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    <titel>Jahresbericht 2023 &#xd;
70 Jahre DDR-Volksaufstand. An die Opfer der SED-Diktatur erinnern - die Betroffenen heute unterstützen</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <bezeichnung>SED-Opferbeauftr</bezeichnung>
    <titel>Bundesbeauftr. für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag</titel>
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    <verteildatum>2023-06-15</verteildatum>
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    <urheber>Bundesbeauftr. für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/7150 
20. Wahlperiode 13.06.2023 
Unterrichtung 
durch die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur 
beim Deutschen Bundestag 
Jahresbericht 2023 
70 Jahre DDR-Volksaufstand. An die Opfer der SED-Diktatur erinnern – 
die Betroffenen heute unterstützen * 
* Zugeleitet mit Schreiben der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag vom 
13. Juni 2023 gemäß § 2 Absatz 1 des SED-Opferbeauftragtengesetzes.
Inhal tsverzeichnis  
 Seite 
Vorwort .........................................................................................................  5 
1 Schwerpunkte in der Arbeit der SED-Opferbeauftragten..........  8 
1.1 Gesetzgebungsvorhaben zur Neuordnung der gesetzlichen 
Grundlage zur Anerkennung von verfolgungsbedingten 
Gesundheitsschäden und zur Überarbeitung der 
Rehabilitierungsgesetze ....................................................................  8 
1.2 Bundesweiter Härtefallfonds ............................................................  10 
1.3 Forcierung der Aufarbeitung der Haftzwangsarbeit .........................  11 
2 Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Verbesserung 
der Situation der SED-Opfer .........................................................  13 
2.1 Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze .....................  13 
2.1.1 Entwicklung der Gesetzgebung zur Rehabilitierung und 
Unterstützung der Opfer von politischer Gewalt in der DDR ..........  13 
2.1.2 Umsetzungspraxis der Rehabilitierungsgesetze durch Ämter, 
Behörden und Gerichte .....................................................................  15 
2.1.3 Verfahrensaufwände für die Betroffenen und die öffentliche 
Verwaltung .......................................................................................  16 
2.1.4 Bedarfe zur Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ..  17 
2.1.5 Möglichkeiten zur Vereinfachung von Verfahrensabläufen .............  22 
2.2 Verbesserung der Anerkennung verfolgungsbedingter 
Gesundheitsschäden ..........................................................................  23 
2.2.1 Gesundheitliche Situation der Opfer ................................................  24 
2.2.2 Aktueller Regelungsrahmen .............................................................  25 
2.2.3 Vorschläge zur Weiterentwicklung ..................................................  26 
3 Situation unterschiedlicher Betroffenengruppen ........................  27 
3.1 In Westdeutschland lebende Betroffene ...........................................  28 
3.2 Zwangsausgesiedelte ........................................................................  29 
3.3 Betroffene von DDR-Zwangsdoping ................................................  30 
3.4 Betroffene von repressiven Formen der 
DDR-Heimerziehung ........................................................................  31 
3.5 Opfer von Zwangsadoption und politisch motiviertem 
Kindsentzug in der DDR ..................................................................  33 
3.6 Benachteiligte im heutigen Rentenrecht ...........................................  34 
3.7 Opfer von sexuellem Missbrauch in der DDR ..................................  35 
3.8 Betroffene von Medizinunrecht in der DDR ....................................  36 
3.9 Ehemalige mosambikanische Vertragsarbeiterinnen und 
-arbeiter .............................................................................................  38
 Seite 
3.10 Betroffene von Eingriffen in Vermögenswerte und 
Kulturgutverlust ................................................................................  39 
3.11 Kinder von politisch Verfolgten .......................................................  41 
4 Stärkung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen zu 
SED-Unrecht ...................................................................................  42 
4.1 Grundkonzepte für allgemeine Weiterbildungsformate....................  42 
4.2 Aus- und Fortbildung für Juristinnen und Juristen ...........................  44 
4.3 Entwicklung von Fortbildungen für 
Psychotherapeutinnen und -therapeuten ...........................................  45 
4.4 Sensibilisierung zum SED-Unrecht und Weiterbildung in 
der Pflege ..........................................................................................  46 
5 Gedenken und Erinnern an die Opfer ..........................................  47 
5.1 Mahnmal für die Opfer des Kommunismus .....................................  47 
5.2 Überarbeitung des Gedenkstättenkonzeptes .....................................  48 
5.3 Stärkung von gesamtdeutschen Erinnerungsorten ............................  51 
5.4 Würdigung des zivilgesellschaftlichen Engagements in 
der Gedenk- und Erinnerungskultur .................................................  52 
6 Forschung und Archive ..................................................................  53 
6.1 Fortsetzung der Forschungsförderung des Bundes zu 
SED-Unrecht ....................................................................................  53 
6.2 Länderübergreifendes Verbundprojekt „Gesundheitliche 
Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ ...................................................  55 
6.3 Nutzung der Archive zur Aufarbeitung von SED-
Unrecht .............................................................................................  56 
6.4 Entwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs im 
Bundesarchiv ....................................................................................  57 
7 Die Arbeit der SED-Opferbeauftragten .......................................  58 
7.1 Arbeit als Ombudsfrau für die Opfer der SED-Diktatur ...................  58 
7.2 Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und 
Betroffeneninitiativen .......................................................................  58 
7.3 Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten ..................................  59 
7.4 Zusammenarbeit mit Institutionen im Feld der 
Unterstützung der Opfer ...................................................................  59 
7.5 Zusammenarbeit mit dem Bundestag ...............................................  60 
7.6 Zusammenarbeit mit der Bundesregierung .......................................  61 
7.7 Zusammenarbeit mit den Regierungen der Länder ...........................  61 
7.8 Internationale Zusammenarbeit ........................................................  62 
7.9 Dialogforum „Opfer der SED-Diktatur“...........................................  62
 Seite 
7.10 Öffentlichkeitsarbeit .........................................................................  63 
7.11 Organisation .....................................................................................  63 
Abkürzungsverzeichnis ...............................................................................  65 
Literatur- und Quellenverzeichnis .............................................................  68
Vorwort 
Am 17. Juni begehen wir den 70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes von 1953. 
Der 17. Juni steht für den Mut vieler Menschen in der DDR, die gegen das System 
aufgestanden sind. In über 700 Gemeinden gingen rund eine Million Menschen 
auf die Straße, protestierten in den Betrieben und erhoben soziale, wirtschaftliche 
und politische Forderungen. In Reaktion auf die Proteste verhängte die
Sowjetunion in der Mehrheit der Kreise der DDR den Ausnahmezustand. Durch
massiven militärischen Einsatz wurde der Volksaufstand unter Beteiligung der
Kasernierten Volkspolizei niedergeschlagen. Über 15.000 Personen wurden verhaftet 
und über 1.500 Menschen in den folgenden Monaten verurteilt. Über 50
Menschen kamen am Tag selbst, in den Folgetagen und durch die Vollstreckung von 
Todesurteilen ums Leben. 
Ich bin überzeugt davon, dass uns die Auseinandersetzung mit dem 17. Juni 1953 
dabei helfen kann, die SED-Diktatur und ihre Folgen besser zu verstehen. Der 
17. Juni prägte die Herrschenden in der DDR. Für Jahrzehnte war es ihr Trauma, 
dass das Volk sich erneut gegen das System erheben könnte. So fragte Stasi-
Minister Mielke seine leitenden Offiziere noch im August 1989 in einer
Dienstbesprechung mit Blick auf Fluchtwellen und wachsende Proteste im Land: „Ist es 
so, dass morgen der 17. Juni ausbricht?“ Jeden Widerspruch und Widerstand
frühzeitig zu erkennen und mit allen Mitteln zu brechen, wurde zum zentralen Ziel der 
Repressionsorgane im Auftrag der SED-Führung. 
Gleichzeitig hat der 17. Juni auch eine tiefgreifende Wirkung auf die Menschen 
in der DDR. Die unerbittliche Härte, mit der gegen die Proteste vorgegangen 
wurde, wirkte über Jahrzehnte nach. So wurde die Angst zu einem Instrument der 
Herrschaftssicherung und die Einschüchterung wirkte bis tief in die Familien. 
Wenn man probiert, das Leben in einer Diktatur zu beschreiben, gibt es keine 
einfachen Antworten. Weder waren die Menschen in der DDR in ihrer breiten 
Mehrheit entschiedene Träger des Systems und einverstanden mit Repression und 
Unterdrückung Andersdenkender. Noch waren die meisten Menschen in einer 
dauerhaften Auseinandersetzung mit dem System, in Opposition und Widerstand. 
Gerade die Schattierungen in der Gesellschaft, das Spannungsfeld zwischen
Konformität und Widerspruch, sind wichtig, um das Leben in der DDR besser zu
verstehen. 
Gleichzeitig steht der 17. Juni für die gesamtdeutsche Erinnerung. In vielen
Gedenkveranstaltungen wurde über Jahrzehnte an die vielen Opfer der Diktatur im 
anderen Teil Deutschlands gedacht. Während für einige der 17. Juni ein Tag der 
Nachdenklichkeit war, war er doch für andere nicht mehr als ein freier Tag im 
Sommer – perfekt für einen Ausflug mit der Familie in die Natur. Für mich ist der 
17. Juni auch Anlass zur Reflektion: Wie ist man im Westen Deutschlands mit 
den Menschenrechtsverletzungen in der DDR umgegangen? Warum hat man
Waren aus der DDR bezogen, obwohl es immer wieder Berichte über Zwangsarbeit 
politischer Häftlinge gab? War man aufmerksam für das, was in der DDR
passierte, oder wurde die „Diktatur vor der eigenen Haustür“ zu einer akzeptierten 
Selbstverständlichkeit? All das sind Fragen, die wichtig sind, wenn wir uns in 
unserer Gesellschaft mit den unterschiedlichen biografischen Erfahrungen in der 
Zeit der deutschen Teilung auseinandersetzen. 
Aus meiner Sicht hat der 17. Juni eine zentrale Botschaft, die bis in unsere
Gegenwart reicht: Freiheit und Demokratie sind keine Selbstverständlichkeit! Die 
zerstörerische Kraft von Ideologien wirkte in unserer Geschichte. Und die
zerstörerische Kraft von Ideologien wirkt in unserer Gegenwart.
In vielen Gesprächen mit den Opfern politischer Gewalt in der Sowjetischen
Besatzungszone und der SED-Diktatur konnte ich in den letzten Monaten erleben, 
wie die Bilder vom russischen Angriff auf die Menschen in der Ukraine, aber auch 
die Nachrichten über die Unterdrückung der Opposition in Russland und Belarus 
die Opfer der SED-Diktatur aufwühlen und über Jahre verborgene Sorgen und 
Ängste zu Tage bringen und verstärken. 
Gerade jetzt ist es mir besonders wichtig, dass wir die Menschen, die in diesen 
Ländern in Not sind, unterstützen und gleichzeitig an die Opfer der SED-Diktatur 
das Signal senden, dass wir sehen, welches Leid sie erdulden mussten, und dass 
sie auf unsere Unterstützung bauen können. 
In den zurückliegenden Monaten habe ich viel Unterstützung für meine Arbeit als 
SED-Opferbeauftragte erfahren. Dankbar bin ich den Opferverbänden und
Betroffeneninitiativen, den Landesbeauftragten, den Beratungsstellen, den
Archiven, den Forschungseinrichtungen, den Zeitzeugenbörsen, der Bundesstiftung 
Aufarbeitung und den Gedenkstätten für die vielen Gespräche und wichtigen
Anregungen. An das Leid der Opfer erinnern und gleichzeitig den Betroffenen
helfen, dies ist unser gemeinsames Ziel! 
Ich bin den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, aber auch den
Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien dankbar für das, was in den zurückliegenden 
Monaten für die Opfer erreicht wurde. 
Die Förderung der Forschung zu SED-Unrecht durch den Bund wurde verlängert. 
Die weitere Erforschung der SED-Diktatur ist wichtig. Gerade wenn es um die 
Wirkungsweisen und Langzeitfolgen von Repression geht, können wir weitere 
wichtige Erkenntnisse gewinnen, die uns dabei helfen, die Opfer heute besser zu 
unterstützen. 
Für das Mahnmal für die Opfer des Kommunismus haben wir endlich einen
konkreten Standortvorschlag. Das Mahnmal für die Opfer gehört ins Herz unserer 
Demokratie. Der Standortvorschlag in direkter Nähe zum Bundestag neben dem 
Paul-Löbe-Haus wird diesem Anspruch gerecht. 
All diese positiven Punkte dürfen uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, wie 
ernst die Lage vieler Opfer politischer Gewalt in der Sowjetischen
Besatzungszone und der SED-Diktatur heute ist. 
Hinter vielen der Opfer liegen keine einfachen Monate. Die Preissteigerungen bei 
den Lebensmitteln, die gestiegenen Energiekosten und Mieten, all das wirkt sich 
direkt auf die Mehrheit der Opfer aus. Durch ihre eingeschränkten finanziellen 
Möglichkeiten geraten sie zunehmend an den Rand unserer Gesellschaft und sind 
an ihrer sozialen Teilhabe gehindert. 
Während die Kosten, die die Betroffenen in ihrem Alltag zu stemmen haben,
drastisch gestiegen sind, ist die Höhe der Leistungen, die sie als anerkannte Opfer des 
SED-Regimes erhalten, in den letzten Jahren auf unverändertem Niveau stehen 
geblieben. Erschwerend kommt für viele Opfer hinzu, dass die Leistungen, die sie 
aufgrund beruflicher Verfolgung erhalten, bei Renteneintritt abgesenkt werden. 
Viele Opfer sind daher von Altersarmut bedroht. 
Neben der schwierigen sozialen Lage unterstreichen neue Studien aus Thüringen 
und Berlin erneut die schlechte gesundheitliche Situation der Opfer. Die
Betroffenen leiden heute unter den psychischen und körperlichen Spätfolgen der erlebten 
Repression. Gleichzeitig hat sich in den zurückliegenden Monaten die
Anerkennungsquote bei den verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden nicht verbessert. 
Auch weiterhin scheitert die breite Mehrheit der Opfer beim Versuch der
Anerkennung der Gesundheitsschäden, sodass ihnen der Zugang zu dringend
benötigter Hilfe und Unterstützung verwehrt bleibt.
Mit dem Koalitionsvertrag wurde vor eineinhalb Jahren ein wichtiges Signal an 
die Opfer gesendet. Mit der geplanten Dynamisierung der SED-Opferrente, der 
Erleichterung bei der Beantragung und Bewilligung von Hilfen und Leistungen 
für Opfer der SED-Diktatur, insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden, und 
der Anpassung der Definition der Opfergruppen an die Forschung und der
Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds wurden viele Punkte auf die Agenda 
genommen, die den Opfern nachhaltig helfen werden. 
Die Richtung stimmt. Aber wir müssen das Tempo erhöhen! 
In meinen Gesprächen im Bundestag nehme ich fraktionsübergreifend nicht nur 
große Empathie für die Opfer wahr, sondern auch den klaren Willen, diese
Menschen besser zu unterstützen. 
Mit meinem Jahresbericht möchte ich davon berichten, wie die Lage der Opfer 
heute ist. Gleichzeitig möchte ich Impulse geben, wie wir ganz konkret die
Betroffenen von SED-Unrecht besser unterstützen können. Manchmal sind es wie 
bei den Rehabilitierungsgesetzen kleinere Stellschrauben, an denen wir etwas
verändern müssen, um insbesondere die soziale Lage der Opfer zu verbessern. An 
anderer Stelle wie bei der Anerkennung der Gesundheitsschäden müssen wir uns 
eingestehen, dass das bisherige Verfahren gescheitert ist. Hier brauchen wir eine 
Neuorientierung. Ohne Frage ist es nicht leicht, eingetretene Pfade zu verlassen. 
Die Zusage, die das wiedervereinigte Deutschland den Opfern der SED-Diktatur 
vor über 30 Jahren im Einigungsvertrag gegeben hat, dass die Opfer des SED-
Unrechts-Regimes rehabilitiert und entschädigt werden, sie gilt für mich auch 
nach über 30 Jahren unverändert. 
Zum 70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes denken wir an all die Menschen, 
die über Jahrzehnte im Osten Deutschlands zu Opfern der Diktatur wurden. Den 
Opfern gedenken und den Betroffenen von SED-Unrecht helfen, dies ist für mich 
als Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag 
das Signal, welches von diesem Jahrestag ausgehen kann. 
 
Berlin, den 13. Juni 2023 
 
Ihre 
Evelyn Zupke
1 Schwerpunkte in der Arbeit der SED-Opferbeauftragten 
1.1 Gesetzgebungsvorhaben zur Neuordnung der gesetzlichen Grundlage zur Anerkennung 
von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden und zur Überarbeitung der
Rehabilitierungsgesetze 
In Bezug auf einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hat sich der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 
90/Die Grünen und FDP zum Ziel gesetzt, Erleichterungen bei der Beantragung und Bewilligung von Hilfen und 
Leistungen für Opfer der SED-Diktatur, insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden, zu ermöglichen, die
Definition der Opfergruppen an die Forschung anzupassen und die SED-Opferrente zu dynamisieren.1 
Hiermit wurden nicht nur Impulse aus den Opferverbänden, von den Landesbeauftragten und der
Bundesbeauftragten, sondern auch viele Beschlüsse des Bundestages aus den vorangegangenen Jahren aufgegriffen, die in der 
Regel mit breiten Mehrheiten auch unter Einbeziehung von Oppositionsfraktionen beschlossen wurden. 
Ein Schwerpunkt der Arbeit der SED-Opferbeauftragten liegt dabei insbesondere darin, den Bundestag und die 
Bundesregierung bei entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben zu begleiten und hierbei auch eigene Impulse zu 
setzen, um grundsätzliche Verbesserungen für die Opfer von SED-Unrecht gemeinsam mit der Politik auf den 
Weg zu bringen. 
Die aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage soll rehabilitierten Opfern von Freiheitsentziehung oder
rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahmen in der DDR und Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ermöglichen, Leistungen 
der Beschädigtenversorgung zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der ursächliche Zusammenhang
zwischen dem heutigen Gesundheitsschaden und der Jahrzehnte zurückliegenden Repression belegt werden kann. 
Diese Anerkennung gelingt jedoch nur einem kleinen Teil der Betroffenen. Auch im Berichtszeitraum haben sich 
die Anerkennungsquoten nicht verbessert. Im Gegenteil liegen der Bundesbeauftragten nunmehr Unterlagen von 
Betroffenen vor, die aufzeigen, dass Ämter ihnen ursprünglich zuerkannte Schädigungsgrade nach mehreren
Jahren aberkannten. Argumentiert wird von den Ämtern gegenüber den Betroffenen damit, dass nicht mehr von
einem Zusammenhang zwischen der Schädigung und der Repressionserfahrung ausgegangen werden könne.
Vielmehr seien danach andere Ereignisse aus den direkt zurückliegenden Jahren, wie beispielsweise die Veränderung 
der familiären Situation, ursächlich für aktuelle Schädigungen.  
Aktuelle Forschungsergebnisse belegen aber erneut klar die Zusammenhänge zwischen den
Repressionserfahrungen, die die Betroffenen in der SED-Diktatur erleiden mussten, und ihren heutigen Erkrankungen. 
Ebenso weisen auch die Landesbeauftragten diesbezüglich auf einen dringenden Veränderungsbedarf hin.2 
Die Bundesbeauftragte hat mit ihrem Team die Unterlagen der Anerkennungsverfahren einer Vielzahl von
Betroffenen gesichtet, um zu prüfen, worin das Scheitern der breiten Mehrheit der Anträge begründet ist.  
Im Ergebnis kommt die Bundesbeauftragte zu dem Schluss, dass das bisherige Verfahren zur Anerkennung der 
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden nicht nur einer Überarbeitung bedarf, sondern ein Wechsel zu einem 
grundsätzlich anderen Verfahren geboten ist. 
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit Artikel 17 des Einigungsvertrags klar dazu verpflichtet,
angemessene Regelungen zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern politischer Gewalt in der DDR zu schaffen. 
Während die Rehabilitierungsgesetze weitgehend diesen Anspruch erfüllen, steht die Praxis der Anerkennung von 
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden im Widerspruch zu dem im Einigungsvertrag benannten Ziel. 
In den letzten Jahrzehnten hat das Parlament immer wieder Prüfungen, wie zuletzt 2019 (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/14427), beauftragt und wiederkehrend kleinere Veränderungen in den entsprechenden Gesetzen und 
Verordnungen vorgenommen. Trotz der klaren Zielsetzung, die der Gesetzgeber mit diesen Änderungen intendiert 
hat, sind keine nennenswerten Verbesserungen für die Betroffenen eingetreten. Auch mit den am 1. Januar 2024 
in Kraft tretenden neuen Regelungen im Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV), welche Erleichterungen 
in der Nachweisführung vorsehen, sind für die Opfer von SED-Unrecht keine grundsätzlichen Verbesserungen zu 
                                                        
1  Vgl. Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den 
Freien Demokraten (FDP) (2021): 110f. 
2  Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin (2020); vgl. Landtag Brandenburg (2022); vgl. Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2023); vgl. Landtag 
von Sachsen- Anhalt (2023); vgl. Sächsischer Landtag (2019); vgl. Thüringer Landtag (2021).
erwarten, da die Entscheidungsfindung und auch Begutachtung weiterhin nach vergleichbaren Maßstäben
vorgesehen sein wird. 
Um das Ziel des Parlamentes, den Menschen, die unter verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden leiden, einen 
einfachen Zugang zu Hilfen und Leistungen zu ermöglichen, zu erreichen, bedarf es aus Sicht der
Opferbeauftragten auch einer grundsätzlichen Veränderung des gesetzlichen Rahmens. Die SED-Opferbeauftragte möchte 
hierfür einen Impuls geben und legt dem Deutschen Bundestag daher mit ihrem Jahresbericht einen konkreten 
Vorschlag für eine Gesetzesänderung vor. Orientiert an den Regelungen für die in den Auslandseinsätzen
geschädigten Soldatinnen und Soldaten, schlägt die SED-Opferbeauftragte vor, beim Vorliegen definierter
Krankheitsbilder (Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), etc.) und einer nachgewiesenen Repressionserfahrung
(politische Haft, Zersetzung, etc.) einen ursächlichen Zusammenhang als gegeben vorauszusetzen. 
Mit einem solchen Vorgehen würden die Zugangshürden deutlich gesenkt. Ein solches Verfahren wäre schneller, 
einfacher und gerechter und somit ein Gewinn für die Opfer und gleichzeitig eine Entlastung für die staatlichen 
Stellen, die durch das Führen von jahrelangen Verfahren personell und finanziell belastet sind. 
Neben einer Neuordnung der gesetzlichen Grundlage zur Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden ist aus Sicht der Bundesbeauftragten eine Überarbeitung der Rehabilitierungsgesetze notwendig, um die 
Situation der SED-Opfer spürbar zu verbessern (siehe 2.1.4 Bedarfe zur Überarbeitung der SED-
Unrechtsbereinigungsgesetze). 
Wie im letzten Jahresbericht der SED-Opferbeauftragten (vgl. Bundestagsdrucksache 20/2220) dargestellt, ist die 
soziale Lage vieler Opfer der SED-Diktatur prekär. Aufgrund ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten 
geraten sie zunehmend an den Rand der Gesellschaft und sind an ihrer sozialen Teilhabe gehindert. Dabei hat sich 
die Situation der Opfer in den zurückliegenden Monaten noch weiter verschärft. Preissteigerungen bei den
Energiekosten, den Lebensmitteln und den Mieten wirken sich direkt spürbar auf das alltägliche Leben der SED-Opfer 
aus. So sind allein die Kosten für Lebensmittel zwischen April 2022 und April 2023 um mehr als 17 Prozent 
gestiegen.3 Während die Kosten, die die Betroffenen in ihrem Alltag zu stemmen haben, drastisch gestiegen sind, 
ist die Höhe der Leistungen, die sie als anerkannte Opfer des SED-Regimes erhalten, in den letzten Jahren auf 
unverändertem Niveau stehen geblieben. Gerade mit Blick auf drohende Altersarmut besteht hier dringender 
Handlungsbedarf. Aus Sicht der Bundesbeauftragten sollte nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigte
Dynamisierung der Opferrente, also die besondere Zuwendung für Haftopfer, zügig auf den Weg gebracht werden. 
Mit Blick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten sollte der Dynamisierung eine Erhöhung vorangestellt
werden. 
Gleichzeitig gilt es, insbesondere die Zugangshürden zu Leistungen für Opfer von beruflicher Verfolgung zu 
senken und die Betroffenen nach Renteneintritt angemessener zu unterstützen. 
Neben der Verbesserung der sozialen Lage, zu der die SED-Opferbeauftragte in ihrem Jahresbericht konkrete 
Vorschläge vorlegt, besteht weiterer Überarbeitungsbedarf, um Gerechtigkeitslücken in den
Rehabilitierungsgesetzen zu schließen. Hierbei soll, ausgehend vom Koalitionsvertrag, für weitere Opfergruppen, entsprechend
aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, der Zugang ermöglicht werden. Zudem gilt es, Ungleichbehandlungen 
von Betroffenen durch Klarstellungen und Ergänzungen in den Gesetzen zu beheben. 
Für die Überarbeitung der Rehabilitierungsgesetze liegt vom federführenden Bundesministerium der Justiz (BMJ) 
bisher kein Referentenentwurf vor. Ebenso hat die Bundesregierung bisher keine Planungen für die Verbesserung 
der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden vorgelegt. Mit Blick auf die Situation der
Betroffenen und die klaren Beschlüsse des Bundestages der zurückliegenden Jahre, hält die Bundesbeauftragte es 
für dringend geboten, dass die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren nunmehr eingeleitet und dem Deutschen 
Bundestag entsprechende Vorlagen zur Beratung vorgelegt werden. 
In den zurückliegenden Monaten hat die SED-Opferbeauftragte bei ihren Gesprächen in den unterschiedlichen 
Ausschüssen des Bundestages (siehe 7.5 Zusammenarbeit mit dem Bundestag) und den Arbeitsgruppen der
Bundestagsfraktionen für Anpassungen in den Rehabilitierungsgesetzen und eine grundsätzliche Veränderung des 
Anerkennungsverfahrens bei verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden geworben. 
Für ihre Vorschläge hat die Bundesbeauftragte fraktionsübergreifend Zustimmung erhalten, wofür sie
ausgesprochen dankbar ist. In ihren vielen Gesprächen mit einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentariern und in den 
Ausschüssen wurde wiederkehrend deutlich, dass die Unterstützung der Opfer eben nicht nur eine Frage von 
                                                        
3  Vgl. Statistisches Bundesamt (2023).
abstrakter Gesetzesmaterie ist. Viele der Abgeordneten berichteten der Bundesbeauftragten davon, dass sie im 
Rahmen ihrer Arbeit in ihren Wahlkreisen deutschlandweit immer wieder mit Bürgerinnen und Bürgern im
Gespräch sind, die Opfer der SED-Diktatur wurden und an den Folgen der Repression bis heute leiden. Die SED-
Opferbeauftrage begrüßt es daher, dass sich mit der SPD-Bundestagsfraktion die erste Bundestagsfraktion auch 
öffentlich mit einem Eckpunktepapier zur Verbesserung der Unterstützung der SED-Opfer positioniert hat. Nach 
Wahrnehmung der Bundesbeauftragten gibt es bei diesem Thema einen fraktionsübergreifenden Konsens, sodass 
die Bundesbeauftragte für ein gemeinsames Vorgehen – auch unter Einbeziehung von Oppositionsfraktionen – 
wirbt. 
1.2 Bundesweiter Härtefallfonds 
In den ostdeutschen Ländern Brandenburg, Berlin, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wurden in den letzten 
Jahren Härtefallfonds für die Opfer politischer Verfolgung in der SBZ und der SED-Diktatur eingerichtet. Die 
Härtefallfonds der Länder haben die Aufgabe, Hilfe für Bürgerinnen und Bürger, die in der SBZ und DDR
politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden, zu ermöglichen. 
Antragsberechtigt sind hier ausschließlich Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Bundesland. 
In der Zeit von 1950-1988 haben laut Statistischem Bundesamt ca. 4,4 Millionen Menschen die ehemalige DDR 
durch Flucht und Ausreise verlassen und sind in das frühere Bundesgebiet gezogen.4 Viele Opfer der SED-
Diktatur leben heute in Westdeutschland. Aufgrund ihres aktuellen Wohnsitzes haben sie daher keine Möglichkeit, 
Unterstützung durch die oben dargestellten Härtefallfonds zu erhalten. 
Nachdem der Deutsche Bundestag fraktionsübergreifend in der letzten Wahlperiode die Bundesregierung
beauftragte, die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer zu prüfen (vgl. Bundestagsdrucksache 
19/10613), wertet es die SED-Opferbeauftragte als wichtiges Signal in Richtung der Opfer, dass der aktuelle 
Koalitionsvertrag auch die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für die Opfer der SED-Diktatur
vorsieht. 
Ein bundesweiter Härtefallfonds eröffnet erstmals eine Möglichkeit, dass Opfer der SED-Diktatur, die sich
wirtschaftlich in einer prekären Lage befinden, unabhängig von ihrem Wohnort, schnelle und unbürokratische
Unterstützung erhalten können. Der bundesweite Härtefallfonds wäre – ausgehend vom Einigungsvertrag – Ausdruck 
der gesamtdeutschen Verantwortung gegenüber den Opfern der SED-Diktatur. Der Härtefallfonds soll und kann 
die bestehenden Instrumente zur Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur wie die Leistungen infolge von
Rehabilitierungen und der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden nicht ersetzen. Ihm kann in 
unserem System der Unterstützung der Opfer aber eine wichtige ergänzende Rolle zukommen. 
Die Gespräche der SED-Opferbeauftragten mit den unterschiedlichen Ausschüssen in den zurückliegenden
Monaten haben gezeigt, dass mit dem bundesweiten Härtefallfonds eine Leerstelle gefüllt werden kann. Insbesondere 
in den Beratungen mit dem Petitionsausschuss wurde deutlich, wie hilfreich ein solches unbürokratisches und 
schnelles Unterstützungsinstrument für die SED-Opfer wäre. 
Die SED-Opferbeauftragte hat sich umfangreich mit den Landesbeauftragten, als Trägerinnen und Träger der 
jeweiligen Landesfonds ausgetauscht, um die dort über Jahre gewachsene Kompetenz auch für die Gestaltung des 
Fonds auf Bundesebene zu nutzen. Ebenso steht die Opferbeauftragte im Austausch mit der Deutschen
Härtefallstiftung, die Hilfen an aktive und ehemalige Bundeswehrangehörige vergibt, um von den dortigen Erfahrungen 
zu profitieren. 
Die SED-Opferbeauftragte hat im Oktober 2022 ein Eckpunkte-Papier5 vorgelegt, in welchem die aus ihrer Sicht 
relevanten Punkte in der Gestaltung des Fonds dargestellt sind. Dies betrifft sowohl die Organisation und die 
rechtlichen Rahmenbedingungen des Fonds, die Definition des Kreises der Anspruchsberechtigten, als auch
Kriterien zur Bewilligung von Leistungen. 
Die Bundesbeauftragte hat das Eckpunktepapier dem BMJ und dem Bundesministerium des Innern und für
Heimat (BMI) zur Verfügung gestellt. 
Wiederkehrend hat sich die Bundesbeauftragte an das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien gewandt, 
damit eine Festlegung der Ressortzuständigkeit für den bundesweiten Härtefallfonds erfolgt. 
                                                        
4  Vgl. Statistisches Bundesamt (2022). 
5  Vgl. Deutscher Bundestag (2022 c).
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten ist es nicht nachvollziehbar, dass trotz umfänglicher Initiativen der
Bundesbeauftragten gegenüber dem Kanzleramt und den Bundesministerien für ein für die SED-Opfer so
wesentliches Projekt wie den bundesweiten Härtefallfonds bis heute die Ressortzuständigkeit nicht geklärt ist. Hier sieht 
die Bundesbeauftragte dringenden Handlungsbedarf. 
1.3 Forcierung der Aufarbeitung der Haftzwangsarbeit 
Im letzten Jahresbericht hat die SED-Opferbeauftragte ausführlicher über die Hintergründe der Zwangsarbeit
politischer Häftlinge in der DDR und über die bis heute andauernden Folgen für die Betroffenen berichtet. 
In den zurückliegenden Monaten hat die Bundesbeauftragte den Prozess der Aufarbeitung der Haftzwangsarbeit 
weiter forciert. Ihre Schwerpunkte waren hierbei die Sensibilisierung des politischen Raums, die Anregung von 
weitergehender Forschung sowie die Priorisierung der Erschließung des betreffenden Archivguts und Gespräche 
mit Unternehmen, bei denen es Hinweise auf eine Beteiligung an Haftzwangsarbeit gibt. 
Um im politischen Raum weiter für das Schicksal der ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in 
der DDR zu sensibilisieren, hat die SED-Opferbeauftragte im November 2022 zu einem gemeinsamen
Fachgespräch mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) in den Deutschen 
Bundestag eingeladen.6 Ziel des Fachgesprächs war es, die Hintergründe der Haftzwangsarbeit und ihre bis heute 
andauernden Folgen für die Betroffenen näher zu beleuchten und konkrete Handlungsmöglichkeiten für Politik 
und Wirtschaft aufzuzeigen. Als Expertinnen und Experten waren neben ehemaligen politischen Häftlingen der 
Historiker Dr. Tobias Wunschik von der Humboldt-Universität zu Berlin und die Diplom-Psychologin Stefanie 
Knorr von der Beratungsstelle Gegenwind eingeladen. Das Fachgespräch, an dem Bundestagsabgeordnete aus 
den unterschiedlichen Fraktionen und Ausschüssen teilgenommen haben, unterstrich nochmals die Notwendigkeit 
einer konsequenteren Aufarbeitung. Hierbei sollten aus Sicht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des
Fachgesprächs insbesondere auch die Unternehmen mit Bundesbeteiligung eine Vorbildfunktion übernehmen. 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt sehr, dass ausgehend von einer Förderung durch die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die UOKG derzeit gemeinsam mit der Humboldt-Universität zu Berlin 
eine Studie zur Erschließung von Archivbeständen zur Haftzwangsarbeit und den daraus entstandenen
gesundheitlichen Folgen plant. 
Die Beteiligung von Unternehmen an Haftzwangsarbeit ist nicht nur ein Thema für die Privatwirtschaft. So gibt 
es ebenso Erkenntnisse dazu, dass auch bei Unternehmen, bei denen der Bund mittlerweile Anteilseigner ist, bei 
Waren, die diese aus der DDR bezogen haben, auch politische Häftlinge in der Produktion eingesetzt wurden. 
Infolge des Fachgesprächs im Bundestag ist die SED-Opferbeauftragte daher an das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) herangetreten. Das BMF hat gegenüber der SED-Opferbeauftragten zugesagt, vor dem
Hintergrund der Forschungsergebnisse der von der BKM finanzierten Studie die Frage nach der Verantwortung von 
Unternehmen in Bundesbesitz neu zu bewerten. Außerdem hat sich die Bundesbeauftragte an den Beauftragten 
der Bundesregierung für den Schienenverkehr, bezogen auf den Umgang mit den Betroffenen von
Haftzwangsarbeit bei der früheren Deutschen Reichsbahn in der DDR, gewandt. 
Die Bundesbeauftragte hat sich zudem mit dem Präsidenten des Bundesarchivs zu Fragen der Nutzung des
Archivguts zum innerdeutschen Handel ausgetauscht. Während die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs, die in 
größerem Umfang Informationen zur Haftzwangsarbeit enthalten, weitgehend erschlossen und damit für die
Forschung nutzbar sind, sind die Bestände zum innerdeutschen Handel bisher nur zu einem geringen Teil näher
verzeichnet. Hierdurch wird die Forschung zur Beteiligung westdeutscher Unternehmen an DDR-Haftzwangsarbeit 
erschwert. Die SED-Opferbeauftragte wirbt daher dafür, das Bundesarchiv personell in die Lage zu versetzen, 
dass eine priorisierte Erschließung dieser wichtigen Archivbestände der deutsch-deutschen Geschichte erfolgen 
kann. 
Im Vorfeld des Fachgesprächs sind ehemalige politische Häftlinge gemeinsam mit der UOKG auf die SED-
Opferbeauftragte zugegangen und berichteten ihr, dass sie Kameragehäuse, die sie im Gefängnis in Cottbus gestanzt 
hatten, in Katalogen des damaligen Otto-Versandes wiedererkannt haben. 
                                                        
6  Vgl. Deutscher Bundestag (2022 d).
Die SED-Opferbeauftragte nahm die Hinweise der ehemaligen Cottbusser Häftlinge zum Anlass, um selbst die 
Hintergründe näher zu betrachten. Ziel der Bundesbeauftragten war es, konkret am Beispiel der Produktion der 
Praktica-Kameras zu prüfen, inwieweit Archivgut des Bundes und der Länder Auskunft darüber geben kann, dass 
westdeutsche Konzerne Waren vertrieben haben, die von DDR-Betrieben hergestellt wurden, die in der
Produktion auch politische Häftlinge einsetzten. Relevant sind für die SED-Opferbeauftragte, welche Informationen zu 
den Arbeitsbedingungen der Häftlinge vorliegen und ob es in den Akten Informationen darüber gibt, ob
westdeutsche Unternehmen in Kenntnis über Produktionsstätten in den Gefängnissen hätten sein können. 
Die SED-Opferbeauftragte hat mit ihrem Team hierfür Einsicht in Unterlagen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv 
und den Beständen zum innerdeutschen Handel und der DDR-Ministerien im Bundesarchiv, dem Sächsischen 
Staatsarchiv, dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv und in persönliche Aufzeichnungen früherer Häftlinge 
genommen. 
Die vorliegenden Unterlagen zeigen auf, dass durch westdeutsche Unternehmen in den 1970er- und 1980er-Jahren 
Praktica-Kameras vertrieben wurden. Hierzu gehörten u. a. Photo Porst, Quelle und der damalige Otto-Versand. 
Diese Kameras wurden durch den Volkseigenen Betrieb (VEB) Pentacon hergestellt. Die Gehäuse der Kameras 
wurden im Stammwerk des VEB in Dresden und im Gefängnis in Cottbus gestanzt. 
Die Arbeitsbedingungen der Häftlinge entsprachen nicht den in der DDR geltenden Arbeitsschutzbestimmungen 
und verstießen gegen das internationale „Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit“7 von 1957. 
So ist in einem Bericht zu einem Einsatz der Kontrollgruppe der Verwaltung Strafvollzug des DDR-
Innenministeriums im November 1976 dargestellt, dass die „Einhaltung der hygienischen Normen als mangelhaft“
einzuschätzen sei. Zudem wird die „Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbedingungen wie Tragen von Gehörschutzmitteln 
und Brillen“ kritisiert. Darüber hinaus wurde als Mangel benannt, dass Gefahrenstoffe (Triethylentetramin) im
Betriebsteil Pentacon nicht ordnungsgemäß gelagert werden. Ebenso wurden „Hinweise und Beanstandungen durch 
den medizinischen Dienst der Strafvollzugseinrichtung […] bisher nur wenig oder gar nicht berücksichtigt.“. Zu den 
Unterbringungsbedingungen der Arbeitskräfte ist im Bericht der Kontrollgruppe festgehalten: „Der hygienische
Zustand in einigen Bereichen der StVE ist mangelhaft (z. B. Küche: Befall von Ungeziefer, Schaben, Mäuse und
Ratten). In den Verwahrräumen ist Unordnung sowie eine schlechte Belüftung, desgleichen in den Arrestzellen der 
Untersuchungshaftanstalt, die man als Dunkelhaft bezeichnen muß [sic]“. 8 Bemerkenswert ist für die SED-
Opferbeauftragte, dass mit dem DDR-Innenministerium selbst eine staatliche Stelle der DDR eine solche Beurteilung der 
Haft- und Arbeitsbedingungen vornimmt. 
Die westdeutsche Branchenzeitung „markt intern“ veröffentlichte am 20. Oktober 1976 einen Bericht über die 
Produktion von Kamerateilen durch politische Gefangene im Gefängnis in Cottbus. Aus den aus Stasi-Akten 
überlieferten Unterlagen von Beratungen zwischen der in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin
ansässigen Vertreterfirma Beroflex AG und dem VEB Kamera-Film Export-Import ist zu entnehmen, dass
westdeutsche Unternehmen (u. a. Kaufhof) auf die Berichterstattung reagierten und sich aus dem Verkauf der Praktica-
Kameras zurückzogen. Infolge der Berichterstattung protestierten westdeutsche Händler gegen den Umstand der 
Beteiligung politischer Gefangener an der Produktion der Praktica-Kameras. So ist beispielhaft ein Schreiben des 
mittelständischen Unternehmens Foto Keidel aus Hechingen in Baden-Württemberg an die Beroflex AG
überliefert. In diesem Schreiben führt der Inhaber des Geschäftes aus: „Ich sehe aber für mich die moralische Pflicht 
darin, mich an solchen Produkten durch den Verkauf nicht zu bereichern.“ Und weiter: „Als freier Mensch in 
einem freien Land nehme ich mir das Recht, die zuletzt bezogenen Praktica-Kameras und Objektive zurück zu 
senden und damit gegen diese Arbeitsmethoden zu demonstrieren.“9 
Während ein Teil der Unternehmen den Verkauf der Kameras einstellte, vertrieben Unternehmen wie Quelle, 
Photo Porst und der damalige Otto-Versand auch in den Folgejahren Kameras aus der Produktion des VEB
Pentacon. 
Die exemplarische Recherche zur Kamera-Produktion zeigt aus Sicht der Opferbeauftragten auf, dass
nachweisbar ist, dass westdeutsche Konzerne Waren von DDR-Betrieben verkauften, die Produktionsstätten in
Gefängnissen unterhielten, in denen politische Häftlinge eingesetzt wurden. 
                                                        
