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    <titel>Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung&#xd;
Technikfolgenabschätzung (TA)&#xd;
Künstliche Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologie in der öffentlichen Verwaltung</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <bezeichnung>AfBFT</bezeichnung>
    <titel>Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung</titel>
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    <verteildatum>2022-09-27</verteildatum>
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    <urheber>Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/3651 
20. Wahlperiode 26.09.2022 
Bericht 
des Ausschusses für Bildung, Forschung und 
Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) 
gemäß § 56a der Geschäftsordnung 
Technikfolgenabschätzung (TA) 
Künstliche Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologie 
in der öffentlichen Verwaltung 
Inhal tsverzeichnis 
 Seite 
Vorwort des Ausschusses .............................................................................  3 
Zusammenfassung ........................................................................................  7 
1 Einleitung ........................................................................................  17 
2 Öffentliche Verwaltung in Deutschland: Stand und 
Potenziale der Nutzung von KI und DLT .....................................  21 
2.1 KI  ....................................................................................................  21 
2.1.1 Technische Konzepte ........................................................................  22 
2.1.2 Anwendungspotenziale .....................................................................  23 
2.1.3 Anwendungen im Überblick .............................................................  25 
2.2 DLT ..................................................................................................  32 
2.2.1 Technische Konzepte ........................................................................  33 
2.2.2 Drei Arten von DLT-Netzwerken .....................................................  35 
2.2.3 Anwendungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung ............  38 
2.2.4 Bestehende Anwendungen im Überblick .........................................  42 
2.3 Einschätzungen zur KI und DLT durch leitende Angestellte 
der öffentlichen Verwaltung .............................................................  47 
3 Öffentliche Verwaltung international: Praxisbeispiele der 
künstlichen Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologie ....  51 
3.1 »e-Estonia« (Estland) .......................................................................  52 
3.2 »AuroraAI« (Finnland) .....................................................................  54
 Seite 
3.3 »Surtrac« (USA) ...............................................................................  56 
3.4 »Allegheny Family Screening Tool« (USA) ....................................  59 
3.5 DLT im Bildungssektor (Malta) .......................................................  61 
3.6 »Stadjerspas« (Niederlande) .............................................................  63 
3.7 »Land Registration« (Schweden) .....................................................  64 
4 Exkurs: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die 
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland .....  67 
5 Herausforderungen bei der Nutzung von KI und DLT 
in der öffentlichen Verwaltung ......................................................  71 
5.1 KI ......................................................................................................  71 
5.2 DLT ..................................................................................................  74 
6 Handlungsfelder und Handlungsoptionen....................................  79 
7 Literatur ..........................................................................................  87 
7.1 In Auftrag gegeben Gutachten ..........................................................  87 
7.2 Weitere Literatur...............................................................................  87 
8 Anhang.............................................................................................  99 
8.1 Abbildungen .....................................................................................  99 
8.2 Tabellen ............................................................................................  99
Vorwort des Ausschusses 
Öffentliche Verwaltungen stehen vor der Herausforderung, eine Digitalisierung 
von bestehenden Verwaltungsprozessen umzusetzen. Einen Schwerpunkt
aktueller Verwaltungsinnovationen bilden digitale Technologien auf der Basis von 
Künstlicher Intelligenz (KI) und von Distributed-Ledger-Technologien (DLT). 
Die Digitalisierung verspricht eine Erhöhung der Effizienz und Effektivität
staatlichen Verwaltungshandelns, eine Verbesserung und Vereinfachung der
Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie einen Transparenzgewinn im 
Sinne der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von verwaltungsrelevanten
Informationen. Allerdings steht die Einführung digitaler Innovationen in den Regelbetrieb 
von Verwaltungen einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. 
Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen 
Bundestag (TAB) beauftragt, eine Untersuchung zu den Chancen und
Herausforderungen beim Einsatz von KI- und DLT-Anwendungen in der öffentlichen
Verwaltung durchzuführen. Der resultierende Bericht des TAB bietet einen Überblick 
über die aktuelle Sachlage der Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland und 
analysiert innovative internationale Praxisbeispiele. Gezeigt wird, dass sich mit 
dem Fortschreiten der Technologieentwicklung sowie der Erprobung und
Übernahme von KI- und DLT-Anwendungen in den Regelbetrieb neben vielfältigen 
Innovationspotenzialen auch neue Anforderungen und Aufgabenfelder für
öffentliche Verwaltungen ergeben. Der Bericht beschreibt diese Handlungsfelder,
diskutiert konkrete Umsetzungsstrategien sowie Maßnahmen für einen nötigen
Wissensaufbau und -transfer, behandelt Möglichkeiten behördenübergreifender
Datenstrategien und stellt regulative sowie innovationsfördernde Handlungsoptionen 
vor.  
Mit dem vorliegenden Bericht des TAB wird dem Deutschen Bundestag eine
umfassende Informationsgrundlage zu dem Themenfeld der KI- und DLT-
Technologien in der öffentlichen Verwaltung vorgelegt. 
Berlin, den 24. Juni 2022 
Kai Gehring 
Vorsitzender 
Dr. Holger Becker 
Berichterstatter 
Lars Rohwer 
Berichterstatter 
Laura Kraft 
Berichterstatterin 
Prof. Dr. Stephan Seiter 
Berichterstatter 
Prof. Dr.-Ing. habil. 
Michael Kaufmann 
Berichterstatter 
Ralph Lenkert 
Berichterstatter
Michaela Evers-Wölk 
Jakob Kluge 
Saskia Steiger 
 
 
 
Künstliche Intelligenz und Distributed-Ledger-
Technologie in der öffentlichen Verwaltung 
 
Ein Überblick von Chancen und Risiken 
einschließlich der Darstellung international 
einschlägiger Praxisbeispiele 
 
 
 
Endbericht zum TA-Projekt »Chancen der 
digitalen Verwaltung« 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
TAB-Arbeitsbericht Nr. 201
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) berät das Parlament und seine 
Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels. Das TAB wird seit 1990 vom Institut für 
Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) betrieben. 
Hierbei kooperiert es seit September 2013 mit dem IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung 
gGmbH sowie der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Zusammenfassung 
Die Digitalisierung ist eine der zentralen Herausforderungen, vor der die öffentliche Verwaltung seit vielen Jahren 
steht. Neben der Anpassung bestehender Verwaltungsprozesse an den Einsatz digitaler Technologien geraten
zunehmend komplexe Prozesse digitaler Transformation in den Blick, die auf strukturelle Veränderungen der
Verwaltungsorganisation ausgerichtet sind. Mit der Digitalisierung wird für das staatliche Verwaltungshandeln eine 
Steigerung der Effizienz und der Effektivität erwartet. Die Bundesregierung hat es sich dabei zur Aufgabe
gemacht, die digitale Transformation proaktiv zu gestalten. In der aktuellen Debatte, aber auch in der sich bereits 
vollziehenden digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung werden die Innovationspotenziale der
künstlichen Intelligenz (KI) und der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) adressiert. Mit KI werden selbstständige 
und datenbasierte Prozesse für die effizientere und effektivere Umsetzung von Verwaltungshandeln, aber auch 
für die Unterstützung von Verwaltungsentscheidungen verbunden. Nicht selten werden in den Debatten den
neuartigen Anwendungen der KI tiefgreifende Einflusspotenziale auf die Gesellschaft zugesprochen und disruptive, 
d. h. vorhandene Strukturen und Prozesse fundamental verändernde Folgeinnovationen prognostiziert. Ähnliches 
gilt für die DLT, mit der beispielsweise das behördenübergreifende Transaktions- und Prozessmanagement im 
Zusammenhang mit öffentlichen Registern effektiv, sicher und transparent digitalisiert werden soll. 
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung 
des Deutschen Bundestages das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) mit
einer Untersuchung zu den Chancen und Herausforderungen beim Einsatz von KI- und DLT-Anwendungen in der 
öffentlichen Verwaltung. Der vorliegende Bericht fasst als Ergebnis dieses Auftrags die wissenschaftlichen
Befunde zum Status quo der Digitalisierung öffentlicher Verwaltung in Deutschland mit Blick auf KI und DLT 
zusammen. Daneben werden gute Praxisbeispiele innovativer Digitalisierung von Verwaltungsprozessen mittels 
KI und DLT aus dem Ausland aufgezeigt. Abschließend werden bestehende Herausforderungen beim Einsatz von 
KI- und DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung resümiert sowie gesellschaftspolitische
Handlungsfelder und -optionen zur Diskussion gestellt. 
Öffentliche Verwaltung in Deutschland: Stand und Potenziale der Nutzung von KI 
und DLT 
KI 
KI ist ein übergeordneter Begriff für Systeme, die auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 
basieren und in der Lage sind, eigenständig Probleme zu lösen, und dabei Aspekte menschlicher Intelligenz
nachbilden. Der KI wird damit ein gewisser Grad an Autonomie bzw. Unabhängigkeit von menschlicher Steuerung 
zugesprochen. Die darunter gefassten Verfahren verändern und entwickeln sich stetig weiter. Im Allgemeinen 
werden derzeit zwei Herangehensweisen unterschieden: Zum einen sind dies regelbasierte Systeme der KI, die 
auf der Anwendung von expliziten und festgelegten Regeln und auf lexikalischem Wissen beruhen. Diese
Systeme können vor allem anhand manuell eingepflegter Entscheidungskriterien und hochstrukturierter Datensätze 
Aufgaben effizient lösen. Zum anderen gibt es Verfahren des maschinellen Lernens, die aufgrund vorhandener 
Daten und Algorithmen Muster und Gesetzmäßigkeiten erkennen und Lösungen entwickeln. Viele der aktuell 
unter dem Begriff der KI definierten Anwendungen umfassen sowohl regelbasierte Komponenten als auch
Methoden des maschinellen Lernens. So werden z. B. Ergebnisse des maschinellen Lernens als Faktoren in
regelbasierte KI-Systeme eingespeist. 
KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung weisen Potenziale in drei Kernbereichen auf: erstens
Effizienzgewinne im Sinne von Zeit- und Kosteneinsparung, zweitens die Ermöglichung und Etablierung neuer Arten 
von Interaktion und Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger/innen, Unternehmen oder
anderen staatlichen Einrichtungen sowie drittens die Verbesserung prognostischer Abschätzungen im
Zusammenhang mit verwaltungsbezogenem Handeln bei Planungen und anderen prospektiven Verwaltungsprozessen. 
KI-Anwendungen finden sich in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland aktuell auf Bundes-,
Landessowie auf kommunaler Ebene. Dabei zeigt sich, dass die pilotierten bzw. implementierten KI-Anwendungen in
der öffentlichen Verwaltung so vielfältig wie die Aufgabenbereiche der öffentlichen Verwaltung sind. Auch wird 
deutlich, dass die Anzahl von KI-Anwendungen im Vergleich zur Privatwirtschaft noch gering ist und die
Nutzung von KI in der öffentlichen Verwaltung eher ein Nischenthema darstellt. Die Auswertung der Recherchen 
zum Status quo von KI in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland veranschaulicht nicht zuletzt, dass zwar 
viele Projekte als KI bezeichnet werden, es sich aber de facto um konventionelle Anwendungen der IKT handelt. 
Auf Bundesebene erprobte beispielsweise das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
verschiedene KI-Anwendungen, einige befinden sich im Regelbetrieb. Hierzu zählen das »Integrierte
Identitätsmanagement«, die »Profilanalyse« und »Ähnlichkeitssuche« im »Migrations-, Asyl- und Reintegrationssystem« (»MA-
RiS«). Des Weiteren entwickelte die Bundesverwaltung im Zuge der COVID-19-Pandemie den
ressortübergreifenden Chatbot »C-19« für den Aufbau einer bürgernahen Kommunikation mithilfe einer lernenden Technologie. 
Das Dialogsystem soll aktuelle Sachstände und Handlungsempfehlungen rund um das Sars-CoV-2-Virus und die 
davon ausgelöste Krankheit COVID-19 zusammenführen und den Bürger/innen niedrigschwellig zugänglich
machen. Neben der Bundesverwaltung unternehmen auch die Bundesländer Anstrengungen, um KI-Verfahren in der 
öffentlichen Verwaltung zu erproben und in den Regelbetrieb zu überführen. So entwickelte die Landesregierung 
Schleswig-Holstein ressortübergreifend den Handlungsrahmen »Künstliche Intelligenz – Strategische Ziele und 
Handlungsfelder für Schleswig-Holstein«. Beispielshaft fokussiert das in diesem Rahmen identifizierte
Handlungsfeld »KI@Verwaltung« auf die strategische Entwicklung, Erprobung und Evaluation verschiedener KI-
basierter Pilot- und Innovationsprojekte. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg setzen auf eine KI-gestützte,
dynamische Verkehrssteuerung via Echtzeitauswertung von Kameraaufnahmen, etwa am Ernst-Reuter-Platz (Berlin) 
oder am Hamburger Hafen. Auf kommunaler Ebene sind textbasierte KI-Dialogsysteme in Form von Chatbots 
recht verbreitet. Die Chatbots bieten einen Textein- und -ausgabebereich an, um so in natürlicher und in der Regel 
geschriebener Sprache den Austausch zwischen der Verwaltung und den Bürger/innen zu verbessern. Des
Weiteren werden auf kommunaler Ebene KI-gestützte Bilderkennungssysteme zur Identifikation von Straßenschäden 
eingesetzt. Hierbei werden Aufnahmen von Straßenbefahrungen mittels KI ausgewertet und dabei Schäden
identifiziert sowie klassifiziert. 
Ein Stimmungsbild zum Stand und zu den Potenzialen von KI für die öffentliche Verwaltung in Deutschland 
zeichnet die deutschlandweite Behördenbefragung »Zukunftspanel Staat &amp; Verwaltung«. Zur KI gaben 5,9 % der 
befragten Entscheidungsträger/innen bzw. Behördenleiter/innen an, dass die eigene Behörde bereits eine KI-
Anwendung umgesetzt hat oder derzeit an der Umsetzung arbeitet; bei 27,2 % der Antwortenden waren zum
Zeitpunkt der Befragung KI-Projekte in Planung. Die Ergebnisse der Behördenleiterbefragung zeigen als mögliche 
Ursachen für die nach wie vor zurückhaltende Pilotierung und Implementierung von KI-Anwendungen in der 
deutschen Verwaltung vor allem mangelndes Know-how, Widerstände aufgrund von Arbeitsplatzveränderungen 
und unklaren Verantwortlichkeiten bei KI-basierten Entscheidungen sowie (Datenschutz)rechtliche Hindernisse. 
Daneben wurden weitere Herausforderungen häufig benannt, so etwa eine unzureichende Datenbasis, ein als
unausgereift wahrgenommener technologischer Reifegrad oder eine befürchtete Intransparenz KI-basierter
Entscheidungen (Blackboxphänomen). 
DLT 
Mit DLT wird ein spezifischer technologischer Ansatz beschrieben, Daten elektronisch zu speichern und zu
verarbeiten. Der Terminus »distributed« (verteilt) verweist auf die vordergründige technische Eigenschaft von DLT: 
Datenbestände werden synchron und dezentral auf mehreren zu einem Netzwerk verbundenen Rechnern
vorgehalten und durch diese auch gemeinschaftlich verwaltet. Dahingegen bedeutet »ledger« (Kontobuch bzw.
Register), dass sich DLT-Netzwerke besonders für die Verwaltung von Transaktions- und Prozessdaten eignen, wie sie 
etwa in der Registerverwaltung anfallen. Die Entscheidung darüber, ob eine Datenänderung vorgenommen wird, 
obliegt in einem DLT-Netzwerk nicht allein einer zentralen Instanz, sondern wird automatisiert und
kryptografisch abgesichert anhand klarer Regeln kooperativ im Netzwerk getroffen. Für die Koordination dieses
Zustimmungsprozesses kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz, die mit dem Begriff Konsensmechanismus 
bezeichnet werden. Dabei geht es um Prozesse, mit denen der Zusammenschluss der Netzwerkknoten eine
vorgeschlagene Änderung im Datenbestand durch Hinzufügung entweder als legitim einstuft und zulässt oder als 
illegitim einordnet und entsprechend ablehnt.
DLT-Netzwerke werden hinsichtlich ihrer technischen Ausgestaltung in drei Typen eingeteilt, wobei die 
Zuweisung von Lese- und Schreibrechten als maßgebliches Unterscheidungsmerkmal fungiert: Welche Akteure 
dürfen den Datenbestand einsehen (Leserechte) und wer ist berechtigt, neue Transaktionen vorzunehmen 
(Schreibrechte)? 
›  In den öffentlichen DLT-Netzwerken liegt das System vollständig transparent und zugänglich vor (»public 
permissionless«). Jeder Akteur ist zugelassen, die Datenbasis einzusehen und eigene Transaktionen zu
veranlassen. Nutzer/innen benötigen keinerlei zugewiesene Genehmigungen, um am DLT-Netzwerk zu
partizipieren. 
›  Im Gegensatz zu öffentlichen DLT-Netzwerken wird der Zugang für neue Teilnehmer/innen bei privaten 
DLT-Netzwerken durch eine Genehmigungsinstanz autorisiert. Die Genehmigungsinstanz regelt nicht nur, 
welche Teilnehmer/innen das Transaktionsprotokoll einsehen können, sondern bestimmt auch, wer
legitimiert ist, Schreibvorgänge durchzuführen (»private permissioned«). 
›  Eine Kombination aus öffentlichem und privatem Netzwerk bilden die öffentlichen Netzwerke mit
beschränktem Schreibrecht. In dieser Konfiguration wird ein unbeschränktes Leserecht mit privilegierten und 
zum Schreiben autorisierten Netzwerkinstanzen verknüpft (»public permissioned«). Der Datenbestand und 
die Transaktionshistorie sind hier öffentlich einsehbar; Datenhinzufügungen bzw. Transaktionen im DLT-
Netzwerk werden allerdings nur autorisierten Teilnehmer/innen eingeräumt.  
Aufgrund der dezentralen Datenverwaltung sowie der unveränderbaren Transaktionshistorie können mit DLT 
Prozesse in der öffentlichen Verwaltung transparent und sicher gestaltet werden. Zudem steigert es die Effizienz 
und hebt das Vertrauen der Bürger/innen bzw. Unternehmen in öffentliche Institutionen. 
Die maßgeblichen Anwendungsmöglichkeiten von DLT im Kontext des öffentlichen Verwaltungshandelns 
lassen sich sechs Einsatzgebieten zuordnen: 
›  DLT kann auf allen Verwaltungsebenen die Automatisierung der Register vorantreiben und so die
Transparenz sowie Effizienz in den Registern erhöhen. Die dezentrale Struktur von DLT bietet Potenziale, weil zum 
einen bei der Registernutzung und -pflege oft viele Einrichtungen unterschiedlicher Verwaltungsebenen
beteiligt sind und zum anderen die Registerdaten bei standardisierten Prozessen genutzt und geändert, nicht 
jedoch ausgetauscht werden müssen. 
›  Auf Grundlage von DLT können digitale Bürgeridentitäten abgebildet werden, damit sich Bürger/innen über 
das Internet eindeutig gegenüber staatlichen oder auch privaten Instanzen ausweisen können. 
›  DLT-Anwendungen können viele aufwendige, bislang papierbasierte Prozesse in der öffentlichen
Verwaltung optimieren und die Verifikation von Dokumenten mit weniger Ressourcen schneller und sicherer
umsetzen. 
›  DLT kann im Beschaffungswesen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden, um Angebote für
Produkte und Dienstleistungen kriteriengeleitet zu prüfen (z. B. Befolgung/Beachtung von Menschenrechts- und 
Umweltstandards). Voraussetzung hierfür ist, dass die Anbieter die Einhaltung der seitens der Verwaltung 
geforderten Standards für ihre Produkte und Lieferketten DLT-basiert dokumentieren. 
›  Ein weiterer potenzieller Anwendungsfall liegt in der DLT-basierten Administration politischer Verfahren, 
um beispielsweise Wahlen kostengünstiger, schneller und transparenter als auf konventionelle Weise
durchzuführen. 
›  Nicht zuletzt wird der Einsatz von DLT in der öffentlichen Verwaltung grundsätzlich dort als nutzbringend 
betrachtet, wo in Kooperationen gearbeitet wird und hohe Anforderungen an die Integrität des
Informationsstands bestehen, z. B. in der interorganisationalen Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung. 
DLT-Anwendungen sind in der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen bislang noch nicht 
sehr verbreitet. Viele Projekte befinden sich erst in der Planungsphase oder in frühen Teststadien, bei denen erste 
Machbarkeitsnachweise (»Proof of Concepts«) und erste Prototypen vorhanden sind. Einige der Anwendungen 
erfüllen bereits zentrale regulatorische Anforderungen, z. B. bestimmte informationstechnische
Sicherheitsstandards oder datenschutzbezogene Vorgaben. Ein digitales Gültigkeitsregister wurde beispielsweise durch die
Bundesnotarkammer und das bayerische Justizministerium erprobt. Im Mittelpunkt dieser Machbarkeitsstudie stand 
die DLT-basierte Verwaltung von notariellen Vollmachten und Erbscheinen. Es wurde gezeigt, dass wichtige 
Urkunden, die bisher nur in Papierform vorlagen, sicher auf digitalem Weg ausgestellt werden konnten. Zusätzlich 
schuf man die Möglichkeit, zweifelsfrei festzustellen, ob eine Vollmacht bzw. ein Erbschein zu einem gegebenen 
Zeitpunkt Gültigkeit besaß. Die Erkenntnisse aus der Studie können auf andere Anwendungsgebiete der
Digitalisierung von Dokumenten transferiert werden (z. B. Führerscheine). 
Neben Projekten in der Planungsphase gibt es in der öffentlichen Verwaltung einige wenige DLT-
Anwendungen mit einem höheren technischen Reifegrad, bei denen von einem Test-, Regel- oder Realbetrieb gesprochen 
werden kann. Der Betrieb wird hierbei entweder mit einer Pilotnutzergruppe, also einem begrenzten und ggf. 
vorausgewählten Kreis an Personen bzw. Institutionen oder ohne Beschränkungen vollzogen. Ein beispielhaftes 
Projekt führt das BAMF durch. In Zusammenarbeit mit der Landesdirektion Sachsen wird auf Grundlage eines 
per Machbarkeitsstudie entwickelten und evaluierten Verfahrens seit August 2018 eine Blockchainlösung für die 
AnkER-Einrichtung Dresden pilotiert. Ziel des Projekts ist eine behördenübergreifende Kommunikation und
Zusammenarbeit im Rahmen der Ankunft, Entscheidung und kommunalen Verteilung bzw. der Rückkehr (AnkER) 
von Asylsuchenden im Asylverfahren. Hinter den neu eingeführten AnkER-Einrichtungen steckt die Idee, alle 
Schritte des Asylverfahrens und damit auch alle beteiligten Behörden unter einem Dach zu vereinen. Nach
Abschluss der Pilotierung soll darüber entschieden werden, ob die DLT-basierte Anwendung auch an weiteren
Standorten eingeführt wird. 
Der DLT wird in der deutschlandweiten Behördenbefragung »Zukunftspanel Staat &amp; Verwaltung« auf allen 
Verwaltungsebenen allerdings eine vergleichsweise geringe Relevanz aus Sicht der befragten obersten
Entscheidungsträger bzw. Behördenleitungen attestiert. Auffallend ist, dass gleichzeitig etwa ein Drittel der Befragten 
DLT nicht beurteilen kann. Das Wissen und die Kompetenzen rund um DLT scheinen hier wenig ausgeprägt zu 
sein. 
Öffentliche Verwaltung international: Praxisbeispiele der Nutzung von KI und DLT 
Im internationalen Vergleich zeigt sich ein breites Spektrum an Anwendungsfeldern von KI und DLT in der
öffentlichen Verwaltung. In vielen Ländern wurden bereits etliche Digitalisierungsprojekte in den Regelbetrieb der 
Verwaltungen überführt. Implementiert wurden neben Einzelanwendungen (wie die automatisierte
Verkehrssteuerung oder die Verifikation von Dokumenten und Zeugnissen) auch umfassende digitale Infrastrukturen als 
Grundlage für Verwaltungsdienstleistungen (Anmeldung eines Wohnsitzes, Beantragung von
Unterstützungsleistungen wie Kindergeld). Diese Praxisbeispiele sind hinsichtlich ihrer Innovationsausrichtung und dem
Einsatzbereich von KI bzw. DLT wegweisend und deshalb für eine vertiefende Analyse ausgewählt worden. 
»e-Estonia« 
Ausgehend von der Vision einer digitalen Gesellschaft einer »e-Estonia« setzt die Regierung in Estland seit Jahren 
eine weitreichende Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen um. Voraussetzung für diese
beispielhafte Entwicklung sind zwei technische Lösungen: zum einen die »e-identity«, ein elektronischer
Personalausweis, der die rechtskräftige Unterzeichnung von Verträgen und Dokumenten digital zulässt, zum anderen eine 
DLT-ähnliche Anwendung, die als staatlich betriebene Infrastruktur Bürger/innen die Nutzung digitaler
Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht (elektronische Wahlen, Ummeldung des Wohnsitzes, Anmeldung eines Autos). 
Hierzu wurden die Prinzipien einer digitalen öffentlichen Verwaltung umgesetzt: der Zugang für Bürger/innen zu 
einem zentralen digitalen Staatsportal und die Nutzung digitaler Angebote auf Grundlage einer einmaligen
Eingabe von Daten. Zudem werden weitere öffentliche Dienstleistungen basierend auf KI-Technologien eingeführt, 
darunter Kontrollen zur rechtmäßigen Verteilung von Agrarsubventionen der Europäischen Union (EU).  
Die Kontrolle von Grünlandflächen hinsichtlich der Umsetzung von EU-spezifischen
Beschneidungsvorschriften erfolgt anhand einer KI-gestützten Auswertung von Satelliten- und Radaraufnahmen von
Grünlandflächen. Dadurch entfallen herkömmliche Vor-Ort-Kontrollen durch Mitarbeiter der zuständigen Behörde.
»AuroraAI« 
Die finnische Regierung beabsichtigt mit dem Projekt »AuroraAI«, ein Netzwerk digitaler Dienstleistungen der 
öffentlichen Verwaltung für Bürger/innen und Unternehmen bereitzustellen sowie öffentliche Verwaltungen
miteinander zu verknüpfen. In der Pilotphase des Projekts wurde zunächst eine Plattform entwickelt und die ethischen 
Prinzipien der Nutzung erarbeitet. Seither werden KI-gestützte Anwendungen für besondere Lebenslagen (z. B. 
ein Scheidungsverfahren) umgesetzt: Dialogbasierte Systeme, wie Chatbots, werden zur Identifikation von
spezifischen Nutzerbedürfnissen eingesetzt und prädiktive Analysen filtern relevante öffentliche Dienstleistungen für 
die Nutzer/innen heraus. Die ausgegebenen individuell zugeschnittenen Vorschläge umfassen formal notwendige 
öffentliche Dienstleistungen und vermitteln weiterführende Informationen und Kontakte zu
Unterstützungsangeboten, beispielsweise im Fall einer Scheidung Kontakte für Paartherapien oder Mediatoren. Das Projekt ist
eingebunden in die nationale KI-Strategie und setzt auf eine offene Systemarchitektur sowie Interoperabilität, um 
weitere experimentelle Testräume zu kreieren und perspektivisch innovative Anwendungen von Unternehmen zu 
integrieren. 
»Surtrac« 
Das Projekt »Surtrac« der US-amerikanischen Stadt Pittsburgh dient der automatisierten Verkehrssteuerung, um 
die Verkehrsbelastung und die Umweltverschmutzung in der Stadt zu verringern. Das Projekt nimmt hinsichtlich 
der technischen Ausgestaltung und der Marktreife weltweit eine Vorreiterrolle ein. Die Verbesserung des
Verkehrsflusses und eine schnellere Anpassung von Verkehrsleitsystemen an das aktuelle Verkehrsgeschehen
erfolgen auf Basis von KI-Anwendungen. »Surtrac« erfasst das Verkehrsaufkommen in Echtzeit und aktualisiert die 
Verkehrsführung unmittelbar. Das auf einer dezentralen Steuerung basierende System ist somit leicht skalierbar, 
weitere Ampelanlagen können ohne Veränderungen des bestehenden Netzwerks hinzugefügt werden. Zudem
werden Rechenengpässe, die bei herkömmlichen zentral gesteuerten Verkehrsleitsystemen auftreten können, durch 
den Einsatz einer dezentralen Steuerung vermieden. 
»Allegheny Family Screening Tool« 
»Allegheny Family Screening Tool« ist ein Projekt der US-amerikanischen Stadt Pennsylvania zur Verbesserung 
des Kinder- und Jugendschutzes und wird von der Behörde für Sozialwesen des Bezirks Allegheny in der
telefonischen Krisenhotline eingesetzt. Anhand dieser softwarebasierten Anwendung soll die Beurteilung von
gemeldetem Kindesmissbrauch durch Fallbearbeiter/innen konsistenter und effizienter gestaltet werden. Dies gilt auch 
als Lösung, um der personellen Unterbesetzung der Krisenhotline zu begegnen. Es handelt sich um ein KI-
gestütztes Risikoprognosemodell, das bei von Bürger/innen gemeldeten Verdachtsfällen von
Kindeswohlgefährdung angewendet wird und eine Einschätzung darüber abliefert, ob die Fallbearbeiter/innen die Meldung zur 
Überprüfung weitergeben sollen. Die Entwicklung erfolgte durch ein interdisziplinäres Konsortium bestehend aus 
Wissenschaftler/innen der Universitäten Auckland und Kalifornien sowie Mitgliedern der Behörde für
Sozialwesen. Der Einsatz von automatisierter Risikobewertungssoftware zur Entscheidungsunterstützung insbesondere in 
sensiblen Bereichen wie der Kindeswohlgefährdung wird in Bezug auf die Transparenz KI-basierter
Entscheidungsempfehlung, die zugrunde liegende computergestützte Datenverarbeitung und der Datenschutz kontrovers 
diskutiert. 
DLT im maltesischen Bildungssektor 
Die maltesische Regierung nutzt DLT im Bildungssektor zur Verifikation von Dokumenten (Abschlussdiplome 
oder Zertifikate) und für eine zertifizierte Gleichwertigkeitsprüfung von universitären Ausbildungsinhalten und 
Abschlüssen. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Bildung und Beschäftigung
Maltas mit Akteuren des maltesischen Bildungssektors. Technische Grundlage ist eine spezifische DLT-Anwendung, 
die es den Nutzer/innen erlaubt, ihre verifizierten Bildungsabschlüsse und Ausbildungsbelege jederzeit
weiterzugeben. Die Zugriffsschlüssel werden durch die Nutzer/innen selbstständig verwaltet. Eine zertifizierte
Gleichwertigkeitsprüfung von universitären Ausbildungsinhalten und Abschlüssen wird ermöglicht, indem die maltesische 
Nationale Kommission für Weiter- und Hochschulbildung die Hoheit über die Prüfung behält und den öffentlichen 
Schlüssel auf Anfrage zur Verfügung stellt. 
»Stadjerspas« 
»Stadjerspas« ist ein Gutscheinsystem der niederländischen Stadt Groningen, welches es einkommensschwachen 
Bürger/innen ermöglicht, vergünstigt an kulturellen Angeboten der Stadt teilzunehmen. Das System arbeitet auf 
Basis von DLT und dient der automatischen Validierung und Abrechnung der Gutscheine. In der Blockchain 
werden Anzahl und Art der für die Nutzer/innen hinterlegten Gutscheine vermerkt. Aufgrund dieser Information 
führt das System bei Aktivierung der Gutscheine durch die Nutzer/innen eine automatische Kostenerstattung der 
städtischen Verwaltung an die teilnehmenden Einrichtungen durch. Die Entwicklung der Technologie erfolgte 
durch externe Unternehmen unter der Projektleitung der Stadtverwaltung Groningen. Herausforderungen in der 
Umsetzung zeigten sich hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsweisen der Projektpartner. Während die
externen Technologiedienstleister agile Entwicklungsansätze verfolgten, unterlagen die Mitarbeiter/innen der IT-
Abteilung der Stadtverwaltung hierarchischen Arbeitsstrukturen. 
»Land Registration« 
Die schwedische Landesbehörde für Grundbuch- und Katasterwesen realisierte mithilfe einer DLT-Anwendung 
(Open-Source-Lösung) ein System, in dem alle Informationen zum Prozess einer Kaufentscheidung und der
eigentlichen Überschreibung des Grundeigentums bearbeitet, eingesehen und hinterlegt werden. Das Projekt wurde 
durch die Landesbehörde initiiert und wird mittlerweile durch ein Konsortium, bestehend aus
Behördenvertreter/innen und privatwirtschaftlichen Unternehmen, betrieben. In der Blockchain werden alle relevanten Daten 
(z. B. die durch die Landesbehörde beglaubigten Dokumente wie Kaufvertrag oder Eigentumsübertragung)
gespeichert. Die Daten sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Kontrolliert wird das Blockchainnetzwerk durch die 
Landesbehörde. Registrierungen erfolgen digital, Änderungen der Informationen in der Blockchain werden der 
Landesbehörde zur Prüfung übermittelt. Ein Schwerpunkt der technischen Entwicklungsbemühungen wurde auf 
eine einfache Wartung der Technologie gelegt, um Datenbankentwickler auch ohne spezielle Kenntnisse über 
DLT-Anwendungen in die Lage zu versetzen, technische Implementationen umzusetzen. 
Exkurs: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Digitalisierung der öffentlichen 
Verwaltung in Deutschland 
Die COVID-19-Pandemie hat bei öffentlichen Verwaltungen für deutlich veränderte Rahmenbedingungen und 
Aufgaben gesorgt. Unter der Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes1 (IfSG) zum Schutz der Bevölkerung bei 
einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und den damit verbundenen Bestimmungen (Ausgangs- und 
Kontaktsperre, Angebot eines Homeofficearbeitsplatzes) wurden in deutschen Behörden zahlreiche
pandemiebedingte Maßnahmen eingeführt, u. a. zur Aufrechterhaltung essenzieller öffentlicher Dienstleistungen.
Entsprechend wurden im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes2 (OZG) krisen- und gesundheitsrelevante 
Verwaltungsleistungen und deren Digitalisierung priorisiert. Die föderale Umsetzung von
Digitalisierungsmaßnahmen aufgrund der Pandemie erschwert eine umfassende Erhebung krisenrelevanter Digitalisierungsprojekte 
der öffentlichen Verwaltung. Aktuelle Projekte auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen zeigen ein 
breites Spektrum der Anwendungsfelder auf (Fall- und Kontaktpersonenmanagement,
Kommunikationsplattformen, Verwaltungsdienstleistungsangebote). Mehrheitlich handelt es sich bei diesen im Zuge der Pandemie
angestoßenen Projekten um eine Digitalisierung und Automatisierung bestehender Verwaltungsprozesse. Als
technische Basis kommen nur in einigen Fällen KI-Verfahren zum Einsatz, wie beispielsweise die digitale
Infektionsüberwachung und das Ausbruchmanagement »SORMAS-ÖGD-COVID 19«, das digitale Symptomtagebuch 
                                                        
1 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) 
2 Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG)
»Climedo« zur Unterstützung des Kontaktpersonenmanagements der Gesundheitsämter oder den Chatbot 
»COREY« zur individuellen Auskunft über das regionalspezifische Infektionsgeschehen (Stand März 2021).
Projekte auf der Basis von DLT-Technologien haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weitere Relevanz.
Inwieweit die Pandemie ein Treiber für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist, wird kontrovers diskutiert. 
Die Datenlage zu den Auswirkungen auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist bislang gering und 
speist sich in erster Linie aus Fallstudien, die nur eine geringe Vergleichbarkeit aufweisen und daher kaum
Rückschlüsse auf allgemeine, längerfristige Entwicklungen zulassen. Es bleibt abzuwarten, welche durch die Pandemie 
ausgelösten Impulse auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und speziell die
Verbreitung KI- oder DLT-basierter Verwaltungsinnovationen mittel- und langfristig ausgehen werden. 
Herausforderungen bei der Nutzung von KI und DLT in der öffentlichen Verwaltung 
Die Analysen zum Status quo der Nutzung von KI und DLT im In- und Ausland zeigen, dass beide Technologien 
in immer mehr Anwendungsbereichen auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz kommen. Mit 
dem Fortschreiten der Technologien sowie der Entwicklung, Pilotierung und Übernahme von KI- und DLT-
Anwendungen in den Regelbetrieb stellen sich für die öffentliche Verwaltung neben den Chancen zur Erschließung 
von Innovationspotenzialen gleichzeitig neue Herausforderungen bei der Nutzung. 
KI 
Die bisherigen Praxiserfahrungen zeigen, dass die öffentliche Verwaltung bei der Verwendung von KI-
Anwendungen etlichen Herausforderungen gegenübersteht. In der Gesamtschau zeigt sich, dass das Leistungsvermögen 
von KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung von der Qualität des zugrunde liegende KI-Modells sowie 
der Verfügbarkeit und Güte der Datenbasis abhängt. Für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI-
Anwendungen gilt es zu verstehen, wie die den Anwendungen zugrunde liegenden KI-Modelle entstanden sind, auf welchen 
Zielen und Funktionsweisen sie basieren und mit welchen Daten sie trainiert werden. Ein mangelndes Verständnis 
darüber, wie die Modelle und Verfahren funktionieren, kann zu Missinterpretationen der Ergebnisse im Rahmen 
des Verwaltungshandelns führen oder dazu, dass die Ergebnisse von KI-Anwendungen nicht kritisch hinterfragt 
werden. Im Zusammenhang mit der Güte der Datenbasis besteht zudem die Gefahr, dass innerhalb von KI-
basierten Klassifizierungs-, Prognose- oder Empfehlungsentscheidungen etwaige strukturelle Verzerrungen (Bias) in 
der zugrunde liegenden Datenbasis fortgeschrieben werden. Nicht nur im Umgang mit Diskriminierungsrisiken, 
sondern auch mit Blick auf die Akzeptanz von KI-Anwendungen ist ein wesentlicher Faktor bei der Nutzung von 
KI in der öffentlichen Verwaltung die Herstellung von Transparenz, die gemäß einem Leitliniendokument der 
Expertengruppe für künstliche Intelligenz bei der EU entlang der drei Elemente Rückverfolgbarkeit, Erklärbarkeit 
und Kommunikation sichergestellt werden sollte. Transparenz bezieht sich auf alle für ein KI-System relevanten 
Komponenten: die genutzten Daten, die Art und Weise der Datenverarbeitung und das Verhältnis zwischen
Nutzer/innen und Betreibern des Systems. 
Eine weitere Herausforderung bei der Erschließung von Innovationspotenzialen der KI durch die öffentliche 
Verwaltung sind ausreichende personelle Kapazitäten sowie eine entsprechende fachliche Expertise. Sowohl
explizites Fachwissen als auch implizites Erfahrungswissen zählen jedoch zu den Bereichen, die bislang nur schwer 
in der öffentlichen Verwaltung selbst aufgebaut werden konnten. Um die Potenziale von KI-Anwendungen zu 
realisieren, sind des Weiteren Veränderungen der organisatorischen Strukturen und Prozesse erforderlich. So ist 
es für die Umsetzung von KI-Anwendungen in der Regel notwendig, neue Datensätze als Zusammenschluss
vorhandener Datenbasen zu erstellen, was zwangsläufig eine stärkere Kooperation zwischen verschiedenen Behörden 
und Abteilungen sowie jeweils eine Klärung der Verantwortlichkeiten einschließlich der Steuerung impliziert. 
Spannungen entstehen bei unterschiedlichen Problemdefinitionen sowie institutionellen Zielen und Aufgaben. 
Daher sollten geeignete Strukturen für eine zweckdienliche und effektive behördenübergreifende
Zusammenarbeit etabliert werden. Auch eine Kooperation zwischen öffentlicher Verwaltung und Beratungs- und IT-
Unternehmen – und hier insbesondere Start-ups –, um extern verfügbare fachliche Expertise zur Gestaltung von KI-
Anwendungen nutzbar zu machen, ist mit spezifischen Anforderungen verbunden.
Der Einsatz von KI-Anwendungen führt nicht zuletzt zu neuen regulatorischen Aufgaben. Für einen
effektiven Einsatz werden zum einen große Datenmengen benötigt, zum anderen ist das in Artikel 5 der Datenschutz-
Grundverordnung3 festgelegte Transparenzgebot bzw. sind die Prinzipien der Zweckbindung sowie der Grundsatz 
der Datenminimierung zu beachten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders relevant sind KI-Anwendungen 
des Deep Learning, da sie auf autonomen Lernprozessen basieren und bei fortschreitendem Lernprozess für die 
Verantwortlichen immer intransparenter bzw. nicht mehr (vollständig) nachvollziehbar werden. Aspekte der
Kontrolle, Sicherheit, Privatsphäre und Verantwortlichkeit im Kontext von KI-Systemen und der zugrunde liegenden 
Daten haben neben einer rein juristischen in der Regel auch eine bedeutende ethische Dimension. Für die
öffentliche Verwaltung besteht beim Einsatz von KI-Anwendungen zudem die Herausforderung, sich jeweils konkret 
auf einen ethisch gerechtfertigten Zweck zu beziehen bzw. diesen zu klären. 
DLT 
Für die Einführung von DLT-Anwendungen in die öffentliche Verwaltung sind vor allem die Komplexität der 
Technologie, steigende und verteilte Datenmengen und damit auch die hohen Anforderungen an die
Aufbewahrung der Daten von Bedeutung. Auch müssen die DLT-Anwendungen in bestehende Verwaltungsprozesse und 
IT-Systeme integriert werden; ein Umstand, den es bei der Entwicklung und Implementierung von jeweils
verfahrensbezogenen Sicherheitskonzepten zu berücksichtigen gilt. Daneben werden die Skalierbarkeit und der 
Transaktionsdurchsatz von DLT-Anwendungen als technische Hürde und Herausforderung wahrgenommen. Zur 
Erreichung der vereinbarten Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele ergibt sich zudem die Aufgabe, die
technischen Konfigurationen jeweils auf ihren Energieaufwand zu prüfen und unter Aspekten des Energie- und
Ressourcenverbrauchs kritisch zu bewerten. Zu berücksichtigen sind außerdem (fehlende) gemeinsame Standards, 
durch die z. B. die Anbindung von DLT-Netzwerken an die bestehende IT-Landschaft erleichtert werden würde, 
aber auch die Möglichkeiten zum Datenexport. 
Aufbau und Betrieb von DLT-Anwendungen erfordern erfahrene Fachkräfte aus den Datenwissenschaften, 
der Kryptologie und Informatik. Eine wesentliche Herausforderung für die Realisierung der
Innovationspotenziale von DLT besteht – ähnlich wie bei KI – in mangelndem technologischem Know-how in den
Verwaltungseinrichtungen. Hinzu kommen bestehende gesetzliche Vorgaben und Nachweispflichten. Es müssen jeweils klare 
Verantwortlichkeiten und Richtlinien für die Prozessabwicklung sowie ein Nachweis über behördliche
Entscheidungsprozesse gegenüber Dritten etabliert werden. Des Weiteren müssen Entwickler/innen und Nutzer/innen von 
DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung genau prüfen, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben für 
die konkrete Nutzung bestehen und wie datenschutzkonforme technische und organisatorische Lösungen jeweils 
umgesetzt werden können. Datenschutzrechtliche Unklarheiten ergeben sich im Zusammenhang mit den in der 
Datenschutz-Grundverordnung benannten Ausnahmen für das Recht auf Löschung und Berichtigung. Daher muss 
bei der Planung und Umsetzung abgewogen werden, welche Daten tatsächlich in DLT-Netzwerken gespeichert 
werden sollen. 
Handlungsfelder und -optionen 
Aus den Erkenntnissen der Untersuchung zu den Chancen und Herausforderungen beim Einsatz von KI- und 
DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung lassen sich Handlungsfelder und -optionen ableiten, die
unterschiedliche politische, administrative und wissenschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten, -notwendigkeiten und 
-ziele in den Mittelpunkt rücken, um den Wandel zur digitalen Verwaltung mittels KI und DLT zu stärken. 
Das erste Handlungsfeld zielt bezüglich der digitalen ressortübergreifenden Herausforderungen auf die
Klärung und Vereinfachung der Zuständigkeit für den Ausbau sowie die koordinierte Umsetzung von
Technologiestrategien mit Fokus auf KI und DLT ab. Der Transformationsprozess der öffentlichen Verwaltung in Richtung 
innovationsorientierter Digitalisierung könnte hier durch die Vergabe eindeutiger Mandate mit verbindlichem 
Handlungsauftrag vorangetrieben und konkret geschärft werden. 
                                                        
