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Verteidigung

MINUSMA und EUTM Mali

Vorbereitung einer Transall der Luftwaffe

Vorbereitung einer Transall der Luftwaffe (dpa)

Den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch die Bereitstellung von Lufttransportkapazität für Transporte aus den Anrainerstaaten nach Mali und innerhalb Malis sowie durch Lufttransport und Luftbetankung für die französischen Streitkräfte in unmittelbarer Unterstützung von AFISMA billigte der Deutsche Bundestag erstmals am 28. Februar 2013. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 25. April 2013 mit Resolution 2100 (2013) die Einrichtung der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) beschlossen hatte, wurde nach Zustimmung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 2013 die deutsche Unterstützung von AFISMA in die Unterstützung von MINUSMA überführt.

Zu den Kernaufgaben von MINUSMA gehört die Unterstützung der Vereinbarungen zur Waffenruhe, der vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien und der Umsetzung des Friedensabkommens von 2015. Des Weiteren sollen die Sicherheit, Stabilisierung und der Schutz der Bevölkerung gefördert werden. Außerdem solle die Mission helfen, die staatliche Autorität im ganzen Land wiederherzustellen, den malischen Sicherheitssektor wieder aufzubauen und den Schutz der Menschenrechte und der humanitären Hilfe zu unterstützen. Anfang 2016 wurde das Mandat vor allem im Fähigkeitsbereich der Aufklärung erweitert, um die vor Ort eingesetzten niederländischen Kräfte zu entlasten, 2017 kam übergangsweise die Entsendung von Transporthubschraubern NH90 und Kampfhubschraubern Tiger hinzu, um eine durch den Abzug niederländischer Hubschrauber entstehende Lücke zu decken. Mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung des Mandats zunächst längstens bis zum 30. April 2018 zugestimmt. Das Mandat umfasst insgesamt eine Obergrenze von maximal 1 000 einsetzbaren Soldatinnen und Soldaten.

Parallel billigte der Deutsche Bundestag erstmals am 28. Februar 2013 die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali. Die Mission hat das Ziel, die malischen Streitkräfte so auszubilden, dass sie selbst die Stabilität und Sicherheit in Mali gewährleisten können und damit zu einer Stabilisierung des Landes beitragen. Zudem werden Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts vermittelt. Am 18. Mai 2017 hat der Deutsche Bundestag einer weiteren Verlängerung des Mandats zugestimmt. Danach können die vorgesehenen Kräfte längstens bis zum 31. Mai 2018 eingesetzt werden. Die Mandatsobergrenze, die lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen widerspiegelt, liegt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

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