7  Vgl. Internationale Arbeitsorganisation (1957). 
8  Brandenburgisches Landeshauptarchiv (2023): 10. 
9  Bundesarchiv (2023): MfS, HA XVIII Nr. 35928.
Um die Hintergründe dieser Wirtschaftsbeziehungen offenzulegen, sind umfangreiche Recherchen in
unterschiedlichen Archiven notwendig. Dies ist für die betroffenen ehemaligen Häftlinge selbst nicht leistbar. Aus Sicht der 
Opferbeauftragten sind hier insbesondere die Unternehmen im Sinne eines transparenten Umgangs mit der
eigenen Unternehmensgeschichte selbst in Verantwortung. 
Auf Grundlage der Rechercheergebnisse zur Kamera-Produktion im Cottbusser Gefängnis ist die SED-
Opferbeauftragte im Februar 2023 erstmals an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Otto Group herangetreten, da Otto von 
den genannten Unternehmen als einziges noch am Markt tätig ist. Ziel der Bundesbeauftragten war es, dafür zu 
werben, gemeinsam den Weg der weiteren Aufklärung und Unterstützung der ehemaligen Zwangsarbeiter zu
gehen. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Otto Group hat die Gesprächsangebote der SED-Opferbeauftragten und den 
Vorschlag eines gemeinsamen Besuchs im ehemaligen Gefängnis in Cottbus bisher nicht angenommen. 
Die SED-Opferbeauftragte bedauert es sehr, dass trotz des mehrmonatigen Bemühens von Seiten der
Bundesbeauftragten hier im Sinne eines wertschätzenden Umgangs mit den Opfern und im Sinne eines offenen Umgangs 
mit der eigenen Unternehmensgeschichte noch keine gemeinsame Perspektive gefunden wurde. 
Gleichzeitig hat die Bundesbeauftragte in den zurückliegenden Monaten Gespräche mit Unternehmen und
Unternehmensverbänden aus unterschiedlichen Branchen geführt. Ziel ist es, jeweils nach geeigneten Möglichkeiten 
der weiteren Aufklärung und der Unterstützung von Betroffenen zu suchen. Hier haben sich mit Unternehmen 
und Unternehmensverbänden erste Perspektiven für ein gemeinsames Vorgehen eröffnet. Zu diesem Thema plant 
die SED-Opferbeauftragte gesondert zu einem späteren Zeitpunkt ausführlicher an den Deutschen Bundestag zu 
berichten. 
2 Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Verbesserung der Situation der SED-Opfer 
Ganz wesentlich für die Unterstützung der SED-Opfer sind die unterschiedlichen Gesetze, die der Bundestag seit 
der Wiedervereinigung zur Unterstützung der Opfer beschlossen hat. Hierzu gehören insbesondere die SED-
Unrechtsbereinigungsgesetze (SED-UnBerG), in denen auch die für die SED-Opfer geltenden Regelungen zur
Beschädigtenversorgung geregelt sind. Um den sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und 
neuen Forschungsergebnissen gerecht zu werden, bedürfen die Gesetze zur Unterstützung der Opfer regelmäßiger 
Überprüfung und Anpassung. Die Bundesbeauftragte begrüßt daher, dass der Koalitionsvertrag zwischen SPD, 
Bündnis 90/Die Grünen und der FDP insbesondere Erleichterungen bei der Beantragung und Bewilligung von 
Hilfen und Leistungen, die Anpassungen der Definition der Opfergruppen an den Stand der Forschung und die 
Dynamisierung der SED-Opferrente vorsieht. 
Im Folgenden werden die jeweiligen Gesetze näher beschrieben und es wird aufgezeigt, wie sie in der Praxis 
Anwendung finden. Zudem werden Defizite in den gesetzlichen Grundlagen und im Vollzug der Gesetze durch 
Ämter, Gerichte und Behörden benannt und jeweils Hinweise für Verbesserungen gegeben. 
2.1 Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 
2.1.1 Entwicklung der Gesetzgebung zur Rehabilitierung und Unterstützung der Opfer von
politischer Gewalt in der DDR 
Die SED-UnBerG haben für die Aufarbeitung des SED-Unrechts und für die Unterstützung der Opfer eine
herausragende Bedeutung. Mit der Entwicklung der Rehabilitierungsgesetze, die ihren Ursprung in der freigewählten 
Volkskammer nahmen, wurde ein einzigartiges Instrument geschaffen, um das Unrecht, das den Menschen in der 
Diktatur zugefügt wurde, in der heutigen Demokratie zu lindern und den Betroffenen zu helfen. 
Die SED-UnBerG beruhen auf einer Regelung aus dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990. Artikel 17 Satz 1 
des Einigungsvertrags sieht vor, dass mit der Deutschen Einheit unverzüglich eine gesetzliche Grundlage dafür 
geschaffen werden soll, dass alle Personen rehabilitiert werden können, die Opfer einer politisch motivierten 
Strafverfolgungsmaßnahme oder sonst einer rechtsstaats- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung 
geworden sind. Darüber hinaus wurde festgehalten, dass die Rehabilitierung dieser Opfer des SED-Unrechts-
Regimes mit einer angemessenen Entschädigungsregelung zu verbinden ist. 
Zuvor hatte die Bundesrepublik schon 1955 mit dem Häftlingshilfegesetz (HHG) ein Instrument geschaffen, mit 
welchem die Betroffenen, welche durch Flucht, Ausreise und Häftlingsfreikauf nach Westdeutschland kamen, 
Eingliederungshilfen, Unterstützungsleistungen oder Beschädigtenversorgung erhalten konnten.
Die Unterstützung der Betroffenen von politischer Verfolgung in der DDR ist somit keinesfalls eine ostdeutsche 
Angelegenheit, vielmehr ist sie seit vielen Jahrzehnten Ausdruck einer gesamtdeutschen Verantwortung. 
Nach dem Fall der Mauer im November 1989 gab es schon zu DDR-Zeiten erste gerichtliche Entscheidungen, 
welche die Opfer von politischer Gewalt betrafen. In der Folge verabschiedete die erste frei gewählte
Volkskammer ein Rehabilitierungsgesetz. Dieses fand nach der Deutschen Einheit bis zum Inkrafttreten des 1. SED-UnBerG 
in einer reduzierten Fassung Anwendung. Insbesondere die unbefriedigenden Regelungen zu sozialen
Ausgleichsleistungen, welche letztlich aus einem Verweis auf die Leistungen nach dem HHG bestanden, machten ein neues 
Gesetz notwendig, welches die Vorgaben aus dem Einigungsvertrag auch tatsächlich erfüllen sollte. 
Zu der dann folgenden Entwicklung der Gesetzgebung zur Unterstützung der Opfer von politischer Verfolgung 
in der DDR gehörten nachfolgende Meilensteine. 
Erstes SED-Unrechtbereinigungsgesetz 1992 
Am 4. November 1992 trat zunächst das Erste SED-Unrechtbereinigungsgesetz (1. SED-UnBerG) in Kraft. Im 
Wesentlichen bestand dieses Gesetz aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). 
Auf Grundlage des StrRehaG können seither rechtsstaatswidrige strafrechtliche Entscheidungen und Maßnahmen 
aufgehoben werden. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen, die der politischen Verfolgung gedient haben, 
wie beispielsweise ungesetzlicher Grenzübertritt, staatsfeindlicher Menschenhandel oder staatsfeindliche Hetze, 
oder aber, wenn die angeordnete Strafe unverhältnismäßig zur zugrundeliegenden Tat war. 
Das StrRehaG regelt zudem Folgeansprüche u. a. zur Vermögensrückgabe oder zur Erstattung von Geldstrafen, 
Verfahrenskosten und Auslagen. Außerdem sind die für die Betroffenen besonders wichtigen und gesondert zu 
beantragenden sozialen Ausgleichsleistungen im StrRehaG geregelt: Dabei handelt es sich um die
Kapitalentschädigung (vgl. § 17 StrRehaG), die Unterstützungsleistungen über die Stiftung für ehemalige politische
Häftlinge in Bonn (vgl. § 18 StrRehaG) und die Regelungen zur Beschädigten- (vgl. § 21 StrRehaG) und
Hinterbliebenenversorgung (vgl. § 22 StrRehaG). Für Betroffene, die zuvor schon aufgrund ihrer politischen Verfolgung 
eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 HHG erhalten hatten, wurde eine Regelung geschaffen, die ihnen den 
Zugang zu den sozialen Ausgleichsleistungen gewährt, ohne dass sie ein erneutes Rehabilitierungsverfahren 
durchführen müssen. 
Zweites SED-Unrechtbereinigungsgesetz 1994 
Das Zweite SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (2. SED-UnBerG) ist zum 1. Juli 1994 in Kraft getreten und sollte 
das 1. SED-UnBerG ergänzen, indem Rehabilitierungsmöglichkeiten für die Opfer des Verwaltungsunrechts und 
der politischen Verfolgung im beruflichen Bereich geschaffen wurden. Das Gesetz besteht aus dem
Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG). 
Durch das VwRehaG ist es grundsätzlich möglich, eine Verwaltungsentscheidung aus dem Beitrittsgebiet, die zu 
einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung 
geführt hat, auf Antrag aufzuheben, soweit sie mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin
unvereinbar ist und ihre Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar fortwirken. Bei einer Verletzung von einem 
der drei genannten Rechtsgüter eröffnet das VwRehaG Folgeansprüche. Bei einer gesundheitlichen Schädigung 
kann ein Anspruch auf Beschädigtenversorgung bestehen (vgl. § 3 VwRehaG), bei einem Eingriff in die
Vermögenswerte wird auf das Vermögensgesetz verwiesen (vgl. § 7 VwRehaG) und eine berufliche Benachteiligung 
eröffnet Leistungsansprüche nach dem BerRehaG (vgl. § 8 VwRehaG). 
Das BerRehaG ist anders als die beiden vorgenannten Gesetze kein Gesetz, welches Entscheidungen oder
Maßnahmen aufhebt oder für rechtsstaatswidrig erklärt. Es bietet beruflich Verfolgten und verfolgten Schülerinnen 
und Schülern einen Ausgleich, wenn die Benachteiligung politischer Natur war. Die Leistungen aus dem Ber-
RehaG setzen sich zusammen aus möglichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, finanziellen
Ausgleichsleistungen und dem Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung. 
Einführung der SED-Opferrente 2007 
Das so genannte Dritte SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher 
Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR) trat am 29. August 2007 in Kraft. Es 
führte die besondere Zuwendung für Haftopfer im StrRehaG (vgl. § 17a StrRehaG), die sogenannte Opferrente
bzw. SED-Opferrente ein. Unter den Voraussetzungen einer Mindesthaftzeitdauer und einer
Bedürftigkeitsprüfung können Betroffene seither eine monatliche besondere Zuwendung in Höhe von damals 250 und heute 330 
Euro erhalten. 
Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 2019 
Die letzte weitgreifende Änderung der SED-UnBerG trat mit dem „Gesetz zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des 
Adoptionsvermittlungsgesetzes“ am 29. November 2019 in Kraft. Mit diesem Artikelgesetz wurden alle drei
Rehabilitierungsgesetze entfristet und eine Antragstellung auch nach dem 31. Dezember 2019 ermöglicht. Die
Entfristung der Gesetze war ein wesentlicher Schritt in der Anerkennung der langfristigen Folgen von SED-Unrecht. 
Darüber hinaus wurden im Bereich des StrRehaG die Rehabilitierungsmöglichkeiten für ehemalige Heimkinder 
erleichtert – insbesondere für Betroffene, welche in Spezialheimen oder vergleichbaren Einrichtungen waren, und 
Kinder, die im Zusammenhang mit der politischen Inhaftierung der Eltern in ein Heim eingewiesen wurden. 
Ebenso wurde die Opferrente auf den heute geltenden Stand erhöht und die entsprechende Mindesthaftdauer von 
180 auf 90 Tage reduziert. Im Bereich des VwRehaG wurde für Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen die
Möglichkeit einer Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro geschaffen. Das BerRehaG wurde dahingehend verbessert, 
dass nunmehr auch verfolgte Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf die entsprechenden
Ausgleichsleistungen haben, welche im Zuge der Novellierung auf die weiterhin geltenden 240 bzw. 180 Euro für
Altersrentnerinnen und -rentner erhöht wurden. 
Die SED-UnBerG haben für die Opfer der SED-Diktatur eine besonders hohe symbolische Bedeutung. Eine der 
Folgen von politischer Gewalt war für die Betroffenen und ihre Familien eine starke Stigmatisierung. Diese endete 
häufig nicht mit dem Ende der DDR, sondern wirkt bis heute im wiedervereinigten Deutschland fort. So berichtete 
eine Familie aus einem kleinen Dorf im Harz der SED-Opferbeauftragten davon, wie sie als Angehörige den 
verstorbenen Großvater rehabilitieren ließen. Erst mit der Rehabilitierung änderte sich das Bild des Großvaters 
und der Familie im Dorf. Die Familie konnte mit der Rehabilitierung belegen, dass der Großvater nicht kriminell 
gewesen war, sondern im Betrieb in Widerspruch zum System gegangen ist. Auch diese Wiederherstellung des 
Rufes ist ein wesentliches Element der Rehabilitierung. 
Gleichzeitig leisten die materiellen Folgeleistungen der Rehabilitierungen für viele Betroffene einen bedeutenden 
Teil zur Existenzsicherung. Immer wieder berichten Betroffene der SED-Opferbeauftragten, wie notwendig diese 
finanzielle Unterstützung für sie ist und gleichzeitig wie wichtig es ist, dass diese nicht als eine Art „Almosen“, 
sondern als Ausgleich für erlittenes Unrecht geleistet wird. 
2.1.2 Umsetzungspraxis der Rehabilitierungsgesetze durch Ämter, Behörden und Gerichte 
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die SED-UnBerG in den einzelnen Bundesländern stark unterschiedlich
ausgelegt werden. Insbesondere bei verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungen besteht zwischen den 
Ländern eine große Diskrepanz in der Bewilligung von Anträgen. So belegt eine der SED-Opferbeauftragten zur 
Verfügung gestellte Statistik des Bundesamtes für Justiz, dass das Land Thüringen bei den Anträgen auf
verwaltungsrechtliche Rehabilitierung eine Anerkennungsquote von 57 Prozent aufweist. In Brandenburg wurden
hingegen in den zurückliegenden Jahren nur 16 Prozent der Anträge auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
positiv beschieden. So kommt es trotz gleicher oder vergleichbarer Ausgangssituationen auf Seiten der Betroffenen 
immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte und Behörden hinsichtlich des Bestehens von 
Ansprüchen. 
Die für die jeweiligen Rehabilitierungen und die ggf. daraus resultierenden Entschädigungs- und Folgeansprüche 
zuständigen Stellen sind in den jeweiligen Rehabilitierungsgesetzen festgelegt. Es handelt sich somit um ein
zweistufiges Verfahren aus Rehabilitierung und Folgeansprüchen, wobei grundsätzlich auch jeweils Zuständigkeiten 
verschiedener Stellen bestehen. 
Im Rahmen des StrRehaG sind für die Rehabilitierung die Landgerichte zuständig, in deren Bezirk nach Maßgabe 
der Bezirksgerichtsgrenzen vom 3. Oktober 1990, also zu DDR-Zeiten, das erstinstanzliche Strafverfahren oder 
das Ermittlungsverfahren durchgeführt worden ist. Gegen Beschlüsse der Landgerichte kann bei den jeweiligen 
Oberlandesgerichten bzw. in Berlin beim Kammergericht Beschwerde eingelegt werden.
Eine der Besonderheiten des StrRehaG ist die direkt im Gesetz festgeschriebene Amtsermittlungspflicht des
Gerichts. Das Gericht muss also die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen selbst prüfen. Es muss Hinweisen 
auf eine mögliche politische Verfolgung oder sonstige sachfremde Gründe nachgehen – dabei können die
Beweismittel frei in pflichtgemäßem Ermessen gewählt werden. In vielen Verfahren, und zwar bis zuletzt, haben die 
Gerichte die Amtsermittlungspflicht nur mangelhaft umgesetzt. Dies belegt eine Vielzahl auch ganz aktueller 
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Berliner Verfassungsgerichts.10 In den jeweiligen 
Entscheidungen hoben das BVerfG bzw. der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Beschlüsse der
Gerichte auf, da diese aufgrund der unzureichenden fachgerichtlichen Sachaufklärung den Anspruch auf effektiven 
Rechtschutz verletzten (vgl. Artikel 2 Absatz 1 GG i. V. m. Artikel 20 Absatz 3 GG). 
Die beschriebene Problematik unterschiedlicher Entscheidungen trotz vergleichbarer Voraussetzungen hat
weitreichende Folgen für die Betroffenen, insbesondere bezogen auf die Rechtmäßigkeit eines sogenannten
Zweitantragsrechts – die Gerichte urteilen hier zum Beispiel trotz der geänderten Gesetzeslage von 2019 bei dann erneuten 
Rehabilitierungsanträgen von ehemaligen DDR-Heimkindern in den Bundesländern unterschiedlich11 (siehe 2.1.4 
Bedarfe zur Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze). 
Für etwaige aus der strafrechtlichen Rehabilitierung resultierende Folgeansprüche sind die
Landesjustizverwaltungen zuständig, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierungsentscheidung ergangen ist. Die
Landesregierungen können jedoch durch Rechtsverordnung andere Zuständigkeiten begründen (vgl. § 25 Absatz 1 Satz 2 
StrRehaG). Hiervon haben mehrere Länder Gebrauch gemacht. So entscheiden oftmals die jeweiligen
Versorgungsämter der Länder über entsprechende Anträge. 
Im Bereich der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung wurden in allen ostdeutschen Ländern 
Rehabilitierungsbehörden errichtet. Zuständig für die Anträge der Betroffenen ist diejenige
Rehabilitierungsbehörde des Landes, auf dessen Gebiet die Verfolgungsmaßnahme stattgefunden hat. 
Gegen die Beschlüsse dieser Rehabilitierungsbehörden ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Auch bei den
Entscheidungen der Gerichte sind oftmals große Unterschiede sichtbar. So wurde beispielsweise in Mecklenburg-
Vorpommern in größerem Umfang Geschädigten des DDR-Zwangsdopings eine verwaltungsrechtliche
Rehabilitierung zuerkannt. In Brandenburg wiederum wurden zuletzt die Anträge von Betroffenen, trotz vergleichbarer 
biografischer Hintergründe, abgelehnt. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten zeigen Begründungen von Urteilen zudem immer wieder auf, dass die
Hintergründe des SED-Unrechts und der Wirkungsweisen der Repressionsorgane der DDR nicht im ausreichenden 
Maße in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. So steht die Bundesbeauftragte mit einem Betroffenen im 
Austausch, der zur DDR-Zeit drei Festnahmen zu erdulden hatte. Im Urteil, in dem seine Rehabilitierung
abgelehnt wurde, führt das Gericht aus: „Die Überwachungsmaßnahmen des MfS unter Einsatz inoffizieller
Mitarbeiter stellen kein drastisches Sonderopfer dar, ein großer Teil der Bevölkerung war diesen Maßnahmen
ausgesetzt.“12 In seinem Falle werde die „Erheblichkeitsschwelle“ nicht überschritten. 
Unabhängig von der eigentlichen Entscheidung über eine Rehabilitierung hält es die SED-Opferbeauftragte für 
dringend geboten, in Urteilen und Schreiben an Betroffene Formulierungen zu wählen, die sowohl tatsächlich 
verständlich sind als auch vor allem nicht den Anschein einer Relativierung des erlittenen Unrechts erwecken. 
2.1.3 Verfahrensaufwände für die Betroffenen und die öffentliche Verwaltung 
Da die Verfahren der Rehabilitierung und der Bewilligung einer Folgeleistung wie beschrieben zweistufig
gestaltet sind, sind sie für alle Beteiligten häufig aufwändig. 
Gerade bezogen auf Fragen von Ansprüchen auf Folgeleistungen, die sich aus einer Rehabilitierung ergeben, 
besteht eine komplexe Struktur an Zuständigkeiten unterschiedlicher Stellen. So sind für die
Kapitalentschädigung oder die Opferrente in der Regel die jeweiligen Versorgungsämter der Länder, durch die die Rehabilitierung 
                                                        
10  Vgl. Bundesverfassungsgericht (1995). (Az.: 2 BvR 1023/94); Bundesverfassungsgericht (1999). (Az.: 2 BvR 1533/94); vgl.
Bundesverfassungsgericht (2004). (Az.: 2 BvR 779/04); vgl. Bundesverfassungsgericht (2014). (Az.: 2 BvR 2782/10); vgl.
Bundesverfassungsgericht (2014). (Az.: 2 BvR 429/11); Bundesverfassungsgericht (2014). (Az.: 2 BvR 2063/11); vgl. Bundesverfassungsgericht (2021). 
(Az.: 2 BvR 1985/16); VerfGH Berlin (2014). (Az.: 88/13); vgl. VerfGH Berlin (2019). (Az.: 145/17); VerfGH Berlin (2021). (Az.: 
108/20); vgl. VerfGH Berlin (2023). (Az.: 100/21). 
11  Vgl. Landgericht Erfurt (2020). (Az.: Reha 1/20); anders: Kammergericht Berlin (2021). (Az.: 7 Ws 66/21 REHA); Oberlandesgericht 
Dresden (2020). (Az.: 1 Reha Ws 20/20); Oberlandesgericht Brandenburg (2021). (Az.: 2 Reha 10/21). 
12  Vgl. Verwaltungsgericht Berlin (2021). (Az.: VG 9 K 536.19).
ausgesprochen wird, zuständig. In Fragen einer Beschädigtenversorgung sind es die Versorgungsämter der
jeweiligen Länder, in denen die oder der Betroffene ihren bzw. seinen Wohnsitz hat. Bei Eingriffen in Vermögenswerte 
wiederum liegt die Zuständigkeit bei den Behörden zur Regelung offener Vermögensfragen. Für die Gewährung 
von Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG sind die jeweiligen Sozialämter des Landes, in dem der Betroffene 
seinen Wohnsitz hat, zuständig. Für den Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung sind es die Träger 
der Rentenversicherung. Die Gewährung einer Unterstützungsleistung gemäß § 18 StrRehaG liegt wiederum in 
der Zuständigkeit der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge. 
Eine Ausnahme des zweistufigen Verfahrens bildet der 2019 neugeschaffene Anspruch auf eine Einmalzahlung 
für Zersetzungsopfer gemäß § 1a Absatz 2 VwRehaG. Hier entscheidet die Rehabilitierungsbehörde nicht nur 
über die Rehabilitierung, sondern auch über die Folgeleistung. 
Wollen Betroffene gegen die Entscheidung der jeweiligen Behörde im Rahmen der Folgeleistungen gerichtlich 
vorgehen, sind jeweils unterschiedliche Gerichte zuständig. Bei den Folgeleistungen im Rahmen des StrRehaG 
richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Gericht, welches über die Rehabilitierung entschieden hat. 
Im Rahmen der Beschädigtenversorgung, der Ausgleichsleistung und beim Ausgleich von Nachteilen in der
Rentenversicherung sind es die jeweils zuständigen Sozialgerichte. Beim Eingriff in Vermögenswerte sind wiederum 
die Verwaltungsgerichte zuständig. 
Das beschriebene, aus Sicht der Bundesbeauftragten unübersichtliche Geflecht an Zuständigkeiten, überfordert 
die Betroffenen immer wieder. Häufig ist es ihnen nur mit fachkundiger Unterstützung, beispielsweise durch die 
Beratungsstellen der Landesbeauftragten oder Opferverbände, möglich, die entsprechenden Anträge zu stellen 
und ihre Ansprüche geltend zu machen. So berichten Betroffene der SED-Opferbeauftragten wiederkehrend, dass 
sie gegenüber unterschiedlichen Behörden wieder und wieder die gleichen Angaben machen müssen und
Ansprüche, die bei der einen Behörde als bewilligt angesehen werden, bei einer anderen Behörde erneut umfangreichen 
Überprüfungen unterzogen werden. 
Gleichzeitig wenden der Bund und die Länder aufgrund der komplexen Struktur von Zuständigkeiten
unterschiedlicher Behörden in großem Umfang Haushaltsmittel auf, die bei einer Bündelung von Zuständigkeiten anderweitig 
für die Betroffenen von SED-Unrecht eingesetzt werden könnten. 
2.1.4 Bedarfe zur Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 
Die Notwendigkeit der Überarbeitung der SED-UnBerG hat die Bundesbeauftragte insbesondere in ihrer ersten 
Unterrichtung vom 9. November 2021 (vgl. Bundestagsdrucksache 20/10) sowie in ihrem ersten Jahresbericht 
näher ausgeführt. Gleichzeitig war der Überarbeitungsbedarf eines der zentralen Themen in den Austauschen der 
SED-Opferbeauftragten mit den Bundestagsfraktionen und in den Ausschüssen des Parlaments. 
Auch die Landesbeauftragten haben von ihrer Seite in ihren Berichten13 an die jeweiligen Landesparlamente
ebenfalls auf die Notwendigkeit von Überarbeitungen hingewiesen. 
Ebenso sind die Defizite im bestehenden Regelungsrahmen ein wesentliches Thema in den Gesprächen der
Bundesbeauftragten mit den Opferverbänden (siehe 7.2 Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und
Betroffeneninitiativen). 
Gemeinsames Anliegen der Bundesbeauftragten, der Landesbeauftragten und der Opferverbände ist es, den
gesetzlichen Rahmen weiterzuentwickeln, damit dieser den aktuellen Herausforderungen in der Unterstützung der 
Opfer gerecht wird. Dies zielt sowohl auf eine Stabilisierung der teils prekären sozialen Lage der Opfer als auch 
auf die Schließung von Gerechtigkeitslücken in den Gesetzen. 
Mit Blick auf die Dringlichkeit des Themas für die Betroffenen und insbesondere die prekäre soziale Lage vieler 
SED-Opfer drängt die Bundesbeauftragte darauf, zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren, was der aktuelle
Koalitionsvertrag diesbezüglich auch vorsieht, einzuleiten. 
                                                        
13  Vgl. Abgeordnetenhaus Berlin (2020); vgl. Landtag Brandenburg (2022); vgl. Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2023); vgl. Landtag 
von Sachsen- Anhalt (2023); vgl. Sächsischer Landtag (2019); vgl. Thüringer Landtag (2021).
Nachhaltige Verbesserung der sozialen Lage der SED-Opfer 
Zur sozialen Lage der Opfer in ihren jeweiligen Ländern haben die Landesbeauftragten von Berlin, Brandenburg 
und Thüringen umfangreiche Studien vorgelegt.14 Diese Studien zeigen u. a. auf, dass Betroffene von SED-
Unrecht im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung über ein erheblich geringeres Einkommen verfügen und damit 
in ihren Möglichkeiten der sozialen Teilhabe eingeschränkt sind (siehe 2.2.1 Gesundheitliche Situation der
Opfer). 
Vor diesem Hintergrund sind die Leistungen, die die Opfer infolge einer Rehabilitierung beantragen können, von 
zentraler Bedeutung für die Gestaltung ihres Alltags. Aufgrund ihrer prekären sozialen Lage waren die Opfer von 
SED-Unrecht besonders von den enormen Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichen betroffen. Immer
wieder berichten Betroffene der Bundesbeauftragten von ihren Sorgen, ihre Miete, Nahrungsmittel oder Kosten für 
Gesundheitsbehandlungen nicht mehr aufwenden zu können. 
Insbesondere vor dem Hintergrund der sich im zurückliegenden Jahr weiter verschärfenden wirtschaftlichen
Situation der Betroffenen sieht die SED-Opferbeauftragte dringenden Handlungsbedarf. 
Dynamisierung und Erhöhung der SED-Opferrente 
Die Opferrente von 330 Euro pro Monat erhält auf Antrag, wer in seiner wirtschaftlichen Lage besonders
beeinträchtigt ist und eine mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare 
Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten hat. 
Mit der Erhöhung der Opferrente 2019 wurde im StrRehaG auch geregelt, dass das Bundesministerium der Justiz 
(BMJ) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Abstand von fünf Jahren, 
erstmals im Jahr 2025, die Höhe der monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer überprüft (vgl. § 17a 
Absatz 1 Satz 3 StrRehaG). 
Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht eine Dynamisierung der Opferrente vor, 
was die SED-Opferbeauftragte ausdrücklich begrüßt. 
Um auf die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und den damit verbundenen stark gestiegenen
Lebenshaltungskosten zu reagieren und die SED-Opferrente dauerhaft inflationssicher zu gestalten, hält es die SED-
Opferbeauftragte für geboten, neben der im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehenen Dynamisierung der Opferrente auch 
ihre spürbare Erhöhung vorzunehmen. Auf diese Weise würde auch eine im Jahr 2025 ohnehin anstehende
Diskussion über die Angemessenheit der Höhe der Opferrente vermieden. Die Umsetzung einer Erhöhung und
Dynamisierung lässt sich durch Anpassungen im § 17a Absatz 1 Satz 2 und 3 erreichen. 
Auflösung der Koppelung der Opferrente an die Bedürftigkeit 
Der Erhalt der Opferrente setzt wie beschrieben eine besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage
voraus. So darf das Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreiten. Für Alleinlebende liegt die Grenze derzeit bei 
dem Dreifachen der Regelbedarfsstufe eins, die seit dem 1. Januar 2023 bei 502 Euro liegt, bei verheirateten oder 
in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher
Gemeinschaft lebenden Berechtigten beim Vierfachen der Regelbedarfsstufe eins. Die Ermittlung des Einkommens 
richtet sich nach § 82 des Sozialgesetzbuchs Zwölftes Buch (SGB XII), wobei Renten wegen Alters, verminderter 
Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen,
Arbeitsförderungsgeld und Kindergeld unberücksichtigt bleiben. 
Die SED-Opferrente dient der besonderen Würdigung der Personen, die in SBZ und DDR aus politischen Gründen 
Freiheitsentzug erlitten haben. Die Streichung der derzeit geltenden Bedürftigkeitsklausel hätte daher eine
besondere Aufwertung der Würdigung des individuell erlittenen Unrechts, das unabhängig von der sozialen Lage der 
Betroffenen besteht, zur Folge und wäre gleichzeitig mit dem Nebeneffekt eines erheblichen Bürokratieabbaus 
verbunden. Dabei geht die SED-Opferbeauftragte bei einer Aufhebung der Bedürftigkeitsnotwendigkeit nicht von 
einer signifikanten Steigerung des Empfängerkreises aus, da die potentiell Betroffenen sich in den meisten Fällen 
                                                        
