Parlament

Erststimme: Ein Kreuz für Direktkandidaten aus dem Wahlkreis

Wenn am Sonntag, 26. September 2021, die 60,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland aufgerufen sind, den Bundestag neu zu wählen, können sie auf dem Stimmzettel zwei Kreuze machen. Bereits seit 1953 wird hierzulande nach einem Mischsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gewählt, dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht. Seitdem haben die Bürger bei Bundestagswahlen – und auch bei vielen Landtagswahlen – zwei Stimmen zu vergeben: Die Erststimme und die Zweitstimme. Doch wen wählt man mit der Erststimme? Und worin besteht der Unterschied zur Zweitstimme?

Wahl eines Direktkandidaten

Mit der Erststimme entscheiden sich die Wähler für einen sogenannten Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland 299. In jedem treten die Kandidatinnen und Kandidaten in einen Wettbewerb um die Erststimmen der Wähler.

Jede Partei, die zur Wahl antritt, darf einen Kandidaten aufstellen. Aber auch unabhängige, parteilose Kandidaten sind möglich – sie müssen allerdings, um zur Wahl zugelassen zu werden, 200 Unterschriften von Unterstützern als Nachweis für ihren Wahlvorschlag vorlegen können.

Kandidatenkür in den Parteien

Die Kandidatenkür in den Parteien beginnt meist schon ein Jahr vor jeder Bundestagswahl. Um als Kandidat in einem Wahlkreis aufgestellt zu werden, muss man sich entweder in einer Urwahl von den Mitgliedern im entsprechenden Parteiverband oder in einer Delegiertenversammlung wählen lassen – und sich dabei auch gegebenenfalls gegen andere Bewerber durchsetzen.

Wer am Wahltag die meisten Stimmen im Wahlkreis erhält, gewinnt das Direktmandat und kommt als Abgeordneter in den Bundestag. Dafür reicht die relative Mehrheit der Stimmen. Der Sieger kann also auch mit weniger als 50 Prozent der Stimmen ins Parlament einziehen. Alle anderen Kandidaten jedoch gehen leer aus. Bei der Wahl mit der Erststimme kommt also ganz deutlich das Mehrheitsprinzip zum Tragen: „The winner takes it all“. Der Gewinner bekommt alles.

Repräsentant und Ansprechpartner

Über die Wahl mit der Erststimme kommen also entsprechend der Anzahl der Wahlkreise 299 Abgeordnete in den Bundestag – bei insgesamt 598 Mitgliedern, die der Bundestag ohne Überhang- oder Ausgleichsmandate hat, ist das genau die Hälfte. So wird sichergestellt, dass alle Regionen im Parlament vertreten sind. Die direkt gewählten Abgeordneten sind fortan Repräsentanten und Ansprechpartner für die Bürger ihres Wahlkreises.

Nicht umsonst gliedert sich ihre Arbeitszeit in die Sitzungswochen, in denen sie in Berlin an den Plenar- und Ausschusssitzungen des Bundestages teilnehmen, und die sogenannte sitzungsfreie Zeit. Diese bedeutet für die Abgeordneten keineswegs Freizeit: In den sitzungsfreien Wochen haben sie Zeit, ihren Wahlkreis zu betreuen und vor Ort Aufgaben wahrnehmen – dazu gehören nicht zuletzt auch die Bürgersprechstunden. (sas/18.08.2021)

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