Wie kann man eine flächendeckende Datenschutzaufsicht und -kontrolle im Hinblick auf das in der Verordnung verankerte „one-stop-shop“-Verfahren gewährleisten und dabei dem deutschen Föderalismus mit seinen Länderda-tenschutzbeauftragten ausreichend Rechnung tragen? Welche Möglichkeiten sehen Sie, das innerstaatliche Kooperationsverfahren auszugestalten? Wie kann die Vertretung der deutschen Datenschutzaufsicht in Brüssel ge-währleistet werden, ohne dass eine Doppelvertretung von Bundes- und Landesdatenschutzaufsichtsbehörden erfolgt, und wie könnte das Verfahren konkret ausgestaltet werden?
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Unterpunkt: Europäische Datenschutzaufsicht
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18.02.2016, 16:10 #1
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Europäische Datenschutzaufsicht
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