14  Vgl. Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (2023); vgl. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur
Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (2020); vgl. Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) 
(Hrsg.) (2022).
schon in Altersrente befinden und diese wie oben beschrieben bei der Einkommensprüfung nicht berücksichtigt 
wird. 
Durch eine Anpassung des § 17a Absatz 1 StrRehaG und der Streichung der entsprechenden Absätze 2 und 3 
wäre die Abkehr von der Bedürftigkeitsprüfung erfolgt. 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt sehr, dass der Bundestag, ausgehend von der Beratung einer Petition im
Petitionsausschuss, die Bundesregierung gebeten hat, zu erwägen, dass Leistungen der SED-UnBerG nicht mit
anderen Leistungen verrechnet werden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/6590). 
Bessere Unterstützung von Familienangehörigen 
Die weitreichenden Folgen der Inhaftierung von politischen Gefangenen wirken nicht nur auf die Betroffenen 
selbst, sondern auch in ihre Familien hinein. Viele Frauen und Männer mussten, wenn ihre Partnerinnen oder 
Partner in Haft waren, die Familie alleine versorgen. Sie waren meist selbst Stigmatisierungen und Schikanen 
durch die Repressionsorgane der SED-Diktatur ausgesetzt. Viele Häftlinge waren nach ihrer Entlassung
traumatisiert und ihre Erwerbsbiografien gebrochen. Auch davon waren die Partnerinnen und Partner unmittelbar
betroffen. Anspruch auf die Opferrente haben nur die ehemals Inhaftierten selbst. Die nächsten Angehörigen von
ehemaligen politischen Gefangenen können zwar nach deren Tod bei der Stiftung für politische Häftlinge jährlich 
neu zu beantragende Unterstützungsleistungen in Form von Einmalzahlungen erhalten, diese Leistung ist jedoch 
vielen Betroffenen gar nicht bekannt. Eine entsprechende Information von Seiten der Behörden findet nicht
regelhaft statt. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten bedürfen die Partnerinnen und Partner der ehemaligen politischen
Gefangenen einer größeren gesellschaftlichen Anerkennung und einer Sicherung ihrer finanziellen Verhältnisse, ohne 
dass sie sich jedes Jahr erneut an die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wenden müssen. 
Die SED-Opferbeauftragte unterstützt daher den Vorschlag der Opferverbände, eine Vererbbarkeit der Opferrente 
für die Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner im StrRehaG aufzunehmen. Erforderlich wäre hierfür eine 
Anpassung des § 17a Absatz 5 StrRehaG. 
Abschaffung der Absenkung der Ausgleichsleistungen für berufliche Verfolgte bei Renteneintritt 
Betroffene von verfolgungsbedingten Eingriffen in Beruf oder Ausbildung, die die gesetzlich festgeschriebene 
Verfolgungszeit von drei Jahren erfüllen und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, können 
auf Antrag Ausgleichsleistungen in Höhe von 240 Euro erhalten (vgl. § 8 Absatz 1 Satz 1 BerRehaG). Wenn 
der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, betragen die Ausgleichsleistungen 
180 Euro monatlich. 
Viele der Betroffenen von SED-Unrecht sind vor kurzem in die Rente eingetreten oder befinden sich aktuell im 
Übergang zum Renteneintritt. Da die beruflichen Biografien der SED-Opfer in vielfacher Hinsicht gebrochen 
sind, haben diese in der Regel nur Anspruch auf eine niedrige Rente. Durch die in § 8 Absatz 1 Satz 2 BerRehaG 
vorgeschriebene Herabsetzung der Ausgleichsleistungen beim Renteneintritt von 240 auf 180 Euro wird die
soziale Lage der Betroffenen zusätzlich verschlechtert. Um dem entgegenzuwirken, spricht sich die SED-
Opferbeauftragte dafür aus, auf eine Absenkung der Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt zu verzichten. Um dies zu 
erreichen, müsste § 8 Absatz 1 Satz 2 BerRehaG gestrichen werden. 
Anpassung der Bedürftigkeitsgrenzen 
Die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte und verfolgte Schülerinnen und Schüler setzen wie beschrieben 
eine besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage voraus. Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten wird 
die in § 8 Absatz 3 Satz 1 BerRehaG verankerte Bedürftigkeitsgrenze den aktuellen wirtschaftlichen
Lebensumständen nicht gerecht. Sie ist derzeit auf das Zweifache der Regelbedarfsstufe eins zuzüglich der Miet- und
Heizkosten angesetzt. Durch die aktuell geltende Bedürftigkeitsgrenze wird dabei der Zweck des Gesetzes, die Folgen 
des Unrechts zu mildern und gleichzeitig die soziale Lage der SED-Opfer zu verbessern, nicht erreicht. Vor
diesem Hintergrund müsste die in § 8 Absatz 3 Satz 1 BerRehaG verankerte Einkommensgrenze auf das Dreifache 
der Regelbedarfsstufe eins erhöht werden.
Verzicht auf die Einbeziehung von Familieneinkommen 
Anders als bei der Bedürftigkeitsprüfung bei der Opferrente wird bei der Berechnung der Einkommensgrenzen 
zur Gewährung der Ausgleichsleistungen bisher gemäß § 8 Absatz 3 Satz 3 BerRehaG bei nicht dauernd getrennt 
lebenden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und -partnern das Einkommen beider Ehe-
beziehungsweise Lebenspartnerinnen und -partnern berücksichtigt. Viele Betroffene können diese Einbeziehung nicht
nachvollziehen. Die Einbeziehung greift in die persönliche Lebensplanung der Betroffenen ein. Für das individuell 
erlittene Unrecht sollten nicht die jeweiligen Partnerinnen und Partner einstehen müssen. Ausgehend von der vom 
Gesetzgeber gewollten Besserstellung der Opfer der SED-Diktatur gegenüber anderen Empfängern von
Sozialleistungen empfiehlt die SED-Opferbeauftragte, auf eine Anrechnung der Einkommen von Partnerinnen und
Partnern zu verzichten. Dies ließe sich durch eine Streichung von § 8 Absatz 3 Satz 3 BerRehaG erreichen. 
Reduzierung der Verfolgungszeiten 
Betroffene von beruflicher Benachteiligung erhalten gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 BerRehaG nur bei einer bis zum 
2. Oktober 1990 andauernden oder mehr als dreijährigen Verfolgungszeit Zugang zu Ausgleichsleistungen aus 
dem BerRehaG. Jedoch sind viele Betroffene auch durch einen mehrmonatigen Arbeitsplatzverlust oder eine Haft 
in ihrer Erwerbsbiografie massiv geschädigt, ohne dass die vom Gesetzgeber vorgesehene Verfolgungszeit von 
drei Jahren vorliegt. Die SED-Opferbeauftragte spricht sich dafür aus, die bisher vom Gesetz vorgesehene
Verfolgungszeit von drei Jahren auf ein Jahr zu verkürzen. Hierfür wäre eine entsprechende Änderung in § 8 Absatz 2 
Satz 1 BerRehaG erforderlich. 
Prüfung der Dynamisierung der Ausgleichsleistungen 
Wie für die Opferrente gilt für die Ausgleichsleistungen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 BerRehaG, dass das BMJ im 
Einvernehmen mit dem BMF in einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahr 2025, die Höhe der monatlichen 
Ausgleichsleistungen überprüft. 
Analog zur Opferrente spricht sich die SED-Opferbeauftragte dafür aus, auch bei den Ausgleichsleistungen eine 
Dynamisierung, dann durch die Anpassung des § 8 BerRehaG, vorzunehmen. Die zurückliegenden Monate haben 
gezeigt, wie dynamisch sich die wirtschaftliche Lage der Bürgerinnen und Bürger entwickelt. Um adäquat
reagieren zu können, bedarf es aus Sicht der Bundesbeauftragten einer Anpassung der entsprechenden Instrumente. 
Hier wäre die Dynamisierung aus Sicht der Bundesbeauftragten der geeignete Weg. Alternativ hält die SED-
Opferbeauftragte zumindest eine Verkürzung des im Gesetz vorgesehenen Zeitraums für die Überprüfung der 
Leistungshöhe von fünf auf drei Jahre für geboten. 
Schließung von Gerechtigkeitslücken 
Schaffung einer Möglichkeit des wiederholten Antrags bei der strafrechtlichen Rehabilitierung 
Mit der 2019er Novellierung der SED-UnBerG wurde unter anderem die Rehabilitierung von ehemaligen DDR-
Heimkindern vereinfacht. Diese Vereinfachung hat erheblich dazu beigetragen, dass viele Betroffene in den
letzten Jahren rehabilitiert werden konnten. 
Wie beschrieben besteht nach der aktuellen Rechtslage Unklarheit darüber, ob Betroffene, die vor der
Novellierung einen Antrag auf Rehabilitierung gestellt hatten, welcher aber abgelehnt wurde, nunmehr ein Recht auf einen 
erneuten Rehabilitierungsantrag haben (Zweitantrag). So lehnen etwa die zuständigen Gerichte in Thüringen ein 
solches Zweitantragsrecht ab, während es in anderen Bundesländern gewährt wird. 
Zur Herstellung von Rechtssicherheit und um eine Gleichbehandlung der Betroffenen in allen Ländern
sicherzustellen empfiehlt die SED-Opferbeauftragte daher, die Möglichkeit einer wiederholten Antragsstellung im 
StrRehaG zu verankern. Auf diese Weise würde der bestehenden Benachteiligung von Betroffenen, die vor
Einführung der Gesetzesnovelle einen Rehabilitierungsantrag gestellt haben, gegenüber Personen, die erst nach 2019 
eine Rehabilitierung beantragt haben, entgegengewirkt. Dafür würde es ausreichen, eine Klarstellung des § 1 
Absatz 6 Satz 2 StrRehaG vorzunehmen oder den § 7 StrRehaG entsprechend anzupassen.
Einbeziehung von Opfern von Zersetzung außerhalb der ehemaligen DDR 
Vom Anwendungsbereich des § 1 Absatz 1 VwRehaG sind die Opfer von Zersetzungsmaßnahmen innerhalb der 
DDR erfasst. Mit der letzten Novellierung der SED-UnBerG wurde für diese Opfergruppe der Anspruch auf eine 
Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro eingeführt, sofern ihnen als Betroffene nicht aufgrund desselben
Sachverhalts Ausgleichsleistungen (gemeint sind hier Ausgleichsleistungen jeglicher Art) gewährt wurden oder
zukünftig gewährt werden. 
Immer wieder wenden sich Betroffene an die SED-Opferbeauftragte, die nicht in der DDR Opfer von
Zersetzungsmaßnahmen wurden, sondern in der Bundesrepublik und in Westberlin. Die Anträge auf Gewährung der 
Einmalzahlung werden von den Ämtern abgelehnt, da das Unrecht nicht auf dem Territorium der ehemaligen 
DDR begangen wurde. Aus Sicht der Bundesbeauftragten besteht die Notwendigkeit einer Klarstellung im Gesetz, 
um eine Gleichbehandlung der Opfer von Zersetzungsmaßnahmen durch die Staatssicherheit unabhängig vom 
Ort der Tat zu schaffen. Durch eine Änderung von § 1 Absatz 1 VwRehaG ließe sich hier für Rechtsklarheit 
sorgen. 
Entschädigung von Opfern politischer Haft im ehemaligen kommunistischen Ausland 
Bürgerinnen und Bürger der DDR versuchten oftmals auch das Land über die Grenzen anderer kommunistischer 
Länder zu verlassen – wie etwa über die Grenze der damaligen Tschechoslowakei. Nicht wenige von ihnen
wurden dabei von den ausländischen Grenztruppen in Gewahrsam genommen. Einige der Betroffenen wurden nicht 
wie üblich in die DDR überführt, sondern wurden direkt in diesen Ländern verurteilt und inhaftiert. Dies gilt auch 
für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, die sich im kommunistischen Ausland etwa durch
Fluchthilfe engagierten. 
Nach der aktuellen Gesetzeslage haben diese deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger, die außerhalb der
ehemaligen DDR im ehemaligen kommunistischen Ausland inhaftiert waren, keinen Anspruch auf die sozialen
Ausgleichsleistungen des StrRehaG, da sie nicht von dem räumlichen Anwendungsbereich des StrRehaG erfasst sind. 
Die Betroffenen hatten zwar über das HHG die Möglichkeit, Unterstützungsmöglichkeiten von der Stiftung für 
ehemalige politische Häftlinge zu erhalten, eine etwaige Beantragung war jedoch nur bis zum 30. Juni 2016
möglich. 
In den meisten Staaten ehemaliger kommunistischer Diktaturen steht den betroffenen Personen heute zwar eine 
Rehabilitierung zu, Entschädigungsansprüche haben sie aber nicht oder diese fallen deutlich geringer aus als die 
Entschädigungsansprüche, die einem Opfer von politischer Haft in Deutschland zustehen. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten darf es keine Schlechterstellung von im Ausland inhaftierten Opfern geben. 
Sie wirbt daher dafür, denjenigen deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern, die im ehemals kommunistischen 
Ausland aus politischen Gründen inhaftiert waren, Zugang zu den Leistungen aus dem StrRehaG zu ermöglichen. 
Durch eine Anpassung des § 25 Absatz 2 StrRehaG wäre ein Zugang zu den Leistungen für etwaige Betroffene 
zu realisieren. 
Schaffung einer Rehabilitierungsmöglichkeit für die Opfer des Zwangsdopings im Leistungs- und Freizeitsport 
Viele Opfer von Zwangsdoping leiden bis heute unter schweren psychischen und physischen Folgeerkrankungen, 
die auf der unwissentlichen Einnahme von Dopingpräparaten beruhen (siehe 3.3 Betroffene von DDR-
Zwangsdoping). 
Für die Betroffenen kommt eine Rehabilitierung nach § 1 Absatz 1 Satz 1, Absätze 2 und 5 VwRehaG in Betracht. 
Dies setzt auf Tatbestandsseite u. a. voraus, dass es sich bei dem Zwangsdoping um einen rechtsstaatlichen
Willkürakt handelt. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages15,welches eine
rechtskräftige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Greifswald16 aus dem Jahr 2020 auswertet, kommt zu der
Einschätzung, dass das Zwangsdoping einen rechtsstaatlichen Willkürakt im Sinne des VwRehaG darstellt. Aktuell 
stellt sich die Entscheidungspraxis der Rehabilitierungsbehörden in den Ländern allerdings sehr unterschiedlich 
                                                        
15  Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD) (2022). 
16  Vgl. VG Greifswald (2020). (Az.: 5 A 917/19 HGW).
dar. Teilweise ist für die Betroffenen eine Rehabilitierung nur schwer zu erreichen. Um im Bereich des
Zwangsdopings für Klarheit zu sorgen und eine einheitliche Verwaltungspraxis zu gewährleisten, besteht die Möglichkeit, 
die konkrete Opfergruppe der Dopingopfer in § 1 Absatz 3 VwRehaG ausdrücklich zu nennen. 
Gesetzlicher Anspruch auf eine einmalige Leistung für die Opfer von Zwangsaussiedlung 
Die Betroffenen von Zwangsaussiedlung in der DDR gehören zu einer der Opfergruppen, die bisher nicht
ausreichend in den SED-UnBerGn erfasst sind (siehe 3.2. Zwangsausgesiedelte) 
Die Maßnahmen der Zwangsaussiedlung führten bei den Betroffenen nicht nur zu tiefgreifenden Veränderungen 
ihrer Vermögenssituation, in vielen Fällen waren wesentliche Folgen eine nachhaltige Beeinträchtigung der
Gesundheit und des beruflichen Werdeganges. Die Betroffenen von Zwangsaussiedlung haben zwar die Möglichkeit, 
sich verwaltungsrechtlich rehabilitieren zu lassen, allerdings gelingt es ihnen oftmals nicht, etwaige
Folgeansprüche durchzusetzen. 
Um das individuelle Verfolgungsschicksal der Zwangsausgesiedelten, von denen nach Schätzungen der
Opferverbände nur noch etwa 800 Personen leben, und die damit verbundenen Folgen stärker zu würdigen, empfiehlt 
die SED-Opferbeauftragte, ihnen einen Anspruch auf eine Einmalzahlung zu gewähren. Um dies zu erreichen, 
könnte – in Anlehnung an § 1a Absatz 2 VwRehaG, der einen Anspruch der Opfer von Zersetzungsmaßnahmen 
auf eine Einmalzahlung normiert – im VwRehaG eine entsprechende Regelung geschaffen werden. 
2.1.5 Möglichkeiten zur Vereinfachung von Verfahrensabläufen 
Die beschriebene Komplexität bei der Beantragung von Rehabilitierungen und Folgeleistungen führt dazu, dass 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Beratungsstellen der SED-Opferbeauftragten immer
wieder davon berichten, dass Betroffene beim Versuch der Antragsstellung scheitern und nur durch Inanspruchnahme 
von Beratung in die Lage versetzt werden können, ihnen zustehende Leistungen zu beantragen. Gleichzeitig
werden aufgrund der Vielzahl der beteiligten staatlichen Institutionen und der Zweistufigkeit der Verfahren in großem 
Umfang Haushaltsmittel aufgewendet, die aus Sicht der Bundesbeauftragten teils nicht in Verhältnis zu den an 
die SED-Opfer ausgezahlten Leistungen stehen. 
Sehr häufig macht die SED-Opferbeauftragte die Erfahrung, dass die Betroffenen nach mehrjährigen
Auseinandersetzungen mit den Ämtern und Gerichten aufgeben. So berichtete ihr eine Frau aus Baden-Württemberg, die 
aufgrund eines an die Stasi verratenen geplanten Fluchtversuchs acht Monate im Gefängnis saß, dass sie, nachdem 
sie über ein Jahrzehnt für die Anerkennung ihrer Haftfolgeschäden erfolglos gekämpft hatte, nun keine weiteren 
Anträge mehr stellen werde. Die lange Verfahrensdauer vermittele ihr den Eindruck, dass der Staat bereit sei, 
alles dafür zu tun, um keinen Zusammenhang zwischen der bei ihr diagnostizierten PTBS und ihrer Zeit in
politischer Haft anzuerkennen. 
Die vom Berliner Aufarbeitungsbeauftragten vorgelegte empirische Studie zur Bestandsaufnahme und Bewertung 
von Maßnahmen für politisch Verfolgte der SED-Diktatur in Berlin im Zeitraum von 1990 bis 2020 hat
Handlungsempfehlungen zu Fragen der Vereinfachung von Verfahrensabläufen für das Land Berlin herausgearbeitet, 
die von der SED-Opferbeauftragten ausdrücklich unterstützt werden. Insbesondere eine engere Zusammenarbeit 
der Institutionen, eine Vereinfachung der Antragsformulare und eine transparentere und verständlichere
Informationserteilung gegenüber den Betroffenen würden den gesamten Prozess zu Gunsten aller Beteiligten erleichtern.17 
Im Bereich der strafrechtlichen Rehabilitierung entscheiden die Gerichte in der Regel ohne mündliche
Verhandlung. Dieses Vorgehen hatte ursprünglich den Hintergrund, dass das Verfahren für die Betroffenen mit möglichst 
wenigen Belastungen verbunden sein sollte und daher die Betroffenen nicht einer „erneuten“ förmlichen
Verhandlung ausgesetzt werden sollten. Auch spielte dabei der zeitliche Faktor eine Rolle, da man den Betroffenen 
eine Rehabilitierung in angemessener Zeit gewähren wollte. 
Die Entwicklungen der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass es vielen Betroffenen ein besonderes Anliegen 
ist, persönlich bei Gericht vorzusprechen. Aus Sicht der Bundesbeauftragten sollte diesem Anliegen entsprochen 
werden. Die SED-Opferbeauftragte empfiehlt daher, die gesetzliche Regelung dahingehend zu ergänzen, dass 
Betroffenen, die eine mündliche Verhandlung wünschen, diese auch gewährt wird. 
                                                        
17  Vgl. Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) (Hrsg.) (2022): u. a. 160f.
Kritisch sieht die SED-Opferbeauftragte, dass anders als bei den strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren im 
verwaltungsrechtlichen Bereich Gerichtskosten erhoben werden. Auch wenn bei der verwaltungsrechtlichen
Rehabilitierung, wie oben beschrieben (vgl. 2.1.2 Umsetzungspraxis der Rehabilitierungsgesetze durch Ämter,
Behörden und Gerichte), ein kostenfreies Verwaltungsverfahren vorgeschaltet ist, scheuen Betroffene oftmals
aufgrund der anstehenden Kosten eine Klage gegen den Bescheid der Rehabilitierungsbehörde. Ebenso sollte aus 
Sicht der Bundesbeauftragten der bisher bestehende gesetzliche Ausschluss der Beschwerde bzw. Berufung gegen 
eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts überprüft werden. Auf diese Weise können mögliche
Fehleinschätzungen und Anwendungsfehler auf einer höheren Ebene korrigiert werden. Die Überprüfung dieser
Entscheidungen sollte nicht wie aktuell nur im Rahmen eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, für welches strenge
Voraussetzungen gelten (vgl. § 133 VwGO), gegeben sein. 
Zu einem positiven Ausgang von Rehabilitierungsverfahren könnten aktuelle Kommentierungen zu den SED-
UnBerG einen wichtigen Beitrag leisten. Da die vorhandenen Gesetzeskommentierungen jedoch seit 1997
unverändert sind, werden in diesen die weitreichenden Veränderungen in den Gesetzen und insbesondere auch in der 
Rechtsprechung der zurückliegenden Jahre nicht berücksichtigt. Die SED-Opferbeauftragte ist dankbar, dass mit 
der „Neue Justiz“ (NJ) eine juristische Fachzeitschrift seit vielen Jahren regelmäßig rechtliche Fragen der
Aufarbeitung des SED-Unrechts aufgreift und wichtige Informationen zu den Besonderheiten in der Gesetzgebung und 
Rechtsprechung bietet. 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt es sehr, dass das BMJ die Merkblätter zu den SED-UnBerG aktualisiert hat, 
sodass diese die für die Opfer besonders relevanten Gesetzesänderungen von 2019 berücksichtigen. Die
Bundesbeauftragte regt an, eine erneute Aktualisierung direkt nach der anstehenden Gesetzesnovellierung vorzunehmen, 
damit Ämtern, Beratungsstellen und Betroffenen aktuelles Informationsmaterial zu den Gesetzen zur Verfügung 
steht. 
Gerade mit Blick darauf, dass die Umsetzungspraxis der Gesetze durch die entsprechenden Behörden und Ämter 
in den Ländern für den Erfolg von Rehabilitierungen für die Betroffenen von entscheidender Bedeutung sind, 
bedarf es aus Sicht der Bundesbeauftragten eines stetigen Austausches zwischen dem BMJ und den
entsprechenden Ministerien der Länder. Hierfür sollten die bestehenden Bund-Länder-Runden, die seit der Corona-Pandemie 
nicht mehr getagt haben, verstetigt werden. Die SED-Opferbeauftragte empfiehlt, in diese Runden auch die
Landesbeauftragten einzubeziehen, da diese sich durch ihre Beratungstätigkeit an der Schnittstelle zwischen den
Betroffenen und den entsprechenden Ämtern befinden und wichtige Hinweise in Fragen der Anwendung der Gesetze 
geben können. 
2.2 Verbesserung der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden 
Zahlreiche Opfer des SED-Regimes leiden auch heute noch unter den gesundheitlichen Langzeitfolgen der
politischen Repression. Oftmals treten spezifische Krankheitsbilder erst Jahre später in Erscheinung oder gewinnen 
mit zunehmendem Alter der Betroffenen an Gewicht. Aufgrund der aktuell geltenden tatsächlichen und
rechtlichen Rahmenbedingungen gelingt es einem Großteil der SED-Opfer jedoch nicht, ihre erlittenen
Gesundheitsschäden von den Versorgungsämtern anerkennen zu lassen. So erhielt beispielsweise im Land Sachsen-Anhalt 
zwischen 2015 und 2022 von über 100 Betroffenen nur eine Person eine Anerkennung. Insbesondere der
Nachweis der Kausalität zwischen der politisch motivierten Verfolgung und des erlittenen Gesundheitsschadens stellt 
für viele Betroffene eine hohe, oft nicht zu überwindende, Hürde dar. Hinzu kommt, dass sich die
Anerkennungsverfahren oftmals über mehrere Jahre hinziehen. Die lange Dauer der Verfahren stellt für die Betroffenen eine 
enorme psychische Belastung dar und führt auf deren Seite letztlich zu einem Vertrauensverlust in die staatlichen 
Institutionen. 
Vor diesem Hintergrund hat sich die SED-Opferbeauftragte bereits in ihrem ersten Jahresbericht ausdrücklich für 
eine grundlegende Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens ausgesprochen. In vielen Beratungen in
unterschiedlichen Ausschüssen des Bundestages und mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundestagsfraktionen 
erhielt die Bundesbeauftragte fraktionsübergreifende Unterstützung für ihren Vorschlag einer grundsätzlichen 
Neuordnung des Verfahrens.
2.2.1 Gesundheitliche Situation der Opfer 
Bisherige Forschungsergebnisse haben gezeigt, dass die Erfahrung politisch motivierter Gewalt langfristige
negative Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit von Betroffenen und deren Nachkommen 
haben kann.18 Diese Erkenntnis wird durch die aktuelle Studie „Körperliche und psychische Folgen politischer 
Haft“ der Charité Berlin im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
finanzierten Forschungsverbundes „Landschaften der Verfolgung“ nochmals bestätigt. So belegen erste Ergebnisse dieser 
Studie eindeutig, dass politisch Verfolgte gegenüber Nichtverfolgten ein signifikant höheres Risiko sowohl für 
körperliche als auch psychische Symptome und Erkrankungen aufweisen. Weitergehende detaillierte Ergebnisse 
erwartet die Opferbeauftragte in den kommenden Monaten. 
Das erhöhte Risiko hat sich in einer Vielzahl der Fälle auch realisiert. Neben den körperlichen Schäden,
insbesondere ausgelöst durch die Bedingungen in der Haft und die dort geleistete Zwangsarbeit, treten zunehmend auch 
psychische Erkrankungen wie Angststörungen und PTBS in den Vordergrund. 
Immer wieder stellt die SED-Opferbeauftragte fest, dass davon ausgegangen wird, dass die Gründe für die
Inhaftierung zwar politisch motiviert waren, die Haftbedingungen jedoch denen einer Inhaftierung in einer Demokratie 
nicht unähnlich waren. Aus Sicht der Bundesbeauftragten ist es daher notwendig, immer wieder über die
Haftbedingungen, denen die politischen Häftlinge ausgesetzt waren, aufzuklären. So wurden weder ein Mindeststandard 
beim Gesundheits- noch der Arbeitsschutz gewährleistet und auch die hygienischen Normativen waren oft
mangelhaft (siehe 1.3. Forcierung der Aufarbeitung der Haftzwangsarbeit). 
Belegt wird die prekäre gesundheitliche Lage der Betroffenen zudem durch drei groß angelegte Studien aus den 
Ländern Thüringen, Brandenburg und Berlin.19 
So berichten im Rahmen der Thüringer Studie besonders viele Betroffene von SED-Unrecht von Bluthochdruck, 
Gelenkerkrankungen und chronischen Rückenbeschwerden, Herzerkrankungen sowie Diabetes. Hinzu kommen 
psychische Erkrankungen wie PTBS, Depressionen oder Burn Out. Insgesamt zeigt sich, dass alle der genannten 
Erkrankungen unter den SED-Opfern deutlich häufiger auftreten als innerhalb der Thüringer Bevölkerung. 
Ein ähnliches Bild zeichnet die Studie aus Brandenburg. Hier ergab die quantitative Befragung, dass mehr als die 
Hälfte der Betroffenen (57 Prozent) ihren allgemeinen Gesundheitszustand als „eher schlecht“ (39 Prozent) oder 
sogar „schlecht“ (18 Prozent) einschätzt. Im Vergleich dazu bewerten innerhalb der Brandenburger Bevölkerung 
lediglich 19 Prozent ihren Gesundheitszustand als „weniger gut“ und acht Prozent als „schlecht“. Zwei Drittel der 
Betroffenen leiden laut eigener Aussage unter körperlichen Gesundheitsschäden. Insbesondere Schmerzen,
Muskel-Skelett- und Gelenkprobleme sowie Einschränkungen in der Funktion der inneren Organe wirken sich negativ 
auf deren Lebensqualität aus. Darüber hinaus leiden 81 Prozent der Betroffenen unter psychischen Folgeschäden. 
Hier sind vor allem Schlafstörungen, die Wiederkehr belastender Ereignisse, Depressionen, Angststörungen, 
Flashbacks und Verfolgungsgefühle zu nennen. 
Zudem wurden im Rahmen der Brandenburger Studie 22 Betroffene sowie acht Angehörige, die u. a. auch
Betroffene von SED-Unrecht sind, in qualitativen Interviews zu ihrer aktuellen Lebenslage befragt. Auch bei diesen 
Interviews berichteten die Betroffenen häufig von psychischen Beschwerden wie Depressionen, Schlafproblemen 
oder Angstzuständen. Zudem schilderten sie körperliche Beschwerden beispielsweise Herz- und
Kreislaufprobleme, Migräne, Verdauungsstörungen oder Gelenk- und Rückenschmerzen. Zusätzlich wurden zehn
Experteninterviews durchgeführt, bei denen es u. a. um die gesundheitliche Lage der Betroffenen ging. Diese wird von den 
Expertinnen und Experten ebenfalls als schwierig bewertet. 
Auch die Berliner Studie zeigt, dass viele Betroffene unter Depressionen, Angstzuständen und Suizidgedanken 
leiden. Neben diesen psychischen Problemen treten oftmals weitere gesundheitliche Folgeschäden auf. So sind 
einige Betroffene nicht mehr arbeitsfähig und berichten von starken Einschränkungen in ihrer körperlichen
Verfassung. Unter den Betroffenen schätzen über ein Drittel (38 Prozent) ihren Gesundheitszustand als weniger gut 
(28 Prozent) oder sogar schlecht (10 Prozent) ein. 
                                                        
18  Vgl. Maslahati, Tolou u. a. (2022). 
19  Vgl. Thüringer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (2023); vgl. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur
Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (2020); vgl. Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) 
(Hrsg.) (2022).
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Studien am Beispiel der in Berlin, Brandenburg und Thüringen lebenden 
Opfer von politischer Verfolgung eindrucksvoll, wie gravierend sich die politisch motivierte Verfolgung sowohl 
auf die körperliche als auch die psychische Gesundheit der Betroffenen ausgewirkt hat. 
Die schlechte gesundheitliche Situation wirkt sich ganz konkret auf das Leben der Betroffenen aus. So berichtete 
ein Mann aus Sachsen, der als Jugendlicher im Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau inhaftiert war, der SED-
Opferbeauftragten, dass er bis heute keinen öffentlichen Nahverkehr nutzen könne. Das Gefühl mit vielen
Menschen auf engem Raum zu sein, sei für ihn nicht auszuhalten und führe zu Beklemmungsgefühlen und
Angstzuständen. 
2.2.2 Aktueller Regelungsrahmen 
Nach erfolgter Rehabilitierung können Betroffene, die infolge einer Freiheitsentziehung oder rechtsstaatswidrigen 
Verwaltungsmaßnahme eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wegen der gesundheitlichen und
wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung, Leistungen der Beschädigtenversorgung beantragen (vgl. § 21 Absatz 1 
Satz 1 StrRehaG bzw. § 3 Absatz 1 Satz 1 VwRehaG). 
Voraussetzung für die Bewilligung des Antrages durch die Versorgungsämter ist, dass es den Betroffenen gelingt, 
die Kausalität zwischen der erlebten Repression (z. B. Freiheitsentziehung) und der heutigen gesundheitlichen 
Schädigung nachzuweisen. Für die Feststellung der Kausalität ist die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen
Zusammenhangs erforderlich (vgl. § 21 Absatz 5 Satz 1 StrRehaG bzw. § 3 Absatz 5 Satz 1 VwRehaG).
Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen 
einen Zusammenhang spricht. Es muss ein solcher Grad von Wahrscheinlichkeit bestehen, dass sich darauf die 
Überzeugung vom Kausalzusammenhang gründen kann.20 Auch hier trifft die Betroffenen die Beweislast.
Diesbezüglich befinden sich jedoch viele der Betroffenen in einer massiven Beweisnot, sodass aktuell ein Großteil am 
Nachweis der Kausalität scheitert. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der bisherigen
Forschungsergebnisse, die einen Ursachenzusammenhang zwischen der zurückliegenden politischen Repression und dem heutigen 
Gesundheitsschaden belegen, nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass viele Betroffene davon berichten, dass 
in ihren Augen der bestehende Ermessensspielraum zu ihrem Nachteil ausgelegt wird. 
So berichtete beispielhaft eine Betroffene, die als junge Frau im Frauenzuchthaus Hoheneck inhaftiert war, der 
SED-Opferbeauftragten davon, dass das zuständige Versorgungsamt keinen Zusammenhang zwischen ihrer
heutigen Angststörung und der damaligen Inhaftierung sehe. Aus Sicht des Amtes ist die wenige Jahre zurückliegende 
Trennung von ihrem Mann und der damit zusammenhängende Verlust des gemeinsamen Hauses ursächlich für 
die heutige Erkrankung. Sollte ein Zusammenhang zwischen der früheren Haft und heutigen Erkrankung
bestehen, hätten bei der Betroffenen die entsprechenden Symptome doch in den Monaten und Jahren nach der
Entlassung aus dem Gefängnis auftreten müssen und nicht Jahrzehnte später, so die Begründung des Amtes. 
In 2024 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die auch die Anerkennung von verfolgungsbedingten
Gesundheitsschäden betrifft. So sieht § 4 Absatz 5 des am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden SGB XIV zumindest im Hinblick 
auf psychische Gesundheitsschäden eine Erleichterung in der Nachweisführung vor. Danach wird bei psychischen 
Gesundheitsstörungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs im Einzelfall vermutet, wenn 
diejenigen medizinischen Tatsachen vorliegen, die nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft
geeignet sind, einen Ursachenzusammenhang zwischen einem nach Art und Schwere geeigneten schädigenden Ereignis 
und der gesundheitlichen Schädigung und der Schädigungsfolge zu begründen und diese Vermutung nicht durch 
einen anderen Kausalverlauf widerlegt wird. 
Jedoch sind auch aufgrund dieser neuen Vermutungsregelung keine grundlegenden Verbesserungen für die SED-
Opfer zu erwarten, da diese neue Regelung weitestgehend wirkungslos sein dürfte. So wird nicht näher
konkretisiert, welche Umstände nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft geeignet sind, einen
Ursachenzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis, der gesundheitlichen Schädigung und der Schädigungsfolge 
zu begründen.21 Von einer einheitlichen Entscheidungspraxis ist daher auch in Zukunft nicht auszugehen.
Vielmehr liegt die Entscheidung über die Anerkennung eines Gesundheitsschadens auch zukünftig weitgehend im 
Ermessen des jeweiligen Bearbeiters oder der jeweiligen Bearbeiterin des Antrags in den Versorgungsämtern. 
                                                        
20  Vgl. Bruns, Michael; Schröder, Michael; Tappert, Wilhelm (1993): § 21, Rn.10. 
21  In Teil C der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind zwar die Grundsätze, die im Entschädigungsrecht 
zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung maßgebend sind, dargestellt. So wird zur Wahrscheinlichkeit
2.2.3 Vorschläge zur Weiterentwicklung 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt es ausdrücklich, dass sich der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 
90/Die Grünen und FDP zum Ziel gesetzt hat, Erleichterungen bei der Beantragung und Bewilligung von Hilfen 
und Leistungen für die Opfer der SED-Diktatur, insbesondere für gesundheitliche Folgeschäden, zu ermöglichen. 
Die dafür notwendigen Rechtsetzungsprozesse werden dabei von der SED-Opferbeauftragten eng begleitet. So 
steht die Bundesbeauftragte mit den Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Bundestagsfraktionen und 
dem hier federführenden Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Austausch und hat die aus ihrer Sicht
notwendigen Handlungsschritte skizziert. Bezüglich ihrer Vorschläge steht die SED-Opferbeauftragte zudem in engem 
Kontakt mit den Landesbeauftragten und hat ihre Überlegungen im Arbeitskreis Aufarbeitung und Recht an der 
Europa-Universität Viadrina vorgestellt und dort Unterstützung erhalten. 
Anpassung des gesetzlichen Rahmens 
Eine signifikante Verbesserung ließe sich für die Betroffenen dadurch erreichen, dass bei Vorliegen klar
definierter Voraussetzungen der Ursachenzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis – also der politischen 
Verfolgung – und der Gesundheitsstörung vermutet wird. 
Dass dies ein geeigneter Weg für schnellere und unbürokratischere Verfahren ist, zeigt ein Blick in die
Einsatzunfallverordnung (EinsatzUV) im Bereich des Soldatenrechts. Dort wird bei Feststellung der entsprechenden 
Tatbestandsvoraussetzungen widerleglich (bis zum Beweis des Gegenteils) vermutet, dass bestimmte psychische 
Störungen durch einen Einsatzunfall verursacht worden sind. Die EinsatzUV kommt wiederum bei der
Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) zum Tragen. Dieses Gesetz ermöglicht
Bundeswehrangehörigen, die in besonderen Auslandseinsätzen eine gesundheitliche Schädigung (Einsatzunfall) erlitten 
haben, den Eintritt in eine längstens acht Jahre andauernde Schutzzeit, während der sie nicht entlassen oder in den 
Ruhestand versetzt werden dürfen. Nach dem Ende der Schutzzeit haben diese unter bestimmten Voraussetzungen 
einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat, Beamter auf Lebenszeit oder als Beschäftigter 
in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beim Bund. Das EinsatzWVG ist Ausdruck der Fürsorgepflicht, die der 
Staat als Dienstherr gegenüber den Soldatinnen und Soldaten hat. 
Eine herausgehobene Fürsorgepflicht besteht für den Staat ebenfalls gegenüber den Opfern der SED-Diktatur. 
Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland keine Verantwortung für das SED-Unrecht trägt, ist der Gesetzgeber 
durch Artikel 17 des Einigungsvertrags dennoch dazu verpflichtet, angemessene Regelungen zur Rehabilitierung 
und Entschädigung zu schaffen. Trotz dieser bestehenden Pflicht, zeigen die Erfahrungen der zurückliegenden 
Jahre klar, dass die Regelungen in ihrer jetzigen Form nicht ausreichen, um die Gruppe der SED-Opfer
angemessen zu unterstützen. 
Der oben dargestellte bewährte „Mechanismus“, der die Anerkennung psychischer Gesundheitsschäden von
Soldatinnen und Soldaten grundlegend vereinfacht hat, kann zum Vorbild werden, um für die Verfolgten der SED-
Diktatur die von der Regierungskoalition im Koalitionsvertrag geforderte Vereinfachung der Beantragung und 
Bewilligung von Hilfen und Leistungen bei verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern zu
erreichen. 
Zudem würde die Einführung einer solchen konkretisierten Vermutungsregelung nicht nur zu einer signifikanten 
Verbesserung der Situation der Betroffenen führen, sondern zugleich auch für einen erheblichen Bürokratieabbau 
sorgen. Zum einen würde die Regelung zu einer deutlichen Verkürzung der Anerkennungsverfahren führen. Zum 
anderen ließen sich dadurch zahlreiche Gerichtsverfahren vermeiden. Folge des aufgezeigten Bürokratieabbaus 
wäre eine enorme Ersparnis an Verwaltungskosten. Gleichzeitig würden schnelle, nachvollziehbare und
transparente Verfahren auch dazu beitragen, das Vertrauen der Betroffenen in die staatlichen Institutionen zu stärken. 
                                                        
des ursächlichen Zusammenhangs unter Punkt 3.4.1 ausgeführt: „Für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs genügt
entschädigungsrechtlich die Wahrscheinlichkeit. Sie ist gegeben, wenn nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft mehr für als 
gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht. Es reicht für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, dass dieser 
nur möglich ist.“ Hinweise auf die üblichen Folgen eines schädigenden Ereignisses sind in der VersMedV jedoch nicht enthalten.
Verbesserung der Verfahrensabläufe 
Neben der Einführung einer konkretisierten Vermutungsregelung sind noch weitere Schritte notwendig, um eine 
grundsätzliche Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden zu erreichen.
Aktuell werden die Anträge auf Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden in den Bundesländern
teilweise dezentral bearbeitet. Dies hat zur Folge, dass die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter nur 
sehr selten mit spezifischem SED-Unrecht in Berührung kommen. Der Aufbau von Erfahrungswissen in diesem 
Bereich ist so nicht möglich. Die SED-Opferbeauftragte spricht sich daher dafür aus, die Anerkennungsverfahren 
in den jeweiligen Bundesländern zu zentralisieren. Zudem ist es geboten, das eingesetzte Personal im Rahmen 
von Fortbildungen in besonderer Weise zu den Strukturen der SED-Diktatur und den Auswirkungen auf die
Betroffenen zu schulen und dahingehend zu sensibilisieren (siehe 4.1 Grundkonzepte für allgemeine
Weiterbildungsformate). Vor dem Hintergrund der gesamtdeutschen Verantwortung gegenüber den Opfern der SED-Diktatur hat 
sich die SED-Opferbeauftragte im Frühjahr 2023 an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der
westdeutschen Länder gewandt und dafür geworben, innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) darüber zu
beraten, wie die Verwaltungsstrukturen der zuständigen Stellen entsprechend weiterentwickelt werden können. Als 
MPK-Vorsitzland hat Niedersachsen geantwortet. Die skizzierte Problematik wird ebenfalls im Kreise der Länder 
gesehen. Aufgrund der in den Ländern sehr unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahren, hat das Vorsitzland 
das Thema zur weiteren Beratung an den Länderkreis weitergegeben. 
Darüber hinaus empfiehlt die SED-Opferbeauftragte, bei der Erstellung medizinischer Gutachten ausschließlich 
auf qualifizierte Gutachterinnen und Gutachter zurückzugreifen. Hierfür setzen sich die Landesbeauftragten zur 
Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Folgen der kommunistischen Diktatur seit vielen Jahren ein. Auch wenn 
zwar letztlich die Versorgungsämter über den Antrag entscheiden, stellen die medizinischen Gutachten immer 
wieder eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dar. Dass der Einsatz geschulter Gutachterinnen und Gutachter 
entscheidend zu einer Verbesserung der Situation beiträgt, lässt sich in Thüringen beobachten. Dort kommt seit 
Anfang der 2000er-Jahre bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben vor wenigen Jahren, insbesondere bei 
der Begutachtung psychischer Gesundheitsschäden, primär nur noch eine bestimmte qualifizierte Gutachterin zum 
Einsatz, wodurch eine deutliche Steigerung der Anerkennungsquote erreicht werden konnte. Der Einsatz speziell 
geschulter Gutachterinnen und Gutachter hat sich in anderen Bereichen des sozialen Entschädigungsrechts bereits 
etabliert. So werden im Soldatenrecht bei der Beurteilung, ob eine Wehrdienstbeschädigung vorliegt, in der Regel 
mit der Situation vertraute Wehrpsychiaterinnen und -psychiater eingesetzt. Dadurch ist hier eine gleichbleibend 
hohe Qualität bei der medizinischen Begutachtung gewährleistet. 
3 Situation unterschiedlicher Betroffenengruppen 
An die SED-Opferbeauftragte wenden sich Betroffene mit ganz unterschiedlichen Biografieverläufen. Hierzu
gehören Personen, die aufgrund widerständigen Verhaltens Opfer von politischer Verfolgung in der DDR und der 
SBZ wurden. Ebenso wenden sich Personen an die Bundesbeauftragte, die nicht in Widerspruch zum System 
gegangen sind und die dennoch Unrecht durch die Institutionen in der SED-Diktatur erfahren haben und die unter 
den Folgen der Unrechtserfahrung bis heute leiden. Eine weitere relevante Gruppe, die sich an die SED-
Opferbeauftragte wendet, sind zudem Personen, bei denen aus Sicht der Betroffenen keine oder eine nicht ausreichende 
Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht, wie beispielsweise eine Eigentumsentziehung, erfolgt ist. Zudem sehen 
sich viele Betroffene, die sich an die Bundesbeauftragte wenden, im Rentenrecht schlechter gestellt. 
Im Fokus der Bundesbeauftragten liegen insbesondere die Opfer von politischer Gewalt. Hierzu gehören
maßgeblich die Opfer von politisch motiviertem Freiheitsentzug. Es wird davon ausgegangen, dass es in der gesamten 
Zeit der SBZ/DDR zwischen 250.000 bis 270.000 aus politischen Gründen Inhaftierte gab. Geschätzt wird, dass 
davon 180.000 Menschen Opfer des russischen Geheimdienstes NKWD in der Zeit der SBZ22 wurden und von 
allen politisch Gefangenen ungefähr 30.000 weiblich waren. 
                                                        
