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25.10.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 624/2016

Bodenrecht ist Sache der Länder

Berlin: (hib/EIS) Für die Bodenmarktpolitik sind die Bundesländer verantwortlich. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9934) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den politischen Konsequenzen aus der Insolvenz und dem Verkauf des Agrarkonzerns „KTG agrar (18/9749) fest. Die Regierung verfüge über keine rechtliche Grundlage, Maßnahmen zur Verhinderung eines Verkaufs von Betrieben und landwirtschaftlichen Flächen an überregionale Investoren zu ergreifen, sehe aber Handlungsbedarf, heißt es weiter. Mit der Übernahme der insolventen “KTG agrar„ durch die Zech-Stiftung als einen internationalen Investor aus der Bau- und Immobilienbranche hätten ortsansässige Landwirte die betroffenen Betriebe und Flächen nicht übernehmen können. Die Bundesregierung ziehe deshalb daraus den Schluss, dass es den dafür zuständigen Ländern mithilfe des landwirtschaftlichen Bodenrechts in diesem Fall nicht gelungen sei, agrarstrukturelle Ziele des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes umzusetzen. Danach sollte den Landwirten der Vorrang auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt eingeräumt werden, um eine ungesunde Anhäufung von landwirtschaftlichen Pachtflächen zu vermeiden. Der Bund habe zudem die Bundesländer mit mehreren Studien des Thünen-Instituts und mit der Koordination der von der Agrarministerkonferenz ins Leben gerufenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik unterstützt. “Aufgrund dieser Beiträge wären die Länder in der Lage, das landwirtschaftliche Bodenrecht zu modernisieren„, meint der Bund.

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