+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

22.06.2016 Auswärtiges — Antrag — hib 387/2016

Erweiterter Einsatz vor der Küste Libyens

Berlin: (hib/AHE) Die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Operation SOPHIA (EUNAVFOR MED) im Kampf gegen Schleuser im südlichen und zentralen Mittelmeer soll erweitert werden. Neben der bisherigen Aufgabe, „Menschenschmuggel und Menschenhandelsnetzwerke“ zu unterbinden, soll sich die Bundeswehr am Informationsaustausch, an der Ausbildung und am Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine beteiligen sowie auf Hoher See zur Durchsetzung des Waffenembargos der Vereinten Nationen gegenüber Libyen beitragen. Wie aus einem Antrag (18/8878) der Bundesregierung hervorgeht, sollen dafür wie bisher bis zu 950 Soldaten eingesetzt werden können. Die Kosten des bis Ende Juni 2017 laufenden Mandats werden auf 45,3 Millionen Euro beziffert. Über den Antrag berät das Bundestagsplenum erstmals am Freitagnachmittag.

Die Bundeswehr soll nicht nur im Rahmen der Seeraumüberwachung die „Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken unterstützen“, sondern auch „auf Hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden“. Zudem gelte für alle im Rahmen von EUNAVFOR MED eingesetzten Schiffe die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. Das Einsatzgebiet der Operation erstreckt sich laut Antrag über die Meeresgebiete südlich Siziliens vor der Küste Libyens und Tunesiens innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu komme der Luftraum über diesen Gebieten. Ausgenommen seien Malta sowie das umschließende Seegebiet innerhalb von 25 nautischen Meilen und die Territorialgewässer Libyens.

Libyen bleibe auch weiterhin das primäre Transitland der Migrationsbewegungen von Nordafrika über See nach Europa, führt die Bundesregierung aus. Begründet liege dies in der weiterhin instabilen Sicherheitslage und der fehlenden staatlichen Kontrolle über weite Küstenbereiche. Außerdem entwickle sich Libyen seit 2014 zunehmend zu einem Ort der terroristischen Bedrohung, insbesondere durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ in direkter Nachbarschaft der Europäischen Union.

Der Präsident des Präsidialrates der libyschen Einheitsregierung habe eine Einladung an die EU ausgesprochen, Vorschläge zur Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte zu unterbreiten. „Auf dieser Basis erfolgt die Erweiterung der Operation um maritime Ausbildung“, heißt es im Antrag weiter. Sie sei an den bestehenden und zu erwartenden Bedarf in Libyen angepasst und solle einen Beitrag zum Aufbau funktionierender staatlicher Strukturen leisten und damit auch die Einheitsregierung stärken. Die Bundesregierung ersucht den Bundestag um Zustimmung zu dem erweiterten Einsatz, „wobei sie davon ausgeht, dass eine parlamentarische Mandatierung nur für die bisherige Aufgabe der Bekämpfung des Menschenschmuggels und für die Erweiterung um die Aufgabe der Bekämpfung des illegalen Waffenschmuggels“ erforderlich sei. „Die neuen Aufgaben des Informationsaustausches, der Ausbildungstätigkeit und des Kapazitätsaufbaus auf Hoher See oder außerhalb Libyens in Drittstaaten, einschließlich EU-Mitgliedstaaten, sowie die Seenotrettung nach allgemeinem Völkerrecht werden hingegen nicht als zustimmungspflichtig erachtet.“

Die Bundesregierung beruft sich auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität aus dem Jahr 2000 und das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, ebenfalls aus dem Jahr 2000. Das Mandat fuße zudem insbesondere auf dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom Mai 2015 (GASP 2015/778) und dessen letzter Änderung vom Juni 2016 sowie auf den Resolutionen 2240 (2015) und 2292 (2016) des Sicherheitsrates des Vereinten Nationen.

Marginalspalte