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Partei

Politische Parteien stellen in Deutschland das tragende Element der parlamentarischen Arbeit dar und sind maßgeblich an der politischen Willensbildung in der Demokratie beteiligt. Sie sind Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an Parlamentswahlen auf Landes- oder Bundesebene teilnehmen wollen. Die Gründung einer Partei ist in der Bundesrepublik frei; ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Durch das Parteienprivileg des Artikels 21 des Grundgesetzes sind Parteien in ihrem Bestand und ihrer Tätigkeit geschützt und können nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden, sofern in einem Verfahren die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt wird und ein Verbot ausgesprochen wird. Die Entscheidung führt nicht nur zu einem Verbot der Partei und ihrer Nachfolgeorganisationen, sondern auch zu einem sofortigen Verlust des Mandats, zum Einzug des Parteivermögens und zum Verbot ihrer Kennzeichen.


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