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    <titel>Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022 (Jahresabrüstungsbericht 2022)</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <bezeichnung>BRg</bezeichnung>
    <titel>Bundesregierung</titel>
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    <titel>Auswärtiges Amt</titel>
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    <datum>2023-04-26</datum>
    <verteildatum>2023-04-27</verteildatum>
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    <herausgeber>BT</herausgeber>
    <urheber>Bundesregierung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/6600 
20. Wahlperiode 26.04.2023
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, 
Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der 
Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022  
(Jahresabrüstungsbericht 2022)*  
* Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. April 2023 gemäß Beschluss vom 5  Juli 1997
(Bundestagsdrucksache 13/6482).
 
2
Hat es heute Sinn, für Abrüstung und
Rüstungskontrolle einzutreten? Einigen mag das naiv 
scheinen in einer Zeit, in der Russlands
Angriffskrieg jeden Tag unsägliches Leid über Millionen 
Kinder, Frauen und Männer in der Ukraine 
bringt. Russlands Krieg bricht die Charta der 
Vereinten Nationen und das Völkerrecht. Er 
zeigt uns, dass wir in Deutschland und Europa 
wehrhaft sein müssen, um unsere Freiheit zu 
sichern. Russland hat in diesem Krieg die
internationale Rüstungskontrolle um Jahrzehnte 
zurückgeworfen – mit seinen
unverantwortlichen Nukleardrohungen, seiner Infragestellung 
des New START-Vertrags und haltlosen
Behauptungen über angebliche Bio- und
Chemiewaffenaktivitäten in der Ukraine.
Dennoch liegt es gerade jetzt in unserem 
Interesse, die internationalen
Rüstungskontrollregime zu verteidigen und zu festigen. Denn 
damit treten wir ein für eine Welt, in der die 
Stärke des Völkerrechts gilt – und nicht die 
Macht des Stärkeren. Nur in einer solchen Welt 
der Regeln und des Rechts werden wir
dauerhaft in Frieden leben. Unser Engagement für 
Rüstungskontrolle steht nicht im Widerspruch 
zur Stärkung der Bundeswehr, unseren
Beiträgen in der NATO oder unserer militärischen 
Unterstützung für die Ukraine. Im
Gegenteil: Rüstungskontrolle und Abrüstung sind 
komplementäre Teile unserer
Sicherheitspolitik, mit der wir eine internationale Ordnung 
schützen, die auf dem Völkerrecht basiert. 
Wir arbeiten daher mit aller Kraft daran, die 
globale Rüstungskontrollarchitektur zu erhalten 
und Risiken zu reduzieren. Das gilt zuerst für den 
New START-Vertrag als letzte noch verbliebene 
Säule der nuklearen Rüstungskontrolle zwischen 
den USA und Russland. Russland muss zur
vollständigen Umsetzung von New START
zurückkehren und den Dialog mit den USA über den 
Vertrag wiederaufnehmen. 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 2 –
 
3
Wir halten auch an unseren Bemühungen 
für Nichtverbreitung fest. Wir arbeiten hart 
daran, eine nukleare Bewaffnung Irans zu
verhindern und die Risiken von Nordkoreas
illegalem Nuklearwaffenprogramm einzuhegen. 
Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und 
Partnern machen wir uns dafür stark, den
Nichtverbreitungsvertrag zu bewahren. Wie schwer 
das ist, habe ich bei der 10.
Überprüfungskonferenz des Vertrags im August 2022 in New 
York erlebt. Wir halten an unserem Ziel einer 
nuklearwaffenfreien Welt fest – dazu haben 
sich alle Parteien des Nichtverbreitungsvertrags 
verpflichtet. Und angesichts des Stillstands bei 
der nuklearen Abrüstung würdigen wir auch 
die Bemühungen im Rahmen des
Atomwaffenverbotsvertrags.
Gleichzeitig gehen wir die Sicherheitsrisiken 
von morgen an, die von neuen Technologien
ausgehen: Schon heute gefährden Cyber-Attacken 
auf Krankenhäuser, Flughäfen oder Stromnetze 
weltweit Menschenleben. Angriffe auf Satelliten, 
die wir für unsere Internetverbindungen oder 
Navigationssysteme brauchen, könnten ganze 
Gesellschaften lahmlegen. Und wir stehen an 
der Schwelle zu einer Welt, in der Künstliche 
Intelligenz „Killer-Roboter“ erschaffen könnte, 
die ohne menschliche Kontrolle Panzer,
Flugzeuge oder andere Ziele angreifen. Wir brauchen 
deshalb klare Regeln für
verantwortungsvolles Verhalten – damit Menschen und nicht 
Algorithmen neue Waffen kontrollieren. 
Schließlich schützen wir mit humanitärer 
Rüstungskontrolle die Leben von Millionen 
von Menschen weltweit. Deutschland hat 
2022 die Präsidentschaft der Ottawa-
Konvention übernommen, um bei unserem Ziel 
einer Welt frei von Antipersonenminen
voranzukommen. Antipersonenminen töten oder 
verstümmeln jedes Jahr tausende Menschen. 
Die Opfer sind oft Kinder, die beim Spielen auf 
Minen treten und grausame Verletzungen
erleiden. Dass wir solches Leid verhindern können 
zeigt die Tatsache, dass seit Inkrafttreten des 
Ottawa-Übereinkommens 1999 mehr als 55 
Millionen Minen zerstört wurden – auch mit 
deutscher Unterstützung.
Unser internationales Engagement für
Abrüstung und Rüstungskontrolle geht dabei einher 
mit einer restriktiven und verantwortungsvollen 
Rüstungsexportkontrolle bei uns in
Deutschland. Die Bundesregierung arbeitet an
Eckpunkten zur Kontrolle von Rüstungsexporten. 
Wir stellen sicher, dass aus Deutschland
exportierte Güter nicht im Ausland repressiv gegen 
Zivilistinnen und Zivilisten eingesetzt werden. 
Gleichzeitig setzen wir uns weiter für eine EU-
Rüstungsexportverordnung als Grundlage für 
eine einheitlichere Genehmigungspraxis in der 
Europäischen Union ein. 
Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine hat 
uns in eine neue Realität katapultiert. Aber 
gerade angesichts dieses Krieges gilt für uns 
mehr denn je: Abrüstung und Rüstungskontrolle 
sind und bleiben zentrale Säulen einer
internationalen Ordnung, die unsere Freiheit und 
unserem Frieden dienen. Wir schützen damit 
unsere gemeinsamen Regeln, das Völkerrecht 
und die Charta der Vereinten Nationen – damit 
sie wiederum uns schützen können.
Annalena Baerbock  
Bundesministerin des Auswärtigen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 3 – 
4
Inhalt
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 4 –
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5
Einleitung                                                                                                    10
2022 – ein Jahr des Rückschlags                                                                                 11
2022 – ein Jahr der Reflexion                                                                                     11
2022 – ein Jahr der Arbeit                                                                                                                                    13
Rückblick:  Wichtige Daten und Ereignisse des Jahres 2022                                          15
Ausblick:  Wichtige Daten des Jahres 2023 (geplant)                                                  18
I   Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen       21
1   Deutscher Vorsitz der Globalen Partnerschaft der G7 gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und -materialien                                                                   22
2   Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im nuklearen Bereich                           23
2 1  Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag und der NVV-Überprüfungsprozess                   23
2 2  Schritte und Initiativen hin zu Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung           25
2 3  Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)                                                                     33
2 4  Weitere Aspekte der nuklearen Rüstungskontrollarchitektur                                     34
2 5  Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)                                                   38
2 6  Nukleare Sicherung                                                                                                                                 39
3   Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im Bereich chemischer Waffen – 
Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen                                               42
4   Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im Bereich biologischer Waffen             44
4 1  Übereinkommen über das Verbot von biologischen und toxin-Waffen                         44
4 2  Unterstützung des „United Nations Secretary-General Mechanism“ (UNSGM)                46
4 3  Das „Deutsche Biosicherheitsprogramm“                                                             46
5   Rüstungskontrolle von trägersystemen (hague Code of Conduct, Missile Dialogue Initiative)     48
II   Eindämmung der Proliferationsrisiken von Massenvernichtungswaffen                       50
1   Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken                                                   51
1 1  Islamische Republik Iran (Stand Ende März 2023)                                                   51
1 2  Demokratische Volksrepublik Korea                                                                   53
1 3  Arabische Republik Syrien                                                                               55
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 5 – 
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6
III   Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung konventioneller Waffen               57
1   VN-Waffenübereinkommen                                                                                 58
1 1  Improvisierte Sprengvorrichtungen                                                                   58
2   Auswirkungen von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten                                     59
3   Kontrolle von Kleinwaffen und Munition                                                                   61
3 1  Schwerpunkt Westlicher Balkan                                                                       63
3 2  Schwerpunkt Ukraine                                                                                   65
3 3  Schwerpunkt Afrika                                                                                     66
3 4  Engagement in lateinamerika/Karibik                                                               67
3 5  Deutsche VN-Initiative für die Kontrolle konventioneller Munition                             68
4   Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der lagerung, der herstellung und der 
Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention)       69
5   Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)                                         71
IV   Rüstungskontrolle im OSZE-Raum                                                                  73
1   Freundesgruppe zur konventionellen Rüstungskontrolle in Europa und Strukturierter 
Dialog in der OSZE                                                                                         74
2   Wiener Dokument über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen                         75
3   Vertrag über den Offenen himmel                                                                         75
4   Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa                                                       76
5   OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit                           77
6   Regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa                                                           78
7   Weltweiter Austausch Militärischer Information                                                         78
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 6 – 
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7
V   Neue sicherheits- und rüstungskontrollpolitische herausforderungen                         80
1   Zukunftstechnologien und ihre militärischen Anwendungen                                           81
2   Stärkung der Cybersicherheit im EU-, VN-, NAtO- und OSZE-Rahmen                               82
3   letale autonome Waffensysteme (lAWS)                                                                 84
4   Unbemannte luftfahrzeuge                                                                                 85
5   Weltraumsicherheit                                                                                           86
VI   Vermittlung abrüstungspolitischer Kenntnisse                                                    89
1   Nachwuchsförderung in Deutschland                                                                       90
2   VN-Abrüstungsstipendiatenprogramm                                                                     91
3   Gendersensible Abrüstung und Rüstungskontrolle und Partizipation von Frauen                   92
VII   Regime und Maßnahmen der Exportkontrolle sowie zur Eindämmung von 
Proliferationsgefahren                                                                               95
1   EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen                                 96
2   Exportkontrollen im Nuklearbereich (Nuclear Suppliers Group und Zangger-Ausschuss)           97
3   Australische Gruppe für Exportkontrolle im Bereich biologischer Agenzien und 
Chemikalien sowie zugehöriger herstellungsausrüstung                                            98
4   trägertechnologie-Kontrollregime                                                                         99
5   Initiative zur Verhinderung der lieferung und Weiterverbreitung von
Massenvernichtungswaffen                                                                                          100
6   harmonisierung der Exportkontrollpolitik im Rahmen der GASP der EU                            101
7   Kontrolle des Exports konventioneller Rüstungsgüter und von Gütern mit doppeltem 
Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“)                                                              102
8   Wassenaar Arrangement zur Exportkontrolle konventioneller Rüstungsgüter                       105
9   Vertrag über den Waffenhandel                                                                            106
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 7 – 
INhAlt
8
VIII   Entwicklung der Streitkräftepotenziale in ausgewählten Staaten                           107
1  Gemäß NVV anerkannte Nuklearwaffenstaaten (P5-Staaten)                                           108
1 1  Frankreich                                                                                                108
1 2  Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland                                            109
1 3  Vereinigte Staaten (USA)                                                                                112
1 4  Russische Föderation                                                                                    115
1 5  Volksrepublik China                                                                                     116
2  Weitere ausgewählte Staaten                                                                                119
2 1  Indien                                                                                                     119
2 2  Pakistan                                                                                                   120
2 3  Iran                                                                                                        121
2 4  Nordkorea                                                                                                122
2 5  Syrien                                                                                                      124
Übersicht 1:  Deutsche Projekte im Rahmen der Globalen Partnerschaft der G7               125
Bereich Nukleares und radioaktive Materialien                                                              126
Bereich Chemiewaffen                                                                                           126
Bereich Biowaffen                                                                                                128
Übersicht 2:  Projekte und Konferenzen im Bereich der konventionellen Abrüstung, 
Rüstungskontrolle und Vertrauensbildung im Jahr 2022                             130
Übersicht 3:  Projekte des Minen- und Kampfmittelräumens im 
Rahmen der humanitären hilfe, von Stabilisierung und 
Entwicklungszusammenarbeit 2022                                                   137
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 8 – 
INhAlt
9
tabellenanhang                                                                                           143
tabelle 1 zu Personalstärken ausgewählter Streitkräfte                                                    144
tabellen 2 zum VN-Berichtssystem                                                                            145
tabellen 3 zu KSE-Inspektionen im Berichtsjahr 2022                                                      147
tabelle 4 zur Verminderung der Risiken gem  Kap  III des Wiener Dokument 2011                    149
tabelle 5 zu militärischen Kontakten gem  Kapitel IV des Wiener Dokuments 2011                   151
tabelle 6 zur Ankündigung und Beobachtung bestimmter militärischer Aktivitäten gem  
Kapitel V und VI des Wiener Dokuments 2011                                                               154
tabelle 7 zu Inspektionen und Überprüfungen gem  Kapitel IX und X des Wiener 
Dokuments 2011                                                                                                  160
tabellen 8 zu Maßnahmen gem  Friedensübereinkommen von Dayton                                  164
Abkürzungsverzeichnis                                                                                   167
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 9 – 
10
Einleitung
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 10 – 
EINlEItUNG
11
2022 – ein Jahr des Rückschlags
Das Jahr 2022 brachte einen Rückschlag für die 
internationalen Bemühungen um
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung, wie 
es ihn seit vielen Jahrzehnten nicht gegeben hat.
Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg 
gegen die Ukraine hat nicht nur unsägliches Leid 
über die Menschen in der Ukraine gebracht. Er 
hat die in der Charta der Vereinten Nationen 
verankerte internationale Friedensordnung 
und die über Jahrzehnte gewachsene
konventionelle und nukleare Rüstungskontrolle in 
Europa schwer beschädigt. Seit dem 24. Februar 
2022 hat Moskau wiederholt
unverantwortliche nukleare Drohungen ausgesprochen; mit 
seinem Einmarsch hat es die Garantien des 
Budapester Memorandums flagrant verletzt. 
Neben konventionellen Angriffen hat es
Cyberattacken und Desinformationskampagnen in 
nie dagewesenem Umfang durchgeführt. Dies 
gefährdet Frieden und Sicherheit in Europa 
und darüber hinaus. Es wirft europäische und 
internationale Bemühungen um
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung 
um Jahre zurück.
Anlass zu großer Sorge boten 2022 auch die 
ungelösten Proliferationskrisen, die aus den 
iranischen und nordkoreanischen
Nuklearprogrammen erwachsen. Iran hat sein
Nuklearprogramm ungeachtet aller diplomatischen 
Anstrengungen ausgebaut und seine 
Anreicherungs- und
Entwicklungsaktivitäten deutlich vorangetrieben. Nordkorea hat 
seine Trägersysteme weiterentwickelt, seine 
Nukleardoktrin verschärft und angekündigt, 
sein Nuklearwaffenarsenal erheblich
auszuweiten. Es hat 2022 präzedenzlose 35
Testserien verschiedener ballistischer
Raketentypen durchgeführt und bedroht Stabilität und 
Frieden in der Region.
Beunruhigend war auch der beschleunigte 
Aufwuchs des chinesischen
Nuklearwaffenarsenals. Er verändert die Sicherheitslage in 
Asien mit Auswirkungen weit über die Region 
hinaus. Dies gilt umso mehr, als sich China 
gegen ein freiwilliges Moratorium für die 
Produktion nuklearen Spaltmaterials ebenso 
sperrte wie gegen jede Einbindung in nukleare 
Rüstungskontrolle.
2022 – ein Jahr der Reflexion
Die Bundesregierung hat den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine und die
vorausgehende Verletzung internationaler
Rüstungskontrollverträge durch Russland zum Anlass 
genommen, ihre Bemühungen um
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung 
im Dialog mit ihren Partnern zu überdenken. 
Diese Reflexion ist nicht abgeschlossen; erste 
Anpassungen sind aber eingeleitet.
Bundesministerin Baerbock hat sie im März 2023 
in ihrer Rede vor der Genfer
Abrüstungskonferenz formuliert.
Grundlegend ist, dass die Bundesregierung 
Rüstungskontrolle unter den neuen Umständen 
noch stärker als integralen Teil von
Sicherheitspolitik begreift. Fähigkeiten der NATO 
auszubauen und die Resilienz der Ukraine zu 
stärken, steht nicht im Widerspruch dazu, sich 
für Rüstungskontrolle in Europa und darüber 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 11 – 
EINlEItUNG
12
hinaus einzusetzen. Beides bedingt einander und 
dient komplementär demselben Ziel,
Sicherheit zu erhöhen. Dieser Grundgedanke ist bereits 
im strategischen Konzept der NATO verankert, 
auf das sich die Bündnispartner im Juni 2022 
verständigt haben.
Zweitens müssen alle Bemühungen um 
Rüstungskontrolle, Abrüstung und
Nichtverbreitung dem Umstand Rechnung tragen, dass 
gegenüber Russland in historischem
Ausmaß Vertrauen verloren gegangen ist. Umso 
dringender bedarf es einer Verminderung von 
Risiken und Vermeidung unbeabsichtigter 
Eskalation, um ein Mindestmaß an
Sicherheit herzustellen. Fünf Elemente sind wichtig: 
Kommunikationskanäle, Verhaltensregeln zur 
Vermeidung von Zwischenfällen,
Transparenzmaßnahmen zu Truppenbewegungen,
Austausch zu Bedrohungswahrnehmungen und 
Doktrinen – sobald wieder möglich, Erhalt 
strategischer Stabilität. Hierzu ist die
Bundesregierung im Gespräch mit ihren Partnern. 
Perspektivisch bedarf es auch einer stärkeren 
Einbindung Chinas insbesondere bei der
Einhegung nuklearer Eskalationsrisiken.
Drittens bedarf es gerade angesichts der
Rückschläge des Jahres 2022 neuer Impulse für die 
nukleare Nichtverbreitung. Es gilt zu verhindern, 
dass insbesondere der russische Angriffskrieg 
gegen die Ukraine dazu beiträgt, dass Staaten 
verstärkt nukleare Bewaffnung anstreben – eine 
Entwicklung, die der Nichtverbreitungsvertrag 
seit über 50 Jahren verhindert hat. Das Ziel einer 
Welt ohne Nuklearwaffen bleibt alternativlos. 
Deshalb macht sich die Bundesregierung weiter 
für die Bewahrung und Stärkung des
Nichtverbreitungsvertrags stark. Dazu gehört, dass sie 
allen Widrigkeiten zum Trotz dafür arbeitet, 
Irans nukleare Bewaffnung zu verhindern. Der 
Krieg in der Ukraine darf auch das Chemie- 
und Biowaffentabu nicht aufweichen, weder in 
Europa noch in anderen Regionen. Auch dafür 
engagiert sich die Bundesregierung.
Viertens muss gerade angesichts der Rückschläge 
des Jahres 2022 die Suche nach gemeinsamen 
Antworten auf die Frage weitergehen, wie 
Regelungen zur Nutzung neuer Technologien 
mehr Sicherheit schaffen können. Dazu gehört 
die Arbeit an verhaltensbasierten Ansätzen zur 
Rüstungskontrolle im Weltraum und an
Vereinbarungen zur militärischen Nutzung
Künstlicher Intelligenz ebenso wie die gemeinsame 
Anstrengung, Sicherheit im Cyberraum
herzustellen – durch die Formulierung von Regeln für 
den Cyberraum, aber auch durch die Ausbildung 
von Cyber-Kapazitäten und Härtung unserer 
Cybersicherheit sowie der unserer Partner.
Fünftens arbeitet die Bundesregierung auf 
globaler Ebene – und wo immer möglich in den 
Vereinten Nationen – für humanitäre
Rüstungskontrolle. Gerade weil Russland in der Ukraine 
seit 2022 gezielt u. a. Explosivwaffen in
besiedelten Gebieten einsetzt, wird die
Bundesregierung ihre Bemühungen zur weltweiten 
Einhaltung des humanitären Völkerrechts
verstärken, um den Schutz der Zivilbevölkerung 
zu verbessern. Ob es um die Vernichtung von 
Kleinwaffen auf dem Westlichen Balkan und 
in Westafrika oder um die Arbeit an einem 
Rüstungskontroll-Regime für Munition geht: 
Gerade in der historischen Krise, die das Jahr 
2022 gebracht hat, lässt die Bundesregierung 
nicht in diesen Bemühungen nach.
Diese Anstrengungen unternimmt die
Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit den 
europäischen und transatlantischen Partnern. 
Sie sucht wo möglich auch die Kooperation 
mit anderen wichtigen globalen Partnern. 
Dabei liegt das Verständnis zugrunde, dass 
die Bemühungen um Rüstungskontrolle, Ab-
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 12 – 
EINlEItUNG
13
rüstung und Nichtverbreitung dem Schutz 
der Menschen, der Souveränität und der 
territorialen Integrität unseres Landes dienen. 
Sie verstehen sich als Beitrag zu einer
friedlichen internationalen Ordnung auf
Grundlage des Völkerrechts, etablierter Prinzipien und 
universeller Menschenrechte. Sie tragen zur 
Gestaltung feministischer Außenpolitik bei,
indem sie gendersensible Ansätze der
Rüstungskontrolle und humanitäre Rüstungskontrolle 
stärken und die Teilhabe von Frauen in diesem 
Bereich fördern.
2022 – ein Jahr der Arbeit
In diesem Verständnis hat die Bundesregierung 
2022 unter widrigen Bedingungen international 
Verantwortung für Rüstungskontrolle,
Abrüstung und Nichtverbreitung übernommen.
Einen wichtigen Meilenstein setzte im August 
2022 die 10. Überprüfungskonferenz des
Nichtverbreitungsvertrages in New York, die
Bundesministerin Baerbock für die Bundesregierung 
wahrnahm. Die Bundesregierung brachte mit 
ihren Partnern der Stockholm-Initiative (SI) und 
der Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative 
(NPDI) Vorschläge zur Risikoreduzierung und 
Abrüstungsverifikation ein. Alle internationalen 
Anstrengungen für ein gemeinsames
Abschlussdokument scheiterten aber letztlich am
Widerstand Russlands.
Im Juni nahm die Bundesregierung als
Beobachter an der ersten Vertragsstaatenkonferenz 
des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) in Wien 
teil. Damit trug sie der Tatsache Rechnung, dass 
sie die Sorge um den Stillstand der nuklearen 
Abrüstung teilt. Sie brachte zum Ausdruck, dass 
der weitreichende Verbotstatbestand des
Vertrages mit Deutschlands bündnispolitischer 
Rolle kollidiert. Die Bundesregierung verurteilte 
bei der Konferenz den russischen Angriffskrieg 
gegen die Ukraine.
Den Vorsitz der G7 nutzte Bundesministerin 
Baerbock, um sich gemeinsam mit den
Außenministerinnen und Außenministern der sieben 
führenden Industrienationen (G7) und dem 
Leiter der Internationalen Atomenergiebehörde 
IAEO, Grossi, für die Sicherheit und Sicherung 
ukrainischer Atomkraftwerke einzusetzen. Dies 
trug zu einer Stabilisierung insbesondere der 
Lage um das Kraftwerk in Saporischschja bei. 
Als G7-Präsidentschaft hatte Deutschland 2022 
auch den Vorsitz der Globalen Partnerschaft 
(GP) gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen inne. Auf deren Herbsttagung 
im Auswärtigen Amt wurden unter anderem 
„Berliner Handlungslinien“ zur
Biosicherheit verabschiedet.
Gemeinsam mit ihren Partnern setzte die 
Bundesregierung ihre Anstrengungen fort, Iran 
zur Rückkehr in eine vollständige Umsetzung 
des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) 
zu bewegen. Die Verhandlungen wurden im
Verlauf des Jahres zunehmend durch das brutale 
Vorgehen der iranischen Regierung gegen
friedliche Protestierende sowie Teherans
völkerrechtswidrige Lieferung von Waffen an Russland 
erschwert, ebenso durch fortgesetzte iranische 
Anreicherungsbemühungen. Trotzdem bestand 
die Notwendigkeit fort, Iran davon abzuhalten, 
sich nuklear zu bewaffnen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 13 – 
EINlEItUNG
14
Die Bundesregierung unterstützte die
Organisation für das Verbot Chemischer Waffen 
(OVCW) finanziell und politisch; am 25. Jahrestag 
der Inkraftsetzung des
Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) stärkte Bundesministerin 
Baerbock OVCW-Generaldirektor Arias den 
Rücken gegen unberechtigte russische
Anwürfe. Auf der 9. Überprüfungskonferenz des 
Übereinkommens über das Verbot biologischer 
Waffen (BWÜ) im Dezember 2022 gelang es, 
trotz russischer Desinformation eine
Arbeitsgruppe zur dringend nötigen Stärkung des
Abkommens einzusetzen.
Im Bereich Weltraumsicherheit gelangen
Fortschritte auf dem Weg zu einer internationalen 
Ächtung erdgestützter destruktiver Anti-
Satelliten-Tests. 2022 verpflichteten sich neben 
Deutschland auch Frankreich, Japan, Kanada, 
Neuseeland, die USA und das Vereinigte
Königreich, solche Tests künftig nicht durchzuführen.
Einen Schwerpunkt legte die Bundesregierung 
im Bereich Cyber. Gleiches galt für ihren Einsatz 
zur Kontrolle Letaler Autonomer Waffensysteme 
(LAWS). In den Vereinten Nationen (VN) gelang 
im Juli 2022 auf deutsche Initiative eine Einigung 
auf die Schaffung eines weltweiten
Kontaktnetzes zum Austausch über cyberpolitische 
Fragen. Wichtige Impulse gingen von einer
internationalen Cyberkonferenz im September 2022 
aus, zu der Bundesministerin Baerbock einlud.
Die Bundesregierung arbeitete intensiv, um 
menschliche Sicherheit zu erhöhen, wo das 
möglich war. Im November 2022 übernahm 
sie die Präsidentschaft der Ottawa-Konvention 
zur weltweiten Ächtung von
Antipersonenminen. Sie konnte die von Deutschland
angestoßene Initiative zur Eindämmung der 
illegalen Proliferation von Munition in den 
Vereinten Nationen voranbringen; eine
entsprechende Open Ended Working Group (OEWG) 
nahm unter deutschem Vorsitz ihre Arbeit auf. 
Ihr Engagement gegen die unkontrollierte
Verbreitung von Kleinwaffen setzte die
Bundesregierung fort. Im November indossierte sie mit 
82 weiteren Staaten in Dublin eine politische 
Erklärung über den Einsatz von Explosivwaffen 
in besiedelten Gebieten (EWIPA), die sie mit 
angestoßen hatte.
Trotz der begrenzten kurzfristigen
Erfolgsaussichten handelte die Bundesregierung dabei in 
der Überzeugung, dass es Frieden und Sicherheit 
langfristig nicht ohne Rüstungskontrolle,
Abrüstung und Nichtverbreitung geben kann.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 14 – 
15
Rückblick: 
 Wichtige Daten und 
Ereignisse des Jahres 2022
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 15 – 
RÜCKBlICK: WIChtIGE DAtEN UND EREIGNISSE DES JAhRES 2022
16
21.–25. Februar 1  Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten für nukleare
Abrüstungsverifikation
7.–11. März Sitzung der Gruppe der Regierungsexpertinnen und -experten lAWS (im Rahmen VN-
Waffenübereinkommen) in Genf
14.–18. März 1  Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten zur Weiterentwicklung des
VN-Waffenregisters
15.–17. März Frühjahrssitzung der Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und -materialien unter deutschem Vorsitz (virtuell)
28. März – 1. April Sitzung der VN Open-ended Working Group zum thema Cybersicherheit und
verantwortliches Staatenverhalten
4.–8. April Nuclear Disarmament Verification-Übung (NuDiVe II)
9.–13. Mai 1  Sitzung der VN Open-ended Working Group zu verantwortlichem Staatenverhalten im
Weltraum in Genf
16.–20. Mai 2  Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten zur Weiterentwicklung des
VN-Waffenregisters
23.–27. Mai 1  Sitzung der VN Open-ended Working Group zu Munition in New York unter deutschem
Vorsitz
5.–9. Juni Plenarsitzung „Australia Group“ (AG) in Paris
13.–14. Juni treffen der „Proliferation Security Initiative“ (PSI) in Paris – Mittelmeer-Initiative
13.–17. Juni 3  Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten zur Weiterentwicklung des
VN-Waffenregisters
20.–24. Juni Plenarsitzung der „Nuclear Suppliers Group“ (NSG) in Warschau
21.–23. Juni 1  Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV) in Wien
27. Juni – 1. Juli 8  zweijährliches Staatentreffen des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms (BMS8) in New York
5.–6. Juli 7  Regionalkonferenz im Rahmen der Westbalkan-Roadmap für umfassende
Kleinwaffenkontrolle in Skopje
25.–29. Juli Sitzung der VN Open-ended Working Group zum thema Cybersicherheit und
verantwortliches Staatenverhalten
25.–29. Juli Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten lAWS (im Rahmen VN-
Waffenübereinkommen) in Genf
1.–26. August 10  Überprüfungskonferenz des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) in
New York
15.–19. August 2  Sitzung der VN Open-ended Working Group zu Munition in Genf unter deutschem Vorsitz
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 16 – 
RÜCKBlICK: WIChtIGE DAtEN UND EREIGNISSE DES JAhRES 2022
17
22.–26. August 8  Vertragsstaatenkonferenz des „Arms trade treaty“ (Att) in Genf
26. August,  
5.–7. und  
9. September
Formales Konsultationstreffen der Vertragsstaaten des Biowaffenübereinkommens gem
Artikel V in Genf
30. August –
2. September
10  Vertragsstaatentreffen des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)
7.–8. September 4  Konferenz der „Missile Dialogue Initiative“ in Berlin
12.–16. September 2  Sitzung der VN Open-ended Working Group zu verantwortlichem Staatenverhalten im 
Weltraum in Genf
26.–30. September 66  Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien
26.–30. September 2  Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten für nukleare
Abrüstungsverifikation
3. Oktober –
4. November
1  Ausschuss der 77  VN-Generalversammlung in New York
5.–7. Oktober herbstsitzung der Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und -materialien unter deutschem Vorsitz sowie Biosicherheitskonferenz in Berlin
2. November Befassung des VN-Sicherheitsrats mit dem Biowaffenübereinkommen gem  Artikel VI BWÜ in 
New York
16.–18. November Vertragsstaatentreffen des VN-Waffenübereinkommens
18. November Annahmekonferenz der Politischen Erklärung zu „Explosive Weapons in Populated Areas“ 
(EWIPA) in Dublin
21.–25. November 20  Vertragsstaatentreffen des Übereinkommens über Antipersonenminen (Ottawa-
Konvention)
28. November –  
2. Dezember
27  Vertragsstaatenkonferenz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in 
Den haag
28. November –  
16. Dezember
9  Überprüfungskonferenz des Biowaffenübereinkommens (BWÜ) in Genf
29. November 2  Staatentreffen im Rahmen der Karibik-Roadmap für umfassende Kleinwaffenkontrolle
30. November –  
1. Dezember
Plenarsitzung des Wassenaar-Abkommens in Wien
1.–2. Dezember 29  Rat der Außenministerinnen und -minister der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Łódź
3.–4. Dezember 25-jähriges Jubiläum der Ottawa-Konvention über das Verbot von Antipersonenminen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 17 – 
18
Ausblick: 
 Wichtige Daten  
des Jahres 2023 (geplant)
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 18 – 
AUSBlICK: WIChtIGE DAtEN DES JAhRES 2023 (GEPlANt)
19
30. Januar – 3. Februar 3  Sitzung der VN Open-ended Working Group zu verantwortlichem Staatenverhalten im
Weltraum
6.–10. Februar 3  Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten für nukleare
Abrüstungsverifikation
13.–17. Februar 3  Sitzung der VN Open-ended Working Group zu Munition in New York unter deutschem
Vorsitz
15.–16. Februar Konferenz „Responsible Artificial Intelligence in the Military Domain“ (REAIM-Summit) in 
Den haag
27. Februar – 03. März „high-level-Segment“ der Abrüstungskonferenz in Genf
6.–10. März Sitzung der VN Open-ended Working Group zum thema Cybersicherheit und
verantwortliches Staatenverhalten
6.–10. März 1  Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten lAWS (im Rahmen VN-
Waffenübereinkommen) in Genf
9.–10. März Frühjahrssitzung der Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und -materialien in tokyo
15.–19. Mai 4  Sitzung der Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten für nukleare
Abrüstungsverifikation
15.–19. Mai 5  Überprüfungskonferenz des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen in Den
haag
16. Mai 4  Konferenz der Ministerinnen und Minister im Rahmen der Westbalkan-Roadmap für
umfassende Kleinwaffenkontrolle in Brüssel
5.–9. Juni Ggf  4  Sitzung der VN Open-ended Working Group zu Munition in New York unter
deutschem Vorsitz
17.–21. Juli Sitzung der VN Open-ended Working Group zum thema Cybersicherheit und
verantwortliches Staatenverhalten
31. Juli – 11. August 1  Vorbereitungssitzung der NVV-Überprüfungskonferenz in Wien
7.–11. August 4  (letzte) Sitzung der VN Open-ended Working Group zu verantwortlichem Staatenverhalten
im Weltraum
7.–18. August Sitzung der Arbeitsgruppe des Biowaffenübereinkommens in Genf
21.–25. August 9  Vertragsstaatenkonferenz des „Arms trade treaty“ (Att)
September Internationale Rüstungskontrollkonferenz „Rethinking Arms Control“, Auswärtiges Amt in 
Berlin
September Vorlage eines Entwurfs der Konvention der Vereinten Nationen gegen Cybercrime
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 19 – 
AUSBlICK: WIChtIGE DAtEN DES JAhRES 2023 (GEPlANt)
20
11.–14. September 11  Vertragsstaatentreffen des Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)
25.–29. September 67  IAEO-Generalkonferenz in Wien
2. Oktober – 3. November 1  Ausschuss der 77  VN-Generalversammlung in New York
November herbstsitzung der Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und -materialien in tokyo
15.–17. November Vertragsstaatentreffen des VN-Waffenübereinkommens in Genf
20.–24. November 21  Vertragsstaatentreffen des Übereinkommens über Antipersonenminen (Ottawa-
Konvention) in Genf unter deutschem Vorsitz
27. November – 
1. Dezember
28  Vertragsstaatenkonferenz der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) in
Den haag
27. November – 
1. Dezember
2  Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV) in New York
30. November – 
1. Dezember
30  Rat der Außenministerinnen und -minister der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa in Skopje
4.–8. Dezember Sitzung der Arbeitsgruppe des Biowaffenübereinkommens in Genf
6.–7. Dezember Plenarsitzung des Wassenaar-Abkommens in Wien
11.–13. Dezember treffen der Vertragsstaaten des Biowaffenübereinkommens in Genf
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 20 – 
21
I   
 
 Abrüstung, Rüstungskontrolle 
und Nichtverbreitung von 
Massenvernichtungswaffen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 21 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
22
1.  Deutscher Vorsitz der Globalen Partnerschaft der G7
gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und
-materialien
1 https://www.auswaertiges-amt.de/en/newsroom/news/global-partnership-declaration/2556786
Die Globale Partnerschaft gegen die
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen 
und -materialien („Global Partnership“, GP) 
wurde 2002 auf dem G8-Gipfel in Kananaskis/
Kanada in Reaktion auf die Terroranschläge 
des 11. September 2001 ins Leben
gerufen. Ziel der G7-GP ist es, chemische,
biologische, radiologische und nukleare („CBRN“) 
Proliferationsrisiken (insbesondere das 
Risiko eines terroristischen Zugriffs auf
entsprechende Materialien) zu verringern. Neben 
den G7-Staaten und der EU sind 23 weitere 
Staaten Mitglied in der GP. Zahlreiche
internationale Organisationen nehmen zudem als 
Beobachter teil.
Bis 2011 konzentrierten sich die Aktivitäten 
der GP vornehmlich auf die Beseitigung von 
chemischen, biologischen, radiologischen und 
nuklearen Gefahren in den Nachfolgestaaten der 
ehemaligen Sowjetunion. Nach erfolgreichem 
Abschluss der meisten Projekte in diesen Staaten 
hat die GP mit biologischer Sicherheit einen 
neuen Schwerpunkt definiert. Gemeinsam mit 
dem Vorsitz der G7 hatte Deutschland 2022 auch 
den Vorsitz der GP inne, die 2022 ihr 20-jähriges 
Bestehen beging.
Deutschland hat während seines Vorsitzes der 
GP den Schwerpunkt auf Biosicherheit gelegt. 
Unter seinem Vorsitz führte Deutschland zwei 
GP-Treffen durch (März und Oktober 2022); hier 
tagten die Arbeitsgruppen zu chemischer,
biologischer, radiologischer und nuklearer
Sicherheit sowie zu übergreifenden Themen. Auf dem 
GP-Herbstplenum am 6. Oktober 2022 in Berlin 
wurde eine GP-Erklärung zu biologischer
Sicherheit („Berliner Handlungslinien“) verabschiedet. 1 
Diese geht auf aktuelle Bedrohungen und 
Risiken ein, wie einen möglichen Einsatz von 
Biowaffen durch Staaten oder Terroristen, 
Desinformation Russlands im
Biosicherheitsbereich, Cyberbiosicherheit sowie die mit den 
rasanten Entwicklungen in Biowissenschaften 
und -technologie (z. B. bei der DNA-Synthese, 
Dual-Use-Forschung) einhergehenden Risiken. 
Am 7. Oktober 2022 richtete Deutschland eine 
GP-Konferenz zu aktuellen Herausforderungen 
im Bereich Biosicherheit aus. Der
völkerrechtswidrige russische Angriff auf das GP-Mitglied 
Ukraine war auch bestimmend in der Zeit des 
deutschen Vorsitzes. Deutschland koordinierte 
hier die Unterstützungsleistungen der GP-
Mitglieder im Bereich der ABC-Abwehr sowie eine 
gemeinsame Erklärung aller GP-Mitglieder 
zur Ukraine-Unterstützung und gegen
Desinformation (März 2022).
Außerdem unterstützte Deutschland die
„Signature Initiative“ zur Minderung biologischer 
Bedrohungen in Afrika, die seit 2020 von der GP 
in enger Zusammenarbeit mit den „Africa
Centres for Disease Control and Prevention“ (Africa 
CDC) und anderen afrikanischen Partnern
entwickelt und durchgeführt wird, um die Kapazi-
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I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
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täten zur Prävention, Erkennung und Reaktion 
auf biologische Bedrohungen durch
hochrelevante Krankheitserreger zu stärken. Seit 2022 
hat Deutschland den Ko-Vorsitz in zwei der vier 
Unterarbeitsgruppen der Initiative inne: Gruppe 
drei (Surveillance &amp; Epidemic Intelligence) und 
Gruppe vier (Non-Proliferation).
Einen weiteren Schwerpunkt der deutschen 
GP-Aktivitäten bildeten Maßnahmen zur
Verhinderung des Zugriffs nichtstaatlicher Akteure 
auf nukleare und radioaktive Waffen, Materialien 
und Einrichtungen (Nukleare Sicherung). In 
Zusammenarbeit mit der ukrainischen und 
armenischen Regierung sowie der Gesellschaft 
für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) 
unterstützte die Bundesregierung Projekte zur 
Sicherung ziviler Nuklearanlagen und
radioaktiver Strahlenquellen. Im Zeitraum 2015–2022 
wurden hierfür ca. 18,5 Millionen Euro
bereitgestellt. Davon entfielen auf die Projekte in der 
Ukraine im Jahr 2022 ca. 1,1 Millionen Euro. In 
der Ukraine wurden im Atomkraftwerk (AKW) 
Riwne Maßnahmen zur Modernisierung eines 
Kraftwerkblocks und im Atomkraftwerk
Südukraine eine grundsätzliche Ertüchtigung der 
Außenbefestigung, mehrerer Personen- und 
Verkehrsübergänge sowie weitere
Sicherungselemente aus diesen Mitteln finanziert. In 
Armenien unterstützte die Bundesregierung 
die physische Sicherung des Atomkraftwerks 
Metsamor sowie die Verbesserung des
Strahlenschutzes im „Alikhanyan National Science 
Laboratory“ (ANSL). Zur Bekämpfung
nuklearterroristischer und krimineller Aktivitäten 
förderte die Bundesregierung zudem in
Zusammenarbeit mit dem „World Institute for 
Nuclear Security“ (WINS) die Erstellung einer 
Bedarfsanalyse im Bereich des illegalen Handels 
mit nuklearen und radioaktiven Materialien. 
Das Engagement der Bundesregierung wurde 
während der Sitzungen der Arbeitsgruppen zu 
CBRN-Risiken sowie zu nuklearer und
radiologischer Sicherung im Rahmen der Treffen der 
GP vorgestellt. Die Förderung der Projekte soll 
2023 fortgeführt werden.
2.  Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im
nuklearen Bereich
2.1  Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag 
und der NVV-Überprüfungsprozess
Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag 
(„Non-Proliferation Treaty“, NVV), in Deutschland 
oft als Atomwaffensperrvertrag bezeichnet, ist 
das Fundament der globalen nuklearen Ordnung. 
Der NVV wurde 1968 abgeschlossen, trat 1970 
in Kraft und ist quasi universell gültig. Lediglich 
Indien, Israel, Pakistan und Südsudan sind keine 
Vertragsparteien. Der Status von Nordkorea, das 
2003 seinen Rückzug erklärte, ist umstritten. Die 
Bundesrepublik Deutschland trat dem Vertrag am 
2. Mai 1975 bei.
Der NVV wirkt der Verbreitung von
Nuklearwaffen entgegen, indem er die
Nichtnuklearwaffenstaaten zum Verzicht auf Nuklearwaffen 
und zur Unterstellung ihrer kerntechnischen
Anlagen unter internationale Kontrolle verpflichtet. 
Gleichzeitig verpflichten sich alle am Vertrag 
teilnehmenden Nuklearwaffenstaaten (China, 
Frankreich, Vereinigtes Königreich, Russland, Ver-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 23 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
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einigte Staaten (USA)) zur Nichtweitergabe von 
Nuklearwaffen und zur nuklearen Abrüstung. Der 
Vertrag regelt außerdem die Kooperation bei der 
friedlichen Nutzung der Kernenergie, zu der der 
NVV alle Vertragsparteien berechtigt.
Alle fünf Jahre wird im Rahmen einer
Überprüfungskonferenz die Umsetzung des NVV durch 
seine Mitglieder bilanziert.
Das Jahr 2022 hatte für die nukleare
Nichtverbreitung und Abrüstung zunächst unter guten 
Vorzeichen begonnen: Am 3. Januar 2022
bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der 
fünf Nuklearwaffenstaaten, dass ein
Atomkrieg niemals geführt werden darf und nicht 
gewonnen werden kann. Damit bestätigten sie 
die sogenannte „Reagan-Gorbatschow-Formel“ 
zur Nichtdurchführbarkeit eines Atomkriegs. 
Die positiven Impulse, die von einer solchen
Erklärung hätten ausgehen können, wurden durch 
den völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine konterkariert.
Nach vierfacher pandemiebedingter
Verschiebung fand die ursprünglich für 2020
geplante zehnte Überprüfungskonferenz des 
NVV vom 1.–26. August 2022 in New York statt. 
Die Bundesregierung hat mit einer
ressortübergreifenden Delegation (Auswärtiges Amt 
(AA), Bundesministerium der Verteidigung 
(BMVg) und Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV)) unter der Leitung 
von Bundesministerin Baerbock an der
Überprüfungskonferenz teilgenommen und sich 
in ihren Redebeiträgen nachdrücklich für die 
Stärkung und vollständige Implementierung 
des Nichtverbreitungsvertrags eingesetzt, 
u. a. als Ko-Vorsitzende der Stockholm-
Initiative (siehe I. 2.2.1 Stockholm-Initiative
für nukleare Abrüstung) sowie als Mitglied der
Nichtverbreitungs- und Abrüstungsinitiative 
(siehe I. 2.2.2 Initiative für Nichtverbreitung und 
Abrüstung (NPDI) für den NVV).
Neben dem russischen Angriffskrieg und 
seinen sicherheitspolitischen und nuklearen 
Dimensionen für die Abrüstung und
Nichtverbreitung belasteten zahlreiche weitere
Herausforderungen die Konferenz. Dazu gehörten nicht 
zuletzt die weiter ungelösten Proliferationskrisen 
mit Iran und Nordkorea. Auch der beschleunigte 
Aufwuchs des chinesischen Nukleararsenals läuft 
den Bemühungen um nukleare Abrüstung, wie 
sie Art. VI des NVV festschreibt, zuwider.
Trotz intensiver Verhandlungen und
Bemühungen u. a. des Vorsitzenden Zlauvinen 
konnte sich die Überprüfungskonferenz am Ende 
nicht auf ein gemeinsames Abschlussdokument 
einigen und ging damit nach 2015 zum zweiten 
Mal in Folge ohne inhaltliche Agenda für den 
nachfolgenden Überprüfungszyklus auseinander. 
Diesen Rückschlag für die nukleare
Nichtverbreitung und die globale Abrüstungsagenda hat 
in erster Linie Russland zu verantworten, das 
sich dem Kompromisstext des Vorsitzes als
einziger Staat aufgrund der im Text enthaltenen 
Sprache zum völkerrechtswidrigen russischen 
Angriffskrieg gegen die Ukraine verweigerte. 
Der russische Angriffskrieg als Verletzung des 
Budapester Memorandums von 1994 hat die 
Polarisierung unter den NVV-Mitgliedstaaten 
weiter verstärkt. Dies betraf insbesondere die 
Verurteilung des russischen Angriffskriegs und 
der russischen nuklearen Rhetorik sowie die 
Frage, welche konkreten Schritte in Richtung 
nuklearer Abrüstung angesichts des schwierigen 
sicherheitspolitischen Umfelds möglich und 
realistisch sind.
Trotzdem zeigten die intensiven Diskussionen 
und die aktive Mitarbeit zahlreicher Staaten im 
Verlauf der Konferenz, dass die gemeinsame 
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I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
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Arbeit für Nichtverbreitung auch in schwierigen 
Zeiten weitergehen kann. Den 191
Mitgliedstaaten gelang eine Verständigung über den 
prozeduralen Zeitrahmen für den kommenden 
Überprüfungszyklus. Die nächste
Überprüfungskonferenz wird 2026 stattfinden, davor wird in 
jedem Jahr die Vorbereitungskommission tagen 
(2023 in Wien, 2024 in Genf und 2025 in New 
York). Wichtig war auch die Entscheidung der 
Überprüfungskonferenz, eine Arbeitsgruppe 
zur Stärkung des Überprüfungsprozesses
einzusetzen. Seit der unbefristeten Verlängerung 
des Vertrags im Jahr 1995 haben sich die
Vertragsstaaten nicht mehr mit den Strukturen 
des Überprüfungsprozesses befasst. Die neue 
Arbeitsgruppe bietet deshalb die Gelegenheit für 
prozedurale und strukturelle Anpassungen, die 
die Vertragsumsetzung erleichtern können.
Das deutsche Engagement für Nichtverbreitung, 
nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle im 
Sinne konkreter, realistischer Schritte, die sich 
am aktuellen Sicherheitsumfeld orientieren 
und einen Sicherheitsgewinn für alle Staaten 
darstellen, bleibt auch nach der
Überprüfungskonferenz wichtiger integraler Bestandteil einer 
umfassenden Sicherheitspolitik.
2.2  Schritte und Initiativen hin zu Abrüstung, 
Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung
2.2.1  Stockholm-Initiative für nukleare
Abrüstung
Die Stockholm-Initiative wurde 2019 ins Leben 
gerufen. Ihr Ziel ist die Stärkung der
Abrüstungsdiplomatie im Rahmen des
Nichtverbreitungsvertrags, dessen Artikel VI die
Nuklearwaffenstaaten zu nuklearen Abrüstungsschritten 
verpflichtet. Neben Schweden und Deutschland 
zählen Argentinien, Äthiopien, Finnland, Kanada, 
Kasachstan, Indonesien, Japan, Jordanien,
Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, die Schweiz, 
Spanien und Südkorea zu den Mitgliedern 
der Initiative.
Bei ihrem Treffen zum 50. Jahrestag des
Inkrafttretens des NVV im Februar 2020 in Berlin haben 
die Außenministerinnen und Außenminister der 
Stockholm-Initiative eine Erklärung mit 22
Vorschlägen zur nuklearen Abrüstung verabschiedet. 
Diese sogenannten „Stepping Stones“ umfassen 
die Forderung nach maximaler Transparenz in 
den Nukleararsenalen und Zurückhaltung in den 
Doktrinen, sie reichen über konkrete Maßnahmen 
zum Abbau der wachsenden Risiken, die sich aus 
der technologischen Entwicklung oder politischen 
Spannungen ergeben, bis zum Aufruf der
Ratifizierung des Nuklearen Teststoppvertrags
(„Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty“, CTBT) sowie 
der Aufnahme über Verhandlungen für einen 
Vertrag über die Produktion spaltbaren Materials 
(„Fissile Material Cut-off Treaty“, FMCT).
Dieser Katalog an Vorschlägen und Forderungen 
zur Beförderung der nuklearen Abrüstung 
wurde als Arbeitsdokument in die 10. NVV-
Überprüfungskonferenz eingebracht, genau 
wie ein Vorschlagspaket zum Abbau nuklearer 
Risiken („A Nuclear Risk Reduction Package“). 
Über 20 weitere Staaten haben sich den
Vorschlägen als Ko-Sponsoren angeschlossen. Beide 
Arbeitspapiere gehörten zu den substantiellsten 
Beiträgen und am häufigsten zitierten
Referenzdokumenten der Konferenz.
Deutschland hat 2022 seine Führungsrolle in 
der Stockholm-Initiative neben Schweden
fortgeführt. Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt 
im Dezember 2021 hatte Bundesministerin 
Baerbock bereits anlässlich eines Ministerinnen- 
und Ministertreffens der Stockholm-Initiative 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 25 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
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den Anspruch der neuen Bundesregierung
bekräftigt, ihr Engagement um Abrüstung und 
Nichtverbreitung zu verstärken. Gleichzeitig 
warb sie für realistische Erwartungen: Wichtig 
seien erste konkrete Schritte, um den
Stillstand zu überwinden.
Programmatisch versteht sich die
überregionale Stockholm-Initiative als
Brückenbauerin im immer stärker polarisierten Kreis 
der NVV-Mitgliedstaaten sowie als Fazilitatorin 
für konkrete nukleare Abrüstungsschritte. Die 
Gruppe umfasst sowohl Mitglieder als auch 
Nichtmitglieder des Atomwaffenverbotsvertrags.
Obwohl der russische Angriffskrieg gegen 
die Ukraine auch diesen Bemühungen 
einen schweren Schlag versetzt hat, gelang 
es der Stockholm-Initiative im Vorfeld und 
während der Überprüfungskonferenz, für ihre 
ambitionierten, aber dennoch realistischen Ideen 
zu werben und wichtige thematische Impulse zu 
setzen. Zu Beginn der Überprüfungskonferenz 
würdigten auch der Vorsitzende Zlauvinen, 
sowie die Hohe Vertreterin des Generalsekretärs 
der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen 
Nakamitsu, die Rolle der Stockholm-Initiative 
bei einem von Bundesministerin Baerbock und 
der damaligen schwedischen Außenministerin 
Linde ausgerichteten hochrangigen Treffen der 
Initiative mit den Staaten, die sich den
Arbeitspapieren angeschlossenen hatten.
Insbesondere die unter Federführung der 
Schweiz entstandenen konkreten Vorschläge 
der Initiative zur nuklearen Risikoreduzierung 
fanden umfangreichen Eingang in die Berichte 
der Haupt- und Unterausschüsse sowie in den 
Entwurf für das finale Abschlussdokument. Aus 
Sicht der Stockholm-Initiative sowie der meisten 
NVV-Staaten können Maßnahmen im Bereich 
Risikoreduzierung zur Vertrauensbildung
beitragen und als Katalysator für Abrüstung wirken. 
Nicht zuletzt machen der russische Angriffskrieg 
gegen die Ukraine und das sich verschlechternde 
Sicherheitsumfeld deutlich, wie wichtig konkrete 
Schritte der nuklearen Risikoreduzierung sind.
2.2.2  Initiative für Nichtverbreitung und
Abrüstung (NPDI) für den NVV
Die Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung 
(„Non-Proliferation and Disarmament Initiative“, 
NPDI) wurde 2010 von Japan und Australien 
ins Leben gerufen und umfasst heute zehn 
weitere Mitglieder: Chile, Deutschland, Kanada, 
Mexiko, die Niederlande, Nigeria, die Philippinen, 
Polen, die Türkei und die Vereinigten Arabischen 
Emirate. Ihr Ziel ist die Stärkung des NVV in allen 
drei Dimensionen und insbesondere die
ausgewogene Balance zwischen nuklearer Abrüstung 
und Nichtverbreitung. Konkretes Anliegen der 
NPDI-Staaten ist die Förderung der 64 Ziele des 
während der Überprüfungskonferenz 2010
angenommenen Aktionsplans.
Die NPDI versteht sich als Brückenbauerin 
zwischen Nuklearwaffen- und
Nichtnuklearwaffenstaaten. Unter ihren Mitgliedern
befinden sich sowohl Mitglieder als auch
Nichtmitglieder des Atomwaffenverbotsvertrags, 
alliierte Partner und blockfreie Staaten. Mit dieser 
breiten Aufstellung kann die NPDI im aktuellen 
angespannten Sicherheitsumfeld eine
vermittelnde Rolle spielen.
Die NPDI-Mitglieder haben sich im Vorfeld und 
während der 10. Überprüfungskonferenz unter 
niederländischer Koordinierung aktiv für die 
Stärkung des NVV in allen drei Säulen engagiert. 
Das hochrangige Treffen der NPDI-Mitglieder 
am Rande der Überprüfungskonferenz, an dem 
neben Bundesministerin Baerbock u. a. auch 
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I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
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der japanische Premierminister Kishida
teilnahm, unterstrich die Bedeutung der Initiative 
sowie das Engagement ihrer Mitglieder. In gut 
eingespielter Arbeitsteilung brachten die NPDI-
Mitglieder ihre thematischen Vorschläge in allen 
Ausschüssen ein und erreichten so, dass
insbesondere die Textvorschläge aus dem
„Landing Zone Paper“ der Initiative, das konkrete 
Elemente für das Abschlussdokument über alle 
Säulen des NVV hinweg enthielt, Eingang in die 
Berichte der Ausschüsse und in den Entwurf für 
das Abschlussdokument fanden.
Auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die sich 
mit der Stärkung des Überprüfungsprozesses 
befassen soll und neben der Terminierung der 
nächsten Konferenz die einzige Entscheidung 
war, auf die sich die Konferenz einigen konnte, 
geht auf einen Vorschlag der NPDI zurück. Die 
Arbeitsgruppe, die allen NVV-Mitgliedstaaten 
offensteht, soll voraussichtlich im ersten
Halbjahr 2023 zum ersten Mal tagen und sich mit 
der Frage auseinandersetzen, wie die
Vertragsumsetzung durch strukturelle Verbesserungen 
im Überprüfungsprozess gestärkt werden kann. 
Seit der unbefristeten Verlängerung des NVV 
im Jahr 1995 ist dies im NVV-Rahmen nicht 
diskutiert worden. Die NPDI wird sich auch in 
diesem Prozess für eine Stärkung und
vollständige Umsetzung des NVV engagieren.
2.2.3  Vertrag über das umfassende Verbot von 
Nuklearversuchen
Der am 10. September 1996 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen (VNGV) 
angenommene und am 24. September 1996 
zur Unterzeichnung aufgelegte Vertrag über 
das umfassende Verbot von Nuklearversuchen 
(„Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty“, CTBT) 
verbietet jede Art von Nukleartestexplosionen an 
jedem Ort. Durch den CTBT sollen nukleare
Testexplosionen einerseits völkerrechtlich verbindlich 
geächtet, andererseits etwaige Verstöße
verlässlich weltweit nachgewiesen werden. Letzteres 
wird schon jetzt durch das Verifikationssystem 
der provisorischen CTBT-Vertragsorganisation 
(„Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty
Organisation“, CTBTO) sichergestellt. Der CTBT soll die 
Nuklearwaffenstaaten an der Weiterentwicklung 
ihrer nuklearen Arsenale und die
Nichtnuklearwaffenstaaten an der Entwicklung eigener 
Nuklearwaffen hindern. Er ist somit ein wichtiger 
Baustein der nuklearen Abrüstung und
Nichtverbreitung. Als wesentliche Ergänzung des NVV ist 
er ein wichtiges Element in dem von der
Bundesregierung unterstützten schrittweisen Prozess hin 
zu einer nuklearwaffenfreien Welt.
26 Jahre nach Aufsetzung des Vertrags haben 186 
Staaten den CTBT unterzeichnet und 176 ratifiziert 
(Deutschland am 20. August 1998). Er tritt erst in 
Kraft, wenn ihn alle 44 in seinem Annex II
aufgeführten Staaten – das sind jene, die schon 1996 
über Nukleartechnologie verfügten – ratifiziert 
haben. Derzeit fehlen noch acht Ratifikationen: 
die der Unterzeichnerstaaten Ägypten, China, Iran, 
Israel und der USA sowie jene der Nicht-
Unterzeichnerstaaten Indien, Nordkorea und Pakistan.
Auch wenn der CTBT noch nicht in Kraft ist, 
halten die Unterzeichnerstaaten seit Langem 
freiwillige nationale Teststoppmoratorien ein. Sie 
sind zudem in den Gremien der 1996 gegründeten 
CTBTO in Wien vertreten.
Alle zwei Jahre finden gemäß Artikel XIV des 
CTBT Regierungskonferenzen statt, die das 
Inkrafttreten des Vertrags befördern sollen, 
denn die faktisch bereits heute starke Wirkung 
der Norm – seit 1998 hat lediglich Nordkorea 
Nuklearwaffentests durchgeführt – ist kein Ersatz 
für einen rechtlich bindenden, verifizierbaren 
internationalen Vertrag.
