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    <titel>Jahresgutachten 2023/24 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <titel>Bundesregierung</titel>
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    <titel>Bundeskanzleramt</titel>
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    <datum>2023-11-14</datum>
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    <urheber>Bundesregierung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/9300 
20. Wahlperiode 14.11.2023
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Jahresgutachten 2023/24 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der 
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung * 
* Zugeleitet mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 13. November 2023 gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über 
die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Mitglieder des Sachverständigenrates 
Prof. Dr. Veronika Grimm 
Prof. Dr. mult. Dr. h.c. Ulrike Malmendier 
Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, Vorsitzende 
Prof. Dr. Achim Truger 
Prof. Dr. Martin Werding 
Dieses Gutachten beruht auch auf der sachkundigen und engagierten Arbeit der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des wissenschaftlichen Stabes sowie der Geschäftsstelle des Sachverständigenrates. 
Wissenschaftlicher Stab 
Sylwia Bialek-Gregory, Ph.D.  Prof. Dr. Christian Breuer  Dr. João C. Claudio  Dr. Niklas Garnadt 
Michael Kogler, Ph.D.  Dr. Thilo Kroeger  Dr. Franziska K. Lembcke  Lukas Nöh, Ph.D.  
Dr. Christian Ochsner, M.A.  Dr. Lars Other  Veronika Püschel, M.Sc.  Dr. Benedikt Runschke  
Dr. Leonard Salzmann  Claudia Schaffranka, M.A.  Dr. Milena Schwarz  Lenard Simon, M.Sc. 
Balint Tatar, M.Sc.  Dipl.-Betriebswirtin (FH) Nadine Winkelhaus  Dr. Christopher Zuber 
Geschäftsstelle 
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Adina Ehm  Jasmin Frey  Waldemar Hamm, M.Sc.  Dipl.-Volkswirtin Birgit Hein  
Lena Hemes  Maximilian Lüke, M.Sc.  Volker Schmitt  Esther Thiel 
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 
c/o Statistisches Bundesamt 
65180 Wiesbaden 
Tel.: 0049 611 / 75 2390 
E-Mail: info@svr-wirtschaft.de
Internet: www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de
Abgeschlossen am 27. Oktober 2023, 20:00 Uhr
© Sachverständigenrat
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– II –
Vorwort 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat I
VORWORT 
1. Gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung legt der
Sachverständigenrat sein 60. Jahresgutachten vor. Dieses enthält den fünften nationalen
Produktivitätsbericht, den der Sachverständigenrat als nationaler Ausschuss für
Produktivität für Deutschland erstellt hat. Das Jahresgutachten 2023/24 trägt den
Titel:
WACHSTUMSSCHWÄCHE  
ÜBERWINDEN –  
IN DIE ZUKUNFT INVESTIEREN 
2. Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in Europa und insbesondere in 
Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche Wirtschaftsleistung
liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie
vor knapp vier Jahren. Die im Jahresgutachten präsentierte Mittel- und
Langfristprojektion des deutschen Produktionspotenzials deutet auf deutliche
Wachstumshemmnisse für die kommenden Jahrzehnte hin. Durch die demografische
Alterung wird das inländische Arbeitsvolumen sinken. Gleichzeitig sind das
Produktivitätswachstum und das Wachstum des Kapitalstocks, aber auch der
Modernitätsgrad des Kapitalstocks, im Vergleich zu anderen europäischen Ländern seit
Jahrzehnten rückläufig. Deutschland droht somit eine Alterung nicht nur seiner
Bevölkerung, sondern auch seiner industriellen Basis. Um das
Wachstumspotenzial zu stärken, gilt es, beiden Entwicklungen entgegen zu wirken, durch
verbesserte Erwerbsanreize, Reformen der Zuwanderungspolitik, sowie Innovations-  
und Investitionstätigkeit, um die Wirtschaft zu modernisieren und das
Produktivitätswachstum zu steigern. Unterstützt werden sollte dies durch eine Stärkung
und Integration der europäischen Kapitalmärkte. Der durch die demografische
Alterung erhöhte Finanzierungsbedarf der Gesetzlichen Rentenversicherung
(GRV) sollte mit einem Bündel an Reformoptionen reduziert werden. Im
Gutachten diskutiert werden zudem ausführlich verschiedene Reformoptionen für das
Steuer-Transfer-System, die die Armutsgefährdung reduzieren und
Erwerbsanreize stärken können, ohne die öffentlichen Haushalte zusätzlich zu belasten. Die
deutsche Forschungsdateninfrastruktur ist im internationalen Vergleich
rückständig und sollte durch eine Anpassung der Statistikgesetzgebung und ein neues
Forschungsdatengesetz verbessert werden.
3. Der Bundespräsident hat Herrn Prof. Dr. Martin Werding für eine weitere
Amtsperiode von März 2023 bis Ende Februar 2028 zum Mitglied des
Sachverständigenrates ernannt.
4. Anlässlich des 60-jährigen Bestehens des Sachverständigenrates fand am 21. Juni 
2023 eine Festveranstaltung in den Räumlichkeiten der Hessischen Landes-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– III –
Vorwort
II Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
vertretung in Berlin statt, zu der neben ehemaligen Mitgliedern des
Sachverständigenrates, des wissenschaftlichen Stabes und der Geschäftsstelle auch
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Medien geladen waren. In
verschiedenen Beiträgen wurde auf die Entwicklung des Rates zurückgeblickt, seine 
Position und Wirkung als Gremium im Spannungsfeld der wissenschaftlichen
Politikberatung erörtert sowie Perspektiven und Herausforderungen für seine
zukünftige Arbeit diskutiert. 
5. Der Sachverständigenrat veröffentlichte am 14. Juli 2023 einen Policy Brief mit
dem Titel “Der Inflation Reduction Act: Ist die neue US-Industriepolitik eine
Gefahr für Europa?”, in dem er die Auswirkungen des amerikanischen Inflation
Reduction Act für Europa sowie geeignete Reaktionen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten diskutierte.
6. Gemeinsam mit dem Conseil d’analyse économique (CAE) veröffentlichte der
Sachverständigenrat eine Stellungnahme mit dem Titel „Wie Europa auf den
Inflation Reduction Act reagieren sollte“, in der er die Auswirkungen des
amerikanischen Inflation Reduction Act für Europa sowie geeignete Reaktionen der EU
und ihrer Mitgliedstaaten erörterte.
7. Im Lauf des Jahres 2023 hat der Sachverständigenrat mit dem Bundeskanzler,
dem Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesminister für
besondere Aufgaben, dem Bundesminister der Finanzen (BMF), dem
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie leitenden Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern der jeweiligen Ministerien aktuelle arbeitsmarkt-, finanz- und
wirtschaftspolitische Fragen erörtert.
8. Mit dem Präsidenten und weiteren Mitgliedern des Vorstands sowie leitenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank diskutierte der
Sachverständigenrat Fragen aus den Bereichen Konjunktur, Geldpolitik und
Finanzmarktstabilität.
9. Mit der Präsidentin und weiteren Mitgliedern des Direktoriums sowie leitenden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Europäischen Zentralbank diskutierte der 
Sachverständigenrat Fragestellungen der Geldpolitik sowie der wirtschaftlichen
Entwicklung im Euro-Raum.
10. Mit der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem Direktor
und dem Vizedirektor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
diskutierte der Sachverständigenrat aktuelle arbeitsmarktpolitische Fragen.
11. Der Sachverständigenrat erörterte mit den Vorsitzenden bzw. Präsidenten und
weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB), des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) sowie der Deutschen
Industrie- und Handelskammer (DIHK) aktuelle wirtschaftspolitische
Fragestellungen.
12. Im Januar 2023 richtete der Sachverständigenrat gemeinsam mit der Vertretung
der Europäischen Kommission in Deutschland den vierten Nationalen
Produktivitätsdialog aus. Der Sachverständigenrat stellte dort den nationalen Produk-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– IV –
Vorwort 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat III
tivitätsbericht vor und diskutierte mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern 
über die Produktivitätsentwicklung in Deutschland. 
13. Prof. Dr. Gisela Färber, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Speyer, Prof. Dr. Oliver Holtemöller und Dr. Götz Zeddies, Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung Halle (IWH), sowie Dr. Tobias Kohlstruck, Stiftung
Marktwirtschaft, präsentierten und diskutierten die Ergebnisse ihrer Forschung im
Rahmen eines Workshops zum Thema Beamtenversorgung in Deutschland mit
einem Mitglied des Sachverständigenrates.
14. Prof. Dr. Constanze Janda, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften
Speyer, erörterte im Austausch mit einem Mitglied des Sachverständigenrates die
rechtlichen Aspekte der Beamtenversorgung in Deutschland.
15. Mit Dr. Alex von Frankenberg, High-Tech Gründerfonds, Uli Grabenwarter,
Europäischer Investitionsfonds, Prof. Dr. Andreas Schrimpf und Prof. DPhil Hyun
Song Shin, Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Nicolas Véron, Bruegel
und dem Peterson Institute for International Economics, und Dr. Eva Wimmer,
Bundesministerium der Finanzen, sprach ein Mitglied des Sachverständigenrates 
zu den Themen Kapitalmärkte, Verbriefungen und Wagniskapital.
16. Dipl.-Volkswirt Hermann Buslei, Prof. Dr. Peter Haan und Dr. Johannes Geyer,
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), erstellten für den
Sachverständigenrat eine Expertise, die auf Basis von Simulationsrechnungen die 
Wirkungen verschiedener GRV-Reformoptionen auf die Armutsgefährdung im
Alter darstellt.