3 Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr 
und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Als zweites Handlungsfeld bietet sich die Steuerung des Einsatzes von KI- und DLT-basierten strategischen 
Verwaltungsinnovationen an. Letztlich können nur Ziele, die quantitativ und qualitativ beschrieben und damit 
überprüfbar sind, danach beurteilt werden, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt sie erreicht wurden 
(Effektivität, Wirksamkeit, Erreichungsgrad). Der Aufbau und die Etablierung einer solchen Systematik von
definierten und priorisierten Leistungsetappen sowie die Bereitstellung der damit verbundenen Ressourcen könnten 
insgesamt dazu beitragen, Meilensteine der weiteren Nutzung von KI und DLT in unterschiedlichen Bereichen 
der öffentlichen Verwaltung festzulegen und regelmäßig den Grad der Erreichung und der Umsetzung zu
überprüfen. 
Das dritte Handlungsfeld zielt auf den weiteren Aufbau spezifischen Wissens und erforderlicher
Kompetenzen im Umgang mit der Einführung neuer Technologien wie KI und DLT in der öffentlichen Verwaltung sowie 
auf den damit verbundenen Wissenstransfer. So gelten die Vernetzung von aktuellem Wissen und der
Wissensaustausch als wesentliche Voraussetzungen für einen vermehrten Einsatz von KI und DLT in
Verwaltungszusammenhängen. 
Ein viertes Handlungsfeld umfasst die Förderung von Forschungs- und Entwicklungskooperationen zur
Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in öffentlichen Verwaltungen. Damit wird die Schaffung einer
innovativen und gleichzeitig resilienten Verwaltungslandschaft angestrebt, um etwa in Krisensituationen, wie sie die 
COVID-19-Pandemie darstellt, Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. 
Ein fünftes Handlungsfeld fokussiert auf die Gestaltung behördenübergreifender Anwendungen im Rahmen 
einer verantwortungsvollen Datenstrategie. Vor dem Hintergrund schneller Änderungen und heterogener
Strukturen in den verwendeten Datenbasen sowie neuer Möglichkeiten der automatisierten Datenverknüpfung und
Verdichtung von Datenquellen kommt der öffentlichen Verwaltung beim Einsatz von KI- und DLT-Anwendungen 
eine besondere Verantwortung zu, die sich im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und -sparsamkeit sowie dem 
Aufbau und der Nutzung der für die Anwendungen erforderlichen Daten bewegt. Das Handlungsfeld rückt daher 
die Entwicklung und Umsetzung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Datenstrategie sowie den
entsprechenden Aufbau einer Datenbasis in den Mittelpunkt, um digitale sowie behördenübergreifende Anwendungen 
zu ermöglichen. 
Die Schaffung eines innovations- und vertrauensfördernden sowie sicheren regulatorischen Rahmens für 
technologische Innovationen wie KI und DLT wird im sechsten Handlungsfeld beschrieben. Das Handlungsfeld 
stellt auch darauf ab, für Gestaltungskriterien, zu denen allgemeiner Konsens besteht (z. B. Transparenz),
konkrete und rechtssichere Vorgaben der Umsetzung anzubieten. Die Möglichkeit begleitender ethisch-rechtlicher 
Beratung für KI- und DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung sollte frühzeitig mitbedacht werden 
(z. B. in Form von Beiräten), um allen Beteiligten professionelle und anwendungsspezifische Orientierungshilfen 
sowie vorausschauende Reflexionsräume bereitzustellen. Für strategisch priorisierte KI- und DLT-Anwendungen 
bietet sich zudem die Förderung rechtlich-regulatorischer Sonderzonen im Sinne von Experimentierfeldern an, 
um technische und für die öffentliche Verwaltung sinnvolle Entwicklungen nicht durch aktuelle rechtlich-
regulatorische Vorgaben zu behindern und sie beispielsweise in Modellversuchen oder Reallaboren zu testen. 
Damit digitale Verwaltungsangebote auch von den Bürger/innen akzeptiert und flächendeckend genutzt
werden, wird als siebentes Handlungsfeld die nutzungsfreundliche Stärkung digitaler Behördenleistungen mittels KI- 
und DLT in den Blick genommen. Mithilfe von KI könnte beispielsweise die Realisierung hocheffektiver
Suchfunktionen ermöglicht werden, um innerhalb der behördlichen Onlinepräsenzen eine intuitive Auffindbarkeit der 
einzelnen Informationsangebote und Leistungen sicherzustellen. Aspekte der Zugänglichkeit und
Nutzungsfreundlichkeit von digitalen Verwaltungsangeboten sollten bereits in der Konzeptionsphase einen hohen
Stellenwert einnehmen.
1 Einleitung 
Die Digitalisierung verspricht für das staatliche Verwaltungshandeln eine Erhöhung der Effizienz und der
Effektivität. Sie kann dabei Auslöser einer Neugestaltung der Verwaltungsleistungen sowie von Arbeits- und
Kommunikationsabläufen sowohl in der Verwaltung selbst als auch zwischen der Verwaltung und ihren Kunden sein. 
Proklamierte Ziele digitaler Verwaltung sind die Verbesserung von Leistung und Service sowie die
Aufwandssenkung und der Abbau unnötiger Bürokratie. Nicht zuletzt besteht das Potenzial der Digitalisierung in einer 
höheren Transparenz im Sinne der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen (Open Data, Open 
Government) und einer stärkeren Teilhabe der Bürger/innen an politischen Willensbildungs- und
Entscheidungsprozessen. 
In internationalen Studien wird auf eine im Vergleich unterdurchschnittliche Digitalisierung der öffentlichen 
Verwaltung in Deutschland verwiesen. So ermittelt die Europäische Kommission (EK 2020, S. 74) jährlich, wie 
weit die Digitalisierung in den Mitgliedstaaten vorangeschritten ist. Im Ranking »Öffentliche Dienste/E-
Government« liegt Deutschland auf Platz 22 und damit weit unter EU-Durchschnitt. In Europa werden regelmäßig
Dänemark, Estland, Finnland, Malta, Österreich und die Schweiz als besonders innovative Länder hervorgehoben. 
Auch in den politischen Diskussionen wird zunehmend problematisiert, dass Deutschland bei der
Digitalisierung seiner Verwaltung ein strukturelles Defizit hat. So trat zur Stärkung der digitalen Verwaltung bereits 2013 
das E-Government-Gesetz (EGovG)4 in Kraft, dem in schneller Folge entsprechende Gesetze der meisten
Bundesländer folgten. Das seit August 2017 rechtsgültige OZG verpflichtet zudem Bund, Länder und Kommunen bis 
Ende 2022, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten: Über Onlineverfahren 
soll alles beantragt werden – vom Angelschein über die Baugenehmigung und das Kindergeld bis zum
Rentenantrag – komfortabler, schneller und besser erreichbar. Auch im Koalitionsvertrag wurde die Digitalisierung der 
Verwaltung aufgegriffen und mit verschiedenen Maßnahmen verknüpft (2018, S. 63). Entsprechend wurde im 
August 2018 durch die Bundesregierung ein Digitalrat eingesetzt. Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms, 
das im Juni 2020 beschlossen wurde, stellt die Bundesregierung insgesamt 3 Mrd. Euro zur Verfügung, um die 
Umsetzung des OZG in Deutschland zu beschleunigen. Im Januar 2021 unterzeichnete die Bundesregierung die 
Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des OZG (Dachabkommen), die alle 16 Länder zuvor unterzeichnet 
hatten. Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die Bundesländer, um die geplante Finanzierung aus dem 
Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung zu erhalten. Den Ländern stehen nun zusätzliche 1,4 Mrd. Euro 
zur Verfügung, um die Verwaltungsdigitalisierung flächendeckend voranzutreiben (Klein 2021). 
In den aktuellen fachöffentlichen Debatten rund um die Digitalisierung wird regelmäßig auf die Potenziale 
von Systemen der KI und der DLT für den Bereich der öffentlichen Verwaltung verwiesen. Mit KI werden in dem 
Zusammenhang selbstständige und datenbasierte Entscheidungsprozesse verbunden, deren vielfältige
Einsatzszenarien insgesamt in eine Erhöhung der Effektivität, der Effizienz, der Qualität und der Sicherheit von
Verwaltungsprozessen resultieren können. Nicht selten werden in den Debatten den neuartigen, smarten Anwendungen 
der KI tiefgreifende Einflusspotenziale auf die Gesellschaft zugesprochen und disruptive, d. h. bestehende
Strukturen und Prozesse verändernde Folgeinnovationen prognostiziert (Bitkom/DFKI 2017). Ähnliches gilt für die 
DLT, welche beispielsweise ermöglichen könnte, Transaktions- und Prozessmanagement, z. B. im
Zusammenhang mit Registern und Grundbüchern, effizient und sicher zu gestalten sowie behördenübergreifend zu
automatisieren. 
In den vergangenen Jahren haben viele Regierungen spezifische Strategien oder Eckpunktepapiere zum
Umgang mit KI und DLT vorgelegt. Dabei werden jeweils unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt: Nahezu immer 
sollen durch KI die Bereiche Forschung und Innovation sowie der öffentliche Sektor bzw. die öffentlichen
Verwaltungen gefördert werden. Die Bundesregierung (2018d) hat eine nationale KI-Strategie unter gemeinsamer 
Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt und im
November 2018 veröffentlicht. Bis 2025 stellt der Bund etwa 5 Mrd. Euro zur Verfügung, um »KI made in Germany« 
zu einem internationalen Markenzeichen für moderne, sichere und gemeinwohlorientierte Anwendungen auf
Basis des europäischen Wertekanons zu etablieren. Die durch das BMBF initiierte Plattform »Lernende Systeme«5 
wird die Umsetzung der KI-Strategie begleiten und dafür den aktuellen Wissensstand zu lernenden Systemen und 
                                                        
4 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) 
5 https://www.plattform-lernende-systeme.de/startseite.html (21.2.2021)
KI bündeln. Auch die Bundesländer flankieren die nationale KI-Strategie jeweils mit strategischen Zielen und 
konkreten Maßnahmen. Nicht zuletzt beschloss der Deutsche Bundestag (CDU/CSU et al. 2018) Ende 2018 das 
Einsetzen einer Enquete-Kommission »Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und
wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale«. Deren Abschlussbericht wurde im Oktober 2020 veröffentlicht. Auf 
knapp 800 Seiten wird ein Überblick gegeben, wie KI zukünftig in Deutschland eingesetzt und vorangetrieben 
werden kann. In insgesamt sechs Projektgruppen zu den Themen Arbeit, Wirtschaft, Staat, Gesundheit, Mobilität 
und Medien wurden Fragen und Aspekte in Zusammenhang mit KI bearbeitet und im Abschlussbericht mit
Handlungsempfehlungen versehen. Die Projektgruppe »KI und Staat« rät vor allem, die Nutzung von KI durch
Behörden systematisch zu erheben, Transparenz zu schaffen und die Risiken staatlich genutzter KI-Systeme zu
klassifizieren, KI-gestützte Entscheidungen regelmäßig auf ihre Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen, Kompetenzen 
in der öffentlichen Verwaltung aufzubauen, Datenkonzepte zu erarbeiten, Partizipation zu fördern und die
Bevölkerung breit und umfänglich zur KI aufzuklären (Enquete-Kommission 2020, S. 196). 
Auch DLT wird international von vielen Regierungen im Rahmen von Strategiepapieren fokussiert. Die 
Vielfalt an Konzepten und Einschätzungen kann als Hinweis dafür gedeutet werden, dass die Diskussionen zum 
DLT-Einsatz im behördlichen Umfeld in der Breite der öffentlichen Verwaltungen angekommen sind. So arbeitet 
die maltesische Regierung nach Maßgabe einer nationalen DLT-Strategie. Auch auf europäischer Ebene
insgesamt erfährt DLT Aufmerksamkeit: Im April 2018 unterzeichneten 21 EU-Mitglieder sowie Norwegen eine
Deklaration, um DLT bzw. Blockchain weiterzuentwickeln und eine breite Nutzung voranzutreiben.
Hauptaugenmerk der Initiative European Blockchain Partnership (EBP) ist die Etablierung einer »Europäischen Blockchain-
Services-Infrastruktur« (EBSI) einschließlich der Erstellung EU-weit einheitlicher DLT-basierter
Verwaltungsdienstleistungen. Mittlerweile haben sich weitere Mitgliedstaaten der EU dazu entschieden, an der EBP
mitzuwirken und Services zu entwickeln, die einen grenzübergreifenden Mehrwert generieren (Seregin 2020). Nach 
einem vereinbarten Zeitplan wurden bis Ende 2019 das Netzwerk und Anwendungsfälle festgelegt sowie über die 
Länder verteilte Netzwerkknoten auf Rechnern installiert. Im Juli 2020 wurden erste Anwendungsfälle getestet, 
jeweils begleitet durch eine Arbeitsgruppe von Expert/innen und Beamten aus den verschiedenen EU-Ländern, 
darunter der Austausch von Zeugnissen und ein DLT-basiertes Angebot zur Beglaubigung von Dokumenten (EK 
o.  J.). Eine weitere Testphase mit zusätzlichen Anwendungsfällen war für 2021 geplant (Klein 2020). Pēteris 
Zilgalvis, Leiter der Einheit für digitale Innovation und Blockchain bei der Europäischen Kommission, äußerte 
sich folgendermaßen (Schlicht 2020): »Langfristig möchten wir, dass die EBSI ein weltweites Vorbild für
vertrauenswürdige Blockchaininfrastrukturen wird. Eine Infrastruktur, die ein Goldstandard ist und von mehreren 
Teilhabern verwaltet wird, transparent ist, gleichzeitig den höchsten Anforderungen an Cybersicherheit und
Energieeffizienz genügt, für verschiedene Anwendungsmöglichkeiten skalierbar ist, hohe Frequenz und
Geschwindigkeit besitzt, langfristige Verfügbarkeit von Dienstleistungen garantiert, das eIDAS-System (Verordnung für
elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste6) einbindet, und vollumfänglich mit EU-Richtlinien für
Datenschutz übereinstimmt.« Neben den europäischen Aktivitäten sind auch nationale Bestrebungen erkennbar: So
beschloss und veröffentlichte die Bundesregierung (BMWi/BMF 2019) 2019 eine DLT- bzw. Blockchainstrategie. 
Um die Potenziale von DLT für die öffentliche Verwaltung zu ermitteln, leitete der IT-Planungsrat im Frühjahr 
2019 die Einrichtung eines Koordinierungsprojekts »Blockchain« in die Wege, das die deutschen Aktivitäten im 
Kontext der europäischen Entwicklung koordinieren soll (IT-Planungsrat 2019b). Die digitale Transformation in 
den einzelnen Bundesländern wird durch die jeweiligen Landesregierungen oft im Rahmen ihrer Digitalstrategie 
mit eigenen Initiativen und Maßnahmen unterstützt. So will die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vor 
allem Anwendungen für die öffentliche Verwaltung durch DLT/Blockchaintechnologien sicherer machen. 
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung 
des Deutschen Bundestages das TAB 2019, eine TA-Studie zum Thema Chancen der digitalen Verwaltung
durchzuführen. Ziele waren, den Status quo der Digitalisierung öffentlicher Verwaltung in Deutschland mit Blick auf 
KI und DLT zusammenfassend zu beschreiben und die Innovationspotenziale für die weitere Entwicklung der 
öffentlichen Verwaltung herauszuarbeiten. Neben den Technologiepotenzialen sollten auch gute Praxisbeispiele 
innovativer Digitalisierung von Verwaltungsprozessen mittels KI und DLT aus dem Ausland erhoben werden. 
Der vorliegende Bericht fasst die wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammen und stellt gesellschaftspolitische 
Handlungsfelder zur Diskussion. Die Ziele der TA-Studie wurden durch die COVID-19-Pandemie und ihre
Folgen nochmals bedeutender. Die Pandemie bewirkte eine Beschleunigung der Digitalisierung aller Lebensbereiche 
                                                        
6 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im
Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
und damit auch der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Die weltweit und in Deutschland praktizierten
Lockdowns haben Ansätze für digitales Verwaltungshandeln auch im Zusammenhang mit KI und DLT hervorgebracht 
bzw. gestärkt. 
Zusammenarbeit mit Gutachter/innen und Danksagung 
Im Rahmen des Projekts und für die Berichterstellung wurde die relevante verfügbare Literatur ausgewertet. 
Hierzu und zur Beantwortung wesentlicher Fragestellungen kooperierte das TAB mit ausgewiesenen
Fachexpert/innen im Themenfeld der digitalen Verwaltung. Im Auftrag des Deutschen Bundestages wurden zwei
Gutachten erstellt: 
›  Perspektiven der Digitalisierung öffentlicher Verwaltung in Deutschland. Prof. Dr. Gerhard Hammerschmid; 
Prof. Dr. Thurid Hustedt; Prof. Slava Jankin Mikhaylov; Prof. Dr. Dr. Robert Krimmer; Moritz
Kleinaltenkamp; Christian Raffer; Carsten Schmidt, Hertie School of Governance, Berlin 
›  Good-Practice-Beispiele der Digitalisierung öffentlicher Verwaltung im Ausland. Prof. Dr. Gerhard
Hammerschmid; Prof. Dr. Thurid Hustedt; Prof. Dr. Dr. Robert Krimmer; Prof. Slava Jankin Mikhaylov; Moritz 
Kleinaltenkamp; Christian Raffer; Carsten Schmidt, Hertie School of Governance, Berlin 
Die Gutachten bilden eine wichtige Basis dieses Berichts. Im Text sind jeweils Verweise darauf enthalten, welche 
Passagen sich schwerpunktmäßig auf die Gutachten stützen. Die Verantwortung für die Auswahl, Strukturierung 
und Verdichtung des Materials sowie dessen Zusammenführung mit weiteren Quellen sowie eigene Recherchen 
und Analysen liegen bei den Verfasser/innen dieses Berichts. Den Gutachter/innen sei an dieser Stelle
ausdrücklich für die Ergebnisse ihrer Arbeit, die exzellente, angenehme Zusammenarbeit und die ausgeprägte Bereitschaft 
zu inhaltlichen Diskussionen herzlich gedankt. 
Weitere Expertise stellen zudem Interviews mit einschlägigen Expert/innen im Themengebiet der
Digitalisierung bzw. KI und DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung dar: Jörg Feuerhake, Referent, Referat 
Maschinelles Lernen und Imputationsverfahren, Statistisches Bundesamt; Matthias Fritz, Amtsleitung,
Straßenbauamt – Landkreis Freudenstadt; Patrick Glaser, Geschäftsführung, vialytics GmbH; Sören Högel, Leitung
Unternehmensstrategie und -entwicklung, WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH; Dr. Moritz Karg, Leitung,
Referat 30 Grundsatzangelegenheiten Digitalisierung und E-Government, Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein; Kevin Wittek, Leitung Blockchain Lab, Institut 
für Internet-Sicherheit, Westfälische Hochschule; Dr. Jesper Zedlitz, Referent, Referat 30
Grundsatzangelegenheiten Digitalisierung und E-Government, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und 
Digitalisierung Schleswig-Holstein. 
Dank gebührt insbesondere auch Dr. Christoph Revermann und Dr. Arnold Sauter für die kritische
Durchsicht und konstruktive Kommentierung und Korrektur von Berichtsentwürfen, Carmen Dienhardt, die in
umsichtiger Weise die Aufbereitung der Abbildungen übernommen hat, sowie Brigitta-Ulrike Goelsdorf für die
Korrektur des Manuskripts und das Endlayout. 
Aufbau und Inhalt des Berichts 
Zunächst werden in Kapitel 2 jeweils das Begriffsverständnis zur technologischen Einordnung von KI und DLT 
erläutert, anschließend die Potenziale der Technologiefelder in der öffentlichen Verwaltung erörtert und
überblicksartig der Status quo der Implementierung in Deutschland aufgezeigt. Ausgewählte Praxisbeispiele des
Einsatzes von KI und DLT in der deutschen öffentlichen Verwaltung runden das Kapitel zu den beiden
Technologiefeldern jeweils ab. Abschließend werden ausgewählte empirische Ergebnisse des »Zukunftspanels Staat &amp;
Verwaltung« zum Umsetzungsstand der Digitalisierung und Modernisierung der öffentlichen Hand im
Zusammenhang mit KI und DLT vorgestellt. 
In Kapitel 3 werden europäische und international einschlägige Praxisbeispiele aufgeführt, um einen
Einblick in das Spektrum innovativer Verfahrensweisen und Lösungen öffentlicher Verwaltungen aufzuzeigen, deren 
technologische Grundlage KI- oder DLT-basierte Entwicklungen sind.
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und des Bedeutungsgewinns digitaler öffentlicher Angebote 
werden in Kapitel 4 in Form eines Exkurses die Auswirkungen der Pandemie auf die Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung in Deutschland analysiert und aktuelle Entwicklungen mit Bezug zu den Technologiefeldern 
exemplarisch dargestellt. 
In Kapitel 5 werden jeweils für die Technologiefelder differenziert grundlegende Herausforderungen bei der 
Nutzung von KI und DLT in der öffentlichen Verwaltung zusammengefasst. 
In Kapitel 6 werden abschließend gesellschaftspolitische Handlungsfelder und -optionen im Zusammenhang 
mit den Chancen der digitalen Verwaltung erörtert.
2 Öffentliche Verwaltung in Deutschland: Stand und 
Potenziale der Nutzung von KI und DLT 
Im Folgenden werden jeweils differenziert für KI und DLT grundlegende begriffliche und technologische
Grundlagen näher erläutert. Anschließend werden die spezifischen Potenziale der Technologiefelder für den Einsatz in 
der öffentlichen Verwaltung erörtert und ein Überblick über bereits implementierte Anwendungen in der
deutschen Verwaltungslandschaft gegeben. Die Unterkapitel schließen jeweils mit vertiefenden Darstellungen
exemplarischer Praxisbeispiele des Einsatzes von KI bzw. DLT ab. 
Die Analysen zum Stand von KI und DLT in der öffentlichen Verwaltung zeigen, dass entsprechende
Anwendungen in der deutschen Verwaltungslandschaft bislang noch die Ausnahme sind. Die Auswertung der
Recherchen insbesondere zur KI zeigt, dass zwar viele Projekte bzw. Systeme als KI bezeichnet werden, es sich aber 
oftmals um rein konventionelle Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) handelt, 
die rein deterministisch arbeiten. 
2.1 KI 
KI ist ein übergeordneter Begriff für Systeme, die auf IKT basieren und in der Lage sind, eigenständig Probleme 
zu lösen, und dabei Aspekte menschlicher Intelligenz nachbilden (Bundesregierung 2018d; Wittpahl 2019, S. 21). 
Der KI wird damit ein gewisser Grad an Autonomie, also Unabhängigkeit von menschlicher Steuerung
zugesprochen. Welche technischen Ansätze im Einzelnen der KI zugerechnet werden, ist nicht abschließend zu
beantworten. Die unter KI gefassten Methoden und Verfahren haben sich seit der erstmaligen Begriffsprägung im Jahr 
1956 fortwährend verändert und weiterentwickelt (Wittpahl 2019, S. 23). In den 1960er Jahren orientierten sich 
die KI-Forscher/innen an menschlichem Problemlöseverhalten und versuchten, dieses im Sinne kognitiver
Simulation zu imitieren. KI-Lösungen reduzierten sich in dieser Phase vor allem darauf, umfangreiche Wörterbücher 
anzulegen und diese effizient zu durchsuchen. Prototypisch für diese Phase ist das Programm »BASEBALL«, das 
einfache Fragen als Eingabe akzeptierte und in diesen Fragen nach Schlüsselwörtern oder bestimmten Mustern 
suchte. Fragen über Baseballspiele wurden beantwortet, indem Eingabesätze mithilfe von Schlüsselwörtern in 
eine bestimmte Form gebracht und eine Antwort durch Mustervergleich gefunden wurde (Manhart 2020). Bis 
weit in die 1980er Jahre war die KI durch die logikbasierte Symbolverarbeitung geprägt. Im Umfeld der
statistischen Datenanalyse zur Wissensgenerierung aus großen Datenbanken hat sich ab etwa 1990 das Data Mining als 
neue Teildisziplin der KI entwickelt (Ertel 2016, S. 11). Aktuelle Ansätze der KI basieren meist auf Methoden 
des maschinellen Lernens, bei dem die Verarbeitung großer Datenmengen (Big Data) einen zentralen Stellenwert 
einnimmt (Schacht/Lanquillon 2020, S. 111). 
Im Allgemeinen wird zwischen einer schwachen und einer starken KI unterschieden: Die schwache KI
fokussiert auf die Lösung klar abgrenzbarer, formal beschriebener Anwendungsprobleme. Systeme der schwachen 
KI versuchen, menschliche Denkprozesse nachzubilden, um darauf aufbauend zu Problemlösungsstrategien zu 
gelangen. Demgegenüber bezeichnet eine starke KI die Vorstellung, technische Systeme mit weitreichenden
Möglichkeiten des Wahrnehmens, Denkens und Handelns auszustatten und damit eine umfassende Nachbildung des 
menschlichen Intellekts zu erreichen (OECD 2019, S. 22). Bei Systemen starker KI wird von völlig anderen
Paradigmen und Theorien ausgegangen.7 Anwendungen sowohl der schwachen als auch der starken KI verweisen 
primär auf in Programmcodes geschriebene Software. Darüber hinaus können auch die mit der Software
korrespondierenden physischen Hardwaresysteme, etwa aus den Bereichen Sensorik oder Robotik, als Teile der KI 
verstanden werden (Bundesregierung 2018d). 
Technische Systeme, in denen moderne Methoden der KI integriert sind, versprechen autonom ablaufende 
und damit zeit- und kosteneffiziente Prozessabwicklungen und Dienstleistungserbringungen, die darüber hinaus 
auch individualisiert oder skaliert, d. h. an die jeweiligen Nutzer/innen oder die jeweilige Anwendungssituation 
                                                        
7 Hypothese zur schwachen KI: Die Systeme können agieren, als ob sie intelligent wären. Hypothese zur starken KI: Die Systeme können 
wirklich denken und simulieren nicht nur das Denken. Grundlegend wird angezweifelt, dass die Schaffung einer solchen starken KI 
technisch möglich ist, u. a. weil Maschinen dafür die Fähigkeit der Selbstwahrnehmung und Selbstreflexion erhalten müssten (AI HLEG 
2019, S. 6).
angepasst werden können. KI-basierte Anwendungen ermöglichen darüber hinaus neuartige Dialogformen
zwischen Mensch und Maschine, aufbauend z. B. auf automatisierter Sprach-, Bild- oder Texterkennung. Im Kontext 
des Arbeitshandelns in Wirtschaft und Verwaltung unterstützen KI-Anwendungen etwa menschliche Akteure bei 
Entscheidungen oder lösen als Teil von Prozessketten bestimmte Arbeitsschritte automatisiert aus. In Teilen der 
wissenschaftlichen Debatte werden KI-Anwendungen entsprechend auch unter dem Begriff der automatischen 
Entscheidungsfindung (»automated decision-making«) verhandelt (Algorithmwatch 2019, S. 9). 
2.1.1 Technische Konzepte 
KI-Systeme umfassen in technischer Hinsicht eine Vielzahl mathematischer Methoden und Verfahren, bei denen 
es hauptsächlich darum geht, Eingangssignale (un-)strukturierter Datenmengen aufzunehmen, zu analysieren und 
weiterzuleiten.8 In einer groben Klassifizierung können hierbei in Anlehnung an die OECD (2019) zwei
Herangehensweisen unterschieden werden: Zum einen sind regelbasierte Systeme der KI zu nennen, die auf der
Anwendung von expliziten, festgelegten Regeln und lexikalischem Wissen beruhen. Diese können vor allem anhand 
manuell eingepflegter Entscheidungskriterien und hochstrukturierter Datensätze Aufgaben schnell und beliebig 
oft lösen. Zum anderen gibt es Verfahren des maschinellen Lernens, die aufgrund vorhandener Daten und
Algorithmen Muster und Gesetzmäßigkeiten erkennen und Lösungen entwickeln.9 Gleichzeitig vereinen viele der
aktuell unter KI gefassten Anwendungen ebenso regelbasierte Komponenten wie Methoden des maschinellen
Lernens (Corea 2018, S. 4). So kann etwa eine Programmkomponente Verfahren des maschinellen Lernens
beinhalten, um Korrelationen, Muster und Gesetzmäßigkeiten zu identifizieren, die im Anschluss als Faktoren in ein 
regelbasiertes KI-System einfließen. 
Abbildung 2.1 sowie die nachfolgenden Unterkapitel bieten Erläuterungen zu dieser technologisch
begründeten Klassifikation von KI-Systemen in regelbasierte Systeme und Verfahren des maschinellen Lernens. 
Mit regelbasierten Systemen (symbolische KI) wird ein Ansatz verfolgt, bei dem die als relevant betrachteten 
Logiken und Wissensbezüge a priori in einen Programmcode überführt werden. Diese Art von Anwendungen 
besteht im Kern aus einer Verkettung von Wenn-dann-Regeln und somit eindeutig bestimmbaren
Zusammenhängen. Aus dieser konzeptionellen Einfachheit resultiert ein hohes Maß an Nachvollzieh- und Erklärbarkeit der KI-
Systeme. So können etwa die Wirkungszusammenhänge und Prozesslogiken anschaulich als Flussdiagrammen 
dargestellt werden. Gegenwärtig werden regelbasierte Systeme eingesetzt, um Verfahren und Abläufe innerhalb 
von hochstandardisierten Umfeldern zu automatisieren (z. B. zur Steuerung von Produktionsprozessen). Zudem 
werden sie in einfachen textbasierten Dialogsystemen (Chatbots) genutzt. 
Maschinelles Lernen (neuronale KI) bedeutet grob beschrieben, dass Programmlogiken und Regeln in
Trainingsphasen durch Lernalgorithmen und aufbauend auf Trainingsdaten selbst erstellt werden, was einem
grundlegenden Unterschied gegenüber regelbasierten Systemen entspricht. Maschinelles Lernen ist somit weniger 
durch eindeutig determinierte Zusammenhänge geprägt, stattdessen kommen probabilistische Modelle zum
Einsatz, bei denen anstelle eindeutiger Ja-nein-Zuschreibungen die Ergebnisdarstellung als eine Reihe von
Wahrscheinlichkeiten erfolgt.10 Maschinelle Lernverfahren ermöglichen prognostische Abschätzungen, die auf
extrapolierten historischen Daten oder Klassifizierungen mittels automatischer Mustererkennung aufbauen.
Entsprechende KI-Anwendungen eignen sich insbesondere, um dynamische und unstrukturierte oder teilweise
strukturierte Quellmaterialien, wie etwa Bild- oder Audiodaten, zu verarbeiten. Mit entsprechenden Anwendungen
können Tumore in Röntgenaufnahmen oder Stimmen in Audioaufnahmen identifiziert werden. Grundsätzlich werden 
beim maschinellen Lernen drei Kategorien unterschieden: das überwachte Lernen (»supervised learning«), das 
unüberwachte Lernen (»unsupervised learning«) sowie das be- bzw. verstärkende Lernen (»reinforcement
learning«). Im Fall des überwachten Lernens werden die Ergebniskategorien von vornherein vorgegeben. Im
Gegensatz dazu werden bei den letztgenannten Gruppen die Kategorisierungen für die zugrunde liegende Datenbasis 
durch die KI-Anwendung selbstständig und explorativ ermittelt. 
                                                        
8 Die Daten werden dabei entweder durch einen gezielten Austausch mit der Umwelt des Systems mittels Sensoren selbst gewonnen oder 
von Menschen in das System eingespeist. Dabei können die Daten aus sehr unterschiedlichen Quellen stammen sowie unterschiedliche 
Datentypen, wie Bilder, Texte, Zahlen, Maschinen- oder Sensordaten, umfassen. 
9 Regelbasierte Systeme werden auch unter dem Begriff der symbolischen KI gefasst. In diesen Systemen wird das gesamte Wissen in 
symbolischer Form gespeichert und verarbeitet. Im Gegensatz dazu wird das Wissen in subsymbolischen Verfahren verteilt und eine 
Ebene unterhalb der Ebene der Symbole dargestellt (neuronale Netze). 
10 Beispielsweise sind moderne maschinelle Lernverfahren in der Lage, Bilder anhand ihrer Inhalte zu klassifizieren und dabei mit einer 
Genauigkeit von über 90 % ein korrektes Ergebnis zu produzieren (Breithut 2019).
Abb. 2.1 Regelbasierte Systeme und Verfahren des maschinellen Lernens 
 
Eigene Darstellung auf Basis von Ajanki 2018 
Zahlreiche aktuelle KI-Anwendungen bauen in technischer Hinsicht auf einer Unterkategorie des maschinellen 
Lernens, dem Deep Learning, auf. Dieses Verfahren richtet sich an der Funktionsweise des menschlichen Gehirns 
aus und kombiniert maschinelle Lernalgorithmen zu komplexen, mehrschichtigen Modellen, sogenannten
neuronalen Netzen. Die Systeme sind in der Lage, große Mengen auch unstrukturierter Daten wie Video- oder
Audiodateien besonders effizient auszuwerten und sehr stark automatisiert aufzubereiten und Muster in ihnen zu finden. 
Angetrieben durch die steigenden Rechenkapazitäten und Datenverfügbarkeiten in den vergangenen Jahren,
konnten mit Deep Learning deutliche Leistungssteigerungen in der Sprach-, Text-, Bild- und Videoverarbeitung
erreicht werden (Döbel et al. 2018, S. 11). Anwendungsbeispiele finden sich in der Analyse von Fotos zur
Erkennung von Personen oder Gesichtern, in der Identifikation von Fischschwärmen auf Sonarechos oder in
Sprachassistenten. 
2.1.2 Anwendungspotenziale 
Das folgende Unterkapitel widmet sich den Anwendungspotenzialen der KI für die öffentliche Verwaltung.
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Gutachten und weiteren Analysen können diese im Wesentlichen in drei 
thematische Potenzialbereiche unterteilt werden: Erstens die Erschließung von Effizienzgewinnen im Sinne von 
Zeit- und Kosteneinsparung, zweitens die Ermöglichung und Etablierung neuer Arten von Interaktion und
Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürger/innen, Unternehmen oder anderen staatlichen
Einrichtungen sowie drittens die Verbesserung prognostischer Abschätzungen im Zusammenhang mit
verwaltungsbezogenem Handeln bei Planungen und anderen prospektiven Verwaltungsprozessen (OECD 2019, S. 70). 
Unter Effizienzsteigerung im Sinne von Zeit- und Kosteneinsparung wird der Einsatz von KI-Systemen mit 
dem Leitbild einer rationalisierten Verwaltungspraxis assoziiert. Es wird argumentiert, dass neue technische
Anwendungen eine weitgehende Automatisierung von Routineaufgaben ermöglichen und dabei Effizienzgewinne 
sowie eine höhere Arbeits- und Entscheidungsgenauigkeit erzielen (z. B. Hill 2018, S. 287). Die Realisierung von 
Effizienzpotenzialen durch KI wird in erster Linie bei standardisierten Verwaltungsaufgaben und
Transaktionsprozessen erwartet, deren Bewältigung auf regelbasierten Arbeitsschritten in stark formalisierten Umgebungen 
beruht. Konkret ist dies etwa bei der Datenerfassung und Dokumentation der Fall, z. B. bei der Prüfung von 
Steuer- und Finanzdaten, der Gewährung von Leistungen oder Vergünstigungen für die Bürger/innen, der
Organisation von Zahlungsflüssen und des Mahnwesens oder beim verwaltungsinternen Dokumentenmanagement. 
Weitere Effizienzpotenziale werden erwartet, wenn KI-basierte Verfahren Datenbestände systematisieren und 
klassifizieren, die in unstrukturierter Form vorliegen. Als typische Anwendungsbereiche der öffentlichen
Verwaltung werden in diesem Zusammenhang die Schwärzung von Personenbezügen in digitalisierten
Textveröffentlichungen genannt sowie die automatische Transkription von Audioprotokollen (Umwandlung von Sprache in Text,
Trennung der Textteile in verschiedene Sprecher, Identifizierung aller z. B. in einer Besprechung vereinbarten 
Aufgaben, Erstellen von Zusammenfassungen der Besprechungen). 
Ein zweites wesentliches Anwendungspotenzial KI-basierter Verfahren im Verwaltungskontext besteht in 
der Erschließung neuer Interaktions- und Kommunikationswege. Damit werden die Schnittstellen zwischen der 
öffentlichen Verwaltung und den Bürger/innen, Unternehmen oder anderen staatlichen Einrichtungen in den Blick 
genommen. KI-basierten Verfahren, wie etwa der automatischen Text-, Sprach- und Bilderkennung, wird an
diesen Schnittstellen das Potenzial zugesprochen, Verwaltungsprozessen einen individualisierten Zuschnitt zu geben 
und im Zuge dessen die Servicequalität der Verwaltungsleistungen zu erhöhen, z. B. mit virtuellen und
natürlichsprachigen Dialogsystemen bzw. Assistenten (Ubaldi et al. 2019, S. 73). Die Nutzer/innen tauschen sich mit 
den KI-basierten Dialogsystemen z. B. am Telefon, in einem Chatfenster oder in einem Messenger aus. Die
Systeme nutzen Lernalgorithmen, um ihre Sprache und Ausdrucksform zu verbessern und um die
Gesprächspartner/innen besser zu verstehen. Zudem greifen sie auf Wissensdatenbanken und mögliche Antwortmuster zu. 
Insbesondere die Potenziale von Chatbotlösungen gelten als geeignet, um neue Interaktions- und
Kommunikationswege in der öffentlichen Verwaltung zu erschließen: Chatbots sind ausgehend von einfachen regelbasierten 
Ansätzen für die Kommunikation, z. B. mit Bürger/innen, im Rahmen einfacher, überschaubarer Routinefragen 
oder -gespräche in der Lage, sich im Hinblick auf die Bedürfnisse der Nutzer/innen weiterzuentwickeln und zu 
verbessern. Im Zusammenhang mit komplexeren Aufgabenbereichen können virtuelle Dialogsysteme des
maschinellen Lernens bzw. des Deep Learning aufgrund neuronaler Netze auch selbstständig Informationen in
Wissensdatenbanken suchen, aufbereiten und den Verwaltungskunden oder auch anderen Verwaltungen zur
Verfügung stellen. Eine Untersuchung zu bestehenden Implementierungen von virtuellen Assistenten in der deutschen 
Verwaltung stellt breite Anwendungsmöglichkeiten heraus, darunter die Abwicklung von Terminvereinbarungen 
oder die Unterstützung bei der Informationssuche (Akkaya/Krcmar 2019, S. 84). KI-gestützte digitale
Verwaltungsassistenten können somit auch einfache Beratungsfunktionen wahrnehmen und z. B. Bürger/innen beim
Stellen von Anträgen unterstützen. 
Neben den Potenzialen für eine Effizienzsteigerung und die Erschließung von neuen Interaktionswegen wird 
KI-basierten Verfahren das Vermögen zugesprochen, detaillierte Prognosen für die öffentliche Verwaltung zu 
liefern, um Entscheidungsgrundlagen für Planungs- oder andere Verwaltungsprozesse zu liefern. Da in der
öffentlichen Verwaltung Entscheidungen mit rechtlicher Bindung getroffen werden, gewinnt deren automatisierte 
Unterstützung auf Daten- und Faktenbasis stark an Bedeutung. Letztlich soll KI damit auch die Gestaltung
evidenzbasierter Politik unterstützen. Auf Bundesebene können KI-basierte Prognosemodelle proaktives und
präventives staatliches Handeln stärken, z. B. in Bezug auf die Sicherheit, die Versorgung, den Umweltschutz, die 
Verkehrsplanung, den Verbraucherschutz oder auch die Migration. Auf Landesebene bestehen
Einsatzmöglichkeiten von KI mit prognostischer Ausrichtung u. a. bei der Schul- und Kitaentwicklungsplanung oder für
zukunftsgerichtete Modellberechnungen staatlicher Sozialtransferleistungen und Steuerschätzungen. Auf
kommunaler Ebene kann beispielsweise die Infrastrukturplanung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung mit den 
Schwerpunkten Energie-, Schadstoff- und Kosteneffizienz sowie sozial verantwortlicher Daseinsvorsorge
verbessert werden. Die Vorhersagen der Systeme beruhen in der Regel auf umfangreichen historischen Datenbeständen. 
Diese Daten können mit KI nahezu in Echtzeit ausgewertet und ggf. anhand von Kennzahlen und Visualisierungen 
den Sachbearbeiter/innen oder Entscheidungsträger/innen in der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt 
werden. So werden z. B. in der Verkehrsplanung hochaufgelöste Nachfrage- und Nutzungsmodellierungen
möglich, mit deren Hilfe die Routenplanungen und Taktungen des öffentlichen Nahverkehrs optimiert werden können 
(Ubaldi et al. 2019, S. 47). 
Neben der Entscheidungsunterstützung kann KI dabei grundsätzlich auch zur Automatisierung von
Entscheidungen eingesetzt werden, wobei der Mensch aus diesem Prozess herausgenommen wird und die verbindlichen 
Entscheidungen autonom und damit ausschließlich durch ein technisches System getroffen werden. Liegen die 
erforderlichen Daten für die Entscheidungen in geeigneter Form vor und sind die notwendigen Schnittstellen 
vorhanden, ist die technische Umsetzung meist keine große Herausforderung; »derzeit sind es vor allem rechtliche 
Hürden, welche die Vollautomatisierung noch erschweren« (von Lucke/Etscheid 2020).
2.1.3 Anwendungen im Überblick 
Im folgenden Unterkapitel wird differenziert nach Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eine exemplarische 
Auswahl gegenwärtig verwendeter KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung vorgestellt Als Grundlage 
dient das im Rahmen des Projekts verfasste Fachgutachten von Hammerschmid et al. (2019a). Die Übersicht zeigt, 
dass bereits eine ganze Bandbreite pilotierter oder implementierter KI-Projekte auf allen Verwaltungsebenen
Einzug gehalten hat. 
Bundesebene 
Das BAMF hat verschiedene KI-Anwendungen erprobt, einige befinden sich im Regelbetrieb (Tab. 2.1). Im 
BAMF wurde vor dem Hintergrund zahlreicher Digitalprojekte (Hammerschmid et al. 2019a u. 2019b) ein
behördeninternes Kompetenzzentrum für Fachanalytik implementiert, um Big-Data-Analysen zur Muster- und
Auffälligkeitserkennung sowie zur prognostischen Abschätzung mit Blick auf den Verwaltungsalltag voranzutreiben. 
Das Zentrum soll referatsübergreifend als Innovationstreiber innerhalb des BAMF agieren. Mit dem Zentrum soll 
dabei nicht nur die Digitalisierungsagenda des BAMF gefördert werden, sondern auch agile Arbeitsweisen11 und 
generell ein kultureller Wandel in Richtung digitaler Transformation der öffentlichen Verwaltung. Das BAMF 
führt seit 2020 mehrjährig angelegte KI-Projekte mit einem Volumen von zunächst rund 15 Mio. Euro pro Jahr 
durch. Hierzu zählen ein »Integriertes Identitätsmanagement« (11 Mio. Euro), die »Profilanalyse« (1 Mio. Euro), 
die »Ähnlichkeitssuche« im »MARiS« (2 Mio. Euro) sowie die Fachanalytik (1 Mio. Euro) (Bundesregierung 
2020a, S. 9). 
Auf Bundesebene verfolgt darüber hinaus das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Einsatz von
unterstützenden KI-Methoden in den Haushaltsverfahren zur Verbesserung von Effizienz, Qualität und Sicherheit. 
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 stehen hierfür rund 10 Mio. Euro an Haushaltsmitteln bereit. Zudem werden mit 
einer Finanzierung in Höhe von 1,7 Mio. Euro KI-Verfahren im Steuerbereich erprobt, die auf die Analyse von 
Gesetzesfolgenabschätzungen und Steuergestaltungen abzielen (Bundesregierung 2020a, S. 9). Laut dem Gesetz 
zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen12 sollen Meldedaten
ausgewertet werden. Auch sollen Hinweise gegeben werden, welche Steuergestaltungen genauer zu prüfen sind bzw. 
welche nicht anerkannt werden. Hierzu sollen elektronische Programme auch unter Einbezug von KI entwickelt 
und verwendet werden (Rödl &amp; Partner 2020). Neue KI-basierte Ansätze werden auch bei der
Geldwäschebekämpfung, der Terrorismusfinanzierung und sonstigen Straftaten durch die Zollverwaltung bei der Zentralstelle 
für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) eingesetzt. KI wird hier bei der Bewertung der in den vergangenen 
Jahren deutlich angestiegenen Verdachtsmeldungen zur Analyse, Klassifizierung und Auswertung solcher
Meldungen genutzt. In Deutschland hat sich seit 2009 das jährliche Meldeaufkommen insgesamt fast verzwölffacht, 
was neben einer kontinuierlichen Sensibilisierung der nach dem Geldwäschegesetz13 Verpflichteten auch die
fortschreitende Automatisierung bei großen Kreditinstituten widerspiegelt (FIU 2019). 
Auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden KI-Methoden eingesetzt, um 
in Massendatenverfahren, die täglich Daten im Terabytebereich verarbeiten, Auswertungen durchzuführen und 
Muster zu erkennen. So wendet die BaFin beispielsweise KI in der Wertpapieraufsicht an, wenn es um die
routinemäßige Überwachung des Handelsgeschehens für die Identifikation von Insidergeschäften und den Nachweis 
von Marktmissbrauch geht (Frind 2019). Die BaFin arbeitet darüber hinaus im Zuge der Umsetzung der
Digitalisierungsstrategie an einer erweiterten IT-Architektur für digitales Prozessmanagement (Bundesregierung 2020a, 
S. 9), was neben dem Datenmanagement als grundlegende Voraussetzung für die Einführung und Nutzung von 
KI gilt (Schabicki et al. 2020, S. 13). Zukünftig soll in Kooperation mit anderen Organisationen wie der FIU die 
Geldwäschebekämpfung intensiver durch KI unterstützt werden, um verdächtige Transaktionen zuverlässiger 
herauszufiltern (Hufeld 2020). 
                                                        