22  Der sowjetische Geheimdienst richtete zwischen 1945 und 1949 in der SBZ und späteren DDR zehn Speziallager ein. Dort sollten 
zunächst NS-Funktionsträger inhaftiert werden. Die Lager wurden aber vor allem zur Internierung politisch Andersdenkender und zur 
Zwangsrekrutierung von Arbeitskräften für die Sowjetunion genutzt. Mehr als 120.000 Menschen waren allein im Speziallager
Sachsenhausen von 1945 bis 1949 interniert oder inhaftiert. 12.000 Menschen starben dort in dieser Zeit an Hunger und Krankheiten.
Gerade bei der Personengruppe der Inhaftierten sind die körperlichen und psychischen Auswirkungen häufig
tiefgreifend. Zudem haben die Eingriffe in die Biografie weitreichende Folgen für das heutige Leben der Betroffenen. 
Gleichwohl gilt es aus Sicht der Bundesbeauftragten für die weiteren Betroffenengruppen, die nicht Opfer
politischer Verfolgung waren, nach geeigneten Wegen der Würdigung und Unterstützung zu suchen. 
Im Folgenden berichtet die SED-Opferbeauftragte insbesondere über die Betroffenengruppen, die im
Berichtszeitraum in der Arbeit der Bundesbeauftragten eine besondere Relevanz hatten. 
3.1 In Westdeutschland lebende Betroffene 
Viele Betroffene von SED-Unrecht leben heute in den westdeutschen Bundesländern. Manche von ihnen haben 
zur Zeit der Deutschen Teilung die DDR durch Flucht, Häftlingsfreikauf oder Ausreise verlassen, andere sind in 
den zurückliegenden drei Jahrzehnten seit der Wiedervereinigung von Ost- nach Westdeutschland gezogen. 
Bei den in Westdeutschland lebenden Betroffenen von SED-Unrecht bildet sich das gesamte Spektrum der
Opfergruppen ab. Aus Westdeutschland wenden sich besonders viele Betroffene an die SED-Opferbeauftragte, deren 
Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden scheitert, die von Benachteiligungen im
Rentenrecht betroffen sind (siehe 2.1.4 Bedarfe zur Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze), die von
Eigentumsentziehungen berichten und die geprägt sind von den Erfahrungen der Flucht und dem Verlassen der 
ursprünglichen Heimat. Viele von ihnen berichten der Bundesbeauftragten zudem, dass ihr Umfeld, sei es im 
aktuellen oder früheren Beruf oder auch in der Nachbarschaft, nichts von ihrem Schicksal als politisch Verfolgte 
wissen. 
Auch wenn den in Westdeutschland lebenden Betroffenen die gleichen Rechte und Möglichkeiten gegeben sind 
wie den Betroffenen von SED-Unrecht, die heute in Ostdeutschland leben, bewegen sie sich in einem deutlich 
anderen Umfeld. Während beispielsweise die Betroffenen in Ostdeutschland mit den jeweiligen
Landesbeauftragten in der Politik und Öffentlichkeit starke Stimmen haben, die sich für ihre Belange einsetzen und immer wieder 
in den regionalen Medien für Wahrnehmung für das Thema sorgen, nehmen sich die Betroffenen in
Westdeutschland häufig als marginalisierte Gruppe wahr. Vor diesem Hintergrund ist das Engagement der Länder
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die regelmäßig auf Einladung der Landesregierung Treffen von
Opfervertreterinnen und -vertretern organisieren, besonders wertvoll und sollte aus Sicht der Bundesbeauftragten zum Vorbild für 
weitere westdeutsche Länder werden. 
Ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung der Situation der in Westdeutschland lebenden Betroffenen von 
SED-Unrecht ist die Verbesserung des Zugangs zu Beratungsangeboten. Während die in Ostdeutschland lebenden 
Betroffenen von SED-Unrecht seit fast drei Jahrzehnten auf ein flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten 
zurückgreifen können, welches insbesondere durch die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur 
in den ostdeutschen Ländern getragen wird, bestehen für die Betroffenen in Westdeutschland über punktuelle 
Angebote hinaus keine Anlaufstellen. 
Um zu prüfen, welche Beratungsangebote in den westdeutschen Ländern SED-Opfern zur Verfügung stehen, hatte 
sich die Bundesbeauftragte, wie schon im letzten Jahresbericht dargestellt, an alle Landesregierungen der
westdeutschen Länder gewandt. Die Rückmeldungen aus den Ländern zeigten auf, dass nur in Niedersachen,
Nordrhein-Westfalen und Hessen explizite Angebote für eine spezifische Beratung der Opfer von SED-Unrecht
bestehen – neben der Beratung, die von Opferverbänden oder -vereinen (zum Teil auch in weiteren Bundesländern) 
organisiert wird. 
Die Gespräche, die die SED-Opferbeauftragte mit Opferverbänden und Betroffenen aus Westdeutschland geführt 
hat, zeigen jedoch wiederkehrend, dass Beratungsbedarf zum Beispiel zu Rehabilitierungsfragen bei novellierten 
Gesetzeslagen, für neu anspruchsberechtigte Opfergruppen, bei Verfahren zur Anerkennung gesundheitlicher
Folgeschäden oder bei der Vermittlung wohnortnaher Angebote psychosozialer Begleitung besteht. Teilweise
wurden Beratungen punktuell auch in Westdeutschland durch die Landesbeauftragten vornehmlich in den
angrenzenden westdeutschen Ländern geleistet. 
Aus Sicht der Bundesbeauftragten bedarf es einer Struktur von Anlaufstellen für SED-Opfer auch in
Westdeutschland. Diese Anlaufstellen sollten in erster Linie eine Lotsenfunktion übernehmen und die Betroffenen an
spezifische Beratungsangebote weitervermitteln. Für diese Anlaufstellen bedarf es aus Sicht der Opferbeauftragten
keiner neu zu schaffenden Einrichtungen. Vielmehr könnten die Beratungsangebote für Opfer von SED-Unrecht an 
bereits bestehende Beratungsnetze in Westdeutschland angebunden werden.
Zu dieser Frage hat die SED-Opferbeauftragte Gespräche mit den konfessionellen Wohlfahrtsverbänden
aufgenommen, da diese bundesweit flächendeckend mit Beratungsangeboten regional verankert sind. Für diesen
Sommer sind weitere Gespräche geplant, um sowohl auszuloten, inwiefern ggf. ausgewählte und bestehende Standorte 
in westdeutschen Bundesländern auch die gezielte Beratung für SED-Opfer anbieten könnten und wie daran
anschließend eine Schulung ausgewählter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser westdeutschen Anlaufstellen
umsetzbar sein könnte. 
3.2 Zwangsausgesiedelte 
In 2022 jährte sich die Aktion „Ungeziefer“23, die erste systematische Umsiedlung tausender Bürgerinnen und 
Bürger aus dem innerdeutschen Grenzgebiet, zum 70. Mal. Am 26. Mai 1952 begann, als unmittelbare Antwort 
auf den Deutschlandvertrag, die Zwangsaussiedlung von ca. 8.300 Personen. Die zweite Aktion, welche den
Namen „Festigung“ trug, fand als Folge des Beginns des Mauerbaus am 13. August 1961 statt. Nach Angaben des 
MfS wurden am 3. Oktober 1961 zeitgleich 920 Personen zusammen mit 2.255 Angehörigen zwangsausgesiedelt. 
Die Opfer von Zwangsaussiedlung mussten innerhalb kürzester Zeit ihre Häuser räumen und wurden oft in
entlegene Orte verbracht, wo sie in Notunterkünften untergebracht oder ihnen oftmals unzumutbare Quartiere
aufgezwungen wurden. Die Betroffenen durften in der DDR nicht offen über ihr Schicksal sprechen und wurden von 
der staatlich gelenkten Presse kriminalisiert und stigmatisiert. Jahrelang wurden die Betroffenen durch die
Staatssicherheit observiert und waren durch eine spezielle Kennzeichnung in den Polizeiakten Reglementierungen
ausgesetzt. 
Der 70. Jahrestag der Grenzschließung und der damit verbundenen Zwangsaussiedlungen war Anlass vieler
Gedenkveranstaltungen. So organisierte die UOKG in Kooperation mit der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt 
zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Magdeburg einen Kongress unter dem Titel „Geraubte Heimat!“. Ziel des 
Kongresses war es, an das Schicksal der Zwangsausgesiedelten zu erinnern und sich gemeinsam mit der SED-
Opferbeauftragten und Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik wie der Vorsitzenden des
Ausschusses für Kultur und Medien Katrin Budde über die Handlungsbedarfe für die Betroffenen auszutauschen. 
Seit über 30 Jahren ringen die Betroffenen um eine besondere Anerkennung ihrer menschrechtsverletzenden
Vertreibung und um einen angemessenen Ausgleich für den Entzug ihres Eigentums. 
In den zurückliegenden Jahren war die Situation der Zwangsausgesiedelten insbesondere auf Initiative der
ostdeutschen Länder Thema in der Bundespolitik. So fasste der Bundesrat auf Initiative der Länder Berlin,
Brandenburg und Thüringen im Oktober 2018 einen Beschluss (vgl. Bundesratsdrucksache 316/18), wonach der Bundesrat 
die Bundesregierung aufforderte zu prüfen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf in Folge möglicher
Gerechtigkeitslücken besteht. Konkret benennt die Entschließung u. a. die Opfer von
Zwangsaussiedlungsmaßnahmen, die in der Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen in einer Weise zu berücksichtigen seien, die deren 
spezifischem Verfolgungsschicksal und den damit verbundenen Schwierigkeiten, einen angemessenen Ausgleich 
für das erlittene Unrecht zu erhalten, gerecht wird. Der Deutsche Bundestag griff mit seinem Beschluss zu „30 
Jahre Friedliche Revolution“ im November 2019 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10613) die Entschließung des 
Bundesrates auf und forderte die Bundesregierung auf, diese zu berücksichtigen. 
Trotz der beschriebenen Beschlüsse des Bundesrates und des Bundestages fanden die Zwangsausgesiedelten bei 
der letzten Novellierung der SED-UnBerG in 2019 keine Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund und mit 
Blick darauf, dass der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Anpassung der
Definition der Opfergruppen vorsieht, hält die SED-Opferbeauftragte es für dringend geboten bei der anstehenden
Novellierung der Rehabilitierungsgesetze die Betroffenengruppe der Zwangsausgesiedelten in Form einer
entsprechenden Würdigung des individuellen Verfolgungsschicksals durch die Formulierung eines gesetzlichen
Anspruchs auf eine Einmalzahlung zu berücksichtigen (siehe 2.1.4 Bedarfe zur Überarbeitung der SED-
Unrechtsbereinigungsgesetze). 
Dadurch, dass sich die Zwangsaussiedlungen nicht auf eine Region beschränkten, sondern es viele Ortschaften an 
der früheren innerdeutschen Grenze betraf, fehlt es an einem zentralen Ort des Gedenkens und Erinnerns. Aus 
Sicht der Opferbeauftragten ist daher die Erinnerung an das Vertreibungsunrecht, sei es durch Informationstafeln 
und Gedenkveranstaltungen in den Kommunen und Regionen von herausgehobener Bedeutung. Auch wenn das 
                                                        
23  Mit der Aktion „Ungeziefer“ startete das MfS der ehemaligen DDR 1952 die Zwangsaussiedlung tausender Bewohnerinnen und
Bewohner des Grenzgebietes.
regionale Gedenken nicht in der Zuständigkeit von Bund und Ländern liegt, sollte das regionale, meist
ehrenamtlich getragene Engagement in der Erinnerungskultur, im Zuge der Überarbeitung des Gedenkstättenkonzeptes 
eine besondere Würdigung erfahren (siehe 5.2 Überarbeitung des Gedenkstättenkonzeptes). 
Wenn auf Grundlage des aktuellen Koalitionsvertrages bei der Ausweisung des europäischen Grünen Bandes 
künftig auch die Erinnerungskultur und das begangene SED-Unrecht berücksichtigt werden sollen24, sollten aus 
Sicht der Bundesbeauftragten neben der Erinnerung an das Grenzregime dabei auch die Zwangsaussiedlungen 
aufgegriffen werden (siehe 5.3 Stärkung von gesamtdeutschen Erinnerungsorten). 
3.3 Betroffene von DDR-Zwangsdoping 
Im letzten Jahresbericht hat die SED-Opferbeauftragte ausführlicher über die Hintergründe des Einsatzes von 
Dopingmitteln im DDR-Leistungsportsystem berichtet. 
Die Verabreichung von Dopingpräparaten hatte oftmals langfristige und gravierende Gesundheitsschäden für die 
Betroffenen zur Folge. Viele der Opfer leiden heute unter physischen und psychischen Erkrankungen. 
Im Rahmen des vom Bund geförderten Verbundprojektes „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ 
setzen sich aktuell zwei Teilprojekte der Universitätsmedizin Rostock mit dem Thema Leistungssport in der DDR 
auseinander. In der Studie „Dopingopfer in der DDR“ sollen die seelischen und körperlichen Langzeitfolgen des 
Dopings und der Trainingsbedingungen im DDR-Leistungssport untersucht werden. Parallel hierzu beleuchtet die 
Studie „Erfahrungen von Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern in der DDR“ die Identitätsentwicklung 
ehemaliger Athleten und Athletinnen, die in der DDR in einer olympischen Disziplin an einer Kinder- und
Jugendsportschule bzw. mindestens an einem Trainingszentrum aktiv trainiert haben. Die Ergebnisse der beiden 
Studien sollen die Sensibilisierung für das Thema fördern und gleichzeitig die weitreichenden Auswirkungen des 
Dopings aufzeigen.25 Gleichzeitig sollen sie in Beratungs- und Behandlungsangebote für Betroffene einfließen. 
Erste Ergebnisse aus beiden Studien zeigen auf, dass hierzu ein noch weitergehender Forschungsbedarf besteht. 
Mit Blick darauf, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) wiederkehrend Forschung zu 
dopingbezogenen Themen wie an der Sporthochschule Köln fördert und gleichzeitig auch Forschung zur SED-
Diktatur wie im Bereich der Zwangsadoption finanziell unterstützt, würde es die SED-Opferbeauftragte begrüßen, 
wenn das BMI für eine Unterstützung weiterer Forschung zu den Folgen des DDR-Zwangsdopingsystems
gewonnen werden könnte. 
Gleichzeitig besteht zur Verbesserung der Situation der von Zwangsdoping Betroffenen auch gesetzgeberischer 
Handlungsbedarf, da viele der Dopingopfer bei ihrem Versuch der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung
scheitern. Während in manchen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern Doping-Opfern die Rehabilitierung 
zuerkannt wurde, scheiterten gleichzeitig Betroffene in Brandenburg und Sachsen-Anhalt bei ihrem Versuch der 
Rehabilitierung. Um hier von Seiten des Gesetzgebers für Klarheit zu sorgen, wirbt die SED-Opferbeauftragte 
dafür, die Betroffenen von DDR-Zwangsdoping zukünftig namentlich als Opfergruppe im Gesetz zu nennen 
(siehe 2.1.4 Bedarfe zur Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze). Die SED-Opferbeauftragte stützt 
sich hierbei u. a. auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 
2020, welches das Zwangsdoping als einen rechtsstaatlichen Willkürakt im Sinne des VwRehaG einordnet.26 
Neben der Verbesserung der Rehabilitierungsmöglichkeiten ist aus Sicht der SED-Opferbeauftragten die
dauerhafte Sicherung von Beratungsangeboten für die Betroffenen notwendig. Beratung und Unterstützung leisten seit 
vielen Jahren insbesondere die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur und die Doping-Opfer-Hilfe (DOH) in Berlin. Die Beratungsstelle der DOH wird neben dem Deutschen 
Olympischen Sportbund durch das BMI gefördert. Die Förderung der DOH ist im Gegensatz zu den meisten 
anderen Einrichtungen allerdings nur einjährig. Dieser kurze Bewilligungszeitraum ist für den Prozess der
Beratung und Begleitung von Betroffenen kontraproduktiv. Hier wäre aus Sicht der SED-Opferbeauftragten die
Umstellung auf eine mehrjährige Finanzierung sinnvoll, um so die Beratung von Dopingopfern dauerhaft zu sichern 
und eine kontinuierliche Begleitung der Betroffenen zu ermöglichen. 
                                                        
24  Vgl. Koalitionsvertrag 2021-2035 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den 
Freien Demokraten (FDP) (2021): 37. 
25  Vgl. Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Rostock (2023). 
26  Vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD) (2022).
3.4 Betroffene von repressiven Formen der DDR-Heimerziehung 
Rund 500.000 Kinder und Jugendliche waren von 1949 bis 1989 in Kinderheimen der DDR untergebracht, 
135.000 von ihnen in sogenannten Spezialheimen, weitere ca. 3500 in Sonderheimen.27 
Das Heimsystem der DDR unterschied zwei Arten von Heimen. Normalheime, zu denen Normalkinderheime und 
Jugendwohnheime zählten und bei denen der Fürsorgeaspekt im Vordergrund stand. Daneben gab es die
Spezialheime, zu denen Spezialkinderheime, Durchgangsheime und Jugendwerkhöfe zählten und die der Umerziehung 
von Kindern und Jugendlichen zu sogenannten sozialistischen Persönlichkeiten dienten. Eine Sonderrolle nahmen 
hier das Kombinat Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie sowie der
Geschlossene Jugendwerkhof Torgau ein, die direkt dem Ministerium für Volksbildung unterstellt waren. 28 
Viele der ehemaligen Heimkinder leiden bis heute unter den Folgen ihrer Heimunterbringung und der dort oftmals 
erlebten physischen und psychischen Gewalt. Physische Gewalt äußerte sich beispielsweise durch Schläge von 
Erzieherinnen und Erziehern sowie von Gruppenmitgliedern, durch Sport und Arbeit bis zur Erschöpfung als 
Strafmaßnahme, durch Essensentzug, sexuelle Gewalt und Isolation in Arrestzellen. Psychische Gewalt zeigte 
sich etwa durch entwürdigenden Verlust der Intimsphäre, Demütigungen vor der Gruppe, Entzug von
Besuchserlaubnissen und Fehlinformationen über ihre Herkunftsfamilien. Infolge dieser traumatisierenden Erlebnisse haben 
viele ehemalige Heimkinder Bindungs- und Verlustängste, Autoritätsangst, mangelnde Konfliktfähigkeit und 
mangelndes Selbstwertgefühl entwickelt.29 Zudem leiden sie unter Folgeerscheinungen wie PTBS,
Angstzuständen, Panikattacken, sozialer Isolierung und entwickeln massive Vermeidungstendenzen durch Angst vor
Flashbacks und Negativerinnerungen.30 
Das Schicksal der ehemaligen Heimkinder liegt der SED-Opferbeauftragten besonders am Herzen, da diese
Betroffenengruppe über lange Zeiträume keine Wahrnehmung in der breiteren Öffentlichkeit fand. Zudem erleben 
die Betroffenen immer wieder auch heute noch Stigmatisierung und der politisch-motivierte Hintergrund ihrer 
Heimunterbringung wird in Frage gestellt. 
Die Bundesbeauftragte hat bereits im Juni 2022 gemeinsam mit der sächsischen Bundestagsabgeordneten
Christiane Schenderlein anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau 
die Gedenkstätte in Torgau besucht und mit vielen ehemaligen Heimkindern gesprochen. Im Dezember 2022 hat 
sich die SED-Opferbeauftragte bei einem gemeinsamen Besuch mit dem sächsischen Bundestagsabgeordneten 
Philipp Hartewig in seinem Wahlkreis auf Schloss Sachsenburg in Frankenberg/Sa. über die Forschungen zum 
Jugendwerkhof Schloss Sachsenburg und die Pläne zur Errichtung eines Demokratie-, Bildungs-, Forschungs- 
und Kulturortes informiert. Dass dieser Ort über Jahre auch als Jugendwerkhof genutzt wurde, ist vielen
Bürgerinnen und Bürgern in der Region unbekannt. 
Gemeinsam mit der Bundesaußenministerin und Brandenburger Bundestagsabgeordneten Annalena Baerbock 
und der Brandenburger Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur Dr. Maria 
Nooke hat die Bundesbeauftragte im Januar 2023 das ehemalige Kindergefängnis Bad Freienwalde besucht und 
sich mit ehemaligen Insassinnen und Insassen insbesondere über die gesundheitlichen Folgeschäden der
Heimerziehung ausgetauscht. 
In vielen Gesprächen und Briefen haben Betroffene der Bundesbeauftragten von traumatisierenden Erlebnissen, 
den bis heute andauernden gesundheitlichen Folgen und ihren Bemühungen um Rehabilitierung und
Unterstützung berichtet. Einige Betroffene stellten dar, dass sie nicht rechtzeitig vom Fonds „Heimerziehung in der DDR 
in den Jahren 1949 bis 1990“ erfahren haben und die von den in den Ländern eingerichteten Anlauf- und
Beratungsstellen angebotene persönliche Beratung, therapeutische Unterstützung und materielle Hilfe nicht in
Anspruch nehmen konnten. Anträge auf konkrete Leistungen konnten bis Mitte 2016 eingereicht werden, 2018 lief 
der Fonds aus. Die Landesbeauftragten werten in ihren Berichten an die jeweiligen Landesparlamente die Arbeit 
des Fonds als positiv und als Wertschätzung für die Betroffenen. 
                                                        
27  Vgl. Censebrunn-Benz, Angelika (2017). 
28  Vgl. Laudien, Karsten; Dreier-Horning, Anke (Hrsg.) (2021). 
29  Vgl. ebd.: 197f. 
30  Vgl. Martensen, Marie Pauline; Gahleitner, Silke Birgitta (2019).
Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung der SED-UnBerG 2019 durch den neu formulierten § 10 Absatz 3 des 
StrRehaG Erleichterungen für die Rehabilitierung von Heimkindern eingeführt. Zugunsten von Betroffenen, die 
in ein Spezialheim oder eine vergleichbare Einrichtung, in der eine zwangsweise Umerziehung erfolgte,
eingewiesen worden sind, wird ebenso wie für Kinder, deren Eltern aus politischen Gründen inhaftiert wurden,
vermutet, dass die Heimeinweisung der politischen Verfolgung oder sachfremden Gründen diente, was notwendige
Voraussetzung für einen erfolgreichen Rehabilitierungsantrag ist (siehe 2.1.1 Entwicklung der Gesetzgebung zur 
Rehabilitierung und Unterstützung der Opfer von politischer Gewalt in der DDR). Die strafrechtliche
Rehabilitierung ist deswegen besonders wichtig, da sie die Voraussetzung für Entschädigungs- und Versorgungsleistungen 
ist. 
Die Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden bleibt jedoch auch für ehemalige Heimkinder schwierig. 
Der Nachweis der Kausalität, insbesondere zwischen dem heutigen Gesundheitsschaden und der
traumatisierenden Heimunterbringung, ist häufig nicht eindeutig zu erbringen. Auch kommt es vor, dass der Ursprung der
Gesundheitsschädigung in der Herkunftsfamilie gesehen wird oder Ämter, Gutachterinnen und Gutachter den
repressiven Charakter der jeweiligen Heimunterbringung in ihren Entscheidungen und Stellungnahmen nicht
ausreichend berücksichtigen (siehe 2.2.1 Gesundheitliche Situation der Opfer). Ebenso wird von Beratungsstellen 
und Betroffenen wiederkehrend von einem unkritischen Umgang mit Akten aus der DDR-Jugendhilfe berichtet. 
Das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung an der Evangelischen Hochschule Berlin (DIH) hat in den 
letzten Jahren mehrere Forschungsprojekte zum Jugendhilfesystem der DDR durchgeführt und die Ergebnisse im 
Internet veröffentlicht. Hierzu gehören der auf die Heimunterbringung fokussierte Archivatlas Ostdeutschland, 
der Einrichtungsatlas Behindertenhilfe und der Archivatlas Jugendhilfe der DDR.31 Auf diese Arbeit kann in den 
kommenden Jahren aufgebaut werden. 
In der Forschung haben sich zuletzt mehrere Forschungsverbünde und -projekte mit dem Heimerziehungssystem 
der DDR befasst. Der Forschungsverbund „TESTIMONY – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung 
und Aufarbeitung“, einer der 14 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten
Forschungsverbünde, hat sich in vier Teilprojekten mit verschiedenen Aspekten von DDR-Heimerfahrungen und 
ihren Folgen auseinandergesetzt. Der Forschungsverbund hat seine Ergebnisse auf einer Fachtagung mit
Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sowie Fachpublikum diskutiert und in der sogenannten Leipziger Erklärung
zusammengefasst. Diese wurde im März 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Wesentlichen bestätigen die Ergebnisse, 
dass die DDR-Heimerfahrungen für die Menschen ein umfassendes Spektrum an psychischen, physischen,
sozioökonomischen und sozialen Folgen nach sich zogen, die zum Teil bis heute bestehen. Der Forschungsverbund 
zog folgendes Fazit: „Es bedarf vielfältiger professioneller und selbsthilfeorientierter
Unterstützungsmöglichkeiten und Fachkräfteschulungen, die für die Situation der Menschen mit DDR-Heimerfahrungen sensibilisieren, 
Wissen vermitteln und alternative Bewältigungswege ermöglichen. Die Aufarbeitung von Erfahrungen in DDR-
Kinderheimen und Jugendwerkhöfen kann mit Ende eines Projekts nicht abgeschlossen sein. Es braucht einen 
wertschätzenden Umgang mit den Menschen mit DDR-Heimerfahrungen in der Öffentlichkeit, einer proaktiven 
Aufarbeitungspolitik mit aufrichtigen Gesten der Anerkennung, die die Menschen mit DDR-Heimerfahrungen 
partizipativ in die Konzeptgestaltung einbezieht und vielfältiger professioneller und selbsthilfeorientierter
Unterstützungsmöglichkeiten“32 (siehe 6.1 Fortsetzung der Forschungsförderung des Bundes zum SED-Unrecht). 
Das ebenfalls vom BMBF geförderte Verbundforschungsprojekt „Heimerziehung in Spezialheimen der DDR- 
eine pädagogisch-rekonstruktive Studie zum DDR-Erziehungssystem und dessen Bewältigung“ der
Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau und der Technischen Universität Dresden hatte die Erforschung der 
Heimerziehung in der DDR und hier insbesondere die Biografien der betroffenen Kinder und Jugendlichen in den 
so genannten Spezialheimen sowie der erzieherischen Kompetenzen und Ausbildung des Personals zum Ziel. 
Dabei sollte eine nachhaltige Verankerung von Wissensbeständen zur DDR-Heimerziehung in Forschung und 
Lehre erfolgen33 (siehe 6.1 Fortsetzung der Forschungsförderung des Bundes zum SED-Unrecht). 
Neben diesen beiden abgeschlossenen Forschungsprojekten wertet das Hannah-Ahrendt-Institut für
Totalitarismusforschung an der Technischen Universität Dresden im Forschungsprojekt „Beschlussregister“, welches durch 
das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg gefördert wird, Aktenbestände der
Jugendhilfe Potsdam, insbesondere die vollständigen Beschlussregister des Jugendhilfeausschusses, aus. Ziel des 
                                                        
31  Vgl. Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung (2023). 
32  TESTIMONY – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung (2023): 1. 
33  Vgl. Technische Universität Dresden (2023).
Projektes ist es, die Informationen des Aktenbestandes in einer anonymisierten Datenbank zu erfassen und 
Schwerpunkte ausfindig zu machen, welche einen breiten Fundus für die weitere Forschung bieten. Die
Ergebnisse dieses Projekts werden noch in diesem Jahr erwartet.34 
In einem weiteren Projekt hat die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau die Wanderausstellung 
„Blackbox Heimerziehung“ konzipiert und in einem umgebauten Seecontainer mit Ausstellungsflächen im Innen- 
und Außenbereich realisiert. Die Ausstellung beleuchtet die ideologischen Hintergründe sozialistischer
Umerziehung und innere Funktionsweise des DDR-Heimsystems und bringt die Geschichte der repressiven Erziehung in 
den Spezialheimen der DDR zurück an die historischen Orte ehemaliger Umerziehungseinrichtungen.35 Die 
„Blackbox“ wird am jeweiligen Standort um weitere Tafeln ergänzt, die entsprechende Jugendhilfeeinrichtungen 
aus der Region portraitieren. Gemeinsam mit der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Yvonne Magwas 
besuchte die SED-Opferbeauftragte im Rahmen eines Wahlkreisbesuches die „Blackbox Heimerziehung“ in 
Plauen. 
Neben der Rehabilitierung und der öffentlichen Wahrnehmung und Anerkennung des erlittenen Unrechts sind für 
viele ehemalige Heimkinder die individuelle Schicksalsklärung, der Austausch untereinander oder die
Unterstützung im Alltag besonders wichtig. Hierbei leisten die Beratungsstellen der Landesbeauftragten,
Selbsthilfegruppen und Betroffeneninitiativen wertvolle Arbeit. Besonders hervorzuheben ist hier die Arbeit der
Selbsthilfegruppe „Verbogene Seelen“ in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau und „Unser Haus – Projekt 
für und von Menschen mit Heimerfahrung“ in Berlin, die sich beide speziell für ehemalige Heimkinder
engagieren. Die SED-Opferbeauftragte setzt sich dafür ein, dass gerade solche Institutionen dauerhaft finanziert und mit 
Stellen ausgestattet werden, damit sie langfristig planen können und nicht auf jährliche Förderanträge angewiesen 
sind. 
3.5 Opfer von Zwangsadoption und politisch motiviertem Kindsentzug in der DDR 
Bereits in ihrem Jahresbericht 2022 an den Deutschen Bundestag hat die SED-Opferbeauftragte die Initiativen 
des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung zur Aufarbeitung des politisch motivierten Kindesentzuges 
in der DDR skizziert und die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgestellt. Das Zentrum für
Zeithistorische Forschung Potsdam hatte in einer Vorstudie36 umfänglichen weiteren Forschungsbedarf festgestellt, um 
sowohl weitere Einzelfälle aufzuklären als auch mögliche Strukturen zum Einsatz des Mittels der Zwangsadoption 
als Instrument politischer Repression offenzulegen. 
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das Forschungsprojekt inzwischen zur Erforschung 
politisch motivierter Zwangsadoptionen in der DDR an das Deutsche Institut für Heimerziehungsforschung (DIH) 
vergeben. Es ist auf drei Jahre angelegt und wird mit rund einer Million Euro aus dem Bundeshaushalt gefördert. 
Das Projektteam hat zum 1. Juli 2022 seine Arbeit aufgenommen. 
Das Forschungsteam ist interdisziplinär zusammengesetzt. Es besteht u. a. aus Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern aus den Bereichen Sozialethik, Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Psychologie und 
Medizingeschichte unterschiedlicher Universitäten und Institute. Ziel des Forschungsprojektes ist es, die
Umstände von Zwangsadoptionen aufzuarbeiten und die verschiedenen Definitionen des Begriffs der
Zwangsadoption noch einmal zu diskutieren, unter Berücksichtigung neuer Quellen zu überprüfen und im Fokus verschiedener 
Wissenschaftsdisziplinen zu entfalten. Dabei wird insbesondere der Zusammenhang zwischen politischer Haft, 
Ausreise oder anderweitiger politisch motivierter Repression gegenüber den leiblichen Eltern untersucht. Neben 
Recherchen in einschlägigen Archivbeständen plant das DIH u. a. auch die Entwicklung eines eigenen
Zeitzeugenportals in Form einer Internetseite. Ein entsprechender Zeitzeugenaufruf wurde bereits gestartet. 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt den Start des Forschungsprojektes und steht in engem Austausch mit der
Projektleitung. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Bundestag – um diese Forschung zu ermöglichen – 
eine entsprechende Gesetzesänderung zur Erleichterung des Aktenzugangs vorgenommen hat, hofft die SED-
Opferbeauftragte, dass die aktuell mitunter bestehenden datenschutzrechtlichen Bedenken einzelner Behörden 
beim Aktenzugang zügig ausgeräumt werden können und bedankt sich beim BMI für die diesbezüglichen
Bemühungen. 
                                                        
34  Vgl. Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der Technischen Universität Dresden (HAIT) (2023). 
35  Vgl. Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau (2023). 
36  Vgl. Lindenberger, Thomas u. a. (2018).
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten ist es gerade für die Betroffenen wichtig, dass mögliche Strukturen, die zu 
Zwangsadoptionen geführt haben, offengelegt werden und hier Klarheit geschaffen wird. Die
Forschungsergebnisse werden zeigen, ob weiterer Handlungsbedarf auch mit Blick auf mögliche Gesetzesänderungen besteht und 
welche weiteren Maßnahmen für die Unterstützung der Betroffenen notwendig sind. 
Auch in diesem Jahr haben sich einzelne Betroffene an die SED-Opferbeauftragte gewandt, die auf der Suche 
nach ihren Kindern bzw. Geschwistern sind. Die Betroffenen äußerten die Vermutung, dass ihr Kind nicht, wie 
ihnen gegenüber erklärt wurde, bei der Geburt verstorben, sondern von staatlichen Institutionen weggenommen 
und an linientreue Eltern abgegeben oder gegen Devisen in den Westen verkauft worden sei. Die betroffenen 
Familien leiden bis heute unter dem Trauma des frühen Kindesverlustes. Sie suchen nach Möglichkeiten, das 
Schicksal und die aus ihrer Sicht ungeklärten Umständen des Verbleibs ihres Kindes aufzuklären. 
Die SED-Opferbeauftragte sieht die Betroffenheit der Familien und die Herausforderungen im Umgang mit dem 
Verlust eines nahen Angehörigen. Gleichzeitig ist es der Bundesbeauftragten wichtig, dass sich insbesondere
öffentliche Stellen im Umgang mit diesem Thema auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. 
Die Bundesbeauftragte begrüßt daher besonders das aktuell laufende Forschungsprojekt an der Universität
Magdeburg zum Umgang mit Fehl- und Frühgeburten und Säuglingstod im Zeitraum 1959 bis 1989/90. In die
Untersuchung werden insbesondere die Akten der Pädopathologie an der Medizinischen Akademie Magdeburg mit 
einbezogen. Zudem wird das Gespräch mit Betroffenen, Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen gesucht. 
Erste Eindrücke aus dem Forschungsprojekt zeigen, dass von den Betroffenen mehrheitlich die fehlende
Transparenz über den Verbleib des Neugeborenen, die mangelnde Information und vor allen Dingen die fehlende
Möglichkeit des Abschiednehmens als Hauptverunsicherungsgründe genannt werden. Aus Sicht der SED-
Opferbeauftragten können die Forschungsergebnisse, die demnächst veröffentlicht werden sollen, Grundlage für eine weitere 
Befassung mit diesem Thema bieten. 
Aus Sicht der Bundesbeauftragten brauchen Betroffene, die ihr Kind unter ungeklärten Umständen verloren
haben, nicht nur Schicksalsaufklärung und einen Ort für die Trauer, sondern unbedingt Begleitung und
Unterstützung im Umgang mit dem schmerzhaften Verlust ihres Kindes. Die SED-Opferbeauftragte hat sich daher auch an 
den Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister (VEID) gewandt. Der Bundesverband zeigt sich 
sehr offen und hat in der Vergangenheit auch schon betroffene Familien unterstützt. Gemeinsam mit dem VEID 
wird die Bundesbeauftragte weitere Unterstützungsmöglichkeiten prüfen, damit unabhängig von den teils
kontrovers diskutierten Fragen der Schicksalsklärung, die Betroffenen in ihrer Rolle als Eltern, die einen tiefgreifenden 
Verlust erlebt haben, Annahme und Unterstützung erfahren. 
3.6 Benachteiligte im heutigen Rentenrecht 
Für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR galt bis 1992 in der Bundesrepublik das Fremdrentengesetz (FRG). 
Demnach wurde die in der DDR geleistete Arbeit der Betroffenen als in der Bundesrepublik erbrachte Leistung 
eingestuft. So erhielten Flüchtlinge, freigekaufte Häftlinge und Ausgereiste bei ihrer Ankunft in der
Bundesrepublik den vom Bundesministerium des Innern (BMI) herausgegebenen „Wegweiser für Flüchtlinge und
Übersiedler aus der DDR“. In dieser Handreichung wurde ihnen von offizieller Seite dargestellt, dass sie in das
westdeutsche Rentensystem integriert werden. Auf diese Informationen haben die Betroffenen über Jahrzehnte gebaut 
und u. a. ihr wirtschaftliches Handeln darauf ausgelegt. 
Zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung nach der
Wiedervereinigung trat 1992 das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) in Kraft. Seitdem fließen in der DDR zurückgelegte Zeiten 
einheitlich gemäß § 256a des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch (SGB VI) nach dem dort versicherten Verdienst 
in die Rentenberechnung ein. Dies gilt nach derzeitiger Anwendungspraxis auch für Übersiedler und Flüchtlinge, 
obwohl diese zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland keine im Beitrittsgebiet
begründeten rentenrechtlichen Rechtspositionen mehr inne hatten, da sämtliche Anwartschaften und Ansprüche, die 
sie in den Alterssicherungssystemen der DDR erworben hatten, mit der Ausreise oder Flucht erloschen waren. 
Dies führt im Ergebnis zu teils erheblichen Renteneinbußen, vor allem wenn die Betroffenen von der in der DDR 
bestehenden Möglichkeit, Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) zu zahlen, keinen Gebrauch 
machen konnten. Nur die Personen, die beim damaligen Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zu den rentennahen 
Jahrgängen (Geburtsjahrgänge vor 1937) gehörten, werden weiterhin von der Deutschen Rentenversicherung bei 
der Rentenberechnung nach dem FRG berücksichtigt (vgl. § 259a SGB VI).
Da der erste betroffene Jahrgang die Regelaltersgrenze im Jahre 2002 vollendete, gingen Beschwerden der
Betroffenen gegen das nunmehr seit 1992 angewandte Recht erst Jahre nach der Einführung des RÜG ein. Seit dieser 
Zeit beschäftigen sich nicht nur Gerichte, sondern auch die Politik immer wieder mit dem Thema, ohne bisher 
eine für die Betroffenen befriedigende Lösung gefunden zu haben. Die Betroffenen und Betroffenenvertretungen 
reichten in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Petitionen beim Deutschen Bundestag ein. Die zuletzt
eingereichte Petition vom März 201837 befindet sich aktuell im Beratungsprozess. Dies hat die SED-Opferbeauftragte 
zum Anlass genommen, sich mit einer eigenen Stellungnahme in den Beratungsprozess im Petitionsausschuss 
einzubringen. In ihrer Stellungnahme38 betrachtet die Bundesbeauftragte die wichtigsten Entwicklungen in
Zusammenhang mit dem RÜG, die Folgen für die Betroffenen, den Standpunkt der Gerichte, die bisherigen Eingaben 
beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Stellungnahmen der Bundesregierung, Ausarbeitungen der 
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages und aktuelle Einschätzungen aus der Rechtswissenschaft. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten bedarf es, insbesondere mit Blick auf neuere Einschätzungen aus der 
Rechtswissenschaft, einer Neubewertung der bisherigen Praxis. 
Die Bundesbeauftragte empfiehlt daher die Fragen der Benachteiligungen im Rentenrecht für Übersiedler und 
Flüchtlinge in einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses zu betrachten und daraus abgeleitet
unterschiedliche gesetzliche und untergesetzliche Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Gemeinsam mit den
Berichterstatterinnen und Berichterstattern der Fraktionen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
tauschte sich die Opferbeauftragte im Mai 2023 zur Situation der Betroffenen aus. In Folge prüfen die
Abgeordneten, welcher Weg im Umgang mit Anliegen der Betroffenen gewählt wird. 
3.7 Opfer von sexuellem Missbrauch in der DDR 
Fragen des sexuellen Missbrauchs in und außerhalb von Institutionen waren in der DDR, aber auch nach der 
Wiedervereinigung über viele Jahre tabuisiert und es erfolgte keine öffentliche Auseinandersetzung mit diesem 
Thema. 
Der Wasserspringer Jan Hempel ist im letzten Jahr in einer ARD-Dokumentation mit Vorwürfen des sexuellen 
Missbrauchs im Sport an die Öffentlichkeit gegangen. Im Februar dieses Jahres wurde eine Studie zu sexuellem 
Missbrauch an Minderjährigen in der katholischen Kirche in Mecklenburg zwischen 1946 und 198939 vorgestellt. 
Im Forschungsverbund „ForuM – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen
Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“ werden derzeit evangelische
Strukturen und systemische Bedingungen, die (sexualisierte) Gewalt und Machtmissbrauch begünstigen, analysiert. Das 
Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens hat eine Ansprech- und Meldestelle für Fälle sexualisierter 
Gewalt40 eingerichtet. All diese Berichte zeigen, wie wichtig die Aufarbeitung dieses Themas für die Betroffenen 
heute ist und dass hier dringend weiterer Aufklärungsbedarf besteht. 
Seit vielen Jahren setzen sich die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und 
viele weitere Organisationen mit ihrer wichtigen Arbeit für die Betroffenen ein. So hat die Unabhängige
Kommission einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Untersuchung des sexuellen Missbrauchs in Institutionen und 
Familien in der DDR gelegt. Die Berichte von Betroffenen zeigten, dass Missbrauch häufig in Kinderheimen und 
Jugendwerkhöfen, aber beispielsweise auch in den geschlossenen Venerologischen Stationen stattfand (siehe 3.8 
Betroffene von Medizinunrecht in der DDR). Die Kommission hat die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof 
Torgau besucht und in Leipzig ein öffentliches Hearing „Sexueller Kindesmissbrauch in der DDR“ durchgeführt. 
Sie hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein
Forschungsprojekt „Wege zu mehr Gerechtigkeit nach sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend“41 initiiert. Aktuell sind 
regionale Fachgespräche mit verschiedenen Schwerpunkten geplant. Ein erstes Fachgespräch „Sexueller
Kindesmissbrauch in der DDR – Fokus Sport“, gemeinsam organisiert mit der Landesbeauftragten in Mecklenburg-
Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, hat bereits stattgefunden. 
                                                        