17. Prof. Adam J. Levitin, J.D., Georgetown University Law Center, erstellte für den
Sachverständigenrat eine Expertise zu den regulatorischen und institutionellen
Unterschieden zwischen den Verbriefungsmärkten in den USA und der EU.
18. Dr. Maximilian Blömer und Prof. Dr. Andreas Peichl, Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. (ifo Institut, Zentrum für
Makroökonomik und Befragungen), erstellten für den Sachverständigenrat eine
Expertise zu den Auswirkungen von Reformen in der Grundsicherung und beim
Ehegattensplitting auf Erwerbsanreize, Verteilungsmaße und die öffentlichen
Haushalte.
19. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrates hat sich in Vorbereitung
auf das Jahresgutachten mit verschiedenen Institutionen getroffen, um dafür
relevante Fragestellungen zu diskutieren. Der Sachverständigenrat dankt der
Australischen Botschaft in Deutschland, dem Australian Treasury in UK, Bloomberg
Economics, dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Deutschen Bundesbank, dem
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der Europäischen Kommission,
der Europäischen Zentralbank (DG Econ), dem Institut der deutschen Wirtschaft
Köln (IW), dem Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK),
dem Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel), Morgan Stanley Research sowie
der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose für den wertvollen Austausch.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– V –
Vorwort
IV Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
20. Im Lauf des Jahres trugen folgende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im 
Rahmen der SVR-Seminarreihe vor: Prof. Dr. Christoph Böhringer, Carl von
Ossietzky Universität Oldenburg, zum CO2-Grenzausgleichssystem, Dr. Alexander
Erler und Dr. Tobias Schmidt, Deutsche Bundesbank, zu Vermögen und Finanzen 
von privaten Haushalten, Dr. Alexander Schiersch, DIW, zu Produktivität von
Cloud-Nutzung, Theresa Neef, DIW und Freie Universität Berlin, zu
Einkommensungleichheit, Paloma Lopez-Garcia, Ph.D., und Dr. Wolfgang Modery, EZB,
zu Produktivität, Prof. Dr. Yigitcan Karabulut, Frankfurt School of Finance &amp;
Management, zum Zusammenhang zwischen Finanzwissen und Portfoliorenditen,
Tommaso Bighelli, IWH, zum Strukturwandel, Dr. Steffen Viete, KfW Research,
zum deutschen Venture Capital-Markt, Dr. Marc Bataille und Dr. Torben
Stühmeier, Monopolkommission, zum Wettbewerb im Bahnsektor, Dr. Robert
Grundke und Zeev Krill, OECD DE-Desk, zum Länderbericht für Deutschland,
Sarah Arndt, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, zu Inflationstransmission,
und Prof. Arthur Seibold, Ph.D., Universität Mannheim, zu berufsspezifischer
Heterogenität im Renteneintritt sowie dem Einfluss von Altersreferenzpunkten auf
Renteneintrittsentscheidungen. Der Sachverständigenrat dankt allen für ihre Zeit 
und die wertvollen Diskussionen.
21. Zur Dateninfrastruktur in Deutschland tauschte sich der wissenschaftliche Stab
mit Dr. Hanna Brenzel, Statistisches Bundesamt, Prof. Dr. Falko Fecht, Deutsche
Bundesbank, Marcel Hürter, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, und Prof.
Regina Riphahn, Ph.D., Verein für Socialpolitik und Friedrich-Alexander-
Universität Erlangen-Nürnberg, aus.
22. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellte dem Sachverständigenrat umfassende
Datensätze über Indikatoren der Grundsicherung zur Verfügung. An dieser Stelle
gebührt Martin Petermüller besonderer Dank.
23. Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) stellte dem Sachverständigenrat historische
Daten zur Aktienmarktbeteiligung zur Verfügung.
24. Dr. Imke Brüggemann-Borck, Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund),
stellte dem Sachverständigenrat Tabellen zur Höhe nicht beitragsgedeckter
Leistungen in verschiedenen Jahren zur Verfügung.
25. Jacopo Cimadomo, Ph.D., EZB, stellte dem Sachverständigenrat Ergebnisse aus
einer Analyse zur Risikoteilung in der Eurozone und den USA zur Verfügung.
26. Das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) stellte dem Sachverständigenrat
Daten zu den Arbeitsunfähigkeitstagen ihrer Versicherten zur Verfügung.
27. Till Bücker, Sibel Demir, Marie Fichtner, Josef Heilig, Michael Indenkämpen,
Johannes Klopstein, Antonia Koch, Clara Leis, Torge Marxsen, Lotte Nacke,
Andrey Samarskiy, Jacob Schildknecht, Paul Schmidt-Engelbertz, Clara Sophie
Stiegler, Josefin Sünnemann und Moritz Wagner haben den Sachverständigenrat
und seinen wissenschaftlichen Stab während ihrer Praktika engagiert unterstützt.
28. Der Sachverständigenrat dankt dem Statistischen Bundesamt für die
ausgezeichnete Zusammenarbeit und wertvolle Unterstützung sowie für zur Verfügung
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– VI –
Vorwort 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat V
gestelltes Datenmaterial, insbesondere für die von Dr. Alexandros Altis und Tanja 
Seel aus einer Sonderauswertung zur Altersstruktur von Beamten in Deutschland 
zur Verfügung gestellten Daten sowie für die vom Statistischen Bundesamt
erarbeiteten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Mit Luis Federico
Flores und Dr. Claudia Fries hat sich der wissenschaftliche Stab zur
Saisonbereinigung sowie mit Chris Gabriel-Islam und Carsten Monzert zu Scannerdaten
ausgetauscht. Besonders zu würdigen ist die Arbeit der Kapitelbetreuerinnen und 
-betreuer. Mit ihrer fachlichen Expertise leisteten sie einen unschätzbar
wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung des Jahresgutachtens.
29. Ein besonderer Dank gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Geschäftsstelle des Sachverständigenrates, Geschäftsführerin Dipl.-Volkswirtin
Birgit Hein sowie Dipl.-Betriebswirtin (FH) Adina Ehm, Jasmin Frey, Waldemar
Hamm, M.Sc., Lena Hemes, Maximilian Lüke, M.Sc., Volker Schmitt und Esther
Thiel, die mit unglaublich hohem Engagement die Arbeit des
Sachverständigenrates unterstützten.
30. Das vorliegende Jahresgutachten beruht ganz wesentlich auf der Unterstützung
durch den wissenschaftlichen Stab des Sachverständigenrates. Ohne das enorme
Engagement und die hervorragende fachliche Expertise der Mitglieder des Stabes
hätte der Sachverständigenrat dieses Jahresgutachten nicht erstellen können. Ein 
herzlicher Dank geht daher an Sylwia Bialek-Gregory, Ph.D. (Teamleiterin seit 01. 
März 2023), Prof. Dr. Christian Breuer, Dr. João Carlos Claudio, Michael Kogler,
Ph.D., Dr. Thilo Kroeger, Dr. Franziska K. Lembcke (bis 30. September 2023),
Lukas Nöh, Ph.D. (Teamleiter), Dr. Christian Ochsner, Dr. Lars Other
(stellvertretender Generalsekretär), Veronika Püschel, M.Sc., Dr. Benedikt Runschke, Dr.
Leonard Salzmann, Claudia Schaffranka, M.A., Dr. Milena Schwarz, Lenard Paul
Simon, M.Sc., Balint Tatar, M.Sc., Dipl.-Betriebswirtin (FH) Nadine Winkelhaus
und Dr. Christopher Zuber. Der Sachverständigenrat dankt in ganz besonderem
Maße dem Generalsekretär, Dr. Niklas Garnadt, der die Arbeiten des
wissenschaftlichen Stabes mit außergewöhnlicher fachlicher und sozialer Kompetenz
koordiniert sowie mit enormem und unermüdlichem Engagement trotz aller
Herausforderungen zum erfolgreichen Abschluss des Jahresgutachtens maßgeblich
beigetragen hat.
Etwaige Fehler oder Mängel gehen allein zulasten der Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner.
