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06.07.2016 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 416/2016

Ausschuss billigt Integrationsgesetz

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Entwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Integrationsgesetz (18/8615; 18/8829) in geänderter Fassung zugestimmt. Union und SPD stimmten für das Gesetz, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Sie hatten eigene Anträge (18/6644; 18/7653; 18/7651; 18/6198) zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt vorgelegt, die jedoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden.

Ziel des Gesetzes ist es laut Entwurf, mit einem umfangreichen Maßnahmepaket die Integration von Flüchtlingen in Deutschland zu erleichtern. Unter anderem sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Angelehnt an die als 1-Euro-Jobs bekannten Arbeitsgelegenheiten sollen für die 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge jedoch nur 80 Cent pro Stunde gezahlt werden. Zu den Maßnahmen gehört weiter, dass Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Außerdem wird eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt, um die Bundesländer bei der Steuerung der Verteilung zu unterstützen.

Geändert wurde der Entwurf unter anderem beim Duldungsstatus von Auszubildenden. Die Koalition einigte sich auf eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts einmalig um sechs Monate, wenn ein Flüchtling eine Ausbildung abbricht. Nach der bisherigen Regelung hätte ein Flüchtling die Abschiebung riskiert, wenn er eine Ausbildung abgebrochen hätte. Getrennt vom Integrationsgesetz wollen die Koalitionsfraktionen eine Änderung bei den Ehrenamtspauschalen erreichen, so dass bis zu 200 Euro dieser Pauschale nicht mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet werden sollen.

Die Kritik der Opposition blieb trotz der Änderungen deutlich. „Dieses schlechte Gesetz hat sich dadurch nicht wesentlich verbessert“, betonte etwa Die Linke. Es trage den Geist, der Flüchtlingen automatisch eine Verweigerungshaltung unterstelle. Die Fraktion kritisierte unter anderem, dass die Wohnsitzauflage nicht mit internationalem Recht vereinbar sei. Bündnis 90/Die Grünen werteten den Änderungsantrag als „eindeutige Verbesserung“. Allerdings warnten sie davor, dass unklare Formulierungen im Gesetzentwurf dennoch zu Abschiebungen von Auszubildenden führen könnten. Kritik äußerten die Grünen auch an den Arbeitsgelegenheiten. „Wir wissen doch, dass diese kein Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt sind“, hieß es aus der Fraktion.

Union und SPD bezeichneten den Entwurf als Schritt in die richtige Richtung. So habe man bei den Bedingungen für eine Niederlassungserlaubnis wichtige Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen und Menschen jenseits der Regelaltersgrenze für einen Rentenbezug erreicht, betonte die SPD-Fraktion. „Natürlich ist es ein Meilenstein, der eine massive Verbesserung für die Menschen, die hier sind, bedeutet“, hieß es aus der CDU/CSU-Fraktion. Dass man auch Gegenleistungen der Flüchtlinge erwarte, wenn man diese hier unterstütze, habe nichts mit Schikane zu tun.

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