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19.10.2016 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 606/2016

Regulierung von Leiharbeit

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9232) zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen am heutigen Mittwoch in geänderter Fassung zugestimmt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nur noch 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden dürfen (es sei denn, ein Tarifvertrag regelt eine längere Einsatzdauer). Außerdem sollen sie nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten erhalten. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden Vorgaben präzisiert, die es Verleihfirmen auch in Zukunft ermöglicht hätten, sich durch eine Hintertür vor Sanktionen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung zu schützen. Ferner wurde festgelegt, das Gesetz im Jahr 2020 zu evaluieren und die Definition des Arbeitsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch präzisiert. Zudem tritt das Gesetz nicht am 1. Januar sondern am 1. April 2017 in Kraft.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zeigten sich zufrieden, „zum ersten Mal ein Transparenzgesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit“ zu schaffen und betonten die Chancen von Leiharbeit besonders für Menschen mit geringeren Qualifikationen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) habe eine Schutzfunktion, aber man müsse auch die Chancen sehen, hieß es von den Fraktionen.

Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz ab, da es aus ihrer Sicht das Ziel, Leiharbeit auf einen zeitlich begrenzten Zeitraum zu beschränken, verfehlt. Die Linke kritisierte, das Gesetz orientiere sich nicht an den Interessen des Gemeinwohls, sondern an denen der Arbeitgeber. Billiglöhne durch Leiharbeit würden auch in Zukunft nicht verhindert, so die Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen bemängelten, dass die Definition, was equal pay (gleicher Lohn) bedeute, nach wie vor zu unklar ist. Außerdem hätten die meisten Arbeitnehmer davon nichts, wenn dies erst ab einer Einsatzdauer von neun Monaten gelte.

Anträge von Linken (18/9964) und Grünen (18/7370) zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.

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