Abgeordnete

Heiko Maas
© SPD Saar / Susie Knoll
Heiko Maas, SPD
Jurist

Profile im Internet
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. September 1966 in Saarlouis; römisch-katholisch; zwei Kinder.
1987 Allgemeine Hochschulreife; 1989 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Erstes Staatsexamen; 1996 Zweites Staatsexamen.
1988 Mitarbeiter der Ford-Werke Saarlouis.
1994 bis 1996 und 1999 bis 2013 Mitglied des saarländischen Landtages (MdL); 1996 bis 1998 Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr im Saarland; 1998 bis 1999 Minister für Umwelt, Energie und Verkehr im Saarland; 2012 bis 2013 Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und stellvertretender Ministerpräsident im Saarland; Dezember 2013 bis März 2018 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz; seit März 2018 Bundesminister für Auswärtiges.
seit 1989 Mitglied der SPD; 1999 bis 2012 Vorsitzender der SPD-Fraktion im saarländischen Landtag; seit 2000 Vorsitzender der SPD Saar; seit 2001 Mitglied des SPD-Parteivorstandes.
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesminister für Auswärtiges
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin,
- Bundesminister
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
- Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, Berlin,
- Vorsitzender des Kuratoriums, von Amts wegen
- RAG-Stiftung, Essen,
- Mitglied des Kuratoriums
- Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, Bonn,
- Präsident des Kuratoriums, von Amts wegen
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.