Wiesbaden, 8. November 2023
 Veronika Grimm Ulrike Malmendier 
Monika Schnitzer Achim Truger Martin Werding 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– VII –
Inhalt 
VI Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
INHALTSVERZEICHNIS 
Kurzfassung 
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft 
investieren   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 1 
1. Konjunktur und langfristiges Wachstum schwach   ________________________________________________________________________________________________________________________________ 4
 Realeinkommensverluste und schwache Weltwirtschaft
belasten Konjunktur   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 4
 Trübe Aussichten für das langfristige Wachstum   _________________________________________________________________________________________________________________________ 5
2. Reformen zur Modernisierung der Wirtschaft und Steigerung
des Arbeitsvolumens   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 6
 Kapitalmärkte in Europa stärken – Transformation finanzieren   ____________________________________________________________________ 7
 Reformen im Steuer-Transfer-System: Erwerbsanreize stärken –
Armutsgefährdung reduzieren   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 8
 Reformen in der Gesetzlichen Rentenversicherung: Nachhaltig finanzieren,
Altersarmut senken, Partizipation steigern   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________ 10
 Bessere Entscheidungen durch bessere Daten   ______________________________________________________________________________________________________________________________ 12
Erstes Kapitel  
Konjunkturerholung verzögert sich   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 14 
I. Kurzfassung   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 16
II. Internationale Konjunktur   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 19
1. Gedämpfte Weltkonjunktur  _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________  19
2. Rohstoffpreise und Geldpolitik lassen Inflation sinken   _______________________________________________________________________________________________________________ 26
 Rohstoffpreise entwickeln sich uneinheitlich   _______________________________________________________________________________________________________________________________________ 27
 Geldpolitik bleibt restriktiv   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 30
3. Chancen und Risiken: China und Geopolitik   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 32
III. Euro-Raum   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 33
1. Geringes Wachstum auch im Euro-Raum   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________  33
2. Inflation sinkt weiter Richtung Zielwert   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________  39
3. Chancen und Risiken: Inflationsentwicklung und geldpolitische Wirkung  _____________________________________________  48
IV. Deutsche Konjunktur   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 49
1. Gebremste Erholung  _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________  49
 Konsumausgaben   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 53
 Investitionen  ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 55
 Außenhandel   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 56
2. Inflation geht zurück, Kernrate bleibt aber erhöht   _______________________________________________________________________________________________________________________________  59
3. Chancen und Risiken: Privater Konsum und Weltkonjunktur   _________________________________________________________________________________________  63
4. Engpässe prägen weiterhin den Arbeitsmarkt   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________  63
5. Öffentliche Finanzen unter Einhaltung der Schuldenbremse   _________________________________________________________________________________________  67
6. Arbeitsvolumen reduziert Potenzialwachstum   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________  73
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 75 
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 82 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– VIII –
Inhalt 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat VII
Zweites Kapitel  
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken   ________________________________________________________________________________ 86 
I. Einleitung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 88
II. Ausgangslage: Das Produktionspotenzial Deutschlands   _________________________________________________________________________________________________________ 90
1. Potenzialwachstum seit 1970 rückläufig   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 90
2. Das Produktionspotenzial im internationalen Vergleich   ____________________________________________________________________________________________________________ 95
3. Investitionen im internationalen Vergleich   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 99
4. Ausländische Direktinvestitionen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 100
III. Ausblick: Das Produktionspotenzial in der langen Frist  ______________________________________________________________________________________________________________ 103
1. Geringes Potenzialwachstum im Referenzszenario  ____________________________________________________________________________________________________________________________ 104
 Kapitaleinsatz gewinnt für Potenzialwachstum an Relevanz   ________________________________________________________________________________ 105
 Rückläufiges Arbeitsvolumen dämpft Potenzialwachstum   ________________________________________________________________________________________ 106
2. Kapitaleinsatz in der Transformation   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 107
 Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie   ___________________________________________________________________________________________________________________ 108
 Auswirkungen steuerlicher Investitionsförderung   _______________________________________________________________________________________________________________________ 113
3. Chancen und Risiken bei der Entwicklung des Arbeitsvolumens   ____________________________________________________________________________ 114
4. Produktivitätsgewinne durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz möglich   _______________________________________ 115
IV. Kapital- und Arbeitseinsatz in den Wirtschaftsbereichen   _______________________________________________________________________________________________________ 119
1. Kapitaleinsatz auf Sektorebene heterogen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 119
2. Substitution von Arbeit durch Kapital kann sinkendes Arbeitsvolumen
kompensieren  ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 122
 Substitution von Arbeit durch Kapital   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 123
 Reallokation von Arbeitskräften zwischen Wirtschaftszweigen kann
Substitution erleichtern   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 125
V. Produktivitätssteigerung durch Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe   _______________________________________ 126
1. Kapitalgebundener technischer Fortschritt erhöht TFP-Wachstum   ____________________________________________________________________ 126
2. Verbesserung der Allokationseffizienz kann Produktivität steigern   ____________________________________________________________________ 130
3. Investitionen erfordern Finanzierung   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 134
VI. Potenzialwachstum gezielt erhöhen   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 136
1. Produktivitätsgewinne realisieren   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 136
2. Rückgang des Arbeitsvolumens verlangsamen   __________________________________________________________________________________________________________________________________________ 138
3. Investitionsanreize verbessern und Diversifizierung unterstützen   _______________________________________________________________________ 139
 Investitionstätigkeit durch effiziente Verwaltung erleichtern   ________________________________________________________________________________ 139
 Steuerpolitik   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 140
 Energiepolitik kann Investitionen zur Dekarbonisierung erleichtern  ______________________________________________________ 141
 Geopolitik: Internationale Kooperationen erleichtern Importsubstitution   ___________________________________ 142
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 143 
1. Erläuterung zu Analysen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 143
 Berechnungen zur Dekarbonisierung  ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 143
 Schätzungen von Substitutionselastizitäten   __________________________________________________________________________________________________________________________________________ 143
 Kapitalgebundener technischer Fortschritt  ______________________________________________________________________________________________________________________________________________ 145
 Faktorfehlallokation, TFP und Investitionen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ 146
 Investitionsfinanzierung und Kapitalstruktur   ________________________________________________________________________________________________________________________________________ 147
2. Weitere Tabellen und Abbildungen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 148
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 151
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– IX –
Inhalt 
VIII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Drittes Kapitel  
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale 
besser nutzen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 158 
I. Überblick und Motivation   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 160
 Kapitalmärkte in Europa: Fragmentiert und schwach entwickelt   _________________________________________________________________ 161
II. Ziele: Warum gut entwickelte Kapitalmärkte wichtig sind   _____________________________________________________________________________________________________ 165
1. Wachstum fördern durch Reallokation und Innovation   ______________________________________________________________________________________________________________ 165
 Kapitalmarktentwicklung, Wachstum und Produktivität   ________________________________________________________________________________________________ 165
 Zentrale Wirkungsmechanismen: Reallokation und Innovation   ______________________________________________________________________ 169
2. Diversifikation von Risiken verbessern   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 170
3. Kapitalmärkte können Investitionsfinanzierung fördern   __________________________________________________________________________________________________________ 171
III. Ausgangslage: Kapitalmärkte in Europa   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 174
1. Unternehmensfinanzierung stark von Banken abhängig   ________________________________________________________________________________________________________ 174
 Verbriefungen spielen eine geringe Rolle in der Bankenfinanzierung   ________________________________________________ 178
 Wagniskapital gestiegen, aber hoher Anteil ausländischer Investoren   ____________________________________________ 182
2. Institutionelle Anleger von geringer Bedeutung   _________________________________________________________________________________________________________________________________________ 186
3. Haushalte mit geringer Kapitalmarktbeteiligung   _____________________________________________________________________________________________________________________________________ 192
4. Europäische Kapitalmärkte weiter fragmentiert   _______________________________________________________________________________________________________________________________________ 196
 Integration der europäischen Kapitalmärkte verläuft schleppend   ____________________________________________________________ 196
 Risikoteilung im Euro-Raum bisher gering   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 198
 Heterogene Finanzmarktaufsicht in der EU   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________ 199
IV. Handlungsoptionen: Liquidität und Kapitalmarktintegration verbessern   _______________________________________________ 201
1. Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte vereinfachen   ___________________________________________________________________________________ 201
 Besserer Kapitalmarktzugang für Unternehmen   ___________________________________________________________________________________________________________________________ 201
 Steuerliche Hemmnisse für Eigenkapitalfinanzierung abbauen   _____________________________________________________________________ 202
 Verbriefungen zur Bankenfinanzierung erleichtern   __________________________________________________________________________________________________________________ 205
 Mehr Wachstumskapital und bessere Exit-Optionen  _____________________________________________________________________________________________________________ 206
2. Institutionelle Anleger stärken   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 207
3. Haushalte am Kapitalmarkt beteiligen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 209
4. Europäische Kapitalmärkte stärker integrieren   _________________________________________________________________________________________________________________________________________ 210
 Fragmentierung reduzieren und Home Bias abbauen   ________________________________________________________________________________________________________ 211
 Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________ 211
 Aufsichtsrechtliche Harmonisierung vorantreiben   _____________________________________________________________________________________________________________________ 213
