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11.01.2018 Hauptausschuss — Gesetzentwurf — hib 15/2018

Vorstoß gegen Abzocke bei Kaffeefahrten

Berlin: (hib/PEZ) Abzocke bei so genannten Kaffeefahrten soll nach dem Willen des Bundesrats deutlich erschwert werden. Das Gremium hat erneut einen Gesetzentwurf (19/399) vorgelegt, um gegen unseriöse Anbieter solcher vor allem bei Senioren beliebten Veranstaltungen vorzugehen: Die Anzeigepflicht soll ausgedehnt, neue Vertriebsverbote sollen aufgestellt und Obergrenzen für Bußgelder empfindlich erhöht werden. Auf dem Feld herrsche trotz breiter Aufklärungskampagnen und gesetzlicher Barrieren nach wie vor ein verbraucherpolitischer Missstand, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Begründung. Der Bundesrat schätzt, dass jährlich bis zu fünf Millionen Deutsche an derartigen Verkaufsveranstaltungen teilnehmen; der Umsatz in der Branche liege bei 500 Millionen Euro im Jahr, heißt es unter Berufung auf Medienrecherchen.

Die Anzeigepflicht soll auf grenzüberschreitende Veranstaltungen ausgedehnt werden - und also sowohl gelten, wenn ein Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Fahrt in oder nach Deutschland anbietet, als auch umgekehrt. Einige Produkte sollen zudem nicht mehr verkauft werden dürfen: Nahrungsergänzungsmittel etwa oder Medizinprodukte, zu denen auch Heizdecken und Rotlichtlampen zählen. Auch Finanzdienstleistungen fallen darunter; von ihnen gehen nach Ansicht des Bundesrats besondere Lockreize und erhebliche finanzielle Gefahren aus. Bußgeld-Höchstbeträge sollen um den Faktor zehn angehoben werden; derzeit liegt die Obergrenze bei einer unterlassenen Anzeige bei 1.000 Euro. Dies sei zu niedrig und häufig bereits in den Preisen einkalkuliert, argumentiert der Bundesrat.

Oft würden Veranstalter mit Versprechen wie Geschenken, Gewinnen und weiteren Angeboten Teilnehmer anwerben, heißt es in dem Entwurf weiter. „In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird.“ Der Bundesrat hatte bereits 2015 einen Vorstoß gestartet. Allerdings hatte sich der Bundestag nicht damit befasst und der Gesetzentwurf wurde mit Ende der Wahlperiode hinfällig.

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