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Aha-Graben – Beschluss der Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten vom 6. Juli 2018

Die Kommission des Ältestenrates für Bau- und Raumangelegenheiten hat am Freitag, 6. Juli 2018, einstimmig den folgenden Beschluss gefasst: „Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung werden beauftragt, die Planungen zur Realisierung der in der Beratungsunterlage des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung dargestellten Variante 1 (trockener Graben) fortzuführen. Zugleich sind die zur Realisierung dieser Variante notwendigen Voraussetzungen zu schaffen sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen.“ Grundlage der Beschlussfassung war der folgende Auszug der Beratungsunterlage des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zur Gestaltung der Variante 1 – des sogenannten „Aha“-Grabens (siehe Foto). 

Computeranimierte Darstellung der Westfront des Reichstagsgebäudes mit einem Graben vor den Treppen des Westportals, der kaum zu sehen ist.

Auszug der Beratungsunterlage des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zur Gestaltung des „Aha“-Grabens (Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung)

Der Graben ist als sogenannter „Aha“-Graben ausgebildet. Mit dem „Aha“-Graben wird ein seit dem 19. Jahrhundert gängiges Gestaltungselement der Gartenbaukunst, dessen Ursprünge in der Planung englischer Landschaftsparks liegen, aufgegriffen und neu interpretiert. „Aha“-Graben bedeutet, ein von der Hausseite unsichtbarer Graben mit dem Anwesen begrenzender Funktion, der im Gegensatz zu Mauer oder Zaun für den Blick in die Ferne unsichtbar ist und damit die Grenze zwischen Garten und umgebende Landschaft als dessen Fortführung erscheinen lässt. In der Variante 1 ist der „Aha“-Graben mit einer oberflächigen Gesamtbreite von circa zehn Metern, im Gelände hinunterführend auf minus 2,5 Meter geplant, sodass die Sicherheitsabgrenzung über die Tiefe des Grabens erfolgt, und ein freier Blick auf das Reichstagsgebäude gewährleistet ist. 

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