11 Im Gegensatz zu starren Prozessen und Arbeitsabläufen versucht das sogenannte agile Arbeiten Traditionen aufzubrechen, flexibler zu 
arbeiten und lange, unflexible Entscheidungswege zu vermeiden. Oft wird Teamarbeit beim agilen Arbeiten betont, um Hierarchien zu 
überwinden und einen gemeinsamen, produktiven Workflow mit Ergebnisorientierung zu entwickeln (Hruschka et al. 2009). 
12 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen 
13 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)
Im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird mittels KI die automatisierte Mustererkennung für 
die Früherkennung von Krisen und Kriegen getestet (Bundesregierung 2018c, S. 16). Ein Beispiel für den Einsatz 
von KI bei den deutschen Streitkräften ist das Gemeinsame Lagezentrum Cyber- und Informationsraum (GLZ 
CIR). Die in dem Zentrum tätigen Analyst/innen werden durch ein IT-System unterstützt, das verschiedene
Verfahren nutzt, um die Vielzahl eingehender Daten und Informationen zu verarbeiten und zu visualisieren. Mithilfe 
von KI-Anwendungen werden Daten aus verschiedenen Quellen der Bundeswehr, aber auch aus öffentlich
zugänglichen Informationen, wie sie im Internet verfügbar sind, gesammelt und analysiert (Bundeswehr 2020; BWI 
2019). Das BMVg und das Auswärtige Amt (AA) beschlossen Ende 2020, ihre bilaterale Zusammenarbeit in der 
Krisenfrüherkennung zu vertiefen und sich umfassender miteinander abzustimmen (BMVg 2020). Die
Kooperation zwischen den Ressorts findet im Rahmen des Pilotprojekts »Kompetenzzentrum Krisenfrüherkennung« der 
Universität der Bundeswehr München statt. Damit sollen die bereits bestehenden Systeme in der
Krisenfrüherkennung weiterentwickelt und vernetzt werden, um zu einem präventiven Krisenmanagement der
Bundesregierung beizutragen. So ist im AA bereits seit Beginn 2020 das elektronische Datentool »PREVIEW« in Betrieb, um 
sich anbahnende Krisen ausfindig zu machen, umfassend zu verstehen und Handlungsmöglichkeiten zu
entwickeln, damit Krisen im Idealfall gar nicht erst ausbrechen. Verfahren des maschinellen Lernens werden genutzt, 
um in großen Datenmengen möglichst frühzeitig Konflikt- und Krisenmuster zu erkennen (AA 2020). 
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die nachgeordneten Behörden, wie das Bundesinstitut 
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und 
biomedizinische Arzneimittel oder das Robert Koch-Institut (RKI), setzen KI für die Mustererkennung bei der 
Analyse komplexer Datensätze im Gesundheitswesen ein. Dies erfolgt z. B. bei der Identifikation möglicher
Risiken von Arzneimitteln und dient damit der Gewinnung von Erkenntnissen über die Anwendung und den
Gebrauch von Arzneimitteln. KI basierte Verfahren unterstützen auch die Proteom- und Genomforschung14 sowie 
bei der Anwendung von spektroskopischen und bildgebenden Verfahren (Bundesregierung 2018b, S. 12). Die KI-
Systeme nutzen jeweils große Datenbestände (Datenpools), um hierüber Erkenntnis- und Lernprozesse zu
ermöglichen. 
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) richtete bereits 2018 ein eigenes KI-Referat 
ein (Djeffal 2018, S. 7) und verfügt somit über hausinterne fachliche Expertise. Das BSI-Team nahm im selben 
Jahr bei der international stattfindenden Konferenz »Cryptographic Hardware and Embedded Systems« (CHES) 
an zwei Einzeldisziplinen der »CHES 2018 Challenge« teil und gewann beide. Dabei kombinierte das BSI-Team 
zur Lösung der Aufgaben klassische Verfahren der Kryptografie mit den Möglichkeiten der KI (BSI 2018). 
Die Bundespolizei setzt gegenwärtig biometrische Gesichtserkennungssysteme in verschiedenen Kontexten 
ein, etwa bei den automatisierten Grenzkontrollen an mehreren deutschen Flughäfen sowie im Testbetrieb am 
Bahnhof Berlin-Südkreuz (Pilotprojekt 2019/2020) (TAB 2022a). Das Bundeskriminalamt (BKA 2020) verzahnt 
sich eng mit Wissenschaft und Forschung, um ab 2021 Betrugshandlungen oder sexuelle Gewaltdarstellungen im 
Internet mithilfe KI-basierter Verfahren besser bekämpfen zu können. KI kommt auch bei der Auswertung von 
Steuerdokumenten, z. B. im Zusammenhang mit den »Panama Papers«, zum Einsatz (Bundesregierung 2018b, 
S. 13 u. 2018c, S. 10; Djeffal 2018, S. 6). 
Das Statistische Bundesamt (Destatis) setzt KI-basierte Verfahren zur Plausibilisierung und Zuordnung
statistischer Daten, z. B. für die automatische Kategorisierung von Unternehmen in der amtlichen
Unternehmensstatistik, ein (Praxisbeispiel maschinelles Lernen im Bundesamt für Statistik). Des Weiteren nutzt das Bundesamt 
für Kartographie und Geodäsie (BKG) algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse und automatisierte
Mustererkennung für die Landbedeckungserfassung und Kartendigitalisierung. Außerdem verwendet das Deutsche Patent- 
und Markenamt KI-basierte Akten- und Patentrecherchen für die Patentprüfung und die Ermittlung neuer Projekte 
(Bundesregierung 2018b, S. 14, 2018c, S. 16). 
Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat die Bundesverwaltung den ressortübergreifend aufgebauten Chatbot 
»C-19« entwickelt. Das Dialogsystem soll aktuelle Sachstände und empfohlene Handlungsweisen rund um den 
Sars-CoV-2-Virus und die davon ausgelöste Krankheit COVID-19 zusammenführen und den Bürger/innen
niedrigschwellig zugänglich machen (ITZBund 2020). Zu den Behörden, die »C-19« bereits einsetzen, zählen die 
                                                        
14 Die Proteomik (von Proteom) bzw. Proteomanalyse umfasst verschiedene Verfahren zur systematischen Analyse der Gesamtheit aller 
in einer Zelle oder einem komplexen Organismus vorliegenden Proteine. Die Gesamtheit dieser Proteine wird als Proteom bezeichnet. 
Die Genomik ist ein Begriff für die systematische Analyse des vollständigen Genoms bzw. aller aktiven Gene, z. B. einer Zelle, eines 
Gewebes, eines Organs oder eines ganzen Organismus. Das Proteom ist im Gegensatz zum eher starren Genom hochdynamisch und 
unterliegt ständigen Veränderungen in Konzentration, Zusammensetzung und Funktion. Proteomik und Genomik profitieren von dem 
KI-Potenzial, große Datenpools zu nutzen (Bonk 1999; Römer 2017).
Generalzolldirektion, das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). 
Tab. 2.1 KI-Anwendungen auf Bundesebene 
Behörde KI-Anwendung 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF) 
Erkennung, Indexierung und Zuweisung von Schriftgut und 
Postverkehr, automatische Gesichts-, Dialekterkennung und 
Namenstransliteration, Analyse von Anhörungsdokumenten, 
Optimierung von Integrationskursen 
Bundesministerium der Finanzen (BMF) Unterstützung in den Haushaltsverfahren zur Verbesserung 
von Effizienz, Qualität und Sicherheit 
Bundesministerium der Verteidigung 
(BMVg) 
automatisierte Mustererkennung mittels maschinellen 
Lernens im Kontext der informationstechnischen 
Absicherung, Früherkennung von Krisen und Kriegen 
Bundesministerium für Gesundheit 
(BMG) 
Mustererkennung bei der Analyse komplexer Datensätze, 
beispielsweise in der Proteom- und Genomforschung sowie 
bei spektroskopischen und bildgebenden Verfahren  
Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 
Auswertung von Massendaten zur Mustererkennung,  
z. B. bei Finanztransaktionsuntersuchungen und zur 
Bekämpfung der Geldwäsche 
Statistisches Bundesamt 
(Destatis) 
Plausibilisierung und Zuordnung statistischer Daten,  
z. B. in der amtlichen Haushalts- und Unternehmensstatistik  
Bundespolizei biometrische Gesichtserkennungssysteme (z. B. am 
Bahnhof Berlin-Südkreuz; Pilotprojekt 2019/2020), 
automatisierte Grenzkontrollen an mehreren deutschen 
Flughäfen 
Bundesamt für Kartographie und 
Geodäsie (BKG) 
Entscheidungsunterstützung und automatisierte 
Mustererkennung für die Landbedeckungserfassung und 
Kartendigitalisierung 
Bundeskriminalamt (BKA) Auswertung von Massendaten, z. B. zur Bekämpfung 
sexueller Gewaltdarstellungen im Internet oder zur 
Auswertung von Steuerdokumenten (»Panama Papers«) 
Deutsches Patent- und 
Markenamt (DPMA) 
Akten- und Patentrecherche sowie 
Entscheidungsunterstützung bei der Patentprüfung 
Bundesamt für Sicherheit in der 
Informationstechnik (BSI) 
automatisierte Detektion von Schadprogrammen 
Auswärtiges Amt (AA) Datentool »PREVIEW« zur Früherkennung von Konflikt- 
und Krisenmustern 
Bundesverwaltung,  
ressortübergreifend 
Chatbot »C-19« zur Information über aktuelle Sachstände 
und empfohlene Handlungsweisen rund um den  
Sars-CoV-2-Virus und die davon ausgelöste Krankheit 
COVID-19 
Eigene Zusammenstellung
Landesebene 
Neben der Bundesverwaltung zeigen auch die Bundesländer Anstrengungen, um KI-Verfahren in der öffentlichen 
Verwaltung zu erproben und in den Regelbetrieb zu überführen. Dabei nimmt Schleswig-Holstein derzeit eine 
Vorreiterrolle ein (Tab. 2.2). Die Landesregierung entwickelte ressortübergreifend den Handlungsrahmen 
»Künstliche Intelligenz – Strategische Ziele und Handlungsfelder für Schleswig-Holstein«. Als eines von
insgesamt acht Handlungsfeldern richtet sich das Handlungsfeld »KI@Verwaltung« auf die strategische Entwicklung, 
Erprobung und Evaluation KI-basierter Pilot- und Innovationsprojekte (Landesregierung Schleswig-Holstein 
2019, S. 13). 
Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg setzen auf KI-gestützte Verkehrssteuerung via Echtzeitauswertung von 
Kameraaufnahmen, etwa am Ernst-Reuter-Platz (Berlin) oder am Hamburger Hafen. Mithilfe der ausgewerteten 
Messdaten wird jeweils die Ampelsteuerung optimiert (Jans 2019; Struck 2019). Des Weiteren verwendet das 
Land Berlin KI-basierte Algorithmen zur Korruptionsbekämpfung und Identifizierung von Unregelmäßigkeiten 
im Beihilfesystem zum beamtenrechtlichen Ausgleich finanzieller Auslagen von Krankheits-, Pflege- und
Geburtskosten. Mit Unterstützung des »Watson«-Services von IBM werden mittels kognitiver Algorithmen aus
Millionen von Antrags- und Rechnungsdaten im Beihilfeumfeld falsche Abrechnungen und potenzieller Betrug
identifiziert, um ungerechtfertigte Auszahlungen zu vermeiden und dadurch öffentliche Mittel einzusparen (IBM 
2017). 
Tab. 2.2 KI-Anwendungen auf Landesebene 
Land Anwendung 
Berlin, Hamburg Verkehrssteuerung via Echtzeitauswertung von 
Kameraaufnahmen, etwa am Ernst-Reuter-Platz 
(Berlin) oder am Hamburger Hafen 
Schleswig-Holstein Spracherkennung im Kontext des mobilen
Arbeitens bei der Landespolizei, Auswertung von
Daten aus der Open-Data-Plattform, Vorsortierung 
der eingehenden Post in einer Posteingangsstelle 
Berlin Identifizierung von Unregelmäßigkeiten im
Rahmen des beamtenrechtlichen Beihilfesystems 
Hessen Auswertung von Steuerdateien im Rahmen der 
Steuerfahndung 
diverse Bundesländer, etwa Baden-Württemberg, 
Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen 
Datenanalysen zum Zweck der vorhersagenden 
Polizeiarbeit (Predictive Policing) 
diverse Bundesländer, etwa Berlin, Hamburg, 
Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein 
Chatbots zur Beantwortung von Bürgeranfragen 
(Berlin), im Integrationsamt (Schleswig-Holstein), 
zur Gewerbeauskunft (Nordrhein-Westfalen), für 
Informationen zur Fahrradinfrastrukturplanung 
(Sachsen-Anhalt) 
Eigene Zusammenstellung 
In Hessen nutzt die Steuerverwaltung KI-basierte Auswertungen von Steuerdateien im Rahmen der
Steuerfahndung. Andere Bundesländer wie etwa Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen verwenden KI-basierte Datenanalysen zudem zur vorhersagenden Polizeiarbeit (Djeffal 2018, 
S. 5 f.). Algorithmen sollen Gefahrenzonen und die Wahrscheinlichkeit von künftigen Straftaten und
Kriminalitätsrisiken auf Grundlage verfügbarer Massendaten berechnen.
Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzen beispielsweise textbasierte KI-
Dialogsysteme (Chatbots) ein. Die Chatbots dienen der Beantwortung von allgemeinen Bürgeranfragen (Berlin und 
Hamburg), im Integrationsamt (Schleswig-Holstein) oder der Gewerbeauskunft (Nordrhein-Westfalen) (Djeffal 
2018, S. 7; Landesregierung Schleswig-Holstein 2019; Senatskanzlei Hamburg 2019; WSP.NRW o. J.). 
Kommunale Ebene 
Auf kommunaler Ebene sind ebenfalls Chatbots recht verbreitet (Tab. 2.3). Diese bieten Textein- und -
ausgabebereiche an, um so in natürlicher und in der Regel geschriebener Sprache den Austausch zwischen der Verwaltung 
und den Bürger/innen zu verbessern. Zur Steuerung wird oftmals eine Grafikfigur oder künstliche Person als 
Avatar eingesetzt. So stellen die Städte Bonn, Kiel, Würzburg, Düsseldorf und Karlsruhe Chatbots für behördliche 
Informationen bereit (Djeffal 2018, S. 7). 
Tab. 2.3 KI-Anwendungen auf kommunaler Ebene 
Kommune Anwendung 
Mannheim intelligente Videoüberwachung: KI-basierte Auswertung von 
Kamerabildern, aufgenommen im öffentlichen Raum 
Wuppertal, Wolfsburg, 
Braunschweig, Hagen 
KI-Einsatz im Verkehrssektor, um mittels 
Aufkommensprognosen Verkehrsflüsse effizient zu steuern 
oder in Form von Frühwarnsystemen für Pkw-Fahrende 
München Wasserverlustmanagement bzw. Leckprävention:  
KI-gestützte Auswertung der Wasserleitungsdaten 
bundesweit 100 Kommunen und 
Landkreise 
KI-gestützte Identifikation von Straßenschäden 
Bonn, Kiel, Würzburg, Düsseldorf, 
Karlsruhe 
Chatbots für behördliche Informationsbereitstellungen 
Eigene Zusammenstellung 
Des Weiteren werden auf kommunaler Ebene in mittlerweile 100 Kommunen bzw. Landkreisen in
Zusammenarbeit mit der vialytics GmbH15 KI-gestützte Bilderkennungssysteme zur Identifikation von Straßenschäden
eingesetzt (Praxisbeispiel KI-gestützte Analyse von Straßenzuständen). Hierbei werden Aufnahmen von
Straßenbefahrungen mithilfe von KI ausgewertet und dabei Schäden identifiziert und klassifiziert. 
Die Stadt Mannheim nutzt eine intelligente Videoüberwachung, die KI-basierte Auswertungen der erfassten 
Kamerabilder integriert. So sollen hektische und schnelle Bewegungen analysiert werden, um bei kritischen
Situationen wie etwa von Überfällen, Schlägereien etc. Alarm auszulösen und Hilfe zu organisieren (Djeffal 2018, 
S. 6, 2019, S. 11). Die Stadt München führt im Rahmen des Wasserverlustmanagements bzw. der
Leckageidentifizierung und -lokalisation KI-gestützte Auswertungen von Wasserleitungsdaten durch. Durch den Einbau von 
Sensoren im Leitungsnetz werden Daten zu Durchfluss, Druck, Temperatur und Geräuschen aufgezeichnet und 
nach vorgegebenen Mustern automatisch durchsucht.16 Die Daten lassen auch Rückschlüsse auf den Zustand des 
Wasserversorgungssystems zu, sodass eine präventiv ausgerichtete Instandhaltungsstrategie des
Versorgungsunternehmens durch die KI-Anwendung unterstützt wird. 
                                                        
15 https://vialytics.de/ (12.5.2021) 
16 https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/mitte/muenchen-muenchen-europas-hauptstadt-kuenstlichen-intelligenz-13204796.html 
(26.4.2021)
Die Städte Wuppertal, Wolfsburg, Braunschweig und Hagen verwenden KI-Systeme im Verkehrssektor, um 
mittels Aufkommensprognosen Verkehrsflüsse effizient zu steuern oder durch Frühwarnsystemen für
Verkehrsteilnehmer/innen Informationen zum aktuellen Verkehrsgeschehen bereitzustellen (Bosse 2019; DLR 2017). 
In den folgenden Unterkapiteln wird ein detaillierter Blick auf drei exemplarische Implementierungen von 
KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland gerichtet. Auswahlkriterien für die Praxisbeispiele 
waren eine hohe Verbreitung, ein hoher technischer Reifegrad, ein Innovationsbezug im Sinne einer Neuartigkeit 
der zugrunde liegenden Idee sowie eine starke strategische Ausrichtung der Nutzung von KI in der öffentlichen 
Verwaltung. Die Darstellung basiert auf leitfadengestützten Interviews ausgewählter Expert/innen (Kap. 1). 
Praxisbeispiel KI-gestützte Analyse von Straßenzuständen 
Seit 2018 werden in der Straßenmeisterei Freudenstadt in Zusammenarbeit mit der vialytics GmbH
Straßenschäden KI-gestützt erfasst. Die händische Erfassung der Straßenzustände war durch das Straßenbauamt selbst
aufgrund von Stellenabbau nicht mehr möglich. Zur Datenerhebung mussten daher Tausende Straßenteilabschnitte 
von den Straßenmeister/innen abgefahren und mithilfe von Bewertungsbögen per Hand beurteilt werden. Da die 
Erfassung nicht aus dem fahrenden Fahrzeug heraus erfolgen konnte, mussten dementsprechend viele Stopps 
eingelegt werden. Zur Auswertung wurden diese Beurteilungen als Teilnoten in eine vorbereitete Excel-Tabelle 
eingegeben, in der anhand hinterlegter Formeln Einzelbewertungen für verschiedene Kategorien und auch eine 
Gesamtnote ermittelt werden konnten. Dieses Verfahren lieferte grundsätzlich eine sehr gute Qualität. 
Innovativ an diesem KI-System ist die Erfassung der Straßenzustände über ein handelsübliches Smartphone 
und die dort installierte Software. Dazu werden Fotos der Straßenoberfläche jeweils im Abstand von 4 m
aufgenommen. Außerdem misst der Bewegungssensor des Smartphones Erschütterungen beim Befahren der Straße. 
Die Positionen von Aufnahmen und Erschütterungen werden mit dem Global Positioning System (GPS)
aufgezeichnet. Derart lassen sich Flickstellen, (gefüllte) Risse, Ausbrüche (Schlaglöcher), offene Fugen und Nähte 
elektronisch registrieren. Dabei können Abschnitte auch mehrfach abgefahren werden, wenn beispielsweise 
Schatten die Ergebnisse verfälschen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden eventuell erfasste Personen 
und Autokennzeichen unkenntlich gemacht. Die KI-basierte Auswertung der Daten im Hinblick auf
Schadenskategorien und -ausmaße erfolgt zentral auf den Servern der vialytics GmbH. 
Die Einschätzungen durch den vialytics-Algorithmus decken sich nach Aussagen der Straßenmeisterei
erstaunlich genau mit den Einschätzungen des Straßenbauamts. Es gibt allerdings sicherheitsrelevante
Straßenschäden, die mit dem neuen Verfahren nicht systematisch erfasst bzw. nicht detektiert werden können. So sind
beispielsweise Spurrillen bei trockenem Wetter optisch nicht erkennbar und erzeugen keine starken Erschütterungen 
am Fahrzeug, weil sie in Längsrichtung verlaufen. Ähnlich ist es auch mit Randabsetzungen von Straßen in
Gebirgen, die häufig im steilen Hang verlaufen und deren talseitiger Straßenrand zu Absenkungen neigt. 
Da die Erfassung der Kreisstraßen in Freudenstadt zweimal im Jahr erfolgt, stehen stets aktuelle Daten für 
die Erhaltungsplanung und für Sofortmaßnahmen der Straßenmeistereien zur Verfügung. Das
Straßenerhaltungsprogramm des Landkreises Freudenstadt wurde erstmals für 2020 auf Basis der Ergebnisse des vialytics-Systems 
aufgestellt. 
Die KI-gestützte Auswertungssoftware von vialytics soll systematisch weiter ausgebaut werden und künftig 
im Sinne eines Managementtools nicht nur die Schäden erkennen, sondern eine objektspezifische Empfehlung 
von geeigneten Sanierungsmaßnahmen ausgeben. Dies könnte beispielsweise so aussehen, dass bei einem 500 m 
langen Straßenabschnitt für die ersten 100 m ein schlechter Zustand beschrieben wird, der vollständig erneuert 
werden müsste, während für die folgenden 200 bis 300 m nur eine Deckschichtsanierung ausreichend wäre. 
Praxisbeispiel maschinelles Lernen im Bundesamt für Statistik 
Zu den Aufgaben des Destatis gehört die Bereitstellung objektiver, qualitativ hochwertiger und unabhängiger 
Informationen für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und die Bürger/innen. Dabei kommt der
Entwicklung und Nutzung von KI eine zunehmende Bedeutung zu. Das Destatis wählte im November 2017 die
Durchführung eines »Proof of Concept – Machine Learning« als eines von vier Leuchtturmprojekten der digitalen 
Agenda aus. In diesem sollten konkrete Einsatzmöglichkeiten für das maschinelle Lernen in den Prozessen der 
Statistikerstellung identifiziert werden. Hierfür wurde bei mehr als 60 nationalen und internationalen
Statistikinstitutionen eine Erhebung durchgeführt. Die Ergebnisse des Projekts dokumentieren beispielhaft eine Reihe von
Anwendungsmöglichkeiten, die prinzipiell auch für das Destatis relevant sein können. Mittlerweile wurde ein 
neues Referat C 103. Maschinelles Lernen und Imputationsverfahren17 im Destatis aufgebaut. Dieses Referat hat 
die Ermächtigung, die Prozesse nach konkreten Anwendungsmöglichkeiten zu überprüfen, und im Zuge seiner 
Arbeiten bereits einige Projekte und Machbarkeitsstudien initiiert. 
Im Destatis wird beispielsweise inzwischen im Regelbetrieb die Klassifizierung der Handwerkseigenschaft 
im Unternehmensregister mit maschinellen Lernalgorithmen erfolgreich durchgeführt. Hintergrund ist, dass nicht 
alle Unternehmen, die in den Datenlieferungen der Handwerkskammern enthalten sind, für die
Handwerksstatistiken relevant sind (z. B. nicht selbstständige Handwerksunternehmen oder Unternehmen, die selbst nicht
Handwerker sind, aber handwerkliche innerbetriebliche Abteilungen oder handwerkliche Nebenbetriebe unterhalten). 
Daher werden in den vollständig aus Verwaltungsdaten gewonnenen Handwerksstatistiken irrelevante
Unternehmen auf Grundlage von Verfahren des Klassifikationslernens erkannt.18 Diese Klassifizierung wurde zuvor
aufwendig manuell in den Statistischen Ämtern der Länder vorgenommen. Das Training der Verfahren erfolgte
anhand von Informationen aus dem Unternehmensregister. Es konnte eine Fehlklassifikationsrate, also derjenige 
Anteil der Einheiten des Trainingsdatensatzes, der mit dem ermittelten Modell und bezogen auf die bekannte 
Klassenzugehörigkeit falsch klassifiziert wird, von 3,7 % erreicht werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass 
96,3 % der Fälle korrekt zugeordnet wurden (Feuerhake/Dumpert 2016). 
Im Destatis gibt es Überlegungen, wie die Verfahren des maschinellen Lernens zukünftig besser in die
Prozesse der Verarbeitung des Unternehmensregisters integriert werden können, um die Effizienz zu erhöhen. So 
könnte beispielsweise das derzeit durch die Registerprüfer/innen noch händisch ausgelöste Einlesen der für die 
amtliche Statistik genutzten Daten zukünftig automatisiert erfolgen. Des Weiteren sollen die qualitativen und 
methodischen Verfahren verbessert werden: Durch den Einsatz anderer Verfahren des maschinellen Lernens
sollen die Ergebnisse ggf. schneller und akkurater erzielt werden. Hier wird an die Nutzung des Gradient Boostings 
(auf Basis der Gradientenmethode) gedacht, bei dem durch überwachtes Lernen (Kap. 2.1.1) ein iterativer
Algorithmus verwendet wird. Der Algorithmus fügt dabei in mehreren Durchläufen neue Verzweigungen hinzu, um 
Fehler oder Verluste zu minimieren. Durch eine Verknüpfung der Verzweigungen entstehen dann die
Vorhersagen. Durch die iterative Verstärkung kann generell eine höhere Präzision der Ergebnisse erreicht werden als durch 
zufällig generierte Entscheidungsbäume des Klassifikationslernens (»Random Forests«). Nicht zuletzt könnten 
weitere Plausibilitätsregeln, die im Destatis bzw. der amtlichen Unternehmensstatistik bisher händisch gepflegt 
wurden, durch maschinelles Lernen durchgeführt bzw. unterstützt werden. Hierzu zählt beispielsweise die
Prüfung der Kennzeichnung des Wirtschaftszweiges in einer europäisch vorgegebenen Nomenklatur. 
Praxisbeispiel KI-Strategie für Schleswig-Holstein 
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein führte im Mai 2018 eine erste KI-Konferenz durch und beschloss 
darauf aufbauend im Juni 2018 ein Digitalisierungsprogramm. Auf einer zweiten themenübergreifenden
Konferenz im März 2019 diskutierten über 250 Vertreter/innen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und
Zivilgesellschaft über den Einsatz von KI in Schleswig-Holstein. In einem ressortübergreifenden Prozess wurden sodann 
strategische Ziele und Handlungsfelder zum Einsatz von KI entwickelt und verabschiedet. Eines der insgesamt 
acht Handlungsfelder ist die öffentliche Verwaltung.19 
Im Rahmen des Handlungsfelds »KI@Verwaltung« werden Pilotanwendungen für den KI-Einsatz in der 
öffentlichen Verwaltung entwickelt und vorangetrieben. Hierzu zählen die Spracherkennung im Kontext des
mobilen Arbeitens bei der Landespolizei, die intelligente Auswertung von Daten aus der Open-Data-Plattform des 
Landes Schleswig-Holstein, die Vorsortierung von Posteingängen sowie ein Chatbot im Integrationsamt des
Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung. Mit dem Chatbot sollen erste Anfragen im 
Zusammenhang mit der Antragsberechtigung, zu Fristen und Abläufen abgefangen werden. Die Berater/innen in 
der öffentlichen Verwaltung sollen nur noch zuvor sinnvoll gefilterte Anfragen erhalten. Gleichzeitig soll die 
                                                        
17 Bei Datenerhebungen kommt es oft vor, dass die erhobenen Werte nicht vollständig sind. Methoden der statistischen Inferenz wie 
Schätzen oder Testen gehen jedoch meist von vollständigen Datensätzen aus. Imputationsverfahren dienen dazu, trotz fehlender Werte 
Verfahren der statistischen Inferenz anwenden zu können. 
18 Zum Einsatz kommen die Verfahren »Support Vector Machines« und »Random Forests«. Das erstgenannte Verfahren ist besonders 
geeignet, wenn es sich um Big-Data-Klassifikationsprobleme handelt. Es zählt zu den mathematisch und rechnerisch aufwendigen
Verfahren. Das zuletzt genannte Verfahren kombiniert mehrere Entscheidungsbäume, die von einem Zufallsvektor abhängen (Suthaharan 
2016). 
19 Nähere Informationen finden sich in Nickel (2019).
Qualität der Verwaltungsleistungen sowohl durch den Chatbot als auch durch die Mitarbeiter/innen, die durch die 
Entlastung mehr Zeit für die gefilterten Nachfragen haben, verbessert werden. Im April 2020 wurde ein zweiter 
Chatbot zum Thema Corona eingeführt: Der auf KI basierende und im Auftrag der schleswig-holsteinischen
Landesregierung durch den IT-Dienstleister Dataport20 entwickelte »Cabo« informiert alle Anfragenden zu
Gesundheitsvorkehrungen, Schul- und Kitaregelungen oder Gastronomie- und Einzelhandelsbeschränkungen und soll 
dabei auch über die jeweils neuesten Regeländerungen Bescheid wissen. Der Chatbot greift ähnlich wie eine 
Suchmaschine auf eine große Datenbank zu und beantwortet auf dieser Grundlage Anfragen von Nutzer/innen. 
Die bei der Umsetzung der KI-Strategie gewonnenen Erfahrungen sollen Erkenntnisse bringen, wo und wie 
Verfahren der KI in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden können, um sie innovativ und strategisch 
auszurichten. Daran anschließend soll ein Prozess einschließlich zeitlicher und inhaltlicher Aussagen zur weiteren 
Implementierung von priorisierten KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung Schleswig-Holsteins
definiert werden. Mittelfristig soll zudem erprobt werden, ob und an welchen Stellen KI-Anwendungen, die der
Entscheidungsunterstützung dienen sollen, Entscheidungsprozesse in der Verwaltung unterstützen könnten. Denkbar 
ist beispielsweise der Einsatz im Zuge von Genehmigungsverfahren (z. B. Baugenehmigungen). Daneben ist auch 
eine KI-basierte automatische Ausgabe von Bestätigungen und Urkunden vorstellbar. 
2.2 DLT 
Mit DLT wird ein spezifischer technologischer Ansatz umschrieben, Daten elektronisch zu speichern und zu
verarbeiten. Der Terminus »distributed« (verteilt) verweist auf die vordergründige technische Eigenschaft von DLT: 
Datenbestände werden synchron und dezentral auf mehreren zu einem Netzwerk verbundenen Rechnern
(Netzwerkknoten) vorgehalten und durch diese auch gemeinschaftlich verwaltet. Unter »ledger« (Kontobuch bzw.
Register) werden DLT-Netzwerke verstanden, die sich besonders für die Speicherung und Verwaltung von
Transaktions- und Prozessdaten eignen, wie sie etwa bei der Dokumentation von Handelsgeschäften anfallen. Die
Entscheidung darüber, ob eine Datenänderung vorgenommen wird, obliegt in einem DLT-Netzwerk nicht allein einer 
zentralen Instanz, sondern wird automatisiert und kryptografisch abgesichert anhand klarer Regeln kooperativ im 
Netzwerk getroffen. Zusätzlich wird über jede Datenänderung ein Protokoll geführt und unveränderbar in den 
Datenbestand eingeschrieben. Durch diese transparente Organisationsstruktur werden unbefugte Änderungen am 
Datenbestand weitgehend unterbunden, es besteht also ein hohes Maß an Transparenz und
Manipulationssicherheit. Bei DLT handelt es sich somit um eine Art von Datenbanktechnologie, bei der durch eine dezentrale Struktur 
und durch kryptografische Verknüpfungen hohe Ansprüche an Effizienz und Transparenz sowie Sicherheit und 
Unabhängigkeit von Intermediären erfüllt werden (Berryhill et al. 2018, S. 11). 
Eine besondere Ausprägung der DLT ist die Blockchain, die oft mit dem Begriff DLT gleichgesetzt wird 
(siehe hierzu BMWi/BMF 2019, S. 3). Das technologische Spezifikum von Blockchain ist die sequenzielle
Speicherung von Transaktionsdaten in Blöcken (entsprechend auch die Bezeichnung Blockkette) (Allessie et al. 2019, 
S. 9).21 Eine detaillierte Differenzierung von Blockchain und weiteren Ausprägungen von DLT wird im
vorliegenden Bericht nicht vorgenommen, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf funktionaler Ebene in Bezug auf
Anwendungsfälle der öffentlichen Verwaltung keine grundlegenden Unterschiede ausgemacht werden können. 
Ebenso wird in vielen Veröffentlichungen rund um die Anwendung von DLT im öffentlichen Sektor nur selten 
zwischen DLT und Blockchain differenziert. Die Bundesregierung (BMWi/BMF 2019, S. 3) etwa gibt in der 
»Blockchain-Strategie« an, den Begriff synonym zum Terminus DLT zu verwenden. 
Anwendungsfelder von DLT sind allgemein solche, in denen eine Vielzahl einander unbekannter Akteure 
miteinander kooperiert und keine vertrauensschaffende Vermittlungsinstanz vorhanden oder gewünscht ist: 
»Überall dort, wo heute Intermediäre Vertrauen in Prozessabläufe bringen, stellt die Blockchain eine technische 
Alternative dar.« (Kompetenzzentrum Öffentliche IT 2017, S. 7) Insofern ist es nicht verwunderlich, dass erste 
Anwendungen von DLT aus dem Bereich der Finanzwirtschaft und hier der Kryptowährungen stammen. Gegen-
                                                        
20 https://www.dataport.de/ (8.8.2022) 
21 Demgegenüber wird mit z. B. grafenbasierten DLT-Architekturen ein abweichender Ansatz verfolgt; hier werden die Dateneinträge 
nicht blockweise organisiert (Bosch 2018, S. 7; Kannengießer et al. 2019, S. 1). Grafenbasierte Ansätze bieten einen ähnlichen
Funktionsumfang wie die Blockchainarchitektur. Ihr Vorteil wird darin gesehen, dass bei bestimmten Konstellationen und auch noch bei sehr 
teilnehmerreichen Netzwerken hohe Transaktionsvolumina und Verarbeitungsgeschwindigkeiten gewährleistet werden können
(Skalierungsvorteile) (Bencic/Podnar Zarko 2018, S. 5).
über klassischen Währungen, bei denen Staaten und Zentralbanken Mediationsrollen einnehmen, basieren
Kryptowährungen auf den Ideen vollständiger Datentransparenz und mediatorfreier Zusammenarbeit (Kairies-Lamp et 
al. 2019, S. 14). Die 2008 vorgestellte Kryptowährung Bitcoin gilt als erster und zahlenmäßig bedeutendster
Anwendungsfall von DLT, seitdem sind weiterer verschiedene Währungskonzepte entstanden. Neben Bitcoin sind 
beispielsweise auch das DLT-Netzwerk mit der Kryptowährung Ether, Binance Coin oder Tether als populäre 
Systeme zu nennen. Die Informationsplattform »CoinMarketCap« listet mehr als 4.000 Kryptowährungen. Im 
April 2021 vereinten allein die 1.500 populärsten von ihnen ein Handelsvolumen von rund 1,8 Billionen Euro.22 
Über den Bereich der digitalen Währungen hinaus werden DLT in vielfältigen Anwendungsgebieten
Potenziale zugesprochen, in denen es um die Administration und Absicherung von Transaktionen zwischen
verschiedenen Akteuren geht (Berryhill et al. 2018, S. 11). In manchen Ausführungen wird DLT gar als zukünftige
Querschnittstechnologie mit bedeutendem branchen- und sektorübergreifendem Innovationspotenzial beschrieben: 
Beispielsweise sieht die deutsche Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI 2019, S. 16) »hohe
Nutzenpotenziale für Unternehmen, Bevölkerung und Verwaltung«. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt die 
Bundesregierung (BMWi/BMF 2019, S. 3) in der im September 2019 verabschiedeten »Blockchain-Strategie«: 
»Durch Eigenschaften wie Dezentralität, Zuverlässigkeit, Fälschungssicherheit eröffnet [DLT bzw.
Blockchaintechnologie] ein breites Feld an innovativen Anwendungsmöglichkeiten und neuen Kooperationsformen.«
Spezifisch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung wird bezüglich dieser Beurteilungen in dem Strategiedokument 
eine Reihe von staatlichen Anwendungsfeldern diskutiert. Im Fokus stehen die Einsatzmöglichkeit von DLT bei 
digitalen Bürgeridentitäten, bei der Registerführung bzw. -modernisierung oder auch bei der fälschungssicheren 
Administration von Produktherkunftsnachweisen zur Stärkung des Verbraucherschutzes (BMWi/BMF 2019). 
2.2.1 Technische Konzepte 
In digitalen Infrastrukturen sind häufig zentrale Großrechner oder Rechenzentren für das Vorhalten und
Verwalten von Datenbeständen integriert. Diesen kommt nicht nur die Funktion der Datenspeicherung zu, sondern sie 
nehmen auch Vermittlungs- und Mediationsrollen ein, wenn es etwa darum geht, Veränderungen im Datenbestand 
zu protokollieren oder die manipulationssichere Abwicklung von Transaktionen zu gewährleisten
(Kompetenzzentrum Öffentliche IT 2017, S. 7). Im Fall von DLT wird ein paradigmatisch gegenläufiger, dezentraler Ansatz 
verfolgt. Die Gesamtheit oder zumindest ein großer Teil der Netzwerkknoten verwaltet hier einen gemeinsamen 
Datenbestand. Die Datenspeicherung sowie die Mediation, also die Protokollierung und Verifizierung von
Transaktionen, geschehen gemeinschaftlich und unter Einbeziehung vieler oder gar aller im Netzwerk integrierten
Akteure (Peer-to-Peer-Modell). Mit dem verteilten Datenbestand in DLT-Netzwerken geht einher, dass die
Datenbasis auf vielen Rechnern in der stets aktuellen Fassung gespeichert ist.23 Diese technische Grundstruktur bedingt, 
dass Änderungen an den Daten durch Hinzufügungen in der Regel nicht durch einzelne Netzwerkknoten einseitig 
(unilateral) vorgenommen werden können, sondern einer Zustimmung weiterer Netzwerkknoten bedürfen. 
Für die Koordination dieses Zustimmungsprozesses kommen unterschiedliche technische Verfahren zum 
Einsatz, die mit dem Begriff Konsensmechanismus bezeichnet werden. Dabei geht es um Prozesse, mit denen der 
Zusammenschluss der Netzwerkknoten eine vorgeschlagene Änderung im Datenbestand durch Hinzufügung
entweder als legitim einordnet und zulässt oder als illegitim einordnet und entsprechend ablehnt. Der
Konsensmechanismus gewährleistet, dass Transaktionen nicht doppelt und invalide Daten erst gar nicht gespeichert werden. 
Er bestimmt folglich in wesentlichem Ausmaß die Korrektheit, Vollständigkeit und Konsistenz des
Datenbestandes (Datenintegrität) und damit in Konsequenz auch das Vertrauen der nutzenden Personen und Organisationen 
in das DLT-Netzwerk. Diese vertrauensschaffende Funktion des Konsensverfahrens kann als wesentliche
Bedingung für die Partizipation an dezentralen Netzwerkstrukturen angesehen werden, in denen autorisierte
Datenverwaltungsinstanzen (Server, Großrechner etc.) nicht vorhanden sind (Allessie et al. 2019, S. 9). 
Die Konsensfindung in DLT-Netzwerken kann technisch sehr unterschiedlich realisiert werden und ist
maßgeblich daran geknüpft, wie offen das Netzwerk gestaltet ist. In DLT-Netzwerken mit sehr offener Struktur und 
folglich einander vollständig unbekannten Teilnehmenden wird meist auf den Konsensmechanismus des
Arbeitsnachweises (»Proof of Work«) zurückgegriffen. Dieser Mechanismus nutzt für die Transaktionsvalidierung die 
                                                        
22 https://coinmarketcap.com/all/views/all/ (5.5.2021) 
23 Möglich ist allerdings, dass der Datenstand nur bei einem Teil des Netzwerks in seiner Gesamtheit vorliegt, während bei anderen
Netzwerkknoten nur einzelne Abschnitte gespeichert sind.
Rechenkapazitäten im Netzwerk und wird beispielsweise auch von der Bitcoin-Blockchain verwendet. Sehr
offene und dadurch anonym nutzbare DLT-Netzwerke sind aufgrund dieses Verfahrens meist energieintensiv und 
limitiert in der Verarbeitungsgeschwindigkeit (Bitkom 2019, S. 90). Neuere Entwicklungen in dem Bereich
erlauben eine Konsensfindung, die nicht die Rechenleistung der Netzwerkteilnehmer/innen inkorporiert, womit
geringere Energieverbräuche ermöglicht werden (Bitkom 2019, S. 90). Zu nennen ist etwa der Ansatz des
Anteilsnachweises (»Proof of Stake«). Die Grundidee ist hierbei, dass der Anteil der Knoten am Netzwerk berücksichtigt 
wird (Schweizer et al. 2017, S. 12; TAB 2022b). Anteile können z. B. die Anzahl hinzugefügter Transaktionen 
oder die Dauer der Beteiligung am Netzwerk sein. 
Die Verifizierung und Legitimierung von neuen Transaktionen sowie die anschließende Aktualisierung des 
Datenbestands im DLT-Netzwerk geschehen unter Einsatz mathematischer Verschlüsselungsverfahren, mittels 
derer Dateneinträge in feste, nicht einseitig annullierbare Beziehungen gesetzt werden. Eine Manipulation der 
Daten, ohne dass dies im Netzwerk augenblicklich auffällt und ggf. automatisiert rückgängig gemacht wird, ist 
dadurch praktisch nicht möglich (BSI 2019a, S. 16). Daten, die in DLT-Netzwerken vorgehalten werden, können 
also nicht unilateral gelöscht oder verändert werden. Ebenso folgt aus der Struktur der verteilten
Datenspeicherung und -verwaltung, dass der Betrieb des Netzwerks auch dann noch aufrechterhalten werden kann, wenn
einzelne Netzwerkknoten ausfallen. Architekturbedingt ist somit die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls eines
einzelnen Netzwerkknotens (»Single Point of Failure«), der die Funktionsweise der gesamten Infrastruktur grundlegend 
beeinträchtigt, als gering einzustufen (Allessie et al. 2019, S. 10). 
DLT-Netzwerke zeichnet außerdem aus, dass Datensätze, Ereignisse oder Transaktionen in chronologischer 
Reihenfolge für alle Teilnehmer/innen nachvollziehbar gespeichert werden. Diese Datenhistorie erzeugt ein hohes 
Maß an Transparenz, sodass Netzwerkteilnehmer/innen mit entsprechenden Zugriffsrechten Einsicht in den
gesamten Transaktionsverlauf nehmen können. Folglich können Veränderungen im Datenbestand beliebig weit
zurückverfolgt und nachvollzogen werden. 
Einige DLT-Netzwerke ermöglichen zudem die Einrichtung miteinander verknüpfter, automatisch
ablaufender Transaktionsketten in Form von intelligenten Verträgen (»Smart Contracts«). In der Regel handelt es sich 
hierbei um Softwarekomponenten, die nach dem Prinzip einer Wenn-dann-Funktion gestaltet sind: In Reaktion 
einer oder mehrerer vordefinierter Aktionen wird automatisch ein bestimmtes Ablaufverhalten angestoßen. 
»Smart Contracts« werden als geeignet betrachtet, um standardisierte Prozessabläufe zu automatisieren (Berryhill 
et al. 2018, S. 19). Da jede im Rahmen eines »Smart Contract« ausgelöste Datenveränderung den Prinzipien der 
Transaktionsabsicherung des jeweiligen DLT-Systems unterliegt, gilt auch hier grundsätzlich ein hohes Maß an 
Datensicherheit (Kompetenzzentrum Öffentliche IT 2017, S. 14). Potenziale für diese Art von Anwendungen
werden z. B. in der Industrie gesehen, etwa bei vollautomatisierten Fertigungsprozessen (Alladi et al. 2019, S. 7). 
Daneben werden »Smart Contracts« auch zur Unterstützung komplexer, automatisierter Prozesse in der
öffentlichen Verwaltung diskutiert, wie etwa im Zusammenhang mit der Stimmabgabe bei einer Wahl oder der sicheren 
Zustellung von Behördendokumenten (Berryhill et al. 2018, S. 24). 
Die grundlegenden technischen Kerneigenschaften von DLT stellen sich zusammenfassend in Tabelle 2.4 
wie folgt dar (siehe auch ITU 2019, S. 1).
Tab. 2.4 Technische Kerneigenschaften von DLT 
dezentrale und redundante Datenhaltung 
 
