Diskussion zur Frage 2. des Fragenkatalogs:
Bestehen Schwierigkeiten oder Widerstände, wenn es um die Öffnung von Datenbeständen der Verwaltung geht? Sehen Sie Handlungsbedarf bei der Formulierung und Auslegung des § 5 UrhG? Wie bewerten Sie die bestehenden Lizenzen, welche die Nachnutzung durch Dritte erlauben? Welche konkreten Maßnahmen sind insgesamt zur Verbesserung der Situation nötig?
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03.11.2014, 15:10 #1
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Schwierigkeiten oder Widerstände bei der Öffnung von Datenbeständen