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I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
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Der CTBT wurde 2022 von einem weiteren Staat 
unterzeichnet und von sechs Staaten ratifiziert. 2 
Dies sind wichtige Schritte zur weiteren
Universalisierung des Abkommens, welche neben 
einem formellen Inkrafttreten des Vertrages 
ein zentrales Anliegen Deutschlands
darstellt. Deutschland engagiert sich in der CTBT-
Freundesgruppe gemeinsam mit Australien, 
Finnland, Japan, Kanada und den
Niederlanden für die Einhaltung des CTBT und die 
Stärkung der CTBTO.
Trotz ausstehender Ratifikationen baut die 
CTBTO ihr bereits jetzt hoch effektives,
multilaterales Verifikations- und
Überwachungssystem („International Monitoring System“) 
aus. Mehr als 90 Prozent der insgesamt 321 
geplanten Messstationen sind bereits in
Betrieb und tragen zusammen mit 16 Laboren zur 
effektiven Überwachung und Verifikation bei 
(Stand Ende 2022). Die übrigen Messstationen 
sind im Bau oder in der Planung. Das System hat 
seine Fähigkeiten insbesondere bei den sechs 
nordkoreanischen Nukleartests seit 2006 unter 
Beweis gestellt. Darüber hinaus liefert es aber 
auch wertvolle Daten für zivile Zwecke, bspw. 
zur Tsunami-Warnung. Deutschland unterhält 
fünf operative Messstationen (zwei in Freyung, 
zwei in der Antarktis – eine davon gemeinsam 
mit Südafrika betrieben – und eine auf dem 
Schauinsland im Schwarzwald), ist viertgrößter 
Beitragszahler (2022: ca. 6,9 Millionen Euro) zum 
Jahresbudget der CTBTO und stellt regelmäßig 
freiwillige extra-budgetäre Leistungen bereit, 
bspw. zur Instandhaltung des „International 
Monitoring Systems“.
2 Unterzeichnet von Dominica, ratifiziert von Gambia, Tuvalu, Dominica, Timor-Leste, Äquatorialguinea, São Tomé und Príncipe
2.2.4  Vertrag über ein Produktionsverbot 
waffenfähigen Spaltmaterials
Der Bau einer Nuklearwaffe setzt die vorherige 
Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial 
voraus. Ein Verbot der Produktion von
hochangereichertem Uran und Plutonium würde 
deshalb einen wirksamen Schritt auf dem Weg zu 
einer nuklearwaffenfreien Welt darstellen, da es 
vorhandene Materialbestände und damit die Zahl 
möglicher Nuklearwaffen deckeln würde. Die 
Bundesregierung setzt sich für die Aufnahme von 
Verhandlungen für einen solchen
Produktionsstopp von waffenfähigem Spaltmaterial („Fissile 
Material Cut-off Treaty“, FMCT) ein.
Von den fünf NVV-Nuklearwaffenstaaten 
(China, Frankreich, Vereinigtes Königreich,
Russland und die USA) haben mit Ausnahme Chinas 
alle ein Produktionsmoratorium für
waffenfähiges Spaltmaterial erklärt. Im Grundsatz 
besteht Einigkeit darüber, dass ein
völkerrechtliches Verbot der Herstellung von Spaltmaterial 
für Waffenzwecke das nächste Element auf der 
multilateralen nuklearen Abrüstungsagenda sein 
sollte. Verhandlungen konnten jedoch bis heute 
nicht aufgenommen werden, da die Einigung auf 
ein entsprechendes Verhandlungsmandat in der 
Genfer Abrüstungskonferenz bislang vor allem 
an der strittigen Frage der Einbeziehung bereits 
vorhandener Spaltmaterialbestände scheiterte. 
Pakistan fordert wegen größerer
Spaltmaterialbestände anderer Staaten, insbesondere Indiens, 
eine Einbeziehung dieser Bestände in den Vertrag.
Die Bundesregierung hält unverändert am Ziel 
eines schnellen Verhandlungsbeginns für einen 
FMCT fest, so wie es auch im sogenannten 
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Aktionsplan der NVV-Überprüfungskonferenz 
2010 vereinbart wurde. Gemeinsam mit weiteren 
aktiven Unterstützern – insbesondere Kanada, 
den Niederlanden und Australien – sucht die 
Bundesregierung nach Wegen, diesem Ziel 
näherzukommen. Die Grundlagen für
Verhandlungen zu einem FMCT sind durch die
Ergebnisse der FMCT-Vorbereitungsgruppe („High 
Level Preparatory Group“) und einer Gruppe von 
Regierungsexpertinnen und -experten („Group of 
Governmental Experts“, GGE) in den Vorjahren 
gelegt worden. Bisher fehlt jedoch der politische 
Wille entscheidender Staaten, in
Vertragsverhandlungen einzusteigen.
Eine besondere Verantwortung liegt bei den 
Nuklearwaffenstaaten. Daher hat die
Bundesregierung gemeinsam mit engen Partnern 
kontinuierlich und in zahlreichen Gesprächen 
an die fünf ständigen Mitglieder des VN-
Sicherheitsrats China, Frankreich, Russland, das
Vereinigte Königreich und die USA („Permanent 
Five“, P5) appelliert, ihr Engagement zu
verstärken und sich noch entschiedener für die
Verwirklichung eines FMCT einzusetzen.
Im Rahmen der 10. Überprüfungskonferenz 
des NVV setzte sich Deutschland auf nationaler 
Ebene sowie im Rahmen der Stockholm-
Initiative für einen Produktionsstopp von 
waffenfähigem Spaltmaterial ein. Im Entwurf 
für das letztlich nicht verabschiedete
Abschlussdokument wurde die Enttäuschung darüber, 
dass bisher noch keine Verhandlungen zu dem 
Thema gestartet werden konnten, zum
Ausdruck gebracht. Außerdem forderte
Deutschland zusammen mit seinen Partnern in der 
Stockholm-Initiative, der NPDI und der EU, alle 
Nuklearwaffenstaaten dazu auf, ein
Produktionsmoratorium für waffenfähiges Spaltmaterial zu 
erklären bzw. einzuhalten. China hat sich als
einziger P5-Staat während der Konferenz dagegen 
gesperrt, dass diese Forderung in
Konferenzdokumente aufgenommen wird.
Gemeinsam mit Kanada und den
Niederlanden brachte Deutschland 2022 erneut eine 
Resolution zum FMCT in den Ersten Ausschuss 
(Abrüstungsausschuss) der Generalversammlung 
der Vereinten Nationen ein, in der auch erstmalig 
die freiwilligen Moratorien von
Nuklearwaffenstaaten begrüßt werden. Die Resolution wurde 
mit großer Mehrheit angenommen;
Gegenstimmen kamen von China, Iran und Pakistan.
2.2.5  Verifikation nuklearer Abrüstung
Entscheidend für die Wirksamkeit von
Abrüstungsabkommen bleibt die Verifikation. Im 
Rahmen der 2014 von den USA gegründeten 
Partnerschaft zur Verifikation nuklearer
Abrüstung („International Partnership for Nuclear 
Disarmament Verification“, IPNDV) entwickeln 
Expertinnen und Experten aus über 25 Staaten, 
darunter Nuklearwaffenstaaten und
Nichtnuklearwaffenstaaten, Konzepte und Verfahren, 
um die Abrüstung nuklearer Sprengköpfe
einvernehmlich und im Einklang mit den Bestimmungen 
des NVV verifizieren zu können. Die Ergebnisse 
der drei regelmäßig tagenden Arbeitsgruppen 
werden einmal jährlich in Plenarsitzungen mit 
den teilnehmenden Regierungen erörtert. Seit 
Gründung der IPNDV engagiert sich Deutschland 
intensiv bei der konzeptionellen und praktischen 
Weiterentwicklung von Aspekten der nuklearen 
Abrüstungsverifikation. Seit 2015 sind drei durch 
die Bundesregierung finanzierte Expertinnen 
und Experten in den drei Arbeitsgruppen der 
Partnerschaft vertreten. Sie setzen durch konkrete 
Arbeitspapiere wichtige inhaltliche Impulse in 
der Debatte. Vom Auswärtigen Amt wurde
gemeinsam mit den französischen Außen- und Ver-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 29 – 
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30
teidigungsministerien, dem Forschungszentrum 
Jülich und dem Carl Friedrich von Weizsäcker-
Zentrum für Naturwissenschaft und
Friedensforschung der Universität Hamburg die Übung 
„NuDiVe“ („Nuclear Disarmament Verification“) 
konzipiert, in der die Verifikation der Demontage 
eines durch eine echte Strahlenquelle simulierten 
Nuklearsprengkopfes erprobt wurde. Die
Erkenntnisse aus dieser Übung wurden seit 2020 in 
wichtigen Foren bei den Vereinten Nationen (VN), 
der Europäischen Union (EU), der Organisation 
des Nordatlantikvertrags (NATO), der Genfer 
Abrüstungskonferenz, dem IPNDV-Plenum und 
der G7 Globalen Partnerschaft vorgestellt. Eine 
virtuelle Übungsversion macht die Nutzung noch 
einfacher, auch unter Pandemiebedingungen.
Vom 4.–8. April 2022 fand am
Forschungszentrum Jülich nach 2019 die zweite Übung zur 
nuklearen Abrüstungsverifikation statt. Das
Auswärtige Amt zusammen mit den französischen 
Außen- und Verteidigungsministerien, dem Carl 
Friedrich von Weizsäcker-Zentrum für
Naturwissenschaft und Friedensforschung in Hamburg 
und dem Forschungszentrum Jülich ermöglichte 
Expertinnen und Experten aus zehn Ländern 
im Rahmen dieser Übung zentrale Verfahren, 
Instrumente und Methoden nuklearer
Abrüstungsverifikation in einem realistischen
Umfeld zu erproben.
Offene technische, methodische und 
konzeptionelle Fragen der nuklearen
Abrüstungsverifikation werden anhand eines 
konkreten Szenarios bis 2025 bearbeitet. 
Deutschland leistet auch in dieser Phase 
wieder einen substantiellen Beitrag zur Arbeit 
der Partnerschaft.
In den Vereinten Nationen erarbeitet eine 
25-köpfige Gruppe von Regierungsexpertinnen
und -experten („Group of Governmental
Experts“, GGE) 2022/2023 Vorschläge zu Prinzipien 
und Ansätzen zur Verifikation nuklearer
Abrüstung und führt damit die Arbeit einer ersten 
GGE fort, die 2018/2019 tagte. Deutschland 
wurde erneut in das Gremium berufen.
Sowohl IPNDV als auch die GGE zu Verifikation 
nuklearer Abrüstung sind wichtige Beispiele, 
wie Nuklearwaffenstaaten und
Nichtnuklearwaffenstaaten auch in einem sicherheitspolitisch 
schwierigen Umfeld gemeinsam erfolgreich 
an der Verbesserung der Rahmenbedingungen 
für künftige nukleare Abrüstungsprozesse 
arbeiten können.
2.2.6  Kernwaffenfreie Zonen
Durch regional begrenzte völkerrechtliche
Verträge wurden im Einklang mit Artikel VII des NVV 
seit 1967 diverse sogenannte kernwaffenfreie 
Zonen geschaffen. Diese Regionen, die auf
Grundlage von multilateralen Selbstverpflichtungen 
dauerhaft frei von Nuklearwaffen sind, dienen 
nicht nur der Sicherheit im jeweiligen
Vertragsgebiet, sondern tragen zur globalen Stabilität und 
zur Stärkung des NVV bei.
Verträge über kernwaffenfreie Zonen verbieten 
Tests, Stationierung, Besitz sowie Herstellung von 
Nuklearwaffen und gehen in mehrfacher Hinsicht 
in Zielrichtung und Umfang über die Regelungen 
des NVV hinaus. Insbesondere garantieren die 
Nuklearwaffenstaaten in den meisten Fällen (im 
Unterschied zu den unilateralen Erklärungen 
der Nuklearwaffenstaaten im NVV-Rahmen) in 
rechtlich verbindlichen Zusatzprotokollen, gegen 
die Vertragsparteien einer kernwaffenfreien Zone 
weder Nuklearwaffen einzusetzen noch deren 
Einsatz anzudrohen. Kernwaffenfreie Zonen 
existieren derzeit in der Antarktis
(Antarktisvertrag, 1959), in Lateinamerika und der Karibik 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 30 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
31
(Vertrag von Tlatelolco, 1967), im Südpazifik 
(Vertrag von Rarotonga, 1985), in der Mongolei 
(1992), in Afrika (Vertrag von Pelindaba, 1996), in 
Südostasien (Vertrag von Bangkok, 1997), und in 
Zentralasien (Vertrag von Semipalatinsk, 2006).
Die Einrichtung einer nicht nur kernwaffen-, 
sondern allgemein
massenvernichtungswaffenfreien Zone (MVWFZ) im Nahen Osten bleibt ein 
kontroverses Thema, seit Ägypten 1995 seine 
Zustimmung zur unbefristeten Verlängerung des 
NVVs an die Aufnahme einer Nahost-Resolution 
in das Abschlussdokument der
Überprüfungskonferenz gekoppelt hatte. Erst seit 2019 finden 
Verhandlungen über die Bildung einer solchen 
Zone in New York statt. Es besteht ein
langjähriger EU-Konsens, die Bildung einer
massenvernichtungswaffenfreien Zone in der Region 
politisch zu unterstützen, solange diese Zone 
auf Grundsätzen beruht, die alle betroffenen 
Staaten gemeinsam aus freien Stücken
miteinander treffen.
Im November 2019 fand in New York eine erste 
Konferenz zur Einrichtung einer
massenvernichtungswaffenfreien Zone im Nahen Osten 
statt, die sich an alle Staaten der Region sowie 
die fünf im NVV anerkannten
Nuklearwaffenstaaten richtete. Israel und die USA blieben dieser 
Konferenz sowie den Folgeveranstaltungen 
2021 und 2022 fern. China, Frankreich, das
Vereinigte Königreich sowie Russland nahmen als 
Beobachter teil.
Im Gegensatz zu den bislang existierenden Zonen 
geht es in dem Prozess nicht nur um die
Einrichtung einer nuklearwaffenfreien Zone, sondern 
um den Ausschluss aller
Massenvernichtungswaffen einschließlich ihrer Trägersysteme. Die 
teilnehmenden Staaten vertieften ihren
Austausch zu technischen und politischen Fragen, 
es gab aber noch keinen Einstieg in textbasierte 
Verhandlungen. Zentrales Thema waren erneut 
die erforderlichen Verifikationsstandards und 
Anforderungen des NVV, das Übereinkommen 
über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und 
Lagerung bakteriologischer (biologischer) und von 
Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher 
Waffen (BWÜ) und das Übereinkommen über das 
Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung 
und des Einsatzes chemischer Waffen und die 
Vernichtung solcher Waffen (CWÜ). Eine politisch 
bedeutsame Frage war darüber hinaus, ob die 
Ratifizierung dieser Verträge Voraussetzung für 
den Beitritt zur geplanten Zone sein müsse oder 
ob ihre Ratifizierung ggfs. erst nach dem Beitritt 
zur Zone stattfinden könne. Eine weitere – bislang 
ebenfalls noch nicht gelöste – Frage ist, ob der 
künftige Vertrag für die MVWFZ erst nach
Beitritt und Ratifizierung aller Staaten der Region in 
Kraft treten soll.
Bei der zweiten Konferenz 2021 wurde eine 
sogenannte intersessionale Arbeitsgruppe 
eingerichtet, die den Prozess zwischen den 
offiziellen jährlichen Sitzungen der Konferenz 
weiter voranträgt. Diese Arbeitsgruppe wurde auf 
der dritten Konferenz, die vom 14.–18. November 
2022 stattfand, mit der Ausarbeitung eines 
Glossars zur Vereinheitlichung von
Begriffsdefinitionen beauftragt. Die vierte Konferenz soll 
vom 13.–17. November 2023 erneut in New York 
unter der Ägide der VN stattfinden. Aufgrund des 
Konsensprinzips ist ein langwieriger politischer 
Prozess zu erwarten, der erst bei wesentlicher 
Verbesserung des sicherheitspolitischen
Umfelds in der Region größere Fortschritte machen 
dürfte. Unter der essentiellen Maßgabe der 
gleichberechtigten Einbeziehung der
Sicherheitsinteressen aller Akteure in der Region unterstützt 
die Bundesregierung den Konferenzprozess.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 31 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
32
2.2.7  Negative Sicherheitsgarantien
Ein wichtiges Element im weiteren Kontext des 
NVV sind sogenannte Negative
Sicherheitsgarantien („Negative Security Assurances“, NSA), 
mit denen sich die Nuklearwaffenstaaten
verpflichten, Nuklearwaffen gegen
Nichtnuklearwaffenstaaten weder einzusetzen noch deren 
Einsatz anzudrohen. In den Verträgen über die 
Schaffung von kernwaffenfreien Zonen gingen die 
Nuklearwaffenstaaten diverse derartige
multilaterale und rechtlich verbindliche Verpflichtungen 
ein. Darüber hinaus bestätigten die
Nuklearwaffenstaaten im Rahmen von VN-
Sicherheitsratsresolutionen (VNSRR) die Bedeutung von 
NSA (VNSRR 225 von 1968 und VNSRR 984 
von 1995) und gaben, vor allem im Vorfeld der 
NVV-Überprüfungskonferenz 1995, unilaterale 
Sicherheitsgarantien ab. Damit sind die
Nuklearwaffenstaaten den Forderungen der
Nichtnuklearwaffenstaaten nach Sicherheitsgarantien 
im Gegenzug für deren durch Beitritt zum NVV 
erklärten Verzicht auf Nuklearwaffen zumindest in 
Teilen nachgekommen, allerdings nicht in
rechtsverbindlicher Form.
Ein erster eklatanter Missachtungsfall 
erfolgte, als Russland durch die
völkerrechtswidrige Annexion der Krim 2014 das
Budapester Memorandum verletzte. Das Budapester 
Memorandum ist eine Garantieerklärung von 
Souveränität und territorialer Integrität, die die 
Nuklearwaffenstaaten – darunter Russland – der 
Ukraine, Kasachstan und Belarus 1994 im
Austausch für den Verzicht auf Nuklearwaffen
gegeben hatten. Mit seinem gegen die Staatlichkeit 
der Ukraine gerichteten Angriffskrieg hat
Russland 2022 die Glaubwürdigkeit seiner Zusagen 
vollends zerstört.
Mit Blick auf die 10. NVV-
Überprüfungskonferenz hatte sich die Bundesregierung für 
eine starke Zurückhaltungserklärung der im 
NVV anerkannten Nuklearwaffenstaaten
eingesetzt, die im Januar 2022 mit der Bestätigung 
durch die fünf Nuklearwaffenstaaten China, 
Frankreich, Vereinigtes Königreich, Russland und 
die USA, dass ein Atomkrieg nicht gewonnen 
und niemals geführt werden dürfe, auch erfolgte. 
Die stabilisierende Funktion von
Zurückhaltungserklärungen, Sicherheitsgarantien und 
einer grundsätzlich weniger zentralen Rolle 
von Nuklearwaffen in Sicherheitsdoktrinen 
hängt jedoch maßgeblich davon ab, dass die 
Zusagen in ehrlicher Absicht erfolgen und
eingehalten werden.
Mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine 
hat Russland abermals die im Budapester 
Memorandum enthaltenen Sicherheitsgarantien 
verletzt. Auf der 10. Überprüfungskonferenz 
des NVV 2022 wurde der Themenkomplex NSA 
u. a. auch deshalb intensiv diskutiert. Dabei 
forderten zahlreiche NVV-Mitgliedstaaten 
rechtlich bindende Sicherheitsgarantien. 
Immerhin gelang es im finalen Entwurf für 
das Abschlussdokument festzuhalten, dass die 
Stärkung von NSA das Vertrauen in das
Nichtverbreitungsregime vergrößern, Fortschritte bei 
der nuklearen Abrüstung erleichtern sowie das 
internationale Sicherheitsumfeld verbessern 
kann. Der Text sah außerdem vor, dass die 
Konferenz explizit auf die Bedeutung der
Einhaltung gegebener Zusagen und dabei explizit 
auf das Budapester Memorandum hinweist. Auch 
wenn das Dokument aufgrund der russischen 
Verweigerung letztlich nicht angenommen 
werden konnte, so bestätigt es dennoch die 
grundsätzliche Bedeutung, die die breite NVV-
Gemeinschaft dem Themenkomplex beimisst.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 32 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
33
Die Bundesregierung sieht in
Sicherheitsgarantien und Zurückhaltungserklärungen 
weiter ein wichtiges Element für den Aufbau 
von Vertrauen und zum Abbau von
Eskalationsrisiken. Mit Blick auf den russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine wird es aber in der 
Zukunft noch stärker darum gehen müssen, sich 
darüber zu verständigen, wie NSA so gestaltet 
und implementiert werden können, dass sie 
weiterhin glaubwürdige und positive Anreize 
für Nicht-Nuklearwaffenstaaten bieten und 
zu einem besseren Sicherheitsumfeld für alle 
beitragen können.
2.3  Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)
Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist seit dem 
22. Januar 2021 in Kraft. Er verbietet den Einsatz
und Besitz, die Lagerung und Stationierung, den
Transit und die Kontrollübernahme von
Atomwaffen. Er untersagt es den Vertragsstaaten
zudem, andere Staaten bei diesen Tätigkeiten zu
unterstützen oder sie dazu zu ermutigen.
Im Juni nahm die Bundesregierung als
Beobachter an der ersten Vertragsstaatenkonferenz 
des AVV in Wien teil. Damit trug sie der
Tatsache Rechnung, dass sie die Sorge um den 
Stillstand der nuklearen Abrüstung, die
Abkehr von eingegangenen Verpflichtungen, die 
Weiterentwicklung nuklearer Arsenale sowie 
über zunehmende Eskalationsrisiken teilt. Mit 
den Befürwortern des Vertrages teilt sie zudem 
das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt.
Grundpfeiler nuklearer Rüstungskontrolle bleibt für 
die Bundesregierung der NVV, in dessen Rahmen 
konkrete, verifizierbare Schritte hin zu nuklearer 
Abrüstung unter Mitwirkung der
Nuklearwaffenstaaten erzielt werden können. Bei der
Vertragsstaatenkonferenz des AVV brachte die
Bundesregierung zum Ausdruck, dass der weitreichende 
Verbotstatbestand des Vertrages mit
Deutschlands bündnispolitischer Rolle kollidiert. Aufgrund 
des weitreichenden Verbotstatbestands des AVV 
wäre ein Beitritt zum Vertrag nicht mit
Deutschlands Verpflichtungen als Bündnispartner,
insbesondere mit der nuklearen Teilhabe, vereinbar.
Die Zahl der Vertragsstaaten ist (Stand November 
2022) auf 68 angewachsen, die Zahl der
Unterzeichner liegt bei 91. Kein Nuklearwaffenstaat 
und kein NATO-Mitgliedstaat sind dem AVV 
beigetreten. Vertragsstaaten und Unterstützer 
kommen auch weiterhin vornehmlich aus dem 
globalen Süden. Von den EU-Mitgliedstaaten 
haben sich Österreich, Irland und Malta dem 
AVV angeschlossen.
Die erste Vertragsstaatenkonferenz des AVV fand 
vom 21.–23. Juni 2022 in Wien statt. Deutschland 
nahm an der Konferenz mit einer Delegation 
auf Beamtenebene als Beobachter teil. Aus Sicht 
der Bundesregierung war es wichtig, ein
deutliches Zeichen zu setzen und den russischen 
Angriffskrieg gegen die Ukraine klar zu
benennen und breit zu verurteilen. Gleichzeitig 
wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass die 
Bundesregierung das Ziel der Befürworter des 
AVV, nämlich eine nuklearwaffenfreie Welt, teilt 
sowie Anknüpfungspunkte auch im Bereich der 
im AVV thematisierten sogenannten „positiven 
Verpflichtungen“, mit denen den humanitären 
und ökologischen Auswirkungen von
Atomtests begegnet werden soll, sieht. Australien, 
Belgien, Finnland, die Niederlande, Norwegen, 
Schweden und die Schweiz haben ebenfalls als 
Beobachter teilgenommen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 33 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
34
2.4  Weitere Aspekte der nuklearen
Rüstungskontrollarchitektur
2.4.1  New START-Vertrag und die Zukunft der 
nuklearen Rüstungskontrolle
Der New START-Vertrag („Strategic Arms
Reduction Treaty“) von 2011 zur Reduzierung 
strategischer Waffen und Trägersysteme
verpflichtet die USA und Russland, die Zahl der
einsatzbereit gehaltenen, strategischen nuklearen 
Gefechtsköpfe auf je 1.550 und jene der
Trägersysteme auf maximal je 800 zu reduzieren (von 
den Trägersystemen dürfen nicht mehr als 700 
einsatzbereit gehalten werden). Als Träger sind 
ballistische Interkontinentalraketen mit
Reichweiten über 5.500 Kilometer, U-Boot-gestützte 
Raketen sowie schwere Bomber mit nuklearer 
Einsatzoption definiert. Die Anzahl vorhandener 
bzw. eingelagerter einsatzfähiger
Gefechtsköpfe wird durch New START nicht begrenzt. Es 
bleibt den Vertragsparteien zudem erlaubt, die 
Zusammensetzung und Struktur ihrer jeweiligen 
strategischen Nuklearwaffenarsenale
eigenständig zu bestimmen und zu modernisieren. 
Die Umsetzung der Vertragsbestandteile
unterliegt der gegenseitigen Verifikation. Der New 
START-Vertrag sieht jeweils bis zu 18
gegenseitige Verifikationsbesuche im Jahr sowie einen 
regelmäßigen Datenaustausch vor. Aufgrund 
der COVID-19-Pandemie wurden seit 2021 im 
gegenseitigen Einvernehmen keine
Verifikationsbesuche durchgeführt. Im Jahr 2026 wird der 
New START-Vertrag ohne weitere
Verlängerungsmöglichkeit auslaufen.
Mit Stand September 2022 verfügten die USA 
vertragskonform über 1.420 und Russland über 
1.549 einsatzbereit gehaltene nukleare
Sprengköpfe. Die Anzahl der einsatzbereit gehaltenen 
Trägersysteme betrug seitens der USA 659 (800 
inklusive Reserve) und seitens Russlands 540 (759 
inklusive Reserve).
Im August 2022 stimmte Russland der Anfrage 
der USA nach einer Wiederaufnahme von Vor-
Ort-Inspektionen nicht zu und verwies auf
Flugbeschränkungen und Visarestriktionen aufgrund 
der gegen Russland verhängten US-Sanktionen. 
Ein zur Klärung dieser Fragen vereinbartes 
Treffen der „Bilateral Consultative
Commission“ (BCC) im November 2022 in Kairo sagte die 
russische Regierung wenige Tage vor dem Termin 
ab. Russland begründete dies mit dem als
feindselig empfundenen Verhalten der USA im
Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg 
gegen die Ukraine.
Am 21. Februar 2023 verkündete der russische 
Präsident Putin eine Suspendierung der 
russischen Teilnahme am New START-
Vertrag. Das US-Außenministerium erklärte am 15. 
März 2023 die Suspendierung des Vertrags für 
rechtlich ungültig und rief Russland erneut zur 
vollständigen Umsetzung des Vertrags auf. Das 
US-Außenministerium erklärte außerdem, die 
USA hielten sich weiterhin an den New START-
Vertrag und signalisierte ferner Bereitschaft zum 
Dialog über den Vertrag.
Die Bundesregierung hat Russland aufgerufen, 
seinen Verpflichtungen im Rahmen von New 
START nachzukommen. Sie setzt sich dafür 
ein, dass Gespräche zur Aufnahme von
Verhandlungen eines New START-Nachfolgevertrags 
zwischen den USA und Russland zu gegebener 
Zeit aufgenommen werden. Hierzu ist die
vollumfängliche Implementierung des laufenden 
New START-Vertrags entscheidend. Gleichzeitig 
unterstützt die Bundesregierung Überlegungen 
für eine Ausweitung und Weiterentwicklung 
der nuklearen Rüstungskontrolle zwischen den 
beiden größten Nuklearwaffenstaaten: Neben 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 34 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
35
weiteren Reduktionen in den strategischen 
Nuklearwaffenarsenalen fordert die
Bundesregierung auch Bereiche einzubeziehen, die
bisher rüstungskontrollpolitisch nicht abgedeckt 
wurden. Dazu zählen insbesondere sowohl neue 
strategische Fähigkeiten der russischen Seite 
als auch die deutliche Überlegenheit Russlands 
im Bereich der nicht-strategischen
Nuklearwaffen. Daher setzt sich die Bundesregierung 
für ein Nachfolgeabkommen zu New START ein, 
das neben neuen strategischen
Nuklearwaffensystemen auch solche kurzer und mittlerer 
Reichweite umfasst.
Angesichts des immer deutlicher werdenden 
Aufwuchses des chinesischen Nukleararsenals 
wird es perspektivisch darauf ankommen, 
auch China, das sich bisher gegen jegliche
Begrenzungen sperrt, in die strategische
Rüstungskontrolle einzubinden.
2.4.2  Rüstungskontrollpolitik in der NATO
Kernaufgabe der NATO („North Atlantic Treaty 
Organization“) ist die Wahrung der Sicherheit 
der Allianz. Dazu gehört neben der kollektiven 
Verteidigung nach Artikel 5 des Washingtoner 
Vertrags auch internationales Krisenmanagement 
und kooperative Sicherheit, einschließlich aktiver 
Beiträge zu Rüstungskontrolle, Abrüstung und 
Nichtverbreitung. Daher koordinieren die
Mitglieder der Allianz ihre Politikansätze und 
diskutieren neue Impulse zum Erhalt und zur 
Stärkung der Rüstungskontrollarchitektur.
Verschiedene NATO-Gremien beschäftigen sich 
mit Fragen von Rüstungskontrolle, Abrüstung und 
Nichtverbreitung. Neben dem Nordatlantikrat als 
3 https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/internationale-organisationen/nato/strategisches-konzept-nato/2539856
wichtigstem politischen Entscheidungsgremium 
der NATO ist der 2013 ins Leben gerufene 
Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und
Nichtverbreitungsausschuss („Special Advisory and 
Consultative Arms Control, Disarmament and 
Non-Proliferation Committee“, ADNC) für diese 
Fragen zuständig. Das Bündnis hat sich damit ein 
eigenes Forum zur Unterstützung abrüstungs- 
und rüstungskontrollpolitischer Schritte gegeben. 
Der Ausschuss ergänzt die für konventionelle 
Rüstungskontrolle und Vertrauens- und
Sicherheitsbildende Maßnahmen zentrale „High Level 
Task Force“ (HLTF) der Allianz. Im Rahmen der 
internationalen Bemühungen zu einer effektiven 
Nichtverbreitungspolitik von
Massenvernichtungswaffen kommt der NATO in erster Linie 
eine politisch unterstützende Rolle zu. Hierfür ist 
der Nichtverbreitungsausschuss („Committee on 
Proliferation“) zuständig.
Im Juni 2022 beschloss der NATO-Gipfel in 
Madrid das neue Strategische Konzept der 
NATO. 3 Neben dem NATO-Vertrag ist es das 
wesentliche Grundlagendokument, aus dem 
das Bündnis Politik, Fähigkeiten und operatives 
Handeln ableitet. Das vorherige Konzept 
stammte aus dem Jahr 2010. Das Strategische 
Konzept von 2022 reflektiert die veränderte 
Sicherheitslage in Europa. Es stellt fest, dass im 
euro-atlantischen Raum kein Frieden herrscht. 
Russland wird im Strategischen Konzept 2022 
als größte und unmittelbarste Bedrohung für die 
Sicherheit der Verbündeten und für Frieden und 
Stabilität im euro-atlantischen Raum benannt.
Vor diesem Hintergrund steht die Stärkung 
gemeinsamer Abschreckung und
Bündnisverteidigung im Fokus. Komplementär dazu sollen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 35 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
36
Rüstungskontrolle, Abrüstung und
Nichtverbreitung zu Sicherheit und Stabilität im 
Bündnis beitragen.
Im Strategischen Konzept wird bekräftigt, dass 
sich die NATO-Mitgliedstaaten zu den im NVV 
festgelegten Zielen von nuklearer Abrüstung und 
Nichtverbreitung bekennen und sich für ihre 
Umsetzung einsetzen. Die NATO hält am Ziel 
einer nuklearwaffenfreien Welt fest. Die Abwehr 
chemischer, biologischer, radiologischer und 
nuklearer Bedrohungen soll gestärkt und in das 
Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv des 
Bündnisses einbezogen werden.
Wie im Vorjahr befasste sich die Allianz 2022 
in verschiedenen Gremien mit
rüstungskontrollpolitischen Herausforderungen,
insbesondere dem russischen Angriffskrieg gegen 
die Ukraine und den daraus resultierenden 
negativen Auswirkungen auf Rüstungskontrolle, 
Abrüstung und Nichtverbreitung sowie mit 
nuklearer Risikoreduzierung, der Einbindung 
Chinas, neuen Technologien und dem Bereich 
der Bio- und Chemiewaffen. Die europäische 
Sicherheits- und Rüstungskontrollarchitektur 
ist durch den russischen Angriffskrieg gegen die 
Ukraine schwer beschädigt; der schon vor dem 
24. Februar 2022 bestehende Erosionsprozess
hat sich weiter verstärkt. Deutschland hat sich
2022 in der HLTF für eine grundsätzliche
Bestandsaufnahme, aber auch für neue Konzepte
zur Stärkung der Rüstungskontrolle und für
Vertrauens- und Sicherheitsbildende
Maßnahmen eingesetzt.
Im Oktober 2022 förderte die Bundesregierung 
eine Weiterbildung für entsandte Beschäftigte 
in der NATO und Mitarbeitende der
Außenministerien der Mitgliedstaaten zum Thema 
Rüstungskontrollvereinbarungen mit Fokus 
auf Verifikation.
Bei der Arbeit der NATO im Bereich neue bzw. 
sogenannte „disruptive“ Technologien und deren 
sicherheits- und verteidigungspolitische
Auswirkungen setzte sich Deutschland weiterhin 
dafür ein, dass ethische und rechtliche Fragen 
systematisch mitgedacht werden. So werden 
bei der Ausarbeitung von
technologiespezifischen Strategien stets Prinzipien für den
verantwortungsvollen Umgang mit der jeweiligen 
Technologie verankert. Im Oktober 2022 wurde 
eine NATO-Strategie zu Autonomen Systemen 
verabschiedet. Zur weiteren Operationalisierung 
des verantwortungsvollen Umgangs mit
Künstlicher Intelligenz setzte die NATO ein Gremium 
(„Data and Artifical Intelligence Review Board“) 
aus nationalen Expertinnen und Experten ein, 
das auch Erkenntnisse aus Industrie,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbeziehen wird.
Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der 
Allianz kontinuierlich dafür ein, dass auch die 
NATO im Sinne ihres zweigleisigen Ansatzes 
neben glaubhafter Abschreckung und
Verteidigung einen aktiven Beitrag zu nuklearer 
wie auch konventioneller Rüstungskontrolle, 
Abrüstung und Nichtverbreitung leistet. 
Dazu hat sie Vorschläge für eine stärkere und 
ambitioniertere Rolle der Allianz eingebracht. 
Neben Überlegungen zur Weiterentwicklung 
der nuklearen Rüstungskontrolle und der 
europäischen Sicherheits- und
Rüstungskontrollarchitektur gehören hierzu auch eine
Bestandsaufnahme und mögliche Lösungsansätze 
für die konventionelle Rüstungskontrolle sowie 
die Befassung mit rüstungskontrollpolitischen 
Fragen neuer Waffentechnologien und
verantwortungsvollem Verhalten im Weltraum.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 36 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
37
2.4.3  „Deep Cuts“-Kommission
Die „Deep Cuts“-Kommission ist eine 2013 
unter Beteiligung des Auswärtigen Amts ins 
Leben gerufene, trilaterale Kommission, die 
aus deutschen, russischen und amerikanischen 
Expertinnen und Experten besteht. Sie wird vom 
Institut für Friedensforschung und
Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), der 
US-amerikanischen „Arms Control Association“ 
sowie dem Institut für Weltwirtschaft und
Internationale Beziehungen der Russischen Akademie 
der Wissenschaften getragen.
Sie setzt sich paritätisch aus 22 hochrangigen 
Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft 
sowie ehemaligen Regierungsbeamtinnen und 
-beamten und Diplomatinnen und Diplomaten 
der drei Länder zusammen. Zusätzlich dazu 
wurde 2021 die „Young Deep Cuts“-
Kommission, bestehend aus jungen Expertinnen und 
Experten aus den USA, Russland und
Deutschland, gegründet.
Die Kommission arbeitet Vorschläge aus, 
wie weitere Fortschritte auf dem Weg zu 
substanziellen Reduzierungen der russischen und 
amerikanischen Nukleararsenale erzielt werden 
können und gibt in diesem Sinne konkrete
Handlungsempfehlungen sowohl für den Bereich der 
nuklearen als auch der konventionellen
Abrüstung. Die Kommission arbeitet nach dem 
Konsensprinzip. Aufgabe der „Young Deep 
Cuts“-Kommission ist es, neue Ideen und
Impulse zur Stärkung der Abrüstung und
Rüstungskontrolle zu diskutieren und in
Veröffentlichungen sowie in öffentlichen Veranstaltungen 
zu präsentieren.
4 https://deepcuts.org/news/detail/deep-cuts-project-side-event-at-the-npt-revcon
Seit ihrer Gründung wird die „Deep Cuts“-
Kommission vom Auswärtigen Amt finanziell
gefördert. Gerade in Zeiten, in denen Abrüstung und 
Rüstungskontrolle massiv unter Druck stehen, 
ist die Entwicklung neuer, innovativer Ideen und 
Konzepte für die nukleare, aber auch die
konventionelle Rüstungskontrolle wichtiger denn je.
Unter den Bedingungen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde der trilaterale 
wissenschaftliche Dialog zu
Rüstungskontrollthemen in der „Deep Cuts“-Kommission zwar 
fortgesetzt, aber in einer reduzierten Anzahl 
virtueller und persönlicher Treffen.
Die Kommission organisierte eine Veranstaltung 
am Rande der 10. Überprüfungskonferenz 
des NVV, in der sich u. a. Teilnehmende aus 
Russland und den USA über die
Wichtigkeit zur Rückkehr zu
Rüstungskontrollverhandlungen, Risikoreduzierung und die Rolle 
der Zivilgesellschaft und der Jugend in diesen 
Prozessen austauschten. 4
Im September 2022 fand das erste Treffen in 
Präsenz seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie 
statt, für die „Young Deep Cuts“-Kommission 
war es das erste Treffen seit ihrer Gründung. 
Auch am Rande der Carnegie-Konferenz im 
Oktober 2022 in Washington kamen die dort 
anwesenden Mitglieder der Kommissionen 
persönlich zusammen. Diskutiert wurden Ideen 
und Vorschläge für die amerikanisch-russische 
nukleare Rüstungskontrollagenda, insbesondere 
mit Blick auf ein mögliches
Nachfolgeabkommen von New START.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 37 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
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Zusätzlich trugen Briefings sowie
Veröffentlichungen der „Deep Cuts“-Kommission und der 
„Young Deep Cuts“-Kommission zur öffentlichen 
Diskussion bei. 5
2.5  Internationale Atomenergie-Organisation 
(IAEO)
Die Internationale Atomenergie-Organisation 
(IAEO) mit Sitz in Wien besteht seit 1957. Ihr 
Auftrag ist es, „den Beitrag der Kernenergie 
zu Frieden, Gesundheit und Wohlstand
weltweit zu beschleunigen und zu erhöhen“ und zu 
verhindern, dass Nuklearmaterial aus zivilen 
Nuklearprogrammen für militärische Zwecke 
missbraucht wird. Außerdem entwickelt die 
IAEO Standards für den sicheren Betrieb
kerntechnischer Anlagen und ihren Schutz gegen 
äußere Bedrohungen. Die Organisation berichtet 
jährlich an die VN-Generalversammlung und im 
Fall einer Gefährdung des Weltfriedens direkt an 
den VN-Sicherheitsrat.
Die IAEO hat eine Schlüsselfunktion bei der 
Umsetzung des Nuklearen
Nichtverbreitungsvertrags (NVV). Jeder Nichtkernwaffenstaat im 
Sinne des NVV ist verpflichtet, mit der IAEO ein 
Abkommen über umfassende
Sicherungsmaßnahmen („Comprehensive Safeguards
Agreement“, CSA) abzuschließen. Auf dieser Grundlage 
stellen die Mitgliedstaaten der IAEO umfassende 
Informationen über ihre Nuklearprogramme 
zur Verfügung und ermöglichen der IAEO durch 
regelmäßige Inspektionen und
Kernmaterialbuchhaltung eine Überwachung und
Überprüfung. Als internationaler Verifikationsstandard 
5 https://deepcuts.org/publications
hat sich die Kombination aus CSA und
Zusatzprotokoll herausgebildet. Deutschland setzt sich 
für dessen Universalisierung ein.
Die IAEO hat 175 Mitgliedstaaten (Stand: Ende 
2022). Ihre wichtigsten Organe sind die jährlich 
im September tagende Generalkonferenz aller 
Mitgliedstaaten sowie der aus Vertreterinnen 
und Vertretern von 35 Staaten bestehende 
Gouverneursrat. Seit 3. Oktober 2022 leitet der 
Botschafter Tschechiens den Gouverneursrat.
Generaldirektor der IAEO ist seit 3. Dezember 
2019 der argentinische Diplomat Grossi. Die 
beiden Laboratorien der IAEO dienen den
Verifikationsaufgaben der Organisation und
unterstützen die Mitgliedstaaten bei der friedlichen 
Nutzung radiologisch-technischer Anwendungen 
in den Bereichen Gesundheit,
Nahrungsmittelsicherheit, Wasserversorgung,
Landwirtschaft und Umwelt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist 
Gründungsmitglied der IAEO und seit 1973 
ständiges Mitglied im Gouverneursrat. Der 
deutsche Botschafter bei den internationalen 
Organisationen in Wien ist der deutsche
Vertreter im Gouverneursrat. Staatssekretär 
Tidow leitete im September 2022 die deutsche 
Delegation bei der Generalkonferenz der 
IAEO und traf Generaldirektor Grossi am 15. 
November 2022 in Berlin.
Bundesministerin Baerbock traf Generaldirektor 
Grossi am 1. August 2022 am Rande der NVV-
Überprüfungskonferenz, am 21. September 2022 
am Rande der VN-Generalversammlung sowie 
am 15. November 2022 zu einem bilateralen 
Gespräch in Berlin. Wichtigste Themen waren 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 38 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
39
jeweils die aktuellen Entwicklungen in der 
Ukraine und die internationale Unterstützung 
für die Sicherung der dortigen kerntechnischen 
Anlagen gegen die schwerwiegenden
Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen 
Angriffskriegs. Außerdem ging es um die
anhaltenden Bemühungen der IAEO zur Kontrolle 
des iranischen Nuklearprogramms.
Deutschland gehörte auch 2022 nach den USA, 
China und Japan zu den wichtigsten
Beitragszahlern der IAEO und leistete freiwillige Beiträge 
zu einzelnen Projekten und Programmen. Im 
Gouverneursrat und auf der Generalkonferenz 
der IAEO setzte sich Deutschland unermüdlich 
für die sogenannten „Triple S – Safety, Security, 
Safeguards“ ein und verstand dies als
kontinuierlichen Beitrag zur Stärkung einer
regelbasierten Weltordnung.
Deutschland kann auch nach seinem Ausstieg 
aus der Kernenergie wichtige Beiträge in den 
Bereichen der nuklearen Sicherheit, Sicherung 
und Safeguards leisten, auch auf
Grundlage der großen Expertise beim Rückbau von 
Atomkraftwerken.
Deutschland hat weiterhin eine herausgehobene 
Rolle auf dem Gebiet der internationalen 
Nukleardiplomatie inne. Es ist wichtig, das 
zur Flankierung unserer
nichtverbreitungspolitischen Bemühungen notwendige
Fachwissen sowie entsprechende Forschung in 
Deutschland zu erhalten.
Deutschland unterstützte 2022 alle Resolutionen 
des Gouverneursrats zur Situation in der 
Ukraine. Außerdem bezog Deutschland
gemeinsam mit den E3-Partnern Frankreich und 
dem Vereinigten Königreich in jeder Sitzung 
des Gouverneursrats kritisch Stellung zu Irans 
Verletzungen der Wiener Nuklearvereinbarung 
(„Joint Comprehensive Plan of Action“, JCPoA). 
Am 8. Juni und am 17. November 2022 nahm 
der Gouverneursrat auf Initiative der E3 und der 
USA zwei Resolutionen zur Stärkung der IAEO 
bei der Aufklärung offener Safeguardsfälle in 
Iran an. Im September 2022 verlas Deutschland 
dazu eine Gruppenerklärung von 56 Staaten. 
Außerdem gehörte Deutschland wieder zu den 
Miteinbringern einer Resolution der
Generalkonferenz der IAEO gegen das nordkoreanische 
Kernwaffenprogramm. 
2.6  Nukleare Sicherung
Der NVV sichert den Nichtnuklearwaffenstaaten 
ein uneingeschränktes Recht auf friedliche 
Nutzung der Kernenergie zu, verbunden mit der 
Verpflichtung zur nuklearen Nichtverbreitung 
bzw. dem Verzicht auf den Erwerb und die
Entwicklung von Nuklearwaffen sowie Materialien 
für deren Herstellung.
Das Übereinkommen über den physischen Schutz 
von Kernmaterial („Convention on the Physical 
Protection of Nuclear Material“, CPPNM) stellt 
eine wesentliche internationale Rechtsgrundlage 
der nuklearen Sicherung dar. Das unter
Schirmherrschaft der IAEO ausgehandelte
Übereinkommen mit 164 Vertragsstaaten (Stand: Ende 
2022) ist seit 1987 in Kraft und das einzige
völkerrechtlich verbindliche Abkommen zum physischen 
Schutz von nichtmilitärischem Nuklearmaterial. 
2005 wurden die Regelungen des Vertrags auf 
innerstaatliche Nutzung, Transport und Lagerung 
von Nuklearmaterial ausgedehnt und weitere 
Verbotstatbestände sowie das Schutzziel der
Verhinderung von Sabotageakten geschaffen. Bis 
Ende Dezember 2022 waren dem
Ergänzungsabkommen 131 Staaten beigetreten, Deutschland 
bereits 2010. Vom 28. März – 1. April 2022 fand 
eine Überprüfungskonferenz des
Ergänzungsabkommens in Wien statt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 39 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
40
Im Herbst 2016 wurde die Kontaktgruppe zur 
nuklearen Sicherung („Nuclear Security
Contact Group“, NSCG) gegründet. Als informelles 
Gremium fasst die NSCG keine eigenständigen 
Beschlüsse, sondern koordiniert die Aktivitäten 
der Gruppenmitglieder und widmet sich der 
Frage, welche Schlüsse aus neuen Bedrohungen 
im Bereich der nuklearen Sicherung zu ziehen 
sind. Deutschland hat neben seinem Einsatz zum 
Schutz radionuklearer Quellen und zum Schutz 
vor Cyberangriffen in der NSCG u. a. eine Initiative 
für einen offeneren und nachhaltigen Dialog der 
Regierungen mit Wirtschaft und
Nichtregierungsorganisationen eingebracht, um auch diese für die 
Unterstützung einer tief verankerten nuklearen 
Sicherungskultur zu gewinnen (der sogenannte 
Wiesbaden-Prozess).
Der Bekämpfung und Ahndung von
Nuklearterrorismus widmen sich gezielt eine
völkerrechtliche Konvention („International Convention for 
the Suppression of Acts of Nuclear Terrorism“, 
ICSANT) und eine politische Staateninitiative 
(„Global Initiative to Combat Nuclear
Terrorism“, GICNT). Die ICSANT-Konvention wurde 
2005 unter der Ägide der Vereinten Nationen 
beschlossen und zielt auf die Kriminalisierung 
von nuklearterroristischen Handlungen sowie 
auf eine enge Zusammenarbeit von Polizei und 
Justizbehörden der Vertragsstaaten ab. Stand 
November 2022 sind der ICSANT 120 Staaten 
beigetreten, darunter auch die
Nuklearwaffenstaaten China, Frankreich, Vereinigtes Königreich, 
Indien, Russland und die USA. Deutschland ist der 
ICSANT-Konvention 2008 beigetreten.
Die GICNT wurde 2006 gegründet und
umfasst inzwischen 89 Mitgliedstaaten sowie 
sechs internationale Organisationen (Stand 
November 2022) wie z. B. die EU, IAEO und 
INTERPOL (Internationale kriminalpolizeiliche 
Organisation). Deutschland ist aktives Mitglied, 
beteiligt sich regelmäßig an den Plenarsitzungen 
und hat wiederholt Expertinnen und Experten 
zu Seminaren und Übungen entsandt. Vor dem 
Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der 
Ukraine pausiert GICNT.
Deutschland hat alle Bestimmungen der CPPNM 
und ihrer Ergänzung ratifiziert und setzt sich 
aktiv für die Universalisierung der Konvention 
sowie für einen umfassenden und effektiven 
Überprüfungsprozess ein, wie bspw.
anlässlich der Überprüfungskonferenz im März 
2022. Die Bundesregierung unterstützt zudem 
die Bestrebungen, das bislang nur aus einem 
Verhaltenskodex bestehende internationale 
Regelwerk zum physischen Schutz radioaktiver 
Quellen in eine völkerrechtlich verbindliche 
Konvention weiterzuentwickeln. Darüber hinaus 
hat die Bundesregierung das Thema Nukleare 
Sicherung während des deutschen Vorsitzes der 
G7-Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung 
von Massenvernichtungswaffen im Jahr 2022 
innerhalb der Arbeitsgruppen zu nuklearer und 
radiologischer Sicherung in den Fokus gerückt.
Die Bundesregierung beteiligt sich darüber 
hinaus aktiv an den vielfältigen
internationalen Bemühungen um eine robustere 
nukleare Sicherung. Inhaltlich lassen sich die 
internationalen Maßnahmen der nuklearen 
Sicherung in zwei Schwerpunktbereiche 
gliedern: Zum einen präventive Maßnahmen 
zur Erhöhung des physischen Schutzes von 
nuklearen und radioaktiven Materialien und 
Einrichtungen und zum anderen die präventive 
und repressive Bekämpfung von
nuklearterroristischen und kriminellen Aktivitäten. In 
beiden Bereichen fördert die Bundesregierung 
die Erarbeitung von Konzepten und die
Durchführung konkreter Sicherungsmaßnahmen 
im internationalen Bereich, vor allem in
Zusammenarbeit mit der IAEO.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 40 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
41
Die Programmaktivitäten der IAEO im Bereich 
der nuklearen Sicherung werden insbesondere aus 
dem Nuklearen Sicherungsfonds („Nuclear
Security Fund“, NSF) finanziert. Der NSF speist sich
ausschließlich aus freiwilligen Beiträgen der IAEO-
Mitgliedstaaten und ist nicht Teil des regulären 
IAEO-Haushalts. Mit einem Gesamtbeitrag von 
ca. 10,5 Millionen Euro (bis Ende 2022) liegt 
Deutschland gemeinsam mit den USA, der EU, 
dem Vereinigten Königreich und Kanada in der 
Spitzengruppe der NSF-Förderer. Die deutschen 
freiwilligen Beiträge für den NSF flossen bisher 
auf Basis spezifischer Vereinbarungen vorwiegend 
in Sicherungs- und Ausbildungsprojekte der IAEO, 
die diese auf Anforderung und in
Zusammenarbeit mit den betreffenden Partnerländern und 
ihrer Fachbehörden durchführt. Thematische 
Schwerpunkte sind die Unterstützung von 
Projekten zur Sicherung radioaktiver
Strahlenquellen, Cybersicherheit und die Stärkung 
nationaler Kapazitäten.
2.6.1  Nukleare Sicherung und Sicherheit in der 
Ukraine nach dem russischen Angriff
Die Ukraine verfügt über mehrere zivile
Nuklearanlagen, darunter 15 in Betrieb befindliche
Reaktorblöcke an vier AKW-Standorten, drei
Forschungsreaktoren (zwei auf der Krim) und die Sperrzone 
von Tschernobyl (mit drei stillgelegten Blöcken). Es 
gibt zahlreiche Industriestandorte, in denen
radioaktive Quellen verwendet oder gelagert werden. 
Viele Nuklearanlagen befinden sich in Gebieten, 
die vom russischen Militär besetzt oder beschossen 
werden bzw. wurden. Der ukrainische
Energiekonzern Energoatom warnte mehrfach vor dem 
Risiko der Freisetzung von Radioaktivität.
Tschernobyl war vom 24. Februar – 31. März 2022 
von russischen Truppen besetzt. Das ukrainische 
Atomkraftwerk Saporischschja ist seit dem 4. 
März 2022 von russischen Truppen besetzt. In 
den darauffolgenden Monaten gab es anhaltende 
Kampfhandlungen im Gebiet Saporischschja 
und um das Atomkraftwerk. In der Folge wurde 
das Kraftwerk mehrfach kurzzeitig vom
Stromnetz getrennt. Seit 11. September 2022 waren 
alle sechs Blöcke abgefahren, produzierten also 
keinen Strom. Anfang Oktober 2022 stellte
Russland im Nachgang zu seiner illegalen Annexion 
der ukrainischen Gebiete Donezk, Luhansk, 
Cherson und Saporischschja das Kraftwerk unter 
russische Verwaltung und setzte einen russischen 
Leiter (der Föderalen Agentur für Atomenergie 
Russlands, ROSATOM) ein.
Im Rahmen seiner G7-Präsidentschaft stand 
Deutschland zur Situation in der Ukraine 
im ständigen Kontakt mit dem IAEO-
Generaldirektor Grossi. G7 und EU forderten in 
diversen Erklärungen u. a. die Einstellung der 
Kampfhandlungen, die Rückgabe der Kontrolle 
des AKW Saporischschja an die Ukraine, den 
Abzug der russischen Truppen vom
Kraftwerksgelände und unterstützten die IAEO-Mission 
zum AKW Anfang September 2022.
Die IAEO veröffentlichte am 28. April 2022 und 
erneut am 6. September 2022 einen „Bericht zu 
nuklearer Sicherheit, Sicherung und Safeguards 
in der Ukraine“, der die bedrohliche Situation 
in allen ukrainischen Nuklearanlagen zwischen 
Februar und April sowie zwischen April und 
September 2022 beschreibt.
Eine weitere IAEO-Mission untersuchte im 
November 2022 auf ukrainische Einladung an 
drei Standorten russische Behauptungen, dass 
die ukrainische Seite an einer sogenannten 
„schmutzigen Bombe“, also einem konventionellen 
Sprengsatz zur Verbringung radioaktiven 
Materials, arbeite. Die IAEO stellte keine nicht-
deklarierten Aktivitäten und Materialien fest.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 41 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
42
3.  Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im 
Bereich chemischer Waffen – Übereinkommen über das 
Verbot chemischer Waffen
Das am 29. April 1997 in Kraft getretene
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verbietet sowohl 
den Einsatz chemischer Waffen als auch deren 
Entwicklung, Herstellung, Lagerung und
Weitergabe. Damit wurde eine gesamte
Waffenkategorie völkerrechtlich verbindlich geächtet. Das 
CWÜ hat mit 193 Mitgliedern nahezu universelle 
Geltung. Weltweit sind vier Staaten (Ägypten, 
Israel, Nordkorea und Südsudan) keine CWÜ-
Vertragsstaaten.
Die Organisation für das Verbot Chemischer 
Waffen (OVCW) überwacht die Umsetzung und 
Einhaltung des CWÜ. Zur Herstellung chemischer 
Waffen besonders geeignete Chemikalien,
Ausrüstungen und Einrichtungen sind Beschränkungen 
und Verifikationsinspektionen unterworfen; bei 
Zweifeln sind auch Verdachtsinspektionen und 
Erkundungsmissionen (sogenannte „Fact Finding 
Missions“, FFM) möglich. Durch die detaillierten 
Verifikationsmöglichkeiten macht die OVCW das 
CWÜ zu einem der effizientesten Abrüstungs- 
und Nichtverbreitungsverträge.
Generaldirektor der OVCW ist seit Juli 2018 Fernando 
Arias aus Spanien.
Deutschland ist mit einem regulären Beitrag in 
Höhe von ca. 4,22 Millionen Euro drittgrößter 
Beitragszahler der OVCW nach den USA und 
China. Auch darüber hinaus leistete die
Bundesregierung 2022 freiwillige Zahlungen in Höhe 
von 400.000 Euro für Aktivitäten der OVCW 
zur vollständigen Beseitigung des syrischen 
Chemiewaffenprogramms, sowie zur Aufklärung 
und Attribuierung mutmaßlicher Einsätze 
chemischer Waffen in Syrien. Zusätzlich
unterstützt die Bundesregierung seit 2021 die OVCW-
Inspektorinnen- und -Inspektorenausbildung 
durch die Durchführung von „Hostile
Environment Awareness Trainings“ (HEAT) am VN-
Ausbildungszentrum der Bundeswehr.
Mit dem Wehrwissenschaftlichen Institut für 
Schutztechnologien – ABC-Schutz – und dem 
Institut für Pharmakologie und Toxikologie der 
Bundeswehr stellt Deutschland zudem zwei
designierte OVCW-Referenzlabore, auf die sich die 
OVCW z. B. bei der Untersuchung von Proben 
nach einem mutmaßlichen
Chemiewaffeneinsatz stützen kann.
Am 25. Jahrestag der Inkraftsetzung des CWÜ 
würdigte Bundesministerin Baerbock beim 
Besuch von OVCW-Generaldirektor Arias in 
Berlin den wichtigen Beitrag der OVCW für die 
regelbasierte Ordnung. Trotz der Erfolgsbilanz 
des CWÜ sind die in den letzten Jahren
verzeichneten Verstöße gegen das Übereinkommen 
Anlass zur Besorgnis.
