Service

Wahlschein

Einen Wahlschein erhält jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, auf Antrag von seiner Gemeindebehörde. Damit kann er in jedem beliebigen Wahllokal in seinem Wahlkreis wählen. Außerdem kann unter bestimmten Umständen einen Wahlschein beantragen, wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Wahlschein ist zudem Voraussetzung für die Briefwahl

Marginalspalte