+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

Verteidigung

Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte

Im Zuge des Vordringens der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak bat der irakische Außenminister die Mitglieder der Vereinten Nationen mit Schreiben vom 25. Juni 2014 um umfassende Unterstützung im Kampf gegen den IS. Dies umfasste auch die Unterstützung durch militärische Ausbildung. Am 19. September 2014 hat der Vorsitz des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die internationale Staatengemeinschaft ausdrücklich dazu aufgerufen, die irakische Regierung bei ihren Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen (Erklärung des Vorsitzenden vom 19. September 2014, S/PRST/2014/20). Diese Erklärung wurde in Konsens angenommen.

Diesem Anliegen kommt die Bundeswehr nach, indem mit dem Einsatz kurdische Peschmerga im Nordirak militärisch ausgebildet und beraten werden. Ziel ist es, einen Beitrag zum nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Streitkräfte im Nordirak mit Schwerpunkt im Raum Erbil zu leisten. Daneben haben die deutschen Kräfte die Aufgabe, die Lieferung humanitärer Hilfsgüter und militärischer Ausrüstung zu koordinieren.

Der Deutsche Bundestag billigte das Mandat erstmals am 29. Januar 2015. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 wurde es zunächst längstens bis zum 30. April 2018 verlängert. Die Obergrenze der theoretisch maximal einsetzbaren Truppen liegt bei 150 Soldatinnen und Soldaten.

Marginalspalte