Russland und Syrien standen dabei auch 2022 im 
Mittelpunkt. Russland führt seit Ende 2021 eine 
umfassende Desinformationskampagne, wonach 
die Ukraine den Einsatz chemischer Substanzen 
plane. Die Bundesregierung, ebenso wie EU, 
NATO, G7 und zahlreiche weitere Partner
verurteilten mehrfach diese falschen und haltlosen 
Anschuldigungen. Sie verurteilten ebenso die 
im Rahmen des völkerrechtswidrigen
Angriffskriegs gegen die Ukraine erfolgten
rücksichtslosen militärischen Angriffe Russlands auf und 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 42 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
43
in unmittelbarer Nähe von zivilen Einrichtungen 
in der Ukraine, in denen toxische chemische 
Substanzen lagern, welche bspw. zur Herstellung 
von Düngemittel benötigt werden. Die
Bundesregierung hat zur Stärkung der ukrainischen 
Zivilschutzfähigkeiten ggü. der Freisetzung 
toxischer Chemikalien durch russische
Angriffe oder gar einem Einsatz chemischer 
Waffen Schutzausrüstung, Detektionsgeräte und 
medizinische Güter in Höhe von ungefähr 1,5 
Millionen Euro und zusätzlich Großgerät zur
Dekontamination aus Bundeswehrbeständen in die 
Ukraine geliefert.
Die Vergiftung des russischen Oppositionellen 
Nawalny am 20. August 2020 in Russland stellt 
einen schwerwiegenden Verstoß gegen das 
CWÜ dar. Die Bundesregierung, ebenso wie 
EU, NATO, G7 und zahlreiche weitere Partner, 
hat die Russische Föderation wiederholt
aufgefordert, diesen Vorfall gemäß ihrer im CWÜ 
eingegangenen Verpflichtungen zu
untersuchen. Bisher hat Russland jedoch keine
ernsthaften Untersuchungen des Vorfalls eingeleitet, 
den von der OVCW bestätigten Einsatz eines 
Nervenkampfstoffes vielmehr grundsätzlich 
bestritten und die Untersuchungsergebnisse als 
Fälschungen abgetan.
Weiterhin arbeiten zwei Teams der OVCW an der 
Aufklärung der Chemiewaffeneinsätze in Syrien 
(siehe II. 1.3 Arabische Republik Syrien).
Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie 
konnten 2022 bei den Vertragsstaaten nicht alle 
der geplanten Industrieinspektionen
durchgeführt werden. In Deutschland fanden
insgesamt elf Industrieinspektionen unter
Begleitung des Bundesamtes für Wirtschaft und 
Ausfuhrkontrolle (BAFA) statt.
Die Bundesregierung unterstützt des Weiteren 
im Zuge ihres Engagements zur Erhöhung 
der chemischen Sicherheit einen durch die 
Universität Wuppertal durchgeführten Kurs 
zu Chemie-Sicherheit und besserem
Risikomanagement, in dem afrikanische, asiatische und 
lateinamerikanische Expertinnen und Experten 
im sicheren Umgang mit Chemikalien
weitergebildet werden. 2022 wurde der Kurs aufgrund 
der COVID-19-Pandemie ein weiteres Mal
online durchgeführt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 43 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
44
4.  Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung im
Bereich biologischer Waffen
4.1  Übereinkommen über das Verbot von
biologischen und Toxin-Waffen
Das Übereinkommen über das Verbot der
Entwicklung, Herstellung und Lagerung
bakteriologischer (biologischer) und von Toxinwaffen 
sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) 
trat am 26. März 1975 in Kraft. Es ist der erste 
internationale Vertrag, der eine gesamte
Waffenkategorie verbietet. Namibia trat dem BWÜ 2022 
bei, womit ihm im Berichtszeitraum 183
Vertragsstaaten sowie Palästina angehörten, darunter 
alle Mitgliedstaaten der EU und der NATO. Neun 
Staaten (Dschibuti, Eritrea, Südsudan, Tschad, 
Israel, die Komoren, Kiribati, Tuvalu, Mikronesien) 
hatten das BWÜ bis dato weder unterzeichnet 
noch ratifiziert. Vier Staaten (Ägypten, Haiti, 
Somalia und Syrien) haben das Abkommen
unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert.
In Ermangelung einer Vertragsorganisation
verfügt das BWÜ lediglich über eine kleine
Einheit zur Unterstützung der Umsetzung
(„Implementation Support Unit“, ISU). Auch verfügt 
das BWÜ über kein Verifikationsregime zur 
Überwachung der Einhaltung des Vertrags. Im 
Rahmen des BWÜ gibt es lediglich die
Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Berichte über Labore/
wissenschaftliche Einrichtungen und
Biosicherheitsprojekte einzureichen, sogenannte
Vertrauensbildende Maßnahmen.
Um die Implementierung des BWÜ zu überprüfen, 
findet alle fünf Jahre eine Überprüfungskonferenz 
in Genf statt. Die für 2021 vorgesehene
Überprüfungskonferenz wurde aufgrund der COVID-
19-Pandemie verschoben und tagte vom 28.
November bis 16. Dezember 2022.
Die Bundesregierung setzt sich für eine 
institutionelle Stärkung des BWÜ ein, insb. 
für einen Mechanismus zur Etablierung eines 
wissenschaftlich-technologischen
Beratungsgremiums, um den rasanten Entwicklungen 
und damit verbundenen Herausforderungen 
in Biowissenschaft und -technologie im BWÜ 
Rechnung zu tragen. Weitere Prioritäten sind der 
Ausbau von Vertrauensbildenden Maßnahmen, 
die Stärkung der Entscheidungsbefugnisse der 
Vertragsstaaten auf den jährlichen Treffen, die 
Stärkung der Rolle und personellen Ressourcen 
der ISU sowie die Universalisierung des BWÜ. 
Im Oktober 2022 beteiligte sich Deutschland an 
Demarchen der EU in Staaten, die (noch) keine 
Vertragsstaaten des Übereinkommens sind.
Im Rahmen seines Vorsitzes der G7-geführten 
Globalen Partnerschaft gegen die Verbreitung 
von Massenvernichtungswaffen und -materialien 
hat Deutschland 2022 einen Schwerpunkt beim 
Thema Biosicherheit gesetzt (siehe I. 1. Deutscher 
Vorsitz der Globalen Partnerschaft der G7 gegen 
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen 
und -materialien). Als Mitglied des BWÜ hat sich 
Deutschland zudem gem. Artikel X verpflichtet, 
internationale Zusammenarbeit zur Verwendung 
biologischer Agenzien für friedliche Zwecke 
(Biowissenschaften und -technologie) zu
erleichtern. Das Deutsche Biosicherheitsprogramm 
wurde 2013 vom Auswärtigen Amt ins Leben 
gerufen, um Projekte zur Sensibilisierung für 
und Minimierung von biologischen Risiken in 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 44 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
45
Zielländern und -regionen durchzuführen. Seit 
2016 werden im Rahmen der
Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg)
ebenfalls Projekte für Biosicherheit gefördert. Zudem 
tragen Trainings und Simulationsübungen für 
internationale Expertinnen und Experten, die 
im Rahmen des VN-Generalsekretärs-
Mechanismus zur Untersuchung eines vermuteten 
Einsatzes von chemischen, biologischen und 
toxikologischen Waffen („United Nations
Secretary-General Mechanism“, UNSGM) vorgesehen 
sind, zur Stärkung des BWÜ bei (siehe in den 
folgenden Abschnitten).
Seit Beginn seines völkerrechtswidrigen
Angriffskriegs gegen die Ukraine verstärkt Russland 
seine Desinformationskampagnen. Von
Russland beantragte Konsultationen gem. Artikel V 
des BWÜ am 26. August, vom 5. bis 7. September 
und am 9. September 2022 in Genf befassten 
sich mit der Behauptung Russlands, die USA 
und die Ukraine verstießen im Rahmen ihrer 
Kooperation in der Ukraine gegen das BWÜ 
(angebliche „Biowaffenlabore“ zur offensiven 
Forschung). 90 Vertragsstaaten und ein
Signatarstaat des Übereinkommens nahmen teil.
Unterstützt wurde Russland nur von China,
Belarus, Kuba, Nicaragua, Venezuela, Simbabwe, 
Iran und Syrien. Die Mehrheit der Staaten (alle 
EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und 
Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, 
Georgien, Moldau, Island, Norwegen, Australien, 
Kanada, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Korea, 
Japan) wies die Behauptungen als haltlos zurück 
und würdigte die detaillierten Präsentationen 
der amerikanischen und ukrainischen 
Delegationen über deren legitime, im Einklang 
mit Artikel X des BWÜ erfolgende
Zusammenarbeit zur Erhöhung der Biosicherheit,
Verbesserung der Diagnostik hochpathogener 
Erreger in der Human- und Veterinärmedizin, 
Prävention von Ausbrüchen und Verbesserung 
der Reaktionsfähigkeiten. Die Konsultationen 
endeten mit einem prozeduralen Bericht und 
sind somit abgeschlossen. Russland befasste 
am 2. November 2022 gem. Artikel VI des BWÜ 
den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und 
legte einen Resolutionsentwurf vor, der
Untersuchungen forderte. Neben Russland stimmte 
lediglich China für den Entwurf.
Trotz der Belastung durch die erneut
vorgebrachten russischen Behauptungen gelang 
es den Vertragsstaaten des BWÜ auf der
Überprüfungskonferenz am 16. Dezember 2022, 
ein Abschlussdokument im Konsens
anzunehmen, das den Blick nach vorn richtet und 
eine Arbeitsgruppe einsetzt, welche Maßnahmen 
zur umfassenden Stärkung der Konvention 
ausarbeiten soll. Dazu gehören ausdrücklich 
auch Maßnahmen zur möglichen Verifikation 
des BWÜ. Zum Auftrag der Arbeitsgruppe
gehört ferner die Ausarbeitung von Regularien für 
die Schaffung eines Mechanismus für
internationale Kooperation nach Artikel X BWÜ 
sowie für ein wissenschaftlich-technisches
Beratungsgremium. Deutschland hat sich
angesichts der rasanten Entwicklungen in
Lebenswissenschaften und Biotechnologie maßgeblich 
dafür eingesetzt, das Risikobewusstsein für 
 Dual-Use-Technologien wie synthetische DNA-
Herstellung und Veränderung biologischer 
Agenzien („Gain-of-Function-Forschung“) zu 
stärken und ein Arbeitspapier zur Schaffung 
eines wissenschaftlich-technologischen
Beratungsgremiums i. R. des BWÜ in die
Überprüfungskonferenz eingebracht. Ein solches 
Gremium soll den Vertragsstaaten als
Grundlage für Entscheidungen zur Weiterentwicklung 
des BWÜ dienen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 45 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
46
4.2  Unterstützung des „United Nations 
Secretary-General Mechanism“ (UNSGM) 
Der VN-Generalsekretär ist durch die Resolution 
42/37C (1987) der VN-Generalversammlung
beauftragt, vermutete Einsätze von biologischen 
und chemischen Waffen zu untersuchen, die von 
VN-Mitgliedstaaten angezeigt werden. Dieser 
Mechanismus („United Nations Secretary-
General Mechanism“, UNSGM) für die Untersuchung 
mutmaßlicher Einsätze von Chemie- und
Biowaffen umfasst ein Register von freiwilligen 
Expertinnen und Experten sowie Laboratorien. 
Anders als bei Chemiewaffeneinsätzen existiert im 
Rahmen des BWÜ keine Organisation, die die
Einhaltung des Übereinkommens überprüfen kann. 
Dem UNSGM kommt daher eine wichtige Rolle 
im Falle eines vermuteten Biowaffeneinsatzes zu.
Besonderes Augenmerk des deutschen 
Engagements lag auch 2022 auf der Stärkung 
des Mechanismus durch Trainings und Übungen 
für die Expertinnen und Experten sowie die 
Schaffung eines Labornetzwerks mit allgemein 
akzeptierten Analysestandards, auf das der 
VN-Generalsekretär bei Verdacht eines
Biowaffen-Einsatzes zurückgreifen kann. Seit 2017 
finanziert das Auswärtige Amt daher
Maßnahmen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur 
Stärkung des Mechanismus.
Das Projekt „RefBio-2 Laboratory Network – 
Deutscher Beitrag zur Stärkung des UNSGM“ 
setzt den Schwerpunkt auf Qualitätssicherung 
der Analyse potenzieller Biowaffen durch 
nominierte Referenzlabore. Dies umfasst eine 
Reihe praktischer Qualitätssicherungsübungen 
(„External Quality Assurance Exercises“) mit 
variierendem Schwierigkeitsgrad. Zusätzlich 
zu den Qualitätssicherungsübungen werden 
im Projekt RefBio-2 Trainings zu
Nachweismethoden für hochpathogene Bakterien, Viren 
und Toxine angeboten.
Im Projekt „Strengthening the UNSGM“ 
fördert das RKI die Einsatzbereitschaft der 
Expertinnen und Experten des Mechanismus 
durch Simulationen, Übungen, Workshops und 
E-Learnings in Kooperation mit dem VN-Büro 
für Abrüstungsfragen („United Nations Office 
for Disarmament Affairs“, UNODA). Eine im 
September 2022 in Berlin und Brandenburg 
durchgeführte zehntägige Simulationsübung 
(„Capstone Exercise“) zielte darauf ab, die
verschiedenen Aspekte und Herausforderungen 
einer Untersuchungsmission so realistisch wie 
möglich darzustellen.
4.3  Das „Deutsche Biosicherheitsprogramm“
Seit 2013 leistet das Deutsche
Biosicherheitsprogramm des Auswärtigen Amts in 
seinen Partnerländern Unterstützung bei der 
Minimierung biologischer Risiken, die von 
hochgefährlichen Erregern ausgehen. Ziele 
des Programms sind
• die Präventions- und
Reaktionsfähigkeit zu stärken, um biologischen Risiken
besser vorzubeugen und im Ernstfall sicher
reagieren zu können,
• Fähigkeiten zur Detektion und Diagnostik
gefährlicher Krankheitserreger zu verbessern,
• Netzwerke in und zwischen Ländern zu bilden
und auszubauen, die sich zu biologischen
Risiken koordinieren,
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 46 – 
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• die zunehmende Anwendung internationaler
Standards zu Biosicherheit („Biosafety“ und
„Biosecurity“),
• das Bewusstsein für Biosicherheit und
entsprechende Prinzipien, Praktiken und
Instrumente der Nichtverbreitung zu stärken,
• wissenschaftlichen Austausch im Bereich
biologischer Sicherheit zwischen den
Partnerländern und Deutschland zu verstärken.
Das Programm befand sich 2020–2022 in seiner 
dritten Phase. Es dient der Implementierung von 
Artikel X des BWÜ (internationale
Zusammenarbeit und Unterstützung) und ist Teil des 
deutschen Engagements im Rahmen der Globalen 
Partnerschaft der G7 gegen die Verbreitung von 
Massenvernichtungswaffen und -materialien.
2022 waren das Institut für Mikrobiologie der 
Bundeswehr (IMB), das Robert Koch-Institut 
(RKI), das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das 
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin 
(BNITM) und die Deutsche Gesellschaft für 
Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) in 
Burkina Faso, Georgien, Kamerun, Kasachstan, 
Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Sierra Leone, 
Sudan, Tschad, Tunesien und der Ukraine tätig. 
Hinzu kommen zwei überregionale Projekte, 
eine E-Learning-Plattform (German Online 
Platform for Biosecurity and Biosafety; GO4BSB), 
die von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus über 60 Ländern genutzt wird und 
sich insbesondere während der Pandemie als 
sehr hilfreich erwiesen hat, und ein Fellowship-
Programm für junge Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler (Global Partnership Initiated 
Biosecurity Academia for Controlling Health 
Threats; GIBACHT). Von 2013 bis 2022 haben 109 
Absolventinnen und Absolventen aus 26 Ländern 
ein intensives Ausbildungsprogramm bei 
GIBACHT absolviert. 2022 wurden 70 Fallstudien 
durchgeführt und davon sieben publiziert. Von 
2013 bis 2022 stellte die Bundesregierung ein 
Gesamtbudget von rund 61 Millionen Euro zur 
Verfügung. Unter anderem wurden in Tunesien 
ein sektorübergreifendes
Krisenreaktionszentrum für biologische Gefahrenlagen etabliert, 
mit ukrainischen Laboren Ringversuche
durchgeführt und Personal in Deutschland geschult, 
mobile Labore in die Aktionspläne der G5-Sahel-
Länder aufgenommen, deren Verlegung und 
die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen aus 
Sicherheits- und Gesundheitssektoren trainiert. 
In den Ländern wurde besonderer Wert auf die 
Ausbildung von Multiplikatoren („Train-the-
Trainer-Konzept“) gelegt.
Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der 
Bundesregierung (EIBReg) wurden Maßnahmen 
zur Stärkung der Reaktionsfähigkeiten von 
Sicherheitskräften und -institutionen (v. a.
Ausbildung, Ausstattung, Beratung bei Reformen) 
in Tunesien, Mauretanien, Mali, Burkina Faso, 
Niger, Tschad und Nigeria auf biologische
Bedrohungslagen finanziert. Besonderes
Augenmerk wurde auf sektorübergreifende und 
regionale Zusammenarbeit gelegt. Die EIBReg 
wird vom Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium der Verteidigung koordiniert.
Während der COVID-19-Pandemie
unterstützte das Deutsche Biosicherheitsprogramm 
Institutionen und Labore in den Partnerländern 
mit Wissen und Material bei Detektion und 
Diagnostik von SARS-CoV-2. Diese
unmittelbare und schnelle Hilfe wurde i. R. einer externen 
Evaluierung des Deutschen
Biosicherheitsprogramms 2022 als sehr positiv bewertet.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 47 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
48
5.  Rüstungskontrolle von Trägersystemen (Hague Code of
Conduct, Missile Dialogue Initiative)
6 https://www.iiss.org/research/defence-and-military-analysis/missile-dialogue-initiative
Derzeit verfügen 31 Staaten über ein ballistisches 
Raketenprogramm sowie etwa 75 Staaten über 
Marschflug- und Seezielflugkörper als
Trägersysteme. Auch nichtstaatliche Akteure erhalten 
vermehrt Zugriff auf (ältere) Raketentechnologie.
Die Trends in der Trägertechnologie sowie deren 
Verbreitung beeinflussen Kriegsführung und 
globale Bedrohungsszenarien erheblich.
Beispielsweise steigt das Eskalationspotenzial in Krisen 
durch verkürzte Reaktionszeiten sowie die Risiken 
von Fehleinschätzungen und -kommunikation.
Hinzu kommt, dass die multilaterale
Rüstungskontrollarchitektur im Raketenbereich
unterentwickelt ist. Der Haager Verhaltenskodex 
gegen die Proliferation ballistischer Raketen 
(„The Hague Code of Conduct against Ballistic 
Missile Proliferation“, HCoC) ist – neben dem 
Trägertechnologie-Kontrollregime („Missile 
Technology Control Regime“, MTCR) – der
bisher einzige multilaterale Ansatz zur
rüstungskontrollpolitischen Erfassung von
Raketenpotenzialen. Er ist zudem lediglich politisch, 
nicht völkerrechtlich verbindlich. Seit er 2002 
in Den Haag zur Zeichnung aufgelegt wurde, 
sind dem Kodex 143 Staaten (Stand: Dezember 
2022) beigetreten. Er verbietet weder den Besitz 
militärischer Raketentechnologie noch
beschränkt er deren Entwicklung oder zielt auf die 
Reduzierung von Raketenarsenalen ab.
Stattdessen formuliert er Grundsätze für den Umgang 
mit diesen Trägersystemen und legt
Vertrauensbildende Maßnahmen fest. Dazu gehören
insbesondere Vorankündigungen von
Raketenstarts („Pre-Launch-Notifications“, PLN) und die 
Übermittlung von Jahresberichten über nationale 
Raketenprogramme.
Deutschland fördert im Rahmen der EU-Strategie 
gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen den internetgestützten Informations- und 
Kommunikationsmechanismus des HCoC, der die 
sichere und effiziente Kommunikation zwischen 
den Unterzeichnerstaaten ermöglicht. Das 
österreichische Außenministerium fungiert als 
HCoC Sekretariat.
Deutschland rief 2019 die „Missile Dialogue
Initiative“ (MDI) 6 ins Leben, ein weltweiter Dialog 
zu Raketenfragen. 2022 wurden die Bedingungen 
dafür geschaffen, die Arbeit der MDI mit einem 
Budget von rund 1,7 Millionen Euro bis Ende 
2025 weiter zu finanzieren. Ziel der Initiative ist 
es, den starken Kontrast zwischen der rasanten 
Entwicklung von Raketentechnologie
einerseits und den in diesem Bereich nur punktuell 
vorhandenen rüstungskontrollpolitischen und 
Vertrauensbildenden Maßnahmen
andererseits durch die Entwicklung neuer Ansätze zu 
reduzieren. Das „International Institute for
Strategic Studies“ (IISS) setzt die Initiative im Auftrag 
des Auswärtigen Amts um.
Seit 2019 wurden im Rahmen der MDI
verschiedene Track 1.5 Konferenzen und
Veranstaltungen weltweit organisiert. Im September 
2022 fand eine hochrangig besetzte Track 1.5 
Konferenz der MDI in Berlin statt, auf der u. a. 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 48 – 
I  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
49
über die Zukunft der Rüstungskontrolle sowie 
zum Thema Raketentechnologien diskutiert 
wurde. 7 Die Arbeit der MDI wird durch ein
Beratungsgremium und ein breites Netzwerk an 
internationalen Expertinnen und Experten 
unterstützt. Darüber hinaus wurden im Rahmen 
von MDI zahlreiche Fachartikel und Berichte
verfasst, die sich mit konkreten Herausforderungen 
in diesem Bereich auseinandersetzen und neue 
Vorschläge präsentieren, bspw. Reformansätze 
für den HCoC und das MTCR.
7 https://www.iiss.org/blogs/analysis/2022/09/fourth-meeting-of-the-missile-dialogue-initiative-takes-place-in-berlin
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 49 – 
50
II   
 
 Eindämmung der Proliferationsrisiken 
von Massenvernichtungswaffen
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 50 – 
II  EINDäMMUNG DER PROlIFERAtIONSRISIKEN VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
51
1.  Regionale und länderspezifische Proliferationsrisiken
1.1  Islamische Republik Iran (Stand Ende 
März 2023)
Iran hat den NVV ratifiziert und mit der
Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) 
ein Abkommen über umfassende
Sicherungsmaßnahmen („Comprehensive Safeguards 
Agreement“, CSA) geschlossen. Die IAEO hat 
dadurch grundsätzlich Zugang zu allen
kerntechnischen Einrichtungen in Iran. Sie kann Irans 
Informationen über den Aufbau dieser Anlagen 
überprüfen und deklariertes Spaltmaterial
überwachen. Iran setzt jedoch seine Verpflichtungen 
aus dem Zusatzprotokoll und dem ebenfalls 
rechtlich verbindlichen sogenannten Modified 
Code 3.1 nicht um. Das erschwert unter
Umständen den Zugang der IAEO zu nicht-
deklarierten Stätten in Iran, verringert die
Transparenz einzelner Aktivitäten Irans und verzögert 
die Überwachung neuer kerntechnischer
Einrichtungen. Außerdem weigert sich Iran seit 
Langem, den Atomteststoppvertrag (CTBT) 
zu ratifizieren.
Irans deklariertes Nuklearprogramm umfasst u. a. 
ein kommerzielles Atomkraftwerk zur
Stromerzeugung in Bushehr, das mit Unterstützung 
Russlands betrieben und erweitert wird, einen 
Forschungsreaktor in Teheran, zwei unterirdische 
Anlagen zur industriellen Urananreicherung in 
Natanz und Fordow sowie eine
Urankonversionsanlage in Isfahan. Außerdem verfügt Iran über 
Lagerbestände an Uranerzkonzentrat („yellow 
cake“), Anreicherungstechnologie (Zentrifugen) 
sowie Schwerwasser, jedoch nicht über einen 
Schwerwasserreaktor, der zur Erzeugung von 
Plutonium missbraucht werden könnte. Iran 
unterhält keine Anlagen zur Herstellung oder 
Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoff für 
Leichtwasserreaktoren. Die intensive
Urananreicherung im eigenen Land ist damit
wirtschaftlich nicht begründet und entbehrt einer plausiblen 
zivilen Rechtfertigung.
Der mit Resolution 2231 (2015) vom VN-
Sicherheitsrat gebilligte Gemeinsame umfassende 
Aktionsplan („Joint Comprehensive Plan of 
Action“, JCPoA) der E3/EU+3 (Deutschland, das 
Vereinigte Königreich, Frankreich und die EU 
sowie China, Russland und die USA) und Irans 
sieht den Abbau nuklearspezifischer Sanktionen 
der VN, EU und USA vor, solange sich Iran an 
über seine rechtlichen Verpflichtungen aus dem 
NVV hinausgehende, zusätzliche kerntechnische 
Beschränkungen hält und eine besonders strikte, 
über das herkömmliche CSA hinausgehende 
Überwachung durch die IAEO akzeptiert. Der 
JCPoA sollte während einer Dauer von 15 Jahren 
von 2016–2031 und in Teilen
darüberhinausgehend Irans Nuklearprogramm im Gegenzug 
für Sanktionserleichterungen verifizierbaren
Beschränkungen unterstellen. Jedoch setzte Iran die 
Umsetzung ab 1. Juli 2019 schrittweise aus,
nachdem die US-Regierung Trump am 8. Mai 2018 aus 
dem JCPoA ausgestiegen war und umfassende 
Sanktionen gegen Iran verhängt hatte.
Iran kommt durch die in den letzten Jahren
beobachtete starke Erweiterung seines
Nuklearprogramms dem rechtlich unbestimmten Status 
eines „nuklearen Schwellenstaats“ immer näher, 
der theoretisch Kernwaffen produzieren könnte, 
wenn eine entsprechende politische Entscheidung 
gefällt würde. Die Grundlage für diese
beispiellose Eskalation von iranischer Seite bildet ein 
„strategisches Nukleargesetz“ vom 10. Dezember 
2020, das weitgehende technische Maßnahmen 
vorsieht und denjenigen, die einer Umsetzung des 
Gesetzes zuwiderhandeln, Strafen androht.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 51 – 
II  EINDäMMUNG DER PROlIFERAtIONSRISIKEN VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
52
Seit Frühjahr 2021 verhandelten die E3/EU+3 
und Iran im Rahmen der Wiener Gespräche 
(„Vienna Talks“) intensiv über eine
Vereinbarung zur Wiederherstellung und vollständigen 
Umsetzung des JCPoA mit dem Ziel, die
fortdauernde Ausweitung des iranischen
Nuklearprogramms einzudämmen und damit eine auch 
regionale Proliferationskrise zu verhindern. 
Diese Verhandlungen wurden im Verlauf des 
Jahres zunehmend durch das brutale Vorgehen 
der iranischen Regierung gegen friedliche 
Protestierende sowie Teherans
völkerrechtswidrige Lieferung von Waffen an Russland
erschwert, ebenso durch fortgesetzte iranische
Anreicherungsbemühungen. Trotzdem bestand die 
Notwendigkeit fort, Iran davon abzuhalten, sich 
nuklear zu bewaffnen.
Nach einer ersten Verhandlungsphase vom 
6. April – 20. Juni 2021 unterbrach Iran die 
Wiener Gespräche aufgrund von
Präsidentschaftswahlen und einer
Regierungsneubildung. In einer zweiten Verhandlungsphase 
vom 29. November 2021 – 8. März 2022 legte 
die EU als Koordinatorin der Verhandlungen 
ein Kompromisspaket vor, das in einem halben 
Jahr zur Wiederherstellung und vollständigen 
Umsetzung des JCPoA durch alle
Unterzeichnerstaaten einschließlich der USA geführt hätte. 
Iran lehnte diesen Textvorschlag ab und stellte 
weitere über den JCPoA hinausgehende
Zusatzforderungen.
Am 8. August 2022 legte die EU ein zweites 
Kompromisspaket vor, das Iran jedoch ebenfalls 
ablehnte. Insbesondere verlangte Iran nun mit 
Nachdruck eine politische Erledigung offener 
Prüfvorgänge der IAEO (Safeguardsfälle), zu 
deren vollständiger und technisch plausibler 
Aufklärung Iran aufgrund des NVV und des CSA 
rechtlich verpflichtet ist. Es geht dabei um den 
Verbleib von nicht-deklariertem Uranmaterial 
aus rund 20 Jahre zurückliegenden nicht-
deklarierten Aktivitäten Irans an mehreren
nichtdeklarierten Stätten. Deutschland und seine 
Partner setzten sich im Gouverneursrat der 
IAEO aktiv für die Aufklärung dieser Aktivitäten 
ein (siehe I. 2.5 Internationale Atomenergie-
Organisation (IAEO)).
Iran begründete seine fortschreitende
kerntechnische Eskalation nun auch mit den beiden 
Resolutionen vom 8. Juni und 17. November 
2022, mit denen der IAEO-Gouverneursrat Iran 
auf Initiative der E3 und der USA und mit breiter 
Mehrheit zur substanziellen Zusammenarbeit mit 
der IAEO aufgefordert hatte. Konkret senkte Iran 
die Transparenz seines Nuklearprogramms weiter 
ab und baute seine Anreicherungskapazitäten in 
Natanz und Fordow im zweiten Halbjahr 2022 
nochmals stark aus. Iran nahm in beiden Anlagen 
eine hohe Anzahl zusätzlicher leistungsstarker 
Zentrifugen, die gemäß JCPoA zwischen 2016 
und 2026 nur für Forschung und Entwicklung 
genutzt werden dürften, in Betrieb. Außerdem 
konzentrierte Iran die bislang nur oberirdisch in 
Natanz betriebene Hochanreicherung von Uran 
auf bis zu 60 Prozent in der verbunkerten und 
stark gesicherten Anlage in Fordow.
Nachdem Iran bereits ab dem 21. Februar 2021 
die Übermittlung bestimmter Daten an die IAEO 
unterbunden, die Aufzeichnungsgeräte aber in 
Betrieb gelassen hatte, setzte Iran ab dem 8. Juni 
2022 die Aufzeichnung von Daten zur
Urananreicherung in Echtzeit („Online Enrichment 
Monitoring“, OLEM) sowie zur Produktion von 
Zentrifugenbauteilen, Uranerzkonzentrat und 
Schwerwasser vollständig aus. In diesen
Bereichen ist die IAEO bei der Erstellung ihrer
Berichte inzwischen auf Schätzwerte und
Hochrechnungen angewiesen. Selbst bei vollständiger 
Wiederherstellung des JCPoA einschließlich aller 
zusätzlichen Transparenzmaßnahmen dürfte die 
IAEO Schwierigkeiten haben, die entstandenen 
Informationslücken rückwirkend wieder zügig 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 52 – 
II  EINDäMMUNG DER PROlIFERAtIONSRISIKEN VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
53
zu schließen und somit die Kontinuität ihres 
Wissens zu sichern. Das betrifft insbesondere die 
Produktion und Lagerung von
Zentrifugenbauteilen an verschiedenen Standorten in Iran. 
Iran verstößt regelmäßig gegen den in VN-
Sicherheitsratsresolution 2231 (2015)
enthaltenen Genehmigungsvorbehalt des VN-
Sicherheitsrats für Transfers militärischer 
Flugkörper (Raketen, Marschflugkörper, 
Drohnen) mit einer Reichweite von mindestens 
300 km nach und aus Iran. Das eklatanteste
Beispiel hierfür sind Irans verdeckte Lieferungen 
von Kampfdrohnen, die Russland im Rahmen 
seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen 
die Ukraine einsetzt. Deutschland hat sich
gemeinsam mit Frankreich und dem Vereinigten 
Königreich mehrfach an den VN-Sicherheitsrat 
gewendet und sich für eine unabhängige
Untersuchung dieser Transfers durch Expertinnen und 
Experten der VN eingesetzt.
1.2  Demokratische Volksrepublik Korea
Die Anfänge des Nuklearwaffenprogramms der 
Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) 
reichen bis in die 1980er Jahre zurück. Nordkorea 
ratifizierte 1985 den NVV. Zweifel an der
friedlichen Nutzung seines Nuklearprogramms blieben 
aber bestehen und erhärteten sich während erster 
Inspektionen durch die IAEO im Jahre 1992. 2003 
erklärte Nordkorea seinen Austritt aus dem NVV. 
Der Austritt wird von einem Großteil der
Staatengemeinschaft für nicht rechtmäßig befunden. 
Nordkorea ist zudem nicht bereit, einschlägigen 
Rüstungskontroll- und
Nichtverbreitungsabkommen beizutreten. Hierzu zählen Abkommen 
wie der CTBT, der HCoC oder das CWÜ.
Nordkorea ist zwar Mitglied des BWÜ, hat aber seit 
1990 die durch das Abkommen vorgesehenen 
Berichte nicht mehr übermittelt.
Zahlreiche Versuche, Nordkorea an der
Fortführung seiner Programme zur Entwicklung von 
Massenvernichtungswaffen zu hindern, blieben 
erfolglos. 2006 erfolgte der erste
Nuklearwaffentest Nordkoreas. Die internationale
Staatengemeinschaft verurteilte diesen einmütig. Der 
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
verpflichtete Nordkorea mit seiner Resolution 1718 
(2006) zur vollständigen, überprüfbaren und
unumkehrbaren Aufgabe seiner Programme für die 
Entwicklung von Massenvernichtungswaffen und 
ballistischen Raketen und verhängte Sanktionen, 
die seitdem wiederholt verschärft wurden. 2009 
verwies Nordkorea die mit der Verifikation seiner 
Kernanlagen beauftragten IAEO-Inspektorinnen 
und -Inspektoren des Landes. Kontrollen konnten 
seither nicht mehr durchgeführt werden.
Nordkorea hat bislang insgesamt sechs unterirdische 
Nukleartests durchgeführt (2006, 2009, 2013, 
zweimal 2016 und 2017). 2017 führte Nordkorea 
erstmals Tests von Interkontinentalraketen durch. 
Kim Jong Un erklärte in diesem Zusammenhang, 
das Land habe sein Nuklearwaffenarsenal
vervollständigt. 2018 ging Nordkorea dann
überraschend auf ein Gesprächsangebot der USA ein. 
Nordkorea verkündete in diesem Zusammenhang 
auch ein Testmoratorium für Kernwaffen und 
Interkontinentalraketen. Einem ersten
Gipfeltreffen des damaligen US-Präsidenten Trump mit 
Kim Jong Un folgten Treffen der Außenminister 
Nordkoreas und der USA sowie zwei weitere 
Treffen zwischen Präsident Trump und Kim Jong 
Un, zuletzt in Hanoi 2019. Diese blieben
ergebnislos und bei den folgenden Arbeitsgesprächen in 
Stockholm im Herbst 2019 zeigte Nordkorea
erneut keine Bereitschaft, ernsthaft Verhandlungen 
über die Aufgabe seiner
Massenvernichtungswaffen und ballistischen Raketen aufzunehmen. 
2020 kündigte Kim Jong Un an, sich nicht mehr 
an das 2018 selbsterklärte Moratorium für Tests 
von Nuklearwaffen und ballistischen
Langstreckenraketen zu halten. Im Jahre 2022 folgte 
eine präzedenzlose Anzahl an Raketentests aller 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 53 – 
II  EINDäMMUNG DER PROlIFERAtIONSRISIKEN VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
54
Reichweitenklassen, einschließlich Mittel- und 
Interkontinentalraketen. Damit hat Nordkorea 
sein Moratorium für Interkontinentalraketen 
faktisch beendet.
Die Berichte des vom Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen mandatierten „Panel of Experts“ 
belegen ebenso wie die regelmäßig von der 
IAEO veröffentlichten Berichte die fortlaufende 
Weiterentwicklung des nordkoreanischen 
Nuklear- und Raketenprogramms. Laut IAEO 
verdichten sich zudem Hinweise auf einen 
bevorstehenden siebten Nukleartest
Nordkoreas, das Atomtestgelände Punggye-ri sei
entsprechend wiederhergestellt worden.
Auch 2022 setzte Nordkorea seine
völkerrechtswidrigen Raketentests fort. Die präzedenzlose 
Anzahl an Raketentests seit Beginn des Jahres 
umfasste Marschflugkörper, ballistische Kurz- 
und Mittelstreckenraketen sowie auch erstmals 
seit 2017 Interkontinentalraketen. Am 4. Oktober 
2022 verschoss Nordkorea eine
Mittelstreckenrakete, die erstmals seit fünf Jahren japanisches 
Territorium überflog. Am 2. November 2022 
überquerte eine ballistische Kurzstreckenrakete 
erstmals seit Ende des Korea-Kriegs die
„Northern Limit Line“, die von Nordkorea nicht
anerkannte Seegrenze beider Koreas, und stürzte 
nur knapp außerhalb der südkoreanischen 
Hoheitsgewässer ins Meer.
Am 8. September 2022 verabschiedete Nordkorea 
ein Gesetz zur Atompolitik, das den zwingenden 
Einsatz von Nuklearwaffen bei einem drohenden 
Angriff auf die Führung des Landes vorsieht.
Auf der Plenartagung der Arbeiterpartei
Nordkoreas zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde die 
Massenproduktion taktischer Nuklearwaffen, 
der Start eines Aufklärungssatelliten sowie die 
Entwicklung eines weiteren
Interkontinentalraketensystems angekündigt.
Aufgrund der anhaltenden Verstöße gegen die 
Beschlüsse des Sicherheitsrats steht Nordkorea 
unter scharfen US- und VN-Sanktionen und ist 
international weitgehend isoliert. Der VN-
Sicherheitsrat trat 2022 zu mehreren Sitzungen
zusammen, konnte die nordkoreanischen
Raketentests aber wegen des konsequenten Widerstands 
von China und Russland nicht geschlossen 
verurteilen. Die beiden Vetomächte werben für 
Sanktionserleichterungen und haben am 27. Mai 
2022 gegen einen Resolutionsentwurf der USA 
zur Sanktionsverschärfung in Bezug auf
Nordkorea gestimmt. Damit ist die bis dato zumindest 
formal gewahrte Einigkeit des VN-
Sicherheitsrats in diesem Dossier zerbrochen. Laut US-
Erkenntnissen hat Nordkorea in einem weiteren 
klaren Verstoß gegen VN-Sanktionen Waffen, 
einschließlich Infanteriemunition und -raketen 
an die russische Wagner-Gruppe geliefert.
Die US-Regierung unter Präsident Biden
bekräftigte mehrmals ihre Bereitschaft gegenüber 
Nordkorea, über ein Ende der vom
Sicherheitsrat verhängten Sanktionen im Gegenzug für 
die vollständige Aufgabe des nordkoreanischen 
Waffenprogramms zu verhandeln. Bislang 
wurden jedoch alle Gesprächsofferten von
Nordkorea abgelehnt.
Die Bundesregierung verurteilte auch 2022 
konsequent die durch den VN-Sicherheitsrat 
untersagten Raketentests und forderte
Nordkorea dazu auf, auf die Gesprächsangebote der 
USA und Südkoreas einzugehen. Die
Bundesregierung stimmt ihr Vorgehen eng mit den 
USA und den europäischen Partnern ab,
insbesondere mit Frankreich und dem Vereinigten 
Königreich, sowie im Rahmen der G7, die 2022 
unter deutschem Vorsitz stand. Ziel bleibt die 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 54 – 
II  EINDäMMUNG DER PROlIFERAtIONSRISIKEN VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
55
vollständige, überprüfbare und
unumkehrbare Aufgabe der nordkoreanischen
Nuklearwaffen-, ballistischen Raketen- und sonstigen 
Massenvernichtungswaffenprogramme sowie 
die Einhaltung der Verpflichtungen aus den
einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats 
und aus dem NVV. Um dies zu erreichen, setzt 
sich die Bundesregierung für eine konsequente 
Umsetzung des Sanktionsregimes der Vereinten 
Nationen ein, das für alle VN-Mitgliedstaaten gilt.
1.3  Arabische Republik Syrien
Syrien baute in den 1970er Jahren ein
Chemiewaffen-Programm zur Herstellung von Nerven- 
und Hautkampfstoffen auf. Seit 2013 sind im 
syrischen Bürgerkrieg immer wieder
Chemiewaffen eingesetzt worden, insbesondere die 
toxische Chemikalie Chlorgas, aber auch die 
Kampfstoffe Schwefellost (sogenanntes „Senfgas“) 
und Sarin. Der schwerste Angriff ereignete sich 
am 21. August 2013 in Vororten von Damaskus. 
Beim Einsatz des Nervenkampfstoffes Sarin, den 
die sogenannte „Sellström-Mission“ der
Vereinten Nationen bestätigte, starben damals bis 
zu 1.400 Menschen. Auf starken internationalen 
Druck hin trat Syrien schließlich am 14. September 
2013 mit sofortiger Wirkung dem
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) bei und verpflichtete 
sich damit, sein Chemiewaffen-Programm
vollständig offenzulegen und abzurüsten. Diese 
Verpflichtungen wurden in der VN-
Sicherheitsratsresolution 2118 (2013) festgeschrieben. Alle 
von Syrien deklarierten Chemiewaffen wurden 
bis Ende 2015 außerhalb des Landes unter
Aufsicht der Organisation für das Verbot chemischer 
Waffen (OVCW) vernichtet, allerdings gibt es keine 
Klarheit über den Bestand von nicht-deklarierten 
Chemiewaffen. Deutschland unterstützte die 
OVCW bei der Vernichtung des syrischen
Chemiewaffen-Programms umfangreich, sowohl 
finanziell als auch operativ. Trotz Syriens Beitritt 
zum CWÜ kam es auf syrischem Territorium aber 
weiterhin zum Einsatz chemischer Waffen. Die 
„Fact Finding Mission“ (FFM) der OVCW hat dies 
zwar in mehreren Fällen eindeutig bestätigt, ist 
jedoch nicht dazu mandatiert, auch die jeweils 
Verantwortlichen zu ermitteln. Hierfür wurde im 
August 2015 durch den VN-Sicherheitsrat der
Gemeinsame Untersuchungsmechanismus der VN 
und der OVCW („Joint Investigative Mechanism“, 
JIM) eingesetzt, dessen Mandatsverlängerung 
im November 2017 aufgrund russischer Vetos 
scheiterte. Im Juni 2018 beschlossen die CWÜ-
Vertragsstaaten auf einer Sonderkonferenz, im 
Rahmen der OVCW ein „Investigation and
Identification Team“ (IIT) einzurichten, das die
Verantwortlichen für CW-Einsätze ermitteln soll.
Seit 2020 wurden keine neuen Meldungen über 
den vermuteten Einsatz chemischer Waffen in 
Syrien verzeichnet. Dennoch bleiben
weiterhin viele ungeklärte Fragen und
Informationslücken zum syrischen Chemiewaffenbestand. Die 
OVCW bemühte sich entsprechend weiter um 
die vollständige Aufklärung mit dem Ziel, dass 
Syrien seine kompletten Bestände deklariert und 
vernichtet. Seit 2013 prüft die OVCW im Rahmen 
eines strukturierten Dialogs mit der syrischen 
Regierung offene Fragen zur Vollständigkeit 
der Deklaration des syrischen
Chemiewaffenprogramms. Dieser Prozess hat auch 2022 keine 
Fortschritte erbracht.
Syrien wurde 2021 mit dem Entzug der
Stimmrechte und Privilegien bei der OVCW wegen 
des Besitzes und wiederholten Einsatzes von 
Chemiewaffen gegen die eigene Bevölkerung 
sanktioniert. Dieser Beschluss bleibt in Kraft, bis 
Syrien sein Chemiewaffenprogramm vollständig 
und detailliert deklariert sowie alle
Chemiewaffenbestände und verbotenen Chemikalien 
zur Vernichtung freigegeben hat.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 55 – 
II  EINDäMMUNG DER PROlIFERAtIONSRISIKEN VON MASSENVERNIChtUNGSWAFFEN
56
Weiterhin arbeiten zwei Teams der OVCW (FFM 
und IIT) an der Aufklärung und Attribuierung 
der in Syrien stattgefundenen
Chemiewaffeneinsätze. Im Januar 2022 legte die FFM zwei 
abschließende Berichte zu mutmaßlichen 
Chemiewaffeneinsätzen in Syrien vor. Im ersten 
Bericht kam die FFM zum Ergebnis, dass am 
1. September 2015 in Marea Senfgas eingesetzt
wurde. Bei dem Vorfall wurden mindestens 50
Menschen verletzt. Im zweiten Bericht stellte die
FFM fest, dass am 1. Oktober 2016 in der Nähe
eines Feldlazaretts in Kafr Zita Chlorgas als Waffe
eingesetzt wurde und hierdurch mindestens
20 Menschen verletzt worden waren. Die FFM
erstellte die Berichte auf Basis von
Zeugenaussagen, Krankenhausunterlagen, Umweltproben,
Experteneinschätzungen sowie Videos und Fotos.
Im November 2022 wurde das EU-
Sanktionsregime zum Chemiewaffenübereinkommen um 
eine Entität und zwei Personen ergänzt, welche 
im Zusammenhang mit der syrischen
Chemiewaffenproduktion stehen.
Die Bundesregierung engagierte sich im VN-
Sicherheitsrat und im Menschenrechtsrat 
kontinuierlich im Syrien-Dossier und forderte 
die Beendigung der Straflosigkeit, eine rasche 
Aufklärung der Widersprüche und Lücken in der 
syrischen Chemiewaffendeklaration und die
Vernichtung aller syrischen Chemiewaffenbestände 
unter Aufsicht der OVCW. Deutschland stellte 
sich zudem immer wieder gegen Versuche
insbesondere Russlands, die OVCW und ihre Arbeit 
zu diskreditieren.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 56 – 
57
III   
 
 Abrüstung, Rüstungskontrolle 
und Nichtverbreitung  
konventioneller Waffen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 57 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
58
1.  VN-Waffenübereinkommen
Das Übereinkommen über das Verbot oder die 
Beschränkung des Einsatzes bestimmter
konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden 
verursachen oder unterschiedslos wirken können 
(„Convention on Prohibitions or Restrictions on 
the Use of Certain Conventional Weapons which 
may be deemed to be Excessively Injurious or to 
have Indiscriminate Effects“, CCW) ist seit dem 2. 
Dezember 1983 in Kraft. Die CCW ist neben den 
Genfer Abkommen von 1949 die zentrale
völkerrechtliche Rahmenkonvention, um den Gebrauch 
konventioneller Waffen, die übermäßig Leiden 
verursachen oder unterschiedslos wirken können, 
einzuschränken oder zu verbieten. Derzeit
gehören der CCW 126 Vertragsparteien sowie vier 
Signatarstaaten an.
Auf der sechsten Überprüfungskonferenz des 
VN-Waffenübereinkommens im Dezember 2021 
verstärkte sich der Eindruck, dass das obstruktive 
Verhalten Russlands die konsensgebundene 
CCW als zentrales Forum für die
Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts bzgl. 
konventioneller Waffen zunehmend aushöhlt. 
Russland blockierte zunächst seit 2020 sämtliche 
Arbeiten (durch die Verweigerung virtueller/
hybrider Sitzungen während der COVID-
19-Pandemie). Als ab Mitte 2021 physische 
Sitzungen wieder möglich wurden, verhinderte 
Russland, dass wesentliche inhaltliche
Ergebnisse (u. a. im Bereich Letale Autonome 
Waffensysteme, LAWS) formal festgehalten, 
und dass Diskussionen u. a. zu Brandwaffen 
(Protokoll III) fortgeführt werden konnten. Diese 
Haltung setzte sich beim Vertragsstaatentreffen 
der CCW 2022 fort.
Inhaltlich stand die Arbeit der im Rahmen der 
CCW eingesetzten Gruppe von
Regierungsexpertinnen und -experten zu LAWS im 
Fokus (siehe V. 3. Letale autonome
Waffensysteme (LAWS)).
1.1  Improvisierte Sprengvorrichtungen
Die Verwendung improvisierter Minen und
behelfsmäßiger Sprengvorrichtungen
(„Improvised Explosive Devices“, IED) stellt eine stetig 
wachsende Gefahr in Konfliktgebieten dar. IED 
gelten als gleichermaßen niedrigpreisiges und 
äußerst effektives Kampfmittel, sind dabei aber 
in ihrer Zusammensetzung und folglich Wirkung 
sehr variabel. Ihre Herstellung ist grundsätzlich 
leicht zu erlernen und viele der dafür benötigten 
Materialien sind kommerziell verfügbar und mit 
wenig Aufwand zu beschaffen. Der
länderübergreifende Wissenstransfer zu Herstellung und 
Einsatz von IED durch international vernetzte, in 
der Regel nichtstaatliche Akteure, ist nur schwer 
zu unterbinden. Seit der Verabschiedung der 
Politischen Erklärung zu improvisierten Minen 
und Sprengvorrichtungen im Dezember 2016 
richtet sich die Arbeit im Rahmen des Geänderten 
Protokolls II der CCW auf einen besseren und 
strukturierteren Informationsaustausch mit 
Industrie und Wirtschaft, um wichtige
Vorläuferprodukte besser zu erfassen. Neben der 
CCW befassen sich auch andere Foren mit der 
IED-Problematik.
Angesichts der hohen Opferzahlen durch 
improvisierte Antipersonenminen ist die 
IED-Problematik auch im Rahmen der 
deutschen Präsidentschaft der Ottawa-
Konvention 2022/2023 (siehe III. 4.
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 58 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
59
Lagerung, der Herstellung und der
Weitergabe von Antipersonenminen und über deren 
Vernichtung (Ottawa-Konvention)) einer der 
thematischen Schwerpunkte.
Die Erkenntnisse aus den durch die
Bundesregierung unterstützten Forschungsprojekten 
in Westafrika und Irak zur Analyse und
Untersuchung von Überresten von IEDs und deren 
Bestandteilen werden hier einfließen. Ziel der 
unterstützten Forschung ist es, einen besseren 
Überblick über Hauptbestandteile, Muster und 
Proliferationsrouten zu gewinnen.
In der Strategie des Auswärtigen Amts für 
Humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen 8 2022–2023 nimmt der Kampf gegen 
8 https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/humanitaere-hilfe/minenraeumen/204750
improvisierte Minen und andere
Sprengvorrichtungen einen herausgehobenen Platz 
ein. Das Auswärtige Amt richtet jährlich eine 
Konferenz für humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen aus, zuletzt am 22. September 2022 
in Berlin. Diskutiert wurde u. a. der Mehrwert 
von Innovationen im humanitären Minen- und 
Kampfmittelräumen.
Als Reaktion auf die deutlich angestiegene 
Kontaminierung mit improvisierten Minen und 
Sprengvorrichtungen – insbesondere im Nahen 
und Mittleren Osten sowie Westafrika – setzt 
die Bundesregierung die Förderung von
Minenräumprojekten im Rahmen der humanitären 
Hilfe sowie durch Stabilisierungsmaßnahmen 
auf einem hohen Niveau fort.
2.  Auswirkungen von Explosivwaffen in dicht besiedelten
Gebieten
Die Bundesregierung lehnt den unterschiedslosen 
oder gar gezielten Einsatz von Explosivwaffen 
gegen die Zivilbevölkerung entschieden ab und ist 
dem Ziel verpflichtet, die Zivilbevölkerung effektiv 
vor Folgen des Einsatzes von Explosivwaffen in 
dicht besiedelten Gebieten zu schützen.
Bewaffnete Konflikte in dicht besiedelten
Gebieten wie z. B. in Syrien und Jemen, aber auch 
der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, 
machen durch ihre hohe Anzahl an zivilen Opfern 
deutlich, wie wichtig die Einhaltung
grundlegender Vorgaben des humanitären
Völkerrechts zum Schutz der Zivilbevölkerung ist, 
etwa die Unterscheidung zwischen Kämpfern / 
Kombattanten einerseits und Zivilbevölkerung 
andererseits oder auch das Verbot
unverhältnismäßiger Kollateralschäden. Daher forderte 
VN-Generalsekretär Guterres im Mai 2018 
Anstrengungen gegen die Auswirkungen von 
Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten 
(„Explosive Weapons in Populated Areas“, EWIPA) 
als Teil seiner konventionellen Abrüstungsagenda 
„Disarmament that Saves Lives“.
Die Bundesregierung unterstützte den Prozess 
von Beginn an aktiv, u. a. warb sie dafür, das 
Thema EWIPA auf die Tagesordnung
einschlägiger multilateraler Foren zu setzen (z. B. 
CCW und NATO) und unterstützte Workshops des 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 59 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
60
Abrüstungs-Forschungsinstituts der Vereinten 
Nationen UNIDIR („United Nations Institute for 
Disarmament Research“) zum Thema.
Auch in den seit 2019 zunächst unter
österreichischer, dann irischer Leitung geführten 
Verhandlungen über eine Politische Erklärung 
war die Bundesregierung eine treibende Kraft. 
Einer Auftaktkonferenz in Wien (1.–2. Oktober 
2019) folgte eine Reihe von insgesamt sechs 
Verhandlungsrunden, die teils in Genf, teils 
pandemiebedingt virtuell stattfanden.
Der massive Einsatz von Raketen und
Artilleriegeschossen durch russische Truppen gegen Ziele 
in ukrainischen Städten ohne Rücksicht auf die 
dortige Bevölkerung beim völkerrechtswidrigen 
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine 
hat erneut deutlich gemacht, wie wichtig der 
Schutz der Zivilbevölkerung beim Einsatz von 
Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten 
ist, er bleibt ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung. Auch vor diesem Hintergrund brachte 
sich die Bundesregierung 2022 weiter aktiv in 
den Prozess zur Ausarbeitung der Politischen
Erklärung ein. Nach zwei Verhandlungsrunden in 
Genf im April und Juni 2022 gelang schließlich 
der Durchbruch. Am 18. November 2022 nahmen 
83 Staaten im Rahmen einer hochrangigen 
Zeremonie in Dublin die „Political Declaration 
on Strengthening the Protection of Civilians 
from the Humanitarian Consequences arising 
from the use of Explosive Weapons in
Populated Areas“ an.
Die Bundesregierung trug entscheidend dazu 
bei, dass die Politische Erklärung eine breite, 
regionenübergreifende Unterstützung erfuhr 
und konkrete Verbesserungen beim Schutz 
der Zivilbevölkerung verspricht. Insbesondere 
konnte die Bundesregierung erwirken, dass es 
hierzu in einem Folgeprozess einen Austausch 
über militärische „Good Practices“ sowie über ein 
besseres Verständnis der indirekten bzw.
längerfristigen Wirkungen („reverberating effects“) 
beim Einsatz von Explosivwaffen in dicht
besiedelten Gebieten geben wird. Somit gelang es 
der Bundesregierung, eine wichtige Vorgabe aus 
dem Koalitionsvertrag erfolgreich umzusetzen.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 60 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
61
3.  Kontrolle von Kleinwaffen und Munition
9 Eine allgemein anerkannte Definition für Kleinwaffen und leichte Waffen gibt es nicht. Dem Begriff der Kleinwaffen wird
international in diversen Foren eine unterschiedliche Bedeutung gegeben. Eine gewisse Vorbildfunktion kommt derzeit dem OSZE-
Kleinwaffenbegriff und der Kleinwaffendefinition der EU zu. Beide Definitionen unterscheiden, das international gebräuchliche 
Schlagwort „small arms and light weapons“ aufgreifend, zwischen Kleinwaffen (im Wesentlichen militärische Handfeuerwaffen wie 
Sturmgewehre, militärisch einsetzbare halbautomatische Gewehre und Karabiner, militärisch einsetzbare Revolver und
Selbstladepistolen, leichte Maschinengewehre, Maschinenpistolen, einschließlich vollautomatischer Pistolen) und Leichtwaffen (insbesondere 
tragbare Raketen- und Artilleriesysteme). Beide Definitionen stimmen auch darin überein, dass sie nur besonders für militärische 
Zwecke bestimmte Waffen umfassen, nicht aber Jagd- und Sportwaffen sowie zivile (das heißt nicht besonders für militärische
Anforderungen konstruierte) Selbstverteidigungswaffen (Revolver und Pistolen). Leichte Waffen sind deswegen im weitesten Sinne 
bspw. Kriegswaffen, die für die Verwendung durch mehrere als Einheit zusammenarbeitende Angehörige der Streit- oder
Sicherheitskräfte gedacht sind. Kleinwaffen und leichte Waffen umfassen auch schwere Maschinengewehre, leichte, unter dem Lauf 
angebrachte sowie schwere Granatenabschussgeräte, tragbare Flugabwehrkanonen, Leichtgeschütze, schultergestützte
Flugabwehrsysteme (MANPADS) und Mörser mit einem Kaliber von unter 100 mm.
10 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/grundsaetze-der-bundesregierung-fuer-die-ausfuhrgenehmigungspolitik-bei-der-
lieferung-von-kleinen-und-leichten-waffen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3
11 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/politische-grundsaetze-fuer-den-export-von-kriegswaffen-und-sonstigen-
ruestungsguetern.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4
Kleinwaffen und leichte Waffen 9 („Small Arms 
and Light Weapons“, SALW) haben in den letzten 
Jahrzehnten mehr Opfer verursacht als jede 
andere Waffenart. Sie können Konflikte
verschärfen, Gesellschaften destabilisieren und die 
Entwicklung ganzer Regionen hemmen. Dadurch 
sind auch deutsche Sicherheitsinteressen berührt. 
Im Rahmen der von den VN-Mitgliedstaaten im 
September 2015 verabschiedeten Nachhaltigen 
Entwicklungsziele (Agenda 2030) spielt die
signifikante Verringerung illegaler Waffenströme (Ziel 
16: Frieden und Gerechtigkeit, Unterziel 16.4) eine 
zentrale Rolle.