In einem DLT-Netzwerk verwaltet eine Vielzahl von Rechnern gemeinsam einen 
Datenbestand (Dezentralität). Die Datenbasis wird dabei gleichzeitig in identischer 
Form bei mehreren Netzwerkknoten vorgehalten (Redundanz) und Änderungen 
werden automatisch synchronisiert. Die dezentrale Organisation sorgt dafür, dass 
eine Überprüfung durch eine zentrale Kontrollinstanz erschwert und das Netzwerk 
belastbarer wird. 
Erweiterbarkeit des Transaktionsverzeichnisses 
 
Im Gegensatz zu traditionellen Datenbanken kann die Liste der Transaktionen in 
einem DLT-Netzwerk nicht nachträglich überschrieben oder gelöscht werden.
Vergleichbar mit einem Logbuch werden Einträge über neue Transaktionen
stattdessen chronologisch den vorherigen angefügt. 
Unveränderbarkeit der Daten 
 
Einzelne Dateneinträge in einem DLT-Netzwerk sind über kryptografische
Mechanismen miteinander fest verbunden. Datenänderungen in Form von Erweiterungen 
des Datenbestands ohne die Zustimmung von anderen Netzwerkteilnehmer/innen 
sind in der Regel nicht möglich. Den Datenbeständen in DLT-Netzwerken wird
bezüglich dieser Eigenschaft eine hohe Widerstandsfähigkeit beispielsweise
gegenüber cyberkriminellen Angriffen zugesprochen (Datensicherheit). 
Eigene Zusammenstellung 
2.2.2 Drei Arten von DLT-Netzwerken 
DLT-Netzwerke können sich hinsichtlich ihrer technischen Ausgestaltung deutlich voneinander unterscheiden 
(Kompetenzzentrum Öffentliche IT 2017, S. 15; Natarajan et al. 2017, S. 7; Ubaldi et al. 2019, S. 16).
Grundsätzlich werden drei Typen unterschieden (Abb. 2.2), wobei die Zuweisung von Lese- und Schreibrechten als
maßgebliches Unterscheidungsmerkmal der Taxonomie fungiert. Dabei geht es bei der Unterscheidung darum, welche 
Akteure den Datenbestand einsehen dürfen (Leserechte) und wer berechtigt ist, neue Transaktionen vorzunehmen 
(Schreibrechte).24 Je nach Art der Konfiguration des DLT-Netzwerks ergeben sich spezifische
Anwendungsfelder, auf die im Folgenden eingegangen wird. 
                                                        
24 Über die abgebildeten Grundarchitekturen hinaus wird auch oft ein vierter Typus beschrieben. Es handelt sich dabei um eine
Konfiguration, bei der eine Zugangsbeschränkung mit einem Schreibrecht für alle Beteiligten kombiniert wird. Da dieser Netzwerkstruktur für 
den hier behandelten Anwendungsbereich kein praxisrelevanter Einsatzzweck und Nutzwert zugesprochen wird (Baumann et al. 2017, 
S. 14), ist sie nicht Teil der folgenden Ausführungen.
Abb. 2.2 Drei Typen von DLT-Netzwerken, differenziert anhand der Verteilung von Schreib- und 
Leserechten 
Eigene Darstellung in Anlehnung an Ubaldi et al. 2019, S. 16 
Öffentliche DLT-Netzwerke 
Anwendungsbeispiele: digitale Währungen 
In dieser weitgehend offenen Ausgestaltung liegt das DLT-Netzwerk vollständig transparent und zugänglich vor 
(»public permissionless«). Jeder Akteur, d. h. beispielsweise jede Person mit einem Internetzugang, ist
zugelassen, die Datenbasis einzusehen und kann eigene Transaktionen erwirken. Nutzer/innen benötigen folglich
keinerlei Zuweisungen, um am DLT-Netzwerk zu partizipieren. Als primärer Anwendungsfall öffentlicher DLT-
Netzwerke sind Kryptowährungen anzuführen, wie sie Bitcoin oder Ether darstellen (Ubaldi et al. 2019, S. 16 ff.). 
Öffentliche, zuweisungsfreie DLT-Netzwerke entsprechen dem gern verwendeten Idealbild, bei dem das
Vertrauen in die Korrektheit der Daten faktisch ausschließlich durch die Teilnehmerschaft erzeugt wird, die das
Netzwerk gemeinsam betreibt. Um in einer öffentlichen und dadurch sehr anonymen DLT-Konfiguration eine
dezentrale Datenverwaltung zu organisieren, kommen – wie beim Bitcoin – bislang vor allem rechen- und damit
energieintensive Konsensverfahren zum Einsatz (»Proof of Work«).25 Das Ethereumnetzwerk vollzieht mit seinem 
Umstieg auf Ethereum 2.0 in 2021 auch einen Übergang des Konsensmechanismus von »Proof of Work« auf 
»Proof of Stake«, der keine hohe Rechenleistung erfordert und somit auch Energie spart. 
                                                        
25 In den Debatten um die Einsatzmöglichkeiten von DLT-Netzwerken wird oft der Energiebedarf als limitierender Faktor aufgeführt. 
Entgegen den häufigen Schilderungen gilt allerdings, dass sich dieser weniger nach der Netzwerkgröße richtet, also der Anzahl der 
Netzwerkknoten und Transaktionen. Eine gewichtige Einflussgröße für den Energie- und Ressourcenverbrauch ist vielmehr der jeweils 
zum Einsatz kommende Konsensmechanismus (acatech 2018, S. 21; BSI 2019a, S. 18). In aktuellen Berechnungen wird davon
ausgegangen, dass allein das Bitcoin-DLT-Netzwerk einen Elektrizitätsverbrauch aufweist wie das gesamte Land Belgien (knapp 90 TWh) 
(Vries 2020, S. 1). Weitere Informationen finden sich in TAB (2022b).
Private DLT-Netzwerke 
Anwendungsbeispiele: Firmenkonsortien, industrielle Produktionssysteme, Clearingsysteme, Vertrags- und
Lieferantenmanagement, Verwaltung digitaler Gesundheitsdaten 
Im Gegensatz zu öffentlichen DLT-Netzwerken wird der Zugang für neue Teilnehmer/innen bei privaten DLT-
Netzwerken durch eine Genehmigungsinstanz autorisiert. Diese regelt nicht nur, welche Teilnehmer/innen das 
Transaktionsprotokoll einsehen können, sondern bestimmt auch, wer legitimiert ist, Schreibvorgänge
durchzuführen. Private DLT-Netzwerke sind damit gewissermaßen als zentralisierte Ausprägung des DLT-Ansatzes zu 
begreifen. Entsprechend konfigurierte zugangs- und partizipationsbeschränkte DLT-Netzwerke umfassen meist 
eine kleinere Zahl an Teilnehmer/innen und bieten sich in Anwendungsbezügen an, in denen datenschutzsensible 
Informationen verarbeitet werden. Dadurch, dass bei dieser Art von DLT-Netzwerken eine Abstufung von
Zugriffsrechten möglich ist, werden sie insbesondere auch für den öffentlichen Sektor als relevant erachtet (Kairies-
Lamp et al. 2019, S. 14). Die Analysen ausländischer Praxisbeispiele (Kap. 3) bestätigen diese Einschätzung: Von 
den vier vorgestellten Anwendungen basieren alle auf zugangsbeschränkten DLT-Netzwerkstrukturen. Zu den 
Anwendungsfällen privater DLT-Netzwerke gehören sowohl organisationsinterne als auch -übergreifende
Netzwerke. Zwei konkrete Beispiele sind das in Konsortien zum Einsatz kommende System »Hyperledger Fabric« 
(siehe Fallbeispiel DLT-basierte Handelsplattform für nachhaltig produzierten Strom) und das für Anwendungen 
in der Finanzbranche konzipierte System »R3 Corda« (Kunde et al. 2017, S. 16). In zugangsbeschränkten, also 
nichtöffentlichen DLT-Netzwerken werden in der Regel keine rechenintensiven Mechanismen zur
Transaktionsvalidierung und Sicherstellung der Datenintegrität angewandt (Bitkom 2019, S. 13). Dadurch, dass die
Teilnehmerschaft vorausgewählt ist, kann von einem gewissen Vertrauensniveau innerhalb des Netzwerks ausgegangen 
werden. Oft werden im Fall von privaten DLT-Systemen Transaktionen durch autorisierte
Genehmigungsinstanzen validiert (Konsensmechanismus des Autoritätsnachweises [»Proof of Authority«]). Daraus folgt, dass
hauptsächlich Konsensmechanismen genutzt werden, die deutlich weniger komplex und hierdurch wesentlich schneller 
und energieschonender sind als bei öffentlichen DLT-Netzwerken (OECD Opsi 2018, S. 15). 
Öffentliche DLT-Netzwerke mit beschränktem Schreibrecht 
Anwendungsbeispiele: Dokumentation von Liefer- und Produktionsketten, Verwaltung öffentlicher Register 
Eine Kombination aus öffentlichem und privatem Netzwerk bilden die öffentlichen Netzwerke mit beschränktem 
Schreibrecht. In dieser Konfiguration wird ein unbeschränktes Leserecht mit privilegierten und zum Schreiben 
autorisierten Netzwerkinstanzen kombiniert. Der Datenbestand und die Transaktionshistorie sind öffentlich
einsehbar. Möglichkeiten, im DLT-Netzwerk Daten hinzuzufügen bzw. Transaktionen zu veranlassen, werden
allerdings nur autorisierten Teilnehmer/innen eingeräumt. 
Eine Anwendungsmöglichkeit einer solchen DLT-Konfiguration ist die Dokumentation von
Herkunftsnachweisen in Produktions- und Lieferketten. Hersteller und Lieferanten füllen in dem Fall eine gemeinsame und 
manipulationssichere Datenbank mit produktbezogenen Informationen. Verbraucher/innen sowie andere Akteure 
erhalten im späteren Prozess zwar Einblick in den Datenbestand, sie sind aber selbst nicht berechtigt, neue Daten 
hinzuzufügen. Ein Beispiel eines solchen DLT-basierten Systems aus der Nahrungsmittelbranche ist der durch 
ein Konsortium von multinationalen Unternehmen getragene IBM-Food Trust (McDermott 2018). Dieser arbeitet 
auf DLT-Basis, um den teilnehmenden Händlern, Lieferanten, Produzenten und Anbietern in der
Lebensmittelindustrie Daten aus dem Nahrungsökosystem und somit eine höhere Nachverfolgbarkeit, Transparenz und Effizienz 
in einzelnen Nahrungsmittelversorgungsketten (z. B. von Kaffee oder Fisch) zu bieten. Auch für diese Art von 
DLT-Konfiguration werden in der öffentlichen Verwaltung diverse Anwendungsmöglichkeiten diskutiert, vor 
allem im Zusammenhang mit der Modernisierung öffentlicher Register (Anwendungsfall öffentliche
Registerführung).
2.2.3 Anwendungsmöglichkeiten in der öffentlichen Verwaltung 
Mit DLT können auf Basis der dezentralen Datenverwaltung sowie der unveränderbaren Transaktionshistorie 
Prozesse in der öffentlichen Verwaltung transparent und sicher gestaltet werden. Die Innovationspotenziale
bestehen im Wesentlichen in Effizienzsteigerungen, Zugewinnen bei der Datensicherheit sowie in einem
Vertrauensvorschuss der Bürger/innen bzw. Unternehmen in öffentliche Institutionen: 
›  Antizipierte Effizienzsteigerungen werden damit begründet, dass sich mit DLT und insbesondere durch den 
Einsatz von »Smart Contracts« Verwaltungsprozesse automatisieren lassen (Berryhill et al. 2018, S. 19).
Neben einem Bürokratieabbau und Kostensenkungen werden auch eine Reduktion von Fehlerquellen und eine 
Beschleunigung von Verwaltungsprozessen angenommen. Die erwartete Kostenreduktion soll durch die 
Vermeidung von informationstechnischen Redundanzen und Medienbrüchen26 innerhalb einer DLT-
basierten Infrastruktur realisiert werden. 
›  Die Zugewinne bei der Datensicherheit werden durch eine mögliche Steigerung der informationstechnischen 
Widerstandsfähigkeit begründet (Berryhill et al. 2018, S. 28). Dahinter steht die Überlegung, dass die
kryptografisch sichergestellte Datenintegrität ein vergleichsweise hohes Schutzniveau ermöglicht, beispielsweise 
gegenüber cyberkriminellen Angriffen. Zudem wird argumentiert, dass die dezentrale Netzwerkarchitektur 
und Datenhaltung etwaige Risiken durch den Ausfall eines oder weniger Knoten (z. B. durch Stromausfall) 
verringern und damit die Funktionsfähigkeit des gesamten Netzes absichern. 
›  Als weitere häufig mit dem Einsatz von DLT-Netzwerken in Verbindung gebrachte Erwartung wird eine 
langfristige Vertrauenssteigerung zwischen Verwaltungsorganisationen und Bürger/innen angeführt
(Kompetenzzentrum Öffentliche IT 2017, S. 21). Konkrete Hoffnungen werden in öffentliche DLT-Netzwerke 
gesetzt, in denen Verwaltungsprozesse für alle Beteiligten transparent dokumentiert werden können, 
wodurch sich Manipulationsrisiken und Intransparenz reduzieren lassen. 
Die maßgeblichen Potenziale von DLT im Kontext des öffentlichen Verwaltungshandelns lassen sich sechs
Themengebieten bzw. Anwendungsfällen zuordnen, die nachfolgend vorgestellt werden: öffentliche Registerführung, 
digitale Bürgeridentitäten, Dokumentenverifikation, Dokumentation von Produktions- und Lieferketten, Wahlen 
sowie die interorganisationale Zusammenarbeit. 
Anwendungsfall öffentliche Registerführung 
In Deutschland werden Register auf allen föderalen Ebenen und in allen Rechtsbereichen zu unterschiedlichen 
Zwecken genutzt. Neben Behörden und Gerichten können auch bestimmte Unternehmen, Verbände, Kammern 
und andere Träger der Selbstverwaltung gesetzlich zur Führung von Registern verpflichtet sein. Dabei ist der 
Begriff des Registers nicht klar definiert oder abgrenzbar. Insbesondere ist die Grenze zwischen Registern und 
sonstigen Verwaltungsdatenbeständen fließend. Das Destatis (2017, S. 4) hat in Deutschland insgesamt 214
Register identifiziert; in seiner Zusammenstellung werden insgesamt vier Sphären von großen Registern
unterschieden: 
›  Inneres: Melde- und Personenstandsregister, Ausländerzentralregister 
›  Register der Amtsgerichte 
›  Sozialdaten: Meldungen an die Sozialversicherungen 
›  Steuerdaten 
Innerhalb dieser Sphären gibt es in der Regel einheitliche Identifikationsnummern, technische Standards sowie 
einen gewissen Grad der Vernetzung und des Datenaustauschs. Neben den Registern in diesen Sphären gibt es 
bereichsspezifische Registercluster, z. B. Gesundheit, Umwelt, Energie und Landwirtschaft (Destatis 2017, S. 4). 
Hierzu zählen im Registercluster Gesundheit die im Aufbau befindliche Telematikinfrastruktur und hier konkret 
                                                        
26 Der Begriff bezieht sich auf die Informationsverarbeitung und kommt dann zur Anwendung, wenn bei einem Prozess Daten von einem 
Speichermedium (etwa Papier) in ein anderes (etwas ein digitales IT-System) übertragen werden.
das bereits aufgebaute elektronische Interoperabilitätsverzeichnis für technische und semantische Standards,
Profile und Leitfäden für das digitale Gesundheitswesen. Im Registercluster Landwirtschaft existiert beispielsweise 
die »Zentrale InVeKos Datenbank« (»ZID«) für die Meldung von Zahlungsansprüchen bezüglich der
Basisprämienregelung in der Landwirtschaft sowie das »Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere« (»HI 
Tier«), in das zum Schutz der Verbraucher/innen zentral für ganz Deutschland alle Bestandsveränderungen wie 
Geburt, Bewegung, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung etc. nach der Viehverkehrsverordnung27 (ViehVerkV) 
von den Halter/innen gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert werden.28 
Der DLT werden in allen Verwaltungsebenen Potenziale zugesprochen, die Digitalisierung der
Verwaltungsdaten und damit die vom Normenkontrollrat geforderte Automatisierung der Register voranzutreiben und so die 
Transparenz und Effizienz in den Registern zu erhöhen. Die dezentrale Struktur von DLT bietet Potenziale, da 
zum einen bei der Registernutzung und -pflege oft Einrichtungen unterschiedlicher Verwaltungsebenen beteiligt 
sind, zum anderen die Registerdaten bei standardisierten Prozessen genutzt und geändert, nicht jedoch
ausgetauscht werden müssen. Die Spanne der im Zusammenhang mit DLT-Netzwerken genannten Registersysteme ist 
breit: Neben amtlichen Verzeichnissen von Grundeigentum geht es um Informationen der Sozialversicherung, 
Unternehmensregister, Verzeichnisse von Kfz, Führerscheinen, Reisepässen, Waffen oder Patenten (Bitkom 
2019, S. 61; Bundesregierung 2018a, S. 6; Schulze et al. 2019, S. 86). Das Ziel der Automatisierung und
Modernisierung könnte beispielsweise konkret darin bestehen, eine Unternehmensgründung an einem Tag oder einen 
Antrag auf Elterngeld ohne Papiernachweise zu bewerkstelligen. DLT würde dabei zur Prozessabwicklung und -
kontrolle jeweils den übergreifenden Zugriff auf die Register mittels dezidierter, zeitlich begrenzter Zugriffsrechte 
gewähren, um Eintragungen in den Registern vorzunehmen oder zu ändern. Die eigentlichen Nutzdaten würden 
entsprechend in den bestehenden statischen Registern verbleiben. Praktisch würde dies am Beispiel des Umzugs 
eines Unternehmens Folgendes bedeuten: DLT koordiniert als regelbasiertes Transaktionsmanagementsystem den 
immer gleich ablaufenden und in einem DLT-Netzwerk bzw. »Smart Contract« definierten Prozess und stößt die 
notwendigen Eintragungen für den Umzug an, also Änderungen der Einträge im Gewerbe- und Kfz-Register, bei 
der Sozialversicherung etc. Ein aufwendiger Datenaustausch mit mehr als sechs Behörden von Bund, Land,
Kommunen, wie er bislang erforderlich ist, würde entfallen (IT-Planungsrat 2020, S. 19 f.). 
Im März 2021 trat das Registermodernisierungsgesetz29 (RegMoG) in Kraft. Dies gilt als wichtiger Schritt 
zur weiteren Automatisierung der Register in Deutschland. Das RegMoG schafft die Voraussetzung dafür, dass 
bei Behördengängen bestimmte Angaben und Nachweise nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden müssen 
(Once-only-Prinzip). Mit dem RegMoG soll ein übergreifendes Identitätsmanagement in die öffentliche
Verwaltung Einzug halten. Damit personenbezogene Daten aus verschiedenen in der Verwaltung verwendeten Registern 
der richtigen Person zugeordnet werden können, ist ein einheitliches Identifizierungsmerkmal erforderlich. Die 
von einem Register übermittelten Daten sollen zukünftig anhand der Steueridentifikationsnummer einer
natürlichen Person zugeordnet werden. Den im RegMoG verankerten Änderungen zufolge müssten z. B.
Geburtsurkunden von Bürger/innen nicht mehr bei unterschiedlichen Behörden als Papierurkunden eingereicht werden. Die 
jeweils zuständigen Behörden könnten stattdessen mit Zustimmung der antragstellenden Person einen
Registerauszug abrufen. Hierdurch sollen Mehrfacherhebungen und fehlerhafte Zuordnungen, aber auch etwaige
Prozessabbrüche durch Namensverwechslungen oder unterschiedliche Namensschreibweisen vermieden werden 
(Bundesregierung 2020b). Der Ende 2020 in erster Lesung diskutierte Gesetzentwurf des RegMoG sieht die
Einführung einer gemeinsamen Kennziffer in 56 von rund 200 Behördenregistern vor (Greis 2020). Aufgrund von 
diversen, auch verfassungsrechtlichen Bedenken30 sollen aus dieser Liste das Liegenschaftskataster und die
Justizregister gestrichen werden. Dazu zählen das Schuldnerverzeichnis, das Insolvenzregister, das
Rechtsdienstleistungsregister und das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammern. Damit umfasst die Liste vorerst 51 Register (Greis 
2021). 
                                                        
27 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) 
28 https://www.hi-tier.de/Dateien/info_allgemein.pdf (12.5.2021) 
29 Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer
Gesetze (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) 
30 Verfassungsrechtlich beanstandet wurde immer wieder, dass ein zentrales Personenkennzeichen die Weichen für die Erstellung von 
Persönlichkeitsprofilen stellt.
Anwendungsfall digitale Bürgeridentitäten 
Digitale Bürgeridentitäten gelten als ein weiteres vielversprechendes Anwendungsfeld von DLT-Netzwerken im 
Verwaltungskontext (Lyons et al. 2018, S. 21). Die Pilotierung eines entsprechenden Angebots wurde in der 
»Blockchain-Strategie« der Bundesregierung (BMWi/BMF 2019, S. 17) angekündigt und entsprechend mit
konkreten politischen Handlungsabsichten verknüpft. Hierzu zählen z. B. die Pilotierung DLT-basierter digitaler 
Identitäten und deren Evaluierung sowie die Absicht zur Prüfung in verschiedenen Verwaltungsverfahren, ob und 
inwieweit abgeleitete digitale Identitäten der Privatwirtschaft für Verwaltungsverfahren bzw. bestimmte
Rechtsgeschäfte anerkannt werden können. Digitale Bürgeridentitäten sollen es den Bürger/innen ermöglichen, sich über 
das Internet eindeutig gegenüber staatlichen (oder auch privaten) Instanzen auszuweisen.31 Digitale Identitäten 
sind nicht auf natürliche Personen beschränkt, sondern können auch für juristische Personen, Unternehmen,
Produkte oder Gegenstände, wie etwa Kraftfahrzeuge, vergeben werden. Eine spezielle Variante digitaler Identitäten 
sind selbstverwaltete Identitäten. Hierbei besitzen die Nutzer/innen die Möglichkeit, ihre personenbezogenen
Daten eigenständig zu kontrollieren und zu verwalten. Die Nutzer/innen – im Fall der selbstverwalteten digitalen 
Bürgeridentitäten die Bürger/innen – haben die Hoheit über die assoziierten Daten und sind in der Lage, diese zu 
ändern oder zu löschen (Kirstein et al. 2017, S. 4). Die Daten der Bürgeridentität liegen entsprechend nicht bei 
zentralen Instanzen wie Unternehmen, sondern bei den Bürger/innen, z. B. auf deren Mobilfunkgerät. Damit
werden Probleme hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung vermieden, die bei zentraler Speicherung von
personenbezogenen Daten auftreten. In einem Projekt wurde das Potenzial von DLT für selbstverwaltete digitale 
Bürgeridentitäten auf Basis einer öffentlichen Ethereumblockchain ausgelotet (dazu und zum Folgenden Kirstein 
et al. 2017). Jede Identität wurde durch einen »Smart Contract« repräsentiert sowie eine Webanwendung
entwickelt, um den Nutzer/innen Zugriff auf die Funktionalität zu geben und die persönlichen Daten zu verwalten. 
Dabei wurden die persönlichen Merkmale der Identität nicht in der Blockchain abgelegt, sondern ein eindeutiger 
Hashwert, eine Art digitaler Fingerabdruck der Daten, hinterlegt. Dieser Wert kann dann von einer oder mehreren 
Parteien verifiziert werden. Denkbar wäre z. B., dass die Nutzer/innen als persönliches Merkmal das
Geburtsdatum wählen und für eine Verifikation mit ihrem Personalausweis zum Bürgeramt gehen. Das Bürgeramt würde 
dann als Nutzer des Systems ebenfalls den Hashwert des Geburtsdatums ermitteln, mit dem bereits in der
Blockchain abgespeicherten Wert vergleichen und bei Gleichheit der Hashwerte eine Verifikation dieses Merkmals in 
der Blockchain hinterlegen. Die Eigentümer der Identität könnten Dritten ihre geprüfte Identität vorzeigen und 
sich somit sicher digital ausweisen. Spezifisch für den deutschen Kontext wird im Zusammenhang mit digitalen 
Bürgeridentitäten diskutiert, inwieweit es sinnvoll ist, den durch das OZG vorangetriebenen deutschen
Verwaltungsportalverbund durch die Inkorporierung von DLT zu ergänzen (BMWi/BMF 2019, S. 17; Bundesregierung 
2018a, S. 15). 
DLT-basierte Verfahren sollen beim Aufbau eines Systems für digitale Bürgeridentitäten vor allem ein hohes 
Niveau an Datensicherheit und Datenschutz bieten: Durch die Festlegung von Zugriffsrechten jeweils für
verschiedene Behörden könnte beispielsweise im Einzelfall festgelegt werden, mit welchen Institutionen und zu
welchem Zweck personenbezogene Daten geteilt werden dürfen (Lyons et al. 2018, S. 21). Mit der anvisierten
Erhöhung der Souveränität von Bürger/innen über den individuell gespeicherten Informationsstand werden
grundlegend vertrauensstärkende Effekte in staatliche Stellen erhofft (Kairies-Lamp et al. 2019, S. 14). 
Anwendungsfall Dokumentenverifikation 
Die Integrität von Dokumenten spielt in der öffentlichen Verwaltung eine große Rolle und ist eine Voraussetzung 
für das Vertrauen von Bürger/innen, Unternehmen und anderen Organisationen in die Funktionsfähigkeit des 
Staates. Der DLT werden hohe Potenziale zugesprochen, viele aufwendige, bislang papierbasierte Prozesse in der 
öffentlichen Verwaltung zu optimieren und die Verifikation von Dokumenten mit weniger Ressourcen schneller 
und sicherer umzusetzen (Kompetenzzentrum öffentliche IT 2017, S. 20; IT-Planungsrat 2019a, S. 6). DLT bietet 
Verfahren, um die Echtheit und fortdauernde Gültigkeit von digitalen Dokumenten zu bestätigen. So könnten 
beispielsweise die aktuell papiergebundenen Prozesse rund um die Nachweisdokumente notarieller Vollmachten 
und Erbscheine mit DLT digitalisiert werden. Die DLT-Anwendungen könnten hierfür einen Hashwert des zu 
                                                        
31 Oft wird in dem Zusammenhang auch die Einrichtung digitaler Portale genannt, in denen vielfältige personenbezogene Informationen 
wie Ausweisnummer, Bildungsabschlüsse, amtliche Bescheinigungen und Urkunden zusammenfließen (sogenannte Bürger- oder  
E-Service-Konten) (Krimmer/Fischer 2017, S. 14).
registrierenden Dokumentes erstellen und diesen als eindeutige Identifikationsnummer (ID) verwenden. Im
Gegensatz zu öffentlichen Blockchainsystemen wären der Lese- und der Schreibzugriff der in diesem
Anwendungsfall verwendeten DLT stark eingeschränkt. Für bestimmte Aktionen, wie z. B. das Ändern der Gültigkeit von 
Dokumenten, wäre eine Zertifizierung notwendig. Eine nicht zertifizierte Partei erhielte lediglich den Zugriff auf 
den Gültigkeitsstatus eines Dokuments (Babel et al. 2020, S. 416). Neben der Dokumentenverifikation von
Erbscheinen und notariellen Beglaubigen werden vor allem die Digitalisierung von Bildungszertifikaten sowie von 
Softwarelizenzen diskutiert bzw. bereits in einzelnen Anwendungen umgesetzt (BSI 2019a, S. 68). Verifizierte 
Zeugnisse könnten die Hürden für digitale Bewerbungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung senken und 
gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der eingereichten Dokumente erhöhen. 
Anwendungsfall Dokumentation von Produktions- und Lieferketten 
Die öffentliche Verwaltung ist für die Beschaffung einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen
verantwortlich. Schätzungen gehen dabei in Deutschland von einem jährlichen Volumen von mindestens 300 Mrd. Euro 
aus (BMWi o.  J.).32 Sofern Bund, Länder und Kommunen Aspekte der Nachhaltigkeit beim Einkauf von Waren 
und Dienstleistungen berücksichtigen, wird von relevanten Effekten auf Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz 
sowie Arbeitsbedingungen ausgegangen.33 Hierzu bieten DLT-Netzwerke Anwendungspotenziale für die
öffentliche Verwaltung, Angebote für Produkte und Dienstleistungen kriteriengeleitet, z. B. auf die Einhaltung von 
Menschenrechts- und Umweltstandards hin, zu prüfen und ihre Vergaben entsprechend zu gestalten. Dies würde 
voraussetzen, dass die Anbieter Produkt- und Lieferkettenstandards mittels DLT dokumentieren. Die den
Angeboten zugrunde liegenden Waren und Wertschöpfungsketten könnten dabei auch entlang von Lieferketten mit 
vielen Stakeholdern transparent und nachvollziehbar dokumentiert werden. DLT-basierte Nachweissysteme 
könnten für die öffentliche Verwaltung besonders dort Mehrwerte bringen, »wo Aufsichtspflichten über die
Herkunft eingesetzter Produkte oder über Produktions- oder Wertschöpfungsketten bestehen« (Schulze et al. 2019, 
S. 84). Als konkreter Anwendungsfall ist die Arbeit des Zolls zu nennen: Der umfassende Einsatz von DLT in der 
Dokumentation von Warenzyklen und Wertschöpfungsketten könnte Prüfprozesse beschleunigen
(Bundesregierung 2018a, S. 18). 
Anwendungsfall Wahlen 
Ein weiterer diskutierter DLT-Anwendungsfall in der öffentlichen Verwaltung stellt die Administration
kommunaler, regionaler oder nationaler Wahlen dar (E-Voting) (Allessie et al. 2019, S. 4). DLT-basierte Wahlen
versprechen mehr Flexibilität, Sicherheit und Effizienz. Wahlen sollen so nicht nur kostengünstiger, sondern auch
schneller und transparenter umgesetzt werden können. So könnten Schwachstellen konventioneller Wahlen behoben 
werden, beispielsweise die bislang üblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Auswertung von Wahlscheinen bei 
der Briefwahl (Killmeyer et al. 2017, S. 15). Die Umsetzung im DLT-Netzwerk könnte wie bei den
selbstverwalteten Bürgeridentitäten erfolgen. Die Bürger/innen könnten z. B. über eine browserbasierte Webanwendung mit 
ihren mobilen Endgeräten ortsunabhängig an einer Wahl teilnehmen. »Smart Contracts« könnten dafür eingesetzt 
werden, dass nur stimmberechtigte Teilnehmer/innen zur Wahl zugelassen werden. Wähler/innen könnten mit 
DLT-basierten Verfahren, die auf eine bestehende Internetinfrastruktur aufsetzen, ihren jeweiligen Stimmzettel 
transparent im System nachverfolgen: »Wie bei vielen elektronischen Wahlsystemen wäre eine manuelle
Auszählung nicht erforderlich und das Ergebnis sofort nach einer Wahl vorhanden. Jeder Stimmberechtigte kann 
zudem nachprüfen, dass die eigene Stimme mitgezählt wurde« (Kompetenzzentrum Öffentliche IT 2017, S. 22). 
Auch würden, bedingt durch die DLT-inhärente Eigenschaft der Unveränderlichkeit des Datenbestands, Risiken 
für eine nachträgliche Manipulation des Abstimmungsprozesses minimiert. 
                                                        
32 Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und 
Konzessionen (Vergabestatistikverordnung – VergStatVO) die Grundlage für die allgemeine, bundesweite Vergabestatistik geschaffen, 
die am 1. Oktober 2020 startete. Damit werden in Deutschland erstmals die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen
flächendeckend statistisch erfasst. Bislang verfügten Bund, Länder und Kommunen über keine valide Datenbasis, sodass mit Schätzungen
gearbeitet wurde. 
33 Nach einer Potenzialanalyse des Öko-Instituts könnten so beispielsweise die Berliner Landesverwaltungen mit umweltfreundlichen 
Produkten und Dienstleistungen ihre Treibhausgasemissionen um rund 47 % (von rund 757.000 auf 355.000 t CO2-Äquivalenten)
gegenüber der konventionellen Beschaffung senken (Hermann 2019, S. 8).
In einem aktuellen Gutachten der Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-SWISS) werden DLT-
basierte Verfahren zur Abwicklung demokratischer Wahlen neben den genannten Potenzialen auch
Einschränkungen zugesprochen (Braun-Dubler et al. 2020, S. 203). Es werden etwa Bedenken hinsichtlich der
Nutzerfreundlichkeit geäußert. So wäre die Abgabe einer Stimme eng an einen individuellen, privaten Codeschlüssel 
gebunden. Bei Verlust wäre eine Wiederherstellung nicht ohne Weiteres möglich, was eine private, geheime
Sicherung dieses Schlüssels notwendig machen würde. Auch wird das Risiko des Wahlbetrugs genannt. So könnten 
Schlüssel gestohlen oder gehandelt werden und in der Folge könnte es zu unrechtmäßigen Abstimmungen
kommen. Zudem weist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. März 
2009) auf das generelle Gebot der Öffentlichkeit hin und führt im Hinblick auf die Bedingungen zum Einsatz 
elektronischer Wahlgeräte aus, »dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung 
vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können«. Für die Nutzung von DLT-
basierten Wahlautomaten stellt dies eine weitere grundlegende Voraussetzung dar. 
Anwendungsfall interorganisationale Zusammenarbeit 
Der Einsatz von DLT wird grundsätzlich dort als nutzbringend betrachtet, wo in Kooperationen gearbeitet wird 
und hohe Anforderungen an die Integrität des Informationsstands bestehen. Dies ist u. a. bei der
interorganisationalen Zusammenarbeit der Fall. DLT-Anwendungen könnten dafür eingesetzt werden, über Organisationsgrenzen 
hinweg gezielt Zugriffs- und Bearbeitungsmöglichkeiten für bestehende Datensätze zu gewähren. Erwartet wird 
eine Abnahme der Datenhaltung von jeweils verschiedenen Verwaltungseinrichtungen und damit eine Reduktion 
des Datenverwaltungsaufwands (Ølnes/Jansen 2018, S. 359). Beispiele für die Zusammenarbeit der öffentlichen 
Verwaltung mit Partnern aus Wirtschaft oder Zivilgesellschaft sind die offene Kinder- und Jugendarbeit oder die 
Seniorenarbeit in Kommunen. Weitere Anwendungsmöglichkeiten wären die elektronische Patientenakte und
andere Formate eines datenschutzkonformen, nutzerfreundlichen Austauschs von Gesundheitsdaten zwischen
Ärzten, Krankenhäusern, Krankenversicherungen und Arbeitgebern (Krolop et al. 2017, S. 3). 
Auch beim Betrieb von Stromnetzen, die aufgrund der steigenden Nutzung nachhaltiger, dezentraler
Stromerzeugungsmethoden einer zunehmenden Fragmentierung ausgesetzt sind, könnte DLT zum Datenaustausch
eingesetzt werden. Hier können DLT-Netzwerke unter Umständen die Steuerung und Absicherung der
Stromversorgung vereinfachen, wie beispielsweise bereits von den Stadtwerken Wuppertal erprobt und in den Regelbetrieb 
überführt (Schilling/Elxnat 2018, S. 116) (Praxisbeispiel im Fokus: DLT-basierte Handelsplattform für nachhaltig 
produzierten Strom). Nicht zuletzt werden Anwendungsfälle in der Entwicklungszusammenarbeit gesehen.
Informationsaustauschprozesse und Finanztransfers zwischen Regierungsinstitutionen oder Hilfsorganisationen
könnten in DLT-Netzwerken unter Beachtung der Datensicherheit realisiert werden (Allessie et al. 2019, S. 11). 
2.2.4 Bestehende Anwendungen im Überblick 
Im Folgenden wird eine exemplarische Auswahl gegenwärtig existierender DLT-Anwendungen in der
öffentlichen Verwaltung vorgestellt. Die Übersicht berücksichtigt Anwendungsprojekte von Bund, Ländern und
Kommunen sowie in verwaltungsnahen Bereichen. Sie verdeutlicht, dass sich eine Vielzahl der Projekte mit ihrem 
Reifegrad noch in der Planungsphase befindet und DLT bislang nicht im Regelbetrieb der öffentlichen
Verwaltung in Deutschland angekommen ist. Die Auswahl der folgenden Beispiele fundiert in Teilen auf einer aktuellen 
Recherche des Beratungsunternehmens BearingPoint Holding B.V., in deren Umfang Ansätze von DLT-
Anwendungen identifiziert wurden (Schmid 2020, S. 17). 
Anwendungen im Konzept- und Prototypenstadium 
Die folgende Übersicht stellt Anwendungen bzw. Projekte vor, die mindestens über konzeptionelle Vorarbeiten 
in Form von Machbarkeitsstudien, Fach- oder Datenverarbeitungskonzepten verfügen. Hierzu zählen in der Regel 
Abhandlungen zu den technischen Umsetzungsmöglichkeiten, den Prozess- und Steuerungsverläufen oder auch 
systematische Darstellungen der Schnittstellen zwischen den an der Datenverarbeitung beteiligten Systemen und 
Akteuren. Die fortgeschritteneren Projekte befinden sich in frühen Teststadien, bei denen erste
Machbarkeitsnachweise und erste Prototypen vorhanden sind. Darunter fallen also erste Produktmuster, durch die eine
grundsätzliche Funktionalität der DLT-Anwendung demonstriert wird. Einige der Anwendungen erfüllen dabei schon
zentrale regulatorische Anforderungen, beispielsweise bestimmte informationstechnische Sicherheitsstandards
oder datenschutzbezogene Vorgaben. 
Ein Beispiel aus dieser Kategorie findet sich bei der Bundesnotarkammer und dem bayerischen
Justizministerium. Durch beide Institutionen wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Verwaltung von notariellen 
Vollmachten und Erbscheinen in einem DLT-Netzwerk erprobt. Die Anwendung ermöglicht es, wichtige
Urkunden, die bisher nur in Papierform vorlagen, auf digitalem Wege auszustellen. Zusätzlich wurde die Möglichkeit 
geschaffen, zweifelsfrei festzustellen, ob eine Vollmacht oder ein Erbschein zu einem gegebenen Zeitpunkt
Gültigkeit besitzt. Die Erkenntnisse der Studie können auf andere Anwendungsgebiete der Digitalisierung von
Dokumenten oder anderen Ausfertigungen durch die öffentliche Verwaltung transferiert werden (z. B.
Führerscheine). 
DLT-Anwendungen im frühen Konzept- und Prototypenstadium 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 
›  Machbarkeitsstudie und Pilotkonzept zur Nutzung DLT-basierter Verfahren bei der Einbindung und
Steuerung von Energieanlagen mithilfe von Smart-Meter-Gateways34 
›  Pilotierung des DLT-Einsatzes in der Energiewirtschaft, darunter die Erstellung einer Datenbank für
Geräteidentitäten, Möglichkeiten zur Visualisierung von CO2-Emissionen und Vorüberlegungen zum Aufbau 
eines Smart-Contract-Registers (Projekt »Future Energy Lab«) 
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Nordrhein-Westfalen 
›  Netzwerk »Digitale Nachweise« hat zum Ziel, ein System auf DLT-Grundlage zu entwickeln, um
Zeugnisse zweifelsfrei zu beglaubigen (Projekt »Digitales Zeugnis NRW«) 
›  Etablierung einer digitalen Blockchaininfrastruktur für Kommunen sowie kleine- und mittlere
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen (Projekt »Govchain.NRW«; siehe auch Praxisbeispiel DLT-basierte
Vernetzung zwischen öffentlichen und privaten Anbietern in Nordrhein-Westfalen) 
Finanzministerium Thüringen 
›  Sicheres Identitäts- und Rechtemanagement von Bürgerdaten in Kooperation mit der Bundesdruckerei, 
darunter DLT-basierte Identifikationsmethoden auf einem Onlineportal (Bürgerkonto) mit der
Möglichkeit, dass Bürger/innen souverän Datenänderungen vornehmen (Projekt »Life-Chain«) 
Staatsministerium für Digitales, Bayern 
›  Machbarkeitsstudie in Arbeit: Einbindung von DLT beim Aufbau eines Identitätsregisters für Bürger/
innen, Unternehmenskonten sowie Fachportale im Rahmen des Portalverbunds (in Kooperation mit der
Bundesnotarkammer) 
Staatsministerium der Justiz, Bayern 
›  Digitale Abbildung von notariellen Vollmachten und Erbscheinen, Blockchaintechnologie ermöglicht die 
Festlegung der Gültigkeitsdauer der Dokumente für einen definierten Zeitraum 
Landesamt für Steuern, Bayern 
›  Nutzung von DLT bei der steuerlichen Erfassung und eindeutigen Zuordnung von Onlinehändlern auf
Basis einer Registrierung der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) zur perspektivischen Vorbeugung 
von Umsatzsteuerbetrug (in Entwicklung) 
                                                        