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 214 
Viertes Kapitel 
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: 
Reformen im Steuer-Transfer-System  _____________________________________________________________________________________________________________________________________ 226 
I. Einleitung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 228
II. Lage: Einkommensverteilung und Armut in Deutschland  _______________________________________________________________________________________________________ 230
1. Einkommensverteilung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 230
2. Entwicklung von Armutsindikatoren   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 237
3. Armutsgefährdete Personengruppen   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 244
III. Institutioneller Rahmen und mögliche Zielkonflikte   __________________________________________________________________________________________________________________________ 250
1. Das aktuelle Transfersystem   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 250
2. Zielkonflikte im Transfersystem   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 253
IV. Maßnahmen: Reformoptionen im Steuer-Transfer-System   ________________________________________________________________________________________________ 255
1. Erwerbsanreize stärken   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 255
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– X –
Inhalt 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat IX
 Eine Vereinfachung des Transfersystems   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 256
 Kindergrundsicherung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 261
 Ehegattensplitting reformieren   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 263
2. Erwerbsmöglichkeiten stärken  _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 268
 Kinderbetreuungsmöglichkeiten ausbauen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ 268
 Weiterbildungs- und Gesundheitsmaßnahmen fördern   __________________________________________________________________________________________________ 271
3. Direktzahlungen an Haushalte ermöglichen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 272
 Anwendungsfälle: Kriseninstrument und Klimageld  _______________________________________________________________________________________________________________ 273
 Umsetzung und Ausgestaltung   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 274
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 275 
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 276 
Fünftes Kapitel  
Alterungsschub und Rentenreformen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________ 284 
I. Einleitung: Alterung setzt Rentenfinanzen unter Druck   ______________________________________________________________________________________________________________ 286
II. Ausgangslage: Finanzierungsprobleme in der Altersvorsorge   _______________________________________________________________________________________ 290
1. Aktueller Rechtsstand in der GRV   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 290
2. Die Finanzierungssituation der GRV unter geltendem Recht   __________________________________________________________________________________________ 296
3. Struktur der Beamtenversorgung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 298
 Demografische Ausgangslage   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 298
 Rechtliche Rahmenbedingungen   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 300
 Entwicklung der Versorgungsrücklagen und -ausgaben   _________________________________________________________________________________________________ 302
III. Maßnahmen: Reformoptionen für die Gesetzliche Rentenversicherung   _________________________________________________ 304
1. Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit   ______________________________________________________________________________ 304
 Erwerbsbeteiligung von Frauen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 305
 Erwerbsbeteiligung von Älteren   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 306
 Höhere Nettozuwanderung   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 307
2. Erweiterung des Versichertenkreises   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 308
 Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die GRV   ____________________________________________________________________________________________ 308
 Einbeziehung von Selbständigen in die GRV   _________________________________________________________________________________________________________________________________________ 312
3. Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters   _________________________________________________________________________________________________________________________________ 313
 Heterogene Lebenserwartung und Armutsgefährdung im Alter   ______________________________________________________________________ 317
 Absicherung gegen Erwerbsminderung   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 320
 Zugang zur abschlagsfreien Frührente einschränken   _________________________________________________________________________________________________________ 321
4. Änderungen bei Rentenanpassungen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 323
 Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 323
 Inflationsanpassung   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 324
5. Umverteilung in der GRV   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 326
 Nach dem Einkommen gestaffelte Rentenberechnung   ___________________________________________________________________________________________________ 327
 Vorbehalte gegenüber einer progressiven Rentenberechnung   ________________________________________________________________________ 331
 Reformoptionen Witwen- und Witwerrente   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________ 334
6. Kapitaldeckung als Ergänzung des Rentensystems   __________________________________________________________________________________________________________________________ 338
 Riester-Renten: Intransparent, renditeschwach und wenig genutzt   _______________________________________________________ 340
 Handlungsoptionen: Diversifizierte, renditestarke und stärker genutzte
Altersvorsorge auf Aktienbasis   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 343
IV. Fazit: Bündelung von Maßnahmen sichert Umsetzbarkeit   __________________________________________________________________________________________________ 347
Eine andere Meinung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 357
Eine andere Meinung   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 368
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 377
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XI –
Inhalt 
X Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 Hintergrund zur Reform der Beamtenversorgung in Österreich   ______________________________________________________________________ 377
 Automatische Anpassungsmechanismen in Rentensystemen anderer
OECD-Länder   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 378
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 380 
Sechstes Kapitel  
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere 
Entscheidungen   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 388 
I. Motivation: Bessere Daten für bessere Entscheidungen   ________________________________________________________________________________________________________ 390
II. Ausgangslage: Verbesserungsbedarf bei Datenerhebung, -verknüpfung
und -zugang   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 393
1. Lückenhafte Erhebung von Daten  _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 395
2. Zeitverzug bei der Datenbereitstellung   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 396
3. Verfügbarkeit existierender Daten eingeschränkt   _________________________________________________________________________________________________________________________________ 397
4. Datenverknüpfung nur auf Einzelfallbasis   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 398
5. Datenzugang nicht benutzerfreundlich   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 400
III. Handlungsoptionen: Eine Dateninfrastruktur für das 21. Jahrhundert   _______________________________________________________ 401
1. Rahmenbedingungen des Statistischen Verbunds verbessern   __________________________________________________________________________________ 401
2. Datenlücken schließen  ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 403
3. Geringerer Zeitverzug und höhere Anpassungsfähigkeit   _________________________________________________________________________________________________________ 405
4. Verfügbarkeit bereits erhobener Daten verbessern  ___________________________________________________________________________________________________________________________ 406
5. Bessere Verknüpfbarkeit über verschiedene Datenanbieter hinweg   ______________________________________________________________ 408
6. Einfacher und benutzerfreundlicher Datenzugang   ______________________________________________________________________________________________________________________________ 410
Anhang   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 413
Literatur   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 414
Anhang 
I. Sachverständigenratsgesetz   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ ..  417
II. Stabilitäts- und Wachstumsgesetz   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________  420
III. Gutachten und Expertisen des Sachverständigenrates   _____________________________________________________________________________________________________________  421
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XII –
Inhalt 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XI
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN IM TEXT 
1 Konjunktureller Ausblick für Deutschland und Europa   ____________________________________________________________________________________________________________________________ 16 
2 Bestimmende Faktoren für die Prognose   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 17 
3 Globales Wachstum, Warenhandel und Industrieproduktion   ______________________________________________________________________________________________________ 20 
4 Einkaufsmanagerindizes und Konsumentenvertrauen  ____________________________________________________________________________________________________________________________ 21 
5 Arbeitsmarkt und Ersparnisse der privaten Haushalte in den USA   __________________________________________________________________________________ 24 
6 Chinesischer Immobiliensektor und Finanzierungsimpuls für die Realwirtschaft   ______________________________ 25 
7 Inflation und Reallöhne   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 26 
8 Preise für Energie, Agrarprodukte und Rohstoffe   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 28 
9 Steigende Leitzinsen und Renditen auf 10-jährige Staatsanleihen   ________________________________________________________________________________ 29 
10 Prognosefehler für das BIP-Wachstum in 50 Ländern   ______________________________________________________________________________________________________________________________ 31 
11 BIP-Entwicklung im Euro-Raum im 1. Halbjahr 2023 gedämpft   ____________________________________________________________________________________________ 34 
12 Bruttowertschöpfung (BWS) in fast allen Wirtschaftsbereichen in Deutschland 
zwischen 4. Quartal 2021 und 2. Quartal 2023 langsamer gewachsen als im  
Euro-Raum-Durchschnitt   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 35 
13 Arbeitsmarkt im Euro-Raum weiterhin robust, Bruttoreallöhne stabilisieren sich  ______________________________ 36 
14 Echtzeit- und Vorlaufindikatoren signalisieren schwaches Wachstum in der  
2. Jahreshälfte 2023   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 37
15 HVPI-Inflation im Euro-Raum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich 
zurückgegangen, Dienstleistungspreise haben an Bedeutung für den  
Gesamtindex gewonnen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 40 
16 Heterogene Entwicklung der Inflation in ausgewählten Mitgliedstaaten des 
Euro-Raums  ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 41 
17 Inflationserwartungen sind gegenüber dem vergangenen Jahr zurückgegangen   ______________________________ 42 
18 Entwicklung der Realzinsen im Euro-Raum   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 44 
19 Steigende Leitzinsen und schrumpfende Geldmenge   _______________________________________________________________________________________________________________________________ 45 
20 Finanzierungsbedingungen verschärft   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 46 
21 Konjunkturindikatoren in Deutschland   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 52 
22 Voraussichtliche Entwicklung in Deutschland   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 53 
23 Konsumindikatoren in Deutschland   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 54 
24 Investitionsindikatoren   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 55 
25 Exportindikator und preisliche Wettbewerbsfähigkeit   _______________________________________________________________________________________________________________________________ 57 
26 Inflation und Entwicklung der Betriebsüberschüsse   ____________________________________________________________________________________________________________________________________ 60 
27 Lohndruck und Lohnintensität der Wirtschaftsbereiche   _______________________________________________________________________________________________________________________ 62 
28 Entwicklung des Arbeitsmarkts   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 64 
29 Krankenstände der Beschäftigten nach ausgewählten Diagnosehauptgruppen 
(DHG)   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 65 
30 Wachstumsbeiträge der Komponenten des Produktionspotenzials   _____________________________________________________________________________ 73 
