Wie definieren Sie Überwachungstechnologie, Spionagesoftware, Spähsoftware und Zensursoftware und wie kann sichergestellt werden, dass möglichst alle relevanten Soft- und Hardwareelemente, die zur Verletzung von Menschenrechten und innerer Repression genutzt werden können, in der Definition abgedeckt sind und in der Definition der genehmigungspflichtigen Überwachungs- und Spähtechnologie enthalten sind? Inwieweit bedarf es hierzu beispielsweise eines bundesweiten Registers, in dem Korruptions- und andere Wirtschaftsdelikte eingetragen sind? Sind Sie der Ansicht, dass die Kontrolle von Exporten entsprechender Technologien zur Überwachung und Sperrung von Telefon- und Internetkommunikation heute effektiv geschieht? Wo sehen Sie Mankos in bestehenden Regulierungsregimen auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene?
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Unterpunkt: Genehmigungspflichten
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11.12.2015, 11:44 #1
Ausschusssekretariat
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Genehmigungspflichten