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Richterwahlausschuss

Zusammen mit der jeweils zuständigen Bundesministerin oder dem jeweils zuständigen Bundesminister entscheidet der Richterwahlausschuss über die Berufung der Richterinnen und Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. Er wählt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Richterinnen und Richter beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht. Der Richterwahlausschuss besteht aus den 16 jeweils zuständigen Ministerinnen und Ministern der Bundesländer und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden. 

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