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26.04.2017 Gesundheit — Ausschuss — hib 270/2017

Anhörungen zu Pflege und Arzneimitteln

Berlin: (hib/PK) Die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Bundestages haben sich am Mittwoch erneut mit der Pflege, der Krankenhausfinanzierung und der Arzneimittelversorgung befasst und dazu mehrere Expertenanhörungen beschlossen.

Einen älteren Antrag der Fraktion Die Linke (18/6326) aus dem Jahr 2015 zur Reform der Krankenhausfinanzierung lehnten die Fraktionen von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.

Das Vorhaben der Koalition, die Krankenhauspflege gezielt mit mehr Personal zu stärken, wird als Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (18/10938) eingebracht. Hierzu ist am 17. Mai im Bundestag eine Anhörung vorgesehen.

Die Vorlage basiert auf Empfehlungen einer Expertenkommission, die 2015 mit dem Krankenhausstrukturgesetz (18/6586) beauftragt wurde. Demnach werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen verbindlich festzulegen. Hierbei werden Intensivstationen und die Besetzung des Nachtdienstes einbezogen. Die konkreten Regelungen sollen bis zum 30. Juni 2018 vereinbart und zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden.

Am 17. Mai ist außerdem eine Anhörung über Anträge der Linksfraktion (18/10561) und der Grünen (18/11607) zur Arzneimittelversorgung geplant. Am 31. Mai geht es in einer weiteren Anhörung um einen Grünen-Antrag (18/11414) zu den Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die Abgeordneten beschlossen schließlich auch eine Anhörung zu einem Antrag der Linksfraktion (18/11722) über die Finanzierung von Gesundheit und Pflege, die am 21. Juni vorgesehen ist.

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