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Zu Protokoll

Im Ältestenrat oder interfraktionell kann vereinbart werden, dass bei einem Tagesordnungspunkt statt einer Aussprache schriftliche Beiträge zu Protokoll gegeben werden. Diese erscheinen im Plenarprotokoll der jeweiligen Sitzung des Bundestages und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

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