37  Vgl. Deutscher Bundestag (2018); vgl. UOKG; Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V.; Interessensgemeinschaft der ehemaligen 
Flüchtlinge e. V. (2018). 
38  Vgl. Deutscher Bundestag (2022 f). 
39  Vgl. Rinser, Laura; Streb, Judith; Dudeck, Manuela (2023). 
40  Vgl. Evangelisch-Lutherischer Kirchenbezirk Chemnitz (2023). 
41  Vgl. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Hrsg.) (2023).
Die SED-Opferbeauftragte steht in engem Kontakt mit der Unabhängigen Kommission. Sie unterstützt die
Empfehlungen der Kommission42, die sich für die Schaffung von mehr bedarfsgerechten Therapieangeboten für
Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend, einen gesicherten Zugang zu ambulanten und stationären 
Angeboten, eine dauerhafte finanzielle Unterstützung von Betroffeneninitiativen und Selbsthilfegruppen wie der 
Selbsthilfegruppe „Verbogene Seelen“ in der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau und für einen 
vereinfachten und kostenfreien Zugang zu den sie selbst betreffenden Akten für die Betroffenen ausgesprochen 
hat. 
In ihrer Funktion als Ombudsperson für die Opfer der SED-Diktatur wenden sich regelmäßig auch Betroffene von 
sexueller Gewalt in der DDR an die SED-Opferbeauftragte. 
Opfer von Gewalttaten, zu denen auch sexueller Missbrauch zählt, haben Anspruch auf Leistungen nach dem 
Opferentschädigungsgesetz (OEG). 
Für Gewalttaten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gilt dieses Gesetz grundsätzlich nur, wenn diese nach dem 
2. Oktober 1990 begangen worden sind. Betroffene haben lediglich die Möglichkeit, über eine Härteregelung 
Leistungen zu erhalten. Dies ist jedoch an hohe Anforderungen geknüpft. Im Ergebnis bedeutet dies, dass eine 
Person, die etwa im Jahr 1982 in Dresden Opfer eines Missbrauchs wurde – anders als eine Person, die zur
gleichen Zeit etwa in Hamburg Missbrauchsopfer geworden ist – nur unter erschwerten Bedingungen Ansprüche 
geltend machen kann. 
Auch mit dem Inkrafttreten des SGB XIV sind keine Verbesserungen für diese Opfergruppe vorgesehen. Die 
SED-Opferbeauftragte hat daher das Anliegen der Betroffenen aufgegriffen und ist mit der Bitte, sich für die 
Beendigung dieser Ungleichbehandlung einzusetzen, an das BMFSFJ herangetreten. Das BMFSFJ sieht die
besondere Situation der Betroffenen und betrachtet den in 2013 eingerichteten Fonds „Sexueller Missbrauch“ als 
geeignetes Instrument zur Unterstützung der Betroffenen. Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten bedarf es über 
den Fonds hinaus, der eine wichtige Unterstützung für die Betroffenen darstellt, einer Gleichstellung der
Betroffenen aus Ost- und Westdeutschland im Gesetz. 
3.8 Betroffene von Medizinunrecht in der DDR 
Die Wirkungsweisen der SED-Diktatur zeigen sich nicht nur bezogen auf staatliche Stellen wie die
Staatssicherheit oder die Volkspolizei, sondern auch im Hinblick auf das Gesundheitswesen der DDR. Immer wieder wenden 
sich Betroffene an die SED-Opferbeauftragte, die von medizinischen Versuchen in der DDR berichten und bis 
heute um weitere Aufklärung und eine Anerkennung des erlittenen Unrechts kämpfen. So berichtete eine
Betroffene der Bundesbeauftragten davon, dass sie während ihrer Schwangerschaft unwissentlich an einer
Doppelblindstudie zu dem Medikament Cerutil teilgenommen habe, wodurch ihr Kind gesundheitliche Schäden erlitten 
habe. 
Darüber hinaus berichten Betroffene auch wiederholt davon, dass es ihnen nicht gelingt, Einsicht in DDR-
Krankenhausakten zu nehmen, um genauere Informationen zu dem an ihnen begangenen Unrecht zu erhalten. Häufig 
besteht Unklarheit darüber, welche Akten über 30 Jahre nach Ende der DDR noch vorhanden sind, an welchen 
Stellen diese aufbewahrt werden und welche Zugangsvoraussetzungen bestehen. Hierbei kommt insbesondere 
auch zum Tragen, dass viele frühere Einrichtungen des DDR-Gesundheitssystems sich mittlerweile in privater 
Hand befinden. 
Ein besonders eindrückliches Beispiel für das Wirken der SED-Diktatur im Gesundheitswesen sind die
geschlossenen Venerologischen Stationen, die in der DDR zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten eingerichtet
waren. In diese Stationen wurden Frauen und Mädchen ab dem zwölften Lebensjahr zwangseingewiesen, wenn bei 
ihnen der Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit bestand. Selten jedoch erfolgte die Einweisung aus
medizinischen Gründen, vielmehr dienten die Stationen als staatliches Repressionsinstrument. So wurden etwa zwei Drittel 
der Zwangseinweisungen mit dem Verdacht auf „Herumtreiberei“ oder „Arbeitsbummelei“ begründet,
wohingegen eine medizinische Indikation für die Einweisungen oft gar nicht vorlag. Die durchschnittliche
Aufenthaltsdauer lag bei vier bis sechs Wochen, konnte aber auch bis zu zwölf Wochen betragen. Während ihres Aufenthalts 
sollten die eingewiesenen Frauen und Mädchen zu sogenannten sozialistischen Persönlichkeiten erzogen werden 
und mussten sich innerhalb der Stationen in ein hierarchisches Unterdrückungssystem einordnen. Gegen deren 
                                                        
42  Vgl. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Hrsg.) (2019): 149.
Willen wurden täglich gynäkologische Untersuchungen in einer degradierenden Form vorgenommen und
Behandlungen angeordnet, für die gar keine medizinische Notwendigkeit bestand. Die betroffenen Frauen und
Mädchen, die in eine geschlossene Venerologische Station in der DDR eingewiesen wurden und dort eine
menschenunwürdige Behandlung und traumatisierende gynäkologische Untersuchungen erleiden mussten, kämpfen bis 
heute mit den körperlichen und psychischen Spätfolgen.43 
Um Devisen zu erwirtschaften, wurden von der DDR bis zur Wiedervereinigung Blutplasmaspenden an das 
nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet verkauft, obwohl auch in der DDR die Verfügbarkeit von Blutplasma
begrenzt war. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass auch Unternehmen aus Westdeutschland an dem 
Blutplasmahandel beteiligt waren und davon profitierten. Die Bevölkerung wurde über den Blutexport nicht
informiert, da die Verantwortlichen „Unverständnis“ befürchteten. Vollständig geheim halten ließ sich der Handel 
allerdings nicht.44 Zudem legen Forschungen nahe, dass in den Gefängnissen Gräfentonna und Waldheim im
Zeitraum 1984-1985 Häftlingen gegen ihren Willen Blut abgenommen wurde, wodurch sie vom SED-Regime zum 
bloßen Objekt staatlichen Handelns degradiert worden sind.45 
Eine Betroffenengruppe, über die auch häufiger in den Medien berichtet wurde, sind die Geschädigten der Anti-
D-Immunprophylaxe. In der DDR war die Anti-D-Immunprophylaxe, die dazu diente, bei Rhesus-negativen 
Schwangeren eine passive Immunisierung zu erzielen und so Komplikationen bei Folgeschwangerschaften zu 
vermeiden, rechtlich vorgeschrieben. Im Zeitraum zwischen 1978 und 1979 kam es zur schuldhaften Verwendung 
von ungefähr 6.800 mit dem Hepatitis-C-Virus verseuchten Ampullen, was zwangsläufig dazu führte, dass
mehrere tausend Frauen mit dem Virus infiziert wurden und teils schwer erkrankten. Die vorsätzliche
Arzneimittelstraftat wurde 1979 in einem geheimen Prozess verfolgt. Betroffene und Öffentlichkeit wurden nicht informiert. 
Während also dieser Skandal in der ehemaligen DDR weitgehend vertuscht wurde, wurden die infizierten Frauen 
oft über mehrere Wochen hinweg in Quarantäne isoliert und vielfach medizinischen Kontrollen unterzogen, ohne 
über die Hintergründe aufgeklärt zu werden. 
Bis heute leiden die Anti-D-Prophylaxe-Geschädigten unter den gesundheitlichen Folgeschäden der Hepatitis-C-
Erkrankung und den Nebenwirkungen von Behandlungsmaßnahmen gegen die durch die Anti-D-Prophylaxe
hervorgerufene Krankheit. Neben der körperlichen Beeinträchtigung kämpfen die Betroffenen insbesondere auch mit 
psychischen Belastungen. 
Die Betroffenen erhalten zum Teil Entschädigungsleistungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG), das im 
Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Zuletzt wurde durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahr 2019 
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/14872) im AntiDHG eine Bestandsschutzregelung eingeführt, die zum Ziel hat, 
ein angemessenes Niveau an Rentenleistungen für die Betroffenen zu sichern, bei denen durch eine
Neuberechnung ihres Grades der Schädigung (GdS) nach 2014 eine niedrigere oder keine Rentenzahlung zu erwarten wäre. 
Die SED-Opferbeauftragte wirbt daher dafür, die Regelung auch auf die Gruppe der Personen, deren GdS vor 
2014 heruntergestuft wurde, zu erweitern, um eine Gleichbehandlung aller Geschädigten sicherzustellen. Darüber 
hinaus berichten viele der Anti-D-Prophylaxe-Geschädigten, mit denen die SED-Opferbeauftragte sich
ausgetauscht hat, über Hürden bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden durch die Versorgungsämter. Denn 
selbst wenn heutzutage der Hepatitis-C-Virus entfernt werden kann, bleiben in den meisten Fällen die
gesundheitlichen Folgeschäden bestehen. Dennoch würden die Versorgungsämter regelmäßig den GdS bei den
Betroffenen heruntersetzen, mit der Folge, dass eine entsprechende Heilbehandlung für Folgeschäden nicht mehr durch 
das Bundesversorgungsgesetz (BVG) gedeckt ist (vgl. § 2 AntiDHG). Entsprechend eingeleitete Begutachtungen 
zur Feststellung etwaiger Folgeschäden würden in den meisten Fällen ohne Erfolg bleiben. 
Um die Situation der Anti-D-Geschädigten zu verbessern, ist die SED-Opferbeauftragte an das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) herangetreten. Das BMG hat die Initiative der Bundesbeauftragten zum Anlass
genommen, sich mit den Ländern über die von der Opferbeauftragten geschilderten Probleme auszutauschen. 
In der Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Formen des Medizinunrechts in der DDR wurde für die 
SED-Opferbeauftragte deutlich, dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht. Auch wenn in der Aufarbeitung des 
Medizinunrechts in der DDR in den vergangenen Jahren viel erreicht wurde, gibt es nach wie vor zahlreiche 
offene Fragen. Insbesondere was die Aufklärung der Hintergründe und die gesundheitlichen Spätfolgen angeht, 
                                                        
43  Vgl. Schochow, Maximilian; Steger, Florian (2018). 
44  Vgl. Erices, Rainer (2014). 
45  Vgl. Wunschik, Tobias (2014).
bedarf es aus Sicht der SED-Opferbeauftragten weiterer Forschung und Unterstützung für die Betroffenen. Hinzu 
kommt, dass die Aufklärung des in der DDR verübten Medizinunrechts nicht nur für die Betroffenen von großer 
Bedeutung, sondern von gesamtgesellschaftlicher Relevanz ist. 
3.9 Ehemalige mosambikanische Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter 
Im Jahresbericht 2022 hatte die SED-Opferbeauftragte über die Situation der ehemaligen mosambikanischen
Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter berichtet. 
Im Februar 1979 schlossen die DDR und die Volksrepublik Mosambik einen Staatsvertrag, welcher vorsah, 
mosambikanische Arbeitskräfte in der DDR einzusetzen. Rund 17.000 Frauen und Männer kamen infolge des 
Vertrags in die DDR. Entgegen anders lautender Zusagen erhielten die meisten Mosambikanerinnen und
Mosambikaner keine Ausbildung, sondern wurden mehrheitlich für oftmals körperlich harte Hilfstätigkeiten eingesetzt. 
Die Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter hatten keine Kenntnis davon, dass mit dem Lohn ihrer Arbeit auch 
ein Teil der Schulden Mosambiks gegenüber der DDR getilgt werden sollte. Hierzu behielt die DDR 25 bis 
60 Prozent ihres Lohnes (oberhalb eines Sockelbetrags von 350 DDR-Mark) ein. Im Gegenzug versicherte man 
den Arbeiterinnen und Arbeitern, dass sie nach ihrer Rückkehr das einbehaltene Geld in Mosambik erhalten
würden – dies geschah allerdings nicht. Hinzu kommen noch bis heute nicht geklärte Rentenansprüche aus
Einzahlungen der Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter in das DDR-Sozialsystem. 
Nach dem Ende der DDR mussten viele Betriebe erhebliche Entlassungen vornehmen oder gingen Konkurs. Viele 
der Verträge besaßen jedoch noch bis 1995 Gültigkeit. Infolgedessen verabschiedete die Volkskammer im Juni 
1990 die „Verordnung über die Veränderung von Arbeitsrechtsverhältnissen mit ausländischen Bürgern, die auf 
der Grundlage von Regierungsabkommen der DDR beschäftigt und qualifiziert werden“. Danach hatten die
Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter im Fall der vorzeitigen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses entweder die
Möglichkeit, vorzeitig in ihr Heimatland zurückzukehren oder bis zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen
Vertragsdauer in der DDR zu bleiben. Wer sich für eine vorzeitige Rückkehr in sein Heimatland entschied, hatte u. a. 
einen Anspruch auf Gewährung einer finanziellen Ausgleichszahlung in Höhe von 70 Prozent des bisherigen 
Nettodurchschnittslohns bis zur Ausreise, mindestens jedoch für die Dauer von drei Monaten. Zudem sollten 
vorzeitig Heimgekehrte gemäß der „Verordnung über finanzielle Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der
Beschäftigung ausländischer Bürger in Unternehmen der DDR“ eine einmalige Unterstützung in Höhe von 3.000 D-
Mark erhalten. Diese Entschädigungszahlungen waren durch die jeweiligen Unternehmen zu tragen. Betrieben, 
die zahlungsunfähig waren, wurden die Mittel für diese Zahlungen auf Antrag beim Bundesministerium der
Finanzen (BMF) aus dessen Haushalt zur Verfügung gestellt. Wie viele Betroffene die vorgesehenen Zahlungen 
tatsächlich erhalten haben, lässt sich allerdings nicht sicher beurteilen. 
In der Folgezeit kehrten etwa 10.000 mosambikanische Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter vorzeitig in ihr
Heimatland zurück. Im Zeitraum von 1990 bis 1992 stellte die Bundesregierung insgesamt 75 Millionen D-Mark zur 
Verfügung, um die vorzeitig heimgekehrten Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter finanziell zu entschädigen. Diese 
Summe war ausdrücklich nicht als Ausgleich für den von der DDR einbehaltenen Lohn vorgesehen. Die
Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter beklagen jedoch bis heute, dass die bereitgestellten Mittel sie nicht erreicht haben, 
sondern aufgrund von Korruption im mosambikanischen Staatsapparat versickert sind.46 Daher kämpfen die
Betroffenen seit Jahrzehnten um Entschädigung und wenden sich dabei auch immer wieder an deutsche Stellen. 
Um auch im parlamentarischen Raum auf das Thema aufmerksam zu machen, hat die SED-Opferbeauftragte 
gemeinsam mit der Bundesstiftung Aufarbeitung im Januar 2023 zu einem Fachgespräch zur Situation der 
mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter in der DDR eingeladen, an dem neben Abgeordneten,
Betroffenen, Expertinnen und Experten auch das Auswärtige Amt in Person von Staatsministerin Katja Keul
teilgenommen haben.47 
Das Fachgespräch zeigte nochmals auf, welche aktuelle Bedeutung das Thema, auch über 30 Jahre nach der
Wiedervereinigung, hat. Insbesondere wurde deutlich, dass die ehemaligen mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen 
und -arbeiter schnell, möglichst im Laufe dieser Wahlperiode, eine Würdigung ihres Einsatzes erfahren sowie 
Entschädigungs- und Rentenzahlungen erhalten müssen. Betroffen machte die SED-Opferbeauftragte und die
Abgeordneten insbesondere der Bericht eines ehemaligen Vertragsarbeiters, der eindrücklich darauf hinwies, dass es 
                                                        
46  Vgl. Rüchel, Uta (2022). 
47  Vgl. Deutscher Bundestag (2023 b).
Deutschland nicht zulassen dürfe, dass sich das Problem auf biologische Weise löse. Zudem wurde nochmals klar, 
dass die Auseinandersetzung mit der Situation der ehemaligen mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und 
-arbeiter keine inner-mosambikanische Angelegenheit ist. Vielmehr ist ihre Geschichte auch Teil der deutschen 
Geschichte. 
Im Anschluss an das Fachgespräch hat sich die SED-Opferbeauftragte an die Obleute der Bundestagsfraktionen 
im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe gewandt und dafür geworben, dass sich der Ausschuss 
in einer seiner Sitzungen mit dem Thema befasst. Diese Anregung wurde gern aufgegriffen. So war die SED-
Opferbeauftragte im April 2023 für einen Austausch im Menschenrechtsausschuss zu Gast. In der Beratung wurde 
nochmals die Komplexität des Themas deutlich. Insbesondere die Prozesse der frühen 1990er-Jahre zwischen den 
unterschiedlichen deutschen Ministerien sowie den betroffenen ehemaligen Vertragsarbeiterinnen und
Vertragsarbeitern und mosambikanischen Stellen nachzuvollziehen, gestaltet sich nach mehr als 30 Jahren als
herausfordernd. Hierbei spielen Fragen von zwischenstaatlichen Zahlungen und des deutschen und mosambikanischen 
Rentenrechts eine Rolle. 
Deutlich wurde in der Ausschussberatung, dass es notwendig ist, abseits aller rechtlichen und finanziellen Fragen, 
den einzelnen Betroffenen nicht aus dem Blick zu verlieren und weiter nach einem geeigneten Weg zur
Anerkennung und Unterstützung zu suchen. Hierbei ist insbesondere das Auswärtige Amt gefragt. 
Im Zuge der öffentlichen Berichterstattung im Umfeld des Fachgesprächs und der Beratung im
Menschenrechtsausschuss nahmen weitere Gruppen ehemaliger Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter aus anderen Ländern 
wie beispielsweise Angola Kontakt mit der SED-Opferbeauftragten auf, um auf ihre jeweilige spezifische
Situation hinzuweisen. 
3.10 Betroffene von Eingriffen in Vermögenswerte und Kulturgutverlust 
In einer gemeinsamen Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 15. Juni 
1990, welche später als Anlage III auch Teil des Einigungsvertrages wurde, heißt es: „Die Teilung Deutschlands, 
die damit verbundene Bevölkerungswanderung von Ost nach West und die unterschiedlichen Rechtsordnungen 
in beiden deutschen Staaten haben zu zahlreichen vermögensrechtlichen Problemen geführt, die viele Bürger in 
der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland betreffen.“ (Einigungsvertrag: 
262). 
In dieser Erklärung einigte man sich auf Eckpunkte zur Regelung der offenen Vermögensfragen. Es galt zu klären, 
wie man nach der Wiedervereinigung mit den Enteignungen in der SBZ und der DDR umgeht. Im Anschluss 
wurde im September 1990 von der Volkskammer der DDR das durch den Einigungsvertrag übernommene und 
heute noch in Kraft stehende Vermögensgesetz (VermG) verabschiedet. Darin wurden die vermögensrechtlichen 
Ansprüche enteigneter oder durch staatliche Verwaltung in ihrer Verfügungsbefugnis beschränkter
Eigentümerinnen und Eigentümer geregelt. Gleichzeitig wurden die Eigentums- und Nutzungsrechte geschützt, die
natürliche Personen, Religionsgemeinschaften oder gemeinnützige Stiftungen nach dem 8. Mai 1945 redlich in der DDR 
erworben hatten. Da eine NS-verfolgungsbedingte Wiedergutmachung erlittener Vermögensschäden zwischen 
1933 und 1945 auf dem Gebiet der DDR im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland nicht erfolgt ist, wurde 
im VermG zudem eine Regelung aufgenommen, wonach auch Anträge von Bürgerinnen und Bürgern und
Vereinigungen gestellt werden konnten, die in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 aus rassistischen, 
politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen verfolgt wurden und deshalb ihr Vermögen verloren
haben. Das Gesetzt knüpft insoweit an die rückerstattungsrechtlichen Regelungen an, die in der Bundesrepublik 
Deutschland galten. 
Nach dem VermG gilt der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“. Sofern eine Rückgabe aus rechtlichen oder 
tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, sprach das VermG von einer Entschädigung, die zum Zeitpunkt der 
Gesetzesverabschiedung allerdings noch nicht abschließend geklärt war. Für die Stellung vermögensrechtlicher 
Anträge galt eine Ausschlussfrist bis zum 31. Dezember 1992, für bewegliche Sachen bis zum 30. Juni 1993 (vgl. 
§ 30a Absatz 1 Satz 1 VermG). 
Die Klärung der Entschädigungsfrage erfolgte 1994 mit dem Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes (EntschG), 
welches wie gehabt Entschädigungen für die Fälle regelt, in welchen die Rückgabe nach dem VermG
ausgeschlossen ist. Entschädigungszahlungen wurden jedoch erst ab 2004 ausgezahlt und unterliegen Kürzungen von 
bis zu 95 Prozent, wenn sie einen Betrag von 10.000 DM übersteigen (vgl. § 7 EntschG). Für bewegliche Sachen
gilt grundsätzlich, sofern die Sache nicht zurückgegeben werden kann, dem Berechtigten ein Anspruch in Höhe 
des erzielten Erlöses zusteht (vgl. § 10 VermG). 
Das VermG findet nur Anwendung, wenn die Betroffenen zu DDR-Zeiten entschädigungslos enteignet wurden 
(vgl. § 1 Absatz 1 lit. a) VermG). Dies hatte vor allem für die Betroffenen von Zwangsaussiedlung zur Folge, dass 
sie nicht vom VermG erfasst wurden, da sie zu DDR-Zeiten festgeschriebene Entschädigungen erhalten hatten. 
Für die Betroffenen ist dies nicht nachvollziehbar, da es sich bei der Zwangsaussiedlung um politische Verfolgung 
handelte und die durchgeführten Maßnahmen mit den tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin
unvereinbar waren. 
Erst mit der Einführung des VwRehaG im Jahr 1994 wurden die Zwangsausgesiedelten gesetzlich berücksichtigt. 
So regelt § 1 Absatz 3 VwRehaG, dass die Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR auf der 
Grundlage der „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und den westlichen 
Besatzungszonen Deutschlands vom 26. Mai 1952“ oder der „Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 
24. August 1961“ mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar sind. Damit war
nunmehr auch für die Zwangsausgesiedelten über § 8 VwRehaG der Zugang zum VermG eröffnet. Hinsichtlich der 
schon abgelaufenen Antragsfristen sieht das VermG für diese Fälle eine Ausnahme dahingehend vor, dass bis 
zum Ablauf von sechs Monaten ab der Unanfechtbarkeit der Aufhebungsentscheidung (d. h. der
Rehabilitierungsentscheidung) etwaige Ansprüche angemeldet werden können (vgl. § 30a Absatz 1 Satz 3 VermG). Etwaige zu 
DDR-Zeiten erhaltene Entschädigungen mussten zurückgezahlt werden oder wurden verrechnet. Dass die
Betroffenen im Vergleich zu anderen Berechtigten erst über vier Jahre später etwaige Ansprüche über das VermG 
geltend machen konnten, hatte verschiedene negative Auswirkungen. Insbesondere bleibt das primäre Unrecht 
der Vertreibung ohne jede flächendeckende Wiedergutmachung (siehe: 2.1.4 Bedarfe zur Überarbeitung der 
SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, siehe 3.2 Zwangsausgesiedelte). 
Für Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage gilt 
das VermG nicht (vgl. § 1 Absatz 8 lit. a) VermG). Damit waren vor allem die Betroffenen der sogenannten 
Bodenreform von jeglichen Ansprüchen ausgeschlossen. 
So wurde in der SBZ in den Jahren 1945/1946 eine Bodenreform durchgeführt, in deren Verlauf
Großgrundbesitzer mit mehr als 100 Hektar Fläche und Besitzer kleinerer Betriebe, die als Kriegsverbrecher und aktive Mitglieder 
der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) eingestuft waren, entschädigungslos enteignet 
wurden. Dabei unterlag die entsprechende Einstufung keinerlei gerichtlicher Überprüfung und traf daher immer 
wieder auch Unschuldige. Eine erhebliche Zahl der Betroffenen wurde in Speziallager, oftmals weitergenutzte 
Konzentrationslager, interniert, andere konnten gen Westen flüchten. 
Im eingangs erwähnten Eckpunktepapier einigten sich die Parteien darauf, dass die Enteignungen auf
besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) nicht mehr rückgängig zu machen sind. Dieser 
Ausschluss wurde entsprechend im VermG festgehalten (vgl. § 1 Absatz 8 lit. a) VermG) und wurde von Seiten 
der Bundesregierung insbesondere damit begründet, dass die Beibehaltung der Bodenreformergebnisse
sowjetische Vorbedingung für die Wiedervereinigung gewesen sei. Die Argumentation der Bundesregierung wurde mit 
Urteil vom 23. April 1991 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als verfassungskonform bestätigt.48
Allerdings hat das BVerfG auch bekräftigt, dass der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) es 
gebiete, dass der Gesetzgeber auch für die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher 
Grundlage im Sinne von Anlage III Nummer 1 des Einigungsvertrages eine Ausgleichsregelung schafft. In der 
Folge beschloss der Bundestag das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG), wodurch den Betroffenen der
Bodenreform erstmals Entschädigungsansprüche (vgl. § 2 AusglLeistG), insbesondere durch Verweis auf das
EntschG, eröffnet wurden. Die Möglichkeit der Antragsstellung wurde auf lediglich sechs Monate nach Inkrafttreten 
des Gesetzes beschränkt. 
Wiederkehrend berichten die Betroffenen der SED-Opferbeauftragten davon, dass sie sich als Opfergruppe nicht 
ausreichend wahrgenommen sehen. Sie sehen sich auch heute noch in der Öffentlichkeit als vermeintliche
Unterstützerinnen und Unterstützer des Nationalsozialismus stigmatisiert. 
Zudem spielt für sie eine zentrale Rolle, dass ihnen die Möglichkeit einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung 
per Gesetz verwehrt wird (vgl. § 1 Absatz 1 Satz 3 VwRehaG) und eine strafrechtliche Rehabilitierung nicht in 
Betracht kommt, weil es sich nach der Rechtsprechung bei der Entziehung des Vermögens per se nicht um eine 
                                                        
48  Vgl. Bundesverfassungsgericht (1991). (Az. 1 BvR 1170/90).
strafrechtliche Maßnahme im Sinne des StrRehaG handelt.49 Zudem wird kritisiert, dass die Leistungen nach dem 
AusglLeistG bzw. EntSchG in keinem Verhältnis zum entstandenen finanziellen Verlust stehen50 und der sonst 
übliche Grundsatz der „Rückgabe vor Entschädigung“ auf sie keine Anwendung fand.51 
Ein weiterer relevanter Aspekt im Zusammenhang mit dem Entzug von Eigentum ist der Kulturgutverlust, über 
den die Bundesbeauftragte in ihrem ersten Jahresbericht berichtet und auf die Bedeutung für die Opfer der SED-
Diktatur hingewiesen hatte. 
Die SED-Opferbeauftragte begrüßt sehr, dass der Bund auch für den Haushalt 2023 erneut eine Erhöhung der 
Mittel für die Erforschung von Kulturgutverlust vorgenommen hat und so die Finanzierung von weiteren
Kooperationsprojekten des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste52 ermöglicht. 
Als besonders komplex stellt sich die rechtliche Bewertung der Situation von entzogenem Kunst- und Kulturgut 
dar. Ein Gutachten, herausgegeben vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, welches die rechtlichen
Hintergründe beleuchten und rechtspolitische Handlungsoptionen aufzeigen soll, wird im November 2023 erscheinen. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten kann das Gutachten einen Ausgangspunkt für eine weitere vertiefte
Auseinandersetzung mit den Folgen von Kulturgutverlust sein. Für die SED-Opferbeauftragte ist dabei wichtig, dass 
bezogen auf die Betroffenen die Entziehung des Kulturguts weit mehr als einen finanziellen Schaden darstellt, 
sondern verbunden ist mit einem Verlust eines Teils der eigenen Identität und einer mitunter vielschichtigen
Repressionserfahrung in der Familiengeschichte. 
3.11 Kinder von politisch Verfolgten 
In vielen Fällen haben die politische Verfolgung von Eltern und damit verbundene erlittene Traumata
maßgeblichen Einfluss auf das Leben ihrer Kinder. Dabei kann die politische Repressionserfahrung von Eltern ihre Kinder 
in unterschiedlicher Weise prägen. Zum einen können Kinder beispielsweise aufgrund der Inhaftierung ihrer
Eltern selbst zum Ziel von Repressionsmaßnahmen geworden sein, indem sie dadurch von ihren Eltern getrennt und 
in einem Heim oder bei Verwandten untergebracht wurden. Zum anderen können sie durch ihre Anwesenheit bei 
der Inhaftierung der Eltern selbst primär traumatisiert worden sein. Möglich sind auch sekundäre
Traumatisierungen, wenn die psychische Belastung der verfolgten Eltern auf ihre Kinder so einwirkt, dass sie selbst eine
psychische Störung entwickeln.53 
Das einschneidende Maß dieser Belastungen sowohl für die Kinder als auch für die Eltern verdeutlichte sich für 
die SED-Opferbeauftragte wiederkehrend in ihren Gesprächen mit den Betroffenen. So berichtete beispielhaft 
eine Frau beim gemeinsamen Besuch der Bundesbeauftragten mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth im
Frauengefängnis Hoheneck davon, dass das Verhältnis zu ihrem Sohn bis heute belastet sei. Aufgrund ihrer politischen 
Inhaftierung kam ihr Sohn ins Heim. Auch er musste als Kind tiefgreifende Folgen für ihr widerständiges
Verhalten tragen. 
Für die SED-Opferbeauftragte ist es besonders wertvoll, wenn Betroffene, Eltern wie Kinder, offen über diese 
Erfahrungen sprechen. Gerade vor diesem Hintergrund ist die SED-Opferbeauftragte dem Forum für politisch 
verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/SED-Diktatur e. V. dankbar, da es mit Kongressen und Veranstaltungen 
Wahrnehmung für dieses häufig wenig beachtete Thema in der Öffentlichkeit herstellt und zu einer Vernetzung 
der Betroffenen beiträgt. Die Bundesbeauftragte ist der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien 
                                                        
49  Vgl. Oberlandesgericht Rostock (2008). (Az.: I WsRH 29/08). 
50  Zur Wiedergutmachung von Vermögensschäden und den beschriebenen umfangreichen Kürzungen entschied das BVerfG mit Urteil 
vom 22. November 2000: „Eine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Wiedergutmachung von Vermögensschäden, die eine nicht 
an das Grundgesetz gebundene Staatsgewalt zu verantworten hat, lässt sich nicht aus einzelnen Grundrechten herleiten. Sie kann sich 
jedoch aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ergeben. Bei der Ausgestaltung der Wiedergutmachung im Einzelnen sind das 
Rechtsstaatsprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Absatz 1 GG in seiner Bedeutung als Willkürverbot zu beachten.“. 
Bundesverfassungsgericht (2000). (Az. 1 BvR 2307/94). 
Hinsichtlich der degressiven Kürzung der Entschädigungssumme nach § 7 Absatz 1 EntschG, konnte das BVerfG einen Verstoß gegen 
das Willkürverbot nicht feststellen, was jedoch nur auf einer Stimmengleichheit im Senat basierte. 
51  Die Betroffenen vertreten die Auffassung, die oben beschriebene Vorbedingung der Sowjetunion habe es nie gegeben, was unter
anderem durch persönliche Aussagen des damaligen Präsidenten der Sowjetunion Michail Gorbatschow aus dem Jahr 1994 gestützt werde. 
Das mit der Thematik erneut befasste BVerfG sah durch diesen Umstand jedoch keinen Anlass für eine Andersbewertung. Vgl.
Bundesverfassungsgericht (1996). (Az. 1 BvR 1452/90). 
52  Vgl. Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (2023). 
53  Vgl. Böhm, Maya (2018): 26-27.
(BKM) auch in diesem Zusammenhang dankbar, dass diese die Finanzierung des für Herbst 2023 geplanten
Frauenkongresses der UOKG zugesagt hat. 
Erlebte Traumata der Eltern und die damit möglichen zusammenhängenden Auswirkungen auf das Leben der 
Kinder werden zusätzlich durch verschiedene Forschungsergebnisse belegt.54 So können sich die Konsequenzen 
der traumatischen Erfahrungen der Eltern zum einen in der Beziehung der Eltern zu ihren Kindern, zum anderen 
in ihrer eigenen gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Situation zeigen. Als gesundheitliche Folgen stehen 
dabei insbesondere psychische Belastungen wie Ängste, depressives Verhalten oder auch PTBS im Vordergrund. 
Auswirkungen im sozialen Kontext können sich beispielsweise als Folge von Benachteiligungen in Schule,
Ausbildung oder Beruf als Sanktionierung für das Verhalten der Eltern zeigen. Auch bei einer sekundären
Traumatisierung kann es aufgrund der daraus folgenden gesundheitlichen Schädigung zu Nachteilen im Erwerbsleben 
kommen, welche sich auf die finanzielle Situation auswirken.55 
Bei eigenen Repressionserfahrungen haben die Kinder die Möglichkeit, sich nach den SED-UnBerG rehabilitieren 
zu lassen und die jeweils entsprechenden Entschädigungsleistungen zu erhalten. Im Jahr 2019 wurde durch den 
neu eingeführten § 10 Absatz 3 StrRehaG die Rehabilitierung für Kinder, deren Unterbringung in einem Heim 
aufgrund einer rehabilitierten freiheitsentziehenden Maßnahme gegen die Eltern oder Elternteile angeordnet 
wurde, vereinfacht. Wenn eine Rehabilitierung nicht möglich sein sollte, können betroffene Kinder nach dem Tod 
ihrer politisch verfolgten und rehabilitierten Eltern u. a. einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen gem. § 18 
StrRehaG sowie auf Hinterbliebenenversorgung gem. § 22 StrRehaG oder § 4 VwRehaG haben. 
Um die eigene bzw. transgenerational weitergegebene Unrechtserfahrung ausreichend zu würdigen, ist es aus 
Sicht der SED-Opferbeauftragten aber notwendig, neben bereits bestehenden gesetzlichen Ansprüchen auch die 
Bedarfe und ggf. notwendige spezifische Instrumente zur insbesondere psychosozialen Unterstützung der Kinder 
von politisch Verfolgten zu identifizieren. Deswegen unterstützt die SED-Opferbeauftragte die Forderungen der 
Wissenschaft nach einer tiefergehenden Analyse auf dem Gebiet, um einen systematischen Überblick über die 
Situation der betroffenen Kinder zu erhalten und konkrete Unterstützungsmaßnahmen abzuleiten. 
4 Stärkung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen zu SED-Unrecht 
In der Arbeit der SED-Opferbeauftragten zeigt sich wiederkehrend die Notwendigkeit einer besseren
Sensibilisierung von Personen unterschiedlichster Berufszweige, damit diese in ihrer Arbeit die Hintergründe der
politischen Repression in der DDR und die Auswirkungen auf die Betroffenen berücksichtigen können. Hierfür sind 
Schulungen und Fortbildungen von zentraler Bedeutung. 
4.1 Grundkonzepte für allgemeine Weiterbildungsformate 
Die SED-Opferbeauftragte hatte in den zurückliegenden Monaten intensiven Kontakt mit unterschiedlichen
Institutionen, wie insbesondere der Bundesstiftung Aufarbeitung, den Landesbeauftragten, aber auch mit
Einrichtungen wie dem ehemaligen Institut für Diktaturfolgenberatung, die im Bereich der Weiter- und Fortbildung zu SED-
Unrecht tätig waren. 
Die Genannten haben in den zurückliegenden Jahren einen wichtigen Beitrag in dem Bereich geleistet.56
Gleichzeitig zeigt sich die Notwendigkeit, dass Schulungsangebote verstärkt werden sollten und noch mehr als bisher 
entsprechende Berufszweige systematisch in den Blick genommen werden müssen. Hierzu gehören Berufsfelder 
der Rechtspflege, der Pflegetätigkeit, der Medizin und Psychotherapie und bei Ämtern und Behörden. 
                                                        
