Welche - technischen, organisatorischen, rechtlichen - Anforderungen sind an intelligente und/oder vernetzte Technologien zu stellen, die tief in die individuelle Lebensführung (wie etwa bei persönlichen KI-Assistenten) oder direkt in körperliche Funktionen eingreifen? Wie müssten gesetzliche Regelungen zur informierten Einwilligung angepasst werden?
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Unterpunkt: Eingriffe in die Lebensführung
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17.03.2017, 13:07 #1
Ausschusssekretariat
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Eingriffe in die Lebensführung