<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?>
<document>
  <id>269017</id>
  <drucksachetyp>Antrag</drucksachetyp>
  <dokumentart>Drucksache</dokumentart>
  <autoren_anzahl>5</autoren_anzahl>
  <typ>Dokument</typ>
  <vorgangsbezug_anzahl>1</vorgangsbezug_anzahl>
  <dokumentnummer>20/7881</dokumentnummer>
  <wahlperiode>20</wahlperiode>
  <herausgeber>BT</herausgeber>
  <pdf_hash>3bee9bba0efb7dd6d0007ec5a0049a41</pdf_hash>
  <aktualisiert>2023-08-01T11:59:16+02:00</aktualisiert>
  <vorgangsbezug>
    <id>302318</id>
    <titel>Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen</titel>
    <vorgangstyp>Antrag</vorgangstyp>
  </vorgangsbezug>
  <urheber>
    <einbringer>false</einbringer>
    <bezeichnung>AfD</bezeichnung>
    <titel>Fraktion der AfD</titel>
  </urheber>
  <fundstelle>
    <pdf_url>https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007881.pdf</pdf_url>
    <id>269017</id>
    <dokumentnummer>20/7881</dokumentnummer>
    <datum>2023-07-27</datum>
    <verteildatum>2023-07-31</verteildatum>
    <dokumentart>Drucksache</dokumentart>
    <drucksachetyp>Antrag</drucksachetyp>
    <herausgeber>BT</herausgeber>
    <urheber>Fraktion der AfD</urheber>
  </fundstelle>
  <autoren_anzeige>
    <id>7311</id>
    <titel>Gerrit Huy, MdB, AfD</titel>
    <autor_titel>Gerrit Huy</autor_titel>
  </autoren_anzeige>
  <autoren_anzeige>
    <id>2143</id>
    <titel>René Springer, MdB, AfD</titel>
    <autor_titel>René Springer</autor_titel>
  </autoren_anzeige>
  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/7881 
20. Wahlperiode 27.07.2023 
Antrag 
der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-
Ziesing, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD 
Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen 
Der Bundestag wolle beschließen: 
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 
Deutschland ist kein reiches Land, denn seine Bürger sind nicht reich. Dies wird vor 
allem im internationalen Vergleich deutlich. So lag die Armutsrisikoquote von
alleinstehenden Personen ab 65 Jahren in Deutschland bei 28,1 Prozent (Daten für 2021), 
während sie in anderen europäischen Ländern mit 19,1 Prozent (Frankreich), 23,3
Prozent (Italien) oder 19,9 Prozent (Niederlande) wesentlich niedriger ist.1
Besorgniserregend ist dabei auch die Entwicklung im Zeitverlauf. Im Jahr 2006 lag die Quote für 
Deutschland noch bei 17,2 Prozent und hat sich seitdem stetig erhöht. 
Nicht besser sieht es bei der Armutsrisikoquote von Erwerbslosen aus. Sie beträgt in 
Deutschland 48,1 Prozent (Daten für 2021), während der EU-Durschnitt bei lediglich 
45 Prozent liegt. Länder wie Frankreich (39,9 Prozent) oder Belgien (38 Prozent) 
schneiden wesentlich besser ab.2 
Auch die allgemeine Armutsrisikoquote in Deutschland ist beschämend hoch. Im Jahr 
2021 lag sie bei 16,6 Prozent3, wobei sich die Situation mit zunehmendem Alter der 
Betroffenen verschlechtert. So beträgt die Quote bei Menschen über 65 Jahren 
19,4 Prozent. Es wird damit gerechnet, dass die Altersarmut in Zukunft aufgrund
veränderter Arbeitsbedingungen steigen wird. Dazu zählen die Zunahme von befristeten 
Arbeitsverhältnissen, Mini-Jobs und niedrigen Löhnen.4  
Die Gründe für diese Misere sind vielfältig. Die jahrzehntelange desaströse
Familienpolitik begünstigt das Armutsrisiko in Deutschland. Es fehlen die Kinder, welche in 
Zukunft in die Rentenkassen einzahlen werden, aber auch die Kinder, die später ihre 
Eltern pflegen und unterstützen werden. Die Familie als intergenerative
Lebensgemeinschaft wird zunehmend marginalisiert. Vor allem Familien der mittleren
Einkommensschicht sind im europäischen Vergleich steuerlich stark belastet.  
                                                        
1 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Deutsche Altersarmut und Armutsgefährdung im
europäischen Vergleich“ (BT-Drs. 20/6386). 
2  Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Deutsche Altersarmut und Armutsgefährdung im
europäischen Vergleich“ (BT-Drs.20/6386). 
3 de.statista.com/statistik/daten/studie/72188/umfrage/entwicklung-der-armutsgefaehrdungsquote-in-
deutschland/ (abgerufen am 19.4.2023). 
4 Entwicklung der Altersarmut bis 2036. Trends, Risikogruppen und Politikszenarien. Deutsches Institut für 
Wirtschaftsforschung. Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, 
2017.
