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21.06.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 384/2017

Bundesnaturschutzgesetz vor Änderung

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat am Mittwochmorgen eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11939) in geänderter Fassung stimmten Vertreter von CDU/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Der Entwurf soll am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden.

Mit ihrem Änderungsantrag hat die Koalition einen wesentlichen Kritikpunkt der öffentlichen Anhörung aufgegriffen. Die im Paragraph 57 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz eröffnete Möglichkeit, Meeresgebiete „zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft“ zu erklären, erfordert weiterhin nur die „Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesministerien“. Laut Regierungsentwurf hätte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit künftig ein Einvernehmen mit diesen Mnisterien herstellen müssen.

Gestrichen wird mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen die im Regierungsentwurf vorgesehene Frist zur Errichtung des Biotopverbundes. Die geplante Regelung im Paragraph 21 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz, nach der der Verbund bis zum 31. Dezember 2027 aufgebaut werden sollte, entfällt ersatzlos.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion bezeichnete die Streichung der Einvernehmens-Regelung als „sachgerecht“. Beim Meeresschutz habe der nationale Gesetzgeber ohnehin „keinen Spielraum“. Es handle sich dabei um eine „Eins-zu-eins-Umsetzung“ völkerrechtlicher Vorgaben. Kritik übte der Unions-Vertreter an dem von den „Koalitionsspitzen“ gefundenen Kompromiss in Hinblick auf die Streichung der Biotopverbunds-Frist.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sah in dem Wegfall der Frist ebenfalls einen „Wermutstropfen“. Insgesamt sei es aber ein „sehr guter Tag für den Naturschutz“. So sei es gelungen, mit der Streichung der Einvernehmensregelung eine „erhebliche Verschlechterung“ abzuwehren.

Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke begrüßte die Streichung der Einvernehmensregelung, kritisierte den Entwurf im Übrigen aber scharf. Der Wegfall der Frist für den Biotopverbund werde sich „verdammt negativ“ auswirken, sagte die Linken-Vertreterin.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem „Armutszeugnis“. Sie sei zwar „dankbar“, dass mit der Streichung der Einvernehmensregelung eine „Katastrophe“ verhindert worden sei. Das als „Erfolg“ zu bezeichnen, gehe aber zu weit, denn der Entwurf gehe an den „realen Problemen“ vorbei. Die Grünen-Vertreterin verwies auf einen umfangreichen Änderungsantrag ihrer Fraktion, der unter anderem einen Ausbau der Einflussmöglichkeiten des Umweltministeriums auf land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bereiche beinhaltet.

Der Grünen-Änderungsantrag wurde wie auch ein Entschließungsantrag der Linken mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.

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