54  Vgl. u. a. Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB) (Hrsg.) (2022); vgl. Trobisch-Lütge, Stefan; Bomberg, Karl-
Heinz (Hrsg.) (2015); vgl. Böhm, Maya (2018): 26-36; vgl. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der 
kommunistischen Diktatur (LAkD); Berliner Institut für Sozialforschung GmbH (BIS) (2020). 
55  Vgl. Klinitzke, Grit; Böhm, Maya; Brähler, Elmar; Weißflog, Gregor (2012): 18-24; vgl. Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der 
SED-Diktatur (BAB) (Hrsg.) (2022): 150-155. 
56  So hat die Bundesstiftung Aufarbeitung von 2002 bis 2019 jährlich jeweils einmal eine vierstündige Schulung zu unterschiedlichen 
Themen mit SED-Unrechtsbezug für in der Beratung Tätige und Gedenkstättenmitarbeiterinnen und Gedenkstättenmitarbeiter
durchgeführt. Themen waren die psychosoziale Beratung von Opfern, Behandlungs- und neue Rehabilitierungsmöglichkeiten,
Rentenanrechnungszeiten oder ehemalige Heimkinder. Im Jahr 2004 führte die Stiftung auch einmalig eine Weiterbildung der bayerischen
Versorgungsämter zum Thema der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden in Nürnberg durch. Gegenwärtig werden keine 
spezifischen Sensibilisierungsformate mehr angeboten; die Bundesstiftung ist aktuell weiterhin vor allem im Bereich der
Bildungsangebote für Lehrkräfte aktiv.
Erst in den letzten Jahren entstehen nunmehr unterschiedliche und auf dauerhafte Strukturen setzende Ansätze, 
um den Bereich der Weiterbildung zur Sensibilisierung zum SED-Unrecht neu zu entwickeln. Neben den
Angeboten der Landesbeauftragten in ihren jeweiligen Ländern, die laufend angepasst werden, und der Bundesstiftung 
Aufarbeitung zählen hierzu vor allem die Arbeit des 2019 gegründeten „Fachbeirates Diktatur – Folgen –
Beratung“, in den die Aktivitäten des ehemaligen „Instituts für Diktaturfolgenberatung“ überführt wurden, sowie das 
Teilprojekt „Curriculare Weiterbildung für die Fallarbeit in mit ehemals Verfolgten befassten Professionen“ des 
aktuell noch bis Mitte 2024 laufenden und vom Ostbeauftragten der Bundesregierung geförderten
Forschungsverbundprojektes „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ (siehe 6.2 Länderübergreifendes
Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“). 
Die SED-Opferbeauftragte ist mit beiden Projekten im stetigen Austausch und bringt die aus ihrer Sicht relevanten 
Aspekte in die dort in der Entwicklung befindlichen Weiter- und Fortbildungsformate intensiv ein. Dabei sind für 
die SED-Opferbeauftragte – insbesondere auch vor dem Hintergrund ihrer Gespräche mit unterschiedlichen
Stellen in Westdeutschland – folgende übergeordnete Aspekte in der Gestaltung von Schulungsformaten besonders 
bedeutsam: 
− die Vermittlung des historischen Kontextes und der unterschiedlichen Repressionsformen, 
− die Bereitstellung von psychologischem Basiswissen mit Informationen zu Traumatisierung und
körperlichen und psychischen Langzeitfolgen politischer Verfolgung, 
− die Vermittlung von Rechtsgrundlagen und damit der relevanten rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene 
(Rehabilitierungsmöglichkeiten, Zugang zu Leistungen etc.) sowie 
− das Schaffen eines Überblicks zum bestehenden Beratungs- und Hilfesystem und zu weiteren für die
Betroffenen zusätzlichen Angeboten. 
Dem „Fachbeirat Diktatur – Folgen – Beratung“ ist die SED-Opferbeauftragte dankbar, dass dieser ab dem
Frühsommer 2023 plant, nunmehr drei unterschiedliche Schulungs- und Weiterbildungsangebote anzubieten. Diese 
können dann von potenziell Interessierten angefragt und für den Einzelfall vom Fachbeirat für die jeweilige
Zielgruppe konzeptualisiert, finanziell kalkuliert und durchgeführt werden. Geplant sind das Angebot eines eintägigen 
Formates zur Sensibilisierung, eines zweitägigen Zertifikatskurses sowie das einer umfassenderen mehrtägigen 
Tagung.57 
Zudem werden gegenwärtig im Rahmen des Forschungsteilprojektes der „Curricularen Weiterbildung“ Module 
für Weiterbildungsformate evaluiert. Dies passiert auf der Grundlage einer sechstägigen
Weiterbildungsveranstaltung, die in Kooperation mit der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur 
im letzten halben Jahr in Magdeburg durchgeführt wurde.58 
Zusätzlich ist geplant, dass gegen Ende des Jahres 2023 auf Anregung der SED-Opferbeauftragten eine Schulung 
durch das Teilprojekt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter westdeutscher Standorte des Bundesarchivs stattfinden 
soll.59 Die SED-Opferbeauftragte wird Kooperationspartnerin der Weiterbildung sein. Entlang der dann Ende 
2023 zwei durchgeführten Pilotweiterbildungen plant das Teilprojekt, im nächsten Jahr entsprechende
Weiterbildungsmodule für in der Beratung bzw. in der Verwaltung und in Behörden Tätige ableiten zu können.
Gegebenenfalls könnte zusätzlich auch noch ein Pilotlauf zur Weiterbildung von Pflegekräften in 2024 möglich werden 
(siehe 4.4. Sensibilisierung zum SED-Unrecht und Weiterbildung in der Pflege). 
                                                        
Darüber hinaus hat das ehemalige „Institut für Diktaturfolgenberatung“ zwischen 1999 und 2014 mindestens zwei
Schulungsveranstaltungen für vor allem in den ostdeutschen Beratungsstellen Tätige durchgeführt. 
57  Ggf. werden Module von Gesprächsführung und Beratungsmethoden, zur Psychopathologie, zu ethischen Grundlagen, den gesetzlichen 
Rahmenbedingungen und der Geschichte der DDR angeboten werden können. Alle Informationen können zu gegebener Zeit auf der 
Internetseite des Fachbeirates aufgerufen werden. Vgl. Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (2023). 
58  Alle bisher angebotenen Module sind der Veranstaltungsankündigung zu entnehmen: Vgl. Verbundprojekt „Gesundheitliche
Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ (2023 b). 
59  Mit dem Inkrafttreten des geänderten Stasi-Unterlagen-Gesetzes zum 17. Juni 2021 ist bezogen auf die Einsicht in die Stasi-Unterlagen 
für das Bundesarchiv auch eine Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen „an allen [und damit erstmalig auch an westdeutschen]
Standorten“ des Bundesarchivs (§ 12 Absatz 4 StUG) verbunden.
4.2 Aus- und Fortbildung für Juristinnen und Juristen 
Immer wieder berichten Betroffene der SED-Opferbeauftragten, dass die unterschiedlichen Folgen, die im
Zusammenhang mit einer politischen Verfolgung stehen, nicht ausreichend in ihren Verfahren gewürdigt würden. 
Auch die SED-Opferbeauftragte sieht hier Defizite. (siehe 2.1.2 Umsetzungspraxis der Rehabilitierungsgesetze 
durch Ämter, Behörden und Gerichte, siehe 2.2 Verbesserung der Anerkennung verfolgungsbedingter
Gesundheitsschäden). 
Aus Sicht der Opferbeauftragten ist es deswegen für die Rechte der Betroffenen von SED-Unrecht weiterhin 
gerade auch für diese Profession wichtig, Möglichkeiten des Wissensaufbaus zum SED-Unrecht in der
Ausbildung und Möglichkeiten der Fortbildung während der Berufstätigkeit von Richterinnen und Richtern zu schaffen. 
Für die Ausbildung wurden aktuell entsprechende gesetzliche Anpassungen vorgenommen; für die Fortbildung 
gibt es keine allgemeinen Regelungen. Letztere wurden bisher vor allem sporadisch und auf Initiative einzelner 
Behörden oder Gerichte in wenigen Bundesländern durchgeführt (bekannt sind kurze Fortbildungen in
Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen). 
SED-Unrecht als Bestandteil der juristischen Ausbildung 
Zum 1. Januar 2022 ist die Neuregelung in § 5a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) in Kraft getreten, wonach 
die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht sowie dem Unrecht der SED-Diktatur
obligatorischer Bestandteil der Ausbildung angehender Juristinnen und Juristen werden soll. Anfang des Jahres 2023 hat 
sich die SED-Opferbeauftragte daher über eine Anfrage bei den Landesvertretungen an die Bundesländer
gewandt, um in Erfahrung zu bringen, inwieweit die Vorgaben des reformierten § 5a DRiG (schon) umgesetzt
werden. 
Hinsichtlich des juristischen Studiums haben Bundesländer wie Sachsen darauf verwiesen, dass neben
Sonderveranstaltungen zur DDR-Rechtsgeschichte bereits verschiedene dauerhafte Lehrveranstaltungen in ihrer
universitären Ausbildung angeboten werden, die auch die Herrschaftsstrategien der SED-Diktatur thematisieren. Andere 
Bundesländer wie das Saarland erwähnen Lehrveranstaltungen zum Staatsrecht oder Bayern Veranstaltungen wie 
„Staatsrecht und Strafrecht in der deutschen Diktatur“. Baden-Württemberg thematisiert die Reform im Ständigen 
Ausschuss mit den juristischen Fakultäten; Bremen sieht keine Notwendigkeit zur Erörterung. Anderen Ländern 
liegen keine detaillierten Informationen zur Umsetzung des § 5a DRiG an den Universitäten vor. 
In Bezug auf eine Berücksichtigung der Reform im juristischen Vorbereitungsdienst geht aus den eingegangen 
Rückmeldungen hervor, dass in Berlin bereits seit einigen Jahren Veranstaltungen zum Thema SED-Unrecht im 
Rahmen des Referendariats verpflichtend für alle Referendarinnen und Referendare stattfinden. Dabei handelt es 
sich um einen Tageslehrgang vor der zweiten Ausbildungsstation im vierten Ausbildungsmonat. Die inhaltliche 
Ausgestaltung erfolgt dabei stets durch die jeweiligen Vortragenden, die für das Kammergericht Konzepte
erstellen.60 
Die konkrete Reform berücksichtigend hat bisher nur Sachsen-Anhalt ein eigenes und neues Programm für die 
Schulung zum SED-Unrecht im juristischen Vorbereitungsdienst testweise umgesetzt. Dafür wurden im April 
2023 zwei Mal dreitägige Workshops in Halle und Magdeburg mit insgesamt knapp 50 Rechtsreferendarinnen 
und Rechtsreferendaren durchgeführt. Die Planung der Veranstaltung wurde zusammen vom Präsidenten des
Landesprüfungsamtes, der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der
Landeszentrale für politische Bildung, den Gedenkstätten und den Stasi-Unterlagen-Archiven aus Halle und Magdeburg 
vorgenommen. Themen waren die Terrorjustiz in den 1950er-Jahren und insbesondere die Aufstände des 17. Juni, 
ein Besuch im Stasi-Unterlagen-Archiv, das Üben von Fallarbeit an originalen Stasi-Akten und die Behandlung 
eines konkreten Rehabilitierungsverfahrens. Nach einer Evaluation der Testläufe wurden die Ergebnisse Anfang 
Juni 2023 in einem Pressegespräch vorgestellt.61 
                                                        
60  Thematisiert wurden bisher unter anderem die Waldheimer Prozesse, die Steuerung der Justiz in der DDR, der unbestimmte
Strafrechtsbegriff „Boykotthetze“ und ein Schulungsfilm des MfS „Revisor“. Weitere inhaltliche Informationen sind zu beziehen über die
zuständige Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz unter: poststelle@senjustva.berlin.de. 
61  Informationen zu den Programmmodulen und zum Kurzkonzept sollen demnächst auf der Internetseite der Landesbeauftragten Sachsen-
Anhalt zur Verfügung gestellt werden: https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/die-landesbeauftragte. Anfragen können auch direkt an 
die zuständige Referentin für Grundsatzfragen und Wissenschaft gerichtet werden.
Alle weiteren rückmeldenden Bundesländer haben noch keine konkreten Umsetzungsschritte im Referendariat 
unternommen. Einige sind aber bereits in Vorplanungen, wie Rheinland-Pfalz, das Saarland, Baden-Württemberg, 
Sachsen oder Nordrhein-Westfalen. 
Um trotz der Durchführung der juristischen Ausbildung, für die allein die Länder zuständig sind, auf eine
möglichst einheitliche Umsetzung der Reform hinzuwirken, hatte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) die für die 
Juristenausbildung zuständigen Vertreterinnen und Vertreter der Landesjustizministerien in Kooperation mit den 
Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin Ende Januar 2023 zu einer Arbeitstagung eingeladen. Im Anschluss der 
Tagung haben sich die Landesjustizprüfungsämter darauf verständigt, sich über Musterausbildungspläne für den 
juristischen Vorbereitungsdienst und Unterrichtskonzepte auszutauschen, um Fort- und Weiterbildungsangebote 
für diejenigen, die die Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften durchführen, zu schaffen. 
Die SED-Opferbeauftragte regt an, dass die Länder in diesem noch laufenden Entwicklungsprozess untereinander 
Anregungen aufnehmen und ggf. das Konzept, das derzeit in Sachsen-Anhalt erprobt wird und das nach Ansicht 
der SED-Opferbeauftragten die für die Opfer von SED-Unrecht inhaltlich wichtigen Schulungsimpulse setzt, mit 
großem Interesse aufnehmen. 
Fortbildungsangebote für Richterinnen und Richter 
Die Auseinandersetzung mit dem Unrechtssystem der DDR und den Folgen für die Opfer von SED-Unrecht ist 
nicht nur in der Ausbildung künftiger Juristinnen und Juristen bedeutsam. Da die SED-Opferbeauftragte auch eine 
Sensibilisierung der bereits tätigen Richterinnen und Richter als wichtig erachtet, hat sie sich an die Deutsche 
Richterakademie gewandt, die als überregionale Fortbildungseinrichtung gemeinsam von Bund und Ländern
getragen wird. 
Fortbildungsthemen können von Justizverwaltungen des Bundes und der Länder in die Programmkonferenz der 
Deutschen Richterakademie eingebracht werden. Daher hat die SED-Opferbeauftragte im Januar 2023 gegenüber 
dem BMJ darum geworben von Seiten des Bundes vorzuschlagen, auch Fortbildungsangebote, die sowohl explizit 
das SED-Unrecht als auch seine unterschiedlichen Ausprägungen und Folgewirkungen darstellen, aufzunehmen. 
Der Vorschlag der SED-Opferbeauftragten wurde vom BMJ gern in die Programmkonferenz getragen. Zwar
haben die Länder darauf hingewiesen, dass es Veranstaltungen gäbe, in denen dieses Thema an zentraler Stelle (mit-
)behandelt würde, dennoch bestand Offenheit, das Thema auch monothematisch aufzugreifen. Die Fortbildungen 
der Deutschen Richterakademie werden nicht von der Akademie selbst, sondern von einzelnen Ländern
durchgeführt, wobei die Programmkonferenz über die Aufnahme in den jeweiligen Jahreskalender entscheidet.
Gegenwärtig gibt es Überlegungen, die einwöchige Tagung „Deutsche Justizgeschichte ab 1945“, die vom Land
Niedersachsen ausgerichtet wird, neu zu benennen in „Deutsch-Deutsche Justizgeschichte ab 1945“ und um einen 
expliziten Teil zum SED-Unrecht zu erweitern. Auf der nächsten Programmkonferenz soll das Thema weiter 
erörtert werden. 
Die SED-Opferbeauftragte setzt sich dafür ein, dass bei einer Berücksichtigung des Themas der Sensibilisierung 
zum SED-Unrecht nicht nur die Darstellung der Steuerung der DDR-Justiz durch den SED-Apparat erfolgt.
Wichtig ist ihr, dass vor allem auch die unterschiedlichen Formen der Repression in der DDR, aktuelle
Forschungsergebnisse zu den psychologischen und körperlichen Langzeitfolgen der Repression durch die SED-Diktatur oder 
ggf. auch ein Fallbeispiel eines (meist sehr schwierigen und langjährigen) Anerkennungsverfahrens im Rahmen 
der Beschädigtenversorgung thematisiert würden. 
4.3 Entwicklung von Fortbildungen für Psychotherapeutinnen und -therapeuten 
Die Erfahrungen von SED-Unrecht können für betroffene Menschen bis heute ein umfassendes Spektrum an
psychischen, physischen, sozioökonomischen und sozialen Folgen nach sich ziehen. Eine Form der notwendigen 
Unterstützungsmöglichkeit bieten professionelle psychosoziale Hilfsangebote wie psychotherapeutische
Behandlungen. Aktuelle Forschungsergebnisse wie die des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 
geförderten Forschungsverbunds „TESTIMONY“, der zu Bewältigung und Aufarbeitung von Erfahrungen in 
DDR-Kinderheimen geforscht hat, verdeutlichen einen großen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung. 
Gleichzeitig werden von Betroffenen jedoch auch hohe Zugangshürden nicht nur wegen langer Wartezeiten auf 
einen Behandlungsplatz benannt. Dabei werden insbesondere auch Berührungsängste und Befürchtungen durch
bisherige Erfahrungen von Unverständnis oder Unwissen bezüglich des SED-Regimes und der
Repressionsformen wie den Spezialheimen und Jugendwerkhöfen auf Seiten der Behandelnden beschrieben. Betroffene fühlten 
sich nicht ausreichend verstanden, empfanden zum Teil Scham oder Stigmatisierung.62 
Um die psychotherapeutische Versorgung für Menschen mit SED-Unrechtserfahrung zu verbessern, könnten
Wissenslücken zur politischen Repression in der DDR und ihrer Folgen in einer größeren Anzahl von Weiter- und 
Fortbildungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bearbeitet werden, um ihre therapeutische Arbeit 
und Beziehung mit Menschen mit DDR-Unrechtserfahrungen zu verbessern. Daher setzt sich die SED-
Opferbeauftragte dafür ein, dass systematisiert Weiter- und Fortbildungsangebote für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten erarbeitet und angeboten werden.63 Bisher finden Fortbildungen eher vereinzelt und stark von dem 
Engagement einzelner klinisch tätiger Forscherinnen und Forscher getragen statt. 
Das Teilprojekt an der Universität Leipzig „Psychosoziale Konsequenzen des Aufwachsens in DDR-
Kinderheimen“ des Testimony-Verbundes64 hat bis zum letzten Jahr dafür die Grundlagenarbeit geleistet: Behandelnde 
wurden bereits befragt und Erfahrungen aus der Schreibtherapie Betroffener, die in einem anderen Projekt
umgesetzt wurde, konnten gesammelt werden. In einem weiteren Schritt könnte jetzt beispielsweise dort anknüpfend 
ein Weiterbildungsprogramm für psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie in 
der psychosozialen Beratung und Begleitung von Menschen mit DDR-Heimerfahrung Tätige entwickelt und
evaluiert werden. Dieses könnte als mehrstündige Onlineweiterbildung (zertifiziert durch die zuständigen Kammern) 
konzipiert werden, um den Zugang für potentielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland zu 
ermöglichen. 
Die SED-Opferbeauftragte unterstützt diesen vorgeschlagenen Ansatz ausdrücklich, da er direkt in die Praxis 
wirken kann und so den Betroffenen zugutekommt. Um für eine Fortsetzung für das Projekt und den damit
verbundenen Praxistransfer zu werben, tritt die Bundesbeauftragte an die sächsische Staatsregierung heran. 
4.4 Sensibilisierung zum SED-Unrecht und Weiterbildung in der Pflege 
Im letzten Jahresbericht zeigte die SED-Opferbeauftragte die Herausforderungen auf, vor denen politisch
Verfolgte im Alter stehen und welche Auswirkungen diese unter anderem auf die Pflege haben. Zu diesem Thema 
tauschte die Bundesbeauftragte sich im Juni 2022 mit Vertreterinnen des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und im Oktober 2022 mit dem Ausschuss des Deutschen Bundestages für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus.65 
Viele der Menschen, die in der SED-Diktatur Unrechtserfahrungen machen mussten, leiden langfristig an den 
Folgen der Repression. Aufgrund von Traumatisierungen oder anderen psychischen Belastungen, durch zum
Beispiel politische Haft oder Vernachlässigungs- und Gewalterfahrungen in DDR-Spezialkinderheimen oder
Jugendwerkhöfen, besteht der Bedarf an adäquaten Pflegeformen im Alter, die den besonderen Bedürfnissen der
Betroffenen gerecht werden. Ebenso bedarf es aus Sicht der Opferbeauftragten einer stärkeren Sensibilisierung des 
eingesetzten Personals für die spezifischen Bedürfnisse von Opfern politischer Gewalt. 
In vom BMBF geförderten Forschungsprojekt „DDR-Spezialheime“ wurde eine Handreichung zum Thema des 
Umgangs mit ehemaligen (DDR-)Heimkindern in der Pflege66 entwickelt. Diese Handreichung richtet sich 
an Pflegekräfte und Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und soll für die Pflegerinnen und Pfleger
hilfreiche Hintergründe und konkrete unterstützende Beispielformulierungen für den Umgang mit ehemaligen 
(DDR-)Heimkindern vorstellen. 
                                                        
62  Vgl. TESTIMONY-Forschungsverbund – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung (2023): 3. 
63  Dabei ist zudem davon auszugehen, dass entsprechende Weiter- und Fortbildungsangebote gut angenommen werden, da für Ärzte und 
Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen eine Fortbildungsverpflichtung auf Grundlage der Berufsordnungen der 
jeweiligen Landesärzte- und Psychotherapeutenkammern, für Vertragsärztinnen und -ärzte gemäß § 95d Absatz 1 des Sozialgesetzbuchs 
Fünftes Buch (SGB V) und für Fachärztinnen und -ärzte im Krankenhaus gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V besteht. 
64  Vgl. TESTIMONY-Forschungsverbund – Erfahrungen in DDR-Kinderheimen. Bewältigung und Aufarbeitung (2023). 
65  Vgl. Deutscher Bundestag (2022 e). 
66  Informationen zu der Handreichung können bei der Initiativgruppe der Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau angefragt 
werden: https://www.jugendwerkhof-torgau.de/Kontakt/421/. 
Eine darüber hinausgehende Handreichung „Handreichung für Pflegepersonal und Beschäftigte in sozialen Bereichen“ (2023), die sich 
insgesamt dem Umgang mit traumatisierten Menschen in der Pflege widmet, kann direkt bei der Autorin Angelika Censebrunn-Benz 
bezogen werden: a.censebrunn-benz@posteo.de.
Um das Thema verstärkt in die Institutionen der Pflege zu tragen, hat sich die SED-Opferbeauftragte in den letzten 
Monaten mit dem Länderbeauftragten der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und 
der Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V. dazu ausgetauscht. 
Dabei ging es auch darum, wie die Erarbeitungen aus der genannten Handreichung in den Mitgliedsverbänden 
und -vereinen des Dachverbandes zur Sensibilisierung des Personals zum Einsatz kommen können. Dafür ist es 
Anliegen der SED-Opferbeauftragten, Kontakte der unterschiedlichen in dem Feld tätigen Akteure untereinander 
herzustellen. So sollen ggf. schon bestehende Ausbildungs- und Sensibilisierungsformate zum Umgang mit
traumatisierten Menschen in der Pflege möglichst um einen spezifischen Blick des Umgangs mit Opfern von SED-
Unrecht erweitert werden können. Bislang wurden in den Formaten vorrangig Traumatisierungserfahrungen
sexuellen Missbrauchs, NS-Überlebens oder die Vertriebenenthematik67 aufgegriffen. 
Mit der Diakonie Deutschland ist die SED-Opferbeauftragte zudem im Gespräch darüber, dass das Thema des 
Umgangs mit Opfern von SED-Unrecht in der Pflege ein Programmpunkt auf einer für Herbst 2023 geplanten 
Tagung mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur „Traumasensibilität in der Pflege“ wird. Davon
ausgehend könnten dann weitere Vernetzungen und Synergien für die künftige Unterstützung der Betroffenen ausgehen. 
5 Gedenken und Erinnern an die Opfer 
Die SED-Opferbeauftragte hat die gesetzlichen Aufgaben, zur Würdigung der Opfer des Kommunismus, zur
Vermittlung seiner Gefahren auch im internationalen Kontext sowie zur Beförderung des Prozesses einer
gesellschaftlichen Verständigung für die unterschiedliche Biografien in der Zeit der deutschen Teilung beizutragen (vgl. § 1 
Absatz 2 OpfBG). Daraus ergibt sich gerade für den Bereich des Gedenkens und Erinnerns eine Vielzahl an
Anknüpfungspunkten für ihre Arbeit. In diesem Jahresbericht werden das Mahnmal, die Überarbeitung des
Gedenkstättenkonzeptes, die Stärkung von gesamtdeutschen Erinnerungsorten und die Würdigung des
zivilgesellschaftlichen Engagements in der Gedenk- und Erinnerungskultur besonders hervorgehoben. 
5.1 Mahnmal für die Opfer des Kommunismus 
Seit 2008 fordern Opferverbände und ihr Dachverband UOKG, ein nationales Mahnmal für die Opfer der
kommunistischen Gewaltherrschaft in der Bundeshauptstadt Berlin zu errichten. In vielen Ländern des früheren
Ostblocks sind bereits zentrale Gedenkorte entstanden, an denen der millionenfachen Opfer der kommunistischen 
Verbrechen nach 1945 gedacht wird. Auch in Deutschland gibt es einzelne Orte des Gedenkens. Was aber fehlt, 
ist ein zentrales Mahnmal für die Opfer des Kommunismus in Deutschland. 
Der Deutsche Bundestag hat das Anliegen der Opferverbände mit Beschlüssen in den vergangenen Jahren immer 
wieder unterstützt und bekräftigt. In ihrem letzten Jahresbericht hat die SED-Opferbeauftragte die bisherigen
Anstrengungen der beteiligten Akteure im Diskussionsprozess eingehender nachgezeichnet und gewürdigt. Die
nunmehr seit 2020 vorliegende Konzeption für die Errichtung eines „Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die 
Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland“68, die im Auftrag des Parlaments von der Bundesstiftung 
Aufarbeitung, der UOKG und unter Begleitung eines wissenschaftlichen Beirats erstellt wurde, hat der Deutsche 
Bundestag 2021 mehrheitlich befürwortet.69 Dabei hat das Parlament unterstrichen, dass das Mahnmal deutlich 
sichtbar, inhaltlich eigenständig und gut erreichbar sein soll und dies mit seinem Beschluss vom März 202270 
bekräftigt. Das galt auch für das Ziel, die weiteren Planungen zum Mahnmal voranzutreiben und dabei
sicherzustellen, dass die Opferverbände, die Bundesstiftung Aufarbeitung und die Bundesbeauftragte für die Opfer der 
SED-Diktatur einzubeziehen sind. 
Seit ihrem Amtsantritt im Juni 2021 setzt sich die SED-Opferbeauftragte dafür ein, die Prüfung möglicher
Standorte für das Mahnmal zeitnah abzuschließen, da für sie die Klärung der Standortfrage die erste Voraussetzung 
dafür ist, das Mahnmal zügig zu realisieren. 
                                                        
67  Zum Beispiel zum Thema „Trauma in der Pflege bei Kriegskindern“. Vgl. Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung e. V. 
(DIAademie) (2023). 
68  Vgl. Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Bundestiftung Aufarbeitung); Union der Opferverbände kommunistischer
Gewaltherrschaft (UOKG); Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) (Hrsg.) (2020). 
69  Vgl. Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages (2021). 
70  Vgl. Deutscher Bundestag (2022 b).
Deshalb begrüßt die Opferbeauftragte es außerordentlich, dass die Staatsministerin für Kultur und Medien ihre 
Behörde im Herbst 2022 damit beauftragt hat, einen Runden Tisch einzuberufen, um die offenen Fragen der 
Standortauswahl gemeinsam bearbeiten zu können. Auch soll mit dem Runden Tisch aus Vertreterinnen und
Vertretern von Opferverbänden, des Beirates, der Bundesstiftung, von der Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM), dem Land Berlin und dem Bezirk Mitte sowie der Opferbeauftragten ein gemeinschaftlich 
getragener Standortvorschlag gefunden werden. Dieser Prozess hat in den letzten Monaten dazu geführt, dass 
nach Ortsbegehungen und dem Abwägen unterschiedlicher Kriterien der einbezogenen geeigneten Standorte
einvernehmlich ein Standort im Spreebogenpark zwischen Bundeskanzleramt und Paul-Löbe-Haus priorisiert wird. 
Einigkeit besteht darin, dass dieser Standort auch die im Bundestagsbeschluss von 2022 angeführten Kriterien am 
besten erfüllt. Das Land Berlin und der Bezirk Berlin-Mitte haben bisher keine verwaltungsrechtlichen Bedenken 
gegenüber dem Standort geäußert. Gegenwärtig ist BKM in Rücksprachen, um zu weiteren erforderlichen
landschaftsplanerischen, urheber-, und baurechtlichen Klärungen zu kommen, die Voraussetzung für eine dann erst 
mögliche Entscheidung für den Standort sind. Dieses Vorgehen eines gemeinschaftlich getragenen Prozesses wird 
von der Bundesbeauftragten als sehr konstruktiv und zielführend wahrgenommen. Hierfür ist sie BKM, als
zuständigem Ressort innerhalb der Bundesregierung, und den weiteren beteiligten Akteurinnen und Akteuren
ausgesprochen dankbar. 
Die SED-Opferbeauftragte drängt darauf, dass das Mahnmal noch in dieser Legislaturperiode realisiert wird. 
Hierfür sollten aus Sicht der Bundesbeauftragten im Sommer 2023 die bisher noch offenen Fragen für den
favorisierten Standort geklärt und schließlich der Wettbewerbsprozess und Baubeginn zeitnah eingeleitet werden. 
In vielen Gesprächen mit unterschiedlichsten Betroffenenverbänden wurde immer wieder deutlich, wie wichtig 
es für die Opfer und ihre Angehörigen ist, dass ihr Leid anerkannt und die Würdigung der Leistungen des
Widerstandes gegen den Kommunismus stärker in die Mitte der Gesellschaft getragen wird. Hierzu kann das Mahnmal 
als Gedenk- und Bildungsort einen wesentlichen, weil sichtbarmachenden Anteil beitragen. Erstmals kann so allen 
Opfergruppen – auch den bisher weniger wahrgenommenen (siehe 3. Situation unterschiedlicher
Betroffenengruppen) – ein gemeinsames würdiges Erinnern ermöglicht werden. Mit einer Standortwahl im Herzen unserer 
Demokratie, in der vormals geteilten Stadt Berlin, drückt das Parlament seinen besonderen Respekt vor den
Opfern und ihren Lebensleistungen aus. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten gilt es, das fertiggestellte Mahnmal fest in die Gedenkkultur der
Bundesrepublik Deutschland zu integrieren und bei entsprechenden Feierlichkeiten von Parlament und Regierung
einzubeziehen. 
5.2 Überarbeitung des Gedenkstättenkonzeptes 
In den Gesprächen mit den Betroffenen und ihren Angehörigen hat sich für die SED-Opferbeauftragte immer 
wieder gezeigt, wie wichtig es für die Opfer ist, dass die Gesellschaft sich mit ihren Schicksalen auseinandersetzt. 
Auch deshalb kommt der geplanten Errichtung eines Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft 
aus der Sicht der Opferverbände und der SED-Opferbeauftragten eine so große symbolische Bedeutung zu. 
Ebenso ist im gesamten Rahmen des Erinnerns und Gedenkens für die Opfer von SED-Unrecht wesentlich, dass 
ihre Entscheidungen, mit dem System in Widerspruch zu treten, aber auch ihr Leid sichtbar und gewürdigt
werden. 
Für die Gesellschaft kommen als Funktionen die Geschichtsvermittlung und die Stärkung des Bewusstseins für 
den Wert der freiheitlichen Demokratie und der Menschenrechte hinzu. 
Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP begreift Erinnerungskultur in diesem Sinne 
auch als „[…] Einsatz für die Demokratie und Weg in eine gemeinsame Zukunft.“71 Daraus wird abgeleitet, dass 
Gedenk- und Dokumentationsstätten geschützt und die Gedenkstättenarbeit auskömmlich finanziert werden
sollen. Zudem hat sich die amtierende Regierung dafür ausgesprochen, die bestehende Gedenkstättenkonzeption des 
Bundes zu aktualisieren, wobei unter anderem auch die SED-Opferbeauftragte einzubeziehen ist. 
                                                        
71  Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien 
Demokraten (FDP) (2021): 124.
Mit der Gedenkstättenkonzeption von 1999 und ihrer Fortschreibung 2008 wurde erstmalig die Grundlage
geschaffen, den Bund auch systematisch an gesamtdeutschen Formen der Aufarbeitung der beiden deutschen
Diktaturen zu beteiligen (vgl. Bundestagsdrucksache 14/1569; vgl. Bundestagsdrucksache 16/9875). Mit ihr
konzeptualisiert der Bund Teile seiner historischen und moralischen Verantwortungsübernahme für die Folgen des
Zweiten Weltkrieges, die Verbrechen des Nationalsozialismus sowie seit der Wiedervereinigung auch für das Unrecht 
der SED-Diktatur. Neben dem nicht hoch genug zu schätzenden Engagement der Länder und der Zivilgesellschaft 
hat das bisherige Gedenkstättenkonzept insofern einen maßgeblichen Anteil daran, dass sich hinsichtlich des
Erinnerns an die kommunistische Gewaltherrschaft und das SED-Unrecht eine vielfältige Gedenkstättenlandschaft 
in der vereinigten Bundesrepublik herausbilden konnte. Auch aus Sicht der SED-Opferbeauftragten ist es nach 
nunmehr 15 Jahren notwendig, diese Konzeption weiterzuentwickeln, damit diese auch den Anforderungen eines 
sich verändernden gesellschaftlichen Rahmens gerecht wird.72 Wie in ihrem ersten Amtsjahr stand die SED-
Opferbeauftragte dazu auch in den letzten Monaten weiter im Austausch mit der Beauftragten der Bundesregierung 
für Kultur und Medien (BKM), die für die Bundesregierung damit beauftragt ist, derzeit die Vorlage eines
aktualisierten Gedenkstättenkonzeptes zu erarbeiten. 
Nach wie vor betont die Opferbeauftragte dabei folgende Themen besonders: 
Digitalisierung 
Um auch jüngere Generationen anzusprechen sowie technologische, aber auch demografische Entwicklungen 
einzubeziehen, wirbt die SED-Opferbeauftragte dafür, in einem modernisierten Konzept stärker didaktische
Vermittlungsfragen aufzugreifen und die Bedingungen einer zunehmend digitalisierten Welt einzubeziehen. Gerade 
die staatlich und zivilgesellschaftlich getragenen Archive und Zeitzeugenbörsen bedürfen aus Sicht der SED-
Opferbeauftragten einer Digitalisierungsoffensive – sowohl hinsichtlich einer Stärkung durch digitale
Vermittlung, aber auch hinsichtlich der Langzeitspeicherung. Auch die Zeitzeugenarbeit sollte nicht nur gestärkt, sondern 
auch langfristig, zum Beispiel über Digitalisierungsformate, abgesichert werden. 
Stärkere Würdigung des frühen Widerstands und des Gedenkens an die frühen Opfer 
Das Gedenken an die oft vergessene Opfergruppe der Internierten in den sowjetischen Speziallagern sollte aus 
Sicht der SED-Opferbeauftragten gestärkt werden. Dazu gehört, dass für das unendliche Leid der ca. 180.000 
Opfer des russischen Geheimdienstes NKWD von 1945-1949 öffentliche Wahrnehmung geschaffen wird,
Erinnerung stattfindet und Initiativgruppen, als Träger des Gedenkens, gemeinsam mit den Ländern unterstützt
werden. 
Auch der Widerstand und die Opposition der Menschen in der DDR weit vor den 1980er-Jahren und der
Friedlichen Revolution von 1989 sollten aus Sicht der SED-Opferbeauftragten mehr herausgestellt werden. Im gesamten 
Zeitraum SBZ und DDR wurden Menschen mit unangepasstem oder aktiv gegen das diktatorische System
widerständigem Verhalten – wie fast immer auch ihr Umfeld – Opfer des Systems.73 Um dem Widerstand in der SBZ 
und dem frühen Widerstand in der DDR bessere Wahrnehmbarkeit zu verschaffen, empfiehlt die SED-
Opferbeauftragte daher im Gedenkstättenkonzept, 
− dem Mahnmal für die Opfer des Kommunismus eine zentrale Bedeutung zukommen zu lassen, 
− Gedenkstätten, die an die frühen Opfer des Kommunismus in der SBZ erinnern, im Konzept weiter zu
stärken, 
− Orte, wie das frühere Polizeigefängnis Keibelstraße am Berliner Alexanderplatz weiterzuentwickeln, die 
aufzeigen, dass nicht nur die Staatssicherheit, sondern auch die Volkspolizei und die Justiz Instrumente der 
SED waren, sowie 
                                                        