31 Komponenten des Bruttoinlandsprodukts   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 78 
32 Prognoseintervalle für das Wachstum des BIP und der Verbraucherpreise im 
Euro-Raum  ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 79 
33 Prognoseintervalle für das Wachstum des BIP und der Verbraucherpreise in 
Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 79 
34 Beiträge zum Produktionspotenzialwachstum   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 91 
35 Investitionsquoten in Bruttoanlageinvestitionen  __________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 92 
36 Kapitalgüter, Kapitalkosten und Kapitaleinsatz   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 94 
37 Potenzialwachstum in ausgewählten Ländern nach Schätzungen der 
Europäischen Kommission   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 96 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XIII –
Inhalt
XII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
38 Bruttoanlageinvestitionen und Investitionen in geistiges Eigentum für 
ausgewählte Länder   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 99 
39 Ausländische Direktinvestitionen   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 100 
40 Auslandsdirektinvestitionsflüsse in Deutschland nach Regionen   _____________________________________________________________________________________ 101 
41 Maße der geopolitischen Ausrichtung im Vergleich   _______________________________________________________________________________________________________________________________________ 102 
42 Produktionspotenzial im Referenzszenario  _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 104 
43 Kapital im Referenzszenario  _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 105 
44 Beiträge zum Arbeitsvolumenwachstum im Referenzszenario   ________________________________________________________________________________________________ 107 
45 Energieinputs und Investitionen ausgewählter Wirtschaftszweige des 
Verarbeitenden Gewerbes   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 109 
46 Grüne Umstellungsinvestitionen für Kapitalgüter in energieintensiven 
Wirtschaftszweigen und Energieversorgung   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 111 
47 Median des Produktionspotenzials und mögliche Arbeitsvolumenentwicklung   _____________________________________ 115 
48 Median des Produktionspotenzials und TFP-Wachstum   _______________________________________________________________________________________________________________________ 116 
49 Zerlegung der Kapitalintensität   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 120 
50 Kapitalintensität und immaterielle Güter   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 121 
51 Beschäftigte über 55 Jahren und Beschäftigte in Engpassberufen nach 
Branchen   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 122 
52 Substitutionselastizitäten zwischen Arbeit und physischem sowie immateriellem 
Kapital  _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 124 
53 Rate des kapitalgebundenen technischen Fortschritts im Verarbeitenden 
Gewerbe   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 128 
54 Nutzungsdauer von Anlagegütern   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 129 
55 Entwicklung der aggregierten Totalen Faktorproduktivität des Verarbeitenden 
Gewerbes   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 130 
56 Entwicklung der Totalen Faktorproduktivität innerhalb von Wirtschaftszweigen im 
Verarbeitenden Gewerbe  _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 131 
57 Relative Allokationseffizienz innerhalb von Wirtschaftszweigen im 
Verarbeitenden Gewerbe  _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 132 
58 Veränderung der Allokationseffizienz innerhalb von Wirtschaftszweigen im
Verarbeitenden Gewerbe   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 133 
59 Investitionsfinanzierung und Kapitalstruktur von Unternehmen im deutschen 
Verarbeitenden Gewerbe  _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 134 
60 Struktur des Kapitalstocks in den Wirtschaftsabschnitten  ______________________________________________________________________________________________________________ 149 
61 Struktur des Kapitalstocks im Verarbeitenden Gewerbe im Jahr 2020   _________________________________________________________________ 150 
62 Modernitätsgrad des Kapitalstocks im internationalen Vergleich   _____________________________________________________________________________________ 150 
63 Kapitalmarkt als Teilbereich des Finanzmarkts   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 160 
64 Finanzierungsinstrumente nichtfinanzieller Unternehmen im Euro-Raum und den 
USA im Jahr 2022   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 162 
65 Wachstum und Aktienmärkte: Partialeffekt   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 166 
66 Die Nettosparquote ist im vergangenen Jahrzehnt in vielen Industriestaaten 
zurückgegangen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 172 
67 Hohe Nettokapitalabflüsse aus Deutschland unter ausgewählten 
OECD-Mitgliedstaaten   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 173 
68 Deutschland und Europa: Kleiner Kapitalmarkt, großer Bankenmarkt   ___________________________________________________________________ 174 
69 Heterogene, aber hohe Relation von Fremdkapital zu Eigenkapital in der EU   __________________________________________ 176 
70 Finanzierungsstruktur nichtfinanzieller Unternehmen im Jahr 2021   _________________________________________________________________________ 177 
71 Verbriefungsmarkt in der EU deutlich kleiner als in den USA   _____________________________________________________________________________________________________ 181 
72 Unternehmensgründungen und Start-ups   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 182 
73 Wagniskapitalfinanzierung im internationalen Vergleich  _____________________________________________________________________________________________________________________ 183 
74 Finanzierungsphasen und -instrumente von Start-ups   ____________________________________________________________________________________________________________________________ 184 
75 Wagniskapitalinvestitionen in Europa  ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 185 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XIV –
Inhalt 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XIII
76 Anlagevermögen privater Altersvorsorgeanbieter in OECD-Mitgliedstaaten sehr 
heterogen   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 187 
77 Heterogene Allokation des Anlagevermögens von Altersvorsorgeanbietern in 
ausgewählten OECD-Mitgliedstaten  _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 188 
78 Allokation des Anlagevermögens von Versicherungen in ausgewählten Ländern 
im 4. Quartal 2022   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 189 
79 Investitionsverhalten europäischer Versicherer   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 191 
80 Finanzielle Vermögenswerte der privaten Haushalte   __________________________________________________________________________________________________________________________________ 192 
81 Aktienmarktbeteiligung in Deutschland steigt erneut nach dem Jahr 2014   ________________________________________________ 195 
82 Europäische Kapitalmärkte fragmentiert   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 197 
83 Risikoteilung zur Konsumglättung zwischen Mitgliedstaaten des Euro-Raums 
deutlich geringer als zwischen Bundesstaaten in den USA   ____________________________________________________________________________________________________________ 198 
84 Institutionen der europäischen Finanzmarktaufsicht   _________________________________________________________________________________________________________________________________ 200 
85 Lorenzkurven der Einkommensverteilung im Jahr 2019   _____________________________________________________________________________________________________________________ 232 
86 Entwicklung der Einkommen   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 233 
87 Zerlegung der Einkommensungleichheit in Deutschland nach Geburtsland   _______________________________________________ 234 
88 Entwicklung der Haushaltsnettoeinkommen in Deutschland nach Geburtsland   _________________________________ 235 
89 Entwicklung der Einkommensungleichheit in Ost- und Westdeutschland   _________________________________________________________ 236 
90 Einkommensungleichheit und Umverteilungsintensität im europäischen 
Vergleich   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 237 
91 Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten und der materiellen (und sozialen) 
Entbehrung   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 239 
92 Armutsgefährdungsquote im EU-Vergleich   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 241 
93 Selbsteinschätzung der privaten Haushalte zur materiellen und sozialen 
Entbehrung in Deutschland im Jahr 2021   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 242 
94 Folgen der Energiekrise: Heizungsarten und Energiekostenbelastung nach 
Einkommensquintilen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 243 
95 Armutsgefährdungsquoten nach Haushaltszusammensetzung und Alter in 
Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 244 
96 Bezug von Leistungen nach dem SGB II in Deutschland nach 
Staatsangehörigkeit   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 245 
97 Armutsgefährdungsquoten nach Erwerbsstatus und Bildungsabschluss in 
Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 247 
98 Armutsgefährdungsquoten nach Geschlecht, Familienstand und 
Haushaltszusammensetzung   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 248 
99 Entwicklung der Armutsgefährdung nach Migrationshintergrund   ______________________________________________________________________________________ 249 
100 Haushaltseinkommen, Transferleistungen und Grenzbelastung für ein Paar mit 
zwei Kindern   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 251 
101 Zielkonflikte in der Verteilungspolitik   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 254 
102 Eine Reform der Grundsicherung fasst Transferleistungen zusammen   ________________________________________________________________ 257 
103 Einführung einer konstanten Grenzbelastung unter Beibehaltung oder 
Ausweitung des Freibetrags  ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 258 
104 Kindergrundsicherung bündelt kinderbezogene Transferleistungen   ___________________________________________________________________________ 262 
105 Erwerbs- und Teilzeitquoten nach Geschlecht und Familienstand   ___________________________________________________________________________________ 268 
106 Entwicklung der Kinderbetreuungsquoten in Deutschland   _____________________________________________________________________________________________________________ 269 
107 Verteilungswirkung einer CO2-Bepreisung in Kombination mit einem pauschalem 
Klimageld   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 274 
108 Reformvarianten mit einer konstanten Grenzbelastung   _______________________________________________________________________________________________________________________ 275 
109 Alterspyramide und Zerlegung der Entwicklung des Altenquotienten   ________________________________________________________________________ 287 
110 Altenquotienten im internationalen Vergleich   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 288 
111 Gesetzliches und tatsächliches Renteneintrittsalter im Zeitverlauf   _______________________________________________________________________________ 292 
112 Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung   __________________________________________________________________________________________________________ 293 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XV –
Inhalt
XIV Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
113 Simulationen zur langfristigen Entwicklung der Rentenfinanzen   ________________________________________________________________________________________ 297 
114 Altersverteilung von Beamtinnen und Beamten sowie 
Versorgungsempfangenden  ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 299 
115 Entwicklung der Anzahl an Versorgungsempfangenden und Beamtinnen und 
Beamten nach Gebietskörperschaft   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 300 
116 Beamtinnen und Beamte nach Aufgaben- und Beschäftigungsbereichen im Jahr 
2021   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 302 
117 Entwicklung der Ausgaben für die Beamtenversorgung nach 
Gebietskörperschaft   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 303 
118 Beschäftigung im Jahr 2022 in Deutschland und in der EU im Vergleich   __________________________________________________________ 305 
119 Simulationen zu den Auswirkungen einer steigenden 
sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 306 
120 Effekte einer Integration von Beamtinnen und Beamten sowie Selbständigen in 
die GRV   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 308 
121 Entwicklung der Ausgaben für die Beamtenversorgung unter zwei 
Reformszenarien  __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 309 
122 Lebenserwartung und Renteneintrittsalter bei Altersrenten  _________________________________________________________________________________________________________ 314 
123 Gesetzliches Renteneintrittsalter nach Geburtsjahrgängen bei Anwendung der 
2:1-Regel   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 315 
124 Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters bei Anwendung 
der 2:1-Regel   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 316 
125 Entwicklung der Armutsgefährdung im Alter nach sozioökonomischen und 
-demografischen Merkmalen   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 320
126 Effekte von Änderungen bei Rentenanpassungen in der GRV   __________________________________________________________________________________________________ 324 
127 Progressive Rentenberechnung: Umverteilung basierend auf Jahres- und 
Lebenseinkommen   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 328 
