Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 167. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. April 2016 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller und Helmut Nowak 16351 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 16351 B Absetzung der Tagesordnungspunkte 8 und 9 16352 A Nachträgliche Ausschussüberweisung 16352 A Tagesordnungspunkt 3: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken Drucksache 18/8238 16352 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sicherung der Arbeitsplätze in der europäischen Stahlindustrie Drucksache 18/8237 16352 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Oliver Krischer, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europäische Stahlindustrie nachhaltig stärken Drucksache 18/8240 16352 B Klaus Ernst (DIE LINKE) 16353 D Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU) 16354 D Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16356 C Sigmar Gabriel, Bundesminister BMWi 16357 D Klaus Ernst (DIE LINKE) 16358 D Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16359 D Thomas Lutze (DIE LINKE) 16362 A Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) 16363 A Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16364 D Bernd Westphal (SPD) 16365 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16366 C Barbara Lanzinger (CDU/CSU) 16367 D Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) 16369 A Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Zeitsouveränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt Drucksache 18/8241 16370 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16371 A Uwe Lagosky (CDU/CSU) 16372 A Jutta Krellmann (DIE LINKE) 16373 D Bernd Rützel (SPD) 16374 C Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU) 16375 D Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16377 C Michael Schlecht (DIE LINKE) 16378 A Markus Paschke (SPD) 16379 A Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16379 D Albert Stegemann (CDU/CSU) 16380 D Dr. Martin Rosemann (SPD) 16383 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) 16384 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) 16385 D Tagesordnungspunkt 5: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Drucksache 18/8210 16386 D b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Cornelia Möhring, Frank Tempel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (… StrÄndG) Drucksache 18/7719 16387 A Heiko Maas, Bundesminister BMJV 16387 A Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 16388 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) 16390 A Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16391 C Dr. Eva Högl (SPD) 16392 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16393 C Alexander Hoffmann (CDU/CSU) 16394 C Dr. Carola Reimann (SPD) 16396 B Sylvia Pantel (CDU/CSU) 16397 B Dr. Johannes Fechner (SPD) 16399 A Tagesordnungspunkt 29: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Drucksache 18/8183 16399 D b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Drucksache 18/8208 16400 A c) Antrag der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ weiterentwickeln und seine Fortführung jetzt vorbereiten Drucksache 18/8181 16400 A Tagesordnungspunkt 30: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik Drucksachen 18/7551, 18/8125 16400 B b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland Drucksachen 18/4810, 18/8113 16400 B c) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu der Verordnung der Bundesregierung: Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/7752, 18/7918 Nr. 2, 18/8230 16404 A d) Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: Übersicht 7 – über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/8251 16404 B e)–i) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 304, 305, 306, 307 und 308 zu Petitionen Drucksachen 18/8093, 18/8094, 18/8095, 18/8096, 18/8097 16404 B Lars Klingbeil (SPD) (Erklärung nach § 31 GO) 16400 C Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Erklärung nach § 31 GO) 16401 D Hubertus Zdebel (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) 16402 D Namentliche Abstimmungen 16403 D, 16404 A Ergebnisse 16407 C, 16410 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Rentenniveau anheben – Altersarmut verhindern Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) 16405 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) 16406 A Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16412 B Dr. Martin Rosemann (SPD) 16414 A Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) 16415 C Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 16416 C Daniela Kolbe (SPD) 16417 D Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 16419 A Jana Schimke (CDU/CSU) 16420 B Ralf Kapschack (SPD) 16421 D Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) 16422 D Stephan Stracke (CDU/CSU) 16424 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten: Jahresbericht 2015 (57. Bericht) Drucksache 18/7250 16424 D Dr. Hans-Peter Bartels, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages 16425 A Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMVg 16426 D Christine Buchholz (DIE LINKE) 16428 A Heidtrud Henn (SPD) 16429 A Doris Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16430 D Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU) 16432 A Julia Obermeier (CDU/CSU) 16432 D Tagesordnungspunkt 7: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen Drucksachen 18/5227, 18/8118 16433 C Kerstin Tack (SPD) 16433 D Katrin Werner (DIE LINKE) 16435 A Uwe Schummer (CDU/CSU) 16436 A Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16437 C Dr. Matthias Bartke (SPD) 16438 D Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU) 16439 D Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16440 C Tagesordnungspunkt 10: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Drucksachen 18/8043, 18/8260 16441 A Matthias Ilgen (SPD) 16441 B Sigrid Hupach (DIE LINKE) 16442 A Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) 16443 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16444 B Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär BMWi 16445 B Ansgar Heveling (CDU/CSU) 16445 D Siegmund Ehrmann (SPD) 16446 D Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union Drucksache 18/8244 16448 A Thorsten Frei (CDU/CSU) 16449 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16450 B Heike Hänsel (DIE LINKE) 16451 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) 16451 D Sebastian Hartmann (SPD) 16453 B Andrea Lindholz (CDU/CSU) 16454 B Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16454 D Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16455 B Norbert Spinrath (SPD) 16456 D Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU) 16458 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16459 A Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) Drucksachen 18/7223, 18/7453, 18/8268 16460 B Christian Flisek (SPD) 16460 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 16462 A Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) 16463 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16464 B Burkhard Blienert (SPD) 16465 C Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 16466 B Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden Drucksachen 18/6364, 18/8222 16467 D Maria Michalk (CDU/CSU) 16468 A Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 16469 A Hilde Mattheis (SPD) 16470 A Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 16471 C Hilde Mattheis (SPD) 16472 B Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16472 C Erich Irlstorfer (CDU/CSU) 16473 C Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung beschleunigen Drucksachen 18/7044, 18/8233 16475 A Stephan Albani (CDU/CSU) 16475 A Kathrin Vogler (DIE LINKE) 16476 B Dr. Daniela De Ridder (SPD) 16477 B Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16478 A Tino Sorge (CDU/CSU) 16479 A René Röspel (SPD) 16480 A Tagesordnungspunkt 13: Antrag der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Luise Amtsberg, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heute für morgen helfen – Engagement für Geflüchtete stärken Drucksache 18/8221 16481 A Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16481 A Ingrid Pahlmann (CDU/CSU) 16482 A Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE) 16483 A Svenja Stadler (SPD) 16484 A Martin Patzelt (CDU/CSU) 16485 C Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16486 A Tagesordnungspunkt 16: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationales Reformprogramm 2016 Drucksache 18/8116 16487 A Bernd Westphal (SPD) 16487 B Michael Schlecht (DIE LINKE) 16488 A Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) 16488 D Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16490 C Ulrich Freese (SPD) 16492 A Tagesordnungspunkt 15: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen Drucksachen 18/5096, 18/6512 16492 D b) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits KOM(2016) 8 endg.; Ratsdok. 5608/16 – und – zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 63 endg.; Ratsdok. 6126/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und der ostafrikanischen Gemeinschaft ablehnen Drucksache 18/8243 16493 A Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär BMZ 16493 A Heike Hänsel (DIE LINKE) 16494 A Dr. Sascha Raabe (SPD) 16495 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16496 C Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) 16497 D Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters Drucksache 18/8209 16499 C Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden Drucksache 18/8111 16499 D Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit Drucksachen 18/7793, 18/8119 16500 A Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften Drucksachen 18/7244, 18/8267 16500 B Tagesordnungspunkt 21: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) Drucksachen 18/7822, 18/8265 16500 C – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt Drucksachen 18/7821, 18/8265 16500 C Tagesordnungspunkt 22: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze Drucksachen 18/7561, 18/8258 16501 A Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes Drucksache 18/8235 16501 C Nächste Sitzung 16501 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16503 A Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Baehrens, Ulrike Bahr, Bärbel Bas, Uwe Beckmeyer, Edelgard Bulmahn, Martin Burkert, Sabine Dittmar, Martin Dörmann, Elvira Drobinski-Weiß, Saskia Esken, Daniela Kolbe, Karin Evers-Meyer, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Michael Gerdes, Martin Gerster, Hubertus Heil (Peine), Rita Hagl-Kehl, Gabriela Heinrich, Matthias Ilgen, Frank Junge, Josip Juratovic, Gabriele Katzmarek, Dr. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Aydan Özoğuz, Jeannine Pflugradt, Stefan Rebmann, Dr. Martin Rosemann, Bernd Rützel, Sarah Ryglewski, Johann Saathoff, Annette Sawade, Marianne Schieder, Dr. Dorothee Schlegel, Svenja Stadler, Martina Stamm-Fibich, Sonja Steffen, Kerstin Tack, Carsten Träger und Stefan Zierke (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) 16503 C Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michaela Engelmeier, Michael Groß, Dirk Heidenblut, Petra Hinz (Essen), Arno Klare, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Elfi Scho-Antwerpes, Ursula Schulte, und Christoph Strässer (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) 16504 B Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus Caesar, Jutta Eckenbach, Ingrid Fischbach, Uwe Lagosky, Dr. Claudia Lücking-Michel, Sylvia Pantel, Eckhard Pols, Bernhard Schulte-Drüggelte und Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) 16504 C Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Katarina Barley, Angelika Glöckner, Michael Hartmann (Wackernheim), Marcus Held, Gustav Herzog, Thomas Hitschler, Andrea Nahles, Detlev Pilger und Gabi Weber (alle Landesgruppe Rheinland-Pfalz in der SPD-Fraktion) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) 16505 A Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Crone, Ulrich Kelber, Helga Kühn-Mengel, Dr. Rolf Mützenich, Achim Post (Minden), Axel Schäfer (Bochum) und Ulla Schmidt (Aachen) (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) 16505 D Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karamba Diaby, Petra Ernstberger, Heidtrud Henn, Detlef Müller (Chemnitz), Matthias Schmidt (Berlin) und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) 16506 B Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alois Gerig, Andreas Jung und Josef Rief (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) 16506 C Anlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) 16507 A Doris Barnett (SPD) 16507 B Dr. Matthias Bartke (SPD) 16507 D Maik Beermann (CDU/CSU) 16508 B Sybille Benning (CDU/CSU) 16508 C Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 16508 D Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) 16509 B Marco Bülow (SPD) 16509 D Bernhard Daldrup (SPD) 16510 A Siegmund Ehrmann (SPD) 16510 B Dr. Johannes Fechner (SPD) 16510 C Christian Flisek (SPD) 16511 B Ulrich Freese (SPD) 16511 D Dagmar Freitag (SPD) 16512 A Ulrike Gottschalck (SPD) 16512 B Kerstin Griese (SPD) 16512 C Gabriele Groneberg (SPD) 16513 A Christian Haase (CDU/CSU) 16513 C Bettina Hagedorn (SPD) 16514 A Metin Hakverdi (SPD) 16514 D Ulrich Hampel (SPD) 16515 A Sebastian Hartmann (SPD) 16515 A Wolfgang Hellmich (SPD) 16515 C Gabriele Hiller-Ohm (SPD) 16515 D Christina Jantz-Herrmann (SPD) 16516 B Thomas Jurk (SPD) 16517 B Ralf Kapschack (SPD) 16517 D Anja Karliczek (CDU/CSU) 16517 D Cansel Kiziltepe (SPD) 16518 A Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD) 16518 D Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) 16519 A Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD) 16519 B Caren Marks (SPD) 16520 A Wilfried Oellers (CDU/CSU) 16520 C Markus Paschke (SPD) 16520 C Christian Petry (SPD) 16521 B Sabine Poschmann (SPD) 16522 A Dr. Simone Raatz (SPD) 16522 B Mechthild Rawert (SPD) 16522 C Gerold Reichenbach (SPD) 16523 B Dr. Carola Reimann (SPD) 16524 A Dr. Daniela De Ridder (SPD) 16524 C Lothar Riebsamen (CDU/CSU) 16524 C Johannes Röring (CDU/CSU) 16525 A Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) 16525 A Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) 16526 A Dr. Nina Scheer (SPD) 16526 D Udo Schiefner (SPD) 16527 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) 16527 B Frank Schwabe (SPD) 16527 C Stefan Schwartze (SPD) 16528 A Reinhold Sendker (CDU/CSU) 16528 C Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) 16528 D Norbert Spinrath (SPD) 16529 C Michael Thews (SPD) 16529 C Dr. Karin Thissen (SPD) 16530 A Ute Vogt (SPD) 16530 A Bernd Westphal (SPD) 16530 D Dirk Wiese (SPD) 16531 B Gülistan Yüksel (SPD) 16531 C Anlage 10 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Tagesordnungspunkt 30 a) 16531 C Josef Göppel (CDU/CSU) 16531 D Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) 16531 D Franz Thönnes (SPD) 16532 C Anlage 11 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 b) 16533 A Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD) 16533 B Franz Thönnes (SPD) 16533 D Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (Tagesordnungspunkt 17) 16534 B Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters (Tagesordnungspunkt 18) 16535 B Dr. Georg Kippels (CDU/CSU) 16535 B Dr. Katja Leikert (CDU/CSU) 16536 A Sabine Dittmar (SPD) 16537 A Hilde Mattheis (SPD) 16537 C Kathrin Vogler (DIE LINKE) 16538 B Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16538 D Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (Tagesordnungspunkt 17) 16539 C Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU) 16539 C Gabriele Fograscher (SPD) 16540 D Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) 16541 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16542 A Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit (Tagesordnungspunkt 19) 16542 D Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU) 16542 D Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD) 16544 A Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) 16544 D Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16545 C Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 20) 16546 A Reinhard Grindel (CDU/CSU) 16546 A Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 16547 A Dirk Wiese (SPD) 16548 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 16548 D Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16549 C Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt (Tagesordnungspunkt 21) 16550 D Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) 16550 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 16551 C Dirk Wiese (SPD) 16551 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 16552 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): 16553 B Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze (Tagesordnungspunkt 22) 16554 A Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU) 16554 A Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) 16555 A Jan Korte (DIE LINKE) 16556 A Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16557 B Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (Tagesordnungspunkt 23) 16558 D Artur Auernhammer (CDU/CSU) 16558 D Kees de Vries (CDU/CSU) 16559 D Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) 16560 B Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) 16561 B Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 16562 A Anlage  20 Neudruck: Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen 29 und 30 der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (163. Sitzung, Anlage 17) 16563 A  167. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. April 2016 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle herzlich. Bevor wir in unsere Tagesordnung eintreten, möchte ich zwei Geburtstagsglückwünsche im Namen des Hauses übermitteln, zum einen an die Kollegin Gabriele Lösekrug-Möller zu ihrem 65. Geburtstag, zum anderen an den Kollegen Helmut Nowak, der seinen 75. Geburtstag gefeiert hat. Alle guten Wünsche für das neue Lebensjahr! (Beifall) Es gibt eine interfraktionelle Vereinbarung, die Tagesordnung um die in der Zusatzpunkteliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umgang mit der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei (siehe 166. Sitzung) ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Sicherung der Arbeitsplätze in der europäischen Stahlindustrie Drucksache 18/8237 ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Andreae, Oliver Krischer, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europäische Stahlindustrie nachhaltig stärken Drucksache 18/8240 ZP 4 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Rentenniveau anheben – Altersarmut verhindern ZP 5 Beratung des Antrags der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union Drucksache 18/8244 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Auswärtiger Ausschuss Innenausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Federführung offen ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Keine öffentlichen Forschungsgelder für den Wiedereinstieg in atomare Technologien – 6. Energieforschungsprogramm vollständig in Richtung Energiewende weiterentwickeln Drucksachen 18/5211, 18/8262 ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Kai Gehring, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europaweiten Atomausstieg voranbringen – Euratom-Vertrag reformieren oder aussteigen Drucksache 18/8242 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der Tagesordnungspunkt 8 – hier geht es um die Beratung der Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus – soll heute abgesetzt werden. Die Tagesordnungspunkte der Koalitionsfraktionen rücken entsprechend nach vorne. Der Tagesordnungspunkt 9 – hier geht es um den Antrag zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – soll ebenfalls abgesetzt werden und stattdessen ein Antrag mit dem Titel „Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union“ aufgerufen werden. Schließlich mache ich noch auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunkteliste aufmerksam: Der am 14. April 2016 (164. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Drucksache 18/8034 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ich frage Sie, ob Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden sind. – Das ist offenkundig der Fall. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 3 sowie zu den Zusatzpunkten 2 und 3:     3. Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken Drucksache 18/8238 ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Sicherung der Arbeitsplätze in der europäischen Stahlindustrie Drucksache 18/8237 ZP 3 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Andreae, Oliver Krischer, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Europäische Stahlindustrie nachhaltig stärken Drucksache 18/8240 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Aussprache 77 Minuten dauern. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst dem Kollegen Hubertus Heil für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Hubertus Heil (Peine) (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tribüne sitzen Betriebsräte, Arbeitnehmervertreter aus Ilsenburg in Sachsen-Anhalt, aus Salzgitter und auch aus meiner Heimatstadt Peine, von Peiner Träger, von Salzgitter Flachstahl und einem Unternehmen der Salzgitter AG in Ilsenburg. Ich will eines vorweg sagen: Ich habe mir die Anträge angeschaut und festgestellt, dass sie sich in Nuancen unterscheiden; aber ich glaube, wir können den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern, den Beschäftigten in der Stahlindustrie am heutigen Tag ein Signal geben: Euer Schicksal ist uns nicht egal. Wir interessieren uns dafür, dass die Arbeitsplätze in diesem Bereich, dass die Wertschöpfung erhalten bleibt, und wir geben die Stahlindustrie in Deutschland nicht kampflos preis. – Ich glaube, das ist ein gemeinsames Signal. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich nenne Ihnen einige Zahlen. 90 000 Beschäftigte – in Europa sind es insgesamt 330 000 Beschäftigte – arbeiten direkt in der deutschen Stahlindustrie. Aber die Stahlindustrie ist nicht nur Beschäftigungsgarant in Deutschland, sie ist Grundlage in vielerlei Hinsicht für das, was wir die industrielle Basis dieses Landes nennen. Viele loben die industriellen Wertschöpfungsketten, die wir in Deutschland haben: von den Grundstoffindustrien über den produzierenden Mittelstand bis hin zu den kleinsten Unternehmen. Diese Wertschöpfungsketten, meine Damen und Herren, sind ein Grund, warum die Bundesrepublik Deutschland anders als alle anderen Volkswirtschaften besser durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gekommen ist. Das entspricht inzwischen dem Urteil aller Ökonomen. Gerade weil das so ist, müssen wir begreifen, dass das Vorurteil mancher, Stahl sei „old economy“, ein blödes Vorurteil ist. Im Gegenteil: Stahlprodukte sind in vielerlei Hinsicht als ein wesentlicher Grundstoff Voraussetzung für Innovation. Ich will das an drei Beispielen deutlich machen. Bei den erneuerbaren Energien kann man sagen: Windräder brauchen Stahl. Wir wissen, dass vieles, was wir beim Anlagen- und Maschinenbau haben, von innovativen Werkstoffen aus Stahl abhängt. Ich habe ein Beispiel mit Blick auf die Wasserkraft in Niedersachsen, wo inzwischen die Salzgitter AG – um dieses Unternehmen anzusprechen – in ein großes Wasserrad investiert, das auch bei Niedrigwasser die Möglichkeit eröffnet, verlässlich Strom zu produzieren. Ich will gar nicht davon reden, dass wir seit gestern eine Entscheidung der Bundesregierung in Sachen Elektromobilität haben. Wir wissen, dass es ein Problem mit den Reichweiten von Elektromobilität gibt. Deshalb sind Leichtbau und leichte Werkstoffe ganz wichtig. Meine Damen und Herren, es gibt in Zukunft keinen industriellen Fortschritt ohne Stahl. Auch deshalb schauen wir nicht tatenlos zu, wie Kapazitäten vernichtet werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb wissen wir, dass das Jahr 2016 so etwas wie ein Schicksalsjahr für die deutsche und für die europäische Stahlindustrie ist. Drei Dinge stehen in diesem Jahr zur Entscheidung an. Da ist zum einen die Frage, wie wir mit Dumping und mit Überkapazitäten vor allen Dingen aus China am Markt umgehen. Die Europäische Kommission muss entscheiden, wie mit dem Thema „Marktwirtschaftsstatus Chinas“ umgegangen wird. Wir sagen sehr deutlich: Bevor klar ist, dass Dumping in diesem Maße nicht stattfindet, sind wir nicht bereit, dass Europa Instrumente aus der Hand gibt, um sich wirksam gegen Dumping zu wehren. Wir wollen fairen Wettbewerb, aber wir wollen keinen unfairen Dumpingwettbewerb, der zulasten unserer Kapazitäten geht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens ist in diesem Jahr die Entscheidung zum europäischen Emissionshandel notwendig. Wir bekennen uns zu den Klimaschutzzielen. Wir bekennen uns dazu, dass wir den Emissionshandel, also den Handel mit Verschmutzungszertifikaten, für ein marktwirtschaftliches Instrument halten. Er muss belebt werden. Aber wir sagen in gleichem Umfang: Es macht überhaupt keinen Sinn, die Grundstoffindustrien vollständig so einzubeziehen bzw. sie so mit Zertifikaten unterauszustatten, dass am Ende des Tages die Industrien nur verlagert werden, während in anderen Teilen der Welt Produktionen mit höherem CO2-Ausstoß stattfinden. Wir haben ein Weltklima, meine Damen und Herren. Deshalb ist es richtig, dass die Industrien, deren Effektivitätsmaßnahmen physikalisch an Grenzen kommen, nicht aus Deutschland und Europa vertrieben werden. Deshalb brauchen wir vernünftige Ausnahmen auch in Zukunft für die Stahlindustrie beim Thema Emissionshandel. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Drittens haben wir im Erneuerbare-Energien-Gesetz gemeinsam als Koalition beim Thema Eigenstrom zu Recht dafür gesorgt, dass Bestandsanlagen in der Industrie, gerade in der Stahlindustrie, nicht einbezogen werden; denn es macht überhaupt keinen Sinn, die Stahlindustrie, in der Kuppelgase, also Abfallprodukte aus der Stahlindustrie, verstromt werden, einzubeziehen. Diese Regelung ist vernünftig. Sie ist geltende Rechtslage, aber sie wird von der Europäischen Kommission angegriffen. Wir wollen der Bundesregierung den Rücken stärken, um in Brüssel deutlich zu machen: Wir bleiben bei unserer Position, dass industrieller Eigenstrom im Bestand bei der EEG-Umlage ausgenommen bleiben muss. Dies ist auch im Interesse der Arbeitsplätze in der Stahlindustrie. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deshalb will ich zum Schluss sagen: Viele 10 000 Stahlarbeiter haben in den letzten Tagen an verschiedenen Orten in Deutschland und Europa demonstriert. Das Jahr 2016 ist ein Schicksalsjahr der deutschen Stahlindustrie. Wir wissen, dass wir in diesen drei Bereichen zu Entscheidungen kommen müssen. Sie werden nicht allein auf nationaler Ebene gefällt, sondern in der Regel in Brüssel. Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich trotzdem heute mit diesem Thema, damit das nationale Parlament seine Stimme erhebt und in den drei Bereichen klare Kante zeigt, um der Bundesregierung, Bundeswirtschaftsminister Gabriel und auch Bundeskanzlerin Merkel, den Rücken zu stärken, damit sie in Brüssel zu vernünftigen Entscheidungen kommen. Ich sage das für diese drei Bereiche: Wir wollen, dass es in Zukunft eine starke Stahlindustrie in Deutschland gibt. Strukturwandel hat immer stattgefunden, aber klar ist auch – unsere Lebenserfahrung ist aus Regionen, in denen Strukturwandel stattgefunden hat; meine Heimatstadt ist Peine –: Wir dürfen niemals darauf verzichten, diese industriellen Kerne zu erhalten; denn wir brauchen sie als Grundlage für die Zukunft unseres Industriestandortes. Deshalb hat die Koalition einen Antrag vorgelegt – ich danke dem Kollegen Fuchs für die guten Beratungen –, in dem wir diese Position deutlich machen. Wir machen damit deutlich: Wir lassen die Beschäftigten nicht im Stich. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Klaus Ernst ist der nächste Redner für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hubertus Heil hat recht: Die Bedeutung der Stahlindustrie für Deutschland und Europa ist nicht zu unterschätzen. Etwa 25 Prozent der europäischen Stahlproduktion findet in Deutschland statt. Das ist für uns ein sehr wichtiger Faktor. 90 000 Personen arbeiten in diesem Bereich. Alles wurde gesagt; man braucht dem nichts mehr hinzuzufügen. Vielleicht ist aber noch hinzuzufügen, dass die Menschen, die diesen Job machen, ihn unter schwersten Arbeitsbedingungen machen: Hitze, Staub und Lärm. Ich glaube nicht, dass viele von uns hier Lust hätten, das zu machen. Ich sage: Auch deshalb haben die Menschen unseren Schutz, den Schutz der Politik verdient, wenn es um ihre Arbeitsplätze geht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Ziel der Politik muss sein, Arbeitsplätze und Einkommen der Beschäftigten in der Stahlindustrie zu erhalten. Die Europäische Kommission spricht in ihrer Mitteilung vom 16. März über die Stahlindustrie von „einer Reihe ernster Herausforderungen, die auf weltweite Überkapazitäten, einen dramatischen Anstieg der weltweiten Exporte und eine beispiellose Welle unlauterer Handelspraktiken zurückzuführen sind.“ Ein weiterer entscheidender Faktor für die Lage der Stahlindustrie ist allerdings die schwache Konjunktur – auch das schreibt übrigens die Europäische Union – in Deutschland, in Europa und weltweit. Mit dieser schwachen Konjunktur geht eine schwache Nachfrage nach Stahl einher. Die EU-Kommission schreibt: „Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten können der Stahlindustrie und anderen energieintensiven Branchen helfen, indem sie Investitionen fördern …“. Diesen Punkt der Nachfrage, der Investitionsförderung klammern Sie in Ihren Anträgen leider völlig aus. Ich sage Ihnen: Das ist ein Problem, weil Sie für diese Nachfrageschwäche in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in Europa Mitverantwortung tragen. (Beifall bei der LINKEN) Wer ganz Europa eine Austeritätspolitik aufzwingt, dämpft die Nachfrage in Europa. Wer trotz Nullzinsen die schwarze Null wie eine Monstranz in einer Fronleichnamsprozession vor sich herträgt, dämpft die Nachfrage und ist damit für die Situation in der Stahlindustrie mitverantwortlich. (Beifall bei der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU) – Dass Sie das nicht gerne hören wollen, verstehe ich ja, aber es ist die Wahrheit, und das wissen Sie genau. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es lebe die Verschuldung zulasten nachfolgender Generationen!) Auch die EU-Kommission legt Ihnen ans Herz, man möge doch bitte beherzt investieren. Wenn Sie sich die Investitionen in Deutschland anschauen, die staatlichen und die privaten, sehen Sie, dass wir hier einen Nachholbedarf haben, den Sie mit Ihrer Politik mit auslösen. (Beifall bei der LINKEN) Nun zu China. Ja, die Konjunktur geht auch dort zurück. Die Überkapazität beim Stahl wird auf das Doppelte des jährlichen Produktionsvolumens geschätzt, das in ganz Europa vorhanden ist. Die Stahlproduktion in China findet unter Lohn- und Umweltdumping statt. Schon jetzt laufen mehrere Verfahren wegen unlauterer Praktiken gegen China. Die Überproduktion hat den weltweiten Verfall der Stahlpreise befördert. Das bringt die europäische und auch die deutsche Stahlindustrie natürlich in einen verzweifelten Kampf um Marktanteile. Ein solcher Wettbewerb ist nicht fair. Dies zeigt aber auch deutlich, wo die Probleme im freien Handel sind. Es erstaunt mich schon ein bisschen, dass ausgerechnet diejenigen, die, wenn sie morgens aufstehen, statt zu beten, lieber dreimal „Freier Handel!“ schreien, jetzt zu Maßnahmen zur Eingrenzung des Handels aufrufen. Das ist zumindest ein kleiner Widerspruch. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, die europäische Stahlindustrie, insbesondere die deutsche, produziert im Vergleich zur chinesischen bei weitem umweltfreundlicher und zu vernünftigeren Löhnen. Deshalb stimme ich Ihnen an dieser Stelle zu: Es ist unsere Aufgabe, zu verhindern, dass umweltfreundlichere und besser bezahlte Arbeitsplätze zugunsten einer Stahlproduktion zu Dumpingbedingungen, die mit Belastungen der Umwelt einhergeht, verschwinden. Ja, da haben Sie recht. (Beifall bei der LINKEN) Allerdings muss man auch sagen, dass die heutige Situation der Stahlindustrie bisher kaum etwas mit Klimapolitik zu tun hat. Im Gegenteil: Bisher war die deutsche Stahlindustrie vom Zertifikatehandel eher begünstigt. Übrigens haben die Stahlkonzerne unterschiedlich reagiert: Während das Geld im Saarland unter dem Dach einer Stiftung eher in die Rücklagen gesteckt wurde, haben es andere an die Aktionäre gegeben. Die haben jetzt natürlich ein besonderes Problem; auch darüber sollten Sie einmal nachdenken, meine Damen und Herren. Es geht darum, bei der Vergabe weiterer Zertifikate natürlich auch darauf zu achten, dass die Stahlindustrie, die die Probleme schon bei weitem besser als andere gelöst hat, nicht in einer Weise belastet wird, dass es zur Verschiebung der Produktion von vernünftigen hin zu unvernünftigen Bedingungen kommt; damit bin ich einverstanden. Aber es ist auch richtig, dass die Aussage: „Wir müssen bei der Klimapolitik auch darauf achten, wie die Bedingungen der Stahlindustrie sind“ durch eine solche Position nicht weggewischt wird. Auch die Stahlindustrie bei uns hat sicher noch Möglichkeiten, klimapolitisch nachzurüsten, ohne ihre Wettbewerbsposition zu gefährden. Das müssen wir fördern, allerdings ohne dass es für die Stahlindustrie zu einem Wettbewerbsnachteil kommt. Ich danke Ihnen fürs Zuhören. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun der Kollege Michael Fuchs das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Michael Fuchs (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Stahlindustrie gehört seit dem industriellen Beginn in Deutschland zu Deutschland wie kaum eine andere Industrie. Jeder kann sich das vorstellen, und der eine oder andere von Ihnen wird auch schon in Stahlwerken gewesen sein. Ich besuche sie regelmäßig und bin immer wieder davon fasziniert. Deutschland ist der größte Stahlhersteller in Europa. Wir stellen rund 43 Millionen Tonnen Stahl in Deutschland her; in ganz Europa werden 112 Millionen Tonnen hergestellt. Das zeigt, dass wir nach wie vor sehr wettbewerbsfähig sind. Wir haben bei unserem Stahl einen Exportanteil von immerhin 39 Prozent; auch das zeigt, dass wir wettbewerbsfähig sind. Wir sind wettbewerbsfähig, weil die Stahlindustrie eben nicht eine uralte Industrie ist, wie uns der eine oder andere, der sie lieber los wäre, glauben machen möchte – nein –, sondern weil die Stahlindustrie Spezialstähle und Legierungen herstellt, die andere Länder nicht herstellen können, und weil wir im Bereich des Stahls intensive Forschung betrieben und Wettbewerbsvorsprünge erreicht haben. Gott sei Dank ist das so. Wir importieren in die EU rund 7,2 Millionen Tonnen Stahl aus China, in aller Regel Billigstähle, Flachstähle bzw. Baustähle, die in Deutschland nur noch schwer herstellbar sind. Die Stahlproduktion hat einen elementaren Anteil an den Wertschöpfungsketten in Deutschland. Wenn wir nicht von vornherein alle Stähle produzieren, dann kommt es in manchen Bereichen zu Verlagerungen. Es gibt in Sachsen Stahlwerke, die Kurbelwellen für Schiffe herstellen. Eine Kurbelwelle ist 28 Meter lang und 45 Tonnen schwer. Diese Produktion kann man nicht ganz einfach aus Deutschland „wegtun“. Wenn wir das täten, dann würde unter Umständen auch die Schiffsproduktion woanders stattfinden. Es gibt noch sehr viele andere Beispiele dieser Art dafür, dass gerade mit den Spezialstählen, die wir für die Industrie herstellen, die Wertschöpfungsketten beginnen. Wenn diese Stähle also nicht mehr in Deutschland hergestellt werden, dann verlagert sich auch alles andere. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Stahlindustrie beschäftigt 90 000 Menschen in Deutschland und 330 000 Menschen in Europa; Hubertus Heil hat das schon gesagt. Es hängen aber noch viel mehr Arbeitsplätze daran, weil aufgrund der Wertschöpfungsketten gleichzeitig auch die Arbeitsplätze in den anderen Industrien zu berücksichtigen sind. Rund 3,5 Millionen Beschäftigte sind in den stahlintensiven Branchen tätig. Dazu gehört nicht nur die Automobilindustrie, sondern auch der Fahrzeugbau, der komplette Maschinenbau etc. hängen daran. Sie bestellen den Stahl, den sie für ihre spezifischen Anlagen brauchen, in Deutschland. Meine Damen und Herren, dass wir für eine einzelne Industriebranche einen Antrag einbringen, geschieht eigentlich nur selten. Soweit ich mich erinnern kann, haben wir das in dieser Legislaturperiode bisher noch nicht gemacht, aber es ist berechtigt; denn wir haben in dieser Branche durchaus Probleme. Damit komme ich zum Thema China. China produziert rund 800 Millionen Tonnen Stahl im Jahr und exportiert davon rund 112 Millionen Tonnen. Die EU braucht im Jahr rund 152 Millionen Tonnen Stahl. Das zeigt, dass in China gewaltige Kapazitäten vorhanden sind und Überkapazitäten auf den Markt kommen. Ich wäre der Erste, der sagen würde, dass das die Konsequenzen von Markt und Globalisierung sind. Die chinesische Stahlpolitik hat in meinen Augen aber nicht allzu viel mit dem Markt zu tun. Dort gibt es keinen Markt in dem Sinne, wie wir ihn uns vorstellen. Deswegen ist es durchaus berechtigt, dass die EU Antidumpingverfahren gegen China eingeleitet hat. Ich finde es auch richtig, dass es in Deutschland zum ersten Mal einen gemeinsam Stahlaktionstag gab, an dem sich die Betriebsräte und die Mitarbeiter in den Betrieben zusammen mit ihren Gesellschaftern auf die Straße begeben haben, um zu zeigen, dass es notwendig ist, dass wir dort Veränderungen herbeiführen, und das tun wir auch. Die Entscheidung, China den Marktwirtschaftsstatus einzuräumen, wird wohl getroffen werden müssen; denn wir werden weiter intensiv mit China zusammenarbeiten. Ich darf daran erinnern, dass China auch für Deutschland ein gewaltiger Exportmarkt ist. Das Ganze muss aber zu fairen Bedingungen geschehen. Wir müssen China gegenüber Anforderungen stellen können, die zeigen, dass wir gemeinsam eine Marktwirtschaft haben wollen, in der wir vernünftig zusammenarbeiten. Das chinesische Politbüro wird lernen müssen, dass zur Marktwirtschaft auch gehört, dass unwirtschaftliche Einheiten aus dem Markt verschwinden. Daran wird man sich in China gewöhnen müssen. Bis jetzt fällt den Herrschaften das schwer. Hubertus Heil hat die Klimapolitik schon angesprochen, aber ich will es noch ein bisschen deutlicher machen: Wir helfen dem Klima in der Welt überhaupt nicht, wenn wir Carbon Leakage organisieren, sodass es zu Produktionsverlagerungen von Deutschland in andere Länder kommt. Ich will hier als Beispiel wieder nur China erwähnen. In Deutschland wird eine Tonne Stahl mit einem CO2-Ausstoß von rund 1 500 Kilogramm produziert. Das ist ein Durchschnittswert. Es gibt Stahlwerke, die ein Stück weit besser sind, aber nicht viel. Viel mehr geht auch physikalisch nicht. In China wird die gleiche Tonne Stahl mit einem CO2-Ausstoß von rund 2 200 Kilogramm produziert, also mit rund einem Drittel CO2 mehr. Dem CO2 ist es dabei völlig egal, ob es in China oder in Deutschland in die Luft geschickt wird. Es befindet sich in der gleichen Klimawelt. Mit anderen Worten: Je weniger bei uns produziert wird, desto mehr CO2 wird ausgestoßen. Das ist eine simple Tatsache, und die sollten wir berücksichtigen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Man darf es aber nicht übertreiben. Wenn wir unsere Stahlindustrie immer weiter vor uns hertreiben und den besten Stahlproduzenten auch noch die 10-Prozent-Regel wegnehmen wollen, wie es der eine oder andere hier im Hohen Hause immer wieder von sich gibt, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Stahlproduktion ins Ausland verlagert wird. Wenn die Stahlproduktion von Deutschland ins Ausland verlagert wird – von mir aus von Sachsen nach Polen oder von Nordrhein-Westfalen nach Belgien –, dann ist dem Klima überhaupt nicht geholfen. Aber wir verlieren Arbeitsplätze in der Stahlindustrie. Das muss verhindert werden; das wollen wir nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Ganze gilt natürlich genauso, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, für den Bereich der Stromkosten. Wir müssen die Stromkosten in den Griff bekommen. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Kuppelgase weiter ohne Belastungen verstromen können; denn es ist sinnvoll, dass Gase, die im Produktionsprozess entstehen, direkt für die Stromproduktion verwendet werden. Es ist Unsinn, diese Art der Stromerzeugung mit der EEG-Umlage belasten zu wollen. Das sollten wir schön bleiben lassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) So wie es ist, muss es bleiben. Das müssen wir aber im Rahmen des Beihilfeverfahrens bei der EU durchsetzen. Es ist nämlich keine Selbstverständlichkeit, dass das so bleibt. Ein anderer Punkt ist: Wir müssen die Gesamtstromkosten im Blick behalten. Die Stromkosten in Deutschland sind mit weitem Abstand die höchsten. Die Stromkosten in der Stahlindustrie sind um 30 Prozent höher – ich beziehe mich jetzt nicht auf China – als in Frankreich. Alleine Frankreichs Stromkosten in der Strahlproduktion liegen 30 Prozent unter unseren. Wir sollten uns Gedanken darüber machen, wie wir das ändern können. Blicken wir in die USA, wird es besonders kritisch. Die Kosten für den Strom zur Produktion von Stahl und ähnlichen Produkten betragen ein Fünftel von unseren. Das wird am Ende des Tages bedeuten, dass es in Amerika in diesen Wirtschaftsbereichen zu einer Reindustrialisierung kommt. Das macht mir schon Sorge. Wenn in Amerika dadurch mehr Stahlwerke entstehen, wird das dazu führen, dass wir hier Arbeitsplätze und damit die Wertschöpfungskette verlieren. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In den USA kommt es doch zu Verlusten!) – Frau Höhn, davon verstehen Sie nichts; das wissen wir ja. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hallo? Ich verstehe davon mehr als Sie!) Wenn das passiert, wenn also Wertschöpfungsketten weg sind, ziehen ganze Branchen aus Deutschland weg. Das will ich verhindern, und das müssen wir gemeinsam verhindern. Ich finde es gut, dass wir diesen gemeinsamen Stahlantrag heute diskutieren, um der Industrie und der Wirtschaft zu zeigen: Wir stehen zu ihr. Wir wollen den Standort sichern. Aber dazu gehört auch, sicherzustellen, dass die Stromkosten in Deutschland in Schach und Proportion bleiben und dass die Kosten für den Klimawandel nicht allein von der Stahlindustrie getragen werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Kerstin Andreae erhält nun das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast 90 000 Menschen arbeiten in der Stahlbranche, Zulieferer und indirekt abhängige Branchen nicht mitgezählt. Viele Menschen haben große Sorgen um ihren Arbeitsplatz. Es ist gut und richtig, dass wir hier im Bundestag einen breiten Konsens darüber haben: Wir lassen euch nicht im Regen stehen. Ihr seid uns nicht egal! – Es ist gut, dass von hier dieses Signal ausgeht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Aber es ist auch klug, hier sehr genau und seriös zu argumentieren und nichts zu vermischen, was nicht vermischt werden darf. Laut OECD waren 2015 mehr als 700 Millionen Tonnen Stahl zu viel auf dem Markt. Die Überkapazität allein der chinesischen Stahlproduzenten ist doppelt so hoch wie das gesamte Produktionsvolumen der europäischen und damit auch der deutschen Stahlhersteller. China und Russland drängen auf den europäischen Markt. Preise brechen ein, teilweise dramatisch. Es ist so: Wenn das Angebot zu hoch ist, sinken die Preise. Das heißt, wir haben ein Problem mit Überkapazitäten. Aber Überkapazitäten und Emissionshandel haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Branche tut sich überhaupt keinen Gefallen, jetzt das ETS ins Spiel zu bringen. Wenn wir keine Lösung für Überkapazitäten finden, wenn wir keine Lösung für unsere Probleme mit der chinesischen Stahlindustrie als Wettbewerber finden, dann wird die europäische Stahlindustrie in dieser Sache bald gar kein Akteur mehr sein. Der Emissionshandel ist nicht das Problem. Deswegen ist er auch nicht die Lösung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das eigentliche akute Problem sind unfaire Handelspraktiken. Die EU verhängt nicht mal 20 Prozent Zoll auf den Import von chinesischem Stahl. In den USA liegen diese Zölle bei rund 250 Prozent. Solange das so ist, wissen wir, wo der Stahl am Ende landet. Deshalb sollte die deutsche Regierung nicht alleine auf Brüssel zeigen. Erstens. Die deutsche Regierung soll die EU-Kommission dabei unterstützen, die Schutzmaßnahmen zu verstärken, zum Beispiel die Regel des niedrigsten Zolls für den Stahlsektor auszusetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Die deutsche Regierung sollte dieses Thema auf die Agenda der G 20 setzen. Da übernimmt Deutschland 2017 den Vorsitz. Denn darum geht es: Wie schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen – global? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das betrifft die gesamte Grundstoffindustrie, nicht nur den Stahl. Da bestehen doch die gleichen Sorgen. Drittens. Die EU muss handlungsfähig werden. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Blockade der nötigen Schutzmaßnahmen, also das Schwarze-Peter-Spiel, das derzeit vorherrscht, endet. Die EU-Kommission hat vor drei Jahren – vor drei Jahren! – effektivere handelspolitische Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Das Europäische Parlament hat sich positiv dazu verhalten. Und jetzt läuft das Schwarze-Peter-Spiel im Rat. Hier ist die Bundesregierung gefragt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von Appellen alleine wird kein Arbeitsplatz gesichert. Hier geht es um konkretes Handeln (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das tut die Bundesregierung!) und Einsatz der Bundesregierung auf europäischer Ebene. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt haben wir eine Debatte über den Marktwirtschaftsstatus für China. Ich würde ja gerne verstehen, wie sich die Bundesregierung positioniert. Ich habe die Aussagen von Herrn Heil und die Aussagen von Herrn Fuchs, vorsichtig gesagt, nicht als deckungsgleich empfunden. (Heiterkeit der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Hochsubventionierter Stahl verdrängt via Dumping Stahlerzeugnisse aus effizienten deutschen und europäischen Anlagen. Das ist nicht im Sinne einer Marktwirtschaft. Und für die Aussage, dass in China Marktwirtschaft herrscht, muss man sich schon ziemlich biegen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das stimmt!) Deswegen ist für uns klar: Eine bedingungslose Anerkennung des Marktwirtschaftsstatus kann es nicht geben. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das haben wir doch auch gesagt!) Aber Protektionismus ist auch der falsche Weg. Mich interessiert, wie Sie sich positionieren, Herr Gabriel. (Zuruf des Bundesministers Sigmar Gabriel) Ein weiterer Punkt ist schließlich Innovation. Einer unserer großen Standortvorteile in Deutschland ist, dass wir hier ganze Wertschöpfungsketten haben. Es ist ganz klar: Stahl muss in Deutschland bleiben. Wir wollen keine Abwanderung, auch aus einem ganz grünen Grund: Für Schienenausbau, Gebäudesanierung und Energiewende – überall wird Stahl gebraucht. In einer Windkraftanlage steckt mehr Stahl als in 500 Autos. Bei einem Zubau von 2 000 Windrädern pro Jahr entspricht das 1 Million Pkws. Die ökologische Modernisierung, die grüne Industriepolitik ist ein gigantisches Konjunkturprogramm für die Stahlindustrie. Das hilft den Arbeitsplätzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Branche hat viel investiert in Effizienz und CO2-Minderung. Diese Leistung erkennen wir ausdrücklich an; aber dieser Weg ist nicht zu Ende. Die Klimafrage ist die Zukunftsfrage. Und sie entscheidet sich nicht an Bestandsanlagen, sondern an Neuinvestitionen. Deswegen gilt der Grundsatz: Weniger subventionieren und mehr investieren. Die Bundesregierung muss darüber nachdenken, wie sie die Stahlindustrie bei Investitionen unterstützt, aber keine Abstriche beim Klimaschutz macht. Das ist die Aufgabe der Bundesregierung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir die Klimaziele von Paris ernst nehmen, dann bedeutet das konkret, dass auch die Produktion von Stahl klimafreundlich werden muss. Hier müssen Politik und Branche eine Vision aufzeigen. (Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin? Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Industrie hat uns Grüne an ihrer Seite: für faire Welthandelsbeziehungen, für eine ökologische Modernisierung und für die Zukunftsaufgabe Klimaschutz. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die Bundesregierung hat nun der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um gleich einmal die Frage der Kollegin Andreae zu beantworten: Die Bundesregierung tut all das, was Sie gesagt haben, zum Beispiel dadurch, dass wir nicht nur alleine, sondern mit sieben weiteren Industrieministern der Kommission schon längst gesagt haben, dass sie die Maßnahmen zum Antidumping in Kraft setzen muss, dass es skandalös ist, dass wir in Europa für etwas, wofür die Vereinigten Staaten von Amerika 9 Monate brauchen, 20 Monate benötigen, und dass wir eine Reform dieser Schutzmaßnahmen, sozusagen völlig neue, brauchen. All das haben wir getan. Es ist natürlich richtig, das beim G-20-Gipfel auf die Tagesordnung zu setzen, aber, Frau Andreae, der ist erst nächstes Jahr. Bis dahin kann es passieren, dass es bei uns schon zu einem erheblichen Abbau von Arbeitsplätzen in der Stahlindustrie kommt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) In Wahrheit geht es um Folgendes, Frau Andreae. Präsident Dr. Norbert Lammert: Einen Augenblick, Herr Minister, weil ich das zu Beginn Ihrer Rede klarstellen muss. – Ich bitte die interessierten Kolleginnen und Kollegen auf der Tribüne, der Debatte zwar mit Interesse, vielleicht auch mit innerem Feuer, aber ohne Beifalls- oder Missfallenskundgebungen zu folgen. Also seien Sie nochmals herzlich willkommen. Der Minister nimmt den Begrüßungsapplaus als Unterstützung für die Absichten, die ja auch der Antrag formuliert. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Bitte schön. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Angesichts gelegentlicher öffentlicher Debatten über mich als SPD-Vorsitzenden freue ich mich über jeden Applaus. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das kann ich sogar bestätigen!) Auch wenn es ein ernstes Thema ist, darf man ja trotzdem optimistisch miteinander umgehen. Worum es in Wahrheit in der Europäischen Union geht, ist die Frage, ob wir den Mut haben, uns auch gegenüber China offensiv aufzustellen. Denn in Wahrheit haben doch alle Angst, dass Maßnahmen für die Stahlindustrie dazu führen, dass die Chinesen ihrerseits mit entsprechenden Maßnahmen antworten und wir dann in einem Handelskrieg landen. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!) Diese Angst haben doch alle, und deswegen zucken alle bei der Frage. Ich bin dafür, dass wir uns offensiv verhalten, weil wir für defensives Verhalten auch von den Chinesen nicht respektiert werden. Niemand will einen Handelskrieg. Niemand wünscht sich dann Antidumpingmaßnahmen. Aber wenn wir sie nicht in Kraft setzen und sozusagen schon signalisieren, dass wir nicht bereit sind, unsere Stahlindustrie zu stärken – da hat Frau Andreae völlig recht; als Nächstes geht es um alle Bestandteile der energieintensiven Industrien und der Rohstoffindustrien –, dann werden wir uns nie durchsetzen. Deswegen bin ich sehr dafür, dass wir klar sagen: Es kann keinen Marktwirtschaftsstatus für China geben, wenn sich China nicht an die Regeln der Marktwirtschaft hält. Das ist doch ganz klar. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Übrigens Klaus bzw. Herr Ernst: Freihandel hat Regeln, und wer gegen Regeln verstößt, dem darf man keinen freien Handel ermöglichen. Man darf diese Debatte nicht dafür nutzen, den Freihandel zu diskreditieren; denn auch wir exportieren Stahl, übrigens sogar nach China. Es geht vielmehr um die Durchsetzung von Regeln dabei. Übrigens: Würden wir mit den Vereinigten Staaten in solchen Fragen gemeinsam handeln, dann wären wir besser aufgestellt. Die Vereinigten Staaten schützen ja ihren Markt gegenüber Dumpingimporten aus China, was es derzeit für uns noch schwerer macht, weil die Chinesen das, was sie dort nicht auf den Markt bringen können, bei uns auf den Markt drücken. Wir müssen also Regeln für den Handel und den fairen Wettbewerb durchsetzen, und wir dürfen nicht Ländern einen Marktwirtschaftsstatus verleihen, die ganz offensichtlich keine Marktwirtschaft sind. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Überkapazitäten, die dort bestehen, sind übrigens doppelt so groß wie der gesamte europäische Bedarf. So viele Konjunkturprogramme können wir gar nicht machen, um das auszugleichen. Das wollen wir auch gar nicht. Es geht doch darum, dass sich in einem fairen Wettbewerb die Besten durchsetzen sollen, statt diejenigen mit den miesesten Löhnen und schlechtesten Umweltstandards auch noch staatlich dabei zu unterstützen, dass sie den Markt mit ihren Produkten überschwemmen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, darf der Kollege Ernst Ihnen eine Zwischenfrage stellen? Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Jede. Präsident Dr. Norbert Lammert: Na ja, das wollen wir uns erst einmal anhören, und dann entscheiden wir, ob jede Zwischenfrage zulässig ist. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nur eine!) Klaus Ernst (DIE LINKE): Nur eine also. – Danke, dass Sie die Frage zulassen. Wie bewerten Sie die Aussage des Kollegen Fuchs, Amerika hätte im Vergleich zu uns 30 Prozent geringere Strompreise? (Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Nein, das habe ich nicht gesagt! Das ist falsch! – Zuruf von der CDU/CSU: Das war bezogen auf Frankreich!) – Wie viel waren es denn? (Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Ich habe gesagt: Ein Fünftel sind die Strompreise in Amerika!) – Also deutlich geringere Stromkosten; so war es. Dass die Stromkosten um 30 Prozent geringer sind, ist ja gegenüber der Stahlindustrie in Deutschland ein deutlicher Wettbewerbsvorteil. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Ein Fünftel! Grundrechenarten! Setzen! – Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Der Strompreis in den USA beträgt ein Fünftel von unserem!) – Hört doch erst einmal zu! Das ist doch nicht schlecht. Das bildet manchmal. Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich höre doch zu. Klaus Ernst (DIE LINKE): Nein, ich meine nicht Sie, sondern andere. Wenn also die bei der Stahlproduktion 30 Prozent geringere Stromkosten haben (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: Nein! Das ist aber falsch!) und wir jetzt ein internationales Handelsabkommen mit Amerika abschließen, das dazu führt, dass Handelshemmnisse, also unter anderem auch die Zölle, zum Beispiel die Schutzzölle, die wir oder auch die anderen haben, abgebaut werden, dann ist ja der Strompreis in den USA nach wie vor billiger, zugleich führt das dann aber dazu, dass durch ein solches Handelsabkommen die deutsche Stahlindustrie massiv belastet wird. Nehmt ihr sie von TTIP aus, oder nehmt ihr sie nicht aus? Wenn ihr sie nämlich nicht ausnehmt, hat die Stahlindustrie in Deutschland durch dieses Handelsabkommen drastische Nachteile. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Das setzt allerdings voraus, dass es Zölle gegen amerikanischen Stahl gibt, die man abbauen kann. Das ist doch eine Debatte, die völliger Unfug ist. Entschuldige, Klaus, dass ich das sage, aber das hat nichts miteinander zu tun. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Ulrich Freese [SPD]) Worum es im internationalen Wettbewerb geht, ist Folgendes: Die Strompreise in den Vereinigten Staaten sind in der Tat durch Fracking und dadurch, dass dort viele der Abgaben und Steuern, die wir auf Energie erheben, nicht existieren, deutlich geringer. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Deswegen wollt ihr Fracking auch zulassen!) Das ist nun einmal so, und zwar nicht nur bezogen auf Deutschland, sondern auf ganz Europa. Worum es jetzt geht, ist, darauf zu achten, dass wir das, was zumindest die Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen hat, nämlich dass die energieintensive Industrie – im Kern die Stahlindustrie – von besonderen Abgaben wie der EEG-Umlage und der Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung befreit wird, weiter durchsetzen. Es war sehr bedauerlich, dass die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier im Deutschen Bundestag dagegengestimmt und polemisiert haben, dass wir die Stahlindustrie und die energieeffiziente Industrie von Abgaben befreien. Das hat hier doch stattgefunden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Als ich die Befreiung von der EEG-Umlage durchgesetzt habe, musste ich mir doch von Ihrer Fraktion, Herr Ernst, und der Fraktion der Grünen anhören, nun würden die Verbraucher durch höhere Strompreise belastet, weil wir die energieintensive Industrie ausnehmen. Meine Antwort lautete: Was hilft es eigentlich einem Dreipersonenhaushalt, wenn er im Jahr rund 40 Euro – das wäre das Maximum gewesen, wenn wir alle Befreiungen gestrichen hätten – geringere Stromkosten hat, aber gleichzeitig ein paar Millionen industrielle Arbeitsplätze vernichtet werden? Dieses Argument haben Sie damals nicht akzeptiert. Es wäre gut, wenn Sie es heute akzeptieren würden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Hatte mit der Frage nichts zu tun!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Minister, jetzt möchte auch der Kollege Krischer gerne Ihre Redezeit noch einmal verlängern. Geht das? Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Mit großer Freude. (Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Bitte schön. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herzlichen Dank, Herr Minister Gabriel, dass Sie die Frage zulassen. – Ehrlich gesagt hat das nichts mit dem zu tun, was wir im Jahr 2014 im Rahmen der EEG-Novelle diskutiert haben. (Zurufe von der SPD: Doch! Doch!) Sie haben doch auf europäischer Ebene ein Problem bekommen, weil Sie die Ausnahmen auf alle möglichen Branchen ausgeweitet haben. Sie haben die Ausnahmeregelungen immer weiter ausgedehnt. Es gibt hier einen Konsens, die energieintensive Industrie – dazu gehört insbesondere die Stahlindustrie – davon auszunehmen. Sie haben das Problem verursacht, indem Sie immer mehr Branchen einbezogen haben. Damit sind Sie am Ende ein Stück weit dafür verantwortlich, dass wir nun diese Debatte führen. Genau das ist Ihr Problem. Herr Gabriel, ein zweiter Punkt. Ich habe nun mehrfach gehört, in den USA seien die Strompreise so viel günstiger als hier. Wir haben im Moment einen Börsenpreis von 25 Euro, teilweise sogar von 21 Euro pro Megawattstunde. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das sagt doch gar nichts!) Die Ausnahmen, die hier für die energieintensive Industrie und insbesondere für die Stahlindustrie vorhanden sind, finden Sie in weiten Teilen der USA nicht. Die Debatte ist an dieser Stelle unredlich. Wir müssen sicherlich viel über China reden und viele Fragen besprechen, zum Beispiel die Frage, wie wir den Emissionshandel weiter gestalten wollen. Aber hier eine Debatte darüber zu führen, dass die deutsche Stahlindustrie ein Problem mit den Strompreisen hätte, ist nicht redlich. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Krischer, ich habe gar nichts zur Frage von Strompreisen für die Stahlindustrie gesagt. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es stimmt, dass die Stromkosten – dafür sind nicht die Börsenpreise entscheidend, sondern die Steuern und Abgaben, die auf die Börsenpreise obendrauf kommen – (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es!) für die energieintensiven Unternehmen in den Vereinigten Staaten niedriger sind als für vergleichbare Unternehmen in ganz Europa. Das liegt daran, dass wir in den letzten Jahrzehnten aus guten Gründen überall in Europa Abgaben auf Strom- und Energieverbrauch entwickelt haben, die einmal als ökologische Abgaben begonnen haben, aber in Wahrheit mittlerweile längst allgemeiner Bestandteil der staatlichen Haushaltsfinanzierung geworden sind und deshalb nicht einfach abzubauen sind. Wir müssen also darauf achten, dass die Differenz zwischen den Stromkosten in anderen Industrienationen, die fairen Wettbewerb machen, und unseren in Europa nicht zu groß wird, da es ansonsten schwierig wird, beispielsweise im Bereich der Automobilindustrie moderne Faserverbundwerkstoffproduktion in Europa zu halten. Die gehen, wie sie es derzeit schon tun, nämlich dann in die Vereinigten Staaten. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Ich habe mich nicht dafür ausgesprochen, irgendwie damit anzufangen, an diesen Abgaben herumzudoktern, sondern habe erst einmal auf ein Problem hingewiesen, das dazu führt, dass unsere Unternehmen in der Regel wesentlich forschungsintensiver und effektiver arbeiten sowie eine höhere Produktivität haben müssen. Eines möchte ich jedenfalls nicht, nämlich dass diese Wettbewerbsunterschiede dazu führen, dass die ökologischer produzierende Industrie in Deutschland in Schwierigkeiten gerät und die besser bezahlten Jobs in Deutschland gefährdet werden, und das dann zugunsten schlechter bezahlter Jobs in anderen Teilen der Welt ausgeht. (Beifall bei der SPD) Das war, Herr Krischer, die Antwort auf Ihre zweite Frage. Nun zur Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage, wo Sie sagten, die Debatte habe nichts mit der EEG-Novelle zu tun. Ein Teil des Problems ist doch, dass sich hier jeder immer das heraussucht, wo er unproblematisch sagen kann: Hier will ich der Stahlindustrie helfen. Aber die Welt ist nicht so einfach. Es gibt ein Problem mit Dumping, das ist das größte Problem. Aber es gibt natürlich auch ein Problem mit dem Emissionshandel, und es gibt ein Problem – – (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn?) – Das erkläre ich Ihnen gleich, worin das Problem besteht. Wenn jemandem das Wasser bis zum Hals steht, (Volker Kauder [CDU/CSU]: Dann braucht er einen Schnorchel!) dann besteht bei jedem Glas Wasser, das Sie zusätzlich hineinschütten, die Gefahr, dass er dabei ersäuft. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt eine alte Handwerkerregel, die besagt: Nach „fest“ kommt „ab“. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Jetzt geht es zum Beispiel darum – darüber gab es ja auch Streit mit den Grünen im Bundesrat –, ob wir es durchsetzen können, dass die Befreiungsregel für die Industrieanlagen bei der Kraft-Wärme-Kopplung und beim EEG erhalten bleibt. Darüber liegen wir mit der EU-Kommission im Streit, weil wir glauben, es ist ein Fehler, diese Befreiungsmöglichkeiten ab 2017 einzuschränken. Es wäre gut, wenn Sie sagen würden, Sie sind dafür, dass dies so bleibt. Das wäre ein großer Fortschritt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Das haben Sie bisher nie getan. Sie haben damals immer so getan, als könnte man bei den energieintensiven Unternehmen die Branchen sozusagen weiter einschränken. Der eigentliche Vorteil dieses Landes ist aber, dass wir bei Stahl, bei Chemie und in vielen anderen Rohstoffbereichen Wertschöpfungsketten haben. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: So ist es!) Wenn Sie anfangen, eine herauszubrechen, bricht Ihnen die ganze Wertschöpfungskette weg. Das ist doch unser Vorteil. Deshalb geht es doch nicht nur um die 87 000 Jobs, die es in der Stahlindustrie gibt – dies wäre bereits Grund genug, sich für die Stahlarbeiter einzusetzen –, sondern es geht doch um die gesamte Bandbreite der Industrie. Beim Emissionshandel ist es eben so, dass es ein Fehler ist, zu glauben, dass, wenn man es einfach teuer genug macht, die Sache dann  – oh Wunder! – weitergeht. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn teuer?) Natürlich ist es ein Problem, wenn wir jetzt über die Frage sprechen, ob die 10 Prozent der besten Stahlunternehmen in Europa zusätzliche Minderungsfaktoren bekommen, die andere in Russland, in Indien, in China nicht haben. Die 10 Prozent Besten! (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wofür wir eintreten und wogegen Sie sind, ist, dass wir die 10 Prozent Besten von weiteren Minderungsauflagen freistellen. Dafür plädieren wir. (Dr. Michael Fuchs [CDU/CSU]: Genau! – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese befinden sich eben bei uns. Das Ergebnis, wenn wir dies nicht tun, kann sein, dass die 10 Prozent Besten weg sind und wir am Ende beides nicht haben, weder Klimaschutz noch Jobs in Europa. Das wollen wir nicht, und darum kämpfen wir in dieser Angelegenheit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich kann einfach nur raten, sich bei diesem schwierigen Thema nicht immer nur das herauszusuchen, bei dem man ideologisch die wenigsten Probleme hat, sondern zu schauen, wie wir auf der gesamten Bandbreite die Grundlage auch für ökologischen Fortschritt in Europa erhalten. Meine Damen und Herren, es gibt ganz gute Beispiele dafür, wie der Strukturwandel bewältigt werden sollte. Es ist ja nicht das erste Mal; denn Europa ist ja übrigens die einzige Region auf der Welt, die bereits Stahlkapazitäten in Höhe von 13 Millionen Tonnen Rohstahl abgebaut hat. Keine andere Region hat dies getan, nur Europa. Wir haben in der Vergangenheit bei solchen Prozessen zum Beispiel Stahlmoderatoren eingesetzt. So haben etwa Berthold Beitz und Alfred Herrhausen im Auftrag des damaligen Wirtschaftsministers Anfang der 80er-Jahre die Branche neu geordnet. Wir sehen, dass auch das dazugehört. Wir werden auch darüber zu reden haben. Die Unternehmen tun das auch. Ich finde, man muss überlegen, ob wir nicht solche Entwicklungen auch wieder politisch begleiten. Ich habe jedenfalls mit meinem französischen Kollegen Emmanuel Macron, aber auch mit der IG Metall verabredet, dass wir Stahlmoderatoren in Deutschland und Frankreich beauftragen, mit uns gemeinsam an der Frage zu arbeiten, wie wir europaweit unternehmensübergreifende Kooperationen schaffen, wie wir stabilisierende Maßnahmen auf dem Stahlmarkt zustande bringen, wie wir der Politik Handlungsempfehlungen geben können. Ich glaube, dass das eine ganz gute Anknüpfung an das ist, womit Europa einmal begonnen hat, nämlich mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Montanunion. Ich finde, es ist ein ganz guter historischer Anknüpfungspunkt, dass Frankreich und Deutschland gemeinsam sagen: Wir wollen bei diesem Thema die Grundlagen unserer wirtschaftlichen Erfolge in der Stahlindustrie und übrigens auch in allen anderen Industriebereichen weiter sichern. Ich sage es ganz offen: Ich bin dafür, dass Europa seine Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindestens 20 Prozent verringert. (Zuruf der Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Das ist das Klimaschutzziel, das sich Europa gemeinschaftlich gesetzt hat. Deutschland muss dabei übrigens eine Verringerung um 40 Prozent schaffen, damit das überhaupt klappt. Aber ich bin auch dafür, dass das Ziel, das sich Europa gesetzt hat, dass der Anteil der Industrie bis 2020  20 Prozent am europäischen Bruttoinlandsprodukt beträgt, die gleiche Verbindlichkeit hat. Denn die Menschen werden uns beim Klimaschutz nicht folgen, wenn in der Kombination aus unfairem Wettbewerb, falschen energiepolitischen Entscheidungen und Auflagen für die Besten in der Industrie am Ende die Jobs bei uns verloren gehen, während woanders neue entstehen. Keiner wird uns dann folgen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Damit dabei kein Scheinwiderspruch entsteht: Das soll und darf nicht dazu führen, Frau Andreae, dass wir die Klimaschutzziele verfehlen. Es geht auch nicht darum, jedes Stahlunternehmen von den Minderungsauflagen zu befreien. Aber ausgerechnet die 10 Prozent Besten, diejenigen, die nahe an der physikalischen Grenze zur Vermeidung von Kuppelgasen sind und die Kuppelgase verstromen, mit weiteren Auflagen zu versehen, während vergleichbare Unternehmen in anderen Ländern gar keinen Auflagen unterliegen, das ist doch keine vernünftige Klimaschutzpolitik. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sollten nicht so tun, als sei das ein wirkliches Problem. Wir kämpfen jedenfalls dafür, dass wir vernünftige Regeln bekommen, durch die die Besten gefördert werden und die übrigens auch dazu beitragen, dass wir die Unternehmen erhalten, die gute Löhne zahlen und der Montanmitbestimmung unterliegen. Es geht auch – da hat der Kollege Ernst recht – darum, dass bei harten Arbeitsbedingungen faire Löhne gezahlt werden, in Deutschland und in Europa, aber insbesondere in Deutschland, weil es da in diesem Unternehmensbereich exzellente Mitbestimmungsstrukturen gibt. Es geht auch um den Erhalt der Montanmitbestimmung. Es geht bei all den Konsolidierungsmaßnahmen, die jetzt auf uns zukommen, auch darum, dass sie immer nur im Rahmen der Montanmitbestimmung, also mit den Beschäftigten, durchgeführt werden; sie dürfen nicht vor dem Hintergrund unfairen Wettbewerbs gegen die Beschäftigten durchgeführt werden. Auch dafür bin ich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Thomas Lutze für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Thomas Lutze (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Gabriel, zu Ihrer Bemerkung vorhin, was die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angeht: Dass Sie in Ihrer Politik energieintensive Unternehmen und Großverbraucher gleichgesetzt und gleichbehandelt haben, ist der entscheidende Grund dafür, dass diese beiden Fraktionen damals sehr kritisch gewesen sind. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Haben wir doch gar nicht gemacht!) Das macht keinen Sinn. Schauen Sie sich Ihre Tabelle an, aus der hervorgeht, welche Branchen quasi staatlich gefördert werden. Da sind höchstens 20 Prozent energieintensive Unternehmen wie die Stahlindustrie dabei, die heute unser Thema ist. Ich kann mich sehr gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, in diejenigen Beschäftigten hineinversetzen, die heute berechtigte Sorgen um ihre Arbeitsplätze haben. Ich selbst habe vor rund 30 Jahren in einer Eisengießerei meine erste Ausbildung gemacht. Dass am 11. April 2016 beim bundesweiten Aktionstag der IG Metall bei uns an der Saar rund 20 000 Menschen auf die Straße gingen, ist mehr als ein deutliches Zeichen; das ist wirklich ein Alarmsignal. In Dillingen, in Völklingen, in Neunkirchen und auch in Saarbrücken, also dort, wo ich zu Hause bin, machen sich die Beschäftigten vollkommen zu Recht sehr viele Sorgen. Im saarländischen Landtag kam es zu einer gemeinsamen Erklärung von CDU, SPD und Linken (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Oje!) für eine Zukunft der einheimischen Stahlindustrie. Auch in diesem Landesparlament ist man sich mit einer großen Mehrheit der Verantwortung bewusst, die wir gegenüber den Beschäftigten haben. Diese Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stahlindustrie tragen auch wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier im Deutschen Bundestag. (Beifall bei der LINKEN) Woher kommen aber die große Skepsis und die Zukunftsangst der Stahlarbeiter? Als 2012 das letzte Steinkohlebergwerk an der Saar geschlossen wurde, gab es zahlreiche Versprechen aus der Politik. Vor allem wurden ausreichend Ersatzarbeitsplätze versprochen. Mir konnte bisher noch keiner einen vergleichbaren Ersatzarbeitsplatz im Saarland zeigen. Da ist sehr viel liegen geblieben, und da gibt es unter den Bergleuten eine hohe Frustration; denn die Menschen sind in den Ruhestand abgeschoben worden, darunter viele, die gern noch weiter berufstätig geblieben wären. Dieses unwürdige Schicksal der Bergleute ist die Motivation der Menschen, die sich heute Sorgen um ihre Jobs in der Stahlindustrie machen. Sie glauben der Politik nicht einfach so, dass alles gut wird. Uns aber darf das Schicksal dieser Menschen nicht egal sein. (Beifall bei der LINKEN) Dennoch muss man die Debatte auch sachlich führen. So beschert der Emissionsrechtehandel den Stahlunternehmen derzeit zusätzliche Erträge. Die Stahlbranche sieht in der Verschärfung bei den Handelsrechten einen Nachteil für die Standorte in Deutschland. Wir müssen sehr genau klären, wie wir zukünftig damit umgehen. Die entscheidenden Veränderungen gerade bei diesem Thema stehen erst in der nächsten Handelsperiode ab 2020 an. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber die Entscheidungen werden jetzt vorbereitet!) Bis dahin muss für die in Bedrängnis geratene Stahlbranche eine kurzfristige Lösung gefunden werden. Für uns ist klar: Wir sind für eine Unterstützung der Stahlunternehmen zum Schutz der Arbeitsplätze. Wenn es aber um eine öffentliche Unterstützung geht, dann muss man auch etwas an der Eigentümerstruktur der betroffenen Unternehmen verändern. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: In Niedersachsen gehört das dem Land Niedersachsen!) An der Saar haben wir einen Saarland-Pakt und damit eine öffentliche Stahlstiftung. Privaten Unternehmen wird nur eine Minderheitenbeteiligung eingeräumt. Mit diesem Modell war es unter der damaligen Lafontaine-Landesregierung möglich, die sehr stark angeschlagenen Unternehmen an der Saar zu retten und sie zu sanieren. Heute sind sie vergleichsweise gut aufgestellt. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Was jedoch nicht geht, ist, dass international tätige Stahlkonzerne in der Bundesrepublik in guten Zeiten fette Profite machen, dass hohe Dividenden ausgezahlt werden und dass am Ende das Geld sonst wohin abwandert, während in schlechten Zeiten die Hände aufgehalten werden, so wie wir das schon bei den Banken erlebt haben. Die Stahlstiftung an der Saar hat genau diesen Missbrauch verhindert. Hier wurden aus den Gewinnen Rücklagen gebildet, die heute, zumindest für eine Übergangszeit, das Überleben der Standorte sichern. Saarstahl und Dillinger Hütte haben eine Eigenkapitalquote von sage und schreibe 85 Prozent. Deshalb wäre es wichtig, dass wir uns daran ein Beispiel nehmen. Dieser Saarland-Pakt könnte ein bundesweites Modell werden. (Beifall bei der LINKEN) Einen vergleichbaren Vorschlag hat im Übrigen der SPD-Politiker Beck vor einigen Jahren schon einmal gemacht, als er einen Deutschland-Pakt vorschlug. Bis auf einige kritische Details wäre das für meine Begriffe eine hervorragende Diskussionsgrundlage. Hier muss allerdings der Wirtschaftsminister tätig werden. Allein markige Sprüche, wie wir sie gerade gehört haben, lieber Genosse Gabriel, werden den Beschäftigten in der Stahlindustrie nicht unbedingt weiterhelfen. Hier sind ganz konkrete Taten gefragt. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss: Eine Antwort auf die Herausforderung des Klimawandels gebe ich nicht dadurch, dass ich effiziente Werke hierzulande schließe und den Stahl von dorther importiere, wo er eine schlechtere Ökobilanz hat. Es ist vorhin schon gesagt worden: Im vergangenen Jahr wurden allein 7 Millionen Tonnen Stahl aus China exportiert. Wäre der gleiche Stahl hierzulande produziert worden, wären rund 30 Prozent CO2 eingespart worden. Auch da geht es um Klimaschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Joachim Pfeiffer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Florian Post [SPD]) Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Die heutige Debatte ist, glaube ich, erfreulich. Es gab einmal Zeiten, da wurde auch hier im Haus, insbesondere von grüner Seite, aber zum Teil auch von anderen, zwischen der sogenannten Old Economy und der New Economy unterschieden. Die einen waren vermeintlich von gestern, die anderen waren vermeintlich von morgen. Ich freue mich, dass ich heute keinerlei Ausführungen in diese Richtung gehört habe. Ganz im Gegenteil: Es wurde sehr differenziert über alle Fraktionen hinweg dargelegt, dass beides zusammengehört und dass man es nicht auseinanderdividieren kann. Auch die Rolle des Stahls, die uns ja heute beschäftigt, wurde und wird hier entsprechend thematisiert. Stahl ist nach wie vor ein Innovationsträger, also zukunftsträchtig und zukunftsfähig. Es gibt heute in Europa 2 500 verschiedene Stähle und Legierungen. Davon waren 25 Prozent vor fünf Jahren sozusagen noch nicht auf der Welt; die sind erst jetzt entwickelt worden. Das macht, glaube ich, deutlich, dass der Stahl auch heute noch ein Innovationsträger ist und in vielen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft, die ja schon angesprochen wurden – vom Kochtopf im Haushalt über das OP-Besteck bis hin zu Windkraftanlagen und Kraftfahrzeugen –, eine wichtige Rolle spielt. Daher muss es unser gemeinsames Bestreben sein, diese Wertschöpfungsketten zu erhalten; denn sie können nicht einfach importiert werden. Wenn diese Wertschöpfungsketten einmal abreißen, dann finden die Innovationen nicht mehr bei uns, sondern irgendwo anders statt; das haben wir in anderen Bereichen erlebt. Deshalb ist es wichtig, dass die energieintensiven Branchen mit den entsprechenden Wertschöpfungsketten in Deutschland gehalten werden und hier eine Zukunft haben. Dazu zählt nicht nur der Stahl, sondern dazu zählen auch Kupfer, Aluminium und andere Materialien. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Sie werden auch weiterhin als langlebige, recycelbare und nachhaltige Baustoffe in der Infrastruktur unentbehrlich sein. Wenn wir über Materialeffizienz reden, wenn wir über Recycling reden, dann spielen diese Materialien auch zukünftig eine wichtige und herausragende Rolle. Deshalb gilt es, deren Zukunft zu sichern. Was ist zu tun? Es ist ja teilweise bereits angesprochen worden oder angeklungen: Wir sollten nicht nur irgendwo anders auf der Welt die Schuldigen suchen. Vielmehr müssen wir zunächst einmal unsere Hausaufgaben vor Ort machen. Das bedeutet, weiterhin in Forschung und Entwicklung zu investieren. Wir investieren in Deutschland pro Jahr 200 Millionen Euro in Forschung und Entwicklung im Stahlbereich. So viel wird nirgendwo auf der Welt investiert – ich glaube, das ist gut angelegtes Geld –; das sollten wir auch weiterhin tun. Auch das Thema Klimaschutz ist angesprochen worden. Kollege Fuchs hat dargestellt, dass eine Tonne Stahl, die in China produziert wird, ein Drittel mehr an CO2-Emissionen verursacht. Deshalb ist natürlich auch die Produktions- und Klimaeffizienz ein Maßstab. Durch den Verkauf unserer Technologie und unserer Innovationen sorgen wir dafür, dass nicht nur hier in Deutschland und in Europa, sondern auch anderswo auf der Welt der Stahl klimaeffizienter produziert wird. Da auch das angeklungen ist, vielleicht noch etwas zur Frage der Kosten. Da gibt es ja doch schon den einen oder anderen Unterschied; das sollten wir, glaube ich, durchaus ab und zu einmal darlegen. Kollege Krischer hat, wenn ich es richtig verstanden habe, die Ausführungen des Ministers bestritten, dass in den USA die Kosten so viel geringer sind. Es gibt ein Beispiel, das Sie alle kennen. Es stammt nicht aus dem Stahlbereich. Aber weil diese Problematik angesprochen wurde und ich es zufällig parat habe, will ich es anführen: Die Firma Aurubis in Hamburg, die größte deutsche Kupferhütte, die wahrscheinlich die meisten kennen, hat quasi das gleiche Werk in den USA. In den USA hat Aurubis fast doppelt so hohe Stromkosten wie in Deutschland. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Genau!) Das hängt natürlich damit zusammen, dass dieses Unternehmen im Wettbewerb steht. Wenn wir solche Unternehmen nicht entlasten, dann werden sie natürlich hier am Standort Deutschland, am Standort Europa keine Zukunft haben. Genau deshalb brauchen wir eine Differenzierung und Entlastungsregeln auch in Deutschland und in Europa. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Herr Pfeiffer, Sie müssen das korrigieren! In Deutschland doppelt, nicht in Amerika!) – Habe ich es falsch herum gesagt? (Volker Kauder [CDU/CSU]: Ja!) Sie haben in Deutschland Stromkosten in Höhe von knapp 50 Millionen Euro, für die gleiche Anlage in den USA nur die Hälfte, nämlich 25 Millionen Euro. (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ist es richtig!) Aber Sie haben alle gut aufgepasst und mitgedacht. Insofern hat es wahrscheinlich jeder verstanden. – Frau Roth lacht, also hat sie es auf jeden Fall verstanden und nachvollzogen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) An dem Beispiel wird also klar, dass wir diese Sache auch in Deutschland und in Europa angehen müssen. Jetzt komme ich zum Thema China. Hier will ich die Dramatik mit einigen Zahlen unterstreichen und darlegen, worum es geht und wie sich die Stahlproduktion entwickelt hat. Wir haben heute in China über die Hälfte der Weltstahlproduktion. Während beispielsweise 1990 in China noch weniger als 9 Prozent der Weltstahlproduktion lagen und in Europa 25 Prozent, sind es heute in Europa nur noch 10 Prozent. In absoluten Zahlen ausgedrückt: Heute haben wir eine Weltstahlproduktion von über 1 600 Millionen Tonnen, von denen über 800 Millionen Tonnen in China produziert werden. In Deutschland sind es zurzeit gerade einmal 42 Millionen Tonnen. China hatte 1980 weniger als 40 Millionen Tonnen produziert. Daran wird deutlich, was sich dort getan hat und was sich entwickelt hat. China hat allein in den letzten beiden Jahren mehr Stahl produziert und verbraucht als das Ursprungsland der Industrialisierung Großbritannien seit der industriellen Revolution Mitte des 18. Jahrhunderts; das sage ich, nur um einmal die Dimension anzusprechen. Das bedeutet natürlich auch, dass die Chinesen ihre Kapazitäten anpassen müssen, wenn es mit dem Wachstum nicht mehr so weitergeht, und dass die Unternehmen, die nicht mehr den modernen Anforderungen entsprechen, vom Markt genommen werden. Dafür müssen wir auch werben und deutlich machen, dass dies von chinesischer Seite freiwillig erfolgen muss und entsprechende Bereinigungen vorgenommen werden. Es ist auch klar, dass wir ein Level Playing Field brauchen. Aber wir brauchen – das können wir uns nicht leisten – keinen Handelskrieg. Hier müssen wir sehr aufpassen. Kollege Gabriel hat es ja angesprochen. Bei der PV haben wir sehr gemischte Erfahrungen gemacht. Wir haben gesagt: Bei den Modulen müssen wir entsprechende Zölle erheben, um so das Dumping zu verhindern. – Im Ergebnis haben wir heute die Situation, dass die Module aufgrund unserer Zollaktivitäten in Europa teurer sind als im Rest der Welt und dass unsere Stromverbraucher heute höhere Kosten zahlen, als es notwendig ist. Da sind die Europäische Union und wir gefordert, unsere Mechanismen anzupassen. Frau Andreae, Sie haben es angesprochen: In den USA geht das wesentlich schneller; dort gibt es Möglichkeiten für eine schnellere Reaktion und höhere Zölle. Wir sind in Europa gefordert, gemeinsam dafür zu sorgen, dass unsere Aktivitäten beschleunigt werden. Ich möchte nur noch auf einen letzten Punkt, weil meine Redezeit schon fast vorüber ist, eingehen, und zwar auf das Thema Emissionshandel und Klimaschutz. Präsident Dr. Norbert Lammert: Das muss aber ganz knapp erfolgen. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Wenn die einen keine Instrumente für den Klimaschutz haben und andere sie haben, dann müssen wir versuchen, gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Deshalb müssen wir die Chinesen unterstützen, dass auch sie Instrumente zum Emissionshandel einführen und wir dann die verschiedenen Systeme miteinander verknüpfen und diese entsprechend innovativ gestalten. (Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Jetzt kommt mir Kollegin Baerbock zur Hilfe. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nein, sie kommt nicht zur Hilfe. (Heiterkeit) Wenn die Redezeit vorbei ist, gibt es auch keine Zusatzfragen mehr. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Das ist eigentlich schade. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Jetzt muss ich leider langsam zum Ende kommen. Präsident Dr. Norbert Lammert: Nein, Kollege Pfeiffer, Sie müssen schnell zum Ende kommen. Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU): Wir müssen die Dinge miteinander verknüpfen. Wenn wir dies heute beginnen und in diesem Sinne weiter arbeiten, sind wir auf dem richtigen Weg und dann haben der Produktionsstandort und Stahlstandort Deutschland und Europa eine Zukunft. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nun erhält die Kollegin Bärbel Höhn für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ende der 80er-Jahre als Personalratsmitglied der Uni Duisburg mit den Kollegen aus der Stahlindustrie in Rheinhausen für den Erhalt der Stahlarbeitsplätze dort gekämpft. Ich lebe in einer Stadt, die in den 70er- und 80er-Jahren 30 000 Arbeitsplätze vor allen Dingen im Kohle- und Stahlbereich verloren hat, und ich weiß, was das für Auswirkungen hat. Aber was Sie hier versuchen, ist, kurzfristig und zulasten des Klimaschutzes und des Emissionshandels Arbeitsplätze zu retten, und das wird nicht gelingen. Durch diese Art der Politik gefährden Sie die Arbeitsplätze und retten sie nicht, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich zeige Ihnen das einmal an einem Beispiel: Als ich 1995 Ministerin in Nordrhein-Westfalen wurde, da wusste ich, dass in Duisburg die höchsten Dioxin- und Furanwerte gemessen wurden, die wahrscheinlich weltweit überhaupt jemals gemessen worden sind. Ich wusste, dass die Benzol- und Benzoapyrenwerte im Bereich der alten Kokerei so hoch waren, dass zu erwarten war: Menschen werden an Krebs erkranken, der ganz bestimmte Organe befällt. Der Zusammenhang war da. Dann habe ich mit den Unternehmen – das waren die Zulieferer der Stahlindustrie und das Stahlunternehmen selber – gesprochen. Sie mussten Filter einbauen. Die alte Kokerei wurde geschlossen und durch eine neue ersetzt. Meinen Sie, die Unternehmen wollten das? Sie waren davon nicht begeistert. Aber durch diese Investitionen in den Umweltschutz haben wir erreicht, dass der Stahlstandort Duisburg und die Arbeitsplätze dort erhalten wurden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn ohne Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit wäre die Akzeptanz des Stahlstandortes nicht mehr gegeben gewesen. Insofern wird sehr deutlich: Wenn man immer nur sehr kurzfristig den Wünschen der Stahlunternehmen nachkommt, dann wächst das Problem mittelfristig immer mehr an. Damit schafft man letztendlich keine Perspektive. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in Paris auf der Klimakonferenz gemeinsam ehrgeizige Ziele beschlossen. Sie bedeuten für ein Industrieland wie Deutschland, dass es bis 2050 die CO2-Emissionen um 95 Prozent reduzieren muss. Es wird dann in der Stahlindustrie aufgrund des Produktionsprozesses immer noch CO2-Emissionen geben. Aber auch die Stahlindustrie, die ja in Deutschland bleiben soll, muss klimafreundlich werden, meine Damen und Herren, sonst hat sie keine Zukunft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das schaffen wir nicht, indem wir die Stahlindustrie vom Emissionshandel ausnehmen, sondern indem wir Investitionen fördern, zum Beispiel in einen neuen Hochofen in Duisburg. Das wäre der richtige Weg, um Arbeitsplätze zu erhalten und den Klimawandel mit voranzutreiben. Ich sage sehr deutlich: Der Emissionshandel hat dazu geführt, dass der Stahlindustrie ein enormes Subventionspaket im Umfang von 2,7 Milliarden Euro auf den Tisch gelegt wurde. Sie hat Zertifikate in einem Wert von 5,3 Milliarden Euro umsonst erhalten. Sie konnte einen Teil davon in die Produkte einpreisen. Sie konnte auch noch mit CDM-Zertifikaten aus dem Ausland Geld verdienen. Die Eisen- und Stahlindustrie hat bis 2012  2,7 Milliarden Euro am Emissionshandel verdient. Wenn wir jetzt darüber reden, dass es für die Stahlindustrie in Zukunft schwieriger wird, dann muss man auch Folgendes sehen: Die Stahlindustrie hat am Anfang so viele Zertifikate erhalten, dass sie über Jahre hinweg immer noch davon profitieren kann und sie auch in den nächsten Jahren keine kaufen muss. Meine Damen und Herren, wir haben keinerlei Reduktion der CO2-Emissionen pro Einheit Stahl erreicht, seit es den Emissionshandel gibt. Das geht nicht. Der Emissionshandel muss die Wirkung haben, dass auch in der Stahlindustrie CO2 eingespart wird und man nicht einfach weitermacht wie bisher. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben über die USA geredet. Wo hat denn Thyssen seine Probleme? An Standorten in den USA und in Brasilien, weil Thyssen dort teurer produziert als hier in Duisburg. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Ach was! Es geht da um ganz was anderes!) Warum hat Thyssen in Brasilien ein Problem? Weil man im dortigen Stahlwerk auf billigen und schlechten Stahl aus China gesetzt hat. Also schauen Sie, bitte schön, auf die eigenen Fehler, die gemacht worden sind, und versuchen Sie nicht, jetzt die eigenen Probleme auf den Emissionshandel zu schieben! Das funktioniert nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Gabriel, Sie haben gesagt, momentan geht es um ein Ertrinken für die Stahlindustrie. Ich finde, kurzfristig können Sie da eine sehr gute Sache machen. Neben dem Emissionshandel in der Stahlindustrie diskutieren wir das EEG. Was Sie dort, beim EEG, machen, ist, dass Sie den Anteil der Windkraftanlagen an Land drastisch reduzieren – und damit auch die Nachfrage nach Stahl. Machen Sie es einfach so: Ändern Sie das EEG, sorgen Sie für eine weitere Zunahme der Windkraftanlagen! (Volker Kauder [CDU/CSU]: So ein Unsinn!) Das nützt dem Klima, das nützt der Stahlindustrie. Das wäre die Lösung, die wir brauchen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun der Kollege Bernd Westphal für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Bernd Westphal (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor allen Dingen: Einen herzlichen Gruß an die Beschäftigten der Stahlindustrie, die heute auf der Besuchertribüne Platz genommen haben! Herzlich willkommen! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der heute vorliegende Antrag „Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken“ könnte den Eindruck vermitteln, dass es nur um Stahl geht. Nein, es geht hier um ein Herzstück der deutschen Industrie, es geht um den industriellen Standort in Deutschland in Gänze. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frau Höhn, das, was Sie gesagt haben (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War gut!) – nein –, zeigt, dass Sie kein Verständnis von Wertschöpfung in Deutschland haben. (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben einen Gegensatz von Arbeit und Umweltschutz konstruiert, den es so nicht gibt. Sie haben gesagt, die Industrie sei das Problem, aber das ist falsch: Die Industrie ist die Lösung für die Probleme. Die Innovationen aus der Industrie in Deutschland helfen uns, beim Klimaschutz etwas zu erreichen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Ausnahmen beim Emissionshandel betreffen nur 10 Prozent der CO2-effizientesten Stahlunternehmen in Deutschland; sie behaupten etwas anderes. Ihre Behauptungen, dass die gesamte Branche ausgenommen werden soll, sind einfach falsch. Sie müssten Ihre Argumente noch einmal überprüfen. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen mal Zuhören lernen! – Gegenruf von der SPD: Aber ihr auch!) Die Stärke unseres Wirtschaftsstandortes sind die Wertschöpfungsketten in unserem Land. Die industriellen Wertschöpfungsketten führen zu Innovationen und vor allen Dingen auch zu Investitionen. Die Reindustrialisierung, die wir uns auf die Fahnen geschrieben haben, wird genau an diesem Punkt sichtbar. Wir haben es in Deutschland vor allen Dingen auch geschafft, das Wirtschaftswachstum vom Rohstoffverbrauch zu entkoppeln. Das bedeutet: geringere CO2-Emissionen trotz Wirtschaftswachstum. Das ist ein Erfolg dieser Branche. Auf die Beschäftigtenzahl ist schon hingewiesen worden. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Branche vor allem Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt. In den Regionen, in denen es Stahlwerke gibt, gibt es Ausbildungsplätze mit Übernahmegarantie, einen hohen Standard beim Arbeitsschutz, hohe Sozialstandards und ein Montan-Mitbestimmungsgesetz, Jugendvertretung und Betriebsräte. Das kann sich sehen lassen. Viele Impulse, die wir in anderen Branchen nutzen, kommen gerade aus diesem Bereich. Deshalb ist diese Branche für unsere Wirtschaft so wichtig. Präsident Dr. Norbert Lammert: Herr Kollege Westphal, darf die Kollegin Baerbock eine Zwischenfrage stellen? Bernd Westphal (SPD): Ja, selbstverständlich. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Kollege Westphal. – Da wiederholt in Reden behauptet wurde, dass nur 10 Prozent der CO2-effizientesten Stahlwerke kostenlose Zertifikate bekommen, möchte ich eine Klarstellung von Ihrer Seite. In der Handelsperiode des Emissionshandels von 2008 bis 2012 hat die Stahlbranche vollumfänglich kostenlose Zertifikate bekommen. Bestätigen Sie das? Bestätigen Sie weiterhin, dass die Stahlbranche Zusatzgewinne von 2,1 Milliarden Euro gemacht hat, weil sie diese Zertifikate – es waren zu viele – verkaufen konnte? Können Sie auch bestätigen, dass die kostenlose Zuteilung dazu geführt hat, dass die Stahlbranche in Deutschland bis zum Jahr 2020 keine weiteren Zertifikate zukaufen muss? Bis zum Jahr 2020 gibt es also kein Problem. Der letzte Punkt – weil Herr Gabriel das angesprochen hat –: Die Reform des Emissionshandels ab dem Jahr 2021 – also weit nach 2017 – wird derzeit in Brüssel diskutiert. Die Vorschläge, die die EU-Kommission auf den Tisch gelegt hat, beziehen sich darauf, die Zahl der Sektoren, die bisher von einer kostenlosen Zuteilung profitieren, von 177 Sektoren auf 50 Sektoren zu beschränken. Darunter fallen die Stahlindustrie, aber auch die Aluminiumindustrie und andere energieintensive Industrien. Sie behaupten, dass nur 10 Prozent der Unternehmen eine kostenlose Zuteilung erhalten sollen. Aber dem ist nicht so, weil die Stahlbranche weiter komplett ausgenommen werden soll. (Bundesminister Sigmar Gabriel: Nein!) Können Sie auch dies bestätigen? Woher kommen Ihre Zahlen, dass nur 10 Prozent der Stahlbranche eine kostenlose Zuteilung bekommen? Herzlichen Dank. Bernd Westphal (SPD): Ich kann Ihre Zahlen nicht bestätigen, weil sie falsch sind. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn wir keine Ausnahmen für die hochinnovative Stahlindustrie vereinbart hätten, dann wäre sie heute gar nicht mehr da. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das hätte zu einem höheren CO2-Ausstoß geführt, der ganz andere Effekte auf das Weltklima gehabt hätte, als wir erreichen wollen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die von mir genannten 10 Prozent gelten für zukünftige Handelsperioden. Das ist wichtig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir haben das Problem – es ist auch von meinen Vorrednern angesprochen worden –, dass China Stahl zu einem Preis auf dem europäischen Markt anbietet, der unter den Herstellungskosten liegt. Deshalb muss die EU-Kommission jetzt die außenhandelspolitischen Instrumente, über die sie verfügt, nutzen. Allerdings besteht an dieser Stelle Reformbedarf, weil diese Instrumente nicht schnell genug greifen. In den USA kann bei Schädigung einer Branche wesentlich schneller eine Handelsschranke verhängt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Handelsschranken – dabei geht es um Antidumpingverfahren und Mindestpreise – auch auf europäischer Ebene durchgesetzt werden können. Ich darf an dieser Stelle sagen, dass ich Sigmar Gabriel, unserem Wirtschaftsminister, für sein Engagement absolut dankbar bin und auch dafür, dass er nicht nur innerhalb der Bundesregierung, sondern auch gemeinsam mit seinen Kollegen aus anderen Ländern auf dieses Defizit hinweist. Wir brauchen natürlich keine neuen Handelskonflikte mit der Volksrepublik China, aber wir brauchen klare und faire Handelsbedingungen. Die bestehen im Moment nicht, und wir müssen gegenüber der chinesischen Seite deutlich machen, dass das so nicht geht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich will noch Aspekte zum Klimaschutz anführen. Auch wenn durch das G-7-Treffen die Debatte über die Dekarbonisierung bis zum Ende des Jahrhunderts platziert ist, werden wir in Deutschland unsere industrielle Produktion nicht aufgeben. Dekarbonisierung darf nicht Deindustrialisierung heißen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es muss auch zukünftig möglich sein, mit Hochöfen, in die man Koks, Kohle, Erz und Schrott füllt, Stahl herzustellen. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So, wie Sie das machen, deindustrialisieren Sie mit Ihrer Politik!) – Na ja, mit den Grünen klappt das ja auch nicht. – Wir müssen zusehen, dass wir ein System finden, in dem beides möglich ist. Ich hatte eben darauf hingewiesen, Frau Höhn, dass wir sinkende CO2-Emissionen und gleichzeitig Wirtschaftswachstum haben. Das ist ein Erfolg, der zeigt, dass diese Industrie hochinnovativ ist. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht in der Stahlindustrie!) – Vielleicht sollten Sie sich einmal ein Stahlwerk angucken. Die Dillinger Hütte und andere Stahlwerke in Deutschland, zum Beispiel in Duisburg und Salzgitter, zeigen, dass man Umweltschutz und industrielle Produktion durchaus zusammenbringen kann. (Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, ich habe mir schon mehr Stahlwerke angeguckt als Sie, Herr Westphal!) Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Wir haben überhaupt nichts davon, wenn es zu Carbon-Leakage-Effekten, also zur Abwanderung der Produktion in andere Länder, kommt. Das wollen wir verhindern. Wir brauchen generell Planungssicherheit für die Unternehmen. Das heißt, wir brauchen Rahmenbedingungen, die Investitionen ermöglichen. Wir wollen den Industrialisierungsgrad sichern. Wir wollen den Anteil der Industrie an der Wirtschaftsleistung nicht schmälern. Wenn wir wirtschaftlich stark bleiben wollen, dann brauchen wir ein Aufleben der Industrie, eine Reindustrialisierung. Das hat sich auch die EU-Kommission für ihre Politik auf die Fahne geschrieben. Das ist der richtige Weg. Die Ausgestaltung des Emissionshandels ist derzeit unklar. Die Einbeziehung industrieller Eigenstromerzeugung wird nicht zu Planungssicherheit führen. So werden wir keine Investitionen freisetzen. Deshalb brauchen wir schnellstens Klarheit für die Branche. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Deutschland braucht auch in Zukunft eine starke und krisenfeste Industrie. Wir brauchen für die gesamte Wertschöpfungskette in diesem Land sichere Rahmenbedingungen, und auch der vorhandene Fachkräftebedarf muss gedeckt werden. Deshalb werbe ich dafür: Stimmen Sie dem von SPD und CDU/CSU vorgelegten Antrag zu. So schützen wir die Stahlindustrie, sichern Jobs und erhalten die Wertschöpfungsketten. Die Stahlindustrie ist nachhaltig mit einer hohen Recyclingquote und ist innovativ. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegin Barbara Lanzinger für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Barbara Lanzinger (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kürzlich sagte ein Augsburger IG-Metall-Bevollmächtigter bei einer Demonstration für die Stahlindustrie: Stahl ist nicht alles, aber der Anfang von vielem. – Dem stimmen wir, denke ich, insgesamt zu. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Stahlindustrie hat als Basisindustrie eine zentrale Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette – das haben wir heute schon vielfach gehört –; denn ohne Stahl keine Autos, keine Maschinen, keine Schiffe, keine Flugzeuge, keine Messer, keine Töpfe und auch keines der vielfältigen Präzisionswerkzeuge. Insbesondere die deutsche und die europäische Stahlindustrie ist mit ihren hochwertigen Stahlen die Grundlage für unzählige Innovationen und Hochtechnologien. Dazu zählen Windräder genauso wie effiziente Turbinen. In der Stahlindustrie und den stahlintensiven Branchen – auch das wurde schon mehrfach erwähnt – sind Hunderttausende Menschen in Deutschland und Europa beschäftigt, davon viele im Mittelstand. Kurzum: Wir brauchen hochwertigen Stahl, und wir brauchen deswegen eine deutsche und europäische Stahlindustrie. Damit diese eine Chance hat, müssen wir uns mit Nachdruck für sie einsetzen. Deshalb ist der heutige Antrag enorm wichtig, um uns dem zu stellen und darüber heute im Plenum zu diskutieren. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr gut!) Lassen Sie mich die Bedeutung der Stahlindustrie auch anhand einiger Beispiele und Zahlen verdeutlichen. Die deutsche Stahlindustrie beschäftigt etwa 90 000 Menschen. Daneben sind vor allem die nachgelagerten stahlintensiven Branchen von großer Bedeutung. Allein auf den Automobilsektor und auf die Bauindustrie entfallen über 50 Prozent des deutschlandweiten Stahlbedarfs. Das heißt: keine Energiewende ohne Stahl, keine Elektromobilität ohne Stahl und kein Wohnungsbau ohne Stahl. Bayern ist auch dafür bekannt, Stahlindustrieland zu sein. Zumindest war Bayern bis vor einigen Jahren ein hochinnovatives Stahlindustrieland. Wir haben allein in der Oberpfalz sehr viele Arbeitsplätze verloren. Wir haben es geschafft – vorhin wurde der Strukturwandel angesprochen –, in der Oberpfalz diesen Strukturwandel mit sehr viel Engagement zu meistern. Dabei mussten wir auch Verluste hinnehmen. Aber heute floriert das Ganze. Auch das muss man einmal sagen. Bayern ist auch dafür bekannt, ein Innovationsstandort zu sein: mit Hochtechnologien und beispielsweise mit einer mittelständisch geprägten Maschinenbaubranche. In der stahlintensiven Baubranche in Bayern sind rund 140 000 Menschen beschäftigt. Im Automobilbereich sind es 184 000 und in der Maschinenbaubranche 218 000 Menschen. Dies entspricht etwa einem Drittel des produzierenden Gewerbes in Bayern. Die Arbeitsplätze sind – obwohl die Arbeit sicherlich manchmal beschwerlich ist – hochgradig attraktiv. Sie bieten Arbeit für hochqualifizierte Fachkräfte. Auch das muss man festhalten. Gerade in dieser Branche gibt es sehr gute Arbeitsbedingungen. So haben allein in meiner Heimat Oberpfalz im Jahr 2014 rund 90 000 Menschen eine Anstellung in der Metall- und Elektroindustrie gefunden. Dabei liegt der Anteil der Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten bei 85 Prozent. Die kleinen und mittelständischen Betriebe haben hier eine ganz starke regionale Verwurzelung. Ich möchte auch die Ausbildungsplätze erwähnen. In diesen mittelständischen Unternehmen gibt es ebenso attraktive und vielfältige Ausbildungsplätze – auch bei den kleinen Mittelständlern und nicht nur bei den großen Unternehmen. Es heißt nicht, dass diese Arbeits- und Ausbildungsplätze automatisch verloren gehen, wenn es in Deutschland und in Europa keine Stahlindustrie mehr gibt. Aber die Unternehmen, die auf hochqualitativen Stahl und innovative Stahlprodukte angewiesen sind, bekämen massive Probleme, wenn sie einseitig von außereuropäischem Stahl abhängig wären. Noch einmal ein konkretes Beispiel: In der Maxhütte in der Oberpfalz werden Stahlrohre sowohl für die Automobil- als auch für die Energiebranche produziert. Ich höre, dass das Unternehmen auf hochwertigen Stahl angewiesen ist, der beispielsweise aus den Lech-Stahlwerken nahe Augsburg stammt. Die gesamte Stahlindustrie hat eine besondere Bedeutung für Bayern, Deutschland und für Europa. Noch einmal zu China und den Wettbewerbsverzerrungen. Ich möchte es wiederholen: Es ist nicht hinnehmbar, dass vor allem die chinesischen Unternehmen den europäischen und den deutschen Markt mit Stahl fluten. Allein von 2012 bis 2015 haben sich die Stahlexporte aus der Volksrepublik China mehr als verdoppelt: von etwa 55 Millionen auf 112 Millionen Tonnen Stahl. Ein fairer Wettbewerb kann dabei nicht aufkommen, wenn chinesische Unternehmen den Stahl zu Niedrigstpreisen anbieten. Ich möchte betonen: Das Problem ist nicht, dass China eine florierende Stahlindustrie hat, die sich im Rahmen eines fairen Wettbewerbs durchsetzt. Das Problem ist vielmehr, dass der chinesische Stahl durch staatliche Maßnahmen teilweise unterhalb der Herstellungskosten verkauft wird. Einige Gedanken zur Energiewende und zu den Strompreisen: Auf nationaler Ebene müssen die richtigen Weichen für eine wettbewerbsfähige Stahlindustrie gestellt werden – so auch im Rahmen der Energiewende. Eine besondere Bedeutung für die Stahlindustrie – darauf möchte ich auch noch einmal kurz eingehen – hat die Eigenstromerzeugung auf Basis von Kuppelgasen, anderen Restenergien und auch durch die Kraft-Wärme-Kopplung. Mithilfe dieser Verfahrenstechniken kann die Stahlindustrie einen Großteil ihres Stroms selbst erzeugen. Diese Verfahren sind nicht nur energiepolitisch, sondern auch ökologisch betrachtet sinnvoll. Die Stahlindustrie ist eine der energieintensivsten Branchen; wir haben es gehört. Aus diesem Grund ist sie besonders von den hohen Stromkosten betroffen, auch durch das Fehlen von Stromleitungen. Auch deshalb müssen wir dafür sorgen, dass der Leitungsausbau in den nächsten Jahren zügig vorankommt; denn unsere energieintensiven Unternehmen brauchen Versorgungssicherheit. Transport und Verbrauch gehen leider nicht immer zusammen. Im Ergebnis mussten deshalb oftmals Kraftwerke hoch- oder runtergeregelt werden. Eine weitere Möglichkeit, steigenden Strompreisen entgegenzuwirken, ist das Thema Speicher. Zu den Energiespeichern zählen nicht nur Batteriespeicher und Pumpspeicherkraftwerke, sondern zum Beispiel auch die Umwandlung von elektrischer Energie in brennbare Gase oder Wärme. Speicher sind vielseitig und dezentral einsetzbar, eben dort, wo sie gebraucht werden. Aktuell können sie durch den Letztverbraucherstatus nicht wirtschaftlich betrieben werden. Es geht auch nicht darum, den Speichern einen Vorteil zu verschaffen, sondern darum, diskriminierende Rahmenbedingungen auch hier zu beseitigen. Nur so können sie wirtschaftlich betrieben werden, und nur so wird Deutschland Spitzenreiter – wir sprechen über die Innovationskraft der Stahlindustrie und der gesamten Wirtschaft – im Bereich der Speichertechnologie bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hohen Strompreisen entgegenzuwirken, das dient auch der Stahlindustrie in Deutschland. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die Stahlindustrie in Deutschland und Europa ist kein notwendiges Übel, wie es früher oftmals formuliert wurde, sondern die Grundlage für Wirtschaftskraft und Innovation, insbesondere auch in Bayern. Sie hat Strahlkraft auch in andere europäische Länder. Lassen Sie uns für die richtigen Rahmenbedingungen kämpfen. Ich denke, mit dem vorliegenden Antrag zur Stärkung der Stahlindustrie in Deutschland und Europa machen wir einen richtigen Schritt. Deshalb bitte ich Sie darum, unserem Antrag zuzustimmen. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Andreas Lämmel ist der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Höhn, Sie haben in Ihrer Rede ja wieder einmal Ihre grüne Maske fallen lassen. Bei Frau Andreae hatte man fast den Eindruck, dass sie das Prinzip der Marktwirtschaft tatsächlich verstanden hat. (Zuruf der Abg. Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber Sie sind wieder in Ihren grünen Einheitsbrei zurückgefallen und haben uns hier einen grünen Ökoquark zusammengerührt, der einfach nicht genießbar ist. Denn die Dinge, die Sie uns dargelegt haben, sind einfach falsch. Ihre Behauptung, dass die Stahlindustrie in Deutschland in den letzten 20 Jahren nichts getan hätte, um ihre Emissionen zu reduzieren oder um ihre Produktion energieeffizienter zu gestalten, ist doch völliger Unsinn. Wenn Sie nur allein die Restrukturierung, die Transformierung der ostdeutschen Stahlindustrie betrachten, dann können Sie sehen, dass sozusagen aus Halbruinen hochmoderne, hocheffiziente Stahlwerke entstanden sind. (Beifall bei der CDU/CSU – Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Anfang der 90er!) Diese früheren Ruinen, die 1989 vorhanden waren, Frau Höhn, stehen heute noch in Russland und zum Teil in China. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie darauf hinwirken würden, Russland oder China zu helfen, ihre Stahlindustrie auf den modernsten Stand zu bringen, dann hätten Sie einen großen Gewinn für das Klima erreicht. Diesen erreicht man nicht, wenn man jetzt mit hohen Kosten die letzten 2 Prozent aus den Emissionen rausholt. (Beifall bei der CDU/CSU) Überproduktionskrisen hat es immer gegeben. Es ist sicherlich ein Problem der Weltwirtschaft, dass dann, wenn die Konjunktur nachlässt, natürlich viele Waren auf dem Markt sind, die keinen Absatz finden. Das Problem mit China ist ja nicht zum ersten Mal Gegenstand der Debatten des Deutschen Bundestages. Sie erinnern sich, dass wir zum Beispiel das Thema Solarpaneele hier schon mehrfach behandelt haben. Ganz entscheidend ist für mich die Frage: Handelt es sich im Hinblick auf den chinesischen Stahl um Dumpingpreise oder nicht? (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Das ist schnellstmöglich zu entscheiden. Ich frage mich manchmal schon, warum all diese Prozesse in Brüssel so lange dauern. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil die Bundesregierung sie blockiert!) Da sind die Amerikaner viel schneller und viel restriktiver. In Europa fahren wir immer Achterbahn, bis letztendlich eine Entscheidung getroffen wird. Man muss die EU-Kommission in Brüssel auffordern, nun endlich zu Potte zu kommen und eine gerichtsfeste Entscheidung zu treffen; denn erst dann kann man entsprechend vorgehen. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt ja noch nicht mal eine Einigung zwischen Kanzleramt und Wirtschaftsministerium! Das würde schon helfen!) Meine Damen und Herren, man muss sehen: In der Weltwirtschaft ist Dumping nicht zugelassen – keine Frage –, und man muss ihm entgegenwirken. Allerdings rühmen wir uns, was unsere Exportzahlen angeht, dass der deutsche Maschinenbau und die deutschen Ausrüster jedes Jahr zu neuen Rekorden eilen. Deutsche Unternehmen rüsten sozusagen die Industrienationen der Welt mit modernsten Maschinen auf, unter anderem auch China. Aber wir wundern uns, wenn dann moderne Produkte zu uns auf den Markt kommen. Das wird ein Problem bleiben, dem man sich stellen muss. Aber: Russland und China sind Mitglieder der Welthandelsorganisation, und die Welthandelsorganisation ist letztendlich der Wächter über einen fairen Welthandel. Auch hier muss die Frage des Dumpings entschieden werden. Frau Höhn, wenn Sie den Zusammenhang zwischen Klimapolitik und Wettbewerbsfähigkeit nicht verstanden haben, dann, muss ich sagen, sollten Sie die Lehrbücher der Ökonomie noch einmal aufschlagen. Natürlich gibt es hier einen Zusammenhang. Man kann eine Industrie immer mehr und durch alle möglichen Auflagen belasten. Es werden doch nicht nur Klimaauflagen gemacht. Es gibt auch vielfältige andere Auflagen, die diese Industrie in den letzten Jahren auferlegt bekommen hat. Da muss man sich doch nicht wundern, dass jede Investitionsentscheidung länger hinausgeschoben wird oder gar keine Investitionen mehr getätigt werden und sich die Unternehmen umschauen, ob es im Ausland vielleicht bessere Standorte gibt. Man muss sagen: Es gibt hier einen direkten Zusammenhang. Deswegen ist es an der Politik, dafür zu sorgen, dass die Belastungen, die wir der deutschen Industrie aufbürden, nicht größer werden als ihre Tragfähigkeit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es wird beklagt, dass die deutsche Wirtschaft in den letzten Jahren zu wenig investiert hat. Das stimmt natürlich nur zum Teil. Sie hat nicht in Deutschland, sondern im Ausland investiert. Da muss man sich doch fragen: Warum macht sie das? Sie macht das deswegen, weil sie wahrscheinlich zu der Auffassung gekommen ist, dass die Produktion an anderen Standorten effizienter durchzuführen ist. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wegen der Märkte!) Das muss uns zu denken geben. Es ist ja nicht bloß die Klimapolitik, die hier wirkt, sondern es geht um eine Vielzahl von Regelungen und Verordnungen, die tagtäglich auf die Unternehmer hereinprasseln. Großunternehmen, meine Damen und Herren, haben ganze Abteilungen, die sich damit befassen. Aber denken Sie auch an mittelständische und kleine Unternehmen, in denen der Unternehmer zugleich Personalchef, Produktionschef und Entwicklungschef ist und sich letztendlich auch mit der ganzen Bürokratie beschäftigen muss. Dort liegen die Probleme des Standortes Deutschland. Meine Damen und Herren, wenn wir wollen, dass die Stahlindustrie auch weiterhin eine wichtige Rolle in Deutschland und Europa spielt – die CDU/CSU-Fraktion und die Koalition möchten das –, dann heißt das natürlich, dass wir die Innovationskraft der Branche weiterhin stärken müssen. Deswegen werden wir uns auch im Hinblick auf die nächsten Haushaltsansätze und Haushaltspläne dafür einsetzen, dass die Ausgaben für Forschung und Entwicklung und auch die Ausgaben für industrienahe Forschung weiterhin ein hohes Niveau erreichen. Noch ein Wort zu den Linken. Herr Ernst, die Linken haben vom Thema Stahlindustrie ja zuerst gar nicht so viel mitbekommen. (Lachen des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Erst nachdem wir einen Antrag eingebracht hatten und die Grünen einen Antrag nachgeschoben haben, kamen auch die Linken noch angesprungen und brachten einen Antrag ein. Sie sollten sich also nicht immer als Retter der ganzen Branche darstellen; denn Sie sind eigentlich die Nachzügler. Die Probleme werden bei uns in der Koalition erkannt, (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber wie, Kollege Lämmel!) und die Opposition tut dann manchmal so, als ob sie das auch gesehen hat. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ein anderer Witz war der Vergleich zwischen den Autos und den Windmühlen. Das war wirklich absurd. Frau Andreae, Sie haben damit angefangen, Frau Höhn hat das noch einmal etwas intensiver ausgeführt. Es stimmt, dass ein Auto heute nicht mehr unbedingt aus Stahl besteht – vor 30 Jahren war das noch anders –, weil wir ein bisschen weitergekommen sind. Heute besteht ein Auto vielfach aus hochmodernen Verbundwerkstoffen und viel Elektronik. Es ist aber absurd, zu sagen, dass die Stahlindustrie krankt, weil wir nicht mehr so viele Windmühlen produzieren. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben mein Argument nicht verstanden!) Ich kann nur sagen: Es ist unser Anliegen, die Standorte Deutschland und Europa der Stahlindustrie zu stärken. Dafür ist sicherlich ein breiter Fächer an Maßnahmen notwendig. Ich denke, mit unserem gemeinsamen Antrag der Koalition haben wir heute hier einen guten Start hingelegt, und ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf der Drucksache 18/8238 mit dem Titel „Stahlindustrie in Deutschland und Europa stärken“. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Unter dem Zusatzpunkt 2 stimmen wir über den Antrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/8237 mit dem Titel „Sicherung der Arbeitsplätze in der europäischen Stahlindustrie“ ab. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der Koalition bei Zustimmung – naheliegenderweise – des Antragstellers und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Unter dem Zusatzpunkt 3 stimmen wir über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/8240 mit dem Titel „Europäische Stahlindustrie nachhaltig stärken“ ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dieser Antrag ist mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich rufe unseren Tagesordnungspunkt 4 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mehr Zeitsouveränität – Damit Arbeit gut ins Leben passt Drucksache 18/8241 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wiederum 77 Minuten vorgesehen. – Das findet offenkundig allgemeine Zustimmung. Folglich können wir so verfahren. Nachdem der Schichtwechsel hier einigermaßen komplett vollzogen wurde, eröffne ich die Aussprache. Als Erstes erteile ich der Kollegin Brigitte Pothmer das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen und Männer sind mit ihrem Arbeitszeitumfang nicht zufrieden. Das IAB hat in der letzten Woche beeindruckende Zahlen auf den Tisch gelegt. Danach sind 2014  1 350 000 000 Stunden ungenutzt geblieben, weil die Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten nicht berücksichtigt wurden. Das entspricht 815 000 Vollzeitstellen. Was für eine Verschwendung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU/CSU-Fraktion, ich rate Ihnen wirklich sehr: Heben Sie zunächst einmal dieses freiwillige Potenzial, bevor Sie hier eine Debatte um die Rente mit 70 vom Zaun brechen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das wäre sowohl für die Betriebe als auch für die Beschäftigten, aber auch für die deutschen Sozialversicherungssysteme eine echte Win-win-Situation. Was passiert stattdessen? Frauen bleiben in der Teilzeitfalle stecken. Männer, die weniger arbeiten möchten, weil sie sich vielleicht um ihre Kinder kümmern wollen, scheuen die Teilzeit wie der Teufel das Weihwasser. (Albert Stegemann [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht!) – Schauen Sie sich einmal an, wie viele Männer Teilzeit arbeiten und wie viele Frauen Teilzeit arbeiten. Für die Männer ist Teilzeitarbeit immer noch gleichbedeutend mit Karriereknick, mit Abstellgleis und sogar mit Mobbing. Männer arbeiten nicht Teilzeit, weil sie sehen, was aus ihrer Teilzeit arbeitenden Kollegin alles nicht wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Quatsch!) Deswegen, meine Damen und Herren: Wir brauchen völlig neue und innovative Arbeitszeitmodelle, die ebendiese Grenze zwischen Teilzeit und Vollzeit fließender machen. Wir schlagen Ihnen heute vor: Lassen Sie uns Vollzeitarbeit als einen Korridor im Rahmen von 30 bis 40 Stunden pro Woche definieren. Das alles soll zukünftig Vollzeit sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) In diesem Korridor können die Beschäftigten ihre Arbeitszeit, natürlich nach einer angemessenen Ankündigungsfrist, unkompliziert und bedarfsgerecht bestimmen. Damit ist endlich auch jene Arbeitszeit, die unterhalb von 40 Stunden liegt, nicht mehr zwingend Teilzeit und gleichbedeutend mit dem Abschied von einer Karriere. Diese flexible Vollzeit ist ein Angebot an die Männer, die sich dann endlich einmal Teilzeit trauen können. Sie ist ein Angebot an die Frauen, die mehr arbeiten wollen. Sie ist ein Angebot an Paare, die ihre Arbeitszeiten angleichen wollen, weil sie sich partnerschaftlich um die Familie kümmern möchten. Und sie ist ein Angebot an die Betriebe, Fachkräfte zu gewinnen und Fachkräfte zu halten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es ist doch wirklich kein Geheimnis: Zufriedene Beschäftigte sind weniger gestresst und sind gesünder. Sie bleiben ihrem Unternehmen länger erhalten: Sie sind treuer. Das ist ein Zugewinn, und zwar an Kreativität und an Produktivität. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle Untersuchungen zeigen: Wenn wir die Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten berücksichtigen, dann bedeutet das die Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials. Das können wir uns doch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nur wünschen. Also bewegen Sie sich an dieser Stelle! Wenn aber Arbeit besser ins Leben passen soll, dann geht es natürlich auch um die Frage: Wo wird gearbeitet? Ich rede hier von Homeoffice. Ich will nicht so tun, als würde das Homeoffice alle Probleme lösen. Aber das Homeoffice spart Wege, spart Zeit und ist deswegen ein Beitrag dazu, unterschiedliche Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Albert Stegemann [CDU/CSU]: Aber nicht per Gesetz!) Ich verstehe wirklich nicht, warum wir in Deutschland immer noch diesen Anwesenheitswahn haben. Das Angebot von Homeoffices war in Deutschland immer gering und ist in den letzten Jahren noch einmal zurückgegangen. Das liegt daran, dass die Arbeitgeber offensichtlich voller Misstrauen gegenüber ihren eigenen Beschäftigten sind. Dabei zeigen die Untersuchungen: Wer im Homeoffice arbeitet, arbeitet eher zu viel als zu wenig. (Bernd Rützel [SPD]: Das ist auch schlecht!) Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit haben die Betriebe ihre Flexibilitätsanforderungen durchgesetzt. Jetzt sind die Beschäftigten an der Reihe, ihre Wünsche zur Arbeitszeitsouveränität durchzusetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wir haben Ihnen heute einen Vorschlag vorgelegt, der eine Balance zwischen den Anforderungen der Betriebe und den Bedürfnissen der Beschäftigten schafft. Dafür ist es wirklich höchste Eisenbahn. Die Lebensentwürfe der Menschen haben sich geändert. Der Fachkräftemangel fordert neue Lösungen. Aber in der Bundesregierung gibt es einen Totstellreflex. Bis heute hat Frau Nahles noch nicht einmal einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Rückkehrrecht in Vollzeit ermöglicht, obwohl das in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben worden ist. Das kritisieren nicht nur wir, das kritisieren auch der DGB und viele andere Verbände. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diesen Stillstand können wir uns nicht weiter leisten. Wir brauchen eine andere, eine Politik für flexible Arbeitszeiten, die so beweglich ist, wie die Menschen längst leben. Wir haben Ihnen einen Vorschlag vorgelegt, den Sie nicht ablehnen können, meine Damen und Herren. Ich sage es noch einmal: Liebe Bundesregierung, übernehmen Sie! Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die CDU/CSU-Fraktion erhält nun der Kollege Uwe Lagosky das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Uwe Lagosky (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Arbeitgeber und Beschäftigte haben zwei wesentliche gemeinsame Ziele: ihre Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten und Erfolge zu erzielen. Denn davon hängen Wachstum und Beschäftigung in unserem Land ab. Unserer Wirtschaft geht es auch deshalb so gut, weil wir für unterschiedliche Anforderungen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle gefunden haben und auch in der Zukunft finden werden. Zum Beispiel kann ein Stahlwerk – wie wir es eben gerade diskutiert haben – aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur vernünftig betrieben werden, wenn rund um die Uhr gearbeitet wird. Dabei arbeiten Tausende von Beschäftigten entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen in den Abteilungen der Produktion, der Technik und der Verwaltung. Aufgrund von Strukturen und der Auftragslage haben Handwerksbetriebe mit ein oder zwei Gesellen ganz andere Anforderungen in Bezug auf die Arbeitszeit. Dementsprechend kommt es zwangsläufig zu verschiedenen Arbeitszeitmodellen in unserer Wirtschaft. Es kommt dementsprechend aber auch zu ganz eigenen Lösungen, was flexibel gestaltete Arbeitszeiten angeht. Das funktioniert auch ohne staatliche Regelungen, liebe Grüne. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: So sieht es aus!) Es funktioniert sowohl in kleinen Betrieben ohne Betriebsrat als auch in Betrieben, wo die Mitbestimmung verankert ist. Wenn Sie in Ihrem Antrag größtmögliche Zeitsouveränität für Beschäftigte fordern, klingt das natürlich zunächst einmal gut. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gut!) Nur wecken Sie damit völlig falsche Erwartungen. Denn für ein gutes Miteinander unter den Kollegen und funktionierende Betriebsabläufe gilt es, neben der Herstellung der Einzelfallgerechtigkeit insbesondere auch der Verantwortung allen Beschäftigten gegenüber gerecht zu werden. Die Kunst besteht darin, Teams so aufzustellen, dass Arbeit als Gemeinschaftsaufgabe gesehen wird, um gemeinsame Ziele zu erreichen und dabei die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen zu berücksichtigen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb wollen wir auch Betriebsvereinbarungen!) Daher greifen viele Manteltarifverträge unterschiedlichste Regelungen zur Arbeitszeit auf. Sie beinhalten gleichzeitig Öffnungsklauseln für Betriebsvereinbarungen. Insgesamt werden bei diesen Tarifverträgen je nach Branche auch die jeweils wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Ich habe einige Jahre lang in der Verdi-Bundeskommission für den Tarifvertrag Versorgungsbetriebe mitgewirkt. Aus diesem Tarifvertrag möchte ich drei Beispiele nennen: Der § 7 regelt unter anderem Teilzeitbeschäftigung. Durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen können nach § 8 Arbeitszeitkorridore und nach § 11 Arbeitszeitkonten eingerichtet werden. Letzteres wiederum gibt dem Arbeitgeber und den Betriebsräten die Möglichkeit, Gleitzeitmodelle mit Arbeitszeitkonten zu verbinden, damit die Beschäftigten unter fest definierten Rahmenbedingungen mal mehr oder weniger arbeiten können, womit sie mehr Arbeitszeitflexibilität erhalten. Kurzum, die Sozialpartner schaffen also längst mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten. (Beifall bei der CDU/CSU) Im Bereich der Schichtarbeit werden ebenfalls längst Betriebsvereinbarungen abgeschlossen und die Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt. Das ergab eine Kurzauswertung der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahre 2010. Danach ist das unproblematisch. Bei allen Forderungen nach mehr Zeitsouveränität für den Schichtbetrieb muss natürlich auch der Biorhythmus der Beschäftigten berücksichtigt werden, wenn sie hintereinander Früh-, Spät-, Nacht- und Freischichten haben. Dies muss entsprechend eingehalten werden. Man kann an dieser Stelle auch die Arbeitgeber nicht aus der Verantwortung entlassen. Wie Arbeit und Privatleben in Einklang gebracht werden können, beschäftigt die Sozialpartner und die Politik schon seit Jahren. Durchaus interessant sind dabei die Beiträge der Hans-Böckler-Stiftung, aber auch beispielsweise unsere Gesetze zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015. Die Hans-Böckler-Stiftung hat 2015 eine Untersuchung von Vanita Irene Matta von der Universität Zürich veröffentlicht. Sie hat Daten des Sozio-oekonomischen Panels in der Version 29 ausgewertet, bei denen über 10 000 Personen in abhängiger Beschäftigung befragt wurden, ob selbstgesteuerte Arbeitszeiten zu einer Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit führen. Ja, das ist sowohl bei Frauen als auch bei Männern der Fall, wobei letztere besonders extreme Steigerungsraten aufwiesen. Dass, wie es in Ihrem Antrag heißt, mehr Freiheiten bei der Gestaltung der eigenen Arbeitszeit Stress und Überlastung vermindern, ist so jedenfalls nicht haltbar. Homeoffice – Frau Pothmer, Sie haben es angesprochen – stellt davon abgesehen den Arbeitsschutz mit Blick auf die Maximalarbeitszeiten und Ruhephasen vor ganz neue Herausforderungen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die werden wir lösen!) Sinnvoll erscheint mir daher, bei den Beschäftigten und Arbeitgebern eine neue Kultur der Prävention zu etablieren, die für gesunde Arbeit sensibilisiert. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir bei!) Da Sie als Grüne sich Werkzeuge wünschen, die Arbeitgebern, Betriebsräten und Personalräten geeignete und passgenaue Lösungen gegen Stress bieten, verweise ich Sie gerne auf die sehr guten Ausarbeitungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie sowie der Initiative Neue Qualität der Arbeit. Wir brauchen nicht die von Ihnen geforderte Verordnung dazu, sondern verantwortungsbewusste Akteure, und diese stellen die Werkzeuge bereits zur Verfügung. Aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass Mitarbeitergespräche neben Gefährdungsbeurteilungen zum Beispiel die beste Möglichkeit sind, die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Beschäftigten abzustimmen. Berufsbedingte Belastungen können so frühzeitig erkannt und abgebaut werden. Als Politiker sollten wir mit Blick auf die digitale Arbeitswelt aber durchaus Leitplanken setzen. Seitens der Union arbeiten wir daran. Schließlich sorgt eine Zunahme ortsflexibler Arbeitsplätze außerhalb eines Betriebes, wie sie durch die Digitalisierung zu erwarten ist, dafür, dass sich die direkte Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten, den Führungskräften, den Betriebsräten, aber auch mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb und den Datenschützern maximal verändern wird. Das stellt die Sozialpartner ebenso wie den Gesetzgeber vor neue Herausforderungen, die unter anderem die bisherigen Arbeitszeitregelungen betreffen werden. Bezogen auf die Aussagen der Grünen zu flexiblen Arbeitszeiten fehlt meines Erachtens das Verständnis für die unterschiedlichen Vorstellungen gerade älterer und jüngerer Generationen. Bei allen Forderungen nach flexibler Arbeitszeitgestaltung müssen auch die Wünsche nach Regelarbeitszeiten respektiert werden. In jungen Jahren – das weiß ich aus eigener Anschauung als Techniker – können flexible Arbeitszeiten einen durchaus an die Leistungsgrenze bringen, vor allem dann, wenn man für eine Sache brennt und mit Projekten mehr und mehr verwächst. Seine Kräfte einzuschätzen, das will durchaus erst einmal gelernt sein. Stichwort „Bedürfnisse“: Die Grünen schreiben in ihrem Antrag: Ein Arbeitsumfang von 30 Stunden plus wird interessanter, dagegen verlieren Halbtagsjobs an Attraktivität. In Ihrer Fraktion wird das anscheinend unterschiedlich gesehen. Am 25. April haben Sie eine Referentenstelle mit 29 Wochenstunden ausgeschrieben. So viel dazu. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist das Problem?) Mein Fazit: Unserer Wirtschaft geht es auch deshalb gut, weil wir für unterschiedliche Anforderungen flexible Arbeitszeitmodelle gefunden haben und sie auch weiterhin finden werden. Diese sind auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zugeschnitten und beziehen schon heute individuelle Interessen der Beschäftigten mit ein. Daran haben die Sozialpartner einen Riesenanteil. So gut gemeint Ihr Antrag ist, möglichst jedem Beschäftigten ein Maximum an Zeitsouveränität zu gewähren, stellt er doch die Arbeitsabläufe in unseren Betrieben gänzlich auf den Kopf. Damit ist den Beschäftigten am wenigsten gedient. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Jutta Krellmann für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Jutta Krellmann (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir über Arbeitszeit reden können, liegt unter anderem daran, dass es einen kontinuierlichen Anstieg bei der Produktivität gegeben hat und weiterhin geben wird, zum Beispiel durch die Industrie 4.0. Bei der Verteilung der Arbeitszeit haben Betriebsräte ein ziemlich starkes Mitbestimmungsrecht. Problematisch wird es aber schon bei den ganzen Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitgesetz: verlängerte Öffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage hier, Wochenend- und Nachtarbeit da. Wenn wir über mehr Zeitsouveränität reden, können wir direkt damit beginnen, genau diese Ausnahmeregelungen zu streichen. (Beifall bei der LINKEN) Millionen Menschen insbesondere im Einzelhandel hätte man dann sofort geholfen. Die Grünen haben recht: Wir brauchen eine neue Arbeitszeitkultur. Aber dazu müssen wir an den realen Problemen ansetzen. Sie können doch nicht einfach über flexible Arbeitszeiten reden, ohne auch auf Höchstarbeitszeiten und Überstunden einzugehen. Nirgends sonst in Europa werden so viele Überstunden geleistet wie in Deutschland. Wer in der Arbeitszeitdebatte tatsächlich Verbesserungen für alle Menschen erreichen will, muss das Kind beim Namen nennen. Deswegen fordert die Linke die Reduzierung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit als Signal an alle Beschäftigten. (Beifall bei der LINKEN) Wir reden doch im Bundestag nicht über Arbeitszeit, weil wir den Arbeitgebern noch längere Arbeitszeiten ermöglichen wollen. Nein, wir reden über Arbeitszeit, damit sich die Beschäftigten die Zeitsouveränität endlich zurückholen können. (Beifall bei der LINKEN) Wir wollen ein Rückkehrrecht auf Vollzeit, also auf mehr Arbeit. Gleichzeitig müssen wir über kollektive Arbeitszeitverkürzungen zu vollem Lohn- und Personalausgleich nachdenken. (Beifall bei der LINKEN) Arbeitsverdichtung herrscht allerorts: immer mehr Arbeit mit weniger Personal und in höherem Tempo. Selbst in Krankenhäusern geht Profit vor Patienten. Diese Unlogik ist einer neoliberalen Entwicklung geschuldet, an der sich der Gesetzgeber aktiv beteiligt hat. Das einzugestehen und diese Schieflage zu beheben, wäre ein erster Schritt hin zu einer ehrlichen Arbeitszeitdiskussion. Wenn es um die Zeitbedürfnisse der Menschen geht, ist Ehrlichkeit super wichtig. (Beifall bei der LINKEN) Das ist mein grundsätzliches Problem mit dem Antrag der Grünen. Sie fordern darin einen Vollzeitkorridor und Wahlarbeitszeiten, selbstbestimmt über Einsatzort und Wochentage. Diese Wahlfreiheit kommt bei einigen bestimmt sehr gut an. Bei denjenigen, bei denen es keinen Unterschied macht, ob sie vom Büro aus, von zu Hause aus oder im Café bei einem Cappuccino am Laptop arbeiten, geht das. Aber was ist mit dem Krankenpfleger, der Industriemechanikerin oder dem Busfahrer im Dreischichtsystem? Was ist mit der Verkäuferin, der Kellnerin oder dem Gebäudereiniger? Diese werden aus meiner Sicht nicht erfasst. Wo sind die Vorschläge zur selbstbestimmten Arbeitszeit für diese Beschäftigten? (Beifall bei der LINKEN) Eine Debatte über Zeitsouveränität macht gesellschaftlich doch nur Sinn, wenn sie nicht ausschließlich Menschen in privilegierten Jobs zum Maßstab nimmt. Genau das tun Sie aber und stellen sich damit aus unserer Sicht auf eine Stufe mit Arbeitgeberpräsident Kramer mit seinem Flexibilisierungswahn. Ich habe noch nicht über die Leute in Miniteilzeit, Dauerbefristungen oder die vielen Erwerbslosen geredet, die alle händeringend mehr arbeiten wollen. Wir müssen das Bedürfnis nach Zeitsouveränität aller Menschen darauf abklopfen, wie es erstens mit einer gerechten, echten Umverteilung von Arbeit machbar ist und (Beifall bei der LINKEN) wer zweitens am Ende über Flexibilität entscheidet: der Beschäftigte oder der Chef. Wir können uns die Diskussion sparen, wenn am Ende immer wieder das Interesse der Arbeitgeber im Vordergrund steht. (Beifall bei der LINKEN – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau das wollen wir aufbrechen! Einfach mal richtig lesen!) Wir brauchen endlich einen Perspektivwechsel in dieser Frage. Diejenigen, die die Werte schaffen und damit den Reichtum in dieser Gesellschaft, müssen im Zentrum der Diskussion stehen, (Beifall bei der LINKEN – Bernd Rützel [SPD]: Ja, unbedingt!) sonst verkommt die Arbeitszeitdiskussion nur wieder zu einem profitablen Deal für die Arbeitgeber. Das werden die Beschäftigten nicht mitmachen – und die Linke auch nicht. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Bernd Rützel, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Bernd Rützel (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! „Rettet den Feierabend!“ oder „Wie entkomme ich dem Hamsterrad?“ sind beliebte Veranstaltungen. Die Menschen kommen zu diesen Veranstaltungen; denn dieses Thema treibt die Menschen um. Es geht um Zeit, um Lebenszeit, und diese ist endlich. Deshalb freue ich mich, dass wir heute über den Antrag der Grünen sprechen; denn er enthält sehr viele vernünftige Überlegungen. Viele Menschen haben sehr weite Wege zu ihrem Arbeitsplatz. 17 Millionen Berufspendler gibt es in Deutschland. Studien haben ergeben, dass Pendler häufiger unter Kopf-, Rücken- und Magenschmerzen leiden, dass sie öfter Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Schlafstörungen haben, und die Studien haben auch gezeigt: Sie leben kürzer. Pendeln schlaucht. Ich weiß, wovon ich rede; denn ich bin selbst jahrelang vier bis fünf Stunden am Tag gependelt. Nun kann man sagen: Selbst schuld. Aber man ist auch nicht einfach selbst schuld, wenn es nicht anders geht. Vielen wäre geholfen, wenn es mehr Gelegenheiten zur Arbeit im Homeoffice gäbe. Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice. Oft helfen bereits ein oder zwei Tage in der Woche, und der Angestellte kann seine Zeit wesentlich besser und flexibler planen. Im Gegensatz zum Homeoffice steht die Präsenzkultur, auch innerhalb der Belegschaft. Wir alle müssen verinnerlichen: Es ist nicht zwangsläufig die Person am nützlichsten, die die meiste Zeit im Betrieb verbringt. Es soll sogar Kolleginnen und Kollegen geben, die nachmittags durch die Flure streifen, um zu sehen, wer noch arbeitet bzw. noch da ist und wer schon in den Feierabend gegangen ist. Wir dürfen aber auch nicht ins Gegenteil verfallen. Bei allen positiven Aspekten flexibler Arbeitszeitplanung gibt es auch Risiken. Es darf bei normal Beschäftigten keine reine Orientierung nur am Arbeitsergebnis geben. Die Beschäftigten haben einen Arbeitsvertrag, keinen Werkvertrag, und in einem solchen ist jede Minute zu vergüten. Punkt! Diese Arbeitszeit muss erfasst werden. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Die Beschäftigten werden für Zeit entlohnt. „Die Zeit bringt das Geld“ ist ein geflügeltes Wort, und Sie haben absolut recht, wenn Sie, liebe Grünen, sagen: Wenn jemand im Urlaub dienstlich angerufen wird, dann ist das ein Arbeitstag. Punkt! Die Ruhe ist gestört, die Erholung dahin, und das muss auch anerkannt werden. So ganz nebenbei ist das nicht zu leisten. Ich mache bereits seit einigen Jahren das Experiment, eine Urlaubswoche lang nicht nur auf das Handy zu verzichten, sondern auf alle Kommunikation nach außen und von außen. Ich habe kein Internet, nicht nur, weil es Funklöcher gibt, sondern weil ich es gar nicht will. Ich empfange keine Nachrichten mehr, ich habe nicht einmal eine Armbanduhr um. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Michaela Noll [CDU/CSU]: Das nenne ich Urlaub!) Ich habe das überlebt. Die Welt ist nicht stehen geblieben. Alles hat weiter funktioniert. Das müssen auch die Arbeitgeber lernen, wenn es um ständige Erreichbarkeit geht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE]) Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeit. Das Recht zur Rückkehr auf den früheren Stundenumfang muss dringend umgesetzt werden. In meinem Wahlkreis habe ich es aktuell mit dem Fall einer Betriebsrätin zu tun, die seit 31 Jahren in einem Betrieb arbeitet. Nach mittlerweile 22 Jahren in Teilzeit will sie aufstocken und wieder Vollzeit arbeiten. Doch obwohl sie gebraucht wird, de facto voll arbeitet, Überstunden ansammelt und dieser Betrieb Leiharbeiter ohne Ende einkauft, gibt man ihr keinen Vollzeitvertrag. (Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Sauerei!) – Genau. – Wenn sie in Rente geht, dann fällt sie in die Altersarmut, weil sie vorher nicht auf die nötigen Stunden gekommen ist. Die Teilzeitfalle müssen wir beenden. Frau Pothmer, Sie haben vorhin die Frage angesprochen, (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht!) warum Frau Andrea Nahles nicht schon einen Entwurf vorgelegt hat. Das liegt nicht an uns. Das liegt nicht am Ministerium für Arbeit und Soziales. Das liegt nicht an unserer Bundesministerin. Sie wissen es. Ich glaube, wir bringen das mit unserem Koalitionspartner noch zustande. (Beifall bei der SPD) Wenn die Arbeitszeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbstbestimmter werden sollen, dann müssen wir uns auch fragen: Müssen da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein? Oder ist mehr Flexibilität nur bei Kindererziehung oder bei Pflegeleistungen möglich? Oder wollen wir darüber hinaus allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Zeitsouveränität überall dort einräumen, wo immer es geht? Ich meine schon, die Beschäftigten sollten unabhängig von familiären Pflichten das Recht auf private Weiterentwicklung und Entfaltung haben, und zwar mit größtmöglicher Selbstbestimmtheit. Wir sollten an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken. Dazu reicht es eben nicht aus, auf individuelle Absprachen zu setzen und die Voraussetzungen für Betriebsvereinbarungen zu schaffen. Wir brauchen gesetzliche Vorgaben, die allen Beschäftigten offenstehen, auch denen, die in kleinen Betrieben arbeiten. (Beifall der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Viele Chancen, die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten, stecken in der fortschreitenden Digitalisierung. Damit sind aber auch viele Risiken verbunden, gerade aus Arbeitnehmersicht. Deshalb darf es hier keine Schnellschüsse geben. Insofern ist es richtig und gut, dass das BMAS, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, diesen Grünbuch-Prozess in Gang gesetzt hat, um einfach einmal Fragen zu definieren. Dieser Prozess endet in einem Weißbuch. Auf dem Fundament der Erkenntnisse und Ergebnisse aus diesem Prozess, die in vielen Veranstaltungen diskutiert wurden, lässt sich aufbauen. Aber ich gebe Ihnen recht: Es muss sich etwas bewegen. Die Arbeitnehmer werden immer flexibler; sie sind schon immer flexibel gewesen. Flexibilität erwarten wir jetzt auch von den Arbeitgebern. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Gabriele Schmidt, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundestag! Liebe Besucher im Bundestag! Guten Morgen! Wir haben uns sicher alle schon einmal gefragt: Leben wir, um zu arbeiten, oder arbeiten wir, um zu leben? Die Wahrheit liegt – wie so oft im Leben – wohl in der Mitte. Arbeit ist für viele Erfüllung, gehört selbstverständlich dazu und ist sinnstiftend. Idealerweise macht Arbeit Spaß. Arbeit kann auch anstrengend sein, und Arbeit kann Menschen auch krankmachen. Auch keine Arbeit kann krankmachen. Die Bedürfnisse bzw. die Arbeitswelt insgesamt haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Digitalisierung beeinflusst die Entwicklungen in allen Lebensbereichen. Der Austausch von Informationen, Gütern und Dienstleistungen sowie die Vernetzung der Märkte nehmen immer mehr Fahrt auf. Die Digitalisierung ist gut und wichtig und richtig und dringender denn je notwendig in einer ländlichen Region wie der, aus der ich komme. Mit dem von Bundesminister Alexander Dobrindt mit aller Kraft und viel Geld vorangetriebenen Ausbau des Breitbandes schließen wir letzte Lücken, fördern Wirtschaftswachstum und auch die Entstehung neuer und flexiblerer Arbeitsplätze. Erst vorgestern durfte ich, wie einige Kollegen hier auch, einen Förderbescheid für Beraterleistungen für die Breitbandentwicklung entgegennehmen, und zwar für die Gemeinde Pfaffenhausen im Hochschwarzwald. Der Hochschwarzwald hat bekanntlich eine nicht ganz einfache Topografie, was den Breitbandausbau erschwert. Auch Löffingen im Hochschwarzwald kommt in den Genuss der Bundesförderung. Mit dem schnellen Zugang zum Internet machen wir die Betriebe wettbewerbsfähig und investieren in die Zukunft und damit auch in die Flexibilität der Arbeit für Arbeitnehmer. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie vielleicht im falschen Tagesordnungspunkt?) – Nein, Frau Pothmer. Ich komme zum Punkt. Danke schön für den Hinweis. Die Digitalisierung hat selbstverständlich unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitszeit und Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das geht von der Gesamtarbeitszeit bis zur Präsenzzeit und zum Homeoffice. Die tägliche Höchstarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Es schreibt den Achtstundentag vor, lässt aber auch viele Ausnahmen zu. Ich erinnere nur an die Gastronomen, die eine viel längere Arbeitszeit gefordert haben, was wir im Grunde ablehnen. Das zeigt, dass Flexibilität in beide Richtungen und von beiden Seiten, der Seite der Arbeitnehmer und der Seite der Arbeitgeber, erwünscht ist, dass die Wünsche und Vorstellungen unterschiedlich und sehr individuell sind. Das zeigt auch, dass die Politik Rahmenbedingungen schaffen muss, um den Bedürfnissen der Beschäftigten und der Betriebe zu entsprechen. Wir müssen beide in den Blick nehmen; die beiden gehören zusammen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Der Mensch steht für uns Christdemokraten im Mittelpunkt, aber nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber; Arbeitgeber sind auch Menschen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kein Widerspruch!) Ich spreche nicht von Großfirmen. Ich spreche nicht von DAX-Konzernen, sondern von vielen Millionen Familienbetrieben, Kleinunternehmern, Mittelständlern, die das Rückgrat unserer Wirtschaft sind und den größten Teil der Arbeitsplätze bereitstellen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ganz besonders kleine Unternehmen kennen die persönliche Situation ihrer Arbeitnehmer. Sie nehmen Rücksicht darauf, zum größten Teil, freiwillig. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist ja gut so!) Wenn wir diese mit Gesetzen knebeln, (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn sie es eh machen, knebeln auch die Gesetze nicht!) wird der Betriebsfrieden leiden, und die freiwillige Bereitschaft zur Rücksichtnahme wird mit Sicherheit abnehmen. Außerdem haben wir in dieser Legislaturperiode bereits einige wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Arbeitsbedingungen und damit die Lebenssituation von Beschäftigten, insbesondere auch von Familien, zu verbessern. Allen voran ist natürlich der Mindestlohn zu nennen, der rund 3,7 Millionen Beschäftigten im Niedriglohnbereich, davon zwei Drittel Frauen, eine neue Perspektive eröffnet. Wir haben die Betreuung von Kindern ausgebaut und tun es weiter, was vielen Hunderttausend Familien zu mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit verhilft. Das Elterngeld Plus wurde eingeführt. Die Familienpflegezeit wurde verbessert. Auch der im Koalitionsvertrag vereinbarte Rechtsanspruch auf Rückkehr aus der Teilzeit in die frühere Arbeitszeit, der hier schon mehrfach angemahnt wurde, wird folgen. (Beifall des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD] – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann?) Das haben Sie in Ihrem Antrag richtig erkannt, liebe Kollegen: Das haben wir noch nicht angepackt. Aber erstens haben wir schon eine Menge sozialpolitischer Vorhaben abgearbeitet, und zweitens dauert die Legislaturperiode bekanntlich vier Jahre. Also: Hoffnung, Kollege Rützel! (Bernd Rützel [SPD]: Sehr gut! Die stirbt zuletzt! – Beifall bei Abgeordneten der SPD) – Danke für diesen Applaus. Ihr wisst schon, was ich meine. Wir sind in der Koalition. Nur, falls es da Zweifel gibt! (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube, die sind in der Opposition!) Längst ist das Thema „Zukunft der Arbeit“ ganz oben auf der Agenda der Union. Da brauchen wir keine Nachhilfe. Am 15. Dezember letzten Jahres haben wir auf dem Parteitag der CDU Deutschlands in Karlsruhe intensiv über das Positionspapier „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ diskutiert und es einstimmig angenommen. Wir reagieren damit auf die Veränderungen in der Arbeitswelt, auch auf den Wunsch nach mehr Souveränität in der Arbeitszeit. Ich kann das hier nicht alles ausführen. Sie können es aber gern unter www.cdu.de nachlesen, liebe Kollegen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Bundesregierung, die hier schon gescholten wurde, hat längst ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Die Opposition ist mit ihrer Forderung da ein bisschen hinterher. Das Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit dem Titel „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ setzt genau hier an. Es geht darum, Arbeit wirtschaftlich und sozial verträglich zu gestalten. Bis 2020 sind für das gesamte Programm etwa 1 Milliarde Euro vorgesehen. Die Bundesarbeitsministerin hat außerdem verkündet, einen Arbeitszeitdialog zu führen – mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Kirchen –, was ich ausdrücklich begrüße. Darüber hinaus plant das Ministerium ein Wahlarbeitszeitmodell. Auch bei anderen Themen malt die Opposition ein düsteres Bild von Deutschland. Warum eigentlich? Die Sklaverei ist abgeschafft. Über die Veränderungen in der Arbeitswelt hat mein Kollege Lagosky schon alles richtig ausgeführt. Sie scheinen da doch ein paar positive Entwicklungen verpasst zu haben. Es ist nicht alles so schlecht, wie Sie es manchmal darstellen. Ganz im Gegenteil: Die Mehrheit der Beschäftigten ist mit ihrer persönlichen Arbeitssituation zufrieden. Ich selbst war lange Jahre berufstätig und alleinerziehend, in einer Zeit, als es noch keine Ganztagskitas, keine verlässlichen Grundschulen und anderes gab. Am flexibelsten in all den Jahren war mein Arbeitgeber – und das ist schon über 25 Jahre her. Diese Erfahrung haben viele Arbeitnehmer in meiner Umgebung auch gemacht. Während einer längeren Krankheitszeit habe ich sehr viel Homeoffice gemacht, auch ohne Gesetz. Und wenn Sie meiner persönlichen Erfahrung nicht glauben, dann fragen wir einmal die Statistik. Laut einer Befragung von Erwerbstätigen aus 2012 des Bundesinstituts für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit den Schwerpunkten Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastungen und gesundheitliche Beschwerden sind fast 80 Prozent der Befragten mit den Arbeitszeiten zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, DIW Berlin, kommt zu dem Ergebnis, dass nur jeder Achte mit seiner beruflichen Tätigkeit unzufrieden ist. Es gibt laut DIW auch kaum Unterschiede beim Ausmaß der Zufriedenheit hinsichtlich der Arbeitsbedingungen. Soll bedeuten, dass Arbeitnehmer nicht weniger zufrieden sind, wenn sie zum Beispiel Sonntags- oder Nachtarbeit leisten müssen oder eine Vollzeit- oder eine Teilzeitstelle haben. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Kollegin, es gibt den Wunsch einer Zwischenfrage von Frau Pothmer. Mögen Sie die zulassen? Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Gerne, ja. Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liebe Frau Schmidt, Sie haben mit Ihren statistischen Zahlen, die Sie hier gerade vorgetragen haben, den Eindruck erweckt, als gebe es eine hohe Zufriedenheit mit dem Arbeitsumfang bei den Beschäftigten. Wie erklären Sie sich dann, dass 1,35 Milliarden Stunden nicht geleistet werden, weil die Wünsche der Beschäftigten nicht berücksichtigt sind? Gabriele Schmidt (Ühlingen) (CDU/CSU): Ich glaube, das sind zwei unterschiedliche Dinge. Wenn Arbeitsstunden nicht geleistet werden, kann das unterschiedliche Gründe haben, zum Beispiel weil man gar keine Arbeitskräfte findet, die die Stunden leisten könnten. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Die Beschäftigten, die schon in Arbeit sind, wollen mehr arbeiten!) – Das ist vielleicht eine Frage der Fragestellung des Fragenden. (Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Will also sagen: Die Statistiken können auf verschiedene Weise erfasst werden. Sie werden aber nicht dem Bundesinstitut für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstellen wollen, dass sie eine falsche Statistik herausgeben. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich zitiere mit 1,35 Milliarden Stunden das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung!) – Gut, danke schön. Ich nehme das zur Kenntnis. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das freut mich!) Es gibt auch europäische Erhebungen wie die sechste Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen, bei der unter anderem die Frage nach Dauer und Organisation der Arbeitszeit gestellt wurde. Auch hier geben die meisten Erwerbstätigen an, dass sie mit den Arbeitszeiten in ihrem Hauptberuf zufrieden sind. Zusammengefasst heißt das nach dem, was ich vorgelegt habe, dass laut politisch und wirtschaftlich unabhängigen Institutionen Deutschland international zu den Spitzenreitern bei der Arbeitszufriedenheit gehört. Ich habe noch eine Statistik des IAB mitgebracht, auf die ich aber verzichten will. Lassen Sie mich mit einem Satz von Konrad Adenauer schließen: Man kann keine Sozialpolitik treiben, wenn nicht eine starke, gute und ertragreiche Wirtschaft sowie die finanzielle Unterlage für die Sozialpolitik vorhanden sind. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Michael Schlecht, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Michael Schlecht (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Grünen enthält ein realistisches und unterstützenswertes Element. Das ist die Forderung nach einem Rückkehrrecht auf Vollzeit, wenn jemand zeitweise Teilzeit gearbeitet hat. Ich finde, das muss dringend eingeführt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber ansonsten ist dieser Antrag schon sehr merkwürdig. Er ist eine Mischung aus Ahnungslosigkeit und Weltfremdheit. (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) – Ja, weil Sie die Arbeitswelt anscheinend gar nicht kennen. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur die Linken haben je gearbeitet!) Es gibt sicher Beschäftigte, die schon heute ein ausgeprägtes Bedürfnis nach einer persönlichen Flexibilisierung und die Möglichkeit haben, dieses gegenüber ihrem Arbeitgeber im unmittelbaren Diskurs durchzusetzen. Das sind Personenkreise, die zum Beispiel aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse eine starke Stellung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Die Ahnungslosigkeit fängt schon damit an, dass Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, dass die Rechte der Betriebsräte gestärkt werden sollen, Betriebsvereinbarungen über die Regelung der Arbeitszeit abzuschließen. Ich will nur darauf hinweisen: Das gibt es alles. In § 87 Absatz 1 Ziffer 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gibt es längst entsprechende Regelungen; die Betriebsräte können dies machen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist eine Vereinbarung!) Viel wichtiger wäre, die Instrumente, die wir seit Jahrzehnten haben, zu schärfen und Möglichkeiten zu schaffen, dass Betriebsräte mehr Möglichkeiten haben, dies in Betriebsvereinbarungen durchzusetzen. Das findet sich aber in Ihrem Vorschlag nicht. Wenn man sich mit den kollektivvertraglichen Rechten beschäftigt, dann wird deutlich, dass es dringend notwendig wäre, die Rahmenbedingungen – sie sind heute davon gekennzeichnet, dass ein ungeheurer Arbeitsstress besteht, dass viel zu wenig Stellen besetzt werden, dass von denjenigen, die arbeiten, verlangt wird, dass sie alles schaffen, egal wie, häufig auch mit unbezahlten Überstunden – im Betrieb mitzugestalten und ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über Personal- und Stellenpläne zu bekommen, um dem ungeheuren Stress und der Überlastung von Beschäftigten zu begegnen. Das wäre ganz wichtig, fehlt hier aber komplett. (Beifall bei der LINKEN) Das ist übrigens eine Forderung, mit der ich mich schon seit den 80er-Jahren herumschlage, als ich noch Tarifpolitik für die Druckindustrie gemacht habe, die wir aber aufgrund der Kräfteverhältnisse nicht durchsetzen konnten. Es wäre ein Verdienst, dies hier im Bundestag voranzubringen. Ein weiterer Punkt, den ich unter Weltfremdheit einordne, ist, dass Sie die Individualrechte, also die Rechte der einzelnen Beschäftigten, stärken wollen. Das ist nicht verkehrt. Dann muss man aber erst darüber reden, wie für die übergroße Masse der Beschäftigten die Arbeitsrealität heute aussieht. Glauben Sie, dass jemand, der als Leiharbeiter tätig ist, der befristet beschäftigt ist, der einen Werkvertrag hat, individuell eine so starke Stellung hat, dass er sich traut, seine Wünsche dem Arbeitgeber gegenüber zu artikulieren? Glauben Sie, dass er die Macht hätte, auch nur ansatzweise seine Wünsche gegenüber einem Arbeitgeber zu verwirklichen? Das ist eine vollkommene Illusion. Deswegen sage ich Ihnen: Bevor wir anfangen, über die Stärkung individueller Rechte nachzudenken, sollten Sie endlich mit uns gemeinsam den Murks und den menschenverachtenden Mist, den die Grünen gemeinsam mit der SPD im letzten Jahrzehnt durchgesetzt haben, nämlich die gesamte Deregulierung am Arbeitsmarkt, zurücknehmen und die Disziplinierung, die in der Arbeitswelt herrscht, zurückdrängen. Dann könnten Ihre Forderungen eine realistische Perspektive werden. (Beifall bei der LINKEN) Es geht noch weiter. Durch Ihre Politik, die Sie vor zehn Jahren betrieben haben, haben wir heute eine ungeheure Atmosphäre der Disziplinierung. Das drückt sich zum Beispiel in der Angst der Beschäftigten aus, arbeitslos zu werden, weil sie ganz genau wissen, dass Arbeitslosigkeit in der Folge auch sehr schnell Hartz IV bedeuten kann. Das ist der Absturz in die Armut. Hartz IV ist schlimm für die Betroffenen; aber Hartz IV ist noch viel schlimmer für die 20 Millionen, die noch beschäftigt sind und Angst davor haben, eines Tages in Hartz IV abzurutschen. Deswegen müsste das erst verändert werden. „Weg mit Hartz IV!“, die alte Forderung der Linken, ist auch für die Fragen der Arbeitsgestaltung von zentraler Bedeutung. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Wie wäre es denn mal mit konstruktiven Vorschlägen?) Insofern ist aus meiner Sicht die Voraussetzung dafür, überhaupt Freiheit in der Arbeitswelt zu schaffen, dass man die Voraussetzungen dafür schafft, dass Beschäftigte ihre Wünsche und Bedürfnisse besser durchsetzen können. Bevor man solche wunderschönen Dinge hier aufschreibt, die sich gut lesen, aber mit der Realität wenig zu tun haben, ist es notwendig, die Arbeitswelt überhaupt zu reformieren und die ganze Prekarisierung, die Sie herbeigeführt haben, zurückzudrängen. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dagmar Ziegler [SPD]: Die Rede heben wir uns auf!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Markus Paschke, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Markus Paschke (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, in dem Antrag wird ein wichtiges Thema aufgegriffen; denn es geht um die Entwicklung der Arbeit. Unter den Stichworten „Digitalisierung“ und „Arbeit 4.0“ wird derzeit darüber diskutiert, wie dieser Prozess gestaltet werden kann. Es geht also um nicht weniger als die Frage: Wie entwickelt sich Arbeit und damit auch das Verhältnis vom Arbeitgeber zum Arbeitnehmer? Die Ansprüche der Menschen an Arbeit und Leben wandeln sich. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Anforderungen und die Bedürfnisse im Hinblick auf die Gestaltung von Arbeitszeiten verändert. Die Vorstellungen von heute unterscheiden sich im Hinblick auf Ort, Zeit und Gestaltung der Arbeit erheblich von den Vorstellungen von vor 10 oder 20 Jahren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat heute einen ganz anderen Stellenwert. Es ist ein zunehmendes Bedürfnis, den individuellen Lebensrhythmus mit der Erwerbsarbeit in Einklang zu bringen: Das kann der Wunsch des jungen Familienvaters sein, mehr Zeit mit seinen Kindern verbringen zu wollen, das kann die Notwendigkeit sein, die Pflege eines Familienmitglieds zu übernehmen, oder auch der schlichte Wunsch, mehr oder weniger zu arbeiten. Hier besteht also ein Bedürfnis nach Flexibilität, auch aus Arbeitnehmersicht. Ehrlicherweise müssen wir aber feststeilen, dass flexible Arbeitszeiten heute immer noch eher aus Arbeitgebersicht definiert werden. Flexibilität wird häufig gleichgesetzt mit Verfügbarkeit rund um die Uhr: abends noch mal schnell die Mails checken, per Handy auch nach Dienstschluss für die Kollegen oder den Chef erreichbar sein, am Wochenende mal eben schnell noch zwei, drei Kleinigkeiten erledigen, die man im Büro nicht mehr geschafft hat. Häufig gilt als guter Arbeitnehmer, wer möglichst lange im Büro oder rund um die Uhr erreichbar ist. (Bernd Rützel [SPD]: Genau! Das ist schlimm!) Für viele Beschäftigte bedeutet, flexibler zu arbeiten, daher nicht, dass sie mehr Gestaltungsspielraum haben. Im Gegenteil: Es bedeutet häufig, dass ihre Arbeits- und Freizeit weniger planbar ist und sie auch außerhalb der geregelten Arbeitszeiten erreichbar sein müssen. Hier sage ich ganz klar: Diese Form der Entgrenzung von Arbeit und Freizeit gilt es zu verhindern. (Beifall bei der SPD) Jeder Mensch hat ein Recht auf Feierabend und auf Wochenende. Mittelfristig – das wissen wir aus vielen Untersuchungen und Studien – ist es sogar schädlich für die Gesundheit und auch die Produktivität, wenn man nicht mehr abschalten und sich regenerieren kann. (Beifall bei der SPD) Im Antrag wird von Zeitsouveränität gesprochen. Die Frage, die sich hier stellt, lautet einfach: Wer verfügt wann über wessen Zeit? Nichts anderes steckt dahinter. Aus diesem Grund halte ich es für wichtig, dass die Erwerbstätigen mitbestimmen können, wenn es um ihre Zeit geht. Wenn wir also über flexiblere Arbeit nachdenken, dann bedeutet das eben auch, über die Weiterentwicklung der Arbeitnehmermitbestimmung nachzudenken. Vor fast genau einem Jahr hat Andrea Nahles das „Grünbuch Arbeiten 4.0“ vorgestellt. In ihm werden Trends, gewandelte Werte und wichtige Handlungsfelder der zukünftigen Arbeitsgesellschaft skizziert. Im öffentlichen Dialog mit Experten aus Betrieben, mit Beschäftigten, mit Betriebsräten, mit Personalräten, mit Geschäftsführern etc., mit der Wissenschaft, mit den Sozialpartnern, mit den Verbänden und in den sozialen Medien – sodass sich jeder daran beteiligen kann – wollen wir einen neuen sozialen Kompromiss zur Gestaltung der Arbeitszeit entwickeln, damit die Interessen der Arbeitnehmer ebenso wie die Interessen der Unternehmen Berücksichtigung darin finden. Alle sind herzlich eingeladen, sich an diesem Dialogprozess zu beteiligen. Es soll nichts überstürzt werden. Aber es ist wichtig, dass wir das Thema aufgreifen. Wir müssen uns überlegen: Wie soll sich die Arbeit der Zukunft entwickeln? Welche Rahmenbedingungen können wir setzen, damit jeder zufrieden arbeiten kann? Danke schön. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Bündnis 90/Die Grünen. Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeitswelt verändert sich, die Wünsche der Beschäftigten aber auch. Die Arbeitswelt wird flexibler, sie wird arbeitsintensiver, oft steht weniger Personal zur Verfügung. Über 50 Prozent der Beschäftigten fühlen sich gehetzt. Viele erleben sich Tag für Tag als Organisationstalente, insbesondere Frauen; denn sie müssen ihre Erwerbsarbeit und auch noch ihr privates Leben unter einen Hut bringen. Aber hier verändert sich etwas. Die Beschäftigten wollen mehr Zeit für die Familie, sie wollen nicht ständig hetzen, sie wollen sich beispielsweise ehrenamtlich engagieren. Sie brauchen auch Zeit für sich, um sich zu erholen. Darauf brauchen wir passende Antworten. Die Beschäftigten brauchen mehr Zeitsouveränität; denn Arbeitszeit ist Lebenszeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Manche wollen weniger arbeiten, andere wollen mehr arbeiten, wieder andere sind mit ihrem Arbeitsumfang zufrieden. Viele müssen Vollzeit arbeiten, weil sie sich kürzere Arbeitszeiten finanziell gar nicht leisten können. Gerade sie brauchen mehr Zeitsouveränität im Arbeitsalltag. Sie wollen vielleicht gerne etwas später anfangen wegen der Kinder, sie wünschen sich einen freien Nachmittag für die alten Eltern, und sie träumen von einem Tag Homeoffice, um sich die Fahrzeit ins Büro zu sparen. Deshalb fordern wir, dass die Beschäftigten mehr Einfluss darauf nehmen können, wann sie arbeiten und wo sie arbeiten. Herr Lagosky, wir wollen das auch in Betrieben ohne Betriebsrat. Sie kennen die Zahlen, Sie wissen, wie es da aussieht. Natürlich wollen wir auch Betriebsvereinbarungen zu Vereinbarkeitsfragen und für mehr Zeitsouveränität stärken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Flexibilität ist keine Einbahnstraße. Deshalb wollen wir die Arbeitszeit beweglicher gestalten, damit Arbeit besser ins Leben passt. Eine neue Arbeitskultur ist auch notwendig, weil das Arbeitsleben insgesamt Tempo macht. Die Stichworte sind bekannt: Arbeitsverdichtung, zunehmende Arbeitsintensität, gleichzeitig verlängern sich die Arbeitszeiten wieder, Schichtarbeit, Nachtarbeit, immer mehr Menschen arbeiten auch am Wochenende. Die Folge: Den Beschäftigten geht zunehmend die Puste aus. Immerhin ergibt sich jede zweite Frühverrentung aufgrund psychischer Erkrankungen. Wir müssen hier Druck herausnehmen, und zwar für alle. Mehr Freiheit bei der Arbeitsgestaltung hilft gegen ständige Arbeitshetze, aber das reicht natürlich nicht aus. Politik, Sozialpartner und Wissenschaft müssen den Betrieben und Betriebsräten endlich eine Verordnung als Werkzeug an die Hand geben, damit sie im Betrieb passende Lösungen gegen Stress am Arbeitsplatz entwickeln können; denn in der Arbeitswelt brauchen die Menschen beides: Zeitsouveränität und besseren Schutz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Markus Paschke [SPD]) In manchen Bereichen geht der Trend, auch durch die Digitalisierung, hin zu mehr Zeitsouveränität. Die Menschen können arbeiten, wann und wo sie wollen. Arbeit ist nicht mehr an einen Arbeitsplatz gebunden. Ein Beispiel ist die Vertrauensarbeitszeit: Da geht es nicht mehr um Stunden und Anwesenheit. Das bringt Freiheiten – das ist gut so –, aber so entsteht oft auch Mehrarbeit, häufig unbezahlt, und so verschwimmen auch die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Hier brauchen wir dringend politische Lösungen. Wenn beispielsweise die Beschäftigten im Urlaub arbeiten müssen, dann kann das nicht als Urlaub zählen. Vor allem wollen wir auch die Mitbestimmung an die Gegebenheiten der digitalen Arbeitswelt anpassen. Wenn durch Vertrauensarbeitszeit Arbeit entgrenzt wird und Mehrarbeit entsteht, dann soll der Betriebsrat künftig auch über den Umfang der Arbeit mitbestimmen können. Wir wollen Flexibilität ermöglichen, aber nicht grenzenlose Arbeit; denn Zeitsouveränität soll tatsächlich zu mehr Lebensqualität führen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Geht es um die Gestaltung der Arbeitszeit, dann nehmen wir auch die Arbeitsformen in den Blick, bei denen die Beschäftigten besonders wenige Freiheiten haben. Dabei ist mir die Arbeit auf Abruf ein besonderes Anliegen. Die so Beschäftigten erhalten häufig einen niedrigen Lohn, sie wissen aber nicht, wann und vor allem wie viel sie arbeiten können. Sie haben keine Zeitsouveränität und können deshalb nicht einmal einen zweiten Job annehmen, damit sie von ihrer Arbeit auch leben können. Das geht gar nicht. Das wollen wir verändern. Bei der Arbeit auf Abruf muss die Arbeitszeit berechenbarer werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Regierungsfraktionen, wir legen Ihnen heute Vorschläge auf den Tisch und wollen damit eine Debatte, eine Diskussion über mehr Zeitsouveränität eröffnen. Arbeit muss besser ins Leben passen. Deshalb fordern wir eine bessere Balance zwischen allen Bereichen des Lebens; denn die Menschen leben ja nicht, um zu arbeiten, sondern sie arbeiten, um gut zu leben. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Albert Stegemann, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Albert Stegemann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder kennt die Schwierigkeit, das Erwerbsleben und private Wünsche unter einen Hut zu bekommen. Eine Umfrage des IAB aus dem Jahr 2014, die hier schon mehrfach zitiert wurde, bestätigt das. In dieser Umfrage erklärten die befragten Beschäftigten fast durchweg, dass sie sich andere Arbeitszeiten wünschen. Diejenigen, die in Vollzeit beschäftigt sind, möchten gerne weniger arbeiten, und diejenigen, die in Teilzeit arbeiten, würden gerne mehr verdienen. Unter Landwirten haben wir für jenes Phänomen eine Redewendung: Das Gras auf der anderen Seite des Zauns ist immer etwas grüner. (Heiterkeit) Ich möchte damit nicht den oftmals berechtigten Anliegen der Beschäftigten abschätzig entgegentreten, ganz im Gegenteil. Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Durch die zunehmende Digitalisierung – Stichwort Industrie 4.0 – verändern sich Arbeitsprozesse. Sie werden immer effizienter. Dadurch steigt der Bedarf an flexiblen Arbeitszeitmodellen. Für die Beschäftigten ergeben sich dadurch aber nicht ausschließlich Risiken, sondern auch große Chancen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben, die wollen wir nutzen!) Genau an dieser Stelle gehen die Analysen der Grünen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Entwicklung der Arbeit von morgen weit auseinander. Sie wollen gesetzlich festlegen, wie Arbeit und Leben geregelt werden sollen. Wir wollen sozialpartnerschaftliche Lösungen, die die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und der Arbeitnehmer intelligent zusammenbringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und da, wo es keine Betriebsräte und keine Betriebsvereinbarungen gibt?) Von politischer Seite können wir nun einmal nicht alles so gestalten, wie wir es privat gerne hätten. Es muss am Ende auch funktionieren. Ansonsten erweisen wir denen, die wir schützen wollen, einen Bärendienst, vor allem wecken wir sonst Hoffnungen, die wir nicht erfüllen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Ihre Forderungen hören sich erst einmal gut an. Ich stimme Ihnen sogar in der Analyse der beschriebenen Situation zu, (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wow!) allerdings ziehen Sie daraus die falschen Schlüsse. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber welche ziehen Sie denn?) Lassen Sie mich dies an drei in Ihrem Antrag formulierten Einschätzungen festmachen, die meines Erachtens gewaltig fehllaufen: Erstens. Sie betrachten den Arbeitsmarkt ausschließlich aus der Sicht des Arbeitnehmers. Der Arbeitsmarkt ist nun einmal, wie es der Name schon sagt, ein Markt. Wenn Unternehmen erfolgreich sind, können sie Beschäftigung schaffen, und nur dann. Dies gilt unter den Bedingungen einer globalen und immer stärker vernetzten Wirtschaft erst recht. Dies muss nicht zwangsläufig eine Einbahnstraße zulasten der Arbeitnehmer sein. In den allermeisten Branchen geben sich die Betriebe sehr große Mühe, passgenaue Angebote für ihre Arbeitnehmer zu finden. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die, wo es nicht funktioniert! Es geht um die, wo es keinen Betriebsrat gibt!) Warum tun sie dies? Unternehmen bringen die Wünsche der Arbeitnehmer und die Marktbedürfnisse so in Einklang, dass auf beiden Seiten Synergien entstehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sie wollen alles gesetzlich regeln. Das wäre allerdings nur Sand im Getriebe einer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit. Außerdem bin ich felsenfest davon überzeugt, dass jeder kluge Unternehmer allein schon aus Gründen des Fachkräftemangels das Wohl seiner Beschäftigten im Auge hat. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie sehen doch, dass das nicht der Fall ist!) – Hören Sie mir doch erst einmal zu. Sie vermitteln zweitens mit Ihrem Antrag ein falsches Bild von der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt widersprechen Sie sich aber! Am Anfang haben Sie etwas anderes gesagt! – Gegenruf der Abg. Gabriele Schmidt [Ühlingen] [CDU/CSU]: Rufen Sie doch nicht immer rein!) Ja, es gibt Befürchtungen im Hinblick auf Entgrenzung der Arbeit. Damit geht die Gefahr einher, dass man im Beruf jederzeit und überall erreichbar sein muss. Auf der anderen Seite zeichnen Sie das Bild starrer Bürozeiten, die den Mitarbeitern kaum Mitsprache erlauben. Beide Extreme gibt es. Allerdings erwähnen Sie nicht, dass wir bereits heute hohe Standards im Arbeitsschutz sowie Mitsprachemöglichkeiten haben. Viele Dinge sind bereits geregelt. Sie fordern beispielsweise, dass berufliche Tätigkeit im Urlaub als Arbeitszeit gelten soll. Laut Bundesarbeitsgericht haben Arbeitnehmer einen fest verbürgten Anspruch auf Erholungszeit. Arbeitgeber dürfen nur bei sehr zwingenden Notwendigkeiten ihre Beschäftigten kontaktieren. Somit ist diese Sachlage eigentlich klar. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann können wir es doch gesetzlich darstellen!) Mehr noch: 70 Prozent aller Unternehmen bieten familienfreundliche Maßnahmen an. In 80 Prozent der Betriebe gibt es Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten – nicht, weil sie es müssen, sondern weil sie es wollen. Es gibt individuelle Festlegungen von Wochenarbeitstagen, flexible Pausen und Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit. Kurz gesagt: Auch hier wird sehr vieles von den Sozialpartnern gemeinsam gelöst. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, am gravierendsten ist aber vielleicht drittens, welches Bild vom Arbeitnehmer Sie hier generell vertreten. Sie fordern – ich zitiere –: Die Beschäftigten bekommen mehr Mitsprache über den Umfang, die Lage und den Ort ihrer Erwerbstätigkeit, damit Arbeit gut ins Leben passt. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Das hört sich nicht nur reichlich weltfremd an. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist es aber nicht! – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, die Rechtsprechung bezieht hierzu auch ganz klar Stellung – allerdings nicht so, wie Sie es hier fordern. Per Definition stellen Arbeitnehmer gemäß einem Vertrag ihre Arbeitskraft gegen Entgelt zur Verfügung. Mich würde daher schon interessieren, was genau Sie sich unter „abhängiger Beschäftigung“ vorstellen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt das denn jetzt?) Vielleicht kann ich Ihnen weiterhelfen. Es ist ein Tausch von Zeit gegen Geld. Derjenige, der bezahlt, kann sagen, was, wie und wo gemacht wird. Das ist nun einmal der Arbeitgeber. Das ist die Realität. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Super! Toll!) Diese Realität bringt gewisse Vorteile für den Arbeitnehmer mit sich – logischerweise den Lohn. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann hätten wir das auch geklärt!) Ohne Geld des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer keine Leistung zu erbringen. Arbeitnehmer haben dadurch auch ein Recht auf Erholungsurlaub. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Aber vor allem muss der Arbeitgeber auch zahlen, wenn er nicht in der Lage ist, seinen Arbeitnehmer voll und ganz auszulasten. Das Unternehmerrisiko liegt bei ihm. Wenn aber Arbeitnehmer mitbestimmen, wie, wann und ob sie überhaupt ihre Arbeit verrichten, frage ich: Inwiefern sind sie dann noch abhängig? (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ob? „Ob“ steht nicht im Antrag! – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mir stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber in Zukunft auch wählen können, wie, wann und ob sie ihre Beschäftigten überhaupt bezahlen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Ob“ steht nicht im Antrag!) Wie stellen Sie sich das vor? Kann bald jeder kommen und gehen, wann er möchte? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) So kann das nicht funktionieren. Ob Automobilindustrie, Tourismus, IT-Bereich oder Landwirtschaft – die Branchen sind immer volatiler werdenden Märkten ausgesetzt. Darauf müssen Unternehmen auch reagieren können. (Beifall bei der CDU/CSU) Wenn zum Beispiel in einem Gastronomiebetrieb nichts los ist und die Chefin ihren Mitarbeitern den Nachmittag freigibt, kann doch daraus kein dauerhafter Anspruch auf Wahlarbeitszeit erwachsen, (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo bei uns steht das denn?) nur weil die Mitarbeiter dies als angenehm empfinden. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man sollte erst den Antrag lesen, dann die Rede schreiben!) Genauso wenig ist es sinnvoll, dass zum Beispiel meine Mitarbeiter im landwirtschaftlichen Betrieb beliebig entscheiden, wann sie die Kühe melken. Das kann allein schon aus tierschutzrechtlichen Gründen so gar nicht stattfinden; das müssten Sie als Grüne eigentlich wissen. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vom Melken verstehen Sie wirklich nichts!) Das alles hat also nichts mit Weisungsgebundenheit zu tun. Das ist eine falsch verstandene Flexibilität. Das kann nicht funktionieren. In der Tat – hier haben Sie recht – brauchen wir ohne Frage Flexibilität. Aber wir brauchen eine Flexibilität, die beiden Vertragsparteien gerecht wird. Sie muss die Lebensrealität von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern zusammenführen. Fazit: Auch uns ist an Lösungen gelegen, die den jeweiligen Lebensumständen Rechnung tragen. Die letzte Bundesregierung hat bereits 2012 das Thema Zeitsouveränität in den Vordergrund gestellt. Es braucht Lösungen, die zur jeweiligen Lebenssituation der Betroffenen passen. Dafür wurden in den vergangenen Jahren bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, zum Beispiel die Pflegezeit. Damit können Angehörige für eine bestimmte Zeit aus dem Beruf aussteigen und danach wieder zurückkehren. Seit 2014 ist auch eine Beschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus unkomplizierter möglich. Dies gibt beiden Seiten mehr Flexibilität, da sie sich nicht mehr auf lange Zeit festlegen müssen. Generell muss es noch leichter werden, zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln zu können. Da haben Sie ein Stück weit recht. Dafür brauchen wir bessere arbeitsrechtliche Instrumente. Wir werden hierfür das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen. Gemeinsam mit der Wirtschaft haben wir Leitsätze für eine familienbewusste Arbeitszeitkultur erarbeitet. Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf keine hohle Phrase sein. Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ hat sich bewährt. Das zeigt auch die Studie von Allensbach aus dem Jahr 2015. Ja, Zeit zu haben, ist ein grundlegendes Bedürfnis von Menschen. Ein Ruf nach gesetzlichen Änderungen, wie Sie sie hier fordern, ist jedoch nicht hilfreich. Wir erleben aktuell epochale Veränderungen im Arbeitsleben. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Und die muss man politisch gestalten!) Die Digitalisierung bringt unweigerlich Flexibilisierung der Arbeit mit sich. Dies bietet Risiken, aber auch Chancen. Ich bin davon überzeugt, dass sich in der gelebten Praxis so manche Herausforderung besser regelt, als Politik dies auf dem Reißbrett verordnen kann. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Ich bedanke mich dafür, dass Sie mir zugehört haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD] – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber jetzt diskutieren wir erst einmal im Ausschuss, oder?) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Martin Rosemann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Martin Rosemann (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Albert Stegemann, Sie sind der Landwirt, und ich will mir nicht anmaßen, in dem Bereich irgendetwas besser zu wissen, aber ich habe mir sagen lassen, es gebe bereits moderne Höfe, die so vollautomatisiert sind, dass dort die Kühe zum Melken gehen, wann sie wollen. Da haben die Kühe mehr Zeitsouveränität und damit auch diejenigen, die sie melken müssen. (Heiterkeit – Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Es gibt Leute, die das aus eigener Anschauung kennen. Am vergangenen Samstag hatte ich die Möglichkeit, im Rahmen des Filmfestivals Futurale des BMAS an einer Diskussion über den Film Digitale Nomaden teilzunehmen. Digitale Nomaden sind sicherlich ein extremer Fall. Dabei handelt es sich um Menschen, die völlig unabhängig von einem Arbeitsort und auch von einem Wohnort ihrer Arbeit nachgehen. Der Film zeigt, dass die Welt insgesamt bunter geworden ist. Am Ende des Films stand die Aussage im Raum, dass es vor allem eine Erwartung der jüngeren Generation ist, bei der Arbeit, im Erwerbsleben mehr Zeitsouveränität zu haben. Deswegen meine ich, dass wir heute über ein sehr, sehr wichtiges gesellschafts- und arbeitsmarktpolitisches Zukunftsthema diskutieren. Wenn ich den Antrag der Grünen lese, dann habe ich den Eindruck, dass Sie – ich sage es einmal positiv – das Dialogpapier der Projektgruppe „#NeueZeiten“ der SPD-Bundestagsfraktion gelesen haben, bevor Sie Ihren Antrag geschrieben haben. Nichtsdestotrotz haben Sie in Ihrem Antrag leider wichtige Aspekte des Themas ausgeblendet. Das Ganze geschieht natürlich auch immer mit dem leicht durchschaubaren Ziel, der Regierungskoalition Untätigkeit zu unterstellen, obwohl in Wahrheit bereits wichtige Schritte unternommen wurden oder zumindest in praktischer Vorbereitung sind. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist uns ein echtes Anliegen!) Einig sind wir uns – ich meine, das haben Sie auch zu Recht gesagt –, wenn es um die große Lücke zwischen Wunscharbeitszeiten und realisierten Arbeitszeiten geht. Wenn wir einen Strich darunter machen – das ist die gute Botschaft für die Wirtschaft –, dann würde die Realisierung der Wunscharbeitszeiten eine Ausweitung der Arbeitszeiten in Deutschland bedeuten. Das Statistische Bundesamt schätzt das ungenutzte Arbeitspotenzial auf 22 Millionen Stunden. Richtig ist natürlich auch: Vor allem die Frauen, die häufig in Teilzeit um die 50 Prozent arbeiten, würden gerne mehr arbeiten. Viele Männer, die häufig 100 Prozent plus arbeiten, würden gerne weniger arbeiten. Wenn wir das in Zukunft besser zusammenbringen wollen, dann müssen wir die Arbeit umverteilen, und dann brauchen wir andere Arbeitszeitmodelle. Aber das reicht natürlich nicht aus, sondern wir brauchen auch an anderer Stelle Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit. Ich meine, da haben wir in den letzten Jahren große Schritte getan. Mit dem ElterngeldPlus schaffen wir einen Anreiz für eine bessere partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit. (Beifall bei der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das kann doch nur der Anfang sein! Noch zu wenig!) Mit dem Konzept der Familienarbeitszeit hat Ministerin Manuela Schwesig bereits den nächsten Schritt angekündigt. Es ist schon angesprochen worden: Im Koalitionsvertrag verankert ist die sogenannte befristete Teilzeit, also eine Regelung, die es den Beschäftigten erlaubt, für eine bestimmte Zeit Teilzeit zu arbeiten und dann zur Vollzeit zurückzukehren. Von Untätigkeit in Sachen Zeitsouveränität kann also nicht die Rede sein. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso nicht? Ein Gesetzentwurf ist doch gar nicht da!) Vielmehr haben wir richtige Fundamente gelegt, Fundamente, über die dann auch das Dach einer Wahlarbeitszeit gelegt werden kann. Richtig ist: Ein Wahlarbeitszeitkorridor, in dem die Wochenarbeitszeit in regelmäßigen Abständen neu vereinbart werden kann, wäre tatsächlich ein Instrument, mit dem dem Gedanken der Partnerschaftlichkeit und der Lebensphasenorientierung noch weiter gehender Rechnung getragen werden könnte. Meine Damen und Herren, ich denke, darin besteht auch eine Chance, von dem starren Bild von Vollzeitbeschäftigung einerseits und Teilzeitbeschäftigung andererseits wegzukommen. Viele Männer wollen nicht in Teilzeit arbeiten, und sie wollen nicht das Stigma der Teilzeitarbeit auf der Stirn haben, wollen nicht die bisher damit einhergehenden Nachteile. Umgekehrt sind Frauen häufig in der Teilzeitfalle gefangen. Deswegen liegt in einem solchen Arbeitszeitkorridor eine Riesenchance. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Meine Damen und Herren, zum Schluss will ich deutlich sagen: Natürlich gibt es unterschiedliche Erwartungen der Menschen an Zeitpolitik. Was Sie ausblenden, ist die Tatsache, dass die Mehrzahl der Beschäftigten mit ihren Arbeitszeiten eigentlich ganz zufrieden ist und dass es neben denjenigen, die sagen: „Wir brauchen mehr Flexibilität, auch im Hinblick auf die Verteilung der Arbeitszeit über den Tag, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können“, auch solche gibt, die wollen, dass es weiterhin klare, feste Arbeitszeiten und eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit gibt. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sollen sie ja auch behalten! Bitte schön! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können sie auch!) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege. Dr. Martin Rosemann (SPD): Es ist, denke ich, nicht Aufgabe der Politik, darüber zu richten, welche Vorstellung besser oder schlechter ist. (Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, natürlich nicht!) Vizepräsident Peter Hintze: Lieber Kollege, die Zeit! Dr. Martin Rosemann (SPD): Was wir tun müssen, ist, unterschiedliche Modelle der Erwerbsarbeit in Deutschland zu ermöglichen. Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt zwar auch die Zeitautonomie von Abgeordneten; aber die Uhr spielt hier doch eine gewisse Rolle. Sie haben vor einer Minute angekündigt, Sie kämen zum Schluss, taten das dann aber nicht. Deswegen wäre es schön, wenn Sie jetzt mit einem Dank schließen würden. Dr. Martin Rosemann (SPD): Herr Präsident, das haben Sie in meinen letzten Satz hinein gesagt; denn das war eigentlich mein letzter Satz. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja, das kann passieren, wenn man es provoziert!) Aber ich habe das extra provoziert, um Ihnen zu sagen: Zeitsouveränität spielt auch für Abgeordnete bei ihrer Redezeit eine Rolle. Vielen Dank. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Beifall bei der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Die Geschäftsordnung verbietet zwar die Kommentierung des Präsidenten; aber wir nehmen das heute ausnahmsweise einmal hin. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Matthäus Strebl, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Matthäus Strebl (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren einen Antrag zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Arbeiten, das geht zu Hause, am Schreibtisch, im Café, im Zug; außerhalb des Büros läuft das Arbeiten dank moderner Technologien fast reibungslos. Zweifelsfrei hat die Arbeit im Homeoffice ihre Vorteile, wenn die Kinder einmal erkrankt sind oder bestimmte Projekte auch am heimischen Schreibtisch erledigt werden können. Dennoch sehe ich die Arbeit außerhalb des Büros nicht unkritisch. Homeoffice kann auch dazu führen, dass es an gelebter Kommunikation mangelt. Kommunikation, meine sehr verehrten Damen und Herren, schafft Zusammenhalt, Werte und gemeinsamen Austausch in einem Unternehmen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb als Ergänzung zum Büroarbeitsplatz!) Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wissen es zu schätzen, spontan ein Gespräch zu führen oder eine Teambesprechung abzuhalten. Ich frage die Antragsteller: Wie wollen Sie den Arbeitgebern erklären, dass die Beschäftigten nun selber entscheiden können, wo sie ihre Aufgaben erledigen? Aber auch aus ganz praktischen Gesichtspunkten erscheint mir Ihre Forderung problematisch. Für viele Branchen – ich nenne nur einmal den Einzelhandel, die Gastronomie, die Pflege und das Verkehrswesen – ist das schlicht nicht umsetzbar. Daneben ist es schwierig, das Arbeiten des Einzelnen im Homeoffice mit den Arbeitszeiten der Kollegen und der Bereitstellung von Büroorganisation in Einklang zu bringen. Deshalb sehe ich den von Ihnen in Ihrem Antrag geforderten Ausbau der Arbeit im Homeoffice als diskussionsbedürftig an. Ein wichtiges Thema, das wir bei der ganzen Diskussion nicht aus den Augen verlieren sollten, ist die Arbeit in Teilzeit. Zweifelsfrei entscheiden sich viele Beschäftigte in Deutschland bewusst für eine Reduzierung der Stundenzahl. Vor allem viele Arbeitnehmerinnen verringern nach der Geburt ihrer Kinder die Zahl ihrer Arbeitsstunden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Rückkehr in die Vollzeitarbeit nicht immer gelingt. Es besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten ihre Stundenzahl bis zur Rente nicht wieder auf Vollzeit aufstocken. Damit droht ihnen die Teilzeitfalle. Vor allem Arbeitnehmerinnen sind davon betroffen. Das bestätigen die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 2014 war fast jede zweite erwerbstätige Frau von 20 bis 64 Jahren – exakt waren es 47 Prozent – in Teilzeit beschäftigt. Bei den Arbeitnehmern lag der Anteil nur bei 9 Prozent. Dabei wird oft vergessen, dass die Stundenreduzierung nicht nur Auswirkungen auf das Gehalt, sondern auch auf die spätere Rente hat. Ich möchte das Thema der Aktuellen Stunde, die heute Nachmittag zur Altersarmut durchgeführt wird, nicht vorziehen, gleichwohl aber doch ein paar Sätze darüber verlieren. In vielen Fällen reichen die gesammelten Rentenansprüche für ein Leben oberhalb der Grundsicherung nicht aus. Die Gefahr von Altersarmut ist für Frauen erheblich höher als für Männer. Zwar gibt es bereits heute gesetzliche Ansprüche für die Beschäftigten, ihre Arbeitsstunden nur befristet zu reduzieren; dazu gehören insbesondere § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und § 3 des Pflegezeitgesetzes. Dennoch haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Teilzeitrecht weiterentwickeln und ein Rückkehrrecht in die Vollzeit schaffen wollen. Ich begrüße außerordentlich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf dazu vorlegen wird. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wird das dann von der CSU nicht gestoppt?) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Arbeitswelt steht im ständigen Wandel. Sie ist geprägt von vielen Revolutionen, angefangen beim mechanischen Webstuhl über die Dampfmaschine bis zum Fließband. Heute befassen wir uns mit den Auswirkungen von Arbeit 4.0. Nicht nur die Just-in-time-Produktion und die Globalisierung verschieben die traditionellen Arbeitszeiten. Auch die zunehmende Mobilität und Flexibilität, die ständige Erreichbarkeit und die Digitalisierung lassen die Grenzen zwischen dem Berufs- und Privatleben für immer mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen verschwinden. Neue Technologien können mehr Freiräume für Arbeitnehmer bedeuten, aber auch zu mehr Leistungsdruck führen. Das kann sowohl eine Belastung als auch ein Privileg sein. Das Internet hat den Arbeitsalltag in den letzten 20 bis 30 Jahren revolutioniert. Die Digitalisierung hat neue Kommunikationsformen und Arbeitsabläufe gebracht. Das hat zweifelsfrei Auswirkungen auf den Datenschutz, auf die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten, auf fortlaufende Fort- und Weiterbildung und auf Unternehmensstrukturen. Wir alle ertappen uns dabei, dass wir nach Feierabend die Nachrichten auf Spiegel Online oder unsere EMails noch einmal kontrollieren. Entdecken wir dabei eine wichtige EMail, so tippen wir schnell eine Antwort. So geht es vielen Beschäftigten. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie nach dem Feierabend eigentlich weiterarbeiten. Bei den Veränderungen im Arbeitsleben sind wir gefordert, den Arbeitsschutz der Beschäftigten regelmäßig zu überprüfen und an die neuen Bedingungen anzupassen. Es geht nicht darum, dass jeder immer und überall erreichbar sein muss. Es geht auch nicht darum, die Arbeitszeiten generell auszudehnen. Es geht darum, die vereinbarte Arbeitszeit flexibel und bedarfsgerecht zu nutzen. Das kommt den Arbeitnehmern ebenso zugute wie den Unternehmen. Die CDU/CSU-Fraktion möchte mit der Lebenszeitpolitik bessere Möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Wir wollen eine familienfreundliche Arbeitszeit. Arbeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss sich mit dem Familienleben, mit beruflicher Weiterbildung und mit der Pflege von Angehörigen vereinbaren lassen. Wichtig ist aber auch, dass Lösungen nur möglich sind, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gemeinsam abstimmen können. Es müssen sowohl die Interessen des Unternehmens und die betrieblichen Prozesse als auch die persönliche Situation des Arbeitnehmers in Einklang gebracht werden. Die Forderung in Ihrem Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Fraktion Die Grünen, nach flexibler Änderung der Arbeitszeit halte ich für eine nette Idee in der Theorie, aber in der Umsetzung für schwierig und den Unternehmen schwer vermittelbar. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht folgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch Sie diskutieren erst mal im Ausschuss, oder?) Vizepräsident Peter Hintze: Als letzter Rednerin in dieser Aussprache erteile ich das Wort der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Gabriele Hiller-Ohm (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis 90/Die Grünen, in Ihrem Antrag sprechen Sie den Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ unserer Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles an, an dem sich über 40 Verbände, Institutionen und Unternehmen beteiligt haben und in dessen Rahmen Lösungsvorschläge zur Zukunft der Arbeit entworfen wurden. Daraus werden jetzt von uns politische Forderungen erarbeitet. Wie wird die Zukunft aussehen? Betrachten wir nur einmal die Arbeit eines Fernfahrers. Heute sitzt er auf seinem Fahrersitz am Steuer. Doch wo arbeitet er morgen? In einem Logistikzentrum, in dem er mehrere Lkw überwacht, die Güter ferngesteuert von A nach B transportieren? Oder kontrolliert er die Brummis gar von zu Hause aus? Zukunftsentwicklungen abschätzen und Lösungen vorbereiten, genau darum geht es im Dialogprozess „Arbeiten 4.0“. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, beklagen, dass wir in diesem Dialogprozess nur ankündigen und Erwartungen wecken würden. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nein! Es gilt doch der Koalitionsvertrag!) Die Umsetzung unserer Vorstellungen stehe jedoch in den Sternen, so schreiben Sie in Ihrem Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, da fassen Sie sich lieber einmal an Ihre eigene Nase. Wo setzen Sie denn etwas um? Sie legen uns einen Antrag mit vielen Forderungen vor; aber im Gegensatz zu uns können Sie nicht eine einzige davon verwirklichen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hingegen haben die politische Kraft, etwas auf den Weg zu bringen. Dafür müssen wir uns als kleinerer Partner zwar immer wieder mit unserem Koalitionspartner zusammenraufen, und oft kommen Kompromisse dabei heraus, die Sie dann heftig kritisieren; aber es sind Schritte in die richtige Richtung, Schritte, die das Leben von Menschen Stück für Stück besser machen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Über was reden wir denn jetzt?) Das tun wir jetzt schon in vielen Bereichen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können wir eine Sprechstunde einrichten!) Vier Beispiele. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, Sie fordern in Ihrem Antrag, dass Paare ihre Erwerbstätigkeit partnerschaftlicher gestalten sollen. Dafür haben wir bereits gesorgt. Den Einstieg haben wir durch das Elterngeld und das ElterngeldPlus geschaffen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Seit dem 1. Juli 2015 haben Mütter und Väter durch das ElterngeldPlus mehr Möglichkeiten als vorher, um Kinder und Berufstätigkeit unter einen Hut zu bringen. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat jetzt nicht wirklich etwas mit dem Antrag zu tun!) Sie fordern den Ausbau von Kitaangeboten. Eltern sollen besser über ihre Zeit bestimmen können. Ich verweise hier beispielhaft auf eine jüngste Maßnahme des Bundesfamilienministeriums, nämlich das Bundesprogramm „KitaPlus“. Mit diesem Programm werden Kitas darin unterstützt, ihre Öffnungszeiten besser an den Wünschen der Eltern auszurichten. Dabei geht es nicht darum, dass die Kinder länger in den Kitas verbleiben sollen, sondern um flexiblere Betreuungszeiten. Ich als Journalistin sowie alleinerziehende und voll berufstätige Mutter hätte mich sehr über ein derartiges Angebot gefreut. Damals hatte auch ich keine geregelten Arbeitszeiten. Die Kita machte jedoch um 16 Uhr und freitags sogar schon um 15 Uhr dicht. Es gab keine Alternativen. Ich freue mich deshalb sehr, dass sich allein in meinem Wahlkreis Lübeck zwölf Kitas an dem Bundesprogramm beteiligt haben. Was passiert, wenn in der Familie plötzlich Angehörige gepflegt werden müssen? Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, haben auch dazu eine Forderung aufgestellt. Das ist gut; denn inzwischen werden schon mehr als ein Drittel der über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Zum Glück haben wir im Januar 2015 die sogenannte Familienpflegezeit eingeführt. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich nenne einen weiteren Erfolg, der auch in die Zukunft wirkt: Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. 4 Millionen Beschäftigte, davon 62 Prozent Frauen, bekommen dadurch heute durchschnittlich 18 Prozent mehr. Der Mindestlohn führt auch dazu, dass viele Minijobs, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, in Ihrem Antrag erwähnen, in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen umgewandelt werden. – Sie sehen, wir haben schon vieles auf die richtige Schiene gesetzt. Das Rückkehrrecht von Teilzeit in die vorherige Arbeitszeit steht noch an. Wir werden auch dies schaffen. Damit Arbeit gut ins Leben passt, müssen wir uns aber unbedingt um eine weitere Sache kümmern, nämlich endlich ein Lohngerechtigkeitsgesetz für uns Frauen zu schaffen. Gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit – diese so wichtige Forderung auch für die Zukunft von guter Arbeit habe ich in Ihrem Antrag leider nicht gefunden. (Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil das nicht das Thema war!) Wir kämpfen darum, und wir werden auch dies schaffen. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8241 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen jetzt zu einem rechtspolitisch äußerst wichtigen Thema im Sexualstrafrecht. Es geht um die Schließung einer empfindlichen Strafbarkeitslücke zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 a und 5 b auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Drucksache 18/8210 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Halina Wawzyniak, Cornelia Möhring, Frank Tempel, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (… StrÄndG) Drucksache 18/7719 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Es wäre schön, wenn die Kolleginnen und Kollegen, die uns jetzt verlassen müssen, das still tun, während die anderen ihre Plätze einnehmen. Ich eröffne die Aussprache. Als erstem Redner erteile ich das Wort dem Bundesminister Heiko Maas für die Bundesregierung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für die positive Einführung in dieses Thema. – Meine Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem wir Frauen besser vor sexueller Gewalt schützen wollen. Das ist auch bitter nötig. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) In Deutschland haben wir bei den Straftaten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung eine Verurteilungsquote von 8 Prozent. Dabei wissen wir, dass nur etwa 10 Prozent der Vergewaltigungen überhaupt angezeigt werden. Dies führt dazu, dass Frauen, die Opfer sexueller Gewalt werden, sich nicht ermuntert fühlen, die Taten, die gegen sie begangen worden sind, auch strafrechtlich ahnden zu lassen. Der Grund besteht nicht nur darin, dass es Beweisschwierigkeiten gibt, sondern vor allen Dingen darin, dass unser Strafrecht eklatante Schutzlücken aufweist. Diese Schutzlücken wollen wir mit diesem Gesetz schließen. Es ist auch an der Zeit, dass wir das tun. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir haben uns in den letzten Monaten – auch zusammen mit den Landesjustizverwaltungen, in der Gerichtspraxis – sehr intensiv mit den Fällen befasst, bei denen Schutzlücken bestehen und auf die in der Vergangenheit auch immer wieder von Frauen und Opferverbänden aufmerksam gemacht worden ist. Es gibt insbesondere drei Konstellationen mit Schutzlücken, die wir mit diesem Gesetz jetzt ein für alle Mal schließen wollen. Erstens. Der Täter bricht den Willen des Opfers nicht direkt vor einer Tat, sondern hat ihn schon lange zuvor gebrochen. Bedauerlicherweise ist das in vielen, vielen Fällen so. Es geht dabei um Beziehungen, in denen ein Klima der Gewalt herrscht. Die betroffenen Frauen wehren sich schon lange nicht mehr gegen den sogenannten Haustyrannen, wie er auch in der Rechtsprechung beschrieben wird. Selbst wenn der Mann diesen Umstand bewusst für Sex ausnutzt, ist das in der Vergangenheit für eine Verurteilung nicht ausreichend gewesen. Die Tatsache, dass die Gewalt zwar für das Opfer dauerhaft präsent war, sie aber nicht gezielt für die Tat eingesetzt worden ist, kam dem Täter in der Rechtsprechung und vor Gericht auch noch zugute. Ich finde, das ist eine zynische Logik, und die wollen wir nicht länger zulassen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deshalb soll in Zukunft der Übergriff auch dann strafbar sein, wenn der Täter es ausnutzt, dass das Opfer aus Angst vor weiterer Gewalt auf Gegenwehr gänzlich verzichtet. Die zweite Konstellation, um die es geht, sieht wie folgt aus: Der Täter nutzt die Furcht seines Opfers bewusst aus, um sich an ihm zu vergehen. Aber dabei fürchtet das Opfer nicht um Leib und Leben. Es geht um die Angst, dass man zum Beispiel seinen Arbeitsplatz verliert, wenn man sich den sexuellen Handlungen verweigert, oder dass man als Ausländerin abgeschoben wird, wenn man sich dem Täter verweigert. Solche und noch viele andere Fallkonstellationen hat unser Strafrecht bisher überhaupt nicht erfasst. Mit diesem Gesetzentwurf wird das anders. Auch diese Änderung ist längst überfällig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Es geht drittens um Fälle, in denen die Attacke für das Opfer vollkommend überraschend ist, sodass es schon deshalb überhaupt keinen Widerstand leisten kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Frau den Täter und die Handlung, die vom Täter ausgeht, nicht bemerkt, zum Beispiel, weil sie sie nicht sieht und sich schon deshalb gar nicht dazu verhalten kann. Bislang konnte so etwas, zum Beispiel, wenn einer Frau unter den Rock in den Schritt gegriffen wurde, allenfalls als Beleidigung bestraft werden. (Zuruf von der LINKEN: Unglaublich!) Aber ich finde, so etwas ist nicht als Beleidigung zu bestrafen. So etwas verletzt die sexuelle Selbstbestimmung einer Frau und muss auch als solche bestraft werden. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, es ist gut, dass darüber breit diskutiert wird und ganz unterschiedliche Vorschläge gemacht werden, wie man Frauen besser vor sexueller Gewalt schützen kann. Diese Diskussion hat insbesondere nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln eingesetzt. Ich will nur der Form halber darauf hinweisen, dass unser Gesetzentwurf schon viel länger vorliegt. Das Thema und ebenso der Gesetzentwurf beschäftigen uns nicht in erster Linie seit den Ereignissen in der Silvesternacht in Köln. Es ist allerdings traurig, dass erst so etwas geschehen muss, bis es in Deutschland eine breite Debatte darüber gibt, wie man Frauen besser vor sexueller Gewalt schützen kann, egal wo sie stattfindet und egal welchen Pass der Täter hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Wir wollen die Schutzlücken schließen und damit auch den Vorgaben der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gerecht werden. Dies tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Aber wir haben, wie Sie wissen, eine Expertenkommission eingesetzt, die das ganze Sexualstrafrecht überarbeitet. Es gibt an vielen anderen Stellen Reformbedarf. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf im Vorgriff auf die Ergebnisse der Expertenkommission eingebracht. Das Sexualstrafrecht wird uns weiterhin beschäftigen müssen. Allerdings sind die Schutzlücken, die es hier gibt, so eklatant, dass man sie nicht länger offenlassen kann. Sie müssen jetzt und sofort geschlossen werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sind gerne bereit, all die Ergebnisse, die im Herbst von der Expertenkommission vorgelegt werden, im politischen Raum zu besprechen. Wir werden auch die Diskussion über die sogenannten Grapscherfälle – das spielt hier im Parlament eine wesentliche Rolle – positiv begleiten. Wir wollen dieses Gesetz so schnell wie möglich beschließen. Es ist längst überfällig, Frauen in Deutschland besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nein heißt nein. Das ist eigentlich eine banale Selbstverständlichkeit. Aber im Sexualstrafrecht gilt sie leider noch nicht. Daran ändert auch der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf nichts. Deshalb hat die Linke, nachdem bereits die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Grundsatz im Strafgesetzbuch verankern soll. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem des derzeit geltenden Vergewaltigungstatbestands besteht darin, dass er für alle Tatbestandsalternativen eine Nötigung verlangt. Dies wird an der Formulierung „Wer eine andere Person ... nötigt“ deutlich. Selbst im Kommentar von Bundesrichter Fischer, der das manchmal gar nicht wahrhaben will, heißt es, dass das Opfer „gegen seinen Willen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen gezwungen werden“ muss „bzw. der Täter den entgegenstehenden Willen des Opfers durch Gewalt brechen“ muss. Mithin ist es, um den Straftatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen, notwendig, mit Zwang den Willen einer Person zu brechen. Genau das führt im Hinblick auf die sexuelle Selbstbestimmung zu nicht hinnehmbaren Schutzlücken. Gerade Fälle, in denen objektiv keine schutzlose Lage gegeben ist oder auf eine Nötigung verzichtet wird, oder Fälle überraschender sexueller Übergriffe sind nicht geregelt. Diese Schutzlücken sind im Sexualstrafrecht nicht hinnehmbar. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun löst das Gesetz der Bundesregierung einen Teil des Problems, aber nicht das Problem an sich. Das Gesetz versucht das Problem der sogenannten Überraschungsfälle zu lösen, also der Fälle, in denen das Opfer zum Widerstand unfähig ist oder im Fall des Widerstandes ein Übel befürchtet. Der Gesetzentwurf regelt aber nicht den Grundsatz „Nein heißt nein“. Selbst die Regelung der Überraschungsfälle finde ich suboptimal wegen des Begriffs „Widerstandsunfähigkeit“. Es wäre besser, zu formulieren: wo ein Wille nicht gebildet werden kann. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Weil die Linke die Schutzlücken im bestehenden Sexualstrafrecht für nicht hinnehmbar und den Vorschlag der Bundesregierung für nicht ausreichend hält, haben wir einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser ist einfach und verständlich, klar strukturiert und schließt bestehende Schutzlücken. (Beifall bei der LINKEN) Die Linke sagt: Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person – das ist die zentrale Formulierung – sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder an sich vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung an oder mit einem Dritten bestimmt, wird ... bestraft. Wir haben uns also entschieden, den Grundsatz „Nein heißt nein“ im Rahmen des Sexualstrafrechts an den Anfang zu stellen, das Sexualstrafrecht umzustrukturieren sowie die exhibitionistische Handlung und die Erregung öffentlichen Ärgernisses als Ordnungswidrigkeit einzustufen. (Beifall bei der LINKEN) Mit unserer Formulierung eines Grundtatbestandes der nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung und Vergewaltigung wollen wir die gesellschaftliche Erwartungshaltung des Grundsatzes „Nein heißt nein“ gleich am Anfang des Sexualstrafrechts festschreiben; denn es geht vor allen Dingen um eine gesellschaftliche Erwartungshaltung, die Erwartungshaltung, dass die sexuelle Selbstbestimmung umfassend geschützt wird. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun gibt es an der einen oder anderen Stelle Einwände gegen diesen Vorschlag, und ich sage klar und eindeutig: Diese sind nicht überzeugend. Da wird argumentiert, es gäbe Beweisschwierigkeiten, wenn der Grundsatz „Nein heißt nein“ verankert werden würde. „Wie soll denn ein Nein nachgewiesen werden?“, heißt es. So schlüssig das auf den ersten Blick scheint, so wenig schlüssig ist es, wenn man sich das im Detail anschaut; denn schon im derzeitigen Vergewaltigungsparagrafen gibt es die Tatbestandsalternative der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, und in sogenannten Zweierkonstellationen stellt sich auch bei dieser Tatbestandsalternative die Frage, wie die Drohung nachgewiesen werden soll. Mithin: Dieses Argument ist vorgeschoben. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) An anderer Stelle wird argumentiert, das Nein könne ja möglicherweise nicht ernst gewesen sein, im Übrigen ein seit vielen Jahren vorgetragenes Argument. Ich zitiere: Deswegen muß mit diesem Beschluß einhergehen, … daß immer mehr Männer empört sind, wenn ganz locker gesagt wird: Na ja, wenn eine Frau Nein sagt, meint sie es vielleicht doch nicht so! Diesen Wunsch hatte die Abgeordnete Philipp, CDU/CSU, in der Debatte zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe im Mai 1997. Ich finde es ziemlich beschämend, dass ihr Wunsch nicht in Erfüllung gegangen ist und dieses Argument an der einen oder anderen Stelle immer noch vorgetragen wird. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Argument ist auch in der Sache ziemlich absurd. Wer es vorbringt, zeigt, welchen Stellenwert er der sexuellen Selbstbestimmung beimisst. Stellen Sie sich einen Moment vor, Ihr Nachbar fragt Sie, ob er nicht eine Proberunde mit Ihrem tollen neuen metallic-braunen Fahrzeug fahren darf, und Sie sagen Nein. Der Nachbar, mit dem Sie sich seit vielen Jahren gut verstehen, glaubt aber nicht daran und fährt trotzdem bei passender Gelegenheit eine Proberunde. Dieser unbefugte Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs ist nun aber – wenn aus meiner Sicht auch überflüssigerweise – strafbar, wenn ein Strafantrag vorliegt; denn nach dem einschlägigen Paragrafen wird bestraft, wer – Achtung! – gegen den Willen des Berechtigten ein Kraftfahrzeug in Gebrauch nimmt. Das heißt, im Hinblick auf ein Kraftfahrzeug soll „Nein heißt nein“ ausreichen, im Hinblick auf die sexuelle Selbstbestimmung aber nicht. Das verstehe, wer will – ich nicht. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen allerdings im Rahmen solcher Debatten wie heute, in denen es vorrangig um das Strafrecht geht, über mehr reden: Wir müssen über gesellschaftliche Haltungen reden, und wir müssen deutlich widersprechen, wenn sexualisierte Gewalt und Sexismus bagatellisiert werden. Ich zitiere aus einem Kommentar auf meinem Blog: Wenn du dich schützen willst vor Sexismus der Männer, dann zieh einfach eine lila Latzhose an. Mir geht diese Verantwortungszuschreibung an Frauen auf den Wecker. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Um es einmal klar und deutlich zu sagen: Egal, was eine Frau anhat, es ist niemals eine Einladung für Sexismus oder sexuelle Handlungen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen widersprechen, wenn gefordert wird, die Frau solle den Bedürfnissen der Männer dienen. Ich zitiere noch einmal aus einem Kommentar auf meinem Blog: Vor allem darf sich die Protesthaltung als Opfer nicht verfestigen, damit diese Frauen nicht männerfeindlich werden. Es ist unendlich schade um jede einzelne Frau, die den Männern durch so eine Scheiße als mögliche Sexualpartnerin verloren geht. Sie müssen die Gelegenheit erhalten, übers Ziel hinauszuschießen, damit sie ihren Fehler erkennen und sich selbst wieder einkriegen können. Es tut mir leid, an dieser Stelle kommt mir das – – Ich sage das jetzt nicht; das wäre unparlamentarisch. Wir müssen deutlich sagen: Das ist unverschämt, das verursacht Übelkeit. Solchen Äußerungen müssen wir klar und deutlich gemeinsam entgegentreten. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Elisabeth Winkelmeier-Becker [CDU/CSU]) Mithin: Wir müssen nicht nur eine strafrechtliche Regelung verankern, von der ich immer noch hoffe, dass sie „Nein heißt nein“ heißt, sondern vor allem dafür sorgen, dass in der Gesellschaft Sexismus und sexualisierte Gewalt geächtet werden, und zwar jeden Tag und an jeder Stelle. Eine strafrechtliche Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt nein“ kann dazu einen Beitrag leisten, dem aber viele weitere folgen müssen. (Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen uns neuerdings viele Sorgen um Einbruchsdiebstähle und die Opfer solcher Taten. Wenn man diese Opfer fragt: „Was hat Sie am meisten belastet?“, dann kommt in der Regel heraus: Es ist gar nicht das fehlende Bargeld oder der fehlende Schmuck, sondern es sind die psychischen Folgen der Vorstellung, hier hat jemand in meinen Sachen gewühlt, hier hat sich jemand in meine Intimsphäre hineingewagt und ist übergriffig geworden. Dabei geht es nur um Räume. Wie viel muss es im Vergleich dazu erst ausmachen, wenn tatsächlich in die körperliche Intimsphäre eingegriffen wird, wenn man einem fremden Täter ausgeliefert ist, der sich dort zu schaffen macht, wo man es nicht will?! Das ist traumatisierend. Das führt bei den Opfern zu Depressionen, zu Ängsten und sogar zu Selbstmordabsichten. Das ist das, was uns auf den Plan ruft. Davor müssen wir alle Opfer schützen. (Beifall im ganzen Hause) Der Schutz vor solchen Übergriffen muss umfassend sein. Die Freiheit in jeder Situation – egal was vorher passiert ist –, Ja oder Nein zu sagen, muss ganz klar gegeben sein, unabhängig davon, wie verheißungsvoll der Abend war, wie teuer das Abendessen war, ob man schon lange verheiratet ist, wie die Beziehung ist, ob es eine Gewaltbeziehung gibt, unabhängig von Religion und kulturellem Hintergrund und auch unabhängig davon, ob ein Täter dafür bezahlt hat. Wenn wir demnächst über Prostitution reden, ist das sicherlich ein wichtiger Aspekt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE]) In all diesen Fällen hat niemand das Recht, sich über den entgegenstehenden Willen eines anderen Menschen hinwegzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Unser geltendes Strafrecht stellt solche Übergriffe in § 177 StGB unter Strafe, wenn der Übergriff mit Gewalt oder Androhung von Gewalt einhergeht oder sich das Opfer in einer schutzlosen Lage befindet. § 179 StGB ergänzt diese Regelung für den Fall, dass das Opfer widerstandsunfähig ist. Also alles gut? Deutschland hat die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011 gezeichnet. Diese verlangt, dass alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Das ist der eine Grund, weshalb wir schauen müssen, ob unser Strafrecht noch up to date ist. Der andere Grund ist noch wichtiger – es wurde bereits gesagt –: Wenn man sich genau anschaut, was unter §§ 177 und 179 StGB fällt, stellt man fest: Es gibt überraschende Schutzlücken in der Strafbarkeit. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat dazu etliche Fälle aus der Praxis zusammengestellt, die absolut strafwürdiges Verhalten beschreiben, das von §§ 177 und 179 StGB heute aber nicht erfasst wird. Das hat in der Tat damit zu tun, dass wir es hier mit einem Nötigungstatbestand zu tun haben, bei dem man letztendlich von der Erwartung ausgeht, dass sich jedes erwachsene Opfer wehrt, wenn es eine sexuelle Handlung nicht mag, dies zum Ausdruck bringt und dadurch Gewalt oder Androhung von Gewalt provoziert. Das ist aber nicht richtig. Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass jedes Opfer so handelt. Es gibt dabei verschiedene typische Konstellationen. Ein besonderer Fall wurde bereits genannt: die Gewaltbeziehung, in der zwar nicht die situative Gewalt gegeben ist, aber das Opfer schon weiß, was passiert, wenn es sich wehrt. Vor allem die Konstellation einer Gewaltbeziehung, in der ein Opfer etwa darauf Rücksicht nimmt, dass die Kinder im Nebenzimmer nicht geweckt werden sollen, ist ein Fall, der gerade die Reform aus dem Jahre 1997 sozusagen ins Leere laufen lässt. Häufig spielt eine Gewaltkonstellation gerade in der Ehe eine Rolle. Der Fortschritt, der 1997 gemacht wurde, kann hier nicht zum Erfolg führen, weil Voraussetzungen des § 177 StGB nicht erfüllt sind. Eine weitere typische Konstellation wäre: Das Opfer wehrt sich nicht aus Angst, aus Ekel, weil es irgendwie das nicht erwartet hat, was passiert, und nicht die Kraft aufbringt, zu gehen, vielleicht weil etwas Alkohol im Spiel ist, zum Beispiel nach einer gemeinsamen Feier. Das heißt, das Opfer wehrt sich nicht immer. Die Anforderung an das Opfer, sich zu wehren, schiebt die Schuld für das, was passiert, in die völlig falsche Richtung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Diese Anforderung vermittelt dem Opfer den Vorwurf, sich falsch verhalten zu haben. Dem Opfer wird gesagt: Du hättest dich wehren müssen. Dabei heißt es in allen Ratschlägen der Kriminalpolizei an die Opfer: Wehre dich bloß nicht; sonst passiert noch Schlimmeres. Das ist ein Widerspruch. Hier muss das Strafrecht besser zum Ausdruck bringen, dass es kein Recht gibt, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) sondern dass es strafwürdiges Unrecht ist, sich über den klaren entgegengesetzten Willen des anderen hinwegzusetzen. Das ist das, was die Menschen bereits jetzt für strafbar halten und was auch klar strafwürdig ist. Eine weitere Konstellation ist im geltenden Recht nicht überzeugend gelöst: wenn das Opfer wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht zum Widerstand fähig ist. Da darf es doch keinen Rabatt in der Strafbarkeit geben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) So sieht es § 179 StGB aber vor. Hier ist das Strafmaß nur sechs Monate bis zehn Jahre statt Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zehn Jahre. Es ist damit bei § 179 StGB nur ein Vergehen. Die Istanbul-Konvention sieht das gerade andersherum. Da, wo eine besondere Widerstandsunfähigkeit ausgenutzt wird, ist das eigentlich strafverschärfend zu berücksichtigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU]) Deshalb ist es gut, dass wir uns hier an die Arbeit machen. Es liegt nun ein Entwurf vor, der darauf abzielt, diese Lücken zu schließen und den Strafrabatt bei Widerstandsunfähigkeit aufgrund einer Behinderung aufzuheben. Vor allem die beiden Konstellationen der Überraschung und der Befürchtung des Opfers, dass ihm sonst ein besonderes Übel droht, werden ergänzt, und der Strafrahmen für Taten gegenüber Opfern, die aufgrund einer Behinderung zum Widerstand unfähig sind, wird gleichgezogen; der Minister hatte es schon ausgeführt. Bei Verurteilungsquoten im einstelligen, in Zukunft dann vielleicht knapp zweistelligen Bereich ist es umso bedeutender, dass das Strafrecht an dieser Stelle auch eine andere Funktion erfüllt, nämlich für jedermann klarzumachen, was in dieser Gesellschaft nicht nur lästig, unmoralisch, unerwünscht, unanständig ist, sondern was bei Strafe verboten ist. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das war auch 1997 der tragende Grund, als es um die Gleichbehandlung der Vergewaltigung in der Ehe ging. Ich muss sagen: Je mehr Gespräche ich mit Bürgern und Bürgerinnen führe, auch mit meiner Frauen Union zu Hause, je mehr Fälle man betrachtet, die von der geltenden Regelung nicht erfasst sind und die allem Anschein nach auch von der vorgeschlagenen Regelung nicht erfasst werden, desto mehr zeigt sich: Der Grundsatz, dass allein der Wille des Opfers maßgeblich ist, verträgt keine Einschränkung, auch nicht im Strafrecht. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb müssen wir uns noch einmal sehr genau anschauen, welche Herangehensweise diejenige ist, die uns da zum Ziel führen kann. Aus meiner Sicht sind weitere Ergänzungen notwendig. Sexuelle Übergriffe, die nicht gleich unter „Vergewaltigung“ zu fassen sind, sondern als bloßes Grapschen oberhalb der Kleidung gelten, sind bisher nicht angemessen sanktioniert, allenfalls als Beleidigung, und das geht am Schutzgut völlig vorbei; das ist nicht überzeugend. Grapschen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann für das Opfer auch schon dramatische psychische Folgen haben, und deshalb muss das in den vorliegenden Gesetzentwurf noch eingefügt werden. Auf der Agenda steht sicherlich auch, dass wir uns noch einmal anschauen, ob Taten aus einer Menge heraus strafbar gemacht werden sollen, ob das schon gelöst ist, wenn wir das Grapschen als Tatbestand einführen und dann andere Regeln über Täterschaft und Teilnahme zur Anwendung kommen. Wir stehen hier also am Anfang von parlamentarischen Beratungen, die sicherlich ganz interessant werden und auf die ich mich schon freue. Am Ende brauchen wir eine Regelung, die die Istanbul-Konvention erfüllt, die alle Straflücken schließt und die dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger in diesem Land entspricht. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Ulle Schauws, Bündnis 90/Die Grünen. Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Sexualstrafrecht wurde vor knapp 20 Jahren zum letzten Mal reformiert. Dass es wieder auf der Agenda steht, ist zwingend notwendig, nicht nur deshalb, weil sexualisierte Gewalt gegen Frauen durch die furchtbaren Ereignisse in der Silvesternacht in Köln jetzt wieder ins Scheinwerferlicht gerückt ist. Nein, es geht darum, dass der aktuelle § 177 StGB gravierende Schutzlücken für die Betroffenen aufweist. Ich will Ihnen drei Beispiele nennen: Es geht um die Mutter, die aus Angst um ihre im Nebenzimmer schlafenden Kinder keine Gegenwehr leistet, es geht um das Opfer, das sich aus Angst vor schweren Verletzungen nicht wehrt, und es geht um Überraschungsfälle, in denen die Frau im Schlaf überrumpelt wird und sich deshalb nicht genug wehren kann. In all diesen Fällen wurden die Täter nicht angeklagt oder verurteilt, weil sich die Opfer nicht aktiv gewehrt haben. Es waren Sie, Herr Minister Maas, der lange zögerte und lange keinen Handlungsbedarf sah – so viel zu dieser Wahrheit –, und anschließend blockierte das Bundeskanzleramt. Ich will Ihnen ganz klar sagen: Ohne den Druck der Frauenverbände, allen voran der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe mit seiner bedrückenden Fallsammlung, ohne den Deutschen Juristinnenbund, Terre des Femmes und den Deutschen Frauenrat würden wir heute nicht über die dringend notwendige Schließung von Schutzlücken bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung debattieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Aber worum geht es hier im Kern? Es geht schlicht und einfach darum, dass im geltenden Recht die sexuelle Selbstbestimmung nicht an sich als schützenswert angesehen wird, anders als übrigens das Eigentum. Vielmehr – das ist der Unterschied – muss das Opfer sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aktiv verteidigen, es muss sich wehren. Sie haben inzwischen eingesehen, Herr Minister, dass das nicht sachgerecht ist; aber es fruchtet bei Ihnen nicht. Das Problem an Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf ist: Er geht definitiv nicht weit genug. Sie bleiben hier auf halber Strecke stehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie wollen einige Schutzlücken schließen; das ist gut. Aber was Sie nicht ändern, ist, dass Sie weiter auf die Frage abstellen, ob oder warum das Opfer keinen Widerstand geleistet hat. Grundsätzlich reicht es Ihnen nicht aus, wenn das Opfer Nein sagt und der Täter das auch versteht. Das machen Sie in Ihrem Gesetzentwurf deutlich. Damit – das sage ich in aller Deutlichkeit – wird das Rechtsgut auf sexuelle Selbstbestimmung weder ausnahmslos geschützt noch alle Schutzlücken geschlossen. Das reicht nicht; das ist zu wenig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ich benenne jetzt einmal sehr deutlich, was Sie da machen, Herr Minister: Sie halten so an tradierten Denkmustern von weiblicher Verfügbarkeit und der Irrelevanz weiblicher Willensäußerungen fest. Ihnen reichen die Aussage der Frau und ihr geäußerter Wille eben nicht aus. Den stellen Sie weiter in Zweifel. Deshalb frage ich: Wem nutzt diese Reform? Den Frauen jedenfalls nicht, und darum ist Ihr Vorschlag inakzeptabel. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch die bei Sexualdelikten in der Regel schwierige Beweisführung darf den Gesetzgeber doch nicht von seiner Pflicht entbinden, die Unantastbarkeit der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz festzuschreiben. Das hätte ich von Ihnen erwartet. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Also: Warum schaffen Sie nicht endlich ein modernes Sexualstrafrecht mit einem glasklaren „Nein heißt nein“, ohne Wenn und Aber? Jede sexuelle Handlung, auch das Begrapschen, wäre gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person strafbar. Damit würde die Istanbul-Konvention umgesetzt und der längst überfällige Paradigmenwechsel vollzogen. Gesellschaftlich, meine ich, sind wir da schon weiter, meine Damen und Herren. Ihnen liegen gute Vorschläge vor, Herr Minister. Meine Fraktion hat einen Gesetzentwurf mit dem Grundsatz „Nein heißt nein“ vorgelegt, die Linke hat heute nachgezogen. Ich appelliere an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen in den Regierungsfraktionen – einige von Ihnen, wie gerade die Kollegin Winkelmeier-Becker, haben sich ja schon entsprechend geäußert –: Lassen Sie uns dieses Flickwerk beheben und den Grundsatz „Nein heißt nein“ umsetzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Karin Maag [CDU/CSU]) Die Frauenverbände fordern dazu auf, und es kommt auch Unterstützung aus den Ländern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt jetzt die Chance auf eine umfassende und wichtige Reform. Schieben wir sie nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Um potenzielle Opfer zu schützen, braucht es mehr als ein Flickwerk. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Dr. Eva Högl, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Eva Högl (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung sind unantastbar. Sie sind hohe Rechtsgüter, und zwar für alle Menschen und in allen Situationen. Deswegen unterstütze ich alle, die hier heute schon gesagt haben, dass wir eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts brauchen. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Alexander Hoffmann [CDU/CSU] – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo ist der?) – Den machen wir noch, nur Geduld. Wir haben folgende vier Probleme im Sexualstrafrecht: Wir haben eine Schieflage zwischen Eigentumsdelikten und Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wohl wahr!) Das ist schon beschrieben worden. Diejenigen, die ihre sexuelle Selbstbestimmung verteidigen wollen, müssen dies aktiv tun. Bei Eigentumsdelikten ist dies nicht erforderlich. Das ist eine Schieflage, die wir abschaffen müssen. (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Schieflage führt dazu, dass es bei den Strafverfahren viel mehr um das Verhalten der Opfer geht – das hat Frau Winkelmeier-Becker schon hervorgehoben – als um das Verhalten der Täter. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Die Opfer müssen immer begründen, warum sie sich wie in welcher Situation verhalten haben. Die Absurditäten kennen wir alle, bis zu der Frage, ob man sich an dieser dunklen Ecke hätte aufhalten müssen oder diese Kleidung hätte tragen müssen. Das ist inakzeptabel. Das führt dazu, dass wir wenige Anzeigen und wenige Verurteilungen haben. Deswegen haben sich viele sehr intensive Gedanken gemacht, wo genau die Schutzlücken in unserem Strafrecht liegen. Es ist unsere Aufgabe, diese Schutzlücken, diese Strafbarkeitslücken, mit einer besseren Regelung zu schließen. Unser Ziel – ich habe wahrgenommen, dass es viele sind, die dieses Ziel haben – ist: Nein heißt nein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Wir wollen jede Form der nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung unter Strafe stellen. Das drückt sich in der Formel „Nein heißt nein“ aus. Das ist im Übrigen schon lange unser Ziel. Deswegen ist es genau richtig gewesen, dass das Justizministerium eine Strafrechtskommission mit Expertinnen und Experten eingesetzt hat, die den Dreizehnten Abschnitt des Strafgesetzbuchs grundlegend überarbeiten soll. Das ist genau der richtige Ansatz. Es ist auch richtig, dass wir heute einen Gesetzentwurf beraten, die Schutzlücken, die wir schon identifiziert haben, jetzt schnell zu schließen. Das ist ein erster Schritt in eine absolut richtige Richtung. Wir wissen auch genau, dass dieser Schritt einigen schon viel zu weit geht und dass einige dazu beigetragen haben, dass wir den Gesetzentwurf erst jetzt beraten können und nicht schon viel früher; denn er hat mindestens ein halbes Jahr im Bundeskanzleramt gelegen, und zwar nicht, weil er nicht weit genug geht, sondern weil er zu weit geht. (Beifall bei der SPD) Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich will das einmal ganz deutlich sagen –, sind wir hier in einer misslichen Situation. Einerseits arbeitet eine Strafrechtskommission an einer umfassenden Regelung, und andererseits wollen wir jetzt die Chance nutzen, zumindest die identifizierten Schutzlücken zu schließen, von denen wir bereits wissen. Deswegen wissen wir ganz genau, dass wir jetzt die Chance ergreifen sollten, das Strafrecht zu verbessern, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) jetzt den Gesetzentwurf noch in zwei Richtungen zu verbessern, nämlich die sexuelle Belästigung aufzunehmen – auch das ist eine wichtige Schutzlücke, die wir dringend schließen müssen – und den Gesetzentwurf in Richtung „Nein heißt nein“ weiterzuentwickeln. Wir können nicht darauf warten; denn zum Beispiel aus der Debatte zur Vergewaltigung in der Ehe wissen wir, dass es vom ersten Antrag 25 Jahre gedauert hat, bis dieses wichtige Vorhaben im Gesetz seinen Niederschlag gefunden hat. Ich setze auf die Zusammenarbeit der Frauen, ganz klar. Wenn wir heute die Debatte sehen, dann haben wir auch eine Chance. Frauenverbände haben sich für die Regelung „Nein heißt nein“ ausgesprochen. Wir haben über die Fraktionsgrenzen hinweg flammende Plädoyers gehört. Ich habe gerne applaudiert: bei Halina Wawzyniak, bei Ulle Schauws, bei Frau Winkelmeier-Becker. Wenn wir uns jetzt hier ganz tief in die Augen schauen und sagen, wir wollen „Nein heißt nein“, wir wollen den guten Gesetzentwurf von Heiko Maas und dem Justizministerium noch nachbessern, dann sollten wir diese Chance ergreifen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Katja Keul, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Maas, wenn ich diese Reden höre, dann haben Sie, glaube ich, ein Problem. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Eva Högl [SPD]: Nein! – Zuruf von der SPD: Überhaupt nicht!) Nicht alles, was lange währt, wird gut. Nachdem Sie sich in der Koalition nun ein knappes Jahr um diesen Entwurf gestritten haben, ist er um keinen Deut besser geworden als zu Beginn. Das hehre Ziel, endlich die Istanbul-Konvention umzusetzen und nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen, ist komplett verfehlt. Dazu wäre es erforderlich gewesen, den Tatbestand des § 177 StGB von Grund auf neu zu fassen und so zu formulieren, dass es weder auf eine Nötigungshandlung des Täters noch auf den Widerstand des Opfers ankommt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Was machen Sie stattdessen? An § 177 StGB trauen Sie sich gar nicht heran und verschlimmbessern stattdessen § 179 StGB, der schon durch seinen bisherigen Titel deutlich macht, wo das Problem liegt: „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“. Alle Ihre drei neuen Tatbestandsvarianten stellen darauf ab, warum und wieso ein Opfer keinen Widerstand leistet. Selbst wenn dem Täter nachgewiesen werden kann, dass er den entgegenstehenden Willen des Opfers erkannt hatte, ist diese Tat bei fehlendem Widerstand nicht strafbar, es sei denn, das Opfer kann beweisen, dass es – erstens – aufgrund eines körperlichen oder psychischen Zustands widerstandsunfähig war oder – zweitens – für Widerstand zu überrascht war oder – drittens – im Fall des Widerstandes mit einem empfindlichen Übel gerechnet hat. In allen drei Varianten hängt die Strafbarkeit vom Verhalten des Opfers und den Gründen für den fehlenden Widerstand ab. Das ist genau das Gegenteil von dem, was in der Istanbul-Konvention vereinbart wurde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Sie bereinigen bei dieser Gelegenheit nicht einmal die in der geringeren Strafandrohung liegende Diskriminierung widerstandsunfähiger Personen. Das ist offensichtlich kein Versehen, da Sie in der Begründung ausdrücklich betonen, dass Sie die Überwindung von Widerstand schlimmer finden als die Ausnutzung von Widerstandsunfähigkeit. Zum Ausgleich konstruieren Sie dann in Absatz 3 wiederum einen besonders schweren Fall, der vorliegt, wenn die Widerstandsunfähigkeit auf einer Behinderung beruht. Logisch ist das nicht. Es ist die Fehlerkorrektur der Fehlerkorrektur einer fehlerhaften Grundannahme. Sie schaffen es einfach nicht, sich davon zu lösen, dass das Opfer Widerstand leisten muss. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Streichen Sie den § 179 StGB komplett, vergessen Sie den Widerstand, und konzentrieren Sie sich endlich auf die eigentliche Tathandlung! Wir haben Ihnen mit unserem Gesetzesentwurf eine rechtliche Lösung vorgeschlagen, mit der wir auf den erkennbar entgegenstehenden Willen des Opfers abstellen. Ob das Opfer diesen Willen verbal äußert oder durch Gesten, Mimik, Körperhaltung, Tränen oder von mir aus schriftlich, ist dabei nicht entscheidend. Wie immer sind die Gesamtumstände der Tat vom Gericht zu bewerten. Fälle, in denen das Opfer aus Überraschung oder wegen körperlicher Gebrechen gar keinen entgegenstehenden Willen bilden konnte, sind in unserem Entwurf unter dem Aspekt des Ausnutzens der Arg- und Wehrlosigkeit erfasst. Damit würden wir alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe stellen, so wie es die Istanbul-Konvention erfordert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Kommen Sie mir jetzt nicht wieder mit der Beweislage! Die Beweiserhebung wird dadurch nicht schwieriger oder weniger schwierig. Diese ureigene Aufgabe des Gerichts können wir ihm nicht abnehmen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, festzulegen, was bewiesen werden muss, und das darf eben gerade nicht der Widerstand sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Der von den Linken eingebrachte Vorschlag sieht auf den ersten Blick ganz anders aus als unser grüner Vorschlag, weil er einer anderen Systematik folgt. Inhaltlich entspricht der Grundtatbestand des vorgeschlagenen § 174 StGB dort aber dem von uns gewählten Anknüpfungspunkt des erkennbaren Willens. Diejenigen, die aus bestimmten Gründen nicht zur Willensbildung in der Lage sind, werden durch einen neuen § 177 StGB erfasst. Leider wird damit, wie auch im Regierungsentwurf, eine Sonderregelung für Behinderte gewählt. Außerdem führt die Systematik zu sehr langen Tatbeständen, in denen sich einiges zwangsläufig wiederholt. Beim Umfang von Gesetzestexten favorisiere ich das Motto: so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Grundsätzlich ist jedenfalls auch der Vorschlag der Linken gut geeignet, die Istanbul-Konvention umzusetzen und die Strafbarkeit von der leidigen Frage des Widerstandes zu lösen. Der Regierungsentwurf hingegen hat sein Ziel verfehlt und ist absolut ungeeignet, um die Istanbul-Konvention umzusetzen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Alexander Hoffmann, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Alexander Hoffmann (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute über ein sehr wichtiges Thema. Ich bin zunächst einmal sehr froh, dass es gelingt, dass wir über die Fraktionen hinweg heute doch eine sehr klare Botschaft formulieren können: Wir wollen Frauen besser vor sexuellen Übergriffen schützen. Ich glaube, in der Diskussion ist heute kein Raum dafür, dass die einen mit dem Finger auf die anderen zeigen. Denn ich behaupte, bei selbstkritischer Betrachtung stellt man fest, dass momentan keiner der Entwürfe, die hier auf dem Tisch liegen, zu 100 Prozent der Zielsetzung entspricht, Frauen besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Ich habe in den letzten Wochen und Monaten als Berichterstatter meiner Fraktion viele Gespräche in der Sache geführt, habe an vielen Veranstaltungen teilnehmen dürfen und viele Zuschriften bekommen. Ich möchte mich ausdrücklich für die gestrige Veranstaltung bei der Gruppe der Frauen bedanken, weil dort sehr tiefgreifend das eigentliche Problem beleuchtet wurde. Nach den Gesprächen und Veranstaltungen wurde klar: Wenn ich eine Agenda oder eine To-do-Liste für diesen Problemkreis aufstellen will, dann müssen meiner Meinung nach vier Punkte vorhanden sein: Wir müssen die Botschaft „Nein heißt nein“ in eine gesetzliche Form gießen, (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE] und Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) wir brauchen einen gesetzlichen Tatbestand, der sexuelle Übergriffe in Form von Grapschen eigenständig bestraft, wir brauchen einen besseren Schutz vor Übergriffen sexueller Art aus einer Gruppe heraus, und wir müssen beim Schutz vor sexuellen Übergriffen aufpassen, dass wir Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich diese Punkte im Einzelnen ausführen. Wir sollten uns im Rahmen dieser Reform die Frage stellen, ob sexuelle Übergriffe in Form von Grapschen bei uns in der aktuellen Rechtsprechung so abgebildet werden, wie wir uns das in einem Rechtsstaat wünschen. Sie alle kennen die Fälle, die die Schwachpunkte aufzeigen. Der Griff an den Po oder an den Busen oberhalb der Bekleidung stellt laut derzeitiger Rechtsprechung maximal eine sexuelle Beleidigung dar. In Köln gab es hierzu jüngst eine gerichtliche Entscheidung. Die Richterin hat entschieden, dass die Berührung alleine nicht ausreicht, um die Ehre des Opfers zu verletzen. Das Problem kennen wir alle: Es ist § 184 h StGB, in dem für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung eine gewisse Erheblichkeit gefordert wird. Ich warne, sehr geehrter Herr Minister, davor, dass wir uns dem Glauben hingeben, dass wir dieses Problem dadurch beseitigen, dass wir die Überraschungsfälle regeln. Wir beseitigen damit das Problem nur oberhalb der Erheblichkeitsschwelle und nicht unterhalb. Deswegen sehe ich es anders als Sie, Herr Minister, als sie vorhin auf die Überraschungsfälle Bezug genommen haben. Wir brauchen einen eigenen Tatbestand. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback hat Recht, wenn er sagt: Für eine Frau ist der Griff an den Busen mehr als eine Beleidigung. – Das muss auch im Gesetz abgebildet werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dies führt mich zu dem Punkt: sexuelle Übergriffe aus einer Gruppe. Wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, kennen – und zwar schon vor Köln – folgendes Tatbild: Eine Gruppe Männer geht auf eine Frau zu, zunächst lachend, die Frau wird angetanzt, die Frau wird umzingelt, und dann wird sie aus der Gruppe heraus angefasst, ohne dass die Frau zuordnen kann, von wem die Hand kam. Nach Köln wissen wir, dass wir trotz Augenzeugenberichten, trotz Videomaterial keinerlei Zuordnung vornehmen können, wer Täter und wer Teilnehmer gewesen ist. Wir können aber aufgrund des Videomaterials sagen, dass es eine Gruppe gab, dass aus dieser Gruppe heraus Übergriffe erfolgt sind, und wir können zumindest teilweise zuordnen, wer Beteiligter dieser Gruppe war. Ich sage Ihnen: Wenn der Nachweis der Beteiligung an einer Schlägerei zur Strafbarkeit genügt, dann muss auch der Nachweis der Beteiligung an einer Gruppe, aus der heraus sexuelle Übergriffe in Form von Grapschen bei einer Frau stattfinden, zur Strafbarkeit genügen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn es unser Ziel ist, die Istanbul-Konvention lückenlos umzusetzen, dann müssen wir selbstverständlich Artikel 36 im Blick haben: Jedwede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers ist unter Strafe zu stellen, Nein heißt nein. Dabei sollten wir Artikel 46 der Istanbul-Konvention nicht aus den Augen verlieren. Er gibt nämlich den Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, ob es sich nicht strafschärfend auswirkt, wenn die Tat an einem Opfer mit Behinderung begangen wird und der Täter diese Behinderung ausnutzt. Das ist, wie ich finde, im Referentenentwurf sehr gut gelöst. Es gibt dort eine Ergänzung des § 179 Absatz 3 StGB, der einen besonders schweren Fall für diese Konstellation formuliert. Die Lebenshilfe hat das bereits ausdrücklich gelobt. Zur Strafschärfung, Kollegin Keul, gibt es im Antrag der Grünen keinerlei Vorschläge. Wir sollten, wenn wir Strafbarkeitslücken schließen, natürlich vermeiden, dass neue Strafbarkeitslücken entstehen. Ich möchte an dieser Stelle hinterfragen, ob wir den § 240 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 StGB tatsächlich ersatzlos streichen können – das schlagen die Grünen vor; das wird auch im Ministerialentwurf vorgeschlagen, Herr Minister Maas –; denn dieser Tatbestand erfasste bisher auch die Nötigung zur Vornahme sexueller Handlungen durch das Opfer an sich selbst. In allen Gesetzentwürfen wird diese Konstellation nicht durch eine anderweitige Formulierung erfasst. Deswegen bitte ich ausdrücklich darum, dass wir das noch einmal tiefer untersuchen. Ich will diese Gelegenheit nutzen, ein paar Sätze zum Gesetzentwurf der Linken zu sagen. Kollegin Wawzyniak, Sie haben heute wieder das Wort „beschämend“ benutzt und gesagt, dass es wichtig ist, Frauenrechte umfassend zu schützen. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich habe es als starkes Stück empfunden – bei uns würde man sagen: mir hätt es fast den Vogel rausgehauen –, als ich festgestellt habe, dass Sie den § 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen – streichen wollen. Die exhibitionistische Handlung ist bislang laut StGB mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Genau!) Sie wollen nun keine Strafbarkeit mehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die möglicherweise mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, wir haben im Jahr 8 000 angezeigte Fälle von exhibitionistischen Handlungen. Es gibt keinen Grund, das zu bagatellisieren, (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ultima-Ratio-Prinzip!) und es gibt auch keinen Grund, exhibitionistische Handlungen genauso zu bestrafen wie zu schnelles Fahren. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte noch ein paar Gedanken zu der Zielsetzung „Nein heißt nein“ formulieren. Es muss klar sein: Wenn der Täter weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass das, was da geschieht, gegen oder ohne den Willen des Opfers geschieht, dann muss das strafbar sein. Wir müssen dieses Gesetzgebungsverfahren nutzen, um eine Formulierung zu finden, mit der wir in der Praxis gut arbeiten können. Ich sage Ihnen: Ich bin da zuversichtlich. Es gibt mittlerweile die unterschiedlichsten Vorschläge, die für mich durchaus gute Ansätze darstellen, unter anderem zum Beispiel der Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang aber auch mit der Argumentation des Ministeriums auseinandersetzen, die durchgedrungen ist, die in die Richtung geht: Na ja, die „Nein heißt nein“-Lösung können wir im Moment nicht umsetzen, weil das eine Neuordnung des gesamten Abschnitts erfordern würde, und das schaffen wir in dieser Legislaturperiode nicht mehr. – Ich möchte an dieser Stelle schon sagen, dass ich an dieser Argumentation Zweifel habe. Sehr viele Straftatbestände in diesem Abschnitt stellen für mich abgeschlossene Tatbestände dar. Da lässt sich ohne Weiteres eine neue Norm einsetzen, bzw. Tatbestände lassen sich verschieben. Ich will an die Chronologie erinnern: Wir hatten im Frühjahr 2014 ein erstes großes Novellierungsverfahren im Sexualstrafrecht. Am 7. April 2014 wurde ein Referentenentwurf Ihres Hauses, Herr Minister Maas, vorgelegt, in dem zu § 177 StGB folgende Einschätzung formuliert war: Es gibt dort keinen Handlungsbedarf. – Das ist bei vielen Frauengruppen, auch der Grünen und der Union, auf große Kritik gestoßen. Herr Minister, Ihr erstes Argument war: Wir versuchen jetzt erst einmal, diese Novellierung durchlaufen zu lassen; mit der anderen Frage beschäftigen wir uns später. – Ich finde, dass diese Verzögerung, die aufgrund einer Fehleinschätzung Ihres Hauses entstanden ist, nicht dazu führen darf, dass wir in dieser Legislaturperiode zu keinem Ergebnis kommen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Ich glaube, wir haben fraktionsübergreifend einen großen Konsens. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Alexander Hoffmann. – Einen schönen guten Tag von mir. – Die nächste Rednerin ist Dr. Carola Reimann für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Carola Reimann (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über ein Thema, das nach den Vorfällen in Köln eine sehr große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren hat, dessen gesellschaftliche Relevanz aber schon seit langer Zeit besteht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seit vielen Jahren!) Seit 30 Jahren kämpfen vor allem Frauen dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung besser geschützt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Schritt dahin. Bestehende Lücken im Sexualstrafrecht werden geschlossen. Deshalb ist das ein guter Gesetzentwurf. Ich bin Justizminister Heiko Maas dankbar dafür, dass er dieses wichtige Vorhaben schon früh – ich sage das hier sehr klar –, vor Köln, lange vor Köln, auf den Weg gebracht hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Neben diesem guten Gesetzentwurf von Heiko Maas gibt es ein Gesetz, das noch ein bisschen älter ist, nämlich das Gesetz, wie man gute Gesetzentwürfe noch besser macht, benannt nach unserem früheren Fraktionsvorsitzenden Peter Struck. Es besagt, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht worden ist. So wird es auch dieses Mal sein. Ich freue mich, dass sich heute Morgen so viele Kolleginnen und Kollegen zu erkennen gegeben haben, als Mitstreiterinnen und Mitstreiter an unserer Seite zu sein. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Kolleginnen und Kollegen, zum einen brauchen wir – das hat nicht zuletzt Köln gezeigt – eine Strafbarkeit der tätlichen sexuellen Belästigung. Zum anderen geht es uns natürlich darum, wie wir den Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung gesetzlich noch besser umsetzen können. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht hierbei nicht um Lappalien. Wer mit Frauenberatungsstellen spricht, weiß, welche schwerwiegenden Folgen sexuelle Übergriffe haben. Die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bedeutet für die Betroffenen einen massiven Einschnitt im Leben. Vertrauen in zwischenmenschliche Beziehungen geht verloren oder ist zerbrochen. Ohnmachtsgefühle entstehen. Viele leiden in der Folge unter ganz schwerwiegenden Symptomen. Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, müssen Betroffene in der Folge häufig erleben, dass nicht das Verhalten des Täters im Mittelpunkt steht, sondern ihr eigenes vermeintlich fehlerhaftes Verhalten. (Zuruf von der SPD: Genau!) Das sind die alten Mythen und unerträglichen Schuldzuweisungen gegenüber dem Opfer, die wir alle kennen: Warum bist du denn mit ihm mitgegangen? So hätte ich mich nicht angezogen. Warum hast du nicht geschrien? Schwerwiegender ist aber noch, dass selbst das Gesetz auf das Verhalten der Opfer abstellt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Denn vom Grundsatz her muss das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung anders als andere Rechtsgüter – das ist hier schon gesagt worden – vom Träger oder von der Trägerin wehrhaft verteidigt werden. Damit bleibt das Verhalten der Betroffenen bei einem sexuellen Übergriff natürlich im Fokus auch der Ermittlungsbehörden und der Gerichte. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft wichtige Ausnahmen von diesem Grundsatz, bleibt aber noch in dieser Systematik. Kolleginnen und Kollegen, ich finde: Da müssen wir noch einmal ran. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Es ist schon reichlich absurd: Dieser Grundsatz verlangt von Opfern – in der Regel sind das Frauen –, dass sie sich körperlich wehren. Vielen Mädchen und Frauen ist das aber gerade in ihrer Erziehung nicht nahegelegt worden, es ist ihnen geradezu aberzogen worden. (Sylvia Pantel [CDU/CSU]: So ist das!) Deshalb wird es Zeit, dass wir das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eindeutig und unmissverständlich schützen, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) wie wir es im Übrigen auch mit Eigentum tun. Das muss ich auch nicht wehrhaft verteidigen. Wenn mir jemand die Tasche klaut, ist das ganz klar eine Straftat, egal wie ich mich verhalten habe. Wenn ich Opfer eines sexuellen Übergriffs werde, kommt es zunächst einmal auf mein Verhalten an? Das ist niemandem mehr zu vermitteln. Deshalb werbe ich mit Nachdruck dafür, den vorliegenden Gesetzentwurf, der völlig unbestritten in die richtige Richtung weist, weiterzuentwickeln und alle sexuellen Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen unter Strafe zu stellen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das Gesetz, Kolleginnen und Kollegen, muss eine klare Botschaft für alle haben: Nein muss wirklich nein heißen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Carola Reimann. – Der Saal füllt sich zu den namentlichen Abstimmungen. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen, die bisher nicht unmittelbar an der Debatte beteiligt waren, bitten, der folgenden Rednerin und dem letzten Redner zu diesem Tagesordnungspunkt Aufmerksamkeit zu schenken, um so selber von der Debatte zu profitieren. Denn sie ist sehr wichtig und intensiv. – In diesem Sinn gebe ich das Wort jetzt Sylvia Pantel von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Sylvia Pantel (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist auf einem richtigen Weg, aber, wie wir festgestellt haben, noch unzureichend. „Nein heißt nein“ – wir haben beim vorherigen Beitrag damit begonnen; ich beginne damit meine Rede –, das ist eine ganz klare Aussage. An dieser Aussage gibt es nichts zu rütteln. Das Strafrecht soll jedem Einzelnen in unserem Land klarmachen, was erlaubt und was verboten ist. Das tun die Paragrafen zur sexuellen Selbstbestimmung bisher nicht ausreichend, leider auch nicht im neuen Gesetzentwurf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die rechtspolitische Debatte dreht sich zu sehr um Begrifflichkeiten und die Frage, was genau „Nein heißt nein“ bedeuten soll. Dabei ist diese Frage eigentlich absurd; denn ein Nein ist ein klares Nein. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch eindeutig, was wir in der Gesellschaft wollen. Wenn eine Frau oder ein Mann einen sexuellen Kontakt nicht will, ist das ohne Wenn und Aber zu akzeptieren. Es geht uns bei diesem Gesetzgebungsverfahren darum, Schutzlücken zu schließen und ein klares Zeichen für die Opfer zu setzen. Ich war schockiert, als ich mich zum ersten Mal mit den Feinheiten des Sexualstrafrechts auseinandergesetzt hatte. Dinge, von denen ich dachte, dass sie geregelt wären und klar zu einer Verurteilung führen würden, sind im bisherigen Strafrecht nicht ausreichend geregelt. Ich musste unter anderem lernen, dass es weniger hart bestraft wird, wenn eine behinderte Person vergewaltigt wird, die sich nicht wehren kann. Diese Schutzlücke wird nun geschlossen, und solche Taten sollen härter bestraft werden. Daran werden wir alle arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Doch dort, wo solche Schutzlücken bestehen, werden wir nachbessern müssen. Ein Täter muss zukünftig auch dann bestraft werden, wenn er das Opfer nicht direkt bedroht hat. Für eine Bestrafung muss ausreichen, wenn das Opfer klare Signale ausgibt, keine sexuelle Berührung oder sexuelle Handlung zu wollen. Auch müssen wir zukünftig Täter besonders hart bestrafen, wenn sie die Behinderung oder Hilflosigkeit eines Opfers ausnutzen oder aus einer Gruppe heraus handeln. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wie so häufig in der Politik geht es bei der öffentlichen Debatte weniger um das Ziel selbst, sondern um die Frage, wie wir dieses Ziel erreichen wollen. Jeder hier im Saal wird verhindern wollen, dass ein Opfer – meistens sind es Frauen – gegen seinen Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen wird oder sexuelle Handlungen erdulden muss. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein erster Schritt, aber noch nicht das Ergebnis, so wie ich es mir vorstelle. Meiner Meinung nach muss jeder Mann und jede Frau zu jedem Zeitpunkt Nein sagen können – und das ist zu respektieren –, ohne sich körperlich wehren zu müssen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es kann nicht sein, dass in der vorliegenden Fassung der §§ 177 und 179 weiterhin auf die Drohung mit Gewalt oder die Schutzlosigkeit und den Widerstand des Opfers abgestellt wird. Ein „Nein, ich will das nicht“ muss zu jedem Zeitpunkt für den Täter klarmachen, dass er sich strafbar macht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Übrigens muss genauso jedem klar sein, dass der Partner überhaupt noch fähig sein muss, die Situation zu erfassen. Leider sind die wenigstens Situationen im Leben eindeutig, zumindest nicht so eindeutig, wie wir es im Streitfall gerne hätten. Ziel dieses Gesetzgebungsprozesses muss daher sein, Rechtssicherheit und Schutz zu schaffen, ohne dabei eine Beweislastumkehr herbeizuführen. Die Sorge, dass nun zu Hunderten falsche Anklagen wegen sexueller Übergriffe oder Vergewaltigungen entstehen, teile ich überdies nicht. In unserem Rechtsstaat gilt der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Davon werden wir nicht abweichen. Strafgesetze alleine sind aber kein Allheilmittel. Das Verständnis der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland wird nicht durch eine Reform des Sexualstrafrechts allein verbessert werden. Das ist eine Frage des Bewusstseins und der Wertevorstellung in unserer Gesellschaft und damit eine Aufgabe für uns alle. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen gesellschaftlich klarmachen, dass Frauen keine Objekte sind, nie, zu keinem Zeitpunkt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Stadt Stuttgart lässt gerade in der Innenstadt Plakate aufstellen, die auf die Lage von Prostituierten aufmerksam machen sollen. „Kondome benutzt man, Frauen nicht“ – das steht dort in großen Buchstaben geschrieben. Auch andere sehr deutlich gewählte Formulierungen weisen auf das Recht der Menschen in unserem Land auf sexuelle Selbstbestimmung hin. Wir müssen auch klar und deutlich aufzeigen, dass wir keine kulturelle oder religiöse Entschuldigung in unserem Land dulden, wenn Menschen zum Sex genötigt werden oder sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen müssen. Dazu gehört auch, dass sich keine Frau begrapschen lassen muss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) In der öffentlichen Debatte wird gerade aus der Opposition heraus lautstark gefragt, warum Deutschland die Istanbul-Konvention nicht schneller umgesetzt hat. Die Istanbul-Konvention, das sogenannte Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ist ein 100 Seiten starkes Vertragswerk mit Regelungen zu den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Wir wollen Schutz aber nicht nur auf dem Papier schaffen, sondern Regelungen treffen, die wirklich etwas bewirken. Ein Beispiel. Die Türkei hat die Istanbul-Konvention am 14. März 2012 ratifiziert. Zwei Jahre später berichtete die Zeitung Die Welt, dass nach neuesten Erkenntnissen mehr als jede vierte Braut in der Türkei bei der Eheschließung noch minderjährig war und meist gegen ihren Willen verheiratet wurde. Die türkische Zeitung Hürriyet berichtete im November vergangenen Jahres, dass nicht nur die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen in der Türkei zunehme, sondern auch die Brutalität. In den vergangenen fünf Jahren seien 1 134 Frauen ermordet worden, weil sie sich von ihrem Mann scheiden lassen wollten; dies seien nur die Zahlen, die die Frauenrechtsgruppe „We Will Stop Femicide Platform“ bestätigen konnte. Machen wir uns also nichts vor: Die Ratifizierung der Istanbul-Konvention und ein schönes Gesetz allein schützen noch keine Frauen. Wichtig sind gesellschaftliches Umdenken und solide finanzierte und professionell aufgestellte Fortbildungen und Hilfsangebote. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Denken Sie nur an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. (Dr. Eva Högl [SPD]: Ganz wichtig!) Dort wird großartige Arbeit geleistet. Als Familienpolitikerin ist es mir wichtig, dass diese Reform gerade von uns Frauen gemeinsam nach vorne gebracht wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Es geht um Qualität vor Schnelligkeit. Dabei ist dieser Gesetzentwurf ein guter Anfang. Das Prinzip „Nein heißt nein“ muss jedoch noch etwas deutlicher umgesetzt werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Ich rufe den nächsten Redner nicht auf, solange Sie sich nicht hinsetzen und zuhören, und das meine ich ganz ernst. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Dies ist eine extrem wichtige und sehr intensive Debatte. Alle Fraktionen haben an diesem Thema mitgearbeitet und diskutieren intensiv miteinander. Es gebietet der Respekt in diesem Haus, dass Sie sich jetzt hinsetzen und dem letzten Redner die letzten drei Minuten zuhören. Bevor Sie das nicht getan haben, werde ich die Debatte nicht eröffnen. (Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause) Das gilt für den Herrn Friedrich, für den Herrn Mayer. Das gilt bei der SPD ganz genauso. Ich bitte Sie, sich hinzusetzen. Das gilt auch für ein paar Grüne, die herumstehen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Bitte nehmen Sie Platz, und geben Sie dem letzten Redner in dieser Debatte – das ist Dr. Johannes Fechner – die ihm gebührende Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Johannes Fechner (SPD): Frau Präsidentin, selten ist, glaube ich, ein Redner so sehr unter Leistungsdruck gesetzt worden. (Heiterkeit) Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz im Ernst: Wir beraten heute einen wichtigen Gesetzentwurf. Ich freue mich sehr, dass wir endlich mit dem parlamentarischen Verfahren beginnen können. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!) Herr Maas hat diesen Gesetzentwurf schon im Juli 2015 vorgelegt. Insofern ist es gut, dass die Kanzlerin heute da ist und sich einen Rüffel abholt. Hätte das Kanzleramt diesen Gesetzentwurf nicht ein halbes Jahr blockiert, wären wir bei diesem Thema schon weiter. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Zur Sache. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit in Vergewaltigungsverfahren allzu oft Freisprüche ausgesprochen, weil man Abwehrhandlungen von Frauen – in der Regel ging es um Frauen – gefordert hat, die aus meiner Sicht nicht zumutbar sind. Das zeigt, dass wir im Strafrecht nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücken haben. Ein sexueller Missbrauch muss auch dann vorliegen, wenn eine Frau, etwa wegen der überraschenden Begehung der Tat, zum Widerstand unfähig ist, sie im Falle ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet oder der Täter sich diesen Umstand zunutze macht. In diesen Fällen kann man von einem Opfer nicht verlangen, dass es sich wehrt, weil es hierzu schlicht nicht in der Lage ist. Hier müssen wir zu Verbesserungen kommen, und genau diese Verbesserungen schafft der Entwurf von Justizminister Maas. (Beifall bei der SPD) Die SPD-Fraktion kann sich zudem weiter gehende Regelungen vorstellen. Nicht erst seit den Kölner Vorfällen diskutieren wir über einen Straftatbestand des sexuellen Übergriffs. Auch der Griff in den Schritt oder an die Brust ist unrechtmäßiges Handeln und stellt strafwürdiges Unrecht dar. Auch solche Handlungen sind keine sogenannten Kavaliersdelikte, sondern gehören bestraft. Sie belasten die Opfer ganz erheblich, und das dürfen wir nicht weiter hinnehmen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Auch in meiner Fraktion hat die „Nein heißt nein“-Lösung viele Anhängerinnen und Anhänger, und deswegen wollen wir diese Regelung weiter verfolgen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Auch in dem Entwurf von Justizminister Maas steht diese Regelung ausdrücklich drin. (Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, eben nicht!) Daher wollen wir von unserem Koalitionspartner sehr rasch Klarheit haben. Wie sieht es denn bei euch aus? Liebe Lisa Winkelmeier-Becker und liebe Frau Pantel, ich fand eure Reden hervorragend, aber ich hätte mich gefreut, wenn Herr Kauder und Herr Strobl diese Reden hier gehalten hätten. Dann hätten wir nämlich Klarheit. (Beifall bei der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich würde die Frauen in unserer Fraktion mal nicht unterschätzen!) – Ich würde die Frauen niemals unterschätzen. Niemals. Wir haben Herrn Strobl und Herrn Kauder in den Vorberatungen explizit gefragt: Wie sieht es bei ihnen mit „Nein heißt nein“ aus? Darauf haben wir eine glasklare Antwort bekommen. Sie war nicht etwa im Sinne der Mainzer Erklärung, die Sie da beschlossen haben, sondern die klare Antwort war: „Nein heißt nein“ gibt es mit der Union nicht. – Wenn sich daran etwas ändert, dann ist das wunderbar. (Beifall bei der SPD und der LINKEN) Ich wünsche euch alles Gute für die Debatten und dass ihr eure Fraktionsführung überzeugt. An dieser Stelle aber noch einmal herzlichen Dank an Heiko Maas. Es ist keine Fehlleistung, wie es gesagt wurde, sondern mit seinem Entwurf werden gewichtige Lücken, die wir im Strafrecht in Bezug auf den Schutz der Frauen vor sexuellen Übergriffen haben, geschlossen. Das ist ein guter Gesetzentwurf, dem wir zustimmen sollten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Fechner. – Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/8210 und 18/7719 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. – Es gibt keine anderweitigen Vorschläge. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 29 a bis 29 c auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Drucksache 18/8183 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. Januar 2016 zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Drucksache 18/8208 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ weiterentwickeln und seine Fortführung jetzt vorbereiten Drucksache 18/8181 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Kultur und Medien Ausschuss Digitale Agenda Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. – Auch hier sehe ich keine Gegenposition. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 30 a bis 30 i auf. Es handelt sich um Beschlussfassungen zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. (Zuruf von der SPD: Warum?) Tagesordnungspunkte 30 a und 30 b: a) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik Drucksache 18/7551 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/8125 b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Verbot von Fracking in Deutschland Drucksachen 18/4810, 18/8113 Zu den Tagesordnungspunkten 30 a und 30 b werden wir gleich jeweils eine namentliche Abstimmung durchführen. Zu diesen beiden Tagesordnungspunkten liegt eine Vielzahl von schriftlichen Erklärungen zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung vor.1 Der Abgeordnete Lars Klingbeil hat außerdem angekündigt, eine mündliche Erklärung zur Abstimmung abgeben zu wollen. – Ich gebe ihm das Wort nach § 31 der Geschäftsordnung. Lars Klingbeil hat das Wort. (Beifall bei der SPD) Lars Klingbeil (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, dass ich zu diesem für mich, für meinen Wahlkreis und auch für viele andere hier im Parlament wichtigen Thema eine persönliche Erklärung abgeben kann. Das Thema Fracking ist in meinem Wahlkreis – speziell im Landkreis Rotenburg – von sehr hoher Bedeutung. Ich glaube, viele von Ihnen kennen die Situation, die es in meiner Region durch zahlreiche Erdgasförderstätten gibt, aus der Diskussion der letzten Jahre. Es gibt eine große Verunsicherung bei den Menschen, und ich will Ihnen von einer Begegnung erzählen, die ich am letzten Freitag hatte, als ich in dem Dorf Bellen in der Samtgemeinde Bothel unterwegs war. In Bellen leben 52 Menschen, davon sind mittlerweile 12 nachweislich an Krebs erkrankt. Man geht durch den Ort, und Vertreter der Bürgerinitiativen können zu jedem Haus und jeder Familie eine Krebsgeschichte erzählen. Die Menschen sind tief verunsichert. Ein Blick auf die Statistiken der Samtgemeinde und auch in die der Nachbarstadt Rotenburg zeigt, dass die Zahl von Krebserkrankungen überall signifikant hoch ist. Es gibt keinen empirischen Beleg dafür, dass das Ganze mit der Erdgasförderung zusammenhängt. Aber es gibt momentan Untersuchungen durch den Landkreis und das Land Niedersachsen, die mit einer Arbeitshypothese arbeiten, nämlich der Erdgasförderung. Die Menschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen Erklärungen für das Schicksal, das ihnen widerfährt. Sie wollen Aufklärung. Sie wollen, dass die Politik mit dem Thema seriös umgeht. Dazu sind wir verpflichtet. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich will das hier schildern, um deutlich zu machen: Niemanden hier im Haus lässt dieses Thema kalt. Lassen Sie uns bitte aufhören, so zu tun, als ob das ganz einfach wäre. Wir sind über 600 Abgeordnete. Die Grenzen zwischen Gegnern und Befürwortern verlaufen nicht einmal unbedingt zwischen den Parteien. Es gibt Fracking-Gegner wie mich. Es gibt Graustufen, es gibt Schattierungen in allen Fraktionen. Auch in den Landesregierungen gibt es unterschiedliche Positionen. Wir müssen dieses Thema hier im Parlament ehrlich diskutieren. (Beifall bei der SPD) Was ich nicht verstehe – das will ich in aller Deutlichkeit sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und den Linken –: Sie setzen ein Thema mit einer so hohen Bedeutung auf die Tagesordnung. Sie wollen darüber eine namentliche Abstimmung. Aber dann verhindern Sie eine inhaltliche Diskussion zu diesem Thema. Das kann ich nicht nachvollziehen. Das wird diesem Thema nicht gerecht. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage Ihnen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir es ernst meinen, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann kommt denn mal Ihre persönliche Erklärung?) wenn es wirklich darum geht, die Probleme mit der Erdgasförderung in Deutschland lösen zu wollen, dann brauchen wir umfassende Regeln. Dann brauchen wir Gesetze, die umfassender sind als das, was Sie heute vorlegen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In Ihrem Gesetzentwurf ist beispielsweise nichts zum Thema Lagerstättenwasserverpressung vorgesehen. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann kommt denn Ihre persönliche Erklärung?) Das wäre für meine Region wichtig. In Ihrem Gesetzentwurf wird nichts zum Thema Beweislastumkehr bei Erdbeben ausgesagt. Das wäre für meine Region wichtig. Sie schlagen keine Änderung im Wasserhaushaltsrecht und im Bundesnaturschutzrecht vor. Sie wollen keine zusätzlichen Vetorechte für die Kommunen und für die Wasserbehörden. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist keine persönliche Erklärung!) Sie schaffen mit dem, was Sie hier heute vorlegen, keine zusätzlichen Transparenzpflichten. Auch die Mitwirkungsrechte von Umweltverbänden und Wasserverbänden sind nicht vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Punkte wären für meine Region wichtig. All diese Punkte würden uns vor Ort weiterhelfen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich sage Ihnen auch: Diese Punkte verhandeln wir gerade in den Regelungspaketen der Großen Koalition. Sie schlagen vor, zwei Paragrafen im Bergrecht zu ändern. Ich kann aber nicht so tun, als ob damit die Probleme vor Ort gelöst würden. Das ist einfach nicht der Fall. Gehen Sie davon aus: Es ist mein persönliches Anliegen, dass wir beim Fracking eine umfassende Regelung bekommen. Ich werde keine Ruhe geben, bis wir sie erreicht haben. Ich möchte nach Bellen zurückkehren und den Menschen sagen können: Wir in der Politik haben im Deutschen Bundestag gemeinsam etwas geschafft. Das ist die Verantwortung, die wir haben. Ich bin mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Große Koalition wird beim Thema Erdgasförderung und Fracking etwas erreichen. Ich schlage vor, dass wir gemeinsam, SPD, CDU/CSU und Opposition, in dieser Legislatur (Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das eine persönliche Erklärung?) hier in diesem Haus eine umfassende Regelung zur Erdgas- und Fracking-Gesetzgebung hinbekommen, dass wir den Trinkwasservorrang und den Gesundheitsschutz sowie die Transparenz und die Beteiligung regeln. Lassen Sie uns das als Haus gemeinsam tun. Das ist die Verantwortung, die wir tragen. Wir, die SPD, sind dazu bereit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen in dieser Sitzung einen geregelten Ablauf haben. Deswegen bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer der einzelnen Fraktionen, zu mir nach vorne zu kommen. Ich unterbreche kurz die Sitzung. (Unterbrechung von 13.29 bis 13.33 Uhr) Vizepräsidentin Claudia Roth: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ruhe und Beruhigung. – In § 31 unserer Geschäftsordnung geht es um eine Erklärung zur Abstimmung. Sie haben gemerkt: Das war sozusagen eine weite Auslegung dessen, was eine Erklärung zur Abstimmung eigentlich ist. Die Präsidentin und die beiden Schriftführerinnen bzw. Schriftführer hier oben können aber nicht wissen, was ein Kollege gedenkt zu sagen. Deswegen haben wir jetzt vereinbart, dass die anderen Fraktionen ihrerseits die Möglichkeit bekommen, eine maximal fünf Minuten lange Erklärung zur Abstimmung abzugeben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Linken und die Grünen werden das machen. Und ich bitte, dass sich eventuell noch ein Kollege von der CDU/CSU-Fraktion meldet. Wir werden – seien Sie da ganz sicher – die Frage des Umgangs mit dem § 31 am gegebenen Ort und nicht mit lauten Zurufen, wie sie hier erfolgten, klären. Ich gebe jetzt dem Kollegen Krischer nach § 31 unserer Geschäftsordnung das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Klingbeil, ich bin, ehrlich gesagt, betroffen, (Zurufe von der SPD: Oh!) dass Sie gesagt haben: „hier in diesem Haus“. Ich gehöre dazu. Ich bin durch eine Vielzahl von Orten in dieser Republik gefahren, und ich bin auf viele Menschen getroffen – nicht nur bei Ihnen zu Hause in Rotenburg an der Wümme, sondern in der ganzen Republik –, für die das Thema Fracking ein Riesenproblem ist. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Mich fragen die Menschen: Wann handelt ihr in Berlin endlich? Wann löst ihr dieses Problem? Wann schafft ihr eine Regelung? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wissen Sie, was ich diesen Menschen dann sagen muss? Die Große Koalition hat vor fast einem Jahr die Verabschiedung eines Gesetzes auf die Tagesordnung gesetzt. Wenige Stunden vor der Beschlussfassung haben Sie den Punkt wieder von der Tagesordnung heruntergenommen, und seitdem passiert überhaupt nichts mehr. Das ist ein Skandal. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn Sie für betroffene Menschen reden, dann müssen Sie da handeln. Da ist Ihre Verantwortung, lieber Herr Klingbeil und liebe andere Kolleginnen und Kollegen, die Sie da eben Beifall geklatscht haben. Wir haben in diesem Hause – auch ich ganz persönlich; das können Sie in den Protokollen nachlesen – das Thema Fracking oft diskutiert – sehr, sehr häufig. (Zurufe der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Wir haben den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht, und er ist hier diskutiert worden. Wissen Sie, was die Große Koalition im Wirtschaftsausschuss vorhatte? Sie wollte die Beratung dieses Gesetzentwurfs vertagen. Sie wollte ihn im Ausschuss nicht behandeln. Sie wollte über das Problem wieder nicht reden. Das heißt, wenn Sie hier Redebedarf anmelden, dann halten Sie sich selbst erst einmal daran. Das ist die Wahrheit an dieser Stelle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ich will Ihnen noch etwas sagen. Sie haben völlig zu Recht angesprochen, dass es nicht nur um Fracking, sondern auch um die Problematik der Verpressung von Lagerstättenwasser und viele Probleme der konventionellen Gasförderung geht. Auch das sagen mir die Menschen vor Ort, wenn ich unterwegs bin. Lieber Herr Klingbeil, wenn Sie sich damit beschäftigt hätten, (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Widerspruch bei der SPD) dann wüssten Sie, dass wir einen umfassenden Antrag eingebracht haben, den Sie seit über einem Jahr im Wirtschaftsausschuss blockieren und über den wir hier nicht abstimmen können, weil Sie es nicht wollen, weil Sie es aussitzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Es mag ja sein – ich unterstelle das durchaus –, dass es in der Großen Koalition viele gibt, die wie ich die Betroffenheit der Menschen wiedergeben wollen, die entscheiden wollen. Aber dann stimmen Sie doch unserem Gesetzentwurf einfach zu! Entscheiden Sie doch einfach! Beziehen Sie eine klare Position, statt an dieser Stelle herumzueiern! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von der SPD) Wenn Sie das nicht können – und das empört mich wirklich persönlich –, (Zuruf des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD]) dann sagen Sie wenigstens offen und ehrlich, warum Sie Ihr eigenes Gesetz seit einem Jahr nicht voranbringen. Dass wir beim Fracking keine Regelung haben, ist ein Problem der Großen Koalition, und die Verantwortung müssen Sie übernehmen. Wenn Sie das ändern wollen, dann stimmen Sie entweder unserem Antrag zu oder schließen endlich Ihr Gesetzgebungsverfahren ab. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist Ihre Verantwortung als Regierungsfraktion. Sie drücken sich. Sie ignorieren die Sorgen und Nöte der Menschen bei diesem Thema. Das können Sie nicht bei uns abladen. Meine Damen und Herren, das ist unverantwortlich, und ich sage auch ganz deutlich: Das, was Sie hier tun, ist heuchlerisch. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen, und das werden Ihnen auch die Bürgerinnen und Bürger nicht durchgehen lassen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das Wort nach § 31 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hat Hubertus Zdebel für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Hubertus Zdebel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin nun seit ungefähr zwei Jahren Mitglied des Deutschen Bundestages, aber so eine Heuchelei, wie Sie sie hier aufführen, habe ich hier noch nie erlebt: (Beifall bei der LINKEN) Uns vorzuwerfen, dass wir eine Debatte über Fracking blockieren wollten! (Zurufe der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Ich fühle mich persönlich total betroffen, weil wir schon vor einem Jahr, genau zu dem Zeitpunkt, zu dem der Gesetzentwurf der Bundesregierung in das Parlament eingebracht wurde, einen eigenen Antrag auf Verbot von Fracking in den Bundestag eingebracht haben. Wer hat denn die ganze Zeit die Debatte darüber blockiert? Das waren doch Sie in den Ausschüssen, die das Ganze nicht ermöglicht haben. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der Gipfel der Heuchelei; das muss ich Ihnen ehrlich sagen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wollen Sie jetzt noch immer keine Debatte, obwohl genau das gerade von Herrn Klingbeil angestoßen wurde – aber gut. (Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Stopp! Wir haben feste Regeln!) Um es noch einmal deutlich zu sagen: Das ist eine absolute Heuchelei; denn wir wollten eine Diskussion. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD) Wir sind nun tatsächlich an dem Punkt, dass die Koalition seit einem Jahr den Fracking-Gesetzentwurf der Bundesregierung blockiert, weil Sie von der Koalition sich offensichtlich nicht einigen können. Dabei brauchen alle Beteiligten, insbesondere die Bevölkerung in den Wahlkreisen und Bezirken, Sicherheit darüber. Wie Sie wissen, lehnen mindestens 80 Prozent der deutschen Bevölkerung Fracking ab. Mit dem Thema ist – das sagen sogar CDU-Abgeordnete – kein Blumentopf zu gewinnen. Lernen Sie endlich daraus, (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) und ziehen Sie entweder den Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück, oder schließen Sie sich dem Gesetzentwurf der Grünen oder unserem Antrag auf Verbot von Fracking an. Er steht heute zur namentlichen Abstimmung. Aber es geht nicht, wie ich es teilweise in meinem eigenen Wahlkreis erlebe, dass Abgeordnete der CDU, aber auch der SPD sagen, sie seien für ein Verbot von Fracking, dann aber, wenn es zum Schwur kommt, nicht zu Hause sind und nicht abstimmen wollen. In der heutigen namentlichen Abstimmung muss deutlich werden, wo Sie im Endeffekt stehen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Klar in der Mitte!) Fracking nutzt nur den Konzernen, die sich davon höhere Gewinne versprechen. Es geht nicht um volkswirtschaftliche Sachen, sondern schlichtweg um Profite und betriebswirtschaftliche Interessen, die dahinterstecken. Wenn das Gesetz der Bundesregierung in Kraft treten würde, wäre es tatsächlich möglich, auf Dreiviertel der Fläche der Bundesrepublik zu fracken. Das lehnen wir ab. (Beifall der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen. Deswegen sage ich: Ich stimme heute dem Gesetzentwurf der Grünen zu, und ich stimme gegen die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, der unseren Antrag abgelehnt hat. Insofern hoffe ich, dass wir heute eine Mehrheit dafür bekommen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Die CDU/CSU-Fraktion möchte nicht von dem Angebot, zu reden, Gebrauch machen. (Zurufe von der SPD und der LINKEN: Oh!) – Das ist ihr gutes Recht. (Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Ist ja keine Debatte! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist keine Debatte!) Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8125, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/7551 abzulehnen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die dafür vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Urnen besetzt? – Ich gehe davon aus, dass die Urnen besetzt sind. Dann eröffne ich die Abstimmung über den Gesetzentwurf vom Bündnis 90/Die Grünen. In dem Gewühl ist nicht abzusehen, ob schon alle Kolleginnen und Kollegen ihre Stimme abgegeben haben oder ob Sie schon für die zweite Abstimmung anstehen. Sind noch Kolleginnen oder Kollegen im Saal, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Wir sehen keine mehr. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen wie immer später bekannt gegeben.2 Tagesordnungspunkt 30 b: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Verbot von Fracking in Deutschland“. (Unruhe) – Ich weiß nicht, ob Sie das interessiert, was ich hier vortrage. (Zurufe: Ja!) – Ja, das denke ich mir. Dann erzähle ich Ihnen jetzt, wie die Beschlussempfehlung ausschaut. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8113, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/4810 abzulehnen. Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung auf Verlangen der Fraktion Die Linke namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Die Urnen sind schon bereit. – Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Ich glaube, die Urnen sind jetzt besetzt. Dann eröffne ich die Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Die Urne vorne rechts ist beschädigt; ich glaube, wir brauchen eine Ersatzurne. – Das Problem ist gelöst, alles klar. Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das sieht nicht so aus. Dann ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführer und Schriftführerinnen, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben.3 Bevor wir zu den weiteren Abstimmungen kommen, darf ich Sie herzlich bitten, Ihre Plätze einzunehmen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 c auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung Drucksachen 18/7752, 18/7918 Nr. 2, 18/8230 Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8230, der Verordnung auf Drucksache 18/7752 zuzustimmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist von allen Fraktionen einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 30 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Übersicht 7 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht Drucksache 18/8251 Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, Tagesordnungspunkte 30 e bis 30 i. Tagesordnungspunkt 30 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 304 zu Petitionen Drucksache 18/8093 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Sammelübersicht 304 ist damit einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 30 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 305 zu Petitionen Drucksache 18/8094 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Sammelübersicht 305 ist angenommen: Zugestimmt haben CDU/CSU und SPD, also die Große Koalition, dagegengestimmt haben die Linken, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Tagesordnungspunkt 30 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 306 zu Petitionen Drucksache 18/8095 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Sammelübersicht 306 ist einstimmig angenommen. Tagesordnungspunkt 30 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 307 zu Petitionen Drucksache 18/8096 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Sammelübersicht 307 ist angenommen: Zugestimmt haben CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, dagegengestimmt hat die Linke. Tagesordnungspunkt 30 i: Beratung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 308 zu Petitionen Drucksache 18/8097 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Sammelübersicht 308 ist angenommen: CDU/CSU, SPD dafür, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, keine Enthaltungen. Jetzt rufe ich den Zusatzpunkt 4 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE Rentenniveau anheben – Altersarmut verhindern Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort Sabine Zimmermann für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, Sie haben 2001 hier in diesem Hause angesichts Ihrer angeblichen Jahrhundertreform wahre Lobeshymnen angestimmt. Erinnern Sie sich noch? (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da war ich noch nicht dabei!) – Das ist aber keine Entschuldigung, Herr Kurth. – Sie wollten den Menschen ernsthaft weismachen, dass die Rente zukunftsfest und generationengerecht gemacht wird. Ich will Ihnen sagen, was Sie gemacht haben: Sie haben die Axt an die gesetzliche Rentenversicherung gelegt – zur Freude der Versicherungswirtschaft. Das war Ihr Erfolg, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ist das! Traurig, aber wahr!) Heute hält selbst Horst Seehofer, der nun nicht unser Freund ist, (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) die Riester-Rente für gescheitert. (Tino Sorge [CDU/CSU]: Das ist aber etwas Neues, Frau Zimmermann!) – Ich finde das wirklich nicht lustig – das muss ich Ihnen sagen –; das Thema ist nämlich sehr ernst. (Beifall bei der LINKEN) Profitiert hat ganz allein die Versicherungswirtschaft; denn die hat sich in diesem Land dumm und dämlich verdient, meine Damen und Herren. Sie haben dafür gesorgt, dass die Beiträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer massiv angestiegen sind. Sie haben die Kosten der privaten Vorsorge weitestgehend allein den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebürdet. Sie haben damit die paritätische Finanzierung der Rente zerstört. Heute zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht nur mehr; sie bekommen auch viel weniger raus, weil die Regierung das Rentenniveau immer weiter absenkt. In keiner Bevölkerungsgruppe wächst der Anteil der Armen so schnell wie unter den Rentnerinnen und Rentnern. Sie haben die Rente nicht reformiert, Sie haben sie demontiert, und das ist schäbig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Weder Riester noch das Konzept der betrieblichen Altersvorsorge ist wirklich aufgegangen. Eine betriebliche Altersvorsorge, an der sich tatsächlich auch die Betriebe und Unternehmen beteiligen, gibt es praktisch nur in Großunternehmen. Und im Osten werden Sie betriebliche Altersvorsorge fast nirgendwo finden. Was Sie völlig ignorieren, ist, dass viele überhaupt nicht privat vorsorgen können. Das ist keine Frage der Einsicht, sondern es ist eine Frage des Einkommens. Nach dem Zusammenbruch der Textilindustrie im Vogtland zum Beispiel nach der Wende hieß das für viele Kolleginnen und Kollegen: Arbeitslosigkeit. Sie haben sich dann über Jahre hinweg von einer ABM zur anderen ABM gehangelt. Sie haben mal eine Qualifizierungsmaßnahme gehabt, zum Schluss einen 1Euro-Job. Ich frage Sie: Wovon sollten die Kolleginnen und Kollegen eine private Altersvorsorge bilden? Das war überhaupt nicht möglich. (Beifall bei der LINKEN) Sie schaffen einerseits in Europa den größten Niedriglohnsektor und wundern sich andererseits, dass die Menschen kein Geld für private Vorsorge haben. Geht’s noch? – Mit dem Mindestlohn vielleicht auch noch für das Alter vorsorgen – wie soll denn das gehen? Glauben Sie das wirklich? Die Linke sagt: Wir brauchen vernünftige Löhne. Das ist einfach Grundlage für eine gute Rente, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Ein weiteres Thema, das hier unbedingt angesprochen werden muss: Die Bertelsmann-Stiftung hat kürzlich festgestellt, dass die Armutsgefährdung der über 65Jährigen vor allem in weiten Teilen Ostdeutschlands deutlich angestiegen ist. Brauchen Sie eigentlich noch irgendeinen anderen Grund, um 25 Jahre nach der deutschen Einheit dieses schreiende Unrecht ungleicher Renten in Ost und West endlich zu beseitigen? (Beifall bei der LINKEN) Oft genug hat die Große Koalition, insbesondere die Kanzlerin, das ja versprochen. Aber das glaubt Ihnen niemand mehr. Schluss mit den Reden! Rentenangleichung jetzt! Das fordert die Linke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Und hören Sie endlich auf, so zu tun, als sei das nicht finanzierbar. Seit 2001 ist die Wirtschaftsleistung des Landes enorm gewachsen. Diese Leistung wird von Millionen Beschäftigten erbracht. Aber bei denen kommen die Zuwächse leider immer weniger an. Wenn wir in den vergangenen Jahrzehnten eine so beispiellose Umverteilung von unten nach oben nicht gehabt hätten, würde heute niemand mehr über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit reden. Ihre Argumente für die Rente erst ab 70, vielleicht demnächst ab 75, sind nichts anderes als eine Verschleierung eines neuerlichen Rentenklaus, und das haben die Menschen nicht verdient. (Beifall bei der LINKEN) Ich komme zum Schluss. Wenn die Menschen auch im Ruhestand ein sorgenfreies Leben haben sollen, kann die Lösung nur eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Das fordert die Linke. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Zimmermann. – Das Wort hat Karl Schiewerling für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Karl Schiewerling (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutsche Rentenversicherung befindet sich im Jahre 2016 in einer exzellenten Verfassung. Sie ist wesentlich besser, als vorher noch prognostiziert worden ist. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und wie geht es den Rentnern?) Wir werden im Juni die Renten anheben, und zwar um 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten. Wir erleben, dass sich das Rentenniveau im Osten seit der deutschen Einheit auf fast 94 Prozent des Westniveaus angeglichen hat. Wir erleben auch, dass 3,2 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner auf Grundsicherung angewiesen sind. Da kann von einer flächendeckenden Armut durch die Rente keine Rede sein. Es ist unverantwortlich, was Sie hier propagieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 15,6 Prozent und nicht 3,2 Prozent sind arm!) Meine Damen und Herren, ich bitte Sie mit großem Nachdruck, mit diesem Rentensystem und der Debatte darüber sorgsam umzugehen, weil sowohl die Entwicklungen in der gesetzlichen als auch die Entwicklungen in der privaten und der betrieblichen Altersvorsorge immer vor dem Hintergrund der demografischen und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu sehen sind. Es geht nicht darum, unter Menschen Angst und Schrecken zu verbreiten, sondern darum, verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen im Alter gut leben können. Die Grundlagen dafür haben wir in der letzten Großen Koalition mit dem damaligen Rentenpaket gelegt. Wir haben geklärt, dass bis 2030 das Renteneintrittsalter sukzessive auf 67 Jahre ansteigen wird. Wir haben diesen Punkt bei weitem noch nicht erreicht. Wir sind jetzt bei 65 Jahren plus fünf oder sechs Monaten, soweit ich das in Erinnerung habe. Wir sind in einer Situation, in der wir durch die Einführung der Mütterrente insbesondere denjenigen geholfen haben, die dazu beigetragen haben, dass überhaupt Generationengerechtigkeit möglich wurde, indem Kinder geboren und so erzogen werden konnten, dass sie lebenstüchtige Menschen sind und hinterher Beiträge leisten, damit die Renten finanziert werden können. Wir haben im letzten Rentenpaket vereinbart, die Rente mit 67 so zu gestalten, dass jemand, der 45 Beitragsjahre hat, auch in Zukunft auf jeden Fall mit 65 in Rente gehen kann, und auch, dass das jetzt vorgezogen wird. Das wird sich aufbauen bis zum Jahre 2030. Ich rate uns dringend, die unterschiedlichen Säulen, die wir für die Altersabsicherung benötigen – die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge –, nicht in Bausch und Bogen kaputtzureden. Das würde jeder wirtschaftlichen Vernunft entgegenstehen, und die, das will ich ehrlich sagen, habe ich Ihnen noch nie unterstellt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist das Problem!) Wir können Rentenversicherung, Sozialpolitik und Wirtschaftspolitik, Wirtschaftswachstum und Wohlstand nicht voneinander trennen. Es hängt alles mit allem zusammen. Dies verlangt wirtschaftliche Vernunft und verantwortungsvolles Umgehen mit der Rentenversicherung und der Altersabsicherung. Und – darin gebe ich Ihnen allerdings recht – nach allen Debatten, die wir in der letzten Zeit geführt haben und führen werden, müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen am Ende der Tage von dem, was sie in ihrem Leben erwirtschaftet haben, auch leben können. Wenn jemand sein Leben lang auf Grundsicherung angewiesen ist, dann wird er zwangsläufig am Ende des Lebens nicht von einer Rente leben können, weil er nichts eingezahlt hat, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: In Dänemark geht das!) sondern er wird auch weiterhin auf Grundsicherung angewiesen sein. Aber ich will Ihnen sagen: Es heißt in Deutschland – weil Sie von den Linken das immer kaputtreden – deshalb Grundsicherung, weil niemand unter diesen Betrag fällt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wie viel ist das denn?) Grundsicherung heißt auch, dass Menschen im Alter von dieser Grundlage leben können. Unser Ziel ist allerdings, dass die, die 45 Jahre gearbeitet, eingezahlt, Kinder erzogen und Eltern gepflegt haben, am Ende der Tage mehr haben müssen als die, die nichts erbracht haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) An dem Rentenpaket, meine Damen und Herren, arbeiten wir. Das große Interesse unserer Fraktion besteht darin, die jetzt aufgekommene Diskussion über die Frage des Rentenniveaus, über die Frage des Renteneintrittsalters, über die Frage des Rentenbeitrags, über die Frage, wer davon alles profitiert, in eine vernünftige und klare Bahn zu lenken, um für die Zeit nach 2030 – soweit wir das überblicken können – die Weichen rechtzeitig zu stellen. Das geht nicht, indem man mit Schaum vor dem Mund Katastrophen darstellt, sondern das geht nur, indem man mit Sachverstand und Klarheit den Menschen sagt, wohin die gesamte Entwicklung geht. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das Herrn Seehofer!) An diesem Punkt sind wir. Daran werden wir arbeiten. Sie werden erleben, dass unsere Konzepte zukunftsfähig sind. Ihre Konzepte bringen Verheißungen, die kein Mensch bezahlen kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Völliger Unsinn!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Schiewerling. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, möchte ich Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmungen mitteilen. Zuerst wurde über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik von Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt – Drucksachen 18/7551 und 18/8125 –: abgegebene Stimmen 593. Mit Ja haben gestimmt 125, mit Nein haben gestimmt 425, Enthaltungen 43. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt. Damit entfällt nach der Geschäftsordnung die weitere Beratung. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 591; davon ja: 125 nein: 423 enthalten: 43 Ja CDU/CSU Maik Beermann Josef Göppel Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Martin Patzelt SPD Christina Jantz-Herrmann DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Nein CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Steffen Bilger Clemens Binninger Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Petra Crone Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Christian Flisek Gabriele Fograscher Ulrich Freese Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Johannes Kahrs Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Detlef Müller (Chemnitz) Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Swen Schulz (Spandau) Frank Schwabe Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Kerstin Tack Claudia Tausend Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Dirk Wiese Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Enthalten CDU/CSU Reinhard Grindel Wilfried Oellers Dr. Patrick Sensburg SPD Ingrid Arndt-Brauer Klaus Barthel Willi Brase Marco Bülow Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Michaela Engelmeier Dr. Ute Finckh-Krämer Dr. Edgar Franke Dagmar Freitag Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Metin Hakverdi Ulrich Hampel Dirk Heidenblut Wolfgang Hellmich Petra Hinz (Essen) Oliver Kaczmarek Ralf Kapschack Arno Klare Birgit Kömpel Dr. Hans-Ulrich Krüger Hilde Mattheis Michelle Müntefering Sabine Poschmann Dr. Sascha Raabe Andreas Rimkus Petra Rode-Bosse René Röspel Udo Schiefner Elfi Scho-Antwerpes Ursula Schulte Ewald Schurer Stefan Schwartze Norbert Spinrath Christoph Strässer Michael Thews Gülistan Yüksel Die zweite namentliche Abstimmung fand statt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Linken mit dem Titel „Verbot von Fracking in Deutschland“ – Drucksachen 18/4810 und 18/8113 –: abgegebene Stimmen 589. Mit Ja haben gestimmt 440, mit Nein haben gestimmt 120, Enthaltungen 29. Die Beschlussempfehlung ist angenommen. Endgültiges Ergebnis Abgegebene Stimmen: 589; davon ja: 440 nein: 120 enthalten: 29 Ja CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Norbert Barthle Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Steffen Bilger Clemens Binninger Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexandra Dinges-Dierig Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Iris Eberl Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Dirk Fischer (Hamburg) Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Josef Göppel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Dr. Heribert Hirte Christian Hirte Robert Hochbaum Alexander Hoffmann Thorsten Hoffmann (Dortmund) Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Andreas Jung Xaver Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Bernhard Kaster Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Kordula Kovac Gunther Krichbaum Rüdiger Kruse Bettina Kudla Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Katharina Landgraf Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dr. h.c. Hans Michelbach Dr. Mathias Middelberg Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Volker Mosblech Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Julia Obermeier Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alexander Radwan Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Wolfgang Schäuble Karl Schiewerling Jana Schimke Norbert Schindler Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Gabriele Schmidt (Ühlingen) Ronja Schmitt Patrick Schnieder Dr. Ole Schröder Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Thomas Silberhorn Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Erika Steinbach Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Frhr. von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Arnold Vaatz Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Dagmar G. Wöhrl Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Uwe Beckmeyer Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Martin Burkert Petra Crone Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Petra Ernstberger Saskia Esken Karin Evers-Meyer Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Martin Gerster Angelika Glöckner Gabriele Groneberg Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Sebastian Hartmann Michael Hartmann (Wackernheim) Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Johannes Kahrs Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Arno Klare Lars Klingbeil Dr. Bärbel Kofler Daniela Kolbe Birgit Kömpel Anette Kramme Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Detlef Müller (Chemnitz) Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özoğuz Markus Paschke Christian Petry Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Joachim Poß Florian Post Achim Post (Minden) Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Bernd Rützel Sarah Ryglewski Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Carsten Schneider (Erfurt) Elfi Scho-Antwerpes Swen Schulz (Spandau) Frank Schwabe Stefan Schwartze Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Rainer Spiering Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Sonja Steffen Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Kerstin Tack Claudia Tausend Dr. Karin Thissen Franz Thönnes Carsten Träger Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Dirk Wiese Dagmar Ziegler Stefan Zierke Dr. Jens Zimmermann Manfred Zöllmer Brigitte Zypries Nein SPD Christina Jantz-Herrmann DIE LINKE Jan van Aken Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Sevim Dağdelen Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Birgit Menz Cornelia Möhring Niema Movassat Norbert Müller (Potsdam) Dr. Alexander S. Neu Thomas Nord Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Richard Pitterle Martina Renner Michael Schlecht Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Volker Beck (Köln) Dr. Franziska Brantner Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Sven-Christian Kindler Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Oliver Krischer Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Monika Lazar Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Manuel Sarrazin Ulle Schauws Dr. Gerhard Schick Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Dr. Harald Terpe Markus Tressel Jürgen Trittin Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Enthalten CDU/CSU Reinhard Grindel Wilfried Oellers Martin Patzelt SPD Ingrid Arndt-Brauer Klaus Barthel Marco Bülow Bernhard Daldrup Dr. Daniela De Ridder Michaela Engelmeier Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Michael Groß Metin Hakverdi Ulrich Hampel Dirk Heidenblut Petra Hinz (Essen) Oliver Kaczmarek Ralf Kapschack Dr. Hans-Ulrich Krüger Sabine Poschmann Dr. Sascha Raabe Andreas Rimkus Petra Rode-Bosse René Röspel Ursula Schulte Ewald Schurer Christoph Strässer Michael Thews Gülistan Yüksel Dann geht es jetzt in der Aktuellen Stunde weiter. Das Wort hat Markus Kurth für Bündnis 90/Die Grünen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schiewerling, Sie haben eine sorgsame Debatte und eine vernünftige klare Linie angemahnt. Ich nehme einmal an, Sie haben hauptsächlich Herrn Seehofer, Herrn Gabriel und Herrn Schäuble im Kopf gehabt, als Sie davon gesprochen haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Was wir hier im Moment erleben, sind die rentenpolitischen Chaoswochen der Großen Koalition. Fangen wir mit Herrn Seehofer an, der von der Neoliberalisierung der Rente gesprochen hat. Das ist eine Tonlage, die sogar der Linken gut gefallen hat. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was heißt denn „sogar“?) Nun kann man wirklich – wir sind die erste und einzige Fraktion, die Riester mit beschlossen hat und dazu jetzt einen Antrag eingebracht hat – sehen, dass die Riester-Rente die ihr zugedachte Funktion so nicht erfüllt. Wir haben mit dem Basisprodukt Alternativen aufgezeigt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber die CSU ist wirklich die letzte Partei, die sich zum Rentenniveau und zur Riester-Rente äußern darf, weil sie nichts, aber auch wirklich nichts vorgelegt und konstruktiv nichts dazu beigetragen hat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man gewinnt den Eindruck, dass Herr Seehofer Orban als sein Vorbild ansieht, angstgetrieben wie er ist: erstens aggressive Haltung gegenüber Flüchtlingen, zweitens antieuropäische Gesinnung und jetzt kommt drittens noch sozialpolitischer Populismus vom Übelsten hinzu. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich finde, dass die Linke, die diese Aktuelle Stunde beantragt hat, an dieser Stelle leider tatsächlich einem ganz ähnlichen Muster folgt: Sahra Wagenknecht spielt gegenüber Flüchtlingen die nationale Karte. (Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: Das ist ja unverschämt!) Sie haben die EU ständig als Projekt des Imperialismus diffamiert. Jetzt kommt auch noch der sozialpolitische Populismus mit letzten Endes nicht finanzierbaren Programmen dazu. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Markus, das weißt du doch besser!) CSU, AfD, Linke – die Troika des Populismus! Was ich wirklich schlimm finde: Jetzt meint auch noch Gabriel von der stolzen Sozialdemokratischen Partei, er müsse sich dazugesellen, indem er hier erzählt, das Rentenniveau müsse sofort auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden, ohne auch nur einen Schimmer oder eine Idee zu haben, wie man so etwas finanzieren kann. Ähnlich wie bei der Riester-Rente sagen wir auch hier nicht, dass alles in Butter ist. Natürlich muss man über das Rentenniveau diskutieren, auch darüber, ob die Absenkung des Rentenniveaus angesichts der Perspektive bis 2030 nicht vorher abgefedert werden muss. Das diskutieren wir übrigens in unserer Rentenkommission und auch im Herbst auf unserem Parteitag. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Oh! Tatsächlich?) Aber diese Art des hektischen, von Panik getriebenen Vorspringens, ohne sich irgendetwas zu überlegen, kostet Sie Glaubwürdigkeit bei den Menschen. Ich sage Ihnen: Damit stabilisieren Sie nicht das Rentenniveau, sondern Politikverdrossenheit und Rechtspopulismus. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ganze hat auch nur 24 Stunden gehalten. Dann hat Frau Fahimi gesagt – so stand es in der Berliner Zeitung –: „Der demografische Faktor lässt sich nicht negieren.“ Das ist erst einmal interessant. Glückwunsch! Das ist dieselbe Frau Fahimi, die noch vor zwei Jahren bejubelt hat, dass das Rentenpaket nicht über Steuern finanziert wird – die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler müssen nämlich dafür aufkommen. Müntefering hätte noch hinzugefügt: „Da reicht Volksschule Sauerland“; aber das reicht für Herrn Gabriel offensichtlich nicht. Wenn Sie so weitermachen, dann werden die Prozente der SPD bei der nächsten Bundestagswahl weniger sein als der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung, und das ist traurig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um das Chaos komplett zu machen, glaubte dann Herr Schäuble wahrscheinlich, er dürfe jetzt nicht abseitsstehen: Er schlug nonchalant die Rente mit 70 vor und verunsicherte die Leute damit zusätzlich. Da sage ich: Wir Grüne haben hier einen Antrag zu flexiblen Renteneintritten eingebracht. Sie sind natürlich vernünftig; aber da muss man auch an die denken, die gesundheitlich nicht mehr können und vielleicht auch schon vorher in Rente gehen müssen. Nur wenn man überlegte und flexible Antworten hat, kann man sich über das Renteneintrittsalter unterhalten. Aber so, wie es Herr Schäuble tut, verschreckt man doch alle und jagt den Leuten Angst ein. Das ist vollkommen kontraproduktiv. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man muss schon sagen: Das, was wir hier in den letzten Wochen erlebt haben, ist ein Panoptikum der Panikpolitiker. Ich kann wirklich nur sagen: Schauen Sie sich an, was wir machen! Wir gehen tatsächlich überlegt vor, seit zwei Jahren, in einem organisierten Prozess. Wir behaupten nicht, alles wäre in Butter, aber versprechen auch nicht das Blaue vom Himmel, sondern bemühen uns tatsächlich um Verlässlichkeit. Das bringt uns um den einen oder anderen Knalleffekt; damit kommt man nicht immer auf Seite eins in der Zeitung. Aber ich glaube, am Ende des Tages ist es das Wichtigste, dass sich Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, Rentnerinnen und Rentner auf die Aussagen der Politik verlassen können, auch wenn sie nicht spektakulär sind. Das ist das Entscheidende, und dafür stehen wir als Bündnis 90/Die Grünen. Wenn man so will, sind wir die einzige vernünftige Rentnerpartei hier im Deutschen Bundestag. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Das Wort hat der Kollege Dr. Martin Rosemann für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Martin Rosemann (SPD): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Markus Kurth, Sie haben von Hektik und Panik in der Großen Koalition gesprochen. Hektik und Panik waren doch eher die Attribute Ihres Auftritts hier. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Jetzt also einmal ganz ruhig und ganz langsam: (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Inhalte!) Mit unserem Rentensystem müssen wir Lebensleistung anerkennen und Altersarmut verhindern. Diejenigen, die ihr Leben lang gearbeitet und dieses System mitgetragen haben, müssen sich im Alter darauf verlassen können. Das, meine Damen und Herren, ist das zentrale Versprechen unseres Sozialstaats. Unser Rentensystem – Karl Schiewerling hat darauf hingewiesen – steht derzeit gut da, deutlich besser, als noch vor 10 Jahren oder 15 Jahren vorhergesagt. Sigmar Gabriel, unser Parteivorsitzender, hat aber ein zentrales Problem angesprochen, nämlich dass das Rentenniveau auch langfristig nicht in Richtung 40 Prozent sinken darf. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat er ja nicht gesagt! Er meinte, es auf heutigem Niveau zu stabilisieren!) Aber wie stabilisiert man das Rentenniveau? Erstens. Das Rentenniveau stabilisiert man am allerbesten durch eine gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Deswegen müssen wir die Rahmenbedingungen weiter so gestalten, dass möglichst viele Menschen in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zweitens. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen konsequenterweise auch von allen getragen werden, also über Steuermittel. Ein erster guter Start wäre, die Mütterrente vollständig über Steuern zu finanzieren. (Beifall der Abg. Dr. Carola Reimann [SPD]) Wenn die CSU ihre Haltung hierzu geändert hat, dann freut mich das. Wir sind zu Veränderungen bereit. (Beifall bei der SPD) Es ist klar: Die demografischen Herausforderungen, die sinkende Geburtenrate zum einen und die steigende Lebenserwartung zum anderen, können wir nur mit zwei starken Säulen bewältigen. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass diejenigen Länder das höchste Sicherungsniveau haben, die beides haben: eine erste starke gesetzliche umlagefinanzierte oder steuerfinanzierte Säule und eine zweite starke kapitalgedeckte Säule. Deshalb arbeiten wir gerade daran, eine stärkere Verbreitung von betrieblicher Altersvorsorge in Deutschland zu ermöglichen. Dabei gibt es drei Aspekte, die für mich von zentraler Bedeutung sind. Erstens. Statt individueller Lösungen brauchen wir große kollektive Lösungen. Wir müssen den Tarifpartnern mehr Handlungsspielraum geben und sie gleichzeitig stärker in die Pflicht nehmen. Zweitens. Geringverdiener müssen mehr profitieren und besser gefördert werden. Drittens. Wir müssen nicht nur die Beschäftigten von großen Unternehmen, sondern auch von kleinen und mittleren Unternehmen erreichen. Ich füge hinzu: Das werden wir am Ende nur durch ein verpflichtendes System, das eine stärkere finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers vorsieht, hinbekommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Mit den von mir genannten Maßnahmen können wir das Sicherungsniveau insgesamt stabilisieren. Altersarmut hat aber viele Ursachen, und die wesentlichen liegen in der Versicherungsbiografie: in langen Phasen der Arbeitslosigkeit, in langen Familienphasen, in geringfügiger Beschäftigung, in Teilzeit mit geringer Stundenzahl, in Selbstständigkeit ohne Absicherung (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Im Niedriglohnsektor!) und im Niedriglohn. Von Armut im Alter sind vor allem Frauen betroffen. Altersarmut ist also nicht nur eine Frage des Rentenniveaus, sondern auch eine Frage der Ausgestaltung des Rentensystems an anderer Stelle und der Frage, wie unser Arbeitsmarkt funktioniert. Ich finde, wir haben in dieser Koalition schon vieles auf den Weg gebracht. Wir haben die Erwerbsminderungsrente gestärkt, aber das wird freilich nicht reichen. Um Altersarmut erfolgreich zu bekämpfen, brauchen wir mehr Mindestsicherung in der Rente. Deshalb werden wir die solidarische Lebensleistungsrente auf den Weg bringen, mit der wir geringe Renten aufwerten werden. Diese Mindestrente ist quasi die kleine Schwester des Mindestlohns. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr klein!) Für uns Sozialdemokraten gilt: Wer 40 Jahre lang gearbeitet hat, muss mehr haben als Grundsicherung. (Beifall bei der SPD – Dr. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE]: 25 Euro mehr! Großartig!) Und schließlich: Altersarmut von morgen verhindern wir, indem wir die Weichen im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt richtig stellen; denn es gibt einen Zusammenhang zwischen guter Bildung und guter Arbeit, zwischen guten Löhnen und guter Rente. Deswegen arbeiten wir an vielen Stellen daran, gleiche Bildungschancen und gute Förderung von Beginn an zu schaffen. Deshalb haben wir den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, und deshalb stärken wir die Tarifautonomie. Deshalb müssen wir Selbstständige in die Systeme der sozialen Sicherung, auch in die Rentenversicherung, einbeziehen. Deshalb regulieren wir Leiharbeit und Werkverträge. Deshalb arbeiten wir daran, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für Frauen und Männer zu stärken. Deshalb arbeiten wir an unterschiedlichen Stellen daran, Erwerbsarbeit zwischen Männern und Frauen besser zu verteilen. (Beifall bei der SPD) Zum Schluss: Wir brauchen jetzt keine neue Debatte über ein höheres festes Renteneintrittsalter. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Vielmehr müssen wir die Möglichkeiten verbessern, flexibel aus dem Arbeitsleben auszusteigen, um unterschiedlichen individuellen Situationen gerecht zu werden. Wir müssen dafür sorgen, dass es Menschen bei guter Gesundheit schaffen, das gesetzliche Renteneintrittsalter überhaupt zu erreichen. (Beifall bei der SPD) Dazu müssen wir – das werden wir auch tun – schleunigst das umsetzen, was wir unter der Überschrift „flexible Übergänge“ in der Koalitionsarbeitsgruppe verabredet haben. Vizepräsidentin Claudia Roth: Und Sie müssen schleunigst zum Schluss kommen. Dr. Martin Rosemann (SPD): Meine Damen und Herren, nicht nur die ältere Generation, sondern auch die junge Generation darf das Vertrauen in unsere Alterssicherungssysteme nicht verlieren. Wie die ältere Generation muss sie sich als zukünftige Rentnergeneration auf eine gute Absicherung im Alter verlassen können. Dafür müssen wir sorgen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Darf ich die Rednerinnen und Redner darauf hinweisen, dass sich vorne am Redepult eine Leiste befindet, an der manchmal das Wort „Präsident“ aufleuchtet? Das müsste man vielleicht geschlechtergerecht verändern. (Beifall der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD]) Das heißt, die Redezeit ist zu Ende. Ich bitte Sie wirklich, sich einigermaßen an die vorgegebene Redezeit zu halten. Also: Wenn es vorne leuchtet, wird es eng. Der nächste Kollege, der das Wort ergreift, ist Peter Weiß für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rente ist (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sicher!) der zentrale Bestandteil, die zentrale Säule des deutschen Sozialstaats. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land wollen vor allen Dingen eines wissen: Kann ich mich, wenn ich von dem Lohn für meine Arbeit jeden Monat meine Beiträge abgeführt habe, darauf verlassen, dass diese Säule mich im Alter wirklich trägt? Das wollen sie von uns klar und deutlich und vernünftig erklärt bekommen, und ohne Polemik. Deswegen war das, was die Oppositionsvertreter in dieser Aktuellen Stunde bislang geleistet haben – sie haben hier eine polemische Show abgezogen –, nichts, was das Vertrauen in die Rente stärkt, sondern etwas, was in Wahrheit das Misstrauen in die Rente stärkt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber der Herr Seehofer stärkt das Vertrauen, oder was? Und Herr Schäuble stärkt das Vertrauen? – Gegenruf von der LINKEN: Der war gut!) Das sinkende Rentenniveau ist kein Naturgesetz. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das ist richtig! Das ist Menschenwerk!) Mit der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt, mit der guten wirtschaftlichen Entwicklung im Land haben wir es geschafft, dass mit der Rentenanpassung im Jahr 2015 und der Rentenanpassung, die es zum 1. Juli 2016, also dieses Jahr, geben wird, das Rentenniveau nicht weiter sinkt, sondern stabilisiert wird. Das zeigt: Das zentrale Element einer Stärkung des Rentenniveaus ist eine wachstums- und beschäftigungsorientierte Politik, wie wir sie in diesen Tagen mit Erfolg betreiben. Deswegen ist die allerwichtigste Botschaft an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land: Eure Rente ist sicher, wenn wir weiter eine wachstums- und beschäftigungsorientierte Politik betreiben und auf jeden Fall nicht das tun, was uns die Linken raten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun muss man allerdings auch sagen: Die Rentenreform, die Rot-Grün mit Walter Riester 2001 gemacht hat, hat offenkundig Mängel. (Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das ist richtig!) Insbesondere für die Zeit nach 2030 gibt es in dem von Rot-Grün geschaffenen Gesetz, was das Rentenniveau anbelangt, überhaupt keine Grenze nach unten. Natürlich erwarten die mittlere und die jüngere Generation, dass wir ihnen eine klare Ansage machen, dass das Rentenniveau nicht ins Bodenlose fallen kann. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb werden wir nicht umhinkommen, den Fehler von 2001 zu korrigieren und ein Mindestsicherungsniveau in der Rente auch für die Zukunft, auch für die junge Generation festzuschreiben. Die rot-grüne Reform von 2001 sah vor, dass durch eine starke öffentliche Förderung jeder eine ergänzende Betriebsrente aufbauen kann und eine ergänzende private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Doch auch dieser Reformteil von 2001 ist unvollständig geblieben. Spätestens seit dem Jahr 2009 erleben wir, dass die Zahl der Betriebsrentner und die Zahl derer, die einen Riester-Sparvertrag abschließen, nicht mehr steigt, sondern stagniert, sprich: Für immer mehr Menschen tut sich eine riesige Versorgungslücke auf, wenn sich da nichts verändert. Man kann es so machen wie die Linke und sagen: Alles, was damals beschlossen worden ist, wird wieder abgeschafft. Alles ist Quatsch. Zurück in die rentenpolitische Steinzeit. (Zurufe von der LINKEN: Oh!) Der Punkt ist aber: Was die Linke vorschlägt – alles kaputtmachen –, (Widerspruch bei der LINKEN) ist keine Lösung für die Zukunft. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Lösung für die Zukunft kann nur sein – der Kollege Rosemann hat darauf hingewiesen, dass es andere Länder genauso machen –, dass wir eine starke gesetzliche Rente haben, die die Grundabsicherung für das Alter darstellt und immer die stärkste Säule der Altersversorgung bleiben wird, und dass dazu zwingend eine Zusatzrente gehört, weil man nur dann im Alter einigermaßen anständig leben kann. Das ist unser Ziel. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Stellen Sie doch die Parität wieder her!) Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der zweite Teil der Reformnotwendigkeit, dass wir die Steine wegräumen, die es heute Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – vor allem Geringverdienern – als unattraktiv erscheinen lassen, in Sachen Zusatzrente etwas zu machen. (Sabine Zimmermann [Zwickau] [DIE LINKE]: Die haben kein Geld!) Wir als Große Koalition haben in der Koalitionsvereinbarung gesagt: Wir wollen uns als Erstes an die betriebliche Altersversorgung machen. – Dazu liegen seit anderthalb Wochen die beiden Gutachten vor, die vom Arbeits- und vom Finanzministerium in Auftrag gegeben wurden. Sie wurden offensichtlich von der Opposition nicht gelesen; denn dazu wurde kein Wort in dieser Debatte gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde bemerkenswert, was da vorgeschlagen wird: ein eigener finanzieller Förderbetrag für Geringverdiener für eine betriebliche Altersversorgung, eine Entlastung für kleine und mittelständische Unternehmen, wenn sie bereit sind, in betriebliche Altersvorsorge einzusteigen. Das sind Anreize, die sich sehen lassen können und die auch finanziell attraktiv sind. Deshalb ist unsere Botschaft: Wir wollen eine starke gesetzliche Rente plus eine starke Zusatzrente. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann macht es doch mal!) Das ist das Zukunftskonzept, das ein auskömmliches Einkommen im Alter sichert. Das sollten wir den deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sagen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Peter Weiß. – Jetzt hat das Wort Matthias W. Birkwald für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Koalition kann zurzeit anscheinend jeder zur Rentenpolitik sagen, was er will. Horst Seehofer und Sigmar Gabriel kümmern sich auf einmal um das Rentenniveau. Die Rentenministerin Andrea Nahles redet seit einem Jahr über Betriebsrenten, flexible Renteneinstiege und eine sogenannte Lebensleistungsrente, die ihrem Namen Hohn spricht. Gesetzentwürfe dazu gibt es nicht. Wolfgang Schäuble fordert: Malochen bis zum Sterben minus x. – Da sage ich, Herr Schiewerling: Damit versetzt er viele Menschen in Angst und Schrecken. Das ist völlig neben der Kappe. (Beifall bei der LINKEN) Was tut die Bundeskanzlerin? Sie warnt mit CDU/CSU-Fraktionschef Kauder vor einem Rentenwahlkampf. Ich sage Ihnen: Es wird einen Rentenwahlkampf geben. Die Gewerkschaften werden schon im Herbst eine Kampagne für eine höhere gesetzliche Rente starten. Die Linke hat keine Angst vor einem Rentenwahlkampf. Wir wissen auch: Je höher die Löhne, desto besser die Rente. Darum wünschen wir Linken allen derzeit streikenden Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst von ganzem Herzen viel Erfolg für ihren Kampf um höhere Löhne und eine gute Altersversorgung. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, wir Linken sagen schon seit 2012: Riester ist gescheitert. – Im Gegensatz zu den Grünen, Markus Kurth, hat das jetzt auch Horst Seehofer verstanden – prima. Darum fordern wir, dass alle Riester-Sparer und -Sparerinnen ihr Geld von den Versicherungen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung überführen dürfen sollten. Da kostet es nämlich keine Provision. Da ist es vor allem sicher. (Beifall bei der LINKEN) Die gesetzliche Rente muss den Lebensstandard wieder sichern, und sie muss vor Altersarmut schützen. Dazu brauchen wir eine große Rentenreform. Das Rentenkonzept der Linken umfasst elf Punkte, hier die drei wichtigsten: Erstens. Alle Menschen mit Erwerbseinkommen müssen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – auch die Ärztin, der Bundestagsabgeordnete, die verbeamteten Staatssekretäre und die Selbstständigen. Für Langzeiterwerbslose müssen endlich wieder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Es muss gelten: Wer 10 000 Euro Gehalt hat, muss auch für 10 000 Euro Beiträge zahlen. (Beifall bei der LINKEN) Die Beitragsbemessungsgrenze muss schrittweise aufgehoben werden. Drittens. Das Wichtigste ist, Herr Weiß: Das Rentenniveau muss wieder auf 53 Prozent angehoben werden. Das ist nämlich das Rentenniveau, das wir im Jahr 2000 hatten, bevor Gerhard Schröder, SPD, Walter Riester, SPD, und die Grünen, Markus Kurth, die Rente in den Sinkflug geschickt haben. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein höheres Rentenniveau zu fordern, ist kein Populismus, lieber Markus, das ist auch finanzierbar. Jetzt rechne ich Ihnen allen hier einmal vor, was das kostet und wie viel mehr Rente das bringt. Wer zum Beispiel in Köln lebt und in 45 Arbeitsjahren immer durchschnittlich verdient hat und am 1. Juli in Rente geht, wird 1 370 Euro Rente erhalten. Auf diesem Niveau will Sigmar Gabriel es einfrieren; das sagt er jedenfalls. (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das ist Unsinn!) Wir Linken wollen das Rentenniveau auf 53 Prozent anheben. Das würde den Lebensstandard sichern. Der Rentner hätte dann eine Rente von 1 522 Euro brutto. Das sind 152 Euro mehr Rente – ganz ohne Riester. (Beifall bei der LINKEN) Ich weiß, viele Menschen schaffen keine 45 Arbeitsjahre, und viele haben deutlich unterdurchschnittliche Löhne. Aber lassen Sie uns einmal beim Durchschnitt bleiben. Was müsste denn eine durchschnittlich verdienende Beschäftigte mit 3 022 Euro brutto für 152 Euro mehr Rente mehr an Beitrag zahlen, Herr Staatssekretär Spahn? Nur 35 Euro. Ihr Arbeitgeber müsste ebenfalls 35 Euro mehr zahlen. Ich sage Ihnen: Das schafft kein Riester-Vertrag. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD]) Die jungen Leute wären auch bereit, Herr Dr. Rosemann, diese knapp 35 Euro zu zahlen. Das behaupte nicht ich, nein, das hat eine Studie der IG Metall ergeben. 72 Prozent der befragten 18- bis 34Jährigen wären bereit, höhere Rentenbeiträge zu zahlen, wenn sie später eine gute Rente erhielten und wenn sie sich nicht durch das Kleingedruckte von 5 000 verschiedenen Riester-Verträgen wühlen müssten. (Beifall bei der LINKEN) Lassen Sie uns die gesetzliche Rente stärken. Wenn die Arbeitgeber wieder ihren Anteil zahlten, wäre eine gute Rente möglich. In Österreich, Herr Kollege Weiß, gibt es die schon seit Jahrzehnten. Dort zahlen alle Erwerbstätigen in die Rentenkassen ein, auch Beamte und auch Politiker und Politikerinnen. (Beifall bei der LINKEN) Dort sind die Rentenbeiträge höher als in Deutschland und seit 28 Jahren stabil. Dort zahlen die Arbeitgeber sogar mehr ein als die Beschäftigten. Deshalb sind die Renten deutlich höher als in Deutschland. Ein langjährig versicherter Mann, der 2013 in Rente ging, erhält in Österreich 1 820 Euro Rente. Das sind 770 Euro mehr im Monat, als ein vergleichbarer Mann in Deutschland Rente bekommt. 770 Euro! Jeden Monat! – Und alles über die gesetzliche Rente. Würden wir das so machen, gäbe es auch bei uns weniger Altersarmut. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Für all diejenigen, die trotz eines höheren Rentenniveaus nur eine niedrige Rente bekämen, bräuchten wir innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung eine solidarische Mindestrente. Sie soll als Zuschlag nach einer Einkommens- und Vermögensprüfung aus Steuermitteln gezahlt werden. Die Linke kämpft dafür, dass niemand im Alter von weniger als 1 050 Euro leben muss. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Birkwald. – Das Wort hat jetzt Daniela Kolbe für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Daniela Kolbe (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Puh, Matthias, was für eine Rede. Ich versuche einmal, die Debatte wieder ein bisschen runterzubringen (Beifall bei der SPD – Zurufe von der LINKEN) und mit dem Gedanken einzusteigen, dass angesichts der extrem niedrigen Zinsen und einer exzellenten Arbeitsmarktlage eines noch einmal ganz deutlich wird: Unser Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, dass Menschen für Menschen eintreten, führt zu einem kongenialen System, und wir können stolz sein, dass wir ein stabiles Rentensystem in Deutschland haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Aber ganz klar: Wir haben große Themen vor der Brust. Das Thema Rentenniveau ist eines, das uns in den kommenden Jahren begleiten wird. Da müssen wir ran. Jeder Politiker muss verantwortungsvoll damit umgehen und sich des Themas annehmen. Aber auch andere Themen stehen auf der Tagesordnung: Gerechtigkeitslücken, die es gibt, etwa Altersarmut, die wegen gebrochener Erwerbsbiografien oder sehr niedriger Löhne in manchen Branchen immer mehr auftaucht, und eben auch das Thema der unterschiedlichen Rentensysteme in Ost und West, die sich offenkundig nicht von alleine aneinander angleichen. Ich kann ja die Opposition und insbesondere die Linke verstehen, dass ihr schon im hektischen Wahlkampfmodus seid. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein, hektisch nicht! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Wir doch nicht!) Aber wir als SPD regieren, und wir haben noch einiges vor. Wir haben einige sehr gute Inhalte in den Koalitionsvertrag hineingekämpft und wollen sie umsetzen. Dass wir das auch tun, haben wir mit der Rente mit 63 und mit der Mütterrente bewiesen. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und damit das Niveau geschwächt!) Andere Themen wie die solidarische Lebensleistungsrente als ersten Schritt gegen Altersarmut, die Betriebsrenten (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ja eher ein CDU-Konzept!) und die Rentenangleichung zwischen Ost und West stehen uns noch bevor. Auch sie werden wir angehen. (Beifall bei der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da bin ich ja mal gespannt!) Zum Thema „Ost und West“ will ich ein paar Sätze mehr sagen. Zurückblickend auf die Zeit der friedlichen Revolution kann man erst einmal festhalten, dass die Rentenüberleitung eine riesengroße Leistung war. Zu DDRZeiten und in der Nachwendezeit hatten wir in der ehemaligen DDR extrem niedrige Löhne. Diese sind dann sehr stark hochgewertet worden, damit überhaupt erst einmal Rentenpunkte auf den Rentenkonten der ehemaligen DDRBürger gelandet sind. Bei Rentenauszahlung werden sie mit dem Rentenwert multipliziert; so ergibt sich dann die Höhe der Rente. Der Rentenwert ist in Ostdeutschland niedriger als in Westdeutschland. Das Prinzip ist im Grunde immer noch dasselbe: Die Löhne werden hochgewertet. Ein Rentenpunkt ist in Ostdeutschland also leichter zu erwerben; aber der bei Auszahlung angewendete Rentenwert ist niedriger. Im Moment liegt er bei 94 Prozent des Westwertes. Differenzen gibt es aber nicht nur bei Erwerbseinkommen, sondern auch bei Rentenpunkten, die etwa im Rahmen der Mütterrente erworben werden. Auch für sie wird weniger Rente ausbezahlt als in Westdeutschland. Ich höre ganz oft die Frage: Ist denn meine Erziehungszeit in Ostdeutschland weniger wert als die Erziehungszeit in Westdeutschland? (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Berechtigte Frage!) Auch ich bin ja nicht mehr ganz jung; (Michaela Noll [CDU/CSU]: Ach, das ist alles relativ!) ich war zur Zeit der friedlichen Revolution neun Jahre alt. Aber auch ich persönlich frage mich: Wann kommen wir denn endlich zu einem einheitlichen Rentensystem? Wann vollenden wir die deutsche Einheit in dem Sinne, dass wir auch ein einheitliches Rentensystem in Ost und West haben und wirklich jeder Rentenpunkt gleich viel wert ist? (Beifall bei der SPD – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt einen sehr guten grünen Vorschlag, wie man das machen kann!) Es war ja so gedacht, dass irgendwann automatisch eine Angleichung stattfindet, wenn die Löhne in Ost und West gleich hoch sind. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es fehlt auch nicht mehr viel!) Wenn wir uns die beiden Linien anschauen, dann müssen wir aber feststellen: Sie werden sich womöglich erst am Sankt-Nimmerleins-Tag kreuzen. Deswegen sagen wir ganz klar: Der letzte Schritt muss politisch gemacht werden. Wir haben die Angleichung der Rentensysteme in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Wir wollen und werden sie auch umsetzen. Das ist gut für viele Ostdeutsche und beseitigt viele Ungerechtigkeiten, die zwischen Ost und West noch bestehen. Das ist ein Schritt zur echten Vollendung der Einheit. Für uns ist aber auch klar: In vielen Branchen sind die Löhne im Osten deutlich niedriger als in Westdeutschland. Ein Grund dafür ist, dass auch die Tarifbindung deutlich niedriger ist als in Westdeutschland. Daran müssen wir arbeiten. Auch hier wird entschieden, ob wir Rentengerechtigkeit in Deutschland hinbekommen. (Beifall bei der SPD) Einen ersten Schritt haben wir übrigens schon gemacht, und zwar durch die Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in Ost und West. (Beifall bei der SPD) Dass der Mindestlohn im Hinblick auf die Renten etwas bringt, zeigt sich an der fast 6prozentigen Rentenerhöhung im Osten; sie ist ganz eindeutig ein Mindestlohneffekt. Auch weil die Höherwertung irgendwann wegfällt, müssen wir uns um die Niedrigverdiener kümmern. Wir dürfen aber nicht nur die Niedrigverdiener in Ostdeutschland im Blick haben. Es ist überall ungerecht, wenn jemand jahrzehntelang gearbeitet hat und dann weniger oder genauso viel Rente bekommt wie jemand, der gar nicht gearbeitet hat. Deswegen ist uns die solidarische Lebensleistungsrente so wichtig. Sie ist de facto die Höherwertung in Ost und West für Niedrigverdiener. Die solidarische Lebensleistungsrente ist für uns ein erster Schritt zur Armutsbekämpfung. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Minischritt!) Wir als SPD haben das Ohr bei den Menschen, die hart arbeiten. In diesem Sinne werden wir das Rentensystem fortentwickeln. Dazu gehört für uns die Angleichung der Rentensysteme in Ost und West. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollegin Kolbe. – Nächster Redner: Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Daniela Kolbe, zur Ost-West-Rentenangleichung gibt es einen exzellenten grünen Vorschlag, mit dem man die Vereinheitlichung tatsächlich sofort hinbekommen könnte. Den könnten Sie einfach übernehmen. Dann bräuchte man nicht bis 2019 zu warten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Daniela Kolbe [SPD]: Der ist nicht gerecht! Den sollte man sich genauer ansehen! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Bloß nicht!) Zum Thema Rentenniveau und Altersarmut, worum es in dieser Aktuellen Stunde ja gehen soll: Ich darf noch einmal daran erinnern, dass es in dieser Legislaturperiode schon einmal eine große Rentenreform von SPD, CDU und CSU gegeben hat. (Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war teuer!) Sie haben es tatsächlich hingekriegt, 10 Milliarden Euro jährlich zusätzlich für die Rente auszugeben, ohne damit irgendetwas gegen die Altersarmut zu tun. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Stimmt nicht! – Dr. Martin Rosemann [SPD]: Erwerbsminderungsrente! – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das muss man erst einmal schaffen!) Die Rentenversicherungsbeiträge werden stärker steigen, und das Rentenniveau, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wird durch Ihre Rentenreform stärker sinken. Jetzt kommt Sigmar Gabriel und sagt, wir brauchen nun einen Rentenwahlkampf mit den Themen „Altersarmut“ und „Stabilisierung des Rentenniveaus“. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!) Das hätte die Regierung machen können. Deshalb ist das völlig unglaubwürdig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Er sagt auch nicht, wie das gehen soll. Die Linke ist hier ja wenigstens ehrlich und sagt: Wir wollen die Beiträge dafür anheben. – Das wäre nicht unsere Lösung, weil eine Beitragsanhebung Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen natürlich deutlich stärker belastet als Menschen mit hohem Einkommen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 35 Euro pro Monat! Das ist viel weniger als bei Riester!) Deswegen ist unsere Lösung an dieser Stelle die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Bürgerversicherung. Dadurch würden wir es tatsächlich hinbekommen, dass die Beitragssätze einigermaßen stabil bleiben, während das Rentenniveau gleichzeitig stabilisiert wird. Der erste wichtige Punkt ist also die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zur Bürgerversicherung. Der zweite wichtige Punkt an dieser Stelle ist ein Mindestniveau in der Rentenversicherung. Die meisten anderen Länder in der Europäischen Union und sogar im gesamten OECD-Raum haben es, Deutschland nicht. Deswegen ist Altersarmut hier schon immer durchaus ein Problem gewesen, insbesondere bei Frauen. Während wir im internationalen Vergleich insgesamt nicht schlecht dastehen, gilt das in Bezug auf die Frauen nicht. Dort stehen wir besonders schlecht da. Unter anderem deswegen, aber auch für die Akzeptanz der Rentenversicherung brauchen wir hier ein Mindestniveau. Wir sagen: Wer den größten Teil seines Lebens Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat, der soll am Ende des Lebens auch eine Rente bekommen, die über dem Grundsicherungsniveau liegt. Das würde zur Akzeptanz der Rentenversicherung führen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit unterscheidet sich unser Konzept, die grüne Garantierente, von der sogenannten Lebensleistungsrente und auch von der Mindestrente der Linken. Apropos Lebensleistungsrente: Das Copyright auf diese Idee besitzt eigentlich Frau von der Leyen. Das ist also eigentlich kein SPD-Konzept. Sigmar Gabriel sagt jetzt auf einmal aber, dass wir sie unbedingt einführen müssen. Heute Abend diskutieren wir noch über das Nationale Reformprogramm 2016, wofür das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist. In dem Länderbericht der Europäischen Kommission zu Deutschland wurde angemahnt, dass die Lebensleistungsrente endlich umgesetzt wird, und das Nationale Reformprogramm ist eine Reaktion darauf. Wenn man sich die Liste der Maßnahmen dort anguckt, dann sieht man, dass die Lebensleistungsrente dort nicht auftaucht. Vielleicht sollte der SPD-Vorsitzende einmal ein Zweiergespräch mit dem Wirtschaftsminister führen und sich mit ihm einigen, ob die Lebensleistungsrente wichtig ist oder nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sagen also, wir brauchen diese zwei Bausteine: die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zur Bürgerversicherung und ein Mindestniveau in Form einer Garantierente. Die Rente innerhalb des Rentensystems sollte eben nicht bedürftigkeitsgeprüft, wie die Grundsicherung im Alter oder die Lebensleistungsrente, und auch nicht einkommens- und vermögensgeprüft sein, wie das bei den Vorschlägen der Linken der Fall ist und was auch nur eine verkappte Grundsicherung darstellt, wenn auch auf etwas höherem Niveau. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 1 050 Euro und nicht bedürftigkeitsgeprüft!) Deswegen ist die einzige Lösung gegen Altersarmut und zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente tatsächlich die grüne Garantierente. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen also eine grüne Bürgerrente mit Bürgerversicherung und Garantierente, die armutsfest, nachhaltig finanziert und gerecht ist. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Wolfgang Strengmann-Kuhn. – Das Wort hat die Kollegin Jana Schimke für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jana Schimke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ideen der Linken zur Zukunft unseres Sozialstaats und zum Rentensystem sind uns hinlänglich bekannt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann würden Sie sie ja übernehmen!) Im Wesentlichen geht es immer wieder darum, richtige und gerechte Entscheidungen der Vergangenheit wieder zurückzunehmen. Das Rentenniveau, um das es heute unter anderem auch geht, dauerhaft auf 53 Prozent festzuschreiben, ist eine davon. In der Tat, die Linke wäre nicht die Linke, wenn sie sich an dem momentanen Überbietungswettbewerb rund um das Rentenniveau nicht beteiligen würde. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wir waren doch die Ersten! Ihr kommt hinterher!) Diese Forderung, Herr Birkwald, kann man aufstellen, wenn man die demografische Entwicklung in unserem Land vollends ignoriert, wenn man die gesetzliche Rente mit noch mehr Steuergeld bezuschussen will, weil einem noch mehr Schulden völlig egal sind (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wieso geht es dann in Österreich?) oder weil man trotz Rekordsteuereinnahmen noch stärker als bisher an der Steuerschraube drehen und die Steuerzahler mit noch höheren Beiträgen in die Rentenversicherung belasten will. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat denn die Beitragszahler belastet? Ihr Rentenpaket! Sie müssten sich Asche auf den Kopf streuen! Das ist ja unglaublich!) Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, sollten sich in der Diskussion ehrlich machen. Sagen Sie den Beschäftigten gerade der jungen Generation in unserem Land, dass diese dann sehr viel höhere Rentenbeiträge zu zahlen hätten (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: 35 Euro, Frau Kollegin, beim Durchschnittsverdienst!) und damit am Ende des Monats netto weniger in der Tasche hätten als heute. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: So ein Quatsch! Das ist falsch!) Sagen Sie den Menschen, dass Arbeit in Deutschland künftig noch teurer wird, und zwar auf Kosten bestehender und künftiger Arbeitsplätze, und dass man sehenden Auges die Axt an die Wurzel des Generationenvertrages legt. (Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN) Jeder zusätzliche Prozentpunkt in der Sozialversicherung kostet Jobs. Die Schmerzgrenze von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Steuern und Beiträgen ist wahrlich erreicht. Das bestätigt auch eine aktuelle Umfrage von Infratest dimap. Danach lehnen 79 Prozent der Beschäftigten noch höhere Rentenbeiträge ab. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wenn man ihnen sagt, dass sie die Riester-Rente nicht mehr brauchen, nicht!) Meine Damen und Herren, die Erfüllung Ihrer Forderungen wie die Anhebung des Rentenniveaus auf Kosten der jungen Generation, die Rücknahme der Rente mit 67 oder die Abschaffung des Nachhaltigkeitsfaktors – wohlgemerkt: einem ganz entscheidenden Merkmal bei der Berechnung der Renten, um überhaupt für Generationengerechtigkeit zu sorgen –, wäre vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine fatale Fehlentscheidung. Deshalb waren und sind die Entscheidungen der vergangenen Jahre richtig. Die Menschen in unserem Land haben verstanden, dass es Einschnitte bei der gesetzlichen Rente geben wird und Eigenvorsorge für das Alter elementar ist. Das alles ungeachtet der demografischen Situation zurückzunehmen, grenzt an politischen Realitätsverlust. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Na, na, na!) Natürlich sind wir uns der Folgen einer Niedrigzinspolitik durch die EZB bewusst. Wir stellen fest, dass zusätzliche Belastungen von Betriebsrenten mit Sozialbeiträgen auf Sparer nicht gerade motivierend wirken. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Schaffen Sie sie doch ab!) Wir wissen auch, dass Altersvorsorge gerade bei Geringverdienern ein Problem ist. Aber die richtige Antwort darauf ist doch nicht, dass die betriebliche und private Altersvorsorge gescheitert ist, so wie Sie es in Ihren Anträgen immer wieder behaupten. Die richtige Antwort lautet, Fehlanreize und Bürokratie zu beseitigen, Möglichkeiten der Förderung zu prüfen, Strukturen zu optimieren und das System der betrieblichen und privaten Altersvorsorge damit insgesamt zu verbessern. Das gilt natürlich auch für die Riester-Rente. Die Riester-Rente ist, wohlgemerkt, nicht gescheitert. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) Wir müssen uns gerade auch mit Blick auf die Geringverdiener die Frage stellen: Wie gehen wir mit der Grundsicherung um? Auch darüber diskutieren wir ganz offen. Es gibt nicht wenige, die dafür sind, gerade Empfängern von Grundsicherung Freibeträge für die betriebliche und private Altersvorsorge einzuräumen. Das ist alles richtig. Ich möchte aber etwas anmerken. Ich frage mich immer wieder: Wie ist eigentlich Ihr Bild von Menschen, die wenig verdienen, die möglicherweise keine Ausbildung haben oder die über eine sehr geringe Bildung verfügen? Sie vermitteln den Menschen den Eindruck: Verlasst euch ruhig auf die gesetzliche Rente, wir regeln das schon. – Die Botschaft, die Sie auch immer wieder ausgeben, lautet, dass diese Menschen im Alter sowieso Grundsicherung bekommen und man sich deshalb politisch darauf einstellen müsse. Aber das kann es doch nicht sein. Wir müssen den Menschen frühzeitig und dauerhaft, gerade den jungen Menschen, die heute hier im Plenum auf den Besuchertribünen sitzen, immer wieder klarmachen, dass es im Leben auch darum geht, aufzusteigen, und zwar durch Bildung, dass das Leben eben nicht dadurch gekennzeichnet ist, dauerhaft auf einem Lohnniveau zu verharren und irgendwann einmal Grundsicherung zu bekommen, sondern dass unser Antrieb, auch in der Politik, der ist, ebenjenen Menschen zu einem besserem Einkommen und zu einer besseren Absicherung im Alter zu verhelfen. Ein Weg ist natürlich auch die Wirtschaftspolitik. Sie hängt mit der Rentenpolitik ganz eng zusammen. Eine gute Wirtschaftspolitik sorgt für bessere Löhne und hat damit auch eine bessere Absicherung im Alter zur Folge. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Deswegen haben die Leute teilweise zwei Jobs, damit sie überhaupt überleben können!) Das ist zumindest der politische Geist, der mich umtreibt, der mich begleitet und nach dem ich Politik gestalten möchte. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Deshalb, meine Damen und Herren, geht es bei der Rente eben auch um die arbeitsmarktpolitische Komponente. Denn Rente ist immer noch auch Ausdruck von Erwerbstätigkeit. Das verfolgen wir jetzt auch ganz konkret mit der Flexirente. Wir schaffen zunächst einmal das Bewusstsein, dass sich auch längeres Arbeiten sowohl für Beschäftigte als auch für die Unternehmen lohnt. Der Beruf ist eben nichts mehr, aus dem man von heute auf morgen ausscheidet. Und die Rente ist nichts mehr, in dem man von heute auf morgen feststeckt. Es geht darum, längeres Arbeiten attraktiv zu gestalten. Das ist eine ganz entscheidende Antwort im Umgang mit dem demografischen Wandel und mit der Absicherung im Alter. Mit fast 18 Jahren ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Deutschland so lang wie nie zuvor, und sie wird weiter steigen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin. Jana Schimke (CDU/CSU): Ich bin sofort fertig. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, Sie sind jetzt fertig. Jana Schimke (CDU/CSU): Natürlich ist es vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung absolut legitim, auch über einen späteren Renteneintritt nachzudenken. Herr Birkwald, in Bezug auf diesen Punkt möchte ich noch einmal meinen Kollegen Wolfgang Schäuble ganz konkret in Schutz nehmen. Vizepräsidentin Claudia Roth: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende. Jana Schimke (CDU/CSU): Sein Vorstoß ist nichts Verwerfliches, sondern eine logische Konsequenz. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Malochen bis zum Sterben! Sehr gut!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Erinnern Sie sich bitte an die Lichter da vorne. – Der Kollege Kapschack ist schon da. Er hat dann auch das Wort für die SPD. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD) Ralf Kapschack (SPD): Sehr schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Bei der öffentlichen Debatte über die Rente hat man manchmal den Eindruck, dass es um ein populäres Schneller, Weiter und Höher, aber nicht so sehr um nachhaltige Konzepte geht. Das bringt Schlagzeilen, aber keine Lösung des Problems. Ja, es ist richtig – das wurde auch angesprochen –, dass wir über das Niveau der gesetzlichen Rente sprechen müssen. Denn es geht nicht zuletzt darum, die Akzeptanz für diese zentrale Säule der Altersversorgung zu erhalten. Klar ist: Wer lange gearbeitet hat, muss auch im Alter eine auskömmliche Rente haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Allerdings ist es so, dass die wenigsten Rentenbezieher 45 Jahre lang durchgearbeitet und Sozialbeiträge gezahlt haben. Das ist aber die Grundlage des Rentenniveaus. In Zukunft werden deutlich mehr Menschen in Rente gehen, die diesem Idealbild nicht entsprechen. Männern und Frauen, die lange arbeitslos waren oder lange in Teilzeit bzw. im Niedriglohnbereich gearbeitet haben, hilft man nicht allein mit der Anhebung des Rentenniveaus. Die Rente ist ein Spiegelbild des Erwerbslebens. Deshalb ist ein zentraler Ansatzpunkt, für gute Arbeit zu sorgen. Der Mindestlohn war ein erster wichtiger Schritt. (Beifall bei der SPD) Nur wer ordentlich verdient, kann auf eine ordentliche Rente hoffen und hat die Möglichkeit, auch selbst für das Alter vorzusorgen. Zusätzliche Vorsorge wird auch künftig sinnvoll sein. Die Frage ist nur, wie man sie organisiert und welche Lehren man aus der Vergangenheit zieht – in der Tat. Mehr als 40 Prozent derjenigen, die 1 500 Euro oder weniger verdienen, betreiben keine private oder betriebliche Vorsorge. Für die SPD ist die betriebliche und tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung die beste Form der zusätzlichen Vorsorge. Wir wollen sie stärken. (Beifall bei der SPD) Eine Umfrage des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums unter 10 000 kleinen und mittelständischen Unternehmen hat ergeben, dass es sehr wenig bzw. fast keine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge gibt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wohl wahr!) In rund 40 Prozent findet nicht einmal eine Entgeltumwandlung statt. Die Gründe: Betriebliche Altersversorgung ist zu kompliziert, der Personalaufwand zu hoch. Weil kleine Betriebe mit dem Thema der betrieblichen Altersversorgung oft überfordert sind, muss es nach unserer Ansicht Branchenlösungen geben, die diesen Unternehmen Risiko und Organisationsaufwand abnehmen. (Beifall bei der SPD) Tarifvertragliche Lösungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind nach unserer Meinung der entscheidende Hebel für eine stärkere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung. Ich bin mir nicht sicher, ob das die Kollegen von der Koalition auch so sehen. Für uns sind tarifvertragliche Lösungen eben nicht nur eine Möglichkeit unter vielen anderen. (Beifall bei der SPD) Die Vorteile des Sozialpartnermodells, wie es vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagen wird, liegen auf der Hand. Es ist kostengünstig, bietet passgenaue Lösungen für Branchen, hat eine breite Akzeptanz und führt zu einer Reduzierung der Probleme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Unternehmenswechsel. Die jüngsten Gutachten bestätigen das. Wenn das Sozialpartnermodell umgesetzt wird, sind die Tarifpartner am Zug, und zwar in der Erwartung, dass sie den neuen Spielraum dann auch nutzen. Bislang haben in der Privatwirtschaft nur etwa 50 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Um eine flächendeckende Verbreitung sicherzustellen, halten wir eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber zur finanziellen Beteiligung an der betrieblichen Altersversorgung für notwendig. Die gängige Praxis der Entgeltumwandlung wollen wir dabei aber nicht ausweiten; denn das führt zu Mindereinnahmen der Rentenversicherung und zu geringeren Ansprüchen der Versicherten. Es bleibt dabei: Betriebliche Altersversorgung ist für die SPD eine notwendige Ergänzung der gesetzlichen Rente, aber kein Ersatz, um das noch einmal ganz klar zu sagen. Die Debatte über die Reform der Betriebsrenten ersetzt nicht die Diskussion über die Zukunft der gesetzlichen Altersversorgung. Die gesetzliche Rente steht für uns nach wie vor im Mittelpunkt der Alterssicherung. (Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Für uns auch!) Es bleibt auch dabei: Wir wollen eine Erwerbstätigenversicherung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir wollen die gesetzliche Rente zu einer Erwerbstätigenversicherung umbauen. Das ist nicht nur gerecht; es schafft auch zusätzliche finanzielle Spielräume. Es gibt noch viel zu tun. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Kollege Kapschack. – Das Wort hat als nächster Redner Dr. Carsten Linnemann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kapschack hat natürlich völlig recht, dass wir keine Schlagzeilen produzieren sollten, sondern die Probleme angehen und um Lösungen ringen. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke – ich denke dabei an die Äußerungen der letzten Tage –, man muss auch im Sinne der Demokratie aufpassen, dass man nicht Erwartungen schürt, die man am Ende des Tages gar nicht erfüllen kann. Damit bietet man nur der Politikverdrossenheit in Deutschland neuen Nährboden. (Widerspruch des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Man wird noch Forderungen stellen dürfen!) Das wollen wir nicht. Deswegen sollten wir uns an den Fakten orientieren, und das können wir gerne auch in solchen Debatten wie heute machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Da würde ich den Blick in die eigenen Reihen werfen! Da ist das besser aufgehoben!) Die letzte große Rentenreform war 2001. Wir hatten einen Korridor bis 2030 im Blick. Jetzt sind wir im Jahr 2016. Das heißt, man geht in die Halbzeitpause, und nach der Halbzeit zieht man Bilanz. Als Bilanz kann man erstens festhalten, dass sich die Bedingungen grundsätzlich nicht geändert haben. Die demografische Entwicklung verläuft so wie damals prognostiziert. Zweitens muss man offen zugeben, dass wir auf jeden Fall Nachjustierungen machen müssen. Werfen wir einen Blick auf die drei Säulen der Alterssicherung. Bei der ersten, der gesetzlichen, Säule ist es, glaube ich, wichtig, dass wir den Schulterschluss von damals erneuern. Wir haben eine Ausbalancierung der verschiedenen Generationen organisiert, indem wir gesagt haben: Auf der einen Seite gibt es als Bremse eine Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent; auf der anderen Seite belasten wir die arbeitende Generation bei den Versicherungsbeiträgen nicht über Gebühr, und langfristig wollen und müssen wir dort, wo es geht, länger arbeiten. Diesen Schulterschluss von damals sollten wir erneuern. Bei der zweiten Säule, der betrieblichen Altersvorsorge, sollten wir daran festhalten, in dieser Legislaturperiode noch etwas zu tun. Das ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Beim Ziel sind wir uns einig, dass wir das attraktiver machen wollen. Ich glaube, der Vorschlag von Wolfgang Schäuble, auch hier über ein Zulagenmodell ähnlich wie bei der Riester-Rente nachzudenken, ist richtig. Was die Riester-Rente angeht, muss man ehrlich sagen: Frau Nahles hat an dieser Stelle recht, dass sich die private Altersvorsorge grundsätzlich immer lohnt. Bei der Riester-Rente gibt es ein Kapitalversprechen, dass auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge plus die Zulagen des Staates ausgezahlt werden. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nominal!) Aber – das hat Frau Schimke richtig gesagt – die furchtbare Bürokratie, das wenig nachhaltige Denken, dass Riester-Verträge abgeschlossen werden und die Kunden dann zum Teil von dem einen oder anderen im Stich gelassen werden, und die Nachweise über die Bruttolöhne, die jedes Jahr erbracht werden müssen, sind Themen, über die wir reden müssen. Das sollten wir noch in dieser Legislaturperiode machen, damit wir zu entsprechenden Änderungen kommen und Riester attraktiv halten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Einen weiteren Punkt hat Frau Schimke auch bereits angesprochen. Wir haben damals im Zusammenhang mit dem Rentenniveau einen Zuschuss zur privaten Altersvorsorge vorgesehen. Wir haben also den Menschen gesagt: Ihr müsst privat vorsorgen. – Man kann aber nicht im selben Atemzug sagen: Dann, wenn ihr in der Grundsicherung seid, nehmen wir euch das Geld wieder weg. Deshalb bin ich froh, dass es auch in diesem Hause einen gewissen Konsens über einen Freibetrag für die private Vorsorge bei der Grundsicherung gibt. Private Vorsorge heißt natürlich auch Eigentum allgemein. Ich glaube, dass wir in den letzten 10 bis 15 Jahren zu wenig über Eigentum und Eigentumsbildung gerade auch bei der Mittelschicht, vor allem beim Wohneigentum, gesprochen haben. Auch solche Dinge sollten wir berücksichtigen. Zu guter Letzt komme ich – Frau Schimke hat das bereits angesprochen – auf die Flexirente zu sprechen. Ich bin froh, dass wir uns in der Koalition geeinigt haben. Die Regierung möchte nun einen Referentenentwurf vorlegen. Ich glaube, es ist ein richtiger Schritt, das längere Arbeiten attraktiver zu machen. Wir sollten nicht mehr von Renteneintrittsalter reden; denn es handelt sich oft nicht mehr um den Eintritt in den Ruhestand. Viele Menschen möchten Rente beziehen und noch Teilzeit arbeiten. Es handelt sich also um ein Rentenbezugsalter, in dem jeder selbst entscheiden kann, wie viel und wie lange er weiterarbeiten will. Diejenigen, die länger arbeiten und Beiträge zahlen, sollen mehr Rente bekommen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Flexirente jetzt kommt. Das ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Und nach unten? Wann kann man gehen, wenn man nicht mehr kann?) Ich habe noch 20 Sekunden. Deswegen komme ich zum Schluss. Grundsätzlich sollte sich die Rentenpolitik zwischen zwei Polen bewegen. Auf der einen Seite sollten wir für die Menschen da sein, die länger arbeiten wollen, aber nicht können. Ich denke hier insbesondere an die Erwerbsgeminderten. Auf der anderen Seite sollten wir für diejenigen, die länger arbeiten wollen und können, Anreize schaffen und sie belohnen. Ich bin im Zeitfenster geblieben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Das war fast eine Punktlandung. – Als letzter Redner hat jetzt der Kollege Stephan Stracke, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Stephan Stracke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als letzter Redner hat man die Gelegenheit, die Argumente etwas zu ordnen und die Debatte zusammenzufassen. Was uns in der Rentenpolitik verbindet, sind vor allem Vertrauen und Verlässlichkeit. Das ist das, was die Menschen von uns einfordern. Deswegen gingen Kurzatmigkeit und Schnappatmung als Leitlinien, wie wir es häufig aufseiten der Linken erleben, in die falsche Richtung. Hier findet oft ein regelrechter Überbietungswettbewerb statt. Herr Birkwald, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie sich als Erster zum Überbietungswettbewerb zu Wort gemeldet haben. Das ist für Sie so etwas wie ein Lebenselixier. Das, was die Linke in diesem Bereich tut, ist nichts anderes als Selbstrechtfertigung. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, dass es der gegenwärtigen Rentnergeneration schlecht geht oder dass sie sich massenhaft in der Altersarmut befindet. Das genaue Gegenteil ist richtig. Der heutigen Rentnergeneration geht es so gut wie keiner anderen zuvor. Wir sind es im Übrigen gewesen, die zum ersten Mal seit vielen Jahren die Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt haben. Wir haben Leistungserweiterungen durchgesetzt. Wir waren es, die die Mütterrente durchgesetzt haben. Sie kommt vor allem denjenigen zugute, die vor 1992 Kinder erzogen haben. Sie ist ein wichtiger Beitrag für das Generationenband und für diejenigen, die Kinder erzogen haben. Sie kommt den Menschen in diesem Land zugute. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir haben zugleich das Niveau in der gesetzlichen Rentenversicherung stabilisiert. Ja, wir sind in der Rentenversicherung dem demografischen Wandel ausgesetzt. Das hat viel mit der Geburtenrate, aber auch mit der steigenden Lebenserwartung zu tun. Das beste Mittel gegen Altersarmut und für Generationengerechtigkeit ist eine Politik für Wachstum und Beschäftigung; denn die Rente von morgen bemisst sich nach den Einnahmen von heute. Da sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Wir brauchen möglichst viele gut bezahlte Arbeitsplätze. Wir verzeichnen heute ein Allzeithoch bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die niedrigste Aprilarbeitslosigkeit seit 1991. Gleichzeitig haben wir den Mindestlohn durchgesetzt. Das ist ein wichtiger Schritt dahin gehend, dass gute Arbeit auch angemessen entlohnt wird. Dass unsere Politik für Wachstum und Beschäftigung wirkt, zeigen die höchste Rentenanpassung seit 23 Jahren und ein Beitragssatz, der so niedrig ist wie vor 30 Jahren. Einen Beitragssatz von 18,7 Prozent gab es auch 1985. Das zeigt: Wir sind sehr zuverlässig und sehr gut aufgestellt. Wir würden sicherlich keine Debatte über die Rente führen, wenn die derzeitige Situation auf dem Kapitalmarkt nicht so niedrige Zinsen generieren würde. Die Rente ist sicherlich weiterhin die zentrale Säule der Altersvorsorge. Wer arbeitet und für sein Alter vorsorgt, muss im Ruhestand besser dastehen als jemand, der dies nicht getan hat. Deswegen ist der Dreiklang aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge richtig. Aber die Debatte, die wir derzeit führen, hat natürlich auch etwas mit der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank zu tun. Deutschland ist das Land der Sparer, der Mieter und der Lebensversicherungsbesitzer, deshalb sind es jene, die momentan infolge dieser Politik der Europäischen Zentralbank den Preis zahlen. Natürlich wissen wir, dass die niedrige Inflationsrate in diesem Bereich hilft. Allerdings hat die Nullzinspolitik vor allem einen psychologischen Effekt: Nullzinsen – das entwertet das Sparen, und man hat das Gefühl, dass es einer Altersvorsorge nicht mehr bedarf bzw. diese unattraktiv ist, obwohl eigentlich genau das Gegenteil richtig ist: Man müsste mehr Geld zurücklegen, damit man den Lebensstandard im Alter tatsächlich wahren kann. Deshalb brauchen wir weniger Wall Street innerhalb der Geldpolitik, mehr Bundesbank, und vor allem: Es gibt keine Alternative zu stabilen Staatsfinanzen und guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Wenn sich auch die südeuropäischen Staaten auf den Weg machen würden, Reformen hartnäckig durchzuführen, dann gäbe es auch eine Chance dahin gehend, dass die Europäische Zentralbank schnell ihre Zinspolitik ändert. Angesichts dieses zinspolitischen Umfelds müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie wir das Sparen für Geringverdiener verbessern und ein Renteneinkommen über dem Grundsicherungsniveau für Menschen mit Erwerbsminderung sichern können. Wir als Große Koalition diskutieren, entscheiden und beschließen. So halten wir es auch in der Rentendebatte. Hektik ist in der Rentenpolitik sicherlich der falsche Ratgeber, und auf die lange Bank schieben wir sie auch nicht. Herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 2015 (57. Bericht) Drucksache 18/7250 Überweisungsvorschlag: Verteidigungsausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Herr Dr. Hans-Peter Bartels. – Bitte schön. Dr. Hans-Peter Bartels, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ende Januar habe ich dem Bundestagspräsidenten meinen ersten Jahresbericht, den Bericht für das Jahr 2015, übergeben. Das Hauptmotiv, das diesen Bericht prägt, lautet: „Bundeswehr am Wendepunkt“. Warum Wendepunkt? Dieses Jahr, 2016, muss aus meiner Sicht das Jahr der Trendwende werden. Die Trendwende muss jetzt erfolgen, nicht irgendwann. Fast ein Vierteljahrhundert lang sind die deutschen Streitkräfte kontinuierlich kleiner geworden, und sie konnten auch kleiner werden, weil das Ende des Kalten Krieges endlich eine enorme Friedensdividende ermöglichte. Deshalb gab es von Jahr zu Jahr, von Reform zu Reform immer weniger Soldatinnen und Soldaten, weniger Zivilbeschäftigte, weniger Standorte und weniger Kasernen, weniger Fahrzeuge, Waffen und Munition und einen immer geringeren Anteil der Verteidigungsausgaben am Bundeshaushalt und am Bruttoinlandsprodukt – im letzten Jahr 1,16 Prozent. Frankreich kommt auf 1,8 Prozent, Großbritannien auf 2 Prozent und die USA auf 3,6 Prozent. Nach der neuesten Stärkemeldung vom März 2016 stehen derzeit 177 000 aktive Soldatinnen und Soldaten im Dienst der Bundeswehr, so viele wie schon im Dezember 2015. Das ist weit entfernt vom Ziel 185 000, und selbst 185 000 würden nicht ausreichen, weil manche Bereiche einfach zu knapp ausgeplant sind. Beispiel FlaRak: Der Türkeieinsatz unseres Patriot-Geschwaders hat gezeigt, dass zu viele Soldaten nach zu kurzer Zeit wieder antreten mussten, weil die Personaldecke einfach zu kurz ist. Beispiel Luftbildauswertung: Die einzige Staffel, die das kann, ist schon in Afghanistan und in der Türkei im Einsatz, bald auch noch in Mali. Damit leisten die Soldaten Dienst weit jenseits des Limits. Beispiel Sanität: Hier ist viel zu wenig Vorsorge getroffen für den ganz normalen, völlig korrekten und erwartbaren Schwund bei Urlaub, Krankheit, Dienstzeitausgleich, Mutterschutz, Elternzeit, Lehrgängen, Auslandseinsatz oder schlicht Vakanzen, weil es zu wenig Nachwuchs gibt. Das spüren die Soldatinnen und Soldaten dann oft durch eine lückenhafte sanitätsdienstliche Versorgung in der Fläche. Die Ärzte, Assistenzkräfte und Notfallsanitäter sollen Lücken stopfen, indem einer für zwei arbeitet. Gesund ist das nicht. Ich freue mich deshalb, dass das Ministerium jetzt beginnt, auf diese Lage zu reagieren, und hohle Strukturen durch zusätzliches Personal auffüllen will. Das ist dringend nötig. Es erfordert Geld. Und dann muss man natürlich auch noch den Nachwuchs finden. Aber die Bundeswehr hat zu viele wichtige Aufgaben – NATO Response Force, Reassurance, Afghanistan, Irak, Balkan, Mali, Mittelmeer, AntiIS –, als dass man die vielen personellen Fehlanzeigen einfach so weiter hinnehmen könnte. Seit dem Epochenjahr 2014, Stichwort „Krim“, ist für uns kollektive Verteidigung in Europa wieder ein Thema. Das heißt, die Bundeswehr, die auf dem Papier steht, muss jetzt tatsächlich in der Realität existieren. Im Zusammenhang mit den Personalfragen macht mir, wenig überraschend, auch das Thema Soldatenarbeitszeitverordnung Sorgen. Dazu gibt es viele Eingaben, und es ist ein Hauptthema vieler Gespräche bei meinen Truppenbesuchen. Beklagt werden vor allem mangelnde Flexibilität, befohlener Dienstzeitausgleich mitten in der Woche – für Pendler eine Zumutung –, Kürzung von Ausbildungsinhalten, um mit der Zeit auszukommen, befohlene Freizeit während mehrtägiger Übungen auf dem Truppenübungsplatz und bisher keine Auszahlung von Mehrarbeit, was für viele Soldaten wie eine Gehaltskürzung wirkt. Ich glaube, wenn die neue Verordnung zum Erfolg geführt werden soll – ich finde, sie sollte zum Erfolg geführt werden –, brauchen wir hier eine schnelle Reaktion auf erkannte Probleme. Man darf nicht ein halbes Jahr warten, bis evaluiert wird. Man darf nicht ein ganzes Jahr warten, bis über die Auszahlung von Überstunden entschieden wird. Man darf nicht auf superneue Software warten. Die Soldatinnen und Soldaten brauchen Rechtssicherheit, Handlungssicherheit und lebenspraktische Lösungen, die in ihrem Bereich auch funktionieren. Am Beispiel Wilhelmshaven sehen wir im Übrigen, dass manche existenziellen Fragen der neuen Rechtslage einfach nicht rechtzeitig bedacht wurden. Wenn die Soldaten Arbeitszeit sparen sollen und unsere großen Schiffe deshalb keine eigene Wache mehr haben, können diese Schiffe im Hafen auch nicht mehr als Unterkunft dienen – logisch. Wenn die Soldaten also nicht mehr an Bord schlafen können, müssen sie an Land schlafen. Aber da gibt es für die Einsatzflottille 2 gar keine zusätzlichen Unterkünfte. Die Frustration in Wilhelmshaven ist erheblich; man muss sich kümmern – zügig. Was die Infrastruktur angeht, braucht die Bundeswehr ohnehin eine Trendwende. Allzu viel ist bisher abgegeben worden. Wer glaubt, es gebe für jede Soldatin und jeden Soldaten ein Bett und einen Spind in einer Stube einer Kaserne der Bundeswehr, der irrt sich gewaltig. Gerade für die vielen Pendler ist kein Platz mehr da. Die Unterscheidung zwischen Unterkunftspflichtigen – das sind die bis 25-Jährigen – und Nichtunterkunftspflichtigen – das sind in der Praxis nichtunterkunftsberechtigte Soldaten – ist ein Anachronismus aus den Zeiten der großen jungen Wehrpflichtarmee. Heute haben wir eine sehr viel ältere Armee, eine Familienarmee und deshalb eine Pendlerarmee. Nach Zahlen des Ministeriums pendeln insgesamt 70 Prozent der Soldaten. 40 Prozent sind Wochenendpendler. Längst nicht alle bekommen Trennungsgeld. Sie hätten gern einen günstigen Platz in der Kaserne. Ich weiß, dass es dazu im Ministerium unterschiedliche Auffassungen gibt. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Ministerin in die Diskussion darüber eintreten will. Ich sage, was die Attraktivität der Bundeswehr angeht: Attraktiv heißt pendlerfreundlich. Zur Attraktivität gehört auch das Thema, mit dem ich meinen Dienst im neuen Amt begonnen habe: die Vollausstattung der Bundeswehr. Wenn man seinen Beruf nicht ausüben kann, weil das Material, an dem man ausbilden und üben soll, fehlt, ist der Beruf nicht attraktiv. Aber darüber hinaus geht es auch um Gesundheit und Leben; denn wenn zu Hause das Gerät für Ausbildung und Übung nicht da ist, kann das im Einsatz gefährliche Folgen haben. Meine Vorgänger im Amt, Hellmut Königshaus und Reinhold Robbe, haben dem Parlament über entsprechende Klagen aus den Einsatzgebieten auf dem Balkan und in Afghanistan berichtet. Ich hatte aus gutem Grund meinen ersten Besuch im neuen Amt bei dem deutschen Gefechtsverband für die neue NATO-Speerspitze, die VJTF, auf dem Truppenübungsplatz in Munster angemeldet. Die Präsentation dort war ein Weckruf, den man nicht mehr ignorieren kann. Die Truppe um das Panzergrenadierbataillon 371 war hoch motiviert und voll ausgerüstet. Um aber voll ausgerüstet zu sein, hatte man sage und schreibe 15 000 einzelne Dinge aus 56 anderen Verbänden der Brigade, der Division, des Heeres und der übrigen Bundeswehr ausleihen müssen: vom Panzer bis zur persönlichen Ausstattung. Das hat Monate gekostet, und bei den anderen fehlte dann natürlich noch mehr Material für Ausbildung und Grundbetrieb. Dieses Hin-und-her-Leihen, diese systematische Mangelverwaltung wird von den Soldatinnen und Soldaten heute mit zusammengebissenen Zähnen ertragen, aber es macht sie in Wahrheit sehr unfroh. Ich sage: Es ist eine Zumutung. (Henning Otte [CDU/CSU]: Gut, dass wir viel verbessert haben!) Deshalb: Mit der Verbesserung der Ausstattung muss jetzt begonnen werden. (Anita Schäfer [Saalstadt] [CDU/CSU]: Machen wir!) Selbst wenn es unpopulär wäre, müsste es mehr Mittel für die Bundeswehr geben. Aber es ist gar nicht unpopulär. Die Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger stimmt in Umfragen zu, wenn es um finanzielle Verbesserungen für die Bundeswehr geht. Lassen Sie mich abschließend Dank sagen für das Interesse, die Offenheit und die Diskussionen, mit denen Sie meine Arbeit begleiten. Ich bin dankbar, dass Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen wirklich aller Fraktionen stattfinden. Da geht es um Themen wie den Umgang mit den „Radarsoldaten“ oder das Langzeitthema PTBS; viel ist da besser geworden, aber Wartezeiten von drei bis sechs Monaten bis zum Therapiebeginn sind immer noch definitiv zu lange. Es geht um das Beurteilungswesen und die Situation von Frauen in der Bundeswehr; da ist längst noch nicht alles im Lot. Wir haben uns über Probleme bei der Errichtung von Feldlagern ausgetauscht; ich sage nur: Erbil. Wir haben gemeinsam den Einsatz von bis zu 8 000 Bundeswehrsoldaten in der Flüchtlingshilfe diskutiert. Super, dass diese schnelle Hilfe möglich war. Gut, dass das jetzt wieder zurückgefahren werden kann. Amtshilfe im Innern darf nie zur Daueraufgabe werden. Zu guter Letzt sage ich den Soldatinnen und Soldaten Dank, denen, die mit ihren Eingaben auf Verbesserungen drängen, und denen, die wissen, dass sie das jederzeit tun können. Ich danke meinen Ansprechpartnern im Ministerium und in den Dienststellen für ihre ganz überwiegend konstruktive Haltung und natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt des Wehrbeauftragten, ohne die meine Arbeit gar nicht möglich wäre. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Herr Wehrbeauftragter, Sie haben dem Parlament für die Anregungen gedankt. Lassen Sie mich, auch im Namen des gesamten Hauses, Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für die Vorlage des Jahresberichts 2015 danken. Für uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier ist dieser Bericht sehr wertvoll, damit wir unsere Verantwortung für die Bundeswehr, die eine Parlamentsarmee ist, auch wahrnehmen können. Herzlichen Dank dafür! (Beifall im ganzen Hause) Als Nächstes erteile ich der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen das Wort. – Bitte schön, Frau Ministerin. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin der Verteidigung: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Wehrbeauftragter Herr Bartels, wir diskutieren heute Ihren ersten eigenen Bericht als Wehrbeauftragter. Sie haben im Vorwort dieses Berichts mit dem Satz geschlossen – ich zitiere –: „Veränderung zum Besseren beginnt damit, auszusprechen, was ist.“ Ich kann nur feststellen, dass diese Haltung sich nicht nur durch Ihr erstes Jahr als Wehrbeauftragter zieht, sondern nahtlos auch durch die Tätigkeiten, in denen ich Sie vorher schon erlebt habe. Sie bleiben sich da treu. Es ist ein gutes Motto, mit dem wir gemeinsam vorangehen können. Sie sind jetzt seit einem Jahr der zwölfte Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, der Anwalt unserer Soldatinnen und Soldaten oder, wie Sie selber einmal gesagt haben, – ich zitiere – „eine Art wandelnder Untersuchungsausschuss“. Gewandelt sind Sie im letzten Jahr fürwahr häufig. Sie haben aus 35 Truppenbesuchen im In- und Ausland Ihre Eindrücke mit nach Hause gebracht, von Augustdorf bis Wilhelmshaven, von Ämari bis Bamako. Als ich zuletzt vor zwei Tagen, am Dienstag, mit Ihnen telefoniert habe, da waren Sie in Thessaloniki, kamen aus der Ägäis und wollten nach Incirlik. Ich kann nur sagen: Chapeau! Die Bundeswehr ist an einem Wendepunkt, so haben Sie es eben noch einmal beschrieben und schon im Januar in Ihrem Jahresbericht festgestellt. Sie meinen damit den Wendepunkt nach 25 Jahren des kontinuierlichen Schrumpfens im Hinblick auf Personal, auf Material und vor allem auch im Hinblick auf Finanzen. Für diesen Schrumpfungsprozess gibt es viele Gründe. Einige haben Sie eben genannt; das auszuführen, würde den Rahmen sprengen. Es ist aber in den letzten zwei Jahren deutlich geworden, dass diese Schrumpfung auf eine neue Realität mit einer wachsenden Zahl von Aufgaben und Einsätzen geprallt ist. Schrumpfen auf der einen Seite und mehr Aufgaben auf der anderen Seite, das passt einfach nicht zusammen. Wir haben eine neue sicherheitspolitische Lage. Wir haben im letzten Jahr viel darüber in unseren Workshops im Rahmen des Weißbuch-Prozesses diskutiert. Deswegen haben auch wir angefangen, kritisch zu hinterfragen. Viele der Ergebnisse kennen Sie, meine Damen und Herren; denn Sie als Parlament haben uns dabei den Rücken gestärkt. Da ist zunächst der Wendepunkt, den wir mit dem Haushalt 2016 eingeleitet haben. Das muss sich jetzt verstetigen; der Wehrbeauftragte hat es eben auch angemahnt. Wenn die Vorgaben des Eckwertebeschlusses des Kabinetts für 2017 im Großen und Ganzen so vom Bundestag mitgetragen werden, dann wäre das ein substanzieller Zuwachs, wie wir ihn im letzten Vierteljahrhundert nie gehabt haben. Das ist notwendig, sachgerecht und eine wichtige Trendwende für die Bundeswehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das gilt auch für Material und Ausrüstung. Auch hier haben wir in den letzten Monaten eine Wende eingeleitet – hier darf ich den Wehrbeauftragten zitieren, der zu Recht von einer „Mangelverwaltung“ gesprochen hat – hin zu einer substanziellen, das heißt am tatsächlichen Bedarf orientierten Ausstattung für die Aufgaben, die wir tatsächlich haben. Wir stehen da am Anfang eines schmerzhaften Prozesses. Denn es wird die Lücke offenbar, die zwischen den Mitteln auf der einen Seite – damit meine ich nicht nur Finanzmittel, sondern auch die Ausstattung – und den Aufgaben auf der anderen Seite klafft, die die Bundeswehr zu bewältigen hat. Aber ich glaube, wir haben Einigkeit darüber hier im Hohen Hause, dass diese selbstkritische Schau unverzichtbar ist; denn im Kern wollen wir dahin, dass wir zu jeder Zeit für jeden neuen Auftrag möglichst gut aufgestellt sind. „In der Lage leben“ heißt das in der Truppe. Das gilt auch fürs Personal, für die Menschen, die diese steigenden Aufgaben zu bewältigen haben. Auch hier ist eine Trendwende nötig. Wir haben lange mit starren Obergrenzen gelebt. Damit ist niemandem mehr gedient; der Wehrbeauftragte hat es eben auch ausgeführt. Zu lange war die Grundhaltung: Abbau, schrumpfen, weniger. „kw“ ist, glaube ich, ein Synonym, das dafür steht, nämlich „kann wegfallen“. Wir können uns vorstellen, was das mit einer Organisation macht, die immer nur in der Reduktion denkt. Aber in Zeiten des demografischen Wandels und vor allen Dingen in Zeiten des Fachkräftemangels muss man genau andersherum denken und handeln. Man muss Menschen gezielt ansprechen, man muss sie für uns, für die Bundeswehr, interessieren. Wir müssen Fachkräfte ausbilden, wir müssen Fachkräfte halten. Das ist schwer bei der Konkurrenz, die wir am Markt haben. Ich glaube, wir sind uns nach dem, was ich in den letzten Wochen gehört habe, einig, dass wir gemeinsam auch behutsam darüber sprechen müssen, ob wir Lebenserfahrung und Berufserfahrung in unserer Bundeswehr eigentlich genug würdigen. Das heißt in Summe: Wir müssen zu einem atmenden Personalkörper kommen. Hier wird sich einiges verändern. Damit komme ich zum nächsten Punkt. Wir wollen die Menschen, die bei uns arbeiten und Dienst tun, nicht überfordern, aber auch nicht unterfordern. Das ist das Thema bei der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die in der Tat einiges Grummeln erzeugt. Das wundert mich auch gar nicht. Ich kenne die Bedenken, ich kenne die kritischen Stimmen. Aber wenn man so etwas Neues einführt, dann ist es selbstverständlich, dass es am Anfang ruckelt. Ich möchte dazu einige Bemerkungen machen. Ich finde, wenn es in 14 europäischen Armeen gelungen ist, die EU-Arbeitszeitrichtlinie umzusetzen, dann können auch wir Transparenz herstellen bei der Frage, wie wir die Zeit anlegen, die wir für die Aufgaben haben, und der Frage, wie viel Zeit wir verbrauchen. Das wird auch nicht unsere Einsatzbereitschaft lähmen; denn wir reden hier ausschließlich vom Grundbetrieb. Wir reden nicht von den Einsätzen, wir reden auch nicht von wesentlichen Teilen des Übungsbetriebes. Für uns ist die Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie ganz klar eine Frage der Fürsorge für unsere Beschäftigten. Ich nehme gerne den Punkt des Wehrbeauftragten auf, dass man nicht zu viel Zeit verstreichen lassen sollte, gerade bei den Beispielen, die er genannt hat. Das sind Ausreißer, die so nicht sein sollen. Das steht so auch nicht in der Arbeitszeitrichtlinie und ihren Ausführungsbestimmungen. Diesen Dingen muss man sofort nachgehen. Man muss sie sofort abstellen. Aber – darin sind wir uns einig – wir müssen zusammen ein Bündel an Beurteilungen, Evaluationen sammeln, um dann in Kürze im Sommer den runden Tisch zu haben, um all die Dinge, die aufgetreten sind, auch abstellen zu können, wenn sie stören. Ein weiterer Punkt. Ich finde, es ist ganz entscheidend, Transparenz über unsere Organisation herzustellen. Wir müssen der Frage nachgehen, wie wir mit Zeit umgehen. Sind es die Soldatinnen und Soldaten, die den Dienstherrn mit Zeit subventionieren? Stimmt die Personalbemessung, oder verlangen wir von ihnen mehr Zeit, um Aufgaben zu erledigen, für die zu wenig Personal vorhanden ist? Wenn ich dem Finanzminister plausibel darlegen möchte, warum wir gegebenenfalls mehr Personal brauchen, dann muss ich Daten und Fakten haben. Dafür müssen wir messen. Letzter Punkt. Eine Wende brauchen wir auch bei dem Thema „angemessene Unterkünfte“, Stichwort: Sanierungsstau. Wir haben ein gründliches Screening von fast 2 500 Unterkunftsgebäuden gemacht. Das wird jetzt halbjährlich aktualisiert. Das Sofortprogramm ist auf den Weg gebracht worden. Sie kennen die Zahlen. Wir haben rund 3 600 erste Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt, 1 900 sind in Planung. In Gesprächen mit dem Finanzministerium ist es gelungen, 400 große Bauvorhaben im Volumen von rund 2,5 Milliarden Euro vorzuziehen. Bis 2019 werden sie beschleunigt beendigt sein. Der Großteil ist bereits genehmigt. Ob das dann reicht, um auch den nötigen Raum für unsere Pendlerinnen und Pendler zu schaffen, lieber Herr Wehrbeauftragter, werden wir beide in der nächsten Woche in unserem Arbeitsgespräch miteinander diskutieren. Damit bin ich am Schluss. Wir können uns keine Verschnaufpause gönnen. Es ist gut, dass wir einen umsichtigen Wehrbeauftragten haben. Auch ich möchte an dieser Stelle Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine konstruktive, unaufgeregte Zusammenarbeit und ihr Engagement zum Wohle unserer Soldatinnen und Soldaten von Herzen danken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Christine Buchholz, Fraktion Die Linke. Bitte schön. (Beifall bei der LINKEN) Christine Buchholz (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bartels! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Jahresbericht 2015 des Wehrbeauftragten Herrn Bartels beginnt mit der Forderung nach Vollausstattung der Bundeswehr und materieller Einsatzbereitschaft sowie mit Problemen bei der Beschaffung von Ausrüstung, obwohl die Statistik zeigt, dass es sich bei fast allen Eingaben an den Wehrbeauftragten um Probleme wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Beförderungsstau oder Schikanen von Vorgesetzten handelt. Ich betone das; denn seit Herr Bartels von der SPD der Wehrbeauftragte geworden ist, hat sich die Berichterstattung leicht verändert. Der Jahresbericht 2013 unter dem damaligen Wehrbeauftragten Herrn Königshaus begann mit den Kapiteln zu Führungsverhalten und Umgangston, zu Dienstpflichtverletzungen und fremdenfeindlichen Vorfällen in der Bundeswehr. Herr Bartels aber nutzt den Bericht, um zuallererst der weiteren Aufrüstung und der Aufstockung der Bundeswehr sowie der Erhöhung des Rüstungsetats das Wort zu reden. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Sie sich mit der Ministerin gegenseitig die Bälle zuspielen, anstatt die sozialen, dienstrechtlichen und disziplinarischen Probleme ins Zentrum zu stellen. Die Linke sagt: Das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der LINKEN) Haben Probleme in der Bundeswehr, wie der Umgang mit Untergebenen, an Bedeutung verloren? Nein. Erstens, die Zahl der Eingaben von Soldatinnen und Soldaten bleibt insgesamt auf unvermindert hohem Niveau. Zweitens ist kein Bereich derart häufig Gegenstand von Beschwerden wie der Bereich Menschenführung und soldatische Ordnung. Der Bericht gibt selbst einige Beispiele dafür, wie Untergebene in vulgärer Form von ihren Dienstvorgesetzten beschimpft werden oder ihnen mit Gewalt bis hin zur Exekution gedroht wurde. Es ist gut, dass der Bericht so etwas offenlegt. Aber zur Wahrheit gehört auch: Solche Rohheiten sind keine Einzelfälle in der Bundeswehr. Wie wenig die Realität mit den Hochglanzbroschüren der Rekrutierungskampagnen des Verteidigungsministeriums zu tun hat, hat jüngst ein Stern-Reporter aufgedeckt, der undercover als Freiwilliger bei der Bundeswehr gewesen ist. Er berichtete von sinnentleerten Diensten und überbelegten Stuben sowie von rohen Vorgesetzten, etwa einem Feldwebel, der die Afghanen rassistisch als „Terroristen“ und – Zitat – „völlig bekiffte Ziegenficker“ beschimpfte. Ich sage: Auch das ist ein Ergebnis des nun bald 15 Jahre alten Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr. Während der Bundeswehreinsatz in Afghanistan vor allen Dingen eine korrupte Regierung und unzählige Tote hinterlassen hat, bringt er nach Deutschland Soldatinnen und Soldaten zurück, die zum Teil durch Gewalterfahrungen gebrochen wurden, die demoralisiert oder zynisch geworden sind. Ich sage Ihnen: Einsätze der Bundeswehr – und eine Trendwende in diese Richtung sollte es geben – lösen im Ausland keine Probleme, aber schaffen dafür viele neue bei uns zu Hause. (Beifall bei der LINKEN) Das alles sind Gründe, warum sich immer weniger Menschen freiwillig zum Wehrdienst verpflichten. 2015 ist die Zahl um 10 Prozent gesunken. In jedem Quartal brachen darüber hinaus zwischen einem Viertel und einem Drittel der Freiwilligen ihren Dienst ab. Das Ministerium sagt: „Mach, was wirklich zählt.“ Damit möchte die Ministerin junge Leute in die Bundeswehr locken. Ein besserer Rat wäre: Lasst euch nicht verheizen. (Beifall bei der LINKEN – Michaela Noll [CDU/CSU]: Ein Unding! – Henning Otte [CDU/CSU]: Eine Unverschämtheit! – Gisela Manderla [CDU/CSU]: Unverschämt!) Der Bundesregierung geht es nicht um die Zukunftschancen junger Menschen. Es geht ihr – da ist die Verbindung zur Debatte um das Weißbuch – ganz klar um geostrategische und wirtschaftliche Interessen. Das zeigt auch, wo ihre Prioritäten liegen. So ist man im Allgemeinen ganz schnell, wenn es darum geht, Einsätze und Einsatzgebiete auszuweiten – beispielsweise in Syrien oder Mali: Mandate wurden in kürzester Zeit beschlossen und dann auch umgesetzt. Doch im vorliegenden Bericht müssen wir lesen, dass für die „einsatzrelevante Verbrennungsmedizin … seit Jahren nur noch eine sehr eingeschränkte Versorgungskompetenz vorgehalten wird“. Ich frage Sie: Was heißt das im Ernstfall für die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten? Ein weiteres Beispiel für ihre Prioritäten: Im Bericht heißt es, dass die im malischen Koulikoro eingesetzten Soldatinnen und Soldaten weder eine Internetverbindung nutzen noch den Soldatensender Radio Andernach empfangen können, sodass sie – zweieinhalb Jahre, nachdem der Einsatz begonnen hat – von dem Terroranschlag im 60 Kilometer entfernten Bamako im letzten November über privaten Mobilfunk aus Deutschland erfahren haben. Das ist doch absurd. (Beifall bei der LINKEN) Sie haben Geld für die Einsätze, aber nie genug Geld für die Menschen. Insofern heißt Trendwende für uns, für die Linke: Die Bundeswehr muss abgerüstet werden, der Rüstungsetat muss reduziert werden, (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Sie haben doch vorhin eine bessere Ausstattung gefordert!) die Auslandseinsätze beendet werden. Das ist nicht nur ein Schritt zu einer Friedenspolitik, sondern es ist auch die Antwort auf viele der Probleme, mit denen sich die Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Familien herumschlagen müssen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Kollegin Heidtrud Henn das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Heidtrud Henn (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter, lieber Hans-Peter! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Soldatinnen und Soldaten auf der Besuchertribüne! (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Da ist Ihre Redezeit gleich abgelaufen!) – Ich habe elf Minuten Redezeit. Sie ist nicht gleich abgelaufen. – (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Auch mein Dank geht an den Wehrbeauftragten für seinen Bericht, aber nicht nur an ihn, sondern auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Hauses. Sie alle leisten nicht nur eine besonders wertvolle Arbeit bei der Erstellung des Jahresberichtes, sondern Sie helfen mit Ihrer täglichen Arbeit den Soldatinnen und Soldaten und tragen damit zur Verbesserung der Bundeswehr als Arbeitgeber bei. Sie sind eine tolle Truppe, und jeder Einzelne von Ihnen ist unverzichtbar. 4 108 Eingaben sind im letzten Jahr von Ihnen bearbeitet worden. Hinter jeder Eingabe steht ein Mensch, der sich erst einmal die Mühe machen muss, sich hinzusetzen und darzulegen, warum er oder sie sich an den Wehrbeauftragten wendet. Das kostet nicht alle, aber den einen oder anderen vielleicht auch Mühe und Mut. Ich kann nur dazu ermuntern, Sand im Getriebe zu sein. Denn auch ein persönliches Problem kann, wenn es erst einmal auf dem Tisch ist, zur Verbesserung für alle beitragen. (Beifall bei der SPD) Insofern sollte auch ein Dank an alle gehen, die sich an den Wehrbeauftragten wenden. „Die Bundeswehr am Wendepunkt“, das ist der Titel, mit dem unser ehemaliger Kollege Dr. Hans-Peter Bartels seinen ersten Bericht vorgestellt hat. Mit Wendepunkten ist das so eine Sache, bei der Bundeswehr wie bei uns allen im Privat- oder Berufsleben. Wer an einem Wendepunkt ankommt, kann nicht mehr einfach so weitergehen wie bisher. Im Vorwort seines sachlichen Berichts greift der Wehrbeauftragte fast schon ein wenig anrührend auf, was ich bei meinen Besuchen und Gesprächen erlebe: Trotz Mangel an Personal und Material erfüllt die Bundeswehr ihre Aufgabe. Ich habe große Achtung vor Ihnen, liebe Soldatinnen und Soldaten, wie schnell und gut Sie organisieren können und Ihre Aufgaben umsetzen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte insbesondere die Hilfe der Bundeswehr für Flüchtlinge betonen. Hier hat manche Hand mehr geholfen, als der Tag Arbeitsstunden hat; ich habe mir in Lebach ein Bild davon machen können. Es ist lobenswert, dass die Menschen bei der Bundeswehr persönliches Engagement und Zusammenhalt zeigen. Aber bei allem Lob für diese Eigeninitiative und Kreativität: Wir als Abgeordnete können diesen Mangel, diese Baustellen bei der Bundeswehr nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung für die Menschen, die für uns Verantwortung tragen, und für deren Familien auch. Ich will gleich bei einer Baustelle im wahrsten Sinne des Wortes beginnen, und zwar direkt in meiner alten Heimat, im schönen Kreis Birkenfeld in Rheinland-Pfalz. (Thomas Hitschler [SPD]: Bravo!) Fehlende Ausrüstung und schlechte Infrastruktur, beides ist leider immer noch an der Tagesordnung. Ich will beim Thema Infrastruktur anfangen. Das Artillerielehrbataillon 345 ist 2014 von Kusel nach Idar-Oberstein in die Klotzbergkaserne gezogen. Seitdem warten die Soldaten auf eine Betreuungseinrichtung, und zwar in Form von Containern; denn das wunderschöne Betreuungshaus konnte man nicht sanieren. Nach Aussage des Dienstleistungszentrums gibt es zurzeit auf dem Markt keine Container. Für die EUAusschreibung 2015 hat kein Unternehmer ein Angebot abgegeben. Man merke: Umzug 2014, Ausschreibung 2015. Aber wie schön, dass die Soldaten vor Ort jetzt ein Freischwimmbad haben; denn Anfang Dezember 2015 hat man schon einmal eine Baugrube ausgehoben, auf der die Betreuungscontainer stehen sollten. Diese ist bei Regen mit Wasser gefüllt. Die Soldaten freuen sich über ihr Freischwimmbad. (Anita Schäfer [Saalstadt] [CDU/CSU]: Aber es ist kalt!) Kennen Sie die Geschichte von den Schildbürgern? Auch das Thema Ausrüstung nimmt immer wieder einen umfangreichen Teil im Bericht des Wehrbeauftragten ein. Ich bin der Meinung: Ausrüstung fängt nicht bei Hubschraubern, Panzern oder Schiffen an, Ausrüstung fängt direkt am Leibe an. Ich bin in den letzten sechs Monaten zweimal in Erbil gewesen. Die Soldaten dort sind und waren sehr glücklich mit ihrer neuen Flecktarnbekleidung. Super, alles gut – denkt man. Zu Hause angekommen, habe ich dann gehört, dass die Produktion genau dieser von allen gelobten Bekleidung eingestellt worden sei. Begründung des BAAINBw: Die Stoffe seien fehlerhaft. Da staunt der Laie, und auch die Fachmänner haben sich gewundert; denn die Stoffe waren im November ja noch in Ordnung. Wie fühlt sich der Soldat, der seiner Ausrüstung im Einsatz vertraut hat, wenn er nun erfährt, dass der Stoff fehlerhaft gewesen ist? Ich möchte noch einmal die Kampfstiefel ansprechen, die immer noch nicht da sind. Füße tragen einen ein ganzes Leben, und darum ist es wichtig, gutes Schuhwerk zu haben. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zur Jahreswende habe ich die Soldatinnen und Soldaten im Kosovo besucht. Auch hier gibt es Probleme mit der Bekleidung. Hier war bei der Ausgabe keine passende Schutzweste zu bekommen. Der Soldat hatte zu Hause Größe M angegeben, bei der Ausgabe war nur noch die Größe XL vorrätig. Kein Problem bei einem Schlafanzug, (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU) eine Schutzweste muss jedoch passen. Das wissen Sie, das weiß ich, und man fragt sich, wo eigentlich das Problem liegt. Was stellen Sie sich unter einer NATO-Übung mit dem Titel „Fire Phobia“ vor? Feuer und die Angst davor. Wenn man weiß, was auf einen zukommt, hat man weniger Angst. Darum wird ja auch geübt. Feuer ist heiß, Verbranntes riecht und Verbrennendes raucht. Feuer wirkt intensiv auf die Psyche, weil es so zerstörerisch sein kann. An dieser Übung haben sich unsere Soldaten mit dem Werfen von Wasserplastikflaschen beteiligt. Ich frage Sie: Wie soll der Soldat im Ernstfall reagieren, wenn er tatsächlich mit Feuer in Berührung kommt? „Übe, wie du kämpfst“, heißt es; denn Übungen sind dafür da, im Ernstfall mit Situationen umgehen zu können. Auch die Verpflegung gehört zu einem gut ausgerüsteten Soldaten. (Anita Schäfer [Saalstadt] [CDU/CSU]: Ohne Mampf kein Kampf!) Die Verpflegung muss stimmen, auch in Erbil, wo ich ein paar Tage verbracht habe. Drei Tage hält man die Verpflegung aus, vier Monate sind schon eine Herausforderung für den Magen. Zu Hause wird auf ausgewogene Ernährung und den BMI geachtet. Im Einsatz ist das Essen aber fetthaltig und das Brot ungetoastet ungenießbar. Die Soldaten, die morgens zur Ausbildung rausfahren, bekommen ein Lunchpaket mit. Ich habe ihnen drei Sandwichtoaster spendiert, damit sie wenigstens das Brot toasten können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Henning Otte [CDU/CSU]: Sehr schön!) Sehr geehrte Damen und Herren, Frauen in der Bundeswehr werden gebraucht und gesucht. Hier ist noch Luft nach oben. Im Berichtsjahr haben wir insgesamt einen Frauenanteil von knapp 11 Prozent. Beim Sanitätsdienst liegen wir bei fast 40 Prozent. Die Zahl der Bewerberinnen hat sich zwar leicht erhöht, aber wir wollen auch, dass Sie, wenn Sie zur Bundeswehr gehen, dabei bleiben, liebe Frauen. Ich weiß, dass Frau Ministerin von der Leyen die Förderung von Frauen und die Chancengerechtigkeit zur Chefinnensache gemacht hat. Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind, auch wenn wir langsam vorankommen. Zornig macht mich allerdings, dass die militärischen Gleichstellungsbeauftragten Grund zur Klage haben. Fehlende Akzeptanz, mangelnde Unterstützung und Information durch einige Dienststellenleiter sind nicht zu akzeptieren, meine Herren. (Beifall bei der SPD) Beim Thema Vielfalt leistet übrigens auch die Zentrale Ansprechstelle für Soldatinnen und Soldaten anderer Glaubensrichtungen eine wichtige Arbeit. „Interkulturelle Kompetenz“ ist das Stichwort. In diesem Zusammenhang will ich natürlich auch die Militärseelsorge erwähnen. Hier verzeichnet der Wehrbeauftragte keine Klagen; aber es darf nicht vergessen werden, dass die Militärseelsorge auffängt, was an anderen Stellen schiefläuft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, es sind noch viele Punkte offen, die ich gerne angesprochen hätte: Büchel, Marine, Zuschlag, Trennungsgeld, Unterkunftspflicht, Meldepflicht und auch die Probleme der Soldatinnen und Soldaten an der Basis. Nicht alles, was ich angesprochen habe, bewegt die Basis; es geht nicht vorrangig um Flachbildschirme oder Kühlschränke. Viele Soldatinnen und Soldaten kaufen sich Stiefel oder Bekleidung von ihrem Geld. Das ist nicht der richtige Weg. Die Bundeswehr hat als Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass unsere Soldatinnen und Soldaten richtig und gut ausgestattet sind. Diese Ausrüstung muss zügig erfolgen. Daraus dürfen keine jahrzehntelangen Projekte werden. Miteinander kommunizieren hilft oft. Man sollte dem Soldaten an der Basis einfach eine Kurzmitteilung geben, zum Beispiel, wie lange die Beschaffung von Bekleidung dauert. Man sollte das Ohr an der Basis haben. Der Bundeswehrverband kann hier übrigens eine große Stütze sein. Ich möchte schließen mit einem Zitat von Humboldt: Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben. Ich freue mich weiterhin auf den Austausch mit dem Wehrbeauftragten, mit dir, lieber Hans-Peter. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen Gottes Segen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächste hat die Kollegin Doris Wagner, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Doris Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundeswehr hat von allem zu wenig – so bringen Sie, lieber Herr Bartels, auf den Punkt, was zur Ausrüstung der Bundeswehr zu sagen ist. Wir alle wissen, dass es der Bundeswehr nicht nur an vielen Ausrüstungsgegenständen fehlt. Seit Jahren hören wir: Die Bundeswehr hat zu wenig Personal und natürlich viel zu wenig Geld. Woran es aber der Bundeswehr, glaube ich, ganz besonders mangelt, ist eine konkrete Vorstellung davon, was sie eigentlich ist und wozu sie dienen soll. Solange Sie, Frau Ministerin, dieses konzeptionelle Defizit nicht beheben, wird sich auch an den Missständen, die der Wehrbericht auflistet, nichts ändern. Herr Bartels kritisiert, dass sich die Soldatinnen und Soldaten nur unzureichend auf den Einsatz vorbereiten können. Die Truppeneinheiten müssen sich die Ausrüstung erst einmal ausleihen, um üben zu können. Der Wehrbeauftragte hat es gerade schon erwähnt: 15 000 Ausrüstungsgegenstände musste sich das Panzergrenadierbataillon 371 ausborgen, um an einer NATO-Übung teilnehmen zu können. Das ist doch wirklich absurd. Dieses Bataillon bildet den Kern des deutschen Beitrags zur schnellen NATO-Eingreiftruppe in Osteuropa. (Zuruf des Abg. Henning Otte [CDU/CSU]) Wenn sogar eine international derart bedeutsame Einheit nicht ohne Weiteres für den Einsatz üben kann, zeugt das vor allem davon, dass die Bundesregierung keine Prioritäten setzt. Frau Ministerin, ich habe nicht den Eindruck, dass die Bundesregierung eine klare Vorstellung hat, welche Aufgaben die Bundeswehr eigentlich erfüllen soll. Dient die Bundeswehr vor allem der Bündnisverteidigung, oder soll sie Krisenmanagement in Afrika betreiben? (Zuruf von der CDU/CSU: Beides!) Welche Rolle soll die Bundeswehr im Verbund mit den Partnern, der EU und der NATO, spielen? (Zuruf von der CDU/CSU: Je nach Lage!) Auf all diese Fragen hat die Bundesregierung keine klare Antwort. Deshalb hilft es auch nicht, einfach mehr Geld für die Rüstung anzukündigen. Nur wenn Klarheit über die Aufgaben der Streitkräfte besteht, lässt sich die Ausrüstung beschaffen, die unsere Soldatinnen und Soldaten zur Vorbereitung auf den Einsatz brauchen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb warten wir ganz dringend darauf, dass Sie im Weißbuch endlich einen klaren Auftrag für die Bundeswehr entwickeln. Auch beim Personal sollten Sie sich noch ein paar grundlegende konzeptionelle Gedanken machen. Der Bericht von Herrn Bartels zeigt: Einzelne Attraktivitätsmaßnahmen reichen nicht aus, um das Gesamtklima in der Bundeswehr zu verbessern. Aber genau das ist das Problem. Wieder lesen wir im Wehrbericht, wie schleppend das Personalamt Anträge auf Elternzeit oder eine Verlängerung der Dienstzeit bearbeitet. Wieder lesen wir von der Gleichgültigkeit, mit der ein riesiger bürokratischer Apparat den Anliegen der Bundeswehrangehörigen begegnet – egal, ob es um Schutzwesten für Soldatinnen und Soldaten geht, um die Pflegebedürftigkeit von Eltern oder die Finanzierung von Vätermonaten. Die Bundeswehrverwaltung hat den Schalter immer noch nicht umgelegt. Auch das Miteinander in den Kasernen entspricht offenbar nicht dem Bild, das die schicken Rekrutierungskampagnen der jüngsten Zeit vermitteln sollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade schon ein Zitat aus dem Stern-Artikel „Bundeswehr undercover“ gehört. Ich muss sagen: Ich war nach der Lektüre gleich doppelt baff. Einerseits scheint die Grundausbildung noch immer dem gängigen Klischee zu entsprechen. In dem Artikel werden junge Rekrutinnen und Rekruten angeschrien, sie sollten nicht denken, sondern die „Fresse halten“. Frauen werden von den Ausbildern als „Schlitzbevölkerung“ verunglimpft – unterirdisch. Andererseits zeigt der Text aber auch, wie verunsichert die Bundeswehr mittlerweile eigentlich ist. Ein Ausbilder erzählt den Rekrutinnen und Rekruten, er habe Angst, sie während der Grundausbildung zu über- oder auch zu unterfordern. Denn: Ihr könnt ja sofort aufhören, wenn ihr keine Lust mehr habt. Was der Bundeswehr also ganz offensichtlich eigentlich fehlt, ist eine eindeutige Identität. Eine Organisation, die weiß, wofür sie steht, hat es nicht nötig, Menschen kleinzumachen. Sie hat es aber auch nicht nötig, um die Zuneigung potenzieller Mitglieder zu betteln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Bundeswehr ist von einer solchen klaren Identität mittlerweile meilenweit entfernt. Deswegen, Frau Ministerin, ist in meinen Augen eine Ihrer vordringlichsten Aufgaben, dafür zu sorgen, dass die Bundeswehr eine solche Identität wiedergewinnt. Was muss also passieren? Am wichtigsten ist, dass wir die Innere Führung im Alltag wieder stärker lebbar machen; sie bildet den Kern der Identität der Bundeswehr. Herr Bartels hat in seinem Bericht mehrfach einen Hinweis darauf gegeben, wie das gelingen kann. Wir müssen wieder mehr Vertrauen, Verbindlichkeit und Verantwortlichkeit in der Bundeswehr schaffen. Dazu müssen wir die Stehzeiten auf den Dienstposten verlängern und mehr Raum für die politische Bildung vorsehen. Vorgesetzte und Untergebene müssen ausreichend Zeit miteinander verbringen. Nur dann können Gespräche stattfinden, in denen wirklich Grundsätzliches besprochen und auch verstanden wird. Warum zum Beispiel geht die Bundeswehr nach Mali? Lohnt es sich wirklich, Leib und Leben dafür zu riskieren? Ich glaube, ein Soldat oder eine Soldatin kann es ertragen, von vielem zu wenig zu haben, nicht zu ertragen ist aber ein Mangel an Identität und Sinn. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Anita Schäfer, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Jetzt höre ich genau zu!) Anita Schäfer (Saalstadt) (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wehrbeauftragter! Lieber Hans-Peter Bartels, dies ist der erste Jahresbericht, der unter Ihrer Verantwortung entstanden ist. Sie haben darin klar benannt, was die größten Beeinträchtigungen für die Bundeswehr sind: ein Fehl an Material und Personal angesichts nie dagewesener sicherheitspolitischer Herausforderungen. Von der Rückversicherungspolitik der NATO gegenüber den osteuropäischen Verbündeten über den Kampf gegen den Terror des sogenannten „Islamischen Staates“ bis zur Stabilisierung von Ländern wie Afghanistan und Mali muss die kleinste Truppe aller Zeiten mehr denn je leisten. Das schließt die Präsenz im Multinationalen Korps Nordost sowie im Baltikum ein, um gegenüber den Verbündeten dort unsere Verlässlichkeit zu demonstrieren, aber auch die schnelle und umfangreiche Unterstützung bei Ausnahmesituationen im Inland wie kürzlich bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise. Inzwischen führt kein Weg mehr an der Erkenntnis vorbei, dass es eine deutliche Trendwende beim Verteidigungshaushalt sowie der Personalstärke der Bundeswehr geben muss. Ein wichtiger Schritt ist bereits im letzten Monat mit der Finanzplanung für den Bundeshaushalt gemacht worden. Der Bundesminister der Finanzen hat dabei ausdrücklich die äußere Sicherheit als einen Schwerpunkt bezeichnet. Bis 2020 sollen demnach 10 Milliarden Euro zusätzlich für den Einzelplan 14 ausgegeben werden. Im Hinblick auf die weltweite Bedrohungslage darf es hier kein falsches politisches Zögern geben. Einerseits müssen Beschaffung und Materialerhalt von Ausrüstung langfristig auf eine gesunde Basis gestellt werden. Andererseits muss die Bundeswehr auch personell angemessen ausgestattet und zugleich zu einer noch attraktiveren Truppe werden. Zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Dienstes in der Bundeswehr haben wir bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Ein zusätzlicher Beitrag soll die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie sein. Allerdings sind viele Soldaten damit bisher nicht zufrieden. Kürzlich wurde mir bei einem Besuch an dem Standort Zweibrücken in meinem Wahlkreis erläutert, dass das vielleicht für Bürotätigkeiten attraktiv sei. Bei den Fallschirmjägern gebe es aber praktisch keinen Grundbetrieb, sondern alles sei Einsatzvorbereitung. Vorher sei man flexibler beim Dienstzeitausgleich gewesen, jetzt gebe es Schwierigkeiten, Dienstzeiten und Übungen, aber auch Repräsentation in der Öffentlichkeit unter einen Hut zu bringen. Auch Lehrgänge dauerten jetzt länger. Hinzu kommt, dass viele Soldaten von außerhalb sind und die Freizeitgestaltung am Standort Geld kostet. Nicht richtig sind dagegen kürzlich erschienene Presseberichte, wonach die Bundeswehr nicht mehr an längeren Übungen teilnehmen kann. Für Übung und Einsatz gibt es natürlich Ausnahmeregelungen. – Da besteht also noch Verbesserungsbedarf bei der Vermittlung. Raum für Verbesserungen gibt es auch noch bei der Unterbringung der Soldaten. Langfristig plant der Bund, bis zu 800 Millionen Euro in den Neubau und die Sanierung von Unterkünften zu investieren. Zu Recht sagt der Wehrbeauftragte aber, dass dies eine Aufgabe ist, die dauerhaft, zügig und mit ausreichenden Mitteln erfüllt werden muss. Frau Ministerin, Sie haben kürzlich festgestellt, dass bis 2030 eine zusätzliche Summe von 130 Milliarden Euro investiert werden sollte, um die durch jahrzehntelanges Sparen entstandenen Lücken bei der Ausstattung zu schließen. Das ist langfristige, vorausdenkende Sicherheitsplanung, wie sie sein sollte. Das ist richtig und notwendig für unsere Soldatinnen und Soldaten, deren Dienst zu unser aller Schutz in einer unsicheren Welt beiträgt. Das sollten wir über die Parteigrenzen hinweg anerkennen und entsprechend handeln. CDU und CSU werden sich in verschiedenen Gremien auch weiterhin dafür einsetzen, dass für die Bundeswehr die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle den Soldatinnen und Soldaten und den Zivilangestellten der Bundeswehr für das, was sie für uns tun, Dank sagen. Zum Schluss möchte ich, wie immer, dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeitern für die Erstellung des Berichts ganz herzlich danken. Lieber Hans-Peter Bartels, angesichts der Herausforderungen für die Bundeswehr ist Ihr Amt wichtiger denn je. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt ist jetzt die Kollegin Julia Obermeier, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Julia Obermeier (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben sich uns viele neue Herausforderungen gestellt: das aggressive Vorgehen Russlands in der Ukraine, der IS-Terror und die Flüchtlingskrise. Diese neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen bringen massive Belastungen für die Soldaten der Bundeswehr mit sich. So haben wir hier im Hohen Haus neue Mandate beschlossen – die Ausbildungsmission im Irak, den Anti-IS-Einsatz in Syrien, die Mittelmeermission EUNAVFOR MED Operation Sophia –, und wir haben den Einsatz in Mali aufgestockt. Gleichzeitig laufen die Einsätze in Afghanistan und im Kosovo weiter. Zudem haben sich andere Verpflichtungen aufgetan wie das Air Policing im Baltikum, die NATO-Speerspitze, der NATO-Einsatz in der Ägäis und auch die Flüchtlingshilfe, zu deren Hochzeiten bis zu 9 000 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz waren. Daher ist es fast erstaunlich, dass 2015  300 Eingaben weniger beim Wehrbeauftragten eingegangen sind als im Vorjahr. Nichtsdestotrotz sind wir für alle diese Eingaben dankbar, da sie wichtige Anregungen für unsere Arbeit sind. Viele der Eingaben betreffen die materielle Ausstattung der Bundeswehr. Der langjährige Sparkurs, der dann schließlich im dynamischen Verfügbarkeitsmanagement gipfelte, hat an vielen Stellen zu Unmut und Unzufriedenheit bei den Soldaten geführt. Aber damit, meine Damen und Herren, ist jetzt Schluss. Wir haben gemeinsam mit unserer Ministerin Frau von der Leyen die Trendwende eingeleitet, sowohl materiell als auch finanziell. (Beifall bei der CDU/CSU) Es ist eine gute Nachricht, meine Damen und Herren, dass der Verteidigungshaushalt im Jahr 2017 um 6,8 Prozent ansteigen wird; denn unsere Sicherheit und die Sicherheit der Einsatzkräfte sind das wert. (Beifall bei der CDU/CSU) In diesen unsicheren Zeiten braucht die Bundeswehr eine moderne und bedarfsgerechte Vollausstattung, und die Bundeswehr braucht auch gute Köpfe. Wir haben im Bericht des Wehrbeauftragten gelesen, dass viele Eingaben die Personallage betreffen. Ja, aktuell sind 8 000 Stellen unbesetzt. Mit der Agenda Attraktivität sind wir hier auf einem guten Weg. Wir werden künftig noch mehr tun müssen, um Personal zu gewinnen und zu halten. Oft sind es hier die kleinen Dinge, die den Unterschied machen. So ist es gut, dass wir bei der Feldpost Verbesserungen erreichen konnten. Ich bin wirklich froh, dass wir für die Soldaten im Einsatz endlich eine gute Lösung beim Thema Internet gefunden haben. Denn gerade während eines langen Auslandseinsatzes ist es wichtig, dass man den Kontakt zur Familie halten kann. An dieser Stelle möchte ich ganz ausdrücklich allen Familienangehörigen und Freunden unserer Soldatinnen und Soldaten danken, die eine wichtige Stütze sind und einen großen Teil der Einsatzlast mittragen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Sehr geehrte Damen und Herren, trotz der hohen Belastungen der Bundeswehr müssen wir sie auch für neue Herausforderungen rüsten. Deshalb ist es richtig und wichtig, die Cyberfähigkeiten jetzt noch stärker aufzubauen. Wir müssen aber auch an neue Gefahren denken wie die Terroranschläge in Paris und Brüssel. Diese schrecklichen Ereignisse mahnen uns, dass auch wir darüber reden müssen, welche Möglichkeiten wir für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern im Fall solcher Katastrophen haben. (Beifall des Abg. Robert Hochbaum [CDU/CSU]) Daher möchte ich die Bitte an unseren Koalitionspartner richten, jetzt darüber zu reden, (Rainer Arnold [SPD]: Vergessen Sie es!) Herr Arnold, und zwar mit kühlem Kopf, bevor Gefährdungslagen eintreten. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir brauchen zukunftsfähige Sicherheitsstrukturen und eine starke Bundeswehr. Personal und Material sind hierfür entscheidend. Das gehen wir an, damit unsere Soldatinnen und Soldaten nicht weiter belastet, sondern entlastet werden. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Rainer Arnold [SPD]: Das ist eine Botschaft an die CSU! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Noch sagen wir Nein!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/7250 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen Drucksachen 18/5227, 18/8118 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Kerstin Tack, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Kerstin Tack (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der inklusive Arbeitsmarkt, also der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen, ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Heute haben wir aus Anlass eines Antrages der Fraktion Die Linke die Möglichkeit, über dieses Thema zu diskutieren. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Guter Antrag!) – Ja, das ist in vielen Teilen ein guter Antrag. Sie werden aber gleich wahrnehmen, dass wir an vielen Stellen schon mindestens so weit sind, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU]) Menschen mit einer Behinderung haben es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt doppelt schwer, weil sie doppelt so viele Tage arbeitslos sind wie Menschen ohne eine Behinderung und weil die Arbeitslosenquote der Menschen mit einer Behinderung doppelt so hoch ist wie die Arbeitslosenquote der Menschen ohne eine Behinderung. Natürlich lässt uns das nicht ohne Sorge. Die Linken haben in ihrem Antrag zu Recht analysiert, woran es liegt, dass nicht so viele Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen einstellen, wie wir uns das wünschen. Ich möchte auf diese Thesen näher eingehen. Eine dieser Thesen ist, dass die Arbeitgeber mehr Unterstützung benötigen, um sich dafür zu entscheiden, Menschen mit einer Behinderung einen Arbeitsplatz in ihrem Unternehmen zu geben. Wir freuen uns, dass wir an dieser Stelle bereits umfangreich tätig werden konnten. Für die „Initiative Inklusion“, die in den Jahren 2011 bis 2018 umgesetzt wird, haben wir Mittel in Höhe von 140 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt, damit genau dies mit Mitteln des Ausgleichsfonds angegangen werden kann. 80 Millionen Euro sind dafür vorgesehen, dass jährlich 10 000 Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden. 15 Millionen Euro sind dafür vorgesehen, dass 1 300 neue betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. 40 Millionen Euro wurden für die Schaffung von 4 000 Arbeitsplätzen für Menschen über 50 Jahre mit einer wesentlichen Behinderung eingestellt. 5 Millionen Euro haben wir zur Verfügung gestellt, um bei den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern Inklusionskompetenzen einzurichten. Eine andere These ist: Unternehmerinnen und Unternehmer wissen zu wenig um die Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung einzustellen. Auch dieser Aufgabe haben wir uns gestellt. Wir haben mit der Initiative „Wirtschaft inklusiv“ ein Programm auf den Weg gebracht, durch das fast 10 000 Unternehmen mit der Hilfe von Inklusionslotsen und anderen Maßnahmen qualifiziert werden und um die Möglichkeiten der Unterstützung wissen. Eine dritte These ist: Es gibt zu wenig Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Auch dieser Aufgabe haben wir uns gestellt. Wir haben bereits im letzten Jahr – in diesem Jahr wird es wirksam – 150 Millionen Euro eingesetzt, um die Zahl der Integrationsbetriebe, in denen Menschen mit Behinderung eine Chance haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu werden, zu verdoppeln und sie flächendeckend auszubauen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU]) Das sind Maßnahmen, von denen wir überzeugt sind, dass sie uns auf dem Weg zu einem besseren inklusiven Arbeitsmarkt massiv weiterbringen. Das alles haben wir bereits erreicht. Aber natürlich geben wir uns nicht damit zufrieden. Wir freuen uns ganz besonders, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, in dieser Woche den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes auf den Weg gebracht hat. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Uwe Schummer [CDU/CSU]) Mit diesem Gesetz – das war eine große Kraftanstrengung und ein sehr mutiger Schritt der Ministerin – werden wir für Menschen mit Behinderung vieles verbessern und ihre Teilhabe in der Gesellschaft ausbauen. Aber auch für den inklusiven Arbeitsmarkt werden wir mit diesem Gesetzespaket eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg bringen. Das Budget für Arbeit soll dazu dienen, dass Menschen mit einer Behinderung die finanzielle Unterstützung, die sie am Arbeitsmarkt benötigen, in eigener Verantwortung erhalten. Es hilft sowohl den Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf als auch den Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, diese aber gerne verlassen wollen, wofür ihnen die nötige Unterstützung fehlt. Hierfür ist das Budget für Arbeit eine sehr gute Möglichkeit. Wir werden das Rückkehrrecht für die Menschen einführen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben und dann auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gegangen sind, das aber, aus welchem Grund auch immer, nicht schaffen, sei es, weil sie sich überschätzt haben, sei es, weil der Betrieb nicht mehr existiert, pleitegegangen ist oder was auch immer. Diese Menschen werden dann ein gesichertes Rückkehrrecht in die Werkstatt haben, was heute nicht existiert. Wir werden die Stellung der Schwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen ausbauen, weil wir wissen: Wo starke Schwerbehindertenvertretungen sind, gibt es viele Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Da sind die Kompetenzen; das wollen wir ausbauen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir werden auch die Position der Werkstatträte stärken. Das sind die Betriebsräte in den Werkstätten für behinderte Menschen, die die Rechte der behinderten Menschen in den Werkstätten vertreten. Auch deren Stellung wollen wir verbessern. Wir wollen uns im Rahmen eines Modellvorhabens der Jobcenter und der Rentenversicherung mit einem präventivem Ansatz ansehen: Warum werden Menschen im Arbeitsleben krank und erfahren eine Behinderung? Wie können wir den Arbeitsschutz so gestalten, dass schlussendlich weniger von Behinderung bedrohte Menschen aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt in das System der Eingliederungshilfe rutschen? Was können wir präventiv tun, um deren Zahl zu verringern? Ich freue mich auf eine sehr spannende und lebhafte Debatte über das Bundesteilhabegesetz, die wir in den nächsten Wochen und Monaten führen werden. Für den inklusiven Arbeitsmarkt wünsche ich mir einen Appell an all diejenigen, die jetzt noch freie Ausbildungsplätze haben und diese nicht besetzen können: Es gibt viele toughe Menschen mit Behinderung, die einen Ausbildungsplatz suchen, und wir haben die Assistierte Ausbildung und die Unterstützte Ausbildung. Ich bitte jeden, der noch einen Ausbildungsplatz frei hat: Bitte sehr, machen Sie sich auf den Weg! Viele junge Menschen warten darauf, dass sie von Ihnen, den Unternehmerinnen und den Unternehmern in Deutschland, eine Chance bekommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Katrin Werner, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Katrin Werner (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir reden heute wieder zu unserem Antrag vom Juni letzten Jahres: „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“. Wir wollten Sie mit diesem Antrag auf Ihrem Weg zu einem guten Teilhabegesetz begleiten. Wir haben Ihnen Wege aufgezeigt, wie Sie die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen können. Wir haben Ihnen aufgezeigt, dass Sie sie sogar umsetzen müssen. Bei der Anhörung zu unserem Antrag wurde zum wiederholten Mal ganz deutlich, dass Menschen mit Behinderungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben diskriminiert werden. Sie bekommen oft nicht die nötige Unterstützung, weil die Gelder fehlen. Nach monatelangem Warten der Verbände bzw. Organisationen, 316 Tage nach Einbringung unseres Antrages könnte man denken, dass die Bundesregierung im Bereich der Behindertenpolitik jetzt endlich die Handbremse gelöst hat. Wenige Tage vor dem 1. Mai, dem Tag der Arbeit, und wenige Tage vor dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai könnte man feststellen, dass Sie der Forderung in Punkt 1 unseres Antrages, entsprechende Gesetzentwürfe auf den Weg zu bringen – Frau Tack hat weitere Beispiele genannt –, bereits nachgekommen sind und sich daher aus Ihrer Sicht unser Antrag erledigt hat. Am Dienstag haben Sie den Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen freigegeben. Zuvor hatten Sie den Entwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf den Weg gebracht und vor ein paar Tagen auch noch den Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans 2.0 veröffentlicht. Die Schnecke hat sich zum Hasen verwandelt. Man könnte sagen: Alles ist gut oder wird gut, und unser Antrag hat sich tatsächlich erledigt. Das ist aber bei weitem nicht so. Mit dem vorgelegten Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes wird es keine selbstbestimmte und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung geben, auch nicht im Arbeitsleben. Sie schaffen nämlich keine einkommens- und vermögensunabhängige persönliche Assistenz in allen Lebenslagen und -phasen, was wir in unserem Antrag fordern. Damit machen Sie die gesellschaftliche Teilhabe immer noch vom Geldbeutel der Menschen mit Behinderungen abhängig. Das ist – auch bei allen Verbesserungen, die Sie vorgestellt haben – trotz alledem noch menschenrechtswidrig. Darüber hinaus schränken Sie an vielen Stellen das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen ein. Betroffene müssen ihre Wünsche rechtfertigen, und da stehen auch wieder finanzielle Überlegungen im Vordergrund. Auch das ist menschenrechtswidrig. Wir fordern ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir uns unsere nächste Forderung anschauen, nämlich Sonderarbeitswelten abzubauen und umzugestalten, und das mit dem Bundesteilhabegesetz vergleichen, stellen wir fest, dass Sie diese verfestigen. Wenn Sie noch nicht einmal das neu eingeführte Budget für Arbeit, das wir begrüßen, bundeseinheitlich und ausreichend sichern: Wo bleibt dann der Menschenrechtssinn? Wir hatten auch hierzu in unserem Antrag Vorschläge unterbreitet. Greifen Sie sie auf! (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie haben so gut wie nichts aus unserem Antrag übernommen. Wir haben doch versucht, Ihnen damit eine Grundlage für das neue Bundesteilhabegesetz zu geben. Warum übernehmen Sie das nicht? Inklusion ist nicht zum Nulltarif, geschweige denn zum Spartarif zu haben. Aber genau das möchten Sie, sehr geehrte Regierungsmitglieder, mit Ihrem Referentenentwurf erreichen. Wir brauchen Investitionen, um einen offenen und inklusiven ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, der den Menschenrechten entspricht. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Überarbeiten Sie das Bundesteilhabegesetz in allen Bereichen, vor allem aber auf Grundlage dieses Antrags im Bereich Arbeit! Setzen Sie, was den Bereich Arbeit anbelangt, den Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention um! Um auf den Hasen zurückzukommen: Hören Sie auf, hasenfüßige Vorlagen zu bringen! Die Selbstvertretungsorganisationen und Verbände sowie die Menschen, die an einer gleichberechtigten Teilhabe gehindert werden, fordern die bedingungslose und uneingeschränkte Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention seit Jahren. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nutzen Sie ihre Stellungnahmen, und nutzen Sie die Verbandsanhörung im Mai. Hören Sie auf, der Hase zu sein, der in der Fabel vom Hasen und Igel mehr als 70 Anläufe brauchte. Lassen Sie nicht zu, dass ein gutes Bundesteilhabegesetz beerdigt wird. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächster hat jetzt der Kollege Uwe Schummer, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Uwe Schummer (CDU/CSU): Frau Kollegin Werner, ein Teilhabegesetz zu beerdigen, bevor es parlamentarisch beraten wurde, ist ein bisschen arg flott. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Referentenentwurf für das Teilhabegesetz liegt jetzt vor, und ich denke, dass wir, wenn der Gesetzentwurf eingebracht wird, im Parlament eine gute Entwicklung auf den Weg bringen werden. Was Sie vor einem Jahr in Ihrem Antrag zusammengeschrieben haben, ist ein Sammelsurium von mehr oder weniger guten Ideen. Wichtig ist aber, dass man nicht nur Ideen sammelt, sondern dass auch konkrete Gesetzentwürfe und Maßnahmen im Parlament und in der Bundesregierung beschlossen werden. Wir haben derzeit 1,3 Millionen anerkannt schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Damit ist der größte Teil der betroffenen Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig. 300 000 Menschen, die wesentlich behindert sind, arbeiten in Werkstätten. In den letzten Jahren war ein Aufwuchs an beschäftigten Menschen, die anerkannt schwerbehindert sind, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verzeichnen. Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl derer, die eine solche Behinderung aufweisen. Wenn sie arbeitslos werden, dann ist es umso schwieriger, sie wieder in den Arbeitsprozess zu bringen. Das müssen wir gemeinsam angehen. Arbeit ist der Schlüssel für eine gelungene Teilhabe. Wir alle wollen den Paradigmenwechsel im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention. Das heißt, es stehen nicht mehr die Defizite im Vordergrund, sondern die Potenziale, die die Menschen mitbringen. Unternehmen, die das Potenzial der Menschen nicht nutzen, behindern. Sie behindern nicht nur die betroffenen Menschen, sondern auch ihren eigenen wirtschaftlichen Erfolg. Wir müssen nicht mehr darum betteln, dass sie behinderte Menschen einstellen. Wir müssen den Unternehmern sagen: Wenn ihr nicht die Gelegenheit und die Förderinstrumente nutzt, um diese motivierten Menschen einzustellen, dann behindert ihr euer eigenes Unternehmen. – Das betrifft auch die Vorsorge, indem gutes Arbeitnehmerpotenzial frühzeitig in die Unternehmen geholt wird. Das ist das Entscheidende, und das ist auch im Sinne der Behindertenrechtskonvention der UN. (Beifall bei der CDU/CSU) Wichtig ist, dass wir entsprechende Informationen stärker an die Unternehmen herantragen. Wichtig ist auch, dass wir gute Geschichten erzählen und Beispiele anführen, damit die Unternehmen, die noch keine Erfahrungen gemacht haben, von denen, die bereits seit Jahren in diesem Bereich aktiv sind und Inklusion leben, positive Eindrücke vermittelt bekommen und merken, dass dies ein Potenzial ist, das in die Unternehmen einzustellen ist. Wir müssen mit dem Teilhabegesetz ein weiteres zentrales Thema angehen. 60 Prozent der Zugänge in die Werkstätten sind Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. einer psychischen Behinderung, die vom ersten Arbeitsmarkt kommen; das sind jährlich 13 000 Zugänge in die Werkstätten. Die eigentliche Kostendynamik auch bei der Eingliederungshilfe besteht darin, dass allein diese 13 000 zusätzlichen Werkstattplätze für psychisch behinderte Arbeitnehmer zu einer Kostensteigerung um jährlich etwa 300 Millionen Euro führt. Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Schwerbehindertenvertretungen stärken. Die Schwerbehindertenvertretungen sagen uns immer wieder, dass sie mehr Zeit brauchen. Das bedeutet in der Konsequenz mehr Freistellungen, damit sie in den Unternehmen ein Eingliederungsmanagement nach chronischen Erkrankungen und ein Frühwarnsystem in den Betrieben und Verwaltungen organisieren und betriebliche Gesundheitsprävention anschieben können, damit das Potenzial in den Unternehmen gehalten werden kann. Insofern sind Schwerbehindertenvertretungen keine Belastung, sondern eine Entlastung der Unternehmen und der Gesellschaft, (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) weil sie das wichtigste Kapital im Unternehmen stärken, nämlich die Menschen. Werkstätten bleiben wichtig; aber sie müssen sich wandeln und verändern. Es gibt interessante Konzepte wie die virtuellen Werkstätten im Saarland. Es gibt auch verstärkt Ausgliederungen aus den Werkstätten durch Integrationsfirmen, die wir mit einem Förderprogramm von 150 Millionen Euro ausbauen wollen. Es gibt aber auch Probleme. Beispielsweise hatten viele Werkstätten in Niedersachsen das Problem, dass die Umsatzsteuerermäßigung nur noch für Produkte und nicht mehr für personelle Dienstleistungen von den Finanzämtern berechnet wurde. Das hatte zur Konsequenz, dass die Werkstätten, die besonders kreativ sind und in Betrieben Wahlfreiheit und Möglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt entwickeln, steuerlich bestraft wurden. Ich danke unserem Bundesfinanzminister Herrn Schäuble, dass er gemeinsam mit den Finanzministern der Bundesländer diese falsche Steuerpolitik beendet hat und durch eine entsprechende Neuformulierung des Anwendungserlasses dafür gesorgt hat, dass nicht nur Produkte aus den Werkstätten, sondern auch personelle Dienstleistungen – auch auf dem ersten Arbeitsmarkt – steuerlich positiv bewertet und nicht diskriminiert werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Die 850 Integrationsunternehmen sind Lotsenboote auf dem ersten Arbeitsmarkt. Diese Unternehmen – das sind Druckereien, Hotels, Gaststätten, Gartenbaubetriebe; sie stellen einen Querschnitt unserer Wirtschaft dar – zeigen, wie man auch mit einer Quote von 25 bis 30 Prozent behinderte Menschen wirtschaftlich arbeiten kann. Diese Unternehmen weisen in der Regel eine geringere Insolvenzrate auf als Betriebe in der übrigen Wirtschaft. Es gibt natürlich einen Minderleistungsausgleich durch einen Lohnkostenzuschuss. Diesen wollen wir mit dem Budget für Arbeit, über das wir im Zusammenhang mit dem Teilhabegesetz debattieren werden, dauerhaft gewähren. Nach unserer Auffassung sollten sich andere Unternehmen diese Integrationsunternehmen zum Vorbild nehmen, wenn sie schwerbehinderte Menschen einstellen oder sie länger beschäftigen wollen. Wir wollen die Integrationsunternehmen nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zu Inklusionsunternehmen weiterentwickeln. Dazu gehört beispielsweise eine präventive Öffnung dieser Unternehmen für psychisch erkrankte Arbeitnehmer ohne eine anerkannte Schwerbehinderung. Wir wollen nicht erst dann tätig werden, wenn eine entsprechende Diagnose vorliegt, sondern schon im Vorfeld, damit die betroffenen Arbeitnehmer erst gar nicht in die Werkstätten kommen, sondern in Integrationsunternehmen untergebracht werden, um eine Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Wir wollen zudem Arbeitszeitmodelle entwickeln und fördern, die kurzzeitig sind. Wir wollen Hinzuverdienstmöglichkeiten für psychisch erkrankte Arbeitnehmer schon ab zwölf Stunden pro Woche schaffen, damit sich diese langsam auf dem ersten Arbeitsmarkt weiterentwickeln können. Wir wollen des Weiteren den Ausbildungsort „Integrationsunternehmen“ stärken, damit junge Menschen nicht mehr den klassischen Weg von der Förderschule in die Werkstatt einschlagen, sondern durch assistierte, begleitete und vernetzte Ausbildung Ausbildungsmöglichkeiten in den Integrationsunternehmen nutzen können. Dafür wollen wir Arbeitsassistenz und Jobcoaching mitfinanzieren. Die Beauftragten der einzelnen Fraktionen für Menschen mit Behinderung haben eine Idee aus Österreich aufgegriffen. Ich finde das dortige Mentorenprogramm sehr spannend. Die Assistenz kommt dort nicht erst mit dem behinderten Arbeitnehmer von außen in das Unternehmen hinein. Vielmehr gibt es dort in den Unternehmen Mentoren, die sich um die Arbeitnehmer mit Handicap, die neu im Unternehmen sind, kümmern. Diese Mentoren, die die Belegschaften und die Arbeitsabläufe kennen, stehen den behinderten Arbeitnehmern zur Seite. Wir können, wenn es um konkrete Unterstützung in Unternehmen durch ein solches Mentorenprogramm geht, durchaus von Österreich lernen und sollten ein ähnliches Programm hier bei uns umsetzen. Diesen Aspekt sollten wir in den kommenden Debatten, die wir über die Schwerbehindertenvertretungen und das Bundesteilhabegesetz führen werden, aufgreifen. (Beifall des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD]) Stärkung der Schwerbehindertenvertretung, Zahl der Integrationsunternehmen verdoppeln und diese qualitativ weiterentwickeln, die Durchlässigkeit der Werkstätten verbessern und ein Budget für Arbeit als dauerhaften Zuschuss auf dem ersten Arbeitsmarkt gewähren, das alles sind gute Dinge. Das, was im Antrag der Linken gut ist, machen wir. Was wir nicht machen, das ist nicht gut. Ich freue mich auf die weitere Debatte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Kerstin Tack [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächste hat jetzt Corinna Rüffer, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Lieber Herr Schummer, wir hören Ihre Geschichten gerne; aber eigentlich sind wir nicht zum Geschichtenerzählen hier, sondern dazu, Realität zu verändern. Es gibt vielerlei Anlass, darüber zu sprechen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Insofern bin ich dankbar, dass uns der Antrag der Linken heute Gelegenheit dazu gibt. Seit zwei Tagen – wir haben sehr lange darauf gewartet – liegt der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz vor. Er gibt mir keinen Anlass, an Geschichten Gefallen zu finden. Ich möchte mich schon mit der Realität und dem Text, den Sie vorgelegt haben, beschäftigen. Wir erinnern uns ein Stück weit zurück – dies würde ich gerne mit einem Zitat tun –: Es war ein schöner Traum, ja, es war sogar ein verführerischer Traum, als die derzeitige Bundesregierung ihr Amt antrat. Im Koalitionsvertrag wurde die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes und damit die Forderung vieler Verbände und Aktiver aufgegriffen. „Nichts über uns ohne uns“, hieß es darin sogar. (Zuruf von der CDU/CSU: Schöne Geschichte!) – Ja, das ist jetzt eine Geschichte aus der Realität. – … Es folgte die Schaffung der Arbeitsgruppe zum Beteiligungsprozess für das groß angekündigte und beworbene Bundesteilhabegesetz. Vieles war plötzlich anders als gewohnt, und auch wenn wir schöne Sonntagsreden gewohnt sind, klangen diese plötzlich noch schöner und hatten mit den Plänen für die Gesetzesreform einen realistischen Touch angenommen. Dies schrieb jüngst auf kobinet der ehemalige Behindertenbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz. Zwischenzeitlich ist der Entwurf vorgelegt worden. Die ersten Reaktionen darauf klingen dann weniger schön: Ich bin wütend und ohnmächtig, da offensichtlich die Stimme der Betroffenen wieder einmal völlig ungehört blieb. An Dreistigkeit nicht zu überbieten ist jedoch die Behauptung, es würde ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung vorgelegt. Dann bitte soll die Regierung Klartext reden und sagen: „Wir müssen sparen, um die heilige schwarze Null zu schaffen – also fangen wir bei der Beschneidung von Menschenrechten Behinderter an“ … (Dr. Martin Rosemann [SPD]: Wen zitieren Sie denn?) – So die Reaktion von Nancy Poser vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen. Wenn Sie die humorvollere Variante davon hören wollen, so kann ich diese auch noch vortragen: Sehr zufrieden zeigt sich der Berliner Rechtsanwalt Dr. Martin Theben mit dem gestern öffentlich bekanntgewordenen Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz. „Ich bin hocherfreut über den Entwurf“, sagte Theben ... „Auch künftig werden Gerichte und vor allem die Rechtsanwälte alle Hände voll zu tun haben.“ Na, das ist ja mal eine tolle Nachricht! Jetzt einmal ganz konkret: Frau Tack hat diesen Entwurf und das, was die Bundesregierung auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren gemacht hat, gehuldigt. Es gab eine wesentliche Forderung behinderter Menschen und ihrer Verbände, dass endlich Schluss ist mit der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Das ist ein Menschenrecht; Frau Werner hat es gesagt. Dieses Menschenrecht wollen Sie nicht einlösen. Sie wollen weiterhin – mit gravierenden Folgen für ganze Familien – Einkommen und Vermögen betroffener Personen einziehen, um zum Beispiel die Assistenz zu finanzieren. Aber besonders perfide ist, dass der Referentenentwurf im Vergleich zum Arbeitsentwurf, den wir im Januar bekommen haben, noch schlimmer ist, weil darin geregelt ist, dass Menschen, die sowohl Eingliederungshilfe als auch Hilfen zur Pflege bekommen – das sind nach den neuen Regelungen eigentlich alle Menschen mit Behinderungen –, mit Verschlechterungen rechnen müssen, sobald sie ein entsprechendes Einkommen erzielen. Das ist eine Sauerei und gehört auf den Tisch des Hohen Hauses und hier diskutiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt nämlich: Behinderte Menschen können arbeiten, wie sie wollen; sie werden am Ende immer arm bleiben. Das können wir so nicht akzeptieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das hat mit guter Arbeit überhaupt nichts zu tun; denn zu guter Arbeit gehören auch gute Löhne, auch für Menschen mit Behinderungen. Ich möchte noch eine Leerstelle in der Debatte ansprechen. Es wird relativ selten über Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf gesprochen. Wir haben gerade einige Worte zum Budget für Arbeit gehört. Das ist übrigens kein neues Instrument, das Sie sich in den vergangenen Monaten haben einfallen lassen; das gibt es seit Jahrzehnten. Das Problem ist, dass es nur an sehr wenigen Orten angewandt wird; aber das ist eine andere Frage. Zudem ist Kritik angemessen, weil Sie das Budget für Arbeit nicht bundeseinheitlich ausgestalten wollen. Worauf ich aber gezielt hinweisen will, ist, dass Sie die Regelungen zum Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung aufrechterhalten und damit am unteren Ende noch einmal eine Unterscheidung zwischen den Werkstattfähigen und den nicht Werkstattfähigen treffen. Damit entziehen Sie der Gruppe der Menschen, die besonders viel Unterstützung benötigen, das Recht auf Teilhabe an Arbeit. Es ist schlichtweg eine Sauerei, nicht dagegen anzugehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Werner [DIE LINKE]) Ottmar Miles-Paul, den ich anfangs zitiert habe, hat auch Folgendes gesagt – ihn möchte ich abschließend zu Wort kommen lassen –: Wir müssen nun auch zeigen, dass wir bereit sind, für unsere Menschenrechte zu kämpfen und die schönen Träume einer wohlmeinenden Gesellschaft, die ihre Werkstätten durch Angebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ihre Sondereinrichtungen zugunsten von Angeboten mitten in der Gesellschaft, ihre Sonderschulen zu inklusiven Schulangeboten etc. von selbst umwandeln. Geschweige denn, dass wir von einer Gesellschaft träumen, die bereit ist, das nötige Geld in die Hand zu nehmen, um die Lebensqualität und das selbstbestimmte Leben behinderter Menschen ernsthaft zu fördern. Nein, wenn wir von Menschenrechten reden, müssen wir uns nun auch in den Menschenrechtsmodus begeben und für unsere Menschenrechte mit allen demokratisch zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen. So bitter es ist, der Traum ist vorbei, die Straße hat uns wieder, auch wenn der Traum für kurze Zeit schön war. Das sollten wir uns zu eigen machen. Wir sollten hier im Parlament noch so viel geraderücken wie möglich, weil dieser Gesetzentwurf wirklich Mist ist und so nicht zum Gesetz werden sollte. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Jetzt hat der Kollege Dr. Matthias Bartke, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Matthias Bartke (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag der Linken haben wir das erste Mal kurz vor der letzten Sommerpause debattiert. Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen, und ich muss sagen: Der Zeitpunkt der heutigen Debatte könnte nicht besser sein; denn seit Montagabend hat das Kanzleramt den Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes endlich freigegeben. Wir haben lange darauf gewartet. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Antje Lezius [CDU/CSU]) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, Ihr Antrag heißt „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“, und es wird Sie überraschen, wenn ich sage: Ich finde, dieser Titel verspricht durchaus, was der Antrag zu großen Teilen hält. Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt uns vor, den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen offen und inklusiv zu gestalten. Diese Konvention darf aber nicht der einzige Antrieb sein. Es geht nicht nur um Vertragserfüllung; es geht vielmehr darum, dass das Ziel eine Gesellschaft sein muss, in der alle Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. Es geht um das Glück, dazuzugehören. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, die meisten Ihrer Forderungen sind in unserem Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes berücksichtigt. Frau Werner, wenn Sie das in Abrede stellen, dann liegt das vielleicht daran, dass dieser Entwurf noch neu ist. Wir befinden uns jetzt in der Sitzungswoche, und man konnte das nicht alles so genau lesen. (Lachen der Abg. Katrin Werner [DIE LINKE] – Heiterkeit der Abg. Kerstin Tack [SPD]) Lesen Sie es, und Sie werden es feststellen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Zuerst ist das Budget für Arbeit zu nennen. Damit erhalten Menschen mit Behinderung die Chance auf einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt. In meiner Heimatstadt Hamburg haben wir damit hervorragende Erfahrungen gemacht. Schon im ersten Projektjahr haben 43 Menschen mit Behinderung einen Job in 39 Hamburger Unternehmen gefunden. Zuvor waren sie im Durchschnitt fast fünf Jahre in einer Werkstatt beschäftigt. Ihr nächster Punkt, den wir richtig finden, ist das unbegrenzte Recht zur Rückkehr in die Werkstatt. Natürlich schreibt das Budget für Arbeit Erfolgsgeschichten. Dennoch kann nach dem Schritt von der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt immer auch die Erkenntnis stehen: Das ist doch nicht das Richtige für mich. Die Angst vor dieser Erkenntnis darf aber keine Schranke sein. Deswegen wird das Bundesteilhabegesetz ein unbegrenztes Recht zur Rückkehr schaffen. In Ihrem Antrag fordern Sie auch die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung und die Weiterentwicklung der Mitwirkungsrechte in den Werkstätten. Mit dem Bundesteilhabegesetz schaffen wir Mitbestimmungsrecht in besonders wichtigen Fragen. Hierzu gehören die Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten und die Finanzierung überregionaler Werkstatträte. Ich gebe aber zu: Bei den Rechten für Schwerbehindertenvertretungen ist durchaus noch Luft nach oben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!) Ich habe eben den Beitrag von Herrn Schummer gehört. Danach bin ich optimistisch, dass wir in der gemeinsamen Beratung etwas bewirken können: dass die Schwerbehindertenvertretungen endlich das Recht bekommen, ihre Rechte auch einzuklagen. Das gehört ja dazu. (Beifall bei der SPD) Zur Förderung der Integrationsbetriebe haben wir im letzten Jahr einen Antrag vorgelegt. Frau Werner, Sie haben uns damals vorgeworfen, das sei nur ein Showantrag. Aber ich sage Ihnen: Mitnichten. Wir werden die Zuverdienstbeschäftigung in Integrationsprojekten zulassen. Wir werden die bevorzugte Berücksichtigung von Integrationsbetrieben bei öffentlichen Vergabeverfahren ermöglichen, und wir werden den Integrationsämtern zusätzlich 150 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Diese Punkte haben wir schon auf den Weg gebracht. So viel zum Thema Showantrag. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Katrin Werner [DIE LINKE]: In der Vergabeordnung steht „sollte“ und nicht „muss“!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, bei einem zentralen Punkt können wir aber definitiv nicht mitgehen, und das ist die Anhebung der Beschäftigungspflichtquote auf 6 Prozent; denn bei einer vollständigen Erfüllung einer 6Prozent-Quote entstehen mehr Pflichtplätze, als es überhaupt arbeitslose Schwerbehinderte gibt. Ich sage Ihnen: Man muss nicht Jura studiert haben, um zu merken, dass so etwas verfassungswidrig wäre. Franz Müntefering würde sagen: Die Zwergschule im Sauerland reicht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine Frage der Pflicht; es ist auch eine Frage der Überzeugung, der Information und der Anreize. Häufig fehlen schlicht ganz grundlegende Informationen. Das betrifft Unterstützungsformen, aber auch die Kenntnis über Arten von Behinderung und Einsatzmöglichkeiten. Der Sachverständige Otto-Albrecht hat es in der Anhörung so zusammengefasst: „Es fehlen ... Informationen ... darüber, dass nicht alle behinderten Menschen im Rollstuhl sitzen“. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung ergänzend auch auf Initiativen mit der Wirtschaft setzt, die genau solche doch recht elementaren Wissenslücken schließen. Meine Damen und Herren, zusammenfassend gilt: Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung liegt uns allen am Herzen. Lassen Sie uns mit dem Bundesteilhabegesetz darauf aufbauen! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächstes hat die Kollegin Dr. Astrid Freudenstein, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist das Thema gar keines, über das man so viel diskutieren müsste; denn wir sind uns in vielem einig. Wir sind uns darin einig, dass Menschen Arbeit brauchen, und zwar Arbeit, die ihnen Freude macht, und dass es zunächst einmal keinen Unterschied macht, ob der Mensch eine Behinderung hat oder nicht. Wir alle wissen auch, dass man sich mit Handicap auf dem Arbeitsmarkt oft schwertut. Wir alle würden uns wünschen, dass wir über dieses Thema nicht mehr diskutieren müssten, weil es kein Thema mehr ist, weil irgendwann alle auf dem Arbeitsmarkt unterkommen, egal ob sie ein Handicap haben oder nicht. Aber dann gibt es schon auch wieder Unterschiede, und zwar in der Problembeschreibung. In Ihrem Antrag bezeichnen Sie die Situation von behinderten Menschen als alarmierend und rechnen vor, dass im vergangenen Jahr 10 000 Schwerbehinderte mehr arbeitslos gewesen seien als noch fünf Jahre vorher. Das mag sein. Aber Sie verschweigen natürlich, dass die Gesamtzahl der Schwerbehinderten in Deutschland noch viel stärker gestiegen ist, was vor allem demografische Gründe hat. Im Endergebnis ist es so, dass heute gut 100 000 Schwerbehinderte mehr beschäftigt sind als noch 2010, und das ist eine gute Nachricht; auch das sollten wir erwähnen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich glaube, es bringt uns allen nichts, wenn wir die Situation schlechter darstellen, als sie ist. Es gibt noch mehr positive Entwicklungen, die Sie in Ihrem Antrag ausblenden. Die Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte in den Unternehmen, die Menschen mit Handicap beschäftigen müssen, liegt inzwischen bei 4,7 Prozent. Das ist so viel wie nie zuvor. Immer mehr beschäftigungspflichtige Arbeitgeber beschäftigen auch wirklich Menschen mit Behinderung – so viele wie nie zuvor. Der Kollege Schummer hat schon vorgestellt, wie wir die Situation von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessern wollen, zum Beispiel durch Integrationsfirmen, zum Beispiel durch das Budget für Arbeit. Auch das finden eigentlich alle gut. Der Knackpunkt bei diesem Thema ist natürlich, dass wir die ganz normalen Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts dafür gewinnen müssen. Sie müssen die Stellen zur Verfügung stellen, die die Menschen mit Behinderung suchen. Man kann auf ganz unterschiedliche Weise darangehen. Sie versuchen es mit Zwang und mit Strafmaßnahmen. Sie fordern eine um 20 Prozent höhere Beschäftigungsquote, Sie fordern eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe, und Sie fordern eine Pflicht, alle Arbeitsplätze barrierefrei auszubauen. Da unterscheiden wir uns. Ich bin der Meinung, dass die positive Motivation viel besser ist als aller Zwang und alle Strafen. Auch die Sachverständigen bei der Anhörung haben darauf verwiesen, dass dieser Weg der Überzeugung und Hilfestellung mehr bewirkt, zum Beispiel auch deswegen, weil es verfassungsrechtliche Probleme geben kann, wenn es deutlich mehr Pflichtarbeitsplätze als arbeitslose Schwerbehinderte gibt. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Freudenstein, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Rüffer? Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Ja, bitte. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Frau Rüffer. Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Freudenstein, der Bundesfinanzminister hat im letzten Sommer – im Juli war es, glaube ich – eine Verdoppelung der Ausgleichsabgabe gefordert. Wie stehen Sie dazu? Dr. Astrid Freudenstein (CDU/CSU): Das ist ein Vorschlag in der Debatte gewesen, der vielleicht auch zum Ziel führen kann. Ich glaube aber, dass wir zunächst einmal versuchen sollten, die Arbeitgeber dazu zu bringen, mehr Stellen zur Verfügung zu stellen. Damit ist den Betroffenen mit Sicherheit am allermeisten geholfen. (Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Werner [DIE LINKE]: Die letzten Jahre hat die Motivation nicht gereicht, nicht?) Ich glaube, dass eine solche Erhöhung der Quote oder der Ausgleichsabgabe – ich habe es eben erwähnt – die Motivation und den guten Willen auf Unternehmerseite nicht unbedingt fördern wird. Aber genau das brauchen wir natürlich. Wir brauchen den guten Willen der Unternehmer, und wir brauchen die guten Beispiele, in denen das Miteinander im Betrieb problemlos klappt. Wir wissen ja, dass die allermeisten Arbeitgeber, die Menschen mit Handicap beschäftigen, schon nach kurzer Zeit überhaupt kein Problem mehr feststellen und hochzufrieden sind. Wo das Miteinander im Betrieb praktiziert wird, da wird es auch zum Normalfall. Genau dahin müssen wir kommen, und zwar ohne Zwang und Strafen, vor allem aber natürlich mit mehr Information der Unternehmen. Es gibt viel zu viele Unternehmer, die überhaupt nicht wissen, welche Hilfen es gibt, wenn man einen Schwerbehinderten beschäftigt. Die Zahlen zeigen: Je größer ein Unternehmen ist, umso besser wissen die Personaler über die Fördermöglichkeiten Bescheid und nehmen sie dann auch in Anspruch. Wir haben ein Riesenpotenzial, gerade im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen. Auf die müssen wir mehr als bisher zugehen und sie informieren. Da sind Modellprojekte wie das schon erwähnte „Wirtschaft inklusiv“ natürlich hoch wertvoll, und hier müssen wir auch noch großflächiger aktiv werden. Deswegen auch heute von meiner Stelle der Appell an die Arbeitgeber, an die Unternehmer: Überwinden Sie die Barrieren im Kopf, beschäftigen Sie ganz gezielt Menschen mit Handicap, werden Sie zum guten Beispiel, werden Sie zum Motivator für andere! Wenn zu Beginn der Flüchtlingskrise gerade die großen Wirtschaftsverbände noch vielfach die Hoffnung geäußert hatten, dass wir damit vielleicht auch unseren Fachkräftemangel beseitigen können, dann sage ich: Wir haben schon ein großes, nicht gehobenes Fachkräftepotenzial bei uns im Land. (Beifall bei der CDU/CSU) Manche davon sitzen im Rollstuhl – es sitzen nicht alle Behinderten im Rollstuhl –, manche sind sehbehindert, wieder andere haben psychische Probleme, das mag so sein. Aber viele von ihnen sind ausgesprochen gut ausgebildet, sie sind hoch motiviert, sie wissen, wie der Laden bei uns läuft, und sie haben auf jeden Fall eine Chance verdient. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Damit beende ich die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8118, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5227 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Drucksache 18/8043 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) Drucksache 18/8260 Ich bitte die Kollegen, die noch Unterhaltungen führen müssen, dies außerhalb des Plenarsaals zu tun, und darum, die Plätze einzunehmen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Matthias Ilgen, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Matthias Ilgen (SPD): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ja heute ein äußerst spannendes Thema für die meisten Zuschauerinnen und Zuschauer an den Fernsehschirmen. Deswegen habe ich gedacht, ich mache das einmal ein bisschen anschaulich und stelle hier die Frage: Was haben die gute alte Bibel und die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika auf einem handelsüblichen Tablet – ich habe es hier; die Farbe ist natürlich rein zufällig gewählt – gemeinsam? Ja, sie waren beide das erste Buch, die Gutenberg-Bibel um 1450, als der Buchdruck erfunden wurde, die Unabhängigkeitserklärung das erste E-Book, und zwar bereits 1971, nur ungefähr 20 Jahre, bevor das World Wide Web, also das Internet, in seiner jetzigen Form, wie wir es kennen, so richtig weltweit durchgestartet ist. Aber schon damals gab es die Entwicklung, dass man Bücher auch digital verschicken kann. Wir sind mitten in einer gesellschaftlichen Revolution. Viele Dinge passieren heute über das Internet. Handel und Kommerz sind dabei nicht ausgeschlossen. Wir stehen vor der Fragestellung, wie wir vonseiten der Politik mit dem Kulturgut Buch in Zukunft umgehen wollen. Dabei geht es heute darum, die Buchpreisbindung auf sogenannte E-Books auszudehnen. Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel versucht, mit dieser Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Rechtssicherheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass eine Vielfalt von Buchtiteln und eine Vielzahl von Buchhandlungen in Deutschland auch in Zukunft erhalten bleiben. Das ist uns Sozialdemokraten besonders wichtig und liegt uns am Herzen. Deswegen unterstützen wir dies. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es geht um die Fragestellung: Wollen wir, dass der Wettbewerb bei dem Kulturgut Buch über den Preis stattfindet, wie es zunehmend der Fall ist, wenn die Buchpreisbindung online umgangen wird? Oder wollen wir, dass der Service und die Dienstleistungen des Handels, also auch der vielen Buchhändler in Deutschland, die mit ihren Buchhandlungen vor allem – ich sage das ganz deutlich – unsere Innenstädte beleben, darüber entscheiden, was der Kunde kauft und wie er es kauft? Wollen wir also den Wettbewerb nicht über den Preis, sondern über die Qualität führen? Das wollen wir auch in Zukunft tun. Deswegen wollen wir, dass die Buchpreisbindung auch auf E-Books übertragen wird. In dem Gesetzgebungsprozess sind auch weitergehende Forderungen angeklungen. Wir haben Forderungen von Verbänden auf dem Tisch gehabt, die in die Richtung gingen, dass man viele Dinge miterledigen könne, unter anderem die Themen „unlauterer Wettbewerb“ oder „Absatzförderung“. Wir müssen aber auch sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante. – Die Buchpreisbindung ist ein sehr deutschraumsprachig singulär gestattetes Gesetz – so würde ich es übersetzen. Die Europäische Kommission hat es zwar notifiziert, sagt aber: Seid vorsichtig. Wenn Erweiterungen vorgenommen werden, müssen wir sehr genau sehen, ob es keine Wettbewerbsbeschränkungen sind. – Deswegen hat die Regierung den klugen Vorschlag gemacht, wie er heute vorliegt, ein solches Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen und abzuwarten. Es sind noch sehr viele Urteile zu diesen Rechtstatbeständen anhängig. Diese müssen wir abwarten, um dann zu sehen, ob es Umgehungstatbestände im Wettbewerb gibt und wir gegebenenfalls noch einmal parlamentarisch nachsteuern und ein neues Verfahren anstrengen müssen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als Nächste hat die Kollegin Sigrid Hupach, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Sigrid Hupach (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke sagt: Die Buchpreisbindung muss ohne Wenn und Aber erhalten bleiben. Wir debattieren heute abschließend einen Gesetzentwurf zur Änderung der Buchpreisbindung aus dem Ministerium für Wirtschaft und Energie. Ich rede als Kulturpolitikerin zu diesem Thema, und das aus gutem Grund; denn bei der Buchpreisbindung geht es um das Kulturgut Buch, um die Stärkung der Verlage und der Buchhandlungen und damit auch um die kulturelle Infrastruktur und die kulturelle Vielfalt in Deutschland. (Beifall bei der LINKEN) Der vorliegende Entwurf will gesetzlich fixieren, was schon Praxis ist, dass nämlich Verlage auch für E-Books feste Preise festlegen, die von allen Buchhändlern für einen bestimmten Zeitraum einzuhalten sind. Das ist richtig. Es darf keinen Unterschied machen, in welcher der über 6 000 Buchhandlungen in Deutschland ich ein Buch oder ein E-Book erwerbe: ob in der gut sortierten Sortimentsbuchhandlung um die Ecke, im Buchkaufhaus, am Bahnhof oder über den Onlinehandel. Die Buchpreisbindung hat nicht nur Tradition, sie hat vor allem ihren Sinn darin, dass es so Verlagen möglich ist, über Mischkalkulationen auch Bücher zu drucken oder E-Books zu publizieren, die nur eine geringe Nachfrage finden werden, es aber unbedingt verdient haben, veröffentlicht zu werden, weil sie kulturell wertvoll sind. Dank der Buchpreisbindung können wir in Deutschland auf eine große Vielfalt von Buchtiteln und eine große Vielfalt an Anbietern verweisen. Die Buchpreisbindung schützt gerade die kleineren Buchhandlungen vor einem erbitterten Preisdumping durch große Handelsketten oder Onlinehändler wie Amazon. Gerade die Buchhandlungen widmen sich neben dem reinen Verkauf auch der Leseförderung, kulturellen Angeboten und Veranstaltungen. Der Gesetzentwurf stärkt die Buchpreisbindung und geht damit einen Schritt in die richtige Richtung, allerdings nur einen kleinen; denn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, bleiben mutlos stehen und lassen sich vom digitalen Zeitalter hoffnungslos überholen. Wenn wir der wachsenden Bedeutung, die E-Books und andere elektronische Medien für unser kulturelles Leben zunehmend haben, gerecht werden wollen, müssen wir mehr tun und Bücher und E-Books endlich umfassend rechtlich gleichstellen. (Beifall bei der LINKEN) Dazu gehört eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auch für diese elektronischen Kulturgüter, wie sie die Linke schon lange fordert. Dazu gehört, Käuferinnen und Käufer von analogen und digitalen Werken gleichzubehandeln; denn strenggenommen kauft man gegenwärtig nämlich kein E-Book, sondern erhält für sein Geld lediglich die Erlaubnis, den Text zu lesen. Man darf E-Books im Unterschied zu gedruckten Büchern eben nicht weitergeben oder nach Benutzung auf dem Secondhandmarkt anbieten. Dazu haben wir bereits 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Auch hier brauchen die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechtssicherheit. (Beifall bei der LINKEN) Schließlich gehört zur Anpassung ans digitale Zeitalter auch, den Erschöpfungsgrundsatz auf den Verleih von E-Books und anderen elektronischen Medien auszudehnen, flankiert von einem entsprechenden Ausgleich für Verlage und Autorinnen und Autoren über eine Anhebung der Bibliothekstantieme. Davon hätten vor allem die öffentlichen Bibliotheken und ihre Besucherinnen und Besucher etwas; denn sie könnten so auf ein modernes, vielfältiges Angebot zugreifen, das die Bibliotheken selbst gestaltet haben. Gegenwärtig sind diese aber von den Verlagen abhängig, die ihnen Lizenzen für E-Books erteilen oder eben nicht. Laut Aussagen von Frau Staatsministerin Grütters wollen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, mit dem Gesetzentwurf die Buchpreisbindung zukunftsfest für das digitale Zeitalter machen. Dann müssen Sie aber noch konsequenter werden. Akute Gefahr droht gegenwärtig nicht so sehr durch die digitalen Medien, sondern vor allem durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Am vergangenen Samstag, übrigens dem Welttag des Buches, protestierten erneut Zehntausende Menschen in Hannover gegen TTIP. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Diese Demo wurde – wie auch schon die im Oktober letzten Jahres hier in Berlin – von vielen Künstlerinnen und Künstlern, von Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen und auch Kulturverbänden maßgeblich mitgetragen. Gerade weil die Verhandlungen geheim und unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, schenken die Menschen den Beteuerungen keinen Glauben, dass die hiesige Vielfalt an Kultur und unsere Form der Kulturförderung nicht vom Freihandelsabkommen betroffen sind. Was nützt uns die Versicherung der EU-Kommissarin Malmström, dass die Buchpreisbindung von den Verhandlungen nicht berührt wird, wenn letztlich doch nur rein ökonomische Interessen eine Rolle spielen und transnationale Handelsriesen wie Amazon, Apple, Google und Co. vor Investor-Staat-Schiedsgerichten gegen sogenannte Handelshemmnisse, wie eben auch die Buchpreisbindung, klagen könnten. Nicht der freie Handel ist „gut für alle“ – wie es die neueste Hochglanzbroschüre der Bundesregierung glauben machen will –, sondern nur der faire und gerechte Handel. (Beifall bei der LINKEN) Dazu gehört die Buchpreisbindung, dazu gehört auch ein Stopp von TTIP, CETA und Co. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Dr. Matthias Heider. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Matthias Heider (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon ein bisschen überraschend, was hier alles im Zusammenhang mit der Buchpreisbindung aufgerufen wird. Darüber können wir heute nicht mehr abschließend sprechen, insbesondere nicht über die Freihandelsabkommen. Dafür fehlt uns schlichtweg die Zeit. (Sigrid Hupach [DIE LINKE]: Ich habe nur darauf hingewiesen, was alles noch geklärt werden muss!) Ich bin überzeugt: Am Samstag, dem 23. April, haben vor allen Dingen Buchhändler, Verleger, Bibliotheken und Schulen an den UNESCO-Welttag des Buches, aber wahrscheinlich weniger an die Freihandelsabkommen gedacht. Das Kulturgut Buch ist schutzwürdig. Ich glaube, darüber sind sich wenigstens all diejenigen, die gerne Bücher lesen, einig. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Der Feiertag, meine Damen und Herren, findet nicht ohne Grund am 23. April statt. Es ist der Todestag zweier bekannter Schriftsteller, nämlich des Engländers William Shakespeare und des Spaniers Miguel de Cervantes. Sie haben im 16. und 17. Jahrhundert gelebt. Ich bin mir sicher, mit der Idee der Buchpreisbindung hatten sie noch nichts am Hut. Der Buchdruck war gerade erst erfunden. Heutzutage gibt es in Spanien wie auch in Deutschland, in Frankreich, Griechenland, Italien, Norwegen, Portugal und Österreich eine solche Buchpreisbindung. Zwei deutsche Schriftsteller haben im 19. Jahrhundert, im Dreikaiserjahr 1888, die Einführung der Buchpreisbindung miterlebt. Theodor Storm hat in diesem Jahr den Schimmelreiter veröffentlicht, Theodor Fontane Irrungen und Wirrungen, ein Buch, das ich Ihnen vielleicht einmal empfehlen würde. (Heiterkeit und Beifall der Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU] und Matthias Ilgen [SPD] – Sigrid Hupach [DIE LINKE]: Das habe ich gelesen!) Nach ihrer Geburt überdauerte die Buchpreisbindung zwei Weltkriege, zwei Kartellrechtsreformen und die gegen sie gerichteten Verfahren der EU-Kommission um die letzte Jahrtausendwende herum. Seit 2002 ist die Buchpreisbindung wieder gesetzlich verankert. Sie sehen: Die Buchpreisbindung hat im deutschen Recht eine lange Tradition. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir dies fortführen und sie auf die modernen elektronischen Bücher, auf die E-Books, erweitern. Außerdem knüpfen wir ausdrücklich an das Merkmal des Verkaufs an Letztabnehmer an. Lassen Sie mich erklären, warum die Buchpreisbindung in diesen Fällen gerechtfertigt ist, in anderen Fällen wiederum nicht. Zunächst zum Zweck der Buchpreisbindung. Die Buchpreisbindung soll einen leistungsfähigen Markt für Verlagserzeugnisse, also Bücher, Musiknoten und ähnliche verlags- oder buchhandelstypische Produkte, gewährleisten. Sie soll gewährleisten, dass es ein leistungsfähiger Markt ist. Außerdem soll sie das Buch als Kulturgut und als Kulturmedium sicherstellen. Die Buchpreisbindung verhindert den Wettbewerb unter den Händlern; eine Einschränkung, die wir in unserem Rechtssystem nur in ganz wenigen Bereichen gewähren. Verlage geben einen einheitlichen Preis für ein Buch vor. Von diesem Preis darf ein Händler, bis auf wenige Ausnahmen, weder nach oben noch nach unten abweichen. Für mich als Ordnungspolitiker ist das ein zweischneidiges Schwert. Die Buchpreisbindung führt einerseits zu einer Beschränkung des Wettbewerbs, andererseits hat sie sehr großen, allgemein anerkannten kulturellen Nutzen. Die Buchpreisbindung fördert eine große Buchauswahl in Deutschland und auf dem europäischen Markt. Kulturell wertvolle Bücher können bei uns zu erschwinglichen Preisen für alle Bevölkerungsgruppen erscheinen. Es gibt in Deutschland eine Fülle von kleinen und mittleren Verlagen. Schließlich werden wir durch ein Netz von Buchhandlungen und Büchern vor Ort versorgt, und das nicht nur in großen Städten, sondern auch in ländlichen Regionen. Den Vorteil der Buchauswahl wollen wir auch bei den E-Books bewahren. E-Books sind in den letzten Jahren zum Austauschprodukt für gedruckte Bücher geworden. Schon bisher unterliegen sie faktisch eigentlich der Preisbindung. Durch die gesetzliche Regelung nehmen wir also nur eine Klarstellung vor. Diese bringt Rechtssicherheit für die Verlage und Rechtssicherheit für den Handel. Außerdem soll die Buchpreisbindung nicht mehr vom Kriterium des nationalen Buchverkaufs abhängig sein. Bisher galt die Buchpreisbindung nur für Verkäufe in Deutschland. Probleme bestanden bei einem Verkauf über das Internet aus dem Ausland an Kunden in Deutschland. In diesen Fällen war nicht klar, ob es sich um einen nationalen Buchverkauf handelt oder nicht. Das ändern wir. Mit einer neuen Regelung, die beim Verkauf an Abnehmer in Deutschland ansetzt, schaffen wir Rechtssicherheit. Dadurch werden die Unklarheiten beseitigt. Wir wollen jedoch den Schutz bei der Buchpreisbindung nicht überstrapazieren; Kollege Ilgen hat schon darauf hingewiesen. Es bleiben daher einige an uns herangetragene Änderungswünsche der Branche unberücksichtigt. Ein Wunsch war beispielsweise, auch die Kalender der Buchpreisbindung zu unterwerfen. Ich sehe da keine wirkliche Ähnlichkeit mit Büchern. Sie haben mehr eine künstlerische, ästhetische Bedeutung und sind aus meiner Sicht eher mit Drucken, mit Postern oder mit Fotografien zu vergleichen. Ein weiterer Wunsch, unter anderem vom Bundesrat, war es, Verkaufsmaßnahmen zu verbieten, die die Buchpreisbindung unterlaufen. Ein solches Verbot halten wir für nicht notwendig; denn die Buchpreisbindung selbst verbietet schon den Preiswettbewerb zwischen den Händlern. Zudem haben die Gerichte in vielen Entscheidungen alle Maßnahmen, die das Ziel hatten, die Buchpreisbindung zu umgehen, für unzulässig gehalten. Darüber hinaus wollen wir Unternehmen nicht in ihrer unternehmerischen Freiheit beschränken. Werbemaßnahmen, die mit der Buchpreisbindung vereinbar sind, müssen zulässig bleiben. Sie sind ein zulässiges Instrument. Schließlich halten wir eine Regelung, die Bücher ohne ISBN von der Buchpreisbindung ausnimmt, nicht für notwendig. Das wurde in einer Petition, die derzeit im Petitionsausschuss beraten wird, gefordert. Der Petent wollte durch diese Petition erreichen, dass Hobbyautoren ihre Bücher unabhängig von der Buchpreisbindung verkaufen können. Das ist, meine Damen und Herren, schon jetzt erlaubt. Die Buchpreisbindung gilt nicht für Schriften, die Sie alle im Selbstverlag von zu Hause aus auf den Weg bringen. Meine Damen und Herren, wir haben gesehen, dass die Buchpreisbindung auch im Jahr 2016 noch ihre Berechtigung hat. Daher ist es sinnvoll, eine gesetzliche Klarstellung bezüglich der E-Books in das Gesetz aufzunehmen und sie an den Verkauf an Abnehmer in Deutschland auszurichten. Wir stellen uns damit auch gegen eine schlanke Bestsellerkultur. Das schützt die Titelvielfalt in Deutschland, alte Literatur und neue Literatur. Nicht nur Storm und Fontane hätten es uns gedankt. Weitere Einschränkungen der unternehmerischen Handlungsfreiheit sind aber nicht geboten. Deshalb nehmen wir an dieser Stelle davon Abstand. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Kollegin Tabea Rößner. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kafka war Versicherungsangestellter, Doris Lessing Sekretärin, und Herta Müller verdiente ihr Geld als Lehrerin. Deutschland betrachtet sich ja immer gerne als das Land der Dichter und Denker; aber dichten geht halt erst nach Feierabend. Kreativität ist kein Nine-to-five-Job, wird das auch niemals sein. So ist Kultur auch kein normaler Wirtschaftszweig, und deshalb bedarf Kultur eines gewissen Schutzes. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem Rechnung. Kafka hätte es sich wohl kaum vorstellen können, dass irgendwann einmal sein gesamtes Werk auf ein dünnes Gerät passt und man es überall bekommen kann. Die Digitalisierung macht vieles einfacher. Sie erleichtert die Verbreitung von Kultur, und das wiederum inspiriert für Neues. Als Kundin oder Kunde sehen wir oft nicht die Arbeit von Autoren und Verlegern, die auch in EBooks steckt. Wir schauen gerne auf den Preis. Darum ist es so wichtig, dass wir als politisch Verantwortliche darauf achten, dass im digitalen Wirtschaftsraum Gewinnmaximierung nicht zum Ausverkauf von Kultur führt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Preisdumping à la Amazon geht zulasten der Kreativen und damit letztlich auch zulasten der Leserinnen und Leser. Die Buchpreisbindung verhindert einen Unterbietungswettbewerb. Es ist nur konsequent, sie auf EBooks auszuweiten, und zwar grenzüberschreitend. Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich mir keine Sorgen um die Amazons dieser Welt mache, sondern um die vielen kleinen Buchhandlungen, die ein vielfältiges Buchangebot vorhalten. Diese Orte sterben aus, wenn wir nicht aufpassen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Da hilft, ganz ehrlich, auch kein gutgemeinter 100 000-Euro-Preis der Beauftragten für Kultur und Medien. (Matthias Ilgen [SPD]: Er schadet aber auch nicht!) Eines verstehe ich nicht: Es gibt derzeit Ausnahmen von der Buchpreisbindung. Davon profitiert vor allem der große Buchhandel. Er streicht häufig hohe Margen ein; die Kleinen können da überhaupt nicht mithalten. Jetzt hat der Bundesrat vorgeschlagen, diese Ausnahmen zu begrenzen. Aber genau das lehnen Sie ab, und zwar mit der Begründung, die Gerichte würden die Verstöße gut im Griff haben. Ich sage: Wenn es ständig gerichtlicher Korrekturen bedarf, dann geben wir als Gesetzgeber unsere Verantwortung ab, und das kann ja wohl nicht unser Anspruch sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Nun ist die Buchpreisbindung eine zwar sinnvolle, aber auch verhältnismäßig kleine Baustelle. Für den Buchmarkt gibt es weit mehr Herausforderungen, zum Beispiel die Frage, ob der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auch für elektronische Bücher gelten soll, oder die Frage, welche Vor- und Nachteile ein Weiterverkauf gebrauchter EBooks hat, oder die Frage, wie die EBook-Ausleihe in Bibliotheken ermöglicht werden kann. Sicher, das sind keine leichten Fragen; vor den Antworten drücken Sie sich aber schon viel zu lange. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich mache mir auch Sorgen um die zukünftigen Kafkas, Müllers und Lessings. Sie profitieren zwar von der Buchpreisbindung, wenn ihre Werke online nicht für einen Apfel und ein Ei verscherbelt werden. Das alleine reicht aber nicht. Ich erwarte von der Bundesregierung deutlich mehr Einsatz für die Kreativen. Eine Chance lassen Sie gerade verstreichen, nämlich beim Urhebervertragsrecht. Bundesjustizminister Maas hat nach großen Ankündigungen am Ende nur Halbdurchdachtes vorgelegt. Neuerdings scheint er auch selbst nicht von seinem Entwurf überzeugt zu sein; das hat er jedenfalls vorgestern bei einer Veranstaltung von sich gegeben. Das verstehe ich. Warum zum Beispiel hat er die Verbindlichkeit des Schiedsverfahrens zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln, einen ganz wesentlichen Schritt für die angemessene Vergütung von Autorinnen und Autoren, nicht mit aufgenommen? Dabei war genau das einer der wenigen Punkte, auf den sich alle Fraktionen damals bei der Internet-Enquete-Kommission geeinigt haben. Das müssen Sie mir einmal erklären. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Und auch sonst beim Urheberrecht – gähnende Leere. Wo bleibt beispielsweise die versprochene Bildungs- und Wissenschaftsschranke? Auch wichtig für die Autorinnen und Autoren war das jüngste Urteil des BGH in Sachen Vogel gegen VG Wort. Danach haben Verlage derzeit keinen Anspruch, an der Privatkopievergütung zu partizipieren. Das bedroht vor allem kleine Verlage. Wenn Verlage auch in Zukunft Ausschüttungen erhalten sollen – natürlich nicht auf Kosten der Urheber –, braucht das eine gesetzliche Regelung. Da reicht es nicht, wenn sich die Bundesregierung sorgt und gesetzliche Möglichkeiten prüfen will. Hier muss mit Nachdruck auf nationaler und europäischer Ebene eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten gefunden werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir sehen: Die Buchpreisbindung auf EBooks auszudehnen, kann nur ein erster Schritt sein. Es gibt viel mehr Handlungsbedarf, der von der Bundesregierung leider regelmäßig ignoriert wird. Wir müssen aber jetzt handeln: für die kulturelle Vielfalt, für die Müllers und Kafkas von morgen, für diejenigen, die in Kultur und Kreativität investieren. Es gibt viel zu tun. Bitte ruhen Sie sich nicht auf diesem Gesetz aus. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Keine Sorge!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die Bundesregierung hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Uwe Beckmeyer das Wort. Uwe Beckmeyer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Präsident, schönen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Opposition einige Worte am Anfang: Wenn Sie das gut finden, sagen Sie das auch. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich doch! Habe ich!) Und sagen Sie nicht immer das Gegenteil, Stichwort: TTIP. Natürlich liegt uns allen die Kreativwirtschaft am Herzen. Gerade in jüngerer Zeit hat sich enorm viel in Deutschland auf diesem Felde getan. Hohe Anstrengungen sind seitens der Bundesregierung unternommen worden. Bei vielen der großen Kulturveranstaltungen, etwa bei der Berlinale, haben wir bewiesen und gezeigt, was alles aktuell zusätzlich gemacht wird. Das sollte man nicht kleinreden. Wir haben gemeinsam 2002 im Deutschen Bundestag das Buchpreisbindungsgesetz beschlossen. Das war eine große Tat. Wir erweitern sie vom normalen Buch auf das digitale und übertragen sie. Digitale Versionen sind Substitute des Buches. Das muss man so sehen, so kategorisieren und im Gesetz schützen. Das ist unsere Aufgabe. Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen. Es ist richtig, dass wir das jetzt anpacken. Insofern haben wir es mit einer Erfolgsgeschichte zu tun, mit einer langen und über die Jahrhunderte gewachsenen Erfolgsgeschichte des Buches. Wir haben es mit einer rasanten Entwicklung des digitalen Bereiches, des Internets in einer Dekade zu tun, die natürlich auch die Gesellschaft erfasst hat. Uns erscheint aber wichtig, dass wir auch diejenigen erfassen, die von draußen mit dem Internet auf den deutschen Buchmarkt einwirken. Wir wollen diejenigen, die über das Internet von außen versuchen, Digitales hier zu veräußern, in die Buchpreisbindung hineinbringen. Denn das ist auch ein entscheidender Punkt: Wir dürfen die Wettbewerbsbedingungen am Ende des Tages nicht so löchrig gestalten, dass von draußen am Ende der deutsche Buchhandel erneut unter Druck kommen kann. Das ist eine klare Position. Ich freue mich, dass hier im Deutschen Bundestag – neben den etwas ablenkenden weiteren Anmerkungen – am Ende doch eine große Übereinstimmung zu diesem Thema besteht. Wir müssen auf das sich verändernde Marktumfeld reagieren. Das tun wir hier. Insofern bin ich froh, dass es jetzt zu einem Beschluss des Deutschen Bundestages zu diesem Thema kommt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Als Nächster spricht der Kollege Ansgar Heveling für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ein Raum ohne Bücher ist wie ein Körper ohne Seele“ – diese schöne Weisheit des römischen Denkers Cicero ist manchem von uns auch heute noch ein treuer Begleiter. Dass der konkrete physikalische Raum immer mehr einem virtuellen Raumkonzept weichen würde und wir Bücher einmal in digitaler Form lesen würden, konnte Cicero vor über 2 000 Jahren wahrscheinlich nicht ahnen. Ebenso wenig war abzusehen, dass ein Computer, ein EBook-Reader oder ein Tablet einmal genügen würden, um den Inhalt einer ganzen Bibliothek in sich aufzunehmen. Auch ich konnte mir lange nicht vorstellen, die Haptik eines Buches gegen ein Stück Plastik einzutauschen. Die Lebensumstände eines MdB belehrten mich bald eines Besseren, und so bin ich heute sehr froh, gleich mehrere Bücher in so einem Stück Plastik mit mir herumtragen zu können. Auch Jorge Luis Borges, der legendäre argentinische Bibliothekar und Schriftsteller, hat sich sicherlich nicht gedacht, dass ein heutiger EBook-Reader seiner unendlichen Bibliothek aus der fantastischen Kurzgeschichte Die Bibliothek von Babel einmal so nahe kommen würde. Noch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Buchpreisbindungsgesetzes 2002 war der Onlinehandel mit Büchern vergleichsweise unbedeutend. Seit einigen Jahren erfreuen sich jedoch EBooks in Deutschland einer immer stärker werdenden Bedeutung. Mehr als jedes 20. Buch wird hierzulande schon in digitaler Form verkauft, Tendenz steigend. Aufgrund dieser wachsenden Bedeutung von EBooks ist es dringend notwendig geworden, die Buchpreisbindung jetzt endlich auf EBooks auszuweiten. So können wir dem Buch als Kulturgut in vollem Umfang den Schutz garantieren, der ihm 2002 durch das Buchpreisbindungsgesetz zuteilwurde. Das Buchpreisbindungsgesetz verpflichtet die Verlage, für ihre Bücher einen Preis festzusetzen. Die Händler sind verpflichtet, diesen festgesetzten Preis einzuhalten. Das Gesetz garantiert auf diese Weise, dass Verlage sinnvoll kalkulieren können. Es garantiert, dass Chancengerechtigkeit zwischen großen und kleinen Buchhändlern besteht, und es garantiert, dass sich Sortimentsbuchhandlungen über ein qualitativ hochwertiges Programm und eine intensive persönliche Beratung weiterhin profilieren können. Ohne die Preisbindung könnten vor allem Großabnehmer besonders günstige Einkaufspreise erzielen. Der Erfolg eines Buches hängt schließlich ganz erheblich davon ab, ob die führenden Großanbieter das Buch vertreiben. Kleine Buchhandlungen dagegen könnten keine so günstigen Einkaufspreise aushandeln. Ihre Marktmacht ist schlichtweg zu klein. Wenn das Buch hier teurer ist als dort, dann kaufe ich es natürlich da, wo es am günstigsten ist, womöglich gleich online. Auch die Verlage müssten dann kürzen. Die Quersubventionierung von Nischenbüchern, Nischentiteln würde erheblich erschwert. Letztlich würde sich dann das Angebot immer weiter nur auf Bestseller verengen. Amazon hat vor kurzem seine erste Buchhandlung in Seattle eröffnet. Aus circa 5 000 Bestsellern kann der Kunde auswählen. Exoten, spezielle Bücher, wahrscheinlich die Kurzgeschichtensammlung von Jorge Luis Borges findet man da nicht mehr. Das Buchpreisbindungsgesetz dagegen garantiert Vielfalt. Daher ist es nur konsequent, EBooks explizit unter den Schutz der Buchpreisbindung zu stellen. Weil wir das Buch als Kulturgut schützen wollen, sollen aber nur bestimmte EBooks der Buchpreisbindung unterliegen, nämlich solche, die überwiegend verlags- und buchhandelstypisch sind, weil sie den Lesern dauerhaft angeboten werden. Nicht unter die Buchpreisbindung fallen damit solche elektronischen Bücher, die die Autoren selber unter Nutzung spezieller Plattformen veröffentlichen. Sie sind dann als nicht „verlags- und buchhandelstypisch“ einzuordnen. Die Buchpreisbindung wird auch Buchverkäufe aus dem Ausland nach Deutschland erfassen. In Zeiten, in denen man mit einem Mausklick Produkte aus aller Welt bestellen kann, ist der grenzüberschreitende Handel mit Büchern natürlich auch keine Ausnahme. Künftig knüpft die Buchpreisbindung an den Verkauf der Bücher an einen Letztabnehmer in Deutschland, an. Die Einhaltung der Buchpreisbindung wird nun unabhängig vom Sitz des Verlages oder des Händlers geregelt. So können Umgehungen der Preisbindung wirkungsvoll und umfassend auch im grenzüberschreitenden Handel ausgeschlossen werden. Zuletzt möchte ich noch kurz auf die bereits angesprochene Problematik eingehen, ob unzulässige Absatzfördermaßnahmen ausdrücklich per Gesetz verboten gehören. Dass große Buchhandlungen ihren Absatz in großem Umfang durch Maßnahmen wie Kundenbindung durch Gutscheine, Werbung mit Spenden oder sogenannte Affiliate-Programme fördern, ist augenfällig. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf bleibt es erst einmal bei der bisherigen Praxis. Unzulässige Maßnahmen, durch die die Preisbindung unterlaufen wird, können natürlich durch Gerichtsentscheidungen unterbunden werden. Das war schon immer so, und das wird auch so bleiben. Allerdings ist die Rechtsprechung an diesen Stellen oftmals uneinheitlich. Deswegen sollten wir uns vornehmen, die Rechtsprechung auszuwerten und dann zu überlegen, ob es nicht vielleicht doch notwendig ist, an anderer Stelle auch explizite Verbote bestimmter Absatzfördermaßnahmen auszusprechen, wenn sie nicht im Einklang mit dem fairen Wettbewerb stehen. Am 23. April dieses Jahres, am vorvergangenen Samstag, war der diesjährige UNESCO-Welttag des Buches. So wie Cicero vor 2 000 Jahren noch nicht ahnen konnte, wie man heutzutage Bücher liest, können auch wir nicht vorhersehen, wie die Zukunft des Buches aussieht. Nur eines ist gewiss: Bücher werden weiterhin gelesen. Sie sind nach wie vor wesentlicher Treibstoff unserer Kultur. Die Erweiterung des Buchpreisbindungsgesetzes auf EBooks und die Klarstellung im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Buchverkauf sind wesentliche Schritte zum Erhalt der literarischen Vielfalt auf dem deutschen Buchmarkt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Siegmund Ehrmann, SPD. (Beifall bei der SPD) Siegmund Ehrmann (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auf Gutenberg wurde verwiesen. In der Tat: Seine Revolution des Buchdruckes Mitte des 15. Jahrhunderts löste einen Megatrend aus. Was passierte? Erstens wurde die exakte Reproduktion von Texten möglich, zum Zweiten bekam die Autorenschaft einen besonderen Stellenwert, drittens veränderte sich das Lesen, und viertens – das ist entscheidend – wurde das Wissen allgemein zugänglich. Die Digitalisierung hat diesen Prozess in den letzten Jahrzehnten enorm verdichtet und beschleunigt. Aber wenn wir auf die letzten Jahrhunderte zurückblicken, müssen wir feststellen: Dies war ein permanenter Prozess, der jetzt wahrscheinlich einen Quantensprung erfahren hat. Doch die vier Säulen, die ich genannt habe – Reproduktion, Autorenschaft, die Kunst des Lesens und der Zugang zum Wissen –, sind geblieben. Sie gelten nach wie vor als Herausforderungen und sind zu gewährleisten. Die Buchpreisbindung ist deshalb ein zentrales Instrument, das Buch als Portal zum Wissen nicht nur ökonomisch, sondern vor allem auch kulturpolitisch zu stärken und zu schützen. Es wurde erwähnt: Bereits 1888 wurde sie vertraglich vereinbart und 2002 dann europarechtlich bzw. wettbewerbsrechtlich wasserdicht geregelt. Jetzt folgt die Erweiterung auf E-Books und den grenzüberschreitenden Handel. Ich teile die Auffassung, die von Ansgar Heveling, Herrn Ilgen und Dr. Heider vorgetragen wurde: Man darf diesen Rechtsrahmen auch aus ordnungspolitischen Gründen nicht überladen. Das geht nicht, auch wenn es an anderer Stelle Justierungsbedarf gibt. Auch die unzulässige Absatzförderung wurde angesprochen. Das müssen wir angehen, aber an anderer Stelle. Das hier ist nicht der geeignete Ort. Lassen Sie mich nun auf die ökonomischen Effekte der Buchpreisbindung eingehen. In unserem Land, in Deutschland, erzielt der Buchhandel einen Umsatz von rund 9,3 Milliarden Euro im Jahr. Im Vergleich dazu beträgt der Umsatz in Großbritannien – das Land hat 64 Millionen Einwohner und damit etwa 20 Millionen weniger als unser Land – circa 4 Milliarden Euro. Bei einer Gegenüberstellung stellt man fest – der Buchmarkt in Großbritannien ist seit den 2000er-Jahren dereguliert –, dass innerhalb kürzester Zeit etwa 1 800 Buchhandlungen dichtmachen mussten, und auch die Vielzahl, die Breite der aufgelegten Titel ist deutlich zurückgegangen. Deshalb muss der Blick nicht nur auf die ökonomische Dimension, sondern insbesondere auch auf die kulturpolitische Wirkung gerichtet sein. Die Buchpreisbindung eröffnet Verlagen den Korridor, Kostendeckungsbeiträge und vor allen Dingen auch Gewinne zu erwirtschaften, sodass sie auch Risiken bzw. Wagnisse eingehen und das Unbekannte, das Neue fördern können. Sie können junge Autoren aufbauen und unterstützen, ihre Honorare finanzieren und sie im Markt etablieren – was in der Tat oft problematisch ist –, sodass wir uns mit deren Impulsen auseinandersetzen können. (Beifall des Abg. Matthias Ilgen [SPD]) Dieser Korridor bzw. diese Flugschneise ist kulturpolitisch und ökonomisch also durchaus sehr wichtig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, in unserem Land dürfen wir uns darüber freuen, dass wir etwa 6 750 Buchhandlungen haben. Gemessen an der Anzahl der Einwohner ist das eine noch gesunde Struktur. Wenn wir genauer hinsehen, müssen wir aber feststellen, dass es insbesondere die kleinen, eigentümergeführten Buchhandlungen schwer haben. Das ist nicht trivial. Sie stehen aufgrund des Angebotes der großen Ketten und im Internet unter Druck. Gleichwohl ist die Erreichbarkeit der Buchhandlungen in den jeweiligen Quartieren zur Grundversorgung gegeben. Die Buchpreisbindung schützt die Buchbranche, aber nicht den Heizer auf der E-Lok. In der Tat gibt es auch in dieser Branche aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Büchern einen erheblichen Druck. Alternative Vertriebswege stellen hier eine Herausforderung dar. Technische Entwicklungen im Hinblick auf die Erstellung und den Vertrieb sind offenkundig notwendig. Darüber hinaus sind auch die Probleme der Refinanzierung für Verlage schon angesprochen worden. Kurzum: Das ist ein guter und wichtiger Impuls aus dem Koalitionsvertrag, umgesetzt durch das Wirtschaftsministerium. Wir sollten diesen Gesetzentwurf jetzt möglichst schnell ins Bundesgesetzblatt bringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt, und ich schließe die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8260, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/8043 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Wir kommen jetzt zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe jetzt den Zusatzpunkt 5 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flüchtlingsschutz und faire Verantwortungsteilung in einer geeinten Europäischen Union Drucksache 18/8244 Überweisungsvorschlag: Innenausschuss (f) Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Federführung strittig Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Widerspruch dagegen erhebt sich keiner. Dann ist das so beschlossen. Ich kann die Aussprache sofort eröffnen. Das Wort zu Beginn der Debatte hat die Kollegin Katrin Göring-Eckardt für Bündnis 90/Die Grünen. Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Rückblickend wird man das Jahr 2015 wahrscheinlich das Jahr der Geflüchteten nennen, nicht nur, weil viele Menschen nach Deutschland gekommen sind, sondern weil so viele Menschen in Deutschland eine Willkommenskultur an den Tag gelegt haben, mit der wahrscheinlich niemand, auch ich nicht, in dieser Art und Weise gerechnet hat. Auch im Nachhinein können wir sagen: Darauf können wir wirklich stolz sein. Wir können auch darauf stolz sein, dass diese Willkommenskultur bis heute anhält, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN) Spätestens seit dem Herbst begleiten uns dabei ständig die Fragen: Wie können eine langfristige Lösung, ein Plan aussehen? Wie kann man Aufnahme gut organisieren und europäisch regulieren? Ja, es gab immer welche, die gesagt haben: Wir schaffen das nicht. – Wir, das reichste Land, das Land, dem es immer dann gutging, wenn es keine Mauern und Zäune gebaut hat? Wie absurd! Wie also soll es gehen? Die Antwort der Bundesregierung kam nach den ersten geordneten Notfallmodi, und sie ist leider nicht neu. Sie ist ein Abklatsch des alten Dublin-Systems. Die Flüchtlinge sollen gar nicht erst hierherkommen. – Das ist falsch. Das wird uns nicht weiterbringen. Das ist nicht zukunftsfähig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Früher konnte man die Flüchtlinge Griechenland überlassen. Als der Europäische Gerichtshof die Rückführungen nach Griechenland wegen der dort herrschenden inhumanen Bedingungen in den Lagern verbot, war für die Flüchtlinge in Italien und Ungarn Endstation. Dann standen die Menschen in Freilassing, Kiefersfelden und Passau. Das war übrigens lange bevor die Bundeskanzlerin die Aufnahme der Geflüchteten vom Budapester Keleti-Bahnhof ermöglichte. An die genaue zeitliche Abfolge muss hier noch einmal erinnert werden, auch wenn man an die Zukunft denkt und sich fragt: Geht es eigentlich so weiter wie im Moment, nämlich dass hier kaum Menschen ankommen? Jetzt soll die Türkei die Rolle des Landes, dem die Menschen überlassen werden, spielen, sozusagen die äußerste Abwehrbastion. Über den Preis an Meinungs- und Pressefreiheit, den Sie dafür bezahlen, haben wir hier gestern gesprochen. Vielleicht kann, vielleicht muss man sagen: Das einzig Positive an diesem Deal ist, dass es zumindest den Ansatz einer europäischen Lösung gibt; das will ich nicht kleinreden. Aber dieser Ansatz beträgt genau 72 000 Plätze. Das ist lächerlich, meine Damen und Herren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Natürlich halten sich die Kriegsparteien nicht daran, dass nur 72 000 Menschen verteilt werden. Völlig inakzeptabel ist und bleibt die Begrenzung auf syrische Geflüchtete. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn ich jetzt lese, dass Tschechien die ersten sieben Flüchtlinge aufnehmen will, dann weiß ich nicht mehr, ob das zum Weinen oder zum Lachen ist. Na klar, es war abzusehen: Die Fluchtrouten werden verlagert. Die Menschen suchen sich neue Wege. Doch Libyen – um ein Beispiel zu nennen – ist in vielfacher Hinsicht noch viel unsicherer und ein noch viel schlechterer Ort als die Türkei. Wenn wir Fluchtbewegungen einigermaßen planen wollen, dann müssen wir den Menschen zwei Dinge geben: erstens geregelte Perspektiven, zweitens sichere Wege, statt sie fernhalten zu wollen. Darauf kommt es jetzt an. Um genau solche Konzepte müssen wir ringen. Keine Abschottung, sondern sichere Wege und klare Planbarkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deswegen legen wir Ihnen heute einen Antrag vor, um zu zeigen, wie eine wirklich europäische Lösung aussehen kann, eine europäische Lösung, mit der gesagt wird: Ja, wir sind offen für Menschen, die hierherkommen müssen und die keine Abschottungspolitik weitertreibt. – Dazu verlangen wir akut und als Erstes die Umsetzung des schon im September 2015 im EU-Rat gefassten Beschlusses, insgesamt 160 000 Schutzsuchende auf Grundlage einer gerechten Quote innerhalb der EU zu verteilen (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und sie damit aus den überforderten Ländern Griechenland und Italien herauszuholen, insbesondere aus Idomeni. Es ist doch absurd, dass die Menschen immer noch unter solchen Umständen leben müssen, obwohl bei uns Erstaufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte, Unterbringungsmöglichkeiten leer stehen und sogar Bürgermeister und Landräte sagen: Meine Güte, wir sind doch jetzt gut vorbereitet. Die Menschen sollen doch, bitte schön, hierherkommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Strukturell brauchen wir dringend eine Alternative zum gescheiterten Dublin-System, einen dauerhaften Mechanismus zur Verteilung von Schutzsuchenden zwischen den Mitgliedstaaten. Das geht nur nach vorab festgelegten solidarischen und gerechten Kriterien, die natürlich auch die Präferenzen der Schutzsuchenden berücksichtigen, wenn auch klar ist: Natürlich wird nicht jeder und jede in sein Wunschland kommen können. Eines, meine Damen und Herren, ist klar: Jeder Vorschlag, der im Prinzip die Beibehaltung des alten Dublin-Systems beinhaltet, wird scheitern. Da hilft auch kein nachgelagerter Fairnessmechanismus, wenn viele Menschen kommen. Dublin ist gescheitert. Es wird wieder scheitern. Und jeder, der weiterhin so denkt, wird wieder mit einer Überforderung der Situation in Europa zu rechnen haben. Und er wird wieder damit zu rechnen haben, dass Menschen in äußerste Not kommen. Das können wir nicht wollen. So kann man die europäischen Werte nicht verteidigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Ja, wir brauchen einen dauerhaften Verteilmechanismus – ich erwarte, dass sich die deutsche Bundesregierung dafür einsetzt –, so etwas wie den Königsteiner Schlüssel. Deutschland hat schließlich positive Erfahrungen damit. Eine europaweite Verteilung wird aber selbstverständlich nur dann funktionieren, wenn alle Mitgliedstaaten ähnliche Standards haben und die Präferenzen der Flüchtlinge in den Blick genommen werden. Das geht mit einem starken, in allen EU-Staaten auch umgesetzten Asylrecht mit einem einheitlichen EU-Flüchtlingsstatus. Das geht, wenn dafür gesorgt wird, dass überall rechtsstaatliche Verfahren stattfinden, dass es überall faire Chancen auf Anerkennung und Integration gibt. Dafür braucht es eine europäische Einrichtung zur Registrierung, Versorgung und Umverteilung von Schutzsuchenden. Das sagen wir übrigens jetzt, obwohl wir da früher anderer Meinung waren. So etwas wie Hotspots kann funktionieren. Es kann aber nicht funktionieren, wenn Hotspots quasi Gefängnisse sind, wo keine rechtsstaatlichen Verfahren stattfinden können, wo keine anständige Gerichtsbarkeit stattfinden kann und wo keine NGOs zur Beratung hineinkommen. Deswegen: erst klare, deutliche Verabredungen über humanitäre Standards in solchen Zentren und dann eine humanitäre und echte Verteilung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich weiß wohl: Das, was wir vorschlagen und was ich hier nur sehr kurz vortragen kann, ist ambitioniert. Es wird auch nicht auf einmal gehen. Wir müssen aber wissen, wohin es gehen soll und wie es gemeinsam mit Europa gehen kann. Nur dann können wir uns auch auf kleine Schritte einigen. Es müssen aber die richtigen kleinen Schritte sein. Sie müssen in die richtige Richtung gehen. Und das heißt: Ja, wir können Menschen aufnehmen, wir werden sie aufnehmen, wir werden sie gut aufnehmen – gemeinsam in Europa –, und das Europa der Abschottung ist von gestern. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Thorsten Frei. (Beifall bei der CDU/CSU) Thorsten Frei (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Göring-Eckardt, ich frage mich wirklich, warum Sie diese Rede hier im Deutschen Bundestag gehalten haben. Wenn ich mir die Situation in Europa anschaue, dann fällt mir vor allen Dingen eines auf, nämlich dass sich eine Regierung, und zwar die deutsche Bundesregierung und ganz namentlich die Bundeskanzlerin, mehr als alle anderen dafür eingesetzt hat, dass das europäische Problem der Migration von Flüchtlingen auch europäisch gelöst wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das, was Sie als „kleine Schritte“ bezeichnet haben – etwa das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei –, ist ja auf das Engagement von niemand anderem als der Bundeskanzlerin zurückzuführen. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Schlimm genug!) Deshalb frage ich mich, warum Sie dieses Engagement bzw. diesen Einsatz nicht dort bringen, wo er tatsächlich notwendig wäre. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen, ich soll in das ungarische Parlament gehen und dort reden?) – Lassen Sie mich zunächst ein paar Sätze sagen. Dann können Sie sie ja gerne kommentieren. – Denn es ist ja beispielsweise so, dass es darum geht, für diese Aufgabe eine gemeinsame Lösung zu finden. Ich glaube, wir sind da auf einem ganz guten Weg. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Nein, sind wir nicht! Überhaupt nicht!) Man muss nur eben auch die Rahmenbedingungen berücksichtigen. Deutschland ist schließlich nicht als ein isoliert zu betrachtender Akteur auf internationaler Bühne tätig, sondern wir hatten gerade in den letzten Wochen und Monaten die Situation, dass 28 Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission jeweils Partikularinteressen vertreten haben, dass nicht der einigende, integrationsorientierte Geist prägend war, der eigentlich die Europäische Union zusammenhalten sollte, sondern Einzelinteressen. In einer solchen Situation ist es, glaube ich, notwendig, diese zu überwinden, wieder zur Solidarität zurückzukehren und dafür zu sorgen, dass auch diejenigen, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, tatsächlich mit in die Überlegungen einbezogen werden. Genau das war der Weg der Bundesregierung: eine Lösung nicht nur für das eigene Land, für sich selbst zu finden, sondern für alle europäischen Länder, die davon betroffen sind. Wenn ich genau in Ihren Antrag, der wenig Erhellendes und eigentlich nichts Neues beinhaltet, schaue, dann fällt mir natürlich auf, dass darin durchaus sinnvolle Akzente gesetzt werden. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Frei, Sie widersprechen sich!) Ja, es ist richtig, dass wir diejenigen, die schutzsuchend nach Europa kommen, aufnehmen. Dabei geht es um Flüchtlinge, aber nicht um Arbeits- und Wirtschaftsmigranten. Da müssen wir, glaube ich, sehr genau unterscheiden. Hinsichtlich derer, die hierbleiben können, brauchen wir auch eine angemessene Lastenverteilung in Europa. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Frei, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Baerbock? Thorsten Frei (CDU/CSU): Ja, bitte schön. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Herr Kollege Frei, wir haben jetzt ja mehrfach betont, warum wir diesen Antrag stellen und warum wir ihn hier eingebracht haben. Wir waren gestern zusammen im Europaausschuss und hatten dort Vertreter des UNHCR zu Gast. Diese haben sehr deutlich gemacht, dass es ein großes Problem gibt – das ist auch der erste Punkt in unserem Antrag –, nämlich dass von den 160 000 Menschen, für die die Umverteilung zugesagt wurde, erst eine Handvoll verteilt wurde und dass Deutschland nicht unter den vier Ländern ist, die eine ihrer Quote entsprechende Zahl an Menschen aufgenommen haben. Deswegen gebe ich die Frage, die wir auch im Ausschuss immer wieder thematisiert haben, an Sie als Vertreter einer der Regierungsfraktionen zurück. Wenn Sie sagen, Sie wissen nicht, was Deutschland tun kann und soll, frage ich Sie: Wie und wann werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland die Menschen, für die die Umverteilung aus Griechenland, zum Beispiel aus Idomeni, zugesagt wurde, aufnimmt, und warum bringen Sie dazu keine eigenen Vorschläge auf den Weg? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Thorsten Frei (CDU/CSU): Zunächst einmal, Frau Kollegin Baerbock, ist es so, dass Deutschland seine Zusagen auch bei diesem Thema einhalten wird. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann? – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Wie denn? Und wann vor allen Dingen?) Aber ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass im vergangenen Jahr, also 2015, 1,5 Millionen Flüchtlinge nach Europa gekommen sind, und davon 1,1 Millionen nach Deutschland. Sie, Frau Göring-Eckardt, haben vorhin in Ihrer Rede gesagt, dass Griechenland und Italien überfordert seien. Sie sollten sich einmal die Vergleichszahlen ansehen. Im vergangenen Jahr gab es in Italien 60 000 Asylbewerber. Dieses Jahr sind bereits 28 000 Menschen in Italien angekommen. Diese Zahlen zeigen jedenfalls, wo der Schwerpunkt der Aufnahme von Flüchtlingen in Europa liegt. Deswegen ist Ihre Fragestellung aus meiner Sicht falsch. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Abg. Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Jetzt möchte ich mit meiner Rede fortfahren und darauf hinweisen, dass es natürlich am Ende des Tages einerseits darum geht – das sind zwei Seiten einer Medaille –, diejenigen zu schützen, die schutzbedürftig nach Europa kommen, und andererseits darum, sie in Europa gleichmäßig und nach objektiven Kriterien zu verteilen. Das wird aber nur dann gelingen, wenn wir eine Begrenzung, Reduzierung, Steuerung und Ordnung der Migration nach Europa hinbekommen. Anders wird dieses Ziel nicht erreichbar sein. Deswegen war es richtig, internationale Abkommen zu schließen und mehr für Grenzschutz aufzuwenden, ganz im Gegensatz zu dem, was Sie in Ihrer Rede, Frau Göring-Eckardt, gewünscht haben. Unter diesen Voraussetzungen wird es gelingen, die Aufgabe zu bewältigen. Es geht doch – das ist ja vollkommen richtig – nicht nur um die Balkanroute, es geht nicht nur um die Türkei und um den Nahen und Mittleren Osten. Wenn man sich vor Augen führt, dass allein in Libyen 1 bis 1,2 Millionen Flüchtlinge auf gepackten Koffern sitzen, dass von den 60 Millionen weltweit Flüchtenden, von denen die UN spricht, sich etwa ein Drittel auf dem afrikanischen Kontinent befindet, dass die Bevölkerung in Afrika sich bis 2050 auf mehr als 2,5 Milliarden Menschen verdoppeln wird und damit fünfmal größer sein wird als die Bevölkerung der Europäischen Union, dann wird doch klar, dass man die Probleme nicht allein durch Aufnahme bewältigen wird. Vielmehr muss es auch darum gehen, Fluchtursachen zu bekämpfen. Man muss also nicht nur sichere Wege nach Europa schaffen, sondern vor allen Dingen auch in den Herkunftsländern helfen. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Aber das machen Sie doch nicht! Sie schaffen doch neue Fluchtursachen!) Und das tun wir, liebe Frau Vogler. Schauen Sie sich die Geberkonferenz in London Anfang Februar an, bei der 9,7 Milliarden Euro gesammelt wurden und Deutschland mit 2,3 Milliarden Euro der bilateral größte Geber war. Schauen Sie sich an, dass wir nicht nur dafür sorgen, dass die Ernährung in den Lagern rund um Syrien sichergestellt ist, sondern auch dafür, dass Perspektiven für Bildung, für Arbeit – Stichwort: Cash for Work – und für Gesundheitsversorgung gegeben sind. Ich glaube, dass unsere Politik exakt richtig ist. Und darüber hinaus müssen Sie sehen, dass wir uns nicht nur in den Anrainerstaaten Syriens engagieren, sondern beispielsweise mit der Flüchtlingsfazilität an die Türkei auch einen eigenen Anteil in Höhe von 430 Millionen Euro aufwenden. Exakt das ist die Politik, die richtig ist, um die Herausforderungen zu bewältigen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Kollege Frei, gestatten Sie noch eine weitere Zwischenfrage, dieses Mal von der Kollegin Hänsel? Thorsten Frei (CDU/CSU): Bitte schön. Heike Hänsel (DIE LINKE): Danke schön, Herr Kollege Frei. – Ich will da noch einmal nachhaken, weil Sie gerade auf das wichtigste Thema zu sprechen gekommen sind, nämlich die Bekämpfung der Fluchtursachen. Sie haben in diesem Zusammenhang ja auch den afrikanischen Kontinent erwähnt. Aber Sie heben jetzt nur auf die Entwicklungspolitik ab und darauf, dass wir einige Projekte finanzieren. Sie müssen aber doch endlich die strukturellen Ursachen angehen, derentwegen viele Menschen aus Afrika nach Europa kommen. Sie kommen zum Beispiel wegen der Perspektivlosigkeit, für die die Europäische Union mit ihrer Handelspolitik verantwortlich ist. Dazu hört man von Ihnen gar nichts, im Gegenteil. Jetzt, wo es um neue Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, eine Art TTIP für Afrika geht, stimmt das Kabinett zu. Da machen Sie mit. Sie betreiben den Handel wie bisher weiter. Es gibt keine Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene, die zum Ziel hat, endlich eine gerechte Handelsstruktur zu befördern, die Menschen eine Perspektive in ihren Ländern bietet. Im Gegenteil: Durch europäischen Handel wird so viel zerstört. Warum ist das bei Ihnen kein Thema? (Beifall bei der LINKEN) Thorsten Frei (CDU/CSU): Weil ich wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihnen davon überzeugt bin, dass Freihandel dazu führt, dass für alle Beteiligten mehr Wertschöpfung, mehr Arbeitsplätze und mehr Wohlstand entstehen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Frei!) Das bringt mich zu einem weiteren Punkt im Antrag der Grünen. So wird darauf eingegangen, dass es in den kommenden zehn Jahren in Deutschland Wohlstandsverluste mit einem Volumen von 77 Milliarden Euro durch Grenzkontrollen geben könnte. Es ist natürlich total unglaubwürdig, sich einerseits mit allen Möglichkeiten gegen ein Freihandelsabkommen mit Nordamerika zu engagieren und einzusetzen, wenn andererseits klar ist, dass mit jeder Milliarde zusätzlichen Exports 5 000 bis 7 000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Das gilt grundsätzlich und ist immer richtig. Deswegen ist Freihandel, der in einem ordentlichen Rahmen stattfindet, etwas Positives und Gutes, und zwar für alle Seiten. (Beifall bei der CDU/CSU) Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt eingehen, der mir im Antrag der Grünen ebenfalls unangenehm aufgefallen ist, nämlich die Forderung, dass die Europäische Union die Mitgliedstaaten in den Bereichen Kita, Ausbildung, Schule, Universitäten, Gesundheitsversorgung, psychosoziale Versorgung etc. unterstützen sollte. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Nein, es geht um folgenden Punkt: Jede Ebene hat ihre Zuständigkeiten, und das, was Sie in Ihrem Antrag letztlich fordern, ist ein bürokratisches Monstrum Europa. Das wollen wir aber nicht. Wir wollen, dass sich Europa um die wichtigen und entscheidenden Fragen kümmert. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gesundheit gehört nicht dazu?) Das geht nur, wenn man letztlich das Subsidiaritätsprinzip berücksichtigt, also dafür sorgt, dass Aufgaben, die auf unterer Ebene anzusiedeln sind, dort auch erledigt werden, egal ob auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene. Es ist richtig: Europa muss die großen Fragen klären. Wenn es sich aber an den kleinen Fragen verhebt und verschluckt, dann ist dem Ganzen ein Bärendienst erwiesen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Ulla Jelpke, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir heute hier über den europäischen Flüchtlingsschutz sprechen; denn schauen wir uns allein einmal die Situation in Griechenland an: Fast 60 000 Flüchtlinge sind dort in Elendslagern, in Hotspots, die Haftanstalten gleichen, eingesperrt. Es fehlt dort an allem: an Lebensmitteln, an vernünftigen Unterkünften, an Medizin. Man kann wirklich sagen, an allem. Angesichts dessen ist es wirklich nur zynisch, Herr Kollege Frei, wenn Sie hier einfach mal so lapidar darüber hinweggehen und sagen, dass wir hier eigentlich alles tun würden. Ich glaube, wir tun eben nicht alles. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir können nicht die Augen verschließen und beispielsweise zulassen, dass man über 10 000 Flüchtlinge an der griechisch-mazedonischen Grenze, in Idomeni, allein lässt, keine Hilfe organisiert und sich immer wieder darauf zurückzieht, doch lieber Abschottungspolitik zu betreiben. Nichts anderes tun Sie eigentlich. Die Kritik an genau dieser Abschottungspolitik ist völlig berechtigt. Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten alle möglichen Abschottungsmaßnahmen vorgenommen: EU-Grenzschutzmaßnahmen wurden immer weiter ausgebaut; Militärmissionen sorgen jetzt dafür, dass Flüchtlinge nicht mehr auf die europäische Seite kommen; es gibt keine legalen Fluchtwege. Aber wenn es darum geht, wirklich humanitäre Wege für die Flüchtlinge aufzuzeigen, dann machen Sie einfach dicht und verschließen die Augen. Das werden wir so nicht hinnehmen. (Beifall bei der LINKEN) Das Schlimme ist ja: Deswegen, weil beispielsweise die Westbalkanroute dicht ist, sind die Flüchtlinge auf noch gefährlichere Wege angewiesen. Allein 181 000 Flüchtlinge sind in diesem Jahr nach Europa gekommen. Über 1 200 sind nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration bereits auf dem Weg nach Europa ums Leben gekommen. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich noch viel höher. Ursache dafür ist die EU-Abschottungspolitik, die unter dem Deckmantel der Schleuserbekämpfung stattfindet. Tatsache ist allerdings, dass Sie damit, dass jetzt wieder die gefährlicheren Wege benutzt werden müssen, Schleuser wieder mobilisiert haben und es wieder ein Geschäft für sie geworden ist, die Geflüchteten in kleine Boote zu setzen. Das ist wirklich ein Skandal; das wissen Sie auch ganz genau. (Beifall bei der LINKEN) In diesem Zusammenhang will ich hier noch einmal die Frage aufwerfen: Wo ist eigentlich die Seenotrettung für Flüchtlinge? (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Das ist immer wieder dann ein Thema, wenn Flüchtlinge ertrinken. Nirgendwo sehe ich eine einzige Initiative, bei der die Rettung von Flüchtlingen aus Seenot für Europa wirklich Priorität hätte. Nein, es wird immer weiter aufgerüstet, in Frontex, in die Grenzschutzbehörden investiert, und es wird sogar über die Beschneidung der Souveränitätsrechte der EU-Staaten nachgedacht, damit man eingreifen kann, zum Beispiel in Griechenland. Anstatt weiter abzuschotten, sollten Sie endlich in die Seenotrettung investieren, damit das Mittelmeer nicht weiter zu einem Massengrab für Flüchtlinge wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Türkei-Deal wurde bereits angesprochen. Auch hierzu möchte noch einmal ganz deutlich sagen: Sie dealen mit einem Land, das Flüchtlinge von Europa fernhalten soll und selbst die Menschenrechte mit Füßen tritt. (Beifall des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) Der türkische Präsident Erdogan schafft jeden Tag neue Fluchtursachen – jeden Tag. Das zeigen zum Beispiel der Krieg gegen die Kurden im eigenen Land wie auch die Unterstützung des „Islamischen Staats“ in Syrien. Wir wissen, dass weiterhin Waffen dorthin geliefert werden, und Sie wissen es auch. Trotzdem wird dieser EU-Abschiebepakt weiterhin betrieben, auch von der Bundesregierung, insbesondere von Frau Merkel, die am letzten Wochenende in der Türkei war und nicht ein Wort, nicht einen Satz zu den Menschenrechtsverletzungen in der Türkei übrig hatte. Ich finde das wirklich einfach nur beschämend. (Beifall bei der LINKEN) Ich sage hier noch einmal ganz klar, auch weil es eben erneut um Gelder ging: Die EU wird Erdogan 6 Milliarden Euro in den Rachen schmeißen. Ich frage hier wieder: Warum kriegen das nicht die internationalen Flüchtlingsorganisationen, also die, die Flüchtlingen wirklich helfen können – UNHCR, Ärzte ohne Grenzen usw.? Man könnte hier viele dieser Organisationen aufzählen. Es ist doch völlig undurchsichtig, was Erdogan mit diesen 6 Milliarden Euro machen wird. Wahrscheinlich wird er vor allen Dingen sein eigenes Militär aufrüsten. Auch das finden wir völlig falsch. (Beifall bei der LINKEN) Ein weiterer Punkt, der uns auch sehr wichtig ist: Der türkische Ministerpräsident hat ganz klar angekündigt, man werde nur Syrer aufnehmen; alle anderen würden in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Was bedeutet das zum Beispiel für Leute aus Afghanistan, dem Iran, Somalia, Eritrea? Haben die kein Recht auf Asyl? Es ist wirklich ein Skandal, dass man das einfach so hinnimmt (Beifall bei der LINKEN) und dass man auch in Europa nicht mehr bereit ist, darüber zu diskutieren, wie die Menschen, die aus diesen Ländern geflohen sind, hier ein angemessenes Asylverfahren bekommen können. Das Ganze geht ja noch weiter. Sie sind ja schon wieder beim nächsten Punkt. Die EU plant zum Beispiel, mit Libyen bei der Flüchtlingsabwehr zusammenzuarbeiten – mit einem Land, in dem man sich nicht auf eine Regierung einigen kann, in dem sich Warlords und Islamistenverbände gegenseitig bekriegen. Da fragt man sich doch wirklich: Wo sind eigentlich die europäischen, wo sind demokratische Werte geblieben, wenn man mit solchen Ländern verhandelt, um Flüchtlinge abzuwehren? Da plant man ja jetzt ähnliche Deals wie den mit der Türkei. Auch hier versucht man also, eine Abschottungsfront aufzubauen. Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Jelpke, darf ich Sie an die vereinbarte Redezeit erinnern? Ulla Jelpke (DIE LINKE): Ja, ich komme zum Ende. – Flüchtlingsschutz und Fluchtursachenbekämpfung sind das Wichtigste, was hier wirklich geschehen muss. Dazu gehören natürlich sehr viele Punkte, die wir hier auch immer wieder angeschnitten haben. Ich will zum Schluss noch sagen: Die Linke teilt viele Punkte des grünen Antrags, aber viele Punkte auch nicht. Wir werden sicherlich eine interessante Debatte darüber haben. Insgesamt begrüßen wir, dass wir über dieses Thema hier weiter diskutieren. Die Linke wird auch mit eigenen Anträgen dafür sorgen, dass das so weitergeht. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Ich darf den Hinweis geben, dass es sich bei den vereinbarten Redezeiten nicht um ungefähre Richtwerte handelt, sondern um Vereinbarungen zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jetzt hat das Wort der Kollege Sebastian Hartmann für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herrn! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Europa muss endlich anerkennen, dass es ein Einwanderungskontinent ist. So der deutsche Sozialdemokrat und Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, im Oktober des Jahres 2013. Seitdem sind viele Monate vergangen, und Europa hat sich gewandelt. Deutschland hat einen enormen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingsströme und der Migration in Europa geleistet. Da muss Deutschland sich nicht verstecken, sondern wir können selbstbewusst auftreten. Wir als deutsche Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind stolz darauf, dass wir immer wieder eingefordert haben – deswegen sind wir für diesen Debattenbeitrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dankbar –, dass Zusammengehöriges zusammen behandelt wird. Wir müssen einerseits internationale Lösungen anstreben, wenn es darum geht, Fluchtursachen zu bekämpfen – auch da werden wir Einigkeit hier im Plenum herstellen und streben dabei vor allem europäische Lösungen an –, weil wir eine Herausforderung, die international ist, national nicht bewältigen können. Andererseits müssen wir als reiches, starkes, liberales, weltoffenes Deutschland insbesondere national unsere Verantwortung wahrnehmen. Das haben wir, glaube ich, im vergangenen Jahr, 2015, wie kein anderes europäisches Land selbstbewusst getan. Hierauf können wir stolz sein, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Insofern sage ich auch: Es ist ein Debattenbeitrag. Vieles von dem, was formuliert worden ist, kommt uns sehr bekannt vor. Wir sind gemeinsam dafür eingetreten, dass man zum Beispiel einen europäischen Verteilmechanismus findet und anwendet, weil wir denken: Hier kann Europa gemeinsam gut vorangehen. Zum anderen ist uns aber auch bewusst, dass gerade in dieser Bewährungsprobe Europas nicht jedes Land so gehandelt hat. Das muss man als reicher, als starker Kontinent selbstkritisch eingestehen. Aber auch hier kann Deutschland wiederum vorangehen und seine internationale Verantwortung wahrnehmen, und wir tun das. Deswegen werden wir fraktionsübergreifend im weiteren Fortgang der Debatte zu einzelnen Punkten aus dem Antrag sagen können: Das übernehmen wir. Das ist unsere Auffassung. Das sehen wir genauso. Da haben die Grünen etwas aufgeschrieben, was hier im Plenum schon lange Konsens war. Über andere Punkte wird man sich streiten müssen. An dieser Stelle muss man dann aber auch sagen: Ja, die Türkei ist ein Schlüsselland, wenn es darum geht, vor allen Dingen das Schlepperunwesen zu bekämpfen. Wir beklagen, dass es im Mittelmeer zu tragischen Unglücken kommt, die niemanden kaltlassen. Jeder einzelne Flüchtling, der auf einer dieser Routen ertrunken ist, ob es nun eine Verlagerungsroute ist oder nicht, ist einer zu viel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, es darf hier nicht darum gehen, nachzuweisen, wer derjenige ist, der am besten dagegen vorgeht. Vielmehr ist das etwas, wo wir hier über alle Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam etwas zu erreichen versuchen. (Beifall bei der SPD) Aber wir müssen auch handeln. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Wo bleibt denn die Seenotrettung?) – Frau Kollegin Jelpke, Sie haben zugesagt, dass Sie mir sehr genau zuhören werden. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Seenotrettung ist das Stichwort!) Ich habe Ihnen auch zugehört. Zu dem, was Sie formuliert haben, muss man, glaube ich, sehr deutlich sagen: Das Geld, das die EU gemeinsam gibt, wird nicht im türkischen Haushalt versickern. Auch hier wird Europa gemeinsam handeln, indem wir über die EU-Programme dafür sorgen, dass das Geld bei denen in der Türkei ankommt, die es benötigen, nämlich bei den Flüchtlingen, und zwar zu ihrer Versorgung vor Ort. Darauf werden wir als Große Koalition hier im Haus achten; das können wir auch gemeinsam tun. (Beifall bei der SPD) Es würde, glaube ich, dieser Debatte nicht gerecht, einfach eine solche pauschale Behauptung aufzustellen. Sollte es uns gelingen, ist es allerdings auch eine Bewährungsprobe Europas. Wir haben dann bewiesen, dass es einen Nukleus, einen Kern, gibt, bei dem wir uns als Europäerinnen und Europäer gemeinsam darauf verständigen, handeln zu wollen. Das ist etwas, was überfällig ist. Deswegen werden wir diesen Antrag in den zuständigen Ausschüssen entsprechend beraten. Ich glaube, dass ein Punkt von uns Deutschen bewusst auf die europäische Ebene der Debatte gehoben werden kann: Das ist der Aufbau einer Integrationsstruktur in den Mitgliedstaaten. Deutschland geht hier voran. Wir werden ein Integrationsgesetz beschließen, das nach der ersten schnellen Versorgung der Menschen greift, die in unser Land gekommen sind. Es sind übrigens viel mehr als in allen anderen Ländern. Wir sind unserer Verantwortung im Jahr 2015 gerecht geworden. Wir tun das auch im Jahr 2016. Aber wir können auch hier als Deutschland vorangehen, indem wir das Integrationsgesetz beschließen, indem wir Integration in unserem Staat organisieren und belegen, dass aus dieser Herausforderung der Flüchtlingskrise eine echte Chance für unser Gemeinwesen, für unsere Gesellschaft werden kann und darüber hinaus sich auch Europa positiv bewähren kann. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Für die CDU/CSU spricht jetzt die Kollegin Andrea Lindholz. (Beifall bei der CDU/CSU) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was uns alle sicher eint, ist, dass wir gemeinsam an einer europäischen Lösung arbeiten und dass wir alle seit Monaten auch eine gemeinsame europäische Lösung einfordern. Wir haben in den vergangenen Monaten in unserem Land nicht nur eine große Hilfsbereitschaft erlebt, sondern wir haben auch eigene Grenzen in unserem Land, in unseren Kommunen erkannt und gesehen, dass es nicht möglich ist, jedes Jahr über 1 Million Menschen in Deutschland aufzunehmen und zu integrieren. Das, was die Menschen in unserem Land aktuell sehr beschäftigt, ist die Frage, wie Integration gelingen kann, und hierauf müssen wir Antworten finden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ihr Antrag erweckt für mich den Eindruck, Europa sei hilflos, die Fluchtursachen seien zu gewaltig, die Flüchtlinge zu viele, Grenzen solle und könne man nicht schützen. Zentrale Aspekte der Flüchtlingskrise wie die Fragen: „Wer hat bei uns eine Bleibeperspektive? Warum kommen eigentlich die Menschen zu uns? Welche verschiedenen Fluchtursachen gibt es?“, die Frage der Rückführung sowie Einreisebedingungen spielen keine Rolle. Vielmehr wollen Sie das, was wir in den vergangenen Monaten erreicht haben, abschaffen: Das Abkommen mit der Türkei soll gekündigt werden, die Balkanroute wieder geöffnet und das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten aufgelöst werden. Aus meiner Sicht schüren Sie mit Ihrem Antrag vor allen Dingen falsche Hoffnungen; denn kein Land dieser Welt – weder Deutschland noch ganz Europa – kann alle Flüchtlinge dieser Welt aufnehmen. Ihr Antrag würde uns in das letzte Jahr zurückwerfen, als die Asylsysteme in Schweden, in Österreich und auch bei uns durch die unkontrollierte Migration schlicht und ergreifend fast kollabiert sind. Eine europäische Lösung hat also auch zur Folge, dass ich Grenzen kontrolliere, dass ich Grenzen sichere und dass ich Kontingente bilde und damit auch nicht alle Menschen aufnehmen kann. Das Hauptaugenmerk sollten wir auf die Hilfe vor Ort und auf die Anrainerstaaten legen und nicht den Eindruck erwecken, man könne durch – in Anführungszeichen – „sichere Fluchtwege“ allen Flüchtlingen dieser Welt die Möglichkeit geben, zu uns zu kommen. Das halte ich für falsch. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Lindholz, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Dr. Brantner? Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ja. Dr. Franziska Brantner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Kollegin Lindholz, ich frage mich, ob Sie den Antrag gelesen haben, da Sie hier von offenen Grenzen sprechen. Ich möchte Sie einmal fragen, was Sie von unserem Vorschlag eines gemeinsamen europäischen Grenzschutzes halten, wo wir präzise aufzeigen, wie wir Grenzkontrollen gestalten wollen. Keiner von uns sagt: „Alle Grenzen auf“, sondern wir sagen: „Polizeilich, rechtlich, mit gutem humanitären Maßstab“. Vielleicht können Sie sich dazu äußern, anstatt hier populistisch irgendetwas zu erzählen, was in unserem Antrag nicht drinsteht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht hat sie ihn nicht gelesen! Das ist wie in der Schule!) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Kollegin, die Europäische Gemeinschaft arbeitet gerade an diesem System. Die Einrichtung von Hotspots, die ja von Ihnen gerade wieder kritisiert worden ist, ist genau so ein System, um Kontrolle an den Außengrenzen herbeizuführen, (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zuhören tun Sie auch nicht!) und das vermisse ich in Ihrem Antrag ganz klar. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also nicht gelesen!) – Selbstverständlich habe ich Ihren Antrag gelesen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Den muss man auch nicht lesen! – Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht verstanden! Das ist natürlich bedauerlich!) Unabhängig davon, ob man ihn lesen muss oder nicht lesen muss, habe ich ihn natürlich gelesen, Frau Kollegin. Das, was Sie fordern – zum Beispiel, dass wir die Balkanroute wieder öffnen –, würde auch dazu führen, dass wir, solange der Schutz der Außengrenzen nicht hundertprozentig funktioniert, wieder eine unkontrollierte Durchreise bis nach Deutschland hätten. (Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!) Liebe Frau Kollegin, ich bin nach wie vor der Auffassung, dass wir uns das kein zweites Mal mehr leisten können, und ich glaube, mit dieser Auffassung stehe ich nicht alleine da. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Frau Kollegin Lindholz, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, diesmal der Kollegin Amtsberg? (Gunther Krichbaum [CDU/CSU]: Das ist kein Dialog!) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Bitte schön. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist sehr freundlich, Frau Kollegin, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben ausgeführt, die Überforderung Europas und die sozusagen fehlende Perspektive seien die Gründe dafür, dass wir in diesem Jahr oder auch in den kommenden Jahren nicht ähnlich viele Menschen aufnehmen könnten. Grund für das Versagen des europäischen Systems ist ja das Dublin-System, das die Staaten an den Außengrenzen sozusagen mit der Verantwortung alleinlässt. Eine Insel wie Lesbos zum Beispiel, die über 1 Million Flüchtlinge durchleiten muss, und ganze Asylsysteme, die überfrachtet sind: Das alles ist sozusagen auf dieses Dublin-System zurückzuführen. Nun halten die Bundesregierung und die regierungstragenden Fraktionen weiter an diesem System fest. Was sagen Sie denn konkret zu dem Vorschlag, den wir in unserem Antrag gemacht haben? Wir wollen ja für eine Verteilung in Europa sorgen, indem wir Erstaufnahmeeinrichtungen an den europäischen Außengrenzen aufbauen, um dort Menschen aufzunehmen und gerecht in der Europäischen Union zu verteilen, (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das sind doch die Hotspots!) damit die Menschen nicht mehr auf sich selbst gestellt in Europa unterwegs sind, irgendwo stranden und in humanitär schwierigen Situationen länger ausharren, wie beispielsweise jetzt in Idomeni oder auch an anderen Stationen der Westbalkanroute. Das würde mich interessieren. Darüber hinaus sollten wir uns doch dieser Frage stellen, weil wir uns hier ja alle als Europäer und Europäerinnen verstehen. Eine Stärkung der europäischen Institutionen wäre durchaus möglich, wenn wir es schaffen würden, mehr Verantwortung in europäische Hände zu geben und zum Beispiel Organisationen wie EASO oder auch die Grundrechteagentur, die ja sogar für diese Zwecke angedacht waren, endlich in die Verantwortung zu nehmen. Mit dieser Situation würden wir Europa sozusagen stark machen und nicht schwächen und es als aktiven Teil und Akteur an dieser Stelle in die Pflicht nehmen. Wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Ich habe fast den Eindruck, Frau Kollegin, dass die letzten Monate irgendwie an Ihnen vorbeigegangen sind. Wenn einer die gerechte Verteilung innerhalb Europas befürwortet hat, dann waren es insbesondere die Bundeskanzlerin und auch die Bundesregierung. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen doch Dublin!) Ich gehe davon aus, dass auch Ihnen die Verhandlungen in Europa bekannt sind. Nur: Wir sind nicht alleine in Europa. Die Kommission hat genau zwei Optionen vorgeschlagen, um das Dublin-System zu reformieren, und zwar entweder einen festen Verteilungsschlüssel einzuführen oder eine Art Notfallmechanismus einzusetzen, wenn Länder wie zum Beispiel Griechenland oder Italien überfordert sind. Aber das alles Entscheidende für eine solche Lösung ist die Einigung innerhalb Europas. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wofür stehen Sie persönlich, Frau Lindholz?) An dieser Einigung arbeitet die Kommission aktuell. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sie?) Wir haben das gestern auch im Europaausschuss gehört. Natürlich brauchen wir eine gerechte Verteilung innerhalb Europas. Solange sich Europa aber noch nicht auf eine Änderung des bestehenden Dublin-Systems geeinigt hat, halten wir am Dublin-System fest unter der Voraussetzung, dass das Dublin-System unter unserer Mitwirkung verändert wird. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dublin ist gescheitert, hat die Kanzlerin gesagt! Frau Merkel hat gesagt: Dublin ist gescheitert!) Ich bin aber nicht dafür, dass wir das Dublin-System einseitig aussetzen. Ich glaube, wir haben mit der Aufnahme von über 1,1 Millionen Menschen gezeigt, dass wir unsere Verantwortung trotz des Dublin-Systems wahrnehmen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass es hier in Europa eine andere, eine gerechte Verteilung gibt. (Beifall bei der CDU/CSU) Vielleicht müssen wir aber auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass andere europäische Länder andere Vorstellungen von Flüchtlingspolitik haben. Es ist auch unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass man zu einem einheitlichen Denken kommt und Einigungen erzielt. Hier genügt es nicht, wenn wir parteiübergreifend im Deutschen Bundestag glauben, dass wir anderen Ländern vorschreiben können, wie Flüchtlingspolitik zu funktionieren hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir müssen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass das geltende Asylrecht in der Europäischen Union konsequent umgesetzt wird, dass es reformiert wird und dass alle in Europa an einem Strang ziehen. Hierfür müssen Verfahren, Fristen und Regeln so ausgestaltet werden, dass sie auch von allen eingehalten werden. Dazu gehören im Übrigen eine lückenlose Registrierung und damit auch Grenzkontrollen an den europäischen Grenzen, aber auch in Deutschland; denn wir müssen wissen, wer nach Europa und wer nach Deutschland kommt. Darauf müssen wir Wert legen. Wir können es nicht so handhaben, wie es in den letzten Monaten teilweise der Fall war. Die Menschen in unserem Land erwarten das im Übrigen auch von unserer Asylpolitik. (Beifall bei der CDU/CSU) Es kann doch nicht sein, dass die Flüchtlinge selber bestimmen, in welches Land sie gehen. Europa ist dafür zuständig, für eine Verteilung zu sorgen und zu sagen, wer mit welchem Kontingent in welches Land kommt. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist der Beweis, dass Sie den Antrag nicht gelesen haben! Das ist unglaublich!) In dieser Woche habe ich im Europaausschuss den portugiesischen Außenminister gehört. Auf die explizite Frage – die Portugiesen könnten noch mehr Flüchtlinge aufnehmen, aber zurzeit kommen die Flüchtlinge noch nicht nach Europa –, wie er sich vorstellt, die Flüchtlinge zu sich zu holen, hat er gesagt: Er hätte gerne Flüchtlinge, die in der Wirtschaft arbeiten. Er hätte gerne Flüchtlinge, die Studenten sind, und er hätte gerne Flüchtlinge, die sich in der Ausbildung befinden und in Portugal die Ausbildung beenden können. – Wenn so europäische Flüchtlingspolitik aussieht, dann muss ich sagen: Was landet dann am Ende in Deutschland, wenn alle anderen meinen, sie könnten sich nur die Rosinen herauspicken? Daran müssen wir arbeiten. (Beifall bei der CDU/CSU) Im Übrigen hat die Bundesregierung schon im Jahr 2014 mit Kontingenten syrische Flüchtlinge nach Deutschland geholt. Sie ist mit gutem Beispiel vorangegangen. Die anderen europäischen Länder sind diesem Beispiel nicht gefolgt. Wir sind in Deutschland nun in einer Situation angekommen, in der wir kein Wunschkonzert haben, sondern in der wir uns mit der Realpolitik befassen müssen. Realpolitik heißt: Wir können dieses Jahr nicht wieder 1,1 Millionen Menschen aufnehmen. Wir müssen klar unterscheiden, wer eine Bleibeperspektive hat und wer keine Bleibeperspektive hat. In die Länder, von denen wir sagen, dass die Menschen, die von dort kommen, keine Bleibeperspektive haben, müssen wir genauso deutliche Signale senden wie in die Länder, von denen wir sehr wohl sagen, dass hier weiterhin eine Aufnahme erfolgt, zum Beispiel bei den syrischen Flüchtlingen. Wir brauchen auch die Vereinbarung mit der Türkei, auch wenn sie jedem von uns nicht zu 100 Prozent angenehm ist. Wir können die Türkei, die über 2 Millionen Menschen aufgenommen hat, nicht alleinlassen, die Anrainerstaaten im Übrigen ebenso wenig. Wir können auch nicht sagen, dass wir in bestimmten Ländern mit keinem Verantwortlichen reden, weil wir in dieser Welt keine vernünftige Flüchtlingspolitik umsetzen könnten, wenn wir einzelne Gesprächspartner ablehnen würden. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU – Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat ja auch keiner gesagt!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Der Kollege Norbert Spinrath spricht als Nächster für die SPD. Norbert Spinrath (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat mit ihren Vorschlägen zur Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems offen bekannt, was inzwischen eine Binsenweisheit ist: Das Dublin-System ist gescheitert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Ehrlichkeit halber und auch mit einer gewissen Demut sollten wir einräumen, dass auch wir dies vor nicht allzu langer Zeit noch anders gesehen haben. Es war ja auch zu schön für uns als ein Land ohne EU-Außengrenzen. Die Verantwortung für Asylbegehren von Menschen, die vor Krieg und Vertreibung fliehen, liegt gemäß Dublin allein bei den Ländern der Ersteinreise. Deutschland war aus dem Schneider. Die erste große Flüchtlingskrise hat dieses System weggefegt; es ist nicht mehr zu halten. Wenn wir noch einmal ehrlich sind: Es war intellektuell eigentlich nie zu rechtfertigen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die EU-Kommission will stattdessen nun eine gemeinsame und geteilte Verantwortung schaffen. In der ersten Variante schlägt sie eine eher moderate Fortentwicklung vor. Dabei bliebe es beim Grundprinzip von Dublin. Es würde um einen Notfallmechanismus für den Fall ergänzt, dass Schutzbedürftige in hoher Zahl in einem Land ankommen sollten. Nach der zweiten, sehr umfassenden Variante wären Flüchtlinge grundsätzlich auf alle Mitgliedstaaten zu verteilen, nicht nur in Krisensituationen. Die SPD-Fraktion befürwortet – so wie die Bundesregierung – den zweiten, umfassenden Reformansatz. Aber die Reaktionen im Ministerrat auf den Vorschlag fielen, vorsichtig gesagt, gemischt aus. Nur wenige teilen den grundsätzlichen Reformansatz. Eine größere Anzahl von Mitgliedstaaten plädiert für die Fortentwicklungsvariante, andere wiederum verneinen sogar, dass das Dublin-System gescheitert ist. So macht man Politik entlang der eigenen Interessen. Ich glaube nicht, dass die Kommission wirklich überrascht war. Sie will aber jetzt, wo die Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung – zwar schleppend, aber immerhin – anläuft, ein Reformfenster öffnen. Sie will die Richtung zeigen, in die sich die Diskussion entwickeln soll. Sie will zeigen, wie aus der Summe von unterschiedlichen Maßnahmen ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem entstehen kann, das unseren gemeinsamen europäischen Werten entspricht, unserer Verantwortung für unsere Nachbarschaft gerecht wird und auch die eigenen Interessen bedient. Zu diesem ganzheitlichen Ansatz gehört die Hilfe für von Krieg, Vertreibung oder existenzieller Not betroffene Menschen so nah wie möglich an ihrer Herkunftsregion. Zu diesem Ansatz gehört die Bekämpfung der Fluchtursachen. Dazu gehört ein Grenzschutzsystem, das die Mitgliedstaaten mit Außengrenzen bei der Erfüllung der Aufgabe unterstützt, den Zugang zu kontrollieren, ohne sich dabei abzuschotten. Das will ich wiederholen: Mir geht es darum, dass wir Grenzschutzsysteme verstärken, um einen kontrollierten Zugang zu ermöglichen. Die Verstärkung von Grenzschutzsystemen darf nicht dazu dienen, die Grenzen abzudichten und Europa zu einer Festung auszubauen. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Ansatz gehört es aber auch, legale Wege für schutzbedürftige Flüchtlinge nach Europa zu eröffnen und eine faire Lastenteilung, sowohl finanziell als auch bei der Aufnahme von Flüchtlingen, zwischen den Mitgliedstaaten zu garantieren. All dies gehört zusammen. Auch die beginnende Implementierung der EU-Türkei-Erklärung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Lösung. Sie zeigt uns, dass Kontrolle möglich ist, ohne den Zugang zu Asyl zu verhindern. Aber die Erfolgsaussichten sind fragil. Beide Seiten, die Türkei wie die EU – das sage ich ganz bewusst –, müssen mehr für eine tatsächliche Umsetzung tun. Aufseiten der EU muss endlich die Umsiedlung von Flüchtlingen aus der Türkei erfolgen. Es reicht nicht, 72 Menschen aufzunehmen, wenn eine Eins-zu-eins-Rücknahme zugesagt ist. Frau Jelpke, ich glaube, Sie haben sich Informationsquellen bedient, die auf Ihrer Linie lagen. Sie sollten vielleicht alles lesen. Dann hätten Sie auch zur Kenntnis genommen, dass die Türkei inzwischen nicht nur Flüchtlinge aus Syrien aufnimmt, sondern auch aus anderen Staaten. Auch das ist Teil der Vereinbarung. Die Regierung der Türkei – das sage ich mit allem Nachdruck – muss auch im Interesse ihrer eigenen Bevölkerung endlich begreifen, dass die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten elementarer Bestandteil einer modernen Demokratie ist und dass diese für uns nicht verhandelbar sind, auch nicht zur Durchsetzung eines solchen sogenannten Deals. Zwischen den Mitgliedstaaten wurde ein Verteilungsschlüssel für die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Türkei vereinbart, aber auch bei diesem Verteilungsschlüssel spielen einige Mitgliedstaaten nicht mit. Dabei ist es ein Irrglaube, dass es allein ein deutsches Problem sei, den Flüchtlingen menschenwürdig zu helfen. Wir müssen eine gemeinsame europäische Lösung finden. Es dürfen sich nicht immer mehr Mitgliedstaaten abschotten und Kontrollen an den Binnengrenzen einführen. Das hätte negative Folgen für jeden einzelnen Mitgliedstaat. Nicht nur der Binnenmarkt würde erheblich gestört, auch die Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums wäre dahin. Damit wäre das für die Bürgerinnen und Bürger wichtigste und sichtbarste Zeichen der europäischen Integration Vergangenheit. Es steht viel auf dem Spiel. Wir brauchen eine gemeinsame Lösung. Die Kommission geht mutige und engagierte Schritte. Sie hat Rechtsakte angekündigt. Nach meiner Überzeugung kann man es aber nicht bei den angekündigten Vorschlägen belassen. Wir brauchen vielmehr weitere Maßnahmen, um zu einer unverzichtbaren, allumfassenden gemeinschaftlichen Lösung zu kommen. Dazu gehören die Verlagerung der Aufgaben auf die Kommission, die Finanzierung aller Flüchtlingskosten aus dem EU-Haushalt, die Schaffung von vergleichbaren Standards für Asylverfahren und bei Anerkennungsquoten und von vergleichbaren Standards auch in Bezug auf die Lebensbedingungen der Neuankömmlinge ebenso wie bei der Integration und bei den Chancen auf einen fairen Zugang zu Bildung und Arbeit. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Es ist noch viel Überzeugungsarbeit bei unseren europäischen Partnern zu leisten. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen; denn wir alle wollen doch die beste Lösung finden. Herr Präsident, ich komme zum Ende. – Wir müssen den Schutzbedürftigen helfen. Ich glaube, am Ende werden auch die Zweifler erkennen, dass die Menschen, die auf Zeit oder auf Dauer zu uns kommen, ein Zugewinn für unsere gesamte Gesellschaft sind, und zwar überall in Europa. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Abschließender Redner in dieser Aussprache ist der Kollege Dr. Christoph Bergner für die CDU/CSU. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Göring-Eckardt, fast hätte ich mich bei Ihnen bedankt, dass Sie mit Ihrer Antragsinitiative die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Reform des Asylsystems hier im Bundestag thematisieren und dass Sie Beziehungen zu einer Debatte auf europäischer Ebene herstellen, die stattgefunden hat; denn Ihre Fraktion hat im Europäischen Parlament einen Antrag eingebracht, der Ihrem Antrag, den Sie heute hier vorlegen, im Übrigen sehr ähnlich ist. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Logisch!) Aber im Grunde genommen haben wir die üblichen Pauschalreden erlebt, die sich in dem Lob der Willkommenskultur und dem Geißeln von Abgrenzung und Abschottung erschöpft haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte dringlich appellieren, dass wir uns der vor uns liegenden Aufgabe etwas ernsthafter stellen. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh!) Es besteht die dringende Notwendigkeit, das Gemeinsame Europäische Asylsystem zu reformieren, und dies ist weiß Gott keine einfache Aufgabe. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte daher beispielhaft Bezug nehmen auf ein Problem, das mich in den letzten Monaten besonders umgetrieben hat. Der Vizepräsident der EU-Kommission Timmermans hat bei der Vorstellung des Kommissionsberichts gesagt: Die Flüchtlingskrise hat die Schwächen des bestehenden europäischen Asylsystems offengelegt. Ich würde ergänzen: Die Flüchtlingskrise hat im vergangenen Jahr eine tiefe Kluft innerhalb der Mitgliedstaaten gerissen, insbesondere was die östlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union angeht. Während der luxemburgischen Ratspräsidentschaft hat Außenminister Asselborn den Ministerpräsidenten Ungarns, Orban, mit Kim Il-sung verglichen, weil er die EU-Außengrenze schützte. Orban hat sich revanchiert mit dem Vorwurf, die deutsche Flüchtlingspolitik sei ein Zeichen eines moralischen Imperialismus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir sind die Beitrittsstaaten der Jahre 2004, 2007 und 2013 viel zu wichtig, als dass mich diese Kluft, die hier aufgegangen ist, nicht umtreibt. Ich habe zahllose Gespräche in unterschiedlichen Gremien und auf unterschiedlichen Podien geführt und muss sagen: Wir haben mindestens zwei Problemkreise, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben. Zum einen ist da der Umstand – das ist der erste Komplex –, den ein slowakischer Kollege in einem Gespräch mit mir so charakterisiert hat – das war im November vergangenen Jahres –: Stell dir vor, der Lebensstandard und das Wirtschaftsniveau wären in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union so wie in der Slowakei oder in Rumänien. Glaubst du, dass es eine Migrationskrise gäbe? Glaubst du, dass die Zahl der Migranten so hoch wäre wie die, mit der wir uns im Moment auseinanderzusetzen haben? – Ich konnte ihm eigentlich nicht mit großer Überzeugung widersprechen. Das ist das eine Problem, mit dem wir uns auseinanderzusetzen haben. Europa ist für viele bedrückte Menschen dieser Erde verständlicherweise ein Sehnsuchtsort. Doch das ist eine diffuse Umschreibung. Dahinter stehen konkrete Sehnsuchtsorte, häufig Deutschland. Deshalb ist jede Möglichkeit einer Umverteilung, einer Relocation, die die Kommission mit Variante zwei richtigerweise vorschlägt – Herr Spinrath, da gebe ich Ihnen recht –, mit ausgesprochen großen Schwierigkeiten verbunden. Wie wollen wir Sekundärmigration verhindern, wenn Leute einem Land wie Rumänien zugeteilt werden, in dem die Hilfen für Asylbewerber etwa 10 Prozent der Hilfen für Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland ausmachen? (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Aufnahmebedingungen! Gleiche Standards! Dafür müssen Sie doch kämpfen wollen!) Glauben wir wirklich, dass wir die von der Kommission vorgeschlagenen einheitlichen Hilfsmaßstäbe erreichen können? Im Ergebnis würde doch der Hilfssatz für Flüchtlinge in Rumänien weit über dem Mindestlohn im Land liegen. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht der Punkt! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Standards!) Das sind Fragen, mit denen wir uns beschäftigen müssen, mit denen wir umgehen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie falsch verstanden!) Die Kommission schlägt vor, dass wir gewissermaßen verbindliche Residenzpflichten einführen. Wie wollen wir das mit unserem Verständnis von Freiheit vereinbaren? Diese Punkte würde ich gerne thematisieren. Damit müssen wir uns beschäftigen. Der zweite Komplex, um den es bei dem Verhältnis zu den östlichen Mitgliedstaaten geht, ist die unterschiedliche Sichtweise auf das Flüchtlingsproblem. Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Bergner, gestatten Sie zum Ende Ihrer Redezeit noch eine Zwischenfrage der Kollegin Amtsberg? Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Sehr gern, wenn ich danach noch wenigstens zwei Sätze sagen darf. Vizepräsident Johannes Singhammer: Die zwei Sätze sind zugestanden. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist gefährlich! Das kenne ich!) Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lieber Herr Kollege Bergner, Sie haben viel darüber gesprochen, welche Antworten wir als Grünenfraktion in unserem Antrag nicht liefern und welche unserer Antworten falsch sind. Sie haben auch viel über die fehlenden Antworten der Kommission gesprochen, und Sie haben viel über die fehlende Bereitschaft gesprochen, sich dieser Frage in Europa zuzuwenden. Ich frage Sie jetzt ganz konkret: Was sind Ihrer Auffassung nach die nächsten dringlichen Schritte, um zu einer europäischen Flüchtlingspolitik zu kommen? Welche konkreten Maßnahmen wünschen sich die regierungstragenden Fraktionen, vornehmlich natürlich Ihre Fraktion, auch von der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung, um wieder zu einem gemeinsam getragenen europäischen Asylsystem zu kommen? Oder bleibt es allein bei der Kritik? (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU): Frau Kollegin, ich kann an das anknüpfen, was die Kollegin Lindholz gesagt hat: Solange wir keine neue Regelung haben, muss das bestehende Recht gelten. Das ist eine ziemlich klare Sache. Ein rechtloser Zustand ist immer schlechter als ein Zustand mit einem – zugegeben – unzureichenden Recht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens. Sie können uns von den regierungstragenden Fraktionen doch nicht den Vorwurf machen, und der Bundeskanzlerin am wenigsten, dass wir nicht wirklich alles darangesetzt haben, eine gemeinsame Lösung zu finden. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht Blick zurück! Nach vorne! Wie geht es weiter?) Ich kann als Antwort auf Ihre Frage nur an Sie appellieren: Das, was wir als Antwort gefunden haben und was nicht anders als über ein Abkommen mit der Türkei möglich ist, sollten Sie nicht ständig diskreditieren. Sie sollten nicht ständig von einem Türkei-Deal, von einem Kniefall vor Erdogan usw. sprechen. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht die Frage!) Das ist die einzige Chance einer wirklich europäischen Lösung gewesen. Dies sollten auch Sie akzeptieren. (Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine uneuropäische Lösung!) Die Schwierigkeit, mit der wir es zu tun haben, besteht darin, dass wir es in Europa – das macht sich an der Slowakei und an Ungarn fest – mit zwei ganz unterschiedlichen und hart aufeinandertreffenden gegensätzlichen Narrativen zu tun haben. Orban spricht von Völkerwanderung; wir sprechen von Willkommenskultur. Das sind zwei einander völlig ausschließende Narrative. Ich selbst suche nach Möglichkeiten, wie man hier – denn als Europäer brauchen wir den Konsens – zu einer Verständigung kommen kann. Die Ackermann-Gemeinde hat in Brünn ein Dialogforum über die Frage veranstaltet, wie viel Vielfalt unsere Gesellschaften vertragen. Ein Student von der Masaryk-Universität sagte am Schluss seines Beitrages zu dieser Frage – Herr Präsident, mit dem Zitat würde ich gern schließen –: Man kann auf diese Frage mit einem billigen Hurra-Optimismus reagieren, der aber nichts löst und dem Ernst der Lage nicht angemessen ist. Man kann sich auch schadenfroh über die Political Correctness und über das Versagen der Multikultigesellschaft lustig machen. Doch muss dem, der diesen Weg gehen will, eines klar sein, und zwar, dass er sich unterwegs schnell in einer Gesellschaft wiederfindet, die ihn mehr und mehr dazu drängen wird, sich die Lustigkeit und die Schadenfreude ganz abzugewöhnen. Meine Damen und Herren, das ist die Schwierigkeit, wie ich sie fühle, und so möchte ich an Sie appellieren, dass wir den Weg der Verständigung trotz sehr gegensätzlicher Meinungen zu dieser Frage in Europa suchen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Das war jetzt noch ein ausführlicher letzter Satz. Damit ist die Aussprache beendet. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8244 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Über die Federführung herrscht Uneinigkeit. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr schade!) Deshalb werden wir darüber abstimmen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Innenausschuss. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht die Federführung beim Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört sich irgendwie logisch an!) Ich lasse zuerst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, also Federführung beim Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wäre ja logisch!) Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Darf ich bei der CDU/CSU-Fraktion nachfragen, ob es Stimmen für die Überweisung an den Europaausschuss gab? (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Noch einmal abstimmen!) Wir machen es also noch einmal ganz korrekt. Wer für den Überweisungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, also Federführung beim Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist folgendes Ergebnis festzustellen: Dieser Überweisungsvorschlag ist abgelehnt (Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit einer ganz überwältigenden Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU – es gab nur eine abweichende Stimme – (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Nein! – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zwei!) – zwei Stimmen – und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Das ändert aber nichts am Ergebnis, oder gibt es einen Zweifel dazu? (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Ja!) – Wird der Zweifel wirklich vorgetragen? Jetzt stimmen wir ab über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, also Federführung beim Innenausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, Federführung beim Innenausschuss? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit stelle ich Folgendes fest: Dieser Überweisungsvorschlag ist nach gutem Überblick von hier oben angenommen mit den Stimmen der CDU/CSU, mit den überwiegenden Stimmen der SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und zwei Stimmen bei der Fraktion der CDU/CSU. Damit ist also dieser Überweisungsvorschlag angenommen. Damit kommen wir jetzt zu Tagesordnungspunkt 12, den ich hiermit aufrufe: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) Drucksachen 18/7223, 18/7453 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/8268 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für diese Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Widerspruch höre ich keinen. Dann ist das somit beschlossen. Deshalb eröffne ich auch die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Christian Flisek für die SPD das Wort. (Beifall bei der SPD) Christian Flisek (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der den neuen Rechtsrahmen für die Verwertungsgesellschaften in Deutschland bildet. Vielleicht genießen Verwertungsgesellschaften in der breiten Bevölkerung nicht gerade den besten Ruf. Ich denke, das liegt manchmal in der Natur der Sache, treten sie doch zumeist dann auf, wenn sie Geld einfordern, wenn sie Geld haben wollen. Damit ist ihr Image vielleicht eher dem des Finanzamts vergleichbar. Aber die Gelder, die diese Verwertungsgesellschaften einsammeln, sind Vergütungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Das Geld, das diese Verwertungsgesellschaften einsammeln, sammeln sie als Treuhänder ein, um es an die Berechtigten, an die Urheber auszukehren. Diese Vergütungen stellen damit den gerechten Lohn für die Arbeit vieler kreativer Menschen in unserem Land dar. Es geht um eine ganze Menge Geld. Die 13 Verwertungsgesellschaften, die in Deutschland tätig sind und vom Deutschen Patent- und Markenamt beaufsichtigt werden, sammelten allein im Jahr 2013 mehr als 1,3 Milliarden Euro ein. Deswegen, denke ich, ist es gleich zu Beginn der Debatte sehr wichtig, festzustellen, dass Verwertungsgesellschaften in unserem Land ein wichtiger Faktor in der Kulturlandschaft sind. Sie sind auch eine wichtige Säule der deutschen Kreativwirtschaft. Verwertungsgesellschaften sorgen dafür, dass Rechte gebündelt werden. Ein Radiosender müsste – das kann man sich angesichts des ganzen Programms, das er jeden Tag abspielt, leicht vor Augen führen – bei jedem einzelnen Künstler oder bei jedem einzelnen Verleger anfragen, ob er eine Lizenz für diesen Song bekommt. Das wäre sehr aufwendig. Die Transaktionskosten, also die Kosten, diese Rechte zu erwerben, wären sehr hoch. Das Verfahren wäre fast zu kompliziert. Das erleichtern Verwertungsgesellschaften, indem sie in ihren Portfolios diese Rechte bündeln und entsprechend anbieten. Sie gewähren damit auch eine erhebliche Rechtssicherheit, weil jeder, der eine Verwertungsgesellschaft als Vertragspartner hat, weiß, dass er hier wirklich valide Rechte erwirbt. Verwertungsgesellschaften sorgen dafür, dass Urheber und Rechteinhaber an ihr Geld kommen. Ich betone noch einmal: Für viele Kreative – das sind nicht nur die großen Popstars oder die bekannten Künstler, sondern auch die vielen, vielen weniger bekannten Kreativen, die in unserer Landschaft tätig sind – sind Einnahmen aus den Verwertungsgesellschaften mittlerweile ein verlässlicher und planbarer Bestandteil ihres Einkommens. Die deutschen Verwertungsgesellschaften sind leistungsfähig; aber wie überall ändert sich auch ihr Arbeitsumfeld teilweise drastisch. So entsteht ein europäischer Binnenmarkt. Es entsteht sogar ein digitaler europäischer Binnenmarkt; die Kommission ist da sehr hinterher. In Zeiten der Digitalisierung ist für Content, also für kreative Inhalte, mittlerweile natürlich ein globaler digitaler Markt entstanden. Deswegen ist es notwendig, dass wir unsere Verwertungsgesellschaften wettbewerbsfähig halten. Das tun wir, indem wir ihnen einen wettbewerbsfähigen Rechtsrahmen an die Hand geben. Im Titel des Gesetzentwurfes ist von der Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie die Rede. Ich möchte sagen: Diese Überschrift ist ein bisschen zu kurz gesprungen; denn die Koalition setzt nicht nur eine EU-Richtlinie um. Wir nutzen vielmehr die Gelegenheit der Umsetzung dieser Richtlinie, um das Wahrnehmungsrecht – wenn Sie so wollen: das Grundgesetz für die Verwertungsgesellschaften – nach nunmehr mehr als 50 Jahren auf eine komplett neue Grundlage zu stellen, indem wir das Verwertungsgesellschaftengesetz jetzt neu aufsetzen. Aus der Pflicht wird gewissermaßen eine Kür. Das markiert durchaus auch eine rechtspolitische Zäsur. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesminister Heiko Maas und dem hier anwesenden Parlamentarischen Staatssekretär Lange, aber ausdrücklich auch allen Mitarbeitern im Urheberrechtsreferat zu danken. Die Vorlage, die aus dem Ministerium kam, war schon ein sehr gelungener Entwurf. Wir haben im parlamentarischen Verfahren noch zahlreiche Änderungen vorgenommen; aber das Ganze fand immer in einer sehr konstruktiven Atmosphäre statt. Mein Dank gilt genauso den Kolleginnen und Kollegen von der Union, die das Ganze mit uns verhandelt haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, es ist klar, dass ein Gesetz, bei dem es um so viel Geld geht, nicht frei von Interessenkonflikten ist. Deswegen haben wir von Anfang an einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten geführt und viele Anregungen aufgegriffen. Eines der großen Schlachtfelder, wenn ich das so bezeichnen darf, waren sicherlich die Regelungen zur Privatkopievergütung und zu der Frage, wie die Verfahrensregelungen zur Geräteabgabe in Zukunft ausgestaltet sein sollen. Man muss sich eines klarmachen: Das Urheberrecht schützt natürlich die Kreativen; aber es dient auch den Nutzern. Jeder Nutzer darf von legal erworbenen Werkstücken Privatkopien anfertigen; das wissen die meisten Menschen. Was die meisten Menschen allerdings nicht wissen, ist, dass sie auf die Geräte, die sie dafür benutzen – USB-Stick, Computer oder Smartphone –, eigentlich eine Abgabe zahlen müssen. Sie selber zahlen sie aber nicht, sondern abgabeverpflichtet sind die Importeure, die Hersteller. Das ist auch gut so. Ich sage es einmal so: Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass wir über die Frage, ob eine solche Abgabe zu zahlen ist, keinen Streit hatten. Aber wir hatten sehr oft Streit über die Frage, wie hoch die Vergütung sein soll. Zu diesem Thema gab es zum Teil sehr langwierige Gerichtsverfahren. Das Ganze war der Tatsache geschuldet, dass die Beteiligten nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip vorgingen: Solange nicht klar war, wie hoch die Vergütung am Ende wirklich sein soll, hat man gar nichts gezahlt. Das war ein sehr unbefriedigender Zustand. Im Koalitionsvertrag war eigentlich eine Hinterlegung vorgesehen. Ich bin froh, dass wir davon Abstand genommen haben, weil eine Hinterlegung den abgabeverpflichteten Unternehmen unnötig Geld entziehen würde, ohne direkt an die Begünstigten zu fließen; es würde irgendwo hinterlegt. Wir sind zu einer Sicherheitsleistung übergegangen, haben im parlamentarischen Verfahren aber dafür gesorgt, dass Anreize gesetzt werden, damit sich die Beteiligten möglichst schnell einigen, sei es über Interimsvereinbarungen – das ist der Weg, den wir am liebsten hätten –, sei es über angemessene Teilzahlungen. Wenn einer dieser beiden Wege beschritten wird, dann bedarf es noch nicht einmal einer Sicherheitsleistung. Ich glaube, das ist eine gute Lösung. Wir werden beobachten, wie die Praxis dieses Verfahren aufnimmt. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich füge hinzu: Wir werden auch an dem Verfahren selber noch Hand anlegen. Wir werden bei nächster Gelegenheit dafür sorgen, dass das Feststellungsverfahren gestrafft wird. Wir sind der Auffassung, dass es in Zukunft ein zweistufiges Verfahren geben sollte, bei dem in erster Instanz das Bundespatentgericht und in zweiter Instanz der Bundesgerichtshof zuständig ist. Das ist allerdings nicht so einfach, weil wir dafür das Grundgesetz ändern müssen; denn Artikel 96 des Grundgesetzes bedarf hier einer kleinen Änderung. Das werden wir bei nächster Gelegenheit tun, und auch das wird ein Beitrag zur Straffung des Verfahrens sein. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und auch um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag der Koalition. Weil meine Zeit hier jetzt langsam abgelaufen ist, gehe ich davon aus, dass spätestens der Kollege Dr. Heck auch noch einmal Stellung zu diesem Entschließungsantrag nehmen und sagen wird, was wir darüber denken. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er muss ja zehn Minuten füllen! – Gegenruf des Abg. Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das kann er!) Ich glaube, angesichts des in der letzten Woche beim BGH ergangenen Vogel-Urteils haben wir auch hier Handlungsbedarf. Dieser Gesetzentwurf ist ein guter Gesetzentwurf. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf, aber auch dem Entschließungsantrag der Koalition zu! Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Johannes Singhammer: Herr Kollege Flisek, Ihre Zeit war nicht abgelaufen, allenfalls Ihre Redezeit. (Christian Flisek [SPD]: Herzlichen Dank!) Als Nächster spricht jetzt der Kollege Harald Petzold für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher auf den Besuchertribünen! Wir sprechen heute zum zweiten Mal binnen weniger Wochen über einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie der Europäischen Union. Der Kollege Flisek hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass sich die Verwertungsgesellschaften zumindest teilweise keiner großen Beliebtheit erfreuen. Ich habe im Internet das Beispiel eines jungen, bislang noch unbekannten Musikers gefunden, der auf seiner eigenen Internetseite seine eigenen Musiktitel bewerben wollte und sich dachte, dass die Leute seine Musik hören können müssen, um seine eigene Bekanntheit zu steigern. Also hat er dafür gesorgt, dass das geht. Er musste dann mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen: Dumm gelaufen! Kurz vorher hatte er diese Titel nämlich bei der GEMA angemeldet, und nun kam die GEMA und wollte von ihm Gebühren dafür haben, dass er seine eigenen Titel auf seiner Internetseite veröffentlicht hat. Diese Gebühren waren so hoch, dass er sie sich nicht leisten konnte. Sein bitteres Fazit war, dass er als unbekannter Künstler bei der GEMA keine Chance hat. Ich zitiere: „Die Großen kassieren dafür umso fetter ab.“ Wenn Sie mir nicht glauben, dann kann ich Ihnen die Links, die das belegen, zur Verfügung stellen. Ich denke, wenn wir ein Gesetz machen, das so etwas ermöglicht, dann machen wir kein gutes Gesetz; (Beifall bei der LINKEN) denn die Richtlinie, die wir heute hier umsetzen sollen, soll den Künstlerinnen und Künstler doch eigentlich nützlich sein, (Christian Flisek [SPD]: Ja, das ist es!) und das gilt gerade auch für solche jungen Künstlerinnen und Künstler und nicht nur für die Ralf Siegels und Dieter Bohlens dieser Welt. Ich sage mir: Es kann doch nicht sein, dass so ein junger Musiker aufgrund der Richtlinien der GEMA keine Chance hat. Sein Problem ist nicht, dass Gebühren bezahlt werden müssen, aber eigentlich ist die GEMA ja dafür da, dass er Geld verdienen kann, und er sollte darüber mitbestimmen können, in welcher Höhe Gebühren erhoben werden und in welcher Höhe er verdienen kann. Genau das kann er nach der jetzigen Satzung der GEMA eben nicht. Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beschließen sollen, zementieren Sie einen vordemokratischen Zustand, auch wenn Sie sagen, dass Sie das Verwertungsrecht nach 50 Jahren jetzt auf völlig neue Füße stellen wollen. Diese vordemokratischen Regelungen bei der GEMA, die Sie zementieren, trennen zum Beispiel zwischen Mitgliedern und Berechtigten. Weil der junge Mann noch keinen hohen Jahresumsatz hat, ist er eben nur ein Berechtigter, und er hat keine Chance, über die Tarife und die Ausschüttungen mitbestimmen zu können. Diesen Zustand kann meine Fraktion auf gar keinen Fall unterstützen. Deswegen sage ich – und ich bleibe dabei, auch wenn ich dafür von Teilen der Kreativen kritisiert worden bin –: Dieser Gesetzentwurf ist für uns nicht zustimmungsfähig. Durch diesen Gesetzentwurf behalten die Großen das Sagen, und die Kleinen haben keine Chance. (Beifall bei der LINKEN) Sagen Sie nicht, dass es keine Alternativen gäbe. Das Modell der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst behandelt jeden Urheber als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied mit einem uneingeschränkten Wahl- und Stimmrecht. Anstatt diesem Modell wenigstens eine Chance zu geben, zementieren Sie aber eine Binnenstruktur, die die Großen bevorteilt und die Kleinen übervorteilt. Damit komme ich zum Entschließungsantrag der Grünen, der eine Menge an zustimmungsfähigen Punkten enthält. Genau an dieser Stelle bleibt er aber inkonsequent; denn auch Sie halten an dem Dreiklassenwahl- und -stimmrecht der GEMA fest. Ein anderer Punkt, den ich zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ansprechen möchte – Herr Flisek hat es angedeutet –: Sie reagieren damit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs auf die Klage des Wissenschaftsautors Dr. Martin Vogel. In dem Urteil wird der Verwertungsgesellschaft Wort untersagt, einen pauschalen Betrag in Höhe von 50 Prozent ihrer Einnahmen an Verlage auszuschütten. Dem vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das sogenannte Reprobel-Urteil, in dem entschieden worden ist, dass nationale Regelungen, nach denen die Vergütungen auf Kosten der Autoren an Verlage umgeleitet werden, europarechtswidrig sind. Summa summarum heißt das, dass den Autoren die Privatkopievergütung alleine zusteht. Was macht die Große Koalition? Sie fordert in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, sich gefälligst darüber Gedanken zu machen, wie eine Regelung gegen dieses Urteil auf den Weg gebracht werden kann. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Das kann keine Lösung des Problems sein. (Beifall bei der LINKEN) Abschließend will ich zusammenfassen. Sie haben sich selbst wieder einmal gelobt und diesen Gesetzentwurf zu einem großen Wurf erklärt. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Recht hat er!) Wir sagen klar und deutlich: Sie haben damit eine Chance vertan. Sie haben an den Stellen, an denen Sie sich eng an die Vorgaben der europäisches Richtlinie halten, eine ganze Menge von Vorschlägen aufgenommen, die die Linke bereits in der letzten Wahlperiode eingebracht hat. An diesen Stellen ist Ihr Gesetzentwurf richtig gut. An anderen Stellen ist er leider nur mutloser Minimalismus. Regelungen, mit denen Sie EU-Recht kontern oder gegen Kreative auslegen, können wir nicht zustimmen. Aber, wie gesagt, das macht es eben schwierig. Man kann den Gesetzentwurf auch nicht eins zu eins ablehnen. Wir werden uns deswegen der Stimme enthalten. Das Gleiche gilt für den Entschließungsantrag der Grünen. Den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen aber lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN – Christian Flisek [SPD]: Enthaltung ist schon was!) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist für die CDU/CSU der Kollege Dr. Stefan Heck. (Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zehn Minuten Spannung!) Dr. Stefan Heck (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon der Name des Tagesordnungspunktes, den wir an dieser Stelle beraten, klingt in seiner vollen Länge sehr kompliziert. Aber das Gesetz, das wir heute beschließen, ist für das kulturelle Leben und den Schutz von geistigem Eigentum viel wichtiger, als dieser sperrige und technische Begriff vermuten lässt. Es ist gut, dass wir heute oft ganz einfach, schnell und unkompliziert auf Inhalte digital zugreifen können. Aber wir müssen uns bewusst sein, dass wir mit einem Mausklick oder mit einem Fingertipp auf das iPhone in Urheberrechte eingreifen. Das ist legal, und das ist in Ordnung so. Die Urheber müssen hinnehmen, dass Werke zum privaten Gebrauch auch kopiert und vervielfältigt werden. Wir dürfen aber auf der anderen Seite nicht vergessen, dass diese Werke oft das Ergebnis jahrelanger Bemühungen und nicht selten harter Arbeit sind. Wir sind als Industrieland daran gewöhnt, dass wir den Wert einer Sache an der Fertigungstiefe, an der Gegenständlichkeit, festmachen. Wir haben eine sehr komplexe Dienstleistungswirtschaft, die wir wertschätzen. Aber hinzu kommt: Wir können als Land der Dichter und Denker, als Kulturnation, im Zeitalter der Digitalisierung den kreativen Schöpfungsprozess und den Schutz geistigen Eigentums gar nicht hoch genug schätzen. Wir wollen, dass Kreative und Urheber über die Verwertungsgesellschaften weiterhin eine solide wirtschaftliche Grundlage für ihre Arbeit haben. Mit diesem Gesetz leisten wir dazu heute einen ganz wichtigen Beitrag. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dieses Gesetz dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie; wir haben es eben schon gehört. Damit wird ein weitgehend einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für eine Tätigkeit gesetzt, die ohnehin meist grenzüberschreitend stattfindet. Ich glaube, man darf an dieser Stelle schon erwähnen, dass Vorlage für diese europäische Richtlinie unser bewährtes deutsches Wahrnehmungsrecht war. Bei der Umsetzung haben uns zwei Gedanken ganz besonders geleitet: Erstens. Wir möchten dieses bewährte deutsche Wahrnehmungsrecht erhalten und behutsam weiterentwickeln. Zweitens. Wir möchten den Spielraum, den die Richtlinie uns gibt, zugunsten der Teilhabe- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Urheber nutzen und gleichzeitig eine möglichst weitgehende Satzungsautonomie für die Verwertungsgesellschaften ermöglichen. Sie haben es angesprochen: Der umstrittenste Punkt in diesem Gesetzentwurf war die Regelung zur Gerätevergütung bei Privatkopien. Wir werden heute die Schiedsstelle – Kollege Flisek hat es erläutert – ermächtigen, künftig eine Sicherheitsleistung anzuordnen. Auf der anderen Seite hat der Schuldner die Möglichkeit, diese durch Zahlung einer angemessenen Teilleistung abzuwenden. Wir glauben, dass das eine ausgewogene Regelung auch im Lichte der Eigentumsfreiheit nach unserem Grundgesetz ist, die den oft sehr langen und manchmal endlos erscheinenden Weg bis zu einem befriedigenden Ergebnis dieses Verfahrens erheblich beschleunigen wird. Wir wissen, dass alle Beteiligten, die derzeit schon an diesem Prozess mitwirken, ganz erhebliche Anstrengungen unternehmen. Das gilt für die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Es gilt für das Oberlandesgericht in München und alle weiteren Beteiligten. Wir sind – da sind wir in der Koalition auch zusammen – der Überzeugung, dass das, was wir heute beschließen, noch nicht das Ende der Diskussion sein wird. Wir werden uns dieses Gesamtpaket noch einmal in aller Ruhe anschauen müssen. Damit meine ich sowohl das materielle Recht als auch das Verfahren. Das geht bis hin zu der Frage – auch das haben Sie angesprochen –, ob am Ende das Bundespatentgericht am Standort München mit seiner Kompetenz nicht möglicherweise die sachnähere Eingangsinstanz für diese Verfahren ist. Parallel zu diesem Gesetzesvorhaben, das wir heute beschließen, hat uns aus der Rechtsprechung – zunächst vom Europäischen Gerichtshof und dann in der letzten Woche vom Bundesgerichtshof ausgehend – eine Entwicklung erreicht, die wir heute nicht unkommentiert lassen können. Deswegen haben wir uns gemeinsam auf eine Entschließung zu diesem Thema verständigt. Zunächst hat der EuGH und schließlich der Bundesgerichtshof entschieden, dass die jahrzehntelange und bewährte Praxis der paritätischen Ausschüttung der Einnahmen durch die VG Wort an Autoren auf der einen Seite und Verleger auf der anderen Seite so nicht mehr rechtskonform ist. Dieses Urteil, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht in Gegensatz zu dem guten und partnerschaftlichen Miteinander von Urhebern und Verlegern. Es bringt viele Verlage in eine teilweise ganz dramatische wirtschaftliche Schieflage. Wir als Gesetzgeber haben dieses Urteil nicht zu kritisieren, und wir wollen hier auch keine Gerichtsschelte betreiben. Ich glaube aber schon, dass wir sagen können, dass der Deutsche Bundestag eine solche Regelung niemals sehenden Auges beschlossen hätte. Es gab und gibt für eine solche Regelung keine politische Mehrheit. Deshalb ist es an uns, diese Entwicklung nun auch möglichst zügig zu korrigieren und der gemeinsamen Überzeugung der ganz großen Mehrheit in diesem Hause Ausdruck zu verleihen, dass weiterhin eine Beteiligung von Autoren und Verlegern möglich sein sollte. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir wissen, dass dies abschließend nur auf europäischer Ebene geschehen kann; aber das wird seine Zeit dauern. Deshalb werden wir die Urteilsgründe in aller Ruhe analysieren und uns dann zügig über eine nationale Regelung unterhalten, welche diese unerträgliche Schieflage beseitigt. Meine Damen und Herren, unterm Strich ist zu sagen: Dieses Gesetz stärkt die Rechte der Urheber. Es ist ein gutes Gesetz. Ich kann das Lob für die gute Zusammenarbeit zurückgeben. Es ist, lieber Herr Flisek, auch deshalb ein gutes Gesetz, weil wir es an Ihrem 42. Geburtstag gemeinsam schlussverhandelt haben. Heute ist ein guter Tag für die Kreativität und den Schutz des geistigen Eigentums in unserem Land. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächste Rednerin ist die Kollegin Renate Künast für Bündnis 90/Die Grünen. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Jetzt kommt viel Lob für das Gesetz! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt strengen Sie sich mal an!) Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Damit eine Rede gefällt, ist eine beiderseitige Anstrengung erforderlich. Man muss dann auch als Zuhörer mitmachen. Das habe ich einmal so gelernt. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Ich mache mit!) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon so: Ich müsste mich, wenn ich mir zuhören müsste, auch selber mühen und würde denken: Mann, ist das ein trockener Stoff. Deshalb bewundere ich diejenigen, die sieben oder sogar zehn Minuten damit gefüllt haben. (Dr. Stefan Heck [CDU/CSU]: Nur sieben! Sie können drei von mir haben!) – Danke! Das kann ich aber schlecht verteilen. Egal! – Dahinter steht aber natürlich eine ganz spannende und existenzielle Frage. Dabei sollten wir wissen, dass Künstlerinnen – Autorinnen bzw. Urheberinnen – davon leben, dass ihnen nicht nur ein gutes Werk gelingt – was ja auch nicht immer einfach ist –, sondern dass es auch noch ein breites Publikum findet und sie dann ihre Rechte bei der Nutzung durch das Lesen bzw. Hören ihrer Werke auch noch durchsetzen können. Dann können sie von dem Geld, wenn es ganz besonders gut geht, auch leben. Deshalb geht es um die Frage, wie man über Verwertungsgesellschaften gemeinsam sein Recht auf Einnahmen umsetzen kann. Das Ziel muss also sein, eine angemessene Vergütung zu bekommen, und der ganze Weg dahin darf nicht kompliziert oder ungerecht sein, sondern er muss praktikabel sein. Die Aufgabe ist also, einen fairen Ausgleich zwischen den Urhebern, den Nutzern und den klassischen kommerziellen Verwertern und vor allen Dingen denen, die Digitalwerke vermitteln – das ist ja keine leichte Aufgabe –, zu schaffen. Wir sind durch das europäische Recht, durch die VG-Richtlinie, gezwungen, dieses Wahrnehmungsrecht zu novellieren. Ihr Gesetzentwurf ist nicht schlecht, aber auch noch nicht perfekt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Christian Flisek [SPD]: Der Beifall war zum ersten Halbsatz!) – Ja, zum ersten Halbsatz. Aber Sie können auch zu der mildtätigen Aussage „nicht schlecht, aber auch noch nicht perfekt“ klatschen, Herr Kollege Flisek. Das haben Sie ja auch gemacht. Der Gesetzentwurf ist eben noch nicht perfekt. Es geht um die Umsetzung von europäischem Recht. Wir haben uns als Fraktion vor Monaten mit Vertretern der Verwertungsgesellschaften zusammengesetzt, einen runden Tisch gebildet und sind das Ganze einmal durchgegangen, um herauszufinden, ob es schon perfekt ist. Wir glauben, es muss an einigen Stellen nachgeschärft werden. Ich will an dieser Stelle vor allem eines hervorheben, nämlich dass wir eigentlich eine Pluralität der Verwertungsgesellschaften brauchen. Unseres Erachtens bzw. aus der Sicht vieler Urheberinnen und Urheber brauchen wir nicht für jedes Genre eine Verwertungsgesellschaft – eine für die Musik, eine andere für das geschriebene Wort –, sondern in einer Marktwirtschaft ist es durchaus richtig, dass es einen Wettbewerb der Gesellschaften gibt. Deshalb sage ich klar: Uns schwebt zum Beispiel eine genossenschaftliche Vertretung nur von Urheberinnen und Urhebern vor. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) An dieser Stelle komme ich zum Mangel. Herr Staatssekretär Lange sagte mir zwar am Rande einer Rechtsausschusssitzung, die Genossenschaften seien nicht ausgeschlossen. Aber es besteht zumindest Rechtsunklarheit. Heiko Maas hatte auf meine Frage am 11. November letzten Jahres, ob er auch mit anderen Gespräche darüber geführt habe, ob in Zukunft auch Genossenschaften möglich sein können, geantwortet: Diese Gespräche haben wir nicht geführt, weil letztlich die Entwicklungen und auch das Marktgeschehen zeigen müssen, wohin die Reise geht und ob etwas anderes entsteht. Zu der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses hatten wir zwei Sachverständige eingeladen, Herrn Starostik und Herrn Weller, die sich mit der Frage der Genossenschaften auseinandergesetzt haben – weil sie selber eine gründen wollten, aber sie sind auch Fachleute in diesem Bereich – und die zu der Rechtsauffassung gekommen sind, dass sie nach dem geltenden Recht nicht möglich wären. Diese Fragen haben Sie nicht gelöst. Wir sind der Auffassung, sie sind eigentlich nicht erlaubt. Herr Lange behauptet, das gehe. Dann hätten Sie klar sagen müssen, dass zum Beispiel genossenschaftliche Formen möglich sind. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss es wollen!) Ich meine, selbst mit Ihrem Änderungsantrag sind sie nicht möglich. Deshalb haben wir das Thema nach vorne gebracht, weil es um die Frage des Wettbewerbs und der Pluralität geht. Ich glaube, dass eine direkte und alleinige Vertretung von Urheberinnen und Urhebern durchaus Sinn machen würde. Lesen Sie noch einmal die Stellungnahme des Richters am Berliner Verfassungsgerichtshof Meinhard Starostik! Sie lösen das nicht. Ich gebe zu: Es gibt Bereiche, in denen Sie etwas verbessert haben, zum Beispiel in § 19 Absatz 4 VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, wo es um Interessenkonflikte geht. Darüber herrscht meines Erachtens Einigkeit. Ich will abschließend aber noch einen Punkt ansprechen, in dem es Änderungsbedarf gibt. Es ist schon von einigen Kollegen angesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hat im Fall Vogel gegen die VG Wort überraschend klar gesagt: Eine pauschale Beteiligung der Verlage gibt es nicht. Wir haben dazu einen Entschließungsantrag eingebracht und die Bundesregierung aufgefordert, anhand dieses Urteils des BHG, aber auch der Reprobel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes eine Beteiligung von Verwertern und Verlagen an gesetzlichen urheberrechtlichen Ansprüchen so zu gestalten, dass sie nicht auf Kosten der Urheberinnen und Urheber geht. Das heißt: nicht eine pauschale, sondern eine faktengedeckte Teilhabe. Ich freue mich auf das Gespräch miteinander. Denn wir alle wissen: Wir müssen das Problem zwar europäisch lösen; wir können aber angesichts des Tempos unter den 28 Mitgliedstaaten nicht ernsthaft darauf warten. Deshalb brauchen wir eine nationale Regelung. Warum? Weil es in diesem Land kleine und mittelständische Verlage gibt, die nun sozusagen am Hungertuch nagen und möglicherweise in die Insolvenz geraten. Ich will mit einer Forderung schließen: Wir brauchen Fakten, Fakten, Fakten. Wir brauchen Zahlen, Zahlen, Zahlen. Das schicke ich insbesondere an die Adresse der Bundesregierung. Um die Vorgaben des Urteils umzusetzen, die Verlage nicht sterben zu lassen und trotzdem die Urheberinnen und Urheber gerecht zu beteiligen, brauchen wir nun Fakten. Nur so können wir zumindest vorübergehend zu einer nationalen Regelung kommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Johannes Singhammer: Nächster Redner ist der Kollege Burkhard Blienert für die SPD. (Beifall bei der SPD) Burkhard Blienert (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegen Christian Flisek und Herr Heck haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus juristischer Sicht schon sehr ausführlich erörtert. Meine Bewertung als Kulturpolitiker bleibt die gleiche im Ergebnis, hat aber einen anderen Blickwinkel. Die kollektive Rechtewahrnehmung, wie sie sich im Prinzip der Verwertungsgesellschaften widerspiegelt, ist einer der weitreichendsten kulturpolitischen Schritte gewesen. Das ist die Einschätzung des Geschäftsführers des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, der ich mich nur allzu gerne anschließe. Verwertungsgesellschaften erfreuen sich – das wurde schon gesagt – in Deutschland insbesondere aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher keiner großen Beliebtheit. Das liegt in erster Linie – positiv gedacht – darin begründet, dass vielen nicht bekannt ist, was Verwertungsgesellschaften genau tun und wem sie dienen. Verwertungsgesellschaften sichern letztendlich die Rechte und vertreten die Interessen von Künstlerinnen und Künstlern, damit diese einen adäquaten Ertrag aus der Nutzung ihrer kreativen Leistung ziehen können. In der öffentlichen Diskussion wird zudem häufig übersehen, dass Verwertungsgesellschaften durch den Gesetzgeber einen direkten sozialen Auftrag erhalten haben und diesen auf vielfältige Weise wahrnehmen. (Beifall bei der SPD) Das Prinzip der Solidarität ist also ein wichtiges Strukturelement der Verwertungsgesellschaften. Etablierte Künstlerinnen und Künstler fördern mit ihren Beiträgen kommerziell weniger erfolgreiche Kolleginnen und Kollegen; auch das gehört dazu. Diesen Solidargedanken der Verwertungsgesellschaften erhalten wir aufrecht. Er ist uns wichtig. Erfreulicherweise wurde an dieser Stelle im vorliegenden Regierungsentwurf im Vergleich zum Referentenentwurf nachgebessert. Wie bislang sollen – und nicht können – Verwertungsgesellschaften nach § 32 VGG kulturelle und soziale Zwecke erfüllen. Die Verpflichtung wurde also nicht zur bloßen Möglichkeit degradiert. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) An dieser Stelle möchte ich kurz auf das aktuelle Urteil des BGH im Kontext des Urteils des EuGH eingehen. Mit Letzterem wurde bereits die in Belgien vorgeschriebene Verlegerbeteiligung aus der Privatkopievergütung gekippt. Mit dem BGH-Urteil wurden nun auch in Deutschland Beteiligungen der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheberinnen und Urheber für rechtswidrig erklärt. Zum einen sollen nun die Verwertungsgesellschaften nach Lösungsmöglichkeiten suchen, um Schaden von den Verlagen abzuwenden. Aber dabei können sie nur zum Teil auf bereits bestehende Mechanismen zurückgreifen, die die Rückabwicklung bei Verteilungsplänen regeln. Zum anderen muss jetzt der Gesetzgeber tätig werden. Bundesjustizminister Heiko Maas hat bereits angekündigt, sich auf europäischer Ebene für die erforderliche Änderung des Rechtsrahmens einzusetzen. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung prüfen, ob auch auf nationaler Ebene eine angemessene Lösung gefunden werden kann. Das enge Zusammenwirken der Verleger und der Urheber bei der Entstehung kreativer Werke in Deutschland hat sich in Deutschland und Europa seit Jahrzehnten bewährt. Dies sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Das Thema insgesamt weitet sich auf andere Bereiche aus. Angesichts meiner begrenzten Redezeit will ich Sie daran erinnern, dass es wichtig ist, dass wir die soziale Situation der Künstlerinnen und Künstler und die teilweise prekären Arbeitsbedingungen im Blick behalten, jenseits von VGG, Urhebervertragsrecht und aller anderen Instrumente, die wir an dieser Stelle haben. (Beifall bei der SPD) Verwertungsgesellschaften waren in den letzten 15 Jahren immer wieder auch Gegenstand von Enquete-Kommissionen. Nun haben wir ein Ergebnis von Heiko Maas vorgelegt bekommen, das den modernen Bedingungen entspricht, und das ist dem Justizministerium sehr gut gelungen. Ich danke ausdrücklich dafür, dass wir uns dort in einem guten Umfeld befinden. Das bewährte System der kollektiven Rechtewahrnehmung ist nun dauerhaft auf sichere Beine gestellt. Das ist ein gutes Signal, und dafür danke ich allen, die sich daran beteiligt haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erhält nun der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen heute eine Debatte um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Wir sprechen aber auch über den Wert von Kunst und Kultur sowie über die Frage, wie Kreative in diesem Land vergütet werden und wovon sie leben können. Dabei ist zunächst einmal festzuhalten: Das Konzept der Verwertungsgesellschaften hat sich in diesem Land bewährt. Die Bündelung der Rechtewahrnehmung und damit auch die Rechtssicherheit der Nutzer, urheberrechtlich geschützte Werke zu gebrauchen, ist eine 50jährige Rechtstradition, und an dieser halten wir bis heute fest. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gleichwohl sorgen wir für die notwendige Modernisierung dieses Gesetzes, indem wir den Verwertungsgesellschaften ermöglichen, mit neuen Kommunikationsformen interaktiv und im Wege der Beschlussfassung mit ihren Berechtigten und Nutzern in Kontakt zu treten. Trotzdem bleibt eines erhalten: Verwertungsgesellschaften sind quasi gemeinnützig tätig. Sie haben nur Aufwendungen für sich selbst und schütten das, was übrig bleibt, für kulturelle und soziale Zwecke aus. Ich denke, das darf auch heute einmal erwähnt werden. Dennoch gab es einen Reformbedarf im Bereich der Schiedsverfahren. Diese sind notwendig, da sich die Gerätehersteller und die Hersteller von Speichermedien einerseits und die Verwertungsgesellschaften andererseits nicht immer sofort über den richtigen Preis und den gerechten Wert für die Abgabe der Privatkopie einigen konnten. Das hat dazu geführt, dass die Verfahren in der Vergangenheit sehr lange gedauert haben. Aber lange Verfahren sind nicht das, was wir unter Gewissheit und Rechtssicherheit verstehen. Deshalb wird mit diesem Gesetz die Möglichkeit eingeführt, diese Verfahren zu beschleunigen. Mit der Sicherheitsleistung wird einerseits dem Interesse der Hersteller an einer konkreten Zahl, die sie zu leisten haben, und andererseits dem Interesse der Urheber an geldwerten Zuflüssen Rechnung getragen. Wir haben uns lange überlegt, ob wir eine Sicherheitsleistung oder eine Hinterlegungspflicht einführen sollten. Aber verfassungsrechtliche und ganz pragmatische Gründe haben uns dazu getrieben, von einer Hinterlegungspflicht abzusehen. Sie würde dazu führen, dass gerade kleine und mittelständische Hersteller von Geräten und Speichermedien zu sehr Liquidität und Geld verlieren würden, und bei den Urhebern und den Kreativen würde es nicht ankommen. Deshalb ist, wie es im Gesetz steht, die angemessene Sicherheitsleistung die richtige Balance zwischen den Interessen der Autoren, der Kreativen und der Hersteller von Speichermedien. Ich denke, darauf können wir stolz sein. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Natürlich müssen wir uns fragen, wie wir diese Verfahren zukünftig noch verbessern können. Ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Bundespatentgericht hätte sicherlich seinen Charme. Vorher müssten wir aber das Grundgesetz ändern. Vielleicht wäre es besser, als das Grundgesetz zu ändern, auch im materiellen Recht noch Verbesserungen herbeizuführen, beispielsweise durch eine Festlegung im materiellen Recht hinsichtlich der Festschreibung gewisser Prozentzahlen. Das sollten wir uns auf alle Fälle in der nächsten Zeit gut überlegen. Gut überlegen müssen wir aber auch die Frage, wie wir mit den beiden Urteilen umgehen, die die Verwertungsgesellschaften in der letzten Zeit betroffen haben. Das ist einerseits das Urteil Reprobel des Europäischen Gerichtshofes und auf der anderen Seite das VG-Wort-Urteil des Bundesgerichtshofs. Es steht einem Gesetzgeber nicht zu, Urteilsschelte zu betreiben. Er kann aber und er muss, wenn grundlegende Voraussetzungen für ein Gelingen des Urteilstenors in der Gesellschaft fehlen, Korrekturen anbringen. Ich glaube, dass die beiden Urteile Korrekturen des Gesetzgebers erfahren müssen. (Beifall bei der CDU/CSU) Die beiden Urteile besagen im Prinzip: Ausschüttungen der VG Wort sind solche, die nur den Autoren zustehen. Für die Verlage soll nichts übrig bleiben. Das verkennt ein Stück weit die Lebensrealität: Ohne Verlage, ohne jemanden, der die Druckfahne liest, der das Marketing organisiert, der dafür sorgt, dass in den kleinen Buchhandlungen ein Vertriebsweg eröffnet wird, können manche Autoren gar nicht erst entdeckt werden oder ihr Werk unter die Leute bringen. Ja, wir müssen uns fragen: Welche Art von Literaturbetrieb wollen wir in diesem Land haben? Wollen wir eine Situation haben, in der nur noch große Onlinehändler über Onlinevertriebswege mit großen Verteilzentren wenige einzelne Werke an den Mann oder an die Frau bringen? Oder schätzen wir auch in diesem Land die kleinen Buchhändler, die jungen Autoren, die modernen Kreativen, die vielleicht nur deswegen den Zugang zur Literatur und zu ihren Lesern finden, weil sie eine Chance bekommen? Aber diese Chance funktioniert eben nicht ohne Verlage, die bereit sind, einen Teil des wirtschaftlichen Risikos zu schultern. Deswegen sollten sie auch einen Teil der Einnahmen bekommen. Dafür werden wir uns einsetzen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Unserem Leitbild liegt die Idee einer Kulturnation zugrunde. Literatur, künstlerische Werke, kreative Dinge lassen sich nicht allein ökonomisieren. Ja, Menschen und Kreative müssen davon leben. Aber es hat auch einen Wert an sich, wenn Romane geschrieben werden, wenn Gedichtbände veröffentlicht werden und wenn sie eine Verbreitung finden. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass hier auch zukünftig ein fairer, gerechter und sozialer Ausgleich erfolgen kann. In diesem Sinne haben wir viel zu tun. Aber heute liegt ein guter Gesetzentwurf vor uns. Ich darf Sie bitten, diesem zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8268, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/7223 und 18/7453 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Opposition angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ich bitte diejenigen, die dagegen sind, sich zu erheben. – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie zuvor angenommen. Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8268 empfiehlt der Ausschuss, eine Entschließung anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8269. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden Drucksachen 18/6364, 18/8222 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat die Kollegin Maria Michalk, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Maria Michalk (CDU/CSU): Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Wir werden in kurzer Zeit über die Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion Die Linke abstimmen. Sie fordern in diesem Antrag, die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge zu beenden und die Bürgerversicherung einzuführen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Sehr vernünftig!) Im Feststellungsteil Ihres Antrags verweisen Sie darauf – ich nehme Ihnen jetzt ein bisschen Arbeit ab –, dass das wegen der demografischen Entwicklung und der gewünschten Beitragsstabilität seinerzeit eingeführt worden ist und dass – das ist richtig – die aktuelle Niedrigzinsphase noch zusätzlich dazu beiträgt, dass Rücklagen und Ansparungen für das Alter nicht den gewünschten Erlös bringen. Sie monieren zusätzlich – das teilen wir nicht, so wie Sie es formuliert haben – die hohen Abschluss- und Bestandsprovisionen in der betrieblichen Altersvorsorge. Ihr Hauptkritikpunkt ist die doppelte Verbeitragung. Wir haben eine Anhörung durchgeführt. Sie hat die Argumente, die wir in der vorangegangenen Zeit immer wieder vorgebracht haben, bestätigt. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was?) Gleichwohl will ich am Anfang sagen, dass wir menschlich durchaus verstehen können, was die Leute denken, die in der Zeit, wo sie verdient haben, von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht haben, also zugunsten der Altersvorsorge auf Einkommen verzichtet haben. Die Kalkulationsgrundlage war eine andere. Was jetzt zur Auszahlung kommt, entspricht dem nicht. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: In welcher Anhörung waren Sie denn?) Deshalb will ich hier in aller Öffentlichkeit ein paar Argumente aus der Anhörung wiederholen, (Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) die im Grunde genommen bestätigen, was wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion immer ins Feld führen, nämlich dass die Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich auf eine zeitlich horizontale Betrachtung abstellt. Das heißt, sie fragt nicht nach dem Zustandekommen des Einkommens, nach der Ausgestaltung in der Vergangenheit. Diese Betrachtungsweise hat das Bundesverfassungsgericht an mehreren Stellen bestätigt. Das können und wollen wir nicht ignorieren. Es ist mir ganz wichtig, hier noch ein Argument anzuführen. Es wurde herausgearbeitet, dass die heutige Generation der Beitragszahler wegen der demografischen Entwicklung in der Tat einen größeren Solidarbeitrag leistet als die Generation davor, als die älteren Versicherten geleistet haben. Es wurde bestätigt, dass der Gesetzgeber das Recht hat, aber vor allen Dingen die Pflicht hat, die Gestaltungsfreiheit entsprechend den sich wandelnden Herausforderungen in unserer Gesellschaft zu nutzen. Ich bin an der Stelle kein Freund der Kostenbetrachtung, weil ich das Thema eher ordnungspolitisch angehe, aber einen Hauptkritikpunkt möchte ich der Vollständigkeit halber schon erwähnen: Die Rückkehr zu der alten Regelung würde für die gesetzliche Krankenversicherung Kosten in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bedeuten. Das ist eine erhebliche Summe; das dürfen wir nicht verkennen. Mir ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Höhe der gezahlten Beiträge keinen Einfluss auf die Leistungserbringung hat, das heißt, niedrigere Beiträge führen nicht zu Leistungseinschränkungen. Jeder in unserem Land wird nach seinen Bedürfnissen, nach den Notwendigkeiten ganz individuell medizinisch versorgt. Dieses Grundprinzip der solidarischen Gesundheitsversorgung bleibt ja erhalten, anders als in der Rentenversicherung, wo wir die lohnbezogene Rente haben und wo es dann durchaus auf das Vermögen ankommt. Ich will noch ein weiteres Argument in die Diskussion einführen. Immerhin haben auch die Sachverständigen bestätigt (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Welche?) – das können Sie im Protokoll nachlesen –, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ach so! – Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Erst mal behaupten!) dass im System der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich Versicherte – weltweit einmalig – hervorragende medizinische Leistungen erhalten, auch wenn sie niedrige Beiträge zahlen. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wäre ja auch noch schöner!) Das ist das Grundprinzip unseres solidarischen Sozialsystems. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätten wir gerne für alle und nicht nur für einige!) Noch ein kurzes Wort zur Bürgerversicherung. Dass es zu ökonomischen Nachteilen in der Versorgung käme, wenn wir die Rückstellungen der privaten Krankenversicherung jetzt in das System einführen und unser historisch gewachsenes duales Krankenversicherungssystem aufgeben würden, wissen Sie alle. Es wäre im Grunde genommen ein Fehler, wenn wir diesen Kapitalstock auflösen würden. Nicht von ungefähr haben wir ja gerade die gesetzliche Krankenversicherung beauftragt, Rückstellungen zu bilden. Aus diesen ordnungspolitischen Gesichtspunkten lehnen wir diesen Antrag ab. Das heißt, die Beschlussempfehlung lautet, bei dieser systematischen Grundansicht zu bleiben. Und dieser Beschlussempfehlung werden wir zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt Matthias W. Birkwald, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf der Besuchertribüne haben Gerhard Kieseheuer, der Bundesvorsitzende des Vereins Direktversicherungsgeschädigte e. V., sein Stellvertreter, Herr Denzin, und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter Platz genommen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Verein hat in den vergangenen Jahren und Monaten einiges ins Rollen gebracht. Er vertritt die Betroffenen, die durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 rückwirkend kalt enteignet wurden. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Es wurde niemand rückwirkend enteignet!) SPD, Grüne und Horst Seehofer, Herr Straubinger, tragen dafür die Verantwortung. Klaus Stiefermann, der Geschäftsführer der renommierten Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba, geht von sage und schreibe knapp 400 000 Betroffenen aus. Viele von ihnen wurden erst mit Steuervergünstigungen in die sogenannten Direktversicherungen gelockt. Die Beiträge zu den Betriebsrenten wurden zwar von den Firmen überwiesen, die Chefs haben aber oft keinen einzigen Cent dazubezahlt. Das heißt: Die Verträge wurden von den Beschäftigten allein und aus ihrem Einkommen bespart, Einkommen, für das sie bereits Krankenversicherungsbeiträge gezahlt hatten. Und seit diesem Gesetz von Rot-Grün aus 2004 mussten die Betroffenen nun rückwirkend ihren Krankenversicherungsbeitrag auf ihre Betriebsrente abdrücken. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das stimmt ja nicht!) Damit nicht genug: auch noch den des Arbeitgebers obendrauf. Ich sage: Erst angelockt, dann abgezockt. So, meine Damen und Herren, geht man nicht mit Menschen um. (Beifall bei der LINKEN) Ein Beispiel: Von den insgesamt versprochenen 120 000 Euro Betriebsrente musste Christiane M. 21 600 Euro an ihre Krankenkasse zahlen. Bei Vertragsabschluss war davon absolut keine Rede gewesen. Christiane M. war geschockt. Und der größte Hammer: Hätte sie stattdessen eine private Lebensversicherung abgeschlossen oder wäre sie privat krankenversichert, sie müsste keinen einzigen Cent bezahlen. Das ist eine unglaubliche Ungerechtigkeit. (Beifall bei der LINKEN) Wissen Sie, was das für die Lebensplanung der Betroffenen bedeutet, egal ob jemand 120 000 Euro oder 15 000 Euro gespart hat? Knapp ein Fünftel des Geldes ist dann weg, plus Steuern. Frau Kollegin Mattheis, Sie haben für die SPD gesagt, man müsse hier etwas tun. Immerhin gibt die SPD in der Beschlussempfehlung zu unserem Antrag zu, dass sie die Krankenkassen auf Kosten der Direktversicherten saniert hat. Aber jetzt einmal Butter bei die Fische: Wollen Sie die Doppel- bzw. Dreifachverbeitragung abschaffen, ja oder nein? Der Kollege Weiß – er ist gerade nicht im Saal – hat jüngst für die CDU/CSU gesagt, dass das Problem nur für Neuverträge gelöst werden könnte. Sehe ich das richtig? Sie wollen heute den schon Betroffenen, die seit Jahren um ihr Geld kämpfen, nichts Gutes tun und sie weiter im Regen stehen lassen? Das darf doch nicht wahr sein. (Beifall bei der LINKEN) Frau Michalk, die Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages brachte ein völlig eindeutiges Ergebnis, und zwar ein anderes, als Sie gesagt haben. Fast alle Sachverständigen wollten die Doppelverbeitragung abschaffen. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Nein, das stimmt gar nicht!) – Lesen Sie einmal im Protokolle. – (Maria Michalk [CDU/CSU]: Habe ich!) Der DGB, der Sozialverband Deutschland, der Sozialverband VdK, die Verbraucherschützer (Zuruf der Abg. Maria Michalk [CDU/CSU]) und – das erlebe ich wirklich nicht jeden Tag – auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände formulierten in ihrer Stellungnahme wörtlich: Die im Antrag der Bundestagsfraktion die LINKE erhobene Forderung ... ist richtig. (Beifall bei der LINKEN) Überzeugender geht es doch nicht. Sogar die Senioren-Union hatte 2015 auf dem Karlsruher Parteitag der CDU gefordert, die Doppelverbeitragung abzuschaffen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) – Das ist einen Applaus wert. – Sogar Finanzstaatssekretär Dr. Meister hat auf der Handelsblatt-Jahrestagung verkündet, die Doppelverbeitragung zu hinterfragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Union und SPD, wenn Ihre angekündigte Reform der betrieblichen Altersversorgung nicht komplett unglaubwürdig starten soll, dann müssen Sie handeln. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Die unfaire doppelte Verbeitragung von Direktversicherungen mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen muss dringend abgeschafft werden. Jetzt! Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Jetzt hat die Kollegin Hilde Mattheis, SPD-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der SPD) Hilde Mattheis (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag, den die Linke eingereicht hat, wird ein Problem aufgegriffen, das wir alle aus vielen Gesprächen kennen und auf das wir in vielen Briefen angesprochen werden. Auch eingereichte Petitionen zeugen davon, dass hier ein Problem existiert. (Beifall bei der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja!) Viele Menschen, die gemeint haben, durch die Entgeltumwandlung über Direktversicherungen gute Altersvorsorge betrieben zu haben, stellen fest, dass die Erträge nicht so hoch sind, wie sie gehofft haben; denn sie müssen die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Aber, Herr Birkwald, auch wenn Sie das so dargestellt haben – ich habe die Protokolle auch gelesen –: Es gibt kein konkretes Zahlenmaterial, wie viele Rentnerinnen und Rentner dies betrifft. Aber auch wenn – das hat die Anhörung auch dargelegt – eine Doppelverbeitragung für den überwiegenden Teil der Altersvorsorge ausgeschlossen werden kann – das haben die Sachverständigen gemacht –, ist das Ganze ein großes Ärgernis. Meine Kollegen von der SPD und ich können den Ärger derer verstehen, die davon betroffen sind, weil es nämlich rückwirkend gemacht worden ist. Wir sehen die Auswirkung dieser Regelung im Gesundheitsmodernisierungsgesetz von 2004 durchaus kritisch. Ich will einen Blick in diese Zeit werfen – die damalige Gesundheitsministerin hat ein sehr gutes Gedächtnis –: (Beifall bei der SPD) Viele wissen, diese Regelung geht nicht auf einen Gesetzentwurf von SPD und Grüne zurück, sondern auf die Intervention des damaligen CSU-Abgeordneten Horst Seehofer. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Den habe ich genannt! – Weiterer Zuruf von der LINKEN: Das ist doch kein Argument!) – Ja, das ist kein Argument, aber eine Erklärung. – Es war im Prinzip das Ergebnis sogenannter Konsensgespräche zwischen CDU/CSU, SPD und den Grünen, und der Verhandlungsführer war damals Horst Seehofer, (Maria Michalk [CDU/CSU]: Die Ministerin war auch dabei!) von dem wir erwarten, dass er jetzt auch ein gutes Gedächtnis hat. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Mattheis, trotz der Erinnerung: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen? – Sie möchten ausführen. Hilde Mattheis (SPD): Ja. – Das macht es für die Betroffenen nicht besser. Es ist aber, wenn es um mögliche Korrekturen geht, ziemlich hilfreich, wenn man das gute Gedächtnis aktiviert. Denn bei diesen Korrekturen brauchen wir auch eine Unterstützung aus Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anhörung hat gezeigt: Das Thema kann nicht isoliert aus Sicht der Kranken- und Pflegeversicherung betrachtet und allein in diesem Zusammenhang gelöst werden. Denn der damalige Paradigmenwechsel in der Alterssicherung – weg vom Sicherungs-, hin zum Beitragssatzziel – hat zwar Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung; das Problem muss aber generell im Bereich der Alterssicherung gelöst werden. Allerdings haben sich nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die höchsten Gerichte in diesem Land mehrfach mit dem Konstrukt der Alterssicherung und der Zahlung von Kassenbeiträgen beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht und das Bundessozialgericht haben die doppelte Verbeitragung von Altersbezügen grundsätzlich als verfassungskonform beurteilt bzw. als rechtens abgesegnet. In der Folge werden Alterseinkünfte nicht gleich behandelt. Ich zitiere aus der schriftlichen Stellungnahme des Wissenschaftlichen Instituts der AOK: Bei der Beitragserhebung und -bemessung in der GKV gibt es eine Reihe von Inkonsistenzen … Dazu zählt auch, wenn Leistungen aus einer betrieblichen Direktversicherung beitragsfrei sind, soweit ein Arbeitnehmer die Versicherung nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb privat als Versicherungsnehmer fortgeführt hat, aber beitragspflichtig, wenn die Versicherung nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers – ich füge hinzu: die Arbeitnehmerin ist natürlich auch gemeint – formal weiter über die betriebliche Pensionskasse geführt worden ist … Diese Regelung ist nicht nur kompliziert; sie ist auch nicht wirklich erklärbar und gerecht. Diese Ungleichheit haben mehrere Sachverständige in der Anhörung zu Recht kritisiert. Hier ist gesetzgeberisches Handeln angezeigt. Wie in der Anhörung und in den Reden auch klargemacht worden ist, ist es mit einem schlichten Verbot einer sogenannten Verbeitragung (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Doppelten Verbeitragung! Einmal ist okay!) – doppelten Verbeitragung – von betrieblichen Altersbezügen nicht getan. (Maria Michalk [CDU/CSU]: So ist das!) Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist nur im Zusammenhang mit der Einführung einer Bürgerversicherung ein geeigneter Anknüpfungspunkt für eine Lösung des Problems. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Hier geht es aber um die Beitragszahlung, Frau Kollegin, nicht um die Form der Versicherung! – Maria Michalk [CDU/CSU]: Ach, lass das weg!) Ich will da an die Ausführungen von Professor Wille erinnern. Aus Zeitgründen zitiere ich ihn nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen: Die Bürgerversicherung ist eines der wichtigsten Projekte der SPD. Wir wollen die Bürgerversicherung. Sie beinhaltet auch die Verbeitragung aller Einkommensarten, und zwar die gleiche Verbeitragung. Hierfür bekommen wir im Moment keine Mehrheit, aber wir streiten dafür. Ich glaube, in diesem Zusammenhang ist unser Ziel, in dieser Legislatur eine paritätische Finanzierung hinzubekommen, ein wichtiges Ziel. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) – Das finde ich auch. Zur Debatte steht dieser Tage aber auch eine Rentenreform, eine Reform der Finanzierung der Rente. Da haben sich verschiedene Leute unterschiedlich geäußert; aber eine Äußerung geht quer durch die Parteien. Ich will sie abschließend aufgreifen. Es ist die Äußerung, dass es darauf ankommt, dass die Rente wirklich Schutz vor Armut bietet, und es darum geht, mit einer grundlegenden Rentenreform – bei der auch der Punkt der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen aufgegriffen werden kann – ein Rentenniveau zu garantieren, das oberhalb der Armutsgrenze liegt, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das reicht uns Linken nicht!) und die Rente so auszugestalten, dass Rentnerinnen und Rentner keine Angst vor dem Alter haben müssen. (Beifall bei der SPD) Das werden wir im Herbst angehen; (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir gespannt!) unsere Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles hat es angekündigt. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Angekündigt hat sie schon viel!) Ich glaube, dass dieses Reformpaket umfassender sein muss, als das ein vierseitiger Antrag der Linken darstellen kann. Ich erinnere an das gute Gedächtnis, das wir alle miteinander haben sollten, wenn es darum geht, die jetzt geäußerten Formulierungen in einer Rentenreform wiederzufinden, die das Ziel haben sollte, dass die Rente wirklich gerecht und sicher wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort zu einer Kurzintervention hat jetzt der Kollege Birkwald. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Mattheis, ich hätte Ihnen nur eine kurze Zwischenfrage gestellt, aber da es jetzt zu einer Kurzintervention kommt, möchte ich auf drei Punkte eingehen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Aber auch kurz, bitte. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Ich habe drei Minuten. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Gut. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Erstens. Über das Thema Rente haben wir heute Nachmittag gesprochen. Ich wiederhole: Wir haben ein umfassendes Rentenkonzept, das elf Punkte beinhaltet; drei davon habe ich heute Nachmittag vorgestellt. Darüber können wir debattieren. (Beifall bei der LINKEN) Zweitens. Sie haben hier eben behauptet, es gäbe keine Zahlen darüber, wie viele Menschen betroffen wären. Frau Michalk hat aus irgendeiner Anhörung berichtet, nur nicht aus der des Gesundheitsausschusses, in der ich war. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Doch! Doch!) Ich habe das Protokoll dieser Anhörung, der 64. Sitzung, vorliegen, Seite 12 von 13, unten links – wenn Sie es nachlesen wollen. Ich hatte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung eine Frage gestellt, auf die er wie folgt geantwortet hat – Zitat –: Zunächst ein kurzer Hinweis, weil immer gefragt wird, wie viele Betroffene es gibt. Ich gehe davon aus, dass es sich um mehrere hunderttausend Betroffene handelt, und zwar aufgrund eines Aspekts, der hier bislang vernachlässigt worden ist. Wir haben eine Reihe von Versorgungswerken, die paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanziert werden, wie zum Beispiel die Pensionskassen der Chemischen Industrie. Dort ist es üblich, dass der Arbeitnehmer aus seinem Netto einen bestimmten Prozentsatz einzahlt. Und jetzt kommt es: Seit 2004 zahlt er im Alter noch einmal den vollen Beitrag. Das betrifft, wenn ich die drei großen Einrichtungen sehe, knapp 400 000 Rentner. Andere Fälle habe ich zunächst einmal außen vor gelassen. Zitat Ende. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Jetzt müssen Sie das Urteil zitieren!) Deswegen kann man nicht behaupten: Hier ginge es um eine kleine Gruppe. (Beifall bei der LINKEN) Der dritte Punkt. Die betriebliche Altersversorgung ist freiwillig. Sie haben mit Ihrer Rentenreform 2001 dafür gesorgt, dass das Rentenniveau bis 2030 im Sinkflug ist. Die Menschen sollen deswegen also betriebliche Altersversorgung betreiben. Stellen Sie sich vor: Jemand hat beispielsweise 21 000 Euro einbezahlt. Er bekommt sie wieder, muss aber dann davon 5 000 Euro Krankenversicherungsbeiträge und noch Steuern zahlen! Ich sage nur: Die Menschen sind deshalb so sauer, weil sie mehr Geld für ihr Alter hätten, wenn sie das Geld nur unter ihr Kopfkissen gelegt hätten. Das ist eine schlechte Rentenpolitik, die so nicht sein darf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Mattheis, möchten Sie darauf antworten? – Bitte schön. Hilde Mattheis (SPD): Danke, Frau Präsidentin. – Verehrter Kollege, da das Protokoll vorliegt, hätten Sie auch lesen können, dass andere Sachverständige diese Zahl weder bestätigen konnten noch irgendeine Zahl genannt haben. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Das war ein Sachverständiger!) Ich sage das, um den Meinungsaustausch zu komplettieren. Es gibt noch andere Stellen im Protokoll; Lesen hilft. Auf den schmalen vier Seiten Ihres Antrags, der zwei Forderungen enthält – zum einen das Thema Direktversicherung und zum anderen das Thema Bürgerversicherung –, täuschen Sie die Konzeption einer Rentenreform vor. Ich bitte Sie: Das können Sie nicht ernst meinen. Ich habe deutlich gemacht, dass es uns um eine umfassende Rentenreform geht. Wir sind uns doch einig, dass wir Altersarmut in dieser reichen Gesellschaft nicht tolerieren können. Ich bitte Sie herzlich, zu formulieren, dass das in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht zu lösen ist. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Richtig!) Veranstalten Sie hier doch nicht so einen Budenzauber, sondern sagen Sie, dass es fachlich falsch ist, das Problem auf diese Art zu lösen. Das kann man nur innerhalb der Rentenversicherung lösen. Warten Sie es ab! Wir haben die Erarbeitung eines umfassenden Rentenkonzepts vereinbart, das unsere Arbeits- und Sozialministerin im Herbst vorlegen wird. Ich bin sicher, wir kommen damit einen wichtigen Schritt weiter, auch wenn es um die betrieblichen Verrentungen geht. Danke. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Kollege Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir reden hier über einen besonderen Spezialfall, bei dem es tatsächlich ein Problem gibt, nämlich über diejenigen, die Direktversicherungen über den Arbeitgeber aus ihrem bereits verbeitragten Einkommen bezahlt haben. Wir reden hier nicht über eine ganz allgemeine Doppelverbeitragung, wie es der Wortbeitrag von Herrn Birkwald suggeriert hat. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das habe ich nie gesagt!) Ich glaube, das muss man noch einmal klar sagen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Wenn es darum ginge, könnte man ja sagen, dass auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung quasi doppelt verbeitragt werden; denn die Rentenbeiträge und die Krankenversicherungsbeiträge werden auf das gesamte Brutto erhoben, und wenn die Rente ausgezahlt wird, dann wird der Krankenversicherungsbeitrag fällig. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber nur einmal! Damals hat der Arbeitgeber noch den Krankenversicherungsbeitrag der Rentner übernommen!) Sie begeben sich mit Ihrer verallgemeinernden Argumentation auf eine schiefe Bahn. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich würde es mir gut überlegen, wen ich als Kronzeugen anführe. Wenn Sie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und andere nennen, dann muss man wissen, dass die weiter gehende Pläne haben. Natürlich möchten die Arbeitgeber am liebsten sämtliche Betriebsrenten von der Krankenversicherungspflicht befreit sehen, damit diese gestärkt werden und sie auf der anderen Seite, in der gesetzlichen Rentenversicherung, niedrigere Beiträge zahlen können, unter Verweis auf die Betriebsrente. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Darum geht es doch gar nicht!) – Natürlich ist das das Kalkül; das können Sie doch nicht leugnen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Sehr richtig! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Einmalverbeitragung wollen alle!) Ich möchte noch sagen: Auch wenn man für die Galerie, für die Gäste redet, sollte man darauf achten, wie man sich hier ausdrückt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich ziehe auch mal gern vom Leder, habe das heute Mittag auch gemacht; (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Zum Beispiel!) aber wenn man hier Begriffe wie „angelockt“ und „abgezockt“ wählt, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja! Das stimmt doch wohl!) erweckt man damit den Eindruck, dass wir als Gesetzgeber die Mentalität von Wegelagerern hätten, (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Rückwirkend geändert! Rückwirkend!) die die Leute sozusagen erst mal irgendwo reinbringen, um ihnen dann das Geld abzunehmen. So ist das nicht. Ich halte es für gefährlich, wenn man in so einer Tonlage hier spricht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Da würde ich mir an die eigene Nase fassen!) Für diese spezielle Gruppe, über die wir reden, die ich eingangs beschrieben habe, sollten wir uns allerdings tatsächlich eine Lösung überlegen. Wir leugnen ja gar nicht, dass bei dieser speziellen Gruppe ein Problem besteht. Deswegen werden wir prüfen, wie sich die Beitragslast bei Direktversicherungen verringern lässt. Es gab ja verschiedene Vorschläge, auch vom Sozialverband Deutschland. Zum Beispiel wurde vorgeschlagen, zur hälftigen Verbeitragung zurückzukehren. Das wäre eine Möglichkeit. Allerdings wäre sicherzustellen, dass dies nicht zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Ich finde, mit Blick auf die nächste Legislaturperiode können wir uns darüber noch einmal Gedanken machen. Ich fürchte, dass wir in dieser Legislaturperiode an dieser Stelle nicht mehr zu einem Ergebnis kommen werden. Natürlich ist der Hinweis von Frau Mattheis richtig, dass wir zu einer generellen, systematischen Verbeitragung aller Einkünfte kommen müssen, beispielsweise über die Bürgerversicherung. Dann wäre das Problem gelöst. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Auf jeden Fall lohnt sich eine Betrachtung der ganzen Angelegenheit ohne zu viel Schaum vor dem Mund. Das hilft den Betroffenen letzten Endes nämlich auch nicht. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Du, ich habe immer ein Lächeln auf dem Mund, nicht Schaum!) – Ja, Matthias, Herr Birkwald, wie gesagt: Mit Worten wie „abgezockt“ usw. sollte man sehr vorsichtig sein. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das war klar, dass euch das wehtut!) Es ist sinnvoll, sich die Ergebnisse der Anhörung – ich habe einen Vorschlag genannt – in Ruhe anzugucken und einen Finanzierungsweg zu finden. Ich glaube auch, dass dieses Problem durch die Entgeltumwandlung in Zukunft nicht mehr in dem Maße wie jetzt besteht. Es handelt sich ja sozusagen um ein ererbtes Problem, das dann ausläuft. Nichtsdestotrotz kann und sollte man eine Lösung finden. Daran sollten wir in Ruhe arbeiten. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Erich Irlstorfer, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Erich Irlstorfer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Uns alle, die wir hier sitzen, erreichen nahezu täglich Schreiben von Menschen, die die Verbeitragung von Einkünften aus der betrieblichen Altersversorgung für die Krankenversicherung beklagen und als ungerecht anprangern. Ein Bürger berichtet, er habe bei der Einzahlung einen geringfügigen Steuervorteil gehabt. Gleichzeitig habe er als freiwillig Versicherter den Maximalbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Sein Fazit lautet: Hätte ich das eingezahlte Kapital voll versteuert und unter ein sicheres Kopfkissen gelegt, hätte ich jetzt einen deutlich höheren Betrag zur Verfügung. (Zuruf von der CDU/CSU: Super!) All diese Themen und all diese Argumentationsschienen kennen wir. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann die betroffenen Menschen mit Sicherheit verstehen. Gleichzeitig weiß ich aber auch, dass der damalige Zustand ein anderer war. Auf Einmalzahlungen mussten zum Beispiel keine Beiträge entrichtet werden, während monatliche Bezüge beitragspflichtig waren. Dieses Missverhältnis war ungerecht. (Beifall bei der CDU/CSU – Zustimmung bei Abgeordneten der SPD) Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Letztlich ist es für die Bürger irrelevant. Ob sie wegen höherer Steuern oder höherer Sozialversicherungsbeiträge weniger zur Verfügung haben, ist ihnen mit Sicherheit egal. Leider gilt zu Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen auch für andere Rentensparer, dass sie unter Umständen geringere Gewinne erwirtschaften, als sie beim Abschluss ihrer Ansparungsformen erwarten konnten. Das ist für die Betroffenen weder tröstlich noch gerecht. Das soll auch nicht als politische Ausrede herhalten, aber es ist halt so. Es stimmt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn wir die Bürger dazu ermuntern wollen, privat und betrieblich für ihren Lebensabend vorzusorgen, müssen wir auch die entsprechenden Rahmenbedingungen so gestalten, dass die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge attraktiver werden. Da sind wir beieinander. Gleichzeitig kann dieses Ziel nicht auf dem Rücken – das möchte ich schon betonen – der heutigen und zukünftigen Beitragszahler der Krankenversicherung erreicht werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir brauchen also klare Verhältnisse, in denen die Ausgaben der Krankenversicherung für Rentner in einem einigermaßen vernünftigen Verhältnis zu deren Beitragszahlungen stehen. Deshalb ist eine schwerwiegende Änderung der Gesetzeslage im Sinne der Bezieher von Betriebsrenten nicht realistisch, weil wir schlicht nicht auf die hohen Summen der Verbeitragung von Versorgungsbezügen verzichten können. Dies ist eine harte und bittere Wahrheit; das verstehe ich. Doch außerdem würden sich mit einigem Recht Bezieher anderer Einkommensarten zu Wort melden, wenn wir jetzt etwas ändern würden, die sich dann wiederum gegenüber Beziehern von Betriebsrenten benachteiligt sehen würden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, Sie stellen mit Ihrem Antrag deshalb in letzter Konsequenz – so verstehe ich es zumindest – die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung an sich infrage. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nein! – Gegenruf von der CDU/CSU: Natürlich! – Gegenruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Auf gar keinen Fall, Herr Kollege! – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Das ist Quatsch!) Diese Forderung nach einer Bürgerversicherung – die auch von unserem Koalitionspartner erhoben wird – unterscheidet uns politisch. Wir können es noch so oft behandeln und betonen: In dieser Legislaturperiode wird es sie nicht geben, weil sie generell falsch ist. (Widerspruch bei der LINKEN – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Sie sollten generell richtig zitieren!) Wir müssen – hierbei sind wir uns einig – die Rente insgesamt auf stabilere Füße stellen und ein Gleichgewicht zwischen den Generationen herstellen. Eine Rente ohne Armut und eine private und betriebliche Altersvorsorge, die an den richtigen Stellen Anreize zur Selbstverantwortung – dieses Wort dürfen wir auch nicht vergessen – schafft, sind unsere Ziele sowie unsere politische Perspektive. Ich glaube, das ist auch notwendig. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt die Verbeitragung von Direktversicherungen – das wurde gesagt – nicht gegen die Grundsätze von Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit. Nach Ansicht der Richter war der Gesetzgeber im Jahre 2004 auch berechtigt, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. – So weit die rechtliche Lage bislang und auch aktuell; vergessen wir das bitte nicht. Diesen Aspekt sollte man auch nicht zu gering bewerten; denn es ist nicht so, dass die Belastung für die junge, arbeitende Bevölkerung durch den sogenannten Generationenvertrag in den kommenden Jahren abnehmen wird. Ich bitte darum, dieses Thema schon etwas zu versachlichen und die Menschen nicht mit Kampfausdrücken zu verunsichern (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die sind schon verunsichert genug! Das brauchen nicht wir zu übernehmen!) und Dinge zu behaupten, die inhaltlich falsch sind und die nicht das widerspiegeln, was Sie hier gebracht haben. Wir arbeiten. Uns allen ist klar, dass wir hier für die Zukunft Vorschläge brauchen, dass wir das jetzige Problem so, wie Sie es wollen, nicht lösen können. Aber ich glaube, wir werden in der Bevölkerung auf Verständnis stoßen, wenn man sich dieses Themas annimmt und an Lösungen interessiert ist – aber nicht in dieser Kampfsprache. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt. Vielleicht dient es auch zur Beruhigung der Gemüter, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beruhte, das besagte, dass Einmalzahlungen und Rentenzahlungen gleichzustellen sind, weil das wirklich ungerecht war. Deshalb kamen diese Regelungen zustande. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Wir kommen jetzt zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8222, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/6364 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung beschleunigen Drucksachen 18/7044, 18/8233 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. Diese 25 Minuten könnten jetzt schnell beginnen, wenn sich alle hinsetzen würden, auch der Herr Franke. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält der Kollege Stephan Albani, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Daniela De Ridder [SPD] und René Röspel [SPD]) Stephan Albani (CDU/CSU): Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Louis Pasteur, bekannt aus Medizingeschichte und H-Milch, (Heiterkeit) sagte einmal: „Der Wille öffnet die Türen zum Erfolg.“ Das hat mich, meine Kolleginnen und Kollegen und den Koalitionspartner in den vergangenen Monaten bewegt. Heute debattieren wir das Ergebnis im Hinblick auf eine verbesserte, beschleunigte Gesundheitsversorgung. Das Ziel des Antrags ist dabei klar definiert: Er soll dabei helfen, den Transfer neuer Diagnostika, Therapeutika, Medizintechnikprodukte und anderer medizinischer Innovationen in die Patientenversorgung zu beschleunigen. An erster Stelle steht aber natürlich – auch im Hinblick auf Sicherheit – unfraglich das Wohl des Patienten. Warum ist es dafür allerhöchste Zeit? Dies zeigt ein Blick in die Transferforschung. Untersuchungen zufolge muss ein Patient heute rund 14 Jahre warten, bis ein innovatives Medizinprodukt aus der Forschung bis an das Bett des Patienten kommt. Diese Dauer ist für viele Patienten zu Recht nicht hinnehmbar. Denn die Aufnahme einer Innovation in die Versorgung erlebt so mancher unter diesen Rahmenbedingungen nicht mehr, und das ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Man fragt sich zu Recht, warum neue Impfstoffe oder Prothesen derart lange brauchen, um auf dem Markt anzukommen. Sich an den schnellen Produktzyklen anderer Produktmärkte und -bereiche zu orientieren, ist dabei mit Sicherheit falsch. Schauen wir uns aber die Gründe für diesen enorm zeitintensiven Innovationstransfer an. So geht die Anwendung mit einer ungleich höheren Verantwortung gegenüber dem Endkunden, dem Patienten, einher. Patientensicherheit ist zu Recht das höchste Gut medizinischer Versorgung. Auch ist der Innovationsprozess von der Forschung über die Wirtschaft bis hin zur Versorgung und deren Refinanzierung sehr komplex. So sind auch die Dinge, die es noch zu verbessern gilt, sehr vielschichtig und vielseitig. Wir sprechen dabei von verbindlichen Fristenregeln, wir sprechen von der Verfügbarkeit von Wagniskapital und der Verbesserung von Risikobereitschaft bei Forscherinnen und Forschern sowie Unternehmern. Zwei Beispiele. Ein innovativer Test zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses brauchte in Deutschland 17 Jahre, bis er nun, in 2018, endgültig im Gesundheitssystem ankommt. Bei dem Medizinprodukt Retina-Implantat, also bei der Möglichkeit, Blinde wieder sehen zu lassen, hat die Forschung Hervorragendes geleistet. Hier ist viel Geld investiert worden. Aber nun fehlt das Geld für die klinischen Studien. Das Produkt und seine Entwicklung gehen ins Ausland. Das sind Dinge, die wir eigentlich nicht akzeptieren wollen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Nicht zuletzt: Man kann es auch den Wissenschaftlern in Deutschland nicht verdenken, dass sie den Transfer ihrer Erkenntnisse in Produkte zunächst einmal hintanstellen, werden sie doch im Wesentlichen nach der Zahl ihrer Publikationen, nach Masse und natürlich auch nach Qualität, bewertet. So endet manche Idee in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift – inklusive der zugehörigen Schublade in der Universität. Da müssen wir sie herausholen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Unser Antrag fordert nun Maßnahmen in folgenden drei Handlungsbereichen: Erstens. Transferhemmnisse müssen abgebaut werden, ohne dabei das Niveau des Patientenschutzes zu reduzieren. Wir wollen Zeiten klinischer Studien – Stichworte Begleitdiagnostik, Bundesamt für Strahlenschutz – für verbindlich erklären lassen, damit man weiß, wann die Tests beginnen können, und damit nicht beliebig lange geprüft wird. Auch soll ein Hauptaugenmerk bei den künftigen Evaluationen der Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung gerade auf dem Transferaspekt liegen. Über das „Rahmenprogramm Gesundheitsforschung“ im BMBF und die Innovationsfonds soll der Transfer in der Versorgungsforschung beschleunigt werden. Zudem fordern wir ein neues Fachprogramm Medizintechnik mit einer klaren Orientierung auf Transfer und Versorgung. Zweitens gilt – hier zitiere ich noch einmal den Kollegen Pasteur –: Eine wissenschaftliche Entdeckung ist nie die Arbeit von nur einer Person. Das darf ich als Wissenschaftler sagen. Diese Idee der Zusammenarbeit war schon im 19. Jahrhundert richtig, und sie ist im 21. Jahrhundert noch richtiger. Daher fordern wir in unserem Antrag, die Interdisziplinarität in der Forschung und – in der politischen Abstimmung – das Zusammenwirken über die Ressortgrenzen hinweg. Drittens. Am Ende sind es Unternehmen, die die Ideen in den Markt bringen. Daher fordern wir in unserem Antrag eine weitere Stärkung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft. Ein probates Mittel sind etwa Ausgründungen aus der Wissenschaft, die wir mit dem nötigen Wagniskapital ausstatten wollen. Das ist übrigens eine der Rahmenbedingungen, bei denen wir weit, weit hinter den USA zurückbleiben. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie bei der steuerlichen Forschungsförderung!) Am Ende unseres Antrags soll also ein integrierter Politikansatz in der Gesundheitsforschung, -wirtschaft und -versorgung stehen. Dieser soll über Marktregularien, rechtliche Rahmenbedingungen sowie über die Forschungsförderung den Innovationstransfer beschleunigen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Lassen Sie uns im Interesse der Patientinnen und Patienten – zu denen wir hoffentlich nicht gehören, mitunter aber auch gehören können – weitere Schritte in Richtung eines schnelleren Transfers medizinischer Forschung unternehmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Kathrin Vogler. (Beifall bei der LINKEN) Kathrin Vogler (DIE LINKE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die medizinische Forschung hat in den letzten Jahrzehnten vieles erreicht, wovon frühere Generationen nicht einmal zu träumen wagten. Denken wir nur an die modernen Aidsmedikamente, die es den Betroffenen ermöglichen, viel länger zu leben. Oder denken wir an moderne bildgebende Verfahren, die es uns ermöglichen, Vorgänge im Innern des Körpers zu verstehen, ohne dass man gefährliche Eingriffe vornehmen muss. Darin, dass solche Verfahren, die den Patientinnen und Patienten ganz konkret nutzen, schnell in der Versorgung ankommen sollten, sind wir uns sicher alle einig. Aber wenn wir über Innovationen im Gesundheitswesen sprechen, dann dürfen wir auch die andere Seite der Medaille nicht vergessen. Es muss nämlich immer darum gehen, echte Innovationen von solchen Produkten zu unterscheiden, die den Patienten nicht mehr nutzen, ihnen vielleicht sogar schaden und unser Gesundheitswesen finanziell unnötig belasten. (Beifall bei der LINKEN) Medikamente, Diagnostika oder Medizinprodukte müssen für die Patientinnen und Patienten sicher sein. Hier dürfen keine Abstriche gemacht werden, nur damit Wirtschaftsunternehmen schneller Profite erzielen können. Herr Albani, ich habe mich gefreut, dass dieser Aspekt in Ihrer Rede so sehr betont worden ist. (Stephan Albani [CDU/CSU]: Dreimal!) Der Blick in Ihren Antrag lehrt uns aber etwas anderes. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Er zeigt, dass von den Forschungspolitikern von Union und SPD offensichtlich andere Prioritäten gesetzt werden. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!) Im Mittelpunkt stehen dort die Wirtschaft, Unternehmen und Investitionen. Sie werden im Antrag viermal so oft erwähnt wie die Patientinnen und Patienten. (Uwe Schummer [CDU/CSU]: Haben Sie nachgezählt? Da waren Sie aber lange beschäftigt!) – Ja. Ich kann Ihnen das auch vorzählen. – Gefahren und Risiken, denen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und der Medizintechnik ausgesetzt sein können, nehmen Sie in dem Antrag gar nicht zur Kenntnis. Wenn Sie aber den Marktzugang für neue Produkte einfach nur beschleunigen, dann erhöhen Sie das Risiko, dass Unnützes oder gar Schädliches leichter zur Anwendung gelangt, und das wollen wir vermeiden. (Beifall bei der LINKEN) Wir bräuchten allerdings dringend mehr Tempo im Hinblick auf mehr fundiertes Wissen über Behandlungsmethoden und mehr öffentliche Forschung unabhängig von der Industrie. Die Linke fordert zum Beispiel ein öffentlich zugängliches Studienregister, in dem alle Arzneimittelstudien registriert werden müssen. Doch Union und SPD blockieren diese notwendige Innovation. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, DIMDI, hat den Zugang zu seinen medizinischen Datenbanken weitgehend geschlossen. Das ist übrigens eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit; die Bundesregierung ist dafür also mitverantwortlich. Die Forderung der Linken, im Haushalt 500 Millionen Euro für industrieunabhängige Gesundheitsforschung einzusetzen, haben Sie von der Koalition abgelehnt. (Zuruf von der CDU/CSU: Zu Recht!) Der Antrag, über den wir heute abstimmen, reiht sich in weitere Regierungsvorhaben ein, die der Industrie und nicht den Kranken zum Vorteil gereichen sollen. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Das ist Quatsch!) Ein Beispiel dafür ist der Pharmadialog. Während das Parlament und die Patientenvertreter vor der Tür bleiben mussten und die Krankenkassen nur am Katzentisch Platz nehmen durften, haben dort gleich drei Ministerien den Unternehmen eine ganze Palette an Wünschen erfüllt, und im Gegenzug brauchten die Konzerne nur ein paar vage Versprechungen zu machen. Nach der Novelle zum Arzneimittelgesetz, die in der letzten Sitzungswoche in den Bundestag eingebracht wurde, soll der Patientenschutz bei den Arzneimittelstudien aufgeweicht werden, damit die Unternehmen diese Studien schneller und einfacher genehmigt bekommen. (Maria Michalk [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht! Das wissen Sie auch!) Das ist skandalös. Das werden wir nicht mitmachen. (Beifall bei der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, woran müssen sich sinnvolle Forschungsanreize orientieren? Sie müssen sich am Allgemeinwohl und am gesellschaftlichen Bedarf und nicht an den Profitinteressen der Industrie orientieren. (Beifall bei der LINKEN) Wenn Sie in dieser Hinsicht etwas auf den Weg bringen würden, dann würden wir Sie unterstützen, bei diesem Antrag aber nicht. Den können wir nur ablehnen. (Beifall bei der LINKEN – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Nach der Rede ist das auch besser so!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das Wort für die SPD erhält jetzt die Kollegin Dr. Daniela De Ridder. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dr. Daniela De Ridder (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Gäste! Liebe Kathrin Vogler, das, was hier unter dem Titel „Innovationstransfer in die Gesundheitsversorgung“ vorliegt – das mag ein bisschen kompliziert klingen –, ist eine Wohltat für die Patientinnen und Patienten in unserem Land. Es gilt in der Tat, die Lücke zwischen der Grundlagenforschung und der Anwendung dessen zu schließen. Nichts anderes ist mit den Begriffen „Transfer“ und „Translation“ gemeint. (Beifall des Abg. René Röspel [SPD]) Mit dem, was wir heute hier auf den Weg bringen, tun wir viel Gutes für die Patientinnen und Patienten in diesem Land, und das ist wertvoll. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die Stärkung der Translation, also der Überführung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in den klinischen Alltag, erfordert in der Tat eine Lückenforschung. Wir haben es schon gehört: Es gilt zum Beispiel, Krebspatientinnen und -patienten zu helfen. Vor zehn Tagen habe ich den Großvater meiner Nichte verloren. Er hätte sich gewünscht, dass wir in diesem Bereich sehr viel schneller Fortschritte gemacht hätten. Es gilt aber auch, Diabetespatientinnen und -patienten zu helfen und Menschen, die an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leiden, wie möglicherweise manche von uns; wir haben ja einen Arbeitsalltag, der solche Krankheitsbilder durchaus befördert. Es gilt also, den Weg vom Labor zum Patienten zu verbessern und die entsprechenden Phasen zu verkürzen. Liebe Frau Vogler, hier sitzen Sie einem Missverständnis auf. Es geht nicht darum, die Anwendung dahin gehend zu unterstützen, dass wir insbesondere die Unternehmen fördern. Wir brauchen sie aber, um zu einem Anwendungsprodukt, zu einer Therapie zu kommen; das wäre ohne die Unternehmen gar nicht möglich. Das sollten wir also auf jeden Fall richtigstellen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr dankbar, dass es in diesem Land sechs Zentren für Gesundheitsforschung gibt, die Gutes leisten. Das Wertvolle daran ist vor allem, dass sie inter- und transdisziplinär zusammenarbeiten, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen an einem Strang ziehen und dabei helfen, die Phasen von der Grundlagenforschung bis zur Tablette, wenn Sie so wollen, zu verkürzen, also bis zur Anwendung am Patientenbett; Herr Albani hat das bereits angesprochen. Ich begrüße ausdrücklich, dass wir vonseiten des Gesundheitsministeriums den Innovationsfonds stärken. Von 2016 bis 2019 werden wir die Versorgungsforschung jährlich mit 75 Millionen Euro flankieren. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vor allem innovative Vorhaben mit ganz viel Potenzial für eine ganz konkrete Anwendung wollen wir unterstützen. Sie können doch nicht allen Ernstes dagegen sein. Zudem wollen wir das Programm „KMU-innovativ“ für Medizintechnik und Biotechnik stärken und die Mittel dafür erhöhen. Das ist auch gut und richtig so. Lassen Sie mich noch einen weiteren Punkt hervorheben: Wir wollen auch das Wagniskapital stärken; das brauchen die KMU. Auch das können Sie nicht in Abrede stellen, liebe Frau Kollegin. Wie gesagt, auch an dieser Stelle haben wir noch Lücken. Alle schreien doch danach, dass wir Start-ups unterstützen und ihnen entsprechendes Kapital zur Verfügung stellen. Genau diese Lücke zwischen der experimentellen Forschung und dem, was nachher angewandt werden soll, muss durch Venture Capital alimentiert werden. Das werden wir zur Verfügung stellen. Sie werden uns möglicherweise noch dafür dankbar sein. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Mit dem Programm INVEST tun wir ebenfalls etwas Gutes für die Patientenversorgung. Wer sich künftig mit 10 000 Euro an einem Start-up in diesem Bereich beteiligt, der kann mit einem Return on Investment rechnen mit mindestens 20 Prozent der investierten Summe. Das sollten wir loben und nicht kritisieren. Als Letztes – meine Redezeit ist abgelaufen – lassen Sie mich noch einen frommen Wunsch äußern. Ich finde, wir sollten die Ergebnisse dieser Diskussion in das Medizinstudium hineintragen und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Medizin ermutigen, bereits sehr früh zu forschen. Die Translation, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört bereits ins Studium. Dazu sollten wir Mut machen, statt an falscher Stelle Kritik zu üben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt erhält der Kollege Kai Gehring, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gesundheit ist für uns alle ein existenzieller Wert. Deshalb haben wir alle miteinander eine große Verantwortung dafür, kluge Rahmenbedingungen für die Gesundheitsforschung zu setzen. Dabei müssen wir die Interessen der Patientinnen und Patienten dringend stärker in den Mittelpunkt stellen: von der Diagnostik über Sicherheit bis Heilung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Viele Menschen setzen große Hoffnung auf den medizinischen Fortschritt. Was die Koalition als Antrag vorlegt, wird diesen Hoffnungen leider nicht gerecht; denn Sie verengen einmal mehr Ihren Blick auf Erleichterungen für die Gesundheitswirtschaft. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Genau!) Gesundheitsforschung findet ja nicht nur da statt. Frau De Ridder, wer Wagniskapital fordert, der muss auch eine steuerliche Forschungsförderung vorsehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE] – René Röspel [SPD]: Für die großen Pharmakonzerne? Wollt ihr das? Sehr interessant!) Beim Transfer medizinischer Innovationen drückt der Schuh jedoch an vielen weiteren Stellen, die in Ihrem Antrag nicht angegangen werden. Deshalb ist er unterkomplex. Wir meinen, allein traditionelle Instrumente zur Förderung der Gesundheitswirtschaft greifen zu kurz. Vor fünf Jahren hat die SPD in der Opposition einen Antrag mit dem denkwürdigen Titel „Gesundheitsforschung an den Bedarfen der Patientinnen und Patienten ausrichten“ eingebracht. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – René Röspel [SPD]: Richtig!) Darin haben Sie selbst kritisiert, dass bei der vom Bund geförderten Gesundheitsforschung der Eindruck entstehe, sie solle in erster Linie – Zitat – „der Stärkung der Gesundheitswirtschaft dienen“. (René Röspel [SPD]: Es ist immer gut, aus SPD-Anträgen zu zitieren! Hervorragend!) Fünf Jahre später legen Sie als Koalition einen Antrag vor, der genau diese Verengung fortschreibt und zementiert, anstatt sie aufzubrechen. Das hätten Sie jetzt einmal ändern müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Wir schlagen weiter gehende strukturelle Veränderungen vor. Erstens. Ein wesentliches Ziel staatlicher Forschungsförderung sollte sein, herauszufinden, was kranken Menschen tatsächlich dient. Damit geförderte Projekte von den Bedarfen der Betroffenen ausgehen, muss das Rahmenprogramm zur Gesundheitsforschung darauf neu ausgerichtet werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür brauchen wir mehr Versorgungsforschung und eine bessere Qualitätssicherung. Zweitens. In der Gesundheitsforschung fehlt es besonders an transparenten Strukturen, (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) die es Forschern, Zulassungsstellen und nicht zuletzt den Forschungsförderern erleichtern, fundiertere Entscheidungen zu treffen. (Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Manche Zulassungsstudien sind von eher dünner Qualität. Aussagekräftige klinische Studien sowie die Offenlegung von Studienergebnissen und Registern sind Mangelware. Anstatt hier Abhilfe zu schaffen, beendet das BMBF ausgerechnet zum 31. März die Förderung des Deutschen Registers Klinischer Studien. Das ist verantwortungslos. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Drittens. Wir finden die Konzentration auf große Gesundheitsforschungszentren eher problematisch, übrigens ebenso wie die DFG. Wir brauchen mehr Orientierung an der Realität in den Praxen und Kliniken. Gerade die Kliniker müssen als gleichberechtigte Partner der Forschung behandelt und angemessener ausgestattet werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) In der Versorgungsforschung muss übrigens die Diversität bzw. Vielfalt der Patientinnen und Patienten viel stärker berücksichtigt werden; denn wer dies ignoriert, forscht am Bedarf vorbei. Patientenorientierung kann auch durch eine inhaltliche Öffnung von Forschungsprogrammen unterstützt werden. Bisher fällt gerade die inter- und transdisziplinäre Forschung durch das Raster der bestehenden Förderkriterien. Diese inhaltliche Öffnung ist gerade deshalb so wichtig, weil hier oft nicht nur die technischen, sondern auch die sozialen Innovationen zum Wohle der Patienten hierzulande und weltweit entstehen. Wir brauchen eine Gesundheitsforschung, die mehr und schneller dazu beiträgt, dass seltene, vernachlässigte und armutsassoziierte Krankheiten – von HIV bis Malaria – global bekämpft werden, und wir brauchen eine Gesundheitsforschung, die Medikamente zu fairen Preisen bringt. (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE] – René Röspel [SPD]: Haben wir schon beschlossen!) Es ist schade, dass die Koalition nicht die Chancen für einen breiteren Aufschlag genutzt hat. Ihr Antrag ist insgesamt lückenhaft. Deshalb können wir ihm nicht zustimmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat der Kollege Tino Sorge, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Tino Sorge (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Gehring, ich gehe davon aus, dass Sie sich den Antrag durchgelesen haben. Er ist nicht, wie Sie sagten, unterkomplex, sondern nach meiner Auffassung übersinnig. Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass wir bei diesem Antrag Dinge berücksichtigt haben, die uns allen wichtig sind. Wir wissen erstens, dass der Transfer von guten Ideen aus der Grundlagenforschung bis hin zum marktfähigen Produkt einfach zu lange dauert. Wir haben die Zeiten gehört; es war von 14 Jahren die Rede. Gerade bei Medizinprodukten ist so etwas extrem schwierig, wenn es um sogenannte Schrittinnovationen geht. Da muss der Zeitraum viel kürzer sein, damit man in der Weltspitze überhaupt noch mitspielen kann. Wir müssen zweitens darauf achten – da sind wir uns auch alle einig –, dass Deutschland als Standort, um in dem Bereich an der Weltspitze weiter mitspielen zu können, innovativer, in einigen Punkten aber auch unbürokratischer werden muss. Drittens müssen wir Interdisziplinarität stärken. Es ist hier schon mehrfach angeklungen: Es geht dabei nicht nur darum, dass beispielsweise Medizin und Molekularbiologie miteinander kooperieren, sondern ganz konkret auch darum, dass Wissenschaft und Wirtschaft – also auch Unternehmen, Frau Kollegin Vogler – miteinander kooperieren. Deshalb finde ich es immer so schade, dass wir in der Diskussion hier so tun, als ginge es gerade im Gesundheitsforschungs- bzw. im medizinischen Bereich ausschließlich um altruistische Dinge. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das ist klar! Um Altruismus geht es hier gerade nicht!) Natürlich geht es auf der einen Seite um Altruismus. Dabei geht es um den Aspekt, dass die bestmögliche Patientenversorgung erreicht werden soll. Um aber diese Patientenversorgung zu erreichen, müssen wir doch Unternehmen, die forschen und gute Ideen haben und diese in marktfähige Produkte umwandeln, unterstützen. Wir können also nicht nur schlecht über ein solches Unternehmen reden und sagen: Das sind Unternehmen, die nur Gewinnmaximierung betreiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage der Translation ist insbesondere vor dem Hintergrund der Volkskrankheiten wichtig. Wir sprechen über Volkskrankheiten wie Krebs, Adipositas und Diabetes. Das sind die Leiden unserer heutigen Gesellschaft. Deshalb ist es ja gerade so wichtig, dass wir in dem Bereich interdisziplinäre Forschung weiter unterstützen. Wir haben es ja in vielen Bereichen gesehen. In der Onkologie, gerade im Bereich der Immunonkologie, hat es in den letzten Jahren riesige Fortschritte gegeben. Man kann von Revolution reden. Dort wurde der komplette medizinische Forschungsbereich auf den Kopf gestellt. Insofern ist es gerade auch vor dem Hintergrund von Big Data – wir reden immer über große Datenmengen, die da anfallen – so wichtig, dass wir die Ergebnisse aus klinischen Studien auch für weiter gehende Forschung nutzbar machen. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Wie wäre es dann, die erstmal verpflichtend registrieren und veröffentlichen zu lassen?) – Wir sind ja momentan in der Diskussion über die europäische Datenschutz-Grundverordnung gerade bei diesem Punkt. Da geht es darum, dass wir Ergebnisse aus klinischen Studien für weiter gehende Forschung nutzbar machen können. Deshalb sollten Sie uns unterstützen, statt immer nur so zu tun, als würde das in der Schublade verschwinden. Unterstützen Sie diesen Antrag! Er ist ein sehr gutes Mittel, um auf diesem Weg etwas weiter zu kommen. Bei dem gesamten Thema „Big Data und innovative Ansätze“ müssen wir viel stärker in Richtung Smart Data gehen. Es geht darum, die guten Forschungsergebnisse, die wir haben, weiter gehend nutzbar machen zu können. Wir können sie nicht einfach unter Verschluss halten, sondern sie müssen gerade in diesem Kontext besser genutzt werden können. Wenn wir darüber sprechen, wie wir in diesem Bereich zu innovativen Ideen kommen, die letztendlich der Gesundheitsversorgung zugutekommen, dann müssen wir auch etwas an der Gründermentalität in unserem Land ändern. Genau das geschieht durch diesen Antrag. Er soll gerade junge Forscher und Start-up-Unternehmer motivieren, indem wir ihnen sagen: Deutschland ist Forschungsstandort; ihr könnt in Deutschland forschen, und ihr habt eine Zukunft für eure Produkte. Ich habe manchmal den Eindruck, dass wir in Bezug auf die Mentalität vollkommen anders ticken als andere Nationen. Die Amerikaner sagen zu einer guten Idee: That’s a good idea. Let’s do it. – Die Asiaten haben ein bisschen die Mentalität, zu sagen: That’s a good idea. Let’s copy it. – Und wir Deutschen haben zu häufig die Mentalität: That’s a good idea. Let’s regulate it. – Da wollen wir gerade nicht hin. Deshalb bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag. Ich hoffe, Sie können ihm zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege René Röspel, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Stephan Albani [CDU/CSU]) René Röspel (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich Sprachorthopäde wäre, dann müsste ich jetzt der Opposition diagnostizieren, dass sie echte Verrenkungen gemacht hat, um irgendetwas Schlechtes an dem Antrag zu finden. (Heiterkeit bei der SPD – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Große Begeisterung!) Ich glaube auch, dass das nicht wirklich gelungen ist. Da ist eher eine Bandscheibe herausgeflogen, um im Bild zu bleiben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich will an dieser Stelle etwas klarstellen: Ich glaube, dass jedem und jeder von uns in der Medizin und in der Gesundheitsversorgung der Mensch das Wichtigste ist und dass der Patient im Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung stehen muss. Das kann man, glaube ich, nicht bestreiten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich persönlich bin sehr überzeugter Anhänger der sprechenden Medizin. Ich glaube, dass man der Kommunikation zwischen Ärzten und Patient viel mehr Raum geben muss, als es bislang der Fall ist. (Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Ja, da muss man auch mal was erforschen!) Aber das ist eine Aufgabe des Gesundheitsausschusses. Das müssten vielleicht die Gesundheitspolitiker klären. Wir haben in unseren Vorschlägen deutlich gemacht, dass das auch Teil von Forschung sein muss. Aber es gibt auch einen technischen Fortschritt, den man für eine bessere Alltagsversorgung von Menschen sinnvoll nutzen kann. Das ist der Schwerpunkt des Antrags: Wir wollen uns mit dem technischen Fortschritt und der Medizintechnik befassen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Es ist schon oft gesagt worden, und Stephan Albani hat es wieder gut auf den Punkt gebracht: Wenn gute Ideen häufig in der Schublade landen, weil der weitere Weg nicht gebahnt ist und das Geld fehlt, dann ist es nur legitim und richtig, zu sagen: Wir wollen Wagniskapital und Möglichkeiten suchen und fördern, damit eine solche gute technische Idee, die Sinn macht, den Patienten erreichen kann und es ihm am Ende besser geht. Dabei muss man sich mit der Frage befassen, wie man den Transfer aus der Wissenschaft in die Technologie und zum Patienten hinbekommt. Dazu dient der Antrag. Wenn Sie behaupten, wir hätten kein Interesse an der Sicherheit der Patienten und der Forschung, dann haben Sie das in unserem Antrag überlesen: Wir schreiben ausdrücklich, dass wir Innovationshemmnisse, die nicht mit der Patientensicherheit und der Versorgungsqualität begründet sind, abbauen wollen. Beides steht zuoberst. Es kann nicht sein, dass irgendwas gefördert wird, was zulasten von Patientensicherheit oder Versorgungsqualität geht. Das macht keinen Sinn. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In diese Richtung geht auch der Antrag. Wir wollen zudem eine bedarfsorientierte Forschung, die dazu führt, den Alltag von Patienten besser zu machen. Das kann auch pflegewissenschaftliche Forschung sein. Es gibt genug Anträge von uns, die in diese Richtung gehen. Aber dieser Antrag stellt auf die Technik ab, und wir sagen ausdrücklich: Technik muss der Versorgungsverbesserung dienen. Als weiterer Punkt – das richte ich an Kai Gehring, weil Sie das angesprochen haben – heißt es in unserem Antrag ausdrücklich, dass wir bestehende Kompetenznetzwerke, in denen erfahrene Kliniker ihre Kenntnisse der Betreuung von Patienten am Bett sozusagen in die Forschung transferieren können, außerhalb von Gesundheitszentren unterstützen wollen. Dass uns die Patienten wichtig sind, wird auch dadurch deutlich, dass wir in einem Punkt den Vorschlag machen, dass Patientenvertreter, Versichertenvertreter, aber auch Vertreter von Beschäftigten in den Pflege- und Gesundheitsversorgungsberufen an der Überlegung beteiligt werden müssen, was wir in Deutschland an Forschung machen müssen und sollen. Das nennt man auf Neudeutsch Agenda Setting für Forschung. Wir wollen dafür sorgen, dass diese Vertreter mit ihren Erfahrungen, Sorgen und Problemen Teil der Forschungsplanung sind. Das ist der richtige Weg. Ich bin überzeugt: Unser Antrag schließt Lücken und wirkt unterstützend. Ich sage das so deutlich, auch wenn das der Opposition schwerfällt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er reißt neue Lücken!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen in die Gesundheitsversorgung beschleunigen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8233, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/7044 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, Luise Amtsberg, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heute für morgen helfen – Engagement für Geflüchtete stärken Drucksache 18/8221 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Innenausschuss Sportausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält die Kollegin Kordula Schulz-Asche vom Bündnis 90/Die Grünen. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe engagierte Menschen! Ich freue mich sehr, Ihnen heute einen Antrag vorstellen zu können, der für meine Fraktion und mich eine besondere Bedeutung hat. Das liegt auch an seiner Entstehungsgeschichte. Das letzte Jahr war überwältigend, weil so viele Menschen zu uns gekommen sind, um ausgerechnet hier nach Schutz und Frieden zu suchen. Es war aber auch überwältigend, dass Zehntausende auf die Straßen und Bahnhöfe kamen, um diese Menschen bei uns willkommen zu heißen. Diese Bilder werden zu meinen wichtigsten Erinnerungen und Eindrücken des letzten Jahres gehören. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überwältigend ist auch, wie lange schon die Lust am Engagement anhält und mit welcher Kreativität Menschen in Deutschland Willkommenskultur leben, zum Beispiel bei der Essensausgabe, dadurch, dass sie Apps programmieren, Schultüten für Kinder füllen oder als Paten mit Rat und Tat beim Start in der neuen Heimat zur Seite stehen. Anfang dieses Jahres haben wir als grüne Bundestagsfraktion über 80 engagierte Initiativen aus vielfältigen Projekten der Zivilgesellschaft nach Berlin eingeladen, um gemeinsam zu diskutieren, wie wir von der Willkommenskultur des letzten Jahres zu einer Willkommensstruktur kommen, auch im bürgerschaftlichen Engagement. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben viele gute Ideen aufgenommen. Sie finden sich heute in dem vorliegenden Antrag. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns als Parlament gemeinsam die Stärkung und Unterstützung der Zivilgesellschaft zu eigen machten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In Zeiten wie diesen wird deutlich, dass der Staat nicht alles voraussehen und auch nicht alles vorausplanen kann und wie wichtig es ist, eine lebendige, eine selbstbewusste Bürgerschaft zu haben. Das ist demokratiefördernd. Die letzten Monate haben nicht nur unser Land, sondern auch die Zivilgesellschaft verändert. Es engagieren sich Menschen, die das bisher nicht getan hatten, und in einem Ausmaß, das wir nicht zu erhoffen wagten. Die Freiwilligen, die sich nun neu engagieren, sind oft höher qualifiziert, haben häufig selbst einen Migrationshintergrund und sind jünger als die klassisch Engagierten. Viele Flüchtlinge wollen selbst anpacken und Aufgaben übernehmen. Auch wenn es am Anfang öfter mal Reibungsverluste zwischen den Freiwilligen und den Verwaltungen gab, so hat sich mittlerweile vieles eingespielt. Jetzt kommt es darauf an, die auf Soforthilfe ausgerichtete Willkommenskultur in eine auf Dauer angelegte Willkommensstruktur zu überführen. Wir brauchen daher auch vonseiten der Politik mehr Engagement für das Engagement. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Langfristige, verlässliche und unbürokratische Förderung muss jetzt her, damit sich die Lust am Engagement nicht in Frust verwandelt. Deswegen schlagen wir vor, die vor Ort bestehenden Engagementstrukturen und das professionelle Freiwilligenmanagement zu stärken, und zwar durch die Förderung kommunaler Koordination. Wir wollen eine vom Bund bereitgestellte zentrale Onlineplattform. Wir wollen Supervision und Fortbildung für Engagierte ausbauen und fördern, und wir wollen prüfen, ob Weiterbildung für das Engagement auch als Bildungsurlaub anzuerkennen ist. Wir wollen die zivilgesellschaftlichen Initiativen – ich denke, das ist ein Punkt, den wir gerade in diesen Monaten stärker in den Blick nehmen müssen – vor rassistisch motivierter Hetze und Gewalt schützen; denn dies dürfen wir als demokratische Gesellschaft nicht hinnehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Wir müssen die Engagierten schützen und die Initiativen finanziell absichern, und wir brauchen ein bundesweites Opferberatungsstellennetz. Wir brauchen auch – das ist die letzte Forderung – für die Geflüchteten einen unkomplizierten Zugang zu Vereinen und zu den Freiwilligendiensten, und wir müssen dafür sorgen, dass durch ihr Engagement keine Nachteile im Asylverfahren entstehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich bitte Sie, die Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements nicht nur mit blumigen Worten, sondern auch in konkreter Politik mit konkreten Maßnahmen im anstehenden Integrationsgesetz zu berücksichtigen; denn wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus. Sorgen wir dafür, dass wir einen positiven Schall aus der engagierten Zivilgesellschaft unseres Landes bekommen! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Jetzt hat die Kollegin Ingrid Pahlmann, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ingrid Pahlmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Engagement für Flüchtlinge – Frau Schulz-Asche erwähnte es schon – ist allen Stolpersteinen zum Trotz auch heute noch wahnsinnig beeindruckend. Zu einer Zeit, als staatliche Strukturen erst noch geschaffen werden mussten, hat sich in unserer Zivilgesellschaft eine Kraft und Stärke gezeigt, auf die wir alle stolz sein können. Ich denke, dafür können wir nicht oft genug Danke sagen. (Beifall im ganzen Hause) Dieses Engagement, das nunmehr von der Erstversorgung und Unterbringung in die dauerhafte Integration der hier bleibenden Schutzsuchenden übergeht, braucht in der Tat einen Rahmen, der ermöglicht, fördert und unterstützt. Sie fordern, starke Engagementstrukturen durch kommunale Integrationscenter zu installieren. Sicher, ein kommunales Integrationsbüro ist eine Bereicherung für die Kommune insgesamt. Das gilt aber nicht nur für die Menschen, die sich spontan und programmatisch für Flüchtlinge eingesetzt haben. Viele Kommunen haben bereits ein Engagementbüro, Anlaufpunkt für viele: vom Sportvereinsvorsitzenden über die Schriftführer und Schriftführerinnen einer Seniorengruppe bis hin zu Menschen, die Zeit und Engagement spenden wollen. Ob aber alle, die bislang in der Flüchtlingshilfe aktiv geworden sind, sich in neue Strukturen pressen lassen wollen, ist doch sehr zu bezweifeln. Engagementstrukturen in der Region sind sehr vielschichtig, different und vor allem zum Teil eben auch schon vorhanden. Die Kommunen verfügen über Ehrenamtsstrukturen; verschiedene Träger und Initiativen sind vor Ort bereits aktiv, und das auch durchaus erfolgreich. Ehrenamtliches Engagement – das wissen wir alle – ist freiwillig, oft spontan, ungern weisungsgebunden und leicht zu verschrecken. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Natürlich geht langfristiges Engagement nicht ohne gewisse Strukturen. Aber ich denke, wir müssen vorsichtig und umsichtig agieren, um nicht mehr zu zerstören als aufzubauen. Generell davon auszugehen, dass eine kommunale Integrationsstelle die Koordination und Begleitung besser hinbekommt als beispielsweise eine Organisation wie das DRK, die Caritas, die AWO oder viele andere Träger, die diese Aufgabe im Herbst 2015 spontan übernommen, weiterentwickelt und auch das Vertrauen sowohl auf der Seite der Engagierten als auch der Flüchtlinge aufgebaut haben, wäre, denke ich, falsch. Im Übrigen beinhalten die Eckpunkte des von der Koalition geplanten Integrationsgesetzes wie auch das „Gemeinsame Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen“ inklusive der Integrationsanlaufstellen bereits zusätzliche Mittel für Integration, inklusive Beratung, Orientierungskurse, Sprachkurse, die Förderung von Ehrenamt sowie bessere Bildung und Ausbildung und vieles mehr. Mit dem Programm „Menschen stärken Menschen“ wird die Vernetzung von Freiwilligen mit Flüchtlingen zu Patenschaften gefördert. Das sind eigentlich schon die von Ihnen geforderten Koordinierungsstellen. Die Freiwilligen zeigen nämlich, wo sie konkret helfen können. Damit werden dann übrigens entsprechende Personalstellen finanziert, die auch über diese Vernetzung hinaus Anlaufstelle sind. Mit den Demokratiezentren der Bundesländer, kommunalen Partnerschaften für Demokratie und zivilgesellschaftlichen Akteuren, Vereinen, Verbänden sowie der Bundeszentrale für politische Bildung und der Antidiskriminierungsstelle hat sich schon ein beachtliches Beratungs- und Präventionsnetz etabliert, an welches wir anknüpfen können, bevor wir neue Strukturen installieren. Diese Strukturen muss man auch einmal wertschätzen. Ich hatte heute ein Gespräch mit einem eingewanderten Nordamerikaner, der aus der Freiwilligenarbeit kommt. Er hat mir deutlich vor Augen geführt, welche Strukturen wir hier in Deutschland schon haben, wie viel von staatlicher Seite aus schon gefördert wird. Ich denke, wir sollten uns manchmal dieser tollen Standards bewusst sein. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Die Forderung nach Freistellung für Einsätze beim DRK oder bei der Caritas, wie wir sie vom THW oder der Freiwilligen Feuerwehr her kennen, wird natürlich auch an uns herangetragen, und das nicht nur in Bezug auf die Flüchtlingshilfe. Da müssen wir in der Tat noch einmal in uns gehen und sehen, ob wir da nach einer Abwägung eine Lösung finden. Dabei müssen wir aber bedenken, dass zusätzlich zu den von Ihnen ebenfalls geforderten Freistellungen für Qualifizierungen, die ich natürlich unterstütze, eine nicht ganz unerhebliche logistische Herausforderung auf öffentliche wie private Arbeitgeber, aber auch auf die Mitarbeiter zukäme, die das dann zu kompensieren hätten. Wir alle sollten gemeinsam überlegen, wie wir mit dem für das nächste Haushaltsjahr umfassend aufgestockten Programm „Demokratie leben!“ die nachhaltige, demokratiestärkende und präventive zivilgesellschaftliche Arbeit zum Beispiel der Jugend- und Sportverbände, des Ehrenamtes oder in den Kitas und Schulen insgesamt stärken können. Denn Prävention und Integration finden vor allem im Kleinen vor Ort statt. Lassen Sie uns erst einmal das Integrationsgesetz beschließen und umsetzen! Dann sehen wir, ob wir irgendwo nachjustieren müssen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Norbert Müller, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Norbert Müller (Potsdam) (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir leben in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung. Die eine Seite dieser gesellschaftlichen Polarisierung diskutieren wir häufig mit Sorge. Sie verbinden wir mit starken Wahlergebnissen der AfD. Sie verbinden wir aber auch damit, dass Rassismus Hochkonjunktur hat, dass sich jeder noch so kleine Nazi und Rassist wieder in die Öffentlichkeit wagt und dass sich die Grenzen dessen, was gesagt und getan werden kann, anscheinend Woche für Woche verschieben. Wenn Alexander Gauland sagt, man werde die Politik hier bis aufs Messer bekämpfen, dann meint er übrigens uns alle. Vor allen Dingen meint er jene Menschen, die millionenfach Flüchtlingen helfen. Aber es gibt eine zweite Seite der gesellschaftlichen Polarisierung. Diese zweite Seite ist die größte soziale Bewegung seit Jahrzehnten, möglicherweise die größte soziale Bewegung in der Geschichte der Bundesrepublik. Millionen Menschen leisten in der Geflüchtetenhilfe Wunderbares im Kleinen wie im Großen, völlig unkoordiniert, völlig ungesteuert und für viele völlig überraschend. Warum für viele völlig überraschend? Weil in einer Gesellschaft, in der der Ellenbogen das beliebteste Mittel der Durchsetzung ist, die auf Vereinzelung ausgerichtet ist, in der der Geist des Neoliberalismus in die Köpfe eingezogen ist, es eben nicht erwartbar war, dass Menschen aus einem inneren Impuls heraus – nennen wir es christliche Nächstenliebe, nennen wir es Humanismus, nennen wir es Solidarität; das ist völlig egal – massenhaft Menschen sagen: Wir helfen Menschen, denen es schlechter geht als uns, mit Zeit, mit Geld, mit Spenden, mit Unterstützungsleistungen. Sie helfen diesen Menschen mit viel mehr als nur mit Wasserflaschen und Ersthilfen. Es ist anders, als es zunächst erzählt wurde. Wir haben heute an nahezu allen Orten, wo Geflüchtete untergebracht werden, Willkommensinitiativen, aber wir haben inzwischen auch ganz viele ganz normale Vereine, Initiativen der Zivilgesellschaft, die mit Geflüchteten arbeiten, die sie bei sich integrieren. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]) Ich will ein Beispiel aus meinem Wahlkreis nennen, mit dem ich eng verbunden bin. In Potsdam gibt es den Fußballverein SV Babelsberg 03. Er hat vor anderthalb Jahren die erste Geflüchtetenmannschaft initiiert, die inzwischen im Regelbetrieb der Kreisklasse Havelland spielt. Der Flüchtlingstrainer der Mannschaft, der aus Mazedonien kommt, sollte mit seiner Familie vor wenigen Monaten abgeschoben werden. Das heißt, wir haben hier einen Verein, der in einer schwierigen Situation sagt: Wir ermöglichen Geflüchteten, in einer eigenen Mannschaft zu spielen. Wir ermöglichen ihnen, im Regelbetrieb zu spielen. Wir helfen ihnen auch, für ihre Kinder Schulplätze oder Kitaplätze zu finden. Wir überlassen das ein Stück weit – das fordert ja auch der Antrag der Grünen – der Selbstorganisation der Flüchtlinge. Das heißt, wir helfen ihnen nicht nur unmittelbar, sondern wir geben ihnen die Möglichkeit, selber etwas auf die Beine zu stellen. (Beifall bei der LINKEN) Dem Kopf der ganzen Truppe sagt man dann: Du kommst blöderweise aus Mazedonien. Das ist jetzt ein sicherer Herkunftsstaat. Deswegen schieben wir dich ab. – Mit politischem Druck konnte das verhindert werden. Das ist eine Erfahrung, die Menschen in der Flüchtlingshilfe gerade täglich machen, weil täglich Menschen dieses Land wieder verlassen müssen, die bereits gut integriert waren, die seit vielen Jahren hier leben, deren Kinder hier geboren wurden – so wie auch die Kinder von Zahirat Juseinov, dessen Abschiebung wir verhindern konnten. (Beifall bei der LINKEN) Das sind Menschen, die überhaupt nicht verstehen, wie wir im Deutschen Bundestag darüber reden können, Geflüchtete stärker zu unterstützen, wenn gleichzeitig Menschen, die sich erfolgreich integriert haben, aus diesem Land abgeschoben werden mit den Worten: Ihr habt jetzt eben Pech gehabt. Ihr kommt aus einem sicheren Herkunftsstaat – warum auch immer –; ihr dürft hier nicht sein. – Ich finde, das ist eine Sabotage der hervorragenden Arbeit von Menschen in Initiativen für Geflüchtete, die nicht hinnehmbar ist. Ich finde, es hätte dem Antrag gutgetan, wenn dieser Aspekt angesprochen worden wäre, wenn deutlich gemacht worden wäre: Wir sind dafür, dass Menschen, die sich hier integriert haben, ein Bleiberecht haben, (Beifall bei der LINKEN) und wir sind dafür, dass für Menschen in Not die Grenzen hier offen sind. Ein letztes Wort zu den Grünen. Ihr Antrag enthält viel Richtiges (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Prima!) und viel Wichtiges, aber ich hätte auch ein Wort der Selbstkritik erwartet – das wäre eine gute Gelegenheit gewesen –; denn für eine Politik der Abschreckung und Abschottung haben auch Ihre Landesminister im Bundesrat die Hand gehoben (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach herrje!) und sind damit mitverantwortlich dafür, dass die Liste der sicheren Herkunftsstaaten länger wurde und dass Menschen, die sich in diesem Land erfolgreich integrieren konnten, heute abgeschoben werden. (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Setzen, Thema verfehlt!) Ich finde, an dieser Stelle sollten wir gemeinsam dafür sorgen, dass das nicht mehr passiert, dass die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht verlängert wird, damit Menschen, die auch durch zivilgesellschaftliche Initiative und zivilgesellschaftliches Engagement hier gut integriert sind, bleiben dürfen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von Ihrer Rede können sich die Engagierten überhaupt nichts kaufen!) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Für die SPD-Fraktion hat jetzt die Kollegin Svenja Stadler das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Svenja Stadler (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute nehmen wir einen Antrag der Grünen zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements für Flüchtlinge zum Anlass, über Engagement zu sprechen. Bürgerschaftliches Engagement ist vielfältig, immer freiwillig, unentgeltlich und verdammt eigensinnig, (Beifall bei der SPD) und es ist von unschätzbarer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Wie Sie in Ihrem Antrag zu Recht schreiben, erleben wir in den letzten Monaten ein unglaubliches Engagement bei der Aufnahme und Integration der zu uns geflüchteten Menschen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei den Engagierten noch einmal herzlich bedanken. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Kennen Sie den Film Willkommen auf Deutsch? Es ist ein Dokumentarfilm über die Aufnahme der Flüchtlinge im Landkreis Harburg, meinem Wahlkreis, der im vergangenen Jahr in den Kinos und auch im Fernsehen zu sehen war, ein Film, der eindrücklich zeigt, dass es bei der Diskussion um die Aufnahme der Flüchtlinge in unserer Gesellschaft nicht nur Schwarz und Weiß gibt. Er zeigt – neben dem alltäglichen Rassismus, der auch in der Mitte unserer Gesellschaft existiert – die positiven Beispiele. Er zeigt die Bürgerinnen und Bürger, die alles und mehr tun, um die Lebenssituation der Angekommenen erträglich zu gestalten und ihnen ein wirkliches Ankommen in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Ich habe diese Menschen erlebt. Ich habe sie persönlich kennengelernt. Ich habe selbst mit ihnen am späten Abend und bis in die Nacht mehrfach vor der Kreisverwaltung Winsen auf diejenigen gewartet, die zu uns geflüchtet sind. Im Rahmen der Amtshilfe haben die Kommunen in Niedersachsen das Land bei der Erstaufnahme von Geflüchteten unterstützt, und die Engagierten unterstützten den Landkreis. Gemeinsam haben wir bei der Versorgung und Aufnahme der Schutzsuchenden geholfen. So wurden erste Kontakte aufgebaut, aus denen die Grundlage für eine erfolgreiche Integration nun wächst. Ich selbst habe dadurch erfahren, wie wichtig es ist, dass die Kommunen und die Zivilgesellschaft Hand in Hand arbeiten (Beifall bei der SPD) und dass man dem Engagement keine Steine in den Weg legen darf. Im Landkreis Harburg funktioniert diese Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Strukturen, den Kirchen, den Bündnissen für Flüchtlinge und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft. Aber natürlich ist das nicht überall so, und natürlich gilt: Besser geht’s immer. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ich habe mich gefreut, in Ihrem Antrag so viele Ideen und Forderungen wiederzufinden, die auch wir als SPD bereits länger diskutieren und für die wir uns einsetzen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]) Wir setzen uns ein für einen Ausbau der Strukturen für Engagement, langfristige Förderungsinstrumente und eine bessere Planbarkeit, für mehr Hilfe für Helfer durch Angebote für Supervision und Fortbildung (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen Sie es doch!) oder einen möglichen Bundesfonds, der Kosten, die durch Engagement entstehen, erstattet, für eine Stärkung der Anerkennung und mehr Unterstützung für Engagierte sowie einen deutlichen Einsatz gegen rechte Hetze. Allerdings haben Sie in Ihrem Antrag vergessen zu erwähnen, was wir schon erreicht haben. Wir haben den Bundesfreiwilligendienst geöffnet, (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Grünen haben die Wehrpflicht mit abgeschafft, die SPD nicht!) sowohl für die Geflüchteten selber als auch für die Menschen, die Geflüchteten helfen wollen. 10 000 zusätzliche Stellen haben wir hierfür im Rahmen eines Sonderprogramms zur Verfügung gestellt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele sind denn nicht besetzt?) Des Weiteren hat unsere Familienministerin Manuela Schwesig das Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ aufgelegt, in dem Patenschaften zwischen geflüchteten und hier lebenden Menschen gefördert werden. Das Programm vermittelt alleine 25 000 zusätzliche Patenschaften, und für die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sollen Gastfamilien sowie Vormundschaften gewonnen werden. Wir haben das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ausgebaut. Es fördert 16 Demokratiezentren, knapp 220 kommunale Partnerschaften für Demokratie und erstmals auch 28 zivilgesellschaftliche Organisationen, die bundesweit ihre Strukturen für Demokratieförderung und Extremismusprävention auf- und ausbauen. (Beifall bei der SPD) Für dieses Programm stehen 2016  50 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2017 sogar 100 Millionen Euro. Das ist doch ein Erfolg, liebe Leute. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Da Engagement Verlässlichkeit und nachhaltige Strukturen benötigt, verlängern wir dort, wo es geht, die Förderdauer. Das ist ein erster Schritt, zugegeben, doch es geht nicht darum, Förderzeiträume zu verlängern. Es geht darum, die Umstellung von projektbasierter Förderung auf eine nachhaltige Förderung zu erreichen. (Beifall bei der SPD) Zusammen mit Verbänden und Zivilgesellschaft hat das Familienministerium kürzlich eine Engagementstrategie erarbeitet. Sie soll Anstöße geben, um Prozesse und Strukturen weiterzuentwickeln. Wenn Organisationen, Vereine oder Initiativen alleine vor sich hin wursteln, werden Ideen und Projekte nie bekannt. Damit leben sie nicht weiter und enden oft als Projektruinen. Das wollen wir als SPD-Fraktion nicht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Martin Patzelt [CDU/CSU]) Wir wollen Stärke und Nachhaltigkeit durch Zusammenarbeit und Vernetzung, Förderung von Strukturen und Kooperationen. 2015 entstand auf Basis dieser Erkenntnis das Bundesprogramm „Engagierte Stadt“. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, der Kommunalpolitik und der lokalen Wirtschaft wird hier eine flächendeckende, dauerhafte Infrastruktur für Engagement geschaffen. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir unterstützen das Engagement für Geflüchtete und legen zugleich die Grundlagen für eine langfristige und nachhaltige Engagementpolitik. (Beifall bei der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie jetzt noch dem Antrag zustimmen, wäre das richtig cool!) Mit einem letzten Punkt in Ihrem Antrag stimme ich überein. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah!) Die zentrale Aufgabe wird es sein, die Geflüchteten nicht nur zu registrieren und unterzubringen, sondern sie tatsächlich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Viele von ihnen werden dauerhaft bei uns bleiben, und es ist unser aller Aufgabe, die Herausforderungen anzunehmen und die darin liegenden Chancen zu sehen. Für diese ungleich größere Aufgabe werden wir auf eine mehr als nur gut funktionierende Zivilgesellschaft angewiesen sein. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam daran arbeiten, dass wir das bürgerschaftliche Engagement weiter stärken, dass es die Bedeutung behält, die es verdient. Packen wir es an! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Martin Patzelt, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Martin Patzelt (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Heute für morgen helfen“ – ein wunderschöner Titel. Das Papier liest sich auch wirklich interessant. Es enthält viele Anregungen, Inspirationen würde ich sogar sagen. Es beschreibt die Situation auch aus meiner Wahrnehmung sehr gut, bringt auch entsprechende Konfliktstoffe zum Tragen, und dennoch sage ich Ihnen: Es muss nicht unbedingt von uns hier im Bundestag verabschiedet werden. Der Zug ist schon lange abgefahren. Spätestens bei dem massiven Anwachsen der Flüchtlingszahlen haben wir gemerkt, was Ehrenamt in unserem Land leistet, was es kann, wie viel Kraft, wie viel Emotion, wie viel Engagement. Das hat uns als Verwaltung und Politik manchmal sogar beschämt, weil wir nicht schnell genug hinterherkamen. Deshalb denke ich: Eine solche Anregung aus dem Deutschen Bundestag kann eher kontraproduktiv wirken. Das hieße, als wollten wir ihnen sagen, wie sie es zu machen haben. Ich bin tief davon überzeugt, dass dieses Engagement vor Ort in den Kommunen entwickelt werden muss; nicht von uns fremdbestimmt, sondern von uns begleitet mit Achtung, mit entsprechender finanzieller Unterstützung. Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, was alles auf den Weg gebracht wurde und was noch auf den Weg gebracht wird. Ich denke, wir haben es nicht nötig, als Schützenhelfer und Motivationshelfer zu dienen, sondern wir sollten uns mehr darauf orientieren, dass sich in unseren Wahlkreisen, wenn es noch nicht passiert – aber es passiert ja schon an vielen Orten –, Strukturen bilden und zu entsprechenden Netzwerken verbinden, sie gut kooperieren, sich abstimmen und insofern dort leistungsfähiger werden, wo es nötig ist. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Patzelt, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Schulz-Asche? Martin Patzelt (CDU/CSU): Ja, ich habe es schon gesehen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön, Frau Kollegin. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. Ich habe mich nur deswegen gemeldet, um mich erstens für Ihr Lob für unseren Antrag zu bedanken. Zweitens möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Antrag nicht vom Bundestag oder von uns als Bundestagsfraktion der Zivilgesellschaft vorgelegt wird. Vielmehr haben wir eine Konferenz abgehalten, zu der wir sehr viele Vertreter dieser neuen und unorthodoxen Initiativen eingeladen hatten. Von ihnen haben wir entwickeln lassen, welche Unterstützung sie benötigen. Von daher ist es kein Vorschlag von oben nach unten, sondern er wurde gemeinsam mit den Vertretern der Initiativen entwickelt. Martin Patzelt (CDU/CSU): Ich trete immer tapfer, Frau Schulz-Asche, solchen Bedürfnissen entgegen, wenn Sie sagen: Wir brauchen Hilfe von oben. – Ich sage immer: Ihr seid stark genug. Ihr seid kreativ genug. Dann sprecht bitte vor Ort mit denen, die dafür die Verantwortung tragen. – Das sind nun einmal die Kommunen. Ich bin fest davon überzeugt, dass zusätzliche Regelwerke, neue staatliche Institutionen eher Sand im Getriebe sind, weil die Strukturen eigentlich vorhanden sind: Antiterrorismusberatung, Netzwerke verschiedenster Beratungen und Begleitungen in den unterschiedlichen Strukturen von Wohlfahrt und öffentlicher Hand. Man muss sie nur auf die entsprechenden Aufgaben aufmerksam machen, wenn sie es nicht selber sehen, und sie aktivieren. Also neue zusätzliche Institutionen halte ich – das muss ich so sagen; man kann ja verschiedener Meinung sein – für kontraindiziert. (Beifall bei der CDU/CSU – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steht auch so nicht in unserem Antrag drin!) Ich will noch einmal zu einigen Begrifflichkeiten Stellung nehmen, die Sie in Ihrem Antrag verwenden. Es ist immer wieder von einer „professionellen Integrationsstruktur“ und „Integrationscentern“ die Rede. Grundsätzlich: Integration ist für mich immer noch eine Leerformel. Der Begriff wird von uns allen gebraucht, alle verstehen vielleicht etwas anderes darunter. Der Begriff ist gar nicht definiert und gefüllt. Ich glaube, wenn man den Begriff verwendet, müssten wir uns alle Mühe geben, diesen näher zu definieren, damit wir wissen, wovon wir reden und über was wir diskutieren. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Zivilgesellschaft macht es Ihnen vor und definiert es, wenn Sie noch nicht so weit sind!) Sie haben viele Anregungen, Beispiele für digitale Bildungsangebote, für Beratung, für Engagement von Vereinen, Kirchen, Freiwilligen gegeben. Ich glaube, sie sind alle schon unterwegs und machen Best-Practice-Vergleiche. Über das Bundesgebiet hinaus haben sie sich schon vernetzt. Wenn wir ihnen helfen sollen, geht es meistens um Geld und nicht um gesetzliche Regelungen oder Verwaltungsvorschriften. Ich möchte die Zeit, die ich noch habe – es ist ja nicht viel Redezeit –, nutzen, um zu sagen: Wir haben erlebt, dass es eine freiwillige Willkommenskultur gibt. Darüber freuen wir uns. Wir können sie nicht hoch genug schätzen. Aber jetzt geht es darum, aus der Willkommenskultur eine Lebenskultur zu machen. Jetzt spreche ich die vielen freiwilligen Helfer und Helferinnen in unserem Land von dieser Stelle aus nachdrücklich an: Sie können etwas leisten, was keine Institution und keine Politik leisten kann, nämlich Face-to-Face-Begegnungen. Was Flüchtlinge jetzt wirklich noch viel mehr brauchen, sind Menschen, die mit ihnen Deutsch sprechen. Mir sagen Flüchtlinge immer wieder: Wir lernen in den Kursen Deutsch, und dann spricht keiner mit uns Deutsch. – Das sind Menschen, die ihnen erzählen können, woher sie kommen, was sie erlitten haben, was sie hoffen, wie sie mit den Konflikten klarkommen, die sie tagtäglich erleben, wie sie mit den Defiziten, die sie bei sich erkennen, zurechtkommen. Da gibt es keine andere Lösung als die menschliche Begegnung. Man kann nicht jedem einen Sozialarbeiter auf den Rücken binden; wir haben sie nicht, können sie nicht bezahlen, und sie schaffen es nicht, auf gleiche Art und Weise einen Kontakt herzustellen, weil sie als Professionelle anders wahrgenommen werden. Eine glaubwürdige menschliche Begegnung, von Mensch zu Mensch, hat eine Wirkung – das kann ich immer wieder sagen, das beschreiben ja auch andere so –, die unvergleichlich produktiv ist – (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) vom Deutschlernen bis hin zum Zurechtfinden in einer Kultur, die ihnen fremd ist. Wie sollen denn die Flüchtlinge, die zu uns gekommen sind, abstrakte Begriffe wie Gerechtigkeit, Partnerschaftlichkeit, Gleichberechtigung und Würde des Menschen verstehen, wenn sie keine Menschen haben, die sie ihnen nach unserem Grundgesetz sozusagen übersetzen? Sie verstehen das einfach nicht, das bringen sie auch nicht mit. Dann merken wir, wie unzulänglich all unsere organisierten Angebote sind und wie sehr wir die freiwilligen Helfer brauchen, die sagen: Wir nehmen sie ein Stück weit in unser Leben hinein, so weit, wie ein jeder kann. – Ich halte das für unverzichtbar. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube auch – davon bin ich fest überzeugt –, dass wir alle miteinander uns dabei verändern werden. Auch wir werden lernen. Wir dürfen doch den Flüchtenden nicht alle Wurzeln abschneiden. Wir können doch Integration nicht so verstehen, dass sie so werden müssen wie wir. Ein Mensch, der seine eigene Sozialisation verleugnen muss, der verliert noch mehr den Halt, (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Willi Brase [SPD]) der hat keine Standfestigkeit mehr. Das heißt, es geht hier um einen Prozess, den wir miteinander angehen müssen. Mir macht er keine Angst. Wir werden in neue Welten geführt werden. Ich bin vielleicht morgen nicht mehr der Alte, der ich heute war. Das ist auch gut so. Wir müssen sehen, dass wir das immer auf der Basis unseres Grundgesetzes, unserer menschlichen Werte tun und dass wir die zu uns Gekommenen mit unserem Verhalten auf diese richtigen Wege locken. Wir müssen ihnen unsere Werte glaubhaft vorleben. Das Beispiel wirkt immer am besten. Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8221 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationales Reformprogramm 2016 Drucksache 18/8116 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Arbeit und Soziales Verteidigungsausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung Ausschuss für Tourismus Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Ausschuss Digitale Agenda Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist auch dies so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Bernd Westphal, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bernd Westphal (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht in der Debatte um das Nationale Reformprogramm 2016. In ihrem jährlichen Bericht legt die Bundesregierung dar, wie sie die Empfehlungen der EU umgesetzt hat. Hierbei geht es um wichtige Pfeiler der EU, zum Beispiel um die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie „Europa 2020“, aber auch um das Aktionsprogramm im Rahmen des Euro-Plus-Paktes oder das Europäische Semester. Das sind wichtige Instrumente der EU, und wir nehmen sie ernst. Wir unterstützen diesen Weg. Wie ist die Situation in Deutschland? Trotz der sehr angespannten internationalen Situation mit Konflikten ist ein solider Wachstumskurs zu verzeichnen: 2015 mit plus 1,7 Prozent; die gleichen Erwartungen haben wir auch für 2016. Auch der Staatshaushalt ist im vierten Jahr in Folge annähernd ausgeglichen. Mehr als 43 Millionen Arbeitsplätze sind in Deutschland zu verzeichnen. Ziel ist, diese Wachstumsdynamik zu verstetigen und Wachstumspotenziale weiter zu erhöhen. Vor allem im Bereich der Beschäftigung entwickeln sich die Zahlen sehr positiv. Die Erwerbstätigenquote bei den 20- bis 64-Jährigen liegt bei immerhin 77,7 Prozent, Ziel erreicht, die Erwerbstätigenquote von Frauen liegt bei 73,1 Prozent, Ziel erreicht, und auch bei der Erwerbstätigenquote von Älteren zwischen 55 und 64 Jahren, die bei rund 65 Prozent liegt, haben wir unser Ziel erreicht. Als SPD geht es uns nicht nur darum, mehr Menschen in Beschäftigung zu bekommen, sondern vor allem darum, gute und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. (Beifall bei der SPD) Die Einführung des Mindestlohns hat hier einen wichtigen Beitrag geleistet. Die Beseitigung von missbräuchlichen Werk- und Leiharbeitsverträgen muss noch folgen. Wir wollen die Tarifbindung erhöhen, und auch die Mitbestimmung wollen wir ausbauen und verstetigen. (Beifall bei der SPD) Wer Beschäftigung in Deutschland sichern möchte, muss allerdings bei der Bildung beginnen. Wir sind auf einem guten Weg, was die europäischen Indikatoren angeht. Der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger lag 2014 bei 9,5 Prozent. Das Ziel war ein Anteil unter 10 Prozent, also auch hier haben wir unser Ziel erreicht. Der Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit einem tertiären oder gleichwertigen Abschluss liegt bei 45,7 Prozent. Das Ziel war 42 Prozent und ist somit mehr als erreicht. Allerdings haben wir auch einen hohen Investitionsbedarf. Die Schulen sollten in den Städten die besten und modernsten Gebäude sein, und nicht das Arbeitsamt oder die Bank. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]) Auch in Bezug auf die Instrumente für das Lernen in den Schulen brauchen wir eine Weiterentwicklung, eine Modernisierung von Unterrichtsmaterial. Digitalisierung ist dabei das Stichwort, ein Megatrend in Gesellschaft und Wirtschaft. Deutschland braucht ein starkes Europa und umgekehrt. Unsere ökonomische Stärke muss von sozialem und ökologischem Fortschritt flankiert werden. Wir dürfen uns nicht an Haushaltskonsolidierung festbeißen, sondern wir brauchen Investitionen in die Zukunft. Auch die schwäbische Hausfrau hat ihr Haus per Kredit finanziert und hat in den Garten und anderen Dinge investiert, um das Haus zu erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Nur sparen reicht also nicht aus. Das gilt auch für Unternehmen; denn nur dort, wo investiert wird, kann Geld verdient werden. Das Gleiche gilt auch für den Staat. Über die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands wird jetzt entschieden. Dieser Aufgabe werden wir uns mit mutiger Politik stellen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Michael Schlecht, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Michael Schlecht (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland hat im Jahr 2015 im Wert von 230 Milliarden Euro mehr Waren und Dienstleistungen exportiert als importiert. Mit einer gesunden Wirtschaftspolitik hat dieser Außenhandelsüberschuss nichts, aber auch gar nichts zu tun. Das Wohl der hiesigen Wirtschaft und der Beschäftigten hängt damit viel zu sehr an einer Entwicklung, die hierzulande gar nicht beeinflusst werden kann. Ob in China ein Reissack umfällt, ist für die hiesige Entwicklung längst wichtig geworden, und er ist umgefallen. Dass dies zu keinem wirklich gravierenden Problem geworden ist, hängt nur damit zusammen, dass es momentan einen Boom von Exporten in die USA gibt. Aber was ist, wenn dieser Boom endet und sich kein Ersatz findet? Unsere Wirtschaft ist also viel zu exportlastig. Wir müssten viel stärker auf die Binnennachfrage setzen. Der Leistungsbilanzüberschuss, der zusätzlich zum Außenhandelsüberschuss auch noch Vermögensübertragungen und Ähnliches beinhaltet, ist 2015 sogar um 250 Milliarden Euro gestiegen. Das sind 8,5 Prozent im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. Damit verletzt Deutschland die sonst so hoch gehaltenen Regularien. Das ist schon wirklich ein starkes Stück in diesem Land. Diesem Vorwurf begegnet die Bundesregierung im Nationalen Reformprogramm lediglich mit diversen grazilen Argumentationen und sagt, weshalb das alles gar nicht so schlimm ist. Interessant ist aber, dass die Bundesregierung dieser Kritik vonseiten der EU-Kommission in diesem Bericht weiten Raum einräumt und versucht, das zu widerlegen. Das gelingt aber nicht. Hier bricht Deutschland EU-Regeln. Diese Leistungsbilanzüberschüsse Deutschlands sind nur möglich durch eine zunehmende Verschuldung anderer Länder. Das ist das entscheidende Problem. Die Bundesregierung erklärt immer wieder, wie wichtig es ist, ausgeglichene Haushalte zu haben, keine Schulden zu machen; (Matthias Ilgen [SPD]: Ja! Richtig!) aber sie betreibt eine Wirtschaftspolitik, die darauf angelegt ist, dass andere Länder sich verschulden, zum Teil sogar massiv. (Matthias Ilgen [SPD]: Das ist Quatsch! Das ist völliger Unfug! – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: So ein Quatsch!) Eines Tages werden diese Länder – das ist vollkommen klar – die Schulden überhaupt nicht mehr zurückzahlen. Man wird diese Schulden streichen müssen. Im Resultat bedeutet das, dass die Leistungsbilanzüberschüsse, dass die Außenhandelsüberschüsse im Grunde genommen nur ein Verschenken von Waren und Dienstleistungen an den Rest der Welt darstellen. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Ich sage nur: Bananenkisten!) Man muss noch hinzufügen, dass es diesen Leistungsbilanzüberschuss nicht nur in einem Jahr gibt, sondern wir haben seit dem Jahr 2000 einen immer stärker anwachsenden Leistungsbilanzüberschuss. Wir haben mittlerweile kumulierte Außenhandelsüberschüsse von sage und schreibe 2 Billionen Euro. Was wir für eine wirklich gesunde Wirtschaftspolitik brauchen, was wir brauchen, um diese Außenhandelsüberschüsse abzubauen, ist eine viel stärkere Orientierung auf die binnenwirtschaftliche Entwicklung. Wir brauchen deutlich höhere Lohnsteigerungen, und wir brauchen mehr Investitionen des Staates. (Ulrich Freese [SPD]: Da arbeitet der Minister doch gerade dran!) Wir brauchen zum Beispiel viel mehr Ausgaben für Investitionen in die Infrastruktur, die in Deutschland zum Teil verrottet. Wir brauchen viel mehr Ausgaben für Investitionen in die Infrastruktur, in die Zukunft unseres Landes. Wir müssen mehr in Bildung investieren usw. Aber vor allem im Bereich der Lohnpolitik müssen wir eine deutliche Stärkung erreichen. Damit kann die Binnennachfrage gestärkt werden. Damit kann dafür gesorgt werden, dass mehr importiert wird. Es geht ja gar nicht darum, die Exporte herunterzuschrauben, sondern vor allen Dingen darum, für mehr Importe zu sorgen, weil dadurch eine ausgeglichene Außenhandelsbilanz erreicht werden kann. Nur so kann die für andere Länder verheerende Politik, die am Ende auf uns zurückschlägt, beendet werden. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Andreas Lenz von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernd Westphal [SPD]) Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Nationale Reformprogramm ist Teil des Europäischen Semesters. Dieses hat das Ziel, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Mitgliedstaaten zu stärken. Kern ist die stärkere wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitische Koordinierung innerhalb der Mitgliedstaaten. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union sind vor allem Strukturreformen in genau diesen Politikfeldern notwendig. Zudem braucht Europa zusätzliche Investitionen in Forschung, Bildung und Infrastruktur. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hier geht es um das Nationale Reformprogramm! Deutschland!) Wir nutzen so das Reformprogramm, um die europäische und die deutsche Wirtschaft voranzubringen. Dabei sollten die Schwachen gestärkt werden und nicht die Starken geschwächt werden. Der Leistungsbilanzüberschuss Deutschlands ist hoch, keine Frage. In erster Linie ist dieser Überschuss aber ein Zeichen der guten Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. (Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, eben nicht!) Ein Grund für diesen Überschuss ist im Moment auch der niedrige Rohölpreis, der zu geringen Importausgaben führt. Auch die Niedrigzinspolitik der EZB trägt zum hohen Leistungsbilanzüberschuss bei. Der schwache Euro steigert die Preisattraktivität deutscher Waren im Ausland. Beide Faktoren, der niedrige Rohölpreis und der schwache Euro, tragen zu circa 25 Prozent zum Leistungsbilanzüberschuss bei. Es gilt aber auch, zu betonen, dass die EU-Kommission für Deutschland eben gerade keine zukunfts- und stabilitätsgefährdenden Ungleichgewichte festgestellt hat. Es handelt sich laut Kommission zwar um Ungleichgewichte, aber nicht um exzessive Ungleichgewichte. Im Übrigen wäre es wohl besser, die Maastricht-Kriterien strenger zu überprüfen und sich stärker auf die Staaten zu konzentrieren, die Schwächen ihrer Wettbewerbsfähigkeit aufweisen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deutschland verstößt auch immer wieder gegen ein Maastricht-Kriterium!) Mir sind Überschüsse auf jeden Fall lieber als Defizite. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Von der deutschen Wettbewerbsfähigkeit profitieren alle EU-Länder. Rund 60 Prozent aller deutschen Importe stammen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Das schafft Beschäftigung und Wohlstand nicht nur bei uns, sondern auch in den anderen EU-Ländern. Nur 2 Prozentpunkte des deutschen Leistungsbilanzüberschusses von 8,5 Prozent – das wurde erwähnt – stammen übrigens aus der Euro-Zone. Wenn also immer wieder behauptet wird, Deutschland schwäche beispielsweise Griechenland durch seine Exportüberschüsse, ist das nicht die Wahrheit. Es schadet nicht, auch hier eine europäische Perspektive einzunehmen. Die Wertschöpfungsketten verlaufen inzwischen europäisch. Die gesamte Euro-Zone konnte sogar einen Leistungsbilanzüberschuss erzielen. Wir brauchen Investitionen, keine Frage. Genau hierbei setzen wir Akzente. Investitionen für Deutschland sind ein Schwerpunktthema in dieser Legislaturperiode. Schaut man sich den neuen Bundesverkehrswegeplan an, sieht man dies deutlich. Durch den Investitionshochlauf werden 2016 für Straßen, Schienen und Wasserwege mehr als 13 Milliarden Euro investiert – so viel wie nie zuvor. Der Investitionshochlauf startet auch beim Breitbandausbau mit dem Bundesprogramm in Höhe von 2,1 Milliarden Euro. Aber auch in Bildung und Forschung wird investiert. Dies zeigt sich an den Haushaltsmitteln. Gegenüber 2005 wurde der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf über 15 Milliarden Euro verdoppelt – Tendenz steigend. Wir setzen also auch bei den Investitionen gezielt Schwerpunkte. Von den jährlichen Investitionen in Deutschland von circa 460 Milliarden Euro entfallen lediglich 9 Prozent auf den öffentlichen Sektor. Von diesen 9 Prozent investieren die Kommunen wiederum circa die Hälfte. Länder und Kommunen werden vom Bund bis 2019 um mehr als 45 Milliarden Euro entlastet. Das ist richtig, und das ist auch das beste Investitionsprogramm. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Über 90 Prozent der Investitionen werden aber vom privaten Sektor geleistet. Wir brauchen also Konzepte, wie wir privates Kapital mobilisieren können. Wir müssen beispielsweise durch die gezielte Förderung von Wagniskapital gerade Wachstumsfinanzierungen ermöglichen. Einen wichtigen Schritt stellt hierbei das Eckpunktepapier Wagniskapital dar. Hierbei müssen wir aber noch weitere Anstrengungen unternehmen, damit Firmengründer Wachstumsmöglichkeiten in Deutschland haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Unternehmer sind für uns Vorbild und nicht Feindbild. Dieser Grundsatz sollte übrigens auch hinsichtlich der Neuregelung der Erbschaftsteuer gelten, damit keine Arbeitsplätze vernichtet werden. Zur aktuell hohen Binnennachfrage trägt auch die gute Arbeitsmarktsituation bei; Herr Westphal hat es erwähnt. Aktuell sind über 43 Millionen Menschen erwerbstätig – so viele wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch die Quote der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist stark angestiegen: auf 65,6 Prozent. Insgesamt haben mehr als 3,7 Millionen Menschen seit 2005 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deutschland hat im Hinblick auf die Europa2020Ziele in den Bereichen Beschäftigung und Bildung alle Zielwerte übererfüllt. Zu dieser Entwicklung tragen auch Flexibilitätsoptionen bei. Wir brauchen gerade jetzt weiterhin einen aufnahmefähigen Arbeitsmarkt. Im Kapitel „Arbeitsmarkt fair und flexibel ausgestalten“ wird die Wichtigkeit von Werkverträgen und Leiharbeit betont, gerade wenn es darum geht, die Flüchtlinge, die eine langfristige Bleibeperspektive haben, zu integrieren. Mit dem Integrationsgesetz wird der Grundsatz „Fordern und Fördern“ gesetzlich verankert. Die Sprache ist dabei der Schlüssel für Integration. Oft sind auch Arbeit und Beschäftigung der Schlüssel für die Sprache. Asylbewerber dürfen beispielsweise zukünftig auch als Zeitarbeiter eingesetzt werden. Wer Integrationsangebote allerdings ablehnt, wird Kürzungen bei den Sozialleistungen zu erwarten haben. Wir brauchen einen Staat, der aktiviert und nicht alimentiert. (Beifall bei der CDU/CSU – Michael Schlecht [DIE LINKE]: Man muss die zehn Minuten nicht ausnutzen! Man kann auch früher aufhören!) Die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt wird viel Geld kosten, Mittel, die übrigens ohne die sorgsame Haushaltsführung der vergangenen Jahre überhaupt nicht aufzubringen wären. Keine Integration ist aber langfristig noch teurer. Das muss uns allen klar sein. Niemand darf sich zulasten der Allgemeinheit seiner Steuerpflicht entziehen. Das wird angesichts der Aufdeckung der Panama Papers gerade wieder offensichtlich. Die Bundesregierung setzt sich hier für die weltweite Umsetzung der von der OECD erarbeiteten Empfehlungen ein, Stichwort BEPS. Wir sollten das Europäische Semester aber auch dazu nutzen, Steuervermeidung auf europäischer Ebene einzudämmen. Wir brauchen nicht europaweit die gleichen Steuersätze, aber wir brauchen einen gemeinsamen Rahmen und Transparenz. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Digitalisierung verändert unsere Lebens-, aber auch unsere Arbeits- und Wirtschaftswelt in einem noch gar nicht absehbaren Ausmaß. Gerade hier gilt es, die Chancen, die sich Deutschland bieten, zu ergreifen. Ich finde, in Zukunft sollte dem Thema Digitalisierung auch im Nationalen Reformprogramm ein entsprechender Platz eingeräumt werden. Das Nationale Reformprogramm ist Teil des Europäischen Semesters. Es trägt dazu bei, die Koordinierung der europäischen Wirtschaftspolitik zu verbessern. Im Nationalen Reformprogramm werden die wichtigen Zukunftsfragen aufgegriffen und die Grundlagen für eine weiterhin positive Entwicklung gelegt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Katharina Dröge von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Westphal, mir ist aufgefallen, dass Sie es geschafft haben, in Ihrer ganzen Rede kein einziges Mal zu erwähnen, worüber wir hier heute Abend eigentlich diskutieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bernd Westphal [SPD]: Doch! Das Nationale Reformprogramm!) Wir reden nämlich nicht über eine Zusammenfassung dessen, was die Bundesregierung gerade so tut, sondern wir reden darüber, dass die Europäische Kommission uns seit zehn Jahren sagt, dass wir ein Stabilitätskriterium reißen, das wir auf europäischer Ebene selbst mit vereinbart haben, und dass wir es seit zehn Jahren nicht schaffen, dieses Stabilitätskriterium in den Griff zu bekommen. Ich finde es europapolitisch schwierig – ich ärgere mich darüber –, dass gerade wir, die Bundesrepublik Deutschland, die selbst ansonsten bei anderen europäischen Ländern so streng darauf achten, dass europäische Vereinbarungen eingehalten werden, wenn wir selbst einmal im Fokus der Europäischen Union stehen, weil wir eben nicht alles so vorbildlich eingehalten haben, (Bernd Westphal [SPD]: Wir haben 1 Million Flüchtlinge aufgenommen!) wie wir es europäisch vereinbart haben, sagen: Ach, dieses Kriterium ist ja auch irgendwie schwierig. Das ist vielleicht gar nicht so gemeint, wie man das auf europäischer Ebene vereinbart hat. Das ist ein Problem, für das wir nichts können. Das hängt dann irgendwie mit dem Ölpreis und mit dem Euro zusammen; (Bernd Westphal [SPD]: Das habe ich so nicht gesagt!) das wird aus den Reihen der Union immer wieder gesagt. Das ist etwas, an dem wir nichts ändern können. – Das finde ich europapolitisch schwierig. Wenn man von anderen Ländern die Einhaltung von Vereinbarungen verlangt, dann muss man selber als gutes Vorbild vorangehen. Das ist nicht nur europapolitisch richtig, sondern es ist auch ökonomisch sinnvoll. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu möchte ich auch in Ihre Richtung, Herr Lenz, etwas sagen. Sie haben sich ja mit dem Nationalen Reformprogramm intensiv auseinandergesetzt. Ich verstehe nicht, warum Sie in Ihren Reden immer wieder als Erstes sagen, dass es darum geht, dass die deutsche Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden soll, dass die deutschen Exporte reduziert werden sollen. Um es noch einmal klar zu sagen: Niemand hat etwas dagegen, wenn wir Autos oder Maschinen in die Welt exportieren und wenn unsere Produkte gut ankommen und nachgefragt werden. Um es ganz einfach zu sagen: Es geht darum, dass wir zu wenig italienischen Wein und zu wenig französischen Käse kaufen und dass wir zu wenig Urlaub in Griechenland machen. Das ist das, was uns die Europäische Kommission aufschreibt. Es geht um die Binnennachfrage und nicht um die Exportstärke. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Lachen und Widerspruch bei der CDU/CSU) – Ja, das finden Sie jetzt unangenehm, und zwar deshalb – deswegen reden Sie auch nicht darüber –, weil uns die Europäische Kommission da etwas aufschreibt, was Sie als Bundesregierung nicht hinbekommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bernd Westphal [SPD]: Müssen wir jetzt ein Gesetz erlassen, italienischen Wein zu trinken?) Worum geht es? Es geht darum, dass im europäischen Vergleich die Lohnentwicklung in Deutschland seit mehr als einem Jahrzehnt zu niedrig ist. Es geht besonders darum, dass die Investitionstätigkeit sowohl der öffentlichen Hand als auch des privaten Sektors in Deutschland zu gering ist und dass wir es deswegen nicht hinbekommen, eine ordentliche Binnennachfrage zu erzeugen. Deutschland als größte Volkswirtschaft der Europäischen Union könnte etwas dafür tun, dass die Nachfrageschwäche in der Europäischen Union reduziert wird. (Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Schwachsinn! – Matthias Ilgen [SPD]: Ein bisschen mehr Wein und Käse kaufen!) Würden wir unsere Binnennachfrage steigern, hätten unsere europäischen Nachbarländer die Chance, mehr Produkte hierher zu exportieren. (Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Französischen Käse kaufen!) – Ja, Sie können so viel französischen Käse kaufen, wie Sie wollen. Es geht um eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier geht es um unsere Binnennachfrage. Diese müssen wir verbessern. Ganz ehrlich: Was Sie tun, ist ein Armutszeugnis. Sie sind in einer Situation steigender Steuereinnahmen und niedriger Zinsen; das ist ein Traum für jeden Finanzminister. Sie schaffen es trotzdem nicht, ausreichend zu investieren, zum Beispiel in die Bildung. Sie schaffen es nicht, dafür zu sorgen, dass wir in diesem Land Schulen haben, die ordentlich gestrichen sind; das müssen die Eltern selber machen. (Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Es gibt zu viele rot-grün regierte Länder, die die Schulen verkommen lassen! Ich kenne die verkommenen Schulen auch aus Schleswig-Holstein!) Sie schaffen es nicht, die 12 000 maroden Brücken in diesem Land zu sanieren. Sie schaffen es nicht, schnelles Internet in diesem Land bereitzustellen. Sie schaffen es auch nicht, eine vernünftige Klima- und Energiewende hinzubekommen. All das schaffen Sie nicht, obwohl Geld vorhanden wäre. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) All das ist schlecht für die Wirtschaft, und all das könnten Sie ändern. Dann würden Sie auch die europäische Volkswirtschaft stabilisieren; das ist die Verantwortung, die Sie haben. Dann müssten Sie auch nicht auf Mario Draghi und seine Niedrigzinspolitik schimpfen. (Beifall des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn Sie etwas für die Investitionen hier und in Europa täten, dann müsste Mario Draghi nicht als letzter Verteidiger der europäischen Konjunkturpolitik dastehen, sondern dann hätte Deutschland die Chance, hieran etwas zu ändern. Es liegt an Ihnen, dass das nicht passiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch ein letzter Satz zum Nationalen Reformprogramm. Es ist ein Erfolg, dass wir heute Abend um 21 Uhr darüber diskutieren; beim letzten Mal haben wir um 23 Uhr darüber diskutiert. Es ist auch ein Erfolg, dass wir im Bundestag überhaupt darüber sprechen, bevor es nach Brüssel versandt wird. Wir haben eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht, damit das Nationale Reformprogramm wirklich ernst genommen wird. Dazu gehört unter anderem, dass der Deutsche Bundestag über dieses Programm abstimmt. Dann könnten Sie nämlich auch einmal erklären, wie Sie sich zu den einzelnen Maßnahmen verhalten, statt dieses Thema immer erst in der letzten Stunde, wenn niemand mehr hinschaut, zu debattieren. (Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Wir sind doch alle da!) Das Ganze war die Antwort der Europäischen Union auf die Wirtschaftskrise. Eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung war die Lehre aus der Finanzmarktkrise. Das Nationale Reformprogramm ist dafür ein zentrales Instrument. Ich finde, es ist Ihre Pflicht, es ernst zu nehmen, auch und gerade dann, wenn es Deutschland ein bisschen wehtut. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Jetzt haben wir alle gehört, wie viel man in kurzer Zeit sagen kann. Ulrich Freese von der SPD-Fraktion hat als nächster Redner das Wort. (Beifall bei der SPD) Ulrich Freese (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was nutzt es Europa, wenn die dampfende deutsche Lokomotive möglicherweise auch noch lahmt? (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Um Gottes willen! Schmeiß Hirn vom Himmel!) Das war ein Teil der Rede, die Sie gerade vorgetragen haben, und ein Teil der Rede, die Herr Kollege Schlecht vorgetragen hat. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Niemals! – Michael Schlecht [DIE LINKE]: Sie haben keine Ahnung!) – Kollege Schlecht, wir beide kommen ja aus der Gewerkschaftsbewegung und haben häufig genug darüber gestritten, was richtig und falsch ist. Mir ist wichtig – ich glaube, das ist auch für die Entwicklung Deutschlands als Lokomotive Europas wichtig –, dass wir unseren industriellen Besatz nach wie vor stabil halten. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) 100 000 Betriebe, 8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und 260 000 Auszubildende sind in einem industriellen Netzwerk, das der Kern der wachstumsorientierten Politik der Bundesrepublik Deutschland ist. Nicht anders verhält es sich – richtigerweise – auch auf europäischer Ebene; denn das Kernziel der Europäischen Kommission, bis 2020 den industriellen Anteil am Bruttoinlandsprodukt auf 20 Prozent zu erhöhen, ist ein richtiges, ein ehrgeiziges und auch ein nachhaltiges Ziel, das all die Fragen, die hier in unterschiedlicher Art und Weise aufgeworfen worden sind, zu beantworten hilft. Für die Reindustrialisierung Europas ist eine Wiederbelebung der Industriepolitik zwingend erforderlich; denn eines lehrt uns die Vergangenheit: Staaten, die einen hohen industriellen Wertschöpfungsanteil besitzen, sind gut durch Krisen gekommen; was insbesondere für die Bundesrepublik Deutschland gilt. (Beifall des Abg. Matthias Ilgen [SPD]) Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir den hohen industriellen Besatz, den wir haben – sein Anteil an der Bruttowertschöpfung beträgt weit über 20 Prozent –, stabil halten, damit die anderen europäischen Staaten ihren Anteil, der bei unter 20 Prozent liegt – durchschnittlich sind es 15 Prozent, in einigen Ländern sogar nur 10 Prozent, und das mit schrumpfender Tendenz –, im Rahmen dieses industriellen europäischen Netzwerkes steigern können. Mein Kollege Westphal hat klar und deutlich gesagt, dass es uns darauf ankommt, gut bezahlte Arbeitsplätze, gute Ausbildung, faire Arbeitsbedingungen und Partizipation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betriebsräten bzw. im Rahmen der Mitbestimmung zu haben. Das ist der Kern der industriellen Produktionsweise innerhalb Deutschlands. Wenn wir wollen, dass Europa vorankommt, dann tun wir gut daran – das hat insbesondere die Diskussion heute Morgen über die Stahlstandorte in Deutschland und in Europa gezeigt –, unsere Industrie zu stärken, statt sie durch solche Diskussionen, wie sie hier gerade geführt wurden, zu schwächen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Debatte. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8116 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung auch so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 15 a und 15 b auf: a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Heike Hänsel, Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen Drucksachen 18/5096, 18/6512 b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits KOM(2016) 8 endg.; Ratsdok. 5608/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM(2016) 63 endg.; Ratsdok. 6126/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und der ostafrikanischen Gemeinschaft ablehnen Drucksache 18/8243 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Debatte. Als erster Redner hat der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn für die Bundesregierung das Wort. Thomas Silberhorn, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Handel kann einen wichtigen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung leisten – auch und gerade für Länder, die bisher noch wenig am Weltmarkt und an regionalen Märkten vertreten sind. Die Öffnung der Märkte – der Abbau von Handelsschranken – macht aber nicht automatisch alle zu Gewinnern und führt nicht automatisch zu Wohlstand für alle. Entscheidend ist, wie die Handelsbeziehungen gestaltet sind. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass wir hier im Deutschen Bundestag eine öffentliche Debatte darüber führen und dass sich der Deutsche Bundestag aktiv an diesen Fragen beteiligt. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Dank der Opposition!) Die Europäische Union hat letztes Jahr ihre neue Handelsstrategie unter der Überschrift „Handel für alle“ vorgelegt. Das macht deutlich, worum es geht: Wir wollen, dass alle Handel treiben können, und zwar so, dass alle davon profitieren können. Diese Ausrichtung spiegelt sich auch in den neuen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der Europäischen Union wider. Die entsprechenden Verhandlungen mit drei Regionen in Afrika sind abgeschlossen. Das ist ein Meilenstein in unseren Beziehungen mit diesen Ländern. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Bundesregierung hat sich im Kabinett mit dem europäischen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Westafrika beschäftigt, und es ist bereits unterschrieben worden. Die Unterzeichnung der Abkommen mit dem südlichen und dem östlichen Afrika steht in diesem Jahr unmittelbar bevor. Ich will hier fünf Gründe nennen, warum europäische Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu freiem und fairem Handel sind: Erstens. Diese Abkommen stärken die regionale Integration. Die Europäische Union verhandelt mit Gruppen von Staaten. Das allein hat schon die regionale Integration stimuliert; denn diese Staaten mussten sich regelmäßig untereinander abstimmen, um gemeinsame Positionen zu entwickeln. Außerdem werden die Ursprungsregeln vereinfacht. Das erleichtert es, Vorprodukte aus anderen Ländern der Region zu verwenden und auch damit vom Marktzugang nach Europa zu profitieren. Beides stärkt nicht nur den Handel mit der EU, sondern auch den Handel innerhalb Afrikas, und das ist auch dringend notwendig; denn bisher findet auf unserem afrikanischen Nachbarkontinent nur ein Zehntel des Handels zwischen den afrikanischen Staaten statt, während wir in Europa zwei Drittel unseres Handels innerhalb der Europäischen Union abwickeln. Zweitens. Europäische Partnerschaftsabkommen schaffen dauerhaft Zugang zum europäischen Markt, und zwar ohne Zölle und ohne Quoten. Die Entwicklungsländer erhalten dadurch deutlich bessere Möglichkeiten, ihre Produkte zu exportieren und mehr Produktion – es geht insbesondere um die Weiterverarbeitung – in ihren eigenen Ländern zu etablieren. Drittens. Diese Abkommen verursachen eine Marktöffnung mit Augenmaß. Die afrikanischen Staaten öffnen ihre Märkte nämlich asymmetrisch, und zwar nur um ungefähr 80 Prozent. Das heißt, ein Fünftel der Produkte bleibt dauerhaft geschützt. Das gilt insbesondere für agrarische Produkte. Der Rest des Marktes wird schrittweise geöffnet, mit Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren. Dadurch bleibt diesen Ländern Zeit, sich anzupassen. Selbst bei einer ernsthaften Schädigung der heimischen Wirtschaft ist vorgesehen, dass zusätzlich flexible Schutzmaßnahmen wie Zölle erhoben werden können. Ich betrachte es als einen wichtigen Schritt, dass gerade die lokale Zivilgesellschaft eng in die Entscheidung eingebunden wird, ob diese Schutzklauseln angewendet werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Viertens. Meine Damen und Herren, wir haben uns bei allen europäischen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen für die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards eingesetzt. Wenn fundamentale Prinzipien wie die Menschenrechte missachtet werden, kann die Europäische Union angemessene Gegenmaßnahmen ergreifen, einschließlich eines Entzugs der Präferenz. Fünftens. Wir stärken unsere Partnerländer gleichzeitig über unsere Entwicklungszusammenarbeit. Damit öffnet die EU nicht nur ihre Märkte, sondern wir unterstützen unsere afrikanischen Partner gezielt, zum Beispiel beim Ausbau der Transportwege oder der Qualitätsinfrastruktur. Meine Damen und Herren, wir wollen die Globalisierung gerecht gestalten. Dazu brauchen wir freien und fairen Handel; denn Handelsbeziehungen, die nicht frei sind, sind auch nicht fair. Sie lassen nicht genügend Raum für Initiative, für Innovation, für Investition. Aber freier Handel muss eben auch fair sein und Entwicklungsländer deutlich besser in regionale und globale Wertschöpfungsketten integrieren. Ihnen muss ein deutlich höherer Anteil der Wertschöpfung in den eigenen Ländern verbleiben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Fairer Handel kann damit ein machtvolles Instrument für nachhaltige Entwicklung werden. Die europäischen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen bieten unseren Partnerländern dazu die Chance. Wir wollen sie mit unserer Entwicklungszusammenarbeit tatkräftig dabei unterstützen, diese Chancen zu nutzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als Nächste spricht Heike Hänsel von der Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Heike Hänsel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär Silberhorn, wir debattieren hier zwar zu später Stunde. Aber das heißt noch lange nicht, dass wir hier Märchenstunden veranstalten müssen. (Beifall bei der LINKEN) Heute Abend zu später Stunde geht es nämlich um nichts Geringeres als um die selbstbewusste Verteidigung der Rechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Dazu haben Sie keinen Satz gesagt, Herr Silberhorn. Die Bundesregierung will nämlich dem Bundestag eine Abstimmung über Freihandelsabkommen der EU mit den afrikanischen Staaten, über die Sie jetzt gesprochen haben, verweigern. (Andreas G. Lämmel [CDU/CSU]: Quatsch!) Obwohl die Abkommen von der EU als gemischte Abkommen eingestuft werden, sagt die Bundesregierung, der abstimmungsrelevante Teil des Abkommens sei weniger politischer als eher technischer Natur. Deshalb sei der Bundestag nicht zuständig. – Mit dieser Argumentation dürften wir hier über zahlreiche Freihandelsabkommen überhaupt nicht abstimmen. Nun gab es dazu eine Anhörung im Rechtsausschuss. Was war das Ergebnis? Alle Sachverständigen, über alle Parteigrenzen hinweg, folgten unserer Argumentation, dass die Bundesregierung hier eine völlig überholte Auslegung des Grundgesetzes vornimmt und dass das ganze Abkommen betrachtet werden muss. Genau deswegen muss dieses Abkommen dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erwarte von Ihnen, von SPD und CDU/CSU, meine Herren und Damen Abgeordnete, dass Sie sich hier nicht zu Statisten degradieren lassen, sondern aktiv für Ihre Rechte als Parlament und Ihre Rechte als Abgeordnete eintreten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Stefan Rebmann [SPD]: Machen wir! Durch Handeln erledigt!) Jetzt noch ein paar Sätze zu diesen sogenannten Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Afrika, die über Jahrzehnte die Handelsstrukturen festlegen werden. „Partnerschaftsabkommen“ ist dabei schon eine sehr zynische Bezeichnung, kann ich dazu nur sagen. Die ehemalige Kulturministerin von Mali, Aminata Traoré, hat diese Abkommen als „Massenvernichtungswaffen Europas“ bezeichnet. Diese Abkommen sind im Grunde das TTIP für Afrika und deshalb zurückzuweisen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Viele von uns kennen ja das Beispiel mit den billigen Hähnchenschenkeln aus der EU. Deshalb möchte ich darauf jetzt gar nicht eingehen. Es gibt aber ein anderes, sehr eindrückliches Beispiel, das auch vor kurzem in einem Artikel der Zeit sehr treffend dargestellt wurde. Es geht um Ghana in Westafrika, ein Agrarland. Tomaten sind dort eines der meistkonsumierten Nahrungsmittel. Auf den Märkten in Ghana aber findet man wenig heimische Tomaten, dafür umso mehr Tomaten von den riesigen Agrarkonzernen aus der Europäischen Union, zum Beispiel auch aus Italien. Was passiert nun mit den Kleinbauern in Ghana? Viele verlieren ihre Existenz. Sie können nicht mit den billigen Produkten – in diesem Fall den billigen Tomaten aus der EU – konkurrieren. Sie verlieren ihre Existenz, werden arbeitslos. Wenn sie Glück haben, haben sie die Möglichkeit, nach Europa zu kommen. Sie überleben vielleicht die lebensgefährliche Fahrt über das Mittelmeer und landen dann in Italien. Und wenn sie noch einmal Glück haben, bekommen sie vielleicht einen Job als Erntehelfer auf den großen Tomatenplantagen der Konzerne – natürlich zu einem Hungerlohn, damit die Tomaten in Ghana noch billiger verkauft werden können und dort noch mehr Kleinbauern arbeitslos werden. Dieser perverse Teufelskreis von Preisdumping, Plattmachen von Kleinbauern, Perspektivlosigkeit und Flucht muss endlich durchbrochen werden. (Beifall bei der LINKEN) Freihandel, Herr Silberhorn – und darum geht es bei der EU –, bringt nur wenigen großen Konzernen viel Profit. Freihandel zerstört und ist eine Fluchtursache. Genau deswegen – das sehen wir ja – sind die Interessen, die die EU vertritt, die der großen Konzerne. Diese Auseinandersetzung haben wir ja derzeit mit CETA und TTIP. Wer wie die Bundesregierung hier immer gerne von der Bekämpfung von Fluchtursachen spricht, der darf zu dieser Form des Freihandels nicht länger schweigen. (Beifall bei der LINKEN) Genau deshalb ist es auch entscheidend, dass der Bundestag, dass wir alle hier darüber diskutieren und abstimmen können. Danke. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Sascha Raabe von der SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hänsel, lieber Herr Kekeritz, ich habe heute gute Nachrichten zu verkünden. Heute ist ein guter Tag für die Demokratie und den Parlamentarismus. Denn als wir uns das letzte Mal hier getroffen und darüber debattiert haben – fast genau vor einem Jahr, im Juni 2015 –, ob der Deutsche Bundestag oder nur das Kabinett bzw. die Regierung das Abkommen mit Westafrika ratifiziert, haben wir eigentlich alle parteiübergreifend die Meinung vertreten, dass das gemäß Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz der Bundestag machen soll. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Richtig!) Sie wissen, dass ich bereits im Dezember 2014 ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegeben habe, das auch zu diesem Schluss gekommen ist. Sie haben auch in Ihren Anträgen auf dieses Gutachten Bezug genommen. Wir haben dann mit Verfassungsrechtlern Gespräche geführt. Auch der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Axel Schäfer, hat sich dort sehr reingehängt. Dann führte, wie Frau Hänsel schon sagte, der Rechtsausschuss auf Grundlage eines Beschlusses des Ältestenrates eine Anhörung durch. Normalerweise ist es bei Juristen ja so: Wenn zwei Juristen zusammenkommen – so wird immer gesagt –, dann gibt es drei Meinungen. Bei dieser juristischen Anhörung war es so: Sechs Juristen saßen zusammen und hatten eine Meinung. Gott sei Dank war es die Meinung, die wir als Parlamentarier schon seit Ende 2014 vertreten haben, nämlich dass dieses Abkommen als gemischtes Handelsabkommen im Deutschen Bundestag ratifiziert werden muss. Ich hatte Ihnen damals – Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich mich einmal selbst – in meiner Rede zur ersten Lesung abschließend gesagt: Die SPD wird dann als Gesamtfraktion, nachdem wir das noch einmal juristisch geprüft und bewertet haben, entscheiden müssen, wie wir zu dem Antrag stehen. Ich hoffe, dass er dann durch Regierungshandeln erledigt sein wird und die Ratifikation bei gemischten Abkommen generell hier im Bundestag stattfindet, so wie das Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz aus meiner Sicht vorsieht. Und jetzt – ich habe es ja angekündigt – kann ich Ihnen die gute Nachricht verkünden: Der Justizminister, der federführende Minister der Verfassungsressorts, Heiko Maas, hat mir gestern persönlich gesagt, dass er seine Meinung geändert hat und nicht das Kabinett, sondern aus seiner Sicht der Deutsche Bundestag das Abkommen ratifizieren kann, wenn er das möchte. Diese Meinung vertreten auch alle SPD-Minister im Kabinett. Auch der federführende Minister, der inhaltlich zuständig ist, Minister Gerd Müller, hat mir das persönlich versichert, letztmals noch einmal persönlich zwei Stunden vor dieser Debatte. Er hat auch schon mit den Bundesministern Altmaier und de Maizière gesprochen, sodass ich davon ausgehe, dass das auch die Haltung der Bundesregierung insgesamt werden wird. Ich glaube, wenn wir als Parlamentarier hiermit erreicht haben, dass die Rechte des Parlaments gestärkt werden, dann ist das etwas, über das wir uns freuen können, und ein guter Tag für die Demokratie. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Der Druck der Opposition wirkt!) Ich glaube, dass es auch ein Erfolg von vielen Abgeordneten der Unionsfraktion ist, die das genauso sehen wie wir; denn dieses Thema behandeln wir fraktionsübergreifend. Der Rechtsausschuss hat ja gemeinsam eine Beschlussempfehlung gefasst, an der Vertreter aller Fraktionen – SPD, Grüne, Linke, CDU/CSU – beteiligt waren. Ich glaube, da haben wir als Parlamentarier zusammengestanden. Es geht auch darum, dass wir kein Präjudiz für die Zukunft schaffen, wodurch Mitbestimmung im Bundestag beschnitten wird. Wenn uns die Regierung jetzt mitteilt, dass wir das Vorhaben im Bundestag ratifizieren können, dann wird das Parlament sicherlich auch in Zukunft bei allen gemischten Freihandelsabkommen gemäß dem Grundgesetz entsprechende Rechte haben. Dafür werden uns vielleicht nachfolgende Kolleginnen und Kollegen noch sehr dankbar sein. Deswegen ist klar, Kollege Kekeritz – ich habe es damals schon angekündigt –: Wir als SPD werden aufgrund des Regierungshandelns Ihren Antrag für erledigt erklären. (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber erst mal realisieren!) Er ist veraltet; (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Erst einmal sehen!) deshalb brauchen wir ihm nicht mehr zuzustimmen. Aber inhaltlich passt er. Inhaltlich ist das genau unsere Position, die wir auch schon immer vertreten haben. Gut, dass das jetzt so kommt. Sie haben noch einen Antrag eingebracht, den wir in erster Lesung beraten und über den wir heute noch nicht abstimmen. Darin geht es um Wirtschaftspartnerschaftsabkommen insgesamt bzw. konkret um das Abkommen mit den südafrikanischen Staaten. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: SADC!) Sie wissen, dass auch wir als SPD-Fraktion bei den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen noch kritische Punkte sehen. So meinen wir, sie müssen stärker auf Entwicklungsförderung ausgerichtet werden, und bewerten manche Liberalisierungsverpflichtungen kritisch. Vor allem sehen wir es immer noch als problematisch an, dass in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – sei es das Abkommen mit Südafrika, das mit Westafrika oder das mit Ostafrika – die Nachhaltigkeitskapitel nicht verbindlich sind, (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Oder gar keine drin sind!) gerade was die ILO-Kernarbeitsnormen angeht. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen dem Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden, weil wir als SPD-Fraktion uns dann entscheiden müssen, wie wir uns zu den Abkommen stellen. Da haben wir bei allem Lob, das ich Minister Müller zu Recht für seine Haltung ausspreche, dass die Abkommen im Bundestag ratifiziert werden müssen – ein großes Lob dafür gebührt, wie gesagt, den Ministern Maas und Müller –, eine inhaltliche Differenz. Er sieht die Nachhaltigkeitskapitel als ausreichend an, zumindest als ausreichend, um diese Abkommen inhaltlich erst einmal zu beschließen. Er hat gesagt, dass er in Nachverhandlungen dort noch mehr erreichen will. Aber wir sagen: Wenn wir auf die afrikanischen Staaten Druck ausüben wollen, dass sie in den Bereichen Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Schutzzölle!) noch etwas tun, dann müssen wir nacharbeiten. Das sind schließlich auch Fluchtursachen. Frau Hänsel hat es angesprochen: Menschen, die zu wenig Geld verdienen oder als Kindersklaven auf Kakaoplantagen arbeiten, sind die Nächsten, die nach Europa flüchten müssen, weil das Einkommen nicht reicht. Deswegen sagen wir: Da wollen wir nacharbeiten. Die SPD hat im Mai 2015 einen Beschluss gefasst. Ich zitiere noch einmal mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin: In allen Handels-, Investitions- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und im Allgemeinen Präferenzsystem der EU sind deshalb Regeln für die verbindliche Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher, ökologischer und sozialer Standards wie der ILO-Kernarbeitsnormen mit konkreten Beschwerde-, Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen zu vereinbaren. Also auch in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Das ist jetzt noch nicht der Fall. Deswegen bitte ich dich, Axel, als stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, vielleicht in der nächsten Fraktionssitzung das Abkommen mit Südafrika noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen, (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das könnt ihr auch später noch bereden!) weil der Ministerrat Ende Mai darüber befinden wird. Dann tritt das erst einmal vorläufig in Kraft. Wir können es dann zwar später im Rahmen der Ratifikation wieder aussetzen, aber es ist sicherlich wichtig, dass wir hier – eventuell auch mit dem Koalitionspartner – schon jetzt deutlich machen, wenn wir eine andere Meinung haben, damit die Bundesregierung nicht zunächst in Brüssel grünes Licht gibt und wir erst im Rahmen der Ratifikation die Möglichkeit haben, das noch zu ändern. Aber dadurch, dass wir jetzt gemischte Abkommen bzw. auf jeden Fall die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ratifizieren können, haben wir noch die Möglichkeit, etwas zu ändern. Ich danke an dieser Stelle noch einmal Dirk Wiese und allen anderen Mitgliedern des Rechtsausschusses, dass ihr hier an unserer Seite wart. In diesem Sinne: Lassen Sie uns jetzt unsere Mitbestimmungsrechte ernst nehmen! Lassen Sie uns auch in Zukunft darum bemühen, dass wir im Deutschen Bundestag Fairhandel statt Freihandel beschließen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: „Auch“ ist gut!) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Bernhard Kaster [CDU/CSU]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Uwe Kekeritz von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als ich hereinkam, hat mir die Kollegin Pfeiffer gesagt, wenn ich abends nichts Besseres vorhätte, als hier im Parlament zu sein, dann sei das mein Problem, aber man möge sie doch bitte in Ruhe lassen; sie würde doch lieber ein anderes Programm haben. Schauen Sie, Frau Pfeiffer, der Vortrag von Sascha Raabe hat uns doch gezeigt, wie wichtig solche Vorträge sind. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Das sind doch wirklich ganz neue Informationen, die da kommen. Ich bin richtig begeistert von ihm. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Wir trinken anschließend ein Bier!) – Das können wir machen. Wir können ein Bier trinken. Der argumentative Trick, der angewendet wurde, war ja: Hat sich aufgrund konkreten Regierungshandelns erledigt. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Man kann ja auch zustimmen!) Diesen Trick haben Sie, Herr Sascha Raabe, immer wieder angewendet. Meistens hat er nicht gestimmt. Es ist natürlich schön, wenn Sie privat mit dem Herrn Minister gesprochen haben. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Als Abgeordneter!) Darüber freue ich mich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich möchte das Ganze einmal hochoffiziell haben. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Staatssekretär hat es offensichtlich nicht gewusst!) Herr Raabe, es ist auch nicht so, dass das auf Initiative der SPD zurückzuführen ist. Vielmehr haben das vor allen Dingen die Grünen aufgedeckt. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Wer hat denn den Wissenschaftlichen Dienst beauftragt mit dem Gutachten?) Dann haben die Linken nachgezogen. Professor Dr. Lammert hat schließlich die Initiative ergriffen und versucht, einmal klarzustellen, was eigentlich in diesem Parlament los ist. Es ist richtig – das hat die Kollegin Hänsel schon gesagt –, dass es unsere Aufgabe ist, die Rechte des Parlaments zu verteidigen. Es kann nicht sein, dass die Regierung hier Präzedenzfälle in einem Bereich schafft, der höchst sensibel ist und in der Öffentlichkeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. Handelsverträge sind zentral. Deswegen gehören sie grundsätzlich im Parlament diskutiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Damit komme ich zu unserem zweiten Antrag. Ich habe auf den beiden Weltkonferenzen in Nairobi und Addis Abeba im letzten Halbjahr mit vielen Diplomaten und Ministern aus verschiedenen Ländern Afrikas gesprochen. Sie haben mir erklärt, warum sie gegen die Handelsverträge sind, aber dennoch unterschreiben mussten. Es ist ganz einfach zu erklären, warum sie dann doch unterschrieben haben, obwohl sie dagegen waren. Man hat den Ländern gedroht, ihnen einfach die Präferenzen wegzunehmen. So gut kann der Vertrag also nicht sein. Wenn der Vertrag wirklich so gut wäre und vor allen Dingen die Entwicklungsaspekte berücksichtigen würde, dann würden die Entwicklungsländer sagen: Ja, genau das ist es, was wir wollen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Sie werden erpresst! Erpressung ist das!) Aber offensichtlich wollen sie das nicht. (Beifall der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Man muss sich auch fragen, warum zwölf Jahre lang über diese Verträge verhandelt wurde. Das ist doch ein klares Zeichen, dass man nicht zu einem gemeinsamen Ziel kommt. Wir haben das gleiche Problem in der WTO. In der Doha-Runde wurde bisher ebenfalls zwölf Jahre verhandelt. Aber bereits nach sieben Jahren hat die westliche Gemeinschaft gesagt, dass die Verhandlungen am Ende sind. Aber mit den afrikanischen Staaten wollte man eben nicht zum Ende kommen. Man hat einfach gesehen, dass man am längeren Hebel sitzt, und hat die Unterschriften erzwungen. Unsere Befürchtungen und Analysen wurden durch die Gespräche, die ich in Addis Abeba und Nairobi führte, bestätigt. Erstens. Die regionale Integration der Länder wird eher behindert denn befördert, indem sich die einzelnen Länder mehr und mehr auf den europäischen Wirtschaftsbereich konzentrieren. Aber eines der wichtigsten Ziele, das durch die Verhandlungen erreicht werden sollte, war ja eigentlich die regionale Wirtschaftsentwicklung. Zweitens. Das Recht dieser Länder auf Exportsteuererhöhung wird stark beschnitten. Vorwiegend fallen Importzölle weg. Wir alle wissen, dass diese Länder genau diese Steuereinnahmen brauchen, um überhaupt existieren zu können. Kollege Raabe hat darauf hingewiesen, dass das Nachhaltigkeitskapitel noch fehlt. Man kann das nicht als Kleinigkeit abtun. Es ist auch niemand in der Lage, das nachzuverhandeln. Das müsste jetzt schon in den Verträgen stehen; sie sind ja bereits abgeschlossen. Der Beschwerdemechanismus fehlt. Menschenrechte werden nicht richtig beachtet. Vor allen Dingen problematisch ist, dass diese Länder ihre Märkte für europäische Produkte öffnen müssen. Es gibt zwar Schutzmechanismen. Wenn man sich diese aber genauer anschaut, dann weiß man, dass sie viel zu kompliziert und nicht anwendbar sind. Gestern hat – ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin – das Kabinett seine Zustimmung für die SADC-EPA-Verhandlungen gegeben. Die Abstimmung erfolgt aber erst Ende Mai in Brüssel, (Zuruf von der CDU/CSU) und dort braucht es ein klares deutsches Nein; denn diese Verträge halten nicht, was sie versprechen. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN) Die EPAs sind eher kontraproduktiv, was den Entwicklungs – – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege Kekeritz, Sie dürfen nicht erst gleich zum Schluss kommen, sondern müssen jetzt zum Schluss kommen. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jawohl. – Also sie sind kontraproduktiv. Deshalb haben wir den Antrag eingereicht, und ich hoffe, ihr unterstützt ihn. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Als letzter Redner in der Debatte hat Andreas Lämmel von der CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was soll man denn nun sagen, Herr Kekeritz? (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Jetzt einmal der Opposition zustimmen! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Jetzt bin ich gespannt, ob der Herr Kekeritz das Gleiche sagt wie Herr Raabe!) Die Grünen bleiben im Prinzip ihrer alten Linie treu: alles verbieten, alles stoppen, alles negieren, was erreicht worden ist. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bloß den Lämmel verbieten! Aber das geht nicht!) Es stimmt einfach auch überhaupt nicht, was Sie zu den einzelnen Punkten gesagt haben. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was stimmt denn nicht?) – Darüber können wir noch diskutieren, wir haben ja noch die Möglichkeit. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Sie sollen es sagen!) Frau Hänsel, auch Ihre Rede brachte wieder das Übliche: Ablehnung von Handel. Das ist ja sozusagen sowieso linke Position. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Freihandel! Wir wollen gerechten Handel!) – Was heißt denn Freihandel? Was ist denn der Unterschied zwischen Handel und Freihandel? Das müssen Sie mir einmal erklären. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das müssten Sie genau wissen als Regierung! – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie dem Sascha Raabe nicht zugehört? Er hat es ja erklärt!) Und Herr Raabe, Sie können gerne Ihre Position hier darlegen, nur: Ich habe nichts Schriftliches gesehen, dass die Bundesregierung ihre Position geändert hätte. (Dr. Sascha Raabe [SPD]: Fragen Sie doch Minister Müller, Ihren eigenen Minister! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aha! Da sind Sie nicht allein hier im Raum!) Mir liegt wie allen das eindeutige Schreiben von Herrn Maas vor, der als Reaktion auf das Gutachten des Deutschen Bundestages schreibt, dass alles nochmals geprüft worden sei und seine Position unverändert bleibe. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Man kann ja klüger werden!) Da können Sie doch hier nicht hergehen und sagen: Ich habe mal mit dem Minister gesprochen, und jetzt hat er seine Position geändert. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Hört! Hört!) Wenn sich die Meinung eines Justizministers so ändert, der ja immerhin einer der Minister ist, die die Verfassungsmäßigkeit der Dinge prüfen müssen, dann verwundert uns das. Aber es hätte ja zumindest schriftlich vorher eingereicht werden können. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Könnt ihr das noch einmal diskutieren? – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diskutiert das mal! – Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wollen wir den Minister herbeizitieren?) Als nächsten Punkt muss ich noch einmal deutlich sagen: Es ist überhaupt nicht – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Lämmel, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): – nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu – an uns, meine Damen und Herren, die Frage zu prüfen, ob diese Abkommen gemischt sind oder nicht, sondern diese Prüfung muss in Brüssel stattfinden. Eigentlich wissen doch auch Sie ganz genau, dass wir hier überhaupt keine Entscheidungsbefugnis haben; denn es ist Ihnen ja bekannt, dass gemäß dem Vertrag von Lissabon die Kompetenz zur Verhandlung von Handelsabkommen nicht mehr in Deutschland, nicht mehr in Berlin, sondern in Brüssel liegt. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aber doch nicht bei gemischten Abkommen! Das ist ein gemischtes Abkommen!) Genau dort wird auch die Frage zu beantworten sein, welche Abkommen gemischt sind (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das ist gemischt!) – dafür gibt es klare Regularien, das wissen Sie ganz genau – und welche keine gemischten Abkommen sind. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Herr Lämmel, Sie erzählen jetzt wirklich totalen Quark!) – Ja, dazu können Sie sich ja dann gern noch einmal melden. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Und wieso ist das dann im Kabinett? Der hat ja keine Ahnung!) Ich will also deutlich sagen: Es liegt die Stellungnahme von Herrn Minister Maas vor; das ist für uns natürlich die Leitlinie. Noch einmal zu den Inhalten, Herr Kekeritz, zu der Mär, die Sie verbreiten, dass dieses Wirtschaftspartnerschaftsabkommen praktisch die regionale Integration verhindern würde: (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eher blockieren als befördern, habe ich gesagt!) Wenn Sie sich das Handelsaufkommen zwischen Europa und Afrika einmal anschauen, dann erkennen Sie, dass es verschwindend gering ist. Dass wir mit diesen Wirtschaftsabkommen versuchen, dieses anzukurbeln, indem alle Zollschranken in Europa für Exporte aus Afrika nach Europa fallen, ist doch ein Riesenvorteil. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Aber nur bei gegenseitiger Senkung von Zöllen, nicht einseitiger!) Das ist es doch, was Sie früher immer beklagt haben: dass wir Schutzzölle erheben, dass Schranken errichtet werden, damit Produkte aus Afrika es hier in Europa schwer haben. Wenn Sie sich einmal den Handel in der Europäischen Union anschauen, sehen Sie, dass 65 Prozent der Ausfuhren aus Deutschland ausschließlich in Länder der Europäischen Union gehen. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Weil andere es nicht bezahlen können!) Genau das ist doch das Ziel der regionalen Kooperation in Afrika. In Westafrika gibt es die ECOWAS, es gibt die ostafrikanische Gemeinschaft, und es gibt die SADC. Das Ziel dieser Gemeinschaften ist doch: größere Wirtschaftsräume zu bilden und erst einmal innerafrikanischen Handel zu organisieren, damit die afrikanischen Volkswirtschaften auch wirklich wettbewerbsfähig gegenüber dem Weltmarkt werden. Wenn Sie einmal die Einfuhren aus Afrika nach Deutschland betrachten, dann stellen Sie fest, dass sie 2 Prozent unseres gesamten Handelsvolumens ausmachen. Zieht man davon noch den Anteil Südafrikas ab, dann erkennt man, dass der Anteil dieser Einfuhren bei nur noch weniger als 1 Prozent liegt. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit dem Thema zu tun?) Wir sind bei diesen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen doch ganz eindeutig von dem Interesse geleitet, den afrikanischen Volkswirtschaften zu ermöglichen, Güter zu exportieren, ihre eigenen Wirtschaften zu qualifizieren, Produkte zu entwickeln, die weltmarktfähig sind. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Da müssen sie doch erst einmal Industrie haben!) Deswegen kann ich nur sagen: Wer wie Sie diese Wirtschaftspartnerschaftsabkommen stoppen oder verzögern will, (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Bundesregierung sollte sich einmal darüber klar werden, was jetzt Sache ist!) hilft damit den Ländern in Afrika überhaupt nicht. Wahrscheinlich ist es genau das, was Sie wirklich im Schilde führen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat mich durchschaut!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Damit schließe ich die Debatte. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Westafrikanischen Wirtschaftsunion dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/6512, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/5096 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen worden. Tagesordnungspunkt 15 b. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/8243 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters Drucksache 18/8209 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Gesundheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.4 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8209 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden Drucksache 18/8111 Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.5 Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/8111. Ich weise darauf hin, dass es zu dieser Abstimmung eine Erklärung zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung gibt.6 Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag abgelehnt worden mit den Stimmen der Koalition bei Gegenstimmen durch die Fraktion Die Linke und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit Drucksache 18/7793 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) Drucksache 18/8119 Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.7 Dann können wir jetzt gleich zur Abstimmung schreiten. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8119, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/7793 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf wiederum einstimmig angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften Drucksache 18/7244 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/8267 Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.8 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8267, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/7244 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition angenommen worden. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition angenommen worden. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/8270 (neu). Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) Drucksache 18/7822 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt Drucksache 18/7821 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/8265 Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.9 Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8265, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/7822 anzunehmen. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8265, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/7821 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. Gibt es jemanden, der dem Gesetzentwurf nicht zustimmen möchte? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf ebenfalls einstimmig angenommen worden. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze Drucksache 18/7561 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/8258 Auch hier sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe auch hier, dass Sie damit einverstanden sind.10 Damit können wir zur Abstimmung kommen. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/8258, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/7561 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition angenommen worden. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen worden mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes Drucksache 18/8235 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.11 Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/8235 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 29. April 2016, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen, und ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend. (Schluss: 22.01 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.04.2016 Bleser, Peter CDU/CSU 28.04.2016 Böhmer, Dr. Maria CDU/CSU 28.04.2016 Brehmer, Heike CDU/CSU 28.04.2016 Castellucci, Dr. Lars SPD 28.04.2016 Dehm, Dr. Diether DIE LINKE 28.04.2016 Gysi, Dr. Gregor DIE LINKE 28.04.2016 Lerchenfeld, Philipp Graf CDU/CSU 28.04.2016 Lotze, Hiltrud SPD 28.04.2016 Ludwig, Daniela CDU/CSU 28.04.2016 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.04.2016 Maizière, Dr. Thomas de CDU/CSU 28.04.2016 Müller, Bettina SPD 28.04.2016 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.04.2016 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.04.2016 Strobl (Heilbronn), Thomas CDU/CSU 28.04.2016 Thönnes, Franz SPD 28.04.2016 Veit, Rüdiger SPD 28.04.2016 Wicklein, Andrea SPD 28.04.2016 Widmann-Mauz, Annette CDU/CSU 28.04.2016 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 28.04.2016 Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO der Abgeordneten Heike Baehrens, Ulrike Bahr, Bärbel Bas, Uwe Beckmeyer, Edelgard Bulmahn, Martin Burkert, Sabine Dittmar, Martin Dörmann, Elvira Drobinski-Weiß, Saskia Esken, Daniela Kolbe, Karin Evers-Meyer, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Michael Gerdes, Martin Gerster, Hubertus Heil (Peine), Rita Hagl-Kehl, Gabriela Heinrich, Matthias Ilgen, Frank Junge, Josip Juratovic, Gabriele Katzmarek, Dr. Bärbel Kofler, Anette Kramme, Gabriele Lösekrug-Möller, Katja Mast, Klaus Mindrup, Susanne Mittag, Ulli Nissen, Aydan Özoğuz, Jeannine Pflugradt, Stefan Rebmann, Dr. Martin Rosemann, Bernd Rützel, Sarah Ryglewski, Johann Saathoff, Annette Sawade, Marianne Schieder, Dr. Dorothee Schlegel, Svenja Stadler, Martina Stamm-Fibich, Sonja Steffen, Kerstin Tack, Carsten Träger, Stefan Zierke (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland. (Tagesordnungspunkt 30 a und b) „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für uns Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für uns, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Wir setzen nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarten vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehnen wir diese Anträge ab. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Michaela Engelmeier, Michael Groß, Dirk Heidenblut, Petra Hinz (Essen), Arno Klare, Andreas Rimkus, Petra Rode-Bosse, René Röspel, Elfi Scho-Antwerpes, Ursula Schulte und Christoph Strässer (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Wir halten unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen unmöglich macht. Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit. Die Anträge von Grünen und Linken schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes und sind wohl nur politische Effekthascherei, weil sie eine öffentliche Aussprache darüber ablehnen. Um unser Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu gefährden, werden wir uns heute der Stimme enthalten. Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Cajus Caesar, Jutta Eckenbach, Ingrid Fischbach, Uwe Lagosky, Dr. Claudia Lücking-Michel, Sylvia Pantel, Eckhard Pols, Bernhard Schulte-Drüggelte und Sabine Weiss (Wesel I) (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion Die Linke können wir nicht zustimmen, auch wenn wir einige Argumente inhaltlich teilen. Wir verweisen auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema „Fracking“, über das wir zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werden. Unsere Position in der Sache erklären wir wie folgt: Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für uns oberste Priorität. Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind unseres Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Daher lehnen wir die Erdgasförderung durch das sogenannte unkonventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab. Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Katarina Barley, Angelika Glöckner, Michael Hartmann (Wackernheim), Marcus Held, Gustav Herzog, Thomas Hitschler, Andrea Nahles, Detlev Pilger und Gabi Weber (alle Landesgruppe Rheinland-Pfalz in der SPD-Fraktion) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Die Mitglieder der Landesgruppe Rheinland-Pfalz der SPD-Bundestagsfraktion erklären zu ihrem Abstimmungsverhalten bei den am 28. April 2016 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags stehenden Tagesordnungspunkten 30 a) („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 30 b) („Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Antrag der Linken „Verbot von Fracking in Deutschland“): Nach gewissenhafter Prüfung folgen wir den Beschlussempfehlungen der federführenden Ausschüsse. Den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Antrag der Linken lehnen wir ab. Die Ablehnung der Anträge ist damit zu begründen, dass beide Anträge ein vollständiges Verbot von Fracking vorsehen. Diese Position haben wir in der SPDLandesgruppe Rheinland-Pfalz nie vertreten. Ein solches Totalverbot ginge an der Realität vorbei, wäre rechtlich kaum machbar und politisch unseriös. Allerdings stellen wir auch keinen Freifahrtschein für Fracking aus: Die Landesgruppe bleibt bei ihren bisherigen Forderungen, dass der Schutz von Trinkwasser und geologischer Integrität, von Gesundheit und Umwelt Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen. Gefährliche Zusätze in Frac-Flüssigkeiten gibt es mit uns nicht. Unkonventionelles Fracking muss verboten werden. Die Zahl der Erprobungsmaßnahmen muss auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden und eine feste Anzahl an möglichen Probebohrungen vorsehen. Darüber hinaus streben wir eine Beteiligung der Länder im Rahmen der Probebohrungen an. Keinesfalls darf eine externe Expertenkommission jemals über Fracking entscheiden. Das Parlament alleine hat hier zu entscheiden. Beide Vorlagen sehen ein vollständiges Verbot von Fracking vor. Dies ist nicht unsere Position. Ein Totalverbot ist weder rechtlich machbar noch politisch seriös. Den Menschen vorzumachen, es ginge doch, ist reine Augenwischerei. Geografische Bedingungen unterscheiden sich von Standort zu Standort, deshalb fordert die Landesgruppe Rheinland-Pfalz eine Einzelfallprüfung für jedes Projekt. Transparenz ist wichtig. Diese soll auf zwei Arten gewährleistet werden. Wir fordern daher eine gesetzlich verbriefte Bürgerbeteiligung von Anfang an bei eventuellen Verfahren. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über Eingriffe in die Natur in ihrem Umfeld informiert zu werden und darüber mitzuentscheiden. Weiter fordern wir die Einrichtung eines bundesweiten Registers, in dem detaillierte Informationen über abgeschlossene und laufende Fracking-Projekte einsehbar sind. Dieses Register soll unter anderem darüber informieren, wer ein Fracking-Projekt verantwortet, in welcher Tiefe es durchgeführt wird und welche Frac-Flüssigkeiten verwendet wurden. Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz sieht im Fracking bestenfalls eine Übergangslösung hin zu einer nachhaltigen Energiepolitik, die möglichst ohne fossile Energieträger auskommt. In diesem Sinne muss Fracking auch so reguliert werden, dass daraus keine Belastungen für die Menschen dieser oder künftiger Generationen entstehen. Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Petra Crone, Ulrich Kelber, Helga Kühn-Mengel, Dr. Rolf Mützenich, Achim Post (Minden), Axel Schäfer (Bochum) und Ulla Schmidt (Aachen) (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für uns Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen. Wir sind der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Dieses ist nach unserem Verständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert. Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Selbstverständlich ist für uns, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Wir setzen auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarten vom Koalitionspartner, die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehnen wir diese Anträge ab. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Karamba Diaby, Petra Ernstberger, Heidtrud Henn, Detlef Müller (Chemnitz), Matthias Schmidt (Berlin) und Dagmar Ziegler (alle SPD) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen und nehmen die Vorbehalte gegen das Fracking sehr ernst und teilen sie. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich Erprobungsmaßnahmen unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen wissenschaftlich zu erforschen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung neuer gesetzlicher Regelungen. Wir setzen nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarten vom Koalitionspartner, den Gesetzentwurf zügig endabzustimmen. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Aus diesem Grund lehnen wir diese Anträge ab. Anlage 8 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alois Gerig, Andreas Jung und Josef Rief (alle CDU/CSU) zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem der absolute Vorrang von Trinkwasserschutz und Gesundheitsvorsorge hinsichtlich der Risiken des Einsatzes der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung durchgesetzt werden soll. In diesem bereits eingebrachten Gesetz soll das Bergrecht dahin gehend geändert werden, dass in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und gas aus unkonventionellen Lagerstätten mit umwelttoxischen Stoffen zulässig ist. In diesem Sinne sollen auch die erforderlichen Ergänzungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erfolgen. Eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit entsprechender Bürgerbeteiligung soll verankert werden. Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf ein absolutes Fracking-Verbot vorgesehen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmittel verwendet wird, sowie in Trinkwassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung. Da aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen wird, wird von diesem absoluten Fracking-Verbot auch der gesamte Einzugsbereich des Bodensees umfasst und der Schutz des Trinkwassers sichergestellt. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass auf der Grundlage dieses Gesetzesentwurfs in den weiteren Beratungen noch offene Fragen geklärt werden und dass dann mit der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Deutschen Bundestag ein umfassender Trinkwasser- und Gesundheitsschutz durchgesetzt wird. Anlage 9 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über den – von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik und die – Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 a und b) Doris Barnett (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen und Kenntnisstand ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie im Gesetzentwurf der Grünen und im Antrag der Linken jetzt gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diesen Gesetzentwurf und auch den Antrag ab. Dr. Matthias Bartke (SPD): Im vergangenen Jahr haben mich viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die ihre Bedenken über das Fracking zum Ausdruck gebracht haben. Ich nehme diese Bedenken und Sorgen sehr ernst und teile sie in vielen Punkten. Bisher ist das Fracking in Deutschland in weiten Teilen überhaupt nicht geregelt. Eine Regulierung ist daher dringend notwendig. Für mich ist dabei elementar, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit und des Trinkwassers absoluten Vorrang erhält. Ich will in diesem Sinne klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen, halte ich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht für zulässig. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Große Koalition ihr Regelungspaket zügig umsetzt. Wir haben auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich erwarte nun vom Koalitionspartner, das Regelungspaket nicht länger zu blockieren. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Maik Beermann (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde ich zustimmen, den Antrag der Fraktion die Linke werde ich ablehnen. Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens dann separat entscheiden werde. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: In meinem Wahlkreis Nienburg II/Schaumburg in der Gemeinde Rodewald in meiner Heimatsamtgemeinde Steimbke sind Leukämieerkrankungen gehäuft aufgetreten, die nach Auffassung verschiedener Experten auf die jahrzehntelange Erdölförderung zurückzuführen sind. Eine Krebsclusteruntersuchung findet statt.  Die Sicherheit und Gesundheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen für mich an erster Stelle – vor den wirtschaftlichen Interessen. Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Daher lehne ich die Erdgasförderung durch das sogenannte unkonventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab. Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Auch das aktuell aufgetretene Erdbeben im Landkreis Verden mit mehreren hundert Schäden an Gebäuden veranlassen mich zu dieser Entscheidung. Sybille Benning (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion Die Linke kann ich nicht zustimmen, auch wenn ich einige Argumente inhaltlich teile. Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde. Die Koalitionsfraktionen konnten sich noch nicht auf die Gesetzentwürfe aus den SPD-geführten Ministerien von Frau Dr. Hendricks und Herrn Gabriel verständigen. Als Abgeordnete aus dem Münsterland lehne ich derzeit das kommerzielle unkonventionelle Fracking ab. Die Auswirkungen dieser Technologie sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität. Solange kommerzielles unkonventionelles Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Der Flächenverbrauch im Münsterland ist durch die vielen Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien – seien es Windkraft- oder Biogasanlagen – bereits sehr hoch. Auch aus diesem Grund lehne ich das kommerzielle unkonventionelle Fracking ab. Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Wenn taktische Überlegungen und parlamentarisches Geplänkel wichtiger werden als ökologische Lösungen, müssen solche Anträge wie die von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gestellt werden. Wenn es allein nach mir ginge in der Welt, würden wir aus dem Verbrauch fossiler Energieträger aussteigen, denn sie sind endlich, und außerdem machen Arbeitsplätze auf solarer Basis ein gutes Gewissen. Aber die Welt folgt nicht allein meinen Vorstellungen, und auch in Deutschland lehnen wir eine Diktatur ab, bevorzugen Demokratie. In unserer Demokratie haben die SPD-Fraktion und ich eine Arbeitsrichtung, ein Ziel: Schonung fossiler Energieträger. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab – auch in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Seit Jahrzehnten gibt es Fracking in Deutschland – hier gibt es erhebliche Regelungslücken, die zu schließen sind. Also brauchen wir ein Gesetz. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer aber keine Rechtssicherheit hinsichtlich ökologischer Fragen, gefährdet also Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung – ohne die ökologische Situation zu verbessern, ohne klare Regelungen für die bisherige Erdgasförderung. Für die Zukunft gilt: Mit Blick auf die endliche Ressource Gas und mit Blick auf die guten Möglichkeiten zum ökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar, denn Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Gegenwärtig gilt: Für eine gewissenhafte Beratung gesetzlicher Regelungen gilt der Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Daher wurde die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das Gesetzespaket zum Fracking bisher noch nicht beschlossen. Für mich sind folgende Verbesserungen bei dem Entwurf des Regelungspakets wichtig: Der Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ muss im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort haben – Parlamentsvorbehalt – und keine Expertenkommission, die lediglich eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion einnehmen soll. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Gäbe es keine klaren gesetzlichen Regelungen, bestünde die Gefahr, dass die derzeit zurückgehaltenen Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem will die SPDFraktion mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser schwierigen Aufgaben ist es von Grünen und Linken kein seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte im Parlament zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Es ist bedauerlich, dass sich ein „an sich“ guter Vorschlag auf diese Weise in sein Gegenteil verkehrt. Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für die SPD und mich absoluten Vorrang.“ Die Festlegung im Koalitionsvertrag zum Thema Fracking ist für mich stets Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz! Ein Gesetz, das Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und Unternehmen. Wir wollen aber auch die Mineralwasserförderung nicht verbieten. Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas ist nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, dürfen allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenzten Rahmen und unter strengster wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht zulässig sein, um Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Dass der Deutschen Bundestag am Ende die Entscheidung treffen muss, ist für mich selbstverständlich. Eine von der CDU geforderte Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, jedoch keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen, auch dann, wenn sie derzeit noch ganz legal bergrechtliche Genehmigungen erhalten könnten. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich bereits im Bundesrat nicht durchsetzen, weil Grüne und auch Linke dort selbst Verantwortung in Landesregierungen tragen. Ich erwarte, dass die Union den Widerstand gegen die von Bundesumweltministerium und Bundeswirtschaftsministerium erarbeiteten Verbesserungen aufgibt, um das Regelungspaket endlich zügig umzusetzen. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird weder der Verantwortung, noch der Würde des Parlaments gerecht. Schon aus diesem Grund lehne ich diese Anträge strikt ab. Marco Bülow (SPD): Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen und im Bund unmöglich macht. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit. Ich fordere die Union auf, diese Blockade zu beenden und gemeinsam ein Fracking-Verbot zu beschließen. Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes. Anträge ohne Debatte und ohne die Chance, sie mit dem ganzen Haus zu beschließen, zur Abstimmung zu stellen, ist nicht zielführend, wenngleich ich die Anträge inhaltlich nachvollziehen kann. Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu gefährden, werde ich mich heute der Stimme enthalten und mich dafür einsetzen, dass es eine Debatte und einen Beschluss des gesamten Bundestages gibt, der Fracking in ganz Deutschland untersagt, damit kein Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen entsteht. Bernhard Daldrup (SPD): Nach heutigen Informationen halte ich das unkonventionelle Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas für ökologisch nicht verantwortbar und für einen ökonomischen Fehlanreiz. Ökologisch ist unkonventionelles Fracking nicht zu verantworten, da der Schutz des Trinkwassers für die Umwelt und die Gesundheit absoluten Vorrang haben muss. Unkonventionelles Fracking ist aus meiner Sicht eine Risikotechnologie: Erhebliche ökologische Schäden können nicht ausgeschlossen werden. Ebenso weist Fracking ökonomisch und energiepolitisch in die falsche Richtung. Angesichts des Klimawandels und der damit erforderlichen Reduktion der CO2-Emissionen sollte das Angebot kohlenstoffhaltiger Energieträger nicht ausgeweitet werden. Es liefe unserem Ziel einer weiteren Umsetzung der Energiewende und der Umstellung auf Erneuerbare Energien entgegen und setzt insofern wirtschaftliche Fehlanreize. Ich bin zudem der Überzeugung, dass auf Bundesebene in dieser Frage keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen lehnen Fracking mehrheitlich ab. Selbstverständlich ist für mich, dass über den Einsatz des unkonventionellen Frackings am Ende der Deutsche Bundestag entscheiden muss. Eine Expertenkommission kann die Entscheidung des Deutschen Bundestages keinesfalls ersetzen. Ich erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und endlich ein Gesetz, welches das Verbot von unkonventionellem Fracking ermöglicht, mit der SPD-Bundestagsfraktion umzusetzen. Ein solches Gesetz wäre eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand. Für meine Heimatregion im Münsterland wäre mit dem Verbot des unkonventionellen Frackings ein Meilenstein erreicht. Die Anträge von Linken und Grünen, eine Entscheidung ohne Debatte zu fällen, erweisen sich nicht als hilfreich, weil sie den Anschein politischen Taktierens jenseits einer sachlichen Lösung erwecken. Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu gefährden, werde ich mich heute der Stimme enthalten. Siegmund Ehrmann (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen. Auf der Bundesebene dürfen keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden. Dies leitet sich aus dem Koalitionsvertrag ab. Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage.  Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Dr. Johannes Fechner (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit der Union und erwarte vom Koalitionspartner, das weitestgehend ausgehandelte Regelungspaket zum weitestgehenden Verbot von Fracking zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Der Schwachpunkt der heute zur Abstimmung stehenden Oppositionsanträge besteht darin, dass keinerlei Regelungen zu den für uns wichtigen Mitspracherechten der Länder und Kommunen enthalten sind. Über die Köpfe von Landtagen und Gemeinderäten hinweg kann so ein wichtiges Thema wie die Zulassung von Fracking doch nicht entschieden werden. Auch zu Transparenzpflichten oder Fragen des Wasserhaushalts- und Naturschutzrechtes schweigen die Anträge. Dass die Grünen in jenen Ländern, in denen sie regieren, nicht effektiv gegen Fracking vorgehen, zeigt die Scheinheiligkeit ihres Antrages. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher – allein taktisch motivierter Winkelzug – wird der Problematik nicht gerecht. Parteitaktische Süppchen zu kochen und die Bürgerinnen und Bürger bei diesem sensiblen Thema derart zu verunsichern, ist völlig unangebracht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Christian Flisek (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Ich will ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Ich will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halte ich in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Ich bin der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb strebe ich gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch begegnet es erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte von der CDU/CSU, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Ulrich Freese (SPD): Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich Erprobungsmaßnahmen unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen wissenschaftlich zu erforschen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Dagmar Freitag (SPD): Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking gegen den Willen eines Bundeslandes nicht möglich macht. Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit. Ich werde mich heute bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen allerdings der Stimme enthalten, weil ich eine Abstimmung über einen Gesetzentwurf ohne Debatte für parlamentarisch nicht zielführend halte. Diese Enthaltung ändert grundsätzlich jedoch nichts an meiner inhaltlichen Position zu Fracking. Ulrike Gottschalck (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Für Fracking-Vorhaben sind derzeit keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben. Kommunen, Wasserbehörden und die Bevölkerung werden nicht ausreichend beteiligt. Deswegen brauchen wir ein Gesetz, das Fracking streng reguliert. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Dieses Gesetz ist in Vorbereitung, und ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, den Gesetzentwurf zügig endabzustimmen. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Aus hessischer Sicht ist es zudem besonders unglaubwürdig, wenn gleichzeitig die grüne hessische Umweltministerin im Osten des Bundeslandes die Verpressung von Millionen Tonnen grundwassergefährdender Abwässer aus der Kaliproduktion in den Untergrund legalisiert. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen beim Thema Fracking ist es von Grünen und Linken zudem kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug, wird der Problematik nicht gerecht. Da ich trotz dieser parlamentarischen „Spielchen“ von Grünen und Linken, Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas für nicht verantwortbar halte, werde ich mich der Stimme enthalten. Kerstin Griese (SPD): Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen unmöglich macht. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Leider blockiert zurzeit die CDU/CSU ein Gesetz, das Umweltstandards und klare Regelungen setzt, und verschärft damit Rechtsunsicherheit. Ich will ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Ich will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von den Grünen und den Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Ich werde mich bei den Abstimmungen enthalten. Gabriele Groneberg (SPD): Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel Fracking ist Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und das gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Ich enthalte mich bei dem Gesetzentwurf der Grünen, und den Antrag der Linken lehne ich ab, denn angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht und zielt allein darauf ab, die Koalitionsfraktionen als Befürworter des Frackings darzustellen. Einem absoluten Fracking-Verbot, wie es Grüne und Linke vorsehen, möchte ich nicht zustimmen. Allerdings lasse ich mich nicht in die Rolle einer vorbehaltlosen Unterstützerin des Frackings drücken. Auch vor dem Hintergrund der konkreten Problematik in meinem Wahlkreis Cloppenburg/Vechta halte ich eine vertiefte Diskussion über das Fracking für dringend geboten. Der Wahlkreis Cloppenburg/Vechta ist eines der größten Erdgasfördergebiet Deutschlands, was insbesondere hier viele Fragen aufwirft. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft und eine parlamentarische Debatte, die diese Fragen klärt. Wir wollen vor allem klare Regelungen und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Christian Haase (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion die Linke kann ich nicht zustimmen. Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde. Daher erkläre ich: Die beiden Anträge der Oppositionsfraktionen verweigern sich einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik des Frackings. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Bewertung dieses wichtigen Themas sehr ernst und möchte dies nicht im Eilverfahren durch das parlamentarische Verfahren bringen. Die Beratungen laufen. Des Weiteren sind die Anträge nicht technologieoffen und wollen ein Verfahren ausschließen, welches noch nicht final wissenschaftlich bewertet wurde. Der Wasserschutz muss auch weiterhin die höchste Priorität haben. Gesetzliche Regelungen müssen sich daran messen lassen, ob sie diesem Anspruch genügen. Der Schutz von Mensch, Wasser und Umwelt steht bedingungslos im Fokus meiner Meinungsbildung. Intensiv habe ich das Verfahren über das Eckpunkte-Papier und den Referentenentwurf verfolgt und begleite das Thema weiterhin aktiv. Für mich war immer klar, dass es keine Alternative ist, kein Gesetz zum Thema Fracking zu beschließen; denn wir wollen ein „Wasserschutz-Gesetz“ beschließen. Ohne dieses Gesetz gibt es keine Regelungen, Reglementierungen und Einschränkungen für die Anwendung der Fracking-Technologie in Deutschland. Dies geht weit über die Änderungen im Bundesberggesetz hinaus. Die Situation der privaten Brunnen für die Trinkwasserversorgung behalte ich auch im weiteren Verfahren weiter im Blick. In meinem Wahlkreis gibt es Ortschaften, die nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind und somit bei der Trinkwasserversorgung auf private Brunnen angewiesen sind. Diese müssen uneingeschränkt geschützt werden. Dies gilt genauso für die Heil- und Mineralwasserquellen und Brunnen für Brauereien in Ostwestfalen-Lippe, dem Heilgarten Deutschlands. Ich bin davon überzeugt, dass nach der Auswertung von Probebohrungen ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, von denen auch die Entscheidungsbehörden profitieren werden, die in ihrer Entscheidung autonom sind. In einer sachlichen Debatte muss Raum sein, diese Methode zur Erdgasgewinnung auf wissenschaftlicher Basis auf den Prüfstand zu heben. Diese Zeit möchte ich dem Verfahren beimessen und lehne die aktuell vorliegenden Anträge daher ab. Bettina Hagedorn (SPD): Heute stimmt der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung über einen extrem kurzfristig vorgelegten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab, auf dessen öffentliche Aussprache im Plenum die Grünen ausdrücklich verzichtet haben. Dieses Vorgehen ist unparlamentarisch und entlarvt den Antrag mit namentlicher Abstimmung als ein Showinstrument zu Wahlkampfzwecken – genau wie vor zwei Monaten, am 25. Februar 2016 zum Antrag „Glyphosat“. Damit aber wird keinem dieser ernsten Themen weder Glyphosat noch Fracking – objektiv angemessen Rechnung getragen, weil nur in einer öffentlichen Debatte im Bundestagsplenum die Gründe für eine Zustimmung oder Ablehnung dargelegt werden können. Ich kritisiere dieses Verfahren ausdrücklich und möchte daher meine Auffassung zum Thema Fracking jedenfalls in einer schriftlichen Erklärung zur Abstimmung darlegen. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Metin Hakverdi (SPD): Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. Deshalb haben wir uns mit der CDU/CSU-Fraktion im Koalitionsvertrag unter anderem verabredet: „Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“ Bereits in Frühjahr 2015 wurde durch die Bundesregierung ein Gesetzentwurf eingebracht. Seitdem blockiert die CDU/CSU-Fraktion dieses Gesetz. Ich erwarte vom Koalitionspartner die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, UVPs verbindlich vorschreibt und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Aus den oben genannten Gründen werde ich mich heute enthalten. Ulrich Hampel (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Demgemäß ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas für mich nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Zudem bin ich auch der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht und schadet der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes. Aus diesem Grund werde ich mich heute der Stimme enthalten. Sebastian Hartmann (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen. Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Dieses ist nach meinem Verständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert. Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage. Die Landesgruppe der NRWSPDAbgeordneten macht dies immer wieder deutlich, und auch das sehr differenzierte Abstimmungsverhalten zu den Anträgen vieler sozialdemokratischer Kolleginnen und Kollegen – welches ich ausdrücklich begrüße – unterstreicht dies bei den heutigen Abstimmungen erneut. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner CDU/CSU, die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes und sind wohl nur politische Effekthascherei, weil sie eine öffentliche Aussprache darüber ablehnen. Wolfgang Hellmich (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen. Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Dieses ist nach meinem Verständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert. Für Nordrhein-Westfalen und anderswo kommt Fracking jedenfalls nicht infrage.  Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Vor allem aus diesem Grund kann ich diesen Anträgen nicht zustimmen. Gabriele Hiller-Ohm (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Für mich ist Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Christina Jantz-Herrmann (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Ich stehe bereit, mit der Großen Koalition ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Heute jedoch stimme ich erstmalig nicht mit meiner Fraktion. Es ist offensichtlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf beziehungsweise der Antrag der Opposition Schwächen aufweist – doch solange die Union sich einer Auseinandersetzung mit den zahlreichen Problematiken der geltenden Gesetzeslage verweigert, kann ich nicht anders, als im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis Osterholz-Verden und nach meinem Gewissen zu stimmen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen größtenteils an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Zudem ist das Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, undifferenziert. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Wir müssen jedoch schnellstmöglich sicherstellen, dass die Transparenz von Fördervorhaben über das gesamte Verfahren hinweg gewährleistet ist. Der Trinkwasserschutz muss zudem höchste Priorität haben und der Besorgnisgrundsatz umfassend Anwendung finden. Einzugsgebiete von Brunnen, deren Wasser als Lebensmittel, Trinkwasser und Getränke oder als Bestandteil davon genutzt wird, müssen in Verbotszonen aufgenommen werden. Darüber hinaus sollten auch Vorranggebiete für die Trinkwasserversorgung in die Verbotszonen aufgenommen werden. Mindestens sollte diese Option aber den Ländern eingeräumt werden. Die bestehenden und zu erteilenden Genehmigungen für Verpressvorhaben müssen befristet werden, der Stand der Technik regelmäßig überprüft werden. Eine Verpressung von Lagerstättenwasser, das wassergefährdende oder stark wassergefährdende Substanzen enthält, muss ohne Ausnahme verboten werden. Die Bestimmungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung müssen ausgebaut und ein Monitoring implementiert werden. Als Grundlage hierfür brauchen wir eine Öko-Effizienz-Analyse der Wirtschaftlichkeit sowie der ökologischen Auswirkungen der jeweiligen Fördermaßnahme. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass sogenannte Quer- und Schrägbohrungen in und unter Wasserschutzgebieten etc. durch das Gesetz auch weiterhin ausgeschlossen bleiben. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Die Regelung im Eckpunktepapier war eindeutig und muss Grundlage einer gesetzlichen Regelung sein. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absolute Priorität gegenüber wirtschaftlichen Interessen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Risiken des unkonventionellen Frackings nicht absehbar. Probebohrungen sind nur für Forschungszwecke zulässig, und eine kommerzielle Nachnutzung ist auszuschließen. Auch wenn die Förderung von Erdöl mit der Fracking-Technologie heute in Deutschland noch keine Anwendung findet, ist nicht auszuschließen, dass es aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung auch zu Aufsuchungserlaubnissen für Erdölförderung durch unkonventionelles Fracking kommen wird. Aus den USA bekannte unkonventionelle Fracking-Verfahren umfassen auch Erdölförderung. Einige Vorgaben, Regelungen und Gebietsverbote in den Entwürfen zum Wasserhaushaltsgesetz und Bundesnaturschutzgesetz beziehen sich dennoch lediglich auf Fracking-Vorhaben im Erdgassektor. Regelungen für unkonventionelles Fracking bei Erdgas und Erdöl sollten daher gleichgestellt werden. Abschließend ist eindeutig sicherzustellen, dass die Beweislastumkehr klar definiert wird und nicht als Anscheinsvermutung ausgelegt werden könnte. Zudem ist sicherzustellen, dass im Zuge der Beweislastumkehr eine Schadensregulierung durch die Unternehmen auch tatsächlich gewährleistet werden kann. Ich erwarte ein differenziertes, griffiges Gesetz, im Sinne des Umweltschutzschutzes und ausgerichtet an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Thomas Jurk (SPD): Ich befürworte klare gesetzliche Regeln und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen, und ich nehme die Vorbehalte gegen das Fracking sehr ernst. Um Wissenslücken zu schließen und um mögliche Auswirkungen auf die Umwelt, wie zum Beispiel auf den Untergrund und den Wasserhaushalt, zu erforschen, halte ich jedoch Erprobungsmaßnahmen unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht für zulässig. Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking grundsätzlich zulässig, derzeit halten sich aber die Firmen und die Landesbehörden an ein faktisches Moratorium. Das ist auf Dauer nicht rechtssicher und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung, denn so lange wird in Deutschland auch schon konventionell gefrackt. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken im Gesetzentwurf bzw. im Antrag gefordert, konnte sich, obwohl Grüne und Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind, auch im Bundesrat nicht durchsetzen. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. An einem Gesetz, das Rechtssicherheit schaffen soll, die berechtigten Nöte und Sorgen der Menschen ernst nimmt, wissenschaftliche Forschung und Erprobung aber zulässt, arbeitet die Große Koalition. Wir haben auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Dabei geht es nicht nur um Regulierungen für das unkonventionelle, sondern auch um das konventionelle Fracking. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich den Antrag der Linken und den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen ab. Ralf Kapschack (SPD): Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen unmöglich macht. Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit Rechtsunsicherheit. Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes und sind wohl nur politische Effekthascherei, weil sie eine öffentliche Aussprache darüber ablehnen. Deshalb werde ich mich heute bei beiden namentlichen Abstimmungen der Stimme enthalten. Anja Karliczek (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion die Linke kann ich nicht zustimmen, auch wenn ich einige Argumente inhaltlich teile. Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema „Fracking“, über das ich zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde. Die Koalitionsfraktionen konnten sich noch nicht auf die Gesetzentwürfe aus den SPD-geführten Ministerien von Frau Dr. Hendricks und Herrn Gabriel verständigen. An meiner Position hat sich nichts geändert. Als Abgeordnete aus dem Münsterland lehne ich das kommerzielle unkonventionelle Fracking ab. Die Auswirkungen dieser Technologie sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität. Solange kommerzielles unkonventionelles Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Der Flächenverbrauch im Münsterland ist durch die viele Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien – seien es Windkraft- oder Biogasanlagen – bereits sehr hoch. Auch aus diesem Grund lehne ich das kommerzielle unkonventionelle Fracking ab. Cansel Kiziltepe (SPD): Dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier die eigenen Beschlussvorlagen im Plenum des Deutschen Bundestages nicht debattieren wollen, ist extraordinär: So soll es aber heute mit einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einem Bericht zu einem Antrag der Linken gehen. Beide Abstimmungen behandeln das hochsensible Thema Fracking. In einer „Abschließenden Beratung ohne Aussprache“ soll auf Wunsch der Oppositionsparteien sofort abgestimmt werden. Dieses Verfahren finde ich skandalös. Dadurch wird verhindert, auf gravierende „Leerstellen“ im Grünen-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik einzugehen: zum Beispiel das Mitspracherecht der Kommunen, die Beweislastumkehr bei Erdbeben, das Fehlen von Vorschlägen im Wasserrecht, Regelungen zur Herstellung von Transparenz und vieles mehr. Obwohl ich Fracking sehr kritisch gegenüberstehe, lehne ich aus fachlichen und formalen Gründen diese Anträge ab. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte von der Unionsfraktion, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Dr. Hans-Ulrich Krüger (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Demgemäß ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas für mich nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Zudem bin ich auch der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht und schadet der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes. Aus diesem Grund werde ich mich heute der Stimme enthalten. Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Auch wenn ich mir eine zügige Regelung wünsche, die einer möglichen Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas mittels der Fracking-Technologie einen Riegel vorschieben würde, kann ich weder dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch dem Antrag der Fraktion Die Linke zustimmen. Beide Initiativen werden der Komplexität der Sachlage nicht gerecht und blenden zudem die bestehenden Probleme der konventionellen Erdgasförderung in Deutschland aus. Konkret fehlt es an Vorschlägen zu einer Klarstellung im Bergschadensrecht, mit der die Beweislast für mögliche Bergschäden den Unternehmen auferlegt wird. Nicht zuletzt dieser Punkt ist Bestandteil des Gesetzgebungspaketes, das derzeit noch von den Fraktionen CDU/CSU und SPD beraten wird. Daher halte ich es für sinnvoll, das Ergebnis dieser Beratungen abzuwarten. Ob ich am Ende des Gesetzgebungsverfahrens dem Regelungspaket der Koalitionsfraktionen werde zustimmen können, ist noch ungewiss. Es gibt noch zu viele kritische Punkte, die meiner Forderung nach einem faktischen Verbot entgegenstehen. Dazu zähle ich insbesondere das Vorhaben zur Einsetzung einer Expertenkommission, deren Wirken letztlich zu einem gleitenden Übergang von der Forschung zur kommerziellen Nutzung führen könnte. Einen solchen Quasiautomatismus darf es nicht geben. Dr. Birgit Malecha-Nissen (SPD): Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Ein generelles gesetzliches Verbot der Fracking-Technologie erachte ich aus zweierlei Gründen als wenig sinnvoll. Erstens würde ein Komplettverbot keine Erdöl-Exploration verbieten. Im engeren Sinne fällt diese Fördermethode nicht unter die Begrifflichkeit „Fracking“. Denn auch bei der Erdölförderung werden stabilisierende umweltgefährdende Stoffe eingesetzt, besonders wenn bereits genutzte Erdölbohrungen reaktiviert werden und die letzten „Tropfen“ herausgefördert werden. Unternehmen könnten künftig also weiterhin Erdölbohrungen durchführen. Deshalb sage ich das in aller Deutlichkeit: Wir brauchen dieses Gesetz! Zweitens investieren viele Unternehmen bereits seit Jahrzehnten besonders in Niedersachsen in diese Technologie. Ein Fracking-Verbot würde für Niedersachsen einen erheblichen ökonomischen Schaden bedeuten. Deshalb ist es so leider nicht durchsetzbar. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Caren Marks (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, wie zum Beispiel in Niedersachsen, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich den Gesetzentwurf bzw. den Antrag ab. Wilfried Oellers (CDU/CSU): Meine Position zu dieser Thematik erkläre ich wie folgt: Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Grundwasser, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität. Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Daher lehne ich die Erdgasförderung durch das sogenannte unkonventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab. Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Grundwasser, Trinkwasser und Umwelt nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Auch wenn ich einige Ansätze der oben genannten Anträge teile, so halte ich sie in dieser Form nicht für zustimmungsfähig. Ich werde mich daher der Stimme enthalten und verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zu dieser Thematik. Markus Paschke (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt wiegen schwerer als die potenziellen wirtschaftliche Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher, allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Zudem fehlt insbesondere dem Gesetzentwurf der Grünen in meinen Augen die notwendige Substanz. Kein Wort in dem Entwurf zur Problematik des Lagerstättenwassers. Kein Wort zum Thema Beweislastumkehr. Dies sind aber in meinen Augen wichtige Punkte, die in einem ernstgemeinten und verantwortungsvollen Gesetzentwurf nicht fehlen dürften. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Meine Haltung ist klar: Wir brauchen dringend ein Gesetz, aber ein gutes. Auch deshalb geht noch einmal mein dringender Appell an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, hier an den Arbeitstisch zurückzukehren und einen vernünftigen, tragfähigen und nachhaltigen Gesetzentwurf im Parlament zu beschließen. Christian Petry (SPD): Wenn taktische Überlegungen und parlamentarisches Geplänkel wichtiger werden als ökologische Lösungen, müssen solche Anträge wie die von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken gestellt werden. Wenn es allein nach mir ginge in der Welt, würden wir aus dem Verbrauch fossiler Energieträger aussteigen, denn sie sind endlich und außerdem machen Arbeitsplätze auf solarer Basis ein gutes Gewissen. Aber die Welt folgt nicht allein meinen Vorstellungen und auch in Deutschland lehnen wir eine Diktatur ab, bevorzugen Demokratie. In unserer Demokratie haben die SPD-Fraktion und ich eine Arbeitsrichtung, ein Ziel: Schonung fossiler Energieträger. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab – auch in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Seit Jahrzehnten gibt es Fracking in Deutschland – hier gibt es erhebliche Regelungslücken, die zu schließen sind. Also brauchen wir ein Gesetz. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer aber keine Rechtssicherheit hinsichtlich ökologischer Fragen, gefährdet also Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung – ohne die ökologische Situation zu verbessern, ohne klare Regelungen für die die bisherige Erdgasförderung. Für die Zukunft gilt: Mit Blick auf die endliche Ressource Gas und mit Blick auf die guten Möglichkeiten zum ökologischen Umbau unserer Industriegesellschaft ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar, denn Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Gegenwärtig gilt: Für eine gewissenhafte Beratung gesetzlicher Regelungen muss ausreichend Zeit sein. Daher wurde die Entscheidung über die geplanten Regelungen für das Gesetzespaket zum Fracking bisher noch nicht beschlossen. Für mich sind folgende Verbesserungen bei dem Entwurf des Regelungspakets wichtig: Der Bundestag, als demokratisch legitimiertes Organ, muss im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort haben (Parlamentsvorbehalt) und keine Expertenkommission, die lediglich eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion einnehmen soll. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Gäbe es keine klaren gesetzlichen Regelungen, bestünde die Gefahr, dass die derzeit zurückgehaltenen Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem will die SPD-Fraktion mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser schwierigen Aufgaben ist es von Grünen und Linken kein seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte im Parlament zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Es ist bedauerlich, dass sich ein ,,an sich“ guter Vorschlag auf diese Weise in sein Gegenteil verkehrt. Sabine Poschmann (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen. Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen und im Bund unmöglich macht. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit Rechtsunsicherheit. Ich fordere die Union auf, diese Blockade zu beenden und gemeinsam ein Fracking-Verbot zu beschließen. Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes. Anträge ohne Debatte und ohne die Chance, sie mit dem ganzen Haus zu beschließen, zur Abstimmung zu stellen, ist nicht zielführend, wenngleich ich die Anträge inhaltlich nachvollziehen kann. Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu gefährden, werde ich mich heute der Stimme enthalten und mich dafür einsetzen, dass es eine Debatte und einen Beschluss des gesamten Bundestages gibt, der Fracking in ganz Deutschland untersagt, damit kein Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen entsteht. Dr. Simone Raatz (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Mechthild Rawert (SPD): Dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier die eigenen Beschlussvorlagen im Plenum des Deutschen Bundestages nicht debattieren wollen, ist extraordinär: So soll es aber heute mit einem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einem Bericht zu einem Antrag der Linken gehen. Beide Abstimmungen behandeln das hochsensible Thema Fracking. In einer „Abschließenden Beratung ohne Aussprache“ soll auf Wunsch der Oppositionsparteien sofort abgestimmt werden. Dieses Verfahren finde ich skandalös. Damit wird es auch unmöglich werden, auf gravierende „Leerstellen“ im Grünen-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik einzugehen: unter anderem das Mitspracherecht der Kommunen, die Beweislastumkehr bei Erdbeben, das Fehlen von Vorschlägen im Wasserrecht, Regelungen zur Herstellung von Transparenz und, und, und. Obwohl ich Fracking sehr kritisch gegenüberstehe, lehne ich aus fachlichen und formalen Gründen diese Anträge ab. „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte von der Unionsfraktion, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Gerold Reichenbach (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Aus den wissenschaftlichen Zwecken darf keine Öffnung für kommerzielle Nutzung durch die Hintertür erfolgen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Aus hessischer Sicht ist es zudem besonders unglaubwürdig, wenn gleichzeitig die grüne Hessische Umweltministerin in Nordhessen die Verpressung von Millionen Tonnen grundwassergefährdender Abwässer aus der Kaliproduktion in den Untergrund legalisiert. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug, wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Dr. Carola Reimann (SPD): Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Dr. Daniela De Ridder (SPD): Bei der Abstimmung zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Drucksachen 18/7551, 18/8125) sowie dem Antrag der Fraktion Die Linke „Verbot von Fracking in Deutschland“ (Drucksachen 18/4810, 18/8113) enthalte ich mich, da die Anträge unzureichend formuliert wurden und wesentliche Punkte außer Acht lassen, die noch im Konsultationsprozess der Großen Koalition verhandelt werden. Es bedarf eines längerfristigen Konsultationsprozesses, dessen sich die Große Koalition annehmen wird. Lothar Riebsamen (CDU/CSU): Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem der absolute Vorrang von Trinkwasserschutz und Gesundheitsvorsorge hinsichtlich der Risiken des Einsatzes der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung durchgesetzt werden soll. In diesem bereits eingebrachten Gesetz soll das Bergrecht dahin gehend geändert werden, dass in Deutschland keine Bohrungen mit Anwendung der Fracking-Methode zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und -gas aus unkonventionellen Lagerstätten mit umwelttoxischen Stoffen zulässig ist. In diesem Sinne sollen auch die erforderlichen Ergänzungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erfolgen. Eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit entsprechender Bürgerbeteiligung soll verankert werden. Insbesondere ist in dem Gesetzentwurf ein absolutes Fracking-Verbot vorgesehen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, im Einzugsbereich von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, im Einzugsbereich von Quellen, Brunnen und von allen Wasserentnahmestellen, deren Wasser in Lebensmitteln verwendet wird, sowie in Trinkwassergewinnungsgebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung. Da aus dem Bodensee Trinkwasser gewonnen wird, wird von diesem absoluten Fracking-Verbot auch der gesamte Einzugsbereich des Bodensees umfasst und der Schutz des Trinkwassers sichergestellt. Ich setze mich deshalb dafür ein, dass auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfs in den weiteren Beratungen noch offene Fragen geklärt werden und dass dann mit der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Deutschen Bundestag ein umfassender Trinkwasser- und Gesundheitsschutz durchgesetzt wird. Johannes Röring (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion Die Linke stimme ich nicht zu, auch wenn ich einige Argumente inhaltlich teile. Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde. Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität. Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Auf der Basis bisheriger Erkenntnisse ist eine Gefährdung des Grundwassers und der landwirtschaftlichen Produktion nicht ausgeschlossen. Ebenfalls ist ein hoher Flächenverbrauch zu befürchten durch umfangreiche Bohranlagen und den naturschutzrechtlichen Ausgleich. Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): Erstens. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit ist eine große Aufgabe, der wir mit aller Ernsthaftigkeit und Konsequenz nachkommen müssen. Selbstverständlich gibt es hierzu ein hartes politisches Ringen um den besten Weg und auch ein hartes Ringen um einen gemeinsamen Weg in der Bundesregierung und mit der Opposition. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, zwei namentliche Abstimmungen zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Die grobe Missachtung des Parlaments und seines wichtigsten Organs, des Bundestages, empört mich sehr. Eine namentliche Abstimmung wird mit Recht nur beantragt, wenn eine Angelegenheit als sehr wichtig angesehen wird. Nun verweigern die Grünen und die Linke für eine sehr wichtige Angelegenheit allerdings eine klärende, kontroverse, zielführende Debatte im Parlament. Das nenne ich allein taktisch motivierte Winkelzüge von reiner grün/linker Showpolitik, die ich für den Deutschen Bundestag für unwürdig halte. Auch aus diesem Grunde lehne ich diese Anträge ab. Zweitens. Zur Sache stelle ich fest: „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Wir wollen dabei ein Gesetz schaffen, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Nach heutigen Informationen ist das sogenannte unkonventionelle Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas dagegen nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Drittens. Zum weiteren Verfahren: Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Viertens. Die große Koalition hat jetzt die große Chance und auch die Pflicht, ein Fracking-Beschränkungs- und Regulierungsgesetz mit scharfen und klaren Regelungen zu vereinbaren. Ein solches Gesetz muss wirklich Substanz haben, zumal die Große Koalition auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren konnte. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, ein anspruchsvolles Regelungspaket zügig mit uns zusammen zu beschließen und zur Beratung in das Parlament einzubringen und dann lebhaft und kontrovers zu diskutieren und zu beschließen, ohne ein Ausspracheverbot, wie es jetzt von Grünen und Linken leider beantragt und durchgesetzt worden ist. Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Eine Exploration heimischer Erdgasvorkommen ergibt aktuell für Deutschland keinen wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteil. Es besteht schlicht kein Bedarf, der nicht auf günstigere Weise zu bedienen ist und der eine Förderung heimischer Ressourcen mit diesem risikobehafteten Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen könnte. Aus diesem Grund bin ich der Überzeugung, dass wir heimisches Erdgas als natürliche Energiereserve für eine Zeit vorbehalten sollten, in der es sinnvoller genutzt werden kann. Auch wird man es zukünftig sicherlich ohne Verwendung potenziell schädlicher Stoffe und deutlich effizienter fördern können. Die Regierungskoalition erarbeitet zu Fracking gerade eine Gesetzesinitiative, die die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheit über die Risiken sollen lediglich Probebohrungen zulässig sein, die unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht vorgenommen werden und helfen sollen, diese Technologie in der Zukunft effizient und risikofrei nutzbar zu machen. Die Oppositionsparteien haben Kenntnis über die laufenden Arbeiten an einem Gesetz. Das verstärkt den Eindruck, dass diese vorzeitige Abstimmung über ihre jeweiligen Initiativen nichts weiter als eine Showveranstaltung ist und durch den Ring, der mir da hingehalten wird, werde ich nicht springen und deshalb mit „Nein“ stimmen. Im Übrigen vertrete ich folgende Position: „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Dr. Nina Scheer (SPD): Die von den Oppositionsfraktionen für heute beantragten namentlichen Abstimmungen über ein Fracking-Verbot unter gleichzeitiger Verweigerung einer Plenardebatte erachte ich als unverantwortlich. Das auf Transparenz angelegte parlamentarische Verfahren einer namentlichen Abstimmung wird hierbei funktionalisiert, um den öffentlichen Eindruck zu suggerieren, die Koalitionsfraktionen verweigerten sich gesetzlichen Restriktionen für Fracking. Die zugleich vonseiten der Oppositionsfraktionen unterbundene Debatte soll diesen Eindruck offenbar noch untermauern. Dies ist gegenüber dem Parlament unwürdig und folgt populistischen Motiven. Sowohl Umweltschutzbedarfe im Zusammenhang mit dem bereits seit Jahrzehnten praktizierten sogenannten konventionellen Fracking als auch dem aus den USA bekannten sogenannten unkonventionellen Fracking von Öl und Gas aus Schiefergestein und Kohleflöz, das in Deutschland bereits aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen rechtssicher ausgeschlossen werden muss, wirft gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf. Auch die Energiewende verlangt eine Abkehr von fossilen Energieressourcen, somit auch von Fracking. Es bedarf einer vollständigen Umstellung auf erneuerbare Energien. Hierfür steht auch die schleswig-holsteinische Landesregierung unter Ministerpräsident Torsten Albig. Die Koalition von CDU/CSU und SPD arbeitet auf Bundesebene unter Einbeziehung der Bundesländer mit teilweise auch grüner und linker Regierungsbeteiligung seit vielen Monaten an einer Einigung. Leider konnte diese aufgrund einer Verweigerungshaltung von CDU/CSU bezüglich eines Verbots unkonventionellen kommerziellen Frackings und bezüglich eines Parlamentsvorbehalts sowie einer Einbeziehung der Länder in Bezug auf wissenschaftlich begründete Probebohrungen bislang nicht erzielt werden. Ich erwarte insofern von unserem Koalitionspartner, dass er sich nicht länger dem Einigungsprozess verschließt. Sollte eine Einigung länger verweigert werden, wird hiermit zugleich die im Koalitionsvertrag veranlagte Pflicht eines gemeinsam in der Koalition zu gestaltenden Gesetzesverfahrens infrage gestellt. Unter Verweis auf einen zu erwartenden zügigen Einigungsprozess für eine umfassende Regelung sowohl bergrechtlicher als auch wasserhaushaltsrechtlicher Art und unter Einbeziehung der Bundesländer lehne ich sowohl den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf als auch den Antrag ab. Udo Schiefner (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung im Wahlprogramm der SPD und in unserem Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab unseres Handelns in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung zum Thema Fracking messen lassen. Nach heutigen Erkenntnissen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Der Einsatz unkonventionellen Frackings ist damit meines Erachtens nicht verantwortbar. Ich setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in Nordrhein-Westfalen und anderenorts in Deutschland unmöglich macht. CDU und CSU blockieren jedoch, dass wir ein solches Gesetz umsetzen, und verschärfen damit die Rechtsunsicherheit. Dennoch setze ich weiter auf die Einsichtsfähigkeit unserer Koalitionspartner. Ich erwarte von der Union, dass sie mit uns zusammen zügig ein Gesetz umsetzt, das Fracking im Schiefergestein verhindert. Dazu müssen CDU und CSU anerkennen, dass die von ihnen geforderte Expertenkommission keinen Ersatz für demokratisch legitimierte Beschlüsse des Bundestages bieten kann. Gleichzeitig ist es jedoch kein parlamentarisch seriöses Verhalten, wenn Grüne und Linke eine Abstimmung zu diesem Thema ohne vorherige hinreichende Debatte beantragen. Dieser allein taktisch motivierte Winkelzug wird der Tragweite des Themas nicht gerecht. Mein Ziel eines Fracking-Verbotes ist so nicht vertretbar zu erreichen. Unter diesen Umständen kann ich den Anträgen nicht zustimmen. Karl Schiewerling (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Antrag der Fraktion die Linke kann ich nicht zustimmen, auch wenn ich einige Argumente inhaltlich teile. Ich verweise auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde. Die Koalitionsfraktionen konnten sich noch nicht auf die Gesetzentwürfe aus den SPD-geführten Ministerien von Frau Dr. Hendricks und Herrn Gabriel verständigen. An meiner Position hat sich nichts geändert. Als Abgeordneter aus dem Münsterland lehne ich das kommerzielle unkonventionelle Fracking ab. Die Auswirkungen dieser Technologie sind noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität. Solange kommerzielles unkonventionelles Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen werden kann, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Der Flächenverbrauch im Münsterland ist durch die vielen Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien – seien es Windkraft- oder Biogasanlagen – bereits sehr hoch. Auch aus diesem Grund lehne ich das kommerzielle unkonventionelle Fracking ab. Frank Schwabe (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Forderung aus dem Wahlprogramm der SPD und der verankerten Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen. Ich will darüber hinaus ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Ich will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Dieses ist nach meinem Verständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert. Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Ich setze auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, die Blockade eines Gesetzes, das Fracking im Schiefergestein verhindert, aufzugeben und ein Gesetz zügig mit uns zusammen umzusetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es nicht gut, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte durchzuführen. So ein Verfahren wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich die von Grünen und Linken gestellten Anträge ab. Stefan Schwartze (SPD): Nach heutigen Informationen ist unkonventionelles Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Trinkwasser und Gesundheit haben für mich absoluten Vorrang und überwiegen wirtschaftliche Interessen. Diese Forderung haben wir bereits im SPD-Wahlprogramm verankert. Die daraufhin erfolgte Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Ich bin der festen Überzeugung und werde mich dafür einsetzen, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden. Für Nordrhein-Westfalen ist es ganz klar, dass Fracking nicht infrage kommt. Wir brauchen dringend ein Gesetz, das Rechtssicherheit schafft. Dabei ist für mich selbstverständlich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann diese Entscheidung nicht ersetzen. Ich erwarte von unserem Koalitionspartner, die Blockade zu diesem Gesetz aufzugeben. Wir müssen uns zügig einigen und Fracking im Schiefergestein verhindern. Aber nicht in einem politischen Schnellschuss. Angesichts der Bedeutung dieses Themas bedarf es einer intensiven Beratung und Prüfung eines Gesetzentwurfes. Weshalb die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Debatte ohne Aussprache beantragen, kann ich nicht nachvollziehen. Dies widerspricht einem seriösen parlamentarischen Verfahren. Nach Abwägung aller aufgeführten Aspekte werde ich mich in der heutigen Abstimmung enthalten. Stefan Schwartze (SPD): Nach heutigen Informationen ist unkonventionelles Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Trinkwasser und Gesundheit haben für mich absoluten Vorrang und überwiegen wirtschaftliche Interessen. Diese Forderung haben wir bereits im SPD-Wahlprogramm verankert. Die daraufhin erfolgte Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Ich bin der festen Überzeugung und werde mich dafür einsetzen, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden. Für Nordrhein-Westfalen ist es ganz klar, dass Fracking nicht infrage kommt. Wir brauchen dringend ein Gesetz, das Rechtssicherheit schafft. Dabei ist für mich selbstverständlich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag als demokratisch legitimiertes Organ die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann diese Entscheidung nicht ersetzen. Ich erwarte von unserem Koalitionspartner, die Blockade zu diesem Gesetz aufzugeben. Wir müssen uns zügig einigen und Fracking im Schiefergestein verhindern. Aber nicht in einem politischen Schnellschuss. Angesichts der Bedeutung dieses Themas bedarf es einer intensiven Beratung und Prüfung eines Gesetzesentwurfes. Weshalb die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Debatte ohne Aussprache beantragen, kann ich nicht nachvollziehen. Dies widerspricht einem seriösen parlamentarischen Verfahren. Nach Abwägung aller aufgeführten Aspekte werde ich mich in der heutigen Abstimmung enthalten. Reinhold Sendker (CDU/CSU): Als Gegner des sogenannten Frackings kann ich inhaltlich ähnlich lautenden Gesetzesinitiativen der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke nicht zustimmen, weil sie offensichtlich das Ziel verfolgen, die Bundesregierung zu attackieren. Darüber hinaus kann ich einem Fracking-Gesetz, welches nicht im Plenum des Deutschen Bundestages beraten wurde, nicht zustimmen. Das widerspricht meinem Verständnis von Demokratie. Ich verweise zudem auf die anhaltenden Beratungen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD über ein eigenes Regelungspaket zum Thema Fracking, über das ich erst zum Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens entscheiden werde. In der jetzigen Form halte ich den Gesetzentwurf für unverantwortbar und könnte den enthaltenen Regelungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität. Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt. Daher lehne ich die Erdgasförderung durch das unkonventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab. Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Deutschland hat mit der Energiewende die Vorreiterrolle für eine Energiezukunft übernommen, die in der Verbindung aus Wachstum und Ressourcenschonung liegt. Ich setze mich für eine nachhaltige Energiepolitik ein und für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung auch in Zukunft. Als Ergänzung der erneuerbaren Energien ist noch über Jahrzehnte hinweg der Einsatz hoch effizienter und flexibel einsetzbarer fossiler Kraftwerke auf der Basis von Kohle oder Gas notwendig. Bei verschiedenen Unternehmen in der Region besteht Interesse, die Potenziale sogenannter unkonventioneller Erdgasvorkommen zu untersuchen. In den betroffenen Regionen besteht ein hohes Maß an Unsicherheit im Hinblick auf die Risiken, die mit der Gewinnung von Gas verbunden sind. Dabei geht es insbesondere um eine mögliche Belastung des Grund- und Trinkwassers durch das sogenannte Fracking – ein Verfahren, bei dem ein Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen Zusätzen in das umlagernde Gestein des Untergrundes gepresst wird, um den Gasfluss hin zum Bohrloch zu stimulieren und die Förderung zu ermöglichen. Als Energieland Nummer eins haben wir in Nordrhein-Westfalen ein großes Interesse an Erhaltung und Entwicklung neuer energiepolitischer Optionen. Zuständig für den Vollzug der bergbaulichen und umweltrechtlichen Vorschriften sind die Behörden der Länder. Bei der Genehmigung von Probebohrungen muss das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass der jeweilige Antragsteller verpflichtet wird, alle für die Entscheidung erforderlichen Informationen bereitzustellen und die Auswirkungen auf die Umwelt umfassend zu dokumentieren. Solange keine ausreichend fundierten wissenschaftlichen Kenntnisse zu den möglichen Auswirkungen von Fracking vorliegen, dürfen keine Fakten geschaffen werden. Die Genehmigungsverfahren müssen den spezifischen Erfordernissen der unkonventionellen Erdgasförderung angepasst werden. Insbesondere halte ich eine Änderung des Bergrechts für notwendig. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die im Bergrecht für die reine Erkundung von Bodenschätzen, also auch für das Probefracking, derzeit nicht vorgeschrieben ist, ist aus meiner Sicht unerlässlich. Umweltrisiken bestehen vor allem dann, wenn unter Einsatz wassergefährdender Stoffe gefrackt wird. Deshalb sollte für diese Fälle sowohl bei der Erdgasgewinnung als auch bei der Geothermie eine zwingende UVP eingeführt werden. Diese beinhaltet dann auch eine verpflichtende, transparente und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung vor einer Genehmigung des Probefrackings. Zudem sind die Wasserbehörden verpflichtend zu beteiligen, ebenso die betroffenen Landkreise und Kommunen. Da die Auswirkungen auf das Grundwasser auch grenzüberschreitend sein können, ist es geboten, entsprechend hohe Regeln in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu haben. Ich unterstütze daher die Bemühung im Europäischen Parlament um vergleichbar hohe Sicherheitsstandards. Eine Erdgasförderung in Nordrhein-Westfalen kommt nur in Frage, wenn sie von der Bevölkerung in der Region akzeptiert wird. Dafür ist eine umfassende Transparenz eine zentrale Voraussetzung. Die Landesregierung ist in der Pflicht, die Aufklärung der Bevölkerung über die Risiken des Fracking deutlich zu verbessern. Für mich hat Sicherheit höchste Priorität, denn ich bin gegen ein Fracking, das unsere Natur und die klassische Wirtschaft nicht hinreichend schützt. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist aber meines Erachtens in seiner derzeitigen inhaltlichen Ausgestaltung so nicht zustimmungsfähig, da er gravierende juristische und tatsächliche Mängel beinhaltet. Genehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn unverantwortliche Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können. Norbert Spinrath (SPD): Nach derzeitigen Wissensstand ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Ich setze mich für eine gesetzliche Regelung ein, die Fracking in meinem Kreis Heinsberg und in Nordrhein-Westfalen unmöglich macht. Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit. Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes und sind wohl nur politische Effekthascherei. Denn eine öffentliche Aussprache darüber lehnen sie ab. Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu gefährden, habe ich mich heute der Stimme enthalten. Michael Thews (SPD): Der Schutz des Bodens, des Trinkwassers und somit auch der Gesundheit des Menschen haben für mich absoluten Vorrang gegenüber der stark risikobehafteten Gewinnung von primären Energieträgern durch Fracking. Das Wahlprogramm der SPD beinhaltet diesen Schutz, und die verankerte Festlegung im Koalitionsvertrag ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Daran muss sich jede gesetzliche Regelung messen lassen. Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit die Rechtsunsicherheit. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Ich bin der festen Überzeugung, dass auf Bundesebene keine Fakten gegen die Interessen der Bundesländer geschaffen werden dürfen. Dieses ist nach meinem Verständnis auch im Koalitionsvertrag so verankert. Für Nordrhein-Westfalen kommt Fracking jedenfalls nicht infrage.  Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende immer der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag keinesfalls ersetzen. Angesichts der ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. So ein allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund, werde ich mich heute der Stimme enthalten. Dr. Karin Thissen (SPD): Ich will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen und nehme die Vorbehalte gegen das Fracking sehr ernst und teile sie. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Um Wissenslücken zu schließen, halte ich in diesem Bereich Erprobungsmaßnahmen unter wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, um die Auswirkungen der Maßnahmen wissenschaftlich zu erforschen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung neuer gesetzlicher Regelungen. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, den Gesetzentwurf zügig endabzustimmen. Aus den oben genannten Gründen lehne ich daher diese Anträge ab. Ute Vogt (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich diese Anträge ab. Ich gehe davon aus, dass diese einhellige Position aus dem April des letzten Jahres wie verabredet noch in dieser Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag abschließend beschlossen wird. Bernd Westphal (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Wir wollen klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl Grüne und auch Linke an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Dirk Wiese (SPD): Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass Fracking im Sauerland, ja in ganz NRW, nichts zu suchen hat. Hierzu stehe ich ohne Wenn und Aber. Trinkwasser und Gesundheit haben absoluten Vorrang. Die Risiken für Mensch und Natur sind viel zu hoch und nicht verantwortbar. In der Großen Koalition wird schon seit längerem an einem entsprechenden Gesetz gearbeitet. Ich erwarte von unserem Koalitionspartner jetzt endlich, dass er seine Blockadehaltung aufgibt. Ich will darüber hinaus ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Ich will klare und rechtssichere Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger und Behörden. Dafür stehe ich ein. Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und der Antrag der Linken am heutigen Tage sind rein taktisch motiviert. Sie sind an keiner Lösung interessiert, sondern möchten das Parlament nur für ihre Inszenierung nutzen. Das ist ihr gutes Recht als Opposition. Dies erkennt man insbesondere gut daran, dass sie nicht einmal eine Debatte beantragt haben, sondern nur abstimmen wollen, um dies medial gegen uns zu verwenden. Dies wird immer wieder vorkommen. Darum lehne ich solche taktischen Winkelzüge ab. Das Thema ist für die Menschen zu ernst, um auf deren Rücken Spiele zu spielen. Entsprechenden Gesetzesvorlagen oder Anträgen zur politischen Instrumentalisierung stimme ich daher nicht zu. Gülistan Yüksel (SPD): Das oberste Ziel muss sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Ich halte unkonventionelles Fracking für nicht verantwortbar und setze mich für eine gesetzliche Regelung ein. Leider blockiert die CDU/CSU ein solches Gesetz und verschärft damit Rechtsunsicherheit. Die Anträge von Linken und Grünen schaden der Zielsetzung eines Fracking-Verbotes. Auch ist es seitens der Opposition kein seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem ernsthaften Thema ohne Debatte zu beantragen. Um mein Ziel eines Fracking-Verbotes nicht zu gefährden, werde ich mich heute der Stimme enthalten. Anlage 10 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Peter Meiwald, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik (Tagesordnungspunkt 30 a) Josef Göppel (CDU/CSU): Ich werde dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Begründung: Seit dem 23. April 2015 liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf zur Regelung der Fracking-Technologie vor. Am 8. Juni 2015 brachte dazu eine aus 19 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion bestehende Arbeitsgruppe, der ich auch angehöre, eine Positionierung mit sechs konkreten Änderungsvorschlägen ein. Seither kam es jedoch zu keiner weiteren Beratung. Ohne gesetzliche Neuregelung kann es zu gesundheits- und umweltgefährdenden Einsätzen der Fracking-Methode kommen. Deshalb stimme ich dem Antrag der Grünen auf Drucksache 18/7551 zu. Andreas Mattfeldt (CDU/CSU): Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachennummer 18/7551 „Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes zur Untersagung der Fracking-Technik“ werde ich zustimmen. Folgende Begründung möchte ich hierfür anführen: In meiner Heimatgemeinde Langwedel gab es am vergangenen Freitag wieder einmal ein Erdbeben. Bereits zwischen 2008 und 2015 gab es sechs Erdstöße mit Stärken zwischen 1,8 und 2,9 auf der Richterskala. Dieses Mal hatte das Erdbeben eine Stärke von 3,2 und war aufgrund der geringen Tiefe des Epizentrums von besonders starker Intensität. Es hat offensichtlich viele Schäden an zahlreichen Häusern verursacht: Inzwischen wird von rund 100 Häusern berichtet, an denen zum Teil erhebliche Schäden festgestellt wurden – wahrscheinlich ist noch ein Vielfaches mehr an Häusern betroffen. Die Ursachen für diese Erdbeben und die daraus resultierenden Schäden lassen sich ganz klar auf die Erdgasförderung zurückführen, die in Langwedel durchgeführt wird. Viele Menschen haben mittlerweile Angst vor dem nächsten Beben. Dass dieses kommt, ist nur eine Frage der Zeit. Und ich kann diese Angst sehr gut nachvollziehen. Auch wenn nicht das Fracking, sondern die daraus folgenden Gasförderungen ursächlich für diese massiven Erdstöße in Langwedel sind, so wird es bald in vielen Regionen im gesamten Bundesgebiet aussehen wie bei uns, wenn wir flächendeckend in Deutschland diese Bohrungen zulassen werden. Der Wertverlust der Hausbesitzer in der Region ist enorm. Die prosperierende Region, die früher von erheblichem Zuzug profitiert hat, verfällt aufgrund der Angst und der durch die Erdgasförderung entstandenen Schäden in die Stagnation. Diese Probleme kannten wir vor der Erdgasförderung nicht. Darum bin ich der Meinung, dass wir nicht länger warten dürfen und handeln müssen. Über den am 23. April 2015 eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der Fracking-Technik und der konventionellen Erdgasförderung gibt es noch immer keine Einigung. Außerdem muss der Gesetzentwurf zum Schutz der Menschen noch deutlich nachgebessert werden. Da es aber noch immer keine Einigung gibt und die konventionelle Technik – in ganz besonderem Maße aber auch die Fracking-Technik – zum Teil erhebliche Risiken beinhalten, werde ich dem Antrag der Grünen zustimmen. Dies begründet sich vor allem auch auf die aktuelle Situation bei mir in der Region, da ich den Menschen einfach nicht mehr erklären kann, warum sich nichts tut. Vor den gemachten Erfahrungen bei mir in der Region halte ich es für unverantwortlich, Fracking in dichtbesiedelten Gebieten und auf einem Großteil der Flächen in Deutschland zuzulassen. Offensichtlich merkt auch die erdgasfördernde Industrie so langsam, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung für sie nicht mehr aufgeht: So will die DEA nach dem Erdbeben ihr Fördermanagement in der Region überprüfen. Und auch wenn ich dem Antrag zustimmen werde, habe ich mit Bedauern festgestellt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag leider nur auf die Fracking-Technik eingeht, die im Gegensatz zur gesamten Erdgasförderung eher eine untergeordnete Rolle spielt. Ich fordere mit Nachdruck die Bundesregierung dazu auf, ihren eingebrachten Gesetzentwurf vom 23. April 2015 zu überarbeiten, damit der Schutz der Menschen in Deutschland endlich im Mittelpunkt steht. Aus den oben genannten Gründen werde ich dem Antrag zustimmen. Franz Thönnes (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Denn klare Regelungen sorgen für Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden sowie für Unternehmen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß des Koalitionsvertrags eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende eine parlamentarische Entscheidung stehen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch-legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen Regelungen. Dieser Zustand bringt keine Rechtssicherheit mit sich und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl beide Parteien an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumwelt- und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Der vorliegende Entwurf dürfte gegenüber der aktuellen Rechtslage hinsichtlich Fracking die weltweit schärfsten Eingrenzungsvorschriften beinhalten, die es gibt. Nunmehr setze ich auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte von CDU/CSU, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden können. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund lehne ich den Gesetzentwurf der Grünen ab. Anlage 11 Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbot von Fracking in Deutschland (Tagesordnungspunkt 30 b) Dr. Ute Finckh-Krämer (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung steht im Koalitionsvertrag der Großen Koalition im Kapitel zum Thema Fracking. Ich befürworte dementsprechend ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits stattfindende Erdgasförderung verschärft. Die SPD will klare Regelungen und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen schaffen. Nach heutigem Wissensstand ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halte ich in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht für zulässig, um die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen. Dabei strebt die SPD gemäß Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder bei der Genehmigung möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass am Ende der Deutsche Bundestag die Entscheidung treffen muss, was für Konsequenzen aus eventuellen Probebohrungen gezogen werden. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen gesetzlichen Regelungen. Das gibt auf Dauer keine Rechtssicherheit und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumweltministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Ich setze nunmehr auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte vom Koalitionspartner, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem soll mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben eingeführt werden, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden. Ich bedauere es, dass Grüne und Linke eine Abstimmung zum diesem Thema ohne Debatte beantragt haben. Ich folge der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses, da Aufforderungen an die Bundesregierung ohne Debatte kein sinnvoller Beitrag zur weiteren parlamentarischen Beratung sind. Franz Thönnes (SPD): „Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang.“ Diese Festlegung aus dem Koalitionsvertrag im Kapitel zum Thema Fracking ist für mich Maßstab für das Handeln in der Großen Koalition. Wir wollen ein Gesetz, das die Umweltstandards für die bereits vorhandene Erdgasförderung verschärft. Denn klare Regelungen sorgen für Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für Behörden sowie für Unternehmen. Nach heutigen Informationen ist Fracking von Schiefer- und Kohleflözgas nicht verantwortbar. Die Risiken für Mensch und Umwelt überwiegen die potenziellen wirtschaftlichen Chancen. Um Wissenslücken zu schließen, halten wir in diesem Bereich allenfalls Erprobungsmaßnahmen in eng begrenztem Rahmen und unter strenger wissenschaftlicher und umweltfachlicher Aufsicht mit dem Zweck für zulässig, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, zu erforschen. Wir sind der festen Überzeugung, dass sich nur gemeinsam mit den Bundesländern Akzeptanz für solche Erprobungsmaßnahmen gewinnen lässt. Deshalb streben wir gemäß dem Koalitionsvertrag eine Beteiligung der Länder im Rahmen möglicher Probebohrungen an. Selbstverständlich ist für mich, dass beim Umgang mit Fracking am Ende eine parlamentarische Entscheidung stehen muss. Eine Expertenkommission kann das demokratisch legitimierte Organ Deutscher Bundestag zwar beraten, aber keinesfalls ersetzen. Derzeit halten sich die Erdgasfirmen an ein faktisches Moratorium, in der Erwartung eines Gesetzes mit neuen Regelungen. Dieser Zustand bringt keine Rechtssicherheit mit sich und gefährdet Arbeitsplätze in der seit über 50 Jahren in Deutschland praktizierten, herkömmlichen Erdgasförderung. Ein undifferenziertes Verbot, wie von Grünen und Linken gefordert, konnte sich auch im Bundesrat nicht durchsetzen, obwohl beide Parteien an zahlreichen Landesregierungen beteiligt sind. Auch in den Ländern, in denen sie Verantwortung tragen, wurde bislang nirgends ein generelles Förderverbot für bereits vorhandene Fördermethoden ausgesprochen. Die Große Koalition hat auf Grundlage von Gesetzentwürfen aus dem Bundesumwelt- und dem Bundeswirtschaftsministerium bereits zahlreiche Verbesserungen vereinbaren können. Der vorliegende Entwurf dürfte gegenüber der aktuellen Rechtslage hinsichtlich Fracking die weltweit schärfsten Eingrenzungsvorschriften beinhalten, die es gibt. Nunmehr setze ich auf die Einigungsfähigkeit innerhalb der Großen Koalition und erwarte von CDU/CSU, das Regelungspaket zügig mit uns zusammen umzusetzen. Würde es nicht verabschiedet, bestünde die Gefahr, dass die derzeit auf Eis liegenden Anträge der Unternehmen neu gestellt werden. Einen Schutz gibt es dann allein in Wasserschutzgebieten in den Kernzonen, nicht aber den notwendigen weitergehenden Schutz der Oberflächengewässer oder auch des Wassers für Lebensmittel und Mineralquellen. Zudem wollen wir mit dem Gesetz eine Beweislastumkehr bei Bergschäden aufgrund von Erdbeben einführen, die durch konventionelle Erdgasförderung hervorgerufen werden können. Angesichts dieser ernsthaften Herausforderungen ist es von Grünen und Linken kein parlamentarisch seriöses Verhalten, eine Abstimmung zu diesem Thema ohne Debatte zu beantragen. Ein solcher allein taktisch motivierter Winkelzug wird der Problematik nicht gerecht. Auch aus diesem Grund stimme ich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu und lehne damit den Antrag der Fraktion Die Linke ab. Anlage 12 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) zu der Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (Tagesordnungspunkt 17) Mit dem 8. Mai 1945, der zunehmend euphorisch als „Tag der Befreiung“ gedeutet wird, hatten Unmenschlichkeit und Grausamkeit in Europa noch immer kein Ende. Wer heute suggerieren will, dass mit dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft die Menschenrechte europaweit blühten und gediehen und dass alles seinen gerechten Sinn hatte, der ist entweder unwissend, unwillig oder menschenverachtend. Denn der „8. Mai“ konnte außer von den Vertriebenen auch von Millionen anderen nicht als „Tag der Befreiung“ empfunden werden. Der Russe Lew Kopelew schrieb zum 50. Jahrestag des Kriegsendes 1995: „Der wohlverdiente Rattentod Hitlers in seiner Kanzlei brachte den Völkern des Westens Erlösung. Der unverdiente, mit 30 Millionen Menschenleben bezahlte Triumph Stalins überzog die Welt mit neuen tödlichen Gefahren, brachte Unglück, unsagbare Leiden und Verderben für die Länder in Ost- und Mitteleuropa, die zu Vasallen einer neuen totalitären Weltmacht wurden.“ Stalins Terror wütete in Mittel- und Osteuropa und raffte weiterhin Millionen Menschen dahin. Die Menschen in Mitteldeutschland/Ostzone/DDR lebten in neuer Diktatur, aus der sie sich erst 1989/90 befreien konnten. Hans Günther Adler, als rassisch Verfolgter Insasse während der nationalsozialistischen Zeit, beschreibt in seinem Buch Theresienstadt 1941-1945: „Die Befreiung von Theresienstadt hat das Elend in diesem Ort nicht beendet. Nein, nicht allein für die ehemaligen Gefangenen (...), sondern auch für neue Gefangene (...), die Mehrzahl, darunter viele Kinder und Halbwüchsige, wurden bloß eingesperrt, weil sie Deutsche waren. Nur weil sie Deutsche waren (...)? Der Satz klingt erschreckend bekannt; man hatte bloß das Wort ‚Juden‘ mit ‚Deutschen‘ vertauscht. Die Fetzen, in die man die Deutschen hüllte, waren mit Hakenkreuzen beschmiert. Die Menschen wurden elend ernährt, misshandelt, und es ist ihnen um nichts besser ergangen, als man es von deutschen Konzentrationslagern her gewohnt war.“ Robert H. Jackson, amerikanischer Hauptanklagevertreter bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, beklagte im Oktober 1945 in einem Brief an den US-Präsidenten Harry S. Truman, dass die Alliierten selbst „genau die Dinge getan haben oder tun, für die wir die Deutschen anklagen“. Der britische Philosoph Bertrand Russell schrieb im selben Monat: „In Osteuropa werden jetzt von unserem Verbündeten Massendeportationen in einem unerhörten Ausmaß durchgeführt und man hat ganz offensichtlich die Absicht, viele Millionen Deutsche auszulöschen, nicht durch Gas, (...) sondern dadurch, dass man ihnen ihr Zuhause und ihre Nahrung nimmt und sie einem langen schmerzhaften Hungertod ausliefert. Das gilt nicht als Kriegsakt, sondern als Teil einer bewussten ‚Friedenspolitik‘.“ Am 25. Oktober berichtete der Berater General Eisenhowers, Robert Murphy, nach Washington: „Mitarbeiter, die Flüchtlingszüge aus dem Osten ankommen sahen, stellen fest, dass sich die Leute meistens in bedauernswertem Zustand befinden. Einige (...) berichteten, dass sie ausgeplündert und um die wenigen Habseligkeiten gebracht wurden, die sie überhaupt mitnehmen durften.“ Rund zwei Millionen Menschen haben diese Torturen nicht überlebt. Der amerikanische Historiker Norman Naimark resümierte: „Tatsache ist, dass ungefähr 2,5 Millionen Deutsche umkamen und 11,5 Millionen vertrieben wurden, einzig und allein, weil sie Deutsche waren. Entscheidend war ihre ethnische Zugehörigkeit und nicht ihre Staatsbürgerschaft, ebenso wenig die Frage, ob sie gute oder schlechte Deutsche waren, Faschisten oder Antifaschisten (...). Das war keine Abrechnung mehr zwischen Bevölkerungsgruppen. Die Vertreibung der Deutschen wurde politisches Staatsziel.“ Der 8. Mai 1945, das Ende des Zweiten Weltkrieges auf unserem Kontinent, ein Tag der Befreiung? Ja und nein! „Erlöst und vernichtet in einem“, so hat es Theodor Heuss, der erste Bundespräsident unserer Republik, treffend beschrieben. Eine Befreiung vom nationalsozialistischen Terror über Deutschland und Europa, ja. Eine Befreiung für all diejenigen, die mehr tot als lebendig die Konzentrationslager überlebt haben, ja, natürlich. Eine Befreiung vom Elend des Krieges, ja. Eine Befreiung von Gewaltherrschaft und Diktatur, ja, für den Westen Europas – aber nur für den Westen, mit Ausnahme Spaniens und Portugals. Doch als Befreiungskrieg für Deutschland haben die Alliierten diesen Krieg ohnehin nicht geführt und auch nicht führen wollen. Dwight D. Eisenhower, Befehlshaber der amerikanischen Besatzungstruppen machte das in der Direktive JCS 1067 sehr deutlich: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zweck der Befreiung, sondern als eine besiegte Feindnation.“ Und für Stalin waren Macht und Gewaltherrschaft über weite Teile Europas das erklärte Ziel. Victor Gollancz, englischer Verleger und Humanist – 1960 Träger des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels –, konstatierte: „Die Deutschen wurden vertrieben, aber nicht einfach mit einem Mangel an übertriebener Rücksichtnahme, sondern mit dem denkbar höchsten Maß an Brutalität.“ Für die Vertriebenen, die Deportierten, Vergewaltigten jener Jahre klingt die sehr schlichte und immer wieder – und von Jahr zu Jahr immer lauter – zu hörende Vereinfachung des 8. Mai 1945 als „Tag der Befreiung“ wie ein Hohn auf ihr Schicksal. Mir ist es daher unmöglich, dem Antrag zuzustimmen, wonach der 8. Mai als „Tag der Befreiung“ zum Gedenktag erhoben werden soll. Anlage 13 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters (Tagesordnungspunkt 18) Dr. Georg Kippels (CDU/CSU): Was seit den 60erJahren des letzten Jahrhunderts Realität geworden ist, hat die Menschheit seit der Antike fasziniert: der Austausch von Organen, das Ersetzen eines eigenen versagenden Organs durch ein fremdes funktionierendes. In Dokumenten aus dem 3. Jahrhundert vor Christus wird der Austausch von Herzen durch den chinesischen Arzt Pien Ch’iao beschrieben. Über die Jahrhunderte hat das Thema die Menschen weiter beschäftigt. In der Renaissance erkannte Gaspare Tagliacozzi den singulären Charakter des Individuums und dass dieser Transplantationen an einer anderen Person unmöglich macht. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte sich das medizinische Wissen so weit entwickelt, dass wesentliche Voraussetzungen für erfolgreiche Transplantationen gegeben waren. Es folgte 1954 die erste Nierentransplantation zwischen eineiigen Zwillingen, 1963 die erste erfolgreiche Spende zwischen Mutter und Tochter. Seitdem wurden in Deutschland mehr als 83 000 Organe transplantiert. Eurotransplant, mit dem wir noch heute arbeiten, wurde 1967 gegründet und umfasst heute acht Länder mit 135 Millionen Menschen. Wir haben nun seit einem halben Jahrhundert das Privileg, die Transplantationsmedizin nutzen zu können. Aber wir schöpfen dieses lebensspendende Potenzial noch nicht genug aus. Eurotransplant vermittelte 1968 – ein Jahr nach seiner Gründung – bereits 60 Nieren. 2015 wurden in Deutschland insgesamt 827 Organe transplantiert bei über 10 000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Man spricht weltweit von einem Potenzial von 40 Spendern pro 1 Million Menschen. Das wären 3 200 Spender bei einer Bevölkerung von 80 Millionen in Deutschland. Obwohl wir 2013 eine generelle Spendenbereitschaft von 68 Prozent in Deutschland hatten, sind die Bedeutung der Organspende und die Verantwortung jedes Einzelnen, sich damit auseinanderzusetzen, noch nicht angekommen. Skandale um Spenderlisten haben zudem das Image der Organspende in Deutschland beschädigt. Es ist nun an uns, die Organspende zu reformieren, transparenter zu gestalten, die Transplantationsmedizin damit weiter zu verbessern, die Patientensicherheit zu erhöhen und damit auch das Vertrauen in die Transplantationsmedizin zu stärken. Betrachten wir die Lage in den USA: Dort sind 45 Prozent registrierte Spender. In Deutschland besitzen nur 28 Prozent einen Organspendeausweis. Zu der Zeit, als Deutschland 1997, nach fast 20 Jahren Uneinigkeit, erst das Transplantationsgesetz verabschiedete, gab es in den USA bereits Großkampagnen, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. 2007 veröffentlichte der Ethikrat eine Stellungnahme mit dem klaren Ziel, die Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Mit der Reform der Organspende 2012 wurde eine regelmäßige Befragung aller Krankenversicherten ab dem 16. Lebensjahr festgesetzt. Der gewünschte Erfolg setzte nicht ein. Das Transplantationsregistergesetz gibt uns jetzt erneut die Chance, dies zu ändern und das Thema Organspende in die Öffentlichkeit zu bekommen. Das Transplantationsregister schafft eine verlässliche Datengrundlage. Die erhobenen Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung des Transplantierten werden darin gebündelt. Langfristig sollen damit die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterentwickelt werden. Die Nutzung der Daten soll zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin beantragt werden können. Lassen Sie uns die Debatte um das neue Transplantationsregistergesetz nutzen, das Thema wieder breiter in die Öffentlichkeit zu bringen. Ein Blick über den Atlantik zur Inspiration kann dabei auch nicht schaden. Forscher der Johns-Hopkins-Universität, die an einer Social-Media-Aktion in den USA 2012 beteiligt waren, zeigten sich begeistert von der Steigerung der Spenderzahlen. Bei der Facebook-Aktion ließen sich am ersten Tag des Experiments mehr als 13 000 USBürger online als Organspender registrieren, und dies lediglich durch die Möglichkeit, seinen Spenderstatus mit seinen Freunden zu teilen und wegen der Verlinkung mit offiziellen Registrierungsstellen. Es ist deshalb unsere Aufgabe, das Vertrauen in einen fairen Organspendeprozess zu steigern; denn die Menschen möchten helfen, wenn sie Vertrauen und die Gelegenheit dazu haben. Dr. Katja Leikert (CDU/CSU): Wir alle haben die Schlagzeilen rund um die Manipulationen in verschiedenen deutschen Kliniken noch gut in Erinnerung. Damit verbunden war eine erhebliche Schwächung der Organspende insgesamt. Nicht zuletzt aufgrund der Skandale wurde über das Thema häufig aus einem negativen Blickwinkel berichtet. Dies verstellt den Blick darauf, dass sich bei der Organspende in Deutschland einiges tut. Ein zentrales Element ist hierbei die Schaffung eines nationalen Transplantationsregisters. Worum geht es uns bei diesem Register? Die Organspende in unserem Land wird von verschiedenen Institutionen im Transplantationswesen wie zum Beispiel der Deutschen Stiftung Organtransplantation, Eurotransplant und den Transplantationszentren organisiert. Damit verbunden ist eine dezentrale Erhebung transplantationsmedizinischer Daten. Diese Daten werden in verschiedenen Institutionen und nach unterschiedlichen Vorgaben erhoben, ohne dass eine Verknüpfung stattfindet. Aus dieser fehlenden Verknüpfung ergibt sich eine äußerst nachteilige Folge: Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern fehlt bei uns in Deutschland eine umfassende medizinische Datenbasis, die die Folgen von Transplantationen dokumentiert und entsprechende Schlussfolgerungen zulässt. Mit der Schaffung eines Transplantationsregisters wird sich dies grundlegend ändern; denn mit dem Register schaffen wir eine verlässliche Datengrundlage, die alle Daten von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung bündelt. Dadurch erreichen wir eine höhere Transparenz. Vor allen Dingen aber können wir Wissenslücken über den Erfolg der Transplantationstätigkeit schließen. Beispielsweise lassen sich durch das Register Daten zur Qualität der Organe mit Daten zur Überlebenszeit von Organen und Organempfängern zusammenführen. Mehr Evidenz auf diesem Feld kann schlussendlich dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln; denn wir können wichtige Informationen gewinnen, zu welchem Organempfänger ein Spenderorgan voraussichtlich am besten passt. Auch für die Transplantationszentren mit ihrer so wichtigen Arbeit lassen sich neue, gewinnbringende Informationen gewinnen. Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa den USA zeigen uns, dass ein Transplantationsregister eine essenzielle Grundlage für weitere Schritte hin zu einem besseren Transplantationswesen ist. Ich freue mich daher, dass wir mit der heutigen Einbringung des Gesetzentwurfs diesen wichtigen Schritt gehen können. Ein besonderer Dank sei an dieser Stelle der Bundesregierung und Minister Hermann Gröhe im Speziellen für die gute Vorlage gesagt. In Zukunft wird es nicht mehr nötig sein, auf ausländische Werte zurückgreifen zu müssen; denn diese lassen sich aus verschiedenen Gründen nicht einfach auf Deutschland übertragen. Etwa die Qualität transplantierter Organe ist bei uns wegen des vergleichsweise hohen Alters der Spender ganz anders als in vielen anderen Ländern. Wir dürfen bei der Organtransplantationswissenschaft nicht haltmachen, sondern müssen in der Forschung zielgerichtet fortschreiten. Dies haben einige Organtransplantationsmediziner noch einmal deutlich gemacht. Einen wichtigen Stellenwert nimmt in dem Gesetzentwurf der Datenschutz ein. Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Schutz von Patientendaten kommt in dem Entwurf eine hohe Bedeutung zu. Die gesamte Struktur des Registers mit den zu schaffenden Institutionen ist darauf ausgerichtet, ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten. Hinzu kommt: Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt. In den ersten Stellungnahmen habe ich hierzu unterschiedliche Auffassungen gelesen. Insbesondere vonseiten des GKVSpitzenverbandes wird eine Informationspflicht statt einer Einwilligungslösung gefordert. Viele der Argumente sind in der Tat nachvollziehbar. Die Frage der rechtlichen Machbarkeit müsste hierzu aber aus meiner Sicht noch einmal gründlich geprüft werden. Auch die Frage der Überführung bereits bestehender Daten in das Register ist sehr relevant, und wir sollten sie diskutieren. Letztendlich geht es hier um Abwägungsentscheidungen, die nicht leicht sind. Ich denke aber, dass wir unter anderem in der anstehenden Anhörung die Gelegenheit haben werden, diese Fragen noch einmal genauer zu beleuchten. Der eine oder andere Gedanke sollte deshalb in den anstehenden Beratungen noch einmal aufgegriffen werden. Unabhängig davon ist es sehr erfreulich, dass der Gesetzentwurf in der Fachwelt auf ein sehr positives Echo gestoßen ist. Dies ist besonders wichtig in einem dezentralen System wie der Organspende; denn nur wenn alle Beteiligten entschlossen sind, das Register am Ende auch konsequent anzunehmen, kann ein entsprechender Mehrwert daraus gezogen und kann die Organspende gestärkt werden. Ganz wichtig aber ist: Beim Thema Organspende geht es immer auch um Vertrauen. Bei allen verfügbaren technischen Strukturen erreichen wir ohne das Vertrauen der Menschen in die Organspende nichts. Ein Transplantationsregister hat daher auch seinen ganz spezifischen Mehrwert in der Schaffung von besseren Strukturen; denn gerade gute Strukturen schaffen Vertrauen. Dieses Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft Menschen die berechtigte Hoffnung auf eine lebensrettende und lebenserhaltende Transplantation haben können. Es liegt daher an uns, mit der Schaffung eines Registers den Grundstein für weitere Verbesserungen zu legen. Sabine Dittmar (SPD): Lassen Sie mich eines deutlich sagen: Ich bin sehr dankbar, dass wir heute nach jahrelanger Diskussion über die Errichtung eines Transplantationsregisters in die erste Lesung gehen. Ich bin davon überzeugt, dass dies ein wichtiger weiterer Baustein ist, um Vertrauen in Organspende und Transplantationsmedizin zurückzugewinnen. Dass dies bitter notwendig ist, zeigen die uns allen bekannten Zahlen in aller Dramatik: Über 10 000 Patientinnen und Patienten warten in Deutschland auf ein lebensrettendes Organ, täglich versterben drei Menschen, weil sie dieses nicht erhalten, und die Zahl der Organspender stagniert nach den Transplantationsskandalen in deutschen Krankenhäusern ausgehend von einem ohnehin niedrigen Level auf einem erschütternd niedrigen Niveau. Das muss sich ändern! Das Transplantationsregister wird erstmals die Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammenführen und miteinander verknüpfen. Dies geschieht natürlich unter Berücksichtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Schutzes der hochsensiblen Patientendaten. Dadurch bekommen wir erstmals eine verlässliche Datengrundlage von der Organentnahme bis hin zur Nachsorge nach einer Transplantation. Eine einheitliche, strukturierte Datenerfassung und ihre Auswertung sind unerlässlich für die Verbesserung der Prozessstrukturen und der Patientensicherheit. Außerdem sind dies wichtige Parameter für die Qualitätssicherung der Transplantation und die bessere Vergleichbarkeit der Ergebnisse in den einzelnen Zentren. Die gewonnenen Daten werden vor allem die Debatte über die Weiterentwicklung der Allokationskriterien für die Aufnahme auf die Warteliste auf eine valide, evidenzbasierte, transparente Datenbasis stellen. Nach den Transplantationsskandalen in deutschen Kliniken fielen das Vertrauen und damit die Bereitschaft zur Organspende auf ein Rekordtief. Einiges wurde zwischenzeitlich unternommen, um Vertrauen zurückzugewinnen: So gibt es heute bereits interdisziplinäre Transplantationskonferenzen und das Vieraugenprinzip bei der Bewertung von Allokationskriterien. Die medizinischen Daten werden nun auf ihre Plausibilität hin überprüft, wodurch gezielte Manipulationen, die zu einer Bevorzugung bei der Vergabe führen, erschwert und hoffentlich verhindert werden. Und die Manipulation von Wartelisten ist endlich ein Straftatbestand! Damit ist die Arbeit nicht getan. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf ist ein weiterer Baustein, um Vertrauen zurückzugewinnen, und trotzdem liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns. Abschließen möchte ich mit einer eindringlichen Bitte: Wir alle müssen uns privat und ganz persönlich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen. Ein jeder von uns kann schließlich jederzeit in die Situation kommen, selbst oder im familiären Umfeld eine überlebensnotwendige Transplantation zu benötigen. Ich appelliere daher an jeden Einzelnen, einen Organspendeausweis auszufüllen. Egal ob man sich für oder gegen eine Organspende entscheidet, der Organspendeausweis ist wichtig, um Angehörigen in einer emotional sehr schwierigen Phase die Entscheidung abzunehmen, ob eine Spende erfolgen soll oder nicht. Ich hoffe, dass mit dem Transplantationsregister die öffentliche Auseinandersetzung mit der Organspende intensiviert wird und der Organspendeausweis in naher Zukunft zum Standardinventar einer jeden Handtasche oder eines jeden Geldbeutels gehört. Hilde Mattheis (SPD): Wieder einmal zeigt sich, dass es richtig war, viele zum Teil detaillierte Regelungen bei den Verhandlungen in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen zu haben. Wenn Sie den Koalitionsvertrag lesen, sehen Sie, dass wir das Transplantationsregister schon dort vereinbart hatten. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz nun auch hinter diesem Punkt einen Haken machen können. Organspende ist ein hochemotionales Thema; denn es geht dabei nicht nur um medizinische, sondern auch um ethische Fragen. Für die Betroffenen ist eine Organspende oftmals lebensrettend. Ich glaube, alle hier im Hause sind sich darin einig, dass wir die Transplantationsmedizin auf dem höchsten Standard, mit den bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen gegen einen möglichen Missbrauch erhalten wollen. Dies erwarten von uns zu Recht die Betroffenen, die auf ein Spenderorgan warten, die Ärzte und das Krankenhauspersonal und natürlich die potenziellen Spenderinnen und Spender und ihre Angehörigen. Das zu schaffende Transplantationsregister ist ein Schritt, um mehr Transparenz und eine bessere Koordinierung innerhalb des gesamten Bundesgebietes zu schaffen und so die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Behörden zu verbessern. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen erstmals die Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern miteinander verknüpft und zentral zusammengefasst werden. Warum ist das so wichtig? Bisher ist es in Deutschland so, dass die Ärzte und die Einrichtungen, die mit der Versorgung und Nachsorge beauftragt sind, die Deutsche Stiftung Organtransplantation als Koordinierungsstelle, der Gemeinsame Bundesausschuss und die Transplantationszentren, zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedliche Daten erheben und erfassen. Das sind Daten zum Organspender und -empfänger, zum Spendeorgan, zum Vermittlungsverfahren etc. All diese Daten werden dezentral aufgenommen. Dieses Verfahren bewerten wir als wenig effizient und fehleranfällig; denn natürlich kann es bei dem oftmals sehr zeitintensiven Prozess einer Organspende zu menschlichen Fehlern kommen. Das geplante Transplantationsregister soll nun alle transplantationsmedizinischen Daten bundesweit zusammenführen. Dazu wird ein bundesweit einheitlicher Datensatz vereinbart, der in Zukunft zwischen den Betroffenen übertragen wird. Wir erwarten uns davon eine deutlich geringere Fehlerquote und eine verbesserte Dokumentation der Organspende in Deutschland. Zudem werden den betroffenen Stellen bessere und schneller verfügbare Informationen über Wartelisten vorliegen, sodass die Hoffnung besteht, den Betroffenen schneller und unkomplizierter helfen zu können. Zudem erfüllt ein solches zentrales Register einen höheren Anspruch an Transparenz, der dringend notwendig ist, um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin wieder zu stärken. Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass ein solcher zentral gesammelter Datensatz mit hochsensiblen Daten auch eine besondere Verantwortung hinsichtlich des Datenschutzes nach sich zieht. Das erreichen wir einerseits mit der Errichtung von zwei zentralen Stellen: einer Transplantationsregisterstelle und einer Vertrauensstelle. Die Transplantationsregisterstelle ist, wie der Name sagt, der Ort, an dem die Daten zusammenlaufen, das heißt, sie werden dort erhoben, gespeichert, überprüft und weitergeleitet. Bevor die Daten die Stelle erreichen, werden sie aber von der Vertrauensstelle pseudonymisiert, sodass der Datenschutz innerhalb der Transplantationsregisterstelle gewahrt bleibt. Das gesamte Register und beide Stellen stehen zudem unter Aufsicht der oder des Bundesbeauftragen für Datenschutz. Diese ist zunächst in den Aufbau des Registers und der zuständigen Stellen einzubinden, und ihr obliegt danach die ständige Kontrolle der Einrichtungen. Ich bin davon überzeugt, dass diese Kontrollmöglichkeit einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten gewährleisten wird. Mehr als 10 000 Menschen warten derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan. Für sie entscheidet die Frage, ob sie ein Organ erhalten, über Leben und Tod. Dabei reicht die Zahl der gespendeten Organe bisher nicht aus, um allen Betroffenen zu helfen. Es ist daher unsere Aufgabe, in diesem schweren Lebensabschnitt den vielen Menschen eine schnelle und vor allem sichere Hilfe zu bieten. Wir wollen die Transplantationsmedizin so sicher wie nur möglich ausgestalten. Ich glaube, dieses Gesetz wird dazu beitragen. Daher werbe ich um Ihre Zustimmung. Kathrin Vogler (DIE LINKE): Ein Transplantationsregister ist aus Sicht der Linken überfällig. Bereits am 31. Januar 2013 hat die Linke dies in einem Antrag im Bundestag gefordert. Erinnern wir uns: Vor vier Jahren wurden zahlreiche Manipulationen und Missstände bei Organtransplantationen öffentlich. Das Vertrauen in das gesamte Transplantationswesen war zutiefst erschüttert. Wir messen den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung uns hier heute vorlegt, an klaren Zielen. Ist er geeignet, mehr Transparenz und Qualität zu schaffen? Wird er dazu beitragen, dass Menschen, die auf eine Organtransplantation warten, künftig besser versorgt werden? Werden wir künftig bessere Daten über die Folgewirkungen von Transplantationen haben, um die Versorgung weiter verbessern zu können? Können wir mit diesem Gesetz künftig auch mögliches Fehlverhalten in der Transplantationsmedizin besser aufklären und bekämpfen? Gemeinsam haben alle Fraktionen am 11. Juni 2013 einen Antrag beschlossen, in dem von der Bundesregierung gefordert wurde, zügig einen Gesetzentwurf für ein solches Transplantationsregister vorzulegen. Damit wollten wir auch verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Das ist dringend nötig; denn weiterhin sind bei Eurotransplant 15 000 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation registriert. Jahr für Jahr warten und hoffen viele vergeblich. Nun sind drei Jahre eine ziemlich weite Auslegung des Begriffs „zügig“, und der Entwurf der Bundesregierung erfüllt leider dennoch nicht an allen Stellen die hohen Erwartungen an dieses Vorhaben. So bin ich skeptisch, ob genau diejenigen Organisationen mit der Einrichtung und dem Betrieb eines Transplantationsregisters beauftragt werden sollen, die schon beim damaligen Skandal einen Gutteil des Vertrauens in der Bevölkerung verspielt haben, nämlich Bundesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen. Dieselben sollen dann auch die Tätigkeit überwachen und Berichte abgeben – ein ziemlich problematisches Konstrukt. Auch die sogenannte Vertrauensstelle, die für den Datenschutz verantwortlich sein soll, will die Bundesregierung wiederum von Bundesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen einsetzen lassen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann zwar die Genehmigung verweigern, wenn die Verträge nicht dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen, aber eine inhaltliche Kontrolle durch eine demokratische Instanz soll nicht stattfinden. Das finden wir falsch. Bei der Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle soll nur ein ganz kleiner innerer Kreis Einsicht erhalten. Patientenorganisationen, Menschen auf den Wartelisten, aber auch diejenigen, die mit Dialyse oder Leberersatztherapie leben müssen, oder deren betreuende Ärztinnen und Ärzte bleiben außen vor. Ein öffentliches Register stellen wir uns ehrlich gesagt anders vor. Insgesamt erscheint es uns sinnvoll, nicht nur transplantierte Patientinnen und Patienten in das Register aufzunehmen, sondern auch solche, die in absehbarer Zeit auf die Warteliste kommen könnten; denn nur so erhalten wir Daten, die auch Informationen über den Zugang zur Transplantationsmedizin liefern, und Hinweise auf mögliche Probleme beim Übergang von der Dialyse zur Transplantation. Ich hoffe, dass wir hier in den Beratungen noch zu besseren Lösungen kommen, die Transparenz und öffentliche Kontrolle herstellen, den Datenschutz sichern und die geeignet sind, das Vertrauen in der Bevölkerung wiederherzustellen. Dafür setzt sich die Linke ein. Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir haben in der letzten Wahlperiode viel darüber debattiert, welche Schlüsse aus den Skandalen in der Transplantationsmedizin zu ziehen sind. Dabei hatten wir stellenweise sehr unterschiedliche Vorstellungen. Einig waren sich alle damals im Bundestag vertretenen Fraktionen aber in einem Punkt: Wir brauchen ein Transplantationsregister. Wir brauchen es, um Qualität, Evidenz und Kontrolle der Transplantationsmedizin zu verbessern. Die Bundesregierung hat sich mit der Umsetzung dieser Forderung reichlich Zeit gelassen, fast drei Jahre. Das kann sinnvoll sein, wenn denn ein entsprechend gutes Gesetz dabei herauskommt. Im vorliegenden Fall ist das Ergebnis allerdings dürftig. Die Bundesregierung scheut mit ihrem Gesetzentwurf wieder einmal davor zurück, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen. Sie überlässt die Ausgestaltung des Registers den Interessenvertretern der Selbstverwaltung. Sie mag nicht einmal selbst entscheiden, wo das Transplantationsregister angesiedelt werden soll. Auch den Datenschutz überlässt sie weitgehend der Selbstverwaltung; nicht einmal eine BSI-Zertifizierung der verwendeten Netze und Anwendungen ist vorgeschrieben. Bei der Finanzierung entzieht sich die Bundesregierung ebenfalls ihrer Verantwortung. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Kosten für das Transplantationsregister von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Die private Krankenversicherung wird von der Bundesregierung geschont: Ihre finanzielle Beteiligung bleibt komplett freiwillig. Eigentlich gibt die PKV ja immer an, sie würde das gesetzliche System querfinanzieren. Hier ist es aber umgekehrt: Nach der von der Bundesregierung geplanten Regelung muss im Zweifelsfall die gesetzliche Krankenversicherung auch die Kosten für die Datenübermittlung von Privatversicherten übernehmen. Selbst wenn sich die PKV finanziell nicht beteiligt, erhält die PKV das volle Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Registers. Das ist anders als bei den Klinischen Krebsregistern, die nach dem Grundsatz „quid pro quo“ funktionieren. Wir Grünen haben die Bundesregierung gefragt, warum sie das beim Transplantationsregister nicht genauso hält. Eine einleuchtende Antwort konnte sie uns nicht geben. Warum aber die Bundesregierung die Krankenkassen von Lebendspendern bei der Finanzierung mit in die Verantwortung nehmen will, leuchtet überhaupt nicht ein. In den letzten Jahren haben wir viele Gesetzesänderungen beschlossen, durch die Lebendspender von den finanziellen Nachteilen, die sie durch ihr selbstloses Handeln erleiden, möglichst freigestellt werden. Ihr Vorschlag zeigt nun in die entgegengesetzte Richtung. Auch Ihre Vorschläge zur Forschung sollten Sie noch einmal überarbeiten: Paragraf 15 g Ihres Entwurfs regelt die Herausgabe von pseudonymisierten Daten für Forschungszwecke. Sie wollen, dass über die Herausgabe dieser Daten – und damit letztendlich über Hopp oder Top eines bestimmten Forschungsvorhabens – nicht etwa eine neutrale Instanz entscheidet. Nein, dies soll der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung tun, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer. Dass diese Akteure bei einzelnen Vorhaben durchaus befangen sein könnten, wird geflissentlich übersehen. Und warum bei solchen Entscheidungen wieder einmal die private Krankenversicherung einbezogen werden soll, nicht aber der Bundesdatenschutzbeauftragte, ist mir schleierhaft. Als Hüter von Patienteninteressen sind die vorgenannten Institutionen in der Vergangenheit jedenfalls nicht gerade aufgefallen. Warum kann das Register nicht selbst über die Herausgabe entscheiden, wie das noch in Ihrem Referentenentwurf vorgesehen war? Oder warum übertragen Sie es nicht auf eine neutrale Instanz? Sie haben in dem nun vor uns liegenden Gesetzgebungsverfahren noch gute Gelegenheit, alle diese Fehler zu korrigieren. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Nutzen Sie diese Möglichkeit in konstruktiver parlamentarischer Arbeit. Anlage 14 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Tag der Befreiung muss gesetzlicher Gedenktag werden (Tagesordnungspunkt 17) Dr. Philipp Lengsfeld (CDU/CSU): Das Thema „8. Mai als nationaler Gedenktag – ‚Tag der Befreiung‘“ hat eine starke erinnerungspolitische Komponente. Ich bin deshalb sehr froh, dass ich als ein Erinnerungspolitiker unserer Fraktion heute diese Rede übernehmen konnte. Dies ist der dritte Anlauf der Linkspartei in dieser Sache, und ich sage es gleich zu Anfang ganz deutlich: Dieser erneute Vorstoß ist für mich Politik von vorgestern. Zum Inhalt Ihres Antragsaufgusses Numero drei: Ich habe mir die letzten beiden Bundestagsdebatten noch einmal angeschaut und fand insbesondere die Rede des Berliner Altkollegen von Bündnis 90/Die Grünen Wolfgang Wieland sehr bemerkenswert. Ich zitiere Kollegen Wieland aus der Debatte vom April 2013 zum inhaltlich identischen Antrag der Linksfraktion aus der 17. Wahlperiode: „Dieser Antrag, in all seiner Kürze, ist ein ganz klassisches Produkt aus der Geschichtswerkstatt der Linkspartei: formal ziemlich unsinnig, geschichtspolitisch einseitig und in der Botschaft deswegen höchst fragwürdig“. – Wolfgang Wieland. Nur als kleines Bonbon: Nicht einmal die harte, aber konstruktive formale Kritik an dem Antrag hat die Linksfraktion im dritten Anlauf berücksichtigt. Der Bundespräsident proklamiert einen nationalen Gedenktag ganz ohne Gesetz. Es ist also ziemlich hanebüchen, dass die Linkspartei die Exekutive auffordert, der Legislative, also uns, dem Deutschen Bundestag, einen Gesetzentwurf für einen weiteren nationalen Gedenktag vorzulegen. Aber das Formale beiseite: „geschichtspolitisch einseitig und deshalb in seiner Botschaft höchst fragwürdig“, formulierte Wolfgang Wieland. Er traf damit den Nagel auf den Kopf. Der 8. Mai markiert den endgültigen Untergang Hitlerdeutschlands und damit auch das Ende des Holocaust und das Kriegsende in Europa. Der Zweite Weltkrieg war damit übrigens noch lange nicht vorbei. Er wird in Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion am 9. Mai als Tag des Sieges begangen, und die USA erinnern an ihn als VE, als Victory in Europe Day. Aber für Deutschland und die Deutschen hat den zentralen Punkt Bundespräsident Richard von Weizsäcker in seiner historischen Rede 1985 formuliert: die Befreiung der Deutschen – Weizäcker sagte ‚uns‘ – von dem „menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“. Genau an diese verschiedenen Dimensionen erinnern wir am 8. Mai im Deutschen Bundestag und anderen Stellen regelmäßig. Dies reicht der Linkspartei aber nicht. Sie fordert einen weiteren nationalen Gedenktag und verkürzt diesen unzulässig zum „Tag der Befreiung“. In der Weizsäcker-Rede waren es aber zwei integral miteinander verknüpfte Punkte: Befreiung vom „menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“. Also nicht etwa einfach nur „Befreiung“ und nicht etwa vom „Faschismus“, von dem Linkspartei-Geschichtsinterpreten immer ausschließlich reden, weil sie beschlossen haben, das Wort „Nationalsozialismus“ zu tabuisieren. Aber das war es nun einmal: „nationalsozialistische Gewaltherrschaft“. Die Befreiung war für die Deutschen die Befreiung vom Führerprinzip, vom Herrenrassedenken, vom Glauben an den Endsieg, von Kraft-durch-Freude-Kindheit und Erwachsenwerden in der Hitlerjugend, von Krieg und Treue bis in den Tod. Damit kommen wir zum Kern des Problems: Wir haben einen nationalen und internationalen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, der von Deutschland aus Europa terrorisierte: der 27. Januar, der Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz. Der 8. Mai ist der Tag der Befreiung der Deutschen von der selbst installierten nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Aber der 8. Mai ist kein Tag der Freiheit, nicht für den einen Teil Deutschlands und erst recht nicht für Osteuropa. Richard von Weizsäcker hat diesen Punkt übrigens auch erwähnt. Diesen Widerspruch kann man auch nicht einfach auflösen, insbesondere nicht als Deutscher. Schauen wir dafür auf die Wirkungen des 8. Mai für Osteuropa und Ostdeutschland. In Osteuropa – reden Sie einmal mit den Balten oder den Polen – startet mit der Vertreibung der Nazis durch die Rote Armee die nächste Besatzungszeit, eine Zeit der Unfreiheit, der Repression und, insbesondere in den späten Stalinjahren, also den Jahren unmittelbar nach Kriegsende, auch des blanken Terrors. Dies gilt natürlich auch für den Osten Deutschlands, wo die Etablierung der SED-Herrschaft, mandatiert von der Sowjetunion, unmittelbar nach der Befreiung vom nationalsozialistischen Gewaltregime begann. Das wirklich Problematische an diesem Antrag und an dieser von der Linkspartei so starr verfolgten Erinnerungssicht ist der missbräuchliche Einsatz von Geschichtsbildern; denn der staatlich verordnete, gelenkte und dosierte Antifaschismus in der DDR war die wichtigste ideologische Rechtfertigung der DDRDiktatur und der Herrschaft der SED. Ich will daran erinnern, gegen wen sich die staatliche Repression in der DDR unter anderem gerichtet hat: zum Beispiel gegen Sozialdemokraten, die sich gegen die Zwangsvereinigung mit der KPD gewehrt haben, gegen die jungen Gemeinden Anfang der 50erJahre, damit der evangelischen Kirche der Zugang zum Nachwuchs genommen wird. Es gab Säuberungen in der als demokratisches Feigenblatt gegründeten CDU, massive Enteignungskampagnen gegen mittelständische Familienbetriebe, zum Beispiel die Aktion Rose im Ostseebereich, usw. – alles immer auch mit der Keule des Antifaschismus, mit der moralischen Erpressung, dass eine unbedingte Gefolgschaft für den selbsternannten antifaschistischen Friedensstaat moralisch und politisch zwingend ist. Dabei ging es im Kern schlicht und ergreifend um den Machterhalt der SEDFührungsclique und den Bestand des Herrschaftsbereichs der Sowjetunion. Dann listen Sie stolz auf, dass es jetzt den „Tag der Befreiung“ in Mecklenburg-Vorpommern und jüngst auch in Brandenburg und Thüringen gibt. Dabei haben Sie schlicht Ihre Machtposition bei der Bildung der jeweiligen Landesregierungen genutzt, um dieses für Sie so wichtige Symbol durchzusetzen. Eigentlich ein normaler demokratischer Vorgang, aber es bringt die drei Länder in eine Sonderposition. Jetzt wird also in bester DDRTradition in Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ein „Tag der Befreiung“ als Gedenktag des jeweiligen Bundeslandes begangen. Zumindest ich finde dies relativ merkwürdig. Aber vielleicht können wir hier doch etwas von den Machtingenieuren der SED lernen. Ich bin mir nicht ganz sicher, was der genaue Grund war. Vermutlich waren es primär ökonomische Erwägungen, aber sicherlich nicht nur, aber die DDR hat 1966 den „Tag der Befreiung“ als Nationalfeiertag, also als arbeitsfreien Tag, abgeschafft und damit in seiner Bedeutung gewaltig relativiert. Und dies ist auch mein Petitum: Der 8. Mai ist aufgrund seiner vielschichtigen Bedeutung nicht geeignet, ein nationaler Gedenktag zu werden. Auch die entsprechenden Landesgedenktage in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sollten bei passender Gelegenheit noch einmal überdacht werden. Gabriele Fograscher (SPD): Alle Jahre wieder stellt die Fraktion Die Linke den Antrag, in dem sie die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um den 8. Mai als Tag der Befreiung zum gesetzlichen Gedenktag zu erklären. Richard von Weizsäcker hat 1985 zum 40. Jahrestag des Kriegsendes diesen Begriff geprägt: „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.“ Doch leider führte das Ende des Zweiten Weltkrieges auch dazu, dass Deutschland geteilt wurde. Diese Trennung haben wir mit der Wiedervereinigung überwunden. Der 8. Mai ist auch der Tag, an dem der Parlamentarische Rat unsere demokratische Verfassung verabschiedet hat. Der 8. Mai ist zweifellos ein wichtiges historisches Datum. Jedes Mal, wenn die Linksfraktion diesen Antrag vorlegt, frage ich mich, was uns ein einzelner Gedenktag bringen soll. Sollen wir nur an diesem einen Tag der Befreiung gedenken, nur an diesem einen Tag über die dunkelste Zeit der deutschen Vergangenheit informieren, nur an diesem einen Tag über die Unmenschlichkeit der NS-Herrschaft aufklären? Das wäre zu wenig, vor allem wenn man in Deutschland und Europa das Erstarken der Rechtspopulisten und der Rechtsextremisten sieht. Wir müssen jeden Tag gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Ausgrenzung und Hass vorgehen. Wir müssen jeden Tag Demokratie, Freiheit und Vielfalt verteidigen. Wir müssen jeden Tag gegen eine weitere Spaltung unserer Gesellschaft angehen. Wir müssen jeden Tag die Menschen ermutigen, für unsere Demokratie einzustehen. Wir müssen jeden Tag den Menschen in unserem Land sagen, was Parteien wie die AfD vorhaben. Das Ausrufen eines Gedenktages würde der Herausforderung des Erinnerns und Gedenkens, der aktiven Auseinandersetzung mit erstarkenden Phänomenen wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Rechtsextremismus, Ausgrenzung, Intoleranz und Vorurteilen nicht gerecht. Aktuelle Ereignisse wie die rasant zunehmende Zahl von Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte, die hasserfüllte Blockade eines Busses mit Flüchtlingen, Zunahme ausländerfeindlicher Parolen auf Pegida-Demonstrationen, die Wahlergebnisse der rechtsextremen AfD und vieles mehr zeigen: Es bedarf weit mehr als eines Gedenktages. Die Menschen, die sich in Programmen, Projekten und Initiativen gegen Extremismus, für Demokratie und Toleranz und für mehr gegenseitigen Respekt engagieren, brauchen mehr Unterstützung. Die Mittel für das Programm „Demokratie leben!“ wurden aufgestockt, und in den Eckpunkten für den Bundeshaushalt 2017 hat die Koalition vereinbart, hier weiteres Geld zur Verfügung zu stellen. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung und die politischen Stiftungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Geschichtsaufarbeitung und Demokratiestärkung. Sie schreiben in Ihrer Begründung, dass es bald keine Zeitzeugen mehr gibt und deshalb ein Gedenktag umso wichtiger sei. Das sehen wir anders. Sicherlich spielen Zeitzeugen noch immer eine wichtige Rolle, um über die schreckliche Zeit des Nationalsozialismus zu berichten. Doch ein Gedenktag kann künftig diese Lücke nicht schließen. Ein Gedenktag ist rückwärtsgewandt. Wir brauchen moderne Formen der Wissensvermittlung, um vor allem junge Menschen über die nationalsozialistische Schreckensherrschaft zu informieren und ihnen aufzuzeigen, auf welch menschenverachtender Ideologie sie basierte. So können wir es erreichen, dass sie sich für die Demokratie begeistern und nicht auf rechtspopulistische und rechtsextreme Parolen hereinfallen. Dabei wird auch der vom Deutschen Bundestag eingesetzte Expertenkreis Antisemitismus eine Rolle spielen; denn wir erwarten uns von ihm konkrete Vorschläge für zeitgemäße Formen der Demokratiebildung und für den Umgang mit neuen Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land aufklären, was die Rechtspopulisten und Rechtsextremisten wirklich wollen, nämlich die Beschneidung unserer Freiheitsrechte, die Abkehr von unserer Demokratie. Dabei hilft uns aber kein Gedenktag. Dabei hilft uns nur die stetige und tägliche Arbeit und Werbung für unsere Demokratie. Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE): Politikerinnen und Politiker beklagen zu Recht zunehmende Respektlosigkeit in unserer Gesellschaft. Wir müssen uns aber auch selbst fragen, ob wir eine Politik machen, die respektvoll mit Menschen umgeht. Schauen wir uns zum Beispiel das Verhältnis zwischen der deutschen und der russischen Regierung an. Wir müssen leider feststellen, dass das Verhältnis zerrüttet ist. Dafür gibt es viele Ursachen. Beide Seiten tragen Verantwortung. Doch was ist der deutsche Anteil an diesem gefährlichen Konflikt? Eine wichtige Ursache ist der fehlende Respekt der deutschen Politik gegenüber Russland. Über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Sowjetunion verloren im Zweiten Weltkrieg ihr Leben im Kampf gegen den Faschismus. Der Deutsche Bundestag ist seit Jahren nicht bereit, diese Opfer angemessen zu würdigen. Immer wieder wurde unser Antrag, dem Tag der Befreiung den Status eines gesetzlichen Gedenktags zu verleihen, abgelehnt. Das ist respektlos. Im Kalender 2016 des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der eine Auswahl historischer Jahrestage sowie alljährlich wiederkehrender Gedenk-, Aktions- und Thementage erfasst, steht am 8. Mai nur der – zweifellos wichtige – Weltrotkreuztag. Das ist respektlos. Botschafter Russlands, Kasachstans und acht weiterer Staaten protestieren gegen ein Open-Air-Festival in unmittelbarer Nachbarschaft zum Treptower Ehrenmal in Berlin. Auf dem Friedhof sind 7 500 Sowjetsoldaten beerdigt, die die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus mit ihrem Leben bezahlt haben. Die Botschafter halten das Festival an diesem Ort für „unangemessen und inakzeptabel sowie störend für die Ehre und das Andenken an die Gefallenen.“ Ein Rockfestival an diesem Ort – das ist respektlos. In Bayern, Hessen und Sachsen gibt es einen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung. Seit vergangenem Jahr ist dieser Tag sogar ein nationaler Gedenktag. Die Bundesregierung ist nur bereit, der eigenen Opfer zu gedenken, nicht aber der Menschen, die unser Land vom Faschismus befreit haben. Das ist respektlos. In den vergangenen Jahren wurde von den Gegnern unseres Antrages argumentiert: Wir begehen mit dem 27. Januar den „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ als nationalen Gedenktag. Das ist richtig. Wir wollen am 27. Januar der Opfer des Faschismus gedenken. Wir wollen aber auch am 8. Mai an unsere Befreier erinnern und ihnen danken; denn die Befreiung vom Faschismus war für uns Deutsche die Voraussetzung für die Formulierung des Satzes im Grundgesetz, Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Der 8. Mai – der Tag der Befreiung – ist das Schlüsselerlebnis der Deutschen im 20. Jahrhundert. Das sollte uns einen Gedenktag wert sein. Wir als Linke werden diesen Tag immer feierlich begehen. Für mich war eine Forsa-Umfrage beeindruckend: Die große Mehrheit der Deutschen ist der Meinung: Der 8. Mai 1945 war ein Tag der Befreiung. 89 Prozent stimmen dieser Aussage zu. Auch die Bereitschaft, über Kriegserlebnisse zu sprechen, ist gestiegen. Auch das bestärkt uns in der Forderung nach einem gesetzlichen Gedenktag. Wir wollen, dass sich die Menschen mindestens an einem Tag im Jahr die Zeit nehmen, um über die Ursachen des Zweiten Weltkrieges zu diskutieren und der über 50 Millionen Opfer zu gedenken. Ein gesetzlicher Gedenktag wäre auch ein Zeichen an die Frauen und Männer aller alliierten Armeen, die Deutschland befreit haben. Unter ihnen waren auch Deutsche, wenige zwar, aber es gab sie. Der Tag der Befreiung wird in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Thüringen als offizieller Gedenktag begangen. Das geht auf eine Initiative der Linken zurück. Es ist höchste Zeit, dass auch der Bundestag den Menschen Respekt erweist, die so viel für unser Land getan haben. Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Bundestagspräsident hat in seiner Rede im letzten Jahr den 8. Mai unmissverständlich als „Tag der Befreiung“ bezeichnet und dafür viel Zustimmung und Applaus – von allen Seiten – bekommen. Leider ist dieses Verständnis des 8. Mais hier im Deutschen Bundestag immer noch kein Konsens. Die menschenrechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion stellt in Interviews und in ihren berüchtigten Twitter-Tweets immer wieder infrage, dass der 8. Mai ein Tag der Befreiung war. Ich möchte deshalb hier nochmals in aller Deutlichkeit sagen, auch gerichtet an die Unionsfraktion, die offenbar kein Problem mit dem Revisionismus ihrer Sprecherin für Menschenrechte hat: Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung für alle Menschen, die unter dem NSTerror zu leiden hatten, auch für die Menschen hinter dem Eisernen Vorhang. Hier geht es nicht darum, das Unrecht und die Unfreiheit kleinzureden, die es im Anschluss gegeben hat. Aber die Verbrechen des Holocaust sind historisch einzigartig und lassen sich nicht mit anderen Diktaturen – und ganz sicher auch nicht mit der DDRDiktatur – gleichsetzen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass uns der 8. Mai – über 30 Jahre nach Richard von Weizsäckers wegweisender Rede – immer wieder daran erinnert, dankbar zu sein für die Befreiung von Krieg und dankbar zu sein für das Ende der Vernichtungspolitik der NS-Diktatur. Das beutet im Umkehrschluss keinesfalls, die Augen vor den Leiden und den Schrecken der vielen Millionen Vertriebenen zu verschließen. Flucht, Gewalt, Ausgrenzung und der tägliche Kampf ums Überleben – all das gehört zur Erfahrung von Millionen deutscher Familien. Auch ihre Erfahrungen müssen Teil der deutschen Geschichte sein. Doch es braucht dafür immer den historischen Kontext. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, nun zu Ihrem Antrag, den Sie hier zum wiederholten Male stellen. Wie wichtig der 8. Mai als Tag der Befreiung ist, habe ich bereits deutlich gemacht. Ob Ihr Anliegen, ihn zum gesetzlichen Gedenktag zu erheben, der richtige Weg ist, um seiner Bedeutung gerecht zu werden, darüber gilt es jetzt zu sprechen. Wir haben bereits den 27. Januar – auf Initiative von Antje Vollmer hin – zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Er ist inzwischen in unserer Erinnerungskultur tief verankert, und das ist gut so; denn die Verantwortung, die sich aus der deutschen Geschichte ergibt, ist leider keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder aufs Neue erstritten werden. Das zeigt uns zum einen der Blick zurück: Die kritische Aufarbeitung des Nationalsozialismus ist von der Zivilgesellschaft mühsam gegen den Staat erkämpft und durchgesetzt worden. Wichtige Orte des Gedenkens, wie das NSDokumentationszentrum Topographie des Terrors oder das Holocaustmahnmal, wurden durch bürgerschaftliches Engagement initiiert. Und das zeigt uns auch der Blick ins Heute: Der fortbestehende Antisemitismus, der bis in die Mitte der Gesellschaft hinein reicht, der weit verbreitete antimuslimische Rassismus oder die vielen aktuellen Angriffe auf Flüchtlingsheime sind dafür nur einige aktuelle Beispiele. Erst letzte Woche wurden im sächsischen Freital fünf mutmaßliche Rechtsterroristen festgenommen. Die Gruppe soll im vergangenen Herbst auch zwei Anschläge auf Asylbewerberheime verübt haben. Hier heißt es, Demokratie und Menschenrechte tagtäglich ganz konkret zu verteidigen. Dafür braucht es aus meiner Sicht vor allem eine engagierte gesellschaftliche Auseinandersetzung, aber nicht unbedingt einen weiteren offiziellen Gedenktag. Wenn wir genau hinschauen, finden wir leider auch immer noch weiße Flecken in unserem Gedenken: Zuletzt wurden die sowjetischen Kriegsgefangenen – nach jahrelangen Debatten – endlich entschädigt. Aktuell engagieren sich Künstlerinnen und Künstler und Aktivistinnen und Aktivisten für die Anerkennung der Diskriminierungserfahrungen der sogenannten Asozialen im „Dritten Reich“. Lassen Sie uns lieber darüber reden, wie wir diesem Unrecht endlich angemessen gedenken können; denn mir ist ein lebendiges Gedenken von unten, das sich bemüht, noch immer bestehende Lücken zu schließen, wichtiger als ein weiterer offizieller Gedenktag. Anlage 15 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit (Tagesordnungspunkt 19) Dr. Martin Pätzold (CDU/CSU): Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über die Soziale Sicherheit. Um was geht es in dem Abkommen? Durch das Abkommen wird der soziale Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall koordiniert, dass sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Das gilt für einen Entsendezeitraum von maximal 24 Monaten. Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Durch die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten mit denen ihres Heimatlandes können Deutsche künftig aus albanischen Versicherungszeiten und albanische Versicherte aus deutschen Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben. Es begründet unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit Rechte und Pflichten von Einwohnerinnen und Einwohnern beider Staaten, sieht die Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen sowie deren Hinterbliebener vor. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Jeder Staat zahlt aber nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten. Werden also gewöhnlich in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer in die Republik Albanien entsandt, gelten für sie die deutschen Rechtsvorschriften in der Rentenversicherung so, als ob sie weiterhin dort beschäftigt wären; spiegelbildlich gelten für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer aus der Republik Albanien weiterhin die entsprechenden albanischen Rechtsvorschriften. Der Schutz der Rentenversicherung im jeweiligen Herkunftsland bleibt bestehen, und kostenintensive Doppelversicherungen werden dadurch vermieden. Somit stellen wir notwendige Rechtssicherheit für Arbeitsmigration her. Dabei sind die Mehrausgaben bei der gesetzlichen Rentenversicherung moderat: Wir gehen von unter 1 Million Euro aus. Warum ist es wichtig, mit Albanien eine solche Vereinbarung zu treffen? Die Beziehungen zwischen Albanien und der Bundesrepublik Deutschland sind eng. Zum einen liegt die Zahl der in Deutschland lebenden ausländischen Personen albanischer Abstammung bei rund 300 000. Zum anderen entwickelt sich die Wirtschaft nach einigen Jahren der Schwäche zuletzt wieder recht dynamisch: Das Wirtschaftswachstum wird dieses Jahr 3,4 Prozent und in 2017 sogar 4 Prozent betragen. Dabei ist das Wirtschaftswachstum in den Sektoren Bergbau, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischverarbeitung besonders stark. Durch diese Dynamik in jüngster Zeit haben sich auch die Handelsbeziehungen entsprechend stark entwickelt: So liegen die Einfuhren nach Deutschland bei 30,5 Millionen Euro, die Ausfuhren aus Deutschland nach Albanien lagen bei 92,5 Millionen Euro. Die Einfuhren stiegen zum Vorjahr um 5,8 Prozent und die Ausfuhren sogar um 27,7 Prozent. Eine engere Zusammenarbeit mit Albanien macht aber auch aus anderen Gründen Sinn: Albanien hat bereits im September 2009 einen Antrag auf EU-Beitritt gestellt und ist seit Juni 2014 EU-Beitrittskandidat. Sicherlich ist der EU-Beitritt Albaniens wie auch der anderen Länder des Westbalkans kein Selbstläufer. Das NATO-Mitglied muss vor Beginn der eigentlichen Beitrittsverhandlungen in einigen Jahren noch eine Reihe von Bedingungen erfüllen, etwa im Bereich der Justiz, beim Aufbau eines funktionierenden Rechtsstaates, beim Minderheitenschutz oder beim Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen. Hier ist Albanien in der Bringschuld. Auch wenn noch keine Beitrittsverhandlungen begonnen haben, erleichtert ein solches bilaterales Abkommen aus meiner Sicht die spätere Einbindung Albaniens in die bestehende Sozialgesetzgebung der Europäischen Union und hat eine stabilisierende Wirkung auf das Land. Das Abkommen kann dazu beitragen, einen politischen Prozess in Gang zu bringen, der positive Veränderungsprozesse in Wirtschaft und Gesellschaft freisetzt und einen Modernisierungsschub in der Gesetzgebung auslösen kann. Für uns in Deutschland sind derartige Abkommen mit Ländern außerhalb der Europäischen Union, aber in unserer unmittelbaren Nachbarschaft in einer immer enger zusammenarbeitenden Welt wichtig; denn Deutschland lebt wie kaum ein anderes Land in Europa vom freien Handel und freien Austausch von Kapital und Dienstleistungen. Gerade mit der absehbaren Heranführung Albaniens an die Europäische Union schaffen wir die dringend benötigte Stabilität auf dem Westbalkan, die nach den Jugoslawien-Kriegen in den 90er-Jahren immer noch labil ist. Dies bestätigen die jüngsten Entwicklungen im Nachbarland Mazedonien. Deutschland profitiert wie kein zweites Land von einem funktionierenden EU-Binnenmarkt, einem Europa ohne Grenzen, in dem die Völker in einem Raum der Freiheit und des Rechts zusammenleben. Somit kann dieses Sozialabkommen als Leitfaden für unsere in Deutschland und Europa gelebten sozialen Standards dienen und ein höheres Maß an Rechtssicherheit geben. Das zur Abstimmung stehende Sozialabkommen ist daher als ein Baustein für das übergeordnete Ziel deutscher Europapolitik zu sehen, nämlich die Heranführung Albaniens an die Europäische Union, die damit verbundene Überführung der schon existierenden europäischen Gesetze und die Schaffung einer wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft, die genügend Wohlstand für verbesserte Lebensbedingungen vor Ort bringt und dadurch den Migrationsdruck aus Albanien langfristig reduzieren wird. Denn wir dürfen nicht vergessen: Albanien nahm 2015 mit knapp 70 000 Asylanträgen den zweiten Platz in Deutschland ein, auch wenn die Aussicht auf Asyl für Antragsteller aus dem Balkan nahezu aussichtslos ist. Seit Albanien im Oktober 2015 zu einem sicheren Herkunftsland erklärt wurde, ist die Zahl der Asylanträge aus Albanien in diesem Jahr stark zurückgegangen. Dennoch bleibt der Migrationsdruck hoch. Dies liegt an der hohen Jugendarbeitslosigkeit und den schlechten Jobperspektiven vor Ort. Daher passt das Abkommen über die soziale Sicherheit in diese übergeordnete Strategie: Reduktion der Asylbewerber bei gleichzeitiger Erleichterung der Arbeitsaufnahme; denn ab dem 1. Januar 2016 gelten erleichterte Regelungen für albanische Staatsangehörige, um bei uns arbeiten zu können. Aber nicht nur das Abkommen zur Sozialen Sicherheit wurde mit Albanien vereinbart. Wir haben seit diesem Jahr das Globalvorhaben „Migration für Entwicklung“ ins Leben gerufen. In diesem Programm wird durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit eine Migrationsberatung in Albanien angeboten. In einem Zentrum für Migrantenberatung sollen Albanerinnen und Albaner zu legaler Migration, Fluchtalternativen und Arbeitsmarktprogrammen beraten werden. Ziel ist es, die Menschen in Albanien zu halten bzw. eine kontrollierte Migration zu erreichen. Wir haben in Deutschland großes Interesse, dieses Land zu stabilisieren und in unsere Wertegemeinschaft langfristig einzubinden. Deswegen unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Abkommen über die Soziale Sicherheit mit der Republik Albanien. Dagmar Schmidt (Wetzlar) (SPD): Die deutsch-albanischen Beziehungen sind nicht immer nur positiv verlaufen. 1967: Die Bundesrepublik Deutschland nahm erstmals an einer Qualifikation für eine Fußball-Europameisterschaft teil, die 1968 in Italien stattfand. Als Gruppengegner in der Qualifikationsgruppe 4 wurden ihr Albanien und Jugoslawien zugelost. Die nur drittklassigen Albaner galten als krasser Außenseiter, während Deutschland, unter anderem mit Günter Netzer im Aufgebot, favorisiert in die Gruppenphase ging. Erwartungsgemäß entwickelte sich ein Zweikampf zwischen Deutschland und dem spielstarken Jugoslawien. Die Jugoslawen konnten beide Partien gegen ihr Nachbarland Albanien gewinnen und das Hinspiel gegen Deutschland, im Rückspiel unterlagen sie. Für die deutsche Mannschaft wurde so das letzte Spiel gegen Albanien zur entscheidenden Partie. Es hätte ein einfacher Sieg genügt, zum Beispiel ein 1:0, um sich zu qualifizieren. Die Tordifferenz gegenüber Jugoslawien sprach für Deutschland. Das Hinspiel gegen Albanien acht Monate zuvor hatte Deutschland mit 6:0 gewonnen. Auf dem harten Spielfeld im Stadion von Tirana gelang es der deutschen Mannschaft jedoch nicht, Albanien mit spielerischen Mitteln in die Knie zu zwingen, sodass am Ende nur ein 0:0 heraussprang. Durch die „Schmach von Tirana“ verpasste Deutschland die Endrunde einer Europameisterschaft zum ersten und bisher einzigen Mal. Auch heute gehört Albanien, trotz der Teilnahme an der Europameisterschaft in Frankreich, nicht nur im Fußball zu den Außenseitern in Europa. Albanien gehört zu den ärmsten Ländern Europas. Das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2015 nach Angaben des Finanzministeriums 3 420,70 Euro. In „absoluter Armut“ leben 7 Prozent der Bevölkerung. Der Durchschnittslohn liegt bei 379 Euro (2014). Die Arbeitslosenrate liegt offiziell bei 17,9 Prozent. Albanien hat jedoch seit 1998 bedeutende Fortschritte auf dem Weg von einer kommunistischen in eine marktwirtschaftlich orientierte Wirtschaft erzielt. Dabei zeigte sich die Konjunktur inmitten der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre relativ stabil und wies – auch wegen des geringen Ausgangsniveaus – durchgehend Wachstum auf. Durch Wachstumsraten von im Mittel 5 Prozent über die vergangenen zehn Jahre – ein Spitzenwert in Europa – konnte Albanien sein Einkommensniveau stabilisieren und sogar erhöhen. Zuletzt ist jedoch wieder Ernüchterung eingekehrt: Im Zuge der europäischen Schuldenkrise und regionaler Stagnation sank auch in Albanien das Wachstum von 6 Prozent – im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2010 – auf 1,1 Prozent 2013. Nach knapp 2 Prozent 2014 wird das Wachstum für 2015 mit 2,7 Prozent angegeben. Mit dem uns vorliegenden Gesetzentwurf über das Abkommen vom 23. September zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien tragen wir zum einen dafür Sorge, dass im anderen Vertragsstaat erarbeitete Rentenansprüche anerkannt werden, zum anderen unterstützen wir die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten. Was bedeutet das konkret: Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Um sicherzustellen, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können, bietet dieses Abkommen eine zugeschnittene Lösung für die beteiligten Personen an. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bis zu 24 Monate in dem anderen Vertragsstaat arbeiten, ohne aus ihrem vertrauten Sozialversicherungssystem auszutreten. Diese Regelung erleichtert es für deutsche Unternehmen, Fachpersonal für ein Arbeitsverhältnis in Albanien zu gewinnen. Mit diesem Fachpersonal können Investitionen getätigt werden und zeitgleich Personal vor Ort ausgebildet werden. Mit Investitionen im unteren zweistelligen Millionenbereich ist Deutschland jetzt schon sechstgrößter Investor in Albanien. Auf diesem Ergebnis lässt sich aufbauen, so wie auf das bisherige deutsche Engagement in Albanien. Die Schwerpunkte liegen im Kreditwesen, Transport und Logistik, Einzelhandel, Mobilfunk, Textilbereich, Kfz-Handel und -wartung, in Produktion und Vertrieb chemischer und pharmazeutischer Produkte sowie der Produktion von Kabelbäumen. Die größten deutschen Direktinvestitionen sind der Flughafen Tirana und Telekom Albania. Die Europäische Kommission stellt in ihrem Bericht vom 22. April 2016 zu Recht zahlreiche Probleme wie zum Beispiel Korruption und organisierte Kriminalität fest. Aus diesem Grund ist nachvollziehbar, dass ein Beitritt Albaniens in die Europäische Union in naher Zukunft nicht bevorstehen kann. Jedoch gerade deshalb ist es umso wichtiger, enge Beziehungen sowohl auf wirtschaftlicher als auch auf Sozialstaatsebene zu Albanien zu unterhalten und den Kampf gegen Korruption zu unterstützen. Auch wenn ich mir keine Wiederholung der „Schmach von Tirana“ bei der diesjährigen Europameisterschaft in Frankreich wünsche, ist die Teilnahme Albaniens vielleicht ein gutes Zeichen, dass Albanien nicht nur im Fußball den Anschluss an die europäische Spitze findet. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Am 23. September vergangenen Jahres wurde in Tirana das Abkommen über Soziale Sicherheit mit der Republik Albanien unterzeichnet. Mit der heutigen abschließenden Beratung des entsprechenden Gesetzentwurfs schaffen wir die Grundlage für das Inkrafttreten des Abkommens. Die wirtschaftliche Verflechtung innerhalb Europas und weltweit nimmt immer weiter zu. Es ist deshalb nur konsequent und selbstverständlich, dass die soziale Schutzbedürftigkeit der Beschäftigten, die in den jeweiligen Vertragsstaat entsandt werden, ebenso Berücksichtigung findet. Die Linke begrüßt den Abschluss dieses und weiterer Sozialversicherungsabkommen ausdrücklich, solange die Beschäftigten der jeweiligen Vertragsstaaten gleichermaßen profitieren. Dies muss insbesondere auch in Bezug auf die Wahrung der Arbeitsrechte und Entgelte der Beschäftigten gelten. Ziel des Abkommens ist eine Koordinierung der Rentenversicherungssysteme beider Länder auf Grundlage der Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung der Staatsangehörigen beider Seiten. Grundsätzlich soll immer das Rentenversicherungssystem des Landes gelten, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Entstandene Rentenansprüche werden dann entsprechend der in den Ländern erlangten Versicherungszeiten vom jeweiligen Staat auch im anderen Land ausgezahlt. Damit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den jeweiligen Vertragsstaat entsandt wurden, in Zukunft nicht mehr befürchten, dass sie aufgrund des Erwerbs von Versicherungszeiten in zwei unterschiedlichen Rentensystemen einen Nachteil erfahren. Im Übrigen: Dies erleichtert auch die Arbeit der Sozialversicherungsträger und reduziert den Verwaltungsaufwand. Hinter all diesen konkreten Erleichterungen steht auch ein grundsätzliches Prinzip: Vom Abkommen erfasste Personen werden rentenrechtlich in Deutschland und in Albanien mit den jeweiligen Staatsangehörigen gleichgestellt und damit auch gleichbehandelt. Das ist ein wichtiges und richtiges Prinzip. Zugleich sei der Hinweis erlaubt, dass es hierbei nicht nur um die eigenen wirtschaftlichen Vorteile gehen darf. Im Klartext: keine billigen Facharbeiterinnen und Facharbeiter für die heimische Wirtschaft, um etwa in bestimmten Branchen den Fachkräftemangel auszugleichen. Geht man auf die Internetpräsenz der deutschen Botschaft in Albanien, findet man dort Stichworte für eine Erklärung an Medienvertreter und -vertreterinnen durch den deutschen Botschafter Herrn Hellmut Hoffmann. Dort heißt es sinngemäß, die Arbeitsaufnahme in Deutschland gehe nicht über einen Asylantrag; dies sei aussichtslos. Dagegen seien qualifizierte Fachkräfte in Bereichen mit hohem Bedarf willkommen. Dafür sei eine gute Ausbildung erforderlich, Deutschkenntnisse seien hilfreich. In das gleiche Horn blies übrigens auch Bundeskanzlerin Merkel bei ihrem Staatsbesuch in Tirana im Juli 2015: „Wir sind uns einig, dass Albanien kein Land ist, aus dem Asylanträge anerkannt werden.“ Albanien könne aber ein Land sein, aus dem Menschen legal nach Deutschland zum Arbeiten kämen. In einigen Branchen herrsche in Deutschland Fachkräftemangel. Mit diesen Aussagen des deutschen Botschafters und der Bundeskanzlerin wird deutlich: Es geht ganz offensichtlich allein um die reine Verwertungslogik, um die Nutzung albanischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den deutschen Arbeitsmarkt. Wenn aber nicht nur wir, sondern auch andere Staaten der Europäischen Union massenhaft Fachkräfte aus Albanien anwerben, dann kommt dieses Land mit einem Pro-Kopf-Einkommen von 3 360 Euro – wohlgemerkt: im Jahr – nie auf die Beine! Und dennoch: Wie ich bereits am Anfang meiner Rede ausgeführt habe, begrüßen wir den Abschluss dieses Sozialversicherungsabkommens. Im Januar dieses Jahres gingen fast 17 500 Albaner und Albanerinnen in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Dass diese Menschen jetzt unter den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung fallen, ist konsequent, und deshalb werden wir dem Antrag zustimmen. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Sozialschutz muss mit der Dynamik der wirtschaftlichen Globalisierung Schritt halten. Aus diesem Grund wird das vorliegende Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Albanien von uns begrüßt. Seit Anfang 2014 ist Albanien offizieller Beitrittskandidat der Europäischen Union und bereits jetzt wirtschaftlich eng mit der Europäischen Union verbunden. So gingen im vergangenen Jahr drei Viertel der Exporte in die europäischen Staaten. Auch Deutschland zählt zu den wichtigsten Handelspartnern von Albanien. 2015 beliefen sich die Exporte nach Deutschland auf einen Umfang von rund 54 Millionen Euro, während die Importe ein Volumen von 260 Millionen Euro erreichten. Nach Auskunft des Auswärtigen Amts erfolgen deutsche Neuinvestitionen in verschiedenste Bereiche der Wirtschaft: in das Kreditwesen, in Transport und Logistik, in den Einzelhandel oder in die Produktion chemischer und pharmazeutischer Produkte. Die größten deutschen Einzelprojekte in Albanien sind der Flughafen Tirana und die Telekom Albania. Deutschland zählt schon heute zu einem der größten ausländischen Investoren im Land. Mit der stärkeren Anbindung Albaniens an die Europäische Union wird diese Entwicklung auch für Deutschland noch weiter verstärkt werden. Das hier vorliegende Abkommen folgt diesen Entwicklungen und regelt die Beziehungen der beiden Staaten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Werden etwa in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Albanien entsandt, werden sie mit diesem Abkommen von der dortigen Rentenversicherungspflicht befreit. Dies gilt selbstverständlich auch für den spiegelbildlichen Fall. Kostenintensive Doppelversicherungspflichten werden fortan vermieden, und der Schutz der Rentenversicherung im jeweiligen Herkunftsland bleibt somit bestehen. Das Abkommen hat bereits mehrere Vorgänger. So hat Deutschland mit einer Reihe von Ländern zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören Staaten wie die USA und Brasilien, aber auch kleinere Länder wie Montenegro und Mazedonien oder zuletzt die Philippinen. Im Grundsatz geht es bei allen Abkommen um den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten. Es geht also um die Vorsorge für das Alter. Wer zeitlich begrenzt im Ausland arbeitet, aus welchen Gründen auch immer, soll später, wenn es um seine Rente geht, keine Nachteile erleiden. Anlage 16 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften (Tagesordnungspunkt 20) Reinhard Grindel (CDU/CSU): Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verstoßen wir gegen das „Struck’sche Gesetz“; denn das Gesetz wird den Bundestag nach der zweiten und dritten Lesung so verlassen, wie es von der Bundesregierung in das Parlament eingebracht worden ist. Das hat nichts damit zu tun, dass die Koalitionsfraktionen – wie es ein Oppositionsvertreter im Rechtsausschuss gesagt hat – keine Lust mehr zur Gesetzgebungsarbeit gehabt hätten, sondern damit, dass diesem Gesetzgebungsentwurf eine sehr intensive und umfassende Vorarbeit zugrunde liegt. Schließlich bauen wir mit dem Gesetzentwurf auf die sehr konstruktiven Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Recht der Unterbringung auf, die im März 2014 gebildet wurde. Dieser Gesetzentwurf setzt die normativen Rahmenbedingungen für einen schwierigen Abwägungsprozess zwischen den Schutzinteressen von potenziellen Opfern und den Freiheitsinteressen von gefährlichen Straftätern. Es kann nicht per se das Ziel des Gesetzes sein, die Zahl der in psychiatrischen Krankenhäusern Untergebrachten zu reduzieren. Es muss darum gehen, die Prognose zur Gefährlichkeit psychisch kranker Rechtsbrecher zu präzisieren. Ich habe bereits aus Anlass der Debatte zur ersten Lesung dieses Gesetzes die höheren Anforderungen an eine stationäre Unterbringung eines als gefährlich eingestuften Rechtsbrechers ausführlich dargelegt. Dies gilt insbesondere für die Schwelle der Erheblichkeit und die Darlegungspflicht, wenn aus nicht erheblichen Anlasstaten trotzdem auf eine positive Gefährlichkeitsprognose des Täters geschlossen wird. Ich will mich im Rahmen meiner Rede deshalb mit den Vorschlägen und Kritikpunkten zum Gesetzentwurf der Bundesregierung befassen. Zunächst einmal gilt festzuhalten, dass die Zustimmung zum Gesetzentwurf in der öffentlichen Anhörung sehr groß war. Ein Sachverständiger hat mit Blick auf die Praxis gefordert, dass die Gerichte sozusagen eine Öffnungsklausel erhalten, die dafür sorgt, die Anforderungen an die Anlasstaten nicht abschließend zu regeln. Er hat das Beispiel eines Straftäters erwähnt, der wegen einer schizophrenen Psychose mehrfach die kunsthistorisch wertvollen Fenster eines Domes zerstört hat. Obwohl die entsprechende Kammer die Anlassdelikte nur als gemeinschädliche Sachbeschädigung subsumiert hat, ordnete sie die stationäre Unterbringung des Beschuldigten an, weil auch ideelle Schäden zu einer schweren Störung des Rechtsfriedens führen könnten. Die Koalitionsfraktionen vermögen sich dieser Argumentation nicht anzuschließen. Erstens dürfte in diesem Fall der wirtschaftliche Schaden schon über 5 000 Euro gelegen haben und damit ohnehin eine Unterbringung auch nach zukünftiger Rechtslage nicht ausgeschlossen sein. Wäre es aber anders, dann ist andererseits eine Unterbringung auch nicht mehr verhältnismäßig. Es würde das zentrale Ziel des neuen Gesetzes geradezu unterlaufen, wenn man durch eine Öffnungsklausel die strikten Anforderungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wieder aufweichen würde. Gleichzeitig ist jedoch auch völlig überzogen, wenn die Oppositionsparteien einen Vorrang für eine ambulante Therapie fordern und dabei ausdrücklich auch bereit sind, Gefährdungen für potenzielle Opfer hinzunehmen. Für die CDU/CSU hat der Opferschutz keine nachrangige Bedeutung hinter den Freiheitsinteressen des psychisch kranken Rechtsbrechers. Vielmehr ist der Schutzgedanke gerade der Sinn und Zweck des § 63 StGB. Dementsprechend muss sich die Dauer der Unterbringung auch nicht am Unwert der Anlasstat orientieren, sondern an der Prognose der Gefährlichkeit des Täters für die Gesellschaft. Hierbei kommen dann die vielfältigen Maßnahmen zum Tragen, die bei der Entscheidung über die Unterbringung für die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sorgen sollen. Dabei soll nochmals hervorgehoben werden, dass die Anforderungen an die Gutachter und die Gutachtenpraxis deutlich optimiert worden sind. Die Prüfungsintensität wird verstärkt, und es werden häufiger externe Gutachter einbezogen. Da es der Praxis in den Ländern entspricht, Pflichtverteidiger hinzuzuziehen, war eine besondere Regelung dafür nicht notwendig. Erstaunlich ist es, dass ausgerechnet die Grünen die Qualität der Unterbringung kritisiert haben. Das ist Sache der Länder, und in vielen Ländern regieren die Grünen mittlerweile mit, es gibt grüne Justizminister und -senatoren, und insoweit würde ich den Kollegen der Grünen raten, ihre Verbesserungsvorschläge an die grünen Kollegen in den Ländern weiterzugeben. Intensiv haben wir uns auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Prüfung der Notwendigkeit der Unterbringung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen sollte. Hier sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass dem Gesichtspunkte des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes entgegenstehen. Insgesamt ist festzuhalten, dass wir mit diesem Gesetz auch die notwendigen Konsequenzen aus der öffentlichen Debatte über Fälle ziehen, in denen wohl in der Tat eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu lange gedauert hat und die Tätigkeit der Gutachter berechtigterweise zu kritisieren ist. Mit dem Gesetz wird aber weiterhin auch für einen umfassenden Schutz der Gesellschaft vor psychisch kranken Rechtsbrechern gesorgt. Das sind wir potenziellen Opfern schuldig; denn auch sie haben das Recht, frei und ohne Angst zu leben. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): In den vergangenen Jahren konnte ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl der Personen verzeichnet werden, die gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden. Dazu ist ein Anstieg der durchschnittlichen Unterbringungsdauern zu beobachten, ohne dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt. Eine Reform des § 63 StGB ist folglich dringend gegeben, da das deutsche Strafrecht als Rechtsfolge für ein strafbares Verhalten grundsätzlich nur zwei Hauptstrafen kennt: die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Eine Strafe bezweckt nach der Vereinigungslehre den Gedanken der Spezialprävention, der Generalprävention und der Vergeltung. Die konkrete Strafe wird im Einzelfall nach diesen Kriterien bestimmt, wobei eine verschiedentliche Gewichtung vorgenommen wird. Im Jugendstrafrecht kommt der spezialpräventive Gedanke besonders zur Anwendung und schließt besonders harte Strafen aus. Die Höchstfreiheitsstrafe beträgt hier beispielsweise nur zehn Jahre. Einen anderen Zweck als Strafen hingegen verfolgen Maßregeln. Zum Schutz vor gefährlichen Straftätern und zu deren Besserung können Maßregeln angeordnet werden. Es kommt auf eine positive Gefährlichkeitsprognose an, die den Täter als wahrscheinlich gefährlich einstuft. Es handelt sich um keine Strafe, die am Schuldprinzip zu messen ist. Vielmehr schließen sich Strafe und Maßregel durch ihre unterschiedlichen Zwecke nicht aus. Die Maßregeln können daher unabhängig von der Schuldfähigkeit angeordnet werden. Bei Verkehrsstraftaten wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit beispielsweise wird neben einer Strafe regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen. Als Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat sieht das Gesetz in § 61 StGB folgende Maßregeln vor: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, Entziehung der Fahrerlaubnis oder Berufsverbot, wobei die ersten drei freiheitsentziehende Maßregeln sind. Gemäß § 67 Absatz 1 StGB soll die Maßregel vor einer Freiheitsstrafe vollzogen werden. Der hier behandelte Gesetzentwurf bezieht sich insbesondere auf eine freiheitsentziehende Maßregel, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB. Im Wesentlichen behandeln wir hier drei Komplexe zum Maßregelvollzug. Erstens. Die Änderungen zur Unterbringung nach § 63 StGB und deren Fortdauer. Die eingebrachte Neuregelung des § 63 StGB konkretisiert durch eine Ergänzung in Satz 1 und einen neu hinzukommenden Satz 2 die Anordnungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durch eine Fokussierung auf gravierende Fälle. Gravierende Fälle finden sich dann, wenn das Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wurde. Darüber hinaus kann das Gericht eine solche Maßregel nur anordnen, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Nach § 67d Absatz 6 StGB soll künftig eine zeitliche Begrenzung der Unterbringung bei weniger schwerwiegenden Gefahren vorgenommen werden. Die Obergrenze der Unterbringung liegt dann bei sechs bzw. zehn Jahren. Flankierend erfolgen Änderungen in § 463 StPO hinsichtlich der Begutachtung bei der prognostischen Untersuchung. Die Regelung betrifft gutachterliche Stellungnahmen, die nun immer von der Unterbringungsanstalt einzuholen sind, die Wahl eines Gutachters, der nun ausdrücklich nicht mehr der bisherige Sachverständige sein darf, und die Zeitintervalle von Begutachtungen. Dennoch ist zu bemerken, dass bestehende Schwierigkeiten, etwa bei der Nachvollziehbarkeit der Wahl des Gutachters und der Nachprüfbarkeit der Ergebnisse sowie der Festlegung der Zeitintervalle, auch weiterhin bestehen bleiben. Insofern kann der Gesetzentwurf als ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung verstanden werden. Es bleibt darüber hinaus jedoch außer Zweifel, dass es trotz aller berechtigten Kritikpunkte zur gutachterlichen Stellungnahme keine wirksame Alternative gibt. Zweitens. Die Umsetzung der Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 27. März 2012 (2 BvR 2258/09) die Vorschrift des § 67 Absatz 4 StGB als teilweise unvereinbar mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes erklärt. Die Vorschrift lautet zurzeit: „Wird die Maßregel ganz oder zum Teil vor der Strafe vollzogen, so wird die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet, bis zwei Drittel der Strafe erledigt sind.“ Die Verfassungswidrigkeit gilt für die Fälle, in denen die Anrechnung nur auf die zugleich mit der Maßregel verhängte Strafe möglich ist und eine Anrechnung auf verfahrensfremde Strafhaft ausnahmslos ausgeschlossen ist. Dies bezieht sich insbesondere auf die Gesamtstrafenbildung für verfahrensfremde Freiheitsstrafen. Der Entscheidung liegt das Prinzip zugrunde, dass in die Freiheitsrechte des Betroffenen nicht mehr als notwendig eingegriffen werden darf. Das Bundesverfassungsgericht hat als Übergangsanordnung vorgegeben, dass in Härtefällen eine Anrechnung auch auf verfahrensfremde Strafhaft zu erfolgen hat. Zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfolgt die zusätzliche Vorschrift des § 67 Absatz 6 StGB. Drittens. Eine Höchstfrist bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Aufgrund einer divergierenden Rechtsprechung erfolgt im vorliegenden Gesetzentwurf eine Klarstellung zur voraussichtlichen Dauer einer erfolgversprechenden Behandlung bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Die Höchstfrist der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geht über zwei Jahren hinaus, wenn eine begleitende Freiheitsstrafe vollstreckt wird. Abschließend ist festzustellen, dass die Bundesregierung mit dem eingebrachten Gesetzentwurf nicht nur ein unbeliebtes und schwieriges Thema angeht, sondern auch ein erhebliches Mehr an Klarheit, Rechtssicherheit und Verfassungskonformität schafft, was aus Sicht des Deutschen Bundestages sehr zu begrüßen ist. Dieser Gesetzentwurf kann als wesentlicher Schritt in die richtige Richtung verstanden werden, dem nun weitere folgen müssen. Nicht nur im Bereich der Begutachtung, wie kurz ausgeführt, auch im Verständnis des strafgesetzlichen Gesamtkontextes ist der Ansatz der Bundesregierung wegweisend. Dirk Wiese (SPD): Der vorliegende Gesetzentwurf bietet ein wirklich hervorragendes Beispiel für die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auf Bitten der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder im Februar 2014 eine interdisziplinär besetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, um zu prüfen, inwieweit das Recht der Unterbringung nach § 63 StGB einer stärkeren Ausrichtung am verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedarf. Anlass hierfür gab die stetig steigende Anzahl von Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern mit einer stetig steigenden Unterbringungsdauer, wobei es keine konkreten wissenschaftlichen Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt. Darüber hinaus wurden durch die Medien Fälle bekannt, die auf Missstände bei der Einweisung und vor allem bei der stetigen Begutachtung der Eingewiesenen hinweisen. Die mit Vertretern der Landesjustizverwaltungen, der AG Psychiatrie der Länder sowie des Bundesministeriums für Gesundheit besetzte Arbeitsgruppe nahm am 14. März 2014 ihre Arbeit auf. Die in fünf Sitzungen erarbeiteten Ergebnisse werden mit diesem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf umgesetzt. Zusätzlich fließt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Gesetzentwurf mit ein, durch die § 67 Absatz 4 StGB für insoweit als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde, als § 67 Absatz 4 StGB es ausnahmslos ausschließt, die Zeit des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung auf „verfahrensfremde“ Freiheitsstrafen anzurechnen. Kern der Gesetzesinitiative ist es, die Anforderungen an die Fortdauer der langjährigen Unterbringung zu konkretisieren und die prozessualen Sicherungen zu stärken, um unverhältnismäßig lange Unterbringungen zu vermeiden. Betonen möchte ich hier, dass die Vermeidung von unverhältnismäßig langen Unterbringungen nicht zwangsweise eine Senkung des Schutzes der Allgemeinheit vor Straftätern zur Folge hat. Gewalt- oder Sexualstraftäter, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aufgrund ihres Zustandes auch zukünftig erhebliche Straftaten begehen, durch welche die potenziellen Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, werden zum Schutz der Allgemeinheit weiterhin unbefristet untergebracht werden können. Es geht vielmehr darum, unverhältnismäßige Fälle zu vermeiden, die wir auch aus den Medien kennen, also entweder Fälle, in denen Menschen zu wenig rechtliches Gehör geschenkt wird, also die Begutachtungsabstände bislang viel zu groß waren und diese sich deshalb in Unterbringung befinden, obwohl kein Grund mehr dazu besteht, oder auch Fälle, in denen die Einweisung unverhältnismäßig ist, da die Tat nicht schwer genug wiegt, etwa Fälle des Schwarzfahrens. Künftig müssen also bei Vermögensdelikten solche Taten zu erwarten sein, durch welche „schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird“. Die Schwere des Schadens ist dabei an einem objektiven Maßstab zu messen, insbesondere der materiellen Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers. Die Zeiten, in denen Schadenswerte von 100 Euro zu Unterbringungen führten, sind damit vorbei. Lassen Sie mich kurz die neuen Regelungen der Unterbringungsdauer und Begutachtung erläutern. Eine Fortdauer der Unterbringung über sechs Jahre wird grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn Taten drohen, durch die die Opfer körperlich oder seelisch „schwer“ geschädigt werden oder in die Gefahr einer schweren seelischen oder körperlichen Schädigung gebracht werden. Somit reicht die bloße Gefahr ausschließlich wirtschaftlicher Schäden für eine Unterbringung über sechs Jahre hinaus grundsätzlich nicht mehr aus. Die Unterbringung über zehn Jahre hinaus soll schließlich nur noch möglich sein bei der Gefahr von Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. Hier ist die Regelung adäquat zur Sicherheitsverwahrung gefasst. Auch die regelmäßige Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung wird optimiert. Bei jeder jährlichen Überprüfung bedarf es künftig einer gutachterlichen Stellungnahme der Klinik. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit eines externen Gutachtens von fünf auf drei Jahre und für Unterbringungen ab sechs Jahren auf zwei Jahre erhöht werden. Der externe Gutachter darf außerdem grundsätzlich nicht das jeweils vorangegangene Gutachten erstellt haben. Hiermit begegnen wir der Gefahr der sich selbst bestätigenden Routinebegutachtungen. Abgerundet werden diese Neuerungen durch eine zwingende mündliche Anhörung des Untergebrachten, auch bei der Entscheidung über die Erledigung der Unterbringung. Sie sehen, insgesamt bringt der Gesetzentwurf maßvolle Änderungen, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Maßregelrecht entsprechen. Das berechtigte Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit vor psychisch gestörten Straftätern bleibt gewahrt, indem der Gesetzentwurf eine gute Balance zwischen Freiheitsinteressen und Sicherheitsinteressen schafft. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Und wieder hat die Koalition Chancen vertan. Im Grunde könnten sich alle Redner auf ihre Reden zur ersten Lesung beziehen, da sich das Gesetz entgegen der Struck’schen Formel seit dem Einbringen ins Parlament bis heute nicht geändert hat. Trotz einer vom Ausschuss durchgeführten Anhörung bleibt der dort eingebrachte Sachverstand außen vor. Möglicherweise hätte man die noch nötigen Änderungen im Ergebnis eines erweiterten Berichterstattergesprächs in das Gesetz einarbeiten können. Aber von dieser Möglichkeit hat die Koalition keinen Gebrauch gemacht. Chance vertan! Die Änderungen, Ergänzungen und sonstigen Verbesserungen dieses Gesetzes, welche von den Sachverständigen ganz überwiegend einmütig, aber immer mehrheitlich vorgeschlagen wurden, hat die Linke deshalb in ihren Entschließungsantrag aufgenommen. Eine Änderung seitens der Koalition ist leider ausgeblieben. Selbst im Ausschuss, als die Linke der Koalition aufgrund des offenbar noch bestehenden Beratungsbedarfs eine Auszeit gewähren wollte, um über die erforderlichen Änderungen nachzudenken, wurde diese Chance von der Koalition ausgeschlagen. Wie gesagt: vertane Chancen. Der Vorschlag der Fraktion Die Linke, den Anwendungsbereich ausschließlich auf schuldunfähige Personen zu beschränken, wurde nicht beachtet. Bedingt schuldfähige Personen sollten aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden. Dies würde – und das ist schon in der ersten Lesung betont worden – auch Folgeprobleme bei der Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) verhindern. Chance vertan! Weiter gibt es nach wie vor keine Beschränkung bei Anlass- und Prognosetat im Rahmen des § 63 StGB. Diese sollten auf schwere Gewalt- und Sexualdelikte beschränkt werden und ein entsprechender Straftatenkatalog im § 63 StGB aufgenommen werden. So wurde es auch in der Sachverständigenanhörung gefordert. Wirtschaftskriminalität sollte aus Verhältnismäßigkeitsgründen außen vor bleiben. Eine Unterbringung nach § 63 StGB darf nur Ultima Ratio sein. Die Begründung der Koalition, dass auch schweren Eigentumsdelikten Gewalt- oder Sexualdelikte folgen können, überzeugt nicht, zeigt aber, welcher Geist die Köpfe der Koalition nach wie vor beherrscht: Vermögen und Eigentum ist höherrangig als die grundrechtlich garantierte Freiheit des Einzelnen. Dabei muss man immer berücksichtigen, dass es sich um Menschen handelt, welche schuldlos gehandelt haben oder vermindert schuldfähig waren. Auch die Forderung aller Sachverständiger, in allen Vollstreckungs- und Vollzugsangelegenheiten im Zusammenhang mit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus dem Betroffenen einen Rechtsanwalt als notwendigen Verteidiger entsprechend § 140 StPO zur Seite zu stellen, fand bei der Koalition kein Gehör – und das, wie im Ausschuss argumentiert worden ist, aus Kostengründen. Auch hier kommt der wirtschaftliche Vorrang vor Grundrechten deutlich zutage. Die Regierungskoalition widerlegt sich selbst, wenn sie behauptet, eine notwendige Verteidigung erfolge schon jetzt. Dann kann sie nicht Kostengründe vorschieben, um die Beiordnung eines Verteidigers abzulehnen. Auch die Chance, im Rahmen einer Änderung der §§ 462 und 454 StPO der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine richterliche Entscheidung die aufschiebende Wirkung zu versagen, wurde vertan! Genauso hätte der Kreis der Sachverständigen, welche bei der Entscheidung zur Fortdauer der Unterbringung gutachterlich herangezogen werden, auf Kriminologen und Pädagogen erweitert werden können, zumal gerade hinsichtlich einer Prognose aus Sicht der Fraktion Die Linke Kriminologen wichtig sind. Auch diesbezüglich hat sich nichts getan. Nun muss auch Die Linke gleichwohl anerkennen, dass der Gesetzentwurf tatsächlich Verbesserungen im Bereich des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus enthält. Auf diese Verbesserungen hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung bei weniger schwerwiegenden Gefahren durch die Konkretisierung der Anforderung der Fortdauer der Unterbringung über sechs und zehn Jahre hinaus, brauche ich nicht dezidiert einzugehen, genauso wenig auf die Verkürzung der Fristen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens, da die positiven Aspekte, welche die Linke durchaus begrüßt, von meinen Kollegen der Koalition mit Sicherheit lang und breit erläutert worden sind. Aber diese hätten deutlich besser ausfallen müssen. Aufgrund der oben geschilderten Umstände, der Verweigerung der Koalition, den externen Sachverstand in das Gesetz einfließen zu lassen, kann die Linke dem Gesetz nicht zustimmen. Mehr als eine Enthaltung ist hier nicht drin. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wird Zeit, dass wir als Gesetzgeber handeln und die Voraussetzungen für die Unterbringung wegen Schuldunfähigkeit nach Begehung einer Straftat ändern. Wir sind uns einig: Der § 63 Strafgesetzbuch (StGB) muss reformiert werden. Es sitzen viel zu viele Menschen viel zu lange in psychiatrischen Anstalten oder Krankenhäusern – und das häufig zwangsweise, mit Medikamenten sediert gegen ihren Willen. Oft ist es dort schlimmer und schwerer zu ertragen als im Gefängnis, und eine solche Unterbringung dauert länger, als die Gefängnisstrafe gedauert hätte, wenn es zu einer Verurteilung als schuldfähig für das angeklagte Delikt gekommen wäre. In der Anhörung im Februar hier im Deutschen Bundestag begrüßten die Sachverständigen grundsätzlich, dass die Bundesregierung eine Neuregelung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorlegt. Das sehen wir grundsätzlich auch so. In dieser Anhörung wurde aber auch deutlich, dass mehr notwendig ist, als in dem Gesetzesvorschlag steht. Wir meinen: Ein Paradigmenwechsel muss her. Leider haben die Regierungsfraktionen darüber nicht einmal ernsthaft mit uns geredet. Deshalb haben wir unsere Vorstellungen in einen Entschließungsantrag geschrieben, der hier heute Abend ebenfalls zur Abstimmung steht. Wir sehen auch, dass Straftäter, die von Medizinern für schuldunfähig bei der Begehung der Tat erklärt wurden, nicht alleingelassen, sondern meist betreut und behandelt werden müssen – gerade auch im Interesse der Opfer der Taten. Aber diese Betreuung muss nicht immer stationär erfolgen. Wir wollen den Maßregelvollzug für ambulante Behandlungs- und Sicherungsmaßnahmen öffnen. Das heißt, ambulante Therapiemöglichkeiten und Kontrolleinrichtungen, wie forensische Ambulanzen und Einrichtungen der Gemeindepsychiatrie, müssen endlich ausgebaut werden. Eine enge Betreuung in einer Wohngemeinschaft etwa kann eine bessere Alternative zur Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt sein, eine Alternative, die dem Betreuten mehr Freiheit lässt, aber auch ausreichend Sicherheitsnotwendigkeiten genügt und jedenfalls mit viel weniger Geld zu finanzieren ist. In Italien beispielsweise ist man auf dem Weg zur ambulanten Betreuung statt Zwangsunterbringung viel weiter. Deshalb sollte in allen Fällen, in denen dies ohne eine Gefährdung Einzelner oder der Allgemeinheit möglich erscheint, die ambulante Behandlung den Vorzug haben und angeordnet werden. Nur so kann eine verfassungsgemäße Abwägung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft einerseits und dem Freiheitsentzug Einzelner andererseits auch in die Realität umgesetzt werden. Nur wenn eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unumgänglich ist, sollte sie angeordnet werden. Allerdings ist es nicht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, dass eine stationäre Unterbringung länger andauert als der Vollzug der Freiheitsstrafe, die bei einer strafrechtlichen Verurteilung in Betracht gekommen wäre. Die absolute Obergrenze muss das erkennende Gericht im Urteil festlegen. Bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten können das – entsprechend der zu verhängenden Freiheitsstrafe bei Schuldfähigkeit – Höchstdauern von beispielsweise acht oder zehn Jahren oder gar lebenslänglich sein. Die tatsächliche Dauer der freiheitsentziehenden Unterbringung richtet sich letztlich dann gleichwohl nach der Gefährdungsprognose. Personen, die nach Ablauf dieser Höchstdauer weiterhin als so gefährlich eingeschätzt werden, dass nur eine stationäre Unterbringung genügend Sicherheit schafft, würden aber nicht etwa unkontrolliert entlassen werden müssen. Sie sind, sofern dies zum Schutz der Bevölkerung zwingend notwendig ist, dann weiterhin in für diesen Zweck geeigneten Einrichtungen nach Landesrecht unterzubringen. Nur würde darüber nicht der Strafrichter urteilen, sondern nach Landesrecht der Zivilrichter. Ferner sollte die Unterbringung überhaupt nur in Betracht kommen bei der Gefährdung von Personen, nicht schon dann, wenn die Gefährdung von Sachen zu erwarten ist. Die Abwägung zwischen der Einschränkung von Freiheitsrechten durch Unterbringung und einer Sachbeschädigung sollte zugunsten der Freiheit ausfallen. Selbst die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass die Zahl der Menschen, die auf Grundlage des § 63 StGB in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht werden, in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Ebenso hat die Dauer der Unterbringungen zugenommen, ohne – und genauso steht es richtigerweise auch im Gesetzentwurf aus dem Justizministerium – „dass es konkrete Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten gibt“. Insofern bin ich enttäuscht, dass die Bundesregierung die guten Ansätze, die der Gesetzentwurf enthält, nicht konsequent weiterdenkt und eine umfassendere Reform wagt. Unser Entschließungsantrag enthält ein Dutzend weitere Forderungen, den Gesetzentwurf nachzubessern. Um einen effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, soll eine mündliche Anhörung und eine Pflichtverteidigung bei allen Maßregeln, auch bei der Fortdauerüberprüfung, zwingend vorgesehen werden. Jemand, der in der Psychiatrie untergebracht ist, wird kaum in der Lage sein, sich selbst zu verteidigen. Zudem führt die Anwesenheit eines Anwalts eher zu einer intensiveren Befassung des Gerichts mit einem Sachverhalt und kann zu einer höheren Akzeptanz bei den Untergebrachten beitragen. Die Regierungskoalition hat auf eine ausdrückliche Regelung hierzu verzichtet, da Rückmeldungen aus der Praxis ergeben hätten, dass eine Pflichtverteidigung ohnehin häufig angeordnet werde. Dieses Argument überzeugt nicht; denn dann wäre eine gesetzliche Klarstellung hierzu völlig unschädlich. Aber es wäre sichergestellt, dass diese Regelung tatsächlich in allen Fällen greift. Vor allem soll das Selbstverständliche geschehen: Die UNBehindertenrechtskonvention (UNBRK) muss umgesetzt und beachtet werden. Verschiedene Verbände haben auf diesen Mangel hingewiesen. Im Regierungsentwurf fehlt eine Auseinandersetzung mit dieser Konvention völlig. Großer Reformbedarf besteht auch hinsichtlich der Gutachterbestellung. Der Gesetzentwurf sieht erhöhte Anforderungen an (externe) Sachverständigengutachten bei der Überprüfung der Unterbringung vor. Wir haben bereits in der Debatte zur ersten Lesung darauf hingewiesen, dass diese nicht ausreichend sind. Wir wollen die Kriterien für die Auswahl von Gutachtern und Gutachterinnen gesetzlich konkreter vorschreiben. Das bezieht sich auf die Grundqualifikation, die Mindestberufserfahrung und erforderliche Zusatzqualifikationen einschließlich Sachkunde über die gemeindeorientierte Soziale Psychiatrie mit ihren Strukturen zur sozialen Bewältigung von Gefährlichkeit. Nur so ist wirklich sichergestellt, dass qualifiziertes Personal mit entsprechender aktiver praktischer und therapeutischer Erfahrung zur Begutachtung herangezogen wird. Bei der Abstimmung werden wir mit Enthaltung stimmen. Wir wollen damit deutlich machen, dass wir den Schritt in die richtige Richtung sehen, der leider nicht weit genug geht und wichtige Empfehlungen nicht berücksichtigt. Die Chance für eine umfassende, dringend notwendige Reform wird verpasst. Anlage 17 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) – des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt (Tagesordnungspunkt 21) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Heute beraten und beschließen wir in zweiter und dritter Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt sowie das Gesetz zu dem Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt, das sogenannte CLNI 2012. CLNI 2012 löst das Straßburger Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt CLNI ab, dehnt aber in begrüßenswerter Weise den geografischen Anwendungsbereich aus. Während der Anwendungsbereich von CLNI nur auf vier Staaten beschränkt ist, erweitert CLNI 2012 den Anwendungsbereich und ermöglicht dadurch eine umfassendere Rechtsvereinheitlichung. Inhaltlich modernisiert CLNI 2012 darüber hinaus das Haftungsbeschränkungsregime des CLNI. Grundlage bleibt bei CLNI 2012 dabei das Prinzip der summenmäßig beschränkten, persönlichen Haftung des Schiffseigentümers, Bergers bzw. Retters. Grundsätzlich haften diese Personenkreise unbeschränkt und mit ihrem gesamten Vermögen, können aber ihre Haftung für Ansprüche, die aus der Verwendung des Schiffes entstehen, auf bestimmte Haftungshöchstbeträge beschränken. Diese durch CLNI 2012 deutlich angehobenen Höchstbeträge ergeben sich aus den technischen Eigenarten des Schiffes und gelten grundsätzlich für die Summe aller sich aus der Verwendung des Schiffes ergebenden Ansprüche. Wie bereits bei CLNI gelten auch bei CLNI 2012 für Personenschäden gesonderte Haftungshöchstbeträge. Neu eingeführt wurden durch CLNI 2012 gesonderte Haftungshöchstbeträge für Ansprüche aus der Beförderung gefährlicher Güter. Unverändert kann die Haftungsbeschränkung auch gemäß CLNI 2012 durch Errichtung eines Haftungsfonds, aus dem alle Gläubigerforderungen zu befriedigen sind, oder durch einredeweise Geltendmachung der Haftungsbeschränkung bewirkt werden. Ist ein Haftungsfonds errichtet, beschränkt CLNI 2012 im Interesse des Schuldners die Haftung gegenüber allen Gläubigern auf diesen Fonds; weitere Ansprüche gegen das sonstige Vermögen des Schiffseigentümers, Bergers oder Retters können nach der Errichtung eines Haftungsfonds nicht mehr geltend gemacht werden. Unerheblich – und damit gegenüber CLNI neu geregelt – ist dabei, ob der Gläubiger seinen Anspruch tatsächlich gegen den Haftungsfonds geltend macht. CLNI 2012 und die entsprechende Umsetzung sehen damit einen angemessenen Interessenausgleich zwischen dem Schuldner und den Gläubigern, die von den deutlich erhöhten Haftungshöchstbeträgen profitieren, vor. Durch die Änderungen insbesondere des Binnenschifffahrtsgesetzes, der Zivilprozessordnung und der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung werden die Klarheit und Einheitlichkeit des Binnenschifffahrtsrechts sichergestellt. Die CLNIEinarbeitung in das nationale Recht erleichtert darüber hinaus die Handhabbarkeit der Vorschriften über die Haftungsbeschränkungen in der Binnenschifffahrt. Anwendungsschwierigkeiten, die sich aus einem Nebeneinander von innerstaatlichen und völkerrechtlichen Regelungen ergeben könnten, werden dadurch vermieden. Die CDU/CSU-Fraktion wird den Gesetzentwürfen zustimmen. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Wir möchten heute mit diesen beiden Gesetzentwürfen ein einheitliches System der Haftungsbeschränkungen in der Binnenschifffahrt schaffen. Durch das neue Straßburger Übereinkommen aus dem Jahr 2012 soll der Kreis der ratifizierenden Staaten erweitert werden. Das Übereinkommen setzt einen Anreiz zur Ratifizierung an andere Staaten; denn Ziel ist es, ein einheitliches Haftungsregime in möglichst vielen Staaten zu schaffen. Die Rechtssicherheit wird über die Ländergrenzen hinweg gestärkt. Das Übereinkommen regelt Ansprüche, die für Schiffseigentümer, Berger und Retter bei der Verwendung von Schiffen entstehen. Das Übereinkommen sieht eine deutliche Erhöhung der Haftungshöchstbeträge vor. Die Gläubiger der erfassten Ansprüche gegen Schiffseigentümer werden gestärkt. Die Haftungsbeschränkung kann vom Schuldner einredeweise geltend gemacht werden oder erfolgt durch Errichtung eines Haftungsfonds. In einem ersten Schritt möchten wir nun dem unterzeichneten Straßburger Übereinkommen zustimmen. Als parlamentarischer Gesetzgeber sind wir zur Zustimmung eines völkerrechtlichen Vertrags aufgerufen. Auf diesem Weg gelangt das Übereinkommen zur Geltung im deutschen Recht. In einem zweiten Schritt sollen die Regelungen aus dem Abkommen in das deutsche Binnenrecht eingearbeitet werden. Dies erfordert Anpassungen im Binnenschifffahrtsgesetz, der Zivilprozessordnung und weiteren flankierenden Regelungen. Wir haben uns gegen eine unmittelbare Anwendung des Übereinkommens ausgesprochen. Dies stellt jedoch keinen Nachteil dar. Es wird vielmehr der verbindliche Inhalt des Übereinkommens in die bestehenden Gesetze implementiert. Wir schaffen mehr Klarheit und Einheitlichkeit. Die Regelungen sind klar, weil sich für den Rechtsanwender eine bessere Lesbarkeit und Handhabbarkeit der Vorschriften aus einem einzigen Gesetz ergeben. Ein Nebeneinander von innerstaatlichen Vorschriften und völkerrechtlichen Regelungen wird vermieden. Wir schaffen auch eine Einheitlichkeit von Regelungen. Die Vorschriften zur Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt finden nicht nur bei internationalen Sachverhalten, sondern auch bei nationalen Sachverhalten ihre Anwendung. Nicht zuletzt wahrt der Grundsatz der völkerrechtskonformen Auslegung der nationalen Gesetze eine einheitliche Umsetzung des Übereinkommens. Im Ergebnis führt das Mehr an Klarheit und Einheitlichkeit zu einem Mehr an Rechtssicherheit. Ich bitte daher um Zustimmung zu den Gesetzentwürfen. Dirk Wiese (SPD): Hintergrund der Regelung, die heute hier zu verabschieden ist, ist die Notwendigkeit der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen zur Ratifikation der Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt – CLNI 2012 – vom 27. September 2012. Diese soll das von Deutschland ratifizierte Straßburger Übereinkommen vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt CLNI 1988 ersetzen, dessen räumlicher Anwendungsbereich im Wesentlichen auf Beförderungen auf Rhein und Mosel beschränkt ist. Das ist notwendig, da das CLNI 1988 nur für vier Staaten galt und das CLNI 2012 durch bessere Regelungen das Ziel verfolgt, für einen größeren Kreis von Staaten attraktiver zu sein. Deshalb soll also das alte Abkommen schnellstmöglich ersetzt werden. Lassen Sie mich kurz die historische Bedeutung des Ursprungsübereinkommens hervorheben: Das Übereinkommen CLNI 1988 wurde im Rahmen einer von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt – ZKR – errichteten Arbeitsgruppe ausgearbeitet und auf einer Diplomatischen Konferenz unter Beteiligung der vorgenannten Staaten sowie Luxemburgs verabschiedet. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Vertreter von Belgien, Frankreich, der Niederlande, der Schweiz und Deutschlands. Das Abkommen trat am 1. September 1997 für Luxemburg, die Niederlande und die Schweiz und am 1. Juli 1999 für Deutschland völkerrechtlich in Kraft. Nach Verabschiedung der CLNI 1988 bekundeten Staaten, die nicht an den Arbeiten im Rahmen der ZKR beteiligt gewesen waren, ihr Interesse an dem mit der CLNI 1988 geschaffenen Haftungsbeschränkungsregime. Leider war ein Beitritt aller interessierten Staaten jedoch nicht möglich; denn dieser ist nach Artikel 16 Absatz 1 CLNI 1988 nur den Vertragsparteien der Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 oder des Vertrags vom 27. Oktober 1956 über die Schiffbarmachung der Mosel gestattet. Nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und das Vereinigte Königreich konnten den Vertrag somit zeichnen. Für andere Staaten bietet sich nach Artikel 16 Absatz 3 CLNI nur die Möglichkeit des Beitritts, sofern diese eine direkte schiffbare Verbindung zu einer Wasserstraße haben, die der Mannheimer Akte oder dem Moselvertrag unterliegt, und sie zusätzlich durch einstimmigen Beschluss der Staaten, für die die CLNI 1988 in Kraft getreten ist, zum Beitritt eingeladen werden. Für interessierte Staaten ohne direkte Verbindung wurde auf Vorschlag Deutschlands in der ZKR eine Arbeitsgruppe eingerichtet und damit beauftragt, Vorschläge für ein Zusatzprotokoll zur CLNI 1988 zu erarbeiten, um den Beitritt zum Übereinkommen zu erleichtern und zugleich bestehende Mängel zu beseitigen. Diese Arbeitsgruppe begann ihre Arbeit im Juni 2007. Im Laufe der Arbeiten kam die Arbeitsgruppe überein, statt eines Zusatzprotokolls aus rechtstechnischen Gründen ein neues Übereinkommen auszuarbeiten. Zusätzlich wurde beschlossen, auch die Haftungshöchstbeträge anzuheben, um sie an die Haftung für Seeforderungen anzugleichen. Im September 2012 war es dann schließlich so weit. Auf Einladung der ZKR fand in Straßburg eine Diplomatische Konferenz zur Verabschiedung des neuen Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt statt. 13 Staaten nahmen teil: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ungarn. Darüber hinaus waren auch fünf nichtstaatliche Organisationen vor Ort: Europäische Binnenschifffahrts-Union, Europäische Schifferorganisation, European Transport Workers’ Federation, Internationale Vereinigung zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Binnenschifffahrt und der Versicherung und zur Führung des Binnenschiffsregisters in Europa und die Union europäischer Industrie- und Handelskammern. Per Akklamation wurde das Übereinkommen CLNI 2012 schließlich am 27. September 2012 verabschiedet. Belgien, Frankreich und Luxemburg unterzeichneten das Übereinkommen noch am Tage seiner Verabschiedung. Bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist am 26. September 2014 zeichneten noch vier weitere Staaten, nämlich Deutschland, Niederlande, Polen und Serbien. Kernänderung ist der stark erweiterte geografische Anwendungsbereich der CLNI 2012 im Vergleich mit der CLNI 1988. So findet die CLNI 2012 stets Anwendung, wenn sich ein Schadensereignis auf einer Wasserstraße im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats ereignet. Die in der CLNI 1988 vorgesehene geografische Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Wasserstraßen, die der Mannheimer Akte oder dem Moselvertrag unterliegen, entfällt. Dadurch ist gewährleistet, dass das System auch dann zur Anwendung gelangt, wenn sich eine Schiffshavarie etwa auf der Donau, der Elbe, der Oder oder der Save ereignet hat. Bestimmte Binnengewässer, die keine internationale Bedeutung haben, können von der Anwendung des Übereinkommens ausgeschlossen werden. Sie sehen, das ist eine wirklich sinnvolle Erweiterung der CLNI 1988 durch die CLNI 2012. Bisher haben Serbien und Luxemburg das Übereinkommen ratifiziert. Weitere Staaten bereiten die Ratifikation gegenwärtig vor. Mit der Verabschiedung des heute hier vorliegenden Vertragsgesetzes machen wir den Weg für eine Ratifikation durch Deutschland frei. Herbert Behrens (DIE LINKE): Sicherheit auf den Flüssen und Kanälen, saubere Transporte und eine Binnenschifffahrt mit Zukunft. Das sind die politischen Ziele der Linksfraktion. Mit dem Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung kommen wir dem Ziel näher; denn mit diesem Gesetz bekommt die Binnenschifffahrt mehr Sicherheit, wenn denn doch einmal etwas passiert. Binnenschiffer und Schifffahrtsunternehmen müssen nicht fürchten, im Falle einer Havarie um Kopf und Kragen gebracht zu werden. Das begrüßen wir und stimmen deshalb dem Gesetz zu. Wir reden heute über eine Änderung eines bestehenden Gesetzes. Mit der Änderung werden die Regelungen des „Straßburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt“ – abgekürzt CLNI 2012 – in das bestehende Binnenschifffahrtsgesetz eingefügt. Das führt zu mehr rechtlicher Klarheit im Binnenschifffahrtsrecht, und es führt auch dazu, dass bestehendes Recht einfacher gehandhabt werden kann – eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der umweltfreundliche Verkehrsträger Binnenschiff bessere Chancen erhält, mehr Transporte über das Wasser abzuwickeln. Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt ist keine neue Erfindung. Sie galt bisher aber im Wesentlichen für die Schifffahrt auf dem Rhein und auf der Mosel. Das war im Straßburger Übereinkommen von 1998 so geregelt, das von Deutschland ratifiziert worden ist und in den vier Staaten Deutschland, Luxemburg, Niederlande und der Schweiz angewendet wird. Das Übereinkommen von 2012 soll das einheitlich Haftungsbeschränkungssystem der CLNI 2012 für einen größeren Kreis von Staaten attraktiver machen. So soll es dann auch für alle Binnengewässer sowie für Donau, Elbe, Oder und Save gelten. Das ist ein Fortschritt. Des Weiteren waren Haftungshöchstgrenzen gültig, die nicht mehr ganz auf die heutige Wirklichkeit passen. Es ist notwendig, dass Versicherungssummen so hoch angesetzt werden, dass sie auch die möglichen Schadensfälle abdecken. Dazu ist eine Anpassung erforderlich. Die Erhöhung fällt aber deftig aus: Bei den Ansprüchen wegen Personen- und Sachschäden werden die Höchstbeträge verdoppelt, bei den Höchstbeträgen für Ansprüche von Reisenden auf Passagierschiffen sind es 66 Prozent mehr. Das bringt die Gefahr mit sich, dass die Versicherungsbeiträge ebenfalls deutlich steigen könnten. Bisher gibt es dafür keine Anzeichen. Aber die Position der Versicherungswirtschaft ist eindeutig. Als vor vier Jahren die Revision des CLNI diskutiert wurde, gab es eine prompte Reaktion. „Die deutsche Versicherungswirtschaft erkennt keine Notwendigkeit, die bisherigen Haftungsbegrenzungen zu erhöhen“, kommentierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, und er kündigte vorsorglich an, dass sich „wesentlich erhöhte Haftungsrisiken in deutlich höheren Versicherungsprämien niederschlagen“ werden. Die Binnenschifffahrt gehört jedoch zu den sichersten Verkehrsträgern. Laut einer Studie der PLANCO Consulting GmbH entfielen in den Jahren 2000 bis 2015 lediglich 1,1 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Unfallfolgen auf die Binnenschifffahrt. Und vom Grundsatz her richten sich die Versicherungsprämien nach dem Risiko des Versicherungsnehmers. Bei gleichbleibendem Risiko dürfen deshalb die Prämien nicht überproportional steigen. Die Bundesregierung schätzt das Risiko einer spürbaren Erhöhung der Versicherungsprämien als gering ein. Wir sagen hier aber ganz klar und deutlich: Wenn die Linksfraktion dem Gesetz zustimmt, dann heißt das, dass wir sehr genau darauf schauen werden, dass die Versicherungswirtschaft die Anhebung der Höchstgrenzen nicht zur Abzocke der Versicherungsnehmer missbraucht. Darüber hinaus muss vermieden werden, dass in der Zukunft erneut so extreme Anhebungen der Haftungsgrenzen vorgenommen werden, weil man versäumt, sie rechtzeitig anzupassen. Es ist sinnvoll, dass künftig alle fünf Jahre die Haftungshöchstbeträge anhand der Inflationsrate überprüft werden. Das macht es für die Versicherungsnehmer kalkulierbar, und den Versicherern werden Vorwände genommen, bei den Prämien zuzuschlagen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute geht es um die Änderungen der Haftungsbeschränkungen durch das Straßburger Abkommen für die Binnenschifffahrt. Deutschland wird dieses Abkommen nun ratifizieren und überträgt die notwendigen Maßnahmen in ein nationales Gesetz. Die Änderungen sehen in der Binnenschifffahrt eine Erhöhung der Haftungshöchstsummen allgemein sowie für Passagierschäden vor. Die Beschränkung der Haftung dient dazu, dass Schuldner, also die Binnenschiffer, etwa im Falle eines Unfalls nicht in jeder Höhe für einen Schaden einzustehen haben, sondern nur bis zu einer im Gesetz geregelten Höhe. Die Regelungen für Haftungshöchstsummen gelten für Schiffseigentümer, Berger und Retter. Viele Jahre sind die Haftungsbeschränkungen in der Binnenschifffahrt nicht geändert worden; daher ist die aktuelle Anpassung eine notwendige Maßnahme, die längst überfällig war. Im Transport- und Logistikbereich kennen wir so etwas etwa als Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers. Dabei handelt es sich um Schäden im Rahmen von Transport oder Lagerung. Diese Beschränkungen sind zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Im Fall der Binnenschifffahrt gibt es aufgrund des oft grenzüberschreitenden Handels ein Übereinkommen, das sich auf jene Güter- oder Verspätungsschäden bezieht und auch regelt, wann Haftungsbeschränkungen nicht zum Tragen kommen. Interessant wird das Gesetz bezogen auf Passagiere insbesondere dann, wenn sie auf einem Binnenschiff verspätet am Ziel ankommen oder auch ihr Gepäck dadurch nicht zum versprochenen Zeitpunkt das Ziel erreicht. Damit wird der Schutz der Reisenden auf Binnenschiffen deutlich gestärkt. Der Stellenwert eines Haftungsfonds zur Deckung von Ansprüchen wird nun erhöht; das Vermögen der Schiffseigner, Berger oder Retter soll nicht mehr herangezogen werden. Mit der Änderung ist auch zu erwarten, dass die Binnenschiffe mit größerer Sorgfalt betrieben werden. Das ist sehr sinnvoll! Mit höheren Summen für die Beschränkung der Haftung könnten Versicherungssummen zwar ansteigen, die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten solcher Fälle ist jedoch gering. Die Begründung der Bundesregierung in der Gesetzesvorlage ist nachvollziehbar. Nur rund 1 Prozent aller Schäden im Verkehrsbereich betrifft die Binnenschifffahrt. Durch die äußerst geringe Schadensquote im Bereich Binnenschifffahrt hat sie hier einen kleinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Verkehrsträgern. In einem anderen Bereich liegt die Binnenschifffahrt jedoch weit hinter den anderen Verkehrsträgern zurück: Die Zuverlässigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Bereich Wasserstraße lässt stark zu wünschen übrig. Anders als bei anderen Verkehrsträgern gibt es im Fall von Bauarbeiten kaum Ersatzstrecken. Damit sind zuverlässige Verkehre aufgrund maroder Schleusen in vielen Wasserstraßenabschnitten nur noch begrenzt möglich. Trotz des hohen Investitionsstaus wurden in den vergangenen Jahren immer wieder mehrere 100 Millionen Euro nicht verbaut, weil der Wasserstraßenverwaltung die Planer für neue Projekte fehlen. Das ist der reale Irrsinn! Die Bundesregierung muss hier dringend für Wettbewerbsgleichheit sorgen und endlich sowohl den Investitionsstau der Wasserstraßen beseitigen als auch eine echte Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung voranbringen. Wir werden dem Gesetz zustimmen, erwarten jedoch von der Bundesregierung, dass die Hürden, die in der Wasserstraßeninfrastruktur bestehen, endlich beseitigt werden. Zögern sie da endlich nicht mehr! Ein Abwracken der Binnenschifffahrt möchte ich nicht erleben, weil der Amtsschimmel gerettet wurde, statt auf die Dienstleistungsorientierung zu setzen. Bringen Sie in der großen Koalition auch endlich die Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung voran! Anlage 18 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze (Tagesordnungspunkt 22) Dr. Tim Ostermann (CDU/CSU): Heute widmen wir uns zum zweiten und letzten Mal dem Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes. Die Beratungen zu diesem Gesetzentwurf waren aus meiner Sicht ein Paradebeispiel dafür, dass das parlamentarische Verfahren ein lernendes Verfahren ist. Es war ein sehr gutes Beispiel dafür, dass Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft sehr genau auf das schauen, was wir in unserem Hause diskutieren. Beide Aspekte zeigen, dass unsere parlamentarischen Verfahren funktionieren und gesetzgeberische Ergebnisse ermöglichen, von denen die Allgemeinheit profitieren kann. In meiner letzten Rede sprach ich beispielsweise davon, dass ordentliche und gut geführte Statistiken wichtig seien; denn erst dadurch könnten ausgewogene politische Entscheidungen getroffen werden. In der Folge erreichten mich prompt viele Zuschriften, die mich sehr genau beim Wort nahmen. Zu Recht haben Vertreter aus der Wissenschaft sowie aus einigen Statistikämtern darauf hingewiesen, dass die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Speicherfrist von zehn Jahren für Indikatoren aus dem Unternehmensregister mit dem Anspruch an ordentliche Statistiken nicht zu vereinbaren gewesen wäre. Dies war zwar auch einer der Änderungswünsche des Bundesrates, allerdings hat uns hier der Rücklauf, vor allem aus der Wissenschaft, das Problem nochmals sehr anschaulich vor Augen geführt. Natürlich haben wir diese Hinweise dann in den darauf folgenden Berichterstattergesprächen berücksichtigt, wie es in einem lernenden Gesetzgebungsverfahren üblich ist. Entsprechend konnten wir uns darauf einigen, die Frist auf 30 Jahre zu verlängern. Dies ist daher auch in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingeflossen. Im Übrigen beginnt diese Frist erst dann zu laufen, wenn die jeweilige Erhebung abgeschlossen ist und nicht bereits mit der Aufnahme der Daten. Ich möchte noch erwähnen, dass wir uns diese Fristverlängerung wohl überlegt haben. Schließlich geht es hier auch um die berechtigten Datenschutzbelange der betroffenen Unternehmen. Eine Speicherung darf daher nicht ohne Weiteres vorgenommen werden. Allerdings werden die Daten über die Unternehmen anonymisiert gespeichert. Eine Identifizierung eines einzelnen Unternehmens ist aus diesen Daten heraus nicht möglich. Richtig ist, dass es eine theoretische Möglichkeit gibt, die Daten wieder zu deanonymisieren. Hierzu müsste jedoch Recht und Gesetz umgangen werden, und man sollte eine Regelung nicht deshalb in ihrer Wirkung einschränken, weil es rechtswidrige Wege gibt, sie auszuhebeln. Liebe Vertreter der Wissenschaft und der verschiedenen Statistikämter: Vielen Dank jedenfalls dafür, dass Sie sich mit Hinweisen und Zuschriften eingebracht haben. Ich meine, dass wir Ihre Anregungen angemessen berücksichtigen konnten. An dieser Stelle möchte ich mich auch nochmals herzlich bei meinem Mitberichterstatter Matthias Schmidt der SPDFraktion für die gute und angenehme Zusammenarbeit bedanken. Mein Dank gilt ebenfalls unserem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder, der zusammen mit den Vertretern des Bundesministeriums des Innern die Berichterstattergespräche sehr hilfsbereit und unkompliziert begleitet hat. Als erster Redner möchte ich nun die weiteren Punkte vorstellen, die wir bei der Erarbeitung des Änderungsantrags im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt haben: Schon vor Beginn des Verfahrens hatte die Bundesregierung zugesichert, im Bereich der Zusatzaufbereitungen für Bundeszwecke durch das Statistische Bundesamt den Zusatz „auf Anforderung oberster Bundesbehörden“ aufzunehmen. Hierdurch wird verdeutlicht, dass sowohl Zusatzaufbereitungen als auch makro-ökonomische Analysen ausschließlich zu Bundeszwecken vom Statistischen Bundesamt durchgeführt werden dürfen. Ansonsten hätte sich bei der Erstellung von Zusatzaufbereitungen eine Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips ergeben können. Die Länder sind für Aufbereitungen nämlich grundsätzlich zuständig, und nur auf besondere Anforderung durch oberste Bundesbehörden erstellt das Statistische Bundesamt benötigte Zusatzaufbereitungen. Mit dieser Kompromissformel wird diesem Umstand Rechnung getragen. In eine ähnliche Richtung geht eine weitere Änderung, die sich auf den Abruf von bei anderen Verwaltungsstellen vorhandenen Daten durch das Statistische Bundesamt bezieht. Ich hatte diesen Mechanismus, mit dem Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Datenerhebung entlastet werden sollen, schon in meiner letzten Rede erwähnt. Hier haben wir nun noch den Zusatz eingefügt, dass sich die Stellen des Bundes, die bei den Verwaltungsstellen der Länder diese Daten abfragen, zunächst mit den zuständigen Ministerien der Länder ins Benehmen setzen. Diese Einfügung hatte zuvor auch der Bundesrat gefordert. Ich denke, dass der Zusatz den Bund-Länder-Beziehungen auf dem Gebiet der Statistik sicherlich zuträglich und daher vernünftig ist. Des Weiteren wurde in den Gesprächen deutlich, dass insbesondere die Interessen der Gemeinden und der Gemeindeverbände stärker berücksichtigt werden sollen. Bei der Anordnung von Bundesstatistiken per Gesetz sollte bisher lediglich das Informationsbedürfnis der Länder berücksichtigt werden. Künftig soll auch dem Informationsbedürfnis der Gemeinden Rechnung getragen werden, sobald Bundesstatistiken angeordnet werden. Letztlich haben wir noch redaktionelle Versehen berichtigt. Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag kann der Gesetzentwurf der Bundesregierung nun verabschiedet werden. Mit Berücksichtigung dieser Änderungen bin ich sehr zuversichtlich, dass das Statistikwesen im Sinne von Wissenschaft und statistischer Praxis, aber auch zur Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Wirtschaftsunternehmen modernisiert wird. Ich darf mich bei den Beteiligten nochmals für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Inzwischen habe ich in diesem hohen Hause schon häufiger zu Gesetzesvorhaben und Anträgen gesprochen, die statistische Themen betreffen. Immer war es mir wichtig, den Wert der Arbeit der Menschen im Statistischen Bundesamt und in den Landesämtern zu betonen. Gerne will ich das heute bekräftigen. Ohne die fleißige, akribische Arbeit, die dort geleistet wird, stünden wir bei unseren politischen Entscheidungen häufig im Nebel. Worauf sollten wir uns bei Entscheidungen zur Rente, zur Pflege, zur Sozialversicherung oder auch zur Wirtschaft stützen? Auf Daten, die uns gut aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Den Kolleginnen und Kollegen – da sind wir uns sicher einig – möchte ich an dieser Stelle danken. Nun haben wir uns mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf vorgenommen, einige sinnvolle Änderungen im Bundesstatistikgesetz vorzunehmen. So geht es im Kern um die Modernisierung und Vereinfachung von Verfahren. Das ist ohne Zweifel ein guter Anlass. Dann geht es um die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft – auch das ist ein guter Ansatz. Letztlich geht es auch um die Herstellung von Rechtsklarheit und die Angleichung an EURechtsnormen, die wir damit erreichen wollen. Dazu sind wir verpflichtet. In den meisten Punkten sind die Änderungen des Gesetzentwurfs vollkommen unstrittig. Sie bringen einen Fortschritt, und das sagen uns die Menschen, die mit den Daten täglich umgehen, sei es als Statistiker oder als Forscher. In einigen wenigen Punkten gibt es jedoch noch Wünsche. Worum geht es? Lassen Sie uns dazu einmal die Perspektive der Menschen einnehmen, die diese Daten nutzen. Hier möchte ich ein Beispiel aufgreifen, das mir von einer Statistikerin nahegelegt wurde. Nehmen wir einen Wirtschaftswissenschaftler, der im Jahr 2018 die Ursachen und Folgen der Wirtschaftskrise untersuchen möchte. Sie alle erinnern sich: Das war 2008. Ein Crash mit Folgen für die ganze Welt und auch für uns in Deutschland. Die Frage nach den Ursachen und nach Strategien, um das in Zukunft zu verhindern, hat also hohe Bedeutung. Nun benötigen die Forscher für ihre Untersuchungen eine Menge an Daten. Nach dem ersten Entwurf konnten sie lediglich auf Datenreihen aus den letzten zehn Jahren zurückgreifen; denn hier war vorgesehen, die Speicherfrist auf zehn Jahre festzusetzen. Werfen wir einen Blick auf die Forschungsfrage. Für die Betrachtung der Ursachen der Wirtschaftskrise müsste natürlich auch ein Blick auf die Zeit vor 2008 geworfen werden. Das wäre nach dem ursprünglichen Entwurf in Form von Zeitreihen nicht mehr möglich. Damit würden ganz wesentliche Datengrundlagen fehlen. Jedem leuchtet sofort ein, dass das eine große Einschränkung bedeutet und damit das gesamte Forschungsanliegen gefährdet. Lassen Sie mich noch ein weiteres Beispiel anführen, das uns allen viel bedeutet: die deutsche Einheit. Jedes Jahr besprechen wir hier im Plenum den „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit“. Hier erhalten wir einen sehr detailreichen Einblick in die wirtschaftliche, soziale und gesamtgesellschaftliche Entwicklung seit 1990. Dieser Bericht ist voll mit Diagrammen und Tabellen, die alle auf statistischen Daten fußen. Hier werden Entwicklungen nachgezeichnet, analysiert und daraus Schlussfolgerungen für die Wirkung von politischen Entscheidungen gezogen. Welche Bedeutung hatten welche Förderprogramme zum Beispiel auf die Abwanderung von Menschen? Das sind ungemein wichtige Fragen, und hier wird deutlich: Ohne einen Blick über zehn Jahre hinaus, verlieren wir einen ganz wichtigen Zugang. Die Forschung braucht langfristige Zeitreihen, um Entwicklungen aus 25 Jahren nachzuzeichnen. Je nach aktueller Entwicklung sind dabei auch neue Fragen zu untersuchen. Daten müssen dafür neu verknüpft werden können, um neue Aspekte zu beleuchten. Das haben wir verstanden und dafür Sorge getragen, dass dieser berechtigte Einwand seinen Niederschlag findet. Dafür haben wir die Frist, die auf zehn Jahre reduziert werden sollte, auf 30 Jahre verlängert. Damit haben wir dem ausdrücklichen Wunsch der Wissenschaft und auch der Statistikerinnen und Statistiker entsprochen. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum vorgelegten Änderungsantrag der Koalition ausdrücklich bestätigt, dass diese Verlängerung im Einklang mit der Rechtsprechung steht. Die Bundesbeauftragte hält jedoch eine Speicherfrist der Unternehmenskennziffern von zehn Jahren für ausreichend bemessen und 30 Jahre für unverhältnismäßig. Hier irrt meines Erachtens die Bundesbeauftragte. Zum einen ist es genau Sache des Gesetzgebers, die Frist so festzusetzen, dass verlässliche Aussagen für Politik und Wissenschaft über einen länger zurückliegenden Zeitraum getroffen werden können. Zum anderen wird lediglich eine verschlüsselte Kennnummer gespeichert, die keinen Rückschluss auf das konkrete Unternehmen zulässt. Weiterhin sind die Unternehmensdaten gerade in den ersten zehn Jahren besonders schutzwürdig – und diesen Zeitraum findet auch die Datenschutzbeauftragte angemessen abgesichert. Da sich der technische und statistische Schutz in der weiteren Laufzeit nicht ändert, ist es Sache des Gesetzgebers, diese Frist angemessen festzusetzen. Darüber hinaus haben wir noch an einer weiteren Stelle eine Verbesserung vorgenommen. So wird künftig auch das Informationsbedürfnis der Gemeinden und Gemeindeverbände, also der Kommunen, bei Anordnungen von Bundesstatistiken Möglichkeiten der Berücksichtigung finden. Diese waren bereits in der alten Fassung des § 5 Absatz 3 benannt. Hiernach muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre berichten, welche Kosten die Statistiken nach § 5 Absatz 2 und § 7 Bundesstatistikgesetz bei Bund und Ländern einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden verursachen. Darum war es nun folgerichtig, in der jetzt vorgelegten Gesetzesnovellierung auch § 5 Absatz 1 um die Gemeinden und Gemeindeverbände zu ergänzen. Da das Informationsbedürfnis der Länder implizit auch Kommunen beinhaltet, sollten diese auch im Gesetzestext erwähnt werden und so ihren legitimen Interessen entsprechend Geltung verschaffen können. Hier zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Gesetzentwürfen Expertinnen und Experten zu Wort kommen zu lassen, sei es in Anhörungen oder in direkten Gesprächen. Die Theorie muss sich an der praktischen Erfahrung messen lassen. Das ist ein wichtiger Grundsatz. Wir haben berechtigte Einwände beherzigt und nachgebessert. Das schafft nicht nur bessere Resultate, sondern stärkt auch das Vertrauen in unsere fachpolitische Arbeit. Lassen Sie mich am Ende noch einmal zusammenfassen, was wir heute beschließen. Wir bringen mit der Gesetzesänderung eine Novellierung auf den Weg, die wichtige Modernisierungen vornimmt. Sie entlastet die Menschen, macht die Verfahren effizienter und schafft Rechtsklarheit. Sie bringt uns mit EURecht in Einklang und vereinfacht den Austausch. Das Gesetz folgt in vielen Punkten den Empfehlungen des statistischen Beirats und trägt durch unsere Arbeit auch noch Erfordernissen der Nachbesserung Rechnung. Also: insgesamt ein gutes Ergebnis. Lassen Sie es uns heute beschließen und damit eine gute Arbeitsgrundlage für Statistik und Forschung legen. Jan Korte (DIE LINKE): Wir beraten hier heute einmal mehr ein datenschutzrelevantes Thema, welches auf den ersten Blick nicht nur staubtrocken, sondern auch unbedeutend daherkommt. Dem ist aber mitnichten so; denn das Bundesstatistikgesetz regelt das gesamte Organisations- und Verfahrensrecht der Bundesstatistik in Deutschland. Der Kollege Ostermann hatte deshalb richtigerweise in der ersten Lesung bereits festgestellt, dass unsere Debatte „die informationelle Basis unseres Staates und damit unserer Gesellschaft betrifft“. Worum geht es dabei genau? Es ist unbestreitbar, dass die Politik auf verlässliche statistische Daten zur wirtschaftspolitischen Steuerung und zur Planung des Ressourceneinsatzes für den Erhalt und Ausbau öffentlicher Infrastruktur angewiesen ist. Die aktuelle Novellierung soll das Bundesstatistikgesetz „praxisgerecht“ modernisieren sowie Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung von Statistiken durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten entlasten. Die Vermeidung aufwendiger Befragungen von Bürgern und Unternehmen durch die Nutzung ohnehin schon vorhandener Daten leuchtet ein. Allerdings gehen mit den zentralisierten Zusammenführungen der zahllosen behördlichen Datensammlungen aus unserer Sicht auch etliche Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung einher. So gehen die Gesetzesänderungen im Gefolge einer Harmonisierung auf EUEbene, die sicherlich sinnvoll ist, allerdings auch mit einer Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen einher. Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine nicht hinzunehmende Absenkung der Hürden für die Anordnung freiwilliger Erhebungen vor. Sie wollen die Anforderung aus dem Gesetz streichen, dass Erhebungen zur Vorbereitung und Begründung anstehender Entscheidungen dienen sollen. Gegen diese Streichung hat auch die Bundesdatenschutzbeauftragte protestiert. Aber Kritik aus dieser Richtung zu ignorieren, ist offenbar inzwischen Leitlinie Ihrer Politik im Bereich des Datenschutzes geworden. Bedenken haben wir, anders als die Datenschutzbeauftragte, hinsichtlich der in § 13 (2) vorgesehenen Einführung eines bundesweiten Anschriftenregisters. Mit dem Anschriftenregister könnte eine neue Superdatenbank über die Bevölkerung in Deutschland entstehen. Nach der Gesetzesbegründung soll damit die Grundlage für stichprobenartige Erhebungen und Befragungen wie dem Mikrozensus geschaffen werden. Nun stellt sich schon die Frage nach der Notwendigkeit eines Mikrozensus, wenn die Datenbasis des Statistischen Bundesamtes durch Rückgriff auf Verwaltungsdaten ohnehin deutlich ausgedehnt wird. Neben den klassischen Bestandteilen einer Anschrift wie der postalischen Adresse, der Geokoordinate zur eindeutigen Identifizierung des Grundstücks sowie einer Ordnungsnummer zur Unterscheidung der einzelnen Datensätze sollen auch die „Gesamtzahl der Personen“ je Anschrift sowie die „Wohnraumeigenschaft“ im Sinne von Gebäude mit Wohnraum, mit potenziellem Wohnraum oder ohne Wohnraum gespeichert werden. So eine Sammlung ist aus unserer Sicht sehr heikel und könnte in gewisser Form ähnlich wie eine Identifikationsnummer wirken, insbesondere dann, wenn diese „Ordnungsnummer“ mit anderen Datensätzen und Datenbanken verknüpft wird. Es handelt sich derzeit dabei zwar um ein statistikinternes Register, das damit sowohl den üblichen datenschutzrechtlichen Regelungen als auch dem Statistikgeheimnis unterliegt und dessen Angaben daher nicht übermittelt werden dürfen, solange dafür keine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung besteht. Aber die Erfahrung zeigt doch, dass das Vorhandensein solcher Daten allein schon Begehrlichkeiten bei allerlei Behörden weckt. Das Anschriftenregister ist daher aus unserer Sicht überflüssig und gefährlich. Problematisch erscheint mir überdies, dass künftig „zur Pflege und Führung des Registers … Angaben aus Bundes- und Landesstatistiken sowie aus allgemein zugänglichen Quellen verwendet werden [dürfen].“ In Zeiten zunehmender Digitalisierung des Alltags sollte man es staatlichen Behörden nicht ohne Weiteres erlauben, sogenannte „allgemein zugängliche Quellen“, die zur Rasterung dienen können, zu nutzen. Formulierungen wie in Absatz (3) § 11 a, wonach „bei der elektronischen Übermittlung … ein dem Stand der Technik entsprechendes Verschlüsselungsverfahren zu verwenden [ist]“ sind ebenfalls unzureichend. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht explizit höhere Anforderungen, ähnlich wie die vom BSI für die Verschlüsselung der Vorratsdatenspeicherungsdaten verlangten, gestellt werden. Es geht schließlich um massenhafte sensible personenbeziehbare Datensätze der Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund halte ich auch die Vorgaben für die gesonderte Speicherung der unterschiedlichen Datensätze in § 12 für technisch unpräzise und unzureichend. Auch dass nun in § 15 (4) die Möglichkeit zur telefonischen statistischen Befragung massiv ausgeweitet wird, halte ich für bedenklich. Wie soll sich ein Telefongesprächspartner ausweisen bzw. als „zulässiger, echter“ „Erhebungsbeauftragter“ verifizieren? Wie will man den möglichen Missbrauch eindämmen? All diese Fragen sind leider bislang ungeklärt oder unbefriedigend beantwortet worden. Damit aber nicht genug: Die Länder sollen weitergehend als bislang zur Anlieferung von Daten an das Bundesamt verpflichtet werden. Kein Wunder, dass vom Bundesrat massive Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend gemacht wurden, die sich auf die föderale Zuständigkeitsordnung beziehen. So sollen nach einzelnen Regelungen Verwaltungsdaten der Kommunen direkt an das Bundesamt gegeben werden. Der Bundesrat fordert, dass die Prüfung der Geeignetheit der Daten für eine statistische Aufbereitung bei den Ländern verbleiben soll. Bei der Umgestaltung des Unternehmensregisters fühlten sich die Bundesländer zu Recht zu bloßen Zulieferern von Daten herabgestuft. In der Folgenabschätzung des Gesetzentwurfs ist noch nicht einmal angegeben, welcher Erfüllungsaufwand sich für die Länder schon allein durch gesetzliche Anpassung und der Änderung von Verordnungen ergibt, zu Kosten äußert sich der Entwurf an dieser Stelle gar nicht. Darauf hat auch der Normenkontrollrat hingewiesen. In einem Änderungsantrag ist die Koalition nun immerhin zum Teil auf diese Bedenken eingegangen. Bei der Anforderung von Daten, die auf kommunaler Ebene erhoben werden, soll nun zumindest das Benehmen mit den eigentlich zuständigen Landesämtern hergestellt werden. Das ist gut, reicht aber bei weitem nicht aus. Wie eingangs bereits betont: Erhebungen stellen eine wichtige Grundlage zielgerichteten staatlichen Handelns dar. Statistiken sollen und können helfen, die Welt zu verstehen, um sie besser zu machen. Das Bundesstatistikgesetz sieht deshalb vor, dass „gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge aufgeschlüsselt“ werden. Meine Fraktion will, dass Politik und Verwaltung verlässliche Daten zur Verfügung haben. Dies darf aber nur unter strikter Beachtung und Einhaltung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung geschehen. Den vorliegenden Gesetzentwurf können wir, trotz der Nachbesserungen, aufgrund der oben geschilderten Bedenken nicht mittragen. Wir werden uns deshalb enthalten. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die für Regierungen als auch für vernünftige parlamentarische Betrachtungen der Wirklichkeit so grundlegende und wichtige Arbeit der Statistikbehörden unterliegt, neben zahlreichen anderen Vorgaben, besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Mit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus den 80erJahren zum damaligen Zensusgesetz begann ein Prozess der Vergesetzlichung auch der amtlichen Statistik. Denn, so hielt es das Gericht damals fest, auch die für rein statistische Zwecke erhobenen, aber auf personenbeziehbare Daten basierenden Bestände werfen Risiken für die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger auf, denen der Gesetzgeber mit effektiven Schutzregelungen begegnen muss. Der heute hier zur Abstimmung gestellte Entwurf des Bundesstatistikgesetzes erweitert und vertieft die Möglichkeiten bundesdeutscher Statistikbehörden, insbesondere aber des Bundesamtes für Statistik, Informationen und Daten der Bürgerinnen und Bürger zu erfassen und auszuwerten. So sind die verstärkte gegenseitige Nutzung von Datenbeständen zwischen den Behörden sowie die Schaffung einer dauerhaften Rechtsgrundlage für ein adressgenaues Anschriften- und Gebäuderegister für die gesamte Bundesrepublik, betrieben unter der Federführung des Bundesamtes, beispielhaft zu nennen. Wir haben, anders als die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, welche dem Innenausschuss freundlicherweise ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dessen grundsätzliche Intention wir wie ausgeführt teilen, hat zukommen lassen, Bedenken, ob dieses geplante Register die Schwelle der datenschutzrechtlich notwendigen hinreichenden Erforderlichkeit tatsächlich erreicht. Immerhin wird eine umfangreiche bundesweite Bestände aufweisende Datenbank dauerhaft angelegt, mit der PLZ, Gemeinde, Straße und Hausnummer, eine Ordnungsnummer, die Anzahl der Personen pro Haushalt, die Wohnraumeigenschaft, mit der Möglichkeit der Zuspeicherung von Daten aus Registern (aus Land und Bund) und allgemein zugänglichen Quellen, erfasst werden. Wir hatten solche Erfassungsmöglichkeiten bislang nur temporär, aus Anlass eines Zensus, eröffnet. Dass wir allein für Stichprobenerhebungen der Statistikbehörden zu den unterschiedlichsten Zwecken nun eine dauerhafte Speicherung brauchen, das scheint weder zwingend noch scheint es dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung zu tragen. Richtig ist zwar, dass die Daten bereits dadurch geschützt sind, dass sie der strengen statistischen Geheimhaltung nach § 16 BStatG unterliegen und an Stellen außerhalb der Statistik nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen und in anonymisierter Form übermittelt werden dürfen. Mit der Durchführung von Bundesstatistiken sind ausschließlich Amtsträger und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes betraut, die bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses besonders verpflichtet wurden. Verstöße gegen die statistische Geheimhaltung werden strafrechtlich verfolgt und können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden. Als statistikspezifische Ergänzung der Strafvorschriften der §§ 203 ff. StGB ist außerdem eine Zusammenführung von Einzelangaben aus Bundesstatistiken oder solcher Einzelangaben mit anderen Angaben zum Zwecke der Herstellung eines Personen-, Unternehmens-, Betriebs- oder Arbeitsstättenbezugs außerhalb der Aufgabenstellung des BStatG oder der eine Bundesstatistik anordnenden Rechtsvorschrift untersagt (Verbot der Reidentifizierung gemäß §§ 21, 22 BStatG). Gleichwohl muss es auch für die – zunächst intern bleibenden – Informationen der Bürgerinnen und Bürger in den Statistikbehörden bei der Einhaltung aller zentralen Grundsätze des Datenschutzes bleiben. Eine strafrechtliche Bewehrung von Verstößen kann das Fehlen der Einhaltung anderer Bestimmungen nicht ohne Weiteres kompensieren. Wir verstehen, dass im Zeitalter von Big Data auch die Statistikbehörden nicht ins Hintertreffen geraten wollen. Und vielleicht ist dies ja eine zwingende Entwicklung: Auch die staatlichen Stellen müssen – Stichwort EGovernment – eine Modernisierung ihrer Informations- und Verwaltungsinfrastrukturen erbringen, die eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte darstellt. Gerade die Statistik wird heute mehr mit Unternehmen wie Google oder Facebook assoziiert, auch wenn wir wenig über deren Berechnungsmethoden und Algorithmen im Einzelnen sagen können, weil sie unter dem Schirm der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verwahrt bleiben, obwohl deren Wirkungen heute ganze Gesellschaften betreffen. Es ist also nur verständlich, dass unsere Statistikbehörden hier nachrüsten wollen. Doch wir sollten aufpassen, von Beginn nicht auf das falsche Gleis zu kommen. Die Bundesverwaltung kann und muss mit besonderem Beispiel vorangehen, wenn es um die Wahrung von Allgemeinwohlbelangen und die Gewährleistung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Digitalisierung geht. Dies gilt auch für die im Rahmen dieses Verfahrens umstrittene Frage der Speicherung von Wirtschaftsstatistikdaten unter einheitlichen Ordnungsmerkmalen. Zunächst gilt: Auch wir begrüßen die Möglichkeit der Zusammenführung von Wirtschaftsstatistikdaten für wissenschaftliche Zwecke. Die Regelung der Vergangenheit sah allerdings eine bis zu 30jährige zulässige Speicherfrist vor, und zwar mit der Maßgabe, dass die zu Zwecken der Wirtschaftsstatistik in unterschiedlichen Datenbanken erfassten Daten mit einheitlichen Ordnungsnummern abgespeichert werden. Der Bundesgesetzgeber hat dieser besonderen Risikolage für Betroffene mit einer Gesetzesänderung Rechnung tragen wollen, indem er die in § 13 a BstatG festgelegte Speicherfrist auf zehn Jahre reduzieren wollte. Diese datenschutzrechtlich positive Änderung – wir können das vom Bundesministerium des Innern nicht häufig sagen – begrüßen wir. Leider hat die Große Koalition eine Rolle rückwärts angetreten und zielt mit ihrem Änderungsantrag auf die Beibehaltung der 30Jahre-Frist. Die BfDI hat dazu ihre Stellungnahme vorgelegt; sie zitiert dazu neuere Rechtsprechung insbesondere des VGH Mannheim, wonach die gleichzeitige Speicherung einheitlicher Kennnummern bei Einzelunternehmern, zum Beispiel Rechtsanwälten oder Steuerberatern, in verschiedenen Statistikregistern eine Zusammenführung unterschiedlicher Informationen zu Einzelunternehmern erlaube, die so nicht mehr mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar seien. Wer die zum Teil äußerst feingranulierten Erhebungen der Statistikbehörden in diesem Bereich der Wirtschaftsstatistik kennt, kann nachvollziehen, worin hier die Probleme bestehen. So können etwa die monatlichen Einkünfte eines einzelnen Rechtsanwaltes über den gesamten Erfassungszeitraum von 30 Jahren, in Zusammenschau mit weiteren Informationen zu seiner Kanzlei, bei den Statistikbehörden hinterlegt sein. Und diese Datenbestände müssen wir uns vor dem Hintergrund einer zunehmend vernetzten Datenverarbeitung dieser Behörden mitsamt den gegenseitigen Zugriffsbefugnissen vorstellen. Wir teilen deshalb die Auffassung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass der Änderungsantrag der Großen Koalition in diesem Punkt zu weit geht und lehnen die Beibehaltung der überlangen Speicherfrist angesichts der einheitlichen Ordnungsmerkmale und der damit verbundenen Datenschutzrisiken ab. Die Aussagekraft von Wirtschaftsstatistiken an sich wird von einer dementsprechend verkürzten Speicherfrist nicht erheblich beeinträchtigt. Im Gesamturteil können wir deshalb diesem Gesetzentwurf, der in einiger Hinsicht auch die Umsetzung notwendiger EU-rechtlicher Vorgaben sowie nachvollziehbare Verbesserungen der Stellung des Bundesamtes beinhaltet, nicht zustimmen. Unsere Enthaltung mag hinlänglich zum Ausdruck bringen, welche Komplexität die Bewertung der Gemengelage aus unterschiedlichen Zielen aufweist, die mit Statistikgesetzgebung einhergehen. Umso wichtiger erscheint uns, dass für diesen Bereich im parlamentarischen Verfahren zukünftig versucht wird, von vornherein der Komplexität der zu regelnden Verfahren und aufgeworfenen Fragen dadurch Rechnung zu tragen, dass die Möglichkeiten der gemeinsamen vorherigen fachlichen Befassung ausgeschöpft werden. Die Perspektive von Big Data in den Statistikbehörden sollte uns dazu veranlassen, zukünftig dieser Frage besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Anlage 19 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (Tagesordnungspunkt 23) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Der Milchmarkt in Deutschland liegt am Boden. Die Agrarwirtschaft in unserem Land wird durch die aktuelle Preispolitik krank. Die Herren Engels und Marx würden heute wohl sagen: Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst katastrophaler Milchpreise. Wer aber glaubt, die Milchpreissituation auf dem deutschen Markt sei singulär eine Folge der ausgelaufenen Milchquote, der irrt. Unterschätzen wir nicht die aktuellen politischen Geschehnisse in Europa, in der Welt; denn der Milchmarkt verändert sich derzeit rasant. Unsere nationale Aufgabe ist es, für unsere Bäuerinnen und Bauern Lösungen zu finden, wie der deutsche Milchmarkt gesichert werden kann. Die Lösung selbst dafür müssen wir aber mindestens auf der europäischen Ebene finden. Wenn wir bislang unter Globalisierung auch ein Zusammenrücken der Staaten im Handel verstanden haben, dann spüren wir derzeit die Auswirkungen einer Globalisierung der Stufe 2.0 plus. Deutlich wird, dass die eigenen heimischen Milchmärkte unserer Export-Import-Partner, wie beispielsweise in China, gestärkt sind und selbstbewusster agieren als früher. Dass bayerische Exportmilch in China bessere Preise erzielt als heimische China-Milch, ist leider ein Fakt der Vergangenheit. Von einem Exporteinbruch kann dennoch nicht gesprochen werden. Allein die Gewinnmargen sind geringer und eignen sich kaum noch, den heimischen deutschen Milchmarkt zu subventionieren. Doch das geschieht oftmals. Der Rohmilchpreiserlös je Kilogramm liegt bei einigen Molkereien derzeit bei 17 bis 18 Eurocent. Mehr zahlt der Lebensmitteleinzelhandel derzeit nicht. Dass vereinzelte Molkereigenossenschaften und -vereinigungen freilich den Milchbauern noch mehr zahlen können, liegt an einer Mischkalkulation mit Quersubventionierung aus höheren Erlösen aus beispielsweise Trockenmilch. Zudem spüren wir in Deutschland eine zunehmende Vitalisierung europäischer Konkurrenz. Irland erhöhte die Milchproduktion in den letzten Jahren exorbitant. Die ganzjährige Weidehaltung macht Irland zu einem Milchhotspot innerhalb der EU. Daran wird deutlich: Es gibt keine nationale Lösung. Das Problem ist schon auf europäischer Ebene schwer zu justieren. Der Milchmarkt macht schon seit etlichen Jahrzehnten nicht mehr an den Alpenkämmen halt. Aber er wird zunehmend auch nicht vom Atlantik und den Karpaten begrenzt. Der Milchmarkt ist dabei, sich gänzlich der Globalisierung hinzugeben. Wer jetzt eine neue Milchquotierung der EU fordert, verkennt deren marktverzerrende Wirkung und hat aus den letzten 35 Jahren Milchquotenregelung nichts gelernt. Die Milchquote hat den Start für eine gesunde Agrarmarktaufstellung im Segment Milch ins heutige Jahr verschoben. Einen Gefallen haben wir uns damit nicht getan. Was nun greifen muss, ist die soziale Marktwirtschaft. Und dazu gehört eben auch, dass wir die Marktwirtschaft nicht verlassen. Nur so sind wir erfolgreich. Mit dem Agrarstrukturänderungsgesetz wollen wir nun einen Weg beschreiten, der nach marktregulatorischen Mechanismen sucht, die den Übergang aus der Milchkrise durch Kartellbildungen suchen. Ich bin weiterhin bemüht, den Nutzen dieser Maßnahme zu finden. Bislang vergebens. Ich weiß, dass Planwirtschaft stets die Theorie der Praxis vorzieht. Daher glaube ich, dass dieses Gesetz bestenfalls psychologisch beruhigend wirken kann. Bestenfalls! Einen praktischen Nutzen, der die Existenzen schützt, der das Einkommen der Landwirte absichert, die Milchwirtschaft nachhaltig stärken kann und nicht zuletzt die Lebensmittelsicherheit gewährleistet, wird zum jetzigen Zeitpunkt keiner absehen können. Ich kann es derzeit nicht. Unbestritten ist, dass wir die Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Erzeugergemeinschaften verstärken müssen. Unbestritten ist, dass der Lebensmitteleinzelhandel sich zunehmend der Verantwortung der Bürgerschaft gegenüber den Erzeugern bewusst wird. Unbestritten aber auch, dass hier noch viel zu tun ist und wir am Anfang eines solchen Bewusstseins stehen. Es ist heute nicht der Anlass, Raubrittermethoden des Handels gegenüber der Bauernschaft anzuprangern. Aber ich stelle als Landwirt und Verbraucher gleichermaßen fest, dass die Rolle des Einzelhandels in der Lebensmittelversorgung flächendeckend nicht der entspricht, der sie entsprechen könnte und sollte! Denn Lebensmittelversorgungssicherheit kann nicht allein Aufgabe der Landwirte sein. Sie ist auch Angelegenheit der Lebensmittelketten. Und da sei klar erklärt: Wer einen Zusammenschluss von Tengelmann und Edeka feiert, kann sich heute nicht als Robin Hood feiern lassen. Den Lebensmittelhandelskonzernen kommt im besonderen Maße die Aufgabe zu, Fair Trade zu leben. Wer sich über Fair-Trade-Kaffee freut und Milchpreise von 18 Eurocent je Kilogramm zu zahlen bereit ist, versteht nicht, dass gerechter Handel eben auch in Deutschland beginnt. Ob dieses Gesetz die Lösung aus der Krise ist, wird die Zukunft zeigen. Ich wünschte mir eine schnelle und effektivere Lösung, die zudem das zunehmend unausgesprochene Problem der Mangelernährung in Jemen, in Syrien und anderen Krisenregionen im Blick hat. Unsere Überproduktion wird benötigt! Menschen hungern! Da können wir nicht in Deutschland, in Spree-Athen ernsthaft debattieren, wie wir die Milchmengen künstlich reduzieren. Ich plädiere für eine aktive humanitäre Hilfe – und das schnell und unkompliziert –, die den Hunger in den Krisengebieten lindert! Entscheidend ist: Diese Hilfe darf nicht stoppen, wenn wir mit den Milchpreisen aus der Talsenke zu höheren Preisen finden. Wenn wir diesen Lösungsansatz verfolgen, verpflichten wir uns, unseren Mitmenschen länger zu helfen und ihr Leid zu lindern. Wir dürfen sie nicht für die Krisenbewältigung benutzen, aber wir dürfen helfen – helfen, wo Hilfe dringend nötig ist! Für den Moment gilt: Das Gesetz sollten wir zur Beratung in die Ausschüsse überweisen. Ich befürchte aber, dass eine segensreiche Wirkung von diesem Gesetz und den daraus folgenden Maßnahmen eher gering sein wird. Ich würde mich freuen, wenn ich mich irre und dies die Beratungen in den Ausschüssen zeigen. Kees de Vries (CDU/CSU): Mit dem Auslaufen der Milchquote war klar, dass wir die Milchwirtschaft in den, von der Mehrheit der Branche gewollten, freien Markt entlassen. Und wenn wir ehrlich sind, sollten wir nun sagen, dass es jetzt in der Krise keine andere Lösung gibt, als die Marktkräfte im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft zu entfalten. Das bedeutet in der Konsequenz auch: Die Milchproduktion muss reduziert werden. Sonst wird sich die Lage am Milchmarkt nicht entspannen. Eine solidarische, europaweit vereinbarte Produktionsverringerung kann eine Lösung sein. Das würde bedeuten: Alle Milchproduzenten in der EU vereinbaren über ihre Organisationen gemeinsam eine Produktionsbegrenzung. Dem stehen aber bisher die geltenden Gesetze im Weg. Deshalb wurde die Kommission am 14. März 2016 aufgefordert, die befristete Möglichkeit zu schaffen, die Rohmilchproduktion auf freiwilliger Basis zu regulieren. Daraufhin hat die Kommission den Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes und eines delegierten Rechtsaktes vorgelegt. Die Entwürfe sehen vor, dass anerkannte Agrarorganisationen sowie Genossenschaften und andere nicht anerkannte Erzeugervereinigungen im Milchsektor befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen können, welche die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben. Der Anwendungsbereich des geltenden Agrarmarktstrukturgesetzes soll hiernach auf nicht anerkannte Agrarorganisationen ausgedehnt werden, da die EU-Rechtsakte auch für diese Organisationen die Möglichkeit von Vereinbarungen und Beschlüssen anlässlich von Marktkrisen vorsehen. Dem können wir als CDU/CSU-Fraktion zustimmen und haben heute diesen Beschluss als Gesetzentwurf eingebracht. Damit wollen wir nicht nur kartellrechtliche Erleichterungen für Mengenabsprachen ermöglichen, sondern auch eine Steuerung der Angebotsmenge durch die Erzeuger selbst ermöglichen, um so ein besseres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu erreichen. Es wird sicherlich nicht einfach sein, dieses Ziel zu erreichen. Aber damit haben diejenigen, die unter dieser Überproduktion leiden, sie aber gleichzeitig auch zu verantworten haben, es selber in der Hand, eine Lösung herbeizuführen. Hoffen wir, dass jeder diese Chance auch versteht. Abschließend lassen Sie mich zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf ist nicht zu beanstanden, und ich bitte um Ihre Zustimmung. Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD): Der internationale Milchmarkt ist derzeit aus dem Gleichgewicht geraten. Ist die Nachfrage nach Milchprodukten weltweit bis 2014 noch gewachsen, leidet der Milchsektor derzeit an einem Überangebot, das die Preise in die Tiefe stürzen lässt. Die Preise für konventionelle Milch liegen in Deutschland derzeit bei 26 Cent je Kilogramm. Anfang 2014 lag der Preis noch bei über 40 Cent je Kilogramm. Auskömmliche Preise liegen, je nach Betrieb, bei 33 bis 35 Cent je Kilogramm. So erzielt ein Landwirt derzeit rund 32,5 Prozent weniger Umsatz je Kuh, was bei einer durchschnittlichen Tagesleistung von 30 Litern einen Verlust gegenüber 2014 von 3,90 Euro je Tier pro Tag bzw. über 1 400 Euro pro Jahr ausmacht. Die Gründe für die niedrigen Preise sind vielfältig: So ist auf der internationalen Ebene die Nachfrage eingebrochen. Vor allem aufgrund der Wirtschaftskrise in der Volksrepublik China und den arabischen Staaten sowie nach den Handelsrestriktionen durch die Russische Föderation wird international weniger Milch gehandelt. Hinzu kommt, dass spätestens mit dem EU-Milchquotenende Anfang 2015 die Milchproduktion in der EU zugenommen hat. Gerade in EU-Mitgliedstaaten wir Irland oder den Niederlanden stieg die Milchproduktion um 13 bzw. 7 Prozent an, während die Anzahl der Tiere nicht abgenommen hat. Seien wir ehrlich: Auch die Förderprogramme der Bundesländer haben ihren Beitrag dazu geleistet, dass die deutschen Milchbauern in die Modernisierung und die Erweiterung ihrer Kapazitäten zu Zeiten von hohen Preisen investiert haben. Hinzu kommt, dass ein Oligopol im Lebensmitteleinzelhandel und bei den Molkereien den Bauern die Preise diktiert. Dabei ist Gewinnmaximierung die Handlungsmaxime. Hier haben wir auch ein grundlegendes Problem, dass die Andienungspflicht, also die vertraglich garantierte Abnahme der Milch jeglicher Menge, einen freien Wettbewerb verhindert. Doch nun kommen einige Bauern in die Schwierigkeit, aufgrund des niedrigen Milchpreises ihre Kredite zu bezahlen. Kurzum: Der gesamte Milchmarkt ist derzeit in einer sehr schwierigen Lage. Auch lassen sich keine wesentlichen Produktionsverringerungen im Bereich der Milch und der Milcherzeugnisse für die nächsten Jahre erkennen. Daher wollen wir als SPD die möglichen Stellschrauben drehen, um auf diese Situation angemessen reagieren zu können. Dazu gehört auch der heute diskutierte Entwurf zum Agrarmarktstrukturgesetz. Dieser stellt lediglich eine Umsetzung geltenden EU-Rechts dar. Das geänderte EU-Recht sieht die Möglichkeit vor, dass Agrarorganisationen und genossenschaftliche Molkereien befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten freiwillige gemeinsame Vereinbarungen zur Milchmengenproduktion treffen können. Die Milchbauern und Molkereien können damit die Produktionsmenge flexibler steuern, um wieder zu auskömmlichen Preisen zu kommen. Allerdings müssen wir noch genau prüfen, wie lange diese Ausnahmeregelung gelten soll. Meines Erachtens darf dies nur vorübergehend gelten. Außerdem sollte die gesamte Produktionskette mit einbezogen werden. Das heißt, es muss noch geklärt werden, wer alles zukünftig freiwillige Vereinbarungen treffen darf; denn im Entwurf heißt es, dass die Regelung auch für „nicht anerkannte Vereinigungen landwirtschaftlicher Erzeugerbetriebe oder nicht anerkannte Vereinigungen dieser Erzeugervereinigungen“ gilt. Das heißt für mich, dass vom Landwirt über die Molkerei bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel alle erfasst sind und alle auch miteinander nun Vereinbarungen treffen dürfen. Aber diese neue Möglichkeit des Marktes muss auch kontrolliert werden können. Wir als SPD werden da genau hinschauen, dass dies auch geregelt wird. Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz stellen wir uns als SPD unserer Verantwortung, aber es kann nur ein Beitrag von mehreren sein, um der Krise zu begegnen. Nur durch nationale Maßnahmen werden wir die Milchkrise nicht bewältigen können. Hierfür muss auch auf internationaler Ebene weiter Druck auf den Sektor ausgeübt werden. Wir brauchen seriöse Vorschläge, um den Sektor wirklich unterstützen zu können; denn das, was zum Beispiel die AMK beschlossen hat, ist hochgradig widersprüchlich und mehr Symbolpolitik als tatsächliche Hilfe. Einerseits wollen die Minister keine Rückkehr zur staatlich finanzierten Milchquote, andererseits beschließen sie eine an eine Mengenreduktion gekoppelte staatliche Bonuszahlung und/oder Liquiditätshilfe. Wir als SPD lehnen grundsätzlich jede Form eines erneuten Quotensystems ab. Auch die Verstetigung des für 2016 um 78 Millionen Euro auf 178 Millionen Euro erhöhten Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung auch für die folgenden Jahre wird den Milchbauern nicht wirklich helfen. Das Geld wird doch dann nur im Gießkannenprinzip auf alle Landwirtschaftsbetriebe verteilt. Was haben denn die Milchbetriebe davon? Wir werden bei den Haushaltsverhandlungen genau prüfen, inwieweit wir diesen Schritt mitgehen können. Keine staatliche Mengenregulierung hat jemals Preisschwankungen verhindern können. Die Schwierigkeiten auf dem Milchmarkt werden sich nur durch mittel- und langfristige Strukturveränderungen dieser Branche lösen lassen. Hier sind Supermärkte, Molkereien, Landwirte und Politik von Bund und Ländern gleichermaßen gefragt. Daher führt meines Erachtens kein Weg daran vorbei, dass wir die Verhandlungsposition der Landwirte gegenüber den Molkereien stärken müssen. Wir benötigen wieder einen tatsächlichen Wettbewerb zwischen den Molkereien und den Landwirten. Das geht nur mit flexibleren Vertragsgestaltungen und einem Ende der Andienungspflicht. Auch müssen die Länder über ihre mit EU-Geldern gestützten Agrarförderprogramme noch stärkere Anreize schaffen, damit Landwirte vermehrt auf Bio und weitere nachhaltige, klima- und umweltverträgliche Haltungsweisen wie Weideprogramme setzen. Sie sehen, es gibt noch zahlreiche Maßnahmen, die ergriffen werden können, und wir haben noch einen langen Weg vor uns. Die Anpassung des Agrarmarktstrukturgesetzes ist dabei ein erster Aufschlag. Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Die Lage in der konventionellen Milchviehhaltung ist sehr ernst. Seit vielen Monaten decken die Erzeugerpreise nicht einmal die Produktionskosten, geschweige denn die explodierten Bodenpreise oder die Zinsen für den Stallneubau. Ohne Solar- oder Biogasanlage könnten sich viele Landwirte Milchkühe längst nicht mehr leisten! Anderen Teilen der Landwirtschaft geht es nicht besser. Und wo ist der zuständige Minister? Auf Tauchstation. Die Koalition verharrt im Beobachtungsmodus. Dabei geht es in den Betrieben ums Überleben. Nicht wenige halten nur durch, weil sie sonst die Beschäftigten rauswerfen müssten. Deshalb frage ich Bundesminister und Koalition: Was sagen Sie Milchbauern, die überlegen, ob sie weiter jede Nacht zum Melken aufstehen oder die Kühe besser zum Schlachthof fahren sollen? Was raten sie dem Junglandwirt, der fragt, ob er den Milchviehbetrieb der Eltern übernehmen oder sich lieber einen Job in der Stadt suchen soll? Oder was sagen Sie der Genossenschaft, die fragt, ob sie weiter ausbilden soll? Sie haben die Betriebe mit Ihrer Fata Morgana eines unersättlichen Weltmarktes in eine Sackgasse gelockt! Und jetzt sagen Sie: Sie müssen schon selbst herausfinden. – Dieser Zynismus ist unerträglich! Ihre Agrarpolitik hat doch versagt, nicht die Betriebe, die Ihnen geglaubt haben! Es war doch Minister Schmidt, der vor einem Jahr die Zukunft der Milchviehbetriebe nach dem Ende der Quote „sehr optimistisch“ sah. Es war doch Staatssekretär Bleser, der im Bundestag kurz davor sagte: Ich appelliere an uns alle, mehr Vertrauen in die Märkte zu haben. – Genau diese Marktgläubigkeit ist ein schwerer Systemfehler, der endlich behoben werden muss! Man konnte es doch schon damals besser wissen. Zum Beispiel sagte ich in der Debatte vor einem Jahr: „Manche jubeln jetzt darüber, dass die Fesseln der Quote endlich fallen, damit sie endlich so viel Milch produzieren können, wie sie wollen. Wachstum ist hier das Zauberwort. Der Preis für diese Freiheit könnte sich aber als sehr hoch erweisen; denn die Profiteure dieser Entscheidung arbeiten nicht in den Kuhställen. Sie sitzen vor allen Dingen in den Chefetagen des Lebensmitteleinzelhandels und der Molkereien. Sie werden bald auf große Mengen billiger Milch zugreifen können. Gleichzeitig haben sie die Marktmacht, die Preise für die Erzeuger noch unter die Erzeugungskosten zu drücken, zum Wohl der eigenen Profite.“ Manchmal möchte man gar nicht recht behalten! Der Gipfel der Scheinheiligkeit aber ist, wenn sich jetzt Handel und Molkereien gegenseitig verdächtigen, sich auf Kosten der Betriebe zu bereichern! Sie nutzen beide ihre Marktübermacht aus! Aber weder Koalition noch Bundesregierung hindern sie daran, im Gegenteil. Sie raten zu stufenübergreifenden Branchenverbänden. Das wäre bei der Marktübermacht der Handels- und Molkereikonzerne ein Pakt mit dem Teufel! Ja, auch mit der Quote gab es zyklische Milchpreiskrisen, weil auch sie auf einen unersättlichen Weltmarkt orientiert war! Und ja, es war ein sehr teures System, weil die Betriebe die Quoten an Börsen kaufen mussten. Deshalb war der Ausstieg aus dieser Quote richtig. Aber das Gegenteil eines Fehlers ist eben auch oft ein Fehler. Wieso muss ich als Linke erklären, dass mit übermächtigen Molkerei- und Handelskonzernen ein fairer Wettbewerb nicht funktionieren kann? Die Milchseen und Butterberge machen es doch noch leichter, Dumpingpreise durchzusetzen! Und die aktuelle Milchkrise ist noch härter als die vorangegangenen. Sie trifft nicht nur kleine Betriebe, sondern auch „Zukunftsbetriebe“, die dem Versprechen von den blühenden Landschaften des Ministers geglaubt und investiert haben! Es gilt nicht mehr „Wachse oder weiche“, sondern „Wachse und weiche“! Bei den landwirtschaftlichen Einkommen steht Deutschland unterdessen auf dem letzten Platz in der EU nach einem Absturz von 25 Prozent innerhalb der letzten fünf Jahre! Und es geht auch nicht nur um zu geringes Milchgeld. Längst ist der Boden als Existenzgrundlage nicht mehr sicher, sondern zum Spekulationsobjekt geworden. Landwirtschaftsfremdes Kapital zieht wie Heuschrecken übers Land und treibt die Bodenpreise in astronomische Höhen, die selbst ohne Krise mit Einkommen aus der Landwirtschaft nicht zu bezahlen sind! Eine Folge: In Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel gehören bereits ein Drittel der Landwirtschaftsbetriebe nicht mehr Ortsansässigen! Lebendige Dörfer brauchen aber die ortsansässige Landwirtschaft! Was muss sich also ändern? Für die Linke wiederhole ich die Kernforderungen: Erstens. Wir brauchen eine flexible, nachfrageorientierte Mengensteuerung gegen Milchseen und Butterberge. Zweitens. Kartell- und Vertragsrecht müssen die Landwirtschaft auf Augenhöhe mit Molkereien und Handel bringen. Drittens. Regionale Molkereien sind zum Beispiel in Brandenburg ein Erfolgsrezept. Viertens. Mehr regionale Lebensmittel im Handel – darauf setzt jetzt auch Thüringen. Fünftens: Sonderangebote bei Lebensmitteln gehören endlich verboten! Sechstens. Wenn Weidemilch draufsteht, muss sie auch drin sein. Wenn Brandenburg draufsteht, muss die Kuh auch dort gemolken worden sein. Siebentens. Kein Bauernland in Spekulantenhand! Achtens. Ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen muss sichern, dass Milchviehbetriebe ihre Flächen nicht auch noch an den Straßenbau verlieren! Neuntens. Gut ausgebildetes Betreuungspersonal muss gut bezahlt werden. Faire Erzeugerpreise sind die Voraussetzung. Zehntens. Die Gesundheit von Kühen misst man an der Lebens-, nicht an der Höchstleistung! Ein einfaches Weiter-so ist jedenfalls keine Option! Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Noch im März 2015 haben Sie von CDU und CSU nicht aufgehört, die Zukunft der Milchbetriebe rosarot zu malen. Den Tüchtigen, denen, die Gas gäben, gehöre die Zukunft. Am 1. April fiel die Quote. 32 Jahre Mengenfessel waren endlich weg, aber am 7. April 2015 verkündete der LEH, den Liter Milch für 51 Cent zu verkaufen. Damit war der Traum ausgeträumt. Seitdem regieren Heulen und Zähneklappern. Von 35 Cent ging der Milchpreis auf heute teilweise um die 20 Cent zurück. Das führt gerade die großen Wachstumsbetriebe, aber leider auch die bäuerlichen Betriebe in den Ruin. Alles ist in Bewegung, nur einer bewegt sich nicht: Minister – wie heißt er gleich? Ach ja: Schmidt. Alles ist in Bewegung, allerdings nicht zum Guten hin, sondern stramm weiter, schneller, nur noch tiefer hinein in die Krise. Die ersten Bauern in NRW erhalten jetzt 15 Cent am Spotmarkt bei der Molkerei Wiegert, heute Fude + Serrahn, an denen DMK mehrheitlich, mit 51 Prozent, beteiligt ist. Dagegen könnte man die niedrigen 23 bis 24 Cent, die DMK zahlt, sarkastisch noch fast als fürsorgliche Unterstützung bezeichnen, wenn die Situation nicht so ernst wäre. Alles bewegt sich. Die Milchanlieferung: höher, höher, höher. Immer weiter, aktuell 3,2 Prozent über dem Vorjahresniveau. Über 3 200 Höfe hörten 2015 schon auf, momentan fast 5 Prozent der Betriebe. Wohin uns das bringt, haben uns gerade die Preiskontraktverhandlungen des LEH mit den Molkereien gezeigt: runter, runter, runter. Preisabschläge von 10 Cent sind das Ergebnis. Wir Milcherzeuger wissen, was das bedeutet, welche wegweisende Bedeutung dieses Ergebnis hat. Das ist eine Weichenstellung. Das ist eine Nachricht an den Markt. Jetzt ist die Büchse der Pandora geöffnet. Der LEH nutzt gnadenlos das Überangebot aus und treibt die Preise tiefer und tiefer. Der Liter Milch für unter 50 Cent, billiger als Mineralwasser. Unmoralischer Tiefstand ist das. Bauernverband-Geschäftsführer Krüsken hat das als Bankrotterklärung des LEH und der Molkereien bezeichnet. Recht hat er. Ich würde das aber auch als Bankrotterklärung dieses Ministers, den kaum einer kennt, bezeichnen. Alle bewegen sich. Aber Minister Schmidt verweist alleine auf Besserungen in 2025. Ich begrüße das Pilotverfahren des Bundeskartellamtes. Es ist dringend notwendig, die Lieferbeziehungen auf dem Milchmarkt zu durchleuchten. Es ist aber auch dringend notwendig, das Gesetz, das Agrarmarktstrukturgesetz, zu ändern und die Bündelung der Erzeuger zu stärken. Ich warne aber davor, in zu großer Zuversicht zu schwelgen, und mahne zur Vorsicht. Wenn das Verfahren darauf abzielt, die Flexibilität auf dem Markt zu erhöhen, führt das nicht automatisch zu einer Stärkung der Verhandlungsposition der Milcherzeuger. Der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrieverbandes, Herr Eckhard Heuser, begrüßte die Eröffnung des Verfahrens. Er sieht die Abnahmepflicht als das Problem. Er möchte so von der Verantwortung der Molkereien ablenken. Da wird das Pferd gefährlich von hinten aufgezäumt, so schwächen wir die Verhandlungsmacht der Erzeuger nur noch mehr. Wir brauchen eine andere Marktstruktur mit mehr und kleineren Molkereien. Das Bundeskartellamt muss prüfen, wie die Verhandlungsposition der Erzeuger zu verbessern ist. Alle bewegen sich. Die Agrarminister der Länder haben in der AMK klare Aufträge an den Minister formuliert. Aber auch in Brüssel fordern zahlreiche Mitgliedstaaten wirkungsvolle Maßnahmen zur Mengenreduzierung, allen voran Frankreichs Agrarminister Le Foll. Die Europäische Kommission in Brüssel hat bereits am 23. März 2016 in ihrem Non-Paper deutlich aufgezeigt, welche Maßnahmen möglich sind: direkte Hilfen für die Erzeuger, keine rückzahlbaren Kredite, nur gekoppelt an eine einfache Leistung, Mengenreduzierung! Alle bewegen sich, nur einer steht still: Herr Minister Schmidt. Sie stehen mittlerweile auf einsamem Posten. Wie lange wollen Sie den Kopf in den Sand stecken und sich weigern, den Realitäten ins Auge zu schauen? Das Agrarmarktstrukturgesetz, über das wir heute debattieren, ist notwendig. Wir werden uns dem nicht verweigern. Aber, Herr Minister Schmidt, als Minister müssen Sie mehr tun. Agrarpolitik administrativ verwalten reicht nicht. Aktiv gestalten, das ist jetzt gefordert. Herr Minister Schmidt, ich fordere Sie auf: Stützen Sie die Linie vieler Bundesländer, denjenigen Molkereien und Milchbauern finanziell zu helfen, die Verantwortung übernehmen und die Milchmenge reduzieren. Mengenreduzierung – das weiß außer Ihrem Haus und Ihnen jeder – ist das Gebot der Stunde. Es hilft den Milchbäuerinnen und -bauern wenig, wenn sie von Ihnen nur hören, 2025 werde es besser. Ja, bis dahin sind so viele Betriebe ruiniert, dass das sein kann. Das ist keine grüne Politik, hat aber auch mit christlich, wie Sie es proklamieren, nichts, aber auch gar nichts zu tun. Stellen Sie sich jetzt an die Seite Ihres französischen Amtskollegen Le Foll. Handeln Sie endlich! Minister Schmidt, lösen Sie Probleme, statt weiter auf der Bremse zu stehen. Helfen Sie jetzt den Betrieben, damit sie morgen noch eine Zukunft haben. Anlage 20 Neudruck: Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/8051, Fragen 29 und 30): Wie viele der Verstorbenen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils zum Zeitpunkt ihres Ablebens noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Verstorbenen des jeweiligen Jahres? Wie viele der Verstorbenen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2015 jeweils zum Zeitpunkt ihres Ablebens noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht, und wie hoch war ihr Anteil an der Gesamtzahl der Verstorbenen des jeweiligen Jahres? Angaben hierzu liegen aus der Statistik der Sterbefälle des Statistischen Bundesamtes für die Jahre bis 2014 vor. Im Zeitraum 2005 bis 2014 sind insgesamt 1 392 271 Personen im Alter von unter 65 Jahren und davon 963 774 Personen im Alter von unter 60 Jahren gestorben. Der Anteil an den insgesamt Gestorbenen in diesem Zeitraum beträgt – bei den Personen, die noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht hatten, circa 16,3 Prozent, – bei den Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht hatten, circa 11,3 Prozent. Ergänzende Angaben für die Jahre 2005 bis 2014, die wegen der begrenzten Antwortzeit nicht vorgetragen werden können, entnehmen Sie bitte der Übersicht, die wegen ihres Umfangs dem Protokoll beigefügt wird: Zahl und Anteil der im Alter von unter 65 bzw. unter 60 Jahren Gestorbenen Jahr Zahl der Gestorbenen im Alter von unter 65 Jahren Anteil an den im jeweiligen Jahr Gestorbenen in % Zahl der Gestorbenen im Alter von unter 60 Jahren Anteil an den im jeweiligen Jahr Gestorbenen in % 2005 147 797 17,8 100 262 12,1 2006 141 508 17,2 99 373 12,1 2007 138 827 16,8 98 879 12,0 2008 138 096 16,4 98 329 11,6 2009 137 043 16,0 98 139 11,5 2010 137 431 16,0 96 844 11,3 2011 138 419 16,2 95 217 11,2 2012 137 074 15,8 92 627 10,7 2013 139 516 15,6 93 403 10,4 2014 136 560 15,7 90 701 10,4 Summe 1392 271 16,3 963 774 11,3 Quelle: Statistisches Bundesamt (163. Sitzung, Anlage 17) 1)  Anlagen 2 bis 11 2)  Ergebnis Seite 16407 C 3)  Ergebnis Seite 16410 A 4)  Anlage 13 5)  Anlage 14 6)  Anlage 12 7)  Anlage15 8)  Anlage 16 9)  Anlage 17 10)  Anlage 18 11)  Anlage 19 --------------- ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 167. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. April 2016 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 167. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 28. April 2016 V Plenarprotokoll 18/167