Die Bundesregierung legt besonders strenge
Maßstäbe an die Erteilung von Exportgenehmigungen 
für SALW an. Im Jahr 2015 hat sie im Rahmen der 
sogenannten Kleinwaffengrundsätze 10
wesentliche Verschärfungen der Exportregeln für
Kleinwaffen, leichte Waffen, dazugehöriger Munition 
und entsprechender Herstellungsausrüstung in 
Drittstaaten (Nicht-NATO-Staaten, Nicht-EU-
Mitgliedstaaten oder Nicht-NATO-gleichgestellte 
Staaten) beschlossen. Kleinwaffen und leichte 
Waffen und bestimmte Schusswaffen (Pistolen, 
Revolver, Scharfschützengewehre) stehen zudem 
im Fokus der in diesem Rahmen eingeführten 
„Post-Shipment“-Kontrollen (PSK). Dabei handelt 
es sich um Kontrollen, die deutsche Stellen nach 
Lieferung solcher Waffen in Drittländer beim 
jeweiligen staatlichen Empfänger vor Ort
durchführen können. Die 2019 geschärften Politischen 
Grundsätze der Bundesregierung für den Export 
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern 
sehen zudem vor, dass der Export von
Kleinwaffen in Drittländer grundsätzlich nicht mehr 
genehmigt werden soll. 11
Von zentraler Bedeutung für die
Kleinwaffenkontrolle im multilateralen Rahmen sind das VN-
Kleinwaffenaktionsprogramm, das VN-
Feuerwaffenprotokoll, die Strategie der Europäischen 
Union gegen unerlaubte Feuerwaffen,
Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige 
Munition „Gefahren abwenden, Bürger schützen“ 
und das „Dokument über Kleinwaffen und Leichte 
Waffen“ der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 61 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
62
Zur Eindämmung der unkontrollierten
Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen und 
Munition in besonders betroffenen Ländern 
und Regionen hat die Bundesregierung im Jahr 
2022 weltweit Projekte in Höhe von 22 Millionen 
Euro aus Mitteln des Auswärtigen Amts
unterstützt. Damit ist die Bundesregierung unter 
den größten bilateralen Gebern in dem
Bereich. Neben internationalen und regionalen 
Organisationen fördert die Bundesregierung 
in erheblichem Maße auch Projekte der
Zivilgesellschaft sowie Fonds internationaler 
Organisationen zur Stärkung der Geber-Nehmer-
Koordination. Schwerpunktregionen sind der 
Westliche Balkan, Osteuropa, Westafrika und 
Zentralasien. Für das Jahr 2022 bestimmend 
waren vor allem Bemühungen zur Eindämmung 
von SALW-Proliferationsgefahren durch den 
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und 
die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan 
im August 2021.
Um bspw. auf erhöhte SALW-Prolife
rationsgefahren aus Afghanistan zu reagieren, hat 
die Bundesregierung ihre Unterstützung für 
Staaten in Zentralasien im Bereich
Kleinwaffenkontrolle ausgeweitet und die Projektförderung 
für internationale und regionale Organisationen 
sowie Nichtregierungsorganisationen
verstärkt. Im Frühjahr 2022 hat sich die
Bundesregierung erfolgreich für die Aufnahme von 
Kleinwaffenkontrolle in das Mandat der „United 
Nations Assistance Mission in Afghanistan“ 
(UNAMA) eingesetzt und im Laufe des Jahres 
UNAMA bei der Operationalisierung der SALW-
Komponente unterstützt.
Da illegale Waffen- und Munitionsströme an 
Landesgrenzen nicht Halt machen und deren 
Eindämmung koordinierter Strategien
bedarf, setzt sich die Bundesregierung auf
internationaler Ebene für eine stärkere regionale 
Zusammenarbeit von Staaten entlang konkreter 
Ziele ein. Auch im Jahr 2022 hat die
Bundesregierung daher die Umsetzung der „Roadmap“ 
für umfassende Kleinwaffenkontrolle im
Westlichen Balkan maßgeblich politisch, finanziell 
und mit Expertise unterstützt (siehe III. 3.1 
Schwerpunkt Westlicher Balkan). Die Staaten 
der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM) und 
die Dominikanische Republik haben im Jahr 
2022 im Rahmen des von der Bundesregierung 
unterstützten regionalen Fahrplans für eine
umfassende Kleinwaffenkontrolle in der Karibik 
zahlreiche Fortschritte erzielt (siehe III. 3.4 
Engagement in Lateinamerika/Karibik). Auch in 
Westafrika unterstützte die Bundesregierung die 
Erarbeitung und Umsetzung eines regionalen 
Aktionsplans zu Kleinwaffenkontrolle für die 
Economic Community of West African States 
(ECOWAS)-Region (siehe III. 3.3 Schwerpunkt 
Afrika, u. a. mit der inhaltlichen Gestaltung und 
Finanzierung zahlreicher Projekte).
Außerdem engagiert sich die Bundesregierung 
dafür, dass Lücken in internationalen
Regelwerken geschlossen werden (u. a. „Munitions“-
Lücke, siehe III. 3.5 Deutsche VN-Initiative 
für die Kontrolle konventioneller Munition), 
Gender-Fragen in der Kleinwaffenkontrolle 
stärker berücksichtigt werden (siehe VI. 3. 
Gendersensible Abrüstung und
Rüstungskontrolle und Partizipation von Frauen) und 
internationale Instrumente mit technologischen 
Entwicklungen in der Herstellung und
Nachverfolgung von SALW Schritt halten. Das
Abschlussdokument des 8. Zweijährigen
Staatentreffens des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms 
(„UN Programme of Action – Biennial Meeting 
of States“, UNPoA, BMS8) Ende Juni 2022 in 
New York würdigte zum wiederholten Mal das 
Roadmap-Modell für seinen Vorbildcharakter 
für regionale Zusammenarbeit. Die
Bundesregierung hat sich zusammen mit anderen 
Staaten außerdem erfolgreich dafür eingesetzt, 
dass die starke Sprache zu gendersensibler Klein-
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 62 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
63
waffenkontrolle ebenso wie der Verweis auf den 
VN-Munitionsprozess (unter deutschem
Vorsitz; siehe III. 3.5 Deutsche VN-Initiative für die 
Kontrolle konventioneller Munition) erhalten 
bleibt. Zum seit Jahren stagnierenden Thema 
„Neue Technologien“ in der SALW-Herstellung 
(3D-Druck, Modulare Waffen, Polymerwaffen) 
beinhaltet das Abschlussdokument den
Auftrag an die 2024 stattfindende 4.
Überprüfungskonferenz des UNPoA, über die Einrichtung 
einer technischen Expertinnen- und
Expertengruppe zu entscheiden, die sich mit den
besonderen Herausforderungen und Möglichkeiten 
befassen wird, die diese Art von Waffen für die 
Nachverfolgung („marking and tracing“) stellen.
Auch im Rahmen der OSZE setzt sich die 
Bundesregierung für eine Weiterentwicklung 
und Stärkung gemeinsam definierter 
Standards für die Herstellung, Kennzeichnung, 
Registrierung, Ausfuhr, Lagerung und 
Reduzierung von Klein- und Leichtwaffen ein. 
Hieran sind neben dem Auswärtigen Amt sowie 
dem BMVg auch Expertinnen und Experten des 
Zentrums für Verifikationsaufgaben der
Bundeswehr (ZVBw) maßgeblich beteiligt. Aufgrund 
des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 
ist im Bereich SALW-Kontrolle die bislang sehr 
aktive, normative Arbeit der OSZE im Jahr 2022 
stark beeinträchtigt worden. Die zahlreichen 
Unterstützungsprojekte der OSZE zur Stärkung 
von Kleinwaffenkontrolle konnten jedoch 
weiterlaufen, auch in der Ukraine. Die
Bundesregierung ist größte Einzahlerin in den
diesbezüglichen Trust Fund und hat im Jahr 2022 die 
Anschubfinanzierung für OSZE-Projekte zur
Eindämmung von SALW-Proliferationsgefahren in 
Zentralasien und der Republik Moldau geleistet.
Die Bundesregierung stellte 2022 einen Experten 
aus dem Bundesministerium für Wirtschaft 
und Klimaschutz (BMWK) für die Gruppe von 
Regierungsexperten zur Weiterentwicklung 
des VN-Waffenregisters und setzte sich dort für 
verbesserte Transparenz bei Waffenexporten 
und -importen ein.
Darüber hinaus vertritt das Bundesministerium 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) Deutschland seit 2018 im
„International Network on Conflict and Fragility“ 
(INCAF) des Ausschusses für Entwicklung der 
Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung („Development
Assistance Committee of the Organization for
Economic Co-operation and Development“, OECD/
DAC). Deutschland wird ab 2023 den alleinigen 
Vorsitz innehaben. Die Bundesregierung setzt 
sich dort für die Stärkung von effektiven und 
kohärenten Entwicklungsansätzen in von 
Konflikt und Fragilität betroffenen Ländern 
ein. Das BMZ unterstützt in den Ländern
Vorhaben gegen Bandenkriminalität und
transnationale organisierte Kriminalität. Diese und 
weitere Vorhaben, insbesondere zur
Unterstützung der Afrikanischen Union zur Stärkung 
der afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur, haben durch Aufklärung und zivile 
Konfliktlösungskapazitäten einen dämpfenden 
Einfluss auf Pull-Faktoren bei der Bekämpfung 
von Kleinwaffen.
3.1  Schwerpunkt Westlicher Balkan
In den sechs Staaten des Westlichen Balkans 
sind Millionen unkontrollierter Kleinwaffen eine 
Gefahr für die Sicherheit in der Region.
Zudem führen die Routen für den internationalen 
Waffenschmuggel durch den Westlichen Balkan 
direkt in die EU, erhöhen das Risiko Organisierter 
Kriminalität und terroristischer Anschläge und 
machen so die Kleinwaffenkontrolle in dieser 
Region zu einem wichtigen Anliegen für den 
Schutz der inneren Sicherheit der EU. Die im 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 63 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
64
Februar 2018 gestartete, gemeinsame
deutschfranzösische Initiative für Kleinwaffenkontrolle 
im Westlichen Balkan geht diese Problematik 
umfassend und nachhaltig an. Elemente der 
Initiative sind ein regionaler Fahrplan, eine 
verstärkte regionale Koordinierung und die 
Mobilisierung weiterer internationaler Geber über 
einen neu geschaffenen Treuhandfonds.
Inhaltlich liegt der Fokus auf den zentralen
Herausforderungen einer Verminderung des illegalen 
Waffenhandels über verbesserte Grenzkontrollen, 
der intensivierten Zusammenarbeit der Justiz- 
und Sicherheitsbehörden aller Teilnehmerstaaten, 
dem Aufbau einer robusten
Waffengesetzgebung sowie der konsequenten Vernichtung 
sichergestellter Bestände von illegalen Waffen 
und Munition. Auf politischer Ebene leistet der 
Fahrplan-Prozess einen elementaren Beitrag 
zur Vertrauensbildung unter den Westbalkan-
Staaten und für die EU-Beitrittskandidaten unter 
ihnen einen wichtigen Beitrag zur Annäherung 
an den EU-Acquis.
Zur Umsetzung des Fahrplans entwickelten die 
sechs Westbalkan-Staaten nationale
Aktionspläne, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Die 
Europäische Union hat seit der Ministerkonferenz 
in Berlin im Jahr 2020 zunehmend die politische 
Steuerung der Roadmap-Initiative übernommen. 
Deutschland und Frankreich fungieren weiter als 
Ko-Präsidenten. Die Europäische Kommission 
legte im Jahr 2020 einen „EU-Aktionsplan 
gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen 
(2020–2025)“ vor, der den regionalen Fahrplan 
im Ganzen in den Aktionsplan überführt.
Deutschland unterstützt die Umsetzung des 
regionalen Fahrplans politisch, finanziell und 
durch technische Expertise. Deutschland ist nach 
der EU zweitgrößter Geldgeber, mit bislang 11 
Millionen Euro für den „Multi-Partner Trust 
Fund“, mit 5,5 Millionen Euro für das „Funding 
Window Governance for Inclusive and
Peaceful Societies“ des Entwicklungsprogramms der 
Vereinten Nationen („United Nations
Development Programme“, UNDP) sowie mit
jährlichen Beiträgen in den OSZE Trust Fund SALW/
SCA („Small arms and light weapons/Stockpiles 
of conventional ammunition“). Deutschland 
entsendet zudem einen hochrangigen
Berater in die Region.
Die siebte und achte Serie von Lokal- und 
Regionalkonferenzen zur Umsetzung der sieben 
Ziele des regionalen Fahrplans für den
Westlichen Balkan fand im Juni/Juli sowie November/
Dezember 2022 statt. Dort tauschten sich 
die beteiligten Staaten,
Implementierungsorganisationen und Geldgeber über
Fortschritte und Herausforderungen aus. Trotz der 
Herausforderungen auf nationaler, regionaler 
und internationaler Ebene wurden 2022 bei 
der Umsetzung des Fahrplans weitere wichtige 
legislative, institutionelle und technische
Fortschritte erzielt. Die Zusammenarbeit zwischen 
den Institutionen auf regionaler Ebene sowie 
zwischen den Behörden des Westlichen Balkans 
und der Europäischen Union ist erheblich
gestiegen, basierend auf starken
Kleinwaffenkommissionen in der Region. Eine „Mid-Term 
Review“ der „Roadmap“ wurde Ende 2022
durchgeführt, um Erfolge und Lücken aufzuzeigen 
und Bedarfe und Ressourcen zur Zielerfüllung 
bis 2024 effektiv aufeinander abzustimmen. 
Die vierte Ministerkonferenz (nach der dritten 
Ministerkonferenz im September 2021) wird im 
Mai 2023 stattfinden.
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III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
65
3.2  Schwerpunkt Ukraine
Als 2014 nach der völkerrechtswidrigen Annexion 
der Krim auch der Konflikt im Osten der Ukraine 
eskalierte, plünderten Rebellengruppen
staatliche Waffenbestände im Osten und Westen der 
Ukraine und auf der Krim. Irreguläre bewaffnete 
Gruppen konnten sich so illegal Zugang zu 
diverser militärischer Ausrüstung verschaffen. Es 
wird geschätzt, dass zwischen 2013 und 2015 
rund 300.000 Kleinwaffen aus bestehenden 
Waffenarsenalen geplündert wurden, davon 
200.000 in der Ostukraine und 100.000 auf der 
Krim. 12 Von Munition über Klein- und
Leichtwaffen sowie Sprengstoff ist eine große
Bandbreite an Waffen in der Ukraine im Umlauf. 
Eine umfangreiche Studie des von der EU und 
Deutschland geförderten „iTrace“-Projekts von 
„Conflict Armament Research“ (CAR) belegte 
Ende 2021 zudem den Zufluss von Waffen aus 
laufender Produktion der Russischen Föderation 
an Separatisten in der Ost-Ukraine. Mit Beginn 
des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 haben 
sich die Proliferationsgefahren von Kleinwaffen, 
Leichten Waffen und Munition noch einmal
deutlich verschärft.
Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung im Format 
„Weimarer Dreieck“ zusammen mit Frankreich 
und Polen ein OSZE-Projekt initiiert, um die 
Fähigkeiten der Ukraine zur Bekämpfung des
illegalen Waffenhandels zu stärken. Vier darauf 
aufbauende Projekte werden in Kooperation 
mit dem Innenministerium, Polizei, Grenzschutz 
und Zoll in der Ukraine umgesetzt. Ein wichtiger 
Schwerpunkt der OSZE-Aktivitäten sind die 
Beratung und technische Unterstützung des 
ukrainischen Grenzschutzdienstes zur Sicherung 
12 Martyniuk, (2017) ‘MEASURING ILLICIT ARMS FLOWS: Ukraine’, Briefing Paper, April 2017, Small Arms Survey
der ukrainischen Westgrenze gegen illegalen 
Waffenschmuggel. In einem koordinierten Ansatz 
werden alle für die innere Sicherheit zuständigen 
Behörden der Ukraine in die Umsetzung des 
Projektes mit einbezogen. Eines der Hauptziele ist 
die Verbesserung der nationalen Koordinierung 
zwischen den zuständigen staatlichen Stellen. 
Weitere Schwerpunkte sind die Erarbeitung 
eines Gesetzesentwurfes, die Erstellung eines 
elektronischen Waffen-Klassifikationstools 
und der Kapazitätsaufbau im Bereich 
Spürhundewesen.
Eine Woche vor Beginn des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine organisierte das 
ukrainische Innenministerium gemeinsam mit 
der OSZE die erste nationale
Koordinierungskonferenz zu Kleinwaffenkontrolle. Das
Innenministerium hatte eine ressortübergreifende 
Arbeitsgruppe für die Koordinierung der
Kleinwaffenkontrolle auf nationaler Ebene etabliert, 
einen Gesetzesentwurf erarbeitet und zeigte sich 
interessiert am Roadmap-Modell für einen
ganzheitlichen Ansatz entlang konkreter Schritte.
Die OSZE-Projekte liefen seit Ausbruch des 
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 
mit ausdrücklichem ukrainischen
Einverständnis angepasst weiter und wurden in ein 
Projekt des OSZE Sekretariats überführt, weil 
das Mandat des Projektkoordinators in der 
Ukraine („Project Co-ordinator in Ukraine“, 
PCU) aufgrund russischer Einwände nicht
verlängert werden konnte.
Auch das von der Bundesregierung geförderte 
Projekt des Büros der Vereinten Nationen 
für Drogen- und Verbrechensbekämpfung 
(„United Nations Office on Drugs and Crime“, 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 65 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
66
UNODC) lief nach Ausbruch des russischen 
Angriffskriegskriegs gegen die Ukraine
angepasst weiter. Das Projekt unterstützt nationale 
Expertinnen und Experten der Justizbehörden 
und Parlamentarierinnen und Parlamentarier 
bei der Anpassung der legislativen und 
institutionellen Rahmenwerke mit
internationalen und regionalen Instrumenten und 
stärkt die nationalen Kapazitäten zur
Ermittlung und Strafverfolgung von illegalem 
Kleinwaffenhandel.
Zur Eindämmung von SALW-
Proliferationsgefahren durch den russischen Angriffskrieg 
gegen die Ukraine hat die Bundesregierung eine 
ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, 
um laufende und zukünftige
Unterstützungsaktivitäten für die Ukraine und die Region zu 
koordinieren und steht dazu im engen Austausch 
mit internationalen Partnern, insbesondere im 
EU-Rahmen und mit den USA. Dabei geht es 
um zusätzliche Projektförderungen, enge
Zusammenarbeit, Informationsaustausch,
Unterstützung durch Expertise sowie Ausrüstung. Im 
besonderen Fokus der Bundesregierung bei der 
Eindämmung von SALW-Proliferationsgefahren 
durch den russischen Angriffskrieg gegen die 
Ukraine steht dabei auch die Unterstützung für 
die Republik Moldau bei der Bekämpfung von 
Waffenschmuggel. Hierfür hat das Auswärtige 
Amt Anschubfinanzierungen für ein OSZE- 
sowie ein INTERPOL-Projekt geleistet.
3.3  Schwerpunkt Afrika
Deutschland unterstützt in enger
Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union (AU) und 
der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer 
Staaten („Economic Community of West African 
States“, ECOWAS) regionale Prozesse der
Kleinwaffenkontrolle im Rahmen der Umsetzung des 
AU-Programms „Silencing the Guns in Africa“ 
und fördert Projekte zur Erhöhung der
Munitionssicherheit in der Region. Den Rahmen für die 
deutsche Unterstützung bildet grundsätzlich die 
während der deutschen G7-Präsidentschaft 2015 
mit der AU gestartete Initiative zur Verbesserung 
der Kleinwaffenkontrolle in Afrika. Über 
integrierte Expertinnen und Experten des Bonn 
International Center for Conflict Studies (BICC) 
unterstützt Deutschland unmittelbar die
Anstrengungen der AU-Kommission in Addis Abeba 
sowie der ECOWAS in Abuja und des für Ostafrika 
zuständigen Regional Centre for Small Arms 
(RECSA) der VN in Nairobi. Die enge
Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern, die auch 
mit Unterstützung des Zentrums für
Verifikationsaufgaben der Bundeswehr (ZVBw) erfolgt, leistet 
einen wichtigen Beitrag zu Konfliktprävention 
und Stabilisierung in einer für Europas Sicherheit 
ausgesprochen relevanten Region.
Deutschland unterstützt weiterhin
Aktivitäten zur Umsetzung des afrikaweiten
Aktionsplans für Kleinwaffenkontrolle, der im Zuge der 
laufenden Projektkooperation erstellt wurde 
und die Zielsetzungen des AU-Programms 
„Silencing the Guns“ für den
Kleinwaffenbereich konkretisiert. Hohes Potential für 
weitere konkrete Fortschritte der regionalen 
Koordinierung zur Kleinwaffenkontrolle und 
Munitionssicherheit hat insbesondere die 
ECOWAS-Region, welche bereits seit 2006 über 
eine Konvention zum Thema verfügt. Ein
weiterführender fünfjähriger Aktionsplan wurde
erarbeitet. Die Bundesregierung setzt sich dabei 
zum einen für den Aufbau von regionalen 
Implementierungsstrukturen und -prozessen 
ein, politisch und mittels Expertise, bspw. über 
die Förderung eines umfassenden Projektes des 
Bonn International Center for Conflict
Studies (BICC), in dessen Rahmen u. a. Beratung von 
Afrikanischer Union und ECOWAS erfolgt. Die 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 66 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
67
Bundesregierung unterstützt zudem die effektive 
Implementierung des Aktionsplans durch
zahlreiche nationale und regionale Projekt- und 
Ausbildungsaktivitäten zur Verbesserung von 
Kleinwaffen- und Munitionskontrollregimen in 
Westafrika. Neben konkreten Verbesserungen 
der physischen Lagerung und Verwaltung von 
Kleinwaffen und Munition zielen die Aktivitäten 
insbesondere auch auf den Aufbau nationaler 
und regionaler Kapazitäten im Kampf gegen 
die illegale Proliferation von Kleinwaffen und 
konventioneller Munition. Im Jahr 2022 hat die 
Bundesregierung bspw. in der ECOWAS-Region 
Maßnahmen zur Beratung in
Gesetzesreformprozessen und zur grenzüberschreitenden 
polizeilichen Zusammenarbeit gefördert (Büro 
der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung UNODC und die
Internationale kriminalpolizeiliche Organisation 
INTERPOL). Das deutsche Engagement wird 
auch in der Ertüchtigungsinitiative der
Bundesregierung deutlich, in deren Rahmen sich 
Deutschland ebenfalls für eine Verbesserung der 
Kleinwaffenkontrolle und Munitionssicherheit 
in Westafrika einsetzt.
Über die ECOWAS-Region hinaus werden 
Projektaktivitäten auch in Nord- und
Ostafrika durchgeführt.
3.4  Engagement in Lateinamerika/Karibik
In der Lateinamerika-Karibik-Region sind 
Häufigkeit des Schusswaffengebrauchs und Zahl 
der Opfer tödlicher Waffengewalt pro Kopf im 
weltweiten Vergleich am höchsten. Wirksame 
Kleinwaffenkontrolle in der Region ist daher eine 
unerlässliche Voraussetzung für den Schutz von 
Menschenleben, Kriminalitätsbekämpfung und 
staatliche Stabilisierung.
Als Teil der Lateinamerika-Karibik-Initiative der 
Bundesregierung einigten sich Vertreterinnen 
und Vertreter der Karibischen Gemeinschaft 
(CARICOM) und der Dominikanischen Republik 
in einer virtuellen Sitzung am 17. Juni 2020 auf 
einen regionalen Fahrplan für eine umfassende 
Kleinwaffenkontrolle in der Karibik.
Der durch die Bundesregierung politisch
angestoßene Koordinierungsprozess wird durch 
das United Nations Regional Centre for Peace, 
Disarmament and Development in Latin America 
and the Caribbean (UNLIREC) und die CARICOM 
Implementation Agency for Crime and Security 
(CARICOM IMPACS) umgesetzt und durch das 
Auswärtige Amt finanziert. Nach dem Vorbild des 
Westbalkan-Fahrplans beinhaltet der Karibik-
Fahrplan vier mit messbaren Indikatoren
unterlegte Ziele und legt einen Zeithorizont bis 2030 
in Anlehnung an die Ziele der Vereinten Nationen 
für nachhaltige Entwicklung („Sustainable
Development Goals“, SDGs) fest.
Im November 2022 hat das zweite
Staatentreffen sowie Gebertreffen im Rahmen der 
Karibik-Roadmap stattgefunden. Die Roadmap 
wurde mittlerweile von allen sechzehn Staaten 
verabschiedet (2021: 11). Sechs Staaten haben 
diese bereits in Nationale Aktionspläne übersetzt 
(2021: 3), weitere sechs Staaten haben mit deren 
Erarbeitung begonnen. Zudem wurden in der 
Region umfangreiche Aktivitäten zur rechtlichen 
Harmonisierung, Stärkung der Strafverfolgung, 
Markierung, Nachverfolgung und Vernichtung 
von Klein- und Leichtwaffen umgesetzt.
Für die Umsetzung der Roadmap unterstützt 
Deutschland die Arbeit von UNLIREC, UNODC, 
INTERPOL und Small Arms Survey (SAS). Im 
Fall von UNLIREC erstreckt sich diese
Unterstützung auf ganz Lateinamerika und umfasst 
die Durchführung von Trainings und Workshops 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 67 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
68
für nationale Behörden und relevante Akteure 
in den Bereichen Markierung, Identifizierung 
und Nachverfolgung von Kleinwaffen sowie bei 
der Erstellung von Studien zu illegalem Handel 
von Kleinwaffen. Auch für Zentralamerika gibt 
es erste Pläne, eine regionale Roadmap für
umfassende Kleinwaffenkontrolle zu entwickeln.
3.5  Deutsche VN-Initiative für die Kontrolle 
konventioneller Munition
Die Gefahren und Risiken einer unkontrol lierten 
Proliferation konventioneller Munition werden 
bislang nicht durch ein internationales
Rahmenwerk in ihrer Gesamtheit berücksichtigt. Mit Hilfe 
einer vom Auswärtigen Amt in den Vereinten 
Nationen seit 2017 vorangetriebenen Initiative 
soll diese Lücke nun geschlossen werden. Ein 
erster Schritt gelang 2017 mit der Konsens-
Verabschiedung der von Deutschland als
Hauptsponsor eingebrachten Resolution zu
Überbeständen von konventioneller Munition durch 
die VN-Generalversammlung. Sie mandatierte 
die Einsetzung einer formellen VN-Gruppe von 
Regierungsexpertinnen und -experten (GGE), die 
2020 und 2021 tagte.
Der Bericht der GGE wurde Anfang November 
2021 im Rahmen einer erneuten Resolution 
(von Deutschland und Frankreich als
Hauptsponsoren eingebracht) im ersten Ausschuss der 
VN-Generalversammlung mit überwältigender 
Mehrheit und ohne Gegenstimmen begrüßt. 
Die Resolution mandatiert zudem die
Fortsetzung des Prozesses in den VN im Rahmen 
einer sog. „Open-ended Working Group“ (OEWG; 
d. h. offen für alle VN-Mitgliedstaaten), welche
2022–2023 auf Basis der Empfehlungen der GGE
das auf globaler Ebene gültige Rahmenwerk
aus politischen Verpflichtungen erarbeiten soll.
Dieses soll sowohl die Aspekte von „Safety“ (z. B. 
Verhinderung von unerwünschten Explosionen) 
als auch „Security“ (z. B. Verhinderung der
Umleitung/illegalen Nutzung) von konventioneller 
Munition (klein- und großkalibrig) über deren 
gesamten Lebenszyklus behandeln, von der 
Produktion über Verkauf/Export, Lagerung bis zu 
Einsatz oder Vernichtung („through-life
management“). Auf globaler Ebene sollen dazu politische 
Verpflichtungen und Empfehlungen ausgehandelt 
werden, die auf regionaler/sub-regionaler Ebene 
auch in Form völkerrechtlich verbindlicher 
Standards verstärkt werden können.
Der Auftakt der OEWG zur Kontrolle
konventioneller Munition unter deutschem Vorsitz 
ist mit der organisatorischen Sitzung im Februar 
2022 in New York gelungen. Zu den beiden 
prozeduralen Streitthemen, Teilnahme von 
Zivilgesellschaft sowie Entscheidungsfindung 
(Konsenszwang oder Mehrheitsabstimmung) 
konnte eine Kompromisslösung identifiziert 
und die seit 2001 im VN-
Kleinwaffenaktionsprogramm üblichen Verfahrensregeln
angenommen werden.
Die erste Substanzsitzung der OEWG im Mai 
2022 in New York hat eine solide Grundlage für 
die Erarbeitung politisch verbindlicher
Verpflichtungen und Empfehlungen auf globaler 
Ebene zum Management konventioneller 
Munition geschaffen. Es ist gelungen, neben 
der Sensibilisierung von VN-Mitgliedstaaten 
für die Empfehlungen der GGE auch
abweichende, darüberhinausgehende Sichtweisen 
von Staaten einzufangen, die nicht Teil der GGE 
waren, um auf dieser verbreiterten
Grundlage ein erstes „Draft Elements Paper“ für ein 
„Globales Rahmenwerk zum sicheren (‚safe 
and secure‘) und nachhaltigen Management 
von konventioneller Munition über deren 
gesamten Lebenszyklus“ zu erarbeiten. Zu 
diesem tauschten sich die Delegationen während 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 68 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
69
der zweiten Substanzsitzung der OEWG im 
August 2022 in Genf aus. Basierend auf den 
Anmerkungen und Diskussionen wurde ein 
„Zero Draft“ für das Abschlussdokument der 
OEWG entwickelt, Anfang November an die 
Delegationen verteilt und in einer Serie
informeller Konsultationen im November und 
Dezember diskutiert.
Die dritte Substanzsitzung hat im Februar 2023 
in New York stattgefunden. Eine vierte
Substanzsitzung ist für Juni 2023 geplant. Der erfolgreiche 
Abschluss der OEWG-Arbeit könnte wesentlich 
zur Schließung einer zentralen Regelungslücke 
in der VN-Rüstungskontrolle beitragen, was seit 
Jahren andauernde Auseinandersetzungen im 
Rahmen des VN-Kleinwaffenaktionsprogramm 
beenden könnte.
4.  Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der
Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von
Antipersonenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-
Konvention)
Das Übereinkommen über die  weltweite Ächtung 
von Antipersonenminen, auch als Ottawa-
Konvention bekannt, trat am 1. März 1999 in Kraft. 
Das Übereinkom men war 1996/97 unter
maßgeblicher Beteiligung von Nichtregierungs
organisationen außerhalb der VN-Waffen konvention 
(CCW) entstanden, nachdem dort keine Einigung 
über ein umfassendes Verbot von
Antipersonenminen erzielt werden konnte. Mittlerweile
gehören dem Übereinkommen 164 Vertragsparteien 
an, darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Seit 
Inkrafttreten des Übereinkommens wurden mehr 
als 55 Millionen gelagerte Antipersonenminen 
zerstört. Dies stellt eine Halbierung der globalen 
Bestände dar. 41 Staaten haben die Produktion 
eingestellt, darunter auch die vier Nicht-
Vertragsstaaten Ägypten, Israel, Nepal und die USA. Die 
Ächtung von Antipersonenminen und der damit 
verbundene Druck auf Regierungen haben
bewirkt, dass der Einsatz dieser Waffen auch durch 
Nicht-Vertragsstaaten erheblich zurückgegangen 
ist. Die Norm entfaltet sogar Wirkung auf
nichtstaatliche bewaffnete Gruppen.
Weiterhin sind diverse Produzenten oder
Bestandshalter von Antipersonenminen dem 
Übereinkommen bislang nicht beigetreten, wie 
u. a. China, Indien, Nordkorea, Pakistan, Russland,
Südkorea und die USA. Das Übereinkommen sieht
jährliche Vertragsstaatentreffen sowie alle fünf
Jahre Überprüfungskonferenzen vor. Außerdem
werden informelle Halbjahrestreffen
(„Intersessionals“) durchgeführt.
In den letzten Jahren ist die Zahl der
Minenopfer wieder angestiegen, was hauptsächlich 
improvisierten Antipersonenminen geschuldet 
ist (siehe auch III. 1.1 Improvisierte
Sprengvorrichtungen), die durch die Opfer selbst ausgelöst 
werden („victim activated IED“ oder „mines of 
an improvised nature“). Improvisierte
Antipersonenminen sind durch die Ottawa-
Konvention abgedeckt, andere Typen improvisierter 
Sprengvorrichtungen (IEDs) nicht. Seit der 
Annahme der „Osloer Erklärung“ während der 
vierten Überprüfungskonferenz der Ottawa-
Konvention im November 2019 werden auch 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 69 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
70
im Rahmen des Übereinkommens Lösungen für 
die Herausforderungen im Zusammenhang mit 
improvisierten Antipersonenminen entwickelt. 
Dies geht wesentlich auf das Engagement der 
Bundesregierung im Vorfeld der
Überprüfungskonferenz zurück. Das 20.
Vertragsstaatentreffen der Ottawa-Konvention fand vom 21.–25. 
November 2022 wieder in Präsenz in Genf statt. 
2022 markierte das 25. Jahr nach Unterzeichnung 
der Ottawa-Konvention am 3./4. Dezember 1997.
Die Zahl der Opfer durch Antipersonenminen 
lag 2021 laut „Landmine Monitor 2022“ bei 
mindestens 5.544. 13
Im Jahr 2022 musste der neuerliche Einsatz 
von Antipersonenminen durch zwei Staaten, 
Russland und Myanmar, sowie nichtstaatliche 
bewaffnete Akteure in mindestens fünf Staaten 
verzeichnet werden. Allein Russland setzte bei 
seinem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg 
gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 
mindestens sieben verschiedene Typen von
Antipersonenminen ein.
Die USA verkündeten 2022 eine neue
Landminenpolitik, wonach sie sich mit Ausnahme 
der koreanischen Halbinsel den Vorgaben der 
Ottawa-Konvention annähern werden (insb. kein 
Einsatz und Transfer von Antipersonenminen 
sowie Zerstörung von eigenen Beständen).
Am 25. November 2022 übernahm Deutschland 
für ein Jahr die Präsidentschaft der Ottawa-
Konvention und tritt seither an der Spitze der 164 
Mitglieder für eine globale Ächtung von
Antipersonenminen ein. Die Bundesregierung wird 
sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle 
Staaten weltweit diesem wichtigen Vertrag bei-
13 http://www.the-monitor.org/en-gb/reports/2022/landmine-monitor-2022.aspx
treten, damit Antipersonenminen auf der Welt 
nie mehr eingesetzt werden. Im Rahmen der 
Präsidentschaft möchte die Bundesregierung 
außerdem dazu beitragen, den neuen
Herausforderungen durch improvisierte Minen, die vor 
allem nichtstaatliche bewaffnete Gruppen
einsetzen, besser zu begegnen. Zudem soll die
Zusammenarbeit zwischen von Minen betroffenen 
und sie unterstützenden Staaten effektiver 
gestaltet werden.
Im Jahr 2022 förderte die Bundesregierung
Maßnahmen in den Bereichen Räumung,
Kapazitätsaufbau, Gefahrenaufklärung und
Opferfürsorge mit insgesamt über 70 Millionen Euro. Im 
Rahmen der aktuellen Strategie des Auswärtigen 
Amts für Humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen liegt der Schwerpunkt auf Afghanistan, 
Bosnien-Herzegowina, Irak, Kambodscha, 
Kolumbien, Somalia, Sri Lanka, Südsudan, Syrien 
und der Ukraine. Zusätzlich wurde Förderung 
für Minen- und Kampfmittelräumen im Jemen 
bereitgestellt, außerdem im Rahmen eines 
Globalprojekts in der Südkaukasus- und der 
ASEAN-Region („Association of Southeast Asian 
Nations“) (siehe Übersicht 3: Projekte des Minen- 
und Kampfmittelräumens im Rahmen der 
Humanitären Hilfe, von Stabilisierung und
Entwicklungszusammenarbeit 2022).
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 70 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
71
5.  Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen)
14 Staaten, welche das Abkommen noch nicht ratifiziert haben: Angola, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, 
Zypern, Dschibuti, Haiti, Indonesien, Jamaika, Kenia, Liberia, Nigeria, Tansania, Uganda
Das Übereinkommen über Streumunition
(„Convention on Cluster Munitions“, CCM), auch als 
Oslo-Übereinkommen bekannt, ist ein am 1. 
August 2010 in Kraft getretener
völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot des Einsatzes, der 
Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der 
Lagerung und der Weitergabe von Streumunition.
Als Streumunition definiert das Übereinkommen 
konventionelle Munition, die dazu bestimmt ist, 
explosive Submunitionen mit jeweils weniger 
als zwanzig Kilogramm Gewicht zu verstreuen 
oder freizugeben und schließt diese explosiven 
Submunitionen ein. Gefährlich ist Streumunition 
auch deshalb, weil ein erheblicher Prozentsatz der 
Submunitionen nicht detoniert, sondern als
Blindgänger vor Ort verbleibt und die Bevölkerung 
selbst nach Beendigung eines Konflikts gefährdet. 
Submunitionen sind wegen ihrer geringen 
Größe schwer auffindbar. Neben den
Verbotsbestimmungen enthält das Übereinkommen 
auch Vorgaben zur Zerstörung vorhandener 
Bestände an Streumunition, zum Räumen mit 
Streumunition kontaminierter Flächen, zur 
Unterstützung der Opfer von Streumunition und 
zur Unterstützung anderer Vertragsstaaten bei 
der Umsetzung der aus dem Übereinkommen 
resultierenden Verpflichtungen sowie zur
jährlichen Berichterstattung.
Dem Übereinkommen gehörten Ende 2022 110 
Vertragsparteien an. Weitere 13 Staaten haben 
das Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber 
noch nicht ratifiziert. 14 Staaten, die Streumunition 
nach wie vor herstellen bzw. über große
Lagerbestände verfügen, darunter Brasilien, China, 
Indien, Pakistan, Russland und die USA, sind dem 
Übereinkommen bisher nicht beigetreten.
Auf der zweiten Überprüfungskonferenz des 
Übereinkommens 2020/2021 wurde der
„Lausanne Action Plan“ angenommen, der für die 
nächsten fünf Jahre erstmals nicht nur Ziele, 
sondern auch messbare Indikatoren festlegt. 
Damit wird eine noch stärker zielgerichtete 
Umsetzung des Übereinkommens befördert. Im 
Rahmen der Konferenz wurde Deutschland für 
die Jahre 2021–2023 als Mitglied im Komitee für 
Kooperation und Unterstützung gewählt.
Das Vertragsstaatentreffen 2022 stand unter dem 
Eindruck der hohen Anzahl ziviler Opfer durch 
den russischen Einsatz von Streumunition in der 
Ukraine. Während es 2021 laut „Cluster Munition 
Monitor 2022“ keine Berichte über zivile Opfer 
durch unmittelbare Angriffe mit Streumunition 
(wohl aber durch explosive Rückstände von 
Streumunition) gab, ist allein während der ersten 
Jahreshälfte 2022 von mindestens 689 bestätigen 
Todesfällen durch Angriffe mit Streumunition in 
der Ukraine auszugehen.
Von der Bundesregierung 2017 während ihres 
Vorsitzes des Übereinkommens über
Streumunition eingebrachte Initiativen wirkten sich 
auch 2022 weiter positiv aus. So wird z. B. der 
Ansatz von Länderpartnerschaften („Country 
Coalition Concept“) weiter aufgegriffen. Das 
Konzept zielt auf die bessere Koordinierung der 
Umsetzungsaktivitäten in einem betroffenen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 71 – 
III  ABRÜStUNG, RÜStUNGSKONtROllE UND NIChtVERBREItUNG KONVENtIONEllER WAFFEN
72
Vertragsstaat durch die Schaffung nationaler 
Koordinierungsforen unter dem Vorsitz der 
nationalen Behörden und mit Teilnahme der 
Geberländer und Umsetzungsorganisationen 
ab. Die Bundesregierung hat 2022 eine solche 
vertiefte Partnerschaft mit Bosnien und 
Herzegowina für die Bereiche Streumunition 
und Antipersonenminen fortgesetzt. Dieses 
Konzept soll während der deutschen
Präsidentschaft für die Ottawa-Konvention dort weiter 
operationalisiert werden (siehe III. 4.
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der 
Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe 
von Antipersonenminen und über deren
Vernichtung (Ottawa-Konvention)).
2011 wurde in Deutschland durch einen
Zufallsfund auf einem ehemaligen sowjetischen 
Truppenübungsplatz (TrÜbPl) nahe Wittstock/
Dosse in Brandenburg eine
Streumunitionskontaminierung festgestellt und umgehend 
gegenüber den zuständigen Koordinatoren 
sowie im jährlichen Transparenzbericht
gemäß Artikel 7 des Übereinkommens berichtet. 
Es wurde eine Verdachtsfläche von 1.100 Hektar 
identifiziert. Aufgrund der dichten Vegetation 
und der hohen Konzentration von weiteren
explosiven Rückständen auf dem Gelände konnte 
Deutschland die vertraglich vorgesehene Frist für 
die Räumung von zehn Jahren nach Inkrafttreten 
des Übereinkommens bis August 2020 nicht
einhalten und beantragte eine Verlängerung der 
Räumfrist um fünf Jahre. Die nun gültige
Räumfrist endet am 1. August 2025. Trotz
Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie 
konnten die Räumungsarbeiten in Wittstock 
2021/22 voranschreiten. Allerdings kommen 
verlangsamende Faktoren zum Tragen, die 
außerhalb der Kontrolle der Räumenden liegen, 
z. B. ein Mangel an ausgebildetem Personal, so
dass nicht alle offenen Stellen besetzt werden
können und Arbeitsausfälle durch die Pandemie.
Dürren erfordern zusätzliche
Feuerschutzmaßnahmen bevor geräumt werden kann, damit es 
nicht zu Bränden kommt. Andererseits ist die 
vor der Räumung erforderliche Brandrodung 
wegen der Dürre nur in sehr eingegrenzten
Zeiträumen möglich. Auch lange Lieferzeiten für 
Ausrüstung und Ersatzmaterial verlangsamen 
die Räumung ebenso wie die weiterhin 
extrem hohe Konzentration von weiteren
explosiven Rückständen.
Deutschland war auch 2022 einer der größten 
Geber weltweit für Maßnahmen in den
Bereichen Räumung, Kapazitätsaufbau,
Gefahrenaufklärung und Opferfürsorge für Minen- und 
Kampfmittelräumung (siehe III. 4.
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der 
Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe 
von Antipersonenminen und über deren
Vernichtung (Ottawa-Konvention) sowie
Übersicht 3: Projekte des Minen- und
Kampfmittelräumens im Rahmen der Humanitären Hilfe, 
von Stabilisierung und
Entwicklungszusammenarbeit 2022). Dies umfasst auch Streumunition.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 72 – 
73
IV   
 
 Rüstungskontrolle im OSZE-Raum
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 73 – 
IV  RÜStUNGSKONtROllE IM OSZE-RAUM
74
Konventionelle Rüstungskontrolle und
Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen im 
OSZE-Raum beruhen seit Ende des Kalten Krieges 
auf drei sich gegenseitig verstärkenden Verträgen 
und Abkommen: Dem Vertrag über konventionelle 
Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag), dem Wiener 
Dokument über Vertrauens- und
Sicherheitsbildende Maßnahmen und dem Vertrag über den 
Offenen Himmel. Diese auf gemeinsamen Werten, 
Normen und Vertrauen beruhende kooperative 
Sicherheitsarchitektur in Europa hat durch den 
brutalen, völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine erheblichen Schaden 
genommen. Noch stärker als bislang müssen 
wir daher konventionelle Rüstungskontrolle in 
Europa als komplementäres Element zu
Abschreckung und Verteidigung für den Erhalt von 
Sicherheit und Stabilität konzipieren.
Die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen 
die Ukraine haben die bereits seit längerem
andauernde Krise der konventionellen
Rüstungskontrolle in Europa verschärft. Dies macht 
eine umfassende Neuausrichtung unserer 
Rüstungskontrollpolitik erforderlich, bei 
der es neben einer stärkeren Betrachtung 
von Rüstungskontrolle als komplementäres 
Element von Abschreckung und Verteidigung 
mittel- bis langfristig auch um die
Wiederherstellung von Stabilität und Berechenbarkeit 
in Europa gehen muss.
1.  Freundesgruppe zur konventionellen Rüstungskontrolle in
Europa und Strukturierter Dialog in der OSZE
Im August 2016 lancierte der damalige
Bundesaußenminister Steinmeier im Rahmen des 
deutschen OSZE-Vorsitzes eine Initiative für den 
Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle 
in Europa. Ziel war es, Prinzipien wie Vertrauen, 
Transparenz, Vorhersehbarkeit und Zurückhaltung 
zu stärken, militärische Risiken zu minimieren 
und eine drohende Rüstungsspirale zu verhindern. 
Im Rahmen dieser Initiative schlossen sich 24 
besonders interessierte europäische Staaten 
mit hochrangigen Hauptstadtvertreterinnen 
und -vertretern zu einer Freundesgruppe der 
konventionellen Rüstungskontrolle in Europa 
zusammen. Außerdem wurde 2017 als neuer
informeller OSZE-Prozess der Strukturierte Dialog 
zu aktuellen und künftigen
Sicherheitsherausforderungen ins Leben gerufen, der sich seitdem 
vierzehn Mal auf hochrangiger politischer und 
militärischer Hauptstadtebene in Wien getroffen 
hat. Deutschland unterstützt und fördert den 
Strukturierten Dialog inhaltlich und finanziell.
Kurz vor Beginn des russischen Angriffskriegs 
gegen die Ukraine schloss die Freundesgruppe 
bei ihrem einzigen Treffen im Jahr 2022 die
zweijährigen Arbeiten für ein Optionenpapier zur
konventionellen Rüstungskontrolle erfolgreich ab.
Aufgrund des Krieges wurden alle für 2022
ursprünglich vorgesehenen Hauptstadttreffen und 
sonstigen Aktivitäten des Strukturierten Dialogs 
abgesagt. Der finnische Vorsitz setzte im Laufe 
des Jahres einen informellen
Konsultationsprozess mit kleineren Staatengruppen in Gang, 
der 2023 fortgesetzt werden soll.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 74 – 
IV  RÜStUNGSKONtROllE IM OSZE-RAUM
75
2.  Wiener Dokument über Vertrauens- und Sicherheitsbildende
Maßnahmen
Das „Wiener Dokument über Vertrauens- und 
Sicherheitsbildende Maßnahmen“ ist eine 
politisch verbindliche Vereinbarung aller 57 
OSZE-Teilnehmerstaaten. Es basiert auf der 
Schlussakte von Helsinki 1975 und wurde 1990 
nach dem Ende des Kalten Krieges vereinbart. Es 
wurde bislang viermal ergänzt: 1992, 1994, 1999 
und zuletzt 2011. Als Instrument zur militärischen 
Vertrauensbildung ist es Bestandteil der
politischmilitärischen Sicherheitsdimension der OSZE und 
der gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur. 
Das Wiener Dokument sorgt durch zahlreiche 
Mechanismen (z. B. jährlicher
Informationsaustausch über Streitkräfte-Organisation,
Personalstärken, Verteidigungsplan,
Verteidigungshaushalt, Hauptwaffensysteme und Großgeräte 
sowie die vorherige Ankündigung militärischer 
Aktivitäten, vor allem Übungen) und
entsprechende Verifikationsmaßnahmen (z. B. 
Inspektionen, Überprüfungsbesuche und
Entsendung militärischer Beobachter zu militärischen 
Aktivitäten) für erhöhte militärische Transparenz 
zwischen den OSZE-Teilnehmerstaaten. Zudem 
beinhaltet es Maßnahmen zur Vertrauensbildung 
(z. B. Ausbau militärischer Kontakte) zur
Verminderung von Risiken und Verhinderung
gefährlicher militärischer Zwischenfälle.
Die konsequente Umsetzung der Vertrauens- 
und Sicherheitsbildenden Maßnahmen im 
euro-atlantischen Raum wurde 2022 durch 
den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine 
weiter erschwert, nachdem diese bereits durch 
den Ausbruch der COVID-19-Pandemie nur 
eingeschränkt möglich war. Ziel der
Bundesregierung ist es, die im Wiener Dokument 
niedergelegten Maßnahmen umzusetzen 
und somit einen Beitrag zur Stabilisierung 
der europäischen Sicherheitsarchitektur zu 
leisten. Dem klaren Bekenntnis zur raschen 
und umfassenden Modernisierung des Wiener 
Dokuments von über 45 OSZE-
Teilnehmerstaaten im Rahmen des OSZE-Ministerrats im 
Dezember 2021 steht die fortgesetzte
Blockadehaltung Russlands entgegen.
3.  Vertrag über den Offenen Himmel
Der Vertrag über den Offenen Himmel, in 
Kraft seit 2002, ist integraler Bestandteil der 
kooperativen Rüstungskontrolle im
euroatlantischen Raum. Er erlaubt den 32
Vertragsstaaten gegenseitige Beobachtungsflüge mit 
vertraglich festgelegten Sensoren im gesamten 
Anwendungsgebiet. Der rechtsverbindliche
Vertrag dient damit der militärischen Verifikation 
sowie der Vertrauens- und Sicherheitsbildung. 
Wesentliches Ziel neben dem militärischen
Erkenntnisgewinn ist die Stärkung von Vertrauen 
und Transparenz unter den Vertragsstaaten durch 
kooperative Beobachtungsmissionen aus der 
Luft. Im Jahr 2020 waren die USA mit Verweis auf 
die Umsetzungsdefizite Russlands vom Vertrag 
zurückgetreten, 2021 folgte Russland. Deutsch-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 75 – 
IV  RÜStUNGSKONtROllE IM OSZE-RAUM
76
land setzt den Vertrag über den Offenen Himmel 
auch weiterhin um und beteiligt sich aktiv an der 
politischen Diskussion über seine Zukunft.
2022 unterstützte Deutschland das maßgebliche 
Vertragsgremium, die Beratungskommission 
Offener Himmel („Open Skies Consultative 
Commission“, OSCC), indem es den Vorsitz von 
zwei ihrer informellen Arbeitsgruppen und bei 
der jährlichen Quotenkoordinierungskonferenz 
für die Zuteilung der Beobachtungsflüge 2023 
wahrnahm. Nach Kriegsbeginn wurden fast alle 
Sitzungen der OSCC abgesagt.
Mit der Zertifizierung des deutschen
Beobachtungsflugzeuges A319OH am 4. November 
2022 verfügt die Bundesregierung über die 
modernste Beobachtungsplattform aller
Vertragsstaaten, die auch Partnern zur Verfügung 
steht. Die Zertifizierung erfolgte gemeinsam 
mit Rumänien, dessen moderne Sensoren für 
sein Beobachtungsflugzeug An-30B parallel 
zertifiziert wurden.
Nachdem 2021 aufgrund der COVID-19-
Pandemie keine regulären
Beobachtungsflüge nach dem Vertrag über den Offenen 
Himmel möglich waren, wurden diese 2022 
trotz der schwierigen politischen Gesamtlage 
wieder aufgenommen.
4.  Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa
Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in 
Europa (KSE-Vertrag) wurde 1990 zwischen den 
damaligen Mitgliedstaaten der NATO und des 
Warschauer Pakts geschlossen und trat am 9. 
November 1992 in Kraft. Ziel war es, in Europa 
ein sicheres und stabiles Gleichgewicht der
konventionellen Streitkräfte auf niedrigerem Niveau 
zu schaffen und damit die Fähigkeit zu
Überraschungsangriffen und zur Einleitung
großangelegter Offensivhandlungen in Europa zu 
beseitigen. Dazu begrenzt der Vertrag die Anzahl 
schwerer konventioneller Waffensysteme in 
den fünf Kategorien Kampfpanzer, gepanzerte 
Kampffahrzeuge, Artilleriesysteme,
Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber und regelt 
die Reduzierung überzähligen Geräts. Zur
Verifikation sieht der Vertrag einen detaillierten 
Informationsaustausch der Vertragsstaaten 
über ihre konventionellen Waffen und
Ausrüstungen sowie die Durchführung von
gegenseitigen Vor-Ort-Inspektionen vor. Der KSE-
Vertrag wird ergänzt durch die Abschließende 
Akte der Verhandlungen über Personalstärken 
mit Regelungen zur Meldung und Begrenzung der 
Personalbestände der konventionellen
Streitkräfte der Vertragsstaaten. Das 1999 von den
Vertragsstaaten beschlossene
Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag (A-KSE) ist nicht in 
Kraft getreten. Russland hat zudem seit Dezember 
2007 die Implementierung des KSE-Vertrags
einseitig suspendiert und sich 2015 auch aus dem 
politischen Leitungsgremium des Vertrags, der 
Gemeinsamen Beratungsgruppe, zurückgezogen. 
Dies hat die Wirkung des KSE-Vertrags erheblich 
eingeschränkt. Dennoch erkennen die
Vertragsstaaten die stabilisierende Wirkung des Regimes 
weiter an und setzen die Vertragsvorgaben um.
Abgesehen von Russland, das den Vertrag
einseitig suspendiert hat, haben bis auf Armenien 
alle Vertragsstaaten den jährlichen Informations-
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 76 – 
IV  RÜStUNGSKONtROllE IM OSZE-RAUM
77
austausch für 2022 fristgemäß vorgelegt. Das 
Zentrum für Verifikationsaufgaben der
Bundeswehr (ZVBw) leistete 2022 neben der
Durchführung und Begleitung von Inspektionen 
auch durch Ausbildungsmaßnahmen für 
andere Vertragsstaaten umfangreiche
internationale Unterstützung.
5.  OSZE-Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten
der Sicherheit
Im am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen
Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten 
der Sicherheit legen sich die OSZE-
Teilnehmerstaaten auf politisch verbindliche Regeln für 
den Einsatz von Streitkräften nach innen und 
außen fest. Ebenso wird darin die demokratische 
Kontrolle von Streitkräften und weiteren
bewaffneten staatlichen Kräften festgeschrieben. 
Mit seiner umfassenden und auf demokratische 
Kontrolle, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit 
abstellenden Zielsetzung stellt der Kodex das
umfassendste normative Dokument der
politischmilitärischen Dimension des OSZE-Acquis dar. 
Hauptimplementierungsinstrument ist ein seit 1999 
praktizierter, jährlicher Bericht der
Teilnehmerstaaten zur nationalen Umsetzung des Kodex. Seit 
2003 werden hierbei auch Angaben über nationale 
Anstrengungen zur Terrorismusbekämpfung mit 
einbezogen. Dank einer auch von der
Bundesregierung aktiv unterstützten Initiative wird seit 
2010 ein nach Umfang und Inhalt deutlich
fortentwickelter Fragenkatalog angewandt sowie 
seit 2011 eine Hilfestellung zur umfassenden und 
fristgerechten Beantwortung erarbeitet. Seit 2011 
unterstützt und übermittelt die Bundesregierung 
zudem eine freiwillige Meldung zur Umsetzung der 
VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (Frauen, Frieden 
und Sicherheit) im Rahmen des Kodex.
Als zweitgrößter Geber (nach der Schweiz) stellte 
die Bundesregierung 2022 zur Ausrichtung
sogenannter „Outreach“-Aktivitäten 60.000 Euro 
zur Verfügung. Die geplanten Seminare –
Nachholung eines ursprünglich in 2020 geplanten 
sowie ein weiteres in Polen (OSZE-Vorsitz 2022) – 
kamen aufgrund des völkerrechtswidrigen 
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 
nicht zustande. Der sogenannte Konzept-
Workshop des OSZE-Konfliktverhütungszentrums 
(KVZ), der als Planungsgrundlage für 2022 dienen 
und die „Outreach“-Aktivitäten zeitlich,
örtlich und finanziell koordinieren sollte, wurde 
zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben 
und schließlich infolge des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die 
Ukraine obsolet.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 77 – 
IV  RÜStUNGSKONtROllE IM OSZE-RAUM
78
6.  Regionale Rüstungskontrolle in Südosteuropa
Das am 21. November 1995 vereinbarte
Allgemeine Rahmenabkommen für Frieden in 
Bosnien und Herzegowina („General Framework 
Agreement for Peace in Bosnia and Herzegovina“, 
GFAP) enthält Vorschriften, die sich als wirksame 
regionale Instrumente der Vertrauensbildung und 
Rüstungskontrolle bewährt haben. Das als
Ergebnis von OSZE-Verhandlungen gemäß Anhang 1-B 
Artikel IV GFAP am 14. Juni 1996 unterzeichnete 
Abkommen über subregionale Rüstungskontrolle 
enthält eine Begrenzung schwerer
Waffenkategorien sowie einseitig erklärte, freiwillige 
Obergrenzen der Truppenstärken, die seit Jahren 
beachtet und eingehalten werden. Seit 2015 liegt 
die Verantwortung für die Erfüllung der
Verpflichtungen bei den Vertragsstaaten;
Deutschland begleitet diesen Prozess weiter im Rahmen 
der sogenannten Kontaktgruppe. Das
Abschließende Dokument der Verhandlungen nach 
Anhang 1-B Artikel V GFAP vom 18. Juli 2001 
ermöglicht die Durchführung von regionalen 
Vertrauens- und Sicherheitsbildenden
Maßnahmen zwischen allen Staaten der
Balkanregion, benachbarten Staaten und zusätzlichen 
Teilnehmerstaaten auf freiwilliger Basis.
Unterstützt wird die Umsetzung der Vereinbarungen 
seit 2000 durch das auf deutsch-kroatische 
Initiative hin errichtete Regionale Zentrum für 
die Unterstützung der Verifikation und
Durchführung der Rüstungskontrolle („Regional Arms 
Control Verification and Implementation
Assistance Centre“, RACVIAC). Mitgliedstaaten sind 
Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Griechenland, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, 
Rumänien, Serbien und die Türkei; Deutschland ist 
assoziierter Mitgliedstaat.
Die Bundesregierung unterstützte 2022 sieben 
Aktivitäten des RACVIAC: zwei Symposien zur 
Rüstungskontrolle, eine Konferenz zur
Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1373 
(Terrorismus) und je einen Lehrgang zum
Vertrag über den Offenen Himmel, zum Wiener 
Dokument, zur Lagersicherung und
Lagerverwaltung von Kleinwaffen und Munition sowie 
zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 
1325 (Frauen, Frieden und Sicherheit).
