Service

Gesetzentwürfe

Gesetzentwürfe können durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht werden. Regierungsvorlagen werden zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Zu Vorlagen des Bundesrats muss die Bundesregierung Stellung nehmen, bevor sie diese dem Bundestag zuleitet. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages müssen von Fraktionen oder von Abgeordneten in Fraktionsstärke (mindestens fünf Prozent der Abgeordneten) eingebracht werden. Entwürfe aus der Mitte des Bundestages können sofort, also ohne vorherige Prüfung durch den Bundesrat oder die Bundesregierung, im Parlament beraten werden. 

Marginalspalte