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Landeslisten

Parteien können sich um Sitze im Bundestag bewerben, indem sie im Hinblick auf die Abgabe von Zweitstimmen bei der Bundestagswahl Kandidaten auf Landeslisten in einer bestimmten Reihenfolge festlegen. Die Reihenfolge wird in geheimer Abstimmung festgelegt. Inwieweit Landeslisten bei der Verteilung der Mandate zum Zuge kommen, hängt von den erzielten Zweitstimmen und dem Verhältnisausgleich ab. Scheidet ein Abgeordneter aus, etwa weil er auf sein Mandat verzichtet oder stirbt, rückt von der Landesliste seiner Partei die nächste Person in den Bundestag nach. Das gilt für die direkt wie für die über die Landesliste gewählten Abgeordneten. (> Wahlrecht)

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