7.  Weltweiter Austausch Militärischer Information
Der politisch verbindliche weltweite Austausch 
militärischer Information (WAMI) wurde vom 
Forum für Sicherheitskooperation (FSK) der OSZE 
1994 vereinbart und ist zum 1. Januar 1995 in 
Kraft getreten. In diesem Rahmen haben sich alle 
OSZE-Teilnehmerstaaten verpflichtet, jährlich bis 
zum 30. April zusammengefasste Informationen 
über das militärische Personal, die
Kommandostruktur und die Hauptwaffensysteme und 
Großgeräte ihrer konventionellen Streitkräfte, 
einschließlich der Marine, die auf ihrem
Hoheitsgebiet und weltweit disloziert sind, sowie über 
neu in Dienst gestellte Hauptwaffensysteme und 
Großgeräte zu übermitteln. Des Weiteren wurde 
der Austausch technischer Daten und Fotografien 
über jeden Typ bzw. jede Klasse von
Hauptwaffensystemen oder Großgerät im Bestand der 
Streitkräfte vereinbart.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 78 – 
IV  RÜStUNGSKONtROllE IM OSZE-RAUM
79
2022 kamen 50 der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten 
(darunter Deutschland) ihren Berichts- und 
Meldepflichten gemäß WAMI nach. Als
zusätzlichen Beitrag zur Vertrauensbildung und 
zur Erhöhung der Transparenz übermittelt 
die Bundesregierung hierbei freiwillig weitere 
Informationen über die im Ausland zeitlich 
begrenzt und vorübergehend eingesetzten 
Ausbildungs- und Einsatzkontingente der 
Bundeswehr. Diese Informationen enthalten 
neben den Angaben zu den aktuell entsandten 
Kontingenten die durch den Deutschen
Bundestag für die jeweiligen Einsätze festgelegten 
Mandatsobergrenzen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 79 – 
80
V   
 
 Neue sicherheits- und 
rüstungskontrollpolitische 
herausforderungen
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 80 – 
V  NEUE SIChERhEItS- UND RÜStUNGSKONtROllPOlItISChE hERAUSFORDERUNGEN
81
1.  Zukunftstechnologien und ihre militärischen Anwendungen
Die Anwendung von Zukunftstechnologien 
(„Emerging and Disruptive Technologies“, EDT) 
beinhaltet auch im militärischen Bereich Chancen 
und Risiken. Rüstungskontrolle ist ein Instrument 
zur Reduzierung solcher Risiken. Entsprechend gilt 
es, bestehende Rüstungskontrollvereinbarungen, 
wo notwendig, anzupassen und neue Regelungen 
für Waffensysteme, die von bestehenden
Vereinbarungen nicht berücksichtigt werden, zu 
schaffen (z. B. für LAWS). Neue Technologien 
können darüber hinaus einen Beitrag für eine 
effektivere und effizientere Verifikation von
Abkommen leisten (z. B. durch den Einsatz von 
ferngelenkten Drohnen). Die Bundesregierung 
bringt sich in den einschlägigen multilateralen 
Formaten (VN, NATO, EU, OSZE) aktiv in die
Diskussion über neue und tragfähige Ansätze für die 
von neuen Technologien mitgeprägte
Rüstungskontrollarchitektur der Zukunft ein.
Aus den Konferenzen der Initiative „Capturing 
Technology. Rethinking Arms Control“ 2019 und 
2020 entstand die „Missile Dialogue Initiative“ 
(MDI), ein weltweites Netzwerk aus Expertinnen 
und Experten sowie Regierungsvertreterinnen 
und Regierungsvertretern, das sich mit den
Auswirkungen neuer Raketentechnologien und 
Proliferationstrends befasst. Die MDI soll
tragfähige rüstungskontrollpolitische Antworten für 
diese neuen Herausforderungen erarbeiten (siehe 
auch I. 5. Rüstungskontrolle von Trägersystemen 
(Hague Code of Conduct, Missile Dialogue
Initiative)). Neben einer Vielzahl von
Veröffentlichungen fand im Jahr 2022 auch eine Konferenz 
der MDI in Berlin statt, auf der u. a. zum Thema 
Zukunftstechnologien diskutiert wurde.
Ein weiteres Ergebnis ist der 2021 ins Leben
gerufene „Strategische EU-Prozess zur
verantwortlichen militärischen Nutzung neuer
Technologien“. Daran anschließend wurden 2022 ein 
EU-Projekt zu verantwortlicher ziviler Forschung 
im Bereich der Künstlichen Intelligenz und ein 
weiteres EU-Projekt zur Erforschung des
Zusammenhangs zwischen Zukunftstechnologien 
und Sicherheit beschlossen.
Die Bundesregierung setzt sich i. R. des
Biowaffenübereinkommens dafür ein, das
Risikobewusstsein für Dual-Use-Technologien wie 
synthetische DNA-Herstellung und Veränderung 
biologischer Agenzien („Gain-of-Function-
Forschung“) zu stärken. Sie unterbreitete auf 
der Überprüfungskonferenz in einem
Arbeitspapier einen Vorschlag für die Schaffung eines 
wissenschaftlich-technologischen Beirats i. R. 
des Übereinkommens. Mit der von der Globalen 
Partnerschaft (GP) unter deutschem G7-
Vorsitz im Herbst 2022 verabschiedeten Erklärung 
zu biologischer Sicherheit („Berliner
Handlungslinien“) bekräftigen die GP-Mitglieder die 
Relevanz von verantwortungsvoller Forschung in 
Lebenswissenschaften und Biotechnologie.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 81 – 
V  NEUE SIChERhEItS- UND RÜStUNGSKONtROllPOlItISChE hERAUSFORDERUNGEN
82
2.  Stärkung der Cybersicherheit im EU-, VN-, NATO- und
OSZE-Rahmen
In den VN stellt die offene Arbeitsgruppe 
(„Open-ended Working Group on security of 
and in the use of information and
communication technologies“, OEWG) 2021–2025 das 
entscheidende Gremium für Cybersicherheit und 
verantwortliches Staatenverhalten im Cyberraum 
dar. Die letzte von insgesamt sechs Gruppen von 
Regierungsexpertinnen und 
-experten („Group of Governmental Experts“,
GGE) sowie die erste OEWG 2019–2021 legten
im März bzw. Mai 2021 ihre im Konsens
angenommenen Abschlussberichte vor. Die aktuelle
OEWG mit zeitlichem Mandat 2021–2025 tagt
zweimal pro Jahr physisch in New York.
Grundlage für eine außenpolitische Reaktion 
der EU auf böswillige Cyberaktivitäten bleiben 
die Ratsschlussfolgerungen zur Cyberdiplomatie 
vom 11. Februar 2015, der am 19. Juni 2017
angenommene Diplomatische Reaktionsrahmen 
(„Cyber Diplomacy Toolbox“) sowie das seit 
Mai 2019 bestehende sogenannte EU-
Cybersanktionsregime.
In der OSZE liegt der Fokus im Cyberbereich 
auf der Umsetzung von 16 Vertrauensbildenden 
Maßnahmen, die einen wichtigen Beitrag zur
Verbesserung der Kommunikation der
Teilnehmerstaaten untereinander leisten und laufend
fortentwickelt werden.
Zentrale Handlungsfelder der Cyber-
Verteidigungspolitik der NATO als Eckpfeiler der 
nationalen und euro-atlantischen Sicherheit sind 
die Steigerung der Cyber-Resilienz der Alliierten 
durch die Umsetzung des Cyber Defense Pledge, 
der Schutz von NATO-Netzen sowie die
Weiterentwicklung des Cyberraums als Dimension der 
Operationsführung im Rahmen des defensiven 
Mandats der NATO.
Seit Dezember 2021 fanden bisher drei
Sitzungswochen der aktuellen OEWG statt.
Deutschland setzte sich in diesem Rahmen für die 
Achtung und Umsetzung des bestehenden 
internationalen Rahmenwerks für
Cybersicherheit ein, bekräftigte die Geltung des
Völkerrechts im Cyberraum und sprach sich –
insbesondere gegen die Widerstände von Russland 
und China – für einen Multi-Stakeholder-Ansatz 
in den Verhandlungen aus. Um die
Normendebatte innerhalb der OEWG mit konkreten 
Ideen zu befüllen, initiierte Deutschland
Anfang 2022 die Gründung einer informellen, 
offenen, überregionalen Gruppe von Staaten 
zum Thema Vertrauensbildende Maßnahmen. 
Die Gruppe der „Confidence-Builders“ hat mit 
bislang drei Arbeitspapieren entscheidend zur 
Weiterentwicklung der VN-Diskussionen
beigetragen, was sich auch in Beschlüssen des 
OEWG-Fortschrittsberichts 2022 widerspiegelt. 
So soll u. a. die Idee der Gruppe zur Etablierung 
eines Point-of-Contact-Netzwerks auf VN-Ebene 
im Jahresbericht 2023 beschlossen werden. Ein 
weiteres wichtiges Anliegen Deutschlands in den 
OEWG-Verhandlungen ist das internationale 
Engagement zum Thema Kapazitätsaufbau, um 
die Fähigkeit aller Staaten zu stärken, den VN-
Acquis zu Cybersicherheit umzusetzen.
Deutschland unterstützt das von Frankreich 
und Ägypten initiierte VN-Aktionsprogramm 
(„Programme of Action“, PoA), das ab 2025 
als permanentes, inklusives und handlungs-
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 82 – 
V  NEUE SIChERhEItS- UND RÜStUNGSKONtROllPOlItISChE hERAUSFORDERUNGEN
83
orientiertes Forum der OEWG nachfolgen soll. 
Dem PoA haben sich bislang 61 Ko-Sponsoren, 
darunter alle EU-Mitgliedstaaten, angeschlossen 
(Stand: Januar 2023). Die von Frankreich 2022 
im Ersten Ausschuss der Generalversammlung 
der Vereinten Nationen (VNGV) vorgelegte 
Resolution, die den Weg für die Etablierung des 
PoA im VN-System ebnet, wurde von
Deutschland aktiv unterstützt und mit breiter Mehrheit 
von 157:6 Stimmen angenommen.
Die von VN-Generalsekretär Guterres in seiner 
„Our Common Agenda“ vorgestellte Idee eines 
„Global Digital Compact“ (GDC) begleitet 
Deutschland aktiv durch eine Serie von Multi-
Stakeholder-Konsultationsveranstaltungen in 
Afrika, Lateinamerika und Asien. Deutschland 
möchte dadurch gemeinsam mit Partnerländern 
aus dem Globalen Süden einen inhaltlichen 
Beitrag zum GDC erarbeiten, der u. a. globale 
Prinzipien eines ethischen und
menschenrechtsbasierten Umgangs mit neuen Technologien 
wie Künstlicher Intelligenz beinhaltet. Die
Einbindung von Akteurinnen und Akteuren aus 
Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft 
spielt dabei eine herausgehobene Rolle.
Beim NATO-Gipfel im Juni 2022 wurde von den 
Staats- und Regierungschefinnen und -chefs 
ein Umsetzungsplan zur neuen Cyber-
Verteidigungspolitik der NATO als Eckpfeiler der 
nationalen und euro-atlantischen Sicherheit 
verabschiedet. „Kernziele der Politik sind die 
Steigerung der Cyber-Resilienz des Bündnisses 
insgesamt sowie die Befähigung, Methoden der 
Abschreckung und Verteidigung als Reaktion 
auf Cyber-Bedrohungen einsetzen zu können“. 
Beim Gipfel wurde zudem beschlossen, auf
freiwilliger Basis und unter Verwendung nationaler 
Ressourcen eine virtuelle Cyber-Fähigkeit zu 
entwickeln, um schnell auf erhebliche böswillige 
Cyber-Aktivitäten reagieren zu können.
Neben der Entscheidung über die Verlängerung 
von Listungen verschiedener russischer und 
chinesischer Akteure unter dem
Sanktionsregime veröffentlichte die EU zuletzt im Mai 
2022 eine Erklärung zur Verurteilung der 
russischen Angriffe auf das Satellitensystem Ka-
Sat sowie im Juli 2022 ein Statement zu
(nichtstaatlichen) hacktivistischen Aktivitäten im 
Zusammenhang mit dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine. Im Mai 2022 wurden 
Ratsschlussfolgerungen zur Entwicklung einer 
sog. „EU Cyber Posture“ verabschiedet. Diese 
neue Aktionsdoktrin formuliert
sicherheitspolitische Zielsetzungen und Instrumente zur 
Stärkung der Schlagkraft der EU im
Cyberbereich unter Verzahnung der Vorgaben der 
EU Cybersicherheitsstrategie aus 2020 und 
des Strategischen Kompasses der EU, der den 
Cyberraum als wesentliche strategische
Herausforderung identifiziert.
Im Rahmen der OSZE lag im Jahr 2022 der 
deutsche Schwerpunkt auf einer
Vertrauensbildenden Maßnahme zum Schutz Kritischer 
Infrastruktur, die die Bundesregierung
gemeinsam mit den USA und einer
Freundesgruppe vorantreibt. Hier werden u. a. nationale 
Systeme zur Klassifizierung von Cyber-Vorfällen 
ausgetauscht und best-practices entwickelt. Auch 
die vertrauliche, geschützte Kommunikation 
über solche Vorfälle haben wir aktiv
vorangetrieben. Diese Stränge werden 2023 fortgesetzt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 83 – 
V  NEUE SIChERhEItS- UND RÜStUNGSKONtROllPOlItISChE hERAUSFORDERUNGEN
84
3.  Letale autonome Waffensysteme (LAWS)
Gestützt auf Künstliche Intelligenz (KI) und 
andere neue Technologien werden künftige 
Waffensysteme über zunehmend autonome 
Funktionen verfügen. Seit 2014 wird im Rahmen 
des VN-Waffenübereinkommens (CCW) über das 
Thema Autonomie in Waffensystemen diskutiert. 
Deutschland prägte die Diskussion von Beginn an 
mit, zunächst als Ko-Vorsitz (2014), dann als
Vorsitz (2015, 2016) informeller Arbeitsgruppen. Auf 
der 5. Überprüfungskonferenz des VN-
Waffenübereinkommens im Dezember 2016 setzte sich 
die Bundesregierung erfolgreich dafür ein, dass 
das unter deutschem Vorsitz verhandelte Mandat 
für eine Gruppe von Regierungsexpertinnen und 
-experten („Group of Governmental Experts“,
GGE) zu LAWS verabschiedet wurde, die ihre
Arbeit 2017 aufnahm. In einem ersten wichtigen
Schritt verständigten sich 2019 die
Vertragsstaaten auf die Annahme von Leitprinzipien zu
zentralen Aspekten der Verwendung autonomer
Funktionen in Waffensystemen. Die Liste der elf
Leitprinzipien umfasst unter anderem politisch
verbindliche Festlegungen zur Gültigkeit des
humanitären Völkerrechts bei Entwicklung und
Nutzung von Waffensystemen mit autonomen
Funktionen, zu menschlicher Verantwortung und
Zurechenbarkeit für Entscheidungen über deren
Einsatz sowie zum Erfordernis menschlicher
Kontrolle. Die Gruppe von Regierungsexpertinnen
und -experten wurde beauftragt, Empfehlungen
für ein normatives und operatives Rahmenwerk
für den Umgang mit LAWS zu erarbeiten.
Die Bundesregierung lehnt letale
vollautonome Waffensysteme ab, also Waffensysteme, 
die vollständig der Verfügung des Menschen 
entzogen sind, und treibt deren internationale 
Ächtung aktiv voran.
Bei der CCW-Überprüfungskonferenz im 
Dezember 2021 hatten die Vertragsstaaten 
für 2022 aufgrund starken russischen
Widerstandes nur zwei jeweils fünftägige Sitzungen 
der GGE zu LAWS in Genf vereinbaren können 
(7.–11. März und 25.–29. Juli). Ergänzend hielt der 
brasilianische Vorsitzende der Gruppe, Damico, 
drei informelle, virtuelle Sitzungen (26.–27. April, 
31. Mai – 1. Juni, 27.–29. Juni) ab.
Während die März-Sitzung der GGE vor 
dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen 
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine von 
prozeduraler russischer Blockade geprägt war, 
verliefen die inhaltlichen Diskussionen während 
der Juli-Sitzung grundsätzlich konstruktiv, auch 
wenn erneut die nach wie vor große Bandbreite 
an Verhandlungspositionen deutlich wurde.
Die Bundesregierung brachte sich aktiv in die 
Diskussion ein und versuchte, in engem
Schulterschluss mit Frankreich, Möglichkeiten für einen 
Konsens auszuloten. Der deutsch-französische 
Vorschlag von 2021, über einen Doppelansatz 
Brücken zu bauen (einerseits Verpflichtung, keine 
vollautonomen Waffensysteme zu entwickeln 
und einzusetzen, andererseits konkrete
Vorgaben zu menschlicher Kontrolle für alle anderen 
Waffensysteme mit autonomen Funktionen), fand 
verstärkt Eingang in die Diskussion. Auf Initiative 
der Bundesregierung konnte der offizielle
Unterstützerkreis für diesen Ansatz erweitert werden 
und umfasste als „Neuner-Gruppe“ schließlich 
auch Bulgarien, Finnland, Italien, Luxemburg, die 
Niederlande, Norwegen, Schweden und Spanien. 
Im Rahmen gemeinsamer Erklärungen dieser 
Gruppe konnten Positionen mit mehr Gewicht 
in die Diskussion eingebracht werden und eine 
größere Konvergenz der GGE-Teilnehmer in 
Richtung des Doppelansatzes erzielt werden.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 84 – 
V  NEUE SIChERhEItS- UND RÜStUNGSKONtROllPOlItISChE hERAUSFORDERUNGEN
85
Am 21. Oktober 2022 gaben 70 Staaten – 
darunter auch Deutschland – eine gemeinsame 
Erklärung zu LAWS im Ersten Ausschuss der VN-
Generalversammlung in New York ab. Die
Erklärung greift unter anderem den Doppelansatz 
der „Neuner Gruppe“ auf.
Letztlich gelang es der GGE jedoch nicht, den 
notwendigen Konsens zur Verabschiedung eines 
Abschlussberichts herzustellen, der die teils 
guten Diskussionen und erneuten inhaltlichen 
Fortschritte des Jahres 2022 reflektiert. Beim 
CCW-Vertragsstaatentreffen (16.–18. November) 
konnten für 2023 erneut nur zehn
Sitzungstage vereinbart werden, obwohl zahlreiche 
Staaten – darunter auch Deutschland – 20 Tage 
gefordert hatten, um der Gruppe ausreichend 
Zeit für die erforderlichen, substanziellen
Diskussionen zu gewähren.
4.  Unbemannte Luftfahrzeuge
Unbemannte Luftfahrzeuge („Unmanned Aircraft 
Systems“, UAS; umgangssprachlich: „Drohnen“) 
sind fliegende Trägersysteme, die unter anderem 
auch zu militärischen Aufklärungszwecken in 
Krisen- und Konfliktgebieten eingesetzt werden. 
Über 100 Staaten weltweit nutzen UAS inzwischen 
militärisch, ein stetig wachsender Anteil davon 
hat auch bewaffnete Drohnen im Einsatz. Die 
Bundesregierung hat sich 2017 in der Gruppe von 
Regierungsexpertinnen und -experten (GGE) im 
Rahmen des VN-Waffenregisters, das einen
weltweiten Überblick über die Bestände konventioneller 
Waffen gibt, erfolgreich dafür eingesetzt, dass UAS 
analog zu bewaffneten bemannten Flugzeugen 
behandelt werden. Entsprechend können
Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber in getrennten 
Kategorien als bemannte und unbemannte 
Luftfahrzeuge an das VN-Waffenregister
gemeldet werden. Um der Gefahr der Proliferation 
und Nutzung von Drohnen durch
nichtstaatliche Akteure vorzubeugen, initiierte Deutschland 
gemeinsam mit den USA einen internationalen 
Gesprächsprozess, der im September 2019 in 
die Verabschiedung des „Berlin Memorandum 
of Good Practices to Counter Unmanned Aerial 
System Threats“ durch den Ministerrat des Global 
Counterterrorism Forum mündete.
Bereits seit langem werden UAS von den
Güterlisten der einschlägigen Export kontroll-Regime 
wie z. B. des Trägertechnologie-Kontrollregime 
MTCR erfasst und in diesen Foren diskutiert.
Sowohl im völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine als auch im Krieg 
zwischen Armenien und Aserbaidschan 2020 
zeigte sich die große Bedeutung von UAS für 
den Verlauf militärischer Konflikte. Insgesamt 
ist weltweit ein erheblicher Anstieg der
Verwendung von UAS zu beobachten, sowohl durch 
Staaten als auch durch nichtstaatliche Akteure, 
wie auch die Konflikte in Äthiopien, Libyen 
und Syrien zeigen.
Die Bundesregierung setzt sich weiter dafür ein, 
bewaffnete Drohnen verstärkt in internationale 
Kontrollregime einzubeziehen. 2022 hat sie sich 
in Konsultationen mit Partnern für die
multilaterale Erarbeitung von Einsatzprinzipien 
für die militärische Nutzung bewaffneter 
Drohnen ausgesprochen.
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86
5.  Weltraumsicherheit
Viele moderne Dienste des täglichen Lebens, 
wie Kommunikation über Telefon und Internet, 
die Nutzung von Ortungssystemen, die schnelle 
Hilfe in Katastrophenfällen oder Erd-, Wetter- 
und Klimabeobachtung, sind ohne zuverlässig 
funktionierende Weltraumsysteme (Satelliten) 
nicht denkbar. Deutschland ist, wie viele andere 
Staaten, im zivilen wie im militärischen Bereich 
auf den freien Zugang zum Weltraum sowie 
auf die friedliche und nachhaltige Nutzung des 
Weltraums und den Schutz damit verbundener 
kritischer Infrastruktur angewiesen. Damit
einhergehen vielfältige Herausforderungen, darunter 
die rapide wachsende Anzahl von staatlichen und 
privaten Satelliten, der zunehmend knappe Raum 
auf den verschiedenen Erdumlaufbahnen und die 
wachsende Gefahr, die von Weltraumschrott für 
Satelliten ausgeht.
Aufgrund ihrer hohen zivilen und militärischen 
Bedeutung und ihrer Verwundbarkeit können 
kritische Weltrauminfrastrukturen aber auch 
zu möglichen Zielen von kinetischen und 
nicht-kinetischen Angriffen werden.
Gleichzeitig fehlt es an klaren Regeln und Normen für 
verantwortungsvolles Verhalten und
Rüstungskontrolle im Weltraum. Der Weltraumvertrag 
von 1967 verbietet zwar die Stationierung von 
Massenvernichtungswaffen im All und sieht einen 
Konsultationsmechanismus im Falle
schädlicher Beeinträchtigung vor, enthält aber keine 
darüber hinausgehenden spezifischen Regeln zur 
Sicherheits- und Vertrauensbildung.
Die Übergänge zwischen ziviler und militärischer 
Nutzung von Weltraumsystemen können fließend 
sein. Satelliten, die andere Satelliten reparieren, 
auftanken oder kontrolliert aus der
Umlaufbahn bewegen und so entsorgen können, sind ein 
wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Nutzung 
des Weltraums. Dieselben Fähigkeiten können 
jedoch auch gegen Weltraumsysteme anderer 
Staaten und damit als Waffe eingesetzt werden. 
Ähnlich dem Cyberraum erfordert der
Weltraum daher neue konzeptionelle Ansätze der 
Sicherheits- und Vertrauensbildung.
Die Schaffung international geltender Regeln 
und Maßnahmen, die die friedliche und
nachhaltige Nutzung des Weltraums erlauben,
Gefahren für Raumfahrtaktivitäten reduzieren und 
ein Wettrüsten im Weltraum verhindern, bleibt 
ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Dies kann 
wirkungsvoll nur im multilateralen Rahmen
gelingen. Im VN-Rahmen hat der Ausschuss für die 
friedliche Nutzung des Weltraums („Committee 
on the Peaceful Uses of Outer Space“, COPUOS) 
Empfehlungen für Regelungen für eine
nachhaltige und friedliche Weltraumnutzung entwickelt 
(„Guidelines for the Long-term Sustainability of 
Outer Space Activities“). Die Abrüstungskonferenz 
in Genf diskutiert Regelungen zur Verhinderung 
eines Wettrüstens im Weltraum („Prevention of an 
Arms Race in Outer Space“, PAROS). Auch der Erste 
Ausschuss der VN-Generalversammlung widmet 
sich jedes Jahr dem Thema Weltraumsicherheit.
Traditionelle rüstungskontrollpolitische Konzepte 
einer rein quantitativen Begrenzung oder eines 
Verbots bestimmter Waffen („objektorientiert“), 
wie seit vielen Jahren von Russland und China 
gefordert, greifen zu kurz. Aufgrund des Dual-
Use-Charakters von Weltraumsystemen lässt sich 
eine „Waffe“ im Weltraum nur schwer definieren 
und verifizieren. Die Bundesregierung verfolgt 
daher gemeinsam mit ihren Partnern einen
„verhaltensbasierten“ Ansatz, der auf die Vermeidung 
bestimmter bedrohlicher bzw. konfliktträchtiger 
Verhaltensweisen abzielt (z. B. schädliche
Einwirkungen auf Satelliten anderer Staaten).
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Im Jahr 2022 gelang es, der internationalen 
Ächtung von erdgestützten destruktiven 
Anti-Satelliten-Tests ein gutes Stück näher 
zu kommen. Solche Tests, bei denen eigene 
Satelliten durch boden-, see- oder luftgestützte 
Raketen abgeschossen werden, wurden in der 
Vergangenheit durch verschiedene Staaten 
und zuletzt durch Russland im November 2021 
erfolgreich durchgeführt. Der dabei entstehende 
Weltraumschrott kann andere
Weltraumsysteme, aber auch die Besatzung der
Internationalen Raumstation (ISS), gefährden und die 
Nutzung bestimmter Erdumlaufbahnen auf
Jahrzehnte einschränken oder gar verhindern.
Eine Reihe von Staaten haben 2022
politischverbindliche Selbstverpflichtungen erklärt, auf 
derartige Tests zu verzichten (unter anderem 
die USA, Kanada, Neuseeland, Japan,
Deutschland, das Vereinigte Königreich, Frankreich). 
Eine Resolution des Ersten Ausschusses der 
VN-Generalversammlung, die auch alle anderen 
Staaten aufruft, von solchen Tests abzusehen, 
wurde mit überwältigender Mehrheit (154 
Staaten) verabschiedet. Russland und China 
haben der Resolution zwar nicht zugestimmt, die 
internationale Gemeinschaft hat aber ein
deutliches Zeichen gesetzt, dass solche Tests mit einer 
friedlichen und verantwortungsvollen Nutzung 
des Weltraums nicht vereinbar sind.
Diese Resolution ist ein gutes Beispiel dafür, dass 
die Verständigung auf internationale Normen, 
Regeln und Prinzipien für verantwortungsvolles 
Verhalten im Weltraum ein erster, konkreter 
Schritt für mehr Sicherheit, Vertrauensbildung 
sowie zur Verhinderung eines
Rüstungswettlaufs sein kann. Sie ist damit ein Ergebnis der 
2020 von der Bundesregierung gemeinsam mit 
gleichgesinnten Partnerländern und unter der 
Führung des Vereinigten Königreichs ins Leben 
gerufenen Initiative „Reducing Space Threats 
through Rules, Principles and Norms for
Responsible Behaviours“, die den internationalen
Austausch über Bedrohungen und Sicherheitsrisiken 
sowie die Erarbeitung möglicher Regeln für 
verantwortungsvolles Staatenverhalten zum Ziel 
hat. In einer durch die VN-Generalversammlung 
mandatierten, allen Mitgliedstaaten
offenstehenden Arbeitsgruppe (OEWG) werden derzeit 
bestehende Regelwerke bewertet, existierende 
und zukünftige Bedrohungen und
Sicherheitsrisiken diskutiert und erste Verhaltensprinzipien 
erarbeitet. 2022 fanden die ersten beiden der 
insgesamt vier, jeweils einwöchigen Sitzungen 
statt. Deutschland bringt sich aktiv mit eigenen 
Konzepten und Vorschlägen ein und arbeitet 
über die traditionellen Partner hinaus auch 
mit NAM-Staaten („Non-Aligned Movement“) 
eng zusammen. Die Ergebnisse dieser
Arbeitsgruppe sollen in einem Abschlussbericht an 
den VN-Generalsekretär im Sommer 2023
vorgestellt werden.
Eine wesentliche Grundlage zur Beobachtung, 
Bewertung und Verifikation von Ereignissen im 
Weltraum sowie zur Vermeidung von
Fehleinschätzungen ist die Fähigkeit zur
Weltraumüberwachung („Space Situational Awareness“). Diese 
Aufgabe übernimmt in Deutschland das
ressortgemeinsam betriebene Weltraumlagezentrum in 
Uedem. Damit leistet die Bundesregierung auch 
Beiträge zum internationalen und europäischen 
Austausch von Weltraumlagedaten (unter 
anderem im „EU Space Surveillance and
Tracking Programm“, das gemäß EU-
Weltraumverordnung zu einem integralen Bestandteil der 
EU-Weltraumüberwachung aufwächst).
Die Umsetzung des 2021 veröffentlichten EU-
Aktionsplans zum für die nachhaltige und 
sichere Nutzung des Weltraums besonders 
wichtigen Thema einer
Weltraumverkehrsordnung („Space Traffic Management“) wurde 
im Berichtsjahr durch eine gemeinsame
Mitteilung der Europäischen Kommission und des 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 87 – 
V  NEUE SIChERhEItS- UND RÜStUNGSKONtROllPOlItISChE hERAUSFORDERUNGEN
88
Hohen Vertreters der Union für Außen- und 
Sicherheitspolitik an das Europäische
Parlament und den Rat fortgesetzt und vertieft. Auf 
Basis von Ratsschlussfolgerungen von Juni 2022 
wurden weitere Schritte hin zu einer besseren 
Koordinierung des wachsenden
Weltraumverkehrs eingeleitet.
Die NATO hat bereits 2019 eine
Weltraumstrategie („Overarching Space Policy“)
verabschiedet, die vor allem auf Koordinierung und 
Informationsaustausch abzielt. Der Weltraum 
wurde als Dimension der Operationsführung 
(neben Land, See, Luft und Cyber) anerkannt. Im 
Oktober 2020 wurde die Gründung eines NATO 
Space Centre in Ramstein beschlossen. Auf dem 
NATO-Gipfel 2021 in Brüssel wurde festgehalten, 
dass der NATO-Rat auch bei einem Angriff auf 
Weltraumsysteme den Bündnisfall nach Art. 
5 feststellen kann. Diese sicherheitspolitische 
Relevanz des Weltraums wurde im
Berichtsjahr auch im neuen Strategischen Konzept der 
NATO bestätigt.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 88 – 
89
VI   
 
 Vermittlung abrüstungspolitischer 
Kenntnisse
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 89 – 
VI  VERMIttlUNG ABRÜStUNGSPOlItISChER KENNtNISSE
90
1.  Nachwuchsförderung in Deutschland
Seit dem Ende des Kalten Krieges ist in
Deutschland die ehemals bedeutende und international 
anerkannte wissenschaftliche Expertise in den 
Bereichen Rüstungskontrolle, Abrüstung,
Verifikation und Risikotechnologie stark
rückläufig. Der zuletzt beobachtete Abbau von 
Rüstungskontrollregimen in Europa und die 
Lehren aus dem völkerrechtswidrigen russischen 
Angriffskrieg auf die Ukraine, die gewachsene 
Rolle Chinas, das bisher kaum
rüstungskontrollpolitisch engagiert ist, sowie neue Technologien 
schaffen unverändert einen zusätzlichen Bedarf 
an entsprechenden Kenntnissen, auch zum Zweck 
der Politikberatung.
Der Wissenschaftsrat hatte in seiner Evaluierung 
2019 festgestellt, dass es eine erfreulich hohe Zahl 
an Masterstudienplätzen im Bereich Friedens- 
und Konfliktforschung gibt, dass diese jedoch 
weitgehend im politikwissenschaftlichen Feld
angesiedelt sind. Gerade im naturwissenschaftlichen 
bzw. technischen Bereich bestehe ein wachsender 
Bedarf. So bedauerte der Wissenschaftsrat, 
dass es in Deutschland keinen entsprechenden 
Promotionsstudiengang oder ein
Graduiertenkolleg gibt und betonte die Notwendigkeit, gerade 
im interdisziplinären Bereich zwischen
Sozialsowie Natur- und Technikwissenschaften die 
Förderung auszubauen. Vor diesem Hintergrund 
stärkt das Bundesministerium für Bildung und 
Forschung (BMBF) die interdisziplinäre Vernetzung 
in der Friedens- und Konfliktforschung im Rahmen 
einer mit zunächst 30 Millionen Euro dotierten 
Förderbekanntmachung. Zur gezielten
Nachwuchsförderung finanziert das Auswärtige Amt 
zudem seit 2019 zwei komplementäre
Projektvorhaben mit dem Institut für Friedensforschung 
und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg 
(IFSH) und dem Leibniz-Institut Hessische Stiftung 
Friedens- und Konfliktforschung (HSFK). Damit soll 
in Deutschland wieder gezielt Expertise, auch im 
wissenschaftlichen Nachwuchsbereich, in diesem 
für die regelbasierte Weltordnung und die globale 
Sicherheit zentralen Themenfeld geschaffen 
werden. Mit Unterstützung des Auswärtigen Amts 
lief das Doktorandenprogramm mit der HSFK 
2019 an. Vier Doktorandinnen und Doktoranden 
erhalten über einen Zeitraum von fünf Jahren die 
Möglichkeit zu einer Dissertation im Bereich der 
Rüstungskontrolle. Das „Forschungs- und
Transferprojekt Rüstungskontrolle und neue
Technologien“ des IFSH lief bis Ende 2022 und wird 
für weitere vier Jahre fortgesetzt, diesmal inkl. 
zweier Stipendien für Naturwissenschaftlerinnen 
und Naturwissenschaftler. Ende 2022 waren 
am IFSH im Rahmen des Projekts zehn
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, von denen drei 
dem wissenschaftlichen Nachwuchs zuzurechnen 
sind. Darüber hinaus nimmt das Auswärtige Amt 
eine Anschubfinanzierung zur Einrichtung eines 
Forschungs- und Transferclusters „Natur- und 
technikwissenschaftliche
Rüstungskontrollforschung“ zwischen zunächst der HSFK, der
Universität Gießen und der TU Darmstadt ab 2023 vor.
Das Management des Doktorandenprogramms 
liegt bei der HSFK, die in enger Abstimmung 
mit dem Auswärtigen Amt einen
bedarfsgerechten Aufbau von Expertise sicherstellt. 
Die Promotionsstellen sind paritätisch mit je 
zwei Frauen und Männern besetzt worden. 
Die Gesamtkosten belaufen sich auf knapp 
1,5 Millionen Euro, von denen das Auswärtige 
Amt ca. 60 Prozent, die HSFK die restlichen 
40 Prozent trägt.
Die HSFK wird zudem als Mitglied der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz 
vom BMBF gemeinsam mit den Ländern im Um-
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 90 – 
VI  VERMIttlUNG ABRÜStUNGSPOlItISChER KENNtNISSE
91
fang von insgesamt rund 5 Millionen Euro pro 
Jahr institutionell gefördert. Rüstungskontrolle 
und Abrüstung gehören zu den Kernthemen 
ihrer Forschungs- und Transfertätigkeiten.
Das „Forschungs- und Transferprojekt
Rüstungskontrolle und neue Technologien“ des IFSH 
unterteilt sich in vier themenspezifische 
Forschungsvorhaben: (1) Nukleare
Rüstungskontrolle und Massenvernichtungswaffen; 
(2) Emerging Technologies und präventive 
Rüstungskontrolle; (3) Konventionelle
Rüstungskontrolle; (4) Zukunftsfragen der europäischen 
Friedens- und Sicherheitsordnung. Das
Querschnittsvorhaben Wissenstransfer in Politik und 
Zivilgesellschaft speist die am IFSH erarbeiteten 
Forschungsergebnisse in die politische und
zivilgesellschaftliche Debatte ein. Vor dem
Hintergrund der volatilen sicherheitspolitischen Lage 
greift das IFSH auch neue Fragestellungen auf.
Das Projekt war zunächst auf vier Jahre (2019–
2022) angelegt. Die Förderung seitens der 
Bundesregierung belief sich auf bis zu 1 Million 
Euro pro Jahr. Im Rahmen einer Überprüfung 
zur Hälfte der Förderperiode bescheinigte ein 
hochrangiges Expertinnen- und
Expertengremium dem IFSH eine beeindruckende 
Leistung. Das Projekt habe einen erheblichen 
wissenschaftlichen Mehrwert erbracht;
besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung 
der Nachwuchsförderung. Das Expertinnen- und 
Expertengremium empfahl nachdrücklich, eine 
mehrjährige Förderung über 2022 hinaus
fortzusetzen. Der Empfehlung folgend wird das Projekt 
für weitere vier Jahre bis 2026 gefördert.
Für die Förderung des wissenschaftlichen 
Nachwuchses für die naturwissenschaftlichen 
und technologischen Fragestellungen in der 
Friedens- und Konfliktforschung sind damit 
Grundlagen gelegt, die quantitativ ausgebaut 
und verstetigt werden müssen, um den
Anforderungen des Wissenschaftsrates zu
entsprechen und eine breite wie tiefe Expertise in 
Deutschland nachhaltig zu sichern.
2.  VN-Abrüstungsstipendiatenprogramm
Die Förderung internationaler junger
Nachwuchskräfte im Themenbereich Abrüstung,
Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung ist der
Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Aus diesem 
Grunde unterstützt sie das „United Nations 
Programme of Fellowships on Disarmament“. 
Hierbei absolvieren rund 25 Stipendiatinnen und 
Stipendiaten ein zehnwöchiges, praxisorientiertes 
Programm des VN-Büros für Abrüstungsfragen 
(UNODA) in Genf, New York, Wien, Berlin, Den 
Haag und weiteren Städten weltweit.
Die Reise des VN-Abrüstungsstipendiatinnen- 
und -stipendiatenprogramms konnte 2022 nach 
einer coronabedingten Pause wieder
durchgeführt werden. Auf Einladung der
Bundesregierung erhielten 24 Teilnehmende aus
verschiedenen Regionen der Welt während ihres 
dreitätigen Aufenthaltes in Deutschland einen 
vertieften Einblick in unterschiedliche
Abrüstungsthemen. Während des Besuchs der
Disarmament Fellows in Berlin fanden verschiedene 
Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern 
von im Abrüstungsbereich aktiven Institutionen, 
Denkfabriken und des Auswärtigen Amtes zum 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 91 – 
VI  VERMIttlUNG ABRÜStUNGSPOlItISChER KENNtNISSE
92
Thema Weltraum, konventionelle und nukleare 
Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie zum 
Deutschen Biosicherheitsprogramm statt. Das 
Auswärtige Amt wird das Programm weiterhin 
15 Siehe beispielsweise: Waffenhandelsvertrag Artikel 7(4) zu geschlechterbasierter Gewalt (2014, Arms Trade Treaty); VNSR 
Resolutionen 2117 (2013); 2200 (2015); VNGV Resolutionen 65/69 (2010); 67/48 (2012); 68/33 (2013); 69/61 (2014); Dritte
Überprüfungskonferenz VN-Kleinwaffen-Aktionsprogramm 2018; Für eine komplette Liste siehe Tabelle 1: Small Arms Survey (2019): 
Gender-responsive Small Arms Control: A Practical Guide (S. 36-37).
16 Siehe https://www.unidir.org/gender-balance
unterstützen und plant, den gewinnbringenden 
Austausch mit den Abrüstungsstipendiatinnen 
und Abrüstungsstipendiaten auch im nächsten 
Jahr wieder zu fördern.
3.  Gendersensible Abrüstung und Rüstungskontrolle und
Partizipation von Frauen
Die VN-Sicherheitsratsresolution 1325 (2000) 
zu Frauen, Frieden und Sicherheit fordert eine 
verstärkte Einbeziehung und eine aktivere und 
gleichberechtigte Rolle von Frauen in allen 
Phasen des Konfliktlösungszyklus. Dies ist auch 
für den Bereich Abrüstung und Rüstungskontrolle 
relevant: Besitz und Missbrauch von Waffen 
verstärken strukturelle Gewalt und verfestigen 
ungleiche Machtverhältnisse. Weltweit besitzen 
Frauen überwiegend weniger Waffen, sind aber 
überproportional von deren negativen
Auswirkungen betroffen.
In multilateralen Verträgen und Instrumenten 
finden Genderaspekte zunehmend 
mehr Beachtung. 15 Die Auswirkungen 
geschlechterspezifischer sozialer und kultureller 
Normen („Gender“) und die Notwendigkeit der 
Gleichberechtigung aller Geschlechter finden 
aber weiter zu selten Eingang in Maßnahmen 
der Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung – mit Folgen für deren Effektivität. 
Laut einer UNIDIR-Studie waren zwischen 2008 
und 2018 höchstens 37 Prozent der
Delegationsmitglieder in diesen Verhandlungen und 
Konferenzen weiblich. 16
Die gleichberechtigte, uneingeschränkte und 
effektive Beteiligung von Frauen an allen 
politischen Prozessen sowie bei Planung und 
Umsetzung ist aus Sicht der Bundesregierung in 
vielen Bereichen Voraussetzung für eine
wirksame Rüstungskontrollpolitik, unter anderem bei 
der Kleinwaffenkontrolle. Die Bundesregierung 
setzt sich daher gemeinsam mit ihren Partnern 
für die verstärkte Beachtung von Genderaspekten, 
Gender-Mainstreaming und Nachhaltigkeit als 
Querschnittsthemen im Bereich Abrüstung und 
Rüstungskontrolle ein.
Die Bundesregierung setzte sich 2022 auch 
im Rahmen der von Deutschland geförderten 
Projekte vielfältig für eine stärkere
Berücksichtigung von Genderaspekten in den Bereichen 
Abrüstung und Rüstungskontrolle ein.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 92 – 
VI  VERMIttlUNG ABRÜStUNGSPOlItISChER KENNtNISSE
93
Eine von der Bundesregierung geförderte
Datenbank unter dem Namen „WoX“ („Women
Experts‘ Network“) dient der Identifizierung und 
Förderung von Expertinnen im Bereich Außen- 
und Sicherheitspolitik und ist seit 2020 offiziell 
verfügbar. Das Netzwerk umfasst mittlerweile 
über 800 Expertinnen.
Zudem wird die Ausbildung von Expertinnen 
durch Stipendienprogramme, in
Zusammenarbeit mit der OSZE oder UNODA, sowie
Vernetzungsveranstaltungen gefördert.
Deutschland gehört zu den Initiatoren des 
2019 gegründeten Netzwerks für eine
gleichberechtigte Kleinwaffenkontrolle („Gender 
Equality Network for Small Arms Control“, 
GENSAC). GENSAC besteht aus Vertreterinnen 
und Vertretern aus West- und Ostafrika, dem 
Westbalkan sowie Lateinamerika und zielt 
auf gleichberechtigte Teilhabe sowie
Berücksichtigung von Genderfragen in allen Bereichen 
der Kleinwaffenkontrolle ab. Am 30.–31. Mai 
2022 fand in Berlin ein überregionales
Vernetzungstreffen von GENSAC-Mitgliedern zum 
Thema „Galvanizing action for bulletproof
inclusion – Creating synergy among actors
advancing cross-regional gender responsive small arms 
control“ statt. Am Rande des 8. Staatentreffens 
des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms stellte 
GENSAC am 28. Juni 2022 den im Rahmen des 
Projekts erstellten Bericht zu „Linkages between 
Men and Masculinities in Small Arms Control“ 
bei einem virtuellen Side Event vor.
Im Rahmen der Konferenz „Shaping Feminist 
Foreign Policy“, die am 12. September 2022 auf 
Einladung von Bundesministerin Baerbock im 
Auswärtigen Amt stattfand, widmete sich eine 
der Diskussionsrunden dem Thema „A
gender lens on arms control, non-proliferation 
and disarmament“. Im Kreis der beteiligten 
Expertinnen und Experten bestand
Einvernehmen zur Notwendigkeit der Einbeziehung 
von Genderaspekten in
rüstungskontrollpolitische Prozesse.
Um eine bessere Erkenntnisgrundlage zu den 
Zusammenhängen von Gender und
Rüstungskontrolle bzw. Abrüstung zu gewährleisten, sind 
nach Genderkriterien aufgeschlüsselte
Datenerhebungen und deren Analyse notwendig. 
Die Bundesregierung unterstützte daher auch 
2022 Forschungsvorhaben und
Veröffentlichungen verschiedener Institute, bspw. zur 
Rolle von Frauen bei der Eindämmung illegaler 
Proliferation von Kleinwaffen oder mit Blick auf 
die Berücksichtigung von Genderaspekten im 
Umgang mit Munition.
Darüber hinaus setzte sich die Bundesregierung 
auch 2022 über das VN-
Kleinwaffenaktionsprogramm in der VN-Generalversammlung 
für eine Verankerung und Stärkung der 
Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit als
Querschnittsmaßnahme ein.
Zudem hielt die Bundesregierung Projektpartner 
im Bereich der Klein- und Leichtwaffenkontrolle 
auch im Berichtszeitraum dazu an, mindestens 
30 Prozent Partizipation von Frauen bei
Aktivitäten sicherzustellen sowie geschlechts- und 
altersspezifische Daten zur Stärkung der 
Effektivität ihrer Maßnahmen zu erheben.
Das ZVBw baut seine Expertise und sein 
Engagement im Bereich Gendersensible 
Rüstungskontrolle weiter aus. Im Rahmen 
nationaler und internationaler Ausbildungs- 
und Schulungsmaßnahmen sensibilisierte 
es auch 2022 gezielt für die Notwendigkeit 
gendersensibler Betrachtungen und Ansätze im 
Bereich der Klein- und Leichtwaffenkontrolle.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 93 – 
VI  VERMIttlUNG ABRÜStUNGSPOlItISChER KENNtNISSE
94
Um die Implementierung der Agenda Frauen, 
Frieden, Sicherheit in der Organisation für 
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 
(OSZE) voranzutreiben, hat die Bundesregierung 
im OSZE-Forum für Sicherheitskooperation 
(FSK) seit September 2022 die Koordinierung des 
Themas für den FSK-Vorsitz übernommen.
Im Rahmen des deutschen Vorsitzes der G7-
geführten Globalen Partnerschaft (GP) gegen 
die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen und -materialien verabschiedeten die 
GP-Mitglieder am 6. Oktober 2022 in Berlin 
die „Berliner Handlungslinien“, in der sie sich 
verpflichteten, Geschlechtergleichstellung 
i. R. ihrer Projektarbeit für biologische
Sicherheit, die Ziele der VNSR-Resolution 1325 (2000)
und der VNGV-Resolution 75/48 (2020)
umzusetzen. Dies wurde von Deutschland auch bei
der Planung der vierten Phase des Deutschen
Biosicherheitsprogramms (2023–2025)
beachtet. Die fünf umsetzenden Institutionen des
Programms fördern im Rahmen ihrer
Projektarbeit gezielt die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen auf allen Ebenen. Die GP-Mitglieder
verpflichteten sich zudem, die
Aufmerksamkeit für genderspezifische Auswirkungen von
biologischen Bedrohungen zu erhöhen. Auf
einer vom deutschen Vorsitz am 7. Oktober 2022
ausgerichteten GP-Konferenz zu aktuellen
Biosicherheitsrisiken befasste sich ein Panel mit
„Biosicherheit und Gender“. Deutschland ist im
Rahmen der GP-Initiative für biologische
Sicherheit in Afrika mit Arbeitsgruppenleiterinnen und
-leitern Teil eines Frauennetzwerks.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 94 – 
95
VII   
  
Regime und Maßnahmen 
der Exportkontrolle sowie 
zur Eindämmung von 
Proliferationsgefahren
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 95 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
96
1.  EU-Strategie gegen die Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen
Am 12. Dezember 2003 verabschiedete der 
Europäische Rat die Strategie gegen die
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Damit 
legte die EU das Fundament für ihr Engagement 
zur Stärkung des multilateralen Regelwerks,
insbesondere den Ausbau der Verifikations- und 
Durchsetzungsinstrumente, sowie ferner für die 
Stärkung der Exportkontrollregime, den Ausbau 
der internationalen Zusammenarbeit sowie eine 
Vertiefung des politischen Dialogs mit
Drittstaaten zu Nichtverbreitung, Abrüstung und 
Rüstungskontrolle. Hierzu definiert und finanziert 
die EU regelmäßig konkrete Projekte durch 
Ratsschlussfolgerungen und Ratsentscheidungen. 
2008 verabschiedete der Rat der EU
Handlungslinien, die eine bessere Koordinierung der EU-
Maßnahmen im Bereich des Kampfes gegen
Massenvernichtungswaffen einleitete. Im Oktober 2013 
wurde dieses Dokument durch einen Aktionsplan 
ergänzt, der Bereiche identifizierte, in denen das 
EU-Instrumentarium bei der Nichtverbreitung 
von Massenvernichtungswaffen gestärkt und 
die Kohärenz des Handelns der EU weiter
erhöht werden sollte.
Die EU hat sich entsprechend ihrer Strategie 
auch 2022 für Nichtverbreitung, Abrüstung und 
Rüstungskontrolle eingesetzt und dafür
zahlreiche Maßnahmen gefördert. So unterstützte 
die EU unter anderem die organisatorischen 
und konzeptionellen Vorbereitungen des
Vorsitzenden Zlauvinen für die 10. NVV
Überprüfungskonferenz im August 2022. Sie förderte 
die CTBTO sowie das internationale Monitoring-
System des Atomteststoppvertrags. Im 20. Jahr des 
Bestehens des Haager Verhaltenskodex (HCoC) 
gegen die Verbreitung ballistischer Flugkörper 
hat sich die EU für die Universalisierung dieser 
transparenzschaffenden Vertrauensbildenden 
und Maßnahme eingesetzt. Die EU unterstützte 
insbesondere auch die OVCW. Bei den geförderten 
Projekten handelt es sich unter anderem um den 
Aufbau eines Zentrums für Chemie und
Technologie der OVCW („ChemTech Center“) sowie 
um Maßnahmen zur Unterstützung der
Untersuchung der Chemiewaffeneinsätze in Syrien. Die 
EU unterstützte 2022 Maßnahmen zur Stärkung 
des Biowaffenübereinkommens (BWÜ). Hierzu 
zählten Demarchen in Nichtvertragsstaaten des 
BWÜ, um diese zur Unterzeichnung bzw.
Ratifizierung des BWÜ zu bewegen. 2022 trat Namibia 
dem Übereinkommen bei. Die EU finanzierte 
das Sponsoring-Programm des VN-
Abrüstungsbüros, welches die Teilnahme von Delegierten aus 
Entwicklungsländern an der 9.
Überprüfungskonferenz des BWÜ vom 28. November bis 16. 
Dezember 2022 ermöglichte. Auch führte sie, in 
Zusammenarbeit mit Regionalorganisationen, 
Projekte zur Stärkung der regionalen biologischen 
Sicherheit in Lateinamerika und der Ukraine 
durch und förderte den Mechanismus des VN-
Generalsekretärs (UNSGM), den bisher einzigen 
internationalen Mechanismus zur Untersuchung 
eines vermuteten Einsatzes biologischer Waffen.
Die EU setzte die Förderung des europäischen 
Netzwerks unabhängiger Think Tanks im
Bereich Abrüstung, Rüstungskontrolle und
Nichtverbreitung fort. Im Dezember 2022 fand der 
jährliche Dialog zwischen der EU, den EU-
Mitgliedstaaten und den USA zu Abrüstungs- und 
Rüstungskontrollfragen in Brüssel statt.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 96 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
97
2.  Exportkontrollen im Nuklearbereich (Nuclear Suppliers
Group und Zangger-Ausschuss)
17 Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Argentinien, Australien, Belarus, Brasilien, China, Island, Japan, Kanada, Kasachstan, Republik Korea, 
Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Russland, Schweiz, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, die USA und das Vereinigte Königreich
Die „Nuclear Suppliers Group“ (NSG) ist ein 
Zusammenschluss nuklearer Lieferstaaten 17, 
deren Ziel es ist, die Verbreitung von
nuklearwaffenrelevanten Gütern und Technologien zu 
verhindern. Zu diesem Zweck vereinbaren die 
teilnehmenden Staaten der NSG gemeinsame 
Listen von Gütern und Technologien, die für die 
Entwicklung von Nuklearwaffen missbraucht 
werden können. Gleichzeitig aktualisiert die NSG 
regelmäßig ihre Richtlinien, denen die Exporte 
derartiger Güter unterliegen. Nach dem
sogenannten „Catch-all“-Prinzip sind auch Exporte 
nicht gelisteter Güter genehmigungspflichtig, 
wenn der begründete Verdacht besteht, dass die 
Güter für Nuklearwaffenzwecke missbraucht 
werden sollen. Die Umsetzung der nicht
rechtlich, sondern nur politisch bindenden Beschlüsse 
erfolgt national, innerhalb der EU durch die EU-
Dual-Use-Verordnung 2021/821. Die NSG beruht 
wie die anderen Exportkontrollregime nicht auf 
einem völkerrechtlichen Vertrag, sondern auf der 
politischen Selbstbindung der Teilnehmerstaaten. 
Das Regime arbeitet zudem auf Konsensbasis und 
seine Arbeit unterliegt einem strengen
Vertraulichkeitsprinzip.
Neben der NSG besteht mit dem „Zangger-
Ausschuss“ (benannt nach seinem ersten 
Vorsitzenden) ein weiteres nichtvertragliches 
nukleares Exportkontrollregime, welches
Anfang der 1970er Jahre gegründet wurde. Der 
Zangger-Ausschuss bezieht sich – im Unterschied 
zur NSG – unmittelbar auf den Nuklearen NVV. 
Die vom Zangger-Ausschuss festgelegte Liste der 
kontrollierten Güter wird „trigger list“ genannt, 
weil der Export der betreffenden Güter wegen 
der Gefahr des missbräuchlichen Einsatzes für 
die Kernwaffenproduktion die Notwendigkeit 
von Sicherungsmaßnahmen der IAEO auslöst. In 
der Praxis orientiert sich der Zangger-Ausschuss 
mittlerweile ausschließlich an den Kontrolllisten 
der NSG. Wie auch für die NSG gelten für die 
Arbeit im Zangger-Ausschuss das Konsens- sowie 
Vertraulichkeitsprinzip.
Im Juni 2022 fand in Warschau das Plenartreffen 
der NSG statt, bei dem es gelang, den
erforderlichen Konsens für jene Entscheidungen zu 
treffen, die für den Fortbestand der NSG und ihre 
Arbeit erforderlich sind. So konnte Argentinien 
als neuer Vorsitz für 2022/23 bestätigt werden. 
Beschlossen wurde auch die zwecks
Veröffentlichung alle drei Jahre erfolgende Übermittlung 
der aktualisierten NSG-Kontrollliste an die 
Internationale Atomenergiebehörde (IAEO). 
Das Plenum bestätigte zudem den Vorsitz der 
ständigen Arbeitsgruppe der NSG („Consultative 
Group“) durch eine Expertin des BAFA für ein 
weiteres Jahr. Während die Arbeit in Warschau 
auf Expertinnen- und Expertenebene erfolgreich 
abgeschlossen wurde, konnte im diesjährigen 
Plenum – im fünften Monat des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die 
Ukraine – kein Konsens auf eine öffentliche
Erklärung erzielt werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 97 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
98
Aktuelle inhaltliche Themen der NSG sind, wie 
auch bei anderen Exportkontrollregimen, unter 
anderem der Umgang mit dem unbeabsichtigten 
immateriellen Transfer
(nuklearwaffenrelevanter) Technologie („Intangible Technology 
18 Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Argentinien, Australien, Indien, Island, Japan, Kanada, Republik Korea, Mexiko, Neuseeland, 
Norwegen, Schweiz, Türkei, Ukraine, die USA und das Vereinigte Königreich
Transfer“, ITT), also u. a. Know-how, sowie
Compliance-Programme in Unternehmen und die 
fortwährende Aktualisierung der NSG-
Kontrolllisten, um technologische Entwicklungen im 
Nuklearbereich abzubilden.
3.  Australische Gruppe für Exportkontrolle im Bereich
biologischer Agenzien und Chemikalien sowie zugehöriger
Herstellungsausrüstung
Die Australische Gruppe (AG) ist das
internationale Exportkontrollregime für bestimmte 
Chemikalien und biologische Agenzien sowie 
weitere Dual-Use-Güter und -Technologien, die 
zur Herstellung biologischer oder chemischer 
Waffen missbraucht werden können. Der Einsatz 
von Chemiewaffen im irakisch-iranischen Krieg 
war Anlass für zehn westliche Staaten, unter 
ihnen Deutschland, ab 1985 ihre Exportkontrollen 
für Dual-Use-Chemikalien zu koordinieren, 
Informationen über Beschaffungsmethoden 
auszutauschen und über Möglichkeiten zur
Eindämmung der Verbreitung von Chemiewaffen 
zu beraten. 1992 kamen Güter und Technologien 
hinzu, die zur Herstellung biologischer Waffen 
missbraucht werden könnten. Die Gruppe umfasst 
derzeit 42 Staaten 18 und die EU.
Die AG beruht wie die anderen
Exportkontrollregime nicht auf völkerrechtlichen
Verpflichtungen, sondern auf einer politischen 
Selbstbindung der Teilnehmerstaaten. Sie haben 
sich darauf festgelegt, den Export der von der 
AG in Listen erfassten sensiblen Waren unter 
nationale Genehmigungspflicht zu stellen. Dies 
erfolgt für Deutschland über die EU-Dual-Use-
Verordnung 2021/821. Es gelten die „denials“ und 
„no undercut“-Prinzipien.
Im Sommer 2022 konnten die Teilnehmerstaaten 
der AG nach zweijähriger pandemiebedingter 
Unterbrechung wieder zu einem Plenartreffen 
in Paris zusammenkommen. Dort brachten 
eine Reihe von AG-Partnern ihre Sorge um die 
Möglichkeit des Gebrauchs chemischer bzw. 
biologischer Waffen durch Russland in der 
Ukraine zum Ausdruck.
Die weiterhin rasante Entwicklung von
technologischen Innovationen im Bereich der
Biotechnologie stellen die AG vor große
Herausforderungen. Gerade in diesem Zusammenhang 
kommt einer engeren Zusammenarbeit mit 
Industrie und Wissenschaft zur Eindämmung 
von unbeabsichtigtem immateriellem
Technologietransfer hohe Bedeutung zu.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 98 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
99
Im Rahmen der Mitarbeit in der AG engagiert 
sich die Bundesregierung weiterhin
nachdrücklich für die Eindämmung von
Proliferationsrisiken und nimmt an allen gemeinsamen 
Aktivitäten der AG teil. Sie wirbt zudem im 
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten für 
Exportkontrollmaßnahmen auf Grundlage der 
19 www.mtcr.info
20 Argentinien, Australien, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Irland,
Island, Italien, Japan, Kanada, Republik Korea, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russland, 
Schweden, Schweiz, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Ukraine, die USA und das Vereinigte Königreich
von der AG entwickelten Güterlisten und für die 
Anwendung der Grundsätze der AG über den 
Kreis der Teilnehmerstaaten hinaus (sog.
„Outreach“-Maßnahmen). Sie unterstützt zu diesem 
Ziel auch den Aufbau von entsprechenden 
Kapazitäten in regionalen Projekten und über die 
Vereinten Nationen.
