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27.04.2017 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 276/2017

Entwurf zum Tierschutz vorgelegt

Berlin: (hib/EIS) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD fordern ein Haltungsverbot für Pelztiere und ein Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere. Dazu haben die Fraktionen einen Gesetzentwurf (18/12085) vorgelegt, der ein Pelztierhaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt ermöglichen soll. Durch die Festlegung von gesetzlichen Mindestanforderungen werde die zukünftige Pelztierhaltung damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber unter den aktuellen Voraussetzungen sei eine an den Bedürfnissen der Pelztiere und zugleich wirtschaftlichen Notwendigkeiten ausgerichtete Haltung in Deutschland nicht mehr möglich, heißt es in der Vorlage. Für bestehende Nerzhaltungen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzentwurfs in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden. Diese werde ungültig, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes eine Erlaubnis beantragt wird. Des Weiteren soll mit dem Entwurf verboten werden, Säugetiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zu schlachten. Davon ausgenommen seien Schafe und Ziegen. Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind, wären weiterhin möglich. Mit einer Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) soll darüber hinaus das nationale Fettverfütterungsverbot aufgehoben werden. Das Verfüttern von Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln an Nutztiere wie Wiederkäuer wäre dann nicht mehr verboten. Im Rahmen einer Bewertung unter anderem durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sei aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher zu erwarten.

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