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Änderungsantrag

Mit einem Änderungsantrag können insbesondere Gesetzentwürfe geändert werden, die zumeist von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht werden, wo sie in drei sogenannten Lesungen beraten werden (>Gesetzgebung). Solche Änderungsanträge einzelner Abgeordneter oder Fraktionen können zur zweiten Lesung von Gesetzentwürfen eingebracht werden. Änderungen in der dritten Lesung eines Gesetzentwurfs müssen von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten eingebracht werden und dürfen sich nur auf das beziehen, was in der zweiten Lesung geändert worden ist.

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