34  Smart-Meter-Gateways beschreibt die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems mit einem integrierten
Sicherheitsmodul, anhand dessen eine sichere Datenübertragung erfolgt.
Stadt Köln 
›  Prototyp eines Systems auf DLT-Basis, mit dem sich Pkw-Parkausweise im Stadtgebiet verifizieren lassen. 
Das Kfz-Kennzeichen dient der Verkehrsüberwachung bzw. der Überprüfung der Parkerlaubnis. 
Eigene Zusammenstellung 
Anwendungen im Test- und Regelbetrieb 
Eine zweite Kategorie von Projekten vereint Anwendungen mit einem höheren technischen Reifegrad, bei denen 
von einem Test- oder Regel- bzw. Realbetrieb gesprochen werden kann. Der Betrieb wird hierbei folglich
entweder mit einer Pilotnutzergruppe, also einem begrenzten und ggf. vorausgewählten Kreis an Personen bzw.
Institutionen, oder ohne Beschränkungen vollzogen. Ein relevantes und gut dokumentiertes Beispiel von
Anwendungen dieser Kategorie findet sich im BAMF. Dort existiert ein Prototyp eines DLT-basierten Verfahrens, durch das 
eine behördenübergreifende Kommunikation und Zusammenarbeit im Rahmen der Ankunft, Entscheidung und 
kommunalen Verteilung bzw. der Rückkehr von Asylsuchenden im Asylprozess erleichtert werden sollen. Die 
bisherige Kommunikation ist bei diesen Prozessschritten in Teilen sehr aufwendig und mit vielfältigen
Medienbrüchen verbunden. DLT soll zu einer effizienteren und sichereren Gestaltung des behördenübergreifenden
Prozesses der Asylverfahrensbearbeitung führen (IT-Planungsrat 2020). Nach einer ersten Projektphase (von Februar 
bis Juni 2018) wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt. Am Beispiel eines vereinfachten Asylprozesses 
wurden neben technischen und fachlichen vor allem datenschutzrechtliche Aspekte evaluiert. In Zusammenarbeit 
mit der Landesdirektion Sachsen wird seit August 2018 eine Blockchainlösung in der neuen AnkER-Einrichtung 
Dresden pilotiert. Hinter den neu eingeführten AnkER-Einrichtungen steckt die Idee, alle Schritte des
Asylverfahrens und damit auch alle beteiligten Behörden unter einem Dach zu vereinen (BAMF 2018a; IT-Planungsrat 
2020). Nach Abschluss der Pilotierung soll darüber entschieden werden, ob die DLT-basierte Anwendung auch 
an weiteren Standorten eingeführt wird. 
Auf Bundesebene sticht mit Blick auf den Reifegrad außerdem eine DLT-basierte Anwendung der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Erhöhung der Transparenz in der Mittelverwendung von Förder- und
Entwicklungsgeldern heraus. Mit der im Innovationslabor Digital Office der KfW entwickelten DLT-Anwendung 
»Trusted Budget Expenditure« (»TruBudget«) sollen die von der KfW bereitgestellten Fördermittel im Rahmen 
der Entwicklungszusammenarbeit effizient und transparent verteilt und verwaltet werden. Mit »TruBudget« hat 
die KfW eine auf Blockchain basierende digitale Plattform entwickelt, mit der die Arbeits- und
Abstimmungsprozesse zwischen Geschäftspartnern abgebildet werden. Alle für die Projektumsetzung relevanten Vorgänge 
(z. B. Mittelallokation, Ausschreibeverfahren und Zahlungsvorgänge) können von den Partnern auf der Plattform 
gemeinsam bearbeitet werden – mit der Blockchain werden sie unveränderbar und für alle Beteiligten jederzeit 
nachvollziehbar dokumentiert.35 
DLT-Anwendungen im Test- und Regelbetrieb 
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 
›  DLT-basierte Anwendungen werden in der Logistik eingesetzt und ermöglichen durch digitale
Frachtpapiere Bürokratieabbau und Effizienzgewinne bei Verladeprozessen. Die Anwendung wird von
privatwirtschaftlichen Anbietern zur Verfügung gestellt. 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
›  DLT- kommt bei Asylprozessen zum Einsatz, um eine organisationsübergreifende Bearbeitung von
Datensätzen mit eindeutiger Rechteverteilung und Bearbeitungsrückverfolgung zu realisieren. Pilotierung in 
der AnkER-Einrichtung Dresden. 
                                                        
35 https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/Unsere-Themen/SDGs/SDG-
9/TruBudget/ (26.4.2021)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 
›  Mit »TruBudget« wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung eine DLT-Lösung betrieben, mit der eine Erhöhung der Transparenz in der Mittelverwendung 
von Förder- und Entwicklungsgeldern erzielt werden soll. Zurzeit laufen Projekte in Burkina Faso und 
Brasilien. Das Verfahren befindet sich im produktiven Regelbetrieb. 
Stadtwerke Wuppertal 
›  Eine DLT-basierte Anwendung der Stadtwerke Wuppertal ermöglicht eine digitale Plattform für die
Direktvermarktung von regional produziertem Strom aus erneuerbaren Energien durch kleine und mittelgroße 
Produzenten. Das Verfahren befindet sich im produktiven Regelbetrieb (Projekt »Tal.Markt«; siehe
Praxisbeispiel im Fokus: DLT-basierte Handelsplattform für nachhaltig produzierten Strom). 
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern 
›  Über ein DLT-basiertes Onlineportal erfolgt die Verifizierung von Abschlusszeugnissen, die im Rahmen 
der Berufsausbildung erlangt wurden (Projekt »Cert4Trust«). 
Eigene Zusammenstellung 
Nachfolgend werden exemplarisch zwei konkrete Implementierungen von DLT-Anwendungen behandelt. Die 
Darstellung basiert auf leitfadengestützten Experteninterviews (Kap. 1). 
Praxisbeispiel DLT-basierte Vernetzung zwischen öffentlichen und privaten Anbietern in
Nordrhein-Westfalen 
Zielsetzung des im September 2019 gestarteten Projekts »govChain NRW«36 ist, eine DLT-basierte Infrastruktur 
für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Auf dieser
Infrastruktur sollen innovationsorientierte Verwaltungsleistungen und Anwendungsfälle z. B. im Zusammenhang mit 
der Registermodernisierung, Bürgerkonten, E-Governmentservices, Rechtemanagement oder dem Internet der 
Dinge entwickelt und umgesetzt werden. In dem Kooperationsprojekt »govChain NRW« arbeiten kommunale 
Partner (die Städte Aachen und Gelsenkirchen) gemeinsam mit wissenschaftlichen (Fachhochschule Aachen, 
Westfälische Hochschule Gelsenkirchen) und wirtschaftlichen (DSA Daten- und Systemtechnik GmbH, regio iT 
gesellschaft für informationstechnologie mbh) Partnern. Die Netzwerkknoten für die verteilte DLT-Infrastruktur 
sind an den kommunalen Rechenzentren angesiedelt. Das Projekt »govChain NRW« wird durch das
Förderprogramm »Digitale Modellregionen in NRW« vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und 
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.  
Durch die projektbeteiligten Organisationen wurden initial mögliche Anwendungsfelder identifiziert.
Ausgewählt für einen Reallabortestbetrieb wurden anschließend diejenigen Vorhaben, die mit einer begrenzten
Anzahl an Akteuren umgesetzt werden können, um den Organisations- und Abstimmungsaufwand möglichst gering 
zu halten. 
Eines der drei Pilotprojekte ist die Entwicklung einer dezentral konzipierten Authentifizierungslösung für 
Bürger/innen (digitale Bürgeridentitäten; siehe Anwendungsfall digitale Bürgeridentitäten). Nutzer/innen des
Angebots geben damit amtliche Bescheinigungen digital für verschiedene Behörden zur Einsicht frei. Somit können 
bürokratische Authentifizierungsverfahren und Registrierungsschritte entfallen – je nach Anforderung also z. B. 
das persönliche Erscheinen in einer Behörde oder ein postalisches Schrifterfordernis. 
Eine zweite Anwendung dient zur Ausstellung einer Sonderparkerlaubnis für Kraftfahrzeughalter/innen. Die 
Lösung basiert auf der öffentlichen Ethereumblockchain und den darin realisierten »Smart Contracts«. In dem so 
geschaffenen Register kann durch die ausstellende Behörde eine Parkerlaubnis eingeschrieben werden. Die
Gültigkeit der Erlaubnis kann dann durch eine prüfende Instanz – in dem Fall das Straßenverkehrsamt –
unbürokratisch verifiziert werden. 
                                                        
36 https://govchain-nrw.de/ (12.2.2021)
Der dritte Testfall ist die digitale Ausstellung von Praktikumsbescheinigungen im Rahmen des
Hochschulstudiums. So umfassen bestimmte Studiengänge verpflichtende Laborpraktika, deren Teilnahme als
Zulassungskriterium für eine Klausuranmeldung gilt. Das innerhalb von »govChain NRW« konzipierte Projekt basiert auf 
einem privaten DLT-Netzwerk, in das die Zertifikate für einzelne Studierende eingeschrieben werden. Der Ablauf 
folgt einem Schema, bei dem eine Lehrperson die Praktikumsbescheinigung an die digitale Identität eines/einer 
Studierenden schickt. Das digitale Hochschulsystem erkennt die Echtheit des Zertifikats an und schaltet den
Studierenden/die Studierende für die entsprechende Klausur frei. 
Zusammengefasst sollen mit »govChain NRW« sinnvolle Anwendungsmöglichkeiten in den Blick rücken, 
um mit Kooperationspartnern in ganz Nordrhein-Westfalen die Blockchaintechnologie für digitale Verwaltungs- 
und Stadtentwicklungsthemen nutzbar zu machen. Erfolgreich evaluierte Anwendungsfälle von öffentlichen
Verwaltungs- und Geschäftsprozessen sollen zukünftig digital durchgeführt werden, dabei manipulationssicher sein 
und für mehr Transparenz im Verwaltungshandeln sorgen. 
Praxisbeispiel im Fokus: DLT-basierte Handelsplattform für nachhaltig produzierten Strom 
Für nachhaltig erzeugten Strom aus der Region haben die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) zu Beginn des Jahres 
2018 die Handelsplattform »Tal.Markt«37 auf DLT-Basis realisiert. Als städtischer Energieversorger sind sie nicht 
Teil der öffentlichen Verwaltung im engeren Sinne, sondern vielmehr aufgrund ihrer Aufgabenbereiche und
organisatorischen Nähe als verwaltungsnahe Einrichtung einzuordnen. Aufgrund der Einbindung von DLT in eine 
strategische Produktinnovation der WSW wurde die hier vorgestellte Anwendung als Praxisbeispiel ausgewählt. 
Das Angebot wird mittlerweile unter der Marke »Blockwerke« von den WSW vorerst gemeinsam mit den
Stadtwerken Bremen (SWB), der Energieversorgung Halle (EVH) sowie den Stadtwerken Trier (SWT) vorangetrieben. 
»Tal.Markt« kann als Bindeglied zwischen Stromerzeugern und -verbrauchern bezeichnet werden, mit der die 
energiewirtschaftliche Abwicklung des Stromhandels und die Abrechnung ausgeführt wird. Es wird ein Peer-to-
Peer-Stromhandelskonzept genutzt, bei dem ohne Zwischenhändler erneuerbarer Strom direkt gekauft bzw.
verkauft werden kann. Auf der Plattform können Energieerzeuger mit einer Anlagengröße von mindestens 30 kW 
ihren Strom aus Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse anbieten. Private und bis zu maximal 100.000 kWh im Jahr 
verbrauchende gewerbliche Kunden können den Strom im selbstgewählten Energiemix abnehmen. Das
Besondere an dem Angebot ist, dass die Kundschaft ihr Portfolio aus Stromanbietern jederzeit detailliert neu
zusammenstellen und den Stromanbieter flexibel wechseln kann. Auch können einzelne Produzenten auf der Plattform 
z. B. besondere Angebote an sonnen- oder windreichen Tagen einstellen. 
Der Energiehandel zwischen den Erzeugern und Verbrauchern wird durch ein nichtöffentliches DLT-
Netzwerk abgewickelt und dokumentiert (Kap. 2.2.1). In das Netzwerk werden keine personenbezogenen Daten,
sondern ausschließlich Pseudonyme in Form von Identifikationsnummern abgespeichert. Personalisierte
Kundeninformationen verbleiben in separaten Datenbanken. Bis Ende 2018 kam als DLT-Basistechnologie ein
Ethereumnetzwerk zum Einsatz. Anfang 2019 gestalteten die WSW »Tal.Markt 2.0« umfassend neu. Seitdem wird die 
DLT-Anwendung »Hyperledger« eingesetzt. Diese kann bis zu 20.000 Transaktionen pro Sekunde durchführen 
(Thyen 2020) und ist somit deutlich leistungsstärker als das zuvor genutzte Ethereumnetz. Mit der Neugestaltung 
wurde »Tal.Markt« laut Einschätzung eines projektverantwortlichen Mitarbeiters massenmarkttauglich, somit 
wäre auch ein bundesweiter Rollout grundsätzlich möglich. »Tal.Markt« wurde mittlerweile als White-Label-
Lösung38 umgesetzt, sodass sie auch an weitere städtische Energieversorger vertrieben werden kann, die darauf 
basierend eigene Geschäftsmodelle aufbauen können. Die entsprechenden Versorger erhalten dabei
Konfigurationsmöglichkeiten im Front- und Backend, sodass die Plattform durch diese umfassend an die jeweiligen
Bedürfnisse und Gegebenheiten angepasst werden kann. 
Als Hauptnutzen des Rückgriffs auf DLT bei der Realisierung der Handelsplattform nennen die WSW eine 
Prozesseffizienzverbesserung, da eine Reduktion des IT-Aufwands in Kombination mit langfristigen
Einsparungen bei den Personalkosten zu erwarten sind. So können beispielsweise alle Kundenanliegen über die Plattform 
gesteuert werden, unabhängig davon, ob sie per E-Mail oder Telefon eintreffen. Auch demonstriert das Produkt, 
dass mittels DLT neue Geschäftsmodelle im Stromvertrieb ermöglicht und vorangetrieben werden können.
Zukünftig besteht beispielsweise eine strategische Ausbaumöglichkeit von »Tal.Markt« darin, das Angebot durch 
                                                        
37 www.wsw-talmarkt.de (4.2.2021) 
38 Als »White Label« werden Produkte bezeichnet, die kein Label haben oder unter verschiedenen Labels in den Verkauf kommen, nicht 
aber als Marke des eigentlichen Herstellers.
weitere Produktkategorien zu ergänzen, um Verbundeffekte zu realisieren. So könnte die Handelsplattform
perspektivisch beispielsweise auch Speicher- und Ladekapazitäten für den Bereich E-Mobilität oder den Erwerb von 
Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr anbieten. 
2.3 Einschätzungen zur KI und DLT durch leitende Angestellte der 
öffentlichen Verwaltung 
Ein Stimmungsbild zur Verwaltungsmodernisierung und damit auch zu Themen der Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung zeichnet die deutschlandweite Behördenbefragung »Zukunftspanel Staat &amp; Verwaltung« 
(Hammerschmid et al. 2019c).39 Zur KI gaben 5,9 % der Antwortenden an, dass die eigene Behörde bereits eine 
KI-Anwendung umgesetzt hat oder derzeit an der Umsetzung arbeitet; bei 27,2 % der Antwortenden waren zum 
Zeitpunkt der Befragung KI-Projekte in Planung. Zu diesen vergleichsweise hohen Anteilen passt, dass 44,8 % 
der Befragten dem Technologietrend eine hohe Relevanz zuweisen. Dem stehen allerdings rund 41 % der
Antwortenden gegenüber, die KI als eher unwichtigen Trend für die Reformierung der öffentlichen Verwaltung in 
Deutschland beschreiben (Abb. 2.3). 
                                                        
39 Die Befragung wird bereits seit Anfang 2000 unter der Bezeichnung »Monitoring eGovernment« und ab 2013 unter der Bezeichnung 
»Zukunftspanel Staat &amp; Verwaltung« jährlich durch die Hertie School of Governance und der Wegweiser GmbH Berlin Research &amp; 
Strategy durchgeführt. Finanziert wird das Forschungsprojekt über einen Multi-Client-Ansatz. 2020 wurde pandemiebedingt keine
Erhebung durchgeführt.
Abb. 2.3 Ergebnisse der Behördenleiterbefragung »Zukunftspanel Staat &amp; Verwaltung 2019« 
n = 282–293 
Quelle: nach Hammerschmid et al. 2019c 
Insgesamt scheint das Thema damit eine gewisse Relevanz in deutschen Verwaltungen zu besitzen. Bei einer 
repräsentativen Umfrage des Branchenverbands Bitkom zeigte sich, dass sich 67 % der Befragten den Einsatz von 
KI in Ämtern und Behörden wünschen (Berg 2018). Zu vergleichbaren Ergebnissen kam das Komptenzzentrum 
Öffentliche IT (2018) aus demselben Jahr. Dem Technologiefeld Blockchain wird vergleichsweise weniger
Relevanz attestiert. Während etwa ein Viertel der Befragten das Technologiefeld als relevant erachtet (25,6 %),
bewertet fast die Hälfte der Befragten es als (eher) unwichtig. Auffallend ist, dass gleichzeitig knapp 32 % der
Befragten das Technologiefeld nicht beurteilen können. Das Wissen und die Kompetenzen scheinen hier wenig
ausgeprägt zu sein.
Abb. 2.4 Ergebnisse der Behördenleiterbefragung »Zukunftspanel Verwaltung &amp; Staat 2019« 
 
n = 278–282 
Quelle: nach Hammerschmid et al. 2019c 
Die Behördenleiterbefragung beleuchtet mögliche Ursachen für die nach wie vor zurückhaltende Pilotierung und 
Implementierung von KI-Anwendungen in der deutschen Verwaltung (Abb. 2.4). Die größte Rolle spielt derzeit 
mangelndes Know-how (74,8 %). Ebenfalls wichtig scheinen mögliche Widerstände aufgrund von
Arbeitsplatzveränderungen (57,7 %), unklare Verantwortlichkeiten bei KI-basierten Entscheidungen (57,7 %) sowie
(Datenschutz)rechtliche Hindernisse (55,7 %) zu sein. Gerade die letzten beiden Kategorien verweisen auf die auf 
Rechtsstaatlichkeit fokussierte deutsche Verwaltungstradition. 
Insgesamt finden noch weitere Herausforderungen vergleichbar hohe Zustimmungswerte, so etwa
unzureichende Daten, ein als unausgereift wahrgenommener technologischer Reifegrad oder eine befürchtete
Intransparenz KI-basierter Entscheidungen (Blackboxphänomen). Diese Ergebnisse decken sich mit den Eindrücken aus 
den im Rahmen des TA-Projekts durchgeführten Experteninterviews: Die befragten Verwaltungsfachleute
nannten die mangelnde Fachkenntnis der Mitarbeiter/innen als eines der hauptsächlichen Hemmnisse. Hinzu kommen 
unzureichende Ressourcen in der öffentlichen Verwaltung für die Umsetzung von KI-Anwendungen. Im
Vergleich zur Wahrnehmung von DLT-Anwendungen scheint KI nach Meinung der Interviewten von einer diffusen
Angst vor der Technologie begleitet zu sein, die in einem unklaren Verständnis des Begriffs und Konzepts
begründet ist.
3 Öffentliche Verwaltung international: 
Praxisbeispiele der künstlichen Intelligenz und 
Distributed-Ledger-Technologie 
Auf internationaler Ebene zeigt sich bei Digitalisierungsprojekten der öffentlichen Verwaltung bei KI und DLT 
ein breites Spektrum an Anwendungsbeispielen. Neben Einzelprojekten, wie der automatisierten
Verkehrssteuerung oder der Verifikation von Dokumenten und Zeugnissen, finden sich hochintegrierte Angebote, die auf 
Grundlage umfassender digitaler Infrastrukturen Dienstleistungen (elektronische Wahlen, Ummeldung eines
Autos, Kindergeldantrag) ermöglichen. In vielen Ländern sind die Digitalisierungsprojekte mittlerweile in den
Regelbetrieb der jeweiligen Verwaltungen überführt worden. In diesem Kapitel werden Praxisbeispiele, die im
Hinblick auf ihre Innovationsausrichtung und die Anwendungsfelder im Zusammenhang mit KI oder DLT
wegweisend erscheinen, näher dargestellt und analysiert. 
Die Ausführungen basieren zu einem wesentlichen Teil auf dem Gutachten der Hertie School of Governance 
(Hammerschmid et al. 2019b). Kriterien für die Auswahl der folgenden Beispiele waren die
Innovationsausrichtung der Projekte und ihre Anwendungsfelder bezüglich KI und DLT, eine politisch-kulturelle Ähnlichkeit zu 
Deutschland, Verfügbarkeit an Informationen zu den einzelnen Projekten sowie die (nationale oder kommunale) 
Verwaltungsebene, auf der die Projekte eingeführt wurden: 
›  »e-Estonia«: Mit der Vision einer digitalen Gesellschaft »e-Estonia« setzt die Regierung in Estland eine 
weitreichende Digitalisierung öffentlicher Verwaltungsdienstleistungen um. Estland nimmt eine
Vorreiterrolle hinsichtlich der Realisierung von Prinzipien einer digitalen öffentlichen Verwaltung (digitale Angebote 
auf Grundlage einer einmaligen Eingabe von Daten) ein. Ausgangspunkt bildet eine DLT-ähnliche
Technologie, die als staatlich betriebene Infrastruktur Bürger/innen die Nutzung digitaler Angebote ermöglicht 
(elektronische Wahlen, Ummeldung des Wohnsitzes, Anmeldung eines Autos). Zudem wurden weitere
öffentliche Dienstleistungen auf Basis von KI-Technologie eingeführt, wie beispielsweise Kontrollen zur 
rechtmäßigen Verteilung von EU-Agrarsubventionen. 
›  »AuroraAI« ist ein Projekt der finnischen Regierung, mit dem ein Netzwerk digitaler Dienstleistungen der 
öffentlichen Verwaltung für Bürger/innen und Unternehmen bereitgestellt werden soll. Grundlage sind KI-
gestützte Anwendungen, die Nutzer/innen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene öffentliche 
Dienstleistungen vorschlagen. 
›  Das Projekt »Surtrac« der US-amerikanischen Stadt Pittsburgh wird für die automatisierte
Verkehrssteuerung genutzt. Die Verbesserung des Verkehrsflusses und eine schnellere Anpassung von
Verkehrsleitsystemen an das aktuelle Verkehrsgeschehen erfolgen in Echtzeit, um die Verkehrsbelastung und die
Umweltverschmutzung in der Stadt zu verringern. 
›  »Allegheny Family Screening Tool« ist ein Projekt der US-amerikanisches Stadt Pennsylvania zur
Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes. Das KI-basierte Risikoprognosemodell dient der
Entscheidungsunterstützung für Mitarbeiter/innen des Krisentelefons des Bezirksamtes, um Missbrauch und
Vernachlässigung von Kindern frühzeitig aufzudecken. 
›  DLT im maltesischen Bildungssektor: Das Projekt der maltesischen Regierung nutzt DLT im Bildungssektor 
zur Verifikation von Dokumenten (Abschlussdiplome oder Zertifikate) und für eine zertifizierte
Gleichwertigkeitsprüfung von universitären Ausbildungsinhalten und Abschlüssen. 
›  »Stadjerspas« ist ein Gutscheinsystem der niederländischen Stadt Groningen, welches es
einkommensschwachen Bürger/innen ermöglicht, vergünstigt an kulturellen Angeboten teilzunehmen. Das System arbeitet auf 
Basis von DLT und die automatisierte Validierung und Abrechnung der Gutscheine. 
›  »Land Registration«: Die staatliche Landesbehörde für Grundbuch- und Katasterwesen in Schweden
realisiert mithilfe einer DLT-Anwendung ein System, in dem alle Informationen zum Prozess einer
Kaufentscheidung und der eigentlichen Überschreibung des Grundeigentums hinterlegt, eingesehen und bearbeitet 
werden.
3.1 »e-Estonia« (Estland) 
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist in Estland weit fortgeschritten. In zahlreichen Bereichen sind 
digitale Anwendungen eingeführt worden und werden von großen Teilen der Bevölkerung genutzt, beispielsweise 
werden rund 98 % aller Einkommensteuererklärungen online durchgeführt (e-Estonia Briefing Centre 2019a). Das 
Spektrum digitaler Angebote reicht von einem digitalen Personalausweis über elektronische Wahlen, eine
elektronische Patientenakte bis hin zu webbasierten Lernmanagementsystemen für Schulen (Enterprise Estonia 2020; 
Hammerschmid et al. 2019b, S. 19 ff.).40 
Seit der Unabhängigkeit des Landes 1991 wird die Digitalisierung der estnischen Verwaltung maßgeblich 
befördert. Die estnische Regierung stand seinerzeit vor der Aufgabe, die Verwaltung des Landes mit einem
geringen Budget gänzlich neu aufzubauen (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 18 f.). Vor dem 
Hintergrund dieser spezifischen Rahmenbedingungen des Landes sowie einer relativ geringen Bevölkerungszahl 
(1,3 Mio. Einwohner) und Einwohnerdichte eröffneten digitale Technologien die Möglichkeit, einheitliche
Verwaltungsdienstleistungen im ganzen Land anzubieten. Unter der Maßgabe, die Digitalisierung der Verwaltung 
prioritär voranzutreiben und unter der Bezeichnung »e-Estonia« eine digitale Gesellschaft anzustreben,
formulierte die estnische Regierung eine umfassende digitale Strategie. Im Fokus standen Digitalisierungsmaßnahmen 
sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Bildung,
Gesetzgebung oder Infrastruktur (Castanos 2018, S. 20 ff.). Die Umsetzung von Initiativen (u. a. Aktionsplan für ein
digitales Estland im Jahr 2010) wurde begleitet von der Schaffung neuer behördlicher Strukturen: So wurde in den 
1990er Jahren die Information System Authority (RIA)/Behörde für Informationssysteme gegründet, der seither 
als leitende Institution die Entwicklung und das Management digitaler Initiativen obliegt.41 Die RIA untersteht 
politisch dem Ministry for Economic Affairs and Communication/Ministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten und Kommunikation)42 (Castanos 2018, S. 20 f.; Republic of Estonia Information System Authority 2020, 
S. 6 f.). 
Eine weitere Besonderheit zeigt sich in der technischen Entwicklung und Implementation der Maßnahmen, 
welche von Beginn an durch Teams, bestehend aus Vertreter/innen der Regierung, Universitäten, Industrie und 
Nichtregierungsorganisationen, erfolgte (Castanos 2018, S. 15; Republic of Estonia Government Office 2019, 
S. 17 ff.). Diese charakteristische Vorgehensweise greift die nationale KI-Strategie auf (2019 ratifiziert durch das 
Kabinett), welche die Umsetzung von KI- oder sogenannten Kratts-Projekten43 und -Applikationen bis 2021 im 
öffentlichen und privaten Sektor unterstützen soll. Neben konkreten Projektförderungsmaßnahmen, z. B. der
Testbetrieb von autonomen Bussen,44 umfasst die Strategie begleitende Konzepte wie die Etablierung eines nationalen 
Kontrollgremiums, die Schaffung einer leitenden Position zuständig für das Datenmanagement (Chief Data 
Officer) sowie die explizite Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Akteure aus Verwaltung und
Gesellschaft. Begleitend erfolgt die Umsetzung einer Kommunikationsstrategie (Republic of Estonia Government 
Office 2019, S. 18 ff.). 
Voraussetzung für die beispielhafte estnische Entwicklung sind zwei technische Lösungen (Castanos 2018, 
S. 22): 
›  »e-identity« bezeichnet eine elektronische ID, die einem Personalausweis entspricht und eine rechtskräftige 
Unterzeichnung von Verträgen und Dokumenten digital ermöglicht. 
›  »X-Road« entspricht einer technischen und organisatorischen Plattform, die einen standardisierten und
verschlüsselten Datenaustausch sowie Datenzugriff von Behörden, sonstigen Institutionen und Personen digital 
gestattet. 
                                                        
40 Aus Rechtsgründen erfordern drei Verwaltungsdienstleistungen in Estland unvermindert ein persönliches Erscheinen der Bürger/innen. 
Siim Sikkut (2019), Leiter der Informationstechnik der estnischen Regierung, fasst dies folgendermaßen zusammen: »Only getting 
married or divorced and selling real estate cannot be done online. Yet.« 
41 www.ria.ee/en.html (3.8.2021) 
42 www.mkm.ee/en (3.8.2021) 
43 KI-basierte Projekte werden von der estnischen Regierung als »Kratts«-Projekte bezeichnet. »Kratts« beschreibt in der estnischen
Mythologie einen Schatzwächter (https://e-estonia.com/new-e-estonia-factsheet-national-ai-kratt-strategy/; 3.8.2021). 
44 www.e-estonia.com/driverless-public-bus-tallinn/ (3.8.2021)
»e-identity« (»e-id«) stellt eine elektronische Identität dar, die 2002 von der estnischen Regierung eingeführt und 
deren Funktion bis heute von rund 99 % aller Esten freigeschaltet wurde (e-Estonia Briefing Centre 2019b). Die 
»e-id« ist eine Chipkarte, die als klassischer Personalausweis fungiert sowie zur Authentifikation und für
Verwaltungsdienstleistungen online genutzt werden kann. Der enthaltene Chip speichert die nationale ID-Nummer, den 
Namen, Geburtsort und -datum, das Geschlecht sowie die Gültigkeitsdauer des Ausweises (dazu und zum
Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 19; Rieger/Deißner 2015, S. 14). Diese datensparsame Variante einer 
elektronischen »e-id« kann als digitaler Schlüssel verstanden werden, der durch Sicherheitszertifikate eine
rechtskräftige Authentifizierung der Nutzer/innen gewährleistet, vor allem für die digitale Plattform »X-Road« (dazu 
und zum Folgenden Republic of Estonia Information System Authority 2003, S. 7 ff.). Neben der Bestätigung der 
eigenen Identität beispielsweise für Onlinebehördengänge und die rechtskräftige digitale Unterzeichnung von 
Verträgen und Dokumenten ermöglicht die »e-id« eine direkte Kommunikation mit den Behörden durch die
eigens zugewiesene und auf dem Chip gespeicherte E-Mail-Adresse (Rieger/Deißner 2015, S. 17). Die »e-id« wurde 
in Zusammenarbeit mit Behörden, privaten Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Universitäten
entwickelt (Castanos 2018, S. 15 f.).45 Die Verwendung ist kostenfrei. 
»X-Road«, die zentrale digitale Plattform der estnischen Verwaltung, ermöglicht einen standardisierten und 
verschlüsselten Austausch und Zugriff auf Daten von Behörden, Institutionen und Personen über das Internet 
(Republic of Estonia Information System Authority 2014). Technisch basiert das System auf einer zentral
verwalteten, verteilten Integrationsschicht zwischen verschiedenen Informationssystemen (dazu und zum Folgenden 
Hammerschmid et al. 2019b, S. 19 f.). Die Authentifizierung der datenaustauschenden Parteien erfolgt anhand der 
»e-id« zentral durch den Betreiber von »X-Road«. Die Daten werden direkt zwischen den beteiligten Parteien 
ausgetauscht. Entsprechende Belege zu diesen Vorgängen werden lokal von den Partnern gespeichert. Dritte
haben keinen Zugriff auf die Daten. Ein Zeitstempel und eine digitale Signatur validieren sie. Die »X-Road« nutzt 
die vom Unternehmen Guardtime entwickelte Blockchaintechnologie »Keyless-Signature Infrastructure« (KSI)-
. Es ist keine DLT im eigentlichen Sinne, da personenbezogene Daten an ihrer ursprünglichen Verwahrungsstelle 
gespeichert werden (Kivimäki 2018). Bei den Schnittstellen handelt es sich um Open-Source-Lösung, die eine 
Interoperabilität für neue Entwicklungen und Anwendungen gewährleisten (Paide et al. 2018). Die Architektur 
der KSI-Blockchain, welche typische Defizite von klassischen DLT-Anwendungen hinsichtlich Skalierbarkeit 
oder Modularität umgehen soll, wird von dem Unternehmen als Betriebsgeheimnis nicht offengelegt (Ra/Lee 
2018). Die »X-Road« wurde 2002 unter der Leitung der Behörde für Informationssysteme in Zusammenarbeit 
mit privaten Unternehmen implementiert (Republic of Estonia Information System Authority 2014) und wird 
seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Beispielsweise führte eine Serie von Cyberangriffen auf digitale
Infrastrukturen estnischer Regierungsbehörden und Banken sowie Verlagshäuser und Fernsehanstalten 2007 zu
weitgehenden Veränderungen in der Sicherheitsarchitektur der »X-Road«.  
Die estnische Regierung hat auf Grundlage der »e-identity« und der »X-Road« zentrale Kriterien einer
digitalen Verwaltung umgesetzt: zum einen den Zugang für Bürger/innen zu einem zentralen Staatsportal (One-Stop-
Governmentprinzip), zum anderen das Prinzip der einmaligen Eingabe von Daten durch die Nutzer/innen als
Voraussetzung für die Verwendung digitaler Verwaltungsdienstleistungen (Once-only-Prinzip46). Weitere Aspekte 
begünstigten die große Akzeptanz und hohe Nutzungsquoten von digitalen Anwendungen in Estland: Hier ist der 
Datenschutz zu nennen, welcher von Beginn an durch eine transparente Offenlegung der Verwendung der
persönlichen Daten sowie eine kontinuierliche Protokollierung des Datenzugriffs gewährleistet wurde (dazu und zum 
Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 24; Rieger/Deißner 2015). Hinzu kamen ein offener Umgang mit den 
Kosten für Digitalisierungsmaßnahmen, mit Sicherheitsbedrohungen und deren Abwehr47 und eine begleitende 
                                                        
45 Führend bei der Entwicklung der »e-id« waren Ministerien (Ministry of Interior, Ministry of Economic Affairs and Communication), 
verschiedene für die staatliche digitale Infrastruktur zuständige Unterabteilungen (RIHA, The State Register of Certificates, E-Working 
Group), private Unternehmen (TRÜB Baltic AS, Certification Center und IDEMIA), Nichtregierungsorganisationen (e-Governance 
Academy, Look@World Foundation, Estonian Association of Information Technology and Telecommunication) und Universitäten 
(University of Tartu, Tallin University) (Castanos 2018, S. 15 f.). 
46 Seit 2017 existiert die europaweite Initiative »The Once-Only Principle« (TOOP), welche die Umsetzung des Prinzips in allen EU-
Mitgliedstaaten anstrebt, um Verwaltungsprozesse zu vereinheitlichen und den Verwaltungsaufwand zu verringern (Krimmer et al. 
2017). 
47 Ein Beispiel für einen präventiven und transparenten Umgang mit sowie die Kommunikation über Sicherheitsbedrohungen der
estnischen Regierung zeigte sich 2017, als eine Sicherheitslücke in der estnischen »e-id« bekannt wurde. Die estnischen Behörden sperrten 
die Funktionen von ca. 760.000 »e-id«-Karten vorübergehend, noch bevor ein digitaler Identitätsraub nachgewiesen wurde 
(Böhm/Kremp 2017).
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch interorganisationale Stakeholder.48 Bis heute wurden zahlreiche digitale 
Verwaltungsdienstleistungen umgesetzt, wie beispielsweise KI-basierte Agrarkontrollen zur Prüfung der
Grünlandpflege und als Voraussetzung für die Vergabe von EU-Agrarsubventionen. 
KI-basierte Agrarkontrollen durch das landwirtschaftliche Register- und 
Informationsgremium 
Das Põllumajanduse Registrite ja Informatsiooni Amet49 (PRIA/landwirtschaftliches Register- und
Informationsgremium) ist eine estnische Behörde, die für die Verteilung von EU-Agrarsubventionen und die Kontrolle der 
rechtmäßigen Verwendung zuständig ist (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 22 f.). Eine 
der am häufigsten zu überprüfenden Vorgaben ist dabei das korrekte Mähen von Grünland (Mahd). Da 40 % der 
estnischen Agrarfläche Grünland sind und die Behörde nicht über ausreichend Personal für die Prüfung dieser 
Flächen verfügt, wurden in der Vergangenheit die aufwendigen Vor-Ort-Kontrollen nur in etwa 5 bis 6 % der 
Fälle durchgeführt. Verstöße waren entsprechend häufig (Bleive/Voormansik 2018). Abhilfe für dieses Problem 
schuf das EU-finanzierte Forschungsprojekt »SATIKAS« des PRIA in Kooperation mit der Universität Tartu und 
dem Unternehmen CGI Estland. Das Projekt wurde nach einer kurzen Entwicklungsphase (2016–2018) im Jahr 
2020 in den Regelbetrieb des PRIA überführt (dazu und zum Folgenden Bleive/Voormansik 2018). Es basiert auf 
einer KI-Anwendung, mit der mittels Deep Learning (Kap. 2) die Satelliten- und Radaraufnahmen der Satelliten 
des europäischen Erdbeobachtungsprogramms »Copernicus« analysiert werden. Die Kombination aus
Satellitenbildern und Radaraufnahmen sowie die daraus resultierende hohe Bildqualität ermöglichen eine exakte
Auswertung des Mahdstatus auch an stark bewölkten Tagen (Hammerschmid et al. 2019b, S. 22). Alle 2 Tage werden 
neue Aufnahmen in die Datenbank »SATIKAS« eingespeist und automatisiert verglichen, sodass mindestens
einmal pro Woche ein Update zur Einhaltung der Grünlandbeschneidungsvorschriften vorliegt (dazu und zum
Folgenden Bleive/Voormansik 2018). Die Aufnahmen sowie der aktuelle Mahdstatus der jeweiligen Fläche werden 
anschließend in einem offenen Webportal50 veröffentlicht. Sind die notwendigen Kriterien erfüllt, erfolgt die
Auszahlung von EU-Agrarsubventionen durch die estnische Behörde an die Landwirt/innen. Somit können eine Vor-
Ort-Überprüfung ausgesetzt (Einsparung personeller und finanzieller Ressourcen), fehlerhafte Auszahlungen von 
EU-Agrarsubventionen vermieden und den umfangreichen Dokumentationspflichten zur Auszahlung von EU-
Agrarsubventionen vereinfacht nachgekommen werden. 
3.2 »AuroraAI« (Finnland) 
»AuroraAI« ist ein Projekt der finnischen Regierung, den Bürger/innen und Unternehmen ein Netzwerk digitaler 
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung bereitzustellen. Auf Basis von KI-gestützten
Anwendungsgrundlagen werden automatisiert relevante Dienstleistungen für bestimmte Lebenslagen vorgeschlagen (Hammerschmid 
et al. 2019b, S. 28 f.; OECD.AI 2020). Das vom finnischen Ministry of Finance/Finanzministerium 2018
implementierte Projekt ist Teil der nationalen KI-Strategie, die durch das (Ministry of Economic Affairs and 
Employment/Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung (2019, S. 43 ff.). im Jahr 2017 gestartet wurde
Visionäres Ziel der nationalen KI-Strategie ist es, Finnland zu einem führenden Ort der Entwicklung und Anwendung 
von KI zu machen. 
Die Plattform »AuroraAI« soll künftig die einzelnen öffentlichen Verwaltungen miteinander verknüpfen
sowie perspektivisch zudem für private und zivilgesellschaftliche Dienstleistungen geöffnet werden (OECD 2019, 
S. 147). Die Besonderheiten des Systems sind eine konsequente Nutzung von KI-gestützten Anwendungen und 
die Möglichkeit, grundlegend neue Dienstleistungen aus einem Guss und passend für unterschiedliche
Lebenslagen anzubieten (Hammerschmid et al. 2019b, S. 28). In einer Pilotphase wurden die Kerntechnologie der Plattform 
sowie ethische Prinzipien der Nutzung erarbeitet. In der jetzigen Implementierungsphase (2019–2023) werden 
                                                        
48 Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu Digitalisierungsmaßnahmen der estnischen Regierung erfolgte zunächst begleitend durch eine 
Nichtregierungsorganisation. Diese wurde in der Folge als Unterabteilung integriert in die nationale estnische Stiftung Enterprise Estonia 
zur Förderung von Wirtschaft, Export und ausländischer Investitionen. Die Stiftung ist durch die Initiative verschiedener estnischer 
Ministerien entstanden (www.e-estonia.com/about-us/; 3.8.2021). 
49 www.pria.ee/en/about-arib (3.8.3021) 
50 https://kls.pria.ee/kaart/ (3.8.2021)
hierauf aufbauend Anwendungen für drei gesellschaftlich relevante Lebenslagen umgesetzt: der Umzug zum Start 
eines Studiums (umgesetzt in den Städten Tampere und Turku), die Qualifizierung von Arbeitskräften durch
lebenslanges Lernen sowie die Sicherstellung des Wohlergehens von Familien nach einer Scheidung 
(Hammerschmid et al. 2019b, S. 30; Ministry of Finance Finland 2019). 
Die Funktionsweise der Plattform stellt sich wie folgt dar: Die Nutzer/innen loggen sich zunächst in das 
Netzwerk ein und geben ihre persönlichen Daten an. Auf dieser Grundlage stellt »AuroraAI« personalisierte 
Dienstleistungen zur Verfügung (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 28 ff.). Die Software 
identifiziert aufbauend auf anonymisierten persönlichen Daten all jene Unterstützungs- und Dienstleistungen, die 
sich im Zeitverlauf für ähnliche Gruppen von Nutzer/innen als relevant erwiesen haben. Diese Auswahl wird im 
Anschluss auf dem Endgerät (z. B. Smartphone) priorisiert ausgegeben. Das System basiert auf der Generierung 
eines digitalen Zwillings (»DigiMe«). Der digitale Zwilling umfasst alle von dem Nutzer/der Nutzerin
eingegebenen Informationen und dient als Lerndatensatz für die KI-gestützten Anwendungen der Plattform. Ziel ist es, 
Anwendungsmuster losgelöst von Identifikationsmerkmalen zu analysieren, um die angebotenen
Dienstleistungen der Plattform zu optimieren. Die Datenhoheit der persönlichen Daten verbleibt bei den Anwender/innen. 
Diese entscheiden, ob und inwieweit persönlichen Daten mit dem Netzwerk geteilt werden (Hammerschmid et al. 
2019b, S. 31; Ministry of Finance Finland 2019, S. 21). 
»AuroraAI« stützt sich auf verschiedene KI-Anwendungen: Eine wichtige Rolle nehmen dialogbasierte 
Systeme wie Chatbots ein, die als textbasiertes System oder multimedial mithilfe eines Spracherkennungs- und 
-verarbeitungsprogramms der automatisierten Identifikation von Bedürfnissen der Nutzer/innen dienen (Abb. 3.1) 
(dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 28 ff.; Ministry of Finance Finland 2019, S. 22 f.). 
Abb. 3.1 »AuroraAI« – Darstellung der Chatbotfunktionsweise 
 
