Die Arbeitsgruppe „Harmonisierung des deutschen und des französischen Wirtschafts- und Insolvenzrechts“ (AG HWIR) wurde durch Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) vom 6. Februar 2020 eingesetzt.
Sie setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern, die zugleich Mitglieder der DFPV sind, und beratenden Mitgliedern aus dem Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale zusammen. Von Seiten des Deutschen Bundestages beteiligen sich alle Fraktionen, von Seiten der Assemblée nationale sechs von neun Fraktionen an der Tätigkeit der Arbeitsgruppe. Koordiniert wird diese von den Abgeordneten Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU) und Liliana Tanguy (LaREM).
Die Aufgabe der AG HWIR besteht darin, Lücken im geltenden Wirtschafts- und Insolvenzrecht Deutschlands und Frankreichs zu identifizieren und Vorschläge für eine deutsch-französische Harmonisierung dieser Rechtsbereiche zu erarbeiten, die über die DFPV dem Deutschen Bundestag und der Assemblée nationale unterbreitet werden sollen.
Nach derzeitigem Stand wird die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse in der sechsten Sitzung der DFPV präsentieren, die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 stattfinden wird.