Vertreter der EU-Kommission haben erklärt, dass Spezialdienste, die „allgemeines Interesses“ genießen, Vorrang im Internet genießen müssen. Ist eine abgrenzungsscharfe Definition möglich, welche Dienste fallen nach Ihrer Auffassung in diese Kategorie und wie sollte das „allgemeine Interesse“ konkret definiert sein?
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Unterpunkt: Spezialdienste und ihre Definition
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22.06.2015, 15:28 #1
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Spezialdienste und ihre Definition