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25.01.2017 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 43/2017

Exhibitionistische Handlungen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, den Paragraf 183 des Strafgesetzbuches (StGB) (Exhibitionistische Handlungen) geschlechtsneutral zu formulieren. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen sowie den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

Zur Begründung ihrer Eingabe führen die Petenten an, die gegenwärtige Beschränkung des aufgeführten Paragrafen auf Männer sei mit dem in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) verankerten Gleichheitssatzes nicht vereinbar. Im Paragraf 183 StGB heißt es derzeit in Absatz 1: „Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Die Petenten schreiben, der Umstand, dass exhibitionistische Handlungen im Sinne des Paragrafen 183 StGB erfahrungsgemäß nur von Männern begangen würden, könne die Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen.

In der Begründung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es „unter Berücksichtigung seitens der Bundesregierung aufgeführter Gesichtspunkte“, der Grund dafür, dass im Paragraf 183 StGB Absatz 1 weibliche sexuelle Handlungen nicht unter Strafe gestellt würden, sei aus Sicht des Gesetzgebers dem Umstand geschuldet, dass die entsprechenden Handlungen von Frauen nur in sehr seltenen Fällen vorkämen. Zudem hätten sie kaum jemals „die von exhibitionistischen Handlungen eines Mannes typischerweise ausgehenden negativen Auswirkungen“.

Weiter heißt es, das Bundesverfassungsgericht habe diese Bestimmungen nicht beanstandet. Im Übrigen könnten exhibitionistische Handlungen von Frauen insbesondere von den Strafvorschriften des Paragraf 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) sowie im Falle von sexuellen Handlungen vor einem Kind von Paragraf 176 Absatz 4 Nummer 1 StGB (Sexueller Missbrauch von Kinder) strafrechtlich erfasst werden.

Der Petitionsausschuss weist jedoch darauf hin, dass der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz eine Expertenkommission zur Überarbeitung des Sexualstrafrechts eingesetzt habe. Diese bestehe aus Wissenschaftlern und Praktikern und habe im Februar 2015 ihre Arbeit aufgenommen. In diesem Rahmen werde auch die konkrete Ausgestaltung des Paragraf 183 StGB diskutiert. „Der Petitionsausschuss hält die Eingabe für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden“, heißt es in der Vorlage.

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