4.  Trägertechnologie-Kontrollregime
Das Missile Technology Control Regime 19 (MTCR) 
wurde 1987 von den G7 als Instrument der
Exportkontrolle ins Leben gerufen. Heute stellt es 
das internationale Hauptwerkzeug zur
Verhinderung der Verbreitung von Trägertechnologie 
(ballistische Raketen, Marschflugkörper, Drohnen) 
für alle Arten von Massenvernichtungswaffen 
(Nuklear-, Bio-, Chemiewaffen) dar.
Grundlage ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern 
lediglich die außenpolitische Selbstbindung der 
Teilnehmerstaaten. Gegenwärtig gehören dem 
MTCR 35 20 Staaten an. Zur Koordination
administrativer Aufgaben besteht im französischen 
Außenministerium eine permanente Kontaktstelle 
(„Point of Contact“, POC). In einer auf freiwilliger 
Basis organisierten, jährlichen Rotation
übernehmen MTCR-Teilnehmerstaaten den Vorsitz. 
Damit schlüpfen sie gleichzeitig in die Rolle des 
Gastgebers der ebenfalls jährlich stattfindenden 
Plenarsitzung des MTCR mit verschiedenen 
themenbezogenen Arbeitsgruppen. Deutschland 
hatte diese Position 1995 und 2012/13 inne. Die 
Teilnahme am Regime verpflichtet dazu, die in 
den MTCR-Richtlinien festgeschriebenen
Exportkontrollregelungen national anzuwenden. Der 
Anhang zu den Richtlinien enthält eine technische 
Liste, die die zu kontrollierenden Trägersysteme 
für Massenvernichtungswaffen und
entsprechende Technologien im Detail aufschlüsselt. 
Die striktesten Exportbeschränkungen gelten für 
die in Kategorie I des Anhangs erfassten Waren: 
vollständige Trägersysteme mit einer Nutzlast von 
mindestens 500 Kilogramm und einer Reichweite 
von mindestens 300 Kilometern,
Produktionsanlagen für solche Systeme sowie große
Untersysteme. Hier gilt a priori eine „starke Vermutung 
der Versagung einer Exportgenehmigung“ 
(„strong presumption of denial“). Für den sehr 
seltenen Fall eines Exports solcher Güter an 
Nicht-Teilnehmerstaaten besteht die Pflicht zur 
vorherigen Notifizierung aller MTCR-Partner. 
Daneben gelten auch im MTCR die „denial“- und 
„no undercut“-Prinzipien. Die innerstaatliche
Umsetzung erfolgt in Deutschland durch unmittelbar 
geltendes EU-Recht, nämlich die EU-Dual-Use-
Verordnung 2021/821, die regelmäßig an die 
Änderungen der MTCR-Güterliste angepasst wird.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 99 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
100
Mit dem Plenartreffen im Oktober 2022 in 
Montreux übernahm die Schweiz den
Vorsitz des MTCR von Russland. Seit dem Beginn 
des völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine waren Aktivitäten 
des vorherigen russischen Vorsitzes von vielen 
Mitgliedstaaten nicht mehr unterstützt worden. 
In Montreux konnten sich die drei Expertinnen- 
und Expertengruppen des Regimes („Technical 
Experts Meeting“, TEM; „Information Exchange 
Meeting“, IEM, und „Licensing and Enforcement 
Experts Meeting“, LEEM) ihren Aufgaben ohne 
pandemiebedingte Beschränkungen widmen. 
Vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen 
russischen Angriffskriegs war keine Einigung 
auf eine öffentliche Erklärung möglich. Es
gelang jedoch, den erforderlichen Konsens für 
Anpassungen der Kontrolllisten zu erzielen. 
Deutschland stellt derzeit einen Vorsitzenden der 
MTCR-Arbeitsgruppen (LEEM).
Die Bundesregierung engagiert sich weiterhin bei 
der Bekämpfung der Proliferation von
Trägersystemen für Massenvernichtungswaffen. Neben 
ballistischen Raketensystemen (insbesondere 
Interkontinentalraketen) werden
Marschflugkörper und bestimmte Drohnen durch das 
MTCR erfasst. Unter genauer Beobachtung 
stehen zudem auch globale Entwicklungen im 
Bereich Hyperschalltechnologie.
Gegenüber Drittstaaten leistet das MTCR
regelmäßige „Outreach“-Arbeit, um deren nationale 
Exportkontrollbehörden zu befähigen,
Beschaffungsversuche kritischer Empfängerstaaten 
zu erkennen bzw. zu verhindern und im Ergebnis 
die von einer MTCR-Mitgliedschaft unabhängige, 
freiwillige Einhaltung („unilateral adherence“) 
gewisser Exportkontroll-Standards mit Blick 
auf Proliferationsgefahren zu erreichen. Unter 
Schweizer Vorsitz sind bis zu zehn solcher
„Outreach“-Reisen geplant.
Deutschland und seine EU-Partner bemühen 
sich weiterhin um eine Aufnahme der neun EU-
Mitgliedstaaten, die dem MTCR bislang noch 
nicht angehören (Estland, Kroatien, Lettland, 
Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei, Slowenien 
und Zypern). Der dafür notwendige Konsens 
innerhalb des MTCR konnte bislang nicht
hergestellt werden.
5.  Initiative zur Verhinderung der Lieferung und
Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die „Proliferation Security Initiative“ (PSI) wurde 
2003 auf Betreiben der USA ins Leben gerufen. 
Sie zielt auf die Unterbindung der Verbreitung 
von für die Entwicklung und Herstellung von 
Massenvernichtungswaffen sowie Trägersystemen 
relevanten Gütern und Technologien. Es geht 
dabei um praktische Aspekte des Aufhaltens einer 
bereits (regel- bzw. sanktionswidrig) auf den (See-, 
Land- oder Luft-)Weg gebrachten kritischen 
Fracht („Unterbindungen“). Deutschland ist 
Gründungsmitglied der PSI. Die Initiative bringt 
engagierte Staaten zusammen, die auf
Grundlage bestehender nationaler und internationaler 
Regelungen Kapazitäten zur Unterbindung und 
Sicherstellung kritischer Lieferungen schaffen 
bzw. stärken wollen. Dies geschieht durch
Austausch von Informationen und Best Practices, 
durch Netzwerkbildung zwischen den zu-
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 100 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
101
ständigen nationalen Behörden, durch praktische 
Unterbindungsübungen und durch „Outreach“-
Projekte. Die PSI versteht sich somit als
Ergänzung des internationalen Nichtverbreitungs- 
und Exportkontrollsystems. Insgesamt 107 
Staaten sind durch förmliche Unterstützung der 
„Unterbindungsprinzipien“ („Statement of
Interdiction Principles“) Teilnehmer der Initiative. 
Den Kern der Initiative bilden die 21 Mitglieder 
der „Operational Experts Group“ (OEG) (inkl. 
Deutschland). 21 Zur Verbesserung der PSI-
Außendarstellung betreibt das Auswärtige Amt 
eine öffentlich zugängliche Webseite 22, welche 
darüber hinaus im geschützten Bereich als
Datenbank für interne Dokumente und
Veranstaltungsplanungen dient.
Seit dem Beginn der COVID-19-Pandemie 
fanden im Jahr 2022 erstmals wieder physische 
Treffen der PSI statt. Deutschland und Frank-
21 Argentinien, Australien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Kanada, Neuseeland, Niederlande, 
Norwegen, Polen, Portugal, Russland, Singapur, Spanien, Republik Korea, Türkei, die USA und das Vereinigte Königreich.
22 www.psi-online.info
reich führten im Juni 2022 den seit langem
geplanten gemeinsamen Workshop im Rahmen 
der sog. „Mittelmeer-Initiative“ in Paris durch. 
Dabei beteiligte sich Deutschland
schwerpunktmäßig durch Präsentationen und Planspiele 
mit Bezug zu nationalen Zollkontrollen. Zudem 
fand im August 2022 die von den USA auf Hawaii 
veranstaltete PSI-Übung „Fortune Guard 22“ 
statt, bei der Unterbindungen im Pazifikraum 
thematisch im Mittelpunkt standen. Schließlich 
lud Italien im Oktober 2022 zu einem Treffen der 
OEG nach Rom ein, in dessen Vorfeld
Deutschland eine Fallstudie bzgl. Unterbindungen bei 
multinationalen Beschaffungsversuchen
beisteuerte. Künftige inhaltliche Schwerpunkte 
der PSI sind unter anderem die Rolle von neuen 
Technologien, Proliferationsfinanzierung und 
immateriellem Technologietransfer bei der
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und 
Trägersystemen.
6.  Harmonisierung der Exportkontrollpolitik im Rahmen der
GASP der EU
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und 
Sicherheitspolitik (GASP) der EU setzt sich 
die Bundesregierung aktiv für eine weitere 
Harmonisierung der Exportkontrollpolitik der 
einzelnen EU-Mitgliedstaaten ein. Grundlage ist 
der Gemeinsame Standpunkt des Rats betreffend 
gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr 
von Militärtechnologie und Militärgütern vom 8. 
Dezember 2008 (GASP 2008/944) in der Fassung 
vom 16. September 2019. Der Gemeinsame 
Standpunkt ist Teil der Politischen Grundsätze der 
Bundesregierung und somit integraler
Bestandteil der deutschen Rüstungsexportpolitik. Darüber 
hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine 
EU-Rüstungsexportverordnung ein, die
verbindlichere Regeln für die Ausübung der
Rüstungsexportkontrolle durch die Mitgliedstaaten der 
Europäischen Union schaffen soll.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 101 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
102
Der 24. Jahresbericht zur EU-
Exportkontrollpolitik für das Jahr 2021 wurde am 19. Dezember 
2022 vom Rat beschlossen. Neben der reinen 
Textfassung ist der Bericht in einer
durchsuchbaren Online-Datenbank auf den
Internetseiten des Europäischen Auswärtigen Dienstes 23 
verfügbar. Die frühzeitige und
nutzerfreundliche Berichterstattung setzt Forderungen aus 
dem Europäischen Parlament und der
Zivilgesellschaft um.
23 https://webgate.ec.europa.eu/eeasqap/sense/app/75fd8e6e-68ac-42dd-a078-f616633118bb/sheet/74299ecd-7a90-4b89-a509-
92c9b96b86ba/state/analysis
24 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/politische-grundsaetze-fuer-den-export-von-kriegswaffen-und-sonstigen-
ruestungsguetern.pdf
Bis September 2024 steht eine Überprüfung des 
Gemeinsamen Standpunkts (GASP 2008/944) an. 
In seinen Schlussfolgerungen vom 16. September 
2019 hat der Rat die Ratsarbeitsgruppe für
konventionelle Rüstungsexporte (COARM), die seit 
dem 1. Juli 2021 als Format der neugeschaffenen 
Ratsarbeitsgruppe für Nichtverbreitung und 
Rüstungsexporte tagt, mit der Vorbereitung 
dieser Überprüfung beauftragt, die im
Berichtszeitraum begonnen hat.
7.  Kontrolle des Exports konventioneller Rüstungsgüter und
von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-
Güter“)
Die Bundesregierung kontrolliert den Export von 
Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und 
sensiblen Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck („Dual-Use-Güter“). Maßgebliche
rechtliche Bestimmungen sind dabei das
Kriegswaffenkontrollgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz und 
die Außenwirtschaftsverordnung für die Ausfuhr 
von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und 
dem nationalen Recht unterliegende Dual-Use-
Güter. Für die dem Unionsrecht unterliegenden 
Dual-Use-Güter ist die Neufassung der EU-Dual-
Use-Verordnung (EU) Nr. 2021/821 einschlägig, 
die zum 9. September 2021 die Dual-Use-
Verordnung (EG) Nr. 428/2009 abgelöst hat.
Die Bundesregierung verfolgt eine restrik tive 
und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. 
Diese richtet sich neben den oben genannten 
Vorgaben nach den Politischen Grundsätzen der 
Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in der 
geschärften Fassung vom 26. Juni 2019 24, dem 
im Dezember 2008 verabschiedeten, rechtlich 
verbindlichen Gemeinsamen Standpunkt des 
Rates der EU betreffend gemeinsame Regeln 
für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern (2008/944/GASP) in der 
Fassung vom 16. September 2019 sowie dem 
Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade 
Treaty“, ATT). Entsprechend den im
Koalitionsvertrag vereinbarten Leitplanken erarbeitet die 
Bundesregierung ein
Rüstungsexportkontrollgesetz. Bei seiner Erarbeitung setzt die
Bundesregierung auf den frühzeitigen Austausch mit 
allen interessierten Beteiligten. Entsprechend 
wird die Erarbeitung des Rüstungsexportkontroll-
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 102 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
103
gesetzes durch einen offenen, transparenten und 
breiten Konsultationsprozess mit Wirtschaft, 
Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleitet.
In Ergänzung zu der in den Politischen
Grundsätzen niedergelegten Maßgabe, Exporte von 
Kleinwaffen in Drittländer grundsätzlich nicht 
zu genehmigen, werden weiterhin die strengen 
Regelungen der Kleinwaffengrundsätze von 
2015 25 konsequent angewandt. Diese legen unter 
anderem fest, dass grundsätzlich keine
Genehmigungen für die Ausfuhr von Komponenten 
und Technologie in Drittstaaten erteilt werden, 
wenn diese in dem betreffenden Land eine neue 
Herstellungslinie für Kleinwaffen und leichte 
Waffen oder entsprechende Munition eröffnen 
würden. Entscheidungen über Ausfuhranträge 
werden jeweils im Einzelfall getroffen,
insbesondere unter Berück sichtigung der
außenpolitischen Situation und der Menschenrechtslage 
im Empfängerland.
Entsprechend den Regelungen des Gemeinsamen 
Standpunkts der EU werden Genehmigungen 
für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, 
wenn der Endverbleib dieser Güter im
Endempfängerland sichergestellt ist. Dazu werden 
vor der Erteilung einer Genehmigung alle
vorhandenen Informationen über den Endverbleib 
von der Bundesregierung umfassend geprüft und 
bewertet. Bestehen Zweifel am gesicherten
Endverbleib, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Die 
im Rahmen einer zweijährigen Pilotphase
eingeführten Post-Shipment-Kontrollen dienen der 
weiteren Verbesserung der Endverbleibssicherung. 
Im Koalitionsvertrag bekennt sich die
Bundesregierung zu einer Ausweitung der Kontrollen; 
eine Verankerung im geplanten
Rüstungsexportkontrollgesetz ist beabsichtigt. Die Bundes-
25 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/G/grundsaetze-der-bundesregierung-fuer-die-ausfuhrgenehmigungspolitik-bei-der-
lieferung-von-kleinen-und-leichten-waffen.pdf
regierung hat außerdem die Absicht, sich 
weiter verstärkt für ihre weltweite Etablierung 
einzusetzen und bei deren Einführung ggf. 
zu unterstützen.
Die Bundesregierung kontrolliert den Export von 
Dual-Use-Gütern einzelfallbezogen insbesondere 
im Hinblick auf eine mögliche sensitive
Verwendung. Hier verfolgt sie insbesondere das Ziel, 
die Proliferation von Massenvernichtungswaffen 
und deren Trägermitteln sowie die unkontrollierte 
Anhäufung von konventionellen Rüstungsgütern 
wirksam zu verhindern. Die Güterlistungen aus 
den internationalen Exportkontrollregimen 
werden regelmäßig in die EU-Dual-Use-
Verordnung übernommen, wodurch die einheitliche 
Erfüllung internationaler
Nichtverbreitungsverpflichtungen Deutschlands und der EU- 
Mitgliedstaaten sichergestellt wird. Nach den 
„Catch-all“- Regelungen der EU-Dual-Use-
Verordnung unterliegt auch die Ausfuhr von 
nicht gelisteten (d. h. eigentlich nicht
ausfuhrgenehmigungspflichtigen) Gütern der
Exportkontrolle, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, 
dass sie im Zusammenhang mit einer kritischen 
Verwendung (Massenvernichtungswaffen oder 
deren Trägermittel) oder für eine militärische 
Endverwendung in einem Land, gegen das ein 
Waffenembargo der VN, der EU oder der OSZE 
gilt, bestimmt sind. Mit Inkrafttreten der
Neufassung der Dual-Use-Verordnung 2021 wurde 
auch eine Genehmigungspflicht für Güter der 
digitalen Überwachung eingeführt, wenn diese 
im Zusammenhang mit interner Repression oder 
anderen schwerwiegenden Verstößen gegen 
Menschenrechte oder gegen humanitäres
Völkerrecht eingesetzt werden sollen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 103 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
104
Die 2021 neugefasste EU-Dual-Use-Verordnung 
2021/821 trägt technischen und geopolitischen 
Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung. 
Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für 
effektivere Kontrollen bei der Ausfuhr
bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik, 
die im Empfängerland zu
Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden könnte, eingesetzt. 
Im Vorgriff auf die Reform hatte die
Bundesregierung bereits im Sommer 2015 bestehende 
Lücken bei der Kontrolle des Exports von
Überwachungstechnik durch Einführung nationaler 
Genehmigungspflichten geschlossen, z. B. für die 
Ausfuhr von Überwachungssystemen.
Die Bundesregierung unterstützt bei Bedarf 
andere Länder beim Aufbau bzw. bei der Stärkung 
ihrer Exportkontrollstrukturen, auch mit Blick auf 
die Schaffung notwendiger Kapazitäten zur
Umsetzung von VN-Sanktionen.
Die Bundesregierung verfolgte 2022 – den
Vorgaben der Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und 
sonstigen Rüstungsgütern entsprechend – eine 
restriktive Rüstungsexportpolitik. Sie setzte die 
seit 2016 erhöhte Transparenz gegenüber dem 
Deutschen Bundestag fort, indem sie diesen 
innerhalb von zwei Wochen über alle
abschließenden Genehmigungsentscheidungen des 
Bundessicherheitsrats informierte. Im August 
2022 legte sie dem Bundestag den
Rüstungsexportbericht 2021 26 vor.
Die Bundesregierung fördert den intensiven 
und offenen Gedankenaustausch mit Kirchen, 
Nichtregierungsorganisationen und anderen 
gesellschaftlichen Gruppen. Mit umfassender 
Transparenz und im Dialog schafft die Bundes-
26 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportbericht-2021.html
regierung die Grundlage für eine gut informierte 
parlamentarische sowie öffentliche
Diskussion über Rüstungsexporte und trägt 
damit konstruktiv zu einer politischen und 
gesellschaftlichen Debatte über dieses Thema 
bei. In diesem Sinne wird auch das
Gesetzgebungsverfahren für das Rüstungsexportgesetz 
durch einen offenen, transparenten und breiten 
Konsultationsprozess mit Wirtschaft,
Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleitet.
Eine neue Herausforderung im Bereich der
Exportkontrolle für Dual-Use-Güter bilden die 
rasanten technologischen Entwicklungen in
Bereichen wie additiver Fertigung (3D-Druck),
Biotechnologie oder Quantencomputing, vor allem 
Quantenkryptographie. Zur Identifikation von 
besonders sicherheitsrelevanten Technologien 
und Gütern auf diesen Gebieten findet ein reger 
Fachaustausch zwischen nationalen und
internationalen Akteuren statt.
Wie schon im Vorjahr konnte das von der 
Bundesregierung 2018 gestartete Projekt
„Enhancing Capacity for Implementation of UNSC 
Sanctions Resolutions in Southeast Asia“ 2022 
fortgesetzt werden. Durch die Aufhebung einiger 
Restriktionen in den Partnerländern ab Mitte 
2022 konnten erstmalig seit Dezember 2019 
auch wieder Veranstaltungen vor Ort
durchgeführt werden. Neben drei Online-Workshops 
in den ersten beiden Quartalen mit insgesamt 
150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der 
Regulierungs- und Exportkontrollbehörden 
verschiedener ASEAN-Staaten („Association 
of Southeast Asian Nations“) gab es im dritten 
Quartal eine Reise nach Vietnam und im vierten 
Quartal auch eine Regionalkonferenz mit
Vertreterinnen und Vertretern der ASEAN-Staaten 
(außer Myanmar) auf den Philippinen. Das 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 104 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
105
Projekt dient generell dem Ziel, die zur
Umsetzung der VN-Sanktionsregime nötigen
Verwaltungskapazitäten der Staaten des Verbandes 
27 https://www.wassenaar.org/
Südostasiatischer Nationen zu stärken und 
eine engere regionale Zusammenarbeit dieser 
Staaten zu fördern.
8.  Wassenaar Arrangement zur Exportkontrolle
konventioneller Rüstungsgüter
Das seit 1996 bestehende Wassenaar
Arrangement 27 (WA) ist eine völkerrechtlich nicht
verbindliche Vereinbarung von 42 Teilnehmerstaaten. Es 
zielt darauf ab, destabilisierende Anhäufungen 
konventioneller Waffen zu verhindern. Durch 
stärkere Transparenz nationaler
Exportkontrollentscheidungen soll auch die nationale
Verantwortung beim Transfer von konventionellen 
Rüstungsgütern, Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck ( Dual-Use-Güter) sowie
Technologie erhöht werden. Die Teilnehmerstaaten 
streben für diese Güter eine Harmonisierung 
ihrer nationalen Exportkontrollvorschriften 
und -praxen an. Ein Schwerpunkt ist die
Erstellung gemeinsamer Güterlisten, die regelmäßig 
aktualisiert werden. Diese bilden anschließend 
die Basis für die gemeinsamen europäischen bzw. 
nationalen Exportkontrolllisten. Die
Teilnehmerstaaten führen unter Berücksichtigung
vereinbarter Kriterien und von im WA erarbeiteten 
Handlungsempfehlungen Exportkontrollen in 
eigener Verantwortung durch. Die Entscheidung 
über die Erteilung bzw. Verweigerung einer
Exportgenehmigung liegt dabei ausschließlich beim 
jeweiligen Teilnehmerstaat.
Die Bundesregierung beteiligte sich auch 2022 
aktiv an der Arbeit des WA. Von deutschen 
Fachleuten erarbeitete Kompromissvorschläge 
trugen zur fortlaufenden Aktualisierung der 
bestehenden Güterlisten bei. Die
Bundesregierung setzte sich weiterhin dafür ein, dem 
Thema Menschenrechte bei der Prüfung von 
Ausfuhranträgen auch im Wassenaar-Kontext 
größere Bedeutung zu verschaffen. Sie beteiligte 
sich an der Fortentwicklung des WA, in dem sie 
Vorschläge für den effektiveren Umgang mit 
der Notifizierung von verweigerten
Exportgenehmigungen einbrachte. Außerdem
beteiligte sich Deutschland als Ko-Berichterstatter 
aktiv an der Evaluierung und Begleitung der 
Anträge der zwei Beitrittskandidaten Bosnien 
und Herzegowina und Montenegro auf
Aufnahme in das WA.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 105 – 
VII  REGIME UND MASSNAhMEN DER EXPORtKONtROllE SOWIE ZUR EINDäMMUNG VON PROlIFERAtIONSGEFAhREN
106
9.  Vertrag über den Waffenhandel
Der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade 
Treaty“, ATT) schaffte mit seinem Inkrafttreten 
2014 erstmals völkerrechtlich verbindliche,
einheitliche Mindeststandards zur Regulierung des 
internationalen Handels mit konventionellen 
Rüstungsgütern. Neben Großwaffensystemen 
sind auch kleine und leichte Waffen („Small 
Arms and Light Weapons“, SALW), weite Bereiche 
an Munition sowie Teile von Waffensystemen 
erfasst. Der ATT hat 112 Vertragsstaaten. 29 
Staaten, darunter die USA, haben ihn
unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Weitere 54 
Staaten, unter anderem Russland, haben sich 
dem ATT noch nicht angeschlossen. 2022 zahlte 
Deutschland erstmals ca. 50.000 Euro in einen 
Reserve-Fonds des ATT ein, um angesichts der 
schwierigen finanziellen Ausstattung des ATT 
einen Beitrag zur Arbeitsfähigkeit des ATT-
Sekretariats zu leisten.
Für den Zeitraum zwischen der siebten und der 
achten Vertragsstaatenkonferenz (September 
2021 – August 2022) hatte Deutschland die 
Präsidentschaft des ATT inne.
Mit der Präsidentschaft hat Deutschland seinen 
Einsatz für die weltweite Bekämpfung des
illegalen Waffenhandels unterstrichen. Die
Schwerpunktthemen der deutschen Präsidentschaft
betrafen die Stärkung des Instruments sogenannter 
Post-Shipment-Kontrollen (Vor-Ort-Überprüfung 
des Endverbleibs, PSK), die weitergehende
Universalisierung des ATT sowie die
Bestandsaufnahme des im Rahmen des ATT bisher Erreichten.
Während der deutschen Präsidentschaft 
konnten in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen 
und Vertretern anderer Staaten, der Industrie 
sowie renommierten zivilgesellschaftlichen 
Organisationen und Instituten konkrete
Ergebnisse in allen drei Bereichen erzielt werden:
Erstens organisierte Deutschland eine Reihe 
von Veranstaltungen, Workshops und Panel-
Diskussionen, aus denen ein Best-Practice-
Dokument, die sog. PSK-Toolbox, hervorging. 
Diese wurde im Plenum der
Vertragsstaatenkonferenz vorgestellt und hat das Potenzial, die 
Diskussion von Post-Shipment-Kontrollen als 
wirksames Mittel zur Eindämmung der
Umleitung von Waffen sowie als Vertrauensbildende 
Maßnahmen zwischen Waffen importierenden 
und exportierenden Staaten voranzubringen.
Zweitens wirbt Deutschland kontinuierlich im 
bilateralen und internationalen Kontext sowie 
in Abstimmung mit den EU-Partnern, für einen 
Beitritt bzw. die Ratifikation des ATT. In diesem 
Sinne unterstützt die Bundesregierung aktiv 
andere Staaten bei der Umsetzung des Vertrages 
in adäquate nationale Kontrollsysteme. Während 
der Präsidentschaft konnte Deutschland die 
Philippinen als 112. Vertragsstaat in der ATT-
Familie begrüßen. Dies ist ein wichtiges Zeichen 
für die Universalisierung des Vertrages.
Drittens hat Deutschland einen Prozess zur 
Bestandsaufnahme der Erfolge und
Herausforderungen bei der Umsetzung des ATT in Gang 
gesetzt. Dabei wurden in verschiedenen von 
Deutschland finanzierten Projekten Schwächen 
identifiziert, insbesondere bei der vom ATT 
vorgesehenen Berichterstattung.
Deutschland wird sich auch künftig weiter dafür
einsetzten, die Implementierung des Vertrags und 
insbesondere die Meldepraxis der
Vertragsstaaten zu verbessern.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 106 – 
107
VIII   
 
 Entwicklung der 
Streitkräftepotenziale in 
ausgewählten Staaten
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 107 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
108
Die Auswahl der folgenden Staaten erfolgt unter 
besonderer Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten 
im Bereich der nuklearen Abschreckung. Ergänzt 
werden die Ausführungen durch die Tabelle 1: 
Übersicht Personalstärken ausgewählter
Streitkräfte im Anhang.
1. Gemäß NVV anerkannte Nuklearwaffenstaaten (P5-Staaten)
1.1  Frankreich
Auftrag und Aufgabe der französischen 
Streitkräfte ist es, im kompletten Spektrum 
militärischer Einsatzarten weltweit autonom 
agieren zu können, um Frankreichs
Souveränität zu garantieren. Dies betrifft auch die nukleare 
Abschreckung, die eine see- und eine luftgestützte 
Komponente umfasst.
Die französischen Streitkräfte bestehen aus Land- 
(„Armée de terre“), See- („Marine nationale“) 
sowie Luft- und Weltraumstreitkräften („Armée 
de l’air et de l’espace“), zuzüglich Sanitätsdienst 
(„Direction centrale du Service de santé des 
armées“) und einem Cyberkommando
(„Commandement cyber“), welche dem
Generalstabschef unterstellt sind. Eine Besonderheit ist die 
Gendarmerie, eine Organisation, die dem
Innenministerium untersteht und vorwiegend
Polizeiaufgaben wahrnimmt, deren Angehörige jedoch 
militärischen Status haben. Die Nationalgarde 
als nicht eigenständiger Truppenkörper dient der 
personellen Verstärkung.
Den Kern der französischen Nuklearstreitkräfte 
bilden die vier nuklear angetriebenen U-Boote 
der „Le Triomphant“-Klasse, die mit ballistischen 
Interkontinentalraketen des Typs „M51“
ausgestattet sind. Sie werden ergänzt durch das 
mehrrollenfähige Kampfflugzeug „Rafale“ der 
Luft- und Seeluftstreitkräfte, die mit dem
Flugkörper ASMP-A bestückt werden können.
In Frankreich besteht unverändert ein
parteiübergreifender Konsens zum nationalen
Selbstverständnis als Ordnungsmacht mit weltweiter 
Verantwortung, der zuletzt im November 2022 
in der für den Zeitraum bis 2030 vorgesehenen 
nationalen Sicherheitsstrategie („Revue
Nationale Stratégique“) bekräftigt wurde. Von 
insgesamt zehn strategischen Zielen nennt 
die Sicherheitsstrategie eine „robuste und 
glaubwürdige nukleare Abschreckung“ als Ziel 
Nummer eins. Der völkerrechtswidrige russische 
Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die
wesentliche Rolle der französischen Nuklearstreitkräfte 
für die Sicherheit im euro-atlantischen Raum 
unterstrichen. Dieser habe die Notwendigkeit 
des Erhalts einer robusten und glaubwürdigen 
nuklearen Abschreckung aufgezeigt, um einen 
größeren Krieg zu verhindern, die französische 
Handlungsfreiheit zu gewährleisten und
Frankreichs vitale Interessen zu wahren, die eine 
europäische Dimension haben. Als
Nuklearmacht unterstreicht Frankreich traditionell die 
Notwendigkeit einer auf drei Säulen ruhenden 
nationalen strategischen Autonomie: Einer 
technologisch unabhängigen Rüstungsindustrie, 
den militärischen Mitteln, um Einsätze auch 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 108 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
109
unilateral durchführen zu können und einem 
Zugang zu gesicherten Informationen als
Grundlage für nationale Entscheidungen.
Die französischen Streitkräfte werden
voraussichtlich unter Berücksichtigung notwendiger 
Anpassungen aufgrund von Militärabgaben 
an die Ukraine auch im kommenden Jahr die 
Modernisierung ihrer Waffensysteme
fortsetzen. Beim Programm „Scorpion“ der
Landstreitkräfte (Schwerpunkt „Konnektivität“) 
sollen gemäß Haushaltsentwurf in 2023 264
gepanzerte Fahrzeuge (22 JAGUAR, 123 GRIFFON, 
119 SERVAL) zulaufen. Hinzu kommt die
geplante Übernahme von weiteren ca. 9.000
Gewehren des Typs HK416F, 15 Hubschrauber 
(5 NH-90, 5 TIGER HAD, 5 H160 Marine), 18 
modernisierte LECLERC Panzer, 13 RAFALE Jets, 
13 modernisierte MIRAGE Jets, 8 Transport- und 
Tankflugzeuge (3 MRTT A330 PHENIX, 2 A400M 
ATLAS, 3 Modernisierungen ATLANTIQUE 2 auf 
Standard 6), 1 atomgetriebenes Jagd-U-Boot, 1 
Satellit SYRACUSE IV, 9 taktische Drohnen, 1 
Modernisierung LAFAYETTE Fregatte, 1
hochseetaugliches Offshore Patrol Boot und 1
Einsatzgruppenversorger.
Als Konsequenz aus dem im
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die 
Ukraine beobachteten hohen
Munitionsverbrauch und der entsprechenden Abnutzung von 
Waffen, Gerät und Personal wird die Beschaffung 
kurzfristig auch stärker auf Quantität fokussieren 
(Aufstocken Munitionsbedarf im Umfang von 
ca. 2 Milliarden Euro im Jahr 2023 und größere 
Stückzahlen bei Hauptwaffensystemen). Eine 
Umstellung auf „Kriegsökonomie“ soll kurzfristig 
ungenutzte Potenziale ausschöpfen.
Mit Blick auf die nuklearen Fähigkeiten wurde 
mit dem Streitkräftefinanzierungsgesetz „Loi 
de programmation militaire 2019–2025“ bereits 
2019 ein ambitioniertes
Modernisierungsprogramm für die kommenden Jahre vorgelegt. 
Die nukleare Abschreckung soll auch zukünftig 
sowohl see- als auch luftgestützt
gewährleistet werden. Das
Streitkräftefinanzierungsgesetz legt zudem den Grundstein zur
Weiterentwicklung der seegestützten Komponente, 
um die französische Nuklearfähigkeit bis zum 
Ende des 21. Jahrhunderts zu erhalten. Parallel 
dazu wird die luftgestützte Komponente
erneuert. Der finanzielle Aufwand für den Erhalt 
dieser für Frankreich wichtigsten strategischen 
Fähigkeit beläuft sich nach Schätzungen auf 
fünf Milliarden Euro jährlich bis 2023, zwölf 
Milliarden Euro jährlich bis 2025 und ab 2025 
jährlich sechs Milliarden Euro über zehn Jahre.
Der Verteidigungshaushalt 2023 soll nach 
Regierungsentwurf um weitere 3 Milliarden 
Euro auf insgesamt ca. 44 Milliarden Euro (ohne 
Pensionen) steigen. Der prognostizierte Anteil 
der Verteidigungsausgaben am
Bruttoinlandsprodukt liegt bereits heute bei ca. 2 Prozent.
1.2  Vereinigtes Königreich Großbritannien und 
Nordirland
Die Streitkräfte des Vereinigten Königreichs sind 
mit dem Schutz des britischen Mutterlandes 
sowie der Überseegebiete, der Durchsetzung 
britischer Sicherheitsinteressen und der
Teilnahme an multinationalen Friedensmissionen 
beauftragt. Die britischen Streitkräfte bestehen 
aus den Teilstreitkräften Heer („British Army“), 
Luftwaffe („Royal Air Force“) und Marine („Royal 
Navy“) sowie dem „Strategic Command“, das für 
die streitkräfteübergreifende Integration und den 
Bereich Cyber zuständig ist. Die Teilstreitkräfte 
und das Strategic Command sind jeweils mit 
einem eigenen Budget für Beschaffungen
innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs ausgestattet. 
Die britischen Nuklearstreitkräfte sind bei der 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 109 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
110
Royal Navy verortet und bestehen aus U-Booten, 
die mit ballistischen Interkontinentalraketen 
ausgestattet werden können. Gegenwärtig
befinden sich vier nuklear angetriebene U-Boote 
der Vanguard-Klasse im Dienst, ausgestattet mit 
je bis zu 16 ballistischen Interkontinentalraketen 
des Typs Trident.
Das Vereinigte Königreich zählt seit Beginn des 
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs 
bei Militärabgaben zu den stärksten
Unterstützern der Ukraine. Es ist davon auszugehen, 
dass sich notwendige Nachbeschaffungen für 
die britischen Streitkräfte auf im folgenden
beschriebene Planungen und
Modernisierungsvorhaben, die ihren Ursprung größtenteils vor 2022 
haben, auswirken werden.
Nachdem das Jahr 2021 durch die
Veröffentlichung der Strategiepapiere des
„Integrated Review“ (IR) und des „Defence Command 
Papers“ (DCP) bestimmt wurde, ging es in der 
Folge um die Implementierung des DCP, den 
Rückzug aus Afghanistan, den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg sowie die 
militärische Unterstützung der Ukraine. Dabei 
wurden die Vorgaben zur Neuausrichtung der 
Streitkräfte und der militärischen Unterlegung 
des sogenannten „Indo-Pacific-Tilt“ weiterhin 
verfolgt, allerdings werfen erste Erkenntnisse 
und Rückschlüsse aus dem völkerrechtswidrigen 
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine 
zusehends Fragen bezüglich der Validität der 
Aussagen des DCP zu den konventionellen 
Streitkräften auf.
Zwar bleibt die NATO der Eckpfeiler der 
britischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, 
allerdings gewinnt im euro-atlantischen Raum 
zusehends die „Joint Expeditionary Force“ (JEF) 
als Plattform für eine Führungsrolle an
Bedeutung. Mit „AUKUS“ und dem „Five Power 
Defence Arrangement“ (Australien, Malaysia, 
Neuseeland, Singapur und das Vereinigte
Königreich) nutzt das Vereinigte Königreich neue und 
etablierte Formate, um Wahrnehmung und
Einfluss im indopazifischen Raum zu stärken, und 
baut seine bilaterale Zusammenarbeit mit diesen 
Partnern weiter aus.
Eine institutionelle Zusammenarbeit mit der 
EU im Verteidigungsbereich wird durch die 
Regierung derzeit nicht angestrebt. Allerdings 
haben der russische Angriffskrieg gegen die 
Ukraine sowie die Entscheidungen und die Rolle 
der EU in diesem Krieg ein Überdenken dieser 
Haltung ausgelöst, so dass eine Beteiligung an 
einem „Permanent Structured Cooperation-
Projekt“ (PESCO) der EU (im Bereich militärische 
Mobilität) ernsthaft erwogen wird.
Das britische Nuklearwaffenarsenal umfasst 
120 stationierte Sprengköpfe (SIPRI-Jahrbuch 
2022, S. 342). Mit der Ankündigung aus dem 
Jahr 2021 zur Anhebung der nuklearen
Obergrenze für stationierte und nicht-stationierte 
Sprengköpfe um 40 Prozent von 180 auf 260 
geht das Vereinigte Königreich weiterhin den 
Weg einer verstärkten Abschreckung
gegenüber potentiellen Gegnern und verweist dabei 
auf das sich wandelnde sicherheitspolitische 
Umfeld, sieht sich jedoch weiterhin den
Bestimmungen des NVV hinsichtlich der nuklearen 
Abrüstung verpflichtet.
Die ehemalige Premierministerin Truss hatte 
eine Erhöhung des Verteidigungshaushalts in 
zwei Schritten auf 3 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis 2030 in Aussicht gestellt. 
Nach ihrem Rücktritt und angesichts des Risikos 
eines erheblichen Haushaltsdefizits hat sich 
die Lage allerdings fundamental gewandelt. 
Gerade vor dem Hintergrund der
Bekanntgabe des „Autumn Statement 2022“, welches 
für den Bereich der Verteidigung vorsieht, dass 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 110 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
111
die Ausgaben mindestens bei 2 Prozent des BIP 
liegen sollen – was nicht nur keine Steigerung, 
sondern eher eine Verringerung darstellt – steht 
zu erwarten, dass Investitionen gestreckt und 
geschoben werden.
Die bereits im Verlauf des Jahres 2020 begonnene 
Priorisierung der Dimensionen Cyber- und
Weltraum sowie neuer Technologien (z. B. Künstliche 
Intelligenz) wurde in IR und DCP deutlich
unterstrichen. Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt 
bei der Entwicklung eines Kampfflugzeuges der 
sechsten Generation (TEMPEST) gesetzt.
Die British Army arbeitet weiter am Ausbau 
ihrer „Warfighting Capability“ und treibt
hierzu eine Umstrukturierung ihrer bestehenden 
mechanisierten Brigaden in „Brigade Combat 
Teams“ (BCT) voran. Für deren materielle
Ausstattung ist unverändert die Beschaffung von 589 
AJAX und 523 BOXER als
Hauptgefechtsfahrzeuge vorgesehen. Darüber hinaus soll bis zum 
Jahr 2025 die Einführung eines neuen mittleren 
Transporthubschraubers realisiert werden. Im 
Rahmen der Vorgaben des DCP wird darüber 
hinaus die Stärke der British Army bis 2025 auf 
73.000 Soldatinnen und Soldaten reduziert.
Das Umsetzen der Vision von „Global
Britain“ erfolgt vor allem durch die auf zunächst 
fünf Jahre ausgelegte permanente
Vorausstationierung von insgesamt fünf neuen
„Offshore Patrol Vessels“ in den Indo-Pazifik, in 
die Karibik, auf die Falkland-Inseln und nach 
Gibraltar. Die Royal Navy verfügt seit Dezember 
2019 zwar über zwei moderne in Dienst gestellte 
Flugzeugträger, diese sind aber noch weit von 
ihrer Einsatzfähigkeit entfernt. Bei den
derzeit in Bau befindlichen ersten drei von acht 
Fregatten vom Typ 26 sowie den ersten zwei 
von vier U-Booten der Dreadnought-Klasse 
haben sich Verzögerungen auf der Zeitachse 
sowie Kostensteigerungen ergeben, so dass 
die entsprechenden Einheiten absehbar erst 
zwei bis drei Jahre später als geplant zur
Verfügung stehen werden.
Die Royal Air Force wird sich im Rahmen der 
Umsetzung der Vorgaben von IR und DCP 
schneller als erwartet von älteren
Waffensystemen trennen; so ist die vorzeitige
Außerdienststellung der C-130 Flotte bis zum Jahr 
2023 und der TYPHOON Tranche 1 bis 2025 
vorgesehen. Da noch keine Entscheidung zur 
Beschaffung weiterer F-35 B LIGHTNING II 
über die bisher georderten 48 Flugzeuge hinaus 
getroffen wurde, wird die Royal Air Force bis 
zum Zulauf des in der Planung befindlichen 
neuen Kampfflugzeugs der sechsten Generation 
TEMPEST ihren Auftrag zunächst mit weniger 
Waffensystemen als bisher durchführen müssen.
Die britische Regierung lässt keinen Zweifel 
daran aufkommen, dass sie dem Ausbau und 
der Festigung der Wettbewerbsfähigkeit der 
britischen Verteidigungsindustrie eine hohe
Bedeutung beimisst. Basierend auf der Erkenntnis, 
dass der langfristige wirtschaftliche Erfolg der 
Verteidigungsindustrie maßgeblich von ihrer
Exportfähigkeit abhängt, unterstützt die Regierung 
Rüstungsexporte in Länder innerhalb ihrer 
globalen Interessensbereiche. Das Vereinigte 
Königreich verweist nicht ohne Stolz darauf, 
dass das Land bei Annahme einer rollierenden 
zehnjährigen Basis mit einem Gesamtvolumen 
in Höhe von 125 Milliarden US-Dollar der
zweitgrößte Waffenexporteur der Welt ist und der 
geschätzte Marktanteil ihrer Rüstungsindustrie 
am weltweiten Rüstungsexport im Jahr 2020 
ca. 6 Prozent betrug.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 111 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
112
1.3  Vereinigte Staaten (USA)
Ausgehend von der US-Verfassung sowie der 
2022 neu aufgelegten „National Security
Strategy“ (NSS) und „National Defense Strategy“ (NSD) 
besteht der Auftrag der Streitkräfte der USA im 
Schutz der US-Bürgerinnen und Bürger innerhalb 
und außerhalb des eigenen Territoriums sowie 
der Wahrung der amerikanischen
Sicherheitsinteressen. Unter dem Schlagwort „Integrated 
Deterrence“ stellt auch die Einbindung bzw. der 
Schutz von Verbündeten einen wesentlichen
Bestandteil des US-Ansatzes dar.
Die amerikanischen Streitkräfte gliedern sich 
seit der Inkraftsetzung des National Defense 
Authorization Act für das Haushaltsjahr 2021 
in sechs Teilstreitkräfte: die „U.S. Army“, die 
„U.S. Air Force“, die „U.S. Navy“, das „U.S.
Marine Corps“, die „U.S. Space Force“ sowie die 
„U.S. Coast Guard“.
Das Nukleardispositiv ist geprägt durch das 
Konzept der vollständigen nuklearen Triade. Diese 
besteht aus strategischen Bombern, silo-
gestützten interkonti nen talen ballistischen Raketen 
und U-Boot-gestützten ballistischen Raketen.
Die USA leisten seit Beginn des russischen
Angriffskriegs die umfangreichste Unterstützung 
der Ukraine in Form von Militärabgaben. Es 
bleibt derzeit noch offen, ob und wie sich dies 
auf die im Folgenden aufgeführten Planungen 
auswirken wird.
Die neue „National Security Strategy“ wurde 
am 12. Oktober 2022 vorgestellt, gefolgt von der 
neuen „National Defense Strategy“ und – damit 
verzahnt – des „Nuclear Posture Review“ (NPR) 
sowie des „Missile Defense Review“ (MDR) am 
28. Oktober 2022. Bereits am 29. November 2021
war durch das Department of Defense (DoD) 
in Abstimmung mit dem Department of State 
(DoS) der „Global Posture Review“ veröffentlicht 
worden, der die weltweite Truppenstationierung 
vor dem Hintergrund strategischer Erfordernisse 
priorisiert und mit den zur Verfügung stehenden 
Ressourcen synchronisiert.
Das Gesetz zur Bewilligung des
Verteidigungshaushaltes 2022 („National Defense
Authorization Act“ (NDAA) 2022), wurde am 27. Dezember 
2021 von Präsident Biden unterzeichnet und 
trat damit erst mit dreimonatiger Verspätung in 
Kraft. Es sah Ausgaben in Höhe von insgesamt 
768,2 Milliarden US-Dollar vor. Für das
Haushaltsjahr 2023 (1. Oktober 2022 – 30. September 
2023) legte Präsident Biden am 28. März 2022 
einen Haushaltsvorschlag in Höhe von insgesamt 
802,4 Milliarden US-Dollar vor. Erneut wurde das 
vorgeschlagene Budget in den anschließenden 
Befassungen des NDAA 2023 von beiden 
Kammern des US-Kongresses auf rund 858 US-
Dollar deutlich angehoben und am 15. Dezember 
2022 verabschiedet.
Die U.S. Army hat die eigene Modernisierung mit 
der Zielmarke „Army 2030“ und der Ausrichtung 
auf die Befähigung zum
dimensionsübergreifenden Wirken (Land, Luft, See, Weltraum, 
Cyberspace) im Rahmen von Multi-Domain 
Operations (MDO), u. a. mit der Indienststellung 
der dritten „Multi Domain Task Force“ (MDTF) 
auf Hawaii, weiter vorangetrieben. Wesentliche 
Elemente der Weiterentwicklung der U.S. Army 
sind Aufklärung, schnelle Kräfteprojektion,
weitreichende Waffenwirkung, Schutz eigener Kräfte 
vor Bedrohungen aus der Luft, sicherer
Datenaustausch in Echtzeit und durchhaltefähige 
Versorgung von Operationen. Der eigene
Anspruch ist dabei nicht weniger als der Erhalt der 
Technologieführerschaft sowie die Behauptung 
als „… the world’s greatest land fighting force …“ 
(Secretary of the Army Wormuth am 10. Oktober 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 112 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
113
2022). Der Schwerpunkt wird hierbei klar auf 
„peer-to-peer“-Konflikte (den Einsatz gegen 
gleichstarke oder vergleichbar starke gegnerische 
Kräfte) und, damit einhergehend, Großverbände 
(Division, Korps, Armee) sowie deren
Integrierbarkeit mit den anderen Teilstreitkräften sowie 
mit Alliierten und Partnern gelegt.
Die Umsetzung der unveränderten 
Modernisierungsprioritäten „Long Range
Precision Fires“, „Next Generation Combat
Vehicle“, „Future Vertical Lift“, „Army Network, Air 
and Missile Defense“ und „Soldier Lethality“ 
schreitet voran. Im nächsten Jahr sollen
insgesamt 24 neue Beschaffungsvorhaben als
Prototypen oder bereits in Serienreife in der Truppe 
ankommen (darunter z. B. auch hypersonische 
Waffen, „precision strike missile“,
reichweitenverlängerte Artilleriemunition, ein gepanzertes 
Allzweckfahrzeug und „directed energy“ 
Luftabwehrsysteme).
Die U.S. Air Force (USAF), die 2022 ihr 75-jähriges 
Bestehen feierte, betreibt mehrere große 
Modernisierungsvorhaben, um im Kampf gegen 
eine „Peer-Nation“ (gemeint: China) bestehen zu 
können. Diese Projekte umfassen u. a. neue
Tarnkappenbomber (B-21) und -jäger (F-22
Nachfolge/Next-Generation Air Dominance), den 
„next-generation tanker“ (Boeing KC-46A, von 
dem bis 2029 179 Stück beschafft werden sollen) 
und die erste Neuentwicklung einer
Interkontinentalrakete (LGM-35A Sentinel), die nach 
mehr als 50 Jahren Minuteman III ersetzen soll. 
Als Teil des 13,3 Milliarden US-Dollar Auftrages 
sollen die ersten Flugtests des Systems 2023 
durchgeführt werden, die Produktion ist ab 2026 
und der Betrieb bis 2075 geplant.
Daneben hat die USAF die Beschaffung der 
Lockheed Martin F-35A u. a. aufgrund von 
Lieferkettenproblemen und technologischer 
Verzögerungen verlangsamt. Der
Haushaltsentwurf 2023 sieht den Kauf von 48 Flugzeugen 
vor, 20 Prozent weniger als die ursprünglich 
geplanten 60. Dennoch bleibt die F-35 kurz- 
und mittelfristig das dominierende
Rüstungsprojekt der USAF. Weiterhin unumstritten ist 
die Umsetzung des Konzeptes „Joint All Domain 
Operations“ (JADO), bei dem sich die USAF in 
einer Vorreiterrolle sieht. JADO wird mit Hilfe 
von „Joint All Domain Command and Control“ 
(JADC2) realisiert werden, in dem auch das
bisherige Verfahren „Nuclear Command, Control 
and Communications“ (NC3) aufgeht. Bei der 
Umsetzung von Rüstungsprogrammen ist ein 
Trend zur agilen Entwicklung (schnellere
Verfügbarkeit, aber größerer Austausch/Update-
Bedarf) zu beobachten. Daneben versucht die 
USAF bürokratiebedingte Verzögerungen durch 
innovative, unkonventionelle Ansätze (u. a. Pitch-
Days, Digital-Design) auszugleichen.
Die U.S. Space Force (USSF) ist als eigenständige 
Teilstreitkraft etabliert und wird 2022 auf eine 
Stärke von 8.600 „Guardians“ anwachsen. Die 
zukünftige Entwicklung von defensiven und 
offensiven Fähigkeiten in der Dimension
Weltraum hat für die USA einen hohen Stellenwert. 
Die bisher im DoD beheimatete „Space
Development Agency“ (SDA) ist seit Oktober 2022 Teil der 
USSF. Bei der Umsetzung von Rüstungsprojekten 
stützt sich die USSF verstärkt auf die Industrie, 
aber auch auf Fähigkeiten von Alliierten und 
Partnern. Schwerpunkt in der Entwicklung ist 
der Ausbau verschiedener Satellitennetzwerke. 
Aus Effizienz- und Kostengründen sollen die 
Fähigkeiten bestehender Systeme besser
vernetzt werden. Gleichzeitig wird dem
Resilienzgedanken Rechnung getragen, indem viele, aus 
weniger komplexen Elementen bestehende 
Systeme den Vorzug gegenüber einem
hochkomplexen Einzelsystem genießen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 113 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
114
Die U.S. Navy (USN) bleibt die personalstärkste 
maritime Streitkraft der Welt. Die USN hat ihren 
neuen 30-Jahres-Schiffsbauplan vorgestellt, der 
drei verschiedene Optionen für den Aufbau der 
Flotte enthält, von denen aber nur eine das 2016 
formulierte Schiffziel von 355 erreicht.
Nach den ersten beiden Vorschlägen würde 
die Marine zwischen 2028 und 2052 fünf neue 
Flugzeugträger beschaffen, während der dritte 
Plan den Erwerb von sieben Flugzeugträgern in 
diesem Zeitraum vorsieht. Betrachtet wird dabei 
vor allem eine Flottenstruktur, die im Rahmen 
der „Great Power Competition“ mit China den 
Herausforderungen im Bereich „Anti-Access/
Area Denial“ (A2/AD) 28 gewachsen ist. Die 
operative Einsatzfähigkeit der Pazifischen Flotte 
genießt dementsprechend unverändert einen 
hohen Stellenwert mit Blick auf die strategische 
Herausforderung durch China.
Das U.S. Marine Corps (USMC) konzentriert sich 
nach jahrelanger Bindung in
Stabilisierungsoperationen (Irak, Afghanistan) verstärkt auf 
seine Kernfähigkeiten und dabei insbesondere 
auf zukünftige Herausforderungen durch einen 
gleichwertigen militärischen Gegner in einer 
A2/AD Umgebung (mit speziellem Fokus auf 
das Südchinesische Meer). Vorrangig gilt es 
dabei die US-Seestreitkräfte zu unterstützen, 
die maritime Dominanz weltweit zu halten 
und, wo notwendig, zu erringen. Dazu gehört 
zum einen, sich von Waffensystemen für
überholte bzw. nicht zukunftsorientierte Aufgaben 
zu trennen. Die Fähigkeiten des USMC werden 
sich jedoch zum anderen durch die Einführung 
moderner Waffensysteme, wie zum Beispiel 
durch das Landing Helicopter Amphibious-
Anlandungsschiff und Helikopter-Träger der 
28 Das A2/AD Konzept beschreibt die Fähigkeit einer Konfliktpartei, den Zugang und die Einflussnahme zu gewissen geographischen 
Räumen glaubhaft und durchhaltefähig für andere Akteure in allen Dimensionen (Land, Luft, See, Cyber und langfristig auch über 
Space) zu verwehren.
America-Klasse sowie das Landing Amphibious 
Dock-Anlandungsschiff (San Antonio-Klasse) 
merklich verbessern. Ein weiterer
Fähigkeitsschub ist mit dem vollständigen Wechsel von 
AV-8B Harrier-Jagdflugzeugen zu modernen F-
35B als Senkrechtstarter zu erwarten, der gemäß 
gegenwärtiger Planung bis 2027 schrittweise 
durchgeführt wird.
Die Nuklearstreitkräfte der USA bestehen aus 
Minuteman III (interkontinentale ballistische 
Raketen), U-Booten der Ohio-Klasse bestückt 
mit Trident II D5 ballistischen Raketen und 
strategischen nuklearfähigen Bombern vom 
Typ B-52 und B-2. Im Rahmen einer
umfassenden Modernisierung der nuklearen Triade 
werden sowohl bestehende Systeme aus den 
1970er- und 1980er-Jahren kostenintensiv
erneuert als auch neue Systeme entwickelt (B-21 
Bomber, U-Boote der Columbia-Klasse, LGM-
35A Sentinel (zuvor Ground-Based Strategic 
Deterrent (GBSD)). Dabei ist aufgrund der hohen 
Kosten die Modernisierung der Triade nicht 
unumstritten. Die Umstrukturierung auf eine 
„Duade“ gilt aber als ausgeschlossen. Bei der 
nuklearen Teilhabe setzen die USA weiterhin auf 
Alliierte im Bündnis.
Zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der 
US-Verteidigungsfähigkeit gewinnt der
technologische Fortschritt in allen Bereichen,
insbesondere aber im Bereich der Künstlichen 
Intelligenz an Bedeutung. Ziel ist es, durch die 
Verringerung der Reaktionszeiten und
Zeitspannen der Wirkungsketten insgesamt einen 
entscheidenden Vorteil gegenüber China (und 
Russland) zu erzielen.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 114 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
115
Die sehr umfangreichen jährlichen
Übungsvorhaben der US-Streitkräfte sind ausgerichtet 
auf das Erreichen der nationalen
Zielvorgaben für die Einsätze sowie die Befähigung 
von Partnernationen zur eigenständigen
Aufgabenwahrnehmung.
1.4  Russische Föderation
Offizieller Auftrag der russischen Streitkräfte ist 
es, gemeinsam mit anderen nationalen
Sicherheitskräften die Verteidigung und Sicherheit 
Russlands oder dessen Verbündeter zu
gewährleisten sowie die nationalen Interessen Russlands 
oder dessen Verbündeten zu schützen. Die
Streitkräfte bestehen aus Land-, Luftkosmischen- und 
Seestreitkräften, sowie aus den Strategischen 
Raketentruppen und Luftlandetruppen. Russland 
verfügt über eine vollständige nukleare Triade 
(strategische bodengebundene, luftgestützte und 
seegestützte Nuklearfähigkeiten). Neben den 
Streitkräften verfügt Russland über umfangreiche 
Kräfte der Nationalgarde sowie operative Kräfte 
anderer Sicherheitsorgane.
Durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg 
gegen die Ukraine haben insbesondere die 
russischen Landstreitkräfte hohe Verluste an 
Personal und Material zu verzeichnen.
Angesichts dieser Verluste und der weitreichenden 
Sanktionen, die gegen Russland verhängt worden 
sind, und internationaler Wirtschaftssanktionen 
stellen sich in Zukunft große Herausforderungen 
für die Rekonstituierung der russischen
konventionellen Streitkräfte.
Auch die Modernisierungsbemühungen der 
russischen Streitkräfte werden
wahrscheinlich um mehrere Jahre zurückgeworfen. Es ist 
daher davon auszugehen, dass sich die Folgen 
des Angriffskriegs in erheblichem Maße auf 
die im Folgenden aufgeführten Planungen, die 
allesamt vor dem Beginn des Angriffskriegs 
gegen die Ukraine beschlossen worden waren, 
auswirken werden.
Für die Dauer der absehbaren Schwächung der 
russischen Landstreitkräfte gewinnen
insbesondere die Kräfte der nuklearen Triade 
sowie die russischen See- und Luftkosmischen 
Streitkräfte an Bedeutung für die Abschreckung 
gegenüber der NATO.
Das 2018 beschlossene und bis 2027 angesetzte 
5. Staatliche Rüstungsprogramm umfasst ca.
211 Milliarden Euro. Schwerpunkte sind die
Entwicklung und Einführung moderner
konventioneller Waffensysteme (Kampfpanzer 
T-14 ARMATA, Mehrzweckkampfflugzeug 
SU-57, Luftverteidigungssystem S-500) sowie
von substrategischen und strategischen
Trägersystemen für die nukleare
Abschreckungsfähigkeit (Interkontinentalrakete SARMAT,
hypersonischer Gleitflugkörper AVANGARD, nuklear
angetriebener Marschflugkörper BUREVESTNIK,
nuklear angetriebener Torpedo POSEIDON).
Im Bereich der nuklearstrategischen Triade ist 
die Entwicklung der Interkontinentalrakete 
SARMAT wahrscheinlich hinter den von
Russland beabsichtigten Zeitplan zurückgefallen. Die 
Einführung des hypersonischen Gleitflugkörpers 
AVANGARD ist etwa zu 50 Prozent erfolgt.
Erklärtes Modernisierungsziel ist die
Überwindung von Raketenabwehrsystemen und 
damit, aus russischer Perzeption, die
Aufrechterhaltung der nuklearen Abschreckung.
