Der Rechtsrahmen für die Exportkontrolle von Dual-use-Gütern (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) wird durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-Verordnung) vorgegeben. Auf nationaler Ebene sind zudem in engen Grenzen Beschränkungen des Exports von Dual-use-Gütern insbesondere zum Schutz der Menschenrechte möglich. Wie bewerten Sie den derzeitigen europäischen und nationalen Rechtsrahmen zur Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware und wo sehen Sie Handlungsbedarf? Reicht die Berücksichtigung von Technologien zur Entwicklung von Intrusion Software in der revidierten Fassung (Stand: März 2015) aus? Welche anderen Hard- und Softwaretechnologien könnten oder sollten aufgenommen werden? Dual-use-Güter können auch für legitime zivile Zwecke, zum Beispiel zur Verbesserung der IT-Sicherheit, eingesetzt werden. Wie kann möglichst effektiv verhindert werden, dass entsprechende Export-Kontrollregime negative Auswirkungen auch auf Programme und Technologien haben, die man zu sanktionieren nicht beabsichtigt? Wie können erste Erfahrungen mit dem Abkommen auf diesem Gebiet beschrieben werden?
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Unterpunkt: Export von Dual-use-Gütern
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11.12.2015, 11:43 #1
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Export von Dual-use-Gütern