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03.06.2016 Finanzen — Antwort — hib 329/2016

2.847 Mindestlohn-Verfahren

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) hat im Jahr 2015 insgesamt 2.847 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen eingeleitet, davon 2.061 wegen Nichtgewährung branchenspezifischer Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8513) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8347). 705 Verfahren seien wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz und 81 wegen Verstoßes gegen die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeleitet worden. Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren würden Arbeitgeber betreffen. Zur Anzahl der von diesen Verstößen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern lägen keine statistischen Daten vor.

„Die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns gehört nach wie vor zu den vordringlichen und strategisch wichtigen Aufgaben und Zielen der Zollverwaltung“, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Entsprechend werde es in diesem Bereich in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 insgesamt 1.600 zusätzliche Planstellen geben. Um die Prüfungsdichte des Mindestlohns schon zuvor zu erhöhen, würden zusätzlich im Jahr 2016 fertig ausgebildete Nachwuchskräfte, die ursprünglich für andere Arbeitsbereiche der Zollverwaltung vorgesehen gewesen seien, mit Vorrang in die FKS umgesteuert. Bereits im vergangenen Jahr seien fertig ausgebildete Nachwuchskräfte der Zollverwaltung vorrangig dem Bereich der FKS zugeordnet worden.

Allerdings seien zur Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingsherausforderung rund 470 Beschäftigte der Zollverwaltung - davon 257 Beschäftigte der FKS - an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei vorübergehend abgeordnet worden, berichtet die Bundesregierung. „Die zur Unterstützung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei vorübergehend abgeordneten Beschäftigten werden wieder in ihren originären Aufgabenbereichen eingesetzt, sobald sich der Unterstützungsbedarf der genannten Behörden verringert“, heißt es in der Antwort weiter.

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