Russland verfügt darüber hinaus über die
weltweit höchsten Bestände an substrategischen 
Kernwaffen. Beispielhaft sind russlandweit
dreizehn Raketenbrigaden mit modernen, nuklear-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 115 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
116
fähigen, ballistischen Kurzstreckenraketen vom 
Typ 9M723 (SS-26 STONE, ISKANDER-M) und 
zusätzlich Marschflugkörpern 9M728 (SSC-7 
SOUTHPAW, ISKANDER-K) ausgerüstet.
Insgesamt wurden bis Ende 2020 alle Brigaden der 
alten 9K79 (SS-21, SCARAB; Totschka-U) mit der 
gleichen Brigadestärke an SS-26 abgelöst
(Reichweiten der vorgenannten Systeme liegen unter 
500 km). Der luftgestützte hyperschallschnelle 
ballistische Flugkörper KINZHAL wurde
wahrscheinlich bereits mit einer Anfangsbefähigung 
in die Streitkräfte eingeführt, die Einsatzreife 
wurde durch mehrere Einsätze im Rahmen des 
Angriffskriegs gegen die Ukraine nachgewiesen.
Auch die konventionellen Anteile der Streitkräfte 
sollen modernisiert werden. Ziel des aktuellen 
Rüstungsprogramms (2018-2027) war zunächst 
die Ausstattung der Streitkräfte mit einem Anteil 
von 70 Prozent an modernen Waffensystemen 
bis Ende 2020, was nach russischen Angaben
erreicht wurde. Gemäß der Weisung von Präsident 
Putin Anfang 2020 ist diese
Modernisierungsrate durchgängig zu halten. Ende 2020 kündigte 
Verteidigungsminister Schoigu eine
Anhebung des Modernisierungsgrads auf 75 
Prozent bis 2024 an.
Für die Seestreitkräfte sind neben der
Fortsetzung des Atom-U-Boot-Bauprogramms 
(DOLGORUKIY- und SEVERO-DVINSK-Klasse), 
die Einführung neuer KALIBR-fähiger Korvetten 
(URAGAN, BUJAN-M- und der GREMYASHCHIY-
Klasse), neuer Fregatten (GORSCHKOV- und 
GRIGOROVICH-Klasse) und konventioneller 
U-Boote (KILO II- und LADA-Klasse) geplant. Der 
schwere atomgetriebene Raketenkreuzer
Admiral Nakhimov (ORLAN-Klasse) soll frühestens 
2023 wieder in See stechen.
Neben dem Beschaffungsprogramm für 
die Kampf- und Transportflugzeuge sowie 
den Modernisierungsprogrammen für die 
strategischen Bomber ist für die Luftkosmischen 
Streitkräfte das neue Mehrzweckkampfflugzeug 
Su-57 in kleiner Stückzahl im Zulauf. Bis 2027 
sollen 70 Su-57 an die russischen Streitkräfte 
übergeben werden. Im Bereich Drehflügler ist 
unter anderem, ebenfalls bis Ende 2027, die 
Lieferung von rd. 100 Mi-28NM-Hubschraubern 
vorgesehen. Neben der weiteren Einführung von 
Flugabwehrsystemen S-400 und S-350 wurden 
Ende 2021 auch erste Komponenten des
Flugabwehrlenkflugkörpersystems S-500 Prometheus 
in Dienst gestellt.
Insbesondere die Landstreitkräfte haben beim 
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg 
gegen die Ukraine massive Verluste erlitten. 
Die noch ohne Rücksicht darauf angestoßenen 
Planungen sehen die beständige Versorgung mit 
neuem oder modernisiertem Material vor. Das 
Spektrum reicht von Ketten- und Radfahrzeugen, 
über Artilleriesysteme und Spezialausrüstung 
der Eisenbahneinheiten bis hin zu Drohnen, 
Panzerabwehr- und Handfeuerwaffen sowie 
Aufklärungs- und Kommunikationsmitteln.
Für 2023 wird die Verabschiedung des 6. 
Staatlichen Rüstungsprogramms, welches den
Zeitraum 2024–2033/2034 abdecken soll, erwartet.
1.5  Volksrepublik China
Die Volksbefreiungsarmee ist ein Instrument der 
Kommunistischen Partei Chinas, das die
Vorrangstellung der Partei garantiert, die innerstaatliche 
Ordnung aufrechterhält sowie die
Souveränität und territoriale Integrität Chinas wahrt. Die 
Volksbefreiungsarmee dient auch der
Machtprojektion nach außen. Im Rahmen der Vereinten 
Nationen beteiligt sie sich auch an
Auslandseinsätzen. Die Volksbefreiungsarmee besteht 
aus Land-, Luft- und Seestreitkräften sowie aus 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 116 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
117
den Strategischen Unterstützungskräften und 
den weltweit größten Raketentruppen. China 
verfügt über ein Arsenal bodengebundener,
seegestützter und luftgestützter Nuklearfähigkeiten, 
das es weiter ausbaut, mit Trägersystemen über 
die Kurz-und Mittelstrecke sowie über
Interkontinentalraketen. Letztere (Typ DF-31/A und 
DF-5A/B) können das gesamte NATO-Territorium 
erreichen. Der Bestand an
Interkontinentalraketen des Typs DF-31A ist mittlerweile deutlich 
gestiegen und wird durch die angelaufene DF-41 
Einführung ergänzt. Die silogestützten
(unterirdischen Startvorrichtungen) DF-5B verfügen 
über nukleare Mehrfachgefechtsköpfe. Durch U-
Boot-gestützte Interkontinentalraketen hat China 
seine Zweitschlagfähigkeit verbessert.
Die Volksbefreiungsarmee durchläuft einen seit 
fast drei Dekaden andauernden Reform- und 
Modernisierungsprozess, der mit einer größeren 
Professionalisierung und der Einführung neuer 
Strukturen, die alle Teilstreitkräfte betreffen, ab 
2015 einhergeht. Die zielgerichtete Entwicklung 
des chinesischen militärischen Potenzials, 
einschließlich des nuklearen Arsenals,
verdeutlicht die Absicht Chinas, auch militärisch 
zu einer Weltmacht aufzusteigen. Laut dem 
Verteidigungs-Weißbuch aus 2019 ist das Ziel, 
die Volksbefreiungsarmee bis 2049 zu
Weltklasse-Streitkräften zu transformieren, um so 
die eigenen sicherheitspolitischen Interessen 
wahren und durchsetzen zu können. Dazu 
soll insbesondere das Zusammenwirken der 
unterschiedlichen Organisationsbereiche 
verbessert werden.
China unterhält weltweit die zahlenmäßig 
größten Streitkräfte, mehr als die Hälfte 
der Waffensysteme kann mittlerweile als 
modernisiert angesehen werden. Mangelnde 
Flexibilität, fehlende Einsatzerfahrung sowie 
das weiterhin vorhandene Gewicht von 
politischer Linientreue gegenüber militärischer 
Professionalität bleiben Hauptschwächen der 
Volksbefreiungsarmee. Nichtdestotrotz konnte 
die Volksbefreiungsarmee dank jahrzehntelanger 
Modernisierung bereits einen erheblichen
Fähigkeitszuwachs erzielen.
Als Maßstab für die Streitkräfte wurde langfristig 
die Fähigkeit zum Gewinnen eines „regionalen, 
hochintensiven Krieges unter den Bedingungen 
des Informationszeitalters“ skizziert, die man 
durch einen ambitionierten mehrstufigen 
Prozess bis 2049 erreichen will.
Dem weiterhin bestehenden materiellen 
Modernisierungsbedarf der chinesischen
Streitkräfte wird die Zuführung von neuen
Waffensystemen in großer Anzahl und steigender
Qualität entgegengesetzt. Die Seestreitkräfte haben 
im Rahmen der Militärreform den größten 
Bedeutungsgewinn im Vergleich der
Teilstreitkräfte erfahren und sind das nach außen hin 
sichtbarste Signal für das Aufstreben Chinas und 
Sinnbild von wachsender Machtprojektion, auch 
fernab des eigenen Territoriums.
Neben seiner enormen konventionellen 
Aufrüstung betreibt China aktuell auch ein 
nukleares Aufrüstungs- und
Modernisierungsprogramm, das im Verlauf der nächsten Jahre 
zu mindestens einer Verdoppelung der
Anzahl atomarer Gefechtsköpfe führen soll. 
Diese substanzielle nukleare Aufrüstung, die 
zusammen mit der voranschreitenden
Entwicklung ergänzender hochtechnologischer 
Waffensysteme die Zweitschlagfähigkeit 
der Volksbefreiungsarmee quantitativ und 
qualitativ verbessert, kann perspektivisch auch 
eine Veränderung des militärstrategischen 
Status Quo (sowohl regional als auch vis-à-vis 
den USA) bedeuten.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 117 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
118
China beabsichtigt, zu Russland und den USA 
weiter technologisch aufzuschließen, verfügt 
ohne strategische Langstreckenbomber mit
weitreichender Nuklearbewaffnung aber noch nicht 
über eine vollwertige nukleare Triade. Gerade die 
Entwicklung der Raketenkräfte und -technik hat 
für China jedoch eine hohe Priorität.
China verfügt zwar über deutlich weniger 
nukleare Sprengköpfe (laut SIPRI-Jahrbuch 2022 
ca. 350) als Russland (ca. 4.477 Sprengköpfe) und 
die USA (ca. 3.708), mit den derzeit eingeführten 
und in Einsatzausbildung befindlichen
Flugkörpern verfügt China jedoch über deutlich 
mehr Trägerkapazitäten als gemeldete
Gefechtsköpfe. Darüber hinaus hat China mit dem Bau 
von neuen Startsilos (ca. 300) in drei Silofeldern 
die Möglichkeit geschaffen, weitere
Interkontinentalraketen (konventionell oder nuklear 
bewaffnet) stationieren zu können.
Einen weiteren Entwicklungsschritt hat China 
mit Tests eines hypersonischen Gleitflugkörpers 
zur möglichen Verbringung von nuklearen 
Sprengköpfen erreicht. China macht sich dabei 
wahrscheinlich das durch Russland in den 
1960er Jahren entwickelte Prinzip des „Fractional 
Orbital Bombardment System“ (FOBS) zunutze, 
um den Anflug des hypersonischen
Gleitflugkörpers so lange wie möglich zu verschleiern. 
Dieses bietet die Möglichkeit, Frühwarnsysteme 
und damit eine Raketenabwehr zu umgehen und 
kann gleichzeitig ein Fehlen an
Langstreckenbombern in Teilen auffangen.
Im Wettlauf um sogenannte „Cutting-Edge“- 
Technologien treibt China seine Anstrengungen 
unvermindert voran. Mit seiner Strategie „Made 
in China 2025“ soll langfristig die weltweite 
Führung auf dem Gebiet von zehn
Schlüsselindustrien erreicht werden, darunter
Schiffbau und Meerestechnik, Informations- und 
Kommunikationstechnologien, sowie Luft- und 
Raumfahrttechnik. Für die militärische Rüstung 
stehen unter anderem die Entwicklung von 
Großraum- und Mehrzweckflugzeugen mit 
strategischer Reichweite, unbemannten
Luftfahrzeugen, Satelliten, Schiffsantriebe und 
-design, Roboter-Systeme, Künstliche Intelligenz
sowie die Entwicklung von Hyperschallantrieben
im Schwerpunkt der Anstrengungen. Gleichzeitig
tritt China immer stärker als ernstzunehmender
Rüstungsexporteur und Waffenlieferant in Asien
und Afrika auf.
Mit Russland besteht eine grundsätzliche 
Rüstungskooperation, deren Inhalte nicht
vollständig offengelegt werden. China wird
weiterhin versuchen, diejenigen Produkte mit
zugehöriger Expertise einzukaufen, die geeignet 
sind, eigene Schwächen in der Entwicklung und 
Produktion zu kompensieren.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 118 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
119
2. Weitere ausgewählte Staaten
2.1  Indien
Der Auftrag der indischen Streitkräfte ist die 
Landesverteidigung. Sie unterstehen dem
demokratisch gewählten Staatspräsidenten. Zudem 
werden im VN-Rahmen Truppen für
friedenserhaltende Einsätze bereitgestellt. Die regulären 
indischen Streitkräfte bestehen aus Land-, Luft- 
und Seestreitkräften, der Küstenwache sowie 
paramilitärischen Kräften („Special Frontier 
Force“). Darüber hinaus unterhält Indien ein 
Arsenal an Nuklearwaffen, das in den letzten 
Jahren stetig ausgebaut wurde (Indien ist kein 
Mitglied des NVV). Nach derzeitigen, öffentlich 
verfügbaren Schätzungen verfügt Indien über bis 
zu 160 nukleare Gefechtsköpfe, die mit
Kampfflugzeugen, Kurz- und Mittelstreckenraketen 
sowie U-Boot-gestützten ballistischen Raketen 
(„Submarine-Launched Ballistic Missile“, SLBM) 
verbracht werden können.
Die indischen Streitkräfte sind die zahlenmäßig 
zweitstärksten der Welt. Indien nimmt
weiterhin vor allem Pakistan und zunehmend China 
als militärische Bedrohung wahr. Die indischen 
Streitkräfte, insbesondere die Landstreitkräfte, 
waren doktrinär, strukturell und
hinsichtlich ihrer Dislozierung vornehmlich auf einen 
Waffengang mit Pakistan ausgerichtet. Die
Verteidigungsfähigkeit ist im „worst case“
nunmehr als Zwei-Fronten-Krieg mit Pakistan und 
China abgebildet.
Das indische Verteidigungsministerium ist seit 
Jahren bemüht, die materielle Ausstattung zu 
modernisieren und dabei gleichzeitig deren 
quantitativen Umfang beizubehalten. Dem 
stehen aber nicht nur mangelnde
Haushaltsmittel entgegen, sondern auch z. B. die
Bemühungen der indischen Regierung, über den 
Rüstungssektor die heimische Wirtschaft zu 
fördern. Indiens größte Partner im
Rüstungsbereich sind Russland, Frankreich, das
Vereinigte Königreich, Israel und die USA.
Dementsprechend greifen Indiens Streitkräfte auf eine 
Vielzahl von uneinheitlichen Waffensystemen 
aus unterschiedlicher Produktion zurück.
Mit Ausgaben von 71,1 Milliarden US-Dollar stieg 
Indien 2019 auf die dritte Position bei den
weltweiten Verteidigungsausgaben auf (veranschlagt 
waren 61,5 Milliarden US-Dollar). Für das
Haushalts-Jahr 2022/23 sind Verteidigungsausgaben 
in Höhe von 61,4 Milliarden US-Dollar geplant 
und damit eine Stabilisierung im Vergleich 
zum Vorjahreswert.
Die Dominanz Indiens im Indischen Ozean ist 
dabei eine sicherheitspolitische Zielsetzung, 
die sich nur langsam strukturbestimmend 
auswirkt. Indien nimmt Anstoß an der
zunehmenden Präsenz chinesischer Seestreitkräfte 
und beschleunigt auch aus diesem Grund den 
maritimen Fähigkeitsausbau in der Region. 2022 
wurde ein zweiter Flugzeugträger in Dienst
gestellt. Die indische Flotte soll im kommenden 
Jahrzehnt auf 200 Einheiten anwachsen.
Im Rüstungsbereich ist Indien in vielen
Bereichen von teils veralteten russischen
Waffensystemen abhängig. So sind zum Beispiel 
95 Prozent seiner Kampfpanzer aus russischer 
Produktion. Des Weiteren nutzten die
Luftstreitkräfte Su-30 Kampfflugzeuge und auf den 
indischen Flugzeugträgern werden MiG-29 
Kampfflugzeuge eingesetzt. Neu-Importe aus 
Russland werden jedoch seit Jahren sukzessive 
verringert. Im Zeitraum 2017-2021 fiel die 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 119 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
120
Importrate aus Russland auf unter 50 
Prozent. In den fünf Jahren zuvor betrug diese 
noch 69 Prozent.
Die indischen Luftstreitkräfte verfügen mit 
Kampfflugzeugen der Typen Jaguar, Mirage 
2000, Su-30 und seit neuestem Rafale über 
Plattformen, die den Einsatz von
Nuklearwaffen grundsätzlich erlauben. Grundsätzlich 
bleibt Indien bestrebt, seine Streitkräfte weiter 
zu modernisieren und veraltetes Wehrmaterial 
zu ersetzen. Im Bereich der Beschaffungen 
fehlt jedoch die notwendige
Nachhaltigkeit, um die dringend notwendigen Ziele der 
Modernisierung zu erreichen.
2.2  Pakistan
Der offizielle Auftrag der pakistanischen
Streitkräfte umfasst in erster Linie die
Landesverteidigung und in zweiter Linie die Unterstützung 
ziviler Behörden, wenn dazu aufgefordert.
Weiterhin engagiert sich Pakistan signifikant durch die 
Gestellung von Truppenkontingenten bei VN-
Missionen, auch um dadurch finanzielle Mittel zu 
generieren. Die pakistanischen Streitkräfte
bestehen aus den Land-, Luft- und Seestreitkräften 
sowie paramilitärischen Kräften, die vor allem 
im Inneren eingesetzt werden. Seit 1998 verfügt 
Pakistan über Kernwaffen (kein Mitglied des NVV) 
und verfügt vermutlich über bis zu 165
Gefechtsköpfe, die mittels einer unbekannten Anzahl von 
Kurzstreckenraketen, Mittelstreckenraketen sowie 
Flugzeugen verbracht werden können.
Die pakistanischen Streitkräfte sind strukturell, 
materiell und ideologisch auf eine mögliche 
Auseinandersetzung mit Indien ausgerichtet. 
Pakistan verfolgt den Ansatz der „full spectrum 
deterrence“: Aufgrund der konventionellen 
Unterlegenheit der pakistanischen Streitkräfte 
gegenüber den indischen Streitkräften sieht 
Pakistan sein Kernwaffenarsenal als
unverzichtbaren Bestandteil einer wirksamen
Abschreckung („credible minimum deterrence“) 
gegenüber Indien und verfolgt, trotz
angespannter Haushaltslage, eine ambitionierte 
Modernisierung seiner militärischen Potenziale.
Pakistan ist bestrebt, die eigenen Fähigkeiten zur 
Produktion von Rüstungsgütern zu stärken. Die 
Kooperation im Rüstungsbereich mit seinem 
„Allwetterfreund“ China wurde auch 2021/2022 
unverändert und mit großem Engagement
fortgesetzt, wodurch Pakistans Abhängigkeit im 
Rüstungsbereich weiter zunimmt.
Nichtsdestotrotz ist Pakistan zeitgleich bestrebt, über ein 
diversifiziertes Portfolio von Waffensystemen 
zu verfügen, um potentielle Abhängigkeiten 
zu verhindern, beziehungsweise möglichst 
gering zu halten. Seit 2019 hat sich ein
umfangreiches und ambitioniertes Beschaffungs- und 
Modernisierungsprogramm in allen drei
Teilstreitkräften entfaltet, obwohl die generelle 
Finanzknappheit schon von Beginn an Projekte 
verzögert. Begünstigt durch die eher restriktive 
Rüstungspolitik „des Westens“ drängen vor 
allem China aber auch die Türkei massiv in den 
pakistanischen Rüstungsbeschaffungsmarkt.
Bzgl. der Streitkräfte wird ein mittelfristiger 
Beschaffungsplan verfolgt. Für 2020/21 war 
dieser mit Blick auf die Realisierung und den 
Zulauf einiger großer Projekte und Güter zu 
optimistisch angelegt. So verzögert sich im
Bereich der Landstreitkräfte die Neubeschaffung 
der Standardhandwaffen. Auch der Erwerb neuer 
Kampfpanzer aus chinesischer und russischer 
Produktion, die Produktion eigener
Kampfpanzer sowie die Kampfwertsteigerungen
bestehender Systeme erfordern mehr Zeit.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 120 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
121
Auch im Bereich der Seestreitkräfte kommt die 
zunehmende Zusammenarbeit mit China zum 
Tragen. So sollen von acht U-Booten der Hangor-
Klasse vier von China gebaut werden. Diese vier 
sollen 2023 ausgeliefert werden. Weitere vier 
Boote sollen bis 2028 in Pakistan gebaut werden. 
Des Weiteren hat China eine zweite Fregatte der 
modernen 054-Klasse an Pakistan geliefert.
Die pakistanischen Luftstreitkräfte sind
bestrebt, neue und modernere Flugzeugtypen 
einzuführen. Neben dem gemeinsam mit China 
entwickelten und in Pakistan produzierten 
Kampfflugzeug JF-17 stellte die Lieferung des 
modernen chinesischen Kampfflugzeuges J-10 
im März 2022 einen weiteren Meilenstein dar.
Die pakistanischen Streitkräfte sind seit Jahren 
überdehnt eingesetzt, da sie, neben dem
Einsatz an der indischen Grenze, im hohen Maße 
im Rahmen des Anti-Terror-Kampfes im
Inland benötigt werden. Bei der Hilfeleistung 
im Kontext der verheerenden Flutkatastrophe 
2022 stellten die Streitkräfte zudem das
Rückgrat der Fluthilfemaßnahmen. Seit der
Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im 
August 2021 haben die Spannungen entlang der 
Durand-Linie (Grenze Pakistan – Afghanistan) 
zugenommen, was weitere Kräfte der 
pakistanischen Armee bindet.
Seit Anfang der 1990er Jahre baut Pakistan 
sein Raketenpotenzial aus und konzentriert 
sich dabei aufgrund seiner Fokussierung 
auf einen Konflikt mit Indien auf Kurz- und 
Mittelstreckenraketen, unter anderem auf 
chinesische Kurzstreckenraketen des Typs M-11 
(pakistanische Bezeichnung: GHAZNAVI) sowie 
nordkoreanische Mittelstreckenraketen des 
Typs NO-DONG (pakistanische Bezeichnung: 
GHAURI). Zudem beschaffte sich Pakistan 
die dazugehörige Technologie, um langfristig 
eigene Produktionskapazitäten aufzubauen. Mit 
chinesischer Unterstützung entwickelte Pakistan 
die seit 2005 in Serie hergestellte
Mittelstreckenrakete SHAHEEN-2. Die SHAHEEN-3, welche 
den gesamten indischen Subkontinent abdecken 
soll, wurde inzwischen erfolgreich getestet.
2.3  Iran
Der offizielle Auftrag der iranischen Streitkräfte 
umfasst in erster Linie die Landesverteidigung 
(Wahrung der territorialen Integrität des Staates). 
Daneben haben die Streitkräfte auch eine 
innenpolitische Rolle: die Sicherung der
theokratischen Staatsform sowie deren geistlicher 
Führungselite. Die iranischen Streitkräfte
bestehen aus den regulären Streitkräften („Artesh“) 
und den Revolutionsgarden („Pasdaran“; oder 
Englisch: „Islamic Revolutionary Guards Corps“, 
IRGC). Während den regulären Streitkräften 
klassische militärische Aufgaben zugeordnet 
sind, wurden die Revolutionsgarden vorrangig 
zur Verteidigung der „Errungenschaften der 
Revolution“ gegründet. Sie sind zudem am 
iranischen Weltraumprogramm beteiligt und ein 
nicht zu unterschätzender Wirtschaftsakteur, 
der wichtige Industriesektoren wie Bau, Verkehr, 
Telekommunikation und Energie dominiert und 
eine eigene Wirtschaftsorganisation („Khatam 
al-Anbia“) betreibt, die von Steuern, Abgaben und 
Einfuhrzöllen befreit ist.
Die Revolutionsgarden („Pasdaran“) stellen eine 
wesentliche Säule der iranischen
Sicherheitsarchitektur dar. Direkt dem Revolutionsführer 
unterstellt, besitzen sie eigene
Kommandostrukturen, Militärausstattung sowie
Teilstreitkräfte (Land-, Luft-/Weltraum- und
Seestreitkräfte, Spezialkräfte sowie eine paramilitärische 
Miliz („Basidsch“) aus Freiwilligen, die als
inoffizielle Hilfspolizei im Inland eingesetzt wird). 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 121 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
122
Die Kontrolle der iranischen Territorialgewässer 
im Persischen Golf untersteht direkt den 
Revolutionsgarden, ebenso wie das militärische 
Raketenprogramm sowie die Planung, Steuerung 
und operative Umsetzung militärischer
Aktivitäten in der Region. Ein Beispiel dafür waren die 
Raketen- und Drohnenangriffe auf kurdische 
Oppositionsgruppen im Nordirak ab September 
2022 im Zusammenhang mit der
Niederschlagung der Protestbewegung in Iran.
Offizielle Ziele der iranischen Sicherheits- und 
Verteidigungspolitik sind die Sicherung des 
Systems der Islamischen Republik, die
Aufrechterhaltung einer glaubhaften Abschreckung und 
die Etablierung Irans als Regionalmacht. Hierzu 
arbeitet Iran seit Jahren intensiv an der
Entwicklung und Einführung von
Mittelstreckenraketen und Marschflugkörpern, Drohnen und 
Flugabwehrsystemen. Deutlich ist ein konstanter 
Fähigkeitszuwachs bei Anzahl, Präzision,
Reichweite und Durchsetzungsfähigkeit seiner 
ballistischen Kurz- und Mittelstreckenraketen, 
Marschflugkörper sowie Drohnensysteme. Irans 
schon jetzt umfangreiches Raketenpotenzial 
wird dabei mit Priorität weiterentwickelt und 
auch qualitativ verbessert. Neuere Technik, 
höhere Reichweiten, verbesserte Treffgenauigkeit 
und vermehrt mit Festtreibstoff angetriebene 
Raketentypen erhöhen die Wirksamkeit,
erweitern die Einsatzoptionen und verringern die 
Reaktionszeiten.
Aus Sicht der Bundesregierung sind auch Tests 
und Starts ballistischer Trägersysteme seitens 
Irans unvereinbar mit VN-
Sicherheitsratsresolution 2231 (2015), sofern die Raketen die 
Reichweite von 300 km und die Nutzlast von 
500 kg übersteigen und somit potenziell zur 
Verbringung von Nuklearwaffen geeignet sind. 
Das offiziell zivile iranische Weltraumprogramm 
dient mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der 
Entwicklung von Technologien für künftige 
Interkontinentalraketen und militärische 
Wiedereintrittskörper. Auch 2022 wurden
mehrfach Satellitenträger getestet. Hierzu hat sich die 
Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich und 
dem Vereinigten Königreich wiederholt
schriftlich an den VN-Sicherheitsrat gewendet.
Besorgniserregend ist ferner Irans
Weitergabe von Raketentechnik an Verbündete in der 
Region, wie zum Beispiel an die Hizb Allah im 
Libanon. Auch die aktive iranische Beteiligung 
an regionalen Konflikten wie in Syrien und 
Jemen trägt dazu bei, iranische Fähigkeiten im 
Bereich der ballistischen Raketen, Drohnen und 
Marschflugkörper unter realistischen Szenarien 
zu testen und weiterzuentwickeln sowie den 
eigenen, regionalen Einfluss auch unter dem 
Aspekt der aus iranischer Sicht eigenen
„Vorfeldverteidigung“ auszubauen.
Die iranische Rüstungsindustrie ist bislang auf 
Kooperation mit anderen Staaten angewiesen, 
um den eigenen Bedarf zu decken. Da das eigene 
technische Potenzial qualitativ und quantitativ 
begrenzt ist, bemüht sich Iran um den Erwerb 
moderner konventioneller Rüstungsgüter und 
des zur eigenständigen Reproduktion
benötigten Wissens. Dabei setzt Iran verstärkt auf 
militärische und wehrtechnische
Zusammenarbeit mit Russland, die zuletzt zunehmend Züge 
einer strategischen Partnerschaft annimmt.
2.4  Nordkorea
Die Koreanische Volksarmee (KVA) besteht aus 
Land-, Luft- und Seestreitkräften sowie aus 
den strategischen Raketentruppen und
Unterstützungskräften (unter anderem für Cyber-
Operationen). Die nordkoreanischen
Streitkräfte haben offiziell den Auftrag, die staatliche 
Souveränität und Integrität Nordkoreas zu 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 122 – 
VIII  ENtWICKlUNG DER StREItKRäFtEPOtENZIAlE IN AUSGEWähltEN StAAtEN
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schützen sowie in letzter Konsequenz, im Falle 
eines Krieges, die Wiedervereinigung Koreas unter 
nordkoreanischer Führung herbeizuführen.
Unverändert arbeitet Nordkorea am Ausbau seiner 
nuklearen Fähigkeiten und Trägersysteme.
Die KVA und deren militärische Führung 
nehmen im nordkoreanischen Staatsgefüge 
eine wichtige Rolle ein. Sie zählt mit einer 
nominellen Gesamtstärke von über einer Million 
Soldatinnen und Soldaten zu den zahlenmäßig 
stärksten Streitkräften der Welt. Zusätzlich ist 
das Land sehr wahrscheinlich in der Lage, ca. 
4,7 Millionen Reservistinnen und Reservisten 
und 3,5 Millionen leicht bewaffnete Milizen,
sogenannte Arbeiter- und Bauerngarden, innerhalb 
kurzer Zeit zu mobilisieren.
Trotz der gewaltigen Anzahl an Soldatinnen 
und Soldaten bei einer Bevölkerung von nur 25 
Millionen Menschen ist höchstwahrscheinlich 
nur ein kleiner Teil der Streitkräfte militärisch 
gut ausgebildet und ausgerüstet. Sehr viele 
Soldatinnen und Soldaten sind während ihrer 
Dienstzeit in der Landwirtschaft und der
Bauindustrie eingesetzt. Nur unter großem Aufwand 
ist es möglich, die materielle Einsatzbereitschaft 
der Streitkräfte in allen Truppenteilen zu
gewährleisten. Über den offiziellen
Verteidigungshaushalt liegen keine verlässlichen Zahlen 
vor, er liegt aber wahrscheinlich im niedrigen 
einstelligen Milliardenbereich (US-Dollar), was 
einen beträchtlichen Teil des nordkoreanischen 
Bruttoinlandsprodukts ausmacht.
Die KVA sieht sich gezwungen, ihre Ressourcen 
zu bündeln und den Schwerpunkt der 
Modernisierungs- und Rüstungsanstrengungen 
auf konventionelles Artilleriegerät sowie auf den 
Auf- und Ausbau ihres Raketen- und
Nuklearprogramms zu konzentrieren. Zudem verfügt sie 
über einige sehr gut ausgestattete Spezialkräfte, 
unter anderem zur Infiltration und für
verdeckten Kampf. In diese Bereiche fließen direkt 
und indirekt erhebliche Mittel.
Schwerpunkt der nordkoreanischen Rüstung 
ist das Raketen- und Kernwaffenprogramm, 
mit welchem Nordkorea versucht, seine
konventionellen Schwächen durch eine weltweite 
nukleare Machtprojektion zu überdecken.
Mit einer hohen Anzahl (mehrere hundert) an 
Kurzstreckenraketen (meist SCUD-Varianten mit 
Flüssigtreibstoff, aber auch mit der russischen 
ISKANDER vergleichbare KN-23) sowie
Mittelstreckenraketen (überwiegend NO-DONG-
Typen mit Flüssigtreibstoff) kann Nordkorea das 
gesamte Territorium Südkoreas abdecken und 
auch Japan erreichen. Zudem ist der Großraum 
Seoul von mehreren tausend Waffensystemen 
der Artillerie bedroht.
Zum Erreichen seines Ziels der umfassenden 
Abschreckung setzt Nordkorea sein
Raketentestprogramm ohne Rücksicht auf Proteste und 
Sanktionen weiter fort. Von Anfang 2022 bis 
Mitte Dezember 2022 hat Nordkorea über 70 
Raketentests durchgeführt und damit
gegenüber den sechs Tests im Jahr 2021 eine enorme 
Steigerung seiner Testanzahl erreicht. Dabei 
wurden sowohl Kurz- und Mittelstrecken- als 
auch Marschflugkörper getestet. Höhepunkte 
der Testreihen waren der wahrscheinlich
erfolgreiche Test einer Interkontinentalrakete vom 
Typ HWASONG am 23. März 2022, sowie das 
Überschießen japanischen Hoheitsgebiets am 
4. Oktober 2022 mit einer Mittelstreckenrakete.
Des Weiteren führte Nordkorea im Januar 
2022 diverse Tests von vermutlich ballistischen 
Raketen durch, verlautbarte jedoch über seine 
Staatsmedien, dass es sich um
hyperschallschnelle Gleiter (HGV) handele.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 123 – 
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Nordkorea hat bislang sechs Nuklearwaffentests 
durchgeführt, zuletzt im Jahr 2017. Es ist
wahrscheinlich im Besitz von Nuklearsprengkörpern 
im zweistelligen Bereich. Aktivitäten auf
nordkoreanischen Nuklearwaffentestgeländen deuten 
auf Vorbereitungen für einen anstehenden 
weiteren Nuklearwaffentest hin.
Vom VN-Sicherheitsrat verabschiedete 
Resolutionen verbieten Nordkorea jegliche Tests 
von ballistischen Raketen und ihnen
zugrundeliegende Technologien.
2.5  Syrien
Der offizielle Auftrag der syrischen Armee
umfasst in erster Linie die Landesverteidigung. Vor 
dem Hintergrund des seit 2011 andauernden 
Syrienkonflikts wurde diese seitdem jedoch
insbesondere für den Machterhalt des herrschenden 
politischen Systems um den syrischen Präsidenten 
Bashar al-Asad eingesetzt. Die Streitkräfte der 
Arabischen Republik Syrien bestehen aus Land-, 
Luft- und Seestreitkräften.
Syrien verfügte vor dem Beginn des
weiterhin andauernden innerstaatlichen Konflikts 
über umfangreiche, jedoch insgesamt wenig 
modern ausgerüstete Streitkräfte. Russische und 
iranische Waffenhilfen haben diesen Befund 
nicht wesentlich verändert.
Im Verlauf des Syrienkonflikts wurden große 
Teile der Streitkräfte eingesetzt, um die Kontrolle 
über das gesamte Staatsgebiet
wiederzugewinnen. Weiterhin sind jedoch große Gebiete 
Nordsyriens nicht unter ihrer Kontrolle,
insbesondere die kurdisch dominierte sogenannte 
„Autonome Verwaltung von Nord- und Ost-
Syrien“ (AANES). Bei den Kampfhandlungen 
zur Rückeroberung des Staatsgebiets haben die 
syrischen Streitkräfte hohe Verluste erlitten. 2021 
und 2022 hat das Regime keine Gebietsgewinne 
erzielt, insbesondere an den Rändern der
sogenannten Deeskalationszone Idlib in Nordwest-
Syrien kommt es jedoch häufig zu räumlich und 
zeitlich stark begrenzten Artilleriegefechten.
Auch wenn die syrischen Streitkräfte seit 2018 
verstärkt Personal aus dem Dienst entlassen, 
setzen sie ihre Rekrutierungsbemühungen
insgesamt fort. In Syrien besteht für Männer eine 
allgemeine, offiziell zweijährige – und seit 2011 
de facto unbefristete – Wehrpflicht. Auch
rückkehrende Flüchtlinge werden teils mit Zwang 
eingezogen bzw. können sich nur gegen hohe 
Zahlungen von der Wehrpflicht freikaufen. 
Neben den regulären Streitkräften setzt das 
syrische Regime auch auf paramilitärische
Verbände und (Privat-)Milizen.
Syrien besitzt schätzungsweise noch ca. 400 
ballistische Kurzstreckenraketen, für die in der 
Vergangenheit auch chemiewaffenfähige
Gefechtsköpfe vorhanden waren (Syrien ist 2013 
dem CWÜ beigetreten, wegen wiederholten 
Zuwiderhandelns wurden ihm 2021
Stimmrecht und Privilegien als Vertragsstaat
entzogen, siehe I. 3. Abrüstung, Rüstungskontrolle 
und Nichtverbreitung im Bereich chemischer 
Waffen – Übereinkommen über das Verbot 
chemischer Waffen). Seine umfangreichen 
Kurzstreckenraketensysteme hat das syrische 
Regime im innerstaatlichen Konflikt zur
Feuerunterstützung im Landesinneren eingesetzt. Die 
Küstenverteidigung soll durch Seezielflugkörper 
und Patrouillenboote gewährleistet werden.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 124 – 
125
Übersicht 1: 
 Deutsche Projekte  
im Rahmen der  
Globalen Partnerschaft der G7
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 125 – 
ÜBERSICht 1: DEUtSChE PROJEKtE IM RAhMEN DER GlOBAlEN PARtNERSChAFt DER G7
126
Folgende Projekte wurden im Berichtszeitraum durch das Auswärtige Amt gefördert:
Bereich Nukleares und radioaktive Materialien
In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS):
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Nukleare Sicherung in der Ukraine und Armenien: Modernisierung des Perimeters des AKW 
Süd-Ukraine, Maßnahmen zum physischen Schutz des AKW Riwne (Ukraine) und des AKW
Mezamor (Armenien) sowie Modernisierung des Strahlenschutzes im Alikhanyan National Science 
laboratory (ANSl) in Armenien 2.218.530 €
In Zusammenarbeit mit dem World Institute for Nuclear Security (WINS):
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Erstellen einer Analyse zur Feststellung des Schulungs- und Zertifizierungsbedarfs im Bereich 
des illegalen handels mit nuklearen und radioaktiven Materialien 67.500 €
Bereich Chemiewaffen
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Zivilschutzprojekt zur Unterstützung der Ukraine im Bereich der chemischen Sicherheit 1.026.733 €
In Zusammenarbeit mit der Bergischen Universität Wuppertal:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Wuppertal Annual Course of loss Prevention and Safety Promotion in the Chemical Process 
Industries 155.000 €
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 126 – 
ÜBERSICht 1: DEUtSChE PROJEKtE IM RAhMEN DER GlOBAlEN PARtNERSChAFt DER G7
127
In Zusammenarbeit mit dem Global Public Policy Institute (GPPi):
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
„Syria’s Chemical Weapons Complex – Accountability and Response III“ 54.407 €
In Zusammenarbeit mit der Chemical Weapons Convention (CWC) Coalition:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
„leveraging CSP-27, CSP-29 and the Fifth Review Conference to Support the CWC, and
Addressing Objectives to Counter Misinformation and to Promote Gender Equality and Inclusion“ 16.766 €
In Zusammenarbeit mit Blum Scientific Services:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Identifizierung von laborfähigkeiten im Bereich der Analytik von chemischen Kampfstoffen in 
Mittel- und Osteuropa zur Vorbereitung einer trainings- und Entwicklungsmaßnahme 16.550 €
In Zusammenarbeit mit der Organisation für das Verbot von Chemischen Waffen (OVCW):
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Einzahlung in den „trust Fund for Syria Missions“ des technischen Sekretariats
Jährlicher Pflichtbeitrag 400.000 €4.218.775 €
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 127 – 
ÜBERSICht 1: DEUtSChE PROJEKtE IM RAhMEN DER GlOBAlEN PARtNERSChAFt DER G7
128
Bereich Biowaffen
In Zusammenarbeit mit dem BNITM (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin):
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
„Global Partnership Initiated Biosecurity Academia for Controlling health threats“ (GIBACht) 390.461 €
„German Online Platform for Biosecurity and Biosafety“ (GO4BSB) 98.399 €
Diagnostik und „Surveillance“ von Krim-Kongo-hämorrhagischem Fieber („Crimean-Congo 
hemorrhagic fever“, CChF) in der Ukraine 110.672 €
In Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Einführung effizienter Biosicherheitsverfahren zum Umgang mit proliferationskritischen,
hochpathogenen Erregern für Mensch und tier in der Ukraine 277.000 €
Minimierung des Risikos für das Gesundheitswesen und der Gefahr von Bioterrorismus durch 
Krim-Kongo-hämorrhagisches-Fieber-Virus und Rift-tal-Fieber-Virus in Mauretanien,
Kamerun und Sierra leone 248.000 €
In Zusammenarbeit mit dem Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Vorderasiatisches Netzwerk zum Ausbau der biologischen Sicherheit in der Kaukasusregion 257.529 €
Deutsch-Kasachisches Netzwerk für Biosicherheit 246.799 €
Ukrainisch-deutsche Biosicherheitsinitiative für Zoonosen-Risikomanagement nahe der EU-
Außengrenze 235.463 €
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 128 – 
ÜBERSICht 1: DEUtSChE PROJEKtE IM RAhMEN DER GlOBAlEN PARtNERSChAFt DER G7
129
In Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Stärkung der Non-Proliferation und der angewandten biologischen Sicherheit in Sudan, tunesien 
und Marokko  Ein deutscher Beitrag zur Globalen Sicherheit (gemeinsame Projekte mit der GIZ) 1.633.080 €
Deutscher Beitrag zur Stärkung der Referenzlabore Bio im UNSGM (RefBio) 717.045 €
Unterstützung des UNSGM („Capstone Exercise“) 383.925 €
In Zusammenarbeit mit der GIZ:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
GIZ-Anteil am Deutschen Biosicherheitsprogramm 1.780.000 €
Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden durch das Auswärtige 
Amt folgende Projekte für biologische Sicherheit gefördert:
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Deutsch-tunesische Sicherheitskooperation zur Bekämpfung biologischer Bedrohungen (IMB, 
RKI, GIZ) 1.339.371 €
Ertüchtigungsprojekt „Biologische Sicherheit Sahel“ Gründung einer Allianz zum Schutz vor 
biologischen Gefahren in der Sahel Region (IMB, GIZ) 1.191.421 €
Ertüchtigungsinitiative für BioS Nigeria – Diagnostik und „Surveillance“ viraler hämorrhagischer 
Fieber in Nigeria (BNItM) 385.253 €
Hinweis: Die Beträge sind zur besseren Lesbarkeit gerundet. Die Beträge spiegeln den tatsächlichen
Mittelabfluss zum Zeitpunkt der Erstellung der Übersicht 2022 wider. Bei überjährigen Projekten ist nur der
Förderbetrag für 2022 ausgewiesen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 129 – 
130
Übersicht 2: 
 Projekte und Konferenzen  
im Bereich der  
konventionellen Abrüstung,  
Rüstungskontrolle und  
Vertrauensbildung im Jahr 2022
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 130 – 
ÜBERSICht 2: PROJEKtE UND KONFERENZEN
131
Im Jahr 2022 förderte die Bundesregierung Projekte und Konferenzen im Bereich der konventionellen 
Abrüstung und Rüstungskontrolle einschließlich Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen 
mit einer Gesamtsumme von 21.625.000 € (ohne VN-Pflichtbeiträge).
Hinweis: Die Beiträge sind zur besseren Lesbarkeit auf Tausend Euro gerundet. Sie spiegeln den
tatsächlichen Mittelabfluss zum Zeitpunkt der Erstellung der Übersicht 2022 wider. Bei überjährigen Projekten ist 
nur der Förderbeitrag für 2022 ausgewiesen. Mit * markierte Projekte werden auch (z. T. anteilig) in
Übersicht 3 aufgeführt.
1.  Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie konventionelle Munition (inkl.
Lagerbestandszerstörung, Lagersicherheit und Kapazitätsaufbau)
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Unterstützung des Geneva International Centre for humanitarian Demining (GIChD) bei einem 
Projekt zur Stärkung des im Januar 2019 entstandenen internationalen Mechanismus zur 
technischen Beratung und Unterstützung bezüglich des sicheren Managements von
Munition („Ammunition Management Advisory team“, AMAt) in Übereinstimmung mit der
internationalen technischen leitlinie für Munition (IAtG) für ein verbessertes nationales
Munitionsmanagement weltweit (2019-2022)
658.000 €* 
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  (CAR) bei der 
Erweiterung und Vertiefung von Ermittlungen illegaler Waffen- und Munitionslieferungsketten 
und Bereitstellung zugeschnittener Unterstützung an itrace Mitgliedstaaten in der
Nachverfolgung von Waffen und Munition, sowie an Konfliktstaaten im Kapazitätsaufbau in den
Bereichen Waffenidentifikation und Nachverfolgung (itrace IV) (2020-2022) 168.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  bei der
Beratung der VN-OEWG zu konventioneller Munition (2021-2022) 30.000 €*
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  bei
weitreichenden Ermittlungen und Analysen von vom sog  IS selbstgebauten Sprengkörpern (hME) 
im Irak (im Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und 
Stabilisierung) (2021-2022) 334.000 €*
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  beim
Sicherheitsmanagement von Explosivstoffen im libanon (2021-2022) 280.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  beim
Kapazitätsaufbau in der Beweisaufnahme und Verbesserung der Ermittlungskapazitäten im Irak (im 
Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung) (2020-2022) 6.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  bei der
Verifikation und Registration von Waffen in Somalia (im Rahmen der Ertüchtigung von
Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung) (2020-2022) 100.000 €
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 131 – 
ÜBERSICht 2: PROJEKtE UND KONFERENZEN
132
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  bei der
Umsetzung der nationalen Strategie für Waffen- und Munitionsmanagement in Somalia (im
Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung) 
(2022-2023) 300.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  bei der 
harmonisierung nationaler Prozesse in Westafrika zu Datenerhebung und -analyse, sowie
Förderung regionalen Informationsaustauschs zwischen Justizbehörden und der Entwicklung eines 
Munitionsmarkierungstools (2020-2022) 670.000 €
Unterstützung des Forschungsinstituts Bonn International Center for Conflict Studies bei der 
Weiterführung des Projekts mit afrikanischen Regionalorganisationen zum Kapazitätsaufbau 
in der Waffen- und Munitionskontrolle (im Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten im
Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung) (2021-2023) 2.100.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Mines Advisory Group (MAG) beim Bau von 
Waffen- und Munitionslagern für Kleinwaffen und leichte Waffen sowie konventionelle
Munition, der Überprüfung von bestehenden Waffen- und Munitionslagern und Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen in Somalia (im Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich 
Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung) (2020-2022) 400.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Mines Advisory Group bei der Fortsetzung 
eines Projekts zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie konventioneller
Munition in ausgewählten ländern der Sahelzone (2020-2022); Schwerpunkt: Bau/Rehabilitierung 
von Waffen- und Munitionslagern, Ausbildungsmaßnahmen, technische Bestandsaufnahmen 
und Monitoring des Einflusses von SAlW) (im Rahmen der Ertüchtigung von Partnerstaaten im 
Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung) 3.573.000 € 
Unterstützung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) bei einem Projekt 
zu grenzübergreifenden Maßnahmen im Bereich Klein- und leichtwaffenkontrolle, Gender 
trainings, sowie einer gezielten Medienkampagne zur Eindämmung von bewaffneten
Konflikten und Sicherheitsbedrohungen als Folge von SAlW-Proliferation in der Manu River Region 
in Zusammenarbeit mit Kommunen und Gemeinden sowie länderübergreifenden Maßnahmen 
(länderbereich Ghana, Elfenbeinküste sowie Burkina Faso) (2019-2022) 490.000 €
Unterstützung der hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen
(„Department of Peace Operations“, DPO) bei einem Projekt zur Kleinwaffenkontrolle und zum 
Kleinwaffenmanagement in Entwaffnungsprogrammen im Rahmen von VN-Friedensmissionen, 
Projekt in Zusammenarbeit mit dem Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen 
(UNODA) (2018-2024) 244.000 €
Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei einem Projekt zur
Risikoreduzierung im Zusammenhang mit illegalen Waffenströmen und improvisierten
Sprengvorrichtungen in der Karibik und Afrika (2021-2022) 750.000 €*
Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei einem Projekt zur Stärkung
gender-responsiver Kleinwaffenkontrolle (2020-2024) 270.000 €
Einzahlung in den trust Fund des Instituts der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung 
(UNIDIR), dort in das Programm „Conventional Arms and Ammunition Control Programme 
2022/2023“ (konventionelles Rüstungskontrollprogramm) 1.000.000 € 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 132 – 
ÜBERSICht 2: PROJEKtE UND KONFERENZEN
133
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Unterstützung des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) bei einem 
Projekt zur Verringerung illegaler Waffen- und Munitionsströme durch eine Kampagne zur 
freiwilligen Abgabe von Klein- und leichtwaffen (SAlW) durch die Zivilbevölkerung mit hilfe 
einer Kommunikations- und Outreachkampagne zu den negativen Auswirkungen von SAlW (in 
Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union) (2020-2022) 501.000 €
Unterstützung des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) bei einem 
Projekt zur Sicherheit beim Munitionsmanagement (UN SaferGuard) für Unterstützung der VN-
OEWG zu konventioneller Munition (2022-2024) 67.000 €*
Unterstützung des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) bei einem 
Projekt zur Anwendung der „International Ammunition technical Guidelines“ (IAtGs) zur 
Sicherheit beim Munitionsmanagement (UN SaferGuard) (2019-2022) 130.000 €*
Unterstützung des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) bei einem 
Projekt zu gender-sensitivem Munitionsmanagement und Munitionsmanagement in
Friedensmissionen (2020-2022) 335.000 €
Einzahlung in den vom Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) geführten 
trust Fund („UN trust Facility Supporting Cooperation on Arms Regulation“) für Projektarbeit 
2022-2023 500.000 €
Unterstützung des Regionalen Zentrums für Frieden und Sicherheit der Vereinten Nationen in 
lateinamerika und der Karibik (UNlIREC) bei der Entwicklung und Umsetzung eines Fahrplans 
zur ganzheitlichen Kleinwaffenkontrolle in der Karibik sowie Kapazitätsaufbau in Südamerika 
(2020-2024) 250.000 €
Unterstützung von Interpol bei der Reduzierung des illegalen Waffenhandels und der
Waffengewalt in der Karibik und Westafrika durch evidenzbasierte Verfahren zur Kontrolle von Waffen 
(2021-2023) 500.000 €
Unterstützung des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung 
(UNODC) bei einem Projekt zur strafrechtlichen Verfolgung von illegalem Waffenhandel in der 
Ukraine (2021-2022) 228.000 €
Unterstützung des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung 
(UNODC) bei einem Projekt gegen transnationalen Waffenhandel in der Sahelregion sowie
Risiken terroristischer und organisierter Kriminalität (2020-2022) 356.000 €
Unterstützung des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung 
(UNODC) bei der Implementierung der Verbrechensverhütung- und Strafrechtskomponenten 
des Karibik-Fahrplans gegen den illegalen Waffenhandel (2021-2022) 228.000 €
Einzahlung in den trust Fund des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC), dort für das „Global Firearms Programme“ 1.300.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation hAlO trust beim Kapazitätsaufbau für libysche 
Behörden zur Bewertung und Vernichtung von unsicherer Munition in libyen (im Rahmen der
Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung) (2021-2022) 160.000 €*
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 133 – 
ÜBERSICht 2: PROJEKtE UND KONFERENZEN
134
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Unterstützung des New York University Center for International Cooperation (CIC) bei der 
Etablierung von GENSAC als überregionales Netzwerk und Stärkung der nachhaltigen teilhabe 
von Frauen in Kleinwaffenkontrollmaßnahmen sowie Nutzung der Synergien innerhalb der 
Abrüstungsagenda, der 2030 Nachhaltigkeitsagenda sowie der Frauen, Frieden und
Sicherheitsagenda (2020-2022) 249.000 €
honorar für einen langzeitberater für die Umsetzung der Roadmap im Westbalkan (2021-2022) 72.000 €
Einzahlung in den trust Fund der Kommission der Vereinten Nationen für
Friedenskonsolidierung („Peacebuilding Commission“, PBC) der Saving lives Entity (SAlIENt) zum 
Querschnitt Nachhaltigkeit und Kleinwaffenkontrolle 300.000 €
Einzahlung in den trust Fund der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 
(OSZE) für Projekte der Kleinwaffenkontrolle 1.200.000 € 
Einzahlung in den Multi-Partner treuhandfonds des Entwicklungsprogramms der Vereinten 
Nationen (UNDP) zur „Umsetzung der Roadmap für eine umfassende Kleinwaffenkontrolle im 
Westlichen Balkan“ 800.000 €
Unterstützung für Wilton Park für eine Veranstaltung vor dem Auftakt der VN-OEWG zu
konventioneller Munition mit zentralen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren 119.000 €*
Unterstützung der norwegischen Nichtregierungsorganisation Norwegian People’s Aid (NPA) 
bei der Zerstörung von explosiven Kampfmitteln und Munition in Mosambik 500.000 €*
Unterstützung des Forschungsinstituts Small Arms Survey bei einem Projekt zur Stärkung 
der Datenbasis und des Expertenaustausches zur Eindämmung aus Afghanistan herrührender 
SAlW-Proliferationsgefahren (2022-2024) 136.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation hAlO trust bei der Vernichtung von
Kampfmittelrückständen in Afghanistan (aus Mitteln zur Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung) (2021-2023) 1.524.000 €*
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation Conflict Armament Research ltd  bei der
Erarbeitung einer Rahmenkonzeptstudie für die United Nations Assistance Mission in Afghanistan 
(UNAMA) zur Eindämmung von SAlW Proliferationsgefahren in und um Afghanistan (2022-2023) 141.000 €
Unterstützung der Nichtregierungsorganisation handicap International e  V  bei der
Durchführung einer Veranstaltung zur Würdigung des 25-jährigen Jubiläums des
Antipersonenminenverbotsvertrags 100.000 €*
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 134 – 
ÜBERSICht 2: PROJEKtE UND KONFERENZEN
135
2.  VN-Waffenübereinkommen (u. a. explosive Kampfmittelrückstände, behelfsmäßige
Sprengvorrichtungen, Antifahrzeugminen)
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz und Expertentreffen des VN-
Waffenübereinkommens sowie Unterstützung der Implementation Support Unit des VN-
Waffenübereinkommens (CCW) 86.000 €
3.  Ottawa-Konvention zur weltweiten Ächtung von Antipersonenminen
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz sowie Vorbereitungstreffen des
Übereinkommens über die weltweite ächtung von Antipersonenminen (Ottawa-Konvention)
56.000 €
Freiwilliger Beitrag zur Unterstützung der Implementation Support Unit des Übereinkommens 
über die weltweite ächtung von Antipersonenminen sowie Unterstützung des Sponsorship-
Programms (Ottawa-Konvention) 80.000 €*
4.  Oslo-Übereinkommen zur weltweiten Ächtung von Streumunition
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
VN-Pflichtbeitrag für die Vertragsstaatenkonferenz sowie Vorbereitungstreffen des
Übereinkommens über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) 0 €
Pflichtbeitrag zur Unterstützung der Implementation Support Unit des Übereinkommens über 
Streumunition (Oslo-Übereinkommen) 69.000 €*
Unterstützung der norwegischen Nichtregierungsorganisation Norwegian People’s Aid (NPA) 
zur Zerstörung von Streumunitionsbeständen in Peru 250.000 €*
5.  Letale Autonome Waffensysteme (LAWS)
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Unterstützung der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in der leitung und Koordinierung 
des „International Panel on the Regulation of Autonomous Weapons (iPRAW 3)“ bei der
Erarbeitung und Identifikation von Regulierungsprozessen von autonomen Waffensystemen 
(2020-2022) 91.000 €
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 135 – 
ÜBERSICht 2: PROJEKtE UND KONFERENZEN
136
6.  Transparenz und Vertrauensbildung
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Unterstützung des Rüstungskontrollzentrums „RACVIAC – Centre for Security Cooperation“ 
bei der Seminarreihe zu Rüstungskontrolle und Vertrauensbildenden Maßnahmen in
Südosteuropa (2022) 45.000 €
7.  Reisekosten (projektbezogene Reisen, Expertenreisen)
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Reisekosten (projektbezogene Reisen, Expertenreisen) 18.000 €
8.  Outreachmaßnahmen (Veranstaltungen, Arbeitsessen, Öffentlichkeitsarbeit u. ä.)
Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Outreachmaßnahmen (Veranstaltungen, Arbeitsessen, Öffentlichkeitsarbeit u  ä ) 3.000 €
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 136 – 
137
Übersicht 3: 
 Projekte des 
Minen- und Kampfmittelräumens  
im Rahmen der humanitären hilfe,  
von Stabilisierung und 
Entwicklungszusammenarbeit 2022
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 137 – 
ÜBERSICht 3: PROJEKtE DES MINEN- UND KAMPFMIttElRäUMENS
138
Im Jahr 2022 förderte das Auswärtige Amt Projekte im Bereich des Minen- und Kampfmittelräumens 
mit einer Gesamtsumme von 53.023.000,00 €. 29
Zusätzlich förderte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
Projekte im Bereich des Minen- und Kampfmittelräumens sowie Opferfürsorge im Gesamtumfang von 
22.468.000,00 €.