Quelle: nach Pasi Lehtimäki (Übersetzung TAB) 
Zudem wird KI zur prädiktiven Analyse, d. h. zur Vorhersage des nutzerspezifischen Dienstleistungsbedarfs
verwendet. Algorithmen des maschinellen Lernens bilden nicht nur die Grundlage für das Informationsmanagement, 
sondern ermöglichen auch die Sicherstellung einer Transparenz der Technologie, indem automatisiert
Informationen zu den zugrunde liegenden Bewertungsfunktionen und Parametern den Nutzer/innen aufgezeigt werden. Die 
Plattform setzt zudem auf eine offene Architektur und Interoperabilität, um Abhängigkeiten von einzelnen
Softwarekomponenten und Anbietern zu vermeiden (Hammerschmid et al. 2019b, S. 31 f.).
Die eigentliche Umsetzung der Plattform und ihrer Anwendungsmöglichkeiten stehen noch am Anfang. So 
wurde die grundlegende Technologie fertiggestellt, zentrale Komponenten, wie beispielsweise der digitale
Zwilling, befinden sich jedoch noch in der Entwicklungsphase (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, 
S. 30 ff.). Die Finanzierung aller Aktivitäten erfolgt aus öffentlichen Mitteln des Finanzministeriums. 
Organisatorische und institutionelle Veränderungen auf behördlicher Seite begleiten die Umsetzungsphase 
von »AuroraAI«. Das zuvor für die Digitalisierung und Umsetzung der Piloten zuständige Population Register 
Center wurde mittlerweile abgelöst durch die neu gegründete Digital and Population Data Services Agency51. 
Aufgabe dieser neugegründeten Behörde ist die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen des öffentlichen
Sektors in Finnland (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 30 f.; Ministry of Finance Finland 
2019, S. 31). Dementsprechend sind Zuständigkeit und Verantwortung für »AuroraAI« dort angesiedelt. Neben 
der technischen und operationalen Betreuung der Plattform bildet die weitere Ausarbeitung von ethischen
Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz den Schwerpunkt der Tätigkeit. Verschiedene
kollaborative und partizipative Verfahren kommen hierfür zum Einsatz, beispielsweise sollen die gesetzlichen Vorgaben 
mithilfe von Reallaboren überprüft werden (experimentelle Testräume für Innovationen und gemeinsames Lernen 
von in der Regel unterschiedlichen gesellschaftlichen Akteuren, z. B. der Politik, Wirtschaft und Wissenschaft). 
So ist vorgesehen, in den nächsten Jahren mit den von den Bürger/innen autorisierten Daten (den digitalen
Zwillingen) in kontrollierter Form zu experimentieren, um herauszufinden, welcher rechtlichen Veränderungen es
bedarf, um das volle Potenzial von »AuroraAI« zu realisieren. 
Die Implementierungsphase der Plattform »AuroraAI« verdeutlicht zugleich die Herausforderungen, denen 
sich die zuständigen Akteure ausgesetzt sehen. Hammerschmid et al. (2019, S. 32) führen in ihrer Studie vor allem 
ethisch-rechtliche Fragen an, die während des Prozesses der Umsetzung kontinuierlich bearbeitet wurden, um 
Datenschutz zu gewährleisten und als Konsequenz das Vertrauen der Nutzer/innen zu fördern). Auch mögliche 
Risiken der Filterung von Informationen durch das System erfordern einen projektbegleitenden, transparenten 
Dialog der projektbegleitenden Akteure, um Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzeugen. 
3.3 »Surtrac« (USA) 
Staus gehören weltweit zu den Problemen der innerstädtischen Verkehrsinfrastruktur verbunden mit
Umweltbeeinträchtigungen und Zeitverlusten für die Verkehrsteilnehmer/innen. In der US-amerikanischen Stadt Pittsburgh 
ist die Pendlerzeit pro fahrende Person durch innerstädtische Staus mit bis zu 81 Stunden pro Jahr stark erhöht 
(Snow 2017). »Scalable Urban Traffic Control« (»Surtrac«) zur automatisierten Verkehrssteuerung setzt hier an 
und ermöglicht eine Verbesserung des Verkehrsflusses durch eine schnellere Anpassung an das aktuelle
Verkehrsaufkommen und damit eine Verringerung der Fahrtkosten (verminderter Benzinverbrauch), der
Verkehrsbelastung sowie der Umweltverschmutzung (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 73 ff.; 
Khattak et al. 2020, S. 2 ff.). Ursprünglich basierte das gesamte Verkehrsleitsystem Pittsburghs auf einem
konventionellen technischen System. Konventionelle Systeme bezeichnen eine Verkehrskoordination, die auf von 
Verkehrsplanern erarbeiteten Signalzeitplänen für jede Kreuzung beruhen und die Ampelphasen entsprechend 
festlegen. Sie stellen die Standardtechnologie für Verkehrsleitsysteme dar. Die Potenziale von KI-basierten
Ansätzen für Verkehrsleitsysteme, sogenannte adaptive Signalsteuerungssysteme oder adaptive Verkehrssteuerung, 
wurden in den letzten Jahren von der internationalen Forschung verstärkt aufgegriffen (Dang/Rudova 2018, 
S. 578). »Surtrac« nimmt hinsichtlich der technischen Ausgestaltung und der Marktreife eine Vorreiterrolle ein. 
Die patentierte Technologie erfasst automatisiert und in Echtzeit den Verkehr und koordiniert die Ampelanlagen, 
um einen optimalen Verkehrsfluss zu erwirken. Zu Beginn des Projekts (2012–2016) wurden an einem
Straßenabschnitt im Stadtteil East Liberty neun Kreuzungen mit dem automatisierten Ampelsteuerungssystem
ausgestattet (Hammerschmid et al. 2019b, S. 75). Zusätzlich wurden Kreuzungen bestimmt, um einen Vergleich zwischen 
konventionellen und adaptiven Signalsteuerungssystemen zu ermitteln (Smith et al. 2013, S. 9 f.). Diese
projektinterne Evaluation zeigte, dass anhand der automatisierten Verkehrsleitung die Fahrzeiten im Durchschnitt um 
25 % reduziert werden konnten. Wartezeiten für Fahrzeuge konnten um 40 % reduziert und dadurch Emissionen 
um 20 % gesenkt werden (Khattak et al. 2020, S. 4; U.S. Department of Transportation 2018). In einer
vergleichbaren Studie zur Anwendung von »Surtrac« sowie in Studien zu weiteren adaptiven Signalsteuerungstechnologien 
wurden verringerte Wartezeiten für Fahrzeuge bestätigt (Dang/Rudova 2018, S. 584; Khattak et al. 2020, S. 20). 
                                                        
51 www.dvv.fi/en/digital-and-population-data-services-agency (3.8.2021)
Die positiven Ergebnisse trafen auf große Resonanz bei politischen Entscheidungsträger/innen und
Interessenvertretungen und führten zu einer Erweiterung des Projekts auf insgesamt 50 Kreuzungen in Pittsburgh (Khattak et 
al. 2020, S. 2).52 
Entwickelt wurde »Surtrac« von der Stadt Pittsburgh in Zusammenarbeit mit dem Institut für Robotik der 
Carnegie Mellon University. In der Pilotphase wurde das Projekt durch öffentliche und anschließend durch einen 
Mix öffentlicher und privater Fördermittel finanziert (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, 
S. 74 f.; Opdyke 2019). Die Pilotphase mündete in einer Ausgründung und Kommerzialisierung der entwickelten 
Technologie. Der Entwicklungsprozess erfolgte in verschiedenen Phasen sowie in enger Abstimmung mit
weiteren Behörden wie der Southwestern Pennsylvania Commission/Planungskommission des Bundesstaates
Pennsylvania53 und dem Pennsylvania Department of Transportation/Verkehrsministerium von Pennsylvania54. Zudem 
wurden im Rahmen der Implementierungsphase auch Nachbarschafts- und Bürgerinitiativen der Stadt
eingebunden (Hammerschmid et al. 2019b, S. 74). 
Technisch basiert »Surtrac« auf einem adaptiven und dezentralen Signalsteuerungssystem; mithilfe von
Kameras oder Radar werden die Verkehrsinformationen lokal an den Ampelanlagen der entsprechend ausgestatteten 
Kreuzungen erfasst (dazu und zum Folgenden Khattak et al. 2020, S. 4 f.). Die Informationen werden mit einer 
automatisierten Planungssoftware verarbeitet, welche jede Kreuzung individuell betrachtet und den Verkehrsfluss 
zunächst an einer Kreuzung (dezentral) in Echtzeit optimiert. Im Anschluss werden die Informationen zur
Steuerungsempfehlung und zum Verkehrsfluss an nachfolgende Ampeln gesendet (dazu und zum Folgenden 
Hammerschmid et al. 2019b, S. 75 f.; Rapid Flow Tech 2020). Basis der Planungssoftware sind KI-basierte
Verarbeitungsprozesse, die ähnlich der Arbeitsweise neuronaler Netze operieren. Abbildung 3.2 stellt eine
entsprechend ausgestattete Ampelanlage dar. 
Im Gegensatz zu herkömmlichen Verkehrsleitsystemen findet bei »Surtrac« der Informationsaustausch über 
eine dezentrale Kommunikationsstelle statt, über die Standardnachrichtentypen weitergeleitet werden. Dadurch 
ist das System kompatibel mit vielen Hardwaretypen (dazu und zum Folgenden Rapid Flow Tech 2020; Smith et 
al. 2013). Herkömmliche Verkehrsleitsysteme zeichnen sich hingegen durch eine zentrale Steuerung aus, was bei 
wachsenden Verbundsystemen zu stetig steigenden Rechenbedarfen in der Steuerungseinheit führt. »Surtrac« 
vermeidet zentrale Rechenengpässe durch eine dezentrale Steuerung der einzelnen Kreuzungen und ermöglicht 
eine Echtzeitanwendung mit geringer Latenz. Auch dynamischen und tageszeitabhängigen
Verkehrsschwankungen kann auf diese Weise begegnet werden (Khattak et al. 2020, S. 6). Zudem ist das System leicht skalierbar, da 
Schritt für Schritt weitere Ampelanlagen hinzugefügt werden können, ohne dass das bestehende Netzwerk
verändert werden muss (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 75). Die Installation erforderte eine 
Modernisierung bestehender Ampelanlagen, u. a. die Installation von neuen Ampelsteuerungsschränken, die
Einrichtung von Breitbandfunknetzen zwischen den Kreuzungen sowie von Kurzstreckenkommunikationsfunk. Die 
Stadt Pittsburgh plant, künftig weitere anpassungsfähige Steuerungsknotenpunkte zu errichten. Zudem ist eine 
Ausweitung des Verkehrsleitsystems auf weitere amerikanische Städte (Kane, Portland, Quincy und Atlanta)
vorgesehen (Rapid Flow Tech 2020; Smith 2014; U.S. Department of Transportation 2018). 
                                                        
52 www.cmu.edu/metro21/projects/surtrac_2.0.html (3.8.2021) 
53 www.spcregion.org/ (3.8.2021) 
54 www.penndot.gov/Pages/default.aspx (3.8.2021)
Abb. 3.2 Mit »Surtrac« ausgestattete Ampelanlage 
 
1 Wahrnehmung von Autos, Fahrradfahr/innen und Fußgänger/innen anhand von Sensoren
(Kamera, Radar) 
2 Planung durch die Optimierung des Verkehrsflusses (Ampelsteuerungsschrank,
Planungssoftware) 
3 Kommunikation über Verkehrsfluss mit der benachbarten Ampelanlage (über
Kurzstreckenkommunikationsfunk) 
4 Vorgang der Ampelschaltung (über Aktoren) wird ausgelöst. 
Quelle: Carnegie Mellon University 
Herausforderungen bei der Projektumsetzung zeigten sich in erster Linie bei der Bilderkennung und -
interpretation, wie beispielsweise hinsichtlich der Erkennung von Fußgänger/innen. Diese wurden anfangs nicht von den 
Entwicklern als relevante Größe berücksichtigt. Das heißt, auch der zugrunde liegende Algorithmus wurde nicht 
hinsichtlich der Erkennung und Prognose des Bewegungsverhaltens von Fußgängern trainiert. Im Projektverlauf 
zeigte sich jedoch, dass dies ein wichtiger Faktor für die adaptive Verkehrssteuerung darstellt (dazu und zum 
Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 75 f.; U.S. Department of Transportation 2018). Die Detektion von 
Fußgänger/innen und deren schwer vorhersagbares Bewegungsverhalten sind jedoch nach wie vor fehleranfällig. 
Beim Einsatz von adaptiven Signalsteuerungssystemen ergeben sich hinsichtlich der konstanten
Verkehrsüberwachung und Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens datenschutzrechtliche Herausforderungen.
3.4 »Allegheny Family Screening Tool« (USA) 
Das »Allegheny Family Screening Tool« (AFST) ist ein auf KI-Technologien aufbauendes System, das vom 
Allegheny County Department of Human Services (DHS)/Behörde für Sozialwesen des Bezirks Allegheny55
eingesetzt wird. Das Instrument dient der Entscheidungsunterstützung von Mitarbeiter/innen der telefonischen
Krisenhotline zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und Vernachlässigung (dazu und zum Folgenden 
Hammerschmid et al. 2019b, S. 34 f.). 
Bei dem AFST handelt es sich um ein Risikoprognosemodell, das bei von Bürger/innen gemeldeten
Verdachtsfällen der Kindeswohlgefährdung angewendet wird und eine Einschätzung darüber abliefert, ob die
Fallbearbeiter/innen der zuständigen DHS-Abteilung die Meldung zur Überprüfung weitergeben sollen. Das Instrument 
wurde 2016 im Anschluss an eine offene Ausschreibung des Bezirks durch ein Konsortium bestehend aus
Wissenschaftler/innen der Universitäten Auckland, Kalifornien und Mitgliedern des DHS entwickelt. Technisch
umgesetzt und implementiert wurde das AFST durch das Unternehmen Deloitte Consulting (Allegheny County 
Department of Human Services 2016, S. 4 f.; Hammerschmid et al. 2019b, S. 36 u. 40). Prioritäres Ziel ist es, die 
Beurteilung von gemeldetem Kindesmissbrauch und angezeigter Vernachlässigung durch die Fallbearbeiter/innen 
konsistenter und effizienter zu gestalten (Vaithianathan et al. 2017, S. 4). 
Aus Sicht der Behörde förderten drei Aspekte die Umsetzung eines KI-basierten Instruments: erstens die 
Datenverfügbarkeit, zweitens die personelle Ausstattung der telefonischen Krisenhotline mit Fallbearbeiter/innen 
und drittens eine gesellschaftliche Debatte über Kindesmissbrauch und staatlich-institutionelle Verantwortung. 
›  Datenverfügbarkeit: Das DHS verfügt über einen großen Datenpool interner Daten aus sozialen
Programmen, beispielsweise zur Wohnungssituation (bestehende Obdachlosigkeit) oder über den Bezug von
Sozialleistungen. Auch externe Daten aus Schulen, Gerichten, Gefängnissen sowie aus dem Bevölkerungszensus 
(z. B. zur Einkommensverteilung im Stadtgebiet) werden in dieses zentrale Datenbanksystem integriert,
verwaltet und gespeichert.56. Diese Datenbank ist seit 2001 in Betrieb und verknüpft Daten von Bürger/innen 
systemübergreifend und unabhängig vom Format (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, 
S. 37 f.). Teilnehmende Institutionen des Bezirks Allegheny (Gefängnisse, Gerichte, Schulen) laden
wöchentlich ihre Daten in das zentrale Datenbanksystem, diese Daten sind im Anschluss abrufbar für die DHS. 
Aufgrund der Rolle als Aufsichtsbehörde und Anbieter öffentlicher Dienstleistungen ist die DHS berechtigt, 
diese personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und zu Zwecken der Behandlung und
Behandlungskoordination intern zu nutzen (Allegheny County Department of Human Services 2019a).57 Das
Datenbanksystem untersteht der DHS und wird durch diese operativ betrieben und finanziert. Eine eigens
eingesetzte Abteilung ist verantwortlich für ein kontinuierliches Datenqualitätsmanagement, die Wartungen und 
Datenarchivierungen.58 
›  Personelle Ausstattung: Die geringe personelle Ausstattung der telefonischen Krisenhotline und die damit 
verbundenen Schwierigkeiten für Fallbearbeiter/innen, sich nach einem Anruf innerhalb kürzester Zeit
Zugang zu den verfügbaren Informationen zu verschaffen, diese zu überprüfen und die Bedeutung einzuordnen, 
waren zudem ausschlaggebend für die Entwicklung des AFST (Vaithianathan et al. 2017, S. 5). 
›  Gesellschaftliche Debatte: Auch eine seinerzeit öffentlich geführte Debatte über Kindesmissbrauch und 
staatlich-institutionelle Verantwortung in den USA begünstigte die Einführung eines computergestützten 
Instruments zur Entscheidungsunterstützung zum Schutz von Kindern vor Missbrauch und
Vernachlässigung. Auslöser war der Tod eines 8-jährigen Jungens namens Gabriel Fernandez am 24. Mai 2013 in Los 
Angeles aufgrund wiederholter schwerer Kindesmisshandlung (Therolf 2016). Der Fall wurde begleitet von 
einer großen medialen Aufmerksamkeit und Demonstrationen von Bürger/innen, die sich gegen die
zuständigen Behörden richteten und ihnen systemisches Versagen vorwarfen. 
                                                        
55 www.alleghenycounty.us/Human-Services/News-Events/Accomplishments/Allegheny-Family-Screening-Tool.aspx (3.8.2021) 
56 Eine detaillierte Auflistung aller internen und externen Daten, die vom Data Warehouse genutzt werden, findet sich unter Allegheny 
County Department of Human Services 2019a, S. 26 f. 
57 Rechtliche Basis bildet der Health Insurance Portability and Accountability Act (HIPAA) von 1996 (Allegheny County Department of 
Human Services 2019a). 
58 www.alleghenycountyanalytics.us/ (3.8.2021)
Das AFST ist ein Risikoprognosemodell. Grundlage für die prädiktive Risikomodellierung sind Variablen die für 
eine Inobhutnahme von Kindern bei Kindswohlverletzung als relevant gelten eingestuft werden, Daten des
zentralen Datenbanksystems sowie Variablen, die von den Forschern aus abgeschlossenen Misshandlungsfällen, wie 
z. B. in der Vergangenheit erfolgte Vorwürfe der Kindesmisshandlung, Gefängnisaufenthalte oder
Aufzeichnungen über jugendliche Bewährungsstrafen der Eltern, und für eine Inobhutnahme von Kindern bei
Kindeswohlgefährdung als relevant eingestuft wurden (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 25 f.; 
Allegheny County Department of Human Services 2019b, S. 7; Vaithianathan et al. 2017, S. 3 u. 11 f.). 
Eingesetzt wird das Instrument in der telefonischen Krisenhotline des Zentrums für Kindesmissbrauch im 
Bezirk Allegheny (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 35). Der Prüfprozess beginnt mit 
dem Anruf des Bürgers/der Bürgerin und der Äußerung eines Verdachts auf Misshandlung. Die zuständigen
Fallbearbeiter/innen entscheiden nach dem Ersttelefonat, ob sie dem Verdacht weiter nachgehen oder nicht. Bei einem 
Verdacht kommt das AFST zum Einsatz und visualisiert eine entsprechende Risikoeinschätzung anhand einer 
Punktzahl. Eine hohe Punktzahl signalisiert eine hohe und eine geringe Punktzahl eine geringe Wahrscheinlichkeit 
für künftige Ereignisse von Kindesmisshandlung (Allegheny County Department of Human Services 2016, S. 10). 
Diese Risikoeinschätzung wird den Fallbearbeiter/innen auf dem Computerbildschirm visualisiert und dient der 
Entscheidungsfindung. 
Das Projekt wurde von Beginn an durch die Leitungsebene des DHS unterstützt.59 Auch eine transparente 
Kommunikation der beteiligten Akteure nach außen (z. B. durch die projektbegleitende Veröffentlichung von 
Forschungsberichten und Evaluationen, eine Einbindung von Akteuren der Zivilgesellschaft in den
Entwicklungsprozess) förderten die Einführung und Akzeptanz des Instruments (Allegheny County Department of Human 
Services 2019b, S. 5). Die Begleitforschung führte nicht nur zu einer kontinuierlichen Anpassung des
Risikoprognosemodells durch die Forscher/innen, auch die Ergebnisse sorgten für Veränderungen in der behördlichen Praxis: 
So wurden beispielswiese bestehende Richtlinien für die Vor-Ort-Prüfung eines Falles von Kindesmisshandlung 
(Begutachtung der Lebensumstände des Kindes durch eine/n Fallbearbeiter/in) dahingehend aktualisiert, dass das 
Höchstalter von Kindern von zuvor gültigen 7 auf 4 Jahre für eine obligatorische Vor-Ort-Prüfung gesenkt wurde 
(Hammerschmid et al. 2019b, S. 36). 
Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftler/innen und Mitarbeiter/innen der DHS (Leitung und
Fallbearbeiter/innen) stellte eine Herausforderung dar. Zu Beginn stieß das Forschungsteam vor allem bei den
zuständigen Fallbearbeiter/innen auf großen Widerstand, weil ihnen die Risikoeinschätzung des AFST als zu ungenau 
erschien. Erst eine kontinuierliche Aufklärung über das Vorhersagemodell (und die Variablen, anhand derer der 
Algorithmus eine Risikoeinschätzung erstellt) konnten diese Skepsis beseitigen (Hammerschmid et al. 2019b, 
S. 39). 
Der Einsatz von automatisierter Risikobewertungssoftware zur Entscheidungsunterstützung im Allgemeinen 
und vor allem in sensiblen Bereichen wie der Kindeswohlgefährdung im Besonderen wird kontrovers diskutiert, 
insbesondere in Bezug auf die Transparenz KI-basierter Entscheidungsempfehlung und der computergestützten 
Datenverarbeitung. Im Zusammenhang mit dem AFST werden jedoch auch mögliche Diskriminierungsrisiken 
diskutiert (Goldhaber-Fiebert/Prince 2019; Vaithianathan et al. 2019). Denn obwohl der ethnische Hintergrund 
im AFST kein auszuwertender Faktor ist, gibt es in dem Modell andere Variablen, die mit dem ethnischen
Hintergrund korrelieren können, z. B. strafrechtliche Vorgeschichte oder Bezug von Sozialleistungen (Allegheny 
County Analytics 2019, S. 8). Eine Annahme ist, dass die Datenbank in Richtung sozial schwacher Familien mit 
afro- oder lateinamerikanischer Herkunft verzerrt ist, da diese häufiger Sozialleistungen in Anspruch nehmen. 
Dementsprechend könnten wohlhabende weiße Familien im Vergleich zu Familien afro- oder
lateinamerikanischer Herkunft tendenziell niedrigere Punktwerte in der Risikoprognoseeinschätzung des AFST-Instruments
bekommen (Vaithianathan et al. 2017, S. 3; Wexler 2018). 
Die Gewährleistung von Datenschutz und Transparenz hinsichtlich der Nutzung von sensiblen
personenbezogenen Daten wurden von der Behörde und den begleitenden Wissenschaftler/innen nicht weiter ermittelt (dazu 
und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 39 f.). Auch etwaige Bedenken hinsichtlich der
Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sowie der Verwendung personenbezogener Daten, die indirekt mit dem
Misshandlungsereignis in Zusammenhang stehen, sind aus Sicht der DHS nicht relevant. 
                                                        
59 www.alleghenycounty.us/Human-Services/About/Biographies/Marc-Cherna.aspx (3.8.2021)
3.5 DLT im Bildungssektor (Malta) 
Die maltesische Regierung nutzt DLT im Bildungssektor zur Verifikation von Dokumenten (Abschlussdiplome 
oder Zertifikate) sowie für eine zertifizierte Gleichwertigkeitsprüfung von universitären Ausbildungsinhalten und 
Abschlüssen, um den Nutzer/innen die Weitergabe ihrer verifizierten Bildungsabschlüsse und Ausbildungsbelege 
jederzeit zu ermöglichen (dazu und zum Folgenden Grech/Camilleri 2017, S. 74; Hammerschmid et al. 2019b, 
S. 78 f.). Gerade für internationale Studenten/innen und Arbeitnehmer/innen eröffnet dies neue Möglichkeiten, 
die eigenen Bildungsverläufe beglaubigt anderen Universitäten oder einem neuen Arbeitergeber zur Verfügung 
zu stellen (Office of the Prime Minister 2019). 
Das Projekt ist Teil der nationalen Blockchainstrategie Maltas, die 2017 durch das Kabinett genehmigt wurde 
und DLT als künftige Infrastrukturkomponente der öffentlichen Verwaltung versteht (dazu und zum Folgenden 
3CL 2017; Hammerschmid et al. 2019b, S. 78; MDIA 2019, S. 19). Das Projekt wird umgesetzt durch das Ministry 
of Education and Employment (MEDE)/Ministerium für Bildung und Beschäftigung. Initiiert wurde es jedoch 
von Technikexpert/innen, die an politische Entscheidungsträger/innen herantraten (dazu und zum Folgenden 
Hammerschmid et al. 2019b, S. 79 ff.). Es handelt sich um eine Kooperation des Ministeriums mit Akteuren des 
maltesischen Bildungssektors (z. B. Malta College of Arts Science and Technology60/Hochschule für Kunst,
Wissenschaft und Technologie, Institute of Tourism Studies61/Institut für Tourismusstudien, National Commission 
for Higher and Further Education62/Nationale Kommission für Hochschul- und Weiterbildung) und der Learning 
Machine Group63. 2017 wurde mit einer Pilotphase gestartet, in der zunächst die Rahmenbedingungen in Bezug auf 
den Einsatz von DLT analysiert wurden. Im Anschluss erfolgten die Umsetzung und Implementierung des Projekts 
gemeinsam mit Akteuren des Bildungssektors. 
Technische Grundlage des Projekts ist eine spezifische DLT-Anwendung, die durch die Learning Machine 
Group entwickelt wurde und die Open-Source-Lösung »Blockcert« verwendet (dazu und zum Folgenden 
Grech/Camilleri 2017, S. 75; Hammerschmid et al. 2019b, S. 80 f.).64 Dieser Open-Source-Standard unterstützt 
das Erstellen, Anzeigen und Überprüfen von digitalen Zertifikaten. Hierzu werden die digitalen Zertifikate für 
teilnehmende Institutionen in einer öffentlichen Blockchain registriert und kryptografisch signiert.65 Die
Ausstellung der Zertifikate verbleibt in der Hoheit der teilnehmenden Institution.66 Die Institution erhält zur eigenen 
Verifikation einen Schlüssel, der in öffentlichen Registern hinterlegt wird.67 Zugleich bekommt der
Zertifikatsempfänger eine blockchainbasierte Identitätsakte und damit einen Schlüssel. Zur Verifikation eines
Studienabschlusses oder Zertifikats werden der Schlüssel der Institution und der Schlüssel des Zertifikatsempfängers von 
der Blockchain herangezogen und abgeglichen. Eine fälschungssichere Verifikation und die Einhaltung von
europäischen Datenschutzrichtlinien können so gewährleistet werden (Hammerschmid et al. 2019b, S. 81). Die
Weitergabe der Zertifikate durch die Nutzer/innen geschieht anhand einer (kostenlosen) App, welche den privaten 
und öffentlichen Schlüssel der Nutzer/innen verwaltet.68 Der öffentliche Schlüssel des digitalen Zertifikats, (z. B. 
Studienabschluss) kann durch die Nutzer/innen mit einer anderen Partei (z. B. einem potenziellen Arbeitgeber) 
geteilt werden. Abbildung 3.3 verdeutlicht beispielhaft die Maskenausgabe des Verifikationsprozesses an einem 
Endgerät. 
                                                        
60 www.mcast.edu.mt/ (3.8.2021) 
61 www.its.edu.mt/ (3.8.2021) 
62 www.education.gov.mt/en/Ministry/Pages/boards/National-Commission-for-Higher-and-Further-Education.aspx (3.8.2021) 
63 Die Learning Maschine Group wurde im Februar 2020 vom US-amerikanischen Softwareentwickler Hyland Software übernommen 
(Hensel/Schmitz 2020). 
64 Die weiterführende Bereitstellung der Software als Dienstleistung entspricht dem Geschäftsmodel von Hyland Software (www.hyland-
credentials.com/about; 3.8.2021). 
65 www.blockcerts.org/guide/ (3.8.2021) 
66 www.hylandcredentials.com/ownership/ (3.8.2021) 
67 Ein Beispiel für ein öffentliches Register kann eingesehen werden unter www.bestr.it/issuerspublickeyregistry/view?ln=en (3.8.2021). 
68 www.hylandcredentials.com/ownership/ (3.8.2021)
Abb. 3.3 Verifizierung eines Zertifikates über »Blockcerts« – Maskenausgabe 
Quelle: https://blockcerts.learningmachine.com/certifi-
cate/e0c173f6d85d5a7c99568ccc5a18b2a7 (3.8.2021) 
Auf dieser technischen Basis werden aktuell die folgenden Anwendungsfelder umgesetzt: Es erfolgt die
Verifikation von universitären Abschlussdiplomen durch die Hochschule für Kunst, Wissenschaft und Technik (Malta 
College of Arts, Science and Technology sowie von Abschlüssen in der beruflichen Erwachsenenbildung durch 
das Institut für Tourismusstudien. Hier werden der private und der öffentliche Schlüssel des jeweiligen Zertifikats 
durch die Nutzer/innen (Zertifikatsempfänger) verwaltet, d. h. dieser bestimmt eigenverantwortlich, wer wann 
eine Verifikation von Diplomen oder Zertifikaten einsehen kann (Grech/Camilleri 2017, S. 75; Hammerschmid et 
al. 2019b, S. 81). 
Zugleich wird eine zertifizierte Gleichwertigkeitsprüfung von universitären Ausbildungsinhalten und
Abschlüssen ermöglicht, um die zertifizierten Dokumente auch im Ausland verwenden zu können.69 In diesem Fall 
behält die ausführende Nationale Kommission für Hochschul- und Weiterbildung die Hoheit über die
Gleichwertigkeitsprüfung und stellt den öffentlichen Schlüssel nur auf Anfrage zur Verfügung. Auch die Akkreditierung 
und Zulassung der durch die Kommission gesteuerten Institutionen sollen durch blockchaingestützte Zertifikate 
künftig verifiziert werden (Grech/Camilleri 2017, S. 76). Im Februar 2019 wurde beschlossen, das Projekt »DLT 
im Bildungssektor« auf die nationale Ebene auszuweiten. Künftig soll jedwedes Ausbildungszertifikat in Malta 
über Blockcerts ausgegeben werden, dies betrifft auch Abschlüsse staatlicher, privater und kirchlicher
Oberschulen (Sansone 2019). Das Projekt ist Teil der nationalen Blockchainstrategie der maltesischen Regierung. Neben 
der Förderung von DLT-basierten Projekten hat die Regierung Maltas ein umfangreiches legislatives
Rahmenwerk für digitale Innovation geschaffen, welches die Nutzung von DLT-Anwendungen reguliert (Giaglis et al. 
2020, S. 113). 
                                                        
69 Dies soll auch zur Unterstützung des europäischen Bologna-Prozesses und damit zur Schaffung eines einheitlichen europäischen
Hochschulraumes dienen (Grech/Camilleri 2017, S. 74).
3.6 »Stadjerspas« (Niederlande) 
»Stadjerspas« ist ein Gutscheinsystem der niederländischen Stadt Groningen, welches auf Basis von DLT
einkommensschwachen Bürger/innen ermöglicht, an kulturellen Angeboten teilzuhaben (dazu und zum Folgenden 
Hammerschmid et al. 2019b, S. 95).70 Mit diesen Gutscheinen ist ein vergünstigter Eintritt für städtische
Kultureinrichtungen (Museen, Theater, städtische Schwimmbäder) oder auch Freizeitveranstaltungen wie Fußballspiele 
vorgesehen. Die Spiele des Fußballvereins FC Groningen können beispielswiese mit einem »Stadjerspas«-
Gutschein für 1 Euro statt der üblichen 30 Euro besucht werden. Die Differenzkosten bei den Rabatten werden von 
der Stadt Groningen übernommen. 
»Stadjerspas« wurde bereits 1994 von der Stadtverwaltung Groningen eingeführt. 2013 erfolgte eine erste 
Digitalisierung: Der postalische Versand der Gutscheine wurde ersetzt durch eine Website, auf der nach
Anmeldung der Nutzer/innen die Gutscheine zum Ausdrucken heruntergeladen werden konnten (dazu und zum
Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 96 f.). Aufgrund der Fehleranfälligkeit der Weboberfläche und der
Erkenntnis, dass viele Gutscheinnutzer/innen oftmals keinen Drucker besaßen, begann 2016 eine erneute digitale
Transformation und der Aufbau einer DLT-Infrastruktur, um durch eine digitale Lösung sowohl den Postversand als 
auch die Abrechnung der Gutscheine durch die teilnehmenden Unternehmen und Kultureinrichtungen zu
vereinfachen. Die Abrechnung der Gutscheine mit der Stadtverwaltung war bis dahin analog organisiert: Teilnehmende 
Einrichtungen hatten die Gutscheine gesammelt und sie bei der Stadtverwaltung abgegeben. Die Stadtverwaltung 
hatte anschließend die Erstattung der Kosten veranlasst. 
Die offizielle Ausschreibung der Stadtverwaltung für eine weiterführende Digitalisierung des Projekts
umfasste nicht explizit die Nutzung einer DLT-Anwendung, sondern bezog sich vor allem auf die Einhaltung
bestehender Datenschutzprinzipien. Erst durch die Bewerbung des Unternehmens DutchChain wurde eine DLT-
basierte Infrastruktur für »Stadjerspas« von der Stadtverwaltung in Erwägung gezogen und in der Folge umgesetzt, 
um das System verlässlicher und für die Nutzer/innen leichter zugänglich zu gestalten und zudem Erfahrungen in 
der Entwicklung, Implementierung und Nutzung einer DLT-basierten Technologie zu erlangen. 
Unter der Projektleitung der Stadtverwaltung Groningen erfolgte die Entwicklung der Technologie durch die 
Unternehmen DutchChain (Entwicklung und Betreibung der Infrastruktur) und Dutch Card Printing BV71
(logistischer Dienstleister) sowie durch interne IT-Angestellte der Stadtverwaltung. Unter Einbezug von Nutzer/innen 
und teilnehmenden Einrichtungen wurde ein System entwickelt, welches DLT zur Validierung der Gutscheine 
verwendet und zur automatisierten Abwicklung der Abrechnung. 
»Stadjerspas« funktioniert wie folgt: Vor der Nutzung der Gutscheine bedarf es einer Onlineanmeldung der 
Person bei der Stadtverwaltung Groningen zur Prüfung der Voraussetzungen für eine Teilnahme. Die
Entscheidung erfolgt anhand des Einkommens (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 99). Bei
positivem Bescheid informiert die Stadtverwaltung die künftigen Nutzer/innen und gibt deren Namen und Adressen an 
die externen Dienstleister weiter. Die Nutzer/innen registrieren sich online für »Stadjerspas«, laden eine App auf 
das Mobiltelefon und bekommen einen Freischaltungscode zugesendet. In der App werden die verfügbaren
Gutscheine freigeschaltet und verwaltet, ein individueller QR-Code dient zur Validierung der verfügbaren Gutscheine 
(dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 98 f.). Die teilnehmenden Einrichtungen verfügen
ihrerseits über einen QR-Code, um verfügbare Gutscheine zu aktivieren. Die Aktivierung eines Gutscheins durch 
Scannen der QR-Codes löst den Validierungsprozess in der Blockchain aus. Das Rechnernetzwerk prüft, ob für 
den gescannten QR-Code ein zu der Dienstleistung passender Gutschein hinterlegt ist. Ist dies der Fall, erhalten 
die Nutzer/innen einen entsprechenden Gutscheinrabatt. Anzahl und Art dieser aktivierten Gutscheine werden im 
System vermerkt. Mit diesem Verfahren werden Transaktionen validiert, ohne dass Informationen über die
Identitäten der beteiligten Partner geteilt werden müssen.72 Die Blockchainlösung von Zcash speichert im System nur 
die Anzahl und Art (validiert oder nicht) der für die Nutzer/innen hinterlegten Gutscheine.73 Anhand dieser
Information leitet das System regelmäßig die Banküberweisungen ein und es erfolgt eine Kostenerstattung der
städtischen Verwaltung an die teilnehmenden Einrichtungen (Allessie et al. 2019, S. 43 f.). Die Prozessabläufe sind in 
Abbildung 3.4 dargestellt. 
                                                        
70 www.stadjerspas.nl/ (3.8.2021) 
71 www.dcp.nl/ (3.8.2021) 
72 www.z.cash/technology/zksnarks/ (3.8.2021) 
73 Ursprünglich wurde das öffentliche Bitcoin-Netzwerk genutzt, aber aufgrund hoher Betriebskosten wurde diesesvor einigen Jahren zum 
kostengünstigeren Anbieter Zcash migriert (Hammerschmid et al. 2019b, S. 99).
Abb. 3.4 »Stadjerspas« – Prozess im Überblick 
Quelle: nach Allessie et al. 2019, S. 43 
Die Stadtverwaltung Groningen erregte mit der Einführung des auf DLT basierten Systems sowohl auf nationaler 
als auch internationaler Ebene viel Aufsehen, da sie einer der ersten kommunalen Akteure war, die eine
entsprechende Technologie implementiert hatte. 
Experten zufolge stellte die Koordination der involvierten Partner bei der Projektumsetzung eine große
Herausforderung dar (Hammerschmid et al. 2019b, S. 100). Insbesondere unterschieden sich die Arbeitsweisen der 
externen Technologiedienstleister DutchChain und DCP von denen der IT-Abteilung der Stadtverwaltung und 
führten zu Verzögerungen. Hinderlich waren dabei die sehr hierarchischen Arbeitsstrukturen innerhalb der
Stadtverwaltung, die mit dem agilen Entwicklungsansatz der Unternehmen nicht vereinbar waren. Zudem zeigten sich 
während der Einführung und Nutzung des Systems Schwächen bei der Informationsübermittlung zwischen den 
Dienstleistern und der Stadtverwaltung. Auch die Integration der Datenbasis des Systems ist noch ungelöst;
derzeit liegen die Daten verteilt archiviert zwischen dem Zcash-Netzwerk, DutchChain, DCP und der
Stadtverwaltung. 
3.7 »Land Registration« (Schweden) 
Die Lantmäteriet/Landesbehörde für Grundbuch- und Katasterwesen)74 realisierte mit einer DLT-basierten
Anwendung ein System, in dem Informationen zum Verkaufs- und Kaufvorgang sowie zur Überschreibung des 
Grundeigentums hinterlegt werden. Ziel ist es, den Prozess der Überschreibung von Grundeigentum zu
vereinfachen und zu evaluieren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen der Einsatz einer DLT erfordert. Der
herkömmliche Weg der Überschreibung von Grundeigentum in Schweden ist langwierig, intransparent und arbeitsintensiv 
(35 bis 40 einzelne Schritte für Käufer und Verkäufer; dazu Kempe 2017, S. 40 ff.). Dadurch können die
Registrierung des rechtlich bindenden Kaufvertrags und die damit verbundene Zusendung der Bestätigung durch die 
staatliche Landesbehörde 3 bis 6 Monate betragen (Kempe 2016, S. 8). 
Das Projekt wurde 2016 durch die Landesbehörde initiiert und das System wird mittlerweile durch ein
Konsortium betrieben, bestehend aus behördlichen Vertretern, vor allem Steuerbehörden, sowie Vertretern aus dem 
Informations-, Telekommunikations- und Finanzsektor (Kairos Future, ChromaWay AB und Telia Company AB, 
                                                        
74 https://www.lantmateriet.se/ (3.8.2021)
SBAB Bank und Landeshypothek Bank, Swedish Property Land Survey and Evry). Innerhalb von 2 Jahren
wurden die technische Entwicklung und Implementation eines DLT-Systems, das alle Geschäftsprozesse umfasst, 
umgesetzt. Die erste Transaktion eines Grundbucheintrags wurde am 11. Juni 2018 in der Stadt Göteborg
durchgeführt (Hammerschmid et al. 2019b, S. 89 f.). 
Die technische Umsetzung wurde durch ChromaWay75 geleistet. Grundlage des Systems ist eine auf Open-
Source basierte Blockchain (Hammerschmid et al. 2019b, S. 91). Kontrolliert wird dieses Blockchainnetzwerk 
durch die Landesbehörde. Registrierungen erfolgen digital und Änderungen der Informationen in der Blockchain 
werden der Landesbehörde zur Prüfung direkt übermittelt (Kempe 2017, S. 59 f.). Ein Schwerpunkt der
technischen Entwicklungsbemühungen wurde auf eine einfache Wartung der Technologie gelegt (Hammerschmid et al. 
2019b, S. 91). Dadurch sind Datenbankentwickler/innen auch ohne spezielle Kenntnisse über DLT-Anwendungen 
in der Lage, technische Implementationen durchzuführen. Für den Verkauf einer Immobilie registriert sich der 
Verkäufer auf der App der Landesbehörde und verifiziert sich durch eine digitale Identität (verwirklicht durch die 
Telia Company76; dazu und zum Folgenden Kempe 2017, S. 45 ff.). Über die App beauftragt der Verkäufer im 
Anschluss einen Immobilienmakler, der den Verkauf übernimmt. Für einen Vertragsabschluss relevante
Vorgänge, wie die Beantragung eines Auszugs aus der Katasterdatenbank, die Kontaktierung einer Bank zur
Kauffinanzierung durch einen Käufer oder die Prüfung der Immobilie durch die Bank (Inspektionsberichte über die 
Immobilie sind im Profil der Immobilie hinterlegt), erfolgen im Verlauf des Verkaufs digital über die App. Die 
Verträge werden durch »Smart Contracts« abgewickelt. Diese Computerprotokolle ermöglichen eine Abbildung 
und Überprüfung von Verträgen und ersetzen den schriftlichen, papierbasierten Vertrag (Kap. 2). In der
Blockchain werden alle relevanten Daten, z. B. die durch die Landesbehörde beglaubigten Dokumente wie der
Kaufvertrag und die Eigentumsübertragung gespeichert. Die Daten sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Die
Speicherung der Verifikation der Dokumente gewährleistet Transparenz und Fälschungssicherheit. Um die Datenmenge 
der Blockchain nicht zu groß werden zu lassen und damit den Transfer der Daten über das Netzwerk bzw. das 
Internet nicht zu sehr zu verlangsamen, werden die Originaldokumente je nach Wunsch lokal oder in einer Cloud 
gespeichert (Kempe 2017, S. 63 f.). Mit »Smart Contracts« und Blockchain können generell Asymmetrien in der 
Informationsübertragung zwischen den beteiligten Akteuren reduziert und eine Beschleunigung des Prozesses 
ermöglicht werden (Hammerschmid et al. 2019b, S. 93). Auf diese Basis kann der Prozess des Immobilienkaufs 
und der Registrierung bei der staatlichen Landesbehörde auf einige Tage verkürzt werden (Kempe 2017, S. 54). 
Die technische Entwicklung und anschließende Implementation des Systems war Expert/innen zufolge
wegen der unterschiedlichen Interessen der Projektpartner, u. a. teils konkurrierende Unternehmen, herausfordernd. 
Aus diesem Grund wurde für die Projektumsetzung vonseiten der Projektverantwortlichen ein
basisdemokratischer Prozess zur Einbeziehung aller Beteiligten etabliert (Hammerschmid et al. 2019b, S. 93). 
Eine Weiterführung und Überführung des Systems in den Regelbetrieb der staatlichen Landesbehörde steht 
mit Stand Mai 2021 noch aus. Eine grundlegende Schwierigkeit für die Etablierung der »Land Registration« in 
den Regelbetrieb bilden die fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendung von Blockchain in 
der öffentlichen Verwaltung und speziell im Bereich des Grundbuch- und Katastersystems in Schweden (dazu 
und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019b, S. 93 f.): Bislang dürfen keine elektronischen Unterschriften bei 
der Umschreibung von Grundbucheinträgen verwendet werden. Die für einen Echtbetrieb erforderlichen
Verfahren zur Anpassung der rechtlichen Vorschriften sind hier noch nicht abgeschlossen. 
 