128 Simulation zur Verteilung der Rentenleistungen: Progressives und proportionales 
Rentensystem   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 329 
129 Beispiel für eine progressive und ausgabendämpfende Rentenberechnung   _____________________________________________ 330 
130 Effekte einer ausgabendämpfenden progressiven Rentenberechnung in der 
GRV   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 331 
131 Vergleich der Rentenleistungen für Hinterbliebene: Witwen- und Witwerrente und 
Rentensplitting   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 337 
132 Effekte unterschiedlicher Einzahlungsvarianten für das Generationenkapital   ________________________________________ 339 
133 Einkommen im Alter im internationalen Vergleich   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________ 341 
134 Verteilung der simulierten Portfoliowerte am Ende der 45-jährigen Ansparphase 
für verschiedene Anlagestrategien   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 342 
135 Simulationen zu einer Reform der ergänzenden kapitalgedeckten 
Altersvorsorge   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 346 
136 Effekte einer Kombination aus Reformoptionen in der GRV  _________________________________________________________________________________________________________ 350 
137 Projektion für die staatlichen Rentenausgaben im OECD-Vergleich   ______________________________________________________________________________ 358 
138 GRV im Vergleich zur ergänzenden Kapitaldeckung: Alternative Szenarien   __________________________________________________ 361 
139 Alterssicherung der Erwerbstätigen (Stand 2021)   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________ 370 
140 Fortzüge von Deutschen ins Ausland im Jahr 2022   ______________________________________________________________________________________________________________________________________ 373 
141 Entwicklung der Selbständigen nach Erwerbsformen  ________________________________________________________________________________________________________________________________ 374 
142 Zu erwartende Entwicklung des gesetzlich vorgeschriebenen 
Renteneintrittsalters in OECD-Mitgliedstaaten, in denen das Renteneintrittsalter  
an die Lebenserwartung gekoppelt ist   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 379 
143 Standorte der akkreditierten Forschungsdatenzentren im Jahr 2023   _____________________________________________________________________ 394 
144 Derzeitige Verknüpfungsmöglichkeiten wichtiger Datenquellen im öffentlichen 
Statistiksystem   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 399 
145 Wertschöpfungskette der Statistikproduktion   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 402 
146 Publikationen zum deutschen Arbeitsmarkt   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 407 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XVI –
Inhalt 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XV
VERZEICHNIS DER TABELLEN IM TEXT 
1 Bruttoinlandsprodukt und Verbraucherpreise ausgewählter Länder   ___________________________________________________________________________ 22 
2 Bruttoinlandsprodukt, Verbraucherpreise und Erwerbslosenquote im Euro-Raum   _________________________ 38 
3 Prognoseannahmen  _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 47 
4 Vergleich der Frühjahrs- und Herbstprognose für das Jahr 2023   _______________________________________________________________________________________ 50 
5 Wirtschaftliche Eckdaten   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 58 
6 Arbeitsmarkt in Deutschland   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 66 
7 Sondervermögen des Bundes: Finanzplanung   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 69 
8 Diskretionäre fiskalpolitische Maßnahmen   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 71 
9 Einnahmen und Ausgaben des Staates sowie finanzpolitische Kennziffern   _________________________________________________ 72 
10 Komponenten der Wachstumsprognose des Bruttoinlandsprodukts (in %)   __________________________________________________ 75 
11 Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt nach 
Verwendungskomponenten   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 75 
12 Die wichtigsten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für 
Deutschland   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 76 
13 Tarifabschlüsse nach Branchen mit Laufzeitbeginn ab dem Jahr 2023   ______________________________________________________________ 80 
14 Entwicklung der Löhne in Deutschland   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 81 
15 Szenarien zur Dekarbonisierung der energieintensiven Wirtschaftszweige   ___________________________________________________ 110 
16 Szenarien zur Arbeitsvolumenentwicklung   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 114 
17 Substitutionselastizität zwischen Arbeit und Kapital   ___________________________________________________________________________________________________________________________________ 144 
18 Rate des kapitalgebundenen technischen Fortschritts (CETC-Rate in %)   ___________________________________________________________ 146 
19 Zusammenfassung der Ergebnisse der Langfristprojektion   __________________________________________________________________________________________________________ 148 
20 Schätzungen: Kapitalmarkt, Produktivität und Wachstum   _______________________________________________________________________________________________________________ 168 
21 Auswirkungen verschiedener Reformoptionen für das Ehegattensplitting   ______________________________________________________ 266 
22 Nicht beitragsgedeckte Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung 
(GRV)   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 295 
23 Eckwerte der Beamtenversorgung in Deutschland und Österreich im Jahr 2021   ____________________________ 311 
24 Simulationen zu den Auswirkungen der Reformszenarien auf die GRV und die 
gesamtwirtschaftliche Belastung   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 352 
25 Akkreditierte Forschungsdatenzentren in Deutschland im Jahr 2023   _____________________________________________________________________ 413 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XVII –
Inhalt
XVI Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
VERZEICHNIS DER KÄSTEN IM TEXT 
1 Die großen Volkswirtschaften USA und China   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 23 
2 Analyse: Evaluation der BIP-Prognosen des Sachverständigenrates  ____________________________________________________________________________ 30 
3 Fokus: Entwicklung des BIP-Wachstums in ausgewählten Volkswirtschaften und 
Wirtschaftszweigen seit dem 4. Quartal 2021   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 34 
4 Analyse: Wie restriktiv ist die geldpolitische Ausrichtung im Euro-Raum?   _________________________________________________________ 43 
5 Prognoseannahmen für den Euro-Raum und Deutschland   _____________________________________________________________________________________________________________ 47 
6 Hintergrund: Prognoserevision   _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 50 
7 Analyse: Warum die Preissteigerungen bei Dienstleistungen die Inflation 
erhöht halten dürften   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 61 
8 Fokus: Krankenstand in Deutschland   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 64 
9 Hintergrund: Bestand und Entwicklung der Sondervermögen des Bundes   _____________________________________________________ 68 
10 Hintergrund: Kapitalgüter, Kapitalkosten und Kapitaleinsatz  ____________________________________________________________________________________________________ 93 
11 Hintergrund: Das Projektionsmodell des Sachverständigenrates im Vergleich zum 
Modell der Gemeinschaftsdiagnose und der Europäischen Kommission   __________________________________________________________ 97 
12 Fokus: Abnehmendes Produktivitätswachstum   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 118 
13 SVR-Analyse: Kapitalmärkte, Wachstum und Produktivität in Europa   _______________________________________________________________________ 167 
14 Hintergrund: Kapitalmarkt- vs. bankenbasiertes Finanzmarktmodell   ________________________________________________________________________ 175 
15 Fokus: Rolle von Verbriefungen in der globalen Finanzkrise 2007/08   ___________________________________________________________________ 179 
16 Fokus: Anlageverhalten von Altersvorsorgeanbietern und Versicherern   ______________________________________________________________ 188 
17 Fokus: Investitionen von Versicherern in Private Equity Fonds und 
Infrastrukturfonds   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 191 
18 Fokus: Aktienkultur in Deutschland   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 194 
19 Hintergrund: Ursachen und Folgen von Ungleichheit und Armutsgefährdung   ___________________________________________ 238 
20 Hintergrund: Materielle Entbehrung sowie materielle und soziale Entbehrung  ______________________________________ 242 
21 Hintergrund: Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)   _______________________________________________________________________________ 245 
22 Hintergrund: Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen   ___________________________________________________________________________________________________________ 247 
23 Hintergrund: Nicht beitragsgedeckte Leistungen (NBL) in der GRV  ________________________________________________________________________________ 294 
24 Fokus: Reformen in der Beamtenversorgung in Österreich   ____________________________________________________________________________________________________________ 311 
25 Fokus: Armutsgefährdung im Alter   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 319 
26 Analyse: Erwerbsanreize und Umverteilung in der GRV   __________________________________________________________________________________________________________________________ 333 
27 Fokus: Wirkung einer Reform der Witwen- und Witwerrente in drei 
Lebenssituationen_________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________  336 
28 Fokus: Reformvorschlag der Bundesregierung zum Generationenkapital   ________________________________________________________ 338 
29 Mögliche Einwände gegen die Analysen und Schlussfolgerungen des 
Sachverständigenrates   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 353 
30 Hintergrund: Forschungsdatenzugang und Forschung des IAB – eine 
Erfolgsgeschichte   _______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 407 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XVIII –
Inhalt 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XVII
VERZEICHNIS DER PLUSTEXTE IM TEXT 
1 Zinsänderungsrisiken der Banken  _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 46 
2 Hintergrund: Produktionspotenzial   ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 88 
3 Der JANIS-Datensatz   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 127 
4 Definition: Risikoteilung  __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 170 
5 Begriffsklärung: Verbriefungen   ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 178 
6 Fokus: Infrastrukturfonds  ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 190 
7 Fokus: Indikatoren zur Bemessung von Finanzintegration   _______________________________________________________________________________________________________________ 196 
8 Fokus: Kompetenzen und institutionelle Ausgestaltung der ESMA   _________________________________________________________________________________ 200 
9 Zukunftsfinanzierungsgesetz  _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 201 
10 Hintergrund: Öffentliche Datenbanken zu Unternehmensdaten in ausgewählten 
Industriestaaten   ____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 212 
11 Datengrundlage: SOEP   _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 230 
12 Begriffserklärung: Äquivalenzgewichtetes Haushaltseinkommen   _____________________________________________________________________________________ 231 
13 Datengrundlagen: EU-SILC und Mikrozensus  ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 240 
14 Begriffserklärung: Transferentzugsrate   __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 252 
15 Grundlagen: Die vom Sachverständigenrat beauftragte Expertise von Blömer und 
Peichl (2023)   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 255 
16 Hintergrund: Wirkung des aktuellen Ehegattensplittings   ____________________________________________________________________________________________________________________ 264 
17 Hintergrund: Einnahmen und Ausgaben der GRV   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________ 291 
18 Hintergrund: Wichtige Begriffe der Gesetzlichen Rentenversicherung  _____________________________________________________________________ 291 
19 Technisches Detail: Simulationsmodell SIM.21  _____________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 296 
20 Begriffserklärung: Höhe der Ruhegehälter von Beamtinnen und Beamten   ___________________________________________________ 301 
21 Fokus: Implizite Rendite der GRV  ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 345 
22 Hintergrund: Der Statistische Verbund – gesetzliche Rahmenbedingungen   _______________________________________________ 392 
23 Hintergrund: Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) und sein 
Leitbild   ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 395 
24 Hintergrund: Austrian Micro Data Center als Vorbild für Deutschland   ______________________________________________________________________ 409 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– IXX –
Inhalt
XVIII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Hinweise zum verwendeten Datenmaterial 
Online-Datenangebot 
Alle in diesem Jahresgutachten enthaltenen Abbildungen und Tabellen sowie die 
dazugehörigen Daten können (soweit sie nicht von kommerziellen Anbietern 
stammen) von der Homepage des Sachverständigenrates heruntergeladen
werden (www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de). 
