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15. November 2017 Presse

Jahresakkreditierung 2018 für die politisch-parlamentarische Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag

Redaktionen von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten können ab sofort bis Freitag, 15. Dezember 2017 für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2018 zur ständigen politisch-parlamentarischen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Jahresakkreditierung ist grundsätzlich ein Nachweis einer regelmäßigen Berichterstattung über die Arbeit des Deutschen Bundestages (z.B. durch Bestätigung der Redaktion und Arbeitsnachweise). Bei Mitgliedern der Bundespressekonferenz ist die Vorlage des BPK-Mitgliedausweises ausreichend.

Wahlperiodenausweise akzeptiert der Bundestag ab der 19. Wahlperiode infolge technischer Änderungen und der novellierten Zugangs- und Verhaltensregeln nicht mehr. Medienvertreter, die bisher einen vierjährigen Wahlperiodenausweis nutzten und wieder eine Dauerakkreditierung wollen, müssen deshalb eine Jahresakkreditierung für 2018 beantragen.

Die ausgefüllten und ausgedruckten Anträge sind nur per Fax oder Mail an folgende Nummern bzw. E-Mail-Adresse zu übermitteln: 030 227 36045 oder 030 227 36245, E-Mail: akkreditierung@bundestag.de. Bitte beachten Sie, dass nur ausgedruckte und wieder eingescannte Anträge per E-Mail verschickt werden können.

Das Antragsformular für die Jahresakkreditierung kann unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.bundestag.de/akkreditierung2018  

 

Bearbeitungszeit und Ausweisausgabe:

Die Bearbeitung der Anträge kann aus Gründen der Zuverlässigkeitsprüfung bis zu zwei Wochen dauern. Aufgrund einer Umstellung des IT-Systems können bei der Ausgabe der Ausweise Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten um Verständnis.  

Der Termin für die Ausgabe der Jahresakkreditierung 2018 wird zeitnah veröffentlicht.

WICHTIG: Medienvertreter müssen bei der Abholung der Jahresakkreditierung 2018 Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und einen gültigen Presseausweis vorlegen. Darüber hinaus ist eine Rückgabe der Jahresakkreditierung 2017 erforderlich.

Die Jahresakkreditierung 2017 und der BPA-Wahlperiodenausweis für die 18. Wahlperiode sind aus technischen Gründen bis zum 31. März 2018 gültig.

In Fällen einer nur vorübergehenden Berichterstattung aus dem Bundestag können – wie bisher – befristete Akkreditierungen ausgegeben werden.

Rückfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen der Bundestags-Pressestelle, Corinna Weber und Heidrun Vogel, Tel. 030 227 32929 bzw. -32924

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