Plenarprotokoll 18/94 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 94. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 19. März 2015 I n h a l t : Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 8881 A Absetzung des Tagesordnungspunktes 12 8881 B Nachträgliche Ausschussüberweisung 8881 C Tagesordnungspunkt 4: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat am 19./20. März 2015 in Brüssel 8881 B Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin 8882 A Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) 8885 D Thomas Oppermann (SPD) 8888 C Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8892 A Volker Kauder (CDU/CSU) 8893 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8896 C Volker Kauder (CDU/CSU) 8897 A Dirk Becker (SPD) 8897 C Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8898 C Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU) 8899 C Norbert Spinrath (SPD) 8901 B Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) 8902 B Matern von Marschall (CDU/CSU) 8903 C Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) 8904 B Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Energienetze zurück in die öffentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung schaffen Drucksache 18/4323 8905 D b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Übernahme der Energienetze durch Stadtwerke erleichtern Drucksachen 18/3745, 18/4222 8905 D Caren Lay (DIE LINKE) 8906 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) 8907 D Caren Lay (DIE LINKE) 8908 B Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8910 C Florian Post (SPD) 8912 A Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8912 D Jens Koeppen (CDU/CSU) 8913 B Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8915 D Jens Koeppen (CDU/CSU) 8916 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 8916 B Johann Saathoff (SPD) 8917 C Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8919 A Thomas Bareiß (CDU/CSU) 8920 A Barbara Lanzinger (CDU/CSU) 8920 D Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 8922 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8923 D Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 8924 B Ingbert Liebing (CDU/CSU) 8924 C Bernhard Daldrup (SPD) 8926 C Tagesordnungspunkt 6: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung Drucksache 18/4015 8928 B b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung Drucksache 18/796 8928 B Andrea Nahles, Bundesministerin BMAS 8928 C Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 8930 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) 8931 A Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8932 C Katja Mast (SPD) 8933 C Jutta Krellmann (DIE LINKE) 8934 C Albert Weiler (CDU/CSU) 8935 A Tobias Zech (CDU/CSU) 8936 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8937 C Swen Schulz (Spandau) (SPD) 8938 C Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) 8939 C Uwe Lagosky (CDU/CSU) 8940 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte: zu den Vorkommnissen in Frankfurt anlässlich der Einweihung der EZB-Zentrale 8941 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 8941 D Heike Hänsel (DIE LINKE) 8944 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 8944 D Katja Kipping (DIE LINKE) 8945 A Albert Weiler (CDU/CSU) 8946 A Johannes Kahrs (SPD) 8946 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8948 A Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) 8949 B Sabine Leidig (DIE LINKE) 8949 C Burkhard Lischka (SPD) 8951 C Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Drucksache 18/4201 8952 B b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksache 18/4279 8952 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Drucksache 18/4280 8952 C Tagesordnungspunkt 22: a)–g) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 157, 158, 159, 160, 161, 162 und 163 zu Petitionen Drucksachen 18/4207, 18/4208, 18/4209, 18/4210, 18/4211, 18/4212, 18/4213 8952 D Kersten Steinke (DIE LINKE) 8953 A Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Reiches Land – Arme Kinder 8954 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 8954 A Jutta Eckenbach (CDU/CSU) 8955 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8956 C Susann Rüthrich (SPD) 8957 C Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) 8958 C Kai Whittaker (CDU/CSU) 8959 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8960 D Bärbel Bas (SPD) 8962 B Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) 8963 B Frank Junge (SPD) 8964 A Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) 8965 A Paul Lehrieder (CDU/CSU) 8966 A Tagesordnungspunkt 7: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksachen 18/3007, 18/4357 8967 C b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hasskriminalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksachen 18/3150, 18/4357 8967 C Dr. Johannes Fechner (SPD) 8967 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 8968 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 8970 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 8971 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8971 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 8972 D Reinhard Grindel (CDU/CSU) 8973 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8974 B Michelle Müntefering (SPD) 8975 A Dietrich Monstadt (CDU/CSU) 8975 C Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alleinerziehende stärken – Teilhabe von Kindern sichern Drucksache 18/4307 8976 D Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8977 B Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) 8978 B Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 8979 D Dr. Fritz Felgentreu (SPD) 8981 A Gudrun Zollner (CDU/CSU) 8982 C Stefan Schwartze (SPD) 8983 B Bettina Hornhues (CDU/CSU) 8984 B Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/4203 8985 C Michael Roth, Staatsminister AA 8985 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) 8986 D Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg 8988 A Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8989 B Lars Klingbeil (SPD) 8990 C Florian Hahn (CDU/CSU) 8991 C Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8992 C Michael Vietz (CDU/CSU) 8992 D Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Transparenz herstellen – Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters Drucksache 18/3842 8993 D b) Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen Drucksache 18/3920 8993 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) 8994 A Bernhard Kaster (CDU/CSU) 8995 C Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 8997 A Sonja Steffen (SPD) 8998 A Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) 8999 B Dr. Katarina Barley (SPD) 9000 B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/4202 9001 C Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVI 9001 C Sabine Leidig (DIE LINKE) 9002 C Kirsten Lühmann (SPD) 9003 C Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9004 C Oliver Wittke (CDU/CSU) 9005 C Martin Burkert (SPD) 9007 A Daniela Ludwig (CDU/CSU) 9008 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Männliche Eintagsküken leben lassen Drucksache 18/4328 9008 D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9009 A Dieter Stier (CDU/CSU) 9010 A Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9010 D Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9011 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 9011 D Christina Jantz (SPD) 9012 D Artur Auernhammer (CDU/CSU) 9013 D Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes Drucksache 18/4281 9014 C Patrick Schnieder (CDU/CSU) 9014 D Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 9015 D Gustav Herzog (SPD) 9016 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9018 A Gero Storjohann (CDU/CSU) 9018 D Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Privatisierung von Ackerland und Wäldern durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Drucksachen 18/1366, 18/2036 9020 A Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 9020 B Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU) 9021 A Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9022 B Jeannine Pflugradt (SPD) 9023 A Carola Stauche (CDU/CSU) 9024 B Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes Drucksache 18/4278 9025 B Tagesordnungspunkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen Drucksachen 18/905, 18/4137 9025 C Nächste Sitzung 9025 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 9027 A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) 9027 C Hermann Färber (CDU/CSU) 9027 C Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) 9028 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 9029 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9029 D Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMUB 9030 C Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen (Tagesordnungspunkt 16) 9031 B Olav Gutting (CDU/CSU) 9031 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) 9032 A Dr. Jens Zimmermann (SPD) 9032 C Ulla Jelpke (DIE LINKE) 9034 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 9034 D Inhaltsverzeichnis   94. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 94. März 2015 Beginn: 9.00 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen; ich begrüße Sie herzlich. Vor Eintritt in unsere Tagesordnung teile ich Ihnen mit, dass es eine interfraktionelle Vereinbarung gibt, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Pläne der Bundesregierung für einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung (siehe 93. Sitzung) ZP 2 Vereinbarte Debatte zu den Vorkommnissen in Frankfurt anlässlich der Einweihung der EZB-Zentrale ZP 3 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Reiches Land – Arme Kinder ZP 4 Beratung des Antrags der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Männliche Eintagsküken leben lassen Drucksache 18/4328 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Dabei soll wie üblich von der Frist für den Beginn der Beratungen, soweit erforderlich, abgewichen werden. Tagesordnungspunkt 12 – hier geht es um die Beratung des Antrags zur flächendeckenden Milchviehhaltung – wird abgesetzt. Stattdessen soll der Antrag auf Drucksache 18/4328 mit dem Titel „Männliche Eintagsküken leben lassen“ mit einer Beratungszeit von 25 Minuten aufgerufen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Es kommt nicht häufig vor, dass schlichte Änderungen der Tagesordnung zu spontanen Begeisterungsstürmen bei einzelnen Fraktionen führen; aber das haben die Schriftführer natürlich festgehalten. Schließlich mache ich noch auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der am 27. Februar 2015 (89. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des -Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) Drucksache 18/4050 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ich frage Sie: Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Also können wir so verfahren. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 4 auf: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 19./20. März 2015 in Brüssel Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung 96 Minuten vorgesehen. – Auch dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Europäische Rat im Frühjahr ist traditionell der wirtschaftlichen Lage in Europa gewidmet. Dazu können wir zunächst feststellen, dass es aller Voraussicht nach in diesem Jahr erstmals seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder in allen europäischen Mitgliedstaaten Wachstum geben wird. Das ist eine gute Nachricht. Sogar die Arbeitslosigkeit, die vor allem unter jungen Menschen nach wie vor ohne Zweifel viel zu hoch ist, geht insgesamt zwar langsam, aber Schritt für Schritt zurück. Dies gilt übrigens gerade für zwei Länder, die besonders von der europäischen Staatsschuldenkrise betroffen waren, die ihre Hilfsprogramme inzwischen aber erfolgreich abgeschlossen haben: Spanien und Irland. In diesen beiden Ländern sank die Arbeitslosenquote im letzten Jahr jeweils um über zwei Prozentpunkte. Die Erfolge Irlands und Spaniens sind nur zwei Beispiele dafür, was entschlossenes Handeln einzelner Länder und solidarische europäische Unterstützung gemeinsam bewirken können. Insgesamt wird also deutlich, dass wir bei der Überwindung der europäischen Staatsschuldenkrise unter schwierigen Bedingungen schon einiges erreicht haben; dauerhaft und nachhaltig überwunden haben wir diese aber noch nicht. Dafür müssen wir uns weiter anstrengen. Drei Elemente sind und bleiben dabei wichtig. Erstens. Die wachstumsfreundliche Konsolidierung muss fortgesetzt werden; denn nachhaltiges Wachstum und solide Haushalte bedingen einander. Es ist entscheidend, den gestärkten Stabilitäts- und Wachstumspakt glaubwürdig anzuwenden. Nur dann kann der Pakt seine Funktion erfüllen und das Vertrauen in einen dauerhaft stabilen Euro-Raum wiederherstellen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Zweitens: Strukturreformen. Sie sind eine Daueraufgabe, wenn wir Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung nachhaltig stärken wollen. Dabei muss unser Maßstab nicht Europa sein, sondern die Welt; denn nur dann wird es uns gelingen, unser europäisches Wirtschafts- und Sozialmodell im globalen Wettbewerb dauerhaft zum Erfolg zu führen. Drittens: Investitionen, die Wachstum und Beschäftigung unterstützen. Dabei bleibt entscheidend, dass die Rahmenbedingungen für private Investitionen stimmen. Auch dafür sind solide Finanz- und Strukturreformen notwendig. Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen, den der Europäische Rat im Dezember letzten Jahres beschlossen hat, kann und, ich hoffe, wird auch einen wichtigen Beitrag leisten, private Investitionen zu mobilisieren. Die Arbeiten an diesem Fonds kommen gut voran. Die Finanzminister haben sich letzte Woche auf einen Verordnungsentwurf für den Fonds geeinigt, der nun in die Beratungen mit dem Europäischen Parlament geht. Ich wünsche mir, dass die Verhandlungen zügig abgeschlossen werden, damit der Fonds wie geplant Mitte des Jahres seine Arbeit aufnehmen kann. Durch seine Verankerung in der Europäischen Investitionsbank soll sichergestellt werden, dass solche Projekte ausgewählt werden, die wirtschaftlich sinnvoll sind und die unsere Wachstumskraft und Wettbewerbsfähigkeit auch nachhaltig stärken. Deutschland wird im G-7-Vorsitz in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern und Institutionen auch gegenüber außereuropäischen Partnern deutlich machen, wie wichtig nachhaltige Haushaltspolitik, umfassende Strukturreformen und gezielte Investitionen sind, um das globale Wachstum zu stärken. Gleichzeitig werden wir uns mit allem Nachdruck dafür einsetzen, wichtige europäische Vorhaben entschlossen voranzutreiben. Dazu gehört auch das Abkommen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dieses Freihandelsabkommen bietet große Chancen, und es ist notwendig für das Wachstum in Europa und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Ohne Zölle und unnötige Bürokratie wird es für unsere Unternehmen erheblich leichter, das enorme Potenzial des amerikanischen Marktes zu erschließen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, Deutschlands Wirtschaftsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten sind wichtig und auch von wachsender Bedeutung für unseren Wohlstand. Allein im vergangenen Jahr sind die deutschen Exporte in die USA um gut 7 Prozent auf 96 Milliarden Euro gestiegen. Ich unterstütze deshalb sehr, dass der heute beginnende Europäische Rat mit einer Diskussion zum Transatlantischen Freihandelsabkommen noch einmal unterstreicht, welch große Bedeutung er diesem Abkommen beimisst. Wir hatten bereits im Dezember das Ziel vorgegeben, die Verhandlungen für das Abkommen noch in diesem Jahr abzuschließen, und wir sollten alles daransetzen, dieses Ziel auch zu erreichen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein weiteres wichtiges europäisches Vorhaben ist die Schaffung einer Energieunion. Sie soll zukünftig den Rahmen für unsere europäische Energiepolitik bieten und auch die Umsetzung unserer europäischen Klima- und Energieziele für 2030 befördern. Im Zentrum des Konzepts einer Energieunion steht eine sichere, bezahlbare, umweltverträgliche und wettbewerbsfähige Energieversorgung. Aus unserer Sicht muss der Schwerpunkt dabei primär auf der Stärkung des Energiebinnenmarktes und der Umsetzung der Klima- und Energieziele für 2030 liegen. Durch die Ukraine ist das Thema Energieversorgungssicherheit wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. Auch dies wird ein zentraler Aspekt der Energieunion sein. Wir werden auch in den kommenden Jahren unsere Anstrengungen verstärken müssen, die Energieversorgung in allen Mitgliedstaaten langfristig zu sichern. Schlüsselelemente sind dabei für uns der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, mehr Energieeffizienz, die Diversifizierung der Energiequellen und ein funktionierender Energiebinnenmarkt. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass bei der Umsetzung der Energieunion marktwirtschaftliche und wettbewerbliche Ansätze im Vordergrund stehen. Deshalb muss etwa ein gebündelter Gaseinkauf für Mitgliedstaaten freiwillig und auf Ausnahmen begrenzt bleiben. Wichtig ist weiter, dass ein glaubwürdiger und verlässlicher Rahmen geschaffen wird, um die Klima- und Energieziele 2030 auch tatsächlich zu erreichen. Dafür brauchen wir einen konkreten Vorschlag der Europäischen Kommission für eine verlässliche Governance-Struktur, das heißt: klare Regeln für die Umsetzung der Ziele und auch entsprechende Konsequenzen, wenn das nicht erfolgt. Das ist deshalb so wichtig, weil wir Ende des Jahres bei der Klimakonferenz in Paris endlich ein neues und ambitioniertes weltweites Klimaabkommen verabschieden wollen, das alle Staaten zu Klimaschutzaktivitäten verpflichtet und das spätestens 2020 in Kraft tritt. Wir brauchen zum Wohle kommender Generationen einen klaren und für alle verbindlichen Rahmen, der uns auf einen Entwicklungspfad führt, mit dem wir das ökologisch so wichtige 2-Grad-Ziel auch einhalten können. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Bundesregierung wird die französische Regierung und ich werde den französischen Präsidenten François Hollande nach Kräften darin unterstützen, die Klimakonferenz in Paris erfolgreich abzuschließen, unter anderem durch einen starken Impuls auch der G-7-Staaten und durch den diesjährigen Petersberger Klimadialog. Mit dem geplanten Minderungsbeitrag der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für das neue Klimaabkommen sendet die EU ein kraftvolles Signal an die Staatengemeinschaft. Wir wollen bis 2030 eine Treibhausgasreduktion um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 erreichen. Der Europäische Rat wird diesen Beschluss noch einmal bekräftigen. Damit wollen wir auch einen Anreiz für andere große Volkswirtschaften schaffen, ihre möglichst ambitionierten Klimaschutzbeiträge für Paris rechtzeitig und vor allen Dingen auch in transparenter Art und Weise vorzulegen. Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Stärke Europas dient ohne Zweifel dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Europäischen Union, und das erwarten die Menschen auch zu Recht. Sie ist aber auch notwendige Grundlage, um die großen geopolitischen Herausforderungen bewältigen zu können, denen sich Europa 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und 25 Jahre nach Ende des Kalten Krieges ausgesetzt sieht – vorneweg durch die Lage in der Ukraine. Als vor 25 Jahren der Kalte Krieg zu Ende ging, ermöglichte dies den Staaten Mittel- und Osteuropas, endlich selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Das Denken in Blöcken und Einflusssphären schien ein für alle Mal überwunden. Aber wenn sich der Europäische Rat heute Abend mit der Lage in der Ukraine befasst, dann tut er das fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem verfassungswidrigen Referendum auf der Krim. Wir wussten damals wie heute: Die Gründe, die für dieses Referendum genannt wurden, waren Vorwände. Dieses Referendum hatte einen einzigen Zweck: Es war das Werkzeug, einem russischen Plan folgend, die Krim der Ukraine zu entreißen. Russland sollte die Krim dann als Teil bekommen, und so ist es auch geschehen. Die Annexion der Krim war und bleibt ein Akt gegen das internationale Recht, gegen die Verträge, in denen sich Russland verpflichtet hatte, die Souveränität und Integrität der Ukraine zu achten. Mit dieser Annexion hat Russland das Fundament unserer europäischen Friedensordnung infrage gestellt. Ich bin froh, dass Europa darauf von Anfang an und bis heute eine klare Antwort gegeben hat. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Russlands Griff nach der Krim genauso wie seine Handlungen in der Ostukraine fordern uns Europäer heraus. Ja, die Interessen innerhalb der Europäischen Union sind unterschiedlich, auch unsere Abhängigkeit von Energieimporten oder Handelsverbindungen ist unterschiedlich. Aber ich sage: Die Europäische Union hat diese Herausforderung bis heute bestanden. Wir haben uns nicht spalten lassen. Wir haben in der Diskussion, wie es unsere Art ist, zu gemeinsamen Entscheidungen gefunden und diese auch nach außen vertreten – mit einer europäischen Stimme und gemeinsam mit unseren transatlantischen Partnern. Ich möchte – und das gilt für die ganze Bundesregierung –, dass das so bleibt. Darauf werden wir hinarbeiten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Hollande und ich haben in Abstimmung mit anderen europäischen Partnern im Februar eine Initiative ergriffen, um das Blutvergießen und das tägliche Leid der Menschen in der Ostukraine zu beenden. Die Ukraine, Russland und die Separatisten haben sich in Minsk auf ein Maßnahmenpaket verpflichtet, das erst einen Waffenstillstand und den Abzug schwerer Waffen und dann weitere Schritte zu einer politischen Lösung vorsieht. Uns musste immer klar sein, dass dieser Prozess nicht ohne Verzögerungen und Rückschläge ablaufen würde, dass er nur ein Hoffnungsschimmer sein konnte – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Doch auch wenn der Waffenstillstand noch zerbrechlich und der Waffenabzug noch nicht ausreichend überwacht ist, so sind doch Anfänge gemacht. Auf diesem Weg müssen alle Beteiligten weitergehen, bis hin zu dem letzten Schritt, den das Maßnahmenpaket von Minsk vorsieht: wenn nämlich die Ukraine wieder die Kontrolle über ihre eigene Grenze zu Russland übernimmt. Wir Europäer haben im vergangenen Jahr in mehreren Entscheidungsrunden Sanktionen verhängt. Diese Sanktionen, die im Juli bzw. September auslaufen werden, wollen und können wir nicht aufheben, wenn nur erste Forderungen der Minsker Vereinbarungen erfüllt sind; das wäre falsch. Deshalb werde ich mich heute Abend dafür einsetzen, dass sich die Dauer der Sanktionen am Paket von Minsk und seiner Erfüllung orientiert. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich bin überzeugt: Damit handeln wir im Sinne der europäischen Werte, die uns einen, und im Interesse der Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben. Außerdem machen wir deutlich, dass wir auf der Umsetzung des gesamten Paketes von Minsk bestehen. Meine Damen und Herren, nicht nur die sicherheitspolitischen, sondern auch die wirtschaftlichen Herausforderungen für die Ukraine bleiben groß. Deutschland hat deshalb unter anderem bilateral einen zusätzlichen Kreditrahmen in Höhe von 500 Millionen Euro zugesagt. Im Rahmen unseres G-7-Vorsitzes haben wir das Engagement der internationalen Gemeinschaft zur finanziellen Unterstützung der Ukraine koordiniert. Die Entscheidung des Internationalen Währungsfonds, Kredithilfen in Höhe von 17,5 Milliarden US-Dollar zu gewähren, und der Vorschlag der Europäischen Kommission für weitere Kredite in Höhe von 1,8 Milliarden Euro sind dabei wichtige Beiträge, um die Lage in der Ukraine zu stabilisieren. Die Europäische Union hat mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und insbesondere Deutschlands darüber hinaus ihre humanitären Hilfsleistungen in den besonders betroffenen Gebieten im Osten der Ukraine deutlich verstärkt. Meine Damen und Herren, die Ukraine-Krise berührt natürlich auch das Verhältnis zu unseren anderen östlichen Nachbarn. Im Mai findet der nächste Gipfel zur Östlichen Partnerschaft in Riga statt. Die Ukraine, Georgien und Moldau haben Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union geschlossen. Ziel dieser Abkommen ist die europäische Unterstützung beim Aufbau eines funktionierenden Rechtsstaates, einer erfolgreichen Marktwirtschaft, um den Menschen in diesen Ländern eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Ziel ist nicht der Beitritt zur Europäischen Union oder zur NATO. Die Östliche Partnerschaft – das gilt unverändert – richtet sich gegen niemanden, auch nicht gegen Russland. Ich bedaure sehr, dass Präsident Putin dennoch Entscheidungen einzelner Länder für ein EU-Assoziierungsabkommen zu einer Frage von Entweder-oder, für oder gegen Russland gemacht hat. Das Gegenteil bleibt richtig: Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern es geht um ein Sowohl-als-auch, von dem alle nur profitieren können. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb wird die Europäische Union in genau diesem Geist ihr Angebot der Östlichen Partnerschaft beim heute beginnenden Europäischen Rat in Brüssel und beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga im Mai bekräftigen. Meine Damen und Herren, ein weiteres außenpolitisches Thema des Europäischen Rates wird die Lage in Libyen sein. Nur ein paar hundert Kilometer vor den Toren Europas taumelt Libyen am Rande eines Bürgerkriegs. Terrorgruppen und organisierte Kriminalität machen sich das Chaos zunutze und nisten sich dort ein. Mit welchen Konsequenzen das verbunden ist, führt uns die Terrororganisation IS immer wieder mit der barbarischen Ermordung unschuldiger Menschen vor Augen. Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, der Opfer zu gedenken, die gestern in Tunesien im Rahmen eines terroristischen Anschlags ums Leben kamen. Den Angehörigen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Wir werden alles tun, was in unserer Kraft steht, um Tunesien zu helfen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Lage in Libyen hat massive Auswirkungen nicht nur auf Nordafrika und die Sahelzone, sondern eben auch auf uns in Europa. Bereits jetzt gehört Libyen zu den wichtigsten Transitländern für Flüchtlinge aus Afrika und Nahost. Die Vereinten Nationen bemühen sich um eine politische Lösung. Diese Bemühungen richten sich auf das Ziel, in Libyen eine Regierung der nationalen Einheit bilden zu können; denn nur auf diesem Weg werden dauerhafter Frieden, Stabilität und Wohlstand möglich sein. Wir unterstützen diese Bemühungen gemeinsam mit der EU und anderen Partnern mit aller Kraft. Herr Präsident, meine Damen und Herren, eigentlich sah die offizielle Tagesordnung des Europäischen Rates keine Beratung zur Lage in Griechenland vor. Nun aber werden wir heute Abend in einer kleinen Gruppe mit -Ministerpräsident Tsipras doch darüber sprechen; denn natürlich drehen sich zurzeit wieder viele unserer Gedanken um dieses Land. Griechenland gelten wieder verstärkt die Bemühungen der Finanzminister wie der europäischen Institutionen. Griechenland, das Land, in dem vor fünf Jahren die europäische Staatsschuldenkrise ihren Ausgang nahm, hat diese Krise noch lange nicht hinter sich. Es bleibt ein sehr schwerer Weg zu gehen. Dabei ist heute so klar wie 2010, als die europäischen Partner in einem erheblichen politischen wie finanziellen Kraftakt das erste europäische Hilfsprogramm für Griechenland auflegten: Nur mit einem solchen Kraftakt wird es gehen, nur in diesem Zusammenspiel von Solidarität und griechischer Eigenanstrengung, nur indem die einen helfen und die anderen die Hilfe als Verpflichtung verstehen, als Verpflichtung, den Haushalt in Ordnung zu bringen, zu reformieren und daraufhin zu arbeiten, eines Tages keine Hilfe mehr zu brauchen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nur so wird es gehen, indem man Vereinbarungen trifft und sich alle an Vereinbarungen halten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich habe den griechischen Ministerpräsidenten Alexis Tsipras für Montag nach Berlin eingeladen. Ich freue mich auf seinen Besuch. Wir werden Zeit haben, ausführlich miteinander zu reden, vielleicht auch zu diskutieren. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es ist natürlich völlig klar, dass niemand eine Lösung für Griechenlands Probleme schon heute Abend in Brüssel oder am Montagabend erwarten kann. Eine Lösung der Probleme kann es auch nur auf der Basis dessen geben, was in der Euro-Gruppe miteinander vereinbart worden ist. Kein Treffen im kleinen Kreis kann oder wird die Einigung auf Vorschlag der Institutionen – Internationaler Währungsfonds, Europäische Zentralbank und Europäische Kommission – in der Euro-Gruppe ersetzen. Doch ich führe alle meine Gespräche heute, Montag und viele andere mehr in dem Verständnis, dass aus Meinungsverschiedenheiten Gemeinsamkeit wird, so wie es auf dem Weg zur europäischen Einigung immer wieder gelungen ist. Deutschland ist dazu bereit; denn ich bin mir sehr wohl bewusst: Die Welt schaut auf uns, wie wir in der Euro-Zone mit Problemen und Krisen in einzelnen Mitgliedstaaten umgehen. Die Welt misst uns daran, und sie wird Europa umso mehr respektieren, wenn wir zeigen, dass wir gemeinsam handeln und gemeinsam die Probleme lösen können. Ich habe immer wieder gesagt: Scheitert der Euro, scheitert Europa. Das fanden und finden manche zu dramatisch. Aber ich bleibe dabei; denn der Euro ist weit mehr als eine Währung. Er ist neben den europäischen Institutionen, die wir geschaffen haben, der stärkste Ausdruck unseres Willens, die Völker Europas wirklich im Guten und Friedlichen zu vereinen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er ist der Ausdruck des völkerverbindenden Miteinanders, mit dem wir unwiderruflich die Lehre aus Jahrhunderten der Kriege und der Feindschaften gezogen haben. Wenn ich bedenke, was wir auf diesem Weg der europäischen Einigung geschafft haben, dann sehe ich keinen Grund, vor den heutigen Aufgaben zu verzagen – im Gegenteil. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht ist es wieder an der Zeit, dass wir es uns selber laut sagen: Die Europäische Union ist die Gemeinschaft des Friedens, sie ist die Gemeinschaft der Stabilität, sie ist die Gemeinschaft der Freiheit. Viele -europäische Mitgliedstaaten haben in den vergangenen Jahrzehnten Diktaturen überwunden und sich die Demokratie erkämpft: Spanien, Portugal, auch Griechenland und natürlich die Staaten dessen, was man einmal den Ostblock nannte, ein Teil Deutschlands auch. Die Blöcke gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es eine erweiterte -Europäische Union. Auch das haben wir geschafft, und darauf können wir Europäer stolz sein. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]) Vielleicht ist es auch an der Zeit, dass wir uns wieder daran erinnern, wie wir diese wunderbare Wandlung vom Kontinent des Krieges zum geeinten Europa geschafft haben: mit Kreativität und Vertragstreue, mit festen Prinzipien ebenso wie mit Verständnis füreinander und Kompromissbereitschaft. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch mit Vertragsänderungen!) Und darauf kommt es jetzt wieder an. Dafür bitte ich weiterhin um Ihre Unterstützung, zum Wohle der Europäerinnen und Europäer, die zu ihrem Glück vereint sind. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD sowie der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Sahra Wagenknecht für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundeskanzlerin! Zu ihren besten Zeiten hatte die deutsche Außenpolitik zwei Prioritäten. Das waren die europäische Einigung und eine Politik der guten Nachbarschaft gegenüber Russland. Es sollte Ihnen schon zu denken geben, Frau Merkel – wenn Sie bitte zuhören könnten –, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist eine Frechheit!) dass Nationalismus und Zwietracht in Europa, knapp zehn Jahre nachdem Sie das Kanzleramt übernommen haben, wieder gedeihen wie lange nicht mehr und im Verhältnis zu Russland die Entspannungspolitik einem neuen Kalten Krieg gewichen ist. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Die spezifischen US-Interessen in Europa hat vor kurzem der Chef des einflussreichen Thinktanks Stratfor in einer Pressekonferenz in eindrucksvoller Offenheit erläutert: Hauptinteresse der Vereinigten Staaten sei es, ein Bündnis zwischen Deutschland und Russland zu verhindern, denn – so wörtlich – „vereint sind sie die einzige Macht, die uns“, also die USA, „bedrohen kann“. Diese vermeintliche Bedrohung von US-Interessen wurde auf absehbare Zeit erfolgreich erledigt. Das begann eben damit, dass die EU im Rahmen der Östlichen Partnerschaft versucht hat, die betreffenden Länder aus der wirtschaftlichen und politischen Kooperation mit Russland herauszubrechen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aberwitzig!) Frau Merkel, natürlich war das gegen Russland gerichtet; aber es war eben auch nicht im Interesse der betreffenden Länder. Sie haben denen das Entweder-oder aufgezwungen, nicht Russland. (Beifall bei der LINKEN) Im Ergebnis hat die Ukraine einen Großteil ihrer Industrie verloren. Heute ist dieses Land ein bankrotter Staat, in dem Menschen hungern und frieren und die Löhne niedriger sind als im afrikanischen Ghana. Aber die Konfrontation mit Russland hat nicht nur die Ukraine zerstört. Sie schadet ganz Europa. Es ist doch ein offenes Geheimnis, dass die Vereinigten Staaten den Konflikt mit Russland auch aus wirtschaftlichen Gründen schüren. Wenn US-Regierungen von Menschenrechten reden, dann geht es in der Regel um Bohrrechte oder um Schürfrechte. Gerade in der Ukraine ist angesichts der großen Schiefergasvorkommen verdammt viel zu schürfen. (Beifall bei der LINKEN) Wenn jetzt im Rahmen der Energieunion von neuen Pipelinerouten und einer zunehmenden Unabhängigkeit vom russischen Gas geredet wird, dann sollten Sie den Leuten ehrlicherweise sagen, was das bedeutet: wachsende Abhängigkeit vom wesentlich teureren und ökologisch verheerenden US-Frackinggas. Ich halte das nicht für eine verantwortungsvolle Perspektive. (Beifall bei der LINKEN) Die Liste der ehemaligen deutschen Spitzenpolitiker, die Ihre Russlandpolitik kritisiert haben, Frau Merkel, ist lang. Da finden Sie die Namen Ihrer Vorgänger Gerhard Schröder, Helmut Kohl, Helmut Schmidt und ebenso Hans-Dietrich Genscher. Vielleicht hat das ja auch zu Ihrem Einlenken beigetragen. Auf jeden Fall war es richtig, dass Sie gemeinsam mit dem französischen Präsidenten Hollande die Initiative zu neuen Verhandlungen ergriffen haben. Minsk II hat immerhin dazu geführt, dass in der betreffenden Region seit Wochen deutlich weniger Menschen sterben als in den Wochen und Monaten davor und dass die Tür zu einer friedlichen Lösung geöffnet wurde. (Beifall bei der LINKEN) Natürlich ist das ein wichtiges Ergebnis. Sie, Frau Bundeskanzlerin, und der französische Präsident verdienen dafür Anerkennung. (Tino Sorge [CDU/CSU]: Dann sagen Sie das doch auch mal!) Wem aber an Frieden und Sicherheit in Europa liegt, der muss den Weg von Minsk II jetzt auch mit Konsequenz und Rückgrat weitergehen. Da ist es natürlich ein Problem, dass Konsequenz und Rückgrat nicht gerade zu Ihren hervorstechenden Eigenschaften gehören. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU) Laut OECD haben beide Seiten den Waffenstillstand wiederholt gebrochen. Sie, Frau Merkel, haben gerade wieder gefordert, dass die Sanktionen gegen Russland erst aufgehoben werden, wenn Minsk II umgesetzt ist. (Beifall des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]) Natürlich ist es inakzeptabel, wenn aus den Reihen der Aufständischen immer noch geschossen wird. (Tino Sorge [CDU/CSU]: Inakzeptabel!) Aber wenn ukrainische Truppen oder die auf ihrer Seite kämpfenden Nazi-Bataillone weiter schießen, dann ist das doch mindestens genauso inakzeptabel. Dazu hört man von Ihnen kein kritisches Wort. (Beifall bei der LINKEN) Wieso melden Sie sich auch nicht mit Kritik zu Wort, wenn die ukrainische Regierung trotz drohenden Staatsbankrotts in diesem Jahr viermal so viel Geld für neue Waffen ausgeben möchte als im letzten Jahr? (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: So ist es!) Das spricht nicht gerade dafür, dass der Weg des Friedens in der ukrainischen Regierung besonders engagierte Unterstützer hat. Ebenso können die Entsendung von Militärberatern und die Waffenlieferungen durch die Vereinigten Staaten und Großbritannien eher als Torpedierung denn als -Unterstützung des Friedensprozesses gewertet werden. Aber wollen Sie jetzt auch gegen die USA und Groß-britannien Sanktionen verhängen? Ich glaube, es wäre besser, einzusehen, dass diese ganze unsägliche Sank-tionspolitik ein einziger großer Fehler war, mit dem sich Europa ins eigene Knie geschossen hat. Deswegen sollten die Sanktionen nicht verlängert werden. (Beifall bei der LINKEN) Wir brauchen auch keine zusätzlichen Panzer. Wir brauchen auch keine 3 000 Mann starke NATO-Interventionstruppe in Osteuropa, die niemanden schützt, sondern den Frieden in ganz Europa nur noch mehr gefährdet. (Beifall bei der LINKEN) Helmut Schmidt hatte doch recht, als er schon 2007 gewarnt hat, dass für den Frieden der Welt von Russland heute viel weniger Gefahr ausgeht als etwa von Amerika (Lachen der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und dass die NATO nur noch ein Instrument US-amerikanischer Hegemoniebestrebungen sei. Wenn das stimmt, dann lässt das doch nur einen vernünftigen Schluss zu: dass Europa endlich eine eigenständige und von den USA unabhängige Politik machen muss. (Beifall bei der LINKEN) Herr Juncker hat nun die These aufgestellt, wir bräuchten eine europäische Armee, um zu zeigen, dass es uns mit der Verteidigung europäischer Werte gegenüber Russland ernst ist. Ich glaube, dieser Vorschlag zeigt vor allem eins: wie weit sich Europa von dem entfernt hat, was einst die Gründerväter der europäischen Einigung wollten. (Beifall bei der LINKEN) Damals ging es – Frau Merkel, Sie haben es eben selber angesprochen – um Frieden, um Demokratie und um Solidarität. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und den bösen Kapitalismus!) Nie wieder sollten Nationalismus und Völkerhass die europäischen Länder entzweien. Aber um solche Werte zu verteidigen, dafür brauchen Sie wahrlich keine bewaffneten Bataillone. Wenn Sie die Demokratie verteidigen wollen, Frau Merkel, dann setzen Sie sich doch dafür ein, dass die europäischen Länder endlich wieder von ihren gewählten Regierungen und nicht von Finanzmärkten, nicht von dem ehemaligen Investmentbanker Mario Draghi und, bitte schön, auch nicht von Ihnen, Frau Merkel, regiert werden. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Distanzieren Sie sich einmal von der Gewalt gestern! Das wäre ein wichtiger Schritt!) Wenn Sie Demokratie wollen, dann stoppen Sie die sogenannten Freihandelsabkommen, dann stoppen Sie TTIP, in dessen Folge demokratische Wahlen endgültig zur bloßen Farce verkommen. (Beifall bei der LINKEN) Das wäre eine Verteidigung europäischer Werte! Das wäre eine Verteidigung von Demokratie, diese unsäglichen Verhandlungen über TTIP und ähnliche Abkommen endlich auszusetzen! (Beifall bei der LINKEN) Wenn Sie ein einiges Europa wollen, dann hören Sie auf, andere Länder zu demütigen und ihnen Programme zu diktieren, die ihrer jungen Generation jede Perspektive nehmen. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch zugestimmt bei Griechenland!) Hören Sie auf, Europa sogenannte Strukturreformen vorzuschreiben, die nur auf wachsende Ungleichheit und einen immer größeren Niedriglohnsektor hinauslaufen! (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wer koaliert denn mit den Rechten in Griechenland? Das ist doch Ihre Schwesterpartei!) In Deutschland sind infolge dieser Politik mittlerweile 3 Millionen Menschen trotz Arbeit so arm, dass sie nicht ordentlich heizen, sich nicht anständig ernähren und schon gar nicht in den Urlaub fahren können. Statt diese Politik zum Exportschlager zu erklären, wäre es an der Zeit – und übrigens sehr im europäischen Interesse –, sie endlich hier in Deutschland zu korrigieren; denn es ist nicht zuletzt das deutsche Lohndumping, das anderen Ländern der Währungsunion die Luft zum Atmen nimmt. (Beifall bei der LINKEN) Finanzminister Schäuble hat kürzlich versucht, die griechische Regierung mit der Bemerkung vorzuführen: Tja, regieren sei halt immer ein Rendezvous mit der Realität. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Richtig! – Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!) Da kann man nur sagen: Schön wär’s! Schön wäre es, wenn die deutsche Regierung ihr Rendezvous mit der Realität endlich auch einmal erleben würde. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das schreiben Sie sich auch einmal auf, bevor Sie eine Rede halten!) Denn Realität ist jedenfalls, dass es nicht die Syriza, sondern die griechischen Schwesterparteien von CDU/CSU und SPD waren, die über Jahrzehnte einen riesigen Schuldenberg aufgetürmt haben, um sich und der Oberschicht die Taschen vollzustopfen. (Beifall bei der LINKEN) Realität ist auch, dass Griechenland bereits 2010 hoffnungslos überschuldet war und dass es eine verantwortungslose Veruntreuung von deutschem Steuergeld war, mit diesem Geld die Schulden der Griechen bei den Banken zu bezahlen. Wir haben deswegen damals nicht zugestimmt. Wir haben damals schon einen Schuldenschnitt gefordert. (Beifall bei der LINKEN) Wer einem Überschuldeten Kredit gibt, der wird sein Geld mutmaßlich nie wiedersehen. Aber die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen, Frau Merkel und Herr Schäuble, und nicht bei der neuen griechischen Regierung, die noch nicht einmal zwei Monate im Amt ist. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU) Realität ist auch, dass unter dem Protektorat der von Ihnen immer noch hochgeschätzten Troika, über deren kriminelle Machenschaften man sich in dem hervorragenden Dokumentarfilm von Harald Schumann informieren kann, die griechischen Schulden noch weiter gewachsen und die griechischen Milliardäre noch reicher geworden sind. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: So ist es!) Und das wollen Sie fortsetzen? Da kann ich nur sagen: Gute Nacht! Wenn Sie unser Geld zurückholen wollen, dann holen Sie es bei denen, die es bekommen haben, (Beifall bei der LINKEN) und das waren nicht griechische Rentner und griechische Krankenschwestern, sondern die internationalen Banken und die griechische Oberschicht. An dieser Stelle können Sie der griechischen Regierung helfen, das Geld wieder einzutreiben. (Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sagen Sie das doch einmal Herrn Tsipras! Wer regiert denn in Griechenland?) Zu der ganzen Debatte um mögliche Reparationszahlungen möchte ich nur sagen: (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die ist zu Ende!) Egal, wie man diese Forderungen juristisch bewertet, das Mindeste, was man von Vertretern des deutschen Staates erwarten kann, ist ein Mindestmaß an Sensibilität im Umgang mit diesem Thema. (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Ich muss sagen, dass Sie jetzt auch noch lachen, ist wirklich traurig. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Unsensibel!) Angesichts dessen, wie die deutschen Besatzer in Griechenland gewütet haben, und der Tatsache, dass 1 Million Griechinnen und Griechen in diesem finsteren Kapitel deutscher Geschichte ihr Leben verloren hat, finde ich die schnoddrigen Äußerungen von Ihnen, Herr Schäuble, und von Ihnen, Herr Kauder, einfach nur re-spektlos, und ich schäme mich dafür. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Um daran zu erinnern, dass Umgang mit Geschichte auch anders geht, möchte ich zum Schluss aus der Rede Richard von Weizsäckers aus Anlass des 40. Jahrestages der Befreiung zitieren. – Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident. – Sie bezog sich damals vor allem auf Russland und Osteuropa, aber sie gilt natürlich auch für Griechenland: (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was Sie alles wissen!) Wenn wir daran denken, was unsere östlichen Nachbarn im Kriege erleiden mussten, werden wir besser verstehen, dass der Ausgleich, die Entspannung und die friedliche Nachbarschaft mit diesen Ländern zentrale Aufgaben der deutschen Außenpolitik bleiben. Es gilt, dass beide Seiten sich erinnern und beide Seiten einander achten. Ja, nur wenn wir uns erinnern und nur wenn wir einander achten, nur dann finden wir zu einer Politik der guten Nachbarschaft zurück, sowohl innerhalb der EU als auch gegenüber Russland. (Anhaltender Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Thomas Oppermann für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Thomas Oppermann (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Wagenknecht, wir sind ja einiges von Ihnen gewohnt, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir von Ihnen auch!) aber dass Sie jetzt die Europäische Kommission, den Internationalen Währungsfonds und die EZB und ihre Arbeit in Griechenland als kriminelle Machenschaften bezeichnen, ist eine neue Qualität. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Schauen Sie sich doch den Dokumentarfilm an! Bilden hilft!) Ich habe den Eindruck, dass Ihre Kritik jedes Ziel und jedes Maß verloren hat. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der LINKEN) Ich weiß auch gar nicht, warum Sie so schimpfen. Ihre Fraktion hat doch vor zwei Wochen mit großer Mehrheit der Verlängerung des Programmes zugestimmt. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Richtig!) Ihre ganze Rede eben war doch ein Abarbeiten an der Unzufriedenheit mit der Entscheidung Ihrer eigenen Fraktion. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir über Europa reden, dann will ich auch ein Wort zu den Bildern und zu den Nachrichten sagen, die uns gestern aus Frankfurt erreicht haben. Dass ausgerechnet jetzt so militant gegen die EZB demonstriert wird, die ja in den letzten Jahren ganz maßgeblich für die Stabilität in Europa gesorgt hat, die dazu beigetragen hat, dass Krisenländer nicht im Finanzchaos versinken, das ist für mich schwer verständlich. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jeder in Deutschland hat natürlich das Recht, friedlich zu demonstrieren. Das ist ein wichtiges Grundrecht, das wir immer verteidigen. (Zuruf von der LINKEN) Wenn aber Einzelne oder einzelne Gruppen aus diesen Demonstrationen heraus Feuerwehrleute und Polizisten angreifen, dann ist das unerträglich. (Beifall im ganzen Hause) Ich sage ganz klar: Das sind für mich keine Demonstranten. Das sind politische Kriminelle. Ich hoffe sehr, dass sie für ihr Verhalten mit aller Konsequenz zur Rechenschaft gezogen werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, auch wenn, wie es die Bundeskanzlerin gesagt hat, von diesem Gipfel noch keine Lösung zu erwarten ist, müssen wir alles daransetzen, dass Griechenland doch noch einen Weg aus dieser Krise findet. Das wünsche ich Griechenland. Das wünsche ich aber auch uns. Denn eine erfolgreiche Entwicklung in Griechenland liegt in unserem ureigenen Interesse. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deutschland haftet mit rund 50 Milliarden Euro für griechische Staatsanleihen. Aber es steht nicht nur finanziell viel auf dem Spiel, sondern auch, weil ein Austritt Griechenlands aus der Euro-Zone enorme wirtschaftliche und soziale Verwerfungen in Griechenland zur Folge hätte. Vor allem aber geht es um die Frage, ob Europa in dieser schwierigen Situation zusammenbleibt oder auseinanderfällt. Denn wir müssen uns klarmachen, dass ein Ausscheiden Griechenlands aus der Euro-Zone ein dramatischer Akt und ein schwerer Rückschlag wäre, nicht nur für die Euro-Zone, sondern auch für die ganze Idee der Europäischen Union. Das wäre mit Blick auf die Krisen in dieser Welt und auf die Krisenherde in Libyen, im Nahen Osten und in der Ukraine ein schwer hinzunehmendes Zeichen der Schwäche der Europäischen Union, das wir überhaupt nicht gebrauchen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb, meine Damen und Herren, hoffe ich sehr, dass auf dem Gipfel alle miteinander daran arbeiten, die Probleme Griechenlands innerhalb der Euro-Zone zu lösen. Dabei muss man allerdings, und zwar entgegen aller links- oder rechtspopulistischen Propaganda, klar darauf hinweisen: Diese Probleme hat nicht die Europäische Union, nicht die Euro-Zone und auch nicht die Bundesregierung verursacht, sondern das Schulden- und -Finanzdesaster in Griechenland ist in erster Linie auf das jahrzehntelange Wirken korrupter politischer und ökonomischer Eliten zurückzuführen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Ja, genau! Auch von Pasok!) – Dazu gehört auch Pasok; gar keine Frage. Auch nach nunmehr über fünfjährigen Reformbemühungen hat sich die Situation in Griechenland immer noch nicht grundlegend gebessert. Es gibt in Griechenland immer noch keine effiziente Staatsverwaltung und Justiz. Stattdessen hat das klientelistische System einen völlig überdimensionierten öffentlichen Dienst hervorgebracht, der zu einer Versorgungsanstalt für die Anhänger der regierenden Parteien degeneriert ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Der wird jetzt sogar noch ausgebaut! – Zurufe von der LINKEN) Selbstständige müssen sich in Griechenland mit einer irrsinnigen Bürokratie auseinandersetzen. Es gibt immer noch eine riesige Schattenwirtschaft mit Schwarzarbeit, Korruption und Steuerhinterziehung. Vor allem den Privilegierten und Vermögenden und den oligarchischen Gruppen in diesem Lande ist es immer wieder gelungen, sich der Besteuerung zu entziehen. (Joachim Poß [SPD]: Bis heute!) Griechenland, meine Damen und Herren, ist nicht nur deshalb hoch verschuldet, weil es Probleme mit der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit hat, sondern vor allem auch deshalb, weil es kein intaktes Staatswesen und keine funktionierende Steuerverwaltung gibt. Griechenland ist auch deshalb ein armer Staat, weil privater Reichtum nicht angemessen besteuert wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Nur wenn diese Reformen ernsthaft in Angriff genommen werden, machen weitere Hilfen für Griechenland überhaupt einen Sinn. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Jahrelang laufen lassen und nach sechs Wochen die Erfüllung haben wollen! Das geht doch gar nicht!) Das ist der Grund dafür, warum wir darauf bestehen, dass es eine Fortsetzung des Programmes nur geben kann, wenn Zug um Zug die dringend notwendigen Reformen durchgeführt werden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Wir sind zu Solidarität bereit. Aber Solidarität ist keine Einbahnstraße, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der LINKEN: Oh! – Nicht das schon wieder! – Das ist jetzt ja ganz neu!) Wir müssen leider feststellen – in diesem einen Punkt gebe ich Ihnen recht, Frau Wagenknecht –, dass die alte Regierung diese Probleme trotz einzelner Fortschritte nicht wirklich angepackt hat. Wenn jetzt die neue Regierung (Zuruf von der SPD: Die macht das auch nicht!) ernsthaft das klientelistische System und die Korruption bekämpfen und eine umfassende Staatsreform auf den Weg bringen will, dann verdient sie die Unterstützung Deutschlands und Europas. Das ist doch gar keine Frage. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber leider hat die neue Regierung schon in den ersten zwei Monaten viel Vertrauen verspielt. (Widerspruch bei der LINKEN) Ich finde die zum Teil aggressive Tonlage mehr als befremdlich. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Und was ist mit Herrn Schäuble?) Die persönlichen Angriffe auf Bundesfinanzminister Schäuble sind absolut unangemessen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der griechische Finanzminister Varoufakis hat in den letzten Wochen so viele Vorschläge gemacht, dass ich jedenfalls nicht mehr weiß, wofür er steht. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Fragen Sie ihn doch einfach!) Ich finde es gut, dass die Bundeskanzlerin jetzt Lösungen mit Herrn Tsipras sucht. Im Übrigen müssen wir aufpassen, dass dies kein Konflikt zwischen Deutschland und Griechenland wird. Das müssen wir verhindern. Die Aufstellung ist doch nicht „Deutschland gegen Griechenland“, sondern es geht um Griechenland und Europa; so muss es doch richtig lauten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Übrigen finde ich es deplatziert, die Verhandlungen über Hilfspakete mit der Forderung nach Reparationen zu vermischen. (Zurufe von der LINKEN) Es war gut und richtig, dass Bundespräsident Gauck bei seinem Staatsbesuch in Griechenland vor genau einem Jahr ein klares Bekenntnis zu unserer historischen Verantwortung abgelegt und die Angehörigen der Opfer um Verzeihung gebeten hat. Er hat aber auch die Forderungen nach Reparationszahlungen zurückgewiesen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle Reparationsfragen einschließlich Zwangsanleihen (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) durch die Zwei-plus-Vier-Gespräche rechtlich abschließend geregelt sind. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Durch Zahlungen schon 1960!) Ich teile diese rechtliche Beurteilung. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich auch!) Aber klar ist auch: Die Verbrechen der nationalsozialistischen Besatzungsmacht haben kein Verfallsdatum, dafür tragen wir Verantwortung, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) unabhängig davon, ob Reparationen gezahlt worden sind oder Ansprüche auf Reparationen bestehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Zu dieser Verantwortung gehört auch, dass wir uns bemühen, die Spannungen zwischen Deutschland und Griechenland abzubauen. Viele deutsche Jugendliche wachsen mit einem völlig einseitigen Bild von Griechenland auf, einem Bild, das nur noch von der Schuldenkrise geprägt ist. Deshalb ist es eine sehr gute Initiative, über die Gründung des Deutsch-Griechischen Jugendwerkes und die Stiftung Zukunft den Jugendaustausch zu fördern und Versöhnungsprojekte voranzubringen. Ich finde, wir sollten den deutsch-griechischen Dialog auf allen Ebenen intensivieren. Da ist zum Beispiel von Herrn Fuchtel gefordert worden, die Zusammenarbeit der Kommunen auszubauen. Von den 5 500 Städtepartnerschaften, die es gibt, bestehen nur 29 zwischen deutschen und griechischen Städten. Ich finde, unsere Kommunen haben ein exzellentes Know-how im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Hier muss ja nicht immer privatisiert werden. Wir können doch auch zeigen, wie Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene hocheffizient organisiert und betrieben werden können. Ich finde, wir sollten mehr Know-how-Transfer in dieser Art organisieren. Auch wenn die Verhandlungen mit Griechenland in den nächsten Wochen hart werden, müssen wir sie immer so führen, dass die Freundschaft zwischen Deutschland und Griechenland daran nicht zerbricht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Genau vor einem Jahr hat Russland die Halbinsel Krim besetzt und sie annektiert. Wladimir Putin hat das jetzt so begründet: Bei den Massenprotesten in der Ukraine sei ein extremer Nationalismus erkennbar geworden; deshalb habe er die Menschen nicht alleinlassen können. – Man kann über die Proteste auf dem Maidan denken, wie man will; aber unter keinen Umständen kann man damit Besetzung und Annexion fremden Staatsgebietes rechtfertigen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Äußerungen Putins zeigen, dass er sich meilenweit von den Grundlagen der europäischen Friedensordnung, wie sie in der KSZE-Schlussakte niedergelegt worden ist, entfernt hat. Trotzdem war es richtig, dass die Bundeskanzlerin und der Bundesaußenminister mit dem französischen Präsidenten die Verhandlungen in Minsk genutzt haben, um einen erneuten Waffenstillstand in der Ostukraine zu vereinbaren. Auch wenn die Einhaltung und Überwachung dieses Waffenstillstandes Schwierigkeiten bereiten, ist diese Vereinbarung doch der einzige Hoffnungsschimmer in diesem Konflikt seit Monaten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Frau Bundeskanzlerin und Herr Bundesaußenminister, ich möchte Ihnen persönlich ganz herzlich dafür danken, dass Sie das so unermüdlich auf den Weg gebracht haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Eine Rückkehr zur europäischen Friedensordnung ist ein langer Weg und setzt als ersten Schritt voraus, dass die Waffen schweigen, damit der Konflikt friedlich geregelt und ein politischer Verhandlungsprozess in Gang gesetzt werden kann. Deshalb brauchen wir Deeskalation, und deshalb war es absolut richtig, dass sich die Bundesregierung eindeutig dagegen ausgesprochen hat, Waffen in die Ukraine zu liefern. Das würde den Konflikt nicht lösen, sondern weiter intensivieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dieser Konflikt kann aber nicht mit militärischen Mitteln, sondern nur mit politischen Mitteln gelöst werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Solange das nicht der Fall ist, müssen die Russland-Sanktionen natürlich bestehen bleiben. Alle Mitglieder der Europäischen Union haben diesen Sanktionen zugestimmt. Das zeigt: Europa handelt vereint und lässt sich nicht auseinanderdividieren. Eine klare Haltung in dieser Frage schließt aber nicht aus, dass wir inmitten dieses ungelösten Konfliktes auch immer wieder deutlich machen: Wir Deutschen wollen eine politisch stabile, wirtschaftlich vertiefte und freundschaftliche Beziehung zu Russland. – Wir müssen diese Dinge aber klären, damit wir wieder näher zusammenkommen können. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Angesichts der Ukraine-Krise und der vielen weiteren Konflikte ist es gut, dass wir in Deutschland – das sehen die allermeisten Bürger so – eine handlungsfähige Regierung und eine stabile Koalition in diesem Bundestag haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das ist nicht nur außenpolitisch, sondern auch für die Entwicklung in diesem Land wichtig. In den letzten Wochen ist viel über das Ende der Gemeinsamkeiten gesprochen worden – und das ausgerechnet, nachdem wir die Mietpreisbremse verabschiedet, die Frauenquote auf den Weg gebracht und uns über die Grundzüge eines 15-Milliarden-Euro-Investitionsprogrammes geeinigt haben. Das hat mich doch ein bisschen gewundert. Die Opposition schöpft Hoffnung und fühlt sich im Aufwind. Aber, meine Damen und Herren, ich muss Sie enttäuschen: Diese Koalition wird diesem Land auch in Zukunft eine gute Regierung stellen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Bis wann? 2030? 2040?) Wenn es bei der Umsetzung des Mindestlohnes offene Fragen gibt, dann werden wir darüber reden. Dass eine Lohnänderung für 3,7 Millionen Menschen aufwendig ist und Zeit braucht, wissen wir, und das wissen wir auch zu würdigen. Ich möchte mich bei allen Arbeitgebern bedanken, die den Mindestlohn in diesen Wochen umsetzen und die offenen Fragen mit dem Bundesarbeits-ministerium klären. Wir haben einen gesetzlichen Mindestlohn auf den Weg gebracht und müssen deshalb auch sicherstellen, dass er nicht nur im Bundesgesetzblatt steht, sondern auch tatsächlich an die Menschen gezahlt wird. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die Bundeskanzlerin fährt heute nach Brüssel und nimmt zwei gute Botschaften mit: In Deutschland wird wieder mehr importiert, und in Deutschland wird wieder mehr investiert. Beides ist gut für Europa. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die kräftigen Tarifabschlüsse haben dafür gesorgt, dass die Deutschen endlich wieder mehr Geld in der Tasche haben. Das stärkt die Binnenkonjunktur und wird die Importe erhöhen. Der Bundeshaushalt 2016 – das ist jetzt schon klar – wird ein Investitionshaushalt. 15 Milliarden Euro werden in den nächsten Jahren zusätzlich für öffentliche In-frastruktur und kommunale Investitionen bereitgestellt. Das ist auch ein wichtiger Beitrag, um den Unterschied zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen und die unterschiedliche Wirtschaftskraft der einzelnen Kommunen auszugleichen. Ich will an dieser Stelle auch sagen: Wir werden die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung nicht alleinlassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gibt noch 190 000 nicht abschließend bearbeitete Asylanträge, Herr de Maizière. Unser gemeinsames Anliegen in dieser Koalition ist: Wir müssen – vielleicht auch bei den Haushaltsberatungen – darüber reden, wie wir das schneller in den Griff bekommen können. Wir müssen diesen Stau abbauen. Mit Blick auf den anstehenden EU-Gipfel muss aber klar sein: Die Flüchtlingsproblematik muss nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa gelöst werden. Wir brauchen endlich ein Flüchtlingskonzept der Europäischen Union und eine faire Verteilung der Flüchtlinge in ganz Europa. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Bitte an Sie, Frau Bundeskanzlerin, ist, dies in Europa ganz oben auf die Agenda zu setzen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Katrin Göring-Eckardt ist die nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Oppermann, dass Sie in Ihrer Rede den eigenen Leuten Mut zusprechen, was die Arbeit in der Koalition angeht, und von Hoffnung reden, von der man lesen kann, dass Sie sie aufgegeben haben, ist gut. Das hat mit der Debatte jedoch wenig zu tun. Aber eines will ich Ihnen schon sagen: Wenn Sie hier darüber reden, dass Sie die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Kommunen übernehmen wollen, dann müssen Sie das machen, statt dies seit Wochen und Monaten nur anzukündigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Damen und Herren, vor drei Wochen haben wir an dieser Stelle mit wirklich überwältigender Mehrheit einer Verlängerung der Griechenland-Hilfe um vier Monate zugestimmt. Wir haben gemeinsam gesagt: Griechenland braucht Zeit. Wir alle wissen: Vier Monate sind nicht viel Zeit. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Man muss anfangen, zu arbeiten!) Ob man diese Zeit unbedingt mit ziemlich undiplomatischem Gebettel hier und dort verbringen muss, sei dahingestellt. Wahrscheinlich wäre mehr Demut an der einen oder anderen Stelle angebracht gewesen. Ehrlich gesagt: Wenn die griechische Regierung gesagt hätte: „Liebe Europäer, wir sind neu in der Regierung. Wir wollen und müssen unser Land wieder aufbauen und den Menschen Mut machen, und dafür brauchen wir etwas mehr Zeit“: Wer hätte es ihnen verdenken wollen? Mehr Verständnis hätte man wahrscheinlich nicht bekommen können. Aber unabhängig davon, ob der Ton nun die Musik macht oder nicht: Es ist, glaube ich, nicht angebracht, mit gleicher Münze zurückzuzahlen. Es geht nicht einfach nur um Hilfen für Griechenland. Es geht darum, dass wir als Europäerinnen und Europäer handeln, dass wir das gemeinsam tun, dass wir gemeinsam stolze Europäerinnen und Europäer sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Deswegen ist es natürlich extrem wichtig, dass die Reformschritte umgesetzt werden; das ist selbstverständlich. Aber es ist eben genauso wichtig, dass in das Land hinein mit Reformen agiert wird, die den Menschen dort Hoffnung geben. Stellen Sie sich doch einmal kurz vor, unsere Arbeitslosenquote läge bei über 25 Prozent, und stellen Sie sich vor, wir hätten eine junge Generation, die sich selbst für eine verlorene Generation hält: Wie würden wir agieren? Wie würden wir handeln? Deswegen sage ich ganz klar und deutlich: Es ist richtig, dass das griechische Parlament jetzt gesagt hat: Wir müssen den Ärmsten der Armen in unserem Land helfen, und zwar sofort. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir hatten über 5 Millionen Arbeitslose!) Vor Ihrem Treffen in Brüssel muss man eines klar sagen: Es ist richtig, zu diskutieren – so haben Sie das gesagt –; das gilt auch für das Treffen am Montag mit Herrn Tsipras. Es ist auch richtig, Auseinandersetzungen zu führen. Aber dazu gehört natürlich auch ein kleines bisschen Selbstkritik. Ja, es wurden Fehler gemacht, nicht nur in Griechenland, sondern eben auch von der Euro-Gruppe und von der Troika. Der größte Fehler ist es, dass stur an einer einseitigen Sparpolitik festgehalten wurde. Bei aller Sympathie für Reformen und für mehr Einnahmen: Wir alle wissen, dass man Steuerverwaltungen nicht über Nacht aufbaut. Frau Merkel, ich habe heute sehr wohl und sehr gern gehört, dass Sie von „Kreativität“ und „Vertragstreue“ geredet haben. Das ging wohl eindeutig an Herrn Schäuble und die CSU. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der anderen Seite frage ich mich, woher die Haltung kommt, dass Sie sagen: Die Krise hat ihren Ausgangspunkt in Griechenland genommen. – Darüber muss man historisch sicher noch einmal reden. Das klingt so ein bisschen wie: Ihr habt doch angefangen. Jetzt verhaltet euch gefälligst ordentlich! – Ich finde, so etwas kann man nicht sagen. Die Euro-Krise hat nicht in Griechenland begonnen. Sie hat mit der Finanzkrise begonnen; sie hat zum Beispiel in Spanien begonnen. Aber jetzt den Griechen einseitig die Schuld zuzuschieben und zu sagen, sie seien diejenigen, durch die alles so schlimm geworden sei, ist Quatsch. So sollte man in diesen Tagen auch nicht verhandeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich will mich in der Frage des Grexit Herrn Oppermann ausdrücklich anschließen. Er würde teurer, und er würde für Europa politisch, außenpolitisch und ökonomisch eine Katastrophe bedeuten. Deswegen sage ich allen, vor allen Dingen Ihnen in der Union: Denken Sie darüber nach, wie es mit den Hilfen für Griechenland weitergeht. Tun Sie nicht so, als könne man Griechenland aus Europa wie einen Blinddarm aus einem Körper herausoperieren und danach einfach weitermachen. – Wir brauchen weitere Hilfe und weitere Unterstützung. Dabei geht es um das gemeinsame Europa. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Selbstverständlich ist die Euro-Krise kein geeigneter Zeitpunkt, um über Kriegsentschädigungen für Naziverbrechen zu reden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Allerdings ist das Thema zumindest bei den Zwangsanleihen weder moralisch noch rechtlich so eindeutig geklärt, wie uns manche in der Bundesregierung glauben lassen wollen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich sage Ihnen offen: Ich finde, wir sind seit Jahrzehnten in Deutschland nicht mehr so barsch und mit so wenig Fingerspitzengefühl gegenüber den Opfern des deutschen Terrorregimes im Ausland während der Nazizeit aufgetreten wie die Bundesregierung in den vergangenen Tagen gegenüber Griechenland. Gesprächsbereitschaft muss sich von selbst verstehen. Und nein, es gibt keinen Schlussstrich bei der Aufarbeitung der furchtbaren Gräueltaten des Naziregimes, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Frau Merkel, meine Damen und Herren, vorgestern hat der Zyklon „Pam“ den Inselstaat Vanuatu mit ungeheurer Wucht heimgesucht. Er ist ein weiteres Opfer der Klimakrise. Frau Merkel, wir haben Ihnen genau zugehört. Zu Recht haben Sie die europäische Debatte mit den Klimazielen verbunden. Offen geblieben ist allerdings, was Sie wirklich vorhaben. Eine Energieunion als Integrationsschritt für Europa könnte tatsächlich ein Meilenstein sein, und wenn Sie Ihre Worte ernst meinten, dann könnten Sie aus der Energieunion eine echte Klimaunion machen. Denn die Zukunft einer sicheren und sauberen Energieversorgung in Europa liegt in den erneuerbaren Energien. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Aber was jetzt diskutiert wird, ist leider vor allem eine Fortsetzung der unambitionierten Klimapolitik. Die entscheidenden heimischen Energieträger sind nicht Kohle, Gas und Öl, sondern die Erneuerbaren, und es geht natürlich auch um Energieeffizienz. Die Energieunion ist eine Chance, uns von russischem Gas unabhängig zu machen, aber nicht, aber bestimmt nicht dadurch, dass man auf Energielieferanten aus autokratischen Staaten wie Aserbaidschan, Katar oder Saudi-Arabien setzt. Klimaunion bedeutet auch: Setzen Sie endlich und mit Nachdruck auf die Erreichung der Klimaziele! Das ist selbstverständlich wichtig, aber das werden Sie nur dann erreichen, wenn Sie auf die erneuerbaren Energien setzen, und zwar mit aller Kraft und Kreativität, die uns in Deutschland zur Verfügung stehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) In diesem Zusammenhang ist eine Nebenbemerkung notwendig. Ich frage mich jedenfalls, warum Sie, wenn es um den Ankauf von Gas geht, die Osteuropäer bei der Zusammenarbeit im Regen stehen lassen. Wir können doch nicht einfach sagen: Unsere Verträge mit Russland sind so prima und wichtig, dass uns alles egal ist, was wir sonst zu einem gemeinsamen Europa sagen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sage ich klar und deutlich: Vor den Klimagipfeln ist es notwendig und dringend, dass Sie dafür sorgen, dass die Klimaziele tatsächlich erreicht werden. Abschließend will ich etwas zur Ukraine sagen. Dass sich die Annexion der Krim zum ersten Mal jährt, ist für uns ein Anlass, noch einmal klarzumachen: Diese Annexion ist ein Bruch des Völkerrechts. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU) Es ist gut, dass in Minsk verhandelt worden ist, und es ist gut, dass die OSZE besser ausgestattet wird. Für uns gibt es ganz aktuell etwas zu tun, wovon wir nicht absehen können: Die 1,5 Millionen Binnenflüchtlinge brauchen dringend mehr Unterstützung durch humanitäre Hilfe, damit nicht jemand wie Putin recht behält, der es gerne sehen würde, dass die Destabilisierung der Ukraine weitergeht. Deswegen gehört die humanitäre Hilfe genauso dazu wie die Verhandlungen in Minsk und das Überprüfen der Einhaltung der Vereinbarungen dort. Meine Damen und Herren, legen Sie in der Bundesregierung den Hebel um! Die Menschen dort brauchen dringend Hilfe, und zwar jetzt. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Volker Kauder ist der nächste Redner für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Bei den Themen, um die es beim Europäischen Rat in Brüssel gehen soll, fällt einem auf, dass das Thema Griechenland, das uns sehr intensiv beschäftigt, eher inoffiziell eine Rolle spielt, als dass es offiziell auf der Tagesordnung steht, dass aber einige Fragen, die ebenfalls für uns von großer Bedeutung sind, ganz vorne stehen. Zum einen hat die Bundeskanzlerin über Initiativen für Wachstum und Beschäftigung und in Verbindung damit über Strukturreformen gesprochen. Das zweite Thema ist der Klimagipfel. Zu all diesen Themen möchte ich einige kurze Anmerkungen machen. Ja, es ist richtig: Über den Diskussionen, wie wir Griechenland in eine bessere Zukunft führen können, dürfen wir nicht vergessen, dass es in Europa noch eine Reihe von weiteren Ländern gibt, die dringend Initiativen für Wachstum und Beschäftigung brauchen. Deshalb ist es auch richtig, dass der Fonds, der jetzt in Europa aufgelegt wird, mit Inhalten versehen wird und das Europäische Parlament sehr schnell zu entsprechenden Beschlüssen kommt. Gestern war der portugiesische Botschafter bei mir und hat darauf hingewiesen, dass Portugal dringend Unterstützung bei Investitionen in eine moderne Infrastruktur und bei Beschäftigung brauche. Er hat weiter darauf verwiesen, dass das Ausbildungsmodell in Deutschland, die duale Ausbildung, genau der richtige Weg sei und man sich in Europa ein wenig mehr darauf besinnen müsse, dass der Mensch nicht erst beim Akademiker anfange, sondern dass es mindestens so viele qualifizierte Facharbeiter für die Betriebe geben sollte, wie wir Akademiker an Universitäten ausbilden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dazu müsste man, wie er angeregt hat, bei allen europäischen Debatten nicht nur, wie von der OECD formuliert worden ist, eine Akademikerquote festlegen, sondern auch sagen, dass mehr in die berufliche Ausbildung investiert werden müsse. Dies machen wir in Deutschland. Da bin ich Frau Wanka außerordentlich dankbar, dass sie genau diesen Zusammenhang immer wieder herstellt. Frau Nahles, wir reden immer wieder darüber, dass wir Zuwanderung von Fachkräften brauchen. Ich will hierzu ein Beispiel aus meiner Region nennen: Die Wirtschaftsverbände haben festgestellt, dass bis 2020 15 000 zusätzliche Arbeitskräfte gebraucht werden. Auf die Frage, welche das sein sollen, antworteten diese: Wir brauchen maximal 3 000 Ingenieure, aber 12 000 Mechatroniker und andere Facharbeiter. – Diese bekommen wir auf der ganzen Welt nicht, wir müssen sie schon in Europa selbst ausbilden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb ist das Thema berufliche Bildung von solch großer Bedeutung. Ich würde, Frau Bundeskanzlerin, darum bitten, wenn man von Investitionen und Innovationsstrukturänderungen spricht, nicht nur die universitäre Ausbildung zu sehen, sondern auch diesen Punkt in Europa voranzubringen. Das zweite Thema, wenn wir über Wachstum und Innovation sprechen, bleibt natürlich – auch darauf hat der portugiesische Botschafter gestern hingewiesen –, dass wir mehr in Zukunftsbereiche investieren müssen. Da sind wir in Europa, was die Start-ups, was den modernen Bereich der Digitalisierung angeht, nicht wirklich die wahren Helden. Deswegen würde ich mir wünschen, dass gerade für diesen Bereich mehr getan wird und mehr in ihn investiert wird. Es darf uns in Europa nicht ruhen lassen, dass alles, was mit „digital“ in Zusammenhang steht, bei uns kaum stattfindet. Es darf auf Dauer nicht sein, dass es nur Google, nur Yahoo und andere gibt, wir in Europa aber keine entsprechenden Firmen und Kapazitäten haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das darf uns nicht ruhen lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist nicht nur eine Frage der In-frastruktur, sondern auch eine Frage, wie wir es schaffen, gerade junge Menschen zu motivieren, sich in diesen Bereichen selbstständig zu machen und in diese Bereiche eine Zukunftsinvestition einzubringen. Wenn wir darüber sprechen, dass wir natürlich Investitionen brauchen – Thomas Oppermann hat darauf hingewiesen –, können wir in Europa melden: Wir tun -genau dies in unserem Land. Wir investieren in Infrastruktur. – Ein Programm im Umfang von rund 15 Milliarden Euro ist auf den Weg gebracht worden, durch das in die Infrastruktur investiert und auch unseren Kommunen Geld für die Infrastruktur gegeben wird. Das unterstützen wir. Aber natürlich muss auch bei uns gelten, was in -Europa gilt: Allein bei den 15 Milliarden Euro, die wir zusätzlich für die Infrastruktur und für die Kommunen geben, kann es nicht bleiben. Es muss auch mit den Ländern darüber gesprochen werden, dass sie ihren Beitrag leisten, die Kommunen finanziell entsprechend auszustatten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Es liegt nicht nur daran, dass die Kommunen in Baden-Württemberg im Süden Deutschlands liegen, sondern es liegt natürlich auch daran, dass man mitmacht bei der Erneuerung von Strukturen, bei neuen Aufgaben, wenn es darum geht, Dinge, die eben nicht mehr gehen, zu ändern und neue aufzubauen. Da, muss ich sagen, müssen die Länder einen Beitrag leisten. Es reicht nicht aus, dass wir jetzt sagen: Okay, vor allem in Nordrhein-Westfalen unterstützen wir Kommunen. – Aber es muss etwas getan werden, damit dies nicht zu einer Daueraufgabe für den Bund wird. Auch darum, würde ich meinen, geht es bei diesen Themen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Nun sind wir beim Thema Europa. Selbstverständlich haben wir immer formuliert – da sind wir uns in der Koalition einig; wie die letzte Abstimmung dazu hier im Deutschen Bundestag gezeigt hat, besteht diese Einigkeit auch in weiten Bereichen dieses Parlaments –: Wir wollen Europa und die Euro-Zone zusammenhalten. Das ist gerade auch im Hinblick auf das, was sich in der Weltpolitik ereignet, von besonderer Bedeutung. Niemand von uns hat ein Interesse daran oder kann gar Freude darüber empfinden – Putin würde sich freuen –, wenn es in Europa kriselt und wir nicht mehr zusammenhalten. Die Botschaft muss ja eine andere sein: Wir treten mit einem starken und einigen Europa gegen das an, wovon dieser Mann glaubt, er könne es sich in Europa leisten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das ist doch die Position, die wir formulieren. Dazu müssen alle in Europa ihren Beitrag leisten, und sie müssen es auch politisch wollen und entsprechend formulieren. (Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie auch!) Wir haben klipp und klar erklärt: Es bleibt dabei, dass wir solidarisch zusammenstehen. Aber es ist auch klar, dass das, was miteinander vereinbart wurde, auch eingehalten werden muss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dirk Becker [SPD] und Thomas Oppermann [SPD]) Das Wesentlichste in der Politik ist nicht nur das Formulieren von gemeinsamen Zielen, sondern dass man sich aufeinander verlassen können muss. Das wissen gerade wir in der Koalition. Da kann man manche Diskussion austragen; aber man muss wissen, dass man sich aufeinander verlassen können muss. Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, gehen die Dinge schief. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Genau an diesem Punkt, finde ich, haben wir allen Grund, Griechenland zu sagen: Das müsst ihr auch einhalten und verstehen. – Wenn ich heute lese, dass die Griechen die Institutionen, wie sie es nennen – die Troika –, wieder rausgeworfen haben und mit ihnen nicht zusammenarbeiten wollen, dann kann ich nur sagen: Es gibt zu dieser Zusammenarbeit nun wirklich keine Alternative. Entweder wird es gemacht, oder wir können die Voraussetzungen nicht schaffen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich finde, da darf es auch keine Kompromisse geben. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Mehr Kreativität“ hat Ihre Kanzlerin gesagt!) – Frau Göring-Eckardt, zu den Grünen hat Thomas Oppermann ja alles gesagt. Da fällt einem wirklich nichts mehr ein. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade!) Nicht derjenige gefährdet die Zukunft Europas, der Griechenland jetzt nicht einfach nachgibt; vielmehr gefährdet man Europa, wenn man einfach nachgibt, wenn nichts mehr gilt, was man miteinander vereinbart hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Zuruf der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich will noch einmal den portugiesischen Botschafter zitieren – er hat mir ausdrücklich gesagt: Herr Kauder, das können Sie öffentlich verwenden –: Wenn man Griechenland jetzt auf eine Art und Weise nachgibt, wie es nicht in Ordnung ist, dann kann ich in meinem Land nicht mehr erklären, warum die Menschen überhaupt Opfer auf sich genommen haben und auch in Zukunft noch Opfer auf sich nehmen sollten. (Zuruf von der LINKEN: Hört! Hört!) Deswegen gilt: Gleiche Positionen für alle in Europa! (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich kann nur hoffen, dass dies auch die Position ist, die man in Europa vertritt. (Zurufe von der LINKEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen natürlich auch, dass gerade junge Menschen Perspektiven haben. Deswegen habe ich von der Bildung gesprochen. Investitionen in Bildung sind auch in Griechenland von zentraler Bedeutung. Wir haben als weiteres Thema das Klima. Wir haben uns in Deutschland auf Klimaziele verpflichtet. Wir treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Da braucht man uns überhaupt nicht zu ermahnen. Ich kann verstehen, dass den Grünen das ein bisschen schwerfällt, nachdem ihnen ein Hauptthema genommen worden ist und jetzt das Thema Landwirtschaft das Thema Energie ersetzen soll. Darüber können wir anderweitig einmal reden. Aber es ist natürlich auch klar, Frau Göring-Eckardt: Man kann nicht sagen: „Es muss mehr für das Klima getan werden“, und dann, wenn wir versuchen, ein Programm zur energetischen Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen – damit kann am meisten für das Klima getan werden –, die grünen Beteiligten an Landesregierungen das Programm im Bundesrat kippen – wegen ein bisschen Steuerausfällen. Das ist keine moralische Position, die man vertreten kann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben etwas Grundlegendes nicht mitgekriegt! Herr Seehofer hat das abgesagt im Koalitionsausschuss!) – Das stimmt ja gar nicht. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie doch Zeitung! Herr Seehofer hat das abgesagt! Das ist so ein Quatsch, was Sie da erzählen!) Deswegen rate ich dringend Folgendes, wenn wir das Thema noch einmal ansprechen. Man kann nicht einfach rufen: Wolfgang Schäuble hat enorme Steuereinnahmen. – Das haben die Länder auch. Moralisch richtig wäre, zu sagen: Wir machen dieses Programm zur energetischen Gebäudesanierung. Wir alle haben mehr Einnahmen und können dann auch ein bisschen mehr ausgeben. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie mal mit Herrn Seehofer! Ich weiß nicht, ob Sie den kennen! Haben Sie schon mal mit Herrn Seehofer geredet? Kennen Sie den?) Ich würde Sie ermutigen, genau das zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Kauder, darf der Kollege Krischer eine Zwischenfrage stellen? Volker Kauder (CDU/CSU): Nein. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie Angst? – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) – Sie sind doch nachher selber dran. – Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Reden und Handeln in diesen Fragen zusammenpassen müssen. Wir sind bereit, diesen Beitrag für mehr Klimaschutz zu leisten. Vielleicht gelingt es ja im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen, bei diesem Thema zu einer Lösung zu kommen. Im Übrigen kann ich nur sagen: Das ständige Hin- und Herschieben löst das Problem wirklich nicht. Ich bin zuversichtlich, dass die Vernunft in diesem Punkt obsiegen kann. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass Herr Seehofer bald Vernunft annimmt!) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Bundeskanzlerin hat in Brüssel wichtige Themen zu besprechen, zu beraten. Ich bin dankbar dafür, dass die Bundesregierung in diesen Fragen zu einer einheitlichen Position gekommen ist. Wir in der Koalition tragen dies mit. Ein Letztes. Die Große Koalition hat diesem Land in den letzten Monaten, seit ihrem Bestehen, eine gute Regierung gestellt. Da bin ich ganz der Meinung von Thomas Oppermann. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben bei den großen Herausforderungen in Europa und in der Welt – Ukraine und Russland – immer gemeinsam eine Lösung auf den Weg bringen können. Natürlich gibt es in einer Koalition immer wieder das eine oder andere Knirschen. Ich erinnere mich sehr gut an Rot-Grün und daran, was dort alles los war. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich dachte an Schwarz-Gelb! Bei Rot-Grün war ich nicht dabei! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, Frau Roth, natürlich. Die Vergangenheit wird verklärt, aber Sie selber wissen, dass es so war, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) dass Sie unter mancher Aussage des Basta-Kanzlers besonders gelitten haben. (Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Das war ein einziges Zitat! Einmal „Basta!“ und sonst nicht!) So knirscht es auch hin und wieder einmal bei uns. Aber ich will sagen: Wir arbeiten die Koalitionsvereinbarung konsequent ab. Wir haben gerade eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte auf den Weg gebracht. Das war ein Punkt, von dem viele geglaubt haben, dass es da gar nicht zusammengeht. Wir haben noch ein paar wichtige Themen vor uns. Diese Koalition dient dem Land in vorbildlicher Weise. Das mag der Opposition nicht passen, aber die Menschen im Land sehen es anders. Dort ist die Große Koalition zu Recht beliebt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Krischer das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Kauder, Sie haben hier gerade behauptet, der Steuerbonus für die energetische Gebäudesanierung sei an Grünen in Landesregierungen gescheitert. Herr Kauder, ich kann Ihnen da nur sagen: Diese Behauptung ist selbst unter Ihrem Niveau. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wissen ganz genau, an wem der Steuerbonus gescheitert ist, nämlich an der bayerischen Landesregierung und an einer Partei namens CSU. (Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Das stimmt aber gar nicht!) Dazu muss ich nicht einmal grüne Quellen zitieren, sondern nur Ihren Koalitionspartner, Herrn Oppermann, der das ja schriftlich und in aller Klarheit öffentlich mitgeteilt hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, wissen das ganz genau. Ich finde es schon ein starkes Stück, dass Sie hier einen solchen Unsinn verbreiten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch auf einen anderen Punkt hinweisen: Das Land Bayern, die CSU, hat einen sehr schönen Bundesratsantrag dazu gestellt, das Thema energetische Gebäudesanierung wieder aufzugreifen. Diesen Antrag des Landes Bayern und der CSU würde ich unterstützen. Er besagt nämlich, dass der Steuerbonus aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll. Ja, bitte schön, Herr Kauder und Frau Hasselfeldt: Warum tun Sie hier nicht das, was Herr Seehofer im Bundesrat fordert? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Machen Sie das! Kümmern Sie sich endlich darum, dass dieser Steuerbonus kommt! Das liegt in Ihrer Verantwortung. Schieben Sie nicht die Verantwortung auf andere, die damit gar nichts zu tun haben! Es ist Ihre Verantwortung als Bundesregierung und als eine der diese Koalition tragenden Parteien, dieses Problem zu lösen, und nicht, hier ein Schwarzer-Peter-Spiel zu treiben. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Volker Kauder (CDU/CSU): Herr Kollege Krischer, laut zu sein und durch eine ideologische Brille Dinge anzuschauen, ist die eine Sache. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) – Ich habe Ihnen in aller Ruhe zugehört. Da könnte ich auch disqualifizierend sagen: Alles Unsinn! Ich will jetzt zu den Fakten kommen. Wir haben in der letzten Koalition bereits einen Gesetzentwurf zur energetischen Gebäudesanierung im Bundestag eingebracht. Der ist von den rot-grün regierten Bundesländern abgelehnt worden (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wegen der Steuerausfälle!) – genau mit dem Argument: wegen der Steuerausfälle –, aber zu einem Zeitpunkt, als auch die Länder erhebliche Steuermehreinnahmen verbucht haben. (Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Hört! Hört!) Wir haben jetzt wieder über das Thema gesprochen. Weil die Länder nicht bereit sind, ihren Anteil zu übernehmen, kam der Vorschlag, das über einen Umweg, nämlich über die Kürzung des sogenannten Handwerkerbonus, zu finanzieren. (Arnold Vaatz [CDU/CSU]: So ist das!) Da kann ich nur sagen: Den Handwerkerbonus zu kürzen, ist genau der falsche Weg, weil er für eine ganze Reihe von Bereichen der energetischen Gebäudesanierung von Bedeutung ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Deswegen haben wir gesagt: Nein, der Handwerkerbonus wird nicht gekürzt, und wir nehmen einen neuen Anlauf. – Jetzt kann ich nur sagen, wenn ich nach Nordrhein-Westfalen schaue: Die Argumentation von Frau Kraft in Bezug auf den Energiemix ist schon eigenartig. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen Sie denen sagen!) – Dort sind Sie doch an der Regierung beteiligt, oder irre ich mich da? Sind wir beteiligt, oder sind Sie es? Bei den Grünen tragen Sie nur Verantwortung, wo Sie auch welche haben, Herr Krischer, damit das einmal klar ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Es geht von NRW gar nicht – darauf werde ich in den kommenden Diskussionen immer wieder Wert legen –, zu sagen: Wir brauchen bei der Energie auch einen Energiemix, in dem die Kohle dabei ist, aber einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes wollen wir in NRW nicht mitfinanzieren. – Das ist moralisch nicht in Ordnung. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Dirk Becker ist der nächste Redner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dirk Becker (SPD): Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Frau Bundeskanzlerin hat in Ihrer Regierungserklärung auf die Herausforderungen der Energieunion hingewiesen. Die Realität hat den Deutschen Bundestag wieder. Anstatt das zu beschreiben und zu gestalten, was wir europäisch zwingend als nächsten Schritt der Energiewende brauchen, sind wir in Deutschland wieder im Klein-Klein der Energiepolitik angekommen. Ich will dazu nur so viel sagen: Alle im Bundestag vertretenen Parteien dürfen es grundsätzlich keinem durchgehen lassen, dass man sich aus lokalpolitischen Interessen von der Gemeinschaftsaufgabe verabschiedet, egal ob in Bayern, in Ostdeutschland oder in Westdeutschland. Wir müssen sagen: Wenn wir die Energiewende wollen, wenn wir einen europäischen Energiemarkt wollen, dann müssen wir in Deutschland einheitlich stehen. Das erwarte ich von allen Verantwortungsträgern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, die europäische Integra-tionsgeschichte ist eng verflochten mit einer verstärkten zwischenstaatlichen Kooperation der Energieproduktion, angefangen von der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Europäische Atomgemeinschaft bis hin zu einer Gemeinschaft, die sich heute der Nachhaltigkeit, dem Klimawandel, aber auch der Versorgungssicherheit in ganz Europa widmet. Von daher begrüßen wir den Vorstoß der Kommission und auch der lettischen Präsidentschaft, die Energiepolitik der Mitgliedstaaten weiter enger zu verzahnen. Wir begrüßen diesen Vorstoß, um Versorgungssicherheit und Klimapolitik in Einklang zu bringen. Gerade wir Deutschen haben ein enormes Interesse daran, dass wir auch vor dem Hintergrund unserer industriepolitischen Produktion gerade das Thema Versorgungssicherheit ernst nehmen und alles tun, um weitere Beiträge zur Versorgungssicherheit zu leisten. Ich will einmal ein paar Zahlen nennen: Mehr als die Hälfte des europäischen Energieaufkommens wird importiert. Mehr als 400 Milliarden Euro fließen dafür Jahr für Jahr aus Europa ab. Daher muss es unser Ziel sein, den Binnenmarkt zu stärken und den Weg der Energieunion zu nutzen, um Europa insgesamt unabhängiger und robuster zu machen. Frau Göring-Eckardt hat zu Recht kritisiert, dass in dem vorliegenden Entwurf das Thema der Gasversorgung, der Gassicherheit einen sehr großen Raum einnimmt. Frau Göring-Eckardt, das ist natürlich auch der aktuellen Diskussion über Russland, über die Ukraine-Krise geschuldet. Ja, wir müssen auch kurzfristig sehen, wie wir beim Gasmarkt die Versorgungssicherheit sicherstellen. Aber ich teile ausdrücklich Ihren Hinweis, dass wir mittelfristig nicht nur sehen müssen, wie wir die Bezugsquellen verändern, sondern wie wir durch höhere Energieeffizienz und durch erneuerbare Alternativen insgesamt weniger abhängig von Gasimporten werden. Auch dies ist ein Gebot einer zukunftsgerichteten Industriepolitik; denn, meine Damen und Herren, wir müssen uns immer wieder vor Augen führen, dass Gas in Deutschland nicht nur verbrannt wird, um Strom und Wärme zu produzieren, sondern Gas ist auch ein wichtiger Rohstoff für die heimische Industrie. So müssen wir Gas auch behandeln, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Insgesamt erwarte ich von der Kommission in den weiteren Beratungen, den gerade genannten Aspekten der Energieeffizienz und den erneuerbaren Alternativen Rechnung zu tragen. Grundsätzlich sind die verbesserte Kooperation und Kommunikation auf europäischer Ebene zu begrüßen. Insbesondere kann durch eine Vollendung des Binnenmarktes, durch den Abbau von Überkapazitäten europaweit, durch einen stärkeren Netzausbau – nicht nur in Deutschland, aber insbesondere auch in Deutschland – und durch den Ausbau der Interkonnektoren, der Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung und der Vertiefung der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten der europäische Energiemarkt vorangetrieben werden, gerade auch mit Blick auf unsere Nachbarn. Ich will auf einen wichtigen Punkt eingehen, der gerade auch im Energieministerrat am 5. März eine Rolle gespielt hat. Zentrales Instrument, um Klimaschutz und Energieverbrauch zusammenzubringen, ist der Emissionshandel. Wir alle wissen, dass wir den europaweiten Emissionshandel geschaffen haben, um ein wirtschaftliches, ein marktbasiertes Steuerungselement zu haben. Dieses Element krankt. Die Preise für die Zertifikate sind deutlich unter dem, was wir einst angenommen haben. Infolgedessen versagen viele klimapolitische Instrumente. Aber es ist keine Lösung, dieses Instrument nun aufzugeben, sondern es muss Lösung sein, an einem marktbasierten, europaweiten Instrument festzuhalten. Ich danke ausdrücklich sowohl dem Wirtschaftsminister als auch der Umweltministerin, Frau Hendricks, die sich – am 5. März im Energieministerrat bzw. einen Tag später im Umweltministerrat – engagiert dafür eingesetzt haben, dass die Marktstabilitätsreserve 2017 kommt. Das ist notwendig. Ich denke, beide sollten weiterhin die Unterstützung aller Fraktionen im Deutschen Bundestag für diese Politik erhalten. (Beifall bei der SPD) Zum Abschluss mit Blick auf eine immer stärker von Europa dominierte Energiepolitik folgender Hinweis: Wir erleben gegenwärtig, dass wir uns eben nicht nur mit der Frage eines europäischen Marktes, einer europäischen Energiepolitik, sondern zunehmend auch mit Wettbewerbsaspekten auseinandersetzen müssen. Vieles von dem, was wir hier im Parlament als Demokraten beschließen, steht immer unter dem Vorbehalt einer Notifizierung, quasi einer Genehmigung. Ich erwarte als Parlamentarier, dass die EU-Kommission künftig uns gegenüber offen kommuniziert, wenn ihr Beschlüsse, die wir hier offen und demokratisch treffen, Bauchschmerzen bereiten oder Probleme machen, damit es nicht bei all dem, was wir hier tun, erst einmal heißt: Na, da müssen wir erst mal gucken, ob das genehmigungsfähig ist. – Wir müssen den Menschen erklären, was wir energiepolitisch wollen. Ich erwarte, dass man uns künftig auf europäischer Ebene offen erklärt, wie man mit Beschlüssen beihilferechtlich umzugehen gedenkt. Nur so hat es auch in Zukunft eine breite Akzeptanz, die Energiepolitik europaweit unter den Aspekten der Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und der Bezahlbarkeit fortzuentwickeln. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Manuel Sarrazin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Bundeskanzlerin! Herr Kauder hat gesagt – das gefällt mir sehr gut –: „Wir wollen Europa … zusammenhalten.“ Er hat auch auf die Herausforderungen in unserer Nachbarschaft hingewiesen. Man kann das Argument, wie wichtig es ist, den Zusammenhalt in Europa gerade in diesen Zeiten nicht aufs Spiel zu setzen, gar nicht stark genug unterstreichen. Jedoch kam dann nicht mehr viel außer „aber“. Ich möchte etwas zitieren, was ich hier oft zitiere. Am 9. Mai 1950, fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, hat der berühmte Außenminister Frankreichs Robert Schuman die berühmte Schuman-Erklärung abgegeben, die die Hand für Zusammenhalt gereicht hat. Man muss sich vorstellen, vor welchem Hintergrund dies fünf Jahre nach dem Ende des Krieges geschah. Er hat dort den Satz gesagt: Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden ohne schöpferische Anstrengungen, die der Größe der Bedrohung entsprechen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Jetzt möchte ich Sie, Herr Kauder, einfach fragen, ob Sie glauben, dass unsere Debatte hier diesen „schöpferischen Anstrengungen“ entspricht. Das glaube ich nicht. Ich glaube, dass wir den Zusammenhalt in Europa in dieser Situation wirklich bewahren müssen, indem wir nicht nur darüber reden, dass der Zusammenhalt da ist, sondern indem wir alte europäische Regeln wieder hervorheben. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wechselseitiges Vertrauen!) Dazu gehört eine, Herr Kauder – das geht auch an die Linkspartei und an Frau Wagenknecht –: Der Kollege Lenin hat einmal als wichtigstes Argument, warum der Sozialismus siegen wird – (Lachen bei der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Lenin, das ist der „Kollege“? Genosse, nicht Kollege! Die waren Genossen!) – der Genosse Lenin, Entschuldigung, ich war nie Genosse, muss ich zugeben –, gesagt, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das hat ja echt gut geklappt!) das Rad der Geschichte ist nicht aufzuhalten. Jetzt möchte ich nicht sagen, dass Ihre Rede zu wenige schöpferische Anstrengungen beinhaltete. Ihre Mär von der Verschwörung der USA war schon sehr schöpferisch. Das war vielleicht auch ein bisschen angestrengt. Was ich aber der Regierung sagen möchte, ist: Wenn diese Regierung nicht mehr den Eindruck erweckt, in Fragen der zukünftigen Entwicklung der Europäischen Union entschlossen voranschreiten zu wollen und daran zu glauben, Integration voranzutreiben, Probleme zu lösen, Verträge kreativ auszulegen und Verträge vielleicht auch einmal wieder zu ändern, um neue Regeln zu schaffen, wer soll dann noch daran glauben, dass das Rad der Geschichte wirklich der Zusammenhalt Europas ist? Mit dieser verzagten Art und Weise, zu agieren, sorgen Sie doch letztlich für die Fragmentierung der Grenzen, die uns von Herrn Putin und von anderen droht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehört auch, dass Sie am Montag, wenn Sie mit Herrn Tsipras eine Diskussion führen, sagen: „Griechenland muss sich an die Regeln halten, aber innerhalb des Prinzips der Regeln sind wir auch bereit, das zu tun, was getan werden muss“, anstatt immer nur über das Aber zu reden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Merkel, Sie haben dann einen Satz zum Thema Investition gesagt. Es wäre ein so wichtiges Signal für die Menschen in Griechenland und anderswo, dass Deutschland es als wichtige Aufgabe sieht, für mehr Investitionen in Europa zu sorgen. Sie haben die Initiative von Herrn Juncker nur in einem Satz kurz genannt. Das ist nicht das, was Zusammenhalt schafft. Unterstützen Sie den Juncker-Plan mehr! Sorgen Sie für eine zweite Säule, für zusätzliche öffentliche Investitionen, beispielsweise über den EU-Haushalt! Machen Sie das! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihre Rolle bestand in der Vergangenheit darin, zu bremsen und zu sagen, dass Sie nicht einzahlen möchten und eine Befristung des Fonds wollen. Das ist nicht das, was Zusammenhalt schafft. Das ist das kleine Aber, das am Ende für Fragmentierung sorgt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Abschluss möchte ich zur Energieunion auf Folgendes hinweisen: Wenn wir Paris ernst nehmen und die Klimaziele aufrechterhalten wollen, dann reicht es nicht, die alten Ansagen, die nicht ambitioniert genug sind, einfach zu wiederholen. Sie müssen deutlich machen: -Europa stellt auf CO2-arme Wirtschaft um. – Sie müssen deutlich sagen: Die Atominitiative von Frankreich, Rumänien, Großbritannien und anderen weisen wir zurück. – Da kann Deutschland nicht schweigen. Das müssten Sie heute tun. Danke sehr. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Gerda Hasselfeldt ist die nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die aktuellen Herausforderungen in -Europa reden, dann ist vielleicht auch ein Blick darauf angebracht, was alles geleistet und erreicht wurde. Zur Wahrheit gehört, dass erstmals seit der Wirtschafts- und Finanzkrise in jedem europäischen Land wieder Wachstum zu verzeichnen ist. Zur Wahrheit gehört auch, dass in den Problemländern, in den Ländern, die unter dem Rettungsschirm standen, wie Spanien, Portugal und Irland, sich die Situation deutlich verbessert hat, dass diese drei genannten Länder sich mittlerweile auch am Kapitalmarkt refinanzieren können. Zur Wahrheit gehört auch, dass gerade in Spanien und in Irland die Arbeitslosigkeit zurückgegangen ist. All das bestätigt, dass der Kurs, den wir in den letzten Jahren auch hier im Bundestag immer wieder verfolgt haben, der Kurs, der in Europa gegolten hat, nämlich Solidarität und Solidität, der richtige war und dass wir diesen Kurs fortsetzen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben immer unter Beweis gestellt: Europäische Solidarität gilt. Wir helfen den Staaten, die aus unterschiedlichen Gründen in Schwierigkeiten geraten sind. Aber Solidarität steht nicht alleine – es würde in der Sache auch nichts bringen –, sondern sie ist immer notwendig in Verbindung mit den Eigenanstrengungen der einzelnen Länder. Nur so geht die Rechnung auf. (Beifall bei der CDU/CSU) Weil unser Kurs erfolgreich war – wir alle wissen, dass nicht alle Probleme gelöst sind –, müssen wir auf diesem Weg fortfahren. Es gilt der Dreiklang, der uns auch bisher geleitet hat. Erstens: solide öffentliche Haushalte. Sie sind der Schlüssel für das Vertrauen der Finanzmärkte. Zweitens: Strukturreformen dort, wo es -nötig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Welt herzustellen und immer wieder nachzujustieren. Drittens: Investitionstätigkeit, um Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, neues Innovationspotenzial zu erschließen, und zwar sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Dieser Dreiklang gehört zusammen. Nun kann zwar ein europäischer Rahmen gesetzt werden, aber die Hauptverantwortung liegt – meines Erachtens aus guten Gründen – bei den Nationalstaaten. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Völlig richtig!) Sie haben die Verantwortung für die Finanzpolitik, für die Wirtschaftspolitik, für die Arbeitsmarktpolitik und für viele andere Bereiche. Sie müssen sich daran halten und ihre Politik danach ausrichten. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Entwicklung in den unterschiedlichsten Ländern zeigt: Wenn man sich an diesen drei Kriterien orientiert, dann ist der Weg auch erfolgreich. Wir sehen das im Kleinen, auch in meinem Heimatland Bayern – Sie erlauben, dass ich das mit einem Stück Stolz sage –, das seit mittlerweile zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt hat und seit einigen Jahren die Schulden tilgt. Aber das ist nicht verbunden mit Verarmung und Verschlechterung der Bedingungen für die Menschen. Im Gegenteil: Den Menschen dort geht es besser, es gibt weniger Arbeitslose, Jugendarbeitslosigkeit haben wir so gut wie keine. Die Investitionstätigkeit im öffentlichen Bereich und im privaten Bereich ist hervorragend. Jeder Kinderkrippenplatz und Kindertagesstättenplatz, für den eine Kommune Förderung beantragt, wird vom Freistaat Bayern auch gefördert. Der Freistaat Bayern ist auch das einzige Bundesland, das für die Kommunen – anders, als es in anderen Ländern der Fall ist – die Kosten für die Unterkunft von Asylbewerbern übernimmt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) An diesem Beispiel wird deutlich: Es zahlt sich aus, solide zu haushalten und solide zu wirtschaften. Dann kann man bewusst Schwerpunkte der Investitionen dort setzen, wo sie notwendig sind. Die Beispiele können fortgesetzt werden. Letztlich ist auch Deutschland, sind auch wir ein gutes Beispiel dafür. Wir haben mit großen Anstrengungen im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr einen soliden Haushalt erreicht. Die Herausforderungen, dies auch in den nächsten Jahren so zu gestalten, sind riesig, aber wir werden auch dies erreichen. Vor allem stoßen wir Investitionen an. Das Milliardenprogramm für die nächsten Jahre wurde angesprochen. Insgesamt 15 Milliarden Euro sind für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und in die digitale Infrastruktur, aber auch in Bildung und Forschung vorgesehen. Gerade in diesem Bereich wurde in Deutschland in den letzten Jahren viel geleistet; denn Investitionen in Bildung und Forschung sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes und genauso wichtig wie die Investitionen in Straßen und andere Infrastrukturen. Auch hier stärken wir die Kommunen; das wurde bereits angesprochen. Auch auf europäischer Ebene werden mit dem Investitionsfonds die Zeichen auf Investitionsförderung gesetzt. Ich hoffe sehr, dass die Auswahl der Projekte so gestaltet wird, dass Investitionen und Innovationen wirklich angekurbelt werden und private Investitionstätigkeit generiert wird. Das alles findet nun im europäischen Rahmen statt. Das heißt, die Nationalstaaten müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. Es kommt aber ein Zweites hinzu. Die Probleme in Europa, insbesondere im ökonomischen Bereich, werden wir nur dann lösen, wenn das, was auf europäischer Ebene unter den einzelnen Staaten miteinander vereinbart wurde, auch eingehalten wird. Regeln sind nicht dazu da, dass man sie nur aufschreibt und dann vielleicht noch einmal in Sonntagsreden darüber spricht, sie aber ansonsten in die Schublade legt, sondern Regeln sind dazu da, sie einzuhalten, sich danach auszurichten, die politischen Entscheidungen danach auszurichten. Nur so behalten wir Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit in ganz Europa. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Das gilt aktuell natürlich in besonderer Weise für Griechenland. Griechenland ist das Land, das im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise von Anfang an die größten Probleme hatte und uns auch immer wieder große Anstrengungen abverlangte. Ich brauche das, was wir in den letzten Jahren dazu diskutiert und entschieden haben, was wir an Solidarität gegenüber Griechenland unter Beweis gestellt haben, hier nicht noch einmal aufzuzählen. Das wissen wir alle; wir alle haben es ja gemeinsam verantwortet. Jetzt geht es darum, dass die zusätzliche Zeit, die wir Griechenland vor einigen Wochen gegeben haben, um die Bedingungen, die Auflagen des Programms zu erfüllen, zum Wohl der griechischen Bürger und zur Bekämpfung der Krise dort wirklich genutzt wird. Auch da gilt in besonderer Weise: Das, was vereinbart ist, muss eingehalten werden. Ich rede noch gar nicht vom Tonfall, von der Tonlage der neuen griechischen Regierung, sondern ich rede nur vom Inhalt, von den Entscheidungen, die notwendig sind. Mir wäre es schon lieber, wenn nicht so viele Interviews und Homestorys von der griechischen Regierung gemacht werden, sondern wenn sie sich auf die eigentliche Arbeit konzentriert, die sie zu leisten hat, auf die Entscheidungen, damit das Land wieder wettbewerbsfähig wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Aber auch zum Tonfall muss man etwas sagen. Es gehört sich schon, dass man mit denen, von denen man Unterstützung haben möchte, anständig umgeht. Das ist im persönlichen Umgang so, das muss aber auch im politischen Bereich und gerade auch im europäischen Kontext so gesehen werden. Denn wir alle in Europa sind aufeinander angewiesen, miteinander gut umzugehen, vertrauensvoll und verlässlich miteinander umzugehen. Dazu gehört auch die Tonlage. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will jetzt, weil das vorhin eine Rolle gespielt hat, noch kurz auf die energiepolitische Diskussion eingehen. Herr Krischer hat ja einen Bundesratsantrag erwähnt und dabei unterstellt, dass Bayern da eine Finanzierung vorgesehen hätte. Ich wäre dankbar, wenn mir dies bewiesen werden könnte. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich kenne den Antrag!) Mein Informationsstand ist, dass in diesem Antrag keine solche Finanzierung enthalten ist, sondern dass das Aufkommen so verteilt werden soll, wie es bei einem Einkommensteuer- und Lohnsteuergesetz ganz normal ist, also dass die Mindereinnahmen von denen getragen werden, die auch die Mehreinnahmen haben. Das ist ganz normal. Etwas anderes steht da nicht drin. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Thomas Oppermann [SPD]) Meine Damen und Herren, Europa war meines Erachtens immer dann ganz besonders stark, wenn es galt, große Herausforderungen zu meistern. Dass das, was im ökonomischen Bereich, aber auch im außenpolitischen Bereich momentan zu meistern ist, nicht trivial ist, sondern uns viel Kraft abverlangt, ist unbestritten. Diese Arbeit ist immer erledigt worden auf der Basis eines festen Wertefundaments, auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen und Verständnis füreinander, auf der Basis von Verlässlichkeit, durchaus auch verbunden mit manchen Kompromissen, aber immer, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit großem Erfolg. Wir stünden heute nicht so gut da – in Bezug auf unsere wirtschaftliche Entwicklung, unseren Wohlstand, die Sicherheit, die soziale Sicherheit, unser außenpolitisches Gewicht, unseren freiheitlichen Rechtsstaat –, wenn wir dieses Europa nicht hätten. Darauf sollten wir uns immer besinnen und daraus auch die Kraft und den Mut nehmen, das, was vor uns liegt, weiter gut zu gestalten. Unsere Bundeskanzlerin hat uns in all den schwierigen Jahren hervorragend durch diese schwierigen Zeiten geführt, gerade auch in Europa, und in Europa für Geschlossenheit gesorgt, nicht nur in den ökonomischen Fragen, sondern auch und gerade in den Fragen der Ukraine-Krise. Ich möchte ihr dafür herzlich danken und ihr weiterhin eine glückliche Hand wünschen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Norbert Spinrath für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Norbert Spinrath (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrten Damen und Herren! Als ich ziemlich genau heute vor einem Jahr an dieser Stelle sprach, war die völkerrechtswidrige Annexion der Krim gerade ein paar Tage alt. Bereits damals mussten wir erkennen, dass 25 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges das Ziel eines gemeinsamen europäischen Hauses in weite Ferne gerückt ist; der Begriff „gemeinsames europäisches Haus“ geht übrigens auf den ehemaligen sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow zurück. Der in den letzten beiden Jahrzehnten gewachsene Zusammenhalt Europas wurde durch die russische Politik auf eine Art und Weise infrage gestellt, die wir längst überwunden zu haben glaubten. Europa – allen voran der deutsche und der französische Außenminister, die deutsche Bundeskanzlerin und der französische Staatspräsident – hat seit einem Jahr in großer Beharrlichkeit – nicht zaghaft, Herr Kollege Sarrazin – Lösungen erarbeitet und als Vermittler agiert. Der Europäische Rat wird sich auch mit der europäischen Nachbarschaftspolitik und mit der Vorbereitung des Gipfels, der dazu im Mai dieses Jahres in Riga stattfindet, beschäftigen. Wir wollen, dass sich die Staaten der Östlichen Partnerschaft, unter anderem die Ukraine, Georgien und Moldawien, der EU politisch und wirtschaftlich annähern. Wir haben ein sehr weitgehendes Assoziierungsabkommen, das auch ein Freihandelsabkommen ist, verhandelt. Die Ukraine wird sich wirtschaftlich nur weiterentwickeln können, wenn sie -irgendwann auch wieder gutnachbarschaftliche Beziehungen zu ihren Nachbarn im Osten herstellen kann. Es geht eben nicht um eine Entweder-oder-Entscheidung. Die Ukraine wäre gut beraten, sowohl nach Westen als auch nach Osten Zusammenarbeit zu suchen, auch wenn das momentan unerreichbar zu sein scheint. (Beifall des Abg. Joachim Poß [SPD]) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will die Hoffnung nicht aufgeben, dass die Ukraine eines Tages sogar eine Brücke zwischen Europa und Russland sein könnte. Die Ukraine muss aber auch im eigenen Interesse die Chancen für sich ergreifen. Sie muss sich zu einem funktionierenden Rechtsstaat entwickeln. Sie muss eine moderne Verwaltung aufbauen. Sie muss ihre marode Wirtschaft modernisieren. Sie muss das unvorstellbare Maß an Korruption beenden. Sie muss die Oligarchen an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Vor allem aber muss sie Bürgernähe entwickeln und einen Aufschwung schaffen, einen Aufschwung für die Menschen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU]) Alles Handeln muss auf Bürgernähe und auf einen solchen Aufschwung für die Menschen ausgerichtet sein; sonst sind die Menschen – die 45 Millionen Menschen in der Ukraine – die wahren Verlierer der Krise. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen die Östliche Partnerschaft auf neue Beine stellen. Wir haben in den letzten fünf Jahren erlebt, dass es da zu einigen Friktionen gekommen ist. Das waren oft Missverständnisse. Deshalb müssen wir den Menschen und den politisch Verantwortlichen in den Partnerländern wiederum und neu die Vorteile und Ziele der Östlichen Partnerschaft verdeutlichen. Wir müssen sie dafür sensibilisieren. Wir müssen dafür werben und die praktischen Auswirkungen und Vorteile in den Vordergrund stellen. Wir wollen das hier in Deutschland sehr schnell tun; das haben wir vereinbart mit dem zügigen Abschluss der Ratifizierung von drei Assoziierungsabkommen noch vor dem Gipfel der Östlichen Partnerschaft in Riga. Wir wollen damit ein wichtiges politisches Signal und einen neuen Impuls für die Wiederbelebung des Gedankens der Östlichen Partnerschaft geben. Es geht bei der Östlichen Partnerschaft nicht um die Vermittlung des Eindrucks, Second Best zu sein – wenn man dann eben nur Partner und nicht Mitglied wird –, es geht um ein fortwährendes Kooperationsangebot der EU an die östlichen Länder. Wir müssen die Neuausrichtung der Östlichen Partnerschaft auch dahin gehend verstehen – und dies sehr deutlich machen –, dass Nachbarschaft und Assoziierung eben nicht zwangsläufig nur kurze Zwischenschritte auf dem Weg zu einer EU-Mitgliedschaft sind, sondern dass sie einen eigenständigen Wert, einen hohen eigenständigen Wert haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Die Östliche Partnerschaft muss wieder verstärkt als gemeinsamer Rahmen für die Stärkung der regionalen Integration und Zusammenarbeit fungieren. Es muss ein Rahmen da sein, der eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Partnern ermöglicht. Wir müssen in die Östliche Partnerschaft zukünftig aber auch ganz deutlich wieder stärker die russischen Interessen einbeziehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Östlichen Partnerschaft muss es das Ziel sein, künftig durch gute, vernunftorientierte und ausgewogene Ausgestaltung eine neue Trennlinie von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer – um nicht andere, alte Begrifflichkeiten zu gebrauchen – und damit eine Zone der Instabilität zu vermeiden. Dann wird es auch gelingen können, dem zu Zeiten von Glasnost und Perestroika formulierten Ziel wieder näherzukommen: dem Ziel eines gemeinsamen europäischen Hauses. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Christoph Bergner von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Frühjahrsrat der Europäischen Union findet zu einem Zeitpunkt statt, zu dem wir in diesem Parlament in den Ausschüssen die Ratifikation der Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine beraten und beschließen. Aus diesem Grunde möchte auch ich die Aufmerksamkeit noch einmal auf diesen Tagesordnungspunkt der Ratssitzung lenken und die damit verbundenen Fragen erörtern. Dabei bin ich der Bundeskanzlerin sehr dankbar, dass sie heute in ihrer Regierungserklärung im Hinblick auf die völkerrechtswidrige Annexion der Krim, aber auch im Hinblick auf das Infragestellen der Integrität der Ukraine durch die Aktivitäten der Separatisten im Donbass klare Worte der Bewertung gefunden hat. Ich glaube, dass so klare Bewertungen Voraussetzung für erfolgreiche Politik in der Sache sind. Ich hoffe, dass es nun auch auf der Ratssitzung gelingt, die unter großem diplomatischem Aufwand erzielten Vereinbarungen von Minsk entsprechend zu begleiten und ihre Durchsetzung zu unterstützen. Das heißt vor allem, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen unauflösbaren Zusammenhang sehen zwischen der Aufrechterhaltung der Sanktionen auf der einen Seite und einer vollständigen Umsetzung des Minsker Abkommens auf der anderen Seite. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, bei all diesen Dingen, die wichtig sind – auch bei der Notwendigkeit einer Deeskalation der militärischen Konfliktlage –, sollten wir immer wieder betonen, dass die europäische Nachbarschaftspolitik und damit auch die Östliche Partnerschaft ein Instrument der Friedenskonsolidierung ist. Frau Wagenknecht, ich habe mich nach Ihrer Rede bemüßigt gefühlt, den Artikel 8 des Vertrages von Lissabon, auf dem unsere Nachbarschaftspolitik beruht, noch einmal auszudrucken, und ich will ihn hier verlesen: Die Union entwickelt besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet. Frau Wagenknecht, es gehört schon eine große Portion demagogischer Hemmungslosigkeit dazu, dieses Anliegen in ein Aggressionskonzept des Westens umzudeuten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Aufschreiben und Handeln sind zweierlei!) Dies sollten wir Frau Wagenknecht nicht durchgehen lassen, und das sollten wir aber auch Putin nicht durchgehen lassen, der mit seiner Politik – es geht um militärische und sicherheitspolitische Fragen – unserem nachbarschaftspolitischen Anliegen immer wieder begegnet. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Papier ist -geduldig!) Um das Konzept der Friedenskonsolidierung wirklich zur Geltung zu bringen, scheinen mir einige Überlegungen wichtig: Erstens. Wenn wir in der nächsten Woche die Asso-ziierungsabkommen mit Georgien und der Republik Moldau ratifiziert haben, dann sollten wir darangehen, diese Vereinbarungen auch konsequent umzusetzen. Dies sind wir diesen Völkern und Staaten schuldig, aber dies ist auch im Interesse unserer eigentlichen Intention. Zweitens. Wir sollten pragmatisch nach angemessenen Partnerschaftsformen mit den Programmländern suchen, die, aus welchen Gründen auch immer, kein Assoziierungsabkommen angestrebt haben: Armenien, Weißrussland und Aserbaidschan. Auch das wäre im Sinne des Artikels 8 des Lissabon-Vertrages. Drittens. Wir müssen auch deshalb ein besonderes Interesse daran haben, dass das Minsker Abkommen über die Ukraine erfolgreich umgesetzt wird, weil die Ukraine dringend die Freiräume braucht, die mit der Reduzierung der militärischen Konfrontation erst geschaffen werden können, um die notwendigen staatlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Konsolidierungen betreiben und die Reformen mit der Konsequenz angehen zu können, die notwendig ist, um die enormen Probleme zu lösen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Nein, meine Damen und Herren, wir dürfen nicht vergessen: Die Probleme im Zusammenhang mit der Östlichen Partnerschaft mit den ehemaligen Sowjetrepubliken und die Herausforderungen, die damit verbunden sind, ergeben sich nicht allein, obwohl das schwer genug ist, aus dem hegemonialen Anspruch Russlands, sondern auch aus der postkommunistischen Verfasstheit dieser Staaten, ihrer Ökonomien, ihrer Zivilgesellschaften und ihrer politischen Kulturen. Die Östliche Partnerschaft ist eine Transformationshilfe, die diese Länder von uns erwarten. Es gibt keine einfachen Lösungen, aber wir sollten uns dieser Aufgabe verpflichtet fühlen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die Debatte um die Reform und die Überarbeitung der Östlichen Partnerschaft und der europäischen Nachbarschaftspolitik, die in den Vorlagen zum Frühjahrsrat deutlich wird. Wir sollten dabei die friedenskonsolidierende Intention unseres Artikels 8 nicht infrage stellen, sondern uns fragen, wie sie gestärkt werden kann. Dies bedeutet, dass das Prinzip „More for more“ zukünftig nicht in starren Forderungskatalogen und abstrakten Pflichtenheften abgearbeitet wird, sondern dass die Nachbarschaftspolitik statt allgemeiner Bürokratie mehr länderbezogene Diplomatie braucht, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) und dass auch die Länder, die unterhalb des Assoziierungsabkommens sind, angemessene Lösungsangebote und angemessene Partnerschaftsangebote bekommen werden. Einen letzten Punkt will ich kurz ansprechen, weil in diesem Zusammenhang ein Stichwort auftaucht, das ich nicht missverstanden sehen möchte. Es heißt in den Arbeitspapieren, wir sollten die Nachbarn der Nachbarn beachten; Kollege Spinrath sprach von der Einbeziehung der russischen Interessen. Meine Damen und Herren, es ist selbstverständlich, dass wir uns bemühen, wieder eine EU-Russland-Partnerschaft aufzubauen. Aber es wäre ein Widerspruch zur Schlussakte von Helsinki, wenn wir die Art unserer Partnerschaft mit Nachbarstaaten Russlands von der vorherigen Zustimmung Russlands abhängig machten. So kann „Nachbarn von Nachbarn“ nicht verstanden werden. Darüber sollten wir uns klar sein. – In diesem Sinne wünsche ich der Bundeskanzlerin ein herzliches Glückauf für die Ratstagung. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner in dieser Debatte hat der Kollege Matern von Marschall das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Matern von Marschall (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Abschluss dieser Debatte darf ich – darüber freue ich mich auch – darauf hinweisen, dass die Federführung dieser Debatte im Europaausschuss liegt. Ich freue mich auch deswegen, das zu sagen, weil wir in diesem Jahr 25 Jahre deutsche Einheit feiern und weil letzten Endes der Europaausschuss mit seinen Aufgaben eine Folge des Wegfalls des Grundgesetzartikels zur deutschen Wiedervereinigung ist und dieser Ausschuss im Zusammenhang mit dem Maastricht-Vertrag eingeführt worden ist. Das ist besonders schön. Wir nehmen diese Aufgabe zur vertieften europäischen Einigung sehr ernst. Dafür danke ich allen Kolleginnen und Kollegen sehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich glaube, trotzdem darauf hinweisen zu müssen – das betrifft den gestrigen Tag und die zum Teil gewalttätigen Ausschreitungen vor der EZB –, dass es für die meisten Kollegen im Europaausschuss sehr schmerzhaft gewesen ist, die absolut unerträglichen Äußerungen von Abgeordneten der Linken wahrzunehmen, mit denen die Arbeit der Bundesregierung zur europäischen Einheit, die besonders die Bundeskanzlerin, der Bundesaußenminister und der Bundesfinanzminister seit Jahren unermüdlich vorantreiben, diskreditiert und diffamiert wird. Da muss ich sagen, Herr Dr. Dehm: Die EZB des „Staatsterrorismus“ zu bezichtigen, ist wirklich unsäglich. Ich muss auch sagen, Herr Ulrich: Wenn Sie den Bundesfinanzminister – das haben Sie gestern so formuliert – „zutiefst antieuropäischer“ Neigungen bezichtigen, dann ist das genauso unerträglich. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Im Gegenteil: Es ist doch so, dass wir gerade der Bundeskanzlerin und gerade dem Bundesfinanzminister zu tiefem Dank verpflichtet sind, dass sie ihre Arbeit in dieser Unermüdlichkeit auch mit Blick auf Russland und mit Blick auf Griechenland seit vielen Monaten in Situationen fortsetzen, in denen man kaum noch Hoffnung haben kann und in denen trotzdem beide, die Kanzlerin und der Finanzminister, gezeigt haben, dass jede Chance genutzt werden muss, um auch bei geringer oder sogar winziger Hoffnung den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen und den Partner zum Einlenken und zu deutlichen und klaren Verpflichtungen zu bewegen. Mit Blick auf den Europäischen Rat seien hier einige Anmerkungen gestattet. Eine Anmerkung bezieht sich auf das Europäische Semester. Das hört sich etwas komisch an, aber es ist im Grunde ein Warnmechanismus, der nach der europäischen Krise eingeführt worden ist, um ökonomische Blasenbildungen frühzeitig zu erkennen. Nun hat sich gerade Deutschland für die Einführung dieses Europäischen Semesters eingesetzt. Es ist trotzdem etwas merkwürdig, dass die makroökonomische Bewertung Deutschlands in einer Situation herabgestuft worden ist, in der es Deutschland kaum besser gehen könnte. Ich denke an den Mindestlohn, an steigende Reallöhne, an eine hervorragende und übrigens durchaus wünschenswerte starke Exportquote. Ich glaube, die Kommission hätte die Herabstufung vielleicht nicht vorgenommen, wenn sie bereits zum Zeitpunkt der Berichterstattung gewusst hätte, dass aufgrund der starken Wirtschaftskraft in Deutschland weitere 10 Milliarden Euro für öffentliche Investitionen zur Verfügung stehen. Dafür herzlichen Dank auch dem Herrn Bundesfinanzminister. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr von Marschall, ich habe darauf gewartet, dass Sie einen Punkt machen. Es gibt nämlich den Wunsch einer Zwischenfrage von Dieter Dehm. (Joachim Poß [SPD]: Das ist eine Einladung für den Krawallmacher da! – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Sind Sie einverstanden?) Matern von Marschall (CDU/CSU): Bitte schön. Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Es scheint Ihnen nicht übermäßig leicht gefallen zu sein, aber ich danke trotzdem. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das kann ich aber verstehen!) Wenn sich Sparauflagen und Auflagen, die den Sozialstaat kaputtkürzen, in einer erhöhten Kindersterblichkeit, der Zunahme der Suizidrate und einer steigenden Anzahl an HIV-Erkrankungen und anderem Schaden im Gesundheitssystem auswirken, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wofür die Politik alles verantwortlich ist, ist spektakulär! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Frechheit!) dann wüsste ich dafür keinen anderen Begriff als Terror. Es gibt auch den Begriff des Terrors der Ökonomie. Vielleicht kennen Sie den Bestseller von Frau Forrester, in dem sie diesen Begriff verwendet. Aber meine Frage an Sie ist, ob Sie nicht glauben, dass wir in einer Zeit, in der diese komplizierten Verhältnisse in Griechenland bestehen, dem Grexit-Geschwätz offensiver entgegentreten müssten, statt es wie der Bundesfinanzminister zu bedienen, (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist doch in Griechenland und nicht in Deutschland!) was in der Konsequenz letztlich bedeutet, dass Leute, die durch dieses unverantwortliche Gerede, das ich für antieuropäisch halte, glauben, dass ihre Sparguthaben auf griechischen Konten morgen in eine Weichwährung umgewandelt werden könnten, ihr Geld abheben und damit die Krise noch verschärfen. Glauben Sie, dass diese Krisenverschärfung durch deutsches Gerede proeuropäisch oder antieuropäisch ist oder dass wir uns nicht deutlicher von diesem Geschwätz distanzieren müssten? Matern von Marschall (CDU/CSU): Herr Dr. Dehm, ich glaube, dass das, was Sie machen, die europäische Spaltung weiter vorantreibt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich glaube, Herr Dr. Dehm, es wäre angemessen gewesen, Sie hätten sich für den Begriff des Staatsterrorismus gegenüber einer europäischen Institution entschuldigt, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Quatsch!) die zutiefst dem Frieden und der Einheit der Europäischen Union dient. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Nein!) Aber das kommt Ihnen offensichtlich nicht in den Sinn. Ich glaube weiterhin, Herr Dr. Dehm, dass vor allen Dingen Griechenland selbst die Verantwortung dafür trägt – (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ihre Partei!) – hören Sie bitte wenigstens zu, wenn ich Ihnen antworte; jetzt bin ich nämlich dran –, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie antworten doch gar nicht!) und zwar deswegen, weil wir von Griechenland nicht die mindeste Transparenz über die finanzielle Situation dort bekommen, und weil wir überhaupt keinen Einblick in die Lage dieses Landes bekommen und nicht in der Lage sind, festzustellen, was dort vor sich geht, egal ob man die Troika in eine Athens Group und eine Brussels Group splittet, wenn die Leute dann schließlich in einem Athener Hotel in Verwirrung gestürzt werden. Wenn Herr Tsipras jetzt das Anliegen verfolgt, die Sache morgen auf dem Brüsseler Gipfel eskalieren zu lassen, dann ist das, glaube ich, der falsche Weg. Ich bin trotzdem ausgesprochen dankbar – auch wenn sicherlich viele diesbezüglich hätten skeptisch sein können –, dass die Kanzlerin Herrn Tsipras als Besucher empfangen wird. Ob er allerdings den nachfolgenden Besuch bei Herrn Putin als vorlaufende Drohung verstanden wissen will, weiß ich nicht, aber wir werden uns von dieser Drohung jedenfalls sicherlich nicht einschüchtern lassen. So weit zur Situation Griechenlands und zu dem, was ich im Zusammenhang mit Griechenland glaube, Herr Dr. Dehm. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich danke Ihnen für diese Redezeitverlängerung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will noch einen Aspekt herausgreifen. Herr Kauder hat es schon angesprochen: Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit. Das ist klar. Wir haben das Europäische Semester abgehakt. Der Europaausschuss widmet sich regelmäßig und ernsthaft der Frage der Subsidiarität. Dabei müssen wir durchaus auch manchmal kritische Anmerkungen machen. Dafür, dass zum Beispiel die duale Ausbildung – Herr Kauder, Sie haben das im Zusammenhang mit dem portugiesischen Botschafter angesprochen – ein Erfolgsmodell Deutschlands ist, das viele Länder wie etwa Spanien gerne auch bei sich einführen wollen – übrigens durchaus mithilfe der IHKs sowie der Handwerkskammern und auch mithilfe deutscher Unternehmen, die in diesen Ländern tätig sind –, bin ich sehr dankbar. Ich meine aber deswegen, dass es besonders wichtig ist, dass wir nicht etwa den deutschen Meister dem vermeintlichen Deckmäntelchen des Marktzugangs opfern. Das ist eine Leistungs-, eine Qualitätsstufe des dualen Ausbildungssystems Deutschlands und stellt sozusagen dessen Krönung dar. Diesen müssen wir also ganz dringend erhalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich komme noch kurz auf die Klimapolitik und auf die Energieunion zu sprechen und möchte sagen: Dem Europaausschuss wäre es ein Herzensanliegen, für dieses Thema in Zukunft die Federführung zu übernehmen; denn es handelt sich, wie der Europaausschuss selbst, um eine Querschnittsaufgabe. Es geht selbstverständlich um die Klimapolitik, es geht selbstverständlich um den Weltklimavertrag – die Konferenz in Paris haben wir noch vor uns –, aber es geht natürlich auch um Außenbeziehungen und um strategische Komponenten. Frau Göring-Eckardt, Sie haben kritisch angemerkt, wir bräuchten keine Gaslieferungen etwa aus Aserbaidschan. Genau das Gegenteil ist doch richtig: Wir brauchen sehr wohl eine Diversifizierung, und zwar um eine geringere Abhängigkeit von Russland zu erreichen. Das ist ein maßgeblicher, sicherheitspolitisch relevanter Aspekt. Das heißt natürlich nicht, dass wir nicht auch Sorge dafür tragen, bei uns die erneuerbaren Energien voranzubringen. (Beifall bei der CDU/CSU) Etwas fehlt mir ein wenig im Papier des Europäischen Rates: Im Zentrum der Entwicklung der erneuerbaren Energien muss die Forschung stehen, und zwar aus folgendem Grund: Es ist noch keine hinreichende Antwort gegeben worden, wie der Wandel von einer Energie der Großkonzerne hin zu Hunderttausenden von kleinen sogenannten Prosumern, also Einheiten, die selber Energie produzieren und sie gleichzeitig konsumieren, überhaupt gelingen soll. Daran muss die Europäische Union, daran muss auch die Forschung arbeiten. Das dient vor allen Dingen der Beantwortung der Frage, wie wir unter diesen Bedingungen die Netze stabilisieren können. Das ist ganz wichtig. Ich glaube deswegen, Forschung muss in diesem Bereich unbedingt gestärkt werden. Das betrifft keineswegs nur Speichertechnologie. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Zum Abschluss möchte ich ein wenig in die Mythologie einsteigen. Morgen gibt es eine Sonnenfinsternis. Diese Sonnenfinsternis findet erst in Brüssel, später dann in Berlin statt. Wie Sie wissen, haben die alten Griechen gedacht, Helios lenke diesen Wagen. Ich hoffe, dass im Zusammenhang mit dieser Sonnenfinsternis der Wagenlenker nicht abstürzt. Wir wissen aber, dass die Sonnenfinsternis nur von kurzer Dauer ist und im Übrigen auch, dass sich der Lauf der Sonne an sich davon nicht beeinflussen lässt. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herzlichen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/4348. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Energienetze zurück in die öffentliche Hand – Rechtssicherheit bei der Rekommunalisierung schaffen Drucksache 18/4323 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Übernahme der Energienetze durch Stadtwerke erleichtern Drucksachen 18/3745, 18/4222 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 96 Minuten vorgesehen. Ich höre dazu keinen Widerspruch. Damit ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin in der Debatte hat Caren Lay von der Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Caren Lay (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt inzwischen gute Beispiele, die zeigen, wie die Energieversorgung der Zukunft aussehen kann. Ich empfehle zum Beispiel eine Beschäftigung mit den Stadtwerken Wolfhagen in Nordhessen: Strom aus der Region für die Region, inzwischen zu 100 Prozent aus Erneuerbaren. – Deswegen sagen wir als Linke: Ökologisch handelnde Stadtwerke mit dezentraler Energieversorgung, so sieht für uns die Energiepolitik der Zukunft aus. (Beifall bei der LINKEN) Auch dort hat es damit begonnen, dass die Energienetze zurück in kommunale Hand gekommen sind. Netze in öffentlicher Hand haben nämlich viele Vorteile: Die Strompreise können fair gestaltet werden für die Verbraucherinnen und Verbraucher, und etwaige Gewinne können für das Allgemeinwohl investiert werden und wandern eben nicht in private Taschen. Das ist der richtige Weg. (Beifall bei der LINKEN) Auch für die Verbindung des Strom- und Wärmemarktes, die wir für die Energiewende dringend brauchen, ist es von großem Vorteil, wenn die Netze in einer Hand sind; denn das ist besser, als dass man gegen den Widerstand der privaten Netzbetreiber ankämpfen muss. Deswegen freue ich mich ausdrücklich darüber, dass viele Kommunen das erkannt haben, übrigens parteiübergreifend, und ihre Energienetze jetzt zurückhaben wollen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Chancen dafür stünden eigentlich gut. Bis zum Jahre 2016 laufen bis zu 2 000 Netzverträge aus. Die Kommunen könnten also jetzt den Verkauf ihrer Netze an private Betreiber rückgängig machen. Aber leider machen sie häufig die Rechnung ohne den Wirt, sprich: ohne den privaten Netzbetreiber. Sie wehren sich nämlich häufig mit Händen und Füßen, weil sie das lukrative Geschäft lieber für sich behalten wollen. Es geht dabei nicht um Einzelfälle. Eine Vielzahl von Beispielen belegt, mit welchen Tricks versucht wird, die Rekommunalisierung zu verhindern. Vattenfall hat beispielsweise hier in Berlin seine Netze – völlig überzogen – auf einen Preis von 2,5 Milliarden Euro geschätzt, um einer Rekommunalisierung möglichst viele Steine in den Weg zu legen. Auch der Energiekonzern RWE ist an dieser Stelle ungeahnt kreativ. In Wachtendonk in Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde damit gedroht, das Stromnetz zu kappen, falls die Gemeinde eine Netzübergabe vornimmt. (Zuruf von der LINKEN: Unglaublich!) Ein paar Kilometer weiter in Wesel drohte derselbe Energiekonzern mit dem Abbau von 500 Arbeitsplätzen, wenn er die Stromkonzession nicht wiederbekommen würde. So geht es nicht, meine Damen und Herren. Wir brauchen hier endlich eine rechtliche Klarstellung. (Beifall bei der LINKEN) Es gibt leider viel zu viele Beispiele dieser Art. Es kommt hinzu, dass die Privaten sehr häufig, wenn eine Rekommunalisierung ansteht, die Kommunen vor Gericht ziehen. Klar wollen die Privaten die Netze nicht zurückgeben; aber das Problem ist doch, dass die Politik genau das zulässt, weil wir eine unklare Rechtslage haben. Das müssen wir endlich ändern. (Beifall bei der LINKEN) Für uns Linke hat das Recht auf kommunale Selbstverwaltung Vorrang; denn so steht es auch im Grundgesetz. Auch die kommunalen Spitzenverbände sehen es so. Aber Schwarz-Gelb war da offenbar anderer Meinung; denn sonst hätte Schwarz-Gelb nicht im Jahr 2011 das Energiewirtschaftsgesetz so geändert, dass diese unklare Rechtslage überhaupt erst entstehen konnte. Die unklare Rechtslage schreckt die Kommunen am Ende davor ab, eine entsprechende Rekommunalisierung vorzunehmen. Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass das Ganze vielleicht sogar abschrecken sollte, und das können wir so nicht hinnehmen. (Beifall bei der LINKEN) Hinzu kommt, dass es einen Leitfaden des Bundeskartellamtes und der Bundesnetzagentur gibt, der im Ergebnis eher konzern- als kommunenfreundlich ist. Er wird vor Gericht gerne zurate gezogen. Das führt im Ergebnis dazu, dass die Kommunen verlieren. Ich habe dazu eine schriftliche Anfrage an die Regierung gestellt. Sie antwortete mir doch tatsächlich, es handele sich lediglich um eine rechtlich unverbindliche Aussage. Das sei so eine Art Hilfestellung, mit der sie selber, die Regierung, nichts zu tun habe. Da frage ich mich aber, ob das nicht im Umkehrschluss heißt, dass Sie faktisch zuschauen, wie zwei Bundesbehörden ihre eigene Politik zulasten der Kommunen machen. Das darf doch wirklich nicht wahr sein. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Offenbar ist dieses Problem SPD und CDU/CSU irgendwo bekannt; denn ansonsten wäre im Koalitionsvertrag ja nicht ein Satz enthalten, der ebenfalls vorschreibt, dass dort Rechtssicherheit herzustellen ist. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Genau das machen wir auch!) Aber auf die praktische Umsetzung warten die Kommunen, die ihre Netze zurückkaufen wollen, doch bis heute. Für viele, die jetzt vor Gericht stehen, kommt diese Novelle doch viel zu spät. Insofern sollten Sie nicht auf Ihren Koalitionsvertrag verweisen, sondern ihn hier endlich umsetzen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir Linke eröffnen Ihnen jedenfalls die Chance dafür. Wir könnten diese Entscheidung heute im Bundestag treffen. Die Regierung sagt zwar auch, dass sie es umsetzen will; aber der Zeitpunkt verschiebt sich – je nach dem, wann ich meine schriftliche Anfrage dazu stelle – komischerweise immer weiter nach hinten. Wenn ich mir die letzte Debatte, die wir dazu hier im Plenum geführt haben, vergegenwärtige, dann habe ich, ehrlich gesagt, doch meine Zweifel, ob Sie in der Koalition sich hier überhaupt einigen werden. Herr Koeppen von der Union scheute sich nicht, die Rekommunalisierung mit der Planwirtschaft zu vergleichen. Er sagte doch tatsächlich: Rekommunalisierungen müssen immer die Ausnahme bleiben. Da frage ich mich, ehrlich gesagt, wie Sie diese Aussage den Stadträten und den Bürgermeistern der CDU beibringen wollen, die ihre Netze ebenfalls zurück in kommunaler Hand haben wollen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Auch von der SPD war leider Abenteuerliches zu hören. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem ich angehöre, hieß es zum Beispiel, es wäre vielleicht auch nicht immer schlecht, wenn das in privater Hand bliebe; dann blieben die Strompreise wenigstens bezahlbar. Liebe Genossinnen und Genossen von der SPD, es ist doch wirklich ein neoliberales Märchen, dass es billiger wird, wenn die Dienstleistung von Privaten erbracht wird. Das ist ein Märchen, von dem Sie sich wirklich schnell verabschieden sollten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD) Das ist in der Praxis auch längst widerlegt. Deswegen sage ich: Nicht Privatisierung ist der Weg zu mehr Verbraucherfreundlichkeit, sondern mehr Demokratie ist der richtige Weg. (Beifall bei der LINKEN) Der Berliner Energietisch beispielsweise hatte beim leider gescheiterten Volksbegehren einen sehr guten Vorschlag gemacht, wie mehr Demokratie für Stadtwerke aussehen könnte. Ich bin sehr gespannt auf die Debatte, auch darauf, was die Koalition will. Ich höre nämlich Unterschiedliches in der bisherigen Debatte. Manchmal heißt es, es gehe um die Klärung der Übergabebestimmungen. Manchmal heißt es: Vielleicht muss man doch auch an die Ausschreibungskriterien heran. – Wir als Linke sagen: Was wir brauchen, ist eine Inhousevergabe, also die Direktvergabe an ein kommunales Unternehmen. Genau darum muss es uns heute gehen. (Beifall bei der LINKEN – Dr. Matthias Heider [CDU/CSU]: Sie wissen, dass das europarechtlich gar nicht geht!) Die kommunalen Spitzenverbände fordern das auch. Der Bundestag sollte das heute so entscheiden. Meine Damen und Herren, ich kann mir, wenn wir heute über Rekommunalisierung sprechen, zum Abschluss natürlich nicht verkneifen, auch noch einen Satz zu den geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu sagen. (Florian Post [SPD]: Das hat damit nichts zu tun!) Wenn die Klauseln, die darin vorgesehen sind, so durchkommen, dann kann ein einmal privatisiertes Unternehmen nie wieder rekommunalisiert werden – ganz egal, was wir im Bundestag entscheiden. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Quatsch! Unsinn! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist so falsch!) Das ist einer von vielen Gründen, warum wir als Linke sagen: TTIP muss gestoppt werden. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen. Caren Lay (DIE LINKE): Das mache ich. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass Sie heute dem Antrag der Linken zustimmen können; denn die nächste Chance für die Rekommunalisierung ergibt sich erst wieder in 20 Jahren, wenn die Netzkonzessionen auslaufen. Wir können nicht länger warten. Lassen Sie uns heute gemeinsam grünes Licht für die Rekommunalisierung geben! Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Thomas Bareiß von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Lay, Ihre Rede und vor allen Dingen Ihre Ausführungen zum Verhältnis zwischen Staat und Privat hat mich animiert, doch etwas grundsätzlicher einzusteigen. Sie sagen im Grundsatz, dass wir mehr Staat und weniger Privat brauchen. Aber der Glaube, dass eine Staatswirtschaft die beste Grundlage ist, (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Nein! – Weitere Zurufe von der LINKEN) um unsere Versorgung auf ein gutes und günstiges Fundament zu stellen, sollte in unserem Land seit 1989 eigentlich widerlegt sein, liebe Frau Lay. Aber Sie scheinen immer noch in einer anderen Welt zu leben. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja, pflege deine Vorurteile!) Der Erfolg der sozialen Marktwirtschaft basiert auf Wettbewerb, auf Gewinnstreben – auch Gewinnstreben ist wichtig – (Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Daseinsvorsorge!) und auf privatem Eigentum, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das führt letztendlich zu Wachstum, zu Innovation und langfristig zu Wohlstand für alle. Ich sage Ihnen, liebe Frau Lay: Haben Sie Mut zur Marktwirtschaft! Haben Sie auch Mut zu privatem Eigentum! (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Haben wir doch!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Bareiß, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Lay zu? Thomas Bareiß (CDU/CSU): Sehr gern. (Jens Koeppen [CDU/CSU]: Nach der Begrüßung schon?) Caren Lay (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Thomas Bareiß (CDU/CSU): Gern. Caren Lay (DIE LINKE): Wir müssen uns jetzt, glaube ich, nicht darüber streiten, ob man alte Vorurteile bedienen muss. Ich möchte Sie einfach nur fragen: Wenn das Ihre Position ist, wie erklären Sie sich dann, dass die kommunalen Spitzenverbände, in denen sehr viele Bürgermeister der Union vertreten sind – bedauerlicherweise mehr als solche der Linken –, genau unsere Position und nicht die Position vertreten, die Sie hier gerade vorgetragen haben? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Was sagt Frau Reiche dazu?) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Liebe Frau Lay, alte Vorurteile haben Sie durch Ihre Rede befeuert. Insofern haben Sie mich angestachelt, darauf einzugehen und noch einmal klarzustellen, dass wir in Deutschland in einer sozialen Marktwirtschaft leben. (Zuruf der Abg. Caren Lay [DIE LINKE]) Die kommunalen Spitzenverbände vertreten natürlich die kommunalen Interessen. Aber unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Verbraucher zu vertreten. (Caren Lay [DIE LINKE]: Ich bin verbraucherpolitische Sprecherin! – Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der Kern des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Verbraucher haben teilweise andere Interessen als die kommunale Seite. Insofern sollten wir abwägen zwischen dem kommunalen Interesse, dem privaten Interesse von Investoren, gerade was Netze angeht, und den Interessen der Verbraucher, die letztendlich für uns entscheidend sind; das hat seine Grundlage im Energiewirtschaftsgesetz. Darauf werde ich in meiner Rede nachher gern noch näher eingehen. Die Stadtwerke – das ist für mich ein ganz wichtiger Punkt; ich habe neun Jahre in einem Gemeinderat und in einem Kreistag gesessen – spielen natürlich eine entscheidende Rolle in der deutschen Energiewirtschaft. Es gibt über 750 Stadtwerke. Davon sind über 300 in der Energieerzeugung tätig. Die Stadtwerke betreiben einen Kraftwerkspark mit einer Leistung von über 20 Gigawatt. Gerade beim Thema Kraft-Wärme-Kopplung, das für uns eine enorm wichtige Säule der Energiepolitik der Zukunft ist, sind die Stadtwerke ein entscheidender Faktor. Auch das sollten wir bei dieser Debatte herausstellen. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Legen Sie mal ein Gesetz vor!) Aber beim Thema Verteilnetze, liebe Frau Lay – das ist ganz entscheidend –, stehen die Interessen der Kunden und nicht die kommunalen Interessen im Mittelpunkt. Ich glaube, das sollte der Maßstab für die Konzessionsvergaben in den nächsten Jahren sein. Deshalb ist nicht pauschal zu sagen: „Energienetze zurück in die öffentliche Hand“, sondern wir müssen schauen, wo die Netze am besten aufgehoben sind. Da stellt sich schon die grundsätzliche Frage, was denn die Kommunen in den nächsten Jahren mit den Verteilnetzen anfangen wollen. Wenn ich mit Bürgermeistern – Sie haben es angesprochen; es gibt auch viele Bürgermeister der CDU und der CSU – diskutiere, dann lautet ihre Antwort auf die Frage: „Was wollen Sie mit Ihren Netzen denn anfangen?“ oftmals, sie wollten Energiepolitik gestalten, die Energiewende vorantreiben oder, wie Sie, Frau Lay, gesagt haben, die Energiekosten für die Verbraucher günstig halten. Aber das können sie gar nicht über die Netze erreichen; denn wir haben in Deutschland eine Trennung zwischen Produktion und Vertrieb. (Barbara Lanzinger [CDU/CSU]: Genau!) Das ist etwas, was Sie, glaube ich, im Grundsatz einmal verstehen müssen: Wir haben gar keine Möglichkeit, über die Verteilnetze Einfluss auf die Energiepolitik zu nehmen. Es besteht auch überhaupt kein Gestaltungsspielraum. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum wollen Eon und RWE unbedingt in den Verteilnetzen bleiben?) Wir stehen in den nächsten Jahren, was die Verteilnetze angeht, vor riesigen Herausforderungen. Wir müssen diejenigen heraussuchen, die die besten sind, um diese Herausforderungen anzupacken. Wenn wir diese Herausforderungen beschreiben wollen, dann müssen wir schauen, was in den nächsten Jahren in den Verteilnetzen passiert. Wir werden in den nächsten Jahren im Verteilbereich – auf Basis der neuesten Studien kann man das noch etwas näher beleuchten – allein über 130 000 Kilometer neue Netze aufbauen müssen. Wir brauchen Investitionen im Umfang von 24 Milliarden Euro. Das wird für eine Kommune mit 50 000 Einwohnern wie beispielsweise bei mir zu Hause in den nächsten Jahren Investitionen im Umfang von bis zu 15 Millionen Euro bedeuten. Davon wird der Bürger vor Ort, der Wähler der Gemeinderäte nichts sehen. Er wird auch nichts davon haben. Wir müssen schauen, ob das überhaupt für die Gemeinden tragbar ist und ob sie überhaupt ein Interesse daran haben, in den nächsten Jahren in diese Verteilnetze zu investieren. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum sollen das nicht die Gemeinden machen?) Wir brauchen zusätzlich zu neuen Leitungen auch intelligente Netze vor Ort. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat alles nichts mit der Frage zu tun!) Allein in den letzten 20 Jahren hat es einen enormen Zuwachs an neuen Stromproduzenten gegeben. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist doch schön!) Noch vor 20 Jahren hatten wir 600 Stromproduzenten. Heute haben wir über 1 Million Produzenten, die Strom in das Verteilnetz einspeisen. Das ist auf der einen Seite schön, aber das bedeutet auf der anderen Seite natürlich auch, dass wir in den nächsten Jahren einen enormen Koordinationsbedarf haben. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Wettbewerb! Sie finden doch Wettbewerb ganz toll!) Wir müssen das Ganze stärker zusammenbringen und vernetzen. Das wird eine riesige Herausforderung sein. Auch da brauchen wir in den nächsten Jahren – gerade im Verteilnetzbereich – mehr Professionalisierung. Das können die Stadtwerke ohne Frage tun, aber die Frage für uns wird sein, ob es in einem System, in dem der Flickenteppich der Verteilnetze eher bunter wird, sinnvoll ist, immer kleinteiligere Systeme zu bekommen, und ob wir in einem solchen System Dinge wie Smart Grids oder gemeinsame Plattformen überhaupt hinbekommen. Auch das muss für unsere Entscheidungsgrundlage eine wichtige Frage sein, auch das dürfen wir nicht aus dem Blickfeld verlieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, trotzdem ist es aber richtig: Wir müssen die Netzvergaben und die Konzessionsübergaben gesetzlich besser regeln; denn es gibt dort ohne Frage Probleme. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das haben Sie doch verbrochen!) In den nächsten Jahren werden über 2 000 Konzessionen neu vergeben; auch das haben wir gerade gehört. Die Kommunen müssen die Entscheidung treffen, welcher Anbieter das Recht zur Nutzung der Leitungen für die nächsten 20 Jahre bekommt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie das 2011 so gemacht?) Die Ziele des EnWGs sind dann wiederum die Grundlage für die Auswahl des neuen Konzessionärs. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie diese Rechtsunsicherheit 2011 gemacht?) Das beinhaltet ganz einfach eine sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung und keine weiteren Ziele, wie sie vorhin benannt wurden. Ich glaube, das sollte für unsere Novellierung der Maßstab sein. Meine Damen und Herren, wenn es zu einer Neuvergabe der Netzkonzessionen kommt, entstehen vor Ort viele Probleme und Unsicherheiten. Das ist für keine Seite befriedigend. Deshalb hat sich die Große Koalition, wie schon beschrieben und wie bei vielen vorhergehenden Debatten schon gesagt, darauf verständigt, dass wir eine neue gesetzliche Regelung auf den Weg bringen werden, die Rechtssicherheit schafft. Wir werden noch vor der Sommerpause hier ein Gesetz vorlegen, das – oberste Priorität – die Rechtssicherheit garantiert. Darüber hinaus wollen wir im regulierten Netzgeschäft einen fairen Wettbewerb zwischen allen Beteiligten gestalten. Auch das sollte für uns Maßstab sein. Nur so können letztendlich die Ziele der Verbraucher Eingang in die Konzessionsübergabe finden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wenn man den Handlungsbedarf in den nächsten Monaten beschreiben will, dann fallen mir vier Handlungsfelder ein, die wir angehen müssen: Erstens: die Rügepflicht. Diese müssen wir meines Erachtens angehen. In vielen Fällen besteht nach der Konzessionsvergabe Streit, ob es Fehler im Verfahren gegeben hat. Durch eine Rügepflicht muss verhindert werden, dass Verfahren nach Jahren rechtlich infrage gestellt werden. Deshalb brauchen wir klare Regeln, in welchem Zeitraum ein Altkonzessionär rügen muss und darauf aufbauend dann klagen darf. Anderenfalls können sich Netzübergaben über viele Jahre hinziehen. Das wäre für alle Seiten keine befriedigende Situation. Zweitens: Wir haben die Weiterzahlung der Konzessionsabgabe. Das ist ein wichtiger Punkt. Die Übergabe von Netzen wird oft von Altkonzessionären erschwert und verzögert. Dabei wird oftmals ein Jahr nach Ablauf des ursprünglichen Konzessionsvertrages die Zahlung von Konzessionsabgaben an die Gemeinden eingestellt. Auch das haben wir schon unterschiedlich erlebt. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, die Pflicht zur Zahlung der Konzessionsabgabe bis zur Übertragung des Netzes fortbestehen zu lassen. Dieser Punkt ist für die Kommunen wichtig, damit hier kein Geld verloren geht und keine Rechtsunsicherheit besteht. Drittens: die Bestimmung der wirtschaftlich angemessenen Vergütung. Hier wird es immer wieder Streit geben. Wir sollten versuchen, das Handlungsfeld etwas stärker einzuschränken. Unserer Auffassung nach besteht Handlungsbedarf. Viertens: die Informationspflicht. Wir müssen darauf aufbauen, dass die Daten an den nächsten Konzessionär auch übergeben werden, dass die Datenvielfalt klar geregelt wird und dass nicht aufgrund von Rechtsunsicherheiten Dinge verhindert werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der den Kommunen in besonderer Weise in den nächsten Jahren helfen wird. Das sind vier zentrale Punkte, die wir vonseiten der CDU/CSU in der kommenden Novellierung regeln wollen. Die stärkere Gewichtung der kommunalen Interessen – die Linke hat das in ihrem Antrag eingebracht – werden wir sicherlich prüfen und sehr intensiv diskutieren. Ich will aber auch betonen, dass wir die Maßgabe des Energiewirtschaftsgesetzes und die klare Regelung, dass die sichere, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung im Mittelpunkt steht, nicht verlassen wollen. Das ist ein ganz zentraler Punkt unserer zukünftigen Novellierung. Die Inhousevergabe werden wir ebenfalls prüfen; Frau Lay, Sie haben es angesprochen. Ich rate, das Urteil des BGH, das uns vorliegt und das sehr kritisch ist, genau zu überprüfen. Ich sehe es ebenfalls kritisch, dass wir im Falle der Kommunen kartellrechtliche Vorschriften außer Acht lassen. Wir befinden uns hier auf einem sehr schwierigen Feld und sollten mit Vorsicht vorgehen. Meine Damen und Herren, wir wollen die Konzessionsübergabe rechtssicher und verlässlicher gestalten. Das wird in der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung nicht einfach werden, aber der jetzige Zustand ist für alle Beteiligten nicht befriedigend. Stadtwerke werden bei der Konzessionsvergabe auch künftig eine große Rolle spielen, jedoch werden sie sich auch dem Wettbewerb stellen müssen. Die Rekommunalisierung kann kein Selbstzweck sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Oliver Krischer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bareiß – ich spreche auch Herrn Koeppen an, der zu diesem Antrag in der ersten Runde gesprochen hat –, ich finde es, ehrlich gesagt, eine Frechheit, dass Sie sich hierhinstellen und den kommunalen Entscheidungsträgern, Bürgermeistern aller Parteien Belehrungen erteilen, wie sie ihre verfassungsgemäße Verantwortung beim Betrieb der Verteilnetze auszuüben haben und was sie tun und lassen sollen. Das sollten Sie den gewählten Vertretern in den Kommunen überlassen. Das ist deren Aufgabe. Es ist nicht Ihre Aufgabe, sich hier an das Pult zu stellen und zu sagen, was für Kommunen richtig und falsch ist. Das ist deren Job. Machen Sie bitte schön Ihre Hausaufgaben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, ich gebe offen zu: Ich habe mit der Kollegin Haßelmann die Berufung von Frau Reiche als Geschäftsführerin des Verbandes der kommunalen Unternehmen kritisiert. Ich habe mir dazu manchen bösen Kommentar aus der Szene der Stadtwerke eingehandelt. (Zuruf von der CDU/CSU: Zu Recht!) Aber wenn diese Berufung bei Ihnen am Ende zu etwas mehr energiepolitischem Sachverstand führt, was kommunale Stadtwerke angeht, dann mache ich mit dieser Berufung meinen Frieden, dann wäre es das wert gewesen; denn die Union irrlichtert bei dieser Frage ganz immens. Das muss ich Ihnen, Herr Bareiß, schon sagen; Sie haben es mit Ihrer Rede wieder deutlich gemacht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir Grüne finden, dass eine Kommune selbst frei entscheiden soll, ob sie das örtliche Gasnetz alleine betreiben will oder ob sie einen Privaten damit beauftragen will. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Es gibt doch europarechtliche Vorschriften!) – Das ist die Grundlage dessen. Es gibt eigentlich nur zwei Bedingungen: Es muss technisch funktionieren, und die Entscheidung muss am Ende transparent sein. Herr Bareiß, es ist ein absolutes Unding, dass Sie sich jetzt hierhinstellen und sagen: Ja, es gibt da Probleme mit dem Energiewirtschaftsgesetz. – Denn es waren genau Sie von der Union, auch Sie als Person, die dieses Energiewirtschaftsgesetz im Jahr 2011 geändert haben. Ich empfehle Ihnen, in die Protokolle der Anhörungen des damals zuständigen Umweltausschusses zu schauen: Alle Sachverständigen haben Ihnen genau das vorausgesagt, was passiert ist. Wir haben dazu zusammen mit den Kollegen von der SPD Anträge eingebracht. Jetzt sagen Sie hier: Ach ja, da sind ein paar Probleme aufgetaucht. – Sie haben das ganz bewusst gemacht, haben es sehenden Auges getan, (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) weil Sie nämlich nicht wollten, dass die Kommunen frei entscheiden können. Sie wollten, dass das bei den Konzernen verbleibt; Sie wollten da ein Geschäftsmodell erhalten. Das ist klar. Es waren damals Pfeiffer, Fuchs und Bareiß, die energiepolitische Todeszone in der Union, die genau das wollten, die wollten, dass hier am Ende Rechtsunklarheit entsteht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich sage Ihnen sehr deutlich: Es ist gut so, wie es in Deutschland in der Vergangenheit gelaufen ist. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Ist es jetzt gut oder schlecht?) Nur haben wir seit vier Jahren ein Problem, das Sie geschaffen haben. Wir haben 700 Verteilnetzbetreiber. Es gibt viele Studien, die zeigen, dass gerade die kleinen, kommunalen Anbieter die Netze mindestens genauso gut betreiben können wie die großen. Mehr noch: Es gibt eine Studie aus Baden-Württemberg, die belegt, dass kommunale Verteilnetzbetreiber die Netze effizienter betreiben als große. Deshalb sollten wir die Entscheidungsmöglichkeiten der Kommunen an dieser Stelle stärken und die Rechtsunsicherheit, die Sie geschaffen haben, beenden, damit die Kommunen frei entscheiden können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Ich will einen ganz entscheidenden Punkt nennen – Sie haben ihn interessanterweise auch erwähnt –, den wir 2011 und danach rauf und runter diskutiert haben. Da geht es um die Frage des Kaufpreises: Was muss beim Übergang des Netzes gezahlt werden? Ich sage ganz klar: Wir waren uns mit den Kollegen von der Sozialdemokratie völlig einig (Zuruf von der SPD: Wir sind es immer noch!) – und sind es, wie ich hoffe, immer noch; dazu werden wir gleich etwas hören –, dass wir an dieser Stelle die Klarstellung brauchen, dass der Ertragswert die Grundlage sein muss, damit nicht jahrelange Prozesse zu der Frage stattfinden, was gezahlt werden muss. Diese Unklarheit im Hinblick auf den Kaufpreis – das wurde von Ihnen im Gesetz bewusst unklar gelassen – führt dazu, dass wir jahrelange Gerichtsauseinandersetzungen haben, dass dieses Gesetz ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen, Berater und Gerichte ist, das am Ende – das ist die Realität – ganz viele Kommunen davon abschreckt, sich überhaupt der Frage zu nähern, den Betreiber ihres Netzes zu wechseln, weil sie vor den Rechtsabteilungen von Konzernen Angst haben. Da erwarte ich, dass Sie das klarstellen und in das Gesetz schreiben, dass der Ertragswert beim Eigentumsübergang zugrunde zu legen ist. Das wäre eine notwendige und richtige Entscheidung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Caren Lay [DIE LINKE]) Meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir das hier und heute wieder diskutieren und die Kollegen von den Linken einen neuen Antrag dazu stellen, der etwas andere Aspekte aufgreift. Das werden wir wieder im Ausschuss beraten, Sie werden das dann wieder alles ablehnen, und dann kommt das hier wieder zurück. Ich kündige Ihnen jetzt schon einmal an: Dann werden wir einen Antrag einbringen, einen Gesetzentwurf vorlegen, (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Den machen wir ja schon!) und dann wird es mit dem Thema weitergehen. Ich hoffe ja, dass Sie an dieser Stelle das wahrmachen, was Sie seit anderthalb Jahren ankündigen und was Sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Herr Koeppen – Sie reden gleich noch –, vor ein paar Wochen haben Sie dazu gesagt: Das ist gar nicht notwendig; man muss am Energiewirtschaftsgesetz gar nichts ändern. – Ich bin gespannt, wann tatsächlich konkret etwas kommt. Ich habe vor ein paar Tagen eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebunds und der kommunalen Spitzenverbände insgesamt bekommen. Darin werden Sie aufgefordert, hier endlich aktiv zu werden. Es besteht eine dringende Notwendigkeit. Herr Bareiß, Sie würden sich keinen Zacken aus der Krone brechen, wenn Sie sagten: Wir haben 2011, weil wir in energiepolitischer Hinsicht etwas anderes wollten und vom Atomausstieg gebeutelt waren, eine irrsinnige Entscheidung getroffen. – Es wäre gut, wenn das hier einmal gesagt würde. Dann könnten wir nämlich eine ehrliche Debatte führen. Das wäre eine gute Basis. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Unsinn!) Wir als Grüne werden uns weiter dafür einsetzen, dass Kommunen, die das wollen, ihre Netze selber übernehmen und frei darüber entscheiden können. Wir sind der Auffassung – das unterscheidet uns wirklich von Ihnen –, dass der Netzbetrieb das Rückgrat für ein kommunales Stadtwerk sein kann und dass ausgehend von diesem Rückgrat ein Stadtwerk entstehen kann, mit dem Energie- und Klimapolitik im Sinne der Daseinsvorsorge für alle Bürger gemacht werden kann und mit dem ein Mehrwert für die Gemeinde und für die Menschen geschaffen wird. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Sachlich falsch!) Herr Bareiß, ich bin der Auffassung, dass die Netzentgelte eher in die Gemeindekasse gehören, als dass sie in einer Konzernkasse klingeln. Das ist am Ende die bessere Politik. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Florian Post von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Florian Post (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Für und Wider der Rekommunalisierung und der Übernahme von Netzen ist bereits sehr kontrovers diskutiert worden. Es gab auch zwei Bürgerentscheide in Hamburg und Berlin. Wir müssen mittlerweile aufpassen, dass dieses Thema nicht zur Kernfrage stilisiert wird, wenn es um das Gelingen der Energiewende geht. Natürlich stehen viele Gemeinden und Städte vor der Frage, wie sie sich in Zukunft organisieren: mit eigenen Gesellschaften bei Netzen, in privaten Netzgesellschaften, in kommunalen Gesellschaften oder eben in öffentlichen Eigenbetrieben. Wir in der SPD sind der Überzeugung, dass eine gut durchgeführte Rekommunalisierung von Stromnetzen den Wettbewerb belebt und den Städten und Kommunen und damit letztendlich auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern dient. (Beifall bei der SPD) Was die neu gegründeten Stadtwerke angeht, haben wir seit 2007 eine Gründerzeit erlebt. Es waren 80 an der Zahl. 200 Gemeinden haben seitdem erfolgreich Konzessionen für Stromnetze übernommen. Dazu gehören Großstädte wie Stuttgart, Dresden und Hamburg, aber auch kleinere Gemeinden und kleinere Kommunen. Auch dem Dorf Putzbrunn in Bayern mit 6 000 Einwohnern ist das beispielsweise gelungen. Allein in Bayern laufen 2017 200 Konzessionsverträge aus. Ich glaube, gelesen zu haben, dass es bundesweit so an die 2 000 sein werden. Um eines klarzustellen: Kommunen sorgen mindestens genauso gut für eine sichere Stromversorgung wie private Netzbetreiber. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Um was geht es jetzt? Es geht um die rechtlichen Klarstellungen bei der Übernahme von Konzessionen; das wurde bereits öfter angesprochen. Diese müssen in der Tat verbessert werden. Hier bedarf es Klarstellungen in Bezug auf verschiedene Punkte, auf die ich später noch eingehen werde. Es muss aber auch klargestellt werden, dass es eben keine bedingungslose Rekommunalisierung ohne objektive und in diesem Fall nachvollziehbare Kriterien geben kann. Wir als Koalition werden den Übergang von einem Netzbetreiber zum anderen noch in diesem Jahr vereinfachen. Angestrebt ist – Kollege Bareiß hat das bereits gesagt –, dass wir hier noch vor der Sommerpause einen gut durchdachten Vorschlag vorlegen werden. In diesem werden wir uns natürlich der Frage widmen, wie wir Schikanen von Altkonzessionären, die sich vor Wettbewerb schützen wollen – das Problem ist erkannt –, vorbeugen, weil sie für uns inakzeptabel sind und von uns nicht akzeptiert werden, wenn wir einen Vorschlag vorlegen. (Beifall bei der SPD) Diese Schikanen bestehen oftmals darin, dass über den Kaufpreis gestritten wird, der zu hoch angesetzt ist. Dann wird darüber gestritten, welcher Wert überhaupt zugrunde gelegt wird; hier plädieren wir klar für den Ertragswert. Dann werden oftmals überzogene Entflechtungskosten angesetzt. All das zieht jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich, vor denen sich natürlich viele Kommunen zu Recht scheuen. Viele Kommunen sind auch nicht in der Lage, das finanziell durchzustehen. Wir wollen rechtliche Klarstellungen und Informationspflichten, gerade auch was die Herausgabe von Netznutzungsdaten usw. der Altkonzessionäre anbelangt, im neuen Gesetzentwurf verankern. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind und das glattziehen bzw. den Schikanen vorbeugen können. Die Kommunen können sich anhand von objektiv nachprüfbaren Kriterien um solche Konzessionen bewerben – es bedarf solcher Kriterien –, und sie können diese Kriterien sogar selbst gewichten. Aber einen bedingungslosen kommunalen Vorrang halten wir nicht für sinnvoll, so wie das im Antrag der Linken gefordert wird, Frau Lay. Hier unterscheiden wir uns. Vielmehr muss es so sein: Die Kommune muss die Kriterien, die zugrunde gelegt werden, genauso gut erfüllen wie ein privater Mitbieter. Nach meiner Auffassung sollte erst dann die Kommune den Vorrang haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wenn die Kommune die Kriterien allerdings schlechter erfüllt als ein privater Mitbewerber, dann ist es weder im Interesse der Kommune noch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, dass die Kommune den Zuschlag erhält. Kommunaler Eigenbetrieb ist eben kein Selbstzweck. Er muss sich an objektiv nachprüfbaren Kriterien messen lassen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Post, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kühn vom Bündnis 90/Die Grünen zu? Florian Post (SPD): Selbstverständlich. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Kollege Post, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade über Kriterien und über die Erfüllung dieser Kriterien gesprochen. Sie haben gesagt, dass die Kommunen die Kriterien genauso gut erfüllen sollen. Nun habe ich die Kolleginnen und Kollegen der Union immer so verstanden, dass die Kommunen die Kriterien besser erfüllen sollen. Was gilt denn nun in dieser Großen Koalition? Was planen Sie in Ihrem Gesetzentwurf? Florian Post (SPD): Zunächst möchte ich festhalten: Der Koalitionsvertrag in dieser Frage ist eindeutig. Wir gehen davon aus, dass der Koalitionsvertrag für alle an der Koalition beteiligten Parteien gilt. Sie zielen auf eine Bemerkung eines Kollegen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie ab, auf die ich genau das Gleiche entgegnet habe, was ich eben in meiner Rede klargestellt habe. Für uns gilt: Die Kommune muss die Kriterien genauso gut erfüllen und hat dann den Vorrang zu erhalten. Sie darf im Vergleich zu einem privaten Mitbieter nicht schlechter gestellt werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Stadtwerke sorgen überall in Deutschland für hohe Versorgungsqualität. Wir wollen Sorge dafür tragen, dass das auch so bleibt. Wir dürfen allerdings nicht den Fehler begehen, den Bürgerinnen und Bürgern einzureden, dass man durch die Übernahme einer Konzession Spielräume bei der Gestaltung der Verbraucherpreise hätte. Wir haben hier in Deutschland die Trennung von Vertrieb und Erzeugung, das sogenannte regulatorische Unbundling. Das gilt natürlich in Zukunft auch für Kommunen und Stadtwerke. Man darf nicht den Fehler machen, irgendwelche Mythen in die Welt zu setzen. Das würde später zu Enttäuschungen führen. Bis Ende 2017 werden fast alle auslaufenden Konzessionen für viele Jahre neu vergeben. Daher ist in der Tat – das ist auch in Ihrer Begründung durchgedrungen – schnelles Handeln geboten. Das haben wir in der Großen Koalition und als SPD-Fraktion erkannt. Deswegen werden wir aufs Tempo drücken. Wir werden vor der Sommerpause einen wohl durchdachten Vorschlag vorlegen – ich sehe durchaus Chancen, dass wir uns mit der Opposition einigen können –, der den Kommunen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern dient. In diesem Sinne: Wir werden zu einem guten Ergebnis kommen, das für alle tragbar sein wird. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. Als nächster Redner hat Jens Koeppen von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Jens Koeppen (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Lay und lieber Kollege Krischer, ich finde es bemerkenswert: Ich habe noch gar nichts gesagt, und trotzdem wurde ich schon dreimal erwähnt. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können Sie mal sehen!) Da kann ich so viel nicht falsch gemacht haben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe Ihre Rede CDU-Bürgermeistern vorgelegt! Die sind vom Stuhl gefallen!) Vielen Dank für die Vorschusslorbeeren. Ich muss Sie enttäuschen: Ich werde nicht so viel anderes sagen. Sie haben diese Anträge mittlerweile dreimal gestellt, mit gleichem Inhalt und fast gleichem Text. Wir haben darüber im Plenum und auch im Ausschuss gesprochen. (Caren Lay [DIE LINKE]: Und nichts gemacht!) Die Argumente sind also ausgetauscht. Deswegen möchte ich meine Redezeit heute darauf verwenden, auf die Mythen einzugehen, die Sie in Ihrer Argumentation fortwährend vortragen. Ich möchte darauf eingehen, dass es schlicht und ergreifend nicht stimmt, was Sie hier erzählen. Der eine Mythos ist: Stadtwerke können keine Netze übernehmen, bzw. wir würden es den Stadtwerken schwer machen, Netze zu übernehmen. Außerdem seien wir per se gegen die Kommunalisierung. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das haben Sie beim letzten Mal so gesagt!) Darauf werde ich eingehen. Ich werde auch darauf eingehen, dass Sie immer wieder sagen, die öffentliche Hand sei per se der bessere Unternehmer und die -Rekommunalisierung habe nur Vorteile und löse alle Probleme. Sie sagen auch immer – das ist der dritte -Mythos –, dass laut Koalitionsvertrag alles geändert werde, was jetzt im EnWG, im Energiewirtschaftsgesetz, steht. Darauf werde ich letztendlich auch eingehen. Sie haben mittlerweile drei Anträge gestellt, und immer wieder fordern Sie in den Anträgen mehr Staatswirtschaft. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, Sie reden jetzt mehr zur SPD, wenn ich das richtig höre! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Kommunalwirtschaft!) – Staatswirtschaft, Kommunalwirtschaft, für mich gibt es da nicht so viele Unterschiede. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da geht es ja schon los! – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja interessant!) Sie sagen ja auch, dass der Wettbewerb ausgeschaltet werden soll, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den haben Sie ausgeschaltet!) wenn Sie die gesetzliche Festschreibung der Direktvergabe ohne ein entsprechendes Auswahlverfahren und ohne Ausschreibung fordern. Sie wollen quasi zulassen, dass auf Zuruf der Gemeinden die Netze an die Stadtwerke über eine Inhousevergabe übergeben werden. Das wird nicht funktionieren, und das kann auch nicht funktionieren. Deswegen sagen wir natürlich zum Mythos eins: Das kann nicht gut gehen. Staat vor Markt ist kein Erfolgsmodell. Ich kenne keine einzige Volkswirtschaft, die so funktioniert hat. Wir haben uns in Deutschland die soziale Marktwirtschaft sehr mühsam, aber sehr erfolgreich aufgebaut. Wenn Sie nach 25 Jahren immer noch Probleme mit der sozialen Marktwirtschaft haben, (Caren Lay [DIE LINKE]: Ich habe nie etwas anderes erlebt! Aber die Privatisierung ist doch falsch!) dann müssen Sie das mit sich ausmachen, aber nicht mit uns. Die Kommunalisierung muss – dabei bleibe ich; da haben Sie mich richtig zitiert – eine Ausnahme bleiben. Das ist de facto so. (Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja interessant!) Es gilt: Nicht um jeden Preis kommunalisieren, sondern da, wo es passt, aber nicht dort, wo es geht. Außerdem sage ich: Wenn Kommunen es besser machen oder genauso gut machen. Dieses Bessermachen ist ein Prinzip der Subsidiarität; diese ist in verschiedenen Kommunalverfassungen der Länder eindeutig festgeschrieben. Es gibt die starke Subsidiarität, und es gibt die schwache Subsidiarität. Die starke Subsidiarität besagt – so steht es in einigen Kommunalverfassungen der Länder –, dass die Kommunen es wirtschaftlich besser machen müssen als wirtschaftlich arbeitende private Unternehmen. Das ist gelebte Subsidiarität. Wir wollen sie nicht aushöhlen, sondern wir wollen die Kommunalverfassungen stärken. Wer etwas anderes möchte, stellt die Systemfrage. Das ist mit uns nicht zu machen. (Lachen des Abg. Bernhard Daldrup [SPD] – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: So einfach ist es, hier die Systemfrage zu stellen!) – Ja, natürlich. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Koeppen, lassen sie eine Zwischenfrage zu? Jens Koeppen (CDU/CSU): Nein. Wir haben insgesamt 96 Minuten Debattenzeit, die Fraktionen haben ihre Redezeitkontingente, und wir haben bereits dreimal darüber geredet. (Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie reden hier am Thema vorbei!) Sie sollten einmal zuhören und die Argumente akzeptieren. Parlament besteht aus Rede und aus Gegenrede, aus Argumenten und Gegenargumenten. (Zuruf von der LINKEN: Eben!) Jetzt bin ich mit meinen Gegenargumenten dran. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Elf Minuten haben Sie!) Akzeptieren Sie das einfach einmal, und hören Sie bitte zu. Mythos zwei lautet: Stadtwerke können Netze nicht übernehmen, oder es wird ihnen sehr schwer gemacht. – Stadtwerke können sehr wohl Netze übernehmen, und Stadtwerke übernehmen in zahlreicher Form in Deutschland Netze. Ein Stadtwerk in der Kreisstadt meines Wahlkreises, in Prenzlau, hat Netze übernommen. Es ist denen weiß Gott nicht leichtgefallen. Denn dafür muss ein Stadtwerk leistungsstark sein. Stadtwerke müssen sich damit ganz klar auseinandersetzen. Natürlich können sie sich ein zweites oder drittes Standbein aufbauen – das kann auch hilfreich sein –, aber sie dürfen den Wettbewerb nicht scheuen, und sie müssen eine klare Risikobewertung vornehmen. Diese Risikobewertung ist aus meiner Sicht sehr wichtig, weil sie auch das -Unbundling-Verfahren des Dritten EU-Energiebinnenmarktpaketes anwenden müssen. Das machen die meisten Stadtwerke; das wollen sie auch. Deswegen, liebe Frau Lay, wird es auch keine Änderung des § 1 des EnWG, des Energiewirtschaftsgesetzes, geben, wie Sie es ja in der Begründung zu Nummer 2 Ihres jüngsten Antrags fordern. Ich lese Ihnen vor, was in § 1 EnWG steht: Ziel „ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung … mit Elektrizität und Gas“. Was bitte davon soll ich ändern? Also wird es dabei bleiben. (Caren Lay [DIE LINKE]: Sie sollen den Verweis aus § 46 wieder herausstreichen!) Eine Übernahme durch die Stadtwerke kann erfolgreich sein; ohne Zweifel, das ist gar keine Frage. Deswegen gibt es ja auch zahlreiche Übernahmen. Aber es gibt keine Garantie auf Erfolg. Die Stadtwerke sind auch nicht per se eine Cashcow, ein wie auch immer gearteter Goldesel. Deswegen braucht es ein gutes Management. Die Stadtwerke, die das nachvollziehen, haben ein gutes Management. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch eine Unverschämtheit! Das wissen die Kommunen alle selber! Das können die selber entscheiden!) Es muss eine klare Risikobewertung geben. Es gibt einen sehr hohen Investitionsbedarf. Es muss eine -Versorgungsgarantie übernommen werden. Es muss ein Service übernommen werden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann doch jede Kommune für sich selber entscheiden!) Vor allen Dingen, Herr Krischer, ist es nun einmal so: Verluste können bei einer so hohen Investition auftreten. Wenn es sie dann gibt, entstehen Konkurrenzsituationen zu anderen staatlichen Aufgaben (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch mal etwas zum Gesetz!) wie Kitas, Schulen, Sportplätze und Kultur. Solche Entscheidungen müssen die Bürgermeister in den Kommunen dann auch vertreten. (Caren Lay [DIE LINKE]: Ja, das können die doch dann auch entscheiden!) Wenn etwas in einem Stadtwerk schiefläuft, entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Aufwendungen für die Verluste und Mitteln für andere Aufgaben. Deswegen sagen wir: Es muss zum Vorteil der Gesellschaft sein, es muss zum Vorteil der Kommunen sein, es muss zum Vorteil der Kunden sein. Preis und Leistung müssen stimmen. Es muss um Daseinsvorsorge gehen, und es darf keine Daseinsberechtigung werden. Wenn ich mir manche Stadtwerke ansehe – ich kann -Ihnen konkrete Beispiele nennen –, komme ich zu dem Schluss: Es geht teilweise um Daseinsberechtigung, nicht nur um Daseinsvorsorge. Wir müssen also aufpassen, dass wir das richtig machen. Jetzt komme ich zum Mythos Nummer drei. Sie sagen, wir wollten jetzt laut Koalitionsvertrag alles ändern. Der Kollege Bareiß hat schon ziemlich deutlich gesagt – auch die Kollegen von der SPD haben das schon erwähnt bzw. werden es noch tun –, und wir sagen ganz klar – nicht mehr und nicht weniger steht im Koalitionsvertrag –: Wir werden das Bewertungsverfahren bei der Neuvergabe evaluieren und verbessern. Wir werden darüber hinaus die Transparenz verbessern. Es ist doch gar keine Frage, dass es da Dinge gibt, die zu verbessern sind. Das werden wir auch tun. (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann denn?) Auch die Rechtssicherheit muss verbessert werden. Verbessern heißt aber doch, aus etwas Gutem etwas Besseres zu machen. Wir werden das, was schon da ist, aber nicht abschaffen. Deswegen: Lassen Sie uns doch erst einmal Vorschläge machen. Dann sehen wir weiter. Letztendlich wollen wir sagen können: Wenn Transparenz gewährleistet ist und die Wirtschaftlichkeit da ist, können die Stadtwerke bei einer Vergabe ganz gezielt zugreifen. Aber es muss bei einer Ausschreibung bleiben. Verbessern heißt nicht abschaffen. Deswegen: § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes wird definitiv bleiben. Es wird keine Direktvergabe ohne Auswahlverfahren und Ausschreibung geben. Das kann es auch gar nicht geben, weil das europarechtlich gar nicht möglich ist. Auch die Subsidiarität wird bleiben. Die Kommunalverfassungen werden nicht angefasst. (Bernhard Daldrup [SPD]: Das wäre ja wohl noch schöner!) Vor allen Dingen müssen auch die Unbundling--Vorschriften eingehalten werden. Es gibt mit uns keine Gesetzesänderung, die den Wettbewerb im Netzbereich abschafft. Es wird allerdings – ich habe das bereits gesagt – Veränderungen im Sinne der Transparenz geben. Damit werden wir den Wettbewerb stärken. Wir werden die Vergabeentscheidungen verbessern. Wir werden dadurch natürlich auch die Ausschreibungen klarer gestalten können. Das alles ist in Ordnung; lassen Sie uns also darüber nachdenken. Aber eine Änderung in Richtung irgendeiner wie auch immer gearteten Staatswirtschaft wird es mit uns nicht geben. Schauen Sie – darauf muss ich als Brandenburger -hinweisen –, Berlin und Brandenburg haben einen Flughafen, der ewig nicht fertig wird. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber da regieren Sie doch mit! In Berlin und im Bund ist die CDU doch in Verantwortung!) Ich sage Ihnen: Wir brauchen nicht mehr BER, wir brauchen weniger BER. (Zuruf von der LINKEN: Das ist doch ein absurder Vergleich!) Deswegen: Lassen Sie uns an guten Bedingungen arbeiten, damit die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb stimmen, und gemeinsam dafür sorgen, dass es im Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes zu Verbesserungen kommt. Mit uns wird es aber keine Abschaffung geben. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja so was von falsch!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Bevor Eva Bulling-Schröter von der Linken das Wort erhält, erhält Herr Gambke vom Bündnis 90/Die Grünen für eine Kurzintervention das Wort. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Koeppen, Sie haben ja meine Frage nicht zugelassen. Nun haben Sie in Ihrer ganzen Rede über das Thema Marktwirtschaft gesprochen und gerade so getan, als habe im Energiebereich immer Marktwirtschaft geherrscht. Wir hatten aber über Jahre und Jahrzehnte eine starke Monopolbildung. Jetzt geht es darum, dieses Monopol aufzubrechen. (Zuruf von der LINKEN: Richtig!) Genau dagegen sehe ich Widerstände bei Ihnen. So ist zum Beispiel das marktwirtschaftliche Prinzip der Ertragswertbetrachtung ein zentraler Punkt, bei dem diejenigen, die in den Wettbewerb eintreten wollen, Rechtssicherheit brauchen. Diesen Wettbewerb, der aufgrund der Monopolbildung jahrelang verhindert war, wollen wir ja. Das ist eine Sache, der sich die Stadtwerke stellen werden und stellen müssen. Dabei sollten aber, bitte schön, Bedingungen vorherrschen, damit sie auf gleicher Augenhöhe mit den großen Konzernen stehen. Genau darum geht es. Aber eben da sehe ich keine Bewegung in der Union, sondern eher ein Bremsen. Das war genau der Punkt, der mich dazu veranlasst, zu glauben, dass Ihr Plädoyer für Markwirtschaft nicht ehrlich ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Caren Lay [DIE LINKE]: Ein Plädoyer für Konzerne!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Koeppen, Sie haben Gelegenheit zur Erwiderung. Jens Koeppen (CDU/CSU): Dass wir, wie Sie gerade gesagt haben, gegen eine Aufweichung der Monopole seien, ist so nicht richtig. Wir lassen doch den Wettbewerb zu: Stadtwerke können logischerweise durch dieses Unbundling-Verfahren jetzt Netze übernehmen. Nur, das darf auch nicht umgedreht werden. Es kann natürlich nicht sein, dass wir durch eine Direktvergabe ohne Ausschreibung, ohne Auswahlverfahren (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das will niemand!) ein Monopol in die andere Richtung bekommen. Deswegen: Das, was jetzt schon möglich ist, nämlich dass Stadtwerke Netze übernehmen, können wir befördern, indem wir – Herr Kollege Bareiß hat es ja angedeutet – die Transparenz verbessern, die Ausschreibungsbedingungen verbessern, alles, was dazugehört. Das ist alles im Werden und wird demnächst auch vorgelegt. Dann können sich Stadtwerke melden, können an einer Ausschreibung teilnehmen, aber nicht so, wie es die Linksfraktion fordert, also ohne die ganzen Vorschriften, -Unbundling-Vorschriften usw., die wir jetzt schon haben. Mit uns wird es keine Umdrehung des Wettbewerbs geben – eine Verbesserung des Wettbewerbs, ja, aber eine Umdrehung nicht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Kommunale Selbstverwaltung steht im Grundgesetz!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin Bulling-Schröter, jetzt haben Sie das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Debatte zu diesem Thema fand ja Ende Januar an einem Freitagnachmittag statt. Auch da wurde groß debattiert, vor allem mit der CDU/CSU, die sich da regelrecht aufgeregt hat. Herr Kollege Koeppen, Sie haben damals gesagt und jetzt wieder behauptet, die Linke wolle die Systemfrage stellen, weil sie öffentlichem Eigentum Vorrang vor privatem geben würde. Da frage ich mich schon, wie Sie sich das System vorstellen, und für mich zeigt das auch, wie Sie denken: Da wird Staatswirtschaft kritisiert, wird behauptet, die Kommunen könnten Aufgaben weniger gut wahrnehmen als private Dienstleister. Ich werde einmal schauen, wie die Kommunalvertreter auf solche Vorhaltungen reagieren. Ich komme aus Bayern; da ist die Mehrheit bei der CSU. Ich weiß nicht, ob Sie diesen Leuten das so sagen wollten. Aber das muss man denen einmal sagen, wie die Vertreter hier in Berlin sie einschätzen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir sind ja gewohnt, dass die Union bisweilen so reagiert wie ein Stier, wenn er ein rotes Tuch sieht. (Jens Koeppen [CDU/CSU]: Das hat uns erfolgreich gemacht!) Ich sage auch nicht, dass Sie von der CDU/CSU keine Angst vor uns haben brauchen. Aber diesmal geht es um Stadtwerke und um Kommunen. Wenn das wirklich schon ein „Systemwechsel“ sein soll, dann muss ich wirklich sagen: Es geht hier doch um die ureigensten Rechte der Kommunen. Bei uns sind die Kommunalvertretungen alle gewählt, sie sind so zusammengesetzt, wie die Bevölkerung das will bzw. in der Form, dass ihrer Meinung nach so ihre Interessen vertreten werden. Ich glaube, Sie haben da einfach etwas nicht richtig verstanden oder wollen es nicht richtig verstehen: Es geht hier um die Vergabe von Konzessionen durch die Kommunen in der Regel für 20 Jahre. Und man muss den Leuten sagen: Wenn jetzt nichts passiert, dann -bekommen die großen Energiekonzerne für weitere 20 Jahre die Konzession, dann ist die Gelegenheit für eine Neuordnung erst mal wieder vorbei. Dieses Verfahren beruht darauf, dass die Kommunen das Wegerecht besitzen. Wenn Sie nun denken, dass Private Vorrang haben sollten, hat das mit Subsidiarität nichts zu tun. Gehen wir einmal zurück! Reden wir einmal über die Liberalisierung der Energiemärkte damals unter Kohl! Ich war damals schon im Bundestag. Ich kann mich noch gut erinnern: Da gab es einen Abgeordneten Rupert Scholz, von Beruf Rechtsanwalt, der damals darauf spekuliert hat, die Konzessionsabgabe ganz abzuschaffen. Er wollte den Kommunen also auch die Einnahmemöglichkeit nehmen. An so etwas muss man erinnern! Ich war in einer Enquete-Kommission zu Energiefragen. Da gab es ein Gesamtvotum – das haben auch CDU/CSU und FDP damals mitgetragen –, in dem von der Gefahr von Oligopolen gesprochen worden ist. Das haben Sie alle unterschrieben. Das sollten Sie in diesen Unterlagen noch einmal nachlesen, weil das einfach wichtig ist. (Beifall bei der LINKEN) Damals war das vorprogrammiert, und damals hat man uns auch erzählt, es gehe um die Verbraucher. Ich kann mich noch daran erinnern: Die Verbraucherpreise wurden um 40 Prozent erhöht, und die Preise für die großen Konzerne wurden gesenkt. Schon damals ging es darum, und jetzt ist das wieder so. (Beifall bei der LINKEN) Man sieht, welche Interessen Sie vertreten. Wir wollen den Kommunen zu ihrem Recht verhelfen. Ich zitiere jetzt einmal das Grundgesetz. In Artikel 28 des Grundgesetzes steht, dass die Gemeinden das Recht haben, die Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. – Lesen Sie das einmal! Herr Bareiß, Sie sagen, die Rekommunalisierung könne kein Selbstzweck sein. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Ja! – Florian Post [SPD]: Das habe ich auch gesagt! Das stimmt! Da hat er recht, der Kollege!) Was meinen Sie denn damit? Meinen Sie damit, dass alles privat werden soll? Es gibt natürlich überall solche und solche. Bei der SPD gab es auch etwas Merkwürdiges: In der letzten Debatte wurde gesagt, dass die Rekommunalisierung der Netze nicht immer besser sei und auch teuer für die Kommunen sei. Kollege Post hat das jetzt zum Teil relativiert. (Florian Post [SPD]: Das habe ich nie gesagt!) Hier sehe ich also auch ein Umdenken. Wenn man hier etwas ausbügelt, dann werden wir das natürlich auch unterstützen. Ich möchte jetzt noch einmal ganz klar sagen: Wir wollen keine Kommune zwingen, ihre Netze zurückzukaufen, wie das hier immer behauptet wird, aber wir möchten, dass den Kommunen, die ihre Netze zurückkaufen wollen, dabei keine Steine mehr in den Weg gelegt werden. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beispiele dafür erleben wir ja ständig. Und es geht um die Stärkung der Kommunen. Sie haben das bitter nötig. Tatsache ist doch: Die Städte können nicht einfach darüber entscheiden und die Netze zurückkaufen, sondern sie müssen oft Klagen fürchten, die häufig gegen sie ausgehen. Ich war in einer Kommune in Nordrhein-Westfalen. Der dortige Bürgermeister, der sehr schlitzohrig war, hat mir gesagt: Wissen Sie, Frau Bulling-Schröter, wenn ich keinen Spezi gehabt hätte, der vor seinem Renteneintritt zufällig in der Konzernspitze eines Energiekonzerns tätig war, dann hätte ich das nie erreicht. – Diese Kommune wurde jetzt als Klimakommune ausgezeichnet, und darauf bin ich stolz. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Weil wir wollen, dass es noch viel mehr solcher Kommunen gibt, dass sie wirklich die Chance haben, zur Energiewende beizutragen, und dass die Bürger wieder mehr zu sagen haben, deshalb wollen wir die Rekommunalisierung. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Johann Saathoff von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Johann Saathoff (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über die Rekommunalisierung der Energienetze – es sind übrigens nicht nur Stromnetze, sondern oft auch wirtschaftlich untrennbar damit verbundene Gasnetze – ist zunächst einmal keine Preisdebatte und auch keine Debatte über die Einrichtung von Möglichkeiten für eine Kommune, eine bestimmte Form der Stromerzeugung für ihr Netz zu präferieren. Über diese Fragen diskutieren wir in diesen Tagen zwar auch sehr viel, aber in einem ganz anderen Kontext. Mit einem Grünbuch und einem darauf folgenden Weißbuch wollen wir ein neues Strommarktdesign entwickeln – und das noch in diesem Jahr. Dort geht es um die Frage, wie wir die Energieversorgung in Deutschland zukünftig preisgünstig, umweltfreundlich und sicher gestalten können. Die Netze sind nur ein Teilaspekt dieses Grünbuchs. Heute reden wir aber nicht über den Netzausbau schlechthin, sondern wir reden über das Management der Verteilnetze. Die Verteilnetzbetreiber haben eine enorme Verantwortung gegenüber den privaten Haushalten und den Betrieben ihres Netzgebietes. Diese wollen dauerhaft versorgt werden, und es soll möglichst nicht zu Netzengpässen kommen. Das ist aus meiner Sicht die Kernaufgabe eines Verteilnetzbetreibers. Nach dem vorliegenden Antrag soll die Inhousevergabe der Netze ermöglicht werden. Eine Gemeinde soll sich also beispielsweise bei der Vergabe der Konzession entscheiden können, ob sie das Netz selber betreibt oder ob sie das Netz öffentlich und zu besten Bedingungen ausschreibt. Über meine Erfahrungen hinsichtlich der Komplexität bei der Übernahme der Netze habe ich bereits beim letzten Mal berichtet. Die Frage ist doch weniger ob, als vielmehr wie die Rekommunalisierung durchgeführt werden soll. (Jens Koeppen [CDU/CSU]: Ganz genau!) Darüber werden wir uns in den Fraktionen intensiv zu unterhalten haben. Ich persönlich finde es eigentlich richtig, dass sich Städte und Gemeinden dem Wettbewerb stellen; denn dadurch müssen sie sich genau mit den voraussichtlichen Risiken eines Netzbetriebes beschäftigen. Meiner Ansicht nach liegt das im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Unter Umständen müssen die Netzbetreiber nämlich enorme Summen in das Netz investieren. Erlöse für ihre Investitionen bekommen sie aber oft erst Jahre später. Netze müssen ertüchtigt werden. Bei der Erstattung dieser Investitionen hat man je nach Investitionszeitpunkt eine Refinanzierungslücke von bis zu sieben Jahren zu überbrücken. Von der Frage, wie wir mit den jeweiligen Kommunalaufsichten und wie diese mit den jeweiligen Darlehenssummen umgehen sollen, will ich an dieser Stelle erst einmal gar nicht reden. Ein Instrument für Investitionsmaßnahmen wie bei den Übertragungsnetzbetreibern gibt es in den Verteilnetzen übrigens nicht. Darüber hinaus muss der Verteilnetzbetreiber jedes Jahr seine Effizienzvorgaben erfüllen. Beim Personalübergang können enorme Mehrkosten drohen; denn die Tarifverträge der Netzbetreiber liegen meist deutlich höher als die der Kommunen – leider, wie ich als ehemaliger Kommunalbeamter sagen muss. Zum Teil kommen private Sonderregelungen in der Altersvorsorge der zu übernehmenden Mitarbeiter hinzu. Unter Umständen gibt es dann in der Gemeinde zwei Klassen von Beschäftigten. Auch das kann keiner wollen. Mit Blick auf die kommunalen Haushalte und die Kommunalaufsicht ist also Vorsicht geboten. Erwartungen von Renditen in Höhe von 9,05 Prozent sollten besser gebremst werden. Zumindest sollte klar sein – das muss auch bei dieser Debatte herauskommen –, dass sich diese Renditezahlung ständig verändert, also verringert, und sich natürlich nur auf 40 Prozent des eingesetzten Eigenkapitals bezieht. Was genau „kommunales Eigenkapital“ eigentlich darstellt, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Die Anreizregulierung ist nun wirklich keine einfache Materie. Es ist gut, dass sich Städte und Gemeinden intensiv damit beschäftigen müssen. Ich finde aber, es gehört auch zur guten parlamentarischen Debatte, hier einmal die möglichen Fallstricke zu nennen, ohne gleich in Verdacht zu geraten, den Bürgermeistern die Kompetenz absprechen zu wollen. (Barbara Lanzinger [CDU/CSU]: Genau!) Viele Gemeinden, vor allem die kleinen im ländlichen Raum, sind am Ende eben doch dazu gekommen, dass sie zwar das Netz betreiben wollen, aber eben nicht alleine, sondern mit einem strategischen Partner aus der Privatwirtschaft. Dann ist die Rekommunalisierung aber nur noch ein besseres Beteiligungsgeschäft ohne inhaltlichen Anspruch. Zugegeben: Besser als nichts! Aber mit Rückgewinnung der öffentlichen Daseinsvorsorge hat das dann ehrlicherweise nicht mehr viel zu tun. Im Antrag wird auch der Fall der Gemeinden Bunde und Ostrhauderfehn angesprochen. Diesen Fall kenne ich zufällig ganz genau, weil diese Gemeinden in meiner Nachbarschaft liegen. Dass die Übernahme der Netze hier nicht so funktionierte, wie sich die beteiligten Gemeinden das vorgestellt hatten, lag bestenfalls teilweise an den Ausschreibungskriterien. Zunächst muss hier klargestellt werden, dass die Gemeinden von Anfang an vorhatten, das Netz gemeinsam mit einem strategischen Partner aus der Privatwirtschaft zu betreiben. Es lag also bestenfalls eine Teilrekommunalisierung vor. Letztlich haben sich die Gemeinden dann mit dem bisherigen Teilnetzbetreiber so geeinigt, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt und die Gemeinde einen angemessenen Anteil am Gewinn bekommen kann. Diese Lösung zeigt den Kern der Rekommunalisierungsdebatte, meine Damen und Herren: Es geht oft vorrangig um die Gewinnbeteiligung der Kommunen, was ich gar nicht schlechtreden will, und nur in zweiter Linie um die Sicherung der Daseinsvorsorge. (Beifall des Abg. Jens Koeppen [CDU/CSU]) Eine solche gemeinsame Netzbetriebsgesellschaft sehe ich übrigens sehr positiv. Ich denke, auch hier können Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, den wir ja nun politisch in vielen Bereichen endlich entdeckt haben, ihre Ziele sehr gut verfolgen. In der Debatte im Januar wurde von den Antragstellern der Wunsch geäußert, dass Bürgernähe und ökologischer Anspruch bei den Ausschreibungskriterien berücksichtigt werden sollten. Ich kann mir, ehrlich gesagt, nur schwer vorstellen, wie Bürgernähe im Netzbetrieb aussehen soll, und würde mich freuen, wenn wir dazu in der weiteren Debatte Beispiele bekommen würden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fahren Sie mal nach Saerbeck! – Zuruf von der LINKEN: Berliner Energietisch!) Viel greifbarer wird das doch, wenn eine Gemeinde zum Beispiel Strom selbst erzeugt, dadurch kreisumlagefreie Einnahmen erzielt und die Menschen die Stromerzeugungsanlagen auch noch sehen können. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu brauchen sie auch ein Netz!) Der Anblick von Strommasten wird vermutlich die wenigsten Menschen erfreuen. Ich will damit sagen: Es gibt auch andere Investitionsmöglichkeiten für Kommunen, die mit deutlich weniger Unsicherheiten belastet sind und mit denen Bürgernähe und ökologischer Anspruch wesentlich besser verwirklicht werden können. Das können alle Kollegen, die in der Kommunalpolitik Verantwortung getragen haben, bestätigen. Das sei an dieser Stelle allen mit auf den Weg gegeben, die in Kommunen noch Verantwortung tragen wollen. Im Falle der kommunalen Verfassungsbeschwerde von Titisee-Neustadt werden wir irgendwann eine Klarstellung erfahren, welchen Stellenwert die kommunale Selbstverwaltung bei der Netzvergabe nun hat. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass wir das tun werden, was im Koalitionsvertrag steht: Wir werden die Rechtssicherheit beim Netzübergang herstellen oder wiederherstellen. Wir werden das Bewertungsverfahren eindeutig und rechtssicher regeln; denn auch wir wollen nicht, dass man sich angesichts der vielen Neuvergaben vor Gericht wiedersieht. Außerdem muss die Konzessionsabgabe bei einer Verzögerung des Netzübergangs vom Altkonzessionär weitergezahlt werden. Entsprechende Arbeiten sind im Gange. „Doon deiht lehren“, liebe Kolleginnen und Kollegen, heißt, dass man über Praxiserfahrung klug werden kann. Wir werden nun die bisherigen Rekommunalisierungsverfahren, ob gescheitert oder nicht, zügig analysieren und dann entsprechende praxistaugliche Lösungsvorschläge vorlegen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Julia Verlinden von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen: Die Kollegen von der Union debattieren irgendwie am Thema vorbei. Ich hatte nicht das Gefühl, dass sie konkret auf den Antrag eingegangen sind, den wir heute beraten. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Auf die Sache sind wir eingegangen! Da stimmt was mit dem Gefühl nicht!) Es geht doch darum, dass die Kommunen Wahlfreiheit bekommen, dass also Rechtssicherheit die Wahlfreiheit ermöglicht. Das ist doch genau das, was Sie wollen, nämlich Wettbewerb. Ich verstehe nicht, wie Sie sich hier gebärden und wie Sie Äußerungen von sich geben, die überhaupt nichts mit der konkreten Fragestellung im Antrag zu tun haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) In den 90er-Jahren haben wir bei den Verteilnetzen eine große Privatisierungswelle erlebt. Seitdem ist vielen Menschen bewusst geworden, dass nicht jede Privatisierung automatisch sinnvoll ist. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Auch nicht schlechter!) Denn klar ist: Für die Privaten zählt vor allem die Rendite. Ob sie automatisch immer genug dafür tun, dass die Stromnetze auch langfristig für eine Energieversorgung der Zukunft fit bleiben, kann man zumindest bezweifeln. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen die Netze lieber wieder bei Ihrer Kommune, in kommunaler Hand sehen. Denn sie vertrauen den Konzernen nicht, die an zahlreichen Netzen beteiligt sind. Verteilnetze für die Stromversorgung, die wieder in kommunalem Besitz sind, haben zudem den Vorteil, dass die Renditen nicht an die großen Konzerne abfließen. (Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Wissen Sie, dass die in kommunaler Hand sind? Die Energieunternehmen gehören den Kommunen!) – Herr Bareiß, Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen. Okay, dann nicht. – Und Renditen, die nicht an die großen Konzerne abfließen, sondern bei der Kommune bleiben, können zur regionalen Wertschöpfung beitragen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Auch im Hinblick auf die regional sehr unterschiedlich hohen Netzentgelte wäre das aus meiner Sicht für die Akzeptanz der Menschen wichtig. So bliebe zumindest ein Teil des Geldes vor Ort. Außerdem bietet ein Stromnetz in kommunaler Hand bessere Möglichkeiten, abgestimmte, integrierte Konzepte umzusetzen, also eine Verknüpfung von Stromerzeugungsanlagen, Netzen und Speichern zu schaffen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Der Zeitpunkt, um Netze zu rekommunalisieren, könnte gerade kaum besser sein. Wir haben jetzt ein historisch niedriges Zinsniveau, und selbst eine 100-prozentige Fremdfinanzierung wäre innerhalb von einigen Jahrzehnten – vielleicht sogar nur 20 Jahren – machbar. Manche gehen sogar noch einen Schritt weiter und sagen: Wir als Bürgerinnen und Bürger wollen die Netze selbst betreiben. – In Berlin passiert das zum Beispiel. Ich finde dieses Engagement richtig und gut; denn die Demokratisierung der Energieversorgung, die Energiewende als großes Bürgerprojekt, hört für mich nicht bei den Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien auf. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Bürgerenergiewende heißt für mich: Energieerzeugung, Effizienzprojekte und auch Netze können von Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam gestaltet und betrieben werden. So wird es dann auch was mit der Energiewende. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Menschen in diesem Land wollen die Energiewende. Für die Energiewende brauchen wir die richtigen Netzstrukturen und die richtigen Netzbetreiber. (Zuruf von der CDU/CSU: Was sind denn die richtigen Netzbetreiber?) Wir haben in den letzten Monaten Zuschriften von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen bekommen, die sich über eine Diskriminierung durch den Netzbetreiber beklagen. Eine dezentrale Energiewende braucht aber Netzbetreiber, die für die Energiewende arbeiten und nicht dagegen. Wir brauchen Netzbetreiber, die Probleme lösen und keine machen. Sehr geehrte Damen und Herren von der Bundesregierung – Herr Beckmeyer, Sie werden ja gleich noch sprechen –, wenn ich mir anschaue, wie Sie die Energiewende organisieren, dann sehe ich ein Abwenden von den Akteuren, die in den letzten 30 Jahren die Treiber der Energiewende waren. Die Bundesregierung wendet sich ab von den Bürgerinnen und Bürgern. Denn Energiewende heißt eben nicht nur, Atom- und Kohlestrom durch erneuerbare Energien und Energiesparen zu ersetzen, sondern sie erfordert auch eine Demokratisierung des Energieversorgungssystems insgesamt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger an einer Energieversorgung teilhaben und dass sie nicht nur bezahlen müssen. Was Sie aber in den letzten Monaten veranstaltet haben, geht ganz klar in Richtung Energiewende der Konzerne. Sie führen eine Sonnensteuer ein, mit der sie den Eigenverbrauch für Bürgerinnen und Bürger unattraktiv machen. Sie kündigen Ausschreibungen für erneuerbare Energien an, welche in der Regel die Genossenschaften und privaten Betreiber von Anlagen benachteiligten und größere Unternehmen bevorzugten. In diesem Antrag geht es jetzt darum, dass die aktuell unklare Rechtslage hinsichtlich der Konzession vor allen Dingen eine Klientel bevorzugt, nämlich die Unternehmen. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Dr. Verlinden, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Bareiß zu? Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Thomas Bareiß (CDU/CSU): Frau Verlinden, jetzt haben Sie mich, da Sie die „bösen Konzerne“ angesprochen haben, doch herausgefordert. Ist Ihnen bewusst, dass beispielsweise im Land Baden-Württemberg, in dem die Grünen ja mitregieren, die Stadtwerke bei Konzessionsvergaben oftmals der EnBW gegenüberstehen? Beide sind aber in kommunaler Hand: Die Stadtwerke sind in kommunaler Hand, und die EnBW ist mehrheitlich in kommunaler Hand. Insofern richte ich die Frage an Sie: Welcher der beiden, die dann mitbieten, ist aus Ihrer Sicht moralisch besser in der Lage, – – (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE -GRÜNEN]: Darum geht es doch überhaupt nicht!) – Ja, doch, Sie machen es zu einer moralischen Frage, (Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein!) wer der Bessere ist für die Konzessionsvergabe. Daher hätte ich gern von Ihnen gewusst, wer von beiden Ihrer Ansicht nach besser geeignet ist, ein Netz zu betreiben. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Bareiß, dann haben Sie mir nicht zugehört; es tut mir leid. Es geht nicht darum, dass ich eine Meinung dazu habe, wer die besseren Betreiber sind, sondern ich habe gesagt, dass wir die Rechtssicherheit herstellen müssen, die im Augenblick nicht gegeben ist, damit die Kommunen die Wahlfreiheit haben, sich dafür zu entscheiden, die Netze selbst zu betreiben oder sie in die Hand von Bürgerenergiegenossenschaften zu geben. Diese Rechtssicherheit muss hergestellt werden. Das ist das, was uns in dem Antrag hier vorliegt und was wir gerade diskutieren. Diese Wahlfreiheit müssen wir ermöglichen, indem das Energiewirtschaftsgesetz entsprechend geändert wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Bettina Hagedorn [SPD] – Zuruf des Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]) Wir unterstützen den vorliegenden Antrag der Linken. Was uns da noch fehlt, ist eine Regelung zur Art und Weise der Übertragung der Anlagen an den Neukonzessionär und zur Ermittlung der Höhe der Entschädigung an den bisherigen Netzbetreiber. Außerdem ist der bisherige Netzbetreiber faktisch nicht verpflichtet, relevante Daten über das Netz und dessen Zustand der Kommune zur Verfügung zu stellen, sodass die Kommune oder andere interessierte zukünftige Netzbetreiber sich kein qualifiziertes Bild über den Wert und die wirtschaftliche Perspektive des Netzes machen können. Im Ergebnis führt dies dazu, dass praktisch alle Fälle, in denen Kommunen die Verträge mit dem bisherigen Netzbetreiber nicht verlängert haben, vor Gericht entschieden werden müssen. Bei vielen, gerade bei den kleinen Kommunen, bewirkt allein diese Rechtsunsicherheit – darauf habe ich eben hingewiesen, Herr Bareiß –, dass sie sich doch wieder für den bisherigen Konzessionsnehmer entscheiden. Auch hier ist deswegen die Neuregelung dringend notwendig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Bettina Hagedorn [SPD]) Meine Damen und Herren, die Energiewende, sei es bei den erneuerbaren Energien, bei der Energieeffizienz oder bei den Netzen, geht nur zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Barbara Lanzinger von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Barbara Lanzinger (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt werde ich hier gleich wieder einen Sturm der Entrüstung auslösen, wenn ich feststelle: Die Fraktion Die Linke hat die Anregungen des Kollegen Krischer vom letzten Mal anscheinend sehr ernst genommen. Er hatte ja in seiner letzten Rede zur Rekommunalisierung angekündigt, die Debatte immer und immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen, und zwar so lange, bis er endlich das bekommt, was er will. So habe ich es zumindest verstanden. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn die Linken doch nur immer auf die Grünen hören würden!) Mit Ihrem erneuten Antrag, jetzt die Energienetze in die öffentliche Hand zu geben, versuchen Sie wieder einmal – ich sage ganz bewusst: populistisch –, Ihr Ziel durchzusetzen. (Zurufe von der LINKEN: Oh! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer sind denn die Populisten?) Ob dieses Ziel auch wirtschaftlich sinnvoll ist, lassen Sie dabei vollkommen außer Acht. Aber auch wir nehmen unsere Worte sehr ernst. Wir haben es endlich geschafft – das sage ich ganz bewusst –, in die jahrzehntelang monopolistisch geprägte Energiewirtschaft etwas mehr Wettbewerb zu bekommen. Wettbewerb ist kein Selbstzweck, sondern dient einzig und allein dem Ziel, dem Verbraucher die beste Leistung zum besten Preis zur Verfügung zu stellen. Dieses wertvolle Instrument der Marktwirtschaft wollen wir aufrechterhalten. Deshalb können wir Ihnen auch bei dieser Debatte nur wieder sagen: Wir unterstützen keine staatswirtschaftlichen Forderungen und lehnen deshalb Ihren Antrag ab. In einer Marktwirtschaft gibt es per se keinen Grund, private Unternehmen von der wirtschaftlichen Betätigung vollständig auszuschließen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das fordert doch keiner!) Auch die kommunale Selbstverwaltung, die Ihr Haupt-argument in Ihren zahlreichen Anträgen zur Rekommunalisierung ist, rechtfertigt keinen Verstoß gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung. Die Kollegen Bareiß und Koeppen haben es ja bereits formuliert: Kommunale Selbstverwaltung heißt nicht, dass eine Kommunalisierung automatisch dort erfolgt, wo es nur irgendwie möglich ist. Es darf keinen Freifahrtschein geben, auf dem steht: Kommunale Unternehmen haben grundsätzlich Vorrang vor einem Wettbewerb. – Private Unternehmen sind qualitativ nicht per se schlechter als ein kommunales Unternehmen. Die kommunale Selbstverwaltung, so richtig und wichtig sie für uns ist, darf kein Mittel zur Verstaatlichung durch die Hintertür sein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die kommunale Selbstverwaltung hat nämlich auch nicht, wie Sie, Frau Lay, in Ihrer Rede Ende Januar ausführlich dargestellt haben, Verfassungsvorrang; sie hat Verfassungsrang. Das ist ein wesentlicher Unterschied. (Jens Koeppen [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Diesen wesentlichen Unterschied hat auch der BGH in seinen jüngsten Urteilsbegründungen, auf die im Übrigen auch das kürzlich erfolgte Urteil zu den Konzessionen in Berlin verweist, sehr gut erklärt. Ich zitiere wörtlich: Als Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie ist grundsätzlich nur die Möglichkeit der Gemeinde zur wirtschaftlichen Betätigung als solche geschützt, nicht aber einzelne Ausprägungen wirtschaftlicher Tätigkeit. Vereinfacht gesagt, Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz schützt die kommunale Selbstverwaltung als solche, nicht aber einzelne kommunale Aktivitäten, soweit sie nicht eindeutig hoheitlich sind. Denn das Recht der kommunalen Selbstverwaltung besteht nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, zu denen auch das Energiewirtschaftsgesetz zählt. Der von Ihnen kritisierte § 46 Energiewirtschaftsgesetz ist daher nicht verfassungswidrig, greift auch in keiner verfassungswidrigen Weise in den Kernbestand des kommunalen Selbstverwaltungsrechts ein. Die aktuelle gesetzliche Regelung beschränkt also die Gemeinden nicht, sondern stellt sie mit privaten Unternehmen gleich. Jede Kommune kann mit einem eigenen Unternehmen oder einem Eigenbetrieb am Wettbewerb teilnehmen und den Netzbetrieb gegebenenfalls selbst übernehmen. Die Konzessionsvergabe basiert dabei auf den Grundsätzen des Vergaberechts, wonach Aufträge auf der Grundlage objektiver Kriterien vergeben werden sollten, die die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung gewährleisten, um einen objektiven Vergleich des relativen Werts der Angebote sicherzustellen und damit unter den Bedingungen eines effektiven Wettbewerbs das wirtschaftlichste Angebot ermitteln zu können. Der BGH macht in seinen Urteilen auch hierzu deutlich, dass Auswahlkriterien immer schriftlich und mit Gewichtung bekannt zu machen sind, wobei den Gemeinden gerade bei der Gewichtung ein eigener, aber überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt. Bei dieser Gewichtung ist auch darauf zu achten, dass die Zielsetzung in § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes – nämlich eine „sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, -effiziente und umweltverträgliche“ Strom- und Gasversorgung – eingehalten wird. Vor allem darf das Ziel der Netzsicherheit nicht zu gering gewichtet werden. Ein ganz wesentlicher Aspekt der Vergabegrundsätze ist das Kriterium des Diskriminierungsverbots, das zusätzlich auch in § 46 Energiewirtschaftsgesetz für Konzessionen geregelt ist. Ich erkläre Ihnen auch, warum: Durch die Möglichkeit der Teilnahme aller interessierten Anbieter wird der Wettbewerb gefördert. § 46 Energiewirtschaftsgesetz sorgt zu Recht dafür, dass Gemeinden in einem 20-Jahres-Rhythmus einen Wettbewerb um das Netz ermöglichen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er findet aber nicht statt!) Er dient also dem Zweck, kommunalen Ewigkeitsrechten – dem dauerhaften und unangefochtenen Recht der Kommunen auf Netzbetrieb – entgegenzuwirken, und das ist auch gut so! Es gibt selbstverständlich viele gut geführte und erfolgreiche Stadtwerke; aber es gibt auch weniger erfolgreiche Stadtwerke. Es wurde in den Reden heute auch schon erwähnt: Haben Sie einmal daran gedacht, was tatsächlich passiert, wenn eine Kommune ein Netz übernimmt und dann scheitert? Wir haben schon öfter erfahren und lernen müssen, dass auch ein Stadtwerk insolvent werden kann. Verluste müssen dann von anderen öffentlichen Institutionen kompensiert und damit vom Steuerzahler getragen werden. Staatlich ist also nicht zwingend immer besser als privat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vor diesem Hintergrund kann ich nur noch einmal betonen: Wettbewerb hat in der heutigen entflochtenen Energielandschaft eine eigenverantwortliche Bedeutung, und diese wollen und werden wir nicht aushebeln. Wir wissen, dass manche Regelungen in § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes – viele Kollegen sind darauf schon eingegangen – und der abgeleiteten Normen noch nicht ausreichend klar sind. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verankert, dass wir die Rechtssicherheit verbessern wollen. Aber ich sage auch ganz deutlich: Eine rechtliche Verbesserung ist nicht mit einer rechtlichen Besserstellung bestimmter Anbieter gleichzusetzen. Das ist ein Unterschied. – Ich gehe jetzt nicht weiter darauf ein; wir warten auf den entsprechenden Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium. Staatssekretär Beckmeyer spricht nach mir; vielleicht hören wir dann auch dazu etwas. Abschließend möchte ich festhalten: Ihre Begründung, dass eine Rekommunalisierung zu einer Stärkung der lokalen Wirtschaft führe, dass nur dadurch entscheidende Teile der Energiewende zum Erfolg geführt werden könnten, hält weder einer ökonomischen noch, wie die BGH-Urteile zeigen, einer juristischen Analyse stand und ist von Ihnen – das sage ich deutlich – rein politisch getrieben. Genauso politisch getrieben – ich möchte auch das ganz deutlich sagen – und sachlich nicht logisch ist die Verbindung, die Sie herstellen, nämlich eine Steigerung des Klimaschutzes durch eine Rekommunalisierung. Wieso sollte eine Kommune den Klimaschutz besser und schneller vorantreiben können als ein privates Unternehmen? (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie schon mal mit RWE geredet?) Wollen Sie allen nichtöffentlichen Institutionen unterstellen, dass sie nicht an einer Verbesserung des Klimaschutzes interessiert sind? (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Nicht automatisch!) Energiewirtschaftliche Synergien sowie örtliche und regionale Wertschöpfungspotenziale entstehen durch einen Wettbewerb, an dem jeder teilnehmen kann. Wettbewerb hat eine heilsame Wirkung; denn er zwingt zu Effizienz, zu Kostendisziplin und sichert dadurch den Verbrauchern die beste Leistung zum besten Preis. (Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ein neoliberales Ammenmärchen!) Wir müssen daher durch die Konzessionsvergabe auch weiterhin sicherstellen, dass wettbewerbliche Elemente so umfassend wie möglich berücksichtigt werden. Erst dadurch werden wir auch energiewirtschaftliche Wertschöpfungspotenziale für unsere Regionen erlangen. Ganz zum Schluss meiner Rede vielleicht noch etwas Positives. Sie haben in Ihrem Antrag erwähnt, dass gerade die KWK und die Speicher wichtig sind. Auch wir halten das für zentrale Bestandteile. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns bei allen unseren Vorhaben zu diesen Themen unterstützen würden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche denn?) Ich bedanke mich fürs Zuhören und wünsche allen alles Gute. Vor ein paar Jahren hätte ich an diesem Tag nicht hier gestanden, weil in Bayern an diesem Tag der Joseftag begangen wird. (Zuruf des Abg. Florian Post [SPD] – Weitere Zurufe) – Ja, wir haben das, und trotzdem sind wir so gut. Danke schön fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Für die Bundesregierung spricht jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Frau Präsidentin! Wir haben hier heute keinen Feiertag, aber eine ernsthafte Debatte. Meine Bitte ist – die richtet sich natürlich an uns alle hier, liebe Kolleginnen und Kollegen –: Diese Diskussion um die Rekommunalisierung sollten wir wirklich möglichst sachlich führen. Wenn etwas mit Emotionen überdeckt wird, hilft das am Ende nicht weiter. Vor allen Dingen: Es geht bei diesem Thema um energiewirtschaftliche Notwendigkeiten; meine Vorrednerin hat zu Recht darauf hingewiesen. Diese energiewirtschaftlichen Notwendigkeiten – sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient, umweltverträglich – sind die Maßstäbe, an denen wir uns auch bei diesem aktuellen Thema zu orientieren haben. Wir werden mit der Novelle des § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes die Rahmenbedingungen für potenzielle Netzbewerber verbessern können. Der Kollege Saathoff hat recht, wenn er darauf hinweist: Es geht natürlich auch um eine gewisse regulierte Rendite aus dem Netzbetrieb für entsprechende Wegenutzungsrechte. – Das wissen wir. Der eine oder andere schaut sich diese regulierten Entgelte und die Rendite an und ist der Meinung, dass das in der Zukunft vielleicht auch etwas für die Kommunen sein kann. Ja, das kann es sein, aber – das ist eben gesagt worden – unter Bedingungen, die da heißen: energiewirtschaftliche Notwendigkeiten. Die müssen gegeben sein. Insofern schließen bessere Rahmenbedingungen für die Rekommunalisierung örtlicher Energieversorgungsnetze das ein. Wenn wir heute über den Wettbewerb beim Betrieb der örtlichen Strom- und Gasnetze sprechen, geht es letztlich um zwei zentrale Fragen: die Frage nach dem Ob und die Frage nach dem Wie. Die Frage nach dem Ob wird von den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke im Grunde verneint. Sie lehnen einen Wettbewerb um die örtlichen Verteilernetze ab und fordern eine direkte Inhousevergabe; so habe ich Ihren Antrag gelesen. Dieser Forderung ist schon aus energiewirtschaftlichen Gründen nicht zuzustimmen. Der vorgeschriebene Wettbewerb um das Netz alleine ist kein Selbstzweck. Er dient dazu, die Ziele des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes im Interesse des Allgemeinwohls zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die von mir eben schon erwähnten herausragenden Ziele der Versorgungssicherheit. Ich will an dieser Stelle allerdings auch sagen: Das Bashing von großen Konzernen und Monopolen hilft auch nicht weiter. Die Situation ist nicht mehr so, wie sie vielleicht einmal vor Jahr und Tag war. (Dirk Becker [SPD]: So ist es!) Wir haben es in Deutschland inzwischen mit 900 Netzbetreibern zu tun. Auch das muss man einmal zur Kenntnis nehmen; man darf nicht immer die gleiche alte Platte auflegen. Das hilft uns nicht weiter. Selbstverständlich geht es im Verteilnetz hin und wieder um natürliche Monopole der Region, und dies zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder von Gewerbe und Energie. Das wollen wir nicht. Ein solches erstarrtes Monopol kann uns nicht weiterhelfen, gerade angesichts der Bedingungen, unter denen wir uns die deutsche Energiewende vorgenommen haben. Vor diesem Hintergrund sind die Herausforderungen, die sich mit der Energiewende an das Stromnetz ergeben, von großer Bedeutung. Wir haben zuletzt auch von der im Auftrag des BMWi erstellten Studie „Moderne Verteilernetze für Deutschland“ bestätigt bekommen: Der Stromnetzbetrieb steht vor einem grundlegenden Wandel. Dies betrifft insbesondere den notwendigen Einsatz moderner Netztechnologien. Insofern ist der Gesetzeszweck des EnWG mehr denn je im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens zu gestalten, um für das jeweilige Netzgebiet den am besten geeigneten Netzbetreiber zu ermitteln. Das kann häufig die Kommune sein – oder auch die in der Kommune Tätigen –, aber es kann auch einmal sein, dass es in einer kleinen Kommune eben nicht die ökonomische Kraft gibt, das zu leisten. Was machen wir dann? Dann muss es, denke ich, auch möglich sein, eine andere Entscheidung zu treffen, um die erforderliche Qualität des Netzbetriebes in der Zukunft zu gewährleisten. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Barbara Lanzinger [CDU/CSU]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will an dieser Stelle sagen: Das ist keine Entscheidung nach dem Motto „Links oder rechts“ bzw. „Pro Kommune oder kontra Kommune“. Nein, ich glaube, es werden sehr häufig kommunale Unternehmen sein, die diese Kraft haben, die diese Expertise haben und die auch bei der von uns ins Auge gefassten Regelung ihre Chancen wahren werden. Sie sind dann im Wettbewerb auch der beste Anbieter. Es geht in diesem Zusammenhang also nicht um eine Diskussion, die sich gegen die Kommunen richtet, sondern es geht um die Frage nach dem Wie. Da gibt es natürlich Altkonzessionäre, bei denen die eine oder andere Kommune sagt: Mit dem geht es nicht weiter. Der hat uns in der Vergangenheit zu sehr geärgert. Wie kommt man weg von dem? – Es muss klare Regelungen für den Wettbewerb um das Netz geben, ohne die eigentlichen Ziele, die ich vorhin benannt habe, zu verfehlen. Es gibt also hier die Notwendigkeit, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Ich glaube, auch hier sind eindeutige Regeln im Hinblick auf die aktuellen Rechteinhaber notwendig, um in einem fairen Verfahren das Zukünftige regeln zu können. Es ist auch schon vom Kollegen Post gesagt worden – das unterstütze ich ausdrücklich –: Wir müssen, wenn wir uns an die Novelle machen, natürlich auch darüber nachdenken, welche Daten dann eigentlich auf den Tisch müssen, damit in der Zukunft in dieser Angelegenheit ein fairer Wettbewerb zwischen den Bewerbern stattfindet. Wir wollen und müssen Konfliktpotenziale reduzieren. Wir haben gelernt, dass es in letzter Zeit Konflikte gegeben hat, die die Gerichte beschäftigt haben. Daher ist es wichtig, die kommunalen Interessen und die Interessen im Zusammenhang mit den Netzen so zu gestalten, dass am Ende das Handeln aktueller Rechteinhaber nicht unbillig erschwert wird, gleichzeitig aber auch keine Weigerung ausgelöst wird, ganz bestimmte wichtige netzbezogene Daten zu liefern. Es war die Zielsetzung des Koalitionsvertrages, für mehr Rechtssicherheit bei der Vergabe von Wegenutzungsrechten für die leistungsgebundene Energieversorgung zu sorgen. Ich glaube, dass wir mit der geplanten Novelle des § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes Verbesserungen erreichen werden. Insofern gehören die von mir genannten Punkte dazu. Wir wollen – das ist wichtig – ab Ostern in das Verfahren einsteigen, um in der ersten Jahreshälfte einen Prozess zum Abschluss zu bringen, den wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Ich hoffe, dass alle konstruktiv mitarbeiten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Krischer zu einer Kurzintervention das Wort. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit, im Rahmen einer Kurzintervention auf meinen Vorredner einzugehen. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Dadurch wird es auch nicht besser!) – Herr Pfeiffer, ich kenne eigentlich den parlamentarischen Brauch, dass die Opposition noch einmal Stellung nehmen kann, nachdem ein Vertreter der Bundesregierung geredet hat. Das ist durch die von Ihnen gewählte Reihenfolge jetzt nicht mehr möglich. Deshalb danke ich für die Möglichkeit der Kurzintervention. Herr Staatssekretär Beckmeyer, ich hätte mich gefreut – Sie haben hier ein ausführliches Grundsatzreferat über das Thema Verteilnetze gehalten –, wenn Sie etwas konkreter gesagt hätten, was die Bundesregierung vorhat. Wir haben von den Kollegen der SPD gehört, dass es eine Novelle geben soll. Dazu gab es einzelne Aussagen. Bei der Union gibt es immerhin folgende Entwicklung: Im ersten Teil der Debatte wurde das Problem nicht anerkannt, aber jetzt sagt man: Es gibt eine gewisse Notwendigkeit. Man muss etwas beim Kaufpreis tun, man muss etwas bei der Transparenz tun. Man muss vielleicht etwas mehr Wettbewerb ermöglichen. Meine Fragen an Sie wären – darauf hätte ich gerne eine Antwort –: Was hat die Bundesregierung konkret vor? Welche Regelungen zur Verbesserung der Transparenz soll es geben? Was ist die Grundlage für eine Kaufpreisermittlung bei der Übergabe des Netzes? Welche Regelungen soll es geben, damit der Wettbewerb um das Netz möglich ist? Herr Homann äußert sich dazu so: Eigentlich wäre es richtig, wenn wir in Deutschland nicht mehr 900 Verteilnetzbetreiber hätten, sondern nur 30 oder 40. – Ist das die Position der Bundesregierung, oder ist sie es nicht? Zu all diesen konkreten Fragen, die im Rahmen einer Novelle geregelt werden müssen, habe ich von Ihnen nichts gehört. Das bedauere ich sehr. Wenn Sie dieses Thema tatsächlich anpacken wollen – wir hören ja ständig, dass es angegangen werden soll –, frage ich Sie: Warum bestätigen Sie angesichts der Tatsache, dass in Ihrem Ministerium schon die Rechner glühen, nicht, dass an dieser Novelle gearbeitet wird? Warum gibt es dazu keine konkreten Aussagen? Ich sage Ihnen: Ich befürchte, dass das Spiel wie immer laufen wird. Es wird am Ende eine große Ankündigung sein. Es wird dann auf dem großen Haufen der blockierten Gesetzesvorhaben dieser Großen Koalition landen. Wir werden das Problem, das die kommunalen Stadtwerke und die Kommunen aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit haben, nicht lösen. Ich muss Ihnen leider sagen, Herr Beckmeyer, dass Sie meine Befürchtungen nicht ausgeräumt haben. Im Gegenteil: Sie haben sie bestärkt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Staatssekretär. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Abgeordneter Krischer, dass Sie immer aufgeregt fragen und mit Ihrer Aufgeregtheit etwas bezwecken, sei dahingestellt. Nein, wir werden vor Ostern die Ressortabstimmung beginnen und den Ressorts einen entsprechenden Entwurf zuleiten. Danach wird es ins parlamentarische Verfahren gehen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann denn?) – Vor der Sommerpause. – Dann werden Sie sich vielleicht mit weniger Aufgeregtheit diesen Fachfragen widmen. Ich habe eben die Rahmenbedingungen benannt und darauf hingewiesen, wohin die Reise aus meiner Sicht gehen kann. Diejenigen, die zuhören wollten, haben es verstanden. Wenn Ihnen das nicht gelungen ist, tut es mir leid. (Beifall der Abg. Lena Strothmann [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Ingbert Liebing von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Staatssekretär Beckmeyer hat mit dem eben skizzierten Fahrplan deutlich gemacht, dass die Bundesregierung an diesem Thema arbeitet. Die Debatte hat gezeigt, dass die Koalitionsfraktionen an diesem Thema arbeiten. Insofern sind wir auf einem guten Wege, die Probleme, die es bei Netzübergängen gibt, und die Probleme, die es im Bereich des Energiewirtschaftsgesetzes im Zusammenhang mit § 46 gibt, zu lösen. Das ist unsere Zielsetzung, und das ist überhaupt nicht neu. Herr Kollege Krischer, Sie haben uns eben vorgeworfen, wir hätten in der ersten Hälfte der Debatte bestritten, dass es ein Problem gebe, das es zu lösen gelte. Sie haben offenkundig nicht zugehört. Denn alle Redner unserer Fraktion haben betont, dass wir Handlungsbedarf haben; das wissen wir. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Herr Koeppen hat gesagt, es gibt kein Problem!) Die Darstellungen von Staatssekretär Beckmeyer haben deutlich gemacht, dass es um eine Vielzahl von Einzelpunkten geht, die jetzt im Gesetzgebungsverfahren abzuarbeiten sind. Ich halte es für richtig, dass wir uns die Zeit nehmen, dies sorgfältig zu tun, damit am Ende etwas herauskommt, das besser ist als das, was die Fraktion der Linken mit ihren Anträgen hier vorgelegt hat. Die Linken haben innerhalb von acht Wochen zwei Anträge gestellt, die heute Gegenstand der Debatte sind. Offensichtlich haben Sie selber gemerkt, dass Ihr erster Antrag so substanzlos war, dass Sie nachliefern mussten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Legen Sie doch mal was vor! Sie haben noch nichts vorgelegt!) Aber der zweite Antrag ist nicht besser, meine Damen und Herren; er ist ebenfalls substanzlos. Das Thema selber ist wichtig, gerade auch für die Kommunen. Ich sage das als jemand, der sich sehr intensiv um die Belange der Kommunen kümmert. Aber ich möchte die Kommunen und auch die kommunalen Verbände davor schützen, dass Sie sie für falsche Positionen vereinnahmen. Wenn Sie es hier so darstellen, als ob das, was Sie hier beantragen, unisono die Position der kommunalen Verbände wäre, dann wundert mich das schon. Ich darf einmal aus einer Stellungnahme des Verbands kommunaler Unternehmen vom 5. März dieses Jahres zitieren; sie ist also noch recht aktuell. Dort heißt es am Anfang ausdrücklich: Der Wettbewerb um Strom- und Gasnetzkonzessionen, der seit den 90er-Jahren im EnWG verankert ist, hat sich in den letzten Jahren als wichtiges Element der Förderung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten … etabliert. Die Notwendigkeit von Wettbewerb wird also anerkannt. Es gibt dort nicht die Position, den Wettbewerb abzuschaffen und stattdessen zu Inhousevergaben überzugehen. Das ist nicht die Position des Verbands. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es geht um ganz konkrete Punkte, die den Kommunen und auch mir persönlich wichtig sind. Deswegen habe ich mich bei den Koalitionsverhandlungen seinerzeit in der Arbeitsgruppe Energie mit dafür eingesetzt, dass wir dieses Thema adressieren. Es steht nicht ohne Grund im Koalitionsvertrag. Wir haben uns vorgenommen, hier eine Lösung zu erreichen. Der Handlungsbedarf ist unstrittig gegeben. Aber neue Regelungen brauchen eben eine sorgfältige Vorbereitung. Ich möchte die Diskussion auch davor schützen, dass sie um das falsche Ziel geführt wird. Das Ziel der Debatte ist nicht Rekommunalisierung, sondern die Schaffung von Rechtssicherheit, und zwar unabhängig davon, wer der Neukonzessionär ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Denn es gibt ja auch die Fälle – es kann sie auch in der Zukunft noch geben; wir werden bis 2016 noch viele weitere Fälle von Ausschreibungen erleben –, in denen der Neukonzessionär keine Kommune, kein kommunales Stadtwerk ist, sondern ein anderes privatwirtschaftliches Unternehmen. Jeder Neukonzessionär hat im Moment aufgrund der jetzigen Formulierung in § 46 EnWG Probleme. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die hat Ihre Partei gemacht, Herr Liebing! Da waren Sie schon dabei!) Insofern geht es nicht darum, ob man nun eine Rekommunalisierung will oder nicht, sondern darum, Rechtssicherheit zu schaffen; das ist das Ziel, über das wir sprechen. Da geht es um ganz konkrete Punkte. Es geht auch nicht darum, Herr Kollege Krischer, nun unisono zu sagen: Es ist generell besser, wenn es die Kommunen machen. – Sie tun so, als ob das eine Glaubensfrage wäre. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe das nicht behauptet! – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollen die Möglichkeit erhalten!) Sie haben die Rekommunalisierung hochgehalten und sie quasi zum wünschenswerten Prinzip erklärt. Ich bin nun wahrlich keiner, der irgendetwas dagegen hätte, wenn Kommunen sich auch in der Energiewirtschaft engagieren. Ganz im Gegenteil: Ich halte die Kommunen für wichtige Partner im Bereich der Energiewende. Energiewende heißt, dass wir die Energiewirtschaft künftig dezentraler aufstellen. Wir brauchen dafür starke, engagierte Kommunen. Aber es muss jeweils vor Ort auch klug abgewogen werden können, ob dies Sinn macht. Generell zu sagen: „Wir wollen, dass es staatlich, kommunal gemacht wird“, das ist jedenfalls auch nicht meine Vorstellung. Es gibt eben die Fälle, in denen wir in der Vergangenheit größere regionale Verbünde im Verteilnetz hatten, wo jetzt einzelne Kommunen innerhalb dieser Region ausscheren und sagen: Wir übernehmen das Netz selber. – Das ist eine freie Entscheidung und legitim, wenn sie den Nachweis führen, dass sie es effizienter machen können. Aber es ist dann auch öffentlich und vor Ort die Diskussion darüber zu führen, welche Auswirkungen das hat. Welche Auswirkungen hat es, wenn eine zentrale Stadt in einer größeren Region ausschert und damit der Investitionsbedarf im Verteilnetz, den wir durch den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Fläche haben, nicht mehr solidarisch von einem größeren Verbund getragen wird? Die Städte haben diese Situation der Einspeisung in ihrem eigenen engeren Bereich nicht. Dies geht aber zulasten der Fläche: Die ländlichen Regionen zahlen anschließend höhere Netzentgelte. Auch das sind Folgen, die in diesem Prozess mit zu beachten sind, die vor Ort öffentlich transparent zu diskutieren sind. Dazu tragen wettbewerbliche Verfahren bei. Wenn wir über § 46 EnWG sprechen, über das, was jetzt konkret im Gesetzgebungsverfahren zu regeln ist, dann geht es mir vorrangig um vier Punkte: Das Erste ist, dass wir schneller zu mehr Rechtssicherheit kommen müssen. Das heißt, dass wir im Gesetz Fristen definieren, innerhalb derer eine Rüge von denjenigen vorgenommen werden muss, die Verfahrensmängel zu kritisieren haben. Es kann nicht sein, dass dies nach Jahren noch der Fall ist, sondern wir müssen mögliche Rechtsstreitigkeiten schneller, zügiger abschließen können. Hier ist es möglich, dies über klare Fristen zu regeln, die wir in anderen Vergabeverfahren ja auch kennen. Zweitens wird es auch um die Bewertungsfragen gehen, darum, ob wir über Sachzeitwert oder Ertragswert sprechen. Das ist nach wie vor oftmals strittig. Ich halte es für notwendig, dass wir durch eine politische -Entscheidung für mehr Klarheit, Sicherheit und Rechtsfrieden sorgen. Aus meiner Sicht ist der Ertragswert der angemessenere Wert – (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Endlich sagt es mal einer von der Union!) der Wert, der sich in einem regulierten Markt refinanzieren lässt. Darüber werden wir sicherlich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu sprechen haben. Drittens wird es auch um die Zahlungsverpflichtung gehen. Es kann in der Tat nicht sein – das ist in der -Debatte ja auch schon angesprochen worden –, dass ein Altkonzessionär, der im Vergabeverfahren unterlegen ist, sich aber durch Klagen weiterhin Besitz am Netz verschafft, die Zahlung der Konzessionsabgabe verweigert. Wer Netzentgelte einnimmt, muss auch die Konzessionsabgabe zahlen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das Recht 2012 geschaffen, das das ermöglicht!) Ich glaube – das hat ja auch der Beifall in der Unionsfraktion gezeigt –, es ist völlig unstrittig, dass derjenige, der Besitz am Netz hat, auf welcher Basis auch immer, dann auch die Pflichten daraus zu tragen und die Konzessionsabgaben an die Kommunen zu bezahlen hat. Aber man kann umgekehrt auch genauso darüber diskutieren, ob ein Neukonzessionär, der im Vergabeverfahren den Zuschlag bekommen hat, sofort die Netzentgelte erhält und nicht mehr der Altkonzessionär, auch wenn das im Verfahren noch strittig ist, vielleicht auch nur über die Bewertung, über den Preis noch gestritten wird. In dem Moment, in dem man dem Altkonzessionär die Netzentgelte entzieht, entzieht man ihm auch das wirtschaftliche Interesse an einer Verfahrensverlängerung. (Beifall der Abg. Bettina Hagedorn [SPD]) Insofern gilt: Wer das eine bekommt – die Netzentgelte –, muss auch die anderen Verpflichtungen tragen. Diese Kombination muss klar sein. Wir werden viertens auch über die Entscheidungskriterien zu sprechen haben, darüber, wie wir mit § 1 Energiewirtschaftsgesetz als Kriterium umgehen werden. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch nicht so einfach!) – Ihr Zuruf, Herr Krischer, das sei nicht so einfach, ist genau richtig: Das ist nicht so einfach zu beantworten. Deswegen ist auch das, was hier heute als Antrag der Linken vorliegt, einfach zu pauschal nach dem Motto: „Die Kommunen müssen frei entscheiden können, ob sie es denn wollen oder nicht.“ Nein, wir brauchen schon klare Kriterien für den Wettbewerb. Ich bin sehr dafür, den Kommunen hier einen stärkeren Spielraum einzuräumen, aber dafür müssen klare energiewirtschaftliche Kriterien gelten, damit diese anschließend im Wett-bewerb bestehen können. Die Kommunen müssen dann solche energiewirtschaftlichen Argumente und Aspekte auch einbringen können. Einfach nur allgemein „Interesse an Steuerungsmöglichkeiten durch die Kommunen“ oder „gemeindliche Belange“ vorzutragen, wie in den Anträgen der Linken zu lesen ist, das ist zu wenig, das ist zu dünn. Zu den von mir genannten vier Aspekten ist in den Anträgen der Linken nichts zu finden. Deswegen können die Anträge der Linken keine Grundlage für eine notwendige Gesetzgebung in diesem Bereich sein. Ich bin sicher, dass die Vorlage des Wirtschaftsministers mehr Substanz bieten wird. Wir werden dann auf der Basis des Gesetzentwurfes, der uns, wie wir jetzt gehört haben, zwischen Ostern und der Sommerpause vorliegen wird, genügend Raum für eine parlamentarische Beratung -haben. Wir können dann über alle strittigen Punkte im Detail diskutieren, aber dann auf einer vernünftigen, sachlichen Grundlage und nicht aufgrund dieser nichtssagenden, inhaltsleeren Anträge der Linken, die wir ablehnen werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist ja unfassbar! Sie können eine andere Meinung haben, aber das können Sie sich sparen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Liebing. Ich wünsche Ihnen und unseren Gästen einen schönen guten Tag. – Der nächste und letzte Redner in dieser Debatte: Bernhard Daldrup für die SPD. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Bernhard Daldrup (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In vielen Punkten bin ich mit Herrn Liebing – das weiß er auch – einer Meinung, aber nicht in allen; das werde ich gleich noch einmal darstellen. Außerdem bedanke ich mich bei Staatssekretär Beckmeyer ausdrücklich dafür, dass er dargestellt hat, wie der Arbeitsplan aussehen wird. Zu den Anträgen, die zur Stärkung der Kommunen in der Energiepolitik führen sollen, kann man sagen: Wir haben es im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir arbeiten daran, und zwar relativ zielgerichtet. Frau Lay, Sie schreiben am Anfang in Ihrem Antrag, dass wir feststellen und beschließen sollen: „Passiert ist … bisher nichts.“ Ich bitte um Verständnis, aber so etwas machen wir nicht. So etwas beschließen wir nicht, weil das nämlich nicht stimmt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Caren Lay [DIE LINKE]: Ja, was denn? Was ist denn passiert?) Ich glaube, ohne arrogant wirken zu wollen, dass es -klügere Formulierungen gibt, wenn man Zustimmung zu einem solchen Thema haben möchte – für das ich inhaltlich durchaus Sympathien hege; das will ich festhalten. Wir kennen die entsprechenden Formulierungen von den kommunalen Spitzenverbänden, die Sie jetzt zu einem Antrag erheben. Ich habe in mehreren Diskussionsbeiträgen ein bisschen die Wertschätzung für die kommunale Selbstverwaltung vermisst; das ist zumindest mein Eindruck. (Caren Lay [DIE LINKE]: Das stimmt allerdings!) Das sage ich deshalb, weil ich mehrfach den Eindruck gewonnen habe, dass hier entschieden werden soll, wie sich Kommunen zu verhalten haben, was sie tun sollen, was sie nicht tun sollen. Aber kommunale Selbstverwaltung bedeutet auch, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbst organisieren zu können, Freiheit zu haben in der Entscheidung. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE]) Lassen Sie mich deshalb einige grundsätzliche Positionierungen vortragen. Wenn wir über Energieversorgung und Kommunen sprechen, dann immer aus der Perspektive der Energiepolitik, häufig aus der des Wettbewerbsrechts. Fazit -dieser Positionierung ist: Die kommunale Selbstverwaltung wird zu einem unter mehreren Belangen. Das ist das Dilemma des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes, in dem das so normiert ist. Das ist aber nicht diskriminierungsfrei, wenn ich das an dieser Stelle einmal sagen darf. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!) Denn kommunale Selbstverwaltung ist institutionell, verfassungsrechtlich normiert und ist nicht einer unter mehreren Belangen von Rentabilität; ich will das an dieser Stelle ausdrücklich sagen. Leider hat sich diese -Haltung in der Rechtsprechung durchgesetzt. Deshalb hat Heribert Prantl, mit dem ich im Oktober im Berliner Senat diskutiert habe, recht, wenn er sagt: „Der Bundesgerichtshof hat Gewicht und Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung verkannt – sie ist von der Verfassung garantiert.“ Ich bin mir sicher, dass das BMWi dies bei der Novellierung berücksichtigen wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Im Ergebnis bedeutet das nämlich, dass in einem novellierten Energiewirtschaftsgesetz das Vorrecht der Kommunen, die gemeindlichen Interessen zu berücksichtigen – also wenn Sie so wollen: die Prärogative der kommunalen Selbstverwaltung –, auch umgesetzt wird, also dass der § 1 Energiewirtschaftsgesetz so novelliert wird, dass eine Interpretation nach dem Muster „Privat vor Staat“, wie es zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Gesetz steht, nicht das einzige Interpretationsmuster ist. Ich kann Ihnen sagen: Bei der Neuorganisation des kommunalen Wirtschaftsrechts, des Gemeindewirtschaftsrechts aus der schwarz-gelben Zeit in Nordrhein-Westfalen, haben wir schlimme und schlimmste Erfahrungen gemacht. Ich glaube auch – das muss ich an dieser Stelle sagen dürfen –: Herr Koeppen, was Sie unter Subsidiarität verstehen, stimmt nicht so ganz; hier gibt es ein kleines Missverständnis. (Zuruf des Abg. Jens Koeppen [CDU/CSU]) Subsidiarität heißt Unterstützung, heißt Hilfe, heißt nicht Privatisierung. Subsidiarität ist zunächst einmal etwas gänzlich anderes als die Dichotomie von Staat oder Privat. Außerdem geht es ja um die Kommunen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich kann jetzt schon aus Zeitgründen nicht mehr über die Energiewende und viele fachliche Fragen, die angesprochen worden sind, reden, aber ich will doch feststellen, dass bemerkenswert ist, dass die Bürgerschaft nahezu ausnahmslos den Weg zur Rekommunalisierung unterstützt. Warum eigentlich? Warum machen die Menschen das? Weil sie zunächst einmal mit dem Status quo unzufrieden sind, weil sie andere Erwartungen haben. Sie verstehen die kommunale Daseinsvorsorge zunächst als eine Dienstleistung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, die Vorrang vor wirtschaftlicher Rentabilität hat, wenn es in der öffentlichen Verantwortung ist. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Effizienz ist auch ein Thema! Es ist in der Regel teurer, wenn es der Staat macht!) Das ist in den meisten Gemeindeordnungen der Bundesrepublik Deutschland so geregelt. Es eröffnet auch die Möglichkeit, zu einer anderen Energiepolitik zu kommen. Es geht also nicht um die Frage von Privat vor Staat oder umgekehrt, sondern es geht um Folgendes: Die rechtmäßige Konzessionsvergabe und die Rekommunalisierung sind kein Widerspruch, sondern bedürfen eines klar abgestimmten Rechtsrahmens, der es der -kommunalen Selbstverwaltung ermöglicht, ihrer verfassungsrechtlich verankerten Verantwortung für die Daseinsvorsorge – hier spielen mehrere kartell- und wettbewerbsrechtliche sowie energiepolitische Gründe eine Rolle – tatsächlich gerecht zu werden. Dem entspricht das Energiewirtschaftsgesetz in § 1 zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, und das ist ein Mangel, der behoben werden muss, wenn man die Kommunen in der Energiepolitik stärken und unterstützen will. Es geht aber nicht nur um die Gewichtung des § 1 im Energiewirtschaftsgesetz im Verhältnis zur kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, sondern auch die Frage der Nebenleistungsverbote nach der Konzessions---ab-gabenverordnung hinsichtlich der kommunalen und regionalen Klimaschutzkonzepte steht beispielsweise auf dem Prüfstand. Das ist richtig so. Es geht dabei um die Herausgabepflicht von Daten, um Bewertungsfragen für das übertragene Netz – Stichwort: objektivierter Ertragswert –, um Rügepflichten, Zahlungspflichten des Altkonzessionärs und ähnliche Gesichtspunkte, die für uns eine Rolle spielen. Natürlich wollen wir auch eine rechtssichere Regelung der Frage der Inhousevergabe finden, die den -Kommunen hilft und die sie nicht belastet. Für uns ist es jedenfalls kein Einfallstor für die Privatisierung von kommunaler Energieversorgung. Darauf werden wir schon achten. Ich glaube, die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist an dieser Stelle auf dem Weg. Ich weiß, dass Sie kritisieren, dass es zu langsam geht, aber es wird auch kritisiert – zu Recht, Herr Krischer –, dass es Ende 2011 möglicherweise Defizite gab. Deswegen lassen Sie uns auch hier nach dem Motto arbeiten: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das erhöht möglicherweise den Wirkungsgrad. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Daldrup. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4323 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Übernahme der Energienetze durch Stadtwerke erleichtern“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4222, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/3745 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung der CDU/CSU und SPD und bei Gegenstimmen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt; ich bitte, die Plätze zu wechseln. – Bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. (Unruhe) Ich darf Sie noch einmal bitten, Platz zu nehmen, dann können wir weitermachen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundes-regierung Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung Drucksache 18/4015 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss Digitale Agenda b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fortschrittsbericht 2013 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung Drucksache 18/796 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss Digitale Agenda Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre einiges, aber keinen Widerspruch dazu. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist die Bundesministerin Andrea Nahles für die Bundesregierung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Ziele erreicht, Konzept erfolgreich, Aufgabe erledigt – das könnte ich heute guten Gewissens so vortragen. (Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Aha! Sehr gut!) Denn der vorliegende Fortschrittsbericht zeigt eindrucksvoll, dass wir die für 2020 gesetzten Ziele bereits 2015 erreicht haben. (Beifall bei der SPD) Ich will das an einigen Beispielen deutlich machen. Das zentrale Ziel war, bis zum Jahre 2020 eine Erwerbstätigenquote von 77 Prozent zu erreichen. Mit 77,3 Prozent haben wir diese Quote bereits im Jahr 2013 erstmals übertroffen. Oder: der Zielwert für die Beschäftigung Älterer. Die Älteren sind nach wie vor eine Gruppe, in der die Erwerbstätigenquote noch ein bisschen höher sein könnte. Aber in der Gruppe der Erwerbstätigen zwischen 55 und 64 Jahren liegen wir mittlerweile bei einer Quote von 63,6 Prozent. Wir hatten uns vorgenommen, 60 Prozent zu erreichen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist gegenüber 2008 um 38 Prozent gesunken. Das ist wirklich hervorragend – denn wir hatten uns zum Ziel gesetzt, die Langzeitarbeitslosenquote um 20 Prozent zu senken –, wenn es uns auch noch nicht zufriedenstellt. Auch bei der Qualifikation zeigen sich Fortschritte. Der Anteil der frühen Schulabgänger sank auf unter 10 Prozent, und – sehr erfreulich – der Wanderungssaldo hat 2013 mit 429 000 Menschen den höchsten Wert seit 1993 erreicht. Was besonders erfreulich ist: Die Qualifikation der Zugewanderten ist kontinuierlich gestiegen. Insgesamt ist das also eine wirklich sehr erfreuliche Entwicklung – (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) und das bei einem Rekordwert bei der Beschäftigung. Wenn man diese Zahlen mit denen des Jahres 2008 vergleicht – auch wenn man sich vergegenwärtigt, in welcher Situation wir damals waren –, dann kann man heute wirklich sagen: Uns geht in Deutschland nicht die Arbeit aus, sondern uns gehen eher die Menschen aus, die sie tun. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, sicher: Es ist immer schön, Erfolge zu verkünden. Klar ist aber auch: Um in Zukunft weiterhin so erfolgreich sein zu können, dürfen wir mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Die Herausforderung besteht darin, das hohe Beschäftigungsniveau zu halten. Denn nur ein hohes Beschäftigungsniveau sichert den allgemeinen Wohlstand, eröffnet den Menschen die Chancen, die sie brauchen, und stabilisiert natürlich auch die soziale Sicherheit in unserem Land. Deswegen hält die Bundesregierung bei ihren Bemühungen um die Fachkräftesicherung das hohe Niveau, das wir in den letzten Jahren erreicht haben, aufrecht. Wir können die Fachkräftesicherung allerdings nicht einfach per Gesetz verordnen. Sie kann nur gelingen, wenn alle mit an Bord sind. Ich habe deswegen im letzten November die „Partnerschaft für Fachkräfte in Deutschland“ ins Leben gerufen, an der sich sowohl die Politik als auch die Sozialpartner und die Kammern beteiligen. Die erreichten Erfolge zeigen, wo wir ansetzen müssen, um noch besser zu werden. Dazu gibt es eine sehr interessante Studie, die „Arbeitsmarktstudie 2030“, die ich Anfang Februar dieses Jahres vorgestellt habe. Hier lassen sich interessante Entwicklungen ablesen. Die gute Nachricht ist: Die aktuelle Arbeitsmarktprognose für 2030 ist besser, als wir noch 2012 gedacht hatten. Wenn wir weiter auf Kurs bleiben, kann es uns gelingen, den Rückgang der Zahl der Erwerbspersonen bis 2030 auf etwa 1 Million zu begrenzen. Ich betone: Es handelt sich immer noch um einen Rückgang, der allerdings nicht so groß ausfällt, wie wir befürchtet hatten; es ist aber immer noch ein Rückgang um 1 Million Personen. Bislang waren die Vorzeichen düsterer. Ein wichtiger Grund dafür, dass es heute besser aussieht, ist, dass Deutschland attraktiv geworden ist, und zwar als Einwanderungsland. Wir sind inzwischen das zweitbeliebteste Einwanderungsland der Welt, hinter den USA. Menschen kommen zu uns, um hier zu arbeiten, zu leben und mit ihrer Familie heimisch zu werden. Im vergangenen Jahr waren es fast 430 000. Deutschland zieht an; darüber können wir wirklich froh sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber es gilt auch, den Menschen, die zu uns kommen, zu zeigen: Ihr seid uns willkommen, wir brauchen euch. Kulturelle Vielfalt macht unser Land aus, und sie macht unser Land lebenswerter. Zuwanderung ist ein Rezept gegen den drohenden Fachkräftemangel; aber die Studie zeigt eben auch: Zuwanderung allein reicht nicht, um den Fachkräftebedarf für die Zukunft zu decken. Wir müssen deswegen Türen aufstoßen, die noch klemmen: Mütter zum Beispiel werden durch Auszeiten oder eine Teilzeitphase ausgebremst, stecken in der Teilzeitfalle fest; das ist leider flächendeckend der Fall. Ältere, die noch arbeiten können und wollen, sind mit überholten Vorstellungen konfrontiert: So lässt sich eindeutig nachweisen, dass Ältere, die arbeitslos werden, wesentlich schlechtere Chancen haben, wieder Arbeit zu finden, als Jüngere. Das ist weiterhin unbefriedigend. (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Leider ja!) Das Gleiche gilt für Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger hier leben und deren Fähigkeiten nicht genug gefördert werden. Hier schlummern noch viele Talente, viel Einsatzwillen, viel Kreativität. Hier liegen Potenziale, die wir nutzen müssen. Ich möchte vier Leitgedanken aufzeigen, wie wir diese Ziele erreichen können: Der erste Leitgedanke: Wir müssen auf die Menschen setzen, für Motivation und Gesundheit sorgen. Wir sind das Land der hochqualifizierten Fachkräfte, der Spitzenprodukte und der Exportrekorde. Wir wollen auch einen Spitzenplatz belegen, wenn es um Gesundheit und Zufriedenheit unserer Mitarbeiter geht, damit sie länger motiviert und fit in Arbeit bleiben können. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern mit Recht Kommunikation, Zeit und Freiraum, vor allem aber Wertschätzung. Mit anderen Worten: Wir brauchen auch eine Debatte über Führungskultur in unserem Land, nicht nur in den großen Unternehmen, sondern auch bei den kleineren und mittelständischen Unternehmen. Bei einer Untersuchung aus dem Jahr 2014 haben drei Viertel der Führungskräfte gesagt, dass an der Führungspraxis sehr viel hängt, wenn es darum geht, Potenziale zu heben. Wir brauchen also auch eine neue Führungspraxis. Zweiter Leitgedanke: Wir brauchen Flexibilität für die Unternehmen, aber auch Flexibilität, die die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernst nimmt. Ich sage hier nur: Ständige Erreichbarkeit kann nicht der Preis für Flexibilität sein. Dritter Leitgedanke: Wir müssen für die Qualifizierung sorgen, damit Fachkräfte auch Fachkräfte bleiben. Ich persönlich glaube, dass, wenn wir in die Zukunft schauen, nicht Arbeitsplatzverlust das Problem ist in diesem Land, sondern Qualifikationsverlust. Deswegen freue ich mich, dass in der letzten Tarifauseinandersetzung der Metallbranche das Thema Qualifizierung/Bildungsteilzeit genauso wichtig war wie Lohnbestandteile. Das ist etwas, was in die Zukunft weist. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vierter Leitgedanke: Wir brauchen auch eine andere Haltung. Ob jemand zugewandert ist – oder seine Eltern –, ob jemand eine Behinderung hat, ob jemand bisher einfach nicht den geraden Weg genommen hat: Das sagt noch nichts über Können, Wissen und Einsatzbereitschaft aus. In der Vielfalt liegt die Zukunft. Deshalb ist ein Einwanderungsgesetz aus meiner Sicht sinnvoll, und deshalb brauchen wir auch ein modernes Teilhaberecht; dafür müssen wir uns einsetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In diesem Sinne sind wir auf einem guten Weg; aber wir sind noch nicht am Ziel. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Andrea Nahles. – Nächste Rednerin: Sabine Zimmermann für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen wir die Sache mit dem Fachkräftemangel einfach mal vom Kopf auf die Füße: Es gibt keinen generellen Fachkräftemangel. Die BA selbst sagt: Wir haben zwar Fachkräfteengpässe, aber keinen Mangel. Ja, in manchen Branchen gibt es Engpässe, zum Beispiel in der Pflege, in der Gastronomie und im Metall- und Elektrobereich. Gutes Personal gibt es eben nicht zum Nulltarif. Wer Fachkräfte will, der muss sie auch ausbilden. (Beifall bei der LINKEN) Wer das nicht tut, der braucht hier auch nicht zu jammern. Wer gutes Personal will, der muss es auch ordentlich bezahlen. Ich hätte mir gewünscht, dass in dem Bericht der Bundesregierung dazu etwas gestanden hätte, aber leider: Fehlanzeige! (Beifall bei der LINKEN) Natürlich kenne ich auch Betriebe, die sagen – Herr Schiewerling, Sie gucken mich so skeptisch an –: Wir bekommen nicht die Leute, die wir haben möchten. – Hier bedarf es natürlich einer gründlichen Analyse. Auf den Punkt gebracht gibt es zwei Felder, die wir einfach nicht aus den Augen lassen dürfen: Erster Punkt. Wir haben ein enormes Arbeitskräftepotenzial, das nicht genutzt wird. 1,3 Millionen Erwerbslose haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Jährlich finden aber nur 69 000 Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Ziel eines anerkannten Berufsabschlusses statt. 256 000 Jugendliche – die Tendenz ist steigend – sind nach der Schule in Überbrückungsmaßnahmen geparkt. Das müsste Ihnen eigentlich auch zu denken geben. Frau Nahles, ich kann Ihnen nicht zustimmen, wenn Sie sagen, dass uns die Menschen für die Arbeit ausgehen. Das widerspricht sich. Wir alle hier wissen, dass Qualifizierung das A und O ist, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. (Beifall bei der LINKEN) Frau Ministerin Nahles, ich muss Sie schon fragen, warum Sie an dem arbeitsmarktpolitischen Kahlschlag der letzten Jahre festhalten, wenn Ihnen die Fachkräfte so wichtig sind. Sie haben nicht genug Geld für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt und feiern hier die schwarze Null für Ihren Haushalt, (Zuruf von der CDU/CSU: Zu Recht!) sagen aber nicht, dass das auf Kosten der Bildung für die Zukunft geht. Wir als Linke sagen: Wir sind nicht bereit, dies zu akzeptieren. (Beifall bei der LINKEN) Viele Frauen in Teilzeit würden unter anderen Rahmenbedingungen länger arbeiten wollen. Damit würden sie endlich auch den Teufelskreis aus zu geringen Verdiensten und Altersarmut durchbrechen können. Nach wie vor fehlen aber ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, und es gibt viel zu wenig Unterstützung für die Pflege von Angehörigen. Die Regierung lamentiert hier, mehr nicht. Das ist für die Linke nicht akzeptabel. Zu all diesen Punkten stehen in Ihrem Bericht keine konkreten Maßnahmen, die wirklich wirkungsvoll sind. Ich kann Ihnen sagen, was die IG Metall zu den bisherigen Bestrebungen gesagt hat – ich zitiere –: Die Konzepte der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung verlieren sich im Klein-Klein. Weiter sagt sie: Und viele Arbeitgeber können sich dazu nicht von ewig gleichen Denkweisen loseisen: Länger arbeiten, schneller arbeiten, härter arbeiten. Damit bin ich schon bei Punkt zwei. Wer von Fachkräftemangel redet, muss auch von den Arbeitsbedingungen sprechen. Es ist doch kein Zufall, dass es vor allen Dingen in den Pflege- und Gesundheitsberufen und in der Gastronomie Fachkräfteengpässe gibt. Dort wird oft rund um die Uhr mit enormen Arbeitsbelastungen und für eine geringe Entlohnung gearbeitet. Es ist also kein Wunder, dass diese Berufe nicht attraktiv sind und viele Beschäftigte schnell wieder ausscheiden. Hier sind einfach auch die Unternehmen in der Pflicht, etwas zu ändern. (Beifall bei der LINKEN) Nach einer Umfrage ist nur jeder fünfte Betrieb mit Fachkräfteengpässen bereit, die Löhne für die Beschäftigten zu erhöhen, und nur jeder achte Betrieb will die Arbeitszeiten anders gestalten. Ich fasse zusammen: Wieder liegt ein Bericht der Regierung vor, wieder geht er aus unserer Sicht am Thema vorbei. Den hätten Sie sich eigentlich sparen können. Schade ums Papier! Danke schön. (Beifall bei der LINKEN – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Schade um unsere Zeit!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin Zimmermann. – Nächster Redner in der Debatte ist Karl Schiewerling für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Zimmermann, Ihre Rede gerade ist ein Beispiel dafür, warum ich immer skeptisch gucke, wenn Sie sprechen. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Das ist die Wahrheit, was ich Ihnen sage!) Es ist nämlich gut, dass ein guter Bericht vorliegt, und dieser Bericht dokumentiert, dass wir uns in der Tat auf einem guten Weg befinden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, hohe Beschäftigung, wirtschaftliche Prosperität, demografischer Wandel: Das waren die Gründe, warum 2011 die damalige Bundesregierung und das Bundesarbeitsministerium unter der damaligen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen das Fachkräftekonzept auf den Weg gebracht haben. Wir können heute feststellen, dass 42,7 Millionen Menschen in Beschäftigung sind, dass es 30,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gibt. Das, was uns zumindest unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels umtreibt, ist, dass 2030 mehr als 2 Millionen Menschen weniger in Deutschland leben werden. Nach der Prognose werden es nur noch 79 Millionen Einwohner sein. Und es gibt einen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials um 6,5 Millionen Menschen. Das ist der Grund, warum sich der vorliegende Bericht an fünf Sicherungspfaden orientiert, die damals auf den Weg gebracht wurden: Aktivierung und Beschäftigung der Menschen, die bei uns sind: Zunächst einmal geht es um diejenigen, die bei uns im Land leben, die wir unterbringen wollen, deren Arbeit wir erhalten oder die wir in Arbeit bringen wollen. Es geht um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es geht um bessere Bildungschancen für alle von Anfang an. Es geht um Qualifizierung über Aus- und Weiterbildung, und es geht um Integration und qualifizierte Zuwanderung. Wir haben in der Tat eine Menge erreicht. Zugegeben – Frau Ministerin Nahles hat das präzise beschrieben –: Wir sind noch nicht am Ende, aber wir sind auf einem ordentlichen Weg. Zum Bereich „Aktivierung und Beschäftigung“ ist zu sagen: Die Zahl der Erwerbslosen ist auf 2,9 bzw. 2,8 Millionen gesunken. Wir haben die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Die Zahl der Arbeitslosen über 55 Jahren haben wir halbiert. Die Zahl der Erwerbstätigen zwischen dem 55. und dem 65. Lebensjahr haben wir in den letzten Jahren um 1 Million steigern können. Wollen wir Fachkräfte so lange wie möglich in Arbeit halten und wollen wir die Kompetenz der Älteren nutzen, dann müssen wir uns als Gesellschaft und als Gesetzgeber darauf einstellen. Aber auch die Sozialpartner und die Betriebe sind gefordert. Es geht um die entsprechende Gestaltung der Arbeitsplätze. Es geht um Abläufe im Bereich der Beschäftigung. Es geht um Weiterbildung. Es geht um betriebliche Gesundheitsförderung. Hier hilft der Staat in erheblichem Maße. Das Bundesarbeitsministerium hat das Programm INQA auf den Weg gebracht. Das wird weitergeführt, damit diejenigen, die in Beschäftigung sind und die Hilfe brauchen, um länger beschäftigt zu sein, weil sie gesundheitliche Beeinträchtigungen haben, Unterstützung erhalten. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, wir sind dabei, die Übergänge in die Rente zu gestalten und so zu justieren, dass Menschen länger arbeiten können (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das können sie schon heute!) oder dass der Renteneinstieg der Situation der Älteren entsprechend angepasst wird. Aber wir dürfen in der Tat den Blick nicht davor verschließen, dass uns bestimmte Bereiche große Sorgen machen, etwa die Langzeitarbeitslosen. Heute organisiert die Katholische Jugendfürsorge den sogenannten Josefstag. In vielen Einrichtungen der sozialen Arbeit finden heute Begegnungen und Gespräche statt. Es geht um die arbeitslosen Jugendlichen, die ohne fremde Hilfe keine Startchancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Hierzu gibt es viele Initiativen. Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen: Es gibt im Bereich der Arbeitsmarktpolitik keinen Kahlschlag. Wir haben sogar im vergangenen Jahr bei dem Programm WeGebAU das Problem gehabt, dass 50 Prozent der Mittel gar nicht abgerufen worden sind. Wir haben die Aufgabe, die vorhandenen Mittel – zugegebenermaßen – zu justieren und zu optimieren – dabei sind wir gerade –, um sie für die Menschen, die der Hilfe bedürfen, zielgerichtet einzusetzen. Uns geht es dabei um die Frage, wie wir insbesondere denjenigen, die sich auf dem Arbeitsmarkt besonders schwertun, helfen können. Dazu gehören auch die 300 000 Jugendlichen aus Familien ohne Perspektive. Ihnen müssen wir helfen, aus diesen sozialen Verhältnissen herauszukommen. Auch hier arbeiten wir an Konzepten. Meine Damen und Herren, ein anderer Pfad der Fachkräftesicherung betrifft natürlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder, wie ich zu sagen pflege, von Familie und Betrieb, weil das die beiden existenziellen Orte im Leben eines Menschen sind. Es geht darum, den Bereich, in dem Leben entsteht und Zusammenleben stattfindet, und den Bereich, in dem man die wirtschaftlichen Grundlagen erwirtschaftet, um zusammenleben zu können, zusammenzubringen, und sie werden seit vielen Jahren immer besser zusammengebracht. Aber es bleibt auch weiterhin einiges zu tun. In der Tat steht dabei mittlerweile nicht mehr wie noch vor wenigen Jahren die Frage der Kinderbetreuung als Problem im Mittelpunkt. Denn wir haben in der U-3-Betreuung und in der Begleitung viel gemacht. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Das reicht aber nicht aus!) Im Mittelpunkt steht mittlerweile die Frage, wie wir den Beruf mit der Pflege vereinbaren können, weil immer mehr Ältere im Betrieb vor der Frage stehen, wie sie ihre pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen können. Dies sind Zukunftsaufgaben, die sehr wohl unter dem Gesichtspunkt der Sicherung von Fachkräften und des Fachkräftemangels zu sehen sind. Lassen Sie mich kurz auf den Bereich der Aus- und Weiterbildung zu sprechen kommen. Wir haben jetzt die assistierte Ausbildung auf den Weg gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Damit tragen wir dazu bei, dass Menschen besser in den Beruf hineinkommen können. Im Bereich der Berufseinstiegsbegleitung stehen insgesamt 1 Milliarde Euro für die aktuelle Förderperiode zur Verfügung. Wir werden damit über 115 000 Jugendliche erreichen. Und: Es geht um die jungen Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund. Wir wissen, dass auch weiterhin viel zu tun ist. Aber mit den 628 Millionen Euro, die jetzt für berufsbezogene Sprachkurse und die berufliche Weiterbildung zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zur Verfügung stehen, bringt die Bundesregierung ebenfalls eine große Leistung auf den Weg. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend sagen: Dieser Ansatz der Fachkräftesicherung hat sich bewährt. Wir müssen diesen Weg weitergehen. Unsere Grundsätze sind: Wir brauchen diejenigen, die in unserem Land leben. Wir brauchen auch Zuwanderung, aber wir brauchen Fachkräfte, keine Zuwanderung in die Sozialsysteme. Alle sind gefordert: Bund, Länder und Kommunen, aber auch die Sozialpartner und die Betriebe. Lassen Sie mich mit Konrad Adenauer sagen: Sie müssen die Menschen nehmen, wie sie sind; es gibt keine anderen. – Aber ich füge hinzu: Wenn wir alle Begabungen und Fähigkeiten, die wir haben, aktivieren und stärken, dann ist mir um die Zukunft unseres Landes nicht mehr bange. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Schiewerling. – Nächste Rednerin: Brigitte Pothmer für Bündnis 90/Die Grünen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Nahles, Sie haben gerade ganz stolz gesagt, dass Sie die Ziele, die Sie für 2020 anpeilen, im Grunde schon heute erreicht haben. Die Frage, die sich aus meiner Sicht dazu stellt, ist, ob die Bilanz auch 2020 überhaupt noch so -positiv sein wird. Weiter stellt sich die Frage, ob die Prognose, die Sie in Ihrem Bericht für 2030 angeben, nämlich dass sich die Zahl der Erwerbstätigen nur um 1 Million reduziert, zutrifft. Ich bin sehr skeptisch. Mit dieser Prognose ist die Bundesregierung relativ allein auf weiter Flur. Alle seriösen Arbeitsmarktforscher, wie erst letzte Woche das IAB, gehen davon aus, dass die Zahl der Erwerbstätigen um mindestens 3 Millionen zurückgehen wird. Ich habe Ihren Fortschrittsbericht genau gelesen, und ich habe keine substanziellen Gründe dafür gefunden, dass nicht die Forscher recht haben sollten, sondern die Bundesregierung. Ich finde, da müssten Sie noch einmal nachlegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, es ist richtig: Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat deutlich zugenommen, nämlich um satte 21 Prozent seit den 90er-Jahren. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist aber: Das Erwerbsarbeitsvolumen von Frauen ist nur um magere 4 Prozent gestiegen. Mit anderen Worten: Im Prinzip teilen sich immer mehr Frauen das gleiche Arbeitsvolumen. Das hilft aber bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels nicht weiter. Es hilft im Übrigen auch den Frauen nicht weiter. Ich nenne nur das Stichwort Altersarmut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen: Ihr viel beschworenes Jobwunder ist vor allen Dingen ein Teilzeiteffekt. Dies entspricht nicht den Wünschen der Frauen. Die allermeisten Frauen wollen mehr arbeiten, als sie aktuell tatsächlich arbeiten. Das kann auch nicht Ihr Ziel sein, wenn Sie den Fachkräftemangel bekämpfen wollen. Wenn Sie dieses Erwerbspotenzial – das ist das größte Erwerbspotenzial, das wir hier im eigenen Land haben: gut ausgebildete Frauen, hochmotivierte Frauen – wirklich heben wollen, dann müssen Sie den Frauen helfen, aus der Sackgasse von Ehegattensplitting und Minijobs herauszukommen, dann müssen Sie an diesen strukturellen Bedingungen etwas ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ja, Frau Nahles, Sie haben recht: Der Anteil der Älteren unter den Beschäftigten hat zugenommen, insbesondere bei der Gruppe der 60- bis 64-Jährigen. Ich fürchte nur, das ist ein kurzes Glück. Uns droht nämlich der Nahles-Knick: (Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Sie haben einen Knick in der Optik! Das Einzige, was hier knickt, ist Ihre Optik!) – Ja, Ehre, wem Ehre gebührt, Frau Nahles. – Bereits im ersten halben Jahr seit Einführung der Rente mit 63 haben 60 000 Ältere ihre Arbeit aufgegeben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nach 45 Beitragsjahren! Dann haben die das verdient!) Ich spreche hier ausdrücklich nur von denjenigen, die wir „Vorzieher“ nennen, also von denen, von denen wir wissen, dass sie ohne dieses Angebot länger gearbeitet hätten. Das sind 16 Prozent der Beschäftigten dieser Altersgruppe. Auf der einen Seite wollen Sie die Erwerbsbeteiligung Älterer erhöhen, und auf der anderen Seite setzen Sie Anreize, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wollen Sie, dass sie malochen bis zum Tode, oder was? 45 Jahre reichen doch wohl!) Ich will das mal mit einem niedersächsischen Spruch kommentieren: Sie stoßen mit dem Hintern um, was Sie mit den Händen aufgebaut haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Ja, die Zuwanderung hat sich erfreulich entwickelt. Aber das ist eine Zuwanderung vor allen Dingen aus den EU-Krisenstaaten. Wir hoffen doch wahrscheinlich alle gemeinsam, dass diese Länder die Krise so schnell wie möglich überwinden. Aber dann wird ein erheblicher Teil derjenigen, die aus diesen Krisenländern kommen, in ihre Heimat zurückgehen. Ich sage Ihnen: Wenn Sie Zuwanderung wirklich nachhaltig gestalten wollen, dann müssen Sie sich auf die Zuwanderung aus Drittstaaten konzentrieren. Aber, meine Damen und Herren, dies setzt natürlich voraus – jetzt richte ich mich vor allen Dingen an die rechte Seite des Hauses –, dass Sie die Ressentiments in Ihren eigenen Reihen zunächst einmal bekämpfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das setzt auch voraus, dass Sie tatsächlich ein modernes Einwanderungsgesetz auf den Tisch legen und eine echte Willkommenskultur gestalten. Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den Arbeitslosen sagen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Kurz. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kurz, ja. – Auch da liegt ein riesiges Potenzial. Aber um das zu heben, müssten Sie zunächst einmal in die Arbeitslosen investieren, damit sie zu Fachkräften werden. Dann haben diese Menschen auch eine Chance. Das ist nicht nur ein Projekt, das diesen Menschen konkret hilft, das ist auch aus ökonomischen Gründen richtig und notwendig und sinnvoll, weil der Fachkräftemangel das größte Wachstumsrisiko werden könnte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage Ihnen: Wenn Sie diese Widersprüche, die Sie in Ihrer Politik haben, nicht auflösen – bei den Frauen, bei den Älteren, bei der Zuwanderung –, dann werden Sie Ihr Ziel der Bekämpfung des Fachkräftemangels jedenfalls nicht erreichen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Diesen niedersächsischen Spruch kenne ich aus Bayern auch; aber wir drücken es ein bisschen drastischer aus. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollte es halt aus dem Inland bringen!) Nächste Rednerin in der Debatte: Katja Mast für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Katja Mast (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden über den Fachkräftefortschrittsbericht der Bundesregierung, und in diesem Fachkräftefortschrittsbericht steht genau das, was unsere Bundesarbeitsministerin gerade gesagt hat: Erstens. Es gibt keinen flächendeckenden Fachkräftemangel, aber Engpässe. Zweitens. Wir sind bei allen Punkten, die wir uns vorgenommen haben, heute schon besser, als wir 2020 sein wollen. Ich finde, da kann man schon mit Selbstbewusstsein -sagen: Wir gehen das Thema „Fachkräftesicherung der Zukunft“ mit Herz, Energie und auch Finanzen richtig gut an. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es gibt eine Gruppe, bei der das Ziel noch nicht ganz erreicht ist – das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen –: Das ist bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen der Fall. In Zukunft soll der entsprechende Prozentwert bei 73 Prozent liegen. So weit sind wir leider noch nicht; denn wir liegen bei 72,5 Prozent. Auch das soll der Wahrheit zuliebe hier ausgesprochen werden. Warum beschäftigen wir uns heute mit dem Thema „Fachkräftesicherung der Zukunft“? Es geht darum, dass wir durch den demografischen Wandel in Zukunft weniger Erwerbstätige haben werden. Da ist es müßig, sich darüber zu streiten, ob 1 Million, 2 Millionen, 3 Millionen oder andere Zahlen richtig sind; vielmehr ist eindeutig erwiesen: Wir müssen zur Fachkräftesicherung der Zukunft etwas tun. Auf der einen Seite müssen wir das bestehende Potenzial, also die Menschen, die in Deutschland leben, für den Arbeitsmarkt besser aktivieren und vor allen Dingen auch besser qualifizieren. Auf der anderen Seite müssen wir Zuwanderung gestalten, weil wir zur Sicherung -unserer Wirtschaftskraft in Zukunft mehr Fachkräfte aus anderen Ländern brauchen werden. Deshalb bin ich -meinem Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann dankbar, der eine Initiative ergriffen hat, um über die Einwanderungsgesetzgebung, aber vor allen Dingen auch über das Thema „Einwanderungsland Deutschland“ einmal ordentlich zu diskutieren. (Beifall bei der SPD) Ich will einen Punkt in den Mittelpunkt meiner kurzen Redezeit rücken: Was tun wir für junge Menschen, damit sie als qualifizierte Fachkraft durchs Leben gehen können und in ihrer Erwerbsbiografie nicht ohne Ausbildung bleiben, sodass sie nicht irgendwann arbeitslos oder sogar langzeitarbeitslos werden? Es ist klar: Deutschland ist ein Hochlohnland, und die Arbeitskräfte brauchen eine hohe Qualifizierung. In den letzten Wochen und Monaten hat diese Regierung die assistierte Ausbildung beraten und beschlossen. Das heißt, wir sorgen dafür, dass junge Menschen eine duale Ausbildung im Betrieb machen können, dass ihre Chancen am Arbeitsmarkt steigen. Wir haben dafür gesorgt, dass die ausbildungsbegleitenden Hilfen, also auch die Begleitung von anderen Auszubildenden, deutlich ausgeweitet werden. Wir haben in der Allianz für Aus- und Weiterbildung dafür gesorgt, dass 20 000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. (Beifall der Abg. Kerstin Griese [SPD]) Wir haben die Berufseinstiegsbegleitung wie noch keine Vorgängerregierung ausgebaut. Diese Begleitung ist der zentrale Förderschwerpunkt dieser ESF-Förderperiode, und das ist auch gut so. Außerdem stärken wir die -Jugendberufsagenturen. Das sind nur wenige Instrumente, mit denen ich deutlich machen will: Wenn man sich einer Gruppe zuwendet, dann kann man für sie auch etwas tun. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Heinz Wiese [Ehingen] [CDU/CSU]) Für uns von der SPD haben Bildung und Qualifizierung natürlich etwas mit Wirtschaft, Erwerbstätigkeit und besseren Verdienstmöglichkeiten zu tun; aber sie haben für uns vor allen Dingen auch damit zu tun, dass Menschen aufsteigen können und dass sie durch Bildung ein anderes Leben als die Elterngeneration führen können. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei der SPD) In der heutigen Diskussion ist auf Folgendes noch gar nicht hingewiesen worden: Wir entwickeln uns von der Wissensgesellschaft hin zur digitalen Gesellschaft. Das heißt, dass die Halbwertszeit von Wissen immer geringer sein wird. Daher wird es nicht reichen, den Jungen am Anfang eine gute Ausbildung zu ermöglichen; vielmehr müssen wir uns noch mehr darüber unterhalten, wie wir lebensbegleitendes Lernen gut organisieren und wie wir weit über das hinausgehen können, was heute möglich ist, auch weit über das hinaus, was die IG Metall zum Glück in das Zentrum ihrer Tarifverhandlungen gestellt hat. Aber da muss, auch von staatlicher Seite, noch mehr kommen. (Beifall bei der SPD) Deshalb sagen wir: Wir müssen über die Zukunft nachdenken, nicht kurzfristig, sondern mittel- bis langfristig: Wie sieht es eigentlich im Erwerbsleben aus? Man denke an eine Person, die im Erwerbsleben steht und überlegt: Na ja, angesichts meiner Qualifizierung weiß ich nicht so richtig, was mit mir geschieht, wenn ich meinen Job verliere. Wer berät mich da eigentlich? – Brauchen wir nicht eine Bildungsinfrastruktur in der Fläche durch Bildungsstützpunkte, durch die entsprechende Maßnahmen organisiert werden? Müssen wir nicht die Arbeitslosenversicherung zu einer Versicherung weiterentwickeln, die frühzeitig agiert, die langfristig und -lebensbegleitend orientiert ist und nicht nur am Verlust der Arbeit und dann erst berät? Wir finden, wir sollten eine Debatte über eine Weiterentwicklung hin zu einer Arbeitsversicherung führen. (Beifall bei der SPD) Ich will zum Schluss kommen und sagen: Willy Brandt hat uns mit auf den Weg gegeben, dass wir in jeder Zeit eigene Antworten brauchen und dass wir auf der Höhe der Zeit zu sein haben, wenn wir Gutes bewirken wollen. Das gilt für das Thema „Sicherung des Fachkräftebedarfs“ so stark wie für fast kein anderes Thema. Ich freue mich auf die Debatten der Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Mast. – Nächste Rednerin in der Debatte: Jutta Krellmann für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jutta Krellmann (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fachkräftemangel herrscht nur in den Unternehmen, wo es verantwortungslose Arbeitgeber gibt. (Beifall bei der LINKEN – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Unverantwortlich! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Das stimmt doch nicht!) – „Verantwortungslose Arbeitgeber.“ Hören Sie doch mal genau zu! (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das haben wir schon verstanden! Deswegen wird das nicht besser!) Die Gewerkschaften haben dazu eine eindeutige Meinung. Die IG Metall beispielsweise kritisiert nicht nur, sondern hat auch Vorschläge, was für die Zukunft der Fachkräfte zu tun ist. Gute Bildung, gute Qualifikation: Die Aufgabe der Regierung ist hier, die Rahmenbedingungen zu schaffen, zum Beispiel durch gute Kitabetreuung, aber auch durch Ganztagsangebote, insbesondere an Hauptschulen. (Beifall bei der LINKEN) Staatliche Aufgabe ist ebenfalls, die Rahmenbedingungen für gute Arbeit zu schaffen. Dazu gehört politisch insbesondere die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung vom Kollegen Weiler von der CDU/CSU-Fraktion? Jutta Krellmann (DIE LINKE): Gerne. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut. – Herr Weiler. Albert Weiler (CDU/CSU): Frau Kollegin Krellmann, wir sind zusammen in einem Ausschuss. Ich arbeite mit Unternehmern zusammen; das habe ich schon getan, bevor ich im Bundestag war. Wir versuchen, durch Eigeninitiative der Unternehmen viele Fachkräfte heranzubilden. Das heißt, die -Unternehmen investieren viel Geld in die Fachkräftenachwuchsgewinnung. Sie sagen jetzt: Wenn in Unternehmen Fachkräftemangel ist, zeigt das, dass die Unternehmer verantwortungslos sind. – Im Umkehrschluss sagen Sie damit – wenn Sie das vielleicht richtigstellen! –, dass alle Unternehmer in meinem Wahlkreis, Mittelständler, die, ich sage mal, zu 80 Prozent Fachkräftemangel haben, keinen Nachwuchs kriegen, die gern 5, 10 oder 20 Auszubildende nehmen wollen, aber nicht kriegen – sie tun viel dafür; die Handwerkerschaft, die Innungen, die IHK tun auch viel dafür –, verantwortungslos sind. Ich glaube, das geht einfach zu weit. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU) Jutta Krellmann (DIE LINKE): Vielen Dank für die Frage. Ich darf Ihnen darauf antworten. Ich habe gesagt: verantwortungslose Arbeitgeber. 80 Prozent der Betriebe bilden gar nicht aus. (Katja Mast [SPD]: Die sind alle verantwortungslos?) – Wie bitte? Auch Sie dürfen mir gleich eine Frage stellen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Das entscheiden nicht Sie. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Ich kann mich an die Zeit erinnern, wo die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland begonnen hat. Genau da haben wir zu diskutieren begonnen. Wenn ich von verantwortungslosen Arbeitgebern rede, dann meine ich nicht die, die ausbilden und dafür sorgen, dass sie Facharbeiter kriegen, sondern ich meine die 80 Prozent, die davon profitieren, dass andere ausbilden. Sie müssen doch ganz genau wissen, wie das im Betrieb ist. (Beifall bei der LINKEN – Sabine Weiss -[Wesel I] [CDU/CSU]: Das haben Sie aber gerade anders gesagt!) Als Gewerkschaftssekretärin habe ich das erlebt; ich weiß, wie das geht. Die Forderung, die wir als Antwort darauf erhoben haben, ist: Wir brauchen eine Umlage-finanzierung der Ausbildungsplätze, damit endlich auch die Arbeitgeber, die von der Leistung anderer profitieren, dafür zahlen, dass sie Fachkräfte kriegen. Das, finde ich, hat System, wenn man die Frage stellt: Was kann man gegen Fachkräftemangel machen? (Beifall bei der LINKEN) Darf ich weitermachen? Ja, oder? Vizepräsidentin Claudia Roth: Machen Sie weiter. Ihre Redezeit läuft. Jutta Krellmann (DIE LINKE): Ich war bei dem Thema: Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen. Das ist aus unserer Sicht eine klare Aufgabe für die Bundesregierung. Parallel ist es die Aufgabe von Unternehmen, sich an Tarifverträge zu halten und dafür zu sorgen, dass in den Betrieben entsprechende Bedingungen geschaffen werden. In Sachsen-Anhalt werben Unternehmen mit dem Bestehen von Tarifverträgen um Fachkräfte. Diese garantieren den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sicheres Geld, geregelte Arbeitszeiten, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In Niedersachsen machten die Metallunternehmen ihre Beschäftigten wuschig, weil sie sich zierten, die entsprechenden Tarifabschlüsse, die alle anderen Beschäftigten in der Branche bekommen haben, zu übernehmen. Inzwischen war der Druck so groß, dass auch niedersächsische Unternehmen ihren Fachkräften diese Tariflöhne zahlen müssen. „Ohne Tarifvertrag“ bedeutet immer: niedrigere Löhne bis hin zu Mindestlöhnen, keine Lohnerhöhungen mehr, weniger Urlaub usw. Tariflöhne sind ein wichtiges Kriterium, wenn man ausreichend Fachkräfte haben will. (Beifall bei der LINKEN) Unternehmen, die gute Rahmenbedingungen schaffen, haben in der Regel auch keine Probleme, Fachkräfte zu finden. Fachkräftesicherung braucht aber auch gute -Arbeitsbeziehungen: zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Nur so lassen sich Regelungen über altersgerechte Arbeitsplätze auf der Basis von Betriebsvereinbarungen oder über eine neue Arbeitszeitpolitik auf der Basis von Tarifverträgen treffen. Das ist mit den genannten Akteuren möglich, wenn sie denn wollen. Mit solchen Maßnahmen schafft man Fachkräftesicherung. (Beifall bei der LINKEN) Was aber machen viele Arbeitgeber stattdessen? Sie übernehmen keine Verantwortung. Sie sind oftmals nicht bereit, in ihr Personal zu investieren. Sie wälzen alles auf den Staat ab und schreien laut im Chor: Alarm, Fachkräftemangel! (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: -Karneval ist vorbei!) Diesen Arbeitgebern sage ich: Hören Sie auf, zu jammern, und überlegen Sie, wo Sie selbst ansetzen können, um Fachkräfte an Ihren Betrieb zu binden, zum Beispiel indem Sie gute Löhne zahlen, sichere Arbeitsplätze schaffen, Ihren Beschäftigten eine Perspektive für die Zukunft geben, (Beifall bei der LINKEN) betriebliche Ausbildung anbieten und auch stärken sowie junge Fachkräfte unbefristet übernehmen. Das müsste in allen Branchen gelten. Als Gewerkschafterin wünsche ich in der aktuellen Tarifrunde insbesondere den Beschäftigten im Sozial-und Erziehungsdienst viel Erfolg im Kampf für ihre Tarifverträge und für die Anerkennung ihrer Arbeit. Dafür braucht es starke Gewerkschaften. Dafür tritt die Linke ein. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Krellmann. – Nächster Redner in der Debatte: Tobias Zech für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Tobias Zech (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir über das Thema Fachkräftemangel sprechen und nicht, wie in anderen Ländern, darüber, dass wir ganzen Generationen von Jugendlichen keine Arbeit anbieten können, die somit in der Arbeitslosigkeit bleiben. Das ist schon einmal positiv. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Frau Ministerin, wir können auch noch aus einem anderen Grund froh sein. Das Thema wird herausfordernd für uns sein – es ist ein schwieriges und wichtiges Thema –, aber der Bericht zeigt: Wir sind nicht nur gut im Zeitplan, nein, wir sind ihm sogar voraus. Die Maßnahmen, die wir vor vier Jahren beschlossen haben, wirken. Würden manche Infrastrukturmaßnahmen, auch hier in der Hauptstadt, in vier Jahren erfolgreich sein, hätten wir weniger Probleme in diesem Land. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte einmal einordnen, über was wir überhaupt sprechen. Wir haben einen Fachkräftemangel in bestimmten Branchen, in bestimmten Regionen. Aber eines gehört auch zur Wahrheit: Wir haben in Deutschland wesentlich mehr Menschen, die dem Erwerbsleben zur Verfügung stehen würden, als wir in das Erwerbsleben integrieren können. Somit haben wir vor allem eine -Lücke hinsichtlich der Qualifizierung und nicht hinsichtlich der Anzahl. Hier müssen wir ansetzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Schmidt [Wetzlar] [SPD]) 2011 wurden für den Ausgleich dieses Engpasses mehrere Pfade entwickelt. Drei möchte ich nennen: die Ausbildung der Jungen, die bessere Integration der -Eltern sowie offenere Zuwanderungsmöglichkeiten. Schaut man sich diese Bereiche an, so kann man feststellen, dass in den letzten Jahren viele strukturelle Veränderungen geschaffen wurden und der Weg für noch mehr Prosperität in diesem Bereich geebnet wurde. Das ist ein großer Fortschritt. Die Ministerin hat es angesprochen: Auch in den Unternehmen – ich selber war neun Jahre lang Personaler – hat sich ein Kulturwandel vollzogen. War die Personalabteilung früher eine kleine Verwaltungseinheit – ich habe immer gesagt: P kann jeder –, die sich um Verträge gekümmert hat und um Abläufe und Standards, ist jetzt der Personalmanager im Unternehmen jemand, der sich um einen der wichtigsten Produktionsfaktoren, nämlich den Faktor Arbeit, den Faktor Mensch, kümmert. Unsere Unternehmen in Deutschland haben diesen Schritt schon getan. Ich denke, man hat schon viel getan. Man hat in den Unternehmen schon sehr gute Initiativen ergriffen, um den Fachkräftemangel zu beheben. Die Personaler haben hier genau drei Möglichkeiten: Recruitment, Retention und Retirement. Oder besser gesagt: Wie bekomme ich das richtige Personal? Wie setze ich es im Betrieb richtig ein? Auch wichtig: Wie gestalte ich den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand? Hier gilt es, für uns, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen. Dabei müssen wir uns aber auch bewusst machen, dass wir alle Phasen des Lebenszyklus eines Arbeitnehmers mit entscheidenden Hilfestellungen begleiten müssen. Ich möchte bei der Ausbildung anfangen. Zu viele junge Menschen werden ohne abgeschlossene Ausbildung ins Leben entlassen. 2011 waren noch 17 Prozent der 20- bis 29-Jährigen ohne Ausbildung. Das größte Risiko für Armut ist die fehlende Ausbildung. 2013 haben wir es geschafft, unter 10 Prozent zu kommen. Das ist ein unglaublich guter Fortschritt, vor allem, wenn man weiß, dass allein eine 10-prozentige Abbrecherquote rund 600 000 Fachkräfte kostet. Bei den 30- bis 34-Jährigen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sind wir bei 44,5 Prozent angelangt. Wir befinden uns in einer guten Situation, es lohnt sich, darauf aufzubauen. Wir müssen aber weiter den Fokus auf die Ausbildung legen. Ich teile nicht die Einschätzung, die im Bericht durchklingt, dass man bei der Durchlässigkeit des Bildungssystems ansetzen muss. Ich bin über Hauptschule, mittlere Reife, Berufsoberschule und Fachhochschule jetzt zu Ihnen gekommen. Also, die Durchlässigkeit ist es wohl nicht. Man müsste aber den Schwerpunkt auf die Ausbildungsreife setzen. Jeder, der in die Berufsschule kommt, sollte den Dreisatz können. Jeder, der die Berufsschule verlässt, sollte wissen, was auf ihn zukommt. Es sollte nicht so sein, dass der Metzgerlehrling am ersten Tag erschreckend feststellt, wo die Wurst wirklich gemacht wird und wie es dort aussieht, und dann das Unternehmen schreiend verlässt. Im Bereich der Ausbildungsreife, der Aufklärung und der Information über Berufsbilder müssen wir noch mehr machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Hier lohnt sich auch das Engagement, das Investment. Die Ministerin hat die Allianz für Aus- und Weiterbildung angesprochen. Es geht nämlich nur miteinander. Nicht die Politik kann den Fachkräftemangel beheben, sondern nur die Unternehmen und die Menschen in unserem Land. Wie können wir die Arbeitnehmer länger in den Betrieben halten? Wie können wir Erziehungszeiten besser koordinieren? Wie können wir das kurzfristige Ausscheiden aus dem Unternehmen sicherstellen? Das sind wichtige Fragestellungen. Man hat über Wertkontensysteme, Lebensarbeitszeitkonten oder mit dem TV FlexÜ erste Möglichkeiten geschaffen. Einige Unternehmen sind schon bei der Umsetzung. Das kann noch weiter ausgebaut werden. Ich möchte noch die Chemiebranche erwähnen, die schon vor Jahren mit ihrem Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“ einen Meilenstein bezüglich der Tariflandschaft in Deutschland gesetzt hat und bewusst das Thema „Fachkräftemangel“ und das Thema „Älter werden im Betrieb“ in den Fokus gestellt hat. Das ist mehr als beispielgebend und sollte von allen als Beispiel genommen werden. Ein Punkt liegt mir noch am Herzen. Wir sprechen darüber – auch die Ministerin hat es angesprochen –, dass wir in Zukunft Älteren ermöglichen wollen, wenn sie es selber wollen und können, länger im Betrieb zu bleiben. Das ist zum einen die Flexirente. Frau Pothmer, ich muss dazu sagen, dass es für uns nicht heißt, dass wir die Rente mit 63 bzw. die Altersrente nach 45 Beitragsjahren infrage stellen. Denn wer 45 Jahre in diesem Land gearbeitet hat, hat es in einer Solidargemeinschaft auch verdient, dass er in den Ruhestand gehen kann. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) – Herr Birkwald, Sie erschrecken mich. – Für mich ist wichtig, dass wir beim Thema Flexirente weiterkommen. Das heißt aber auch, dass wir in den Betrieben im kulturellen Wandel noch weiter fortschreiten müssen. Es geht hier um das Thema „betriebliches Gesundheitsmanagement“. Wir müssen wieder Arbeitsplätze für Ältere oder für Mitarbeiter schaffen, die nicht so leistungsfähig sind oder körperlich nicht so leistungsfähig sind, damit auch sie ihren Beitrag im Unternehmen leisten können. Deswegen finde ich es gut, dass wir mit dem Präventionsgesetz die Mittel der Krankenkassen für die Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsmanagements erhöht haben. Ich möchte zum Schluss kommen. Die Arbeitgeber in Deutschland – damit meine ich auch den Staat – sind angehalten, weiterhin jeweils für ihren Bedarf praktikable und effektive Lösungsansätze zu finden. Ich denke, wir als Politik müssen sie effektiv und intensiv dabei begleiten. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Zech. – Nächster Redner in der Debatte: Volker Beck für Bündnis 90/Die Grünen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir hier über die Zukunft der Fachkräfteentwicklung diskutieren, müssen wir sagen: Wir können es uns nicht leisten, einen Teil der jungen Generation zurückzulassen. Der Bericht gibt darüber Auskunft, dass 72,3 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund, die arbeitslos sind, keinen Berufsabschluss haben. Das zeigt: Es darf bei uns in der Bildungspolitik kein endgültiges Scheitern geben, sondern jeder muss erneut eine Chance bekommen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu bewähren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Es geht darum, dass wir schlichtweg alle Potenziale, die wir im Land haben, heben, dass wir die Menschen fördern. Das heißt für mich: Man muss auch bei den Flüchtlingen, die hierherkommen, von Anfang an mit Integrationskursen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie hier, auf dem deutschen Arbeitsmarkt, ihren Qualifikationen entsprechend eine Chance bekommen und auch Qualifikationen erwerben können, und das nicht erst nach ein, zwei Jahren Asylverfahren, sondern vom ersten Tag an, wenn sie hier ankommen. Das heißt Willkommenskultur. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir dürfen uns auf der jetzigen wirtschaftlichen Situation und der Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht ausruhen. Wir wissen doch – da hatte die Frau Ministerin, die allerdings nicht zuhört, vorhin durchaus recht –, dass uns in Zukunft nicht die Arbeit ausgehen wird, sondern die Menschen, die sie leisten können. Wir haben aus demografischen Gründen einen jährlichen Bedarf bei der Zuwanderung von Arbeitskräften von 300 000 Menschen. Den können wir gegenwärtig decken, weil Menschen aus den südeuropäischen Ländern aufgrund der wirtschaftlichen Situation zu uns kommen. Das wird sich aber ändern, wenn sich die Wirtschaftslage in der Europäischen Union – hoffentlich bald – verbessert. Dann werden wir einen negativen Wanderungssaldo haben. Das haben wir gegenüber der Türkei heute schon: Wir haben in den letzten Jahren mehr Menschen an die Türkei abgegeben, als in der gleichen Zeit zu uns gekommen sind. Eine solche Entwicklung steht uns bevor. Wenn wir uns darauf nicht vorbereiten, dann verspielen wir die Zukunft unseres Landes. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Nahles, vielleicht haben Sie bei der Redevorbereitung Ihren eigenen Bericht nicht ganz genau studiert. Ich finde es selbstgefällig und schlicht falsch, wenn da steht: Mit den Rechtsänderungen zur Zuwanderung von Hochqualifizierten und Fachkräften, die seit Sommer 2012 in Kraft traten, wurde der deutsche Arbeitsmarkt weitestgehend geöffnet und entbürokratisiert. Das ist einfach unwahr. Wir haben fast keine Möglichkeit der angebotsorientierten Zuwanderung von Menschen, die sagen: Ich habe eine Qualifikation, ich möchte nach Deutschland kommen, aber ich habe noch keinen konkreten Arbeitgeber, der mir einen Arbeitsvertrag zur Verfügung stellt. – Dafür brauchen wir eine Möglichkeit. Wir haben dafür seit 2012 eine Regelung, die aber an Bürokratie und Absurdität schwer zu toppen ist. Es geht um § 18 c des Aufenthaltsgesetzes. Danach dürfen Menschen mit einem Hochschulabschluss für sechs Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen. Ihr Lebensunterhalt muss aber gesichert sein, und sie dürfen während der Zeit der Arbeitssuche absurderweise nicht arbeiten. Sie müssen also ihr Vermögen aufzehren, wenn sie hier nach Deutschland kommen. Ja, wer macht denn so etwas? Im letzten Jahr waren es 900 Menschen, die davon Gebrauch gemacht haben, im Jahr davor 400. Damit werden wir unseren Fachkräftemangel der Zukunft nicht bekämpfen können. Da brauchen wir flexiblere Lösungen. Warum soll ein Ingenieur, der hierherkommt, nicht sagen: „Bis ich einen richtigen Arbeitsplatz gefunden habe, kellnere ich auch mal, damit ich nicht das Geld, das ich habe, aufzehren muss“? Das wäre zukunftsfähiger. Wir brauchen am Ende eine viel flexiblere Regelung als dieses Gestrüpp im Aufenthaltsgesetz. Vizepräsidentin Claudia Roth: Kommen Sie bitte zum Ende, Herr Beck? Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Ich habe mir heute die wunderbare Initiative „Make it in Germany“ angeschaut, diese Website, die angeblich ja alle Probleme lösen soll. Also, säße ich jetzt in Indien oder in Afrika oder in Lateinamerika vor meinem Computer und würde mir das anschauen, ich würde echt nicht verstehen, wie ich hierherkomme, obwohl da Arbeitsplätze angeboten werden. Da muss ich mich bewerben, dann muss ich zur Visastelle, die mir nach Auskunft des Portals sagen wird, wie es denn mit dem Visum geht. Dann dauert das Verfahren zur Aufnahme vielleicht ein Jahr, – Vizepräsidentin Claudia Roth: Redezeit, Herr Beck! Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – wenn ich Glück habe. Das wird nur diejenigen, die wirklich in Not sind, motivieren, hierherzukommen. Wir müssen uns auf den zukünftigen Zuwanderungsbedarf vorbereiten, und damit werden wir es so nicht schaffen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Nächster Redner in der Debatte ist Swen Schulz für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Swen Schulz (Spandau) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Volker Beck! Bei allen offenen Fragen, die wir zu diskutieren haben: Wir haben tatsächlich viel erreicht. Lassen Sie mich konkret aus bildungspolitischer Perspektive nur kurz die Stichworte nennen. Das Kitaangebot ist deutlich ausgeweitet. Die Schulabbrecherquote ist gesunken. Ebenso gesunken ist die Quote der jungen Menschen ohne Berufsabschluss; zugleich ist die Studienanfängerquote gestiegen. Das kommt nicht von ungefähr. Wir machen politisch ja auch wirklich eine Menge, vom Kitaausbau über Programme für berufliche Bildung bis hin zu Hochschulpakt, BAföG, Anerkennungsgesetz usw. usf. Das sind wichtige Maßnahmen, die wir hier auf den Weg gebracht und finanziert haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Ich sage ausdrücklich, dass das nicht nur das Verdienst dieser Koalition ist, sondern dass es auf den Leistungen der vergangenen Koalitionen aufbaut: seit 1998 Rot-Grün bis heute. Das sind gemeinsame Erfolge von vielen, die mitgeholfen haben und bei denen ich mich an dieser Stelle auch einmal herzlich bedanken möchte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Aber es ist richtig: Wir können uns nicht ausruhen, es ist nicht alles im Lot, es sind noch nicht alle Ziele der Bildungsrepublik Deutschland erreicht. Ich kann das jetzt nicht alles aufblättern; deshalb nur ein paar Stichworte. Fachkräfte aus dem Ausland: Wir müssen – da hat der Kollege Beck ja recht – viel schneller als bislang Flüchtlinge und Asylbewerber in Sprach- und Integrationskurse bringen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Sicherlich werden dann einige auch bald wieder weg sein; dann haben sie ein wenig Deutsch gelernt, und das ist ja auch nicht verkehrt. Aber viele werden lange bleiben. Da dürfen wir nicht Monate vertrödeln, bis sie Angebote bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Dann das Anerkennungsgesetz: Das ist ein guter, ein überfälliger Schritt gewesen, der dann doch etwas zaghaft ausgefallen ist. Das sehen wir an den insgesamt niedrigen Zahlen, jedenfalls gemessen an den Erwartungen. Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Beratung, niedrigere Verfahrensgebühren und Hilfe bei den Anpassungsqualifizierungen. (Beifall bei der SPD) Wir wollen das Anerkennungsgesetz zu einem vollen Erfolg machen; aber das gelingt nur, wenn wir die Menschen stärker unterstützen. Weiter brauchen wir tatsächlich endlich ein Zuwanderungsgesetz, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) schon um ein Zeichen zu setzen, dass wir Menschen aus dem Ausland willkommen heißen. Aber es geht natürlich nicht nur um Zuwanderung, sondern mindestens genauso dringend um die Menschen, die schon hier leben. Die berufliche Bildung muss weiter unterstützt werden. Sie ist nicht weniger wichtig als akademische Bildung, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Darum sage ich: Es war richtig, das BAföG zu erhöhen. Aber es gehört dazu, dann im Gleichschritt auch das Meister-BAföG für die berufliche Qualifizierung zu stärken. (Beifall bei der SPD) Das ist leider in der Finanzplanung der Bundesregierung noch nicht enthalten. Wir werden dazu mit dem Finanzminister reden und eine Lösung finden. Wir wollen die berufliche Bildung nicht schlechter behandeln als die akademische. (Beifall bei der SPD) Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften überhaupt ist die Investition in die vorschulische Bildung und Betreuung; das sagen alle wissenschaftlichen Studien. Angebot und Qualität der Kitas müssen stimmen, damit erstens Familie und Beruf vereinbar sind und zweitens die Kinder gefördert werden und von Anfang an Chancen erhalten. Wir machen da viel; aber auch hier geht mehr, trotz der 100 Millionen zusätzlich im Nachtragshaushalt. So gibt es, wie ich aus vielen Gesprächen mit Eltern weiß, zu wenig Angebote der Kinderbetreuung zu ungewöhnlichen Zeiten, auch die Qualität der vorschulischen Bildung kann weiterhin deutlich verbessert werden. In den Kitas werden die Grundlagen gelegt, und wir behandeln sie trotzdem ein Stück weit stiefmütterlich. Das müssen wir ändern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein letztes Wort zu den Schulen. Wir haben bislang leider nicht die nötige Mehrheit gefunden, um das -Kooperationsverbot von Bund und Ländern aus dem Grundgesetz zu streichen. Dabei würde genau das helfen, alle Kräfte zur Verbesserung der Schulen zu bündeln. Aber auch das wird kommen. Auf diesen Tag freue ich mich heute schon. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Waltraud Wolff [Wolmirstedt] [SPD]: Wir alle!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Schulz. – Nächster Redner in der Debatte: Dr. Carsten Linnemann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Zahlen für das Jahr 2015 und die Prognostika anschaut, dann stellt man fest, dass die Prognosen sehr unterschiedlich sind. Die Werte sind sehr volatil, man denke an den Ölpreis und an den Wechselkurs. Aber in dem Moment, in dem wir über Demografie reden, auch in Bezug auf die nächsten 10, 15 Jahre, stellen wir fest: Die Zahlen sind sehr viel plausibler, die Prognosen sind sehr viel genauer, weil wir beispielsweise heute schon wissen, wer in 15 Jahren in die Ausbildung geht. -Deshalb ist es richtig, dass wir uns jetzt und in den -folgenden Jahren mit dem Thema Demografie beschäftigen; denn uns werden im Jahre 2030 allein aus demografischen Gründen 4, 5 oder 6 Millionen Erwerbstätige fehlen. Es ist richtig: Wir haben keinen akuten, flächendeckenden Fachkräftemangel. In der im Fortschrittsbericht genannten Studie sind 19 Branchen identifiziert worden, in denen es jetzt Engpässe gibt: Gesundheitsbereich, Pflegebereich, Ingenieurwesen, Maschinenbau, Anlagenbau usw. Wir haben viel über Zuwanderung gehört und über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber lassen Sie mich auf zwei Themen eingehen, die vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen sind, Frau Krellmann: Das sind zum einen die Jüngeren, und vielleicht sollte man auch noch einmal über die Älteren reden. Erstens. Ich glaube nicht, dass die Mittelständler oder die Unternehmer verantwortungslos sind, wenn sie nach Fachkräften oder nach Auszubildenden suchen. Vielmehr stehen wir in der Verantwortung, die jungen -Menschen ausbildungsfähig zu machen und mitzuhelfen, dass sie ausbildungsfähig sind. Nur so wird meiner Meinung nach ein Schuh daraus und nicht andersherum. (Beifall bei der CDU/CSU) Zweitens. Es bereitet uns allen Sorgen, dass die duale Ausbildung seit Monaten, seit Jahren abnimmt. Ich bin sogar der Meinung, man sollte nicht nur darüber reden, dass wir am Meisterbrief festhalten – auch das ist ein Thema, das noch nicht angesprochen wurde –, sondern wir sollten vielleicht auch darüber reden, dass wir in dem einen oder anderen Gewerk den Meisterbrief wieder einführen; (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN) denn der Meisterbrief hängt unmittelbar mit der dualen Ausbildung zusammen. Genau in den Bereichen, in denen wir den Meisterbrief abgeschafft haben, gibt es kaum noch duale Ausbildung, sie geht zurück. Klar, der Meisterbrief sichert die Qualität im Betrieb. Aber es ist wichtig, dass jungen Menschen durch den dualen Ausbildungszweig ein Karriereweg eröffnet wird. Wir brauchen Auszubildende und Akademiker und nicht nur Akademiker. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Apropos Akademiker. Ich habe gerade mit einer -Kollegin gesprochen, die im Forschungsministerium -arbeitet. 28 Prozent der Studierenden, die heute ein -Studium beginnen, brechen dieses Studium ab. Das muss uns zu denken geben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Bologna lässt grüßen!) Deshalb freue ich mich, dass die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangeht und sagt: Wir bringen Projekte auf den Weg, dass wir es schaffen, einfach, schnell, -zielgerichtet und unbürokratisch den Weg für Studierende, die ihr Studium abgebrochen haben, in die duale Ausbildung zu ebnen. (Beifall bei der CDU/CSU) Zum Schluss noch kurz zu den Älteren. Die Erwerbstätigenquote steigt, ja, aber ein Punkt fehlt in diesem Fortschrittsbericht – wir werden in wenigen Jahren -sowieso über diesen Punkt reden; ich glaube, wir müssen jetzt schon über diesen Punkt reden –, und das sind -diejenigen, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, aber freiwillig weiterarbeiten möchten. Das sind in Deutschland 8 Prozent, in der Regel Selbstständige oder 450-Euro-Jobber. Es gibt aber viele, die gern sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten wollen. In anderen Ländern ist der Prozentsatz höher: In der Schweiz beispielsweise macht das jeder Fünfte, in Norwegen sogar jeder Vierte. Bei uns sind es nur 8 Prozent. Deswegen glaube ich – das ist meine feste Überzeugung –: Wir werden den demografischen Wandel nur meistern können, wenn wir nicht nur den Umstand im Blick haben, dass die Menschen älter werden, sondern wenn wir auch den Umstand im Blick haben, dass die Menschen im Alter – zumindest viele – fit bleiben. Deshalb, glaube ich, ist die Debatte um die Flexirente richtig. Wir wollen diesen Mentalitätswandel selbst gestalten. Es ist richtig, dass in Zukunft befristete Arbeitsverträge erlaubt sind, wenn man freiwillig länger arbeitet. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Warum befristet?) Deshalb glaube ich, dass das der richtige Weg ist. Diesen Mentalitätswandel brauchen wir. Die Brechstangenpolitik funktioniert nicht. Wir müssen jetzt die Türen und Tore für diejenigen öffnen, die länger arbeiten können und die es auch wollen. Diese Debatte brauchen wir jetzt und nicht erst in 5, 10 oder 15 Jahren. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Linnemann. – -Letzter Redner in dieser Debatte: Uwe Lagosky für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Uwe Lagosky (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Branchen- und regionalspezifisch besteht Fachkräftebedarf. 2011 verabschiedete die Bundesregierung – das haben wir hier heute schon gehört – das Fachkräftesicherungskonzept, damals noch unter Ursula von der Leyen. Hierzu wird auch der Fortschrittsbericht erstellt. Das Konzept wird sicherlich auch mit der aktuellen Besetzung im Arbeitsministerium in den nächsten Jahren weiterentwickelt, weil es eine Grundlage für die Bundesrepublik Deutschland und die Fachkräfte hier im Lande bietet. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD]) Es besteht aus fünf Schwerpunkten – wir haben sie schon einmal gehört; aber zwischenzeitlich gab es hier einen Besucherwechsel, insofern kann man sie hier noch einmal nennen –: Aktivierung der Beschäftigungssicherung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildungschancen für alle von Anfang an, Qualifizierung in der Aus- und Weiterbildung sowie Integration und qualifizierte Zuwanderung. Der aktuelle Fortschrittsbericht weist in diesen Schwerpunkten in Gänze erneut Verbesserungen auf. Da die Bundesagentur für Arbeit diese Woche zur Woche der Ausbildung 2015 gemacht hat, konzentriere ich mich auf drei Beispiele aus diesem Bereich. Seit 2007 sank die Zahl junger Menschen ohne einen Schulabschluss von 8,2 Prozent auf 5,7 Prozent in 2013. Das Ziel einer Weiterbildungsquote von 50 Prozent in den Betrieben wird 2015 mit 49 Prozent nahezu erreicht. Der Anteil von Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Alter von 20 bis 29 Jahren ohne qualifizierten Berufs-abschluss, die sich nicht in einer Ausbildung befinden, liegt mit 25,4 Prozent immer noch viel zu hoch, ist aber im Vergleich zu den Vorjahren deutlich niedriger. Qualifizierte Nachwuchskräfte haben für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes enorme Bedeutung. Darum entfällt auf das Fachkräftekonzept eine Reihe von Projekten in der Aus- und Weiterbildung. Wir haben alle Menschen im Blick und wollen auch denjenigen Chancen am Arbeitsmarkt ermöglichen, die bislang nur geringe Chancen haben, sei es durch die Berufseinstiegsbegleitung, die Leistungsschwächeren beim Übergang von der Schule in den Beruf helfen soll, oder sei es mit der Initiative Spätstarter für arbeitslose junge Erwachsene ohne Berufsabschluss. Diese wollen wir für eine abschlussorientierte Qualifizierung gewinnen. Darüber hinaus übernehmen wir als Bund – auch das wurde hier schon angesprochen – die BAföG-Kosten komplett, und zwar mit dem Ziel, dass die Länder diese Entlastung in Höhe von 1,17 Milliarden Euro in den Bildungsbereich und in die Hochschulen investieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD]) Für die Union sind berufliche und akademische Bildung gleichwertig. Darum sind wir gut beraten, Jugendliche auch über die Vorteile der dualen Ausbildung aufzuklären. Von der politischen zur wirtschaftlichen Perspektive. Laut der DIHK-Befragung Anfang 2014 kann jedes vierte Unternehmen offene Stellen für mehr als zwei Monate nicht besetzen. Besonders akut sind diese Probleme in Westdeutschland, vergleichsweise am geringsten in Ostdeutschland. 37 Prozent der Unternehmen sehen ihren wirtschaftlichen Erfolg mangels Fachkräften gefährdet – kein Wunder, dass die Personalverantwortlichen der Fachkräftesicherung große Priorität einräumen. Durch meine Zeit als Betriebsrat kann ich sagen: Hier gab und gibt es noch eine Menge Potenzial, das man heben kann: bei der Personalplanung, -beschaffung und -bindung, der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, der Mitarbeiterqualifikation, der Sicherung betrieblicher Innovationsfähigkeit und der stetigen Fortentwicklung der Unternehmensattraktivität. Gerade die Rahmen-bedingungen, unter denen gearbeitet wird, sind ein -wesentlicher Faktor beim Werben um Personal geworden. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, betriebliche Altersvorsorge, Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterzufriedenheit, Gesundheitsförderung, Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen spielen für die Beschäftigten heute eine immer größere Rolle. Auf diesen Feldern können Unternehmen und Firmen durchaus punkten – prinzipiell. Denn natürlich spielen auch die Mobilität der Arbeitnehmer und die Frage eine Rolle, was die Region, in die sie ziehen wollen und in der die Arbeitsplätze sind, zu bieten hat. In meinem Wahlkreis, in Salzgitter-Wolfenbüttel, gibt es neben der Stahl- und Chemieindustrie, der Herstellung von Fahrzeugen für den Lkw- und Schienenverkehr, dem Motorenbau und einem die Region prägenden Automobilhersteller mit Sitz in Wolfsburg zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen. Zudem weist die Region deutschlandweit den höchsten Beschäftigungsanteil in Forschung und Entwicklung auf. Um langfristig zukunftsfähig zu werden und zu bleiben, schlossen sich verschiedene Akteure zur „Allianz für die Region“ zusammen. Sie haben erkannt, wie bedeutsam es ist, regionale Entwicklungen insgesamt am Arbeitsmarkt aktiv zu gestalten. Ich komme zum Schluss. Zusammenfassend gesagt trägt die Fachkräftesicherung Früchte. Entscheidend ist sie für die Entwicklung unseres Landes. Packen wir es an, sie weiterhin voranzutreiben! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich schließe damit die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/4015 und 18/796 an die in der -Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Sie sind damit einverstanden. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich würde Sie bitten, Platz zu nehmen, damit ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen kann. Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf: Vereinbarte Debatte zu den Vorkommnissen in Frankfurt anlässlich der Einweihung der EZB-Zentrale Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort dem Bundesminister Dr. Thomas de Maizière. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 18. März 2015 fand von 11 bis 14 Uhr die Feier zur Eröffnung des Neubaus der EZB statt. In diesem Zusammenhang waren zahlreiche Demonstrationen angemeldet worden. Bereits im Vorfeld konnten an den Grenzen zahlreiche Veranstaltungsteilnehmer festgestellt werden, welche aus der Schweiz, den Niederlanden, Dänemark, Griechenland und Italien anreisten. In einem Reisebus aus den Niederlanden wurden Gegenstände, die als Wurfgeschosse genutzt werden können, sowie Schlagwerkzeuge beschlagnahmt. Bereits in der Anreisephase am frühen Morgen stellte die Bundespolizei massive Gleisüberschreitungen von bis zu 400 Personen fest, welche durch Einsatzkräfte unterbunden wurden. Im Zusammenhang mit den angemeldeten Versammlungen und Aufzügen kam es im Stadtgebiet zu massiven Ausschreitungen. Seit 5.30 Uhr waren mehrere größere gewalttätige Gruppen im Stadtgebiet unterwegs. Mehrere Straßen und Brücken wurden zeitweise blockiert und Barrikaden errichtet, die teilweise in Brand gesetzt wurden. Es kam zu massiven Angriffen auf Polizeibeamte, mit Steinen und Pyrotechnik. Darüber hinaus erfolgten zahlreiche Inbrandsetzungen von Fahrzeugen, darunter auch Einsatzfahrzeuge der Polizei. Teilweise verfügten die gewalttätigen Demonstranten über Schutzbewaffnung. Etwa 80 Einsatzkräfte wurden durch die Freisetzung von ätzenden Flüssigkeiten bzw. Reizgasen verletzt. Die Störer setzten in der Folge Schutzmasken auf und schützten sich vor den Gasen. Es erfolgte auch ein Angriff auf die Polizeistation. Die Polizei setzte mehrfach Wasserwerfer und Pfefferspray zur Lageberuhigung ein. Einsatzkräfte der Feuerwehr wurden bei den Löscharbeiten durch Störer massiv behindert und mit Steinen attackiert. Meine Damen und Herren, das ist die nüchterne Sprache eines Polizeiberichts. Faktisch war es viel schlimmer. Die Gewalttäter haben gestern eine Schneise der Verwüstung durch die Frankfurter Innenstadt gezogen: Autos brannten, Blockaden wurden errichtet, dunkle Rauchsäulen stiegen in den Himmel. Am 1. Polizeirevier zündeten Vermummte drei Streifenwagen an und warfen Pflastersteine auf das Polizeigebäude. Pflastersteine wurden gezielt auf Polizisten geworfen. Die Gewalt hat gestern ein Ausmaß erreicht, wie es zumindest Frankfurt noch nie erlebt hat. Mich hat vor allem das Ausmaß der Verrohung, die wir gestern erlebt haben, tief erschüttert. Die vorläufige Bilanz ist verheerend: 150 Polizeibeamte wurden verletzt, einige davon schwer; 55 beschädigte Dienstfahrzeuge, 7 weitere in Brand gesetzt; eine Polizeistation wurde angegriffen; mehrere U-Bahnen wurden „entglast“ – das ist so ein Ausdruck aus der Szene, den ich schon empörend finde. 293 Platzverweise wurden erteilt. Gegen 26 Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Gewalttäter machten auch vor gänzlich Unbeteiligten nicht Halt: Zahlreiche Ladengeschäfte, Arztpraxen, Wohnhäuser wurden demoliert. Der öffentliche Nahverkehr musste komplett eingestellt werden. Selbst vor einer Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge – einem Kolpinghaus – hat die blinde Zerstörungswut der Randalierer nicht haltgemacht. Hier findet Gewalt nur noch um der Gewalt willen statt, von politischer Auseinandersetzung kann da überhaupt nicht mehr die Rede sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gezielte Stein- und Flaschenwürfe auf Polizeibeamte, brennende Fahrzeuge und Straßenbarrikaden haben mit Demonstrationsfreiheit nichts mehr zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diesen Gewalttätern fehlt jeder Respekt vor Leben oder Gesundheit. Polizistinnen und Polizisten werden von ihnen entmenschlicht, zu Hassobjekten gemacht. Wer so handelt, missbraucht seine Freiheitsrechte und überschreitet ganz klar die Grenze, die wir im Rechtsstaat bereit sind zu tolerieren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber damit nicht genug: Das katastrophale Geschehen ist gestern auch noch öffentlich gerechtfertigt und verharmlost worden. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Ungeheuerlich!) Ein junger Gewerkschafter aus dem Südwesten relativiert das Geschehen – ich zitiere –: Die symbolische Gewalt – „symbolische“ Gewalt! –, für die ein Auto in Flammen steht, ist doch nichts verglichen mit der strukturellen Gewalt unseres Wirtschaftssystems. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist ein Skandal! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Ungeheuerlich!) Ich kenne diese Sprache, aus den 70er-Jahren; sie kommt mir sehr bekannt vor. Selbst Verständnis für die Randalierer wurde eingefordert. Der Blockupy-Sprecher Christoph Kleine kritisierte den – ich zitiere – massiven Polizeieinsatz, den Einsatz von Schlagstöcken und Tränengas. – Selbst das ist nicht alles: Man müsse, so sagt er, eine andere Geschichte erzählen: die Geschichte der Menschen, die den Mut gehabt hätten, sich diesem Gewaltapparat auszusetzen. – Das ist absolut inakzeptabel, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Frechheit!) Solche Äußerungen kommen auch aus dem politischen Bereich. Wenn da etwa eine Politikerin der Partei Die Linke die gestrigen Krawalle mit dem Maidan in Kiew vergleicht, macht mich das fassungslos. Solidarität ist hier wirklich fehl am Platz. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist eine Schande! Sie sollten sich schämen dafür!) Ich erwarte von den Linken hier und heute – Frau Kipping hat auch eine, wie ich finde, problematische Äußerung getätigt, die vielleicht aus dem Zusammenhang gerissen war – eine klare und unmissverständliche Distanzierung von dieser Gewalt und jeder Art von Verharmlosung – ohne jede Hintertür. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Das gilt auch für die Organisatoren des Blockupy-Bündnisses. Auch sie sind mitverantwortlich für das, was gestern geschehen ist. Diese Verantwortung muss hier klar benannt werden. Das Blockupy-Bündnis beruft sich nun offiziell darauf, dass die gewalttätigen Ausschreitungen nicht Teil der Planung waren. Ulrich Wilken, hessischer Landtagsabgeordneter der Linkspartei und Anmelder der Proteste, sagte, er sei betrübt, er habe sich den Mittwochvormittag anders gewünscht. Andererseits habe er aber auch großes Verständnis für die Wut der Menschen, die von der Verelendungspolitik der EZB betroffen seien. – Ich sage Ihnen: Das war keine spontane Wut, das war seit Monaten geplante, kühl kalkulierte Gewalt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Linker Gewalttourismus ist das!) Wir haben aus Lautsprecherwagen vor Demonstranten Musik mit folgendem Textteil gehört – die hat man nicht spontan dabei, sondern die wird mitgebracht – ich zitiere –: „Wir sind kampfbereit, bis an die Zähne bewaffnet.“ Wenn man so Demonstranten beschallt, dann muss man sich über die Reaktionen nicht wundern. Auch die Beschwichtigungsversuche der Blockupy-Organisatoren vor Ort sprechen ihre eigene Sprache. Ich zitiere einen Lautsprecherspruch: Hört auf, mit Gegenständen zu werfen, das trifft unter Umständen die eigenen Leute in den vorderen Reihen. Das verschlägt mir die Sprache. (Erika Steinbach [CDU/CSU]: Ja!) Der gestrige Gewaltexzess kam nicht aus heiterem Himmel. Die Sicherheitsbehörden hatten seit langem Hinweise darauf, dass die linke Szene diesen Anlass nutzen will, um Gewalt auszuüben. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Warum haben Sie es dann nicht verhindert?) Auch das Ausmaß der Gewalt spricht dafür, dass solche Aktionen seit langem geplant waren. Deswegen können die Veranstalter heute auch nicht so tun, als hätten sie das überhaupt nicht gewusst. Schon der Name „Blockupy“ verheißt nichts Friedliches. Das ist eine Kombination eines deutschen und eines englischen Wortes, eine Kombination aus „Blockieren“ und „Besetzen“. Ich finde, das hat mit friedlicher Demonstration ziemlich wenig zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, wir leben in einer wehrhaften Demokratie. Das heißt, dass sich unser Staat verteidigen darf und verteidigen muss, wenn er und seine Bürger angegriffen werden. Wenn ein Auto angezündet wird, in dem zwei Polizisten sitzen, dann reden wir nicht über Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder über Wutbürger, (Ulli Nissen [SPD]: Das ist ein Mordversuch!) sondern vielmehr mindestens von versuchtem Totschlag. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Tod von Polizisten wird hier billigend in Kauf genommen. Jeder dieser Angriffe war ein Angriff auf unseren Rechtsstaat, auf jeden Bürger dieses Landes. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Alle, die sich dabei missbräuchlich auf Freiheitsrechte berufen, müssen mit der vollen Härte des Rechtsstaates rechnen. Als Mitglieder des Deutschen Bundestages – das sind wir alle hier – ist es heute an uns, jedem Versuch der Rechtfertigung von allen Fraktionen eine klare und unmissverständliche Absage zu erteilen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das sollte uns eine Lehre für zukünftige Ereignisse, wie G-7-Treffen oder anderes, sein. Wehret den Anfängen! Verharmlost nicht Gewalt! Macht nicht gemeinsame Sache mit Gewalttätern! Bietet ihnen keinen Schutz! Rechtfertigt es nicht! Es gibt in unserer Demokratie, aus welchem sozialen Protest heraus und aus welchem Grund auch immer, keinen einzigen Grund, Gewalt anzuwenden – gegen nichts und niemanden. Das muss Konsens in diesem Hause sein. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will mit einem Dank und anerkennenden Worten an alle eingesetzten Polizisten, Feuerwehrleute, THW-Helfer und anderen Rettungskräfte schließen. Die -Bundespolizei hat allein im Bereich der Bahnpolizei 1 000 Polizeibeamte eingesetzt. Die Polizei des Landes Hessen wurde von insgesamt über 5 000 Polizisten aus nahezu allen Bundesländern unterstützt. Hinzu kamen 700 Kräfte der Bundespolizei. Noch während des Einsatzes wurden weitere Unterstützungskräfte aus dem gesamten Bundesgebiet mobilisiert. Meine Gedanken sind bei den Polizisten von Bund und Ländern, die unter Einsatz von Leib und Leben nicht nur die EZB, sondern vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt geschützt haben. Meine besondere Anteilnahme gilt den zahlreichen verletzten Polizisten und ihren Angehörigen. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle haben die Bilder von gestern im Kopf. Wir sind uns hoffentlich parteiübergreifend einig: Wir verlangen verdammt viel von unseren Polizistinnen und Polizisten. Sie verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung für die Arbeit, die sie für uns alle und unseren Rechtsstaat leisten. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Dr. de Maizière. – Das Wort zu einer Kurzintervention hat die Abgeordnete Heike Hänsel. (Johannes Kahrs [SPD]: Oh, die brauchen wir jetzt! Will sie sich jetzt entschuldigen? – Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Sie sollte besser nichts sagen oder sich entschuldigen!) Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke, Frau Präsidentin! – Herr Innenminister, Sie haben indirekt meinen gestrigen Tweet erwähnt und eben nicht im Original zitiert. Deshalb möchte ich das tun, weil Sie ihn interpretiert haben, wie so viele in der Presse. Ich habe wortwörtlich geschrieben: Stimmungsmache der Presse gegen #Blockupy#. Auf dem Maidan in Kiew waren Rauchschwaden für die Presse Zeichen der Freiheitsbewegung! (Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister: Das macht es nicht besser! – Burkhard Lischka [SPD]: Was soll das denn heißen? – Johannes Kahrs [SPD]: Das macht es nicht besser!) Hier kommen wir nämlich zu einer grundsätzlichen Diskussion. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das wird ja noch schlimmer!) – Könnten Sie bitte zur Ruhe kommen? (Zurufe von der CDU/CSU: Nein! – Johannes Kahrs [SPD]: Bei so viel Unsinn geht das nicht!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Liebe Kollegen, lassen Sie doch Frau Hänsel ihre Rede beenden. Heike Hänsel (DIE LINKE): Das ist sehr bezeichnend für Ihr demokratisches Grundverständnis. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sie kann sich ja zu Wort melden und reden!) Ich habe die Berichterstattung über Gewaltanwendung verglichen. Hier gibt es eben Doppelstandards. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Es ist eine Schande, den Maidan mit Frankfurt zu vergleichen!) Sie erinnern sich alle: Auf dem Maidan in Kiew wurden brennende Barrikaden gebaut. (Ulli Nissen [SPD]: Was ist das denn für ein Vergleich? – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da wurden aber keine Polizisten angezündet!) Es gab Schlägertrupps des rechten Sektors, die mit Stöcken gegen die Polizei vorgingen. Häuser wurden in Brand gesetzt. Politiker der CDU und der Grünen sind dort hingefahren. Die Presse hat darüber berichtet und diese Gewalt verharmlost. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die haben keine Polizeiautos mit Polizisten drin angezündet, Frau Hänsel!) Das sind Doppelstandards in der Berichterstattung über Gewalt. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Das ist ja völliger Blödsinn!) Das geht nicht. Die Empörung, die Sie hier äußern, ist nicht glaubwürdig, weil Sie selbst diese Doppelstandards haben. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist nur noch widerlich!) Ich kann nur sagen: Ich lehne die Gewalt in Frankfurt ab, (Ulli Nissen [SPD]: Das ist ja toll! Danke schön!) wenn sie von Demonstranten und Demonstrantinnen ausgeht, ich lehne sie in Kiew ab. (Ulli Nissen [SPD]: Ich bin Abgeordnete! Ich habe gesehen, was in Frankfurt passiert ist!) Ich lehne auch die Gewalt von Polizisten gegenüber Demonstranten ab. Über 200 Demonstrantinnen und Demonstranten sind verletzt. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Unerhört! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt ist aber Schluss! Sie sollen einen Redebeitrag machen!) – Lieber Herr Kauder, ich an Ihrer Stelle würde ruhig sein. Im Rahmen von Stuttgart 21 wurde der ehemalige Polizeipräsident zu einer Geldstrafe verurteilt, (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Jetzt ist aber gut!) weil er für den Einsatz von Gewalt verantwortlich war. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist unerträglich!) Also müssen wir generell über Gewalt sprechen und sie ablehnen, (Ulli Nissen [SPD]: Angriff auf Kinder im Flüchtlingsheim: Was ist das?) nicht nur Gewalt von einer Seite. Wir müssen jede Form von Gewalt verurteilen, nicht nur die von einer Seite. (Beifall bei der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: So viel Schwachsinn habe ich selten gehört!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Dr. de Maizière, Sie haben die Möglichkeit, darauf drei Minuten lang zu antworten. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete, Sie selbst haben mit Ihrer Kurz-intervention sämtliche Vorwürfe, die ich vorgetragen habe, bestätigt. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das spricht für sich. Ich muss mich hier nicht wiederholen. Aber eins muss ich als Bundesinnenminister und sicher auch im Namen aller Innenminister der Länder wirklich sagen: Dass Sie hier so tun, als würden Polizeibeamte, wenn sie die Demonstrationsfreiheit sichern, ungerechtfertigt Gewalt anwenden, weise ich für alle -Polizistinnen und Polizisten dieses Landes zurück. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was? Das habe ich selbst erlebt! Unglaublich!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Letzte Rednerin in der Debatte: Katja Kipping für die Linke. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Sie kann sich erst mal entschuldigen für die Kollegin! Sie kann sich mal für die Kurzintervention entschuldigen! – Gegenruf des Abg. Johannes Kahrs [SPD]: Sie ist doch selber mitgelaufen gestern!) Katja Kipping (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist gut, dass wir uns heute die Zeit nehmen, um über die gestrigen Ereignisse zu reden, und ich möchte aus Sicht der Linken dazu Folgendes sagen: Jeder Verletzte – und das gilt gleichermaßen für Verletzte aufseiten der Polizei wie für Verletzte aufseiten des Protestes – ist ein Verletzter zu viel. Unsere Anteilnahme gilt allen Verletzten. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Aktionsbündnis Blockupy hatte sich auf einen Aktionskonsens verständigt. Dieser sah ausdrücklich vor, dass von den Massenblockaden keine Eskalation ausgeht. Leider haben sich nicht alle, die gestern nach Frankfurt kamen, an diesen Konsens gehalten. Wenn Autos angezündet und Wartehäuschen demoliert werden, fehlt mir dafür jedes Verständnis, und das war auch nicht Teil der Massenblockaden, zu denen Blockupy aufgerufen hat. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Demonstranten – das bewerte ich im Ansatz anders als Sie, Herr de Maizière – sollten vielmehr mit Mitteln des zivilen Ungehorsams, aber gewaltfrei die Eröffnung der EZB symbolisch blockieren, auch in dem Bewusstsein, dass die Blockierer wahrscheinlich weggetragen werden oder man rechtlich gegen sie vorgeht. Solche Blockaden haben in diesem Land eine längere Tradition. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Denken wir nur an Heinrich Böll, der 1983 in Mutlangen auf einem Hocker saß und weggetragen wurde, als er sich an einer Sitzblockade gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen beteiligte. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Oder denken wir an die Blockaden anlässlich von Castortransporten, an denen beispielhaft bei einzelnen Atommülltransporten für den Ausstieg aus der Atomenergie geworben wurde. Am Ende hat der Bundestag sich diesem Ziel angeschlossen. Ohne die mutige Anti-atombewegung wären wir vielleicht nicht so schnell zu dieser Erkenntnis gekommen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Ulli Nissen [SPD]: Gestern war das aber nicht friedlich!) Gemeinsam mit vielen Kolleginnen und Kollegen war ich gestern als parlamentarische Beobachterin bei den Blockupy-Protesten dabei. Wir haben uns vielerorts für Deeskalation eingesetzt. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Trau, schau, wem! Schau dir die Leute an, mit denen du auf die Straße gehst!) – Wissen Sie, natürlich war die Linke dabei, und glauben Sie nur eine Minute lang, es wäre besser gewesen, wenn wir uns nicht für Deeskalation eingesetzt hätten? (Beifall bei der LINKEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Der Friedensengel von Frankfurt!) Wir haben außerdem gestern über den gesamten Tag einen deutlich anderen Eindruck von den Protesten gewinnen können. Der übergroße Teil der Menschen, die gestern nach Frankfurt kamen, wollte entschieden, aber gewaltfrei gegen Austerität und für ein anderes Europa demonstrieren. Davon zeugten viele selbst gemalte inhaltliche Schilder, Reden auf Kundgebungen, Straßentheateraktionen und ja, am Ende eine friedliche Demonstration von 20 000 Menschen. (Beifall bei der LINKEN) Ziel war, angesichts der EZB deutlich zu machen, dass die Eröffnung des Luxusbaus kein Grund zum Feiern, sondern zum Protestieren ist. Für diesen Protest gibt es gute inhaltliche Gründe, und über diese Gründe gehört gesprochen; denn sie waren das Verbindende bei den Blockupy-Protesten. Die EZB steht als ein Teil der Troika für die bisherige Krisenpolitik. Gestern berichteten viele junge Menschen aus Krisenländern von den verheerenden Folgen der Troika-Politik. So erzählte ein Podemos-Mitglied davon, dass es infolge der Krisenpolitik in Spanien zu 1 Million Zwangsräumungen gekommen ist. Das heißt, 1 Million Familien, darunter viele Familien mit Kindern, müssen sich jetzt ohne eine sichere Bleibe durchs Leben schlagen. Ja, Austerität heißt für viele Menschen in den Krisenländern unsoziale Verarmungspolitik und wird somit zur materiellen Gewalt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Aber die Gewalt hat davon abgelenkt! Das ist doch das Schlimme!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kipping, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Kollegen Weiler von der CDU/CSU-Fraktion? Katja Kipping (DIE LINKE): Gerne. Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Weiler, bitte. Albert Weiler (CDU/CSU): Frau Kipping, eine „parlamentarische Beobachtungsgruppe“ – das gibt mir jetzt ein bisschen zu denken. Eine parlamentarische Beobachtungsgruppe hat für mich einen offiziellen Anschein. Können Sie mir die Frage beantworten, ob der Parlamentspräsident oder einer seiner Stellvertreter Sie als parlamentarische Beobachtungsgruppe beauftragt hat, diese Demonstration zu beobachten? Wir hatten gestern Plenartag. Das heißt, der Abgeordnete ist eigentlich verpflichtet, dem Plenum beizuwohnen. Sie aber fahren nach Frankfurt und schauen dort während eines Plenartages den Demonstrationen zu. Ich gehe davon aus, dass Sie dem Plenum nicht beiwohnen konnten, weil Sie in Frankfurt den Demonstrationen zugeschaut haben. Jetzt noch einmal die Frage: War das von einem der Parlamentspräsidenten genehmigt? Ich möchte nicht haben, dass so etwas einen öffentlichen Anstrich hat, wenn es eigentlich doch nicht öffentlich ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kipping, bitte zur Antwort. Katja Kipping (DIE LINKE): Schon Ihre Frage ist bezeichnend, wie viele Aussagen, die wir getroffen haben, von Ihnen auch vollkommen verzerrt wiedergegeben werden. Wir sind nicht als eine parlamentarische Gruppe hingegangen, sondern wir haben uns als gewählte Parlamentarier – – (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So haben Sie es doch gesagt!) Ich habe gesagt – hören Sie mir doch mal zu –, wir waren als parlamentarische Beobachterinnen unterwegs, und als gewählte Parlamentarier ist es unser Recht, das Gespräch mit Menschen zu suchen. Ich weiß, dass gestern viele Leute auf uns zugekommen sind, wenn sie uns in den Westen erkannt haben; sie waren froh, dass sie Informationen loswerden konnten, wo es Probleme gab, etc. Wir haben natürlich versucht, in Situationen, in denen es eskalierte, zu vermitteln, um weitere Verletzte zu vermeiden. (Beifall bei der LINKEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist aber gewaltig schiefgegangen, Frau Kipping!) Auf jeden Fall haben wir uns über den gesamten Tag direkt vor Ort einen Eindruck gemacht und sprechen hier nicht nur unter dem Eindruck von einigen sehr schrecklichen Bildern. Ein Plakat mit dem Slogan „Austerität tötet“, wie man es gestern zu sehen bekam, das mag jetzt nicht jedermanns Geschmack sein. Aber wer einmal gehört hat, wie sehr die Selbstmordversuche von Jugendlichen in Griechenland im Zuge der Kürzungsauflagen -zugenommen haben, der versteht vielleicht die Verzweiflung hinter diesen Worten. Die Frage ist nun: Wie gehen wir mit den Blockupy-Protesten um? Sicherlich kann man die Gewaltübergriffe einiger nutzen, um die gesamten Proteste zu delegitimieren. Aber wollen wir wirklich einer kleinen Gruppe von gewalttätigen Trittbrettfahrern die Definitionshoheit über den Protest von 20 000 Menschen überlassen? (Beifall bei der LINKEN) Es gäbe auch die Möglichkeit, sich für einen anderen Umgang zu entscheiden. Wie wäre es damit, hinzuhören, was junge Menschen aus den Krisenländern zu berichten haben? Vielleicht könnte man beim Hinschauen wahrnehmen, dass sich diese Proteste eben nicht auf einige schreckliche Bilder reduzieren lassen, sondern dass eine neue Generation in Europa auftritt, die sich klar gegen Rassismus und gegen Nationalismus ausspricht, und dass da eine neue Generation heranwächst, die aus tiefster innerer Überzeugung Europa als grenzüberschreitendes Projekt leben möchte, die aber unter den Auswirkungen der herrschenden Europapolitik leidet. Sie müssen das heute nicht eingestehen. Ich glaube, Sie haben für die heutige Debatte ein anderes Drehbuch im Kopf. Aber vielleicht könnte, wenn man bei den Berichten aus den Krisenländern hinhört, bei dem einen oder anderen ja doch die Erkenntnis wachsen, dass sich ein Weiter-so in Europa verbietet. Vielleicht könnte die Erkenntnis wachsen, dass Europa nur eine Chance hat, wenn es wirklich sozial und demokratisch wird. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke, Frau Kollegin Kipping. – Nächster Redner in der Debatte ist Johannes Kahrs für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Johannes Kahrs (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass der Bundesinnenminister hier eben ganz klar gesagt hat, was man von dem gewalttätigen Teil der Demonstration zu halten hat. Gewalt ist kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Das, was da gestern in Frankfurt gelaufen ist, war inakzeptabel. Irgendwelche irren Vollpfosten, die Gewalt gegen Polizisten, gegen Sanitäter, gegen das THW und andere -ausüben, sind nicht diejenigen, die wir inhaltlich und politisch ernst nehmen müssen. Das sind schlicht und einfach Zustände, die wir nicht akzeptieren. Diese Menschen sind ein Fall für die Justiz. Ich meine, dass sie entsprechend der Justiz zugeführt werden sollten. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Selbstverständlich gebührt unser Dank auch all denjenigen, die da gestanden und dafür gesorgt haben, dass diese wehrhafte Demokratie auch wirklich wehrhaft ist und dass die Menschen, die dort waren, die Anwohner und andere, geschützt worden sind. Ich halte das alles für inakzeptabel. Wer das gestern verfolgt hat, weiß, dass man so etwas in Deutschland weder dulden noch unterstützen sollte. Deswegen ist das, was die Linke in den letzten Tagen zu diesem Thema zum Besten gegeben hat – heute konnten wir das teilweise auch wieder hören, obwohl man merkt, dass ihre Abgeordneten zurückrudern –, einfach nur peinlich. Ich glaube, dass wir alle wissen, wie ihr Verhältnis zur Gewalt ist. Man weiß ja, mit wem sie ansonsten demonstrieren. (Katja Kipping [DIE LINKE]: Mit der Gewerkschaft!) Deswegen ist das für uns kein Anlass, darüber nachzudenken, ob die Politik falsch ist. Vielmehr ist es schlicht und einfach so, dass wir alle wissen, dass das, was gestern Vormittag gelaufen ist, in einem demokratischen Rechtsstaat schlichtweg nicht akzeptabel ist. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Gleichzeitig ist es natürlich so, dass es vollkommen in Ordnung ist, wenn Zehntausende von Menschen friedlich demonstrieren wollen. Man kann, was die EZB angeht, was die Politik in Europa angeht, durchaus geteilter Meinung sein; das ist vollkommen in Ordnung. Jedermann kann dazu aufrufen, zu demonstrieren. Jeder kann demonstrieren. Wenn Blockupy so eine Demonstration organisiert, dann ist diese Organisation auch mit dafür verantwortlich, wie sie abläuft. Dann sind natürlich auch diejenigen, die dazu aufgerufen haben, mit dafür verantwortlich, wie es abläuft. Deswegen kann man diesem Verein eigentlich nur noch empfehlen, sich aufzulösen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Im Ergebnis ist es so, dass dort gegen eine Politik demonstriert worden ist, gegen die man demonstrieren kann. Aber man muss auch dazusagen, dass die EZB vielleicht der falsche Buhmann ist. Vielleicht kann man einmal kurz auf die Sachebene gehen. Es ist so, dass die Zinsen im Euro-Raum auf einem historischen Tiefststand sind. Die Renditen für Staatsanleihen der Euro-Staaten sind wieder gesunken. Das kann man differenziert bewerten; aber eins ist klar: Der Spardruck in den Krisenländern wäre noch viel höher gewesen, wenn die EZB nicht für niedrige Zinsen gesorgt hätte. Länder wie Portugal, Spanien, Italien und auch Griechenland hätten viel mehr in ihren Haushalten einsparen müssen, die Sozialleistungen wären deutlich mehr unter Druck gekommen, wenn die Zinsen nicht so niedrig wären. Wir Deutsche haben immer gewollt, dass die Europäische Zentralbank so ist, wie sie ist: eine starke Zentralbank nach dem Vorbild der Bundesbank, politisch unabhängig und mit dem klaren Auftrag, für Preisstabilität zu sorgen und die Inflationsrate niedrig zu halten. Das waren die Bedingungen, unter denen wir alle angetreten sind; das wollen wir. Wenn man eine Europäische Zen-tralbank haben möchte, die unabhängig ist, dann muss man auch damit leben, dass sie unabhängige Entscheidungen trifft. Sie können einem gefallen oder eben auch nicht, dagegen kann man gerne auch demonstrieren – aber eben nicht so. Das muss man, glaube ich, unterscheiden. Da ist ein Hauch geistige Trennschärfe gefragt. Das, was gestern Vormittag stattgefunden hat, die unakzeptable Gewalt, die stattgefunden hat, das, was da auch mit Unterstützung von Blockupy und den Linken gelaufen ist, das geht alles nicht. Das wissen wir. Das haben wir alle mitbekommen. Das ist klar. Dass andere dagegen demonstrieren, das ist in Ordnung. Jeder hat irgendwann einmal gegen irgendetwas demonstriert. Meine erste Demonstration war gegen die Scientologen, die sich in Hamburg breitgemacht haben. Es war eine gute Geschichte; das kann man immer machen; es lohnt sich. Trotzdem ist es so, dass die Europäische Zentralbank einen Auftrag hat. Jetzt gegen die Europäische Zentralbank zu demonstrieren, wenn man gegen die herrschende Europapolitik vorgehen will, ist völlig absurd. Da gibt es ganz andere, gegen die man demonstrieren könnte. Man könnte sich zum Beispiel einmal mit der Politik in den Krisenländern selber auseinandersetzen. Wie ist es zu der Immobilienblase in Spanien gekommen? Warum sind die Zustände in Griechenland so? Was haben die griechischen Regierungen in den letzten 20 Jahren denn veranstaltet? Was haben sie gemacht, damit Griechenland in den Euro-Raum kommt? Wie ist es zu der Verschuldung gekommen? Das ist doch nicht die Schuld der Europäischen Zentralbank oder der Troika. Vielmehr diskutieren wir hier im Deutschen Bundestag, und wir helfen, damit die Folgen dieser Politik geheilt werden können. Wir helfen solidarisch den anderen Staaten in Europa. Wenn man anderer Meinung ist, ist das vollkommen in Ordnung. Aber das, was die Linke hier veranstaltet, was Blockupy abgezogen hat, was da gestern in Frankfurt gelaufen ist – Gewalt gegen Polizisten, Sanitäter, THW und andere, brennende Polizeiwagen –, das geht nicht. Solche Vollpfosten gehören nicht auf die Straße; sie gehören vor Gericht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Kahrs. – Nächste Rednerin in der Debatte: Irene Mihalic für Bündnis 90/Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns alle macht es natürlich fassungslos, dass Menschen, die von sich behaupten, sich für eine bessere Welt einzusetzen, den simplen und stumpfen Weg der Gewalt gehen; denn das, was am Ende bleibt, konnten wir eindrucksvoll sehen: Das sind brennende Einsatzfahrzeuge, zerstörte öffentliche Einrichtungen, viele verletzte Menschen in Zivil und in Uniform. Das ist nicht die Welt, für die wir uns einsetzen. In so einer Welt möchte ich nicht leben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Unerträglich ist für mich auch der Zynismus, der zum Teil aufseiten der Veranstalter geäußert wurde: (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: „Zynismus“ ist das richtige Wort!) Man habe das anders geplant, man sei entsetzt und bestürzt, man habe – jetzt kommt das große Aber – aber auch Verständnis für die Wut und für die Empörung; viele Leute hätten den Polizeieinsatz eben als Provo-kation und als Herausforderung begriffen. Ja, Entschuldigung! Jemandem, der sich so erklärt, kann ich das Bedauern nicht abnehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, den Aufruf von Blockupy mit unterschrieben haben, (Zuruf der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE]) zeigt einfach noch einmal sehr eindrucksvoll, welches Verhältnis Sie zu Europa haben. Die Europäische Union als größtes Friedens- und Freiheitsprojekt der letzten 70 Jahre (Zurufe von der LINKEN) hat sicherlich ganz viele Fehler – da sind wir uns auch in Teilen einig –, sie aber als „autoritäres Regime“ und Deutschland als „Herz der Bestie“ zu bezeichnen, wie in diesem Aufruf geschehen, geht gar nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Was haben denn bitte die Einsatzkräfte mit der Europäischen Zentralbank und der Austeritätspolitik zu tun? Sie sind nicht die Wachhunde des Finanzkapitalismus, sondern sie sind Teil unserer Gesellschaft. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte schützen Menschen, Sachen und Grundrechte wie das hohe Gut der Versammlungsfreiheit. Ihnen gelten unser Dank und unser Respekt, dass sie sich dafür einsetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wer die Polizei zur Projektionsfläche seines Hasses macht, bricht dem Finanzmarktkapitalismus im Übrigen nicht den geringsten Zacken aus der Krone, trägt aber zerstörerische Gewalt mitten in diese Gesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD) Natürlich müssen wir uns auch genau ansehen, wie der Polizeieinsatz gelaufen ist, ob das Einsatzkonzept das richtige war, ob es auch Fehlverhalten aufseiten der Beamten gegeben hat. Diese Nachbereitung wird stattfinden. Wir müssen auch die Debatte über Ausstattung und Personal bei der Polizei führen – und das auch nicht erst seit gestern. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das machen wir auch nicht erst seit gestern!) Aber heute geht es darum, scharf und unmissverständlich die gewaltsamen Ausschreitungen in Frankfurt zu thematisieren. (Ulli Nissen [SPD]: Völlig richtig!) Die richtige Botschaft, die von diesen Protesten eigentlich ausgehen sollte, ist dabei völlig untergegangen, und das tut mir in der Seele weh; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) denn wir brauchen eine friedliche Bewegung, die auch den Mut hat, die verheerende Sparpolitik in Europa scharf zu kritisieren, die immer wieder daran erinnert, dass jedes Wirtschaftssystem sich daran messen lassen muss, ob es den Menschen nützt und nicht umgekehrt, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD]) die dringend darauf pocht, dass in einer Demokratie nicht nur Machthaber, sondern vor allem politische -Inhalte wählbar bleiben müssen. Weder Banken noch Sparzwänge sind der Souverän, sondern es sind die Bürgerinnen und Bürger, und damit muss sich auch diese Bundesregierung auseinandersetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Diesen wichtigen Zielen wurde durch die gewalttätigen Ausschreitungen gestern ein Bärendienst erwiesen. Die Sprecher von Blockupy sollten sich daher nicht nur in lauen Worten von der Gewalt distanzieren, sondern vor allem wirksam dafür sorgen, dass Gruppen, die Gewalt als legitimes Mittel des Protestes ansehen, nicht Teil eines solchen Bündnisses werden können. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD – Zuruf der Abg. Katja Kipping [DIE LINKE]) Hier muss ganz klar differenziert werden. Diese Differenzierung müssen wir einfordern. Ich finde, diese Differenzierung kann man aber auch von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU, erwarten. Ich kann mich noch sehr gut an die Hogesa-Debatte erinnern – es ist noch nicht so lange her –, die wir im Innenausschuss geführt haben. Da konnten Sie gar nicht genug differenzieren. Sie konnten nicht genug differenzieren zwischen den ehrbaren Bürgerinnen und Bürgern, die nur Angst vor dem Salafismus haben, (Beifall des Abg. Gerold Reichenbach [SPD]) und den aus Ihrer Sicht einigen wenigen gewaltbereiten Hooligans und wenigen Neonazis, die da unterwegs waren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist für mich jetzt eine ziemliche Verdrehung!) Und was tun Sie jetzt? Jetzt versuchen Sie, die gesamte Protestbewegung zu diskreditieren: den Deutschen Gewerkschaftsbund, Attac und alle demokratischen Parteien, die in Frankfurt waren. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Die -Jugend!) Für Sie sind das alles jetzt offenbar gewaltbereite Chaoten, die das Versammlungsrecht missbrauchen. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Wenn aber die Gewerkschaften zynische Äußerungen machen!) – Das erzählen Sie mal den Tausenden Demonstrantinnen und Demonstranten, die gestern vollkommen friedlich am Frankfurter Römer an der Kundgebung teilgenommen haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der -LINKEN – Ulli Nissen [SPD]: Mein Sohn war dabei!) Da kann ich nur sagen: Ganz dünnes Eis, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Das staatliche Gewaltmonopol – da komme ich auf den Polizeieinsatz zu sprechen – ist eine wichtige Errungenschaft im demokratischen Rechtsstaat. Deswegen können Gewalt und mutwillige Zerstörung von Sachen auch nie legitime Mittel von politischen Auseinandersetzungen sein. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Stephan Mayer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wir von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind entsetzt über das Ausmaß der Gewalt und insbesondere über den hohen Grad an Professionalität und die kriminelle Energie, die wir gestern anlässlich der Eröffnung des Neubaus der EZB in Frankfurt am Main erlebt haben. Mittlerweile wird das Ausmaß dieser Gewaltexzesse immer deutlicher. Es gab schon lange vor dem gestrigen Tag im Raum Frankfurt eine deutliche Zunahme an Straftaten, die offensichtlich im Zusammenhang mit den Blockupy-Protesten standen, wie etwa eine Brandstiftung mit einem erheblichen Sachschaden. Es stimmt also nicht, wie manche behaupten, dass sich diese Ausschreitungen gestern zufällig oder aus einer Laune heraus entwickelt haben. Sie waren vielmehr von langer Hand geplant. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Mayer, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Leidig? Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Selbstverständlich. Sehr gerne. Sabine Leidig (DIE LINKE): Kollege Mayer, ich möchte Sie fragen, warum dieser auch aus meiner Sicht völlig inakzeptable Einsatz von Gewalt, diese Zerstörung, diese Randale, aus Ihrer Sicht eine so viel größere Bedeutung haben als die vergleichbare Gewalt bei anderen Ereignissen. Ich komme deshalb darauf, weil ich gestern neben zwei Polizeibeamten stand und der eine zum anderen sagte: Das hier ist eigentlich gar nichts gegen die Hooligans in Berlin. – Das habe ich überhaupt nicht verstanden, habe jetzt aber nachgeschaut: Vor drei Tagen gab es in Berlin bei einem regionalen Fußballspiel wohl mächtige Randale, bei der 143 Polizeibeamte teils schwer verletzt worden sind. (Charles M. Huber [CDU/CSU]: Ich verstehe den Zusammenhang nicht!) Ich verstehe einfach nicht, warum diese Gewalt gegen Polizisten hier überhaupt keine Rolle spielt (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Doch! Das spielt für uns auch eine Rolle!) und warum Sie die Gewalt gegen Polizisten, die in Frankfurt stattgefunden hat und die ich genauso ablehne wie Sie, hier sozusagen zum Politikum machen. Das ist mir nicht klar. (Beifall bei der LINKEN) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Kollegin Leidig, ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir die Gewalt gegen Polizeibeamte an anderer Stelle relativieren. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es gibt keine Vereinbarte Debatte dazu!) Das tun wir in keiner Weise. Die CDU/CSU ist die einzige Fraktion, die sich überall und vollumfänglich klar gegen jegliche Gewalt gegen Polizeibeamte ausspricht und diese in aller Deutlichkeit verurteilt. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass hier die eine oder andere Gewalttat gegen Polizeibeamte relativiert wird oder als eher akzeptabel befunden wird als die Gewalttaten, die gestern stattgefunden haben. Wir sind eine wehrhafte Demokratie. Ich möchte Sie fragen, sehr verehrte Frau Kollegin – Sie waren wahrscheinlich gestern „parlamentarische Beobachterin“; das ist offenbar ein neuer Terminus technicus, der Eingang in unsere Geschäftsordnung finden sollte –, (Heiterkeit bei der CDU/CSU) wie Sie überhaupt darauf kommen, dass wir in irgendeiner Weise Gewalt gegen Polizeibeamte relativieren. Das eine ist nicht besser als das andere. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch Ihnen, werte Kollegin Mihalic, klar sagen: Ich weiß nicht, wie Sie -darauf kommen, dass bei der Befassung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages mit den Hogesa-Krawallen ein Vertreter der Unionsfraktion zur Differenzierung aufgerufen hat. Das trifft einfach nicht zu, Frau Kollegin Mihalic, in keiner Weise. (Beifall bei der CDU/CSU – Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können wir ja noch einmal erörtern!) Sie verwechseln hier vielleicht Hogesa mit Pegida; das ist meine Mutmaßung. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Im Zusammenhang mit Pegida haben auch Unionskollegen immer wieder zu Recht darauf hingewiesen, dass man sehr wohl differenzieren muss. Aber um das noch einmal klarzumachen: Was Hogesa in Köln veranstaltet hat, das war brutale Gewalt, das stand in keiner Weise in Einklang mit unserem Rechtsstaat, das war eine -Verrohung ungeahnten Ausmaßes. Das ist in vollem Umfang – hier gibt es in keiner Weise irgendetwas zu relativieren – zu verurteilen. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zu den gestrigen Ausschreitungen: Es gab die Errichtung von Barrikaden. Es sind zahlreiche Mülltonnen und -Autoreifen in Brand gesetzt worden. Insgesamt sind 150 Polizeibeamte verletzt worden, zwei davon schwer, die nach wie vor dienstunfähig sind. Es sind insgesamt 65 Polizeifahrzeuge beschädigt worden, 7 davon in Brand gesetzt worden. Es kam zu Beschädigungen zahlreicher Ausrüstungsgegenstände und weiterer Einsatzmittel. Es gibt also einen immensen Sachschaden, der zu verzeichnen ist. In der Dunkelheit wurden auch noch die Piloten eines Polizeihubschraubers mit Laserpointern -attackiert. Es kamen viele weitere Rettungskräfte, -Feuerwehrmitarbeiter, aber auch Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks in Bedrängnis. Es gab viele Unbeteiligte, die schwer verunsichert waren, die bespuckt und beleidigt wurden. Bei den Polizeibeamten kam es zu zahlreichen Schnittverletzungen und Knöchelverletzungen. Das, was sich gestern in Frankfurt ereignet hat, ist für unsere Demokratie beschämend. Das ist eines modernen Rechtsstaates wie Deutschland nicht würdig. Es gilt, in ganz deutlicher und unumschränkter Art und Weise klarzumachen: Wir lassen dies mit uns nicht machen. Wir lassen die Gewalt, die Verrohung und die zunehmende Brutalität nicht zu. Dem gilt es deutlich Einhalt zu gebieten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist das gute Recht von jedermann, sich nach unserem Grundgesetz friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Natürlich ist das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ein zentrales Grundrecht in unserer Demokratie. Aber wenn wir uns die Bilder von Frankfurt vor Augen führen, dann stellt sich die Frage, ob das noch mit den Vorstellungen in Einklang zu bringen ist, die die Väter unseres Grundgesetzes von dem Grundrecht auf -Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit hatten. Wir erkennen, dass dies gestern bedauerlicherweise kein Einzelfall war. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Es gibt eine zunehmende Verrohung und eine zunehmende Brutalität insbesondere in der Auseinandersetzung mit Polizeibeamten: gestern in Frankfurt, häufiger aber auch hier in Berlin und andernorts in Deutschland. (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Am 1. Mai ist es wieder in Berlin!) Wir sehen, dass dies in keiner Weise zu relativieren und zu erklären ist mit berechtigter Kritik an der EZB, Herr Kollege Kahrs, die man durchaus vornehmen kann. Ich warne davor – um dies klar zu sagen –, dass man mit einem zu starken Strapazieren dieser durchaus möglichen Kritik an der EZB oder, wie es die Kollegin Kipping gesagt hat, mit dem deutlichen und berechtigten Hinweis darauf, dass es soziale Missstände in Südeuropa gibt, die Gewalttaten und Gewaltexzesse, die gestern stattgefunden haben, relativiert. Dem gilt es deutlich entgegen-zutreten. Ich zitiere hier den Sprecher der Blockupy--Bewegung, Frederic Wester, der gestern gesagt hat: Man muss auch feststellen, dass offensichtlich das Bürgerkriegsszenario, das die Polizei aufgemacht hat, von -vielen Leuten als Herausforderung und Provokation empfunden wurde. – Die große Gefahr besteht darin, dass diese Gewaltexzesse, diese Brutalität, der Gewalttourismus, der mittlerweile stattfindet, relativiert werden und wegen der berechtigten Kritik an anderen Zuständen als durchaus verständlich erachtet werden. Diesem gesellschaftlichen Phänomen in Deutschland gilt es entgegenzutreten. Wir stellen in Deutschland fest, dass insbesondere die Akzeptanz von Polizeibeamten bedauerlicherweise abnimmt, dass die Aggression gegenüber Polizeibeamten zunimmt und der Respekt und die Anerkennung deutlich zurückgehen. Deswegen sind wir als Vertreter des -deutschen Volkes aufgerufen, klarzumachen, dass Polizeibeamte, egal ob sie gestern in Frankfurt zum Einsatz kamen oder ob sie anderswo zum Einsatz kommen, -Repräsentanten unseres Staates, Repräsentanten von uns allen sind. Ich möchte an dieser Stelle allen Einsatzkräften, die gestern in Frankfurt waren, in aller Deutlichkeit namens der Bundestagsfraktion der Union für ihren Einsatz danken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie standen letzten Endes für uns. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Frage ist jetzt, wie wir mit den Erscheinungen von gestern umgehen und welche Schlüsse wir als Politiker daraus ziehen. Zum einen bin ich der festen Überzeugung, dass es – neben einem klaren Bekenntnis zur Arbeit der Polizeikräfte und der sonstigen Rettungskräfte – einer besseren Ausstattung unserer Polizeibeamtinnen und -Polizeibeamten bedarf. Ich bin der Bundesregierung sehr dankbar, dass sie gestern im Bundeskabinett auf Betreiben unseres Bundesinnenministers und des Bundesfinanzministers ein Eckwertepapier mit dem Ergebnis verabschiedet hat, dass es in den nächsten vier Jahren einen deutlichen Aufwuchs bei den Mitteln für die Ausstattung unserer Sicherheitskräfte auf Bundesebene geben wird: insgesamt 328 Millionen Euro, davon 200 Millionen Euro für eine bessere Sachausstattung, etwa für eine bessere persönliche Schutzausstattung, für Sicherheits- und Schutzwesten, aber auch für eine bessere Ausstattung der Polizeiwagen. Dies ist ein klares, ein deutliches und erfreuliches Signal der Bundesregierung, für das wir sehr dankbar sind. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir müssen uns auch darüber Gedanken machen, wo wir gesetzgeberisch nachbessern müssen. Ich bin der festen Überzeugung, dass es auch einer Evaluierung des Straftatbestands des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, gegen Polizeibeamte und sonstige Rettungskräfte, bedarf. Der Strafrahmen ist dabei sicherlich nicht allein das Entscheidende. Wir müssen, sowohl, was den Strafrahmen anbelangt, als auch, was das Unwerturteil anbelangt, im Strafgesetzbuch deutlich machen, dass der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Feuerwehrkräfte und THW-Helfer keine Bagatelle, kein Kavaliersdelikt ist, sondern mit der vollen Härte des Strafrechts zu ahnden ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich darf deshalb mit dem klaren Bekenntnis abschließen, dass es in Deutschland natürlich ein sehr hohes und schützenswertes Grundrecht für jedermann ist, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Aber unsere Antwort auf solche Gewaltexzesse, auf eine derartige Verrohung und Brutalität, wie wir sie gestern in Frankfurt erlebt haben, ist die volle Härte des Rechtsstaats. Dafür sollten wir uns als Deutscher Bundestag in aller Deutlichkeit aussprechen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Burkhard Lischka für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Burkhard Lischka (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bunt und laut sollten die Proteste gestern in Frankfurt sein. Ich sage bewusst am Anfang: Ja, wir können in einer Demokratie stolz sein, wenn sich Menschen einmischen wollen, und zwar auch bunt und laut, wenn sie sich engagieren, wenn sie für ihre Anliegen auf die Straße gehen. Die Demokratie ist übrigens die einzige Staatsform, in der man auf den Staat und seine Institutionen schimpfen darf. Es zeichnet eben eine Demokratie aus, dass sie sich auch beschimpfen lässt. Auch harte Kritik an Banken ist nichts Unanständiges. All das ist selbstverständlich. Genauso selbstverständlich ist aber auch, dass eine Demokratie nur mit einem Wettbewerb der Argumente funktionieren kann, dass man sich in der Sache hart, aber friedlich auseinandersetzt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wer diese Grundregel missachtet, zerstört die Grundlage einer freien Gesellschaft. Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele und demokratischer Diskurs schließen sich aus. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wer wahllos Müllcontainer und Autos anzündet und auf Polizisten einprügelt, nur weil sie Polizisten sind, verrät deshalb die Demokratie; er verachtet sie. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Er ist kein Demokrat, sondern er ist ein Krimineller. Deshalb: Diejenigen Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter, die gestern ihren Kopf hingehalten haben, haben wahrlich nicht nur ihren Job getan; sie haben uns alle und unsere Werte verteidigt, und dafür verdienen sie unseren Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Jetzt geht es zunächst einmal darum, gegen die gestrigen Gewalttäter entschieden vorzugehen; das ist die Aufgabe von Polizei und Justiz. Helmut Schmidt, unser Altkanzler, wurde einmal gefragt, was er einem zornigen jungen Mann sagen würde, der mit einem Pflasterstein in der Hand vor ihm stehe. „Nichts“, hat er gesagt; so einer gehöre erst einmal hinter Schloss und Riegel. Recht hat er, unser Altkanzler. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Nun ist das entschiedene Vorgehen unseres Rechtsstaates das eine, und unsere Gesetze, um mit Situationen wie gestern umzugehen, sind dabei wirksam genug. Genauso wichtig ist es aber auch, dass nach solchen Ereignissen alle – ich sage: alle – Demokraten zusammenstehen und sagen: Es reicht. Rasende Gewaltlust gehört nicht in unsere freiheitliche Gesellschaft. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das wirft in der Tat heute, am Tag danach, noch viele Fragen auf. Wenn einige Demonstrationsveranstalter auch heute noch von einer – so wörtlich – „großartigen Mobilisierung“ sprechen, dann ist das entlarvend, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frau Hänsel, Ihr Vergleich der Verwüstungen in Frankfurt mit dem Freiheitskampf in Kiew ist angesprochen worden. Sie hatten heute die Chance, sich davon zu distanzieren. Sie haben diese Chance vertan, und das finde ich unwürdig und beschämend. Als Demokrat sage ich Ihnen: Auch das, was Sie heute gesagt haben, finde ich vollkommen inakzeptabel. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Eine Schande!) Schließlich sage ich auch all denen, die gestern friedlich, bunt und laut im weltoffenen Frankfurt demonstrieren wollten: Ich achte eure Anliegen, auch wenn ich nicht jedes Anliegen teile. Aber auch ihr habt eine Verantwortung dafür, genau hinzuschauen, dass ihr euch nicht vor den Karren von Brandstiftern spannen lasst; (Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So ist das!) denn diese Brandstifter von gestern haben eurem Anliegen einen Bärendienst erwiesen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Da dies eine Vereinbarte Debatte war, haben wir jetzt über nichts abzustimmen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 21 a bis 21 c auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften Drucksache 18/4201 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG) Drucksache 18/4279 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Finanzausschuss Ausschuss Digitale Agenda c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes Drucksache 18/4280 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 22 a bis 22 g auf. Es handelt sich um Beschlussempfehlungen des Peti-tionsausschusses, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Ich warte noch einen kleinen Moment, um Ihnen allen zu ermöglichen, dieser anspruchsvollen Aufgabe nachkommen zu können, und vor allen Dingen, um Abstimmungsergebnisse dann zweifelsfrei feststellen zu können. Tagesordnungspunkt 22 a: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 157 zu Petitionen Drucksache 18/4207 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 157 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 22 b: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 158 zu Petitionen Drucksache 18/4208 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch die Sammelübersicht 158 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 22 c: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 159 zu Petitionen Drucksache 18/4209 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Auch die Sammelübersicht 159 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 22 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 160 zu Petitionen Drucksache 18/4210 Bevor wir zur Abstimmung über diese Sammelübersicht kommen, erteile ich der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Kollegin Kersten Steinke, zu einer ergänzenden Berichterstattung das Wort. Kersten Steinke (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berichterstatter haben mich als Vorsitzende gebeten, eine Erklärung für den Petitionsausschuss abzugeben. Die Sammelübersicht 160 enthält unter der Nummer 2 eine Beschlussempfehlung, die ich Sie zu unterstützen bitte. Sie betrifft ehemalige Heimkinder, die in den 50er- und 60er-Jahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie in Heimen der Behindertenhilfe in Westdeutschland untergebracht waren und dort Gewalt und Unrecht erfahren haben. Wie mancher von Ihnen noch wissen wird, hat der Deutsche Bundestag auf Betreiben des Petitionsausschusses vor Jahren in einem sehr aufwendigen Verfahren den „Runden Tisch Heimerziehung“ auf den Weg gebracht. In dessen Folge wurde ein Fonds aufgelegt, aus dessen Mitteln ehemalige Heimkinder für zugefügtes Unrecht entschädigt wurden. Die jetzige Petition hat zum Ziel, auch die in Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie in Heimen der Behindertenhilfe Untergebrachten, die von dem bereits existierenden Fonds nicht erfasst werden, zu entschädigen. In einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2011 wurden ausdrücklich auch Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie deren Kinder- und Jugendpsychiatrien als Orte genannt, in denen Kinder und Jugendliche Leid und Unrecht erlitten haben. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, im Einvernehmen mit den Ländern auch für diese Personengruppen Regelungen für Hilfen zu finden. Hier muss allerdings erneut Geld in die Hand genommen werden. (Beifall der Abg. Stefan Schwartze [SPD] und Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zur Umsetzung der Entschließung prüfen die Bundesministerien für Gesundheit und für Arbeit und Soziales Lösungsmöglichkeiten, zum Beispiel in Form einer Zustiftung zu dem „Fonds Heimerziehung“, und sind bereits an die Länder herangetreten, die sich mit der Thematik im Rahmen der 90. und 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz befasst haben. Allerdings wurden hierbei auch Zweifel geäußert, ob dieser Weg geeignet ist, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen. Der Petitionsausschuss hat sich daher schriftlich an die Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer und die großen Kirchen mit der Bitte gewandt, im Interesse der Betroffenen an einer angemessenen kurzfristigen Hilfe für den genannten Personenkreis aktiv mitzuwirken. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ziel unseres Überweisungsvorschlages ist es deshalb, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bundesregierung und Parlament alle weiteren Beteiligten davon zu überzeugen, dass die entsprechenden Finanzmittel schnellstmöglich zur Verfügung stehen und an die Betroffenen ausgezahlt werden können. In diesem Sinne appelliere ich an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem einstimmigen Erwägungsvotum, welches die Bundesregierung und die Landesvolksvertretung auffordert, das Anliegen noch einmal zu prüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen, Ihre Zustimmung zu geben. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Wir kommen nun zur Abstimmung über Sammelübersicht 160 auf Drucksache 18/4210. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 160 ist damit einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 22 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 161 zu Petitionen Drucksache 18/4211 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 161 ist mit den Stimmen der Unionsfraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 22 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 162 zu Petitionen Drucksache 18/4212 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 162 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 22 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 163 zu Petitionen Drucksache 18/4213 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 163 ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Ich rufe den Zusatzpunkt 3 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Reiches Land – Arme Kinder Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Jörn Wunderlich für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun liegt wieder eine Studie vor, diesmal von der Bertelsmann-Stiftung, zu den Auswirkungen von Armut auf Kinder. In dieser wird festgestellt, dass armutsgefährdete Kinder bei Schuleingangsuntersuchungen deutlich hinter anderen Kindern zurückliegen: 43 Prozent – ich runde jetzt einmal die Zahlen – sprechen mangelhaftes Deutsch, dreimal so viel wie bei anderen Kindern; 25 Prozent der Kinder aus Hartz IV haben Probleme mit der Körperkoordination, zweimal so viel wie üblich; 25 Prozent haben Probleme bei der Visuomotorik – das ist die Koordination von Auge und Hand –, zweimal so viel wie üblich; 28 Prozent haben Probleme beim Zählen, zweieinhalbmal so viel wie sonst; und 8,8 Prozent haben Übergewicht, zweimal so viel wie sonst. Es heißt in der Studie: Kinderarmut ist kein Randphänomen, sondern betrifft jedes fünfte Kind in Nordrhein-Westfalen, bundesweit jedes sechste, im Ruhrgebiet sogar jedes vierte. Die Tendenz ist steigend. Ich möchte einmal zitieren: Dauerhafte Armut zeitigt hierbei besonders schwerwiegende Folgen und gefährdet die positive Entwicklung von Kindern langfristig. Kinder, welche in Armut leben, zeigen häufiger Auffälligkeiten in ihrem Verhalten. Weiter heißt es: Ebenso sind Benachteiligungen hinsichtlich sozialer Kontakte zu beobachten. Armut gefährdet nicht nur die Grundversorgung und Gesundheit von Kindern auf gefährliche Art und Weise, sondern beeinflusst ebenso in hohem Maße die Entwicklung sozialer Kompetenzen von Kindern negativ. Warum bin ich jetzt nicht überrascht? Dieses Zitat stammt nicht aus der aktuellen Studie, aus der es allerdings stammen könnte, es stammt aus einer Großen Anfrage meiner Fraktion aus dem Jahr 2007. Es ist also nichts Neues. Und schon 1989 gab es eine Studie der AWO zur Kinderarmut in Deutschland. Aber was hat sich in der Zeit getan? Trotz aller Bemühungen meiner Fraktion, Instrumente gegen Kinderarmut anzuwenden, hat sich nicht viel getan. Als Frau von der Leyen als Arbeitsministerin im Januar 2012 verkündete, dass die Zahl der Kinder im Hartz-IV-Bezug im Jahr 2011 im Vergleich zu 2006 um 257 000 gesunken sei und triumphierend schon fast mit tränenverschleiertem Blick von „sinkender Kinder-armut“ und der „Ernte der Kraftanstrengungen der letzten Jahre“ sprach, hat sie schlicht unterschlagen, dass in dem gleichen Zeitraum die Zahl der Kinder insgesamt um 750 000 gesunken ist. Das war also ein rein demografischer Effekt. Vier Monate nach diesen Äußerungen veröffentlichte UNICEF ein Ranking über Kinderarmut in den reichsten Ländern der Welt. Dabei wurden 29 Nationen verglichen. Deutschland landete auf Platz 15, also im Mittelfeld. Nach dem Index der Entbehrungen von UNICEF gilt es als besondere Mangelsituation, wenn ein Kind zwei der folgenden Dinge nicht hat: drei Mahlzeiten am Tag, eine warme Mahlzeit täglich, altersgerechte Bücher, Spielzeug für Aktivität im Freien, regelmäßige Freizeitaktivitäten – das heißt Sportvereine oder das Erlernen eines Musikinstruments –, Geld, um an Schulausflügen teilzunehmen, einen ruhigen Platz für Hausaufgaben, einige neue Kleidungsstücke, zwei Paar Schuhe, Möglichkeiten, Freunde zum Spielen und zum Essen nach Hause einzuladen. Laut UNICEF trifft diese Mangelsituation auf knapp 9 Prozent aller Kinder in Deutschland zu: 5 Prozent müssen auf eine warme Mahlzeit verzichten, 4,4 Prozent haben keinen Platz für ihre Hausaufgaben, 3 Prozent erhalten nie neue Kleidung, sondern nur getragene Sachen, und knapp 4 Prozent besitzen höchstens ein Paar Schuhe. Jetzt sollen das Kindergeld erhöht und der steuerliche Freibetrag angehoben werden. Ein Paar Schuhe – und dann kommt unser Finanzminister Schäuble daher und sagt: Hier hast du 4 Euro, kauf dir ein zweites Paar Schuhe. – Der leidet an völligem Realitätsverlust. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber das hat auch sein Staatssekretär erkannt – Herr Kampeter ist heute ja auch da – und in der taz erklärt: „Die Null ist das Leitmotiv“. Wen oder was er damit meint, kann jeder für sich ausmachen. In der Pressemitteilung zur aktuellen Studie heißt es, „ein früher Kita-Besuch kann negative Folgen von Kinderarmut verringern“. Dann müssen aber auch die Zahl der Plätze und die Qualität stimmen. Außenminister Steinmeier hat sich letzte Sitzungswoche bei der Regierungsbefragung hierhingestellt und uns allen hier im Plenum ins Gesicht gesagt, dass sich seit dem Ausbau der Kitas die Qualität nicht verschlechtert hat. Abends in den Nachrichten der ARD wurde er dann allerdings der Falschaussage überführt. Denn dort wurde festgestellt, dass jede vierte Erzieherin entweder keine pädagogische Ausbildung oder nur einen Crashkurs erhalten hat. So viel zur Wahrnehmung der real existierenden Umstände durch die Regierung. Konkrete Maßnahmen werden von der Linken seit Jahren immer wieder gefordert; dazu wird noch ausgeführt. Wir brauchen keine neuen Studien, wir brauchen keine Anhörungen und keine weiteren Expertisen. Wir müssen endlich die Dinge angehen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Kein Kind auf der Schattenseite des Lebens lassen, wie es von der Leyen als Familienministerin 2006 so großspurig und großartig verkündete: Wann, frage ich Sie, fangen wir damit an? Handeln statt weiterer Studien und den Finanzminister auswechseln – das wäre eine schöne Sofortmaßnahme. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Jutta Eckenbach für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jedes Kind, das in seinen Möglichkeiten und Chancen eingeengt oder an einer guten Entwicklung gehindert wird, ist eines zu viel. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Das Bild allerdings, das die Linke immer wieder zeichnet – wir haben es gerade wieder gehört –, ist meines Erachtens in Gänze falsch – und das ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das ist das, was ich mit verzerrter Wahrnehmung meine! Sie wollen es nicht wahrhaben! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso? Herr Wunderlich hat doch nur die Ergebnisse von Studien dargestellt!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der sogenannten Kinderarmut störe ich mich seit vielen Jahren daran, (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Oh, so lange schon?) dass sie auf rein finanzielle Aspekte reduziert und immer wieder allein auf den Bereich des SGB II bezogen wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Stimmt doch gar nicht!) Erstens. Hartz IV verursacht keine Armut, sondern verhindert Armut. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 9 Prozent können sich bestimmte Dinge nicht leisten! Sie haben wohl nicht zugehört!) Es ist nämlich eine Sozialleistung. Ich glaube, wir werden in der Welt von vielen Seiten dafür gelobt, diese Sozialleistung in Deutschland eingeführt zu haben. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Nicht bei der Kinderarmut! Dafür werden wir ja dauernd kritisiert!) Zum Zweiten. Auch die Menschen, deren Einkommen knapp über der SGB-II-Grenze liegt, sind nicht in der Lage, große Sprünge zu machen. Diese Menschen werden zu oft vergessen, wenn Sie immer nur über Menschen in SGB-II-Bezug reden. Drittens. Kinderarmut ist zudem viel mehr als finanzielle Knappheit; ich sprach davon schon. Auch Bildungsarmut, Sprachdefizite, Vernachlässigung oder schwere Krankheiten der Eltern, insbesondere bei langzeitarbeitslosen Eltern mit zunehmend psychischen Problemen, gehören für mich mit zu einer Definition von Kinderarmut. Das sehe nicht ich alleine so, sondern die AWO und das Institut für Sozialarbeit sind in einer Studie zu gleichen Ergebnissen gekommen; auch sie differenzieren. Aber Fakt ist natürlich – das sehen wir auch –, dass viel zu viele Kinder in armen Verhältnissen aufwachsen und wir dies ändern müssen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie tun ja nichts!) Es gibt zahlreiche Maßnahmen und Hilfen, die bereits ergriffen und angeboten wurden, die aber nicht ausreichend sind, auch nicht in Nordrhein-Westfalen. Heute reden wir ja auch über die Bertelsmann-Studie zu NRW. Hierzu nur drei Zahlen: Deutschlandweit wird die Kinderarmut mit 17,1 Prozent beziffert, in Nordrhein-Westfalen liegt sie bei 20,3 Prozent, in Mühlheim sind es 24,2 Prozent, und wir haben eine Ministerpräsidentin, die unter dem Motto „Kein Kind zurücklassen“ ein Riesenprogramm fährt. Frau Kraft hat die Kinder in Nordrhein-Westfalen zurückgelassen – ganz klar. (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei Abgeordneten der SPD – Stefan Schwartze [SPD]: Wie bitte? Also, so geht die Nummer aber nicht weiter!) Was wird bereits getan für Kinder und Familien? Kinderfreibeträge, Kinderzuschläge, Kitaausbau – ich will hier nur einige Stichworte nennen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kinderfreibeträge sind ja für uns und nicht für die Armen! Es sind doch die Reichen, die davon profitieren!) Übrigens: Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesrepublik wird in dieser Studie als hervorragendes Instrument bewertet. Auch darauf will ich nur der Form halber hinweisen. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Da müssen Sie ja selber lachen!) Gestatten Sie mir an dieser Stelle, auch auf die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung hinzuweisen: Verstärkung der frühkindlichen Infrastruktur, Bundesprogramm Kita Plus, 3,5 Milliarden Euro aus dem aktuellen kommunalen Investitionspaket gerade für strukturschwache Kommunen, die dort – hoffentlich – in strukturschwache Quartiere fließen, 1,5 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr 2017. Aber ich denke – das ist das Wichtige, worüber wir heute reden müssen –, dass wir auch andere Ansätze hier diskutieren sollten. Dazu gehören fünf Punkte, die mir besonders wichtig sind und die auch die Bertelsmann-Stiftung in ihrer Studie deutlich gemacht hat. Erstens – ich sprach ja davon – geht es nicht nur um eine allgemeine und finanzielle Sicherheit gerade für Alleinerziehende, Eltern und Familien, sondern es geht auch und vor allem um deren eigenständige soziale und wirtschaftliche Sicherung. Diese funktioniert immer noch am besten über einen Arbeitsplatz. Arbeitsplätze werden aber in der Regel nicht hauptsächlich durch unsere Programme geschaffen, sondern von Betrieben und Unternehmen in Deutschland. Ohne eine geeignete Wirtschaftspolitik, mit der wir für Menschen, für Jugendliche Arbeitsplätze schaffen, wird man durch kein einziges Programm Lösungen finden können; das haben wir auch heute Morgen schon in der Debatte zum Fachkräftemangel gehört. Wir brauchen also mehr Betriebe, die aus Überzeugung und in eigenem Interesse langfristige und gesicherte Arbeitsplätze anbieten, zum Beispiel auch für Alleinerziehende. Wir müssen die Betriebe dabei aber unterstützen und sie auch entlasten, das heißt, auch einmal die Frage stellen: Was benötigen Betriebe eigentlich dazu, um auch langjährig arbeitslos gewesene Menschen einzustellen? Zweitens. In der Studie wird von Quartieren gesprochen. Auf dieser Ebene muss viel stärker verzahnt und vernetzt gedacht werden. Wir alle kennen die Ghettoisierung in den Gemeinden, ob in Groß- oder Kleinstädten. Diese kann nur verhindert werden, wo die Mischung zwischen preiswertem und teurem Wohnraum erhalten bleibt, wo Arbeitsplätze bleiben und neue entstehen und die Jugend Anlaufstellen hat. Das heißt, wir brauchen komplexere Konzepte unter Einbeziehung von Wirtschaftsförderung, Städtebauförderung, Jugendhilfe, Gesundheitsvorsorge und sozialen Diensten. Drittens. Für Menschen, die Hilfe brauchen, gibt es unzählige Möglichkeiten der Beratung. Wir müssen diese aber auch bündeln, und wir müssen nicht nur über Jugendhilfemaßnahmen nachdenken, sondern auch über die Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie. Viertens – das will ich abschließend sagen – ist für mich ein ganz wichtiger Punkt, dass wir Eltern auch immer befähigen, Verantwortung zu übernehmen: in den eigenen vier Wänden und dort, wo sie mit den Kindern zusammen sind. Das fehlt mir immer dann, wenn wir über staatliche Maßnahmen reden. Kein Kind – – Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Eckenbach, die Ankündigung des Abschlusses der Rede ersetzt diesen bitte nicht. Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Nein. Lassen Sie mich nur noch einen Satz darauf verwenden. – Wir werden Eltern nie – bei allen Möglichkeiten, die wir gesetzlich vorhalten – aus ihrer Verantwortung entlassen. Unser Ziel ist es, die Stärken der Kinder auch wirklich zu stärken. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Katja Dörner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Rund ein Fünftel aller Kinder in Deutschland sind arm, und an dieser katastrophalen Situation hat sich in den letzten Jahren auch nichts verbessert. Sie, Frau Eckenbach, stellen sich hierhin und relativieren statistische Zahlen, Sie beschwichtigen, Sie starten mit einer Lobhudelei auf die Arbeit der Bundesregierung. Ich muss wirklich sagen: Ich finde das angesichts von 2,8 Millionen armen Kindern in Deutschland regelrecht unverfroren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Rund ein Fünftel der Kinder in Deutschland sind arm; trotzdem wird Kinderarmut im Koalitionsvertrag der Großen Koalition totgeschwiegen. Sie kommt einfach gar nicht vor. So bitter das ist, es wundert mich dann doch nicht; denn diese Bundesregierung hat offensichtlich nicht vor, mit ganz konkreten Maßnahmen gegen Kinderarmut vorzugehen und Kinderarmut konkret zu bekämpfen. Ich finde, das ist eine Katastrophe für jedes einzelne Kind, aber es ist auch eine Katastrophe für unsere ganze Gesellschaft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich finde es sehr gut, dass wir auch heute über Kinderarmut und die Absicherung von Familien sprechen, weil, wie wir alle wissen, aktuell sehr heiße Verhandlungen zwischen dem Finanzminister und der Familienministerin laufen. Leider läuft es beim Thema Kindergeld wohl auf die minimalst mögliche Lösung hinaus: Schäuble wird wohl nicht mehr machen, als er unbedingt machen muss. Der Freibetrag, von dem aber nur Familien mit einem hohen Einkommen profitieren, wird sehr deutlich angehoben. Aber Familien mit einem ganz normalen Einkommen werden mit 6 Euro Kindergelderhöhung abgespeist. Und arme Kinder bekommen eben gar nichts, weil die Kindergelderhöhung auf den Regelsatz angerechnet wird. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Das könnten wir sofort ändern!) Die Förderung von Kindern und Familien in Deutschland läuft leider nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben. – Familien mit hohem Einkommen profitieren am meisten, arme Familien gehen leer aus. Ich finde, das muss ein Ende haben. Wir müssen die Kinder- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Wir müssen die besonders unterstützen, die es auch besonders nötig haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was wir aus den Verhandlungen zu den Alleinerziehenden hören, ist für mich eigentlich das größte Trauerspiel. Ob der Entlastungsbetrag angehoben wird, wie es im Koalitionsvertrag zugesagt wird und wie es auch die Ergebnisse der Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen ganz ausdrücklich nahelegen, steht in den Sternen. Der Finanzminister will davon wohl nichts wissen. Diese Koalition kann den Verteidigungsetat mir nichts, dir nichts in unermessliche Höhen steigen lassen – ein Etat, in dem in den letzten Jahren übrigens wie in keinem anderen Geld verplempert und verpulvert wurde –, aber bei den Alleinerziehenden wird hier so knauserig reagiert. Ich muss wirklich sagen: Angesichts der Tatsache, dass Alleinerziehende mit das höchste Armutsrisiko tragen, finde ich das wirklich schäbig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Angelika Glöckner [SPD]) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die materielle Absicherung ist wichtig, aber sie ist natürlich nur eine Seite der Medaille. In der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung wird ganz konkret auf die Möglichkeit hingewiesen, über gute Kitas bessere Chancen und eine gute Förderung gerade für arme Kinder zu erreichen. Frühe Förderung, frühe Bildung – ich denke, darin sind wir uns alle einig – sind gerade auch für arme Kinder der Schlüssel zu einem besseren Leben. Ich muss da aber wirklich fragen: Warum tut diese Bundesregierung dann so wenig für die Kitas und insbesondere für die Qualität in den Kitas? Gestern ist unser Antrag, mit dem wir eine Qualitäts-offensive für die Kitas gefordert haben und eine Fachkraft-Kind-Relation festschreiben wollten, um die Qualität in den Kitas zu verbessern, im Familienausschuss einfach schnöde abgelehnt worden. Daran können wir sehen: In dieser Legislaturperiode wird nichts passieren. – Ich halte das für eine ganz eklatante Fehlentscheidung. Wir dürfen keine weiteren Jahre verlieren, um mehr Teilhabe für Kinder, insbesondere für arme Kinder, zu erreichen. Frau Eckenbach, Sie haben eben Nordrhein-Westfalen angesprochen. In der zum Glück ja nur sehr kurzen Regierungszeit von Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen ist unter Armin Laschet von den damals hohen Summen, die vom Bund zusätzlich in die Kitas investiert worden sind, kein einziger Cent bei den Kitas zusätzlich angekommen. Er hat das Geld genutzt, um den Haushalt in Nordrhein-Westfalen zu sanieren. Deshalb würde ich, wenn ich von der CDU käme, mit Blick auf Nordrhein-Westfalen ganz, ganz kleine Brötchen backen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, heute geht rund die Hälfte der Kinder aus gutsituierten Verhältnissen vor dem dritten Geburtstag in eine Kita. Von den armutsgefährdeten Kindern ist es weniger als ein Drittel. Man muss keine Prophetin sein, um zu vermuten, dass das mit dem Betreuungsgeld nicht besser wird. Das Betreuungsgeld ist und bleibt eine bildungspolitische Katastrophe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es leistet gerade den armen Familien und den armen Kindern einen Bärendienst. Es sollte aus unserer Sicht schnellstmöglich wieder abgeschafft werden. Ich frage mich wirklich: Wie viele Studien sind noch notwendig, bis die CSU das endlich auch versteht? Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Bei den Grünen haben die Abgeordneten keine Ahnung!) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Susann Rüthrich hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Susann Rüthrich (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange einmal mit einer Frage an: Wie fühlt es sich eigentlich an, als Kind in Deutschland arm zu sein? Vielleicht wie in der Szene, die mir die Direktorin einer Grundschule beschrieben hat und die sich dort jeden Tag abspielt. Diese Grundschule hat 280 Schüler, und es gibt einen Hort mit 220 Plätzen. Ich sage mir, es fehlen ja 60 Plätze, und frage mich, wie ausgesucht wird, wer einen Hortplatz bekommt und wer nicht. Nun, es gibt Auswahlkriterien, die der Stadtrat und der im Übrigen von den Linken getragene Bürgermeister mit festlegen: Vorrang haben die Kinder, deren Eltern beide arbeiten. Okay, was heißt denn das praktisch? Praktisch heißt das: Kurz vor dem kostenpflichtigen Mittagessen kommt ein Bus, der 60 Kinder abholt und zur Kinderarche bringt. Dort gibt es kostenloses Mittagessen. Wenn die Kinder einmal in der Kinderarche sind, kommen sie nicht mehr zum Schulhort zurück. Und siehe da: Die Hortplätze reichen, weil die armen Kinder woanders hingefahren wurden. Diese Kinder bekommen weder die Nachhilfe noch die Hausaufgabenbetreuung noch die Musikangebote, die die anderen Kinder im Hort erhalten. Klar, ich könnte mich jetzt empören. Ich kann aber auch fragen: Was tun wir jetzt, um genau diesen Kindern zu helfen? Jedes Kind muss die Chance auf einen Hortplatz, auf einen Kitaplatz und auf eine Ganztagsbetreuung haben. Da darf nicht selektiert werden, wer die Plätze bekommt. Da, wo die meisten armen Familien wohnen, da müssen die besten Schulen, die besten Kitas, die besten Jugendclubs, die aktivsten Vereine und Verbände hin, weil sie genau dort für die Kinder am wichtigsten sind, deren Eltern sich privaten Musikunterricht und private Nachhilfe nicht leisten können. (Beifall bei der SPD) Genau dann – davon bin ich überzeugt – werden die von Ihnen benannten und in der Bertelsmann-Studie aufgezeigten Entwicklungsnachteile, unter denen viele arme Kinder leiden, ausgeglichen werden; zumindest ist es ein Baustein dazu. Die Kriterien für Aufnahme in den Hort oder in die Kita sind Sache der Kommunen. 5 Milliarden Euro zusätzlich stellen wir den Kommunen zur Verfügung, damit sie überhaupt in der Lage sind, jedem Kind eine Chance zu geben. Wir fördern außerdem den Ausbau der Kinderbetreuung. Wir entlasten die Länder. Das alles sind Maßnahmen, um Luft dafür zu schaffen, Infrastruktur um die Kinder herum aufzubauen. Diese Mittel müssen die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern und in den Kommunen natürlich auch nutzen. Das sage ich nicht nur meinen Genossinnen und Genossen, sondern da bitte ich einfach alle Fraktionen, auch die von der Opposition, auf ihre Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort die Entscheidungen zu treffen haben, wie die Infrastruktur für die Kinder gestaltet wird, entsprechenden Einfluss zu nehmen. Eine sehr gute Infrastruktur vor Ort ist aber nur das eine. Das allein wird nicht reichen. Leider ist es tatsächlich so, dass Kinderarmut von den Eltern vererbt wird. Deswegen müssen wir an dem Einkommen der Eltern bzw. der Familien etwas machen. Wir haben den Mindestlohn eingeführt – dadurch haben wir die Tariflöhne gestärkt – und damit das Einkommen von vielen Familien verbessert. Mit dem Entgeltgleichheitsgesetz, das wir wollen und das wir einführen werden, werden wir dafür sorgen, dass eine Mama an ihrem Arbeitsplatz in der Stunde genau dasselbe wie der Papa bekommt, der die gleiche Arbeit macht. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD-Fraktion kämpfen für eine spürbare Kindergelderhöhung. Alleinerziehende wollen wir stärker unterstützen. Ich könnte hier noch weitere Maßnahmen aufzählen. Wenn Sie nun sagen: „Das alles reicht noch nicht“, gebe ich Ihnen sogar recht. Auch wir sind ja für kostenlose Bildung, und zwar von Anfang an. Das heißt dann auch, dass das Mittagessen, der Schülertransport und die Schulmaterialien kostenfrei sind. Auch über die Kindergrundsicherung kann man mit mir gerne diskutieren. Diese Diskussion werden wir auch in der Kinderkommission im dritten Drittel dieses Jahres führen. Ganz nebenbei: Mein SPD-Landesverband hat die Kindergrundsicherung bereits beschlossen. Wir gehen nämlich davon aus, dass jedem Kind das beste Umfeld vor Ort garantiert werden muss. Das hat zum einen etwas mit der persönlichen materiellen Ausstattung zu tun. Am Ende des Monats soll es eben nicht nur noch Toastbrot geben. Das hat zum anderen etwas damit zu tun, wie die Infrastruktur vor Ort aussieht, die jedes Kind vorfindet. Eine Vision zu haben, ist gut. Das bedeutet aber, heute mit praktischer Politik Schritte in die richtige Richtung zu machen, um diese Vision umzusetzen. Das hilft den Kindern heute unmittelbar. Alle Kinder, egal ob arm, ob reich oder weder noch, können sich dabei auf unsere Unterstützung verlassen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Norbert Müller hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mich ärgert die Debatte, wie wir sie gerade geführt haben – da kann ich mich an ganz vielen Punkten Katja Dörner anschließen –, maßlos. Sie ärgert mich maßlos, weil von vornherein klar war: Ab dem Moment, zu dem wir die Aktuelle Stunde beantragt haben, wird beschwichtigt und wird vor allen Dingen erklärt werden, die Koalition tue schon alles, die Situation sei nicht so schlimm, das Problem bekomme man in den Griff und man müsse jetzt abwarten, wie diverse Maßnahmen wirkten. Jörn Wunderlich hat die Geschichte der Kinderarmut seit einer Studie der AWO von 1989 präsentiert. Ein Blick auf diese Dokumente zeigt: Die Kinderarmut hat sich seit dieser Zeit nicht reduziert. Sie ist vererbt worden. Sie ist wie einbetoniert. Egal welche empirischen Erhebungen dazu gemacht worden sind: Wir kommen immer zu den gleichen Ergebnissen. Fast alle Bundesregierungen seit der Wende haben erklärt, sie hätten das Problem erkannt, sie würden am Problem arbeiten, sie wollten Kinderarmut reduzieren. Doch praktisch ist dies niemandem gelungen. Was bedeutet das in der Praxis? Wozu hat das geführt? Es bleibt bei Sonntagsreden, die mit belegter Stimme vorgetragen werden und hinter denen man sich dann versteckt, statt Taten zu präsentieren. Ich möchte das mit Beispielen unterlegen. Die Bundesfamilienministerin Schwesig hat 2009 noch als Landespolitikerin in einem Interview erklärt – ich zitiere –: Zwar kündigt Frau von der Leyen nun in jedem Interview an, sie wolle gegen Kinderarmut vorgehen. Doch ihr Handeln widerlegt ihre Versprechen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da hat sie recht!) – Da hat sie recht gehabt. – Fünf Jahre später erklärt Frau Schwesig, nun als Bundesfamilienministerin: Für mich ist die Bekämpfung von Kinderarmut ein sehr wichtiger Punkt. Dazwischen steht der Koalitionsvertrag, den Sie unterschrieben haben, dieses Dokument des politischen Vollversagens. Auf 130 Seiten kein Wort zur Kinderarmut und kein Konzept, Kinderarmut wirksam zu beseitigen. Aber Sie kündigen es permanent an. Das Ergebnis kann man heute in einer Presseerklärung des Deutschen Kinderhilfswerks – darauf komme ich noch zurück – nachlesen. In einer Studie, die von diesem 2014 erstellt wurde, haben 72 Prozent der Befragten gesagt, dass gesellschaftliche und politische Verantwortungsträger – damit meinen sie uns, aber vor allem auch die Bundesregierung, weil sie zunächst an diese denken – sehr wenig oder zu wenig tun, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Denn was sie in den letzten 25 Jahren erlebt haben, sind Sonntagsreden, und letzten Endes hat sich nichts getan. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: So ist es! Leider!) Ich kann mich Katja Dörner anschließen und fordere Sie auf: Ergreifen Sie Maßnahmen! Ich glaube, wir sind uns in vielen Punkten einig gewesen; das war auch diese Woche im Familienausschuss der Fall. Ergreifen Sie also konkrete Maßnahmen, um Kinderarmut zu beseitigen! (Beifall bei der LINKEN) Wenn Sie als Koalition auf die Grünen oder uns nicht hören wollen – das kann ich nachvollziehen –, dann hören Sie doch auf unabhängige Sachverständige und auf das Deutsche Kinderhilfswerk. Ich zitiere aus der schon erwähnten Presseerklärung: Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, brauchen wir eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten bestmöglich fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Jetzt werden alle sagen: „Das können wir unterzeichnen“, und die Koalition wird in den folgenden Reden sagen: Das tun wir übrigens schon mit allen unseren Maßnahmen. Aber warum um Himmels willen kommen wir dann immer wieder wie auch in der Bertelsmann-Studie zu denselben Ergebnissen? Warum hat sich in den letzten Jahren nichts getan? Weil Ihre Maßnahmen nicht wirken, weil sie wirkungslos sind und weil Sie im besten Fall, wenn Sie über Kinderarmut reden und Entlastungen ankündigen, am Ende an die Besserverdienenden denken, aber bei denjenigen, bei denen die Kinderarmut sozusagen einbetoniert ist und die schon mit der Geburt sozial deklassiert werden, davon nichts ankommt. Warum ist das Kindergeld immer noch auf Leistungen nach dem SGB II anzurechnen? Warum ist das Elterngeld immer noch anzurechnen? Schaffen Sie das ab! Das sind ganz einfache Maßnahmen. Sie wirken unmittelbar und begrenzen Kinderarmut. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, dass das Thema viel zu ernst ist, um hier weitere Sonntagsreden zuzulassen, uns weiter darüber auszutauschen, welch dramatische Kinderarmut wir in den Wahlkreisen erleben, und hier entsprechende Beispiele zu präsentieren. Die kennen wir alle. Lassen Sie uns zu dem Punkt kommen, erste, auch monetäre, Maßnahmen zu ergreifen, und zwar mehr als 4 oder 6 Euro Kindergelderhöhung, um Kinderarmut wirksam zu beseitigen. Das muss umgehend geschehen. Die Lage ist mit über 2,5 Millionen betroffenen Kindern viel zu ernst. Die Linke wird nicht die Fraktion sein, die sich im Deutschen Bundestag gegen Maßnahmen stellt, wenn es ernsthaft darum geht, Kinderarmut zu beseitigen. Wenn die Koalition und die Bundesregierung ernsthaft bereit sind, solche kleinen Schritte zu gehen, wie zum Beispiel das Kindergeld anrechnungsfrei zu stellen, werden wir uns Ihnen nicht in den Weg stellen, sondern Sie kon-struktiv begleiten. Aber wir werden Sie auch weiter treiben, wenn es bei den Sonntagsreden über Kinderarmut bleibt und Sie letztlich keinerlei Ergebnisse vorlegen außer einer weiteren Studie in fünf Jahren, in der dann wieder festgestellt wird, dass Kinderarmut ein ernstes Problem ist und sich nach wie vor nichts getan hat. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Kai Whittaker das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Kai Whittaker (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Kinderarmut ist ein ernstes Thema. Wir sind uns sicherlich darin einig, dass es uns traurig macht, wenn 1,5 Millionen Kinder in diesem Land von Hartz IV leben müssen und damit einen besonders schweren Start ins Leben haben. Diese Kinder sind Teil der Zukunft unseres Landes, und weil es in Deutschland so wenige Kinder gibt, müssen sie uns noch viel mehr wert sein. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Was ist denn das für eine Argumentation?) Vor diesem Hintergrund finde ich es umso verwerflicher, wenn die Kollegen der Linken Kinderarmut für parteipolitische Zwecke missbrauchen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Ach? Wir benennen einfach die Missstände!) Sie tun so, als ob sich nur Ihre Fraktion für dieses Thema interessiert. Sie tun so, als ob wir in unseren Wahlkreisen von schönen Terrassen und feudalen Vorstadtvillen aus auf die Welt blickten und über das Thema Kinderarmut allenfalls in der Zeitung lesen würden. Anstatt sich dieser Klischees zu bedienen und sich an ihnen abzuarbeiten, wäre es schon ein Fortschritt in dieser Debatte, wenn wir sachlich und ernsthaft darüber reden könnten. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Dazu sind die nicht fähig, Herr Kollege! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Was haben Sie in den letzten Jahren getan?) Wie ist man bei der Studie der Bertelsmann Stiftung verfahren? Es wurden 5 000 Kinder im Übergang vom Kindergarten zur Grundschule in Mülheim an der Ruhr untersucht. Nun kann man darüber debattieren, ob Mülheim an der Ruhr repräsentativ für Deutschland ist. Genau das ist die Schwäche dieser Studie – das wird auch von den Autoren der Studie selber zugegeben –, nämlich dass Kinderarmut regional ungleich verteilt ist. Deshalb braucht man hier im Deutschen Bundestag nicht so zu tun, als ob quasi über Nacht Kinderarmut als Massenphänomen über dieses Land hereingebrochen wäre. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Spätestens seit 1989!) Die einzig bemerkenswerte Aussage in dieser Studie ist: Je stärker eine Kita sozial durchmischt ist, desto besser entwickeln sich die ärmeren Kinder. (Beifall bei der CDU/CSU) Sonst hat diese Studie nichts Neues zutage gebracht. Sie bestätigt lediglich alte Forschungsergebnisse. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Das ist ja das Schlimme!) Kinderarmut hängt von der Situation der Eltern ab. Eltern sind deshalb arm, weil sie keinen Arbeitsplatz haben, weil sie keine Berufsausbildung haben, weil sie schlecht deutsch sprechen oder weil sie alleinerziehend sind. Weil diese Erkenntnisse nicht neu sind, hat bereits die letzte unionsgeführte Bundesregierung ein ganzes Bündel an Maßnahmen auf den Weg gebracht. Darüber möchte ich sprechen. Seitdem Angela Merkel Bundeskanzlerin ist, haben wir die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige verdoppelt. Wir haben in den letzten Jahren 400 Millionen Euro in die Hand genommen, um Sprach- und Inte-grationsförderkurse in 4 000 Kitas in ganz Deutschland zu unterstützen. Wir haben 2,5 Millionen Kindern das Bildungs- und Teilhabepaket ermöglicht. Da wir gerade von Kitas sprechen: Wir haben 2,7 Milliarden Euro in die Hand genommen, um die Betreuungsplätze bei den Gemeinden auszubauen. Wir haben sehr wohl etwas gegen Kinderarmut getan und werden das weiterhin tun. Frau Kollegin Dörner, wir werden bis zum Jahr 2016 den Etat des Familienministeriums um über 2 Milliarden Euro erhöhen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kinderarmut steigt trotzdem!) Das ist der stärkste Aufwuchs, den es jemals gegeben hat. Das hängt auch mit der soliden Finanzpolitik unseres Bundesfinanzministers zusammen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich war – genauso wie viele andere Kollegen hier – Gemeinderat in meiner Heimatstadt. Deshalb wissen wir, dass Kitas Sache der Kommunen sind. Dorthin gehört es auch zu Recht; denn die Kommunen wissen am besten, wo der Schuh drückt. Nur weil Sie Ihre Kommunen nicht im Griff haben, heißt das noch lange nicht, dass wir Ihre Probleme hier im Deutschen Bundestag in Berlin lösen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU) Das ist genau das, was die Studie der Bertelsmann Stiftung betont: Kinderarmut ist regional unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb müssen wir die Probleme vor Ort lösen. Unser Auftrag hier in Berlin ist, die Kommunen in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Wir tun das beispiellos. Bis zum Jahr 2017 werden wir die Kommunen um fast 10 Milliarden Euro entlasten. Das ist die größte Summe, die es jemals in einer Legislaturperiode gegeben hat. Wir eröffnen damit einen großen Spielraum, der aber auch genutzt werden muss. (Beifall bei der CDU/CSU – Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Was hat das mit Kinderarmut zu tun?) Kommen wir zu den selbsternannten Bildungsspezialisten der Linken zurück. Da Sie sich so gerne auf Bildungsstudien berufen, wissen Sie sicherlich – alle Bildungsökonomen sagen uns das schon seit über zehn Jahren –: Wenn wir die sozialen Probleme in diesem Land wirklich bekämpfen wollen, dann müssen wir möglichst viel Geld für die frühkindliche Bildung und weniger Geld für die spätere Ausbildung in die Hand nehmen. In Deutschland machen die Länder noch immer das Gegenteil. Viele glauben, dass man soziale Gerechtigkeit an der Universität herstellen kann. Ich sage Ihnen: Bis dahin ist der Zug längst abgefahren. Die Abgehängten kommen gar nicht bis zur Universität. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Weswegen haben Sie das Betreuungsgeld eingeführt?) Deshalb wäre den armen Kindern in Mülheim an der Ruhr und anderswo in Deutschland mehr geholfen, wenn Sie als Besserverdiener Studiengebühren für Ihre Kinder zahlen würden. Dann hätten die Länder mehr Geld für die Kitas. Aber so weit reicht Ihre soziale Kompetenz nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kinder sind unsere Zukunft, und es darf uns nicht in Ruhe schlafen lassen, dass seit Jahren, vielleicht sogar seit Jahrzehnten die Kinderarmut in diesem Land skandalös hoch ist. Das müssen wir dringend ändern, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) und zwar alle zusammen. Sie, Herr Whittaker, sagen, dass auch die Bundesregierung an die Lösung dieses Problems herangehen will. Im Koalitionsvertrag steht dazu aber nichts. Das Wort „Armut“ taucht überhaupt nicht auf. Das Wort „Kinderarmut“ taucht nicht auf. Armutsbekämpfung ist für diese Große Koalition überhaupt kein Thema. Das ist bei der Altersarmut so. Das ist bei Armut von Erwerbstätigen so, und das ist skandalöserweise auch bei der Kinderarmut so. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Eine Schweinerei ist das!) Was Sie machen, ist: Sie verschieben die Verantwortung auf die Kommunen und auf die Länder. (Kai Whittaker [CDU/CSU]: Wir nehmen sie in die Verantwortung!) Auch das ist etwas, was sehr verantwortungslos ist. Wir müssen uns unserer eigenen Verantwortung stellen, der Verantwortung des Bundes. Der Bund ist insbesondere dafür zuständig, die finanzielle Absicherung von Kindern und Familien zu gewährleisten. Dafür sind nämlich nicht die Kommunen und auch nicht die Länder zuständig, sondern wir. Da müssen wir herangehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn es natürlich völlig richtig ist, dass Armut viele Dimensionen hat, ist klar: Die finanzielle Dimension ist zwar keine hinreichende, aber eine notwendige Bedingung dafür, dass die Existenz gesichert ist und dass Armut insgesamt bekämpft wird. Die anderen Dimensionen kommen dann dazu. Ich wiederhole: Die finanzielle Existenzsicherung muss erst einmal gewährleistet sein. Es ist so: Wenn Kinder ohne Frühstück zur Schule gehen, dann lernen sie einfach nicht gut. Wenn sie zu Hause kein warmes Mittagessen bekommen, dann können sie nicht gut lernen. Es gibt genügend Kinder in Deutschland, denen es so geht, und das müssen wir ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Dazu brauchen wir eine finanzielle Mindestabsicherung für Kinder. Das ist ein erster wichtiger Schritt. Der Verweis darauf, dass die Armut der Kinder dadurch zustande kommt, dass deren Eltern arm sind, ist auch empirisch schlicht und einfach nicht richtig; denn es gibt genügend Eltern, deren Existenzsicherung gewährleistet ist. Weil aber das Kindergeld und auch der Kinderzuschlag nicht ausreichen, um die Existenz der ganzen Familie zu sichern, sind sie trotzdem arm – obwohl sie selber arbeiten und selber genug zum Leben haben. Das müssen wir ebenfalls ändern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wurde darauf hingewiesen, der Mindestlohn sei eingeführt worden. Das reicht nicht aus. Für vollzeittätige Alleinstehende, die keine Kinder haben, reicht der Mindestlohn aus, um die Existenz zu sichern. Aber bei einer vollzeittätigen alleinerziehenden Person reicht Mindestlohn plus Kindergeld nicht aus. Sie ist trotzdem auf Hartz IV angewiesen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Strengmann-Kuhn, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Patzelt? Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gerne. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Geht leider in der Aktuellen Stunde nicht!) Vizepräsidentin Petra Pau: Entschuldigung! Das war ein Fehler der Präsidentin. In der Aktuellen Stunde dürfen keine Zwischenfragen gestellt werden. Das war jetzt mein Fehler, der zustande gekommen ist, nachdem Herr Patzelt sich so hartnäckig gemeldet hatte. – Ich habe aber die Uhr angehalten. Deswegen ist nichts von Ihrer Redezeit, Herr Strengmann-Kuhn, verloren gegangen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich war bei dem Punkt Mindestlohn. Er hilft Alleinstehenden ohne Kinder; aber für Alleinstehende mit Kindern reicht es halt nicht. Da braucht es zusätzliche Maßnahmen, um deren Existenz zu sichern, um zu ermöglichen, dass Menschen nicht in Hartz IV fallen, obwohl sie vollzeiterwerbstätig sind. Die meisten Kinder haben Eltern, die erwerbstätig sind. Auch die meisten armen Kinder haben mindestens einen Elternteil, der erwerbstätig ist. Das zeigen viele empirische Studien, und auch das ist etwas, was Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen sollten. Es geht nicht nur um die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit; vielmehr sollten wir dafür sorgen, dass auch die Armut von Erwerbstätigen, die Kinder haben, endlich nachhaltig bekämpft wird. (Beifall der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir müssen natürlich auch weiterhin an die Ursachen herangehen. Häufig ist in einem Haushalt nur eine Person erwerbstätig; bei Alleinerziehenden ist es immer eine Person. Wie ich eben schon beschrieben habe, reichen deren finanzielle Mittel selbst bei Vollzeittätigkeit nicht aus. Wenn von zwei Elternteilen nur einer vollzeit-erwerbstätig ist, reicht das Geld in vielen Fällen ebenfalls nicht aus, und dann ist auch das Armutsrisiko deutlich erhöht. Damit sind wir bei Punkten wie geschlechtsspezifische Arbeitsteilung als eine wesentliche Ursache von Kinderarmut, die wir ebenfalls endlich bekämpfen müssen. Morgen ist Equal Pay Day. Das ist eine Ursache dafür, dass wenn nur der Mann arbeitet und die Frau für die Kindererziehung zu Hause bleibt. Dann reicht das Einkommen häufig nicht aus. Das heißt: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist ein wichtiger Punkt. Da müssen wir etwas ändern, um Kinderarmut zu beseitigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es gibt noch viel mehr strukturelle Ursachen für diese geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, die wir überwinden müssen: das Ehegattensplitting, die kostenfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung. Insbesondere an die Minijobs müssen wir ran. Wenn die Frauen in der Teilzeit- oder Minijobfalle gefangen sind, dann führt das dazu, dass das Erwerbseinkommen der Eltern insgesamt nicht reicht. Deswegen müssen wir, um die Kinderarmut zu bekämpfen, auch endlich die Subventionierung der Minijobs abschaffen und existenzsichernde Erwerbstätigkeit für Frauen ermöglichen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie sehen also: Es gibt viele Punkte, bei denen wir als Bund ansetzen können, um Kinderarmut tatsächlich zu verringern. Ich würde sogar noch weiter gehen: Eigentlich sollte unser Ziel sein, Kinderarmut völlig zu beseitigen. Aber dies schrittweise zu tun, wäre ja auch schon mal nicht schlecht. Es ist unser aller Verantwortung, Kinderarmut zu verringern. Darum geht es jetzt. Die Große Koalition sollte endlich allen Mut zusammennehmen und tätig werden. Es ist unser aller Verantwortung, die Armut von Kindern zu beseitigen; denn Kinder sind unsere Zukunft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Bärbel Bas, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bärbel Bas (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bekanntermaßen komme ich aus einer Stadt, die man durchaus als finanzschwach bezeichnen kann. Auch wenn der Kollege Whittaker sagt, Mülheim sei nicht repräsentativ: Es ist schon repräsentativ für eine Region – Duisburg gehört auch dazu –, wo man etwas tun muss. Der Arbeitsmarkt ist schon ein wichtiger Punkt. Da besteht eine Verbindung. Wenn Eltern keine Arbeit haben oder nur im geringfügigen Bereich beschäftigt sind, hat das Auswirkungen auf die Kinder; das kann ich jeden Tag sehen. Deshalb müssen wir auch in diesem Bereich etwas tun. Die Bundesregierung tut das, insbesondere die Arbeitsministerin. Ich will auch das hier ansprechen: In Duisburg stecken 43 Prozent der als arbeitslos gemeldeten Menschen in der Langzeitarbeitslosigkeit. 43 Prozent! Sie kommen aus diesem Teufelskreis nicht mehr heraus. Daran hängen ganz viele Kinder. Andrea Nahles hat ein Konzept, ein Programm entwickelt, mit dem wir uns genau um diese Zielgruppe kümmern wollen. Menschen, die mit Kindern im Haushalt leben, sollen besonders gefördert werden. Das ist genau der richtige Schritt. Jetzt mag man kritisieren, dass das nicht ausreicht. Aber das ist ein großer Schritt für die Menschen, die aus dieser Schleife ohne Hilfe nicht herauskommen. Die Schleife beginnt da, wo Kommunen unterfinanziert sind. Es war ein großer Schritt, dass wir die Kommunen jetzt mit einem großen Batzen Geld entlasten, sodass sie investieren können. In Duisburg fehlen klassischerweise Arbeitsplätze. Wenn die Arbeitslosigkeit 12 Prozent beträgt, dann fehlen einfach Arbeitsplätze für die vielen Menschen, die wieder in den Arbeitsmarkt wollen. Wir brauchen solche Programme, um die Menschen aus diesem Teufelskreis herauszuholen. (Beifall bei der SPD) Frau Eckenbach, eines muss ich noch sagen – vielleicht haben Sie das Prinzip der Bertelsmann-Studie noch nicht ganz verstanden –: Der präventive Ansatz ist schon wichtig. Wenn man wartet, dass das Kind in den Brunnen fällt und dann ganz viel Geld hinterherschüttet, ist das, finde ich, der falsche Ansatz. Der richtige Ansatz ist, vorher einen Deckel auf den Brunnen zu machen, damit erst gar kein Kind hineinfällt. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]) Das ist der Ansatz der Prävention. „Kein Kind zurücklassen!“, das läuft seit drei Jahren. Vielleicht sind die Erfolge noch nicht sehr groß, aber es gibt schon erste Erfolge, und die sind auch nachgewiesen. Das sollte man einmal anerkennen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Gute Bildung, starke Prävention und die frühe Förderung sind wichtig. Da hilft kein Betreuungsgeld – das haben wir ja jetzt –; gerade den Duisburger Kindern hilft es, wenn sie früh in gute und qualitätsorientierte Kindertageseinrichtungen kommen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das hilft von klein auf. Das verhindert Armut schon ganz früh. Deshalb sollten wir uns darauf konzentrieren. Wir haben auch in einem anderen Bereich große Schwierigkeiten – nicht nur in Duisburg, sondern auch in anderen Städten im Ruhrgebiet –: Es gibt Auszubildende, die eine Ausbildung beginnen, die aber Defizite mitbringen und deshalb Unterstützung brauchen, damit sie ihre Ausbildung bis zum Ende, bis zum Abschluss durchziehen. Auch das verhindert Armut. Das ESF--Konzept, das Andrea Nahles vorgestellt hat, ist deshalb so wichtig, weil es vorsieht, dass man sich im Rahmen einer assistierten Ausbildung genau um diese Jugend-lichen kümmert, also direkt in der Ausbildung eine -Begleitung vorsieht, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung durchstehen. Auch das verhindert Armut bei jungen Menschen. Das ist ein wichtiger Ansatz. (Beifall bei der SPD) Zum Abschluss will ich noch einmal ganz deutlich sagen: Den Ansatz „Kein Kind zurücklassen!“ mögen manche Kolleginnen und Kollegen hier im Hause belächeln, aber er zeigt Erfolge. Er ist wichtig; denn auch in der Bertelsmann-Studie, ob man die Zahlen jetzt anzweifelt oder nicht, wurde festgestellt: Gute Bildung – für die tun diese Bundesregierung und auch wir als Sozialdemokraten eine ganze Menge –, starke Prävention und vor -allen Dingen eine ganz frühe Förderung der Kinder sowie eine Verbesserung der finanziellen Situation helfen immer. Was die Alleinerziehenden angeht – meine Kollegin hat es gesagt – muss man sagen: Diese sind eine ganz spezielle Gruppe, die wir uns anschauen müssen, weil sie aufgrund der fehlenden Betreuung oft gar nicht in den Arbeitsmarkt können. Deshalb müssen wir uns das Ganze, auch was die finanzielle Situation bei den Alleinerziehenden angeht, noch einmal ganz genau ansehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Dr. Martin Pätzold für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kinderarmut ist ein wichtiges Thema. Deswegen ist es gut und richtig, dass heute in der -Aktuellen Stunde auf Verlangen der Linken auch die Bertelsmann-Studie diskutiert wird. Sie werden wenig überrascht sein, dass ich im Verlauf meiner Rede zu anderen Schlussfolgerungen kommen werde als Sie, die Sie bisher dargestellt haben, wie Kinderarmut bekämpft werden soll. Aber das, was in der sozialen Marktwirtschaft klar ist, ist, dass es das Versprechen gibt, dass -jedes Kind, das sich anstrengt, die gleichen Chancen haben muss, aus sich etwas zu machen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jedes Kind!) Bei uns sollen Zukunftschancen für alle gelten, unabhängig von der Herkunft. Dafür haben wir uns in der sozialen Marktwirtschaft immer eingesetzt. (Beifall bei der CDU/CSU) Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit bedeuten aber nicht – da unterscheiden wir uns ganz deutlich –, dass es Ergebnisgleichheit gibt. Das heißt, wir werden nie Ergebnisgleichheit herstellen können, sondern nur Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit. Der Grund für Kinderarmut ist laut der Bertelsmann-Studie immer noch, dass die Eltern dieser Kinder keine Arbeit haben oder eine Arbeit, bei der sie schlecht bezahlt werden. Deswegen müssen wir bei den Ursachen für die Entstehung von Kinderarmut ansetzen. Die Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass deutschlandweit 17 Prozent der Kinder von Kinderarmut betroffen sind. Es gibt enorme regionale Unterschiede. Es gibt Regionen mit knapp 2 Prozent Kinderarmut, also einem vermeintlich guten Wert, und es gibt Regionen wie Bremerhaven an der Spitze mit bis zu 40 Prozent. Da müssen wir ansetzen. Wir müssen schauen, dass der Arbeitsmarkt weiter gestärkt wird und dass sich die -Bedingungen so verbessern, dass Menschen in Arbeit kommen. Dafür hat gerade diese Bundesregierung in den ersten Monaten sehr viel getan. Wir wollen mit dem Mindestlohn die Binnenkonjunktur stärken, und wir setzen Programme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auf, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass mehr Menschen in Arbeit kommen. Wir haben heute mit 43 Millionen Erwerbstätigen eine Rekordbeschäftigung. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die ja auch nach Ihrer Definition eine gute Form der Arbeit ist, ist deutlich gestiegen. Das, was wir in den letzten Jahren gemacht haben, um Kinderarmut und die Armut an gesellschaftlicher Teilhabe abzubauen, ist, dass wir in vier Bereichen die Teilhabemöglichkeiten von Kindern gestärkt haben: Erstens. Es wurde schon angesprochen: Wir haben die Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung, der Kinderbetreuung ausgebaut. Heute besuchen 96 Prozent der vierjährigen Kinder eine Kindertagesstätte. Zweitens. Wir haben im Bereich der Schwerpunktkitas Regionen, die besonders stark von sozialen Problemen betroffen sind, in den Jahren 2011 bis 2014 mit 400 Millionen Euro unterstützt. Drittens. Wir haben den Ausbau der Ganztagsschulen mit einem großen Programm gefördert. 8 200 Ganztagsschulen wurden mit über 4 Milliarden Euro unterstützt. Viertens. Wir haben die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes eingeführt, die die Integration und -Teilhabe von Kindern ermöglichen sollen, die von Kinderarmut betroffen sind. (Zuruf des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Das sind vier Punkte, mit denen wir versuchen, Teilhabemöglichkeiten zu erhöhen. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass es uns gerade in der sozialen Marktwirtschaft – die gekennzeichnet ist durch eine Tarifpartnerschaft und durch Unternehmen, die sich engagieren – gelingen muss, diese Kinder zu fördern. Hier komme ich auf ein Berliner Projekt der Deutschen Bank zu sprechen, von dem ich weiß, dass sich drei engagierte Manager, Herbert Schaub, Christian von Drigalski und Volker Wieczorek, um benachteiligte -Jugendliche kümmern und versuchen, ihnen eine Perspektive aufzuzeigen, wie man mit Engagement und Leistung aus diesem Loch herauskommen kann und eine gute Zukunft hat. Wir werden uns in der sozialen Marktwirtschaft weiter dafür einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Frank Junge das Wort. (Beifall bei der SPD) Frank Junge (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eltern und Familien zu stärken, Müttern und Vätern ein Umfeld zu bieten, in dem sie einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit nach-gehen können, und den Lütten schon frühzeitig das -Rüstzeug für eine eigenständige, selbstbestimmte und selbstbewusste Persönlichkeit zu geben, sind die Grundlagen und der richtige Weg, um Kinderarmut richtig und wirksam zu bekämpfen. Da wir uns da hoffentlich alle einig sind, frage ich mich: Warum treten hier solche Misstöne auf, wenn wir über das reden, was wir in den letzten 15 Monaten beschlossen haben? Wir haben einen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen, der die Einkommenssituation von vielen Menschen in unserem Land erheblich verbessern wird. Wir haben das Elterngeld Plus auf den Weg gebracht, um Freiräume und Möglichkeiten für Eltern zu schaffen, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen. Wir haben den bundesweiten Kitaausbau mit erheblichen Beträgen gefördert, der wiederum notwendig ist, damit Eltern überhaupt beruflich tätig sein können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben massive Investitionen in frühkindliche Bildung auf den Weg gebracht, die dazu führen, dass die Lütten schon frühzeitig richtig Deutsch lernen bzw. sich andere Fähigkeiten aneignen, die sie für ihr späteres Leben brauchen. Warum sage ich das? Ich sage das deshalb, weil die Bertelsmann-Studie – mit Blick auf die Fraktion Die Linke sage ich: Sie sollten sich aus dieser Studie nicht nur die Argumente herauspicken, die Sie hören wollen – ganz klar aufzeigt, welche Problemfelder angegangen werden müssen, damit am Ende Kinderarmut verhindert werden kann. Genau die Dinge, die wir mit den von mir genannten Beispielen auf den Weg gebracht haben, sorgen dafür, dass wir am Ende erfolgreich sind. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn Sie von der Fraktion Die Linke – das muss ich auch noch einmal sagen – öffentlich verlautbaren lassen, dass Armut bei uns durch Regierungspolitik zur Erbkrankheit geworden ist, dann können Sie damit die Politik dieser Koalition nicht meinen; denn in dieser Regierungskoalition steht die SPD mit in der Verantwortung und prägt maßgeblich die Themen. Das muss man einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Wir können zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nachschauen, was aus unseren Vorhaben geworden ist. Zum aktuellen Zeitpunkt zumindest ist das nicht möglich. (Beifall bei der SPD) Dennoch – das möchte ich auch sagen –: Jedes Kind, das in Armut aufwachsen muss, ist eines zu viel. Darin sind wir uns alle einig. Als nächster Schritt muss – jetzt komme ich auf finanzpolitische Dinge zu sprechen, die ebenfalls kurz angerissen worden sind – nach meinem Dafürhalten eine spürbare finanzielle Entlastung für alle Familien auf den Weg gebracht werden, und zwar so, dass ein Gesamtpaket aus dem Grundfreibetrag, dem Kinderfreibetrag, dem Kindergeld und dem Kinder-zuschlag entsteht. Dabei muss die finanzielle Entlastung so stark sein, dass sie sich im Portemonnaie deutlich niederschlägt. (Beifall bei der SPD) Der vorliegende Referentenentwurf unseres Bundesfinanzministers Schäuble – ich sage das mit allem gebotenen Respekt, aber auch in aller Sachlichkeit – ist weit von einem solchen Anspruch entfernt. Das muss man einmal ganz klar so formulieren. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Denn neben der pflichtgemäßen und verfassungsrechtlich gebotenen Anpassung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für 2015 und 2016 auf Basis des aktuellen Existenzminimumberichts, neben der Kür, dass das Kindergeld 2015 um 4 Euro pro Monat und 2016 um weitere 2 Euro pro Monat aufgestockt werden soll und der Kinderzuschlag ab Juli 2016 um 20 Euro erhöht werden soll, findet sich dort nichts wieder. Das ist aus meiner Sicht eine Enttäuschung. Ich möchte das an zwei Punkten deutlich machen: Erstens. Im Koalitionsvertrag findet sich die klare Formulierung, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden soll. Weiter heißt es, dass er nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden soll. Das findet im Gesetzentwurf von Herrn Schäuble überhaupt nicht statt. Damit werden wieder einmal diejenigen alleingelassen, die am dringendsten Unterstützung brauchen. Führt man sich die Situation von Alleinerziehenden vor Augen, erkennt man, dass sie im Vergleich zu den Familien, in denen zwei Ehepartner Kinder erziehen, erheblich höhere finanzielle Lasten zu tragen haben. An diesem Punkt erkennt man wiederum – das haben auch schon einige Vorredner gesagt –, warum Kinder-armut insbesondere in Familien von Alleinerziehenden vorkommt. Darum ist es aus meiner Sicht nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, hier nachzusteuern; es ist auch ein Punkt, an dem man Kinderarmut an der Wurzel bekämpfen kann. (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Schäuble enthält einen zweiten Punkt, der mir auf den Nägeln brennt: Es wird keine rückwirkende Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes für 2014 -geben. Wir werden nicht lange warten müssen, bis es wegen genau dieser ausbleibenden Leistungen, die unseren Familien zugutekommen würden, zu Klagen kommt; der Bund der Steuerzahler hat das schon angekündigt. In der Folge würde das Gericht anordnen, hier nachzusteuern. Diese Peinlichkeit können wir uns ersparen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Der Entwurf von Finanzminister Schäuble zu familienpolitischen Leistungen wird sich mit Sicherheit vor der Kabinettssitzung nicht mehr ändern lassen. Ich bedaure das. Wir von der SPD haben an vielen Stellen weiter reichende Vorstellungen; im Koalitionsvertrag gibt es entsprechende Vereinbarungen. Ich lade Sie alle ein, im parlamentarischen Verfahren dafür Sorge zu -tragen – wir werden das tun –, dass die Dinge, die uns diesbezüglich auf den Nägeln brennen, Einzug in den Gesetzentwurf finden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Gabriele Schmidt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste im Bundestag! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte zeigt ganz eindeutig, dass Armut das Lebensrisiko im Leben eines kleinen Kindes ist. Wir alle wohnen in einem reichen Land, ich in Baden-Württemberg, einem der reichsten Bundesländer. Da fragt man sich: Kann es sein, dass so viele Kinder so wenig Zugang zu Wohlstand haben und so früh so stark beeinträchtigt sind? Ja, sagt die Bertelsmann-Studie. Die Studie ist tatsächlich sehr differenziert zu betrachten; dazu haben wir heute schon sehr viel gehört. In den ersten Lebensjahren ist die Situation besonders kritisch, weil in dieser sensiblen Lebensphase die Grundlagen für die Zukunft gelegt werden und damit alle elementaren Voraussetzungen wie Sprache, Feinmotorik und soziale Fähigkeiten geschaffen werden. Was müssen wir tun, was sollen wir aus dieser Studie lernen? Wir müssen zwei Dinge gleichzeitig tun: Wir müssen uns um die Eltern kümmern, und wir müssen uns um die Kinder kümmern. Was wir brauchen, sind -Arbeitsplätze in ausreichender Zahl. Außerdem müssen die Eltern genug verdienen, damit sie sich und ihren -Familien ein auskömmliches Leben ermöglichen können. Mit dem Mindestlohn sind wir hier – das mögen Sie bestreiten – in die richtige Richtung gegangen. Mit dem Elterngeld Plus wollen wir erreichen, dass sich Mütter und Väter verstärkt um ihre Kinder kümmern können, ohne im Beruf den Anschluss zu verlieren, sodass Armut erst gar nicht entstehen kann. Gut bezahlte Arbeit für die Eltern zu schaffen, heißt im Klartext natürlich: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit. Wir brauchen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Schaffung von Flexibilität, oftmals auch nur durch den guten Willen von Arbeitgebern, Behörden und allen Beteiligten. Wir brauchen mehr und bessere langfristige Betreuungsangebote für Kinder von alleinerziehenden Müttern und Vätern. 50 Prozent – die Zahl wurde genannt – der Haushalte im SGB-II-Bezug mit Kindern sind Alleinerziehendenhaushalte. Wie ich schon sagte, müssen wir uns um die Kinder direkt kümmern. Dazu gehört ganz besonders der Zugang von Kindern zu Kitas und anderen Fördereinrichtungen, und das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. (Beifall bei der CDU/CSU) Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind Anspruch auf einen Kitaplatz. Seitdem ist wirklich viel passiert. Das können Sie – Herr Müller, Frau Dörner, liebe Opposition – bestreiten, wie Sie wollen: Es ist enorm viel passiert in dieser Zeit. Einige meiner Vorredner haben über die finanziellen Anstrengungen des Bundes für die Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren gesprochen – bis hin zum gestern vom Kabinett beschlossenen Nachtragshaushalt für den Kitaausbau: plus 100 Millionen Euro. Das ist alles gut; aber ich weiß auch, wir sind noch nicht am Ziel. Darin sind wir uns wenigstens einig: Wir sind auf dem Weg. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Ganz am Anfang des Weges!) Wir brauchen noch mehr Plätze, weil immer noch in vielen Bundesländern Plätze fehlen, zum Beispiel in Baden-Württemberg. Das Land wird grün-rot regiert. Mein Berliner Kollege Martin Pätzold hat schon von den wichtigen Schwerpunktkitas gesprochen. Von diesen rund 4 000 Schwerpunktkitas ist eine in meinem Wahlkreis, im Ort Albbruck am Rhein. Ich habe mich im Oktober vom Erfolg der Sprachförderung in dieser Einrichtung überzeugen können. Sowohl der dortige Bürgermeister Stefan Kaiser als auch die Kinderhausleiterin Iris Vogt haben mir versichert, wie wichtig der jährliche, vergleichsweise kleine Förderbetrag in Höhe von 25 000 Euro ist, damit dort Sprachunterricht von einer Fachkraft gegeben werden kann und somit jedes Kind von Anfang an faire Chancen hat. Spracherwerb ist der Grundstein für den späteren Erfolg in Bildung und Beruf; ohne Sprache kein Beruf, ohne Beruf keine Perspektive. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Bärbel Bas [SPD]) Baden-Württemberg ist nicht der Hotspot sozialer Probleme, jedenfalls nicht in der Fläche; aber auch bei uns sind sozial benachteiligte Familien und natürlich Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Ich begrüße deswegen, dass der Bund auch über das Jahr 2015 hinaus eine weitere Initiative zur sprachlichen Bildung plant. Der Staat ist natürlich wichtig. Darüber hinaus gibt es aber im ganzen Land viele positive, ermutigende Projekte von unterschiedlichsten Initiativen und Anbietern, die Kinder und ihre Eltern stärken und den Kindern das Kindsein ermöglichen. Ich denke an die Frühen Hilfen in Bayern oder Rock Your Life! für größere Kinder in meiner Heimat. Ich denke an die kommunalen Einrichtungen wie das Familienzentrum in meiner Nachbarschaft Lauchringen, das ich öfter besuche. Hier können wir uns alle als Mitbürger, als Miteltern, hier kann sich die ganze Gesellschaft zum Wohl von Kindern, für bessere Startbedingungen und für Chancengleichheit einbringen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Paul Lehrieder hat abschließend für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Paul Lehrieder (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich, dass auch die Regierungsbank heute gut besetzt ist. Es freut mich ganz besonders, dass neben den Fachpolitikern, insbesondere der Kollegin Ferner, auch der Staatssekretär im Finanzministerium, Herr Steffen Kampeter, unter uns weilt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das kann zwei Gründe haben: zum einen, dass wir nicht zu viel versprechen, was er halten muss; zum anderen kann es aber auch sein – ich hoffe, dass dies der Fall ist –, dass er sich die sinngebenden Ausführungen zur Bekämpfung der Kinderarmut auch aus fiskalischen Gründen hier anhört und guckt, wo wir da in den nächsten Wochen noch etwas verbessern können. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) – Der Applaus gebührt Ihnen, Herr Kampeter. (Heiterkeit) Herr Kollege Müller – danke für die Aktuelle Stunde auch an die Linken; das ist damit auch erledigt –, (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Sie haben das Deutsche Kinderhilfswerk zitiert. Die Mail, die Sie zitiert haben, ging nicht nur den Linken zu, sondern zum Glück auch der CSU. Sie haben allerdings bei Ihrem Zitat einen Satz zu bald aufgehört; da können Sie sich Ihr Skript noch einmal vornehmen. Sie haben gesagt: Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Dann ging es in der Mail aber weiter: Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Hier sind gute Kitas mit sozial gemischten Gruppen – darauf hat die Kollegin gerade hingewiesen – ein wichtiger Ansatzpunkt für mehr Chancengerechtigkeit, betont Thomas Krüger, der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks. Das war der Werbeblock für das Kinderhilfswerk. Bei der Bekämpfung von Kinderarmut – ich habe die Mail deswegen extra noch einmal zitiert – spielen der Zugang zu Bildung und Ausbildung sowie die soziale und kulturelle Teilhabe eine besondere Rolle. Bestehende Kinderarmut verschärft sich langfristig dadurch, dass Kinder zunehmend in bildungsschwachen Haushalten aufwachsen. Zur Bekämpfung von Kinderarmut reicht es deshalb nicht aus, den Familien ausschließlich mehr Geld in die Hand zu geben (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Richtig!) – Geld löst nicht alle Probleme. Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts, das stimmt schon. (Beifall der Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE] und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vielmehr kommt es darauf an, alle Kinder gleichermaßen zu fördern. Daher haben wir im Jahr 2011 – darauf wurde von einigen Vorrednern schon hingewiesen – das Bildungs- und Teilhabepaket auf den Weg gebracht. Seither kann beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie Nachhilfe, Musikschule, Mittagessen in Hort und Schule und Klassenausflügen beantragt werden. Lieber Kollege Wunderlich, in diesem Bereich haben wir schon viel gemacht; ich sage das, weil Sie das in Ihrer Eingangsrede so despektierlich ausgeführt haben. (Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Mit dem „viel“ wäre ich vorsichtig!) In Bezug auf die Kitaqualität, liebe Frau Kollegin Dörner – nun möchte ich auch Steffen Kampeter ansprechen; denn wir beraten am nächsten Mittwoch unser Investitionsprogramm im Ausschuss –, gibt es die berechtigte Hoffnung, dass uns in den nächsten Jahren neues Geld für die Verbesserung der Kitaqualität zur Verfügung gestellt wird, damit wir die Kitaqualität fördern und stärken können. Richtig ist – das kann man gar nicht oft genug betonen –: In den letzten sechs, sieben, acht Jahren haben wir den Ausbau der Kitas so vorangetrieben wie keine Generation vor uns. Die Möglichkeit, das Kind in eine Kita zu geben, ermöglicht den Eltern, eine Berufstätigkeit, sei es Teilzeit oder Vollzeit, auszuüben. Das ist eine der wichtigsten Säulen gegen die Kinderarmut, die natürlich oft aus Elternarmut resultiert. Man sieht: Die Große Koalition – die erste Große Koalition, wir mit der FDP, und auch die zweite Große Koalition – hat in diesem Bereich sehr viel getan. Wir brauchen uns nicht zu verstecken. Wir brauchen auch keine Belehrungen von den Linken. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Bärbel Bas [SPD]) Kinder können dann am besten aus der Armut herausgeholt werden, wenn ihre Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Um dies zu erleichtern, haben wir vor eineinhalb Jahren den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige eingeführt. Dieser gilt seit dem 1. August 2013. Wir setzen uns für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, indem wir die Kinderbetreuung weiter ausbauen, flexible Arbeits- und Teilzeitmodelle fördern und den Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Pause erleichtern. Mit dem Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung sowie den bereits genannten zusätzlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket garantieren wir für jedes Kind Bildung und Teilhabe. Durch die Einführung des Elterngeld Plus – auch darauf haben meine Vorredner bereits hingewiesen; darauf kann man als letzter Redner immer Bezug nehmen – soll Eltern die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngeldes in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglicht und damit der Wiedereinstieg vor allem für Alleinerziehende erleichtert werden. Den wichtigsten Beitrag zu einer modernen Familienpolitik leistet jedoch der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung. Ich möchte an dieser Stelle ganz bewusst den Ländern, die ihre Hausaufgaben gemacht haben – es waren nicht alle gleichmäßig aktiv, aber die meisten waren aktiv, insbesondere Bayern –, und auch den Kommunen, den Bürgermeistern und Gemeinderäten ein herzliches Wort des Dankes sagen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) – Bitte schön. Da kann man schon einmal klatschen. – Als wir vor sieben, acht Jahren das Projekt angegangen sind, hätte ich mir nicht vorstellen können, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz zum 1. August 2013 relativ reibungslos – es hat ein paar wenige Probleme gegeben, aber im Großen und Ganzen hat es reibungslos geklappt – eingeführt wird. Ein herzliches Dankeschön an die Kommunalpolitiker; das gehört sich an dieser Stelle. Nach meinem Dank an die Kommunalpolitiker jetzt meine Bitte an die Finanzpolitiker: Wir diskutieren über die vernünftige Ausstattung für Kinder, in den nächsten Wochen und Monaten über die Kindergelderhöhung. Bitte, lieber Steffen Kampeter, du hast gehört, wie wichtig die Kinder und die Familien sind. Die Kinder von heute sind die Steuerzahler von morgen. Ihnen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, das sollte jedem Finanz-politiker ein ganz großes Anliegen sein. Herzlichen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Aktuelle Stunde ist beendet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 a und 7 b auf: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages Drucksache 18/3007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/4357 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des -Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hasskriminalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen Drucksachen 18/3150, 18/4357 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Johannes Fechner für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Johannes Fechner (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! 14 Jahre lang konnten die Mitglieder des NSU unterstützt von einem Netzwerk von Gleichgesinnten brutale Verbrechen begehen. Diese rechtsextremistischen Terroristen verübten zehn Morde, einen Mordversuch, einen Sprengstoffanschlag mit lebensgefährlich verletzten Menschen in Köln und brutale Raubüberfälle. Dass diese brutale Mordserie nicht gestoppt werden konnte, hängt auch damit zusammen, dass aufseiten der Sicherheitsbehörden massive Fehler passiert sind. Der NSU-Untersuchungsausschuss hat mangelnden Informationsaustausch der Ermittlungsbehörden, Kompetenzstreitigkeiten und auch direkte Fehleinschätzungen klar festgestellt. Wenn man aus Baden-Württemberg die Nachricht hört, dass bei einer kriminaltechnischen Untersuchung eines Autos übersehen wurde, dass dort eine Waffe, eine Machete und Autoschlüssel lagen, dann hofft man doch, falls diese Medienberichte stimmen, dass diese seltsamen Ermittlungspannen endlich zu Ende sind. Aber das nur am Rande. Parteiübergreifend wurden im Untersuchungsausschuss nicht nur sehr sorgfältig die Fehler und Versäumnisse analysiert. Vielmehr wurde eine detaillierte Liste erstellt, welche Konsequenzen von der Politik zu ziehen sind, um solche schrecklichen Verbrechen zukünftig zu verhindern. Genau diese Empfehlungen gehen wir mit diesem Gesetzesentwurf an. Eine wichtige Empfehlung war, die Zuständigkeiten des Generalbundesanwaltes klarer zu gestalten und auszuweiten. So kann der Generalbundesanwalt nach dem Gesetzentwurf, den wir vorlegen, bereits bei objektiv staatsfeindlichem Charakter einer Tat die Verfolgung übernehmen. Eine entsprechende Zielsetzung der Tat selbst ist für die Aufnahme von Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt nicht mehr erforderlich. Die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes kann zukünftig auch durch den länderübergreifenden Charakter der Tat begründet werden. Schließlich hat der Untersuchungsausschuss festgestellt, dass die Staatsanwaltschaften, die mit den Ermittlungen betraut waren, dem Generalbundesanwalt eben nicht Informationen und Akten übersandt hatten, anhand derer er seine Zuständigkeit hätte überprüfen können. Deshalb wird nun ausdrücklich geregelt, dass die Staatsanwaltschaften Vorgänge, die Anlass zur Prüfung einer Übernahme durch den Generalbundesanwalt geben, an diesen unverzüglich übersenden müssen. Das alles sind wichtige Änderungen, die wir umsetzen müssen, wenn wir verhindern wollen, dass solche Terrorserien in Deutschland möglich sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der Untersuchungsausschuss hat ferner einstimmig festgehalten, dass in allen Fällen von Gewaltkriminalität, die einen rassistisch oder politisch motivierten Hintergrund haben können, dies nachvollziehbar dokumentiert werden muss. Polizei und Staatsanwaltschaft seien zu verpflichten, ein solches Motiv für die Tat angemessen zu berücksichtigen. Diese einstimmige Forderung, die Prüfung und Ahndung von rassistisch motivierter Gewaltkriminalität zu verbessern, ist Ziel dieses Gesetzentwurfs. Wir wollen in § 46 des Strafgesetzbuchs ausdrücklich regeln, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Tatmotivationen schärfer bestraft werden können. Das ist ein klares Zeichen gegenüber all jenen Gewalttätern, die meinen, Minderheiten oder Menschen anderen Glaubens, anderer Hautfarbe oder anderer Herkunft Gewalt antun zu können. Das können wir nicht dulden. Dieses Gesetz ist ein ganz klares Zeichen dagegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Begeisterung hält sich in Grenzen!) Sicher, schon bisher konnten Richter und Staatsanwälte rassistische Tatmotivationen in die Bemessung des Strafmaßes strafschärfend einbeziehen. Aber die ausdrückliche Nennung verdeutlicht nun die Rechtslage. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir diese Motivation ausdrücklich ins Gesetz schreiben. So haben es in der Sachverständigenanhörung auch Herr Wehowsky, Bundesanwalt beim BGH, und Generalstaatsanwalt Konrad gesagt. Ausdrücklich erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, auch wenn es nicht direkt mit dem Gesetzentwurf zu tun hat, dass jüngst der RiStBV-Ausschuss Änderungen genau in diesem Sinne beschlossen hat. Ermittlungen sollen sich auch auf rassistische, fremdenfeindliche oder menschenverachtende Beweggründe -erstrecken. Zudem wird es zukünftig in der entsprechenden Regelung heißen, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung dann vorliegt, wenn ein Täter mit rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen handelt. Ich glaube, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf ziehen wir die richtigen Konsequenzen aus der brutalen Mordserie des NSU und zeigen, dass wir rassistische Gewalttaten nicht dulden und alle rassistisch motivierten Gewalttäter eine harte Strafe erwartet. Das ist erforderlich. Deswegen verabschieden wir diesen Gesetzentwurf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Die Linke hat die Kollegin Halina Wawzyniak das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf soll Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umsetzen. Der NSU-Untersuchungsausschuss hat 47 Handlungsempfehlungen oder Schlussfolgerungen aufgeschrieben. Wir setzen hier nur einen sehr geringen Teil um. Der NSU – ich glaube, das muss man an dieser Stelle noch einmal sagen – waren Nazis, Nazis, die mehr als ein Jahrzehnt mordend durch das Land gezogen sind. Ich glaube, an diesen Fakt muss man in dieser Debatte immer wieder erinnern. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen im Hinblick auf den Generalbundesanwalt sind unstreitig. Ich will an dieser Stelle nicht darauf eingehen. Ich will auch nur kurz etwas zur Änderung des § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches sagen. Die erste Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses sah vor, dass das in den RiStBV geregelt werden soll. Sie haben jetzt gesagt, dass das angestoßen wird. Aber wir diskutieren über den § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches – das werden wir nachher noch erleben – unter dem Gesichtspunkt „Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses“. Dieser hat aber die Änderung des § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches überhaupt nicht gefordert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und: Schon jetzt können die Ziele und Beweggründe sowie die Gesinnung des Täters bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, und zwar bei allen Tätern. (Beifall bei der LINKEN) Die Regelung ist mithin einfach überflüssig. Sie ist gut gemeint; aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Insbesondere das Wort „menschenverachtend“ steht ja zu Recht in der Debatte. Ich zum Beispiel finde, Motivationen, die homophob begründet sind, sind menschenverachtend. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) Aber dann hätten Sie das auch so hineinschreiben müssen. (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das ist doch davon erfasst!) Insofern hat das Bündnis 90/Die Grünen im Übrigen mit seinem Antrag recht, wenn dort erklärt wird, dass es keines neuen Sonderrechts, keiner neuen Straftat-bestände und keiner Erhöhung von Strafrahmen bedarf. Wir werden diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will auf die Anhörung eingehen. Dort hat der Sachverständige Sebastian Scharmer die erste Handlungsempfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses aufgegriffen und gefordert: Bei jeder Gewalttat müsste ein Vermerk zumindest darüber gefasst werden, ob neonazistische oder -rassistische Motive ausgeschlossen werden können. Das würde zumindest eine entsprechende Signalwirkung schon für die Polizei, die Staatsanwaltschaft und letztlich dann auch für ein Gerichtsverfahren haben. Sie haben ja gesagt, das finde jetzt in den RiStBV statt. Dann ist das ein Anfang. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist trotzdem eine komische Formulierung!) Aber: Wenn wir uns mit den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses auseinandersetzen, dann müssen wir über mehr reden, und dann ist dies mehr als eine rechtspolitische Debatte. Im Sondervotum meiner Fraktion hieß es damals: Institutioneller Rassismus ist nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE. jenseits individueller Einstellungen und Überzeugungen der einzelnen Ermittler als ein strukturelles Merkmal der Polizeiarbeit bei den Ermittlungen zur rassistischen Mordserie erkennbar. Ja, und ich finde, wir müssen über diesen institutionalisierten Rassismus reden, auch in einer solchen Debatte, die nur vordergründig eine rechtspolitische Debatte ist. (Beifall bei der LINKEN) Institutioneller Rassismus geht von Institutionen der Gesellschaft, Verfahren und Normen aus. Er führt tagtäglich zu Benachteiligung und Diskriminierung. Wir müssen in einer solchen Debatte, wie sie hier stattfindet, darüber reden, was wir gegen Rassismus tun können. Wir müssen darüber reden, warum, weshalb und wieso Rassismus immer und immer wieder entsteht, warum er partiell sogar Menschen in Massen auf die Straße treibt. Ich finde, gerade in Zeiten von Pegida müssen wir deutlich sagen: Alle Rassisten sind Arschlöcher – überall. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir sind doch hier nicht auf dem Bolzplatz! – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Was für eine Verrohung! Unmöglich ist das! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU: Na, na! – Was soll denn das?) Wenn wir gemeinsam etwas gegen Rassismus tun wollen, dann sollten wir das aufgreifen, was im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses im Hinblick auf zivilgesellschaftliche Initiativen steht: Zahllose zivilgesellschaftliche Initiativen … leisten seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Beitrag bei der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung mit Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und anderen Formen des Phänomens der „gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“. … Zivilgesellschaftliche Initiativen sind unverzichtbar, nicht nur als Frühwarnsystem. … Dieses Engagement muss unterstützt, ausreichend gefördert, ausgebaut und verstetigt werden. (Beifall der Abg. Susann Rüthrich [SPD]) Ja, das muss es. Da ist ein Anfang gemacht worden: Die Projektlaufzeiten sind von drei auf fünf Jahre verlängert worden. Aber ich glaube, gerade diese zivilgesellschaftlichen Initiativen brauchen Sicherheit: Sicherheit in ihrer Arbeit, Sicherheit in ihrer Finanzierung. Mein letzter Satz – weil hier gerade von „Verrohung“ gesprochen wurde –: Ich weiß gar nicht, warum Sie sich aufregen. Finden Sie den Satz „Alle Rassisten sind Arschlöcher – überall“ etwa falsch? Ich nicht. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir haben hier eine andere Ausdrucksweise! Es geht um die Ausdrucksweise, Frau Kollegin!) Vizepräsidentin Petra Pau: Bei aller Emotionalität und – sicherlich auch noch in der folgenden Debatte – bei allem Austausch von Argumenten und Vorhaben zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses bitte ich Sie trotzdem, sich hier im Plenum einer parlamentarischen Ausdrucksweise zu befleißigen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es war ja niemand im Plenum angesprochen!) – Ja. Kollege Beck, Sie müssen sich jetzt nicht zum Anwalt machen, im Moment spricht die Präsidentin. Ich habe Sie gar nicht angesprochen, (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wenn sich einer angesprochen fühlte!) zurzeit befasse ich mich mit der Kollegin Wawzyniak. Wir fahren fort in der Debatte. Das Wort hat der Kollege Dr. Volker Ullrich für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf gibt Antworten auf eine wichtige Frage, die uns als Gesetzgeber gestellt worden ist: Wie können wir aus Fehlern, Versäumnissen und -unklaren Zuständigkeiten bei der Aufklärung der NSU-Mordserie lernen und Strukturen im Bereich der Strafrechtspflege verbessern? Der wehrhafte Rechtsstaat ist stets auch ein lernender, der seine gesetzlichen Regelungen zum Schutz des friedlichen Zusammenlebens und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung überprüft und notfalls anpasst; das ist der Kern gesetzgeberischer Arbeit. Der erste Teil des Gesetzes betrifft die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts. Diese sollen klargestellt und erweitert werden. Das betrifft das Verhältnis des Bundes zu den Ländern und hat verfassungsrechtlich unbedenklich zu sein. Die Justizhoheit der Länder ist ein wesentliches und wichtiges Ordnungsprinzip unseres föderalen Staatswesens. Der Bund hat daher im Bereich der Strafjustiz so zurückhaltend zu handeln, dass diese grundsätzliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht infrage gestellt wird. Die vorgeschlagene Erweiterung und Klarstellung der Aufgaben des Generalbundesanwalts wird diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben im Ergebnis gerecht, weil er nicht in die Kompetenzen eingreift, sondern bestehende Rechte geschärft und klargestellt werden. Sie ist auch aus sachlichen Gründen geboten: Nach der geltenden Rechtslage muss die staatsschutzfeind-liche Tat bestimmt und geeignet sein, das friedliche -Zusammenleben zu stören. Das bedeutet, dass zur Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts bislang stets die Motivlage des Täters geprüft und im Ergebnis ein staatsschutzfeindlicher Vorsatz bejaht werden musste, um eine Ermittlungskompetenz zu begründen. Das hat gerade in den Fällen zu einer unklaren Situation geführt, in der zwar dem Grunde nach ein staatsschutzgefährdender Charakter der Tat vorlag, der Vorsatz des Täters aber nicht deutlich zutage trat oder nicht ermittelt werden konnte. Deswegen soll zukünftig richtigerweise nur noch die objektive Eignung der Tat notwendig sein; das ist die richtige Klarstellung. Die Staatsanwaltschaften der Länder haben zudem dem Generalbundesanwalt künftig auch zwingend Vorgänge vorzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für eine Staatsschutztat ergeben. Damit wird der Generalbundesanwalt frühzeitig eingebunden und kann notwendige -Ermittlungen bündeln. Meine Damen und Herren, wir haben gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass sich die erweiterten Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts auch in einer entsprechenden Sach- und Personalausstattung widerspiegeln; denn anders geht es nicht. Kompetenzen müssen Mittel nach sich ziehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir ändern auch die Vorschrift über die Strafzumessung, den § 46 StGB. Durch die Einfügung der Worte „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ werden diese Motive ausdrücklich zu einer Grundlage der Strafzumessung. Dies stellt einen Paradigmenwechsel im Bereich der Strafzumessung dar. Die bislang bewusst abstrakt gehaltenen Merkmale werden jetzt durch Regelbeispiele ersetzt. Ausdrücklich sei festgehalten: Wir schließen damit keine Regelungslücke. Auch nach der bisherigen Rechtslage können – und ich füge hinzu: müssen – die Tatgerichte rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung strafverschärfend berücksichtigen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Eben!) Dass diese Motive jetzt zusätzlich und ausdrücklich im Gesetzestext erwähnt werden, geschieht zur Erhöhung der Sensibilität der Justiz und ist eine gesetzgeberische Wertentscheidung, die besagt: Wir verurteilen Hasskriminalität in einem besonderen Maße. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass diese Regelung in der Anhörung wegen der fehlenden zwingenden -Notwendigkeit von einigen Sachverständigen kritisch beurteilt und in dieser konkreten Form auch nicht vom NSU-Untersuchungsausschuss vorgeschlagen wurde. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In keiner Weise!) Wir werden sie dennoch verabschieden, weil das ein -klares Zeichen des wehrhaften Rechtsstaates gegen Hass, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus ist. Das ist in diesen Zeiten sehr wichtig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ist ohne jede Frage eng mit der notwendigen Bekämpfung des Rechtsextremismus verknüpft. Das ist und bleibt ein sehr wichtiges Ziel. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Diese Vorschrift richtet sich aber selbstverständlich gegen jede Form der Menschenverachtung, natürlich auch gegen Linksextremismus, gegen Islamismus, gegen alle Feinde unserer Freiheit. Der wehrhafte Rechtsstaat verurteilt Extremismus jedweder Couleur. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Kollege Ullrich, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Kollegin Wawzyniak? Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Nein. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Dasselbe wie im Ausschuss! Deplatziert!) Es bleibt unsere gemeinsame Aufgabe, die weiteren Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umzusetzen und weiter Aufklärung zu fordern, wo noch Fragen offen sind. Insgesamt ist aber auch weiterhin ein klares Bekenntnis dieser Zivilgesellschaft zur Freiheit, zur Würde des Menschen und zum Rechtsstaat erforderlich. Deswegen kann ich Ihnen die Annahme dieses Gesetzentwurfes guten Gewissens empfehlen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Zu einer Kurzintervention hat die Kollegin Wawzyniak das Wort. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Da müssen Sie jetzt durch. Wir haben das im -Ausschuss schon einmal diskutiert, und ich werde jetzt dasselbe sagen, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe. In § 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch, den Sie jetzt ändern, werden alle Motive der Straftäterinnen und Straftäter bei der Strafzumessung berücksichtigt. Ich finde es aber deplatziert und völlig unsensibel, dass Sie an dieser Stelle, an der wir jetzt über die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses reden – es geht hier um eine Nazibande, die mordend durchs Land gezogen ist –, -darauf eingehen, welche anderen Gewalttaten möglicherweise noch stattfinden. Ich sage Ihnen einfach: Ich finde das echt deplatziert. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Ullrich, möchten Sie antworten? – Nein. Dann hat jetzt der Kollege Beck das Wort. Bitte schön. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir setzen heute eine von 47 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses um. Das ist gut und richtig. Wir sollten darüber bloß die anderen 46 Empfehlungen auf keinen Fall vergessen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es wurde schon von Ihnen von der Linken angesprochen: Es geht natürlich auch um institutionalisierten Rassismus. Es geht um die Frage: Wie konnten Polizisten und Staatsanwaltschaften in mehreren Mordfällen systematisch in die gleiche falsche Richtung ermitteln, die Angehörigen der Opfer zu potenziellen Verdächtigen machen und die tatsächlichen Täter aus dem Blick verlieren, weil sie rassistische Übergriffe von Rechtsextremisten an diesem Punkt ausgeschlossen haben? Diese Frage nagt an uns allen. Dieser Frage müssen wir uns auch nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens stellen. Genauso müssen wir uns den noch offenen Fragen stellen, die im NSU-Verfahren in München und in den Untersuchungsausschüssen der Landtage aufgeworfen werden. Auch folgende Frage bleibt weiter im Raum: Müssen wir als Bundestag in einem entsprechenden Untersuchungsverfahren noch einmal näher hinschauen, oder kommt alles ans Licht? Es darf auf jeden Fall in der Debatte nicht stehen bleiben, dass irgendetwas, was hätte aufgeklärt werden können, nicht aufgeklärt wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD] und Michelle Müntefering [SPD]) Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält zwei Aspekte. Zum einen geht es um die Erweiterung der Zuständigkeiten des Generalbundesanwaltes. Das begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn man sich überlegen kann, ob es in der Sache weit genug geht. Es bleibt weiterhin davon abhängig, dass entweder die zuständige Staatsanwaltschaft erkennt, dass Anhaltspunkte vorliegen, die dazu führen, dass vorgelegt werden muss, oder es Uneinigkeit zwischen den Staatsanwaltschaften der Länder darüber gibt, wer zuständig ist. In allen anderen Fällen kann die Generalbundesanwaltschaft nicht von selber sagen: Es weist etwas darauf hin, dass wir hier zuständig sind. Wir prüfen und ermitteln in dieser Frage zunächst einmal selbst, um dies zu klären. – Da hätte man weitergehen können, aber es ist unbenommen ein richtiger Schritt. Bei dem zweiten Punkt, der Änderung des § 46 Absatz 2 StGB – das muss ich sagen –, kann ich Ihnen nicht folgen. Einer gesetzlichen Ergänzung des § 46 Absatz 2 StGB bedarf es nicht. Das geltende Recht gebietet und gestattet es dabei jetzt schon, derartige Hassmotivationslagen und Zielsetzungen bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. … Das geltende Recht gibt also bereits jetzt die Möglichkeit, die in den Gesetzentwürfen als Regelbeispiel ausgestalteten Strafzumessungsgründe bei der Strafzumessung zu berücksichtigen, ohne dass diese ausdrücklich festgeschrieben sind. … Das, was durch den Gesetzentwurf geregelt werden soll, ist bereits geltendes Recht. Damit käme der Regelung nur eines zu: Symbolcharakter. Ich hatte eigentlich auf Applaus von der Union gewartet. Das war die Rede eines CDU/CSU-Abgeordneten zum gleichen Thema aus dem Jahre 2012. Ich finde, sie war richtiger als die heute von Ihnen, Herr Ullrich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist nicht nur Symbolpolitik, sondern auch eine verfehlte Symbolpolitik. Der Gesetzentwurf benennt drei Kriterien: rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Motive. Da fragt man sich, wenn es um Hasskriminalität geht, warum ausgerechnet diese drei Kriterien genannt werden und nicht andere. (Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das steht in der Begründung!) – Damit setze ich mich gleich auseinander. Vielen Dank für den Hinweis. In der Begründung wird der Rahmenbeschluss der EU zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit herangezogen. In diesem Rahmenbeschluss wird in Artikel 1definiert, was rassistische und fremdenfeindliche Straftaten sind, nämlich solche, die Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationale und ethnische Herkunft betreffen. Das haben Sie schon einmal als Gesetzgeber – da waren Sie mit Frau Leutheusser-Schnarrenberger dabei – in § 130 Absatz 1 StGB umgesetzt. Da heißt es nämlich, dass „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ wie gegen andere Teile der Bevölkerung nicht gehetzt werden dürfe und dass dies strafbar sei. Warum fehlt dann auf einmal jetzt das Tatbestandsmerkmal der Religion oder der Nationalität? Vor kurzem gab es die Pegida-Demonstrationen, islamophobe Veranstaltungen, die sich gegen Muslimas und Muslime wegen ihrer Religion richten. Unweit meines Wahlkreises gab es in Wuppertal einen Anschlag auf eine Synagoge, bei dem absurderweise das Amtsgericht antisemitische Beweggründe verneint hat, obwohl die Täter den Anschlag im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt verübt hatten. (Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Da haben Sie recht!) Wird diese Art von Gesetzgebung dazu führen, dass die Polizei und die Justiz präziser hinschauen? Und warum fehlen andere Merkmale – die hier jetzt nicht erwähnt sind –, wenn es um Hasskriminalität geht, wie die sexuelle Identität oder eine Behinderung? Das sind häufig Merkmale der Opfer von Straftaten, die aus Hass begangen werden. Insofern ist Ihr Gesetzentwurf vollständig verfehlt. Es wäre richtiger gewesen, diese Fragen in der RiStBV bei öffentlichem Interesse, wie es angedeutet wurde, niederzulegen, dann aber mit dem vollständigen Kriterienkatalog zu den am häufigsten angegriffenen Gruppen in der Gesellschaft, statt mit einer beliebigen Auswahl. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Nicht nur, dass Sie Merkmale und damit Gruppen weglassen, Sie haben auch einen völlig verfehlten Begriff in die Gesetzgebung des Bundes eingeführt, nämlich den Begriff der Fremdenfeindlichkeit. Dazu sagt das Deutsche Institut für Menschenrechte, ein Institut, das die Politikberatung der Bundesregierung in Menschenrechtsfragen zur Aufgabe hat, Folgendes: Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein letzter Satz. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das letzte Zitat, bitte. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Mit der Zuschreibung von ,Fremdheit‘ grenzt der Begriff Menschen – mit und ohne Zuwanderungsgeschichte – aus der vielfältigen deutschen Gesellschaft aus.“ Das ist richtig. Dieser Begriff gehört nicht ins Gesetz; denn damit wird in der Gesetzgebung die Täterperspektive übernommen. Das ist ein völlig verunglücktes Signal. Deshalb: Symbolpolitik, aber schlechte. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nein, die öffentliche Debatte um die Folgerungen aus den NSU-Morden darf hier und heute noch nicht enden, weil es immer noch das Warum der Angehörigen gibt und weil diese Menschen erst zur Ruhe kommen können, wenn sie Antworten bekommen: Warum hat mein Vater, warum hat mein Bruder, warum hat meine Tochter ihr Leben lassen müssen? Warum wurden sie getötet von Nazis? Wir kennen nur einen Teil der Antwort: Wie wurde aus Angst und Unverständnis gegenüber anderen, gegen das Fremde schleichend und unbemerkt Hass, blanker Hass auf alles, was nicht so ist, wie man selbst? Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich dieses menschenverachtende Tun nicht wiederholt. Schluss mit Wegschauen, Schluss mit Verniedlichen, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) in der Gesellschaft und schon gar nicht bei Polizei und Gerichten und im Gestrüpp der Eitelkeiten von Ländern und Bund, wenn es um Zuständigkeiten geht. Um dies zu beseitigen, wird nun gehandelt und die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gestärkt. Das ist gut, das ist richtig so. Im Gesetzentwurf wird auch etwas klargestellt, was jedem klar denkenden Menschen – Juristen allemal – bekannt sein müsste: Hass als Motiv muss strafverschärfend sein. Das gilt heute wie auch künftig, weil manche – auch Staatsanwälte und Richter – erst mit der Nase darauf gestoßen werden müssen, nun eben mit Ergänzung des § 46 Absatz 2 StGB und mit einer Überarbeitung der RiStBV. Zugleich aber sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wir brauchen nicht mehr Dienstanweisungen, nicht mehr Richtlinien. Was wir brauchen, ist mehr Sinn und Gefühl, übrigens auch mehr Lust, wirklich ermitteln zu lassen. Es geht hierbei nicht nur um rechts- oder linksradikales Handeln. Es geht auch um Homophobie; der Kollege Beck hat es angesprochen. Ich sage dies ganz bewusst und nicht nur an die Teile dieses Hohen Hauses gerichtet, die immer noch die Augen verschließen. Denn es gibt auch heute noch Gerichtsurteile, die den Opfern von Homophobie selbst einen Teil der Schuld zuschieben. Deshalb ist der Ansatz des LSVD grundsätzlich richtig. Eine explizite Nennung weiterer Gründe für Hasskriminalität würde keine Ausrede mehr erlauben. Der Haken daran ist aber: Die Bundesregierung versteht bereits seit vielen Jahren unter Hasskriminalität auch explizit Straftaten gegen eine Person aufgrund ihrer sexuellen Identität. Eine andere Wortwahl allein hilft also kaum weiter. Und wo beginnen wir mit der Aufzählung der entsprechenden Definitionen? Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das eigentliche Problem ist die alltägliche Gewalt gegen Menschen, gegen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Jeder Mensch verdient Respekt, und jeder hat Anspruch auf seine Rechte – egal ob aus dem Senegal oder dem Allgäu, ob hetero, homo, obdachlos, arm, reich, behindert, Punk oder Politiker. Gewalt ist immer schlimm. Aber bei homophoben Gewalttaten wird das Opfer in der Regel nicht als Individuum angegriffen, sondern als Stellvertreter einer Gruppe, die der Täter hasst und abwertet. Die Folgen spürt nicht nur das Opfer. Auch andere Mitglieder der Gruppe werden verunsichert. Sie hätte es auch treffen können. Täter, die aus Hass auf Schwule und Lesben oder Transgender zuschlagen, zielen darauf, diese aus dem öffentlichen Leben und dem öffentlichen Raum in die Unsichtbarkeit zu treiben. Das dürfen wir nicht zulassen. Dazu bedarf es aber nicht explizit der Nennung im StGB; dazu bedarf es eines umfassenden nationalen Aktionsplans gegen Homophobie. Dazu brauchen wir jetzt in dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu regeln. Das ist es, was ich will: den nationalen Aktionsplan. Das ist es, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Und das ist es, was wir in den nächsten Wochen und Monaten tun müssen. Das gebietet der Anstand, der Anstand dieses Hauses und aller Deutschen. Der Anstand und die bitteren Erfahrungen aus den NSU-Morden gebieten es, heute dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Reinhard Grindel, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Wawzyniak, das Thema „Konsequenzen aus der NSU-Mordserie“ ist so ernst, dass man darüber auch ernsthaft diskutieren sollte. Dazu gehört für mich eine angemessene Sprache. Sie sollten einmal darüber nachdenken, ob die Art und Weise, wie Sie Ihre Punkte vorgetragen haben, angemessen war. Deswegen haben wir bei Ihrer Rede ein bisschen unruhig reagiert. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist richtig: Wir wollen die Konzentration beim Generalbundesanwalt. Denn eine frühzeitige Zusammenführung von Ermittlungen, bezogen auf Straftaten mit fremdenfeindlichem oder gar rassistischem Hintergrund, kann dazu beitragen, dass Zusammenhänge zwischen Taten, vergleichbare Begehungsformen und deren Verknüpfung mit Rechtsextremismus oder Rechtsterrorismus schneller erkannt werden. Eines muss neben den vielen Lehren, die wir aus den Taten des NSU ziehen, klar sein: Der Wechsel in der Zuständigkeit zwischen Bundesländern darf nicht dazu führen, dass sich Täter einer angemessenen Strafverfolgung entziehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will ergänzen: Es muss auf der Ebene der Strafverfolgungsbehörden auch mehr Bereitschaft zur Kooperation geben. Das Motto „Meine Tat, meine Quelle, mein Fall“ darf nicht die beherrschende Richtschnur von Ermittlungen sein. Insofern ist es gut, dass wir nun ein gemeinsames Terrorabwehrzentrum haben. Die Zusammenarbeit der Ermittler verschiedener Behörden der Länder trägt auch dazu bei, dass das Vertrauen wächst, dass mit Ermittlungsergebnissen oder Quellen verantwortlich umgegangen wird. Wir brauchen mehr Koordination, mehr Informationsaustausch, aber auch, wenn es geboten ist, mehr Konzentration bei der Strafverfolgung. Das ist eine der entscheidenden Lehren aus dem NSU-Komplex. Herr Fechner hat schon zu Recht darauf hingewiesen: Damit der Generalbundesanwalt seine Zuständigkeit überhaupt ausüben kann, muss er von bestimmten Sachverhalten Kenntnis erlangen. In der öffentlichen Anhörung wurde bestätigt, dass der Generalbundesanwalt trotz bestehender Regelungen in der RiStBV zu selten von wichtigen Vorgängen überhaupt erfährt. Die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die zur sorgfältigen Beobachtung der Vorlagepflicht führen soll, ist daher richtig und zwingend nötig. Diese Vorlagepflicht ist – das ist der entscheidende Punkt – so ausgestaltet, dass nicht die Staatsanwaltschaften in den Ländern beurteilen, ob es zureichende Anhaltspunkte für eine Vorlagepflicht gibt, sondern dass bereits bei einem Anlass zur Prüfung der Übernahme durch den Generalbundesanwalt eine Übersendung der Vorlagen erfolgt. Es geht also um objektive Gesichtspunkte, die dann zur Vorlagepflicht führen, und nicht um subjektive Erwägungen der Staatsanwaltschaften. Trotz zahlreicher fachlicher Bedenken – Kollege Ullrich hat das zu Recht erwähnt – werden wir als CDU/CSU-Fraktion die Ergänzung der Strafzumessungsregeln nach § 46 Absatz 2 StGB mittragen, und zwar deshalb, weil ich glaube, dass der Kollege Volker Beck recht hat. Es ist nicht in jedem Fall so, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Ziele der Täter in angemessener Form berücksichtigt werden. Deswegen ist es richtig und vertretbar, dass wir als Gesetzgeber ein doppeltes Signal senden: an potenzielle Täter, denen wir sagen: „Eure Taten werden angemessener bestraft werden als in der Vergangenheit“, und an die Justiz und die Strafverfolgungsbehörde, indem wir deutlich machen: Wir wollen, dass genauer und schneller hingesehen wird, und wir wollen tatangemessene Urteile. – Das ist der Zweck dieser Gesetzesänderung. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Kollege Grindel, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Beck? Reinhard Grindel (CDU/CSU): Von Herrn Beck immer. – Es wäre aber schön, wenn Sie, Frau Präsidentin, meine Redezeit anhalten würden. So weit geht es nicht, dass ich Herrn Beck davon etwas schenke. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nein, Sie brauchen da gar keine Furcht zu haben. Dass die Redezeit angehalten wird bei einer Zwischenfrage, das passiert immer. Aber der Herr Kollege Beck hat noch nicht begonnen. Bitte schön, Herr Kollege Beck. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das gebietet die Fairness. Da sind wir uns sicher einig. – Herr Grindel, wenn es Ihnen um Genauigkeit und um Hinweise durch den Gesetzgeber geht, dann stellt sich doch die Frage, warum wir bei diesen drei Kriterien stehen bleiben und warum wir Gruppen, von denen wir wissen, dass sie regelmäßig Opfer von rechter, auch von islamistischer Gewalt werden, wie Homosexuelle, Behinderte oder Juden, anhand von Kriterien, die beschrieben werden müssten, in den Gesetzentwurf nicht mit aufnehmen. Da besteht doch die Gefahr, dass der Gesetzgeber von manchen bei Polizei und Justiz dahin gehend missverstanden werden könnte: Es gibt Gruppen, wo man besonders genau hinschauen muss, und es gibt Gruppen, wo man hinschauen kann oder es auch bleiben lassen kann. Das ist übrigens eine Erfahrung, die in Opferberatungsstellen, die Gewaltopfer aus diesen Gruppen betreuen, häufig so gemacht wird. Mit diesem Vorschlag bewirken wir doch eine selektive Aufarbeitung des Themas Gewaltkriminalität. Reinhard Grindel (CDU/CSU): Herr Kollege Beck, ich bin Ihnen für die Frage dankbar, weil auch Reden im Parlament von den Strafrichtern zur Auslegung des Gesetzes mit heranzuziehen sind. Wenn Sie sich die Neuformulierung von § 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch vornehmen, dann stellen Sie fest, dass es dort „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele des Täters heißt. Für mich ist es gar keine Frage, dass eine Straftat aus homophoben Gründen – natürlich auch dann, wenn sie religiös motiviert ist; ich komme noch an anderer Stelle dazu –, unter genau diese Formulierung fällt. Wer Schwule angreift, wer Juden angreift, der handelt menschenverachtend. Das ist doch wohl völlig eindeutig, und das deckt dieser Paragraf für mich ab. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hoffentlich sehen das alle so!) Frau Wawzyniak, Sie haben zu Recht erwähnt: Hierbei handelt es sich um keine Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses; vielmehr hat man diese Regelung bei der Gelegenheit der Beratung dieses Gesetzentwurfs mit aufgenommen, weil es hier um Straftaten geht, die sich eben nicht nur gegen schutzwürdige Opfer richten, sondern die sich in Wahrheit gegen unseren Rechtsstaat, unsere Werteordnung richten. Dann ist es aber zulässig, deutlich zu machen: Natürlich greift der Rechtsterrorismus unseren Rechtsstaat an, aber eben nicht nur er, sondern auch der Linksextremismus, der terroristische Islamismus. Deshalb ist es völlig in Ordnung – wie es Herr Kollege Ullrich gesagt hat –, dass auch diese Punkte Gegenstand des neuen § 46 Absatz 2 Strafgesetzbuch werden; denn es geht hier um Straftaten gegen den Rechtsstaat als solchen, die wir tatangemessen bestraft sehen wollen. (Beifall bei der CDU/CSU – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nicht in der Debatte hier! In der Sache haben wir keinen Dissens, aber nicht in der Debatte!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aus der Sicht der Union noch eine Anmerkung dazu machen: Der Rechtsstaat darf nicht erst dann reagieren, wenn es konkrete menschenverachtende Taten gibt, sondern der Rechtsstaat muss bereits da einschreiten, wo der geistige Nährboden von Terrorismus bereitet wird. Es muss dort ein Einschreiten geben, wo ein Klima des Hasses und der Intoleranz gegen Andersdenkende oder Andersgläubige Einzug hält. Deshalb ist es aus meiner Sicht nicht einzusehen, weshalb wir heute nicht auch die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe stellen. Gerade angesichts wachsender Radikalisierungstendenzen, zum Beispiel im Internet, muss der Staat doch konsequent auch hier gegen die Verbreitung von Hass und Rassismus, von terroristischem Gedankengut vorgehen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD]) Vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, gelingt es uns zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD] – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Sicher nicht!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Michelle Müntefering. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michelle Müntefering (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grundgesetz steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Da steht nicht, die Würde des deutschen Menschen, da steht nicht, die Würde des weißen Menschen, und da steht nicht, die Würde des heterosexuellen Menschen. – So habe ich noch die Worte von Johannes Rau im Ohr. Das ist die inklusive Gesellschaft in diesen Worten kurz beschrieben. Ich finde, das ist ein wunderbarer Gedanke. Demgegenüber mögen in der Tat die Maßnahmen, die wir heute beschließen, vielleicht ein bisschen unspektakulär erscheinen; aber sie sind nicht weniger wichtig. Vielmehr sind sie sinnvoll und notwendig. Denn auch wenn die deutsche Demokratie 70 Jahre nach der Befreiung von der Hitler-Herrschaft endlich stark geworden ist: Ungefährdet ist sie nie. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit – das haben die Kolleginnen und Kollegen gerade schon gesagt – sind immer noch nicht besiegt. Noch immer gibt es Neonazis in unserem Land, in unserer Nachbarschaft sowie Antisemitismus und Judenhass. Leider ist auch, bei Teilen der Bevölkerung, auch in ihrer Mitte, die Ablehnung von Andersdenkenden, fremden Religionen und Menschen ausländischer Herkunft trauriger Teil des Alltags in Deutschland. Der grausame Höhepunkt dieser menschenverachtenden Geisteshaltung waren die Hinrichtungen des Nationalsozialistischen Untergrunds. Niemand wird bestreiten können, dass die Terroristen aus der Ideologie der Neonazis und des Rassenwahns heraus mordeten: Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft, deutsche Mitbürger – das will ich hier ausdrücklich betonen –, neun von ihnen türkischer bzw. griechischer Herkunft und eine Polizistin deutscher Herkunft. Das ist die erschütternde und traurige Bilanz dieser Ewiggestrigen. Diese Taten lassen uns mit Fassungslosigkeit und mit Trauer zurück. Sie schaffen es aber nicht, unser demokratisches Rückgrat zu brechen; im Gegenteil. Bedrohung, Gewalt, Mord, das alles ist verboten. Dafür brauchen wir keine neuen Gesetze. Aber diese zu präzisieren und die Vergehen beim Namen zu nennen, das ist ein wichtiges Signal, insbesondere für die Opfer der Übergriffe. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE]) Aus meiner Arbeit als Vorsitzende der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages, aus vielen Gesprächen mit Menschen im Wahlkreis, in der Türkei und bei Diskussionsrunden weiß ich, wie tief sich die NSU-Morde in die Seele der Migrantinnen und Migranten in Deutschland gebrannt haben, welch tiefes individuelles, aber auch kollektives Leid sie gebracht haben und wie sehr sie das Ansehen unseres Landes im Ausland beschädigt haben. Auch deshalb ist es wichtig, wie wir mit diesen schrecklichen Erfahrungen umgehen, welche Lehren wir aus den Erkenntnissen ziehen, die der NSU-Untersuchungsausschuss uns gegeben hat. Das ist unsere demokratische Pflicht. Zu dieser gehört immer auch Selbsterkenntnis: lernen, dass Unfassbares auch heute möglich ist. Deswegen sind wir heute noch nicht am Ende. Aber wir gehen einen Schritt voran, und wir setzen ein deutliches Zeichen: für die Demokratie, für alle Menschen – nicht nur in Deutschland. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Dietrich Monstadt, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dietrich Monstadt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die schrecklichen Verbrechen des sogenannten NSU sind nach wie vor tief in unserem Bewusstsein. Genau deshalb wissen wir alle, wie wichtig die schnelle und gründliche Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses war und ist. In diesem Sinne diskutieren wir heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses. Dies, meine Damen und Herren, geschieht nicht nur im Rahmen der Aufarbeitung, sondern auch mit Blick auf die insgesamt 47 Empfehlungen, auf die sich die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend geeinigt haben. Herzlichen Dank an alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen für ihr intensives Engagement in diesem Ausschuss! Dies darf am Schluss dieser Debatte nochmals ausdrücklich hervorgehoben werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Jetzt, meine Damen und Herren, ist es unsere Aufgabe und Verpflichtung, die Aufgabe und Verpflichtung dieses Parlaments, dafür zu sorgen, dass durch richtig gezogene Konsequenzen und deren Umsetzung das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und Justiz nicht verloren geht. Im Bereich der Justiz betrifft dies auf Bundesebene verschiedene Aspekte, die wir heute gesetzgeberisch umsetzen werden. Durch die vorgesehenen Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz wird die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts in diesen Fällen künftig schneller möglich sein. Der Generalbundesanwalt wird gerade im Fall länderübergreifender Straftaten und in Fällen der Uneinigkeit zwischen mehreren beteiligten Staatsanwaltschaften ein solches Ermittlungsverfahren an sich ziehen können. Außerdem stellen wir sicher, dass der Generalbundesanwalt frühestmöglich in die Ermittlungen einbezogen werden kann, nämlich immer schon dann, wenn es erste Anhaltspunkte für seine Zuständigkeit gibt. Er wird nun auch dann die Ermittlungen führen, wenn objektiv ein besonderes Staatsschutzdelikt vorliegt. Wir alle wissen, dass mögliche Ermessensentscheidungen und Kompetenzwirrwarr in der Vergangenheit verheerende Folgen hatten. Genau hier setzt der neue Satz 3 im § 142 a Absatz 1 GVG im Entwurf der Bundesregierung an. Bisher regelte die RiStBV, eine Verwaltungsvorschrift, die Pflicht der Staatsanwaltschaften, Vorgänge, aus denen sich die Möglichkeit einer Zuständigkeit des Generalbundesanwalts ergibt, sofort an diese abzugeben. Diesen Ansatz überführt der vorliegende Entwurf der Bundesregierung nun in ein Gesetz. Das ist richtig; denn so werden in besonderer Art und Weise die herausragende Bedeutung und die Notwendigkeit dieser Regelung unterstrichen. Meine Damen und Herren, der zweite wesentliche Bestandteil des vorliegenden Regierungsentwurfs zielt auf eine Änderung im § 46 StGB. Hiermit gehen wir über die Empfehlungen des NSU-Ausschusses hinaus und setzen so ein deutliches Zeichen. In § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs sind nunmehr als strafschärfend besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder auch sonstige menschenverachtende Ziele des Täters zu berücksichtigen. Wir stellen damit unmissverständlich im Allgemeinen Teil des StGB klar, dass derartige Motivationen auch bei der Strafzumessung einbezogen werden müssen. Sie gelten damit – das finde ich ausdrücklich richtig – für alle Tatbestände des Besonderen Teils des StGB. Doch neben der rechtspraktischen haben wir auch eine politische Verantwortung wahrzunehmen. Hier geht es eben gerade darum, sich mit aller Schärfe gegen menschenverachtende Straftaten zu stemmen. Dies gilt jetzt im Besonderen auch durch die erweiterten Strafzumessungsregeln. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, werfen uns hier Symbolpolitik vor. Ich sage Ihnen: Gerade hier sind deutliche Symbole wichtig und geboten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende der Debatte eines klar sagen: Egal ob Dschihadisten, Salafisten, linke oder rechte Extremisten – wir wehren uns entschieden gegen alle Feinde unseres Rechtsstaats. Diese Botschaft soll und muss das Signal dieser Debatte sein. Fast täglich hören wir von jungen Menschen, die sich zumeist über das Internet radikalisieren lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies linksextrem, rechtsextrem oder glaubensbedingt geschieht. Wichtig ist, dass wir gerade bei den jungen Menschen ansetzen und klarmachen, dass wir unseren Rechtsstaat mit allen Mitteln verteidigen werden. Hier brauchen wir klare Worte und eine deutliche Ansprache. Lassen Sie uns ein Zeichen setzen und mit breiter Mehrheit den Entwurf der Bundesregierung auf den Weg bringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache beendet. Wir kommen unter Tagesordnungspunkt 7 a zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4357, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/3007 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7 b und setzen die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz auf Drucksache 18/4357 fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/3150 mit dem Titel „Hasskriminalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Alleinerziehende stärken – Teilhabe von Kindern sichern Drucksache 18/4307 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Arbeit und Soziales Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre hier keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Dr. Franziska Brantner, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren auf den Tribünen! Wir haben heute schon einmal über Kinderarmut diskutiert. Diese Debatte schließt zu einem gewissen Grad daran an. In Deutschland leben 1,6 Millionen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren. Sie bringen sie morgens zur Kita oder Schule, sie arbeiten, meist Vollzeit, holen Tochter oder Sohn wieder ab, gehen einkaufen, bereiten das Abendessen zu und kümmern sich dann noch um den Haushalt oder versuchen, noch etwas freie Zeit zu haben, wenn die Kinder schlafen. Enorm, was sie leisten. Trotzdem: Vier von zehn Alleinerziehenden und ihre Kinder sind bei uns in Deutschland arm. Ein Drittel der Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug ist gleichzeitig berufstätig und stockt auf, und das, obwohl Alleinerziehende im Durchschnitt fünf Stunden mehr als Frauen in Paarfamilien arbeiten. Das ist eine Schräglage in unserem Land, die eigentlich nur noch als beschämend bezeichnet werden kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ist die Konsequenz? Fast jedes zweite Kind im ALG-II-Bezug wächst in einem Alleinerziehendenhaushalt auf. Das heißt, wenn man etwas gegen Kinderarmut machen möchte, dann muss man bei den Alleinerziehenden ansetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unser Antrag zeigt, was nötig ist, damit Alleinerziehende nicht in die Armutsfalle tappen und Alleinerziehende gestärkt werden. Das ist mehr als nur eine Debatte um Steuerfreibeträge, liebe Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen, dass Alleinerziehende arbeiten können, wenn sie es möchten. Das ist immer noch die beste Armutsprävention. Wir brauchen zum Beispiel Teilzeitausbildungen, vor allen Dingen solche, die auch mit kleinen Kindern zu stemmen sind, und während dieser Zeit eine Existenzsicherung, die auch mit Kindern möglich ist. Das ist für uns eine ganz wichtige Forderung, die wir voranbringen möchten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die Arbeitskultur muss sich verändern. Eltern müssen mehr mitbestimmen können, wann sie arbeiten. Gerade für Alleinerziehende steht nicht häufig das „Wie viel wird gearbeitet?