Parlament

Aufgaben der Präsi­dentin und des Präsi­diums

Sechs verschiedenfarbige Kugelschreiber zeigen auf den Bundestagsadler

Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden. (DBT/Simone M. Neumann)

Die Präsidentin oder der Präsident und die jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium. Es wird für Dauer der Wahlperiode gewählt. Die Präsidiumsmitglieder können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden.

„Der Präsident vertritt den Bundestag“

Das Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Hauses betreffen. Es wirkt unter anderem an Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung und beim Abschluss wichtiger Verträge mit. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten.

Der Bundestagspräsident repräsentiert den Bundestag und damit die Legislative. Protokollarisch bekleidet er nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat – vor dem Bundeskanzler und dem Bundesratspräsidenten. Seine Aufgaben beschreibt die Geschäftsordnung des Bundestages: „Der Präsident vertritt den Bundestag und regelt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Bundestages, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.“

Leitung der Parlamentssitzungen

Eine der zentralen und wohl auch bekanntesten Aufgaben des Bundestagspräsidenten ist die Leitung der Parlamentssitzungen. Er eröffnet und schließt die Sitzungen, ruft die Tagesordnungspunkte auf und erteilt den Rednerinnen und Rednern das Wort.

Insgesamt sorgt der Präsident für die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung während der Sitzungen. Er darf zum Beispiel Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie sogar bis zu 30 Sitzungstage von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen.

Bei der Leitung der Plenarsitzungen wechseln sich der Präsident und die Vizepräsidenten in der Regel alle zwei Stunden ab. Die Leitungs- und Ordnungsgewalt geht dabei jeweils auf den so genannten amtierenden Präsidenten über.

An der Spitze der Bundestagsverwaltung

Die Aufgaben des Bundestagspräsidenten gehen über die neutrale und unparteiische Leitung der Plenarsitzungen weit hinaus. Als Repräsentant des ganzen Hauses vertritt er den Bundestag auch nach außen. Er wird zu Staatsempfängen eingeladen, hält Reden bei wichtigen politischen und gesellschaftlichen Anlässen und wahrt die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder.

Der Präsident steht auch an der Spitze der Bundestagsverwaltung. Er ist der oberste Dienstherr der rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundestages und übt die Polizeigewalt und das Hausrecht in den Gebäuden des Parlaments aus. Zudem setzt der Präsident jährlich die Höhe der staatlichen Mittel zur Parteienfinanzierung fest. Das Parteiengesetz hat ihm diese Exekutivaufgabe übertragen.

Unterstützung durch Präsidium und Ältestenrat

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums unterstützen den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit. In den Sitzungswochen tritt das Präsidium regelmäßig zusammen, um Angelegenheiten zur Leitung des Hauses zu besprechen. Dabei ist auch der Direktor beim Deutschen Bundestag anwesend, der die Verwaltung des Bundestages leitet.

Unter anderem müssen Personalentscheidungen getroffen werden, die die höheren Beamten und Beamtinnen und Angestellten der Bundestagsverwaltung betreffen. Beim Abschluss wichtiger Verträge wirkt das Präsidium ebenfalls mit. Zu den Beratungspunkten gehört immer wieder auch die Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments.

Alle Mitglieder des Präsidiums sind auch im Ältestenrat aktiv. Dieser ist das wichtigste Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte des Parlaments.

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