72  In ihrem ersten Bericht an den Deutschen Bundestag vom 9. November 2021 hatte die SED-Opferbeauftragte auch schon für die
Weiterentwicklung geworben; im ihrem Jahresbericht 2022 legte sie bereits ausführlich dar, welche Aspekte bei einer Modernisierung der 
Konzeption für den Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur besonders zu beachten sein sollten. 
73  Über die Jahrzehnte betrachtet gehören nach Ansicht der SED-Opferbeauftragten unter anderem auch die studentischen Proteste der 
1940er-und 1950er-Jahre, der Widerstand gegen die Zwangsvereinigung von KPD und SPD, der Widerstand gegen die Jugendweihe, 
der DDR-weite Volksaufstand 1953, der ländliche Widerstand gegen die Kollektivierung, die Wehrdienstverweigerung, die Proteste 
gegen den Mauerbau, kritische Auseinandersetzungen innerhalb der SED, kritische Schriftstellerinnen und Schriftsteller und
Kunstschaffende oder die Friedens-, Umwelt- und Dritte Welt-Bewegung der 1970er- und 1980er-Jahre (zum Teil in den Kirchen stattfindend) 
ebenfalls wahrgenommen.
− als einem weiteren Baustein ein „Forum für Opposition und Widerstand“ zu entwickeln, da dieses die
gesamte Widerstandsgeschichte innerhalb der DDR über die vier Jahrzehnte hinweg und auch mit der
Darstellung aller Betroffenengruppen aufbereiten und vermitteln kann. 
Ein Ort wie das Forum könnte nach Ansicht der SED-Opferbeauftragten eine Lücke in der bisherigen
Gedenkstättenlandschaft schließen, indem der Zeitraum 1945 bis 1990 zum Widerstand gegen die kommunistische
Herrschaft in der SBZ und DDR zentral in den Blick genommen würde. Die seit Ende des letzten Jahres vorliegende 
Machbarkeitsstudie74 zu einem solchen zu schaffenden „Forum Opposition und Widerstand“ kann hierfür ein 
Ausgangspunkt sein. Nach Einschätzung der SED-Opferbeauftragten sollten neben der Robert-Havemann-
Gesellschaft, die die Machbarkeitsstudie vorgelegt hat, in den künftigen Planungsprozess weitere Institutionen, die 
auch bisher schon wichtige Beiträge zur Widerstands- und Oppositionsgeschichte und ihrer Vermittlung leisten, 
wie beispielsweise das Archiv Bürgerbewegung Leipzig, die Stiftung Friedliche Revolution oder die
Bundesstiftung Aufarbeitung, einbezogen werden. 
Widerstand der Frauen 
Auch der Widerstand der Frauen und das Leid der weiblichen politischen Häftlinge sollte nach Ansicht der SED-
Opferbeauftragten stärkere Würdigung erfahren. Bis heute fehlt es an einem national bedeutsamen Ort, der an die 
Schicksale der ungefähr 30.000 weiblichen politischen Häftlinge in der DDR – und an die Schicksale ihrer
Familien und Kinder – erinnert. Um eine solche Sichtbarkeit auf nationaler Ebene zu schaffen, schlägt die
Bundesbeauftragte vor, dass die im Aufbau befindliche Gedenkstätte Frauenhaftanstalt Hoheneck als ehemaliges zentrales 
Frauengefängnis der DDR in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen wird.75 Die Opferbeauftragte 
ist der Kulturstaatsministerin Claudia Roth außerordentlich dankbar, dass sie mit ihr und Betroffenen zusammen 
im November 2022 das ehemalige Gefängnis besucht hat. Mit diesem Besuch wurde ein wichtiges Signal in
Richtung der ehemaligen politischen Gefangenen gesendet. Die Staatsministerin hat die künftige Gedenkstätte in
diesem Zusammenhang als national bedeutsamen Ort bezeichnet und damit ebenfalls auch von ihrer Seite die große 
Bedeutung von Hoheneck unterstrichen. 
Orte und Gedenktage von nationaler Bedeutung 
Für die SED-Opferbeauftragte ist neben bereits bestehenden dauerhaften Förderungen die Aufnahme weiterer 
Gedenkstätten in die Förderung durch den Bund wichtig, um relevante Lücken in unserem Gedenken auf
nationaler Ebene zu schließen. Zusätzlich sollten nach Ansicht der Bundesbeauftragten auch das ehemalige DDR-
Frauengefängnis Hoheneck (wie oben schon angeführt) sowie das Kaßberg-Gefängnis Chemnitz, das als zentraler 
Ort für den deutsch-deutschen Häftlingsfreikauf galt, hier besonders berücksichtigt werden. Denn auch diese
beiden Gedenkstätten repräsentieren mit den bisher nicht ausreichend gewürdigten Themen des Widerstands der 
Frauen in der DDR und dem Häftlingsfreikauf zwei national bedeutsame zentrale historische Bezugspunkte
politischer Selbstverständigung in der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Darüber hinaus sollten auch besonders die 
Gedenkstätten von Bundesseite in den Blick genommen werden, die an ihren Orten den geschichtlichen Verlauf 
durch mehrere Epochen der deutschen Geschichte zeigen und Gedenkstätten, die dazu beitragen können, die SED-
Diktatur als Teil der gesamtdeutschen Geschichte stärker wahrzunehmen (siehe 5.3 Stärkung von
gesamtdeutschen Erinnerungsorten). 
Im Rahmen einer nationalen Gedenkkultur gehört es für die SED-Opferbeauftragte auch dazu, die Gedenktage 
weiterzuentwickeln. Einzelne Gedenktage wie der 17. Juni, der 9. Oktober und der 9. November sollten demnach 
gestärkt und besser in ihrer Vielschichtigkeit und vor allem ihren Zusammenhängen abgebildet werden. Für die 
SED-Opferbeauftragte ist es ein wichtiges Signal, dass in diesem Jahr mit einer Festveranstaltung zum 70.
Jahrestag des DDR-Volksaufstandes im Deutschen Bundestag unter der Beteiligung der Spitzen des Staates, der 
Zeitzeugen sowie Schülerinnen und Schülern, die Bedeutung der Erinnerung an die Opfer für die Gegenwart und 
die Zukunft unserer Demokratie unterstrichen wird. Gerade durch eine stärkere Würdigung des 17. Juni wird der 
öffentliche Fokus stärker als bisher auf den frühen Widerstand und die frühen Opfer gelegt. 
                                                        
74  Vgl. Robert Havemann Gesellschaft e. V. (2022).  
75  Diese könnte die im Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetz (SächsGedenkStG) vorgesehene institutionelle Förderung durch den 
Freistaat Sachsen ergänzen.
Einbindung der Perspektive der Opfer in die Arbeit der Gedenkstätten 
Die SED-Opferbeauftragte konnte in ihrer Arbeit immer wieder feststellen, dass Abstimmungs- und
Entscheidungsprozesse gut vorangebracht werden konnten, wenn Betroffene oder ihre Vertretungen selbst in die Prozesse 
der unterschiedlichen Einrichtungen der Landschaft der Gedenkkultur einbezogen wurden. Daher ist es der SED-
Opferbeauftragten ein wichtiges Anliegen, dass die Perspektive der Opfer von SED-Unrecht systematisch sowohl 
bei Gedenktagen und Feierlichkeiten als auch in die entsprechenden Gremien der Aufarbeitungsinstitutionen
eingebracht werden kann und Beteiligung stattfindet. Für das Expertengremium, das die BKM mit Empfehlungen 
zur Förderwürdigkeit von Projekten innerhalb des Gedenkstättenkonzeptes unterstützt, schlägt sie vor, dass
diesem auch eine Vertreterin oder ein Vertreter der Opferverbände von SED-Unrecht angehören soll. 
Erweiterung um die Perspektive europäischer Erinnerungsarbeit 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten sollte im Gedenkstättenkonzept künftig die Auseinandersetzung mit
totalitärer deutscher und europäischer Vergangenheit und die Vermittlung in die Gesellschaft stärker auch in einen 
europäischen Kontext gestellt werden. Mögliche Zusammenarbeiten mit europäischen oder internationalen
Institutionen könnten dabei Raum erhalten, um zu einer Interessensvertretung der Opfer kommunistischer
Gewaltherrschaft und zum Erinnern an die Opfer auf europäischer Ebene beizutragen. 
Beispielhaft könnte die 2011 gegründete „Platform of European Memory and Conscience“ (PEMC) angeführt 
werden. Der Plattform gehören mittlerweile 68 Einrichtungen aus 15 EU-Mitgliedsstaaten an. Sie will eine
europaweite Diskussion über die Ursachen und Folgen totalitärer Herrschaft sowie über gemeinsame europäische 
Werte schärfen. Im Gedenkstättenkonzept könnte auch das von der Plattform in Brüssel geplante
gesamteuropäische „Denkmal für die Opfer des Totalitarismus“ im 20. Jahrhundert76 als Bezugspunkt aufgegriffen werden. 
Seine Realisierung hat die SED-Opferbeauftragte im November 2022 mit der Unterzeichnung eines öffentlichen 
Aufrufs unterstützt. 
Das Gedenkstättenkonzept bezieht sich auch auf die Bildungsarbeit. Zur europäischen Stärkung der Demokratie 
und Bildungsarbeit in Bezug auf die Aufarbeitung der SBZ- und DDR-Diktatur könnte nach Ansicht der SED-
Opferbeauftragten auch ein Beitritt Deutschlands zur Beobachtungsstelle des Europarates für den
Geschichtsunterricht in Europa beitragen. Die Beobachtungsstelle ermöglicht ein gemeinsames Monitoring über die
vermittelten Geschichtsthemen im Unterricht der einzelnen Mitgliedsländer und hat das Ziel, zur Aufarbeitung
kommunistischer Diktaturen sowie zur Stärkung demokratischer Kultur in Europa beizutragen.77 
5.3 Stärkung von gesamtdeutschen Erinnerungsorten 
In ihrem ersten Jahresbericht an den Deutschen Bundestag 2022 hat die SED-Opferbeauftragte wiederholt die 
Verflechtungen der ost- und westdeutschen Geschichte auch während der Zeit der Teilung und die daraus folgende 
gemeinsame, gesamtdeutsche Verantwortung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur aufgezeigt. Für sie ist es von 
zentraler Bedeutung, an die verbindenden Aspekte, welche die Teilungsgeschichte auch durch Erinnerungsorte in 
Westdeutschland als eine gemeinsame Geschichte erfahrbar werden lassen, zu erinnern. 
Orte, welche beispielhaft für die Verbindung dieser wichtigen Aufgabe stehen, sind insbesondere auch die
Notaufnahmelager in Gießen und Berlin-Marienfelde. Diese Orte waren für die Menschen, die einen Ausreiseantrag 
gestellt haben und ausgereist sind, geflohen sind oder als politische Häftlinge freigekauft wurden, die erste Station 
im Westen nach Verlassen der DDR. Für diejenigen, die Opfer von Repression wurden, waren beide Orte nach 
Jahren und Jahrzehnten in der Diktatur die erste Begegnung mit dem Rechtsstaat und seinen Institutionen in der 
Bundesrepublik Deutschland. Und sie waren Sehnsuchtsorte. 
So berichtete ein ehemaliger politischer Häftling, der im Zuge des Häftlingsfreikaufs über das Kaßberg-Gefängnis 
ins Notaufnahmelager nach Gießen kam, der SED-Opferbeauftragten davon, wie sehr Gießen für ihn und seine 
Mitgefangenen ein Symbol für Freiheit gewesen sei. Immer wieder habe er sich während seiner Haft im Zuchthaus 
Cottbus und im Kaßberg-Gefängnis vorgestellt, wie er eines Tages in die Freiheit, nach Gießen, kommen würde. 
                                                        
76  Vgl. Platform of European Memory and Conscience (2023). 
77  Vgl. Europarat (2023).
Wie dieser Häftling wurden rund 33.000 politische Gefangene im Austausch gegen Devisen von der
Bundesrepublik freigekauft. In Verbindung dazu steht das ehemalige Kaßberg-Gefängnis in Chemnitz – fast 90 Prozent der 
für den Freikauf vorgesehenen Gefangenen ließ das MfS zuvor in das Kaßberg-Gefängnis verlegen, bevor von 
dort aus ihr Weg in die Freiheit begann.78 In Marienfelde besteht bereits eine Erinnerungsstätte. In Gießen und 
Kaßberg entstehen gegenwärtig Lern- und Gedenk- bzw. Erinnerungsorte, welche die SED-Opferbeauftragte im 
Berichtszeitraum besucht hat.79 Dort konnte sie sich ein Bild von Konzepten und geplanten Inhalten und der 
besonderen Historie dieser Orte zu innerdeutscher Fluchtbewegung, Ankommen in der Bundesrepublik und
Häftlingsfreikauf machen. Mit den genannten Aspekten stehen beide Orte exemplarisch für das gesamtdeutsche
Verständnis einer Verantwortung zur Aufarbeitung des Unrechts der SED-Diktatur und sind für die SED-
Opferbeauftragte daher von nationaler Bedeutung. Sie wirbt für ein dauerhaftes Engagement des Bundes bei beiden
Gedenkstätten. 
Darüber hinaus gibt es weitere Stätten, die für eine Stärkung der gesamtdeutschen Erinnerungskultur stehen,
indem sie sich mit verschiedenen Aspekten der deutsch-deutschen Geschichte auseinandersetzen. Beispielhaft zu 
nennen für die so wichtige Vermittlung jener Geschichte gerade auch in den westdeutschen Bundesländern ist das 
DDR-Museum in Pforzheim, welches als einziges Museum in den westlichen Bundesländern die deutsche
Geschichte des 20. Jahrhunderts mit Schwerpunkt auf der Geschichte der DDR-Diktatur darstellt.80 Bedeutend im 
Kontext der Erinnerung an die innerdeutsche Grenze und das dort geschehene Unrecht ist auch das Grüne Band, 
welches Naturschutz mit Vermittlung von Geschichte entlang der ehemaligen Grenze verbindet. Entlang des
Grünen Bandes gibt es Grenzlandmuseen und Erinnerungsstätten, die den Menschen Auseinandersetzungen mit dem 
Kalten Krieg und dem DDR-Unrecht, wie beispielsweise den Todesopfern des Grenzregimes oder den Opfern 
von Zwangsaussiedlung, ermöglichen. Beispielhaft zu nennen sind hier das Deutsch-Deutsche Museum in
Mödlareuth, die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn, das Grenzlandmuseum Eichsfeld oder die Gedenkstätte 
Point Alpha.81 Ausdrücklich würdigt die SED-Opferbeauftragte auch die kleineren, teils zivilgesellschaftlichen 
Einrichtungen wie beispielsweise das Grenzhus Schlagsdorf, die Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup 
oder auch das Grenzdenkmal Hötensleben. 
Ausgehend vom Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen und FDP, der vorsieht, die Ausweitung 
des europäischen Grünen Bandes zu unterstützen und dabei die Erinnerungskultur und begangenes SED-Unrecht 
zu berücksichtigen (siehe 3.2 Zwangsausgesiedelte), sollte diesbezüglich auch die Erinnerung an die Deutsche 
Teilung und die Opfer an der innerdeutschen Grenze von den Kommunen, den Kreisen, den Ländern und ebenso 
auch vom Bund weiter gestärkt werden. 
5.4 Würdigung des zivilgesellschaftlichen Engagements in der Gedenk- und
Erinnerungskultur 
Das Gedenken und die Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur sind maßgeblich durch
zivilgesellschaftliches Engagement getragen. Gerade auf regionaler Ebene würde es ohne das ehrenamtliche Wirken vieler 
hunderter Menschen kein öffentliches Gedenken an die Opfer geben. Immer wieder sind es die Opfer der SED-
Diktatur, die den ersten Schritt gehen und mit ihrem Engagement erst öffentliches Erinnern ermöglichen. So haben 
beispielsweise die ehemaligen politischen Häftlinge 2011 in Cottbus „ihr“ ehemaliges Gefängnis gekauft und 
damit den Grundstein für die heutige Gedenkstätte gelegt. 
Das zivilgesellschaftlich getragene Gedenken ist vielschichtig. Hierzu gehören die Gestaltung von regionalen und 
überregionalen Gedenkveranstaltungen, die Initiierung und Pflege von Gedenk- und Erinnerungstafeln, der
Betrieb von Gedenkstätten und Erinnerungsorten, die Beratung von Betroffenen und die Gremienarbeit in
Opferverbänden und Betroffeneninitiativen. Gleichzeitig bringen sich viele Betroffene als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen 
in die Vermittlung des Themas in Richtung der jüngeren Generationen ein. 
                                                        
78  Vgl. Kaßberg Gefängnis (2023).  
79  Vgl. ebd.; vgl. Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde (2023).  
80  Vgl. DDR Museum Pforzheim (2023).  
81  Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2023); vgl. Deutsch-Deutsches Museum 
Mödlareuth (2023); vgl. Point Alpha Stiftung (2023).
In ihren Gesprächen mit engagierten Zeitzeuginnen und Zeitzeugen ist die SED-Opferbeauftragte auf den
Umstand aufmerksam geworden, dass die Aufwandsentschädigungen, die die Zeitzeugen von den verschiedenen vom 
Bund durch unterschiedliche Ministerien geförderten Zeitzeugenbörsen und -portalen erhalten, sich in ihrer Höhe 
unterscheiden. Die Bundesbeauftragte ist daher auf die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 
(BKM) zugegangen, um für ein einheitliches Vorgehen in diesem Bereich zu werben. 
Immer wieder ist die SED-Opferbeauftragte bei ihren Besuchen in unterschiedlichen Regionen davon
beeindruckt, wie durch ehrenamtliches Engagement und eine Flankierung durch öffentliche Stellen eine lebendige
Erinnerungskultur vor Ort entstehen kann. Gerade durch das Erinnern vor Ort kann das Bewusstsein dafür gestärkt 
werden, dass das Unrecht in der Diktatur eben nicht etwas Abstraktes ist, das sich auf hoher staatlicher Ebene 
abspielte, sondern auch ganz konkret vor Ort gewirkt hat. In den Gesprächen der Bundesbeauftragten mit
Engagierten vor Ort zeigt sich immer wieder, dass insbesondere im lokalen Rahmen die unterschiedlichen Sichtweisen 
der Menschen auf die Geschichte deutlich werden und zu Kontroversen führen. Gerade vor diesem Hintergrund 
ist das Eintreten für die Opfer besonders wertvoll. 
Viele der Personen, die sich seit Jahrzehnten ehrenamtlich in der Gedenk- und Erinnerungskultur engagieren, 
können aufgrund ihres fortgeschrittenen Lebensalters ihren Einsatz in den kommenden Jahren nicht mehr in
gleichem Maße fortsetzen. Um diese wichtige Erinnerungsarbeit für die kommenden Jahrzehnte zu sichern, braucht 
es aus Sicht der SED-Opferbeauftragten eines strategischen Ansatzes und eines verstärkten Einsatzes von
öffentlichen Stellen. 
Beispielhaft für das Gelingen eines solchen Prozesses ist für die SED-Opferbeauftragte der Umgang mit der
Gedenkstätte Günter Litfin. Günter Litfin wurde 1961 bei einem Fluchtversuch von Ostberliner Polizisten im
Berliner Humboldthafen getötet. Jürgen Litfin, der Bruder des Toten, engagierte sich viele Jahrzehnte für das Gedenken 
an seinen verstorbenen Bruder. In einem ehemaligen Grenzturm, unweit des Todesortes von Günter Litfin, richtete 
Jürgen Litfin eine Gedenkstätte zur Erinnerung an seinen Bruder und die Opfer der Berliner Mauer ein. Um die 
Gedenkstätte auf Dauer zu sichern, wandte sich Jürgen Litfin 2009 an die Stiftung Berliner Mauer. Durch großes 
Engagement der Stiftung, der BKM, des Landes Berlin und weiterer Akteure wurde die Gedenkstätte Günter 
Litfin 2017 schließlich offiziell Teil der Stiftung Berliner Mauer – der Ort der Erinnerung wurde dauerhaft
gesichert und in die Bildungsarbeit der Stiftung eingebunden. 
Für eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Erinnerungsorte in von der öffentlichen Hand getragene Strukturen 
braucht es aus Sicht der Opferbeauftragten Augenmaß und eine frühzeitige Planung, um die unterschiedlichen 
Interessen, die mit einem solchen Veränderungsprozess verbunden sind, wahrzunehmen und im Verlauf adäquat 
in Bezug zueinander zu setzen. Gerade in diesen Prozessen können die Landesbeauftragten einen wichtigen
Beitrag in der Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren leisten. 
6 Forschung und Archive 
Die Ergebnisse der Forschung zu Struktur, Methoden und Wirkungsweise der Repressionsorgane der SBZ/DDR-
Diktatur und zu den Folgen für die Betroffenen sind für die SED-Opferbeauftragte eine wichtige Grundlage, um 
die Instrumente zur Unterstützung der Opfer weiterzuentwickeln. Für die Forschung wiederum ist das Schriftgut 
aus der DDR – sowohl der staatlichen Organe als auch die Selbstzeugnisse der DDR-Opposition, der
Bürgerbewegung und von Einzelpersonen – ein wichtiges Fundament und von besonderem Wert. Für die Betroffenen von 
SED-Unrecht sind die Archive die zentrale Quelle, um das an ihnen verübte Unrecht zu belegen. 
6.1 Fortsetzung der Forschungsförderung des Bundes zu SED-Unrecht 
Seit 2018 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 14 Forschungsverbünde mit
insgesamt 54 Teilprojekten auf dem Gebiet der DDR-Forschung. In den Verbünden forschen Universitäten zusammen 
mit außeruniversitären Instituten, Archiven, Museen, Gedenkstätten und Opferverbänden zum SED-Unrecht und 
seinen Folgen. Sie arbeiten zu Themen wie politische Haft, unterschiedliche Formen von Repression, der
Wirtschafts- und der Mediengeschichte der DDR, ihrem Schul- und Bildungswesen, der Umweltgeschichte, dem
Spannungsfeld zwischen offiziellen und familiären Erinnerungen an das Leben in der DDR und dem Erbe der
friedlichen Revolution von 1989.82 Ein wesentlicher Ausgangspunkt der BMBF-Förderung war dabei das Ziel, Brücken 
                                                        
82  Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2018).
zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu bauen und die Forschungsergebnisse breiter in die Bevölkerung zu 
vermitteln als auch – verstanden als eine Anschubfinanzierung – eine stärkere strukturelle Verankerung der DDR-
Forschung in der deutschen Hochschul‐ und Forschungslandschaft zu erreichen.83 Vorgesehen war auch eine 
mögliche zweite Förderphase von zwei Jahren. Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten sind die in der ersten
Förderphase von 2018 bis 2022/23 bereitgestellten Bundesmittel von knapp 41 Millionen Euro eine enorm wichtige 
Investition, damit das Wissen über die SED-Diktatur weiter vertieft werden konnte und auch ein Beitrag zu einer 
nachhaltigen Verbesserung der Versorgung der Betroffenen über neue Forschungsergebnisse erreicht werden 
kann. 
Die meisten der Verbünde haben ihre Arbeit zum Ende des Jahres 2022 abgeschlossen bzw. schlossen sie bis zum 
April 2023 ab. Die SED-Opferbeauftragte war in den zurückliegenden Monaten bei Tagungen der
unterschiedlichen Verbünde zu Gast, um sich über die jeweiligen Ergebnisse zu informieren und über Möglichkeiten des 
Transfers des Wissens in die Praxis im Gespräch zu sein. In engerem Kontakt stand die SED-Opferbeauftragte 
dabei vor allem mit den drei größeren Verbünden, in deren Forschungsmittelpunkt die Betroffenen von SED-
Unrecht stehen: „Landschaften der Verfolgung“, „TESTIMONY“ und „Heimerziehung in Spezialheimen der 
DDR“. In den genannten Verbünden wurden wichtige quantitative Datensätze erstellt, Haft- und
Heimeinweisungsfolgen erforscht, Daten und Ergebnisse zu Resilienz- und Schutzfaktoren gefunden und zum Teil auch schon 
passgenaue(re) Unterstützungs- und Beratungsangebote abgeleitet oder sogar erprobt. 
Wiederkehrend wurde in zahlreichen Begegnungen der SED-Opferbeauftragten deutlich, dass auch mit Abschluss 
der Verbundprojekte weiterhin umfassender Forschungsbedarf zu den Strukturen der SED-Diktatur und den
Folgen der Repression für die Gesellschaft und die Betroffenen sowie insbesondere deren heutige Begleitung besteht. 
Hierzu gehören die Bearbeitung von sich in der ersten Förderphase ergebenden neuen Themenfeldern, und vor 
allem eine nachhaltige Stärkung des Praxistransfers. 
Daher hat die Bundesbeauftragte im Sommer und Herbst 2022 intensiven Austausch mit dem BMBF und mit den 
zuständigen Fachpolitikerinnen und -politikern der Fraktionen des Deutschen Bundestages geführt; im Herbst 
letzten Jahres hat sie sich an die Bundesministerin für Bildung und Forschung gewandt, um sich auch hier
persönlich für eine Fortsetzung des BMBF-Förderprogramms einzusetzen. Zudem ist sie mit dem BMBF in Kontakt 
getreten, um dafür zu werben, bei einer Gestaltung der künftigen Förderung sowohl möglichst dafür Sorge zu 
tragen, dass keine Förderlücke bei den bestehenden Verbünden entsteht, damit bisherige Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftler in den Projekten gehalten werden können, als auch (sollte es zu einer kriterienbasierten
Auswahl kommen) dass dem vorgesehenen Praxistransfer der Projekte ein herausgehobener Stellenwert gegeben 
wird. 
Die SED-Opferbeauftragte empfindet es als große Anerkennung für die bisher geleistete Forschungsarbeit der 
Verbünde und als Wertschätzung für die Betroffenen von SED-Unrecht, dass das BMBF sich für eine Fortsetzung 
der Verbünde ausgesprochen und der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber eine zweite Förderphase ermöglicht 
hat. So wie in der Förderbekanntmachung beim Start des Programms in 2017 festgelegt, ist die Förderung
degressiv angelegt, sodass nicht alle Verbünde in der nun beginnenden zweiten Phase eine Fortsetzungsförderung
erhalten werden. 
Die allein wissenschaftsgeleitete Auswahl des Projektträgers Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt für das 
BMBF der sich für die zweite Förderphase bewerbenden Verbünde findet gegenwärtig und weiterhin in diesem 
Jahr statt. Da sich nicht für alle Verbünde eine Anschlussförderung ergeben wird, setzt sich die SED-
Opferbeauftragte dafür ein, dass sich bei geeigneten Projekten auch die Länder in die Verstetigung der Forschungsarbeit 
einbringen. 
Um die Forschung zum SED-Unrecht jedoch langfristig zu sichern und dem wissenschaftlichen Nachwuchs in 
diesem Bereich Perspektiven aufzeigen zu können, bedarf es auf Dauer angelegte Institutionen in der
Hochschullandschaft. Hier sind insbesondere die Länder gefragt, in deren Hoheit die Zuständigkeit für die Universitäten 
liegt. Nur durch eine bessere Verankerung des Themas in der Hochschullandschaft kann dieses langfristig in 
Forschung und Lehre gestärkt werden. Vor diesem Hintergrund wirbt die SED-Opferbeauftragte gemeinsam mit 
weiteren Akteuren, wie der Bundesstiftung Aufarbeitung, für die Einrichtung von Lehrstühlen für die Geschichte 
der SBZ und DDR. 
                                                        
83  Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2017).
Auch Themen mit einem gegenwärtig herausgehobenen Forschungsbedarf, wie eine weitere Vertiefung der
Forschung zu verfolgungsbedingten gesundheitlichen Spätfolgen, zur DDR-Heimerziehung, zu erzwungener Arbeit 
politischer Gefangener im Kontext der deutsch-deutschen Handelsbeziehungen aber auch eine
Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur in der Ausbildung künftiger Generationen von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler und von Lehrerinnen und Lehrern könnten so langfristig eine Stützung erfahren. 
6.2 Länderübergreifendes Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-
Unrecht“ 
Das Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“84 wird vom Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland mit 2,4 Millionen Euro für eine Laufzeit von 2021 bis 2024 gefördert. Die Förderung 
geht auf den 2019 vom Deutschen Bundestag angenommenen Antrag zu „30 Jahre Friedliche Revolution“ zurück 
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/10613), in dem sich das Parlament für eine Vereinfachung „der Regelungen für 
die Anerkennung traumatischer Belastungen der politischen Opfer der DDR“ sowie eine entsprechende
Flankierung durch ein mögliches „Kompetenzzentrum zur Begutachtung und Behandlung von Langzeitfolgen bei SED-
Opfern“85 ausgesprochen hatte. Die Arbeiten des Forschungsverbundes sollen zunächst dazu beitragen,
gesundheitliche Langzeitbeeinträchtigungen, seelischer, aber auch körperlicher Art der Opfer von SED-Unrecht
nachhaltiger zu verstehen und damit bestehende Mängel bei Begutachtungen und in der psychosozialen Versorgung 
beheben zu können. 
In insgesamt zwölf Teilprojekten kooperieren im Forschungsverbund gegenwärtig Expertinnen und Experten aus 
den Bereichen der Psychosozialen Medizin, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der
Universitätsmedizin Magdeburg, Jena, Leipzig und Rostock. Dabei geht es u. a. um Themen der curricularen Weiterbildung für 
die Fallarbeit in mit ehemals Verfolgten befassten Professionen, die Psychiatrie im DDR-Gesundheitssystem, 
Traumareaktualisierungen durch unsachgerechte Begutachtungspraxis, Spätfolgen Hepatitis-C kontaminierter 
Anti-D-Prophylaxe, anhaltendende Stigmatisierungsprozesse in der Gesellschaft sowie um die Situation von
Betroffenen von Zersetzungsmaßnahmen und um ehemalige Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die als 
Minderjährige Opfer von Zwangsdoping geworden sind. Der Verbund wird bei seiner Arbeit durch einen Beirat 
unterstützt, dem auch die SED-Opferbeauftragte angehört. 
Erste Ergebnisse belegen, dass für politisch traumatisierte Menschen nicht nur die PTBS eine seelische und
körperliche Folgewirkung darstellen kann, sondern das ganze Spektrum psychischer Erkrankungen vermehrt auftritt 
und auch körperliche Erkrankungen wie u. a. die des Herz-Kreislauf-Systems oder Schmerzsyndrome
Zusammenhänge zur politischen Verfolgung aufweisen. 
Die Förderung des länderübergreifenden Verbundes läuft im Sommer 2024 aus. Für die SED-Opferbeauftragte 
besteht ein hohes Interesse an der Fortsetzung der Forschung zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen von SED-
Unrecht. Dabei sind zum Beispiel weitere Fragen in Bezug auf die Transgenerationalität, also Folgen für die 
Generationen nicht direkt betroffener Personen von Unrecht, oder aber Fragen zu Vergleichen zur
Allgemeinbevölkerung gerade auch in Bezug auf Stigmatisierungsprozesse zu klären. Ebenso besteht für die Opferbeauftragte 
ein äußerst hohes Interesse an einem konkreten Praxistransfer bisheriger Forschungsergebnisse, indem auch nach 
Ablauf der ersten Förderphase des Verbundprojektes 
− Konzepte zum Angebot von geeigneten Traumatherapien weiterentwickelt,  
− Erkenntnisse hinsichtlich psychiatrischer Gutachten für Versorgungsleistungen oder in Beratungsprozesse 
hinein zielgenau transferiert oder aber  
− die Curricula zu Fort- und Weiterbildung unterschiedlicher Akteure ausgebaut und auf weitere Praxisfelder 
ausgedehnt werden können. 
Entsprechend hat die Opferbeauftragte das Thema zusammen mit dem Vorsitzenden der UOKG Dieter 
Dombrowski in das Dialogforum „Opfer der SED-Diktatur“ getragen (siehe 7.9 Dialogforum „Opfer der SED-
Diktatur“), um die unterschiedlichen Bundesministerien zu sensibilisieren. Da in der angespannten Situation des 
Bundeshaushalts aktuell eine Anschlussförderung durch den Bund nicht in Aussicht steht, setzt die SED-
Opferbeauftragte sich dafür ein, zusätzlich weitere Fördermöglichkeiten in den Blick zu nehmen. Um insbesondere den 
                                                        
84  Vgl. Verbundprojekt „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht“ (2023). 
85  Deutscher Bundestag (2019 a): 5.
im Verbund intendierten Praxistransfer zu stärken, wirbt die SED-Opferbeauftragte für die Prüfung einer
Förderung der Projekte durch das jeweilige Sitzland. 
6.3 Nutzung der Archive zur Aufarbeitung von SED-Unrecht 
Für die Betroffenen von SED-Unrecht sind die Unterlagen aus den Archiven von zentraler Bedeutung. Sie
unterstützen als relevante Quellen die Opfer und die Angehörigen nicht nur in der persönlichen Schicksalsklärung, 
sondern sind in den Verfahren zur Rehabilitierung eine wesentliche Grundlage. Ohne das Archivgut der
staatlichen und nichtstaatlichen Archive wäre die Forschung zum SED-Unrecht und seinen Folgen nicht möglich. 
In der Wahrnehmung der SED-Opferbeauftragten wird der besondere Wert, den die Archive für die Gesellschaft 
haben, in der Öffentlichkeit nur teilweise sichtbar. Vielmehr sind die Archive mit ihren Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern häufig „stille Dienstleister“, die mit ihrer Arbeit im Hintergrund persönliche Aufklärung und
Forschung ermöglichen. Insbesondere in der internationalen Zusammenarbeit wird für die Bundesbeauftragte immer 
wieder deutlich, welchen zentralen Beitrag die Archive in der Aufarbeitung von Diktatur haben. 
Die Fristen zur Aufbewahrung von Schriftgut in den Behörden sind im Bund und den Ländern gesetzlich und 
über Verordnungen geregelt. Darüber, welche Unterlagen nach Ablauf der Fristen in die Archive zur dauerhaften 
Verwahrung überführt werden, entscheidet maßgeblich das jeweilige Archiv. 
Insbesondere in den Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterschiedlichen BMBF-
Forschungsverbünde wurde wiederkehrend deutlich, dass Unterlagen, wie aus dem Bereich der Jugendhilfe oder von 
medizinischen Einrichtungen, nicht mehr oder nur noch teilweise vorhanden sind. Hintergrund sind hier meist 
Aufbewahrungsfristen, die in den letzten Jahren abgelaufen sind und in deren Folge eine Kassation von
Unterlagen erfolgt ist. 
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten bedarf es einer Verständigung darüber, welche Unterlagen zur Erforschung 
der SED-Diktatur dauerhaft zu erhalten sind. In den letzten Jahren hat es hier, beispielsweise mit dem Beschluss 
des Bundestages zum Erhalt des Gesamtbestandes der Stasi-Unterlagen, wegweisende Entscheidungen gegeben. 
Ausgehend von den Bedarfen der Forschung und dem Interesse der Betroffenen an persönlicher Schicksalsklärung 
sollte der Erhalt weiterer Bestände geprüft werden. 
Eine weitere Herausforderung, von der die Forscherinnen und Forscher und ebenso auch Betroffene der SED-
Opferbeauftragten wiederkehrend berichten, ist der Zugang zu den Unterlagen. Dies betrifft insbesondere
Unterlagen aus dem Bereich der Jugendhilfe, aber auch im Kontext von Medizinunrecht. Die SED-Opferbeauftragte 
sieht die Herausforderung, eine Balance im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte 
von Betroffenen und den Interessen der Forschung zu finden. Gerade mit Blick darauf, dass die Forschung für 
Betroffene von besonderer Bedeutung ist, wirbt die SED-Opferbeauftragte dafür, die gesetzlichen und
untergesetzlichen Zugangsmöglichkeiten zum Archivgut weiter einer Prüfung zu unterziehen und Vereinfachungen zu 
realisieren. 
Für einzelne Betroffene oder kleinere Forschungsprojekte stellen die Kosten, die von vielen Archiven für Kopien 
und Digitalisate erhoben werden, eine Herausforderungen dar. Die Bundesbeauftragte unterstützt daher den
Vorschlag des Präsidenten des Bundesarchivs, Benutzungsgebühren generell abzuschaffen und wirbt für eine
Anpassung der entsprechenden Verordnungen, die der Gebührenerhebung zugrunde liegen.86 
Gleichzeitig richtet sich der Blick der Bundesbeauftragten nicht nur auf das Schriftgut, das in staatlichen Archiven 
überliefert ist. Insbesondere in der Erforschung von Opposition und Widerstand und zu den persönlichen
Aufzeichnungen von politisch Verfolgten sind die Bestände der zivilgesellschaftlichen Archive wie die des Archivs 
der DDR-Opposition der Robert-Havemann-Gesellschaft und des Archivs Bürgerbewegung Leipzig e. V.
wichtige Quellen. Dieses Archivgut ist als eine Art „Gegenüberlieferung“ zum Schriftgut der staatlichen Stellen der 
DDR von nationaler Bedeutung. Die SED-Opferbeauftragte ist der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur 
und Medien (BKM), den Abgeordneten des Bundestages und dem Land Berlin dankbar, dass zur dauerhaften 
Sicherung der Archivbestände der Robert-Havemann-Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren die
entsprechenden Weichen gestellt wurden. Die SED-Opferbeauftragte möchte die weiteren Länder dazu ermutigen,
beispielsweise durch institutionelle Förderungen der entsprechenden Archive, dieses wichtige kulturelle Erbe in
ihren Ländern dauerhaft zu sichern. 
                                                        