Darüber hinaus bietet der Sachverständigenrat auf der Homepage eine Vielzahl 
von Zeitreihen zum Download an, die für das Jahresgutachten und andere
Veröffentlichungen des Sachverständigenrates genutzt oder erstellt wurden. 
Das Datenangebot umfasst neben Zeitreihen und Prognosen für den Euro-Raum 
sowie für weitere ausgewählte Volkswirtschaften vor allem Datenreihen für 
Deutschland aus folgenden Bereichen: 
− Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
− Verbraucherpreise
− Öffentliche Finanzen
− Arbeitsmarkt
− Mittelfristprojektion
Unter folgendem Weblink ist das Datenangebot zu erreichen: 
www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/publikationen/daten-indikatoren.html 
Methodische Anmerkungen 
Generell wurde in den Tabellen und Abbildungen aufgerundet beziehungsweise 
abgerundet. Dadurch können sich bei der Summierung von Einzelangaben
geringfügige Abweichungen zur angegebenen Endsumme ergeben. 
Zeichenerklärungen 
─ = nichts vorhanden 
0 = weniger als die Hälfte der kleinsten dargestellten Einheit 
. = kein Nachweis 
... = Angaben fallen später an 
x = Nachweis ist nicht sinnvoll beziehungsweise Fragestellung trifft 
nicht zu 
( ) = Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ 
unsicher ist 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XX –
Inhalt 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XIX
Abkürzungen 
AAM - Automatische Anpassungsmechanismen 
ADHS - Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung 
ADI - Ausländische Direktinvestitionen 
AEUV - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 
AfA - Degressive Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagenvermögens 
AFiD - Amtliche Firmendaten für Deutschland 
AMDC - Austrian Micro Data Center 
AnlV - Anlagenverordnung 
AOK - Allgemeine Ortskrankenkassen 
APG - Allgemeines Pensionsgesetz 
APP - Asset Purchase Programme 
BA - Bundesagentur für Arbeit
BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
bAV - Betriebliche Altersvorsorge 
BBankG - Gesetz über die Deutsche Bundesbank
BBesG - Bundesbesoldungsgesetz 
BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. 
BIP - Bruttoinlandsprodukt 
BMAS - Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
BMF - Bundesministerium der Finanzen 
BMI - Bundesministerium des Innern und für Heimat 
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 
BNS - Betriebsnummern-Service 
BOP-F - Bundesbank Online Panel – Firmen 
BStatG - Bundesstatistikgesetz 
BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau 
BVI - Bundesverband Investment und Asset Management 
BwFinSVermG - Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz 
BWS - Bruttowertschöpfung 
CAE - Conseil d'analyse économique 
CalPERS - Öffentlicher kalifornischer Pensionsfonds 
CASD - Centre d'accès sécurisé aux données 
CCP - Central Counterparties, zentrale Gegenparteien 
CDO - Collateralized Debt Obligations 
CES - Constant elasticity of substitution 
CETC - Capital-embodied technological change
CLO - Collateralized Loan Obligation 
CMU - Capital Markets Union 
CO2 - Kohlenstoffdioxid 
COVID-19 - Corona-Virus-Krankheit 2019 
CPB - Niederländisches Centraal Planbureau 
CPS - Current Population Survey 
CRH - Cement Roadstone Holding
DAI - Deutsches Aktieninstitut 
DDR - Deutsche Demokratische Republik 
DEBRA - Debt-Equity Bias Reduction Allowance
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XXI –
Inhalt
XX Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Abkürzungen 
Destatis - Statistisches Bundesamt 
DGB - Deutscher Gewerkschaftsbund 
DIHK - Deutsche Industrie und Handelskammer 
DIW - Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung 
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung 
EBA - European Banking Authority 
EDGAR - Electronic Data Gathering, Analysis, and Retrieval 
EDINET - Electronic Disclosure for Investors' NETwork 
EEX - Europäische Energiebörse 
EFSF - Einrichtung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
EGIX - European Gas Index 
EIOPA - European Insurance and Occupational Pensions Authority, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
EMIR - European Market Infrastructure Regulation, Verordnung über die europäischeMarktinfrastruktur
ERISA - Employee Retirement Income Security Act of 1974 
ESAP - European Single Access Point 
ESM - Europäischer Stabilitätsmechanismus 
ESMA - European Securities and Markets Authority 
ESRB - European Systemic Risk Board, Europäischer Ausschuss für Systemrisiken 
Est - Einkommensteuer 
ETCI - European Tech Championship Initiative
ETF - Exchange Traded Funds 
EU - Europäische Union 
EU-ETS - European Union Emissions Trading System 
EUKLEMS - EU level analysis of capital (K), labour (L), energy (E), materials (M) and service (S) inputs 
EURIBOR - Euro InterBank Offered Rate 
Eurostat - Statistisches Amt der Europäischen Union 
EU-SILC - Europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen 
EXSTAT - Experimentelle Statistiken 
EZB - Europäische Zentralbank 
FDZ - Forschungsdatenzentrum 
Fed - Federal Reserve, US-amerikanische Notenbank 
FoStoG - Fondsstandortgesetz 
FRED - Federal Reserve Economic Data 
FuE - Forschung und Entwicklung 
GENESIS - Gemeinsames neues statistisches Informations-System 
GG - Grundgesetz 
GIIPS - Griechenland, Italien, Irland, Portugal, Spanien 
GKV - Gesetzliche Krankenversicherung 
GLRG - Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte 
GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GRV - Gesetzliche Rentenversicherung 
GSE - Government Sponsored Enterprises 
HP - Hodrick-Prescott 
HTGF - High-Tech Gründerfonds 
HVPI - Harmonisierter Verbraucherpreisindex 
IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XXII –
Inhalt 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XXI
Abkürzungen 
ifo - ifo Institut für Wirtschaftsforschung 
IFRS - International Financial Reporting Standards, Internationale Rechnungslegungsvorschriften 
IfW Kiel - Kiel Institut für Weltwirtschaft 
IKT - Informations- und Kommunikationstechnologien 
ILO - International Labour Organization 
IMK - Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) 
IPO - Initial Public Offerings
IQB - Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen 
ISCED - International Standard Classification of Education 
IT - Informationstechnologie 
IV - Instrumentvariablen-Schätzungen 
IW - Institut der deutschen Wirtschaft 
IWF - Internationaler Währungsfonds 
IWH Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle 
JANIS - Jahresabschlüsse-nichtfinanzieller-Unternehmen-Statistik 
JG - Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
JKM - Japan Korea Marker 
KAGB - Kapitalanlagegesetzbuch 
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung 
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau 
KI - Künstliche Intelligenz 
KMU - Kleine und mittlere Unternehmen 
KTF - Klima- und Transformationsfonds 
KTFG - Klima- und Transformationsfondsgesetz 
kWh - Kilowattstunde 
MBS - Mortgage-Backed Securities, Hypothekarisch gesicherte Wertpapiere 
MiFID - Markets in Financial Instruments Directive, Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente 
MiFIR - Markets in Financial Instruments Regulation, Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente 
ML - Machine Learning
MMBtu - 1 million British thermal units 
MUV - Manufactures Unit Value
MWh - Megawattstunde 
NBL - Nicht beitragsgedeckte Leistungen 
NDC - Nationally Determined Contributions 
NYMEX - New York Mercantile Exchange
OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
OLS - Ordinary Least Squares 
ONA - Other National Authorities, andere nationale Datenproduzenten 
OPEC - Organisation erdölexportierender Länder 
ÖPP - Öffentlich-Privaten Partnerschaften 
OZG - Onlinezugangsgesetz 
PCCI - Persistent and Common Component of Inflation 
PEPP - Pandemic Emergency Purchase Programme 
PFOF - Payment for Order Flow 
PG - Pensionsgesetz 
PHF - Private Haushalte und ihre Finanzen 
PISA - Programme for International Student Assessment 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XXIII –
Inhalt
XXII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Abkürzungen 
Pkw - Personenkraftwagen 
PMBS - Private Mortgage-Backed Securities 
RatSWD - Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten 
RMBS - Residential Mortgage-Backed Securities 
SAF - Sustainable Aviation Fuels 
SEDAR+ - System for Electronic Document Analysis and Retrieval 
SGB - Sozialgesetzbuch 
SIAB - Stichprobe der integrierten Arbeitsmarktbiografien 
SIM.21 - Social Insurance Model, Version 2021 
SIPRI - Stockholm Peace Research Institute 
SOEP - Sozio-oekonomisches Panel 
SPF - Survey of Professional Forecasters 
SRB - Single Resolution Board, Einheitlicher Abwicklungsausschuss 
SRT - Significant risk transfer 
SSM - Single Supervisory Mechanism, Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus 
StatRegS - Statistikregistergesetz 
StFG - Stabilisierungsfondsgesetz 
StFGÄndG - Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes 
STS - simple, transparent, standardised 
StStatG - Gesetz über Steuerstatistiken 
SVR - Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 
TFP - Totale Faktorproduktivität 
THE - Trading Hub Europe 
US - United States 
USA - Vereinigte Staaten von Amerika 
VAR - Vektorautoregressiv 
VDR - Verband Deutscher Rentenversicherungsträger 
VGR - Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 
VPI - Verbraucherpreisindex 
VwDVG - Verwaltungsdatenverwendungsgesetz 
WSF - Wirtschaftsstabilisierungsfonds 
ZuFinG - Zukunftsfinanzierungsgesetz 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XIV –
Glossar 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XXIII
GLOSSAR 
Aktiv Versicherte – Aktiv Versicherte sind solche pflichtversicherten Personen, die 
ihre Anwartschaften durch das Entrichten von Beiträgen erwerben bzw. für welche 
Beiträge als entrichtet gelten (Beitragszahler), sowie Personen, die gegenwärtig
Anrechnungszeiten zurücklegen. (Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes) 
Alimentationsprinzip – Nach dem Alimentationsprinzip hat der Dienstherr die Pflicht, 
den Unterhalt verbeamteter Personen und deren Angehörigen während und nach der 
Dienstzeit durch angemessene Bezüge, bzw. in anderen Fällen wie z. B. Krankheit 
durch entsprechende Beihilfen sicherzustellen. (Quelle: Bundeszentrale für politische 
Bildung) 
Altenquotient – Der Altenquotient ist eine statistische Maßzahl. Er bezeichnet das 
Verhältnis von Zahl der Personen in der Bevölkerung, die älter sind als die
Regelaltersgrenze, zur Zahl der Bevölkerung im Erwerbsalter. (Quelle: Bundeszentrale für
politische Bildung) 
Äquivalenzprinzip – Das Äquivalenzprinzip besagt, dass bezogen auf die gesetzliche 
Rente die Einkommensposition einer Rentnerin oder eines Rentners im Gefüge aller 
Rentenbezieher ihrer beziehungsweise seiner ehemaligen Position im Entgeltgefüge 
als versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beziehungsweise als
versicherungspflichtiger Arbeitnehmer entspricht. Gleich hohe und im gleichen Jahr bezogene
Einkommen sollen also zu identischen Rentenanwartschaften führen. Da es in einem Jahr 
nur einen Beitragssatz für alle Rentenversicherten gibt, führt auch die
Teilhabeäquivalenz zu identischen Renditen. (Quelle: JG 2008 Ziffer 625) 
Armutsgefährdungsquote – Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur
Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU-Standard –
definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des 
Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. 
