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13.06.2018 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 408/2018

Klage-Gesetzentwurf passiert Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Nach kontroverser Diskussion beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochnachmittag unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen nach einer mehrstündigen Sitzungsunterbrechung, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (19/2507) zur Annahme zu empfehlen. Der gleichlautende Entwurf der Bundesregierung (19/2439) ist damit erledigt. Nach Angaben von Abgeordneten von CDU/CSU und SPD wurden in der geänderten Fassung der Entwürfe wichtige auf der Sachverständigenanhörung am Montag geforderte Änderungen berücksichtigt. Zusätzliche Änderungen sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Zuvor hatte die Berichterstatterin von Bündnis 90/Die Grünen, Manuela Rottmann, die Absetzung des Tagespunktes gefordert. Die Vertreter der anderen Oppositionsparteien AfD, Die Linke und FDP schlossen sich dem Antrag an. Sie bezeichneten das schnelle Gesetzgebungsverfahren insgesamt als unseriös und undemokratisch. Die Kritik der Sachverständigen sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, besonders problematisch sei die Verjährungsthematik. Der Entwurf steht zusammen mit dem Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung eines Gruppenverfahrens (19/243), der im Ausschuss abgelehnt wurde, auf der Tagesordnung der 39. Plenarsitzung des Bundestages am Donnerstag. Änderungen sehen unter anderem die Straffung des Instanzenzugs, die Änderung des Windhundprinzips, eine Anmeldungsvereinfachung und Verbesserungen für klein- und mittelständische Unternehmen vor. Der klagebefugte Verbraucherschutzverband vzbv soll mehr Geld bekommen. Die Unionsfraktion stellte einen Ergänzungsantrag vor, mit dem Abmahnmissbrauch wirksam verhindert werden soll, der ebenfalls angenommen wurde.

Weiter nahm der Ausschuss den Verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung 2016 (18/9495) zur Kenntnis und stimmte über Gesetzentwürfe, Anträge und weitere Dokumente ab, die in anderen Ausschüssen federführend behandelt werden.

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