                                                        
75 www.chromaway.com/technology (3.8.2021) 
76 https://cve.trust.telia.com/TeliaElegNG/ (3.8.2021)
4 Exkurs: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die 
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in 
Deutschland 
Der Ausbruch der Infektionskrankheit COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) und die Entwicklung zu einer 
weltweiten Pandemie sorgten für deutlich veränderte Rahmenbedingungen und Aufgaben für öffentliche
Verwaltungen. Unter der Maßgabe des IfSG zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler 
Tragweite und den damit verbundenen neuen Bestimmungen, wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen oder 
der Pflicht zum Angebot eines Homeofficearbeitsplatzes, wurden auch in deutschen Behörden zahlreiche
pandemiebedingte Maßnahmen eingeführt. Zu den übergeordneten Zielen aller Maßnahmen des nationalen
Pandemieplans des RKI (2020, S. 7) zählt neben der Reduktion der Morbidität und Mortalität in der Gesamtbevölkerung 
sowie der Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen auch die Aufrechterhaltung essenzieller,
öffentlicher Dienstleistungen. Die dafür nötige Umsetzung digitaler Arbeits- und Kommunikationsformen sowie die
Ausweitung digitaler Verwaltungsleistungen zur Sicherstellung des Betriebs wurden durch öffentliche Verwaltungen 
als Herausforderung wahrgenommen (Bürger o. J.). Neben der generellen Befähigung der
Verwaltungsmitarbeiter/innen zu einer digitalen Arbeitsweise hinsichtlich technischer und organisationaler Voraussetzungen und 
Kompetenzen sowie der digitalen Gestaltung der Zusammenarbeit galt es, digitale Dienstleistungen für die
Bürger/innen sowie Unternehmen schnell zu implementieren. 
Auf Bundesebene mussten zunächst die regulatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen 
sowie Informationen aus den unterschiedlichen Ressorts in kürzester Zeit gebündelt und Organisationsabläufe 
angepasst werden, um entsprechende Maßnahmen umzusetzen (Next:Public 2020a, S. 8). So wurden mit Blick 
auf steigende COVID-19-Fälle beispielsweise im Rahmen des OZG krisen- und gesundheitsrelevante
Verwaltungsleistungen und deren Digitalisierung priorisiert (Bürger o. J.). Entsprechend relevante
Digitalisierungsprojekte werden u. a. aus einem Konjunkturprogramm finanziert, das von der Bundesregierung im Verlauf der Krise 
beschlossen wurde.77 Mit dem Konjunkturpaket wird explizit eine Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung 
unterstützt, um krisenfeste Prozessabläufe zu schaffen. Die Auswirkungen der Pandemie spiegeln sich auch in der 
Weiterentwicklung der KI-Strategie der Bundesregierung wider, in der ein verstärktes (auch finanzielles)
Engagement in Zukunftstechnologien festgeschrieben wurde.78 
In den Landesverwaltungen als ausführende Ebene des Bundesrechts führte die COVID-19-Pandemie vor 
allem zu der Aufgabe, jeweils die neuen Coronaverordnungen in der Fläche umzusetzen. Weiterhin fällt es in die 
Aufgabenbereiche der Landesverwaltungen, krisenrelevante Digitalisierungsmaßnahmen auf der Ebene der
jeweiligen Länder einzuführen sowie auf Ebene der Kommunen die Umsetzung von digitalen
Verwaltungsleistungen für Bürger/innen und Unternehmen anzustoßen und finanzielle Mittel bereitzustellen. So veränderte
beispielsweise das Land Baden-Württemberg kurzerhand das länderspezifische Förderprogramm »digital @bw«, um
digitale krisenrelevante Entwicklungen wie den Chatbot »COREY« zu finanzieren.79 Gerade im Zuge der Pandemie 
kommt der konkreten Umsetzung und Bereitstellung digitaler Dienstleistungen an der Schnittstelle von Bürger/
innen und Kommunalverwaltungen eine große Bedeutung zu. Daher richten sich Förderprogramme, wie
beispielsweise »Starke Heimat Hessen«, speziell an Kommunen, um digitale kommunale Dienstleistungen anzubieten.80 
Die föderale Vorgehensweise der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen aufgrund der Pandemie
erschwert eine umfassende Erhebung krisenrelevanter Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Verwaltungen.
Generell zeigen aktuelle Projekte auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene ein breites Spektrum an
Anwendungsfeldern auf. So wurden z. B. zur digitalen Unterstützung der Gesundheitsämter für das Fall- und
Kontaktpersonenmanagement unterschiedliche Softwarelösungen eingeführt. Auch die Informationsbereitstellung und Kom-
                                                        
77 www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/Konjunkturprogramm-fuer-alle/zusammen-durch-
starten.html (3.2.2021) 
78 www.bmbf.de/de/kabinett-beschliesst-fortschreibung-der-ki-strategie-der-bundesregierung-13264.html (8.2.2021) 
79 Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg wurden 2019 angestoßen (www.digital-bw.de/-/es-andert-sich-alles-es-
andertsich-nichts-; 26.1.2021) 
80 www.digitales.hessen.de/digitales-rathaus/starke-heimat-f%C3 %B6rderprogramm/das-programm-starke-heimat-hessen (16.2.2021)
munikation mit Bürger/innen über Chatbots oder Kommunikationsplattformen sowie das Angebot relevanter
Verwaltungsdienstleistungen (digitale Kfz-Anmeldung) sind Teil aktueller krisen- und gesundheitsrelevanter
Digitalisierungsprojekte. 
Mehrheitlich handelt es sich bei diesen angestoßenen Projekten um eine Digitalisierung und Automatisierung 
bestehender Verwaltungsprozesse. Als technische Basis kommen in einigen Fällen KI-Verfahren zum Einsatz. 
Ein ähnlicher Impuls ist demgegenüber für DLT zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beobachten. 
Die folgenden KI-basierten Projekte öffentlicher Verwaltungen in Deutschland wurden als Reaktion auf die 
Pandemie als Pilotprojekte entwickelt oder sind (mit Stand März 2021) bereits in den ersten Regelbetrieb der 
jeweiligen Verwaltung eingeführt worden: 
›  »SORMAS-ÖGD COVID-19« ist eine spezialisierte Anwendungssoftware zur Infektionsüberwachung und 
zum Ausbruchsmanagement, die vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) entwickelt wurde. 
Sie basiert auf der vom HZI zuvor entwickelten Open-Source-Software »SORMAS« (Surveillance Outbreak 
Response Management and Analysis System),81 einem mobilen digitalen Managementsystem zur
frühzeitigen Erkennung, Prävention und Kontrolle von infektiösen Erkrankungen (z. B. Ebola, Denguefieber) in
Entwicklungsländern. Bei »SORMAS-ÖGD COVID-19« handelt es sich um eine spezialisierte Version zum 
Kontaktpersonenmanagement sowie zur Unterstützung und personellen Entlastung des öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Deutschland bei der Identifizierung, Nachverfolgung und Überwachung von
Kontaktpersonen COVID-19-Erkrankter.82 Auch die epidemiologische Überwachung in Echtzeit (aktualisierte 
epidemiologische Karten, Übertragungsketten, Prozessanalyse) ermöglicht die Software. Die
Datenschutzkonformität wird über einen autorisierten Zugang teilnehmender Ämter des öffentlichen Gesundheitsdienstes 
gewährleistet. Laut Beschluss der Bundesregierung (2021c) sollte die Software bis Ende Februar 2021
flächendeckend in allen Gesundheitsämtern der Länder installiert sein. »SORMAS-ÖGD COVID-19« ist mit 
Stand 30. Juli 2021 in 346 von 375 (84 %) Gesundheitsämtern betriebsbereit (Bundesregierung 2021b, S. 4). 
›  »Climedo«: Das digitale Symptomtagebuch unterstützt das Kontaktpersonenmanagement der
Gesundheitsämter in Deutschland bei der Betreuung und Verwaltung von in Quarantäne befindlichen Personen mit
Verdacht auf und bestätigter COVID-19-Infektion durch die tägliche Abfrage des Gesundheitszustands.83
Anstelle eines personalbindenden Telefonanrufs erfolgt die Dokumentation des Gesundheitszustands von
Kontaktpersonen über den Versand eines Links zu einem Onlinefragebogen per E-Mail oder SMS. Die
Zuordnung und Erfassung der Daten sowie eine automatisierte, KI-gestützte Auswertung ermöglichen es den
Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter, kritische Fälle herauszufiltern, beispielsweise wenn eine als
Verdachtsfall eingestufte Person spezifische Symptome meldet und weitere Maßnahmen eingeleitet werden müssen.84 
»Climedo« lässt sich zudem in die Software »SORMAS« integrieren. Umgesetzt wird das Projekt durch die 
Climedo Health GmbH sowie die SAS Institute GmbH und gefördert durch das Bundesministerium für
Gesundheit. Datensicherheit und Datenschutz werden durch verschlüsselte Datenübermittlung des Systems
gewährleistet sowie mittels einer für jedes Gesundheitsamt getrennten Speicherung der personenbezogenen 
Daten der Kontaktpersonen auf Servern des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund). Bis April 2021 
wurde das digitale Symptomtagebuch »Climedo« von 100 der insgesamt 375 Gesundheitsämter eingesetzt.85 
›  »Corona-Hotline-Assistent« (»CovBot«): Aufgrund der hohen Auslastung der Corona-Telefonhotlines
deutscher Gesundheitsämter wurde im Juni 2020 ein Projekt initiiert, das mit einem KI-gestützten
Sprachassistenten die Gesundheitsämter entlasten soll. Dieser nimmt Anrufe entgegen, erfragt das Anliegen und
beantwortet einfache Fragen in natürlicher Sprache. Wartezeiten in der Telefonhotline können auf diese Art
vermieden und eine 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleistet werden.86 »CovBot« wird von der Aaron GmbH 
realisiert, das zudem KI-gesteuerte Telefonassistenten für Arztpraxen und Klinken anbietet.
Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt durch das Institut für Public Health (IPH) der Charité Universitätsmedizin 
Berlin (2020). »CovBot« wird mit Stand Juni 2021 von drei Gesundheitsämtern eingesetzt und pilotiert 
(Bundesregierung 2020c, S. 6). 
                                                        
81 https://sormasorg.helmholtz-hzi.de/ (30.1.2021) 
82 www.sormas-oegd.de/ (30.1.2021) 
83 www.climedo.de/gesundheitsaemter (9.2.2021) 
84 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/FAQs_Climedo.pdf (20.4.2021) 
85 mündliche und schriftliche Informationen durch Dennie Rothbächer, Business Development Officer, Climedo Health GmbH 
(22.4.2021) 
86 www.akademie-oegw.de/aktuelles/artikel/3/2/2021/digitale-hilfe-bei-hotline-ueberlastung-covbot.html (9.2.2021)
›  Chatbot »COREY«: Der Chatbot gibt individuell und textbasiert Auskunft über regionalspezifische
Fallzahlen von Coronainfektionen (Braun 2020, S. 4 u. 16). »COREY« ist die Weiterentwicklung des bestehenden 
digitalen Informationsangebots »Ortena« für Bürger/innen im Landkreis Ortenau in Baden-Württemberg. 
Das Chatprogramm wird seit April 2020 als automatisierter Ansprechpartner für Fragen rund um das
Coronavirus eingesetzt. Unter anderem werden mit dem Programm Auskünfte über jeweils aktuelle Regelungen, 
Verhaltens- sowie Hygienetipps kommuniziert. Die technische Grundlage ist eine KI-Anwendung. Der
Chatbot wird aktuell von der Landesregierung und elf Landkreisen des Landes Baden-Württemberg angeboten.87 
›  »KI gestütztes Fallzahlendashboard mit automatisiertem Workflow«: Die Stadt und der Landkreis Karlsruhe 
betreiben eine Informationsplattform88, die auf Grundlage einer echtzeitnahen Nutzung von
Verwaltungsdaten Informationen zur Lage (Fallzahlen zu COVD-19-Infektionen, Todesfälle) in Landkartenform in den 
einzelnen Gemeinden und Stadtbezirken visuell aufzeigt. Mithilfe einer KI-Anwendung erfolgt eine
Echtzeitinformation über das aktuelle Infektionsgeschehen für die Bürger/innen, Krisenstäbe und die
Behördenleitung. Zudem ermöglicht die Anwendung die Übermittlung von Infektionsfällen durch Ärzt/innen, die
Informierung der Verwaltung und sie erstellt automatisiert einen Vorschlag für den jeweils benötigten
Verwaltungserlass (Braun et al. 2020, S. 20). Die Anwendung wurde von der Stadtverwaltung in Eigenregie
erarbeitet und programmiert.89 
Die Beispiele zeigen einzelne, zumeist in Eigenregie initiierte Projekte und deren auf KI-basierende entwickelte 
und implementierte krisenrelevante Systeme auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene eingeführt wurden.
Inwieweit die Pandemie ein Treiber für die Digitalisierung von öffentlichen Verwaltungen ist, wird entsprechend 
intensiv und kontrovers diskutiert (dazu auch Hoppe et al. 2020; Prunz 2020). Die Datenlage zu den
Auswirkungen der Pandemie auf die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen ist bislang gering und speist sich in erster 
Linie aus einzelnen Fallstudien, die nur eine geringe Vergleichbarkeit aufweisen und daher kaum Rückschlüsse 
auf allgemeine, längerfristige Entwicklungen zulassen (dazu und zum Folgenden Bitkom 2020; Initiative 
D21/TUM 2020; Next:Public 2020a). Die repräsentativen Befragungsstudien weisen zudem heterogene
Ergebnisse auf, so zeigen beispielsweise Ergebnisse einer Studie des Digitalverbands Bitkom, dass aus Sicht der
Bürger/innen die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung durch die Pandemie beschleunigt wurde.90 Etwa zwei 
von drei befragten Bundesbürger/innen sehen die aktuelle Krise als Treiber an. In einer weitere repräsentative 
Studie zu Verwaltungsmitarbeiter/innen, kommt Next:Public (2020b) zu dem Schluss, dass sich die Verwaltungen 
aufgrund der COVID-19-Pandemie zu Experimentierräumen entwickelt haben, wie die schnelle Einführung von 
Cloudlösungen, kollaboratives Arbeiten aus dem Homeoffice und der Einsatz von digitalen Anwendungen zeigen. 
Dass diese hohe Innovations- und Experimentierfreude auch nach der Pandemie Alltag in den Verwaltungen 
bleibt, bezweifeln die Mitarbeiter/innen jedoch vielfach (Next:Public 2020b, S. 11).91 Die Initiative D21/TUM 
(2020) folgern schließlich, dass die Pandemie aktuell keine Auswirkungen auf die Art und den Umfang der
Nutzung von E-Governmentanwendungen durch Bürger/innen hat (dazu und zum Folgenden Initiative D21 2020, 
S. 10). Zwar ist die Nutzung digitaler Verwaltungsdienstleistungen gestiegen, jedoch nicht die Anzahl der
Erstnutzer/innen.92 
Es bleibt daher abzuwarten, welche durch die Pandemie ausgelösten Impulse auf die Digitalisierung der 
öffentlichen Verwaltung und speziell die Verbreitung KI- oder DLT-basierter Verwaltungsinnovationen mittel- 
und langfristig ausgehen werden. 
                                                        
87 www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/17-millionen-fragen-an-chatbot-corey-1/ (28.1.2021) 
88 www.corona.karlsruhe.de/aktuelle-fallzahlen (30.1.2021) 
89 mündliche Information durch Martin Zawichowski, Pressesprecher Landratsamt Karlsruhe (15.2.2021) 
90 Die Studie, die im Auftrag des Digitalverbands Bitcom (2020) initiiert wurde, entspricht einer repräsentativen Umfrage von mehr als 
1.000 Personen ab 18 Jahren in Deutschland. 
91 Im Auftrag der Beratungsagentur Next:Public (2020b) wurde eine repräsentative Befragung von rund 6.000 Verwaltungsmitarbeitern 
von der Hertie School of Governance durchgeführt sowie darüber hinaus eine ebenfalls repräsentative Studie mit rund 5.000 Bürger/
innen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den öffentlichen Dienst durch Civey. 
92 Der »eGovernment MONITOR« ist eine repräsentative, seit 2012 jährlich durchgeführte Studie, mit der ein aktuelles Lagebild zur 
Nutzung digitaler Verwaltungsdienste durch den Bürger erhebt und zudem Akzeptanzkriterien aus Sicht der Bürger aufzeigt wird. Die 
Studie basiert auf einer Onlineumfrage von jeweils rund 1.000 Personen aus Privathaushalten Deutschlands, Österreichs und der 
Schweiz (Initiative D21/TUM 2020, S. 8).
5 Herausforderungen bei der Nutzung von KI und DLT 
in der öffentlichen Verwaltung 
Die Darstellungen in den Kapiteln 3 und 4 zu bestehenden behördlichen Anwendungen von KI und DLT zeigen, 
dass beide Technologien in einer Vielzahl von Nutzungsbereichen zum Einsatz kommen. Mit der
Weiterentwicklung, Pilotierung und Übernahme in den Regelbetrieb von KI- und DLT-Anwendungen ergeben sich neben den 
Chancen zur Erschließung von Innovationspotenzialen auch neue Herausforderungen bei der praktischen
Einführung und Nutzung. Die folgenden Ausführungen zeigen jeweils für KI und DLT differenziert diese
Herausforderungen auf. Sie basieren zu großen Teilen auf wissenschaftlichen Quellenanalysen aus den beiden Gutachten der 
Hertie School of Governance (Hammerschmid et al. 2019a u. 2019b) sowie auf den Ergebnissen
leitfadengestützter Interviews mit Expert/innen, durchgeführt durch die Autor/innen dieses Berichts. 
5.1 KI 
In Bezug auf den Einsatz KI-basierter Anwendungen befinden sich deutsche öffentliche Verwaltungen noch in 
der Erkundungsphase. Gleichzeitig sind die Erfahrungen – auch mit Blick auf die internationalen
Entwicklungen – ausreichend fortgeschritten, um Verbesserungen der Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns, 
insbesondere bei der Unterstützung von Entscheidungsprozessen und der Automatisierung repetitiver
Tätigkeitsbereiche, nachzuvollziehen. Die bisherigen Praxiserfahrungen zeigen gleichzeitig auch, dass die öffentliche
Verwaltung bei der Nutzung von KI-Anwendungen Herausforderungen gegenübersteht. Diese ergeben sich
insbesondere bei der Sicherstellung einer geeigneten Datenbasis, der Erfüllung von Transparenzansprüchen hinsichtlich 
der alle für ein KI-System relevanten Komponenten sowie bei den personellen Ressourcen. Hinzu kommt die 
Aufgabe der regulatorischen Einbettung von KI-Systemen. Nachfolgend werden diese zentralen
Herausforderungen erörtert. 
Datenbasis und Transparenz 
In der Gesamtschau zeigt sich, dass das Leistungsvermögen von KI-Anwendungen von der Qualität des jeweiligen 
technologischen Modells sowie von der Verfügbarkeit und Güte einer umfassenden Datenbasis abhängt. Zu den 
Qualitätskriterien von KI-Systemen zählen neben der (erwarteten) Treffgenauigkeit vor allem die Robustheit und 
Lerneffizienz der Anwendungen, die bei der Planung und Erstellung von KI-basierten Verfahren beachtet werden 
sollten. 
Eine erste Herausforderung betrifft die Auswahl und Aufbereitung einer geeigneten Datenbasis, um die 
Funktionsfähigkeit und Validität der Ergebnisdarstellung der jeweiligen KI-Anwendung sicherzustellen. Es
besteht hierbei hauptsächlich die Gefahr, dass innerhalb der Klassifizierungs-, Prognose- oder
Empfehlungsentscheidungen der KI etwaige strukturelle Verzerrungen (Bias) in der zugrunde liegenden Datenbasis
fortgeschrieben werden (TAB 2020). Diese Verzerrungen können sich im Fall von Datenbasen mit Personenbezug etwa als 
Diskriminierung hinsichtlich äußerer oder innerer Persönlichkeitsmerkmale zeigen (Bundesregierung 2020a, 
S. 61). Gerade an KI-Anwendungen, die Verfahren des Deep Learning und somit künstliche neuronale Netze
integrieren, wurden in der jüngeren Vergangenheit Vorwürfe der Diskriminierung und der damit verbundenen
Intransparenz, also der mangelnden Reproduzierbarkeit der Entscheidungsmuster, gerichtet (Blackboxeffekte) 
(Bundesregierung 2018d, S. 16). Verdeutlichen lässt sich der sensible Zusammenhang zwischen In- und Output 
eines KI-Modells am Beispiel einer automatischen Entscheidungsunterstützung im Zuge eines
Verwaltungsprozesses: Sofern die (Trainings-)Daten für das Modell keine ausreichenden Repräsentativitätskriterien erfüllen,
laufen die erwartbaren Empfehlungen und prognostischen Abschätzungen Gefahr, diese Verzerrungen in der
Ergebnisausgabe fortzuführen.93 Das Auftreten von starken Verzerrungen in Datensätzen und den
Berechnungsmodellen ist in besonderem Ausmaß in Anwendungsfeldern der öffentlichen Verwaltung problematisch, in denen KI-
basierte Aussagen menschliches Wohlergehen beeinflussen, wie beispielsweise bei der Bearbeitung von sozialen 
Unterstützungsleistungen, Anträgen im Asylwesen oder gerichtlichen Entscheidungsprozessen (TAB 2020). Ein 
konkreter Vorfall systematischer Benachteiligung wurde im Zusammenhang mit der Entscheidungsunterstützung 
bei der Berechnung der Integrationschancen von Arbeitssuchenden auf dem österreichischen Arbeitsmarkt
bekannt (Angwin et al. 2016; Fanta 2021). Demgegenüber zeigt der konkrete Fall des »Allegheny Family Screening 
Tool« (Kap. 3.4) exemplarisch, wie durch umfangreiche Begleitforschung und ethische Abwägungen im
Entwicklungsprozess Fairness und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsmuster zu großen Teilen sichergestellt 
werden können. 
Eine zweite wichtige Anforderung an die Gestaltung von KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung 
ist die Schaffung von Transparenz im Zusammenhang mit den eingesetzten KI-Verfahren und Daten. Transparenz 
sollte gemäß einem Leitliniendokument der Hochrangigen Expertengruppe für künstliche Intelligenz bei der EU 
(HEG-KI 2019, S. 22) – bestehend aus 52 unabhängigen Expert/innen aus Wissenschaft, Industrie und
Zivilgesellschaft – entlang der drei Elemente Rückverfolgbarkeit, Erklärbarkeit und Kommunikation gewährleistet
werden. Dies bedeutet, dass Ergebnisse von KI-Analysen so aufbereitet werden müssen, dass Menschen sie
nachvollziehen und bewerten können. KI-Anwendungen, die Verwaltungsentscheidungen unterstützen, dürfen mithin 
nicht lediglich ein Ergebnis generieren, sondern müssen den Beteiligten auch Informationen darüber anbieten, auf 
welcher Grundlage dieses Ergebnis zustande kam. Transparenz bezieht sich demnach auf alle für ein KI-System 
relevanten Komponenten: die genutzten Daten, die Art und Weise der Datenverarbeitung und das Verhältnis
zwischen Nutzer/innen und Betreibern des Systems. Für einen verantwortungsvollen Einsatz von KI-Anwendungen 
in der öffentlichen Verwaltung besteht daher die Aufgabe, transparent abzubilden, auf welchen Zielen und
Funktionsweisen diese basieren und wie darauf aufbauend Verwaltungsentscheidungen erfolgen. Ein mangelndes
Verständnis darüber, wie Programmabläufe funktionieren und welche Zielsetzungen diesen zugrunde liegen, kann zu 
Missinterpretationen der Ergebnisse im Rahmen des Verwaltungshandelns führen oder dazu, dass die Modelle 
bzw. deren Ergebnisse nicht kritisch hinterfragt werden (Rahma/Kloiber 2018). Nicht zuletzt bildet Transparenz 
auch die Basis für die Aufdeckung und den Nachweis etwaiger Verstöße gegen Rechtsvorschriften. Beim Einsatz 
von KI-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung gilt es daher, Mechanismen zu schaffen und zu etablieren, 
die die Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht für KI-Systeme und deren Ergebnisse gewährleisten. 
Fachliche Expertise und Kooperationen 
Eine weitere Herausforderung bei der Erschließung von Innovationspotenzialen von KI durch die öffentliche
Verwaltung liegt in der Verfügbarmachung ausreichender personeller Kapazitäten sowie entsprechender fachlicher 
Expertise. Ein souveräner Umgang mit KI-Systemen sowohl für interne Arbeitsvorgänge als auch in der
Leistungserbringung und Kommunikation mit Bürger/innen, Unternehmen und anderen Verwaltungseinrichtungen 
erfordert ein grundlegendes technisches Verständnis für das Einspeisen von Daten und deren Verarbeitung in KI-
Anwendungen sowie für die Interpretation der Daten bzw. Ergebnisse und Empfehlungen. Ein
erfolgsbestimmender Faktor insbesondere für die Konzeption von KI-Anwendungen ist neben dem technischen Wissen auch
organisatorisches Fachwissen: So sehen die in den Verwaltungen handelnden Personen zwar in der Regel selbst, wo 
Abläufe zu verbessern wären, können jedoch nicht abschätzen, ob die Problemlagen sich für einen KI-Einsatz 
eignen. Den KI-Anbietern hingegen fehlt oft das Fachwissen, um ihre Anwendungen so in die Abläufe
öffentlicher Verwaltungen zu integrieren, dass sie einen echten Nutzen stiften (MATERNA 2020). Sowohl explizites 
Fachwissen als auch implizites Erfahrungswissen zählen zu den Bereichen, die bislang – nicht zuletzt angesichts 
des Fachkräftemangels sowie bestehender Budgetrestriktionen der Haushalte – nur schwer in der öffentlichen 
Verwaltung selbst aufgebaut werden konnten (Heumann 2021, S. 13). Dies wurde auch in der deutschlandweiten 
Behördenbefragung »Zukunftspanel Staat &amp; Verwaltung« herausgestellt (Kap. 2.3). 
                                                        
93 Dieses Problem spiegelt auch die Diskussion um die »WEIRD Samples« (western, educated, industrialized, rich, democratic societies) 
wider. Damit werden personenbezogene Datensätze bezeichnet, die in großen Teilen die Merkmale westlicher, gebildeter und
wohlhabender Personengruppen und damit nur eines geringen Teils der Weltbevölkerung abbilden. Durch »WEIRD Samples« kam es z. B. im 
Unternehmen Amazon dazu, dass eine zur Bewertung von Bewerber/innen eingesetzte KI vor allem weiße Männer zur Einstellung 
vorschlug, da diese in der Vergangenheit am häufigsten erfolgreich in der Firma gearbeitet hatten (Ming 2019).
Um die Potenziale von KI-Anwendungen zu realisieren, sind Veränderungen der organisatorischen
Strukturen und Prozesse erforderlich. So ist es für die Umsetzung von KI-Anwendungen in der Regel notwendig, neue 
Datensätze als Zusammenschluss bestehender Datenbasen zu erstellen, was zwangsläufig eine stärkere
Kooperation von zwischen den verschiedene Behörden und Abteilungen sowie eine klaren Mandatierung für die Steuerung 
dieser Prozesse impliziert. Gerade eine behördenübergreifende Koordination ist häufig schwierig und
konfliktbeladen: Koordinationsprobleme entstehen aufgrund unterschiedlicher Problemdefinitionen und politischer Ziele 
sowie der Neigung der öffentlichen Verwaltung, ihren eigenen Zuständigkeitsbereich als Domäne vor dem Zugriff 
anderer zu verteidigen (Hustedt/Veit 2014). Die Herausforderung ist, hinsichtlich konkreter KI-Anwendungen 
geeignete Strukturen für eine zweckdienliche und effektive behördenübergreifende Zusammenarbeit zu
etablieren. 
Auch eine mögliche Kooperation zwischen öffentlicher Verwaltung und Beratungs- und IT-Unternehmen – 
und hier insbesondere Start-ups –, um extern verfügbare fachliche Expertise zur Gestaltung von KI-Anwendungen 
nutzbar zu machen, ist mit spezifischen Anforderungen verbunden. In einer 2017 durchgeführten Befragung von 
Vertreter/innen aus Behörden und Start-ups wird deutlich, dass unterschiedliche Arbeitsweisen,
Entscheidungsprozesse und Organisationskulturen die Zusammenarbeit erschweren (Holler/Raffer 2018). Auch sehen Start-ups 
die Entscheidungsprozesse und Reaktionszeiten der öffentlichen Hand als Hindernis einer Zusammenarbeit an. 
Andersherum besteht aus Sicht der öffentlichen Verwaltung das Problem von Kooperationen mit Start-ups vor 
allem in der fehlenden Rechtssicherheit der Produkte und Dienste. 
Regulative Aspekte 
Der Einsatz von KI-Anwendungen führt zu neuen regulatorischen Erfordernissen. So ist der Einsatz nicht nur mit 
der Verarbeitung großer Datenmengen verbunden, sondern es werden vielfach auch neue Daten generiert, bei 
denen Fragen zum Dateneigentum94 und zum Datenschutz aufkommen. Eine Herausforderung für den Einsatz 
von KI-Anwendungen besteht darin, zum einen notwendigerweise auf große Datenmengen zurückzugreifen, zum 
anderen das in Artikel 5 Datenschutz-Grundverordnung festgelegte Transparenzgebot bzw. die Prinzipien der 
Zweckbindung und den Grundsatz der Datenminimierung zu beachten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht
besonders relevant sind dem Deep Learning (Kap. 2.2.1) zugeordnete KI-Verfahren, weil sie auf autonomen
Lernprozessen basieren und bei fortschreitendem Lernprozess für die Verantwortlichen oft nicht mehr (vollständig)
nachvollziehbar sind. Hier ist Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung zu beachten, der unter
Ausnahmetatbeständen automatisierte Einzelfallentscheidungen grundsätzlich mit einem Verbot belegt und die von der
Datenverarbeitung betroffene Person somit vor den Auswirkungen einer ausschließlich KI-basierten Entscheidung 
schützt (Hoeren/Niehoff 2018, S. 53). Im Zusammenhang mit einer KI-unterstützten Entscheidungsfindung in der 
öffentlichen Verwaltung hebt die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung 
und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale (Enquete-Kommission 2020, S. 78) in ihrem Bericht
hervor: »Wird KI beim Erlass eines VA [Verwaltungsaktes] lediglich unterstützend eingesetzt, also beispielsweise 
als Entscheidungshilfe für einen menschlichen Sachbearbeiter, so ist dieser Fall bislang gesetzlich nicht geregelt. 
Ob es in diesen Fällen einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für den KI-Einsatz bedarf, hängt nach dem aus 
Artikel 20 Absatz 3 GG [Grundgesetz] folgenden Vorbehalt des Gesetzes davon ab, ob der KI-Einsatz selbst eine 
spezifisch belastende Wirkung für die Adressatin oder den Adressaten entfaltet« Die Enquete-Kommission (2020) 
schlussfolgert, dass gesetzliche Regelungen zum Einsatz von KI-basierten Entscheidungsunterstützungssystemen 
dann geboten sind, sobald belastende Wirkungen etwa in der Einschränkung der Entscheidungsautonomie von 
Sachbearbeiter/innen der öffentlichen Verwaltung in zukünftigen empirischen Untersuchungen nachgewiesen 
werden können. 
Aspekte der Kontrolle, Sicherheit, Privatsphäre und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dem Einsatz 
von KI-Systemen haben neben einer rein juristischen auch eine bedeutende ethische Dimension. Daher wurde 
dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (2018, S. 47) folgend die Datenethikkommission eingesetzt, 
um »Regierung und Parlament einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen,
künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen« vorzuschlagen. Im Bericht der Enquete-Kommission (2020, S. 150) 
ist festgehalten, dass die öffentliche Verwaltung Vorkehrungen treffen muss, die sowohl den Schutz wichtiger 
Individualinteressen (z. B. bei personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen 
                                                        
94 Der Begriff Dateneigentum bezeichnet, wenngleich juristisch ungenau, das Recht des Einzelnen, selbstbestimmt über die von ihm
erzeugten oder ihn betreffenden Daten zu verfügen, d. h. über Art, Umfang und Zwecke ihrer Nutzung zu entscheiden.
schutzbedürftigen Daten, wie etwa vertraulichen Informationen im Zuge von Vergabeverfahren der öffentlichen 
Hand) ebenso vollumfänglich garantieren als auch den Schutz wichtiger Allgemeininteressen (z. B.
Sicherheitsinteressen oder Interessen der nationalen Souveränität). Für die öffentliche Verwaltung besteht somit die
Herausforderung, in Abhängigkeit von dem konkreten Zweck abzuschätzen, ob der Einsatz eines KI-Systems ethisch 
verboten, vertretbar oder auch gänzlich unkritisch ist (Enquete-Kommission 2020, S. 86). Pauschale Bewertungen 
und Unterscheidungen sind in dem Zusammenhang nicht möglich, variieren die Einsatzzwecke von KI-
Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung doch stark. So sind rein informatorische Behördendienstleistungen in
ethischer Hinsicht anders zu bewerten als KI-basierte Entscheidungsunterstützungssysteme, die Verdachtsfälle der 
Kindeswohlgefährdung kategorisieren (Praxisbeispiel »Allegheny Family Screening Tool«; Kap. 3.4). Eine
entsprechend integrierte Vorgehensweise der gemeinsamen Umsetzung von regulativen und ethischen Aspekten 
während der Projektentwicklung und Umsetzung wird z. B. mit dem Projekt »AuroraAI« in Finnland verfolgt 
(Kap. 3.2). 
5.2 DLT 
Bislang gibt es in der deutschen öffentlichen Verwaltung weniger DLT- als KI-Anwendungen. Die bereits
umgesetzten bzw. in Planung befindlichen DLT-Projekte (Kap. 2.2.3) sowie die erarbeiteten Strategien des Bundes und 
der Länder zur Nutzung von DLT in der öffentlichen Verwaltung verweisen gleichzeitig auf eine breite
Diskussion, ob bzw. inwieweit DLT mit ihrem Potenzial die Leistungserbringung der öffentlichen Verwaltung
unterstützen kann. Daher kommt der prospektiven Analyse bei der Erschließung von Innovationspotenzialen eine
bedeutende Rolle zu. Nachfolgend werden die zentralen Herausforderungen erörtert, die bei der Nutzung von DLT-
Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung entgegenstehen. 
Integration in bestehende Infrastrukturen 
Für die Einführung von DLT in die öffentliche Verwaltung sind vor allem die Komplexität der Technologie, 
steigende und verteilte Datenmengen und damit auch die hohen Anforderungen an die Aufbewahrung der Daten 
von großer Bedeutung. Eine wesentliche technische Aufgabe besteht darin, die derzeit oft für Pilotprojekte
konzipierten Verfahren auf ein für den Regelbetrieb geeignetes Qualitätsniveau zu heben. So sollten beispielsweise 
Maßnahmen entwickelt werden, mittels derer die Datenqualität im Zeitverlauf systematisch einer Untersuchung 
unterzogen werden kann. Auch müssen die DLT-Anwendungen in vorhandene IT-Systeme integriert werden 
(Fridgen et al. 2019, S. 33). Je nach Anwendungsfall werden damit organisatorisch-technisch anspruchsvolle
Prozessanpassungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist daher bei diesen Anpassungen, dass innerhalb des
Technologiefelds erst wenige einheitlich spezifizierte Daten- und Schnittstellenstandards existieren, die eine Anbindung 
von DLT-Netzwerken an die bestehende IT-Landschaft erleichtern würden. Auch für den Nachweis der
Vertrauenswürdigkeit von DLT-Anwendungen sind hinsichtlich der Kernanforderungen wie Authentizität und
Verfügbarkeit keine bzw. nur bedingt standardisierte Werkzeuge und Mechanismen verfügbar (Schwalm 2020, S. 27). 
Mittel- bis langfristig können so Entwicklungen begünstigt werden, durch die Verwaltungsakteure DLT-
Netzwerke nutzen bzw. fortentwickeln, die untereinander nicht interoperabel sind (Natarajan et al. 2017, S. IX).
Verschiedene Organisationen und Initiativen arbeiten an der Etablierung von Standards für DLT. So wurde im April 
2017 bei der Internationalen Organisation für Normung (ISO) das ISO/Technical Committee 307 »Blockchain 
and distributed ledger technologies« gegründet. In mehreren Arbeitsgruppen werden Standards definiert, um den 
Grundstein für den breiten Einsatz von DLT-Anwendungen zu legen. Als deutsches Spiegelgremium beim
Deutschen Institut für Normung ist der Normenausschuss Informationstechnik und Anwendungen NA 043-02-04 AA 
»Blockchain und Technologien für verteilte elektronische Journale« zu nennen (Grupp 2018). 
Als Herausforderung primär technologischer Natur kann auf die zum Teil begrenzte Skalierbarkeit des 
Transaktionsdurchsatzes von DLT-Anwendungen verwiesen werden (Reetz 2019, S. 22).95 Vor allem bei
temporär hohem Transaktionsaufkommen zählt die technische Performance zu den erfolgsrelevanten Kriterien. Diese 
Problematik kann mit Blick auf die DLT-Anwendungsfälle zur öffentlichen Registerführung und
Dokumentenverifikation (Kap. 2.2.3) verdeutlicht werden. So argumentiert die Bundesregierung (2018e, S. 7) in einer Antwort 
                                                        
95 Es dauert z. B. in der Bitcoin-Blockchain im Durchschnitt 10 Minuten, um einen Block zu finden, und erst nach sechs Blöcken besteht 
die Sicherheit, dass die Transaktion korrekt in der Blockchain verbucht wurde (Schütte et al. 2017, S. 16).
auf die Kleine Anfrage der FDP, dass sich die entsprechenden Verwaltungsbereiche aufgrund technologischer 
Einschränkungen von DLT nicht gänzlich mit DLT abwickeln lassen. Es wird als Begründung angeführt, dass die 
geringe Transaktionskapazität öffentlicher DLT-Netzwerke besonders hinderlich ist, da großflächige
Nutzungsfälle wie das Grundbuch oder andere Register einen hohen Datendurchsatz mit sich bringen würden (BSI 2019a, 
S. 68). Der geringen Transaktionskapazität wäre zwar mit bestimmten DLT-Konfigurationen beizukommen (z. B. 
private oder öffentliche Netzwerke mit bestimmten Konsensmechanismen oder eingeschränkten Lese- und 
Schreibrechten), diese Konfigurationen würden jedoch wiederum die Vertraulichkeit der DLT-basierten
Datenverwaltung mindern, was die Frage aufwerfen würde, welchen einzigartigen Mehrwert die DLT-Lösung in diesem 
Fall mit sich brächte (BSI 2019a, S. 68). 
Des Weiteren ergibt sich zur Erreichung der politisch vereinbarten Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele 
für DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung die Herausforderung, die technischen Konfigurationen 
jeweils auf ihren Energieaufwand zu prüfen und unter Aspekten des Energie- und Ressourcenverbrauchs kritisch 
zu bewerten (BMWi/BMF 2019, S. 33). Insbesondere bei öffentlichen DLT-Netzwerken gilt der hohe
Energieverbrauch oft als ein Kritikpunkt, der die diskutierten Effizienzsteigerungspotenziale durch die Automatisierung 
gewisser Verwaltungsprozesse infrage stellt (Kap. 2.2.3). 
Nicht zuletzt sind der Aufbau und Betrieb von DLT-Anwendungen nicht trivial und fordern erfahrene
Fachkräfte wie Datenwissenschaftler/innen, Kryptolog/innen und Informatiker/innen (Schütte et al. 2017, S. 32).
Sowohl die Bundesregierung als auch Akteure der öffentlichen Verwaltung sehen eine wesentliche Herausforderung 
für die Realisierung der Innovationspotenziale von DLT in mangelndem technologiebezogenem Know-how in 
den Verwaltungseinrichtungen (Bock 2019; Hammerschmid et al. 2019c). Daneben werden geringe Kapazitäten 
und fehlendes Interesse am Thema in der öffentlichen Verwaltung konstatiert. Aufgrund der insgesamt hohen 
Nachfrage nach Fachkräften mit technologischer Expertise und entsprechend hohem Gehaltsniveau könnten sich 
die durch DLT potenziell erschlossenen ökonomischen Effizienzvorteile relativieren (Bundesregierung 2020b, 
S. 4). 
Sicherheit und Vertrauen 
Als nicht zu unterschätzende Herausforderung wird in der Fachwelt diskutiert, dass DLT-Netzwerke ggf. nicht 
weniger Risiken durch Cyberangriffe ausgesetzt sind als zentralisierte Datenbanksysteme, sondern sogar mehr 
Risiken (Kompetenzzentrum Öffentliche IT 2017, S. 25). DLT-Netzwerke sind in der Regel immer in weitere 
Softwarekomponenten und Plattformen eingebunden, sodass auch bei der Nutzung moderner
Verschlüsselungsverfahren und hoher Sicherheitsvorkehrungen mögliche Angriffspunkte in angeschlossenen Systemen entstehen 
(Klischewski 2018, S. 613). Ebenso könnten bei der Speicherung von Daten sogenannte Zeitstempelfehler
auftreten (bzw. absichtlich von böswilligen Akteuren eingeschleust werden), die in Automatisierungsprozessen
potenziell fatale Folgen hätten (BSI 2019a, S. 55). Dies gilt es bei der Entwicklung und Implementierung von jeweils 
verfahrensbezogenen Sicherheitskonzepten der DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung zu
berücksichtigen. 
Teilweise wird auch bezweifelt, dass der Einsatz von DLT in öffentlichen Verwaltungen tatsächlich
vertrauensstiftende Effekte zwischen Verwaltungseinrichtungen und Bürger/innen bzw. Unternehmen oder anderen
Verwaltungseinrichtungen zur Folge hätte. Dahinter steht das Argument, dass selbst ein perfekt aufgesetztes DLT-
Netzwerk immer nur so vertrauenswürdig ist wie die Daten, die darin verwaltet werden. Es werden zwar
Manipulationen von bereits in DLT-Netzwerken abgelegten Datenbeständen unterbunden, allerdings sind diese im 
Vorfeld und im Zuge der Dateneinspeisung durchaus möglich. Dies bezieht sich insbesondere auf DLT-
Anwendungen, die mit der Außenwelt interagieren und mittels sogenannter Orakel96 externe und damit außerhalb des 
DLT-Systems liegende Datenquellen nutzen, um ihr Potenzial als dezentrale Anwendung zu entfalten. Hierzu 
zählen DLT-Anwendungen, die für die Ausführung von »Smart Contracts« entwickelt wurden. Da DLT-
Anwendungen Entscheidungen auf Basis der Informationen ausführen, die von Orakeln bereitgestellt werden, wird im 
Falle einer Diskreditierung des Orakels auch der »Smart Contract« diskreditiert, der sich auf dieses stützt. Dies 
                                                        
96 Als Orakel wird die Technik bezeichnet, durch die externe Schnittstellen in ein DLT-System integriert werden, sodass auf externe Daten 
zugegriffen werden kann. Ein Orakel ist explizit nicht die Datenquelle selbst, sondern die Schnittstelle, die externe Daten abfragt,
verifiziert, authentifiziert und dann diese Informationen weiterleitet (https://academy.binance.com/de/articles/blockchain-oracles-explained; 
7.5.2021).
wird oft als Orakelproblem bezeichnet (Caldarelli 2020). Ansatzpunkte, die Einspeisung gefälschter oder
anderweitig manipulierter Daten zu unterbinden, sind eine Validierung und besondere Prüfung der Datenquellen und 
Einspeisungsprozesse (Stange 2020). Es gibt aber auch noch andere Lösungsansätze, die bei der Konzeption von 
DLT-Anwendungen mitgedacht werden können: So fassen beispielsweise dezentrale Orakellösungen Daten aus 
mehreren externen Quellen zusammen und verwenden einen Konsensmechanismus, um das Risiko von
Falschmeldungen zu minimieren (Longchamp 2021). 
Regulative Aspekte 
Der Einsatz von DLT-Netzwerken in der öffentlichen Verwaltung ist mit regulatorischen Herausforderungen
verbunden, in erster Linie gesetzlichen Vorgaben und Nachweispflichten. So lautet z. B. eine wesentliche
Rahmenbedingung des vertrauenswürdigen Einsatzes von modernen IKT in der öffentlichen Verwaltung, dass klare
Verantwortlichkeiten und Richtlinien für die Prozessabwicklung sowie ein Nachweis über behördliche
Entscheidungsprozesse gegenüber Dritten zu etablieren sind (Schwalm/Zahorsky 2020). Daraus ergibt sich ein
Spannungsfeld zwischen den Innovationspotenzialen von DLT-Anwendungen und den bestehenden regulatorischen
Vorgaben, das die konkrete Gestaltung der DLT-Netzwerke prägt (Schwalm/Zahorsky 2020). Hinzu kommt, dass für 
jede Datentransaktion in den DLT-Netzwerken Vertrauenswürdigkeit gegeben sein muss. Diese wird durch die 
Nachvollziehbarkeit geschäftsrelevanter Aufzeichnungen und Transaktionen erreicht. Hierbei geht es also um den 
Nachweis von Authentizität, Integrität und Zuverlässigkeit, d. h. einer juristisch eindeutigen Zuordnung von 
Transaktion und Datenpunkten zu realen Akteuren oder Objekten im Netzwerk. Dafür ist es wesentlich, dass alle 
am Prozess beteiligten natürlichen oder juristischen Personen eindeutig identifiziert wurden (Schwalm/Zahorsky 
2020). 
Eine nächste wesentliche Herausforderung liegt in den Anforderungen an den Datenschutz. Die
Entwickler/innen von DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung müssen zunächst genau prüfen, welche
datenschutzrechtlichen Vorgaben für die konkrete Anwendung bestehen und wie datenschutzkonforme technische und 
organisatorische Lösungen jeweils umgesetzt werden können. Sofern ein DLT-Netzwerk personenbezogene
Daten enthält, wirkt die Datenschutz-Grundverordnung. Je nach Ausgestaltung des DLT-Systems können durch das 
Heranziehen weiterer externer Daten durchaus Rückschlüsse auf bestimmte Personen gezogen werden. Bei
privaten DLT-Netzwerken kann zudem über die Vergabe der Nutzerkennung die dahinter stehende Person
identifiziert werden.97 Datenschutzrechtliche Unklarheiten ergeben sich zudem darüber, ob die in der Datenschutz-
Grundverordnung benannten Ausnahmen für das Recht auf Löschung und Berichtigung in DLT-Netzwerken
angewendet werden können (Kairies-Lamp et al. 2019, S. 15). So steht die DLT-Eigenschaft der Unveränderbarkeit 
der Daten, wenn sie denn tatsächlich sichergestellt werden kann, im Konflikt mit dem Recht auf Löschung 
(Martini/Weinzierl 2017, S. 1), aber auch mit dem Recht auf Datenberichtigung und -übertragbarkeit. Aus diesen 
Gründen bzw. Unvereinbarkeiten mit der bestehenden Rechtslage ist ein sorgfältiges Abwägen hinsichtlich der 
Frage, welche Daten tatsächlich in DLT-Netzwerken gespeichert werden, dringend bei der Planung und
Umsetzung von DLT-Netzwerken in der öffentlichen Verwaltung geboten (Berryhill et al. 2018, S. 29).
Personenbezogene Daten können alternativ auch als Off-Chain-Transaktion geführt werden, sodass im DLT-Netzwerk nur die 
anonymisierten Hashwerte vorgehalten werden (Schwalm 2020). Allerdings wird in der fachlichen Diskussion 
angemerkt, dass sogar verschlüsselte und somit anonymisiert gespeicherte Daten in manchen Fällen (anhand ihrer 
Hashwerte) noch auf individuelle Nutzer/innen zurückzuführen sind (Martini/Weinzierl 2017, S. 4). Die
öffentliche Verwaltung steht vor der Aufgabe, für die Regelung, Planung, Umsetzung und Kontrolle der DLT-
Anwendungen ein Datenschutzmanagementkonzept zu entwickeln und zu etablieren, um den zahlreichen technischen, 
organisatorischen und rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden. Ein Beispiel für eine 
praktische Implementierung von DLT im deutschen Raum, die eine Kompatibilität mit datenschutzrechtlichen 
Bestimmungen unter Beweis stellt, ist das bereits erwähnte Pilotprojekt des Bundesamtes für Migration und 
Flüchtlinge (Kap. 2.2.3). Dieses ist in der Lage, mittels eines geschlossenen DLT-Netzwerks und auf Grundlage 
einer datenschutzkonformen Systemarchitektur Mehrwerte im Asylprozess zu erzeugen, die grundsätzlich
kompatibel zur Datenschutz-Grundverordnung sind (Fridgen 2018b, S. 14). Im Rahmen des Projekts wurde ein
Berichtigungs- und Löschkonzept entwickelt, um den Vorgaben und Betroffenenrechten der Datenschutz-Grundver-
                                                        
97 https://www.blockchain-insider.de/ist-blockchain-und-datenschutz-zusammen-moeglich-a-959469/ (10.5.2021)
ordnung gerecht zu werden. Zudem entstand ein Governancekonzept, das die Verteilung der
Entscheidungskompetenzen und Verantwortlichkeiten auf datenschutzrechtlicher, technischer und organisatorischer Ebene regelt 
(Urbach/Völter 2020, S. 121). 
Eine weitere regulatorische Herausforderung besteht im Zusammenhang mit der Nutzung von »Smart 
Contracts«. DLT-Anwendungen in Kombination mit »Smart Contracts« werden für eine Nutzung in der
öffentlichen Verwaltung beispielsweise für Anwendungsfälle diskutiert, in denen Verifizierungen vorgenommen werden 
müssen bzw. automatisch bestimmte Prozesse ausgelöst werden sollen. Für Deutschland wird so erwogen, ob 
DLT in Verbindung mit »Smart Contracts« für das Grundbuch oder auch für die Genehmigung von Bauvorhaben 
nutzbar gemacht werden kann (Kap. 2.2.1). Während laut herrschender Rechtsmeinung unstrittig ist, dass eine 
Vertragsdokumentation auf einer Blockchain rechtlich unproblematisch ist, wird die automatische Erfüllung
vertraglicher Pflichten durchaus kontrovers diskutiert (Hoffmann/Skwarek 2019). Es besteht die Gefahr, dass ein 
»Smart Contract« programmiert und eingesetzt wird, obwohl es keine übereinstimmenden Willenserklärungen 
gibt (z. B. bei der Überschreibung von Eigentum). Hinzu kommt, dass auch berufsrechtliche Regelungen berührt 
werden, die vielen Entwickler/innen von DLT-Anwendungen bzw. von »Smart Contracts« mangels
Rechtsausbildung gar nicht bewusst sind und die in Deutschland beispielsweise durch das Rechtsdienstleistungsgesetz98 
(RDG) geregelt werden. Entwickler/innen »laufen Gefahr, gegen dieses Gesetz zu verstoßen, wenn sie zusätzlich 
zur reinen Programmierung rechtliche Prüfungen vornehmen oder – selbst, wenn keine Prüfung vorgenommen 
wird – Aufträge annehmen, in denen eine rechtliche Prüfung eigentlich erforderlich wäre« (Hoffmann/Skwarek 
2019). 
Mit Blick auf den DLT-Anwendungsfall bei der Registerführung und Beglaubigung von Dokumenten 
(Kap. 2.2.3) werden noch weitere regulative Herausforderungen diskutiert. Hierzu zählen Bestrebungen auf EU-
Ebene, die rechtlichen Voraussetzungen für DLT-basierte Register weiter zu vereinheitlichen. Diese sind z. B. 
Maßnahmen in Verbindung mit dem »Company Law Package«/»Gesellschaftsrechtspaket« der Europäischen 
Kommission99. Darin wird eine Vereinfachung von Eintragungen in das Handelsregister in Richtung einer
Onlineantragstellung und -eintragung angestrebt. Dies würde weitere Möglichkeiten für den Einsatz von DLT bieten. 
Dies sowie auch die Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1724100 schaffen nach Ansicht der interviewten
Experten/innen EU-weit die Grundlage für eine weitere Technisierung des Eintragungsprozesses in die Register und 
die Nutzung von DLT. Eine entsprechende Umsetzung würde jedoch Änderungen im deutschen nationalen Recht 
zur Folge haben (Hammerschmid et al. 2019a, S. 55). 
 