Auch die Wohneigentumsquote ist in Deutschland im internationalen Vergleich mit 
49,1 Prozent sehr niedrig (Daten für 2021). Im EU-Durchschnitt liegt die Quote bei 
69,9 Prozent, ganz zu schweigen von Ländern wie Italien (73,7 Prozent) oder Spanien 
(75,8 Prozent).5 Wohneigentum ist ein wesentlicher Faktor zur Verhinderung von
Armut, insbesondere Altersarmut. 
Neben den offiziellen Armutsdaten darf auch die sogenannte verdeckte Armut6 nicht 
vergessen werden. Auch hier sind häufig Personen im Rentenalter, insbesondere 
Frauen, betroffen.7 
Generell ist das Rentenniveau in Deutschland im europäischen Vergleich niedrig.8 
Statt wenigstens die ohnedies knappen Ressourcen zur Armutsbekämpfung
einzusetzen, verschlimmert man die Situation noch dadurch, dass immer mehr arme Menschen 
ins Land gelassen werden. Die Migrationswellen der Jahre 2015 und 2022 betrafen 
nämlich in erster Linie fast mittellose Menschen, die nicht nur deutsche
Transferleistungen in Anspruch nehmen, sondern auch die Armutsquote weiter verschlechtern. 
Die Lösung muss ein ganzheitlicher Ansatz sein, der die Probleme in ihrer Gesamtheit 
adressiert. 
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf, 
1. in der EU darauf hinzuwirken, dass die nationalen Beiträge als größte
Einnahmequelle des EU-Haushalts zukünftig nicht mehr nach dem jeweiligen nationalen 
Bruttonationaleinkommen berechnet werden, sondern nach dem jeweiligen
Nettonationaleinkommen (Volkseinkommen), zusätzliche EU-Eigenmittel sind
abzulehnen; 
2. die Beschlüsse des Bundestages vom 27. Januar 2000 und 19. Oktober 2001 zu 
respektieren und den Armuts- und Reichtumsbericht dem Bundestag zukünftig 
tatsächlich in der Mitte der jeweiligen Legislaturperiode vorzulegen, um
insbesondere der Opposition ausreichend Gelegenheit zu geben, auf
Fehlentwicklungen hinzuweisen; 
3. Menschen über Möglichkeiten der Antragstellung für Unterstützungsleistungen 
zu informieren, die sie bislang aus Unkenntnis oder sonstigen Gründen nicht
beantragt haben;  
4. das bisherige Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting zu erweitern;  
5. zur Herstellung der Lastengerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen sollten 
Eltern bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter
Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 Euro erhalten bzw. von zukünftigen Beiträgen in 
entsprechender Höhe freigestellt werden, ohne dass die spätere Leistung gekürzt 
wird; 
6. gesetzliche Erleichterungen für die Einrichtung von Betriebskindergärten speziell 
auch für mittelständische Unternehmen zu beschließen; 
                                                        
5 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Deutsche Altersarmut und Armutsgefährdung im
europäischen Vergleich“ (BT-Drs. 20/6386). 
6 Von verdeckter Armut spricht man, wenn Menschen wegen ihres geringen Einkommens und Vermögens 
zwar einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, diese Leistungen aber nicht beantragen (www.cari-
tas.de/glossare/verdeckte-armut#:~:text=Es%20kommt%20vor%2C%20dass%20Menschen,diese%20
Leistungen%20aber%20nicht%20beantragen – abgerufen am 19.4.2023). 
7 Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut, 49. DIW
Wochenbericht, Berlin 2019 (www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.699934.de/19-49-1.pdf)
abgerufen am 19.4.2023. 
8 OECD (2021), Pensions at a Glance 2021: OECD and G20 Indicators, OECD Publishing, Paris, 
doi.org/10.1787/ca401ebd-en.
7. Witwen und Witwern einen unbegrenzten Hinzuverdienst für
Erwerbseinkommen zu ermöglichen, ohne dass es dabei zu einer Anrechnung auf die
Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente kommt, indem Erwerbseinkommen im 
Sinne von § 18a Abs. 1 Nr. 1 SGB IV – also insbesondere Arbeitsentgelt – bei 
Renten wegen Todes künftig nicht mehr berücksichtigt werden; eine sinngemäß 
entsprechende Regelung ist für den Bereich der Beamten zu prüfen; 
8. die Eigentumsbildung zu erleichtern, indem der Erwerb einer selbstgenutzten 
Wohnimmobilie einmalig von der Grunderwerbsteuer freigestellt wird und die 
Konditionen der KfW verbessert werden, mit gestaffelten Teilerlassen nach
Kinderzahl; 
9. das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), das Gebäude-
Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und 
sämtliche anderen CO2-Bepreisungen dauerhaft außer Kraft zu setzen, um die
damit verbundenen unkalkulierbaren Mehrkosten für Wohneigentümer zu
verhindern; 
10. insgesamt die von der Bundesregierung euphemistisch als „Wärmewende“
bezeichneten Maßnahmen, insbesondere das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG),
dauerhaft außer Kraft zu setzen, um die damit verbundenen unkalkulierbaren
Mehrkosten für Wohneigentümer zu verhindern; 
11. die anhaltende Armutszuwanderung nach Deutschland zu beenden.  
Berlin, den 4. Juli 2023 
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Armut ehrlich benennen und wirksam bekämpfen</titel>
  <datum>2023-07-27</datum>
</document>
