Diskussion zur Frage 9 des Fragenkatalogs:
Inwieweit haben sich aus Ihrer Sicht die im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken etablierten Regelungen mit dem Ziel der Eindämmung massenhafter Abmahnungen gegenüber Privaten bei Urheberrechtsverletzungen bewährt, insbesondere hinsichtlich der Streitwertbegrenzung oder des fliegenden Gerichtsstands?
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27.11.2014, 18:28 #1
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Eindämmung massenhafter Abmahnungen gegenüber Privaten bei Urheberrechtsverletzungen
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