Unterstützte Projekte des humanitären Minen- und Kampfmittelräumens 2022
Träger Land Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
CCCM Kolumbien
Nicht-technische Untersuchungen und humanitäres 
Minen- und Kampfmittelräumen in Balboa (Cauca) und 
Urrao (Antioquia), Kolumbien
86 000 €
CCCM Kolumbien humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in Kolumbien 612 000 €
Handicap
International Irak
Umfassende Maßnahmen im Bereich humanitäres
Minenräumen zur Unterstützung der konfliktbetroffenen
Bevölkerung durch Freigabe von land, Gefahrenaufklärung, 
Opferfürsorge und Advocacy
585 000 €
Handicap
International Irak Opferfürsorge und Gefahrenaufklärung 1 200 000 €
Handicap
International Syrien
Verbesserung des Schutzes und der Gesundheit der 
vom Konflikt betroffenen Personen im Nordwesten und 
Nordosten Syriens durch Minenräumung, physische
Rehabilitation, psychosoziale Unterstützung und
Prothesendienstleistungen
1 611 000 €
Handicap
International Syrien
humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in
Nordostsyrien 1 191 000 €
Handicap
International Ukraine
Gefahrenaufklärung (EORE) und Konfliktvorbereitung/-
Schutz für Binnenflüchtlinge sowie humanitäre
Einsatzkräfte, die von Explosivstoffen in der Ukraine betroffen 
sind
296 000 €
Halo Trust Afghanistan
humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in Nord-, 
Süd-, West- und Zentralafghanistan, inkl
Gefahrenaufklärung
6 000 000 €
Halo Trust Kambodscha humanitäres Minen und Kampfmittelräumen 1 000 000 €
Halo Trust Sri Lanka humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen im Norden 
Sri lankas
815 000 €
Halo Trust Somalia humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in Somaliland 2 207 000 €
29 Die Beiträge sind zur besseren Lesbarkeit auf Tausend Euro gerundet. Sie spiegeln den tatsächlichen Mittelabfluss zum Zeitpunkt 
der Erstellung der Übersicht 2022 wider. Bei überjährigen Projekten ist nur der Förderbetrag von 2022 ausgewiesen. Die Differenz 
ergibt sich aus Reisekosten, die keinem Projekt zugeordnet werden.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 138 – 
ÜBERSICht 3: PROJEKtE DES MINEN- UND KAMPFMIttElRäUMENS
139
Träger Land Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Halo Trust Somalia
humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen,
Opferfürsorge in Nordsomalia, Somaliland und äthiopien
600 000 €
Halo Trust Ukraine
Notfallmaßnahme Minenräumen Ukraine (Emergency
Response Mine Action Ukraine), Gefahrenaufklärung,
Minenräumen auch in städtischen Bereichen, Unterstützung des 
Ukraine Katastrophenschutzes (SES)
6 000 000 €
Mines Advisory 
Group (MAG)
Irak humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in den
Gouvernoraten Ninewa und Sulaimaniyya 1 483 000 €
Mines Advisory 
Group (MAG)
Sri Lanka humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in Sri lanka 1 200 000 €
Mines Advisory 
Group (MAG)
Bosnien und 
Herzegowina
Räumen und Versöhnung, Provinz Majevica 1 006 000 €
Mines Advisory 
Group (MAG)
Südsudan humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in Südsudan 906 000 €
Norwegian 
Peoples Aid 
(NPA)
Irak
humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in von
improvisierten landminen und improvisierten Sprengfallen 
kontaminierten Gebieten in Anbar, Irak
862 000 €
Norwegian 
Peoples Aid 
(NPA)
Bosnien und 
Herzegowina Minenräumen in der Region Majevica 1 100 000 €
Norwegian 
Peoples Aid 
(NPA)
Irak humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen, IED, Ge-fahrenaufklärung (EORE) in Anbar, Irak 720 000 €
Caritas Kolumbien
humanitäre hilfe und Schutzmaßnahmen für von Konflikt 
und bewaffneter Gewalt betroffene Gemeinden in den 
Departements Chocó, Nariño und Caquetá in Kolumbien
518 000 €
(nur für Minenräum-
Komponente)
Diakonie
Katastrophenhilfe Südsudan
Multisektorale hilfe mit Fokus auf
Ernährungssicherheit und lebensrettende Maßnahmen (Unterstützung der 
sicheren Nutzung von Agrarflächen durch landfreigabe 
und Zerstörung von Kampfmittelrückständen,
Gefahrenaufklärung) (Minenräum-Komponente durchgeführt von 
Danish Church Aid)
3 855 000 €
(enthaltene
Minenräum-Komponente 
kann nicht beziffert 
werden)
Handicap
International Jemen
Inklusive Maßnahmen im Bereich Gesundheit, Minen und 
Schutz für die besonders vulnerable und konfliktbetroffene 
Bevölkerung in lahj, hodeidah, Aden und Amanat Al
Asimah, Jemen
1 200 000 €
ICBL/CMC Global
Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der 
Umsetzung des Oslo und lausanne Aktionsplans:
Forschung, Informationsmanagement und
Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Antipersonenminen und Streumunition
350 000 €
35.403.000 €
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 139 – 
ÜBERSICht 3: PROJEKtE DES MINEN- UND KAMPFMIttElRäUMENS
140
Zweckgebundene IO-Förderung und sonstige Förderung im Bereich humanitäres Minen- und 
Kampfmittelräumen
Träger Land Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
IKRK Global Special Appeal 2022 on Disability and Mine Action 6 000 000 €
UNDP Jemen
Nothilfemaßnahmen im Bereich humanitäres Minen- und 
Kampfmittelräumen in Jemen 1 332 000 €
UNMAS Afghanistan
Deutsche Unterstützung für humanitäre Minenräumung 
in Afghanistan für Stabilisierung, Resilienz, Bildung und 
Versöhnung
804 000 €
UNMAS Syrien
humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen in Form von 
Gefahrenaufklärung, Opferfürsorge und Koordinierung in 
Syrien
1 000 000 €
UNDP Kolumbien
Einzahlung in den UNDP-Fund MPtF für Maßnahmen im 
Bereich Koordinierung und Versöhnung, Unterstützung 
NRO humanicemos
2 000 000 €
GICHD Global
Kapazitätsentwicklung für Schwerpunktländer um
nationale Verantwortung für effektives und effizientes
Minenräumen zu übernehmen
902 000 €
12.038.000 €
Sonstige AA-Förderung im Bereich Minen- und Kampfmittelräumen
Träger Land Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
GICHD Global
Beratungsteam für Munitionsmanagement (Ammunition 
Management Advisory team, AMAt; umfasst auch UXO 
und AXO)
658 000 €
Conflict
Armament Research Irak
Weitreichende Ermittlungen und Analysen von vom sog  IS 
selbstgebauten Sprengkörpern 334 000 €
Small Arms 
Survey Überregional
Forschung zur Risikoreduzierung im Zusammenhang mit 
illegalen Waffenströmen und improvisierten
Sprengvorrichtungen in der Karibik und Afrika
750 000 €
HALO Trust Libyen Kapazitätsaufbau für libysche Behörden zur Bewertung und Vernichtung von unsicherer Munition in libyen 160 000 €
Norwegian 
People’s Aid
(NPA)
Mosambik Zerstörung von lagerbeständen von explosiven Kampf-mitteln und Munition in Mosambik 500 000 €
HALO Trust Afghanistan Vernichtung von explosiven Kampfmittelrückständen 1 524 000 €
Conflict
Armament Research Global Beratung der VN-OEWG zu konventioneller Munition 30 000 €
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 140 – 
ÜBERSICht 3: PROJEKtE DES MINEN- UND KAMPFMIttElRäUMENS
141
Träger Land Kurzbeschreibung Projekt Zuwendung 2022
Büro der 
Vereinten 
Nationen für
Abrüstungsfragen 
(UNODA)
Global
Projekt zur Sicherheit beim Munitionsmanagement (UN 
SaferGuard) für Unterstützung der VN-OEWG zu
konventioneller Munition
67 000 €
Büro der 
Vereinten 
Nationen für
Abrüstungsfragen 
(UNODA)
Global
Förderung der „International Ammunition technical 
Guidelines“ (IAtGs) zur Sicherheit beim
Munitionsmanagement (UN SaferGuard)
130 000 €
Wilton Park Global
Auftaktveranstaltung VN-OEWG zu konventioneller 
Munition mit zentralen staatlichen und nicht-staatlichen 
Akteuren
119 000 €
Handicap
International e. V. Global
Veranstaltung zur Würdigung des 25-jährigen Jubiläums 
des Antipersonenminenverbotsvertrags 100 000 €
Implementation Support 
Unit (ISU) der 
Ottawa­
Konvention
Global
Unterstützung der Arbeit der ISU sowie Unterstützung 
des Sponsorship-Programms Übereinkommens über die 
weltweite ächtung von Antipersonenminen (Ottawa-
Konvention)
80 000 €
Implementation Support 
Unit (ISU) des 
Oslo­
Übereinkommens
Global
Unterstützung der Implementation Support Unit des 
Übereinkommens über Streumunition (Oslo-
Übereinkommen)
69 000 €
Norwegian 
People’s Aid 
(NPA)
Peru Zerstörung von Streumunitionsbeständen in Peru 250 000 €
Danish Refugee 
Council (DRC) Ukraine
training und Einsatz von Minenräumern des staatlichen 
Katastrophenschutzes (State Emergency Services) in der 
Ostukraine
811 000 €
5.582.000 €
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 141 – 
ÜBERSICht 3: PROJEKtE DES MINEN- UND KAMPFMIttElRäUMENS
142
BMZ-Förderungen im Bereich Minen- und Kampfmittelräumen sowie Opferfürsorge 30
Träger Land Kurzbeschreibung Projekt Ausgaben 2022
JohanniterUnfallhilfe e. V. Myanmar
Existenzsicherung, Wiedereingliederung und
selbstbestimmte Entwicklung von Minenopfern und deren
Gemeinden
225 000 €
GIZ Kolumbien
Psychosoziale Unterstützung für Konfliktopfer und 
Binnenvertriebene, insb  Opfer durch den Einsatz von 
landminen, einschl  einer Komponente zur Stärkung der 
Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
1 393 000 €
Kreditanstalt 
für
Wiederaufbau (KfW)
Irak
Stabilisierung und Beschäftigung, u  a
Aufklärungstraining zum Umgang mit Minen, UNDP Irak, FFIS/ICRRP 
(Phase III)
9 850 000 €
KfW Jemen
Bereitstellung von trainingsmaterialien zum Umgang mit 
Minen und Blindgängern  Finanziert werden Materialien 
für 80 000 Kinder und die Bereitstellung von lernräumen 
über UNICEF 
Schulung von lehrern und Aufklärung von Schülern 
11 000 000 €
22.468.000 €
30 Dazu zählen auch das Minenräumen im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere Kambodscha) und Maßnahmen der 
Minenopferentschädigung (insbesondere Kolumbien). Die Höhe der Ausgaben ist jeweils in den Gesamtmaßnahmen enthalten und 
kann nicht näher quantifiziert oder einzelnen Jahren zugeordnet werden. Diese Maßnahmen können daher nicht im Einzelnen
aufgeführt werden.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 142 – 
143
tabellenanhang
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 143 – 
tABEllENANhANG
144
Hinweis: Bei den aufgeführten Staaten und Territorien handelt es sich um Signatarstaaten der jeweiligen 
Konvention und nicht notwendigerweise um Staaten, die Deutschland im völkerrechtlichen Sinne als 
solche anerkannt hat.
Tabelle 1 zu Personalstärken ausgewählter Streitkräfte
Übersicht Personalstärken ausgewählter Streitkräfte
Land
Landstreitkräfte
Luftstreitkräfte
Seestreitkräfte Andere
Gesamt
Bemerkungen
2022 2021
VR China 965 000 395 000 290 000 31 321 000 32 1 971 000 1 911 000 Wehrpflichtarmee
Frankreich 115 040 40 090 35 228 16 086
Gesamt 
269 055, 
davon zivil 
63 202
Gesamt 
268 294, 
davon zivil 
62 512
Vereinigtes 
Königreich 79 380 33 140 33 750 146 270 149 230
Indien 33 1 250 000 140 000 67 000 22 000 1 479 000 1 454 000 Freiwilligenarmee
Iran 350 000 56 000 40 000 446 000 446 000 Artesh und Pasdaran
Nordkorea 1 100 000 110 000 60 000 10 000 34 1 280 000 1 280 000 Wehrpflichtarmee
Pakistan ~ 600 000 ~ 65 000 ~ 24 000 ~ 300 000 ~ 1 010 000 ~ 919 000
Freiwilligenarmee
Exakte Personalstärke 
nicht verfügbar
Russland 392 000 165 000 80 000 248 000 ~ 885 000 ~ 870 000 Wehrpflichtarmee
Syrien 100 000 35 000 4 000 100 000 239 000 239 000
Wehrpflichtarmee
Exakte Personalstärke 
nicht verfügbar
USA 998 500 35 510 400 36 411 720 37 218 300 38 2 138 920 1 387 603
31 Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreitkräfte und Marineinfanteriekorps
32 Strategische Raketentruppen und Strategische Unterstützungstruppen
33 Personalstärken der strategischen Raketentruppen sind nicht bekannt
34 Strategische Raketentruppen
35 Inkl. Army Reserve 189.500 und Army National Guard 336.000
36 Inkl. Air Force Reserve (70.000), Air National Guard (108.400) und Space Force (8.600)
37 Inkl. Navy Reserve 64.800
38 United States Marine Corps (USMC) inkl. 39.800 USMC Reserve
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 144 – 
tABEllENANhANG
145
Tabellen 2 zum VN-Berichtssystem
Tabelle 2a 
Anzahl der Meldungen zum VN-Waffenregister 39
Berichtsjahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Anzahl Meldungen 39 47 44 38 35 32
Tabelle 2b 
Dem VN-Waffenregister für das Berichtsjahr 40 2022 gemeldete Exporte 41
Meldekategorie
Kampfpanzer
Gepanzerte
Kampffahrzeuge
Großkalibrige 
Artil lerie ­
sys teme
Kampfflugzeuge
Angriffs ­
hubschrau ber
Kriegsschiffe
 Raketen 
und
Raketenstartsysteme
SALW
Staat
Argentinien 59 686
Australien 248 1 827
Belgien 1 1
Bosnien u.
Herzegowina
19 1 873
China 42 35 113 17 5 1 338
Dänemark 2 155
Deutschland 1 14 1 1 4 4 40 22 787
Finnland 3 986
Frankreich 1 55 26 56 55 2 459 3 552
Griechenland 6 5 170 1 606
Indien 18
39 Meldung erfolgt bis 31. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr
40 Meldung erfolgt bis 31. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr; https://www.unroca.org
41 Hier nicht erfasst: Staaten, die nur Importe, Hintergrundinformationen oder insgesamt Fehlanzeige gemeldet haben.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 145 – 
tABEllENANhANG
146
Meldekategorie
Kampfpanzer
Gepanzerte
Kampffahrzeuge
Großkalibrige 
Artil lerie ­
sys teme
Kampfflugzeuge
Angriffs ­
hubschrau ber
Kriegsschiffe
 Raketen 
und
Raketenstartsysteme
SALW
Staat
Irland 197
Israel 433 7
Kanada 118 42 1 064
Liechtenstein
4
Litauen 368
Niederlande 4 15 2 19 24 408
Neuseeland 1 112
Norwegen 240
Polen 9 14 1 40 13 80 61 397
Portugal 14 86 593
Rumänien 64 694
Russische
Föderation 1 12 15 2836
Schweiz 165 1 704
Serbien 9 5 254 26 3 290 97 022
Slowakei 7 95 15 2 6 055 68 263
Slowenien 8 29 632
Tschechien 29 98 13 1 65 477
Türkei 318 3 725 332 1 346 660 800
Ukraine 5 61 1 2 2 363
Ungarn 2 600
Vereinigtes 
Königreich 1 621 2 1 6 644
21 671
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 146 – 
tABEllENANhANG
147
Tabellen 3 zu KSE-Inspektionen im Berichtsjahr 2022
Tabelle 3a 
KSE-Inspektionen im Berichtsjahr 2022 – Westliche Gruppe der Vertragsstaaten –
Vertragsstaat
Inspektionen gem.
Abschnitt VII/VIII 
Insp. Protokoll (1)
Inspektionen gem.
Abschnitt X 
Insp. Protokoll (2)
Gesamt
aktiv passiv aktiv passiv aktiv passiv
Belgien
Dänemark 1 1
Deutschland
Frankreich
Griechenland 1 1
Island
Italien
Kanada 1 1
Luxemburg 1 1
Niederlande
Norwegen
Portugal
Spanien
Türkei
USA 1 1
Vereinigtes Königreich 1 1
Summe: 6 6
(1)  Inspektionen gemeldeter Inspektionsstätten und Verdachtsinspektionen innerhalb spezifizierter Gebiete
(2)  Inspektionen von Reduzierungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 147 – 
tABEllENANhANG
148
Tabelle 3b 
KSE-Inspektionen im Berichtsjahr 2022 – Östliche Gruppe der Vertragsstaaten –
Vertragsstaat
Inspektionen gem.
Abschnitt VII/VIII 
Insp. Protokoll (1)
Inspektionen gem.
Abschnitt X 
Insp. Protokoll (2)
Gesamt
aktiv passiv aktiv passiv aktiv passiv
Armenien
Aserbaidschan 4 4
Belarus
Bulgarien
Georgien 1 1
Kasachstan 1 1
Moldau, Republik 1 1
Polen
Rumänien
Russland (3)
Russland Zusatzinspektionen (4)
Slowakei 1 1
Tschechien
Ukraine
Ukraine Zusatzinspektionen (5)
Ungarn
Summe: 1 7 1 7
Summe aller KSE Inspektionen 
(Tabellen 3a und 3b): 7 7 7 7
(1)  Inspektionen gemeldeter Inspektionsstätten und Verdachtsinspektionen innerhalb spezifizierter Gebiete
(2)  Inspektionen von Reduzierungen
(3)  Seit 2007 durch Russland suspendiert
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 148 – 
tABEllENANhANG
149
(4)  Gemäß Schlussdokument der 1. Konferenz zur Überprüfung der Wirkungsweise des KSE-Vertrags und der
Abschließenden Akte der Verhandlungen über Personalstärken Anlage A, Abschnitt V, Absatz 3
(5)  Gemäß des Schlussdokuments der 1. Konferenz zur Überprüfung der Wirkungsweise des KSE-Vertrags und
der Abschließenden Akte der Verhandlungen über Personalstärken Anlage A, Abschnitt V, Absatz 4, der
Erklärung der Ukraine bei der 3. KSE-Überprüfungskonferenz 2006 sowie dem weiteren Angebot der Ukraine
an die NATO vom 15. April 2008
Tabelle 4 zur Verminderung der Risiken  
gem. Kap. III des Wiener Dokument 2011
Verminderung der Risiken gemäß Kapitel III des Wiener Dokument 2011 
im Berichtsjahr 2022 in zeitlicher Reihenfolge
Datum des 
Ersuchens
Ersuchender 
Staat
Um
Klarstellung 
ersuchter 
Staat
Ungewöhnliche
militärische Aktivität (F10) 
(Kap. III, Abschn. 16)
Region der 
Aktivität Antwort
09 02 2022
Litauen
(gemeinsam 
mit Estland) 
und
Lettland)
Belarus
litauen ersucht
gemeinsam mit Estland 
und lettland mit CBM/
lt/22/003/F10/O
aufgrund von russischer 
truppenbewegung/-
konzentration in den 
Übungsgebieten im 
Rahmen „UNION RE-
SOlVE 2022“ Belarus um 
Erklärung 
Südliches 
und
westliches
territorium von 
Belarus
(einschließlich 
der
Grenzregionen)
Belarus erklärt mit CBM/
BY/22/0008/F11/O am 
11 02 2022, dass die 
Gesamtzahl eingesetzter 
Soldaten und
hauptwaffensysteme unterhalb 
der im Wiener Dokument 
2011 festgelegten
Ankündigungsschwellen liegt 
12 02 2022
Litauen
(gemeinsam 
mit Estland) 
und
Lettland)
Belarus
litauen ersucht
gemeinsam mit Estland 
und lettland mit CBM/
lt/22/0004/F12/O
aufgrund nicht
zufriedenstellender belarussischer 
Antwort um ein treffen 
des Forums für
Sicherheitskooperation und des 
Ständigen Rates der OSZE 
am 14 02 2022 
Belarus erklärt am 
14 02 2022 mit CBM/
BY/22/0009/F13/O
erneut keinerlei bedeutsame 
militärische Aktivitäten 
durchzuführen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 149 – 
tABEllENANhANG
150
Datum des 
Ersuchens
Ersuchender 
Staat
Um
Klarstellung 
ersuchter 
Staat
Ungewöhnliche
militärische Aktivität (F10) 
(Kap. III, Abschn. 16)
Region der 
Aktivität
Antwort
11 02 2022 Ukraine
Russische 
Föderation
Die Ukraine ersucht mit 
CBM/UA/22/0014/F10/O 
aufgrund fortgesetzter 
truppen- und
Kräfteverstärkung sowie
Verlegung von Personal und 
militärischem Gerät die 
Russischen Föderation um 
Erklärung 
Russisches 
Grenzgebiet 
zur Ukraine 
und KRIM
Die Russische
Föderation antwortet mit CBM/
RU/22/0012/F41/O, dass 
keinerlei ungewöhnliche 
militärische Aktivitäten 
stattfinden und
Bestimmungen des Wiener 
Dokuments 2011
eingehalten werden 
Im Übrigen empfindet 
die Russische Föderation 
das ukrainische Ersuchen 
als Provokation, die dazu 
geeignet sei, von
innerukrainischen Konflikten 
abzulenken 
12 02 2022 Ukraine Russische Föderation
Die Ukraine ersucht 
mit CBM/UA/22/0017/
F12/O aufgrund nicht 
beantworteter Fragen um 
ein treffen des Forums für 
Sicherheitskooperation 
und des Ständigen Rates 
der OSZE am 15 02 2022 
Die Russische
Föderation antwortet mit CBM/
RU/22/0013/F41/O 
keinerlei größere
militärische Aktivitäten
durchzuführen, über die nach dem 
Wiener Dokument 2011 
über Vertrauens- und 
Sicherheitsbildende
Maßnahmen informiert werden 
müsste 
Die Russische Föderation 
spricht sich dagegen aus, 
dass auf einer eventuellen 
gemeinsamen Sitzung des 
Ständigen Rates und des 
Forums für
Sicherheitskooperation irgendwelche 
Beschlüsse gefasst werden 
15 02 2022 Litauen
litauen ersucht
gemeinsam mit Estland 
und lettland mit CBM/
lt/22/0007/F15/O
aufgrund nicht
zufriedenstellender
belarussischer Antwort um eine 
gemeinsame Sitzung des 
Ständigen Rates der OSZE 
und des Vorsitzes des FSK 
mit allen
teilnehmerstaaten (tNS) unter
polnischer leitung 
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 150 – 
tABEllENANhANG
151
Datum des 
Ersuchens
Ersuchender 
Staat
Um
Klarstellung 
ersuchter 
Staat
Ungewöhnliche
militärische Aktivität (F10) 
(Kap. III, Abschn. 16)
Region der 
Aktivität
Antwort
15 02 2022
Polen (OSZE Vorsitzender) 
berichtet mit CBM/
Pl/22/003/F14/C2 über 
das treffen des Forums 
für Sicherheitskooperation 
und des Ständigen Rates 
am 14 02 2022 
An dem treffen nahmen 
38 OSZE-
teilnehmerstaaten teil 
16 02 2022
Polen (OSZE Vorsitzender) 
berichtet mit CBM/
Pl/22/004/F14/C2 über 
das treffen des Forums 
für Sicherheitskooperation 
und des Ständigen Rates 
der OSZE am 15 02 2022 
An dem treffen nahmen 
44 OSZE-
teilnehmerstaaten teil 
16 02 2022 Ukraine
Ukraine ersucht mit CBM/
UA/22/0018/F15/O 
wegen russischer
Weigerung zur teilnahme an 
einem treffen unter
polnischem Vorsitz um eine 
gemeinsame Sitzung des 
Ständigen Rates der OSZE 
und des Vorsitzes des FSK 
mit allen tNS 
Russland wirft mit CBM/
RU/22/0014/F41/O am 
18 02 2022 der Ukraine 
den Versuch vor, die OSZE 
tNS durch die beantragte 
Sitzung von
innerukrainischen Konflikten 
ablenken zu wollen 
Tabelle 5 zu militärischen Kontakten  
gem. Kapitel IV des Wiener Dokuments 2011
Militärische Kontakte gemäß Kapitel IV des Wiener Dokument 2011 
im Berichtsjahr 2022 in zeitlicher Reihenfolge
Gastgeberstaat
Militärflugplatz /
Einrichtung, Verband /
Aktivität / Waffensystem / 
Ort
Art Zeitraum Besuchende Teilnehmer­staaten und Organisationen
Belarus
UNION RESOlVE 2022
Oblast BRESt,
truppenübungsplatz 
(trÜbPl) OBUZ-lESNOVSKIY
(4) 18 02 –20 02 2022 lettland
Litauen
SABER StRIKE 2022 / 
StRONG GRIFFIN 2022
trÜbPl PABRRADE
(4) 02 03 –04 03 2022 Belarus, Finland, Schweden
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 151 – 
tABEllENANhANG
152
Gastgeberstaat
Militärflugplatz /
Einrichtung, Verband /
Aktivität / Waffensystem / 
Ort
Art Zeitraum
Besuchende
Teilnehmerstaaten und Organisationen
Griechenland
Armour training Center (AVA-
lON) (2)
03 05 –06 05 2022
Albanien, Belgien, Kanada, 
Schweiz, Zypern, tschechien, 
Deutschland, Dänemark,
Spanien, Estland, Frankreich,
Vereinigtes Königreich, Ungarn, 
Italien, Kasachstan, KVZ 42 , 
luxemburg, lettland, litauen, 
Niederlande, Polen, Rumänien, 
Serbien, Slowenien, Schweden, 
USA
114 Combat Wing (tANAGRA) (1)
Montenegro
Airbase (GOlUBOVCI) (1)
17 05 –20 05 2022
Albanien, Bulgarien, Bosnien 
und herzegowina, Kanada, 
Schweiz, tschechien,
Deutschland, Dänemark, Spanien, 
Finnland, Frankreich,
Vereinigtes Königreich, Ungarn, 
Italien, KVZ, luxemburg, 
Niederlande, Polen, RACVIAC, 
Rumänien, Serbien, USA
1  Infanterie-Bataillon (InfBtl) 
(DANIlOVGRAD) (2)
Frankreich
003 Escarde de Chasse
(NANCY OChEY) (1)
30 05 –02 06 2022
Belgien, Kanada, Schweiz, 
tschechien, Deutschland, 
Dänemark, Vereinigtes
Königreich, Ungarn, Italien, litauen, 
KVZ, luxemburg, lettland, 
Niederlande, Norwegen,
Rumänien, Serbien, Slowenien, 
Schweden, USA
501 Regiment de Chars de 
Combat
(MOURMElON lE GRAND)
(2)
Griffon (3)
Serbien
204th Air Force Brigade (BA-
tAJNICA) (1)
13 09 –16 09 2022
Albanien, Österreich, Belgien, 
Belarus, Bulgarien, Bosnien 
und herzegowina, Kanada, 
Schweiz, tschechien,
Deutschland, Dänemark, Spanien, 
Frankreich, Vereinigtes
Königreich, Griechenland, Kroatien, 
Ungarn, Italien, KVZ, litauen, 
luxemburg, lettland,
Montenegro, Niederlande,
Norwegen, Rumänien, Slowakei, 
Slowenien, Schweden, USA
technical test Center 
( NIKINCI) (3)
42 Konfliktverhütungszentrum der OSZE
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 152 – 
tABEllENANhANG
153
Gastgeberstaat
Militärflugplatz /
Einrichtung, Verband /
Aktivität / Waffensystem / 
Ort
Art Zeitraum
Besuchende
Teilnehmerstaaten und Organisationen
Zypern
55th Combat Group (PAPhOS)
(1) 19 09 –22 09 2022
Belgien, Belarus, Kanada, 
Schweiz, tschechien,
Deutschland, Dänemark, Spanien, 
Finnland, Frankreich,
Vereinigtes Königreich, Ungarn, 
Italien, KVZ, luxemburg, 
lettland, litauen, Niederlande, 
Slowenien, Slowakei,
Schweden, USA
XX light Armored Brigade
Ungarn
Exercise
BRAVE WARRIOR
(4) 24 09 –28 09 2022
tschechien, Deutschland, 
Rumänien, Serbien, Slowakei, 
Slowenien
Polen
31 tactical Air Base 
(POZNAN-KRZESINY) (1)
10 10 –13 10 2022
Belgien, Kanada, Schweiz, 
tschechien, Deutschland, 
Dänemark, Spanien,
Finnland, Frankreich, Vereinigtes 
Königreich, Ungarn, Irland, 
Italien, KVZ, litauen, lettland, 
Niederlande, Norwegen,
Rumänien, Slowakei, Slowenien, 
Schweden, USA
AMV ROSOMAK WD,
AMV ROSOMAK AWR (3)
17 Mechanized Brigade 
(MIEDZYRZECZ) (2)
Slowakei in Polen
155mm ShKh ZUSANA 2
tAtRAPAN DElOSYS (3) 10 10 –13 10 2022
Belgien, Kanada, Schweiz, 
tschechien, Deutschland, 
Dänemark, Spanien,
Finnland, Frankreich, Vereinigtes 
Königreich, Ungarn, Irland, 
Italien, KVZ, litauen,
lettland, Niederlande, Norwegen, 
Polen, Rumänien, Slowenien, 
Schweden, USA
Bulgarien
22nd Air Base (BEZMER) (1)
18 10 –21 10 2022
Belgien, Kanada, Schweiz, 
tschechien, Deutschland, 
Dänemark, Spanien,
Frankreich, Vereinigtes Königreich, 
Ungarn, Italien, KVZ, litauen, 
lettland, Rumänien, Serbien, 
Slowenien, Schweden, USA
Specialists training Centre 
(SlIVEN) (2)
Art der Maßnahme:
(1)  Besuch eines Militärflugplatzes
(2)  Besuch einer militärischen Einrichtung/eines militärischen Verbandes
(3)  Vorführung eines neuen Hauptwaffensystems/Großgerätes
(4)  Beobachtungsbesuch bei einer militärischen Aktivität
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 153 – 
tABEllENANhANG
154
Tabelle 6 zur Ankündigung und Beobachtung bestimmter 
militärischer Aktivitäten gem. Kapitel V und VI des Wiener 
Dokuments 2011
Ankündigung und Beobachtung 43 bestimmter militärischer Aktivitäten gemäß Kapitel V und 
VI des Wiener Dokument 2011 im Berichtsjahr 2022 (in zeitlicher Reihenfolge)
Notifizierender 
Staat
Art/Name/Region
der Aktivität
Gesamtstärke  
(Soldaten)
Zeitraum 44 Bemerkung
Besuchende
Teilnehmerstaaten und 
Organisationen
Tschechien
(3)
SABER STRIKE 2022
einhergehend mit
RESOlUtE EFFORt 
2022
trÜbPl hRADIStE
2 301 04 02 –31 03 2022
Belarus
(*) 45
SOYUZNAYA
RESHIMOST 2022
trÜbPl OBUZ-lESNA
 (18 –20 02 2022)
Einladung 
erfolgte nur 
an litauen, 
lettland
lettland
Litauen
(3)
SABER STRIKE 2022
einhergehend mit
StRONG GRIFFIN 22
litauisches territorium
3 130 21 02 –18 03 2022(02 03 –04 03 2022)
Einladung 
erfolgte nur 
an Belarus, 
Finnland, 
Schweden
Belarus, Finnland, 
Schweden
USA
(3)
SABER STRIKE 2022
trÜbPl in tschechien, 
Deutschland, Estland, 
litauen, lettland, Polen 
und Slowakei
7 004 28 02 –18 03 2022
Estland
(3)
SABER STRIKE 2022
Estnisches territorium 
Saber Strike 22
520 28 02 –18 03 2022
43 Aufgrund von freiwilligen Einladungen zu Beobachtungen durch Teilnehmerstaaten gem. Kap IV sowie Ankündigungen 
militärischer Aktivitäten gem. Kap V bzw. Einladungen zu Beobachtungen gem. Kap VI werden Übungen ggf. sowohl in Tabelle 3 als 
auch in Tabelle 4 des Jahresabrüstungsberichtes aufgeführt.
44 Unter Zeitraum wird die jeweilige Dauer der Aktivität angegeben. In Klammern wird der Zeitraum aufgeführt, in welchem zur
Beobachtung der Aktivität eingeladen wurde.
45 Aufgrund fehlender Angaben keine Zuordnung zur Art der Aktivität möglich.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 154 – 
tABEllENANhANG
155
Notifizierender 
Staat
Art/Name/Region
der Aktivität
Gesamtstärke  
(Soldaten)
Zeitraum 44 Bemerkung
Besuchende
Teilnehmerstaaten und 
Organisationen
Vereinigtes 
Königreich
(3)
WESSEX STORM 5/22
Südliche Region des
Vereinigten Königreichs
(überwiegend trÜbPl 
SAlISBURY)
1 100 05 03 –12 03 2022
Norwegen
(2)
COLD RESPONSE 2022
Nördlicher teil des 
Bezirks NORDlAND, 
Bezirke tROMS und 
INNlANDEt
16 578
23 03 –31 03 2022
(23 03 –30 03 2022)
Belgien,
Deutschland, Dänemark, 
Spanien, Finnland, 
Frankreich,
Vereinigtes Königreich, 
Ungarn, Italien,
Kanada, KVZ, lettland, 
Niederlande, Polen, 
Rumänien,
Schweden, Slowakei, 
Slowenien, USA
Nordmazedonien
(3)
FLASH 22
trÜbPl KRIVOllAK und 
PEPElIStE
900 03 04 –11 04 2022
Belarus
(3)
Gefechtsübung der 11. 
Selbständigen
Mechanisierten Brigade
Verwaltungsbezirk 
BRESt
1 180 18 04 –22 04 2022
Finnland
(3)
ARROW 22
trÜbPl POhJANKAN-
GAS, NIINISAlO und 
StO im südlichen teil 
Finnlands
3 100 27 04 –13 05 2022
USA
(3)
DEFENDER EUROPE 
2022
trÜbPl in Deutschland, 
Dänemark, Estland, 
Georgien, litauen,
lettland, Nordmazedonien, 
Norwegen, Polen und 
Slowakei
6 450 01 05 –27 05 2022
Polen
(3)
DEFENDER EUROPE 
2022
trÜbPl BEMOWO 
PISKIE, DRAWSKO PO-
MORSKIE und ZAGAN-
SWIEtOSZOW
5 414 01 05 –27 05 2022
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 155 – 
tABEllENANhANG
156
Notifizierender 
Staat
Art/Name/Region
der Aktivität
Gesamtstärke  
(Soldaten)
Zeitraum 44 Bemerkung
Besuchende
Teilnehmerstaaten und 
Organisationen
Portugal
(3)
ORION 22
Portugiesisches Festland
1 200 02 05 –13 05 2022
Deutschland
(3)
DEFENDER EUROPE 
2022
trÜbPl OBERlAUSItZ
1 250 02 05 –27 05 2022
Frankreich
(3)
CIADA 2022
trÜbPl ChAMPAGNE
2 800 02 05 –29 05 2022
Deutschland
(3)
WETTINER HEIDE 2022
trÜbPl BERGEN, KlIEtZ, 
MUNStER und SENNE-
lAGER
7 504 07 05 –20 05 2022 (3)
Österreich
(3)
EUROPEAN MOUNTAIN 
THUNDER 22
trÜbPl lIZUM/WAl-
ChIEN
470 08 05 –20 05 2022
Schweden
(3)
VÅRELD 22
trÜbPl in den Bezirken 
VäStERGÖtlAND, 
SKÅNE und SMÅlAND
2 000 09 05 –19 05 2022
Slowakei
(3)
SLOVAK SHIELD 2022
einhergehend mit
DEFENDER EUROPE 
2022
trÜbPl lESt
2 000 09 05 –27 05 2022
Finnland
(3)
LIGHTNING STRIKE 22
trÜbPl ROVAJäRVI
3 500 16 05 –27 05 2022
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 156 – 
tABEllENANhANG
157
Notifizierender 
Staat
Art/Name/Region
der Aktivität
Gesamtstärke  
(Soldaten)
Zeitraum 44 Bemerkung
Besuchende
Teilnehmerstaaten und 
Organisationen
Estland
(2)
SIIL/HEDGEHOG 2022
im Grenzbereich
südliches Estland und
nördliches lettland
16 000 16 05 –03 06 2022
(20 05 –24 05 2022)
(2)
Belgien, Kanada, 
tschechien,
Dänemark, Finnland, 
Deutschland, 
Ungarn, Italien, 
lettland, litauen, 
Niederlande,
Norwegen, Polen,
Rumänien, Slowakei, 
Slowenien, Spanien, 
Schweden,
Vereinigtes Königreich, 
USA und NAtO 
ACDC 46
Rumänien
(3)
WIND SPRING 22
Joint National training 
Center in CINCU
1 505 06 06 –24 06 2022
Schweiz
(3)
STABANTE 22
Kantone AARGAU, 
BASEl, BERN, FREI-
BURG, JURA, lUZERN, 
NIDWAlDEN, OB-
WAlDEN, St  GAllEN, 
WAADt, ZÜRICh und 
ZUG
1 200 24 08 –03 09 2022
Georgien
(3)
NOBLE PARTNER 2022
VAZIANI
2 358 29 08 –09 09 2022
Albanien
(3)
BIZA 2022
trÜbPl BIZA, tIRANA 
und ZAll hAR
1 000 12 09 –21 09 2022
Lettland
(3)
SILVER ARROW 22
lettisches territorium
2 980 18 09 –30 09 2022
46 NATO-Zentrum für Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen („Arms Control, 
Disarmament and WMD Non-Proliferation Centre“, ACDC)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 157 – 
tABEllENANhANG
158
Notifizierender 
Staat
Art/Name/Region
der Aktivität
Gesamtstärke  
(Soldaten)
Zeitraum 44 Bemerkung
Besuchende
Teilnehmerstaaten und 
Organisationen
Ungarn
(3)
BRAVE WARRIOR 22
im Umfeld von VARPA-
lOtA (BAKONY COM-
BAt tRAINING CENtER)
1 300 19 09 –30 09 2022
(24 09 –28 09 2022)
Einladung
erfolgte nur an 
Österreich, 
tschechien,
Deutschland,
Kroatien,
Republik Korea, 
Polen, 
Rumänien, 
Serbien, 
Slowakei, 
Slowenien, 
Ukraine
tschechien, 
Deutschland,
Rumänien, Serbien, 
Slowakei,
Slowenien
Dänemark
(3)
BRAVE LION 2022
trÜbPl OKSBØl
220 19 09 –30 09 2022
Kasachstan
(1)
AYBALTA 2022
Jeweilige Standorte, 
Übungsplatz MAtYBU-
lAK (Verwaltungsgebiet 
ZhAMBYl), Übungsplatz 
ShYGYS
(Verwaltungsgebiet ABAY),
Zentrum für Gefechts- und 
Methodikausbildung 
der Nationalgarde
(Verwaltungsgebiet AlMAtY)
10 000 26 09 –07 10 2022
Deutschland
Inspektion
06 10 –
09 10 2022
Kroatien
(3)
UDAR 22
trÜbPl KNIN und SlUNJ
950 10 10 –14 10 2022
Tadschikistan
(3)
RUBEZH 2022
trÜbPl KhARBMAYDON
1 000 17 10 –21 10 2022
Serbien
(3)
MANEVRI 2022
tpÜbPl BOROVAC, DE-
lIBlAtSKA PESCARA, 
FRUSKA GORA, MEDJA, 
OREŠAC, PASUlJANS-
KE lIVADE, PEStER, 
RASKA, RtANJ, Airbase 
BAtAJNICA und MO-
RAVA
5 400 17 10 –06 11 2022
Zypern
(3)
IRIS 2022
KAlO ChORIO
160 26 10 2022
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 158 – 
tABEllENANhANG
159
Notifizierender 
Staat
Art/Name/Region
der Aktivität
Gesamtstärke  
(Soldaten)
Zeitraum 44 Bemerkung
Besuchende
Teilnehmerstaaten und 
Organisationen
Deutschland
(3)
BISON SUSTAIN 2022
(Niederlande militärische 
Übungsaktivität)
trÜbPl BERGEN
2 250 20 11 –02 12 2022
Belgien
(3)
CELTIC UPRISE 22/11
Entlang der Grenze zu 
FRA
1 200 21 11 –02 12 2022
Finnland
(3)
KONTIO 22
trÜbPl SOtINPURO
8 000 25 11 –02 12 2022
Militärische Aktivitäten unterliegen:
der Ankündigung (1), wenn unter anderem mindestens 9 000 Mann beteiligt sind und
der Beobachtung (2), wenn unter anderem die Stärke des Personals 13 000 Mann erreicht oder überschreitet.
Darüber hinaus erfolgt die Ankündigung (3) gemäß Beschluss Nr. 9/12 WD Plus 47.
47 Beschluss Nr. 9/12 WD Plus über die vorherige Ankündigung größerer militärischer Aktivitäten (FSC.DOC/1/11) – Alle OSZE-TNS 
verpflichten sich, eine Übung von militärischer Bedeutsamkeit zu melden, sofern es in einem Kalenderjahr keine anzukündigende 
militärische Übung oder Aktivität gem. Kapitel V des Wiener Dokuments gibt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 159 – 
tABEllENANhANG
160
Tabelle 7 zu Inspektionen und Überprüfungen  
gem. Kapitel IX und X des Wiener Dokuments 2011
Inspektionen und Überprüfungen gemäß Kapitel IX und X 
des Wiener Dokument 2011 im Berichtsjahr 2022
Teilnehmerstaat
Inspektionen Überprüfungen
aktiv passiv aktiv passiv
Albanien 1
Andorra
Armenien
Aserbaidschan 1 3 1
Belarus 1
Belgien 1 1
Bosnien und Herzegowina 1 3 1 1
Bulgarien 1
Dänemark 1 1
Deutschland 1
Estland
Finnland 1 1
Frankreich 1
Georgien 3 1
Griechenland 2 1
Heiliger Stuhl
Irland 3 1
Island
Italien 3 1 1 1
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 160 – 
tABEllENANhANG
161
Teilnehmerstaat
Inspektionen Überprüfungen
aktiv passiv aktiv passiv
Kanada 2 1
Kasachstan 3 1
Kirgisistan
Kroatien 1 1
Lettland 1
Liechtenstein
Litauen 1
Luxemburg 3 1
Malta 3 1
Moldau, Republik 3 1
Monaco
Mongolei
Montenegro 1 1
Niederlande 3
Nordmazedonien 1 1
Norwegen
Österreich 3 1
Polen
Portugal 2
Rumänien 1 1 1
Russland 1
San Marino
Schweden 1 3 1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 161 – 
tABEllENANhANG
162
Teilnehmerstaat
Inspektionen Überprüfungen
aktiv passiv aktiv passiv
Schweiz 1 3 1 1
Serbien 3 1
Slowakei
Slowenien 2 1 1
Spanien 2 1
Tadschikistan
Tschechien 2 1
Türkei
Turkmenistan
Ukraine 1 1
Ungarn 2 1 1
USA 2
Usbekistan
Vereinigtes Königreich 1 1
Zypern 2 3 1
Gesamt 43 43 17 17
Zusätzlich zu den in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen, sind im OSZE-Raum 6 Überprüfungen und 4 
Inspektionen auf der Grundlage bilateraler Übereinkommen und Vereinbarungen durchgeführt worden.
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 162 – 
tABEllENANhANG
163
Durch Deutschland wurden im Berichtsjahr 2022 durchgeführt:
Inspektionen in Zeitraum mit Beteiligung
Kasachstan 06 10 –09 10 2022 Vereinigtes Königreich, Estland
Überprüfungen in am mit Beteiligung
Keine Maßnahmen im Berichtszeitraum
Überprüfungen nach Dayton V in am mit Beteiligung
Keine Maßnahmen im Berichtszeitraum
Deutsche Beteiligung bei Inspektionen und Überprüfungsbesuchen durch andere 
Teilnehmerstaaten
Inspizierender Teilnehmerstaat Inspizierter Teilnehmerstaat Zeitraum
Ungarn Moldau 09 11 –10 11 2022
Überprüfender Teilnehmerstaat Überprüfter Teilnehmerstaat am
Slowenien Georgien 16 11 2022
In Deutschland wurden im Berichtsjahr 2022 durchgeführt:
Inspektionen durch Zeitraum mit Beteiligung
Keine Maßnahmen im Berichtszeitraum
Überprüfungen durch am mit Beteiligung
Keine Maßnahmen im Berichtszeitraum
Überprüfungen nach Dayton V durch am mit Beteiligung
Keine Maßnahmen im Berichtszeitraum
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 163 – 
tABEllENANhANG
164
Tabellen 8 zu Maßnahmen gem. Friedensübereinkommen 
von Dayton
Maßnahmen gemäß Friedensabkommen von Dayton (DPA), Anhang 1-B, Artikel IV und V
Tabelle 8a 
Von Deutschland im Berichtsjahr 2022 auf Einladung unterstützte Inspektionen gemäß 
Friedensübereinkommen von Dayton (DPA), Anhang 1-B, Artikel IV:
Inspektionen durch Zeitraum mit Beteiligung
Keine Maßnahmen im Berichtszeitraum
Tabelle 8b 
Von Deutschland im Berichtsjahr 2022 durchgeführte Inspektionen und Überprüfungen 
gemäß DPA, Anh. 1-B, Art. V:
Inspektionen durch Zeitraum mit Beteiligung
Keine Maßnahmen im Berichtszeitraum
Tabelle 8c 
In Deutschland im Berichtsjahr 2022 durchgeführte Inspektionen und Überprüfungen gemäß 
DPA, Anh. 1-B, Art. V:
Inspektionen durch Zeitraum mit Beteiligung
Keine Maßnahmen im Berichtszeitraum
Überprüfungen durch am mit Beteiligung
Bosnien und Herzegowina 06 09 2022
Serbien 15 11 2022
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 164 – 
tABEllENANhANG
165
Im Berichtsjahr 2022 gemäß Vertrag über den Offenen Himmel (OH) 
durchgeführte Beobachtungsflüge:
Vertragsstaat
Beobachtungsmissionen
aktiv passiv
Belarus 0 0
Benelux 48 0 0
Bosnien und Herzegowina 1 2
Bulgarien 0 0
Dänemark 0 0
Deutschland 2 0
Estland 0 0
Finnland 0 0
Frankreich 1 0
Georgien 0 3
Griechenland 0 0
Island 0 0
Italien 0 0
Kanada 0 0
Kroatien 1 0
Lettland 0 0
Litauen 0 0
Norwegen 0 0
Polen 0 0
Portugal 0 0
48 Benelux ist die Staatengemeinschaft von Belgien, Niederlande und Luxemburg.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 165 – 
tABEllENANhANG
166
Vertragsstaat
Beobachtungsmissionen
aktiv passiv
Rumänien 1 0
Schweden 1 0
Slowakei 0 0
Slowenien 0 0
Spanien 1 0
Tschechien 0 0
Türkei 2 0
Ukraine 0 0
Ungarn 1 0
Vereinigtes Königreich 1 0
Gesamt 12 5
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 166 – 
167
Abkürzungsverzeichnis
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 167 – 
ABKÜRZUNGSVERZEIChNIS
168
A2/AD Anti-Access/Area Denial
AANES Autonome Verwaltung von Nord- und Ost-Syrien („Autonomous Administration of North and 
East Syria“)
ABC Atomar, Biologisch, Chemisch
Africa CDC Africa Centres for Disease Control and Prevention
AG Australische Gruppe („Australia Group“)
AKW Atomkraftwerk
AMAT Ammunition Management Advisory team
ANSL Alikhanyan National Science laboratory
ASEAN Staatenverbund Südostasiatischer Nationen („Association of Southeast Asian Nations“)
ATT Vertrag über den Waffenhandel („Arms trade treaty“)
AU Afrikanische Union
AVV Atomwaffenverbotsvertrag
BAFA Bundesausfuhramt; jetzige Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BCC Bilateral Consultative Commission des New StARt-Vertrags
BCT Brigade Combat teams
BICC Bonn International Center for Conflict Studies
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMUV Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BMVg Bundesministerium der Verteidigung
BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
BNITM Bernhard-Nocht-Institut für tropenmedizin
BWÜ Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, herstellung und lagerung
bakteriologischer (biologischer) und von toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (auch 
Biowaffenübereinkommen genannt)
CAR Nichtregierungsorganisation „Conflict Armament Research“
CARICOM Karibische Gemeinschaft („Caribbean Community“)
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 168 – 
ABKÜRZUNGSVERZEIChNIS
169
CARICOM IMPACS CARICOM Implementation Agency for Crime and Security
CBRN Chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear
CCCM Kolumbianische Kampagne gegen Minen („Campaña Colombiana Contra Minas“)
CCHF Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber („Crimean-Congo hemorrhagic fever“)
CCM Übereinkommen über Streumunition („Convention on Cluster Munitions“)
CCW VN-Waffenübereinkommen („Convention on Prohibitions or Restrictions on the Use of 
Certain Conventional Weapons which may be deemed to be Excessively Injurious or to have 
Indiscriminate Effects“)
CIC Center for International Cooperation (New York University)
CMF Entwicklungsstrategie der zivil-militärischen Fusion
COARM EU-Ratsarbeitsgruppe, zuständig für die Exportkontrolle konventioneller Waffen („Working 
Party on Conventional Arms Exports“)
COPUOS VN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums („Committee on the Peaceful Uses of 
Outer Space“)
CPPNM Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial („Convention on the Physical 
Protection of Nuclear Material“)
CSA Abkommen über umfassende Sicherungs- und Verifikationsmaßnahmen („Comprehensive 
Safeguards Agreement“) der Internationalen Atomenergie-Organisation
CTBT Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen, auch
Atomteststoppvertrag („Comprehensive Nuclear-test-Ban treaty“)
CTBTO Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen
(„Comprehensive Nuclear-test-Ban treaty Organisation“)
CWÜ Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, herstellung, lagerung
und des Einsatzes chemischer Waffen und die Vernichtung solcher Waffen (auch
Chemiewaffenübereinkommen genannt)
DCP Defence Command Paper
DoD Department of Defense
DoS Department of State
DPO hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze der VN („Department of Peace Operations“)
E3/EU+3 EU-3 (Deutschland, Vereinigtes Königreich, Frankreich) + hoher Vertreter der EU für Außen- 
und Sicherheitspolitik + 3 (China, Russland, USA)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 169 – 
ABKÜRZUNGSVERZEIChNIS
170
ECOWAS Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten („Economic Community of West African 
States“)
EDT Aufkommende und disruptive technologien („Emerging and Disruptive technologies“)
EIBReg Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung
EU Europäische Union
EWIPA Bezeichnung für die Auswirkungen von Explosivwaffen in urbanen Räumen („Explosive
Weapons in Populated Areas“)
FFM Fact Finding Mission
FLI Friedrich-loeffler-Institut für tiergesundheit
FMCT Vertrag über das Produktionsverbot von spaltbarem Material für Kernwaffen und andere 
Kernsprengkörper („Fissile Material Cut-off treaty“)
FOBS Fractional Orbital Bombardment System
FSK Forum für Sicherheitskooperation der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
G7 Gruppe der sieben führenden Industrienationen: Deutschland, Frankreich, Italien, Japan,
Kanada, Vereinigtes Königreich und die USA („Group of Seven“)
GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU
GDC Global Digital Compact
GENSAC Netzwerk für eine gleichberechtigte Kleinwaffenkontrolle („Gender Equality Network for 
Small Arms Control“)
GFAP Allgemeines Rahmenabkommen für Frieden in Bosnien und herzegowina („General
Framework Agreement for Peace in Bosnia and herzegovina“)
GGE Gruppe von Regierungsexpertinnen und -experten („Group of Governmental Experts“)
GIBACHT Global Partnership Initiated Biosecurity Academia for Controlling health threats
GICHD Genfer Internationales Zentrum für humanitäre Minenräumung („Geneva International
Centre for humanitarian Demining“)
GICNT Global Initiative to Combat Nuclear terrorism
GIZ Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
GO4BSB German Online Platform for Biosecurity and Biosafety
GP Globale Partnerschaft („Global Partnership“)
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 170 –
ABKÜRZUNGSVERZEIChNIS
171
GPPi Global Public Policy Institute
GRS Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit
HALO Trust Britisch-amerikanische gemeinnützige Organisation, die sich vor allem auf die Räumung von 
landminen spezialisiert
HCoC haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen
(„hague Code of Conduct against the Proliferation of Ballistic Missiles“)
HEAT hostile Environment Awareness training
HGV hyperschallschnelle Gleiter („hypersonic glide vehicles“)
HI Nichtregierungsorganisation „handicap International“
HLTF high level task Force
HSFK leibniz-Institut hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
IAEO Internationale Atomenergie-Organisation
IATG Internationale technische leitlinie für Munition („International Ammunition technical Guidelines“)
ICBL/CMC International Campaign to Ban landmines / Cluster Munition Coalition
ICSANT International Convention for the Suppression of Acts of Nuclear terrorism
IED Behelfsmäßige Sprengvorrichtung („Improvised Explosive Device“)
IEM Information Exchange Meeting
IFSH Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität hamburg
IISS International Institute for Strategic Studies
IIT „Investigation and Identification team“ der OVCW
IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz
IMB Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr
INCAF International Network on Conflict and Fragility
InfBtl Infanterie-Bataillon
INTERPOL Internationale kriminalpolizeiliche Organisation („International Criminal Police Organization“)
IPNDV Partnerschaft zur Verifikation nuklearer Abrüstung („International Partnership for Nuclear 
Disarmament Verification“)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 171 – 
ABKÜRZUNGSVERZEIChNIS
172
iPRAW International Panel on the Regulation of Autonomous Weapons
IRGC Iranische Revolutionsgarde („Islamic Revolutionary Guards Corps“)
ISS Internationale Raumstation („International Space Station“)
ISU Implementation Support Unit
ITT immaterieller technologietransfer („Intangible technology transfer“)
JADC2 Joint All Domain Command and Control
JADO Joint All Domain Operations
JCPoA Wiener Nuklearvereinbarung mit Iran („Joint Comprehensive Plan of Action“)
JEF Joint Expeditionary Force
JIM Gemeinsamer Untersuchungsmechanismus der VN und der OVCW („Joint Investigative 
Mechanism“)
KI Künstliche Intelligenz
KSE­Vertrag Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa
KVA Koreanische Volksarmee
KVZ Konfliktverhütungszentrum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
LAWS letale Autonome Waffensysteme („lethal Autonomous Weapon Systems“)
LEEM licensing and Enforcement Experts Meeting
MAG Nichtregierungsorganisation Mines Advisory Group
MDI Missile Dialogue Initiative
MDO Multi-Domain Operations
MDR Missile Defense Review
MDTF Multi Domain task Force
MSAG Multinational Small Arms and Ammunition Group
MTCR trägertechnologie-Kontrollregime („Missile technology Control Regime“)
MVWFZ Massenvernichtungswaffenfreie Zone
NAM­Staaten Non-Aligned Movement Staaten
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 172 –
ABKÜRZUNGSVERZEIChNIS
173
NATO Organisation des Nordatlantikvertrags („North Atlantic treaty Organization“)
NATO ACDC NAtO-Zentrum für Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung von
Massenvernichtungswaffen („Arms Control, Disarmament and WMD Non-Proliferation Centre“)
NATO ADNC Special Advisory and Consultative Arms Control, Disarmament and Nonproliferation
Committee der NAtO
NC3 Nuclear Command, Control and Communications
NDAA National Defense Authorization Act
NPA Norwegische Nichtregierungsorganisation „Norwegian People’s Aid“
NPDG Gruppe der Nichtverbreitungs- und Abrüstungsdirektorinnen und -direktoren („Non-
Proliferation Directors Group“)
NPDI Initiative für Nichtverbreitung und Abrüstung („Non-Proliferation and
Disarmament Initiative“)
NPR Nuclear Posture Review
NSA Negative Sicherheitsgarantien („Negative Security Assurances“)
NSCG Kontaktgruppe zur nuklearen Sicherung („Nuclear Security Contact Group“)
NSF Nuklearer Sicherungsfonds („Nuclear Security Fund“)
NSG Gruppe der nuklearen lieferländer („Nuclear Suppliers Group“)
NuDiVe Nuclear Disarmament Verification
NVV Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag („Non-Proliferation treaty“)
OEG Operational Experts Group
OEWG Offene Arbeitsgruppe („Open-ended Working Group“)
OLEM Online Enrichment Monitoring
OSCC Beratungskommission „Offener himmel“ („Open Skies Consultative Commission“)
OSZE Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
OVCW Organisation für das Verbot chemischer Waffen
P5 Die fünf ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrats: China, Frankreich, Russland, Vereinigtes 
Königreich und die USA („Permanent Five“)
PAROS Prevention of an Arms Race in Outer Space
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 173 – 
ABKÜRZUNGSVERZEIChNIS
174
PBC Kommission der Vereinten Nationen für Friedenskonsolidierung („Peacebuilding Commission“)
PCU OSZE Projektkoordinator in der Ukraine („Project Co-ordinator in Ukraine“)
PESCO Ständige Strukturierte Zusammenarbeit („Permanent Structured Cooperation“)
PLN Vorankündigung von Raketenstarts („Pre-launch-Notifications“)
PoA Aktionsprogramm („Programme of Action“)
PoC Kontaktstelle („Point of Contact“)
PSI Proliferation Security Initiative
PSK Post-Shipment-Kontrollen (Vor-Ort-Überprüfung des Endverbleibs)
RACVIAC Regionales Rüstungskontrollzentrum zur Unterstützung von Verifikation und
Implementierung in Rakitje bei Zagreb („Regional Arms Control Verification and Implementation
Assistance Centre“, inzwischen: „RACVIAC Centre for Security Cooperation“)
RECSA Regionalzentrum für Kleinwaffen („Regional Centre for Small Arms“)
RKI Robert Koch-Institut
ROSATOM Föderale Agentur für Atomenergie Russlands
SALW Kleinwaffen und leichte Waffen („Small Arms and light Weapons“)
SAS Small Arms Survey
SDGs Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“)
SI Stockholm-Initiative
SLBM U-Boot-gestützte ballistische Rakete („Submarine-launched Ballistic Missile“)
START Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen und trägersysteme („Strategic Arms
Reduction treaty“)
SWP Stiftung Wissenschaft und Politik
TEM technical Experts Meeting
TNS teilnehmerstaaten
TrÜbPl truppenübungsplatz/-plätze
UAS Unbemannte Flugobjekte, auch Drohnen genannt („Unmanned Aircraft Systems“)
Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 174 – 
ABKÜRZUNGSVERZEIChNIS
175
UNAMA Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan („United Nations Assistance 
Mission in Afghanistan“)
UNDP Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen („United Nations Development Programme“)
UNIDIR Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung („United Nations Institute for
Disarmament Research“)
UNLIREC Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und
Entwicklung in lateinamerika und der Karibik („United Nations Regional Centre for Peace,
Disarmament and Development in latin America and the Caribbean“)
UNMAS Minenaktionsdienst der Vereinten Nationen („United Nations Mine Action Service“)
UNODA Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen („United Nations Office for Disarmament 
Affairs“)
UNODC Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung („United Nations
Office on Drugs and Crime“)
UNPoA BMS8 UN Programme of Action – Biennial Meeting of States
UNSGM Mechanismus des VN-Generalsekretärs zur Untersuchung eines möglichen Einsatzes von
chemischen und biologischen oder toxin-Waffen („United Nations Secretary-General Mechanism“)
USAF U S  Air Force
USMC U S  Marine Corps
USN U S  Navy
USSF U S  Space Force
VN Vereinte Nationen
VNGV Generalversammlung der Vereinten Nationen
VNSRR Resolution des VN-Sicherheitsrats
VSK Vertragsstaatenkonferenz
WA Wassenaar Abkommen („Wassenaar Arrangement“)
WAMI Weltweiter Austausch Militärischer Information
WINS World Institute for Nuclear Security
WoX Women Experts’ Network
ZVBw Zentrum für Verifikationsaufgaben der Bundeswehr
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/6600– 175 – 
IMPRESSUM
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Drucksache 20/6600 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 176 –
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de  
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de 
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale für das Jahr 2022 (Jahresabrüstungsbericht 2022)</titel>
  <datum>2023-04-26</datum>
</document>
