Plenarprotokoll 18/66 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 66. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. November 2014 I n h a l t : Begrüßung des neuen Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam) 6115 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 6115 B Absetzung des Tagesordnungspunktes 12 6115 D Tagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: Sterbebegleitung 6116 A Michael Brand (CDU/CSU) 6116 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) 6117 D Dr. Carola Reimann (SPD) 6118 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6119 D Peter Hintze (CDU/CSU) 6121 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 6121 D Dr. Karl Lauterbach (SPD) 6122 D Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6123 D Johannes Singhammer (CDU/CSU) 6124 D Thomas Oppermann (SPD) 6125 C Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU) 6126 D Hermann Gröhe (CDU/CSU) 6127 C Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU) 6128 C Harald Weinberg (DIE LINKE) 6129 B Dr. Eva Högl (SPD) 6130 B Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6131 B Hubert Hüppe (CDU/CSU) 6132 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 6133 B Kerstin Griese (SPD) 6134 B Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6135 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) 6136 C Bärbel Bas (SPD) 6137 C Emmi Zeulner (CDU/CSU) 6138 B Volker Kauder (CDU/CSU) 6139 B Thomas Rachel (CDU/CSU) 6140 B Pia Zimmermann (DIE LINKE) 6141 B Burkhard Lischka (SPD) 6142 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6143 B Michael Frieser (CDU/CSU) 6144 B Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 6145 A René Röspel (SPD) 6146 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6147 A Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU) 6148 A Dr. Johannes Fechner (SPD) 6149 C Rudolf Henke (CDU/CSU) 6150 C Patrick Schnieder (CDU/CSU) 6151 B Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) 6152 C Thomas Lutze (DIE LINKE) 6153 B Dr. Lars Castellucci (SPD) 6153 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6154 D Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) 6155 D Sabine Dittmar (SPD) 6156 C Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6157 C Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) (CDU/CSU) 6158 D Dr. Edgar Franke (SPD) 6159 C Jens Spahn (CDU/CSU) 6160 D Maria Michalk (CDU/CSU) 6162 A Heike Baehrens (SPD) 6162 D Thomas Bareiß (CDU/CSU) 6163 B Heike Brehmer (CDU/CSU) 6164 C Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) 6165 C Hans-Werner Kammer (CDU/CSU) 6166 D Barbara Lanzinger (CDU/CSU) 6167 A Ingbert Liebing (CDU/CSU) 6168 A Gisela Manderla (CDU/CSU) 6168 D Michaela Noll (CDU/CSU) 6169 C Sylvia Pantel (CDU/CSU) 6170 C Dr. Nina Scheer (SPD) 6170 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6171 C Reinhold Sendker (CDU/CSU) 6172 C Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 6173 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) 6173 C Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) 6175 D Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeit-erwerbslosigkeit Drucksache 18/3146 6176 D Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 6176 D Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) 6178 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6180 A Daniela Kolbe (SPD) 6181 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6181 D Matthäus Strebl (CDU/CSU) 6183 A Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 6184 A Katja Mast (SPD) 6185 A Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) 6186 A Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 6186 C Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6187 C Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU) 6188 B Dr. Matthias Bartke (SPD) 6189 B Jutta Eckenbach (CDU/CSU) 6190 C Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) Drucksache 18/3121 6191 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Mieterhöhungsstopp jetzt Drucksachen 18/505, 18/3203 6191 C Heiko Maas, Bundesminister BMJV 6191 D Caren Lay (DIE LINKE) 6193 C Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) 6194 C Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 6195 C Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6197 D Dirk Wiese (SPD) 6198 D Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) 6199 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6201 B Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) 6202 B Michael Groß (SPD) 6203 B Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 6204 B Sylvia Jörrißen (CDU/CSU) 6205 B Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Drucksache 18/3122 6206 C b) Antrag der Abgeordneten Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Erhaltung der Schienenwege jetzt neu verhandeln Drucksache 18/3153 6206 D Tagesordnungspunkt 27: b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber, Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Tiefensee, Hubertus Heil (Peine), Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Strategische Ziele für die Raumfahrt in dieser Legislaturperiode absichern Drucksachen 18/3040, 18/3195 6206 D c) Beratung der Ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 Drucksache 18/3100 6207 A d) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/14 Drucksache 18/3189 6207 B e)–k) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 108, 109, 110, 111, 112, 113 und 114 zu Petitionen Drucksachen 18/3057, 18/3058, 18/3059, 18/3060, 18/3061, 18/3062, 18/3063 6207 B Tagesordnungspunkt 6: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ Drucksache 18/3148 6208 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zur Abschaltung von Kohlekraftwerken und zum Erreichen der Klimaziele 6208 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6208 B Andreas Jung (CDU/CSU) 6209 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 6210 C Hubertus Heil (Peine) (SPD) 6211 C Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 6213 A Hubertus Zdebel (DIE LINKE) 6214 B Dirk Becker (SPD) 6215 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6216 D Thomas Bareiß (CDU/CSU) 6218 D Dr. Matthias Miersch (SPD) 6220 A Josef Göppel (CDU/CSU) 6221 A Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) 6221 D Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) Drucksachen 18/2710, 18/3141 6222 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Katja Dörner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kooperationsverbot kippen – Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und Wissenschaft ermöglichen Drucksachen 18/588, 18/2747, 18/3141 6222 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 6223 A Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 6225 B Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) 6226 C Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6227 D Tankred Schipanski (CDU/CSU) 6229 B Swen Schulz (Spandau) (SPD) 6231 A Namentliche Abstimmungen 6232 C, 6232 C, 6237 B Ergebnisse 6232 D, 6235 A, 6241 C Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von Anfang an beteiligen – Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel stärken Drucksache 18/3151 6238 A Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6238 B Markus Koob (CDU/CSU) 6239 A Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) 6243 B Svenja Stadler (SPD) 6244 D Paul Lehrieder (CDU/CSU) 6245 D Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6247 D Susann Rüthrich (SPD) 6248 C Tagesordnungspunkt 13: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksachen 18/2663, 18/3142 6249 C – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3143 6249 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofort besser fördern – BAföG-Reform überarbeiten und vorziehen Drucksachen 18/2745, 18/3142 6249 D c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: BAföG-Reform zügig umsetzen Drucksachen 18/479, 18/715 6249 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 6250 S Nicole Gohlke (DIE LINKE) 6252 B Oliver Kaczmarek (SPD) 6253 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6255 B Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) 6256 B Saskia Esken (SPD) 6258 B Namentliche Abstimmungen 6259 B, 6259 B, 6259 C, 6259 C, 6270 A Ergebnisse 6260 C, 6262 B, 6265 A, 6267 B, 6282 A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Klaus Ernst, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Einstieg in den Ausstieg – Sanktionen gegen Russland aufheben Drucksache 18/3147 6270 B Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) 6270 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6271 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6272 C Manfred Grund (CDU/CSU) 6273 C Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE) 6275 A Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6276 A Niels Annen (SPD) 6277 A Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) 6278 B Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6279 B Franz Thönnes (SPD) 6280 C Tagesordnungspunkt 9: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 und Folgeresolutionen, zuletzt 2155 (2014) vom 27. Mai 2014 Drucksachen 18/3005, 18/3191 6284 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3192 6284 B Dr. Bärbel Kofler (SPD) 6284 B Kathrin Vogler (DIE LINKE) 6286 A Philipp Mißfelder (CDU/CSU) 6287 A Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6288 A Julia Bartz (CDU/CSU) 6289 D Namentliche Abstimmung 6290 D Ergebnis 6292 C Tagesordnungspunkt 27: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationales Reformprogramm 2014 nutzen – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken Drucksachen 18/978, 18/1675 6290 D Tagesordnungspunkt 11: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2173 (2014) vom 27. August 2014 Drucksachen 18/3006, 18/3193 6291 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3194 6291 B Lars Klingbeil (SPD) 6291 B Stefan Liebich (DIE LINKE) 6294 B Philipp Mißfelder (CDU/CSU) 6295 D Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6296 C Thorsten Frei (CDU/CSU) 6297 B Namentliche Abstimmung 6298 B Ergebnis 6300 A Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine transparente Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten Drucksachen 18/2872, 18/3085 6298 B Tagesordnungspunkt 15: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden Drucksachen 18/2739, 18/3133 6298 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozial-ökologischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen schaffen und durchsetzen Drucksachen 18/2746, 18/3134 6298 D Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzieren Drucksache 18/3152 6299 A Tagesordnungspunkt 17: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG Drucksachen 18/2953, 18/3190 6299 B Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern Drucksache 18/3144 6299 C Tagesordnungspunkt 19: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) Drucksachen 18/2654, 18/3198 6299 D Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Drucksachen 18/2955, 18/3200 6302 B Nächste Sitzung 6302 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 6303 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Für eine transparente Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten (Tagesordnungspunkt 14) 6303 C Johannes Kahrs (SPD) 6303 C Dr. André Hahn (DIE LINKE) 6304 B Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6305 A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlungen und Berichte: – Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden – Sozial-ökologischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen schaffen und durchsetzen (Tagesordnungspunkt 15) 6306 A Dr. Georg Kippels (CDU/CSU) 6306 A Dr. Bärbel Kofler (SPD) 6307 C Niema Movassat (DIE LINKE) 6309 D Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6310 C Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzieren (Tagesordnungspunkt 16) 6311 C Artur Auernhammer (CDU/CSU) 6311 C Dieter Stier (CDU/CSU) 6312 C Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) 6313 C Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 6315 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6315 D Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG (Tagesordnungspunkt 17) 6316 C Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) 6316 D Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) 6317 C Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) 6318 A Alexander Ulrich (DIE LINKE) 6319 A Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6319 D Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern (Tagesordnungspunkt 18) 6320 C Andrea Lindholz (CDU/CSU) 6320 C Rüdiger Veit (SPD) 6321 D Ulla Jelpke (DIE LINKE) 6322 C Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6323 B Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI 6324 A Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) (Tagesordnungspunkt 19) 6325 A Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) 6325 A Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 6326 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 6326 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6327 B Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspunkt 20) 6328 A Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) 6328 B Dennis Rohde (SPD) 6329 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 6330 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6330 D Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Nationales Reformprogramm 2014 nutzen – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken (Tagesordnungspunkt 27 a) 6331 B Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) 6331 B Wolfgang Tiefensee (SPD) 6332 D Thomas Nord (DIE LINKE) 6334 B Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 6335 B Inhaltsverzeichnis 66. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 13. November 2014 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zu unserer 66. Plenarsitzung. Ich habe zunächst einige amtliche Mitteilungen zu machen. Die Kollegin Diana Golze hat mit Ablauf des 6. November 2014 auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet. Für sie ist der Kollege Norbert Müller nachgerückt. Im Namen des ganzen Hauses begrüße ich den neuen Kollegen herzlich und wünsche eine gute Zusammenarbeit. (Beifall) Interfraktionell ist vereinbart worden, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Haltung der Bundesregierung zu den umstrittenen Steuermodellen in Luxemburg und der Rolle Jean-Claude Junckers (siehe 65. Sitzung) ZP 2 Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Drucksache 18/3122 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für Tourismus b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Erhaltung der Schienenwege jetzt neu verhandeln Drucksache 18/3153 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Haushaltsausschuss ZP 3 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zur Abschaltung von Kohlekraftwerken und zum Erreichen der Klimaziele Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der Tagesordnungspunkt 12 soll abgesetzt und stattdessen der Tagesordnungspunkt 27 a aufgerufen werden. Des Weiteren soll an der Stelle des Tagesordnungspunktes 9 der Tagesordnungspunkt 13 im Umfang von 38 Minuten debattiert werden. Die Tagesordnungspunkte 9 und 11 der Koalitionsfraktionen rücken mit einer Debattenzeit von jeweils 25 Minuten weiter nach hinten. Darüber hinaus sollen die Tagesordnungspunkte 5 und 21 miteinander getauscht werden und die Debattenzeit hier jeweils 60 Minuten betragen. Sind Sie mit diesen Veränderungen einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Ich weise nur vorsichtshalber noch einmal darauf hin, dass wir heute im Laufe des Nachmittags und Abends eine Reihe von namentlichen Abstimmungen durchführen werden. Wie diese sich unter Berücksichtigung der teilweise verschobenen Tagesordnungspunkte mit Blick auf den voraussichtlichen Zeitpunkt sortieren, werden wir verlässlich erst nach Abschluss des ersten Tagesordnungspunktes sagen können. Deswegen empfehle ich jedem, sich am frühen Nachmittag noch einmal besonders sorgfältig zu informieren. Ich rufe zuerst den Tagesordnungspunkt 3 auf: Vereinbarte Debatte Sterbebegleitung Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Tagesordnungspunkt beginnen wir das vielleicht anspruchsvollste Gesetzgebungsprojekt dieser Legislaturperiode. Bei der Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung geht es um die Frage, wie der Staat seine unaufgebbare Verpflichtung zum Schutz des Lebens und zum Schutz der Menschenwürde auch und gerade gegenüber dem sterbenden Menschen wahrnehmen kann. Dabei wird der Gesetzgeber seine ganze Sorgfalt nicht nur der Frage widmen müssen, wo es zwischen individueller Selbstbestimmung auf der einen Seite und ärztlicher Verantwortung auf der anderen Seite Handlungs- und Regelungsbedarf gibt, sondern auch, ob überhaupt und wie dieser Handlungsbedarf in allgemeinverbindlichen gesetzlichen Regelungen überzeugend gelöst werden kann. Ich will vor allem für die vielen an dieser Debatte interessierten Zuhörer darauf hinweisen, dass wir uns -wegen der besonderen Ansprüche dieses Gesetzgebungsverfahrens zu einem ungewöhnlichen Beratungsverfahren entschlossen haben. Wir werden uns im Plenum des Deutschen Bundestages mindestens dreimal mit diesem Thema beschäftigen. Heute, in der Orientierungsdebatte, auf die wir uns verständigt haben, wollen wir miteinander die Fragestellungen erörtern und vielleicht auch Gestaltungsoptionen deutlich machen. Es wird dann Anfang nächsten Jahres eine weitere Plenardebatte geben, wenn es die Gesetzentwürfe gibt, für die inzwischen erste Vorstellungen erkennbar sind, die aber alle noch nicht eingebracht sind. Dann wird das selbstverständlich auf der Basis der eingebrachten Gesetzentwürfe nach einem sicherlich auch nicht ganz schnellen Beratungsverlauf in den beteiligten Fachausschüssen in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten und abschließend entschieden. Ich möchte für all diejenigen, die heute dieser Debatte auf der Besuchertribüne folgen, stellvertretend die -Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Frau Professor Woopen, herzlich begrüßen (Beifall) und mich beim Ethikrat für seine Begleitung dieser und ähnlicher Fragestellungen herzlich bedanken. Im Übrigen wird auch der Deutsche Ethikrat am 27. November eine öffentliche Sitzung zu diesem Thema durchführen. Ich möchte Sie schließlich, bevor ich die Redner aufrufe, bitten, damit einverstanden zu sein, dass wir bei dieser Debatte, die in Form von Fünf-Minuten-Beiträgen stattfinden soll, ähnlich wie bei der Aktuellen Stunde und den dortigen Fünf-Minuten-Beiträgen keine Zwischenfragen zulassen. Im Übrigen besteht natürlich die Möglichkeit, zu diesem Tagesordnungspunkt Redebeiträge zu Protokoll zu geben, weil verständlicherweise viele Kolleginnen und Kollegen ihre persönliche Auffassung und den gegenwärtigen Stand ihrer eigenen Meinungsbildung gerne vortragen würden, was aber auch in dem für unsere Tagesordnung unüblichen Format von vier Stunden technisch schlicht nicht für alle möglich sein wird. Sind Sie auch mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden? – Das ist ganz offenkundig der Fall. Dann können wir so verfahren.1 Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstem dem Kollegen Michael Brand das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Michael Brand (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist für mich heute keine Rede wie jede andere. Im Jahr meiner Geburt erhielt mein Vater die Diagnose Krebs und erkrankte schwer. Immer wieder hieß es, er habe nicht mehr sehr lange zu leben. Gott sei Dank waren ihm und uns noch viele Jahre geschenkt. Aber das prägt: Krankheit und Tod waren bei uns zu Hause immer mit am Tisch. So ist auch unsere heutige Debatte für mich keine wie jede andere. Das ist sie wohl für niemanden hier im Haus. In dieser Woche haben wir als eine Gruppe von Abgeordneten unsere Position zum Thema Suizidbeihilfe vorgestellt. Nun arbeiten wir dafür, dass es gute Kompromisse und am Ende eine breite Mehrheit für einen gemeinsamen Gruppenantrag gibt. Was wollen wir? Wir wollen Hilfen stark ausbauen, und wir wollen Missbrauch stoppen. Das sind die beiden Seiten derselben Medaille. Ich habe in meiner Familie palliative Begleitung beim Sterben erlebt. Diese Begleitung nimmt Schmerz, Angst und Druck und bewahrt die Würde auch beim Sterben. Mir hat diese Erfahrung gezeigt: Wir haben heute dank palliativer Medizin ganz andere Möglichkeiten als noch vor Jahren. In dieser Woche gab es einen wichtigen Schritt voran für den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung. Es ist gut, dass wir in dieser Frage eine große Übereinstimmung hier im Deutschen Bundestag haben. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Wir wissen inzwischen: Dank palliativer Medizin muss niemand mehr mit unaushaltbaren Schmerzen sterben, niemand muss wegen der Schmerzen in die Schweiz reisen. Sterbehilfevereine oder Einzelne, die organisiert bzw. geschäftsmäßig Suizidbeihilfe leisten, wollen wir aufhalten. Auch hier bin ich froh, dass wir in diesem Parlament eine große Mehrheit haben. Dabei wollen wir weder ärztliche Beihilfe noch Beihilfe aus der Familie in Notlagen unter Strafe stellen. Hier soll es bei den jetzigen Regelungen bleiben. Wir wollen kein Sonderstrafrecht für Ärzte. Es geht ausschließlich um diejenigen, die, auf Wiederholung angelegt, Beihilfe zum Suizid anbieten. Was wir aber auf gar keinen Fall wollen, ist eine Regelung, die eine Tür öffnet, die wir nicht mehr zubekommen und durch die am Ende Menschen geschoben werden können, die nicht durch diese Tür wollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deswegen darf der ärztlich assistierte Suizid keine normale Behandlungsoption werden. Wir hören auch ernstzunehmende Stimmen aus der Ärzteschaft – Präsident Montgomery, viele Palliativmediziner, die er-drückende Mehrheit der Ärzte –, die sagen: Wir werden am Ende Töten auf Verlangen bekommen, auch wenn heute gesagt wird, dass wir das nicht wollen. Deswegen wehrt sich die Ärzteschaft in ihrem Standesrecht dagegen, dass sie auch nur in den Ruf gerät, nicht hin zum Leben, sondern hin zum Tod zu arbeiten. In Holland gibt es zu diesem steigenden Druck inzwischen große Debatten. Ich empfehle die Lektüre des Buches des Journalisten Gerbert van Loenen. Sein Buch heißt Das ist doch kein Leben mehr! Warum aktive Sterbehilfe zu Fremdbestimmung führt. Van Loenen hat seinen Partner, der durch eine Hirnverletzung schwerstbehindert wurde, begleitet. Er mahnt, die Erfahrungen in Holland zu beherzigen. Das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen nicht über den großen Teich nach Oregon schauen, es reicht der Blick in die unmittelbare Nachbarschaft. In Belgien und in den Niederlanden sind Tausende Tote – im letzten Jahr waren es über 6 500 Menschen – aufgrund der dort auch so genannten Euthanasiegesetze zu beklagen. Immer hat es mit engen Kriterien begonnen, mit zahlenmäßig kleinen Ausnahmen. Aber diese Kriterien halten einfach nicht. Es hat sich erwiesen: Auch bei Sterbehilfe schafft Angebot Nachfrage. In Belgien wurde das Euthanasiegesetz in den letzten zehn Jahren 25-mal geändert und erweitert. Inzwischen können selbst Kinder und Demenzkranke betroffen sein, zuletzt auch verurteilte Sexualstraftäter. Das ist nicht über Nacht passiert, das ist scheibchenweise passiert. Deswegen muss jeder wissen: Wer diese Tür auch nur einen Spaltbreit öffnen hilft, der wird sie nicht mehr schließen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es geht nicht allein um Kranke, sondern es geht auch um junge, um sprichwörtlich lebensmüde Menschen. Diese Menschen wären in großer Gefahr, wenn der Schritt von der scheinbar ausweglosen Situation oder einer Depression zum ärztlich assistierten Suizid nur noch kurz wäre. Mir ist lebhaft in Erinnerung, was ein Palliativmediziner mir berichtet hat. Von über 100 Suizidbereiten, die verzweifelt bei ihm waren und die er begleitet hat, hat kein einziger den Weg am Ende gewählt. Was wäre eigentlich, wenn der Weg ein kurzer wäre? Franz Müntefering hat recht, wenn er betont: Wir müssen die Schwachen und die Alten schützen. Der Grund, über einen schnellen Tod nachzudenken, ist doch oftmals auch die Angst, anderen Menschen zur Last zu fallen. Er hat recht mit der Begründung, weil wir sonst eben auf die schiefe Ebene geraten würden, weil nämlich Leben am Ende unterteilt würde: in solches, für das sich der Einsatz lohnt, und solches, das nach Ansicht vieler besser beendet würde. Wer nimmt sich eigentlich das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden? Wir alle tragen hier bei diesem Thema die größte vorstellbare Verantwortung, nämlich die über Leben und Tod. Dieser Verantwortung können wir in dieser Frage nicht entrinnen. Deshalb bitte ich Sie: Werden wir dieser Verantwortung gerecht! Entscheiden wir uns für das Leben und die Hilfe. Schließen möchte ich mit einem Brief, den eine 48-jährige Frau mir in diesen Wochen geschrieben hat. Sie macht in wenigen Sätzen deutlich, was auf dem Spiel steht und was wir auch menschlich gewinnen können. Ich zitiere: Ich bin 48 Jahre alt und habe seit sechs Jahren eine Krebserkrankung, die mittlerweile gestoppt wurde. Ich habe in dieser Zeit viele Höhen und Tiefen erlebt, aber immer haben mich mein Mann und meine drei Kinder begleitet. Wir sind durch diese Erfahrung immer mehr zusammengewachsen. In dieser Zeit, wo es mir am schlechtesten ging und ich den Tod schon vor Augen hatte, dachte ich aber nie daran, mein Leben selbst beenden zu wollen. Ich frage mich, was wäre gewesen, wenn der psychische Druck von außen gekommen wäre, als meine Lage hoffnungslos schien. Vielleicht wäre ich schon tot. Wie viel bin ich mit meinem leidenden Zustand noch wert? Die Hilfe zum Suizid beantwortet diese letzte Frage eindeutig mit: nichts. Bitte setzen Sie sich weiter für das Leben ein! Ich danke Ihnen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Kathrin Vogler. (Beifall bei der LINKEN) Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich glaube, mir ist die Vorbereitung auf eine Rede hier im Plenum noch nie so schwergefallen wie heute. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Denn wenn wir über das Sterben reden, dann wird es einfach persönlich; das kann man gar nicht verhindern. Selbst wenn es am Ende um konkrete Gesetze und Paragrafen gehen muss: Niemand von uns weiß, wie das geht, das Sterben. Doch es kommt unwiderruflich auf jeden und jede von uns zu. Auch die modernste Medizin kann uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Leben endlich ist. Sie kann die Lebenserwartung erhöhen, die Lebensqualität verbessern, Leiden lindern; aber den Tod, den kann sie nicht überwinden. Das Recht auf Leben, das ist wahrscheinlich das grundlegendste Menschenrecht; denn es ist die Voraussetzung dafür, dass wir andere Menschenrechte überhaupt wahrnehmen können. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Dennoch ergibt sich daraus für mich keine Pflicht zum Leben, jedenfalls nicht für Menschen wie mich, die zu keiner Religionsgemeinschaft gehören. Es gibt aber auch andererseits keine Verpflichtung für die Gesellschaft, den Tod für Sterbewillige zu einer möglichst leicht erreichbaren Dienstleistung zu machen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der Menschen ihren Lebenssinn oder gar ihren Lebensunterhalt daraus gewinnen, anderen den Tod zu bringen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Die Selbsttötung ist in unserer Gesellschaft zum Teil noch immer tabuisiert. Doch es gibt auch die andere Seite: Es führt zu einer gewissen Faszination, und es führt zu dem, was wir den Werther-Effekt nennen. Untersuchungen belegen, dass Berichte, ja sogar fiktive Erzählungen über Selbsttötungen zur Nachahmung anregen können. Schon dies belegt, dass die Frage, welcher Suizid wirklich aus eigenem, wohlerwogenem Willen vollzogen wird, für Außenstehende ganz schwer zu entscheiden ist. Wir haben in dem, was und wie wir heute hier debattieren, eine große nicht nur politische, sondern auch gesellschaftliche Verantwortung. Wir müssen offen und frei über das Sterben sprechen; aber wir sollten den Tod nicht verklären. Wenn wir das täten, liefen wir Gefahr, Menschen in Not nicht das Recht auf bestmögliche Hilfe zum Leben zuzusprechen; sondern dass ihnen eines Tages mehr oder weniger subtil vermittelt wird, wann es für sie Zeit wird, freiwillig sterben zu wollen – und das möchte ich nicht. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Nicht nur, dass unser gesamtes Gesundheitswesen in den letzten Jahren mehr und mehr in einen profitorientierten, wettbewerbsgetriebenen Wirtschaftszweig umgebaut worden ist: Soll nun auch noch der wortwörtlich letzte potenzielle Markt erschlossen werden? Wenn ich mir die Werbung eines der Vereine ansehe, die in diesem Bereich unterwegs sind, dann kann ich mich dieses Eindrucks nicht erwehren. Dabei habe ich zum Beispiel ein Video vor Augen, in dem ein sehr alter Mann mit einer deutlich jüngeren Beraterin spricht – einer sogenannten Beraterin. Diese versichert ihm immer wieder, dass seine Entscheidung, zu sterben, richtig sei. Seine vorsichtig geäußerten Zweifel wischt sie resolut beiseite. Seine demenzkranke Frau würde es ja gar nicht merken, ob er bei ihr sei oder ob das jemand anders sei. Auf mich macht dieses Video den Eindruck, dass hier jemand Kontakt zu diesem Verein gesucht hat, weil ihm das die Gelegenheit für ein intellektuell anregendes und menschlich zugewandtes Gespräch bietet. Auf jeden Fall hat er für diese Gespräche gut bezahlt: zwischen 1 000 und 7 000 Euro nach der Satzung dieser Organisation – je nachdem, wie lange er dort Mitglied ist – plus einiges an Honoraren für die Ärzte, die ihm bescheinigen, dass er in der Lage ist, für sich selbst zu entscheiden. Die sogenannte Beraterin will offenbar ganz dringend zu einem Abschluss kommen. Wollen wir wirklich zulassen, Kolleginnen und Kollegen, dass mit solchen Methoden in unserem Land neue Geschäftsfelder erschlossen werden? Ich möchte das nicht. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Für mich widerspricht das zutiefst der Menschenwürde, und ich möchte daher einen Gesetzentwurf unterstützen, der die geschäftsmäßige, organisierte und auf Wiederholung abzielende Suizidassistenz und die Werbung dafür wirksam verbietet. Gleichzeitig sollen Personen, die aus einer Vertrauensbeziehung heraus im Einzelfall Menschen helfen, zu sterben, auch in Zukunft straffrei bleiben. Auch Ärztinnen und Ärzte, die einer ihrer Patientinnen oder einem ihrer Patienten auf keine andere Art das Leiden erleichtern können, sollen diese letzte Möglichkeit legal haben. Das erscheint mir einfach menschlicher, als Kriterienkataloge und festgelegte Verfahren zu etablieren und damit das Aufgabenspektrum für die Ärzteschaft insgesamt zu erweitern, was wir auch noch gegen den Willen einer zumindest deutlichen Mehrheit der Ärzteschaft täten. Als Gesetzgeber sollten wir das Recht auf Selbstbestimmung auch am Lebensende sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit miteinander in Einklang bringen, soweit uns das irgend möglich ist, und ich finde, wir sollten mindestens dieselbe Energie aufwenden, um mit guten Renten, guter Pflege, flächendeckender Palliativversorgung und einer Kultur des solidarischen Zusammenhalts die Bedingungen für ein würdevolles, lebenswertes Leben bis zum Ende zu verbessern. Ich danke Ihnen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Carola Reimann ist die nächste Rednerin. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Dr. Carola Reimann (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die wenigsten sprechen gern über das Sterben. Das Thema ist im Privaten schwierig, aber auch im Politischen; denn die Fragen, die das Lebensende betreffen, sind nicht nur rechtlicher Natur. Es handelt sich um wichtige ethische und moralische Fragen. Hinzu kommen persönliche Erfahrungen und tiefe persönliche Überzeugungen. Das erklärt das teils emotionale und leidenschaftliche Ringen um den richtigen Weg. Da ist es gut, sich zunächst einmal dem zuzuwenden, was uns alle eint. Es ist völlig unstrittig, dass wir die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland weiter verbessern müssen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben hier große Fortschritte erzielt, aber wir sind erst auf halber Strecke. Diesen Weg müssen wir weitergehen. Wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um kranken Menschen durch die bestmögliche medizinische Versorgung und menschliche Begleitung ein Ja zum Leben zu ermöglichen. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch dafür sorgen, dass medizinischen Laien, selbsternannten Sterbehelfern und anderen zwielichtigen Personen, das Handwerk gelegt wird. Ich will nicht, dass verzweifelte Menschen sich an anonyme Sterbehilfevereine wenden müssen. Ich will, dass Menschen in großer Not sich ihrem persönlichen Umfeld und ihrem Arzt anvertrauen können, weil er es ist, der fachlich am besten über die Alternativen aufklären kann. Wir brauchen auf ärztlicher Seite einen Freiraum, damit gerade in dieser Phase ein starkes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient möglich ist. Mich treibt die Sorge um, dass ein Verbot der Sterbehilfevereine, das ich im Grundsatz begrüße, am Ende zu einer Situation führt, in der die ärztlichen Freiräume weiter eingeschränkt werden und in der das Vertrauensverhältnis Schaden nimmt; denn schon heute sorgen 17 Landesärztekammern und eine Bundesärztekammer für einen Flickenteppich an Regelungen, der dazu führt, dass in Essen hinsichtlich des ärztlich assistierten Suizids etwas anderes gilt als in Bochum. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Posi-tionspapier sieht daher vor, Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten mehr Rechtssicherheit zu geben – Rechtssicherheit, die das offene Gespräch zwischen Arzt und Patient auch über die eigene Lebensbeendigung möglich macht. Denn nur so kann der Sterbenskranke fundiert über medizinische Alternativen informiert werden. In sehr vielen Fällen wird das Ergebnis dieser Gespräche eine gute Palliativversorgung sein. Aber – das zu sagen, gehört zu einer offenen Debatte dazu – es wird auch unheilbar Kranke geben, die trotz optimaler medizinischer palliativer Versorgung und liebevoller Begleitung ihr Leben beenden wollen. Diese Schicksale können uns nicht unberührt lassen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Es ist also keine Frage des Entweder-oder; es geht auch nicht um, wie es im Papier vom Kollegen Brand heißt, „Begleiten statt Beenden“. Wir sollten keine Gegensätze konstruieren, wo keine sind. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Wir wollen alle Möglichkeiten der Palliativmedizin ausschöpfen, aber wir wollen nicht die Augen verschließen, wenn Sterbenskranke den Wunsch äußern, ihr Leben zu beenden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ärztliche Beihilfe zum Suizid wird auch mit der Regelung, die wir vorschlagen, die krasse Ausnahme bleiben. Wir haben eine strenge Begrenzung vorgesehen. Das wird nicht zur normalen Behandlungsoption und auch nicht zu einem neuen Beschäftigungsfeld; denn wir gehen ja nicht über das hinaus, was in einigen Bundesländern schon heute möglich ist. Im Gegenteil: Wir legen weitere enge Kriterien fest und gehen damit einen Mittelweg. Wir lassen Freiräume für ärztlich-verantwortliches Handeln. Wir stärken auf der einen Seite die Selbstbestimmung, und auf der anderen Seite machen wir durch Zugrundelegung von sehr strengen Voraussetzungen ganz klar: Der assistierte Suizid ist kein Normalfall. Gelegentlich kommt der Einwand, unser Vorschlag betreffe nur sehr wenige Menschen. Das ist richtig und zugleich auch falsch. Unser Vorschlag erfasst zwar nur wenige Fälle, bewegt aber sehr viele Menschen. Insofern machen wir hier keine Regelung für ein paar wenige Ausnahmefälle, sondern wir wenden uns Schicksalen zu, die ganz viele zum Nachdenken anregen, wie sie selbst sterben wollen. Es ist gut, dass wir uns für diese Debatte viel Zeit nehmen. Sie darf sich aber nicht auf dieses Haus beschränken. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, um zu einer Regelung mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz zu kommen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Mit den Umfragen ist das ja immer so eine Sache. Daraus kann man ganz unterschiedliche Schlüsse ziehen. Das gilt selbst dann, wenn sich wie bei dieser Frage stets eine große Mehrheit der Befragten für Sterbehilfe ausspricht. Manche kritisieren die Fragestellung, manche glauben, dass die große Mehrheit nicht genug Bescheid weiß über Palliativmedizin und darüber, was sie leisten kann, oder sie unterstellen, dass viele sich nicht genug mit dem Thema befasst haben. Vielleicht, Kolleginnen und Kollegen, könnten diese Umfragen aber auch einfach ein Hinweis darauf sein, dass eine große Mehrheit in Deutschland schlicht und einfach selbstbestimmt sterben will. Danke fürs Zuhören. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Renate Künast ist die nächste Rednerin. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Damen und Herren! Das ist ja keine einfache Debatte. Jede und jeder von uns, die wir hier unten sitzen, und jede und jeder von denen, die oben sitzen und zuhören, haben das erlebt, wenn im Bekannten- oder Verwandtenkreis jemand geht, jemand stirbt. Gut, wenn man dabei sein kann und darf, gut, wenn jemand so alt ist, dass man sagen kann, sie hat ihr Leben gelebt. Schrecklich, wenn man erlebt, dass jemand verunglückt oder schwer an Krebs erkrankt ist, und man sich mit der Frage des gemeinsamen Gehens des letzten Stücks Weges auseinandersetzen muss. Wir alle und viele Menschen in dieser Gesellschaft machen sich wirklich massiv Sorgen, haben Ängste und fragen sich: Wie werde ich in Würde und selbstbestimmt sterben können? – Gut, dass wir dies hier diskutieren. Ich hoffe, das ist der Auftakt einer langen, intensiven und offenen Debatte. Zwei Dinge gehen mir durch den Kopf: einmal, dass wir uns wirklich die Mühe machen, über die Gestaltung der letzten Lebensphase zu reden, nicht nur über den Augenblick des Sterbens, sondern der gesamten letzten Lebensphase, über das Leid und vielleicht auch die Einschränkungen, die jemand erlebt. Richtig finde ich auch, dass endlich die Demografiedebatte erweitert wird. Wir hatten zwar lange Berichte, auf denen auf fast 100 Seiten über demografischen Wandel geredet wurde, aber Lebensende, Tod, Sterben, Hospize und Palliativmedizin kamen darin gar nicht vor. Es geht um die Gestaltung der letzten Lebensphase, und es geht für meine Begriffe, da jetzt der Anlass die Strafbarkeit ist, auch um die Frage – auf Palliativmedizin und Hospize komme ich nachher zurück –: Wie ist das Recht heute, und wie wollen wir es eigentlich gestalten? Heute ist es so, dass der Einzelne über sein eigenes Leben frei bestimmen darf, entscheiden kann, wann und wie sein Leben endet. So sagen es das Strafgesetzbuch und die Rechtsprechung, so regelt es faktisch auch das Grundgesetz. Und: Er oder sie darf sich dazu einer Beihilfe bedienen. Fakt ist, meine Damen und Herren: Der Freitod – ich nenne ihn so, weil es ja um Selbstbestimmung und freie Entscheidung geht – ist straffrei und die Beihilfe dazu auch. Wenn wir uns jetzt überlegen, ob wir Hand an das Strafgesetzbuch legen wollen, meine ich, sollten wir uns nicht nur Gedanken über unsere Gefühle und Werte machen, sondern auch darüber, was das Schutzgut des Strafgesetzbuches ist. Alle entsprechenden Paragrafen regeln doch eines: dass man einen anderen nicht töten darf. Aber mein eigenes Leben darf ich beenden. Was ist an dieser Stelle unsere Aufgabe? Ich glaube, unsere Aufgabe ist nicht, für den Menschen zu entscheiden, sondern ihn vor Fremdbestimmung zu schützen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Wir sollten uns nicht nur damit beschäftigen, ob eine Gelegenheit zum Suizid verschafft wird – wir, die wir ein gemeinsames Papier erstellt haben, finden, dass das nicht der Kern ist –, ob und unter welchen Bedingungen Kosten erstattet werden oder warum einer einen Verein gründet. Sondern auch mit dem Kernproblem: Wir dürfen nicht zulassen, dass ein mangelhaft informierter Mensch, der unentschlossen ist und der das gar nicht will, zum Suizid verleitet wird. Das ist das zu schützende Gut. Auf dieser Basis fragen wir uns: Muss man das Strafgesetzbuch ändern? Ich setze mich gerne mit den Fakten, mit den Tatsachen auseinander, die heute diskutiert werden. Da wird zum Beispiel gesagt, dass die Tätigkeit von Vereinen die Suizidrate erhöhen könnte. Aber es gibt dazu keine Zahlen, und wenn, dann aus anderen Ländern mit anderen Bedingungen – Steigerungen um vielleicht 0,5 Prozent. 2012 gab es einen Versuch, das Gesetz zu ändern. Damals hieß es: Wenn es Sterbehilfevereine gäbe und Ärzte Sterbehilfe regelmäßig als letztes Mittel anbieten dürften, könnten sich die Menschen ja als zur Last fallend fühlen. Meine Damen und Herren, ich habe beim Justizministerium nachgefragt, ob es neue Daten gibt. Dort wurde ich auf die damalige Situation verwiesen. Jetzt frage ich Sie aber: Wo ist denn die Begründung dafür? Wenn man sagt, dass sich die Menschen als zur Last fallend fühlen könnten, dann müsste das doch heute schon so sein, weil das geltende Recht das alles zulässt: Die Beihilfe ist straffrei, egal ob von Ärzten, nahen Angehörigen oder Vereinen, aber es muss Beihilfe sein und nicht Tötung auf Verlangen. Die jetzige Rechtslage belegt also keine Fehlentwicklung. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Genau darauf muss es für uns ankommen. Wir meinen, wir sollten der Versuchung widerstehen, unseren Glauben, unsere Ansichten und unsere ethischen Vorstellungen ins Strafgesetzbuch zu schreiben. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Stattdessen müssen wir uns mit den Ursachen von Verzweiflung beschäftigen, endlich Gespräche und Entlastung anbieten. 800 000 Menschen brauchen Palliativmedizin oder Hospizplätze, nur 35 000 bekommen sie. Das wäre der Ansatzpunkt. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Haben wir doch Erbarmen mit den Menschen, die sich Sorgen machen. Selbst 66 Prozent der Mitglieder der Katholischen Kirche sagen: Wir sind für Sterbehilfe. Haben wir Erbarmen und lassen wir zu, dass die Menschen ihrer Überzeugung entsprechend leben, aber auch – weil es um Leben, Würde und Selbstbestimmung geht – ihrem Leben selbstbestimmt ein Ende setzen dürfen, wenn sie das wollen. Die heutige Rechtslage ist für unsere Begriffe klüger als alles, was sonst vorgeschlagen wird. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Widerstehen wir der Versuchung. Lassen wir dies den Auftakt zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte sein. Wir träumen davon, dass wir am Ende nicht die Hand an das Strafrecht, so wie es heute ist, legen, weil es keine Fehlentwicklung unterstützt, sondern dass wir den Menschen in der letzten Lebensphase die Hand reichen. Der Bundestag hat noch nicht angefangen, ernsthaft zu darüber diskutieren. Dazu sind Personal, Ausbildung und Geld notwendig. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Peter Hintze. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Peter Hintze (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wahrheit ist konkret. Wer einmal den Todeskampf eines Menschen miterlebt hat, dem bleibt das ins Gedächtnis eingebrannt: Panik vor dem Erstickungstod, eine ALS-Lähmung, die es dem Menschen beim Einschlafen nicht einmal mehr ermöglicht, die Augenlider zu schließen, ein Mundbodenkarzinom, das stinkend aus dem Kopf herauswächst. In solchen Situationen stößt die Palliativmedizin manchmal an ihre Grenzen. Schutz des Lebens? Ein klares Ja. Bei einer zum Tode führenden Krankheit geht es aber gar nicht um das Ob des Sterbens, sondern es geht um das Wie des Sterbens. Ich halte es für unvereinbar mit dem Gebot der Menschenwürde, wenn aus dem Schutz des Lebens ein Zwang zum Qualtod würde. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Hier muss der Arzt dem Wunsch des Patienten folgen dürfen: Wenn der Arzt es nach seiner Gewissensentscheidung für richtig hält, wenn er es nach seiner medizinischen Überzeugung für richtig hält, dann muss er dem Patienten helfen dürfen und ihm beim friedlichen Entschlafen beistehen dürfen. Deshalb setze ich mich mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus Fraktionen dieses Hauses für eine Regelung ein, die es Patienten und Ärzten ermöglicht, ihrem Gewissen zu folgen. Wir wollen, dass die Patienten dieses Recht haben, und wir wollen Rechtssicherheit für unsere Ärzte. Das will auch die große Mehrheit der Bevölkerung. Ich meine, der Deutsche Bundestag sollte dieser Mehrheit eine Stimme geben. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Wo es um die Situation eines sterbenden Menschen geht, sollte sich der Staat, finde ich, weitgehend zurückhalten; da ist staatliche Bevormundung fehl am Platze. Ein umkämpfter Begriff in dieser Debatte ist der Begriff der Menschenwürde. Für mich gehört in einer freiheitlichen Demokratie Selbstbestimmung zum Kern der Menschenwürde. Was ein schwer leidender Mensch, der den Tod vor Augen hat, zu ertragen noch als würdig erachtet, das kann nur er selbst bestimmen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Im katholischen und evangelischen Bereich, im Bereich der Kirchen und der Theologie wird die Frage nach dem Sinn des Leidens diskutiert. Ich sage dazu: Leiden ist immer sinnlos. Wenn wir in die Bibel schauen, in das letzte Buch der Bibel, lesen wir: Die große biblische Hoffnung, die große christliche Hoffnung ist, dass es einmal ein Leben ohne Leiden gibt. So heißt es in der Offenbarung des Johannes: Kein Leid, kein Geschrei, kein Schmerz wird mehr sein. – Das ist die biblische Vision: kein Leid, kein Geschrei, kein Schmerz. Die ganze Werteordnung der westlichen Welt ist von dem Bestreben getragen, Menschen ein selbstbestimmtes, gutes Leben zu ermöglichen. Deswegen wollen wir die Palliativmedizin ausbauen. Wir wollen Ärzten und Krankenschwestern gute Arbeitsbedingungen für die Sterbebegleitung ermöglichen. Wir wollen durch unsere Debatte Menschen sagen: Einen Sterbenden zu begleiten – einen Angehörigen, einen Freund, einen Verwandten oder auch einen Fernstehenden, dem man sich verbunden fühlt –, das ist die menschlichste und wichtigste Form der Zuwendung überhaupt. Nun hören wir in der Debatte Warnungen vor einer schiefen Ebene, einem Dammbruch, einer Tür, durch die jemand gestupst wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich sind die Warnungen vor einem Dammbruch nichts anderes als tiefes Misstrauen gegenüber unseren Ärzten, ja tiefes Misstrauen gegenüber uns selbst, tiefes Misstrauen gegenüber dem Menschen, der frei und selbstbestimmt sein Leben führen will. Ich habe ein anderes Menschenbild: Ich finde, wir können den Menschen trauen, wir können uns selbst trauen, wir können unseren Ärzten trauen, (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) wir brauchen sie nicht zu bevormunden. Wir brauchen keinen paternalistischen Staat, wir brauchen einen Staat, der Freiraum schafft und Freiheit sichert und Freiheit garantiert. Ich bin der Überzeugung, dass gerade dadurch das Ja zum Leben und die Bereitschaft, Ja zum Leben zu sagen, gestärkt werden. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Der große Wert dieser Debatte liegt für mich darin, dass wir sie überhaupt führen, dass wir das Sterben der Menschen – diese kritischste Situation in der Existenz eines Menschen überhaupt – aus dem allgemeinen Schweigen herausholen, dass wir es als Thema anerkennen, dass wir darüber sprechen, was wir zur Versorgung Sterbender besser tun können, und dass vielleicht eines Tages jeder Mensch den Lebensrest, der ihm verbleibt, auch annehmen kann. – Wenn unsere Debatte das auslöst und das bewirkt, dann haben wir viel erreicht. Ich danke Ihnen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Petra Sitte ist die nächste Rednerin. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Irgendwann war es dann doch zu viel für ihn, weil er zu wenig vom Leben erwarten konnte. Er mochte es nicht mehr ertragen. Dauerschmerz in einem kaputtgearbeiteten Rücken, fortschreitende Alzheimererkrankung, nahezu völlige Taubheit und Erblindung hatten sein Fenster zum Leben, ein Leben nach seiner Vorstellung, fast völlig aussichtslos – im Wortsinne – geschlossen. „Ich habe es so satt!“, habe ich oft gehört. Man gebe ihm die falschen Medikamente, sie würden sein Leiden nur verlängern. Und so hörte er schließlich auf, zu essen und zu trinken. Und auch die Medikamente hat er dann verweigert, selbst in den trüben Phasen seiner Tage. Es blieb ihm auch nichts anderes; er wusste, es würde sich nichts zum Besseren wenden. Wenigstens half ihm dabei dann seine Patientenverfügung. Über viele Tage schleppte sich dieses Sterben hin, bis er endlich mit multiplem Organversagen hinüberdämmern konnte. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht war das kein würdevolles Sterben. Das war – über Tage – eine elende Quälerei, und er hat sich seinen Tod ertrotzt. Wir – meine Mutter und ich – konnten ihm nicht helfen, außer in Liebe für ihn da zu sein. Meine Mutter und ich, wir sind uns ganz sicher, dass er in den immer weniger werdenden lichten Momenten tiefunglücklich war, und das trifft uns heute immer noch am meisten. Diese Ohnmacht und Hilflosigkeit, meine Damen und Herren, soll niemand erleben müssen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Und doch geht es Tausenden so – zugegebenermaßen wohl kaum unter palliativmedizinischer und Hospizbegleitung, aber in unzähligen Pflegeheimen dieses Landes. Pflegekräfte haben mir bestätigt, dass Nahrungs- und Medikamentenverweigerung in ihrem Berufsalltag immer wieder vorkommen. Wir sprechen heute in einer Orientierungsdebatte zueinander. Deshalb will ich mich auch nur mit dem ganz Grundsätzlichen beschäftigen: Selbstbestimmt zu sterben durch Verhungern und Verdursten, weil es unsere Moralvorstellungen und Gesetze nicht anders zulassen, ist das nicht erbarmungslos? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gute Pflege und gute Palliativmedizin sind unbestritten für viele, viele Kranke und Leidende extrem wichtig und gut, um würdevoll sterben zu können. Aber mein Vater wurde und Tausende andere werden damit nicht erreicht. Sie haben sich Leben – auch am Ende – anders vorgestellt. Was sie in den letzten Lebensjahren oder letzten Lebensmonaten erleiden, empfinden sie weder als würdevolles Leben noch als würdevolles Sterben. Dass sie, auch wenn alles bestens klappt, gut gepflegt dem Tod entgegengehen, ist ihnen nicht Trost, sondern eher schreckliche Vorstellung. Eine Erleichterung für diese Menschen ist nach der jetzigen Debatte im Bundestag leider nicht zu erwarten. Während eine Mehrheit der Bevölkerung diesen Konflikt sieht und von uns Hilfe erwartet, sehe ich keine Mehrheit dafür in diesem Hause. Ja, meine Damen und Herren, ich vertrete eine weiter gehende Position. Wer will oder kann eigentlich belegen, dass in aktiver Sterbehilfe eine Geringschätzung des Lebens liegt? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Sinnfrage steckt in uns Menschen. Wir leben mehr oder weniger bewusst. Und so stellt sich diese Sinnfrage auch bis ins hohe Alter, bis in die schwerste Krankheit nicht nur als Sinnfrage fürs Leben, sondern auch als Sinnfrage fürs Sterben, auch für die Art und Weise, in der wir sterben. Dabei spreche ich wahrlich niemandem hier die Berechtigung seiner Position ab, auch nicht den konfessionell Motivierten. Ich bin Atheistin. Auch für mich ist das Leben ein großes Geschenk. Dieses weitgehend selbstbestimmt zu führen, schließt auch das Sterben ein. Sterbehilfe umfasst im engeren Sinne nicht nur Sterbebeihilfe, um das Leben schneller und früher zu beenden. Sie muss eigentlich viel mehr leisten. Sie sollte helfen, Frieden mit dem Sterben zu schließen. Im Frieden mit sich und seinem Leben zu gehen, ist doch für alle eine absolut wunderbare Vorstellung. Das sei allen Menschen gegönnt. Daher halte ich Verbote zum Ende, zur Beendigung des Lebens nicht für zulässig. Infolgedessen sollten wir zulassen, dass dabei Ärzte freiwillig und Angehörige Hilfe geben können. Warum eigentlich sollen nicht auch anerkannte Vereine uneigennützig und kompetent Hilfestellung geben können? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es gibt diese doch noch gar nicht in dieser Form. Dignitas und Sterbehilfe Deutschland e. V. von Roger Kusch sind nicht das Angebot, was ich mir vorstelle. Lassen Sie uns daran arbeiten, andere Angebote zu schaffen. (Beifall der Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] und Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sofern man es noch nicht erlebt hat, so kann es doch jeden und jede von uns schon morgen treffen. Ihre Antwort muss aber nicht nur für Sie selbst taugen, sondern sie muss auch vielen anderen Menschen in unserem Land helfen. Lassen Sie uns das in den weiteren Debatten und in den Beratungen der Anträge bitte nicht vergessen. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Karl Lauterbach. (Beifall bei der SPD) Dr. Karl Lauterbach (SPD): Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Unterschiede zu sprechen komme, will ich zunächst betonen, was uns alle eint, und das ist die Überzeugung, dass wir mehr für eine bessere Palliativmedizin in Deutschland tun müssen. Herr Gröhe und Kollegen aus der Großen Koalition haben ein breit aufgestelltes Konzept erarbeitet, das sicher an der einen oder anderen Stelle noch geändert wird. Aber uns alle eint der Versuch, die Palliativmedizin in Deutschland zu verbessern. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Was uns auch alle eint – und ein anderer Eindruck darf nicht entstehen –, ist, dass wir uns alle für das Leben einsetzen. Die Frage ist nur: Wie schaffen wir das? Das hat mit der Palliativmedizin allerdings nur indirekt zu tun. Es gibt Menschen, die auch im Lichte aller Angebote der Palliativmedizin ihr eigenes Leben und den bevorstehenden Tod nicht als würdevoll empfinden; sie selbst empfinden es so, das ist ihre eigene Einschätzung, und niemandem von außen steht es zu, darüber zu urteilen. Diese kleine Gruppe von Menschen ist auf unsere Hilfe angewiesen. Die Frage ist: Was können wir anbieten? Ich glaube, dass wir diesen Menschen nicht die Tür verschließen dürfen. Es ist wichtig, dass wir überlegen, ob wir die derzeitigen Regelungen so lassen können, wie sie jetzt sind. Ich glaube, dass das nicht geht; denn das einzige Angebot – das Zurückgreifen auf Sterbehilfeorganisationen, ich drücke es einmal so aus: Seriensterbehelfer –, das die betroffenen Menschen oft haben, ist keine gute Lösung. Die Mitarbeiter der entsprechenden Organisationen kennen die Betroffenen oft überhaupt nicht, sie kennen die Krankheiten nicht. Sie reisen an und helfen in einer Situation, in der der Tod oft noch vermeidbar wäre, beispielsweise wenn es sich um Depressive oder psychisch Kranke handelt. Das ist der Grund, weshalb ich dem Vorschlag von Renate Künast, dass wir es so lassen, wie es ist, nicht zustimmen kann; denn es funktioniert nicht. Selbst Sterbehelfer sagen, dass 50 Prozent der Menschen, denen sie – in Anführungsstrichen – „geholfen“ haben, an psychischen Erkrankungen gelitten haben. (Zuruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Viele dieser betroffenen Menschen waren wahrscheinlich depressiv und hätten von Ärzten gerettet werden können. Von daher können wir es nicht so lassen, wie es ist, sondern wir müssen die Tätigkeit der Sterbehilfe-organisationen, insbesondere die organisierte Sterbehilfe und auch die Sterbehilfe durch Seriensterbehelfer, unterbinden. Das ist eine wichtige Initiative, die uns hier eint. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir müssen aber auch bedenken: Was bleibt übrig? Welche Gefahren gehen wir damit ein? Wenn wir das so machen, gehen wir natürlich die Gefahr ein, dass diejenigen, die ihren Tod vor Augen haben und die im Prinzip nur noch Kontakt zu ihren Ärzten haben, ohne jede Hilfe dastehen. Todkranke, die den eigenen Tod so nicht erleben wollen, können nicht einfach Heimat und Familie verlassen, um in die Schweiz zu reisen und dort Hilfe zu suchen. Viele dieser Menschen haben keine Angehörigen. Die Frage ist: Darf der Arzt helfen? Ich kenne keinen einzigen Vorschlag, der es dem Arzt verbieten würde. Allen Anträgen ist gemein, dass wir die Hilfe des Arztes in Einzelfällen erlauben wollen. Aber unser Antrag ist der einzige, der das sicherstellt. Alle anderen Anträge lösen nicht das Problem, dass die Beihilfe zum Suizid in zehn Ärztekammern derzeit unter Androhung des Verlustes der Approbation schlicht nicht erlaubt ist. Ich kann nicht sagen: „Ich wünsche mir, dass es anders ist“, wenn ich aber nichts dagegen tue, dass es im Moment so ist. Von daher ist aus unserer Sicht notwendigerweise festzuhalten: Wenn wir die organisierte Sterbehilfe wirklich verbieten wollen – was ich für richtig halte, weil es eben nicht gut läuft –, dann müssen wir Rechtssicherheit für Ärzte schaffen. Diese Rechtssicherheit schulden wir der kleinen Gruppe von Patienten, die sonst ohne jede Alternative wäre. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Man könnte natürlich auch die Position vertreten, dass die Ärzte das selbst regeln können. Es gibt aber zwei Gründe, die dagegen sprechen: Zum einen sieht es im Moment nicht danach aus – wichtige Ärztefunktionäre tragen vor, dass sie das schlicht nicht wollen –, und zum anderen ist das aus meiner Sicht nichts, was die Ärzteschaft entscheiden sollte, weil es sich um eine grundsätzliche Werteentscheidung für unsere Gesellschaft handelt. Das muss der Deutsche Bundestag entscheiden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Hier ist der Punkt erreicht, wo, wie Wittgenstein sagen würde, sich der Spaten zurückbiegt. Wenn wir die Sterbehilfeorganisationen verbieten, müssen wir ein Angebot schaffen. Dabei handelt es sich nicht um eine Kassenleistung. Es geht nicht um eine Gebührenordnungsziffer. Der Leistungskatalog der Krankenkassen soll nicht erweitert werden. Es handelt sich vielmehr um eine humanitäre Einzelaufgabe, um eine Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen Arztes, der Rechtssicherheit braucht, wenn er sich zu diesem tragischen Schritt entscheidet. Der Arzt braucht, nachdem er alles unternommen hat, den Patienten umzustimmen, diese Rechtssicherheit, um in einer Situation helfen zu können, in der der Patient sonst niemanden hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Elisabeth Scharfenberg erhält nun das Wort. Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte über die Beihilfe zum Suizid geht es nicht nur um die Frage, ob wir eine bestimmte strafrechtliche Regelung brauchen oder ob wir sie nicht brauchen. Nein, es geht um viel, viel mehr. Unsere Gesellschaft wird sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten radikal wandeln und verändern. Immer mehr Ältere, immer mehr pflegebedürftige Menschen, immer mehr Alleinlebende und immer mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen werden in unserer Mitte leben. Das werden auch wir selbst sein. Wie wir uns das Leben und Sterben in einer solchen Gesellschaft vorstellen, dazu werden wir mit dem Ausgang dieses Gesetzgebungsverfahrens ein ganz wichtiges Zeichen setzen. Mehr Selbstbestimmung steht hier zweifellos im Mittelpunkt. Ich frage aber auch ganz deutlich: Wenn wir über eine Neuregelung des assistierten Suizids reden, reden wir dann wirklich von Selbstbestimmung? Es stimmt, in zahlreichen Umfragen geben viele Menschen an, Angst davor zu haben, im Alter nicht mehr bestimmen zu können, was mit ihnen geschieht. Sie haben Angst vor Pflegebedürftigkeit, Angst vor Schmerzen, Angst vor Einsamkeit, Angst davor, dass ihnen niemand hilft, Angst vor einem Leben, das selbst als würdelos empfunden wird. Sehr viele Menschen sagen eben auch, sie wollen im Alter niemandem zur Last fallen. Dazu kommt, dass gerade bei alten Menschen psychische Erkrankungen sehr oft unerkannt und dann auch unbehandelt bleiben. Doch verhält sich wirklich frei und selbstbestimmt, wer nur den assistierten Suizid als Ausweg aus einer solchen Situation sieht, und fördern wir Selbstbestimmung, wenn wir diesem vermeintlichen Ausweg als abrufbare Leistung auch noch den Weg ebnen? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Sollten wir also Vereine wie Dignitas oder Sterbehilfe Deutschland gewähren lassen, oder sollte man zumindest die Suizidbeihilfe durch Ärzte innerhalb bestimmter Kriterien ausdrücklich zulassen? Ich halte das gerade angesichts des demografischen Wandels für ein katastrophales Signal. Die Botschaft hieße doch: Unsere Gesellschaft, also auch wir, stellen uns diesen Problemen nicht. Nein, wir kapitulieren vor ihnen. Deshalb wird der assistierte Suizid zu einer regulären Dienstleistung ausgebaut. Unsere Botschaft kann doch nicht sein: Wer einsam ist und niemanden hat, der ihm hilft, der kann doch zu einem dieser Sterbehilfevereine gehen. – Damit steigt auch der Druck, eine solche Dienstleistung doch bitte irgendwann in Anspruch zu nehmen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, das kann nicht unsere Antwort sein. Das ist keine Selbstbestimmung. Gemeinsam mit meinem Kollegen Harald Terpe schlage ich eine moderate Lösung vor. Die Beihilfe zum Suizid sollte grundsätzlich straffrei bleiben. Sie sollte aber dann unter Strafe stehen, wenn sie geschäftsmäßig erfolgt, also regelmäßig, und auf Wiederholung angelegt angeboten wird. Das trifft dann Organisationen wie etwa Dignitas. Ein vollständiges Verbot der Suizidbeihilfe hingegen halten wir für unangemessen. Wir müssen individuelle Freiräume lassen. Für Personen, die einander besonders nahe stehen, sollte im Einzelfall die Suizidbeihilfe auch weiterhin straffrei bleiben, wenn sie nicht eigennützig handeln. Diese Personen können Verwandte oder enge Freunde sein. Es kann aber auch der Arzt sein, wenn er zum Patienten in einer langjährigen Behandlungsbeziehung steht. Doch aus dem Einzelfall darf eben keine Regel werden. An einer solchen Regelung möchten wir in den kommenden Wochen und Monaten gerne gemeinsam mit möglichst vielen von Ihnen aus allen Fraktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, arbeiten. Genauso wichtig – wenn nicht sogar wichtiger – muss aber sein, dass wir Alternativen aufzeigen. Wir dürfen uns nicht in einer reinen Strafrechtsdebatte verzetteln, sondern müssen auch über die eigentlich zentralen Aufgaben sprechen: eine teilhabeorientierte Pflege, den weiteren Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung sowie die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung. Eine ganz wichtige Rolle spielen hier auch die Suizidprävention und die Hilfe in akuten und existenziellen Krisen. Da gibt es zweifellos noch einiges zu tun. Auch hier sind wir mehr als gefordert. Ich wünsche mir, dass am Ende dieser Debatte die Botschaft steht: Diese Gesellschaft nimmt die Herausforderungen an. Wir drücken uns nicht, und wir werden jeder und jedem Einzelnen dabei helfen, sein Leben bis zum Schluss voller Würde und ohne Angst leben zu können. Niemand ist uns eine Last. Zum Schluss: Die Debatte, die wir heute hier führen, ist zweifellos eine ganz wichtige Debatte. Das Thema Suizidbeihilfe bewegt uns alle. Genauso aber sollte uns eine breite und tiefe Debatte zum Thema Pflege am Herzen liegen. In neun Jahren Parlamentszugehörigkeit habe ich leider noch keine vierstündige Debatte zum Thema Pflege erlebt. Das sollten wir nachholen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Johannes Singhammer erhält nun das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Johannes Singhammer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Leben gehört auch das Sterben. In Würde sterben zu können, war immer schon eine herausragende Aufgabe im Miteinander der Generationen auch unseres Landes. Die meisten von uns – eigentlich jeder – machen sich Sorgen, ob am Ende des eigenen Lebens nicht unerträgliche Schmerzen warten, die vermieden werden können, und machen sich Gedanken darüber, wie man am Lebensende Hilflosigkeit und Verlust der Selbstbestimmung und der Autonomie abwenden kann. Einige meinen, mit einer organisierten und geschäftsmäßigen sogenannten Sterbehilfe sei die Verwirklichung des Anspruchs auf Selbstbestimmung zu erreichen. Ich meine, dass ein solcher individualisierter Anspruch aber auch entscheidende Konsequenzen für alle hätte; denn keiner lebt für sich allein. Ich wünsche auch niemandem, dass er alleine stirbt. Wenn der assistierte Suizid in schweren Lebenssituationen eine legal wählbare Wirklichkeit werden würde, dann würde sich in Deutschland einiges ändern. Ich bitte, einfach einmal zu überlegen: Welche Erwartungen würden entstehen? Welcher Druck auf schwerstkranke Menschen würde entstehen, die ihren Angehörigen am Ende nicht zur Last fallen wollen? Welcher Erwartungsdruck könnte wachsen, obwohl er gar nicht gewollt ist? Zeigt nicht die schmerzliche Erfahrung von Eltern, die trotz der Prognose einer Behinderung Ja zur Geburt ihres Kindes sagen, dass diese Sorgen alles andere als unbegründet sind? Brauchen wir nicht stattdessen eine Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen? Brauchen wir nicht eine Mobilisierung aller – wirklich aller – Möglichkeiten, dass niemand am Lebensende allein bleibt, sondern bis zum Ende geborgen, aufgefangen, selbstbestimmt und schmerzfrei im vertrauten sozialen Umfeld leben kann? Ich meine deshalb, wir sollten ein umfassendes und strafbewehrtes Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch und ein Werbeverbot dafür anstreben. Die Möglichkeit, dass Tod mit einem Geschäft in Zusammenhang gebracht wird, sollten wir nicht zulassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Für Angehörige sollten wir die gegenwärtige Rechtslage nicht ändern. Dabei handelt es sich nicht um eine Grauzone, die bestehen bleiben soll, sondern es geht um einen Verantwortungsbereich, der sich einer Regelung in feinziselierten Paragrafen weitgehend entzieht. Die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung ist keine Lösung. Der immer wieder beschworene hippokratische Eid der Ärzte, vor fast 3 000 Jahren erstmals gesprochen, lautet eindeutig und klar: „Ich werde niemandem … ein tödlich wirkendes Gift geben und auch keinen Rat dazu erteilen.“ Ich glaube, wir brauchen eine einheitliche Lösung in Deutschland, und wir brauchen auch den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arzt und dem Patienten. Das Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid und der umfassende Aufbau einer Palliativ- und Hospizversorgung gehören untrennbar zusammen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Eine bessere Palliativversorgung als derzeit verringert vielfach den Wunsch nach einer sogenannten Sterbehilfe erheblich, weil dann durch entsprechende Therapien, die immer besser werden, Schmerzfreiheit und Selbstbestimmung auch bis zum Lebensende besser ermöglicht werden. Deshalb brauchen wir eine umfassende Unterstützung des Ausbaus von Hospiz- und Palliativnetzwerken, eine bessere ärztliche Qualifikation, eine kostendeckende Vergütung bei stationärem Aufenthalt und die entsprechende Unterstützung des Ehrenamts und auch der Familien. Daher sage ich: Leben miteinander gestalten bis zuletzt ist besser, als Sterben zu organisieren. Als Christ sage ich für mich persönlich: Mein Leben ist in Gottes Hand. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Thomas Oppermann erhält nun das Wort. (Beifall bei der SPD) Thomas Oppermann (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt nicht oft vor, dass wir eine schwierige Diskussion in diesem Haus mit so viel Fingerspitzengefühl und Respekt führen wie heute. Aber das ist auch angemessen. Denn die Frage, wie Menschen ihr eigenes Leben bewerten, wie sie sich den Tod vorstellen, wie sie sterben wollen, wie viel Leid, Schmerz oder Ohnmacht sie glauben am Ende ihres Lebens aushalten zu können, das sind höchstpersönliche Angelegenheiten, die zum absolut geschützten Kernbereich der Menschenwürde gehören. Deshalb steht es nach meinem Verständnis von Freiheit in einem liberalen Rechtsstaat und einer pluralistischen Gesellschaft dem Gesetzgeber nicht zu, Menschen in solch existenziellen Fragen Vorschriften zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nicht wenige haben Angst, dass ihnen aus religiösen, ideologischen oder rechtlichen Gründen vorgeschrieben wird, wie sie zu sterben haben. Manche suchen Unterstützung bei Organisationen, die ihnen helfen, mit einem Suizid rechtzeitig aus dem Leben zu scheiden. Mir bereitet es großes Unbehagen, wenn sich Menschen in die Hände von Sterbehilfevereinen begeben. Ich empfinde das als trostlos und deprimierend. Denn der Wunsch nach Sterbehilfe ist in Wirklichkeit ganz oft ein Hilferuf. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Von den 10 000 Menschen, die sich jährlich in Deutschland das Leben nehmen, sind über 4 000 älter als 65 Jahre. Viele von ihnen leiden unter akuten Depressionen, die mit professioneller Hilfe von Ärzten und Therapeuten gut behandelbar wären. Ich möchte nicht, dass Menschen darauf angewiesen sind, Sterbehelfer aufzusuchen, die ihnen eine schnelle Lösung versprechen, um am Ende ihre Dienste mit Erfolg anbieten zu können. (Beifall der Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD] und Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Für mich gehört die Sterbebegleitung nicht in die Hände solcher Vereine, sondern in die Sphäre des Vertrauens des schwerstkranken Patienten zu seinen nahen Angehörigen, Freunden, Seelsorgern und vor allen Dingen den behandelnden Ärzten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es gibt also gute Gründe für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe. Aber, meine Damen und Herren, damit allein ist den Menschen noch nicht geholfen. Menschen in einer solchen Situation brauchen Verständnis, liebevolle Zuwendung, Hilfe und vor allem das Gefühl, in einer ausweglos erscheinenden Lage nicht alleingelassen zu werden. Deshalb, finde ich, sollten wir eine endgültige Entscheidung über die Regeln der Sterbebegleitung erst dann treffen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Die erste Voraussetzung: Die Palliativmedizin muss in Deutschland umfassend ausgebaut und gefördert werden. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich gehörte vor 14 Jahren zu den Mitinitiatoren einer der ersten Professuren für Palliativmedizin an der Universität Göttingen. Wir haben dann auch eine Palliativstiftung gegründet, um gesellschaftliche Unterstützung und Ressourcen zu organisieren. Es gab einen ungeheuren Zuspruch für diese Stiftung, auch für das Hospiz in der Stadt. Ich sage Ihnen: Die Kraft, die hinter diesem bürgerlichen Engagement steckt, ist die Wertschätzung des Lebens, die ganz viele Menschen umtreibt. Das ist eine positive Kraft. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Die Palliativmedizin ist eine ganz junge Wissenschaft, aber sie ist außerordentlich erfolgreich. Sie ermöglicht es, Menschen beim Sterben eine gewisse Lebensqualität zu erhalten, sodass die Hoffnung am Ende des Lebens nicht ganz schwindet. Palliativmedizin kann vielen Menschen dabei helfen, wie es Peter Hintze formuliert hat, den verbleibenden Lebensrest nicht mit Angst, sondern als einen Gewinn zu betrachten. Deshalb, meine Damen und Herren, muss es jetzt darum gehen, die hochwertige Palliativmedizin, die es an einigen Orten in Deutschland gibt, allen Menschen in diesem Lande zugänglich zu machen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Die zweite Voraussetzung: Wir sollten die Ärztinnen und Ärzte bitten, die Entscheidung des Deutschen Ärztetages aus dem Jahre 2011 zu überdenken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Ich finde es nicht haltbar, dass einzelne Landesärztekammern in Deutschland ihren Mitgliedern im klaren Gegensatz zum Strafrecht die Hilfe zum Suizid ohne Ausnahme verbieten. Ich habe durchaus Verständnis für den Wunsch nach Rechtssicherheit. Natürlich muss die Hilfe zum Leben Aufgabe der Ärzte bleiben. Niemand will, dass Ärzte eigenmächtig entscheiden. Aber natürlich muss ein Arzt den freiverantwortlich gebildeten Willen eines Patienten respektieren und ihm im Interesse des Patienten auch helfen dürfen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich finde, ein Arzt, der in einer extremen Ausnahmesituation eine Gewissensentscheidung trifft und sich dazu entschließt, einem schwerstkranken Patienten – natürlich im Rahmen dessen, was das Strafrecht zulässt – Beistand zu leisten, darf nicht von einer Ärztekammer belangt werden können, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In dieser zentralen ethischen Frage muss es eine einheitliche Rechtslage in ganz Deutschland geben. Ich habe allerdings Zweifel, ob es richtig ist, den ärztlich assistierten Suizid jetzt auch explizit rechtlich auszugestalten. Laufen wir dann nicht Gefahr, den ärztlich assistierten Suizid zu institutionalisieren? Wird hier nicht der Anschein einer vermeintlich einfachen Alternative aufgezeigt, die den Druck auf die Betroffenen, dem Leiden freiwillig ein Ende zu machen, am Ende erhöht? (Beifall des Abg. Michael Brand [CDU/CSU]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege. Thomas Oppermann (SPD): Es ist richtig, dass wir uns jetzt die Zeit nehmen, über diese Fragen ein Jahr lang sorgfältig zu diskutieren, bevor wir entscheiden. Aber diese Debatte ist auch für sich wertvoll; denn sie hilft ganz vielen Menschen, ein so schwieriges Thema wie Suizid jetzt offener anzusprechen, sich an ihre Angehörigen zu wenden, auch an die behandelnden Ärzte. Das hilft den Menschen. Deshalb freue ich mich sehr über diese Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Franz Josef Jung ist der nächste Redner. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Franz Josef Jung (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich steht im Mittelpunkt dieser Debatte unser Verfassungsauftrag: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. … Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dies gilt vom Anfang bis zum Ende des Lebens. Aus meiner Sicht sind mit diesem Verfassungsgebot die Vorschläge zum assistierten Suizid nicht vereinbar, ja sie sind verfassungswidrig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Erhalt der Würde des Menschen und der Schutz des Lebens sind Kernaufgaben des demokratischen Staates. Nicht das Schaffen von Voraussetzungen für einen schnellen und effektiven Tod ist das Gebot unserer Verfassung, sondern die Schaffung von Voraussetzungen, dass Menschen in Würde sterben können. Aus diesem Grunde ist aus meiner Sicht die geschäftsmäßige oder organisierte Sterbehilfe rechtlich zu untersagen. Ich weiß aber auch, dass heute noch immer viele Menschen Angst haben, unter Schmerzen oder hilflos zu sterben. Deshalb kann ich nur unterstreichen, was auch die Vorredner teilweise gesagt haben: Es ist notwendig, dass die Palliativmedizin sowohl stationär als auch ambulant weiter ausgebaut wird, um damit Menschen zu helfen, dass sie ohne Schmerzen und in Würde sterben können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das gilt auch für den Ausbau der Hospizstrukturen. Was hier noch nicht erwähnt worden ist: Wir haben, wie ich finde, eine grundlegende Veränderung der Situation durch das Patientenverfügungsgesetz, das dieser Bundestag beschlossen hat. Jeder Mensch hat damit das Recht, dem natürlichen Tod eine Chance zu geben. Uns geht es grundsätzlich um die freie Entscheidung des Patienten, die würdige Sterbebegleitung, die lindernde Hilfe und nicht darum, den ärztlich assistierten Suizid zur Behandlungsoption zu machen und damit letztlich beim Töten auf Verlangen zu enden. Wir haben in Deutschland, wie ich finde, eine liberale Regelung zum Suizid, sodass aus unserer Sicht nur die Untersagung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe notwendig ist und keine weitere gesetzliche Regelung geboten ist. Erlaubt sind ausdrücklich die passive und die indirekte Sterbehilfe. Passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen durch die freiwillige Entscheidung des Patienten. Indirekte Sterbehilfe bedeutet den Einsatz eines schmerzlindernden Mittels, auch wenn es den Todeseintritt beschleunigen kann. Das nennt man palliative Sedierung. Sie hat eindeutig das Ziel der Leidenslinderung. Hierfür sind aus meiner Sicht allerdings Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes und gegebenenfalls des Arzneimittelgesetzes notwendig. Ein Zwang zum Leiden, wie hier gerade vorgetragen, besteht aus meiner Sicht gerade nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb stellt sich im Zusammenhang mit dieser Debatte für mich die Frage: Was ist der Auftrag, den unsere Verfassung auch uns gegenüber formuliert? Meines Erachtens lautet der Auftrag, ein Sterben in Würde zu gewährleisten, und nicht, aktive Sterbehilfe zu ermöglichen. Werden wir diesem Verfassungsauftrag gerecht! Besten Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Hermann Gröhe ist der nächste Redner. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hermann Gröhe (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Orientierungsdebatte dient der Vorbereitung auf kontroverse Entscheidungen über die Zulässigkeit ärztlich assistierten Suizids oder über ein mögliches Verbot organisierter Selbsttötungsbeihilfe. Worüber wir uns nicht streiten – und es ist gut, dass dies heute an vielen Stellen festgehalten wurde –, ist die Notwendigkeit des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in diesem Land. In diesem Bereich haben wir – auch aufgrund des Drängens aus der Zivilgesellschaft, allen voran der Hospizbewegung – in den letzten Jahren gemeinsam viel erreicht. Wenn ich mich als Gesundheitsminister für den Ausbau ebendieser Angebote einsetze, weiß ich mich von diesem Haus insgesamt unterstützt. Frau Künast, Sie haben gesagt, dass noch wichtige Debatten vor uns liegen. Ja, darin gebe ich Ihnen recht. Nicht zustimmen kann ich allerdings der These, wir hätten das noch gar nicht erörtert. Es hat schon in der Vergangenheit zu Recht wichtige Debatten hierzu gegeben, und Wichtiges ist gemeinsam auf den Weg gebracht worden. Dabei und auch heute ist deutlich geworden: Wir sind uns darin einig, dass wir schwerstkranken und sterbenden Menschen zuallererst menschliche Zuwendung und bestmögliche Hilfe schulden. Jede und jeder von uns möchte selbst in dieser Weise gut begleitet sein Leben beenden können. Hilfe zu geben und Hilfe zu empfangen, gehört zum Menschsein. Hilfsbedürftigkeit hat nichts Entwürdigendes. Deswegen müssen wir, glaube ich, jeder Haltung nach dem Motto „Ich möchte anderen nicht zur Last fallen“ entschieden entgegentreten. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Meine Damen, meine Herren, für die heutige Debatte und angesichts des öffentlichen Rufs nach Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe ist es mir wichtig, festzuhalten: Erstens. Die Rechtsprechung und der Gesetzgeber haben das Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten im Hinblick auf die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen, etwa beim Thema Patientenverfügung, nicht nur anerkannt, sondern ausdrücklich gestärkt. Zweitens. Es ist heute medizinisch, juristisch und ethisch unstrittig, dass bei hochdosierter Schmerzmedikation auch das Risiko einer lebensverkürzenden Wirkung in Kauf genommen werden darf. Diese Verkürzung darf nicht das Ziel der Medikation sein. Gerade diese Unterscheidung macht deutlich, in welcher Weise wir uns in diesem sensiblen Feld von unserem Vertrauen in die Ärzteschaft leiten lassen. (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Dieses Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Arzt und den Patienten wollen wir schützen. Deswegen lehne auch ich jedes Sonderstrafrecht für Ärztinnen und Ärzte ausdrücklich ab. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) In unserer Rechtsordnung sind Selbsttötung und auch entsprechende Beihilfehandlungen straffrei – zu Recht. Hier schweigt das Recht zu Lebensdramen. Zugleich werden wir weitere Anstrengungen im Bereich der Suizidprävention unternehmen müssen. Ich sage aber genauso deutlich: Eine Verklärung der Selbsttötung gleichsam als Akt wahrer menschlicher Freiheit lehne ich ab. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Deswegen möchte ich, dass die Selbsttötungshilfe nicht zur öffentlich beworbenen Behandlungsvariante wird, und setze mich als Abgeordneter für die Strafbarkeit organisierter Beihilfe zur Selbsttötung ein. Ich begrüße es dabei ausdrücklich, dass die deutsche Ärzteschaft mit deutlicher Mehrheit auch den ärztlich assistierten Suizid ablehnt. Dies ist bei allen unterschiedlichen Formulierungen in einzelnen Ärztekammern der gemeinsame Kern der berufsethischen und berufsrechtlichen Positionierung der deutschen Ärzteschaft. Wir sollten dies ernst nehmen, wenn wir das Vertrauen in Ärztinnen und Ärzte beschwören. Befürworter eines ärztlich assistierten Suizids argumentieren mit besonders dramatischen Einzelfällen; unser Kollege Peter Hintze hat dies heute eindrücklich getan. Diese müssen uns Ansporn sein, noch besser zu werden in einer schmerzlindernden Medizin, von der viele Expertinnen und Experten schon heute sagen, dass sie unerträgliches Leiden in nahezu allen Fällen verhindern kann. Wahr ist aber auch, dass Einzelfälle beschworen werden und dass gleichzeitig die Befürworter des ärztlich assistierten Suizids diese Möglichkeit auch auf Fälle der Demenz ausweiten wollen, mit dem Hinweis, da müsse die Entscheidung rechtzeitig und bei klarem Verstand erfolgen. Ich finde die Vorstellung schier unerträglich, dass der Schock über die Diagnose Demenz in Zukunft mit einem solchen Hinweis verbunden werden muss. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ja, auch ich kann mir Grenzfälle vorstellen, in denen Ärztinnen und Ärzte um ihres Gewissens willen Normen brechen bzw. gegen sie verstoßen. Dann ist es Aufgabe der Rechtsanwendung, im Einzelfall dieser Gewissensentscheidung Rechnung zu tragen. Sie darf uns aber nicht Anlass sein, die Norm selber und damit den lebensschützenden Charakter unserer Rechtsordnung zu relativieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegin Katherina Reiche. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Katherina Reiche (Potsdam) (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu einem würdevollen Leben gehört auch ein Sterben in Würde. Es gibt ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Somit gehört zu einem selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmtes Sterben. In unserem Antrag richten wir uns an Menschen, die an einer organischen, irreversiblen, zum Tode führenden Erkrankung leiden, bei denen die Palliativmedizin an ihre Grenzen stößt, die Schmerz und Qual und damit verbundene Not nicht mehr aushalten. Von unserem Regelungsansatz nicht erfasst sind Menschen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, die minderjährig oder nicht einwilligungsfähig sind. Wir richten uns auch ausdrücklich nicht an Menschen, die aus anderen Gründen des Lebens müde oder überdrüssig sind. Was für einen Menschen am Ende seines Lebens noch zu ertragen ist, was er als Qual und Schmerz empfindet, ist absolut individuell. Nicht jeder kann gleich viel tragen. Patienten, die die letzte Strecke ihres Lebens als nicht mehr erträglich empfinden, geht es neben den Schmerzen um den Verlust ihrer Autonomie, um den Verlust der Kontrolle über ihren Körper, um den Verlust der Kommunikationsfähigkeit und den Verlust ihrer Würde. Unser Antrag öffnet einen Ausgang bzw. möchte – das haben manche Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt –, dass die Regelungen, die in einigen Landesärztekammern, zum Beispiel in der bayerischen, sehr wohl möglich sind, allen Ärzten im gesamten Bundesgebiet offenstehen. Wir meinen, dass im Angesicht von sicher zum Tode führenden Erkrankungen das Arzt-Patienten-Verhältnis besonders geschützt werden sollte. Dorthin gehört die Entscheidung, in Würdigung der Lebens- und Leidensumstände des Patienten dem behandelnden Arzt zu vertrauen und ihm zu ermöglichen, den Patienten straffrei auf einem selbst gewählten und selbst vollzogenen letzten Schritt zu begleiten, ohne das Strafrecht fürchten zu müssen. Dank der modernen Medizin und dank der Palliativmedizin können Menschen heute viel besser, viel länger und mit weniger Schmerzen am Ende ihres Lebens begleitet werden. Das ist ein Segen. Die Menschen, die sich hingebungsvoll jenen Patienten widmen, sind ebenfalls ein Segen. Die palliativmedizinischen Angebote müssen ausgeweitet werden. Ich bin Hermann Gröhe ausdrücklich dankbar, dass er nun die Initiative ergreift. Die Grenzen der Leidminderung, der Schmerztherapie sowie der Sterbehilfe und -begleitung als ärztliche Aufgaben sind aber nicht schematisch, sondern fließen ineinander über. Was möchte ein Patient? Er möchte Heilung. Er möchte Leidminderung. Er möchte, dass seine Beschwerden vermindert werden. Er möchte natürlich verhindern, dass er vorzeitig stirbt. Dem sollen Ärzte entsprechen. Wo aber nun die moderne Medizin als Schattenseite ihrer segensreichen Fähigkeiten Siechtum, chronisches Leiden und eine zuverlässige Unheilbarkeitsprognose hervorbringt, sollten Ärzte in der Mitverantwortung bleiben dürfen, soweit es sich mit ihrem persönlichen Gewissen vereinbaren lässt; darum geht es. Ich appelliere, die Gewissensfreiheit zu respektieren und nicht durch rechtliche oder religiöse Dogmen zu beschränken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es wird argumentiert, dass der Suizidwunsch mancher Patienten Ausdruck von falsch verstandener Entscheidungsfreiheit sei oder gar eine mangelnde Achtung vor dem Geschenk, das uns Gott mit auf den Weg gegeben hat. Wer so argumentiert, verkennt die existenzielle Not, in der solche Entschlüsse gefasst werden. Für mich jedenfalls wäre es ein Verstoß gegen das Gebot von Nächstenliebe und Menschenwürde, wenn aus dem Schutz des Lebens ein Zwang zum Leiden würde. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen Ärzten für die Fälle, in denen die Palliativversorgung für die Patienten keine Alternative mehr ist, eine mitfühlende Hilfestellung bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung ermöglichen. Die Ärzte bitten uns, ein Zeichen gegen ihre Kriminalisierung zu setzen, wenn es sich um ein einzelfallbezogenes, gemäß dem Patientenwillen ethisch verantwortliches ärztliches Tun oder Unterlassen handelt. Hier setzt unser Antrag an. Ich bin zudem überzeugt: Wenn sich Patient und Arzt auf diesen geschützten Freiraum verlassen können, würde dies den Bedarf an organisierter Laiensuizidhilfe oder gar an gewinnorientierten Sterbehilfeorganisationen, die ich strikt ablehne, absehbar überflüssig machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Die Würde eines Sterbenden zu respektieren, heißt im Übrigen gerade nicht, den Wert eines Menschenlebens von außen zu beurteilen. Ich meine, was zählt, ist das Urteil des Patienten über sein eigenes Dasein. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns den Ärzten und den Patienten vertrauen und eine zivilrechtliche Regelung finden, die der Selbstbestimmung von Patienten Raum lässt und ihnen und ihren behandelnden Ärzten Sicherheit gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Harald Weinberg. (Beifall bei der LINKEN) Harald Weinberg (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe zu: Ich konnte mich am Anfang nicht recht mit einer Diskussion über Sterbehilfe anfreunden, die ich vor dem Hintergrund der gegebenen Rechtslage eigentlich für überflüssig gehalten habe. Jetzt haben wir diese Diskussion. Ich bin beeindruckt von der Ernsthaftigkeit und auch der Würde, mit der sie geführt wird. (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Ganz unabhängig vom letztendlichen Ausgang hat die Diskussion sicher eines schon positiv bewirkt: Wir, die Politik, und die Gesellschaft haben genauer in den Blick genommen, ob und wie in Deutschland ein würdevolles Sterben möglich ist und was dagegensteht. Wir haben einen nüchternen Blick auf die Versorgungslage im Bereich der Palliativmedizin und Hospizarbeit geworfen. Ich will gleich darauf zurückkommen. Im Zusammenhang mit der Diskussion über einen assistierten Suizid wurde besonders von ärztlicher Seite auf die weitreichenden Möglichkeiten der Palliativmedizin verwiesen. In der Tat sind die Fortschritte, die dort gemacht wurden, gewaltig. Auch der Gesetzgeber hat mit der Ermöglichung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung mit dazu beigetragen, die Versorgung zu verbessern. Aber – hier zitiere ich den Palliativmediziner de Ridder –: Das Bemühen um bestmögliche palliative Versorgung schließt die Möglichkeit der ärztlichen Beihilfe zum Suizid nicht von vornherein aus … Das steht – hier schließe ich mich de Ridder an – nicht gegeneinander, sondern kann sich in ganz bestimmten eingrenzbaren Fällen sogar ergänzen. Aus meiner Sicht kann eine Erleichterung des assistierten Suizids weder mit dem Verweis auf eine schlechte palliativmedizinische Versorgungslage begründet werden – das wäre sogar zynisch –, noch kann eine strafrechtliche Ahndung oder Einschränkung der Beihilfe zur Selbsttötung mit dem Verweis auf die Palliativmedizin begründet werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD sowie der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber natürlich ist es allgemein einleuchtend, dass eine bessere Bekanntheit der palliativmedizinischen Möglichkeiten sowie eine flächendeckende Versorgung mit Palliativmedizin auch präventiv gegen Suizidversuche wirken können. Von einer ausreichenden flächendeckenden Versorgung sind wir jedoch noch weit entfernt. Zwar haben wir eine Palette von Angeboten, zum Beispiel ambulante Hospizdienste, stationäre Hospizeinrichtungen, Palliativstationen und SAPV-Teams, sowie – das muss man sagen – eine eher unbekannte Zahl von mehr oder weniger guten und würdevollen Sterbebegleitungen in Altenpflegeheimen, was ein recht problematisches Thema ist. Aber aus einem Standardwerk über Palliativmedizin, dem Oxford Textbook of Palliative Medicine aus dem Jahr 2011, ergibt sich, dass 60 Prozent der Sterbenden eigentlich eine palliativmedizinische Behandlung benötigen. Wir hatten im Jahre 2012 rund 870 000 Sterbefälle in Deutschland. 522 000 dieser sterbenden Menschen hätten demnach eigentlich eine palliativmedizinische Behandlung benötigt. Zählt man die Zahlen der Menschen, die in den oben von mir genannten Einrichtungen in diesem Jahr tatsächlich palliativmedizinisch behandelt wurden, zusammen, und zwar recht großzügig zusammen, dann dürften das nicht mehr als 100 000 Menschen gewesen sein. 100 000 von 522 000 potenziell Bedürftigen, da klaffen Anspruch auf würdevolles Sterben und Wirklichkeit noch weit auseinander. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Deutsche Stiftung Patientenschutz vertritt dann auch die These: Das Konzept des Sozialgesetzgebers – das sind wir alle – aus Hospiz- und Palliativversorgung setzt bei der Sterbehilfediskussion um Jahre zu spät an. Jenseits der Frage, wie wir zum assistierten Suizid im Einzelnen stehen – meine Haltung dürfte einigermaßen deutlich geworden sein –, führt uns die Diskussion dieses Themas hoffentlich diese Herausforderung vor Augen, der wir uns dringend und ohne weitere Verzögerung stellen müssen. (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Der Gesundheitsminister Gröhe hat jetzt, sicher nicht ganz zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Debatte, angekündigt, den Hospiz- und Palliativbereich auszubauen. Ich begrüße das ausdrücklich. Meine Fraktion, Die Linke, wird dies kritisch, aber konstruktiv begleiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Eva Högl ist die nächste Rednerin. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dr. Eva Högl (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut und richtig, dass wir hier im Deutschen Bundestag diese schwere Debatte über Sterbehilfe führen, und es ist auch gut, dass sie in der Gesellschaft breit geführt wird. Wir führen eine intensive Debatte, an der viele Bürgerinnen und Bürger – das zeigen die zahlreichen Veranstaltungen, die schon stattgefunden haben und noch stattfinden werden – mit großem Interesse teilnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es noch einmal betonen: Es ist gut und richtig, dass wir uns hier Zeit nehmen für diese Debatte im Deutschen Bundestag, dass wir diese Debatte mit Fragen und nicht mit fertigen Antworten beginnen und dass wir hier heute vielmehr eine Orientierungsdebatte führen. Es geht um die Menschenwürde, es geht um das Ende des Lebens, es geht um den Umgang mit schweren Krankheiten, und genau darauf müssen wir eine Antwort geben. Es geht um die Angst vor Schmerzen, vor Hoffnungslosigkeit, vor Einsamkeit. Menschen möchten niemandem zur Last fallen. Sie haben aber auch Angst vor einer Apparatemedizin, und sie haben Angst vor schlechter Pflege. Darauf müssen wir hier im Deutschen Bundestag eine Antwort geben. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich möchte am Anfang ganz deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich halte die bisherigen Regelungen in Deutschland für sehr gut. Die Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen und straffreier Beihilfe zum Suizid hat sich in Deutschland bewährt. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Deswegen dürfen wir die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten, die bestehen, auf keinen Fall einschränken. Ausgangspunkt ist der Patientenwille, und insofern müssen wir auch noch einmal an die Patientenverfügung denken, mit der die Patientinnen und Patienten, die betroffenen Menschen, ihren Willen zum Ausdruck bringen. Ärzte und Ärztinnen können schon heute eine Behandlung gar nicht erst aufnehmen. Sie können eine Behandlung unterbrechen, und sie können auch schmerzlindernde Maßnahmen vornehmen, bei denen sie in Kauf nehmen, dass das Leben verkürzt wird. Diese ärztlichen Möglichkeiten dürfen wir auf keinen Fall einschränken. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Der ärztlich assistierte Suizid oder gar die aktive Sterbehilfe dürfen aber auf keinen Fall zu einem Rechtsanspruch oder zu einem Normalfall werden. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Das Ende des Lebens muss unter Einbeziehung der Angehörigen, der Ärztinnen und Ärzte, der Pflegerinnen und Pfleger unter ethischen Gesichtspunkten individuell gestaltet werden. Unsere Antwort hier im Deutschen Bundestag auf Alter, Krankheit, Schmerzen und Ängste darf niemals ein erleichterter Tod sein, darf niemals eine erleichterte Möglichkeit, zu sterben, sein – und dann auch noch durch Ärztinnen und Ärzte. Deshalb sehe ich gesetzgeberisch nur an einer einzigen Stelle Handlungsbedarf, und zwar bei Vereinen und Einzelpersonen, die Sterbehilfe geschäftsmäßig, regelmäßig und organisiert anbieten. Ich finde es richtig, dass wir hier – das zeichnet sich ab – eine breite Mehrheit dafür haben, dass niemand mit Sterbehilfe Geld verdienen darf, dass niemand das regelmäßig machen darf und dass wir deswegen diese Einzelpersonen und diese Vereine verbieten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Ich möchte ein paar Bemerkungen zum ärztlichen Standesrecht machen, weil das nicht ganz einfach ist und die Ärztinnen und Ärzte selbstverständlich wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Betroffene sind. Das Vertrauen in Ärzte ist groß, aber Ärztinnen und Ärzte brauchen auch Rechtssicherheit. Deswegen stellt es ein Problem dar, dass der Deutsche Ärztetag 2011 beschlossen hat, dass Ärztinnen und Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Die Ärzteschaft schränkt damit die straflose Beihilfe für Ärztinnen und Ärzte ein. Deswegen müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir den Flickenteppich von Regelungen, die die Landesärztekammern erlassen haben, beseitigen und wie wir den ärztlichen Freiraum, den ich – ich sagte es schon – als ganz entscheidend erachte, erhalten können. Jede gesetzliche Regelung, die einen begrenzten Ausnahmetatbestand für Ärzte vorsieht, bedeutet eine Einschränkung dieses ärztlichen Freiraums, und das sollten wir uns sehr gut überlegen. (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD] und Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben keine Gesetzgebungskompetenz, das ärztliche Standesrecht zu regeln. Dazu müssten wir unser Grundgesetz ändern. Unser Grundgesetz erlaubt nur, die Zulassung zum Arztberuf und zu Heilberufen hier im Deutschen Bundestag zu regeln. Wir können das ärztliche Standesrecht weder mit dem bürgerlichen Recht noch mit dem Strafrecht regeln. Da sind die Ärztinnen und Ärzte gefordert. Deswegen appelliere ich an die Ärzteschaft, ihr Standesrecht zu überarbeiten mit dem Ziel, den Flickenteppich zu beseitigen und die klare Aussage zu treffen, dass ärztlicher Beistand und auch Beihilfe in Einzelfällen zwar keine ärztlichen Aufgaben sind – das ist klar, und das sollte deutlich werden –, jedoch als Gewissensentscheidung des einzelnen Arztes und der einzelnen Ärztin möglich und auch wünschenswert sind. Das halte ich für dringend erforderlich. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen ein, bei dem Gruppenantrag, den meine Kollegin Kerstin Griese und ich jetzt schon einmal in einem Positionspapier skizziert haben, mitzumachen. Wir würden uns freuen, wenn viele Kolleginnen und Kollegen das tun und die Position, die ich hier vorgestellt habe, unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Präsident Dr. Norbert Lammert: Katrin Göring-Eckardt ist die nächste Rednerin. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden und debattieren heute hier quasi in einer Doppelrolle, nämlich als Gesetzgeber und über uns selbst. Jedes Leben führt unweigerlich zum Tod; nicht nur über schwere Krankheiten. Warum wird eigentlich ausgerechnet dann so viel über Selbstbestimmung gesprochen, wenn es um den Tod geht? „Mein Ende gehört mir“, für wen spricht man dann und für wie viele? Zwei Dinge sind mir in dieser Debatte wichtig: Erstens. Es diskutieren vorzugsweise gebildete, selbstbewusste, sehr reflektierte Menschen, die ihr Leben im Griff haben oder zumindest meinen, sie hätten es, Menschen, die ihre gesundheitlichen und finanziellen Risiken kennen, die die Gesetzeslage, die Rechtslage und das Standesrecht der Ärzte kennen, für die es ein Zeichen von Stärke ist, selbst bestimmen zu können. Stark und eigenverantwortlich sind aber auch die anderen, die in jeder Phase des Lebens – nichts anderes ist das Sterben; es ist auch eine Phase des Lebens – bei sich bleiben, Menschen, die zeigen, was Leben wert ist, auch wenn es beschädigt ist, wenn es unselbstständig ist und wenn es schwer wird, wenn es ertragen werden muss, Menschen, die Krankheit nicht empörend finden und Tod auch nicht als Schöpfungs- oder Schönheitsfehler ansehen, die ein Zeichen setzen gegen ein überhöhtes Bild des strahlenden, selbstoptimierten, funktionstüchtigen Menschen bis zum Ende, meine Damen und Herren. Umgekehrt sorge ich mich um diejenigen, die meinen, nicht nur ihr Leben, sondern auch ihren Tod in den Griff bekommen zu müssen. Ich sorge mich um eine Welt, in der die Alten im Vorwege sagen – viele haben diesen Satz hier heute schon gebraucht –: Ich will ja nicht zur Last fallen; ich will doch nicht stören im Ablauf, im Getriebe, im Funktionieren. – Ich sorge mich um Menschen, deren scheinbarer Mut zur Selbstbestimmung im Kern nur die Angst vor Einsamkeit beim Sterben ist. „Mut zum Leben – mitten im Sterben“, das ist unsere Herausforderung, aber nicht „Hilfe zum Sterben“. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD) Heute wird gern von einer Erbengeneration gesprochen; das ist richtig. Daneben wächst aber auch eine Generation Elternunterhalt heran. Man kann auch Schulden erben, sogar schon vor dem Tod. Kinder werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für die Kosten von Pflege und Palliativmedizin herangezogen, wenn das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist. Das verschärft die Gegensätze zwischen denjenigen, die ärztliche Betreuung in Anspruch nehmen, und denen, die ihren Kindern auch auf diese Weise nicht zur Last fallen wollen. Ich finde, auch diese Gesetzeslage bedarf eines Überdenkens, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zweitens. Wir müssen uns klarmachen, dass wir in einer demografisch drastisch veränderten Welt und in einer sich weiter verändernden Gesellschaft leben. Auf diese schöne alte Welt sind wir nicht vorbereitet. Die Debatte der Sterbehilfe scheint mir auch ein Spiegelbild der Angst unserer Gesellschaft vor dem Altern zu sein. Ist es nicht eigentlich zynisch, dass wir, wenn wir über Überalterung reden, als Erstes an den Seniorensuizid denken? Bevor wir also ehrlich und ernsthaft über das Sterben in Würde und unsere Position dazu reden, über Anträge entscheiden, müssen wir – das haben hier viele gesagt –, über Palliativversorgung und Hospize reden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD) Es gibt in Deutschland über 10 000 Suizide, und bei über 90 Prozent davon liegt eine psychische Erkrankung vor. Es ist nur in ganz seltenen Fällen so, dass sich Menschen aufgrund von schwerer Erkrankung umbringen. Die meisten dieser Menschen haben psychische Erkrankungen. In Deutschland wartet man bei Depressionen übrigens – gesetzlich versichert – ein halbes Jahr auf einen Therapieplatz. Heute fehlen vor allem Fachärzte für Psychiatrie, es fehlen Plätze in häuslicher Pflege, es fehlen qualitativ gute Plätze in der Heimunterbringung und auch in Wohngemeinschaften, und es fehlt trotz der Verbesserungen genügend Hilfe für Demente und ihre Angehörigen. Zuletzt: Ja, auch ich habe Menschen, ganz enge Freunde, Verwandte, sterben sehen. Ich war noch keine 18, da sollte ich entscheiden, ob die Geräte abgeschaltet werden sollen – die Geräte abschalten, also das Leben abschalten. Natürlich war ich völlig unvorbereitet auf diese Situation. Letztlich ist es wahrscheinlich jeder und jede, egal wie alt er oder sie ist. Ich habe aber auch am Sterbebett gestanden und miterlebt, wie Sterben begleitet werden kann mit Schmerzlinderung, mit Nähe, mit dem Wissen der Profis, dass es kein Schema gibt, dass man nicht automatisch weiß, was dann gut für denjenigen oder diejenige ist. Von daher weiß ich auch, dass es Situationen gibt, in denen die Schmerzlinderung eben nicht mehr ausreicht. Ich glaube nicht, dass man im Vorhinein weiß, was man ertragen kann. Es gibt auch Situationen, wo Ärztinnen oder Ärzte und Sterbende spüren, dass es nicht mehr weitergeht und dass die Kraft nicht reicht. Wann dieser Moment gekommen ist, werden wir nicht allgemeinverbindlich und mit letzter Rechtssicherheit regeln können. Vor allem sollten wir uns davor bewahren, Sterbebegleitung zur Sterbehilfe werden zu lassen, organisieren zu lassen, zur Dienstleistung werden zu lassen und damit Menschen unter Druck zu setzen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten des ganzen Hauses) Präsident Dr. Norbert Lammert: Hubert Hüppe hat nun das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hubert Hüppe (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Menschlichkeit in unserer Gesellschaft erweist sich daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Wenn wir heute über assistierte Selbsttötung debattieren, dann ist für mich der Kernpunkt die Frage: Was wird passieren, wenn erst einmal akzeptiert wäre, dass ich mithilfe eines Arztes oder einer Organisation aus dem Leben scheiden kann und dass das meine selbstbestimmte Entscheidung ist? Der Umkehrschluss ist: Dann trage ich selbst die Verantwortung dafür, wenn ich weiterleben will, und damit nicht nur die Ressourcen der Allgemeinheit in Anspruch nehme, sondern auch meine Angehörigen. Ich habe in den letzten Wochen verdächtig viele Talkshows gesehen, in denen Sterbehelfer auftraten – oder vorgestern beispielsweise eine Frau, die ihre Mutter in die Schweiz fuhr, wo sie sich töten ließ – und bei denen ich das Gefühl hatte, dass das Ziel der Darstellung war, zu zeigen: Das sind die wirklich Mutigen. Das sind die, die die richtigen Entscheidungen treffen. – Mir fehlen in diesen Talkshows Leute wie der Kollege Müntefering, die nicht sagen: „Wir gehen diesen Weg“, sondern die sagen: Ich bin bis zuletzt dabei – auch wenn das hart ist –, ich halte die Hand, und ich genieße die Solidarität meiner Verwandten, meiner Angehörigen und meiner Freunde. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Es geht nicht nur darum, dass ein Erwartungsdruck ausgeübt wird, sondern auch darum, dass es schon gefährlich wäre, wenn er mit Blick auf die Solidarität der Gesellschaft als solcher empfunden würde und wenn nicht mehr das Schicksal, sondern der Patient selbst für sein Weiterleben verantwortlich wäre. Was mir an dieser Diskussion Sorge bereitet, ist, dass es nicht nur um -Intendanten und Playboy-Legenden geht, sondern dass wie in Belgien und Holland irgendwann auch über die Frage diskutiert wird: Was ist eigentlich mit Menschen, die behindert zur Welt kommen, die schon am Anfang nicht bis 100 zählen können und es am Ende ihres Lebens auch nicht können, die inkontinent sind, die ihren Stuhl nicht halten können? Das können manche Menschen mit Behinderung von Geburt an nicht. Sie werden es nie können. Natürlich wird dieser Dammbruch nicht von heute auf morgen kommen. Aber das Beispiel anderer Länder hat gezeigt, dass es immer größere Löcher gibt, wenn dieser Damm erst einmal gebrochen ist. Frau Künast hat gesagt: Es gibt da keine Zahlen. – Meine Damen und Herren, ich habe hier die Priorisierungsliste aus Oregon. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deutschland! Ich rede von Deutschland!) – Ich erwähne Oregon, weil Herr Lauterbach das heute Morgen im Fernsehen als Beispiel gebracht hat. – Dort steht, was die, die auf die staatliche Gesundheitshilfe angewiesen sind, noch an Leistungen bekommen. Es steht ausdrücklich darin, dass die Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Effizienz ausgewählt worden sind. Eines wird immer bezahlt: die assistierte Selbsttötung. Während andere Therapien ausgeschlossen oder rationiert werden, (Christine Lambrecht [SPD]: Bei uns doch nicht!) wird die assistierte Selbsttötung durch den Arzt garantiert. Davor habe ich Angst. Wenn es so ist, wie die offiziellen Zahlen aus Oregon sagen – ich will sie noch einmal nennen; man muss einfach einmal sehen, welche Entwicklungen es geben könnte –, dass inzwischen über die Hälfte, nämlich 53,2 Prozent, derjenigen, die in Oregon den assistierten Suizid in Anspruch nehmen, Menschen sind, die nur noch diese medizinische Mindestversorgung beanspruchen können, dann zeigt das, dass es die armen Menschen und es, wie gesagt, nicht diese bekannten Persönlichkeiten trifft, denen die Solidarität der Gesellschaft entzogen wird, dass es also zumindest die alten, vereinsamten Menschen sind. Übrigens sind es zu einem großen Teil die Frauen, die einsam sind, die schlecht versichert sind, bei denen keiner mehr da ist, der ihnen Mut zuspricht. Ich glaube – wir sprechen ja sehr viel über Inklusion; ich persönlich ja insbesondere –, dass es bei solchen Menschen auch um Inklusion, um Teilhabe geht, dass auch diese Menschen ein Recht auf Teilhabe haben. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich halte es für äußerst gefährlich, wenn wir den Arzt zum Sterbehelfer machen, der seinen Patienten bei ihrer Selbsttötung hilft. Das wird den kranken, behinderten und sterbenden Menschen die Solidarität entziehen, und das möchte ich nicht. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Matthias Birkwald. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 11. September 2010 starb mein jüngerer Bruder Stephan im Alter von nur 47 Jahren an einem Oligoastrozytom. Neun Jahre hatte er sehr tapfer gegen den unheilbaren Gehirntumor gekämpft. Mein Bruder wusste, dass er würde sterben müssen; doch in den langen Jahren seiner schweren Krankheit hat er nicht ein einziges Mal den Wunsch geäußert, in den Freitod zu gehen. Im Gegenteil: Den 18. Geburtstag seines Sohnes noch erleben zu wollen, hat ihm Kraft gegeben, und seinen eigenen 50. Geburtstag hätte er ebenfalls nur allzu gerne noch erlebt. Woher er nach neun Jahren Leiden diese Kraft nahm, weiß ich nicht; aber ich weiß, dass mein Bruder in mehrfacher Hinsicht ausgesprochen privilegierte Bedingungen hatte: Seine gesamte Familie, sein gesamter Freundeskreis und vor allem auch seine Kolleginnen und Kollegen und sein Arbeitgeber, Volvo in Köln-Rodenkirchen, haben ihn voll unterstützt, getragen und viel Verständnis für ihn gehabt, und das auch schon zu Zeiten, als noch nicht offensichtlich war, ob und wann die Krankheit zum Tode führen würde. In den letzten vier Monaten seines Lebens wurde mein Bruder von meinen Eltern liebevoll in seinem Elternhaus gepflegt. Er hat in Würde gelebt, und er ist in Würde gestorben. Die freie Entscheidung über das eigene Ende, meine Damen und Herren, die wünsche ich mir für alle Menschen bis ins hohe Greisenalter. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Die Realität sieht für viele alte Menschen leider völlig anders aus. Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung vom vergangenen Samstag über einen „Aufschrei gegen den Pflegenotstand“ geschrieben. Sieben Beschwerdeführer haben in Karlsruhe gegen den Pflegenotstand Verfassungsklage eingereicht, Zitat: Eingesperrt, ruhiggestellt, verwahrlost: Die Situation vieler Menschen in Altenheimen ist alarmierend. Weiter heißt es aus einem Pflegeheim – Zitat –: die Bewohner seien nur alle vier Wochen geduscht worden, es gab keine Zahnpflege, die Alten mussten oft in verkoteten Windeln oder verkoteter Kleidung stundenlang ausharren, Medikamente wurden nicht oder nur unzuverlässig verabreicht, Notrufe nicht beachtet … Einzelfälle seien dies nicht; aber ich füge hinzu: Selbstverständlich gibt es auch viele gute Gegenbeispiele. (Zuruf von der CDU/CSU: Aha!) Aber diese sieben Kläger erbitten vom Bundesverfassungsgericht „Hilfe in schreiender Not“. Ich denke, dies zeigt, dass eine Gesundheits- und Pflegereform, die die massiven Defizite behebt, schon lange überfällig ist. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD]) Denn auch und gerade für Todkranke, für Demente und alte Menschen gilt Artikel 1 unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ich sage: Wir brauchen dringend mehr gut geführte Hospize und eine flächendeckende und bedarfsdeckende Palliativmedizin auf höchstem Niveau. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD]) Davon sind wir heute weit entfernt. Ich denke, je besser die palliativmedizinische Versorgung schwerstkranker Menschen sein wird, desto weniger Menschen werden ihr Leben durch einen assistierten Suizid beenden wollen. Aber die, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen – wie dies zum Beispiel die 29-jährige Brittany -Maynard, die an einem aggressiven Gehirntumor litt, Anfang November in Oregon getan hat –, sollen dies meines Erachtens in freier Selbstbestimmung tun dürfen – auch in Deutschland, auch mit Hilfe. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mein Wunsch ist es, selbstbestimmt zu leben und selbstbestimmt sterben zu dürfen. Die Erfüllung dieses Wunsches gestehe ich selbstverständlich auch allen anderen Menschen zu. In unserem Grundgesetz ist ein Recht auf Leben verankert, aber keine Pflicht zum Leben – die gibt es nicht. Darum ist der Freitod in Deutschland auch straffrei und die Beihilfe zum Freitod ebenfalls. Dabei sollte es bleiben. Darum plädiere ich dafür, die von Angehörigen, Nahestehenden, Ärztinnen und Ärzten und Sterbehilfevereinen geleistete Beihilfe zum Freitod auch weiterhin straflos zu lassen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD sowie der Abg. Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Bemerkung zum Schluss. Im Vorfeld der Debatte habe ich viele Gespräche geführt und viel gelesen. Ganz besonders überzeugt hat mich das Buch Letzte Hilfe des Berliner Arztes Uwe-Christian Arnold. Es ist ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben, und in ihm heißt es: So wie es ein Recht auf Erste Hilfe gibt, das dafür sorgt, dass unser Leben im Notfall gerettet wird, sollte es auch ein Recht auf Letzte Hilfe geben, das garantiert, dass wir unser Leben in Würde beschließen können. Entweder mit dem assistierten Suizid – wie Brittany Maynard – (Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) oder mit bester Pflege bis zum Schluss – wie mein Bruder Stephan –, das Prinzip sollte lauten: Mein Ende gehört mir. (Beifall des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Darum bin ich für das „Recht auf Letzte Hilfe“ und dafür, dass den Helferinnen und Helfern daraus keine Nachteile erwachsen dürfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die nächste Rednerin ist die Kollegin Kerstin Griese. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Michael Brand [CDU/CSU]) Kerstin Griese (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen und auch – denn dieses Thema geht uns alle an – liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir reden über etwas sehr Grundsätzliches: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? In einer Gesellschaft, in der man in Würde leben und in Würde sterben kann. Ich wünsche mir, dass wir eine solidarische Gesellschaft sind, eine sorgende Gesellschaft, die sich um Menschen kümmert und sie nicht allein lässt, die die Ängste von Menschen aufgreift, die oft einsam und alt sind und die Angst haben – das hören Sie immer wieder, wenn Sie in Pflegeheime gehen –, jemandem zur Last zu fallen. Dem müssen wir etwas entgegensetzen. Dem müssen wir eine Kultur des Lebens, eine helfende Gesellschaft, eine sorgende Gesellschaft entgegensetzen, die Menschen in schwerer Krankheit hilft und ihre Schmerzen lindert. Die Antwort der Gesellschaft darf meines Erachtens nicht der Todestrank auf dem Nachttisch für den Suizid sein. Die Antwort sollten auch nicht organisierte Vereine sein, die Sterbehilfe als ihr Geschäft anbieten. Die Antwort darf auch nicht sein, dass wir quasi einen Anspruch auf assistierten Suizid gesetzlich verankern, der als Regelleistung der Krankenkassen abrufbar ist. Das wird dem Einzelfall nicht gerecht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN) Wir müssen stattdessen alles tun, damit Menschen im Leben gestärkt, im Leben und im Tod begleitet und bestmöglich palliativ behandelt werden. Und wir müssen mehr tun, um Suizidprävention – gerade bei jungen Menschen – zu verstärken. Da tun wir noch viel zu wenig. „Lebenshilfe statt Sterbehilfe“ hat das der an ALS erkrankte Tagesspiegel-Journalist Benedict Mülder diese Woche genannt. In seinem Beitrag, der mich sehr berührt hat, schreibt er: „Autonomie ist nur in Gemeinschaft denkbar.“ Das ist ein wichtiger Satz; denn auch der erkrankte Mensch braucht ein Umfeld aus Familie, Freunden, Pflegenden und Ärzten. Wir sollten alles dafür tun, damit sie mit ihm gemeinsam Entscheidungen treffen können. Selbstbestimmung geschieht immer in Gemeinschaft. Gleichzeitig – das ist mir genauso wichtig – wollen Eva Högl und ich in dem Positionspapier, das wir Ihnen vorgelegt haben, alle jetzt bestehenden Freiräume ärztlichen Handelns am Ende des Lebens erhalten, sowohl die indirekte Sterbehilfe, die passive Sterbehilfe, den Behandlungsabbruch, die Behandlungsunterlassung – wir hören immer wieder, dass Ärzte eher zu viel behandeln am Lebensende – und auch die palliative Sedierung, die in Kauf nimmt, dass der Tod früher eintreten kann, wenn schmerzlindernde Medikamente in hoher Dosis gegeben werden. Wir schlagen Ihnen deshalb einen Weg der Mitte vor. Wir wollen kein Verbot der ärztlichen Maßnahmen, die heute möglich sind. Wir wollen, dass Beihilfe zum Suizid und auch der Suizid straffrei bleiben. Aber wir sagen ein klares Nein zu Vereinen und Einzelpersonen, die organisiert und als Geschäft Sterbehilfe betreiben. Das halten wir für ethisch nicht verantwortbar. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Wir haben lange überlegt, wie man diese Vereine verbieten kann, und sind nach Prüfung darauf gekommen, dass das nur über das Strafrecht möglich ist. Aber im Mittelpunkt der Debatte, die wir heute im Bundestag beginnen und die wir auch noch eine Weile führen werden, muss zuallererst stehen, dass wir Menschen über die heutige Rechtslage, über Patientenverfügungen, über Möglichkeiten der Palliativmedizin aufklären. Ich bin froh, dass die Debatte schon erste Ergebnisse gezeigt hat und jetzt vonseiten der Gesundheitspolitiker ein Papier zum Ausbau von Hospizen und der Palliativmedizin vorliegt. Das ist dringend nötig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht ja darum, dass wir alle möglichst selbstbestimmt und schmerzfrei leben und sterben wollen. Ich möchte dazu den bisherigen EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider zitieren, der in dieser Woche gesagt hat: Die Würde und der Sinn unseres Lebens hängen nicht an der Unversehrtheit körperlicher und geistiger Fähigkeiten. Dieser Satz ist wichtig, denn diese Debatte muss in dem großen Zusammenhang der Achtung vor dem Leben geführt werden, und uns ist wichtig zu betonen, dass auch das leidende, das schwerkranke, das behinderte Leben ein würdiges Leben ist und geachtet wird. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Uns bewegt zu Recht die Rolle der Ärztinnen und Ärzte; dazu ist hier auch schon viel ausgeführt worden. Ich habe in Gesprächen sehr viele verantwortungsbewusste Medizinerinnen und Mediziner erlebt, die mit dem Freiraum umgehen können. Trotzdem sagen wir: Das muss im ärztlichen Standesrecht geklärt werden. Wir plädieren für eine Regelung, die besagt, dass Ärzte keine Sterbehilfe leisten sollen, weil selbstverständlich der Grundsatz bestehen bleibt, dass sie das nicht tun sollen, aber Einzelfälle individuell zu bewerten sind. In dieser Woche hat die Deutsche PalliativStiftung deutlich gemacht, dass sie die Rechtslage, so wie sie ist, für gut halten, dass keine Unsicherheit besteht, wenn Ärztinnen und Ärzte ihren Freiraum nutzen. Ich will ausdrücklich betonen: In Deutschland ist noch nie ein Arzt wegen Beihilfe zum Suizid belangt worden, noch nie! Das ist nicht strafbar. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Bei uns ist eindeutig aktive Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen verboten. Wir halten diese Abgrenzung auch für genau richtig. Die schwierigen ethischen Fragen am Ende des Lebens können meines Erachtens nicht dadurch gelöst werden, dass man in einem Gesetz sieben Bedingungen festschreibt, wann Sterbehilfe geleistet wird. Wir werden Ärztinnen und Ärzte auch dazu nicht verpflichten können; denn es bleibt für sie eine Gewissensentscheidung. Wir müssen sie stattdessen besser ausbilden. Ethische Fragen, Palliativmedizin und Hospizarbeit müssen in der medizinischen und pflegerischen Ausbildung einen viel größeren Raum einnehmen. Hier wird mit teilweise wirklich furchtbaren Krankheitsbildern – diese Menschen haben mein volles Mitgefühl – der Eindruck hervorgerufen, als müsste man in Deutschland elendiglich sterben und niemand würde einem helfen. Das ist falsch; das macht Angst. Einen solchen Eindruck zu erzeugen, ist unverantwortlich. Deshalb ist Aufklärung darüber, was möglich ist, so wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel unserer Debatte sollte sein, dass niemand mehr sagt: Ich will in die Schweiz, hier hilft mir keiner. – Ziel sollte sein, dass niemand mehr sagt: Ich habe Angst, jemandem zur Last zu fallen, und deshalb bringe ich mich lieber selber um. – Unser Ziel sollte sein, dass alle Menschen die bestmögliche palliative Versorgung bekommen, dass Hospize ausgebaut und finanziert werden, dass allen Menschen, die ihn brauchen, früh genug ein Hospizplatz angeboten werden kann, dass man sich dort liebevoll und intensiv um jeden Einzelnen kümmern kann. Dann sind wir eine sorgende Gesellschaft, die das Leben achtet und die weiß, dass der Tod zum Leben dazugehört. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kerstin Griese. – Einen schönen guten Morgen von meiner Seite. – Nächste Rednerin: Lisa Paus. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich noch: Es war meine erste Anhörung im Deutschen Bundestag, 2009, sinnigerweise zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz, da bekam ich den Anruf von zu Hause: Diagnose Lungenkrebs, stark fortgeschrittenes Stadium. Am Ende der dann folgenden vier Jahre Sterbebegleitung war für mich endgültig klar: Es braucht endlich eine Enttabuisierung der Sterbehilfe in Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Jetzt diskutieren wir stattdessen das Gegenteil, und das treibt mich ans Mikrofon. Um es gleich vorweg zu sagen: Meine Position lässt sich auf drei Punkte zuspitzen. Erstens. Ich finde, das Strafrecht ist für dieses Thema völlig unangemessen. Zweitens. Die allgemeine standesrechtliche Ermöglichung des ärztlich assistierten Suizids ist unbedingt geboten. Und drittens. Das Verbot von Sterbehilfevereinen ist nicht begründbar. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Die derzeitige Situation ist aber auch nicht befriedigend. Es braucht klarere Regeln, wie sie im Papier von Renate Künast und anderen vorgeschlagen werden. Warum finde ich, dass das Strafrecht im Bereich des assistierten Suizids nichts zu suchen hat? Das meine ich nicht nur aus rechtsdogmatischen Gründen, obwohl mich schon wundert, dass das hier infrage gestellt wird. Aus meiner Sicht ist das eindeutig: Wenn ein Suizid straffrei ist – und das will anscheinend niemand ändern –, wie soll dann, bitte schön, die Beihilfe zu einer Nichtstraftat, ob von Freunden, Ärzten oder Sterbevereinen, plötzlich zu einer Tat werden? Ich verstehe das nicht. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Will doch keiner!) Ich bin fest davon überzeugt, dass die gesellschaftliche Würdigung von Pflege und zu Pflegenden, dass die finanzielle Ausstattung und dass die Art und der Umfang der palliativen Versorgung nichts mit dem Strafrecht zu tun haben. Denn wäre es so: Wie erklärt sich dann der Istzustand in Deutschland? (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Dass die Situation so ist, wie sie ist, dafür gibt es zahlreiche Gründe. Sie liegen im Gesundheitssystem in Deutschland, sie liegen in der Anerkennung der Berufe, sie liegen in den wirtschaftlichen Anreizen im Gesundheitssystem, sie liegen in den Logiken der Gesundheitsindustrie etc., etc; aber sie liegen eben nicht in der mangelnden Unterstrafestellung der Suizidbeihilfe. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wie ich inzwischen weiß, war das, was ich miterlebt habe, durchaus typisch für unheilbar Krebskranke. Deshalb möchte ich das hier kurz skizzieren: Dieser Mensch lebte in Berlin, in einer Stadt, die, was die ambulante palliative Versorgung angeht, bundesweit zu den Vorreiterregionen zählt. Er litt also nicht unter der Angst vor einer schlechten Versorgung. Er war auch nicht allein. Er wusste, er war keine Last, sondern wurde von seinem kleinen Kind gebraucht. Und trotzdem ging es nach der erhaltenen Diagnose sofort und zentral darum, wie die Medikamente zu beschaffen sind, die ein sicheres und erträgliches selbstbestimmtes Ende ermöglichen. Warum war das so? Natürlich ging es um Angst und um ein Umgehen mit der Angst – die Angst, zu sterben, aber vor allem eben auch die Angst, im Versorgungsapparat die Selbstbestimmung zu verlieren. Außerdem hatte der Mann bereits seine Schwester und seine Mutter an Krebs sterben sehen. Es war bei ihm keine Diskussion. Es war völlig klar. Ich fand den Aufwand und die Hindernisse, die zu überwinden waren, bis er endlich einen Arzt gefunden hatte, der ihm die passenden Tabletten gab, unsäglich. Und mit den Sterbehilfevereinen ist es eben auch nicht so einfach, wie es manche hier darstellen. Und dann? Über drei Jahre waren die Tabletten griffbereit. Und am Ende hat er sie nicht genommen. Aber ohne Hilfe ging es eben auch nicht. Seine Todesumstände fielen unter die Kategorie, die gerade beschrieben wurde: indirekte Sterbehilfe. Und die Tabletten waren dennoch nicht überflüssig. Wie wichtig sie waren, das zeigt die Wahnsinnsenergie, die er da reingesetzt hat, diese Tabletten zu bekommen. Die Medikamente entfalteten nachweislich über drei Jahre eine starke suizidpräventive Wirkung. Dieser Weg, der war ein guter Weg. Ich bin dankbar dafür, dass ich ihn begleiten durfte. Dieser Weg sollte dennoch einfacher werden, er sollte mehr Menschen offenstehen, und er sollte nicht kriminalisiert werden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Lisa Paus. – Nächste Rednerin: Dr. Claudia Lücking-Michel. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte heute Morgen macht deutlich: Unsere Vorstellungen von einem Sterben in Würde sind bestimmt von unseren Vorstellungen von einem Leben in Würde. Das Gleiche gilt auch umgekehrt. Beides hängt untrennbar miteinander zusammen. Als Christin bin ich überzeugt, dass unser aller Leben ein Geschenk Gottes ist. Ich bin überzeugt, dass wir als Abbild Gottes geschaffen sind und deshalb mit einer unveräußerlichen Würde ausgestattet sind. Besonderer Ausdruck dieser Würde und damit wichtiges Gut für jeden von uns ist das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung. Das Motto „Mein Ende gehört mir“ bezeichnet trotzdem eine vollkommen verkürzte Position. Wir sind nämlich nur begrenzt autonom. Wir können nicht selbst bestimmen ohne Beachtung der Einflüsse und der Rahmenbedingungen, die uns prägen. Wir leben in Beziehungen. Vom Anfang bis zum Ende ist unser Leben verflochten mit dem Leben anderer. Freiheit und Selbstbestimmung – gerade weil das so ein hohes Gut ist, will ich festhalten: Schon heute entscheidet jeder bei uns über Ende oder Fortsetzung seiner Behandlung. Niemand muss lebensverlängernde Maßnahmen akzeptieren. Ja, man ist im Äußersten selbst frei, sich selbst zu töten. Suizid ist nicht strafbar. Ein zunächst rein logischer Schluss lautet dann, dass auch Beihilfe zum Suizid nicht strafbar ist. Hier sehe ich auch keinen Änderungsbedarf. Aber in einer Hinsicht gibt es aus meiner Sicht trotzdem Regelungsbedarf, den ich zusammen mit meinen Kollegen Brand und Frieser in unserem Papier deutlich benannt habe. Wir wollen jegliche Art von organisierter Sterbehilfe unter Strafe stellen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Anbietende mit der Absicht handelt, Gewinne zu erzielen oder nicht. Das Motiv, warum ich so votiere, liegt weniger in meinen religiösen Überzeugungen begründet als in meinem Verständnis von Gesellschaft. Ich sehe nämlich die Verpflichtung für unsere Gesellschaft, sich ganz besonders für diejenigen einzusetzen, die besonders wehrlos und schwach sind. Wenn Beihilfe zum Suizid zuerst ein legales und dann bald ein scheinbar normales Angebot werden würde, sehe ich die Gefahr, dass sich ältere oder lebensbedrohlich erkrankte Menschen unter ökonomischen und psychosozialen Druck gesetzt fühlen. Dann kommen sie jedenfalls nicht mehr darum herum, sich zu dieser möglichen Option verhalten zu müssen, sich zu entscheiden. Die Tür für organisierte Sterbehilfe zu öffnen, bedeutet, die Schutzbedürftigsten womöglich über eine Schwelle zu drängen, die sie selbst ursprünglich gar nicht überschreiten wollten. Wir sollten stattdessen keinerlei Zweifel daran lassen, dass das Leben eines jeden Menschen für uns als Gesellschaft unter jeder Bedingung schützenswert ist. Wie wir mit Alter, Krankheit und Sterben umgehen, entscheidet darüber, ob unsere Gesellschaft menschlich bleibt oder nicht. Was heißt das nun für ärztliche Assistenz zum Suizid? Nach meinem Verständnis muss für Ärzte wie für alle anderen auch gelten, dass nicht organisierte Beihilfe keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Ärztliche Beihilfe zum Suizid lässt sich aus meiner Sicht andererseits nicht mit dem hippokratischen Eid und dem ärztlichen Berufsethos vereinbaren. Die Bundesärztekammer formuliert das sehr zutreffend. Der Präsident der Landesärztekammer Westfalen-Lippe sagte noch gestern: Wir wollen nicht töten. … Wir haben eine Berufsethik. Wir sind Sterbebegleiter, aber nicht Sterbehelfer. Meine Damen und Herren, eines macht die Debatte heute Morgen ganz deutlich: Wir alle sind der Meinung, dass sich viele Menschen den schnellen Tod wünschen, weil sie Angst vor großen Schmerzen, Einsamkeit und Leid haben. Wenn die Debatte eines bringen muss, dann das: die gemeinsame Anstrengung, alles zu tun, um die palliativmedizinische und pflegerische Versorgung flächendeckend und grundsätzlich besser auszubauen sowie die Hospizversorgung zu unterstützen. Ich danke unserem Bundesgesundheitsminister daher ausdrücklich für seine Initiativen in diesem Bereich. Wir alle werden in diesem Zusammenhang noch viel mehr tun müssen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Sterben ist Teil unseres Lebens, letztgültig, unumkehrbar und im wahrsten Sinne des Wortes einmalig. Jeder stirbt am Ende für sich selbst; aber es bleibt eine Frage an uns als Gesellschaft, was wir tun, um Begleitung und Schutz der Würde am Ende des Lebens für jeden von uns möglich zu machen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Lücking-Michel. – Nächste Rednerin: Bärbel Bas. (Beifall bei der SPD) Bärbel Bas (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Orien-tierungsdebatte gibt uns heute die Zeit, unsere Einstellungen zu Leben und Tod miteinander auszutauschen. Das allein ist, finde ich, schon viel wert. Ich bin auch all denen dankbar, die hier persönliche Worte gefunden oder auch ihre Erfahrungen mit Sterbebegleitung mit uns geteilt haben. Sich zu orientieren, heißt auch, sich einmal ein Stück frei zu machen, über den Tellerrand zu schauen, vielleicht aber auch ein paar Schritte zurückzugehen, um sich einmal das ganze Bild dieser Debatte anzusehen. Vor allem aber heißt es auch, für Argumente offen zu sein. Vielleicht spreche ich heute für viele hier im Hause, die noch gar nicht entschieden sind. Wir haben viele gehört, die Positionspapiere vorgetragen haben. Ich will hier offen sagen: Ich gehöre zu denen, die sich noch nicht entschieden haben. Das ist vielleicht auch ein Grund, warum ich heute in dieser Orientierungsdebatte versuchen will, einen kleinen Beitrag zu leisten. Ich habe mich entschlossen, mich dem Thema Sterbehilfe als Gesundheitspolitikerin zu nähern; denn ein großer Teil – da sind wir uns alle einig – betrifft die Bereiche Palliativmedizin und Hospizversorgung sowie den Hospizgedanken. Wir haben sicherlich in den letzten 20 bis 25 Jahren schon eine gute Entwicklung auf diesem Gebiet gehabt. Im Hospiz findet Sterben nicht im Verborgenen statt – das wissen viele, die sich dort engagieren –, sondern es ist in diesen Einrichtungen Teil des Lebens. Wie viele von Ihnen auch habe ich in meinem Wahlkreis eine Schirmherrschaft über ein Hospiz. Dadurch weiß ich allerdings auch, wo es im Zusammenhang mit dem Hospizgedanken Schwierigkeiten mit gesetzlichen Normen gibt. Ich komme vielleicht gleich noch einmal darauf zurück. Die Würde des Menschen spiegelt sich im Umgang mit dem Sterben. Deshalb braucht der Mensch am Ende – gerade bei größtem Leid, wie es ja hier schon von Kolleginnen und Kollegen geschildert wurde – eine angemessene medizinische Versorgung – da sind wir uns alle einig –, aber auch eine menschliche Pflege – auch das war hier schon Thema – und eine würdevolle Begleitung. Das alles gehört für mich zusammen. Deshalb bin ich der Kollegin Scharfenberg dankbar. Sie hat das Thema Depressionen und die psychische Begleitung angesprochen. Viele suchen den Freitod, weil sie Depres-sionen haben, weil sie vielleicht nicht früh genug in ärztliche Versorgung und Behandlung kommen. Wir sollten daher nicht nur über den Ausbau der Palliativversorgung diskutieren, sondern auch darüber, den Zugang zu diesen medizinischen Therapien für die Menschen zu verbessern. Meine persönlichen Erfahrungen sagen mir, dass wir unser Ziel allerdings mit Geboten, Verboten, Strafrecht und Rechtsansprüchen nicht unbedingt erreichen können. Die Bedürfnisse der Menschen für ein würdevolles Lebensende sind genauso individuell wie das Leben selbst. Die Politik ist allerdings gut beraten – das tun wir hier –, Impulse zu setzen oder eben auch gesellschaftliche Debatten, so wie heute, anzustoßen und zu begleiten. Wir können auf der einen Seite sicherlich mehr Fakultäten für Palliativmedizin – das brauchen wir auch – und palliative Geriatrie fordern, wir können uns Gedanken über die palliative Regelversorgung machen, über gesundheitliche Vorausplanung in Pflegeeinrichtungen, über die Vernetzung von Betreuung und Versorgung, auch über die Unterschiede zwischen allgemeiner und spezialisierter Palliativversorgung; die Gesundheitspolitiker hier, die auch im Ausschuss sitzen, wissen, wovon ich rede. Das alles müssen wir auch tun. Auf der anderen Seite steht die Frage nach der verlässlichen Finanzierung von Hospizen. Im Moment finanzieren wir 90 Prozent und bei Kinderhospizen 95 Prozent der Kosten über die Krankenkassen. Dabei frage ich mich immer: Passt das überhaupt zusammen? Ich will das Problem noch einmal kurz schildern: Hospize arbeiten sehr stark mit dem Anspruch von Selbstlosigkeit, Aufopferung und sehr viel mit Ehrenamt. Das ist der Punkt, über den wir noch einmal diskutieren müssen. Denn das wird zum Teil nicht finanziert, aber es wird geleistet. Krankenkassen wiederum sind sehr in Normen verhaftet; da geht es um Standards, Effizienz usw. Dies müssen wir zusammenbringen. Auf der einen Seite müssen wir Normen finden, und auf der anderen Seite müssen wir dafür sorgen, dass wir den Hospizgedanken nicht nur in den Hospizen haben, sondern eben auch dorthin tragen, wo Menschen sonst noch sterben, nämlich auch in Pflegeeinrichtungen und zu Hause. Wie bekommen wir diesen Gedanken genau dorthin, wo die Menschen am Ende hoffentlich nicht allein sind? Ich habe die Hoffnung, dass diese Debatte dazu beiträgt. Ich habe noch viele offene Fragen. Ich hoffe, dass der eine oder andere mir diese im Laufe dieser Debatte beantworten kann. Am Ende werde ich mich, so wie viele hier im Hause, sicherlich für einen bestimmten Weg entscheiden müssen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es uns weiterhilft, auf Normen, Regelungen und das Strafrecht zu setzen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Bärbel Bas. – Nächste Rednerin: Emmi Zeulner. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Emmi Zeulner (CDU/CSU): Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken nach meiner Fähigkeit und nach meinem Urteil, hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden und in unrechter Weise anzuwenden. Auch werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde, und ich werde auch niemanden dabei beraten … Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hippokratische Eid steht stellvertretend für das medizinische Ethos. Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen. In der heutigen Debatte stehen sich zwei vermeintlich unvereinbare Gegensätze gegenüber: auf der einen Seite das Recht auf Selbstbestimmung, auch bei der Wahl des eigenen Todeszeitpunktes, auf der anderen Seite der Schutz unseres höchsten Gutes, des Lebens selbst. Doch ich bin überzeugt, dass sich diese beiden Seiten nicht widersprechen, sondern ergänzen. Ein Nein zur aktiven Sterbehilfe bedeutet nicht, auf das Selbstbestimmungsrecht zu verzichten. Schon heute bietet unsere Rechtslage zahlreiche Möglichkeiten, den Menschen ihre Ängste – wie die vor unerträglichen Schmerzen am Lebensende oder vor einer unnötigen Abhängigkeit von medizinischen Apparaten – zu nehmen und ihrem Wunsch nach Selbstbestimmung zu entsprechen. Denn sowohl die passive Sterbehilfe, das heißt das Sterbenlassen durch den Verzicht auf oder Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen, als auch die indirekte Sterbehilfe, das heißt die Inkaufnahme der Beschleunigung des Todeseintritts durch die Gabe von schmerzlindernden Medikamenten, sind nicht strafbar. Um aber Missbrauch im Rahmen der aktiven Sterbehilfe entgegenzuwirken und keine Türen zu öffnen, die wir nicht mehr schließen oder kontrollieren können, sehe ich einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wir sollten die gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe, wie sie von Organisationen oder einzelnen Personen ausgeübt wird, unter Strafe stellen. Und wenn ein Arzt an mein Krankenbett tritt, möchte ich sicher sein, dass sein einziges Interesse meinem Leben gilt. Ich möchte nicht, dass es bei uns zu der absurden Situation kommen kann, dass sich Alte und Kranke für ein Weiterlebenwollen rechtfertigen müssen, und ein Druck, auch wenn er nur subtil ist, hin zur Entscheidung für den Tod und nicht für das Leben ausgeübt wird. Mich stört die Romantisierung der aktiven Sterbehilfe. Denn auch hier passieren Fehler bei der Anwendung, und das vermeintliche Therapieziel wird nicht erreicht. Der oft zitierte Sterbetourismus hat auch seine Schattenseiten, wie Schilderungen von Pflegeheimen am Bodensee zeigen. Dort sind Fälle bekannt, in denen alte Menschen aus dem Ausland nach Deutschland in Pflege gehen, um ihre letzten Lebenstage frei von jeglichem Entscheidungsdruck in Bezug auf die aktive Sterbehilfe sehr selbstbestimmt zu verbringen. Das Lebensende muss unter der Prämisse stehen, dass der Patient individuell und von Vertrauten aus seinem Umfeld betreut wird. Der Ruf nach einem schnellen Tod ist oftmals Ausdruck einer als unerträglich empfundenen Situation. Die aktive Sterbehilfe ist meiner Meinung nach nicht die richtige Antwort auf dieses Bedürfnis. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nein, ich bin der Überzeugung, der Schlüssel ist ein anderer: Mit der Errungenschaft der Hospiz- und Palliativversorgung kann den Ängsten der Menschen wirkungsvoll begegnet werden. Mit seinem Ursprung in der Hospizbewegung wurde dieser Bereich in den letzten Jahren ständig ausgebaut. Es gilt, diesen nun weiterzuentwickeln und den Hospiz- und Palliativgedanken in die Fläche zu tragen. Ich freue mich, dass ich Bundesminister Gröhe an unserer Seite weiß und bereits ein konkreter Maßnahmenkatalog auf dem Tisch liegt. Kernpunkte werden unter anderem folgende sein: Erstens. Nur wenige Menschen sind vollends über sämtliche Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung informiert. Um dies zu ändern, soll jeder Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung für die Auswahl und Inanspruchnahme der vorhandenen Möglichkeiten haben. Zweitens. Es gibt weiterhin weiße Flecken in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, gerade im ländlichen Raum. Diese Lücken zu schließen, ist eine große politische Herausforderung. Hierfür müssen wir Anreize schaffen und zusätzlich dafür sorgen, dass ausreichend qualifizierte Pflegekräfte ausgebildet werden und zur Verfügung stehen. Drittens. Auch bei den Ärzten unterstützen wir die palliativmedizinische Weiterqualifikation. Die Vergütung palliativmedizinischer Leistungen wird zukünftig an eine entsprechende Weiterbildung gekoppelt. Viertens. Um die Arbeit der Hospize mit ihren zahlreichen Ehrenamtlichen noch angemessener zu honorieren, verbessern wir unter anderem die finanzielle Ausstattung und ermöglichen eine regelmäßige Überprüfung der Rahmenbedingungen in diesem Bereich. (Beifall des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]) Das Versprechen einer flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung, die jedem Einzelnen offensteht, gilt es einzulösen. Ein Sterben im Leiden muss mit den heute vorherrschenden hohen Standards und zahlreichen Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung nicht mehr gefürchtet werden. Es bleibt aber eine abschreckende Vorstellung, in einer Gesellschaft zu leben, in der sich auch nur ein Einziger aufgrund eines bewussten oder unbewussten Drucks gedrängt fühlt, eine Entscheidung gegen das Leben und für die Sterbehilfe zu treffen. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Zeulner. – Nächster Redner: Volker Kauder. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Volker Kauder (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bei Diskussionen in den letzten Monaten im Wahlkreis und in ganz Deutschland zu dem Thema Sterbebegleitung bin ich immer wieder gefragt worden: Was ist eigentlich der Grund, dass sich der Deutsche Bundestag mit diesem Thema beschäftigt? Der Anlass, bei uns über das Thema zu diskutieren und zu reden, war nie, was Ärzte dürfen und was nicht. Es wird nicht bezweifelt, dass bestimmte freie Berufe, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, das Recht haben, Kriterien für ihr Standesrecht festzulegen, also in einem vom Gesetzgeber bewusst gelassenen Freiraum eigenständig zu entscheiden. Nicht das war das Thema. Die Frage noch einmal: Was hat euch veranlasst, diese Debatte zu führen? Veranlasst dazu hat uns alle eine Entwicklung in den letzten zwei, drei, vier Jahren, die viele, ja die allermeisten hier in diesem Haus mit großer Sorge beobachtet haben, dass nämlich Vereine gegründet wurden – vor allem der Verein von Herrn Kusch war der Auslöser –, die Menschen angeboten haben, Mitglied zu werden, einen Beitrag zu zahlen und dann von diesen Vereinen Hilfe bei der Realisierung des Wunsches, zu sterben, zu erhalten. Die Perversion dieses Gedankens war, dass es dabei unterschiedliche Beiträge geben sollte: Derjenige, der viel Geld investieren kann, kann verlangen, sofort die Leistung Tod in Anspruch zu nehmen, der andere mit weniger Geld muss länger warten. Was das mit Humanität zu tun hat, hat sich mir nie erschlossen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dies war der Grund, dass wir uns die Frage stellen: Wollen wir so etwas in unserer Gesellschaft haben, oder wollen wir das nicht? Selbst diejenigen, die in der Frage des ärztlichen Beistandes, der Assistenz beim Suizid durch einen Arzt, anderer Auffassung sind als ich, der Kollege Lauterbach zum Beispiel, sind sich mit mir darin einig, dass wir solche Vereine nicht in unserem Land haben wollen, dass dies nicht die menschlich adäquate Antwort auf die Sorgen und Ängste der Menschen in unserem Land ist. Deswegen bin ich dankbar dafür, dass sich hierzu offensichtlich ein breiter Konsens abzeichnet. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aus der heutigen Debatte, die ja noch keine Entscheidungen bringt, was richtig ist, soll die Botschaft an die Menschen gehen: Wir suchen nach einer Lösung, mit der zuverlässig für Beistand in der schwersten Stunde des Lebens gesorgt wird. Viele Menschen haben keine Angst vor dem Tod, sondern sie haben Angst vor dem Sterben, Angst davor, in diesem Prozess alleingelassen zu werden. Wir diskutieren im Deutschen Bundestag viel über Würde, Beistand, Hilfen im täglichen Leben. Angesichts dessen kann hier nicht die Antwort sein: Wir lassen euch im Sterben allein. Vielmehr muss die Antwort heißen: Wir werden alles dafür tun, dass im Sterben niemand allein ist, sondern dass er begleitet wird, dass er Beistand hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deswegen halte ich es für richtig, dass wir die organisierte Sterbehilfe verbieten. Darüber hinaus sollten wir das, was es in unseren Krankenhäusern heute tausendfach gibt, nämlich das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient, nicht durch gesetzliche Regelungen stören, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sollten dies dem ärztlichen Standesrecht überlassen. Eine einzige kritische Anmerkung möchte ich machen. Genau diejenigen, die vorschlagen, dass in bestimmten Bereichen bei schwerer Krankheit und entsprechender Prognose der ärztliche Beistand, die Hilfe zum Töten, zulässig sein soll, machen genau das, was sie eigentlich nicht wollen: Sie bringen den Arzt in ernste Konflikte mit dem Strafrecht. (Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Denn dann muss er in allen anderen Fällen erklären, warum er diese Voraussetzungen nicht erfüllt sieht. Ich fordere Sie daher auf: Machen wir das, was dringend geboten ist, verbieten wir die organisierte Sterbehilfe, und stärken wir das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Volker Kauder. – Das Wort hat Thomas Rachel. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Thomas Rachel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren derzeit sehr intensiv über Begriffe wie Sterbehilfe, Selbsttötung oder Beihilfe zum Suizid. Darin offenbart sich eine schwierige Engführung der Herausforderung, vor der wir ethisch und politisch stehen; denn Aufgabe des Gesetzgebers kann es doch nur sein, die bestmögliche Hilfe beim Sterben, aber nicht die Hilfe zum Sterben zu organisieren und zu gewährleisten. Im Zentrum unserer Bemühungen steht der schwerstleidende Mensch selbst. Aber der schwerstleidende Mensch will in aller Regel überhaupt nicht selbst seinem Leben ein Ende setzen, sondern möchte sein Leiden vermindern und seine letzte Lebensstrecke in einer erträglichen Art und Weise erleben. Deshalb sollte sich unser ganzes Bemühen auch genau auf dieses Ziel konzentrieren: Leiden und Schmerzen nach Menschenmöglichkeit zu mindern, persönliche Fürsorge und Betreuung zu leisten und die beste palliativmedizinische und hospizliche Versorgung für alle in unserem Lande sicherzustellen. Jede Ethik, jedes Nachdenken darüber, was der Mensch tun oder lassen soll, spiegelt immer auch ein Stück weit das zugrunde liegende Menschenbild wider. Wie wir miteinander und mit uns selbst umgehen, hat seinen Grund und Ausgangspunkt zuallererst in der Art, wie wir uns und die anderen Menschen sehen bzw. sehen wollen. Entsprechend dem christlichen Menschenbild, dem wir uns als CDU/CSU besonders verpflichtet fühlen, steht der leidende Mensch in besonderer Weise im Mittelpunkt. Dabei gehören Selbstbestimmung und Solidarität, Freiheit und Verantwortung, Selbst- und Nächstenliebe untrennbar zusammen. Selbstsorge und Fürsorge für andere sind untrennbar miteinander verbunden, weil der Mensch aus christlicher Sicht ein Beziehungswesen ist. Wir sind auf Beziehungen mit anderen Menschen – und ich ergänze: auch mit Gott – angewiesen. Der Kranke, Leidende und Sterbende steht nicht singulär mit seinem Schicksal allein, sondern darf auf die Unterstützung der Gemeinschaft bauen. Das ist letztlich eine Grundhaltung, die auch für andere Religionen prägend sein kann und prägend ist. Und gerade diese notwendige – im Sinne von „die Not wirklich wendende“ – Unterstützung dürfen wir dem betroffenen Menschen nicht versagen. In der evangelischen Ethik unterscheiden wir zwischen der individualethischen und der sozialethischen Perspektive. In Grenzerfahrungen des menschlichen Lebens, in Situationen schwersten Leidens wissen wir um die ganz tiefen Gewissenskonflikte, die die Betroffenen und ihre nächsten Angehörigen ereilen. Wir kennen solche Grenzfälle, in denen – auch wenn man dies selbst nicht bejahen kann – Beihilfe zum Suizid geleistet und persönlich verantwortet wird. Evangelische Ethik weiß, dass zu einem ethischen Handeln auch die Übernahme von Schuld gehört. Eine organisierte Form der Beihilfe zum Suizid muss aber unter sozialethischen Gesichtspunkten betrachtet werden, weil sie sich auf die gesamte Gesellschaft auswirkt. Was allenfalls als Ausnahme aufgrund einer persönlich verantworteten Entscheidung infrage kommen kann, darf nun nicht rechtlich geregelte Normalität werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Vorschlag für solche Grenzfälle, die Möglichkeit des ärztlich assistierten Suizids rechtlich genauer zu regeln, birgt mindestens zwei Gefahren. Erstens würden wir die Beihilfe zum Suizid, wenn auch nur in Ausnahmefällen, zur ärztlichen Aufgabe machen. Damit würde das Berufsbild des Arztes, der doch dem Leben verpflichtet ist, verändert, ich würde sagen: beschädigt. Es bedarf keiner weiteren Verrechtlichung des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Zweitens könnte sich die Einstellung in unserer Gesellschaft zum Suizid sowie zur Beihilfe zum Suizid verändern. Dieser würde vermutlich nicht mehr als tragischer Einzelfall, sondern als „normale“ Möglichkeit empfunden. Machen wir uns doch nichts vor: Suizid, in welcher Form auch immer, hinterlässt Spuren bei den Hinterbliebenen und in der gesamten Gesellschaft. Ein Gesetz kann der Ausnahmesituation des persönlichen und individuellen Sterbens nicht gerecht werden. Eigentlich ist der Gedanke sogar vermessen. Deshalb erscheint der Ruf nach gesetzlicher Regelung der Beihilfe zur Selbsttötung genauso irreführend. Aus der tragischen Not individueller Ausweglosigkeit kann keine gesetzgeberische Tugend, quasi ein einklagbarer Normalfall werden. Ich sage deshalb abschließend: Was wir brauchen, ist ein Verbot der gewerblichen und organisierten Form der Sterbehilfe; denn hier wird Hilfe versagt, wo doch Hilfe notwendig wäre. Mit Blick auf die Beihilfe zum Suizid benötigen wir keine Maßnahme des Gesetzgebers. Stattdessen brauchen wir einen flächendeckenden und konsequenten Ausbau von Hospizen sowie beste ambulante und stationäre palliativmedizinische Versorgung. Jetzt geht es um die Verantwortung für das Leben und nicht für den schnellen Weg aus dem Leben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Thomas Rachel. – Nächste Rednerin ist Pia Zimmermann. (Beifall bei der LINKEN) Pia Zimmermann (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vielen Jahren meiner Tätigkeit im Pflegebereich sind mir viele Fragen und Wünsche zu Ohren gekommen, darunter auch der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen. Ich will es vorwegnehmen: Ich selbst bin noch zu keiner ganz endgültigen Entscheidung gelangt, wie mit dem Thema Sterbebegleitung umzugehen ist. Allerdings bin ich mir sicher, dass wir gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, dass die Palliativversorgung auskömmlich finanziert, gestärkt und ausgebaut wird. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Es darf nicht sein, dass aufgrund einer schlechten Versorgung, aufgrund von Schmerzen oder deshalb, weil kein Hospizplatz zur Verfügung steht, oder aus Angst davor, die Angehörigen durch hohe Pflegezuzahlungen finanziell zu belasten, nach einem assistierten Suizid verlangt wird. Mehr als 300 000 Menschen versterben in Pflegeeinrichtungen. Auch hier muss medizinisch, strukturell und ökonomisch eine souveräne Palliativversorgung sichergestellt werden, sodass niemand aus Einsamkeit, wegen Schmerzen oder Vernachlässigung zu einem Sterbewunsch kommt. (Beifall bei der LINKEN) Die Hospizversorgung muss im ländlichen wie im urbanen Raum ausgebaut werden. Es muss auch ein Rahmen geschaffen werden, in dem die ambulante Hospizversorgung uneingeschränkt gewährleistet wird; denn viele sterbende und schwerstkranke Menschen würden gerne in der letzten Lebensphase im gewohnten Umfeld versorgt werden. Ich teile die Auffassung von Hermann Gröhe und anderen, die in einem Papier der letzten Tage schreiben, dass schwerkranke und sterbende Menschen die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten müssen. Ich möchte das um zwei Punkte ergänzen: Sie müssen erstens eine bestmögliche medizinische Begleitung bekommen. Zweitens muss das alles unabhängig davon stattfinden, ob sich die Familien und Angehörigen das leisten können. (Beifall bei der LINKEN) Diese vollumfängliche gute Versorgung für Menschen mit hohem oder sehr hohem Pflegebedarf, für Menschen mit nahendem Lebensende sind für mich durch Artikel 1 des Grundgesetzes sichergestellt; denn zu einem Leben in Würde gehört auch das Sterben in Würde. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Doch diese Würde ist meiner Überzeugung nach nicht denkbar ohne Selbstbestimmung. Dazu möchte ich hier einige Fragen in die Diskussion einbringen: Gehört zu der Autonomie, frei über sich entscheiden zu können, auch, lebensverlängernde Maßnahmen jederzeit ohne Patientenverfügung ablehnen zu dürfen? Wer entscheidet außer den Betroffenen selbst, welche Schmerzen erträglich sind? Wer entscheidet außer den Betroffenen selbst, ob ein Leben zwar ohne Schmerzen, aber in Bewegungsunfähigkeit noch würdevoll ist? Darf der Staat darüber entscheiden, ob sich Betroffene Hilfe zum Sterben erbitten dürfen, um somit nach eigenem Empfinden würdevoll aus dem Leben zu scheiden? Wie weit darf oder muss Selbstbestimmung gehen? Eine gute Freundin sagte mir einmal, ausschließlich sie allein habe zu entscheiden, wie lange sie ein als qualvoll empfundenes Leben zu ertragen habe. Das hat mich sehr berührt, weil ich der Auffassung bin, niemand sollte ein Leben als qualvoll empfinden. Selbst Hippokrates verlangte von dem Arzt – ich zitiere –: Im Unheilbaren aber muss er sich auskennen, damit er nicht nutzlos quäle. – Diese Entscheidung über Empfindungen kann aber nur der oder die Betroffene selber treffen, und das muss akzeptiert werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD) In der Sache liegt meine Freundin auch richtig, da der Suizid juristisch nicht relevant ist. Ich wünsche mir natürlich – das habe ich vorhin schon angesprochen –, dass wir alle Voraussetzungen schaffen, dass die Wünsche nach Suizid gar nicht erst aufkommen. Aber wenn der Entschluss, nachvollziehbar oder nicht, durch den Betroffenen oder die Betroffene selbst getroffen ist und wir anerkennen, dass Selbstbestimmung zur Würde des Menschen gehört, müssen wir uns als Gesetzgeber die Frage stellen: Wie können wir sicherstellen, dass auch Menschen, die nicht in der Lage sind, einen selbstständigen Suizid zu vollziehen, selbstbestimmt über Leben und Tod entscheiden können? (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD) Auf der anderen Seite ist zu klären, ob es in Zukunft eine Institutionalisierung geben soll, in der verzeichnet wird, wer auf Verlangen berechtigt ist, aktive Suizidassistenz zu leisten und wer nicht. Einer geschäftsmäßigen Sterbehilfe, um wirtschaftlich oder aus anderen Gründen davon zu profitieren, kann ich persönlich nicht zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass ich bei diesem Thema mehr Fragen als Antworten habe. Ich bin aber zugleich froh, dass wir uns die Möglichkeit gegeben haben, in dieser Orientierungsdebatte eben diese auch aufzuwerfen. Zusammengefasst bin ich der festen Überzeugung, dass wir alles dafür tun müssen, dass eine Pflege- und Palliativversorgung in Würde und selbstbestimmt ohne seelische und materielle Not gewährleistet wird. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Pia Zimmermann. – Nächster Redner ist Burkhard Lischka. (Beifall bei der SPD) Burkhard Lischka (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worüber debattieren wir hier heute vier Stunden unter dem Titel „Sterbebegleitung“? Nun, wir sprechen über Menschen, und zwar über Menschen, die leben wollen – mit jeder Faser ihres Körpers. Sie wünschen sich nichts sehnlicher als eine Heilung ihrer tödlichen Erkrankung. Sie wissen aber auch, oft nach einem jahrelangen Kampf, dass sie diesen Kampf verloren haben. Insoweit sprechen wir heute nicht über einige unmündige und dumme Menschen, denen wir nur einmal richtig erklären müssen, wie wir sie künftig besser betreuen und pflegen, und schon wird das Sterben leichter. Anstand, Respekt und Ehrfurcht vor Menschen in einer ausweglosen Situation sollte der Kern der Debatte sein, die wir heute und in den kommenden Monaten führen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Dabei gibt es Krankheiten, die so schrecklich sind, dass sie uns vor gegenseitigen Unterstellungen, aber übrigens auch vor Prinzipienreiterei schützen sollten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Mit Prinzipienreiterei konnten noch keine qualvollen Schmerzen gelindert werden. Es muss uns stattdessen in dieser Debatte gelingen, Brücken zu bauen, anstatt neue Gräben aufzureißen. Meine Damen und Herren, der Schutz des Lebens ist ein elementarer Grundsatz, eine rote Linie in dieser Gesellschaft. Die Politik und der Gesetzgeber müssen alles tun, um diese rote Linie zu wahren. Insofern: Ja, es gibt ein Recht auf Leben. Aber: Nein, es gibt in dieser Gesellschaft keine Pflicht, qualvoll zu verrecken, (Dr. Eva Högl [SPD]: Das gibt es auch nicht!) weil die Würde des Menschen eben nicht nur in seinem Leben, sondern auch in seinem Tod unantastbar ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eine 85jährige Mutter. Sollte die mich eines Tages mit dem Wunsch nach Sterbehilfe konfrontieren, dann werde ich persönlich alles tun, ihr diesen Wunsch auszureden. Ja, das hat durchaus auch etwas mit meinen eigenen Werte- und Moralvorstellungen zu tun. Aber ich werde als Gesetzgeber in diesem Hohen Haus nicht meine Hand dafür heben, dass todkranke Menschen zum Objekt meiner eigenen Werte- und Moralvorstellung gemacht werden; denn am Ende zählt der Mensch und nicht die strafrechtliche Bevormundung. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Der Staat hat das zu verbieten, was vollkommen inakzeptabel ist, beispielsweise eine gewinnorientierte Sterbehilfe oder die obszöne Werbung dafür. Der Staat muss auch dafür Sorge tragen, dass die Sterbehilfe nicht zu leicht gemacht wird, weil sonst die Gefahr besteht, dass Dämme brechen und Missbrauch entsteht. Insofern habe ich auch kein Problem damit, sogenannte Sterbehilfevereine zu verbieten. Ich will auch nicht, dass Laien ohne jegliche Kontrolle Todkranken Suizidbeihilfe leisten. Aber ich will, dass es in diesem Land einen letzten Freiraum für mitfühlendes ärztliches Ermessen in unvorstellbaren Notlagen gibt. Ärzte, das sind diejenigen, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Praxis heute schon ganz schwierige Entscheidungen über Leben und Tod treffen müssen. Wer demgegenüber auch den ärztlich assistierten Suizid unter Strafe stellt – ich sage es einmal deutlich: der Entzug der Approbation eines Arztes ist auch eine solche Strafe –, der schafft ein fatales Schweigen zwischen Arzt und Patienten, (Michael Brand [CDU/CSU]: Existiert doch gar nicht! – Dr. Eva Högl [SPD]: Gibt es doch gar nicht! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das passiert doch gar nicht!) dass die existenzielle Not vieler Menschen nur noch vergrößern wird. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Eine humane Gesellschaft muss in Situationen, in denen Atemnot, Schmerzen, Angst und Verzweiflung nicht mehr beherrschbar sind, auch die Kraft aufbringen, sterben zu lassen. Ich will jedenfalls nicht, dass todkranke Menschen dieses Land verlassen müssen, um frei verantwortlich ärztlich begleitet in Würde sterben zu können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann bei dieser Debatte nicht um ein Entweder-oder gehen; wir müssen vielmehr zu einem Sowohl-als-auch kommen. Menschen muss das Ende ihres Lebens so erträglich wie möglich gestaltet werden; das ist eine der Hauptaufgaben der Medizin. Aber wenn es für den Einzelnen nicht mehr erträglich ist, dann muss es auch die Möglichkeit geben, dass dem Einzelnen geholfen wird, frei verantwortlich sein Leben in Würde zu beenden. Auch das kann die Gewissensentscheidung eines Mediziners sein, übrigens, eine höchst individuelle Entscheidung – für den Patienten, für seine Angehörigen, aber auch für den Arzt. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt in diesem Zusammenhang Grenzen und Extremsituationen, an die Recht und Strafe nicht heranreichen. Diese Einsicht sollte uns vor jedem Rigorismus in der Gesetzgebung bewahren. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Burkhard Lischka. – Nächster Redner ist Kai Gehring. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl jeder hier in diesem Raum hat so wie ich einschneidende Erfahrungen machen müssen, geliebte Menschen zu verlieren, sie beim Sterben begleitet zu haben, sei es auf der Intensivstation, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz. Diese frühen persönlichen Erfahrungen und die Auseinandersetzung mit der Patientenverfügung haben mir gezeigt: Sehr viele Menschen bewegt, was für sie ein würdiges Lebensende bedeutet. Sie wollen, dass die letztendliche Entscheidung über Leben und Tod bei ihnen verbleibt. Sie, meine Damen und Herren, wissen: Nur die Hilfe zur Selbsttötung, nicht aber die anderen Formen von Sterbehilfe stehen heute zur Diskussion. Die passive und die indirekte Sterbehilfe sind verbrieftes Patientenrecht, bestehende Praxis, und sie stehen nicht zur Disposition. Es geht im Kern um die Beibehaltung der Hilfe zur Selbsttötung. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN) Zusammen mit Renate Künast, Petra Sitte und vielen anderen habe ich eine Position erarbeitet, für die ich auch heute um Zustimmung werbe. Wir wollen kein Verbot von Suizidbegleitung durch Ärzte und Sterbehilfeorganisationen. Wir wollen, dass das Spektrum der letzten Hilfe beim frei verantwortlichen Suizid so bleibt, wie es ist. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Für uns ist der einzelne Mensch Souverän seines eigenen Lebens. Nicht andere haben darüber zu entscheiden, wie ich zu sterben habe. Für mich zählt, wie ein Mensch sein Dasein einschätzt. Für mich zählen seine ganz persönliche Definition von Würde, die ganz persönliche Entscheidung, ob und, wenn ja, wie er oder sie in einer extremen, unerträglichen Leidenssituation um Assistenz bittet. Der Freitod ist hierzulande straffrei. Das soll auch so bleiben; denn als Gesetzgeber haben wir diese wohl schwerwiegendste aller Entscheidungen zu achten und zu respektieren. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Wir wollen, dass auch die Beihilfe zum Suizid weiter straffrei bleibt, und zwar straffrei für alle infrage kommenden Gruppen, also die Angehörigen, die Ärzte und die Sterbehilfevereine. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Das Strafrecht ist das schärfste Regelwerk einer Gesellschaft, aber überhaupt keine adäquate Antwort für Sterbende und Sterbewillige in existenzieller Not, die um letzte Hilfe nachsuchen. Das Strafrecht ist auch kein Ort, die eigene Weltanschauung oder Religion zum Maßstab für alle zu erheben, erst recht in einer so pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft, wie wir sie heute haben. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht. Es braucht ein breites, flächendeckendes Angebot an Unterstützung, an helfenden Händen und ergebnisoffene Gespräche, damit eine autonome Entscheidung getroffen werden kann. Es ist bei allen Fortschritten der letzten Jahre heute mitnichten so, dass alle, die Palliativversorgung oder Hospizhilfe suchen, ebendiese auch finden, und das muss sich endlich ändern. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sollten deswegen als Bundestag gemeinsam zuallererst beschließen, worüber hier heute offenbar Einigkeit besteht: eine Ausbauoffensive sowohl für Hospize als auch für Palliativmedizin. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Von der Koalition erwarte ich endlich auch eine Pflegereform, die gleiche Würde in Pflegeeinrichtungen sichert. Dafür braucht es deutlich mehr Geld, deutlich mehr Personal, bessere Bezahlung und Ausbildung als bisher. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Zu einem flächendeckenden Hilfesystem gehören für mich und unsere Gruppe aber auch nichtkommerzielle Sterbehilfevereine. Für diese schlagen wir klarere Regeln vor, vor allem mehr Transparenz durch Dokumentation und Rechenschaft über ihre Arbeit. Und: Man darf mit Sterbehilfe kein Geld machen dürfen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Ich sage Ihnen, warum mir die Arbeit von Sterbehilfevereinen so wichtig ist: weil es immer mehr Menschen in diesem Land gibt, die gar keine Angehörigen haben oder die kein Vertrauensverhältnis zu ihren Verwandten haben, die ganz bewusst über letzte Hilfe mit einem Arzt oder einem Verein sprechen wollen und diese gegebenenfalls um Suizidassistenz bitten. Wieso sollten wir das diesen Menschen verwehren, indem wir ihre möglichen Assistenten kriminalisieren? Wäre es nicht ethisch hochproblematisch, sterbewillige Patienten abzuweisen? Das treibt mich um. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Die geäußerte Sorge, dass der heute erlaubte assistierte Suizid den Druck erhöhe, sich umzubringen, teile ich nicht. Dafür gibt es hierzulande keine belastbaren Indizien. Dem Druck Dritter muss und kann vorgebeugt werden: durch gesellschaftliche Wachsamkeit, durch ärztliche Achtsamkeit, also durch genaues Hinsehen und genaues Hinhören. Ich habe erlebt, dass Menschen in höchster Not die bloße Option der Suizidhilfe Ängste nehmen kann, sei es vor Würdeverletzung oder vor völligem Autonomie- oder Kontrollverlust im Sterben. Daher ist unser Weg: Beihilfe zur Selbsttötung straffrei belassen; Ja auch zu Vereinen, aber mit klareren Regeln, damit die Freiheit zur Selbstbestimmung auch am Lebensende gesichert ist. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kai Gehring. – Nächster Redner: Michael Frieser. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Frieser (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute wirklich stolz, ein Mitglied dieses Parlamentes zu sein, weil sich dieser Bundestag mit dem richtigen und notwendigen sittlichen Ernst dieser Debatte widmet. Diesen Eindruck habe ich nicht immer bei den Debatten. Die Tatsache, dass sich die Kollegen so intensiv auch mit ihrer persönlichen Geschichte und ihrer persönlichen politischen Motivation in diese Debatte einbringen, zeigt, wie ich glaube, dass die politische Klasse, wenn man sie so bezeichnen darf, der vor uns liegenden Aufgabe gerecht werden kann. Wir befinden uns allerdings erst am Anfang des Weges. Ja, mir persönlich wäre auch wohler, wenn wir nichts ändern müssten. Nein, es gibt keine Katastrophe in diesem Land. Aber Änderungsbedarf zeichnet sich ab. Organisationen, ob aus dem benachbarten Ausland oder im Inland, und eine geänderte Rechtsprechung machen es notwendig, dass auch wir uns mit der Frage des assistierten Suizids beschäftigen. Deshalb bin ich sehr dankbar, dass es gelungen ist, zusammen mit der Kollegin Lücking-Michel und dem Kollegen Brand eine Position zu beschreiben, die uns heute, wie ich sehe, doch mit sehr vielen eint. Um es noch einmal deutlich zu machen: Jede organisierte Form von Sterbehilfe, jede organisierte Form von assistiertem Suizid treibt uns um, und wir wollen nicht, dass jemand alleine oder zu mehreren auf Dauer angelegt mit Erwerbsabsicht oder ohne in diesem Land den Tod auf Bestellung anbietet. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Diese Position braucht noch deutlich mehr Unterstützer, auch in der Öffentlichkeit. Wir wollen darüber hinaus nicht, dass gerade die Menschen, die nahen Angehörigen, die in einer ganz schweren existenziellen Situation mit einem Menschen, den sie lieben, den sie schätzen und den sie bis zum letzten Tag begleiten, kriminalisiert werden. Wir wollen auch nicht in dieses emotional ganz stark belastete Verhältnis, in dieses vertrauensvolle, intime Verhältnis eines Arztes mit seinem Patienten hineinregieren. Deshalb darf es kein Sonderstrafrecht für Ärzte geben. Deshalb darf es keinen Katalog geben, mit dem wir beschreiben, wie ein Arzt den assistierten Suizid zu erbringen hätte. Es darf aber, wo wir schon nichts Organisiertes wollen, auch keinen damit in Zusammenhang stehenden Ausnahmetatbestand geben. Was wäre denn die Folge? Die Folge einer solchen Ausnahmeregelung wäre, dass irgendwann eine Gebührenziffer für diesen Tatbestand eingeführt werden müsste, dass irgendwann einmal geregelt werden müsste, wie dies vonseiten der Berufshaftpflicht zu handhaben ist; denn ein Arzt, der sich auf dieses Terrain begibt – als Angehöriger eines freien Berufes trägt er sowieso schon erhöhte Verantwortung –, muss mögliche Fälle irgendwann auch einmal einer Berufshaftpflicht vorlegen können. Es stellt sich auch die Frage der Ausbildung: Wollen wir in einem Land leben, in dem der Tod als Gebührenziffer auftaucht? All das sind Punkte, über die wir uns noch austauschen müssen. Deshalb ist es, wie ich glaube, entscheidend, dass wir gerade bei dieser Frage nicht den Eindruck erwecken dürfen, eine Tötung auf Verlangen sei in Ausnahmefällen möglich für Menschen, die zum Beispiel todkrank sind. Denn dann beginnen wir bei der Leistungserbringung zwischen Krankheitsfall und nicht Krankheitsfall zu unterscheiden. Ich bin gespannt, wie lange so ein Vorgehen verfassungsrechtlich überhaupt Bestand hätte und ob es nicht irgendwann dazu kommt, dass sich auch der Gesunde dieses Recht auf Leistung einer Beihilfe, eines assistierten Suizids, im Grunde das Recht auf diese Täterschaft erstreitet. Wir müssen uns eines vor Augen halten: Im Augenblick sprechen wir noch von assistiertem Suizid. Aber irgendwann, wenn dieser Fall des assistierten Suizids der Normalfall, der Normfall in dieser Gesellschaft ist, wird der Arzt vom Helfer zum Täter werden müssen. Diese Gesellschaft wird nämlich, wenn das zur Normalität wird, dem Arzt dies irgendwann als Forderung vorlegen. Dann will man begleitet sein, und zwar nicht nur in Form einer Beihilfe – bei der wir nichts ändern wollen –, sondern tatsächlich auch in der Form, dass wir dieses Schicksal in die Hand des Arztes geben. Das ist eine Entwicklung, die ich nicht gutheißen kann. Ich bin aber schon heute der Überzeugung – das zeigt sowohl diese Debatte als auch unser einheitlicher Wille, eine Alternative zu bieten –: Wenn wir uns aufschwingen und die Frage regeln wollen, inwieweit Menschen am Ende ihres Lebens dieses Ende tatsächlich gestalten wollen und müssen, dürfen wir das nur tun, wenn wir in Palliativversorgung und Hospizversorgung eine echte Alternative anbieten und den Menschen deutlich machen, dass in dieser Gesellschaft niemand durch die Hand eines anderen, sondern an der Hand eines anderen sterben soll. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Griese [SPD]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Michael Frieser. – Nächster Redner ist Wolfgang Gehrcke. (Beifall bei der LINKEN) Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren und Kolleginnen und Kollegen! Ich denke schon, dass es eine gemeinsame Verpflichtung des Bundestages ist, Bedingungen zu schaffen, dass ein Mensch am Ende seines Lebens oder im Falle einer schweren, nicht überwindbaren Krankheit in Würde sterben kann, und dass nicht die finanzielle Bedingungen darüber entscheiden, ob er die Würde hat oder ihm die Würde genommen wird. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Man kann ihm auch durch finanzielle Bedingungen die Würde nehmen. Hier besteht Regelungsbedarf. Das liegt hier im Bundestag auf dem Tisch, und dem müssen wir uns stellen. Wenn wir die Verhältnisse nicht ändern, sind viele Reden, die hier gehalten werden, hohle Reden. Leider stimmt ja der Satz: Weil du arm bist, musst du früher sterben. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Zehn Jahre!) Ich kann dazusetzen: Aus meiner Sicht sind auch im Tod nicht alle Menschen gleich. Wenn man sich anschaut, wie Menschen sterben oder sterben müssen, kann man die Feststellung: „Auch im Tod sind nicht alle gleich“ – das Ende ist gleich; aber im Tod sind nicht alle gleich –, nur unterstreichen. Deswegen ist meine Bitte: Lassen Sie uns gemeinsam die Verhältnisse ändern, damit man wirklich in Würde leben und sterben kann. Ich möchte einen zweiten Punkt aus meiner Sicht ansprechen. Ich stelle ihn anderen Auffassungen nicht entgegen, sondern daneben. Zu meinem Verständnis von Selbstbestimmung gehören die Selbstbestimmung der Frau, ob sie eine Schwangerschaft austragen will oder nicht, und die Selbstbestimmung, zu entscheiden, ob und wann man seinem Leben ein Ende setzen will – (Beifall der Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE]) Nicht nur bei schweren Krankheiten, nicht nur im Alter: Ein Mensch muss das Recht haben, über das eigene Leben zu entscheiden. Dafür muss ihm Hilfe angeboten werden, als soziales Ensemble, von der Medizin, von der Kultur des Lebens und Sterbens, in vielfacher Hinsicht. Das müssen wir leisten. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deswegen muss mehr Geld in die Hospizversorgung fließen und muss mehr Aufmerksamkeit auf sie gerichtet werden. Wir müssen in der Gesellschaft darauf hinwirken, das Menschenbild zu verändern. Das Menschenbild, das propagiert wird, ist: Ein Mensch ist, wer top leistungsfähig ist. Alles andere, was von dieser Norm abweicht, wird in der Gesellschaft schon kritisch betrachtet. Wir brauchen ein anderes Menschenbild in der Gesellschaft, das wirklich die vielen Facetten, Veränderungen, Entwicklungen und die Unterschiedlichkeit der Menschen zum Gegenstand hat. (Beifall bei der LINKEN) Ich bin für mehr Gleichheit, ich bin aber auch für ein sehr vielfältiges Menschenbild. Ich möchte Ihnen zum Schluss gern einen Text vortragen, der mich immer beschäftigt hat, den ich von Zeit zu Zeit lese, bei dem ich nicht mit allem einverstanden bin, der mich aber immer wieder anregt. 1911 haben in Paris zwei für mich wichtige Personen den Freitod – ich benutze diesen Begriff und nicht den Begriff „Selbstmord“ – gewählt: Jenny Marx, die Tochter von Karl Marx, und Paul Lafargue. Paul Lafargue hat darüber geschrieben, warum er und Jenny Marx den Freitod gewählt haben. Ich will Ihnen das nicht vorenthalten. Er schreibt: Gesund an Körper und Geist töte ich mich selbst, bevor das unerbittliche Alter, das mir eine nach der anderen alle Vergnügen und Freuden des Daseins genommen und mich meiner körperlichen und geistigen Kräfte beraubt hat, meine Energie lähmt, meinen Willen bricht und mich für mich und andere zur Last werden lässt. Das war seine Begründung, warum er mit seiner Frau Jenny Marx zusammen den Freitod gesucht hat. Die Aussage, man möchte nicht anderen zur Last fallen, beunruhigt mich. Ich bin nicht gläubig, aber da hat das Christentum die schöne Begrifflichkeit: „Einer trage des andern Last.“ Warum können wir nicht zusammen über eine Gesellschaft nachdenken, in der Solidarität und Selbstbestimmung keine Widersprüche sind? Für eine solche Gesellschaft sollten wir eintreten. Dann hat die Debatte hier einen Sinn. Lassen Sie uns die Verhältnisse ändern, die Verhältnisse, die aus den Menschen gequälte Wesen machen; man findet sie massenhaft in sogenannten Pflege- und Altersheimen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Wolfgang Gehrcke. – Nächster Redner: René Röspel. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) René Röspel (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Ich will selbst bestimmen, wie ich sterbe.“ Ich glaube, jeder und jede in diesem Haus wird diesen Satz unterschreiben können. Vor etwa zehn Jahre hat eine Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages sich mit diesem Satz und mit der Frage befasst – einige waren dabei –, wie das Ende des menschlichen Lebens denn aussehen soll. In vielen Gesprächen und Anhörungen haben wir herausfinden können – das kann man auch ohne Expertenanhörungen –, wovor die Menschen Angst haben, wenn sie an das eigene Lebensende denken. Es ist die Angst davor, in Schmerzen, mit Leid und Qualen sterben zu müssen; es ist die Angst davor, irgendwo einsam in einem Krankenhaus am Ende des Flures oder in einem Pflegeheim – das ist häufig der Fall – sterben zu müssen; es ist die Angst, den lange hinausgezögerten Tod an irgendwelchen Apparaten und Schläuchen hängend erleben zu müssen. Diese Ängste und diese Eindrücke wurden häufig durch schlechte Bilder und negative Beispiele aus Pflegeheimen verstärkt – es gibt sie –, durch extreme Krankheitssituationen, die sich keiner von uns wünscht und die Frage aufkommen lassen: Was ist eigentlich der Ausweg aus diesem Dilemma? Besser wurde es auch nicht dadurch, dass, wie wir vor zehn Jahren herausgefunden haben, viele Ärztinnen und Ärzte nicht wirklich in der Lage waren und sind – es hat sich gebessert –, zu unterscheiden, was überhaupt möglich und erlaubt ist. Untersuchungen und gute Studien zeigten, dass ein Therapieabbruch, ein Behandlungsabbruch, der erlaubt, der zulässig ist, dass das Abschalten von Apparaten, das erlaubt ist, häufig als aktive Sterbehilfe angesehen wurden, die verboten ist. Den Richterinnen und Richtern ging es häufig auch so. Das hat es sicherlich nicht besser gemacht. Denn vieles wurde als verboten angesehen, was doch zulässig, erlaubt und sinnvoll ist. Was ist jetzt die Antwort auf die Ängste, die die Menschen umtreiben? Ist es wirklich, wie gefordert wird, mehr Selbstbestimmung? Ich gebe zu, ich verstehe dies nicht wirklich. Das Selbstbestimmungsrecht ist eines der höchsten Verfassungsrechte, die wir haben. Ich glaube, es wird in Deutschland wirklich garantiert. Niemand darf gegen seinen Willen von seinem Arzt behandelt werden. Wenn Ihr Arzt etwas machen will und Sie es nicht wollen und sagen: „Lass es sein!“, dann hat er es zu lassen. Das ist Selbstbestimmungsrecht. In Deutschland ist auch der Freitod zulässig; die Selbsttötung ist nicht strafbar. Wer sich dazu entscheidet – wir alle wollen sicherlich jeden davon abhalten, den Freitod zu wählen –, darf das tun. Zulässig ist in Deutschland auch die Beihilfe zur Selbsttötung. Wer sagt: „Ich kann das nicht alleine“, und jemanden findet, der den Schierlingsbecher hinstellt, der kann das tun lassen. Er muss allerdings selbst den Becher oder den Strohhalm in die Hand nehmen und selbst trinken. Was also ist die Forderung nach mehr Selbstbestimmung? Eigentlich kann es nur um den Fall gehen, in dem jemand sagt: Ich kann mich nicht mehr selbst töten, ich will mich nicht mehr selbst töten; mach du das bitte für mich! – Das ist Tötung auf Verlangen oder aktive Sterbehilfe – aus meiner Sicht der Rubikon, der nicht überschritten werden darf. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich glaube nicht, dass es eine Antwort auf die Ängste der Menschen ist, jetzt, wie es eines der Positionspapiere vorsieht, gesetzlich und sehr eng zu regulieren, inwieweit Ärzte diese Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. Ich glaube, dass der Automatismus sein wird, dass gefragt werden wird – wir haben das bei der Patientenverfügungsdiskussion vor fünf Jahren gehabt –: Warum macht ihr das nur für diesen kleinen Bereich? Wann kommt der nächste Schritt, und mit welcher Begründung vollzieht ihr diesen nächsten Schritt nicht, mehr zuzulassen? Ich glaube, das wird uns nicht weiterführen. Ich bin auch sehr überzeugt, dass nicht Antwort sein kann, das Treiben der Sterbehilfevereine weiter zuzulassen, sondern – das ist der Punkt, wo ich mich mit Eva Högl, Kerstin Griese und anderen treffe – zu überlegen ist, wie wir das Treiben der organisierten Sterbehilfevereine eindämmen und verhindern oder verbieten können. Meiner Überzeugung nach ist die Antwort auf die Ängste, die die Menschen umtreiben, nicht mehr Selbstbestimmung, sondern mehr Fürsorge. Wir nehmen den Menschen die Angst vor Schmerzen, wenn wir ihnen die Schmerzen nehmen, und wir nehmen ihnen die Angst vor Einsamkeit, wenn wir Hospizsysteme ausbauen, wenn wir eine Gesellschaft haben, die Einsamkeit nicht mehr so zulässt, wie es jetzt der Fall ist. Wir brauchen Nächstenliebe und Solidarität. Das sind genau die Punkte, die auch die Enquete-Kommission vor zehn Jahren in einem guten Bericht vorgeschlagen hat, von dem vieles umgesetzt worden ist; denn Medizinstudenten lernen mittlerweile Palliativmedizin. Es gibt den Rechtsanspruch auf Palliativmedizin und -pflege. Auch die Hospizarbeit wird ausgebaut, aber wir haben noch längst nicht eine flächendeckende Palliativversorgung. Es muss also noch viel getan werden. Da bin ich froh über das, was Elisabeth Scharfenberg vorschlug: Warum führen wir nicht einmal eine vierstündige Debatte über Pflege und darüber, wie wir das Leben verbessern können, und vor allen Dingen darüber, wie wir das finanzieren, denn das gehört zur Ehrlichkeit dazu? (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Folgender abschließender Gedanke sei mir erlaubt, weil er noch relativ frisch ist. Wir haben vor drei oder vier Wochen in Gevelsberg ein ambulantes Hospiz eingeweiht, und ich habe – wie wahrscheinlich alle – größten Respekt vor der Arbeit der vielen Tausend -Ehrenamtlichen in Deutschland, die in ambulanten oder stationären Hospizen Sterbebegleitung leisten. Das sind für mich die stillen Helden unserer Gesellschaft. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir diesen stillen Heldinnen – meist sind es Heldinnen – und Helden etwas besser zuhören würden, wüssten wir vielleicht auch, wie wir das Sterben menschlicher und würdiger gestalten können. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, René Röspel. – Nächster Redner ist Volker Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sterben ist nie würdelos, aber die Umstände und die Versorgung, unter denen Menschen in unserem Land an schweren Krankheiten leiden oder sterben, sind es oftmals leider schon. Deshalb muss es in dieser Debatte meines Erachtens auch um die Lebensqualität im Sterben gehen, denn die Situation vieler Sterbender, die viele Menschen gesehen oder über die sie in Berichten gelesen haben, findet Ausdruck in dem breit verankerten Wunsch, man solle da doch mehr zulassen. Im Kern der Debatte geht es um den grundgesetzlichen Auftrag an den Gesetzgeber, Freiheit und Leben der Menschen zu schützen. Artikel 2 unseres Grundgesetzes konkretisiert die Würde des Menschen darin, dass das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit der Menschen, aber auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geschützt sind. Wir haben also die Aufgabe, dem Willen des Sterbenden Rechnung zu tragen und sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Mittelpunkt zu stellen. Das große Problem, das wir haben, besteht darin: Rechtsrahmen und Rechtswirklichkeit klaffen in unserer Gesellschaft in den Krankenzimmern, in den Hospizen und im häuslichen Bereich der Menschen leider dramatisch auseinander. Die Rechtsordnung hat längst durch Urteile des Bundesgerichtshofes klargestellt, dass passive und indirekte Sterbehilfe erlaubt sind. Aber es ist nicht im Bewusstsein vieler Ärzte und Krankenhäuser, dass eigentlich jeder medizinische Eingriff eine Körperverletzung darstellt und sie nur durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird. Auch am Krankenbett müssen Ärzte Patienten und ihre gesetzlichen Vertreter befähigen, informierte Entscheidungen zu treffen. Sie sollten nicht einfach Apparate anbieten und medizinische Prophylaxebehandlungen, die ein Patient seit Jahrzehnten mitbringt, gedankenlos fortsetzen. Vielmehr müssen sie mit dem Patienten darüber reden: Was nützt dir in dieser konkreten Situation für deine Lebensqualität, und was ist -lebensverlängernd und damit unter Umständen auch qualenverlängernd? Darüber findet oftmals kein reflektierter Prozess statt, sodass die Patienten und ihre Angehörigen keine informierte Entscheidung treffen können. Ich würde gerne eine Debatte über diesen Punkt führen. Wir müssen überlegen, wie man gesetzlich die Information stärker in den Mittelpunkt des medizinischen Auftrags der Ärzte stellt; denn hier geht es tatsächlich um den Schutz des Lebens und um den Schutz der Selbstbestimmung der Sterbenden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die Palliativversorgung wurde in dieser Debatte immer wieder in den Vordergrund gestellt. Ich musste vor einigen Jahren in dieser Stadt die Erfahrung machen, wie es um die Palliativ-versorgung tatsächlich bestellt ist. Ich muss sagen: Wäre ich nicht so entscheidungserfahren, durchsetzungsstark und jung, dann wäre ich an dieser Aufgabe gescheitert. Es gibt selbst in einer Stadt wie Berlin keine verlässliche ambulante palliative Versorgung, es gibt Ansätze dazu. Wir haben auch viel Geld dafür auf den Tisch gelegt. Was Sie zum Thema ambulante Palliativversorgung vorgelegt haben, Herr Gröhe, löst die Probleme nicht. Es kann doch nicht sein, dass ein älterer Mensch, der seinen Lebenspartner oder Ehegatten zu Hause versorgen will, weil er austherapiert ist und weil sie denken: „Es ist schöner, wenn wir gemeinsam die letzten Stunden in der gewohnten Umgebung verleben können“, sich als Manager dieses Versorgungssystems bewähren muss, dass er dem standhalten muss, dass er Apothekengänge, den Besuch von Pflegediensten und Ärzten – die Fachärzte kommen noch nicht einmal – organisieren muss, damit sein Angehöriger anständig versorgt ist. Eigentlich will er sich um seinen Partner kümmern, aber er kommt gar nicht mehr dazu, das Zwischenmenschliche, das Abschiednehmen in den Mittelpunkt zu stellen, weil das in unserer Versorgung nicht vorgesehen ist. Hier müssen wir dringend etwas tun. Das Thema Palliativversorgung sollte nicht Ausrede in der jetzigen Debatte über das Strafrecht sein. Wir müssen es anpacken. Ich denke, dieses Thema können wir über alle Positionen hinweg in Angriff nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN) Ich will ein letztes Wort zum Strafrecht sagen. Ich finde, das Strafrecht muss nicht im Zentrum stehen. Wir müssen vielmehr darüber reden, ob wir wollen, dass die Beihilfe zum Suizid eine ganz normale Dienstleistung ist, die in der Gesellschaft angeboten werden kann. Ich will den Suizid und die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straflos lassen. Durch die organisierte und geschäftsmäßige Form verändert sich unsere Gesellschaft aber in einer Art und Weise, dass es dann am Ende des -Lebens tatsächlich zwei Wege gibt: den normalen, bei dem man dem Tod eine Chance lässt, und den anderen, bei dem man den Weg abkürzt. Das macht Druck auf die Menschen, die sich im Sterbeprozess befinden. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deshalb ist es gerechtfertigt, die organisierten und geschäftsmäßigen Formen strafrechtlich zu unterbinden, ohne die Beihilfe, auch die durch Ärzte, grundsätzlich unter Strafe zu stellen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Volker Beck. – Nächste Rednerin ist Annette Widmann-Mauz. (Beifall bei der CDU/CSU) Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So wie wir heute hier diskutieren, tun wir das nicht allgemein und abstrakt als Politikerinnen und Politiker, die pragmatisch einen Interessenausgleich suchen, wie wir das an dieser Stelle sonst häufiger tun. Nein, heute debattieren hier zuallererst Menschen, Menschen, die Erfahrungen mit sterbenden Angehörigen und Freunden haben, Menschen, die sich auch ganz persönlich fragen: Wie möchte ich sterben? Viele sagen: „Ich möchte in Würde sterben“, und sie verstehen dabei unter „Würde“ sehr Unterschiedliches. Die einen verstehen darunter, dass sie ihren Tod mit ärztlicher Assistenz zu einem -bestimmten Zeitpunkt herbeiführen können. Andere verstehen unter würdevollem Sterben, dass sie nicht alleingelassen, sondern von Menschen liebevoll begleitet werden, dass sie keine Schmerzen haben und, wie man sagt, in Frieden gehen können, in Frieden mit sich, mit dem eigenen Leben versöhnt, mit Menschen, denen man Unrecht getan hat oder die einem Unrecht getan haben. Religiöse Menschen wie ich mögen hinzufügen: und in Frieden mit Gott. Aber, ob religiös oder nicht, wir sollten uns dabei im Klaren sein: Diesen Frieden kann man nicht machen, auch die moderne Medizin nicht. Dieser Friede lässt sich nicht an- und verordnen. Auch alle Vorkehrungen und Bedingungen für Selbsttötungshilfe, die sich ersinnen lassen, schaffen diesen Frieden nicht. Die moderne -Medizin kann aber im Sterben helfen, und zwar in einem Maße, das leider noch immer zu wenig bekannt ist. Der Tod wird deshalb nie sein Unheimliches verlieren; aber wir sollten uns und auch andere nicht in zusätzliche Ängste hineinreden. Mir sagte vor einiger Zeit ein sehr erfahrener Palliativmediziner, auch er habe Patienten gehabt, die ihn aus lauter Angst vor dem qualvollen Sterben um Suizidhilfe gebeten hätten. Er habe aber nie – er betonte: nie – erlebt, dass sie an ihrem Suizidwunsch festgehalten hätten, sobald er und sein spezialisiertes ambulantes Palliativteam mit der Schmerztherapie angefangen haben. In der Regel sei bereits nach einer schmerzfrei durchgeschlafenen Nacht der Lebenswille wieder da, spätestens nach zwei, drei schmerzfreien Tagen. In all den Jahren seiner Arbeit habe er einen Suizid erlebt, aber gerade dieser Patient habe zuvor nie über seinen Wunsch gesprochen. Meine Damen, meine Herren, diese medizinischen Möglichkeiten gibt es also, und – verschiedentlich wurde schon darauf hingewiesen – es gibt alle rechtlichen Möglichkeiten, Behandlungen zu untersagen oder abbrechen zu lassen. Was zu tun bleibt, ist, über diese Möglichkeiten aufzuklären, ihre Nutzung zu fördern und die Lücken, die in der Palliativ- und Hospizversorgung noch existieren, zu schließen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wir haben in den letzten Jahren die Bedingungen der schmerzlindernden Medizin und der Palliativversorgung bereits verbessert. Ich nenne nur den Aus- und Aufbau der spezialisierten ambulanten Teams. Ich nenne die Neuregelungen im Betäubungsmittelrecht und die Verankerung der Palliativmedizin als Pflicht- und Prüfungsfach in der ärztlichen Ausbildung. Ich selbst habe im Bundesministerium für Gesundheit das Forum „Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“ ins Leben gerufen, das der Vernetzung wichtiger Akteure dient und das zentrale Ziel verfolgt, die Hospiz- und die Palliativversorgung in der Regelversorgung besser zu verankern und weitere Bedarfe zu identifizieren. Ganz in diesem Sinne haben wir jetzt konkrete Vorschläge für eine gezielte, flächendeckende Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung vorgelegt. Lieber Kollege Beck, es lohnt, sich mit diesem Papier zu befassen; (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn ich eine Zwischenfrage stellen dürfte!) denn Themen wie die Pflegevorausplanung und das Ziel, dass man sich auf ein funktionierendes Netz verlassen kann, sind darin nicht nur adressiert, sondern es werden auch konkrete Lösungsmöglichkeiten angesprochen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch wenn das Sterben eine Herausforderung bleibt, die wir nicht wegreglementieren können, sind wir, denke ich, auf einem guten Weg, das voranzubringen und bereitzustellen, was den Menschen in ihrer letzten Lebensphase wirklich hilft. Nun sagen einige: Es gibt aber Ausnahmefälle, die wollen einfach nicht weiterleben, trotz aller Möglichkeiten der Schmerztherapie. Sollen die sich denn weiterhin vor den Zug werfen müssen? – Ich möchte dazu sagen: Die allermeisten der 10 000 Menschen, die sich in unserem Land jährlich das Leben nehmen, und der 100 000, die es versuchen, tun dies nicht, weil sie sterben wollen, sondern weil sie so nicht weiterleben wollen. Wir können viel dafür tun und wir tun viel dafür, ihnen zu einem anderen, von ihnen wieder als lebenswert empfundenen Leben zu verhelfen. Ich rate auch davon ab, genau diese Menschen dann dafür in Anspruch zu nehmen, das Anliegen oder die Möglichkeit des ärztlich assistierten Suizids rechtlich zu regulieren. Menschen, die in einer solchen verzweifelten Lage ihres Lebens sind, die befolgen keine Prozeduren, die suchen keinen Arzt auf, um ihn davon zu überzeugen, dass die Kriterien für die straffreie Suizidhilfe -erfüllt sind. Erst recht gehen sie nicht, wie ein Gesetzentwurf dies ernsthaft vorsieht, zu einem zweiten Arzt, der die Zulässigkeit der Suizidhilfe bestätigen müsste. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, bitte. Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Meine Damen, meine Herren, das ist eine Bürokratisierung des Todes, die wir nicht brauchen, weil sie nicht wirklich hilft. Es geht dem Sterbenden nicht um Prozeduren und Verwaltungsverfahren, sondern es geht um persönliche Zuwendung, menschliche Begleitung, professionelle Hilfe, Vertrauen und Verantwortung. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende. Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Frau Präsidentin, gestatten Sie mir noch einen Satz? – Die Menschen in Deutschland sollen das uneingeschränkte Vertrauen haben, dass ihnen der Arzt, der an ihr Bett tritt, helfen will. Die Ärzte müssen immer -wieder neu beantworten, was ihre Verantwortung ist: ihr berufliches Selbstverständnis und ihr Berufsethos auf der einen Seite und ihre individuelle Verantwortung gegenüber dem einzelnen ihnen anvertrauten Patienten auf der anderen Seite. Sie müssen erkennen und anerkennen: Wenn keine Chance auf Heilung mehr besteht, dann -dürfen und sollen sie sich ganz der Schmerzlinderung widmen. Schließlich mögen sie in den wenigen gesetzlich nicht fassbaren Einzelfällen, in denen einem Menschen einfach nicht mehr zu helfen ist, weil er nicht mehr will, das tun, was sie vor ihrem Gewissen verantworten können. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen! Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): Im Zweifel, in individuellen Grenzsituationen menschlicher Existenz gilt: Das Recht kann das Gewissen nicht ersetzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Eva Högl [SPD]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich bitte wirklich alle Kollegen, sich an die vereinbare Redezeit zu halten. Das war jetzt deutlich überzogen. Es tut mir in dieser sehr spannenden und sehr intensiven Debatte sehr leid, das sagen zu müssen. Aber Sie haben fast doppelt so lang geredet. – Jetzt kommt Dr. Johannes Fechner. (Beifall bei der SPD) Dr. Johannes Fechner (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wir beginnen heute eine Debatte darüber, wie würdevolles und selbst-bestimmtes Sterben ermöglicht werden kann. Das ist zunächst eine ethische Debatte, aber auch mit vielen juristischen Fragen verbunden. Als Rechtspolitiker möchte ich mein Augenmerk heute auf die rechtlichen Fragen legen. Wenn wir diese Diskussion heute führen, sprechen wir über den höchstpersönlichen Lebensbereich unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Da müssen wir uns ganz besonders fragen: Wieso gibt es überhaupt gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Wo müssen wir als Gesetzgeber überhaupt tätig werden? Die derzeitige Rechtslage sieht so aus, dass die aktive Sterbehilfe als Tötung auf Verlangen strafbar ist und die Beihilfe zur Selbsttötung – der sogenannte assistierte -Suizid – straffrei ist. Aus meiner Sicht geht es genau -darum, dass der ärztlich assistierte Suizid auf jeden Fall straffrei bleibt. Ich glaube, dass die Ärzteschaft mit den Möglichkeiten, die sie nach der heutigen Rechtslage schon hat, sehr verantwortungsvoll umgeht. Wo also sehe ich den Handlungsbedarf? Nach einer Umfrage der Bundesärztekammer sind 30 Prozent der Ärzte bereit, die schwierige Aufgabe der Sterbehilfe, der Sterbebegleitung zu übernehmen. Weil das eine schwierige Aufgabe ist, finde ich, dass wir die Ärzte, die diese Aufgabe übernehmen möchten, nicht einmal dem theoretischen Risiko aussetzen sollten, ihre Zulassung zu verlieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Damit ich komme ich zum ärztlichen Standesrecht. Die Berufsordnungen der Ärztekammern enthalten einen regelrechten Flickenteppich. So heißt es in § 16 der Berufsordnung in Brandenburg, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, wohingegen sie in Westfalen-Lippe lediglich keine Hilfe leisten sollen. In Bayern und Baden-Württemberg heißt es lediglich recht allgemein, Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Ich finde, dass Ärzte Rechtssicherheit brauchen, wenn sie diese schwierigen Aufgaben übernehmen. Deswegen sehe ich hier einen Regelungsbedarf. Das führt uns natürlich zu der Frage – ich räume ein, dass es verfassungsrechtlich schwierig ist –, ob der Bundesgesetzgeber hier tatsächlich eine Kompetenz hat. Aber ich will Ihnen meine Zweifel, ob eine Landesärztekammer diese wesentliche Frage der Sterbehilfe überhaupt regeln kann, nicht verheimlichen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, dass wir im Verfahren durchaus darüber sprechen müssen, ob wir als Bundesgesetzgeber hier nicht doch eine Gesetzgebungskompetenz haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wichtig ist mir dabei, dass klargestellt wird, dass es auf keinen Fall einen Rechtsanspruch eines Patienten gegenüber einem Arzt geben darf. Diese Frage ist für den Arzt viel zu schwierig, als dass es hier einen Anspruch geben sollte. Ich denke, unser Hauptaugenmerk sollte auf einer einheitlichen, rechtssicheren Regelung für die Ärzte liegen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt. Ich halte, wie gesagt, die momentane Rechtslage für gut und nur in Nuancen für zu ändern, aber da, wo wir Auswüchse haben – das ist mehrfach angesprochen worden –, nämlich bei der organisierten Sterbehilfe, müssen wir, finde ich, eingreifen. Für mich ist ein Punkt ganz wichtig, nämlich dass Sterbehilfe in Deutschland kein Geschäftsmodell sein darf. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es darf nicht sein, dass erhebliche Summen genommen werden und dann noch höhere Summen, wenn man „früher bedient“ werden möchte. Was ich auch für besonders bedenklich halte, ist, dass bei diesen Vereinen und Organisationen selten differenziert wird, ob jemand überhaupt in der Lage ist, frei verantwortlich die Entscheidung zu treffen, ob er nicht depressiv ist oder ob es nicht psychische Erkrankungen gibt, die ihn einschränken. Ich meine also, dass wir da genau prüfen sollten, ob im Gewerberecht, im Vereinsrecht oder – dazu tendiere ich – im Strafrecht eine gesetzgeberische Lösung erforderlich ist, um das Treiben dieser Vereine, diese Auswüchse zu unterbinden. Ich komme zum Schluss. Ich meine, dass die regelungsbedürftigen Punkte überschaubar sind, dass wir in diesem höchstpersönlichen Bereich nur im Sinne der Rechtssicherheit für die Ärzte eingreifen und den Missbrauch der Sterbehilfe durch die Organisationen einschränken sollten. Wenn ein Dammbruch befürchtet wird, dann lassen Sie uns darüber diskutieren, ob wir nicht eine Norm auf Bundesebene brauchen, die konkret die Regelungen einschränkt, wann der ärztlich assistierte Suizid zulässig sein soll, um eben die Verhältnisse, wie wir sie in Belgien haben, einzuschränken. In diesem Sinne herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Diskussion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Fechner. – Nächster Redner: Rudolf Henke. (Beifall bei der CDU/CSU) Rudolf Henke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Fechner hat von der Frage gesprochen, ob man nicht doch diese Vereine verbieten sollte. Es hat ja zumindest – zuletzt 2012 – von dem prominentesten dieser Vereine, „Sterbehilfe Deutschland“, von Roger Kusch geleitet, eine Übersicht über das gegeben, was dort vollzogen worden ist. Von diesem Verein wird berichtet, dass 26 Personen im Jahr 2011 Sterbehilfe, Suizidassistenz in Anspruch genommen haben. Sechs dieser Suizidenten waren körperlich gesund, nur sechs weitere Personen litten überhaupt an einer tödlichen Krankheit. Bei neun ist der Suizid ohne jede Diskussion über Alternativen vollzogen worden. Das geht aus den Dokumentationen des Vereins selbst hervor. Solchen Geschäften, ob sie kommerziell betrieben werden oder im Gewand eines Vereins, der Mitgliedsbeiträge nimmt, solchen Usancen müssen wir, glaube ich, ein Ende bereiten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Ich komme zu dem Thema Wertungswiderspruch. In dem Positionspapier von Peter Hintze, Carola Reimann, Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und anderen wird gesagt, es wäre ein Wertungswiderspruch, wenn Patienten einerseits das Recht haben, dass ihre medizinische Behandlung auch gegen ärztlichen Rat auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden kann, ihnen andererseits aber eine ärztliche Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung vorenthalten wird. Wenn das ein Wertungswiderspruch ist, warum ist das dann nur ein Wertungswiderspruch in Situationen unerträglichen Leids, in Situationen, in denen Palliativversorgung nicht mehr möglich ist, in Situationen, in denen das Leiden so ex-trem ist, dass man – so hat es Herr Lischka eben ausgedrückt – von einem „Verrecken“ spricht? Wenn es in bestimmten Situationen möglich ist, die Behandlung abzubrechen, und es ein Wertungswiderspruch dazu ist, wenn man dann keine selbst vollzogene Lebensbeendigung mithilfe anderer als Anspruch durchsetzen kann, dann muss das eigentlich – gedanklich – immer gelten. Im Übrigen ist meine Sorge, dass wir dann, wenn wir das realisieren, in der Tat mit einer gänzlich anderen Erwartung der Menschen konfrontiert sein werden, als sich mit dem Ausdruck der Suizidassistenz verbindet. Denn in Wirklichkeit wollen die Menschen doch nicht, dass der Arzt ihnen einen Becher mit Pentobarbital hinstellt, dann das Zimmer verlässt und sich nicht weiter um sie kümmert, (Michael Brand [CDU/CSU]: Tja, aber wer soll es machen?) sondern sie wollen doch, dass der Arzt da bleibt. Sie wollen auch, dass der Arzt sie dabei begleitet, dass er, wenn der Suizid nicht gelingt, irgendwie interveniert, dass er, wenn sie sich übergeben, irgendwie interveniert, dass er auch dann, wenn sie sich quälen, während sie sterben, interveniert. Was sie eigentlich wollen, ist eine komplette Präsenz und auch Herrschaft des Arztes über diesen Prozess. Deswegen sage ich: Die Abgrenzung zur Tötung auf Verlangen ist sehr, sehr unscharf, und diese Grenze wird mit der Zeit notwendigerweise verschwimmen. Ich glaube, dass wir vor ein paar Missverständnissen stehen, die ausgeräumt werden müssen: Es ist oft die Rede davon gewesen, die Ärzte seien von einem Approbationsentzug bedroht. Ja, mit Sicherheit nicht durch die Ärztekammern. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Keine Ärztekammer in Deutschland kann die Approbation entziehen, sondern das ist eine Entscheidung, die von der dafür eingerichteten staatlichen Instanz – das sind in der ganz überwiegenden Zahl der Bundesländer die Bezirksregierungen – getroffen wird. Ich finde es auch sehr missverständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn immer so getan wird, als sei einzig die Durchsetzung der Suizidabsicht ein Sterben in Würde. Was ist es denn, das nicht zu tun? Ist das kein Sterben in Würde? (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Das eine ist selbstbestimmt. Ist das andere nicht selbstbestimmt? Es ist der Satz gesagt worden, die moderne Medizin würde dazu beitragen, dass es chronische Krankheiten, Siechtum, chronische Leiden und sichere Unheilbarkeitsprognosen gibt. Nein, das bringen unsere Bedingtheit als sterbliche Menschen und ein auch mit eigenem Leiden konfrontiertes Leben mit sich. Wir sollten uns davor hüten, den einen Helfern Hilfe zu attestieren und den anderen nicht. Ich habe eine letzte Bitte. Wenn ich einmal sterbe, bin ich nicht bange vor Schmerzen; ich glaube, die Medizin konnte da noch nie besser helfen als heute. Ich bin aber bange davor, dass ich dann vielleicht alleine bin, dass mich keiner berührt, dass ich meine letzten Dinge nicht regeln kann und dass ich vielleicht nur wenige Chancen habe, nach dem Sinn zu fragen, ihn zu erfahren, ihn mit anderen zu besprechen. Deswegen: Palliativhilfe und das, was wir uns da jetzt vornehmen, sind viel, viel mehr als die Linderung körperlichen Leids. Es geht um die Überwindung des sozialen Todes eines Todkranken vor dem körperlichen Tod. Lassen Sie uns daran arbeiten! (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Rudolf Henke. – Nächster Redner: Patrick Schnieder. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Patrick Schnieder (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich – wie alle, die hier um die richtige Antwort auf die Frage, die sich uns stellt, ringen – dem Ausgangspunkt und dem Kern des Problems zuwenden. Das ist der Todeswunsch des Einzelnen, den er in einer Situation angesichts von Leid, von Schmerzen, von Kontrollverlust, von der Angst vor dem Verlust der Selbstständigkeit formuliert, der ein existenzieller ist, auf den wir eine Antwort finden wollen. Wenn wir uns diesen Todeswunsch anschauen, dann stellen wir fest, dass er zunächst ein Schrei nach Hilfe ist. Er besagt: Ich will in der Situation, in der ich mich befinde, nicht sterben. Ich möchte nicht so sterben, wie mir das im Moment droht. – Deshalb können wir vielen, die diese Frage stellen und die sich in dieser Notsituation befinden, mit der Palliativmedizin und mit dem Ausbau der Hospize eine Antwort geben. Ich will nicht verschweigen, dass es dann immer noch Menschen geben wird, die bei ihrem Tötungswunsch bleiben, die keine andere Lösung sehen und für die wir, vielleicht auch die Medizin, keine letztlich befriedigende Antwort anbieten können. Ich will ausdrücklich sagen: Es ehrt alle, die dafür eine Lösung finden wollen, egal wie sie aussieht. Das nimmt jeder für sich in Anspruch. Ich glaube aber, dass man sich in dem Moment nicht nur auf den Einzelfall fokussieren darf, sondern sich auf die Fragen zubewegen muss: Was bedeutet die Antwort, die ich darauf gebe, für all die anderen in einer Gesellschaft? Welche Wirkung hat das auf eine Gesellschaft? Sind solche Extremsitua-tionen und Fälle, wie sie zum Beispiel Peter Hintze geschildert hat, geeignet, Grundlage einer allgemeinen gesetzlichen Regelung zu werden? Ich möchte Udo Di Fabio zitieren, der sehr treffend gesagt hat: Eine Gesellschaft, die ihre Hand zur Selbsttötung reicht, verändert den Umgang mit dem menschlichen Leben. Das beschreibt neben der Wirkung auf den Einzelnen, der in seiner Not schreit, das, was wir anderen Menschen damit antun, welchen Rahmen wir bieten und in welcher Gesellschaft und in welchem Staat wir leben. Deshalb glaube ich, dass wir neben dem Recht auf Selbstbestimmung und der Freiheit des Individuums fragen müssen: Was prägt eine Gesellschaft? Gerade auf diese grundsätzliche Frage müssen wir eine Antwort geben. Es besteht Regelungsbedarf in einem begrenzten Fall, nämlich in dem Fall der hier beschriebenen organisierten und/oder geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Wir drohen hier in eine Situation zu geraten, in der das Drama, das jeder Suizid darstellt, zu einer normalen, gesellschaftlich akzeptierten Option wird. Daraus kann ein Klima entstehen, das ältere, kranke und schwache Menschen unter Druck setzen könnte, anderen nicht zur Last zu fallen, sondern diese akzeptierte, vielleicht normale Option zu wählen. Aus der Menschenwürde folgt nicht nur, die Selbstbestimmung zu maximieren, sondern auch, den anderen zu zeigen: Wir haben eine Pflicht zum Schutz des Lebens und dafür, für das Leben einzutreten. Das kann auch angesichts der betroffenen Rechtsgüter wegen der Signalwirkung, die wir damit in die Gesellschaft geben, nur mit dem Strafrecht geschehen. Es geht nicht in erster Linie um Kriminalisierung, sondern es geht um die Frage der Bedeutung des Rechtsgutes, um das wir hier kämpfen. Wenn wir über Selbstbestimmung reden, dann möchte ich klar betonen: Nein, es gibt keine Pflicht zum Leben. Diese kann jeder für sich selbst empfinden, aber ein Staat kann sie nicht statuieren. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Aber daraus zu folgern, dass dann, wenn der Staat nicht die Hand zum Töten reicht, eine Pflicht zum qualvollen Sterben bestehe, halte ich für unzulässig. Diesen Schluss darf man nicht ziehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Bei der Frage nach der Selbstbestimmung müssen wir auch die Fragen stellen, die sich daran anschließen: Ist ein Leben in Abhängigkeit ohne Würde, oder hat es weniger Würde? Hat ein Leben, das nur noch mit der intensiven Begleitung durch andere geführt werden kann, einen geringeren Wert? Kann Krankheit, kann Leid einem Menschen die Würde nehmen? Ist dann der Schritt nicht klein, zu sagen, dass nur noch die autonome, aktive Entscheidung, aus dem Leben zu treten, in einer solchen Situation würdevoll ist? Ist es wirklich selbstbestimmt, den Tod in die Hände von Fachleuten zu legen, die jemandem nach bestimmten Voraussetzungen zum Tod verhelfen können? Ich glaube, dass man aus einer Unsicherheit heraus nur neue Unsicherheit, aber keine abschließende Regelung schafft. Nein, meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sollten in etwas vertrauen, das in unserem Land Realität ist: Es gibt Zuwendung, Solidarität, Beistand und Einfühlungsvermögen. Es gibt Gewissensentscheidungen, auch von Ärzten. Da, wo wir das ausbauen können und müssen, sollten wir das tun. Kollege Hintze hat recht, wenn er sagt: Wir alle haben die Vision von einem Leben ohne Leid und ohne Schmerz. Die Realität sieht anders aus, und sie wird immer anders aussehen. Wir alle können nicht leidloses Leben und leidloses Sterben versprechen. Wir müssen versprechen, da zu sein, wenn Hilfe gebraucht wird. Alles andere, die Hand zum Töten zu reichen, wäre, glaube ich, die Kapitulation vor dem Leid, und es wäre das Signal einer Gesellschaft, – Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege. Patrick Schnieder (CDU/CSU): – die nicht die Zuwendung im Sterben praktiziert. Wir brauchen eine Zuwendung im Sterben und damit eine Zuwendung zum Leben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Schnieder. – Nächster Redner ist Dr. Peter Tauber. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Peter Tauber (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Philosoph Ludwig Wittgenstein hat gesagt: Die Beschäftigung mit dem Tod ist eine gigantische Quelle für sprudelnde Lust am Leben. – Doch wenn das Leiden unerträglich, die Depression so stark und die Angst so groß wird, wo ist dann diese Lust am Leben? Wie viel Leben braucht es, und wie wenig Leben reicht aus, dass wir es wollen, daran festhalten und es wertschätzen? Wer mag das definieren? Fakt ist: Viele Menschen in unserem Land haben Angst davor, beim Sterben zu leiden und alleine zu sein. Genau mit dieser Frage müssen wir uns intensiv beschäftigen. Das ist unsere Aufgabe. Es reicht deswegen nicht, teilweise auch mit Hinweis auf die deutsche Geschichte, die gewerbsmäßige und die organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen. Wir müssen den Menschen sagen, dass wir alles dafür Notwendige tun, um die Hospizbewegung zu unterstützen. An dieser Stelle muss man allen, die sich dort engagieren, auch den Kirchen, ein großes Dankeschön sagen. Wir müssen alles dafür tun, um palliativmedizinische Angebote gerade auch im ländlichen Raum auszubauen. Darauf haben die Menschen einen Anspruch. Trotzdem bleibt es dabei: Ich habe ein Problem damit, mir vorzustellen, dass aktive Sterbehilfe ein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen ist. Wir müssen am Ende mehr tun, als Leistungen bereitzustellen und abstrakt darüber zu reden. Wir müssen uns mit der Frage beschäftigen: Was macht unsere Gesellschaft – gerade auch dann, wenn es auf das Ende des Lebens zugeht – menschlich und lebenswert? Wie viele andere in der Debatte treibt auch mich ein Satz um, den Eltern, vielleicht manchmal ohne nachzudenken, zu ihren Kindern sagen: Ich will dir später nicht zur Last fallen. – Was ist das für ein Satz? Dort, wo Pflege in der Familie erfolgt, oft unter großen Anstrengungen und Entbehrungen, sind es meist Kinder, die ihre Eltern pflegen – bis zum letzten Tag. Wenn man bedenkt, dass beim Sterben niemand allein ist, sondern immer jemand zurückbleibt, dann relativiert das, finde ich, den Satz „Mein Tod gehört mir“. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn wir sind soziale Wesen. Wer stirbt, lässt jemanden zurück. Ich finde auch, dass Artikel 1 Grundgesetz uns verbietet, den Wert eines Lebens zu bemessen. Wenn das gilt, dann muss dieser Satz nicht nur im privaten Umfeld – ich glaube, dass viele Kinder ihren Eltern widersprechen, wenn sie diesen Satz sagen – infrage gestellt werden, sondern dann müssen wir allgemein widersprechen, wenn Menschen in unserer Gesellschaft das Gefühl haben, dass sie anderen zur Last fallen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Deswegen glaube ich, wir müssen mehr tun. Ich glaube, niemand muss sich wegen einer Depression umbringen oder daran sterben. Aber die Wahrheit ist: Wir haben natürlich Nachholbedarf im Bereich der palliativmedizinischen Versorgung und im Bereich der Hospizversorgung. Mich treibt noch etwas anderes um – das merken wir immer wieder, auch in der heutigen Debatte –: Wir erwecken den Eindruck, als ob wir das Sterben gesetzlich regeln könnten. Wenn wir ehrlich sind, dann merken wir auch bei anderen Gesetzgebungsvorhaben, über die wir hier diskutieren und beschließen, dass es uns selten gelingt, eine Regelung zu treffen, die wirklich allen gerecht wird und alle umfasst. Und genau bei diesem Thema glauben wir, dass wir das können? Da bin ich persönlich skeptisch. Die heutige Debatte ist trotzdem ein Gewinn, ein Gewinn für uns alle und wahrscheinlich auch für viele Menschen, die sich intensiv mit dem Tod eines Angehörigen oder vielleicht sogar mit dem eigenen Sterben befassen. Das, was Ärzte hier oft leisten, und zwar nicht als Dienstleistung im Gesundheitswesen, sondern gegenüber einem Menschen, der ihnen als Patient oft lange anvertraut ist, wird, glaube ich, allerhöchstens standesrechtlich neu zu regeln oder klarer zu fassen sein, aber nicht durch den Gesetzgeber im Deutschen Bundestag. Wenn das so ist, dann ist ein wichtiger Beitrag, den wir leisten können, dass wir über Tod und Sterben sprechen; denn je mehr wir darüber sprechen, desto mehr verliert der Tod seinen Schrecken. Je mehr der Tod seinen Schrecken verliert, desto weniger werden Menschen in der Selbsttötung einen Ausweg sehen. Ich glaube fest daran, dass wir unser Leben im Bewusstsein des eigenen Todes besser bewältigen können. Wie heißt es im 90. Psalm so treffend: Herr, … lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden. Das wünsche ich uns allen in dieser schwierigen Debatte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. Peter Tauber. – Nächster Redner ist Thomas Lutze. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Lutze (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich bin kein Freund einer Verschärfung der gegenwärtigen Rechtslage. Ich bin dagegen, dass Sterbehilfe oder die Beihilfe strafrechtlich relevant wird. Ich habe aber auch Zweifel, wenn hier die Rechtslage weiter liberalisiert werden soll. Ich bin noch nicht davon überzeugt, dass der Gesetzgeber zweifelsfrei sicherstellen kann, dass sich alle Betroffenen zu 100 Prozent über ihre Entscheidung für einen Suizid klar sind. Der Tod bzw. eine Selbsttötung ist unumkehrbar; das ist relativ sicher. Jeder Fehler bei diesem Schritt wäre fatal. Was ist zum Beispiel mit todkranken Menschen, die ihren Angehörigen vielleicht nach langer schwerer Krankheit und entsprechender Pflege nicht zur Last fallen wollen? Das sagen die Betroffenen ihren Angehörigen oder ihren Ärzten vielleicht gar nicht. Es kann aber ihr Handeln bestimmen. Wie gesagt, ich bin noch nicht überzeugt und weiter offen für Argumente. Deshalb ist es gut und wichtig, dass diese Debatte heute noch nicht beendet ist. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ein Aspekt bleibt dieser wichtigen Debatte von heute aber haften. So wichtig eine offene Debatte zum Thema Sterben ist, mindestens genauso wichtig wäre eine vergleichbar offene und intensive Debatte zum Thema Pflege. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Zahlreiche Vorrednerinnen und Vorredner haben das genauso ausgesprochen. Ich erinnere zum Beispiel an die Kollegin Scharfenberg von den Grünen und den Kollegen Birkwald aus meiner Fraktion, aber auch an viele Rednerinnen und Redner der Koalition. Zahlreiche Rednerinnen und Redner forderten mehr und bessere Hospize. Die Palliativmedizin soll ausgebaut und verbessert werden. Das alles ist richtig. Ich glaube – ich habe die ganze heutige Debatte verfolgt –, darüber ließe sich fast Einstimmigkeit im Bundestag herstellen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der CDU/CSU) Nur, wenn die gesprochenen Worte ernst gemeint sind, dann nutzen Sie bitte die kommende Haushaltswoche und stellen Sie die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt ein. Das wäre konsequent. (Beifall bei der LINKEN) Allein eine ehrliche Debatte hier im Deutschen Bundestag, so wichtig sie auch ist, reicht den Betroffenen und ihren Angehörigen nicht aus. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Michael Frieser [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Thomas Lutze. – Nächster Redner ist Dr. Lars Castellucci. (Beifall bei der SPD) Dr. Lars Castellucci (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es steht nicht uns zu, zu bewerten, ob diese Debatte hier heute eine gute Debatte ist. Das sollen die Menschen entscheiden, die ihr folgen. Aber für mich als Abgeordneten ist es doch neu und beispielgebend, dass wir uns Zeit nehmen und dass wir über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg eine Orientierungsphase ermöglichen. Ich frage mich, ob wir so etwas nicht häufiger ermöglichen könnten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich will sagen, was ich teile: Ich teile die Meinung, dass wir den Bereich der palliativen Versorgung massiv ausbauen müssen. Ich teile die Meinung, dass wir das Gleiche mit der Hospizarbeit tun müssen, damit diese auch auf dem flachen Land erreichbar wird. Wir müssen dann nicht nur spezialisierte Dienste finanzieren, sondern auch Ärztinnen und Ärzte, die dort tagtäglich ihren Dienst tun. Wir brauchen – das ist ein Thema, das mir besonders wichtig ist und das ich in dieser Debatte stärken möchte – eigentlich flächendeckend Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich glaube, mit diesem Instrument lösen wir die größten Konflikte, denen die Menschen in diesen Fragen immer begegnen müssen. Wir wissen, dass das rückläufig ist. Deswegen müssen wir hier überlegen, wie wir das stärken können. Wir müssen auch die ärztlichen Freiräume sichern, und wir müssen in die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich investieren. Auch für mich steht fest: Ich will kein Geschäft mit dem Tod, ich will nicht, dass ausgerechnet wird, ob der „Oma ihr Häuschen“ schon draufgeht oder ob man die Sache nicht beschleunigen kann. Das ist nicht die Gesellschaft, an deren Aufbau wir mitwirken wollen. Ich kann mir auch keine Abrechnungsziffer für Sterbedienstleistungen vorstellen. Mit all dem, was ich gesagt habe, glaube ich, dass niemand in Deutschland einen Qualtod sterben muss, den hier einige angesprochen haben, wenn wir diesen Ausbau wirklich schaffen. Lassen Sie mich zwei Punkte ansprechen, die mir in der Debatte ein Stück weit fehlen und die ich ergänzen möchte. Der eine Punkt ist: Ich bin für den Ausbau professioneller Dienste, aber ich spüre gleichzeitig eine Sehnsucht der Menschen nach Zuwendung, einer Zuwendung, die eben nicht professionell ist, nicht Dienstleistung ist, nicht Service ist, nicht unter Zeitdruck steht, nicht bürokratisch ist und bei der der oder die Pflegende nicht gleich wieder weg ist. Es geht einfach um Menschen, die da sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deswegen müssen wir die Debatte ein Stück weiter führen. Wir müssen schauen, wo der Raum und die Zeit sind, die wir den Menschen wieder neu schenken müssen, eine Zeit, die doch von Verdichtung und Beschleunigung geprägt ist, damit sie dieses Füreinander-Dasein in ihrem Alltag leben können. Die Umfragen sind für mich ein Schrei gegen die Einsamkeit. Deswegen müssen wir hier aktiv werden, eben nicht nur professionell. Wir müssen die Gesellschaft ein Stück weit befreien, zu sich selbst. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Selbstbestimmung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, übertreiben wir es nicht mit diesem Wort von der Selbstbestimmung! Wir alle sind hier für Selbstbestimmung, aber wir alle kommen völlig abhängig auf diese Erde, und wir sind auf andere angewiesen. Dann werden wir erwachsen und stärker, und dann sind wir auch selbstbestimmter. Aber wir sind genauso weiter auf andere angewiesen. So ist der Mensch. Deswegen schmerzt mich dieser Satz so, dass man einem anderen nicht zur Last fallen möchte. Das ist unmenschlich. Der Mensch fällt immer auch anderen zur Last. Das gehört zu unserem Schicksal. Einer trage des anderen Last, das ist die Botschaft. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) So wie wir als Kinder unseren Eltern natürlich Freude bereitet haben, aber ihnen auch zur Last gefallen sind, so dürfen – das will ich allen Eltern in Deutschland zurufen – auch die Eltern ihren Kindern zur Last fallen. Das ist das Land, das wir brauchen. Wo es keine Kinder gibt oder sie weit weg sind oder wenn man sich mit den Kindern nicht ausreichend versteht, dann, ja, sind spätestens die professionelle Hilfe und Zuwendung nötig, die ausbauen zu wollen wir uns hier in die Hand versprechen. Meine Damen und Herren, niemand soll in Schmerzen sterben, und niemand soll allein sterben. Das sind für mich die Hauptaufgaben, vor denen wir stehen: Niemand soll in Schmerzen sterben, und niemand soll allein sterben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen zu danken. Ich denke dabei auch an die vielen, die in den Hospizen freiwillig oder als Hauptamtliche arbeiten, an die Ärztinnen und Ärzte, an das Pflegepersonal. Sie alle setzen sich dafür schon heute nach Kräften und unter Bedingungen, die immer zu verbessern sind, ein. Ihnen allen ein herzliches Danke von dieser Stelle von diesem Hause aus. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Lars Castellucci. – Nächste Rednerin: Corinna Rüffer. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich bin dankbar dafür, dass ich in dieser so wichtigen ethischen Debatte das Wort ergreifen darf. Es geht heute um nichts weniger als die Würde des Menschen, eine wahrhaft große Sache. Das Besondere an dieser Debatte ist – ich will es mit Oliver Tolmein formulieren –, dass wir alle einmal sterben werden und dass damit immer auch die Protagonisten der jeweiligen Positionen über Entwürfe und Möglichkeiten für den Fall sprechen, dass ihr eigenes Leben zu Ende geht oder in eine schwere Krise gerät. Die Vorstellungen darüber gehen, wenig verwunderlich, auseinander. Unsere Aufgabe als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist es aber, zuvorderst nicht das eigene Interesse, sondern die gesamte Herausforderung und das -gesamtgesellschaftliche Wohlergehen im Blick zu behalten. Vor diesem Hintergrund schauen wir uns für den Moment den Begriff „Sterbehilfe“ etwas näher an. Dem Wortlaut nach geht es darum, beim Sterben zu helfen bzw. Hilfe zu bekommen. Helfen ist ja allgemein anerkannt eine gute und respektierte Sache. Aber Helfen beim Sterben? Warum sollte das nötig sein? Warum entscheiden sich Menschen für den Tod, dafür, sich das Leben zu nehmen? Häufige Argumente sind: die Angst davor, nicht mehr selbstbestimmt leben zu können, abhängig zu sein von anderen Menschen, unter Schmerzen zu leiden, ein aus ihrer Sicht würdeloses Leben zu führen. Weil sie das fürchten, sprechen sich viele Leute für die Beihilfe zum Suizid aus. Ich finde, es wäre eine politisch zutiefst deprimierende Antwort auf die berechtigten Sorgen und Ängste, der organisierten Sterbehilfe das Wort zu reden. Ich finde, wir sollten eine andere Antwort geben. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen am Lebensende nicht unter unerträglichen Schmerzen leiden müssen. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen am Lebensende nicht alleingelassen werden. Das ist etwas anderes, als die Angebote zu stärken, das eigene Leben zu beenden. Wir müssen daran arbeiten, dass sich unsere Vorstellungen von einem Leben in Würde erweitern. Es ist nicht unwürdig, zu vergessen, wer man ist. Es ist nicht unwürdig, nicht selbst auf die Toilette gehen zu können. Es ist nicht würdelos, gefüttert zu werden. Wir dürfen den Verlust von Fähigkeiten nicht mit dem erleichterten Weg in den Tod beantworten. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Wir sollten bedenken, welche Wirkung eine solche Diskussion bei denen hat, die die genannten Fähigkeiten nicht verloren, sondern nie gehabt haben. Bei vielen behinderten Menschen ist das so. Wir sollten uns klar darüber werden, dass wir vereinzelt nicht existieren können. Ein Leben lang sind wir abhängig von anderen Menschen, mehr oder weniger intensiv. Wir brauchen eine Unterstützung in den intimsten Lebensbereichen. Die richtige Antwort auf die Herausforderung, vor die uns diese Tatsache stellt, ist nicht der Tod. Die richtige Antwort ist, politisch die Möglichkeiten zu schaffen, in Situationen, in denen wir uns abhängig fühlen, Raum für selbstbestimmtes Leben zu schaffen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD) Wie in vielen anderen Fällen auch ist es leichter, aus einer starken gesellschaftlichen Rolle heraus das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und die Autonomie im Tod einzufordern. Selbstbestimmung setzt schließlich voraus, dass man zwischen Alternativen wählen kann. Dem Matheprofessor wird es in der Regel leichter fallen, sich im Bedarfsfall eine geeignete Pflegesituation zu organisieren und sich frühzeitig um einen Platz im Hospiz zu bemühen, als es jemand kann, der einen weniger privilegierten Hintergrund hat. Was für den einen die „freie Wahl“ sein mag, darf auf der anderen Seite nicht den Druck erzeugen, das, was man seit einiger Zeit als „Exit-Strategie“ bezeichnet, zu wählen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Aber oft geht es auch gar nicht um die Schwerstkranken und Sterbenden, wenn es um die Sterbehilfe geht. Erschreckend häufig sind es Menschen mit psychischen Erkrankungen, vielfach solche mit Depressionen, die aus dem Leben scheiden wollen, und diese Gruppe wächst. Ist unsere Gesellschaft wirklich so schwach, dass sie alten und kranken Menschen im Leben nicht gerecht werden kann? Gestern stand in einer Meldung: … immer mehr Menschen lebten im Alter als Singles und hätten keine Angehörigen, die sie beim Sterben begleiteten. Sie dürfe man nicht alleinlassen. Unsere Antwort auf diese Feststellung darf aber nicht sein, dass wir ihnen Sterbehelfer zur Seite stellen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ansonsten würden wir das Plädoyer des ALS-Kranken Benedict Maria Mülder für „Lebenshilfe statt Sterbehilfe“ ignorieren, (Michael Brand [CDU/CSU]: Genau!) der viele bedenkenswerte Fragen aufwirft: Doch wie viel Einsamkeit, verzweifelte Verlorenheit und mangelndes Vertrauen motivieren eine solche Tat, die man auch als Anklage an uns alle lesen kann? Wer hat die Hilfeschreie vorher überhört? Vielleicht wollten wir sie gar nicht hören. … Und ist die Debatte um die assistierte Suizidbeihilfe durch Ärzte die Spiegelung eines trostlosen Zustands unserer Gesellschaft? Ich sage deutlich: Bevor die organisierte Sterbehilfe am Markt akzeptiert wird, sollten wir alle Energie darauf richten, dass jeder Mensch eine Wahl hat, und damit werden wir noch lange beschäftigt sein. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Christian Schmidt, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied dieses Hauses, als evangelischer Christ, der wie wir alle hier Verantwortung spürt, der die Verantwortung in diesen Punkten immer im Blick hat, der weiß, dass wir alle Teil dieser Fragestellung, aber auch Teil dieser Entscheidung sind, der sich mit diesen Fragen intensiv auseinandersetzen muss und sich natürlich auch die Frage stellt: „Wie halte ich es denn selbst?“, zeigt sich mir, dass wir uns in unserer individuellen Verantwortung, aber auch in der Verantwortung, die wir kraft unseres Mandats für die gesamte Gesellschaft ausüben, selbst eine Orientierung geben müssen. Diese Orientierung kann sich nicht an den Maßstäben der Nützlichkeit ausrichten. Über die Maßstäbe müssen wir in einer gewissen Abstraktion hier intensiv und mit gegenseitigem Respekt diskutieren. Ich bin zu der Erkenntnis gekommen, dass der Weg zum assistierten Suizid ein Weg ist, der eine Grenze zu überschreiten versucht, die man nicht überschreiten darf. Das ist hart – auch im Hinblick auf manche Hoffnungen und Wünsche, die man für sich selbst in guten Zeiten formuliert; wir haben heute von vielen Kolleginnen und Kollegen Beispiele gehört. Aber ich glaube, angesichts der Begrenztheit unserer Möglichkeiten und Fähigkeiten, solche Dinge zu entscheiden, müssen wir dabei bleiben, dass weder gewerblich noch individuell noch ärztlich Unterstützung gegeben werden kann, wenn jemand seinem Leben ein Ende setzen will. Nach unserem Verständnis ist der von Gott geschaffene Mensch von ihm mit einem besonderen Auftrag für die Schöpfung versehen – in Freiheit und Verantwortung. Gewisse Handlungsoptionen sind daher von vornherein bereits ausgeschlossen. Das sind all jene Handlungsschritte, die die unantastbare Würde des Menschen verletzen; wir haben heute schon sehr intensiv darüber gesprochen. Die Anerkennung der unveräußerlichen Würde des Menschen gilt unabhängig von seinen Eigenschaften oder seiner Leistungsfähigkeit, und sie gilt selbstverständlich auch für das ungeborene Leben, für den Sterbenden oder den Menschen mit Behinderung. Sie ist nicht differenzierbar. Unsere Bemühungen müssen daher darauf abzielen, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, in diesem Rahmen zu handeln. Hospizversorgung und Palliativmedizin sind genannt worden. Ja, sie werden letztendlich nicht in jeder Situation jedem helfen können, erträglich dem Ende entgegenzugehen. Ich mache meine Haltung aber an einem Zuspruch fest, den ich vor kurzem bei einer Diskussion zu diesem Thema von einer pensionierten Krankenschwester, 83 Jahre alt, agil und fit, erhalten habe. Sie sagte: Wissen Sie, ich habe mich für die Hospizbewegung engagiert, und ich mache Sterbebegleitung. Ich darf Ihnen versichern, eine gute Palliativbetreuung, die auch Schmerzen lindert, soweit sie Schmerzen lindern kann, gibt mehr als medizinische Unterstützung; sie gibt auch geistige und geistliche Orientierung. – Das hat mich sehr stark beeindruckt. Diese Krankenschwester hat mich ermutigt, nicht den Weg zu gehen, die Sterbehilfe, wie es gerne heißt, zu unterstützen. Der gedankliche Ansatz von der Selbstbestimmung des Menschen hat ja zwei Ebenen: Die eine ist die ethisch-christliche. Römer 14 – unser keiner lebt sich selber, unser keiner stirbt sich selber – wurde ja heute schon zitiert. Die andere Ebene bei der Frage nach der Selbstbestimmung ist, ob Selbstbestimmung, die Begleitung und Hilfe gebraucht, eigentlich noch Selbstbestimmung ist oder eine solche Form von Selbstbestimmung nicht dazu tendiert, in einen gesellschaftlichen Rahmen und in eine Erwartungshaltung gestellt zu werden, wodurch eigentlich mehr das beantwortet wird, was Teile der Gesellschaft vom Einzelnen fordern mögen. Meine Vorrednerin hat das sehr treffend und für mich voll zustimmungsfähig ausformuliert. Ich glaube, das sind die entscheidenden beiden Ebenen. Beide geben uns die Antwort, dass wir das Zur-Last-Fallen an die Gesellschaft richten müssen und dass die Gesellschaft die Last auf sich nehmen muss, dem Sterbenden all das zu geben, was sie geben kann. Das ist aber nicht, Gift zu reichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Sabine Dittmar, SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Sabine Dittmar (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 15 Jahre lang habe ich als Hausärztin auf dem Land gearbeitet und in dieser Zeit viele Patientinnen und Patienten in ihrer letzten Lebensphase begleitet. Gemeinsam mit meinem Praxisteam und der Sozialstation war es immer mein Anliegen, dem Patienten ein Sterben unter Bewahrung seiner Würde und Berücksichtigung seines Willens im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Aufgrund der fehlenden Hospiz- und Palliativstrukturen in meiner ländlichen Heimatregion war das nicht immer ganz einfach. Ich muss Ihnen sagen, meine Kolleginnen und Kollegen: Bei der Betreuung von Sterbenden baut sich ein sehr enges, ein ganz spezielles, intensives Arzt-Patienten-Verhältnis auf. Als Arzt überbringe ich die tod-bringende, die das Leben des Patienten auf den Kopf stellende Diagnose. Ich bespreche die möglichen Therapieoptionen. Und als Arzt erlebe ich mit dem Patienten gemeinsam das Hoffen und Bangen, die Freude, wenn ein kleiner Fortschritt erzielt wurde, und die tiefe Enttäuschung, wenn eine Therapie wieder nicht den erhofften Erfolg bringt. Und irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem Arzt, Patient und Angehörige gleichermaßen erkennen und akzeptieren müssen: Es gibt keine Therapieoption mehr oder der Patient will keine weitere Therapie mehr. Es bleibt mir dann nur noch die Aufgabe, Schmerz und Angst zu nehmen und zu begleiten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere Anstrengungen verstärken, flächendeckend die ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativversorgung weiter auszubauen. Ich bin sehr dankbar für das vorgelegte Eckpunktepapier. Ich erwarte aber auch, dass die jetzt formulierten Forderungen umgehend in gesetzgeberisches Handeln umgesetzt werden – in Bund und Ländern! (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß aber auch, dass es Einzelfälle gibt, in denen der Patient trotz Palliativmedizin letztendlich seinen Sterbewillen äußert. In dieser Situation wünsche ich mir, dass der Patient nicht auf kommerzielle bzw. organisierte Sterbehilfevereine zurückgreifen muss. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In dieser Situation wünsche ich mir, dass mein Patient offen mit mir reden kann. Als Ärztin wünsche ich mir, wenn in dieser tief gewachsenen und vertrauten Arzt-Patienten-Beziehung der Sterbewille an mich herangetragen wird, dass ich zu einer ethisch abgewogenen Entscheidung kommen kann, einer Entscheidung, die geleitet ist vom Patientenwohl und vom Patientenwillen und die ich mit meinem Gewissen in Einklang bringen kann. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Diese Einzelfallentscheidung muss ich ohne Androhung von berufsrechtlichen Konsequenzen treffen können. Ich sage Ihnen: In Bayern ist mir das möglich. Die bayerische Berufsordnung gab und gibt mir dieses Quäntchen Entscheidungsfreiheit. Aber für Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern ist es schwieriger. Hier wurde die explizite Verbotsregelung der Bundesärztekammer übernommen. Ich muss Ihnen sagen: Ich kam mit den ursprünglichen Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung sehr gut zurecht. Sie stellten heraus: Meine Aufgabe ist es, Leben zu erhalten, Leid zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist dagegen keine ärztliche Aufgabe. Sie gaben mir Orientierung und gleichzeitig den notwendigen Entscheidungsspielraum, den ich in Grenzsituationen brauche, um eine sorgfältig überlegte Entscheidung zu treffen. Die neue Berufsordnung der Bundesärztekammer schränkt diesen Handlungsspielraum ein. Noch viel dramatischer ist: Wir haben seitdem völlig unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern, einen Flickenteppich. In diesem Zusammenhang muss ich Professor Wiesing, der bis 2013 Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer war, recht geben, wenn er sagt: „Eine solche Vielfalt im Standesrecht ist den Patienten in Deutschland nicht zumutbar.“ Ich füge hinzu: Diese Unterschiede sind auch den Ärztinnen und Ärzten nicht zumutbar. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Wir brauchen hier Rechtssicherheit. Wenig hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass mein Handeln in dieser Grenzsituation durch das Strafrecht gedeckt ist; denn das Berufsrecht hat für uns Ärzte und Ärztinnen eine ganz hohe moralische Bindung. Da befindet man sich in einem wirklichen Zwiespalt. Insofern gibt es für mich in dieser Debatte noch viele offene Fragen, auf die ich Antworten suche: Kann und darf in einer Berufsordnung eine solche ethische Frage, ein solcher ethischer Konflikt, der sowohl in der Ärzteschaft als auch in der Gesellschaft so kontrovers und differenziert diskutiert wird, per Mehrheitsentscheidung geklärt werden? Kann und darf das Berufsrecht wirklich über das Strafrecht hinausgehende Regelungen treffen? Wie schaffen wir Rechtssicherheit für Ärzte und Ärztinnen? Können wir durch Regelungen im BGB den Konflikt zwischen Standesrecht und Strafrecht auflösen? Ich suche Antworten. Ich hoffe sehr, dass unsere intensive parlamentarische Befassung mir diese in den nächsten Monaten auch gibt, Antworten, die dem Wohle der Patientinnen und Patienten dienen und ihnen eine menschenwürdige letzte Phase ermöglichen, aber auch Antworten, die den Ärztinnen und Ärzten in ganz Deutschland Rechtssicherheit geben. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Jeder Mensch kommt auf die Welt und verlässt diese auch wieder. So ist der Lauf der Dinge. In einem langen Prozess der Schaffung einer modernen, aufgeklärten und demokratischen Gesellschaft haben wir es geschafft, den Menschen verbindliche Rechte mitzugeben. Es ist uns sogar gelungen, nach vielen Gräueln durch Kriege, die Menschenrechte weltumspannend in der Charta der Vereinten Nationen zu fixieren. Dafür sind wir heute dankbar. In Deutschland wurde die Todesstrafe erst vor drei Generationen abgeschafft. Die Gesellschaft war bis zu dieser Zeit Richter über Leben und Tod. Das entspricht nicht dem Verständnis von Menschenrechten, das wir heute in einer aufgeklärten, modernen Gesellschaft haben. Darum bin ich froh, in Deutschland zu leben, wo die Menschenrechte Verfassungsrang haben. Allein ein Blick in den Artikel 1 unseres Grundgesetzes zeigt uns, welche Aufgabe wir als Abgeordnete unseres gesamten Volkes haben, also als Delegierte auf Zeit: Wir müssen die Würde der Menschen hier im Land und ihre Menschenrechte schützen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Zur Menschenwürde gehört auch, sich bei klarem Verstand für einen frei verantwortlichen Suizid zu entscheiden. Bettina Schöne-Seifert zeigt in ihrem sehr nachdenklichen Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor wenigen Tagen deutlich, dass es dabei nicht um Suizidabsichten im Affekt oder unter Drogen geht. Frei verantwortliche Selbsttötung ist in Deutschland zulässig. Das ist unbestritten, seit nunmehr 250 Jahren. Derzeit lassen wir diese Menschen aber mit ihrem Wunsch allein. Sie erhalten keine ärztliche Hilfe. Sterbehilfe ist hier nach dem Trauma der menschenverachtenden Naziherrschaft ein Tabuthema. Wenn ich jedoch dieses Thema anspreche, dann schallt mir in breiter Front der Wunsch entgegen, bei Bedarf selbst aus dem Leben scheiden zu können, und das in Würde. Ich habe den Eindruck, viele Menschen wünschen sich hier endlich eine Lösung von der Politik; sie wünschen sich, wenn nötig, ärztliche Hilfestellung bei der Erfüllung des Wunsches, selbst aus dem Leben zu scheiden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Dürfen wir das den Menschen in unserem Land länger vorenthalten? Das ist nach meiner Auffassung die zentrale Frage, über die wir im Rahmen der Debatte zur Sterbehilfe entscheiden müssen. Oder wollen wir den Kopf weiter in den Sand stecken? Dann sind diese Menschen in unserem Land bei der Erfüllung ihres Sterbewunsches weiterhin darauf angewiesen, eine brutale Form der Lebensbeendigung zu wählen. Es gibt viele brutale Methoden, das Leben zu beenden, und häufig werden dabei auch nicht betroffene Menschen traumatisiert oder verletzt; ich denke da zum Beispiel an ICE-Lokführer. (Beifall der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Werte Kolleginnen und Kollegen, solch würdelose Methoden dürfen wir den Menschen hier im Lande nicht mehr länger zumuten. (Michael Brand [CDU/CSU]: Wer will das?) Wie kann eine Lösung aussehen, die ein würdevolles selbstbestimmtes Sterben ermöglicht, ohne dass dabei andere Menschen gefährdet werden? Sie liegt sicherlich nicht darin, weiterhin aktive Sterbehilfe zu verbieten, nicht darin, zu versuchen, die schon vorhandenen Sterbehilfevereine zu verbieten, auch nicht darin, Ärzten mit dem Standesrecht zu drohen, oder darin, Palliativmedizin als Ersatz anzubieten. Gerade die Palliativmedizin wird oft vordergründig als Lösung angeboten, um ein „schmerzloses Sterben in Würde“ zu ermöglichen. Aber reicht ein mögliches Sterben in Schlafnarkose wirklich aus, um die Selbstbestimmung der Menschen beim Sterben zu gewährleisten? Dazu sage ich eindeutig Nein. Denn diejenigen, die ein selbstbestimmtes Sterben erbitten, erleben den mit der Palliativmedizin verbundenen Autonomieverlust als entscheidende Einschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten. Wir nehmen ihnen am Ende die Kontrolle über den eigenen Körper und die Kommunikation mit anderen Menschen. Mit dem Ausweg Palliativmedizin wird ihnen eine Unmündigkeit ihres eigenen Handelns aufgezwungen, nach der Devise: Schmerzfreiheit ja, aber durchhalten müssen sie schon bis zum natürlichen Ende. – Nirgendwo in unseren Gesetzen steht geschrieben, dass wir ein naturgewolltes Ende unseres Lebens zwingend abwarten müssen. Werte Kolleginnen und Kollegen, werfen wir einen Blick auf den Fall Udo Reiter, ein aktuelles Beispiel aus der Gesellschaft. Der ehemalige Intendant des MDR hat sich dazu entschieden, in freier, eigener Verantwortung aus dem Leben zu scheiden. Dazu musste er sich eine Waffe besorgen. Muss das heute wirklich noch sein? (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] – Dr. Eva Högl [SPD]: Das wollen wir auch nicht!) Werfen wir einen Blick über die Landesgrenzen, nach Holland oder Belgien. Dort gibt es nicht nur eine akzeptierte und transparente Praxis der Sterbehilfe; sogar die aktive Sterbehilfe ist erlaubt. So ist für Betroffene wirklich Selbstbestimmung möglich, auch bei der Beendigung ihres Lebens, ohne die Gefährdung anderer. Von einem Anstieg der Suizidzahlen ist dort nichts zu erkennen, auch wenn das fälschlicherweise immer wieder behauptet wird. Lassen Sie mich hier zu meinen Schlussfolgerungen kommen. Wir sollten hier in diesem Parlament nicht nach Verboten suchen, sondern eine Lösung finden, mit der jeder frei verantwortbare Wunsch nach Suizid akzeptiert wird. Die dafür nötige auch ärztliche Hilfe müssen wir ermöglichen. Sie darf weder unter Strafe gestellt werden noch einer standesrechtlichen Sanktion unterstehen. Nur so schaffen wir den von vielen Menschen hier im Land gewünschten Sterbehilfeliberalismus. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Dr. Kristina Schröder, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute viel über Menschenwürde gesprochen, und wir sind uns alle einig: Dem menschlichen Leben kommt in jedem Stadium und in jeder Situation die unveräußerliche Menschenwürde zu. Niemand kann und darf von außen sagen, dass menschliches Leid, so unerträglich es ist, mit der menschlichen Würde nicht vereinbar sei, zumal es doch immer wieder erstaunlich und für uns Gesunde auch hoffnungsstiftend ist, zu sehen, wie sehr schwerstkranke Menschen, die aus unserer Sicht physisch und psychisch Schreckliches erdulden müssen, ihr Leben als lebenswert und jeden Tag als sinnstiftend und beglückend empfinden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört nicht auch zur Menschenwürde, dass der Mensch selbst das Gefühl hat, über sie zu verfügen? Wenn alle palliativmedizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und ein sterbender Mensch sein eigenes Leid und das, was es mit ihm anrichtet, selbst nicht mehr als seiner Menschenwürde gemäß empfindet – was ist dann? Natürlich ändert dieses subjektive Empfinden nichts an seiner objektiven Menschenwürde; das ist glasklar. Aber haben wir in einer solchen Situation wirklich das Recht, zu sagen: „Das musst du jetzt ertragen“? Ich glaube, dass es in diesen wenigen Fällen, um die es uns hier geht, ein Gebot der Nächstenliebe und auch ein Gebot der Menschenwürde ist, diesen Menschen zu ermöglichen, so zu sterben, wie sie es ihrer eigenen Menschenwürde gemäß empfinden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Viele Redner – auch in der heutigen Debatte – haben trotz unterschiedlicher Positionen anerkannt, dass es diese menschlichen Grenzsituationen gibt. Viele sagen dann jedoch: Aber das sollten wir nicht explizit gesetzlich regeln. Einen ärztlich assistierten Suizid in so einer Situation müssen die Mediziner selbst verantworten. – Ich finde diese Haltung, ehrlich gesagt, ein wenig feige. Wenn wir heute als Gesetzgeber sagen: Ja, es gibt diese menschlichen Grenzsituationen – selten zum Glück, aber es gibt Situationen, in denen die Palliativmedizin versagt, in denen der ärztlich assistierte Suizid eine menschliche Antwort sein kann –, dann, finde ich, müssen wir als Gesetzgeber auch den Mut haben, dies in Gesetzesform zu bringen. Denn sonst waschen wir zwar unsere Hände in Unschuld, überlassen es aber dem Patienten, dem sterbenskranken Patienten, abwägen zu müssen. Er muss dann abwägen: Bitte ich meinen vertrauten Arzt um Beistand, auch wenn er dadurch in Zukunft vielleicht seinen Beruf nicht mehr ausüben kann? Oder will ich diese Verantwortung nicht tragen und suche deswegen doch nach anderen Wegen des Suizids? – Diese Wege sind fast immer qualvoller und würdeloser, als es eine professionelle und empathische Unterstützung durch den Arzt sein kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß, dass viele von Ihnen das Bauchgefühl haben, dass unsere geltenden gesetzlichen Regelungen im Bereich der Sterbehilfe eigentlich ganz gut sind. Die organisierte Sterbehilfe wollen viele verbieten; das unterstütze ich auch. Aber ansonsten – so ein verbreitetes Empfinden – gibt es keinen großen Regelungsbedarf; wir lassen bereits heute einen angemessenen Freiraum, in dem Patient, Arzt und Angehörige einen guten Weg finden können. Gerade diejenigen unter Ihnen, die dieses Gefühl haben, bitte ich, sich unsere Initiative ganz genau anzuschauen. Sie werden feststellen, dass unser Weg ein sehr behutsamer ist. In diesem Zusammenhang wende ich mich besonders an die Kolleginnen und Kollegen in der Unionsfraktion. Sie alle kennen und schätzen Peter Hintze. Deswegen denken jetzt bestimmt ganz viele unter Ihnen: Peter Hintze ist wieder einmal mit einem total liberalen Kurs unterwegs. Liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist er diesmal nicht! Die Initiative, die Peter Hintze gemeinsam mit Kollegen anderer Fraktionen angestoßen hat, will an den bestehenden Regelungen nur ganz behutsame Korrekturen vornehmen. (Dr. Eva Högl [SPD]: Ganz behutsam!) Die aktive Sterbehilfe ist verboten und soll verboten bleiben. Die ärztliche Assistenz beim Suizid ist bereits jetzt in Deutschland vom Gesetzgeber nicht verboten. Wir wollen sie lediglich erstmals explizit zivilrechtlich regeln, um den Ärzten mögliche standesrechtliche Konsequenzen zu ersparen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Brand [CDU/CSU]: Das wäre ein Paradigmenwechsel!) Das sind behutsame Änderungen, für die wir werben; denn in unserer heutigen Regelung steckt schon viel: an menschlicher Erfahrung, an gesetzgeberischer Beschränkung und an Respekt vor dem Sterbenden und seinen Angehörigen. Ich bitte Sie, uns auf diesem behutsamen Weg zu unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Edgar Franke, SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Dr. Edgar Franke (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in letzter Zeit mit vielen Menschen, mit vielen Ärztinnen und Ärzten über Fragen der Sterbehilfe gesprochen und fast alle sagen, dass man mit der Palliativmedizin menschliches Leid lindern oder oftmals -völlig ausschalten kann. Als einer der letzten Redner in dieser Debatte möchte ich zunächst festhalten, dass diese Debatte dazu führen muss, dass wir Geld in die Hand nehmen, Palliativangebote zu erweitern und die Hospizversorgung weiter zu verbessern. Wir müssen dafür sorgen, dass aus der Diskussion die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Viele fragen: Brauchen wir Regelungen zur Sterbehilfe, wenn das palliativmedizinische Angebot erweitert wird? Man muss ehrlich zugeben, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit zum Teil ganz anders diskutiert wird. Laut einer Umfrage – wir alle haben sie gelesen – sind angeblich sogar 70 Prozent für eine aktive Sterbehilfe in Deutschland. In den Niederlanden, in der Schweiz und in Belgien wird ganz anders über das Thema Sterbehilfe diskutiert. Dort herrscht allerdings auch eine ganz andere Rechtslage: Es gibt rechtliche Optionen für aktive Sterbehilfe. Der eine oder andere, auch hier in der Diskussion, befürwortet das auch für Deutschland. Persönlichkeitsrecht und Selbstbestimmung wurden in diesem Zusammenhang als Stichworte genannt. Gegner der aktiven Sterbehilfe befürchten – meiner Ansicht nach zu Recht –, dass es zu einer Veränderung im gesellschaftlichen Klima in Deutschland und zu einer Ökonomisierung des Denkens kommen könnte. Sie -befürchten, dass Menschen an ihrer Leistungsfähigkeit gemessen werden, dass sozialer Druck auf Alte und Kranke erhöht wird, auch der Druck, aus dem Leben zu scheiden. Man will niemandem zur Last fallen – so die Redensart. In der heutigen Diskussion wurde auch plakativ gesagt, man mache eine Tür auf, die man nicht mehr zubekommt; von einem Dammbruch war die Rede. Der Gesetzgeber soll nun diesen Konflikt auflösen. Das ist schwierig, mit gesetzgeberischen Mitteln eigentlich kaum möglich. Es liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, unter anderem von der hochgeschätzten Kollegin Carola Reimann formuliert, in dem die Voraussetzungen für einen ärztlich assistierten Suizid aufgelistet sind. Man will im BGB entsprechende Regelungen schaffen, dass das Standesrecht durch Bundesrecht außer Kraft gesetzt werden kann. Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über eine unheilbare Erkrankung oder ein schweres Leiden soll – bei Nichtvorliegen einer psychischen Erkrankung – die ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung gerechtfertigt sein; so lautet es sinngemäß. Das liest sich erst einmal gut. Aber was bedeutet das konkret für die Praxis? Was passiert, wenn der Patient unerkannt an einer psychischen Erkrankung leidet? Was passiert, wenn eine Fehldiagnose vorliegt? Was passiert, wenn die Voraussetzungen der angedachten Regelungen nicht erfüllt sind und der Arzt dennoch handelt? – Es passiert nichts. Es sind keine Sanktionen vorgesehen. Ich glaube, man muss überlegen, ob man diesbezüglich gesetzgeberisch in die eine oder andere Richtung gehen sollte. Für mich geht es vor allen Dingen um rechtliche Aufklärung, darum, die Verunsicherung in der Gesellschaft, die Verunsicherung aller Beteiligten zu beseitigen, und weniger um eine Rechtsänderung. Wir wissen alle – das haben wir heute oft gehört –, dass der Suizid in Deutschland straffrei ist. Das stimmt, aber das bedeutet nicht, dass uns das als Gesellschaft nichts angeht. (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD]) So ist die Polizei verpflichtet, einzugreifen und einen Suizidwilligen zu retten, auch wenn dieser frei verantwortlich handelt und gar nicht gerettet werden will. Die Polizei muss etwas tun. Die Beihilfe zum Suizid ist ebenfalls straffrei – auch das haben wir heute gehört –; aber das bedeutet nicht, dass die Polizei nicht ermittelt. Es wird immer geprüft: Handelt es sich um eine Tötung auf Verlangen, oder ist es eine straffreie Beihilfe? Dieser Kategorien sollte man sich bewusst sein. Auch das Thema Sterbehilfevereine hat uns heute begleitet. Sterbehilfevereine, deren Vereinszweck es ist, Beihilfe zu leisten, können aber nicht ohne Weiteres verboten werden, gerade weil die Beihilfe straflos ist. Aber auch ich bin der Meinung: Wenn es Sterbehilfevereine gibt, wenn es Seriensterbehelfer gibt, wenn man über Todesengel spricht, dann braucht man rechtliche Lösungen, im Einzelfall auch eine strafrechtliche. Dabei ist der Gesetzgeber aber – auch das sage ich hier ganz ausdrücklich – an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Man muss fragen: Gibt es mildere Mittel? Ist ein Verbot eines Vereins wirklich ein milderes Mittel? Das sind wichtige Fragen, gerade angesichts der Tatsache, dass in Deutschland traditionell auch Parteien und viele andere gesellschaftliche Gruppen als Vereine organisiert sind und bisher in der Tat nur links- und rechtsradikale Vereine verboten werden konnten. Herr Präsident, meine Damen und Herren, in der aktuellen Debatte wird häufig über würdiges Sterben gesprochen. Was ist würdiges Sterben? Was ist großes und was ist kleines Leid beim Sterben? Was ist ein guter Tod, was ist ein schlechter Tod? Im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ist der Abbruch einer ärztlichen Behandlung oder eine palliative Sedierung, wie wir sagen, die mittelbar zum Tod führt, rechtlich nicht zu beanstanden. Aber die ärztliche Therapie muss sich immer am Leben orientieren. In Fragen der Sterbehilfe, der Sterbebegleitung muss man deshalb – das sage ich ausdrücklich auch als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses – zusammen mit den Ärzten, mit der Ärzteschaft Lösungen finden. Ich sage aber auch: Die Ärzteschaft ist aufgefordert, selbst darüber nachzudenken, ob sie nicht andere Regelungen schaffen sollte. Die Ärzteschaft muss, glaube ich, über ihre bisherigen Regelungen hinaus Einzelfallentscheidungen ermöglichen. Sie muss wirklich über Änderungen nachdenken. Die Diskussion in diesem Parlament sollte dazu führen, dass die Ärzteschaft intern darüber diskutiert, ob ihre aktuellen Regelungen zur sogenannten Beihilfe noch zeitgemäß sind, ob sie den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Ich glaube, abschließend sagen zu können – der Präsident hat mir gerade ein Zeichen gegeben, dass meine -Redezeit abläuft –, dass wir alle gemeinsam versuchen sollten, diese ethischen und rechtlichen Fragen zu beantworten. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Diskurs. Wir brauchen einen offenen Diskurs mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Ich denke, diese Debatte dient der Orientierung und ist ein guter Anfang für diesen gesellschaftlichen Diskurs, in dem wir die eine oder andere Frage, die ich aufgeworfen habe, gemeinsam mit allen Beteiligten beantworten können. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Jens Spahn, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jens Spahn (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Ende der Debatte kann man, glaube ich, festhalten, dass es erwartungsgemäß einen großen Konsens hinsichtlich des Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland gibt. An einigen Stellen müssen wir noch besser werden. Zum Zweiten gibt es meiner Ansicht nach einen relativ großen Konsens hinsichtlich der gewerblich organisierten Sterbehilfe: Ein Geschäft mit dem Tod soll verboten werden. Auch Werbung für Assistenz beim Suizid, also für Sterbehilfe, soll verboten werden. Niemand möchte an der Litfaßsäule neben der Cola-Werbung die Werbung fürs sanfte Sterben sehen. Dass da klare Grenzen gezogen werden müssen, darüber besteht, glaube ich, ein großer Konsens. Wo aber sehe ich die große Differenz in der Debatte? Das betrifft vor allem das Arzt/Patienten-Verhältnis und die Frage, was da zu regeln ist und was nicht. Wenn ich auf die Debatte zurückschaue, kann ich feststellen, dass wir aufpassen müssen, da nicht Probleme großzureden, die eigentlich gar nicht so groß sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Beihilfe zum Suizid – das ist jetzt bereits mehrfach gesagt worden – ist in Deutschland straffrei. Dem gegenüber steht das ärztliche Berufsrecht. Mit Blick auf dieses Berufsrecht sage ich: Nennen Sie mir einen Fall in Deutschland, bei dem ein Arzt berufsrechtliche Probleme bekommen hat, weil er im Rahmen einer intimen, persönlichen Vertrauenssituation zum Patienten Beihilfe zum Suizid geleistet hat. Nennen Sie mir einen einzigen Fall! – Den gibt es nicht, Sie werden ihn nicht finden. Etwas anderes ist es, wenn jemand mit System, also wiederholt, diese Beihilfe geleistet hat. Wenn aber jemand im Rahmen eines Arzt/Patienten-Verhältnisses im Einzelfall Unterstützung gegeben hat, hat es nicht ein einziges Mal berufsrechtliche Probleme gegeben. Ich finde, wir müssen ein bisschen aufpassen, dass wir hier nicht ein Problem, das eigentlich gar keines ist, großreden, um es dann anschließend zu regeln. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Das höchst intime und höchst individuelle Verhältnis zwischen Arzt und Patient macht, wenn es um einen ex-tremen Einzelfall geht, schon heute eine entsprechende Unterstützung möglich. Das müssen die beiden miteinander ausmachen. Wer sonst soll es denn entscheiden? Etwas anderes ist es aber, wenn wir anfangen, das zu verrechtlichen. Dann machen wir aus dem extremen Einzelfall auf einmal einen Normalfall. Das ist eine Option von vielen anderen, die wie selbstverständlich aufgeführt ist. Wir fangen dann auf einmal an, Kriterien zu normieren. Gerade sprach ein Redner von „bei Bedarf“. „Bedarf“ ist ein spannendes Wort. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Wie ist der Bedarfsfall definiert?) Ein Vorschlag beinhaltet den Begriff „tödlich verlaufende Krankheit“. Diejenigen, die das vorschlagen, sind – seien Sie ehrlich – am Ende auch nicht konsequent. Wenn Sie sagen, dass Sie das Selbstbestimmungsrecht in die Mitte Ihres Vorschlags stellen: Warum begrenzen Sie dann das Selbstbestimmungsrecht wieder nur auf tödlich verlaufende Krankheiten? (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wen meinen Sie jetzt?) – Ich will jetzt keine Namen zuordnen. Es gibt diese Vorschläge. Ich war vor kurzem bei einer Radiosendung mit Anrufern zu dem Thema, das wir hier diskutieren. Eine Anruferin sagte: Für mich ist das Leben schon dann nicht mehr lebenswert, wenn ich einen künstlichen Darmverschluss habe. Ich möchte nicht, dass sich dann andere um mich kümmern müssen. Beim Stuhlgang möchte ich nicht von der Hilfe anderer abhängig sein. – Darauf habe ich geantwortet: Über den Fall reden wir aber eigentlich gar nicht; das ist keine tödlich verlaufende Krankheit. Ich habe folgende große Sorge: In dem Augenblick, wo wir auf einmal Kriterien aufstellen, kommen wir ganz schnell zu einer Debatte über die Frage, was denn möglicherweise noch alles da mit hineinzunehmen ist. Ich sage noch einmal: Es ist nicht konsequent, sich einerseits auf das Selbstbestimmungsrecht zu berufen – dann gilt das auch für einen Menschen mit Darmverschluss –, während man es dann an anderer Stelle wieder begrenzt. Sie wissen genau: Wenn man keine klaren Grenzen zieht, gerät man auf eine schiefe Bahn, auf der es dann ganz schnell sehr rutschig wird. Deswegen möchte ich sehr davor warnen, dass wir -irgendwie versuchen, das persönliche Arzt/Patienten-Verhältnis zu verrechtlichen bzw. mit Kriterien zu füllen. Denn jedes Kriterium, das da irgendwie definiert wird, führt sofort wieder zu der Frage: Warum nicht andere? Warum nicht mehr? Der Fall Belgien, wo es 25 Änderungen am Gesetz gab, ist schon genannt worden. Ich möchte auch noch auf den beispielhaft angesprochenen Fall eingehen, dass jemand Selbstmord begeht, indem er sich vor den Zug schmeißt. Die allermeisten derjenigen, die das tun – 80 bis 90 Prozent; diese Zahl bezweifelt niemand –, sind psychisch krank. Dabei handelt es sich um Menschen mit schweren Depressionen, denen man vielleicht mit einer entsprechenden rechtzeitigen Behandlung hätte helfen können. Ich kenne hier niemanden, der sagt, dass das für psychisch Kranke selbstverständlich genauso gelten soll. Eigentlich sagen in der Debatte alle: Psychisch Kranke sind, was ihre Selbstbestimmung angeht, natürlich nicht völlig frei. Für sie sollen die Regelungen nicht gelten. – Dann darf man in diese Debatte aber auch nicht das Beispiel des ICE-Lokführers einführen. Das passt an der Stelle nicht zusammen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich möchte abschließend dafür werben, hier schnell zu einem Konsens in Bezug auf die Punkte zu kommen, wo wir großen Konsens haben: Verbesserung der Palliativversorgung sowie Verbot des Geschäftsmodells Sterbehilfe. Ich bitte um Abstimmung bei den einzelnen Punkten. Anschließend könnten wir uns vielleicht darauf verständigen, dass wir mehr Debatten brauchen, die aufzeigen, dass der Tod zum Leben gehört. Ich war Ende 20, als ich zum ersten Mal einen Toten gesehen habe. Meine Eltern und meine Großeltern haben mir gesagt, dass es früher für ein Kind ganz normal war, dass man auch einen Menschen sterben, einen toten Menschen sieht. Wir haben heute den Tod, die direkte Konfrontation mit dem Tod für Kinder, für junge Menschen, zum Teil schon für Erwachsene völlig aus dem Leben verbannt. Kaum einer hat je einen Toten gesehen. Vielleicht hilft eine Debatte wie diese, deutlich zu machen, dass Tod und Sterben auch zum Leben gehören. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsident Peter Hintze: Als letzter Rednerin in dieser Debatte erteile ich das Wort der Abgeordneten Maria Michalk, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Maria Michalk (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Rednerin in dieser Debatte ist es mir ein Herzensbedürfnis, allen ganz herzlich für diese großartige, inhaltsreiche und auch differenzierte Debatte zu danken, die uns mit Sicherheit in dieser ganz konkreten Frage weiterbringen wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will einmal an den Anfang des Lebens gehen. Niemand von uns hat bestimmt, wann und unter welchen Umständen er oder sie auf die Welt gekommen ist. Wir gebären uns ja nicht selbst, sondern wir werden geboren. Am Anfang sind wir alle gleich, nämlich Kinder der Liebe. Ich reflektiere für mich daraus den Urwunsch des Menschen, auch am Ende des Lebens in eine liebevolle Umgebung eingebettet zu sein: Angehörige, Ärzteschaft, Palliativmediziner, Schwestern, Freunde, vielleicht auch die Nachbarn. Aber weil sich dieser Wunsch in unserer modernen, schnelllebigen Zeit nicht für jedermann erfüllen kann, sind Ängste entstanden. Was wird sein, wenn ich in eine solche Situation komme? Deshalb bin ich zunächst einmal sehr glücklich darüber, dass wir uns unabhängig von den verschiedensten Positionen in einer Frage einig sind, nämlich darin, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und bleiben muss, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) und zwar sowohl am Anfang des Lebens als auch am Ende des Lebens. Für mich ist auch eine andere Frage relevant. Manche sagen ja: Mir wäre es am liebsten, mich ereilt gar keine Krankheit und irgendwann falle ich tot um. Dann brauche ich nicht zu leiden, und dann brauchen auch meine Angehörigen nicht zu sehen, wie ich leiden muss. – Das sind Wünsche, die man in manchen Situationen vielleicht sogar verstehen kann, aber menschlich sind sie nicht. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns auch in der folgenden Frage einig sind: Was müssen wir noch alles tun, damit in schwierigen Situationen bei Ängsten, bei Schmerzen die Hilfe da ist, die wir in einer so reichen Gesellschaft erwarten dürfen? Sind wir als reiche Gesellschaft nicht auch arm, nämlich arm wegen mangelnder Zuneigung, notfalls auch durch Dritte? Da kommt diese Debatte für mich an einen Punkt, an dem ich sage: Hilfe zum Sterben unter medizinischen Gesichtspunkten in den Grenzen, die uns heute schon das Gesetz vorgibt, ja, aber niemals ein Geschäft mit dem Tod. Das muss verboten bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass wir irgendwann Kriterien finden, die in einer ganz individuellen Situation des Menschen, des Umfeldes abgearbeitet werden können nach dem Motto: Hier ist es erlaubt und hier nicht. Ich kann es mir nicht vorstellen. Deshalb ist es auch so wichtig, welche Worte wir in dieser Debatte wählen. Denn wir müssen mit unserer politischen Debatte in unserem Land auch Vertrauen schaffen. Dass, wie manche erwähnt haben, viele Menschen, die sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben, sagen: „Ich möchte am Ende des Lebens selbst bestimmen, wann ich von dieser Welt gehe“, kann ich als Christ nicht verstehen. Denn wir sagen ja auch nicht: „Er ist von uns gegangen“, sondern: „Er ist vor uns gegangen.“ Wir haben da auch eine Hoffnung in uns. Es ist sehr wichtig, dass wir unsere Bevölkerung informieren. Die absoluten Ausnahmen, die in unserem Leben passieren können, dürfen wir nicht zur Regel machen. Vor diesem Hintergrund rate ich uns am Ende dieser Debatte – das ist eher ein Wunsch von mir –, dass wir uns in dieser modernen Welt, die fast alles kann, ab und zu einmal an alte Lebensweisheiten erinnern und alte Volksweisheiten, die die geballte Lebenserfahrung vieler Generationen vor uns in sich bergen, lesen oder sie uns anhören. Eine dieser Volksweisheiten möchte ich uns, auch ein Stück weit als Leitlinie für die jetzt folgenden Diskussionen hier im Deutschen Bundestag, auf den Weg geben: Achte auf deine Gedanken; denn deine Gedanken werden Worte. Achte auf deine Worte; denn sie werden Handlungen. Achte auf deine Handlungen; denn sie werden Gewohnheiten. Achte auf deine Gewohnheiten; denn sie werden dein Charakter. Achte auf deinen Charakter; denn er wird dein Schicksal. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Heike Baehrens (SPD): Wir werden alle sterben, aber eigentlich wollen wir es nicht. Es fällt uns schwer zu akzeptieren, wenn keine Überlebenschance mehr besteht. Selbst wenn die 93jährige Mutter vom Arzt erfährt, dass die medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ist es nicht leicht, dies anzunehmen. Und noch schwerer ist es, abzuwarten bis es so weit ist. Denn niemand weiß, wann der Tod eintritt. Mal sind es Stunden, mal Tage, mal Monate. Oft dauert es lang. Das Nachlassen der Kräfte oder auch das Leiden mit anzusehen, fällt uns schwer. „Wenn man dem doch ein Ende setzen könnte“, wird von den Betroffenen gesagt und macht uns als Angehörige oft ratlos. Sterben ist nicht leicht. Selbst wenn mitentschieden werden kann, ob die medizinischen Geräte abgestellt werden sollen, ist es in den allermeisten Fällen ein großes Ringen, ob man dem wirklich zustimmen soll. Sterben und Sterbenlassen fällt uns nicht leicht. Denn der Tod bedeutet endgültiges Abschiednehmen vom Leben. Er ist ein tiefer Einschnitt für alle, die zurückbleiben. Nichts kann mehr ausgesprochen werden, was einem auf dem Herzen liegt. Was man noch gemeinsam vorhatte, kann nicht mehr miteinander erlebt werden. Unmittelbare Beziehung wird für immer abgebrochen. Darum ist es für die Zurückbleibenden zunächst auch gar nicht so tröstlich, wenn einer so aus dem Leben geht, wie wir es uns im Innersten eigentlich alle wünschen: einfach nachts auf ewig einschlafen, so wie es einem meiner Großväter vergönnt war. Wenn es uns so schwerfällt, uns mit dem Tod abzufinden, das Sterbenmüssen selbst im schweren Krankheitsfall zu akzeptieren, warum brauchen wir dann eine Debatte darüber, wie wir Menschen ein rasches Ende bereiten können? Kann der Gesetzgeber das Sterben überhaupt leicht(er) machen? Und sind die bestehenden gesetzlichen Regelungen hierfür nicht bereits ausreichend? Als Gesetzgeber können wir vor allem dazu beitragen, die medizinische und pflegerische Versorgung zu verbessern, die Palliativversorgung und Hospizkultur stärker zu fördern. Mit der Patientenverfügung wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, Vorkehrungen zu treffen für den Ernstfall des Lebens. Dennoch wird es weiterhin tragische Ausnahmesituationen geben, in denen auch Hospiz- und Palliativmedizin und liebevolle Zuwendung durch vertraute Menschen den Sterbewunsch nicht zurückdrängen können. Hatte der Gesetzgeber solche existenziellen Nöte im Blick, als er entschieden hat, Assistenz beim Suizid straffrei zu lassen? Weitergehende Regelungen zu treffen, erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Sterben ist nicht leicht – den Tod herbeizuführen, muss schwerer sein. Es ist gut, dass es sich der Deutsche Bundestag nicht leicht macht, über diese existenziellen Fragen zu entscheiden. Thomas Bareiß (CDU/CSU): Es ist ein emotionales Thema, weil es jeden Menschen betreffen kann, weil es ethische und moralische Fragen aufwirft: die Sterbehilfe. Deshalb begrüße ich, dass der Deutsche Bundestag heute diese wertschätzende Debatte führt, um mit viel Sorgfalt, ausreichend Zeit und der nötigen Sensibilität über dieses wichtige gesellschaftliche Thema der Sterbehilfe zu entscheiden. Beim Thema der organisierten Sterbehilfe, aber auch bei der Beihilfe zum Suizid geht es um nichts weniger als um den Umgang mit Leben und Tod, die Würde des Menschen, Nächstenliebe und unser Menschenbild, aber auch um die Frage: In welcher Gesellschaft möchten wir leben? Und das ist für mich in ganz besonderer Weise eine Gewissensfrage. Unser gesellschaftliches Fundament ist das christliche Menschenbild. Unsere Werte und Normen entstanden auf Grundlage dieses Fundaments. Und wenn wir uns dieser christlichen Wurzeln besinnen und sie auch für die Zukunft als Maßstab nehmen, dann können wir nur zu einem Ergebnis kommen – nämlich: Jegliche Form der organisierten Sterbehilfe, sei es durch Vereine unter dem Deckmantel der „Barmherzigkeit“ oder durch Gewerbetreibende, ist abzulehnen. Nur so kann verhindert werden, dass aus dem Tod eine Dienstleistung oder gar eine Geschäftsidee wird. Ein Verbot muss alle Arten von Sterbehilfevereinen und Sterbehelfern umfassen. Denn ob gewerblich oder „nur“ gemeinnützig, jede Form von öffentlich erlaubter Suizidbeihilfe öffnet die Tür für Missbrauch, die Ausübung von psychischem Druck und Altersdiskriminierung. Ich halte es für nicht zutreffend, wenn die Befürworter der Sterbehilfe den Anschein erwecken, dass die Deutschen sich eindeutig für die organisierte Sterbehilfe in Umfragen aussprechen. Erst recht, wenn die Fragestellungen sehr unpräzise sind. Fragt man nach dem Wunsch auf „Hilfe am Ende des Lebens“, dann ist die Antwort naturgemäß: Ja. Ja zur Hilfe, aber sicherlich nicht Ja zur Überdosis an Medikamenten oder der „Todesspritze“. Hier soll aus Angst vor dem unsicheren Leben ein sicheres Ende gesucht werden. Doch das Sterben ist Teil des Lebens. Die öffentliche Darstellung von Sterbehilfe suggeriert oft, auf diese Weise könne gleichsam die „dunkle Seite“ des Lebens abgeschafft werden. Das Leid ist aber kein Fehler der Schöpfung. Wie die Freude muss es zum Leben dazugehören. Die menschenwürdige Antwort auf Schmerz und Qual ist nicht der Tod, sondern echte Nähe und Zuwendung. Freiheit ohne Solidarität gibt es nicht. Dieser Respekt vor dem Schwachen und Kranken macht gerade eine moderne Gesellschaft zu einer lebenswerten Gesellschaft. Schon heute haben viele alte und kranke Menschen Angst, anderen zur Last zu fallen. Eine Liberalisierung der Sterbehilfe durch den Gesetzgeber würde den Druck auf alle erhöhen, die sich aufgrund ihres Alters oder einer schweren Erkrankung nicht mehr genug leistungsfähig fühlen. Die Frage, die alte oder kranke Menschen sich oft stellen, ist: Darf ich meinen Nächsten zur Last fallen? Diese Frage kann recht schnell zu einer Anklage oder einem Druck werden. Das dürfen wir nicht zulassen. Auch Ärzte haben hier eine ganz besondere Verantwortung. Sie müssen immer für den Erhalt des Lebens stehen. Menschen sollen bei ihren Arztbesuchen das Gefühl von Sicherheit haben. Daran muss festgehalten werden, denn gerade ärztlich assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen sind nicht zu trennen. Angst vor den Schmerzen, vor dem grausamen langen Sterben, das ist ein Argument. Aber unsere Palliativmedizin kann viel. Viel wichtiger ist es doch, den Menschen die Angst vor einem qualvollen Tod zu nehmen, anstatt den schnellen Tod per Knopfdruck zu ermöglichen. Sprechen Sie doch einmal mit den Palliativmedizinerinnen und -medizinern, wie sie zum Leben mit Schmerzen stehen. Sie werden Ihnen antworten: Wenn Sie sich in palliative Betreuung begeben, dann werden Sie merken, dass Sie nicht den Wunsch haben, unmittelbar zu sterben. Sie entscheiden sich für das Leben. Daher müssen wir die Palliativmedizin in Deutschland weiter stärken. Hier sind in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht worden, die in der öffentlichen Debatte um Sterbehilfe oft zu kurz kommen. Hospize und andere Formen der Sterbebegleitung leisten eine wichtige Arbeit, indem sie den Sterbenden und ihren Angehörigen ein würdiges Abschiednehmen erleichtern. Deshalb müssen wir uns der Herausforderung stellen, eine flächendeckende, bestmögliche medizinische und palliativmedizinische Versorgung bereitzustellen, und den Aufbau und Ausbau von Hospizen weiter fördern. Dafür lohnt es sich zu kämpfen. Uns muss auch bewusst sein, welche Bedeutung die organisierte und geschäftsmäßige Sterbehilfe für unsere Gesellschaft hat und welche weitreichenden Folgedebatten ausgelöst werden. Schauen wir doch nach Belgien! Belgien hat die Altersgrenze für aktive Sterbehilfe herabgesetzt. Werden wir dann in zwei Jahren darüber diskutieren, ob ein 14-Jähriger über seinen Tod selbst entscheiden soll? Oder werden wir verurteilten Mördern und Vergewaltigern ein Recht auf Sterbehilfe einräumen, weil sie unter ihren „unerträglichen psychischen Qualen“ leiden? Schauen wir in ein anderes Nachbarland: die Niederlande, wo kurz nach der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in vielen Fällen die Formalitäten, wie die direkte Willensäußerung des Patienten, nicht beachtet wurden. Wie wird also mit Missbrauch umgegangen? Letztlich tangieren die genannten negativen und gefährlichen Entwicklungen unsere gesamte Werteordnung. Unsere Rechtsordnung verpflichtet, das Leben und die Würde der Menschen zu schützen. Sie impliziert ein generelles Tötungsverbot. Auch wenn die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei ist, ist es etwas anderes, wenn die Beihilfe organisiert und geschäftsmäßig angeboten wird und die Selbsttötung damit gleichsam als eine Behandlungsvariante neben der Palliativmedizin und andere Hilfe tritt. Deshalb spreche ich mich klar und deutlich für ein Verbot von jeglicher Form von organisierter Sterbehilfe aus! Heike Brehmer (CDU/CSU): Das Thema Sterbebegleitung bewegt die Menschen in unserem Land. Es ist eine höchst emotionale und zum Teil sehr kontrovers geführte Debatte. Schließlich geht es hier um die Frage, wie wir in unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit, Pflege und dem Ende des Lebens umgehen. Durch eine stetig steigende Lebenserwartung, medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung gewinnt die Frage einer menschenwürdigen Sterbebegleitung zunehmend an Bedeutung. Laut Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2030 auf über 3,2 Millionen ansteigen. Die meisten Menschen möchten, dass das medizinisch Notwendige und Sinnvolle für sie getan wird. Und das ist auch gut so. Gerade in der letzten Phase des menschlichen Lebens, die häufig durch Krankheit und Schwäche gekennzeichnet ist, sind Menschen besonders schutz- und pflegebedürftig. Als Gesetzgeber ist es unsere Aufgabe, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges und würdevolles Leben und Sterben zu schaffen. Deshalb steht für uns als Union der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung, insbesondere der spezialisierten ambulanten Versorgung, im Vordergrund. Wir benötigen einen weiteren Ausbau der Beratungsangebote zum Thema Sterbebegleitung. Diese Angebote bieten den Betroffenen die notwendige Hilfe in der letzten Lebensphase. Sie basieren auf den bestehenden rechtlichen Regelungen und ethisch vertretbaren Formen der Sterbebegleitung. Diese beinhalten – einen entsprechenden Willen des Patienten vorausgesetzt – Ansätze vom Verzicht auf -lebensverlängernde Maßnahmen über den aktiven -Abbruch lebenserhaltender Therapien bis hin zu Schmerztherapien, die im Extremfall das Bewusstsein einschränken und eine Lebensverkürzung in Kauf nehmen. In Deutschland ist bisher niemand gegen seinen Willen lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen ausgesetzt. Vielen Menschen ist dies jedoch nicht bekannt, weil die Beratungsangebote in Deutschland sehr unterschiedlich ausgebaut sind. In Zukunft wird es wichtig sein, in den verschiedenen Bundesländern entsprechende Angebote für sterbende Menschen und ihre Angehörigen weiter auszubauen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine organisierte Sterbehilfe als Dienstleistung wollen. Niemand darf mit dem Leid und der Verzweiflung von Menschen sein Geld verdienen. Die Würde des Menschen bleibt vom Beginn des Lebens bis zu seinem Ende unantastbar. Dies ist durch Artikel 1 in unserem Grundgesetz besonders geschützt. Sollte sich erst einmal eine scheinbare Normalität der unterstützten Selbsttötung für schwerkranke Menschen einstellen, ist zu befürchten, dass bei diesen Menschen der Erwartungsdruck entsteht, ihren Angehörigen oder der Gemeinschaft nicht dauerhaft zur Last zu fallen. Je selbstverständlicher und einfacher zugänglich Optionen zur Hilfe bei Selbsttötung werden, umso eher ist zu befürchten, dass sich Menschen dazu verleitet sehen, von der bestehenden Option Gebrauch zu machen und ihrem Leiden ein Ende zu bereiten. Viele haben schon den Satz gehört: „Ich will doch aber niemandem zur Last fallen.“ Suizid darf niemals gesellschaftsfähig werden! Natürlich soll der Wunsch des Einzelnen, über sein Leben und auch über dessen Ende zu entscheiden, respektiert werden. Dieser Wunsch sollte immer auf freiem Willen beruhen und nicht durch andere Personen, Institutionen oder organisierte Dienstleistungen beeinflusst werden. Aus meiner Sicht ist das Geschäft mit der Sterbehilfe, egal ob gewerbsmäßig oder als erbrachte Hilfeleistung, nicht hinnehmbar. Wir brauchen für diesen Gesichtspunkt klare gesetzliche Regelungen. Dabei sollten die flächendeckende medizinische, pflegerische und seelsorgliche Betreuung und Begleitung schwer kranker Menschen und Sterbender im Mittelpunkt all unserer Überlegungen stehen. Palliativmedizin und das Hospizwesen in ambulanten und stationären Einrichtungen sollten weiter ausgebaut werden. Es ist bekannt, dass eine qualitativ hochwertige und professionelle palliative Begleitung den Menschen Schmerz und Angst vor dem Sterben nehmen kann. Die wenigsten Menschen halten aktiv am Suizid fest, wenn ihnen Ängste genommen und aktive Angebote zur Unterstützung gemacht werden. Der katholische Theologe Adolph Kolping schrieb einst: „Das erste, das der Mensch im Leben vorfindet, das letzte, wonach er die Hand ausstreckt, das Kostbarste, das er im Leben besitzt, ist die Familie.“ Besonders wichtig ist daher die Einbeziehung der Familie und der Angehörigen. Doch nicht alle Menschen haben eine Familie oder Angehörige, die sie auf dem letzten Weg begleiten können. Das Engagement von Ehrenamtlichen in Hospizeinrichtungen hat deshalb eine besondere Bedeutung, die von der Öffentlichkeit oft nur am Rande wahrgenommen wird. Für diese wahrlich nicht einfache und sehr verantwortungsvolle Aufgabe gebührt den Ehrenamtlichen ein großes Dankeschön für ihr Engagement und ihren persönlichen Einsatz. Laut Aussage der Caritas ergab eine bundesweite Umfrage, dass die Vorstellung, alleine zu sterben, für viele Menschen die schlimmste Vorstellung überhaupt darstellt. Die meisten Menschen wollen zu Hause sterben. In die Obhut eines Hospizes will sich jeder vierte begeben. Ein Grund dafür ist, dass die Hospizbewegung noch immer nicht ausreichend bekannt ist. Es gibt bundesweit circa 200 stationäre Hospize sowie zahlreiche ambulante Hospizdienste. Überträgt man diese Anzahl jedoch auf 80 Millionen Einwohner in Deutschland, reicht dies nicht aus. Hinzu kommt, dass die Themen Tod und Sterben in der Öffentlichkeit häufig noch ein Tabuthema sind. Es ist ein großer Unterschied, ob ein sterbender Mensch sagt: „Ich kann nicht mehr“, oder ob man sich als gesunder Mensch diese Situation vorstellt und sagt: „So möchte ich es bestimmen.“ Die meisten Sterbenden haben große Angst. Sie haben Angst vor möglichen Schmerzen, Angst vor dem Alleinsein. An dieser Stelle sollten wir uns die Frage stellen, was wir tun können und was notwendig ist, um mögliche Ängste und Schmerzen zu lindern. Unsere Ge-sellschaft muss sich in Zukunft verstärkt der Herausforderung stellen, das Sterben menschenwürdig zu gestalten. Die Gewissheit, am Ende des Lebens nicht allein zu sein, entlastet die Betroffenen und nimmt ihnen die Ängste. Diese Aufgabe erfüllen Hospize, Familien und Freunde, medizinisches Fachpersonal und viele Ehrenamtliche. Sie ermöglichen ein Lebensende in Würde und Geborgenheit. Diese Leistung verdient allerhöchste Anerkennung und meinen persönlichen Respekt. Wir wollen diese Leistung stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Mit der Schaffung von guten und nachhaltigen Rahmenbedingungen können wir dies ermöglichen. Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben und ein ebenso menschenwürdiges Lebensende. Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Wir diskutieren heute über die organisierte Beihilfe zum Suizid und insbesondere die Frage, inwiefern sie gesetzlich geregelt werden sollte. Sogenannte „Sterbehilfevereine“, wie es sie auch in meiner Heimatstadt Hannover gibt, verursachen Regelungsbedarf des Gesetzgebers. Wir haben dabei Menschen vor Augen, die an schweren, unheilbaren Krankheiten leiden, die im Alter in hohem Maße auf Hilfe angewiesen sind – oder die Angst haben, in solche Lagen zu geraten. Eine Angst, die viele von uns sicherlich gut nachvollziehen können. Zuallererst stellt sich dabei aber die Frage: Ist es überhaupt notwendig, dass wir ein neues rechtliches Instrument einführen, nämlich das des assistierten -Suizids, um eine unerträgliche Situation am Lebensende zu vermeiden oder zu beenden? Seit zwölf Jahren gehöre ich diesem Hause an, und wir haben nicht nur mehrfach über diese Thematik diskutiert, sondern auch einige rechtliche Instrumente eingeführt, die die Situation am Lebensende regeln: Erstens: Solange eine Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, hat sie jederzeit das Recht, eine Behandlung abzulehnen. Niemand muss sich gegen seinen Willen behandeln lassen, zum Beispiel auch keine Magensonde legen lassen. Mein eigener Vater, selbst Arzt, hat schwer chronisch erkrankt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ärztliche Behandlungen abgelehnt und ist an den Folgen verstorben. Also: Niemand muss eine Behandlung an sich vornehmen lassen. Zweitens: Auch für den Fall, dass die Sorge besteht, dass nach Verlust des Bewusstseins medizinische Behandlungen an einer Person durchgeführt werden, die sie bei Bewusstsein nicht billigen würde, haben wir in den letzten Jahren rechtliche Instrumente eingeführt. Das ist auf der einen Seite die Patientenverfügung. Man kann darin dezidiert aufschreiben, welche Behandlungen vorgenommen werden sollen und welche nicht – und wenn ja oder nein, unter welchen Bedingungen. Und falls man sich nicht in Form einer Patientenverfügung im Voraus selbst auf ein konkretes Vorgehen festlegen möchte oder kann: Schon jetzt hat jeder und jede die Möglichkeit, einer selbst gewählten Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Dies ist für alle Lebensbereiche möglich: für die Regelung der persönlichen Finanzen bis hin zu der Frage, wie man medizinisch behandelt werden will – oder eben nicht. Und drittens ist auch eine Form „passiver Sterbehilfe“ als rechtliches Instrument vorhanden: Ärztliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Leiden und Schmerzen, ausdrücklich im Rahmen der Palliativmedizin, können dazu führen, dass Leben verkürzt wird – dies ist nicht strafbewehrt. Ich kann darum wirklich keine Notwendigkeit erkennen, warum assistierter Suizid notwendig sein sollte, um erstens Selbstbestimmung zu garantieren – das will ich selbstverständlich auch, und es ist mittels der soeben genannten rechtlichen Instrumente ja auch schon möglich – und um zweitens Leiden und Schmerzen zu vermeiden oder zu beenden. Hingegen sehe ich sehr wohl die Notwendigkeit, geschäftsmäßigen und gewerbsmäßigen assistierten Suizid gesetzlich zu verbieten. Wir sind dem Grundgesetz verpflichtet. Das Recht auf Leben ist als Grundrecht in Artikel 2 unserer Verfassung festgeschrieben: Ich zitiere Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Aber auch – ich zitiere weiter –: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Die Gesetzgebung muss sich darum für den Schutz jedes menschlichen Lebens einsetzen – besonders in seinen verletzlichen Phasen –, selbstverständlich in Respekt vor der Selbstbestimmtheit der Person. Eine humane Gesellschaft muss deshalb gerade Menschen, die verzweifelt, schwerstkrank, einsam oder lebensmüde sind, andere Angebote unterbreiten als die Beihilfe zu einem Suizid – oder gar die Tötung auf Verlangen. Ich denke dabei insbesondere an den weiteren Ausbau der Hospizarbeit und der Palliativversorgung. Hier gilt es, insbesondere dort nachzubessern, wo es – gerade in der ambulanten – Palliativversorgung noch Lücken gibt, und für die nötige finanzielle Ausstattung zu sorgen, damit Schwerstkranke in Hospizen, Krankenhäusern, Alteneinrichtungen und im privaten Umfeld würdevoll und begleitet sterben können. Ich denke aber auch an eine Stärkung der Maßnahmen zur Suizidprävention sowie eine Verstärkung der Aufklärung über die legalen Möglichkeiten, schwerem Leid und Schmerzen am Lebensende zu begegnen, wenn -kurative Behandlungsmaßnahmen nicht ausreichen. Nicht zuletzt müssen offenbar die Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht noch weiter verbessert werden. Dass diese als rechtliche Möglichkeiten bereits heute jedem zur Verfügung stehen, scheint leider nicht allgemein bekannt zu sein. Solange das Recht auf Leben ein Grundrecht ist, kann die Hilfe zum Suizid keine normale Dienstleistung sein und darf nicht als solche angesehen werden. Organisierte Formen solcher Beihilfe müssen wir darum gesetzlich verbieten und auch die Werbung dafür. Ich möchte in einer Gesellschaft leben, in der jeder Mensch willkommen ist, unabhängig von seinem Lebensalter, seiner Leistungsfähigkeit oder seiner Gesundheit. Es wäre eine humane Katastrophe, wenn Menschen, die – egal in welcher Lebensphase – auf Hilfe angewiesen sind, sich womöglich rechtfertigen müssten, überhaupt noch am Leben zu sein. Sterben an der Hand eines anderen Menschen ist das Ziel – nicht das Sterben durch die Hand eines anderen. Insofern ist es die Aufgabe von Politik und Gesellschaft, schwerstkranke oder verzweifelte Mitmenschen nicht allein zu lassen, sondern sie bis zuletzt lebensbejahend zu begleiten. Und es ist unsere Aufgabe als gewählte Abgeordnete, dafür geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Hans-Werner Kammer (CDU/CSU): Eine eindeutige Regelung zum Thema aktive Sterbehilfe ist seit langem überfällig. In der vergangenen Legislaturperiode ist eine Einigung an der Frage gescheitert, ob neben gewerbsmäßiger auch organisierte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen sei. Für mich hat sich seither in dieser Frage nichts geändert. Aktive Sterbehilfe, also eine Tötung auf Verlangen, lehne ich ganz grundsätzlich aus tiefster innerer Überzeugung ab. Der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe wird aus der Verzweiflung geboren, weil es den Betroffenen natürlich schwerfällt, mit dem Verlust der Selbstbestimmung und der totalen Abhängigkeit von anderen umzugehen. Hinzu kommen Schmerzen und die Angst, alleine gelassen zu werden. Statt diesem Zustand ein vorzeitiges Ende zu bereiten, müssen wir als Gesellschaft Alternativen bieten, damit die Würde der Menschen erhalten bleibt. Wenn wir aktive Sterbehilfe zulassen, wäre dies ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft. Es wäre geradezu pervers, das Töten von Kranken per Gesetz freizugeben, statt Hilfe zum Leben zu bieten. Wir müssen und wir können andere Antworten geben auf das Leid und die Einsamkeit von Schwerstkranken. In Deutschland sind in den vergangenen Jahren viele Hospize entstanden, die ein würdevolles Sterben ermöglichen. In der Öffentlichkeit wird leider auch viel zu wenig über die Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie gesprochen. Die Aufgabe der Ärzte muss es sein, Schmerzen zu lindern, nicht Todkranke auf deren Wunsch hin zu töten. Das sehen auch die meisten Ärzte so, denn auch in der Medizin gibt es bewährte ethische Prinzipien. Schon aus ethischen Gründen kann es daher keine Unterscheidung zwischen gewerbsmäßiger und organisierter Sterbehilfe geben. Schon die Duldung organisierter Sterbehilfe wäre ein Schritt dahin, aktive Sterbehilfe in die gesellschaftlich akzeptierte Normalität zu holen. Schon der Eindruck der Normalität von Sterbehilfe erhöht den Druck auf die Betroffenen. Für eine moralische Gesellschaft ist das undenkbar. Wir brauchen ein echtes Verbot ohne Schlupflöcher! Gleichzeitig müssen wir als Gesellschaft auf allen Ebenen für eine bessere Sterbebegleitung arbeiten. Wir brauchen bessere Pflege sowie eine Ausweitung der Hospizangebote und der Palliativmedizin, damit niemand am Lebensende leiden muss. In einer humanen Gesellschaft gibt es einen würdevollen Tod nicht durch die Hand der Ärzte und Angehörigen, sondern an ihrer Hand. Barbara Lanzinger (CDU/CSU): Der Schriftsteller Friedrich Dürrenmatt hat einmal gesagt: „Die Beschäftigung mit dem Tode ist die Wurzel der Kultur.“ Der Umgang mit der eigenen Endlichkeit gehört zu den großen Fragen der Menschheit und bestimmt -unser christliches Menschenbild, einen Grundpfeiler unserer Werteordnung. In der heutigen Debatte geht es um dieses Menschenbild. Und zwar nicht nur im Hinblick auf den Umgang mit dem Tod, sondern auch mit dem Sterben. Es geht um die Bedeutung menschlichen Lebens in seiner letzten, schweren Phase. Dies ist nicht nur eine Fragestellung für die Betroffenen selbst: Wir alle müssen uns einer Verantwortung stellen. Wir müssen für uns als Gesellschaft beantworten, wie wir mit schwerstkranken, sterbenden Menschen umgehen wollen. Es ist eine schwierige Frage, das gebe ich zu. Die aktuelle Diskussion ist von Ängsten geprägt, die nachvollziehbar und verständlich sind: die Angst vor einem Tod in Einsamkeit und Schmerzen, die Angst, ausgeliefert zu sein an andere und vor der absoluten Hilflosigkeit, der Wunsch, bis zum Schluss ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei entsteht aber das Bedürfnis schwerstkranker Menschen, ihrem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen, nach meiner Erfahrung meist nicht nur aus unerträglichem körperlichem Leid. Vielmehr ist es ein seelisches Leid, nämlich die Angst, alleingelassen zu werden, die Angst, anderen zur Last zu fallen. Sie empfinden ein solches Leben als nicht mehr lebenswert. Das ist eine individuelle Entscheidung. Sie ist aber auch durch die gesellschaftliche Wahrnehmung dessen geprägt, was lebenswert ist und was nicht. Sie wird auch davon bestimmt, wie viel Solidarität zwischen den Menschen herrscht. Wenn alte und kranke Menschen nur als Belastung gesehen werden, ist es nachvollziehbar, dass sie sich selbst als solche empfinden. Wir haben in der deutschen Geschichte schon einmal erlebt, wohin es führen kann, wenn die Gesellschaft entscheidet, ab wann ein Leben nicht mehr -lebenswert ist. Wir müssen uns fragen: Wollen wir eine Gesellschaft, die bis zur völligen Vereinsamung und Verzweiflung individualisiert ist, in der Menschen den Ausweg des schnellen Todes wählen, weil sie niemanden haben, der ihnen in den letzten Wochen und Stunden beisteht? Wenn wir die assistierte Sterbehilfe als gesellschaftliche und rechtliche Normalität etablieren, steigt der Druck auf die Menschen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Davon bin ich überzeugt. Bei unseren europäischen Nachbarn können wir -sehen, was es bedeutet, wenn der ärztlich oder -gewerblich assistierte Suizid erlaubt wird: In den -Niederlanden gibt es die Möglichkeit des assistierten Suizids seit 2001. Die Zahl der Tötungen wächst stetig, im Jahr 2012 lag sie bei mehr als 4 000. Nun wird -diskutiert, ob die Sterbehilfe nicht auf psychisch Erkrankte ausgeweitet werden soll. Das ist der Dammbruch, den ich befürchte, wenn der organisierte oder ärztlich assistierte Suizid gesetzlich legitimiert wird. Ein Leben in Würde bis zuletzt ist das Recht aller Menschen. Es ist unsere Pflicht als Gesellschaft, dies zu gewährleisten und uns solidarisch zu zeigen. In meiner langjährigen Hospizarbeit habe ich viele Menschen auf ihrem letzten Weg kennengelernt und auch begleitet. Viele von ihnen haben mir anfangs gesagt, dass sie am liebsten sofort sterben wollten. Als sie dann erfahren haben, was eine liebevolle, aufmerksame, respektvolle Sterbebegleitung sein kann, haben sie Abstand von ihrem Sterbewunsch genommen. Sie waren letztlich dankbar für die zusätzliche Lebenszeit, die ihnen ermöglicht hat, vom Leben und von ihren Lieben Abschied zu nehmen, letzte Dinge zu regeln, auch Unangenehmes zu besprechen, bisher nicht Gesagtes zu sagen. Die Antwort auf die schwierige Frage nach dem Umgang mit dem Ende des Lebens liegt daher nicht in einer Ausweitung der Hilfe zu Selbsttötung, sondern in einer Stärkung der Hospiz- und Palliativarbeit. Ich sage es ganz klar: Die Begleitung des sterbenden Menschen bis ganz zum Schluss ist eine besondere Aufgabe und eine Frage des sozialen und kulturellen Anspruchs einer Gesellschaft an sich selbst. Unsere Gesellschaft muss sich an ihrem Verhalten gegenüber den hilfsbedürftigsten und schwächsten Mitgliedern messen lassen. Sterben darf nicht im Verborgenen, ausgelagert in Institutionen, stattfinden. Sterbenskranken Menschen beizustehen, sie in der Mitte unserer Gesellschaft zu behalten, ihre Leiden zu lindern und sie zu trösten, ist eine Aufgabe, die wir politisch unterstützen müssen. Der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung ist der richtige Weg, um Menschen ein schmerzfreies und würdevolles Lebensende im vertrauten sozialen Umfeld zu ermöglichen. Dabei ist vor allem die Hospizarbeit eine Botschaft an und für das Leben, indem sie dem Sterbenden hilft, das Leben bis zuletzt zu leben und dem Sterben die Zeit zu geben, die es braucht. Gute Sterbebegleitung bedeutet vor allem eines: keine Maske zu tragen, nicht die Augen vor dem Leid anderer und dem eigenen Erschrecken angesichts dieses Leids zu verschließen. Sterbebegleitung heißt, bei und mit diesen Menschen zu sein, sich mit ihnen auseinanderzusetzen, statt sie zu bemitleiden. Wir müssen dem Leben auch in seiner letzten Phase Raum geben, wir müssen dafür sorgen, dass das -Wesentliche – nämlich der Wert und die Würde des Menschen auch in Krankheit und Schmerz – wesentlich bleibt. Diese lebensbejahende Grundhaltung ist ein humaner Gegenentwurf zu einer Haltung, die im schnellen Tod die beste Lösung sieht. Ingbert Liebing (CDU/CSU): Die heutige erste Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zum Thema Sterbebegleitung ist gut und sinnvoll – ich empfinde es auch persönlich als gut, heute einmal die unterschiedlichsten Argumente hören und nachvollziehen zu können. Ich gestehe offen: Meine Meinungsbildung habe ich noch nicht abgeschlossen. Schließlich ist es keine leichte Frage, über die wir sprechen und entscheiden müssen, wenn es um das Ende des Lebens, um den Tod geht. Es ist ein Thema, was viele Menschen zutiefst umtreibt. Dabei haben viele Menschen vor allem Angst vor einem qualvollen Tod. Die Würde des Menschen muss auch für den Tod gelten. Ein Sterben in Würde ist ein wichtiges Anliegen für viele Menschen, dem wir Rechnung tragen müssen. Aber wie? Wo beginnt, wo endet die staatliche Verantwortung, hier einzugreifen? Darüber müssen wir sprechen und am Ende entscheiden, jeder nach seinem Gewissen. Meine persönliche Meinungsfindung orientiert sich dabei an zwei Leitplanken: Erstens. Das Leben steht nicht in der Verfügungs-gewalt von uns Menschen. Das Leben ist uns von Gott gegeben. In dieser Verantwortung vor Gott handeln wir, handle ich persönlich auch in meiner christlichen Verantwortung. Dies ist für mich die eine Seite der Diskussion über Sterbebegleitung, über Sterbehilfe, über den Übergang vom Leben in den Tod. Zweitens. Auf der anderen Seite steht der Wunsch, sicherlich auch das Recht eines jeden Menschen, selbstbestimmt sein Leben zu führen – und es gegebenenfalls auch zu beenden. Die Zeiten sind vorbei, in denen die Selbsttötung ein christliches Begräbnis ausschloss. Der Freitod ist nicht verboten. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit dem Sterben ist keine leichte Frage. Die heutige Debatte zeigt dies. Jeder Standpunkt hat seine Berechtigung, seine individuelle ethische Begründung. Hier gibt es kein Richtig, hier gibt es kein Falsch: Hier gibt es nur sehr persönliche Auffassungen, die oft genug auch geprägt sind von persönlichem Erleben. Ich denke an die letzten Stunden meines Vaters, als ich an seiner Seite war – es war gut, dass er im Kreise seiner Familie aus dem Leben scheiden konnte. Nun erleben wir aber auch eine ganze Reihe von Organisationen, gewerblicher oder halbgewerblicher Art, die Menschen beim Übergang vom Leben in den Tod unterstützen. Für mich ist eines klar: Gewerbliche oder organisierte Sterbehilfe ist nicht akzeptabel. Auf keinen Fall darf es ein Geschäft mit dem Tod geben. Wenn ich eingangs davon gesprochen habe, dass viele Menschen beim Thema Sterbebegleitung vor -allem von der Angst getrieben werden, dass ihr Sterben mit Qual und Leid verbunden sei, so ist dies der Auftrag für uns, in erster Linie Palliativmedizin und Hospizarbeit zu unterstützen. Ich habe vor wenigen Jahren den Aufbau eines Hospizes in meinem Wahlkreis als Mitglied im Förderverein unterstützt und tue dies weiter. Schmerz und Leid zu lindern, Qual zu verhindern und stattdessen menschliche Nähe im Sterben sicherzustellen, das ist für mich die erste und wichtigste Aufgabe echter Sterbebegleitung. Und dennoch mag es die Fälle geben, in denen auch dies alles nicht ausreicht, um Menschen Angst und Qual zu nehmen. Allen Beteiligten, den Sterbenden wie den Angehörigen und den Ärzten, dabei Sicherheit und Gewissheit verantwortungsbewussten und rechtssicheren Handelns zu geben, das ist unsere Aufgabe in der jetzt anstehenden Diskussion. Gisela Manderla (CDU/CSU): An manchen Tagen wird einem die besondere Verantwortung, die wir hier in diesem Hause zu tragen haben, deutlich bewusst. Heute ist einer dieser Tage. Unser grundsätzlicher Auftrag, das gesellschaftliche Miteinander in diesem Land gesetzgeberisch zu ordnen, stößt beizeiten auch in Grenzbereiche vor. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sterbebegleitung gehört ganz bestimmt dazu, insbesondere mit Blick auf die gegenwärtigen Tendenzen, die bestehende Grauzone mittels eines regelrechten Sterbetourismus zu umgehen. Grundsätzlich geht es hier um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, das gewährleistet sein muss. Selbstbestimmung aber setzt nach meinem christlichen Werteverständnis auch Selbstverantwortung voraus, und dies verbietet mir als Christin Selbsttötung. Besonders mit Blick auf unsere Vergangenheit in Deutschland, mit den schrecklichen Erfahrungen der Euthanasie während der NS-Diktatur, lehne ich jede Form aktiver Sterbehilfe ab. Und doch ist es unsere Aufgabe, die Argumente der Befürworter ernst zu nehmen. Das tue auch ich. Wer im Kreise seiner Familie oder Freunde angefleht wird, einem in einigen Fällen sicher kaum noch menschenwürdigen Dasein ein Ende zu setzen bzw. aktiv dabei zu helfen, steht vor einem kaum fassbaren Dilemma. Ich habe größtes Mitgefühl für all diejenigen, die sich solchen Extremsituationen ausgesetzt sehen . Diesen Extremsituationen sind nicht nur Familienmitglieder und Freunde ausgesetzt, sondern auch die Ärzte und das Pflegepersonal, die sich tagtäglich mit diesen Fragen konfrontiert sehen. Was ich mir nicht vorstellen möchte, ist ein Arzt als Sterbehelfer. Mediziner sind Ärzte für das Leben, nicht Ärzte für das Sterben. Es geht hier um die Bewahrung der Integrität des ärztlichen Berufes. Kann man den Ärzten zumuten, alleine zu entscheiden, ob sie eventuell bewusst einige Minuten später zur Notfallversorgung eines Sterbenden gehen, um diesem weiteres Leiden zu ersparen? Ärzte benötigen Rechtssicherheit und eine belastbare Verfahrensgrundlage. Wie das im Detail, mit Blick auf die unterschiedlichsten Einzelschicksale wirksam umgesetzt werden kann, wird die Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten hoffentlich aufzeigen. Eines ist jedoch klar: Wir sollten sie sehr sorgfältig führen und mit besonderer Verantwortung auf mögliche zukünftige Interpretationsmöglichkeiten überprüfen. Es geht hier um das Ringen um ein Modell, das nicht die „eine“ Lösung darstellt, sondern das Missbrauch verhindern und Handlungsmöglichkeiten gesetzeskonform ermöglichen soll. Auf keinen Fall erlaubt werden darf Sterbehilfe als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Mir geht es darum, das Thema passive Sterbehilfe politisch in dem Maße zu diskutieren, dass das Sterben in Würde gewährleistet wird, dass aber auch den Menschen geholfen werden kann, die es versäumt haben, vor einer lebensbedrohlichen Krankheit eine entsprechende Patientenverfügung verfasst zu haben. Die Möglichkeit der Patientenverfügung ist bisher viel zu wenig bekannt und wird auch nur sehr wenig genutzt. Ich sehe es also als Aufgabe der Politik, das Thema Patientenverfügung breit in die Gesellschaft zu tragen. Der wichtigste Punkt aber ist – und auch hier ist wieder die Politik gefragt –: Palliativ- und Hospizbetreuung muss in Deutschland verbessert und aus-gebaut werden, auch angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft, für die immer weniger junge Menschen zur Betreuung zur Verfügung stehen. Der klassische Dreigenerationenhaushalt, in dem die Frauen der mittleren Generation sich ausschließlich um Kinder und Alte kümmern können, gehört endgültig der Vergangenheit an. Deshalb ist es unsere christliche Pflicht, Sterbenden Einsamkeit zu ersparen, ihre Leiden zu mildern und, ich sage es noch mal, ihnen ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Michaela Noll (CDU/CSU): Wir setzen uns heute damit auseinander, wie wir das Thema „Sterbehilfe“ – oder genauer gesagt: „Suizidbeihilfe“ – in Deutschland regeln wollen. Doch dieses Thema ist Teil einer viel größeren Frage. Es geht darum: Wie wollen wir leben, und wie wollen wir sterben? Diese Fragen betreffen die ganze Gesellschaft. Darum: Für ein Leben in Würde bis ganz zuletzt! Die Würde des Menschen ist unantastbar, vom Beginn bis zum Ende des Lebens. Wir müssen dem Menschen ein Sterben in Würde ermöglichen. Nicht durch die Hand eines anderen, sondern an der Hand eines anderen sollen Menschen sterben können. Eine Gesellschaft darf nicht zulassen, dass Menschen einsam und unter Schmerzen sterben müssen. Wir dürfen nicht Hilfe zum Sterben leisten, sondern wir müssen die Menschen beim Sterben begleiten, ihnen Schmerzen und Ängste nehmen. Die aktuelle Sterbehilfediskussion in Deutschland ist in meinen Augen fehlgeleitet: Wir brauchen keine Sterbehilfe, sondern wir brauchen einen weiteren Ausbau der hospizlich-palliativen Angebote zur Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden. Das, was wir also wirklich brauchen, ist Lebenshilfe statt Sterbehilfe! Als Schirmherrin des Franziskus-Hospiz in Erkrath, einer Stadt in meinem Wahlkreis, weiß ich, wie wichtig es ist, einem Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen, einem Sterbenden die Hand zu reichen. Menschenwürdiges Sterben heißt gut begleitetes Sterben. Dafür müssen wir die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland noch weiter ausbauen. Wir haben bereits viele gute Einrichtungen und exzellente, engagierte Palliativmediziner. Das haben wir auch hier bei unserer fraktionsoffenen Sitzung zu dieser Thematik erfahren. Eine gute palliativmedizinische Versorgung, eine verantwortungsvolle Gesellschaft und familiärer Zusammenhalt sind die wirkungsstärksten Hilfen für schwerstkranke Menschen am Ende ihres Lebens. Wenn ich sage „verantwortungsvolle Gesellschaft“, geht es insbesondere auch darum, dass das Thema Sterben kein Tabu sein darf. Das Sterben ist ein Teil des Lebens. In Würde alt zu werden und in Würde sterben zu können, ist eine der wichtigsten Fragen des menschlichen Miteinanders. Als Christen haben wir dieses Bild des Lebens. Für uns hat der Schutz des Lebens Vorrang. In der letzten Phase des menschlichen Lebens, die häufig durch Schmerzen, Krankheit, Schwäche und leider auch oft durch Einsamkeit geprägt ist, brauchen Menschen besondere Zuwendung. Es darf nicht passieren, dass Menschen sich in einer derart verzweifelten Lage befinden, dass sie sich das Leben nehmen wollen. Es darf nicht sein, dass Menschen sich unter Druck gesetzt fühlen, dass sie das Gefühl haben, anderen zur Last zu fallen, und deshalb ein Angebot der Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen wollen. Ich spreche mich ganz klar gegen Sterbehilfevereine und andere organisierte Formen der Förderung der Selbsttötung oder der Beihilfe zum Suizid aus. Und es darf auch keine organisierte ärztliche Beihilfe zum Suizid geben. Das ist mit der ärztlichen Ethik und dem ärztlichen Berufsrecht nicht vereinbar. Ein Arzt hat die Aufgabe, Leben und Gesundheit zu schützen. Ärzte sind Helfer zum Leben! Wenn ein Mensch sterbenskrank ist, kann der Arzt das Leiden lindern und den Patienten beim Sterben begleiten. Ich sehe deshalb keine Notwendigkeit, die gesetzlichen Regelungen für Ärzte im Umgang mit schwerstkranken Menschen neu zu regeln. Es sollte dabei bleiben, was die ureigensten Aufgaben des Arztes sind: Heilen manchmal, lindern oft, trösten immer – töten nie! Wir dürfen hier keine Grenzen öffnen. Es darf nicht sein, dass sich geschwächte oder verzweifelte Menschen in Situationen wiederfinden, in denen sie den einzigen Ausweg im assistierten Suizid sehen. Oder schlimmer noch: Wenn durch die bloße Existenz eines Angebots ärztlicher Hilfe beim Suizid gesellschaftlicher Druck entsteht. Viele Palliativmediziner, Forscher und Begleiter von Menschen, die sich das Leben nehmen wollten, berichten, dass der Wunsch, seinem Leben ein Ende zu setzen, verworfen wird, wenn psychologische und palliativmedizinische Hilfe in Anspruch genommen wurden. In unserer fraktionsoffenen Sitzung haben wir vom Palliativmediziner Thomas Sitte gehört, dass er in 99 Prozent der Fälle den schwerkranken Patienten helfen könne. Das muss unser Ziel sein: Helfen, begleiten und Schmerzen lindern! Kommen wir noch einmal zu der grundsätzlichen gesellschaftlichen Frage, die ich am Anfang gestellt habe: Wie wollen wir leben, und wie wollen wir sterben? Die meisten Menschen möchten selbstbestimmt, ohne Schmerzen und in einem ihnen vertrauten Umfeld sterben dürfen. Deshalb wiederhole ich es noch einmal: Ich wünsche mir, dass palliativmedizinische Betreuung und Hospizarbeit deutlich gestärkt werden. Und wir brauchen ein flächendeckendes Netzwerk nicht nur stationärer, sondern vor allem auch ambulanter Angebote. Ganz wichtig ist in meinen Augen auch die Beratung. Das Problem ist, dass viele Menschen alternative Wege, die letzte Lebensphase zu bewältigen, nicht kennen. Viele wissen zu wenig über die verschiedenen Möglichkeiten der Leidenslinderung, über die wir heute durch die moderne Medizin verfügen. Gerade auch das Wirken der Palliativmedizin und der Hospize, in der die Menschen ganzheitlich betreut werden – nicht nur medizinisch, sondern auch seelsorgerisch, psychisch und sozial –, wird oft zu wenig wahrgenommen. Für schwerkranke Menschen sind die Familie, das soziale Umfeld sehr wichtig. Deshalb müssen wir auch die Familien stärken. Wir müssen den Angehörigen helfen, mit Situationen, in denen ein Familienmitglied schwerstkrank oder sterbend ist, umgehen zu können. Ich bin überzeugt: Wenn es uns gelingt, die Angebote der Hospize und der Palliativmedizin weiter auszubauen und ihre wertvolle Hilfe für die Menschen -erfahrbar zu machen, wird auch der Ruf nach organisierter Suizidbeihilfe und aktiver Sterbehilfe verstummen. Sylvia Pantel (CDU/CSU): Die Diskussion um das Thema Sterbehilfe bewegt viele Menschen in unserem Land. Nötig wurden eine breite Diskussion und eine Reaktion, da sich kommerzielle Sterbehilfe, das heißt gewerblich organisierte Vereine und Organisationen, gründeten, um ein „schnelles“ Sterben zu organisieren. An erster Stelle steht für mich ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben, und ich möchte keinen Zweifel daran lassen, dass das Leben aller Menschen, ob sie behindert, krank oder alt sind, schützenswertes Leben ist. Deshalb unterstütze ich ausdrücklich den Ausbau der Hospizarbeit und der Palliativmedizin und nicht die aktive Sterbehilfe oder das Töten auf Verlangen. Zurzeit ist in Deutschland die passive Sterbehilfe, also das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen, erlaubt. Patienten können in einer Verfügung selbst bestimmen, wann lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen. Auch das Bereitstellen eines tödlichen Cocktails ist nicht strafbar. Wir erkennen damit das Recht des Menschen auf sein selbstbestimmtes Ende an. Ich halte das derzeitige Strafrecht für ausreichend. Der Freitod und die Beihilfe zum Freitod sind straffrei. Die aktive Sterbehilfe und die Tötung auf Verlangen sind zu Recht verboten. Die Politik kann derzeit weder mit dem Strafrecht noch mit Bürgerlichem Recht in das Standesrecht der Ärzte eingreifen. Das sollte auch so bleiben. Es sollte weiterhin straflos bleiben, wenn Angehörige, Nahestehende, Ärzte und Sterbehilfevereine selbstlose Beihilfe zum Freitod leisten. Es darf nicht dazu kommen, dass sich Alte, Kranke und Behinderte rechtfertigen müssen, weil sie leben wollen, obwohl sie Kosten verursachen. Wir benötigen gute Hilfe beim Sterben, aber keine Hilfe zum Sterben, und wir müssen verhindern, dass sich die Sterbehilfe zu einem Geschäftsmodell entwickelt. Dr. Nina Scheer (SPD): Es ist ein Gebot der Menschenwürde und Selbstbestimmung, in Fällen irreversibel zum Tod führender Erkrankungen und wenn Palliativmedizin an Grenzen stößt, dem Wunsch schwer leidender Menschen nach ärztlicher Hilfe bei selbstbestimmter und selbst zu vollziehender Lebensbeendigung zu entsprechen. Zwar ist die Hilfestellung zum Suizid in Deutschland straflos. Dieser Rahmen sollte aufrechterhalten bleiben. Einige Ärztekammern untersagen aber jede Form der Hilfestellung zur selbst vollzogenen Lebensbeendigung. Allein der Umstand, dass es heute entsprechend ungleiches Landesärztekammer-„Recht“ gibt, wonach Ärztinnen und Ärzte verbreitet eine nach den heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen legale Sterbebegleitung nicht leisten können, vermittelt Rechtsunsicherheiten und bei den betroffenen Menschen Angst vor dem Alleingelassenwerden. Entsprechende Ängste mögen heute dazu verleiten, statt medizinischer Hilfe durch vertraute Ärztinnen und Ärzte Hilfe bei kommerziellen Sterbehilfeeinrichtungen zu suchen. Dies halte ich für einen menschenunwürdigen Zustand. In Fällen irreversibel zum Tod führender Erkrankungen muss es Ärztinnen und Ärzten möglich sein, bei selbst zu vollziehender Lebensbeendigung im Rahmen fachlicher Leitlinien zu helfen. Insofern bedarf es eines Abbaus bestehender Rechtsunsicherheiten und einer entsprechenden Anpassung des ärztlichen Standesrechts. Eine Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und gegebenen standesrechtlichen Einschränkungen wird auch dem Abbau von Ängsten vor ärztlichen Therapiegrenzen dienen. Auf der politischen Ebene bedarf es aber eines genauen Hinschauens auf die Wurzeln der Diskussion um die Sterbehilfe. Und diese sind vielfältig. Zum einen existieren die skizzierten Rechtsunsicherheiten. Zum anderen wird aber auch zunehmend offenbar, dass unsere Gesellschaft bislang nicht hinreichend auf eine älter werdende Gesellschaft vorbereitet und eingestellt ist. Verbreitete Missstände in Pflegeheimen, wie sie nicht nur durch die jüngst eingereichte Verfassungsbeschwerde offenbar werden, vermitteln Ängste vor einem Altwerden in Abhängigkeiten oder gar vor einem physischen Ausgeliefertsein – mit leidvollem Lebensende. Das Modell, wonach Großfamilien die Pflege ihrer Angehörigen übernehmen und die bei Alt wie Jung bestehenden körperlichen Abhängigkeiten auffangen, kann mit der gegebenen Sozial-, Arbeits- und Altersstruktur unserer Gesellschaft nicht überall realisiert werden. Immer mehr Menschen werden ohne Angehörige alt, und immer mehr Menschen werden in Armut alt. Die Erwartung an den Sozialstaat, auch bei Pflegedürftigkeit garantiert eine menschenwürdige Behandlung zu erfahren, wird heute mangels Kapazitäten und Ausstattung verbreitet nicht hinreichend erfüllt. Selbst wenn die Herausforderungen inzwischen erkannt sind und auch mit der jüngsten Pflegereform richtigerweise angegangen wurden, bleibt hier eine große Aufgabe mit Blick auf die Erfüllung des Anspruchs menschenwürdiger Pflegeumstände bestehen. Solange in der Vorstellung unserer Gesellschaft und der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ein den Realitäten entsprechendes Abbild unzureichender Pflege und nicht altersgerechter Fürsorge für alternde Menschen gezeichnet werden kann, wird es auch die Angst vor einem Altwerden und die Angst vor hiermit möglicherweise einhergehenden physischen Abhängigkeiten geben. Diese Angst findet sich auch im Streben nach Selbstbestimmtheit und eigens zu setzendem Lebensende wieder. Menschen, die von sich aus nie an Suizid denken würden, finden heute teilweise angesichts der Vorstellung über eine unwürdige Behandlung in physischer Abhängigkeit aufgrund körperlichen Alterns keine andere Antwort als die des selbstbestimmten Lebensaustritts, für den sie möglicherweise auf Hilfe angewiesen sein werden. Eine Gesellschaft mit grundgesetzlich verbrieftem Sozialstaatspostulat darf es zu solchen Ängsten und zu solchem Notempfinden nicht kommen lassen! Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Demokratische Gesellschaften zeichnen sich durch die Freiheit des Individuums und sein umfassendes Recht auf Selbstbestimmung aus. Auch wenn Menschen frei entscheiden können, wie sie leben möchten, bleiben sie dennoch auf die Solidarität der Gesellschaft angewiesen; denn niemand kann für sich allein leben. Dies gilt für das gesamte Leben und besonders für das menschenwürdige Ende des Lebens und beim Sterben. Keine Religionsgemeinschaft, keine Ideologie, kein Staat hat das Recht, diese Selbstbestimmung einzuschränken. Die Zeiten, in denen sogenannte Selbstmörder außerhalb des Friedhofs begraben werden mussten, sind glücklicherweise in Deutschland vorbei. Was diskutieren wir eigentlich im Moment im Bundestag? Wir sind uns einig, dass die passive Sterbehilfe, das heißt der Abbruch einer Therapie oder lebenserhaltenden Maßnahme, wenn die Betroffenen dies ausdrücklich oder durch Patientenverfügung wollen, nicht nur erlaubt ist, sondern sogar umgesetzt werden muss. Wir sind uns einig, dass eine möglicherweise mit einer Lebensverkürzung einhergehende leidens- und schmerzmindernde Behandlung erlaubt und gewollt ist. Wir sind uns weitgehend einig, dass die aktive Sterbehilfe, das sogenannte Töten auf Verlangen, in Deutschland verboten ist und es auch bleiben soll. Beispiele aus anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel den Niederlanden, in denen ärztliche aktive Sterbehilfe praktiziert wird, mahnen zu äußerster Vorsicht. Es ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht auszuschließen, dass diese zur weiteren Vernachlässigung einer menschenwürdigen Behandlung und Pflege am Lebensende führt. Wir sind uns einig, dass es in Deutschland ein Recht auf Freitod gibt und der Versuch der Selbsttötung nicht bestraft wird. Wir sind uns auch einig, dass es Beratungs- und Unterstützungsangebote geben sollte, die ehrenamtlich und uneigennützig Menschen in Notlagen bei der schwerwiegenden Entscheidung über ihren eigenen, selbstbestimmten Tod beraten. Was also ist der Anlass der aktuellen Diskussion? Denn auch die Beihilfe zum Suizid ist grundsätzlich nicht strafbar. Wir diskutieren das Thema, weil es Unternehmen oder sogenannte Sterbehilfevereine gibt, die gegen Bezahlung oder wegen einer öffentlichkeitswirksamen Selbstdarstellung die konkrete Hilfestellung bei der Selbsttötung zum Dienstleistungsangebot erklärt haben. Ich halte es für wesentlich, genau zu unterscheiden: Nicht die uneigennützige Beratung und Begleitung ist für mich das Problem, sondern der assistierte Suizid als Geschäftsmodell. Die Beihilfe zum Suizid ist, wie bereits gesagt, grundsätzlich nicht strafbar. Dies wird aber durch die Beistandspflicht bestimmter Personengruppen, wie Ärztinnen und Ärzten, eingeschränkt. Sie machen sich des Totschlags durch Unterlassen strafbar, wenn sie bei Suizidanten, die bereits ohne Bewusstsein sind, auf Rettungsmaßnahmen verzichten. In der Rechtsprechung wird die Strafbarkeit bei freiverantwortlichen Suiziden gelegentlich verneint, aber es herrscht derzeit große Unsicherheit. In einigen Bundesländern besteht zudem ein berufsrechtliches Verbot für Ärztinnen und Ärzte, Hilfe bei der Selbsttötung zu leisten. Hier wären mehr Rechtssicherheit und vor allem bundeseinheitliche Regelungen wünschenswert. Was jetzt zu tun ist: Wir brauchen eine starke Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich der Begleitung von Menschen am Lebensende, um ihnen ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Dazu gehören die vielen Hospize und die professionelle Begleitung der dort ehrenamtlich Tätigen. Ja, und wir brauchen dringend einen Ausbau der Palliativversorgung, und zwar nicht die häufige Politikerlyrik, sondern in knallharter Finanzierung für eine integrierte, ganzheitliche Versorgung schwerstkranker Menschen. Umfassende multiprofessionelle Therapiekonzepte gehören ebenso dazu wie die umfassende Aufwertung eines wesentlichen Elements der Betreuung Schwerstkranker – die patientenzentrierte Krankenpflege – und dazu gehört auch die angemessene Entlohnung. Die noch junge Wissenschaft der Palliativmedizin und -pflege zeichnet sich durch vieles aus, was unserem traditionellen Gesundheitswesen fehlt: Der Mensch steht tatsächlich im Mittelpunkt. Sein Leiden zu lindern, ist Aufgabe berufsübergreifender Teams von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, -Sozialarbeitern bis hin zu den ehrenamtlich Engagierten – in Zusammenarbeit mit den Patientinnen und Patienten. Um dies zu erreichen, bedarf es eines Umdenkens in unserer gesamten Krankenversorgung, eines Endes standesrechtlicher Egoismen und einer abgesicherten Finanzierung durch die Pflege- und Krankenversicherung. Ohne Zweifel braucht es in Einzelfällen allerdings auch Beratung und Assistenz, um eine selbstbestimmte Entscheidung zum Freitod umsetzen zu können. Dies kann nicht durch Geschäftsverträge, sondern nur gemeinsam mit Personen des Vertrauens geschehen. Dazu können neben (Wahl-)Verwandten und Freundschaften auch Personen aus Hospizvereinen und ärztliches oder pflegendes Personal gehören. Der vorgeschlagene Nachweis der besonderen Nähebeziehung ist dabei wesentlich und hebt den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung für Angehörige, aber auch für Gesundheitsberufe auf. Insgesamt würde es der Debatte guttun, wenn wir weniger nur über Selbstbestimmung bei der Wahl der Todesart und des Todeszeitpunkts, sondern mehr über Autonomie und Selbstbestimmung von Individuen am Lebensende reden würden. Dazu gehört auch das Recht auf ein menschenwürdiges Umfeld und auch das Recht auf einen natürlichen Tod. Reinhold Sendker (CDU/CSU): Zu Beginn die Feststellung: Die anstehende Debatte wird schon seit längerem von einer öffentlichen Diskussion begleitet, in der immer stärker die „Protagonisten des süßen Todes“ an Raum gewinnen. Zurzeit werden für mich wahrnehmbar die „Helden der Selbsttötung“ geradezu hofiert. Ich lese und höre da von einem falschen Verständnis von Selbstbestimmung. Daher unterstütze ich voll und ganz die Position der katholischen wie der evangelischen Kirche. Wir brauchen eine „Kultur der Begleitung im Sterben“ und nicht eine „Kultur der Hilfe zum Sterben“. Unsere Ärzte haben sich vor allem verpflichtet, Leben zu erhalten. Eine gesetzliche Erlaubnis für den assistierten Suizid aber würde sie in einen gewaltigen Gewissenskonflikt und viele Menschen in eine tiefe Verunsicherung führen. Wenn in Holland nach vollkommener Liberalisierung bereits einzelne ältere Menschen den Zettel vorhalten: „Maak mij niet dood, Doktor“, dann sollte uns dies nachdenklich werden lassen, die große Tür zum assistierten Suizid nicht zu öffnen. Ich höre, eine Mehrheit in der Bevölkerung befürworte den assistierten Suizid. Dieser Mehrheitsauffassung müsse der Gesetzgeber folgen. Nein, hier geht es um unser höchstes Gut, das Leben, ja, und um die Würde des Menschen, die durch unsere Verfassung geschützt ist. Warum werben wir nicht intensiver für den Erhalt des Lebens, warum führen wir nicht häufiger eine solche Wertediskussion? Wo bleibt bisher die Kampagne der Kirchen vor Ort? Ich bin ganz sicher, eine Mehrheit der Menschen in unserem Lande wird dann mit mir gegen den assistierten Suizid stimmen. So trete ich weiterhin ein für das Verbot der aktiven Sterbehilfe, für ein Verbot der gewerblich organisierten Sterbehilfe sowie vor allem für den Ausbau der schmerzlindernden Palliativmedizin und -pflege. Hier sollten wir zukünftig deutlich mehr leisten. So unterstütze ich den Gruppenantrag von Michael Brand und weiterer Abgeordneter. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Bei der Sterbebegleitung müssen wir eine Begleitung bis in den Tod fördern und nicht die Beförderung in den Tod. Wenn Menschen sich den Tod wünschen, wünschen sie sich eigentlich nur ein schmerzfreies Leben. Hier müssen wir helfen. Dies gelingt uns, indem wir Hospiz- und Palliativversorgung verbessern und somit Schmerzen gelindert werden können. Schon heute wird vertreten, dass kein Mensch unter Schmerzen sterben muss. Hierzu muss aber auch alles im Bereich der Palliativmedizin getan werden. Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens. Die meisten Menschen wünschen, dass das medizinisch Notwendige und Sinnvolle für sie getan wird. Deshalb müssen wir eine flächendeckende, gerade auch ambulante Palliativversorgung und Hospizdienste gewährleisten. Nicht hinnehmbar ist vor diesem Hintergrund völlig unstreitig das Geschäft mit der Sterbehilfe. Dies müssen wir verbieten und müssen hier auch als Staat ein klares Signal für das Leben setzen. Doch damit kann es nicht genug sein. Wirkliche -Humanität kann nämlich nur Hilfe beim Leben sein, niemals aber Hilfe beim Sterben, und dies darf auch nicht unter dem Deckmantel von Vereinen geschehen. In Artikel 1 Absatz 1 GG steht für die Ewigkeit festgeschrieben der Grundsatz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das bedeutet aber, dass der Mensch würdevoll lebt, nicht, dass er würdevoll stirbt. Mit der erlaubten Hilfe zum Sterben wird die Würde des Menschen gerade angetastet. Weiter heißt es in -Artikel 1 Absatz 1 GG zur Würde: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Genau das also ist auch unsere Pflicht. Wir als Parlament dürfen uns nicht von einem angeblich „leichten Tod“ verführen lassen. Wir müssen an dem festhalten, was uns der Grundsatz der Unantastbarkeit der Würde gebietet. Das Leben und vor allem die Würde sind dem Menschen nicht disponibel. Anfang und Ende bestimmt nicht der Mensch. Insoweit zumindest sind wir in Gottes Hand. Wir dürfen hier keine Ausnahmen zulassen. Jede Ausnahme würde nämlich bereits die Grundfesten des Würdeschutzes erschüttern und zerstören. Ich spreche mich daher für ein grundsätzliches Verbot der Suizidbeihilfe für alle Personen aus. Hierbei kann man sich am Vorbild Österreichs orientieren. Entsprechend der österreichischen Rechtslage wäre dann unter Strafe zu stellen, „wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe -leistet“. Hier sollten wir über die vorliegenden Gruppenanträge hinaus die Einführung eines § 217 StGB diskutieren Die Sterbehilfe auch durch nahe Angehörige darf nicht als humane Tat gewertet werden. Einem anderen dabei behilflich zu sein, das Leben zu beenden, ist niemals eine menschliche Tat. Die menschliche Tat wäre es nämlich, dem anderen in seiner Not beizustehen. Ich hoffe, dass in der folgenden Debatte auch diese Position noch deutlicher vertreten werden wird. Erst dann werde ich mich einem der Anträge anschließen können oder Überlegungen, die ergänzend zu den vorliegenden Anträgen sind, zur Diskussion stellen. Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Die Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe sind Anlass für eine Debatte im Deutschen Bundestag, in der jeder einzelne Abgeordnete sein persönliches -Gewissen besonders eindringlich prüft. Es ist eine -Debatte, bei der keine einfachen Antworten existieren, bei der es schwierig ist, zwischen richtig oder falsch zu unterscheiden. Die aktuelle Diskussion um die Sterbebegleitung und Sterbehilfe wühlt nicht nur uns als Parlamentarier auf. Das Pro und Contra wühlt die Gesellschaft insgesamt auf. Die Kirchen, eine Vielzahl von Verbänden und Organisationen nehmen Stellung. Viele Frauen und Männer haben zu den Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe ihre ganz persönliche Meinung. In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir als Abgeordnete die Wirkmächtigkeit dieses Themas bereits durch eine Vielzahl von Zuschriften aus unseren Wahlkreisen, von Verbänden und Privatpersonen hautnah erleben können. Auch über die Medien, ob in Funk und Fernsehen oder in den sozialen Medien, wurde bereits deutlich, wie differenziert und wie emotional besetzt dieses Thema ist. Ich bin mir sicher, dass die Meinungsbekundungen in den kommenden Wochen sogar noch zunehmen werden. Ich halte aber diesen Prozess für notwendig und dringend geboten. Dieser Diskussionsprozess wird für den Zusammenhalt der Menschen in unserem Land hilfreich und ein Gewinn sein. Schließlich geht es in dieser Diskussion, die wir hier in diesem Haus, aber auch außerhalb, in der gesamten Gesellschaft, führen, nicht nur um das Gewissen jedes Einzelnen. Vielmehr wird die Entscheidung, die wir am Ende dieses Diskussionsprozesses treffen werden, eine gesamtgesellschaftliche Tragweite haben. Die große Frage wird daher sein, welche Signale wir aus diesem Plenum heraus, aus Berlin heraus in unser Land senden werden? Ich bin überzeugt, dass die Debatte um dieses gesellschaftlich so wichtige Thema bereits zu diesem Zeitpunkt eine positive Wirkung entfaltet hat. Der Prozess, in dem wir uns alle gemeinsam derzeit befinden, zeigt eindrucksvoll die Funktionsfähigkeit, Vitalität und Stärke der parlamentarischen Demokratie in Deutschland. Die Debatte zeigt, wie ernsthaft und verantwortungsvoll wir ethische Grundsatzfragen der Zeit parlamentarisch und gesellschaftlich diskutieren. Im Vorfeld dieser heutigen Debatte im Bundestag wurden bereits verschiedene Positionspapiere von Abgeordneten erarbeitet und veröffentlicht. Einige von diesen Positionspapieren sind unter parteiübergreifender Beteiligung entstanden. Sie haben verschiedene Schwerpunkte und differenzieren untereinander. Ich begrüße es sehr, dass nicht die Parteizugehörigkeit bei der Erstellung der Positionspapiere im Mittelpunkt stand, sondern einzig und allein die gemeinsame Überzeugung in der Sache. Dieses Signal der Kooperation stimmt mich optimistisch, dass von der heutigen Debatte ein positiver Impuls in die Gesellschaft ausgehen wird. An dieser kooperativen Arbeitsweise sollten wir daher gemeinsam in den kommenden Wochen und -Monaten festhalten. Schließlich darf es am Ende dieses Prozesses – so ist meine feste Überzeugung – keine Gewinner oder Verlierer, insbesondere nicht bei den Betroffenen geben. Am Ende dieses Prozesses sollte ein möglichst großer gesellschaftlicher Konsens stehen, hinter dem sich die Menschen in unserem Land gemeinsam versammeln können. In der jüngeren Vergangenheit haben einige Beispiele der Selbsttötung für öffentliche Furore gesorgt. Am 1. November dieses Jahres hat die todkranke 29-jährige Amerikanerin Brittany Maynard ihre Ankündigung wahrgemacht und sich selbst getötet. Der ehemalige MDR-Intendant Udo Reiter nahm sich nach fast 50 Jahren im Rollstuhl das Leben. Seiner im Fernsehen verlesenen Erklärung war zu entnehmen, dass er nicht als ein von anderen abhängiger Pflegefall enden wollte. Auch beim US-amerikanischen Schauspieler Robin Williams, der wohl an Parkinson in einer frühen Phase litt, mag die Angst vor dem Verlust der Kontrolle über den eigenen Körper ein zentrales Motiv gewesen sein. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sind aber auch durch weniger öffentlichkeitswirksame Fälle für das Thema Suizid und Sterbehilfe sensibilisiert. Ob im eigenen Familien- und Bekanntenkreis – jeder von uns wurde und wird mindestens einmal im Leben mit der Kombination von Tod, Schmerz und Leiden konfrontiert. Der Tod, der oftmals mit den Leiden und Qualen des Betroffenen, des Ehepartners, der -Eltern oder auch der eigenen Kinder verbunden ist, wirft häufig die Frage auf, ob es nicht besser wäre, wenn dieses Leiden durch die aktive Handlung einer anderen Person beendet werden könnte. Das bedeutet, das eigene Schicksal in die Hände eines anderen legen, der entscheiden kann, ob man von dem Leiden erlöst wird oder nicht. Meiner Ansicht nach ist es nicht verwunderlich, wenn rund zwei Drittel der in Deutschland lebenden Menschen die „aktive Sterbehilfe“ befürworten. Allerdings zeigen Nachfragen, dass unter „aktiver Sterbehilfe“ von denselben Personen sehr Unterschiedliches verstanden wird, erst recht wird darunter mehrheitlich nicht aktive Mithilfe zur Selbsttötung verstanden. Häufig wird in diesem Zusammenhang vor allem geäußert, dass in unserer Gesellschaft ein Sterben in Würde möglich sein muss. Niemand wünscht anderen und niemand wünscht sich selbst, qualvoll, unter Schmerzen und auch noch alleine, ohne liebende Zuwendung anderer zu sterben. Daraus den Schluss zu ziehen, dass „aktive Sterbehilfe“ eine Lösung sein könnte und daher generell nicht unter Strafe zu stellen sei, halte ich jedoch für fatal. Sterben in Würde heißt für mich, dass ein Leben nicht nur am Anfang und in der Mitte des Lebens in Würde möglich sein muss, sondern auch insbesondere am Ende des Lebens. Gerade in der letzten Phase des menschlichen Lebens, welche oft durch Leid, Krankheit und Schwäche geprägt ist, sind Menschen besonders schutzbedürftig und hilfebedürftig. Und deshalb muss es in erster Linie um Hilfe und Begleitung gehen. Ich sperre mich entschieden gegen jeden Versuch, den in unserer Verfassung verankerten Grundsatz des Schutzes der Menschenwürde aufzuweichen. In Deutschland sind der Suizid und die Beihilfe zum Suizid bisher straflos. Das soll auch meiner Meinung nach so bleiben. Die Kriminalisierung der Selbsttötung sowie deren indirekten Beihilfe halte ich für schwierig. Ich möchte es mir nicht anmaßen, einen Menschen zu verurteilen, der die Selbsttötung als letzten Weg gewählt hat. Die Motive für seine Wahl sind wahrscheinlich vor allem auf die eigene Ausweglosigkeit zurückzuführen und für ihn selbst schwierig genug gewesen. Die Moralkeule möchte ich daher nicht schwingen, wenngleich ich für mich persönlich jede Form der Selbsttötung ablehne. Eine klare Trennlinie muss aber gezogen werden gegenüber den verschiedenen Formen der organisierten Selbsttötung. Das trifft vor allem auf die Arbeitsweise der Sterbehilfevereine zu. Meist handelt es sich dabei um eine seltsame Verquickung von geschäftlichen und vermeintlich helfenden Aspekten. Jeder Versuch, der organisierten Sterbehilfe die Tür einen Spalt zu öffnen, würde meiner Meinung nach unweigerlich dazu führen, dass irgendwann Tür und Tor für jedwede Sterbehilfe geöffnet ist. Ich kann in diesem Zusammenhang nur ausrufen: Wehret den Anfängen! Wer in Sachen aktiver Sterbehilfe einen Ausnahmetatbestand schafft, weckt Begehrlichkeiten, und wer Begehrlichkeiten weckt, schafft neue Ausnahmetat-bestände bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Ausnahmetatbestand zum Regelfall geworden ist. Das betrifft auch die ärztliche Tätigkeit im Sterbeprozess. Deshalb sage ich auch in aller Deutlichkeit: Ärzte sind keine Sterbehelfer, sondern Sterbebegleiter! Die Äußerungen der Standesvertreter der Ärzteschaft in den vergangenen Tagen und Wochen haben mich in dieser Auffassung noch einmal bestätigt. Die Ärzteschaft selbst lehnt die Beihilfe zum Suizid als ärztliche Regelleistung ab. Es ist nicht Aufgabe der Ärzte, den Tod aktiv herbeizuführen. Es darf auch niemals dazu kommen, dass eine einzelne Personengruppe jemals zum Richter über Leben und Tod wird. Im Bereich der Ärzteschaft ist es allein für das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt unerlässlich, dass dieser Grundpfeiler niemals erschüttert wird. Was Ärzte brauchen, ist eine einwandfreie Rechtssicherheit, und diese müssen wir ihnen in einem gesellschaftlichen Konsens geben. Statt ärztlich assistierten Suizid zu einer scheinbar normalen Behandlungsoption zu machen, die im Ergebnis eine Öffnungsklausel für Töten auf Verlangen beinhaltet, müssen wir uns daher eher auf die ethischen Grundsätze der ärztlichen Sterbebegleitung -besinnen, die lindernde Hilfe und nicht das schnelle Herbeiführen des Todes zum Ziel haben. Mit den -gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung ist übrigens ein zuverlässiges Instrument geschaffen worden, im Voraus klare Anweisungen für das ärztliche Handeln am Ende des Lebens niederzuschreiben. Wir dürfen die Menschen, insbesondere die Armen und Schwachen, die Alten und diejenigen, die ohne Familie dastehen, in den Stunden des Schmerzes und des Leidens nicht alleine lassen. Umfragen haben auch ergeben, dass es gerade diese Gruppen sind, die infolge einer legalisierten Form der organisierten Sterbehilfe unter Druck geraten, das Angebot einer organisierten Form der Sterbehilfe anzunehmen, weil sie den Eindruck haben, niemanden mehr belasten zu wollen, aus Scham vor dem eigenen Dasein, aufgrund der scheinbaren Ausweglosigkeit ihrer Situation oder einzig und allein aus Kostengründen. Für mich darf sich niemand aus Angst vor Schmerz, Einsamkeit und Kontrollverlust gedrängt fühlen, seinem Leben ein Ende zu bereiten. Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, in der diese Argumente – nicht schon jetzt, aber vielleicht irgendwann einmal – eine Rolle spielen. Die Frage ist daher: Was müssen wir tun, um zu verhindern, dass eine solche gesellschaftliche Entwicklung eintritt? Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wir die Hospizarbeit, die Palliativversorgung und die Arbeit der Schmerztherapeuten in Deutschland stärker fördern müssen. Niemand muss unerträgliche Schmerzen erdulden. Hilfe ist möglich. Schon heute wird in diesem Bereich eine hervorragende Arbeit geleistet. Eine -Arbeit, die auch geprägt ist durch das großartige -Engagement von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich für ihre Mitmenschen zum Beispiel in Hospizgruppen engagieren. Bürgerinnen und Bürgern, die sich bewusst dafür entschieden haben, sich um ihre Mitmenschen zu kümmern. Bürgerinnen und Bürgern, welche für diese Menschen eine Stütze sind und ihnen auch in scheinbar dunklen Stunden Beistand leisten. Die Stärkung der palliativen Versorgung und der Hospizarbeit stellt uns aber auch vor enorme Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden die Herausforderungen, vor denen wir stehen, in Zukunft sogar noch zunehmen. Wie ist es beispielsweise heute, wenn jemand alt und schwer erkrankt ist? In den allermeisten Fällen existieren Angehörige in der Nähe, die sich auch um diese Mitmenschen kümmern können und die für diese Mitmenschen da sind. Aber wie wird es sein, wenn keine Familie mehr im Umkreis vorhanden ist, weil sie in einer anderen Stadt leben oder gar in einem anderen Bundesland? Wir verlangen von den Menschen heute, dass sie flexibel sind. Wir brauchen dann aber auch Strukturen, die diese Anforderungen auffangen. Wir dürfen Menschen, auch wenn sie alt sind, auch wenn sie schwerkrank sind, nicht alleine lassen. Daher sind wir gefordert, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in diesem Bereich zu stärken, alternative Angebotsformen für die Versorgung von alten und schwerkranken Menschen zu finden und die weißen Flecken in der Hospizversorgung und Palliativmedizin zu beseitigen. Ziel muss es sein, ein flächendeckendes und leistungsfähiges Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland sicherzustellen. Ganz wichtig ist dabei auch, die Sterbebegleitung dort zu stärken, wo die Menschen sind. Dazu gehören insbesondere auch die Pflegeeinrichtungen. Es geht ums Kümmern und das Bekämpfen von Ängsten. Die Botschaft aus dem Deutschen Bundestag sollte lauten: Hilfe und Begleitung am Ende des Lebens, um menschenwürdig sterben zu können, sind unsere zentralen Anliegen. Dafür wollen wir bessere Rahmenbedingungen und Regelungen schaffen. Den Anfängen organisierter oder auch verdeckt organsierter Sterbehilfe sollten wir wehren! Wer die Schleuse für die -organsierte Selbsttötung in Deutschland einmal öffnet, wird den Fluss nicht mehr aufhalten können, sondern einen Dammbruch erreichen. Der Schutzauftrag unserer Verfassung verlangt, sicherzustellen, dass auch aufgrund schwerer Krankheit oder Alters hilfebedürftige Menschen den Wert ihres Lebens erkennen können und nicht etwa aus Sorge und Angst, anderen lästig zu fallen, am Ende den Suizid anstreben. Ein Leben in Würde bedingt auch ein Sterben in Würde. Dafür wollen wir gemeinsam eintreten. Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU): Bei der Debatte über das Thema Sterbehilfe gibt es kein Richtig oder Falsch. Es gibt keinen Anspruch auf absolute Wahrheit. Das Wertvollste an der Diskussion heute aber ist, dass sie stattfindet, dass wir anfangen, über elementare Fragen zwischen Leben und Tod zu sprechen, dass wir beginnen, Parameter abzustecken zwischen juristischen, medizinischen, philosophischen, theologischen, ethischen Fragen – ruhig, sachlich, nachdenklich, aber nicht ideologisch oder gar parteipolitisch. Unser Grundgesetz gibt es vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Daraus leiten wir ab, dass wir ein selbstbestimmtes Leben führen können müssen. Daraus muss sich aber auch ableiten lassen, dass man selbstbestimmt sterben darf. Dies jedoch nicht um jeden Preis. Wir dürfen keine Ökonomisierung des Sterbens in Deutschland zulassen, das heißt ein an den Maßstäben der Wettbewerbsfähigkeit und Gewinnmaximierung orientierter Markt für Suizidbeihilfeleistungen darf nicht entstehen. Deshalb lehne ich persönlich gewerbliche und organisierte Unterstützung zum Suizid ab. Eine Hilfestellung bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung sollte nur auf der Grundlage ärztlicher Fachkenntnis und in medizinischer Begleitung erfolgen. Nicht sollte die Verantwortung alleine auf enge Angehörige übertragen werden. Unsere Verantwortung gebietet es, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um kranken Menschen durch die bestmögliche medizinische und menschliche Begleitung ein Ja zum Leben zu ermöglichen. Dazu gehören eine konsequente Inanspruchnahme und Fortentwicklung palliativmedizinischer Möglichkeiten und ein Ausbau des Hospizwesens. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es, dass Menschen besser und länger leben können. Dies ist ein großer zivilisatorischer Fortschritt. Zugleich führt die medizinisch ermöglichte Lebensverlängerung zu neuen Herausforderungen in der Behandlung eines krankheitsbedingten Leidens in der Sterbephase. In den Fällen, in denen auch die Palliativmedizin bei zum sicheren Tod führenden Erkrankungen für den Patienten nicht infrage kommt, leiden schwerstkranke Menschen oftmals eine große Not. Das körperliche und psychische Leiden ihrer Patienten stellt auch für die Ärzte eine äußerst belastende Situation dar. Während die Hilfestellung zum Suizid gesetzlich straflos ist, untersagen einige Ärztekammern in Deutschland jede Form der Hilfestellung zur selbstvollzogenen Lebensbeendigung ihrer Patienten. Dies sowie eine in Bezug auf Grenzfälle komplizierte Rechtslage führen zur Rechtsunsicherheit bei Ärzten und Patienten. Menschen in auswegloser Lage werden hierdurch zusätzlich belastet, gerade auch durch die zahlreichen Graubereiche, die es im momentanen Regelungskonstrukt gibt. Derzeit ist es so, dass die 17 Landesärztekammern in Deutschland unterschiedlich in ihrem jeweiligen Standesrecht regeln, ob Ärzte ihren Patienten bei der Selbsttötung assistieren dürfen. Es kann aber nicht sein, dass wir in Deutschland 17 verschiedene Wege zum Sterben haben. Und erst recht möchten wir einem möglichen „Sterbetourismus innerhalb und außerhalb Deutschlands“ vorbeugen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf die Bayerische Landesärztekammer verweisen. In der Berufsordnung für bayerische Ärzte steht, dass sie Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und ihres Willens beizustehen hätten. Die Unterstützung von Sterbenden führt also nicht zu einem möglichen Berufsverbot. Auf diese Gewissenfreiheit, die bayerische Ärzte genießen, sollen sich alle Ärzte in Deutschland berufen können. Wir haben Regelungen für ein menschenwürdiges Leben. Wir benötigen aber auch Normen für ein menschenwürdiges Sterben. Eine solche Regelung, wie ich sie mit meinen Kollegen Peter Hintze, Katherina Reiche, Dr. Carola Reimann, Professor Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka vorgestellt habe, sollte es volljährigen und einsichtsfähigen Menschen ermöglichen, die freiwillige Hilfe eines Arztes bei der selbst vollzogenen Lebensbeendigung in Anspruch zu nehmen, wenn feststeht, dass eine unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt, der Patient objektiv schwer an einer organischen Krankheit leidet, eine umfassende Beratung des Patienten bezüglich anderer, insbesondere palliativer Behandlungsmöglichkeiten stattgefunden hat und die ärztliche Diagnose von einem anderen Arzt bestätigt wurde. Bei unserem Entwurf steht also ein umfassendes und lebensbejahendes Gespräch zwischen Patient und Arzt im Mittelpunkt. Die Ermutigung zum Leben sowie eine umfassende Aufklärung über die palliativmedizinischen Möglichkeiten müssen dabei immer Vorrang haben. Allein das sichere Wissen, im Falle einer aussichtslosen Lebenssituation auf die Möglichkeit einer ärztlichen Hilfe zur Beendigung ihres Lebens zurückgreifen zu können, hilft schwer leidenden Menschen, von einer tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Möglichkeit abzusehen. Aus Sterbehilfe wird somit Lebenshilfe. Auch wenn wir hier über das Ende der menschlichen Existenz sprechen, dürfen wir nie vergessen, dass das Leben unser wertvollstes Geschenk ist. Vizepräsident Peter Hintze: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss einer wichtigen und ernsthaften Debatte, aber noch lange nicht an deren Ende. Heute ist jedenfalls, wie ich denke, ein guter Tag für die Palliativmedizin und die Hospizbewegung in Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Ich schließe die Aussprache. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit Drucksache 18/3146 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Als erster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland sind über 1 Million Menschen ein Jahr und länger erwerbslos. Jeder dritte registrierte Erwerbslose ist inzwischen langzeiterwerbslos. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, Erwerbslose ohne Berufsausbildung, Menschen mit Behinderung, Frauen und Alleinerziehende. Für diejenigen, die in der Arbeitslosenstatistik nicht auftauchen, gilt noch lange nicht, dass sie keine Probleme hätten. Nein, viel zu viele pendeln zwischen kurzfristigen Jobs und Erwerbslosigkeit hin und her. Hinter all diesen nüchternen Zahlen stehen Einzelschicksale, die uns betroffen machen und nicht ruhen lassen sollten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb legt die Linke heute ein Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit vor. Was heißt heute eigentlich „Langzeiterwerbslosigkeit“? Jeder siebte Erwerbslose lebt unter der Armutsgrenze. Fast alle Langzeiterwerbslosen befinden sich im Hartz-IV-Bezug. Das heißt: ständige Gänge zu den Ämtern, oft Auflagen, Gängeleien, aber meist wenig Aussicht auf eine gute Förderung bzw. einen guten Job. Ihnen und ihren Kindern wird eigentlich gesellschaftliche Teilhabe verweigert. Dass wir diese Zustände bekämpfen müssen, sollte nicht nur unser soziales Gewissen fordern, sondern das ist auch eine zutiefst demokratische Aufgabe. (Beifall bei der LINKEN) Erwerbslose nehmen ihr Wahlrecht viel zu selten wahr, weil sie auch der Meinung sind, dass sie von der Politik nichts mehr zu erwarten haben. Das, meine Damen und Herren, gefährdet die Demokratie. Ich muss Ihnen sagen: Ihre Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre hat hier deutlich versagt. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin seit 20 Jahren in der Arbeitsmarktpolitik unterwegs: als Gewerkschafterin, in einigen Verwaltungsausschüssen der Bundesagentur für Arbeit und in vielen Beiräten der Jobcenter. Mit dieser Erfahrung im Hintergrund sage ich Ihnen: Die Ankündigungen Ihrer Bundesarbeitsministerin machen mir wenig Hoffnung. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das von ihr vorgelegte Konzept zum Abbau der Langzeiterwerbslosigkeit greift aus unserer Sicht viel zu kurz und ist in weiten Teilen völlig unverbindlich. Es ist auch nichts Neues; das haben wir alles schon gehabt. Die Bundesarbeitsministerin will zwei kleine Schmalspurprogramme auflegen, die höchstens 43 000 Langzeiterwerbslose erreichen. Ich frage mich wirklich – schade, dass die Frau Ministerin heute nicht da ist –: Was passiert mit der verbleibenden 1 Million betroffener Menschen? (Beifall bei der LINKEN) Was mich am meisten ärgert, ist, dass die Ursachen für die Langzeiterwerbslosigkeit immer wieder bei den Einzelnen und ihren angeblich zahlreichen Vermittlungshemmnissen gesucht werden. Aufgezählt werden Gründe wie Alter über 50, Migrationshintergrund, alleinerziehend oder eine Behinderung. Aber all das sagt überhaupt nichts über die individuellen Fähigkeiten des Einzelnen aus, über das individuelle Leistungsvermögen. Es deutet vielmehr auf ein diskriminierendes Einstellungsverhalten der Arbeitgeber hin. Wir wissen aus Untersuchungen, dass zwei von drei Betrieben Langzeiterwerbslose im Bewerbungsverfahren schon vorher aussortieren. Die Arbeitsministerin verliert auch kein Wort über den arbeitsmarktpolitischen Kahlschlag, den wir seit 2010 erlebt haben: Auf der einen Seite wurden Milliarden für die Bankenrettung bereitgestellt, auf der anderen Seite wurden Milliarden in der Arbeitsmarktpolitik gekürzt. Ich frage mich wirklich: Ist die Arbeitsmarktpolitik das Sparschwein der Nation? Das kann doch so nicht weitergehen. (Beifall bei der LINKEN) Als Sie noch nicht an der Regierung waren, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, haben Sie dagegen gewettert; ich höre Sie hier noch reden. Und heute? Heute passiert nichts mehr. Zwischen 2010 und 2013 ist die Zahl der Langzeiterwerbslosen nur um 5 Prozent zurückgegangen, aber bei der Zahl der Fördermaßnahmen gab es einen Rückgang von 41 Prozent. – Ja, Frau Mast, da brauchen Sie nicht zu lachen. (Katja Mast [SPD]: Ich lache nicht! Ich höre Ihnen zu!) Ich sage Ihnen: Das passt doch nicht zusammen. Wir als Linke legen heute ein Fünf-Punkte-Programm zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeiterwerbslosigkeit vor. Wir haben dieses Programm mit den Gewerkschaften, Erwerbsloseninitiativen und Vertretern der Wissenschaft zusammen beraten. Erstens. Wir sagen: Wer Erwerbslosigkeit wirksam bekämpfen will, braucht mehr Beschäftigung. Bundesweit kommen trotz günstiger Arbeitsmarktentwicklung mehr als drei Erwerbslose auf eine offene Stelle. In Nordrhein-Westfalen kommen fünf Erwerbslose und in Sachsen-Anhalt neun Erwerbslose auf eine Stelle. Das ist natürlich eine schwierige Situation. Notwendig ist aus unserer Sicht ein Investitions- und Zukunftsprogramm für mehr gute Arbeitsplätze. Zudem muss es die Regierung endlich möglich machen, dass Mittel der Arbeitsmarktpolitik zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung genutzt werden können. Ich will hier nur das Stichwort Aktiv-Passiv-Transfer nennen. (Beifall bei der LINKEN) Wir schlagen ein Programm zur öffentlich geförderten Beschäftigung im Umfang von 200 000 Stellen vor. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD möchte ich an Folgendes erinnern: Im Wahlkampf sprachen Sie vom „sozialen Arbeitsmarkt“. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Wir sprechen auch heute noch davon!) Da muss ich Sie fragen: Haken Sie das unter „Versprochen – Gebrochen“ ab? Oder wie sollen wir das einordnen? (Widerspruch bei Abgeordneten der SPD) Zweitens. Qualifizierung ist das A und O; ich denke, darin sind wir uns alle einig. Etwa die Hälfte aller Betroffenen hat keine oder eine veraltete Berufsausbildung. Das sind etwa eine halbe Million Menschen. Hier passiert zu wenig. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung für die Betroffenen. Nur das kann auf dem Arbeitsmarkt wirklich wirksam sein. (Beifall bei der LINKEN) Drittens. Wir müssen die Vermittlung vom Kopf auf die Füße stellen. Ich weiß nicht, mit wie vielen Betroffenen Sie zu tun haben. Ich zumindest habe mit sehr vielen Betroffenen zu tun. Mir hat eine Betroffene geschrieben, dass viele Menschen psychische Probleme bekommen, nicht nur wegen der anhaltenden Erwerbslosigkeit, sondern wegen – ich zitiere – des wenig menschenfreundlichen Umgangs der Jobcenter mit den Betroffenen. Weiter schreibt sie: Drohungen, Schikanen, Willkür und ein Klima der Angst vertiefen die Probleme, anstatt sie zu beseitigen. (Zuruf der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]) Wir sagen deshalb klar: Die Sanktionen müssen endlich abgeschafft werden. (Beifall bei der LINKEN) Die Betroffenen brauchen eine Vermittlung, die mit ihnen gemeinsam an ihren Stärken und an ihren Potenzialen ansetzt, also eine Vermittlung auf Augenhöhe, damit Erwerbslose nicht immer wieder nur als Bittsteller gesehen werden. So sollte es nicht sein. So ist keine professionelle Vermittlung möglich. (Beifall bei der LINKEN) Auch die Personalsituation in den Jobcentern ist zu verbessern. Die 1 000 befristeten Vermittlerstellen, deren Laufzeit Frau Nahles verlängern will, bedeuten nicht dauerhaft mehr Personal und schon gar nicht einen besseren Betreuungsschlüssel. Viertens wollen wir die Arbeitgeber wieder stärker in die Pflicht nehmen. Durch die gesenkten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wurden die Arbeitgeber in den letzten Jahren um 100 Milliarden Euro entlastet. Ich frage Sie: Warum? Es geht doch nicht an, dass die Arbeitgeber immer stärker aus der Finanzierung der Arbeitslosigkeit herausgenommen werden. Wir wollen einen Sonderbeitrag zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit einführen. Damit hätten wir 4,5 Milliarden Euro mehr im Jahr zur Verfügung. (Beifall bei der LINKEN) Fünftens brauchen wir für die älteren Erwerbslosen armutsfeste Übergänge. Darauf wird mein Kollege noch eingehen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die bisherigen Pläne Ihrer Arbeitsministerin deuten an, dass diese Koalition grundsätzlich nichts verändern wird. Sie setzen auf Schmalspurprogramme, und Sie wollen den Betroffenen keine Rechtsansprüche einräumen, weil Sie keinen Cent mehr in die Hand nehmen wollen. Mit einer nachhaltigen Strategie hat das rein gar nichts zu tun. (Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Das finde ich ungeheuerlich! – Weitere Zurufe von der SPD) Wenn Sie ernsthaft etwas gegen Langzeiterwerbslosigkeit tun wollen, dann geht das nicht zum Nulltarif. (Katja Mast [SPD]: Ist ja auch kein Nulltarif!) Dann müssen Sie Geld in die Hand nehmen, um den Menschen wieder eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu geben. Dafür werden wir als Linke weiter streiten. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort Professor Dr. Matthias Zimmer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Koalition hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung dafür ausgesprochen, Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen neue Chancen zu erschließen. Zu diesem Zweck hat die Ministerin ein Eckpunktepapier vorgelegt, und auch in unserer Fraktion werden zurzeit einige Ideen diskutiert, wie wir Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen helfen können, Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt zu finden. Wir haben in der Instrumentenreform 2011 vielleicht zu sehr den Blick auf die schnelle Integration in den ersten Arbeitsmarkt gelegt. Das war für einen großen Teil der Langzeitarbeitslosen auch richtig. Aber wir müssen nun nach dem Prinzip des Aufstiegs und Ausstiegs auch diejenigen an die Hand nehmen, die besondere Schwierigkeiten haben. Wir müssen davon ausgehen, dass bis zu 200 000 Menschen trotz Bemühen keine Chance auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben, da sie mehrere Vermittlungshemmnisse aufweisen, etwa gesundheitliche Beeinträchtigung, Sucht, Schulden oder aber die Langzeitarbeitslosigkeit selbst. Ich sage das so deutlich, weil es an groben Unfug grenzt, zu behaupten: Man muss einfach nur die flexiblen Beschäftigungsformen erhalten und ausbauen, dann würde sich das Problem schon lösen. (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Gemeint sind Teilzeit, Zeitarbeit und geringfügige Beschäftigung, jedenfalls nach Meinung der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. (Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD]) Wir reden bei den verfestigten Formen der Langzeitarbeitslosigkeit über Menschen, die teilweise mehrere Vermittlungshemmnisse haben, die zur Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt einer engen Begleitung und Betreuung bedürfen und die nicht einfach von heute auf morgen wieder auf den ersten Arbeitsmarkt gehen können, sondern Zeit brauchen. Denen nutzen die Ratschläge der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft nichts. Die brauchen begleitende und nachbereitende Betreuung, und die gibt es in der Regel bei den flexiblen Beschäftigungsformen nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in der Union in diesem Zusammenhang mit einer kleinen Gruppe von Arbeitsmarktpolitikern den Passiv-Aktiv-Transfer diskutiert und uns die Frage gestellt, ob das nicht ein geeignetes Instrument sein könnte. Wir sind uns da selbst nicht sicher. Deswegen haben wir in einem Thesenpapier gesagt: Lasst uns das Instrument einmal ausprobieren. – Wir wollen also nicht, wie es das Institut der deutschen Wirtschaft behauptet hat, dieses Instrument bei allen Langzeitarbeitslosen zur Anwendung bringen, sondern wenn überhaupt, dann nur als Pilotprojekt. Schon gar nicht sollen die Menschen, für die wir an einen solchen Passiv-Aktiv-Transfer denken, darüber hinaus in einer Art dauerhafter Staatssubventionierung landen. Das Ziel ist eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Deswegen kann ich mir einen Passiv-Aktiv-Transfer nur zeitlich eng befristet vorstellen. Ich bin im Übrigen etwas erstaunt gewesen, dass der Passiv-Aktiv-Transfer nicht im Eckpunktepapier der Ministerin auftaucht. (Daniela Kolbe [SPD]: Ich auch! – Katja Mast [SPD]: Das liegt nicht an der Arbeitsministerin!) Aber sie hat eine Regelung zu Lohnkostenzuschüssen in Aussicht gestellt, die mit 150 Millionen Euro im Jahr -finanziert wird. Vielleicht lässt sich unter diesem Schirm auch ein Pilotprojekt zur Erprobung des Passiv-Aktiv-Transfers einbinden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Unabhängig vom Namen des Ganzen bin ich dafür, dass wir die Kommunen nicht aus der Verantwortung entlassen und dass es darum gehen muss, Beschäftigung zu -finanzieren, nicht Arbeitslosigkeit. Der Antrag der Linken, Frau Kollegin Zimmermann, lässt sich kurz zusammenfassen: mehr Geld. – Das erinnert an den Jago aus Shakespeares Othello, dessen Kernsatz ja lautet: „Open thy purse“ – öffne deine Geldbörse! Ich will die Linke aber nicht mit dem Erzbösewicht Jago vergleichen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist schon mal nett!) Da war am Ende Schweigen, und das wäre schade; denn Ihr Antrag enthält mindestens zwei Aspekte, die ich tatsächlich teile. Zum Ersten teile ich die Forderung, die Vermittlung und die Betreuung individueller und nachhaltiger zu gestalten; das ist richtig. Die Betreuer vor Ort sollen nicht nach einem Schema vorgehen, sondern auch sehr individuell die Hilfe zur Wiedereingliederung zuschneiden dürfen, etwa über eine Ausweitung der freien Förderung. Ich bin auch sehr bei Ihnen, wenn es um eine Änderung der Vergabepraxis der Bundesagentur bei Arbeitsmarktdienstleistungen geht. Es ist schon richtig, gerade aus Gründen der Nachhaltigkeit einer Maßnahme nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualität zu schauen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Bei der Vergabe solcher Aufträge sollten auch die Kompetenz und das Know-how der Träger genutzt werden, um zu nachhaltigen Ergebnissen zu kommen. In diesen beiden Punkten steht der Antrag der Linken durchaus solide auf den Füßen; Sie wollten ja das Ganze vom Kopf auf die Füße stellen, Frau Kollegin Zimmermann. Ich will aber auch sagen, wo der Antrag, wie ich glaube, noch sehr auf dem Kopf steht, also durch eine ideologische Betrachtung stärker geprägt ist (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Niemals!) als durch eine realistische Betrachtung der Dinge. Ich glaube nicht, dass es hilfreich ist, Arbeitgeber durch eine Sonderabgabe stärker zu belasten. In Deutschland sind so viele Menschen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wie nie zuvor. (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Ich kenne einen, der hat drei!) Das hat viele Gründe, aber eben auch den Grund, dass Firmen investieren, dass sie neue Beschäftigung schaffen. Sie von den Linken sehen die deutsche Wirtschaft als Geldgeber für Ihre gesellschaftstherapeutischen Utopien. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU) Ich sehe die deutsche Wirtschaft als Garant dafür, dass Arbeitsplätze entstehen und erhalten bleiben. Die Firmen brauchen Geld, um zu investieren. Ich sehe das Geld dort besser aufgehoben als bei den Umverteilungsekstatikern der Linken. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, Erwerbslosigkeit bedeutet häufig soziale Ausgrenzung. Wir wollen aber die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe stärken, weil dies für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar ist. Deshalb gilt es, die anstehende Debatte seriös zu führen, mit Blick auf das Machbare und mit Blick darauf, für die Menschen klug zu gestalten, nicht nur für die Betroffenen, sondern für die Gesellschaft insgesamt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Bündnis 90/Die Grünen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unterstützung für Menschen am Rand gibt es nicht zum Nulltarif. Wir müssen ausreichend Geld in die Hand nehmen, um Langzeitarbeitslose zu integrieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wo bleibt eigentlich der Applaus der SPD-Fraktion? In der letzten Legislaturperiode haben Sie bei diesem Satz noch frenetisch geklatscht. Das ist nämlich ein Satz Ihrer Kollegin Katja Mast. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Es kommt darauf an, wer was sagt!) Leider haben Sie diese richtige Position beim Übergang von der Oppositionspartei zur Regierungspartei entsorgt. Denn mit dem Programm, das Ihre Ministerin hier zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt hat, nimmt sie keinen zusätzlichen Cent in die Hand. (Katja Mast [SPD]: Das stimmt nicht! Das ist falsch! Das wissen Sie genau!) Hier wird lediglich ein Programm durch ein anderes Programm ausgetauscht. (Katja Mast [SPD]: Das ist falsch, Frau Pothmer!) Beispiel ESF-Programm. Dieses Programm von Frau Nahles ersetzt eins zu eins das Bürgerarbeitsprogramm von Frau von der Leyen. Das Sonderprogramm von Frau von der Leyen hatte 33 000 Plätze. Interessanterweise hat auch das ESF-Programm von Frau Nahles 33 000 Plätze. Jede Ministerin bekommt ihr Profilierungsprogramm. Leider bleibt für die Langzeitarbeitslosen kein einziges zusätzliches Angebot übrig. (Katja Mast [SPD]: Das ist falsch!) Beispiel Aktivierungszentren. 1 000 Mitarbeiter sollen Langzeitarbeitslose bei der Integration in Arbeit unterstützen. Diese 1 000 Mitarbeiter unterstützen derzeit über 50-Jährige bei der Integration in Arbeit. Das Programm 50plus wird schlicht und ergreifend umetikettiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, die Decke, die die Arbeitslosen wärmen soll, wird keinen Millimeter größer. Sie ziehen einfach nur an einem anderen Zipfel, und dabei kommt heraus, dass dann eben die über 50-Jährigen kalte Füße bekommen. Das ist zu wenig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Beispiel Teilhabeprogramm. Das Geld für dieses Sonderprogramm wird vorher aus dem Integrationstitel den anderen Langzeitarbeitslosen schlicht und ergreifend weggenommen. Sie verteilen um, und zwar von den Mittellosen zu den Habenichtsen. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das, was Ihre Ministerin da vorgelegt hat, reicht weder quantitativ noch qualitativ. In der öffentlich geförderten Beschäftigung sind in den letzten Jahren 200 000 Plätze weggefallen. Sie machen ein Angebot von 43 000 Plätzen. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Sie für ein 4-Prozent-Angebot hier auch noch Applaus bekommen. In der Opposition haben Sie dieses Programm und eine solche Politik noch Kahlschlagpolitik genannt. Dieses Programm ist auch qualitativ enttäuschend. Hier wird ein Projekt durchgeführt und noch ein Projekt und wieder ein Projekt. Wir wollen … keine Projektitis …, sondern wir wollen dauerhafte Möglichkeiten, auf die sich die Menschen auch verlassen können … (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Frau Mast, diesen Text hätten Sie mitsprechen können. Auch das haben Sie in der letzten Legislaturperiode hier unter viel Applaus gesagt. Ich frage mich wirklich: Welche wundersame Wandlung haben Sie eigentlich in dieser kurzen Zeit der Regierungsbeteiligung durchgemacht, dass Sie dieses Programm-Hopping, das Sie in der Vergangenheit zu Recht kritisiert haben, jetzt loben? (Widerspruch bei der SPD) Sie wissen doch genauso gut wie ich: Mit dieser Form der Politik für Langzeitarbeitslose sind wir grandios gescheitert. Deshalb reden wir hier seit Jahren, und zwar in einem breiten Bündnis, darüber, dass wir einen verlässlichen sozialen Arbeitsmarkt brauchen. Von dieser Erkenntnis findet sich in dem Vorschlag von Frau Nahles leider nichts. Wissen Sie, was ich wirklich als Armutszeugnis empfinde? Ganz offensichtlich ist die CDU da weiter als eine sozialdemokratische Arbeitsministerin, jedenfalls wenn ich die Worte von Herrn Zimmer hier ernst nehme. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Widerspruch bei der SPD) Sie lassen nicht nur die Arbeitslosen im Stich, Sie lassen Ihre eigenen grün-roten und rot-grünen Regierungen im Stich. Die haben in Form von Landesprogrammen inzwischen Vorleistungen erbracht, und die brauchen jetzt dringend Ihre Unterstützung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ab dem Haushalt 2013 wollten Sie den Eingliederungstitel jedes Jahr um 1,6 Milliarden Euro aufstocken. (Zuruf von der CDU/CSU: Wollen Sie mal zum Antrag der Linken sprechen?) „Daran lassen wir uns gerne messen, wenn wir in der Regierung sind“, haben Sie, Frau Mast, gesagt. Wir haben Sie, wir haben die SPD an diesem Programm gemessen, und ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben Sie für zu leicht befunden. (Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Gewogen heißt das, nicht gemessen!) Wir haben einen Regierungswechsel; aber einen Politikwechsel für Langzeitarbeitslose haben wir nicht bekommen. Schade eigentlich! Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Daniela Kolbe, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Daniela Kolbe (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie gestatten mir, dass ich die Tonlage jetzt ein bisschen in Richtung Sachlichkeit verschiebe. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte mich zunächst bei der Fraktion der Linken dafür bedanken, dass sie ein sehr wichtiges Thema anspricht, das für uns Sozialdemokraten eins der ganz zentralen ist. In der Tat haben wir in unserem Land mehr als 1 Million Menschen, die langzeitarbeitslos – sie sind also länger als ein Jahr ohne Erwerbstätigkeit – sind, und das, obwohl die Arbeitsmarktlage äußerst gut ist. Wir sehen, in diesem Bereich bewegt sich nichts, und das bewegt uns sehr. Denn hinter jedem dieser mehr als 1 Million Menschen steckt ein Schicksal, von dem oft auch weitere Menschen, etwa der Partner oder die Partnerin oder auch Kinder, betroffen sind. Jeder, der Betroffene kennt, weiß, was Langzeitarbeitslosigkeit aus ihnen und ihren Familien macht und wie stark das zerstörerische Potenzial von Langzeitarbeitslosigkeit ist. Langzeitarbeitslosigkeit hat auch objektive Auswirkungen, und zwar manifeste: auf den Gesundheitszustand der Betroffenen, auf deren psychisches Wohlbefinden – es ist nachweisbar deutlich schlechter –, auf die Lebenschanchen der betroffenen Kinder aus den Bedarfsgemeinschaften, aber auch – wenn viele Menschen keine Perspektive mehr sehen – auf ganze Stadtteile. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist alles richtig!) Deswegen ist es richtig und wichtig, dass Ministerin Andrea Nahles dieses Thema auf die Agenda gesetzt hat, und zwar nicht erst letzte Woche im Ausschuss. Ich kann mich an kaum eine Rede der Ministerin hier im Plenum erinnern, in der sie das Thema „Perspektiven für Langzeitarbeitslose“ nicht auf das Tableau gehoben und nicht als eines der für sie wichtigsten Themen adressiert hat. (Beifall bei der SPD) Das trägt dazu bei, dass ein Thema, das sonst gerne verdrängt wird, sichtbar gemacht wird. Brigitte Pothmer, ich finde den Vorwurf, dass sich Andrea Nahles mit diesem Thema profilieren will, wirklich vollkommen daneben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]) In der Tat, in den vergangenen Jahren hat es eine ganz starke Kürzung in diesem Bereich gegeben und auch eine Instrumentenreform, die dazu beigetragen hat, dass wir den Betroffenen relativ wenig Lebenschancen anzubieten haben. Andrea Nahles will das jetzt verändern und kehrt den Trend damit deutlich um. Wir finden uns jedenfalls nicht damit ab, diese Menschen zu Hause sitzen zu lassen und ihrem Schicksal zu überlassen. Das wäre nämlich verantwortungslos und unmenschlich. (Beifall bei der SPD) Die Ministerin wählt genau den richtigen Ansatz. Denn hinter der Zahl von 1 Million Langzeitarbeitslosen verbergen sich tatsächlich 1 Million ganz unterschiedliche Schicksale; da gleicht keines dem anderen. Deswegen ist der differenzierte Ansatz der Ministerin hier goldrichtig. Wir haben zum Beispiel langzeitarbeitslose Alleinerziehende, die gerade in den Randzeiten, also sehr früh und sehr spät, das Problem der Kinderbetreuung haben. Die Ministerin hat angekündigt, hier tätig werden zu wollen und dieses Thema immer wieder zu adressieren. Es gibt auch diejenigen, bei denen vor allen Dingen Betreuung wichtig ist, damit der Sprung in den ersten Arbeitsmarkt wieder gelingt und sich Erfolg einstellt. Für sie gibt es eine Betreuungsoffensive, und die 1 000 Stellen, die im Bereich der Perspektive 50plus enthalten waren, werden erhalten und in Aktivierungszentren überführt, damit bestes Profiling möglich ist und gute Angebote an die Betroffenen gemacht werden können. Das Programm wäre ausgelaufen. Die Ministerin hat wie eine Löwin dafür gekämpft, diese 1 000 Stellen dauerhaft zu erhalten. Ich finde, dafür gilt ihr unsere Anerkennung, und zwar zu Recht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir erhöhen überdies den Eingliederungstitel. Wir haben auch noch weitere Gruppen, zum Beispiel jüngere Menschen, die eher marktfern sind, denen eine Ausbildung fehlt, deren Ausbildung veraltet ist oder nicht passt. Für sie gibt es das ESF-Programm „Perspektive in Betrieben“. In diesem Zusammenhang werden die Betriebe ganz gezielt angesprochen; denn es ist in der Tat richtig, dass derzeit sehr viele Betriebe pauschal Langzeitarbeitslose ablehnen, was ich krass finde, was wir aber ändern wollen. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, Frau Kollegin Pothmer würde gerne etwas fragen oder sagen. Möchten Sie weitersprechen oder das zulassen? Daniela Kolbe (SPD): Unbedingt zulassen, wenn das nicht auf meine Redezeit angerechnet wird. Vizepräsident Peter Hintze: Ja, das ist ein weiterführender Hinweis, dem ich nachkomme. – Bitte schön. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Kolbe, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben gerade gesagt, die Ministerin habe wie eine Löwin gekämpft, um diese 1 000 Stellen auch in Zukunft zu erhalten. Jetzt stelle ich aber fest, dass der Ansatz beim Eingliederungstitel auf 3,9 Milliarden Euro festgeschrieben ist, und zwar nicht nur für 2015, sondern auch für 2016 und die folgenden Jahre. Im Ausschuss hat Frau Nahles ausdrücklich gesagt, dass sie den Personalkos-tenetat und den Verwaltungskostenetat der Jobcenter nicht aufstocken will. Heißt das, dass Sie dann, wenn diese 1 000 Stellen weggefallen wären, die Absicht gehabt hätten, den Ansatz beim Eingliederungstitel weiter zu kürzen? Wollten Sie ihn eigentlich noch zusätzlich kürzen? (Zuruf der Abg. Katja Mast [SPD]) – Der Personalkostenetat wird auch nicht aufgestockt. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Das hat mit dem Eingliederungstitel nichts zu tun!) Daniela Kolbe (SPD): Wir sollten schon sauber trennen. Es geht an dieser Stelle um den Eingliederungstitel. Daneben gibt es das weitere Programm – darauf wollte ich gleich noch eingehen – zum öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, das über einen Vorabzug beim Eingliederungstitel organisiert wird. Wir wollen an dieser Stelle natürlich nicht kürzen. Dieser Vorwurf ist wirklich absurd. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt keinen Cent mehr! – Gegenruf der Abg. Katja Mast [SPD]: Doch, es gibt mehr Geld!) Das Wort „Kürzung“ an dieser Stelle in den Mund zu nehmen, wo wir erhöhen, finde ich schon reichlich merkwürdig. Vielleicht können wir versuchen, gemeinsam einen etwas konstruktiveren Weg zu finden; es ist nicht alles schwarz oder weiß. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Es ist natürlich eine Herausforderung finanzieller Art, es bei 1 Million Menschen vernünftig zu organisieren, Lebenschancen zu ermöglichen. Das ist tatsächlich eine starke Herausforderung. Die wollen wir aber annehmen. Dass wir das nicht von heute auf morgen zu 100 Prozent schaffen, ist klar; wir sind ja nicht im Wolkenkuckucksheim. Sie sollten schon anerkennen, dass diese Regierung einen Schwerpunkt bei diesem Thema setzt und diese Menschen gerade nicht alleinlassen will. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keinen Cent mehr!) Ich komme zurück zu den jüngeren Menschen und zum ESF-Programm. Wir werden die Betriebe aktiv ansprechen und die Betroffenen – das ist ganz wichtig – auf ihrem Weg begleiten; denn wir haben in der Vergangenheit oft gesehen, dass die Beschäftigung abgebrochen worden ist. Das wollen wir vermeiden. In diesem Zusammenhang werden degressive Lohnkostenzuschüsse bezahlt. Dann gibt es aber auch solche Menschen – sie sind mir als ostdeutscher Abgeordneten besonders wichtig –, die wirklich sehr marktfern sind, viele Vermittlungshemmnisse haben und bei denen wir zunächst nicht davon ausgehen können, dass wir sie in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln können. Frau Nahles schlägt vor, 150 Millionen Euro für Teilhabe auszugeben, für Lohnkostenzuschüsse bis zu 100 Prozent. Zielgruppe sind dabei Menschen, die gesundheitlich besonders eingeschränkt sind oder die mit Kindern zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das, finde ich, ist der absolut richtige Ansatz. Teilhabe ist dabei der zentrale Begriff. Diese Menschen haben nur ein Leben, ihr eigenes Leben, und wir wollen sie bestärken, ihren Weg zu gehen, sodass sie aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauskommen und Selbstwirksamkeit und Wertschätzung erleben. Wenn sie dann irgendwann den ersten Arbeitsmarkt erreichen, ist das wunderbar, aber wir müssen realistischerweise sagen: Das ist ein sehr langer Weg. Deshalb kann das auch nicht das unmittelbare Ziel sein. Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Ich hätte mir aus dem Finanzministerium etwas mehr Mut gewünscht, wenn es darum geht, den Passiv-Aktiv-Tausch auszuprobieren, zumal ich aus der Unionsfraktion höre, dass man da aufgeschlossen ist. Wir wollen das gern ausprobieren. Vielleicht sollten wir miteinander noch einmal ins Gespräch kommen und schauen, ob wir da etwas bewirken können. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte, das hättet ihr schon gemacht! Sprecht ihr nicht vorher miteinander? – Gegenruf der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Ständig!) Wir jedenfalls sagen: Diese Regierung nimmt die Menschen und ihre Problemlagen ernst. Für uns ist das kein zusätzliches Sahnehäubchenthema, sondern ein für die Menschen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ganz zentrales Thema. Wir wollen Lebenschancen schaffen, und darauf bin ich stolz. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, Sie hätten die Chance, zusätzliche Redezeit zu gewinnen, wenn Sie noch auf Frau Zimmermann antworten wollen, aber Sie müssen diese Chance nicht wahrnehmen. Daniela Kolbe (SPD): Wir können das am Platz machen oder auch in Form einer Kurzintervention, sodass ich zu meinem Platz gehen kann. (Heiterkeit) Vizepräsident Peter Hintze: Dann wird das am Platz geregelt. – Ich erteile als Nächstem das Wort dem Kollegen Matthäus Strebl, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Matthäus Strebl (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag der Fraktion Die Linke zur Bekämpfung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen lag im Sommer dieses Jahres bei 37 Prozent. Das sind – wir haben es vorhin schon gehört – 1 Million Menschen. Wir sprechen also über eine nicht gerade geringe Anzahl von Menschen, die über einen längeren Zeitraum Leistungen nach dem SGB II erhalten. Meine Damen und Herren, die Gruppe der Langzeitarbeitslosen ist keine homogene Gruppe, und sie umfasst Menschen mit den unterschiedlichsten Lebensgeschichten und auch Hemmnissen. Besonderes Risiko, von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen zu sein, besteht für ältere Menschen, für Alleinerziehende, für gering qualifizierte Arbeitnehmer und für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Hervorheben möchte ich schon, dass sich die Große Koalition, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, der Pro-blematik widmet, gleichwohl mit anderen Ideen, als die Fraktion Die Linke es vorschlägt. Natürlich kann man in der Opposition leicht kostenwirksame Programme fordern; (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat die SPD in der Vergangenheit auch gemacht!) man muss ja keine gerechten Finanzen gewährleisten. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat vor kurzem bei uns im Ausschuss ihr Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit vorgestellt. Ihr Konzept befasst sich genau mit den eben genannten Personengruppen. Lassen Sie mich auf einige Vorschläge aus dem Antrag der Linken eingehen: Sie wollen die Rechtsposition von Erwerbslosen stärken. Hierfür sehe ich überhaupt keinen Bedarf; denn Bezieher von Arbeitslosengeld II haben schon verschiedene Möglichkeiten, ihre Beschwerden und Wünsche zu artikulieren. Zunächst haben sie die Möglichkeit, sowohl mit ihrem Vermittler als auch mit dessen Teamleiter und dem Standortleiter ihre Problematik zu besprechen. Zusätzlich können die Leistungsbezieher eine Dienstaufsichtsbeschwerde als auch einen Widerspruch einlegen. Letztendlich steht ihnen auch der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Außerdem lehne ich den von der Fraktion Die Linke geforderten Rechtsanspruch auf Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen entschieden ab. Bei dem Anspruch auf Weiterbildung handelt es sich um eine Ermessensleistung; das heißt, der jeweilige Vermittler im Jobcenter prüft, ob die Voraussetzungen für eine Weiterbildung vorliegen. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Oder ob noch Geld da ist! – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Nach Kassenlage!) Nicht jede Weiterbildung, werte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, ist sinnvoll, insbesondere wenn kein Bedarf in der betroffenen Region auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist. Sie dürfen mir glauben, dass ich mich bei mir zu Hause im Wahlkreis des Öfteren im Jobcenter nach diesbezüglichen Möglichkeiten erkundigt habe. Wie nicht anders erwartet, enthält der Antrag der Fraktion Die Linke natürlich auch die Absicht, Sanktionen im Arbeitslosengeld II abzuschaffen. Zu diesem Thema haben wir uns ja bereits in diesem Sommer ausführlich ausgetauscht. Auch der Petitionsausschuss hat sich, wie ich weiß, mit diesem Thema befasst. Meine Position hat sich seitdem nicht geändert. Ich halte Sanktionen für eine notwendige Konsequenz. Wenn Leistungsbezieher sich ihren Mitwirkungspflichten und Meldeterminen entziehen, dann müssen Sanktionen greifen. Davon bin ich zutiefst überzeugt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, was denken denn die vielen Menschen draußen, die tagtäglich zur Arbeit gehen, von der Politik, wenn ein solches Verhalten keine Konsequenzen nach sich ziehen würde? Ansonsten könnten wir ja gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland einführen, und das wollen wir doch nicht. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Das ist doch anders!) Mir ist durchaus bewusst, dass Langzeitarbeitslosigkeit sowohl individuelle wie auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen hat. Gesamtgesellschaftliche Folgen sind: Verlust von Steuern und Sozialabgaben, Kosten für Arbeitslosengeld II und verringerte Kaufkraft. Für den einzelnen Betroffenen sind insbesondere die Entwertung von Qualifizierungen und erhebliche finanzielle Einbußen die größten Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit. Aus diesem Grund befürworte ich auch den gesetzlich verankerten Grundsatz des Förderns von Leistungsbeziehern. Zweifelsfrei werden Langzeitarbeitslose von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter unterstützt. Diese leisten bereits jetzt hervorragende Arbeit. (Beifall der Abg. Antje Lezius [CDU/CSU]) Ich bin allerdings weiterhin der Überzeugung, dass auch von den Langzeitarbeitslosen Eigeninitiative gefordert werden kann und auch gefordert werden muss. Dazu gehören eben auch die Grundsätze des Förderns und Forderns; denn die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden von der Allgemeinheit finanziert. Die Koalition unterstützt das Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und lehnt daher den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir hatten gerade die erste Lesung!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einer der Vorgänger von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, Arbeitsminister Franz Müntefering, hat die Rente erst ab 67 mit den Worten gerechtfertigt: Ohne Anstrengung geht es nicht. – Das sollte wohl bedeuten: Ältere Menschen müssen länger arbeiten, Ältere müssen sich mit Krankheiten und Stress am Arbeitsplatz arrangieren, und Ältere müssen sich leider oft mit -Minijobs über Wasser halten, das heißt, sie bekommen höchstens 450 Euro im Monat. Knapp 2 Millionen der über 55-Jährigen haben nur einen Minijob, zum Beispiel als Hausmeister, Putzhilfe oder Taxifahrerin. Die strengen sich an. Aber viele von ihnen sind offiziell arbeitslos, und die meisten hätten lieber einen Vollzeitjob. -Deswegen sage ich: Münteferings Satz war damals -zynisch, er ist heute zynisch, und er wird noch lange zynisch bleiben. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, keine Altersgruppe hat es auf dem Arbeitsmarkt so schwer wie die Älteren. Erstens sind Ältere im Durchschnitt häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen. Zweitens ist die Hälfte der 55- bis 64-jährigen Erwerbslosen langzeiterwerbslos. Drittens ist die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von Älteren in nur zwei Jahren um 14 Wochen gestiegen. Im Januar 2013 waren Ältere im Schnitt noch 81 Wochen ohne -Erwerbsarbeit. Heute sind es schon 95 Wochen. Das sind 22 Monate, also fast zwei Jahre. Das heißt dann, dass ein hartes Arbeitsleben oft auf den letzten Metern mit Hartz IV und all seinen Schikanen endet. Das ist schlimm, und damit muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der LINKEN) Aber damit noch nicht genug: Hartz-IV-Zeiten werden nicht auf die Rente ab 63 bzw. 65 angerechnet. Der Maurer und die Krankenschwester schauen dann in die Röhre, wenn sie nur 43 Jahre geschafft haben. Aber auch der Bezug von Arbeitslosengeld I in den letzten beiden Jahren vor dem Renteneintritt wird nicht auf die 45 Beitragsjahre angerechnet, die man für die abschlagsfreie Rente ab 63 braucht. Nicht einmal die sechs -Wochen Mutterschutz werden anerkannt. Das ist unglaublich, aber es geht noch weiter. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Aber zehn Jahre Kindererziehung berücksichtigt!) In die Rentenkasse wird für Langzeiterwerbslose auch nichts mehr eingezahlt. Union und FDP haben die Pflichtbeiträge abgeschafft. Die sogenannte 58er--Regelung wurde abgeschafft. Und – das ist der größte Skandal –: Bezieht man nach dem 63. Geburtstag Hartz-IV-Leistungen, bekommt man vom Jobcenter ein -brutales Geburtstagsgeschenk: einen Brief, der einen mit hohen Abschlägen in die vorgezogene Zwangsrente befördert. (Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Genau!) So geht unsere Gesellschaft mit langzeiterwerbslosen Älteren um. Das ist beschämend, und das führt direkt in die Altersarmut. Das darf nicht sein. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ohne Anstrengung geht es nicht, sagt Franz Müntefering. Frau Staatssekretärin, ich frage jetzt Sie: Was tun Sie, um die Lage von älteren Erwerbslosen zu verbessern? Ich sage: bisher zu wenig. Haben Sie den Zugang zur Erwerbsminderungsrente erleichtert? Nein! Jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird nach wie vor abgelehnt. Wie viele Betriebe kennen Sie, die einen der 282 000 langzeiterwerbslosen Älteren über 55 Jahre eingestellt haben? Ich würde sagen: wenige. Deshalb sage ich: Hören Sie mit der Gesundbeterei auf. Solange Sie an Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt für Ältere nichts vorweisen können, ist es unverantwortlich, an der Rente erst ab 67 festzuhalten. Schaffen Sie die Rente erst ab 67 ab. Ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren ist genug, für viele mehr als genug. (Beifall bei der LINKEN) Darum fordern wir: Erstens. Zahlen Sie aus Steuermitteln wieder Rentenbeiträge für Hartz-IV-Betroffene, und zwar in Höhe eines halben Durchschnittsverdienstes. Zweitens. Schaffen Sie die Zwangsverrentung ab 63 ab, solange die Altersarmut in Deutschland Jahr für Jahr ansteigt. Drittens. Fördern Sie die öffentlich geförderte -Beschäftigung von Älteren, solange Unternehmen sich weigern, sie einzustellen. Viertens. Erleichtern Sie den Zugang zur Erwerbsminderungsrente, und schaffen Sie die durch nichts zu rechtfertigenden Abschläge ab. Durchschnittliche -Abschläge in Höhe von 77 Euro monatlich sind für die betroffenen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner viel Geld. Frau Staatssekretärin, ohne Anstrengung geht es nicht. Lassen Sie die älteren Langzeiterwerbslosen nicht im Regen stehen! Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Katja Mast, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Katja Mast (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Lieber Matthias Birkwald, wenn eine Partei zurzeit mit dem Stempel „Wir tun etwas für Ältere“ unterwegs ist, dann ist das die SPD, (Beifall bei der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ach so!) und zwar deshalb, weil wir die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren beschlossen haben, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente vorgenommen haben, den Rehadeckel gelupft haben und vieles -Weitere. Insofern würde eine ein bisschen differenzierte Argumentation im Plenum uns allen guttun. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Die Mütterrente haben wir gemacht!) Wenn ich auf die Debatte eingehen darf, die wir hier gerade führen: Es geht um die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Menschen in Arbeit und dort, wo das nicht geht, darum, dass wir ihnen eine Aufgabe in unserer -Gesellschaft geben, also soziale Teilhabe organisieren. Da will ich an erster Stelle mit ein paar Vorurteilen aufräumen, die hier geäußert worden sind aber so einfach nicht stimmen. Natürlich nimmt diese Bundesregierung für Langzeitarbeitslose zusätzliches Geld in die Hand. Es sind wir, die bei den Leistungen im Eingliederungstitel die Trendwende bei der Pro-Kopf-Summe hinbekommen haben: 2012 waren wir noch bei 1 792 Euro, 2014 sind wir bei 1 975 Euro. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was wir in den letzten Jahren immer gemeinsam kritisiert haben!) Wenn dazwischen nicht ein paar Euro liegen, dann habe ich in Baden-Württemberg auf dem Wirtschaftsgymnasium keine Mathematik gelernt! (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es gibt hier einen Unterschied von knapp 200 Euro. Wenn unsere Bundesarbeitsministerin – und ich bin so verdammt stolz, dass Andrea Nahles das macht – sagt, dass Maßnahmen für Langzeitarbeitslose bei ihr Chef-sache sind und nicht nebensächlich, wenn sie sich nicht zufriedengibt mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, in dem nur auf ein ESF-Programm verwiesen wird, wenn ihr das zu wenig ist, wenn sie mehr machen will und dem Kollegen Finanzminister für 1 000 Stellen zusätzlich Geld aus dem Kreuz leiern will, dann verstehe ich nicht, wie Sie sich hier hinstellen und behaupten können, dafür gebe es kein zusätzliches Geld. Frau Pothmer, das ist keine Frage der Mathematik. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keinen zusätzlichen Cent!) Wir erhöhen nicht nur die Mittel für den Eingliederungstitel und stellen zusätzliches Geld für 1 000 Stellen bereit, wir geben auch zu, dass wir uns mit unserem Koalitionspartner beim Passiv-Aktiv-Tausch noch nicht einig sind, und geben uns damit nicht zufrieden. (Kai Whittaker [CDU/CSU]: Sie haben ihn ja gar nicht vorgeschlagen!) Lieber Kollege Zimmer, ich reiche Ihnen gerne die Hand stellvertretend für die ganze SPD-Fraktion, wenn es darum geht, ein Modellprojekt zum Passiv-Aktiv-Tausch zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich glaube, dass die CDU/CSU in ihrer Fraktion Mehrheiten dafür suchen muss und nicht in der Bundestagsfraktion der SPD. (Beifall bei der SPD) Wir stehen zu dem Antrag, den wir in der letzten -Legislatur gemacht haben. Ich darf an dieser Stelle auch sagen: Ich bin stolz darauf, dass Katrin Altpeter, die SPD-Sozialministerin in Baden-Württemberg, dem einzigen Bundesland in Deutschland, das grün-rot-regiert ist, den einzigen Modellversuch zum Passiv-Aktiv-Tausch macht, (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Nordrhein-Westfalen auch!) – den einzigen und damit auch ersten flächendeckenden Modellversuch, der nicht nur Einzelne betrifft, sondern bei dem über 500 Menschen gefördert werden. (Kai Whittaker [CDU/CSU]: Mathematik war gut! Aber Gemeinschaftskunde?) Deshalb will ich schon sagen: Ich habe das Gefühl, dass es mehr daran hapert, dass der Finanzminister für den Passiv-Aktiv-Tausch keine dauerhafte Finanzzusage machen will; denn der politische Wille ist im Bundes-arbeitsministerium auf jeden Fall vorhanden, lieber -Kollege. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, den Kollegen Zimmer drängt es zu -einer Zwischenfrage oder bemerkung – wenn Sie die zulassen. Katja Mast (SPD): Das mache ich gerne. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön, Kollege Zimmer. Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU): Ganz herzlichen Dank, Frau Kollegin Mast. Es freut mich natürlich immer sehr, wenn sich die SPD so staatstragend äußert, wie Sie das heute tun. (Heiterkeit – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war lange nicht der Fall!) Aber darf ich in diesem Zusammenhang noch einmal fragen, ob ich richtig informiert bin – oder richtig gelesen habe –, dass in dem Eckpunktepapier, das die Ministerin vorgelegt hat, der Passiv-Aktiv-Tausch mit keinem Wort erwähnt wird? (Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Warum wohl?) Katja Mast (SPD): Lieber Kollege – Sie müssen stehen bleiben, wenn ich Ihnen antworten soll –, (Heiterkeit) es ist richtig, dass da nichts drinsteht; aber Frau Nahles äußert sich in solchen Papieren ja auch nicht als Individuum, sondern als Mitglied der Bundesregierung. (Zuruf von der SPD: Genau!) Damit man einen Aktiv-Passiv-Tausch machen kann, muss sich die Bundesregierung an der Stelle einig sein. Deshalb steht da nichts drin. Wenn wir es zusammen hinbekämen, einen Passiv-Aktiv-Tausch in Modellprojekten zu erproben, würde ich mich wie eine Schneekönigin freuen. Er wird zwar in seiner Wirkung überschätzt, nämlich als – umgangssprachlich – Allheilmittel zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit angesehen – ich behalte die Umgangssprache an der Stelle bei –, ist aber im Kern ein Finanzierungsinstrument, und zwar ein kluges; denn man nimmt das Geld zur Finanzierung der Arbeitslosigkeit, wandelt es quasi um und finanziert damit Arbeit bzw. Lohnkostenbestandteile. Es generiert also Geld, es ist ein Finanzierungsinstrument. Da ich nicht glaube, dass wir uns einigen können, zur Finanzierung von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose die Steuern zu erhöhen, ist es sinnvoll, gemeinsam zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Sie haben die Chance, noch eine Zwischenfrage zuzulassen, und zwar von der Kollegin Zimmermann. Möchten Sie die zulassen? Katja Mast (SPD): Gerne. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön, Frau Zimmermann. Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Vielen Dank, liebe Kollegin Mast. Ich habe zwei Fragen. Sie sprechen davon, dass die Bundesministerin Geld in die Hand nimmt, und von den 150 Millionen Euro für Ihren sogenannten sozialen Arbeitsmarkt. Sie wissen jedoch auch, dass das die Restmittel aus dem letzten Jahr sind und das dann praktisch jedes Jahr wieder so laufen soll. Daher ist meine erste Frage: Müssen Sie jetzt dafür beten, dass die 150 Millionen auch für nächstes Jahr bereitgestellt werden? Die zweite Frage: Sie sprechen davon, dass jetzt die Verträge für 1 000 Vermittlerstellen wieder verlängert worden sein sollen. Katja Mast (SPD): Sie werden verlängert. Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sie werden verlängert, genau. Ja, es muss schon alles korrekt sein. – Sie wissen aber auch, dass wir in den letzten Jahren viel Geld aus den Eingliederungstiteln genommen haben, um die Verwaltungskosten abzudecken. Da ist schon die Frage: Wie viele Stellen davon werden aus dem Eingliederungstitel bezahlt, sodass diese Mittel dann nicht für Maßnahmen für arbeitslose Menschen zur Verfügung stehen? (Beifall bei der LINKEN) Katja Mast (SPD): Vielen Dank für die Frage. – Ihre erste Frage, Frau Kollegin Zimmermann, betrifft das Programm – es heißt übrigens nicht „sozialer Arbeitsmarkt“, sondern „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ – für 10 000 Langzeitarbeitslose, die ganz am Rand des Arbeitsmarktes stehen, bei denen selbst bei großen Anstrengungen in den nächsten zwölf Monaten nicht mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu rechnen ist. Ich halte es für einen guten Ansatz, dass wir da herangehen. Ich habe es gerade gesagt: Ich bin eine Freundin dessen, dafür auch zusätzlich Geld zu generieren über den Passiv-Aktiv-Tausch. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Das weiß ich, ja!) – Das weiß ich. Ich will es nur noch einmal so klar sagen. Wenn wir dafür keine gemeinsame Mehrheit finden, hat Ministerin Nahles vorgeschlagen, im ersten Jahr 75 Millionen, ab dem zweiten Jahr kontinuierlich weiter 150 Millionen dem Eingliederungstitel der Jobcenter im Vorwegabzug zu entnehmen, sodass wir ein festes Budget für diese sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben. Das ist aus meiner Sicht die zweitbeste -Lösung; denn ich hätte lieber einen Passiv-Aktiv-Transfer, wie ich gerade gesagt habe. Aber es ist die zweitbeste und nicht die dritt-, viert-, fünft- oder sechstbeste Lösung. Es hat nichts damit zu tun, wie viele Restmittel im Eingliederungstitel pro Jahr übrig bleiben. Diese beiden Debatten müssen Sie trennen. Dieser Vorwegabzug von 150 Millionen ist deshalb wichtig, weil sich sonst verschiedene Arbeitsmarktins-trumente in den Jobcentern „kannibalisieren“, weil hohe Lohnkostenzuschüsse für das einzelne Jobcenter, wenn keine Extrabudgets da sind, eine recht teure Maßnahme im Verhältnis zu anderen Maßnahmen sind. So haben wir eine Garantie dafür, dass auch 10 000 Plätze realisiert werden können. Ich finde, dass man an der Stelle, was Haushaltspolitik angeht, tatsächlich aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat, als man dieses Budget nie vorher -separierte, sondern den Jobcentern immer gesagt hat: Ihr könnt entscheiden, welches Instrument ihr wählt. – Das halte ich für einen richtig guten Ansatz an der Stelle. Die zweite Frage: (Daniela Kolbe [SPD]: Die 1 000 Stellen!) – Die 1 000 Stellen des Bundesprogramms „50plus“ werden zusätzlich finanziert. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind in dem Eingliederungstitel drin!) Der Arbeitsministerin ist es gelungen, gemeinsam mit dem Finanzminister dafür die Lösung zu finden. Die Stellen waren bis 2015 befristet, also – für Feinschmecker – mit kw-Vermerk versehen. Dieser kw-Vermerk wird – immerhin – um zwei Jahre nach hinten verschoben. Vielleicht schaffen wir es ja, ihn irgendwann noch weiter nach hinten zu schieben oder ihn ganz abzuschaffen. Das bedeutet, die Stellen werden aus einem zusätzlichen Bundesprogramm finanziert und nicht aus den Mitteln des Eingliederungstitels. (Beifall bei der SPD) Ich bin durch die Zwischenfrage in meiner Rede unterbrochen worden; was nicht schlimm ist. Lassen Sie mich darauf zurückkommen, was diese Regierung für Langzeitarbeitslose tut. Über einzelne Punkte des Programms „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“, das Ministerin Nahles vorgestellt hat, haben wir schon gesprochen, aber wir haben noch nicht alle Aspekte diskutiert. Ich habe es bereits erwähnt: Der Eingliederungstitel wurde erhöht. Zudem sollen die Rechtsvereinfachungen im SGB II umgesetzt werden. Hier geht es darum, im Bereich der Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose Bürokratie abzubauen und dafür zu sorgen, dass Vermittler mehr Zeit für die Vermittlung haben und sich weniger mit Verwaltung beschäftigen müssen. Auch das ist ganz wichtig für die Langzeitarbeitslosen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir wissen nämlich: Je mehr Zeit vorhanden ist und je höher die Kontaktdichte, desto besser ist es für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Arbeit. Deshalb finde ich die reine Fokussierung in der Debatte auf nur ein Instrument, nämlich die öffentlich geförderte Beschäftigung, nicht richtig. Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland hat unheimlich viele Gesichter: Ein Jugendlicher, der nach sechs Monaten keinen Job hat, gilt als langzeitarbeitslos, bei über 25-Jährigen beträgt die Frist zwölf Monate. Da ist die alleinerziehende Mutter, die viele Jahre zu Hause war, noch keine Berufsausbildung gemacht hat und die unbedingt eine Ausbildung machen will. Sie braucht etwas völlig anderes als der alleinstehende langzeitarbeitslose ehemalige Handwerker, der schon sieben oder acht Jahre zu Hause sitzt und keine Aufgabe hat. Das sind völlig unterschiedliche Problematiken. Deshalb ist es so wichtig, dass unsere Bundesarbeitsministerin betont, dass es darum geht, für alle eine Antwort zu finden und nicht nur für einen; denn nur ein Instrument wird die Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland nicht beseitigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich kann für meine Fraktion sagen: Wir sind stolz darauf, dass wir eine Trendwende auf dem Arbeitsmarkt hinbekommen haben. Ich freue mich, mit Ihnen weiterhin diese spannende Debatte zu führen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Kollegin Mast, ich möchte ergänzen: Nicht nur in Baden-Württemberg gibt es das Programm „Passiv-Aktiv-Transfer“, sondern auch in Nordrhein-Westfalen und demnächst auch in Hessen. Allen drei Ländern ist eines gemein: Dort regieren Grüne. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern finde ich es klasse, dass Sie mit Herrn Zimmer darum wetteifern, wer sich am stärksten für den Passiv-Aktiv-Transfer eingesetzt hat. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es kommt nichts dabei heraus!) Ich kann nur sagen: Willkommen im Klub; allerdings nicht so ganz, aber darauf komme ich gleich noch einmal zu sprechen. Ich will beschreiben, worum es eigentlich geht. Die Arbeitslosigkeit ist wie ein Bus. Viele von uns sind schon einmal mitgefahren, manche auch nicht. Die meisten Menschen fahren eher kurze Zeit mit diesem Bus, weil sie nicht mehr weiterkommen, an der nächsten Station steigen sie aber wieder aus. Manche fahren etwas länger mit dem Bus, viele über ein Jahr. Aber auch von denen kommen viele wieder gut aus dem Bus raus, manche mit einer gewissen Unterstützung. Aber problematisch ist eine Gruppe – leider nimmt ihre Zahl zu –, die trotz der guten Arbeitsmarktzahlen dauerhaft in diesem Bus sitzt. Das ist die Kerngruppe, um die wir uns vor allen Dingen kümmern müssen. Laut einer neuen Studie der Hochschule Konstanz gibt es mehr als 480 000 Menschen, die länger als drei Jahre arbeitslos sind. Kollege Zimmer hat die Zahl 200 000 genannt. Die Zahl kann schwanken, je nachdem, welche Vermittlungshemmnisse man zugrunde legt, aber das ist die Größenordnung, wenn wir von denjenigen sprechen, die dauerhaft langzeitarbeitslos sind und große Schwierigkeiten haben, wieder aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Wir sind der Meinung: An dieser Stelle müssen wir entsprechende Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik ergreifen. Es reicht nicht aus, wie es die Bundesministerin gemacht hat, nämlich einfach alte Programme zu nehmen, diese umzuetikettieren und so zu tun, als sei das eine geeignete Maßnahme für diese Gruppe. Das ist nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich freue mich sehr, dass wir in unseren Analysen zu teilweise ähnlichen Ergebnissen kommen, aber die entscheidenden Schritte fehlen noch. Ich wünsche mir hier einfach mehr Mut. Ich habe drei Bundesländer genannt, die das Thema angehen. Dort könnte man Modellprojekte auflegen. Letztlich muss aber der Bund die Rahmenbedingungen setzen. Die Finanzierung sollte so aussehen: Das Geld, das wir bisher für Arbeitslosengeld II ausgeben, sollten wir im Sinne eines Passiv-Aktiv-Transfers einsetzen. Wir sollten statt Arbeitslosigkeit Arbeit finanzieren. Ich fordere Sie auf, ein bisschen mehr Mut zu haben. Dann erhalten Sie auch Unterstützung. Das, was Sie bisher vorgelegt haben, reicht nicht. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Christel Voßbeck-Kayser, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Christel Voßbeck-Kayser (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir uns fraktionsübergreifend darüber einig sind, dass der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ein wichtiges Thema ist, welches wir konsequent verfolgen müssen. Richtig ist, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen seit der Finanz- und Wirtschaftskrise stagniert. Dennoch finde ich es nicht in Ordnung, dass wir hier nur die negativen Aspekte aufzeigen; denn die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist trotz der Finanz- und Wirtschaftskrise in den Jahren von 2007 bis 2013 immerhin um 670 000 gesunken. (Beifall bei der CDU/CSU – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Allein im Jahr 2013 wurden 360 000 Menschen, die dauerhaft langzeitarbeitslos waren, in den Arbeitsmarkt integriert. Damit komme ich zu einem wichtigen Aspekt: Das heißt, dass die Mitarbeiter der Jobcenter gute Arbeit leisten und dass der vorhandene Instrumentenkasten greift. Dennoch will ich die Situation hier nicht schönmalen. Richtig ist, dass nicht jeder, der als erwerbsfähig eingestuft ist, auch beschäftigungsfähig ist. Aber das gab es in der Gesellschaft schon immer, und das müssen wir akzeptieren. Richtig ist auch, dass sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Strukturen verändert haben, nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die familiären Strukturen. Alleinerziehende, Patchworkfamilien und Lebenspartnerschaften – das sind nur drei Beispiele dafür, dass sich die Gesellschaft stetig wandelt. Wir von der CDU/CSU-Fraktion wollen die Menschen da abholen, wo sie stehen. Das bedeutet für uns: Individuelle Unterstützungsangebote und individuelle Förderung sind notwendig und sollten weiter ausgebaut werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Jeder Einzelne mit seinen individuellen Fähigkeiten, seinen Möglichkeiten und Lebensbedingungen hat das Recht, an die Stelle auf dem Arbeitsmarkt zu gelangen, wo er hinpasst und eine Chance hat. Personen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, haben häufig eine Vielzahl von Vermittlungshemmnissen. Sie wollen wir passgenau qualifizieren, begleiten und, wenn notwendig, auch nachgehend betreuen. „Kompetentes Fallmanagement“ ist das Stichwort. Der Weg, den wir gehen wollen, ist ein anderer als der, den Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Linken, hier fordern. Der Arbeitsmarktforscher Werner Eichhorst vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit sagt dazu ganz richtig: Berater brauchen eine große Offenheit, um den Einzelfall mit all seinen Problemen und Schicksalsschlägen zu verstehen. Deshalb ist uns die Qualifizierung der Berater ebenso wichtig wie eine bessere individuelle Förderung der Langzeitarbeitslosen; denn der Berater wird hierdurch noch besser in die Lage versetzt, die individuellen Vermittlungshemmnisse und die fehlende Qualifikation der Langzeitarbeitslosen gezielt anzusprechen. Somit kann er sie in passgenaue Angebote der Bündnispartner vor Ort vermitteln. Eine enge Vernetzung mit den örtlichen Bündnispartnern wie Arbeitgebern und sozialen Anbietern auf kommunaler Ebene ist ein zentraler Bestandteil. Dies möchte ich an zwei Beispielen deutlich machen: In meinem Wahlkreis – das ist der Märkische Kreis in Nordrhein-Westfalen – gibt es – das ist sicherlich kein Einzelfall – ein spezielles Beratungsangebot für Alleinerziehende. Acht Integrationsfachkräfte unterstützen und beraten Alleinerziehende mit dem Ziel, den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Diese Personengruppe wird durch Bündelung von Hilfsmöglichkeiten und Netzwerken der spezialisierten Alleinerziehendenberatung unterstützt. Das geschieht einerseits durch verschiedene Kinderbetreuungsangebote und soziale Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch durch weiterführende Beratungsstellen und Sprachkurse. Andererseits werden die Bewerberinnen und Bewerber durch passende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert und qualifiziert. Das ist eine erfolgreiche Maßnahme; denn binnen zwei Jahren wurden 1 004 Alleinerziehende in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. (Beifall bei der CDU/CSU) Darüber hinaus fanden auch 748 dieser Alleinerziehenden den Zugang zu einer geringfügigen Beschäftigung. Ich sage hier sehr deutlich: Jeder einzelne dieser Menschen ist ein Erfolg und zeigt, dass individuelle Beratung, Hilfe und Förderung mit guter Netzwerkarbeit der richtige Weg ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich möchte noch ein Beispiel aus meinem Nachbarkreis nennen. Hier gibt es eine Kooperation zwischen der Kreishandwerkerschaft und dem örtlichen Jobcenter. Das ist ein Modellprojekt, das dazu führen soll, dass 200 Empfänger von SGB-II-Leistungen in Arbeit -gebracht werden. Wer sich hier zum Handwerker umschulen lässt, hat bei erfolgreichem Abschluss einen -Arbeitsplatz sicher. Das ist also eine Jobgarantie für Umschulungswillige. Ich finde, dies ist auch ein hervorragendes Beispiel für erfolgreiche Vernetzung und Hinführung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, gleichzeitig aber auch für Fachkräftesicherung. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich kann nur sagen: Mit dem SGB II steht ein großes und vielfältiges Instrumentarium an Eingliederungs- und Förderungsleistungen zur Verfügung. Dennoch werden wir diesen Instrumentenkasten auf seine Passgenauigkeit und Effizienz überprüfen sowie entsprechend den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln. Wir lassen uns durch linke Experimente die Verlässlichkeit unserer sozialen Sicherungssysteme nicht gefährden. Ihr Antrag, Kollegen der Linken, ist nicht unser Weg. Daher lehnen wir ihn auch ab. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Haben Sie ihn gelesen?) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Dr. Matthias Bartke, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Matthias Bartke (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es stimmt: In Deutschland sind fast 43 Millionen Menschen erwerbstätig. Das sind so viele wie noch nie. Im Oktober waren nur 2,7 Millionen Menschen arbeitslos. Das sind so wenige wie zuletzt vor drei Jahren. Wir stehen damit im europäischen Vergleich hervorragend da. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es stimmt aber auch: Bei uns sind über 1 Million Menschen langzeitarbeitslos. Das ist mehr als ein Drittel aller Arbeitslosen. Diese Zahl hat sich außerdem seit 2009 kaum verändert. Von den neu geschaffenen Stellen und der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes haben andere profitiert. Deutschland steht damit im europäischen Vergleich schon deutlich schlechter da. Wir sprechen hier von Menschen, die sich vergeblich auf Jobsuche befinden: ein Jahr, zwei Jahre und länger. Ihnen fehlen zum Teil Qualifikationen oder Deutschkenntnisse. Oder sie müssen sich um Kinder oder Angehörige kümmern. Sie sind zu alt, zu krank oder zu lange nicht beschäftigt. Die Gründe, weshalb sie aus eigener Kraft keine Beschäftigung finden, sind genauso vielfältig wie individuell. Auch mit Hilfestellungen gehört ihre dauerhafte Vermittlung zu den schwierigsten Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik. Die Teilhabe am Erwerbsleben ist bei uns eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft. Man kann das berechtigt kritisieren. Der Wert eines Menschen wird sicherlich nicht durch seine berufliche Tätigkeit bestimmt. Am Ende ist es aber doch so, dass Arbeitslosigkeit soziale Ausgrenzung provoziert. Wenn wir Teilhabe wollen, muss uns die Integration der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt ein Herzensanliegen sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Aus diesen Gründen rechne ich es der Bundesarbeitsministerin hoch an, dass sie das Thema Langzeitarbeitslosigkeit wieder prominent auf die Agenda gebracht hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist ihr Verdienst, dass wir hier heute stehen und darüber diskutieren. Ihrem Konzept zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit liegen eine umfassende Analyse und der Anspruch zugrunde, sich nicht mehr allein auf die Konjunktur zu verlassen. Nachdem die Bundesarbeitsministerin ihr Konzept vergangene Woche präsentiert hatte, wurde schnell auch Kritik laut. Die Hannoversche Allgemeine hat zum Beispiel getitelt: „Nahles wird keine Wunder wirken“. Aber ganz ehrlich: Es geht hier nicht um Wunder. Es geht darum, mit konkreten Maßnahmen konkrete Verbesserungen zu erwirken. Das Maßnahmenpaket der Bundesarbeitsministerin hat großes Potenzial, neue Chancen für Langzeitarbeitslose zu erwirken. Die verschiedenen Maßnahmen setzen bei den unterschiedlichen Gründen der Langzeitarbeitslosigkeit an: mehr Beratung, bessere Betreuung und weniger Bürokratie. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn ich mir die Schlagworte aus dem Linkenantrag anschaue, sehe ich, dass Sie in vielen Punkten durchaus nicht so weit von uns entfernt sind. Der Unterschied ist: Sie wollen von allem viel mehr, wie immer, (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Wir sind besser!) allein 200 000 Stellen auf einem sozialen Arbeitsmarkt. Mit Kleinigkeiten wie der Finanzierung halten Sie sich gar nicht erst länger auf. Wenn Sie auf den Passiv-Aktiv-Transfer abstellen, muss ich sagen: Er beinhaltet leider keine Vollfinanzierung des sozialen Arbeitsmarktes. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Katja Mast [SPD]: Eine Wahrheit gelassen ausgesprochen!) Wenn ich ehrlich bin: Auch ich will mehr. Aber der Bund kann nicht beliebig viel Geld drucken. Im Bereich Passiv-Aktiv-Transfer könnte auch ich mir trotzdem vorstellen, noch etwas zuzulegen. Wir haben ja vorhin darüber gesprochen. Da scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. Und das finde ich richtig so. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich bin überzeugt, dass das vorliegende Maßnahmenpaket der Arbeitsministerin einen entscheidenden Unterschied machen wird. Es handelt sich eben nicht um -dieselben Programme in einem anderen Gewand. Ja, Lohnkostenzuschüsse gab es auch schon vorher. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die gibt es auch sonst!) Sie sind aber auch besonders sinnvoll. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Hier haben wir die absolut höchste Eingliederungsquote. Neu ist aber: Den Langzeitarbeitslosen wird durch das Programm in Ergänzung ein Coach an die Seite gestellt, und zwar auch, wenn sie bereits erfolgreich in einen Job vermittelt worden sind. (Beifall bei der SPD) Ein stufenweiser Einstieg ist ebenfalls möglich. Die Chancen auf eine nachhaltige Vermittlung sind damit deutlich größer. Sie werfen uns eine Umetikettierung mit Bezug auf das Programm „Perspektive 50plus“ vor. Ich sage Ihnen: Darum geht es nicht. Es geht darum, gewonnene Erfahrung und besonders geschulte Vermittler zum Vorteil der Langzeitarbeitslosen insgesamt einzusetzen. Das ESF-Programm mag auf 33 000 Teilnehmer und das Programm zur sozialen Teilhabe auf 10 000 beschränkt sein. Die Verbreitung der Aktivierungszentren aber, die individuell auf Langzeitarbeitslose eingehen, ist flächendeckend geplant. Das vorliegende Konzept ist nur der Anfang. Es zeigt: Endlich haben wir wieder eine Arbeitsministerin, die die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Angriff nimmt. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als letzter Rednerin in der Aussprache erteile ich das Wort der Abgeordneten Jutta Eckenbach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuhörer oben auf den Tribünen, auch Ihnen ein herzliches Willkommen im Deutschen Bundestag! Wir haben heute Vormittag eine sehr intensive und, wie ich meine, sehr gute Debatte über menschliche Schicksale, Ethik und Verantwortung geführt. Unsere Hochachtung gilt besonders den Menschen, die kranke und sterbende Angehörige pflegen und bis zum Ende begleiten. Mich hat dies sehr beeindruckt. Ich denke, es war für uns alle eine sehr nachdenkliche Debatte. Ich will mit diesem Eingangssatz daran erinnern, dass es auch eine einschneidende Erfahrung im Leben eines jeden Menschen ist, arbeitslos zu werden. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto stärker können Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein verloren gehen. Eine abwärts gerichtete Spirale kann bewirken, dass das Leben komplett aus den Fugen gerät. Für mich persönlich war es daher stets eine Motivation, mich bei der aktiven Politikgestaltung für die Menschen einzusetzen – dies gehört zu unserer christlich-sozialen Verantwortung –, die es ohne Hilfe nicht schaffen, ihr Leben zu gestalten. Deswegen hat mich diese Debatte bis jetzt geärgert. Wir führen im Moment eine Debatte auf der Grundlage eines Antrags der Linken, der uns Kosten in Höhe von 9 Milliarden Euro bescheren würde und in dem an dieser Stelle aber überhaupt nicht darüber nachgedacht wird, was es für unsere Wirtschaft und für die Menschen in der Langzeitarbeitslosigkeit heißt, wenn wir die wirtschaftliche Lage in Deutschland gefährden (Lachen der Abg. Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE] – Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Wenn Sie nicht die Menschen vernachlässigen würden!) und keine ausgewogene Politik, wie wir sie in den vergangenen Jahren gemacht haben, mehr machen. (Beifall bei der CDU/CSU) Mich hat geärgert, dass wir heute auf der Grundlage eines Antrags der Linken eine Debatte darüber führen, wie toll unsere Sozialministerin ist, Frau Mast. Ich darf an dieser Stelle auf eines hinweisen – ich habe mir das gerade herausgeschrieben –: Grundlage unserer Arbeit ist der Koalitionsvertrag. Die entsprechenden Aussagen im Koalitionsvertrag habe ich mir extra notiert; ich werde sie gleich vorlesen. Ich finde, als Grundlage für das, was wir als CDU/CSU-Fraktion zukünftig planen, ist er ganz wichtig. Der Koalitionsvertrag ist unsere Grundlage, und die Ministerin ist keinen Deut von ihm abgewichen; aber sie hat letztendlich auch nicht mehr getan, als darin festgeschrieben worden ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, leider nicht! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider nicht!) Was den Koalitionsvertrag betrifft, kam von Frau Mast gerade die ganz deutliche Aussage, dass die Ministerin darüber hinausgegangen ist. Der Koalitionsvertrag – ich finde ihn für diese Debatte wichtig – sagt wortwörtlich aus: Der Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig wie selten zuvor. Ich denke, das können wir alle unterstreichen. Das eröffnet Chancen bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Dank der rot-grünen Reformpolitik!) Deswegen wollen wir hier einen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik setzen. Personen, die seit vielen Jahren arbeitslos sind, finden bisher selten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Häufige Gründe sind persönliche Vermittlungshemmnisse. Deswegen wollen wir Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose verstärkt in existenzsichernde Arbeit vermitteln, sie passgenau qualifizieren und begleiten sowie bei Bedarf auch nachgehend betreuen und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Besonderes Augenmerk richten wir auf die Personengruppe langzeitarbeitsloser Menschen, die nur mit massiver Unterstützung Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt finden können. Dieses Ziel wollen wir u. a. durch ein ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose und die Gewinnung von Arbeitgebern für die Gruppe arbeitsmarktferner Personen in den Vordergrund rücken. Die Steuerung in der Grundsicherung für Arbeit-suchende soll verstärkt auf das Ziel „Vermeidung von Langzeitleistungsbezug“ und die Mittelverteilung stärker auf Wirkungsorientierung ausgerichtet werden. … Zur Verstetigung von Förderleistungen wollen wir die wirksame Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln von einem Haushaltsjahr ins nächste in der Grundsicherung verbessern. Besser als so, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, hätte auch ich es heute nicht sagen können. (Beifall bei der CDU/CSU) Das ist die Grundlage der Arbeit der CDU/CSU. Darauf werden wir uns stützen. An dieser Stelle werden wir weiterarbeiten. Es wird ein Papier dazu von der CDU/CSU geben. Lassen Sie sich überraschen! Nur, wir werden eines tun: Wir werden auch darauf achten, dass wir nicht mehr Mittel einsetzen; denn das können wir nicht, und das dürfen wir nicht. Wir wollen die Wirtschaft in Deutschland nicht schwächen, sondern wir wollen sie stärken, damit sie mehr Langzeitarbeitslose aufnehmen kann, als es in der Vergangenheit vielleicht möglich war. Auch dafür werben wir. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3146 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 a und 21 b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten -Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) Drucksache 18/3121 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Mieterhöhungsstopp jetzt Drucksachen 18/505, 18/3203 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Als erstem Redner erteile ich für die Bundesregierung Herrn Bundesminister Heiko Maas das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident und sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 54 Prozent aller Deutschen wohnen zur Miete – das ist mehr als in jedem anderen europäischen Land. Immer mehr Menschen in Deutschland sind heute von steigenden Mieten betroffen. Wir wollen etwas tun. Deshalb legen wir Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vor. In den vergangenen Jahren sind die Mieten vor allen Dingen in zwei Bereichen gestiegen, und zwar drastisch: erstens in den attraktiven Lagen vieler Großstädte, zweitens in den Universitätsstädten und in den Städten, die ganz besonders viele Arbeits- und Ausbildungsplätze anbieten. Wenn dort nach einem Auszug eine Wohnung wieder neu vermietet wird, dann wird dies oft für eine kräftige Erhöhung der Miete genutzt. Die Preise liegen dann zum Teil deutlich über den ortsüblichen Vergleichsmieten. In Regensburg etwa beträgt diese Abweichung im Schnitt mittlerweile 33 Prozent. In Frankfurt am Main und in Münster sind es 30 Prozent, und in Hamburg und München sind es – schon bei einem außerordentlich hohen Niveau – 25 Prozent. In dieser Situation brauchen wir die Mietpreisbremse. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn der vorliegende Entwurf Gesetz wird, dann kann bei einer Wiedervermietung die angehobene Miete nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem werden wir im Maklerrecht einen allgemeinen Rechtsgrundsatz durchsetzen, nämlich dass die Maklerkosten bei dem anfallen, in dessen Interesse der Makler tätig wird. Beides zusammengenommen ist sinnvoll, angemessen und notwendig. Wir brauchen dieses Gesetz gerade zum jetzigen Zeitpunkt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will einige besondere Aspekte, auch solche, die in den vergangenen Wochen und Monaten schon intensiv diskutiert worden sind, noch einmal herausstellen. Die Geltungsdauer für die Ermächtigungsgrundlage für die Mietpreisbremse beträgt fünf Jahre. Einige sagen: nur fünf Jahre. – Aber auch das hat seinen Grund. Wir wissen, dass die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt -zyklisch verläuft. Das hängt von Angebot und Nachfrage ab, entsprechend entwickeln sich die Preise. Wenn man zusammenzählt, dass für fünf Jahre die Länder ermächtigt werden, entsprechende Verordnungen zu erlassen, und dass diese dann noch einmal fünf Jahre dauern können, dann sieht man, dass die Wirkungen der Mietpreisbremse bis zu zehn Jahre dauern. Mit diesem Zeitraum geben wir durchaus angemessene Antworten auf das, was im Moment auf dem Wohnungsmarkt stattfindet. Ich sage auch dazu: Das ist ein neues Instrument. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Instrument wirken wird. Aber es ist vollkommen berechtigt, nach fünf Jahren zu evaluieren, ob und wie dieses Instrument gewirkt hat, um es möglicherweise entsprechend weiterzuentwickeln. Die Mietpreisbremse gilt nur für Wohnungsmärkte, in denen die Lage angespannt ist. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist sie doch überall!) Es gibt Menschen, die der Auffassung sind, die Mietpreisbremse solle überall gelten. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja! Gute Idee!) Der Grund, warum wir uns auf diesen Geltungsbereich beschränkt haben, ist ganz einfach: Die Mietpreisbremse wird nicht überall gebraucht. Es gibt viele Regionen, von Mecklenburg-Vorpommern bis ins Saarland, in denen wir andere Probleme haben: Da fehlen aufgrund der demografischen Entwicklung eher die Mieter. Dort gibt es auch keine Preissprünge. Vielmehr ist es für Vermieterinnen und Vermieter außerordentlich schwierig, für ihre Wohnung überhaupt einen Mieter zu finden. Deshalb wollen wir, dass die Mietpreisbremse dort gilt, wo sie wirklich notwendig ist. Alles andere würde nur zu unnötiger Bürokratie führen. Das wollen wir nicht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben in diesem Gesetzentwurf auch die Voraussetzungen definiert, nach denen die Länder eine Verordnung zur Einführung der Mietpreisbremse umsetzen können. Auch das wird unterschiedlich diskutiert. Letzte Woche ist der Gesetzentwurf bereits in den Bundesrat eingebracht worden. Dort ist zum Beispiel von dem Land Brandenburg moniert worden, dass man den Ländern überhaupt Spielräume belässt. Aus Bayern kam dagegen der Einwand, dass die festgelegten Kriterien die Länder vielleicht doch etwas zu sehr einengen. Möglicherweise ist das, was der Gesetzentwurf vorsieht, nämlich die Mitte, auch die goldene Mitte. Es ist nichts anderes als das Angebot einer sachgerechten Lösung. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mein Gott! Was für eine Selbstlobhudelei!) Denn wir sind davon überzeugt, dass aufgrund der Sach- und Ortsnähe am besten vor Ort darüber entschieden werden kann, wo diese Kriterien erfüllt sind. Die Kriterien als solche halte ich für unbestreitbar: Ein Wohnungsmarkt gilt dort als angespannt, wo die Mieten hoch sind, wo sie besonders stark steigen, wo die Wohnbevölkerung bei stagnierendem Wohnraum wächst und wo geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deshalb ist es richtig, es den Ländern zu überlassen, wo sie von diesem Instrument Gebrauch machen. Ein weiterer Punkt in unserem Gesetzentwurf, einer, der vielleicht am heftigsten diskutiert worden ist, ist das Vorhaben, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Falsch! Eingeknickt! Aber dazu sage ich nachher noch was!) Auch das ist, wie ich finde, eine richtige Entscheidung. Wir wollen niemanden, der in den Wohnungsbau investieren will, mit der Mietpreisbremse zum Nachdenken veranlassen, was die Amortisation angeht, was möglicherweise zur Folge hat, dass diese Investition nicht durchgeführt wird. Die Einwände dagegen, die Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen, gehen aber auch aus einem anderen Grund völlig ins Leere. Wir haben in Deutschland 20 Millionen Bestandsmietwohnungen. Jedes Jahr kommen etwa 200 000 neue Wohnungen, also Neubauten, dazu. Die Hälfte dieser 200 000 neuen Wohnungen sind Mietwohnungen. Das heißt, weniger als 1 Prozent der Wohnungen kommt überhaupt für die Mietpreisbremse in Betracht. Bedenkt man zudem, dass statistisch gesehen eine Wohnung alle zehn Jahre wieder- und weitervermietet wird, dann wird sehr schnell deutlich, dass es nur marginale Ergebnisse bringen würde, Neubauten miteinzubeziehen, weil es praktisch überhaupt keine Fälle gibt, die wir mit dieser Regelung erfassen würden. Deshalb ist es, finde ich, richtig, in dem Fall der Investitionsbereitschaft den Vorrang zu geben. Es gibt praktisch keine Mieter bei Neubauten, die wir mit der Mietpreisbremse schützen müssten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die Durchschnittsmieter!) – Für die Durchschnittsmiete gilt: Die Mietpreisbremse soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten, und wenn dort neue Wohnungen gebaut werden, dann werden in der Regel Quadratmeterpreise von weit über 10 Euro pro Quadratmeter verlangt. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt an der Liegenschaftspolitik des Bundes! Unter anderem!) Das bewegt sich in Regionen, wo es um Menschen geht, die nicht unbedingt von der Mietpreisbremse geschützt werden müssen. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt, der schon diskutiert worden ist: Bei der Mietpreisbremse stellen wir nicht auf einen Mietspiegel, sondern auf die ortsübliche Vergleichsmiete ab. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist im Mietrecht bereits heute ein anerkannter Maßstab. Mietspiegel reflektieren lediglich die ortsübliche Vergleichsmiete. Bis heute haben aber lediglich 7 Prozent aller deutschen Gemeinden einen Mietspiegel. Selbst unter den Städten mit hohen Mietpreisen haben nur 20 Prozent einen Mietspiegel. Über die Einzelheiten, wie ein einfacher oder ein qualifizierter Mietspiegel genau aussehen soll – das sind Fragen, mit denen wir uns anschließend intensiv und zügig beschäftigen müssen –, gibt es bislang keinen Konsens zwischen den Beteiligten. Wir können aber nicht abwarten, bis sich alle Beteiligten auf die Gestaltung eines – am besten eines qualifizierten – Mietspiegels geeinigt haben. Wir müssen sofort etwas gegen die steigenden Mieten tun. Deshalb stellen wir auf das anerkannte Kriterium der ortsüblichen Vergleichsmiete ab. Alles andere würde dazu führen, dass die Einführung, Umsetzung und Anwendung der Mietpreisbremse genau dort, wo sie gebraucht wird, gefährdet würde. Meine Damen und Herren, alles in allem: ein sinnvolles und notwendiges Gesetz, zu dem ich um Ihre Zustimmung bitte. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie denn jetzt nichts zu den Maklergebühren gesagt?) Ich will noch eine Anmerkung machen. Es kann sein, dass ich die Debatte etwas früher verlassen muss, aber nur deshalb, weil in wenigen Minuten der Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses aufgerufen wird. Da muss ich selber hin. Das hat nichts damit zu tun, dass mir der Respekt vor dem Hohen Hause fehlt. Ich bitte darum um Verständnis. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Caren Lay. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben Ihren Gesetzentwurf heute eingebracht mit dem Begriff der Mietpreisbremse. Das ist ein schillernder Begriff, der Hoffnungen bei den Zuhörerinnen und Zuhörern weckt, die Ihr Gesetzentwurf aber leider nicht erfüllen kann. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir als Linke haben lange eine Mietpreisbremse gefordert. Wir fordern sie noch immer. Aber gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Bevor zu viele Mieterinnen und Mieter denken, dass sie von dem Gesetzentwurf der Großen Koalition profitieren werden, möchte ich auf die Bedingungen und Ausnahmen eingehen, die aus meiner Sicht der Pferdefuß des vorliegenden Gesetzentwurfs sind. Sie haben es selber gesagt: Die Umsetzung liegt bei den Ländern. Aber es ist nicht nur so, dass die Länder fünf Jahre Zeit haben, das umzusetzen. Vielmehr haben die Länder die Wahl, ob sie es überhaupt umsetzen wollen. Das heißt, wenn man Pech hat und in einem Bundesland lebt, dessen Landesregierung nicht gewillt ist, die Mietpreisbremse umzusetzen, dann hat man gar nichts davon. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das nennt sich Demokratie!) Es muss weiterhin definiert werden, wann ein sogenannter angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Über die Kriterien wurde bereits im Bundesrat diskutiert. Darüber wird in der Anhörung sicherlich weiter diskutiert werden. Sie binden also das Inkrafttreten der Mietpreisbremse an einen angespannten Wohnungsmarkt. (Sören Bartol [SPD]: Das haben wir doch jetzt schon! Das ist nichts Neues!) Sie regulieren überhaupt nicht die bestehenden Mietverhältnisse. Da gilt die Gesetzeslage aus der letzten Legislaturperiode wie bisher. Man hat nur dann das Glück, von der Mietpreisbremse zu profitieren, wenn man umzieht. Wie gesagt, das soll auch nur für fünf Jahre gelten. (Sören Bartol [SPD]: Das geht auch nicht anders!) Das ist angesichts der rasanten Mietenexplosion in den letzten Jahren völlig lächerlich. (Beifall bei der LINKEN – Sören Bartol [SPD]: Sie können doch nicht so einen Mist erzählen! Entschuldigung!) Ich will auf die Ausnahmen eingehen, beispielsweise auf die Staffelmieten, die im Gesetzentwurf ausgenommen sind, oder auf die Ausnahmen beim Neubau; das haben Sie selber gesagt. Im Endeffekt ist die Gruppe, die von Ihrem Gesetz profitieren wird, ziemlich klein. Deswegen sagen wir als Linke: Diese Mietpreisbremse verdient ihren Namen nicht. (Beifall bei der LINKEN – Dirk Wiese [SPD]: Bei der Staffelmiete müssen Sie aber noch mal nachlesen!) Sie haben im Vorblatt Ihres Gesetzentwurfs selber ausgerechnet, dass die Mieterinnen und Mieter in Höhe von 280 Millionen Euro im Jahr – ich vermute, dass das hochgerechnet wurde – von Ihren Wohltaten profitieren. Das ist besser als nichts; das sagen wir als Linke ganz klar. Aber wir sagen auch: Das steht in gar keinem Verhältnis zu den Milliardenrenditen und -gewinnen, die die Immobilienlobby und die Immobilienspekulanten in den letzten Jahren eingefahren haben. Ich möchte auf die sehr umstrittene Änderung eingehen, die Sie in der Sommerpause auf Druck der Immobilienlobby und der Union vorgenommen haben, nämlich die Neubauten komplett aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen. Das Problem ist nicht, dass es Wohnungen für Mieter mit mehr Geld gibt, die dann auch eine höhere Miete zahlen können. Das ist nicht das zentrale Problem. Das eigentliche Problem ist, dass durch die Dynamik des Mietspiegels auch die Miete der Oma nebenan perspektivisch ansteigen wird. Deswegen sagen wir als Linke: Das ist ein völlig unnötiges Einknicken vor der Immobilienlobby gewesen. Wir lehnen das ab. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Hier wird gerne ein Gespenst an die Wand gemalt und behauptet: Dann wird nicht mehr gebaut, und man müsse bauen, bauen, bauen. – Das haben wir bislang von der Union gehört. Das werden wir sicherlich heute noch ein paar Mal hören. Ich halte das für ein Gespenst. Es ist festzustellen, dass bereits mehr gebaut wird. Der Vizepräsident eines Immobilienverbandes sagt nach wie vor, dass das Geschäft boomt. Jedem Kapitalanleger wird geraten: Wenn du die schnelle Mark machen willst, dann investiere in Rohstoffe in Madagaskar oder in Mietwohnungen in Berlin. – Hier so zu tun, als würde nicht gebaut, ist völlig falsch. Wenn man einen Schritt auf die Straße macht, dann sieht man, dass hier überall gebaut wird. Aber in der Regel werden Lofthouses und Townhouses gebaut. Solche Neubauten meinen wir als Linke nicht. (Beifall bei der LINKEN) Wenn Sie für Neubau sind und Ihre Forderung ernst meinen, dann müssen Sie aus meiner Sicht mehr in den sozialen Wohnungsbau investieren. Hier waschen Sie Ihre Hände angeblich in Unschuld und schieben die Verantwortung auf die Länder. (Sören Bartol [SPD]: Wir haben eine Verfassung! Es gibt ein Grundgesetz!) Wir brauchen einen Neustart im sozialen Wohnungsbau. Das ist noch immer die beste Mietpreisbremse. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Lay, darf die Kollegin Winkelmeier-Becker eine Zwischenfrage stellen? Caren Lay (DIE LINKE): Ja, selbstverständlich. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Bitte, Frau Winkelmeier-Becker. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Frau Kollegin, ich habe eine Frage, weil Sie den Zusammenhang zwischen der Mietpreisbremse und den Lofthouses und Townhouses, die jetzt gebaut werden, herstellen. Das sei nicht die Bautätigkeit, die Sie sich vorstellen. Inwiefern würden Sie einen Zusammenhang zwischen einer Mietpreisbremse und einem verstärkten Bau einfacher Wohnungen herstellen? Würde das denn dazu führen, dass mehr Wohnungen von der Art gebaut werden, wie Sie sie sich wünschen? Caren Lay (DIE LINKE): Da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe gesagt: Wenn wir mehr Mietwohnungen im hochpreisigen Segment bauen – es geht um den Neubau von Mietwohnungen –, dann führt die Dynamik des Mietspiegels dazu, dass die Mieten insgesamt steigen werden. Denn der Mietspiegel steigt ja. (Beifall bei der LINKEN) Wenn Sie dem einen Riegel vorschieben wollen, dann müssen Sie die Dynamik und die Berechnungsweise des Mietspiegels berücksichtigen. Nur das wäre wirkungsvoll. Ich habe zweitens gesagt, dass wir in der Tat einen Neustart im sozialen Wohnungsbau brauchen. Dazu hätten Sie die Möglichkeit. Hier nur zu sagen: „Wir haben das an die Länder gegeben“, ist aus meiner Sicht nicht zielführend. Wir müssen endlich mehr Haushaltsmittel in die Hand nehmen. Dazu haben Sie bei den Haushaltsverhandlungen in der übernächsten Woche die Chance. Meine Damen und Herren, ich möchte zu einem nächsten großen Pferdefuß kommen: Das ist aus meiner Sicht der Deckel in Höhe von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, den Sie vorschlagen. Das hört sich erst einmal ganz vernünftig an. Aber schauen wir uns an, was das in der Praxis bedeutet. Eine vierköpfige Familie hat einen alten Mietvertrag und zahlt für die Wohnung in einer einfachen Wohnlage in Berlin – weiß ich nicht genau – vielleicht noch 480 Euro. Irgendwann wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt. Ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent kann dann bedeuten, dass der Nachmieter locker 680 Euro oder 700 Euro zahlen würde. Das verdient doch wirklich nicht den Namen einer wirkungsvollen Bremse. (Beifall bei der LINKEN) Deswegen sagen wir auch ganz klar: Der Maßstab kann nicht die ortsübliche Vergleichsmiete sein, erst recht nicht, wenn man die Berechnungsweise des Mietspiegels nicht ändert, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht tun. Wir sagen: Wir wollen an der Vorgängermiete anknüpfen. Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, warum der Nachmieter mehr bezahlen soll als der Vormieter, wenn an der Wohnung überhaupt kein Pinselstrich getan wurde. Das ist einfach nur ungerecht. (Beifall bei der LINKEN) Auch die Bestandsmieten müssen wir aus meiner Sicht neu regeln. Das, was in der Vergangenheit dazu geändert wurde, ist aus meiner Sicht nicht zielführend. Wir als Linke haben vorgeschlagen, man soll sich am Infla-tionsausgleich orientieren. Es hieß, dass wir mit unserem Vorschlag zu einer Mieterhöhung beitragen würden. Ich habe es extra nachgerechnet. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage können Sie die Miete in drei Jahren um 15 Prozent erhöhen, nach unserem Vorschlag wären es gerade einmal 4,5 Prozent in den letzten drei Jahren gewesen. Das spricht wirklich für den Linkenantrag. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Und in den letzten 10 oder 20 Jahren? Da war es anders!) Ich möchte zuletzt darauf eingehen, was in dem Gesetzentwurf alles nicht geregelt ist. Ein ganz großes Problem ist, dass gerade die Modernisierung in ihrer jetzigen Form dazu beiträgt, dass Mieterinnen und Mieter aus ihren angestammten Kiezen vertrieben werden. Sie alle haben die Fälle gelesen, die in den letzten Wochen und Monaten durch die Presse gegangen sind. Da war der 69-jährige Rentner aus Düsseldorf, der nach 50 Jahren seine Wohnung verlassen sollte. Das hat das Gericht so entschieden. Hoch und runter diskutiert wurde das Beispiel aus Berlin-Prenzlauer Berg in der Kopenhagener Straße, wo nach einer energetischen Sanierung plötzlich das Dreifache der vorherigen Miete verlangt wurde. Deswegen sagen wir als Linke ganz klar: Wenn man es mit einer Mietpreisbremse wirklich ernst meint, dann müssen wir an die Modernisierungsumlage heran. Wir wollen sie von derzeit 11 Prozent auf 5 Prozent reduzieren. (Beifall bei der LINKEN) Bei aller Kritik gibt es zwei Dinge, die ich befürworte. Das eine ist, dass im aktuellen Entwurf der Wucherparagraf wieder aufgenommen worden ist. Das finden wir gut. Es hat viel Kritik von der Linken und auch von den Mieterverbänden daran gegeben, dass er gestrichen wurde. Er ist jetzt wieder hereingekommen. Wir müssen allerdings auch sagen: In der jetzigen Form ist er leider ziemlich wirkungslos. Wir müssen ihn also verändern, nämlich dahin gehend, dass die Beweislast nicht weiterhin beim Mieter liegt. Sonst kann man damit nicht ganz so viel anfangen. Ein letzter Punkt. Das Bestellerprinzip bei Maklerverträgen war längst überfällig. Ich finde, dass auf dem Wohnungsmarkt das Gleiche wie in jeder Kneipe gelten sollte: Wer bestellt, bezahlt. Ich freue mich, dass auf diesem Wege endlich eine langjährige Forderung der Linken umgesetzt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Jan-Marco Luczak das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Zustandekommen des Kabinettsentwurfs zur Einführung einer Mietpreisbremse, über den wir jetzt reden, war ein wirklich langer und auch steiniger Weg, den wir zurückgelegt haben. Das merken wir auch an den Schlagzeilen, die wir heute überall lesen können. Nach einer Studie im Auftrag der Grünen haben viele Vermieter diese Zeit genutzt, um die Mieten gerade in großen Städten, in Ballungsgebieten noch einmal zu erhöhen. Ich persönlich finde das schade. Der Justizminister ist leider nicht mehr da; sonst hätte ich es ihm noch einmal gesagt. Wenn Sie die Fraktionen rechtzeitig eingebunden hätten, wenn wir uns rechtzeitig abgestimmt hätten, dann wären wir wesentlich schneller gewesen und dann wären uns diese Schlagzeilen vielleicht erspart geblieben. (Beifall bei der CDU/CSU – Sören Bartol [SPD]: Herr Luczak, wenn Sie nicht den ganzen Tag immer nur blöde Pressemitteilungen geschrieben hätten, wäre das auch schneller gegangen!) Aber man muss sagen: Wir haben die Zeit natürlich genutzt, (Sören Bartol [SPD]: Ja, Sie haben die Zeit für sich genutzt! Unverschämtheit!) und zwar gut, weil wir in den Referentenentwurf viele Verbesserungen noch haben einfügen können, (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben sie verzögert und blockiert zum Schaden der Mieterinnen und Mieter in Deutschland!) die sich im Kabinettsentwurf, über den wir jetzt sprechen, wiederfinden. Ich will am Anfang sehr klar und deutlich betonen: Die Union steht zur Mietpreisbremse. Wir wollen nicht, dass Menschen und insbesondere junge Familien aus ihren angestammten Kiezen verdrängt werden. Deswegen sagen wir: Die Mietpreisbremse ist ein Instrument, das in der Tat kurzfristig Abhilfe schaffen kann. Für uns als Union war aber auch immer klar, dass wir, wenn wir nachhaltig etwas gegen steigende Mieten machen wollen, wenn wir den Menschen nachhaltig helfen wollen, etwas für den Wohnungsneubau tun müssen, gegen die Ursachen des Mietpreisanstiegs angehen müssen und nicht nur an dessen Symptomen herumdoktern dürfen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie doch in Berlin Wohnungsneubau! Das schaffen Sie doch auch nicht!) Das zentrale Anliegen der Union war immer, zu sagen: Die Mietpreisbremse darf keine Investitionsbremse werden. Das haben wir mit dem Kabinettsentwurf erreicht. Die Neubauten sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Alle Wohnungen, die ab dem 1. Oktober 2014 – das ist das Datum des Kabinettsentwurfs – erstmals genutzt und vermietet werden, fallen nicht unter die Mietpreisbremse. Das ist gut, weil es somit Planungs- und Investitionssicherheit für all diejenigen gibt, die Geld in die Hand nehmen wollen, die in den Wohnungsneubau investieren wollen. Damit haben wir gegenüber dem Referentenentwurf einen großen Fortschritt erreicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Uns interessiert: Für wen?) Im Zusammenhang mit Planungs- und Investitions-sicherheit ist ein zweiter Punkt ganz wichtig: Dieser -Gesetzentwurf sieht eine klare zeitliche Befristung vor; bis zum 31. Dezember 2020 können die Länder von der Ermächtigungsgrundlage Gebrauch machen. Ich will das betonen: einmalig Gebrauch machen. Nach dem Referentenentwurf wäre es noch möglich gewesen, davon mehrmals Gebrauch zu machen. Man hätte dann eine Mietpreisbremse nach der anderen schalten können. -Solche Kettenmietpreisbremsen sind nach dem Kabinettsentwurf nicht mehr möglich. Damit haben wir eine klare Perspektive, wann mit der Mietpreisbremse Schluss ist. Auch das ist ein Beitrag dazu, dass es Planungs- und Investitionssicherheit gibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben in dieser Zeit weitere Dinge erreicht – das ist schon angesprochen worden –, zum Beispiel was die örtliche Abgrenzung der Mietpreisbremse anbelangt. Im jetzigen Gesetzestext sind klare, objektive und nachprüfbare Kriterien enthalten, wann ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt; und das ist gut so, dass wir das haben. Das war auch notwendig, weil die Länder mit solchen Ermächtigungsgrundlagen – das hat die Vergangenheit gezeigt – sehr freihändig umgegangen sind. Man muss sich das immer wieder vor Augen halten: Die Mietpreisbremse ist ein gravierender Eingriff in die Rechte der Eigentümer. Ein solcher Eingriff muss verfassungsrechtlich sauber begründet werden. Deswegen war es notwendig, dass wir diese Kriterien im Gesetzestext formuliert haben. Ich muss an dieser Stelle aber auch sagen: Wenn man sich die Bezugspunkte dieser Kriterien genau anschaut, erkennt man, dass wir sie noch einmal prüfen sollten. Wenn von Leerstand, von Mietbelastung, von Miet-anstieg gesprochen wird, dann wird immer auf den -Bundesdurchschnitt Bezug genommen. Wir reden hier aber gerade von angespannten Wohnungsmärkten, von großen Städten, von Ballungszentren. Insofern, glaube ich, müssen wir schon schauen, ob es eigentlich ein sachgerechter Maßstab ist, auf den Bundesdurchschnitt abzustellen, oder ob es nicht viel besser wäre, auch regionale, lokale Gesichtspunkte heranzuziehen und den Gesetzestext daran zu orientieren. Das scheint mir hier der sachgerechtere Maßstab zu sein. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben den Ländern hier eine qualifizierte Begründungspflicht auferlegt. Sie müssen im Einzelfall nachweisen, wieso in einem bestimmten Gebiet ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Das ist erst einmal gut. Wir haben aber einen zweiten Punkt in die qualifizierte Begründungspflicht mit hineingenommen: Die Ländern müssen zukünftig genau darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um gegen die Wohnungsknappheit etwas zu tun, um Abhilfe zu schaffen. Da sind die Länder und die Kommunen ganz klar in der Pflicht. Zu der Vorstellung des einen oder anderen, wonach es ausreicht, wenn die Länder sagen: „Uns schwebt vor, hier eigentlich überhaupt nichts zu tun“, muss ich sagen: Das reicht in keiner Weise aus. Wir erwarten von den Ländern, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und dass sie konkrete Maßnahmen ergreifen, dass sie mehr für den Wohnungsneubau tun, um damit den Mietern in den betroffenen Gebieten zu helfen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Stellungnahme des Bundesrates ärgert mich schon ein bisschen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist gut!) Sie besagt nämlich im Prinzip: Alles das, was wir in den letzten Wochen und Monaten erreicht haben, soll wieder auf null zurückgesetzt werden. Da müssen sich die -Länder auch an die eigene Nase fassen. Die Grund-erwerbsteuer wird ständig erhöht. 2015 wollen Nordrhein-Westfalen und das Saarland die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent anheben; in Schleswig-Holstein liegt sie schon bei 6,5 Prozent. Die Kommunen erhöhen die Grundsteuer. Das Volumen aus Grunderwerbsteuer und Grundsteuer ist in den letzten vier Jahren um 25 Prozent gestiegen. Meine Damen und Herren, wer -bezahlt das denn? Natürlich sind das letztendlich die Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Das ist also eine vom Staat verursachte Mehrbelastung der Mieter. Die Welt hat vor ein paar Tagen getitelt „Wie der Staat die Mieter schröpft“ – und das nicht ganz zu Unrecht. Das gehört zur Wahrheit dazu, wenn wir über steigende Mieten sprechen. Auch die Länder sind hier in der Pflicht. Man darf nicht immer nur auf den Bund schauen. – Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt, der mich dabei ärgert: Wir reden hier immer von Mieten. Wenn man die Grunderwerbsteuer so stark erhöht, erschwert das natürlich auch die Eigentumsbildung. Es sollte doch eigentlich unser politisches Ziel sein, gerade jungen Familien zu ermöglichen, zu einem kleinen Eigenheim zu kommen. Wer nämlich im Eigentum wohnt, braucht hinterher keine Miete mehr zu zahlen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte noch zwei Punkte aufgreifen, die mir für das weitere parlamentarische Verfahren wichtig sind. Das ist zum einen die Bestimmung der ortsüblichen -Vergleichsmiete. Da ist die Frage – darauf wurde schon hingewiesen –: Wie bekommen wir es hin, dass sie sich klar und rechtssicher bestimmen lässt? (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist heute schon rechtssicher!) Das ist etwas, was nicht nur für die Vermieter entscheidend ist. Es ist natürlich für beide Parteien, für den Mieter wie für den Vermieter, wichtig, klar und zuverlässig sagen zu können, was die zulässige Miete ist. Der einzige Maßstab, der da sachgerecht ist, ist der Mietspiegel. Da befinden wir uns übrigens auch in Übereinstimmung mit dem Deutschen Mieterbund. Der sagt ganz genauso: Wir brauchen hier irgendeine Form der Verknüpfung, sodass wir auf den Mietspiegel rekurrieren können. Nur über die Verknüpfung der ortsüblichen -Vergleichsmiete mit dem Mietspiegel erreichen wir das notwendige Maß an Rechtssicherheit. – Ich bin zwar Anwalt, will aber trotzdem nicht, dass wir die Menschen zu den Gerichten treiben. Eine solche Belastung für das Mietverhältnis ganz zu seinem Beginn will ich nicht. Deswegen brauchen wir Rechtssicherheit an dieser Stelle. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte am Ende der Rede einen letzten Punkt ansprechen, und dabei geht es um die Makler. Ich habe gerade auf den Bundesrat geschimpft. An der Stelle hat er aber recht gehabt. Er hat nämlich gesagt: Wir müssen beim Bestellerprinzip nachbessern. – Im Koalitions-vertrag haben wir sehr klar formuliert: Wer bestellt, -bezahlt. – Daran gibt es auch nichts zu rütteln. Wir haben aber immer Wert darauf gelegt, dass es sich um ein echtes, um ein marktwirtschaftliches Bestellerprinzip handeln muss, das ermöglicht, dass beide Parteien, -Vermieter wie Mieter, als Besteller, als Auftraggeber auftreten. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Luczak, Sie müssen zum Schluss kommen. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Ich komme sehr gern zum Schluss. – Das ist im Gesetzentwurf nicht gewährleistet. Ich glaube, da müssen wir rangehen. Die Makler haben es ein bisschen schwer. Sie sind von ihrem Berufsbild her unbeliebt; da haben sie etwas mit Politikern gemeinsam. Aber, ich glaube, wir dürfen sie da nicht im Regen stehen lassen. Ich glaube, dass uns ein ordentlicher Gesetzentwurf vorliegt. Aber auch hier gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hereingekommen ist. – Auch wenn der eine oder andere meint, hier werde kein Komma mehr geändert, bin ich mir -sicher, dass es noch einige Veränderungen geben wird. Am Schluss werden wir dann ein sehr gutes Gesetz -haben, das beiden Parteien, Vermietern und Mietern, eine gute Grundlage für ihre Zusammenarbeit gibt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie noch einmal bitten, sich an die Redezeiten zu halten. Der Kollege hat fast eine Minute überzogen. Wir haben jetzt schon eine Überziehung von 45 Minuten. Sie wissen, wir haben eine lange Tagesordnung. Deswegen meine ganz herzliche Bitte, sich wirklich an die vorgegebene Zeit zu halten. Als nächster Redner spricht Christian Kühn. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mietpreisbremse ist im Kern ein Rettungsschirm für bezahlbares Wohnen, ein Rettungsschirm, der schnell aufgespannt werden muss, und ein Fiebermedikament gegen die Überhitzung angespannter Wohnungsmärkte in Deutschland. Doch die Mietpreisbremse, die Sie heute hier von der Großen Koalition vorlegen, ist ziemlich löchrig und wird das Fieber in den Ballungsräumen nur unzureichend senken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Diesen Sommer, als die meisten Menschen im Urlaub waren, haben die Sektkorken bei der Immobilienlobby geknallt, und zwar in dem Augenblick, als Herr Maas in Sachen Mietpreisbremse beim Neubau eingeknickt ist. Er ist da eingeknickt, und es war sicherlich auch kein Zufall, dass das mitten im Sommer passiert ist. So konnte es schön geräuschlos laufen, und niemand merkte, dass die SPD hier den Interessen der Immo--bilienlobby ganz klar nachgegeben hat und eingeknickt ist. (Ulli Nissen [SPD]: Im Interesse der Mieter!) Ich kann deshalb nicht verstehen, dass Sie sich heute hier hinstellen und sagen: Alles ist prima. – Sie legen heute eine ziemlich durchlöcherte, verzögerte Mietpreisbremse vor und machen dabei dicke Backen. Ich sage -Ihnen: Wir hätten eine robuste, schnell eingeführte -Mietpreisbremse in Deutschland dringend gebraucht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Mietpreisentwicklung kennt nicht erst seit gestern nur eine Richtung, nämlich die nach oben. Wir von der Bundestagsfraktion der Grünen haben hier bereits 2011 eine Mietpreisbremse beantragt, also vor drei Jahren. Kern dieser grünen Mietpreisbremse war, dass die -Miethöhe bei Neuverträgen in Gebieten mit Wohnraummangel bei 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt wird, und zwar ohne Ausnahmen. Das war auch richtig so. Die jetzt vorliegende Mietpreisbremse ist voller Ausnahmen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dass das keine ganz dumme Idee von uns Grünen war, sieht man daran, dass die Linke, die SPD und am Ende auch die Union mit Angela Merkel auf den Zug aufgesprungen sind. Alle haben schließlich im Wahlkampf verkündet, es solle eine Mietpreisbremse geben. Sie von der Großen Koalition stehen heute in der Pflicht, eine Mietpreisbremse zu bringen. Ich sage Ihnen eines: Die jetzt vorgelegte durchlöcherte Mietpreisbremse ist Wählertäuschung oder zumindest Wählerenttäuschung. Sie legen heute eine Minimietpreisbremse vor, deren Wirkung begrenzt ist, die viele Ausnahmen beinhaltet und gravierende Probleme. Das erste Problem ist aus meiner Sicht das, was Herr Luczak qualifizierte Begründungspflicht genannt hat. Die von den Ländern geforderten Maßnahmenpakete bedeuten nichts anderes als eine weitere Verzögerung der dringend notwendigen Umsetzung der Mietpreisbremse vor Ort. Das ist falsch. Wir brauchen diesen Rettungsschirm jetzt und in vielen Gebieten nicht erst in zwei Jahren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Zweitens. Die generelle Herausnahme des Neubaus ist auch falsch. Sie heizen die Mietpreise damit weiter an und drehen an der Preisspirale. Das ist falsch. Sie sind hier vor der Immobilienlobby eingeknickt; Sie haben sich da kirre machen lassen. Das müssen Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren rückgängig machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das dritte gravierende Problem ist die Ausnahme der umfassenden Modernisierung. Wenn hier „30 Prozent vergleichbarer Neubaukosten“ das Kriterium ist, dann reizt man damit ja die Vermieter in den angespannten Wohnungsmärkten an, möglichst hochpreisig zu modernisieren, um dann nicht unter die Mietpreisbremse zu fallen. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Da haben Sie recht! Die Schwelle ist zu niedrig!) Das ist doch Irrsinn! Wenn ich ein Instrument will, das preisdämpfend wirkt, dann muss ich es so machen, dass es funktioniert. Das, was Sie hier vorhaben, ist Irrsinn. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Ich gebe Ihnen doch völlig recht, Herr Kollege!) Ich glaube, Ihnen von der Union und gerade Ihnen als Berliner Abgeordneter ist es egal, dass Menschen in -Berlin heraussaniert werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Des Weiteren sage ich Ihnen: Nehmen Sie die Kritik der Bundesländer ernst! Diese müssen letztlich die Mietpreisbremse umsetzen. Wenn das nicht gelingt und sie weiterhin verzögert wird, ist das Ihre Schuld. Schauen Sie sich deswegen noch einmal ganz genau an, welche Kritik die Bundesländer in der Strichdrucksache geübt haben. Wir dürfen die Mietpreisbremse nicht weiter -verzögern. Sie haben bereits viel zu lange aufgrund Ihrer internen Querelen gebraucht, um eine Mietpreisbremse hier im Deutschen Bundestag vorzulegen. Nach unserer Studie zahlt ein Berliner, der im letzten Jahr umgezogen ist, 1 200 Euro mehr, als er hätte zahlen müssen, wenn die Mietpreisbremse schon vor einem Jahr gekommen wäre. Das zeigt, dass die Große Koalition auch die Mieterinnen und Mieter sehr teuer zu stehen kommt. Deswegen sage ich: Spannen Sie diesen Rettungsschirm schnell auf, und zwar ohne Löcher und ohne Ausnahmen! Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht der Kollege Dirk Wiese. (Beifall bei der SPD) Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, es ist Streik und keiner geht hin – so erging es nämlich dem Maklerverband. Nicht einmal die eigenen Makler konnten in den letzten Wochen mobilisiert werden. Allein 65 Prozent der -Angeschriebenen enthielten sich. Vielleicht sollte der Maklerverband, der zu dem Streik aufgerufen hatte, einmal Nachhilfe bei der GDL nehmen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD) Doch was war der Grund für den geplanten Streik? Es war die Ablehnung eines Grundprinzips der sozialen Marktwirtschaft, das da lautet: Wer die Leistung bestellt, der zahlt diese auch. Das ist ein natürliches Grundprinzip der Wirtschaft, das wir in unserem heute vorgelegten Gesetzentwurf durch die Einführung des Bestellerprinzips im Maklerrecht verankert haben, einem Gesetzentwurf, der ursprünglich – das wollen wir anmerken – auf einen Vorschlag der SPD-regierten Bundesländer im Bundesrat zurückgeht und von uns, insbesondere meinem Kollegen Sören Bartol, in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt werden konnte. (Beifall bei der SPD) Darum heißt es ab heute auch für Wohnungsmakler: Herzlich willkommen in der sozialen Marktwirtschaft! (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt es aber auch für Herrn Maas!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Maklerin und jeder Makler kann auch zukünftig gutes Geld verdienen. Aber sie bekommen ihr Geld nicht mehr automatisch von den Mieterinnen und Mietern, sondern von demjenigen, der sie beauftragt. Und wenn Makler jetzt mit der Marktwirtschaft konfrontiert werden, dann wird auch ihre Leistung transparenter; denn jeder Auftraggeber kann konkret sehen, was der Makler für sie macht, und das ist gut so. Das Bestellerprinzip – das möchte ich anmerken – greift weder in die Vertragsfreiheit ein noch belastet es eine ganze Branche unsachgemäß, weil das Grundprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ allgemein anerkannt ist. Außerdem kann man heute nicht von einer wirklichen Vertragsfreiheit sprechen; denn der Mietsuchende hat oft aufgrund der Verknappung auf dem Wohnungsmarkt kaum Ausweichmöglichkeiten. Weiterhin ist es wahrscheinlich, dass Mieter bei der Wohnungssuche aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zunehmend selbst einen Makler einschalten werden, was zu neuen Verdienstmöglichkeiten für diese Branche führen kann. Mit zwei weiteren Gerüchten bzw. Fehlinformationen, die durchaus gezielt verbreitet werden, möchte ich hier und heute auch noch aufräumen. Herr Kollege Luczak, hören Sie einmal gut zu; denn dann können wir das Struck’sche Gesetz außer Acht lassen. Passen Sie also jetzt auf, dann sind Ihre Bedenken ausgeräumt. Erstens. Entgegen den geäußerten Befürchtungen können selbstverständlich auch Wohnungssuchende einen Makler beauftragen, müssen ihn dann allerdings selbst bezahlen. Für den die Wohnungsvermittlung betreffenden Maklervertrag ist künftig die Textform vorgesehen. Die in diesem Zusammenhang neue gesetzliche Form soll sowohl dem Wohnungssuchenden als auch dem Vermieter noch einmal vor Augen führen, dass er einen rechtsverbindlichen Vertrag schließt und deshalb bei erfolgreicher Vermittlung oder erfolgreichem Nachweis eine Vergütung fällig werden kann. Zweitens. Sehr wohl kann der Makler einem Wohnungssuchenden auch eine Wohnung aus seinem Bestand vermitteln. Entgegen den Aussagen vieler Makler ist die Wohnung nach einem Vermittlungsversuch natürlich nicht verbrannt. Allerdings kann der Makler die Kosten dann nicht mehr dem Mieter in Rechnung stellen. Die Kosten des Maklers hat in einem solchen Fall der Vermieter zu tragen, und das ist richtig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Christian Kühn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn derzeit – um das anzumerken – haben die Mietsuchenden meist keine andere Wahl, als die Maklerkosten zu übernehmen, wenn sie eine Wohnung finden wollen. Der Schutz des Schwächeren in diesem Verhältnis ist uns als SPD ein wichtiges Anliegen. Deshalb führen wir ein Prinzip ein, welches im Wirtschaftsleben völlig selbstverständlich ist. Damit machen wir Schluss mit einer Politik auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter. Das machen wir zügig, trotz der Äußerungen von Herr Luczak. Um es abschließend auf den Punkt zu bringen: Es handelt sich um einen guten Gesetzentwurf, um gute und richtige Änderungen im Bereich der Wohnungsvermittlung. Wir sorgen mit diesem Gesetzentwurf als Große Koalition für mehr Transparenz und verteilen die Kosten gerecht. Das kann sich sehen lassen. Frau Lay, eines noch zu Ihrer Anmerkung, die Sie vorhin in Sachen Staffelmietverträge gemacht haben. Mein Professor hat im ersten Semester einmal gesagt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. – Vielleicht können Sie diesen Rechtsirrtum zukünftig nicht mehr vortragen. Was Sie gesagt haben, war einfach falsch. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja ein toller Witz!) Ich mache an dieser Stelle einen Punkt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Elisabeth Winkelmeier-Becker das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Mietpreisbremse – angesichts der Diskussion, die wir darum schon geführt haben, meint man fast, man wäre im Gesetzgebungsverfahren schon weiter fortgeschritten. Lieber Kollege Dirk Wiese, Sie haben gesagt, dass wir hier mit einem guten Gesetzentwurf starten. Das hat auch eine Vorgeschichte. Der erste Entwurf aus dem Hause des Ministers ging in vielen Punkten noch in eine andere Richtung, und wir haben in der Diskussion eben schon Verbesserungen erzielt. Daran wollen wir in der ersten Lesung und im weiteren parlamentarischen Verfahren anknüpfen. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es verzögert und durchlöchert! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beschimpfen Sie noch ein bisschen den Minister!) Was uns allen gemeinsam ist, ist sicherlich die Einschätzung, dass die Wohnung eine ganz besondere Bedeutung für jeden Menschen hat. Sie ist der Ort des privaten Lebens, der eigene Lebensmittelpunkt. Sie ist der Ausgangspunkt für soziale Kontakte. Sie hat eine große Bedeutung. Deshalb ist nachvollziehbar, dass jemand, der über viele Jahre in einer Wohnung, in einem Kiez, in einem Wohnviertel gelebt hat, auch dort bleiben und sich nicht aus finanziellen Gründen vertreiben lassen will. Die Wohnung ist auch deshalb existenziell, weil sie bei den Haushaltsausgaben ganz schön ins Kontor schlägt; die Wohnkosten machen häufig über ein Drittel aus. Das heißt ganz einfach: Wenn sich da noch Erhöhungen ergeben, dann ist das nur schwer auszugleichen. Deshalb ist das für uns ein ganz wichtiges Thema. Wir wollen Tendenzen entgegenwirken, dass Menschen, die ein geringeres Einkommen haben, nicht in ihren angestammten Wohngebieten bleiben können. Deshalb ist es uns nicht egal, dass der Befund so aussieht, dass in den Ballungszentren ganz erhebliche Mietsteigerungen zu verzeichnen sind, dass neu vereinbarte Mieten manchmal 20 Prozent, 30 Prozent über dem liegen, was vorher zu zahlen war. Das kann man so nicht hinnehmen. Es ist verständlich, dass die Bürger von der Politik erwarten, dass wir da mit den Mitteln der Politik dagegenhalten. Deshalb haben wir ja auch – Sie haben es zu Recht gesagt – im Programm der Union den Menschen eine Mietpreisbremse zugesagt, und zwar genau in der Art und Weise, wie wir das jetzt andenken: regional begrenzt, zeitlich begrenzt, mit der Möglichkeit für die Landesregierung, zu verfügen, dass neue Mietverträge nur noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Aber wir müssen zusehen, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht; denn nicht immer ist gut gemeint auch gut gemacht. Am Ende wird sich die Situation auf den angespannten Mietmärkten nur dann entspannen, wenn es dort mehr neue Wohnungen gibt. Das müssen wir im Auge behalten. Wir müssen die Zusammenhänge betrachten, weil sich eben nicht alles so regeln lässt, wie wir das gerne hätten. Wir sehen doch die Ausweichreaktionen der Vermieter – Sie haben es selber gerade dargelegt –, die sich schon jetzt auf die zu erwartenden Regelungen einstellen und die Mieten ausreizen, so gut sie können. Das wollen wir nicht. Für uns folgt daraus, dass wir die Zusammenhänge realitätsnah betrachten müssen. Wir wollen die Mietpreisbremse nur dort, wo sie wirklich gebraucht wird, nämlich dort, wo der Wohnungsmarkt wirklich angespannt ist. Wir wollen die Festlegung, wo das der Fall ist, nicht in das Belieben der Landesregierungen stellen, die das gerne politisch festlegen würden, sondern brauchen da objektive Kriterien. Die nennt der Gesetzentwurf der Bundesregierung völlig zutreffend: Dort, wo überdurchschnittliche Mietsteigerungen, eine überdurchschnittliche Belastung der Haushalte durch Mietkosten zu verzeichnen sind, dort, wo die Bevölkerung stärker wächst als im Durchschnitt, oder dort, wo es besonders wenig Leerstand gibt, da haben wir einen angespannten Wohnungsmarkt und da kann dann die Mietpreisbremse wirken. Der zweite Punkt, der wichtig ist: Wenn die Mietpreisbremse für fünf Jahre angeordnet wird, dann muss diese Zeit auch genutzt werden. Wenn eine Landesregierung sagt: „Wir haben hier einen angespannten Mietmarkt“, dann ist sie aufgefordert, zu überlegen, was mit den Mitteln der Politik möglich ist, und dies auch zu tun. Da gibt es einen ganzen Strauß von Möglichkeiten. Nicht umsonst gibt der Bund jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau dazu. Das muss dann ganz zielgenau für die Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt genutzt werden. Es gibt weitere Möglichkeiten: Zusammen mit den Kommunen kann mehr Bauland ausgewiesen werden; die Bebauungspläne können so zugeschnitten werden, dass baurechtliche Hürden vereinfacht werden. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gerade bei den Bundesliegenschaften blockiert doch die Union alles! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso machen Sie nichts bei den Bundesliegenschaften? Nicht reden, handeln!) Gut ist, dass Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sind. Das heißt nämlich, dass Investitionen weiter möglich sind. Das entlastet den Wohnungsmarkt da, wo er besonders angespannt ist; genau da brauchen wir ja Neubauten. Deshalb ist es konsequent, die Neubauten auszunehmen. Wir brauchen aber auch – das ist wichtig – eine gewisse Praktikabilität der Regelungen. Ich glaube, da ist ein Fehler im System, dass wir zu sehr den Blick auf die großen, professionellen Vermieter richten. Die Union hat vor allem die privaten und kleinen Vermieter im Blick; ihre Wohnungen machen nämlich 60 Prozent der vermieteten Wohnungen aus. Das sind zum Beispiel selbstständige Handwerker, die zwei Wohnungen als Altersversorgung haben, oder Fälle, in denen jemand aufgrund eines beruflichen Ortswechsels sein Eigenheim vermietet und am neuen Arbeitsort Mieter wird; auch das ist gar nicht so selten. Das sind eben nicht die Profis, die schon zig Mietverträge geschlossen haben und genau wissen, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist. An diese Personenkreise müssen wir ebenfalls denken; deshalb brauchen wir bei den Regelungen eine gewisse Praktikabilität. Aus unserer Sicht wäre der qualifizierte Mietspiegel vor Ort hilfreich. Der gibt einen objektiven Anhaltspunkt dafür, was die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Wenn wir das nicht auf diese oder eine andere Weise hinbekommen, schicken wir die Parteien sehenden Auges zu den Gerichten. Da fallen erst einmal hohe Kosten für die Gerichte und die Sachverständigen an, die dann – je nach Ausgang – vom Mieter oder Vermieter zu tragen sind. Das sind dann Beträge, von denen man lange Zeit die strittige Miete hätte bezahlen können; man hätte sich das also besser gespart. Das würden wir gern verhindern, indem wir auch qualifizierte Mietspiegel zur Voraussetzung machen. Noch kurz zum Bestellerprinzip: Wir halten es für richtig, dass das Drei-Personen-Verhältnis zwischen Vermieter, Mieter und Makler noch einmal unter die Lupe genommen und im Sinne des Bestellerprinzips neu geregelt wird. Derzeit haben wir da die typischen Fehler eines Vertragsverhältnisses zulasten Dritter. Da einigen sich Vermieter und Makler auf die gesetzlich höchstzulässige Maklergebühr, und bezahlen muss es ein anderer. Das kann so nicht gehen. Allerdings sehen wir die Ausgestaltung des Bestellerprinzips, wie es im Gesetzentwurf steht, als zu eng geführt. Es fallen einige Fälle darunter, bei denen das keinen Sinn macht. Da müssen wir sicherlich noch einmal heran. Dazu werden wir sicherlich auch von den Sachverständigen einige Tipps bekommen. Schön wäre es gewesen, wenn wir noch den Sach- und Fachkundenachweis für die Makler mit hereingenommen hätten. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Winkelmeier-Becker, Sie müssen zum Schluss kommen. (Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich rede auch gleich zehn Minuten!) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Auch das hätte zur Qualität beigetragen. – Damit soll es für mich genug sein. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Jetzt spricht Renate Künast. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gut, dass wir hier über eine sogenannte Mietpreisbremse sprechen. Noch schöner wäre gewesen, die sogenannte Mietpreisbremse hätte auch eine Bremse. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Jedes Auto, das solche Bremsen hätte, würde beim TÜV durchfallen. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schön, Herr Minister, dass Sie wieder da sind. Ich hoffe, Sie waren im Haushaltsausschuss erfolgreich. – Daumen hoch! Das ist ja schon einmal gut. Jetzt ist natürlich Ihr Nachteil, dass ich Sie umso netter kritisieren kann. Dumm gelaufen; aber so ist Parlamentarismus, wie wir wissen. Ich sage: Wahrheit bei dieser Mietpreisbremse ist, dass seit der Ankündigung dieses Gesetzes ein Jahr lang jeder Tag ein guter Tag für die Vermieter war, aber kein einziger guter Tag für die Mieterinnen und Mieter in diesem Land. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Medial war das grandios gemacht – Frau Merkel hat sich zwischendurch auch dazu eingelassen –: Herr Maas kommt – gefühlt für mich – jedes dritte Wochenende mit diesem Thema. Für die Mieter war es so, dass die Vermieter in der Sorge, es könnte tatsächlich ein tatkräftiges Instrument kommen, alle Möglichkeiten genutzt und die Mieten heraufgesetzt haben. Wir haben ein Gutachten dazu und stellen fest: Seit der Koalitionsvereinbarung ist mehr erhöht, mehr ausgeschöpft worden als vorher. Aber das Allerschärfste heute ist – ich habe bewundernd dagesessen; herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege Luczak –, dass man als Berliner Abgeordneter, in dessen Stadt es wirklich Wohnungsnot gibt, wo Zentrifugalkräfte die Leute raustreiben – auch in Ihrem Wahlkreis –, eine solche Rede halten kann. Chapeau! Dazu gehören Chuzpe und Mut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Was Nachhaltiges machen, das ist das Entscheidende!) Sie waren hier der parlamentarische Arm der Immobilienwirtschaft, der internationalen Investoren, derer, die Geld haben. Kein einziges Wort der Wärme für Mieterinnen und Mieter! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Wo geht es denn da um Ausgleich? Es geht um Eigentumsrechte und die Sozialbindung des Eigentums. Wenn viele Leute in bestimmte Städte ziehen – sei es Berlin, sei es Hamburg, wo Studentinnen und Studenten keine Wohnung mehr bekommen –, dann kann man doch nicht sagen: „Wir machen das so!“, sondern Sie müssen das Recht des einen, des Vermieters wahren, aber seine Verpflichtung, die Sozialbindung, auch realisieren. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Genau so machen wir das!) Kein Wort dazu ging über Ihre Lippen, obwohl Sie Jurist sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, Sie waren heute hier am Podium eine traurige Gestalt. (Zuruf von der CDU/CSU: Ach!) Wir wissen, wo die CDU/CSU definitiv nicht steht: auf der Seite der Mieterinnen und Mieter. Nun zum Gesetzentwurf. Was mich, was uns an der Geschichte stört, ist, dass es an der Stelle gar nicht um die Bekämpfung der Ursachen geht. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Doch, darum geht es!) Die Ursachen liegen nämlich darin, dass in attraktiven Städten schlichtweg zu wenig Wohnungen zur Verfügung stehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn Herr Luczak hier sagt, wenn Sie hier sagen, es müsse mehr Wohnungsbau geben, dann frage ich Sie: An welcher Stelle sorgen Sie denn mit Ihren Maßnahmen dafür, dass nicht nur die reichen, wohlhabenden internationalen Investoren Geld anlegen, (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Am Flughafen Tempelhof, wogegen Sie als Grüne interveniert haben!) sondern es auch Wohnungen gibt, die für Otto Normalverbraucher in den Städten bezahlbar sind? Das ist nicht Ihr Interesse. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Deshalb sind Sie zum Beispiel mit der Senatsvorlage bei der Abstimmung über das Tempelhofer Feld in Berlin gescheitert. Es gab kein einziges entsprechendes Kriterium. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin Künast, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Luczak zu? Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gern. Von wem? – Bitte. (Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Das ist doch nicht überraschend!) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Frau Kollegin Künast, jetzt haben Sie mich doch zu einer Zwischenfrage provoziert. Sie kennen doch die Situation in Berlin. Sie haben eben gesagt, wir würden keine Anreize dafür setzen, dass Wohnungen gebaut werden. Ich wundere mich dann schon. Wenn ich mich recht erinnere, dann haben wir hier in Berlin eine sehr intensive Diskussion darüber geführt, ob wir auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof etwa 5 000 Wohnungen bauen wollen, und zwar Wohnungen, die ganz ausdrücklich für alle bezahlbar gewesen wären. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nein, eben nicht! Hochpreisig!) Wenn ich mich recht erinnere, dann hat Ihre Partei, die Grünen hier in Berlin, ganz massiv dagegen agitiert, und das Volksbegehren, das es in Berlin dazu gegeben hat, ist nicht erfolgreich gewesen. Das akzeptiere ich als Demokrat, überhaupt keine Frage, aber ich wundere mich schon, dass Sie hier Dinge behaupten und an anderer Stelle in die völlig entgegengesetzte Richtung argumentieren. Das hat mit konsequentem politischem Handeln und mit Glaubwürdigkeit nichts zu tun, Frau Kollegin. (Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Steilvorlage!) Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich danke für diese Nachfrage. Eigentlich habe ich erwartet, dass Sie noch darauf hinweisen, dass es die SPD in Berlin war, die während der langen Zeit ihrer Verantwortung keine Wohnungen gebaut hat, keine Grundstücke an Wohnungsbaugesellschaften weitergegeben hat und sogar noch 70 000 Wohnungen auf dem freien Markt verkauft hat. Die Chance, das anzusprechen, haben Sie verpasst, aber ich jetzt nicht. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu meiner Antwort. Sie sagen, wir waren nicht für preiswerte Wohnungen. Herr Luczak, in der Vorlage des Senats stand nichts von einer Preisbindung. (Beifall der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE] und Christian Kühn [Bündnis 90/Die Grünen]) In der Vorlage des Senats stand nicht drin, dass die Grundstücke auch an Genossenschaften oder an alle kommunalen Wohnungsbaugesellschaften gehen. Davon stand null drin. Wir als Grüne hatten Ihnen angeboten, mit dem Senat gemeinsam eine Vorlage zu erstellen, in die wir genau das hineingeschrieben hätten: Preise, die nach oben gedeckelt sind. Bei Ihnen wäre nichts unter 10 Euro gelaufen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Sehr richtig! – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Das ist einfach unwahr!) Im Gesetz stand keinerlei Kriterium drin. Ehrlich gesagt: Wer eine Gesetzesvorlage macht und behauptet, dass da etwas drinsteht, was dann aber im Gesetz nicht drinsteht, dem traue ich nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich möchte meine restliche Redezeit nutzen, um zwei Fragen zu stellen. Erstens. Wo ist eigentlich die Wohnungsbauförderung geblieben? Sie sagen: Der Bund gibt Geld, er hat aber keinen Finger drauf, dass die Länder das Geld wirklich für den Bau bezahlbarer Wohnungen ausgeben. Ich finde, da muss der Bund anders verhandeln. Zweitens. Durch den Verkauf von Bundesimmobilien ist der Bund zu einem Preistreiber geworden. Herr Luczak, in den Zeitungen ist überall zu lesen, man würde Gespräche über die BImA-Verkäufe führen oder versuchen, bestimmte Verkäufe nicht durchzuführen. Meine Damen und Herren, ich will endlich, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in den attraktiven Städten nicht mehr Preistreiber ist, sondern Wohnungen für Otto Normalverbraucher anbietet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Mein letzter Satz. Wenn man ins Kleingedruckte dieses Gesetzentwurfs blickt, zum Beispiel dem geplanten § 556 g Absatz 2 BGB, stellt man fest, dass der Mieter bei einer Falschberechnung der Miete die zu viel gezahlte Miete nur zurückverlangen kann, wenn er den Verstoß schon früh gerügt hat. Das ist schon wieder so eine Regelung zugunsten der Eigentümer und nicht zugunsten der Mieter. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Zugunsten der Rechtssicherheit!) Denen wird Bürokratie vor die Füße geknallt. Das hat auch der Bundesrat letzte Woche kritisiert. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Jetzt, liebe Frau Kollegin, muss ich Sie wirklich unterbrechen. (Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Die kann man nicht unterbrechen!) Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es gab in unserem Land Zeiten, in den 20er-Jahren, da wurden Arbeitersiedlungen gebaut, da war der Staat Bauherr der Schwächeren. Ich würde mir wünschen, dass wir uns an diese Zeit erinnern und nicht nur an die reichen Investoren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht Michael Groß. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Groß (SPD): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kühn, wir wären gerne schon vor einem Jahr an der Regierung gewesen. Ich kann mich erinnern: Da waren wir noch nicht in der Regierung, da haben wir gerade die Koalitionsverhandlungen durchgeführt. Wir haben uns für die Mietpreisbremse mit ihrer sozialen Funktion eingesetzt, und jetzt ist sie da. Ich bin Bundesminister Heiko Maas dankbar, dass er die Vorgaben in dieser Zeit umgesetzt hat. Sie haben im Januar noch bezweifelt, dass das in dieser Zeit geht. Das ist eine gute Vorlage. Auf dieser Grundlage können wir weiter diskutieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es hätte schneller gehen können! Viel schneller!) Gerade hat man sich hier aufgeregt und behauptet, wir hätten nur die Vermieter im Blick. Ich kann Ihnen sagen: Eigentum verpflichtet. Das ist für die SPD ein hohes Gut, und das werden wir in den nächsten Monaten zeigen. Es ist schon über die Situation der Mieterinnen und Mieter viel gesagt worden. In manchen Regionen Deutschlands, insbesondere in den Ballungsgebieten, zum Beispiel in den Universitätsstädten, steigen die Mieten schneller als die Einkommen. Die Warmmiete beträgt zum Teil 50 Prozent des Einkommens. Das ist für uns nicht akzeptabel. Die Mietpreisbremse ist ein gutes Instrument, dem entgegenzuwirken und den Menschen zu zeigen, dass sie in den Quartieren, in denen sie wohnen wollen, auch ein Zuhause finden. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Für viele Familien ist es nicht mehr machbar, sich auf dem Mietmarkt zu bewegen, sich eine neue Wohnung zu suchen. Die Mietpreisbremse ist nur ein Instrument. Sie tun heute so, als wenn wir den Wohnungsmarkt allein über die Mietpreisbremse regulieren. Wir haben das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, auf das ich hinweisen möchte. Alle Akteure sind eingeladen und haben sich bereit erklärt, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie wir die Mieten bezahlbar halten können. Die Mietpreisbremse wird, wie gesagt, das Problem nicht alleine lösen. Wir brauchen ohne Zweifel auch Neubau. In den Wachstumsregionen brauchen wir Neubau, aber eben nicht nur teuren Neubau, sondern wir brauchen auch sozialen Wohnungsbau. Neben den Hunderttausenden Wohnungen, die neu gebaut werden müssen, brauchen wir circa 60 000 bis 70 000 Sozialwohnungen im Jahr. Wir müssen natürlich auch andere Wege gehen: Neben den neuen Wohnungen brauchen wir auch neue Belegungsbindungen. Ein weiteres wichtiges Thema wird die Baukostensenkungskommission sein. Wir erhoffen uns natürlich, dass wir über die technischen Standards bzw. generell über Standards zu einer Senkung der Miete kommen. Ich muss auch die Warmmiete ansprechen; denn die Nebenkosten laufen davon. Wenn wir an den Klimaschutz denken – Stichwort „Energieeffizienz“ –, wird uns klar, dass wir eine Riesenaufgabe vor uns haben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei der Sie versagen, völlig versagen!) Wir müssen beides zusammenbringen: Energieeffizienz und Klimaschutz sowie bezahlbare Mieten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das werden wir tun, und zwar über verlässliche Förderinstrumente. Wir werden die Mittel für die CO2-Gebäudesanierung aufstocken, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht 2015! Wann dann?) und wir werden andere Instrumente wie die steuerliche Förderung nutzen. Allerdings – das sage ich insbesondere denjenigen, die jetzt rufen – werden wir nicht unbedingt dafür sorgen müssen, dass die Leuchtturmprojekte noch leuchtender leuchten, sondern wir müssen in der Breite fördern. Wir müssen dafür sorgen, dass Hunderttausende von Vermietern ihre Häuser und Wohnungen – technologieoffen – sanieren, damit alle in den Quartieren davon profitieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kürzen! Sie reduzieren die Mittel im nächsten Haushalt!) Noch ein Satz an diejenigen, die sich ständig über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer und der Grundsteuer beschweren. Das können wir hier beklagen. Das können wir auch noch drei Jahre beklagen. Wir können täglich über NRW und andere Regionen und Länder sprechen, die dazu gezwungen sind, die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer zu erhöhen. Die Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen und Räten erhöhen die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer doch nicht aus Liebe, sondern weil sie sich in finanziellen Zwängen befinden. Jetzt ist der Bund aufgefordert, die versprochenen 5 Milliarden Euro den Kommunen tatsächlich zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein letzter Satz zur BImA, zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Wir halten es für unbedingt erforderlich, dass die BImA auf dem Wohnungsmarkt als Vorbild auftritt und nicht als Preistreiber. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben keine Lust, als Bundesheuschrecke in die Annalen einzugehen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]) Die soziale Stadt ist für uns ein großes Ziel. Wir wollen für Menschen und mit Menschen Politik machen. Danke schön. Glück auf! (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Dr. Anja Weisgerber das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In einigen Teilen Deutschlands steigen die Mieten stark an mit der Folge – wir haben es gehört –, dass die Menschen aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Das dürfen wir nicht zulassen. Mit der zeitlich befristeten, gezielt eingesetzten Mietpreisbremse werden wir genau hier gegensteuern und die Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dämpfen. Es kommt aber auch auf die richtige Ausgestaltung an. Richtig eingesetzt, kann die Mietpreisbremse ein flankierendes Mittel sein, um die Mietentwicklung in den Ballungsgebieten zu bremsen. Der Vorschlag der Linken-Fraktion, nach dem Mieterhöhungen nur noch in Höhe des Inflationsausgleichs zulässig sein sollen, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Guter Vorschlag!) ist aber bestimmt nicht das richtige Instrument. Diese Regelung wäre nicht nur eine Mietpreisbremse, sondern eine Investitionsbremse, und genau das können wir nicht wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Uns hingegen ist es wichtig, Wohnungssuchende vor überhöhten und überzogenen Mietforderungen gezielt zu schützen. Aber gleichzeitig müssen wir Investitionen in Gebieten mit Wohnraumknappheit fördern und Anreize dafür geben. Deshalb haben wir gefordert, dass Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen von der Mietpreisbremse komplett ausgenommen werden. Wir sind froh darüber, dass dies im Gesetzentwurf auch so vorgesehen ist. Denn, werte Frau Künast, der Bau neuer Wohnungen ist und bleibt der beste Mieterschutz, um der Anspannung auf den Wohnungsmärkten auch wirklich zu begegnen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Ausnahme von umfassend modernisierten Wohnungen ist außerdem nicht nur im Hinblick auf Investitionen in den Wohnungsbau bedeutsam, sondern auch aus klimapolitischen Gesichtspunkten, werter Herr Kühn. Als Klimapolitikerin ist es mir – ich denke, uns allen – wichtig, dass Anreize für Investitionen in eine energetische Modernisierung nicht abgewürgt werden. 40 Prozent der Energie werden im Gebäudesektor verbraucht. Er kann deshalb einen enormen Beitrag leisten, die Energieeffizienz zu steigern und die Energieeinsparziele zu erreichen. Diese Einsparpotenziale müssen wir nutzen, und wir müssen Anreize für die energetische Sanierung setzen. Wir dürfen sie nicht eher behindern. Ein Anreiz wäre zum Beispiel auch die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung. Auch dies fordern wir energisch, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit der vorliegenden Mietpreisbremse schützen wir die Mieter und schaffen Rechtssicherheit für Investoren; denn die neue Regelung wird nur dort zum Einsatz kommen, wo wirklich Wohnungsnot herrscht. Die Länder müssen nachweisen, dass es in einem bestimmten Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Gleichzeitig müssen sie auch die entsprechenden Maßnahmen einleiten, um den bestehenden oder drohenden Wohnungsmangel abzubauen. Auch das ist wichtig. Damit die Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Gebieten schnellstmöglich von der Mietpreisbremse profitieren können, ist es aber auch wichtig, dass die Länder sie zielgenau dort anwenden können, wo sie wirklich notwendig ist, und dass die Länder und die betroffenen Kommunen die Regelungen zügig umsetzen können. Auch darauf müssen wir jetzt natürlich schauen, wenn es um die Ausgestaltung der Kriterien geht. Die Mietpreisbremse allein jedoch kann das Problem steigender Mieten nicht lösen, denn sie behandelt nur die Symptome. Wir müssen aber auch die Ursache bekämpfen. Die Ursache ist, dass wir zu wenig Wohnraum haben. Hier stehen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Verantwortung. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt bei den Ländern. Dafür stellt ihnen der Bund jährlich 518,2 Millionen Euro zur Verfügung. Werte Frau Künast, auch wenn die Länder diese Mittel aus der sozialen Wohnraumförderung vom Bund bekommen (Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] unterhält sich mit ihrer Sitznachbarin) – es wäre schön, wenn Sie mir einmal zuhören würden, Frau Künast –, erwarten wir von Ihnen im Gegenzug, dass sie auch zweckgebunden für neue Wohnungen eingesetzt werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) In Berlin ist das nicht geschehen. Es kann nicht sein, dass der Bund den Ländern Millionen an Mitteln für den sozialen Wohnungsbau überweist, die Länder damit die Haushaltslöcher stopfen, aber keine einzige neue Wohnung bauen. Das muss sich in Zukunft ändern. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir beraten heute auch über die Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart und setzen es nun um. Künftig soll das Prinzip „Wer bestellt, der zahlt“ gelten. Wir von der Union sind der Meinung, dass wir dabei aber marktwirtschaftliche Prinzipien nicht völlig ausblenden können. Das heißt, Vermieter und Mieter sollen auch weiterhin als Auftraggeber in die Verantwortung kommen. Dem entspricht meiner Meinung nach der Gesetzentwurf jedoch nicht. Demnach müssen Mieter nur noch dann die Courtage an den Makler zahlen, wenn dieser ausschließlich aufgrund des Vermittlungsvertrages mit dem Wohnungssuchenden tätig wird und auch einen Auftrag vom Vermieter einholt, die Wohnung anzubieten. Also selbst wenn ein Wohnungssuchender einen konkreten Suchauftrag an einen Makler richtet, aber der Makler ihm Wohnungen aus seinem Bestand anbietet, müsste künftig der Vermieter die Courtage zahlen. Das ist unserer Meinung nach kein echtes marktwirtschaftliches Bestellerprinzip. Deshalb müssen wir hier im parlamentarischen Verfahren noch nachbessern und so die Interessen aller Beteiligten, der Mieter, der Eigentümer und der Makler, in Einklang bringen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzte Rednerin in der Debatte hat die Kollegin Sylvia Jörrißen das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Sylvia Jörrißen (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Maas, schön, dass Sie wieder da sind. Ich möchte Ihnen jetzt nämlich für diesen Gesetzentwurf danken, über den ich mich sehr gefreut habe, weil er deutlich besser ist als der erste Entwurf. (Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Durchlöcherter!) Mit diesem Gesetzentwurf werden Wohnungssuchende zukünftig vor überzogenen Mieten geschützt. Dem Vorgehen, dass Eigentümer ihre Eigentumsrechte quasi missbrauchen und die angespannte Marktlage ausnutzen, um Mietpreisforderungen zu stellen, die weit über das ortsübliche Normalmaß hinausgehen, wird jetzt ein Riegel vorgeschoben. Mit diesem Gesetzentwurf ist ein schwieriger Spagat gelungen, einerseits kurzfristig die Symptome auf den angespannten Märkten zu lindern und andererseits langfristig die Investitionsbereitschaft bei Neubau nicht zu verhindern. In einem Punkt sind wir uns hier, denke ich, alle einig: Die Mietpreisbremse lindert nur die Symptome. Man könnte sie als Schmerztablette bezeichnen. Was nützt eine einzige Wohnung, auch wenn sie mietpreisgedeckelt ist, wenn fünf Menschen in ihr wohnen möchten? Am Ende kann nur einer den Zuschlag bekommen, und das ist in den allermeisten Fällen der Zahlungskräftigste. Die Ursache für den Wohnungsmangel wird nur durch den Bau neuer Wohnungen behoben. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Neubaumaßnahmen komplett aus diesem Gesetzesvorhaben ausgenommen sind. Gleichzeitig ist es wichtig, dass dort, wo die Mietpreisbremse gelten soll, die Länder und Kommunen verpflichtet werden, einen Maßnahmenkatalog aufzustellen, wie dem Wohnungsengpass begegnet werden soll. Ich möchte eine andere Überlegung ins Spiel bringen. Durch eine steuerliche Förderung in Form einer Sonderabschreibung ausschließlich im Geltungsbereich der Mietpreisbremse könnte Wohnungsneubau gezielt dort, wo er benötigt wird, gefördert werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch das Finanzministerium! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum machen Sie nichts?) Lassen Sie mich auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Mit der Mietpreisbremse greifen wir massiv in das marktwirtschaftliche Prinzip und in die Eigentumsrechte ein. Dessen bin ich mir bewusst. Dennoch halte ich es an einigen Stellen für richtig und erforderlich. Die Entscheidung, wo die Mietpreisbremse gelten soll, überlassen wir den Ländern, weil diese näher an den Märkten dran sind. Aber wir übertragen den Ländern damit auch eine große Verantwortung, und wir müssen an dieser Stelle einen willkürlichen Einsatz verhindern. Deshalb ist es richtig, dass im Gesetz Kriterien festgelegt werden, und zwar die richtigen und konkrete Kriterien, die diesen Eingriff in die Eigentumsrechte und in den Markt rechtfertigen. Ich habe den Gesetzentwurf jetzt in vielen Punkten gelobt. Ich frage mich aber auch: Wie funktioniert das Ganze in der Praxis? (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das funktioniert gar nicht! Die Frage ist gut!) Woher weiß der Mieter, wie hoch die ortsübliche Miete ist? Woher weiß der Mieter, wann sich ein Vermieter gesetzeswidrig verhält? Um hier ein Stück weit mehr Rechtssicherheit zu schaffen, sollten wir das Bestehen der Mietpreisbremse an einen qualifizierten Mietspiegel knüpfen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ansonsten wären teure Gutachten die Folge, und das Gesetz würde sich zu einem Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte entwickeln. Ich möchte am Ende noch kurz zu einem anderen Aspekt kommen, nämlich zur Stärkung des Bestellerprinzips in der Wohnungsvermittlung. Grundsätzlich begrüße ich das marktwirtschaftliche Prinzip „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie“; denn es ist richtig. Es soll auf jeden Fall auch bei der Wohnungsvermittlung gelten. Aber auch hier müssen wir uns die Frage stellen: Wie würde sich der jetzige Wortlaut des Gesetzentwurfes in der Praxis auswirken? Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Ich als neue Abgeordnete bin im letzten Jahr in Berlin auf Wohnungssuche gewesen. Ich habe einen Makler eingeschaltet und ihn beauftragt, mir Wohnungen anzubieten, wissend und bereit, dafür eine Courtage zu zahlen. In Zukunft kann der Makler mir nur dann eine Wohnung provisionspflichtig anbieten, wenn er diese explizit für meinen Suchauftrag in Auftrag genommen hat. Die Wohnung, die er eine Woche zuvor für den Suchauftrag meiner ebenfalls neuen Kollegin in Auftrag genommen hat, wäre für mich schon nicht mehr courtagepflichtig. Herr Wiese, es stimmt nicht, dass dann der Vermieter die Courtage zu zahlen hat; denn er hat dem Makler diese Wohnung ja nur im Hinblick auf den Suchauftrag übergeben. Das heißt, der Makler müsste umsonst arbeiten – das kann nicht einmal den Linken gefallen –, oder er würde mir die Wohnung gar nicht mehr anbieten; dann sind am Ende doch wieder die Suchenden die Leidtragenden. (Beifall bei der CDU/CSU – Dirk Wiese [SPD]: Ich erkläre Ihnen gerne, wie es in der Praxis aussieht!) Alles in allem beinhaltet der Gesetzentwurf viele gute Ansätze, und er bietet eine gute Arbeitsgrundlage. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen gleich zu den Abstimmungen. Zunächst geht es aber um die Überweisung des Gesetzentwurfs auf der Drucksache 18/3121 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse. Gibt es andere Vorschläge für die Überweisung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mieterhöhungsstopp jetzt“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3203, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/505 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Koalitionsfraktionen und das Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Linke. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Ich rufe die Zusatzpunkte 2 a und 2 b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25. Oktober 2007 zum Schutz von Kindern vor -sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch Drucksache 18/3122 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für Tourismus b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Erhaltung der Schienenwege jetzt neu verhandeln Drucksache 18/3153 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Haushaltsausschuss Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Damit sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 b bis 27 k auf. Hierbei handelt es sich um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Zunächst rufe ich Tagesordnungspunkt 27 b auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinz Riesenhuber, Dr. Joachim Pfeiffer, Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Wolfgang Tiefensee, Hubertus Heil (Peine), Niels Annen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Strategische Ziele für die Raumfahrt in dieser Legislaturperiode absichern Drucksachen 18/3040, 18/3195 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/3195, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache 18/3040 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Opposition. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition angenommen worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 c auf: Beratung der Ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 Drucksache 18/3100 Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind alle. Ich frage trotzdem: Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 d auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 4/14 Drucksache 18/3189 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, eine Stellungnahme abzugeben und den Präsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Die Koalition und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Linke. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen worden. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Auch das ist eine ganze Reihe von Beschlussempfehlungen, über die wir hier abzustimmen haben. Ich rufe zunächst Tagesordnungspunkt 27 e auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 108 zu Petitionen Drucksache 18/3057 Wer stimmt dafür? – Alle. Gibt es jemanden, der dagegen stimmt? – Das ist nicht der Fall. Gibt es jemanden, der sich enthält? – Auch das ist nicht der Fall. Dann ist die Sammelübersicht 108 einstimmig angenommen worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 f auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 109 zu Petitionen Drucksache 18/3058 Wer stimmt dafür? – Ebenfalls alle, wenn ich das richtig sehe. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Auch nicht. Damit ist auch die Sammelübersicht 109 einstimmig angenommen worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 g auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 110 zu Petitionen Drucksache 18/3059 Wer stimmt dafür? – Die Koalition. Wer stimmt dagegen? – Die Linke. Wer enthält sich? – Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Sammelübersicht 110 mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung der Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 h auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 111 zu Petitionen Drucksache 18/3060 Wer stimmt dafür? – Alle. Gibt es jemanden, der dagegen stimmt? – Nein. Gibt es jemanden, der sich enthält? – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist die Sammelübersicht 111 ebenfalls einstimmig angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 i auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 112 zu Petitionen Drucksache 18/3061 Wer stimmt dafür? – Die Koalition plus Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die Linke. Damit ist die Sammelübersicht 112 mit den Stimmen der Koalition und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von der Linken angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 j auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 113 zu Petitionen Drucksache 18/3062 Wer stimmt dafür? – Koalition plus Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Linke. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist die Sammelübersicht 113 mit den Stimmen der Koalition und von Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der Linken angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 k auf: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 114 zu Petitionen Drucksache 18/3063 Wer stimmt dafür? – Die Koalition. Wer stimmt dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen und die Linke. Gibt es jemanden, der sich enthält? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Sammelübersicht 114 mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Jetzt rufe ich den Tagesordnungspunkt 6 auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ Drucksache 18/3148 Hierzu liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und der Linken auf Drucksache 18/3148 vor. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Die Koalition, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es jemanden, der dagegen stimmt? – Nein, das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen worden. Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung zur Abschaltung von Kohlekraftwerken und zum Erreichen der Klimaziele Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Krischer. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Es wird wohl nicht anders gehen, als dass wir auch Kohlekraftwerkskapazitäten abbauen.“ Das hat Barbara Hendricks am 3. November dem Spiegel mit Blick auf das deutsche Klimaschutzziel gesagt. Ich sage, Frau Hendricks – auch wenn sie heute leider nicht an dieser Debatte teilnehmen kann –: Das ist richtig. Diese Aussage ist zutreffend. Wir werden das deutsche Klimaschutzziel nicht erreichen, wenn wir nicht auch ernsthaft darüber reden, dass Kohlekraftwerkskapazitäten abgebaut werden müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Jetzt und sofort! Gleich abschalten! In dieser Stunde!) Das hat Frau Hendricks gesagt. Aber nur eine Woche später war das alles auch für Frau Hendricks nicht mehr wahr, nachdem Siggi Kohle deutlich gemacht hat, wo in der SPD der Hammer hängt. Dann hieß es plötzlich wieder: Es wird nicht abgeschaltet; der Kohlekraftwerkpark in Deutschland bleibt unangetastet. Meine Damen und Herren, ich hätte mich sehr gefreut, wenn in dieser Aktuellen Stunde die beiden Minister zu diesem Thema gesprochen hätten. Aber beide sind nicht anwesend. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Debatte darüber findet bei den Champagnerempfängen der deutschen Wirtschaft statt, aber nicht im Deutschen Bundestag. Das ist nicht in Ordnung. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das Niveau ist ja im Keller! – Gegenruf des Abg. Manfred Grund [CDU/CSU]: Im Kohlenkeller!) Ich bin, ehrlich gesagt, fassungslos, dass der Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland selbst glaubt oder zumindest davon redet, dass die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland an Kraftwerken hängt, die zur Zeit von Ludwig Erhard gebaut worden sind. Das ist alles schon ein bisschen länger her. Wir -haben in Deutschland Überkapazitäten. Das Problem ist doch nicht, dass wir nicht genug Kohlekraftwerke haben. Das Problem ist vielmehr, dass diese Methusalem-Kraftwerke rund um die Uhr laufen und moderne Gaskraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplung aus dem Markt drängen, sodass klimaschonende, effiziente und flexible Kraftwerkskapazitäten nicht zum Zuge kommen. Das kann doch nicht sein. Das ist keine Energiewende. Das steht allem entgegen, was wir eigentlich wollen, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Was ist das eigentlich für ein Signal, das wir damit in die Welt schicken? Nicht nur, dass die deutschen Kraftwerksemissionen steigen und dass wir längst die Vorreiterrolle im Klimaschutz verloren haben: Jetzt ist es so weit, dass die ersten Betreiber ernsthaft überlegen, -hocheffiziente vorhandene Kraftwerke in Deutschland abzubauen, weil sie nicht mit den Methusalem-Anlagen konkurrieren können. Was senden wir damit für ein Signal? Ist das die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland, dass wir auf Kraftwerkstechnologien unserer Großväter bauen? Das kann doch nicht sein, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb fordern wir die Herausnahme von Kraftwerkskapazitäten aus den 60er- und 70er-Jahren. Der Strukturwandel im fossilen Kraftwerkspark – und darum geht es – ist nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern auch eines zukunftsfähigen Strommarktdesigns. Er ist ein notwendiger Beitrag zur Energiewende und – das betone ich ganz bewusst – auch für den Atomausstieg. Das gehört zusammen. Das sind zwei Seiten einer Medaille. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Jetzt haben wir die Situation, dass das Klimaschutzziel wahrscheinlich nicht erreicht werden kann. Barbara Hendricks hat gestern ein mittelfristiges Sofortprogramm vorgelegt, das „Aktionsprogramm Klimaschutz“ heißt. Wenn ich es lese, weiß ich, ehrlich gesagt, nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Die großen Brocken Kohlekraftwerke, Gebäudesanierung und Verkehr werden gar nicht angepackt. Aufgeführt sind so schöne -Sachen wie 1 Million Elektrofahrzeuge, die soundso viele Millionen Tonnen an CO2-Einsparungen bringen sollen. Dabei haben Sie bisher überhaupt keine Maßnahmen vorgelegt und auch nichts in petto, wie Sie diese 1 Million Elektrofahrzeuge bis 2020 erreichen wollen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf Busspuren!) So können Sie das in allen Bereichen durchdeklinieren. Sie betreiben Schönfärberei und Schönrechnerei mit Maßnahmen, die durch nichts hinterlegt sind. Das ist nicht seriös, meine Damen und Herren. Das ist keine Klimaschutzpolitik. Das ist das exakte Gegenteil davon. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Sammelsurium, das Sie vorlegen, enthält noch weitere Punkte von nett bis skurril. So werden tatsächlich Fahrerlehrgänge mit einem Klimaschutzbeitrag -belegt. Ich habe nur noch auf ein Pullover-Promotion-Programm gewartet, mit dem die Leute in kälteren Wohnungen nicht so viel CO2 ausstoßen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das, was Sie vorgelegt haben, zeigt: Nach einem Jahr kommt die Große Koalition wieder dort an, wo Philipp Rösler bei der letzten Wahl aufgehört hat. Das ist die Realität Ihrer Klimaschutzpolitik. Anders kann man das nicht sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dirk Becker [SPD]: Das glauben Sie doch selber nicht!) Wir werden Ihnen das nicht durchgehen lassen. Wir werden Ihnen diese Schönrechnerei und Simulation von Klimaschutzpolitik nicht durchgehen lassen. Das werden wir weiter problematisieren. Wir werden von Ihnen verlangen, dass Sie am 3. Dezember tatsächlich ein -Maßnahmenprogramm vorlegen. Das, was Sie jetzt machen, hat mit Klimaschutz rein gar nichts zu tun. Das ist Klimazerstörung. Das ist das exakte Gegenteil von Energiewende. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist heiße Luft!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, da auch Zeit eine Ressource ist, weise ich noch einmal darauf hin, dass in der Aktuellen Stunde die Redezeit fünf Minuten beträgt und nicht sechs Minuten. Als nächster Redner hat der Kollege Andreas Jung das Wort. Andreas Jung (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Kollege Krischer offensichtlich das Ziel schon bei seiner Redezeit verfehlt hat, werde ich mich bemühen, hier auf den Punkt zu kommen. Genau darum geht es bei dem Klimaziel. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Redezeit einhalten? Da gibt es schon ein paar wichtigere Sachen!) Wir haben in Deutschland fraktionsübergreifend das Ziel formuliert und es gutgeheißen, bis 2020 den CO2-Ausstoß um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das ist Ausdruck unserer besonderen Verantwortung, die wir als der größte Emittent innerhalb der Europäischen Union haben. Das ist auch Ausdruck unserer Vorreiterrolle. Unsere Botschaft ist klar: Es gibt kein Vertun. Dieses Ziel gilt. Es muss erreicht werden. Deshalb werden wir beim Klimaschutz einen Zahn zulegen und eine Schippe drauflegen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie schippen Kohle drauf!) Herr Krischer, wir sind uns doch einig, dass wir auf dem Weg zum 3. Dezember noch über die eine oder andere Frage diskutieren müssen. Wir haben gerade einmal die Ressortabstimmung eingeleitet. Aber Ihre Behauptung, dieses Programm enthalte nichts zu Gebäudesanierung und Energieeffizienz, geht an der Wirklichkeit und der Wahrheit total vorbei. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir haben immer gesagt, wir wollen einen besonderen Schwerpunkt auf die Energieeffizienz legen; denn hier ist in der Vergangenheit – übrigens auch während Ihrer Regierungszeit – viel versäumt worden. Hier besteht viel Potenzial. Was steht konkret in dem Papier? Die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung soll nun eingeführt werden. Für diese Maßnahme kämpfen wir seit langem. Aber diese Maßnahme haben Ihre Kollegen im Bundesrat bislang blockiert und verhindert. Diese Maßnahme muss nun kommen. Dafür treten wir ein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das wird uns voranbringen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Gleiche gilt für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Unsere Forderung lautet, die Förderung auszubauen und zu verbessern. Vorgeschlagen ist, die Mittel für dieses Programm auf 2 Milliarden Euro aufzustocken. Unter Rot-Grün beliefen sich die Mittel auf lediglich 300 Millionen Euro. Wir legen nun noch etwas drauf. Im Rahmen der Fördersystematik werden aber nicht nur Kredite und Zuschüsse gewährt. Vielmehr gibt es neue Programme für Kommunen und zur Quartierssanierung. Es soll Netzwerke geben. Auch beim Neubau werden neue Anreize gesetzt. Die Vorschläge beinhalten viel Neues. Es geht nun darum, gemeinsam darüber zu diskutieren und es dann zu verabschieden. Dieses -Programm wird uns bei der Energieeffizienz und beim Klimaschutz voranbringen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dann haben Sie die Elektromobilität angesprochen. Hier bin ich über Ihre Behauptung verwundert, es gebe zwar Ziele, aber keine Maßnahmen. Jetzt steht auch bei der Elektromobilität – aufbauend auf dem, was wir schon gemacht haben mit Nutzervorteilen mit diesbezüglichen Gesetzen – ganz konkret drin, was angestrebt wird, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 20 000 E-Fahrzeuge!) eine steuerliche Förderung einzuführen, um diese Elektroautos auf die Straße zu bringen und gewerblichen Nutzern die Anschaffung solcher Autos zu erleichtern. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) So steht es in dem Papier. Das sollten wir auch machen. Unterstützen Sie diese Maßnahme! Dann kommen wir voran. Zum letzten Punkt, zur Energie. Um diese ist es nicht so schlecht bestellt, wie Sie behaupten. Ich will darauf hinweisen, dass die erneuerbaren Energien in diesem Jahr zum ersten Mal die Braunkohle als die wichtigste Energiequelle überholt haben. Die erneuerbaren Energien sind Herbstmeister. Wahr ist aber auch, dass nicht alle Fragen gelöst sind und dass wir in den letzten Jahren einen Anstieg des CO2-Ausstoßes aufgrund der Braunkohlekraftwerke zu verzeichnen hatten; das ist ein Problem. Dieses Problem wird adressiert, auch schon in der Vorlage zum „Aktionsprogramm Klimaschutz“. Es steht hier drin, dass der Emissionshandel saniert werden muss, dass es die Haltung der Bundesregierung ist, dass es wie in der EU vorgesehen, vor 2020 kommen soll und dass die Bundesregierung dafür kämpft, das schon 2017 zu machen. Weiterhin steht darin, dass die Bundesregierung darauf drängt, dass dieser Beschluss im ersten Halbjahr 2015 in der EU getroffen und umgesetzt wird. Ich glaube, das wäre ein wichtiger Beschluss. Der -Emissionshandel ist das Herzstück der europäischen -Klimapolitik. Der muss saniert werden, und dabei kommen wir voran. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir werden darüber hinaus noch weitere Fragen auch in diesem Programm diskutieren, um zu klären, wie wir es schaffen, dass wir bessere Rahmenbedingungen für effiziente Gaskraftwerke bekommen, um damit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Das ist unser gemeinsames Ziel. Wir wollen die Trendwende beim CO2-Ausstoß. Dafür arbeiten wir. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 2007 hat Umweltminister Gabriel bei der UN-Klimakonferenz in Bali das 40-Prozent-Ziel verkündet. Er hat eine wirklich gute Rede gehalten und konnte viele Leute auf der Klimakonferenz begeistern. Er hat über Nachhaltigkeit und zukünftige Generationen gesprochen, und er bekam viel Applaus. Dann kam die Debatte über die Verlängerung der AKW-Laufzeiten in der letzten Legislatur. Auch der Opposi-tionsführer Gabriel hat sich echauffiert. Ich lese Ihnen das einmal vor: Sie schüren Ängste in Europa. Sie treiben die Antieuropäer in die Parlamente und in die Regierungen. Europa braucht wieder Hoffnung, und erneuerbare Energien bringen Hoffnung und Arbeitsplätze in Deutschland und in ganz Europa. Gut, kann ich da nur sagen. (Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ja, stimmt auch!) Jetzt sind wir in dieser Woche. In dieser Woche gab es den dena-Kongress, den Kongress der Deutschen Energie-Agentur. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Super Auftritt!) – Das war ein super Auftritt, sagt der SPD-Kollege. – Greenpeace hat demonstriert, wie ich finde, sehr gut an dieser Stelle. Meine herzliche Gratulation. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es geht um den Kohleausstieg. Es geht um die CO2-Reduzierung um 40 Prozent, die wirklich erreichbar sein sollte. Ich sage als linke Abgeordnete: Wir haben schon zweimal einen Antrag zum Kohleausstieg in dieses -Plenum eingebracht. Wir stehen dahinter. (Dirk Becker [SPD]: Für das Jahr 2040! Nicht 2020!) Es geht auch um den Bericht des IPPC, der zum x-ten Male sagt: Klimaerwärmung ist menschengemacht. Es ist eigentlich schon fünf nach zwölf, und wir müssen heraus aus den fossilen Energien. Was sagt Herr Gabriel? Arbeitsplätze in Gefahr, Versorgungssicherheit in -Gefahr, Industriestandort Deutschland in Gefahr, die -Bezahlbarkeit von Strom in Gefahr. (Zuruf von der CDU/CSU: Da hat er recht!) Ich kann Ihnen sagen: Das hätte Rösler in der letzten -Legislatur genauso sagen können. Da gibt es keinen -Unterschied. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich habe mir die Rede im Internet wirklich angeschaut. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber nicht verstanden! – Gegenruf der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht so schwer!) Ich habe mich auch nicht gewundert, dass vorher ein Werbefilm einer Erdölfirma anzusehen war. Das war natürlich reiner Zufall. Da fallen dann solche Worte wie „blauäugiger -Ökopopulismus“ oder „Illusion der Energiewendepropaganda“. Ich frage mich dann: Wie kommt er dazu, Befürwortern eines geordneten Kohleausstiegs die Fähigkeit abzusprechen, zu differenzieren? Ich sage Ihnen: Niemand will den sofortigen Ausstieg aus der Kohleenergie. Das ist eine Unterstellung. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Hört! Hört!) Wenn Sie unsere Anträge lesen, dann stellen Sie fest, dass da etwas von 2040 steht. Wenn Sie die Greenpeace-Programme lesen, dann stellen Sie fest, dass auch dort nichts von einem sofortigen Ausstieg steht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Von 2020 steht gar nichts!) Es ist vielmehr von einem geordneten Kohleausstieg mit übertragbaren Laufzeiten die Rede. Sie sollten das einmal lesen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Sie sprechen von Arbeitsplätzen, um die es Ihnen gehe. Um die geht es auch uns. Dazu kann ich Ihnen -Folgendes sagen: Vor meiner Bundestagszeit war ich -Betriebsrätin in einer Metallfirma. Ich habe nämlich Schlosserin gelernt. Ich kann Ihnen sagen: Damals -hatten die Kollegen auch ab und zu Angst. Es gab -Entlassungen. Ich kann die Angst nachvollziehen. Nur, ich habe in der Zeit, als ich auf einer Gewerkschaftsschule war, gelernt: Verpasster Umweltschutz vernichtet Arbeitsplätze. Bitte, meine Kolleginnen und Kollegen, schreiben Sie sich das hinter die Ohren. Ich weiß auch, dass Konversionspläne nicht so einfach zu erfüllen sind. Das ist doch kein Geheimnis. Ich denke, wir sollten anfangen und wir sollten Gelder in solche Konversionspläne stecken. Wir brauchen Regionalpläne, und wir brauchen keine Verschiebung des Strukturwandels. Der kommt, ob wir wollen oder nicht. Aus diesem Grund sage ich: Wir müssen jetzt etwas tun. Herr Gabriel hat das Allgemeinwohl beschworen. Zum Allgemeinwohl gehören ja auch Kosten. Es gibt eine neue Studie der EU, für die Herr Oettinger verantwortlich ist. Diese Studie besagt: 140 Euro pro Megawattstunde aus Kohle sind die Folgekosten für Mensch und Umwelt. 86 Milliarden Euro an europaweiten Folgekosten entstanden im Jahr 2012 aus der Kohleverstromung zusätzlich. Diese Folgekosten tragen alle. Das Ganze geht auf Kosten des Klimas. Deshalb brauchen wir definitiv ein gutes Aktionsprogramm Klimaschutz. Es kann uns wirklich nicht egal sein, was am anderen Ende der Welt mit Klimaflüchtlingen, mit Menschen, die demnächst absaufen werden, die aufgrund des Klimawandels verhungern werden, passiert. Ich wiederhole: Das kann uns allen nicht egal sein. Ob Sozialisten, Sozialdemokraten, Grüne oder Christen: Wir haben eine Verantwortung, und dieser Verantwortung müssen wir endlich gerecht werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Hubertus Heil das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland hat sich mit der Energiewende auf den Weg gemacht. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir darauf hinweisen, dass es in Deutschland um eine doppelte Energiewende geht. Zum einen wollen und werden wir als hochindustrialisiertes Land aus der Kernkraft aussteigen, und zum anderen haben wir uns sehr ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Meine Damen und Herren von den Grünen und von der Linkspartei, die Ziele, die wir damit verbinden, sind eine saubere, aber eben auch eine bezahlbare und eine versorgungssichere Energieversorgung in Deutschland. Das mag uns unterscheiden. Einfach nur darauf zu dringen, dass es sauber sein soll, und die anderen Dinge nicht im Blick zu haben, ist eben falsch. Ich sage Ihnen: Mit dem, was Sie hier betreiben, streuen Sie den Leuten Sand in die Augen. Ich will es Ihnen deutlich sagen: Wir sind uns alle einig, dass die fossilen Energieträger auf der Strecke an Bedeutung abnehmen werden und abnehmen müssen. Zur Frage, wie das geschehen muss, sage ich Ihnen: Wir wollen diesen Prozess marktwirtschaftlich organisieren, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gar nicht!) indem wir den Emissionshandel in Europa stärken, damit es an dieser Stelle die richtigen Preissignale gibt. Das ist der wahre Punkt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der läuft gar nicht!) Da gibt es einen Unterschied zwischen Grünen und Linkspartei. Die Linkspartei tut hier so, als würde das, was sie hier gerade vorgeführt hat, einen Beitrag zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2020 leisten. Das ist natürlich Quatsch, wenn die Linke, wie sie sagt, bis 2040 aus der Kohle aussteigen will. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Ganz!) Für die Erreichung des 40-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2020 bringt das gar nichts. Die Grünen sind da noch ein bisschen eleganter: Sie nennen nicht mal ein Jahr. Bis zu welchem Jahr wollt ihr denn den Kohleausstieg? Dazu kann man nachher ja vielleicht noch einmal Stellung nehmen. Wenn wir der Meinung sind, es solle so laufen, wie ich es eben beschrieben habe – sauber, sicher und bezahlbar –, dann müssen wir darauf achten, dass wir die Energiewende in Deutschland nicht gegen die Wand fahren. Dazu gehört, dafür zu sorgen, dass wir die erneuerbaren Energien in Deutschland weiter ausbauen, und zwar systematisch, dass wir Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleisten und dass wir das Ganze bezahlbar machen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ein ordnungspolitischer Eingriff in den Kraftwerks-park, der im Moment durch den Merit-Order-Effect dafür sorgt, dass die Kohlekraftwerke ganz schnell stillgelegt werden und dass ganz teure Gaskraftwerke kurzfristig nach vorne kommen, führt zu steigenden Preisen. Die Frage an dieser Stelle ist, ob die Grünen das wollen. So zu tun, als würde das zur Erreichung des 40-Prozent-Ziels bis zum Jahr 2020 irgendetwas bringen, Oli Krischer, ist etwas unterkomplex. Wenn wir hier Kohlekraftwerke in kurzer Frist scheinbar stilllegen und den Menschen suggerieren, wir würden damit 1 Tonne CO₂ in Europa sparen, ist das auch nicht richtig. Die Wahrheit ist an dieser Stelle, dass der Emissionshandel dazu führt, dass, wenn hier ein Kohlekraftwerk zwangsabgeschaltet wird, das entsprechende Zertifikat in ein anderes europäisches Land wandert und dass dieses Verschmutzungszertifikat dort genutzt wird. Der Schlüssel ist ein anderes Marktdesign, und dazu gehört im Übrigen auch der Emissionshandel. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie auch verschlafen! Das macht ihr auch nicht!) – Nein, Moment mal. Wir sind uns einig, dass da in den letzten Jahren zu wenig passiert ist. Aber ich sage: Diese Bundesregierung macht Druck in Europa. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Jetzt passiert zu wenig!) Das ist der richtige Weg. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass in der Vergangenheit zu wenig passiert ist, ist kein Argument, jetzt gar nichts mehr zu machen!) Das andere ist, dass ihr Grünen den Menschen suggeriert, es gehe bei der Energiewende nur um Strom, um den Strommarkt. Wir werden die Klimaschutzziele nicht allein über den Kraftwerkspark und den Strommarkt erreichen, sondern wir müssen auch über den Wärmemarkt, die Gebäudesanierung, den Verkehrsbereich und den Landwirtschaftsbereich gehen. Das ist das, was wir brauchen. (Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen Sie auch nicht! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nirgendwo machen Sie das!) Ich finde es ein bisschen traurig, dass ihr Grüne, die ihr die Energiewende einmal mit auf den Weg gebracht habt, inzwischen allein der Propaganda willen, um noch ein Alleinstellungsmerkmal zu haben – das habt ihr beim Atomkraftausstieg nicht mehr, weil inzwischen alle dafür sind; freut euch darüber! –, an dieser Stelle einen Popanz aufbaut. (Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU]: Genau! Das ist der Grund!) Wir haben eine Verantwortung dafür, dass die Energiewende in Deutschland gelingt, damit andere uns folgen. (Beifall des Abg. Johannes Selle [CDU/CSU]) Deshalb sind für uns eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung gleichrangige Ziele, und das mag uns unterscheiden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie sich doch mal die abgebaggerten Dörfer in den Braunkohlegebieten an, wenn Sie von Popanz sprechen!) Noch einmal: Das 40-Prozent-Ziel bis 2020 im Bereich CO2-Minderung in Europa in Deutschland durchzusetzen, wird von uns angepeilt. Wir alle wissen: Das ist nicht leicht zu erreichen. Aber wir halten an dem Ziel fest, eine Reduktion von CO2 um 40 Prozent, gemessen an dem Wert von 1990, zu erreichen. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das reicht aber nicht!) Das ist anstrengend, aber es muss auch weitergehen, über 2020 hinaus. Die Frage ist, wie wir das miteinander erreichen. Ich sage noch einmal: Diese Bundesregierung diskutiert darüber, wie man das erreicht. Es wird am 3. Dezember Vorschläge dazu geben. Die Frage, wie wir eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung auf den Weg bringen, die noch viel entscheidender ist, wird im nächsten Jahr entschieden, wenn wir über das Strommarktdesign in Deutschland zu diskutieren haben. Hier Klischees nach dem Motto „Die einen sind für die Kohle, die anderen sind für die Erneuerbaren“ zu verbreiten, das ist, mit Verlaub, unterkomplex. Das hat mit der Realität nichts zu tun. Da kann ich den Grünen und den Linken nur sagen: Fortschrittlich zu sein, heißt nicht, mythisch zu sein, sondern aufklärerisch tätig zu sein. Das wäre auch etwas, was den Menschen helfen würde, das Ganze zu begreifen, dieses komplexe Thema Energiewende zu verstehen; das ist nämlich komplex; das ist nicht einfach. Hier mit einfachen Parolen zu arbeiten, wird der Sache nicht gerecht. Ich sage es noch einmal: Wir müssen es in Deutschland schaffen, die Energiewende zu stemmen, sicher, sauber und bezahlbar, damit andere uns folgen. Wenn wir die Energiewende gefährden oder die Akzeptanz der Energiewende gefährden, weil Versorgungssicherheit infrage gestellt wird (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Nettoexporten? Quatsch!) oder die Bezahlbarkeit auf der Strecke bleibt, würden wir der Energiewende einen Tort antun. Das wollen wir nicht. Das werden wir nicht. Deshalb werden wir konsequent daran festhalten, eine sichere und saubere Energieversorgung in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wir werden uns dabei von solchen Aktuellen Stunden nicht aufhalten lassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Dr. Anja Weisgerber. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den Klimazielen: Ende Oktober ist es uns gelungen, dass sich die 28 Staats- und Regierungschefs der EU auf ein Treibhausgasminderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 geeinigt haben. Das ist auch ein Verdienst unserer Kanzlerin Angela Merkel und von Umweltministerin Hendricks. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Noch ein paar Tage zuvor war es nicht klar, ob überhaupt eine Einigung erzielt werden kann. Damit sind wir nicht nur die Ersten, die einen konkreten Beitrag vorlegen, sondern im internationalen Vergleich sind wir auch die Ambitioniertesten, und das ist gut so, meine Damen und Herren. Die Tatsache, dass die EU-Mitgliedstaaten sich trotz dieser unterschiedlichen Ambitionsniveaus einigen konnten, ist einzigartig in der Welt und zeigt, dass die EU ein klares Ziel vor Augen hat, nämlich den Abschluss eines international verbindlichen Abkommens für die Zeit nach 2020. Mit unseren Beschlüssen senden wir ein klares Signal in die Welt, dass wir entschlossen gegen den Klimawandel ankämpfen, und wir sagen zu den anderen Staaten: Jetzt seid ihr an der Reihe, und jetzt müsst ihr eure Beiträge auf den Tisch legen. Wir in Deutschland stehen auch national ganz klar zu unseren Klimazielen. Wir wollen den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent reduzieren. Aber es gibt dahin nicht nur den einen Weg. Es gibt viele Wege und Maßnahmen, um die Klimaziele, die wir uns gesetzt haben und zu denen auch wir von der Union ganz klar stehen, zu erreichen. Ministerin Hendricks hat gestern das Klimaaktionsprogramm vorgelegt, das nun in die Ressortabstimmung geht. Damit werden sämtliche Bereiche einbezogen: Industrie, Energiewirtschaft, Handel/Dienstleistungen, Verkehr, Haushalte, Landwirtschaft. Sie sehen: Wir reden nicht nur, sondern wir handeln. Klimaschutz ist eine große Herausforderung, die wir nur mit klarem Verstand und mit wirtschaftlicher Vernunft bewältigen können. Da gilt es jetzt eben auch, Kosten und Nutzen abzuwägen und sich zu fragen, welche Maßnahmen am meisten bringen, und dann auch den Einsatz zu bewerten, den wir dafür bringen müssen. Aus diesem bunten Blumenstrauß von rund 700 Vorschlägen, die eingebracht wurden, werden wir nun solche intelligenten Maßnahmen herausfiltern. Wenn ich von intelligenten Maßnahmen spreche, dann meine ich Maßnahmen, die Anreize setzen, und nicht solche, die auf Zwang und Verbote setzen. Das ist in unseren Augen nämlich genau der falsche Weg. Das Wichtigste dabei ist, dass wir den Fokus auf eine enorme Steigerung der Energieeffizienz legen, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie es doch einmal! Machen Sie es!) ja, wenn Sie es so wollen, wenn Sie auch diesen Begriff hören wollen – ich denke, das ist ein guter Begriff –, auch eine Energieeffizienzrevolution auslösen. Das ist die richtige Antwort auf den Klimawandel. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Revolution! Ja, in welcher Oppositionspartei sind Sie denn eigentlich?) Der Klimawandel ist eine so große Herausforderung, dass wir es uns nicht leisten können, naheliegende Chancen nicht zu ergreifen. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist die CSU inzwischen so unwichtig, dass sie in der Opposition ist? Es ist ja unglaublich!) Deswegen sage ich: Die steuerliche Absetzbarkeit von Maßnahmen zur energieeffizienten Gebäudesanierung muss jetzt kommen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, toll! Was macht denn die Bundesregierung?) Es ist unumgänglich, dass wir in Deutschland dieses Thema endlich angehen. Jetzt, meine verehrten Damen und Herren von den Grünen, möchte ich vor allen Dingen an Sie appellieren, dass auch Sie endlich tatkräftig dazu beitragen, dass diese Maßnahme kommt, dass wir eine Einigung zusammen mit den Bundesländern hinbekommen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bayern war immer dagegen!) Und da appelliere ich auch an die Bundesländer: Bitte bewegt euch! Viele Bundesländer haben eigene Klimaaktionsprogramme, deren Ziele sie aber auch nicht erreichen können, wenn wir die steuerliche Absetzbarkeit nicht bekommen, und zwar zusammen mit den Bundesländern. Und da müssen die Grünen auch mithelfen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bayern hat angekündigt, einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einzubringen. Jetzt müssen wir alle gemeinsam diese Chance am Schopf packen. Diese Maßnahmen sind auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass sie Konjunktureffekte auslösen. Jeder Euro, der in Sanierungsmaßnahmen investiert wird, löst circa 8 Euro an Folgeinvestitionen aus. Außerdem fließt über die Mehrwertsteuer Geld in die Staatskasse zurück. Deshalb ist mehr Energieeffizienz ein Gewinnerthema für alle, für das Klima genauso wie für die Handwerker, die dämmen und Fenster einbauen, meine Damen und Herren. Aber nicht alle können in vollem Umfang von der steuerlichen Absetzbarkeit profitieren. Ich denke hier zum Beispiel an die Rentnerin, die in ihrem unsanierten Häuschen aus den 60er- oder 70er-Jahren wohnt. Hier müssen die KfW-Mittel aufgestockt, verstetigt und deren Beantragung deutlich vereinfacht werden, sodass auch hier saniert werden kann. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer regiert denn, liebe Frau Weisgerber? Sie müssen es machen!) – Herr Krischer, da gibt es das ganz positive Signal aus dem Bundeswirtschaftsministerium, dass es im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz plant, die Gebäudesanierungsprogramme um 200 Millionen auf künftig 2 Milliarden Euro jährlich aufzustocken. Auch das können Sie honorieren und einmal als ein gutes Signal anerkennen. Also, lassen Sie uns weg vom ordnungsrechtlichen Klein-Klein kommen! Lassen Sie uns die Chancen ergreifen, die wirklich auch große Potenziale beinhalten, – Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen! Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): – wie zum Beispiel Energieeffizienzmaßnahmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Hubertus Zdebel das Wort. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der LINKEN: Den Namen auszusprechen, ist immer ein Prolem! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Der Vorname stimmt schon einmal!) Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Der ist derselbe. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es immer wieder entzückend, zu erleben, wie die CDU/CSU um den heißen Brei herumredet. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Überhaupt nicht!) Das ist umso bemerkenswerter, als es sich doch im Wesentlichen um Ministerien handelt, die im Moment in der Hand von sozialdemokratischen Ministern sind, nämlich der Umweltministerin Frau Hendricks und des ehemaligen Umweltministers Sigmar Gabriel, der jetzt Wirtschaftsminister ist. Darum geht es ja. Wir haben es schon häufiger erlebt, dass es diesen Zielkonflikt zwischen Umweltpolitik und Wirtschaftspolitik gibt. Aber es ist auch völlig klar – und das haben Sie eben nicht gesagt –: Um das 40-Prozent-Ziel beim Klimaschutz zu erreichen, brauchen wir jetzt den schrittweisen Ausstieg aus der Kohle, vor allen Dingen der Braunkohle. Alles andere ist eine Mogelpackung. Das wissen Sie haargenau. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir erleben heute nicht mehr den Mut des ehemaligen Umweltministers Gabriel – was er 2007 in Bali verkündet hat, ist ja schon zitiert worden –, sondern eine unglaubliche und unverantwortliche Rolle rückwärts des jetzigen Wirtschaftsministers Gabriel. Aber es hat jetzt wenig Sinn, lange darüber zu spekulieren, welche vermeintlichen Unterschiede es zwischen den politischen Positionen von Frau Hendricks und Herrn Gabriel gibt. Wir müssen eigentlich darüber -reden, um was es hier wirklich geht, nämlich um die ökonomischen Interessen, die hinter diesen Entscheidungsprozessen stehen. (Beifall bei der LINKEN) Tatsächlich geht es wieder einmal darum, die wirtschaftlichen Interessen einer im Strukturwandel untergehenden Branche großer Stromkonzerne dem Klimaschutz zu opfern. Das ist das, was hier wirklich gespielt wird. RWE musste im Frühjahr ein Minus von 2,8 Milliarden Euro bekannt geben. Der Aktienkurs von RWE ist zwischen 2008 und 2013 um über 70 Prozent eingebrochen, der von Eon sogar um fast 75 Prozent. Vattenfall ist derart schwer angeschlagen, dass jetzt der Ausverkauf des Deutschland-Geschäftes, insbesondere der Braunkohle in der Lausitz, auf der Tagesordnung steht. Die Schweizer Großbank UBS stellt fest, dass sich der Bau privater Solaranlagen in Deutschland schon bald ganz ohne Fördermittel rentieren wird. Kommt es so weit, dann bricht das Geschäftsmodell der Stromkonzerne, die die Energiewende verschlafen haben, endgültig zusammen. Ihre Stromverkäufe würden laut UBS bis 2020 um weitere 20 Prozent einbrechen, die Gewinne aus dem Stromgeschäft um 50 Prozent absacken. Das ist der wirkliche Hintergrund dieser ganzen Geschichte. Die Politik von Schwarz-Rot dient dazu, dieser sterbenden Branche lebensverlängernde Maßnahmen auf Kosten der Allgemeinheit zu gewähren. Das ist die ganze Wahrheit zu dem, was hier abläuft. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das gilt nicht nur für den Klimaschutz, sondern wir erleben das im Moment auch bei den explodierenden Kosten der Atommüllendlagerung. Da läuft genau dasselbe Spiel. Die Stromkonzerne wollen sich aus der Verantwortung stehlen, und eine bundeseigene Stiftung soll die Kostenrisiken übernehmen. „Bad Bank“ fürs Atom wurde das richtigerweise in den Medien genannt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb damals – ich zitiere –: Tatsächlich gibt es Parallelen zwischen Banken und Energieversorgern. Große und miteinander verwobene Banken gelten als systemrelevant. „Too big to fail“, sagen Amerikaner dazu und meinen: Zu groß, als dass man diese Banken untergehen lassen dürfe. Notfalls müsse sie der Staat retten, weil sie beim Sturz in den Abgrund zu viel mitreißen. Spätestens seit die SPD nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Berlin wieder (mit-)regiert, gelten auch die Versorger Eon und RWE … als quasi systemrelevant. Darum geht es in Wirklichkeit. Genau diesem Verständnis folgt die Politik der Großen Koalition und des Wirtschaftsministers. Der Umwelt- und Klimaschutz wird einmal mehr kurzfristigen Konzerninteressen geopfert. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist nicht neu – auch für Sozialdemokraten nicht neu –: Die Energiewende muss gegen die Atom- und Kohlekraftwerkskonzerne durchgesetzt werden. Das hatte bereits der 2010 verstorbene Präsident von Eurosolar, Hermann Scheer, klargemacht und festgestellt – ich zitiere –: „Es bleibt keine andere Wahl, als die Strukturmacht des etablierten Energiesystems zu durchbrechen.“ (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diesen Weg müssen wir fortsetzen; denn mit unserem Planeten lassen sich keine Kompromisse ausverhandeln. Deswegen sagt die Linke: Es muss Schluss sein damit, dass Klimaschutzziele im Interesse der Stromkonzerne und der energieintensiven Industrie mit Füßen getreten werden. (Beifall bei der LINKEN) Für halbherzige Maßnahmen ist keine Zeit mehr. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dirk Becker, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dirk Becker (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Fünf Minuten werden nicht reichen, um mit all dem ein bisschen aufzuräumen, was hier an Theorien und Thesen verkündet wurde. Lieber Oliver Krischer, du hast Seriosität angemahnt. Ich will bei dem Thema Seriosität einmal an die Auftritte des Oliver Krischer aus Zeiten der letzten Großen Koalition erinnern. Bei jeder Veranstaltung hast du dich hingestellt und gesagt: Sigmar Gabriel will zusätzliche Kohlekraftwerke bauen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat er auch!) Er hat aber immer und zu jeder Gelegenheit gesagt: Über die Kraftwerke, die damals geplant und genehmigt waren, hinaus wird es keine Kraftwerke geben. – Du hast das immer bestritten. Die heutige Bilanz besagt: Er hatte recht, nicht du. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hatte unrecht!) Populismus alleine reicht nicht. Man muss auch mal ein paar Gegebenheiten anerkennen. Sich hier hinzustellen und zu sagen: „Der Gabriel will, dass die Kohlekraftwerke weiterlaufen“, ist so unkonkret wie nur was. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagt er aber!) Bitte sagt uns doch mal, welche Kapazitäten ihr an welchen Standorten bis wann abschalten wollt, damit wir vor Ort auch mal darüber diskutieren können, was vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit und des Energiemarkts geht! – Das ist euch zu kompliziert. Ihr sendet einfach eine blöde Botschaft: Kohle muss weg! – So einfach geht es nicht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist schon bitter, wenn man das Gegenteil von dem vertreten muss, was man eigentlich glaubt! Das ist schon hart!) Jeder, der sich die Mühe macht, sich mit den energiepolitischen Entscheidungen der nächsten zwölf Monate auseinanderzusetzen, der fragt sich: Wie werden die im Grünbuch vorgesehenen Maßnahmen wirken? Nach Abschluss der Debatten über das Grünbuch und das Weißbuch zum Strommarkt, die die richtigen Akzente für den Strommarkt setzen, werden ohnehin nicht unwesentliche Kapazitäten aus dem Markt gehen; bis zum Jahr 2030 wird es altersbedingte Rückgänge am Markt geben. Die Überkapazitäten, die wir gegenwärtig ja haben, werden wir doch mittels normaler Abgänge im Kraftwerkspark abbauen können. Darüber kein Wort von Ihrer Seite. (Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ihr erweckt den Eindruck, es bleibe bis 2050 bei der jetzigen Kohleverstromung. Das ist Ausdruck energiepolitischer Ahnungslosigkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will zum Thema Energieeffizienz zurückkommen; denn ich finde, solch eine Debatte ist viel zu wichtig, um hier einfach nur Polemik zu machen und dieses Thema zu versemmeln. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Es war eine gute Debatte bis jetzt!) Wichtig ist, zu gucken: Was hat die letzte Große Koalition 2008 in Meseberg für Zielgrößen beschlossen, um das 40-Prozent-Ziel zu erreichen, und an welchen Stellen haben wir ein Problem mit der Zielerreichung? – Andi Jung hat es vorhin angesprochen. Wir haben in einigen Bereichen der Effizienzpolitik – am Wärmemarkt, im Bereich Verkehr – Defizite. Da sind wir weg von den Zielen; da ist in den letzten Jahren zu wenig passiert. Wenn man dann wie ihr sagt: „Ihr schlagt nichts vor“, aber nicht einmal die Maßnahmen kennt, die Andi Jung genannt hat, dann zeigt das: Ihr habt das Papier nicht einmal gelesen. Dann kann man aber nicht solche Behauptungen aufstellen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!) Ich will allerdings zugeben – ich konzentriere mich mal auf den Erzeugungsbereich –: Wir haben in zwei Bereichen ein großes Problem. Den Emissionshandel haben wir mehrfach angesprochen. Aber jetzt kann man sich doch nicht allen Ernstes hier hinstellen und sagen, die Bundesregierung mit Sigmar Gabriel und Barbara Hendricks (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die nicht da sind!) würde an der Stelle nichts tun oder sei gar zerstritten. Beide sind in Europa die engagiertesten Kämpfer dafür, dass wir den Emissionshandel wieder fitmachen. Das wird europaweit anerkannt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wird es langsam zu bunt! So geht es echt nicht!) Ja, wir haben im Erzeugungsbereich an einer anderen Stelle ein Problem, und zwar ein Problem aufgrund der Situation, dass ineffiziente Kraftwerke in der Tat effiziente Kraftwerke aus dem Markt nehmen; das Thema Kraft-Wärme-Kopplung ist eben angesprochen worden. Da ist es gerade diese Bundesregierung, die ganz aktuell dabei ist, in intensiven Gesprächen dafür zu sorgen, dass wir beim Thema KWK zu unserer Zielverpflichtung für das Jahr 2025 stehen. Wir wollen Effizienz in der Erzeugung; wir wollen den KWK-Ausbau. (Beifall bei der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei der Union klatscht da aber keiner!) Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht nur beim Ausbau ein Problem haben, sondern auch im Bestand. Wir erleben das deutschlandweit. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung muss nicht nur wollen, sondern auch handeln!) – Herr Hofreiter, auch wenn es lauter wird, wird es nicht besser. (Beifall bei der SPD) Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es nicht nur um den Neubau geht, sondern auch KWK-Bestandsanlagen vor der Abschaltung stehen, (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) weil sie nicht wirtschaftlich sind, und die Wärmeversorgung stattdessen beispielsweise mit Ölkesseln sichergestellt wird. Darum sage ich: Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, wollen bis zum 1. August des nächsten Jahres hier für Abhilfe sorgen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir tun das ohne Klamauk. Wir machen das in der Verantwortung dafür, unsere Effizienzziele bis zum Jahr 2025, also auch das 40-Prozent-Ziel, zu erreichen; zu diesen Zielen stehen wir ohne Wenn und Aber. Man erreicht sie jedoch nur mit viel kleinteiliger, mühsamer Arbeit, aber nicht mit Klamaukveranstaltungen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Danke schön. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Annalena Baerbock das Wort. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Becker, ich versuche gerade, meiner kleinen Tochter zu erklären, dass man nicht dadurch überzeugt, dass man sagt: „Du bist aber doof!“, sondern dadurch, dass man bessere Argumente anführt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dirk Becker [SPD]: Das hätten Sie heute mal machen sollen!) Wir haben wirklich gehofft, dass Sie heute mit besseren Argumenten kommen und nicht – wie Ihr Wirtschaftsminister – einfach sagen: Greenpeace ist aber blöd, die Grünen übrigens auch. (Zuruf von der SPD: Wie kann man nur solch einen Blödsinn erzählen?) Ihr Parteifreund Matthias Miersch hat auf solche subtilen Behauptungen, Greenpeace und die Grünen wollten sofort – gleichzeitig mit der Atomkraft – aus der Kohle aussteigen, im Deutschlandfunk die richtigen Worte gefunden. Er hat gesagt: Ich finde, wir führen da im Moment sowieso eine Phantom-Diskussion, denn ich kenne niemanden, auch keinen bewegten Umweltschützer, der gleichzeitig den Ausstieg aus der Atomkraft und der Kohle fordert. (Zurufe von der SPD) – Genauso ist es. Hören Sie bitte endlich einmal zu. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ) Und wenn nicht auf uns Grüne, dann hören Sie doch einfach auf Ihre Kollegen. Sie haben es ja selber angesprochen, und da wird Ihre ganze Argumentation einfach unstimmig, wenn Sie sagen: Ja, wir brauchen einen Wandel im Strommarkt. Ja, es gibt Überkapazitäten. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Stimmt doch gar nicht!) Ja, auch wir wollen irgendwann aus der Kohle aussteigen, nur nicht jetzt. (Dirk Becker [SPD]: Das machen wir doch nächstes Jahr!) – Das ist wirklich sehr schön: Wir machen unsere Hausaufgaben, aber dann, wenn die nächste Regierung dran ist. Das ist eine ganz tolle Regierungsverantwortung, die Sie hier an den Tag legen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ich dachte, Sie wollen jetzt nicht aussteigen! Was denn nun?) Und wie wollen Sie das denn machen? (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wann wollen Sie denn aussteigen?) – Wir wollen jetzt damit anfangen, Herr Heil, den Einstieg in den Kohleausstieg einzuleiten. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Es passiert doch!) – So, jetzt hören Sie mir auch einmal zu. Das hat Ihr Minister bei der Dena ja so schön gesagt: Ich habe das Mikrofon, jetzt rede ich. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wir haben aber auch zugehört!) Und zwar: Wenn die Anteile der Erneuerbaren auf der einen Seite ansteigen, dann müssen Sie doch den fossilen Kraftwerkspark auf der anderen Seite abbauen. (Dirk Becker [SPD]: Ja, wie denn?) Wir haben einen Nettostromexport von 32 Terrawattstunden, und da müssen wir doch irgendetwas machen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ja! Emissionshandel!) Und dann behauptet Ihr Minister plötzlich, dieser Nettostromexport, das sei die Windkraft. Man könnte wirklich denken, man habe sich verhört. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nicht zugehört!) Denn die Windkraftanlagen werden doch abgeschaltet, und zwar in einem Umfang von mehr als 400 000 Megawattstunden im Jahr, weil die Braunkohlekraftwerke eben nicht heruntergefahren werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir verstopfen mit unserem Braunkohlestrom die Netze in Polen und Tschechien. Und wissen Sie was? Der Minister hat es eigentlich ja auch dadurch eingestanden, dass es die Überlegung gibt, den Anteil des Exports herauszurechnen, um die CO2-Ziele zu schönen. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das macht doch niemand!) Dann muss es doch der Braunkohlestrom sein; denn die Windenergie erzeugt ja nicht CO2-Emissionen wie die Braunkohle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wissen es also eigentlich besser. Da Sie immer davon reden, die anderen sollten nicht so große Illusionen haben, muss ich jetzt einmal mit einer Ihrer Illusionen aufräumen. Sie sagen, wir wollen aus der Kohle aussteigen und der Emissionshandel soll es richten. Da fragt man sich wirklich, ob das ein Karnevalsgag gewesen sein soll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Da sind Sie dann dagegen, oder was?) – Nein, ich schaue der Realität ins Auge. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Oh Gott, Sie sehen die Realität und sonst niemand!) Vor gut zwei Wochen wurde auf dem Europäischen Rat festgestellt, dass wir eine Reform des Emissionshandels nicht vor 2020/21 in Gang bringen. Das bestreiten Sie in den Ausschüssen auch gar nicht. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Die Bundes-regierung engagiert sich!) Aber Sie wollen mit diesem Emissionshandel, der nicht vor 2020/21 reformiert werden wird, den Kraftwerks-park in Deutschland gestalten. Das passt doch alles vorn und hinten nicht zusammen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie können da die Augen verdrehen, so viel Sie wollen. Andere Länder haben es erkannt und sagen: Der Preis ist im Keller, deswegen führen wir jetzt einen Mindestpreis ein. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Die haben von Energiepolitik auch keine Ahnung!) – Ja, machen sie weiter so mit „Die haben ja keine Ahnung“. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein, offensichtlich nicht!) Ich habe eben versucht, Ihr Verhalten am Beispiel eines kleinen Kindes aufzuzeigen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Andere Länder führen also einen Mindestpreis ein. Sie machen auch hier nichts, sondern sagen einfach: Die Reform des ETS wird schon irgendwie vom Himmel fallen. – So wird es eben nicht gehen. Es gibt keine Lenkungswirkung, und deswegen werden die Gaskraftwerke aus dem Markt gedrängt. Das kann doch wirklich nicht in Ihrem wirtschaftlichen Interesse liegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dirk Becker [SPD]) – Da Sie dauernd dazwischen schreien und fragen, was wir denn machen wollen, sage ich Ihnen: Schauen Sie sich unsere Anträge an. Vor der Sommerpause haben wir hier eine Debatte über Instrumente zum Kohleausstieg geführt. Da haben wir CO2-Grenzwerte vorgeschlagen. Das machen auch andere Länder. Das hat auch das DIW vorgeschlagen. Das sind nicht nur die „grünen Spinner“, die so etwas vorschlagen. (Dirk Becker [SPD]: Ihr habt gar keinen Fahrplan!) Die Linken haben etwas anderes vorgeschlagen, und dann haben auch Sie von der SPD gesagt: Ja, Sie haben recht. Wir müssen darüber diskutieren. Wir nehmen uns die Sommerpause, schauen uns die Pläne an – das ist im Wortprotokoll nachzulesen –, und im Herbst machen wir uns gemeinsam daran, denn da kommt ja der Klimaaktionsplan, und dann legen wir einen Fahrplan für den fossilen Kraftwerksplan vor. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Welche Kraftwerke wollen Sie denn bis 2020 abschalten?) Genau auf Ihren Vorschlag warten wir. Keine Sorge, wir bringen unsere CO2-Grenzwerte wieder ein. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Mit Datum!) Wir können darüber hier dann abstimmen, und dann sind Sie einfach blank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann kommt noch Ihr letztes, wirklich allerschönstes Argument: Und wenn wir in Deutschland aus der Kohle aussteigen, dann hat das für das Klima gar nichts gebracht, denn dann geht es ja in andere Länder. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wir müssen den Emissionshandel mal ändern! Verstehen Sie das nicht?) – Sie müssen darüber verhandeln; denn Sie regieren. Ich bin hier leider nur Opposition, ich kann es nicht verändern. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein, Sie müssen handeln!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Wenn hier Zwiegespräche entstehen, dann muss ich auf die Redezeit verweisen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielleicht könnten Sie die Zeit stoppen? Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das mache ich nicht. Bitte denken Sie daran, dass Sie zum Schluss kommen müssen. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie sagen, die Zertifikate würden in andere Länder gehen. In Deutschland stehen die ältesten Kohlekraftwerke. In schlechtere Kraftwerke können die Zertifikate gar nicht reinfließen. Andere Kraftwerke sind effizienter. Unser Nachbarland Dänemark macht es uns vor. Es fängt mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung an. Ich kann Ihnen nur sagen: Ziehen Sie nach! Erinnern Sie sich an die Worte Ihres Wirtschaftsministers, der damals Umweltminister war, als er 2007 sagte: Wir wissen, dass unsere Wirtschaft leiden wird, wenn wir den Klimawandel nicht stoppen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Thomas Bareiß, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Frau Baerbock, da war sehr viel heiße Luft dabei. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Inhalt auch!) Von besseren Argumenten habe ich nicht viel mitbekommen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir jetzt einmal gespannt! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erlauben Sie mir eine ganz grundsätzliche Feststellung zu Beginn meiner Rede. Sie haben immer noch nicht anerkannt, dass wir in Deutschland die höchsten klima- und energiepolitischen Ziele der Welt haben (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Dänemark hat höhere!) und am schnellsten mit unserer Zielsetzung vorankommen. Die neuesten Zahlen belegen: Schon heute beträgt der Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien 27 Prozent, so viel wie bei keiner anderen Industrienation der Welt. Wir haben im Bereich Energieeffizienz – das ist vielfach angesprochen worden – erreicht, was keine andere Nation geschafft hat: Wir haben das Wirtschaftswachstum vom Energiesparen entkoppelt. Wir haben seit 1990 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 30 Prozent, trotzdem haben wir 10 Prozent Energie eingespart. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen Sie sich jetzt zurücklehnen, oder was?) Auch im Bereich des Klimaschutzes sind wir Vorreiter. Wir haben die Vorgaben der Kioto-Protokolle weit übererfüllt. Auch wenn wir früher aus der Kernenergie aussteigen und somit 50 Millionen Tonnen CO2 bei der Einsparung verlieren, werden wir es trotzdem schaffen, unser 40-Prozent-Ziel bis 2020 zu erreichen. Wir haben entsprechende Vorschläge eingebracht. Wir fordern Sie auf: Unterstützen Sie uns bei unseren Aktionen! Wir haben gezeigt: Wir sind in allen Bereichen Vorreiter. Es fällt Ihnen schwer, das anzuerkennen, aber ich glaube: Es ist es wert, bei diesem Projekt mitzumachen. Ich bitte Sie: Packen Sie die Maßnahmen an, die wir mit dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vorgelegt haben. Genauso, wie wir anerkennen müssen, dass wir beim Erreichen unserer Ziele enorm vorangekommen sind, müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass wir es nicht schaffen werden, aus der Kernenergie und aus der Kohlekraft gleichzeitig auszusteigen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch mal was zum Emissionshandel! Muss der reformiert werden?) Wir würden damit einerseits die Versorgungssicherheit gefährden, andererseits würde die Wirtschaftlichkeit unserer Energieversorgung komplett aus dem Ruder laufen. Wir würden unsere Wettbewerbsfähigkeit, gerade im Bereich der energieintensiven Industrie, in besonderer Weise gefährden. Deshalb war es wichtig, dass unser Vizekanzler und Wirtschaftsminister vorgestern klar und deutlich gesagt hat, dass es das mit uns nicht geben wird, sondern dass wir eine Energiepolitik machen, die, wie Hubertus Heil gesagt hat, auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Klimaschutz und Umweltverträglichkeit aufbaut. Das ist unser Maßstab, an dem wir uns auch messen lassen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Was würde passieren, wenn wir das tun, was die Grünen vorschlagen: Ausstieg aus der Kohleenergie und der Kernenergie innerhalb von zwei Jahrzehnten? Damit würden wir zwei Drittel unserer Energieversorgung verlieren. Dann würden nicht nur die Energiepreise massiv nach oben drehen. Damit würden wir unsere Energieversorgung massiv gefährden und im energieintensiven Bereich unsere Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel setzen. Wir würden aber auch einen wichtigen Wirtschaftszweig in Deutschland innerhalb von wenigen Jahren kaputtmachen. Ich spreche von der Braunkohle. Auch wenn es immer gleich abgetan wird – von den Linken in ganz besonderer Weise, obwohl die betroffenen Regionen immer sehr stark auf die Linken setzen –, muss man klar sagen, dass 60 000 Menschen von der Braunkohle leben, einem heimischen Rohstoff, dessen Abbau viele Jahre Tradition hat. Wir müssen unsere Verantwortung, die wir gegenüber den Menschen gerade im rheinischen Revier und in der Lausitz haben – die, wie gesagt, schon viele Jahre auf diesen Rohstoff setzen –, wahrnehmen. Wir brauchen eine Verlässlichkeit in unserer Politik. Wir übernehmen Verantwortung, auch für diese Regionen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie mal was zum Emissionshandel! Muss der reformiert werden?) Ein weiterer Punkt, den ich unterstreichen will – mein Kollege Hubertus Heil hat ihn schon angesprochen –, ist: Auch wenn wir jetzt einseitig aus der Kohle aussteigen würden, würden wir dem Klimaschutz kein bisschen helfen. Wir haben auf europäischer Ebene ein Instrument für den Klimaschutz. Wir haben uns 2005 auf den Emissionshandel geeinigt, der richtig und sinnvoll ist. Wenn wir jetzt aus der Stromerzeugung mittels unserer effizienten Kraftwerke aussteigen, dann werden alle davon profitieren, die weiterhin auf ineffiziente Kraftwerke setzen. Das wäre ein Pyrrhussieg für die Energiewende. Das würde uns gar nichts bringen. Wir müssen schauen, dass der Emissionshandel funktioniert und stark ist. Bei der Klimagasreduktion muss die marktwirtschaftliche Komponente stärker an Bedeutung gewinnen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Muss er reformiert werden?) Wenn wir im Zusammenhang mit dem Klimaschutz über Braunkohle und Steinkohle diskutieren, müssen wir berücksichtigen, dass in den nächsten Jahrzehnten der Anteil der Energiegewinnung aus Kohle in der Welt zunehmen wird. Allein in den nächsten Jahren werden jede Woche zwei Kohlekraftwerke ans Netz gehen. Ich sage es ganz offen: Wenn wir es mit dem Klimaschutz ernst meinen, dann müssen wir dafür sorgen, dass diese Kraftwerke auf der Basis unserer Technologie klimafreundlich sind. Wir müssen sehen, dass, wenn die klimafreundlichen Kohlekraftwerke aus Deutschland in der Welt gebaut werden, jedes Jahr 300 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß gespart werden können. Auch das wäre ein ganz wichtiger Baustein. Statt als Einziger auszusteigen, müssen wir schauen, dass die Welt auf effiziente und klimafreundliche Produkte setzt. Das ist unser Ziel, das wir gemeinsam anpacken müssen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Matthias Miersch, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Matthias Miersch (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Vormittag eine sachliche und sehr tiefgehende Debatte erlebt. Ich glaube, das Thema, über das wir jetzt reden – der Klimaschutz in der zeitlichen -Perspektive 2020/2050 –, hat es auch verdient, dass wir einander einfach einmal zuhören und uns gegenseitig unsere Sichtweisen erklären. (Beifall der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich finde, es geht nicht, dass einfach nur mit Unterstellungen und Halbwahrheiten gearbeitet wird. Ich jedenfalls habe in den Diskussionen der letzten Tage den Eindruck gewonnen, dass wir uns gegenseitig etwas unterstellen, obwohl wir es möglicherweise gar nicht wollen. (Zuruf des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Jetzt hören Sie doch einfach erst einmal zu! Diese Große Koalition hat einen Koalitionsvertrag vereinbart. Darin steht als Ziel eine Minderung des CO2-Ausstoßes um mindestens 40 Prozent. Kein Regierungsmitglied hat dieses Ziel infrage gestellt. Das muss hier noch einmal betont werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Diese Bundesregierung gibt erstmalig zu, dass nach vielen Jahren des Stillstands dieses Ziel mit den bisherigen Maßnahmen nicht zu erreichen ist. Dieser Wirtschaftsminister und diese Umweltministerin haben diese transparente Diskussion überhaupt erst ermöglicht. (Beifall bei der SPD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Matthias, als wenn du es nicht besser wüsstest! Du weißt es doch besser!) – Britta Haßelmann, zur Wahrheit gehört auch, dass hier in diesem Raum keiner ist – so glaube ich; das wurde in den Beiträgen heute deutlich –, der 2020 aus der Kohleverstromung aussteigen will. Damit haben wir hier möglicherweise ein gutes Fundament. Wenn ich mir die Koalitionsverträge in Brandenburg und NRW anschaue, dann weiß ich, dass zumindest die Linken und die Grünen in den Ländern, wo sie mitregieren, anerkennen, dass das eine große Strukturfrage ist, die wir auch im Sinne dieser Regionen beantworten müssen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deswegen weigere ich mich, eine Debatte zu führen nach dem Motto: Umwelt gegen Wirtschaft und Wirtschaft gegen Umwelt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht doch die Regierungsbank!) Ich glaube, wir können gemeinsam mehr hinbekommen. Jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt, Herr Krischer: Diese Regierung hat gesagt, dass sie am 3. Dezember 2014 einen Aktionsplan, einen Effizienzplan vorlegt. Ich finde, es ist das Mindeste, dass man als Opposition abwartet, was vorgelegt wird. Dann werden wir uns darüber austauschen müssen. (Beifall bei der SPD) Ich sage Ihnen auch: Am 3. Dezember 2014 wird das Klima weder gerettet noch wird es verloren sein. Die Fokussierung auf einen Stichtag halte ich für grundfalsch, im Übrigen auch im internationalen Sektor. Wir werden kontinuierlich prüfen müssen, ob die Stellschrauben richtig gesetzt sind und ob sie greifen; denn beim Klimaschutz geht es immer auch um die Frage, wie das Wetter aufs Jahr gesehen war und wie sich die Wirtschaft entwickelt. All diese Geschichten spielen eine Rolle. Ab dem 3. Dezember 2014 werden wir als Parlamentarier erstmalig in der Lage sein, diese Bundesregierung diesbezüglich zu kontrollieren. Es gibt offene Fragen, die die Bundesregierung und wir als Parlamentarier gemeinsam beantworten müssen. Eine entscheidende Frage für mich ist: Wie schaffen wir es, dass hochflexible Gaskraftwerke am Netz und alte Kohlemöhren vom Netz sind? Denn wir können nicht wollen, dass der augenblickliche Zustand bestehen bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das ist die Frage! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Sie unterstellen wieder, dass man das nicht will! (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das unterstellen wir nicht! Hubertus Heil unterstellt das!) Ich glaube aber, dass dieser Fakt so nicht zutreffend ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden dann auch darüber reden müssen, wie wir beispielsweise all die anderen Sektoren behandeln. Bislang haben wir nur über Umwelt und Wirtschaft geredet. Ich glaube, in diese Debatte gehört auch, zu erwähnen, dass das ein ganzheitliches Thema ist, welches wir auch unter Mobilitäts- und landwirtschaftspolitischen Gesichtspunkten behandeln müssen. Auch das gehört in die Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Jetzt mache ich einen großen Strich darunter, weil man ja nicht mehr als fünf Minuten Redezeit hat. Ich glaube, dass wir alle gut beraten sind, ein bisschen sachlicher zu sein und dem anderen ein wenig mehr zuzuhören. Das Thema ist viel zu groß, als dass wir uns bei seiner Behandlung zerlegen sollten. Die Lösungen -müssen über Jahre und Jahrzehnte halten. Ich finde, ab 3. Dezember sollten wir das gemeinsam und konstruktiv tun. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Josef Göppel, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Josef Göppel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stimmung für den Klimaschutz ist im Herbst 2014 etwas günstiger geworden. Es gab den Beschluss der europäischen Regierungschefs, 40 Prozent CO2-Minderung bis 2030 zu erreichen. Das hat eine neue Dynamik in die Debatte gebracht. Man darf vermuten, dass die jüngsten Absichtserklärungen der Vereinigten Staaten und Chinas auch auf das europäische Signal zurückgehen. Diesen Beschluss der europäischen Regierungschefs hat Frau Merkel durchgekämpft. Das war das entscheidende Signal. Deswegen ist für die Konferenzen, die jetzt in Südamerika und nächstes Jahr in Paris stattfinden, eine günstigere Ausgangslage vorhanden. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch sehen, dass trotz des großen Einsatzes der deutschen Kanzlerin das Ziel einer Minderung des CO2-Ausstoßes um 40 Prozent am unteren Ende des Pfades der Europäischen Union für 2050 liegt. Das macht klar: Wir haben auf dem Weg bis 2050 zur Einhaltung des 2-Grad-Zieles mehr zu tun, als dieser Beschluss jetzt festlegt, obwohl es schon schwer genug ist, die darin enthaltenen Ziele zu erreichen. Ich richte nun den Blick auf das deutsche Ziel, bis 2020 minus 40 Prozent zu erreichen. Selbstverständlich spielen da die Emissionen der fossilen Kraftwerke eine entscheidende Rolle. (Beifall der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben da nur ein Problem. Wenn man das jetzt marktwirtschaftlich über den Emissionshandel lösen will, ist das richtig. Es ist aber so, dass die Beschlüsse der europäischen Regierungschefs erst ab 2021 gelten. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an Hubertus Heil [Peine] [SPD] gewandt: Ja! Gehört?) Wir müssen uns in der Koalition in der Tat überlegen, was wir in diesem Jahrzehnt noch tun müssen. Genau darum geht es. Herr Kollege Heil, ich erinnere mich, dass im letzten Jahr bei den Koalitionsverhandlungen in der Arbeitsgruppe Energie eine Liste alter fossiler Kraftwerke vorgelegt wurde. Ich bin nicht der Meinung, dass der Staat den Befehl zum Stillstand geben muss; wir müssen aber die politische Richtung und die Rahmenbedingungen vorgeben. Wir von der Union halten uns exakt an das, was Sigmar Gabriel als Umweltminister damals in Meseberg für die gesamte Bundesregierung verkündet hat. Wir wollen die Lücke füllen. Insofern unterstützen wir die Vorlage der Umweltministerin. Ich denke, dass die Koalition aus dieser Debatte überzeugend herauskommen kann; denn wir dürfen unseren Blick in der Tat nicht nur auf die Stromerzeugung richten. Es geht jetzt, meine lieben Kollegen von den Sozialdemokraten, darum, dass sozialdemokratisch- und grün-geführte Länder der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für energetische Sanierungen zustimmen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und schwarz! – Dirk Becker [SPD]: Und Bayern! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Und Wolfgang Schäuble!) Es geht auch um die Energieeffizienz. Wenn ich heute in einer großen deutschen Zeitung lese, Energieeffizienz könne man nicht verordnen, man brauche einen „Instrumentenmix, der Lust auf Energieeffizienz macht“, frage ich mich, ob das ausreichen wird. Auch da ist eine gewisse politische Rahmensetzung unumgänglich. Die Europäische Union hat eine Untersuchung veröffentlicht, nach der die Kosten der Energieerzeugung in Europa, und zwar in Bezug auf die Primärenergie, 50 Prozent über dem liegen, was die Verbraucher heute wirklich zahlen. Gemeint sind die Umwelt- und Gesundheitskosten. Wer heute davon spricht, dass wir Rohstoffe noch lange ausbeuten sollen oder dass wir das eine oder andere aufschieben sollen, der verkennt völlig, dass wir uns mit einer solchen Haltung volkswirtschaftlich in die Tasche lügen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Volkmar Vogel, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Volkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Ingenieur und als positiv denkender Mensch möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal an die -Opposition wenden und daran erinnern, um was es hier geht: Es geht darum, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Bei aller Kritik, die auch heute kam: Wir sind dabei auf einem sehr guten Weg, weil die richtigen Entscheidungen der vergangenen Jahre dazu geführt haben, dass wir nach heutigem Stand eigentlich nur noch eine Lücke – deswegen bin ich auch ein positiv denkender Mensch – von etwa 6 oder 7 Prozent haben, die wir unter Umständen noch bis 2020 schließen müssen. Die bereits erreichte Senkung von 33 oder 34 Prozent kommt auch nicht von irgendwoher, sondern, ich denke, unser gemeinsames Handeln in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Wenn wir diese Lücke schließen wollen – das sage ich jetzt als Ingenieur – gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir beseitigen die Quelle der Emissionen und schalten die Kraftwerke ab, oder – das ist die zweite Möglichkeit – wir sorgen dafür, dass der Bedarf, den wir an Energie haben, weniger wird, sodass wir überhaupt nicht so viel zu erzeugen brauchen. Letztendlich müssen wir trotz alledem dafür sorgen, dass dieser Weg für alle wirtschaftlich und sozial verträglich ist, vor allen Dingen für unsere Endverbraucher, für den Bürger, aber in gleicher Weise natürlich auch für unsere Wirtschaft. Mit dem, was wir bisher auf den Weg gebracht haben, hat sich gezeigt, dass dies für unsere Bürger vertretbar bzw. hinnehmbar ist und unsere Wirtschaft noch keinen großen Schaden erlitten hat. Das wird sich aber ändern, wenn wir dem folgen, was seitens der Grünen vorgesehen ist, nämlich übereilt Kraftwerkskapazitäten vom Markt zu nehmen. Das hat auch mit sozialer Verantwortung zu tun. Denken Sie bitte auch an die Kumpel im Tagebau, denken Sie an die Mitarbeiter in den Kraftwerken, die natürlich jetzt über ihre Betriebsräte, über ihre Interessenvertretungen sehr viele Ängste zum Ausdruck bringen und sich mit diesen Ängsten auch an uns wenden. Mit dem Ersatz sind wir auf dem richtigen Weg. Über 25 Prozent wird mittlerweile aus erneuerbaren Energien erzeugt. Dieser Weg setzt sich fort und wird dazu führen, dass wir Schritt für Schritt vernünftig die fossilen Energiequellen abschaffen können. Wichtiger ist, dass der Bedarf reduziert wird. Jede Kilowattstunde, die nicht gebraucht wird, muss auch nicht wie auch immer erzeugt werden. Insofern muss ich sagen, dass die Diskussion seitens der Opposition zu einem großen Teil ideologiegesteuert war. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) Ich denke, ein Stück weit die physikalischen Gesetze wirken zu lassen und anzuwenden, kann an dieser Stelle nicht schaden. Ein Bereich, den ich als Baupolitiker zu vertreten habe, der Gebäudebereich, ist mit 40 Prozent an dem beteiligt, was wir hier in Deutschland an Energie brauchen. Deswegen denke ich, dass das, was derzeit in der Diskussion ist und auch auf den Weg gebracht wird, nämlich unser Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und der darin enthaltene Nationale Aktionsplan Energieeffizienz, ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir werden hier bereits im nächsten Jahr Sofortmaßnahmen einleiten. Für mich spielt es eine ganz besonders wichtige Rolle, die Bürger mitzunehmen. Deswegen bedarf es Beratung. Deswegen bedarf es Information. Deswegen bedarf es auch einer Qualitätssicherung im Hinblick auf das, was wir vorhaben. Die Menschen brauchen Planungssicherheit. Die Erfolge der letzten Jahre, besonders der letzten Monate, zeigen: Wenn wir den Leuten Planungssicherheit geben, sowohl bei den ordnungsrechtlichen Vorschriften wie der EnEV als auch bei den Förderinstrumenten wie dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm, wenn wir dafür sorgen, dass diese Programme langfristig gut ausgestattet sind, und zeigen, dass auch eine finanzielle Aufstockung stattfindet, dann hilft das, die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich alle beteiligen müssen und an der sich mittlerweile auch alle beteiligen wollen. Die steuerliche Abschreibung, die zum Glück wieder in der Diskussion ist – es gab sie ja bereits 2011; leider ist sie damals an den Ländern gescheitert –, ist dafür ein wesentlicher Baustein. Wir können nicht alles durch die Umverteilung von Steuermitteln erreichen. Wir müssen privates Kapital heben. Privates Kapital heben wir durch die Schaffung steuerlicher Anreize. Deswegen bin ich und sind wir Baupolitiker sehr froh, dass diese Diskussion wieder geführt wird. Ich muss aber anmahnen: Wir müssen hier schnell, und zwar bis zum Ende des Jahres, zu einem Ergebnis kommen. Alles andere würde für Unsicherheit sorgen und dazu führen, dass viele Akteure, die willens sind, in diesem Bereich etwas zu tun, abwarten würden. Das hilft weder dem Klima noch der Wirtschaft, etwa dem Handwerk und der Industrie, die natürlich auch darauf warten, dass etwas geschieht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Die Diskussion, die wir hier führen, sollten wir unideologisch führen. Wir sollten auch die physikalischen Vorgaben, die es gibt, beachten, nämlich den Satz von der Erhaltung der Energie. Ich bin ja in einem Teil unseres Landes aufgewachsen, der einmal versucht hat, eine Energieträgerumstellung vorzunehmen. Ich muss sagen: Das Fehlschlagen dieser Energieträgerumstellung war – auch wenn es nicht der entscheidende Sargnagel war – zumindest ein Sargnagel für den Untergang dieses Staates. Meine Verantwortung ist es, hier mit Weitsicht und den richtigen Entscheidungen dafür zu sorgen, dass uns diese Energiewende gelingt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b) Drucksache 18/2710 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) Drucksache 18/3141 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern – zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Katja Dörner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kooperationsverbot kippen – Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und Wissenschaft ermöglichen Drucksachen 18/588, 18/2747, 18/3141 Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke sowie ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung und über die beiden Änderungsanträge werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Bundesregierung erhält jetzt das Wort die Bundesministerin Professor Dr. Johanna Wanka. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegen der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und zwei Änderungsanträge vor; von der Präsidentin wurden sie gerade genannt. Zudem liegt ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor. Er ist überschrieben mit „Kooperationsverbot kippen – Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und Wissenschaft ermöglichen“. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein guter Antrag! Ein sehr guter Antrag!) Er beginnt mit dem Satz: Im Jahr 2006 hat die letzte Große Koalition das Kooperationsverbot im Grundgesetz verankert. Dann kommt die Linke mit einem Antrag unter der Überschrift „Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern“. Der erste Satz dieses Antrags lautet: Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung gilt seit der … Föderalismusreform von 2006 … (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: So ein Quatsch!) Der Witz ist: Es gibt überhaupt kein Kooperationsverbot. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach nee! Worüber reden wir dann?) – Das weiß ich auch nicht. – Wir haben so viel Kooperation zwischen Bund und Ländern wie noch nie. (Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso wollen Sie das Grundgesetz denn dann ändern? – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wofür wollen Sie dann das Grundgesetz ändern?) 2006 ist eine Änderung in das Grundgesetz aufgenommen worden, über die wir uns in den Ländern und auch in den Hochschulen riesig gefreut haben: Mit dieser Änderung des Grundgesetzes wurden neue Möglichkeiten geschaffen. Auch vorher war es schon möglich, zu kooperieren, etwa im Bereich der Bildungsplanung, im Bereich der Forschung, und dann ab 2006: auch die Möglichkeit im Bereich der Lehre. Wir alle haben uns damals riesig über den Mut der Großen Koalition gefreut, dieses Vorhaben anzugehen. Die Verträge und die Pakte, zum Beispiel der Hochschulpakt oder der Qualitätspakt Lehre, wären vorher nicht möglich gewesen. Ohne diese Grundgesetzänderung hätten diese Pakte nicht aufgelegt werden können. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das haben wir durchgesetzt!) Das war die Basis dafür. Die Minister haben vorletzte Woche in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz die dritte Programmphase des Hochschulpakts beschlossen. Alle Minister, egal welcher Partei, haben gemeinsam einen einstimmigen Beschluss gefasst. Sie haben gesehen, dass dies ein tolles Instrument ist. Wenn wir etwas gemacht haben, um der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen, dann war das diese Grundgesetzänderung. Sie war das Klügste, was wir machen konnten. Die Erfolge sind da. Jetzt wollen wir das Ganze noch verbessern, Herr Mutlu. Das, was immer noch als Nachteil angesehen wird – laut Grundgesetz ist seit 2006 eine Kooperation im Hochschulbereich zwar temporär, aber nicht institutionell möglich –, ändern wir jetzt. Das heißt, das, was wir 2006 begonnen haben, werden wir noch weiter verbessern. Wenn diese Maßnahmen greifen, dann können wir vieles machen, was wir bisher nicht machen konnten und was für eine Industrie- und Wissenschaftsnation wie Deutschland eigentlich ein Unding ist. Wir konnten in den letzten Jahren zwar gemeinsame Strategien mit der Max-Planck-Gesellschaft oder mit der Helmholtz-Gemeinschaft entwickeln. Wir konnten fragen: Was wollen wir als Nächstes machen? Was sind die großen Forschungsprojekte? Aber wir konnten mit den Hochschulen langfristig keine strategischen Kooperationen eingehen und entsprechende Zielstellungen entwickeln. Jetzt schaffen wir diese Möglichkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dabei geht es zum Beispiel – Stichwort „Industrie 4.0“ – um die Frage: Wie gelingt es uns, die Ordnung total zu verändern? Wie gelingt es uns, die Fachkräfte, die wir dafür brauchen, aber noch nicht haben, zu bekommen? Das sind strategische Fragen. Dabei geht es nicht nur ums Geld, sondern es geht auch um Strategien und Abstimmungen. Ich kann Ihnen sagen, dass sich in der Wissenschaftsszene, als der Koalitionsvertrag geschlossen wurde, große Enttäuschung breitmachte, weil alle erwartet haben, dass das Ganze jetzt angegangen und noch einmal verbessert wird. Dass wir heute diese Änderung besprechen, ist ein ganz großer Erfolg. Dieser wird auch von außen so wahrgenommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das, was wir heute machen, reicht weit über diese Legislaturperiode hinaus. Diese Veränderungen im Wissenschaftssystem in Deutschland mit positiven Auswirkungen auf die Leistungskraft wirken bis weit über die nächsten Jahre hinaus. Wir haben vor kurzem in unserem Ausschuss eine Anhörung dazu durchgeführt. Alle Sachverständigen, egal welcher Couleur, haben ohne Ausnahme – wann passiert einem das schon einmal? – diesen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – er liegt auf dem Tisch – begrüßt und haben gesagt: Das ist ein wichtiger Schritt, das ist ein richtiger Schritt. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und mehr gefordert!) Ich möchte Ihnen das Lob dieser Sachverständigen nicht vorenthalten. So sagte zum Beispiel Professor -Löwer in der Anhörung – man muss bedenken, er ist Jurist –: Ich sehe mich außerstande, die Regelung, die auf dem Tisch liegt, zu kritisieren. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Hohes Lob!) – Ja, das war klasse. – Herr Hippler, der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, in der über 300 Hochschulen Mitglied sind, und Herr May, der Generalsekretär des Wissenschaftsrates, haben gesagt, sie sähen das genauso. Dabei reden sie nicht für sich als Person, sondern als Vertretung ihrer Institution. Ich denke, das ist ein Riesenschritt in der Kooperation zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen. Eine Weiterführung der Exzellenzinitiative wird durch diese Grundgesetzänderung sehr viel einfacher und effektiver. Man muss auch sagen, dass in der Diskussion einige Sachverständige natürlich weitergehen wollten und meinten: Das ist ein großer, wichtiger Schritt; aber wir müssen darüber nachdenken, diesen Schritt auch für die anderen Bereiche der Bildung zu machen. (Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Sie haben nicht unrecht!) Einige Sachverständige sagten jedoch eindeutig – der Meinung bin auch ich –: Es ist nicht so, dass man nach diesem ersten Schritt einfach den zweiten machen kann. Vielmehr besteht strukturell ein grundlegender Unterschied zwischen der Organisation von Schulen und den Einrichtungen im Wissenschaftsbereich. – Sie haben auch ausgeführt, was es für die Länder bedeuten würde, wenn man an dieser Stelle ihre Kompetenzen, die sie auch auf der kommunalen Ebene haben – die Schulen werden von den Kommunen getragen –, streichen würde, und deutlich gemacht, was eine Änderung des Artikels 91 b des Grundgesetzes bedeuten würde, nämlich Mitwirkungsrechte des Bundes. Das wollen die Länder nicht, was ich verstehe. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass die Länder irgendwelche Mitwirkungsrechte angeboten hätten. Aber nur Geld zu geben – ohne Mitwirkung –, ist natürlich überhaupt nicht in Ordnung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Als wir das Thema im Bundesrat diskutiert haben, gab es keinen Antrag der Länder dazu. Es gibt keinen Antrag der Länder im Bundesrat, die Mitwirkungsrechte zu erweitern. Dort wird vielmehr ganz klar gesagt: Wir wollen, dass der Bund uns bei den großen Themen wie der Inklusion mit unterstützt, und zwar unterhalb einer Grundgesetzänderung. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganztagsschulen!) Jetzt kommt meine Sozialisation als frühere Landesministerin durch: Ich habe es nie gemocht, wenn einem Gutes getan wird, wenn einem also von oben gesagt wird, was man machen soll, ohne dass man entsprechende Kenntnisse und Kompetenzen hat. Deswegen glaube ich, wir sollten an dieser Stelle sagen: Wir gehen heute einen wichtigen, entscheidenden Schritt für den Wissenschaftsbereich, und das wollen wir in den nächsten Jahren entsprechend nutzen. In den Diskussionen und auch in verschiedenen Anfragen wurde nach dem Hochschulbau gefragt. Der Hochschulbau ist mit finanzieller Beteiligung des Bundes in die alleinige Kompetenz der Länder übergegangen: 700 Millionen Euro jährlich bis 2013. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Zweckbindung ist aber entfallen!) Dies war klasse. Alle, die einmal mit HBFG-Verfahren zu tun hatten, wissen, wie einem zumute war: Man war es gründlich leid. Dass in den Ländern das nötige Geld zur Verfügung stand, um entsprechend zu bauen, galt bis 2013. Die 700 Millionen Euro sollten bis 2019 auf null abschmelzen. Was ist im letzten Jahr von der Bundesregierung verhandelt worden? Es ist verhandelt worden, dass es bis 2019 bei 700 Millionen Euro bleibt. Jetzt ist es Sache der Länder, dafür eine Zweckbindung zu schaffen, (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der Modernisierungsbedarf von zwei Hochschulen!) Kabinettsbeschlüsse zu schaffen und das Geld wirklich in den Hochschulbau zu leiten. Das Geld ist dort vorhanden. Mit der Grundgesetzänderung, über die wir jetzt beraten, besteht die Option, nach 2019 neu darüber nachzudenken, den Hochschulbau dann möglicherweise wieder etwas anders zu realisieren. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Genau!) Eine letzte Bemerkung. Bei der im Gesetzentwurf enthaltenen Formulierung, dass es um „Fälle überregionaler Bedeutung“ geht, geht es nicht um einzelne Institutionen, auch wenn das ebenfalls möglich ist. Es geht vielmehr um Themen wie die Frauenförderung. Im Zusammenhang mit der Förderung von Frauen in der Wissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist zum Beispiel das Professorinnenprogramm von überregionaler Bedeutung. Es betrifft über 120 Hochschulen; es ist nicht auf einzelne Institutionen beschränkt. Es geht auch um das Thema „wissenschaftlicher Nachwuchs“. Das ist eines der größten Probleme, die uns beschäftigen. Mit dieser Grundgesetzänderung sind wir, wenn sie uns gelingt, in der Lage, auch institutionell in diesem Bereich etwas zu machen. Ich könnte noch weitere Themen nennen; auch die kleinen Fächer sind von Bedeutung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sollten mir einfach glauben: Wenn das Grundgesetz an dieser Stelle geändert wird, dann wird die Tür zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Hochschulbereich aufgestoßen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Tür heute ein Stück aufmachen, und wünsche mir, dass Sie zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Dr. Rosemarie Hein, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Glauben ist es bei mir so eine Sache: Ich glaube nicht jedem. (Zuruf von der CDU/CSU: Das wissen wir!) Was Sie gesagt haben, Frau Ministerin, kommt mir ein bisschen vor wie das Pfeifen im Walde. Es gibt gar kein Kooperationsverbot? Aha. Ich frage mich nur, worüber wir die ganzen letzten fünf Jahre, seit ich im Bundestag bin, am laufenden Band gestritten haben. Immer wenn wir einen Antrag vorgelegt haben, in dem es um Bildungsfinanzierung ging, wurde uns gesagt: Das geht nicht. Wir haben doch das Kooperationsverbot; dafür sind die Länder zuständig. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das war wirklich so. Deshalb denke ich heute, ich bin im falschen Film. Ist das alles nicht mehr wahr? (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Reden Sie doch mal zur Sache!) Warum um alles in der Welt wollen wir dann heute das Grundgesetz ändern, und wofür? Das müssen Sie mir schon erklären. (Beifall bei der LINKEN – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Recht hat sie! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das haben wir doch gemacht! Zuhören!) Klar, Sie wollen Artikel 91 b des Grundgesetzes ändern und nun auch die Zusammenarbeit im Bereich von Wissenschaft und Lehre erlauben. Aber ebenjener zitierte Professor Löwer hat auch gesagt: Alles, was Sie danach können, konnten Sie bisher auch schon, wenn auch über befristete Pakte. (Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das ist doch ein Unterschied!) Nun frage ich mich: Was wird jetzt anders? Ich habe ein großes Problem damit, dass Sie sagen: Das wird jetzt alles viel besser. Ich verstehe auch die Hochschulvertreter. Sie glauben Ihnen nämlich tatsächlich. Sie glauben, dass sie jetzt mehr Geld und mehr Verlässlichkeit bekommen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Nein, sie wissen das vor allem!) Auch die Länder werden das so konnotieren, in der Hoffnung, dass sie nun endlich die Grundfinanzierung der Hochschulen besser gestalten können. Möglicherweise werden alle Länder, auch diejenigen, in denen wir mitregieren, dieser Grundgesetzänderung im Bundesrat zustimmen. Ich verstehe das auch. Aber das heißt nicht, dass wir unsere Kritik daran aufgeben. Ich finde, dass hier kein Erfolg zu vermelden ist. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir kritisieren vor allem drei Punkte: Erstens. Der gesamte Bereich der nichtakademischen Bildung bleibt außen vor, von der Kita bis zur Weiterbildung. Da tun Sie gar nichts. Sie haben natürlich recht: Das ist nicht erst seit 2006 so. Das ist wohl wahr! (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Zweitens. Es sollen nur Vorhaben von überregionaler Bedeutung gefördert werden. Wir haben gerade in der Anhörung gehört, wie auslegungsbedürftig das ist und wie lange man sich darüber streiten kann. Drittens. Die Länder müssen einstimmig entscheiden; sonst gibt es gar kein Geld. Das heißt, ein einziges Land kann eine vernünftige Regelung für alle anderen blockieren. Das ist unbefriedigend. Das reicht uns nicht. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der diese Kritikpunkte und keine anderen zu heilen versucht. Ich sage es Ihnen gleich: Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, bekommen Sie auch unsere Zustimmung zur Grundgesetzänderung; das ist es uns wert. Das ist dann ein Schritt in die richtige Richtung. Anderenfalls ist es das nicht. (Beifall bei der LINKEN) Wie gesagt, das, was Sie nach der Grundgesetzänderung finanzieren wollen, können Sie schon jetzt finanzieren, zum Beispiel Hochschulpakte und die Exzellenzinitiative. Da drängt sich doch der Verdacht auf, dass es lediglich um eine Entfristung solcher Pakte geht und nicht um neue Möglichkeiten der Grundfinanzierung der Hochschulen. Genau genommen ist das auf Seite 2 des Gesetzentwurfs sogar zu lesen. Da steht nämlich – ich zitiere –: „Durch die Grundgesetzänderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.“ Aha! Es geht also nicht ums Geld, wie die Ministerin schon gesagt hat. Allein das Grundgesetz zu ändern, gefährdet natürlich noch nicht die schwarze Null. Wenn Sie aber nicht mehr Geld in das System stecken, ist das Ganze völlig überflüssig. Dann kann man das alles schon jetzt machen. Dann brauchen wir keine Grundgesetzänderung. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Schlimmer allerdings ist, dass sich Bund und Länder keinen Millimeter bewegen, um die verfahrene Situation in anderen Bildungsbereichen zu ändern. Vor allem bei der Schulbildung bleibt alles beim Alten. Ich will Ihnen nur ein einziges Beispiel dafür nennen: Gestern Abend wurde eine Studie zur Medienbildung in den Schulen vorgestellt. In der anschließenden Podiumsdiskussion haben die Vertreter der Koalition im Regen gestanden. Als sie gefragt wurden, wie der Bund die Medienbildung befördern wolle – das ist ein wichtiges Thema auch im Koalitionsvertrag –, antworteten sie, dass sie ein Papier erarbeiten und mit Sicherheit am Thema dranbleiben wollten. Tatsache ist aber: Ohne eine Änderung des Grundgesetzes können Sie eben nicht dafür sorgen, dass zum Beispiel alle Schulen mit WLAN ausgestattet werden; denn den Schulbau dürfen Sie nicht mitfinanzieren. Sie können auch nicht für kostenlose Lehr- und Lernmittel sorgen. Sie können nicht einmal einen Pakt mit den Ländern zum Ausbau der Medienbildung in den Schulen schließen; denn dann müssten Sie Schulen finanzieren. Das ist Ihnen aber verboten. So wird Ihr groß angekündigtes Papier nichts weiter sein als weiße Salbe, also Medizin ohne Wirkung. Das wird nichts helfen. Deshalb bleiben wir hartnäckig bei der Forderung nach einer umfassenden Grundgesetzänderung für den gesamten Bildungsbereich. Wir haben in Erwartung Ihres überschaubaren Abstimmungsverhaltens einen Entschließungsantrag vorgelegt; denn nach der Grundgesetzänderung ist vor der Grundgesetzänderung. Es muss weitergehen. Wir haben Ihnen aufgeschrieben, wie es besser gehen kann. Im Übrigen ist mir völlig klar, warum Sie diese Debatte in die frühen Abendstunden gelegt haben: Es soll niemand merken. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Verschwörungstheorie! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der SPD) Ich befürchte, dass das auch besser so ist. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Ist Ihnen eigentlich entgangen, was wir heute Morgen gemacht haben? Wo waren Sie denn heute Morgen? Ballaballa, oder was? – Gegenruf des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unparlamentarisch!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Es spricht jetzt der Kollege Dr. Ernst Dieter Rossmann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hein, das soll jeder merken. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn wir heute diese Grundgesetzänderung beschließen, dann dürfen Sie sicher sein, dass wir zu den Hochschulen und den Wissenschaftseinrichtungen im ganzen Land gehen und sagen werden: Wir haben ein gutes Stück geschafft. – Aber wie alle hier im Bundestag wissen, ist das für die Sozialdemokratie noch nicht das ganze Stück. (Beifall bei der SPD) Denn wir möchten, dass der Geist der gemeinsamen Förderung von Bildung nicht auf Hochschulen begrenzt ist, sondern tatsächlich durch die gesamte Bildungskette, von der frühkindlichen über die schulische und die berufliche Ausbildung bis zur Weiterbildung, geht. An dieser Stelle gibt es ein Kooperationsverbot, und es gibt ein Förderungsverbot, wenn Sie es präzise haben wollen. Wir, der Bund, wollen natürlich keine Schulgesetze oder Hochschulgesetze machen, aber wir wollen möglichst das Sinnfällige tun können. (Beifall bei der SPD) Da, wo es ein gemeinsames Interesse gibt, wollen wir die Kräfte des Bundes und der Länder bündeln, und zwar zum Besten der Bildung. Wir müssen anerkennen: Das hat der Wähler noch nicht goutiert, dafür haben wir im Parlament noch keine Zweidrittelmehrheit. Was wir aber geschafft haben, ist Folgendes: In der Kontinuität von 1949 bis in die Gegenwart hinein haben wir in Sachen Hochschule eine aufbauende, zusätzliche Förder- und Kooperationsmöglichkeit geschaffen. (Beifall bei der SPD) 1949 gab es gar keine Kooperation. Damals gab es den separativen Föderalismus. 1969 wurden die Rahmenplanung, der Hochschulbau und die Bildungsplanung eingeführt. Zusätzlich gab es einen ersten gemeinsamen Aufbruch hin zu mehr Förderung der Hochschulen. 2006 drohte das Ganze in sich zusammenzufallen. Es waren die SPD-Bildungspolitiker, die durchgesetzt haben, dass die Vorhaben der Wissenschaft als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz aufgenommen wurden. Jetzt sind alle froh darüber. Wir sind erst recht froh darüber, dass wir jetzt, 2014, eine erweiterte Kooperation in der Verfassung verankern. So deutlich hat das für die Wissenschaft und die Hochschulen noch nie in einer deutschen Verfassung nach dem Nationalsozialismus gestanden. (Beifall bei der SPD) Das ist etwas, für das wir ohne Weiteres die Fanfaren erklingen lassen. Wir haben jetzt etwas Modernes erreicht, etwas, was der Hochschulrepublik Deutschland gut entspricht. Das ist wichtig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte das aufnehmen, was die Ministerin gesagt hat: Ja, im Ausschuss hat es tatsächlich eine volle Unterstützung für diesen Vorschlag gegeben. Es ist auch von den Sachverständigen herausgearbeitet worden, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt. Frau Hein, Sie greifen den einen kritischen Punkt der Einstimmigkeit auf. Wir sagen doch auch an anderer Stelle: Wir wollen alle mitnehmen. Wollen wir denn nicht auch alle bei der Hochschulkooperation zwischen Bund und Ländern mitnehmen? Oder wollen wir einzelne Bundesländer beiseitelassen? Sie als Vertreterin eines Bundeslandes würden es auch nicht gut finden, wenn Sie nicht mitgenommen würden. Deshalb ist auch das etwas, was den kooperativen Geist ausmacht. Wir wollen alle mitnehmen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die Türen werden jetzt geöffnet, wie die Ministerin es gesagt hat. Das bedeutet nicht, dass jetzt unmittelbar Milch und Honig fließen und dass es jetzt noch dramatisch viel zusätzliches Geld für die Hochschulen und die Wissenschaft geben könnte. Dafür hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz und dafür wird die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten in einem guten Monat, im Dezember, ein Zeichen setzen können; denn es sind 25 Milliarden Euro, die wir, Bund und Länder, über die Jahre hinweg für den Ausbau von Wissenschaft, Forschung und Lehre mobilisieren. Auch dass die Lehre zum ersten Mal im Grundgesetz erwähnt wird – das nur in Klammern –, bedeutet keine Schwächung der Hochschulen; es ist vielmehr eine Stärkung der Hochschulen. Auch das ist mit dieser Grundgesetzänderung verbunden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir werden das Jahr 2015 mit dieser Grundgesetzänderung im Rücken dafür nutzen können, uns neue Gedanken über die zukünftige Wissenschafts- und Forschungsarchitektur zu machen; denn dafür wird jetzt das Tor geöffnet. Wir werden viel freier und präziser darüber nachdenken, was das in Bezug auf die bessere Kooperation von außeruniversitären und universitären Forschungseinrichtungen bedeutet, was das in Bezug auf die Profilierung der Hochschul- und der Forschungslandschaft bedeutet und was das in Bezug auf die nachhaltige Förderung von Internationalität heißt. Die Aufgabe, die wir jetzt haben, nachdem das Grundgesetz die Voraussetzungen dafür schafft, ist, in den Jahren 2015 und 2016 alles dafür zu tun, dass wir im Jahr 2017 mit einer guten Fortsetzung der Exzellenzinitiative in der Spitze und in der Breite weiteren Fortschritt für Deutschland erreichen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir setzen auch einen sozialdemokratischen Akzent. Für uns muss der wissenschaftliche Nachwuchs – wir haben uns darüber gefreut, dass die Wissenschaftsministerin das in gleicher Weise immer wieder betont – ins Zentrum rücken. Wir möchten einen zusätzlichen Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs, (Beifall bei der SPD) zusätzlich zu dem Pakt für Exzellenz, zu dem Pakt für die Forschung und zu dem Pakt für die Hochschulen. Dass dies notwendig ist, muss man hier nicht begründen; denn die Einsicht ist gewachsen, dass es der Wissenschaft und der Forschung nicht zuträglich ist, wenn viele junge Leute mit heißem Herzen in die Wissenschaft und die Hochschullehre gehen, aber tatsächlich immer darauf achten müssen, wann ihr Vertrag zu Ende ist. Wenn sie mit heißem Herzen zum Nutzen von Wahrheit und zum Nutzen der Menschen und ihrer Lebensverhältnisse etwas bewegen wollen, aber gleichzeitig merken, dass ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen und ihre Perspektiven schlechter werden, dann schadet das der Wissenschaft und Forschung. Deshalb: Nutzen wir dieses neue Grundgesetz dazu, auch den in der Wissenschaft handelnden Menschen eine verlässliche Perspektive zu geben. Wenn wir diesen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes jetzt gleich verabschieden, dann wird das hoffentlich nicht nur mit Zustimmung der Regierungsfraktionen geschehen; schließlich sind auch die anderen hier vertretenen Parteien, die Linken wie die Grünen, an anderer Stelle an der Regierung. Am Ende muss es so wirksam sein, dass, egal wie Regierungen zusammengesetzt sind, Länderregierungen wie Bundesregierung zusammen die neue Qualität des Grundgesetzes nutzen. Also, etwas pathetisch zum Schluss: Diese Grundgesetzänderung öffnet neue Horizonte. Kommen Sie mit, und nutzen Sie diese Horizonte! Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich freuen auch wir uns über neue Horizonte; aber da gibt es doch einige Wolken am Himmel. Wir stehen heute vor einer Grundgesetzänderung, die einen Schritt in die richtige Richtung bringt, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) aber wohl kaum als Meilenstein in die Geschichte eingeht. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber es ist ein Schritt! Besser ein kleiner Schritt als große Worte!) Es gab aber solche Meilensteine, zum Beispiel die -Föderalismusreform von 1969. Sie eröffnete die Kooperation von Bund und Ländern in der Bildung und machte den Weg frei für die Bildungsexpansion der 1970er-Jahre. Außerdem gab es die BAföG-Novelle von 2001. Mit Kanzler Kohl regierte beim BAföG die Abrissbirne. Grüne und SPD brachten die Wende und machten die Studienfinanzierung wieder attraktiver. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Darüber hinaus gab es den Meilenstein des rot-grünen Ganztagsschulprogramms; das war ja vor dem Kooperationsverbot. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Kein Programm hat je so viele Erneuerungen und so viel Aufbruchstimmung an den Schulen gebracht. Im Kreise dieser denkwürdigen Entscheidungen kommt die Änderung des Grundgesetzartikels 91 b dieser Koalition nicht als großer Wurf daher, sondern als halbgare Lösung. Sie verzwergen die Verfassungsänderung auf den Wissenschaftsbereich, anstatt Ihre Zweidrittelmehrheit hier im Parlament zu nutzen. Das Kooperationsverbot in der Bildung bleibt. Dazu können wir nicht Ja sagen. Wir wollen den Irrweg Kooperationsverbot vollständig verlassen. Die Verfassungsbarriere muss auch im Bildungsbereich fallen. Alles andere sind halbe Sachen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Regierungsvorschlag soll mehr und dauerhafte Kooperation in der Wissenschaft bringen. Das ist gut. Aber es bleibt mir unklar, ob das irgendwelche realen Folgen hat. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Doch!) Denn Sie schreiben ja selbst: Kosten – keine. Was meint Ihre Verfassungsformulierung „in Fällen überregionaler Bedeutung“? (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Gerade erläutert worden!) – Ja. Ich habe da eine Gegenposition. – (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Ich erkläre es Ihnen auch noch einmal!) Was das sein soll, ist rechtlich realistischerweise kaum trennscharf abzugrenzen; das ist in der Sachverständigenanhörung sehr deutlich geworden. Dieses schwammige Kriterium könnte ein Einfallstor werden, zum Beispiel für den Bundesrechnungshof. Ich will aber, dass Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern nicht in schweres Fahrwasser kommen. Dieses Kriterium kann man also streichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ein weiterer Punkt. Warum schreiben Sie ein Einstimmigkeitsprinzip ins Grundgesetz? Alle 16 Länder müssen künftig zustimmen, wenn Vereinbarungen getroffen werden sollen, die – Zitat – „im Schwerpunkt Hochschulen betreffen“. Solche Regeln gehören nicht in die Verfassung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz, GWK, kann und sollte selbst über die Abstimmungsquoren entscheiden. Das klappt ja schließlich auch genauso bei der Kultusministerkonferenz. Also verankert die Koalition das Einstimmigkeitsprinzip im Grundgesetz. Dann verzögern Sie innovative Entscheidungen. Das führt dazu, dass kreative Länder nicht mit dem Bund vorangehen können, oder die Verabredung kommt gar nicht erst zustande. Daran können doch auch Union und SPD kein Interesse haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Per Kopplungsgeschäft nach dem Motto „Nur dann, wenn man der Änderung des Grundgesetzes zustimmt, gibt es die BAföG-Entlastung“ und in sehr großer Eile peitscht die Regierung ihre Verfassungsänderung von Artikel 91 b des Grundgesetzes durch den Bundestag. Doch offensichtlich ist diese Eile gar nicht angebracht. Denn vor zwei Wochen haben Bund und Länder in der GWK die Fortsetzung der abermals zeitlich befristeten Wissenschaftspakte – Hochschulpakt, Pakt für Forschung und Innovation und Exzellenzinitiative – grundsätzlich auf den Weg gebracht. Das heißt, die Pakte funktionieren offenkundig ohne Ihre Verfassungsänderung. Problematischer ist: Die Koalition hat keine gemeinsame Idee, was sie mit der neuen Kooperationsmöglichkeit in der Wissenschaft überhaupt anfangen will. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch dazu habe ich hier heute nichts gehört. Studierende, wissenschaftlicher Nachwuchs, Lehrende und Forschende brauchen bessere Perspektiven, bessere Lehr- und Studienbedingungen. Von Kooperation, die nur auf dem Papier steht, hat niemand etwas. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Endlich besteht allgemeiner Konsens in der Analyse, dass die Grundfinanzierung und die Ausstattung der Hochschulen stabilisiert und gestärkt werden müssen. Wir als Grüne wollen daher einen gesamtstaatlichen Kraftakt für einen zukunftsgerechten Hochschulbau, und wir brauchen dringend einen Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs und gute Karrierewege. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Genauso groß sind aber die bildungspolitischen -Herausforderungen. Man denke nur an die Aufgabe, -Inklusion endlich gesamtstaatlich auszufinanzieren und für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen! Deswegen muss auch das Kooperationsverbot bei der Bildung weg. Das ist möglich, ohne die Kulturhoheit der Länder infrage zu stellen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das geht leider nicht!) Eine Ermöglichungsverfassung für einen kooperativen Bildungsföderalismus ist machbar; sie ist möglich. Dazu unterbreiten wir dem Parlament einen schnörkellos klaren Formulierungsvorschlag. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zitat: Bund und Länder können auf der Basis von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens zusammenarbeiten. Das, meine Damen und Herren, eine solche Verfassungsänderung, wäre ein Meilenstein. Wir streiten und werben weiter dafür, das Kooperationsverbot komplett zu kippen. Wir wollen das Grundgesetz zu einer Ermöglichungsverfassung für bessere Wissenschaft und bessere Bildung weiterentwickeln. Wir wollen ein Bildungsaufsteigerland mit Chancen für alle und keine Bildungsbarrieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Tankred Schipanski, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Tankred Schipanski (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir verabschieden heute ein Gesetz, mit dem wir die föderale Ordnung in unserem Bundesstaat optimieren. Die zweite und dritte Lesung einer Verfassungsänderung steht dabei ganz im Geist der Verfassung, und wir wollen dabei unserem Auftrag gerecht werden, den Verfassungsanwendern Auslegungshilfe zur Verfügung zu stellen. In einer solchen Debatte, Herr Gehring, Frau Hein, verbietet sich daher eigentlich Polemik, (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das Ihrer Ministerin!) vor allem mit dem Wissen, dass in der Sachverständigenanhörung – die Ministerin hat es gesagt – alle Sachverständigen diese Grundgesetzänderung im Grundsatz gelobt haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Grundsatz ist das auch in Ordnung! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Dann stimmt doch im Grundsatz zu!) Meine Damen und Herren, ich möchte gleich zu Beginn der Rede mit einer Mär, die in dieser Debatte aufgebaut wird, aufräumen. Hier wird ein Junktim zwischen der jetzigen Debatte und der zu dem BAföG-Änderungsgesetz hergestellt. Die Änderung des Artikels 91 b Grundgesetz ist ein lang verabredetes Ziel. Damit greifen wir einen breiten gesellschaftlichen Konsens auf. Das bringen wir heute zu einem krönenden Abschluss. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Hochschulen in den nächsten vier Jahren auch bei der Grundfinanzierung unterstützen. Das machen wir über die Änderung beim BAföG, indem wir die Länder ab dem 1. Januar nächsten Jahres um jährlich gut 1,2 Milliarden Euro entlasten. Das debattieren wir in Kürze hier in diesem Hohen Hause. Die zweite Mär, mit der man aufräumen muss, betrifft den Artikel 91 b und den Bildungsbereich. Meine -Damen und Herren, für eine weiter gehende Änderung des Artikels 91 b ist in unserem Bundesstaat keine Mehrheit zu erblicken. Wir scheitern damit im Bundesrat. Die Länder wollen es nicht. Sie alle wissen: Schule ist ein klassischer Kernbereich der Länderstaatlichkeit. Es ist mithin müßig, hier über Dinge zu debattieren, die sich in der Verfassungswirklichkeit nicht umsetzen -lassen. Ich darf die Worte des Sachverständigen Professor Geis zitieren. Er sagte, wenn man in diese Verfassungsänderung auch den Bildungsbereich einbeziehen wolle, dann würden wir die Beteiligung des Bundes an der institutionellen Hochschulförderung wohl erst am Sankt-Nimmerleins-Tag erleben. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Genau! – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: So ist es!) Daher bekräftige ich in dieser Rede abermals das Angebot an die Bundesländer, dass wir als Bund eine stärkere Koordinierung im Kultusbereich vorantreiben. Wir strecken die Hand aus, die Ministerin streckt die Hand aus, aber wir wissen – das hat sich immer wieder aufs Neue erwiesen –, dass sie von der KMK ausgeschlagen wird. Daher kann ich nur sagen: Wir erneuern unseren Aufruf und unseren Hinweis an die Länder, das für den Bildungsbereich in einem Staatsvertrag verfassungskonform untereinander zu regeln. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Eine dritte Mär, meine Damen und Herren, die hier immer wieder vorgetragen wird, ist, dass im Jahr 2006 die Kooperationsmöglichkeiten eingeschränkt worden sind. Das ist schlichtweg falsch. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass die Kooperationsmöglichkeiten im Hochschulbereich bereits 2006 erweitert wurden. Es wurde nämlich möglich, den Bereich der Lehre an den Hochschulen von Bundesseite zu unterstützen. Mit Blick auf den Hochschulbau darf ich auf Artikel 143 c unseres Grundgesetzes verweisen, gemäß dem wir umfangreiche Kompensationsbeträge im Moment noch zahlen und auch weiter zahlen werden. Im Übrigen wurde mit diesem Verfassungstext die Grundlage für die erfolgreichen Pakte, die wir eingegangen sind, gelegt. Ergänzend der Hinweis, weil immer erzählt wird, Möglichkeiten im Bildungsbereich seien 2006 eingeschränkt worden: Die Trennung zwischen Bund und Land im Schulbereich besteht seit 1949 und ist nicht erst durch die Föderalismusreform I eingeführt worden. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das ist richtig!) Meine Damen und Herren, bezüglich der Gründe und Erwägungen zur vorliegenden Verfassungsänderung darf ich auf unsere erste Lesung verweisen. Die Wortbeiträge der Mitglieder der Unionsfraktion haben eindeutig gezeigt: Wir wollen Kooperationshemmnisse abbauen, die wir bei der Einrichtung von KIT in Karlsruhe, von BIG in Berlin, von JARA in Aachen erlebt haben. Wir wollen also eine stärkere Kooperation haben. Wir wollen – der Wissenschaftsrat hat es formuliert – die Unwucht zwischen außeruniversitärer und universitärer Forschung beheben. Und wir wollen als Bund die Hochschulen als das Herz unseres Wissenschaftssystems stärken, indem wir als Bund zukünftig auch institutionelle Hochschulförderung betreiben dürfen. Wir räumen dem Bund heute eine Finanzierungsbefugnis ein, ohne dass das automatisch Ansprüche von irgendjemandem nach sich zieht. Dabei ist uns wohl bewusst – das hat der Sachverständige Professor Löwer in der Anhörung auch klar beschrieben –, dass die Stärke des deutschen Wissenschaftssystems in seiner Gesamtheit in dem breiten Fundament der Hochschulen liegt. Nur auf diesem breiten Fundament kann man die Beletage der Spitzenforschung überhaupt aufsetzen. Logisch ist aber, dass der Bund nicht das gesamte breite Fundament fördern kann; denn wir wollen mit dieser Verfassungsänderung ja auch die föderale Kompetenzordnung nicht auf den Kopf stellen, sondern sie bewahren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Hochschulförderung des Bundes kann also nur Sinn machen, wenn wir zusätzliches Geld hineingeben. Um die Länder zu entlasten, haben wir andere Mechanismen in unserem Bundesstaat. Es geht vielmehr -darum, zusätzliche Impulse zu setzen und den Innovationsstandort Deutschland strategisch zu stärken. Dabei haben wir ganz bewusst Tatbestandsmerkmale eingefügt. Das Merkmal der überregionalen Bedeutung wurde schon angesprochen. Der Bund will also nur da investieren, wo wir eine Ausstrahlungskraft über das einzelne Bundesland hinaus haben, wo es einen internationalen oder nationalen Kontext gibt. Das heißt, der Bund wird nur dort mehr Geld geben bzw. mehr Geld investieren, wo wir einen systematischen Mehrwert für das Wissenschaftssystem erreichen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Exzellente Wissenschaftsstrukturen definieren sich durch eine Ausnahmestellung. Definieren wir alles als exzellent, ist niemand mehr exzellent. Die Gesetzesbegründung formuliert ganz klar: „Exzellenz in Breite und Spitze“ – eine spannende Formulierung. Das bedeutet aber, dass bei der Förderung wissenschaftlicher Exzellenz stets auch sorgfältig geprüft werden muss, inwieweit das Wissenschaftssystem als Ganzes davon profitiert. Wir werden das Geld nicht nach dem Königsteiner Schlüssel verteilen. Dieser ist ja regionalpolitisch ausgerichtet; das bringt aber im internationalen Wettbewerb unsere Hochschulen nicht voran. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Kollege Schipanski, wenn ich Sie kurz unterbrechen darf. – Kolleginnen und Kollegen, im Moment hat überwiegend der Kollege Schipanski das Wort. Wer nebenbei reden möchte, der kann das gerne außerhalb des Saales tun. Ich bitte jetzt aber, auch ein bisschen Respekt vor dem Redner zu haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Tankred Schipanski (CDU/CSU): Frau Präsidentin, vielen Dank. – Überregionale Bedeutung – die Ministerin hat es gesagt – betrifft auch die Lehre. Es ist uns wichtig, dass wir formuliert haben, dass es bei der Grundgesetzänderung um Wissenschaft, Forschung und Lehre geht. In bester Humboldt’scher Tradition wollen wir auch hier Lehre und Forschung nicht künstlich trennen. Somit werden wir auch unseren Qualitätspakt Lehre weiter aufleben lassen, von dem ja derzeit 186 Hochschulen bundesweit profitieren. Sie sehen, wir sind auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Lassen Sie uns gemeinsam – der Kollege Rossmann hat es gesagt – Visionen für die Kooperationskultur entwickeln, die wir jetzt neu durch diese Grundgesetzänderung erhalten. Der Wissenschaftsrat hat Vorschläge -gemacht. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat regionale Leistungszentren in die Diskussion gebracht. Wir denken gemeinsam mit der GWK über die Neugestaltung der Exzellenzinitiative nach. Wissenschaftlicher Nachwuchs ist angesprochen worden. Ich denke, wir sollten in diesem Hause gemeinsam für unser Wissenschaftssystem nach vorne denken. Lieber Kai Gehring, es wird Sie überraschen, aber ich ende mit einem Zitat der grünen Wissenschaftsministerin aus Baden-Württemberg, (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die ist ja auch super!) die nämlich in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung mit Blick auf dieses Gesetz feststellte – das ist die gute Frau Theresia Bauer –: Ich halte das für einen zielführenden Vorschlag. … Das ist genau richtig und tut not in diesem Land. In diesem Sinne: Stimmen Sie diesem Gesetz zu. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Kollege Schipanski. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Swen Schulz, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Swen Schulz (Spandau) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich einmal für einen Moment vor, bei dieser Debatte im Deutschen Bundestag hätte sich jemand hingestellt und gesagt: Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich von Hochschule und Wissenschaft gehört verboten. Dieser Jemand würde ausgelacht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber es ist noch gar nicht so lange her, dass die Ministerpräsidenten und diejenigen, die die Föderalismusreform verhandelt haben, das genau so gesehen haben. Ich erinnere mich daran, wie wir als Bundestagsfraktion zusammensaßen und uns die Verhandlungsergebnisse vor-gestellt wurden. Da wurde gesagt: Komplettes Kooperationsverbot für Schule und für Hochschule. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Bundestagsfraktion hat daraufhin einen Aufstand gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir haben durchgesetzt, dass das Kooperationsverbot im Grundgesetz, was die Hochschulen betrifft, gelockert wird. Auf dieser Basis haben wir den Hochschulpakt, den Qualitätspakt Lehre und viele weitere Programme realisiert. Wir von der SPD-Bundestagsfraktion haben viel Kritik, gerade auch von Ministerpräsidenten, einstecken müssen, aber wir haben recht behalten. Ohne die SPD-Bundestagsfraktion hätten die Hochschulen wesentlich größere Probleme. Wir würden hier ganz andere Debatten führen. (Beifall bei der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist auch ein Märchen!) Freilich war schon damals in der SPD-Fraktion die Meinung sehr weit verbreitet, dass das Kooperationsverbot für den Bereich Schule auch unsinnig ist. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ihr wollt nur das Geld! Sonst nichts!) Wir haben uns damals nicht durchgesetzt – bis heute haben wir uns nicht durchgesetzt –, aber ich sage Ihnen voraus: Genauso wie das Kooperationsverbot im Bereich Hochschule gefallen ist, so wird es auch für den Bereich Schule fallen. Wir werden da nicht lockerlassen. (Beifall bei der SPD – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen wir mal hoffen! Da müsst ihr stark bleiben!) Nun gehen wir immerhin einen wichtigen Schritt. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Einen halben Schritt!) Wir weiten die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich Wissenschaft und Hochschule aus. Wir machen sie verlässlich. Wir stellen sie auf eine dauerhafte Basis. Das ist eine Möglichkeit, die wir auch nutzen wollen. Der Kollege Ernst Dieter Rossmann hat es gesagt: Lassen Sie uns in allererster Linie einen Pakt für den Nachwuchs, für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler schließen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das hilft den Leuten, der Wissenschaft, den Hochschulen, den Studierenden. Das hilft ganz Deutschland. Wir sollten das in der Großen Koalition beschließen. Lassen Sie mich noch einige Überlegungen zum Verhältnis von Bund und Ländern anschließen, gerade aus der Sicht eines Mitgliedes des Haushaltsausschusses. Die Länder sind verantwortlich für Bildung und Hochschule (Volker Kauder [CDU/CSU]: Und wir für das Geld!) und werden vom Bund massiv unterstützt. Der Hochschulpakt ist angesprochen worden, verschiedene andere Programme, aber auch die BAföG-Entlastung, über die wir gleich noch diskutieren und abstimmen werden. Der Deutsche Bundestag respektiert die Eigenständigkeit der Bundesländer, die Freiheit der Länder, ihre Schwerpunkte zu setzen. Doch diese Eigenständigkeit und diese Freiheit enden dort, wo die Zweckentfremdung von Bildungsmitteln beginnt. (Beifall bei der SPD) Ich gehe nicht davon aus, dass das stattfindet; (Volker Kauder [CDU/CSU]: Doch! Doch! Gehen Sie davon aus! – Gegenruf des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wo? In Bayern?) aber wir sollten schon einmal ordentlich darauf schauen. Deswegen hat der Haushaltsausschuss bereits einen sogenannten Monitoringbeschluss gefasst und die Bundesregierung gebeten, einmal genau zu schauen, was die Bundesländer da so veranstalten. Wenn es doch einen falschen Umgang mit den Bildungsmitteln geben sollte, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir das öffentlich ansprechen. Dann müssen die verantwortlichen Landespolitiker ihren Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum die Bildungsmittel nicht ordentlich ausgegeben wurden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das machen wir beim BAföG dann aber auch!) Ich füge hinzu: Das sollten wir im Deutschen Bundestag dann auch unabhängig von der Farbe der jeweiligen Landesregierung machen, also nicht nach dem Motto „Die eigene Landesregierung schützen wir, die andere greifen wir an“. Ich sage das deswegen, weil ich manchmal den Eindruck habe, dass wir hier im Deutschen Bundestag gelegentlich weniger bundespolitische Debatten führen als vielmehr landespolitische Schlachten schlagen. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Das sollten wir hier im Bundestag jedenfalls nicht tun. (Beifall bei der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein guter Tag für die Wissenschaft und für die Hochschulen. Ab morgen arbeiten wir weiter daran, dass es einen nächsten guten Tag geben wird, nämlich für die Schulen: wenn auch das Kooperationsverbot im Bereich Schule fällt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 b). Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3141, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/2710 anzunehmen. Hierzu liegt je ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über die wir zuerst abstimmen. Zu beiden Änderungsanträgen ist namentliche Abstimmung verlangt. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir bis zum Vorliegen der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen die Sitzung dann unterbrechen werden. Im Anschluss daran erfolgt die namentliche Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wir werden also zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt drei namentliche Abstimmungen und im Anschluss daran eine Reihe von weiteren Abstimmungen durchführen. Wir stimmen zuerst ab über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3162. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Hier links fehlt noch eine Schriftführerin oder ein Schriftführer der Koalition. – Ist eingetroffen. Oben rechts fehlt auch noch der Schriftführer oder die Schriftführerin. – Ich glaube, jetzt sind überall die Schriftführerinnen und Schriftführer da. Ich eröffne die erste namentliche Abstimmung, über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/3162. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nirgendwo der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3163. Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Ich sehe, das ist der Fall. Ich eröffne die zweite namentliche Abstimmung, über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/3163. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Haben jetzt auch alle an der Urne 5 abgestimmt? – Ich sehe, das ist der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sitzung.2 (Unterbrechung von 18.29 bis 18.37 Uhr) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, jetzt Platz zu nehmen. Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Wir haben noch Abstimmungen durchzuführen. Ich bitte Sie, jetzt Platz zu nehmen. Sonst geht es nicht weiter. Ich möchte Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3162 bekannt geben, das von den Schriftführerinnen und Schriftführer ermittelt wurde: abgegebene Stimmen 592. Mit Ja haben gestimmt 54, mit Nein haben gestimmt 538. Damit ist der Antrag abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 592; davon ja: 54 nein: 538 Ja DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Von den Schriftührerinnen und Schriftführern ermitteltes Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3163: abgegebene Stimmen 592. Mit Ja haben gestimmt 56, mit Nein haben gestimmt 482, Enthaltungen 54. Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 592; davon ja: 56 nein: 482 enthalten: 54 Ja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Enthalten DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2710 zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Ablehnung der Linken angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich weise darauf hin, dass zur Annahme des Gesetzentwurfs die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages erforderlich ist. Das sind mindestens 421 Stimmen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Ich sehe, das ist der Fall. Ich eröffne die dritte namentliche Abstimmung, die über den Gesetzentwurf. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.3 Wir kommen nun zu einer Reihe von weiteren Abstimmungen. Ich darf noch einmal bitten, Platz zu nehmen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3164. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Tagesordnungspunkt 7 b. Wir setzen die Abstimmungen zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung auf Drucksache 18/3141 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/588 mit dem Titel „Kooperationsverbot abschaffen – Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz verankern“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Unter Buchstabe c empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2747 mit dem Titel „Kooperationsverbot kippen – Zusammenarbeit von Bund und Ländern für bessere Bildung und Wissenschaft ermöglichen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Von Anfang an beteiligen – Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche im demografischen Wandel stärken Drucksache 18/3151 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Innenausschuss Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Doris Wagner von Bündnis 90/Die Grünen. Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute einen Antrag zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im demografischen Wandel vor. Die Jungen werden immer weniger, und schon sehr bald leben in Deutschland doppelt so viele über 60-Jährige wie unter 20-Jährige. Die demografische Entwicklung verändert die Lebenswelten der jungen Menschen. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie ich als junges Mädchen in meiner Heimatstadt mit den Nachbarskindern auf der Straße gespielt habe und herumgestrichen bin. Heute hingegen haben Kinder und Jugendliche oft wenige Altersgenossen und kaum Freiräume. Aber diese Freiräume brauchen sie unbedingt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nur ein Beispiel dafür, warum Kinder und Jugendliche gehört werden müssen. Denn nur so können sie Einfluss nehmen und ihre Anliegen artikulieren. Die Politik der Bundesregierung fokussiert hingegen auf die ältere Generation. Eine komplette Legislatur hat sie sich an einer Demografiestrategie versucht, und die Jugend kam gar nicht vor. Jetzt gibt es zwar endlich eine AG „Jugend gestaltet Zukunft“, und das ist auch gut so, aber konsequent wäre es doch, die Belange von Kindern und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe im kompletten Strategieprozess zu verorten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Inzwischen gibt es auch einen Demografie-Check. Dabei handelt es sich um einen sanktionslosen unverbindlichen Fragebogen ohne jegliche Konsequenz für neue Gesetze. Er wurde ja auch nicht zufällig erst nach der Verabschiedung des Rentenpakets eingeführt. Er ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt planen Sie einen Jugend-Check. Selbst Jugendverbände glauben nach der Erfahrung mit dem Demografie-Check nicht mehr an ein wirksames Instrument. Aber wir brauchen einen Ausgleich zwischen den Generationen. Für meine Fraktion steht Generationengerechtigkeit ganz oben auf der Agenda. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, junge Menschen sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie müssen ermutigt und in die Lage versetzt werden, sich für ihre Belange einzusetzen. Dann werden sie zu artikulationsstarken Bürgerinnen und Bürgern. Das stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und fördert den Dialog zwischen den Generationen. Außerdem heißt Generationengerechtigkeit für mich, dass die jetzt jungen Menschen und auch die künftigen Generationen ihre Zukunft tatsächlich selber gestalten können. Deshalb müssen wir ihnen eigene Gestaltungsräume und Handlungsoptionen offenhalten. Wir müssen ihnen eine Welt hinterlassen, die sie verändern und gestalten können. Um konkret zu werden: Wir wollen zum Beispiel die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Baugesetzgebung festschreiben. Wir wollen, dass Demokratie und Teilhabe Leitprinzipien der Bildung sind, und wir wollen das Wahlalter auf 16 senken. Es ist unsere Aufgabe, es ist die Aufgabe dieses Parlaments, in unserer älter werdenden Gesellschaft für Generationengerechtigkeit zu sorgen. Lassen Sie uns den jungen Menschen eine kräftige und hörbare Stimme geben! Stimmen Sie bitte für unseren Antrag! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Markus Koob, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Markus Koob (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich möchte diese Rede mit uns allen bekannten Worten beginnen: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Liebe Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, selbstverständlich besitzen Kinder und Jugendliche ebenfalls diese Rechte; ja, gerade sie besitzen diese Rechte. Ich gebe Ihnen recht, dass Kinder aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit eine ganz eigene Intensität der Erwachsenenrechte besitzen. Allerdings ist dies mit allen bestehenden Gesetzen in Deutschland möglich. (Beifall bei der CDU/CSU) Es bedarf daher in meinen Augen keiner zusätzlichen gesetzlichen Präzisierung. Ansonsten könnten demnächst auch Rentner, Menschen mit Migrationshintergrund, Männer oder Frauen explizit ein Grundrecht im Grundgesetz verlangen, obwohl die Grundrechte sowieso für jeden Menschen gelten. (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben ja überhaupt keine Ahnung!) Ich glaube, diese Aufgabe hat eine Verfassung nicht. Eine Verfassung ist dazu da, um grundsätzliche Zwecke zu regeln, nicht dazu, Regelungen für alle möglichen spezifischen Lebenslagen zu treffen. (Beifall bei der CDU/CSU) Entschuldigen Sie diese Deutlichkeit. Aber nachdem ich bei Ihrem Antrag zunächst ein durchaus positives Gefühl hatte, muss ich nun sagen, dass ich damit folgendes Grundproblem habe: Er ist zwar gut geschrieben, aber leider nicht inhaltlich, sondern stilistisch. (Lachen der Abg. Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Glauben Sie denn, dass nur, wenn Kinder wählen gehen dürfen, gute Entscheidungen für Kinder getroffen werden können? (Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind 16-Jährige Kinder?) Sie, die Sie Tag für Tag im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sitzen, widmen sich die ganze Zeit den Belangen von Kindern und Jugendlichen. Haben Sie denn kein Vertrauen in Ihre eigene politische Arbeit? Haben Sie kein Vertrauen, dass wir die Kinder und Jugendlichen gemeinsam politisch gut vertreten können? (Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rentenpaket!) Kinder und Jugendliche können bereits heute auf bestimmten Feldern partizipieren und sich engagieren. Gerade wir als Parteimitglieder müssen doch wissen und anerkennen, dass sich rund 200 000 Mitglieder in unseren Jugendorganisationen engagiert an der gesellschaftlichen Entwicklung beteiligen, (Beifall bei der CDU/CSU) und das bereits ab 14 Jahren. Ich darf an dieser Stelle sagen: Dass ich heute überhaupt hier stehe, liegt auch daran, dass ich mich in unsere Jugendorganisation, die Junge Union, die größte politische Jugendorganisation in diesem Land, einbringen konnte. 245 000 organisierte Mitglieder in den Jugendfeuerwehren und 113 000 Rotkreuz-Mitglieder sind ebenfalls gesellschaftlich umfassend engagiert. Ich finde daher nicht, dass es für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen neuer Gesetze bedarf. Es scheint ja, wenn man die Jugendorganisationen von Gewerkschaften, Umwelt- und Naturschutzverbänden, Schülerverbände und andere sieht, auch ohne zu funktionieren. Aber auch Sport- oder Schützenvereine laden zur demokratischen Partizipation ein. Meiner Ansicht nach ist der Handlungsbedarf daher eher gering. Die U-18-Wahl, parallel zur letzten Bundestagswahl, hat gezeigt, dass unter 18-Jährige zwar in der Lage sind, zu wählen. Studien haben aber belegt, dass Unterschiede im Wissen und Verständnis von Politik zwischen 16-Jährigen und 18-Jährigen bestehen. So sind auch erst 18-Jährige voll geschäfts- und deliktfähig. Wählen, ohne die volle Geschäftsfähigkeit innezuhaben, bedeutet in meinen Augen ein Rechte-Pflichten-Ungleichgewicht. Für die CDU/CSU ist die Volljährigkeit das geeignete Alter, sowohl das Recht als auch die Pflicht, also die Tragweite in vollem Umfang, wahrnehmen zu können. Allerdings habe ich auch eine kleine Vermutung, warum Sie sich für eine Herabsetzung des Wahlalters einsetzen, wenn ich mir die Ergebnisse der vergangenen U-18-Wahlen anschaue – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. (Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie billig! – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Jetzt wissen wir auch, warum Sie das nicht wollen!) Warum glauben Sie eigentlich an Kinder, aber nicht an Erwachsene, die diese Kinder erziehen? Sie glauben nicht an Eltern, dass diese ihren Kindern bei wichtigen Entscheidungen der öffentlichen Hand Gehör gegenüber Dritten verschaffen werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Sie glauben offenbar auch nicht an die Lehrerinnen und Lehrer, da Sie annehmen, dass diese nicht bereits ohne gesetzliche Regelung Demokratie und sowohl schulische als auch gesellschaftliche Partizipation in den Schulen vermitteln würden. Sie glauben auch nicht an die Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land, da Sie der kuriosen Annahme sind, dass diese keine Teilhabekonzepte für ihre Schützlinge entwickelt haben. Sie glauben offenbar vielmehr an die Existenz autoritärer Strukturen in den Kitas, in den Schulen und zu Hause. Ihr Menschenbild verwirrt mich. (Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach!) Ich möchte betonen, dass sowohl ich als auch die CDU/CSU-Fraktion an die Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land glauben. Ich möchte ihnen für ihr Engagement und ihre Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche ganz herzlich danken. (Beifall bei der CDU/CSU) Einer unserer ureigenen familienpolitischen Schwerpunkte ist es, gute Politik für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land zu gestalten. Die CDU/CSU-Fraktion hat in den vergangenen Jahren vieles für die Kinder und Jugendlichen in diesem Staat getan. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das stimmt! Durch das Kinderschutzgesetz!) Durch Elterngeld und Elterngeld Plus haben wir geholfen, die Familien finanziell zu stabilisieren, was den Kindern nicht nur beim Zeitmanagement zugutekommt. (Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir reden aber nicht über Familien! Wir reden über Kinder und Jugendliche!) Darüber hinaus haben wir die Betreuung des Kindes durch beide Elternteile gefördert. Das ist ein Fortschritt, auch und gerade für Kinder und Jugendliche. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Betreuungsausbau, in den der Bund trotz Länderverantwortung bereits über 6 Milliarden Euro investiert hat, verbesserte die wirtschaftliche Situation für sehr viele Familien in Deutschland, da er es den Müttern und Vätern ermöglichte, ihre Arbeit zumindest in Teilzeit wieder aufzunehmen. Kinder und Jugendliche profitieren in besonderem Maße davon. Nicht nur, dass durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf überhaupt mehr Kinder geboren werden, als es ohne Betreuung der Fall gewesen wäre, auch materielle Wünsche können durch die Arbeit beider Elternteile besser erfüllt werden. Nun wird sich die CDU/CSU-Fraktion in den nächsten Jahren nicht zurücklehnen. Wir als Koalition werden weitere wichtige Belange der Kinder und Jugendlichen im Auge behalten. Dazu gehört auch der Demografie-Check, auf den sich SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag verständigt haben. Im Gegensatz zu Ihnen von Bündnis 90/Die Grünen glauben wir schon, dass wir hier ein wirkungsvolles Mittel haben, mit dem wir die Partizipation von Jugendlichen in den nächsten Jahren deutlich stärken können. Mit diesem Vorhaben sollen künftige Gesetzesvorhaben, Richtlinien und Investitionen dahin gehend überprüft werden, welche Auswirkungen sie für die Jugend und darauffolgende Generationen haben. Damit soll das Bewusstsein für gesellschaftliche Nachhaltigkeit geschärft werden. Gerade wenn die bis 20-Jährigen nur noch einen kleiner werdenden Teil der Bevölkerung ausmachen, ist es wichtig, für die Belange der künftigen Generationen einzutreten. Um dieses Problem wissen wir. Daher werden wir dem vorbeugen. Die schwarze Null im Haushalt ist ein weiteres Projekt, um die Jugend nicht ihrer Zukunftschancen zu berauben. Durch die schwarze Null heute, die die CDU/CSU-Fraktion täglich verteidigt, und durch die Rückführung der Schulden in den nächsten Jahren schaffen wir Haushaltsspielräume für die künftigen Generationen. (Beifall bei der CDU/CSU – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Das ist gut so!) Knapp 10 Prozent des Bundeshaushaltes fließen lediglich zum Bedienen der Zinsen jährlich in die Bundesschuld. Sparen sollte nie ein Selbstzweck sein. Unser Zweck aber ist die Zukunftssicherung aller Menschen in Deutschland, der jetzt lebenden und aller in der Zukunft geborenen. Uns allen liegen die Rechte von Kindern und Jugendlichen sehr am Herzen. (Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das merkt man aber nicht!) Dennoch sollte über diese Sache rational gesprochen werden. Ist eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz notwendig, um in der Alltagsrealität Kinder zu schützen? Nein, weil sie durch das Grundgesetz bereits geschützt werden. Ja, auch ich möchte den Kindern und Jugendlichen in einer immer älter werdenden Gesellschaft Gehör verschaffen. Aber das geht nicht durch Symbolpolitik, sondern durch tägliche harte pragmatische Arbeit für Kinder und Jugendliche, wie es die CDU/CSU seit 2005 in der Bundesregierung macht. Ich erlaube mir an dieser Stelle eine abschließende Bemerkung zu den Vorschlägen, die Sie in Bezug auf die Verankerung von Rechten von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene machen. Ich selbst bin Kommunalpolitiker, und ich vermute, dass viele von Ihnen das auch sind. Kommunalpolitiker leiden in den letzten Jahren darunter, dass viele Vorgaben von Bund und Ländern nach unten gedrückt werden, ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob die entsprechenden Rahmenbedingungen vor Ort gegeben sind. Bei dem, was Sie in Ihrem Antrag fordern, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei Bauleitplanungen, bei allen möglichen Gesetzen und Vorhaben berücksichtigt werden, lassen Sie außer Acht – ich selbst bin, wie gesagt, Stadtverordneter –, dass wir selber von vornherein ein Interesse daran haben, wenn wir ein neues Wohnbaugebiet entwickeln, zu schauen: Gibt es tatsächlich Spielplätze? Haben wir Schulen? Haben wir Betreuungseinrichtungen? (Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie werden nicht gefragt! Darum geht es doch! Sie werden nicht beteiligt!) – Natürlich werden sie beteiligt, und der beste Weg der Beteiligung ist immer noch der, dass Kinder und Jugendliche über Wahlen die Möglichkeit haben, in den Stadtverordnetenfraktionen bzw. in den Gemeinderäten mitzureden. Von der Variante, dass wir einen Beirat gründen und Kindern die Möglichkeit geben, das Wort zu ergreifen, ohne aber im Ergebnis etwas entscheiden zu können, halte ich persönlich nichts. Das ist Symbolpolitik. Deshalb lehne ich das ab. Wir sollten auch auf Bundesebene damit aufhören, den Kommunen ständig neue Vorgaben zu machen, nur weil wir glauben, dass sich einige mit neuen Spielplätzen austoben wollen. Ich glaube, die Kommunen wissen sehr genau, was sie vor Ort machen und wie sie das umsetzen können. Daher lehnen wir auch diesen Teil Ihres Antrags ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, -bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur -Änderung des Grundgesetzes bekanntgeben: abgegebene Stimmen 592. Mit Ja haben gestimmt 482, mit Nein -haben gestimmt 54, Enthaltungen 56. Damit hat der -Gesetzentwurf die erforderliche Mehrheit und ist angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 592; davon ja: 482 nein: 54 enthalten: 56 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Dr. Thomas de Maizière Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Nein DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Enthalten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nächster Redner ist der Kollege Norbert Müller, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Koob, ich kenne Sie nicht weiter; aber ich hätte gute Lust, von meiner Rede abzuweichen und auf Ihren Beitrag zu antworten. Aber dann würde ich ebenfalls nicht zum Antrag sprechen. Deswegen sehen Sie es mir nach, wenn ich zum Antrag rede. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Freuen Sie sich nicht zu sehr, Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Ich möchte Ihnen zunächst für Ihren Antrag danken, weil er uns die Möglichkeit gibt, nicht nur in der Kinderkommission, sondern auch im Plenum den 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention zu würdigen. Als ich Anfang der 90er-Jahre in die Grundschule gegangen bin, war das bereits ein Thema. Das haben wir aber nicht verstanden. Es wurde im Ethikunterricht der fünften oder sechsten Klasse behandelt, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unter Vorbehalt umgesetzt wird. Es ist ein großer Fortschritt, dass sie inzwischen zumindest vollständig umgesetzt werden soll. (Beifall bei der LINKEN) Ihr Antrag hat in seiner Detailliertheit insbesondere bei den vorgeschlagenen Maßnahmen einige Stärken. Das gestehen wir selbstverständlich zu. Die Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten ins Grundgesetz, die Herabsetzung des Wahlalters, längst überfällige Anpassungen des Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetzes – vor allem im Hinblick auf die steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge – oder auch die umfassende Demokratisierung des Bildungssystems, dies alles teilen wir, auch wenn festzuhalten bleibt, dass die -Umsetzung der angeführten Punkte im Antrag im Unklaren bleibt und die Zuständigkeiten zumeist bei den -Ländern und Kommunen liegen. Diese sind schon ganz unterschiedlich weit damit, das umzusetzen, was Sie jetzt fordern. Gerade die Detailliertheit beim Ausbau von Partizipationsrechten von Kindern und Jugendlichen verschleiert aber, dass Sie bei Ihrer Definition von Kinder- und -Jugendrechten zentrale Bestandteile schlichtweg außen vor lassen. Dies ist insbesondere zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention durchaus bedauerlich. Es geht eben nicht nur um Beteiligung, sondern auch um die Voraussetzungen für Beteiligung. (Beifall bei der LINKEN) Die Förderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen sind nämlich kein zu vernachlässigendes Thema, wie Ihr Antrag nahelegt, ob beabsichtigt oder nicht. Das Recht auf Förderung und Schutz ist auch nach der UN-Kinderrechtskonvention nicht vom Recht auf Beteiligung zu trennen. (Beifall bei der LINKEN) Das bedeutet: Die soziale Frage stellt sich auch als eine Frage der Demokratisierung unserer Gesellschaft. Wenn, wie gestern in der Kinderkommission festgestellt wurde, 20 bis 25 Prozent aller Kinder in Deutschland durch Armut oder Armutsgefährdung innerhalb der Gesellschaft abgehängt zu werden drohen, dann nützt ihnen weder die Direktwahl eines Schülersprechers noch das Wahlrecht mit 16 – das gestehe ich Ihnen zu, Herr Koob –; denn dann hat die Gesellschaft ein ganz anderes Problem: Dann steht es auch um unsere Demokratie schlecht. (Beifall bei der LINKEN) Ich will Ihnen ein Beispiel geben: Mein Bundesland Brandenburg hat auf Initiative von SPD, Linken, FDP und Grünen als erstes Flächenland das Wahlrecht mit 16 für Landtagswahlen, Kommunalwahlen sowie bei der Volksgesetzgebung eingeführt und umgesetzt. Bei der Landtagswahl am 14. September – für die übrigens die CDU damit geworben hat, man könne mit 16 CDU wählen; die Plakate hingen im Land – gaben gerade einmal 41 Prozent der 16- bis 18-Jährigen ihre Stimme ab. -Das liegt deutlich unter der Wahlbeteiligung insgesamt, trotz größter Anstrengungen von Verbänden, Initiativen, -Gewerkschaftsjugenden und auch vonseiten der Politik. Wenn man die regionale Wahlbeteiligung dieser Altersgruppe mit der Kinderarmut im Land abgleicht, dann habe ich keine Zweifel, wie das Ergebnis ausfallen würde. Das ist deprimierend. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Es muss daher darum gehen, zu gesellschaftlicher -Beteiligung zu ermächtigen und sie nicht nur formal, sondern lebenspraktisch zu ermöglichen. Das heißt, die soziale Frage bei Kindern und Jugendlichen zu beantworten, also den Gedanken von Schutz und Förderung eben nicht zu vernachlässigen, sondern in den Vordergrund zu stellen. (Beifall bei der LINKEN) Dazu benötigen wir zum Beispiel eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur, Kollege Koob. Das heißt, auf die schwarze Null zu verzichten; denn die schwarze Null und die Schuldenbremse werden dazu führen, dass wir die Infrastruktur und ihren Wert nicht mehr erhalten können und dass wir die soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche nicht weiter ausbauen werden. (Beifall bei der LINKEN) Deswegen kann es bei der Aufnahme von Kinder- und Jugendrechten in das Grundgesetz auch nicht bei Beteiligungsrechten bleiben und kann der Schwerpunkt auf Partizipation nicht allein der Hebel sein, um Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen zu sichern. Der Antrag der Grünen enthält wenig Falsches. Aber er schießt zu kurz und offenbart ein bisschen Ihre alte Schwäche, was die soziale Frage angeht, liebe Fraktion der Grünen. Das ist aber gar nicht dramatisch. Viel dramatischer finde ich den Redebeitrag des Kollegen Koob, der offenbar nicht verstanden hat, worum es geht. Noch dramatischer finde ich die Absetzbewegung der sozialdemokratischen Fraktion, die in früheren Legislaturperioden und in ihrem Wahlprogramm schon sehr viel weiter war. Ich finde es armselig, dass im Koalitionsvertrag ausschließlich darauf hingewiesen wird, dass man internationale Standards – zu diesen gehört auch die UN--Kinderrechtskonvention – berücksichtigen werde, wenn man Normen und Standards hier im Land verändere. Wir werden im Ausschuss die Möglichkeit nutzen, den -Antrag der Grünen zu qualifizieren. Wir stimmen insgesamt zu. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN – -Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Das war die erste Rede des Kollegen Müller. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Als nächste Rednerin hat die Kollegin Svenja Stadler das Wort. (Beifall bei der SPD) Svenja Stadler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Verehrte Gäste! Eine Studie aus Zürich zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen fasste kürzlich eines ihrer zentralen Ergebnisse wie folgt zusammen: Kinder handeln einen Konsens aus. Sobald Erwachsene ins Spiel kommen, wird abgestimmt. Erwachsene und Kinder verstehen offenbar etwas anderes unter Partizipation. Sie verhandeln anders und kommen auch zu ganz anderen Ergebnissen. Wir reden zwar viel über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Zu oft soll sie aber nach den Regeln der Erwachsenen funktionieren. Zu wenig wird sich die Mühe gemacht, die Spielregeln der Kinder aufzunehmen oder die Welt aus den Augen der Kinder und Jugendlichen zu betrachten. Bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor Ort können wir gemeinsam dafür sorgen, in Zukunft vieles für uns alle besser zu machen. Die Devise lautet also: Wir müssen die Bereitschaft der Kinder und Jugendlichen zur Partizipation nach ihren Regeln fördern und sie als Experten in eigener Sache ernst nehmen. (Beifall bei der SPD) Wir in der SPD-Fraktion setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, dass sich Kinder und Jugendliche besser beteiligen können. Dazu sind aus unserer Sicht besonders Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort zentral. Wo beginnt denn tatsächlich Partizipation von Kindern und Jugendlichen? Doch in ihrem unmittelbaren Umfeld, in Kitas, in Schulen, in Vereinen sowie in Jugendorganisationen und -zentren. Durch die Integration ihrer Interessen in das direkte Lebensumfeld erfahren sie doch, dass ihre Meinung zählt, dass sie ernst genommen werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jugendliche sind keinesfalls politikverdrossen; das belegen Ereignisse der letzten Zeit und zahlreiche Studien. Sie finden sich jedoch nicht in den bestehenden Parteistrukturen wieder. Deshalb ist die Arbeit der Jugendverbände von großer Bedeutung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hier, in den eigenen Verbänden und selbstständigen Strukturen, erfahren Jugendliche am besten, dass ihr -Engagement anerkannt und wertgeschätzt wird, dass sie etwas erreichen und bewegen können. Das ist, finde ich, Demokratieunterricht par excellence. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Mittel für die Jugendverbandsarbeit im letzten Haushaltsjahr erhöht wurden und dass diese Förderung auch in den kommenden Jahren angemessen fortgesetzt wird. (Beifall bei der SPD) Sie kennen doch sicher das Förderprogramm -„JUGEND STÄRKEN im Quartier“, oder? Mit dem Programm unterstützen wir die Kommunen bei der Durchführung von Projekten für sozial schwache -Jugendliche zwischen 12 und 26 Jahren. Durch die frühzeitige und weitgehende Beteiligung der Jugendlichen an der Entwicklung von Projektideen und ihrer Realisierung verbessern wir die Entwicklung der Team- und Kommunikationsfähigkeit der Jugendlichen und stärken ihr Selbstbewusstsein. (Beifall bei der SPD) Ob Jugendliche sich bei der Organisation eines Stadtteilfestes beteiligen, ob sie gemeinsam einen neuen Spielplatz anlegen oder sich für ältere Menschen engagieren – stets machen sie die Erfahrung, dass sie selbst gefragt werden, dass sie selbst entscheiden können und dass sie mit ihrem Engagement etwas bewirken können. Das ist doch toll. Es gibt weitere Beispiele wie das Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“, um die Beteiligung auch der Jüngsten in ihrem direkten Lebensumfeld zu stärken. Damit werden Eltern stärker in die frühe Förderung ihrer Kinder einbezogen. Zudem sind wir in enger Abstimmung mit den Jugendverbänden bei der Ausarbeitung eines Jugendchecks und setzen die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik fort. (Beifall der Abg. Susann Rüthrich [SPD]) Wir als SPD arbeiten daran, die Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen zu stärken und auszubauen. (Beifall bei der SPD) Das haben wir gemeinsam mit Ihnen in der rot-grünen Koalition getan, und wir setzen es in der Großen Koalition fort. (Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir warten darauf! Wir freuen uns!) Echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach ihren eigenen Spielregeln stärkt die Persönlichkeit der Kinder, eröffnet uns als Erwachsenen neue Perspektiven und stärkt das Miteinander der Generationen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Packen wir’s an! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Paul Lehrieder das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Kollege Müller, ich darf Ihnen zunächst auch von dieser Stelle aus zu Ihrer ersten Rede in diesem Hohen Haus gratulieren. Es hat sich gezeigt: Sie sind ein trockener Schwamm; Sie wollen noch viel -Wissen aufsaugen. Wir sind Ihnen gern dabei behilflich. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Sehr freundlich!) Neben dem Kollegen Wunderlich sind natürlich auch wir gern bereit, Ihr Wissen in den nächsten Wochen und Monaten zu mehren, damit Sie in familienpolitischen Themen noch kompetenter werden. Meine Damen und Herren, im Deutschen Bundestag diskutieren wir viel über den demografischen Wandel. Der findet sich auch in der Überschrift des heutigen -Antrags. Die Folgen einer geschätzten Bevölkerungs-abnahme von bis zu 15 Millionen Menschen bis zum Jahr 2060, so sagt es das Statistische Bundesamt, stellen uns vor große Herausforderungen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass jedes Kind in Deutschland seine spezifischen Fähigkeiten entfalten und zur Gemeinschaft beitragen kann; von der Kollegin Stadler wurde völlig zu Recht auf die Details hingewiesen. In diesem Kontext spielen gesellschaftliche und politische Partizipationsmöglichkeiten eine zentrale Rolle. Ja, das ist richtig. Ein solches Engagement ermöglicht es den Jugendlichen, -soziale Kompetenz zu erwerben und an einem aktiven Interessenaustausch mit anderen jungen Menschen teilzunehmen. Dadurch wird Gemeinschaft erlebbar, mit all ihren Möglichkeiten, die Gesellschaft mitzugestalten und zum Positiven zu verändern. Im Allgemeinen ist das Bild der heutigen jungen Generation in der Gesellschaft jedoch oft alles andere als positiv. Vor allem bei vielen Älteren gelten die Jugend-lichen als antriebslos, uninteressiert und politikverdrossen. Doch nichts könnte weiter von der Wirklichkeit entfernt liegen. (Beifall der Abg. Susann Rüthrich [SPD]) – Ja, da darf man schon einmal klatschen. Ihr könnt auch mitklatschen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Der Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung vom Januar 2013 zeigt, dass Jugendliche heute ein großes und oft zunehmendes Engagement an den Tag legen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind immer mehr Jugendliche sozial engagiert. Sie wirken in Sport-, Musik- und Kulturvereinen mit, engagieren sich in der örtlichen Kirchengemeinde und interessieren sich durchaus für das politische Geschehen. Ähnlich wie viele Kollegen hier, habe auch ich meine ersten Erfahrungen im gesellschaftlichen Umgang natürlich in einem Jugendverband, damals in der KLJB, gemacht. So waren viele im religiösen Bereich tätig. Sogar bei der Grünen Jugend gibt es engagierte Jugendliche, die dort ihre ersten Erfahrungen bei der Gestaltung der Gesellschaft sammeln dürfen. Außerdem nutzen sie routiniert das Internet, um sich zu informieren, Gedanken auszutauschen und sich zu organisieren. In sozialen Netzwerken wird munter kommentiert, geteilt und diskutiert. Die Jugendlichen nehmen an Umfragen teil und schreiben selbst Blogs. Meine Damen und Herren von den Grünen, in Ihrem Antrag fordern Sie unter anderem die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. (Beifall des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE]) – Das Protokoll wird vermerken: Applaus eines einzelnen Abgeordneten. – Dieses Vorhaben hat mich und meine Kollegen erst kürzlich im Petitionsausschuss beschäftigt. Unsere Position bleibt indes unverändert: Die Grundrechte im Grundgesetz gelten für alle Bürger unseres Staates, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) für Babys, für Jugendliche, für Erwachsene oder für Menschen im Ruhestand gleichermaßen. Ich frage mich, wieso Sie in Ihrem Antrag alle anderen Gesellschaftsgruppen diskriminieren. Immerhin sollen deren Rechte nicht explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden. Aber wer weiß, vielleicht habe ich Sie mit meinen heutigen Ausführungen inspiriert, und wir beschäftigen uns in der kommenden Sitzungswoche mit Grünen-Anträgen, in denen besondere Rechte für die genannten Gesellschaftsgruppen gefordert werden. Man darf gespannt sein. Ebenso ist die Senkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre für Bundestags- und Europawahlen eine Forderung der Grünen, die immer wieder in die Legislaturperiode eingebracht wird. Fakt ist jedoch, dass das BGB und das Strafrecht jungen Menschen aus gutem Grunde erst mit 18 Jahren die volle Verantwortung für ihr Handeln übertragen. Nach § 2 BGB beginnt die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Das bedeutet, dass man ab 18 alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Ab diesem Zeitpunkt entfallen alle rechtlichen Beschränkungen, die für Minderjährige gegolten haben. Die Eltern sind nun nicht mehr die gesetzlichen Vertreter. Damit endet auch die elterliche Sorge, die Personen- und Vermögenssorge. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ist man dann voll geschäftsfähig, aber auch voll strafmündig. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Strafmündig ist man ab 14!) Für alle angerichteten Schäden ist man nun selbst verantwortlich und kann dafür zivilrechtlich belangt werden. Mit der Volljährigkeit erlangen die jungen Menschen das aktive und passive Wahlrecht. Von da an kann man selbst wählen oder auch selbst gewählt werden, zum Beispiel in den Stadtrat, aber auch in den Landtag oder hier in den Bundestag. Doch es war nicht immer so, dass man in Deutschland mit dem Alter von 18 Jahren volljährig wurde. Erst am 22. März 1974 beschloss der Bundestag, die Altersgrenze zur Volljährigkeit von 21 auf 18 herabzusetzen, da man bereits vor dem Erreichen des 21. Lebensjahres umfangreiche Pflichten wahrzunehmen hatte. Am 1. Januar 1975 trat die neue gesetzliche Regelung in Kraft. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, auch 39 Jahre später beabsichtigen wir nicht, die Altersgrenze abzusenken, weder für das Wahlrecht noch für andere rechtliche Beschränkungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren gelten. (Beifall der Abg. Ursula Groden-Kranich [CDU/CSU]) An einer Bundestags- oder Europawahl teilzunehmen, bedeutet nämlich auch, Verantwortung für die Wahlentscheidung zu übernehmen. Sollen Jugendliche nach Ihrem Verständnis also schon ab 16 Jahren als voll geschäftsfähig angesehen werden? Welche Maßstäbe legen Sie denn an, das Wahlalter auf 16 Jahre festzulegen? Wieso fordern Sie denn eigentlich nicht gleich eine Absenkung auf 14 Jahre? (Beifall der Abg. Susann Rüthrich [SPD] – Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommt schon noch! Im nächsten Schritt dann!) Immerhin dürfen Menschen ab diesem Alter frei über ihre Religionszugehörigkeit entscheiden. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Weil wir sie nicht überfordern wollen!) – Danke. Des Weiteren darf an dieser Stelle wohl auch einmal kritisch nachgefragt werden, ob Ihr Antrag auch das passive Wahlrecht ab 16 Jahren beinhaltet; das lassen Sie offen. Obwohl ich sehr großes Vertrauen in unsere Jugend habe und allergrößten Respekt vor dem, was viele Jugendliche bereits in jungen Jahren leisten, verwundert es mich doch sehr, dass Sie allem Anschein nach bereit sind, 16-Jährige als Bundestagsabgeordnete in dieses Parlament einziehen zu lassen, und das, obwohl Sie doch die Komplexität der Aufgaben hier im Hause sehr wohl kennen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch Herr Müller wird sie kennenlernen. Die Arbeit in der Opposition mag zwar weniger fordernd sein als in der Koalition; dennoch glaube ich nicht, dass 16-Jährige dem gewachsen wären. Fakt ist: Wahlen sind kein Spiel. Ihr Ergebnis muss auf einen öffentlichen, nach Möglichkeit mit rationalen Argumenten zu führenden Diskurs zwischen Wählern und zu Wählenden zurückführbar sein. Das Wahlrecht setzt die Fähigkeit voraus, an einem solchen Kommunikationsprozess mit einigem Verständnis teilzunehmen. (Doris Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das können 16-Jährige nicht?) Ein solcher Grad an Verstandesreife kann typischerweise bei den über 18-Jährigen leichter vorausgesetzt werden, bei den 16- bis 17-Jährigen noch nicht in demselben Umfang. Meistens begründen die Grünen ihre Anträge auf Absenkung des Wahlalters damit, das Interesse der Jugend an der Politik zu wecken. Davon abgesehen, dass ein zentraler Aspekt der freiheitlichen Demokratie nicht als pädagogisches Hilfsmittel zum schulischen Politikunterricht degradiert werden sollte, sprechen Wissenschaft und empirische Erfahrungen auf Landesebene eine andere Sprache. Laut einer Studie der Universität Hohenheim besitzen Jugendliche unter 18 Jahren ein signifikant geringeres politisches Interesse als junge Menschen über dieser Altersgrenze. Gleiches gilt für das Verständnis von politischer Kommunikation. Die Erfahrungen auf Landesebene mit dem Wahlrecht ab 16 sprechen ebenfalls für sich: In Sachsen-Anhalt, das 1999 das Wahlalter absenkte, lässt sich sogar in einem Zeitraum von über zehn Jahren keine Zunahme der Stimmabgabe von Jugendlichen unter 18 Jahren feststellen. Die Partizipation der unter 18-Jährigen lag zudem durchweg unter der durchschnittlichen Wahlbeteiligung. In Hessen wurde das Wahlalter nach einer Experimentierphase sogar wieder auf 18 Jahre erhöht. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, besonders bezeichnend ist doch, dass sich selbst einer Ihrer eigenen Jugendverbände gegen die Senkung des Wahlalters ausgesprochen hat. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Die sind immerhin vernünftig!) Die „Grüne Jugend Ostalb“ in Baden-Württemberg (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) führte 2009 eine Umfrage unter 550 Aalener Schülern durch. 58 Prozent der Teilnehmer antworteten mit Nein auf die Frage, ob sie das Wahlrecht mit 16 für sinnvoll halten. Ihr eigener Jugendverband folgerte – Zitat –: Ein Großteil der Jugendlichen hält das Wahlrecht ab 16 nicht für sinnvoll. Hier zeigt sich, dass die Jugendlichen sich noch sehr unsicher fühlen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Lehrieder! Paul Lehrieder (CDU/CSU): Mehr muss ich an dieser Stelle nun wirklich nicht mehr sagen. – Liebe Frau Präsidentin, ich habe das Blinkzeichen zur Kenntnis genommen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Sehr schön. Paul Lehrieder (CDU/CSU): Wir werden diesen Antrag selbstverständlich mit größtem Interesse debattieren; aber ich befürchte, dass es schwer werden wird, ihm in einigen Wochen in letzter Konsequenz unsere Zustimmung zu erteilen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Jetzt hat die Kollegin Walter-Rosenheimer das Wort. – Ich bitte einfach um Verständnis dafür, dass ich ein bisschen auf die Uhr schauen muss. Ich bitte auch Sie, das Blinkzeichen nicht zu ignorieren, sondern von ihm, wie es der Kollege getan hat, Notiz zu nehmen. Beate Walter-Rosenheimer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Koob, ich könnte Ihnen jetzt antworten; aber ich möchte auch etwas zu unserem Antrag sagen. Deshalb nur ganz kurz: Sie wissen schon, dass das Deutsche Kinderhilfswerk heute in einer Pressemitteilung unseren Antrag sehr begrüßt und gelobt hat (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dass im Vorstand dieses Kinderhilfswerks Ihr Fraktionskollege Dr. Tauber sitzt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle blicken dieser Tage 25 Jahre zurück. Und an was denken wir? An den Mauerfall, der für ganze viele Menschen das Leben verändert hat und der damals den Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention etwas aus dem Blickpunkt gerückt hat. Gestern haben wir dieses Jubiläum in der Kinderkommission mit unserer Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und vier hochkarätigen Experten zum Thema Kinderrechte gefeiert; Sie waren dabei, Herr Müller. Die UN-Kinderrechtskonvention war ein Meilenstein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen; ich glaube, da sind wir alle, die wir hier sitzen, uns einig. Wir haben von unseren Gästen aber auch gehört, dass es mit der Umsetzung in Deutschland ganz schön hapert. Deutschland ist noch immer ein Flickenteppich, was Kinderrechte angeht. Die Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen in Deutschland entsprechen immer noch nicht den Standards der UN-Kinderrechtskonvention und auch nicht der EU-Grundrechtecharta, Herr Lehrieder; das ist Ihnen, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der Großen Koalition, sicher auch bekannt. Natürlich sind Sie hier gefordert. Wir möchten gern, dass Sie endlich gesetzgeberischen Handlungswillen zeigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das tun Sie nämlich nicht, und dafür gebe ich Ihnen auch gern ein Beispiel: In der Antwort auf meine jüngste Schriftliche Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die Partizipation von Jugendlichen auf Bundesebene zu stärken, lese ich zwar durchaus von einem ganzen Bündel an Maßnahmen, aber von keiner konkreten Absicht, für klare gesetzliche Regelungen zu sorgen. Wenn in Ihrem Haus schon so wenig konkret Gesetzgeberisches dazu passiert, dann haben Sie doch heute den Mut und unterstützen Sie unseren Antrag! Das wäre doch mal was. Kinder- und Jugendpolitik soll nicht länger eine Alibipolitik sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Land sind dringend weitere konkrete Schritte notwendig. Mehr Partizipation ist angesagt, vor allem auch deshalb, weil wir wissen, dass davon besonders Kinder und Jugendliche profitieren, die – da komme ich auf Sie zurück, Herr Müller – nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und die in irgendeiner Weise benachteiligt sind. Sie profitieren am allermeisten von früher Partizipation. Insofern haben wir sehr wohl an diesen sozialen Gedanken gedacht. Wir schlagen in unserem Antrag konkrete Schritte vor wie mehr Information über die Rechte von Kindern, die Aufnahme der Kinderrechte in die Leitbilder von Schulen und Kitas, Ombudsstellen, Monitoringstellen. Wir sind für die Senkung des Wahlalters, Herr Lehrieder, weil wir finden, dass 16-Jährige, wenn wir sie vorher gut informieren und die politische Information an den Schulen ausbauen, sehr wohl imstande sind, teilzuhaben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Demokratie ist kein Geschenk Gottes, sie ist ein ganzes Stück harte Arbeit. Sie ist auch kein Selbstläufer, sondern muss gelernt werden. Wir fangen damit bei den Kindern an. Wie zitierte doch gestern in der Kinderkommission einer unserer Experten ein Kind, das an einer UN-Konferenz teilgenommen hatte, so schön: Wir Kinder sind nicht nur die Zukunft. Wir sind jetzt schon da. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht Susann Rüthrich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Susann Rüthrich (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke der Fraktion der Grünen für den Anstoß, heute hier über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sprechen zu können. Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen, und zwar aus einem wunderbaren kleinen Büchlein: Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Das steht in der Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen. Wir haben sie ratifiziert. Damit ist auch dieses Kinderrecht für uns bindend. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, wie weit wir mit der Umsetzung der Kinderrechtskonvention sind, und uns wird regelmäßig ins Stammbuch geschrieben, dass wir die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen sollen, weil sie sonst eben nicht verbindlich gewahrt sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Doch wie hören wir eigentlich die Meinung von Kindern in den sie betreffenden Angelegenheiten, wie es in der Konvention heißt? Hand aufs Herz, liebe Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsausschuss, im Haushaltsausschuss und auch bei uns im Familienausschuss, in dem die Kinder ja eigentlich zu Hause sind – wir alle können uns angesprochen fühlen –: Wie oft haben wir auch nur ein Kind gefragt, wie dieses entscheiden würde? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zutiefst davon überzeugt: Wenn wir die Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligen, werden wir nicht nur den Kindern gerecht. Nein, auch das, was bei den Entscheidungen herauskommt, wird besser. Ich nenne ein Beispiel; es ist einfach zu naheliegend. Ich habe zwei Städte bei mir zu Hause vor Augen. Beide wollen einen Spielplatz bauen. Stadt A: Die Kinder der Grundschule malen und beschreiben einen tollen Spielplatz. Diesen Plan geben sie beim Stadtrat ab. Der legt ihn zu den Akten. Er beauftragt danach einen Architekten; der baut einen Spielplatz, seinen Spielplatz. Als dieser fertig ist, kommt die Überraschung, die eigentlich keine ist: Die Kinder der Grundschule nutzen den Spielplatz nicht; denn sie sagen: Die Geräte, die da stehen, sind doch für Babys. – Ein trauriger Spielplatz, so fast ohne Kinder. Stadt B dagegen: Der neugewählte Bürgermeister hat vom Stadtrat nur den Beschluss: Ja, wir bauen eine Spielplatz. – Er hängt Zettel in die Stadt und postet auf Facebook: Einladung zur Fahrradtour für alle Kinder der Stadt. Er zeigt den Kindern die drei potenziellen Baugrundstücke. Er fragt sie, was für das eine und gegen das andere spricht, und fragt: Was wollen wir denn da hinbauen? Und das gibt er dann dem Architekten. Die Kinder sehen einige Zeit später ihren Spielplatz. Es gingen nicht alle Wünsche in Erfüllung. Aber es ist ein fröhlicher Spielplatz und die Kinder wissen nun: Sie selber können etwas verändern. – Und sie werden es wieder tun; denn so lernen wir: durch Tun. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vieles steht in Büchern, vieles versucht uns jemand beizubringen. Aber wenn wir es nicht selbst anwenden, ist es schneller aus dem Kopf, als es reingekommen ist, und das Herz hat eine solche Erkenntnis erst gar nicht erreicht. Wir wollen, dass möglichst alle unsere Kinder gute Menschen werden: engagiert, mitfühlend, sozial, bereit, sich einzubringen. Dann müssen wir sie das auch lernen lassen, indem wir sie jetzt mitmachen lassen. Doch eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, finde ich das schon viel zu zweckgebunden; denn nicht für einen möglichst reibungslosen späteren Zweck müssen wir die Kinder heute beteiligen, sondern weil jedes Kind seine eigene Welt ist, und die muss heute ihren Platz bei uns haben. Dabei geht es nicht nur um punktuelle Beteiligung, etwa beim Mittagessensplan in der Kita, sondern um das pädagogische Prinzip, das sich durch den gesamten Alltag zieht, damit es wirkt. Ich selbst habe vor meinem Leben im Bundestag Zukunftswerkstätten in Schulen durchgeführt. Was hatten die Erwachsenen Sorge, dass die Kinder vielleicht gleich den Unterricht abschaffen wollen oder sich gegen einzelne Lehrerinnen und Lehrer aussprechen. Weit gefehlt! Sie wollten ein besseres Mülltrennsystem einführen, sie wollten einen grüneren Pausenhof, und sie wollten im Sportunterricht auch einmal auf den Reiterhof nebenan gehen, also nichts, was das Lernen in der Schule unmöglich macht; ganz im Gegenteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen, fassen wir uns aber an die eigene Nase. Vieles, was wir hier entscheiden, berührt das Leben von Kindern. In unseren Expertenanhörungen sehe ich aber so gut wie nie Kinder. Ich finde, das sollten wir ändern. Lassen Sie uns Kinder einladen und hören wir ihnen zu! (Beifall bei der SPD – Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben das in der Kinderkommission gemacht!) Dass wir ihnen zuhören, ist kein Recht, das sie sich erkämpfen müssen, sonst wäre es ja kein Recht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist diese Debatte beendet. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3151 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 a bis 13 c auf: a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/2663 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) Drucksache 18/3142 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3143 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sofort besser fördern – BAföG-Reform überarbeiten und vorziehen Drucksachen 18/2745, 18/3142 c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE BAföG-Reform zügig umsetzen Drucksachen 18/479, 18/715 Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung liegen fünf Änderungsanträge der Fraktion Die Linke und sechs Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Über zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke und zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir später namentlich abstimmen. Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung werden wir ebenfalls namentlich abstimmen. Somit werden wir also nach der Aussprache fünf namentliche Abstimmungen durchführen. Das ist eine ganze Menge. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Debatte 38 Minuten vorgesehen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Debatte und gebe Frau Professor Dr. Johanna Wanka als erster Rednerin das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrte Damen und Herren! Das BAföG war für mich immer eine Herzensangelegenheit. Ich habe im letzten Jahr, als ich neu in das BMBF kam, von Beginn an gesagt, dass es mir wichtig ist, dass das BAföG erhöht wird, und dass ich mich dafür engagiere – nicht zur Freude einer Reihe von Ländern. Wir hatten schon Jahre zuvor darüber diskutiert. Jetzt haben wir das Gesetz auf dem Tisch liegen. Wenn man sich dieses Gesetz anschaut und fragt: „Was bringt denn dieses Gesetz? Was bringt es denn für die Studierenden? Was bringt es für die Mitarbeiter? Was bringt es für die Hochschulen?“, dann ist es etwas, was niemand erwartet hat. (Zurufe von der SPD: Tonanlage lauter! – Zu leise!) – Dafür kann ich nichts. Soll ich noch einmal anfangen? (Zuruf von der SPD: Wir wollen Sie nur -hören!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Entschuldigung. Wir sagen Bescheid; das ist alles geklärt. (René Röspel [SPD]: Loben Sie noch mal die SPD für die Einführung des BAföG! – Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Redundanz ist zwar ein pädagogisches Prinzip, aber man darf nicht übertreiben. Da Sie sich selbst loben, muss ich das, glaube ich, an dieser Stelle nicht machen. (Zurufe von der SPD: Oh!) – War nun einmal so, ist aber auch okay. Meine Damen und Herren, noch einmal, damit es zu hören ist: Ich habe mich immer für das BAföG engagiert und im letzten Jahr sehr früh gesagt – nicht zur Freude aller Beteiligten, die ja auch mit zahlen müssen –: Wir müssen das BAföG novellieren. Wir müssen das BAföG erhöhen. – Jetzt haben wir das Gesetz auf dem Tisch, und die Frage ist: Was bringt es? Was bringt es für die Studenten? Was bringt es für die Mitarbeiter? Was bringt es für die Hochschulen? Dieses Gesetz besagt, dass ab dem 1. Januar 2015 – nicht in zwei Jahren, sondern in zwei Monaten – der Bund 100 Prozent der BAföG-Zahlungen übernimmt. Das heißt, in den Ländern wird Geld frei in der Größenordnung von 1,2 Milliarden Euro. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Das ist der Hammer!) – Das ist der Hammer. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir haben in den Koalitionsverhandlungen darüber diskutiert, dass wir das Problem haben, dass es in den letzten Jahren nur im Bereich der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wo der Bund zum Teil zu 90 Prozent mitfinanziert, regelmäßig Steigerungen gab. Diese gab es aber nicht in dem Bereich, für den die Länder verantwortlich sind, nämlich der Grundfinanzierung der Hochschulen. Bei den Drittmitteln hat der Bund auch sehr viel getan, gemeinsam mit den Ländern. Jetzt stehen den Ländern 1,2 Milliarden Euro jährlich frei zur Verfügung. Das ist etwas, was es ganz viele Jahre nicht gab – ich kann mich überhaupt nicht an so etwas erinnern –: Es fließt nicht nur frisches Geld ins System, sondern es fließt dauerhaft Geld, mit dem Dauerstellen geschaffen werden können. Das ist das Besondere, das Entscheidende. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Auch das ist der Hammer!) Wofür macht das der Bund? In der Gesetzesbegründung steht: „insbesondere für Hochschulen“. Wenn Sie es ganz bis zum Ende lesen, sehen Sie, was wir im Hinblick auf die Schulen und Hochschulen vereinbart haben. Aber auch dort steht: „insbesondere für Hochschulen“. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was denn nun? Handlungsfreiheit für die Länder oder nicht?) Man könnte also mit diesem Geld etwas machen, wo-rüber hier viel diskutiert wurde – das hängt jetzt aber von den Entscheidungen in den Ländern ab –: das große Problem angehen, das wir dadurch haben, dass wir im Hochschulbereich viele neue junge Leute in das System gebracht haben, etwa durch die Exzellenzinitiative. Durch die Aufstockung haben die Länder jetzt die Möglichkeit, Dauerstellen zu schaffen; denn das Geld steht dauerhaft zur Verfügung. Jetzt kann man für diese jungen Leute, wenn man es denn will, unbefristete Mitarbeiterstellen einrichten. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kommen gar nicht mehr mit dem Sammeln nach, was die alles mit dem Geld machen sollen! Schulsozialarbeit, alles!) Man hat das Geld; man hat es für immer. Man kann Juniorprofessuren einrichten, man kann den Tenure-Track damit verlässlich gestalten. Es ist also, wenn man so will, ein riesenhaftes Programm, um – Sie können ja einmal ausrechnen, was man mit 1,2 Milliarden Euro machen kann – Tausende von unbefristeten Stellen zu schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Man kann das Geld aber auch einsetzen, um zum Beispiel Schulsozialarbeiter unbefristet einzustellen oder anderes zu tun. Hätte ich mich entscheiden können, dann hätte ich mich dafür entschieden, etwas für den Mittelbau, den Nachwuchs zu tun. Jetzt können die Länder diese Entscheidung treffen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das dürfen sie auch!) Das ist in einem föderalen System auch vernünftig. Wir schauen sehr interessiert hin: Wo setzt man die Schwerpunkte? – Wenn jetzt ein Land, das immer sagt: „Wir brauchen da mehr Stellen“, nichts von dem Geld dafür verwendet, dann müssen wir uns zumindest wundern. Wir haben jetzt eine Situation, die von den Hochschulen auch mit Sorge begleitet wird; denn die Hochschulen verschiedener Länder wissen zum Teil nicht: Was kommt bei uns an? Das Monitoring, das Herr Schulz heute angesprochen hat, ist an dieser Stelle sehr wichtig. Aber es ist eben eine Landesentscheidung, wie das Geld verwendet wird. Die Übernahme der Kosten des BAföG durch den Bund bedeutet zum Beispiel: in der nächsten Legislaturperiode 4,8 Milliarden Euro mehr – das ist von vornhe-rein klar –, die zusätzlich in die Länder fließen, unabhängig davon, wie schlecht oder gut die Finanzlage des Bundes ist. Wenn gesagt wird – das werde ich nachher sicherlich von links und aus der Mitte hören –, dass die Länder das Geld brauchen, weil sie eine so schwierige Finanzsituation haben, dann erwidere ich: Schauen Sie sich einmal das PwC-Ranking an, in dem die Finanzsituation aller Bundesländer eingeschätzt wurde! Die schlechteste hat der Bund. Wir haben Bundesländer, die schon Schulden tilgen und nicht wollen und sich nicht in der Lage sehen, im Bereich der Hochschulen Schwerpunkte zu setzen. Deswegen ist es für mich ganz spannend, was in den Ländern geschieht, die jetzt die Möglichkeit haben, Schwerpunkte zu setzen. Das eine sind also die 1,2 Milliarden Euro, die den Ländern zusätzlich zur Verfügung stehen; das andere ist die Novelle, die 2016 in Kraft tritt, mit der es zu einer entsprechenden Erhöhung der Bedarfssätze, zu einer Erhöhung und Angleichung des Kinderbetreuungszuschlages, zur Erhöhung der Wohnkostenzuschläge und zur Erhöhung der Freibeträge kommt. Das muss ich Ihnen hier nicht erzählen, das haben alle schon gesehen, darüber haben wir schon geredet. Für mich ist die Erhöhung der Freibeträge für die Eltern ein ganz entscheidender Punkt. Denn ich habe folgende praktische Erfahrung gesammelt: Wenn jemand den vollen BAföG-Satz bekommt, kann er sich damit einrichten; aber diejenigen, die knapp am Anspruch auf BAföG vorbeischrammen, haben sehr viele Nachteile, die über den Fakt, kein BAföG zu bekommen, hinausgehen. Deswegen ist es, glaube ich, unter dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit ganz entscheidend, dass die Freibeträge für die Eltern erhöht werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Man kann sagen, dass mit diesem Gesetzentwurf die Gesamtzahl der geförderten Studierenden auf den höchsten Wert seit 30 Jahren steigt und zugleich die Bildungsbeteiligung nicht sinkt. Das ist entscheidend; denn Bildungsgerechtigkeit ist eine der Baustellen, an denen wir alle gemeinsam in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus arbeiten müssen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich glaube, das Gesetz ist ganz ordentlich. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Das ist der Hammer, das Gesetz!) Die Anträge vonseiten der Koalition bedeuten keine inhaltliche Änderung, sondern bedeuten, dass vier Punkte, die wir genau so formuliert haben, vorgezogen werden. Sie verursachen keine belastbaren Mehrkosten, sind für die Geförderten aber schon ein Gewinn, weil sie es ein Jahr früher haben. Diese Möglichkeit haben die Koalitionäre eingeräumt. Nun wird immer gesagt – das werden wir gleich wieder hören –: Die vorgesehenen Änderungen bei den Bedarfssätzen sind viel zu wenig; es ist seit 2010, 2011 oder 2012 nichts mehr passiert. – Man muss beachten, dass bei jeder BAföG-Novelle immer prognostiziert wird: Wie sind die Summen, die Steigerungen in den nächsten Jahren? Wenn man jetzt sagt, wir haben die Bedarfssätze um 7 Prozent gesteigert, dann muss man auch sehen, dass der BAföG-Bericht Anfang dieses Jahres analysiert hat: Wie haben sich die Nettogehälter von 2012 bis 2014 entwickelt? Um 4,9 Prozent. Wie sind die Verbraucherpreise gestiegen? Um 3,3 Prozent. Für die betroffenen Studierenden, die auch den Wohnkostenzuschlag bekommen, erhöht sich das, was sie bar haben, auf 9,7, fast 10 Prozent. Das ist, denke ich, eine beachtliche Größenordnung. (Beifall bei der CDU/CSU) Die vielen Rufe: „Es muss mehr sein!“ – natürlich, alles mehr –, und: „Es muss eher kommen!“, sind aus Sicht der Betroffenen – das wird Ihnen jeder Studierende unterschreiben – okay. Sie sind aber auch ein Indiz dafür, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen guten Entwurf vorgelegt haben. Denn wenn als Kern der Kritik von der Opposition übrig bleibt, es sollte früher und mehr sein, dann kann ich damit ganz gut leben. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie unsere Änderungsanträge gesehen?) – Ja, habe ich gelesen, lese ich immer, Herr Gehring. – Und man muss sagen, dass im Bundesrat von den Rednern der Bundesländer kein kritisches Wort zu unserem Teil der Novelle gefallen ist. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind jetzt nicht mehr zuständig!) Ein Argument, das vorgetragen wird, ist, man müsste das jetzt automatisieren. Der Bund ist jetzt allein verantwortlich, also machen wir automatische Anpassungen und reden gar nicht mehr darüber, sondern das erfolgt wie an anderen Stellen. – Da muss ich sagen: Den politischen Gestaltungsspielraum, den man gerade an dieser Stelle hat, sollte man nicht einfach freigeben, denn Studierende haben andere Situationen. Die müssen nicht immer an der Nettolohnentwicklung gemessen werden. Die Studierenden haben andere Bedürfnisse, wenn zum Beispiel das Teilzeitstudium stärker greift, und darauf muss man reagieren können. Auch das Meister-BAföG – nur damit das nachher keiner sagen muss; so steht es im Gesetz – wird automatisch mit erhöht. Da ist also keine gesonderte Regelung notwendig, sondern das ist da schon enthalten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn ich als Vorletztes sehe, dass die Linke in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagen hat, die finanzwirtschaftliche Entwicklung, die bisher ein Prüfkriterium war, als solches zu streichen, dann muss ich fragen: Auf welchem Planeten leben Sie denn? Schauen Sie sich doch einmal an, was Sie dort, wo Sie die Verantwortung haben, machen. Als Sie in Mecklenburg-Vorpommern in der Regierung waren, haben Sie im Hochschulbereich die Stellen im Mittelbau um 25 Prozent reduziert. In Brandenburg haben Sie einen linken Finanzminister, der das Geld, das wir für die Studierenden gegeben haben, einkassiert und es nicht einmal an das Wissenschaftsministerium weitergegeben hat. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!) Meine Damen und Herren, ich denke, der Gesetzentwurf ist ein starkes Stück. Es ist ein gutes Gesetz, es ist ein Gesetz für die Zukunft in diesem Land. Ich würde mich freuen, wenn Sie zustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat Nicole Gohlke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Nicole Gohlke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Jedes Mal, wenn wir hier im Bundestag zum Thema BAföG diskutieren, gibt es mindestens einen Redner – meist natürlich aus den Reihen der SPD –, der den Geist Willy Brandts beschwört, gibt es einen oder eine, der oder die erzählt, wie Willy Brandt als Bundeskanzler 1971 das BAföG eingeführt hat, und der oder die auf das große und wichtige Erbe verweist, das es heute zu bewahren gilt. Liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, ich bin da natürlich ganz bei Ihnen: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das endlich jungen Menschen aus Arbeiterhaushalten den Zugang zur akademischen Bildung eröffnete, war eines der wichtigsten sozialen Instrumente überhaupt. (Beifall bei der LINKEN und der SPD sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich muss Ihnen aber auch sagen – jetzt kommt das Aber –: Um den Geist der Reformen von 1971 zu erhalten, reicht es natürlich nicht aus, ihn wieder und wieder zu beschwören und die Geschichte von damals zu erzählen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das heutige Handeln muss diesem Geist schon auch gerecht werden. Mit Verlaub, Kolleginnen und Kollegen, bei dieser BAföG-Novelle der Großen Koalition fehlt so einiges, wenn man sie an dem sozialen Anspruch von 1971 messen möchte. Wie war das im Jahr 1971? Nachdem das BAföG in Kraft getreten war, wurden 44,6 Prozent der Studierenden damit gefördert. Man hatte also richtig gute Chancen, zu den Geförderten zu gehören. Man konnte tatsächlich vom BAföG leben und musste sich als BAföG-Empfänger im Übrigen nicht verschulden, denn das BAföG war ein Vollzuschuss. (Beifall bei der LINKEN) – Ja, für das BAföG von 1971 kann man klatschen. Wie sieht das heute aus? 2013 haben nicht einmal 19 Prozent der Studierenden BAföG bekommen, also nicht einmal jeder Fünfte. Ein BAföG-Empfänger, der den Höchstsatz bekommt, ist ein noch selteneres Exem-plar geworden. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Das liegt am wirtschaftlichen Aufschwung! – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Das spricht doch für uns!) Gerade einmal 7 Prozent haben 2012 den vollen BAföG-Satz bekommen. Das BAföG ist heute leider kaum mehr als ein Schatten seiner selbst, und das ist das Ergebnis vieler Jahre neoliberaler Politik. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Vollkommen verfehlt!) Es ist ein Drama, dass diese Regierung nicht bereit ist, das von Grund auf zu korrigieren. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt hat die Große Koalition ihre BAföG-Novelle mit sehr wohlklingenden Etiketten versehen. Ich gebe zu, bei Frau Wanka klang es gerade nicht ganz so euphorisch. Sie hat, glaube ich, von „ganz ordentlich“ gesprochen. (Lachen der Abg. Dr. Claudia Lücking-Michel [CDU/CSU]) Das ist nicht ganz so enthusiastisch, wie es im Gesetzentwurf selber etikettiert worden ist. Dort heißt es „substanziell“ und „nachhaltig“; so nennen Union und SPD ihre Reform. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Ich weiß, dass es zum politischen Geschäft gehört, sich selbst und das eigene Handeln möglichst positiv zu -labeln. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Oder schlechtzureden, wie Sie das machen!) Aber man sollte es nicht übertreiben, vor allem wenn es eben nicht zur Sache passt. „Substanziell“, das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das BAföG den Bedarf abdecken würde. Aber das von der Regierung vorgesehene Plus bei den Bedarfssätzen gleicht nicht einmal die Preissteigerungen der letzten Jahre aus. Die Anhebung der Wohnkosten, die Sie vornehmen wollen, liegt bereits jetzt, zwei Jahre bevor die Novelle überhaupt in Kraft tritt, 50 Euro unter dem, was Studierende im echten Leben für die Miete hinblättern müssen. Ihre ganze Reform soll überhaupt erst in zwei Jahren in Kraft treten. Das ist weder substanziell noch nachhaltig, das ist Verschleppung. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) „Nachhaltig“ hätten Sie Ihre Reform dann nennen dürfen, wenn Sie endlich eine automatische Anpassung der Bedarfssätze an die Preisentwicklung ins BAföG eingebaut hätten, sodass wir nicht alle paar Jahre um Prozentpunkte feilschen müssen. (Beifall bei der LINKEN) Genau so, wie das die Große Koalition bei der Abgeordnetendiät erst vor wenigen Monaten beschlossen hat. (Zuruf von der LINKEN: Genau! – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Gut, dass Sie die nicht kriegen!) Aber bei den eigenen Diäten flutscht ohnehin so einiges, was ansonsten ganz mühsame Prozesse sind. Die Abgeordnetendiäten wurden 2012 um 3,5 Prozent erhöht, 2013 um 4 Prozent, 2014 um 5 Prozent, und 2015 sollen sie noch einmal um 4,8 Prozent steigen. Insgesamt -kommen wir Abgeordnete in vier Jahren auf eine Diätenerhöhung um 18,5 Prozent. Das BAföG wurde in derselben Zeit gar nicht erhöht, und das finden Sie kein -Problem? Manchmal bekommt man leider den Eindruck: Wären die Kinder der Abgeordneten auf das BAföG angewiesen, gäbe es heute wahrscheinlich eine wirkliche Erhöhung. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD – Dr. Daniela De Ridder [SPD]: So billig! – Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Was ist denn das für ein Populismus jetzt? Was war das jetzt? Das ist ja wie Lafontaine!) Die Linke hat das, was eine nachhaltige und substanzielle Reform wäre, in fünf guten Änderungsanträgen zur Abstimmung vorgelegt. Wir wollen, dass die BAföG-Sätze und die Freibeträge sofort um 10 Prozent erhöht werden. Wir wollen endlich die automatische Anpassung des BAföG an die Lebenshaltungskosten. Wir schlagen vor, dass das BAföG wieder zum Vollzuschuss umgebaut wird, damit sich junge Menschen nicht erst verschulden müssen. Wir beantragen, dass Schülerinnen und Schüler wieder gefördert werden können, auch wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen, und dass -Migrantinnen und Migranten und junge Geflüchtete -bereits nach drei Monaten Aufenthalt gefördert werden können und nicht erst 15 Monate nachdem sie das -Asylverfahren durchlaufen haben mit ihrem Leben beginnen können. (Beifall bei der LINKEN) Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnten zur -Abwechslung unseren Änderungsanträgen einmal zustimmen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Mit Sicherheit nicht!) Das wäre nicht nur substanziell und nachhaltig, das wäre auch überaus sympathisch. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Oliver Kaczmarek das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Jetzt wird es sachlich!) Oliver Kaczmarek (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte wieder auf den Gesetzentwurf zurückkommen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wer von uns sich von der gesellschaftlichen Wirkung des BAföG ein realistisches Bild machen will, dem empfehle ich, die BAföG-Beratung aufzusuchen; denn dort laufen die Studierenden mit ihren Fragen auf. Ich hatte kürzlich die Gelegenheit, den Infopoint vom Studentenwerk Dortmund besuchen zu können. Mit welchen Fragen kommen die jungen Leute dorthin? Das sind zum Beispiel junge Menschen, die unsicher sind, weil sie nicht wissen, was sie an der Hochschule erwartet, die vielleicht auch die ersten aus ihrer Familie sind, die eine Hochschule besuchen, oder junge Menschen, die aus Familien kommen, deren erste Sorge nicht war, den akademischen Weg der Kinder zu bestimmen. Es kommen auch viele Studierende aus Migrantenfamilien. Es kommt also eine ganze Reihe von Menschen, von denen wir wissen, dass sie es an der Hochschule ohnehin schon am schwersten haben. Mit dem BAföG gewährleisten wir hier ein Stück materielle Sicherheit. Es ist eine politische Errungenschaft, dass das BAföG diesen Menschen Sicherheit gibt und ihnen das Studium ermöglicht. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es geht hier auch um bildungs- und sozialpolitische Grundsatzentscheidungen. Ich will eine aktuelle Debatte kurz streifen. Die Frage ist: Was gibt Sicherheit im -Studium, und was schafft Unsicherheit im Studium? Konzentrieren wir uns dabei auf diejenigen, die von zu Hause nicht unbedingt das Geld zum Studieren mitbringen. Eine materielle Basis schafft Sicherheit – darum muss man sich als Student dann schon nicht mehr kümmern –, und Unsicherheit wird auch durch materielle Unsicherheit geschaffen. Man fragt sich deshalb, was -einige Hochschulrektoren derzeit antreibt, die Debatte über Studiengebühren wieder aufzuwärmen. Das ist das, was bei den Studierenden für Unsicherheit sorgt. Die Studiengebühren sind abgeschafft worden, weil die Menschen das demokratisch so entschieden haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Den Studiengebühren muss man nicht nachweinen. Das BAföG schafft mehr Sicherheit für junge Menschen, die ein Studium aufnehmen wollen, und ich bin froh, dass die Große Koalition das heute mit diesem Gesetzentwurf bekräftigt und für mehr Chancengleichheit eintritt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir verfolgen drei große Ziele – ich will sie kurz ansprechen –: Erstens. Wir wollen, dass das BAföG substanziell erhöht wird. Ich glaube, eine siebenprozentige Erhöhung von Bedarfssätzen und Freibeträgen, die Erhöhung der Wohnpauschale, die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen, die Erhöhung und Vereinheitlichung des Kinder-zuschlags, das sind tatsächlich substanzielle Fortschritte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn man dann noch bedenkt, dass ab dem Jahr 2016 110 000 junge Menschen zusätzlich gefördert werden, dann ist klar, dass dies ein deutlicher Schritt nach vorne ist. Deswegen sage ich: Diese BAföG-Erhöhung kann sich sehen lassen. Sie steht in einer Reihe mit anderen großen Reformen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zweitens. Wir wollen das BAföG strukturell modernisieren. Ich glaube, dass uns das an einigen Punkten -gelungen ist. Mit dieser Novelle gehen wir auf Veränderungen in der Studienorganisation ein; endlich wird die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen geschlossen. Wir gehen auf Internationalisierungs-aspekte des Wissenschaftsstandortes ein, indem Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, einen verbesserten Zugang zum BAföG bekommen. Im -Übrigen profitieren von dieser Regelung nicht nur diejenigen, die BAföG bekommen, sondern davon profitiert auch der gesamte Wissenschaftsstandort, weil er internationale Impulse bekommt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich finde, das kommt im Konzert der vielen Programme, die wir auflegen, manchmal ein bisschen zu kurz. Das BAföG rückt mit dieser Novelle näher an die -Lebens- und Studienrealität junger Menschen heran. Wir entbürokratisieren das BAföG, und wir unternehmen erste Schritte in Richtung einer größeren Familienfreundlichkeit. Das ist unser Ziel. Wir können die -Lebensrealität natürlich nicht eins zu eins abbilden, aber wir kommen ihr ein deutliches Stück näher. Die Botschaft von heute ist, dass die Studierenden sich darauf verlassen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Drittens. Wir setzen ein deutliches Signal für Investitionen in Bildung. Der Bund ist jetzt alleine für das BAföG verantwortlich. Das ist gut. Das erspart uns -politisch das schaurige Schauspiel von früher, als von fehlenden Angeboten oder vermeintlichen Blockaden geredet wurde. Das können wir jetzt alleine und, glaube ich, auch repolitisiert thematisieren. Ich will das kurz in Zahlen verdeutlichen: Wir mobilisieren im Bundeshaushalt ab sofort – die Ministerin hat es gerade gesagt – 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. 3,5 Milliarden Euro erhalten die Länder, um ihrerseits in Bildung, Betreuung und Wissenschaft investieren zu können. Ab 2016 mobilisieren wir jedes Jahr 2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt. Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich kenne nur ganz wenige Gesetze, die wir hier verabschiedet haben, bei denen so viel Geld mit einer Entscheidung bewegt wird. Deswegen ist diese Reform substanziell. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das verbessert die Studienbedingungen und ist ein klares Bekenntnis der Großen Koalition für Zukunftsinvestitionen, für Investitionen in die Bildungs- und Chancengleichheit, und zwar sowohl im Bund wie auch in den Ländern. Vielleicht noch einen Satz dazu: Im Moment sind viele Vorschläge im Umlauf, was die Länder mit diesem Geld alles machen können. Die Ministerin hat gerade einige Punkte genannt. Einige Vorschläge konnten wir auch in der Zeitung nachlesen. Ich glaube, wir sollten uns darauf verständigen, dass wir darauf vertrauen, dass die Länder dieses Geld jetzt richtig einsetzen. Wir sind wirklich der Meinung, die Länder sollen das entscheiden. Lassen Sie uns die Latte nicht zu hoch hängen. Im Haushaltsausschuss werden wir ein Monitoring bekommen. Die Ergebnisse dieses Monitorings können wir dann wieder zugrunde legen. Ich denke, wir sollten jetzt nicht dazu übergehen, in jeder Debatte zu sagen: Die Länder können das Geld nicht richtig ausgeben. – Wir haben gerade das Grundgesetz geändert und eine neue Kooperationskultur festgeschrieben. Ich bin sicher, dass wir mit dieser BAföG-Reform einen Schritt in diese richtige Richtung gehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich möchte noch einen Satz zum Meister-BAföG loswerden. Tatsächlich steigen – das ist gerade angesprochen worden – die Bedarfssätze und Freibeträge in gleichem Umfang. Das ist in den Gesetzen so festgelegt. Wir müssen uns aber darüber hinaus einigen Herausforderungen stellen. Es gibt Veränderungen in den Berufsbio-grafien und Lebensläufen derjenigen, die über das Meister-BAföG gefördert werden, die wir noch nicht abgebildet haben. Deswegen werden wir als Koalition das Meister-BAföG in dieser Wahlperiode noch anfassen. Wir reden deshalb nicht nur über die Gleichwertigkeit, sondern dokumentieren das auch in unserem Handeln. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Eine Anmerkung noch: Wir haben hier häufig das Struck’sche Gesetz zitiert. Es ist in diesem Gesetzgebungsverfahren nicht nur zitiert, sondern auch angewandt worden. Es hat einen sehr guten Gesetzentwurf der Bundesregierung gegeben. Es ist uns gelungen, im Beratungsverfahren – weil es ein ernst gemeintes Beratungsverfahren war – einige Punkte vorzuziehen, die sich jetzt unmittelbar und schneller auf die Alltagserfahrungen der Studierenden auswirken können als der Rest des Gesetzes. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten dafür danken, dass der Weg dafür im Sinne der Studierenden freigemacht worden ist. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir müssen das BAföG immer wieder an der Lebens-realität der Studierenden und an der Realität des Studiums neu messen; aber wir können auch sagen, dass wir mit dieser 25. BAföG-Änderungsnovelle einen erheblichen Beitrag dazu geleistet haben, das BAföG substanziell zu erhöhen und strukturell zu modernisieren. Deswegen kann man diesem Gesetz mit ruhigem Gewissen und überzeugt zustimmen. Darum bitte ich Sie. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht Kai Gehring. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sag doch mal was Nettes! – Heiterkeit) Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, liebe Ministerin a. D.! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Geht doch! – Heiterkeit) – Genau! Das muss jetzt mit den Nettigkeiten reichen. – In der über 40-jährigen Geschichte des BAföG bringt die 25. BAföG-Novelle ein Novum. Der Bund wird ab 1. Januar 2015, also in sieben Wochen, für das BAföG alleine zuständig sein. Die BAföG-Reform der Koalition -beglückt also zuallererst die Länder, die entlastet werden. Schüler und Studierende müssen aber bis zum Wintersemester 2016/2017 weiter warten. Sie als Koalition stecken die jüngere Generation in die Warteschleife. Wir können das nicht hinnehmen! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir sagen Nein, wenn Ihr Gesetzentwurf so bleibt; und wir sagen Ja zu unseren BAföG-Änderungsanträgen. Das sollten Sie als Große Koalition auch tun, denn Sie haben ja jetzt zu 100 Prozent den Gestaltungsauftrag für das BAföG. Nach vier Jahren ohne BAföG-Erhöhung verordnen CDU/CSU und SPD Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden zwei weitere Jahre Nullrunden. Ganze zwölf Semester ohne BAföG-Erhöhung, das hat Chancen blockiert. Dies ist durch nichts zu rechtfertigen. Das BAföG muss heraufgesetzt werden, und zwar sofort! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Lebenshaltungskosten, vor allem Mieten und Nebenkosten, sind deutlich gestiegen. Das spüren Studierende, wenn das Geld schon aufgebraucht, der Monat aber noch lang ist. Darum beantragen wir eine angemessene Erstattung der tatsächlichen Wohnkosten, gestaffelt entlang den regionalen Durchschnittsmieten. Darum beantragen wir hier heute im Parlament, das BAföG um 10 Prozent statt um 7 Prozent zu erhöhen, und zwar zum nächstmöglichen Semester; denn das BAföG muss zum Leben und zum Lernen reichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Auch die Freibeträge müssen um 10 Prozent statt um 7 Prozent steigen, damit überhaupt mehr junge Menschen BAföG erhalten, statt weiter massenhaft aus der Förderung und dem Berechtigtenkreis herauszufallen. Der Anteil der BAföG-Empfänger gehört nicht geschrumpft, sondern er gehört ausgeweitet, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Damit neuerliche Warteschleifen, welche die Koalition hier heute beschließen will, künftig nicht mehr vorkommen, brauchen wir auch mehr Verlässlichkeit. Wir brauchen beim BAföG eine dynamische, regelmäßige und automatische Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge. Das schützt vor Regierungswillkür und bringt Verlässlichkeit. Wir beantragen das deshalb heute auch. Auch die SPD hat es einmal gefordert. Sie können da gerne mitstimmen. Die 25. BAföG-Novelle kommt nicht nur zu spät und ist halbherzig, die Koalition produziert auch neue Ungerechtigkeiten. Beispiel eins: Bei BAföG und Berufs-ausbildungsbeihilfe planen Sie unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten für EU-Bürger. Die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ist für Union und SPD an dieser Stelle reines Lippenbekenntnis. Wir sagen: Azubis aus der EU sollen Berufsausbildungsbeihilfe erhalten können und damit einen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag von uns vor. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beispiel zwei. Es ist mir unverständlich, dass Flüchtlingen nach drei Monaten das Arbeiten erlaubt wird, Flüchtlingen, die studieren, aber erst nach 15 Monaten BAföG gewährt wird. Wir brauchen endlich eine Politik, die zügig in alle Talente und alle Potenziale investiert und selbstverständlich auch in die der Flüchtlinge. Deswegen liegt auch hierzu ein Änderungsantrag von uns vor. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der 25. BAföG-Novelle handeln Sie in Zeiten des Fachkräftemangels ökonomisch kurzsichtig. Sie verzögern Bildungsaufstieg für viele, und Sie verzögern die überfällige soziale Öffnung der Hochschulen. Liebe Abgeordnete von Union und SPD, schieben Sie die BAföG-Erhöhung nicht länger auf die lange Bank, sondern ziehen Sie sie vor. Stimmen Sie unseren Vorschlägen und Änderungsanträgen zu. Andernfalls werden bis zum Inkrafttreten in zwei Jahren mehrere Zehntausend junge Menschen aus dem Kreis der BAföG-Berechtigten herausfallen. Das kann niemand ernsthaft wollen. Die junge Generation braucht jetzt ein klares Ja für eine unverzügliche Reform des BAföG. Denn BAföG muss zum Leben und zum Lernen reichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Stefan Kaufmann das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Vor 23 Jahren habe ich in Tübingen einen BAföG-Antrag gestellt. Das war mit enorm viel Papierkram verbunden, und ich musste monatelang auf eine Entscheidung warten. Es gab bis zur Entscheidung kaum Übergangsgeld. Damals sagte ich mir: Das geht besser. Heute, 23 Jahre später, wird es besser. Ich bin dankbar, dass ich dabei mithelfen konnte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ab 1. August 2016 wird es ein obligatorisches Onlineantragsverfahren geben. Es wird schon bei vorläufiger Zulassung zum Master BAföG geben. Die Vorauszahlung während der Wartezeit auf die Zulassung wird erhöht. Der Maßstab war auch für mich im Rahmen dieser Diskussion über die BAföG-Reform immer: Was hilft den Studierenden eigentlich wirklich? Der Kollege Kaczmarek hat dies auch angedeutet. Wenn man sich dies fragt, ist ganz schnell klar: Es geht nicht nur um die Erhöhung der Bedarfssätze. Es geht vielmehr um Bürokratieabbau und um Vereinfachung. Es geht um Beschleunigung und Planbarkeit. Das sind die Meilensteine dieser BAföG-Reform, und das, lieber Kai Gehring, lassen wir uns nicht schlechtreden, auch nicht von der Opposition. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der andere Leitgedanke dieser BAföG-Reform lautet: Wie bekommen wir mehr bedürftige junge Menschen in die Förderung? Dazu gibt es zwei Wege: zum einen die Erleichterung bei der Antragstellung – das erhöht die Zahl der Antragsteller; es nehmen ja nicht alle BAföG in Anspruch, die es dürften – und zum Zweiten – das hat die Ministerin gesagt – die signifikante Erhöhung der Freibeträge. Das hilft insbesondere den Mittelstandsfamilien. Die Prognose besagt, lieber Kai Gehring, dass diese Novelle über 110 000 mehr junge Menschen in die BAföG-Förderung bringen wird. Das ist ein Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt lassen Sie erst einmal 60 000 aus!) Deshalb freue ich mich, dass wir heute in zweiter und dritter Lesung eine große dreistufige BAföG-Reform verabschieden. In langer Detailarbeit haben wir diese große Reform in den letzten Jahren ausgearbeitet. Diese Reform im Umfang von 2 Milliarden Euro – das wurde jetzt gesagt – kann sich wirklich sehen lassen. In sieben Wochen – auch das wurde gesagt – werden durch diese Reform in den Ländern nun 1,17 Milliarden Euro jährlich für Bildung frei, und zwar für Schulen und Hochschulen. Damit könnten wir den Grundetat aller Hochschulen inklusive Fachhochschulen um satte 5 Prozent erhöhen, oder wir könnten – das ist ein Punkt, der der Ministerin auch sehr wichtig war – Dauerstellen für Nachwuchswissenschaftler schaffen. Auch dieses Thema begleitet uns hier schon eine ganze Weile. Alternativ könnten wir Schulen mit IT ausstatten oder zusätzliche Lehrer einstellen. Das Beste: Dieses Geld ist nicht befristet oder an ein Programm gebunden, nein, es steht den Ländern dauerhaft zur Verfügung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das ist aber nur die erste Stufe der Reform. Auf eine zweite Stufe haben wir uns hier im Parlament im Rahmen der Ihnen auch vorliegenden Änderungsanträge bei der Gesetzesberatung geeinigt. Ich zähle es noch einmal auf: Erstens. Die Vorauszahlungen bei nicht kurzfristig zu bearbeitenden Erstanträgen werden wir auf 80 Prozent des jeweils zustehenden Förderungsbetrages erhöhen. Zweitens. Die Förderung von Masterstudierenden wird bereits ab einer zunächst nur vorläufigen Zulassung zum Studium unter Rückforderungsvorbehalt ermöglicht. Drittens. Die Studierenden haben Anspruch auf eine Vorabentscheidung über die Förderungsfähigkeit eines geplanten Masterstudiums dem Grunde nach. Viertens. Wir streichen den Leistungsnachweis vor dem dritten Semester. Diese zweite Stufe der Reform, die keine zusätzlichen Kosten verursacht, werden wir zum 1. August 2015 vorziehen. Erste Erleichterungen kommen den Studierenden damit schon im nächsten Wintersemester zugute. Zum Wintersemester 2016/17 zünden wir dann die dritte Stufe der Reform, und das ist ein wahres Feuerwerk an Verbesserungen; das wurde hier schon gesagt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Lachen bei der LINKEN) – Ja, das ist ein Feuerwerk an Verbesserungen. Das ist ein Hammer! Das kann man wirklich so sagen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Genau, ein Hammer ist das!) Ich zähle auf: Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge um 7 Prozent, für auswärts wohnende Studierende sogar Höchstsatzsteigerungen um fast 10 Prozent auf 735 Euro monatlich, Erhöhung des Wohngeldes auf 250 Euro monatlich, Anhebung des Vermögensfreibetrages auf 7 500 Euro, Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags auf einheitlich 130 Euro, Schließung der Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium, und für die Minijobber wird die Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Wir stärken Mobilität und -Internationalität durch die Umsetzung von EuGH--Entscheidungen. Hinzu kommen Maßnahmen zur Entbürokratisierung, Verfahrenserleichterungen, auch das Thema „Onlineanträge für alle“ und vieles mehr. Das elektronische Antragsverfahren war mir auch persönlich besonders wichtig. Wir verpflichten die Länder, die elektronische Antragstellung bis zum 1. August 2016 zu ermöglichen. Das, meine Damen und Herren, ist mehr als überfällig und ein richtig großer Fortschritt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Das ist der Hammer!) Insgesamt bedeutet die dritte Stufe der Reform für die Studierenden weitere 825 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich, und das auf Dauer. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie überschlagen sich im Schönreden!) – Lieber Kai Gehring, 825 Millionen Euro pro Jahr, und das auf Dauer: Wenn das eine kleine Reform ist, dann weiß ich es nicht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Lieber Kai Gehring, in diesem Punkt sind wir unterschiedlicher Meinung. Das sind beeindruckende Investitionen in Hochschulen und Schulen durch die CDU-geführte Bundesregierung. Da soll mal einer erzählen, die schwarze Null blockiere alles. Sie blockiert nichts. Diese Koalition kann beides. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ziehen Sie die Reform doch vor! Vor lauter schwarzer Null müssen die Studierenden zwei Jahre warten!) Wir können solide haushalten und in Bildung und Forschung investieren. Das ist zukunftsorientierte Politik, die den jungen Menschen und damit uns allen in Deutschland hilft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen Bildungspolitiker, haben wir jahrelang gekämpft. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ziehen Sie die Reform doch vor!) Nun ist das eine gemeinsame Leistung der CDU/CSU und unseres Koalitionspartners, der SPD. Ich danke Frau Ministerin Wanka und Staatssekretär Rachel für die hervorragende Vorbereitung. Lassen Sie mich noch einen Satz zu denjenigen sagen, die ein Haar in der Suppe finden. Ja, natürlich wird auch diese Reform nicht alles perfekt machen; keine Reform macht alles perfekt. Aber sie ist ein großer Wurf und ein großer Fortschritt im Hinblick auf die Chancengerechtigkeit in Deutschland, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Weitergehende Forderungen gibt es natürlich immer; sie wurden hier heute ja auch schon benannt. Wir nehmen diese auf dem Weg zu einer neuen BAföG-Reform gerne mit, die wir dann – ohne die Länder; darüber hatten wir gesprochen – in Eigenregie planen können. Da geht es dann zum Beispiel um die Berücksichtigung des Ehrenamtes und um die Anforderungen an das BAföG im Lichte des lebensbegleitenden Lernens. (Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD]) Zum Vorschlag der Grünen noch ein letztes Wort. Lieber Kai Gehring, Ihr Vorschlag, den Wohnkostenzuschlag regional zu verändern, ist undurchdacht; denn auch der Standort einer Universität ist beim Werben um Studierende ein Faktor. Bei Ihrem Vorschlag würden Studierende in München deutlich mehr BAföG erhalten als Studierende in Essen. Das entspricht jedenfalls nicht meinen Vorstellungen von Chancengleichheit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der muss ja auch eine viel höhere Miete zahlen! Das ist gerecht!) Jetzt wollen wir sehen, meine Damen und Herren, was die Länder mit diesem gigantischen finanziellen Paket für die Bildung in wenigen Wochen anfangen. Ich kann nur sagen: Die Schüler und Studierenden haben es verdient. Zusätzliche Investitionen in Bildung zahlen sich immer aus. Wie sagt man so schön? Es gibt nur eines, das teurer ist als Bildung, nämlich keine Bildung. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir jedenfalls, Herr Kollege Kaczmarek, werden die Länder bei der Umsetzung ganz genau beobachten. Denn es muss schon für jeden nachvollziehbar sein, welche Prioritäten eine Landesregierung setzt, wenn es um die Übernahme der Mittel geht. Sich in die Büsche schlagen, das gibt es, jedenfalls aus unserer Sicht, nicht mehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, wir von der Regierungskoalition zeigen heute, dass wir Leistung bringen und zu unserem Wort stehen. Jetzt sind die anderen am Zuge. In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich über unsere große dreistufige BAföG-Reform, die sich wirklich sehen lassen kann. Ich bin gespannt, ob die Kolleginnen und Kollegen der Opposition bei der nachfolgenden Abstimmung über ihren Schatten springen und zustimmen; denn es gibt objektiv keinen Grund, gegen diese BAföG-Reform zu stimmen. Danke sehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann stimmen Sie unseren Änderungen zu!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzte Rednerin in dieser Debatte hat die Kollegin Saskia Esken das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Saskia Esken (SPD): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das in der Kanzlerschaft von Willy Brandt eingeführte BAföG hat in seiner Geschichte die Bildungsbiografie unzähliger junger Menschen geprägt und sie unabhängig vom Geldbeutel der Eltern gemacht. Es schafft damit Chancengerechtigkeit und ist ein existenzieller Teil des deutschen Bildungssystems. Darauf können wir mit Stolz zurückblicken. (Beifall bei der SPD) Aber die Kollegin Gohlke hat natürlich recht: Wir müssen das BAföG immer wieder für die Zukunft fit machen, und das tun wir mit dieser Reform. Für die SPD ist das BAföG deshalb ein ganz besonderes Anliegen, weil wir das sozialdemokratische Versprechen des Aufstiegs durch Bildung immer wieder einlösbar machen wollen. (Beifall bei der SPD) Wir haben im Rahmen eines Fachgesprächs meiner Fraktion das Vorhaben mit Betroffenen und Sachverständigen diskutiert, einige der Beteiligten sitzen heute auf der Tribüne. So stelle ich mir die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die politische Arbeit vor. Wir freuen uns über Ihr Interesse und einen weiteren regen Austausch. (Beifall bei der SPD) Auf zwei mir wichtige Punkte der BAföG-Reform möchte ich eingehen. Zum einen ist es mir besonders wichtig, dass wir endlich nach acht langen Jahren die Freibeträge beim Einkommen, die Bedarfssätze und die Wohnzuschläge substanziell erhöhen. Das war Zeit; denn viele Familien waren in diesen Jahren durch gestiegene Einkommen aus dem Kreis derer, die BAföG beziehen können, herausgefallen, obwohl ihre Lebenshaltungskosten in mindestens gleicher Höhe gestiegen waren. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze um 7 Prozent können jetzt mehr als 110 000 zusätzliche junge Menschen BAföG erhalten; der Kollege Kaufmann hat es gesagt. Durch höhere Bedarfssätze und Zuschläge können sie ihre Lebenshaltung wieder besser bestreiten. Insgesamt 500 Millionen Euro mehr fließen pro Jahr in die Verbesserung des BAföG. Mehr Geld, mehr Geförderte, mehr Bildungsgerechtigkeit – das ist ein wichtiges Ergebnis dieser Novelle. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zum anderen war es unser Ziel, das BAföG an die geänderte Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen. Mich freut es als Vertreterin des Ausschusses Digitale Agenda in diesem Haus besonders, dass die BAföG-Antragstellung in Zukunft durchgängig über das Internet erfolgen soll, also da, wo die jungen Leute zu Hause sind. Dabei ist es wichtig, dass in den Ländern kompatible Systeme oder, noch besser, sogar nur ein System entwickelt wird; denn die Mobilität von Studierenden darf nicht durch neue, künstliche Ländergrenzen gebremst werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Beispielhaft sehen wir an dem Onlineantrag das Potenzial von E-Government, also von digitalen Nutzungsangeboten und Verfahren von Verwaltungen und Behörden. Ein BAföG-Antrag ist sehr umfangreich, und es müssen dafür zahlreiche Nachweise erbracht werden. Allzu oft ist der per Post verschickte Antrag unvollständig. Das erfährt der Antragsteller erst und kann darauf reagieren, wenn der Antrag geprüft und per Post wieder zurückgeschickt worden ist. Das entspricht nicht unserer modernen Zeit. In einem Onlineverfahren kann die Prüfung auf formale Vollständigkeit schon beim Ausfüllen erfolgen. Das Programm kann dem Antragsteller dann sofort Rückmeldung geben, welche Angaben und welche Nachweise fehlen. Aber auch das Verwaltungsverfahren kann durch die Onlinebearbeitung wesentlich vereinfacht und verbessert werden. Denken wir an mehrstufige Bearbeitungen durch unterschiedliche Beteiligte, eine Wiederaufnahme oder Urlaubs- und Krankheitsvertretungen. All das wird in einem elektronischen Verfahren wesentlich vereinfacht. Der Onlineantrag vereinfacht das Leben der jungen Menschen, die auf das BAföG angewiesen sind. Er vereinfacht auch die Arbeit der Menschen, die das BAföG beim Studentenwerk bearbeiten. Anwenderfreundlichkeit und Optimierung von Verwaltungsvorgängen: Wir sehen beim BAföG beispielhaft, wie die Digitalisierung dem Menschen hilft. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der -Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-folgenabschätzung empfiehlt unter Buchstabe a seiner -Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3142, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2663 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegen insgesamt elf Änderungsanträge vor. Zu zwei Änderungsanträgen der Fraktion Die Linke und zu zwei Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde namentliche Abstimmung verlangt. Nach den daran anschließenden einfachen Abstimmungen über die sieben verbleibenden Änderungsanträge werde ich die Sitzung unterbrechen. Nach der Auszählung wird die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundes-regierung erfolgen. Hierfür ist ebenfalls namentliche Abstimmung verlangt. Wir werden also zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt fünf namentliche Abstimmungen durchführen. Deshalb bitte ich Sie um etwas Geduld, aber auch um Disziplin – wenn ich das so sagen darf. Sonst zieht sich das Ganze sehr lange hin. Wir kommen zur Abstimmung über die vier Änderungsanträge, zu denen namentliche Abstimmung verlangt wurde. Zunächst Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3177. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen, falls das noch nicht geschehen ist. – Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das scheint der Fall zu sein. Damit eröffne ich die erste namentliche Abstimmung. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir kommen nun zur zweiten namentlichen Abstimmung, der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3181. Auch hier bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Plätze an den Urnen einzunehmen. Sind die Plätze -besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die zweite namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/3181. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir kommen jetzt zur dritten namentlichen Abstimmung: über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3182. Auch hier bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, wieder ihre Plätze an den Urnen einzunehmen. Sind alle Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die dritte -namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/3182. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir kommen jetzt zur vierten namentlichen Abstimmung, zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3183. Es gilt das gleiche Verfahren wie üblich. Sind die Schriftführerinnen und Schriftführer an den Plätzen? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie schon darauf hinweisen, dass wir im Anschluss an diese vierte namentliche Abstimmung eine ganze Reihe nicht namentlicher Abstimmungen haben. Danach gibt es die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, die wiederum namentlich ist. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Abendplanung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass es im Anschluss an die weiteren Abstimmungen, die wir jetzt gleich beginnen werden, noch eine namentliche Abstimmung gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bleiben Sie jetzt bitte nicht an den Urnen stehen, sondern setzen Sie sich, weil wir jetzt eine größere Zahl von Abstimmungen durchführen werden; sonst kann ich nicht beurteilen, wie das Abstimmungsergebnis ist. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch zu fortgeschrittener Stunde bitte ich Sie jetzt noch einmal ausdrücklich, die Plätze einzunehmen. Wir kommen zunächst zu drei weiteren Änderungsanträgen der Fraktion Die Linke, über die ich jetzt abstimmen lasse. Zunächst komme ich zum Änderungsantrag auf Drucksache 18/3178. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden. Ich komme zum Änderungsantrag auf Drucksache 18/3179. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt worden bei Zustimmung der Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Ich komme zum Änderungsantrag auf Drucksache 18/3180. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Dann ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Zustimmung der Linken. Wir kommen jetzt zu vier weiteren Änderungsanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag auf Drucksache 18/3184 abstimmen. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt worden bei Enthaltung der Linken und Zustimmung durch Bündnis 90/Die Grünen. Ich komme zum Änderungsantrag auf Drucksache 18/3185. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls mit den Stimmen der Koalition abgelehnt worden bei Enthaltung der Linken und Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen. Ich komme zum nächsten Änderungsantrag, Drucksache 18/3186. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und bei Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen. Ich komme zum Änderungsantrag auf Drucksache 18/3187. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition abgelehnt worden bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Zustimmung durch Bündnis 90/Die Grünen. Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir noch etwas warten, nämlich bis die Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen vorliegen. Deshalb unterbreche ich die Sitzung kurz. Wir werden die Sitzung bei Vorliegen der Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen wieder aufnehmen.4 (Unterbrechung von 20.34 bis 20.38 Uhr) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Vielen Dank an diejenigen, die die Auszählung so schnell durchgeführt haben! Ich gebe jetzt die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der namentlichen Abstimmungen bekannt. Erste namentliche Abstimmung; Änderungsantrag auf Drucksache 18/3177. Hier sind abgegeben worden 580 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 53, mit Nein haben gestimmt 527, 0 Enthaltungen. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt worden. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 580; davon ja: 53 nein: 527 Ja DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Zweite namentliche Abstimmung; Änderungsantrag auf Drucksache 18/3181. Hier wurden abgegeben 578 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 54, mit Nein haben 468 gestimmt, enthalten haben sich 56 Kollegen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 579; davon ja: 53 nein: 470 enthalten: 56 Ja DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Enthalten BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Dritte namentliche Abstimmung; Änderungsantrag auf Drucksache 18/3182. Hier wurden wiederum 576 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 55, mit Nein haben gestimmt 467, enthalten haben sich 54. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 576; davon ja: 55 nein: 467 enthalten: 54 Ja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Enthalten DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Vierte namentlichen Abstimmung; Änderungsantrag auf Drucksache 18/3183: Abgegeben wurden 580 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 56, mit Nein haben gestimmt 470, enthalten haben sich 54 Kollegen. Auch dieser Änderungsantrag wurde damit abgelehnt. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 578; davon ja: 56 nein: 469 enthalten: 53 Ja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Enthalten DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Roland Claus Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Drucksache 18/2663 in der Ausschussfassung. Wer dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Linken angenommen worden. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Es handelt sich wieder um eine namentliche Abstimmung. Das Procedere kennen ja alle. Deshalb frage ich gleich: Sind die Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird Ihnen später bekannt gegeben.5 Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 13 b: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sofort besser fördern – BAföG-Reform überarbeiten und vorziehen“. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3142, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2745 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 13 c. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „BAföG-Reform zügig umsetzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/715, den Antrag der Fraktion die Linke auf Drucksache 18/479 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? – Enthaltungen? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Klaus Ernst, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Einstieg in den Ausstieg – Sanktionen gegen Russland aufheben Drucksache 18/3147 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das auch so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält Wolfgang Gehrcke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir könnten, wenn sich die Kollegen der SPD und der CDU/CSU ein bisschen mehr zutrauen würden, gemeinsam feststellen, dass die Sanktionen gescheitert sind und dass die Sanktionen bisher nichts Vernünftiges gebracht haben. Das wissen Sie alle. Sie trauen sich nur nicht, das zuzugeben. (Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht! Sie wissen es auch besser! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht!) Ich will Ihnen dafür auch ein paar Argumente nennen. Erstes Argument. Das Verhältnis zu Russland war in den letzten 20 Jahren noch nie so schlecht, wie es heute ist. Nicht einmal zu Zeiten des Kalten Krieges gab es ein so schlechtes Verhältnis zu Russland. (Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Warum wohl? – Zurufe von der SPD) – Ja, das war ja ein Teil der sozialdemokratischen Politik. „Wandel durch Annäherung“ war ja nicht meine Politik; das war Ihre. Dazu stehen Sie ja bloß nicht mehr. (Beifall bei der LINKEN – Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Völkerrecht!) Wenn man wirklich Sicherheit und Stabilität in -Europa will, muss man ein anderes, besseres Verhältnis zu Russland herstellen. Dazu wäre ein erster Schritt, dass man sagt: Wir bauen nicht mehr auf Sanktionen, sondern wir suchen den Ausstieg aus den Sanktionen, genauer: den Einstieg in den Ausstieg. Wir haben es ja vorsichtig formuliert. Sie müssen ja nicht gleich alles aufheben. (Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Genau falsch!) Ich möchte Ihnen ein zweites Argument nennen. Durch Ihre Politik ist Putins Position in Russland so stabil wie nie zuvor mit Zustimmungsraten von über 80 Prozent. Eigentlich müsste Putin Ihnen ein Dankschreiben für das schicken, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Da verzichten wir drauf!) was Sie ihm an Ansehen und Resonanz im eigenen Land verschafft haben. Mein drittes Argument ist – da muss man auch genau hinschauen –: Die Ukraine ist tief gespalten, und die Gefahr wird immer größer, dass sich auch andere Teile der Ukraine aus dem staatlichen Verbund herauslösen. (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Propaganda! Wie immer bei den Linken!) Wenn man das nicht will, muss man für die Ukraine einen anderen Weg aufzeigen. Ich sage Ihnen noch einmal: Die Ukraine darf nicht Bollwerk sein, sondern die Ukraine muss Brücke zu Russland werden. Es ist unbedingt notwendig, einen solchen Schritt zu gehen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Gehrcke, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ja, gerne. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Bitte. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verehrter Kollege Gehrcke, Sie haben gerade davon gesprochen, dass Sie eine andere Ukraine haben möchten. Jetzt könnte ich Ihnen natürlich unterstellen – wir kennen uns ja ein bisschen –, dass zu dieser anderen Ukraine oder überhaupt zu Ihrem Bild, wie ein Staat sich positiv entwickeln sollte, die politische Präsenz von kommunistischen Parteien gehört oder zumindest ein Beitrag ist, wenn nicht sogar der eigentlich entscheidende. Sie und Ihre Kollegen haben hier im Deutschen Bundestag und auch in den Ausschusssitzungen immer wieder kritisiert, dass die Kommunistische Partei in der Ukraine nicht zu den Wahlen zugelassen werden sollte. Das dortige Verfassungsgericht hat aber den Ausschluss verhindert, und die Kommunistische Partei hat an den Wahlen teilgenommen. Sie hat die Fünfprozenthürde leider knapp verpasst, weil die Wähler in den Bollwerken der Partei, in Luhansk und Donezk, nicht abstimmen konnten. Ich frage Sie: Sind Sie bereit, Wladimir Putin zu kritisieren – und damit wirklich deutlich zu machen, dass Sie sich von seiner Politik distanzieren –, der nicht dafür gesorgt hat, dass die Kommunistische Partei bei den angeblichen Wahlen in den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk antreten konnte? Im Gegensatz zum angeblich faschistischen Kiew, wo die Kommunistische Partei bei den Wahlen antreten durfte, konnte man bei den von Separatisten angesetzten Scheinwahlen in Donezk und Luhansk die Kommunistische Partei nicht wählen, weil sie dort nämlich gewählt worden wäre. Sind Sie bereit, sich von diesem Vorgehen in aller Schärfe zu distanzieren? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Natürlich nicht!) Sind Sie bereit, zu sagen: „Ich bin mehr Kommunist, als dass ich Putin verteidige“? Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich will Ihnen zwei Antworten darauf geben. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zwei gleich?) – Ja, zwei gleich. – Die erste Antwort ist: Bei den Wahlen herrschte ein unglaublich schlechtes Klima. Es kam zur persönlichen Bedrohung von Leuten, die für die Kommunistische Partei kandidieren wollten. Sie waren überhaupt nicht mehr in der Lage, eigene Versammlungen und Veranstaltungen durchzuführen; das ist für einen Wahlkampf nie gut. Dass drei Tage nach diesen Wahlen das Verbotsverfahren gegen die Kommunistische Partei wieder eröffnet worden ist, halte ich für einen extremen Fehler. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Sie kriegen ja Ihre Antwort. Die zweite Antwort. Dass die Kommunistische Partei in Donezk nicht kandidieren konnte, bedaure ich sehr; das halte ich für einen großen politischen Fehler. Egal, ob Putin oder wer auch immer dafür verantwortlich ist: Wenn man da schon solche Wahlen und Abstimmungen durchführt, hätte ich es gerne gehabt, dass alle politischen Kräfte, die wollen, auch kandidieren können. Dann hätten die Kommunistische Partei und andere kandidieren können; dann hätte das Ergebnis mehr Substanz und Aussagekraft gehabt. Das gehört auch zur Antwort dazu. (Beifall bei der LINKEN) Sie haben auch erwartet, dass Sie von mir solch eine Antwort kriegen. Ich will Ihnen noch ein Argument dafür anführen, dass die Sanktionen gescheitert sind. In Russland treffen die Sanktionen nicht die Oligarchen; (Karl-Georg Wellmann [CDU/CSU]: Na, na!) sie leben nach wie vor nicht schlecht bzw. sehr gut. In Russland treffen die Sanktionen die einfachen Menschen. Sie finden sie in den Metrostationen, wo sie versuchen, sich aufzuwärmen. (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vor allem, weil von Russland Gegensanktionen getroffen werden!) In Deutschland werden durch die Sanktionen immer mehr Arbeitsplätze und auch die Wirtschaft gefährdet. Ich will Ihnen ehrlich sagen: In der ganzen Zeit, in der ich im Bundestag war, hatte ich noch nie so viel Besuch von Unternehmerinnen und Unternehmern, die – angesichts dieser Frage – Interesse an der Politik der Linken haben. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Nennen Sie einen Namen!) Die Linke ist auch für die Unternehmer, für den Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft ein Partner im Hinblick auf eine andere und vernünftige Europa- und Deutschlandpolitik geworden. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Darauf bin ich ein Stück weit stolz. Sie müssen sich bemühen, wieder dorthin zu kommen. (Beifall bei der LINKEN – Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selber nicht!) – Nehmen Sie doch mal Fakten zur Kenntnis. (Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Nein! Das sind keine Fakten!) Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass die Betriebsräte vieler Betriebe gerade des Maschinenbaus höchst verunsichert sind im Hinblick darauf, was mit ihren Arbeitsplätzen passiert. Auch das gehört zu den Ergebnissen der Sanktionen. In Deutschland ist es nicht besser geworden, in Russland ist es nicht besser geworden. Das möchte ich gern geändert sehen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ich möchte Ihnen gerne noch zwei Argumente vortragen. (Zurufe von der CDU/CSU) – Ich weiß, dass es manchmal schwer ist, so etwas zu akzeptieren. (Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: In der Tat!) – Ja, das weiß ich doch. – Ich habe die Rede von -Gorbatschow, seine öffentlichen Einlassungen, seine Warnungen, dass wir wieder zum Kalten Krieg zurückkehren, sehr ernst genommen, gerade weil ich -Gorbatschow gut kenne und ich mich oft auch kritisch mit ihm auseinandergesetzt habe. (Beifall bei der LINKEN) Da sind wir ja ganz komisch: Eine Zeit lang war es „unser Gorbi“; alle haben geklatscht und gejubelt. Jetzt hat er uns einmal die Leviten gelesen, und jetzt ist es nicht mehr „unser Gorbi“, sondern der frühere sowjetische Parteiführer, der gegeißelt wird und dem man eine Abfuhr erteilt. Ich finde, man hätte Gorbatschow ganz anders behandeln und seine Kritik ernst nehmen müssen. (Beifall bei der LINKEN) Wenn Sie schon Gorbatschow nicht ernst nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie: Ähnliches können Sie von drei ehemaligen Vorsitzenden Ihrer Partei hören. Helmut Schmidt, Matthias Platzeck und Gerhard Schröder – alle bedauern, dass man zu einer Politik des Kalten Krieges zurückgekehrt ist. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Gehrcke, lassen Sie noch einmal eine Zwischenfrage zu? Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ja, gerne. Von wem? – Omid, prima. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege, Sie haben gerade Gorbatschow zitiert. Gorbatschow hat unzweifelhaft riesige Verdienste auch um die deutsche Einheit. Aber das bedeutet ja nicht, dass man alles, was er sagt, richtig finden muss. Deshalb will ich Sie fragen, ob Sie auch richtig finden, dass -Gorbatschow dieser Tage wiederholt hat, dass er es völlig richtig findet, dass die Krim annektiert worden und nun ein natürlicher Bestandteil der russischen Republik sei. Außerdem würde mich interessieren – weil Sie es bisher nicht gesagt haben –, ob Sie nun, nachdem die Wahlergebnisse in der Ukraine so waren, wie sie waren, und nachdem Swoboda unter 5 Prozent und der rechte Sektor unter 2 Prozent gerutscht sind, Abstand von der These nehmen, dass es in Kiew jetzt eine faschistische Machtübernahme gegeben habe. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Gut, ich werde Ihnen zunächst einmal die Frage zu Gorbatschow beantworten. Man muss nicht alles akzeptieren, was ein Mensch – auch mit den Verdiensten -Gorbatschows – sagt. Man muss sich aber auch offen damit auseinandersetzen. (Beifall bei der LINKEN – Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Aha!) Wenn Gorbatschow sagt, er habe Sorge, dass Europa wieder in den Kalten Krieg zurückkehrt, halte ich das für die sehr ernsthafte Aussage eines Mannes, der ein solches Lebenswerk vollbracht hat, dass man das ernst zu nehmen und sich mit dieser Aussage auseinanderzusetzen hat. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Ich finde, er hat recht: Wir kehren zum Kalten Krieg zurück. Und genau das möchte ich verhindern. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Jetzt will ich Ihnen etwas zu dem rechten Sektor sagen. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zur Krim!) Also zur Krim: Ich war immer der Auffassung, dass das Vorgehen Russlands auf der Krim völkerrechtswidrig ist. Das habe ich in Russland immer gesagt. Ich darf meine russischen Kollegen ja nicht nach Deutschland einladen; denn sie sind hier gelistet worden. Russische Abgeordnete dürfen noch nicht einmal Deutschland betreten. Das ist das, was wir unter Dialog verstehen. Das habe ich in Russland immer gesagt: Das Vorgehen auf der Krim war genauso völkerrechtswidrig wie das Vorgehen im Kosovo. Wenn wir das eine nicht kritisieren, dann haben wir bei dem anderen ganz schlechte Karten. (Beifall bei der LINKEN) Von Ihnen habe ich noch kein Argument gehört, dass das Vorgehen im Kosovo völkerrechtswidrig war. (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war gegen den drohenden Völkermord!) Zum rechten Sektor in der Ukraine: Mich hat das sehr entsetzt und besorgt, was an faschistischen Positionen, (Elisabeth Motschmann [CDU/CSU]: Die -haben aber verloren!) an Gewalt, an faschistischer Symbolik da aufgetaucht ist. Mich hat das Vorgehen der sogenannten Freiwilligenbataillone besorgt. Das sind Mörderbanden in der Ostukraine. Ich bin froh, dass Swoboda und andere Naziparteien nicht wieder hineingekommen sind. (Beifall der Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE]) Aber schauen Sie sich einmal die Zusammensetzung der Abgeordneten der Volksfrontpartei von Jazenjuk und anderen an. Da finden Sie diese ganzen rechten Figuren wieder, und das kritisiere ich genauso. (Beifall bei der LINKEN) Dieser Entwicklung nach rechts muss man entgegentreten. Ich bitte Sie sehr: Wir beantragen einen Einstieg in den Ausstieg. Lassen Sie uns zumindest für einen Moment innehalten und uns überlegen, ob wir uns da nicht anders benehmen können. Könnten wir nicht sagen – wir müssten es EU-weit regeln –, russische Abgeordnete sollten wieder nach Deutschland und in andere EU-Länder kommen können? (Beifall bei der LINKEN) Sollte es hier nicht endlich ein Treffen des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages mit dem Auswärtigen Ausschuss des russischen Parlamentes geben? Dann kann man über die Fragen ja streiten und diskutieren. Sollten wir nicht eine solche Geste an den Tag legen – mehr ist es ja nicht –, mit der gezeigt wird, dass wir über eine andere Politik nachdenken? Ich finde, wir sollten hier auch darüber nachdenken, ob man nicht die Sanktionen zumindest erst einmal in einigen Bereichen zurücknimmt, was auch zum Vorteil der deutschen Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre. Ich würde Sie bitten, mit uns mindestens ernsthaft darüber zu diskutieren, ob die Sanktionen im Bereich des Maschinenbaus zurückgenommen werden. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Mich stimmt die Frage sehr besorgt, ob nicht ein neuer Krieg im Donezk vor der Tür steht. Vieles spricht dafür, dass es zu einem neuen Krieg um das Gebiet kommen könnte. Das wäre das Letzte, was wir uns in Europa leisten können. Ich möchte Sie bitten, zumindest in dieser Frage mit uns gemeinsam zu agieren, damit diese Kriegsgefahr ausgeschaltet wird. Danke sehr. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Manfred Grund das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Manfred Grund (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sprach zu uns der Genosse Wolfgang Gehrcke, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Jawohl!) erster Sekretär der Hauptabteilung für Desinformation und Propaganda bei der Deutschen Kommunistischen Partei, gestählt und argumentativ geschult durch viele Studienaufenthalte in der Sowjetunion bzw. in Moskau. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Richtig! Und?) Ich will den im Zusammenhang mit dem „Rechten Sektor“ gemachten Vorwurf des Nationalismus und der faschistischen Symbolik aufgreifen. Ich habe bei Itar-Tass, einer der russischen Nachrichtenagenturen, eine Aussage von Wladimir Putin sowohl auf Russisch als auch auf Deutsch gefunden. Ich lese Ihnen vor, was Wladimir Putin über Goebbels gesagt hat. Putin zitiert Goebbels: Je größer die Lüge, desto schneller wird sie geglaubt. Er sagte weiter über Goebbels: Er erreichte seine Ziele, denn er war ein sehr talentierter Mensch. – Falls Sie des Russischen noch mächtig sind, Herr Kollege, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Nein, bin ich leider nicht!) würde ich Ihnen diesen Artikel gerne geben. – Nur so viel dazu, was alles zurzeit unter Faschismus subsumiert wird und als argumentative Waffe eingesetzt wird. In diesen Tagen hat der Hitler-Stalin-Pakt einen prominenten Verteidiger gefunden: Wladimir Putin hat diesen Pakt als Beispiel sowjetischer Friedenspolitik gewürdigt. Putin stellt sich damit in die Tradition deutsch-russischer Großmachtpolitik ohne Rücksicht auf das Schicksal anderer Völker und Staaten. Denn was war der Hitler-Stalin-Pakt? Der Hitler-Stalin-Pakt hat den Zweiten Weltkrieg in Europa eingeleitet. Vor allem aber war der Hitler-Stalin-Pakt das schlimmste Beispiel einer Verständigung von Großmächten zulasten der Schwächeren in Europa. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das eigentliche Ziel des Paktes war die Aufteilung Ost- und Mitteleuropas. Der trügerische Frieden, die Verständigung zwischen Russland und Deutschland, wurde erkauft mit dem Krieg gegen Polen, dem sowjetischen Krieg gegen Finnland, der gewaltsamen Einnahme und Unterdrückung der baltischen Länder und Bessarabiens. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Geschichtsstunde!) – Ja, Geschichtsstunde. Das ist notwendig. (Zurufe von Abgeordneten der LINKEN) Wenn sich Putin in diese Tradition stellt, zeigt er nur, dass er eine wirklich unabhängige Ukraine nicht akzeptieren kann, nicht akzeptieren will. Eine unabhängige Ukraine, die sich frei entscheidet, sich der Einflusssphäre von Moskau zu entziehen, muss nach dieser Logik bekämpft, kleingehalten und destabilisiert werden. Russen und Ukrainer sind beides Slawen, slawische Völker; aber, Herr Kollege Gehrcke, die Ukrainer sind nicht die Sklaven Russlands. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Marieluise Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN) Die gesamte Friedensordnung, die zuerst in Westeuropa nach dem Zweiten Weltkrieg und in Gesamteuropa mit dem Helsinki-Prozess und dem Zerfall der Sowjetunion geschaffen wurde, beruht auf einer fundamentalen Absage an genau diese Logik, die nur die Ansprüche der großen Mächte gelten lässt. Die Prinzipien der Respektierung von Grenzen und nationaler Souveränität gilt es zu verteidigen, auch und gerade in der und für die Ukraine. Von Anbeginn der Krise in der Ukraine haben wir militärische Maßnahmen ausgeschlossen. Das Mittel, das uns, das der Weltgemeinschaft bleibt, sind Sanktionen. Wir haben diese Sanktionen verantwortungsbewusst und gezielt eingesetzt: nicht zuerst gegen die Bevölkerung, sondern gegen diejenigen, die die Verantwortung für die Aggression in der Ukraine tragen und daran verdienen. Dabei haben wir in Kauf genommen, dass manche unserer Sanktionen nicht unmittelbar, sondern erst mit der Zeit wirken. Aber sie wirken, und sie wirken zunehmend. Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg hat ein Staat in Europa Gebiete eines Nachbarstaates zuerst besetzt und dann annektiert. (Inge Höger [DIE LINKE]: Was war beim Kosovo?) – Das war im Kosovo nicht so gewesen. – Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg hat ein Staat in Europa ohne jegliche Konsultationen mit den Vereinten Nationen oder anderen internationalen Partnern und ohne jegliche vorherige Vermittlungsbemühungen eine gewaltsame Sezession in einem Nachbarland gefördert, wenn nicht gar veranlasst, und das auch noch mit einer Invasion der eigenen Streitkräfte auf dessen Territorium. Nur wenn Russland damit aufhört, die Ukraine weiterhin zu destabilisieren, können wir unsere Sanktionen zurückführen. Bisher haben sich alle Zugeständnisse, einschließlich derer in Minsk, als reine Kosmetik vonseiten Russlands herausgestellt. (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!) Die Minsker Vereinbarungen – ohnehin eine Konzession der Ukraine unter dem Druck russischer Waffengewalt – sind längst wieder gebrochen worden, und zwar einseitig. Die territoriale Integrität der Ukraine wurde durch die Anerkennung der Wahlfarce in den separatistischen Gebieten im Osten der Ukraine seitens Russlands erneut verhöhnt. Der Waffenstillstand im Osten der Ukraine ist nicht nur brüchig; er wird systematisch unterlaufen – mit fortgesetzter Unterstützung Russlands für die Rebellen. Unverhohlen drohen die Rebellen in Donezk und Lugansk mit der Eroberung weiterer Gebiete der Ukraine. Und was sagt Russland zu alldem? Es hat schon mal eine Landkarte gezeichnet von „Novaja Rossija“, von Neurussland, unter Einschluss der Ost- und Mittelukraine, bis nach Odessa und bis nach Transnis-trien. Wir haben unsere Sanktionen wegen eklatanter Brüche des Völkerrechts verhängt. Russland hingegen setzt seit Jahren und bis auf den heutigen Tag wirtschaftliche Sanktionen gegen seine Nachbarstaaten ein. Es tut dies nicht nur ohne jede Rücksicht auf die Bevölkerung; es tut dies auch aus rein politischen Gründen, um russische Interessen durchzusetzen, und es bedient sich dabei aller möglichen Erklärungen und Vorwände: 2006 verhängte Moskau ein Embargo für den Import von Wein und Mineralwasser aus Georgien. Offizielle Begründung: Gesundheitsstandards. Weitere Sanktionen folgten unter anderen Vorwänden. Der wirkliche Grund: Russland wollte Georgien für seinen Westkurs abstrafen. Zugleich verhängte Russland ein Embargo für den Import moldauischer Weine. Offizielle Begründung lautete wieder: Gesundheitsstandards. Der wirkliche Grund: Moskau wollte Moldau abstrafen, nachdem es die russischen Pläne zur Lösung des Transnistrien-Konfliktes abgelehnt und sich stärker der EU zugewandt hatte. Ebenfalls 2006 stoppte Russland die Öllieferungen an Litauens einzige Raffinerie. Offizielle Begründung: Schäden an der Pipeline. Der wirkliche Grund: Russland wollte den Verkauf der Raffinerie an ein polnisches Unternehmen verhindern. Bereits 2005 verhängte Russland ein Embargo für den Import von Fleisch aus Polen. Offizielle Begründung: Qualitätsstandards. In Wirklichkeit ging es um die kritische Haltung Polens gegenüber Russland. Seit 2013 ist wieder ein russisches Verbot zum Import von moldauischen Weinen in Kraft. Kaum hatte Moldau das Assoziationsabkommen mit der EU ratifiziert, verhängte Russland ein weitgehendes Handelsembargo. Offizielle Begründung: Gesundheitsstandards. Aber wir alle wissen: Es geht nur darum, Moldau für seinen proeuropäischen Kurs zu bestrafen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege, es gibt einen Wunsch nach einer Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung von dem Abgeordneten Dr. Neu von der Fraktion Die Linke. Möchten Sie das zulassen? Manfred Grund (CDU/CSU): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Herr Kollege Grund, es ist Ihnen ja bekannt, dass die Verschärfung der Wirtschaftssanktionen nicht allein mit Blick auf die Banken und Oligarchen vorgenommen wurde, sondern die Wirtschaftssanktionen mit dem Abschuss der MH17 in Verbindung gebracht worden sind. Nun ist bis heute immer noch nicht bewiesen – es gibt eine Behauptung des BND, aber auch da gibt es widersprüchliche Aussagen –, dass Russland oder die Aufständischen dahinterstecken. Das heißt, es hat eine Sanktionsverschärfung auf Grundlage der Behauptung gegeben, Russland stecke dahinter, direkt oder indirekt, was aber bis heute nicht bewiesen ist. Mit anderen Worten: Sind Sie der Auffassung, dass die Verschärfung der Sanktionen gerechtfertigt ist, obwohl man nach rechtsstaatlichen Kriterien bis heute immer noch nicht beweisen kann, dass Russland direkt oder indirekt dafür verantwortlich ist? Sind Sie dieser Auffassung, ja oder nein? Manfred Grund (CDU/CSU): Herr Kollege Neu, bis zum Abschuss der MH17 gab es überhaupt keine Sanktionen gegen Russland. Erst mit dem Abschuss sind Sanktionen diskutiert und in Kraft gesetzt worden. Zurzeit gibt es Ermittlungen über den Abschuss der MH17; sie liegen in holländischer Hand. Das Problem ist, dass das Abschussgebiet im Bereich der Separatisten liegt, ständig beschossen wird und die holländische Ermittlungsgruppe es bis heute nicht gewagt hat, sich die letzten Trümmerstücke anzusehen. Hinzuzufügen ist, dass noch nicht einmal alle Leichenteile von den Separatisten an Holland überstellt worden sind. In den letzten Tagen berichteten investigative Journalisten – vielleicht haben Sie es verfolgt –, dass sie nach ihren Untersuchungen davon ausgehen, dass im Gegensatz zu dem, was bisher angenommen worden ist, auch von unserem Bundesnachrichtendienst, die MH17 von einer Buk russischer Bauart, genommen aus russischen Beständen, abgeschossen worden ist. Nach diesen Untersuchungen wäre Russland viel stärker als bisher als Verantwortlicher ausgemacht. Ich vermute, dass über diese Ermittlungsergebnisse in den nächsten Tagen in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Vielleicht nehmen wir uns dann noch einmal Zeit, uns darüber zu unterhalten, wer ein Interesse daran gehabt hat, diese MH17, ein ziviles Flugzeug, in 10 000 Meter Höhe abzuschießen. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das möchte ich auch wissen, wer ein Interesse daran gehabt hat!) Meine Damen und Herren, den russischen Standard für Sanktionen habe ich eben anhand der von mir aufgezählten Beispiele erklärt. Russland wird wegen eklatanter Verletzung des Völkerrechtes sanktioniert, nicht wegen Unbeständigkeit oder weil es nicht dem folgt, was der Westen Russland vorgibt. Vielmehr verletzt Russland Völkerrecht. Bevor wir unsere Sanktionen gegenüber Russland zurücknehmen, wäre es vielleicht angezeigt, dass zunächst Russland seine willkürlichen Sanktionen gegenüber seinen Nachbarn beendet. Was ist mit den Rechten der Ukrainer, der Moldauer, der Georgier und der baltischen Staaten? Haben diese Nationen nicht das gleiche Recht auf Respekt, Nichteinmischung, freie Entwicklung und freie Entscheidung, das Russland für sich in Anspruch nimmt? Ich möchte klarstellen: Wir wollen ein gutes Verhältnis zu Russland. Ich sage nicht, dass Russland alles falsch gemacht hat. Auch sage ich nicht, dass wir alles richtig gemacht haben. Ich habe mich oft genug für ein besseres Verständnis und ein Entgegenkommen gegenüber Russland ausgesprochen. In diesem Konflikt geht es aber nicht mehr nur um unterschiedliche Interessen, auch nicht mehr nur um die Frage, wie wir einen besseren Ausgleich zwischen diesen Interessen herstellen können, sondern es geht um eine fundamentale Differenz zwischen Macht und Recht in den internationalen Beziehungen. Russland hat sich in der Vergangenheit immer wieder selbst auf völkerrechtliche Prinzipien wie territoriale Unversehrtheit und nationale Souveränität berufen, so in Tschetschenien oder im Kosovo. Es hat diese Prinzipien aber de facto in der Vergangenheit immer wieder unterlaufen, wenn dies – wie in Abchasien, Südossetien oder Transnistrien – den eigenen Interessen entsprach. In der Ukraine hat Putin dieses Prinzip der territorialen Integrität jetzt aber mit der Leichtigkeit eines Hasardeurs über Bord geworfen. Herr Präsident, ich sehe, meine Redezeit geht langsam zu Ende. (Zuruf von der LINKEN: Endlich!) Vizepräsident Peter Hintze: Das ist nicht falsch, die ist schon zu Ende. Manfred Grund (CDU/CSU): Die ist schon zu Ende. – Wir sehen also zurzeit keinen Anlass, die Sanktionen zurückzunehmen. Ich hatte, Herr Kollege Gehrcke, nach den Berichten, die heute in allen, auch den internationalen, Medien zu lesen sind, nämlich dass Russland mit militärischen Einheiten in Richtung Ostukraine unterwegs bzw. dort angekommen ist, eigentlich vermutet, dass Sie Ihren Antrag einfach zurückziehen. Das haben Sie nicht gemacht. Deswegen gab es diese Debatte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das werden Sie von mir nicht erleben! Das wissen Sie doch!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Marieluise Beck, Bündnis 90/Die Grünen. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rede des Kollegen Grund beinhaltet eigentlich eine bittere Bilanz. Sie ist ein Ausdruck dafür, was an Hoffnungen zerstört worden ist, die es nach dem Fall der Mauer, nach 1990, gegeben hat. Einer der Bausteine dieser zerstörten Hoffnungen ist das Brechen des Budapester Memorandums und der damit zusammenhängende Verrat. Man überlege sich: Ein Land wie die Ukraine gibt 1994 freiwillig seine gesamte atomare Rüstung gegen das Versprechen ab, dass seine Grenzen integer sein bzw. bewahrt werden. Ebendieses Land, das dieses Versprechen abgegeben hat, geht mit militärischer Macht über diese Grenze hinweg. Was das nicht nur für die Ukraine, sondern auch für uns und die Welt insgesamt in Bezug auf das bedeutet, was wir wollen, nämlich atomare Abrüstung, was aber natürlich Vertrauen voraussetzt, können wir noch gar nicht absehen. Von russischer Seite ist mit dem Bruch des Budapester Memorandums ein wirklich grundlegender Schlag gegen Vertrauen, mögliche Vertragsabschlüsse und atomare Abrüstung erfolgt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die ganze Geschichte, das ganze Drama der schrittweisen Abriegelung, das Luftwegnehmen durch wirtschaftlichen und letztlich auch massiven militärischen Druck auf die Ukraine, kann und will ich hier nicht noch einmal darstellen. Wir haben es aber mit einer Geschichte von ständigen Versprechen und des ständigen Bruchs von Versprechen zu tun. Das bedeutet, dass immer wieder Vertrauen missbraucht worden ist. Es gab die Genfer Vereinbarung. Russland stimmte der Entwaffnung der Milizen und der Räumung der besetzten Territorien zu. Nichts passierte. Es gab das Protokoll von Minsk. Das zu erreichen, war schwierig genug; denn wir haben Präsident Poroschenko nach einer vollständigen militärischen Niederlage ziemlich alleingelassen. Er musste sich auf einer Basis der Asymmetrie alleine mit Präsident Putin einigen. Es gibt Zusagen von Minsk, und es gibt Protokolle. Nichts davon ist eingehalten. Wir diskutieren hier über den Vorschlag der Rücknahme der Sanktionen, der zu meinem großen Bedauern auch immer wieder vom Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft kommt, von dem ich mir wünschen würde, dass es mehr Gemeinsamkeit von Ethik, Moral und Geld gäbe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Herzlichen Dank!) Wir diskutieren über diesen Vorschlag an einem Tag, an dem die OSZE uns noch einmal ganz deutlich sagt, dass es wieder einen massiven Truppenvormarsch in die Ostukraine gibt. Wollen wir belogen werden? Wollen wir nicht sehen, dass gegen die Ostukraine Krieg geführt wird? Sind wir schon bei der Orwell’schen Sprachverwirrung? Wir sagen Waffenstillstand, aber eigentlich ist Krieg? Ist es Orwell’sche Sprachverwirrung, dass von Verhandlung und Dialog gesprochen wird, während unterhalb der scheinbar ganz deutlich belegbaren Schwelle tatsächlich militärische und kriegerische Aggressionen stattfinden? (Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Wir erklären immer wieder, dass wir keine militärische Antwort leisten werden. Das ist richtig so. Es ist schwer genug für die Ukrainer; denn sie zahlen den Preis. Aber dann diesem bedrängten Land nicht einmal zur Seite zu stehen und zu sagen: „Wir tun das, was wir können“, selbst wenn es uns etwas kostet? Wir zeigen, dass diese fundamentalen Völkerrechtsverletzungen ihren Preis haben. Wir setzen darauf, dass der Preis irgendwann so hoch wird, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Für uns!) dass auch Putin von seiner Strategie Abstand nehmen muss. Das ist das Mindeste, das wir tun müssen, nicht nur wegen der Ukraine, sondern auch, weil wir Teil der europäischen Friedensordnung sind, die zur Diskussion steht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, Sie sollten sich noch einmal überlegen, an -wessen Seite Sie sich stellen. Es geht nicht mehr um das sozialistische Bruderland Russland. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Um die -Sicherheit in Europa!) Sie haben in Russland ein sehr, sehr zynisches Kartell der Macht aus ehemaligen Geheimdienstleuten und aus dem großen Geld. Die Herren bringen ihr Geld auch noch zu uns in den Westen, ins sichere kapitalistische Ausland. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das waren doch mal die lupenreinen Demokraten!) Es sind Personen wie Ken Jebsen und Eva Herman, die hier inzwischen Sachen sagen wie: Die Ukraine gehöre zu Russland, der Westen wolle nur die Kornkammer, Gas und geostrategische Basen. Die unappetitliche rechtsradikale Zeitschrift Compact liegt an jeder Supermarktkasse. An wessen Seite stehen Sie eigentlich? Sie stehen neben UKIP, Jobbik, Le Pen und all den anderen, die als getarnte Wahlbeobachter auf der Krim und bei diesen Scheinwahlen in der Ostukraine waren und die auch hier in Deutschland ihr Unwesen treiben, übrigens getarnt als Montagsdemos. Ich finde, eine aufrechte Linke gehört nicht an die Seite dieser unappetitlichen politischen Gesellen. Schönen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Niels Annen, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Niels Annen (SPD): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass der vorliegende Antrag der Linksfraktion mich ein bisschen ratlos stimmt. Denn er zeichnet sich in erster Linie durch Weglassungen aus, Herr Kollege Gehrcke. Er sagt nichts zu den Ursachen der aktuellen Krise in der Ukraine. Er sagt nichts zu der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim und auch nichts zu den neuen Truppenkonzentrationen der russischen Armee. Er sagt auch nichts zu den sogenannten Wahlen, die in Donezk und Luhansk von Separatisten abgehalten worden sind, übrigens eindeutig gegen die internationalen Vereinbarungen verstoßend. Er sagt auch nichts zu den von der OSZE und der NATO inzwischen bestätigten Truppenbewegungen von ungekennzeichneten Militärfahrzeugen über die russisch-ukrainische Grenze in Richtung Donbass, ein Manöver, das wir schon aus der Krim-Krise kennen. Herr Kollege Gehrcke, Ihr Antrag weist auch keinerlei ernsthafte Handlungsalternativen im Hinblick auf die sehr besorgniserregende Entwicklung, die wir in Russland beobachten können, auf. Zu guter Letzt – auch das muss man der Vollständigkeit halber hier erwähnen – sind auch die Aussagen in Ihrem Antrag, auf den ich mich jetzt einmal konzentriere, zu den Äußerungen der neuen EU-Außenbeauftragten Mogherini nachweislich falsch. (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das hat sie selber zurechtgerückt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kritik der Linksfraktion an der Sanktionspolitik und ihre Forderung, diese Sanktionen aufzuheben – das ist eigentlich der Kernpunkt meiner Intervention –, sind doch im Kern inkonsequent. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, was Sie hier immer wieder vorgetragen haben, ist, dass Sie die Politik der Bundesregierung im Kern unterstützt haben, die da sagt – da sind wir uns im gesamten Hause einig –: Wir haben in diesem Konflikt keine militärische Option. – Wenn man das aber sagt, dann muss man auch die Frage beantworten, welche Instrumente uns zur Verfügung stehen. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Verhandeln! Reden und verhandeln!) Es sind die Instrumente der Diplomatie – die auch dafür sorgen müssen, dass wir eine klare Positionierung vornehmen –, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ja!) und es ist das politische Instrument der Sanktion. Insofern ist Ihre Haltung inkonsequent. Stattdessen gerieren Sie sich, Herr Gehrcke – das muss ich einmal sagen, nachdem Sie so stolz auf Ihre Besuche beim Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft waren –, als Genosse der Bosse. Das hilft uns nun wirklich nicht weiter. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das war Ihr Chef, nicht ich!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Dreh- und Angelpunkt unserer Ukraine-Politik ist und bleibt das Abkommen von Minsk. Warum ist das so? Ganz einfach: weil es ein Abkommen bzw. ein Protokoll ist, das Russland mit verhandelt und unterzeichnet hat, ein Abkommen, dessen Umsetzung wir aktiv unterstützen. Ich muss an dieser Stelle auch sagen, Frau Kollegin Beck: Diese Unterstützung ist auch eine Unterstützung der Regierung Poroschenko. Von „alleinegelassen“ kann da überhaupt nicht die Rede sein; darauf lege ich allergrößten Wert. Denn dieses Format basiert auf den unterschiedlichen Initiativen, die die Bundesregierung in den letzten -Wochen und Monaten in mühsamer Kleinarbeit durch-gesetzt und umgesetzt hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine lieben Kollegen von der Linksfraktion, Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Sanktionen hätten „die Eskalationsspirale weiter gedreht“; das ist ein Zitat aus Ihrem Antrag. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ja, richtig!) In Wirklichkeit ist es aber genau umgekehrt: Doch nicht die EU hat die Eskalationsspirale weiter gedreht, sondern die Russische Föderation hat die Eskalationsspirale weiter gedreht. Es gibt bis heute keinen belastbaren Waffenstillstand, obwohl er vereinbart war und diese Vereinbarung auch von Russland unterzeichnet worden ist. Es gibt bis heute kein von der OSZE organisiertes Monitoring an der Grenze – Kernbestandteil der Minsker Vereinbarung, mit Russland ausgehandelt und von Russland unterschrieben. Das, Herr Kollege Gehrcke, hätten Sie an dieser Stelle durchaus erwähnen können, (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) weil es die Grundlage der Politik ist, die von der internationalen Gemeinschaft unterstützt wird. Stattdessen gibt es eine De-facto-Anerkennung des Ergebnisses illegaler Wahlen, die von den sogenannten Separatisten durchgeführt worden sind, obwohl im Minsker Abkommen geregelt wurde, dass es zwar Wahlen geben solle, aber nach ukrainischem Recht und an -einem anderen Datum. Davon haben Sie hier kein Wort erwähnt. Die Friedensbemühungen, die wir auch weiterhin gemeinsam tragen und die in diesem Parlament – darüber bin ich sehr froh – eine breite Mehrheit und große Unterstützung finden, sind von Russland in den letzten Wochen systematisch hintergangen und unterlaufen worden. Das führt dazu, dass wir heute vor einer wirklich schwierigen Situation stehen. Auch die OSZE hat dieses Verhalten mehrfach verurteilt. Die Vereinten Nationen haben diese Politik – ich zitiere – als ein „Hindernis für die Friedensverhandlungen“ bezeichnet. Ich glaube, das spricht für sich. Wie lautet die Antwort, die uns von den Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion vorgeschlagen wird? Eine Aufhebung der Sanktionen. Ich bin nicht ganz sicher, ob uns die polemische Art und Weise, in der wir diese Debatte – nicht nur heute, sondern an vielen Tagen – geführt haben, immer weiterhilft. Trotzdem muss man sagen: Das, was Sie vorschlagen, Herr Gehrcke, ist doch im Kern – darum kommt man nicht herum – eine Ermutigung des bisherigen Kurses von Wladimir Putin, eines Kurses, der uns und die internationale Gemeinschaft – an dieser Stelle bin ich mit der Kollegin Beck in der Tat einer Meinung – über die Ziele, die die Russische Föderation verfolgt, im Unklaren lässt. Ich sage nicht, dass eine klare Politik dazu führen würde, dass wir einer Meinung wären und uns automatisch einigen könnten. Aber die systematische Politik der Verunsicherung und der Täuschung, übrigens eine Politik, die mit chauvinistischen Elementen und der Aufheizung von nationalistischen Gefühlen arbeitet, ist etwas, mit dem wir uns klar auseinandersetzen müssen. Am Ende ist es vielleicht sogar so, dass man sagen kann: Das, was Sie von der Bundesregierung fordern, tut die Bundesregierung. Sie arbeitet an der Aufhebung der Sanktionen. Aber dafür müssen die politischen Grundlagen stimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Beck, wir waren in diesem Hause weiß Gott nicht immer einer Meinung. (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann man so sagen!) – Das kann man so sagen. – (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch gut so!) Aber gestatten Sie mir dennoch in aller Offenheit und Ehrlichkeit ein ganz großes Wort des Dankes für Ihre brillante Analyse der Lage, in der wir uns derzeit befinden, wenn es um die Ukraine geht. Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Man merkt und spürt, dass Sie sich wie keine andere Kollegin oder wie kein anderer Kollege in diesem Hause mit der Lage in den letzten Monaten befasst haben und dass es Ihnen ein Anliegen ist, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Ich möchte mich auch beim Kollegen Grund und auch bei Herrn Annen bedanken. An die Linken möchte ich die Frage richten: Wenn Sie spüren, wie hier alle demokratischen Kräfte dem Grunde nach einer Meinung sind, muss es Sie doch nachdenklich stimmen, ob Sie mit der Position, die Sie einnehmen, richtig liegen. Sie erwähnen nicht die hemmungslose Brutalität, mit der Russland gegen die Ukraine vorgeht, angefangen mit der Krim bis über die Ostukraine, und auch nicht die Art und Weise des Versuches, diesen Staat mit prorussischen Kräften zu zerstören und zu zersetzen, die man mit all dem ausstattet, was notwendig ist, um ein Land zu destabilisieren. Vielmehr drücken Sie all dies weg und wollen davon ablenken. Sie geben uns sogar eine Schuld, als hätten wir mit den Sanktionen einen aggressiven Akt begonnen. Wir würden diese Sanktionen – ich glaube, auch Sie, Frau Kollegin Beck – lieber heute als morgen beenden. (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es! – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Machen Sie es doch!) Wir haben doch gemeinsam über Jahre, seit der Wende, an einer strategischen Partnerschaft mit dem Osten, mit Russland, mit allen Ländern Osteuropas gearbeitet. Auch heute wollen wir, dass dieses Land wirtschaftlich blüht und gedeiht. Welches Interesse kann Deutschland an einem Niedergang Russlands haben? (Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Das wäre dann unser ureigenes Problem. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ja, ist es auch!) Das wollen wir nicht. Das kann auch niemand in diesem Hause wollen. Wie gesagt, wir würden die Sanktionen lieber heute als morgen beenden. Aber wir können das zurzeit nicht, und das hat einen ganz einfachen Grund. Auch Sie denken in den Schablonen der Großmachtpolitik, egal ob sich das auf den Hitler-Stalin-Pakt oder andere schlechte Vorbilder bezieht. Sie arbeiten auch daran – dazu wurde viel zu Papier gebracht, auch in Deutschland –, den Gedanken zu verbreiten, die Ukraine habe kein Recht auf Selbstbestimmung. Das ukrainische Volk habe nicht das Recht, sich zu entscheiden, ob es sich nach Westen oder nach Osten orientiert. Nein, der Ukraine wird die Aufgabe zugewiesen, eine Brückenfunktion zwischen Ost und West zu übernehmen. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ja!) Nach Ihrer Ansicht entscheiden Moskau und der Westen darüber. Die Ukraine müsse eine Brücke zwischen Ost und West sein und dürfe sich nicht für den Westen entscheiden. Was für eine Vorstellung vom Selbstbestimmungsrecht der Völker! (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Was für eine kluge Politik, so vorzugehen!) Sehr merkwürdig. Das kann nicht richtig sein. Es gilt, dafür zu kämpfen, dass jedes Volk, auch das ukrainische Volk, das Recht hat, selbst zu bestimmen, wohin es will. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das sollen nicht Moskau, nicht Washington und auch nicht Berlin entscheiden. Kein Land hat das Recht, über die Ukraine zu bestimmen und zu sagen, wohin das Land will. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Das ist wohl wahr!) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege Uhl, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Beck? Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Ja, bitte schön. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte, Frau Kollegin Beck. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Dr. Uhl, weil Sie über die bedenkliche Verschiebung von Maßstäben gesprochen haben, möchte ich Sie fragen, ob Sie meine Sorge teilen können, die die Einlassungen des ARD-Programmbeirats betreffen. Der Vorsitzende des ARD-Programmbeirats hat in einer öffentlichen Podiumsdiskussion, als Golineh Atei der Friedrich-Preis verliehen wurde, erklärt, warum der ARD-Programmbeirat die Berichterstattung der ARD-Journalisten für „biased“, also nicht immer objektiv, erklärt hat. Er hat gesagt, das Gutachten sei unter Verschluss. Aber er hat vier Punkte angeführt, die einen Beleg für dieses Monitum bedeuten. Der erste Punkt, den Herr Dr. Siebertz vorgetragen hat, war, dass die Krim, und das wisse doch jeder, eigentlich nicht zur Ukraine gehört habe. Der zweite Punkt war, dass es keine Beweise für russische Truppen auf der Krim gebe. Der dritte Punkt war, dass die Übergangsregierung illegitim gewesen sei. Der vierte Punkt betraf Odessa, nämlich dass man schon an dem dramatischen Abend habe wissen können, dass die 40 Toten im Gewerkschaftshaus in Odessa die Opfer ukrainischer Nationalisten gewesen seien. (Zuruf von der CDU/CSU: Skandalös!) Ich finde diese Einlassungen bedenklich und frage Sie angesichts der Tatsache, dass Sie eben angefangen haben, sich mit Halbwahrheiten auseinanderzusetzen, ob Sie diesen Vorgang kennen und wie Sie dazu stehen. Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Ich teile Ihre Auffassung, dass es in Deutschland viele Kräfte gibt, die auf die Propagandamaschinerie, die auf vollen Touren läuft, hereingefallen sind, (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das bolschewistische Weltbild! Das kenne ich!) und dass eine Reihe dieser Argumente aus Moskau übernommen werden. Ich möchte nur einen der vier Punkte aufgreifen, die Sie erwähnt haben, sonst dauert es zu lange. Wie verhält es sich mit den prorussischen Kräften, die mordend und brandschatzend durch die Ostukraine ziehen, womit Moskau angeblich nichts zu tun haben soll? Es ist wahr, dass keine offiziellen militärischen Einheiten der russischen Armee unter Führung des russischen Verteidigungsministeriums im Einsatz sind. Aber natürlich werden diese prorussischen Kräfte von Moskau mit Gerät unterstützt; sie sind geschult, und sie sind angehalten, das zu tun, was sie tun. Der Zeitpunkt wird kommen, wo der Einfluss Putins auf diese führungslose Gruppe prorussischer Kämpfer – zum Teil Ukrainer, aber auch Russen mit Spezialausbildung – immer deutlicher wird, weil er sonst sein Ziel nicht erreicht: die Destabilisierung der Ukraine. Sie müssen unter seiner Führung weiterkämpfen, und dann wird ihm die Maske vom Gesicht gerissen. Dann wird er zeigen müssen, dass er bei diesem Kampf in der Ostukraine der wahre Feldherr ist. Das ist der Punkt, und das muss schonungslos aufgedeckt werden. Darüber müssen wir in aller Offenheit und Klarheit reden. Sie sollten aufhören, eine Rolle einzunehmen, die dieses Hauses nicht würdig ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das werden Sie nicht erleben!) Ich weise auch darauf hin, dass in der Ukraine eine Verfassungsreform notwendig ist, die garantiert, dass Minderheiten geschützt werden und alle Bevölkerungsgruppen in der Ukraine zu ihrem Recht kommen. Das ist eine ganz wesentliche Aufgabe für die Herstellung des sozialen Friedens in der Ukraine. Den Linken möchte ich sagen, dass die Sanktionen, die wir in mehreren Stufen verhängt haben, uns in der Tat schaden. Das ist doch eine Binsenweisheit, und die Stimmen aus der Wirtschaft – auch aus der mittelständischen Wirtschaft – erreichen natürlich auch uns. Aber das ist der Preis, den wir für das Selbstbestimmungsrecht der Ukraine bezahlen müssen. Den Preis müssen wir gemeinsam mit der Wirtschaft bezahlen. (Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]) Ich möchte, dass auch Sie ihn mit bezahlen, Herr Gehrcke: mit Ihrer politischen Unterstützung. Als Demokrat haben Sie die Pflicht, dafür zu sorgen, dass jedes Land in Europa nach den entsetzlichen Erfahrungen zweier Weltkriege das Recht bekommt, für sich selbst zu entscheiden, wo es hinwill. Das ist die Lehre aus den schrecklichen Ereignissen des letzten Jahrhunderts. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]) Es ist richtig, dass eine der Sanktionen ein Reiseverbot für bestimmte Abgeordnete beinhaltet. Sie sollen auf diese Weise ermahnt und an ihre Verantwortung erinnert werden, in der Duma dafür zu sorgen, dass das umstürzlerische Treiben Moskaus in der Ostukraine beendet wird. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Was würde passieren, wenn die das Gleiche mit uns machen?) Deswegen ist das Reiseverbot richtig. Es hat auch keinen Sinn, den Petersburger Dialog, den wir in den vergangenen Jahren sehr intensiv betrieben haben, derzeit fortzuführen. Es gibt zurzeit nichts zu besprechen. Wir müssen uns natürlich Gedanken darüber machen, wohin die Reise geht, die Putin begonnen hat. Er will das historische Zeitfenster nutzen, um so viel wie möglich vom alten Russland wiederherzustellen. Was für ein obskures Ziel! Er will das Zeitfenster bis 2020 nutzen, weil er davon ausgeht, dass er angesichts der schwachen amerikanischen Administration und der Probleme, die die Europäische Union unter anderem mit dem Euro hat, Gestaltungsspielraum hat. Er meint, er könne so viel wie möglich vom alten Russland wiederherstellen. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass er nach dem Schwinden der Kräfte der ehemaligen Sowjetunion neue Bündnisse in Osteuropa – bis hin zum Balkan – schaffen will. Dabei knüpft er an die Kontakte der orthodoxen Kirche und an gewisse Gemeinsamkeiten an. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Was sind das für Verschwörungstheorien? – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Tolle Fantasien!) Er hofft, auf diese Weise die Einflusssphäre der alten Sowjetunion wiederherzustellen. Das ist nichts anderes als Großmachtpolitik. Das ist eine Politik, die wir nicht unterstützen dürfen. Wir überlassen es jedem Land, zu entscheiden, wohin es will. Wir werden nicht mit wirtschaftlichem Druck und militärischen Mitteln dafür sorgen, dass sich bestimmte Länder uns zuwenden. Das ist die Entscheidung der betreffenden Länder, nicht unsere. Sanktionen gegen Russland sind nun notwendig. Sie müssen durchgehalten werden. Wir müssen den Preis dafür so lange zahlen, bis die Moskauer Führung zur Einsicht kommt, dass sie mit den Mitteln des letzten Jahrhunderts keine Politik in diesem Jahrhundert machen kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: So eine Rede habe ich noch nie gehört!) Vizepräsident Peter Hintze: Als letztem Redner in dieser Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Franz Thönnes, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Franz Thönnes (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Antragsteller verkennen in ihrem Antrag die Realität und die Entwicklung, die wir in den letzten zwölf Monaten in Europa und in der Ukraine erlebt haben. Sie blenden die Ereignisse und Entwicklungen aus und tun so, als bestünde die Antwort Deutschlands und der Europäischen Union einzig und allein aus Konfrontation und einer Absage an den Dialog. Wie sonst ist zu verstehen, dass von einer „Konfrontationslogik“ die Rede ist? Das ist falsch und verlogen. Das zeigt, dass es den Antragstellern im Kern eigentlich nicht darum geht, einen ernsthaften Beitrag zur Lösung der Krise zu leisten. Wie sonst ist der Vorwurf der Konfrontationslogik zu verstehen? Von Anfang an, von Beginn der Zuspitzung an, war Deutschland klar auf den Kurs eines Dialogs ausgerichtet. Von Anfang an haben die EU und Deutschland klar und deutlich erklärt, dass eine militärische Lösung keine Option ist. Der Dialog, das Offenhalten von Gesprächskanälen und der permanente Versuch, am Verhandlungstisch zu einer friedlichen Lösung zu kommen, prägten das europäische und deutsche Verhalten. Ich will die Beispiele an dieser Stelle deutlich nennen, damit klar wird, wie falsch die Antragsteller liegen. Am 21. Februar gab es die Verhandlungen mit den Außenministern Frankreichs, Deutschlands und Polens zur Beendigung des Blutvergießens auf dem Maidan in Kiew. Im weiteren Verlauf wurde immer wieder von unserer Seite deutlich betont: Wir wollen eine Kontaktgruppe und eine Genfer Zusammenkunft. – Am 31. März hat das Weimarer Dreieck – Deutschland, Polen und Frankreich – getagt und ganz klar und deutlich erklärt, dass es Frieden und Sicherheit in Europa nur mit Russland und nicht gegen Russland geben kann. Am 1. April hat der NATO-Außenministerrat getagt und hat vor dem Hintergrund der Annexion der Krim deutlich gemacht, dass die praktische Kooperation zurzeit ausgesetzt wird, dass aber Gesprächskanäle offen bleiben. Am 17. April haben in Genf die USA, Russland, die Ukraine und Europa gemeinsam am Tisch gesessen und die Genfer Vereinbarung getroffen. Es hat die runden Tische in der Ukraine gegeben, die auf unser Drängen stattgefunden haben. Es hat die Gespräche im Normandie-Format gegeben, sowohl leibhaftig als auch am Telefon. Es hat die trilateralen Kontaktgruppentreffen gegeben. Es hat zweimal Außenministertreffen mit Russland, der Ukraine, Deutschland und Frankreich hier in Berlin gegeben, bei denen der Waffenstillstand ausgehandelt worden ist, was sich nachher in den einzelnen Gesprächen, die in Minsk stattgefunden haben, fortgesetzt hat. All das, ungefähr 20 Gespräche und Dialoge, Versuche, die anderen dazu zu bewegen, eine friedliche Lösung zu finden, ist ein klarer Ausdruck eines deutlichen Dialog-interesses und ist weit weg von einer Konfrontation. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn man dies so ernsthaft betreibt, dann darf man auch als einigungsfördernde Maßnahme zu einem abgestimmten Verfahren von Sanktionen greifen, weil sie ausdrücklich unterstreichen, dass Gewalt nicht angewendet wird, sondern dass man auf diesem Weg die andere Seite zu einer Veränderung ihres Verhaltens bringen will. Wenn dann von Ihrer Seite so getan wird, als seien nun die Sanktionen das schlimme Element, das die Wirtschaft so beeinträchtigen würde, verwechseln Sie Ursache und Wirkung; denn wenn die Antworten aus Russland lauten, dass man die Einfuhr von Landwirtschaftserzeugnissen aus Europa untersagt, dann darf man sich nicht beschweren, wenn auf einmal die Lebensmittel nicht in Russland ankommen und wenn die deutsche Landwirtschaft und die europäische Landwirtschaft Einbrüche erleben. Aber die Entscheidung darüber ist in Moskau getroffen worden, sie ist nicht hier getroffen worden. Ich empfehle der Linken ausdrücklich, nachzulesen, was Putin selbst noch am 12. Dezember 2013 in seiner Jahresbotschaft gesagt hat: Auch wir bekommen die Folgen der globalen Krise zu spüren, aber lassen Sie es mich direkt sagen: Die grundlegenden Ursachen der Verlangsamung unseres Wachstums kommen nicht von außen, sondern sie kommen von innen. Die fünftgrößte Volkswirtschaft – so fährt er fort – ist in der Situation: Was die Arbeitsproduktivität betrifft, die eine ganz wesentliche Kennziffer darstellt, so ist sie zwei- bis dreimal niedriger ist als in den führenden Ländern. Damit ist ganz deutlich, dass die Ursache in dem Land selbst zu suchen ist. Wir wären ja offen für eine Modernisierungspartnerschaft, für eine gute Kooperation. Nur, die muss gewollt werden, und das muss auch überzeugend bekundet werden. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will damit abschließen, was man eigentlich hätte erwarten sollen, was in dem Antrag steht. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Macht ihr doch einen Antrag!) Der Schlüssel liegt nicht hier, der liegt auch nicht in Brüssel, der Schlüssel liegt in Moskau, wenn man ein Ende der Sanktionen will und wenn man will, dass wir uns auf eine friedliche Entwicklung in Europa hinbewegen. Da liegt der Schlüssel. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet auch, dass wir eigentlich erwartet hätten, dass folgende Forderungen aufgestellt werden: Wir fordern dazu auf, dass mit der Grenzüberwachung durch die OSZE endlich ernst gemacht wird, dass sich Russland konstruktiv verhält und dabei mitmacht. Wir wollen einen Waffenstillstand, wir wollen, dass Schluss damit ist, dass weiterhin schweres Gerät und Truppen über die Grenze Russlands in die Ukraine kommen. Wir wollen, dass die Schlussakte von Helsinki der KSZE eingehalten wird, in der klar und deutlich vermerkt ist, dass wir eine Enthaltung der Androhung von Gewalt, die territoriale Integrität der Staaten, keine Verschiebung von Grenzen mit Gewalt, sondern eine friedliche Lösung von Streitfällen wollen. Darum wäre es gegangen. Dies hätte in dem Antrag stehen müssen. Dann hätte man sich ernsthaft damit auseinandersetzen können. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer uns an der Stelle sagt, Russland habe keinen Einfluss auf die Separatisten, der will uns wahrscheinlich die Erde als Scheibe beschreiben. Fordern Sie uns nicht zu dieser intellektuellen Herausforderung auf. Lassen Sie das. Was die Dialogbereitschaft angeht: In der nächsten Woche werden wir in Moskau im EU-Russia-Dialogue mit der Friedrich-Ebert-Stiftung zwei Tage zusammensitzen und den Dialog betreiben, wir werden uns über die Krise unterhalten, über die islamistische Herausforderung und über die Migrationsherausforderung. Eines wissen Sie, Herr Kollege Gehrcke, genau, und ich weiß nicht, warum Sie das vorhin in eine Frage gekleidet haben: Anfang Dezember wird der Auswärtige Ausschuss des russischen Parlaments hier nach Deutschland kommen, und wir werden gemeinsam mit Sicherheit auch über diese Fragen streiten, über die wir hier streiten. Die Dialogbereitschaft auf unserer Seite ist da. Nur, das setzt voraus, dass nicht immer nur Versprechungen gemacht werden, man zwei Schritte vor und drei Schritte zurückgeht, sondern dass man sich an die Versprechungen hält. Was wir in diesem Europa wieder brauchen, ist Vertrauen. Das ist eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür, dass wir gemeinsame Sicherheit und gemeinsame Abrüstung und Frieden in Europa organisieren können. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 18/3147 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich verlese nun das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der nament-lichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Drucksachen 18/2663 und 18/3142: abgegebene Stimmen 585. Mit Ja haben gestimmt 474, mit Nein haben gestimmt 57, Enthaltungen 54. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 585; davon ja: 474 nein: 57 enthalten: 54 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Nein DIE LINKE Inge Höger BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Enthalten DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: – Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 und Folgeresolutionen, zuletzt 2155 (2014) vom 27. Mai 2014 Drucksachen 18/3005, 18/3191 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3192 Über die Beschlussempfehlung werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Rednerin in der Aussprache erteile ich das Wort der Abgeordneten Bärbel Kofler, SPD-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dr. Bärbel Kofler (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in der Debatte um UNMISS wieder einmal mit der Situation im Südsudan, einer Situation, die geprägt ist von Hunger und Gewalt. Die Welthungerhilfe hat in einer Publikation zu Beginn dieses Jahres, mit der sie aufrütteln und auf die Situation in diesem Land aufmerksam machen wollte, die Lage dort mit dem Titel „Nach den Macheten kommt der Hunger“ beschrieben. Ich glaube, das bringt schon zum Ausdruck, in welcher desaströsen humanitären Situation sich die Menschen im Südsudan befinden. Man hat nach den jahrzehntelangen Bürgerkriegen, nach den kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Norden, dem jetzigen Sudan, gehofft, dass nach der Unabhängigkeit des Südsudan im Jahr 2011 der Fokus auf den Aufbau von Staatlichkeit gelegt wird und dass man mit einer positiven Entwicklung des Landes beginnen kann. Ursprünglich war das UNMISS-Mandat, über das wir heute reden, genau dafür von allen, auch von der Regierung des Südsudan, gewollt: den Aufbau der Staatlichkeit zu begleiten und zu unterstützen. Leider ist die Situation seit Dezember letzten Jahres erneut völlig gekippt und in kriegerische, militärische Auseinandersetzungen entglitten. Mittlerweile sind 1,4 Millionen Menschen im Südsudan als Binnenflüchtlinge auf der Flucht. Sie sind in 170 Flüchtlingslagern untergebracht, zum Teil unter desaströsen Bedingungen, die wieder zu Gewalt führen und die Gewaltspirale -vorantreiben. Zuletzt gab es 60 Verletzte in einem Flüchtlingslager in Juba. 470 000 Flüchtlinge sind in den Nachbarländern untergekommen, zum Teil mehr schlecht als recht; sie sind in Uganda, Äthiopien, im Sudan und in Kenia aufgenommen worden. Was ganz wichtig ist, auch in der Beurteilung von UNMISS, ist die Tatsache, dass allein 110 000 Flüchtlinge in Einrichtungen der UNMISS Zuflucht gefunden haben. Ich halte das für eine sehr gute und richtige Haltung der dortigen Verantwortlichen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Angesichts dieser Zahlen muss man hier mehr tun; das ist ganz klar. Ich finde es richtig, dass man im Oktober dieses Jahres noch einmal versucht hat, für weitere 28 000 Binnenflüchtlinge Sicherheitseinrichtungen zu suchen und zu finden. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Eine der großen Herausforderungen ist die humanitäre Situation im Südsudan. 4 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Ernährung von 7 Millionen Menschen ist akut gefährdet. Die Hälfte der Bevölkerung in den Regionen, in denen gekämpft wird, hat nicht genügend Zugang zur Nahrung. Bis zu 50 Prozent der Kinder in diesen Regionen sind unter-ernährt – mit allen Konsequenzen für die Kindersterblichkeit dort. Ich schildere es deshalb so drastisch, weil ich der Überzeugung bin, dass die internationale Gemeinschaft auf drei Ebenen zum Handeln verpflichtet ist: Es ist die humanitäre Hilfe, mit der wir tätig werden müssen; es sind die diplomatischen Bemühungen um Frieden, die gerade von der Regionalorganisation vorangetrieben werden, die gestützt und unterstützt werden müssen; es ist insbesondere die Weiterführung des Mandats von UNMISS, vor allem zum Schutz der Zivilbevölkerung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Thorsten Frei [CDU/CSU]) Die UN gehen davon aus, dass wir einen Bedarf an humanitärer Hilfe von 1,8 Milliarden US-Dollar haben werden. Nur 60 Prozent sind zum jetzigen Zeitpunkt durch Geberzusagen gedeckt. Das macht deutlich: Wir brauchen mehr finanzielle Mittel und mehr Unterstützung für die hungernden Menschen im Südsudan. Ich bin froh, dass der Haushaltsausschuss heute ein erstes Zeichen gesetzt hat und für die humanitäre Hilfe wieder 400 Millionen Euro veranschlagt werden. Ich bin mir aber dessen bewusst – ich glaube, die meisten Kolleginnen und Kollegen im Hause sehen das ähnlich –, dass angesichts der Herausforderungen, vor denen wir in der internationalen Zusammenarbeit bei der Unterstützung notleidender Menschen stehen, diese Mittel nicht reichen werden und wir einen Aufbaupfad darüber hinaus beschreiten müssen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es sehr richtig, dass Deutschland sich auf der Geberkonferenz in Oslo beteiligt hat, auch einen Aufwuchs gerade für den Südsudan zugesagt hat, sowohl über die Mittel des Auswärtigen Amts wie auch über die Mittel des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit – in Unterstützung internationaler Fonds und in Unterstützung auch der Nichtregierungsorganisationen, die wie die Welthungerhilfe wirklich Unglaubliches leisten, um die Menschen im Südsudan zu unterstützen und ihnen Hilfe zukommen zu lassen. Ohne diese Unterstützung wären im letzten Jahr, glaube ich, Tausende von Menschen mehr gestorben. An der Stelle kann man diesen Helfern auch einen Dank aussprechen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen mehr diplomatische Bemühungen. Die Regionalorganisation IGAD, die sich bereits seit Anfang dieses Jahres um Frieden und Waffenstillstandsabkommen bemüht und sich dafür einsetzt, muss unterstützt werden; sie muss in ihren diplomatischen, in ihren Me-diationsmöglichkeiten unterstützt werden, und zwar mit allem, was Europa, was die Weltgemeinschaft an Möglichkeiten zu bieten hat. Es ist richtig, dass auch Diplomaten aus Deutschland, der Sudan-Sondergesandte der USA und der der EU die Mission unterstützen und gemeinsam einen Weg zu finden versuchen, Frieden zu erlangen. Die Verhandlungen und die mehrfachen Vereinbarungen zu einem Waffenstillstand in diesem Jahr, die immer wieder gebrochen wurden und immer wieder nicht zum Ziel geführt haben, zeigen aber auch, wie schwierig das ist und wie schwierig es ist, die südsudanesischen Kontrahenten zu einem Friedensschluss zu bewegen. Ich glaube, wir dürfen hier nicht nachlassen. Man muss auch auf UN-Ebene über verschiedene andere Dinge nachdenken. Ich würde mich freuen, wenn ein Waffenembargo auf UN-Sicherheitsratsebene irgendwann zum Ziel führen würde – bei allen Schwierigkeiten, die dort sehr wohl noch zu überwinden sind. Man kann über vieles nachdenken, auch über die Frage, wie die Öleinnahmen der Bevölkerung und dem Staatsaufbau zugutekommen können. Zum Beispiel einen internationalen Fonds zu gründen, der dies befördert, wäre sicher ein Schritt in die richtige Richtung und würde vielleicht auch dazu beitragen, dass einige der Kontrahenten, denen es in diesem Konflikt vorrangig um ihre finanziellen Belange geht, keinen so großen Antrieb mehr hätten, den Konflikt weiterzuführen. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen aber trotz allem, trotz all dieser Bemühungen das Mandat und die Mission UNMISS, gerade weil der Schutz der Zivilbevölkerung und die Sicherstellung des Zugangs zu humanitärer Hilfe Kernelemente dieses Mandats sind und dies ohne diese Unterstützung für viele Tausende oder Hunderttausende Menschen einfach nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch dann, wenn ein Waffenstillstandsabkommen zustande kommt, wird man UNMISS brauchen; denn dann wird es um die Umsetzung dieses Abkommens gehen. Auch dazu wird und muss UNMISS, wie es die Mandatsbeschreibung festlegt, einen entsprechenden Beitrag leisten. Die Welthungerhilfe schildert die Situation ihrer Mitarbeiter in manchen Regionen, in denen gekämpft wird, so: Sie können nicht mehr aus den UNMISS-Camps hi-nausgehen. Sie können außerhalb keine humanitäre Unterstützung mehr leisten. Sie können nur noch in den Flüchtlingscamps, so nötig das auch dort ist, tätig werden. – Das zeigt die katastrophale Sicherheitslage, und das macht deutlich, dass wir auf eine Verlängerung des Mandats nicht verzichten können. Deutschland beteiligt sich mit 16 Soldaten und 7 Polizisten. Ich glaube, das ist keine Überforderung Deutschlands. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Mandat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Kathrin Vogler, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin, Sie haben ja in Ihren sieben Minuten nur sehr kurz über das Mandat gesprochen. Das will ich jetzt einmal nachholen. Worüber reden wir? Der Südsudan, seit 2011 nach einem Referendum un-abhängig, droht seit Ende letzten Jahres in einem -Bürgerkriegschaos zu versinken. Formal gibt es ein Waffenstillstandsabkommen, aber trotzdem immer wieder Gefechte. Mehr als 1,5 Millionen Menschen sind auf der Flucht, der größte Teil innerhalb des Landes. Ein Drittel bis die Hälfte der Bevölkerung ist auf humanitäre Hilfe angewiesen. Hier muss dringend gehandelt werden. (Beifall bei der LINKEN) Im Antrag der Bundesregierung heißt es nun – ich zitiere –: Neue Kernelemente des VN-Mandats sind der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung und Untersuchung von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, die Sicherstellung des Zugangs für humanitäre Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens … Meine Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, hält ein Mandat nach Kapitel VII der UN-Charta für die Erfüllung dieser Aufgaben nicht für notwendig. (Beifall bei der LINKEN) Die Mehrheit in diesem Haus ist leider anderer Meinung. Was ich aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht verstehe, ist, warum Sie unseren Antrag vom Juni dieses Jahres zur Umwidmung der nicht verbrauchten Mittel für die UNMISS-Mission für den unbewaffneten Schutz der Zivilbevölkerung nicht unterstützt haben. Jedes Jahr verfallen von den im Bundeshaushalt ausgewiesenen Mitteln fast zwei Drittel. Allein 2013 war das über 1 Million Euro. Ich finde, das geht gar nicht. (Beifall bei der LINKEN) Wir hatten ja beantragt, diese Mittel für den unbewaffneten Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten auszugeben. Das machen nun Nonviolent Peaceforce und andere Organisationen im Südsudan sehr erfolgreich und effizient, indem sie für Sicherheit in den Flüchtlingslagern sorgen, Gerüchte über Gräueltaten überprüfen und damit helfen, Spannungen abzubauen. In der Debatte ist uns dann entgegengehalten worden, gewaltfreier Schutz der Zivilbevölkerung könne nicht funktionieren. Doch, die Arbeit von Nonviolent Peaceforce und anderen im South Sudan Protection Cluster zusammengeschlossenen Organisationen beweisen täglich das Gegenteil. Wie aber steht es um UNMISS? Die Evaluation der UNMISS-Strategie zum Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten durch eine niederländische Forschungseinrichtung hat festgestellt, dass UNMISS vor allem mit politischen und zivilen Initiativen erfolgreich war, das Versprechen eines militärischen Schutzes aber gerade nicht einhalten kann. Nun schreiben Sie, die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung legten einen Schwerpunkt auf den Südsudan. Nur leider wird der Südsudan in den Afrikapolitischen Leitlinien offiziell gar nicht erwähnt. Mir scheint ohnehin, dass die Bundesregierung nur die militärischen Initiativen aus diesen Afrikapolitischen Leitlinien mit Nachdruck umsetzt. Wo bleiben etwa Initiativen für die „Zukunftsperspektive von jungen Menschen“? Wo bleibt das Engagement der Bundesregierung „für die Reintegration von Flüchtlingen und internen Vertriebenen sowie für den wirtschaftlichen Wiederaufbau unter aktiver Mitwirkung von Frauen“? Was tut die Bundesregierung, um die Ernährungssouveränität zu erhöhen? Was tut sie für den Menschenrechtsschutz? Es gibt ja Landesteile, in denen nicht gekämpft wird. Da könnte man ja schon einmal anfangen. Dass UNMISS mit der südsudanesischen Regierung kooperieren muss, das hat meine Fraktion ja immer wieder als Konstruktionsfehler dieses Mandats kritisiert. Aber, Kolleginnen und Kollegen, muss diese Kooperation so weit gehen, dass man sich nicht einmal für ein Waffenembargo einsetzen kann? (Zuruf der Abg. Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es ist, finde ich, wirklich unglaublich, dass in dieser Bürgerkriegssituation immer noch Waffen in den Süd-sudan geliefert werden (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) und dass die Bundesregierung international nichts unternimmt, um das zu verhindern. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten es für unverantwortlich, dass die Bundesregierung angesichts der desaströsen humanitären Situation dermaßen untätig bleibt, dass es keine nachhaltigen Initiativen für eine friedliche Entwicklung im Südsudan gibt und dass sie sich stattdessen an einem so schlecht konzipierten Militäreinsatz beteiligt. Deshalb lehnt die Linke diesen Antrag der Bundesregierung ab. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Schönen guten Abend von meiner Seite aus! Der nächste Redner in der Debatte: Philipp Mißfelder für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich bitte die Kollegen, dieser Debatte zu folgen. Philipp Mißfelder (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Vogler, ich habe, ehrlich gesagt, auch schon bei der Diskussion im Ausschuss nicht verstanden – ich glaube, es war der Kollege Schmidt, der diese Frage kürzlich auch Herrn van Aken gestellt hat –, was eigentlich Ihre Alternative zu dem Vorgehen bei UNMISS ist. Man kann sicherlich auch kritische Punkte ansprechen – das tun wir ja auch –, aber das, was Sie vorgeschlagen haben, war definitiv gar keine Alternative dazu. Die Entscheidung, sich bei UNMISS zurückzuziehen, würde in der Konsequenz dazu führen, dass die Situation im Land unübersichtlicher werden und die Gefährdung der Zivilbevölkerung zunehmen würde. Das werden wir nicht zulassen. Wir wollen einen, wenn auch begrenzten, aber substanziellen Beitrag dazu leisten, dass sich im Südsudan Staatlichkeit entwickeln kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Bärbel Kofler [SPD] und Dr. Frithjof Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dazu trägt UNMISS aus unserer Sicht bei. Deshalb gilt mein Dank zunächst einmal den 16 deutschen Soldatinnen und Soldaten, die sich im Einsatz befinden und die unter der Flagge der UNO dort tätig sind. Angesichts der schwierigen Bedingungen im Südsudan gehört es gerade am heutigen Abend dazu, neben dem Dank auch zu sagen: Wir finden es richtig, dass die Bundeswehr sich an diesem UNO-Mandat beteiligt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Kampf des Südens um seine Unabhängigkeit ist ja nun wirklich nicht neu. Seit 1947 hat sich dieses Land darum bemüht, unabhängig zu werden. 99 Prozent der Südsudanesen haben für die Unabhängigkeit ihres Landes gestimmt. Vor diesem Hintergrund ist es keine Überraschung, dass wir nun seit Jahren über dieses Thema reden. Seit 2005 beschäftigen wir uns mit dem Thema „bewaffnete Streitkräfte im Sudan“. Später ging es dann um den Südsudan, als dieser seine Eigenstaatlichkeit erreicht hatte. Wir glauben, dass dieser Beitrag nach wie vor sinnvoll ist. Ich glaube, dass man eines schon kritisch diskutieren muss – das haben Sie und andere Vorredner ja auch angesprochen –, nämlich die Frage: Reicht das, was wir tun, aus, oder muss das nicht stärker eingebettet werden in das, was wir bei der NATO dank Franz Josef Jung, der den Comprehensive Approach dort eingeführt hat, unter dem Stichwort „vernetzte Sicherheit“ deutlicher betonen? Da sage ich ganz ehrlich: Das ist etwas, was wir uns vielleicht im Rahmen dieser Mandatsverlängerung noch einmal genauer anschauen müssen. Trotzdem glaube ich, dass die heutige Mandatsverlängerung aus vier wichtigen Gründen sinnvoll ist. Erstens. Sie trägt maßgeblich dazu bei, den Zugang der südsudanesischen Zivilbevölkerung zur Hilfe überhaupt sicherzustellen; denn ohne militärisches Eingreifen wäre zivile Hilfe gar nicht möglich. Auch das gehört zu diesem Mandat. Zweitens. Es ist wichtig, dass das Waffenstillstandsabkommen, das nach wie vor sehr fragil ist und durch das die verfeindeten Parteien weiter in einen politischen Prozess hineingebracht werden müssen, durch militärische Maßnahmen unterstützt wird. Drittens. Ein weiterer Punkt ist die Entstehung von öffentlicher Sicherheit und der Schutz der Flüchtlingslager. Gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen – auch das ist vorhin angesprochen worden – ist es aus unserer Sicht sehr wohl richtig, hier einen flankierenden Militäreinsatz zu fordern und diesen auch fortzusetzen. Insofern passt dieses UNO-Mandat sehr gut in die Aufgabenstellung hinein, weil gerade der Schutz von Flüchtlingslagern zum Kernbereich dieses Mandats gehört. Viertens. Ein letzter Grund, warum das Mandat sinnvoll und richtig ist, ist die Untersuchung der Verletzung von Menschenrechten sowie die Überwachung des humanitären Völkerrechts. Damit bin ich nun bei einem Punkt, bei dem ich natürlich sage: Das wird nie allein durch militärische Maßnahmen gewährleistet werden können. Vielmehr stellt sich die Frage: Hat der Südsudan die Chance, dass eine Staatlichkeit entsteht und dass dadurch im Bereich der Konfliktprävention zukünftig mehr getan werden kann? Weiterhin stellt sich die Frage, was wir, auch finanziell, über das bisherige Maß hinaus tun können. Ich habe es ja gerade schon gesagt: Wir glauben, dass die vernetzte Sicherheit, das Zusammenwirken von Entwicklungshilfe, Bundeswehrmaßnahmen und diplomatischen Initiativen, dazu führen kann, dass es eine Friedenskonsolidierung gibt, aber auch dazu, dass eine dauerhafte Beilegung des Konflikts überhaupt in greifbare Nähe rückt; denn davon sind wir noch weit entfernt. Ich glaube, dass der Konflikt nach wie vor zeigt, dass wir immer noch vor einer Herausforderung stehen, bei der man natürlich nicht gerne militärische Maßnahmen einsetzt, bei der es aber nach wie vor sinnvoll ist, diese militärische Komponente einzubringen, um damit den politischen Prozess tatsächlich weiter anstoßen zu können. Ich plädiere dafür – wir haben es in unserer Fraktionssitzung, aber auch in anderen Gremien in dieser Woche besprochen –, dass wir uns über dieses Mandat hinaus, und nicht erst wieder in zwölf Monaten, mit der Frage der Zukunft des Südsudan beschäftigen und überlegen: Was können wir unter dem Stichwort „vernetzte Sicherheit“ zusätzlich leisten, um neben den militärischen Aufgaben einen politisch stabilisierenden Beitrag zu leisten? Ob nun die Afrika-Leitlinien der Bundesregierung, die herausgebracht worden sind, dazu ausreichen, lasse ich einmal dahingestellt sein. Vielleicht können wir darauf aufbauend aber noch einen weiteren Beitrag leisten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Philipp Mißfelder. – Nächste Rednerin in der Debatte: Agnieszka Brugger für Bündnis 90/Die Grünen. Ich bitte noch einmal die Kollegen, und zwar in allen Teilen des Hauses, entweder der Debatte zu folgen oder dann nur zur Abstimmung zu kommen. Die Unruhe stört total. Es geht hier um ein wichtiges Mandat; es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen wir deutsche Soldatinnen und Soldaten entsenden. Da hat jeder Kollege, der redet, das Recht, dass ihm zugehört wird, weil es eine sehr wichtige Entscheidung ist, die wir hier treffen müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ingo Gädechens [CDU/CSU]) Bitte, Frau Kollegin Brugger. Sie haben das Wort. Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über Jahrzehnte haben die Menschen im Südsudan unter Gewalt und Unterdrückung gelitten. Und 2011 gab es mit der Unabhängigkeit ein großes Aufatmen und die aufkeimende Hoffnung, dass nun endlich mehr Frieden und Sicherheit herrschen würden. Die internationale Gemeinschaft hat versucht, den jüngsten Staat der Welt auf diesem Weg zu unterstützen, auch in Form der VN-Friedensmission UNMISS, über deren Verlängerung wir heute beraten. Im Dezember 2013 sind all diese Hoffnungen aber schlagartig erloschen, als Präsident Salva Kiir und sein Vize Riek Machar ihren persönlichen Machtkampf auf brutalste Weise ausgetragen haben. Am Wochenende haben sie sich wieder auf einen Waffenstillstand geeinigt. Ich habe sehr große Skepsis, ob sie wenigstens dieses Mal gewillt sind, ihn umzusetzen. Die internationale Gemeinschaft muss hier weiter Druck ausüben; sie muss genau hinschauen. Sie muss mehr Sanktionen verhängen, falls sie sich wieder nicht an die Vereinbarungen halten. Die Vereinten Nationen sollten darüber hinaus der Europäischen Union folgen und endlich ein Waffenembargo gegen den Südsudan verhängen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Bärbel Kofler [SPD]) Meine Damen und Herren, das grausame Ausmaß der Gewalt, die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen, die schrecklichen Massenvergewaltigungen und auch der Einsatz von Kindersoldaten – all das ist nicht nur unfassbar, all das muss aufgeklärt werden und die Täter zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Rolf Mützenich [SPD]) Der Südsudan war immer ein armes Land. Der verheerende Bürgerkrieg hat aber nicht nur Tausende Todesopfer gefordert, sondern auch eine humanitäre Katastrophe ausgelöst: Fast 2 Millionen Menschen sind auf der Flucht, 3,8 Millionen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, eine halbe Million ist unmittelbar von Tod durch Hunger und Krankheit bedroht. Dass der VN-Aufruf zu humanitärer Hilfe von den Mitgliedstaaten bisher nur zu 61 Prozent erfüllt wurde, finde ich angesichts der dramatischen Lage beschämend. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Meine Damen und Herren, als die Gewalt kurz nach der letzten Mandatsberatung im Bundestag im letzten Jahr so extrem eskaliert ist, hat die Friedensmission UNMISS umgehend reagiert. Damit meine ich nicht nur die richtige Anpassung des Auftrages der Mission im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, bei dem ihr Fokus ganz klar vom Staatsaufbau auf den Schutz der Zivilbevölkerung gerichtet wurde. Meine Fraktion und ich, wir haben höchsten Respekt vor der schnellen und mutigen Entscheidung der Leiterin der UNMISS-Mission, Hilde Johnson, die in dieser gefährlichen Lage die Tore der VN-Camps für die Flüchtlinge geöffnet hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Bärbel Kofler [SPD]) Ich möchte all jenen danken, die sich unter hohem persönlichen Risiko für den Schutz der unschuldigen Menschen eingesetzt haben, ob mit Uniform oder ohne, ob im Rahmen von UNMISS oder außerhalb der Mission. Meine Damen und Herren, wenn ich mit denjenigen spreche, die bei UNMISS eingesetzt waren, dann macht mich das sehr betroffen. Denn schnell wird klar: Es hätten noch mehr Menschen gerettet werden können, wenn die Mitgliedstaaten, auch Deutschland, schneller und engagierter reagiert hätten. Nach wie vor wäre eine Stärkung von UNMISS notwendig. Es gibt einen Mangel an bestimmten Fähigkeiten in der Logistik, bei der Aufklärung, bei der Verlegefähigkeit, bei der Mobilität der Mission. Aber es mangelt auch an Personal, an Ärzten, an Ingenieuren und angesichts der Übergriffe in den Camps vor allem auch an Polizisten. Und meine Damen und Herren, diese Debatte macht mich auch ein bisschen wütend. 100 000 Menschen konnten Zuflucht in den Camps der Vereinten Nationen finden. Allein das zeigt doch, wie wichtig diese Mission ist und dass eine Ablehnung dieses Mandates derzeit nicht nur unverantwortlich, sondern auch grausam wäre. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, dass Sie diesen wichtigen Beitrag immer unerwähnt lassen, weil es Ihnen eben nicht in den Kram passt, finde ich zynisch. (Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Ich kann Ihre Begründung für die Ablehnung auch logisch nur schwer nachvollziehen. Sie kritisieren, dass hier mit der südsudanesischen Regierung zusammengearbeitet wird. Sie kritisieren, dass nicht jede Gewalteskalation verhindert werden konnte. Folgerichtig müssen Sie dann doch ein robusteres Mandat und mehr Truppen fordern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, auch Ihre Argumentation finde ich wenig überzeugend. Aktuell sind im Rahmen von UNMISS 16 deutsche Soldaten und 7 deutsche Polizisten im Einsatz. Trotz der völlig veränderten dramatischen Lage bleibt der deutsche Beitrag gleich. Es wäre lächerlich, wenn es nicht so traurig wäre, dass in der Mandatsbegründung steht: UNMISS ist ein Schwerpunkt des deutschen Engagements in Afrika. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, ich frage Sie ernsthaft: Sieht so die neue deutsche Verantwortung aus? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich denke hier auch an die großen Worte und Ankündigungen von Frau von der Leyen, die gesagt hat: Wir können nicht zur Seite schauen, wenn Mord und Vergewaltigung an der Tagesordnung sind. „To sit and wait is not an option.“ Afrika als Nachbarkontinent lag ihr besonders am Herzen. Nichts habe ich in den letzten Monaten von der Verteidigungsministerin zur Lage im Südsudan gehört. Da, muss ich sagen, ist eben nicht mehr Verantwortung übernommen worden, sondern es wurde weggeschaut und abgewartet. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es mehr als bitter und falsch, dass Sie das mit diesem Mandat nicht korrigieren, dass der von-der-Leyen-Show an dieser Stelle keine Taten der Bundesregierung folgen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt ist aber Schluss!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, denken Sie an die Redezeit? Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Meine Damen und Herren, den Menschen im Südsudan helfen weder die wohlfeile Kritik der Linkspartei noch die leeren Verantwortungsfloskeln der Regierung. Deshalb fordern wir Grüne Sie auf: Erhöhen Sie die Mittel für die humanitäre Hilfe! Setzen Sie sich für ein VN-Waffenembargo ein! Stärken Sie UNMISS! Schicken Sie mehr Polizisten und zivile Experten! Übernehmen Sie Verantwortung, schauen Sie nicht weg und warten Sie nicht ab! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Brugger. – Letzte Rednerin in der Debatte ist Julia Bartz. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich sage es noch einmal: Auch Frau Bartz hat das Recht, dass ihr zugehört wird. Wir können es auch so machen: Bis alle sich hingesetzt und aufgehört haben, ihre Debatten zu führen, mache ich einfach eine Pause. Dann kommen Sie aber heute nicht mehr nach Hause. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein, nein! – Beifall der Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE] und Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das gilt auch für Herrn Heil. Hubertus Heil, wir haben hier gerade eine Debatte über ein wichtiges Mandat, und ich sage es jetzt noch einmal: Setzen Sie sich hin und hören Sie der letzten Rednerin bitte zu. (Beifall bei der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sonst kommt sie mit dem Stock!) Das gilt für alle, auch für die da hinten – die kenne ich besser. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das gibt einen Riesenstunk!) Jetzt bitte Frau Bartz. Julia Bartz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen eines Hilfsprojekts für den Bau von Schulen besuchte der rehabilitierte Drogendealer Sam Childers in den 90er-Jahren zum ersten Mal den Sudan. Als Bauhandwerker erlebte er dort die schrecklichen Auswirkungen des Bürgerkriegs. Er musste mit ansehen, wie kleine Kinder als Kindersoldaten zum Kämpfen gezwungen wurden. Ein kleiner Junge, der vor seinen Augen auf eine Tretmine lief, wurde in Stücke gerissen. Aufgrund dieser Erlebnisse hat Childers gemeinsam mit seiner Frau ein Kinderdorf im Südsudan gegründet. (Beifall der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD]) Im Gegensatz zu vielen anderen Hilfsorganisationen engagiert sich Sam Childers, der auch durch den Film Machine Gun Preacher bekannt ist, bis heute für Waisenkinder im Südsudan. Viele zivile Helferinnen und Helfer sind durch die prekäre Sicherheitslage vor Ort an ihrer Arbeit gehindert. Die internationale Gemeinschaft bemüht sich seit seiner Gründung intensiv um den Südsudan. Gerade Deutschland setzt sich seit Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit stark für das Partnerland Südsudan ein. An dieser Stelle danke ich allen ganz herzlich, die sich in der bilateralen staatlichen Entwicklungsarbeit für den Südsudan einsetzen; (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) denn auch diese Helferinnen und Helfer begeben sich vor Ort in Gefahr für Leib und Leben, da sich mit dem erneuten Ausbruch schwerer bewaffneter Auseinandersetzungen Ende Dezember letzten Jahres die Sicherheitslage in weiten Teilen des Südsudan wieder verschärft hat. Entsprechend prekär ist auch die humanitäre Lage. Über 2 Millionen Menschen sind auf der Flucht vor Massenhinrichtungen, vor Folter, vor Massenvergewaltigungen, vor Plünderungen und Brandschatzungen. Wenn aber alle auf der Flucht sind, bestellt niemand mehr die Felder. Das hat auch nachhaltige Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion. So ist die Versorgung mit Lebensmitteln für über 4 Millionen Menschen kritisch. Angesichts dieser dramatischen Lage ruhen eigentlich alle internationalen Projekte zum Staatsaufbau; denn jetzt heißt es: Helfen beim Nötigsten. Auch die deutschen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wurden entsprechend umgewidmet. Anstatt städtische Wasserversorgungen aufzubauen und eine nachhaltige Landwirtschaft zu etablieren, wird nun Trinkwasser für die Flüchtlinge aufbereitet und Essen beschafft. Das BMZ stellt derzeit 10 Millionen Euro für Nothilfemaßnahmen des Welternährungsprogramms zur Verfügung. Über 5 000 Tonnen Nahrungsmittel wurden bereits beschafft. Mit 7,5 Millionen Euro unterstützt Deutschland unterschiedliche NGOs bei der Versorgung von 400 000 Flüchtlingen im Südsudan und in den umliegenden Ländern. Insgesamt gibt Deutschland alleine in diesem Jahr über 45 Millionen Euro, um den Menschen im Südsudan zu helfen. Aber der Südsudan braucht mehr als Nahrung und humanitäre Hilfe. Der Südsudan braucht auch Frieden, damit die Menschen in ihrer Heimat sicher leben können, damit sie die nächste Saat ausbringen und damit die Entwicklungszusammenarbeit und der Staatsaufbau langfristig Früchte tragen können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Am Beispiel des Südsudan wird wieder einmal deutlich: Es braucht einen ganzheitlichen und vernetzten Ansatz. Nur im Zusammenspiel aus Sicherheit, Diplomatie und Entwicklungszusammenarbeit können wir überhaupt erreichen, dass die Menschen in den Krisenregionen eine bessere Zukunft haben werden. Deshalb beraten wir heute die Verlängerung des UNMISS-Mandats mit einer Obergrenze von 50 Soldatinnen und Soldaten. Bisher sind 16 deutsche Soldatinnen und Soldaten vor Ort im Einsatz, dazu 7 Polizisten und 4 Sonderberater. Vorrangiges Ziel der Friedensmission ist es, die Zivilbevölkerung im Südsudan zu schützen und die humanitären Hilfsmaßnahmen zu sichern. Weitere Aufgaben sind, den Staatsaufbau im jüngsten Staat der Welt zu unterstützen, die Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und die Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens zu unterstützen. All diese Ziele sind wichtig, damit die humanitären Hilfsmaßnahmen bei den Bedürftigen ankommen, damit die deutschen Projekte der Entwicklungshilfe und des Staatsaufbaus ihre Wirkung entfalten können, und auch, damit die Waisenkinder im Kinderdorf von Sam -Childers eine bessere Zukunft im Südsudan erleben können. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Antrag der Bundesregierung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Bartz. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan, UNMISS. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3191, den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 18/3005 anzunehmen. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen, und möchte Sie darauf hinweisen, dass nach dieser namentlichen Abstimmung in etwa 30 Minuten die nächste namentliche Abstimmung stattfindet. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Hiermit eröffne ich die Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein!) – Wenn der Herr Kauder „Nein!“ sagt, muss ich doch noch einmal genauer schauen. – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis wird Ihnen später bekannt gegeben.6 Ich sage es noch einmal: Die nächste namentliche Abstimmung findet in einer halben Stunde statt. Das heißt, wenn Sie gerne so lange im Saal bleiben wollen, sind Sie herzlich eingeladen, der Debatte zu folgen. Wenn nicht, bitte ich Sie, jetzt zügig den Raum zu verlassen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 a auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Dröge, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nationales Reformprogramm 2014 nutzen – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken Drucksachen 18/978, 18/1675 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.7 – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1675, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/978 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Linken angenommen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 11 auf: – Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und folgender Resolutionen, zuletzt 2173 (2014) vom 27. August 2014 Drucksachen 18/3006, 18/3193 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/3194 Über die Beschlussempfehlung werden wir später namentlich abstimmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind 25 Minuten für die Aussprache vorgesehen. – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort dem Kollegen Lars Klingbeil für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lars Klingbeil (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Aussprache zur Mandatsverlängerung damit beginnen, dass ich, hoffentlich im Namen von uns allen hier im Hause, denjenigen danke, die in Darfur als Soldatinnen und Soldaten, als Polizisten, als zivile Helfer, als Militärbeobachter ihren Einsatz leisten, weil wir sie dorthin schicken. Ich glaube, das ist ein angemessener Rahmen, um ihnen einmal Danke zu sagen für die Mühe, die sie sich geben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich in dem Zusammenhang aber auch sagen, dass ich mir – selbst wenn es sich aktuell nur um zehn Soldatinnen und Soldaten und fünf Polizisten handelt, die in Darfur im Namen der Bundesrepublik aktiv sind – gewünscht hätte, dass wir über ein solches Mandat in der zweiten und dritten Lesung nicht zu so später Stunde hier im Parlament entscheiden müssen, sondern dass wir diese Debatte eher geführt hätten. Ich hätte das für angemessener gehalten. Ich finde es gut, dass wir als Deutscher Bundestag über jeden Militäreinsatz namentlich abstimmen und dass es hier Debatten dazu gibt; aber ich finde, ehrlich gesagt, dass solche Diskussionen in eine frühere Tageszeit gehören. Das hätte ich mir gewünscht. Ich hoffe, dass das viele hier im Haus genauso sehen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Aber so kriegt man wenigstens zu so später Stunde den Saal voll!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sehen internationale Umbrüche. Die Außen- und Sicherheitspolitik ist gerade in den letzten Monaten mit brachialer Gewalt in die Öffentlichkeit gerückt. Wir sehen die Konflikte in Syrien, in der Ukraine und im Nordirak – Konflikte, die uns hier im Parlament bewegen. Umso wichtiger ist es, dass die kleinen Konflikte oder die Konflikte, bei denen wir als Bundesrepublik nur in geringem Umfang beteiligt sind, nicht in Vergessenheit geraten und wir auch hier im Bundestag über Sudan und Darfur reden. Schauen wir uns die Zahlen an: Dort sind in den letzten Jahren 300 000 Menschen umgekommen. Es gibt 2,5 Millionen Binnenflüchtlinge, die dort auf der Flucht sind. Es gibt Not, Vertreibung und Elend. Das alles sind Dinge, die uns hier im Parlament beschäftigen müssen. Es ist richtig, dass die Bundesrepublik Deutschland als einer der wenigen westlichen Staaten – neben vielen Ländern der Afrikanischen Union – auch im Sudan und in Darfur ihrer Verantwortung gerecht wird. Wir stimmen heute über ein Mandat ab, das einen wichtigen Beitrag zur Friedenssicherung leistet. Es handelt sich um eine gemeinsame Operation mit der Afrikanischen Union im Rahmen der Vereinten Nationen. Wenn wir uns das Mandat und seine Umsetzung anschauen, dann müssen wir feststellen: Es läuft in Darfur nicht alles so, wie wir es uns wünschen. Wir sehen Fortschritte, dann wieder Rückschritte. Ich sage Ihnen aber: Es ist unabdingbar, dass wir dort einen Militäreinsatz leisten, der Helfer schützt und für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Absicherung von humanitärer Hilfe sorgt, damit es dort in absehbarer Zeit zu politischen Lösungen kommen kann. Ich bin mir sicher: Wir werden auch heute wieder darüber diskutieren, dass es vielleicht eine Verengung auf das Militärische gibt. Deswegen will ich hier in aller Deutlichkeit sagen, dass wir aktuell von zehn Soldatinnen und Soldaten sowie von fünf Polizisten reden. Es gibt viele weitere Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland, auch in finanzieller Hinsicht. Es findet im Rahmen des Kofi-Annan-Trainingscamps für Polizisten eine Unterstützung bei der Ausbildung von afrikanischen Polizisten für Einsätze im Rahmen von UNAMID statt. Dabei handelt es sich um eine Vernetzung von Bundespolizei mit afrikanischen Polizisten. Es werden senegalische Polizeieinheiten ausgebildet. Diese Ausbildung wird durch das Auswärtige Amt unterstützt. Das THW ist dort aktiv. Wir sehen auch, dass bei der Darfur-Unterstützungskonferenz in Doha in umfangreichem Maße – es handelt sich um 16 Millionen Euro – BMZ-Mittel zur Verfügung gestellt wurden, um den Wiederaufbau in Darfur zu unterstützen. Es gibt also neben der militärischen Mission, die eine Schutzmission ist, eine umfangreiche politische Agenda, mit der wir als Deutscher Bundestag versuchen, den Friedensprozess in Darfur zu unterstützen, um zu schauen, wie wir dort zu politischen Lösungen kommen können. Ich glaube, es gibt keine Alternative zu diesem Weg, auch wenn wir uns, glaube ich, wünschen würden, dass es dort an vielen Stellen besser läuft sowie dass es weniger Gewalt und Tote bei diesem Prozess gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe eigentlich sieben Minuten Redezeit. Die will ich aber wegen der fortgeschrittenen Stunde nicht ausnutzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wir sehen eine Mission, die Sinn macht, bei der es Sinn macht, dass wir sie weiter unterstützen. Wir setzen große Hoffnungen auf diese UN-Mission. Ich kann Ihnen deswegen sagen, dass die SPD-Fraktion – wie in den letzten Jahren – dem Mandat zustimmen wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Klingbeil. – Lassen Sie mich zunächst die Gäste auf der Tribüne recht herzlich begrüßen, die diese Debatte wahrscheinlich aus gutem Grund mit besonderem Interesse verfolgen. Schönen guten Abend! (Beifall) Lassen Sie mich Ihnen zweitens das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung, der über die -UNMISS-Mission – also die Friedensmission im Südsudan –, mitteilen: abgegebene Stimmen 581. Mit Ja haben gestimmt 523 Kolleginnen und Kollegen, mit Nein haben gestimmt 55 Kolleginnen und Kollegen, Enthaltungen 3. Die Beschlussempfehlung ist damit mit großer Mehrheit angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 581; davon ja: 523 nein: 55 enthalten: 3 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein SPD Christian Petry DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Enthalten SPD Dr. Ute Finckh-Krämer Petra Hinz (Essen) Jeannine Pflugradt Nächster Redner in der Debatte zu UNAMID Stefan Liebich für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Stefan Liebich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Klingbeil, der Abend ist fortgeschritten, der Plenartag war lang, und viele wollen nach Hause. Ich kann das gut verstehen. Trotzdem finde ich es richtig und notwendig, dass wir die Argumente für und wider einen solchen Einsatz hier abwägen. Das Parlamentsrecht – darüber wird ja diskutiert – ist ein hohes Gut. Wir sollten es wahrnehmen und auch heute am späten Abend ernst nehmen. (Beifall bei der LINKEN) Ich denke, niemand von Ihnen sollte einfach Ja sagen, weil er einer Partei angehört, die die aktuelle Bundesregierung bildet, die den Einsatz hier beantragt. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Und nicht jeder sollte Nein sagen, nur weil er der Opposition angehört!) – Herr Kauder, Sie nehmen mir die Worte aus dem Mund. – Niemand sollte einfach Nein sagen. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Niemand sollte einfach Nein sagen, nur weil er der Opposition angehört!) – Richtig, ich gebe Ihnen hinterher mein Manuskript. Das war genau mein Satz: Niemand sollte Nein sagen, weil er der Bundesregierung misstraut. Es geht konkret um den Einsatz. Wir müssen uns anschauen, was dafür und was dagegen spricht. Kann man es verantworten, Soldaten in einen gefährlichen Einsatz zu schicken? Ich muss an der Stelle sagen: Gerade vor wenigen Wochen sind wieder drei Soldaten bei diesem Einsatz getötet worden. Die Bundesregierung weist in ihrem Antrag selbst darauf hin, dass insgesamt bereits 202 Soldaten bei diesem Einsatz ums Leben gekommen sind. Auf der anderen Seite wiegt es natürlich schwer, wenn der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen immer wieder einstimmig diesen Einsatz befürwortet. Aber dass er dem Völkerrecht entspricht, bedeutet ja nicht, dass man ihn befürworten muss oder gar die Beteiligung Deutschlands automatisch bejaht. Die Frage, über die wir hier diskutieren und die wir beantworten müssen, lautet: Helfen wir mit der Beteiligung am konkret beschlossenen Einsatz, den blutigen Konflikt in Darfur zu beenden? Bringt er mehr Sicherheit? Das ist die Frage, die wir hier heute beraten. Ich zitiere hier Kristian Brakel, den ehemaligen Leiter des Büros des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Sudan. Er sagte: Elf Jahre nach dem Kriegsausbruch in Darfur ist die Mission schon lange am eigenen Mandat gescheitert. Sie kennen wahrscheinlich die Kritik der ehemaligen Pressesprecherin von UNAMID, Frau al-Basri, die darüber gesprochen hat, dass UNAMID die Medien belogen hat und in einigen Fällen noch nicht einmal den Versuch unternommen hat, die Zivilbevölkerung zu schützen. Es gibt Kritik von Samantha Power, der US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen. Es gibt auch Kritik der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Fatou Bensouda, die sich besorgt zeigt, dass UNAMID Verbrechen sudanesischer Paramilitärs gegen die Bevölkerung deckt. Darüber darf man nicht einfach hinweggehen. (Beifall bei der LINKEN) Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung, die diesen Antrag hier einbringt, etwas zu dieser Kritik sagt. Nun kann man ja sagen, dass man noch mehr Soldaten dorthin schicken soll. Das hat Herr Mißfelder in der Debatte zuvor bei UNMISS gesagt. Ich glaube allerdings, dass mehr vom Falschen nicht hilft. (Beifall bei der LINKEN) Um zu einer wirklichen Lösung zu kommen, muss man an die Wurzeln des Konflikts gehen. Wie so häufig geht es hier um Verteilungsfragen. Sudan ist ja kein armes Land. Es ist reich an Bodenschätzen: Öl, Erz, Edel-metalle, insbesondere Gold, Nilwasser und fruchtbares Ackerland. Was Darfur und die Menschen in ganz Sudan brauchen, ist Verteilungsgerechtigkeit im ganzen Land. Wenn das nicht geschieht, werden wir hier wieder und wieder über Mandatsverlängerungen reden. Das anzupacken, würde den Machtinteressen der Eliten im Sudan und anderswo widersprechen, ist aber dringend notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Der UNO-Einsatz UNAMID in Darfur steht vor der unlösbaren Aufgabe, einen Frieden zu schützen, den es nicht gibt und den man durch den Militäreinsatz der UNO auch nicht erreichen wird. Deshalb empfehle ich Ihnen, die Beteiligung der Bundeswehr daran abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Stefan Liebich. – Nächster Redner in der Debatte ist Philipp Mißfelder für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Philipp Mißfelder (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! In der vorhergegangenen Debatte habe ich nach einer Rednerin der Linksfraktion gesprochen. Der Zufall will, dass ich auch in dieser Debatte nach einem Redner aus Ihrer Fraktion spreche. Ich muss sagen, dass ich diese Gelegenheit nutzen möchte, um ein paar Dinge einzuordnen, die bei der Linksfraktion beim Thema „Auslandseinsätze der Bundeswehr“ grundsätzlich schieflaufen. In der Regel fordern Sie – das werfen Sie uns an der Stelle vor, wo wir im Rahmen der NATO unseren Bündnisverpflichtungen nachkommen – ein UNO-Mandat. Hier gibt es nun ein UNO-Mandat, das breit getragen wird. Trotzdem sagen Sie Nein. Sie haben Frau Power, die Botschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Vereinten Nationen, zitiert. Aber Sie haben weggelassen, dass sie als Konsequenz aus ihrer Kritik an UNAMID eigentlich mehr statt weniger Engagement fordert. Das Herausziehen von Soldaten bzw. der militärischen Komponente aus -UNAMID würde bedeuten, dass der Frieden, der noch lange nicht erreicht ist – das ist der einzige Punkt, in dem ich Ihnen zustimme –, in noch weitere Ferne rücken würde. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen: Wenn wir über Verantwortungsethik sprechen, ist die militärische Komponente hier zwingend notwendig, wenn auch in einem sehr begrenzten Umfang und wenn das Ganze auch in einem gefährlichen Rahmen stattfindet. Da Sie angesprochen haben, dass drei Peacekeeper ums Leben gekommen sind, sage ich Ihnen: Es ist richtig, dass wir uns – da sich nicht alle von uns jeden Tag mit diesem Konflikt beschäftigen – am heutigen Donnerstagabend, wenn auch zu später Uhrzeit, im Rahmen einer Bundestagsdebatte mit diesem Thema auseinandersetzen. Unsere Strategie, was den Konflikt in Darfur insgesamt angeht – Lars Klingbeil hat das gerade herausgearbeitet –, ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Es gibt einen sehr großen zivilen und einen sehr großen entwicklungspolitischen Teil. Das Auswärtige Amt leistet im Rahmen internationaler Konferenzen, aber auch bei zahlreichen bilateralen Gesprächen einen großen Beitrag dazu, den notwendigen politischen Rahmen zu setzen, um einen erneuten Völkermord an dieser Stelle zu verhindern. Aber die entscheidende Komponente besteht darin – wir können sicherlich darüber reden, ob wir hier nicht noch mehr tun müssen –, die Ertüchtigungsstrategie weiter zu forcieren und dort Polizeieinheiten aufzubauen, sodass man im Rahmen der staatlichen Strukturen in Zukunft in der Lage ist, selbstständig für Sicherheit zu sorgen. Aber man muss nüchtern bilanzieren: Davon ist man aktuell noch sehr weit entfernt. Es ist an dieser Stelle auch schon gesagt worden: Die Rahmenbedingungen für beide Länder – das betrifft also beide Mandate, über die wir im Rahmen dieser zwei Debatten diskutieren – sind eigentlich von Natur aus gut. Aber wie so häufig in Afrika ist Rohstoffreichtum eher ein Fluch als ein Segen. Deswegen müssen wir uns im Hinblick auf die politische Konzeption, was Afrika angeht, schon die Fragen stellen: Welche Formate müssen wir wählen? Welche regionalen Partner müssen wir stärken? Welche regionale Partnerschaftsorganisation müssen wir stärker in den Blick nehmen? Das tun wir. Wir engagieren uns dafür, dass diejenigen, die dort versuchen, den politischen Prozess zu verstetigen, von uns unterstützt werden. Das darf man trotz eines Bundeswehreinsatzes bzw. trotz des Einsatzes bewaffneter Streitkräfte nicht unter den Tisch fallen lassen. Ich glaube, am heutigen Tag muss man darauf hinweisen: Wir dürfen diesen Konflikt nicht kleinreden. Schon in der Vergangenheit handelte es sich um eine erhebliche Auseinandersetzung. Die Gefahr, dass sich eine solche Auseinandersetzung wiederholt, ist nach wie vor sehr groß. Laut Angaben der Vereinten Nationen sind bis zum heutigen Tag 385 000 Menschen auf der Flucht. Vor diesem Hintergrund würde ich nicht von einem kleinen Konflikt sprechen. Es ist ein sehr großer Konflikt, meine Damen und Herren. Aus meiner Sicht muss diese Einordnung vorgenommen werden, weil das in der Debatte vorhin etwas anders klang. Auch ich befürworte die Unterstützung des Antrags der Bundesregierung. Ich bin der Meinung, dass wir hier, indem wir in begrenztem Maße militärische Mittel einsetzen, einen Beitrag zum Frieden leisten. Der zivile Beitrag, den wir leisten – das ist vorhin schon gesagt worden –, hat einen größeren Umfang. Ich glaube, dass dies im Sinne der vernetzten Sicherheit der richtige Weg ist. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Philipp Mißfelder. – Nächster Redner in der Debatte ist Omid Nouripour für Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der -Einsatz im Rahmen von UNAMID, ein gemeinsamer Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen, ist ein wichtiges Zeichen der internationalen Gemeinschaft, ein Zeichen der Solidarität mit Menschen, die schon sehr lange eine der größten humanitären Katastrophen unserer Zeit erleiden müssen. An dieser Stelle möchte auch ich mich bei den Soldatinnen und Soldaten und den Polizistinnen und Polizisten, die sich seit nunmehr sieben Jahren in diesem gefährlichen und wichtigen Einsatz befinden, bedanken. Wir sollten aber auch denjenigen Truppen danken, die von anderen Staaten dorthin geschickt worden sind, um dafür zu sorgen, dass dieser Einsatz tatsächlich trägt. Herzlichen Dank für diesen großen Beitrag! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) UNAMID bringt keinen Frieden. Eine politische Lösung würde Frieden bringen. Eine politische Lösung im Hinblick auf die Situation in Darfur ist aber wahnsinnig kompliziert, und sie ist nicht in unmittelbarer Reichweite. Wir sollten die Ursachen des Konflikts nicht vergessen. Wir reden über unzureichende Strukturen, über Unterentwicklung. Wir reden über jahrzehntelange Lieferungen von Waffen in die Region. Wir reden über Klimaveränderungen, die konfliktverschärfend wirken. Aber wenn wir schon nicht den Frieden bringen können, dann müssen wir zumindest das tun, was möglich ist. Hier wurde die Frage gestellt: Was bringt UNAMID konkret? Es ist zwar richtig, dass UNAMID weit davon entfernt ist, sich selbst zu erledigen, was das Ziel des Einsatzes sein müsste. Aber UNAMID schafft wenigstens zwei Dinge: erstens einen besseren Zugang für Hilfsorganisationen und zweitens Schutz für die Menschen in den Camps, und das sind nicht wenige. Schon deswegen kommen wir zu dem Ergebnis, dass UNAMID derzeit sehr wichtig ist. Wir werden der Fortsetzung des Mandats zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir über politische Ansätze reden, dann steht fest, dass wir natürlich mehr tun müssen. Deutschland hat eine Verantwortung in Afrika. Man hat das Gefühl, dass sich die Bundesregierung nur engagiert, um zu zeigen, dass man etwas Gutes tut. Es gibt derzeit drei verschiedene afrikapolitische Strategien. Wir haben Konzepte für Afrika aus dem BMZ, dem Auswärtigen Amt und dem BMBF vorliegen. Bei einem genaueren Blick auf diese Konzepte ist zweifelhaft, ob sie aufeinander abgestimmt sind oder nebeneinander existieren. Eine Koordination der Konzepte wäre aber absolut notwendig. Ich hoffe, dass das Verkehrsministerium nicht auch noch ein Afrika-Konzept auf den Tisch legt. Im Ausschuss wurde uns gesagt, Sudan sei ein Schwerpunkt der deutschen Afrika-Politik; das wurde schon in der vorangegangenen Debatte gesagt. Schaut man sich die Afrikapolitischen Leitlinien an, stellt man fest: Der Sudan kommt darin gar nicht vor. Im Mandatstext steht aber: Wir werden zustimmen, weil der Einsatz im Sudan ein „wichtiges Zeichen“ ist. Dort finden sich auch Textstellen, bei denen man sich fragt, ob sie eigentlich ernst gemeint sind. Ein Beispiel: Aufgrund des verstärkten Einsatzes, den wir brauchen, wird die Zahl der Soldatinnen und Soldaten gleich hoch gelassen. – Hier wird nicht sauber argumentiert. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Sie wollen immer mehr schicken, oder?) Es ist auch erstaunlich, dass auf den UN-Bericht, den der Kollege Liebich eben völlig zu Recht angesprochen hat, auf die Kritikpunkte und Mängel an UNAMID nicht ausreichend eingegangen wird. Die USA, Großbritannien und Frankreich haben hier sehr klare Worte der Kritik gefunden. Sie haben gesagt, dass das nicht gehe und die UN solche Berichte nicht verfassen dürfe. Es ist erstaunlich, dass wir als einzige Truppenstellernation Europas dazu schweigen. Das ist nicht ausreichend. Genauso wenig ist es ausreichend, sich beim Thema China auszuschweigen. China ist das Land, das am meisten blockiert, wenn es darum geht, im Rahmen der UN eine Waffenblockade durchzusetzen. Hier drückt man sich vor schwierigen Aufgaben, mit denen man sich aber beschäftigen und derer man sich annehmen muss. Erlauben Sie mir, zum Schluss noch etwas Lobendes zu sagen. Ich finde es hervorragend, dass Deutschland sich maßgeblich daran beteiligt hat, dass die EU ein Waffenembargo verhängt hat. Das ist ein guter Schritt. Wir begrüßen dieses Engagement der Bundesregierung. Aber wenn man wie bei allen Einsätzen ernsthaft daran arbeiten will, dass sich UNAMID überflüssig macht, dann sollte man mehr tun, dann braucht man gerade auch im politischen Bereich deutlich mehr Ambitionen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Omid Nouripour. – Der letzte Redner in dieser Debatte ist Thorsten Frei für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Frei (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute über die weitere deutsche Beteiligung am UNAMID-Einsatz in Darfur. Blicken wir auf das Jahr 2003 zurück, als dieser Konflikt gewaltsam ausgebrochen ist: Er war omnipräsent in der Welt. Die UNO hat davon gesprochen, dass es die schrecklichste humanitäre Katastrophe der Welt ist. Heute reden wir über einen vergessenen Konflikt. Aber das darf nicht dazu führen, dass wir ob der Zahlen, mit denen wir konfrontiert sind, abstumpfen. 300 000 Tote in diesem Konflikt, 200 000 Flüchtlinge, die im Tschad unter elenden Bedingungen in Flüchtlingscamps und Zelten hausen, 2,4 Millionen Binnenflüchtlinge, die durch das Land irren, 4 Millionen Menschen – das ist die Hälfte der Bevölkerung in Darfur –, die unmittelbar von humanitärer Hilfe abhängig sind – das sind die Strukturen, mit denen wir es dort zu tun haben. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass es vor allen Dingen humanitärer Hilfe und Unterstützung bedarf. Aber die Sicherheitslage ist so, dass das ohne ein robustes Mandat nicht funktioniert. Im April hat die Regierung die bisher größte Offensive gestartet, die neue Flüchtlingsströme in Gang gesetzt hat. Im Oktober sind drei Peacekeeper bzw. Blauhelme gestorben. Insgesamt sind 202 Peacekeeper in diesem Einsatz getötet worden. Deshalb ist es zunächst einmal notwendig, dass auch mit militärischer Unterstützung eine Situation geschaffen wird, in der humanitäre Hilfe möglich ist und wir darüber hinaus in die Lage versetzt werden, eine Basis dafür zu schaffen, dass eine politische Lösung des Konfliktes weiter fortschreiten kann. Es geht am Ende des Tages darum, Infrastruktur wie die Wasser- und Energieversorgung aufzubauen. Es müssen Strukturen geschaffen werden, die es dem Land ermöglichen, sich aus humanitärer Abhängigkeit herauszulösen. Dafür müssen wir etwas tun. Die Bundesregierung tut deutlich mehr, als nur diesen Militäreinsatz zu ermöglichen. Ich schätze, dass die zehn Soldaten im Rahmen dieses Einsatzes Kosten von weniger als 1 Million Euro verursachen werden. Die Kosten für zivile Hilfe dürften um ein 50-faches höher sein. Allein im Haushaltsplan 2015 sind 43 Millionen Euro an UN-Beiträgen für diesen Einsatz vorgesehen. Wir tun nicht nur etwas im Rahmen des Doha-Prozesses und der humanitären Hilfe, sondern unterstützen auch Aussöhnungsprozesse und die Stärkung der Zivilgesellschaft vor Ort. Ich glaube, das ist in der Tat ein vernetzter, gesamthafter Ansatz, der einen wirkungsvollen Beitrag dazu leisten kann, dass wir in diesem Konflikt einer Lösung näher kommen können. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, in dem wir, wie ich glaube, durchaus noch besser werden können. Wir entscheiden heute nicht über den Einsatz deutscher Polizeibeamter in Darfur. Aber ich glaube, insgesamt ist das ein Bereich der Krisenprävention, in dem wir besser werden müssen. Wir haben sehr viel Expertise und Know-how, was den Einsatz deutscher Polizeibeamtinnen und Polizeibeamter im Ausland angeht. Diese Leistung ist international nachgefragt. Im Innenausschuss und im Unterausschuss für Zivile Krisenprävention haben wir uns vergangene Woche mit der Frage auseinandergesetzt, wie wir es schaffen können, mehr deutsche Polizeibeamte in Auslandsmissionen zu bringen. Ich glaube, dass wir in dieser Frage noch Hausaufgaben zu erledigen haben. Wir müssen besser werden, Karrierehemmnisse abbauen und Leistungsanreize schaffen, damit ein solcher Einsatz eine normale Station in der Karriere eines Polizeibeamten werden kann. Zum Schluss möchte ich noch eines ansprechen: Ich glaube, dass uns dieser Konflikt auf unserem Nachbarkontinent nicht kaltlassen darf. Wir müssen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten engagieren, und das tun wir im gesamthaften Ansatz. Das ist notwendig, weil es unsere Verpflichtung ist, weil wir helfen können, Fragilität zu beseitigen, die letztlich zu weiteren Rückzugsorten für internationalen Terrorismus führt, und weil wir einen Beitrag dazu leisten können, in den Herkunftsländern etwas gegen die Flüchtlingsströme nach Europa zu tun. Wir müssen neben den Krisen und Schwierigkeiten in Afrika auch die Chancen sehen. Dieser Kontinent ist letztlich auch ein Wachstumskontinent voller Chancen. In diesem Sinne, glaube ich, ist der UNAMID-Einsatz richtig und notwendig, und ich werbe für Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen herzlichen Dank, Thorsten Frei. – Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur, UNAMID. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3193, den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 18/3006 anzunehmen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Plätze an den Urnen einzunehmen. – Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht abgestimmt haben? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.8 Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Für eine transparente Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten Drucksachen 18/2872, 18/3085 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.9 – Wie ich sehe, sind Sie damit einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3085, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/2872 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Ablehnung der Linksfraktion und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden Drucksachen 18/2739, 18/3133 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sozial-ökologischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen schaffen und durchsetzen Drucksachen 18/2746, 18/3134 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.10 – Wie ich sehe, sind Sie damit einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit dem Titel „Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3133, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD auf Drucksache 18/2739 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung bei Zustimmung der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Sozial-ökologischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen schaffen und durchsetzen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3134, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/2746 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei Zustimmung der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion des Bündnisses 90/Die Grünen und eines Kollegen aus der SPD-Fraktion angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzieren Drucksache 18/3152 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Gesundheit Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.11 – Wie ich sehe, sind Sie einverstanden. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/3152 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG Drucksache 18/2953 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) Drucksache 18/3190 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.12 – Wie ich sehe, sind Sie damit einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3190, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2953 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei Zustimmung der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist bei Zustimmung der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern Drucksache 18/3144 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden13 – Sie sind einverstanden. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs 18/3144 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine anderweitigen Vorschläge dazu. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) Drucksache 18/2654 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/3198 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.14 – Ich sehe, Sie sind einverstanden. Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3198, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2654 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf bei Zustimmung von allen Fraktionen im Haus angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3204. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Gegenprobe! – Der Entschließungs-antrag ist abgelehnt bei Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken und Ablehnung von CDU/CSU- und SPD-Fraktion. Lassen Sie mich das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Kräfte am UNAMID-Mandat bekannt geben: abgegebene Stimmen 577. Mit Ja haben gestimmt 521, mit Nein haben gestimmt 54, Enthaltungen 2. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 577; davon ja: 521 nein: 54 enthalten: 2 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Peter Altmaier Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Peter Bleser Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Dr. Michael Fuchs Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Andreas Jung Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Michael Kretschmer Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Jan Metzler Maria Michalk Dr. h. c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Philipp Mißfelder Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Frank Steffel Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Iris Gleicke Angelika Glöckner Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Markus Paschke Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Dr. Frank-Walter Steinmeier Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Wolfgang Tiefensee Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Waltraud Wolff (Wolmirstedt) Gülistan Yüksel Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Omid Nouripour Friedrich Ostendorff Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Nein SPD Christian Petry DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Michael Leutert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) Enthalten SPD Dr. Ute Finckh-Krämer Petra Hinz (Essen) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Drucksache 18/2955 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/3200 Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.15 – Ich sehe, Sie sind einverstanden. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/3200, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2955 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung bei Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich jetzt zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung angekommen. Ich bedanke mich bei den Kollegen. Es war, glaube ich, ein sehr intensiver Tag heute hier im Plenum. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 14. November, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen noch einen sehr schönen Restabend. Bis morgen früh! (Schluss: 23.04 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 13.11.2014 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13.11.2014 Behrens, Herbert DIE LINKE 13.11.2014 Bülow, Marco SPD 13.11.2014 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 13.11.2014 Hänsel, Heike DIE LINKE 13.11.2014 Helfrich, Mark CDU/CSU 13.11.2014 Henn, Heidtrud SPD 13.11.2014 Kömpel, Birgit SPD 13.11.2014 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 13.11.2014 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 13.11.2014 Dr. Nick, Andreas CDU/CSU 13.11.2014 Pau, Petra DIE LINKE 13.11.2014 Post (Minden), Achim SPD 13.11.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 13.11.2014 Steinbach, Erika CDU/CSU 13.11.2014 Strässer, Christoph SPD 13.11.2014 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 13.11.2014 Tack, Kerstin SPD 13.11.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 13.11.2014 Werner, Katrin DIE LINKE 13.11.2014 Wöllert, Birgit DIE LINKE 13.11.2014 Zypries, Brigitte SPD 13.11.2014 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Für eine transparente Haushaltskontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeiten (Tagesordnungspunkt 14) Johannes Kahrs (SPD): Wir diskutieren heute einen Antrag der Fraktion Die Linke, der mehr Transparenz bei den Haushalten der Nachrichtendienste fordert. Das klingt zwar erst mal nach einem vernünftigen Vorschlag – Transparenz ist ja immer etwas Schönes und steht insbesondere einem Parlament stets gut zu Gesicht. Nun gibt es aber auch von dieser Regel Ausnahmen – und dazu zählen die Nachrichtendienste. Über diese wenigen Ausnahmen herrschte in den vergangenen Jahrzehnten der Bundesrepublik stets ein weitestgehender Konsens im Parlament, der sich darin begründet, dass ein gewisser Grad der Geheimhaltung nötig ist, damit die Nachrichtendienste effektiv arbeiten können. Auch darüber, dass die Arbeit der Nachrichtendienste eben jene Effektivität benötigt, gab es in der Vergangenheit einen breiten Konsens in unserem Land. Diesen Konsens gab es nicht ohne Grund – und dieser Grund ist nicht, wie Sie hier suggerieren, dass dem Parlament daran gelegen wäre, Intransparenz zu schaffen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage zu stellen. Das Gegenteil ist der Fall: Wir brauchen effektiv arbeitende Nachrichtendienste, um uns vor inneren und äußeren Feinden zu schützen, die unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schaden wollen. Denn ohne diesen Schutz und ohne innere und äußere Sicherheit sind Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und alles, was uns an dieser Republik lieb und teuer ist, in Gefahr. Das ist auch ein ganz elementarer Teil der Lehren, die wir aus unserer Geschichte gezogen haben: Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie. Es geht hier also um mehr als um die durchsichtig populistische Forderung nach mehr Transparenz. Der Antrag der Linken stellt einen langjährigen Konsens infrage, wenn dort zu lesen ist, dass „... die Haushalte der Nachrichtendienste ab dem Haushalt 2015 entsprechend den Haushalten der anderen Sicherheitsbehörden öffentlich“ dargestellt werden sollen. Denn natürlich beinhalten die Haushalte der Nachrichtendienste sicherheitspolitisch sensible Informationen, aus denen auch potenzielle Feinde für sie wertvolle Informationen gewinnen könnten und die somit eine effektive Arbeit der Dienste erschweren. Das liegt nun mal im Wesen der Nachrichtendienste. Ich kann verstehen, dass die Linke, die wegen ihrer programmatischen Inhalte und Aussagen einzelner Mitglieder lange Zeit vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, einen skeptischen Blick auf die Nachrichtendienste hat. Ich will natürlich auch gern zugestehen, dass es bei dem Verhältnis von Freiheit und Sicherheit stets einen Ermessenspielraum und subjektive Meinungen gibt. Und selbstverständlich brauchen die Nachrichtendienste gesetzliche Grenzen und Kontrollen. Deshalb gibt es nicht nur ein Vertrauensgremium, sondern auch ein Parlamentarisches Kontrollgremium und das Mittel des Untersuchungsausschusses. Wie in allen Bereichen, in denen Menschen arbeiten, verhindert dies natürlich nicht, dass zuweilen Einzelne gegen Gesetze verstoßen, aber das Parlament hat die Möglichkeit, dies zu erkennen und ein solches Verhalten zu sanktionieren. Ein Fehlverhalten Einzelner stellt meiner Meinung nach auch nicht die Verdienste unserer Nachrichtendienste für die Sicherheit oder deren Loyalität zur Demokratie infrage. Mir ist wichtig, dass der Umgang des Parlaments mit den Nachrichtendiensten in Hinblick auf die nötige Transparenz und die nötige Geheimhaltung stets verantwortungsvoll geschieht, denn wir als Abgeordnete sind letztendlich nicht nur unserer freiheitlichen Demokratie, sondern auch deren Sicherheit verpflichtet. Dass diese Sicherheit nicht selbstverständlich ist, machen uns die vielen aktuellen Krisen in der Welt wieder einmal deutlich bewusst. Dieser Linie bleibt die Große Koalition selbstverständlich treu, auch wenn die Fraktion der Linken einen anderen Eindruck zu vermitteln versucht. Zu guter Letzt sei mir noch einmal ein Verweis auf die Geschichte erlaubt – diesmal auf die 150-jährige Geschichte der SPD. Dieser lange Zeitraum hat gezeigt, dass sich die SPD bezüglich unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht belehren lassen muss – schon gar nicht von Abgeordneten der Linken, die das gleiche über die eigene Geschichte wohl kaum behaupten können. In der DDR hätte sich jeder mit einem solchen Antrag, wie Sie ihn hier vorlegen, ganz sicher vor Beamten der Stasi wiedergefunden. Zum Glück ist das heute nicht mehr so. Dr. André Hahn (DIE LINKE): Geheim arbeitende Dienste, die einer Regierung unterstehen, sind ganz offenkundig das Gegenteil von Transparenz. Transparenz politischer Entscheidungen und eine wirksame parlamentarische Kontrolle sind jedoch wiederum Grundfesten demokratischer Staaten. Der vorliegende Antrag der Linken beinhaltet daher im Kern zwei Punkte: Zum einen wollen wir einen Bundestagsbeschluss herbeiführen, dass die pauschale Möglichkeit der Flexibilisierung der Haushaltsmittel – anders als von der Koalition offenbar beabsichtigt – für die Etats der Nachrichtendienste nicht zur Anwendung kommt. Und zweitens sind wir der Ansicht, dass die Haushalte der Geheimdienste nicht länger hinter den verschlossenen Türen des sogenannten Vertrauensgremiums verhandelt werden sollen, sondern wie die Etats der anderen Sicherheitsbehörden öffentlich in den Parlamentsausschüssen, und mit der entscheidenden Abstimmung letztlich auch hier im Plenum des Bundestages beschlossen werden müssen. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie problematisch das Agieren der Geheimdienste ist, dann haben ihn die jüngsten Presseveröffentlichungen über den angeblich oder tatsächlich geplanten millionenschweren Ankauf von Software-Sicherheitslücken durch den BND auf dem Schwarzmarkt geliefert. Was da beabsichtigt wird, ist politisch völlig indiskutabel und auch rechtlich höchst fragwürdig. Ich könnte dazu jetzt noch sehr viel mehr sagen, will aber angesichts der leider eng begrenzten Redezeit nur eine kurze Passage eines Kommentars von Hans Leyendecker in der Süddeutschen Zeitung zitieren. Er sagt zu den Plänen des BND: „Das ist keine gute Idee. Die Frage nach der Relation von Kosten, Nutzen und Schaden drängt sich auf. Wer sich in solchen Märkten tummelt, treibt die Preise hoch. Davon können Online-Kriminelle profitieren und mehr Schwachstellen zum Verkauf erzeugen. Die Dienste müssen Bürger und Wirtschaft vor Schaden bewahren. Sie sollen Sicherheitslücken transparent machen und keine neuen schaffen.“ Genau diese Position vertreten auch wir. Und genau deshalb haben wir auch ein Problem mit der beabsichtigten Flexibilisierung der Haushaltsmittel, die nach dem Willen der Bunderegierung mit dem Wirtschaftsplanentwurf für 2015 erstmals auch für die Geheimdienste zur Anwendung kommen soll. Die Einräumung weitestgehender Deckungsmöglichkeiten leistet einen wesentlichen Beitrag zur vereinfachten Mittelverschiebung und Verschleierung von überplanmäßigen Ausgaben bei flexibilisierten Titeln – auf diese Weise wird der praktische Haushaltsvollzug deutlich erleichtert und die Regierung in die aus ihrer Sicht komfortable Lage versetzt, ihre Ausgaben schnell und unbürokratisch an ihre eigenen Entscheidungsprozesse anzupassen. Bezogen auf die Nachrichtendienste wollen wir als Linke das ganz ausdrücklich nicht. Wegen der Geheimhaltungsbestimmungen muss ich ja immer ein wenig vorsichtig sein und will deshalb nur ganz allgemein formulieren: Es kann doch nicht sein, dass Gelder, die eigentlich für die Bezahlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienste vorgesehen sind, aufgrund unbesetzter Stellen plötzlich womöglich zur Erhöhung der Prämien für die dubiosen V-Leute eingesetzt werden oder ungeplant frei zur Verfügung stehende Mittel für die Verbesserung der Spionageabwehr gegen die Ausspähung deutscher Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel durch die NSA, unter Umgehung des Parlamentarischen Kontrollgremiums und des Vertrauensgremiums vielleicht für den Kauf neuer Überwachungstechniken eingesetzt werden, die im Zweifel auch gegen die eigene Bevölkerung zur Anwendung kommen könnten. Die Lockerung des Grundsatzes der sachlichen Bindung von Haushaltsmitteln, wodurch die Voraussetzungen geschaffen werden, im Haushaltsvollzug eigene Schwerpunkte zu setzen, eigenmächtig Ressourcen zu verlagern und Ausgaben in priorisierten Bereichen zu verstärken, ist gerade im Bereich der Nachrichtendienste mehr als problematisch und sollte deshalb unterbleiben. Sieht man diese gravierenden Änderungen und die daraus resultierenden Einbußen hinsichtlich der parlamentarischen Kontroll- und Steuerungsfunktion vor dem Hintergrund der politisch-gesellschaftlichen Erschütterungen der letzten zwei bis drei Jahre – Stichworte NSU/V-Männer, NSA, Datenlecks in allen kommerziellen Bereichen – und nimmt dazu die von der Regierung angekündigten und zum Teil sogar bereits umgesetzten Großprojekte und Maßnahmen wie die Strategische Initiative Technik mit einem finanziellen Volumen von 300 Millionen Euro, das IT-Sicherheitsgesetz, die faktische Austrocknung des aus dem BMI herausgenommenen BfDI und die organisatorischen Änderungen in den Behörden – Stichwort: Aufbau EFI –, zeichnet sich eine ziemlich bedrohliche Schwerpunktsetzung ab. Obwohl – wie wir erst heute wieder im NSA-Untersuchungsausschuss feststellen mussten – massiver Rechtsbruch des BND mittlerweile offenkundig ist und wir lediglich noch nicht genug über sein tatsächliches Ausmaß wissen, verfolgt die Bundesregierung konsequent nur ein Konzept, nämlich das der Ausweitung der Aktivitäten deutscher Nachrichtendienste im In- und Ausland. Die Anwendung des Instruments der Flexibilisierung auf die Haushalte der Geheimdienste erhöht die Gefahr des unkontrollierten und immer unübersichtlicheren Mitteleinsatzes durch diese. Dem wollen wir entgegentreten und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Anja Hajduk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Keine Frage, auch wir finden die derzeitige Haushaltskontrolle unserer Nachrichtendienste sehr unbefriedigend. Daher danke ich den Kolleginnen und Kollegen von den Linken, dass sie mit ihrem Antrag dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt haben. Im Bereich der Nachrichtendienste müssen der Grundrechtsschutz und die Sicherheit in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Aufgrund der Gesetzgebungs- und Kontrollkompetenz des Bundestages über die Nachrichtendienste ist eine enge Kooperation der parlamentarischen Kontrollorgane dringend erforderlich. Ich sehe hier noch Nachholbedarf. Und ich wundere mich, warum wir nicht bei besonderen Projekten als Parlamentarisches Kontrollgremium und Vertrauensgremium auch mal zusammen tagen. Denn die Kontrolle der Nachrichtendienste ist bei weitem nicht trivial, daher sollte es oberste Priorität der parlamentarischen Kontrollorgane sein, in diesem Themenbereich zu einer ausgewogenen Entscheidungsgrundlage zu kommen. Vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung um die Snowden-Enthüllungen gibt es bei der Bevölkerung und in der öffentlichen Wahrnehmung Zweifel, wie gut wir überhaupt mit unserer Kontrolle sind. Das hat auch damit zu tun, dass die technischen Weiterentwicklungen das Verhältnis zwischen Grundrechtschutz und der Tätigkeit der Nachrichtendienste komplizierter machen und zudem mit einer hohen zeitlichen Dynamik versehen. Darüber hinaus sind auch die Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss und die Erfahrungen aus dem laufenden NSA-Ausschuss eine Aufforderung an uns Parlamentarier, unsere Kontrollfähigkeiten bestmöglich weiterzuentwickeln und anzupassen. Angesichts der steigenden fachlichen und technologischen Komplexität dieses Bereiches ist dies nicht immer leicht. Ein Beispiel bietet die aktuelle Berichterstattung über einen möglichen digitalen Fähigkeitsausbau der Nachrichtendienste. In einer solchen Diskussion sind die parlamentarischen Kontrollgremien aufgefordert, nicht nur sicherheitspolitische und haushälterische Argumente abzuwägen, sondern immer auch sofort an den Datenschutz der Bevölkerung zu denken. Deswegen sind wir davon überzeugt und hielten für richtig, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz um ein Gutachten zu bitten, wenn der Fähigkeitsausbau der Nachrichtendienste erörtert wird. Diese Möglichkeit steht uns nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu: Laut § 26 Absatz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes kann der Deutsche Bundestag die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ersuchen, ein Gutachten zu erstellen oder Berichte zu erstatten. Dies ist eine wichtige Möglichkeit, die Wahrnehmung unserer Kontrollaufgaben zu optimieren, die wir gerade jetzt auch nutzen sollten. An dieser Stelle sei mir ein kleiner Exkurs erlaubt, da zeitgleich zu dieser Debatte der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung tagt. Der Datenschutz hat in den letzten Jahren aufgrund neuer technischer Möglichkeiten sehr stark an Bedeutung gewonnen. Die Ausstattung der Landes- und Bundesdienststellen für Datenschutz wird dieser Bedeutung noch nicht gerecht. Ein angemessener Datenschutz braucht auch die entsprechende Personalstärke und Sachmittelfinanzierung. Wir Grüne haben daher beantragt, in den Haushalt 2015 2 Millionen Euro mehr Mittel für den Datenschutz einzustellen. Die Haushaltskontrolle von Nachrichtendiensten liegt auf dem sehr schmalen Pfad des aus Sicherheitsgründen gebotenen Schutzes nachrichtendienstlicher Tätigkeiten und der Einhaltung der Bürgerrechte. Ich finde, dass in dem Antrag der Linken, insbesondere in dem Punkt fünf, die Probleme gut analysiert sind, allerdings glaube ich, dass die Folgerungen nicht optimal sind: Die Kritik an der sicherlich nicht unproblematischen Flexibilisierung und Ausweitung der Deckungsmöglichkeiten hat ihre Berechtigung und ist wichtig – aber das alles pauschal auszuschließen, halte ich doch für über das Ziel hinausgeschossen. Und was die Quasiveröffentlichung der Haushalte angeht, bin ich mir auch nicht sicher, ob das unter sicherheitspolitischen Gesichtspunkten nicht auch zu einseitig ausgelegt ist. Vielmehr ist die richtige Maßnahme, unsere eigenen parlamentarischen Kontrollmechanismen intensiver wahrzunehmen. Die Möglichkeiten hierfür habe ich oben beschrieben; hierzu zählt eine verstärkte Zusammenarbeit der parlamentarischen Kontrollgremien, die Hinzunahme externer Beratung zum Beispiel durch die Datenschutzbeauftragte in fachlich oder technisch komplexen Fragestellungen und, hier stimme ich mit der Linken überein, mehr Transparenz. Inspiration für eine höhere Transparenz in der Haushaltskontrolle können wir ganz gezielt auch in der Praxis anderer Parlamente suchen, zum Beispiel der des amerikanischen Kongresses. An einer transparenten Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste werden wir intensiv weiterarbeiten und, ich hoffe, auch hier im Parlament Mitstreiter finden. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlungen und Berichte: – Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden – Sozial-ökologischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen schaffen und durchsetzen (Tagesordnungspunkt 15) Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): Vor zwei Wochen war ich in Indien. Dort hatte ich die Gelegenheit, mehrere Tage die Arbeit in einer Textilfabrik hautnah zu -erleben. Im Rahmen des Programms habe ich auch den Arbeits- und den Familienalltag mit einem Arbeiter und seinen Angehörigen geteilt. Ich habe Menschen in ihrem realen Umfeld erlebt, die mit ihrer Arbeit ihre bescheidenen Bedürfnisse befriedigen, aber auch Wünsche und Zukunftsträume verbinden. Das Unternehmen lag mit seinen Arbeitsbedingungen schon sehr nah an unseren Vorstellungen von guter Arbeit, war also ein Vorzeige-unternehmen, wenngleich auch noch deutlich Verbesserungsbedarf zu erkennen war. Nichtdestotrotz macht -einem eine solche Erfahrung noch einmal besonders eindrücklich klar, wie eng das Lebensglück der Arbeiter in einer solchen Produktionsstätte mit den dort umgesetzten Richtlinien zusammenhängt. Eingehaltene Arbeitsnormen plus existenzsichernder Lohn gleich menschenwürdiges Leben. So einfach scheint die Rechnung dann zu sein, doch die Realität ist komplexer. Diesem Ansinnen tragen wir mit unserem Antrag gerade Rechnung. Die Welt ist so nah zusammengerückt. Vor 30 Jahren waren uns die Arbeiter im entlegenen Asien noch so fern. Heute können wir die Augen nicht mehr so einfach vor dem Schicksal dieser Menschen verschließen. Und das wollen wir auch nicht mehr. Wir wollen die Welt ein Stück weit fairer machen. Wir nehmen das Schicksal der Textilarbeiterinnen in Bangladesch ernst. Wir nehmen unsere Verantwortung für eine Verbesserung ihrer -Arbeitsbedingungen ernst. Aber wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass das Vorhandensein von -Arbeitsplätzen in Entwicklungs- und Schwellenländern selbst keineswegs eine Selbstverständlichkeit ist. Auch dies müssen wir im Auge behalten. Menschen müssen von ihrem Lohn existieren können, ihre Kinder zur Schule schicken können und auch Rücklagen bilden können. Es braucht dabei nicht viel, um faire Löhne durchzusetzen. Der Unterschied kann bei 2 Cent liegen. Das erläuterte Minister Müller bei der ersten Beratung dieses Antrags. Aber es muss auch sichergestellt sein, dass dieser Mehrwert beim Arbeiter an der Maschine -ankommt. Und dies ist im Rahmen der vertraglichen -Gestaltungskompetenzen der jeweiligen Vertragsstufe wesentlich leichter gesagt als getan. Lassen Sie mich die Kernelemente des Antrags darstellen: Erstens. Beachtung der Menschenrechtskonventionen und der internationalen Sozial- und Umweltstandards. Zweitens. Durchgängige Beachtung der deutschen arbeitsrechtlichen und kollektivrechtlichen Standards bis in das letzte Glied der Produktionskette. Drittens. Transparenz des weltweiten Handels. Viertens. Das Merkmal der „Guten Arbeit“ im Sinne sozialer Nachhaltigkeit bei internationalen Großereignissen. Fünftens. Rückblickend die Durchsetzung der Entschädigung gegenüber den verantwortlichen Importeuren für das erlittene Unrecht aus Rana Plaza. Um diese Ziele aber zu erreichen, bedarf es des Zusammenspiels einer Reihe von Faktoren. International agierende Unternehmen müssen die Wahrung der anerkannten Arbeitsnormen in ihren Produktions- und Lieferketten durchsetzen. Hier ist der Faktor Wirtschaftsmacht gefordert. Die Konsumenten müssen sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Ich sehe es auch als Aufgabe der Politik, bei den Bürgerinnen und Bürgern Bewusstsein zu schaffen für die Herkunft der Produkte, die sie kaufen – egal ob T-Shirt oder Kaffee. Hier geht es dann um die moralische Verantwortung. Nur mit dem Bewusstsein der Konsumenten kann sich das Kaufverhalten nachhaltig ändern. Wir dürfen die Verantwortung nicht nur bei den Unternehmen sehen, sie liegt genauso beim Verbraucher, und nicht zuletzt natürlich bei den Produktionsländern selbst. Auch sie müssen den Spagat zwischen Ankurbelung ihrer Wirtschaft und Ausbeutung der eigenen Bevölkerung in den Griff bekommen. Hier können wir aber schlussendlich nur sensibilisierend tätig werden, weil die Gesetzgebung und deren Inhalte nicht unserer direkten Einflussnahme unterliegen. Es muss aber auch für die Entwicklungs- und Schwellenländer eine Frage der internationalen Akzeptanz sein, ihre Bürgerinnen und Bürger von Unrecht und Schaden in der Arbeitswelt zu schützen. An dieser Stelle bekommt die internationale politische Einflussnahme ihre entscheidende Rolle. Sehen wir uns hierzu das Beispiel Bangladesch an. Seit dem tragischen Zusammensturz des Rana-Plaza--Fabrikgebäudes in Dhaka hat sich in Bangladesch einiges getan. Ein neues Arbeitsgesetz wurde verabschiedet, und Fabrikgebäude wurden vielerorts überprüft sowie Verbesserungen durchgeführt. Für eine langfristige -Veränderung bildet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit neu eingestellte staatliche Inspektoren aus. Die deutsche EZ berät staatliche Stellen, Unternehmen sowie ihre Belegschaften insbesondere im Hinblick auf Sozial- und Umweltstandards. Der Textilsektor und die Einhaltung nationaler Arbeits- und Umweltgesetze -sowie internationaler Sozial- und Umweltstandards stehen hierbei im besonderen Fokus. So konnten bislang über ein TZ-Programm seit 2010 direkt mehr als 200 000 Arbeiterinnen und Arbeiter, Manager und Fa-brikbesitzer entsprechend erreicht und geschult werden. Durch den persönlichen Einsatz von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Fuchtel aus dem Entwicklungsministerium gewinnt der Prozess an zusätzlicher Dynamik. So wurde mit der bangladeschischen Regierung die weitere deutsche Unterstützung für lokale Textilunternehmen bei der Etablierung einer transparenten Lieferkette vorbesprochen. Entsprechende Mittel wurden anlässlich der Regierungsverhandlungen vom 3. November zugesagt. Man sieht, dass der -Boden bereitet ist, es muss aber noch gesät und gedüngt werden. „Gute Arbeit“ muss zum internationalen Wert werden. Die Schwellen- und Entwicklungsländer brauchen die Chancen der Globalisierung für ihre Entwicklung und ihr Wachstum. Sie brauchen aber auch faire Rahmen-bedingen vor Ort, um von ihnen profitieren zu können. Wir müssen die entscheidenden Impulse setzen, aber die Umsetzung kann dann nur im eigenen System erfolgen. Und damit komme ich zu Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition. Ja, die Produktions- und Lieferketten von international agierenden Unternehmen sind zunehmend global verzweigt. Ja, die Arbeitsbedingungen in vielen Produktionsstätten der Entwicklungs- und Schwellenländer sind derzeit inakzeptabel. Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen, „Gute Arbeit“ lässt sich nicht durch Ideologie oder Wirtschaftsfeindlichkeit erreichen. Deutsche Unternehmen sind keine Monster, denen es entgegenkommt oder jedenfalls vollkommen gleichgültig ist, wenn ihre Töchter und Zulieferer Menschenrechte verletzen und Sozial- und Umweltstandards missachten. Wirtschaft ist keineswegs gewissenlos. Pauschalierung und Polarisierung ist der falsche Weg. Es ist nicht zielführend, und meine -persönliche Erfahrung ist auch eine andere. Sowohl die Beobachtungen auf meiner Reise als auch meine Gespräche haben mir Akteure gezeigt, die sich in höchstem Maße dafür engagieren, dass ihre Zulieferunternehmen den Werten guter Arbeit entsprechen. Es werden aufwendige Audits durchgeführt und auch Know-how vermittelt, um die Missstände abzustellen. Dies geschieht aber in der Regel lautlos und effektiv. Die Zahl dieser Beispiele ist aber leider noch viel zu gering und muss deshalb dringend gesteigert werden. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen der -Opposition, die Katastrophe von Rana Plaza im letzten Jahr hat auch mich nachhaltig erschüttert. Keinen -Menschen können solche Tragödien unberührt lassen. Strafrechtliche Sanktionen und Zwang sind aber keine geeigneten Mittel für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die Diskussion im Zusammenhang mit dem Textilbündnis hat gezeigt, dass sich die Wirtschaft ihrer – auch internationalen – Verantwortung sehr wohl bewusst ist und auch die Bereitschaft besteht, sich der Aufgabe zu stellen. Allerdings müssen wir auch daran arbeiten, dass unsere Unternehmen geeignete Mittel an die Hand bekommen, mit denen sie zuverlässig ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden können. Denn nicht jedes Unternehmen hat die internationalen Erfahrungen und Kontakte, die lokalen Verhältnisse ausreichend zu durchleuchten. Im Rana Plaza gab es auch zahlreiche Zertifikate, die einfach nur gekauft waren. Die Kontrollverfahren müssen belastbar und zuverlässig sein, bevor sie mit Sanktionen belegt werden können. Dies setzt voraus, dass in den Entwicklungsländern die gesellschaftlichen, sozialen und ebenso ordnungs-behördlichen Rahmenbedingungen so entwickelt und angepasst werden, dass ein Umfeld geschaffen wird, in dem die Werte der „Guten Arbeit“ überhaupt real umgesetzt werden können. Dazu gehört ebenso der Respekt vor dem Mitmenschen wie die Beachtung technischer Sicherheitsstandards. Die notwendigen Normierungen sind in der Verantwortung der lokalen Regierungen und politischen Kräfte. Wirtschaftsunternehmen können -lediglich Impulse geben und innerhalb ihrer Vertrags-beziehungen Regelungen treffen. Dies reicht aber für eine grundlegende Verbesserung der Arbeits- und Lebenssituationen nicht aus. Natürlich darf und muss die wirtschaftliche Macht des Einkäufers zur Durchsetzung der Standards eingesetzt werden. Wir haben aber auch in den Gesprächen mit den Interessenvertretern der Arbeiter der betroffenen Länder die Bitte vernommen, keine umfassenden Wirtschaftsboykotts durchzuführen, um den Menschen nicht sofort das Einkommen und damit die Lebensgrundlage zu entziehen. Dies macht die Auswahl der Handlungsoptionen besonders schwierig und besonders verantwortungsvoll. Hier ist die sensibilisierte und motivierte Wirtschaft der bessere Partner als vorverurteilte Akteure. Der neue Weg muss gemeinsam und entschlossen -beschritten werden. Den Wegweiser hierzu liefert der Antrag, ausgewogen und nachhaltig, umfassend und -fundiert – und deshalb erfolgversprechend. Geben Sie daher für „Gute Arbeit“ den Startschuss. Geben Sie dem Antrag Ihre Zustimmung. Dr. Bärbel Kofler (SPD): 1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. 3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. 4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Das ist Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom Dezember 1948. Leider sieht die Realität auch 66 Jahre später noch oft anders aus. Hundert Millionen Frauen, Männer und Kinder arbeiten unter lebensgefährlichen Bedingungen, ob als Quasileibeigene auf Plantagen in Lateinamerika, in von Quecksilber verseuchten Bergwerken in Afrika oder in einsturzgefährdeten Textilfabriken in Asien. Allein in Asien nähen 15 Millionen Menschen Bekleidung, oft unter unwürdigen und gefährlichen Bedingungen. Sie erhalten dafür einen Lohn, der kaum zum Leben für sie und ihre Familien reicht. Ich habe erst vor kurzem auf einer Indienreise zum Thema „Internationale Normen für Gute Arbeit im Textilsektor – Herausforderungen für die Akteure entlang der Wertschöpfungskette“ Kontakt mit Textilarbeiterfamilien gehabt und auch einige Tage bei ihnen gelebt. Klar ist, dass zwei Akteure gefordert sind, um eine wirksame Verbesserung zu erreichen. Zum einen müssen internationale Einkäufer entsprechende Preise bezahlen, sodass existenzsichernde Löhne gezahlt werden können, zum anderen brauchen wir in den Ländern eine Arbeitsgesetzgebung, die es ermöglicht, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch von den höheren Preisen profitieren. Am Beispiel meiner Indienreise kann man die grundsätzliche Problematik deutlich machen, dass in vielen Ländern existenzsichernde Löhne fehlen. Auch wenn es wie in Indien auf der Ebene der Bundesstaaten Mindestlöhne gibt, reichen diese in der Regel nicht aus. Daher werden dringend handlungsfähige Gewerkschaften gebraucht, die sich in Verhandlungen mit den Arbeitgebern dafür einsetzen könnten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Verdienst auch leben können. Mitglieder von Gewerkschaften werden von Betrieben derzeit oft gar nicht eingestellt. Konkret an diesem Beispiel zeigt sich, wie wichtig eine Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen für die Beschäftigten weltweit ist. Diese Normen beinhalten für die Mitgliedstaaten der ILO unter anderem das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Gründung von Gewerkschaften, die Beseitigung der Diskriminierung im Arbeitsleben und das Ziel von gleichem Lohn für gleiche Arbeit von Frauen und Männern. Als Sozialdemokratin und Gewerkschaftsmitglied ist für mich eine Grundvoraussetzung für menschenwürdige Arbeit, dass sich die Arbeitnehmervertreter in allen Ländern für die Rechte der Beschäftigten vor Ort einsetzen können und dies auch tun. Um die katastrophalen Zustände in der Arbeitswelt wirksam zu verbessern, ist unser Antrag zur Guten Arbeit weltweit, den wir heute abschließend beraten, ein erster, aber wichtiger Schritt. Er greift ein Kernanliegen sozialdemokratischer Politik auf; daher war es mir ein besonderes Anliegen, dass wir ihn als ersten Aufschlag noch in diesem Jahr in den Deutschen Bundestag einbringen und die Punkte klar benennen, wie wir zu mehr Verantwortung für Produktion und Handel in unserer globalisierten Welt kommen. Damit setzen wir auch ein Wahlversprechen um. In unserem Wahlprogramm 2013 hat die SPD eine gesetzliche Verankerung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen gefordert, um von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Produkt menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards für die Arbeits- und Produktionsbedingungen zu verankern. In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns für eine Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und einen entsprechenden nationalen Aktionsplan stark gemacht. Damit stehen wir im Wort, der Forderung des UN-Menschenrechtsrats, der EU-Kommission und zahlreicher NGOs nach verbindlichen Regelungen nachzukommen und nicht – wie die letzte Bundesregierung – einseitig auf freiwillige Initiativen der Unternehmen zu setzen. Es geht bei allen anstehenden Entscheidungen, sei es der staatlichen und privaten Wirtschafts- und Handelskooperation mit Entwicklungs- und Schwellenländern, den aktuellen EU-Richtlinien und Verordnungen zu Konfliktmineralien und CSR oder einem Textilsiegel im Kern um die Frage, ob das bisherige Prinzip der Freiwilligkeit weiter bestehen bleibt oder ob verbindliche Regelungen getroffen werden. Hierzu muss die Bundesregierung eine zwischen den beteiligten Ressorts abgestimmte Haltung entwickeln und Möglichkeiten ausloten, wie wir zu Verbindlichkeit kommen können. Zu unserem Antrag konkret: Die Produktions- und Lieferketten von international agierenden Unternehmen sind, wie wir alle wissen, zunehmend global verzweigt und durch internationale Arbeitsteilung gekennzeichnet. Viele multinationale Unternehmen haben sich selbst einer verantwortungsvollen Unternehmensführung verpflichtet, der sogenannten CSR, und legen über die ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und ökonomischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit Nachhaltigkeitsberichte vor. Das begrüße ich. Auf europäischer Ebene sind wir jetzt ein ganzes Stück weitergekommen mit der Ende September vom Europäischen Rat angenommene EU-Richtlinie, die eine verpflichtende CSR-Berichterstattung für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten vorsieht. Die Umsetzung in nationales Recht wird jetzt angegangen. Hier müssen wir ein klares Zeichen für mehr Verbindlichkeit setzen. Zur Frage einer verbesserten Unternehmensverantwortung gehört aber auch, dass die Vorreiterunternehmen im Wettbewerb mit denjenigen stehen, die hohe soziale Standards nicht einhalten und dadurch Kosten sparen. Hier hat der Einsturz des Fabrikkomplexes Rana Plaza in Bangladesch im Jahr 2013 wieder gezeigt, dass es in einigen Entwicklungsländern Probleme mit der staatlichen Schutzpflicht gibt und dass einige multinational agierende Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung und Sorgfaltspflicht für ihre Lieferkette nicht nachkommen. Lohndumping, Zwangs- und Kinderarbeit, Diskriminierung von Frauen und Minderheiten, unmenschliche Arbeitsbedingungen, Organisationsverbote und gravierende Mängel bei der Sicherheit am Arbeitsplatz prägen die Arbeitsbedingungen in vielen Fabriken. Die Verantwortung für die Einhaltung international vereinbarter Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte liegt sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Regierungen und Parlamenten der jeweiligen Länder, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und durchzusetzen haben. Mit unserem Antrag „Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden“ wollen wir erreichen, dass sich die Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsvertrag für die Transparenz von Lieferketten und die Einhaltung völkerrechtlich verpflichtender Konventionen einsetzt. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung die hier ansässigen Unternehmen, die in den zusammengestürzten Textilfabriken in Bangladesh produzieren ließen, auffordert, endlich ihren Anteil an Entschädigung der Opfer in den ILO-verwalteten Fonds zu zahlen. Mit unserem Antrag fordern wir die Regierung des Weiteren auf, Transparenz und international vereinbarte Konventionen weiterhin national und international zu stärken, was einfach zugängliche Beschwerdemöglichkeiten bei der Verletzung dieser Rechte und Standards zum Beispiel über die Nationale Kontaktstelle, OECD, beinhaltet. Hierzu gehören Transparenz im Rohstoffhandel entsprechend den EU-Richtlinien und EITI-Vereinbarungen sowie die Einhaltung der Standards bei Vorbereitung, Auftragsvergabe und Durchführung sportlicher Großveranstaltungen. Die Bundesregierung soll sich aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion bei der ILO dafür einsetzen, dass das Streikrecht als wichtiger Bestandteil der Vereinigungsfreiheit international weiterhin anerkannt wird. Auch das ist ein Auftrag der eingangs genannten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. In den vergangenen Wochen habe ich viele Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen der beteiligten Ressorts Wirtschaft, Justiz, Arbeit und Soziales und Menschenrechte geführt und unser Anliegen für verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards auch den zuständigen Ministerinnen und Ministern geschildert. Diese vielen Gespräche stimmen mich optimistisch, dass nicht nur unser Antrag gut ankommt, sondern das Thema ernst genommen wird. Ich sehe eine große Chance darin, dass wir im nächsten Jahr, dem Europäischen Jahr der Entwicklung, Themen auf die Agenda des G-7-Gipfels unter deutscher Präsidentschaft setzen können, die unserem Anspruch an eine Vorreiterrolle Deutschlands endlich wieder gerecht werden. Das ist erstens die Frage der neuen Millenniumsziele für den Prozess der Vereinten Nationen, die im September 2015 beschlossen werden, zweitens die Pariser Klimakonferenz am Ende des Jahres 2015 und drittens das Thema „Gute Arbeit weltweit“ und die Frage der Wertschöpfungskette. Besonders freue ich mich, dass es Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gelungen ist, ressortübergreifend mit dem BMZ hierzu eine Anfang 2015 stattfindende Veranstaltung im Vorfeld von G7 zu initiieren. Ich sehe das auch als Bestätigung, dass wir das Thema Gute Arbeit und Wertschöpfungskette zu Recht als Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit der Arbeitsgruppe wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der SPD-Bundestagsfraktion gesetzt haben. Meine Position, wie wir wirksam regieren und die Arbeitsbedingungen weltweit verbessern können, ist klar: Wenn es – wie das Beispiel Textilbündnis zeigt – Unternehmen nicht gelingt, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, muss der Gesetzgeber handeln. Eine freiwillige Verpflichtung wird nicht ausreichen. Wir brauchen gesetzliche Mindeststandards. Die Süddeutsche Zeitung hat das am 16. Oktober 2014 unter der Überschrift „Siegel der guten Absicht“ auf den Punkt gebracht: „Erfolg versprechen einzig verbindliche Standards in punkto Umweltschutz und Soziales. Das ist die Lehre aus den vergangenen zwei Jahrzehnten, in denen die Politik immer wieder darauf setzte, dass die Unternehmen auf Willensbekundungen auch Taten folgen lassen. Natürlich ziehen hier einige Unternehmen mit, deren Geschäft dann eben darauf beruht, dass sie sich als soziale und grüne Unternehmen profilieren. Ansonsten hat diese Vorgehensweise viel grüne PR und wenig Veränderungen hervorgebracht.“ Ich möchte dabei nicht missverstanden werden. Natürlich finde ich die Pioniere unter den Unternehmen gut, die bereits freiwillig auf menschenwürdige Arbeit achten und die nötigen Nachweise bringen, dass ihre Produkte ohne Ausbeutung oder Umweltverschmutzung hergestellt worden sind. Aber ich bleibe skeptisch, ob sich eine ganze Branche wie die Textilindustrie einfach von heute auf morgen umkrempeln lässt. Häufig sieht die Realität anders aus: Wer voranschreitet, läuft Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden. Denn es gibt viele, die keine Skrupel haben, alle legalen Möglichkeiten zur Gewinnmaximierung auszuschöpfen. Erst wenn die ökonomischen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen geändert werden, herrscht wieder ein freies und faires Spiel der Kräfte – am besten nicht nur in Deutschland, sondern in der Europäischen Union und irgendwann weltweit. Die Diskussion um die geeigneten Maßnahmen für eine Verbesserung der weltweiten Arbeitsbedingungen und mehr Transparenz in den Lieferketten ist im vollen Gange, das hat nicht zuletzt die Eröffnungskonferenz des Auswärtigen Amts für den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte vergangenen Donnerstag gezeigt. Damit startet ein auf zwei Jahre angelegter Arbeitsprozess unter der breiten Einbindung aller gesellschaftlichen Gruppen. Ich freue mich, dass wir so viele engagierte und sachkundige Vertreter von Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft, Verbänden und Wissenschaft zusammenbringen können, um gemeinsam unser Ziel zu erreichen, die UN-Leitprinzipien in Deutschland umzusetzen und endlich einen Ordnungsrahmen für eine verbesserte Unternehmensverantwortung im Bereich des Menschenrechtsschutzes zu entwickeln. Das ist Gute Arbeit, ganz konkret, und sollte weiter Schule machen. Niema Movassat (DIE LINKE): „Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis“ scheint das Motto der Bundesregierung zu sein. Mit einem langjährigen Beratungsprozess versucht sie, dem steigenden Druck für gesetzliche ökologische, soziale und menschenrechtliche Mindeststandards bei Geschäftstätigkeiten deutscher Unternehmen im Ausland etwas entgegenzusetzen, ohne wirklich handeln zu müssen. Letze Woche hat sie deshalb im Auswärtigen Amt mit der Konferenz „Wirtschaft und Menschenrechte“ einen Dialogprozess mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft, Wissenschaft Regierung, Verwaltung und politischen Parteien gestartet. Das klingt natürlich hervorragend. Nur leider erweckt es ein wenig den Eindruck, als sei auch genau das das primäre Ziel der ganzen Aktion: dass sie hervorragend klingt. Bis Ende 2016 soll also in mehreren Konferenzen und unter Einbeziehung vieler Ministerien dem Kabinett ein fertiger Aktionsplan zur Abstimmung vorliegen. Anfang 2017 wird das Kabinett diesen dann beschließen. Dann wird er in eine Hochglanzbroschüre gegossen. Dann kommt der Bundestagswahlkampf. Danach gibt es eine neue Bundesregierung. Die muss dann erst mal prüfen, wie sie zum Aktionsplan der vorherigen Bundesregierung steht. Das dürfte ungefähr so Mitte bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Ich möchte nicht alles schlechtreden: Es ist ein Fortschritt, dass auch die Union im vorliegenden Bundestagsantrag ankündigt, ein Unternehmensstrafrecht wenigstens zu prüfen. Es ist ein Fortschritt, dass die Bundesregierung das Thema Wirtschaft und Menschenrechte auf so breiter Basis zur Debatte stellt. Der konkrete Output für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Textilfabriken Asiens ist jedoch gleich null. Die sklavenartigen Arbeitsbedingungen sind ein dringendes Problem – heute! Wir können doch nicht ernsthaft die betroffenen Menschen damit abspeisen, dass wir sagen: „Wir haben das Problem nun endlich alle erkannt und arbeiten daran. Aber sorry, vor 2019 werden wir wohl keine gesetzlichen Änderungen bei uns in die Wege leiten, die euch helfen könnten.“ Es ist ja eben nicht so, dass wir es hier mit einer neuen Problematik zu tun hätten, dass wir erst mal Fakten sammeln, Analysen erstellen und das alles wirken lassen müssten. Das Thema steht seit Jahrzehnten auf der Tagesordnung der Zivilgesellschaft, von Gewerkschaften und fortschrittlichen Organisationen. Bereits vor fünf Jahren, als ich in den Bundestag kam, besuchten mich Fischer aus Brasilien, denen Thyssen-Krupp mit seinem desaströsen Stahlwerkprojekt die Lebensgrundlage entzogen hatte. Textilarbeiterinnen haben in Gesprächen mit mir geklagt, sie würden in Fabriken, die für deutsche Textilunternehmen produzieren, eingeschlossen und dürften nur einmal am Tag die Toilette aufsuchen. Die EU-Kommission hat bereits im Jahr 2011 alle EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte des Sonderbeauftragten John Ruggie voranzutreiben. Das war 2011. 2014 startet die Bundesregierung einen Beratungsprozess, der bis 2017 andauert. Und am Ende wird ein Aktionsplan stehen, der völlig unverbindlich ist. Ich halte das ganze Projekt insgesamt deswegen leider für Augenwischerei. Sicher gibt es innerhalb der Union und der SPD Abgeordnete, die gesetzliche Regeln für deutsche Unternehmen im Ausland tatsächlich in Erwägung ziehen. Entwicklungsminister Müller hat sich auch glaubwürdig für ambitionierte Ziele im Rahmen seiner Verhandlungen mit der Wirtschaft um ein Textilsiegel eingesetzt. Dennoch ist die Bundesregierung insgesamt weit davon entfernt, die Interessen der betroffenen Menschen in den Ländern des globalen Südens gegen die Profitinteressen der deutschen Wirtschaft durchzusetzen. Es ist sehr bedauerlich, aber freiwillig werden auch in Zukunft deutsche Firmen der Profitmaximierung im Zweifel immer Vorfahrt geben. Das haben sie eben erst bewiesen, als sie Minister Müller kurz vor Abschluss des Textilsiegels mit Argumenten von vor 15 Jahren auflaufen ließen. Die Zeit ist überfällig, dass die Politik ihre Aufgabe erfüllt und regulierend eingreift. Die Linke fordert das auch schon seit vielen Jahren. In der juristischen Fachdebatte gibt es auch bereits heute schon ausreichend Vorschläge, um sofort zu handeln, nicht erst in fünf Jahren. Es ist sinnvoll, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen, und im Zivilrecht ist es dringend nötig, Sorgfaltsanforderungen für die Tätigkeit von Unternehmen zu definieren. Im Zivilprozessrecht müssen wir dafür sorgen, dass die Beweislast nicht einseitig bei den Betroffenen liegt, die oft gar nicht nachweisen können, wie unternehmensintern gehandelt worden ist. Und natürlich müssen wir auch europaweit und international für verbindliche Standards eintreten und Klagemöglichkeiten für Betroffenen einrichten. Wenn wir nicht handeln, wenn wir nicht konkrete Änderungen auch im deutschen Recht auf den Weg bringen, dann wird es weiter die massiven Menschenrechtsverletzungen gegen Arbeiterinnen und Arbeiter geben, ohne dass Unternehmen Konsequenzen zu befürchten haben. Das darf nicht länger sein. Bringen Sie also endlich den politischen Willen auf, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und SPD, konkret etwas zu ändern, statt weitere Jahre nur zu debattieren. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Thema Unternehmensverantwortung bzw. die Kontrolle internationaler Lieferketten ist in den vergangenen Wochen ausgiebig von uns diskutiert worden. Es wurden fundierte Argumente und plumpe Plattitüden ausgetauscht. Kurz: Man könnte den Eindruck gewinnen, es sei alles gesagt. Dieser Einschätzung möchte ich entschieden widersprechen. Menschenwürdige Arbeit und der Schutz der Umwelt in der Lieferkette sind Problemstellungen, mit denen wir uns langfristig und immer -wieder aufs Neue intensiv befassen müssen, wenn wir unseren Job ernst nehmen. Dass hier dicke Bretter zu bohren sind bestreitet -keiner. Lieferketten sind komplexe Gebilde. Oft wird ein Produkt in hunderten Arbeitsschritten, an völlig unterschiedlichen Standorten, rund um den Globus verteilt, hergestellt. Auch die Lieferantenkette in der Textilindustrie ist durchaus komplex. Allerdings ist es möglich, sie betriebswirtschaftlich lückenlos zu überwachen. Somit muss das auch in Bezug auf die Arbeitsbedingungen machbar sein. Außerdem hindert uns niemand daran, an der Spitze der Lieferkette mal anzufangen. Die vermeintliche Komplexität darf nämlich nicht als Alibi dienen, verantwortungsvolle Politik hier bei uns zu verhindern. Beim Thema Lieferkette könnte man meinen, die Menschen – und insbesondere die Politik – würden sich dafür interessieren, wie diese Lieferketten funktionieren und wie sie überwacht werden können. Und das tun wir auch. Allerdings nur an einem Ende der Lieferkette. Nämlich hier bei uns. Wir haben hier in der EU und in der Bundesrepublik unzählige Gesetze, Richtlinien und Bestimmungen, die garantieren sollen, dass die Produkte, die auf unsere Märkte kommen, keine Gefahren für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten. Und das ist auch gut so. Es ist die Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Wenn man jetzt sagt: Warum schützen wir nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber nicht die Arbeiterinnen und -Arbeiter in den Produktionsländern?, wird man insbesondere von den Kollegen der CDU-Fraktion verwundert angeschaut. Das BMZ scheint hier doch deutlich weiter zu sein als die Bundestagsfraktion. Der Tenor: Wie soll das gehen? Und dann der völlig ernst gemeinte Vorschlag: Wir können ja mal bei den Unternehmen nachfragen, ob sie nicht auf freiwilliger Basis etwas mehr auf Mensch und Umwelt achten wollen. Die Betonung liegt hier ganz klar auf „freiwillig“. Denn Freiwilligkeit ist das Zauberwort, wenn wir von höheren Produktionsstandards in Schwellen- und Entwicklungsländern sprechen. Hierzulande würde niemand darauf kommen, den Unternehmen auf freiwilliger Basis selbst zu überlassen, inwieweit sie Rücksicht auf -Umwelt- und Sozialstandards nehmen. Die Gewinn-maximierungs- oder Optimierungsstrategien der Unternehmen sind an sich in Ordnung, aber nur dann, wenn sie sich an die Gesetze halten. Und es ist völlig klar: Die Wirtschaft braucht Regeln, um der Gesellschaft zu dienen. Dieses Haus hat die Verpflichtung und die Möglichkeit, solche Regeln zu erarbeiten. Und wir sollten sie endlich nutzen. Wer in seiner Wirtschaftspolitik immer noch glaubt, dass Unternehmen von sich aus und ohne verbindliche Regelungen Mehrkosten zugunsten ihrer Arbeiterinnen und Arbeiter in Kauf nehmen oder gar -karitative Zwecke verfolgen, verschließt sich den Realitäten. Das Schlimme ist: Wir wissen es besser. – Um genau zu sein, Deutschland ist nur deshalb so erfolgreich, weil wir es besser wissen. Die soziale Marktwirtschaft hat dieses Land erfolgreich gemacht – keiner wird das bestreiten. Die soziale Marktwirtschaft funktionierte, weil sie klare Regeln hatte. Aber wir höhlen die Grundprinzipien dieses Systems immer weiter aus. Und wir verwehren anderen, auf die gleiche Art Erfolg zu haben. Wir pumpen Millionen in die Entwicklungszusammenarbeit, aber wollen unser Erfolgsrezept nicht exportieren. Das ist doch absurd. Glauben Sie mir: Dem armen Ludwig Erhard würde bei einem Blick auf die Abgeordnetenränge der Union heutzutage vor Schreck die Zigarre aus dem Mund fallen. Ich appelliere daher an Sie: Verschließen sie nicht die Augen vor dem, was hinter den jämmerlichen Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern steckt. Es reicht nicht aus, immer nur dann schockiert und betroffen zu sein, wenn in Bangladesch mal wieder eine Fabrik ausbrennt oder zusammenstürzt. Wir müssen unsere Verhältnisse hier grundlegend ändern, um die Lage der Menschen in Entwicklungsländern zu verbessern. Entwicklungspolitik muss Weltinnenpolitik werden. Mit Ihrem Antrag wird das nicht passieren. Ich verstehe bis heute nicht, was das Brimborium soll – insbesondere vonseiten der SPD! Da schreiben sie doch tatsächlich einen Antrag, in dem sie freiwillige Maßnahmen unterstützen wollen, die Regierung über den grünen Klee loben und sich darüber freuen, wie erfolgreich dieser Weg doch sei. Das wirkt grotesk. Insbesondere nachdem wir in den vergangenen Jahren gemeinsam für verbindliche Standards gekämpft haben. Freiwillige Maßnahmen kann jeder einleiten, dazu braucht man die Regierungsparteien nicht – und einen solchen Antrag schon gar nicht. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzieren (Tagesordnungspunkt 16) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Anti-Biotikum – richtet sich gegen das Leben. Antibiotikum – schützt das Leben. So widersprüchlich uns obige Aussage zunächst erscheinen mag, so widersprüchlich ist jeher das heute von Ihnen thematisierte Arzneimittel. So heilsbringend und lebensrettend die Vergabe eines Antibiotikums wirken kann, so gefahrbringend und -lebensbedrohlich können die Folgen durch eine ent-wickelte Resistenz sein. Da stimme ich mit Ihnen überein. Und gegen diese Resistenzen müssen wir gemeinsam kämpfen. Die Europäische Kommission teilte bei der Vorstellung des letzten Aktionsplanes zur Abwehr der steigenden Gefahr der Antibiotikaresistenz mit, dass jährlich über 25 000 Todesfälle auf die Wirkstoffimmunität zurückzuführen sind. Im Agrarsektor wird gleichermaßen eine erhöhte mikrobielle Widerstandsfähigkeit festgestellt. Der konkrete Handlungsbedarf besteht. Diese Einigkeit in diesem Hause müssen Sie doch aber nicht durch einen Seitenhieb auf scheinbare Qualzuchten in der Landwirtschaft zunichtemachen. Thematisch ohnehin nicht zielführend fordern Sie weitere Verbote. Eine artgerechte Tierhaltung ist in der deutschen Landwirtschaft gängige Praxis. Die deutsche Agrarwirtschaft arbeitet im gleichen Jahrtausend wie Sie. Zumindest arbeiten die Landwirte im 21. Jahrhundert. Doch Ihr Antrag erweckt den Eindruck – wohl versehentlich –, dem wäre nicht so. Ich will Ihnen da keine Absicht unterstellen, will aber zu Beginn diese Fehleinschätzung klarstellen. Die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen wird uns bei einer so starren Fokussierung allein auf die Veterinärmedizin nicht gelingen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, meine Damen und Herren, die Weltgesundheitsorganisation spricht von einem Eine-Gesundheit-Prinzip, und auch die Welttiergesundheitsorganisation unterscheidet nicht zwischen Tiergesundheit und Menschengesundheit, wenn es zu Antibiotikaresistenzen kommt. Das verkennt Ihr Antrag leider. Sie sind damit nicht allein. Ich will -Ihnen eine einfache Rechnung machen, die aufzeigt, dass die Frage antibiotischer Medikation in der Humanmedizin nicht wesentlich verschieden ist von der Veterinärmedizin. Ich greife dabei auf einen Bericht der -Arbeitsgruppe GERMAP 2012 zurück, die auf Initiative des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Zweijahresrhythmen dazu berichtet, und auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Der Jahresverbrauch von Antibiotika im Humanbereich liegt nach Schätzungen bei 700 bis 800 Tonnen. Der Jahresverbrauch von Antibiotika im Nutztierbereich ist knapp doppelt so hoch. Die Zahlen belegen die Menge, doch mich interessiert, wie sich diese Medikamentengabe je Kilogramm darstellt. Eine plausible Rechnung machte mir folgendes deutlich. 80 Millionen Menschen in Deutschland wiegen bei einem angenommenen Durchschnittsgewicht von 50 Kilogramm zirka 4 000 Millionen Kilogramm. Berechnet man im Vergleich das Gesamtgewicht des deutschen Nutztierbestandes mittels tierart- und nutzungsformspezifischen Durchschnittsgewichten, kommt man auf etwas mehr als 9 850 Millionen Kilogramm. Der Nutztierbestand in Deutschland wiegt also mehr als das Doppelte des Gewichts der deutschen Bevölkerung. Alles nur Statistik? Nein. Es wird deutlich, dass die antibiotischen Medikationsmengen von Veterinär- und Humanmedizin je Kilogramm im Vergleich beinahe übereinstimmen. Wobei bei dieser Berechnung zu erkennen ist, dass die verbrauchten Tierantibiotikamengen 20 bis 40 Prozent geringer sind als die Jahresantibiotikamenge in der Humanmedizin. Statistische Berechnungen lassen nie absolute Schlüsse zu, aber diese deutliche Tendenz ist belegt. Tierärzte verschreiben proportional weniger Antibiotika als Humanmediziner. Dieser Trend verstärkt sich, wenn wir uns bewusst werden, dass 50 Prozent der in der -Humanmedizin verschriebenen Antibiotika wirkungsstärkere Reserveantibiotika sind. Diese wirken bereits in geringeren Mengen. Daher bedarf der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen immer einer einheitlichen Betrachtung von Mensch und Tier. Das verkennt dieser Antrag leider. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Zielsetzung stimmen wir überein, in der Methodik liegen wir auseinander. Ich wünsche mir eine effektive Antibiotikavergabe; dazu hat sich auch die Koalition verständigt. Wenn wir Antibiotika als einen Wirkstoff bewahren wollen, der das Leben rettet, dann müssen wir auch über Fraktionsgrenzen hinaus handeln, dann müssen wir auf Seitenhiebe verzichten und zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger ressortübergreifend beraten. Eine -Debatte zulasten der Landwirte ist einfach unsachlich und führt nicht zum Ziel. Dieter Stier (CDU/CSU): Wir beraten heute den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf vernünftiges Maß reduzieren“. Liest man Ihren Antrag, liebe Kollegen und Kolleginnen von den Grünen, dann erkennt man sofort: Sie haben den Überblick über die Faktenlage mittlerweile vollständig verloren. Anstatt immer wieder aufs Neue die Ängste der Verbraucher vor Resistenzen zu schüren, sollten Sie sich lieber die tatsächliche Situation ansehen. Das Thema Antibiotikaresistenzen ist viel zu ernst – man darf es nicht für plakative Kampagnen missbrauchen. Gern helfe ich Ihnen, den Durchblick in der Sache zurückzugewinnen. Wir alle stimmen darin überein, dass es drei wissenschaftlich fundierte Gründe für den Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion gibt: Erstens. Sie dienen der Sicherstellung der Tiergesundheit . Zweitens. Sie haben den Zweck, wirtschaftliche Schäden in unseren landwirtschaftlichen Nutztierbeständen zu verhindern. Drittens. Sie schützen vor Zoonosen, also den von Tieren auf den Menschen übertragbaren Krankheiten. Der Einsatz von Antibiotika hat also einen vernünftigen Hintergrund. Größere Tierbestände auf begrenztem Raum bergen nun einmal die Gefahr in sich, dass sich Erkrankungen dort schnell verbreiten können. Antibiotika verhindern eine solche weitere Verbreitung. Bis hier besteht Konsens. Der Blick in Ihren Antrag offenbart nun allerdings zwei entscheidende Fehler. Fehler, die Sie immer wieder machen: Sie behaupten zum einen, es gebe einen rücksichtslosen und vor allem ungezielten Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung, der nicht mehr beherrschbar wäre. Ein Generalverdacht, der im Einzelnen überhaupt nicht belegbar ist. Und zum anderen suchen Sie immer nach einem Schuldigen, den sie öffentlich vorführen und brandmarken können. Diesmal sind die Tierärzte dran. Denen unterstellen Sie, sie würden aus reinem Profitinteresse einen hemmungslosen und ungezügelten Antibiotikaeinsatz praktizieren. Folglich wären sie mitverantwortlich für die multiresistenten Erreger. Das ist Unsinn, und das wissen Sie genau. Wer solche Bilder malt, disqualifiziert sich als ernstzunehmender Diskussionsteilnehmer. Mit diesen Gruselszenarien erschrecken Sie die Menschen, verunsichern die Verbraucher und schaden den Tierärzten und der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Eines wird aus Ihrem Antrag deutlich: Bei der Lösung des Problems laufen Sie in die völlig falsche Richtung. Den Antibiotikaeinsatz senken wir nicht, indem wir den Tierärzten neue Restriktionen auferlegen. Denn die Tierärzte sind unsere Partner bei der Minimierung des Antibiotikaeinsatzes und nicht die Gegner. Lassen Sie uns die Lage nüchtern betrachten: Anzeichen für eine Resistenzproblematik sind unbestritten, auch wenn bis heute keine verlässlichen und wissenschaftlich fundierten Daten vorliegen, in welchem Umfang der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zur Resistenzproblematik in der Humanmedizin beiträgt. Weil wir aber in der Union den gesundheitlichen Verbraucherschutz sehr ernst nehmen und ihm den höchsten Stellenwert mit einräumen, haben wir genau deshalb in der vorausgegangenen Legislaturperiode das Arzneimittelgesetz novelliert. Auf den Punkt gebracht lautet die Zielsetzung der 16. AMG-Novelle: Der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wird reduziert. Nur das therapeutisch notwendige Mindestmaß ist in der Tierhaltung akzeptabel. Das ist inhaltlich die identische Zielstellung wie in Ihrem Antrag. Das bedeutet, wir machen das bereits. Nur unser Weg ist besser. Gern führe ich Ihnen noch einmal vor, wie wir zum Ergebnis kommen: Seit dem 1. April dieses Jahres gilt das neue Gesetz. Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin ist damit deutlich verschärft worden. Die gewerblichen Tierhalter werden in die Pflicht genommen und müssen sich einem Erfassungs- und Vergleichssystem unterwerfen. Dazu zählt die Verpflichtung, die Häufigkeit der angewendeten Antibiotika zu melden. Es gilt, sie mit bundesweiten Kennzahlen abzugleichen, und es muss im Zusammenwirken mit dem Tierarzt der Antibiotikaeinsatz minimiert werden, wenn er die vorgegebenen Vergleichswerte übersteigt. Bei diesen Vorgaben haben wir es aber nicht belassen. Damit das Melde- und Kontrollsystem auch effektiv greift, haben wir zugleich das Sanktionsspektrum erweitert. Die Tierarzneimittelüberwachung der Länderbehörden hat jetzt mehr Befugnisse und kann Verstöße besser ahnden: Tierhalter können zu Änderungen in Haltung, Fütterung oder Besatzdichte verpflichtet werden, es können Bußgelder bei Nichtanzeigen des Antibiotikaeinsatzes verhängt werden, oder es kann sogar die Einstellung der Tierhaltung angeordnet werden. Ein umfassender Rechtsrahmen ist somit vorhanden. Einer weiteren Re-glementierung, insbesondere die Tierärzte betreffend, bedarf es daher nicht. Jetzt schon wieder neue Vorschriften zu fordern, wo erst vor einem halben Jahr das Änderungsgesetz in Kraft getreten ist, das ist absurd und nicht nachvollziehbar. Lassen Sie das Gesetz doch erst einmal zur Anwendung kommen. Die Ergebnisse werden uns Recht geben. Dem Hauptanliegen Ihres Antrages, „den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren“, sind wir von der Union heute viel näher, als Sie es jemals waren. Denn wir haben in der AMG-Novelle wesentlich geeignetere Maßnahmen festgeschrieben, als sie in Ihrem Antrag anzubieten haben. Sie fordern weiter, die Haltungsbedingungen von Nutztieren zu verbessern. Auch diese Forderung kann nicht die Bundesregierung realisieren. Sie liegt vielmehr in den Händen der Tierhalter, die überwiegend in unserem Land verantwortungsbewusst mit ihren Tieren umgehen und die keine Kosten und Mühen scheuen, auch aktuellste Neuerungen in ihren Ställen einzusetzen. Ich empfehle Ihnen gerade unter dem aktuellen Eindruck des Besuchs unserer AG in dieser Woche auf der Messe „EuroTier“ in Hannover: Schauen Sie sich an, was technisch alles möglich ist. Ich sage es hier abermals: Jeder Stallneubau in unserem Land schafft einen Fortschritt in den Haltungsbedingungen. Lassen Sie mich abschließend feststellen: Wir sind gegenwärtig gut gerüstet, den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung, der bereits aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen gesunken ist, weiter herunterzufahren. Ich lade Sie ein, dabei konstruktiv mitzuwirken, Ihres heute vorliegenden Antrages bedarf es dazu nicht. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Für die heutige -Debatte des Antrags der Grünen-Bundestagsfraktion „Wirksamkeit von Antibiotika erhalten – Einsatz in der Tierhaltung auf ein vernünftiges Maß reduzieren“ hätte ich mir zeitlich einen besseren Debattenplatz mit mehr Öffentlichkeit gewünscht. Übrigens haben wir als SPD-Fraktion schon 2011 mit einem fast gleichlautenden Antrag klar Stellung bezogen. Es scheint mir, dass die Frage der Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung sehr emotional diskutiert wird. Ich finde, es ist daher an der Zeit, die Diskussion zu versachlichen. Das Thema taugt nicht für eine Grundsatzdebatte, ob Tierhaltung und Veredlung in bestimmten Haltungsformen noch möglich sind. Bakterien, resistent oder nicht, lassen sich zwar schwarz, grün oder rot färben, haben aber kein politisches Bekenntnis. Sie unterscheiden nicht nach konventionellen, ökologischen, großen oder kleinen Betrieben. Die Verordnung und die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung bedürfen einer besonderen Sorgfalt, sowohl durch den Tierarzt als auch durch den Landwirt. Nur nach gründlicher Untersuchung und Anamnese und einer gesicherten Diagnose dürfen Antibiotika verordnet werden, nur dann. Der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung ist daher EU-weit zu verbieten. Der neue EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Vytenis Andriukaitis sieht das genauso wie ich; das hat mir ein Gespräch mit dem Kommissar am Montag dieser Woche bestätigt. Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung, das Management von Antibiotikaresistenzen und die Organisation eines aussagekräftigen Antibiotikamonitorings sind wichtige Voraussetzungen, um die Sicherheit tierischer Lebensmittel und das Verbrauchervertrauen in sie zu erhalten, nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes vom Juni 2013 sind wir darum einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Die Meldepflicht für den Antibiotikaeinsatz und die Anwendung des Therapie-indexes auf Grundlage dieser Novelle werden die eingesetzte Antibiotikamenge sicher reduzieren. Aber es gibt weitere Handlungsoptionen. Ich selbst weiß, wovon ich rede. Zum Thema Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung kann ich auf eine langjährige Erfahrung als praktizierender Tierarzt mit eigener Hausapotheke zurückgreifen. Ich weiß, wie es in der Praxis aussieht. Eine mengenmäßige Antibiotikareduktion allein wird das Problem zunehmender Resistenzen nicht lösen. Das erkennt man am Beispiel von Dänemark. Dänemark hat bereits vor vielen Jahren eine strikte Reglementierung der Antibiotikaverordnung und -abgabe umgesetzt. Trotzdem ist der Befund von MRSA-positiven Schlachtschweinen innerhalb weniger Jahre von etwa 20 auf mehr als 80 Prozent der untersuchten Schlachtkörper gestiegen. Ursache dafür sind mit Sicherheit auch Faktoren wie die Bedingungen des Transports zum Schlachthof, aber auch die Zerlegung und Weiterverarbeitung im Schlachtbetrieb. Eine Vielzahl von Schlachtkörpern wird offensichtlich während der Verarbeitung kontaminiert. Mangelnde Stallhygiene, ein schlechtes Stallklima, mangelhafte Haltungsbedingungen und ein unzureichendes Betriebsmanagement machen unsere Tiere krank. Darum brauchen wir einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Tierhaltung, der die Arzneimittelanwendung und die Haltungsbedingungen in unseren Ställen regelt. Wir brauchen ein Tiergesundheitsgesetz, das seinen Namen verdient. Es reicht bei weitem nicht aus, einzelne Stellschrauben wie die verordnete Antibiotikamenge zu justieren. Nur ein ganzheitlicher Ansatz, der auch Tierwohl und Tierschutz berücksichtigt, kann zum Ziel führen. Diese Forderung hat die SPD in den Koalitionsvertrag geschrieben, und wir werden es mit unserem Koalitionspartner umsetzen. Auf der EU-Ebene wird der Bereich der Zulassung von Tierarzneimitteln von der Zulassung der Humanarzneimittel getrennt werden. Auch das werden wir in Deutschland umsetzen müssen. Der vermehrte Einsatz von Impfstoffen ist eine -weitere Option. In den letzten 20 Jahren ist nach meiner Einschätzung die Anwendung von Antibiotika bereits durch den prophylaktischen Einsatz von Impfstoffen begrenzt worden. Das ist ein Erfolg; daran sollten wir anknüpfen! Die Verwendung von Impfstoffen bei Bestandserkrankungen ist zwar häufig teurer als der Einsatz von Antibiotika. Es ist aber sinnvoll, wenn Impfstoffe eine Alternative darstellen, den Einsatz von Impfstoffen verpflichtend zu machen und damit den Einsatz von Antibiotika zu verringern. Dennoch muss auch weiterhin sichergestellt sein, dass Tiere, die ernsthaft erkrankt sind, angemessen behandelt werden können. Das gebietet allein schon der Tierschutzgedanke. Das Dispensierrecht der Tierärzte ermöglicht den Bezug, das Lagern, die Abgabe und die Herstellung von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den Tierarzt. Es ist eine wichtige wirtschaftliche Grundlage für tierärztliche Praxen. Die Abgabe von Arzneimitteln durch den Tierarzt ermöglicht das schnelle Reagieren auf akute Krankheitsausbrüche. Das bestätigt auch das Gutachten im Auftrag des BMEL zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts vom Oktober 2014. Nach meiner Einschätzung sollte das Dispensierrecht nicht infrage gestellt werden. Es vereinfacht auch die Kontrolle des Arzneimittelflusses vom Hersteller über den Tierarzt zum Tierhalter und macht diesen überschaubar und nachvollziehbar. Die Kontrollen sind durch die entsprechenden Landesbehörden sehr effizient organisiert. Eine Schlussfolgerung aus dem Gutachten des BMEL ist, dass man sich durchaus mit der Preisgestaltung der Hersteller und der abgebenden Tierärzte beschäftigen sollte. Die Arzneimittelpreisverordnung regelt die Höchstzuschläge für den Großhandel sowie für die Tierärzte; diese orientieren sich in der Regel am Verkaufspreis des pharmazeutischen Unternehmens. Im Gegensatz zu den Apothekern, die bei der Abgabe von Tierarzneimitteln an den Preisaufschlag gebunden sind, ist der Tierarzt in seiner Preisgestaltung frei. Dadurch gibt es einen heftigen Wettbewerb zwischen vielen Betreuungspraxen. Dabei steht häufig nicht die Leistung und das Können der jeweiligen Kollegen im Vordergrund, sondern der Abgabepreis. Ich bin der Ansicht, es sollte keine zusätzlichen materiellen Anreize geben, die den leichtfertigen Einsatz von Tierarzneimitteln, vor allem von Antibiotika, befördern. Bereits 2006 haben wir das Gewähren von Natural-rabatten auf den Einkauf und Bezug von Arzneimitteln abgeschafft. Die Hersteller von Tierarzneimitteln haben darauf flexibel reagiert und einen Ausweg gefunden: Sie gewähren den Tierärzten je nach Bezugsmenge ganz unterschiedliche Einkaufspreise. Damit wird ein Anreiz geschaffen, möglichst große Mengen einzukaufen. Das kann dazu führen, dass eine große tierärztliche Betreuungspraxis im Bereich Schweine- oder Geflügelhaltung Arzneimittel zu Preisen an den Tierhalter abgeben kann, zu denen Kollegen aus kleineren Praxen noch nicht einmal einkaufen können. Dieses Vorgehen der Arzneimittelhersteller ist wettbewerbsrechtlich äußerst bedenklich. Es stellt unter Umständen die Niederlassungsfreiheit vor allem junger Tierärzte mit kleineren Tierarztpraxen infrage. Wir finden heute Tierarztpraxen, deren Umsatz aus Arzneimittelabgabe mehr als 75 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht. Schon seit langem werden diese Praxen steuerlich nicht wie Freiberufler behandelt, sondern die Arzneimittelabgabe dieser Praxen unterliegt der Gewerbesteuerpflicht. Im Vordergrund sollte nach meiner Auffassung die Honorierung tierärztlicher Leistung wie Untersuchungen, Diagnosen und die Beratung stehen und nicht das Durchhandeln von verordneten Arzneimitteln. Darum sollten wir ernsthaft darüber nachdenken, dass zukünftig die Arzneimittelhersteller und der Großhandel allen Beziehern von Medikamenten nach dem Prinzip der Meistbegünstigung Einkaufspreise gewähren müssen, die auch großen Praxen eingeräumt werden. Auch sollten die in § 10 der Arzneimittelpreisverordnung vorgesehenen Zuschläge angepasst und in verbindliche Festzuschläge umgewandelt werden; dies entspräche dann den Vorgaben für Apotheken. Ich finde, dass der Antrag der Grünen ein ernst zu nehmender Denkanstoß ist, und ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die Anwendung von Antibiotika ist notwendig und ethisch geboten. Unter zwei Voraussetzungen: Eine Infektionskrankheit ist zweifelsfrei diagnostiziert, und die Wirksamkeit des Wirkstoffs gegen den Erreger ist nachgewiesen. Das gilt für Nutztierbestände ebenso wie für die Behandlung von Haus- und Heimtieren und selbstverständlich auch für die Humanmedizin. Es ist gut und überfällig, dass sich Veterinär- und Humanmedizin nun gemeinsam darum kümmern, dass der missbräuchliche und sorglose Gebrauch von Antibiotika aufhört. Die Entdeckung des Penicillins war ein sehr wertvolles Geschenk an die Menschheit, mit dem plötzlich die Geißel verheerender Krankheiten beherrschbar wurde. Diese Therapiemöglichkeit darf auf keinen Fall verspielt werden. Doch dieses Risiko wird tagtäglich eingegangen, wenn Antibiotika missbräuchlich oder sorglos angewandt werden. Zum Beispiel, wenn, statt die Ursachen von Infektionskrankheiten in Nutztierbeständen zu beheben, ganze Bestände häufig, regelmäßig und unsachgemäß behandelt werden. Das damit verbundene Risiko der Resistenzbildung und damit der Unwirksamkeit der Antibiotika betrifft uns alle. Deshalb fordert die Öffentlichkeit völlig zu Recht, dass wir als Gesetzgeber unseren Teil der Verantwortung übernehmen und, da nötig, gesetzliche Regeln zum Schutz der Allgemeinheit verschärfen und, mindestens ebenso wichtig, ihre Durchsetzung auch zu sichern. Denn die seit drei Jahren veröffentlichten Antibiotikamengen und das Resistenzmonitoring in der Tierhaltung reichen ja offensichtlich nicht aus, um das Problem zu lösen. Der Heimtierbereich und die Humanmedizin müssen zwingend in die strategischen Überlegungen zu Minimierungskonzepten einbezogen werden. Die Linksfraktion fordert seit langem, die Wirkstoffe für die Human- und die Veterinärmedizin konsequent zu trennen. Auch die Resistenzentwicklung bei Desinfektionsmitteln ist ein dringendes Forschungsthema. Darüber hinaus gehört für die Linksfraktion zum Thema auch die Forderung nach gut ausgebildetem und fair entlohntem Betreuungspersonal, welches mit den Tieren arbeitet. Dazu soll auch ein Sachkundenachweis für Betriebspersonal ohne landwirtschaftliche Ausbildung dienen, der bei nachgewiesenen Verstößen mit Auflagen versehen werden oder in schweren Fällen bzw. bei Wiederholung auch entzogen werden kann. Weitere Forderungen zu einem strategischen Ansatz für mehr Tiergesundheit haben wir bereits 2012 mit dem Antrag „Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung reduzieren“ (Bundestagsdrucksache 17/8348) vorgelegt. Angesichts der Bedeutung dieses Themas ist es gut, dass der Ton des Antrags der Grünen heute deutlich weniger schrill ist als in der Vergangenheit. Sie halten nun am Dispensierrecht fest und verzichten darauf, die Reduktion absoluter Abgabenmengen zu fordern. Es ist sinnvoll, Herstellerrabatte zu reduzieren. Auch einheitliche Abgabepreise können sinnvollerweise ökonomische Anreize zum übermäßigen Einsatz von antimikrobiellen Wirkstoffen reduzieren. Reserveantibiotika, wie beispielsweise Fluorchinolone und Cephalosporine, sollten nur noch im absoluten Ausnahmefall eingesetzt werden dürfen. Ein Antibiogramm zur Prüfung der Wirksamkeit der jeweiligen Wirkstoffe muss zum Standard werden. Alarmierend ist auch der erstmalige Nachweis von Sulfadimidin im Grundwasser im Kreis Cloppenburg, eines ausschließlich als Tierarzneimittel verwendeten Wirkstoffs, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Antibiotikaverbrauch wirksam zu reduzieren heißt zwingend, die Haltungsbedingungen der Tiere zu verbessern. Tiergesundheit muss in den Mittelpunkt gestellt werden. Dazu gehören Besatzdichten und -größen ebenso auf den Prüfstand wie Qualzuchten oder Bestandsmanagement. Wir brauchen verbindliche Kriterien, die sowohl den Anforderungen des Tierschutzes und vernünftigen Arbeitsbedingungen, aber auch dem Schutz der Lebensqualität in den Dörfern und einer nachhaltigen Regionalentwicklung gerecht werden. Die Größe der Nutztierbestände an einem Standort, ihre Zahl in der jeweiligen Region, ist dabei nur ein, wenn auch wichtiger, Aspekt. Unsere Vorschläge zur Definition von Bestandsobergrenzen für Tierhaltungen am Standort und in Regionen liegen längst auf dem Tisch. Die Öffentlichkeit erwartet von uns zu Recht endlich Entscheidungen. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie alle wissen, wir Grüne kämpfen für eine -artgerechte Haltung von Tieren. Doch was sagt man dazu: Bei der Eröffnung der weltgrößten Fachmesse für -Nutztierhaltung, der EuroTier in Hannover, verkündete DLG-Präsident Bartmer in dieser Woche, Tierhaltung könne gar nicht artgerecht sein. Welche Konsequenzen sind nun aus seiner Aussage zu ziehen? Doch das nur nebenbei. Ich möchte heute mit Ihnen in erster Linie über unsere Aufforderung an Sie diskutieren, die Regelungen beim Handel mit Antibiotika für die Tierhaltung umzugestalten. Denn was ist die Legitimation für Mengenrabattierungen bei Antibiotika in der Tierhaltung? Der Einsatz dieser hochwirksamen Arzneimittel muss auf die akute Behandlung des erkrankten Einzeltiers reduziert werden. Die Gewährung von hohen Mengenrabatten und die -großen Spannen bei der Preisgestaltung sind hierfür das denkbar falsche Signal und bieten zu viele ökonomische Anreize, in hohen Mengen Antibiotika billigst zu verscherbeln. Stellen wir uns kurz vor, ich sei ein Landtierarzt mit eigener Praxis: Ich kaufe 40 Flaschen eines Antibiotikums mit dem Listenpreis 20 Euro und bekomme sie für 18 Euro. Dies führt zu einem Verkaufspreis von 26 Euro, der meiner Apotheke einen Rohertrag von 8 Euro einbringt. Mein Nachbar dagegen, ein Veterinär, der in einer Großpraxis mit 10 Kolleginnen und Kollegen Geflügelmastställe „betreut“, kauft 400 Flaschen. Der Listenpreis bleibt gleich bei 20 Euro, er bekommt sie aber für 10 Euro pro Stück. Wenn er sie für 21 Euro an den -Landwirt abgibt, ist dieser natürlich begeistert über den geringen Preis, und die tierärztliche Apotheke kann -einen Rohertrag von 11 Euro verbuchen. Das ist nicht vernünftig, das ist nicht zielführend, das ist Schwachsinn. Und eine Mischung aus unternehmerischem Ehrgeiz und menschlicher Gier kann hier leicht dazu führen, dass mehr Antibiotika in den Ställen landen als notwendig. Ich teile die Einschätzung, die 2012 der damalige Staatssekretär Gerd Lindemann im BMELV gab: Tierärztinnen und Tierärzte müssen für ihre medizinische Leistung -bezahlt werden, nicht für das Ausfüllen von Abgabe-belegen für Antibiotika. Der aktuelle Bericht der Europäischen Arzneimittelagentur macht es deutlich: Deutschland ist Spitzenreiter beim absoluten Verbrauch von Antibiotika in der Tierhaltung. Und bezogen auf den vorhandenen Tierbestand befinden wir uns in der Spitzengruppe mit Zypern, Ungarn, Spanien und Italien. Die Bundesregierung unternimmt nichts, um daran etwas zu ändern! Es wurde zwar als großer Erfolg gefeiert, dass die absoluten Abgabemengen von 2011 auf 2013 gesunken sind. Dabei wird allerdings unter den Teppich gekehrt, dass im gleichen Zeitraum die Abgabe von Reserveantibiotika sprunghaft angestiegen ist. Bei den Cephalosporinen der dritten Generation stieg die Abgabe innerhalb von zwei Jahren um 25 Prozent, bei den Fluorchinolonen sogar um 60 Prozent. In der Dosierung unterscheiden sich die verschiedenen Antibiotika erheblich, und gerade die kritischen Reserveantibiotika werden sehr niedrig dosiert. Es werden bei Tetracyclinen beispielsweise 80 mg pro kg Körpergewicht eingesetzt, bei Cephalosporinen dagegen nur 1 bis 2 mg pro kg Körpergewicht. Berücksichtigt man diese fachliche Ebene, ist die signifikante Erhöhung der Reserveantibiotika geradezu alarmierend und nivelliert den Rückgang der absoluten Menge. Deshalb muss die Tagesdosis endlich mit erfasst werden. Reserveantibiotika müssen weitestgehend aus der Tierhaltung verschwinden. Deshalb: Verbieten Sie endlich den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung, mit wenigen begründeten Ausnahmen. In der letzten Woche mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass im Landkreis Cloppenburg Sulfadimidin, ein Antibiotikum, das nur in der Tierhaltung eingesetzt wird, in Trinkwassermessstellen nachgewiesen wurde. In der Region mit der höchsten Viehdichte in ganz Europa. Und wieder: Die Bundesregierung unternimmt nichts, um daran etwas zu ändern. Ganz im Gegenteil: Der Bauernverbandsvorsitzende der Region behauptete steif und fest, die gefundenen Antibiotika kämen aus der Humanmedizin, obwohl sie dort nachweislich nicht zugelassen sind. Ich möchte einerseits heute um Ihre Unterstützung werben, das Dispensierrecht anzupassen und zu mehr Vernunft umzugestalten. Das heißt, das Rabattierungssystem muss abgeschafft werden, weil es falsche Anreize gibt. Nicht weniger, sondern mehr Verbrauch wird hier belohnt. Aber andererseits möchte ich Sie fragen, wie wir die Tierhaltung in der Landwirtschaft handhaben wollen. Sehen wir unsere Bäuerinnen und Bauern, da beziehe ich mich mit ein, als Tierhalter, die sich verantwortungsvoll um die ihnen anvertrauten Geschöpfe kümmern, ihnen ein artgerechtes Leben ermöglichen und so wertvolle -Lebensmittel erzeugen? Oder degradieren wie sie als Mäster oder Ferkelproduzenten, die so in der Tretmühle aus Ramschpreisen, Kosteneffizienz und Produktivität gefangen sind, dass sie gar keine Wahl haben, als immer mehr Tiere zu halten und ihnen eine immer unnatürlichere Leistung abzutrotzen? Es muss Schluss sein damit, dass 70 Prozent des Schweinefleischs in Rabattschlachten verramscht werden. Ich sage Nein, und die Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten sagt Nein. Nun bedarf es etwas Mut und Rückgrat, um gemachte Fehler einzugestehen und die Tierhaltung umzugestalten. Es wäre für alle ein Gewinn, für die Tiere, für die Umwelt und für die Menschen. Nehmen wir den Wunsch der Menschen endlich ernst, mit unseren Nutztieren verantwortlich umzugehen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Der Erfolg der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland basiert im Wesentlichen auf der Sozialpartnerschaft von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Gemeinsam wird verhandelt, abgestimmt und diskutiert, wie sich die wirtschaftliche Entwicklung darstellt und wie Kapital und Arbeit gerecht verteilt werden können. -Dadurch ist es uns gelungen, ein beträchtliches Maß an Wohlstand für alle zu erreichen. Die soziale Marktwirtschaft ist der Ursprung, warum die Bundesrepublik Deutschland gestärkt aus der Finanzkrise im Jahr 2008 gekommen ist. Und daran hatten gerade die Sozialpartner, die sich in Lohnzurückhaltung geübt haben, einen wesentlichen Anteil. Auch mit vernünftigen politischen Instrumenten der Bundesregierung wie beispielsweise der Kurzarbeit ist es gelungen, die negativen wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Mit dem Dreigliedrigen Sozialgipfel verfolgt die -Europäische Union seit einigen Jahren das Ziel, auf hochrangiger Ebene eine Abstimmung mit den Sozialpartnern in Europa zu gewährleisten. Zweimal jährlich werden wirtschaftliche, soziale und beschäftigungspolitische Fragen diskutiert. Es wird nach Lösungen gesucht, die ökonomische Schieflage in Europa zu beheben. Und gerade in diesen Zeiten, in denen sich die Jugendarbeitslosigkeit auf einem enorm hohen Niveau befindet, die wirtschaftlichen Verhältnisse sich nicht annähern, -sondern wieder auseinandergehen, ist ein Austausch auf dieser Ebene notwendig. Die sozialen Herausforderungen in der Europäischen Union sind enorm: Ausufernde Arbeitslosigkeit bei Jung und Alt, schwaches Wirtschaftswachstum und zu hohe Staatsverschuldungen sind drei Kernprobleme. Die Politik hat die Verantwortung, alles dafür zu tun, dass keine verlorene Generation in Europa entsteht, die fern von Perspektiven ist. Deswegen ist es so bedeutend, die -Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dazu sind Strukturanpassungen in den betroffenen Mitgliedstaaten notwendig. Um eine gerechtere Gesellschaft in Deutschland und in Europa zu schaffen, brauchen wir einen verlässlichen Staat, einen Staat, der auch morgen noch in der Lage ist, den Schwachen zu helfen, Schulen und Straßen zu bauen und die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Die Aufgabe der Politik ist es, die Nachhaltigkeit der sozialen Sicherheit zu gewährleisten. Die Generationengerechtigkeit erfordert aber auch, die Schulden des Staates zu begrenzen, um seine Funktionsfähigkeit zu stärken. In diesem Spannungsfeld befindet sich die Europäische Union derzeit. Deswegen ist es nicht richtig, mehr Geld auszugeben und mehr Schulden zu machen – das sind die falschen Antworten auf die heutigen Probleme. Das sehen wir in der Bundesrepublik Deutschland und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es bedarf tiefgreifender Änderungen, bei denen Sozialpartner mitwirken und so die Grundlagen für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum legen: mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Staatsverschuldung einzudämmen. Der Dreigliedrige Sozialgipfel für Wachstum und -Beschäftigung soll eine engere Abstimmung zu diesen Fragen sicherstellen. Mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, Vertretern des Europäischen Rates sowie einer jeweils zehnköpfigen Delegation des Europäischen -Gewerkschaftsbundes und dem Verband europäischer Unternehmen sind Akteure beteiligt, die wesentliche Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung in der Europäischen Union tragen. Mit diesem Gesetzentwurf soll der Ratsbeschluss vom 6. März 2003 an die durch den Vertrag von Lissabon eingeführten institutionellen Änderungen angepasst und den positiven Erfahrungen mit den praktischen -Modalitäten des Dreigliedrigen Sozialgipfels Rechnung getragen werden. Dabei geht es schwerpunktmäßig um die Vertretung des Europäischen Rates im Dreigliedrigen Sozialgipfel. Diese soll nach Schaffung des Amtes des Präsidenten des Europäischen Rates durch den Vertrag von Lissabon künftig durch diesen und nicht mehr durch den amtierenden Ratsvorsitz wahrgenommen werden. Zusätzlich wird der politische Rahmen an die Strategie Europa 2020 angepasst, die die Strategie von Lissabon ersetzt hat. Mit diesem Gesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, dieser Anpassung zuzustimmen. Das ist sinnvoll und begrüßenswert. Deswegen unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dieses Anliegen. Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Wir beraten den Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen So-zialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 6. März 2003. Der Dreigliedrige Sozialgipfel dient als Austauschplattform zwischen, wie der Name schon sagt, drei Pro-tagonisten: dem Rat, der Europäischen Kommission und den Sozialpartnern. Die Rolle der Sozialpartner und der soziale Dialog sollen gefördert werden, und das unter Wahrung der Autonomie der Sozialpartner. Der Ratsbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Einrichtung eines Dreigliedrigen Sozialgipfels für Wachstum und Beschäftigung stützte sich auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Mit dem Vertrag von Lissabon ist nun eine Anpassung notwendig geworden. Mit dem vorliegenden Vorschlag der Kommission vom 31. Oktober 2013 soll der Ratsbeschluss an die durch den Vertrag von Lissabon eingeführten institutionellen Änderungen angepasst werden. Es geht also in erster Linie um eine institutionelle Anpassung, die bisherige Praxis wird mit dem Vorschlag nicht angetastet. Die Organisation und die Funktionsweise nationaler Systeme der Arbeitsbeziehungen bleiben unberührt. Der Präsident des Europäischen Rates, dessen Amt mit dem Vertrag von Lissabon geschaffen wurde, soll künftig die Vertretung für den Rat im Rahmen des Dreigliedrigen Sozialgipfels übernehmen. Die alte Regelung, wonach der amtierende Ratsvorsitz die Vertretung innehatte, würde somit entfallen. Ein weiterer Vorschlag betrifft eine Überarbeitung, mit der der Ablösung der Lissabon-Strategie durch die Strategie Europa 2020 Rechnung getragen wird. Europa 2020 ist die Wachstumsstrategie der EU. Intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft ist das, was wir uns für Europa wünschen. Die Strategie enthält ehrgeizige Leitziele für Europa: Beschäftigung, Innovation, Bildung, Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft. Durch konkrete Maßnahmen soll die Strategie in all diesen Bereichen auf EU-Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten untermauert werden. Diese Ziele können jedoch nicht ohne die Sozialpartner erreicht werden. Um die Mitverantwortung für die Umsetzung der Strategie zu fördern, müssen die Sozialpartner, bestehend aus Vertretern branchenübergreifender Arbeitnehmer und Arbeitgeberverbände, in die Durchführung der Wirtschafts- und Sozialpolitik eingebunden werden. Der Dreigliedrige Sozialgipfel erfüllt genau diese Funktion. Die gemachten Erfahrungen zeigen, dass der Gipfel einen positiven Beitrag zur Förderung des sozialen Dialogs auf Unionsebene leistet. Ich begrüße es ausdrücklich, dass durch das vorliegende Gesetz die innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die dem deutschen Vertreter ermöglichen, dem Beschlussvorschlag im Rat zuzustimmen. Mit der Zustimmung im Rat schaffen wir eine neue Rechtsgrundlage für die Fortführung des Forums. Die abschließende Beschlussfassung im Rat steht noch aus, da sie den Abschluss von Gesetzgebungsverfahren nicht nur in Deutschland, sondern auch in einigen anderen EU-Staaten erfordert. Ein gemeinsamer Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktionen zur Ermächtigungsgrundlage im SGB IX für die Versorgungsmedizin-Verordnung liegt ebenfalls zur Abstimmung vor. Um die Zweifel auszuräumen, ob die derzeitige Ermächtigungsgrundlage für die Versorgungsmedizin-Verordnung in § 30 Absatz 16 des Bundesversorgungsgesetzes auch Regelungen abdeckt, die sich auf die medizinische Bewertung des Grades der Behinderung und die medizinischen Voraussetzungen für die Vergabe von Merkzeichen beziehen, soll eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage auch im SGB IX verankert werden. Der Antrag steht zwar in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit dem hier vorliegenden Gesetz zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel, ist aber dem Umstand geschuldet, die Anwendung der Versorgungsmedizin-Verordnung nicht zu verzögern. Daher sollte auch diesem Antrag unsere Zustimmung erteilt werden. Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD): Am 23. Oktober dieses Jahres tagte der Dreigliedrige EU-Sozialgipfel in Brüssel. Der Präsident der EU-Kommission, José Manuel Barroso, sowie Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände betonten gleichermaßen die Notwendigkeit, das Vertrauen der Menschen in die Europäische Union wiederherzustellen und die soziale Dimension Europas zu stärken. Fakt ist aber, dass diese Forderung leider im klaren Widerspruch zur aktuellen Krisenbewältigungsstrategie der EU steht. Die Spar- und Austeritätspolitik war und ist kein Zukunftskonzept, weder ökonomisch, fiskalisch, sozial noch politisch. Ganz im Gegenteil: Sie hat die Problemlagen in den Krisenländern zum Teil zusätzlich noch verschärft. Die Lösungsstrategie der EU zur Überwindung der Krise umfasst vor allem Sparpakete und Strukturreformen, die durch Sozialabbau, Eingriffe in die Tarifautonomie und die Kürzung von Löhnen und Renten dazu geführt haben, dass sich die soziale Schieflage in Europa verschärft hat. Insbesondere die unteren Einkommensschichten leiden massiv unter Ausgabenkürzungen im Gesundheitsbereich und einer mangelnden sozialen Absicherung. Die aktuelle Situation in den Mitgliedstaaten erfordert, dass wir Europa gerechter, demokratischer und -sozialer gestalten. Die Europäische Union ist mehr als eine „Fiskalunion“. Aus diesem Grund müssen die Grundwerte der europäischen Idee, wie die Solidarität unter den Mitgliedstaaten wieder in gelebtes politisches Handeln münden. Bereits in unserem Wahlkampfprogramm für die -Europawahl 2014 haben wir gefordert, dass wirtschaftliche Ungleichgewichte im Euroraum bekämpft werden müssen. Auf der einen Seite brauchen wir Konjunkturanreize und Zukunftsinvestitionen für eine Wachstumsperspektive. Damit haben wir in Deutschland gute Erfahrungen gemacht und sind am besten von allen Mitgliedstaaten durch die Krise gekommen. Auf der anderen Seite gehört zu einer sozial gerechten Investitionspolitik nach meiner Ansicht, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit in den Mitgliedstaaten mit sozial- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu verbinden. Wirtschaftliche Prosperität und soziale Teilhabe gehören zusammen. Wer sie gegeneinander ausspielt, gefährdet den europäischen Einigungsprozess und sorgt schlussendlich dafür, dass sich immer mehr Menschen von Europa abwenden. Die Menschen müssen spürbar erleben, dass es für sie einen Mehrwert gibt. Wir wollen den Schutz von sozialen Rechten, nicht deren Abbau. Wir wollen den Schutz der Spareinlagen, nicht den Schutz der Banken, und wir wollen mehr Demokratie, nicht mehr Bürokratie. Perspektivisch müssen wir die soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion stärken. Dazu gehört auch die Vereinbarung gemeinsamer europäischer Ziele für nationale Sozialausgaben. Diese Debatte gibt mir Gelegenheit, einmal herauszustellen, dass wir in der EU aber auch schon viel erreicht haben. Die Strukturpolitik der EU hat dazu geführt, dass die wirtschaftlichen Ungleichgewichte im Euro-Raum abgenommen haben. Der europäische Sozialfonds, ESF, beispielsweise investiert in der Förderperiode von 2014 bis 2020 über 80 Milliarden Euro in Beschäftigungs- und Bildungsmaßnahmen. Hinzu kommen mindestens 3,2 Milliarden Euro für die Jugendbeschäftigungshilfe. Aufgrund der aktuellen Situation in Griechenland oder Spanien, wo jeder zweite Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren nach einer Ausbildung oder einer Festanstellung sucht, muss die Bekämpfung der Jugendarbeits-losigkeit im Zentrum einer gemeinsamen Sozialpolitik stehen. Diese jungen Menschen sind darauf angewiesen, dass wir die Rahmenbedingungen schaffen, um ihnen die Chance auf Bildung, eine qualifizierte Ausbildung und gute Jobs zu ermöglichen. Unter anderem hängt die Zukunft der Europäischen Union auch davon ab, dass wir diese jungen Menschen nicht im Stich lassen. Wie sollten sie an einem europäischen Haus weiterbauen, wenn sie auf dem Weg zum Erwachsenwerden chancenlos bleiben? Aus diesem Grund unterstützt die SPD-Fraktion die Anstrengungen der EU-Kommission, junge Menschen in qualitativ hochwertige Arbeit zu bringen, uneingeschränkt. Was wir brauchen, ist eine europäische Jugendgarantie, die vorsieht, dass jeder arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren binnen vier Monaten ein qualitativ hochwertiges Angebot für einen Job, eine Ausbildung oder ein Praktikum bekommt. Der Beschluss der EU, die finanzielle Ausstattung der Beschäftigungsinitiative für Jugendliche auf die Jahre 2014 und 2015 vorzuziehen, ist deshalb durchweg zu begrüßen. Wir dürfen die Sozialpolitik nicht als reinen Kostenfaktor sehen, sondern als die zentrale Voraussetzung zur Überwindung der Krise. Selbstverständlich stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, der lediglich eine institutionelle -Anpassung vorsieht, und wünschen uns, dass die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union durch eine sozial gerechtere Politik fortgeschrieben werden kann. Europa braucht neue Ideen und Impulse, um die Ideale der Freiheit, des Wohlstands und der sozialen Gerechtigkeit für alle Menschen in der EU zu verwirklichen. Alexander Ulrich (DIE LINKE): Jeder vierte Europäer ist heute von Armut betroffen. In einigen ost- und südeuropäischen Ländern sind es deutlich über 30 Prozent, teilweise über 40 Prozent. Vor allem in den letzten Jahren hat die Armut rasant zugenommen. Dabei sollte mit der Europa-2020-Strategie das Gegenteil erreicht werden. Diese Strategie ist gescheitert. Beispiel Griechenland: Dort ist die Armutsquote zwischen 2009 und 2013 von 27,6 auf 35,7 Prozent gestiegen. Und selbst dieser deutliche Anstieg bildet das Drama nur teilweise ab. Definiert wird Armut nämlich als ein Einkommen, dass niedriger ist als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens der jeweiligen Gesellschaft. Da aber die Einkommen insgesamt stark gesunken sind, sind auch das Durchschnittseinkommen und damit die Armutsgrenze immer weiter gesunken. So galt 2009 in Griechenland noch als arm, wer weniger als 7 521 Euro im Jahr bekam. Heute liegt die Grenze nur noch bei 5 452 Euro. Ähnlich ist die Lage in den anderen südeuropäischen Ländern auch. In Osteuropa sieht es teilweise noch schlimmer aus – und zwar nicht erst seit der Krise. Aber Armut ist bei weitem nicht ausschließlich ein südosteuropäisches Problem. Auch in Deutschland liegt die Armutsquote heute bei über 20 Prozent. 8,6 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten hierzulande zu Löhnen unterhalb der Armutsgrenze. Unter den Arbeitslosen sind dank Hartz IV und Agenda 2010 sogar fast 70 Prozent betroffen – deutlich mehr als in jedem anderen EU-Mitgliedstaat. Dabei sind das Schlimmste gar nicht einmal die nackten Zahlen. Es sind nämlich nicht nur immer mehr Menschen von Armut betroffen, die Armut ist auch härter geworden. Immer häufiger geht sie mit dauerhafter sozialer Ausgrenzung, mit Obdachlosigkeit oder Krankheiten einher, die heute nur noch bei jenen behandelt werden, die es sich leisten können. Wo wir also auch hinschauen, wenn es um Armut geht, haben wir in Europa dringenden Gesprächsbedarf. Insofern ist der Sozialgipfel eine begrüßenswerte Initiative. Aber wir haben nicht nur Gesprächsbedarf, wir haben vor allem Handlungsbedarf. Hier wird uns der Gipfel nicht weiterhelfen. Dieser Gipfel ist Ausdruck eines grundlegenden Problems, das sich durch die gesamte Geschichte der EU-Integration zieht. Während es im Bereich der Wirtschafts- und Fiskalpolitik immer weitere Kompetenzübertragungen auf die EU-Ebene gab, blieb es im Bereich der Sozialpolitik bei unverbindlichen Lippenbekenntnissen. So ist ein riesiges Ungleichgewicht entstanden. Ökonomische Interessen werden sozialen Interessen systematisch übergeordnet. Dieses Ungleichgewicht können wir heute ganz praktisch beobachten: Während Gesundheitssysteme kollabieren, Familien ihre Kinder nicht mehr ernähren können und eine ganze Generation junger Südeuropäer ins Exil getrieben wird, haben EU und EU-Mitgliedstaaten 1 700 Milliarden Euro zur Rettung maroder Banken mobilisiert und die Steuern auf Vermögen und Profite sogar noch weiter gesenkt. Da hilft uns auch kein Sozialgipfel weiter, der nur zu neuen Lippenbekenntnissen führt. Wir müssen handeln! Wir müssen das Europäische Haus vom Kopf auf die Füße stellen. Solange der Steuerwettbewerb und die Steuerflucht nicht gestoppt werden, solange Maastricht-Regeln und Fiskalpakt permanent Druck auf die staatlichen Ausgaben legen, solange Pleitebanken mit Steuergeldern gerettet werden und solange es keine verbindlichen sozialen Rechte und keine ernsthafte demokratische Kontrolle auf EU-Ebene gibt, so lange werden wir nicht in der Lage sein, die schwerwiegenden sozialen Probleme in den Griff zu bekommen. Wenn wir die Grundfehler der EU-Integration nicht schnell und entschieden beheben, dann wird uns das ganze Projekt bald um die Ohren fliegen. Was glauben Sie, warum der immense Vertrauensvorschuss, den die Europäische Integration einmal hatte, fast vollkommen verpufft ist, warum es in kaum einem Mitgliedstaat mehr eine Mehrheit für diese Art der Integration gibt? Weil immer mehr Menschen mit Europa eine Verschlechterung ihrer Lebensverhältnisse, Armut und Ausgrenzung verbinden. Europa muss sozial und demokratisch sein! Ein -Europa der Banken und Konzerne wird scheitern! Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir behandeln heute ein Zustimmungsgesetz, welches nötig ist, damit der deutsche Vertreter im Rat einem Beschlussvorschlag im Rat zustimmen kann. Bei diesem Beschlussvorschlag geht es um eine Anpassung des Dreigliedrigen Sozialgipfels an die durch den Vertrag von Lissabon veränderten institutionellen Gegebenheiten. Daran ist selbstverständlich nichts auszusetzen, auch wenn die Frage erlaubt sein muss, weshalb diese Anpassung erst über zehn Jahre nach dem Vertrag von Lissabon nun final erfolgen kann. Nichtsdestotrotz möchte ich diese Gelegenheit zum Anlass nehmen, die Bedeutung der Sozialpartnerschaft gerade auch für die Beratungen auf europäischer Ebene zu unterstreichen. Wir machen in Deutschland schon lange sehr gute Erfahrungen damit, dass die Sozialpartner eine Vielzahl von Angelegenheiten selbst regeln und in anderen wichtige Ansprechpartner für die Politik sind. Auch die internationale Arbeitsorganisation kennt schon lange das Prinzip der guten Zusammenarbeit zwischen Politik, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden. Diese Zusammenarbeit hat auch auf der europäischen Ebene bereits eine lange Tradition. Seit 1957 tagt als beratendes Organ regelmäßig der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, ab 1970 gab es den Ständigen Ausschuss für Beschäftigungsfragen der Europäischen Gemeinschaft, welcher – basierend auf einem Vorschlag der Sozialpartner – nach der Jahrtausendwende in seine heutige Form, den Dreigliedrigen Sozialgipfel, umgebaut wurde. Dort treffen sich nun mindestens einmal jährlich Vertreter der Sozialpartner, der Kommission und des Rates. Einer der Gründe für diesen Umbau war die Wahrnehmung bei einigen Teilnehmern, dass das frühere Format „etwas erlahmt sei“ mit der Zeit. So weit die Geschichte und Theorie. Aber wie sieht es denn nun in der Praxis aus, was kann eine solche Veranstaltung bewirken? Nach eigener Darstellung soll der Dreigliedrige Sozialgipfel „einen Beitrag zur Effizienz des sozialen Dialogs für die Ausarbeitung und Durchführung der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Europäischen Union“ leisten: ein durchaus spannendes und ambitioniertes Unterfangen – gerade in Krisenzeiten, wie den letzten Jahren –, möchte man meinen. Kann man also nach zehn Jahren davon sprechen, dass der Umbau geglückt ist? Offen gestanden habe ich meine Schwierigkeiten, auf diese Fragen eine Antwort zu finden: Wenn wir für einen Moment auf die zum Teil fatalen sozialen Folgen der Krise schauen, kann ich mir schwerlich vorstellen, dass es hier einen sozialen Dialog gegeben hat oder dass Sozialpartner signifikant eingebunden waren. Im Gegenteil, das Ergebnis ihrer Verhandlungen wurde stellenweise schlicht aufgehoben durch die Krisenpolitik. Auch muss ich zu meinem großen Bedauern feststellen, dass von diesem Sozialgipfel selten etwas in den Medien zu vernehmen ist. Das erweckt zumindest nicht den Anschein, dass es um die Einbindung der Sozialpartner ums Beste bestellt ist. Sehr geehrte Frau Nahles, sicher stimmen Sie mit mir darin überein, dass gerade eine effektive Einbindung der Sozialpartner dringend vonnöten ist, wenn mit der Vertiefung der sozialen Dimension in der Wirtschafts- und Währungsunion ernst gemacht werden soll. Allerdings möchte ich, ohne das zuletzt Gesagte schmälern zu wollen, auch darauf hinweisen, dass es eine Reihe wichtiger, weiterer Akteure in der Zivilgesellschaft gibt – darunter zuvörderst die Wohlfahrtsverbände –, welche auch in entsprechenden Fragen der Sozialpolitik einbezogen werden sollten. Dies ist bekanntermaßen auch gute Übung hierzulande. Daher möchte ich an Sie, Frau Bundesministerin appellieren: Setzen Sie sich sowohl in Deutschland als auch in der EU für einen funktionierenden sozialen Dialog ein, einen sozialen Dialog, der diesen Namen verdient und den entsprechenden Akteuren auch hinreichenden Mitwirkungsmöglichkeiten einräumt. Und wenn es dafür einer Revision des Sozialgipfels bedarf – die So-zialpartner werden dann sicher selbst Vorschläge unterbreiten –, bitte ich Sie um eine aktive Rolle. In jedem Fall bitte ich Sie, sich dafür einzusetzen, dass der Sozialgipfel im Rahmen des Europäischen Semesters eine deutlichere und auch gewichtigere Rolle bekommt – ja, und damit eine Rolle, die auch öffentlich wahrgenommen wird. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern (Tagesordnungspunkt 18) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Wir erleben derzeit die größte Flüchtlingskatastrophe seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Vereinten Nationen schätzen, dass weltweit 50 Millionen Menschen auf der Flucht sind. Rund 17 Millionen gelten als Flüchtlinge im völkerrechtlichen Sinne. Das entspricht in etwa der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen. Europa ist ein Hauptziel für Flüchtlinge, die nicht nur ihr Land, sondern auch ihre Heimatregion verlassen. Der europäische Kontinent verspricht ihnen Sicherheit, Hilfsbereitschaft, Freiheit und Wohlstand. Die traurige Wahrheit aber ist, dass die meisten EU-Staaten für Flüchtlinge kaum mehr als Transitländer sind. Der massive Flüchtlingsdruck konzentriert sich auf wenige Länder innerhalb Europas. Jeder zweite Asyl-antrag in Europa wird heute in Deutschland oder Schweden gestellt. Deutschland erbringt seit Jahren eine einzigartige Leistung beim Flüchtlingsschutz, einerseits mit massiver Hilfe vor Ort in den Krisenregionen wie rund um Syrien, andererseits durch die großzügige Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Der UN-Flüchtlingskommissar Guterres lobte Deutschland ausdrücklich als Vorbild für Europa. Bereits 2013 waren die Asylbewerberzahlen hierzulande um 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. In diesem Jahr sind sie erneut um über 55 Prozent gestiegen. Allein im vergangenen Oktober hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr Asylanträge verzeichnet als im gesamten ersten Quartal 2013. Die Zeitung Die Welt titelte daher kürzlich: „Deutschland ist das Flüchtlingsheim Europas“. Greifbar werden diese Zahlen, wenn man in unsere Kommunen geht, die den Zustrom an Flüchtlingen mit großartigem Einsatz und unglaublicher Hilfsbereitschaft bewältigen. Die Leistungen auf der kommunalen Ebene können nicht hoch genug bewertet werden. Allein in meinem Wahlkreis in der Region Aschaffenburg kommen jede Woche bis zu 30 neue Asylbewerber an und werden versorgt. Insgesamt beherbergt Bayern derzeit rund 49 600 leistungsberechtigte Flüchtlinge. Damit bietet Bayern mehr Flüchtlingen Schutz als Italien, Spanien und Griechenland zusammen im laufenden Jahr neue Asylanträge angenommen haben. Flüchtlinge erhalten bei uns nicht nur Essen, Kleidung, Unterkunft und eine gute Gesundheitsversorgung. Ihre Kinder werden zudem beschult und Erwachsene in Integrations- und Sprachkursen auf ein Leben in Deutschland vorbereitet. Zahllose Helfer in Deutschland kümmern sich um die Flüchtlinge. Für diesen Einsatz sind wir überaus dankbar. In diesem Jahr werden insgesamt über 200 000 Asylanträge in Deutschland erwartet. In rund 30 Prozent aller Fälle wird Schutz gewährt. Ein Rückgang der Flüchtlingszahlen und der Gesamtschutzquote ist nicht zu erwarten. Die desaströse Lage in Syrien, Afghanistan oder Eritrea wird sich auf absehbare Zeit wohl kaum verbessern. Die Ebolakrise in Westafrika oder der Konflikt in der Ostukraine können hingegen zusätzliche Flüchtlingsströme verursachen. Angesichts dieses massiven Flüchtlingsdrucks ist es elementar wichtig, dass wir unsere begrenzten Mittel effektiv einsetzen. Wir müssen unsere Hilfe auf diejenigen konzentrieren, die tatsächlich asylberechtigt sind, weil sie in ihrer Heimat verfolgt werden. Flucht vor Armut ist zwar verständlich, sie ist aber keine Begründung für Flüchtlingsschutz. Das deutsche Asylsystem dient dem Schutz vor Verfolgung und nicht der Entwicklungshilfe. Um die steigende Zahl der sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge einzudämmen, hatten wir bereits im Juli -beschlossen, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Aus diesen Ländern stammen rund 17 Prozent aller Asyl-anträge in Deutschland, obwohl die Schutzquote für diese Länder seit Jahren quasi bei 0 Prozent liegt. Solche aussichtlosen Asylanträge können nun schneller abgeschlossen werden. Dieses Gesetz war wichtig, weil es zur Entlastung des deutschen Asylsystems beiträgt. Damit es in Kraft treten konnte, war ein Kompromiss im Bundesrat notwendig. Das Ergebnis dieses Kompromisses ist der vorliegende Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsstellung von Asylsuchenden und Geduldeten in Deutschland. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf drei Verbesserungen vor. Erstens soll die Residenzpflicht nach drei Monaten gelockert werden. Die ausgeweitete Bewegungsfreiheit kann die Integration und die Arbeitsplatzsuche fördern. Zweitens wird das Sachleistungsprinzip auf Aufnahmeeinrichtungen beschränkt. Sachleistungen bleiben aber möglich, um Versorgungsengpässe zu überbrücken. Drittens wird die Vorrangprüfung für Asylbewerber oder Geduldete aufgehoben, wenn sie sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten. Diese Regelung wird gemäß der Protokollerklärung des Bundesrates auf drei Jahre befristet und verfällt, sofern sie nicht erneut beschlossen wird. Sollte sich die Arbeitsmarktsituation in Deutschland eintrüben, kann die bisher geltende Vorrangprüfung also wieder aufleben. Ebenso müssen wir auch die Auswirkungen der anderen beiden Verbesserungen genau beobachten und evaluieren. Zweifellos ist es richtig, dass wir die Integration in unsere Gesellschaft und in unseren Arbeitsmarkt erleichtern. Das Ziel muss sein, schutzbedürftige Flüchtlinge möglichst schnell zu integrieren und auf die eigenen Füßen zu stellen. Gleichzeitig müssen wir aber darauf achten, dass die Verbesserungen auf diejenigen beschränkt bleiben, die tatsächlich asylberechtigt sind. Das erreichen wir nur, wenn aussichtslose Asylanträge zügig abgeschlossen und die Rückführung konsequent durchgeführt wird. Dazu müssen wir die Dauer der Asylverfahren auf drei Monate reduzieren, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Das ist genau der Zeitraum, in dem die Residenzpflicht auch weiterhin Bestand haben soll. Um die Asylverfahren entsprechend zu beschleunigen, hat die Koalition bereits 650 neue Stellen für das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt. Zusätzlich müssen wir das Asylverfahrensrecht vereinfachen und bestehende Vollzugshemmnisse bei der Aufenthaltsbeendigung reduzieren. Nur so können wir ein ausgewogenes Asylsystem in Deutschland schaffen, das den wirklich Schutzbedürftigen die beste Hilfe bietet. Entscheidend bleibt aber die Implementierung und Weiterentwicklung des europäischen Asylsystems. Solange nur wenige Mitgliedstaaten der EU den Asylschutz so ernst nehmen wie Deutschland, wird es bei der ungleichen Verteilung der Lasten bleiben. Das stellt ein erhebliches Risiko für die Akzeptanz unseres Asylsystems in der Bevölkerung dar. Diese Gefahr darf niemand unterschätzen, dem ein funktionierender Asylschutz wirklich am Herzen liegt. Rüdiger Veit (SPD): Vor rund einem Jahr befanden wir uns in den Koalitionsverhandlungen. Im Bereich Ausländer- und Asylrecht war ich an den Verhandlungen für die SPD-Fraktion beteiligt. Viele Punkte, die wir gerne für die SPD-Fraktion in den Koalitionsvertrag mit hineinverhandelt hätten, wurden damals so strikt nicht von dem Koalitionspartner gewollt und kamen somit auch nicht in den Koalitionsvertrag. Umso mehr freut es uns heute, dass sich einige der Verbesserungen für Asylbewerber und Geduldete, die wir damals schon gewollt haben, nunmehr in dem vorliegenden Gesetzentwurf wiederfinden. Dabei fing diese Erfolgsgeschichte zunächst mit dem Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere -Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzuganges für Asylbewerber und Geduldete an. Mit Bauchschmerzen haben wir diesem Gesetz zugestimmt, in erster Linie und vor allem deshalb, weil wir die in dem Gesetz enthaltenen Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern und Geduldeten für -notwendig erachten. Es ist an dieser Stelle schon häufig gesagt worden, aber weil es gut und richtig ist, sage ich es noch einmal: Nunmehr wird die Frist, die ein Asyl-bewerber oder Geduldeter warten muss, bis er eine Arbeit aufnehmen kann, auf drei Monate verkürzt werden. Bislang mussten Asylbewerber neun und Geduldete zwölf Monate warten, bis sie in Deutschland arbeiten konnten. Diese Menschen haben nunmehr die Chance, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Auch die Mehrheit des Bundesrates hatte große Bedenken bezüglich der Aufnahme weiterer Staaten in den Katalog der sicheren Herkunftsstaaten. Die notwendige Zustimmung konnte nur erfolgen, nachdem die Bundesregierung ganz in unserem Sinne weitere lebensnahe Verbesserungen für Asylbewerber und Geduldete zugesagt hatte, die jetzt in das vorliegende Rechtsstellungsverbesserungsgesetz Eingang gefunden haben. So hatten wir bereits in unserem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2013 unseren Willen bekundet, die sogenannte Residenzpflicht gänzlich abschaffen zu wollen. Leider konnten wir diese Position so nicht in den Koalitionsvertrag hineinverhandeln, sondern nur in einer abgeschwächten Form. Umso besser ist es, dass die Residenzpflicht nun doch abgeschafft wird nach einem dreimonatigen geduldeten, gestatteten oder erlaubten Voraufenthalt. Vollständigkeitshalber sei angemerkt, dass ich mir die Abschaffung der Residenzpflicht vom ersten Tag an hätte vorstellen können. Ich habe immer gesagt – und als ehemaliger Landrat weiß ich auch, wovon ich spreche –, dass es nicht nur für die Betroffenen von großem Vorteil ist, wenn sie statt Sachleistungen Geldleistungen erhalten, sondern auch die Kommunen darüber hinaus davon profitieren. Dies entspricht unserer Beschlusslage in der letzten Legislatur – Drucksache 17/11674: „Menschenwürdige Lebens-bedingungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete sicherstellen – Asylbewerberleistungsgesetz reformieren“. Im Rechtsstellungsverbesserungsgesetz wird nun dementsprechend das bislang geltende Prinzip des Vorrangs von Sachleistungen vor Geldleistungen umgekehrt: Mit Inkrafttreten des Gesetzes sind Geldleistungen gegenüber Sachleistungen grundsätzlich vorrangig. Problematisch ist allerdings die Möglichkeit einer Rückausnahme von diesem neuen Grundsatz, nachdem anstelle der Geldleistungen, „soweit es nach den -Umständen erforderlich ist“, wieder Sachleistungen erbracht werden können. Die Formulierung „nach den Umständen erforderlich“ ist beliebig weit ausdehnbar. Hier bedarf es meiner Ansicht nach einer Konkretisierung. Nicht im Rechtsstellungsverbesserungsgesetz, sondern in einer am Montag dieser Woche durchs Kabinett gegangenen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden – entsprechend der Vereinbarung des Bundesrates mit der Bundesregierung vom 19. September 2014 und auch in Fortführung unseres Bestrebens, für weitere Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme für Geduldete und Asylbewerber zu sorgen –, neue Verbesserungen erreicht: Nunmehr ist geregelt, dass für Geduldete und Asylbewerber nach 15 Monaten Voraufenthalt in Deutschland die Vorrangprüfung entfällt. Die im Rechtsstellungsverbesserungsgesetz enthaltenen guten Regelungen sind ein Erfolg, der nicht nur die Handschrift der fordernden grünmitregierten Länder trägt, sondern setzt vor allem um, was wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten seit langem an Verbesserungen im Flüchtlingsbereich gefordert haben. Es verdient unserer aller Zustimmung. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Bundesregierung legt hier heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem der so genannte „Asylkompromiss“ des Bundesrates umgesetzt werden soll. Im September hatte das Land Baden-Württemberg im Bundesrat der Einstufung von Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“ gegen alle Kritik auch aus den Reihen der Grünen zugestimmt. Im Gegenzug hat sich die Bundesregierung verpflichtet, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Rechtsstellung Asylsuchender und Geduldeter verbessert werden soll. Im Kern geht es um eine Lockerung der Residenzpflicht und die Ablösung des Sachleistungsprinzips im Asylbewerberleistungsgesetz durch den Vorrang von Geldleistungen für einen Teil der Leistungsberechtigten. Der ebenfalls versprochene Wegfall der Vorrangprüfung beim Zugang zu Beschäftigung nach den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist mittlerweile per Verordnung umgesetzt worden, eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zur Entlastung der Länder insbesondere bei der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden und Geduldeten steht hingegen noch aus. Vorliegend werden also die Residenzpflicht und das Asylbewerberleistungsgesetz neu geregelt. Die Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete soll nach dem Entwurf nach dreimonatigem Aufenthalt erlöschen. Für die Zeit der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Asylverfahren gilt somit weiter die Residenzpflicht. Die Betroffenen können den Bezirk ihrer Ausländerbehörde nur mit einer Erlaubnis verlassen. Diese Erlaubnis soll auch weiterhin nur in sehr engen Grenzen erteilt werden, um beispielsweise Termine bei Behörden oder Gerichten wahrnehmen zu können. Asylsuchenden bleibt weiter verwehrt, Verwandte oder Freunde zu besuchen oder einfach das Land kennenzulernen, in dem sie zukünftig leben werden. Und auch nach den ersten drei Monaten kann die Ausländerbehörde weiter Aufenthaltsbeschränkungen verfügen. Dazu reicht jedwede rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer Straftat, also auch bei Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren. Diese Einschränkung gilt ohne jede zeitliche Befristung; gerade langjährig Geduldete bleiben so dauerhaft belastet, wenn sie zu Beginn ihrer Zeit in der Bundesrepublik einfache Straftaten begangen haben. Das ist vollkommen unverhältnismäßig. Gleiches gilt für die zweite Ausnahmeregelung: Wird Asylsuchenden oder Geduldeten ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, reicht schon der einfache Verdacht, um wieder die Residenzpflicht zu verhängen. Ebenfalls soll die Residenzpflicht verhängt werden, wenn „aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen“. Diese Formulierung ist dehnbar; darunter kann schon der Versuch der Ausländerbehörde fallen, einen Pass zu besorgen. Auch diese Regelung ist unverhältnismäßig und lässt Spielraum für willkürliches Behördenhandeln. Außerdem stellt sich die Frage, was diese Regelung in Bezug auf Asylsuchende soll – sie haben eine Aufenthaltsgestattung und sind im Gegensatz zu den Geduldeten nicht ausreisepflichtig. Bei ihnen können also aufenthaltsbeendende Maßnahmen ohnehin erst ergriffen werden, wenn ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Solange Betroffene Sozialleistungen beziehen, gelten für sie Wohnsitzauflagen, sie können also nicht selbst wählen, wo sie in Deutschland leben wollen. Mit der Neuregelung soll ihnen sogar eine bestimmte Wohnung zugewiesen werden können; das geht über das geltende Recht noch hinaus. Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Torsten Albig, hat in seiner Rede vor dem Bundesrat zu Recht kritisiert, dass durch die Wohnsitzauflage faktisch die Residenzpflicht erhalten bleibt – ein Wohnsitzwechsel ist ausgeschlossen, und bei den geringen finanziellen Mitteln, die Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung stehen, ist es mit ihrer Bewegungsfreiheit dann auch nicht weit her. Wer den Wohnort eigenmächtig wechselt, soll keine Sozialleistungen mehr erhalten. Wie das mit der grundgesetzlich gebotenen menschenwürdigen Existenzsicherung vereinbar sein soll, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor. Der Vorrang des Sachleistungsprinzips nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird künftig auf die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen beschränkt. Bei der Unterbringung außerhalb der Erstaufnahmeeinrichtungen gilt spiegelbildlich der Vorrang der Geldleistung. Auch das ist nur ein Fortschritt mit angezogener Handbremse. Zudem enthält der Gesetzentwurf auch eine Öffnungsklausel, die es Ländern wie Bayern ermöglicht, an ihrem ineffizienten und unwürdigen Lagersystem und am Sachleistungsprinzip in der Praxis festzuhalten. Damit gibt es weiterhin keine einheitlichen Lebensbedingungen für Asylsuchende in Deutschland. Die Koalition wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren einiges nachzubessern haben, damit das Gesetz seinem hochtrabenden Titel wenigstens einigermaßen gerecht werden kann. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Abschreckungspolitik, wie sie in Deutschland seit Jahrzehnten praktiziert wird, ist inhuman und erfolglos. Sie setzt sich unter anderem aus folgenden Bestandteilen zusammen: Arbeitsverbot, elend lange Wartezeiten auf einen Sprachkurs, Sachleistungen statt Bargeld, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch die „Residenzpflicht“, gesundheitliche Unterversorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz und der Zwang, in Massenunterkünften wohnen zu müssen. Wer aus seinem Heimatland vor Verfolgung und Krieg fliehen musste, lässt sich von solchen Schikanen aber nicht abhalten. Dennoch stellen sie gravierende Eingriffe dar und bedeuten einen ungeheuren – und auch teuren – bürokratischen Aufwand. All diese Abschreckungsmaßnahmen gehören restlos abgeschafft. Denn sie schaden nicht nur den Betroffenen, sondern der Gesellschaft insgesamt. Nun unternimmt die Bundesregierung – nicht ganz freiwillig – einen halbherzigen Versuch, einige der übelsten Auswüchse einer verfehlten und gescheiterten Politik abzumildern. Vorgesehen ist, dass die räumliche Beschränkung für Asylsuchende und Geduldete – die sogenannte Residenzpflicht – ab dem vierten Monat des Aufenthalts abgeschafft wird. Das klingt gut. Denn die Residenzpflicht verbietet den Betroffenen das Reisen innerhalb Deutschlands unter Strafandrohung – eine gravierende, europaweit einmalige Schikane, gegen die Flüchtlingsinitiativen zu Recht seit Jahren ankämpfen. Das Recht auf Bewegungsfreiheit soll nach der Neuregelung jedoch nicht uneingeschränkt gelten. Denn für Geduldete ist vorgesehen, dass die Residenzpflicht im Einzelfall doch angewandt werden kann, wenn „aufenthaltsbeendende Maßnahmen … konkret bevorstehen“. Mit dieser angeblichen Ausnahme könnte die Residenzpflicht für Geduldete durch die Hintertür wiedereingeführt werden. Denn die Duldung besagt ja gerade, dass der Betroffene ausreisepflichtig bleibt und eine Abschiebung theoretisch jederzeit möglich ist. Weiterhin wäre es durch restriktive Auslegung der Ausländerbehörde möglich, von der Schikane „Residenzpflicht“ Gebrauch zu machen. Ein klares „Nein“ zur Residenzpflicht sieht anders aus. Außerdem ist vorgesehen, durch eine parallele Änderung der Beschäftigungsverordnung den Arbeitsmarktzugang zu erleichtern. Das generelle Arbeitsverbot soll auf drei Monate begrenzt werden. Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland soll auch die Vorrangprüfung, wonach Deutsche und Unionsbürger bei der Stellenvergabe grundsätzlich zu bevorzugen sind, vorläufig entfallen. Aber auch hier gibt es zumindest einen gravierenden Haken: Denn es bleibt die Regelung unangetastet, wonach Ausländerbehörden generell die Arbeitsaufnahme verbieten können, wenn den Betroffenen vorgeworfen wird, sie seien selbst daran Schuld, dass sie bisher nicht abgeschoben werden konnten. Wer restriktiv agieren will, der hat rechtlich alle Mittel dazu. Die Abschaffung des Vorrangs des Sachleistungsprinzips ist sicher ein Fortschritt. Aber auch hier soll es wieder Ausnahmen geben können. Lebensmittelpakete und Gutscheine stellen eine unerträgliche Gängelung und Bevormundung dar; sie müssen endgültig der Vergangenheit angehören. Im Übrigen zeigt der Gesetzentwurf in jeder einzelnen Bestimmung, wie schwer der Bundesregierung der lang überfällige Abschied von Restriktionen und Schikanen fällt. Beispielsweise müssen sich geduldete Ausländer, die ihren zugewiesenen Wohnort für mehr als drei Tage vorübergehend verlassen wollen, weiterhin vorher bei der Ausländerbehörde abmelden. So fallen die Regelungen insgesamt engherzig und kleingeistig aus und überaus bürokratisch, so sehr, dass in der Ressortabstimmung sogar die Länderbürokratien – in diesem Fall Rheinland-Pfalz – zu dem Schluss kommen: Die vorgesehene Regelung erscheint zu kompliziert und wird aus fachlicher Sicht nicht befürwortet. Dies ist nach fachpolitischer Betrachtung nicht der große Wurf; es sind kleine Trippelschritte – angeschoben von der Opposition. Notwendig wäre es vielmehr, das Asylbewerberleistungsgesetz vollständig aufzuheben und nicht nur das Sachleistungsprinzip – ohnehin ein Auslaufmodell – abzuschaffen. So bleibt das Asylbewerberleistungsgesetz immer noch ein zentrales Instrument zur Diskriminierung und Ausgrenzung. Es ist längst an der Zeit, die Versorgung von Flüchtlingen so zu regeln wie die Versorgung anderer hilfsbedürftiger Menschen auch: durch Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch und menschenwürdige medizinische Versorgung. Für den notwendigen Paradigmenwechsel – Inklusion statt Ausgrenzung – ist es unerlässlich, Schutzsuchenden in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Wir setzen uns daher für weitere Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang und frühzeitigen Zugang zu Sprachkursen ein. Denn Sprache und Arbeit sind die entscheidenden Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben in Deutschland. Es wird Zeit, dass auch die Bundesregierung dies begreift. Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Angesichts der zahlreichen Krisenregionen der Welt und erheblich steigender Asylbe-werberzahlen stehen Bund, Länder und Gemeinden vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland steigt seit Jahren stark an: Im Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rund 127 000 Asylanträge gestellt. Das waren fast 50 000 mehr als 2012. Von Januar bis Oktober dieses Jahres gab es bereits über 158 000 Anträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2013 ist die Zahl der Asylanträge damit um rund 57 Prozent gestiegen. Der Migrationsdruck auf Europa, insbesondere über das Mittelmeer, ist hoch und wird aller Voraussicht nach weiter anhalten. Für 2014 prognostiziert das BAMF circa 200 000 Anträge, Tendenz steigend. Die Herausforderungen für Bund, Länder und Gemeinden werden daher künftig eher größer als kleiner werden. Ein großer Teil der Asylbewerber ist tatsächlich schutzbedürftig, ein Teil verfolgt aber auch wirtschaftliche Motive mit der Asylantragstellung. Umso wichtiger ist es, dass wir eine Asylpolitik verfolgen, die hier ausgewogen reagieren kann. Letzte Woche ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Westbalkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Dies sind Staaten, bei denen die asylrechtliche Schutzquote bei nahezu null liegt. Mit dem Gesetz wurde auch die Wartefrist für den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete auf drei Monate abgesenkt. Das Gesetz ist damit ein gutes Beispiel für die Balance, die wir im Asyl- und Ausländerrecht gerade jetzt brauchen. Zum einen setzt das Gesetz das Signal, dass unser Rechtssystem nur den Menschen asylrechtlichen Schutz bieten soll, die diesen Schutz auch tatsächlich benötigen. Zum anderen ermöglichen wir den Asylbewerbern jetzt sehr früh, selbst für sich zu sorgen und sich mit ihren Fähigkeiten am Arbeitsmarkt einzubringen. Solch ein ausgewogenes Vorgehen brauchen wir, um dem derzeitigen massiven Anstieg der Asylbewerberzahlen zu begegnen und unser Asylsystem funktionsfähig zu halten. Wir wollen denen effektiv Schutz bieten -können, die ihn tatsächlich brauchen, und die Voraussetzungen für die Einbindung und Teilhabe der tatsächlich Schutzbedürftigen aufrechterhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung anlässlich der Zustimmung des Bundesrates zum genannten „Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten“ am 19. September 2014 einem Kompromiss zugestimmt. Sie hat eine Protokollerklärung abgegeben, mit der weitere Maßnahmen festgelegt wurden. Damit soll die Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern verbessert werden. Die Kosten für ihre Versorgung werden aber weiter gerecht verteilt. Auch die -Voraussetzungen, dass die Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden weiterhin effizient handeln können, bleiben bestehen. Der heute diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt diese Protokollerklärung – soweit sie gesetzliche Änderungen erfordert – um. Ziel der Bundesregierung ist es, die gemachten Zusagen möglichst rasch zu realisieren. Sie hat für den Gesetzentwurf daher ein stark verkürztes Verfahren gewählt und auch den Bundesrat um Fristverkürzung gebeten. Entsprechend der Protokollerklärung vom 19. September 2014 enthält der Gesetzentwurf zum einen -Anpassungen im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz bei der räumlichen Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete, der sogenannten Residenzpflicht. Ziel ist die grundsätzliche Abschaffung der Residenzpflicht nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet. Um dabei weiterhin eine gerechte Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern zu gewährleisten, wird eine Wohnsitzauflage für solche Asylbewerber und Geduldete eingeführt, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Sozialleistungen sollen lediglich an dem in der Wohnsitzauflage festgelegten Wohnsitz erbracht werden. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz vor. In seiner bisherigen Form gilt das Sachleistungsprinzip zukünftig nur noch während der Zeit, in der sich Asylbewerber in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten. Im Anschluss sollen die Länder und Kommunen Leistungen an den anspruchsberechtigten Personenkreis dann vorrangig als Geldleistungen erbringen. Nachrangig sollen Sachleistungen, zum Beispiel um Versorgungsengpässe aufgrund steigender Asylbewerberzahlen zu decken, aber weiterhin möglich bleiben. Leistungen für Unterkunft, Heizung und Hausrat können wahlweise als Geld- oder Sachleistung erbracht werden, um hier die Flexibilität des Behördenhandelns zu wahren. Schließlich soll nach der Protokollerklärung gleichzeitig mit den genannten Maßnahmen auch die Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Geduldete – bei Fachkräften gänzlich und bei allen anderen nach einem Inlandsaufenthalt von 15 Monaten – entfallen. Die hierzu erforderliche Rechtsverordnung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales zur Änderung der -Beschäftigungsverordnung ist bereits vorgestern, am 11. November 2014, in Kraft getreten. Auch dieser Aspekt der Protokollerklärung ist damit umgesetzt. Der Gesetzentwurf stellt damit einen wichtigen Baustein dar, um unser Asylsystem funktionsfähig zu erhalten, um Asylmissbrauch zu bekämpfen und die Möglichkeit der Teilhabe für Verfolgte zu erhöhen. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) (Tagesordnungspunkt 19) Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Ich freue mich, dass wir heute dem Plenum eine einstimmig angenommene Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorlegen können. Über die Fraktionsgrenzen hinweg sind wir uns einig, dass Deutschland das revidierte Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern nach der bereits geleisteten Zeichnung am 23. Mai dieses Jahres nun auch ratifizieren soll. Für was steht das revidierte Europäische Übereinkommen zur Adoption von Kindern? Ziel des Übereinkommens ist die Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten des Europarats bezüglich der Adoption von Kindern. Ich möchte besonders darauf hinweisen, dass unser deutsches Recht dafür nur in einem einzigen Punkt an das Übereinkommen angepasst werden muss: Die Frist zur Aufbewahrung der Vermittlungsakten ist anders zu berechnen, als es der § 9 b des Adoptionsvermittlungsgesetzes derzeit vorsieht. Dieser geringe Anpassungsbedarf zeigt: Die Bundesrepublik Deutschland hat hohe Standards, wenn es um die Adoption von Kindern geht. Mit der Zeichnung und Ratifikation unterstützt Deutschland nun auch die Durchsetzung dieser Standards in den Mitgliedsländern des Europarats. Deutschland wäre damit das achte Land innerhalb der Runde der Mitgliedstaaten des Europarats, welches das Übereinkommen umsetzt. 17 Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen bislang unterzeichnet. Das revidierte Übereinkommen ersetzt das Europäische Übereinkommen von 1967 über die Adoption von Kindern, das bereits früh, insbesondere durch die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen Ende der Sechzigerjahre, nicht mehr als zeitgemäß anzusehen war. Um diesem Umstand Abhilfe zu verschaffen, wurde das Übereinkommen durch mehrere Übereinkommen erweitert. Die Rechte der Kinder sind unter anderem durch das Europäische Übereinkommen von 1975 über die Rechtstellung der unehelichen Kinder, das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom November 1989 über die Rechte des Kindes, das Haager Übereinkommen von 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und das Europäische Übereinkommen von 1996 über die Ausübung von Kinderrechten gestärkt worden. Geändert hat sich auch die Rechtsposition des nichtehelichen Vaters. Sie hat sich deutlich verbessert. In vielen Ländern ist nicht mehr nur die Ehe die rechtliche Verbindung zwischen zwei Menschen, die zusammen leben, füreinander Verantwortung übernehmen oder eine Familie gründen wollen. In Deutschland können zwei gleichgeschlechtliche Partner seit 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen. Vor diesem Hintergrund wurde es zwangsläufig notwendig, das Adoptionsübereinkommen aus dem Jahr 1967 im Rahmen des Europarats unter Federführung des Europäischen Ausschusses für rechtliche Zusammenarbeit zu überarbeiten. Nach Annahme des Übereinkommens durch das Ministerkomitee des Europarats wurde es 2008 zur Zeichnung aufgelegt. Wo liegen nun die Unterschiede? Die Kinderrechte und das Kindeswohl werden noch stärker in den Mittelpunkt gestellt als in der Fassung von 1967. So ist nach der neuen Fassung nach Artikel 5 Absatz 1 b nunmehr die Zustimmung des Kindes zur Adoption notwendig, wenn dieses hinreichend verständig ist. Andernfalls – das regelt der Artikel 6 des revidierten Übereinkommens – ist das Kind dennoch soweit möglich anzuhören, und seine Meinung und Wünsche sind zu berücksichtigen. Die Rechtsposition nichtehelicher Väter wird ebenfalls verbessert, da nun auch ihre Zustimmung zur Adoption erforderlich ist. Im Übereinkommen von 1967 war die Zustimmung des Vaters beim „nichtehelichen“ Kind überhaupt nicht erforderlich. Dies widerspricht unter anderem der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Rechtstellung des Vaters eines nichtehelichen Kindes im deutschen Adoptionsrecht wurde bereits im Zuge der Kindschaftsrechtsreform von 1997 wesentlich gestärkt. Weitere zentrale Neuerungen des revidierten Übereinkommens beziehen sich auf die in Artikel 7 geregelten Bedingungen für die Adoption. In der „neuen“, revidierten Fassung des Übereinkommens ist etwas vorgesehen, das uns in Deutschland fremd erscheint: Auch heterosexuelle Paare, die nicht verheiratet sind, sondern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Kinder adoptieren. Dies kann selbstverständlich nur dort gelten, wo das nationale Recht die Möglichkeit der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für Heterosexuelle vorsieht. Wie gesagt, das gibt es in Deutschland nicht. Wie Sie, meine Damen und Herren, sicher schon vermuten, gestattet das „alte“ Übereinkommen von 1967 nur heterosexuellen Ehepaaren die Adoption. Im neuen Abkommen sollen nun auch homosexuelle Partner, die entweder verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben – die Regelungen sind innerhalb der Mitgliedstatten des Europarats sehr verschieden –, Kinder adoptieren dürfen. Das ist auch eine entscheidende Änderung des revidierten Übereinkommens. Es wird den Mitgliedstaaten nunmehr freigestellt, die Sukzessivadoption durch Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gleich welchen Geschlechts, leben, zuzulassen. In Deutschland ist das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner vom 20. Juni 2014 am 27. Juni desselben Jahres bereits in Kraft getreten. Zudem besteht nunmehr die Möglichkeit im revidierten Übereinkommen, fakultativ im jeweiligen Adop-tionsrecht der Mitgliedstaaten auch die gemeinsame Adoption durch Lebenspartner zuzulassen. Soweit geht unser nationales Recht bekanntlich nicht. Bekanntermaßen haben wir im Frühsommer das Lebenspartnerschaftsgesetz in § 9 Absatz 7 geändert. Damit haben wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, das uns vorgegeben hatte, die Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner zu regeln. Wir haben damals eine durchaus kontroverse Debatte zur Frage geführt, ob wir das deutsche Adop-tionsrecht auch dahingehend verändern sollten, eine gemeinsame Adoption durch homosexuelle Paare zuzulassen. Die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages hat sich im Mai dieses Jahres dagegen ausgesprochen. Die Sachlage hat sich seitdem nicht entscheidend verändert. Deshalb sieht die CDU/CSU-Fraktion auch nicht im Kontext des revidierten europäischen Adoptionsübereinkommens die Notwendigkeit, von dieser Option Gebrauch zu machen. Den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden wir folglich nicht mittragen. Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Erst letzte Woche wurde die Debatte zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern zu so später Stunde angesetzt, dass die Redebeiträge zu Protokoll gingen. Ich bedauere sehr, dass auch die zweite und dritte Lesung ohne mündliche Debatte stattfindet. Erstens wird dies dem Thema Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften bei Weitem nicht gerecht, zweitens hat es eine größere Öffentlichkeit -verdient, und drittens hätte eine öffentliche Auseinandersetzung der Diskussion sicherlich gutgetan. Ziel des Übereinkommens ist es, „gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen zu berücksichtigen und gleichzeitig die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten“. Gelebte gesellschaftliche Realität ist es, dass sich gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in keiner Weise von der Ehe unterscheiden. Dies haben auch der Europäische Gerichtshof sowie letztendlich das Bundesverfassungsgericht in seinem -Urteil vom 19. Februar 2013, in dem es das Verbot der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner für verfassungswidrig erklärte, bekräftigt. Deshalb überlässt das revidierte Übereinkommen es auch den Staaten, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern die gemeinsame Adoption zu ermöglichen. Bereits letzte Woche habe ich in meinem Beitrag deutlich gemacht, dass ich die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens für einen kleinen, aber dennoch wichtigen Schritt auf dem Weg hin zur absoluten Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften halte. Jedoch ist er leider allenfalls hinreichend. Denn der letzte Schritt, Kindern eine fürsorgliche Familie zu -ermöglichen, also auch die Volladoption für gleich-geschlechtliche Lebenspartner, ist mit unserem Koalitionspartner bisher nicht möglich. Doch aufgeben gibt’s nicht! Ich werde weiter für die absolute Gleichstellung kämpfen. Es hat lange genug gedauert, bis Deutschland das revidierte Europäische Übereinkommen unterzeichnet hat. Sogar eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war dazu notwendig. Jetzt müssen wir bei der Ratifizierung mit gutem Beispiel vorangehen. Dem entsprechenden Gesetz stimmen wir Sozialdemokratinnen und -Sozialdemokraten selbstverständlich zu. Uns zufrieden zurücklehnen können und wollen wir jedoch nicht. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Ich beziehe mich auf die Protokollrede zur ersten Lesung und wiederhole und ergänze das dort Geschriebene. Das Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) ist am 1. September 2011 in Kraft getreten. Es ersetzt und modernisiert das Europäische Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern, dessen Vertragsstaat auch die Bundesrepublik Deutschland ist, unter stärkerer Berücksichtigung des Kindeswohls und insbesondere im Hinblick auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes, das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und das Europäische Übereinkommen vom 25. Januar 1996 über die Ausübung von Kinderrechten. Durch das Zustimmungsgesetz sollen die erforderlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz für die Ratifikation des revidierten Übereinkommens geschaffen werden. Ziel des revidierten Übereinkommens ist, in den Unterzeichnerstaaten – unter anderem Mitgliedstaaten des Europarats – gemeinsame Grundsätze hinsichtlich des Adoptionsrechts zu schaffen und so auch grenzüberschreitende Adoptionen und deren Anerkennung zu ermöglichen. Anpassungsbedarf im deutschen Recht besteht laut Bundesregierung nur insoweit, als die Frist zur Aufbewahrung der Vermittlungsakten anders zu berechnen sei, als es § 9 b des Adoptionsvermittlungsgesetzes, AdVermiG, derzeit vorsieht. Dem Vertragsgesetz ist zuzustimmen. Das Übereinkommen ist recht progressiv und leistet einen Beitrag zu hohen Standards bei der Adoption im Sinne des Kindeswohls in den Unterzeichnerstaaten. Vor allem begrüßenswert ist der Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens. Danach steht es den Staaten frei, den Anwendungsbereich des Übereinkommens „auf gleichgeschlechtliche Paare zu erstrecken, die miteinander verheiratet oder eine eingetragene Partnerschaft miteinander eingegangen sind. Es steht den Staaten auch frei, den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens auf verschieden-geschlechtliche Paare und gleichgeschlechtliche Paare zu erstrecken, die in einer stabilen Beziehung zusammenleben.“ Da sich in den Ausschussberatungen keine Änderungen ergeben haben, bleibt es bei der Zustimmung durch die Linke. Auch wenn eine Verpflichtung dazu nicht durchsetzbar war, ist schon allein die Einräumung dieser Möglichkeit ein deutlicher Fortschritt. Und wenn Mitgliedstaaten diese Möglichkeit regeln, müssen die anderen Unterzeichnerstaaten dies anerkennen, was ebenfalls ein Fortschritt ist. Leider führt die Bundesregierung zur Beschwichtigung konservativer Kreise, eingeschlossen sie selbst, in der Gesetzesbegründung aus: „Von der in dem Übereinkommen eröffneten Möglichkeit, im nationalen Adop-tionsrecht die gemeinsame Adoption durch Lebenspartner zuzulassen, wird die Bundesregierung keinen Gebrauch machen“ (Seite 6). Hier will die Regierung nach wie vor bestehende Familienstrukturen nicht entsprechend akzeptieren und anerkennen und Kindern dieser Familien gesicherte Rechtspositionen, was nur beispielsweise das Erbrecht betrifft, verweigern. Aber für diese Gleichberechtigung und verbesserte Rechtsposition von Kindern wird Die Linke weiter kämpfen, notfalls auch wieder mit Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts. Schauen wir mal, wie lange die Regierung an ihrer Position festhalten will, kann oder darf. Und in diese Richtung geht der nun vorliegende Antrag der Grünen, die sich ebenso wie die Linke an dieser Ungleichbehandlung stören. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist höchste Zeit, dass wir auch beim Adoptionsrecht Lebenspartnerschaften und Ehe hundertprozentig gleichstellen. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss entfallen die letzten europarechtlichen Ausreden, dies nicht zu tun. 100 Prozent Gleichstellung hatten Sie von der SPD doch beschlossen! Stimmen Sie unserem Antrag heute zu, dann kann dies für das Adoptionsrecht heute wahr werden. Nicht das Bauchgefühl der Kanzlerin, sondern das Grundgesetz sollte Sie bei Ihrer Entscheidung leiten. Bereits zu Jahresbeginn hat meine Fraktion einen Gesetzentwurf zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern eingebracht. Zu dem Zeitpunkt hat die Koalition den Gesetzentwurf allerdings noch abgelehnt. Jetzt fragt man sich, ob die Bundesregierung zur Einsicht gekommen ist und endlich die verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen abschaffen will. Doch genau diesen längst notwendigen Schritt in Sachen Gleichberechtigung schließt die Koalition in ihrer Antragsbegründung aus: „Von der in dem Überabkommen eröffneten Möglichkeit, im nationalen Adoptionsrecht die gemeinsame Adoption durch LebenspartnerInnen möglich zu machen, wird die Bundesregierung keinen Gebrauch machen.“ Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang 2013 eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern das Recht auf Sukzessivadoption eingeräumt. Jetzt muss die Ratifizierung der revidierten Fassung des Europäischen Adoptionsübereinkommens folgen. Mit der neuen Fassung bekommen die Vertragsstaaten die Möglichkeit, gleichgeschlechtlichen Paaren in ihrem nationalen Recht Adoption zu erlauben. Die Adoption für gleichgeschlechtliche, verpartnerte Paare ist allerdings als Opt-out-Option formuliert, das heißt, es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie diese Möglichkeit nutzen. Das Übereinkommen in der Fassung von 1967 sah die gemeinschaftliche Adoption nur für Verheiratete vor. Es war lange Ausrede für SPD wie Union, eine gemeinschaftliche Adoption durch eingetragene Lebenspartner nicht zuzulassen. Schweden und das Vereinigte Königreich haben aus diesem Grund das Übereinkommen vor einigen Jahren gekündigt, um nicht gegen diese Passage zu verstoßen. Seit 2008 ist nun die revidierte Fassung verabschiedet und seit 2011 in Kraft, und es wird Zeit, dass auch Deutschland endlich einen gleichstellungspolitischen Schritt voran macht und das Abkommen ratifiziert. Der Bundestag sollte der Bundesregierung in ihrer diskriminierenden Stillstandspolitik nicht folgen und sich den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zu Herzen nehmen. In seiner Entscheidung vom 19. Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt: „Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adop-tionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht“ (BVerfG, 1 BvL 1/11 vom 19. Februar 2013, Rn. 104). Genau das wird hier allerdings – mal wieder – ignoriert. Das ist nicht nur falsch und beschämend, sondern auch gleich doppelt verfassungswidrig. Nicht nur werden Schwule und Lesben in Lebenspartnerschaften bei der Sukzessivadoption gegenüber Ehepaaren benachteiligt, sondern auch die gemeinschaftliche Adoption wird verweigert. Den Kindern fehlt es dadurch an Sicherheit: Sie leben nicht in einer rechtlich anerkannten Familie, und sie werden im Unterhalts- und Erbrecht benachteiligt. Dabei sind die Bedenken, dass es Kindern in Regenbogenfamilien weniger gut gehe, längst ausgeräumt. Sämtliche Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Kinder, die mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen, keinen Nachteil davon haben. Dies hat sogar die Bundesregierung bestätigt. Die Koalition sollte diese Gelegenheit nutzen und ihre Blockade bei der Angleichung des -Adoptionsrechts für Lesben und Schwule endlich aufgeben. Gerade weil Studien zu Regenbogenfamilien und Anhörungen von Experten immer wieder zu dem Schluss kommen, dass das Kindeswohl in Regenbogenfamilien nicht gefährdet ist, sondern gefördert wird, ist es umso absurder, dass CDU/CSU immer wieder diesen ideologischen Zombie aus der Argumentekiste holen. Ganz offensichtlich ist das Kindeswohl für CDU/CSU immer noch zweitrangig. Ihnen geht es darum, Ressentiments zu bedienen, und um die Zustimmung von homophoben Stammtischen. Aus Angst vor den Rechtspopulisten der AfD wird hier auf dem Rücken von Kindern verfassungsfeindliche Politik gemacht. Ginge es wirklich um den Schutz der Familie und um das Kindeswohl, dann würden Sie sich dafür einsetzen, diese Eltern-Kind-Beziehungen rechtlich abzusichern. Und die SPD, die im Wahlkampf 100 Prozent Gleichstellung versprochen hat, scheitert, blamiert sich gerade mit der Umsetzung. Die ist nämlich nicht nur mangelhaft, liebe SPD, sondern unterirdisch. Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU): Der vorliegende Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung sowie der Durchführung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Bereits heute gibt es in allen EU-Staaten Opferschutzmaßnahmen. Diese können bislang aber nur in dem Mitgliedsstaat durchgesetzt werden, in dem sie erwirkt worden sind. Derartige Maßnahmen können erwirkt werden, wenn das Leben der zu schützenden Person, ihre körperliche oder psychische Unversehrtheit, ihre Freiheit, Sicherheit oder sexuelle Integrität in Gefahr sind. Die gerichtlich festzustellenden Schutzmaßnahmen können beispielsweise die Verpflichtung beinhalten, sich der gefährdeten Person nicht weiter als bis auf eine bestimmte Entfernung zu nähern oder bestimmte Orte nicht zu betreten oder – heute ganz wichtig – nicht mit ihr in einen wie auch immer gearteten medialen Kontakt zu treten. Aufgrund der Richtlinie und der Verordnung kann in Zukunft jeder, der seinen Wohnort in ein anderes Mitgliedsland verlegt, einen ähnlichen Schutz beantragen, den er bereits in seinem Heimatland erstritten hat. Es findet keine erneute Sachprüfung statt, sodass hier eine wesentliche Erleichterung für die Betroffenen zu verzeichnen ist. Der entscheidende Unterschied zwischen der Richtlinie und der Verordnung besteht in der Entstehungsart der Schutzmaßnahmen. Die Richtlinie ist nur auf Schutzmaßnahmen in Strafsachen anwendbar. Diese Schutzmaßnahme muss also nach einer strafrechtlichen Entscheidung bzw. in einem Strafverfahren angeordnet worden sein. Ausschlaggebend für die Anordnung einer nationalen Schutzmaßnahme ist ausschließlich, dass nach dem nationalen Recht strafbares Verhalten vorliegt. Das deutsche Recht kennt jedoch nur Gewaltschutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, die auf zivilrechtlicher Grundlage ergehen. Das Opfer von Gewalttaten ist berechtigt, einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Dies kann sowohl in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung als auch in einem Hauptsacheverfahren geschehen. Die strafrechtlichen Schutzmaßnahmen sind folglich dem deutschen Recht fremd und können auf diese Weise nicht erlassen werden. Aufgrund der Richtlinie kommt Deutschland daher lediglich als vollstreckender Staat in Betracht. Die Verordnung hingegen vervollständigt die Richtlinie und regelt die Übertragbarkeit der zivilrechtlichen Gewaltschutzanordnungen, sodass die in Deutschland erlassenen Maßnahmen in anderen Mitgliedsländern einen ähnlichen Schutz genießen. Am 13. Dezember 2011 verabschiedete die Europäische Union die Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung. Am 12. Juni 2013 beschloss sie die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen. Diese Rechtsakte sollen sich gegenseitig vervollständigen und gemeinsam einen effektiven, europaweiten Schutz der Opfer vor Gewalt gewährleisten. Diese Richtlinie ist bis zum 11. Januar 2015 umzusetzen. Ab diesem Tag gilt ebenfalls die Verordnung. Für die Umsetzung der Richtlinie sowie Durchführung der Verordnung bedarf es nationaler Umsetzungs- bzw. ergänzender Durchführungsvorschriften, die dieser Gesetzentwurf beinhaltet. Diese Vorschriften werden aufgrund der besonderen Bedeutung in einem eigenständigen Gesetz, namentlich EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz, normiert. Durch die Richtlinie sollen Schutzmaßnahmen für Opfer von Straftaten gewährleistet bleiben, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen und ihren Wohnort in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegen. Durch das Recht auf Freizügigkeit dürfen den Unionsbürgern keine Nachteile durch möglichen Verlust des Schutzes entstehen. Die Gewährleistung des Schutzes für die Opfer soll wie folgt geregelt werden: Die Behörde eines EU-Staates ordnet eine Schutzmaßnahme nach dem nationalen Recht an. Im zweiten Schritt erlässt die Behörde des entsprechenden Staates eine Europäische Schutzanordnung. Nach dem Umzug des EU-Bürgers in einen anderen EU-Staat erkennt dieser Staat die bereits erlassene Schutzanordnung an und erlässt eine nach dem nationalen Recht in einem vergleichbaren Fall vorgesehene Maßnahme. Die Verordnung vervollständigt die Richtlinie, indem sie die Übertragbarkeit der angesprochenen zivilrechtlichen Gewaltschutzanordnungen regelt. Die Verordnung betrifft ebenfalls den Gewaltopferschutz, der in einem Mitgliedstaat durch die Justiz- oder eine andere Behörde angeordnet wurde und in einem anderen Mitgliedstaat anzuerkennen ist. Diese Verordnung beseitigt also das bisher erforderliche Exequaturverfahren, in dem die Voraussetzungen der Anerkennung der Vollstreckbarkeit im Inland geprüft werden. Um eine Schutzmaßnahme in einem anderen EU-Mitgliedstaat geltend zu machen, benötigt die zu schützende Person eine Bescheinigung, die auf Antrag durch die Entscheidungsbehörde des Heimatstaats ausgestellt wird. Mit dieser Bescheinigung kann die gefährdete Person in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltes die Anerkennung und gegebenenfalls Vollstreckung der Schutzmaßnahme beantragen. Entscheidend ist, dass keine erneute Sachprüfung stattfindet. Die zeitgerechte Umsetzung der Richtlinie und der Verordnung ist zu begrüßen. Hierdurch schaffen wir Rechtssicherheit und erhöhen das Vertrauen in den grenzüberschreitenden Schutz der EU-Bürger. Körperliche und seelische Gewalt bedeutet für das Opfer immer einen enormen Einschnitt in das eigene Leben. Besondere Bedeutung hat diese Gewalt, wenn sie im engen sozialen Umfeld stattfindet. Daher gilt es, die Opfer solcher Taten effektiv und schnell schützen zu können. Meine langjährige anwaltliche Tätigkeit verdeutlichte mir, dass die meisten Gewaltschutzverfahren emotional belastend und entsprechend aufwendig für die Beteiligten waren. Aus diesem Grund sollte der Schutz der gefährdeten Person im Vordergrund stehen. Sie sollte deshalb das Verfahren im Falle eines Umzugs in einen EU-Mitgliedstaat nicht erneut durchlaufen. Die Anerkennung und Vollstreckung der Schutzmaßnahmen dürfen keine wiederholte Belastung für das Opfer darstellen. Um diesem notwendigen Schutz der EU-Bürger/innen gerecht zu werden, wird die Erleichterung beim Anerkennen und Vollstrecken der Schutzmaßnahmen durch die Richtlinie und die Verordnung von unserer Fraktion befürwortet. Im vorliegenden Entwurf wird ferner eine Änderung des FamFG aufgenommen, die das Scheidungsverbundverfahren betrifft. Für einen ganz speziellen Fall sollen den Beteiligten im Ehescheidungsverbundverfahren Rechtsmittel abgeschnitten werden. Damit soll eine mögliche Doppelehe vermieden werden. Da aber auch ein wirtschaftliches Ungleichgewicht entstehen kann, habe ich Bedenken. Dieser Teil unterliegt im Übrigen nicht der bereits genannten Umsetzungsfrist zum 11. Januar 2015. Das Verbundprinzip soll eine gleichzeitige und abschließende Regelung aller Folgen einer Ehescheidung ermöglichen. An diesem Verfahren wird der Versorgungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichverfahrens ebenfalls beteiligt. Durch diese Beteiligung im Verfahren erlangt der Versorgungsträger ein Beschwerderecht, wenn er materiell in seinen Rechten verletzt ist. Wird dennoch der Versorgungsträger fälschlicherweise nicht beteiligt oder einem beteiligten Versorgungsträger die Entscheidung nicht bekannt gegeben, hat er die Möglichkeit, auch nach vermeintlichem Eintritt der Rechtskraft Rechtsmittel einzulegen, da für ihn nach den allgemeinen Rechtsgedanken keine Fristen laufen. Hat nun nach vermeintlichem Eintritt der Rechtskraft einer der ehemaligen Eheleute erneut geheiratet, besteht die Gefahr der Doppelehe, da die alte Ehe nicht rechtskräftig geschieden worden ist. Dies will der Gesetzentwurf verhindern. Wenn nun allerdings, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, die Anschlussrechtsmittel der Beteiligten für diesen speziellen Fall abgeschnitten werden, wird zwar die Gefahr der Doppelehe vermieden, das Gesamtkonstrukt des Verbundes Ehescheidung, bestehend aus Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt, könnte aber in Schieflage geraten. Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Die Beteiligten haben eine Gesamtvereinbarung getroffen, in der ein ausgeglichenes Verhältnis der zuvor genannten Folgesachen besteht. Da nun aber der Versorgungsträger die Möglichkeit hat, einen Baustein des Konstruktes, nämlich den Versorgungsausgleich, zu ändern, kann das Gesamte unausgeglichen werden. Für den Fall der nachträglichen Einlegung eines Rechtsmittels des Versorgungsträgers müssen die Beteiligten also die Möglichkeit haben, die anderen Folgesachen auch zu ändern. Sie müssen daher die Möglichkeit der Anschlussbeschwerde behalten. Die Rechtskraft der Ehescheidung soll unangetastet bleiben. Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Sache ist kompliziert. Es besteht aus unserer Sicht weiterer Diskussionsbedarf, den wir innerhalb der Umsetzungsfrist der Gewaltschutzanordnung nicht sachgerecht bewältigen können. Deshalb hält es meine Fraktion für notwendig, den Artikel 5 des Gesetzentwurfs abzutrennen und, dem Änderungsantrag folgend, eine mögliche Regelung der ursprünglich vorgesehenen Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen vorerst zurückzustellen. Dennis Rohde (SPD): Heute verabschieden wir das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung. Damit kommen wir als deutscher Bundestag unserer Verantwortung nach, unseren Beitrag zu Sicherheit und Freiheit in Europa zu leisten. Indem wir dafür sorgen, dass auch in Deutschland der Schutz vor Gewalt und Nachstellung vereinfacht und verbessert wird, leisten wir heute auch einen Beitrag zur fortschreitenden Einigung Europas und zur Realisierung der Freizügigkeit. Die Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung normiert ein unkompliziertes, unbürokratisches Verfahren, mit dem gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdung innerhalb Europas auch über die Staatsgrenzen hinaus anerkannt und angewandt werden können. Wer nach Deutschland zieht und an seinem vorherigen Wohnort gesetzliche Schutzmaßnahmen genossen hat, der soll nicht befürchten müssen, in unserem Land plötzlich ungeschützt dazustehen. Bislang war es nötig, in diesem Fall am neuen Wohnort Schutzmaßnahmen zu beantragen. Bei der damit untrennbar verbundenen zeitlichen Verzögerung konnte dies zu realen Gefahren führen. Künftig hingegen soll die Anwendung ausländischer Schutzmaßnahmen in unserem Land erheblich vereinfacht werden: Auf Antrag der zu schützenden Person beim für ihre Wohngegend zuständigen Familiengericht wird eine europäische Schutzanordnung erlassen, mit der die in einem anderen europäischen Land erlassenen Schutzmaßnahmen auch in Deutschland angewandt werden. Abgelehnt werden kann dies ausschließlich aus formellen Gründen, wenn zum Beispiel relevante Informationen fehlen oder es im Land des vorherigen Wohnorts eben gar keine Schutzmaßnahmen gegeben hat. In jedem anderen Fall soll die Anpassung zügig und unbürokratisch erfolgen. Im Vergleich mit dem ursprünglichen Entwurf dieses Gesetzes enthält der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU/CSU noch Verbesserungen. Statt der wenig konkreten Begriffe „Gläubiger“ und „Schuldner“ werden die Parteien nun klar und deutlich als „geschützte Person“ und „gefährdende Person“ bezeichnet. Zudem haben wir klargestellt, dass die gefährdende Person nicht angehört werden muss, ehe eine europäische Schutzanordnung erlassen werden kann. Hier setzen wir klar auf den Schutz des Opfers. Die europäische Einigung sollte gerade daran gemessen werden, wie sie ganz reale Verbesserungen für schutzbedürftige Menschen bringt. Solange Opfer von Stalking und Gewalt bei einem Umzug innerhalb Europas riskieren, sich wieder schutzlos Gefahren auszusetzen, so lange ist die Freizügigkeit nicht für alle Realität. Eine europäische Einigung der Wirtschaft und des Warenflusses, die dabei die Freiheit und Sicherheit des Einzelnen ausklammert, ist nicht unsere sozialdemokratische Vorstellung von Europa. Erst die Schaffung eines europäischen Raums, in dem jeder Mensch sich tatsächlich frei bewegen kann, ohne durch veraltete rechtliche Regelungen Gefahren befürchten zu müssen, verwirklicht die europäische Einigung. Erst dann wächst Europa wirklich zusammen. Darum ist der heutige Gesetzentwurf auch so wichtig. Das Konzept Europäische Schutzanordnung beschäftigt dieses Haus nicht zum ersten Mal. Schon im Jahr 2010 hat der Bundestag sich mit den damals kursierenden Plänen befasst. Die SPD-Bundestagsfraktion hat damals die Europäische Schutzanordnung richtigerweise begrüßt, aber auch die noch allzu bürokratischen und komplizierten Regelungen kritisiert. Ich freue mich, dass wir heute eine viel konkretere, einfachere und damit den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen besser angepasste Richtlinie umsetzen können. Hier hat sich gezeigt, dass es sich lohnt, wenn die nationalen Parlamente sich klar zu europäischen Vorhaben positionieren. Die Änderung von § 145 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FamFG, die aus praktischen Erwägungen ursprünglich ebenfalls in diesem Gesetzentwurf enthalten war, nehmen wir zunächst per Änderungsantrag heraus. Wir wollen mit dieser Regelung eine Lücke im Familienrecht schließen, bei der durch die rechtliche Ausgestaltung von Folgesachen im Scheidungsverbund das Problem auftreten kann, dass durch Versehen der Verwaltung Ehescheidungen nicht rechtskräftig werden und so potenziell Doppelehen entstehen können. Diese Änderung ist wichtig und richtig. Aber wir sind der Meinung, dass es mehr Zeit für weitere Beratungen bedarf, damit am Ende auf jeden Fall eine zufriedenstellende Lösung steht. Gerade in solchen Fragen ist es wichtig, gründlich zu arbeiten. Mit der Umsetzung der Richtlinie zur Europäischen Schutzanordnung tragen wir als Bundestag dafür Sorge, dass in Europa Freizügigkeit, Gleichheit und Sicherheit weiter Realität werden. Wir zeigen damit, dass wir faktische Hindernisse der Freizügigkeit erkennen und mit Augenmaß und Sachverstand beseitigen. In diesem Sinne begrüße ich noch einmal den breiten Konsens auch über die Fraktionsgrenzen hinaus, den die Europäische Schutzanordnung zumindest grundsätzlich erfahren hat. Ich würde mich freuen, wenn diese konstruktive Zusammenarbeit nicht nur bei diesem Thema ausgebaut werden könnte. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Ich beziehe mich auf den Inhalt meiner Protokollrede von der ersten Lesung und wiederhole diesen ausdrücklich. In den Beratungen sind die Berichterstatter der Fraktionen zu der Überzeugung gelangt, dass die Änderungen hinsichtlich des FamFG nicht so schnell behandelt werden können, sondern eingehender Beratung bedürfen. Von daher wurde dieser Teil des Gesetzes abgetrennt und zunächst zurückgestellt. Damit ist ein wesentlicher Teil, der noch Änderungsbedarf hat, vorerst nicht entschieden, sodass dem vorliegenden restlichen Gesetzentwurf zugestimmt werden kann. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung legt uns hier ein Gesetz vor, das zum einen die EU-Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung umsetzen soll und ursprünglich eine Rechtsschutzverkürzung im Scheidungsverfahren beinhaltete. Nachdem der Gesetzentwurf zunächst ohne Debatte durchs Parlament gehen sollte, haben wir aufgrund von Bedenken der Anwaltsverbände hinsichtlich der Rechtsschutzverkürzung auf einer Befassung bestanden. Hier sollte den geschiedenen Eheleuten die Anschlussbeschwerde künftig versagt werden, wenn ein Versorgungsträger nach Rechtskraft der Ehescheidung Beschwerde gegen den Versorgungsausgleich eingelegt hat. Diese Konstellation kann sich ohnehin nur dann ergeben, wenn der Versorgungsträger nicht ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt wurde; denn anderenfalls laufen für alle Beteiligten die gleichen Rechtsmittelfristen. Durch den Verbund von Ehescheidung und Versorgungsausgleich soll aber gerade der wirtschaftlich schwächere Ehegatte geschützt werden, indem er sich auf eine gleichzeitige und abschließende Regelung aller Folgen einer Ehescheidung verlassen können soll. Es kann nämlich durchaus so sein, dass man sich über andere Folgesachen, wie bspw. Unterhalt oder Zugewinn im Hinblick auf den Versorgungsausgleich, geeinigt hat. Die Ehescheidung und die Folgesache sind deshalb immer als „Paket“ zu betrachten. Am Ende sind dann sowohl die Berichterstatterin der Union als auch ich selbst zu der übereinstimmenden Auffassung gelangt, dass die Änderung des § 145 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FamFG, nicht zielführend ist. Mit einem Änderungsantrag der Mehrheitsfraktionen wurde das Problem beseitigt, sodass es jetzt nur noch um die Umsetzung der Richtlinie zum Gewaltschutz geht. So stellt man sich ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren vor, in dem dann auch sinnvolle Verbesserungen ihren Weg ins Gesetz finden und Fehler rechtzeitig erkannt werden. Ich betone das gerade in dieser Woche, in der die Große Koalition mal wieder in einer komplexen Materie umfangreiche Gesetzesänderungen an einem Dienstagnachmittag an den Rechtsausschuss übermittelt, um sie Mittwochmorgen beschließen zu lassen. Die Umsetzung der Gewaltschutzrichtlinie ist hingegen weitgehend unstrittig. Dass Schutzmaßnahmen in Strafsachen in anderen EU-Ländern leichter anerkannt und vollstreckt werden können, ist sicher sinnvoll, zumal sich das rot-grüne Gewaltschutzgesetz seit seiner Einführung sehr bewährt hat. Die praktische Bedeutung des grenzüberschreitenden Gewaltschutzverfahrensgesetzes dürfte allerdings eher gering sein. Es ist daher bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, diese Regelungen in bestehende Gesetze zu integrieren. So gibt es jetzt ein weiteres gesondertes Gesetz zu Fällen, von denen man noch gar nicht weiß, ob sie praktisch relevant sind. Dennoch wollen wir dieser Umsetzung von EU-Recht nicht im Wege stehen und werden dem Gesetz zustimmen. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Nationales Reformprogramm 2014 nutzen – Wirtschaftspolitische Steuerung in der EU ernst nehmen und Investitionen stärken (Tagesordnungspunkt 27 a) Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Erneut fordern Bündnis 90/Die Grünen in Ihrem Antrag: Nationales Reformprogramm 2014 nutzen. Da auch Sie sich mit Ihrem Antrag wiederholen, kann ich Ihnen nur wiederholt entgegenbringen: Wir nutzen das Reformprogramm, um die deutsche Wirtschaft voranzubringen, mehr denn je. Der Antrag Ihrer Fraktion ist im Wesentlichen überflüssig. Viele Ihrer Forderungen sind bereits im Koalitionsvertrag aufgenommen und werden bereits umgesetzt. Die falschen Dinge, die sie fordern, werden nicht richtiger, nur weil Sie sie erneut fordern. Wir nehmen die Analyse der EU-Kommission selbstverständlich ernst. Wir wissen, dass wir eine zu geringe Investitionsquote haben. Unsere Außenhandelsüberschüsse sind hoch, was ein Zeichen der hohen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist; Sie kritisieren dies. Die Binnennachfrage steigt bereits – wir wissen aber, dass hier weitere Steigerungen wünschenswert wären. Die deutschen Außenhandelsüberschüsse sind Ausdruck der hohen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, darunter zahlreicher kleiner und mittelständischer Unternehmen, die in ihrem Bereich Weltmarktführer sind. Deutsche Produkte werden nach wie vor auf den Weltmärkten stark nachgefragt. Hier muss noch einmal klar betont werden, dass die Kommission für Deutschland eben gerade keine „zukunfts- und stabilitätsgefährdenden“ Ungleichgewichte festgestellt hat. Es handelt sich laut Kommission zwar um Ungleichgewichte, aber um keine exzessiven Ungleichgewichte. Von dieser Wettbewerbsfähigkeit profitieren die gesamten EU-Länder. Im Übrigen finden 43 Prozent der Wertschöpfung deutscher Exportprodukte durch Vorleistungen im EU-Ausland statt. Und: 57 Prozent aller deutschen Importe stammen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Diese Tatsachen bzw. Erfolge schaffen Beschäftigung und Wohlstand nicht nur bei uns, sondern auch in den anderen EU-Ländern. Es lässt sich überdies feststellen, dass der Anteil der deutschen Exporte an Länder außerhalb der EU zunehmend wächst. So beträgt der Anteil der Handelsüberschüsse in Drittländer außerhalb der EU 140,5 Milliarden Euro, also 72 Prozent. Der Anteil des Überschüsse in die Nicht-Euro-EU beträgt 42,1 Milliarden Euro, der Handelsbilanzüberschuss in die Euro-Länder lediglich 1 Milliarde Euro. Es schadet also auch hier nicht, eine europäische Perspektive einzunehmen. Auch die Eurozone insgesamt konnte einen Handelsüberschuss in Höhe von 152 Milliarden Euro erzielen, und das, obwohl der Euro rund 7 Prozent an Wert zulegte, sich also die Exporte in Relation verteuerten. Nicht nur die Kommission, auch die Bundesregierung weist auf die international zu niedrige Investitionsquote Deutschlands hin. Ich möchte betonen, dass wir die Belebung der privaten und öffentlichen Investitionen für Deutschland zu einem Schwerpunkt dieser Legislaturperiode erklärt haben. Investitionen sind das Fundament für Wachstum und Beschäftigung einer Volkswirtschaft. Deshalb besteht eine zentrale wirtschaftspolitische Aufgabe darin, die Investitionen in Deutschland zu stärken. Erste umfangreiche Maßnahmen sind bereits durch die Umsetzung des Koalitionsvertrags auf den Weg gebracht: Wir investieren: 4 Milliarden Euro in die Forschung, 5 Milliarden Euro in die Verkehrsinfrastruktur, 5 Milliarden Euro für die Kommunen, 6 Milliarden in die Bildung und Betreuung. In diesem Jahr werden die Kommunen durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund um 1,1 Milliarden Euro ent-lastet. Letzte Woche erst bewilligte Bundesminister Schäuble für den Zeitraum von 2016 bis 2018 weitere zusätzliche Mittel für öffentliche Investitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro. Diese Investitionen sollen bestmöglich eingesetzt werden. Hierfür können auch die Ergebnisse einer Expertenkommission aus Unternehmens- und Gewerkschaftsvertretern, Verbandsspitzen und Wissenschaft beitragen, die an einem Bericht über die Investitionslage in Deutschland arbeiten. Wenn Sie jetzt glauben, dieses Investitionsprogramm sei wegen Ihnen und Ihren Anfragen entstanden, dann ist das in etwa so, als wenn der Hahn morgens meint, die Sonne ginge wegen seines Krähens auf. Darüber hinaus prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitere Handlungsoptionen, um die gesamtwirtschaftliche Investitionsdynamik zu stärken. Es geht dabei zum einen darum, die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern und Investitionshemmnisse abzubauen. Zum anderen geht es um Konzepte, wie in Zukunft der Erhalt und der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur finanziert werden kann. Dafür soll insbesondere privates Kapital mobilisiert werden. Nun ist es so, dass von den jährlichen Investitionen in Deutschland in Höhe von circa 460 Milliarden Euro circa 9 Prozent auf den öffentlichen Sektor fallen. Über 90 Prozent der Investitionen werden vom privaten Sektor geleistet. Es gilt also vor allem, ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen. Und das machen wir, beispielsweise auch dadurch, dass wir die Steuern für Unternehmen nicht erhöht haben. Hier sind aber auch noch weitergehende Schritte sinnvoll: Das Instrument der degressiven Abschreibung kann raschere Ersatzinvestitionen herbeiführen. Aber auch Sanierungsprogramme für Gebäude im Rahmen der CO2-Minderungsziele werden geprüft. Dies alles steht allerdings unter dem Primat der Fortführung einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung. Wir stehen zu dem Ziel, 2015 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Die Investitionslücke ist nur mithilfe einer soliden Wirtschaftspolitik zu schließen. Dafür bedarf es eines stabilen Rahmens, genauso wie eines flexiblen und aufnahmefähigen Arbeitsmarktes. Auch hier sind bereits wichtige Weichen gestellt worden: Wir haben bereits heute eine positive Entwicklung bei den Reallöhnen. Mit einem Bruttolohnzuwachs von 2,7 Prozent und einem Reallohnzuwachs von 1,1 Prozent erwarten wir 2014 den größten Lohnzuwachs seit 2010. Unser flexibler Arbeitsmarkt ermöglicht erst die Rekordbeschäftigung von 42,1 Millionen Beschäftigten, welche 2014 erwartet werden. Diese Flexibilität dürfen wir nicht gefährden. Eine wachstumsfreundliche Wirtschaftspolitik ist immer noch das beste Investitionsprogramm. Es wird wenig nützen, durch konkrete Maßnahmen private Investitionen fördern zu wollen, wenn die Unternehmen berechtigte Zweifel an der grundsätzlichen Ausrichtung der Wirtschaftspolitik hegen – Zweifel, die sie beispielsweise immer wieder durch Ihre wachstumsfeindliche Energiepolitik schüren. International liegt Deutschland auf der globalen Wettbewerbsfähigkeitsrangliste des Weltwirtschaftsforums auf Platz fünf – nur hinter der Schweiz, Singapur, den USA und Finnland. Gelobt werden vor allem die gute Infrastruktur, die Rechtssicherheit, die hohe Kompetenz deutscher Unternehmen bei der Organisation von Prozessen und die Stärken bei Innovationen sowie Forschung und Entwicklung. Um die Wettbewerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten, müssen wir diese Stärken erhalten, und außerdem neue Akzente setzen. Ein wichtiges Signal für den Arbeitsmarkt setzen wir auch mit der Digitalen Agenda 2014 bis 2017. Die Digitalisierung bietet unzählige Chancen für Innovation und Investitionen. Beim Breitbandausbau wird es bis 2018 in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde geben. Außerdem werden wir mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum schaffen. Für die nächsten Jahre kann also mit einer schrittweisen Korrektur der Leistungsbilanz auch durch einen stärkeren Wachstumsbeitrag der Binnenwirtschaft gerechnet werden. Lassen Sie mich noch Folgendes betonen: Man wird diese Ungleichgewichte nicht über Nacht abbauen können – da werden auch Ihre Anträge wenig bis gar nichts helfen. Wenn die Standortbedingungen für Investoren gut sind, kann sich eine Investitionsdynamik im privaten Sektor entwickeln, die die Außenhandelsdefizite automatisch reduziert. Wir stehen gerade mitten in einer solchen Dynamik: Die Investitionen steigen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Wir legen die Grundlagen für diese positive Entwicklung und schaffen Stabilität für Investitionen. Wolfgang Tiefensee (SPD): In den vergangenen Jahren ist eine Reihe von neuen Verfahren zur besseren Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitiken auf europäischer Ebene entstanden. Diese Verfahren werden jetzt praktisch umgesetzt. Dies gilt auch und insbesondere für die jährliche Durchführung des Europäischen Semesters. Ein wichtiger Eckpfeiler des Europäischen Semesters ist die Vorlage der Nationalen Reformprogramme, NRP. Ein wichtiges Anliegen der Europäischen Kommission war es, das NRP auf eine möglichst breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Das Kabinett hatte das NRP im -April des Jahres verabschiedet. Er ist eine Grundlage für die nächsten „Länderspezifischen Empfehlungen“ an die einzelnen Mitgliedstaaten. Die wesentlichen Inhalte des deutschen NRP 2014 sind die Länderspezifischen Empfehlungen, Europa 2020 und der Euro-Plus-Pakt: Die Bundesregierung berichtet im NRP über die Umsetzung der Empfehlungen des Rates der Europäischen Union an Deutschland. Der Bericht macht deutlich: Die Bilanz kann sich sehen lassen. In nahezu allen angesprochenen Bereichen – öffentliche Finanzen, Arbeitsmarkt und Erwerbsbeteiligung, Energie und Wettbewerb – kann Deutschland erhebliche Fortschritte im Sinne der Empfehlungen vorweisen. Auch im Hinblick auf die Europa-2020-Ziele kann Deutschland Erfolge verzeichnen. Zum Beispiel ist das Ziel eines Anteils von Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt von 3 Prozent erreicht. In den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armut haben wir erneut einige unserer Ziele übererfüllt. Die Bundesregierung berichtet im NRP zudem über die Umsetzung des Aktionsprogramms 2013 für den Euro-Plus-Pakt und stellt das neue Aktionsprogramm 2014 vor. All dies zeigt: Die Bundesregierung setzt sich intensiv mit den europäischen Empfehlungen auseinander und nimmt ihre Verpflichtungen ernst. Im Rahmen des diesjährigen NRP nimmt die Bundesregierung darüber hinaus Stellung zur sogenannten -vertieften Analyse Deutschlands im Rahmen des Makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahrens. Die Europäische Kommission hat hier insbesondere den deutschen Leistungsbilanzüberschuss untersucht, und wir teilen die Auffassung der Kommission, dass die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ein wichtiger Stützpfeiler für Europa ist. Mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen werden wir – wie von der Kommission angeregt – die staatlichen Investitionen und damit das Wachstumspotenzial stärken. Aber kommen wir zu Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Wie ich Ihnen bei der ersten Lesung Ihres Antrags mitteilte, sind die Vorwürfe Ihres Antrags, die Bundes-regierung habe weder die Ursachen der Leistungsbilanzüberschüsse ausreichend analysiert noch konsequent Gegenmaßnahmen eingeleitet, unzutreffend. In Ihrem Antragsentwurf wird der deutsche Leistungsbilanzüberschuss mitverantwortlich für die Krise einiger Euro-Länder gemacht, da er zu den Kreditblasen in diesen Ländern beigetragen habe. Hauptursächlich für die Überschüsse sei die schwache Binnennachfrage. Dahinter stünden die schwache staatliche und private Investitionstätigkeit sowie die schwache Lohnentwicklung. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Bundesregierung die Ursachen der Leistungsbilanzüberschüsse sehr umfassend analysiert und sehr konsequent Gegenmaßnahmen eingeleitet hat. In dieser Frage unterscheiden wir uns von den Autoren dieses Antrags. Zu den Maßnahmen, die auch die Binnennachfrage stärken, zählen unter anderem die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, die Erhöhung der Investitionen im Bereich öffentliche Infrastruktur – insbesondere im Verkehrsbereich. Für Letzteres werden 5 Milliarden Euro vom Bund bis 2017 zusätzlich für die Verkehrsin-frastruktur eingesetzt. Hinzu kommt die weitere Entlastung von Kommunen und Ländern, nicht zuletzt durch die heute im Parlament verabschiedete Reform des BAFöG. So können die Kommunen und Länder ihren Aufgaben bei Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser nachkommen. Dafür sind im Zeitraum bis 2017 insgesamt rund 10 Milliarden Euro zusätzlich vorgesehen – sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen. Etliche dieser Maßnahmen überschneiden sich mit den Forderungen Ihrer Fraktion. Daher zeugt Ihr Antrag von einer sehr selektiven Lektüre des NRP 2014; dem können wir daher nicht zustimmen. Die in Ihrem Antrag aufgeführte Forderung, einen nationalen Energiesparfonds zur Finanzierung unter anderem von energetischen Sanierungen zu errichten, hatte ich bereits in der letzten Debatte abgelehnt. Ich hatte schon mitgeteilt, dass das eine recht unüberlegt vorgetragene Forderung sei, welche die Gretchenfrage, nämlich wo so viele finanzielle Mittel herkommen sollen, nicht beantwortet. Denn 3 Milliarden aus dem Abbau von klima- und umweltschädlichen Subventionen zu gewinnen, ist sehr anspruchsvoll. Wir gehen einen soliden Weg und stellen im aktuellen Haushalt für dieses Jahr 1,8 Milliarden Euro für die Förderung des energetischen Bauens und Sanierens bereit. Das sind 1,5 Milliarden aus dem KfW-Programm – Zinsvergünstigungen. Dazu kommen 300 Millionen Euro Zuschüsse an Privateigentümer zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Zudem gibt es das Programm „Energetische Stadtsanierung“, aus dem quartiersbezogene Konzepte und deren Umsetzung gefördert werden. Auf Ihre Forderung, mehr Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen, bin ich ebenfalls schon in der letzten Debatte eingegangen und möchte dies jetzt nicht wiederholen. Denn gerade diese Koalition legt besonderen Wert auf eine stärkere Ausrichtung der Wirtschaftspolitik auf Investitionen und Innovationen sowie auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf internationaler Ebene. Das BMWi hat erreicht, dass es im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds gelungen ist, bis 2020 für Deutschland ausreichend Spielräume – 27,5 Milliarden Euro – zu gewinnen, die auch zur Investitionsförderung eingesetzt werden können. Unsere Wirtschaftspolitik ist immer auch Industriepolitik. Anfang der 2000er-Jahre haben andere Länder stärker auf Dienstleistungen, insbesondere im Finanzbereich, gesetzt. Deutschland hat seine Industrien hingegen nicht aufgegeben, sondern weiterentwickelt. Auf unserem Programm stehen auch die „Leitmärkte“. Damit ist gemeint, dass dort, wo Potenziale für Wachstum und Beschäftigung existieren, die Industrie gestärkt bzw. erneuert werden soll. Im Wirtschaftskapitel werden folgende Leitmärkte definiert: Maschinen- und Anlagenbau, neue Werkstoffe, Mobilität und Logistik, Informations-und Kommunikationswirtschaft, Energie- und Umweltwirtschaft, Medien- und Kreativwirtschaft sowie Gesundheitswirtschaft und Medizintechnik. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Unternehmen wollen wir neue Potenziale erkennen und heben. Das gilt zum Beispiel im Hinblick auf das Feld „Indus-trie 4.0“, also bei der stärkeren Digitalisierung von Produktionsprozessen in klassischen Industrien. Bei der Elektromobilität verfolgt die SPD einen technologieoffenen Ansatz. Dieser kommt auch zum Tragen in der Forderung nach einem KfW-Programm zur Förderung besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge. Die Mittel für das wichtige Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand, ZIM, werden im Haushaltsentwurf für 2015 nochmals angehoben. Auch auf Ihr Argument, ein europäisches Investi-tionsprogramm zu stärken, bin ich letztes Mal schon eingegangen. Nun hat aber gerade die deutsche Sozialdemokratie einen erheblichen Anteil daran, dass die Mittel der Europäischen Investitionsbank deutlich erhöht wurden. Und dort wird kein Geld nach dem Gießkannenprinzip verteilt, sondern Geld geht in sinnvolle Projekte, die in einem sorgfältigen Prozess ausgewählt wurden und maßgeblichen positiven Einfluss auf die Infrastruktur und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Empfängerländern haben. Zu Jahresbeginn wurde der Mehrjährige Finanzrahmen der EU in Kraft gesetzt. Damit steht frisches Geld über die Struktur- und Investitionsfonds zur Verfügung. Deshalb bleiben die Mitgliedstaaten aufgerufen, zügig ihre Projekt- und Programmvorstellungen zu entwickeln und das Geld abzurufen. Zu guter Letzt möchte ich Sie noch auf die Arbeit eines Expertengremiums beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie hinweisen, das sich um die Stärkung der Investitionen in Deutschland kümmern und entsprechende Vorschläge erarbeiten soll. Entgegen Ihrer Auffassung ist es ein wichtiges Anliegen Sigmar Gabriels, zu einer weiteren Stärkung der privaten und öffentlichen Investitionen beizutragen. Denn Investitionen sind ein Schlüsselfaktor für eine Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. In den nächsten Monaten wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weitere Handlungs-optionen prüfen, um die gesamtwirtschaftliche Investi-tionsdynamik zu stärken. Es geht dabei zum einen darum, die Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern und Investitionshemmnisse abzubauen. Zum anderen geht es um Konzepte, wie in Zukunft der Erhalt und der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur finanziert werden kann. Dafür soll insbesondere privates Kapital mobilisiert werden. Thomas Nord (DIE LINKE): Mit Beginn der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 sind die Geld- und die Wechselkurspolitik in die gemeinschaftliche Verantwortung übergegangen. Um realwirtschaftliche Verwerfungen innerhalb der WWU zu vermeiden und die Stabilität der gemein-samen Währung zu sichern, sehen der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV, und der Stabilitäts- und Wachstumspakt eine verstärkte haushaltspolitische Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten der EU vor. Die Nationalen Reformprogramme, NRP, bilden das wirtschaftspolitische Gegenstück zu den Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen. In den jährlich erstellten Nationalen Reformprogrammen stellen die Mitgliedstaaten dar, mit welchen Reformmaßnahmen sie die Ziele der Europa-2020-Strategie und die sogenannten integrierten Leitlinien – Grundzüge der Wirtschaftspolitik, beschäftigungspolitische Leitlinien – erreichen wollen und welche Fortschritte sie im vergangenen Jahr erreicht haben. Nun will ich hier die Kritik der Linken an der Strategie „Europa 2020“ nicht detailliert wiederholen, sie ist die Fortführung der gescheiterten Lissabon-Strategie und insofern aus unserer Sicht kein guter Bewertungsmaßstab für ein stabiles und soziales Europa. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen thematisiert aus Sicht der Linken eine wichtige Kritik und benennt die auch aus unserer Sicht hochproblematischen makroökonomischen Ungleichgewichte als eine Ursache der derzeitigen Krise der EU. Was dem einen sein Haben, ist dem anderen sein Soll. Wenn auf der einen Seite ein -hoher Überschuss entsteht, also ein sehr hohes Haben, dann ist es nur logisch, das auf der anderen Seite ein sehr hohes Soll entsteht. Das Ungleichgewicht kann eine solch große Schlagseite bekommen, dass die Asym-metrie der Leistungsbilanzungleichgewichte vollständig technisch, aber eben auch politisch, wirtschaftlich und sozial dysfunktional wird. In einer solchen Situation steht die Fortdauer des Euro, aber auch die jetzige -Verfasstheit der Europäischen Union auf dem Spiel. Und die momentanen politischen Spannungen zwischen Deutschland und Frankreich belegen dies eindrucksvoll, wenn nicht schon gar ein bisschen beängstigend, wenn man an die 30 Prozent Umfragewerte für Marine Le Pen und ihr Programm zur Einführung eines neuen Franc denkt. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, für einen Ausgleich der Bilanzen in einer gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsunion zu sorgen. Die eine Möglichkeit ist es, zwischen den Mitgliedstaaten des Euro einen Ausgleich zu organisieren, in etwa nach dem Vorbild des Länder-finanzausgleichs. Aber dazu fehlt der politische Wille in allen Staaten. Die andere Möglichkeit ist es, die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu akzeptieren und eine Form des Ausgleichs innerhalb der Bilanzen der jeweiligen Mitgliedstaaten zu organisieren. Nun hat gerade die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel sich dafür stark gemacht, das in der neuen Economic Governance der EU die Bilanzüberschüsse nicht sanktionsfähig sind, sondern nur die Defizite. Wenn man aber von Gleichgewichten spricht und zugleich das Modell der mitgliedstaatsbezogenen Austarierung befürwortet, muss man schon beide Seiten betrachten. Das heißt hier, die Binnenseite der Bilanz zu stärken. Der Euro bietet der traditionell stark außenpolitisch orientierten deutschen Wirtschaft einen globalen Wettbewerbsvorteil. Denn hätte nur Deutschland den Euro oder eine Alleinwährung, müsste es diese im Vergleich erheblich aufwerten, worunter die Exportvorteile schwinden würden. Die Wirtschaft ist in Deutschland von 2000 bis 2013 um fast 14 Prozent gewachsen. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen haben in diesem Zeitraum um rund 31 Prozent zugelegt. Die Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigtem hingegen sind um rund 2 Prozent gesunken. Einkommenszuwächse gab es nur bei den Spitzeneinkommen. Am unteren Ende der Einkommensskala kam es zu weiteren Rückgängen. Jeder vierte Beschäftigte in Deutschland arbeitet für einen Niedriglohn. Die Einführung von Hartz IV hat ein Angstregime etabliert, mit dem bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen die Bereitschaft zur Lohnzurückhaltung gestärkt wurde. Laut EU-Kommission haben die privaten Haushalte in Deutschland mehr gespart; für eine ausgeglichene -Bilanz ist es notwendig, die Verteilung von Einkommen und Vermögen gerechter zu gestalten. Aber auch die -privaten Unternehmen investieren zu wenig, die öffent-lichen Investitionen sind viel zu gering. Die Binnennachfrage sollte durch öffentliche Investitionen – insbesondere -Infrastrukturmaßnahmen – gesteigert werden. Deutliche Lohnsteigerungen sind gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am unteren Ende der Lohnskala nötig. Dies erfordert ein konsequentes Verbot von Leiharbeit und sachgrundlosen Befristungen, die Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen sowie die Abschaffung des Zwangssystems Hartz IV. Die Stabilitätswarnung der EU-Kommission hat bei der Bundesregierung dazu -geführt, dass sie ein Mindestlöhnchen eingeführt hat, man solle ja nicht meinen, in der schwarz-roten Koalition wäre über Nacht ein sozialpolitisches Denken eingezogen. Die Linke fordert 10 Euro pro Stunde ohne -Ausnahmen für die Stärkung der Binnennachfrage. Die Steuerpolitik muss gerechter gestaltet werden durch eine höhere Besteuerung von großen Erbschaften und Finanzgeschäften sowie die Einführung einer Millionärssteuer. Die Linke fordert außerdem ein nachhaltiges Investitionsprogramm für den sozialökologischen Umbau und zugunsten von Bildung, Gesundheit, Klimaschutz, Infrastruktur und Verkehr. Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist aus unserer Sicht das Problem in einer zutreffenden Weise benannt, allerdings wird darin aus unserer Sicht die aus dieser Analyse zu ziehende politische Konsequenz gescheut, und deshalb enthält sich die Fraktion Die Linke in der Abstimmung über diesen Antrag. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist noch nicht so lange her, da haben wir schon einmal über EU-Verfahren zu den makroökonomischen Ungleichgewichten diskutiert. Ich habe Sie als Regierungsfraktionen und die Bundesregierung damals aufgefordert, die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU endlich ernst zu nehmen und im Rahmen des Nationalen Reformprogramms eine Antwort darauf zu formulieren, wie die deutsche Investitionsschwäche behoben werden kann. Das war im April, also vor etwas mehr als einem halben Jahr. Damals erzählten Sie uns, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, dass das mit den Investitionen doch alles kein Problem sei. Die Bundesregierung würde hier alles Nötige tun, um das Problem zu lösen. Unsere Forderungen seien quasi erledigt. Nur ein paar Monate später stellen wir fest, wie viel Gehalt in diesen Worten steckte: reichlich wenig. Alle Mahnungen führender nationaler und internationaler Wissenschaftler und Institutionen wie der EZB, des IWF und der Europäischen Kommission für eine aktivere Fiskalpolitik, für ein entschlossenes Vorgehen gegen die Investitionsschwäche haben Sie bisher ignoriert. Jetzt trübt sich die Konjunktur in Deutschland ein, und die Gefahr der Deflation im Euro-Raum wird immer konkreter. Das ist auch Ihre Verantwortung, meine Damen und Herren von Union und SPD. Durch Untätigkeit und Zögern haben Sie das Problem der schwachen Binnennachfrage und der mangelnden Investitionen in Deutschland verschärft, und dies hat auch Auswirkungen auf den gesamten Euro-Raum. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, man muss den Eindruck gewinnen, dass die ökonomischen Zeichen leider tatsächlich so deutlich werden mussten, damit Sie es nicht mehr schaffen, sie komplett zu ignorieren. Jetzt ringen Sie sich durch, zusätzliche Investitionen zu tätigen – 10 Milliarden Euro in den kommenden drei Jahren. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, zweifellos. Allein, er ändert rein gar nichts an den großen Herausforderungen, vor denen unser Land steht. Bildung, Infrastruktur, Klimaschutz – wer jetzt nicht investiert, verspielt unsere Zukunft. Da reichen 10 Milliarden Euro, noch dazu über drei Jahre verteilt, hinten und vorne nicht. Wie wenig entschlossen Sie handeln, zeigt ein Beispiel: Allein durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen und die Abschaffung des Betreuungsgeldes könnten Sie kurzfristig ein Dreifaches des von Ihrer Regierung angepeilten Betrags finanzieren. Das ist ein weiterer Trippelschritt in Angela Merkels Wirtschaftspolitik, die weder Ziel noch Richtung kennt. Sie versucht nur, der wirtschaftlichen Entwicklung hinterherzulaufen. Dabei ist es gerade in der Wirtschaftspolitik entscheidend, dass die Politik auch einen Kurs vorgibt und den Unternehmen und Beschäftigten Ziele aufzeigt, an denen sie sich orientieren können, und Vertrauen in die Zukunft erzeugt. Gerade private Investitionen fußen auf Erwartungen in künftige Entwicklungen: der Konjunktur, der Nachfrage und der Preise, aber auch der Fachkräfte und der Infrastruktur eines Standorts. Diese Erwartungen könnten Frau Merkel, Herr Schäuble und Ihre Bundesregierung mit klaren Zielen zu öffentlichen Investitionen in den Breitbandausbau, in Klimaschutz und Energieeffizienz, in die Bildung und Betreuung stabilisieren. Stattdessen haben Sie versucht, Ihr Nichthandeln mit einem durchschaubaren Manöver zu verdecken. Sie haben den ausgeglichenen Haushalt – keine neuen Schulden 2015 – zu ihrem Prestigeobjekt erklärt, weil Sie wissen, dass das erst mal gut klingt, erzählen Sie davon landauf, landab. Aber Ihr Haushalt ist durch die falschen Prioritäten im Gegenteil weder ausgeglichen noch nachhaltig. Sie verschieben die Schulden lediglich in die Zukunft. Sie verschulden sich bei künftigen Generationen, indem Sie heute notwendige Investitionen in die Instandhaltung von Brücken und Schienen oder in die Sanierung maroder Schulgebäude nicht heute tätigen, obwohl sie jetzt anstehen. Sie verschieben das alles auf übermorgen; damit müssen kommende Generationen Ihre Rechnung bezahlen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union und der SPD, Europa braucht eine Wirtschaftspolitik in Deutschland, die jetzt entschlossen handelt. Wachen Sie endlich auf aus Ihrem Dornröschenschlaf, und nehmen Sie die makroökonomischen Probleme ernst, die Ihnen die EU-Kommission in ihrem Bericht aufgeschrieben hat. 1Zu Protokoll gegebene Reden ab Seite 6162 D 2Ergebnis der zweiten Abstimmung Seite 6235 A 3Ergebnis Seite 6241 C 4Ergebnisse siehe Seiten 6262 B, 6265 A, 6267 B 5Ergebnis Seite 6282 A 6Ergebnis Seite 6292 C 7Anlage 2 8Ergebnis Seite 6300 A 9Anlage 3 10Anlage 4 11Anlage 5 12Anlage 6 13Anlage 7 14Anlage 8 15Anlage 9 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ 6164 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 66. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 13. November 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 66. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 13. November 2014 6165 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 6154 6354 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 66. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 13. November 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 66. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 13. November 2014 6353