Verträglichkeit von Betriebsmitteln
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (18/8960) eingebracht. Mit dem EMVG sollen das Inverkehrbringen, Lagern, Weitergeben, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Betreiben von Betriebsmitteln geregelt werden. Als Betriebsmittel werden Geräte definiert, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder durch elektromagnetische Ausstrahlungen gestört werden können. Das Gesetz legt für diese Betriebsmittel ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit fest. „Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Funknetze einschließlich Rundfunkempfang und Amateurfunkdienst, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze sowie an diese Netze angeschlossenen Geräte gegen elektromagnetische Störungen geschützt sind“, schreibt die Regierung in dem Entwurf, mit dem eine europäische Richtlinie umgesetzt wird.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme die Änderung einer Vorschrift. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung zu.
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