Teile des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in der Ausschussfassung, das sind die Artikel eins bis sechs, die Artikel zehn bis zwölf sowie die Einleitung und Überschrift Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (Drucksachen 21/4081 und 21/6393 Buchstabe a)