86  Vgl. Hollmann, Michael (2019).
6.4 Entwicklung des Stasi-Unterlagen-Archivs im Bundesarchiv 
Die SED-Opferbeauftragte beobachtet aufmerksam den Fortgang des Prozesses der Integration des Stasi-
Unterlagen-Archivs in die Strukturen des Bundesarchivs. Die Zusammenführung zweier zuvor getrennter Behörden 
solcher Größe ist eine organisatorische Herausforderung. Aus den Gesprächen der Bundesbeauftragten mit
Betroffenen von SED-Unrecht wurde wiederkehrend deutlich, dass die Fragen eines zuvor organisatorisch
eigenständigen Archivs gegenüber der erfolgten Integration des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundearchiv nur eine 
untergeordnete Rolle spielen. Wichtig sind den Betroffenen die fachgerechte dauerhafte Sicherung der Akten und 
niedrigschwellige Nutzungsmöglichkeiten. Mit der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) in 2021 
wurden für die Opfer relevante Verbesserungen in der Nutzung des Archivguts durch den Gesetzgeber
vorgesehen. Hierzu gehören u. a. die Möglichkeit der Beratung und Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen auch an den 
westdeutschen Standorten des Bundesarchivs. 
Nach Auskunft des Bundesarchivs hat es nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen in den
zurückliegenden 23 Monaten bisher keine Antragsberatung und keine Akteneinsicht an den westdeutschen Standorten
gegeben. Aus Sicht der Opferbeauftragten sollten die Antragstellerinnen und Antragsteller von Seiten des
Bundesarchivs aktiv auf diese Möglichkeit hingewiesen werden, u. a. durch eine Aktualisierung der entsprechenden
Antragsformulare, in denen bisher neben der Übersendung von Kopien von Unterlagen nur die Möglichkeit der
Akteneinsicht an den ostdeutschen Standorten zur Auswahl steht. 
Mit der Novellierung des StUG hat der Gesetzgeber eine grundlegende Entscheidung zur zukünftigen
Standortstruktur des Stasi-Unterlagen-Archivs getroffen. So soll das Archivgut an jeweils einem Standort je ostdeutschen 
Bundesland (Berlin, Rostock, Halle, Leipzig, Erfurt, Frankfurt (Oder)) konzentriert werden. An den weiteren
bisherigen Standorten (Schwerin, Neubrandenburg, Magdeburg, Dresden, Chemnitz, Suhl, Gera) werden
Außenstellen eingerichtet, deren gesetzliche Aufgaben die Information und Beratung von natürlichen Personen, die
Bearbeitung von Anträgen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Methoden und Wirkungsweise 
des Staatssicherheitsdienstes in Form von partizipativen Dokumentations-, Ausstellungs- und anderen
Bildungsprojekten in der Region ist. Das StUG sieht zudem vor, dass sowohl die Archivstandorte als auch Außenstellen 
in die regionale Gedenkstättenlandschaft eingebunden werden. 
Die Entwicklung der Standortstruktur des Stasi-Unterlagen-Archivs in den Regionen ist für die Betroffenen von 
SED-Unrecht von Bedeutung. So sind, neben den Beratungsstellen der Landesbeauftragten, insbesondere die
Außenstellen des Stasi-Unterlagen-Archivs immer wieder erste Anlaufstelle für Betroffene von SED-Unrecht und 
ihre Angehörigen in der Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie. Gleichzeitig leisten die Außenstellen mit 
ihren Veranstaltungen und archivpädagogischen Angeboten einen wichtigen Beitrag zur politisch-historischen 
Bildung vor Ort und sind hier Teil von über Jahrzehnten gewachsenen Strukturen. Aufgrund der Sensibilität der 
anstehenden Veränderungsprozesse empfiehlt die SED-Opferbeauftragte die Schritte der Standortentwicklung 
eng durch das Beratungsgremium begleiten zu lassen. Da im Beratungsgremium insbesondere Vertreterinnen und 
Vertreter der ostdeutschen Länder vertreten sind, kann das Bundesarchiv so die regionale Kompetenz des
Beratungsgremiums nutzen. 
Die Rekonstruktion von zerrissenen Stasi-Unterlagen ist seit der Novellierung des StUG in 2021 Teil des
Gesetzesauftrags des Bundesarchivs. Der Wert der zerrissenen Unterlagen wird für die weitere Erforschung der SED-
Diktatur in der Wissenschaftslandschaft unterschiedlich bewertet. Mit Blick auf die persönliche
Schicksalsklärung, aber auch bezogen auf Rehabilitierungsverfahren, sind die zerrissenen Stasi-Unterlagen jedoch für die Opfer 
von besonderer Bedeutung. 
Vor diesem Hintergrund hat die SED-Opferbeauftragte gegenüber dem Bundesarchiv, nachdem die bisherige
Zusammenarbeit zwischen dem Bundesarchiv und dem Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und
Konstruktionstechnik (Fraunhofer IPK) beendet wurde, dafür geworben, dass die computergestützte Rekonstruktion 
zeitnah eine belastbare Perspektive erhält und gleichzeitig das händische Zusammensetzen der Unterlagen
verstärkt wird. Bei der virtuellen Rekonstruktion sollten aus Sicht der Bundesbeauftragten auch technische
Entwicklungen der letzten Jahre, wie die im Bereich der künstlichen Intelligenz, einbezogen werden, die in der bisherigen 
Gestaltung des Projektes bei Fraunhofer IPK nicht berücksichtigt wurden. Insbesondere die computergestützte 
Erschließung von Unterlagen kann für die Opfer einen wesentlichen Fortschritt darstellen, da nur erschlossene 
Unterlagen in den Akteneinsichten vorgelegt und in Rehabilitierungsverfahren berücksichtigt werden können.
Die Rekonstruktion der zerrissenen Unterlagen war und ist mit hohen Kosten verbunden. Um der gesetzlichen 
Aufgabe der Rekonstruktion der Unterlagen gerecht zu werden, muss daher das Bundesarchiv durch den
Haushaltsgesetzgeber mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden. Um eine Entscheidung im
parlamentarischen Raum über die langfristige Perspektive der Rekonstruktion und den damit verbundenen Einsatz von
Haushaltsmitteln treffen zu können, empfiehlt die SED-Opferbeauftragte, dass das Bundesarchiv unter Einbeziehung 
von externem Sachverstand zu Fragen von Scanner-Technologie und künstlicher Intelligenz ein Konzept
erarbeitet, in welchem die technischen Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Scan-Technik als auch die
Möglichkeiten der computergestützten Erschließung der Unterlagen Berücksichtigung finden sollten. 
7 Die Arbeit der SED-Opferbeauftragten 
Die SED-Opferbeauftragte nimmt ausgehend von ihrem gesetzlichen Auftrag ihre Aufgaben als Hilfsorgan des 
Deutschen Bundestages wahr. In ihrer Funktion als Ombudsfrau versteht sich die SED-Opferbeauftragte vor allem 
als Brücke zwischen den Betroffenen von SED-Unrecht und der Bundespolitik. 
7.1 Arbeit als Ombudsfrau für die Opfer der SED-Diktatur 
Um für die Anliegen der Opfer von SED-Unrecht in Politik und Öffentlichkeit wirken zu können, ist der
regelmäßige Austausch mit den unterschiedlichsten Betroffenen ein zentrales Anliegen der Bundesbeauftragten.
Täglich erreichen die SED-Opferbeauftragte Anfragen der Betroffenen, die von ihren Repressionserfahrungen und 
den Herausforderungen, vor denen sie heute im Umgang mit den Folgen des erlittenen Unrechts stehen, berichten. 
Oftmals wünschen sich die Betroffenen direkte Hilfe durch die SED-Opferbeauftragte für den jeweils konkreten 
Fall. Gegenüber den Betroffenen sieht sich die Bundesbeauftragte in einer Art Lotsenfunktion. So vermittelt die 
SED-Opferbeauftragte Kontakt zu den Beratungsstellen der Landesbeauftragten und zu weiteren spezifischen
Beratungsangeboten. Hierzu gehören insbesondere die Anlaufstelle für Betroffene der DDR-Heimerziehung in
Torgau oder die Beratungsstelle für politisch Traumatisierte der SED-Diktatur Gegenwind e. V. in Berlin.
Gleichzeitig prüft die Bundesbeauftragte, inwieweit über den jeweiligen Einzelfall hinaus Handlungsbedarf für die Politik 
besteht und benennt in ihren Empfehlungen gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung entsprechende 
Defizite in den Instrumenten zur Unterstützung der unterschiedlichen Opfergruppen. 
Besonders wichtig ist der SED-Opferbeauftragten die Vernetzung zwischen den Betroffenen. Daher stellt die 
Bundesbeauftragte immer wieder für Betroffene den Kontakt zu entsprechenden Opferverbänden und Initiativen 
her. Da es vielen Opfern von politischer Gewalt auch über dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung schwerfällt, 
über die erlebte Repression und die persönlichen Folgen zu sprechen, kann der Austausch mit anderen Betroffenen 
ein wesentliches Element in der persönlichen Auseinandersetzung mit dem Erlebten sein. 
Insbesondere für die in Westdeutschland lebenden Opfer gibt es vor Ort nur wenige Angebote der Beratung und 
Vernetzung. Daher hat die SED-Opferbeauftragte im Berichtszeitraum einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die 
Sensibilisierung für dieses Anliegen gelegt (siehe 3.1 In Westdeutschland lebende Betroffene). 
7.2 Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und Betroffeneninitiativen 
Die Verbände und Initiativen der ehemals politisch Verfolgten in der SBZ und DDR sind enge Partnerinnen und 
Partner für die SED-Opferbeauftragte. So ist die Zusammenarbeit mit den Verbänden der Opfer kommunistischer 
Gewaltherrschaft über die UOKG sowie Vereinigungen und Interessensgemeinschaften von Betroffenen Teil des 
gesetzlichen Auftrags der Bundesbeauftragten. Die Mitglieder der Opferverbände sind nicht nur Vertreterinnen 
und Vertreter ihrer eigenen Interessen. Viele von ihnen beteiligen sich aktiv als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen an 
der Vermittlung von Geschichte und dem Dialog zwischen den Generationen. 
Die SED-Opferbeauftragte tauscht sich regelmäßigen mit der UOKG als Dachverband der Opferverbände und 
einer Vielzahl von einzelnen Betroffeneninitiativen und Opferverbänden aus. Diese Treffen finden sowohl im 
Deutschen Bundestag als auch vor Ort bei den jeweiligen Verbänden in ganz Deutschland statt. 
Regelmäßig spricht die SED-Opferbeauftragte als Rednerin bei Gedenkveranstaltungen der Opferverbände und 
Initiativen. Hier wird die Präsenz der Bundesbeauftragten, die mit ihrem Amt gleichzeitig die Verbindung zum 
Deutschen Bundestag darstellt, als große Wertschätzung empfunden. Gleichzeitig erhält die Opferbeauftragte so 
die Möglichkeit, mit der Kraft ihres Amtes als direkt vom Parlament gewählte Beauftragte die Bedeutung des 
Erinnerns an die Opfer von politischer Gewalt für unsere heutige Demokratie zu unterstreichen.
Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten sollte das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder der Opferverbände 
noch stärker auch öffentlich gewürdigt werden. Daher geht die Bundesbeauftragte immer wieder auf
Landesregierungen zu und schlägt engagierte Personen aus den Opferverbänden für entsprechende Ehrungen vor. 
7.3 Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten 
Die enge Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten ist ein wesentliches Fundament in der Arbeit der SED-
Opferbeauftragten. So ist die Bundesbeauftragte regelmäßig in der Konferenz der Landesbeauftragten zu Gast 
und erhält wichtige Impulse aus der Arbeit der Beauftragten in den jeweiligen Ländern. Gleichzeitig informiert 
die SED-Opferbeauftragte über aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene. Besondere Schwerpunkte in den
gemeinsamen Beratungen mit den Landesbeauftragten lagen in den zurückliegenden Monaten in der
Weiterentwicklung der SED-UnBerG und der Verbesserung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. 
Einen weiteren Schwerpunkt bildete auch der Austausch zu den Erfahrungen der Landesbeauftragten mit den 
jeweiligen landesbezogenen Härtefallfonds im Hinblick auf die Gestaltung des geplanten bundesweiten
Härtefallfonds. 
Zudem besucht die SED-Opferbeauftragte regelmäßig die Treffen der regionalen Opferverbände und
Aufarbeitungsinitiativen, zu denen die Landesbeauftragten in ihren jeweiligen Ländern einladen. 
Die SED-Opferbeauftragte ist den Abgeordneten des Bundestages dankbar dafür, dass mit dem Haushalt 2023 
Mittel bereitgestellt wurden, die es der Bundesbeauftragten ermöglichen, zukünftig Mitveranstalterin der
Bundeskongresse der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Bundesstiftung Aufarbeitung mit 
den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen zu sein. Der jährliche Bundeskongress, der abwechselnd 
in einem der ostdeutschen Länder stattfindet, ist ein wichtiges Forum des Austausches und der Vernetzung
zwischen den Betroffenenverbänden und Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster Institutionen, die sich für 
die Angelegenheiten der Opfer engagieren. 
7.4 Zusammenarbeit mit Institutionen im Feld der Unterstützung der Opfer 
Laut gesetzlichem Auftrag sind all die Institutionen, die mit ihrer Arbeit die Opfer unterstützen oder die
Öffentlichkeit über die Herrschaftsmechanismen der SED-Diktatur informieren und damit zur besseren Sichtbarkeit der 
Anliegen der Opfer beitragen, für die Bundesbeauftragte wichtige Partnerinnen und Partner. 
Hervorzuheben ist hier insbesondere die Bundesstiftung Aufarbeitung. Mit den von ihr geförderten Projekten und 
eigenen Veranstaltungen und Initiativen trägt die Bundesstiftung ganz wesentlich dazu bei, in der Gesellschaft 
das Wissen zur SED-Diktatur zu stärken und damit die Sensibilität für die Anliegen der Opfer zu steigern. In 
Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung hat die SED-Opferbeauftragte im Januar 2023 ein Fachgespräch im
Deutschen Bundestag zur Situation der ehemaligen mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter
ausgerichtet. 
Bei mehreren Veranstaltungen der Bundesstiftung konnte die SED-Opferbeauftragte in den zurückliegenden
Monaten als Podiumsgast ihre Perspektive als Ombudsfrau für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur einbringen. 
Im April 2023 wurde die SED-Opferbeauftragte vom Stiftungsrat der Bundestiftung in den Fachbeirat für
gesellschaftliche Aufarbeitung berufen. 
Die SED-Opferbeauftragte tauscht sich auch regelmäßig mit der Leitung des Bundesarchivs, sowohl bezogen auf 
das Stasi-Unterlagen-Archiv als auch auf die weiteren Archivbestände mit Bezug zur deutschen Teilung, aus. Im 
Zentrum der Gespräche mit dem Bundesarchiv steht das Ausloten von Möglichkeiten zur Verbesserung der
Nutzung der Archivbestände des Bundesarchivs für die persönliche Schicksalsklärung der Opfer und die
Aufarbeitung des SED-Unrechts. Zudem haben für die SED-Opferbeauftragte die Umsetzung der im Zuge der letzten 
Novelle des StUG in 2021 ergänzten Aufgaben des Bundesarchivs, wie die Möglichkeit der Antragsberatung und 
Akteneinsicht in die Stasi-Unterlagen an den westdeutschen Standorten des Bundesarchivs sowie auch die
Rekonstruktion von zerrissenen Stasi-Unterlagen, besondere Priorität. Gleichzeitig spielt die regionale Entwicklung 
des Stasi-Unterlagen-Archivs für die SED-Opferbeauftragte eine wichtige Rolle, da die Außenstellen des
Bundesarchivs in den ostdeutschen Ländern mit ihrem Angebot der Beratung zur Akteneinsicht für viele Bürgerinnen 
und Bürger häufig die ersten Anlaufstellen in der persönlichen Auseinandersetzung mit der eigenen
Vergangenheit sind.
Die SED-Opferbeauftragte nutzte in den zurückliegenden Monaten die im StUG verankerte Möglichkeit der
Einsicht in die Stasi-Unterlagen. So hat die Bundesbeauftragte umfassend Einsicht in Stasi-Unterlagen in
Zusammenhang mit den Haft- und Arbeitsbedingungen von politischen Gefangenen im Zuge der Haftzwangsarbeit
genommen. 
Im Berichtszeitraum besuchte die SED-Opferbeauftragte eine Vielzahl von Gedenkstätten und Erinnerungsorten. 
Besondere Schwerpunkte legte sie hierbei insbesondere auf Gedenkorte, die an die Opfer aus der Zeit der SBZ 
erinnern, mit ihren Besuchen in der Gedenkstätte und dem Museum Sachsenhausen, dem Gedenkort Jamlitz, der 
Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Potsdam und der Mahn- und Gedenkstätte Fünfeichen
Neubrandenburg. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten zudem Gedenkorte, die in besonderer Weise die gesamtdeutsche 
Perspektive in der Auseinandersetzung mit der Zeit der deutschen Teilung darstellen. Dort besuchte sie den Lern- 
und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis Chemnitz, die Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Berlin-Marienfelde und 
den entstehenden Lern- und Gedenkort Notaufnahmelager Gießen. Zudem lag der Fokus auf Orten, die für die 
repressiven Formen der Heimerziehung in der DDR stehen, wie das Kindergefängnis Bad Freienwalde, die
Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau und der frühere Jugendwerkhof Schloss Sachsenburg. 
Darüber hinaus besuchte die SED-Opferbeauftragte die Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck, die
Gedenkstätte Bautzen, die Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße Erfurt, die Gedenkstätte Museum in der Runden 
Ecke Leipzig. Zudem war sie in der Gedenkstätte Lindenstraße 54/55 in Potsdam und in der Gedenkstätte Berlin-
Hohenschönhausen zu Gast. 
Einen engen Austausch pflegt die SED-Opferbeauftragte mit unterschiedlichen Beratungsstellen. Hierzu gehören 
neben den Beratungsstellen der Landesbeauftragten insbesondere die Beratungsstellen der unterschiedlichen
Opferverbände und -initiativen wie beispielsweise der UOKG oder der Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof 
Torgau. Gerade durch den engen Kontakt zu den Betroffenen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Beratungsstellen wichtige Ansprechpartnerinnen und -partner, um Entwicklungen bei den Betroffenengruppen
frühzeitig wahrzunehmen. 
7.5 Zusammenarbeit mit dem Bundestag 
Zur täglichen Arbeit gehören für die SED-Opferbeauftragte und ihr Team die Beratung der
Bundestagsabgeordneten und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu allen Fragen, die den Umgang mit SED-Unrecht betreffen. 
Ausgangspunkt sind hierbei die Beratungen in den unterschiedlichen Ausschüssen, Anfragen von Bürgerinnen 
und Bürgern aus den jeweiligen Wahlkreisen, aber auch internationale Bezugspunkte. Die SED-Opferbeauftragte 
versteht sich herbei als Dienstleisterin für das gesamte Parlament. 
Eine besondere Bedeutung hat für die SED-Opferbeauftragte die Zusammenarbeit mit den Ausschüssen des
Bundestages, deren Beratung Teil des gesetzlichen Auftrags der Bundesbeauftragten ist. 
So war die SED-Opferbeauftragte in den letzten Monaten im Gesundheitsausschuss, im Ausschuss für Kultur und 
Medien, im Petitionsausschuss, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Ausschuss für 
Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu unterschiedlichen Themen zu Gast. In den Ausschusssitzungen
informiert die Bundesbeauftragte über ihre Arbeit und sensibilisiert die Abgeordneten für konkrete Anliegen, wie
beispielsweise die Stabilisierung der sozialen Lage der SED-Opfer. Gleichzeitig wird die SED-Opferbeauftragte von 
den Abgeordneten in die jeweiligen Ausschüsse eingeladen, um zu konkreten Themen wie zum Umgang mit 
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden ihre Perspektive in die parlamentarischen Beratungen einzubringen. 
Die SED-Opferbeauftragte begleitet die Arbeit des Petitionsausschusses besonders eng, da in diesem Ausschuss 
konkrete Anliegen von Bürgerinnen und Bürger beraten werden und geprüft wird, ob Handlungsbedarf für die 
Regierung oder den Gesetzgeber besteht. Hier wird die Bundesbeauftragte regelmäßig vom Ausschuss um
Stellungnahme zu Anliegen von SED-Opfern gebeten. Zudem überweist der Petitionsausschuss Petitionen neben den 
Bundesministerien auch an die SED-Opferbeauftragte, damit sie diese in ihrer Arbeit und in ihren Empfehlungen 
an das Parlament aufgreifen kann. 
Die SED-Opferbeauftragte besucht regelmäßig Bundestagsabgeordnete in ihren Wahlkreisen, um im Rahmen von 
Veranstaltungen oder Schulbesuchen die Auseinandersetzung mit der Zeit der Deutschen Teilung und der SED-
Diktatur zu unterstützen. Hier berichtet die SED-Opferbeauftragte als Zeitzeugin vom Leben in der DDR, dem 
Spannungsfeld zwischen Anpassung und Widerspruch sowie über die Friedliche Revolution. Gleichzeitig
sensibilisiert sie für die aktuellen Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und dafür, dass auch heute in repressiven
Regimen Menschenrechte verletzt werden. Besonders erfreulich ist für die Bundesbeauftragte, dass nicht nur
ostdeutsche, sondern auch viele westdeutsche Abgeordnete dieses Besuchsangebot der SED-Opferbeauftragten in 
den zurückliegenden Monaten angenommen haben. 
7.6 Zusammenarbeit mit der Bundesregierung 
Gesetzliche Aufgabe der SED-Opferbeauftragten ist es, die Bundesregierung sowie andere öffentliche
Einrichtungen in Fragen, die die Angelegenheiten der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in 
der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der ehemaligen DDR betreffen, zu beraten. 
So hatte die SED-Opferbeauftragte in den zurückliegenden Monaten beispielsweise Kontakt mit dem
Bundeskanzleramt zur Frage der Ressortzuständigkeit für den bundesweiten Härtefallfonds und mit dem
Bundesministerium der Justiz (BMJ) zu Fragen der Ausbildung von Juristinnen und Juristen, zur Überarbeitung der
Rehabilitierungsgesetze und zum Verzicht der Anrechnung von Sonderleistungen wie der Energiepreispauschale auf die 
Opferrente. Im Austausch war die SED-Opferbeauftragte mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat 
(BMI) zu Fragen des bundesweiten Härtefallfonds und zur Gestaltung des öffentlichen Gedenkens zum 70.
Jahrestag des DDR-Volksaufstandes. Mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gab es Austausch
hinsichtlich einer Verbesserung der Situation der Anti-D-Geschädigten. Thema war im Kontakt mit dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die weitere Gestaltung der Förderung von Forschung zu SED-Unrecht 
und mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) der Umgang mit sexuellem 
Missbrauch in der DDR. Herangetreten ist die Bundesbeauftragte an das Bundesministerium für Digitales und 
Verkehr (BMDV) zur Frage des Umgangs mit der Haftzwangsarbeit bei der früheren Deutschen Reichsbahn in 
der DDR und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Fragen des Umgangs mit der Beteiligung an
Haftzwangsarbeit in den DDR-Gefängnissen durch Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Mit dem
Auswärtigen Amt bestand Kontakt zu Fragen der Situation der ehemaligen mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und 
-arbeiter und zur Unterstützung von belarussischen Oppositionellen. Ein besonders enger Austausch bestand in 
den vergangenen Monaten mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) u. a. zu 
Fragen der Finanzierung der Zeitzeugenarbeit, zur Weiterentwicklung des Gedenkstättenkonzeptes, zum
Mahnmal für die Opfer des Kommunismus und zu Fragen der Provenienzforschung. 
Im Berichtszeitraum hat sich die Zusammenarbeit der SED-Opferbeauftragten mit der Bundesregierung positiv 
gestaltet. So wurden von den Ministerien immer wieder Hinweise der Bundesbeauftragten aufgenommen und sind 
in das konkrete Handeln der Häuser eingeflossen. 
7.7 Zusammenarbeit mit den Regierungen der Länder 
Viele der für die SED-Opfer relevanten Themen liegen in der Zuständigkeit der Länder oder die Länder sind mit 
der konkreten Umsetzung in ihren Behörden und Ämtern betraut. Vor diesem Hintergrund nutzt die SED-
Opferbeauftragte ihre gesetzliche Möglichkeit der Beratung auch gegenüber den öffentlichen Stellen der Länder. 
So ist die SED-Opferbeauftragte beispielsweise an die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder
herangetreten, um für Anpassungen der Strukturen in der Bearbeitung von Anträgen zur Anerkennung von
verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden zu werben. Ebenso besteht unter Einbeziehung der Landesbeauftragten
Kontakt mit vielen Landesministerien, um beispielsweise zu konkreten Fragen der Umsetzung der
Rehabilitierungsgesetze oder der Gedenkstättenförderung im Gespräch zu sein und um einen bundesweiten Überblick über die 
Umsetzung spezifischer Themen zu gewinnen. Hierzu gehörte beispielhaft im Berichtszeitraum die Umsetzung 
der Aufnahme des Themas SED-Unrecht in die Juristinnen- und Juristenausbildung und die Klärung der Erhebung 
statistischer Daten zur Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. 
Besonders hervorzuheben ist der Kontakt der SED-Opferbeauftragten mit dem niedersächsischen
Innenministerium, in dem eine Beratungsstelle für Betroffene der SED-Diktatur angesiedelt ist, und dem Beauftragten der 
nordrhein-westfälischen Landesregierung für die Belange von deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedlern und 
Spätaussiedlern, der regelmäßig Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Opfer aus seinem Bundesland
organisiert.
7.8 Internationale Zusammenarbeit 
In der internationalen Zusammenarbeit liegt der Schwerpunkt der SED-Opferbeauftragten, ausgehend von ihrem 
gesetzlichen Auftrag, im Erfahrungsaustausch über die Instrumente der Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen in diktatorischen Systemen und der Unterstützung der Opfer. Die SED-Opferbeauftragte fokussiert sich 
in ihrer Arbeit auf die Beratung zu Fragen des Schaffens eines gesetzlichen Rahmens zur Rehabilitierung und 
Entschädigung der Opfer, auf Fragen der Schicksalsklärung durch Zugang zu staatlichen und nicht-staatlichen 
Archiven als auch auf die Herausforderungen des gesellschaftlichen Dialogs zwischen Opfern und früheren
Verantwortungsträgern des jeweiligen diktatorischen Systems. 
Die SED-Opferbeauftragte arbeitet dabei eng mit den Parlamentariergruppen des Bundestages sowie Institutionen 
wie der Bundesstiftung Aufarbeitung und dem Stasi-Unterlagen-Archiv im Bundesarchiv zusammen, die jeweils 
selbst im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in ihren jeweiligen Themenfeldern tätig sind. 
So hat sich die SED-Opferbeauftragte im Juni 2022 mit dem taiwanesischen Kulturminister Lee Yung-te
getroffen; im Dezember 2022 hat sie sich gemeinsam mit der Leitung des Stasi-Unterlagen-Archivs und Vizepräsidentin 
des Bundesarchivs Alexandra Titze mit der Vorsitzenden der taiwanesischen Menschenrechtskommission Chen 
Chu über die deutschen Erfahrungen in der Aufarbeitung diktatorischen Unrechts und die Möglichkeiten zur
Unterstützung der Betroffenen ausgetauscht. Seit Frühjahr 2023 ist die Bundesbeauftragte Mitglied im Deutsch-
Koreanischen Konsultationsgremium für Vereinigungsfragen. 
Regelmäßig trifft sich die SED-Opferbeauftragte mit Oppositionellen und ehemaligen politischen Gefangenen 
aus aktuellen totalitären Regimen wie Belarus und steht zu Fragen der Unterstützung dieser Gruppen in Kontakt 
mit dem Auswärtigen Amt. 
Auf europäischer Ebene arbeitet die SED-Opferbeauftragte mit der Internationalen Assoziation ehemaliger
politischer Gefangener und Opfer des Kommunismus (Inter-Asso) und der Platform of European Memory and 
Conscience (PEMC) zusammen. Die SED-Opferbeauftragte unterstützt die PEMC in ihrem Anliegen der
Einrichtung eines europäischen Gedenkortes in Brüssel für die Opfer totalitärer Regime im 20. Jahrhundert. Um die 
Bundestagsabgeordneten näher über das Anliegen zu informieren, plant die SED-Opferbeauftragte gemeinsam 
mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien Katrin Budde und der PEMC für den Herbst 2023 
eine Informationsveranstaltung im Deutschen Bundestag. 
Auch bei der im letzten Jahresbericht erwähnten grenzüberschreitenden Strafverfolgung (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/2220, Kapitel 5.4) hat es Entwicklungen gegeben. Die PEMC hatte 2016 in Deutschland und 2017 in 
Tschechien Strafanzeige gegen politisch Verantwortliche von Todesfällen entlang des Eisernen Vorhangs gestellt. 
Die beiderseitigen Ermittlungen haben nun dazu geführt, dass die tschechische Justiz Anklage gegen Vratislav 
Vajnar, der von 1983 bis 1988 Innenminister der damaligen Tschechoslowakei (CSSR) war, erhoben hat. Mit dem 
am 25. April 2023 begonnen Prozess muss sich erstmals ein ehemaliger Minister im Zusammenhang mit
Todesfällen am früheren Eisernen Vorhang zwischen Ost und West vor Gericht verantworten. Das Verfahren wird im 
August fortgeführt. Von den sechs festgestellten Opfern stammten fünf aus der DDR oder aus der Bundesrepublik 
Deutschland. 
Aus der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten berichtete Niels Schwiderski im Rahmen eines Kongresses 
der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Tirana darüber, wie in Deutschland die Stasi-Unterlagen 
und weitere Archivbestände zur Schicksalsklärung und Rehabilitierung der Opfer und zur Aufarbeitung des SED-
Unrechts genutzt werden. 
Regelmäßig tauscht sich die SED-Opferbeauftragte mit den Stipendiatinnen und Stipendiaten des Internationalen 
Parlaments-Stipendiums (IPS) des Bundestages aus. Ihr Anliegen ist es dabei, über die SED-Diktatur und die Zeit 
der Deutschen Teilung zu informieren und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus ihrer Arbeit als Beauftragte 
des Parlaments zu berichten. Die Schilderungen der Stipendiatinnen und Stipendiaten aus ihren jeweiligen
Ländern, von denen viele selbst Erfahrungen in repressiven Regimen machen mussten, sind für die Arbeit der SED-
Opferbeauftragten äußerst wertvoll. 
7.9 Dialogforum „Opfer der SED-Diktatur“ 
Im Februar 2023 hat die SED-Opferbeauftragte zum ersten Mal zum Gesprächsformat des Dialogforums „Opfer 
der SED-Diktatur“ unter ihrer Leitung eingeladen, um sich mit Vertreterinnen und Vertretern des Dachverbandes 
der Opferverbände, der Landesbeauftragten, der Bundesstiftung Aufarbeitung, des Bundesarchivs und der für die
Themen der Opfer der SED-Diktatur zuständigen Ressorts der Bundesregierung sowie mit dem Staatsminister für 
Ostdeutschland auszutauschen. Das Dialogforum ist zuvor von dem bzw. der jeweiligen Ostbeauftragten geleitet 
worden und wurde 2015 als Veranstaltungsformat begründet, um eine direkte Möglichkeit für Gespräche,
Vernetzung und Information zwischen dem Dachverband der Opferverbände, den Beauftragten aus den Ländern, 
weiteren Institutionen auf Bundesebene und der Exekutive zu schaffen. 
Neben den Berichten aus den Institutionen zu ihren gegenwärtigen Schwerpunkten, Vorlagen und Tätigkeiten 
wurden bei dem diesjährigen Dialogforum mit den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern des
Bundesministeriums der Justiz (BMJ), des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vor 
allem über mögliche Perspektiven des Forschungsverbundprojekts „Gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-
Unrecht“, den ministeriellen Planungsstand bei der anstehenden Novellierung der SED-UnBerG sowie zu
gesetzlichen und untergesetzlichen Veränderungsmöglichkeiten für Erleichterungen bei der Anerkennung
gesundheitlicher Folgeschäden von politischer Verfolgung diskutiert. 
Für die SED-Opferbeauftragte stellt das Dialogforum eine wichtige Plattform dar, um zusammen mit den
Vertreterinnen und Vertretern der Institutionen, die sich für die Belange der Opfer einsetzen, in einem direkten
Austausch mit den Bundesressorts zu sein. Neben grundlegenden Fragen wie der der Gesetzesänderungen bietet das 
Forum insbesondere auch die Möglichkeit des gegenseitigen Informationsaustausches als auch der
institutionsübergreifenden Entwicklung gemeinsamer Handlungsschritte. 
7.10 Öffentlichkeitsarbeit 
Gesetzlicher Auftrag der SED-Opferbeauftragten ist es, den Prozess der gesellschaftlichen Verständigung über 
die unterschiedlichen biografischen Erfahrungen in der Zeit der deutschen Teilung zu befördern. Ihre Perspektive 
als Ombudsfrau für die Opfer der SED-Diktatur bringt die Bundesbeauftragte bei Veranstaltungen der
unterschiedlichsten Akteure wie der Bundesstiftung Aufarbeitung, dem Stasi-Unterlagen-Archiv oder der
Landesbeauftragten ein. 
Eigene Veranstaltungen fokussiert die SED-Opferbeauftragte auf Fachgespräche im Deutschen Bundestag. Im 
Sinne einer Brücke zwischen den Betroffenen, der Gesellschaft und der Politik haben die Fachgespräche der
Opferbeauftragten zum Ziel, den politischen Raum für bestimmte Themen zu sensibilisieren und gemeinsam über 
Handlungsmöglichkeiten ins Gespräch zu kommen. 
Regelmäßig folgt die SED-Opferbeauftragte den Einladungen von Bundestagsabgeordneten für Veranstaltungen 
in ihren Wahlkreisen. 
Über ihre Arbeit informiert die SED-Opferbeauftragte auf der Internetseite des Deutschen Bundestages und über 
den Kurznachrichtendienst Twitter. Ziel ist hierbei, insbesondere Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen 
und Journalisten und weitere Multiplikatoren und Multiplikatorinnen auf opferbezogene Themen und aktuelle 
Entwicklungen aufmerksam zu machen. 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Bundestages war die SED-Opferbeauftragte beim Tag der 
Ein- und Ausblicke mit einem eigenen Stand und als Gesprächsgast bei mehreren Bühnentalks vertreten. Zudem 
war die Bundesbeauftragte bei den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2022 in Erfurt für 
einen Bürgertalk im Zelt des Deutschen Bundestages zu Gast. 
7.11 Organisation 
Die SED-Opferbeauftragte wird in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle 
unterstützt. Als Leiter der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten fungiert Niels Schwiderski. Stellvertretende 
Leitung ist Jenny Wojtysiak. In der Geschäftsstelle sind als weitere Referenten Benjamin Baumgart und Nikos 
Kotulla sowie als Sachbearbeiterinnen Sabine Arends, Bettina Korge und Jeanine Leistikow tätig. Das Team wird 
darüber hinaus durch die geprüfte Rechtskandidatin Julia Reimeier, die Bürosachbearbeiterinnen Beate Ronge 
und Tina Friedrich sowie durch die Leasingkraft Susanne Schellenberg unterstützt. Die SED-Opferbeauftragte 
beteiligt sich mit ihrer Geschäftsstelle an der Ausbildung in der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Im
letzten Jahr war in der Geschäftsstelle einige Monate ein angehender Verwaltungsfachwirt tätig.
Unterstützung in ihrer Arbeit erhält die SED-Opferbeauftragte ebenso durch die unterschiedlichen Referate der 
Bundestagsverwaltung. Hierbei sind besonders die Zentralabteilung, die Wissenschaftlichen Dienste, der
Sprachendienst, die Reisestelle und die Unterabteilung Petitionen und Eingaben zu nennen. Die Bundesbeauftragte 
dankt insbesondere dem Direktor beim Deutschen Bundestag, der immer wieder für die Anliegen der SED-
Opferbeauftragten ansprechbar ist. Besonders dankbar ist die Bundesbeauftragte auch für die enge Zusammenarbeit 
mit dem Protokoll des Bundestages, welches sich in Fragen der Ausgestaltung der parlamentarischen
Gedenkstunde zum 70. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes im laufenden Austausch mit der Geschäftsstelle der SED-
Opferbeauftragten befindet. 
Die Bundesbeauftragte dankt ebenso den Berichterstatterinnen und Berichterstattern im Haushaltsausschuss, die 
ihren Antrag auf Haushaltsmittel zur Durchführung eigener Fachgespräche unterstützt haben, und dem
Haushaltsreferat der Verwaltung des Deutschen Bundestages für die Unterstützung bei allen Fragen rund um das
Haushaltsrecht.
Abkürzungsverzeichnis 
AG Aktiengesellschaft 
AntiDHG  Anti-D-Hilfegesetz 
Art. Artikel 
AusglLeistG Ausgleichsleistungsgesetz 
BAB Berliner Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur 
BArch Bundesarchiv 
BerRehaG Berufliches Rehabilitierungsgesetz 
BKM Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 
BLHA Brandenburgisches Landeshauptarchiv 
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung 
BMF Bundesministerium der Finanzen 
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
BMG Bundesministerium für Gesundheit 
BMI Bundesministerium des Innern und für Heimat; 
vormals Bundesministerium des Innern 
BMJ Bundesministerium der Justiz 
BVerfG Bundesverfassungsgericht 
BVG Bundesversorgungsgesetz 
bzw. beziehungsweise 
ca. circa 
CDU Christlich Demokratische Union 
CSSR Tschechoslowakische Sozialistische Republik 
CSU Christlich-Soziale Union 
d. h. das heißt 
DDR Deutsche Demokratische Republik 
DIH Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung 
DOH Doping-Opfer-Hilfe 
Dr. Doktor 
DRiG Deutsches Richtergesetz 
etc. et cetera 
e. V. eingetragener Verein 
EinsatzUV Einsatzunfallverordnung 
EinsatzWVG Einsatz-Weiterverwendungsgesetz 
EntSchG Entschädigungsgesetz 
FDP Freie Demokratische Partei
ForuM Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen 
Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in 
Deutschland 
FRG Fremdrentengesetz 
FZR Freiwilligen Zusatzrentenversicherung 
GdS Grad der Schädigung 
GG Grundgesetz 
ggf. gegebenenfalls 
HHG Häftlingshilfegesetz 
Hrsg. Herausgeber 
Inter-Asso  Internationalen Assoziation ehemaliger politischer Gefangener und 
Opfer des Kommunismus 
Fraunhofer IPK Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik 
IPS Internationales Parlaments-Stipendium 
iVm in Verbindung mit 
KPD Kommunistische Partei Deutschlands 
LAkD  Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der 
kommunistischen Diktatur 
LG Landesgericht 
MfS Ministerium für Staatssicherheit 
MPK Ministerpräsidentenkonferenz 
NJ Neue Justiz 
NKWD  Narodny kommissariat wnutrennich del (Sowjetisches 
Volkskommissariat für innere Angelegenheiten) 
Nr. Nummer 
NS Nationalsozialismus 
NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei 
OEG Opferentschädigungsgesetz 
OLG Oberlandesgericht 
OpfBG SED-Opferbeauftragtengesetz 
PEMC Platform of European Memory and Conscience 
PTBS Posttraumatische Belastungsstörung 
RÜG Renten-Überleitungsgesetz 
S. Seite 
SächsGedenkStG Sächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz 
SBZ Sowjetische Besatzungszone 
SED Sozialistische Einheitspartei Deutschlands 
SED-UnBerG SED-Unrechtsbereinigungsgesetze 
SGB V Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung 
SGB XII Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe 
SGB XIV Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung 
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz 
StUG Stasi-Unterlagen-Gesetz 
u. a. unter anderem 
UOKG Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. 
VEB Volkseigener Betrieb 
VEID Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister 
VermG Vermögensgesetz 
VersMedV Versorgungsmedizin-Verordnung 
Vgl./ vgl. Vergleiche/ vergleiche 
VwGO Verwaltungsgerichtsordnung 
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Bundesverfassungsgericht (2014). BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2014, Az. 2 BvR 2063/11. 
Bundesverfassungsgericht (2021). BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2021, Az. 2 BvR 1985/16. 
Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), das zuletzt 
durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert worden ist. 
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 
20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477, 2482), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2023 
(BGBl. 2023 I Nr. 123) geändert worden ist. 
                                                        
87  Die Datumsangaben der Rechtsquellen sind in der Fassung des veröffentlichten Eigennamens der Rechtsquelle angegeben.
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 2. März 
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist. 
Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I 
S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert 
worden ist. 
Deutsches Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713), das zuletzt 
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist. 
Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 
12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) geändert worden ist. 
Einsatzunfallverordnung vom 24. September 2012 (BGBl. I S. 2092), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 
9. Juli 2020 (BGBl. I S. 1868) geändert worden ist. 
Einsatz-Weiterverwendungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2012 (BGBl. I 
S. 2070), das zuletzt durch Artikel 70 des Gesetzes vom 20. August 2021 (BGBl. I S. 3932) geändert worden ist. 
Entschädigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1658), das zuletzt 
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 920) geändert worden ist. 
Fremdrentengesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 824-2, veröffentlichten bereinigten 
Fassung, das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden 
ist. 
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, 
veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I 
S. 2478) geändert worden ist. 
Häftlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S.838), das zuletzt durch 
Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist. 
Internationale Arbeitsorganisation (1957). Übereinkommen 105. Übereinkommen über die Abschaffung der 
Zwangsarbeit, 1957. https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---
normes/documents/normativeinstrument/wcms_c105_de.htm 
Kammergericht Berlin (2021). KG Berlin, Beschluss vom 15.09.2021, Az. 7 Ws 66/21 REHA. 
Landgericht Erfurt (2020). LG Erfurt, Beschluss vom 13.07.2020, Az. Reha 1/20. 
Oberlandesgericht Brandenburg (2021). OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2021, Az. 2 Reha 10/21. 
Oberlandesgericht Dresden (2020). OLG Dresden, Beschluss vom 14.09.2020, Az. 1 Reha Ws 20/20. 
Oberlandesgericht Rostock (2008). OLG Rostock, Beschluss vom 15.9.2008, Az. I WsRH 29/08. 
Opferentschädigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 1985 (BGBl. I S.1), das zuletzt 
durch Artikel 11a des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387) geändert worden ist. 
Renten-Überleitungsgesetz vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 
17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist. 
Sächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz vom 22. April 2003 (SächsGVBl. S. 107), das zuletzt durch Artikel 
11 des Gesetzes vom 22. August 2019 (SächsGVBl. S. 663) geändert worden ist. 
SED-Opferbeauftragtengesetz vom 9. April 2021 (BGBl. I S. 750, 757). 
Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), das 
zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert worden ist. 
Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. September 2021 (BGBl. I S. 4129), das 
durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) geändert worden ist.
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I 
S. 2664), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1387) geändert worden ist. 
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (2014). VerfGH Berlin, Beschluss vom 15.12.2014, Az. 88/13. 
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (2019). VerfGH Berlin, Beschluss vom 16.01.2019, Az. 145/17. 
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (2021). VerfGH Berlin, Beschluss vom 16.06.2021, Az. 108/20. 
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (2023). VerfGH Berlin, Beschluss vom 15.02.2023, Az. 100/21. 
Vermögensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (BGBl. I S. 205), das zuletzt durch 
Artikel 15 Absatz 33 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist. 
Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 27 des 
Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist. 
Verwaltungsgericht Greifswald (2020). VG Greifswald, Urteil vom 28. Dezember 2020, Az. 5 A 917/19 HGW. 
Verwaltungsgericht Berlin (2021). VG Berlin, Urteil vom 28.01.2021, Az. VG 9 K 536.19.  
Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die 
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. I 2023 I Nr. 71) geändert worden ist. 
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I 
S. 1620), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden 
ist. 
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ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Jahresbericht 2023 &#xd;
70 Jahre DDR-Volksaufstand. An die Opfer der SED-Diktatur erinnern - die Betroffenen heute unterstützen</titel>
  <datum>2023-06-13</datum>
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