                                                        
98 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) 
99 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf 
den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht 
100 Verordnung (EU) 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und 
Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
6 Handlungsfelder und Handlungsoptionen 
Die Digitalisierung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem zentralen Trend der Modernisierung
öffentlicher Verwaltung entwickelt. Dieser Trend wird durch die Politik getragen und weiterbefördert. Mit
Technologiefeldern wie KI und DLT werden sich aktuell substanzielle Steigerungen der Effizienz und Effektivität in der 
Erbringung staatlicher Leistungen sowie bei der Gestaltung diesbezüglicher behördlicher Prozesse erhofft. 
Gleichzeitig sind mit dem Einsatz von KI und DLT aber auch Ungewissheiten und Risiken verbunden. 
Inzwischen herrscht weitgehender Konsens, dass für Teile der öffentlichen Verwaltung in Deutschland 
Nachholbedarf hinsichtlich der Digitalisierung ihrer Abläufe besteht. Insbesondere der Nationale
Normenkontrollrat (NKR) hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf Defizite verwiesen: Alle Jahresberichte seit 2014 
enthalten Abschnitte, in denen Geschwindigkeit und Umfang der Digitalisierungsaktivitäten der öffentlichen
Verwaltung kritisiert werden (NKR 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 u. 2019). Im aktuellen Jahresbericht des NKR 
(2020) wird auf den behördlichen Umgang mit der COVID-19-Pandemie fokussiert. Der NKR moniert in dem 
Bericht, dass jahrelange Versäumnisse in Zeiten der Pandemie offen zutage treten: So wären beispielsweise
Verzögerungen in den Kommunikationsketten zwischen Ansteckungen mit dem Coronavirus und offizieller Meldung 
bei den Gesundheitsämtern durch frühzeitige Digitalisierung der Prozesse vermeidbar gewesen. Durch
Registermodernisierung und digitale Unternehmenskonten hätte der Staat zudem die Auszahlung von Wirtschaftshilfen in 
der Pandemie beschleunigen sowie Missbrauch vorbeugen können. Auch hatten fehlende Homeofficekapazitäten 
dazu beigetragen, dass wichtige Bereiche in der öffentlichen Verwaltung wie Bürgerservices, Bildung (vor allem 
Schulen) und Justiz nur eingeschränkt arbeitsfähig waren bzw. sind. Gleichzeitig hatte sich aber gezeigt, dass 
schnelle Modernisierungserfolge möglich sind, etwa bei der Digitalisierung des Antrags auf Kurzarbeitergeld 
sowie der beispielhaften und unkomplizierten Personalunterstützung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und 
dem BAMF (NKR 2020, S. 11). 
Im vorliegenden Bericht wird sich an den bisherigen Analysen und Erfahrungen der Verwaltungspraxis aus 
dem In- und Ausland orientiert und es werden zentrale Chancen und Innovationspotenziale herausgearbeitet. Die 
Ergebnisse zeigen, dass der Einsatz von KI-Anwendungen sowohl Effektivitäts- als auch Effizienzsteigerungen 
ermöglicht, Letzteres vor allem infolge von Prozessautomatisierungen in repetitiven Tätigkeitsbereichen. Für 
DLT-basierte Anwendungen wurden ähnliche Potenziale identifiziert. Mit DLT können bislang technisch
konventionell umgesetzte und papierbasierte Verwaltungsprozesse umgestaltet werden, z. B. bei der öffentlichen
Registerverwaltung. Hieraus können nicht nur Effizienz- und Sicherheitsgewinne erwachsen, sondern eine
Verringerung der Fehler- und Korruptionsanfälligkeit. 
Die Darstellungen zum Einsatz von KI und DLT in der öffentlichen Verwaltung im In- und Ausland
verweisen neben vielfältigen Innovationspotenzialen auch auf zentrale Herausforderungen bei der Erschließung dieser 
Potenziale. Es zeigt sich, dass die Einführung und die Nutzung von KI und DLT mit der Anforderung verbunden 
sind, etablierte Abläufe, bestehende Prozesse und die Service- und Organisationskultur der öffentlichen
Verwaltung zu überdenken. An die digitale Modernisierung der öffentlichen Verwaltung knüpft damit eine Reihe von 
Forderungen an. In diesem Kapitel wird ausgeführt, welche Handlungsfelder denkbar sind, um den Wandel zur 
digitalen Verwaltung mittels KI und DLT voranzutreiben: 
›  Vergabe von Mandaten für den Ausbau und die koordinierte Umsetzung von Technologiestrategien mit
Fokus auf KI und DLT; 
›  Steuerung des Einsatzes von KI- und DLT-basierten strategischen Verwaltungsinnovationen; 
›  Stärkung von Wissen, Wissensmanagement und Wissenstransfer; 
›  Förderung von Forschungs- und Entwicklungskooperationen zur Umsetzung von
Digitalisierungsmaßnahmen; 
›  Gestaltung von behördenübergreifenden Anwendungen im Rahmen einer verantwortungsvollen
Datenstrategie; 
›  Schaffung eines innovationsfördernden regulatorischen Rahmens; 
›  nutzungsfreundliche Gestaltung digitaler Behördenleistungen.
Vergabe von Mandaten für den Ausbau und die koordinierte Umsetzung von 
Technologiestrategien mit Fokus auf KI und DLT 
Das erste Handlungsfeld zielt bezüglich der digitalen ressortübergreifenden Herausforderungen auf die Klärung 
und Vereinfachung der Zuständigkeit für den Ausbau sowie die koordinierte Umsetzung von
Technologiestrategien mit Fokus auf KI und DLT ab. Der Transformationsprozess der öffentlichen Verwaltung in Richtung
innovationsorientierter Digitalisierung könnte hier durch die Vergabe eindeutiger Befugnisse mit verbindlichem 
Handlungsauftrag vorangetrieben und konkret geschärft werden. 
Für eine strategische Förderung und Koordination der Nutzung von KI und DLT in der öffentlichen
Verwaltung ist eine einheitliche Steuerung der Befugnisse entlang dem vorhandenen Institutionengefüge der
Bundesverwaltung eine politische Option.101 In dieser Hinsicht ist das BMI gefragt, da es bei der Steuerung der
Verwaltungsorganisation und technologischer Innovationen in der Bundesverwaltung eine exponierte Stellung einnimmt. 
Hier könnte zunächst die im Mai 2020 eingesetzte Abteilung Digitale Verwaltung mit der Konzeption, Planung 
und Vergabe von Mandaten für den expliziten Ausbau und die koordinierte Umsetzung beauftragt werden. Die 
Abteilung könnte so fachliche Expertise und institutionelle Entscheidungskompetenzen zu den
Technologiefeldern aufbauen sowie eine ressortübergreifende Vernetzung über alle Verwaltungsebenen hinweg konsequent
vorantreiben. 
Die bestehenden politischen Maßnahmen und das verfügbare KI- und DLT-bezogene Wissen in den
Verwaltungsorganisationen könnten mithilfe eines gut koordinierten und verwaltungsübergreifend aufgespannten 
Netzwerks genutzt werden. Im Rahmen der Strategieentwicklung könnten von Beginn an
verwaltungsorganisationsübergreifende, kollaborative Entwicklungen von KI- oder DLT-Anwendungen erprobt und – im Falle ihrer 
Eignung – systematisch in den Regelbetrieb überführt werden. Zudem könnten die in der föderalen
Organisationsstruktur Deutschlands existierenden Strategien und Digitalisierungsaktivitäten von Bund, Ländern und
Kommunen mit Bezug zur KI und DLT sowie laufende Maßnahmen systematisch erfasst, beobachtet und mit Blick 
auf die Nutzenpotenziale für die öffentliche Verwaltung eruiert und bewertet sowie zugleich mit den europäischen 
Strategien abgestimmt werden. Leitlinien und angestrebte Zukunftsbilder der Nutzung von KI und DLT könnten 
entwickelt und koordiniert, zukunftsorientierte Verwaltungsinnovationen systematisch und mit Zeitbezug
priorisiert und befördert werden. Im Zuge der koordinierenden Tätigkeiten wäre insbesondere die Verzahnung von KI- 
und DLT-Strategien mit der E-Government-Strategie wesentlich. 
Steuerung des Einsatzes von KI- und DLT-basierten strategischen 
Verwaltungsinnovationen 
Als zweites Handlungsfeld bietet sich die strategische Steuerung des Einsatzes von KI- und DLT-basierten
Verwaltungsinnovationen über definierte Ziele an. Letztlich können nur Ziele, die quantitativ und qualitativ
beschrieben und damit überprüfbar sind, danach beurteilt werden, ob bzw. in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt 
sie erreicht wurden (Effektivität, Wirksamkeit, Erreichungsgrad). Der Aufbau und die Etablierung einer solchen 
Systematik von definierten Leistungsetappen einschließlich der Bereitstellung der hierfür benötigten Ressourcen 
könnten insgesamt dazu beitragen, Meilensteine des weiteren Einsatzes von KI und DLT in unterschiedlichen 
Bereichen der öffentlichen Verwaltung festzulegen und regelmäßig den Grad der Erreichung und der Umsetzung 
zu überprüfen. 
Die Vereinbarung entsprechender Zielmarker könnte anhand einer innovationsorientierten Roadmap
erfolgen. Die konkreten Ziele sowie die zugehörigen Kennzahlen der Zielerreichung sollten so umgesetzt werden, dass 
diese die Entwicklung der öffentlichen Verwaltung zum erkennbaren Vorreiter für den sinnvollen Einsatz von KI- 
und DLT-Anwendungen motivieren. Beispielhafte Möglichkeiten für die weitere Ausgestaltung der öffentlichen 
Verwaltung in diesem Sinne könnten sein, dass ein bestimmter Anteil der verfügbaren Haushaltsmittel in
Aktivitäten mit Digitalisierungsbezug fließt, die Verwaltungseinrichtungen eine digitale Kultur in ihren
Leitbildprozessen bzw. ihrer Themenschwerpunktsetzung (Agenda Setting) etablieren oder Chief Digital Officers (CDO) als 
Zeichen einer hohen Priorität der digitalen Transformation an alle Führungskräfte und Mitarbeitenden in der
Verwaltung benannt werden.« 
                                                        
101 Die Entwicklung neuer und gegenläufiger Hierarchien erscheint angesichts abnehmender Fragmentierung von Zuständigkeiten wenig 
empfehlenswert (siehe hierzu z. B. Heumann 2021).
Stärkung von Wissen, Wissensmanagement und Wissenstransfer 
Das dritte Handlungsfeld zielt auf den weiteren Aufbau spezifischen Wissens und erforderlicher Kompetenzen 
im Umgang mit der Einführung neuer Technologien wie KI und DLT und ebenso auf den Transfer sowie die 
Vernetzung aktueller Wissensbestände. 
Der Aufbau von technologiebezogenem Wissen gilt als wesentliche Voraussetzung für einen vermehrten 
Einsatz von KI und DLT in Verwaltungszusammenhängen. Hierfür bietet sich an erster Stelle die Lancierung 
zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsangebote für Mitarbeiter/innen der Behörden an. Hammerschmid et al. 
(2019a, S. 61) fordern in diesem Zusammenhang: »Insbesondere Führungskräfte sollten Fortbildungsangebote 
erhalten, um sich digital fit zu machen. Projektmanagement, Ziel- und Ergebnissteuerung sowie
behördenübergreifende Zusammenarbeit müssen Bestandteil der Personal- und Führungskräfteentwicklung werden.« Darüber 
hinaus kommt auch der Verbreitung von in der Verwaltungspraxis erworbenen Wissensbeständen ein hoher
Stellenwert zu. In den bisherigen KI- und DLT-Projekten wurden oft verwaltungsintern Fachexpertise und Wissen 
aufgebaut, das sich in der Regel aber nur auf wenige Beteiligte konzentriert. 
Eine zentrale Rolle für die Schaffung und Verbreitung von KI- und DLT-bezogenem Wissen könnte ein 
vernetztes Wissensmanagementsystem einnehmen. Dies beinhaltet, die verfügbaren Wissensbestände
verwaltungsorganisations- und ressortübergreifend zugänglich zu machen, um somit bestehende Wissensinseln in den 
Verwaltungseinrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene systematisch zu vernetzen. Mit einem 
solchen behördenübergreifenden Wissensmanagementsystems könnte der Einschätzung Rechnung getragen
werden, dass es sich bei der Einführung von KI- und DLT-Anwendungen nicht um reine Technologieprojekte handelt, 
sondern um interdisziplinäre Gemeinschaftsprojekte der öffentlichen Verwaltung. Ein solches
Wissensmanagementsystem sollte aus dem Grund neben aktuellem Fachwissen rund um KI und DLT auch strategisches,
Methoden- sowie Erfahrungs- und Prozesswissen integrieren. So könnte ein Wissenspool über die in der öffentlichen 
Verwaltung eingesetzten KI- bzw. DLT-Verfahren systematisch aufgebaut und zugänglich gemacht werden. 
Gleichzeitig könnte darin dargelegt werden, welche Datenquellen und -arten jeweils genutzt und wonach und mit 
welchen Verfahren Erfolge oder auch Misserfolge der jeweiligen Anwendung gemessen werden. Dabei ginge es 
auch um Wissensbestände zu den Möglichkeiten und Grenzen der KI und DLT, z. B. bezüglich der Datenqualität 
(Verzerrung von Trainingsdaten und Ergebnissen etc.) sowie um Rechts- und rechtsethisches Wissen. Hierfür 
könnten jeweils Hilfestellungen (z. B. Mustervereinbarungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit) und
damit auch für die Bürger/innen gut verständliche rechtliche Begleitinformationen zum Einsatz von KI- oder DLT-
Anwendungen angeboten werden. 
Förderung von Forschungs- und Entwicklungskooperationen zur Umsetzung von 
Digitalisierungsmaßnahmen 
Neben einem Mangel an spezifischem Fachwissen wird in verwaltungsbezogenen Fachdebatten häufig auch eine 
mangelnde Vernetzung behördlicher mit außerbehördlichen Akteuren angemahnt. Ein weiteres Handlungsfeld 
umfasst daher die Forschungs- und Entwicklungskooperationen zur Förderung der Umsetzung von
Digitalisierungsmaßnahmen in öffentlichen Verwaltungen. Dahinter steht die Annahme, dass institutionalisierte
Kooperationen die organisationale Resilienz erhöhen, um etwa in Krisensituationen, wie sie die COVID-19-Pandemie
darstellt, eine handlungs- und innovationsfähige Verwaltung zu gewährleisten bzw. zu fördern. 
Durch enge Kooperationen zwischen Verwaltungen, Forschungseinrichtungen und auch privaten Anbietern 
könnten die Entwicklung digitaler Anwendungen und Verfahren vorangetrieben werden. Intraorganisationale,
interdisziplinär strukturierte Teams sollten dabei schon in frühen Phasen der Entwicklungsprozesse digitaler
Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden, womit auf eine passgenaue Entwicklung und somit 
hohe Akzeptanz im späteren Anwendungskontext abgezielt wird (Hammerschmid et al. 2019b, S. 97). Für KI und 
DLT sollten Wissensgemeinschaften gebildet werden, die verschiedene Perspektiven und Wissensformen sowie 
insbesondere auch praktisches, transdisziplinäres Wissen in sich vereinen. In einer aktuellen Veröffentlichung der 
Stiftung neue Verantwortung (Heumann 2021, S. 3) wird die Problemlage in der öffentlichen Verwaltung mit den 
folgenden Worten zusammengefasst: »Während gesellschaftliche und wirtschaftliche Akteure Wissenssilos
aufbrechen und sich für Kollaboration öffnen, wirken Ministerien und Regierungsapparate oft wie Trutzburgen, die 
sich von der Außenwelt einigeln. Abschottung und Informationskontrolle verhindern, dass staatliche Institutionen 
wichtige Impulse von außen aufnehmen und produktiv mit ihnen umgehen können.«.
Zudem wäre es vorteilhaft, eine integrierte Begleitforschung als Teil dieser Entwicklungskooperationen zu 
initiieren, um rechtliche (Datenschutz, rechtliche Rahmenbedingungen zur Nutzung) und auch ethische
Fragestellungen projektbegleitend zu bearbeiten sowie mögliche Akzeptanzbedenken vonseiten verwaltungsinterner
Anwender/innen und vonseiten der Bürger/innen (als letztliche Nutzer/innen) aufzugreifen und zu diskutieren
(Hammerschmid et al. 2019b, S. 99). Durch eine integrierte Begleitforschung könnte etwa eine transparente und dadurch 
vertrauenswürdige Ausgestaltung von Klassifizierungs- und Entscheidungsmustern in KI-basierten
Anwendungen sichergestellt werden (Datenethikkommission der Bundesregierung 2019, S. 166 ff.). Ein aktuelles Beispiel 
einer solchen Fragestellung mit Klärungsbedarf ist die wissenschaftlich fundierte Beurteilung, welchen Einfluss 
Empfehlungen von KI-Systemen auf die Handlungen menschlicher Entscheider/innen in der öffentlichen
Verwaltung ausüben. In dem Zusammenhang ist relevant, ob und inwieweit Beschäftigte im Arbeitsalltag einer KI-
Empfehlung auch widersprechen und so ihre Entscheidungsautonomie wahren können. Die Enquetekommission 
»Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische
Potenziale« (2020, S. 40) empfiehlt: »Deshalb müssen die soziologischen und psychologischen Auswirkungen von KI-
Empfehlungen auf den Menschen in seiner Entscheidungsautonomie untersucht werden. KI-Systeme sollten stets 
so gestaltet sein, dass sie der Autonomie der oder des Einzelnen nicht entgegenstehen. Hier besteht eindeutiger 
Bedarf an interdisziplinärer Forschung, weshalb Untersuchungen zu dieser Thematik aktiv gefördert werden
müssen.« 
Gestaltung behördenübergreifender Anwendungen im Rahmen einer 
verantwortungsvollen Datenstrategie 
Mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wächst die Menge der in Behörden produzierten und
verarbeiteten elektronischen Daten. Neue Möglichkeiten der Verknüpfung von Daten (Vermaschung) und eine immer 
feinere Verdichtung (Granularität) von Datenquellen kennzeichnen die für die Leistungserbringung der
öffentlichen Verwaltung zur Verfügung stehende Datenbasis. Die Daten werden zum Teil durch Menschen manuell
erhoben, immer öfter werden sie jedoch anhand automatisierter Verfahren sowie KI-basierter Mustererkennung 
erfasst und generiert. Der öffentlichen Verwaltung kommt für den Umgang mit Verwaltungsdaten eine besondere 
Verantwortung zu, die sich im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und -sparsamkeit sowie dem Aufbau und 
der Nutzung der für die Anwendungen erforderlichen Daten bewegt. Das fünfte Handlungsfeld rückt damit die 
Entwicklung und Umsetzung einer verantwortungsvollen, nachhaltigen und grundständigen Datenstrategie sowie 
den Aufbau behördenübergreifender Datenbasen (Datenpools), in den Mittelpunkt, um die Entwicklung darauf 
aufbauender digitaler, auch behördenübergreifender Anwendungen zu ermöglichen. 
Die Ergebnisse des vorliegenden TAB-Berichts zeigen: Infolge mangelnder Datenqualität kann ein erhoffter 
Nutzen digitaler Verfahren in sein Gegenteil verkehrt werden. Dies trifft beispielsweise zu, wenn ein KI-basiertes 
Vorhersagemodell aufgrund von Verzerrungen in der Datenbasis ebenfalls zu verzerrten und damit faktisch
falschen Schlüssen kommt (Kap. 5.1). Datengenerierende Prozesse zu verstehen, die Datenherkunft zu kennen und 
mögliche systematische Erfassungs- und Messfehler zu identifizieren, sollten daher wichtige Schritte in jedem 
Digitalisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung darstellen. Eine gut strukturierte und aktuelle,
behördenübergreifende Datenbasis zu erstellen, ist auch aus diesen Gründen ein zeitintensiver Prozess, der personeller
Ressourcen und politischer Unterstützung bedarf. Beispielsweise rät die Enquete-Kommission (2020, S. 114) zum Einsatz 
»sogenannter ›Data Stewards‹«, »die für die Qualität der Daten und Datenquellen verantwortlich« sind, damit 
letztlich die fachliche Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Datenbestands gewährleistet ist. Die
Bundesregierung (2021a, S. 49) verweist in ihrem Bericht zur Datenstrategie in diesem Zusammenhang darauf, dass bisher 
kein gemeinsamer Datenpool in der Verwaltung existiert, über den die Behörden Daten in einem einheitlichen, 
standardisierten Format zusammenführen und nutzen. Auch wird moniert, dass selbst ein Überblick darüber fehlt, 
welche Daten bei welcher Behörde und in welchem Format vorliegen. Gleichzeitig werden Maßnahmen für die 
Entwicklung eines »Datenatlas der Bundesverwaltung« (BMI/BMF) sowie für den Aufbau eines Datenpools in 
Aussicht gestellt (AA/BMI/BMVg/BKA) (Bundesregierung 2021a, S. 50 f.). Insbesondere mit Blick auf die hier 
analysierten ausländischen Praxisbeispiele sollte daher systematisch geprüft werden, ob und inwieweit
Datenpartnerschaften im Sinne einer kooperativen Nutzung von Daten den Aufbau von Datenpools bzw. Open-Data-
Plattformen der öffentlichen Verwaltung unterstützen können. Ebenfalls bietet sich die Entwicklung eines
Anreizsystems (z. B. auch über immaterielle Anreize) an, die strategische Öffnung von Datensätzen für alle Formen der 
verantwortlichen Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben.
In technischer Hinsicht böte die Schaffung einer umfassend nutzbaren Datenbasis einen Anwendungsfall für 
die Realisierung eines behördenübergreifenden DLT-Netzwerks. Hierbei ließe sich das Potenzial von DLT in 
einem konkreten Nutzungskontext erschließen, bei dem eine Vielzahl an Organisationen (oder
Organisationsebenen) zusammenarbeitet und im Zuge dessen auf gemeinsame Datenbestände zugreift. Insbesondere DLT schafft 
in solchen Konstellationen die Möglichkeiten, um aufbauend auf Eigenschaften der Dezentralität und
Unveränderbarkeit des Datenbestands ein hohes Maß an Transparenz und Sicherheit zu realisieren, womit Prozesse der 
Behördenkooperation vereinfacht und datenschutzgerecht gestaltet werden könnten. Der Blick auf bereits
initiierte Datenpools illustriert Einsatzbereiche kooperativ betriebener Datenbanken für die öffentliche Verwaltung: 
Hierzu zählt zum einen das in Kapitel 2 vorgestellte Blockchainprojekt des BAMF zur
behördenebenenübergreifenden Unterstützung des Asylprozesses in Deutschland. Zum anderen ist die datengestützte Plattform »PRE-
VIEW« des Auswärtigen Amtes ein Beispiel dafür, wie verschiedene Datenquellen zur politischen,
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage sowie zu Konflikten und Gewalt ausgewertet und für die Erkennung von
Konflikt- und Krisenmustern genutzt werden (Bundesregierung 2021a, S. 50). 
Als wichtige Vorbedingung einer behördenübergreifenden, interoperablen Datenbasis wird die Erarbeitung 
einer Datenstrategie erachtet, innerhalb derer technische, rechtlich-datenschutzbezogene und ethische
Themenkomplexe aufgegriffen werden. Die Datenstrategie der Bundesregierung sollte auch priorisierte Anwendungsfälle 
des Einsatzes von KI oder DLT in der öffentlichen Verwaltung fokussieren, die datengetrieben umgesetzt werden 
sollen. Es sollte jeweils konkret geklärt werden, welche Daten in welcher Form für die Anwendungsumsetzung 
benötigt werden (z. B. strukturierte oder unstrukturierte Daten)102 und ob sie in ausreichender Datenqualität
(Informationsgehalt, Genauigkeit, Korrektheit) verfügbar sind oder erst generiert werden müssen. Ausgehend von 
einer Bestandsaufnahme könnte zunächst ein behördenübergreifendes Verfahren für die öffentliche Verwaltung 
entwickelt werden, wie öffentliche Daten für die Nutzung und Verbesserung der Verwaltungsleistungen in 
Deutschland genutzt bzw. unter Berücksichtigung von Grundsätzen wie Datensparsamkeit strategisch
weiterentwickelt werden können. Zusätzlich könnte dargestellt werden, welche spezifischen Anforderungen jeweils für 
eine konkrete Anwendungsumsetzung bestehen.103 Nicht zuletzt müsste verbindlich geklärt werden, welche
Sicherheits- und Schutzkonzepte, aber auch Haftungsklärungen anwendungsspezifisch erforderlich sind und welche 
ethischen Aspekte benannt werden sollen. Auch könnten an dieser Stelle Bedingungen für die Entwicklung,
Bereitstellung und Nutzung von quelloffener Software (Open-Source-Lösungen) und offenen Datenstandards
formuliert werden.104 Somit könnte die Umsetzung einiger Projekte in die Praxis, das eigene System teilweise oder 
vollständig als Open-Source-Software bereitgestellt, fortgeführt und rechtlich verankert werden, wodurch die
öffentliche Verwaltung unabhängig gegenüber einzelnen Technologieanbietern werden könnte. Inhaltliche
Anknüpfungspunkte bietet in dieser Hinsicht beispielsweise die »Deutsche Normungsroadmap Künstliche Intelligenz«, 
innerhalb derer nicht nur die technischen, sondern auch die ethischen und gesellschaftlichen Aspekte von Normen 
in der KI ausführlich berücksichtigt werden (DIN/DKE 2020). Zusammengefasst könnten einer Datenstrategie 
die Relevanz und die Qualität der vorhandenen Daten, die Sicherheit und ethische Aspekte der Datenverwendung 
Berücksichtigung finden. 
Schaffung eines innovationsfördernden regulatorischen Rahmens 
Ein weiteres Handlungsfeld rückt regulatorische Aspekte in den Mittelpunkt. Dabei geht es im Kern um die
Schaffung eines innovations- und vertrauensfördernden sowie sicheren Rechtsrahmens für technologische Innovationen 
                                                        
102 Strukturierte Daten sind so organisiert, damit sie identifiziert werden können. Sie sind formatiert und wurden in ein genau definiertes 
Datenmodell umgewandelt (z. B. Structured-Query-Language-(SQL-)Datenbanken). Unstrukturierte Daten verfügen hingegen über 
keine identifizierbare Anordnung. Sie bestehen hauptsächlich aus Bildern, Objekten, Text und anderen Datentypen, die nicht Teil einer 
Datenbank sind. 
103 Um verschiedene Stufen der Anforderungen vergleichen zu können, könnten den Anwendungen und Datenbeständen verschiedene
Vertrauensniveaus zugeordnet werden. Das BSI (2019b, S. 8) unterscheidet z. B. drei Niveaus: normal – die Schadensauswirkungen bei 
einer Kompromittierung sind begrenzt und überschaubar; substanziell – die Schadensauswirkungen bei einer Kompromittierung sind 
substanziell; hoch – die Schadensauswirkungen bei einer Kompromittierung können beträchtlich sein. 
104 Dies unterstützt den Gesetzesentwurf zum »Zweiten Open-Data-Gesetz und Datennutzungsgesetz« (BMWi 2021), der im Februar 2021 
durch das Bundeskabinett beschlossen wurde und dessen Ziele die umfänglich ausgeweitete Bereitstellung offener Verwaltungsdaten 
der Bundesverwaltung und die Vereinfachung und Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten bereitgestellter öffentlich finanzierter
Daten sind. Eng hiermit verbunden ist die Forderung, Impulse für Open-Data-Initiativen über die Grenzen der Bundesverwaltung hinaus 
zu setzen und das Prinzip »Open by Default« (Prinzip der Transparenz und Zugänlichkeit verwaltungsbezogener Daten für die
Öffentlichkeit) auch für die Datennutzung der Länder, Kommunen und öffentlicher Unternehmen zu etablieren.
wie KI und DLT. Das Handlungsfeld stellt auch darauf ab, für Gestaltungskriterien, wie beispielsweise
Transparenzanforderungen in KI-Anwendungen, konkrete und rechtssichere Vorgaben der Umsetzung anzubieten. 
Bei der Einführung komplexer KI- und DLT-Anwendungen ist die Sicherstellung von Transparenz
entscheidend. Für den Einsatz von KI- und DLT muss jeweils grundlegend geklärt werden, was Transparenz in den
jeweiligen Verwaltungskontexten bedeutet und wie Transparenz z. B. gegenüber Bürger/innen oder Unternehmen 
erzeugt wird. Bei der Implementierung von KI-Anwendungen zur Entscheidungsunterstützung muss rechtlich 
gewährleistet werden, dass für alle Beteiligten jederzeit Transparenz darüber besteht, dass eine Entscheidung mit 
Unterstützung von KI getroffen wurde. KI-Systeme dürfen den Nutzer/innen gegenüber nicht suggerieren, dass 
sie Menschen sind (Kap. 5). Bei entsprechenden KI-Anwendungen müsste verpflichtend zu diesem Zweck
innerhalb einer einleitenden Dialogphase auf ihre technische Natur hingewiesen oder durch einen entsprechenden
Verweis diese gekennzeichnet werden. Zudem müssten die Fähigkeiten und Einschränkungen des KI-Systems
gegenüber den Nutzer/innen klar kommuniziert werden. Wollen Nutzer/innen nicht mit einem KI-System
interagieren, müssten alternative Zugangsmöglichkeiten zu Verwaltungsleistungen vermittelt werden. Ebenso müsste in 
öffentlichen Bescheiden kenntlich gemacht werden, dass die Inhalte ausschließlich KI-basiert erstellt wurden, 
sodass die Möglichkeit zum Widerspruch bzw. zur Einforderung einer menschlichen Überprüfung der
maschinellen Abwägungsentscheidung gewährleistet werden kann. 
Das Handlungsfeld zielt zudem darauf, bereits frühzeitig die Möglichkeit begleitender ethisch-rechtlicher 
Beratung für KI- und DLT-Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung mitzudenken (z. B. in Form von
Beiräten), um allen Beteiligten professionelle und anwendungsspezifische Orientierungshilfen sowie vorausschauende 
Reflexionsräume anzubieten. (dazu und zum Folgenden Hammerschmid et al. 2019a, S. 72, 108 u. 111). Auf diese 
Weise könnten auch die rechtsstaatliche Basis sichergestellt sowie die Akzeptanz der Anwendungen gefördert 
werden: Beiräte könnten – mit entsprechenden Befugnissen und Durchgriffsrechten – z. B. frühzeitig eine nicht 
rechtskonforme Nutzung personenbezogener Daten verhindern. Eine derartige Ausgestaltung würde sowohl eine 
kompetente Verwendung (Einschätzung von Einsatzzwecken) als auch eine regulative Kontrolle der
Anwendungen (Beurteilung der Eignung) fördern (Datenethikkommission der Bundesregierung 2019, S. 166 ff.; TAB 2021). 
Für strategisch priorisierte KI- und DLT-Anwendungen bietet sich zudem die Förderung rechtlich-
regulatorischer Sonderzonen im Sinne von Experimentierfeldern an, um technische und für die öffentliche Verwaltung 
sinnvolle Entwicklungen nicht durch aktuelle rechtlich-regulatorische Vorgaben zu behindern. KI- und DLT-
Anwendungen könnten z. B. in Modellversuchen oder Reallaboren getestet, gleichzeitig etwaige Anpassungsbedarfe 
im Ordnungsrahmen vorgenommen, Änderungsbedarfe in bundesweiten Gesetzen und Verordnungen frühzeitig 
identifiziert und eingebracht werden. Zentrales regulatorisches Instrument hierfür sind die Experimentierklauseln, 
die in unterschiedlichen Bereichen im deutschen Recht bereits verankert sind (dazu und zum Folgenden Schmitz 
et al. 2020, S. 11). Allerdings gibt es keine allgemeine Generalexperimentierklausel, die für alle innovativen
Technologien die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Erprobung vorgibt. Erforderlich ist stattdessen, dass
Experimentierklauseln hinsichtlich der zu erprobenden Innovationen – wie hier KI und DLT – sowie die
unterschiedlich geregelten Sachbereiche, in denen sie angesiedelt sind, ausgestaltet werden. Wesentlich sind dabei die
zeitliche Befristung, die Notwendigkeit einer Validierung und die wissenschaftliche Begleitung der Experimente. 
Bei DLT-Anwendungen ist zusätzlich vor allem die Sicherstellung einer gerichtsverwertbaren Nutzung von 
Daten und Transaktionen relevant, die in der Blockchain gespeichert werden. Für eine Klärung muss geprüft und 
definiert werden, welche Rechtskraft die in einer Blockchain vorhandenen Daten und Transaktionen besitzen 
(Gewährleistung der Rechtssicherheit). Hierfür müsste zudem klar formuliert werden, welche funktionalen und 
kryptografischen Anforderungen eine Blockchain erfüllen muss, damit sie rechtssicher ist. 
Nutzungsfreundliche Gestaltung digitaler Behördenleistungen 
Für eine Akzeptanz und Nutzung von digitalen Verwaltungsangeboten durch die Bevölkerung bedarf es einiger 
Voraussetzungen (Saeed et al. 2018). Zu nennen sind die allgemeine Bekanntheit des Angebots ebenso wie die 
Notwendigkeit eines für die Bürger/innen wahrnehmbaren Mehrwerts bei der Nutzung (z. B. Zeitersparnisse) und 
insbesondere das Vorhandensein einer möglichst einfachen, selbsterklärenden Bedienungssteuerung. Eine Reihe 
von E-Government-Projekten in Deutschland (etwa die digitale Authentifizierung mithilfe der E-ID-Funktion des 
Personalausweises und der DE-Mail als rechtssichere Möglichkeit der digitalen Behördenkommunikation) erfüllt 
diese Ansprüche an die Nutzungsfreundlichkeit bislang nur in Teilen. Dementsprechend blieben die
Nutzungszahlen deutlich hinter den Prognosen zurück (Stember et al. 2018, S. 330). Aspekte der Zugänglichkeit und
Nutzungsfreundlichkeit von digitalen Verwaltungsangeboten sollten entsprechend bereits in der Konzeptionsphase 
einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Gewährleistung einer hohen Nutzungs- und Bedienfreundlichkeit kann 
dabei durchaus im Gegensatz zur Erfüllung regulatorischer Anforderungen an den Datenschutz und die
Datensicherheit stehen (sogenanntes Sicherheits-Usability-Datenschutzdilemma) (Brugger et al. 2018, S. 123). Oft
können beispielsweise Zugewinne beim Datenschutz nur durch eine Verringerung der intuitiven Bedienbarkeit
erwirkt werden. 
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich das Zurückgreifen auf KI und DLT, mit denen gezielt digitale
Behördenleistungen niedrigschwellig und nutzungsfreundlich gestalten werden können. Mit KI könnte z. B. die
Realisierung hocheffektiver Suchfunktionen ermöglicht werden, die innerhalb der behördlichen Onlinepräsenzen 
eine intuitive Auffindbarkeit der einzelnen Informationsangebote und Leistungen gewährleistet (Mehr 2017, S. 7). 
Auch haben KI personalisierte, also auf die jeweilige Lebensphase zugeschnittene Verwaltungslösungen das
Potenzial, die Zugänglichkeit, Attraktivität und Akzeptanz aufseiten der Bürger/innen zu erhöhen. Dabei könnten 
neue digitale Dialogformate und Kommunikationskanäle helfen. Hierzu zählen neben den bereits vorhandenen 
Chatbots auch Sprachassistenten oder Portale sozialer Medien, in denen in der Regel KI-basierte Verfahren zum 
Einsatz kommen (Berryhill et al. 2019, S. 61). 
DLT-basierten Anwendungen wird zuweilen pauschal eine niedrige Nutzungsfreundlichkeit attestiert 
(Rehfeld 2019, S. 21). So ist es beispielsweise bei selbstverwalteten Identitäten auf Basis von DLT notwendig, 
einen digitalen privaten, passwortähnlichen Schlüssel zu speichern. Der Verlust oder Diebstahl dieses Schlüssels 
wäre für die jeweiligen Betroffenen ggf. mit einem hohen Aufwand bei der Wiederherstellung verbunden. Es 
empfiehlt sich aus diesem Grund, die Entwicklung von Lösungen zu forcieren, mit denen die mit dem
Technologiefeld verbundenen weitreichenden Effizienz- und Sicherheitspotenziale ausgeschöpft und gleichzeitig die
Nutzungsbarrieren auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Denn es gilt, dass DLT grundsätzlich gute
Möglichkeiten bietet, um vorbildlichen Bedienkomfort bei gleichzeitig ausgeprägter Funktionalität und Sicherheit zu
gewährleisten: Unter der Berücksichtigung des Once-only-Prinzips könnten DLT-basierte Angebote so gestaltet 
werden, dass bestehende Daten und Register öffentlicher Verwaltungen miteinander verschränkt wären, sodass 
mehrfache Dateneingaben durch Nutzer/innen entfielen (MWIDE NRW 2021). Zudem könnten die durch DLT 
gegebenen Möglichkeiten der Prozessautomatisierung und der zweifelsfreien Echtheitsfeststellung genutzt
werden, die Attraktivität zu erhöhen. Hier bietet sich die Technologie in vielen Fällen an, Schrifterfordernisse für 
Verwaltungsleistungen abzubauen.
7 Literatur 
7.1 In Auftrag gegeben Gutachten 
Hammerschmid, G.; Husted, T.; Mikhaylov, S.; Krimmer, R.; Kleinaltenkamp, M.; Raffer, C.; Schmidt, C. 
(2019a): Perspektiven der Digitalisierung öffentlicher Verwaltung in Deutschland. Berlin 
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8 Anhang 
8.1 Abbildungen 
 Seite 
Abb. 2.1 Regelbasierte Systeme und Verfahren des 
maschinellen Lernens ...............................................................  25 
Abb. 2.2 Drei Typen von DLT-Netzwerken, differenziert anhand 
der Verteilung von Schreib- und Leserechten ..........................  39 
Abb. 2.3 Ergebnisse der Behördenleiterbefragung »Zukunftspanel 
Staat &amp; Verwaltung 2019« .......................................................  53 
Abb. 2.4 Ergebnisse der Behördenleiterbefragung »Zukunftspanel 
Verwaltung &amp; Staat 2019« .......................................................  54 
Abb. 3.1 »AuroraAI« – Darstellung der Chatbotfunktionsweise ............  62 
Abb. 3.2 Mit »Surtrac« ausgestattete Ampelanlage ................................  65 
Abb. 3.3 Verifizierung eines Zertifikates über »Blockcerts« – 
Maskenausgabe .........................................................................  69 
Abb. 3.4 »Stadjerspas« – Prozess im Überblick ......................................  71 
8.2 Tabellen 
Tab. 2.1 KI-Anwendungen auf Bundesebene .........................................  29 
Tab. 2.2 KI-Anwendungen auf Landesebene .........................................  31 
Tab. 2.3 KI-Anwendungen auf kommunaler Ebene ...............................  32 
Tab. 2.4 Technische Kerneigenschaften von DLT .................................  38 
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Technikfolgenabschätzung (TA)&#xd;
Künstliche Intelligenz und Distributed-Ledger-Technologie in der öffentlichen Verwaltung</titel>
  <datum>2022-09-26</datum>
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