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Plenarsitzungen

Die Plenarsitzungen sind öffentlich. Sie werden vom Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin oder einem der Stellvertreter geleitet. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder der Bundesregierung kann der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen.

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