“, sondern das „Wann wird gearbeitet?“ im Vordergrund. Hier müssen wir wirklich einen Schritt nach vorne machen. Wir alle wissen: Man kann nur beruhigt bei der Arbeit sein, wenn man weiß, dass seine Kinder gut aufgehoben sind. Deswegen brauchen wir eine Initiative und Offensive für die Kitaqualität. Da versagen Sie leider, liebe Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hatten die Debatte. Sie bringen kein Kitaqualitätsgesetz voran. Dabei wissen wir, wie dringend notwendig es ist. Die Bertelsmann-Studie zeigt, dass das für Kinder zählt. Hier kommen wir leider nicht weiter. Wir müssen aber auch über das Geld reden. Am Ende geht es auch darum. Die Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen hat gezeigt: Der Unterhaltsvorschuss hat einen deutlichen Einfluss auf das Armutsrisiko von Kindern. Das ist die Leistung, mit der der Staat einspringt, wenn ein Elternteil, der eigentlich Unterhalt zu zahlen hat, dieser Pflicht nicht nachkommt. Aber anders als im Unterhaltsrecht endet der Unterhaltsvorschuss mit dem 13. Geburtstag. Das geht an der Realität total vorbei. Das Gleiche gilt für die Bezugsdauer von sechs Jahren. Wenn sich die Eltern trennen, wenn das Kind drei Jahre alt ist, gibt es nach dem neunten Geburtstag nichts mehr. Das hat doch mit der Realität nichts zu tun. Deswegen fordern wir eindeutig: Bezugsdauer aufheben und eine Altersgrenze von 18. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Evaluation der familienpolitischen Leistungen hat auch gezeigt, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – jetzt zitiere ich – … im Verhältnis zu seiner Höhe eine der effektivsten Leistungen zur Unterstützung der Erwerbstätigkeit ist. Er bewirkt, dass fast 20 000 Alleinerziehende unabhängig von Sozialleistungen leben. Im Koalitionsvertrag heißt es – auch hier zitiere ich –: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1. Januar 2004 unverändert 1 308 Euro, er soll angehoben werden. Für Herrn Schäuble gilt dieser Vertrag offensichtlich nicht. Zusätzlich müsste – das ist unsere Position – ein Ausgleich für jene her, die wenig verdienen; denn gerade alleinerziehende Eltern haben oft ein geringeres Einkommen. Wir fordern deswegen eine Steuergutschrift für Geringverdienende, damit auch sie profitieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber so weit sind Sie von der Koalition in der Debatte gar nicht gekommen. Wir fordern zumindest eine Erhöhung des Entlastungsbetrages, die sich am Verbraucherindex orientiert. Das wären dann rund 250 Euro mehr. Das würde zu Steuermindereinnahmen von 67 Millionen Euro führen. Lieber Herr Schäuble – er ist jetzt nicht da, aber ich sage es einmal so –, (Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Der Mann ist beschäftigt!) 67 Millionen Euro, das ist doch wirklich nicht so ein wahnsinniger Betrag, aber für Alleinerziehende ist es eine Hilfe und ein wichtiges Zeichen der Anerkennung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich verstehe auch nicht, warum Sie dagegen sind. Was sind denn Ihre Gründe dagegen? Ist hier eigentlich irgendjemand von uns dagegen? (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Schäuble ist dagegen!) Soweit ich weiß, ist niemand dagegen. Sie von der CSU sind ja dafür; das haben wir jetzt gehört. Bei der CDU weiß ich nicht, wie die Lage ist. Nadine Schön, Sie haben ja getwittert, Sie sind dafür. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sie von der CDU, zum Beispiel Herr Weinberg, die Position teilen würden, dass Alleinerziehende irgendwie bestraft werden müssen, weil es mit der Ehe nicht geklappt hat; das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, das kann ich mir nicht einmal bei Herrn Kauder vorstellen. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deswegen stellt sich mir wirklich die Frage: Sollten wir nicht den Familienkrach in der Regierung einfach Familienkrach sein lassen und hier im Parlament vernünftig zusammenarbeiten und sagen: „Hier ist keiner dagegen; (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir als Parlament setzen das im Haushaltsverfahren gemeinsam um und entlasten die Alleinerziehenden“? Ich kann Ihnen sagen: Alleinerziehende stärken heißt Kinder stärken. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen! Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Marcus Weinberg, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Brantner, für den Aufschlag und den Impuls. Ich werde nachher auf das eine oder andere von Ihnen genannte Thema eingehen. Ich glaube, dass wir bei einer grundsätzlichen Fragestellung tatsächlich einer Meinung sind: bei der Frage, wer in unserer Gesellschaft Leistungsträger ist. Das sind nämlich nicht nur die Unternehmer, die Geld investieren und Arbeitsplätze schaffen, nicht nur die Mittelständler, die Familienunternehmer; die Leistungsträger unserer Gesellschaft sind auch die Alleinerziehenden, die es schaffen, Beruf und Familie zusammenzubringen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Da haben Sie komplett recht. Sie haben die Zahlen genannt: 1,6 Millionen Menschen – Tendenz steigend – sind alleinerziehend, insbesondere Mütter. Sie haben auch Zahlen genannt, die Unterschiede bei der finanziellen Absicherung von Paarfamilien und Alleinerziehenden aufzeigen. 67 Prozent der alleinerziehenden Mütter mit Kindern unter 18 Jahren sind erwerbstätig. Man sieht bei der Erwerbstätigkeit schon deutliche Unterschiede zwischen Paarfamilien und Alleinerziehenden, die arbeiten wollen. Besonders gravierend ist – auch diese Zahl sei genannt –, dass tatsächlich 39 Prozent aller Haushalte von Alleinerziehenden auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, während das nur für 7 Prozent der sogenannten Paarfamilien gilt. Wenn die Lage so ist, ist es unsere Aufgabe – insbesondere als Familienpolitiker, aber auch als Politiker insgesamt –, diese Dinge anzugehen. Bei der Bewertung der Situation kommt es auf drei Dinge an. Das eine ist die finanzielle Absicherung. Das andere ist die Frage der Infrastruktur. Das Dritte ist etwas, das auch für Alleinerziehende in besonderem Maße gilt; denn auch sie haben Anspruch darauf: Zeit mit ihren Kindern, Zeit mit ihrer Familie zu verbringen. Ich glaube, auch das müssen wir bei der Betrachtung mit in den Blick nehmen. Nun haben Sie das Thema der finanziellen Unterstützungsleistungen angesprochen. Sie stabilisieren die wirtschaftliche Situation der Alleinerziehenden, sie schützen auch vor Armut oder verringern zumindest das Armutsrisiko und steigern das Wohlergehen der Familie. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung auf etwas verständigt. Wir wollen nämlich den seit elf Jahren feststehenden Entlastungsbetrag von 1 308 Euro für Alleinerziehende erhöhen. Wir wollen ihn nach der Anzahl der Kinder staffeln, und wir werden in dieser Koalition zu einem gemeinsamen Ergebnis in diese Richtung kommen. Darauf können Sie sich verlassen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Uns haben Sie da an Ihrer Seite und die Kollegen der SPD genauso. Man muss dann halt einmal diskutieren, wie man dahin kommt. Es gab schon nette Appelle. Paul Lehrieder hat ja unserem Finanzstaatssekretär schon sozusagen etwas mit auf den Weg gegeben; das machen wir. Aber ich sage auch mit Blick auf die Forderung eines Kollegen der SPD von vor 37 Minuten: Vorstellungen haben wir alle, Vorschläge sind dann immer besser. – Aber das bringen wir, glaube ich, gemeinsam auf den Weg; davon bin ich fest überzeugt. Viel zielführender ist allerdings ein anderer Punkt. Jetzt komme ich schon zur Analyse: Was tut man eigentlich, um die finanzielle Situation der Alleinerziehenden zu verbessern? Viel zielführender ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung; denn das senkt Armut. Ich habe es bereits gesagt: Wir wissen, dass die Erwerbsbereitschaft der alleinerziehenden Mütter und Väter besonders hoch ist. Was sie sich wünschen, sind bessere Rahmenbedingungen. Deswegen müssen wir ein bisschen zurückschauen: Was haben wir denn getan, und was hat eigentlich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren verändert? Da komme ich dann – Sie mögen es vielleicht nicht mehr hören – wieder auf ein Kernanliegen oder einen Kernpunkt der Großen Koalition und der Jahre zuvor auch in anderen Konstellationen. Das war der Ausbau der Kindertagesbetreuung mit der Schaffung eines Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz für Erwerbstätige. Dann muss ich die Zahl aber noch einmal nennen, dass wir über 5 Milliarden Euro investiert haben und auch bei den Betriebskosten die 845 Millionen Euro auf 945 Millionen Euro erhöhen. Das heißt, hier schaffen wir Bedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, was besonders bei den Alleinerziehenden wirkt; denn besonders Alleinerziehende sind darauf angewiesen, dass sie eine Kindertagesbetreuung haben, und sie sind übrigens insbesondere darauf angewiesen, dass diese Kindertagesbetreuung gewisse Flexibilisierungsmöglichkeiten schafft. Gestern, geschätzt um 12.07 Uhr, gab es im Kabinett die Vorlage des Nachtragshaushaltes des Bundesfinanzministers, und 100 Millionen werden noch einmal zusätzlich investiert, Kita Plus, um dies zu schaffen. Ich glaube, das ist eine gute Maßnahme für die Alleinerziehenden, insbesondere wenn wir hiermit den Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter voranbringen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will es nur an drei Zahlen verdeutlichen. Dieser Kitaausbau hat tatsächlich auch sehr konkret und direkt bei den Alleinerziehenden gewirkt. Erstens. Ohne die Subventionierung der Kosten der Kinderbetreuung wären 25 000 Alleinerziehende mit Kindern unter zwölf Jahren weniger erwerbstätig. Zweitens. Das Armutsrisiko wird deutlich um ein Fünftel gesenkt. Drittens. Über 10 000 Haushalte von Alleinerziehenden werden unabhängig von SGB II. Das ist ja die Gesamtevaluation, die wir jetzt immer wieder sozusagen vor uns halten, wenn wir über die Alleinerziehenden sprechen. Das eine war der Bereich Ausbau Kindertagesbetreuung, der insbesondere den Alleinerziehenden zugutekam. Das andere ist aber auch die Fragestellung Elterngeld und Elterngeld Plus; denn auch Alleinerziehende müssen im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes die Freiheit haben, sich um das Kind zu kümmern, auch unter Bindungsgesichtspunkten. Ich weiß ja, dass viele Kollegen immer wieder dieses Betreuungsgeld zur Sprache bringen. Ich sage ganz deutlich: Ich finde es richtig und gut und wichtig, wenn eine Mutter mit ihrem Kind die ersten Jahre zusammen sein kann, auch bei Alleinerziehenden. Da kann man nicht differenzieren zwischen Paaren und Nichtpaaren. (Beifall bei der CDU/CSU) Noch etwas haben wir in der Koalition hinbekommen. Da muss man sagen: Da haben die Parlamentarier das umgesetzt, was unser Auftrag ist. Wir haben nämlich gerade bei der Fragestellung der Partnermonate dafür gesorgt, dass der Gesetzentwurf noch einmal in dem Sinne optimiert wurde, dass auch die Alleinerziehenden selbstverständlich einen Anspruch auf diese Partnermonate haben. Dies war meines Erachtens ein gutes Zusammenspiel zwischen SPD, CDU und CSU und insgesamt dann ein Erfolg für die Alleinerziehenden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Insoweit will ich einen zweiten Punkt der Veränderung noch einmal skizzieren, Stichwort Erwerbstätigkeit und Zunahme der Erwerbstätigkeit. Laut Prognos-Gutachten wurde bei der Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden mit kleinen Kindern im Alter von ein und zwei Jahren ein Plus von 9 Prozent und bei Müttern mit zwei- bis dreijährigen Kindern ein Plus von 6 Prozent festgestellt. Sie sehen also: Die Erwerbstätigkeit hat zugenommen, und das ist auch gut so. Trotzdem – das konstatiere ich – wird das ganze Thema Alleinerziehende, also die Unterstützung dieser Leistungsbereiten, dieser Leistungswilligen, für uns in den nächsten Monaten ein besonderer Punkt werden; denn wir erkennen hier, dass Menschen Verantwortung nicht nur für die Erziehung ihrer Kinder übernehmen, sondern dass sie ebenfalls hochmotiviert sagen: Ich möchte auch arbeiten. – Deswegen wird das für uns ein Auftrag sein, jetzt die anstehenden Punkte zu diskutieren und in klugen Vorschlägen in der Koalition umzusetzen; denn – auch das ist für Alleinerziehende nicht unwichtig – wir haben einen Gesamthaushalt, auf den wir schauen müssen, und eine Neuverschuldung von null ist gut für alle, auch für die Alleinerziehenden, und daran werden wir weiter arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Jörn Wunderlich. (Beifall bei der LINKEN) Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt diskutieren wir einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Alleinerziehende stärken – Teilhabe von Kindern sichern“. Ein schöner Titel, man könnte etwas daraus machen. Aber was machen die Grünen? Sie formulieren allgemeine Forderungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, (Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein, nein! Keine allgemeinen!) zum Ausbau von Kitas, mit allem, was dazugehört, sie wollen die Unterhaltsreform evaluieren, den Familienausgleich zur Kindergrundsicherung weiterentwickeln und den Unterhaltsvorschuss ausbauen. Ich muss sagen: Das alles sind Forderungen der Linken. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich habe den Eindruck, die Grünen dachten: Jetzt wollen wir auch einmal etwas zu den Alleinerziehenden bringen. Ja, und was macht man dann, wenn man etwas zu den Alleinerziehenden bringen will? Richtig, man schreibt bei den Linken ab. Man greift die Forderungen der Linken auf und schreibt sie ab. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Überschätzt euch nicht, Jörn! Nicht übertreiben!) Das haben die Grünen diesmal gemacht, na ja, zugegeben, nicht ganz richtig; einiges habt ihr offensichtlich übersehen. Die Forderung der Linken nach flexibler Arbeitszeit ist so alt, sie geht inzwischen schon auf eine weiterführende Schule. Forderungen hinsichtlich Unterhaltsvorschuss sind auch schon zehn Jahre alt. Man muss darauf hinweisen: Das wurde damals von den Grünen allerdings nicht unterstützt. Ich zitiere aus dem Ausschuss – das ist der Vorteil, wenn man schon ein bisschen länger dabei ist – aus dem Jahr 2007 – damals hat meine Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht –: Einer Ausweitung des Anspruchs bis zum 18. Lebensjahr könne nicht ohne weiteres zugestimmt werden, da dies Kosten beim Bund und bei den Kommunen verursachen würde, zu deren Gegenfinanzierung in dem Antrag jedoch Vorschläge fehlten. Aus diesem Grund könnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Änderungsantrag so nicht mittragen. Das war eure Argumentation zu dem Antrag, den ihr jetzt selber stellt. Angesichts dieser Argumentation müsstet ihr euren Antrag eigentlich selber ablehnen. Na gut, Schwamm drüber! Jetzt wollt ihr es. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Nach Meinung der Grünen soll das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss nach wie vor voll angerechnet werden. Warum, frage ich euch? Warum soll das Kindergeld nicht, so wie wir das fordern, nur hälftig angerechnet werden, wie bei den übrigen Unterhaltszahlungen auch? Warum sollen gerade in diesem Punkt die Alleinerziehenden benachteiligt werden? Hier hätte man etwas machen können; denn was kann ein Kind dafür, wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt? (Beifall bei der LINKEN) Zum verbesserten Berufseinstieg möchten die Grünen lediglich einen Prüfauftrag erteilen. Ich habe es heute schon gesagt: Wir brauchen keine weiteren Gutachten und Sachverständigenanhörungen. Wir wissen, wo die Probleme liegen. Wir müssen sie angehen. Prüfaufträge braucht diese Regierung nicht. Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang auch einmal darüber nachdenken, wie die Sorgen und Nöte von Eltern, ob alleinerziehend oder nicht, an der Wurzel angepackt werden können. Ich möchte daran erinnern: Hartz IV wurde unter Regierungsbeteiligung der Grünen eingeführt. Wir haben heute früh gehört, was das für Folgen hat. (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist schon traurig, dass ihr keinen eigenen Antrag habt! Bitter, bitter!) Welche Auswirkungen das auf Kinder hat, wird ständig von Studien belegt, zuletzt durch die von der -Bertelsmann Stiftung. Wir haben ständig Anträge in der Pipeline, wir haben immer wieder Anträge eingebracht, und immer wieder haben die Grünen gesagt: Das wollen wir nicht. – Jetzt schreibt ihr von uns ab und wollt sie als eigene verkaufen. Peinlich! (Beifall bei der LINKEN) Letztes Jahr forderte der DGB ein Sofortprogramm für Eltern, die mit ihren Kindern schon länger im Hartz-IV-Bezug sind. Ich möchte Annelie Buntenbach aus der Süddeutschen zitieren, die gesagt hat – Zitat –: Es passt nicht zusammen, über Fachkräftemangel zu diskutieren und zugleich zuzulassen, dass etwa 1,9 Millionen Kinder unter 18 im Hinterhof unserer Wohlstandsgesellschaft in Hartz-IV-Armut leben müssen. Dieser Fachkräftemangel bezieht sich auch auf die Betreuerinnen in den Kitas. Dazu wird im Antrag der Grünen nichts gesagt. Schon 2006 hat die Linke gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unter Hinweis auf den drohenden Mangel darauf gedrängt, die erforderlichen Fachkräfte für die Kindergärten auszubilden. Die damalige Familienministerin Frau von der Leyen hat das alles allerdings abgetan. Sie hat gesagt: Ach, ihr Linken! Die Kommunisten reden eh alles schlecht. Quatsch! Der Markt wird es schon richten. – Jetzt wissen wir, dass jede vierte Erzieherin keine pädagogische Ausbildung hat oder nur einen Crashkurs absolviert hat. Das ist das Ergebnis der verfehlten Familienpolitik in diesem Punkt. Das muss man so feststellen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Jetzt soll der Betreuungsschlüssel zwar geändert werden, aber woher das Personal kommen soll und wie das finanziert wird, dazu wird im Antrag nichts gesagt. (Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Doch! – Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) – Nein, da müsst ihr euren Antrag einmal richtig durchlesen. Wahrscheinlich schreibt ihr nicht nur ab, sondern lest auch nicht richtig. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Kein Kind auf der Schattenseite des Lebens zurücklassen – das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss deswegen auch vom Bund finanziert werden. Dazu steht nichts drin. Auch hier müssten sich die Grünen im Grunde mit ihrer Argumentation aus dem Jahr 2007 selbst ablehnen. Vielleicht sagen die Grünen aber auch nichts zur Finanzierung, weil sie ahnen, wie das ausgeht. Der Staatssekretär ist nicht mehr da, Herr Schäuble auch nicht. Aber wie Herr Schäuble zur Finanzierung von Familien und sozial Schwachen steht, wissen wir ja. (Nadine Schön [St. Wendel] [CDU/CSU]: Was für ein Blödsinn!) Beim Thema Kinder und Familien verzieht er das Gesicht und dreht den Geldhahn zu. Auf die Beratung im Ausschuss bin ich jedenfalls gespannt. Wir als Linke werden uns wie auch sonst immer positiv und korrigierend einbringen. (Beifall bei der LINKEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Keine Drohungen! – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit Finanzierungsvorschlägen, wie man euch kennt!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Dr. Fritz Felgentreu das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir das Wort „Familie“ sagen, dann steht meistens unwillkürlich das alte schöne Bild vor unseren Augen: Vater, Mutter, Kinder. Dabei wissen wir genau: Draußen im richtigen Leben sind neben dieses Bild, mit dem wir großgeworden sind, längst andere Formen von Familien getreten, denen die gleiche Wertschätzung und die gleiche Anerkennung durch das Gemeinwesen gebührt. Ob es also weiterhin Vater, Mutter, Kinder oder nur Vater, nur Mutter und Kind oder sogar zwei Väter oder zwei Mütter sind, sie alle sind verbunden durch die Liebe, die die Familie zusammenhält, und durch die Bereitschaft, fürsorgliche Verantwortung füreinander zu übernehmen. Sie alle verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Besondere Beachtung verdienen dabei die Eltern, die heute im Mittelpunkt unserer Debatte stehen: die Alleinerziehenden. In ihren Familien – das ist heutzutage jede fünfte – fehlt der zweite Erwachsene, um die Lasten des Arbeits- und Familienlebens zu teilen. Das heißt, sie müssen alles irgendwie alleine hinbekommen: Geld verdienen, einkaufen, vorlesen, trösten, Wäsche waschen, Staub saugen, aufräumen, kuscheln, toben, anleiten, schimpfen, den Abwasch machen, bei den Hausaufgaben helfen, spielen, singen, hinbringen, abholen – die Liste ist uferlos. Irgendwann müssen sie auch einmal schlafen. Alleinerziehende sind Helden unseres Alltags. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit Recht erwarten sie von uns, dass wir zur Kenntnis nehmen, was sie leisten, und dass wir ihnen mit den Mitteln der Politik dabei helfen. Herr Weinberg – gerade kann ich nur Ihren Rücken bewundern –, Sie haben in diesem Punkt recht. Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion den Vorstoß der Grünen, über den wir heute reden. Die Grünen haben in ihrem breit angelegten Antrag noch einmal all das zusammengetragen, über das in diesem Haus zum Thema Alleinerziehende diskutiert wird. Da braucht die Linke auch nicht mit den Zähnen zu knirschen, wenn ein paar linke Ideen dabei sind. Ich meine, expropriiert die Expropriateure, das war doch Ihre Forderung, oder? Wenn die Grünen diese Idee auch haben, sollte das doch kein Problem sein. Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, bildet der Natur der Sache nach vor allen Dingen zwei Schwerpunkte: Geld und Betreuung. Das ist übrigens nicht so selbstverständlich, wie es im ersten Moment erscheinen mag. Denn es ist zwar allgemein bekannt, dass Alleinerziehende besonders oft von Armut bedroht sind, weniger bekannt ist, dass zwei von drei Alleinerziehenden trotzdem Arbeit haben; weil sie Zeit für die Kinder brauchen, allerdings oft nur in Form von Minijobs oder in Teilzeit. Nicht allein das Geld ist deshalb Thema. Auch die Frage, wo ihr Kind in guten Händen ist, wenn sie selbst arbeiten gehen, ist für Alleinerziehende von existenzieller Wichtigkeit. Die berufstätige Frau ist unter den Alleinerziehenden der Normalfall. Das müssen wir bedenken, wenn wir darüber diskutieren, wie wir Alleinerziehenden das Leben ein bisschen leichter machen. Das ist auch der Grund, warum der SPD die überfällige Erhöhung des Entlastungsbetrags so wichtig ist. Der Entlastungsbetrag ist ein eigener Steuerfreibetrag nur für Alleinerziehende. Er soll zumindest teilweise die Nachteile ausgleichen, die Alleinerziehende haben, weil sie nicht vom Ehegattensplitting profitieren können. Der Entlastungsbetrag belohnt also die Anstrengung, weil er sich als Steuerersparnis umso stärker auswirkt, je höher das Einkommen einer Alleinerziehenden ist. Aber er ist seit elf Jahren nicht mehr angehoben worden. Deshalb war es uns in der SPD sehr wichtig, die Anhebung des Entlastungsbetrages im Koalitionsvertrag zu verankern. Es hat mich gefreut, zu hören, dass die Union das ganz genauso sieht. Herr Weinberg, wir sind nicht in allen Punkten einer Meinung. Sie werden mich in diesem Leben nicht mehr davon überzeugen, dass es eine gute Idee ist, Eltern Geld dafür zu geben, dass sie ihr Kind nicht in die Kita schicken. Aber in diesem Punkt sind wir einer Meinung, und das wird auch so bleiben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der CDU/CSU) Wenn wir ein Paket zur Anpassung familienpolitischer Leistungen schnüren, dann muss der Entlastungsbetrag mit dabei sein. Wir dürfen die berechtigten Erwartungen an uns nicht enttäuschen. Genauso wichtig ist uns aber, was die Große Koalition schon jetzt im Bereich des Ausbaus der Kitabetreuung voranbringt. Neben der allgemeinen Entlastung der Länder um 6 Milliarden Euro für Bildung und Betreuung wenden wir eine weitere knappe Milliarde Euro jährlich als Bundesbeitrag zu den Betriebskosten von Kitas auf. Die Mittel für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ haben wir zum 1. Januar dieses Jahres um 1 Milliarde Euro erhöht. Damit war die Koalition, liebe Kollegin Brantner, schneller, als es die Grünen fordern konnten. Denn eines ist völlig klar: Kinder und Familien fördern wir am besten und am gerechtesten durch erstklassige Kitas und Schulen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Niemand weiß es mehr zu schätzen als Alleinerziehende, wenn sie einen Platz haben, an dem es ihrem Kind gut geht, während sie selbst arbeiten müssen. Dass wir dabei perspektivisch noch besser werden können, gebe ich gerne zu. Ich rege zum Beispiel an, zu prüfen, ob wir Eltern, die Elterngeld Plus beziehen, nicht automatisch auch einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter einem Jahr gewähren sollten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das liegt in der Logik der Leistungen und käme besonders den berufstätigen Alleinerziehenden entgegen. Der DGB hat ja schon entsprechende Vorschläge gemacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen zu kurz kommt mir in dem Antrag der Grünen das Thema Zeit. Mit dem Elterngeld Plus hat die Koalition bereits einen großen Fortschritt erzielt, damit berufstätige Eltern neben der Arbeit die nötige Zeit für ihre ganz kleinen Kinder haben. Für die SPD-Fraktion ist das Elterngeld Plus deshalb ein großer Schritt auf dem richtigen Weg. Das Ziel dieses Weges bleibt für uns aber die Familienarbeitszeit, also für junge Eltern die 32-Stunden-Woche mit Lohnausgleich. (Beifall bei Abgeordneten SPD) Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sieht in diesem Modell gerade für Alleinerziehende eine gute Zukunftsvision. Das tun auch wir. Lassen Sie uns in diesem Sinne den Antrag der Grünen zum Anlass nehmen, um weiter darüber nachzudenken, wie wir Alleinerziehenden zur Seite stehen können. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Gudrun Zollner, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Gute Frau!) Gudrun Zollner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! In die meisten Themen, über die wir Abgeordnete hier im Plenum reden, müssen wir uns einarbeiten, Informationen sammeln, abwägen und uns eine Meinung bilden. Beim Thema Alleinerziehende brauche ich das nicht zu tun; denn ich bin Alleinerziehende. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Ich habe die Höhen und Tiefen selbst durchlebt. Ich kenne die Sorgen, Nöte und Ängste, die man hat, wenn man zwei Kinder ab einem Alter von sechs und sieben Jahren ohne Partner großziehen muss. Heute sind meine Söhne 23 und 24 Jahre alt, und ich bin stolz auf sie. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ein bisschen stolz bin ich dabei auch auf mich; denn es war für mich wirklich alles andere als leicht, zwei kleine Jungs großzuziehen. Zur eigenen ersten Ohnmacht, auf einmal wieder allein zu sein, kommt der Druck, alles richtig machen zu wollen; denn die Kinder sollen nicht auch unter der Situation leiden müssen. Damit aber nicht genug: Auch finanziell ändert sich im Leben alles schlagartig. Während man vorher noch zu zweit für den Lebensunterhalt gesorgt hat, fällt dann meist das größere Einkommen weg. Die Kosten für Miete, Versicherung und Auto bleiben aber gleich. Man muss nicht BWL studiert haben, um zu wissen, dass es eng wird. Die nächste Herausforderung ist, einen gut bezahlten Job zu finden – eine fast unlösbare Aufgabe. In jedem Vorstellungsgespräch hört man die Frage: Was machen Sie, wenn Ihre Kinder mal krank sind? – Meist bleibt nur eine Teilzeitbeschäftigung, von der man seine kleine Familie nur schwer über Wasser halten kann. Enorm hilft hier der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz – den wir jetzt Gott sei Dank haben – ab dem ersten Lebensjahr. Auch die rund 100 Millionen Euro extra, die im Nachtragshaushalt 2015 für die Kindertagesstätten vorgesehen sind und mit denen ganz besonders die längeren Öffnungszeiten abgedeckt werden sollen, ist speziell für die berufstätigen Alleinerziehenden eine große Unterstützung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Das ist ein Schritt – von vielen – in die richtige Richtung für Väter und Mütter, die ihre Kinder allein erziehen, auf dem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. 70 Prozent von ihnen sind erwerbstätig, 45 Prozent in Vollzeit. Trotzdem sind sie immer an der Schwelle zum Existenzminimum. Jedes zweite Kind ist auf Grundsicherung angewiesen. Ich spreche hier und heute für die 1,6 Millionen Einelternfamilien in Deutschland. Ich spreche ganz bewusst von Einelternfamilien; denn auch Alleinerziehende mit ihren 2,2 Millionen minderjährigen Kindern sind Familie, (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Beate Walter-Rosenheimer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) ein Familienmodell übrigens, das in unserer Gesellschaft zunehmend häufiger wird: Jede fünfte Familie ist heute eine Einelternfamilie, Tendenz steigend. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mehr Hilfen für Alleinerziehende hat die CSU bereits vor der Bundestagswahl 2013 gefordert. Dies ist eine Herzensangelegenheit von mir und meiner Partei. Ich danke besonders meiner Landesgruppenvorsitzenden Gerda Hasselfeldt, dass sie sich dafür einsetzt. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb auch eine Entlastung vereinbart. Die steuerliche Entlastung für Alleinerziehende beträgt seit der Einführung zum 1. Januar 2004, also vor elf Jahren, unverändert 1 308 Euro. Gerade dieser Entlastungsbetrag in der Steuerklasse II kommt direkt bei den alleinerziehenden Vätern und Müttern an. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen jetzt ohne Schaum vor dem Mund, ruhig und kollegial über die Differenzen sprechen – und bitte keine ideologischen Attacken, welche Partei welches Familienmodell angeblich favorisiert. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir wissen alle, dass Alleinerziehende Enormes leisten und dass sie unsere besondere Unterstützung und Wertschätzung brauchen. Denken wir auch an die 2,2 Millionen minderjährigen Kinder, die es verdient haben, ein unbeschwertes Leben führen zu dürfen, und denen wir einen guten Start ins Leben sichern müssen. Deshalb werden die Koalitionspartner in ihren zuständigen Ministerien die Haushaltspläne nochmals sichten und gemeinsam weitere Gespräche führen. Ich bin mir sicher, dass wir eine gute Lösung finden werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Stefan Schwartze, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Stefan Schwartze (SPD): Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Bundesfamilien-ministerin hat bei der Verabschiedung des Quotengesetzes von einem Kulturwandel gesprochen, einem Kulturwandel, der das gesamte Arbeitsleben erfasst und aufbaut auf einem modernen Begriff der Familie; denn das traditionelle Familienmodell mit Vater, Mutter, Kind ist seltener geworden: Von den 8,1 Millionen Familien sind aktuell knapp 20 Prozent Einelternfamilien. Im Jahr 2012 waren 1,6 Millionen Menschen allein für ihre Kinder verantwortlich. In neun von zehn Fällen tragen diese Verantwortung Frauen. Mit diesen Zahlen im Hinterkopf können wir fragen: Wie muss der eingangs erwähnte Kulturwandel aussehen? Ich möchte hier einen konkreten Blick auf das Arbeitsleben richten. Gerade in diesem Lebensbereich offenbaren sich immer wieder alte Rollenbilder – in den Köpfen der Arbeitgeber, aber auch bei manchen Kolleginnen und Kollegen. Immer noch kämpfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die allein für ihre Kinder sorgen, gegen Vorurteile, bekommen nicht die Anerkennung und Wertschätzung, die sie verdienen. Wir müssen endlich hin zu einem flexibleren Arbeitsleben, in dem Kinder mitgedacht werden, einem Arbeitsleben, in dem Menschen, die um 16 Uhr ihr Kind von der Schule oder der Kita abholen, nicht mehr schräg angeschaut werden, einem Arbeitsleben, in dem wichtige Meetings nicht exakt auf die Schließzeiten der Kitas gelegt werden, einem Arbeitsleben, in dem es keinen Nachteil darstellt, in Personalgesprächen nach flexiblen Arbeitszeitmodellen und Heimarbeit zu fragen, einem Arbeitsleben, in dem die Betreuungszeiten der Kinder bei der Personalplanung der Betriebe positiv mitgedacht werden; denn Alleinerziehende sind Heldinnen und Helden des Alltags. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind erwerbstätig – und davon fast die Hälfte in Vollzeit. Wie sollte das auch anders sein? Sie müssen alleine dafür sorgen, dass das Essen auf dem Tisch steht, dass die Schulsachen für das Lernen vorhanden sind und dass die Kinder etwas Ordentliches zum Anziehen haben. Von der Organisation und Finanzierung der Freizeitaktivitäten sei hier einmal noch gar nicht gesprochen. Diese Heldinnen und Helden, die alleine für ihre Kinder sorgen, werden jedoch nicht entsprechend wahrgenommen, geschweige denn bezahlt. Weiterhin gilt der Status „alleinerziehend“ als Indikator für Armut. Das darf nicht so bleiben. Solange in unserer Gesellschaft noch immer das Bild vom arbeitenden Mann und von der Frau, die zu Hause für die Kinder sorgt, für normal gehalten wird, solange Menschen, die in Teilzeit arbeiten, im Verhältnis geringer bezahlt werden als ihre Kollegen und Kolleginnen in Vollzeit, solange die Arbeit dieser Menschen also als weniger wert eingeschätzt wird – genau das wird durch ein geringeres Gehalt ausgedrückt –, so lange bleibt der Status „alleinerziehend“ Ausdruck eines Armutsrisikos. Ich möchte konkret bleiben und aufzeigen, welcher Fachkräfteverlust in Kauf genommen wird: Laut der Prognos-Untersuchung von diesem Januar sind Alleinerziehende überwiegend gut ausgebildet. 79 Prozent verfügen über einen mittleren oder einen hohen Bildungsabschluss. Wir brauchen diese Fachkräfte in unserem Land. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag auch konkrete Entlastungen für Alleinerziehende vereinbart. Dafür wird die SPD hier im Parlament hart kämpfen. Wir wollen, wenn möglich rückwirkend zum 1. Januar 2015, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Einkommensteuergesetz erhöhen und nach der Kinderzahl staffeln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Hier gilt es, unserer Ministerin für die Verhandlungen mit dem Finanzministerium den Rücken zu stärken. (Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Sie können ja einen Vorschlag machen!) Den Appell von Paul Lehrieder an den Staatssekretär Kampeter eben fand ich an dieser Stelle ganz hervorragend. (Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Vielleicht hilft er! Schauen wir einmal! – Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU]: Aber ein Vorschlag von der SPD wäre auch nicht schlecht!) Die Bundesregierung hat aber auch jetzt schon entscheidende Schritte hin zum nötigen Kulturwandel gemacht. Die Frauenquote, der gesetzliche Mindestlohn, die Mietpreisbremse und die Stärkung von Tarifverträgen gehören dazu, und das Entgeltgleichheitsgesetz ist in Arbeit. Diese Gesetze haben wir gegen viele Widerstände durchgesetzt. Das Ziel ist, eine Arbeitswelt und Strukturen zu schaffen, die es Alleinerziehenden ermöglichen, gleichwertig am Arbeitsleben teilzunehmen – auch gegen den Widerstand antiquierter Betonköpfe. Zu diesen Strukturen gehört auch, dass wir eine Ausbildung in Teilzeit ermöglichen. Diese Ausbildung in Teilzeit darf sich nicht nur auf einige Leuchtturmprojekte beschränken, sondern muss wirklich in der Fläche eine Chance bekommen. Ein letzter struktureller Aspekt darf nicht unerwähnt bleiben: Das, was wir im Bund beschließen, muss in den Ländern und in den Kommunen ankommen. Es müssen vor Ort die finanziellen Spielräume vorhanden sein, um diese Maßnahmen umzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deshalb ist auch die Entlastung der Kommunen so wichtig. Der von Manuela Schwesig angesprochene Kulturwandel kommt. Wir schaffen den Rahmen dafür. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Bettina Hornhues, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Bettina Hornhues (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Familienformen sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Nach wie vor ein beliebtes Modell ist die klassische Familie mit Vater, Mutter und Kind, welche auch heute noch die am weitesten verbreitete Form des familiären Zusammenlebens ist. Familien als solche unterscheiden sich aber in Größe und Struktur voneinander. Dies ist in Deutschland bei einem Fünftel der Familien ganz signifikant der Fall; denn jede fünfte Familie in Deutschland ist eine Einelternfamilie. Die Tendenz ist leider steigend. Unsere Familienpolitik muss dies widerspiegeln. Bei jeder Gesetzesänderung oder neuen familienpolitischen Maßnahme müssen wir schauen, dass wir alle Lebenslagen und -situationen berücksichtigen. Meiner Meinung nach gelingt uns das als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgesprochen gut. (Beifall bei der CDU/CSU) Erst im letzten Jahr haben wir das neue Elterngeld Plus verabschiedet, von dem Alleinerziehende in ganz besonderer Weise profitieren. Es lassen sich noch viele weitere Beispiele benennen, von denen heute in dieser Debatte auch schon einige genannt wurden, dass etwa unsere Politik nicht nur die klassische Paarfamilie fördert, sondern auch auf die besonderen Bedürfnisse von alleinerziehenden Müttern und Vätern eingeht. Als ich nun anfing, den Antrag der Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu lesen, habe ich mich zunächst gefreut; denn „Alleinerziehende stärken“ ist eine politische Forderung, in der wir uns zu 100 Prozent einig sind. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Allesamt!) Aber – jetzt kommt das große Aber; denn wie so oft kommt es auf das Wie an – fast zwei Drittel der Allein-erziehenden sind erwerbstätig. Deshalb ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor die -Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am Erwerbsleben und sichert dadurch auch die Teilhabe der betroffenen Kinder am sozialen Leben. Wir setzen uns daher für möglichst bedarfsgerechte und flexible Lösungen ein. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es gerade die alleinerziehenden Mütter sind, die am Erwerbsleben unter erschwerten Bedingungen teilnehmen. Sie arbeiten zwar häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien, aber dafür vermehrt in Schicht- oder Nachtdiensten sowie auch an Wochenenden. Da Alleinerziehende gerade nicht auf die Hilfe des Partners bauen können, brauchen sie andere Konzepte. Sofern nicht die Großeltern einspringen können, stehen viele Alleinerziehende im schlechtesten Fall vor einem echten Problem. Deshalb haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, die Qualität in der Kinderbetreuung weiter voranzutreiben. An dieser Aufgabe werden wir als Bund weiter arbeiten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Fritz Felgentreu [SPD]) Meiner Meinung nach darf man die Länder aber nicht aus ihrer Pflicht entlassen. Hier stelle ich gerne die Frage: In wie vielen Ländern sind momentan denn die Kollegen der Grünen an der Regierung beteiligt? Sehr geehrte Damen und Herren, es sind acht Länder, Hamburg nach der Wahl erst einmal ausgenommen. Also genau in der Hälfte der Bundesländer regieren die Grünen mit. Kommen wir zurück zum eigentlichen Punkt. 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Insbesondere für diese Gruppe der Frauen brauchen wir bedarfsgerechte Familienförderung. Dafür werden wir uns auch in den nächsten Jahren starkmachen und daran weiter arbeiten. Wir wissen die außergewöhnliche Erziehungsleistung von den Alleinerziehenden sehr wohl zu schätzen und wertschätzen auch die besondere Verantwortung als Familienernährer, eine große Last und zugleich Verantwortung, die die Frauen auf ihren Schultern tragen. Perspektivisch brauchen wir gute und zukunftsfähige Konzepte, Einelternfamilien zu unterstützen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Anhebung der steuerlichen Entlastung ist eine konkrete Maßnahme, die wir noch in dieser Legislatur-periode umsetzen werden. Rahmenbedingungen sind also das eine, die Förderung der Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden ist das andere und für mich ein zentrales Anliegen. Hierbei tragen auch die Jobcenter in den Kommunen sowie die Handels- und Handwerkskammern eine besondere Verantwortung. Wir brauchen für Alleinerziehende mehr gute Projekte, die speziell die Herausforderungen in der alleinigen Betreuung des Kindes thematisieren, Programme, die direkt auf die Bedürfnisse von allein-erziehenden Müttern und Vätern zugeschnitten sind. Ich denke dabei vor allem an die Möglichkeit der Teilzeitausbildung, welche ich für eine hervorragende Möglichkeit halte und dafür bei Unternehmen immer wieder werbe; denn über 50 Prozent der alleinerziehenden Arbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Seit 2005 besteht die Option der Teilzeitausbildung. Leider wird diese Möglichkeit aber bisher noch viel zu wenig genutzt. So wurden im Jahr 2012 bundesweit 1 344 Ausbildungsverträge in Teilzeit neu abgeschlossen. Das entspricht allerdings nur einem Anteil von 0,2 Prozent. Dabei bietet gerade die Teilzeitausbildung jungen Eltern und vor allem Alleinerziehenden eine wirkliche Chance, Berufsausbildung und Familie miteinander zu vereinbaren. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir tun also schon eine ganze Menge, um Alleinerziehende zu fördern und zu unterstützen. Aber nicht zuletzt ist es für mich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen auf der einen Seite und Jobcentern, Arbeitgebern und Kammern auf der anderen Seite. Ich kann den alleinerziehenden Vätern und Müttern nur versichern, dass wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auch weiterhin die besonderen Bedürfnisse und Sorgen im Fokus haben werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4307 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann haben wir so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf: Beratung des Antrags der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der -somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 15. Februar 2010 und 22. Januar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Drucksache 18/4203 Überweisungsvorschlag: Auswärtiger Ausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Verteidigungsausschuss Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Haushaltsausschuss gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte jetzt alle Kolleginnen und Kollegen, die Plätze einzunehmen. Diejenigen, die andere wichtige Aufgaben haben, bitte ich, jetzt den Plenarsaal zu verlassen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Bundesregierung erhält der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth, das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Einen schönen guten Abend, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt fast einen weihevollen Moment. Alle hören zu. Es geht um ein für viele Kolleginnen und Kollegen nicht ganz einfaches Thema. Denn Sie wissen vermutlich noch viel besser als ich, dass die Region am Horn von Afrika zu den globalen Krisenlandschaften zählt, mit denen wir uns im Bundestag schon seit vielen Jahren immer wieder befassen, verbunden mit vielen Hoffnungen, aber bisweilen leider auch mit großer Ernüchterung. Insbesondere Somalia beschäftigt uns, ein Land, das seit Jahren von Bürgerkrieg und Hungersnöten gepeinigt wird: eine Tragödie für viele Menschen. Aber – das wissen wir auch – die EU engagiert sich seit vielen Jahren in dieser Region und setzt dabei auf die gesamte Bandbreite ihrer außenpolitischen Instrumente. Damit ist das Horn von Afrika ein gutes Beispiel für den umfassenden Ansatz der EU, die Welt ein bisschen friedlicher und stabiler zu machen. Wir verknüpfen nämlich Sicherheit mit Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe mit Diplomatie. Deshalb wäre mein Vorschlag an uns alle: Lassen Sie uns heute keine rein sicherheitspolitische Debatte führen. Auch die anderen Felder unseres vielseitigen Engagements in und für Afrika sollten wir nicht aus dem Blick verlieren. Seit 2008 hat die Europäische Union mehr als 1 Milliarde Euro in Projekte investiert, um Somalia politisch und wirtschaftlich zu stabilisieren. Ich bin überzeugt: Die Mittel, die wir jetzt gezielt in Frieden und Stabilität in Somalia investieren, zahlen sich am Ende um ein Vielfaches aus. Denn all diese Projekte zielen darauf ab, dass Krisen und Konflikte in Somalia erst gar nicht wieder aufflammen und eskalieren. Was tun wir also ganz konkret in Somalia? Beim Staats- und Verwaltungsaufbau fördern wir die Entwicklung rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen und stärken den Aussöhnungsprozess zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Wir unterstützen die wirtschaftliche Erholung des Landes, indem wir die -Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft verbessern und die Entwicklung eines privatwirtschaftlichen Sektors fördern. Wer einmal mit den Expertinnen und Experten der Entwicklungszusammenarbeit gesprochen hat, weiß, was für ein dickes Brett dabei gebohrt werden muss. Seit 1994 bildet die humanitäre Hilfe einen besonderen Schwerpunkt des EU-Engagements. Allein zwischen 2011 und 2014 leistete die EU humanitäre Hilfe im Umfang von 240 Millionen Euro. Trotz dieses umfassenden Engagements der Europäischen Gemeinschaft und der internationalen Gemeinschaft gilt Somalia nach wie vor als sehr fragiler Staat. Wir können alles andere als zufrieden sein. Machen wir uns keine Illusion: Der Weg vom Failed State zu Good Governance ist kein Sprint, sondern ein langer, beschwerlicher Marathonlauf. (Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In die falsche Richtung!) Somalia ist nicht nur auf den ersten Kilometern dieses langen Laufs, sondern auf der gesamten Strecke auf -unsere solidarische Unterstützung in vielen Bereichen angewiesen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wenn wir also Somalia nachhaltig stabilisieren wollen, kommt es vor allem auf die Instrumente der zivilen Konfliktnachsorge und der Entwicklungszusammen-arbeit an; denn ohne ein Mindestmaß an effektiver Staatlichkeit werden wir weder die Grundbedürfnisse der Bevölkerung bei der Versorgung mit Wasser und Energie sowie bei der Gesundheitsfürsorge befriedigen können, noch dürften ausreichend Nahrungsmittel durch die -lokale Landwirtschaft produziert werden. Dafür müssen wir die somalische Regierung wieder in die Lage versetzen, Verantwortung für ihren Staat zu übernehmen, aus eigener Kraft Frieden und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger des Landes zu gewährleisten. Somalia braucht Sicherheitsstrukturen, die funktionieren und die sich selbst tragen, damit die zivilen Instrumente, deren Einsatz wir unterstützen, wirksam greifen können. Unser gemeinsames Ziel bleibt, dass 2016 endlich freie Wahlen in einem ausreichend stabilisierten Land stattfinden. Dafür leisten neben den diplomatischen Bemühungen des EU-Sonderbeauftragten für die Region ganz verschiedene Missionen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik einen sehr wichtigen Beitrag. Seit 2008 sichert die Operation -Atalanta das humanitäre und entwicklungspolitische -Engagement durch den Schutz der Schiffe des Welt-ernährungsprogramms. Die von kriminellen Netzwerken ausgehende Piraterie wurde damit erfolgreich zurückgedrängt. Seit 2012 unterstützt die zivile Mission EUCAP Nestor die somalischen Behörden beim Aufbau eigener Fähigkeiten bei der maritimen Sicherheit. Nicht zuletzt mit der Ausbildungsmission EUTM Somalia unterstützen wir die somalische Regierung seit 2010 beim Aufbau demokratisch kontrollierter, den Grundsätzen des Völkerrechts und dem Schutz der Menschenrechte verpflichteter Streitkräfte. Die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an dieser wichtigen Mission ist Gegenstand des heutigen Antrags der Bundesregierung. Wir sollten ganz nüchtern auf die Entwicklung blicken. Wenn wir uns vergegenwärtigen, wie die Mission 2010 begonnen hat, und uns die gegenwärtige Situation anschauen, dann stellen wir fest, dass es Fortschritte zu verzeichnen gibt. Heute sind die islamistischen Terrormilizen der al-Schabab unter dem militärischen Druck von AMISOM, der Mission der Afrikanischen Union, und der somalischen Armee in weiten Teilen des Landes auf dem Rückzug. Darüber können auch die jüngsten Meldungen über furchtbare Anschläge vor allem in -Mogadischu nicht hinwegtäuschen. Trotz des schwierigen Umfelds blickt EUTM Somalia auf sichtbare -Erfolge zurück. Wir haben bislang 4 800 somalische Soldaten im Rahmen der EU-Mission ausgebildet, davon 1 200 in Mogadischu, wo die Ausbildung seit Anfang 2014 erfolgt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir -leisten konkrete Hilfe. Wir zeigen Solidarität. Unser -militärisches Engagement ist ein bescheidenes, aber -notwendiges Element einer Afrikastrategie für Frieden, Stabilität und Sicherheit. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Bundesregierung um Ihre tatkräftige Unterstützung für die Verlängerung dieser Mission. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Sevim Dağdelen, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sevim Dağdelen (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Herr Staatsminister Roth, wenn man hört, was Sie zur Förderung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in Somalia sagen, hat man den Eindruck, dass Sie überhaupt keine Kenntnis von der Realität in diesem Land haben. (Beifall bei der LINKEN) Sie unterstützen mit dieser Ausbildungsmission ein islamistisch-autoritäres Regime, das die Scharia über alle Gesetze im Land, also über die Verfassung, gestellt hat. Sie unterstützen ein Regime, in dem die sogenannten Gerichte die Todesstrafe verhängen, in dem sexuelle Minderheiten verfolgt werden, in dem ein Abtreibungsverbot herrscht, in dem es keine Religionsfreiheit gibt, ein autoritäres Regime. Sie versuchen, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Sie tun so, als wenn es um eine normale Regierung ginge, die man jetzt nur noch in den Bereichen Demokratieförderung und Rechtsstaatlichkeit unterstützen möchte. Das hat mit der Situation in Somalia überhaupt nichts zu tun. Ich bitte Sie, sich die Realität in diesem Land anzuschauen: Es herrscht die Scharia. Da können Sie mir nicht sagen, dass dieses Land auf dem Weg der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie ist. (Beifall bei der LINKEN) Wenn wir uns die Begründung der Bundesregierung für die Verlängerung dieses Einsatzes im Antragstext selbst einmal anschauen, stoßen wir auf eine regelrechte Aufzählung der Erfolge der bisherigen Bundeswehreinsätze. Tausende somalische Soldaten wurden ausge-bildet. Dies wird in einen scheinbaren Zusammenhang mit dem Zurückdrängen der Al-Schabab-Milizen am Horn von Afrika gebracht. Aber ist die Entsendung der Bundeswehr wirklich mit einer Erfolgsgeschichte verbunden? (Thomas Hitschler [SPD]: Ja!) Oder ist sie nicht vielmehr eine weitere abenteuerliche Unternehmung der deutschen Außenpolitik, um mit viel Geld wenig symbolische Weltgeltung erreichen zu -können? Ja, weil die politische Situation, die Sie laut Ihrem Antrag zum Positiven wenden wollen, immer weiter eskaliert. (Florian Hahn [CDU/CSU]: Das stimmt doch gar nicht!) Sicher, die al-Schabab sind zurückgedrängt worden. Aber ich frage Sie: Zu welchem Preis? Die Erfolge sind zu einem Gutteil den Truppen des Nachbarlandes Kenia zu verdanken, das im somalischen Bürgerkrieg nun kräftig mitmischt. Ich bitte Sie, sich auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes anzuschauen: Anschläge, Kämpfe, bewaffnete Auseinandersetzungen prägen das Bild Kenias in den Reisewarnungen. Immer stärker werden auch dort Touristen bedroht. Das heißt, eine der Haupteinnahmequellen des Landes Kenia droht wegzubrechen. Sicher, al-Schabab ist zurückgedrängt; aber zugleich wurde der somalische Bürgerkrieg stark ausgeweitet. Da frage ich Sie: Sehen so eigentlich Erfolge aus? Mittlerweile denkt die politische Klasse Kenias laut über -Verhandlungen über eine politische Lösung mit den al-Schabab nach. Ich frage mich: Warum setzt die Bundesregierung im Gegenteil weiter auf einen Krieg, der so überhaupt nicht zu gewinnen ist? (Beifall bei der LINKEN) Wir Linke finden: Wir brauchen eine politische Lösung. Auch in Somalia gilt: Verhandeln ist allemal besser, als zu schießen oder eben ein solch autoritäres Regime mit Militärausbildern zu unterstützen. Ein Weiteres möchte ich ansprechen. Deutschland ist leider nicht nur mit Militärausbildern an dem schmutzigen Krieg in Somalia beteiligt. Somalia ist neben Pakistan, Afghanistan und dem Jemen das Land, das die meisten Opfer durch Drohnenmorde der USA zu beklagen hat. Bei den extralegalen Hinrichtungen der Al-Schabab-Kämpfer werden eben auch viele Zivilisten getötet. Das ist das eine. Das andere aber ist, dass diese Morde mit Unterstützung aus den US-Stützpunkten auf deutschem Boden, nämlich Ramstein in Rheinland-Pfalz und AFRICOM in Stuttgart, Baden-Württemberg, begangen werden. Auf beharrliches Nachfragen meiner Fraktion hat die Bundesregierung Fragen dazu an die USA geschickt. Die USA haben – wen wundert es? – in ihren Antworten an die Bundesregierung verneint, dass Ramstein und Stuttgart mit in die Mordstrategie mittels Drohnen eingebunden seien. Da frage ich Sie: Warum glauben Sie den USA, obwohl ehemalige Beteiligte an diesem Mordprogramm ganz klar ausgesagt haben, auch im deutschen Fernsehen, dass die US-Stützpunkte in Deutschland bei den Drohnenmorden in Somalia eine zentrale Rolle spielen? Warum gehen Sie diesen Aussagen nicht nach und veranlassen entsprechende Inspektionen und Untersuchungen der US-Stützpunkte? (Beifall bei der LINKEN) Ich will es Ihnen sagen: Weil Sie nicht bereit sind, die demokratische Souveränität in Ramstein und in Stuttgart durchzusetzen! Wenn Sie wirklich bereit wären, dem Grundgesetz in Deutschland Geltung zu verschaffen, bliebe Ihnen nichts anderes übrig – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte denken Sie an die Redezeit. Sevim Dağdelen (DIE LINKE): – ja, das ist mein letzter Satz, Frau Präsidentin –, als diese Mordzentren zu schließen oder zumindest sich als Regierung und Parlament selbst ernst zu nehmen und in diesen Stützpunkten Untersuchungen durchzuführen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Das Wort hat jetzt für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Zentrum der deutschen Afrikapolitik steht die Unterstützung unserer afrikanischen Partner, und zwar auf allen Politikfeldern; Staatsminister Roth hat völlig zu Recht darauf hingewiesen. Deshalb ist Somalia auch ein Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements der Bundesregierung in Afrika. Die EU-geführte Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia leistet im Bereich der Sicherheitssektorreform einen wichtigen Beitrag bei der Unterstützung des Aufbaus der somalischen Streitkräfte und fördert dadurch die Stabilisierung und Befriedung Somalias; denn die fragile Staatlichkeit in Somalia ist weiterhin eines der zentralen Probleme am Horn von Afrika. Es gibt in Afrika sicherlich viele Probleme, aber Somalia ist ein Land, das ganz besonders gelitten hat, wo die Menschen von einer langen Leidenshistorie besonders gebeutelt waren. Es ist ein Land, das bis zu Beginn der 90er-Jahre unter der Diktatur gelitten hat und das dann in Anarchie, Chaos und Terror gestürzt worden ist. Wo, wenn nicht dort, haben wir einen Grund, zu helfen, den Menschen zu helfen, aus diesem Terrorkreislauf von Diktatur und Anarchie herauszukommen? Es ist gut, dass wir uns daran, wenn auch mit bescheidenen Mitteln, beteiligen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Der vom Kollegen Roth dargestellte politische Prozess des Wiederaufbaus wird nur dann zu einer langfristigen und nachhaltigen Stabilisierung in Somalia und der Region führen können, wenn er sich auf eine verbesserte Sicherheitslage abstützen kann. Deswegen ist diese Ausbildungs- und Beratungsmission eine Mission, die an einem ganz neuralgischen Punkt ansetzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, circa 150 Soldaten aus elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind derzeit bei EUTM Somalia im Einsatz. Italien stellt dabei das mit Abstand größte Kontingent. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Das hat Tradition!) Ich will aber auch hervorheben, dass neben diesen elf EU-Mitgliedstaaten auch Soldaten aus Serbien – Serbien ist der einzige Nicht-EU-Mitgliedstaat bei dieser Mission – beteiligt sind. Serbien hat die Aufgabe der sanitätsdienstlichen Erstversorgung übernommen. Ein Arzt und vier Sanitätshelferinnen und -helfer leisten eine hervorragende und für die Mission unerlässliche Arbeit. Das ist wichtig für die Menschen vor Ort. Es ist auch, glaube ich, ein wichtiges politisches Zeichen, dass wir dort den Schulterschluss gegen den islamistischen Terror praktizieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) EUTM Somalia hat bislang circa 4 800 somalische Soldaten ausgebildet, davon – Kollege Roth hat darauf hingewiesen – circa 1 200 seit dem Frühjahr letzten Jahres in Mogadischu, was vorher dort nicht möglich gewesen ist. Die entsprechend ausgebildeten Kräfte gelten als vergleichsweise zuverlässig und schlagkräftig, und sie konnten bereits an der Seite von AMISOM im Kampf gegen die radikalislamische Terrororganisation al-Schabab eingesetzt werden. Gleichzeitig trägt die Mission zum Aufbau und zur Konsolidierung somalischer Sicherheitsstrukturen wesentlich bei. Bei der Bewertung der Fortschritte im Aufbau effektiver Sicherheitsstrukturen dürfen zwei Faktoren nicht außer Acht gelassen werden. Die Armee und ihre Führungsstrukturen müssen zum einen quasi von Grund auf neu aufgebaut werden. Zum anderen steht die somalische Armee aber gleichzeitig an der Seite von AMISOM im Kampf gegen al-Schabab. Große Erfolge werden sich deshalb sicher nicht über Nacht einstellen, und Rückschläge dürfen uns deshalb nicht entmutigen. Aber seit dem Beginn der Mission hat sich die Sicherheitslage in Somalia insgesamt verbessert. In einer Region, auf einem Kontinent, wo es an vielen Stellen eher kritischer wird, ist Somalia nach Jahrzehnten der Leidenszeit ein Land, in dem es eine positive Tendenz gibt, in dem es nicht noch zusätzliche Fluchttendenzen gibt, sondern in dem es auch Perspektiven gibt, dass Menschen zurückkehren können. Das hat etwas mit dem gewachsenen militärischen Druck durch AMISOM und durch die in der Entstehung befindlichen somalischen Sicherheitskräfte zu tun. Es hat auch damit zu tun, dass die radikalislamische Terrororganisation al-Schabab vermehrt zum asymmetrischen Kampf übergegangen ist, weil es eben militärische Erfolge gegeben hat. Dazu hat diese Mission beigetragen. Das ist ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zu Stabilität und Frieden in der Region. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Mandat bleibt im Wesenskern so wie bisher bestehen. Das Dreisäulenkonzept mit Beratung, Mentoring und Ausbildung bleibt mit Konzentration auf den Verteidigungssektor bestehen. Unsere Soldatinnen und Soldaten werden wie bisher die Ausbildung im Jazeera Training Camp in Mogadischu unterstützen und zum Aufbau eigener Kapazitäten die Ausbildung der somalischen Streitkräfte mit Mentoren begleiten. Die Obergrenze von 20 Soldatinnen und Soldaten bleibt bestehen. Eine Begleitung der somalischen Streitkräfte in Einsätze oder eine direkte Unterstützung der militärischen Operationen von AMISOM findet unverändert nicht statt. Dennoch können wir festhalten, dass unsere deutschen Soldatinnen und Soldaten mit ihrer Ausbildungs- und Beratungstätigkeit mittelbar einen nicht unerheblichen Beitrag zur Bekämpfung der radi-kalislamischen Terrororganisation al-Schabab leisten. Ich sprach davon, dass aufgrund der militärischen Erfolge gegen al-Schabab diese Terrororganisation verstärkt zum asymmetrischen Kampf übergegangen ist. Was heißt asymmetrischer Kampf? Es heißt letzten Endes Terror. Ich höre hier etwas von schmutzigem Krieg. Das, was wir eben von der Linken gehört haben, hat mit der Realität in diesem Land überhaupt nichts zu tun. Es ist rein schablonenhaftes Denken, das nichts mit der wahren Situation im Land zu tun hat. Das, was dort passiert, ist Terror. Da werden Terroranschläge auf unbeteiligte Menschen verübt. Da werden Terroranschläge verübt in Hotels, am Flughafen. Unschuldige Menschen kommen dabei ums Leben. Wie viel Zynismus gehört eigentlich dazu, hier von einem schmutzigen Krieg und Mordcamps zu sprechen? Es ist kaum zu fassen, welchen Zynismus die Linke hier an den Tag legt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Sie sagen es doch selber!) Wir stehen zum Glück an der Seite der Menschen, die mit unserem Einsatz auch die Hoffnung auf Frieden verbinden. Wir dürfen nicht vergessen, dass dieser Einsatz nebenbei auch unsere Soldatinnen und Soldaten vor besondere Herausforderungen stellt. In Somalia werden keine fähigkeitsbezogenen Kontingente, keine geschlossenen Kompanien eingesetzt, sondern wir haben es mit einer Einzelpersonalabstellung zu tun. Spezialisten beteiligen sich in unserem Auftrag an der Mission. Sie stehen damit auch vor ganz besonderen Herausforderungen. Ich hatte die Gelegenheit und bin dankbar dafür, mich in der letzten Woche in Mogadischu vor Ort vom Einsatz unserer zurzeit acht Soldatinnen und Soldaten überzeugen zu können. Es sind einzelne abgestellte Soldaten, die dort hochmotiviert, hochspezialisiert und hochengagiert einen ganz wichtigen Einsatz leisten. Ich zolle ihnen ganz ausdrücklich meinen Respekt. Wir können stolz sein, dass wir dort mit unseren Soldatinnen und Soldaten an dieser wichtigen Mission in einem schwierigen Umfeld beteiligt sind. Ich denke, unsere Soldatinnen und Soldaten verdienen den Respekt des Hohen Hauses und die fortgesetzte politische Unterstützung für ihren ganz wichtigen Dienst im Sinne des Friedens in der Region. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Omid Nouripour, Bündnis 90/Die Grünen. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte noch ein paar Takte zur Rede von Herrn Staatsminister Roth sagen – ich sehe, er kommt gerade wieder zurück –, damit wir uns damit auseinandersetzen können. Somalia ist seit 1991 ein zerfallener Staat. Es gibt Oasen der relativen Stabilität im Norden – in Puntland, in Somaliland; eher in Somaliland als in Puntland –, aber im Rest des Landes gibt es immer wieder harte Kämpfe. Die Übergangsregierung ist nicht im gesamten Land anerkannt, und al-Schababs Macht und Stärke sind weiterhin ungebrochen. Ich weiß – das ist richtig beschrieben –, dass es beim Aufbau der Staatlichkeit punktuell Fortschritte gegeben hat. Aber man kann nicht sagen, al-Schabab sei auf dem Rückzug. Das ist so nicht richtig. Wir haben über 1 Million Flüchtlinge, überwiegend Frauen und Kinder, die unter den fürchterlichen Verhältnissen sehr stark leiden. Wir wissen, dass es gerade im Süden des Landes immer wieder zu Hungersnöten kommt. Die Clanstruktur erschwert nicht nur die Regierungsbildung, sondern vor allem auch die Regierungsführung in diesem Land. Was muss man an dieser Stelle tun? Wie kann man jenseits der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit helfen, soweit es überhaupt möglich ist? Man muss die Kriminalität – dazu zählt auch die Piraterie – nicht nur bekämpfen, sondern ihr vor allen Dingen den Boden entziehen. Wir werden in diesem Jahr noch einmal über Atalanta sprechen. Die Mission ist eine richtige und notwendige Bekämpfung der Symptome, aber die Ursachen der Piraterie werden dadurch nicht behoben. Wir diskutieren darüber seit Jahren, und es passiert bei der Bekämpfung der Ursachen dieser Kriminalität einfach viel zu wenig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Man muss natürlich der Regierung helfen, damit sie etwas leisten kann. Auch ich habe meine Distanz zu dieser Regierung, Kollegin Dağdelen. Aber wenn Sie von einem autokratischen Regime sprechen, dann überschätzen Sie einfach maßlos die Fähigkeiten der Regierung. Ich glaube nicht – auch wenn es möglicherweise Akteure gibt, die es gerne hätten –, dass die Regierung das kann, was Sie gerade beschrieben haben. Natürlich muss man helfen, dass die Clanstrukturen und das Clandenken zugunsten einer nationalen Identität zurückgedrängt werden. Dabei kann natürlich auch der Aufbau einer Armee helfen. Nur ist leider in diesem konkreten Fall die Wahrheit die, dass der Antrag, den die Bundesregierung uns heute vorlegt, kein Beitrag in die richtige Richtung ist. Herr Staatsminister, Sie haben vorhin gesagt, es sei kein kurzer Lauf, sondern ein langer Marsch. Sie haben völlig recht. Das Problem ist: Sie laufen in die falsche Richtung. Das macht die Situation so kompliziert. (Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ja!) Die Rekrutierung der Soldaten aus nur einem einzigen Clan ist kein Beitrag dazu, dass nationale Identität in dem Land entsteht, sondern es ist eher ein riesengroßer Beitrag dazu, dass sich einzelne Clans den anderen gegenüber im Vorteil sehen. Das ist kein Beitrag zur Befriedung des Landes. Es ist langfristig eher ein Beitrag zur Verstärkung der Konflikte, die es bisher in dem Land gegeben hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Hinzu kommt dann noch die schlechte Entlohnung der Soldaten. Dann gibt es noch eine unglaublich hohe Zahl an Deserteuren von über 50 Prozent. Niemand von Ihnen kann die Frage beantworten, welche Befehlsstruktur es gibt. Wie ist die Befehlskette in der somalischen Armee? Dann stellt sich auch noch die Frage nach der Verbleibskontrolle der Waffen, die diejenigen, die wir ausbilden, in die Hand bekommen müssen; denn wir sind formal dafür zuständig, dass sie mit den Waffen umgehen können, um ein Gewaltmonopol herzustellen. Das alles ist unbeantwortet. Nun – das gebe ich zu – hat sich verglichen mit dem letzten Jahr auf dem Papier manches verbessert. Es soll jetzt ein biometrisches Passsystem eingeführt werden. Das sagt die EU. Das ist erst einmal gar nicht so schlecht. Es ist gut und könnte so mancher Probleme tatsächlich Herr werden. Nur frage ich mich: Wenn es in die richtige Richtung geht, warum verweigern Sie jede Evaluation? Wir hatten jetzt ein Jahr diesen Einsatz. Es gibt keine Evaluation. Die Frage der Bewertung ist eine rein politische und hat mit dem, was vor Ort passiert, leider viel zu wenig zu tun, ohne in Abrede stellen zu wollen, dass diejenigen, die wir entsandt haben, um auszubilden, wirklich eine gute Arbeit machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber die Ergebnisse müssen doch bewertet werden, wenn Sie der Meinung sind, dass sie gut sind. Es kommt noch hinzu, dass es eine EU-Mission gibt. Hier sind einige Staaten dabei. Herr Staatssekretär Brauksiepe hat gerade einige Länder genannt. Mir ist dabei aufgefallen, dass Sie Großbritannien nicht genannt haben. Der Grund dafür ist, dass Großbritannien sich nicht im Rahmen der EU beteiligt. Die Briten haben ihre eigene Mission. Sie bilden einfach einen anderen Clan aus. Das heißt, von der EU wird ein Clan ausgebildet und mit Waffen bestückt, und von den Briten wird ein anderer Clan mit Waffen bestückt und ausgebildet. Was wird das am Ende des Tages werden, wenn die Regierung diese Clans tatsächlich nicht unter Kontrolle halten kann? Das wird dazu führen, dass der nächste Bürgerkrieg quasi vorbereitet wird. Das ist ein riesengroßes Problem. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Deshalb ist das auf der einen Seite auf dem Papier richtig. Aber das Umfeld, in dem alles stattfindet, ist eher schwieriger geworden. Statt dass man uns erzählt, wie super gut alles funktioniert, und man davon spricht, dass Deutschland eine Verantwortung übernimmt, sollte man die Verantwortung auch einmal innerhalb der EU übernehmen. Man sollte mit den Briten darüber reden, ob es sinnvoll ist, dass sie Parallelstrukturen zu dem aufbauen, was die EU tut und was die deutschen Soldaten tun. Wenn man von mehr Verantwortung spricht, Herr Kollege Roth, dann stellt sich natürlich die Frage, wie das Auswärtige Amt all das mit einer halben Stelle in Nairobi bewerkstelligen will, was notwendig ist. In Somalia ist das viel. Ich glaube, dass das einfach nicht ausreichend ist, dass die Ambitionen, die hier formuliert worden sind, sich in der Realität nicht abbilden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist extrem bedauerlich und führt dazu, dass wir bei weitem nicht zu dem Ergebnis kommen: Diesem Mandat kann man zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Lars Klingbeil das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lars Klingbeil (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind bei der Analyse der Situation in Somalia gar nicht weit auseinander. Wir wissen, dass die Lage im Land auch fünf Jahre nach Beginn der Trainingsmission in Somalia immer noch fragil ist, dass staatliche Strukturen sich nur langsam entwickeln. Wir sehen auch, dass es Rückschläge gibt. Wir sehen, dass die Menschen im Land von Kriminalität und Terror bedroht sind und an vielen Stellen noch Korruption herrscht. Die Frage ist: Was ist die Antwort auf diese gemeinsame Analyse? Ich finde, die Antwort darf nicht sein, dass wir uns zurückziehen und das Land auf dem Weg, den es vor sich hat, alleinlassen. Es geht vielmehr um die Frage, wie wir uns vernünftig engagieren können. Darüber führen wir hier im Haus gerne eine Diskussion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Um das Land voranzubringen und nachhaltig Frieden und Sicherheit zu schaffen, müssen wir die somalische Regierung mit unseren internationalen Partnern bei der Ausbildung ihrer eigenen Streitkräfte unterstützen. Nur wenn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Somalia durch die eigenen Streitkräfte gewährleistet werden kann, können sich auf Dauer politische, rechtsstaatliche und wirtschaftliche Strukturen entwickeln. Nur wenn es der somalischen Regierung gelingt, das zu gewährleisten, wird sie erfolgreich sein. Wir leisten hier Hilfe zur Selbsthilfe. Ich finde, wir dürfen bei aller Unzufriedenheit mit der Situation in Somalia nicht die Erfolge, die es bisher gibt, kleinreden. Bislang konnten 4 800 somalische Soldaten ausgebildet werden. Somalische Soldaten sind mit Streitkräften der Afrikanischen Union in einen gemeinsamen Kampf gegen die radikalislamistische Al-Schabab-Miliz gezogen, und wir können sehen, dass sie an vielen Stellen des Landes zurückgedrängt werden konnte. Die Sicherheit der Bevölkerung konnte also in Teilen des Landes deutlich verbessert werden. Langfristig kann Stabilität in Somalia nur dann erreicht werden – da sind sich viele von uns einig; Staatsminister Roth hat es vorhin angesprochen –, wenn wir das Mandat, das wir heute hier diskutieren und auch im Parlament beschließen werden, als Bestandteil eines ganzheitlichen Ansatzes verstehen, der vor allem entwicklungspolitische und wirtschaftliche Komponenten umfasst; die militärische Unterstützung ist nur ein kleiner Teil davon. Wir müssen die Streitkräfteausbildung unterstützen, damit wirtschaftliche und entwicklungspolitische Instrumente greifen können. Der Staatsminister hat vorhin angesprochen, dass die EU bisher schon Gelder in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro in die Unterstützung Somalias gesteckt hat. Es werden jetzt weitere 100 Millionen Euro folgen, die die Bundesregierung für Entwicklungsprojekte vor allem in den Bereichen der städtischen Wasserversorgung und der ländlichen Entwicklung zugesagt hat. Nur wenn auch diese Instrumente greifen, nur wenn hier Gelder fließen, werden sich auf Dauer tragfähige staatliche Strukturen entwickeln können. Sie sind die Grundlage für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Sie sind auch die Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung und Versorgungssicherheit, die am Ende ein friedliches Zusammenleben in Somalia ermöglichen werden. Wir alle wissen doch, dass es ein langer Weg ist, den wir noch vor uns haben; aber das Mandat, über das wir heute reden, gehört zwangsläufig mit dazu. Wir werden das Mandat in enger Abstimmung mit der somalischen Regierung, mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union umsetzen. Es ist vorhin angesprochen worden, dass es in enger Verknüpfung mit anderen Mandaten in der Region wie etwa der Operation Atalanta wirkt. Dieses Mandat umfasst maximal 20 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, deren Aufgabe vor allem die Ausbildung von Führungskräften, eigenen somalischen Ausbildern und Spezialisten sein wird, aber auch die Sicherung von Personal, Material, Infrastruktur und Ausbildungsvorhaben. Es ist vorhin angesprochen worden, dass die Wahlen im Jahr 2016 eine entscheidende Wegmarke sein werden. Wir alle wissen, dass sich dabei viel für die Zukunft Somalias entscheiden wird. Deswegen ist es doch notwendig, dass wir bis zu dieser Wahl 2016 gemeinsam mit unseren Partnern deutliche Fortschritte bei der politischen Konsolidierung erzielen, dass wir im Bereich der gesellschaftlichen Aussöhnung und der wirtschaftlichen Entwicklung vorankommen. Mit diesen Wahlen wird sich entscheiden, ob eine friedliche Entwicklung in Somalia möglich ist und der Demokratisierungsprozess vorangehen kann. Wir alle wissen: Das Mandat, über das wir heute in erster Lesung beraten und hoffentlich bald beschließen werden, ist nur ein kleiner Teil des Weges, den Somalia vor sich hat. Aber wir sollten unser Engagement nicht beenden, sondern sollten es immer wieder anpassen. Ich kann deswegen für meine Fraktion sagen, dass wir zustimmen werden. Wir halten die Trainingsmission für einen wichtigen Bestandteil unserer Somaliahilfe, unserer Afrikapolitik. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Florian Hahn, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Florian Hahn (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und -Kollegen! Wenn wir Somalia hören, sind leider immer noch die ersten Assoziationen Anarchie, Terror, Piraterie, Entführungen und Hunger. Kurz: Somalia ist ein Failed State. Aber die Weltgemeinschaft darf nicht resi-gnieren. Es ist richtig, Somalia und seine Menschen nicht alleinzulassen. Die Lage in Somalia ist heute schon besser, als sie noch vor wenigen Jahren war; das ist Realität. Die radikalislamische Al-Schabab-Miliz wurde mithilfe der AMISOM, einer robusten multinationalen Mission der Afrikanischen Union von 22 000 Soldaten, aus wesentlichen Gebieten Süd- und Zentralsomalias und vom Indischen Ozean vertrieben. Die Führung ist durch US-Drohnenangriffe geschwächt, und die Miliz ist aktuell in der Defensive, kann sich aber noch in einigen Regionen behaupten. In Mogadischu und in vielen Teilen des Landes beginnen fragile staatliche Strukturen zu wachsen, wenn auch nur sehr langsam und immer wieder von Rückschlägen begleitet. Aber der Ausgangspunkt dieser Krise ist dramatisch. Somalia befindet sich seit 1990 im Bürgerkrieg, und seither hat praktisch kein junger Mensch mehr eine Schulbildung erhalten. Das sind fast zwei Generationen. Das ist fatal für eine Gesellschaft. Es entsteht ein Teufelskreis aus fehlender Bildung, Flucht, Scheitern von Aufbaubemühungen, Krieg und Terror. Es ist deswegen richtig, dass die internationale Gemeinschaft bereits vielfältig unterstützend eingegriffen hat. Basis für alle erfolgreichen Bemühungen ist eine Art Grundsicherheit, eine Atempause von Bürgerkrieg und ideologisch-religiösem Terror. Vor allem durch die -AMISOM-Truppen der Afrikanischen Union, die die EU maßgeblich finanziert, ist es gelungen, diese Basissicherheit in Teilen des Landes wiederherzustellen. In den befreiten Gebieten müssen jetzt lokale Verwaltungsstrukturen aufgebaut und muss der Zugang zu rechtsstaatlicher Justiz ermöglicht werden. AMISOM kann aber nicht ewig bleiben. Ausländische Truppen, davon viele aus Nachbarstaaten mit -massiven Eigeninteressen, sind auf Dauer keine gute -Lösung. Mittelfristig müssen die somalischen Institutionen Sicherheit und Ordnung daher selbst gewährleisten können. Dabei will die Ausbildungsmission EUTM der EU helfen. Diese Mission ist bislang durchaus erfolgreich. Schon fast 5 000 Soldaten wurden ausgebildet und stellen einen gewichtigen Teil der somalischen Armee dar, vor allem qualitativ. Auch wir Europäer wollen nicht ewig in Somalia bleiben. Daher liegt ein Schwerpunkt unserer Arbeit auf der Ausbildung von Ausbildern für künftige Rekruten nach dem Motto: Train the Trainer. Aktuell sind acht deutsche Soldatinnen und Soldaten in Somalia eingesetzt, sechs Offiziere und zwei Unteroffiziere, und sie machen dort eine sehr gute Arbeit. Es ist eine kleine, aber sehr -wichtige Mission. Der Bundeswehreinsatz soll deshalb bis zum 31. März 2016 mit unveränderter Personal-obergrenze von 20 Soldatinnen und Soldaten fortgesetzt werden. Hauptproblem bleibt aber die Sicherheitslage. Der Einsatz ist gefährlich. Aber trotz aller Gefahren, auch wenn die Fortschritte minimal sind und es auch immer wieder begründete Kritik am Einsatz selbst gibt, glauben wir, dass es sich lohnt, den Menschen eine Perspektive zu geben. Wir müssen hier, mehr noch als in Mali, langen Atem beweisen und können nicht auf schnelle spektakuläre Erfolge hoffen. Aber wir sind davon überzeugt, dass es möglich ist, Schritt für Schritt Sicherheitsstrukturen zu stärken und zu festigen. EUTM ist ein Teil eines umfangreichen internationalen Engagements, bei dem Deutschland über die EU AMISOM unterstützt und sich direkt militärisch an den Missionen EUTM und Atalanta und der zivilen Mission EUCAP NESTOR beteiligt. Übrigens ist meiner Information nach, Herr Kollege Nouripour, Großbritannien an EUTM definitiv beteiligt. Aber dazu können Sie gerne danach noch etwas sagen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Hahn, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Florian Hahn (CDU/CSU): Ich habe gerade gesagt, er kann danach noch etwas sagen, wenn er möchte. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Na gut. Florian Hahn (CDU/CSU): Wir sind davon überzeugt, dass auch in Somalia nachhaltig nur durch einen vernetzten Einsatz außen , sicherheits- und entwicklungspolitischer Elemente geholfen werden kann. Deshalb ist Deutschland im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und bei der Demokratieförderung tatkräftig und vielfältig tätig. Die Al-Schabab-Miliz kann mit militärischen Mitteln kaum vollständig besiegt werden. Ihre Bedeutung und Anziehungskraft werden nur dann nachlassen, wenn es stabilere politische Verhältnisse gibt und Bildung und Ausbildung für die jungen Menschen möglich sind. Somalia soll ein schönes Land sein und hat Potenzial für eine Zukunft ohne Bürgerkrieg, Hunger und Terror; ein wahrlich großes Projekt. Unser Engagement, in -diesem Fall bei der Mission EUTM, ist ein kleiner, aber absolut notwendiger Beitrag zu diesem wichtigen Projekt. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch sagen: Deutschland nimmt bereits deutlich mehr internationale Verantwortung wahr und engagiert sich entsprechend mehr, als wir dies noch vor wenigen Jahren vermutet -haben. Das ist ganz in unserem eigenen Interesse notwendig und richtig geworden. Mehr Engagement und mehr Verantwortung bedeuten aber auch mehr Engagement bei den Mitteln, die dafür zur Verfügung gestellt werden müssen. Es ist deswegen konsequent, dass die Regierung bei ihrer Budgetplanung Erhöhungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, der Diplomatie und der Verteidigung vorsieht und damit dieser Entwicklung Rechnung trägt. Das begrüße ich ausdrücklich. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort zu einer Kurzintervention hat jetzt der Kollege Nouripour. Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Hahn, Herr Staatssekretär Brauksiepe, Sie haben mich gerade darauf hingewiesen, dass ich einen falschen Eindruck erweckt hätte, nämlich den Eindruck, Großbritannien sei kein Teil von EUTM Somalia. Ich habe noch einmal nachgeschaut: Sie haben recht. Erstens habe ich diesen Eindruck erweckt, ich weiß, und zweitens: Ich bin von einer falschen Faktenlage ausgegangen. Ich bitte um Entschuldigung dafür. Aber der zentrale Punkt, auf den ich hinauswollte, ist trotzdem nicht ausgeräumt. Großbritannien unterhält in Mogadischu jenseits von EUTM Somalia eine eigene Ausbildungsmission, bei der ein anderer Clan als der, der von EUTM Somalia ausgebildet wird, ausgebildet wird. Das heißt, das, was ich im Kern kritisiert habe, nämlich dass zwei völlig verschiedene, parallele Strukturen faktisch gegeneinander arbeiten, muss ich leider weiterhin aufrechterhalten. Das ist ein riesengroßes Problem. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Dann ist der nächste Redner Michael Vietz, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Michael Vietz (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Situation in Somalia ist sicherlich schwierig. Zwar hat das Land dank der gemeinsamen Bemühungen der somalischen Regierung und der internationalen Gemeinschaft einige Fortschritte erzielt, aber immer noch steht die Bevölkerung vor einem Berg an Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Ein nicht nur in Somalia bekanntes und gültiges Sprichwort sagt: Zerstören geht schnell, Bauen langsam. In den letzten Jahren haben sich Deutschland und die Europäische Union im Rahmen eines umfassenden strategischen Ansatzes in Kooperation auch mit den Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union am Neuaufbau Somalias beteiligt: Demokratieförderung, Stärkung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Strukturen, Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung. Es gilt, den Somaliern Perspektiven für eine gute und sichere Zukunft zu geben. Zu diesem mannigfaltigen Paket gehört auch die Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia, über deren Fortsetzung wir heute in erster Lesung debattieren. Jeder Staat steht in der Pflicht, das Wohlergehen und die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Wir kennen dies als Responsibility to Protect. Dieses Prinzip internationaler Politik wurde 2005 von den meisten Staaten der Erde allgemein anerkannt. Union und SPD bekennen sich im Koalitionsvertrag zu diesem Prinzip und seiner weiteren Ausgestaltung. Wenn wir dies ernst nehmen und weiter mit Leben erfüllen wollen, so dürfen wir nicht einfach an der Seitenlinie verharren, wenn ein Staat hierfür Unterstützung sucht, wenn die Regierung und die Bevölkerung um Hilfe bitten, dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Die somalische Regierung hat um diese Unterstützung nachgesucht. Entsprechende -Beschlüsse des Rates der Europäischen Union und des Sicherheitsrates der UN liegen vor. Deutschland leistet im Rahmen einer Vernetzung mit weiteren regionalen Missionen sowie unseres Engagements beim Aufbau der zivilgesellschaftlichen und nichtmilitärischen Sicherheitsstruktur einen guten und wichtigen Beitrag. Die Herausforderungen, die Somalia nach wie vor zu bewältigen hat, sind enorm: fragile Staatlichkeit, fundamentalistischer Terror, organisierte Kriminalität, große Armut, Flüchtlinge, eine schwierige humanitäre Notlage. Mit Blick auf diese Gemengelage dürfen wir Somalia nicht alleinelassen. Dies liegt auch in unserem eigenen Interesse. Das Land liegt zwar Luftlinie rund 6 300 Kilometer von diesem Hohen Haus entfernt, doch die Herausforderungen, denen sich unsere somalischen Partner stellen müssen, sind keineswegs Probleme, die nur auf das Horn von Afrika beschränkt sind. Es ist noch nicht so lange her, dass uns die Piraterie vor Somalias Küste in Atem gehalten hat. Die Grundprobleme hierfür liegen an Land und sind noch lange nicht gelöst. Gerade als Handelsnation sind wir ebenso wie unsere Partner in der Welt auf sichere Handelsrouten angewiesen, mithin auf Stabilität in der Region. Fundamentalistischer Terror kümmert sich nicht um staatliche Grenzen. In Zeiten des sogenannten „Islamischen Staats“ und al-Qaidas bleibt es eine unserer größten und wichtigsten sicherheitspolitischen Herausforderungen, diese einzudämmen und damit auch unsere Bürger zu schützen. Darüber hinaus sollte uns auch klar sein: Wenn die Lage aufgrund der fragilen Staatlichkeit in Somalia so prekär bleibt, werden auch die Flüchtlingsströme nicht versiegen. Flucht und Vertreibung begegnen wir am besten, wenn wir den Menschen vor Ort Schutz und vor allem Perspektiven bieten. Deswegen ist es unser wichtigstes Ziel, unsere somalischen Partner zu befähigen, für ihre eigene Sicherheit in einem durch sie selbst gestalteten stabilen Staat zu sorgen. Wir wollen beraten und mit unserem Know-how beistehen. Wir leisten einen Beitrag, um das Fundament für eine nachhaltige Verbesserung der Situation für die Menschen Somalias zu errichten. Zivile Aufbauhilfe und Unterstützung wollen nicht nur geleistet werden, Entwicklungshilfe muss nicht nur bezahlt werden. Es braucht auch ein entsprechendes Umfeld, um langfristig wirksam sein zu können. Hilfe zur Selbsthilfe – das ist im deutschen und europäischen Interesse. Diese Unterstützung leistet die Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia. Seit 2010 wurden bekanntermaßen 4 800 somalische Soldaten ausgebildet, auch durch unsere engagierten Soldatinnen und Soldaten, denen ich an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz nachdrücklich danken möchte. Die im Rahmen dieser Mission ausgebildeten somalischen Soldaten haben seitdem einen wichtigen Beitrag dafür geleistet, die Sicherheit ihres Landes zu gewährleisten und dem Al-Schabab-Terror entgegenzutreten. Wir empfinden es als selbstverständlich, dass das Gewaltmonopol beim Staat liegt. Mit dieser Mission helfen wir dabei, diese Selbstverständlichkeit auch für Somalia zu verwirklichen, um weiterhin den Aufbau ziviler Sicherheits- und Verwaltungsstrukturen zu ermöglichen. Ein wichtiges Ziel sind die für 2016 geplanten Wahlen. Für einen Erfolg der Bemühungen um Frieden und Stabilität kommt es darauf an, bis dahin sichtbare und für die Bevölkerung auch spürbare Fortschritte zu erzielen. Daher begrüßt die somalische Regierung ausdrücklich die Fortsetzung dieser Mission als wichtigen Bestandteil für den Wiederaufbau ihres Landes. Zerstören geht schnell, Bauen langsam. Somalia braucht noch mehr Zeit und wünscht unsere Hilfe. Lassen wir sie nicht in einer halbfertigen Baustelle stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Vietz war der letzte Redner in dieser Aussprache, die ich damit schließe. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4203 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Nachdem sich kein Widerspruch erhebt, gehe ich davon aus, dass Sie alle damit einverstanden sind und die Überweisung so beschlossen ist. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 10 a und 10 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Transparenz herstellen – Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters Drucksache 18/3842 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Britta Haßelmann, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Transparenz schaffen – Verbindliches Register für Lobbyistinnen und Lobbyisten einführen Drucksache 18/3920 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Dann können wir auch die Aussprache eröffnen. Ich erteile als erster Rednerin das Wort der Kollegin Dr. Petra Sitte, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Recht schönen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Ich habe vor einiger Zeit, wie vermutlich auch andere Abgeordnete, eine Einladung von Umweltministerin Barbara Hendricks und Daimler-Chef Dieter Zetsche bekommen. Unterschrieben hatte ein Herr Eckart von Klaeden. Das ist der Cheflobbyist von Daimler. Selbiger war bis zum Herbst vorvergangenen Jahres Staatsminister im Bundeskanzleramt. An dem besagten Abend sollte es um Elektroautos gehen; das ist ja auch okay. Diese werden bekanntermaßen mit sehr vielen öffentlichen Fördermitteln subventioniert, aber die Erfolge bleiben sehr mager. Zeit also für einen guten Lobbyisten, dafür zu sorgen, dass die Politik nicht etwa von der Stange geht. Der Storch möchte schließlich seinen Platz vor dem Krötentunnel nicht verlieren. Jede und jeder von uns kennt das: Uns erreichen in vielfältigster Form Wünsche, die letztlich direkt oder indirekt politische Entscheidungsprozesse, Gesetze, Programme und Richtlinien beeinflussen sollen. Um den Bundestag herum gibt es ungefähr 5 000 Lobbyisten. 2 221 Organisationen sind allein in der sogenannten Verbändeliste registriert. Das ist zugegebenermaßen ein Dschungel, bei dem Abgeordnete schon einen ausgesprochen guten Orientierungssinn brauchen oder, um es für die Union zu übersetzen, fest im Glauben sein müssen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN) Lobbyismus ist – das will ich als Linke ausdrücklich sagen – nicht nur Teufelswerk. (Zuruf von der SPD: Richtig!) Verbände, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen, Anwaltskanzleien, PR-Agenturen, sogenannte Denkfabriken und Politikberater (Florian Hahn [CDU/CSU]: Und Kirchen!) ringen bei uns fast jede Sitzungswoche gewaltig um Aufmerksamkeit. (Florian Hahn [CDU/CSU]: Vergessen Sie die Kirchen nicht!) Freilich geht es dabei auch um Verteilungskämpfe im Hinblick auf öffentliche Mittel. Insofern werden durch Politik natürlich auch Interessen umgesetzt. Aber in erster Linie steht Politik in der Verantwortung, für das Gemeinwohl zu sorgen und damit eben auch für Interessenausgleich. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da ist es nicht verwunderlich, wenn am Ende auch Widersprüche bleiben. Grundsätzlich dürfte es nach unser aller Verständnis von guter Politik dazugehören, dass wir mit Betroffenen reden, sie zu unseren Anhörungen einladen und die verschiedenen Perspektiven kennenlernen. Problematisch wird Lobbyismus, wenn er Einzelinte-ressen unlautere Vorteile verschafft, beispielsweise durch viel Geld, das in Kampagnen gesteckt wird, oder durch einen privilegierten Zugang zu Ministerien, insbesondere dann, wenn strategische Planungen anstehen. In diesen Fällen bestimmen nämlich dann die Vertreter von Firmen oder Verbänden Problembeschreibungen. Nachdem sie das getan haben, machen sie konkrete Vorschläge zur Lösung dieser Probleme, und sie konzipieren Gesetzentwürfe und Richtlinien. Schließlich werden dann Förderprogramme aufgelegt, die für sie maßgeschneidert sind. Das heißt, die Antragstellerinnen und Antragsteller werden am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit auch das öffentliche Geld bekommen. Von solchen Vorgängen, beispielsweise im Rahmen der strategischen Planung, erfahren wir Abgeordnete so gut wie nie etwas – wie es bei den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen ist, weiß ich nicht genau; aber ich habe schon gehört, dass es da auch so sein soll –, (Florian Hahn [CDU/CSU]: „Schon gehört“ – das ist gut! Von wem denn?) oder wir erfahren viel zu spät etwas. Dann liegt die Hochglanzbroschüre sozusagen schon vor. Deshalb sagen wir: Transparenz muss oberstes Prinzip sein. Es geht um Chancengleichheit für alle. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Linke ist für ein verpflichtendes Lobbyistenregister. Es soll durch eine Ombudsstelle beim Bundestag geführt werden. Öffentlich sollen Auftraggeber, Verbände, Organisationen oder Unternehmen werden. Öffentlich soll das Finanzbudget werden, und öffentlich soll auch die Personalausstattung werden. Öffentlich sollen auch Einflussformen und Ziele werden. Das heißt also, die Beiträge, die beispielsweise von Lobbyisten zu Gesetzentwürfen oder anderen Vorlagen geleistet wurden, müssen für das Parlament deutlich werden, und zwar bevor wir diese Gesetze hier behandeln. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sobald also Dritten wie beispielsweise Lobbyisten eine Regierungsvorlage zugeht – zur Kommentierung oder zu welchem Zweck auch immer –, bedeutet dies nach unserer Lesart eigentlich, dass der entsprechende Gesetzentwurf, die Richtlinie oder die Verordnung automatisch auch den anderen im gesellschaftlichen Raum tätigen Akteuren zugehen muss. Was ich bemerkenswert finde, ist, dass es nicht wenige Lobbyisten gibt, die mittlerweile sagen: Ja, wir unterstützen ein verpflichtendes Lobbyistenregister. – Das tun sie vor dem Hintergrund, dass sie es auch als Ausweis ihrer eigenen Seriosität verstehen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will noch einmal anfügen: Die bisherige Verbändeliste, die wir beim Bundestag haben, kann all das nicht leisten. Da stehen nur die Verbände drin, aber wichtige Zusatzinformationen, etwa über Ressourcen und Aufwendungen, eben nicht; deshalb kann man dann auch gar nicht richtig einschätzen, was das für ein Verband, was das für eine Organisation ist. Insofern muss auch transparent werden, welche Lobbyisten hier im Bundestag Hausausweise bekommen. Ich muss ehrlich sagen: Ich staune manchmal, wer hier so alles über die Gänge geistert und dass die Leute dann auch einen Hausausweis haben. Schließlich, meine Damen und Herren: Ein Lobbyistenregister ist kein linksavantgardistisches Projekt. In den USA, in Kanada und auch bei der Europäischen Union gibt es ein solches Lobbyistenregister, und die Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Linke, Bündnisgrüne und SPD setzen sich seit langem für ein solches verpflichtendes Lobbyistenregister ein. Nur die Union und die gottselige FDP haben sich nie dazu durchringen können. Aber wir haben jetzt eine neue Chance. Es geht nämlich hier essenziell um Glaubwürdigkeit von Politik, es geht um unsere Glaubwürdigkeit. Dafür müssen wir aktiv etwas tun. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Schließlich gibt uns Transparenz natürlich auch die Möglichkeit, viel mehr Informationen in unsere Gesetzesberatungen, in unsere Ausschusssitzungen und dergleichen aufzunehmen, und dann versetzt es uns auch in die Lage, Entscheidungen insgesamt gerechter zu fällen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Bernhard Kaster. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Bernhard Kaster (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! 2008, 2009, dann 2011 (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Ja!) und jetzt 2015: Da sind sie wieder, die Anträge zum Lobbyistenregister. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Man kann festhalten: Ihre Wiedervorlage für alte Hüte funktioniert. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damit kein falscher Eindruck aufkommt: Transparenz im Deutschen Bundestag ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wenn dennoch in der Öffentlichkeit gelegentlich der Eindruck aufkommt, in der Gesetzgebung würden Interessen einseitig gegenüber anderen Interessen bevorzugt oder die unterschiedlichen Interessen nicht richtig abgewogen, müssen wir darüber debattieren und darauf reagieren. (Zuruf von der LINKEN: Niemand hat die Absicht …!) Wir müssen dann aber auch ehrlich und fair zu uns selber sein: Es macht doch keinen Sinn, ständig mit beliebten politischen Kampfbegriffen umzugehen, dabei bewusst die tatsächlichen parlamentarischen Abläufe ganz auszublenden, (Beifall des Abg. Dr. Johann Wadephul [CDU/CSU]) dann populistisch einen klassischen Schaufensterantrag zu stellen (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Was ist denn daran populistisch?) und diesen wiederholt vorzulegen. Klassische Schaufensteranträge sind das, wider besseres Wissen! (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Im Gegenteil, wir haben dazugelernt!) Ein paar Fakten: Erstens. Seit 1972 besteht auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein bis heute fortgeführtes und immer wieder aktualisiertes Lobbyistenregister. Dort werden aktuell von rund 2 000 Verbänden die Namen, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, der Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Namen aller Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter, die Anschriften etc. geführt. Die Eintragung im Lobbyistenregister ist beispielsweise auch zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an Anhörungen. Das ist das, was wir hier im Deutschen Bundestag praktizieren. Es ist für uns überhaupt kein Problem – da kann der Antrag der Grünen durchaus eine Basis sein –, über mögliche Zusatzangaben oder Weiterungen zu diskutieren, soweit nicht andere Schutzbereiche berührt werden wie beispielsweise das informationelle Selbstbestimmungsrecht, die Berufsfreiheit oder die Koalitionsfreiheit nach unserem Grundgesetz. Das war aber immer das Problem der Vorschläge, die Sie hier unterbreitet haben. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Jetzt bin ich gespannt, wie Sie das begründen!) Zweiter Fakt: Interessenvertretung gehört zum Wesen der parlamentarischen Demokratie. Interessenvertretung ist für jeden Abgeordneten Hauptwesensmerkmal seiner Tätigkeit. Das fängt bei den Interessen und Wünschen aus dem Wahlkreis an. Aber bei Ihren Anträgen lassen Sie immer den Eindruck aufkommen, Sie möchten gerne unterscheiden zwischen guten Interessen und bösen Interessen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Da haben Sie nicht zugehört!) Oder, wie es einmal in der Kommentierung einer großen Zeitung formuliert war: Böse Interessenvertreter nennt man Lobbyisten, gute Interessenvertreter nennt man Nichtregierungsorganisationen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Nicht zugehört!) Fakt Nummer drei, den ich gerne in diese Debatte einbringen möchte: Mir fällt kein anderes Parlament ein, das so sehr auf Transparenz und Öffentlichkeit achtet wie der Deutsche Bundestag. Die öffentlichen, kontroversen Debatten zu wirklich fast jedem Gesetz beweisen das doch. Kaum ein Gesetz wird ohne öffentliche Anhörung unterschiedlichster Interessenvertreter beschlossen; und die Durchführung einer Anhörung ist im Übrigen, wie so vieles im Deutschen Bundestag, ein Minderheitenrecht. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ohne Livestream!) Allein am vergangenen Montag fanden hier im Bundestag sechs öffentliche Anhörungen statt. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Bis dahin ist doch alles gelaufen!) Bei diesen Anhörungen wurden zwischen drei und elf Sachverständige gehört, wie Verbrauchervertreter, Vertreter des Deutschen Städtetages und vom Deutschen Gewerkschaftsbund oder, um Beispielsfälle aus dem Verbandsregister zu nennen, der Geschäftsführer von Ärzte ohne Grenzen und andere mehr. Insgesamt wurden zu den Anhörungen allein am vergangenen Montag 51 Sachverständige der verschiedensten Institutionen – also auch Interessenvertreter – geladen. Diese Anhörungen sind öffentlich, und das gilt nicht nur für die Anhörungen als solche, sondern auch für die Protokolle und die eingereichten Stellungnahmen. Alles wird ins Netz gestellt und ist öffentlich. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Wir reden auch über die Bundesregierung!) – Auf das Thema komme ich auch noch. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, über all dies und darüber, wie wir Öffentlichkeit noch weiter perfektionieren können, lässt sich noch weiter streiten. Was aber nicht geht – und das finde ich auch beschämend –, ist, dass solche Anträge, wie beispielsweise der von den Grünen heute, so begründet werden – es geht um einen Antrag im Deutschen Bundestag –, dass man schreibt, die „Durchsetzung von Interessen“ gehe „mit illegitimen Vorteilen oder Geldzahlungen“ einher. „Korruption, Klüngelwirtschaft und undurchsichtige Mauscheleien beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören das Vertrauen in die Politik.“ Sie wissen ganz genau, dass das im Deutschen Bundestag nicht so ist. Wider besseres Wissen sollten wir, auch wenn es um die Begründung eines solchen Antrags geht, so nicht über unser Parlament sprechen. Wir sollten stolz darauf sein, welche Kultur wir im Deutschen Bundestag haben und wie auch dieses Thema hier behandelt wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Im Übrigen hat diese Koalition erst im vergangenen Jahr zusätzlich zu der schon im Strafgesetzbuch verankerten Strafbarkeit des Stimmenkaufs die Abgeordnetenbestechung ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Das war im vergangenen Jahr. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja, ja, wir erinnern uns!) Vollkommen irreführend und an der Wirklichkeit vorbei gehen aber auch die Passagen – Sie haben sie eben erwähnt –, mit denen Sie tatsächlich den Eindruck erwecken wollen, dass sich per Register oder Ausweisregime die einzelnen Gesprächspartner der Abgeordneten – vom Besucher aus dem Wahlkreis bis zum Verbandsvertreter – bestimmen ließen. Jeder Abgeordnete – das gehört zum Wesen eines freien Abgeordneten und eines freien Parlamentes – muss zu jedem Zeitpunkt und egal an welchem Ort Gespräche führen dürfen und können, und zwar mit wem und über was er will. Das muss die Grundlage der Tätigkeit eines einzelnen Abgeordneten sein und bleiben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt anführen, bei dem wir Ihnen im Grundsatz zustimmen: Unsere Ministerien und die Bundesregierung müssen immer so viel unabhängige Fachkompetenz selbst vorhalten, dass die Gesetzgebungsarbeit alleine dort vorbereitet wird. Der wünschenswerte Austausch zwischen Wirtschaft und Politik sowie zwischen Politik und Wirtschaft darf natürlich nicht so weit getrieben werden, dass man zu missverständlichen Auslegungen gelangt. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Oh! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber so!) Zum Schluss erlaube ich mir, wie Sie mit Ihrem ganzen Antrag, auch eine Wiederholung, und zwar die Wiederholung eines Zitates unseres Bundestagspräsidenten aus einer Rede in der Dresdner Frauenkirche. Das Thema war: „Interessen gegen Gemeinwohl – Gerechtigkeit in der Politik“. Es ging darum, dass die meisten Menschen mit der Wahrnehmung von Interessen – auch in organisierter Form – kein Problem haben – jetzt kommt das wörtliche Zitat –, wenn es sich um ihre – das heißt, die eigenen – Interessen handelt, während dann, wenn eigene Interessen mit anderen kollidieren, die ärgerlicherweise auch noch organisiert vertreten werden, sich beinahe reflexhaft Empörung einstellt. Das Zitat geht weiter: Und die inzwischen handelsübliche Form der -Empörung ist heutzutage mit dem Begriff „Lobbyismus“ verbunden. Ende des Zitates und auch Ende meiner Rede. Ich bedanke mich. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Britta Haßelmann für Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Kaster, die Tatsache, dass wir diesen Antrag 2007, 2008 und 2011, damals noch gemeinsam mit der SPD – ich bin auf die Redebeiträge der Kolleginnen und Kollegen von der SPD gespannt und darauf, ob sie sich noch daran erinnern, dass auch sie für die Einführung eines Lobbyregisters waren und dazu sogar einen Gesetzentwurf eingebracht haben –, schon einmal in den Bundestag eingebracht haben, zeigt doch nur, wie wichtig und notwendig das ist. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wieso Sie diese Forderung als alten Hut oder als Wiederholungsklamotte abtun. Die Einführung eines Lobbyregisters ist eine ganz zentrale Maßnahme im Sinne der Transparenz, die hier im Deutschen Bundestag gelten sollte. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein; denn Transparenz bedeutet für unser Parlament einen Schutz; denn so ist Nachvollziehbarkeit gewährleistet. Diese Pflicht, mit Informationen offen umzugehen, zu der wir uns verpflichten, gilt dann auch für Unternehmen, für Verbände, für Institutionen, für die Kirchen, für Gewerkschaften. Insgesamt profitieren wir alle gemeinsam davon. Das sollte Ihnen endlich einmal klar sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Tatsache, dass wir diesen Antrag auch 2015 einbringen, ist dem Umstand geschuldet, dass wir Sie von der Unionsfraktion bisher leider nicht davon überzeugen konnten, die gute Praxis im Zuge von Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Parlamente Kanadas und der USA zu übernehmen. Sie alle verfügen über ein solches Lobbyregister, weil sie wissen, dass sowohl Politik als auch Parlament, Regierung, NGOs und Verbände davon etwas haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Bürgerinnen und Bürger könnten dann nämlich klar nachvollziehen: Wer wirkt auf die eine oder andere Art an der Gesetzgebung mit? Es geht auch nicht darum, zu sagen: Wir diskreditieren die einen, erklären aber die anderen zu guten Verbänden oder Organisationen. – Das hat niemand gemacht. Es ist nur so, dass wir immer wieder mit dem Thema der unlauteren Beeinflussung konfrontiert werden. Auch das Thema Korruption kann man in diesem Kontext des Zusammenspiels von Politik, Wirtschaft und Dritten ruhig einmal erwähnen. Es ist doch nichts Schlimmes, das auszusprechen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]) Deshalb werbe ich doch so sehr für ein Register. Es würde uns nämlich allen nützen. Wir haben im Moment einfach keine klaren Regelungen. Selbstverständlich haben wir die Verbändeliste. Aber denken Sie doch an die Auseinandersetzung, die wir gerade über die Hausausweise führen. Wer bekommt einen Hausausweis? Diejenigen, die in der Verbändeliste stehen. Aber was ist mit den Hausausweisen, die wir über die Fraktionen ausstellen? Da läuft im Moment sogar eine Klage gegen den Deutschen Bundestag. Das ist doch ein Problem. Wir müssen immer wieder erfragen: Welche Verbände, welche Unternehmen haben an Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt, und zwar in welchem Stadium? Natürlich muss die Arbeit der Gesetzgebung eigentlich von den Ministerien geleistet werden. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dass das nicht immer der Fall ist. Wir müssen jedes Mal wieder nachfragen: Wer hat an welchen Gesetzen mitgewirkt? Welche Externen waren daran beteiligt? – Diese Fragen könnten wir uns allen und den Bürgerinnen und Bürgern mit der Einführung eines solchen verbindlichen Registers ersparen. Wir wollen keine Misstrauenskultur. Wir wollen durch Transparenz einfach offenlegen: Es ist normal und eine legitime Interessenvertretung, wenn Lobbyisten aktiv werden und wenn Verbände und NGOs für ihre Sache werben. Wir müssen dies nur nachvollziehen können und für die Leute transparent machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das gilt dann für den Gewerkschaftsbund genauso wie für die Autoindustrie, wie für die Pharmalobby, wie für die Naturschutzverbände oder wie für den Bundesverband Erneuerbare Energien. Kein Mensch bei uns in der Fraktion – das ist eine massive Unterstellung – würde sagen: Das eine ist ein guter Verband, das andere ist ein schlechter Verband. Ein solches Lobbyregister würde für alle gelten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich frage mich: Warum verstehen wir als Parlament und Regierung nicht, dass es in unser aller Interesse sein könnte, ein solches Register endlich verbindlich einzuführen und uns damit an der Europäischen Kommission und der Praxis in Brüssel ein Beispiel zu nehmen? Das, was sie dort mit dem Transparenzregister machen, ist doch gut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Lassen Sie uns deshalb über die wichtigen und guten Argumente in diesem Kontext diskutieren und ins Verfahren gehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Für die SPD spricht jetzt die Kollegin Sonja Steffen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sonja Steffen (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Tribüne! Brauchen wir in Deutschland ein verpflichtendes Lobbyistenregister? Wir beraten heute zwei entsprechende Anträge der Opposition, und ich sage es Ihnen gleich: Es sind gute Anträge, Frau Haßelmann und Frau Sitte. Denn die SPD-Fraktion – das haben wir vorhin schon gehört – hat in der 17. Wahlperiode, also in der letzten Wahl-periode, einen Antrag ins Parlament eingebracht, in dem die Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters gefordert wurde. Damals war es die schwarz-gelbe Regierung, die diesem Antrag nicht gefolgt ist, sodass wir dafür keine Mehrheit bekommen konnten. Die Forderung ist nach wie vor aktuell. Ich teile auch in dem Punkt Ihre Meinung: Es handelt sich nicht um einen alten Hut. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Ich bin Mitglied des Geschäftsordnungsausschusses. In diesem Ausschuss hat man nicht so viel mit Verbänden und Beratern zu tun. Aber ich bin auch Mitglied des Haushaltsausschusses, in dem ich für die Entwicklungszusammenarbeit zuständig bin. Wir haben heute schon viel über NGOs und verschiedene Verbände gehört. Aber um ein praktisches Beispiel zu nennen: Ich hatte gestern Besuch von der Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen. Heute habe ich mich mit Vertretern von -Misereor getroffen. Diese Gespräche – ich glaube, das sehen Sie alle in Ihrem jeweiligen Geschäftsbereich genauso – sind für mich sehr wichtig. Niemand in diesem Saal wird ernsthaft behaupten wollen, dass dieser Austausch einen unseriösen Charakter hätte. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Gegenteil: Wir brauchen diese Informationen, um Interessen abzuwägen und Entscheidungen zu treffen. Denn, Frau Sitte, wir sind keine Lämmer, die sich von Verbänden, NGOs und Politikberatern die Gesetze vorschreiben lassen. (Daniela Ludwig [CDU/CSU]: So ist es!) Wir haben bereits das Verbänderegister. Das ist heute schon öfter angesprochen worden. Schon seit 1972 gibt es eine öffentliche Liste, in der sich die Verbände eintragen. Aber zum einen werden in dieses Register nur Verbände aufgenommen. Das heißt, in diesem Register sind keine Kommunikationsagenturen aufgeführt, und darin sind auch keine Anwaltskanzleien zu finden. Zum anderen ist die Aufnahme in das Verbänderegister freiwillig. Man muss die Aufnahme von sich aus beantragen. Deshalb, meine ich, reicht das Verbänderegister nicht aus. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist in der Tat richtig: Auf europäischer Ebene ist man schon viel weiter. Ich finde, das ist ein ganz entscheidendes Argument. Es gibt dort ein neues Transparenzregister. Ich empfehle allen einen Blick auf das Onlineportal. Das ist wirklich gut aufgebaut und sehr transparent – so wie es sein muss. Inzwischen haben sich dort schon 8 000 Organisationen eingetragen. Es werden jeden Tag mehr. Man kann das gut verfolgen. Gleich auf der ersten Seite des Portals werden drei Kernfragen aufgeworfen, die in diesem Zusammenhang entscheidend sind. Erstens soll deutlich werden: Welche Interessen werden verfolgt? Zweitens: Wer verfolgt diese Interessen? Und drittens: Wer bezahlt dafür? Das Register ist zudem mit einem Verhaltenskodex und mit Sanktionen im Falle von Verstößen gegen den Kodex verknüpft. Es gibt noch ein Manko; aber ich habe den Eindruck, dass man in Brüssel darüber aktuell sehr viel und laut diskutiert. Das Manko ist, dass zurzeit die Eintragung noch freiwillig ist. Ich bin jedenfalls froh, dass wir jetzt auch im Deutschen Bundestag darüber debattieren. Ich glaube, es ist wirklich an der Zeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Schauen wir einmal in die Bundesländer: Es gibt inzwischen drei Bundesländer, die so etwas haben, nämlich Brandenburg, Rheinland-Pfalz – sie sind noch nicht so weit, wie wir es gerne hätten, aber inzwischen auf einem guten Weg – und Sachsen-Anhalt, das meines Wissens sogar schon ganz weit vorne liegt. Und was sagen Meinungsumfragen bei den NGOs und den Politikberatern selbst, zum Beispiel im Tagesspiegel vom November 2014? Die Politikberater selber sagen, dass sie ein solches Register befürworten. Seriöse Politikberater scheuen kein Register, weil es die Transparenz ihrer Arbeit betont und den Ruf der Interessenvertreter in der Öffentlichkeit nur verbessern kann. Außerdem hilft es uns Politikern, zu erkennen, welcher Auftraggeber hinter einem Lobbyisten steckt. Denn wer von uns hatte nicht schon einmal eine Gesprächsanfrage von Beratern, von denen er nicht genau wusste, wer der Auftraggeber ist? Was am wichtigsten ist – das wurde heute noch nicht angesprochen –: Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, welchen Einflüssen die Gesetzgebung unterliegt. „Mehr Demokratie wagen“ ist ein sehr berühmter Satz von Willy Brandt, ein Satz, den wir uns alle auf die Fahne schreiben sollten, gerade in Zeiten der Politikverdrossenheit. Ich meine – ich glaube, meine Fraktion steht dabei hinter mir –, dass wir durch ein verbindliches Lobbyregister dazu beitragen können, dem Vorwurf der Hinterzimmerklüngelei entgegenzutreten. Ein Lobbyregister macht nämlich nur Sinn, wenn es verpflichtend ist, und zwar für alle. Das treibt die schwarzen Schafe vom Markt und beugt Misstrauen vor. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Ich will noch einmal betonen: Lobbyarbeit ist kein Teufelswerk. Sie ist gut und richtig, weil sie uns, dem Gesetzgeber, eine Informationsbreite verschafft. Deshalb gehört Lobbyarbeit nicht in die Schmuddelecke. Wir können mit einem verbindlichen Lobbyregister viel dazu beitragen. Man muss sicherlich nicht alles von den USA übernehmen, aber in Sachen Lobbyregister ist man uns dort weit voraus; denn dort gibt es ein verpflichtendes Lobbyregister schon seit langem. Die SPD-Fraktion verschließt sich Ihren Anträgen nicht, meine Kolleginnen und Kollegen von der Opposition; denn die SPD-Fraktion steht für transparentes politisches Handeln. Nach den gesetzlichen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung – darauf hat der Kollege Kaster schon hingewiesen – und zu den Karenzzeiten für politische Akteure nach dem Ausscheiden aus der aktiven Politik ist es ein konsequenter Weg – vor allem ist es dafür an der Zeit –, ein verbindliches Lobbyregister einzuführen. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir die Kollegen von der Union an dieser Stelle bewegen können. Herr Kaster, Sie haben vorhin vorsichtig formuliert, dass Sie für den einen oder anderen Vorschlag offen sind. Lassen Sie uns in eine offene Diskussion einsteigen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hans-Peter Uhl, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand von Politik sind Interessen. Die Politik muss mit Interessen umgehen. Organisierte Inte-ressenwahrnehmung, auch Lobbyismus genannt, gehört selbstverständlich zur parlamentarischen Demokratie. Einflussnahme von Interessengruppen auf den politischen Diskurs ist also legitim, bedarf aber der Transparenz und der Korrektur, und zwar durch uns Parlamentarier. Wir sind die Vertreter des ganzen Volkes. Wir sind die Vertreter des Gemeinwohls. In unserem lernenden System der parlamentarischen Demokratie brauchen wir das Gespräch mit Interessenvertretern bzw. Lobbyisten. Wir brauchen Expertenanhörungen und Veranstaltungen, auf denen wir uns den Sachverstand herbeiholen, den wir nicht haben können. Aber nur bei uneigennütziger Gewichtung verschiedenster Partikularinteressen wird das Gemeinwohl zum Gesetz. Nicht immer spiegelt die parlamentarische Wirklichkeit dieses Ideal wider; das wissen wir alle nur zu gut. Die größte Gefahr geht nicht – das ist der Grund, warum wir Ihre Anträge ablehnen – von der Zahl der Lobbyisten aus, sondern sie liegt in der Struktur der Einflussnahme auf die politische Entscheidungsfindung. Ich nenne als Beispiele die Bildung von Kommissionen sowie die Einrichtung von Räten und Sachverständigengremien mit Sitz selbst in den Ministerien. Wenn die Ergebnisse der Beratungen solcher Kommissionen vom Parlament eins zu eins umgesetzt werden – das alles gab es schon; ich erinnere nur an die Hartz-IV-Gesetzgebung –, dann wird das Parlament auf eine bloße Ratifikations-instanz reduziert. Wenn also in hochkomplexen Entscheidungen, die wir ja immer wieder zu treffen haben, der Aktionismus der Politik uns auch noch zu raschem Handeln zwingt und wir die Dinge gar nicht prüfen können, wenn zur Unterstützung des Parlaments von Spezialisten fertig ausgearbeitete Gesetze uns auch noch als alternativlos präsentiert und sie zur Abstimmung gestellt werden, spätestens dann sind wir weit entfernt von einer parlamentarischen Demokratie, wie sie sein sollte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]) Lassen Sie mich jetzt zu den Lösungen kommen, die die Grünen und die die Linken anbieten. Die Lösung für beide Fraktionen sei – auch die Kollegin von der SPD hat mit dieser Idee geliebäugelt – ein strafbewehrtes Lobbyistenregister, ein verpflichtendes Lobbyistenregister – ein ungeheures bürokratisches Monstrum, in dem alles über Lobbyisten und Lobbyismus stehen muss: (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Pkw-Maut!) der Name und die Adresse des Lobbyisten, sein Arbeitgeber und sein Gehalt, der Betrag, den seine Firma für Lobbyarbeit ausgibt, seine Gesprächspartner, seine Gesprächsthemen von morgens bis abends. Dies alles muss natürlich alle drei Monate von der Bundestagsverwaltung auf den neuesten Stand gebracht und ins Internet gestellt werden. Meine Damen und Herren, da kann Datenschutz selbstverständlich nur noch stören. Es geht ja um den Kampf gegen Lobbyismus. Der Zweck heiligt hier jedes Mittel. Es fehlt nur noch, dass Sie jedem Lobbyisten ein „L“ auf die Stirn tätowieren wollen. Das wäre vielleicht noch eine Bereicherung. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Jetzt wird es aber ganz eng für Sie!) – Überhaupt nicht. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Frau Tackmann kriegt das Aschenkreuz dafür, von Aschermittwoch!) – Aber nur wenn sie von ihrem Vorschlag abrückt. Diese Anträge sind ein hilfloser oppositioneller Aktionismus. Diese Anträge lehnen wir ab, weil sie keinen Lösungsbeitrag leisten. Wir lehnen sie nicht ab, weil wir das Problem leugnen. Das Problem ist natürlich vorhanden, dass Lobbyisten ungerechtfertigten Einfluss auf unsere Arbeit nehmen können. Wir meinen aber, mit einer Stigmatisierung dieser Menschen, die ja unsere Gesprächspartner sind und sein müssen, durch ein solches Register tragen wir nicht bei zu einer Lösung des Pro-blems. Nein, meine Damen und Herren, die Lösung liegt nicht darin, dass wir diese Menschen, die man Lobby-isten nennt, kujonieren. Die Lösung liegt bei uns Parlamentariern. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Aha!) Denn es ist unsere Aufgabe, mit dem, was uns als Partikularinteressen angeboten wird, richtig umzugehen, diese Interessen zu gewichten, sie zu bewerten und mit anderen, vielleicht widersprechenden oder widerstreitenden Partikularinteressen zu vergleichen und aus diesem gesamten Strauß von Interessen eine Politik zu machen, die dem Gemeinwohl dient, die den sozialen Frieden erhält, (Beifall bei der CDU/CSU) und diese Politik dann zum Gesetz werden zu lassen. Das ist die Arbeit des Parlamentariers und dafür werden wir gewählt. Dafür werden wir bezahlt. Wir müssen dafür arbeiten, dass wir das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Arbeit erhalten können. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Da fehlte der zweite Teil mit den Vorschlägen!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Abschließende Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Dr. Katarina Barley, SPD. (Beifall bei der SPD) Dr. Katarina Barley (SPD): Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Als abschließende Rednerin kann ich feststellen, dass wir uns in einigen Punkten einig sind, nämlich dass in unserer politischen Kultur die Vertretung von unterschiedlichen Interessen gut und richtig ist, dass wir auch darauf angewiesen sind, weil wir hier nicht in einem politischen Elfenbeinturm leben können und wollen, dass die Kontakte, die wir haben, Ausdruck einer funktionierenden Verbindung zwischen Staat, Politik und Zivilgesellschaft sind. Das wollen wir auch nicht ändern. Ich glaube, das will keiner von uns. Es ist unsere originäre Aufgabe, die verschiedenen Interessen aus dem Wahlkreis aufzunehmen und zu bündeln. Da stimme ich mit dem Kollegen Kaster absolut überein; schließlich vertreten wir die Interessen desselben Wahlkreises. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Aha!) – Ja, wir sind uns in diesem Punkt sehr einig. Wir haben auch festgestellt, dass dann, wenn von Lobbyisten die Rede ist, viele Menschen eine unterschiedliche Auffassung haben, was darunter zu verstehen ist: Das sind die multinationalen Großkonzerne. Das sind Menschen mit viel Geld im Rücken. – Wir sind uns einig, dass es so nicht ist, sondern dass es auch NGOs, gemeinnützige Vereine, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände sind. Alle diese sind Lobbyisten, und alle diese gehören auch nach meiner Auffassung in ein Lobbyistenregister. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass die Vertretung der Interessen sich in den letzten Jahren zu einem eigenen Wirtschaftszweig gemausert hat, dass zusätzlich zu dem Kreis der Personen, die ein eigenes Interesse haben, auch ein immer größer werdendes Heer von Anwälten, Agenturen, Kanzleien und PR-Vertretungen Lobbyismus betreibt, teilweise mit einem gewaltigen finanziellen Budget im Hintergrund. Wir müssen gleichzeitig feststellen, dass mehr und mehr Menschen ein ungutes Gefühl beschleicht, weil politische Prozesse für sie nicht mehr nachvollziehbar sind. Manche stellen dann schon das gesamte politische System und die Demokratie infrage. Ich glaube, wir alle führen in unseren Wahlkreisen Diskussionen über CETA und TTIP. Da wird das ganz besonders deutlich. Dieses wachsende Bedürfnis müssen wir ernst nehmen. Da hat sich seit 1972, als eine – natürlich – sozialdemokratisch geführte Regierung das bestehende Lobbyregister eingeführt hat, einiges verändert. Dem müssen wir uns stellen. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode auch schon einiges getan. Wir hätten gern noch mehr getan, aber wir haben ja auch noch ein bisschen Zeit. Es ist schon erwähnt worden: Den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung haben wir neu geregelt und verschärft. Die Offenlegungspflichten für Nebentätigkeiten und Nebenverdienste von Abgeordneten wurden ausgeweitet. Eine Karenzzeitregelung für den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft wurde eingeführt. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Noch nicht!) – Ich sage ja: Wir sind auf dem Weg. Ein Lobbyregister wäre jetzt ein weiterer Baustein. Wir unterstützen deshalb die Forderung nach einem verpflichtenden Lobbyregister. Meine Kollegin Sonja Steffen hat es schon gesagt: Da haben wir bei den Freunden von der Union noch ein dickes Brett zu bohren. Ich möchte den Appell wiederholen. Ich glaube, dass ein Lobbyregister uns allen dabei helfen würde, diesen wabernden Mythos „Lobbyismus“ ein Stück weit zu entzaubern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir den Menschen deutlich machen und offenlegen, was sich dahinter verbirgt – wie ich eingangs sagte, sind das nicht nur die multinationalen Großkonzerne und die Konzerne mit ganz viel Geld im Rücken, sondern dazu gehören auch ganz viele Verbände, gemeinnützige Organisationen und Menschen, zu denen wir alle Vertrauen haben –, dann würde dieser Kampfbegriff „Lobbyismus“ vielleicht auch ein wenig an Kraft verlieren. Aber uns ist auch klar: Ein Lobbyregister kann nur mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit beschlossen werden. Wir brauchen da ein kräftiges Zeichen des Bundestages. Deswegen müssen wir noch ein bisschen werbend tätig werden. An die Adresse der Linken und vor allen Dingen der Grünen möchte ich nur noch sagen: Ich würde vor übersteigerten Erwartungen an ein Lobbyregister warnen. In der Einleitung zu dem Antrag steht sinngemäß: Dadurch können wir Waffengleichheit und vollständige Transparenz herstellen. – Ich wäre da vorsichtig. Ich glaube, es ist ein Schritt, ein Baustein. Aber ein Lobbyregister wird die Versuche der unlauteren Einflussnahme auf die Politik nicht verhindern. Es wird auch nicht für ein Gleichgewicht bei den finanziellen Möglichkeiten der Interessenvertretungen sorgen. Wie wir einen fairen Zugang unterschiedlicher Interessen zum Gesetzgebungsprozess gewährleisten, bleibt am Ende vor allen Dingen, glaube ich, eine Frage der Haltung, und zwar unserer ganz persönlichen Haltung. Wir als Abgeordnete müssen durch unser Handeln sowohl hier im Hohen Hause als auch in den Wahlkreisen deutlich machen, dass wir unsere Aufgabe sehr ernst nehmen, dass wir alle Interessen aufnehmen und abwägen. Daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann nur jeder selber arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Danke schön. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/3842 und 18/3920 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Ich nehme an, dass Sie damit einverstanden sind, weil sich kein Widerspruch erhebt. Dann sind die Überweisungen auch so beschlossen. Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 11, den ich hiermit aufrufe: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Drucksache 18/4202 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe, dass Sie alle damit einverstanden sind. Dann ist das auch beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Bundesregierung dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle kennen die Bilder, die zeigten, wie circa 80 nicht zugelassene Züge vor Berlin standen. Sie alle kennen die Szenarien, dass viele andere Zulassungen bei vielen Bahnprodukten nicht pünktlich erteilt wurden, sodass man in ganz Deutschland, vor allem im Bereich des Nahverkehrs, sehnsüchtig auf die neuen Züge wartete. Die DB wartete außerdem auf die Zulassung von Zügen, die im Fernverkehrsbetrieb gebraucht wurden. Woraus resultierte das? Die Industrie sagte: Andauernd ändern sich die Richtlinien, die Regeln, sodass wir immer wieder neu nacharbeiten müssen. – Die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, führte aus, dass die Industrie die Leistung nicht immer so erbringe, wie sie das Eisenbahn-Bundesamt nach den aktuellen Richtlinien verlangen müsse. Die Bundesregierung war unzufrieden, weil das ganze System nicht vernünftig lief. Die Bahnbetreiber waren letztlich auch unzufrieden, weil sie nicht rechtzeitig das Wagenmaterial, das ihnen eigentlich schon zugesagt worden war, auf die Gleise bekommen konnten. Leidtragende waren am Ende auch die Reisenden, die mit älterem oder nicht ausreichendem Wagenmaterial fahren mussten. All das hatte zur Folge, dass die Qualität und die Zugfolge nicht dem entsprachen, was man eigentlich erwartet hatte. Das war ein sehr unbefriedigender Zustand. Daraufhin hat das Bundesverkehrsministerium die Initiative ergriffen, alle Beteiligten an einen Tisch geholt und versucht, die Frage zu beantworten, was in diesem Sektor falsch läuft. Wir haben uns sehr an der Flugzeugindustrie orientiert, die es ja im Grunde genommen mit einem ähnlich komplexen System zu tun und ähnliche Probleme zu lösen hat, und haben gefragt: Wie läuft da das Zulassungsverfahren? So haben wir uns nach und nach mit allen Beteiligten darauf verständigen können, wie wir diese Zulassung vereinfachen und beschleunigen können. Dabei ist als Ergebnis eine freiwillige Vereinbarung zwischen allen Beteiligten herausgekommen, nach der wir jetzt schon seit einiger Zeit sehr erfolgreich arbeiten. Sie werden keine Bilder mehr von nicht zugelassenen Zügen sehen, die irgendwo in den Hangars stehen, und nichts mehr von großen Problemen hören, die es gab, als das Wagenmaterial nicht rechtzeitig auf die Strecke kam. Diese freiwillige Vereinbarung, nach der wir jetzt schon arbeiten, wollen wir aber in eine dauerhafte Lösung gießen, in ein Gesetz. Das legen wir Ihnen heute als Entwurf vor. Ich glaube, es ist ein sehr gelungener Entwurf. Was ist der Kern? Der Kern ist, dass nach wie vor kein Zug zugelassen wird ohne Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Mich hat es sehr gestört, dass das Eisenbahn-Bundesamt in der Diskussion vor Jahren immer als eine verstaubte Behörde in die Ecke gestellt wurde, die die Probleme nicht in den Griff bekommt und es gar nicht kann. Das ist falsch. Wir haben ein sehr gut aufgestelltes Eisenbahn-Bundesamt, dessen Mitarbeiter aber nun einmal nach den Richtlinien und Regularien des öffentlichen Dienstes arbeiten müssen. Man kann den Kolleginnen und Kollegen dort nur sehr dankbar sein für den guten Job, den sie unter den Bedingungen, wie sie nun einmal sind, machen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE]) Aber wir haben Beschleunigungselemente evaluiert und haben gesagt – ähnlich wie es in anderen Bereichen auch ist –: Lasst doch private Prüfer zum Zuge kommen, die vielleicht flexibler und schneller bestimmte Teile prüfen können. So können wir der Industrie die Möglichkeit geben, schneller die Prüfverfahren durchlaufen zu können. Deswegen legen wir in diesem Gesetz fest, dass das Eisenbahn-Bundesamt alle Prüfer aus dem privaten Bereich zertifizieren muss, bevor diese dann ihre Prüfungen durchführen. Daran schließt sich die Endprüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt an, die notwendig ist, um einen Zug zulassen zu können. Ich glaube, das ist ein sehr gutes und effizientes Verfahren. Mit diesem Gesetz legen wir die Grundlage, dass wir in Zukunft in Deutschland, so wie wir es jetzt schon seit einigen Monaten praktizieren, schnelle Zulassungsverfahren haben, um der Industrie Sicherheit zu geben, um aber auch den Passagieren, den Menschen, die mit den Zügen fahren, Sicherheit zu geben, und vor allem, um diese Züge schneller auf die Strecke zu bekommen. Mit diesem Gesetz regeln wir auch eine Entbürokratisierung im Bereich der Werkstätten. Bei den Werkstätten haben wir festgestellt, dass wir die Regulierung so, wie wir sie haben, nicht brauchen, weil wir einen Markt vorfinden, auf dem Konkurrenz herrscht, sodass wir ihn durch Regulierung nicht künstlich abbilden müssen und diesen Sektor sozusagen in die Freiheit entlassen können. Es ist eine gute Lösung, dass wir in diesem Bereich zu einer Entbürokratisierung kommen. Ich glaube, dass unsere Vorschläge für diesen Sektor sinnvoll sind, und hoffe auf zügige Beratung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke ist die Kollegin Sabine Leidig. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Leidig (DIE LINKE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Problem haben wir gerade schon gehört: lange Zulassungszeiten für Schienenfahrzeuge. Dass das Problem schon weitgehend gelöst ist, haben wir ebenfalls gehört. Da es unterschiedliche Schuldzuweisungen gibt, möchte ich feststellen: Die Bahnindustrie sagt, das Eisenbahn-Bundesamt sei schuld. Das Eisenbahn-Bundesamt erklärt, dass die Prüfunterlagen der Bahnunternehmen oft nicht rechtzeitig vorliegen, nicht vollständig sind oder in sich nicht schlüssig sind, und bemängelt außerdem, dass nicht genug Personal vorhanden ist, um schnell zu prüfen, wie es verlangt wird. Ich glaube, dass es ein noch tieferes Problem gibt, das ein bisschen aus den Augen geraten ist. In früheren Zeiten gab es eine ganz enge Zusammenarbeit zwischen der Bahnindustrie und der – damals noch – Deutschen Bundesbahn. Diese Zusammenarbeit bot ausreichend Zeit für lange Testphasen, in denen neue Züge auf der Schiene, also in der Praxis, ausprobiert wurden. Man hat gemeinsam geschaut, was wo verbessert werden muss. Heute steht die Deutsche Bahn AG als Konzern den Fahrzeugherstellern gegenüber. Jede Seite will Gewinn machen, muss Gewinn machen. Es passiert immer wieder, dass die Züge, die bereitgestellt werden, nicht alle Anforderungen erfüllen. Wir haben in der Anhörung den Ausdruck gehört, dass die Fahrzeuge beim Kunden reifen wie Bananen. Aber Schienenfahrzeuge – Eisenbahnen, Straßenbahnen – sind keine Bananen, und deshalb muss man andere Maßstäbe anlegen. (Beifall bei der LINKEN) Die Bundesregierung schlägt nun nicht vor, dass wie bisher einzelne spezielle Aufträge vom Eisenbahn-Bundesamt an Spezialwerkstätten vergeben werden können – das wäre nicht so schlimm –, sondern Sie schlagen vor, dass das Zulassungsverfahren insgesamt weitgehend privatisiert wird und dass das EBA am Schluss nur noch den Stempel draufdrückt. Dazu sagen wir Nein. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen wieder zurück zur alten Behördenbahn!) Die Unternehmen, die Sie ins Spiel bringen, sind gewinnorientiert und müssen bei ihrer Arbeit 6 bis 10 Prozent Gewinnmarge erwirtschaften. Das kann man ihnen gar nicht vorwerfen. So sind sie konstruiert. Deshalb wird die Arbeit entweder nachher um diesen Gewinn teurer, oder die Anbieter drücken die Kosten, indem sie beim Personal sparen. Wir kennen dieses Problem. Wir haben es übrigens auch bei der Deutschen Bahn AG erlebt. Gerade für diese sicherheitsrelevanten Bereiche ist es eine gefährliche Konstruktion, wenn an solchen Dingen gespart wird. Deshalb lehnen wir eine Privatisierung dieser eigentlich hoheitlichen Aufgabe ab. (Beifall bei der LINKEN) Man kann auch die Zulassung von Automobilen nicht unbedingt als gutes Vorbild nehmen; denn Sie alle wissen, dass sich die Rückrufaktionen auch der großen Autohersteller in den letzten Jahren häufen. Wir wissen, dass die immer komplexere Technik eine besonders sorgfältige und eine unabhängige Prüfung notwendig macht, ohne Zeit- und Kostendruck. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieder zurück zum Trabantwagen, oder was?) Deshalb fordern wir, dass das Eisenbahn-Bundesamt eine starke Rolle als Aufsicht für die Deutsche Bahn AG haben und behalten muss und dass deshalb auch mehr Personal beim Eisenbahn-Bundesamt eingestellt werden muss. Wir brauchen ebenfalls eine Veränderung der Abläufe. Die Beschäftigten im EBA wissen sehr genau, wo es klemmt. Es wäre sehr sinnvoll, viel stärker mit den Beschäftigten aus der Praxis zusammenzuarbeiten. Ich bin gespannt, Kollege Burkert von der SPD, ob Sie uns in dieser Linie unterstützen. Vor zwei Jahren, als Sie als Vorstandsmitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft an den früheren Verkehrsminister geschrieben haben, haben Sie genau diese Position vertreten. Ich glaube, dass sie richtig ist und war. (Beifall bei der LINKEN) Ich will noch einige Vorschläge machen, wie man die Probleme lösen kann und neue Züge und Straßenbahnen schneller und besser auf die Schiene bringt: Erstens – das sagte ich bereits –: mehr Personal für das EBA. Zweitens soll die Bahn wieder enger mit den Zugherstellern zusammenarbeiten, anstatt gegen sie zu arbeiten. Es gibt schon eine Tendenz in diese Richtung: Beim neuen ICx wird es besser gemacht. Drittens. Es muss ausreichend Zeit zwischen der Bestellung und der Auslieferung von Zügen bleiben. Bei Ausschreibungen für den öffentlichen Nahverkehr muss ein solcher Zeitplan möglich sein, das heißt, die Finanzierung muss sichergestellt sein. Schließlich könnte man auch die Sonderwünsche der Nahverkehrsträger ein bisschen reduzieren. Warum muss die Zugtoilette in Hessen vorne sein und in Sachsen hinten? Wenn man die Standards und die Ausstattung einheitlicher gestaltet, dann braucht man weniger Geld und Zeit und hat einen geringeren Zulassungsaufwand. Kurz gesagt, kommt es für uns als Linke auf Folgendes an: Erstens. Prüfung und Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen sollen öffentliche Aufgaben bleiben. Das Eisenbahn-Bundesamt muss für diese Aufgabe besser ausgestattet werden. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Es braucht mehr Zusammenarbeit und nicht Konkurrenz zwischen den beteiligten Unternehmen. Diese Zusammenarbeit kann und soll auch politisch unterstützt werden. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Danke, Frau Kollegin Leidig. – Nächste Rednerin ist für die SPD die Kollegin Kirsten Lühmann. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kirsten Lühmann (SPD): Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Schon die erste Betriebsordnung für Haupteisenbahnen in Deutschland aus dem Jahre 1892 stellte fest: „Neue Wagen dürfen erst in Gebrauch genommen werden, nachdem sie untersucht und als sicher befunden sind.“ Diese Vorschrift hatte noch nicht festgelegt, wer sie prüfen soll. Allerdings stieg mit den Sicherheitserfordernissen auch die Zahl der Konstruktions- und Ausrüstungsvorschriften. Von deren unabhängiger Prüfung vor der Zulassung der Eisenbahnen hängt auch das Vertrauen in das Verkehrsmittel ab, und zwar ein Vertrauen, das angesichts der geringen Unfallzahlen durchaus gerechtfertigt ist. Was im Automobil- und Flugzeugsektor selbstverständlich ist, nämlich die qualifizierte, schnelle und unbürokratische Zulassung unter anderem in Form einer europäischen Typgenehmigung, geschieht bei der Zulassung von neuen, noch sichereren Bahntechniken zu langsam und ist verbesserungswürdig. Die daraus resultierende mangelnde Planungssicherheit, die hohen Kosten und der hohe Zeitbedarf gehen zulasten aller: der herstellenden Unternehmen, der Betreibenden und nicht zuletzt der Fahrgäste. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir ändern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mit der Umsetzung der entsprechenden EU-Richt-linie, die wir mit dem heute in das Parlament eingebrachten Gesetzentwurf vollziehen, tragen wir dem -Leitgedanken Rechnung, die operative Prüfung von Bahntechnik in bestimmtem Umfange – nicht komplett – auch Privaten zu ermöglichen. Mit dem seit Juni 2013 geltenden sogenannten Memorandum of Understanding durften in Deutschland erstmals private Organisationen die Voraussetzungen für die Zulassung von Schienenfahrzeugen in größerem Umfange prüfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird für dieses erfolgreiche Übergangsmodell nun endgültig ein rechtlich verbindlicher Rahmen geschaffen. Damit wird die Zulassung von Bahntechnik in Deutschland beschleunigt und vereinfacht. Allerdings: Abstriche bei der Sicherheit des Schienenverkehrs wird es dabei nicht geben. Die technischen Vorgaben, liebe Kollegen und Kolleginnen, werden ebenso sorgfältig überprüft, wie es zum Beispiel im Pkw-Bereich schon lange Jahre gang und gäbe ist. Was ist nun neu? Bislang war das Eisenbahn-Bundesamt die allein zuständige Prüfbehörde. Das EBA beschäftigt inzwischen mehr als 1 000 Mitarbeitende, die sehr kompetent und verantwortungsvoll viele Themen des Eisenbahnwesens in Deutschland bearbeiten. Ich nenne nur die Planfeststellungen, die Fahrgastrechte, die Betriebsüberwachungen. Anfang des Jahres haben wir ihm auch die verantwortungsvollen Aufgaben der Lärmkartierung und der Erstellung des Lärmaktionsplans übertragen. Mit den technischen Fragen der Schienenfahrzeugzulassung befassen sich etwa 50 Mitarbeitende, also 5 Prozent der Gesamtbelegschaft. Die Anzahl der Schienenfahrzeugprojekte pro Jahr, die eine Zulassung benötigen – dazu gehört auch die Wiederzulassung nach der Modernisierung eines Zuges –, ist dagegen allein in den letzten zehn Jahren um ein Vielfaches gestiegen. Das EBA und seine Beschäftigten leisten also eine hervorragende und gewissenhafte Arbeit – allein ihre Kapazität ist begrenzt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist daher ein Gebot der Zeit, das heute im Eisenbahnsektor verteilte Wissen – auch in der Zulassung – nutzbar zu machen, um das EBA an dieser Stelle zu entlasten und das umfassende Fachwissen ihrer Mitarbeitenden für die tiefergehende Plausibilitätsprüfung, die vor einer Zulassung am Ende stehen muss, zu nutzen. Ähnliche Strukturmodelle funktionieren in der Luftfahrt seit Jahrzehnten – und das sehr erfolgreich. Wie läuft nun diese Zertifizierung in der Zukunft ab? Wie schon in der Übergangszeit praktiziert, wird in Zukunft das EBA private Organisationen nach strengen Auswahlkriterien als sogenannte Designated Bodies anerkennen. Diese Anerkennung als projektunabhängige und weisungsfreie Organisation zur Prüfung der nationalen Vorschriften befähigt diese private Organisation, die Untersuchung durchzuführen. Das Eisenbahn-Bundesamt bleibt dabei aber – das ist uns wichtig – die Behörde, die nach der abschließenden Überprüfung der Zulassung von Bahntechnik Rechtskraft verleiht; und das ist auch gut so. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Das EBA hat sich in den letzten Jahren international einen ausgezeichneten Ruf erarbeitet. Wir werden hier nach einer gewissen Zeit jedoch überprüfen müssen, ob eine internationale Anerkennung auch in Staaten außerhalb der EU funktioniert oder ob wir dazu noch weitere Schritte unternehmen müssen. Gestern hat die Deutsche Bahn ihr neues Fernverkehrskonzept vorgestellt. Es beinhaltet 12 Milliarden Euro Investitionen in den nächsten 15 Jahren. Knapp 100 zusätzliche Züge sollen 50 Millionen Bahnreisende zusätzlich transportieren. Das heute von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz wird mit dafür sorgen, dass das erforderliche rollende Material zeitgerecht zur Verfügung steht – für mehr grüne Mobilität, für mehr Komfort und für mehr Sicherheit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Matthias Gastel für Bündnis 90/Die Grünen. Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“ – das klingt langweilig. Es klingt nach einem Spielfeld für Paragrafenentwickler. Bei näherer Betrachtung ist es aber mehr: Es geht um die Einsparung von Kosten für die Eisenbahnindustrie, für die Betreiber und letztlich natürlich auch für die Fahrgäste, und es geht um die schnellere und umfassendere Zugverfügbarkeit. Anerkannte private Stellen sollen Prüfaufgaben vom Eisenbahn-Bundesamt übernehmen. Das EBA bleibt zuständig für die Überwachung der Verfahren und die abschließende Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung. Durch diese Neugestaltung erhofft man sich erhebliche Beschleunigungs- und Synergieeffekte im gesamten Zulassungsverfahren. Die vorgelegten Gesetzesänderungen werden von den Verbänden positiv beurteilt. Wie wichtig die Beschleunigung der Zulassungsverfahren durch eine Entlastung des EBA ist, zeigt die Vergangenheit. Im Jahr 2012 lag fast ein Drittel des Jahresumsatzes der deutschen Bahnindustrie wegen laufender Zulassungsverfahren auf Eis. Die Züge fehlten auf der Schiene. Wie wichtig die Beschleunigung der Zulassungsverfahren ist, zeigen aber auch die aktuellen Pläne der Deutschen Bahn für die Zukunft. Das gestern vorgestellte Fernverkehrskonzept der Deutschen Bahn sieht die Ausweitung der Angebote vor. Dafür braucht es mehr Züge – für den Regelbetrieb wie auch für die Reserve. Wir haben lange darauf gewartet, dass sich dieser träge Konzern endlich bewegt. Wir haben lange darauf gewartet, dass dieser tranfunzelige Apparat endlich mal so etwas wie eine Leidenschaft für die Interessen seiner Fahrgäste entwickelt. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das muss kommen!) Da hat der Wettbewerb wie ein kräftiger Tritt in den Hintern des Eisenbahnkonzerns gewirkt: (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wurde höchste Zeit!) Deutschland im Takt, Agenda für grüne Mobilität – da schlägt das Herz der grünen Bahnpartei höher und schneller. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Der ICE-Verkehr soll, was die Kilometer angeht, um 25 Prozent zulegen. Mehr Städte sollen an den IC angebunden werden, und die DB nähert sich, zumindest vorsichtig, dem integralen Taktfahrplan. Bis zum Jahr 2030 sollen pro Jahr 50 Millionen zusätzliche Fahrgäste für die Schiene gewonnen werden. Man muss aber auch etwas Wasser in den Wein gießen. Es fehlt nämlich vor allem eine Strategie für mehr Pünktlichkeit. Ein Drittel der Züge hat Verspätung. Die DB definiert Pünktlichkeit zwar als Basisqualität, was ich aber vermisse, ist ein Konzept für mehr Pünktlichkeit auf der Schiene. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ich außerdem vermisse, ist ein Konzept für einen funktionierenden Gastronomiebetrieb auf der Schiene; denn auch in diesem Bereich gibt es Defizite. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wohl wahr!) Die Bahn kann punkten, wenn das funktioniert. Ein Konzept ist aber nicht vorhanden. Unklar ist auch die Finanzierung. Auf wie viele Re-gionalisierungsmittel möchte die Deutsche Bahn zurückgreifen? Es ist Aufgabe der Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Länder nicht in die Verantwortung für die Finanzierung des Fernverkehrs geraten. Genauso ist die Bundesregierung gefordert, endlich für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit zu sorgen, sodass die Schiene nicht mehr weiter benachteiligt ist; denn sie muss im grenzüberschreitenden Verkehr 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen, der Flugverkehr zahlt nichts. Ähnlich sieht es im Bereich Emissionshandel aus. Auch hier ist die Schiene gegenüber der Straße und dem Luftverkehr benachteiligt. (Beifall des Abg. Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Bundesregierung ist gefordert, die Gewinn- und Dividendenerwartung, die sie an den Konzern Deutsche Bahn hat, zu korrigieren und trotzdem zu ermöglichen, dass die notwendigen Investitionen in die Schiene finanziert werden, Ersatzinvestitionen genauso wie die Schließung von Lücken, auch wenn die Gewinne im Konzern schrumpfen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um ihr Fernverkehrskonzept umsetzen zu können, ist die DB dringend auf neue Züge angewiesen. Insofern ist die Änderung des Zulassungsrechts eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Fahrgastoffensive. Wir begrüßen die hier vorgelegte Gesetzesänderung, (Ulrich Lange [CDU/CSU]: Wir sind gut!) und wir plädieren für eine möglichst schnelle Umsetzung, damit das System Schiene trotz Kostensenkungen besser funktionieren kann als bisher, damit die Bahn-unternehmen schneller zu ihren Zügen kommen und damit schließlich mehr Menschen und mehr Güter auf der umweltfreundlichen und energieeffizienten Schiene unterwegs sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt das Wort der Kollege Oliver Wittke. (Beifall bei der CDU/CSU) Oliver Wittke (CDU/CSU): Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gastel, nachdem Sie zu Beginn Ihrer Rede den Tagesordnungspunkt noch einmal ausdrücklich vorgelesen haben, nämlich „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften“, (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den muss man vorlesen! Das kann man gar nicht auswendig!) habe ich gedacht, Sie würden zum Thema reden. Aber dann haben Sie über Gastronomie bei der Deutschen Bahn, über Pünktlichkeit und über die Umsatzsteuerproblematik gesprochen. Das war nun wirklich nicht Regelungstatbestand dessen, was heute auf dem Tisch liegt, was wir zu beraten und zu beschließen haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die Bahn!) Herr Gastel, es hat nur noch gefehlt, dass Sie sich über die Sauberkeit der Toiletten bei der Deutschen Bahn beschweren. Das hätte wahrscheinlich auch noch in diesen Gesetzentwurf hineingehört. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: WLAN habe ich auch vergessen!) Das war am Thema vorbei. Ich weiß, es ist schwer, zum Thema zu reden und damit fünf Minuten zu füllen, weil es ein sperriges Thema ist, aber Ihr Versuch ist in der Tat gescheitert. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie tun das, indem Sie sich über mich auslassen! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie machen es ja auch nicht!) Ich bin froh, dass Sie mir die Gelegenheit gegeben haben, damit zumindest die ersten anderthalb Minuten meiner Rede zu diesem sperrigen Thema zu bestreiten. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Man muss seine Redezeit nicht ausschöpfen!) Die Liberalisierung des Eisenbahnwesens in Europa zu Beginn der 90er-Jahre und im Übrigen auch die Bahnreform in Deutschland 1994 sind eine große Erfolgsgeschichte. Die Bahnen transportieren seitdem mehr Menschen und mehr Güter. Sie machen das auch mit einem größeren Komfort. Vor allem hat Europa auch auf der Schiene Grenzen überwunden. Europa ist zusammengewachsen, weil viele Verkehre über die alten Nationalgrenzen hinweg stattfinden. Es ist schön, dass heute der Thalys nach Köln fährt, dass die ÖBB nach München fährt und dass der ICE in Amsterdam hält. Das sind große Erfolge. Europa wächst eben auch auf der Schiene zusammen. Neue Unternehmen sind entstanden, und der Wettbewerb belebt in der Tat das Geschäft, Frau Leidig. Wir sind nicht diejenigen, die sich die alte Reichsbahn wieder wünschen. Wir wollen nicht eine alte verstaubte Bahn, sondern wir wollen Wettbewerb auf der Schiene, weil das den Verkehr steigert, weil das den Menschen nutzt und weil wir damit eine bessere Leistung zu besseren Preisen bekommen. Das ist auch Teil der Erfolgsgeschichte der Bahnreform und der Liberalisierung des Eisenbahnwesens in Europa. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Sabine Leidig [DIE LINKE]: Die Fahrpreise sind enorm gestiegen!) Diese dynamische Entwicklung ist bei weitem noch nicht abgeschlossen, und das ist gut so. Wir werden noch besser werden, und wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass die Bahn in Deutschland noch leistungsfähiger werden kann. Ich freue mich darüber, dass gerade die Deutsche Bahn, unser bundeseigenes Eisenbahnunternehmen, diesen Wettbewerb aufgenommen und mit Bravour bestanden hat und auch besser geworden ist. Das ist auch ein Erfolg der Bahnreform und der Liberalisierung des Eisenbahnwesens. Es ist völlig klar, dass die gesetzlichen Regelungen nicht so schnell hinterhergekommen sind. Darum ist es gut, dass wir heute das Allgemeine Eisenbahngesetz ändern mit dem Ziel, Zulassungsverfahren zu beschleunigen und eine europäische Harmonisierung voranzutreiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommen Sie endlich zum Thema! Es hat lange gedauert!) Die Folgen davon werden eine erhebliche Beschleunigung und größere Synergieeffekte sein. Das ist insbesondere auch für deutsche Unternehmen eine Wettbewerbsverbesserung, nicht nur für die Hersteller von Eisenbahnen, sondern gerade auch für die Eisenbahnunternehmen in unserem Land. Ich will an dieser Stelle für die Unionsfraktion ausdrücklich begrüßen, dass private Stellen künftig wesentliche Prüfaufgaben übertragen bekommen. Teilsysteme der Fahrzeuge, Leit-, Sicherungs- und Energietechnik können künftig auch von privaten Unternehmen geprüft werden. Das bedeutet übrigens keine Reduzierung des Qualitätsstandards; denn am Ende steht immer noch eine staatliche Institution, nämlich das Eisenbahn-Bundesamt, das nicht nur einen Stempel daruntersetzt, sondern ausdrücklich prüft, ob ordentliche Arbeit geleistet worden ist. Das können private Unternehmen genauso gut wie staatliche Stellen. Die letztendliche Verantwortung liegt jedoch beim Staat. Es ist klug und richtig, dass das Eisenbahn-Bundesamt das letzte Wort auch bei Untersuchungen und bei Arbeiten von privaten Unternehmen hat. Ich sage aber ganz deutlich, dass wir darauf achten müssen, dass die Qualität nicht darunter leidet. Das heißt, wir wollen weiterhin ein Vieraugenprinzip haben. Wir wollen weiterhin eine Weisungsunabhängigkeit haben. Wir wollen weiterhin eine Amtshaftung haben. Wir wollen auch eine Vergütungsverordnung haben, die genau das verhindert, Frau Leidig, was Sie gerade hier vorgetragen haben, dass es nämlich zu irgendwelchen Dumpinglöhnen kommt und damit zu Minderleistungen. Nein, das alles wird es mit uns nicht geben. Ich sage das hier auch deshalb, weil wir es nicht unmittelbar im Gesetz regeln. Vielmehr wird das, was ich hier vorgetragen habe, in einer Sachverständigenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur geregelt werden. Damit werden die Qualitätsstandards so, wie es notwendig ist und wie wir es bisher gewohnt sind, eingehalten. Fazit. Mit diesem Gesetz folgen wir einer Entwicklung, die mit einem rasanten Tempo mehr Qualität, mehr Wettbewerb und eine bessere Leistung in den vergangenen Jahren im Bahnsektor bewirkt hat. Wir passen gesetzliche Regelungen an, die notwendig sind, um die deutsche Wirtschaft und deutsche Unternehmen zu stärken. Die Entwicklung der Bahnen – ich sage ausdrücklich „Bahnen“ und meine damit die Deutsche Bahn, aber eben auch die Privatbahnen in unserem Land – in den vergangen Jahren war eine Erfolgsgeschichte. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir weiterschreiben. Dabei ist die Änderung der eisenbahnrechtlichen Vorschriften jetzt ein ganz wichtiger Schritt. Darum bin ich sicher, dass es eine breite Zustimmung, wenn auch nicht eine allumfassende Zustimmung gibt. Denn eines habe ich in der mittlerweile anderthalbjährigen Zugehörigkeit in diesem Haus mitbekommen: Es gibt eine Fraktion, die, egal was hier passiert, immer Nein sagt. Das ist die Linke. Werden Sie da ruhig Ihrem Motto gerecht. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Da haben Sie nicht aufgepasst! Schade!) Sachgerecht ist das, was Sie hier vortragen, nicht. Darum freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und in der zweiten und dritten Lesung in diesem Haus. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das sollte jetzt wohl ein Gag sein! Jetzt müssen wir alle lachen!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Martin Burkert spricht jetzt für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Martin Burkert (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns hier im Haus einig, dass wir die Züge schneller aufs Gleis bringen müssen – da gibt es Konsens –, weil wir es uns schlichtweg nicht mehr leisten können, dass Züge direkt von der Fabrik aufs Abstellgleis fahren. Deswegen ist es gut, dass wir heute hier die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs haben. Von der Bestellung bis zur Auslieferung eines Zuges vergingen in Deutschland in der Vergangenheit vier Jahre; zwei Jahre davon dauerte allein der Zulassungsprozess. Wenn sie ins Ausland gingen, dann waren diese Zeiten noch länger. Das müssen wir ändern, weil die -langen Wartezeiten erhebliche negative Folgen für die Fahrgäste haben – das haben wir schon gehört –, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes negativ beeinflussen und den Wirtschaftsstandort Deutschland damit nicht voranbringen. Bislang – auch das alles haben wir schon gehört – oblag es allein dem Eisenbahn-Bundesamt – abgekürzt: dem EBA –, für die neu entwickelten Züge die Zulassung und Inbetriebnahmegenehmigung zu erteilen. Im Eisenbahn-Bundesamt sitzen die Leute, die den nötigen Sachverstand und die Erfahrung haben, um unser hohes Sicherheitsniveau im Bahnverkehr zu gewährleisten. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Wollen wir mal sehen, wie lange noch!) Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben unser -großes Lob verdient, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich muss noch eines sagen: Ob die Probleme, die es in der Vergangenheit bei den Nahverkehrszügen gab, zum Beispiel beim Talent 2, wie in meiner Heimatstadt Nürnberg, oder beim ICE 3, immer durch das Eisenbahn--Bundesamt verursacht wurden, kann man hinterfragen. Es liegt mir fern, heute einen Sündenbock zu suchen. Aber Fakt ist, dass manche Kritik am Eisenbahn--Bundesamt unangebracht war, da es auch auf der Herstellerseite Fehler gegeben hat. (Kirsten Lühmann [SPD]: Genau!) Doch dass der Zulassungsprozess dringend modernisiert werden muss, können meine Fraktion und ich klar unterschreiben. Um das Verfahren zu verkürzen, wird nun im vorliegenden Gesetzentwurf geregelt, dass auch externe Gutachter eingeschaltet werden dürfen. Mit diesem neuen Bahn-TÜV – so nenne ich ihn einmal – sollen künftig Dritte wie die DEKRA oder auch der TÜV selber sämtliche Prüfinhalte kontrollieren und die Prüfungen abnehmen. Grundlage für diese Neuerung ist eine Vereinbarung zwischen Herstellern, dem Eisenbahn-Bundesamt, dem Bundesverkehrsministerium und den Betreibern. Dieses sogenannte Memorandum of Understanding, bei dem alle wichtigen Akteure eingebunden waren, wird hier mit der nötigen gesetzlichen Grundlage verankert. Entscheidend und wichtig ist für uns und für mich, dass das Eisenbahn-Bundesamt bei der abschließenden Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung weiterhin den Hut aufhat. (Beifall bei der SPD) Das soll im Klartext heißen: Das EBA soll sich in Zukunft im Regelfall darauf konzentrieren können, festzustellen, ob die durch den TÜV und andere vorgelegten Nachweise vollständig und eindeutig sind. Ob es mit dieser neuen Praxis tatsächlich zu einer Beschleunigung des Zulassungsverfahrens kommt, werden wir bei der angekündigten Evaluierung sicher feststellen können. Aufgrund der neuen Strukturen entstehen ja auch höhere Kosten. Erst auf lange Sicht soll es durch das erhoffte erhebliche Beschleunigungsverfahren zu einer Kostensenkung kommen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch auf mögliche Risiken hinweisen. Mit dem System der Privatisierung im Zulassungsverfahren werden wieder hoheitliche Aufgaben privatisiert – das ist uns klar –, mit denen grundsätzlich, auch beim EBA, Geld verdient werden könnte. Das gilt auch für die Sachverständigen, die künftig die Prüfaufgaben des EBA übernehmen werden. Dabei geht es um geschätzte 500 Externe, die – auch das ist schon gesagt worden – gewinnorientiert arbeiten wollen und werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss vermieden werden, dass wir am Ende höhere Kosten, aber keinen Mehrwert -haben. Wir wollen nicht, dass es zu Erfahrungen wie -beispielsweise in der Abfallwirtschaft kommt. Hier machen die Kommunen die Abgabe an private Dritte derzeit wieder rückgängig, weil sie am Ende trotzdem noch billiger sind als die privaten Anbieter und unter dem Strich genauso gut arbeiten. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Aber jetzt stimmen Sie zu, und dann wird genau das eintreten! Das war klar!) Die Verlagerung der Aufgaben auf Externe macht nur Sinn, wenn Züge später nachweislich schneller zugelassen werden. Zur Überwachung der Sachverständigen ist eine Aufstockung der Stellen im BMVI und beim EBA laut -Gesetz bereits vorgesehen. Es geht um 15 zusätzliche Personen. In Richtung der Bundesregierung sage ich: Herr Ferlemann, ich gehe davon aus, wir sind uns einig, dass diese 15 Stellen vom Haushaltsausschuss genehmigt und dann auch besetzt werden. Das ist ganz wichtig, weil das alles am Ende sonst nicht hinhaut. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir müssen die Schiene weiter stärken. Völlig klar: Ein effizientes Zulassungsverfahren gehört ganz sicher dazu. Das steht und fällt aber mit sachkundigem Personal. Wir müssen nachhaltig investieren. Ich wünsche uns, dass dieses Gesetz ohne Wenn und Aber umgesetzt wird. Ich freue mich, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das auch so sieht. Ich freue mich auf den Ausschuss und hoffe, dass wir zügig in die zweite und dritte Lesung kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließende Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist die Kollegin Daniela Ludwig, CDU/CSU. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Birgit Malecha-Nissen [SPD]) Daniela Ludwig (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr viel und sehr viel Richtiges ist zu diesem Thema schon gesagt worden. Es ist berechtigterweise darauf hingewiesen worden, dass unser Zug-TÜV, wenn ich es mal salopp so nennen darf, schneller werden muss, effizienter, besser, in Teilen mit mehr Personal ausgestattet. Lieber Herr Burkert, da appelliere ich an Sie: Jeder spricht mal mit seinen Haushältern und sorgt für Sensibilität an dieser Stelle. Ich glaube, dann kriegen wir auch das richtig hin; denn es ist ein berechtigtes Anliegen, ohne Frage. Wir tun damit Gutes für die Hersteller, weil sie künftig Kosten und Aufwand sparen, wenn sie neue Züge nicht länger monatelang sozusagen auf dem Abstellgleis auf Halde halten müssen, bis diese endlich in Betrieb genommen werden dürfen. Wir tun etwas für die Auftraggeber, für die Deutsche Bahn und andere. Wir tun etwas für die Kunden. Wir tun aber auch etwas – das kam heute noch etwas zu kurz; ich möchte es der Vollständigkeit halber erwähnen – für die Anwohner von Bahnstrecken, weil sie nun schneller in den Genuss modernerer, aber vor allem leiserer Züge kommen. Dieser Aspekt ist auch nicht ganz von der Hand zu weisen. Wenn wir, lieber Herr Staatssekretär, die Horrormeldungen der letzten Jahre Revue passieren lassen – erinnern wir uns, welche guten, modernen Züge nicht in -Betrieb gehen konnten, weil entweder, berechtigterweise, Bedenken an der Sicherheit bestanden oder aber meistens das EBA einfach nicht schnell genug war –, dann sollte dieses nun tatsächlich der Vergangenheit angehören. Es ist gesagt worden: Es gab einen runden Tisch mit allen Beteiligten. Man hat sich ausgetauscht. Man hat in einer Übergangsphase verschiedene Verfahren und -Modelle ausprobiert. Jetzt, denke ich, sind wir tatsächlich so weit – ich bedanke mich ausdrücklich auch für die Unterstützung der Grünen –, dass wir das Ganze in Gesetzesform gießen können. Dazu, dass wir hier Private beteiligen: Ich warne schon davor, immer gleich Ausschlag zu bekommen, wenn die Wörtchen „privat“ oder „gewinnorientiert“ irgendwo vorkommen. (Sabine Leidig [DIE LINKE]: Keine Sorge! Ich bekomme keinen Ausschlag!) – Bei Ihnen muss ich mir die Sorge schon machen, Frau Leidig; es tut mir leid. – Der Ansatz, zukünftig auch private Stellen Prüfaufgaben übernehmen zu lassen, ist tatsächlich nur gut für das gesamte Verfahren. Wir sehen das bei anderen Verkehrsträgern. Es war überhaupt nicht einleuchtend, warum es auf der Schiene nicht funktionieren sollte. Deswegen bin ich schon der festen Überzeugung, dass wir hier einen zukunftsfähigen Schritt hin zu einem besseren, moderneren und leiseren Schienenverkehr tun. In diesem Sinne vielen Dank für diesen Gesetzentwurf. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deswegen ist mir auch nicht bange, dass wir, wenn wir es dann beschlossen haben nach der zweiten und dritten Lesung, gut beobachten werden, wie es läuft. Wenn es am Anfang vielleicht das eine oder andere Problemchen gibt, ist das, denke ich, völlig normal. Aber ich bin voll bei Ihnen, Herr Burkert: Wir werden es natürlich evaluieren, wir werden uns anschauen: Wo gibt es noch die eine oder andere Stelle, die wir ein bisschen schleifen müssen? – Aber im Großen und Ganzen bin ich sehr zuversichtlich, dass wir – schon schlau geworden aus den Übergangsphasen – hier ein sehr, sehr gutes neues System im wahrsten Sinne des Wortes auf die Gleise setzen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und hoffe, dass wir unser Gesetzgebungsverfahren etwas einfacher und etwas schneller zu Ende führen können als so manches Zulassungsverfahren für den einen oder anderen Zug. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4202 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Dazu gibt es keine anderen Vorschläge. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 4 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Männliche Eintagsküken leben lassen Drucksache 18/4328 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Weil sich kein Widerspruch erhebt, ist das auch so beschlossen. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile als -erstem Redner das Wort dem Kollegen Friedrich Ostendorff, Bündnis 90/Die Grünen. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schönen Dank, dass Sie den richtigen Titel des Antrages – „Männliche Eintagsküken leben lassen“ – genannt haben. Wir haben uns extra Mühe damit gegeben, und jetzt ist doch wieder das Wort „Tötung“ auf der Medienwand erschienen. Genau das wollten wir nicht. Schon seit vielen Jahren – immer wieder einmal – steht das Dilemma des Tötens der männlichen Küken von hochspezialisierten Legehennenhybriden auf der Tagesordnung. Jährlich werden über 40 Millionen Tiere am Tage des Schlupfes aus wirtschaftlichen Gründen getötet. Über die Art und Weise der Tötung möchte ich an dieser Stelle gar nicht sprechen. CDU-Kollege Stier und ähnlich gelagerte Abgeordnete (Dieter Stier [CDU/CSU]: Wie ist das denn gemeint?) werden uns Grünen auch sicher so die moralischen Bedenken als übertriebene Emotionalität auslegen. Herr Stier, sparen Sie sich diese Redezeit! Wir müssen das Problem bereden. Bei den vernunftbegabten Kolleginnen und Kollegen wird hingegen bekümmert genickt und beteuert, dass der Missstand des Tötens gerade erst geschlüpften Lebens beendet werden müsse, aber es gebe ja leider keine Alternative dazu. Die Zucht eines Zweinutzungshuhnes wird als Zeitvertreib für Ökos belächelt. Dabei ist dieser Weg der einzig Richtige. Es ist doch absurd, zu welchen extremen Auswüchsen die Hochleistungszucht bei den Nutztieren in den vergangenen Jahrzehnten geführt hat, nämlich so weit, dass mit der männlichen Hälfte der Population eines Tieres nichts anzufangen ist. Es wird Leben produziert, um es wenige Minuten nach dem Schlüpfen wieder zu vernichten. Das ist nichts anderes als Qualzucht, und die ist laut Tierschutzgesetz verboten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der -LINKEN) Die Methode der Wahl für die großen Geflügelhaltungen ist die Früherkennung des Geschlechts im bebrüteten Ei; denn dann könnte die extreme Situation der Hochleistungszucht so bleiben, wie sie ist, aber immerhin wäre das sinnlose Sterben der männlichen Küken beendet. Das wäre doch schon mal etwas. Sie werden uns gleich aber erklären, dass man weiter forschen, forschen, forschen müsse, bis diese Methode praxisreif sei. Das tun wir schon seit vielen Jahrzehnten und sind nicht richtig weitergekommen. Natürlich gibt es die Alternativen nicht, wenn der Druck nicht spürbar, das Töten der Tiere kostengünstiger und der Verzicht darauf sehr mühsam ist. Natürlich werden keine Anstrengungen unternommen, dies abzustellen, wenn sowieso kein Hahn danach kräht. Umso erfreulicher ist es, dass der gesellschaftliche Druck so stark geworden ist, wenn es um die Behandlung und Nutzung von Tieren geht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier muss es um mehr als um Rentabilität und Stückzahlen gehen; denn bei rein ökonomischer Betrachtung ist das Verfahren mehr als schlüssig. Es gibt Hennen, die viele Eier legen, und es gibt andere Rassen, die sehr schnell sehr schwer werden. Das ist Pech für die männlichen Nachkommen der Legehennen. Hier geht es jedoch nicht um überzähliges Material wie beim Zuschnitt von Autoblechen, sondern es geht um Lebewesen. Wir Grünen sind nicht -länger bereit, uns diese ewigen Hinhaltereden weiter anzuhören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Minister Schmidt gibt gerne den wertkonservativen, ethisch geprägten Christenmenschen. Er kündigt große Taten an, die dann dem Vergessen anheimgegeben werden. So hat er auch für Ostern 2015 einen Plan zum Beenden des Kükenschredderns angekündigt. (Artur Auernhammer [CDU/CSU]: Ostern ist ja noch nicht!) Nehmen wir einmal bestenfalls an, ein solcher Plan käme tatsächlich an die Öffentlichkeit. Wer glaubt denn nach dem ersten Jahr mit dem Minister noch, dass er irgendetwas Substanzielles abliefert, das über Absichtsbekundungen für den Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgeht? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Artur Auernhammer [CDU/CSU]: Warten wir bis Ostern!) Seit vielen Jahren führen wir diese Diskussion nun schon. Egal welche Argumente und Ausflüchte wir gleich wieder hören werden: Jede Markteinführung, jede Innovation, geht so schnell vonstatten, wie die Umstände es notwendig machen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Kollege Stier, das steht in § 1 des Tierschutzgesetzes und sei für Sie und für alle, die mit diesem Text nicht so vertraut sind, noch einmal gesagt. Wir sind gerne bereit, die Diskussion darüber zu führen, ob die Wirtschaftlichkeit eines Verfahrens einen vernünftigen Grund darstellt oder nicht. Aber, meine Damen und Herren, diesen Grund gibt es nicht. Von daher ist die Entscheidung klar. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Unsere Forderung: Es ist an der Zeit. Forschung ist lange genug betrieben worden. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Handeln Sie endlich! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU hat jetzt das Wort der Kollege Dieter Stier. (Beifall bei der CDU/CSU) Dieter Stier (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Männliche Eintagsküken leben lassen“ behandeln wir heute ein sehr sensibles Thema, welches nachvollziehbarerweise viele Menschen in unserem Land berührt. Gleichzeitig, lieber Kollege Ostendorff, ist uns aber auch bewusst, dass sich dieses Thema – das zeigt mir auch der Beginn Ihrer Rede – hervorragend dafür eignet, in bekannter Weise von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der antragstellenden Fraktion, für eine wiederholte Ideologisierung der Agrarbranche missbraucht zu werden. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darin, dass wir bei dem von Ihnen angesprochenen Thema vor einer Herausforderung stehen, sind wir uns mit Ihnen sehr wohl einig. Allein der vorgeschlagene Weg der Lösung unterscheidet uns, wie immer, voneinander. Deutschlands Brütereien stehen in ihrem alltäglichen Geschäft vor demselben Problem: Auf 100 befruchtete Eier kommen rund 50 weibliche und 50 männliche Küken, und das ist durch uns nicht veränderbar. Die männlichen Vertreter der Legerassen verfügen aber über einen sehr geringen Fleischansatz. Dies veranlasst die Betriebe vor dem Hintergrund der Praktikabilität und der Wirtschaftlichkeit, ihren Bestand nach der Geschlechterfeststellung zu verringern. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Bestand zu verringern, heißt, sie alle zu töten! Das ist doch ein Euphemismus!) Dieses Vorgehen weckt bei jedem tierschutzverbundenen Halter, bei jedem Produzenten, bei jedem in der Gesellschaft und selbstverständlich auch bei uns Politikern nicht unbedingt großes Wohlbehagen. Und ja, meine Damen und Herren, ich meine, es passt auch nicht mehr in unsere heutige Zeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber für Veränderungen brauchen wir realistische Lösungen, die es weiterhin erlauben, in gewohnter Qualität für ganz Deutschland produzieren zu können, ohne dabei die Betriebe ins wirtschaftliche Aus zu drängen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ihr Antrag, liebe Oppositionspartei, ist, mit Verlaub, sowohl für die Beschreibung der gegenwärtigen Situation als auch für das Aufzeigen echter Lösungen untauglich. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt kommt’s!) Mit Ihrer Wortwahl appellieren Sie erneut an die Gefühle. Sie schüren Horrorvorstellungen, die die Alltagspraxis völlig verkennen. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben Sie das überhaupt gelesen? Das hat doch mit dem Antrag nichts zu tun!) Sie reden einzig über Verbote, nicht aber zum Beispiel über vorgeschriebene Betäubungsdosierungen. Sie sind auch nicht bereit, über die Auslegung des in unserem Tierschutzgesetz vorgesehenen „vernünftigen“ Grundes für Ausnahmen – das haben Sie gerade gesagt – von der Generalklausel des Verbots von Schmerzen, Leiden oder Schäden für ein Tier zu diskutieren. In Nordrhein-Westfalen versucht Ihr Minister Remmel, das Problem mit der Brechstange zu lösen, was aus unserer Sicht aber nicht zum Erfolg führen wird. Das hat ihm auch das Verwaltungsgericht Minden mit Urteil vom 30. Januar 2015 ins Stammbuch geschrieben, indem es diese Ordnungsverfügung für rechtswidrig erklärt hat. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Stier, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Maisch? Dieter Stier (CDU/CSU): Aber selbstverständlich. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Kollege Stier, dass Sie meine Frage zulassen. – Sie haben ja gesagt, die beiden Lösungsansätze, die wir in unserem Antrag vorgeschlagen haben, also das Geschlecht bereits im Ei zu erkennen und ein Zweinutzungshuhn zu züchten, seien untauglich. Es gibt eine schwarz-grüne Landesregierung in Hessen. Sie hat den Weg der Geschlechtserkennung im Ei als Königsweg bezeichnet. Jetzt möchte ich Sie fragen: Finden Sie, dass auch die schwarz-grüne Landesregierung eine untaugliche Agrarpolitik im Bereich der Küken macht? Dieter Stier (CDU/CSU): Liebe Kollegin Maisch, lassen Sie mich noch etwas weiterreden. Ich komme dann auf genau diese beiden Methoden zu sprechen. Ich habe nicht gesagt, dass ich diese als untauglich empfinde, sondern ich habe Ihren ersten Vorschlag, das regelmäßige Verbot, das Sie fordern, für untauglich erklärt. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war schon ideologisch gekennzeichnet!) Jetzt möchte ich Ihnen das gerne weiter erklären. Ein vorschnelles Verbot, meine Damen und Herren, hätte nichts weiter als den planmäßigen Entzug von Wirtschaftlichkeit in den Betrieben bis zur letztendlichen Schließung zur Folge. Ich sage Ihnen auch: Das Problem würde nicht bereinigt, sondern nur ins Ausland verschoben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt deshalb – jetzt komme ich dazu – auch auf die Weiterentwicklung von Methoden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im befruchteten Ei als Strategie zur Vermeidung der bisherigen Praxis. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Stier, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal des Kollegen Ebner? Dieter Stier (CDU/CSU): Aber sicher lasse ich auch noch die Frage des Kollegen Ebner zu. Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Mikro möchte nicht. Dieter Stier (CDU/CSU): Das hat seinen Grund. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Es ist impotent!) Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Stier, Sie hatten gesagt, Minister Remmel in Nordrhein-Westfalen wollte das mit der Brechstange machen und sei deshalb dann auch vom Gericht zurückgepfiffen worden. Meine Frage ist, ob Sie bereit wären, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Gericht lediglich festgestellt hat, dass für diese Verfügung eine spezielle Ermächtigungsgrundlage gefehlt hat. Das Gericht hat also gar nicht festgestellt, dass insgesamt mit der Brechstange vorgegangen worden ist, sondern nur, dass eine spezielle Ermächtigungsgrundlage gefehlt hat, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft schaffen müsste. Damit ist der Ball wieder bei Ihnen. Wären Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen? Dieter Stier (CDU/CSU): Ich nehme das gerne zur Kenntnis. Das hätten Sie gern, dass der Ball bei uns ist. Selbstverständlich fehlt die spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für dieses Ansinnen, das Sie verfolgen. Das ist aber noch nicht das Ansinnen, mit dem man eine Lösung herbeiführen könnte. Deshalb erachte ich den Beschluss des Gerichtes als außerordentlich vernünftig. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir waren bei der Geschlechtsbestimmung im befruchteten Ei. Vielleicht kann ich ja auch einen Satz noch zu Ende führen. Ich will ausdrücklich unserem Minister Christian Schmidt und auch Ihnen, liebe Frau Staatssekretärin, danken, dass Sie sich des Themas in besonderer Weise annehmen. Die Koalition stellt nämlich zum Beispiel über das BMEL Mittel im Umfang von mehr als 2 Millionen Euro bis 2015 für gezielte Verbundforschungsprojekte der Universität Leipzig zur Verfügung. Nach unseren Erkenntnissen soll in absehbarer Zeit eine entsprechende Technologie zur Verfügung stehen. Ich will auch auf die Bruderhahn Initiative Deutschland e. V. hinweisen. Auch die Züchtung wird – darin sind wir gar nicht so weit auseinander – ihren Beitrag auf dem Weg zu Zweinutzungsrassen leisten. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir uns einig!) Wie Sie sehen, haben wir wesentliche Forderungen Ihres Antrages bereits erfüllt. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erfüllt ja nicht!) Allerdings müssen hierfür noch flächendeckend anwendbare Verfahren entwickelt werden, die eine Feststellung des Geschlechts vor dem Einsetzen des Schmerzempfindungsvermögens des Hühnerembryos ermöglichen. Da man nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand vor dem zehnten Bebrütungstag keine Schmerzempfindlichkeit des Hühnerembryos annimmt, sind also Forschungsergebnisse abzuwarten, die ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung vor diesem zehnten Bebrütungstag ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind also sehr wohl bereits auf einem Weg, die von Ihnen beschriebene Thematik einer Lösung zuzuführen. Deshalb ist für mich der vorliegende Antrag entbehrlich. Ich will zum Schluss eine Aussage Ihrer grünen Parteikollegin und hessischen Landwirtschaftsministerin Priska Hinz aus einem Interview mit Agra-Europe zitieren: „Immer mehr Menschen haben die Nase voll von einer ständigen Schwarz-Weiß-Malerei.“ Das hat sie richtig erkannt. Sie sollten auch im Bund auf Ihre eigene Kollegin hören. Ich lade Sie jedenfalls zur Mitwirkung bei der Lösung der vorliegenden Problematik mit der gebotenen Sachlichkeit ein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die SPD, Entschuldigung, für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Dr. Kirsten Tackmann. Sie haben das Wort. (Beifall bei der LINKEN – Matthias Ilgen [SPD]: Endlich zur Vernunft gekommen!) Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Auf die Koalition warte ich noch, bei der ich für euch mitreden kann. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass jährlich allein in Deutschland über 45 Millionen Eintagsküken getötet werden, ist bekannt. Sie werden getötet, weil sie genetisch für eine hohe Eierleistung gezüchtet werden, aber als Hähnchen diese Leistung nicht erbringen können. Diese männlichen Eintagsküken haben doppeltes Pech. Denn da sie aus einer Legelinie stammen, haben sie eine so geringe Fleischleistung, dass sie mit ihren Brüdern und Schwestern aus den Mastlinien nicht mithalten können. Keine Eier und zu wenig Fleisch: Das ist bisher ihr Todesurteil. Nun steht im Tierschutzgesetz eindeutig – das wurde schon gesagt –, dass Wirbeltiere nicht ohne einen vernünftigen Grund getötet werden dürfen. Das ist natürlich eine sehr unbestimmte Formulierung. Aber fehlende Profitabilität kann ganz sicher kein vernünftiger Grund sein, Tiere zu töten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb hat Nordrhein-Westfalen das Töten von Eintagsküken verboten. Aber dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht einkassiert; davon war gerade die Rede. Dasselbe Gericht fordert aber eine umsetzbare Alternative zum Töten. Die Frage an uns lautet also nach meiner Überzeugung: Was muss getan werden, damit wir das Töten der Küken rechtssicher verbieten können? (Beifall der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]) Ich denke, dass die Antwort zügig gegeben werden muss; denn schon 2001 standen ethische Bedenken gegen diese Praxis im Tierschutzbericht der damaligen rot-grünen Bundesregierung. Es muss endlich etwas getan werden. Bisher hat sich zu wenig Greifbares ergeben, weil – das ist durchaus eine These, die wichtig ist – zu viele von diesem System profitieren. Deswegen brauchen wir heute ganz klar die Botschaft: Die Zeit der Duldung ist vorbei. Wir wollen als Gesetzgeber endlich Lösungen auf dem Tisch haben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Man kann zwar bei Hühnern leider das Geschlecht nicht beeinflussen, wie es bei Kühen gängige Praxis ist. Vielleicht können bald deutlich vor dem Schlupf die Eier identifiziert werden, aus denen männliche Küken schlüpfen würden. Aber das ist aus unserer Sicht nur eine sehr begrenzte Lösung. Wir sind für eine grundsätzliche Lösung. Entweder schafft man eine Möglichkeit, die männlichen Küken aus den Legelinien zu mästen und zu vermarkten, oder wir halten wieder Hühner, die sowohl eine gute Legeleistung als auch eine gute Mastleistung erbringen, also sogenannte Zweinutzungshühner. Dazu gibt es bereits Projekte. Selbst die Geflügelzüchterbranche ist unterdessen bereit, hier Angebote zu machen. Aber bisher ist das eine Nische für Idealisten, weil die hohen Erzeugungskosten die Vermarktung erschweren, erst recht unter dem Preisdiktat des Lebensmittel-einzelhandels. Die Erfahrungen, die dort gesammelt werden, sind sicherlich sehr wichtig. Wenn das aber keine Nische bleiben soll, müssen wir anders ansetzen. Die Züchtung muss sicherlich vorangebracht werden. Aber am Ende muss das eigentliche Problem gelöst werden. Wer Küken retten will, muss faire Marktregeln einführen; denn die Erzeugungskosten steigen natürlich, wenn pro Tier weniger Eier und weniger Fleisch mit einem höheren Futteraufwand produziert werden. Deswegen müssen dann höhere Erzeugerpreise gezahlt werden. Das heißt aber gerade für mich als Linke nicht zwangsläufig, dass auch die Lebensmittel teurer werden müssen. Denn aus unserer Sicht würde das Geld dann wieder in den falschen Taschen landen. Wer faire Erzeugerpreise und bezahlbare Lebensmittel will, muss die Marktmacht der Lebensmittelkonzerne und der Supermarktketten beschränken und sie zwingen, an einer Lösung mitzuarbeiten. (Beifall bei der LINKEN) In den Niederlanden geht das sogar freiwillig. Dort bietet eine Supermarktkette zum Beispiel nur fair gehandelte Bananen an und verzichtet auf Gewinn, damit der Preisabstand zu den herkömmlichen Bananen nicht zu groß wird. Auf den Hühnerbereich übertragen hieße das: Eier und Fleisch von Zweinutzungshühnern werden beim Erzeuger fair bezahlt und im Supermarkt durch Gewinnverzicht bezahlbar angeboten. Es geht also. Jetzt muss man nur noch handeln. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: So, Frau Kollegin Jantz, jetzt haben Sie das Wort für die SPD. (Beifall bei der SPD) Christina Jantz (SPD): Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Woran denken Sie, wenn Sie das Wort „Homogenisator“ hören? Dieses Wort hat etwas Klinisches. „Homogenisieren“ bedeutet im weitesten Sinne ein Gleichmachen oder ein Vermischen von zerkleinerten Bestandteilen. Der Homogenisator ist eine Maschine, die durch rotierende Messer oder Walzen tagtäglich männliche Eintagsküken tötet. Ich danke den Grünen für das Signal, gemeinsam mit uns dieses Thema anzugehen. Nicht nur im Sinne des Tierschutzes ist das massenhafte, sinnlose Töten männlicher Küken nicht mehr hinnehmbar. Vielmehr sollte eine moderne Gesellschaft grundsätzlich auf solche Praktiken verzichten und zumindest den Ausstieg daraus ganz massiv vorantreiben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich möchte einmal grundsätzlich die Dimension des Problems klarmachen. Wir kennen die genaue Zahl der getöteten Küken nicht; denn darüber gibt es gar keine konkreten Statistiken. Hochgerechnet, nimmt man eine 50-zu-50-Verteilung weiblicher und männlicher Küken an, können wir davon ausgehen, dass pro Jahr mindestens 45 Millionen männlicher Eintagsküken geschreddert oder vergast werden. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unglaublich!) Da drängt sich natürlich die Frage nach dem Warum auf. Die Zucht von Legehennen ist einzig auf die maximale Eierproduktion ausgerichtet. In einem solchen System werden die männlichen Küken als überflüssig betrachtet. Sie sind der Überschuss einer im industriellen Maßstab produzierenden Branche. Obendrein setzen die männlichen Tiere dieser Hybridrasse im Vergleich zu normalen Hühnern kaum Fleisch an. Dafür werden wiederum extra Masthähnchen gezüchtet. Nur um die Dimension zu verdeutlichen: Den gut 45 Millionen Legehennen stehen mehr als 600 Millionen sogenannte Broiler oder, besser gesagt, Brathähnchen gegenüber. Das sind gewaltige Zahlen. Sie werfen nicht nur, finde ich, ein schlechtes Licht auf die Produzenten, sondern auch auf das Konsumverhalten. Wir konsumieren inzwischen zu viel Fleisch und vergessen dabei, was es bedeutet, ein Lebewesen zu essen. Wir müssen die Menschen stärker sensibilisieren bei ihrer Entscheidung beim Eierkauf, an der Fleischtheke, am Grillhähnchenstand vor dem Supermarkt. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Denn insbesondere ein Umdenken beim Einkauf wird dazu beitragen, das Leben der Tiere zu verbessern. Deshalb kann, wie es so schön heißt, die Einführung der Möglichkeiten der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn nur ein erster Schritt auf einem langen Weg sein. Leider ist derzeit noch keine praxisreife Technologie verfügbar, die sich für den flächendeckenden Einsatz zum Nachweis des Geschlechts des Embryos im befruchteten Hühnerei eignet. Die Erkennung muss – das ist angesprochen worden – vor dem zehnten Bebrütungstag erfolgen, da die Embryonen nur bis dahin noch kein Schmerzempfinden haben; so der bisherige wissenschaftliche Kenntnisstand. Daher befördert die Bundesregierung nach wie vor mit hoher Priorität das noch nicht abgeschlossene Verbundforschungsprojekt der Universität Leipzig zur Im-Ei-Geschlechtsbestimmung. Eine entsprechende Technologie wird voraussichtlich in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen, die sich dann auch für einen breiten Einsatz eignen wird. Doch dies kann nach meiner Meinung nur der Einstieg sein. Wir müssen dazu kommen, dass keine Küken mehr getötet werden müssen; denn, wie schon richtig gesagt wurde, nach § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes bedarf es eines vernünftigen Grundes für das Töten von Tieren. Dies gilt auch für das Töten von männlichen Küken von Legelinien. Nach § 15 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes obliegt die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der aufgrund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Daher ist im Falle des Tötens von Tieren in jedem Einzelfall vor Ort von den zuständigen Behörden zu entscheiden, ob ein vernünftiger Grund für das Töten vorliegt. Die Tötung männlicher Küken darf dabei nur das allerletzte Mittel sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen allerdings auch praxisgerechte, realisierbare Lösungen. Ein generelles Tötungsverbot würde zu einer Verlagerung der Tierschutzproblematik in andere Länder führen. Ich sehe insbesondere auch die Wirtschaft in der Verantwortung, sich dieser Problematik intensiv anzunehmen und ihren Beitrag zur Entwicklung von Alternativen zur Tötung männlicher Küken zu leisten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) In meinen Augen ist zum Beispiel das Zweinutzungshuhn die Alternative zum Status quo. Zweinutzung bedeutet, dass das Huhn sowohl zum Eierlegen als auch zum Fleischverzehr genutzt werden kann. Derzeit werden beispielsweise am Institut für Tierernährung des Friedrich-Loeffler-Instituts Fütterungsversuche mit dem Zweinutzungshuhn „Lohmann Dual“ – so heißen diese Rassen tatsächlich – durchgeführt. Platt formuliert: Es wird daran geforscht, wie Hähnchen besser Fleisch ansetzen können. Ich finde, Stigmatisierungen und Verbote helfen uns nicht weiter. Wir müssen zu praxisnahen, tierschutzgerechten und verbindlichen Regelungen kommen (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! So lautet der Antrag!) und aktiv den Dialog mit allen Beteiligten fortschreiben. Im Sinne des Tierschutzes lade ich die Grünen ein, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Artur Auernhammer für die CDU/CSU. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die Änderung der Tagesordnung bekannt geworden ist – in diesem Zusatzpunkt geht es um das Leben der männlichen Küken –, hat sich der eine oder andere Kollege, der nicht vom Fach ist, gefragt: Was ist denn das für ein Thema? Die breite Debatte heute – darin ist schon viel Richtiges gesagt worden – hat gezeigt: Es geht darum, dass in zehn Jahren über 400 Millionen Küken getötet worden sind. Das ist eigentlich das Thema. Das sollte uns auch bewegen. Ich bin dankbar für die offene und ehrliche Debatte hier. Aber den Lösungsweg, den Königsweg, haben wir noch nicht gefunden. Daran müssen wir noch arbeiten. Die Zucht von Zweinutzungstieren – das ist angesprochen worden – ist außerordentlich zu begrüßen. Wir kennen das von der Rinderhaltung. Wir kennen das auch von anderen Zuchtbereichen. Die Zweinutzungszucht ist weiter nach vorn zu bringen und wird mit Sicherheit einen großen Beitrag leisten. Ich bitte in erster Linie die gesamte Ökobranche, in diese Richtung zu züchten, in diese Produktion einzusteigen; denn sie als Vorreiter dieser Lösung sollte mit gutem Beispiel vorangehen. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Heißt das: Die anderen sind nicht so arg verpflichtet?) Es ist auch schon die Möglichkeit der Geschlechtsbestimmung bereits im Ei angesprochen worden. Wir sind dabei auf dem Weg. Ich gehe auch davon aus, dass der Herr Bundesminister noch vor Ostern etwas ankündigen wird, Herr Kollege Ostendorff. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ankündigen? – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frage ist, ob was passiert!) – Wenn ein CSU-Minister etwas ankündigt, dann kommt auch etwas Vernünftiges dabei heraus. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Was zu beweisen wäre! – Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir nicht so sicher! Allein, mir fehlt der Glaube!) – Ein gewisser parteipolitischer Touch sei auch in dieser wichtigen Diskussion erlaubt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte hier auch die Rolle der Verbraucher ansprechen und an die Verbraucher appellieren. Warum sind wir denn so weit gekommen? Die Eier können nicht billig genug sein. Das Brathähnchen kann nicht billig genug sein. Wer im Supermarkt zehn Eier kauft und dafür gerade mal 1 Euro bezahlt, der hat für mich keinerlei Berechtigung mehr, über tote Küken zu diskutieren. Es muss ein Mehr an Erlös für die Erzeuger da sein, damit die Zweinutzungszucht auch wirtschaftlich darstellbar ist. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig! So ist es!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir diese innovativen Vorschläge der Grünen umsetzen wollen, stellt sich die Frage: Wozu wird es führen, wenn wir zu schnell an die Thematik herangehen? Ich erinnere an die Erfahrung, die wir bereits bei der Legehennenhaltungsverordnung gemacht haben: Die Hühner sitzen nicht mehr in deutschen Käfigen, sondern in irgendwelchen ausländischen Käfigen, und die Eier sind trotzdem im deutschen Supermarkt. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind sie nicht!) Wir brauchen eine Lösung, die die Produktion im Land hält, die unsere Eierproduzenten und unsere Geflügelfleischproduzenten im Land stärkt. Sie sollen mit dieser Produktion auch ihr Geld verdienen dürfen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte auch noch das Flüssigei erwähnen. Dies wird in Lebensmitteln verarbeitet; das sieht der Verbraucher gar nicht mehr. Woher dieses Flüssigei kommt, ist manchmal sehr zu hinterfragen. Deshalb warne ich vor nationalen Alleingängen. Das ist das Lieblingsthema unserer Verbotspartei hier. Ich warne vor solchen nationalen Alleingängen. Wir brauchen eine gemeinsame Lösung, einen europäischen Ansatz. Wenn Sie als Grüne dabei den Vorreiter machen wollen, dann machen Sie das gern. Bitte! Ich unterstütze Sie. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Vielen Dank. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/4328 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Weil ich keinerlei Widerspruch sehe, gehe ich davon aus, dass Sie damit einverstanden sind. Damit ist die Überweisung auch so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 13 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes Drucksache 18/4281 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache ebenfalls 25 Minuten vorgesehen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist auch dieses so beschlossen. Damit kann ich die Aussprache eröffnen. Erster Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Patrick Schnieder, CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU) Patrick Schnieder (CDU/CSU): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Kernkennzeichen der Verkehrspolitik der Unionsfraktion lässt sich mit der Umschreibung zusammenfassen: Wir wollen Mobilität ermöglichen. Da, wo Verkehr stockt, wo es Hindernisse gibt, wollen wir alle Maßnahmen ergreifen, um diese Hindernisse zu beseitigen, damit Mobilität möglich wird. Dem soll das Gesetz, über das wir hier beraten, dienen, und zwar bezieht es sich auf einige Ausnahmefälle. Der Gesetzentwurf enthält zunächst einmal die Rheinbrücke bei Leverkusen im Zuge der A 1. Der Bundesrat hat angeregt, dass wir auch die Rader Hochbrücke bei der A 7 einbeziehen. Wir werden in der Koalition und im Ausschuss sicherlich noch über einen -Änderungsantrag dahingehend beraten, ob wir nicht zusätzlich auch die Brücke im Zuge der A 40 bei Duisburg und möglicherweise auch die Neckartalbrücke im Zuge der A 6 aufnehmen. Wir wollen den Rechtsweg beim Bundesverwaltungsgericht konzentrieren. Das Bundesverwaltungsgericht soll erste und letzte, also einzige, Instanz bei der Überprüfung von Planfeststellungsbeschlüssen sein. Hintergrund ist, dass wir das Verfahren beschleunigen wollen. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit. Bei den genannten Projekten gibt es eine große Eilbedürftigkeit; sie müssen schnell umgesetzt werden. Dort sind Ersatzneubauten erforderlich. Da haben wir nicht viel Zeit zu verlieren. Ganz im Gegenteil: Die Zeit drängt sehr. Deshalb müssen wir jeden Versuch unternehmen, um dort zu einer Beschleunigung zu kommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Gustav Herzog [SPD]) Das Bundesverwaltungsgericht ist Rechtsmittelgericht. Deshalb können wir auch keine allgemeine gesetzliche Regelung dahin gehend erlassen, dass wir das für eine Vielzahl von Projekten machen wollen. Wenn wir das Bundesverwaltungsgericht hier als erstinstanzliches und sogar einziginstanzliches Gericht einsetzen wollen, dann geht das nur in begründeten Ausnahmefällen. Diese liegen hier meines Erachtens aufgrund der hohen Eilbedürftigkeit, die gegeben ist, vor. Am Beispiel der Rheinbrücke im Zuge der A 1 bei Leverkusen kann man das, glaube ich, sehr deutlich sehen. Wir haben eine hohe Verkehrsbelastung. Die Brücke ist heute schon für den Schwerlastverkehr gesperrt, das heißt nicht nur für die 40-Tonner, sondern auch für alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Es ist also auch der Handwerksbetrieb betroffen, der Umwege in Kauf nehmen muss. Wir können tagtäglich Staus und Verkehrsbehinderungen erleben. Der volkswirtschaftliche Schaden ist also hoch, und auch Schaden einzelner Unternehmen ist gegeben. Deshalb muss schnell gehandelt werden. Bei den anderen Vorhaben, die ich genannt habe, ist das genauso. Insofern ist hier dieser Ausnahmetatbestand gegeben, sodass diesbezüglich auch keine verfassungsrechtlichen Probleme bestehen. Ich will aber betonen, dass das natürlich nur ein Baustein ist bei der Aufgabe, die mit diesen Sonderfällen auf uns zukommt. Deshalb bin ich dem Bundesverkehrsminister sehr dankbar, dass wir nicht nur die Mittel für Brückenertüchtigung und Brückenneubau im Verkehrsetat deutlich erhöht und auf über 1 Milliarde Euro verdoppelt haben – das wird auch in den nächsten Jahren erforderlich sein –, sondern dass wir auch ein Sonderprogramm Brückenmodernisierung aufgelegt haben, um bei den Brücken, die in die Jahre gekommen sind und bei denen Sanierungs- oder Neubaubedarf besteht, handeln zu können. Und auch das wird letztlich nicht ausreichen. Alle müssen an einem Strang ziehen. Wir müssen auch an die Länder appellieren, die letztlich für das Baurecht zuständig sind, dass dort keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, sondern dass man die Verfahren möglichst schnell und zielgerichtet durchführt. Was sonst passiert, sehen wir heute beispielhaft an der Schiersteiner Brücke. Dort hat der Bund frühzeitig seine Hausaufgaben gemacht; er hat erkannt, dass die Brücke neu gebaut werden muss. Auch Hessen hat seine Hausaufgaben gemacht. Nur in Rheinland-Pfalz hat man viel zu lange darüber gestritten, ob man diese sechsspurig oder mit einer anderen Breite weiterführt. (Sören Bartol [SPD]: Da hat sicherlich die CDU wieder chaotisiert!) Daran sieht man beispielhaft, dass alle an einem Strang ziehen müssen, um solche Vorhaben vernünftig zum Ende führen und damit die Bedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft bedienen zu können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich verstehe die Aufregung von Ihrer Seite, weil dort beispielhaft gezeigt wird, wie ideologische Kämpfe und das Verzögern aus politischen Gründen zu einem Riesenschaden in einer Region führen. Das kann man in und um Mainz tagtäglich besichtigen. Deshalb bitte ich darum, dass wir das, was im Gesetzentwurf steht und was wir mit den Änderungsanträgen noch einbringen werden, im Ausschuss intensiv diskutieren, damit wir hier schnell zu vernünftigen Lösungen kommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Matthias Birkwald. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Kölner Bundestagsabgeordneter der Linken weiß ich aus eigener Erfahrung: Die Leverkusener Brücke, Baujahr 1965, ist zwar vier Jahre jünger als ich; aber sie ist völlig marode, und darum muss sie dringend neu gebaut werden. (Beifall bei der LINKEN) Vor kurzem konnte ich mich noch freuen, wenn ich, vom Bergischen Land kommend, den Kölner Dom sah. Da dachte ich: Gleich bist du zu Hause. Heute denke ich stattdessen: Jetzt musst du bremsen. Denn hier beginnt der durch die Teilsperrungen der maroden Brücke verursachte Rückstau. Der Kölner Stadt-Anzeiger listete am vergangenen Montag zwischen Emmerich und Bonn sage und schreibe 13 marode Rheinbrücken auf und kommentierte – Zitat –: An manchen Tagen reicht die Lkw-Wand auf dem rechten Fahrstreifen … bis weit hinter Burscheid zurück. 13 von 28 Rheinbrücken marode – unglaublich! Deshalb sagt die Linke: Ja, die Leverkusener Brücke muss schnell saniert werden. (Beifall bei der LINKEN – Gustav Herzog [SPD]: Wahnsinn! Unglaublich! – Sören Bartol [SPD]: Die Linke sagt einmal Ja! Das geht nicht!) Meine Damen und Herren, bereits 2012 attestierten Fachleute der Brücke, sie sei in einem kritischen Bauwerkszustand. Seitdem ist nichts passiert – seit drei Jahren. Jetzt wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Klagemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf eine einzige Instanz verkürzen, um die Sanierung zu beschleunigen. Erst nichts tun und dann die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einschränken? (Sören Bartol [SPD]: Quatsch!) So, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Union, geht das nicht. (Beifall bei der LINKEN – Karl Holmeier [CDU/CSU]: Ein Schmarren! Ein Blödsinn!) Die Bürgerinnen und Bürger sind doch nicht schuld an den maroden Brücken in Köln, Duisburg oder Mainz. Die völlig verfehlte Investitions- und Verkehrspolitik dieser Großen Koalition, die ist schuld. Ihr Investitionsprogramm von gestern kommt viel zu spät und ist immer noch viel zu mickrig. Die Verantwortung dafür trägt Wolfgang Schäuble, weil er als Finanzminister mit dem Bleifuß auf der Schuldenbremse steht. Dieser Bleifuß zwingt die Menschen, ihre Lebenszeit im Investitionsstau rund um die Leverkusener Brücke oder in verspäteten und überfüllten Nahverkehrszügen zu vergeuden. Das muss aufhören. (Beifall bei der LINKEN – Sören Bartol [SPD]: Ihr seid doch sonst gegen alles!) CDU/CSU und SPD tanzen ums Goldene Kalb der schwarzen Null. Sie verzichten auf eine Vermögensteuer, und dafür nehmen Sie billigend in Kauf, dass Brücken, Schienen und Straßen verrotten. Und dann wollen Sie auch noch demokratische Bürgerrechte beschneiden! Das alles geht gar nicht. Das ist eine völlig planlose und gefährliche Politik. Was sind die Folgen? Der Kölner IG-Metall-Chef, Dr. Witich Roßmann, beklagt, dass Tausende Kolleginnen und Kollegen von Ford tagtäglich bis zu einer Stunde länger zur Arbeit brauchen. Die FAZ vom 10. Februar dieses Jahres beziffert die Reparatur- und Folgekosten durch längere Fahrzeiten und erhöhten Spritverbrauch allein an der Leverkusener Brücke auf insgesamt 250 Millionen Euro – ohne die zusätzlichen Umweltbelastungen übrigens. Dabei sind die drei gesperrten Rheinbrücken in Köln, Duisburg und Mainz erst der Anfang. 6 000 der 39 000 Brücken des Bundes gelten als sanierungsbedürftig – 6 000! Für die kommunalen Brücken sieht das Deutsche Institut für Urbanistik bis zum Jahr 2030 einen Investitionsbedarf von 17 Milliarden Euro. Den gesamten kommunalen Investitionsstau beziffert es übrigens auf 118 Milliarden Euro: für Schulen, Straßen, Bäder usw. Gemessen daran reicht das gestrige Investitionsprogramm des Bundes von 10 Milliarden Euro bis 2018 vorne und hinten nicht. Für Köln heißt das: 2017 gibt es 52 Millionen Euro zusätzlich vom Bund. Das klingt viel; aber schon die Sanierung der Mülheimer Brücke kostet die Stadt mindestens 65 Millionen Euro. Die ist nämlich kaputt, weil sie als Ausweichstrecke für die marode Leverkusener Brücke herhalten musste. Meine Damen und Herren, das alles ist eine völlig verfehlte Verkehrspolitik. Es wird immer deutlicher: Wir brauchen nicht nur Geld für die Sanierung von kaputten Brücken. Nein, wir brauchen auch einen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Wir müssen Schiene und Wasserstraßen als Alternativen zum Lkw-Verkehr ausbauen, und wir brauchen mehr Rechte für die Bürgerinnen und Bürger und nicht weniger. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Gustav Herzog von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gustav Herzog (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich vermute, es steht im Arbeitsvertrag des General-sekretärs der rheinland-pfälzischen CDU, dass er bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit das Land kritisieren muss. (Peter Wichtel [CDU/CSU]: Mit Recht!) Das kann ich noch verstehen. Aber es wäre gut, wenn er sich vorher in der Sache schlaugemacht hätte, Herr Kollege Schnieder. Ich will Ihnen aus einem Brief zitieren, den die Staatssekretärin Bär meinem Kollegen Held geschrieben hat, weil er darum gebeten hatte, eine weitere Maßnahme in Rheinland-Pfalz zu finanzieren. Die Kollegin Bär schreibt: Das Gesamtvolumen der Bedarfsplanmaßnahmen, für die ein unanfechtbares Baurecht vorliegt, belief sich vor der Entscheidung für die zugesagten Baubeginne im Juli dieses Jahres bundesweit auf rund 4,7 Milliarden Euro. Daher konnten nicht alle baureifen Projekte für eine Baufreigabe berücksichtigt werden. Jetzt kommt es: Aus diesem Grund, aber auch vor dem Hintergrund des außerordentlich hohen Finanzvolumens der bereits in Rheinland-Pfalz laufenden Bauvorhaben mit entsprechend hohen Vorbelastungen in den Folgejahren, war eine Zustimmung zu Baubeginn … nicht möglich. Das heißt: Rheinland-Pfalz hätte gerne, der Bund hat aber nicht. Nehmen Sie das bitte einmal mit in das Verkehrsministerium. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorredner von der Linken hat die Verkehrspolitik der Koalition insgesamt kritisiert. Das hängt sicherlich mit seiner heutigen Anwesenheit im Verkehrsausschuss zusammen. Dort habe ich ihn so noch nicht gesehen. Ich will ihn einmal darauf hinweisen, dass diese Koalition einiges auf den Weg gebracht hat. (Sören Bartol [SPD]: So ist es!) Sie haben die Binnenschifffahrt genannt. Wir haben dafür gesorgt, dass die WSV-Reform in ruhigem, aber stetigem Fahrwasser vorangeht. (Beifall bei der SPD) Wir haben dafür gesorgt, dass mit der LuFV der Bahn genügend Mittel zur Verfügung stehen, noch mehr für den Lärmschutz zu machen. Wir werden auch mit dem Bundesverkehrswegeplan einen Kurswechsel vollziehen, nämlich weg von den Spatenstichen hin zu mehr Nachhaltigkeit. (Beifall bei der SPD – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich einmal gespannt! – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das finden die von der CDU gar nicht gut!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Kurs im Bundesverkehrswegeplan heißt: Erhalt vor Neu- und Ausbau. Deswegen ist heute dieser Gesetzentwurf auch ein klares Symbol für diesen Kurswechsel, der notwendig ist, nämlich mehr Erhalt vor Neu- und Ausbau. Uns hat mit der A 1 das Alltagsgeschäft eingeholt. Ich habe einmal nachgeschaut: Allein in Nordrhein-Westfalen sind in der Zeit von 1960 bis 1980 sehr viele Brücken gebaut worden. In der Zwischenzeit hat aber in diesem bedeutenden Land der Verkehr gegenüber dem, was damals an Steigerung gesehen worden ist, über 50 Prozent zugenommen. Allein über die A 1, die einmal für 40 000 Fahrzeuge konstruiert war, rollen jeden Tag 140 000 Fahrzeuge; darunter ein entsprechender Anteil an Schwerlastverkehr. Deswegen kann man den Planern von früher keinen Vorwurf machen. Sie konnten nicht wissen, dass der Verkehr, insbesondere der Schwerlastverkehr, so zunehmen würde. Die Schwierigkeit ist: All diese Bauwerke müssen sozusagen unter rollendem Rad saniert werden. Das ist eine wahnsinnige Aufgabe für die entsprechenden Planungsbehörden. Herr Kollege Birkwald, vielleicht hätten Sie einmal ins Internet unter Straßen.NRW geschaut. Dort ist sehr umfangreich und sehr leicht nachvollziehbar erklärt worden, was in den letzten Jahren geleistet worden ist, (Beifall bei Abgeordneten der SPD) bis hin zu den Probebohrungen, die notwendig sind, weil es sowohl in Bezug auf Altlasten bzw. Chemie als auch von der Natur ein hochsensibles Gebiet ist. Man kann nicht einfach sagen: Hier baue ich eine neue Brücke. Die leisten gute Arbeit, und wir werden sie dabei von Berlin aus unterstützen. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es kein einfaches Thema ist, sieht man daran, dass der Bundestag 1991 mit einem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz begonnen hat, dann ein Planungsvereinfachungsgesetz folgte, 1996 ein Genehmigungsbeschleunigungsgesetz, 2006 das grundlegende Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz und 2013 ein Planungsvereinheitlichungsgesetz. Wir haben uns also immer angestrengt, zu schauen, wie wir es schneller machen können, auch weil der Umfang der Untersuchungen und Überprüfungen immer größer geworden ist. Kollege Schnieder hat recht: Das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Instanz vorzusehen, ist nun nicht der goldene Weg. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aha! Aha!) Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse werden von nur einer Instanz in der Sache überprüft und entschieden. Wir haben es uns bei entsprechenden Entscheidungen in der Vergangenheit nicht leicht gemacht. Auf der Liste finden sich 57 Projekte, die dort entweder wegen der Herstellung der deutschen Einheit, der Einbindung der neuen Mitgliedstaaten in die EU, der Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen, ihres sonstigen internationalen Bezuges oder – das ist jetzt für die bereits erwähnten Straßen wichtig – der besonderen Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe aufgeführt sind. Nur wenn eines dieser Kriterien zutrifft, nehmen wir ein Projekt in die Liste in der Anlage des Bundesfernstraßengesetzes auf. Ich denke, das trifft für das Projekt an der A 1 zu, für die Neckarbrücke an der A 6, ganz sicher auch für die A 7 über dem Nord-Ostsee-Kanal, ebenso für das Projekt an der A 40 in Duisburg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben 2006 eine Entschließung angenommen, nach der im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan überprüft werden soll, ob die Kriterien und die Auswahl der Projekte noch zeitgemäß sind. Ich glaube, das ist eine gute Aufgabe, die wir gerne in die Diskussion zum Bundesverkehrswegeplan aufnehmen. Wir schauen auch hier: Stimmen die Kriterien noch? Sind die Projekte noch die richtigen, oder gibt es auch andere Möglichkeiten, dort, wo es dringend notwendig ist, schneller zu bauen? An diese Arbeit wollen wir uns gerne machen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Dr. Wilms vom Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Kollege Herzog, da haben Sie ja wieder richtig viel weiße Salbe draufgeschmiert, um Ihr Versagen auf allen Ebenen zu verdecken. (Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] – Widerspruch bei der SPD) Sie reden da über eine Neukonzipierung des Bundesverkehrswegeplans, den Sie mit neuen Kriterien versehen wollen. Und was hören wir tatsächlich von Ihrem lieben Koalitionspartner? „Wir müssen die Ortsumfahrungen retten, wir müssen die Wahlkreisbindung wieder stärken.“ Damit machen wir mit der Wünsch-dir-was-Liste genauso weiter wie bisher. So läuft das nicht, Kollege! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ulrich Lange [CDU/CSU]: Das war die rot-grüne Regierung! – Gustav Herzog [SPD]: Sie müssen nicht alles ernst nehmen, was die sagen!) Wir reden heute aber über etwas ganz anderes. Das Verkehrsministerium traut sich in die Tiefen der Juristerei. Es geht um ein beschleunigtes Planungsverfahren für Bundesfernstraßen, Herr Ferlemann. Darüber sollten wir uns heute sicherlich unterhalten, damit diese Schrotthaufen wie die Leverkusener Rheinbrücke oder auch die Rader Hochbrücke zügig erneuert werden können. Aber ich stelle die Frage: Reicht das allein wirklich aus, um die Verkehrsinfrastruktur in diesem Lande vor dem Zerbröseln zu bewahren? Was Sie mit diesem Gesetzentwurf vorhaben, ist das Herausnehmen einer Ebene der Gerichtsbarkeit. Ich sage Ihnen: Das bringt nicht viel. Es wird deutlich, wo wir alle bisher geschlampt haben. Statt die Ursachen für das Desaster bei unserer vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu bekämpfen, doktern Sie jetzt nur noch an den Symptomen herum. Dass Sie sich wirklich einmal trauen, einen großen Wurf zu machen, sehe ich hier nicht. (Gustav Herzog [SPD]: Das sind große Worte, Frau Wilms, ist aber wenig konkret!) Das scheint Ihnen etwas zu viel Aufwand zu sein, Herr Kollege Ferlemann; denn dazu gehören Mumm und auch die Bereitschaft, ein Risiko einzugehen. Aber daran fehlt es Ihnen ja, wie wir an der leidigen Ausländermautdebatte, Bauart CSU, sehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Zu lange wurde der Erhalt unserer Straßen sträflich vernachlässigt; aber dafür haben Sie lieber immer neue Straßen eingeweiht. Gerade Sie sind ja häufig genug auf Bildern, Herr Kollege Ferlemann. Nun sind Sie dabei, diese falsche Politik weiter fortzusetzen. Unsere großen Brückenbauwerke aus den 60er- oder 70er-Jahren kommen in die Jahre – Kollege Birkwald hat es schon gesagt, und ich lege noch ein paar Jährchen obendrauf – und müssen Schritt für Schritt repariert oder erneuert werden. Das hätte eigentlich vorhersehbar sein müssen, wenn Sie sich endlich einmal wie ein ehrbarer Kaufmann verhalten würden. Dann hätten Sie schon längst die Abschreibung auf das Anlagevermögen der Straßen ermittelt. Damit hätten Sie einen sauberen Hinweis auf den Bedarf an Investitionen gehabt, um die vorhandenen Straßen in ihrem Wert zu erhalten. So arbeitet jeder Kaufmann, oder er geht pleite – und Sie gehen pleite, auch politisch. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE] – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ferlemann ist schon pleite!) Ohne dieses Frühwarnsystem wurden unsere Brückenbauwerke jahrelang abgenutzt. An die Zukunft wurde nicht gedacht, immer nur neuen Beton gießen, mehr nicht. (Peter Wichtel [CDU/CSU]: Sechs Jahre unter Rot-Grün!) Vor allem beginnen Sie jetzt, viel zu spät, mit ersten kleinen Schritten zu handeln, (Gero Storjohann [CDU/CSU]: Ist das nun gut?) mit dem Herausnehmen einer Ebene in der Rechtsprechung. Das heißt, Sie sagen unseren Bürgern: Wir haben Murks gemacht, aber ihr sollt darunter leiden. Ihr dürft euch zukünftig nicht mehr so intensiv beteiligen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Genauso ist es!) Gehen Sie also lieber den anderen Weg! Gehen Sie auf die Menschen vor Ort zu, binden Sie sie in die Lösungsfindung ein! Das erwarten die Menschen von der Politik heute, und nicht die Nummer, die Sie hier ablaufen lassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gustav Herzog [SPD]: Frau Kollegin Wilms, da ist bereits eine Brücke, und die wird neu gebaut!) Machen Sie nicht nur länger die Politik der kleinen Schritte. Setzen Sie Zeichen, dass Ihnen der Erhalt der Verkehrswege wirklich wichtig ist. In Ihrem Privatisierungsnebel, werte Kolleginnen und Kollegen dieser Riesengroß-Koalition des Stillstandes, kann ich davon nichts erkennen. Danke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Kollege hat Gero Storjohann von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Gero Storjohann (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war ja eben ein starker Auftritt, Frau Dr. Wilms. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe nur nicht verstanden, was Sie eigentlich sagen wollten. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Heiterkeit bei der SPD – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mal zuhören!) – Die ganze Zeit habe ich zugehört. – Sind Sie nun für diesen Gesetzentwurf, oder sind Sie dagegen? (Sören Bartol [SPD]: Die Frage haben wir uns auch gestellt!) Man muss wissen, dass die Grünen auch in Schleswig-Holstein in der Landesregierung sind, und ich habe einen Brief vom Verkehrsminister Meyer bekommen, der eindringlich darum gebeten hat, dass die Rader Hochbrücke in Schleswig-Holstein bitte in die Anlage dieser Liste aufgenommen werden soll. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!) Wir haben uns als Landesgruppe CDU Schleswig--Holstein auch dafür eingesetzt, dass dies so erfolgt, und ich bin dankbar, dass es von der Bundesregierung aufgenommen worden ist. Nun sehe ich meine Kollegin aus Schleswig-Holstein, die das nicht zu würdigen weiß. Das passt nicht, Frau Kollegin. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich wollte Sie hier loben, dass die Grünen endlich einmal dafür sorgen, dass Planungsverfahren beschleunigt werden. Wir wissen sehr wohl, dass wir Beteiligungsrechte in diesem Augenblick reduzieren. Aber vor die Alternative gestellt, dass die Rader Hochbrücke, eine leistungsfähige 1 500-Meter-Stahlkonstruktion aus dem Jahr 1972, (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leistungsfähig? Die ist Schrott, das wissen Sie doch!) irgendwann nicht mehr zu benutzen ist, müssen wir jetzt dort einsteigen, und das wollen wir auch. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin gern dabei, dass wir das neu bauen!) Wenn Sie dagegen sind, sagen Sie das, und sagen Sie es auch laut in Schleswig-Holstein. Den ganzen Sommer über gab es lange Staus, nicht nur von Pendlern, nicht nur von der Wirtschaft, auch von Touristen, die nach Dänemark wollten oder von Dänemark zurückkamen oder in Schleswig-Holstein Urlaub machen wollten. Es war gang und gäbe, dass man über eine Stunde in diesem Stau stand. Wir haben nicht so viele Brücken wie am Rhein. Bei uns muss man 70, 80 Kilometer fahren, um die nächste Brücke zu erreichen, um sie mit einem Lkw zu überqueren. Wir haben zwar leistungsfähige kleine Fähren, aber auch da waren die Staus enorm. Wir standen also vor der Entscheidung: Machen wir nichts, oder beschleunigen wir ein wenig? (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen endlich bauen, Herr Kollege, und da gehört vernünftige Planung dazu!) Deshalb bin ich dankbar, dass die Bundesregierung hier die Rader Hochbrücke aufgenommen hat, und wir weisen darauf hin, dass wir zurzeit immer noch keinen Schwerlastverkehr über diese Brücke führen können. Schleswig-Holstein ist ein Windland. Dort werden nicht nur Windanlagen gebaut, sie werden auch transportiert. Ich habe nun gehört, Herr Birkwald, wir sollen in Alternativen denken. Wir sollen neue Wasserwege und neue Schienenwege schaffen. Aber auch wenn wir das versuchen, sind die Linken dagegen. (Sören Bartol [SPD]: Die Linken sind überall dagegen! – Gegenruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Es kommt immer auf den Einzelfall an!) Wenn wir die Fehmarnbeltquerung machen wollen, eine neue wunderbare Schienenverbindung, um auf diesem Wege etwas zu transportieren, dann sind die Grünen dagegen. Also, egal was wir machen, es ist nie richtig. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was Sie machen, ist nie richtig!) Nun machen wir einen kleinen Schritt, der einer Lösung entgegenkommt, und auch dagegen sind Sie noch. Ich bin maßlos enttäuscht von Ihnen, Frau Wilms, sonst sind Sie so eine nette Kollegin. (Beifall bei der CDU/CSU) Dass es überhaupt nicht einfach war, den vorliegenden Gesetzentwurf in seinem Umfang auf den Weg zu bringen, wissen wir auch. Wir hatten massiven Widerstand aus dem Justizministerium zu überwinden, zu Recht, weil die Ausnahme begründet werden muss. Aber ich bin dankbar, dass sich der Justizminister auf den Weg begeben hat und das Problem als so wichtig erkannt hat, dass wir jetzt zu einer Lösung kommen. Die Grünen kann ich heute also leider nicht loben. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun Sie doch sowieso nie!) – Das stimmt ja überhaupt nicht, Frau Wilms. Bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion waren wir uns am Anfang doch verhältnismäßig einig. (Gustav Herzog [SPD]: Sehr verdächtig! – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mittlerweile haben Sie das schon wieder vergessen!) Wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetzentwurf für eine erhebliche Zeitersparnis sorgen, (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erheblich? Ein Jahr höchstens!) und dass lange Klageverfahren, deren Dauer womöglich die Restnutzungsdauer der alten Brücke, der Rader Hochbrücke, erheblich überschreiten, vermieden werden. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sehen doch bei der Elbvertiefung, was passiert!) Wir haben das Problem erkannt, einen Lösungsvorschlag erarbeitet, und an die zügige Umsetzung gehen wir jetzt im Ausschuss und dann wieder hier im Plenum. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4281 an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des -Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Keine Privatisierung von Ackerland und Wäldern durch die Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH Drucksachen 18/1366, 18/2036 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. Gibt es dazu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat Dr. Kirsten Tackmann von der Linken das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir sind im UN-Jahr des Bodens, und ich bin froh, dass das nicht eine leere, plakative Kampagne ist, sondern dass dieses Thema offensichtlich viele -Menschen bewegt, und zwar weit über die Landwirtschaft hinaus. Boden ist eine natürliche Ressource, die begrenzt ist. Sie ist die Grundlage für unsere Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und Energie. Deswegen müssen wir mit Boden schonend umgehen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber neben der Bodenfruchtbarkeit und den Flächenverlusten durch Siedlungs- und Straßenbau bewegt viele vor allen Dingen eine Frage: Wer kann sich Bodeneigentum eigentlich noch leisten? „Kaufen Spekulanten den Osten auf?“, fragte der -Tagesspiegel 2013 und brachte die Befürchtungen auf den Punkt. Als Linke haben wir das Problem schon viel länger thematisiert. Im Zentrum steht die Kritik an der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, der BVVG. Sie verwaltet und privatisiert im Auftrag des Bundestages die Flächen der volkseigenen Güter der DDR, die kostenfrei in Bundesvermögen übergegangen sind. Bis 2014 hat die BVVG 800 000 Hektar Landwirtschafts- und knapp 600 000 Hektar Forstflächen privatisiert – insbesondere seit 2007 mit fatalen Folgen. Das sagt übrigens nicht nur die Linke. Till Backhaus, SPD-Agrarminister in Mecklenburg-Vorpommern, bezeichnete kürzlich die Privatisierung von Grund und Boden als Kardinalfehler der deutschen Einheit. Besser wäre eine treuhänderische Übernahme eines Teils der Flächen durch das Land gewesen, um sie an Agrarbetriebe weiterzuverpachten. Genau das fordert die Linke schon ganz lange, (Beifall bei der LINKEN) weil wir vor allem zwei fatale Folgen der Bodenprivatisierung sehen. Erstens steigen spätestens seit 2007 die Bodenpreise in eine Höhe, die durch landwirtschaftliche Arbeit nicht mehr zu bezahlen ist. Das hat mit der Kapitalflucht in feste Werte im Zuge der Finanzkrise zu tun, aber auch mit der BVVG, die unterdessen Flächen europaweit ausschreibt und zum Höchstgebot verkauft. Die Folge: Zwischen 2007 und 2013 stiegen die Bodenpreise in Ostdeutschland um 154 Prozent. Dies geschah sehr zur Freude des Finanzministers, der jährlich etwa 500 Millionen Euro von der BVVG überwiesen bekommt, für ostdeutsche Äcker, die er kostenfrei übernommen hat, und auf Kosten der ortsansässigen Landwirtschaftsbetriebe, die ihre Produktionsgrundlage, den Boden, zu Wucherpreisen kaufen müssen. Ich finde das unanständig, erst recht, weil das Geld für gute Löhne und mehr Tierwohl fehlt. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ja, auch in Westdeutschland steigen die Bodenpreise, aber mit 54 Prozent deutlich geringer. Ja, die Bodenpreise sind in Westdeutschland höher als in Ostdeutschland, aber dort gibt es auch eine höhere Wertschöpfung. Deswegen kann man die absoluten Summen nicht -vergleichen. Es ist vor allen Dingen die Dynamik, die so beunruhigt. Ursache ist zwar nicht nur die Bodenprivatisierung, aber 2013 erfolgten immerhin 44 Prozent aller Bodenverkäufe in Ostdeutschland durch die BVVG. Für Mecklenburg-Vorpommern wurde gerade berichtet, dass die Bodenpreise bei der BVVG am allerhöchsten waren. Ich finde das inakzeptabel. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das hat vor allen Dingen eine zweite fatale Folge. Immer häufiger kauft landwirtschaftsfremdes Kapital die Äcker, Wiesen und gleich ganze Betriebe. Auch davor hat die Linke lange vergeblich gewarnt. Gerade hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geschätzt, dass zwischen 20 und 35 Prozent der Flächen an Nichtlandwirte gehen. Verlierer sind die ortsansässigen Betriebe, egal ob es kleine Familienbetriebe oder große Familienbetriebe sind, Genossenschaften oder GmbH. Das Problem sind Kapitalgesellschaften, die Zehntausende Hektar in verschiedenen Regionen Ostdeutschlands aus der Ferne bewirtschaften lassen und aggressiv, zum Beispiel auch über Anteilskäufe, expandieren. Lassen wir also wenigstens die restlichen BVVG--Flächen in öffentlicher Hand. Um noch einmal mit Till Backhaus zu sprechen: Dann hätten auch Familienbetriebe und Junglandwirte, Biobauern und arbeitsintensive Unternehmen eine Chance. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege von der Marwitz das Wort von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Hans-Georg von der Marwitz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. So steht es in Artikel 14 des Grundgesetzes. Seit 1990 verfolge ich als Wiedereinrichter eines ostdeutschen Landwirtschaftsbetriebes, wie sehr nach dem Mauerfall dieses Grundrecht in den fünf neuen Bundesländern -strapaziert wurde. Enteignungen und Zwangskollektivierung in der Zeit des Sozialismus haben den ostdeutschen Bauernstand nahezu ruiniert – ein Faktum, wissenschaftlich belegt und vielfach beschrieben. Doch weniger bekannt ist die Tatsache, dass Funktionäre und Lobbyisten der ostdeutschen Agrarbetriebe in den Nachwendejahren nichts unversucht ließen, eine Wiederbelebung bäuerlich geführter Betriebe und Rückführungen von Flächen an Enteignete zu verhindern. Die ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften nutzten die Gunst der Stunde und formierten sich mithilfe des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes neu. Nur wenige behielten den Genossenschaftsstatus. Die meisten firmierten um in juristische Personen. Wie wir heute wissen, wurden im Zuge dieser Umwandlung vielen ehemaligen Genossen ihre Ansprüche mehr oder weniger entzogen. Es sind die sozialistischen Agrarstrukturen, Frau Dr. Tackmann, die den Konzentrationsprozess in der ostdeutschen Landwirtschaft bereitet haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Die umgewandelten Gesellschaften sind es, die den außerlandwirtschaftlichen Investoren als Einstieg in die Urproduktion dienen. Mit Blick auf diese geschichtliche Entwicklung möchte ich feststellen, dass die Verbindung von Besitz, Tradition und Unternehmertum im Sinne des Artikels 14 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes Eckpfeiler unseres wirtschaftlichen Wohlstands in Deutschland sind. Deshalb warne ich vor einer staatlichen Reglementierung des Bodenmarkts. Nun zu Ihrem Antrag und zum weiteren Umgang mit der BVVG. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarkt hat in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass die BVVG mit ihrem stetig sinkenden Flächenbestand kaum noch Einfluss auf agrarstrukturelle Entwicklungen nehmen kann. 187 000 Hektar Äcker und Wiesen befinden sich noch im Eigentum der BVVG, gerade einmal rund 3,5 Prozent der ostdeutschen landwirtschaftlichen Nutzfläche. Hinzu kommt, dass diese Flächen mittlerweile lang- und mittelfristig verpachtet sind. Natürlich können Ausschreibungen eine preistreibende Wirkung haben. Wir sollten jedoch zwischen Ursache und Wirkung genauer differenzieren. Ich denke, dass der zweifelsohne sprunghafte Preisanstieg auf dem Pacht- und Bodenmarkt im Wesentlichen eine Folge fehlender Anlagealternativen ist. Die Kapitalzinsen sind ins Bodenlose gefallen, und im Ost-West-Vergleich sind landwirtschaftliche Flächen in Ostdeutschland nach wie vor sehr günstig zu haben. Sie haben von Steigerungen in Höhe von 54 Prozent gesprochen; der Preis der ostdeutschen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist aber nur halb so hoch wie in Westdeutschland. Um der BVVG einen stärkeren agrarstrukturellen Fokus zu geben, haben wir bei den Privatisierungsgrundsätzen bereits nachgebessert und zum Beispiel die Losgrößen reduziert. In einer Lebensverlängerung im Hinblick auf die BVVG über das Jahr 2025 hinaus sehe ich jedenfalls keinen gesellschaftlichen Mehrwert. Ganz im Gegenteil: Das Dilemma der BVVG bleibt bestehen. Sie steht zwischen Baum und Borke. Auf der einen Seite gibt es den Druck des Finanzministers und die Notwendigkeit, nicht gegen Wettbewerbs- und Haushaltsrecht zu verstoßen. Auf der anderen Seite soll die Flächenprivatisierung nach § 1 des Treuhandgesetzes auch ökologischen und strukturellen Gegebenheiten Rechnung tragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Quadratur des Kreises. Das führt dazu, dass von allen Seiten auf den Sack eingedroschen wird, obwohl man doch eigentlich den Esel meint. Auch eine Übertragung der BVVG-Flächen auf die Bundesländer ist aus meiner Sicht eine sinnlose Kompetenzverschiebung. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern planen, die verbleibenden BVVG-Flächen zu erwerben. Wenn ich höre, dass zum Beispiel die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt bei entsprechenden Losen einen ähnlichen Verkaufspreis wie die BVVG erzielt, sehe ich mich bestätigt, dass wir es in erster Linie mit marktwirtschaftlichen Anpassungsprozessen und nicht mit einer gezielten Preistreiberei der BVVG zu tun haben. Lassen Sie mich noch kurz auf einen weiteren Punkt Ihres Antrags eingehen. Sie fordern die Einführung einer Vermögensteuer, einer Steuer auf hohe Vermögen. Abgesehen davon, dass Vermögen aus bereits versteuerten Einnahmen gewachsen sind, kann ich Ihnen garantieren, dass sich das mobile Privatvermögen alsbald vor dem Zugriff des Staates retten wird. Betroffen werden am Ende die immobilen Vermögensgegenstände sein, allen voran die der deutschen Bauern. Denn deren Kapital ist in ihrer Produktionsgrundlage – in Boden, Maschinen, Arbeit und Vieh – gebunden. Dass man mit Forderungen auch zu weit gehen kann, konnten Sie kürzlich bei unseren französischen Nachbarn beobachten. Dort haben die Sozialisten die Reichensteuer klammheimlich auslaufen lassen. Die Einnahmen blieben nämlich deutlich hinter den Erwartungen zurück, ganz zu schweigen vom immensen Imageschaden. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, meiner Ansicht nach ist es geradezu aberwitzig, mit einem Griff in die Substanz der Betriebe Strukturpolitik betreiben zu wollen. Als Landwirt sage ich Ihnen: Wer Kühe melken möchte, muss sie ordentlich füttern und nicht schlachten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Bei so vielen Freigrenzen brauchen Sie keine Angst zu haben!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat der Kollege Friedrich Ostendorff von Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass wir im UN-Jahr des Bodens auch über den Aspekt der BVVG reden. Denn Boden ist die Quelle des Lebens, des Wachstums. Boden ist die Grundlage des Wirtschaftens in der Landwirtschaft. Boden ist uns gegeben, damit wir sorgsam mit ihm umgehen und ihn bewahren, sodass er auch zukünftigen Generationen noch zur Verfügung steht: für zukünftiges Leben, für zukünftiges Wachstum und für zukünftiges Wirtschaften. Boden ist eine natürliche Ressource, die nicht vermehrbar ist. Boden ist Kapital. Aber ist Boden auch eine Kapital-anlage? Oder: Sollte Boden eine Kapitalanlage sein? Wir erleben einen enormen Ansturm auf Boden, verbunden mit einer Preissteigerung, die ihresgleichen sucht. Seit der Weltfinanzkrise 2008 wurden Boden und Landwirtschaft als sogenannte Anlageklassen, als Asset Class oder auch als Real Investment, entdeckt. Nichts ist so real, so bodenständig, so lebensnotwendig wie Landwirtschaft. Aber wollen wir diese Lebensgrundlage verkaufen und verramschen, wollen wir diese Lebensgrundlage aufs Spiel setzen? Der Preis für landwirtschaftliche Flächen – Kollegin Tackmann wies richtig darauf hin – stieg seit der Weltfinanzkrise um 64 Prozent, in den neuen Bundesländern – es gibt unterschiedliche Zahlen – um weit über 100 Prozent. Die Preise für BVVG-Flächen des Bundes stiegen allein innerhalb eines Jahres in Sachsen-Anhalt um 21 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern um 25 Prozent. Viele kleine und mittlere Landwirte können bei diesen Preisen nicht mehr mithalten. Das schafft keine ausgewogene Agrarstruktur, und das bringt keine nachhaltige ländliche Entwicklung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]) Die falsche Verkaufspraxis der BVVG führt zu einem Ausverkauf des Bodens an kapitalkräftige Investorengruppen und landwirtschaftliche Großunternehmen. Deshalb stimmen wir Grünen dem Verkaufsstoppantrag der Linken zu. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Warum werden die verbleibenden Bundesflächen nicht dazu genutzt: etwa als Flächenpool für die Förderung von Junglandwirten oder als Ergänzung für aufstockungsbedürftige kleine Landwirte oder für eine langfristige, günstige Verpachtung an Betriebe mit einem hohen Mehrwert für die Region? So kämen wir weiter, lieber Hans-Georg von der Marwitz. Aber eins muss auch noch gesagt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es reicht leider nicht aus, nur über die Flächen der BVVG zu reden, es geht um viel mehr: Wir müssen letztlich zu einer anderen, vielfältigeren Agrarstruktur kommen. Wir brauchen zum Beispiel richtige – bäuerliche – Genossenschaften für lebendige, lebenswerte Dörfer, keine Agrarunternehmen, die nur juristisch eine eingetragene Genossenschaft sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]) Ungesunde Bodenverteilung wollen wir Grüne beenden. Eine ungesunde Bodenverteilung besteht heute, wenn sich der Besitz oder die Bewirtschaftung von Land in einem Dorf oder in einer Region in den Händen von wenigen Agrarunternehmen konzentriert, egal in welcher Rechtsform. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen ein agrarisches Leitbild, das Leitplanken setzt für eine sinnvolle zukünftige Entwicklung in der Landwirtschaft für Vielfalt auf dem Lande und in den Dörfern. Nur so, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann Boden seine Funktion bewahren als Quelle des Lebens, des Wachstums und als Grundlage des Wirtschaftens in der Landwirtschaft. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Pflugradt von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jeannine Pflugradt (SPD): Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: In Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird geklärt, ob die noch in der Hoheit des Bundes verbliebenen Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können. So weit, so gut. Die Bedingungen für eine Übertragung der Flächen müssen so gestaltet sein, dass sie den spezifischen agrarstrukturellen, umweltpolitischen sowie verfassungs- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gerecht werden; das haben wir heute Abend schon mehrfach gehört. Interesse an einer Übernahme der von der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, BVVG, verwalteten Flächen haben die Länder Sachsen- Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern schon zu Beginn des letzten Jahres bekundet. Hierüber sind der Bund und die genannten Länder bereits lange im Gespräch. Das Bundesfinanzministerium erklärte dazu, dass der Bund seine grundsätzliche Bereitschaft zum Verkauf erneuern würde. Noch konnte leider keine Einigung erzielt werden; denn einige Fragen gestalten sich als schwierig, vor allem rechtliche Fragen sind noch offen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Übertragung der vorhandenen Flächen ist unter anderem, dass sich Bund und Länder über einen geeigneten Kaufpreis verständigen. An diesem Punkt sind wir derzeit aber noch nicht. Bevor die Länder in derart konkrete Preisverhandlungen mit dem Bund einsteigen, muss im Vorfeld im Detail geklärt sein, worüber verhandelt wird. Außerdem müssen die Verkaufsobjekte definiert und wertsteigernde sowie wertmindernde Faktoren berücksichtigt werden. Das nimmt eine Menge Zeit in Anspruch und befindet sich weiter im laufenden Verhandlungsprozess. Aufgrund der komplizierten und komplexen Materie ist eine tiefgreifende Vorarbeit notwendig. Ein Ende der Vorgespräche ist momentan nicht in Sicht, und der Ausgang der Verhandlungen ist zurzeit völlig offen. In meinem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern lag der Durchschnittspreis im Jahre 2014 mit rund 19 730 Euro pro Hektar ein Fünftel über dem des Jahres 2013. Damit hat der Verkaufswert wieder einen deutlichen Sprung nach oben gemacht. Rund 60 700 Hektar Landfläche hatte die BVVG-Niederlassung am Ende des Jahres 2014 verpachtet. Viele Flächen sind demnach verpachtet und können gar nicht unmittelbar verkauft werden. Die Verpachtung ist wiederum an besondere Kriterien gebunden, die auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und auf die Wertschöpfung im ländlichen Raum abzielen. Das sind zwei ganz wichtige Punkte. Davon profitieren vor allem ökologisch wirtschaftende Betriebe. Eine Forderung Ihres Antrages ist damit bereits erfüllt – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern. (Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Theoretisch!) – Auch praktisch. (Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist reine Theorie!) Der Preisdruck bei den Landverkäufen ist nicht nur auf die Verkaufspraxis der BVVG zurückzuführen, sondern auch auf den Automatismus von Angebot und Nachfrage. Die BVVG benutzt in ihren Ausschreibungen das Vergleichspreissystem. Damit wird der anzuwendende Flächenpreis für jeden Verkauf gesondert festgesetzt, wobei die relevanten Daten aus ähnlichen früheren Veräußerungen zum Vergleich herangezogen werden. Das Vergleichspreissystem ist laut einem Gutachten der EU-Kommission mit den einschlägigen Vorschriften und Grundsätzen für eine Grundstücksbewertung vereinbar. Gerade beim Verkauf von Flächen der BVVG und auch beim Verkauf kleinerer Flächen sollten unabhängige Sachverständige aber direkt von der BVVG Auskunft über den Verkaufswert der Fläche erhalten, um Intransparenz bei der Vergabe zu vermeiden. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Die Privatisierung der ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen geht momentan in die letzte Phase. Die Übertragung an die Alteigentümer, bei der die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes fungiert, soll in den nächsten Jahren abgeschlossen werden. Der Verkauf von Forstobjekten wird voraussichtlich bereits in diesem Jahr weitestgehend beendet sein. Die Naturschutzflächen sind schon so gut wie komplett veräußert worden. Gegenwärtig hat die bundeseigene Gesellschaft knapp 187 000 Hektar Landfläche und rund 19 000 Hektar Wald im Bestand. Davon will die BVVG noch in diesem Jahr rund 23 000 Hektar Land und circa 6 000 Hektar Waldfläche verkaufen. Bis zum Jahr 2025 sollen alle Flächen verkauft werden – das bedeutet, rund 20 000 Hektar im Jahr. Wir, die SPD-Bundestagsfraktion, halten deshalb an der Vereinbarung im Koalitionsvertrag fest, dass in Verhandlungen zwischen Bund und Ländern geklärt werden solle, ob die betroffenen Länder Interesse haben, die noch in der Hoheit des Bundes verbliebenen Flächen vom Bund zu erwerben. Die Länder hätten somit die Möglichkeit, ein Existenzgründerprogramm unter anderem für Junglandwirte zu etablieren. (Beifall bei der SPD) Die SPD-Bundestagsfraktion erklärt sich hinsichtlich weiterer Forderungen gesprächsbereit. Im Zentrum steht dabei vor allem eine Verschiebung des aktuell auf 2025 datierten Endes der Privatisierung und damit eine weitere zeitliche Streckung des Privatisierungsprozesses. Dies würde eine stärkere räumliche und zeitliche Trennung der einzelnen Ausschreibungen ermöglichen. Bei gleichzeitig kleineren Losgrößen würde auch kleineren und mittleren Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit eröffnet werden, sich erfolgversprechend an Ausschreibungen zu beteiligen. Der Kaufdruck würde vermindert, sodass die Liquidität der Betriebe, die sich um Bodenerwerb bemühen, weniger stark beansprucht würde. Vorstellbar ist demnach eine Obergrenze der ausgeschriebenen Lose. Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Losgröße der unbeschränkt alternativ zur Pacht bzw. zum Kauf ausgeschriebenen Lose bei rund 17 Hektar. Kleine Lose sind tendenziell unattraktiver für große außerlandwirtschaftliche und überregionale Investoren. Somit können passgenauere Lose für einzelne Betriebe in die Ausschreibung gelangen. Außerdem sind beschränkte Ausschreibungen für arbeitsintensive Betriebe und Junglandwirte sowie Existenzgründer ein wichtiges Element zur Steuerung des Flächenerwerbs im Sinne agrarstruktureller Zielvorstellungen. Es sind damit positive Effekte für die Beschäftigung in ländlichen Räumen sowie der für die Zukunft des Sektors wichtigen Junglandwirte oder Existenzgründer verbunden. Ein Verbleib der gebliebenen Treuhandflächen beim Bund, also ein Privatisierungsstopp, wie Sie es, meine lieben Kollegen von den Linken, in Ihrem Antrag fordern, schließen wir, die SPD-Bundestagsfraktion, aus. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Die Privatisierungspflicht ist Bestandteil des Treuhandgesetzes und wird weiter verfolgt. Schönen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat die Kollegin Stauche von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Carola Stauche (CDU/CSU): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einer meiner ersten Gedanken beim Lesen des heute zu behandelnden Antrags war: Hier fehlt eigentlich noch das Schlagwort: „Junkerland in Bauernhand“. – Das hatten wir schon. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch die Tatsache, dass es das linke Mantra von der Vermögensteuer in den Antrag geschafft hat, passt genau ins Bild. Zum besseren Verständnis des vorliegenden Antrags möchte ich gern kurz über den Tellerrand schauen, nämlich ins Parteiprogramm der Partei Die Linke. Dort heißt es unter anderem: Wir wollen eine demokratische Vergesellschaftung weiterer strukturbestimmender Bereiche auf der Grundlage von staatlichem, kommunalem, genossenschaftlichem oder Belegschaftseigentum. (Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Wir wissen, was gemeint ist!) So unkonkret, wie das formuliert ist, so deutlich ist die Absicht: (Beifall bei der CDU/CSU) Nicht nur Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge sollen vergesellschaftet sein, sondern darüber hinaus auch wichtige Wirtschaftsbereiche. Wohin soll das führen? Ich kann nur so viel sagen: Das hat schon einmal nicht funktioniert. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mein Kollege Hans-Georg von der Marwitz hat eben bereits deutlich gesagt: Die heutige Diskussion findet nur statt, weil es eine solche Vergesellschaftung schon einmal gegeben hat. – Mit deren Folgen müssen wir uns heute noch befassen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist natürlich lobenswert, wenn sich heute die Nachfolgepartei der Verantwortlichen von damals darum bemüht, die Lage zum Besseren zu verändern. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Ich komme aus Bayern!) – Na ja, ihr seid trotzdem Nachfolger. – Aber ich kann nur noch einmal betonen: Dann soll man es nicht noch einmal mit den gleichen Methoden probieren. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie werfen der BVVG vor, Preistreiberei auf dem Bodenmarkt zu betreiben. Dazu einige Zahlen: Im Jahr 2013 sind die Agrarpreise in den neuen Bundesländern im Durchschnitt tatsächlich um 10 Prozent gestiegen, in den alten Bundesländern allerdings um 13 Prozent. Dort ist die BVVG nicht am Markt aktiv gewesen. Der Durchschnittspreis für 1 Hektar landwirtschaftlicher Fläche lag damals im Osten bei 10 500 Euro, im Westen bei 25 200 Euro. Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass Preisbildung auf verschiedenen Faktoren beruht, wie zum Beispiel Bodengüte, Nutzungsart und regionale Lage. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir leben in der sozialen Marktwirtschaft, auch wenn die Linke das nicht akzeptiert. Das heißt, Preise bilden sich durch Angebot und Nachfrage. Hieran ist die BVVG natürlich beteiligt; denn sie ist ein Anbieter. Allerdings verfügt sie nur noch über 3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in den neuen Bundesländern. Lediglich ein Drittel der landwirtschaftlichen Bodenverkäufe in den neuen Bundesländern geht auf das Konto der BVVG, wenn Übertragungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, EALG, nicht betrachtet werden. Direktverkäufe an Pächter berühren den freien Markt ebenfalls nicht, da diese ohne Ausschreibung verkauft werden. Wenn wir auch diese herausrechnen, beträgt der Anteil der BVVG-Verkäufe in den neuen Bundesländern nur noch zwischen 12 und 15 Prozent. Es erscheint mir also etwas übertrieben, die BVVG als Hauptverantwortliche für den Preisanstieg im Agrarbereich zu bezeichnen. Ich habe den Eindruck, das versteckt sich auch im Antrag der Linken. Dort heißt es: Insbesondere die durch die Privatisierungsregeln unterstellte Mitverantwortung für den Anstieg der Preise für Bodenpacht und -kauf in Ostdeutschland sorgt für Protest. Der Verfasser des Antrags schreibt also selbst, dass es sich um nicht mehr als eine Vermutung handelt, dass die BVVG für den massiven Preisanstieg verantwortlich sei. Auf dieser Grundlage die Arbeit der BVVG torpedieren zu wollen, erscheint mir sehr weit hergeholt. Auch rein praktisch ergibt der Antrag keinen Sinn. In Sachsen und Thüringen ist die Arbeit der BVVG bereits nahezu abgeschlossen. Hier würde er ohnehin keine Wirkung mehr entfalten. Der größte Teil der verbleibenden BVVG-Flächen ist derzeit verpachtet und kann deshalb nicht ohne Weiteres verteilt werden. Ein Verkaufsmoratorium würde die Alteigentümer benachteiligen – man bedenke das bitte auch –, die bisher keine Möglichkeiten zum Rückkauf nach dem EALG hatten. Denn auch an sie müssen wir denken. Die Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern stehen zurzeit mit dem Bund in Verhandlungen über eine Flächenübertragung. Der Prozess läuft also bereits. Dafür bedarf es des vorliegenden Antrags nicht. Ich komme zu dem Schluss: Die Arbeit der BVVG beruht auf der bewussten Entscheidung für die soziale Marktwirtschaft. Die Forderung, BVVG-Flächen nicht weiter zu privatisieren, ist unnötig und verkennt die Re-alitäten des Jahres 2015. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine Privatisierung von Ackerland und Wäldern durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2036, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/1366 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung -eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes Drucksache 18/4278 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Sie sind damit einverstanden, wie ich sehe. Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4278 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen Drucksachen 18/905, 18/4137 Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Auch damit sind Sie einverstanden, wie ich sehe. Wir kommen deshalb jetzt gleich zur Abstimmung. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4137, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/905 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Wir sind damit am Schluss unserer Tagesordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, zumindest was noch davon übrig ist. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 20. März 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 21.53 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Barthel, Klaus SPD 19.03.2015 Behrens, Herbert DIE LINKE 19.03.2015 Benning, Sybille CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 19.03.2015 Brugger, Agnieszka BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.03.2015 Bülow, Marco SPD 19.03.2015 Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 19.03.2015 Gottschalck, Ulrike SPD 19.03.2015 Groth, Annette DIE LINKE 19.03.2015 Hajduk, Anja BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.03.2015 Hartmann (Wackern-heim), Michael SPD 19.03.2015 Hintze, Peter CDU/CSU 19.03.2015 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.03.2015 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 19.03.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 19.03.2015 Leutert, Michael DIE LINKE 19.03.2015 Menz, Birgit DIE LINKE 19.03.2015 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 19.03.2015 Dr. Reimann, Carola SPD 19.03.2015 Rix, Sönke SPD 19.03.2015 Dr. Rosemann, Martin SPD 19.03.2015 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 19.03.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 19.03.2015 Schwarzelühr-Sutter, Rita SPD 19.03.2015 Spahn, Jens CDU/CSU 19.03.2015 Wicklein, Andrea SPD 19.03.2015 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 19.03.2015 Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (Tagesordnungspunkt 15) Hermann Färber (CDU/CSU): So dankbar ich der Bundesregierung bin, dass sie hier versucht hat, Schlimmeres zu verhindern, so unzufrieden bin ich nach wie vor mit dem Gesamtergebnis. Ich kenne alle technischen Argumente, die zu diesem Ergebnis geführt haben, und ich kann sie auch teilweise nachvollziehen. Die Bundesregierung hat auf europäischer Ebene unsere datenschutzrechtlichen Bedenken sehr deutlich gemacht, ist aber leider nicht auf hinreichende Zustimmung gestoßen. Ich wundere mich schon sehr, dass manche Kreise, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sonst für unverzichtbar halten, nun im Falle der Landwirtschaft keinerlei Probleme mit einer meiner Ansicht nach massiven Verletzung dieses Rechtes haben. Deutschland ist nun in der Pflicht, diese EU-Verordnung umzusetzen. Wir dürfen hier aber trotzdem nicht die politische Wirkung unserer Entscheidungen aus den Augen verlieren: Dieses Gesetz wird dazu führen, dass wieder einmal ein Berufsstand, der heute schon unter vielen Diffamierungen in der Öffentlichkeit zu leiden hat, an den Pranger gestellt wird. Wieder einmal wird die Landwirtschaft anders – und zwar strenger – behandelt als jede andere Branche in Deutschland. Bei keinem anderen Subventionsfonds der EU werden die Zahlungen an natürliche Personen veröffentlicht. Und bei Subventionen, die auf nationaler Ebene verteilt werden, etwa durch das Wirtschaftsministerium, werden Einzelempfänger überhaupt nicht ausgewiesen. Ich weiß, es gibt rechtstechnische Gründe dafür. Aber wir müssen hier auch das Ergebnis verantworten. Wir beklagen uns hier in diesem Hause gerne über den Strukturwandel in der Landwirtschaft, wir beklagen das Höfesterben. Aber wie soll ein angehender junger Landwirt denn überhaupt noch das Gefühl dafür entwickeln, dass seine Arbeit hier in Deutschland politisch gewollt und gesellschaftlich unterstützt wird? Jeder Landwirt muss sich demnächst in seinem persönlichen Umfeld für erhaltene Subventionen rechtfertigen. Und es ist nicht ausgeschlossen, dass er dies auch vor Leuten tun muss, die ihrerseits Subventionen erhalten haben, die aber nicht veröffentlicht werden müssen. Diese Ungleichbehandlung ist für mich nicht zu rechtfertigen, und ich kann sie auch keinem Landwirt erklären. Die Ungleichbehandlung ist das Problem. Hier wäre mindestens zu verlangen, dass sich die Bundesregierung, die diesem Verfahren in Brüssel zugestimmt hat, deutlich vor die Landwirte stellt und jeder Fehlinterpretation klar und deutlich entgegentritt. Und das ist jetzt keine Forderung an den Landwirtschafts-minister, der in dieser Hinsicht sehr aktiv ist, sondern an die gesamte Bundesregierung und an das ganze Haus. Landwirte leisten für die erhaltenen Zahlungen einen klaren und definierbaren Gegenwert. Sie erbringen Leistungen für die Gesellschaft, die über den Preis nicht abgedeckt sind. Für eine reine Neiddebatte besteht also keinerlei Anlass. Das muss unzweifelhaft deutlich gemacht werden, und zwar so, dass es auch wirklich bei der Masse der Bevölkerung ankommt. Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf eine missbräuchliche Verwendung der Daten mit einem Bußgeld von bis zu 300 000 Euro bewehrt. Aber was ist eine missbräuchliche Nutzung dieser Daten? Ist eine Verwendung der Daten zu Kampagnenzwecken bereits Missbrauch? Nach meiner Ansicht ja, aber rechtlich vermutlich nicht. Auch hier brauchen wir eine klare Grenzziehung, die die Landwirte mit den Problemen nicht alleinlässt. Wir haben in den letzten Jahren den Landwirten in diesem Land schon eine Menge zugemutet. So richtig und notwendig viele Einzelmaßnahmen gewesen sein mögen, so dringend warten die Landwirte in Deutschland auf ein politisches Signal aus diesem Haus, dass ihre wichtige Arbeit gewürdigt wird und dass auch ihre Interessen einmal eine Rolle spielen. Ich finde, wir sollten uns alle Gedanken machen, wie ein solches klares Signal aussehen könnte. Der vorliegende Gesetzentwurf ist es leider nicht, er konnte es auch nie sein. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Im Rahmen der europäischen Transparenzinitiative informiert die EU-Kommission die europäischen Bürger über die Verwendung der EU-Haushaltsmittel. Das betrifft nicht nur die Ausgaben des Agrarhaushaltes, auch die Empfänger von Geldern aus dem ESF oder von Wirtschaftsförderung aus dem EFRE werden veröffentlicht. In anderen Mitgliedstaaten gibt es darüber keine Diskussionen, es ist selbstverständlich. Transparenz stärkt das Vertrauen der europäischen Bürgerinnen und Bürger in die europäischen Institutionen, in die Wirtschaftlichkeit ihrer Haushaltsführung und den Nutzen für die Gesellschaft. Daher unterstützt die SPD diese Zielsetzung nachdrücklich. Darum kann ich auch die Vorbehalte im Bereich der Landwirtschaft nicht nachvollziehen. Transparenz muss selbstverständlich auch für die Zahlungen im Agrarsektor gelten. Immerhin beansprucht der Agrarsektor mit 55 Milliarden Euro immer noch über 40 Prozent der EU-Haushaltsmittel. In Deutschland betrifft das rund 320 000 Zahlungsempfänger und umfasst ein Gesamtvolumen von 6,5 Milliarden Euro EU-Mitteln. Ich muss aber ganz ehrlich sagen: Ich bin enttäuscht, was die Terminierung des Gesetzes angeht. Bis zum 31. Mai 2015 sind die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umsetzen. Sonst droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Zeit drängt also. Das Ministerium lässt uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einmal wieder gerade so auf der Zielgeraden einlaufen. Dafür habe ich wenig Verständnis. Was den Umfang und die Art der jetzt vorliegenden Veröffentlichungsrechte angeht, sind andere europäische Staaten wesentlich weiter. Die Bedenken der Bundesregierung gegen die Veröffentlichungen der Zahlungsempfänger werden weder von der EU-Kommission noch vom Europäischen Parlament noch von den anderen EU-Staaten geteilt. Diese spezielle deutsche Sicht auf die Dinge scheint mir maßgeblich vom Deutschen Bauernverband beeinflusst. Der DBV hat sich wieder einmal als der größte Bremser gezeigt. Sicherlich bieten die Zielsetzung und die Ausrichtung der Direktzahlungen immer wieder Anlass zur Diskussion. Dieser muss man sich aber dann auch stellen und nicht ausweichen. Ich bin davon überzeugt, dass die Veröffentlichungspflichten am Ende der Landwirtschaft dienen werden. Die Kritik des Berufsstandes und des Bauernverbandes am Umfang der Veröffentlichungspflichten ist daher unverhältnismäßig. Die verbindlichen EU-rechtlichen Vorgaben sehen eine Veröffentlichung der Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds inklusive natürlicher Personen vor. Veröffentlicht werden: Vorname und Name, die Gemeinde, in der der Empfänger wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl, die Höhe der gezahlten Beträge, die im Haushaltsjahr zugeflossen sind, sowie Angaben zur Währung. Es ist richtig und wichtig, dass die Transparenz der Zahlungen, der Datenschutz und die Subventionskon-trolle in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz die vom Europäischen Gerichtshof gemachten Vorgaben rechtsfest umsetzen. Wir gewährleisten dadurch den rechtssicheren Vollzug in Deutschland. Wir legen den Schwellenwert für die Höhe der Beihilfezahlungen, unterhalb dessen der Name des Begünstigten nicht veröffentlicht wird, auf 1 250 Euro fest. Das halte ich für angemessen. Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet im Übrigen auch ausreichende Regelungen zum Verbot und zur Ahndung von missbräuchlichen Verwendungen der Daten der Zahlungsempfänger. Ich bin davon überzeugt, dass damit alle Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz ausreichend gewahrt werden. Bloße statistische Durchschnittszahlen und eine Auflistung der Zahlungsempfänger ausschließlich nach Postleitzahlen reichen nicht aus. Für Sozialdemokraten gilt der Grundsatz, dass wir zukünftig nur noch öffentliches Geld für öffentliche Leistungen ausgeben wollen. Landwirte erbringen Leistungen im Bereich des Umwelt-, Tier-, Boden- und Gewässerschutzes. Dazu kommen die Maßnahmen zum Erhalt unserer Kulturlandschaft und der Biodiversität. Diese konkreten Maßnahmen wollen wir auch zukünftig mit öffentlichem Geld bezahlen. Die Gießkanne als Verteilungsprinzip sollte doch ausgedient haben. Pauschale Zahlungen sind ein Auslaufmodell. Deshalb müssen wir uns schon heute Gedanken darüber machen, an welchen Stellen wir die europäische Agrarpolitik weiterentwickeln wollen. Einen guten Anlass bietet die Halbzeitbewertung 2017 der europäischen Agrarpolitik. Spätestens dann sollten wir den Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen Direktzahlungssystem einläuten. In der Perspektive müssen wir aus dem bisherigen Zahlungssystem aussteigen und das Zweisäulenmodell aufgeben. Eine Umschichtung weiterer Mittel von der 1. in die 2. Säule ist als nächster Schritt unerlässlich. In diesem Zusammenhang plädiere ich dafür, ab 2017 mehr als die bisher vereinbarten 4,5 Prozent für eine sinnvolle Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume umzuschichten. Dabei sind doch 25 Prozent möglich. Alle Bundesländer haben in der Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015 dem Gesetzentwurf ohne Einwendungen zugestimmt. Ich hoffe daher, dass auch die Opposition diesem Gesetzentwurf in den anschließenden Beratungen im zuständigen Ausschuss zustimmen wird. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Alle europäischen Landwirtschaftsbetriebe bekommen nach bestimmten Regeln Agrarsubventionen aus Brüssel. Doch wer wie viel Geld wofür bekommt, ist oft unklar. Transparenz sollte aber gerade bei der Verwendung von -öffentlichen Geldern aus Sicht der Linken eine Selbstverständlichkeit sein. Und wenn in der Agrarförderung unser Prinzip gelten würde „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“, wäre es doch geradezu grotesk, diese öffentliche Leistung und ihre finanzielle Unterstützung nicht allgemein zugänglich zu machen. Ich kann nicht nachvollziehen, welche Neiddebatte sich daraus entwickeln soll. Diese Behauptung der Union und des Bauernverbandes halte ich für vorgeschoben. Im Gegenteil würden wir Linken es sogar begrüßen, wenn diese Transparenzregeln für alle Wirtschaftsbereiche gelten würden. Wichtig ist uns allerdings, dass die Veröffentlichungspflicht nicht nur für Agrargenossenschaften oder GmbHs gilt, sondern für alle, also auch für Familienbetriebe. Das ist nicht selbstverständlich. Im Jahr 2010 hat die damalige Bundesagrarministerin Ilse Aigner ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Anlass genommen, natürliche Personen, also Familienbetriebe, wieder von der Veröffentlichungspflicht zu befreien. Die EU-Kommission hat sich damit nicht -zufriedengegeben und eine Lösung gefordert, um die Transparenz zu erhöhen, ohne den personenbezogenen Datenschutz zu verletzen. Durch die heute vorliegende Gesetzesänderung wird nachgebessert und Transparenz wieder für alle zur Pflicht, was übrigens im Zuge der EU-Agrarreform auch breiter Konsens war. Auf der Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de können sich demnächst alle Interessierten ein eigenes Bild darüber machen, was mit den EU-Geldern -finanziert wird. Auf der Seite sind auch grundsätzliche Informationen zu allen EU-Agrarfonds einsehbar, also sowohl zum ELER-Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums als auch zum Fonds mit den Direktzahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe und auch zum Meeresfischereifonds. Leider sind die Informationen, wie so oft, sehr leseunfreundlich sortiert und für Laien schwer verständlich. Das sollte so schnell wie möglich geändert werden, wenn man es mit Transparenz und Öffentlichkeit ehrlich meint. Die EU-Kommission will damit auch der -Notwendigkeit einer öffentlichen Kontrolle über die Verwendung der Mittel aus den europäischen Agrarfonds gerecht werden. Die Daten stehen zwei Jahre online. Auch aus Sicht der Linksfraktion trägt mehr Transparenz vor allem zu mehr Akzeptanz bei. Und mehr Akzeptanz benötigt die EU-Agrarpolitik dringend. Denn es geht nach wie vor um einen, zwar kleiner werdenden, aber immer noch erheblichen Anteil am EU-Haushalt. Und es ist offen, ob und wie die EU-Agrargelder in der nächsten Agrar-förderperiode nach 2020 verteilt werden sollen. Es gibt immer mehr Stimmen, die diese Direktzahlungen an Agrarbetriebe infrage stellen. Der Deutsche Bauernverband sollte eher darauf achten, dass niemand auf die Idee kommt, es solle hier etwas verschleiert werden. Zum Beispiel die Agrarsubventionen, die auch der eine oder andere Bundestagsabgeordnete bekommt, wie auf der Plattform abgeordnetenwatch nachzulesen ist. Eine solche Debatte wäre nun ganz und gar nicht im Interesse der Agrarbetriebe. Also sollte man besser offen damit umgehen und zeigen, dass das Geld im Interesse des Gemeinwohls gut angelegt ist. Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Transparenz ist notwendig für Demokratie! Informiertheit ist Voraussetzung für eigene Entscheidungen! Wissen ist Bedingung für Beteiligung! Die Akzeptanz dieser wichtigen Grundsätze gehört eigentlich auch zum politischen Selbstverständnis der Bundesregierung. Zumindest sollte sie das. Aber tut sie dies auch? Zumindest gehört sie zur politischen Rhetorik der Bundesregierung. Zur ihrer politischen Praxis gehören dagegen Verschleierung, Verzögerung und Desinformation. So hat die Bundesregierung über lange Zeit hinweg die Veröffentlichung der Höhe von Agrarzahlungen, also Steuergeldern, abgelehnt, blockiert und verhindert. Das hat gute Gründe. Wenn wir uns die Verteilung der Agrarzahlungen, rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, anschauen, dann wird deutlich, für welche Klientel die Bundesregierung Agrarpolitik betreibt. Ein Beispiel: Ein Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe, die größten 3 200 von 320 000, bekommen circa 22 Prozent der Agrargelder oder rund 300 Euro pro Hektar. Das heißt: Wer viel hat, dem wird gegeben. Dagegen bekommen die kleinsten 50 Prozent der Betriebe gerade mal 8 Prozent der Gelder. Diese Zahlen machen zwei Dinge deutlich: Erstens die Ungerechtigkeit der Agrarpolitik in Deutschland. Die unionsgeführte Agrarpolitik vertritt nur die Interessen der großen Betriebe. Zweitens die Unfähigkeit und den Unwillen der Bundesregierung, die Probleme in der Landwirtschaft zu lösen. Eine Kappung und Umverteilung der Zahlungen wären in der Gemeinsamen Agrarpolitik möglich gewesen. Dieses hätte struktur- und sozialpolitische Effekte. Stattdessen werden die Gelder weiterhin über die Fläche gegossen und versickern auf den staubigen Feldern der Agrarindustrie. Dies macht deutlich, warum die Bundesregierung kein Interesse an Transparenz der Agrarzahlungen hat. Es brauchte erst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, um die Bundesregierung an ihre Aufgabe zu erinnern und diese Transparenz endlich herzustellen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dieses Urteil umgesetzt. Doch Bundesminister Schmidt ist sich nicht zu schade, weiterhin die Keule zu schwingen und jedem zu drohen, der sich oder andere informieren möchte. Ich zitiere den Minister aus seiner Rede an die Mitglieder in der Unions- und SPD-Fraktion: Wir haben „größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt“ und: „Wir werden sehr genau beobachten, wie die veröffentlichten Daten wahrgenommen und veröffentlicht werden“. Herr Minister, dieses ist eine offene Drohung. Dieses kommt einem Maulkorb für die interessierte Öffentlichkeit gleich. Moderne Politik sieht anders aus, sie braucht größtmögliche Transparenz. Herr Minister, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wohin die 5 Milliarden Euro pro Jahr fließen. Die Öffentlichkeit hat auch ein Recht darauf, mit diesen Daten zu arbeiten. Es ist erklärtes Ziel der EU, mit der Transparenzregelung über die Verwendung von Gemeinschaftsmitteln die Öffentlichkeitswirksamkeit und die Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verbessern. Mit Ihrer Politik, Herr Minister, bewirken Sie aber das genaue Gegenteil. Mit Ihrer Politik erfüllen Sie nicht das Ziel von Transparenz und Akzeptanz. Ihre Politik ist gegen die Bürger gerichtet, und Ihre Politik ist gegen die Landwirtschaft gerichtet. Herr Minister, Landwirtschaft und Gesellschaft stehen nicht gegeneinander. Nein, eine Politik für die Landwirtschaft benötigt Transparenz und nicht Verschleierung gegenüber der Zivilgesellschaft. Herr Minister, sorgen Sie dafür. Und sorgen Sie im Übrigen endlich für eine andere, bessere Landwirtschaft. Peter Bleser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Wir beraten heute hier in diesem Hohen Hause über das Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich die nationale Umsetzung der EU-Bestimmungen für die Veröffentlichung von EU Zahlungen an unsere Landwirte und Fischer. Sie alle wissen, in der Vergangenheit haben diese Veröffentlichungen für Wirbel gesorgt. Viele Landwirtinnen und Landwirte fühlten sich an den Pranger gestellt. Und ich sage es ganz offen: Ich kann ihren Ärger und ihre Sorge sehr gut verstehen! Es stellt sich schon die Frage: Warum trifft es eigentlich nur die Landwirte? Sie sind ja bei weitem nicht die einzigen Empfänger von EU-Leistungen. Wenn wir über Transparenz reden, kann man auch an andere Bereiche denken. Wir haben im Jahr 2013 mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, einen wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft gemacht. Ilse Aigner hat das ausverhandelt. Es waren zähe und langwierige Verhandlungen – die Interessen lagen weit auseinander. Am Ende war es ein Kompromiss, aber es war ein guter Kompromiss für Deutschland. Viele deutsche Anliegen, insbesondere die Forderung nach stabilen Direktzahlungen, konnten wir erfolgreich durchsetzen. Wir haben ein stabiles Fundament für die Landwirtschaft geschaffen! Und so war es richtig, dass Deutschland dem Gesamtpaket der GAP-Reform zugestimmt hat. Teil dieses Gesamtpaketes war auch die Neuregelung über die Veröffentlichung der Agrarzahlungen. Wir sind nun europarechtlich zur Umsetzung der Veröffentlichung nach den neuen EU-Vorschriften bis spätestens zum 31. Mai 2015 verpflichtet. Auch wenn man weiterhin Zweifel haben kann, ob die neue EU-Regelung tatsächlich den Anforderungen des EuGH-Urteils entspricht – insbesondere was die Verhältnismäßigkeit betrifft –, so führt derzeit kein Weg an deren Umsetzung vorbei; andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Das würde eine deutlich erhöhte und vor allem kritische öffentliche Aufmerksamkeit nach sich ziehen. Deshalb müssen wir die Veröffentlichung im Interesse unserer Landwirtinnen und Landwirte nun so gut wie möglich gestalten. Die neuen EU-Bestimmungen sehen vor, zukünftig bei der Veröffentlichung der Agrarzahlungen auch wieder natürliche Personen einzubeziehen und die einzelnen Fördermaßnahmen differenzierter als bisher auszuweisen und zu erläutern. Wir wollen diese Informationen nutzen, um die Leistungen unserer Landwirte besser zu erklären. Die Menschen können dann sehen: Unsere Bauern erhalten keine Almosen sondern erbringen für die Zahlungen wichtige Gegenleistungen. Beispiel Tierschutz: Die Bauern stehen im Fokus gesellschaftlicher Erwartung. Nun wird man nachlesen können, mit welchen förderungswürdigen Maßnahmen sie hier schon heute höchste Leistungen erbringen. Sehen wir es positiv: Klug eingesetzt, kann das der Gemeinsamen Agrarpolitik zu mehr Akzeptanz verhelfen. Wichtig ist auch die neue Bagatellgrenze: Wer zu den Kleinempfängern gehört und nicht mehr als 1 250 Euro EU-Agrarfördermittel erhält, wird nur in anonymisierter, mit einem Code versehener Form veröffentlicht. In dem Gesetzentwurf hat das BMEL größten Wert auf Datensparsamkeit und Schutz vor Datenmissbrauch gelegt. Wir wollen ausschließlich die vom EU-Recht zwingend vorgeschriebenen Informationen über die Empfänger von Agrar- und Fischereizahlungen veröffentlichen; es handelt sich insoweit also um eine verpflichtende Eins-zu-eins-Umsetzung europäischen Rechts. Die verpflichtenden Informationen werden veröffentlicht, aber nicht nach dem One-Click-Prinzip der EU. Damit ist es in Deutschland nicht möglich, Listen von Empfängern und Zahlungen zu entnehmen. Beim Schutz der Landwirte vor missbräuchlicher Datenverwendung beschränkt sich der Entwurf hingegen nicht auf eine reine Umsetzung der EU-Vorgaben. Herr Bundesminister Schmidt hat veranlasst, dass erstmals eine Datenschutzregelung ausgenommen wird, mit der eine missbräuchliche, nicht dem Transparenzziel entsprechende Nutzung der veröffentlichten Daten untersagt und mit einem Bußgeld von bis zu 300 000 Euro bewehrt wird. Damit haben wir ein vernünftiges Regelwerk vorgeschlagen, das Datensparsamkeit, Verhinderung von Missbrauch und eine transparente Erläuterung der Leistungen der Landwirtschaft in den Vordergrund stellt. Dafür werbe ich um Ihre Zustimmung. Wir werden sehr genau beobachten, wie die veröffentlichten Daten wahrgenommen und verwendet werden. Sollte sich herausstellen, dass trotz dieser Vorkehrungen durch die Veröffentlichung der Agrar- und Fischereizahlungen die Datenschutzinteressen der Bäuerinnen und Bauern massiv verletzt werden, wird Herr Bundesminister Schmidt nicht zögern, dies zu einem EU-Thema zu machen. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden Zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Kontoeröffnungen für Flüchtlinge ermöglichen (Tagesordnungspunkt 16) Olav Gutting (CDU/CSU): Das Schicksal von Flüchtlingen beschäftigt uns alle, und es ist gut, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, den Asylsuchenden in Deutschland Zugang zu einem Konto zu ermöglichen. Darin sind wir uns einig. Nur über die Frage, welcher Weg der richtige ist, sind wir unterschiedlicher Ansicht. Durch die wachsende Anzahl der Flüchtlinge steigt auch die Zahl der Betroffenen, denen derzeit ein Zugang zu einem Konto aufgrund fehlender geeigneter Dokumente verschlossen bleibt. Das wollen wir ändern. Im Jahr 2014 hat es bei Asyl-Erstanträgen nochmals einen Zuwachs zum Vorjahr um circa 70 Prozent gegeben. Eines der Hauptherkunftsländer ist aufgrund des dort tobenden schrecklichen Bürgerkrieges weiterhin Syrien. Wir wollen diesen Menschen helfen, und wir wollen diesen Flüchtlingen auch Zugang zu einem Konto gewähren: denn ohne Konto ist eine Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft nur schwer möglich. Deshalb hat sich die Bundesregierung bereits frühzeitig und mit Nachdruck unter Federführung des BMF bei den europäischen Verhandlungen zur Zahlungskontenrichtlinie erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Funktionen einem breiten Personenkreis unter Einbeziehung von Flüchtlingen mit berechtigtem Status eingeräumt wird. Die Grünen machen es sich jedoch mit ihrem Antrag zu einfach, in dem sie die Bundesregierung auffordern, per Rechtsverordnung, sozusagen in einer Hau-Ruck-Aktion, zu bestimmen, dass Duldungsbescheinigungen geeignete Dokumente zur Überprüfung der Identität im Sinne des Geldwäschegesetzes sind. Eine solche Rechtsverordnung verstößt nach unserer Auffassung gegen geltendes höherrangiges Recht. Und bei aller gebotenen Eile, einen rechtswidrigen Weg wollen wir doch wohl alle nicht beschreiten. Dem Petitum der Grünen wird durch das bereits in der Ressortabstimmung befindliche Umsetzungsgesetz zur Zahlungskontenrichtlinie vollumfänglich Rechnung getragen. Der Antrag der Grünen ist auch deshalb abzulehnen, da diese Regelung dem Versuch gleichkäme, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung nach dem Geldwäschegesetz aushebeln. Wir wollen die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch Asylsuchende und Personen, deren Aufenthalt in Deutschland nur geduldet ist, über ein amtliches Dokument zur Überprüfung ihrer Identität verfügen. Das geht leider nicht von jetzt auf gleich. Dafür braucht man ein wenig Zeit. Mit Schnellschüssen wird man dieser für Flüchtlinge und Geduldete wichtigen Angelegenheit nicht gerecht. Die rechtliche Umsetzung der im September 2014 in Kraft getretenen Richtlinie in nationales Recht muss bis Mitte September 2016 erfolgt sein. Ich bin überzeugt, dass nach abgeschlossener Ressortabstimmung der Gesetzentwurf schnell und zügig hier beraten und beschlossen werden kann. Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung ist hingegen ungeeignet. Bei allem Verständnis für die Zielrichtung Ihres Antrages werden wir diesen daher ablehnen. Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Seit Eingang dieses Antrags von Bündnis 90/Die Grünen ist mittlerweile fast ein ganzes Jahr vergangen. Bei den Beratungen in den verschiedenen Ausschüssen wurde fraktionsübergreifend festgestellt, wie wichtig es ist, über ein eigenes Bankkonto zu verfügen, um am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen heute teilnehmen zu können. Mittlerweile ist im September 2014 die Zahlungskontenrichtlinie der EU verabschiedet worden, in der festgehalten ist, dass die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Union und Asylsuchende sowie Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, das Recht haben, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen bei ansässigen Kreditinstituten zu eröffnen und zu nutzen. Auf Drängen der Bundesregierung wurde diese Ausweitung des ursprünglichen Entwurfs dieser Richtlinie auf Asylsuchende und nach deutschem Ausländerrecht geduldete Personen in die Richtlinie vorgenommen. Die deutsche Verhandlungslinie spiegelt sich in Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie wider, denn durch den Nachdruck, mit dem Deutschland verhandelt hat, haben nunmehr explizit auch Asylsuchende sowie Geduldete, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und sich regelmäßig in Deutschland aufhalten, Anspruch auf ein Zahlungskonto. Zunächst könnte man nun also feststellen, dass mit der Richtlinie die Grundlage geschaffen wurde, um den vorliegenden Antrag der Kollegen für erledigt zu erklären. Die Richtlinie muss bis September 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, und damit wird dem Anliegen Rechnung getragen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben bereits im vergangenen Jahr begonnen, und bis zur Sommerpause soll dazu ein abgestimmter Entwurf vorgelegt werden. Dabei ist es dringend notwendig, dass nach den europarechtlichen Vorgaben jegliche Diskriminierung beim Zugang zu Zahlungskonten für alle Personengruppen ausgeschlossen wird. Es tritt dabei aber ein Problem auf, da das Recht auf die Kontoeröffnung beschränkt wird durch die Bestimmungen über die Verhinderung von Geldwäsche und die Terrorismusbekämpfung. Nach dem Geldwäschegesetz, GWG, müssen die Kreditinstitute die Identität desjenigen, der ein Konto eröffnen will, prüfen. Nach § 4 Absatz 4 GWG setzt die Identitätsprüfung ein amtliches Dokument mit einem Lichtbild der Person voraus. Dies ist bei Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungsbescheinigungen allerdings regelmäßig nicht der Fall. Somit muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie darauf geachtet werden, dass dem entsprechenden Personenkreis durch geeignete Dokumente, die den Vorgaben des GWG entsprechen, die Kontoeröffnung ermöglicht wird. Wir sind zuversichtlich, dass hier bei der Umsetzung der Richtlinie die notwendigen Schritte getan werden, damit eine Diskriminierung des Personenkreises vermieden wird. Erfreulicherweise bieten Sparkassen und Raiffeisenbanken in sehr pragmatischer Art und Weise bereits seit einiger Zeit sogenannte Guthabenkonten an, die in manchen Landkreisen und Städten schon genutzt werden, um den Asylsuchenden und den Geduldeten bargeldlos die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen. Diese Kreditinstitute handeln vorbildlich und sozial verantwortungsvoll. Wir haben im Finanzausschuss den Antrag abgelehnt, weil er sich durch die zu erwartende verantwortungsvolle Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in allernächster Zeit erledigen wird. Dieses Votum schlage ich auch dem Hohen Haus vor. Dr. Jens Zimmermann (SPD): Jeder weiß: Ohne ein Konto geht im Alltag heute fast nichts mehr. Trotzdem haben in Deutschland momentan noch fast 700 000 Menschen kein eigenes Girokonto, darunter Obdachlose, Saisonarbeiter, freie Dienstleister oder Gaststudenten. Es betrifft auch Menschen, die oft eine lange und gefährliche Flucht hinter sich haben, weil sie in Deutschland und Europa auf ein neues, besseres Leben hoffen. Flüchtlinge haben in Deutschland häufig große Schwierigkeiten, ein Girokonto zu eröffnen. Das Problem liegt auf der Hand, denn viele verfügen über keine Ausweispapiere, weil sie ihnen auf der Flucht abgenommen wurden oder weil sie sie aus Angst vernichtet haben. Hier kollidieren Ausländerrecht und Geldwäschevorschriften. Ich will kurz skizzieren, worum es geht: Jede Bank muss nach dem Geldwäschegesetz vor Eröffnung eines Kontos die Identität des künftigen Kunden prüfen. Denn das Geldwäschegesetz soll verhindern, dass Kriminelle oder Terroristen illegales Geld über Banken „waschen“. Das Gesetz verpflichtet Banken deshalb dazu, die Identität der Kunden zu prüfen. Identitätsnachweise sind Ausweispapiere, also Personalausweise, Reisepässe oder ein Ausweisersatz. Ausländische Staatsangehörige, die nur eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und kein Pass-dokument aus ihrem jeweiligen Herkunftsstaat, konnten deshalb in der Vergangenheit häufig kein Konto eröffnen. Anders als bei Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung werden Duldungsbescheinigungen häufig nicht als Ausweisersatz ausgestellt und deshalb auch von den meisten Banken nicht als Dokument zur zweifelsfreien Identifizierung im Sinne des Geldwäschegesetzes anerkannt. Und genau hier liegt das Problem: Für die Betroffenen ist es schlimm, wenn ihnen die Eröffnung eines -Girokontos aus den verschiedensten Gründen nicht möglich ist. Eine Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben setzt auch den Zugang zu Finanzdienstleistungen voraus. Denn ein Leben ohne Konto schränkt ein: ob bei Mietzahlungen, bei Arbeits- oder Handyverträgen oder beim Bezahlen von Rechnungen. Ich gehe davon aus, dass wir uns mit allen anderen Bundestagsfraktionen darin einig sind, hier als Gesetzgeber handeln zu müssen. Jeder und jede sollte das Recht haben, ein Konto eröffnen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen: Sie fordern nun in Ihrem Antrag, dass Duldungsbescheinigungen durch Rechtsverordnung des Innenministeriums als geeignete Dokumente für eine Identitätsüberprüfung bestimmt werden. Auch wenn wir alle in dieser Frage das politische Ziel ihres Antrags teilen und auch wenn das Innenministerium zu solchen Anpassungen grundsätzlich ermächtigt ist, halten wir als SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit unseren Unionskollegen den von Ihnen vorgeschlagenen Weg für falsch. Denn hierzu braucht es keine Änderung auf dem Verordnungsweg, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. Hierzu braucht es vielmehr ein umfassendes Gesetzgebungsvorhaben, in dem unter Beteiligung aller verantwortlichen Ressorts ein vernünftiger Vorschlag ausgearbeitet wird. Eine umfassende Lösung für das eben beschriebene Problem kommt zeitnah: Das Recht auf ein „Konto für jedermann“ ist im September letzten Jahres mit der Verabschiedung der EU-Zahlungskontenrichtlinie auf den Weg gebracht worden. Mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie wird das Recht für jeden Verbraucher auf Zugang zu einem Basiskonto mit grundlegenden Funktionen verankert. Sie erwähnen es in Ihrem Antrag selbst: Die Richtlinie schafft in Artikel 16 erstmals auch das Recht für „Asylsuchende und Verbraucher ohne Aufenthaltstitel, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht ab-geschoben werden können“, ein „Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen“ zu eröffnen. Hier danke ich der Bundesregierung nochmals ausdrücklich dafür, dass sie sich in den europäischen Verhandlungen engagiert für die Aufnahme von Asylsuchenden und Geduldeten in die Richtlinie eingesetzt hat. Dem Einsatz der Bundesregierung ist es zu verdanken, dass das Recht auf ein „Konto für jedermann“ im wahrsten Sinne des Wortes ein Recht sein wird, dass für jedermann und jedefrau gelten wird. Denn mit der Umsetzung der Richtlinie wird in Deutschland das Recht auf ein -Girokonto für alle verankert. Erst mit der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie können dann auch andere Kreditinstitute verpflichtet werden, Kontoeröffnungen für alle zu ermöglichen. Damit sich die Situation bis zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie bereits jetzt für viele Flüchtlinge verbessert, haben Bundesfinanzministerium und die BaFin Ende 2014 zusammen mit dem Sparkassen- und Giroverband eine Übergangslösung erarbeitet. Für Flüchtlinge, die nach § 60 Aufenthaltsgesetz geduldet sind, akzeptieren Sparkassen auch eine Meldebescheinigung zusammen mit den Kerndaten und einem Lichtbild für eine Kontoeröffnung. Das ist eine gute Übergangslösung, die dabei hilft, das Problem auch im Sinne der Ausländerbehörden der Kommunen und Kreise unbürokratisch zu lösen. Alle diese laufenden Aktivitäten lässt Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, völlig unberücksichtigt. Für uns als Sozialdemokraten hat das Thema eine hohe Bedeutung. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben uns schon in der letzten Wahlperiode mit einem Antrag für einen Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto in Deutschland eingesetzt. Wir haben bei der abschließenden Beratung des vorliegenden Antrags im Finanzausschuss in einer schriftlich abgegebenen Erklärung zwei Dinge gefordert: Erstens fordern wir als SPD-Fraktion eine zügige nationale Umsetzung der Richtlinie, damit wir die jetzige Situation, die für alle Beteiligten unbefriedigend ist, möglichst schnell ändern. Dass immer mehr Kommunen dazu übergehen, Bargeld statt Gutscheine an Flüchtlinge auszugeben, macht eine zügige Umsetzung nur noch dringlicher. Ich freue mich deshalb darüber, dass es für die Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie einen Zeitplan gibt, der vorsieht, dass der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause fertiggestellt wird. Dann kann die Umsetzung voraussichtlich bis zum nächsten Frühjahr abgeschlossen werden. Zweitens muss im Umsetzungsverfahren ein Weg gefunden werden, bei dem Duldungsbescheinigungen regelmäßig als Ausweisersatz anerkannt werden, damit eine Kontoeröffnung möglich ist. Die amtlichen Dokumente für Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltstitel müssen also so gestaltet sein, dass künftig zweifelsfrei eine Identitätsprüfung möglich ist, ohne mit Geldwäschevorschriften in Konflikt zu geraten. Denn auch in der EU-Geldwäscherichtlinie, auf der die nationalen Vorschriften im Geldwäschegesetz beruhen, ist dies bereits berücksichtigt. In den Erwägungsgründen der Richtlinie heißt es ausdrücklich, dass die Bestimmungen der Geldwäscherichtlinie nicht als Vorwand für Kredit-institute dienen dürfen, wirtschaftlich weniger interessante Verbraucher abzulehnen. Deshalb müssen auch die Vorgaben zur Identifizierung im Geldwäschegesetz mit der Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie geändert werden. Für mich als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema Geldwäschebekämpfung ist eine zweifelsfreie Identifizierung von Personen, die ein Konto eröffnen möchten, dem Grunde nach natürlich eine gute und sinnvolle Maßnahme. Es kann und darf aber nicht sein, dass Menschen von Vorschriften negativ betroffen sind, für die diese gar nicht gedacht sind. Deshalb müssen wir eine Lösung finden, die beiden Ansprüchen gerecht wird: Eine wirksame Bekämpfung von Geldwäsche muss weiterhin möglich sein. Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt werden, dass niemand an der Eröffnung eines Kontos gehindert wird, sei es durch bestimmte Vorschriften oder durch die Banken selbst. Ich bin mir sicher, dass wir hier in enger Abstimmung zwischen Innen- und Finanzministerium sowie dem Ministerium für Recht und Verbraucherschutz zu einer guten Lösung kommen werden. So schaffen wir bald die Grundlage für einen bargeldlosen Zahlungsverkehr, der niemanden mehr ausschließt. Der Referentenentwurf für das Zahlungskontengesetz wird noch vor der Sommerpause fertiggestellt. Jetzt an einer einzelnen Schraube zu drehen, obwohl in ein paar Monaten sowieso das ganze Räderwerk umgebaut wird, halte ich nicht für hilfreich. Wir wollen eine Regelung, die niemanden mehr außen vor lässt. Denn nicht nur Flüchtlinge haben Probleme bei der Eröffnung von Bankkonten. Wir wollen außerdem eine Regelung, die gleichzeitig dem Rechts-anspruch des Einzelnen auf ein Girokonto und dem Interesse aller an einer wirksamen Geldwäschebekämpfung gerecht wird. Auf beides liefert der vorliegende Antrag keine Antwort. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Wir beraten heute abschließend einen Antrag der Fraktion der Grünen, Flüchtlingen den Zugang zu einem Girokonto zu erleichtern. Viele Asylbewerber und Geduldete können derzeit kein Konto eröffnen, weil sie keine Pässe haben. Und wer seine Identität nicht eindeutig nachweisen kann, darf nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz kein Konto haben. Doch ohne Girokonto kriegt man keine -Wohnung, keine Arbeit, kann keinen Telefonvertrag schließen. Flüchtlinge leiden also unter einem Gesetz, dass eigentlich schwere Kriminalität und Terrorismus bekämpfen soll. Das kann in einem Rechtsstaat nicht sein, und deshalb unterstützen wir den Antrag der Grünen. Die Sparkassen bemühen sich seit Jahren, auch Asylsuchenden und Geduldeten ohne Pass die Eröffnung eines Kontos zu ermöglichen. Seit 2011 ist das in einigen Fällen bei der Sparkasse Berlin möglich. Und im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium der Finanzen eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach können nun auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung ohne Pass oder Ersatzausweis ein Konto eröffnen. Das ist gerade für viele syrische Flüchtlinge eine Erleichterung, die wir begrüßen. Allerdings profitieren viele der Geduldeten nicht von dieser großzügigen Auslegung der Regeln gegen Geldwäsche. Denn viele von ihnen haben keine Duldungsbescheinigung mit Passfoto. Das ist der Fall, wenn sie sich nach Meinung der Behörden nicht ausreichend um einen Pass oder Passersatz bemühen. Damit fehlt ihnen der eindeutige Identitätsnachweis, und Sparkassen dürfen für sie weiterhin kein Konto eröffnen. Und das Bundesinnenministerium beharrt ausdrücklich auf dieser ausgrenzenden Regelung. Hier wird das Geldwäschebekämpfungsgesetz missbraucht, um Tausenden Geduldeten den Alltag zu erschweren. Diese Diskriminierung muss endlich beseitigt werden. Derzeit erstellt das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zu Zahlungskonten. Zentral darin ist das Jedermannskonto. Mit Umsetzung der Richtlinie werden auch Geduldete ohne Pass in den Genuss eines Girokontos kommen. Das wird glücklicherweise auch von der Koalition nicht bestritten. Laut der Aussagen in der Ausschussberatung sollen auch Geduldete ohne Pass in Zukunft eine Duldungsbescheinigung mit Lichtbild erhalten. Doch bislang liegt dazu nicht einmal ein Gesetzentwurf vor. Die Zahl der Asylsuchenden und Geduldeten ohne Pass oder Ausweisersatz steigt. Diese Menschen dürfen nicht weiter vertröstet werden. In den nächsten Wochen werden wir über Änderungen im Aufenthaltsrecht beschließen. Das wäre eine gute Gelegenheit für die Koalition, die Hindernisse bei der Eröffnung von Girokonten für Geduldete endlich wegzuräumen. Zugleich kann ich es den Grünen aber nicht ersparen, noch einmal klar zu sagen: Die Situation geduldeter Menschen in Deutschland ohne anerkannten Identitätsnachweis ist von viel drängenderen Problemen geprägt. Häufig unterliegen sie beispielsweise einem Beschäftigungsverbot – ein Konto zu haben oder nicht, ist für sie also eher ein Luxusproblem. Die Linke wird deshalb demnächst einen Antrag zur Debatte stellen, mit dem wir die Lebenssituation von Asylsuchenden und Geduldeten insgesamt verbessern wollen. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist ein Armutszeugnis, dass CDU/CSU und SPD blinde Koalitionsräson über das Wohl der Menschen und über ihre eigene Überzeugung setzen. Sonst hätten sie unseren Antrag im Finanzausschuss angenommen – schließlich wurde er fraktionsübergreifend begrüßt. Bislang ist vielen Geduldeten die Eröffnung eines Bankkontos verwehrt, weil ihre Papiere nicht den amtlichen Anforderungen entsprechen. Ohne Bankkonto ist ihre Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Die jüngst in Kraft getretenen Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang werden ins Leere laufen, da Gehälter in der Regel auf Konten überwiesen werden. Wenn das so bleibt, ist das integrationspolitischer Nonsens. Es ist zynisch, wenn die Koalition nun auf die anstehende Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie in nationales Recht verweist, nach der die Eröffnung eines Bankkontos für Geduldete gewährleistet werden muss. Geduldete werden dadurch auf September 2016 vertröstet, denn erst dann läuft die Frist zur Richtlinienumsetzung ab. Diesem Unfug kann der Bundestag heute ein Ende setzen, indem er unseren Antrag im Plenum verabschiedet und die entsprechenden Gesetzesänderungen in die anstehende Beratung des Gesetzentwurfs zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung einspeist. Bislang verlangt § 4 Absatz 4 Nummer 1 Geldwäschegesetz, GwG, ein amtliches Identitätspapier mit Lichtbild bei der Kontoeröffnung. Dieser Anforderung können viele Geduldete nicht nachkommen, weil die Duldungspapiere oft nicht über Lichtbilder verfügen oder ansonsten nicht den amtlichen Anforderungen entsprechen. Ohne Bankkonto ist aber ihre Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben kaum möglich. Aber vielen Geduldeten ist es nicht möglich, entsprechende Identitätspapiere vorzulegen. Sie haben nur eine Bescheinigung über die Nichtabschiebung, die ihre Duldung nachweist. Das ist oftmals ihr einziges Identitätspapier. Wir meinen, man sollte die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass dieses Papier die Voraussetzungen des Geldwäschegesetzes hinsichtlich des Identitätsnachweises bei Eröffnung eines Kontos erfüllt. Geduldete sind in aller Regel Flüchtlinge. Bei ihnen wurden im Rahmen des Identitätsnachweises meist Fingerabdrücke genommen. Die Identität steht also zweifelsfrei fest. Nur kommen viele Flüchtlinge völlig unverschuldet nicht an Ausweispapiere heran. Die Gründe dafür sind verschieden. Es gibt zum Beispiel ausländische Botschaften, die generell keine neuen Ausweise ausstellen, wie die Botschaft des Irak. Bei anderen Staaten gibt es das Problem, dass man generell die Staatsangehörigkeit anzweifelt. Dieses Problem haben wir oft mit der Botschaft des Libanon. Wieder andere Staaten stellen an die Ausstellung neuer Pässe hohe Anforderungen, die von den meisten Flüchtlingen nicht erfüllt werden können. Das fängt bei den hohen Gebühren an und endet bei den Dokumenten, die man für einen neuen Pass vorlegen muss. Ein Bankkonto ist der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Gehälter werden in aller Regel auf Konten überwiesen. Privatrechtliche Verträge haben oft zur Voraussetzung, dass man ein Girokonto angeben kann, egal ob es um einen Mobilfunkanbieter, ein Fitnessstudio, eine Vereinsmitgliedschaft oder einen Einkauf im Internet geht. Auch das Anmieten einer Wohnung setzt oftmals ein Girokonto voraus. Auch erspartes Geld kann man nur anlegen, wenn man ein Konto hat. Aufgrund dieser Problematik wurde die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen verabschiedet, die am 17. September 2014 in Kraft trat. Die Richtlinie soll den diskriminierungsfreien Zugang zur Kontoeröffnung sicherstellen. Das EU-Parlament hat in seiner damaligen Stellungnahme hierzu klargestellt, dass es einen Mechanismus geben sollte, damit auch Verbraucher „ohne festen Wohnsitz, Asylbewerber und Verbraucher ohne Aufenthaltserlaubnis, deren Abschiebung jedoch aus rechtlichen Gründen unmöglich ist“, Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen erhalten. Die Zahlungskontenrichtlinie muss nun bis September 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Das dauert aber für die in Rede stehende Gruppe der Geduldeten zu lange. Es muss umgehend per Rechtsverordnung klargestellt werden, dass auch Duldungen als Legitimitätsnachweis für eine Kontoeröffnung gelten. Es ist erfreulich, dass das Bundesfinanzministerium per Rundschreiben Erleichterungen für bestimmte Personengruppen bei der Kontoeröffnung bis zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie zugestanden hat. Das greift nur leider für die Gruppe der Geduldeten nicht vollständig und bleibt daher Stückwerk. Die Koalition hat sich auf eine neue Bleiberechtsregelung verständigt; den entsprechenden Gesetzentwurf beraten wir im März. Es wäre klug, eine notwendige Änderung des Geldwäschegesetzes im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum GE Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vorzunehmen und dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.