(Quelle: Statistisches Bundesamt) 
Beitragssatz – Im Bereich des Sozialversicherungsrechts bestimmter Prozentsatz, 
der von den beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten als Beitrag erhoben wird. 
In Deutschland werden die Beiträge grundsätzlich paritätisch, also je zur Hälfte von 
Arbeitgebenden und von Arbeitnehmenden getragen. (Quelle: Bundeszentrale für
politische Bildung) 
Bid-Ask-Spreads – Unterschied zwischen Angebotskurs und Nachfragekurs für eine 
Aktie, Anleihe oder Währung. Der Bid-Ask-Spread ein häufig genutztes Maß für die 
Effizienz eines Marktes, da enge Spreads (wenig Abstand zwischen Kaufs- und
Verkaufskursen) eine hohe Marktliquidität und niedrige Transaktionskosten anzeigen. 
(Quelle: Börse Frankfurt) 
Bundeszuschüsse – Neben den Beiträgen finanziert sich die Gesetzliche
Rentenversicherung durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Die Bundeszuschüsse
umfassen den allgemeinen Bundeszuschuss, den zusätzlichen Zuschuss sowie den
Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss. (Quelle: JG 2020 Ziffer 619) 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XXV –
Glossar
XXIV Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Cum-Cum/Cum-Ex – Cum-Cum und Cum-Ex beschreiben zwei Möglichkeiten, wie 
durch Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag mehrfache
Steuerrückerstattungen für einmal gezahlte Steuern erzielt werden können. Cum-Ex erzielt diese durch 
Leerverkäufe vor dem Dividendenstichtag und Rückverkäufe sowie Auslieferungen 
nach dem Dividendenstichtag. Cum-Cum wird von ausländischen Investoren genutzt, 
um durch einen Wechsel von Aktien auf einen Steuerinländer Steuern zu sparen. 
(Quelle: Nickel, M. [2021], Technische, zivilrechtliche und steuerliche
Zusammenhänge bei der Abwicklung von Cum/Ex-Geschäften. In: Die steuerstrafrechtliche
Bewertung von Cum/Ex-Geschäften. Juridicum - Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht, 
Vol. 5, Springer, Wiesbaden.) 
Dachfonds – Investmentfonds, der ganz oder überwiegend in andere Fonds
investiert. (Quelle: Börse Frankfurt) 
Demografische Atempause – Wegen einer recht günstigen konjunkturellen
Entwicklung und vor allem wegen struktureller Verbesserungen der Lage am Arbeitsmarkt, 
hat der demografische Wandel im Laufe der 2010er-Jahre noch nicht zu einer
wachsenden Anspannung der gesamtstaatlichen öffentlichen Finanzen geführt. (Quelle: 
Werding, M. [2014], Demographischer Wandel und öffentliche Finanzen,
Arbeitspapier 01/2014, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen 
Entwicklung, Wiesbaden.) 
Entgeltpunkt – Entgeltpunkte sind ein Bestandteil der Rentenformel. Sie bilden die 
Anwartschaften aus den individuellen rentenrechtlichen Zeiten ab. Für Entgeltpunkte 
aus Beitragszeiten wird das jährlich erzielte Entgelt durch das Durchschnittsentgelt 
im gleichen Jahr geteilt. Wer in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt hat 
wie der Durchschnitt aller Versicherten (2020 = 40 551 Euro vorläufig), erhält hierfür 
einen Entgeltpunkt. Wer weniger verdient hat, erhält entsprechend einen
Entgeltpunktwert von unter 1,0, bei überdurchschnittlichem Verdienst beträgt der
Entgeltpunktwert entsprechend mehr als 1,0. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, BMAS) 
Erwerbstätigenquote – Die Erwerbstätigenquote ist der Anteil der Erwerbstätigen an 
der Bevölkerung bzw. an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (Bevölkerung im 
Alter von 15 und mehr Jahren). In vielen Fällen - insbesondere bei
zwischenstaatlichen Vergleichen - bezieht sich die Bezugsgröße auf Personen in bestimmten
Altersgruppen (z. B. 15 bis 64 Jahre). (Quelle: Statistisches Bundesamt) 
Faktor alpha – Der Faktor 𝛼𝛼 steuert, wie stark der Nachhaltigkeitsfaktor bei der
Rentenanpassung eingreift, wie die also Belastung der demografischen Alterung (am 
Rentnerquotient gemessen) auf Beitragszahlende einerseits und Rentenbeziehende 
andererseits verteilt wird. Seit Einführung wurde 𝛼𝛼 auf 0,25 festgelegt. (Quelle: JG 
2020 Kasten 15) 
Fernere Lebenserwartung – Die durchschnittliche Zahl von weiteren Jahren, die ein 
Mensch in einem bestimmten Alter nach den zum aktuellen Zeitpunkt geltenden 
Sterblichkeitsverhältnissen voraussichtlich noch leben könnte. Sie wird mithilfe der 
Periodentafel des Statistischen Bundesamtes ermittelt, in die die aktuellen
Wahrscheinlichkeiten für die einzelnen Altersjahre, im jeweiligen Alter zu sterben,
eingehen. Es wird von der durchschnittlichen Lebenserwartung bei Geburt (also im Alter 
von 0 Jahren) und von der ferneren Lebenserwartung, z. B. im Alter von 60 bzw. 65 
Jahren gesprochen. Die Summe aus erreichtem Alter und fernerer Lebenserwartung 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XXVI –
Glossar 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XXV
bzw. die insgesamt zu erwartenden Lebensjahre erhöhen sich mit zunehmendem
Alter. So hat heute ein einjähriges Kind eine höhere Lebenserwartung als ein gerade 
geborenes, weil es die Risiken, in den ersten Monaten seines Lebens zu sterben, 
überwunden hat. Damit hat es höhere Chancen, auch die weiteren Lebensalter zu 
erreichen. (Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes) 
Fortgeschrittene Volkswirtschaft – Es existiert keine allgemeingültige Abgrenzung
zwischen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und Schwellen- und Entwicklungsländern. 
Im Herbst 2022 klassifiziert der IWF 40 Staaten als fortgeschrittene
Volkswirtschaften (IWF WEO 2022 Autumn). Die Abgrenzung basiert größtenteils auf ökonomischen 
Indikatoren wie etwa einem hohen BIP pro Kopf, dem Export von diversifizierten
Gütern und Dienstleistungen sowie einer größeren Integration in das globale
Finanzsystem. Die restlichen Staaten werden als Schwellen- und Entwicklungsländer
klassifiziert. (Quelle: Internationaler Währungsfonds, IWF) 
Geldmengenwachstum (M3) – Wachstum des Geldmengenaggregats M3. Das
umfangreichste Geldmengenaggregat ist M3. Neben M1 und M2, welche den
Banknoten- und Münzumlauf sowie die täglich fälligen Einlagen und Einlagen mit einer
vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren oder mit einer Kündigungsfrist von bis zu 
drei Monaten beinhalten, umfasst es Finanzinstrumente, die Einlagen sehr ähnlich 
sind, wie z. B. Rückkaufsvereinbarungen, von Geldmarktfonds ausgegebene Anteile 
und kurzfristige Schuldverschreibungen (z. B. Anleihen) von Banken. (Quelle: Statistik 
des Euro-Währungsgebiets) 
Gesetzliches Renteneintrittsalter – Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom 
Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Erwerbspersonen können unter
Umständen jedoch Ihre Rente auch beantragen, bevor oder nachdem sie das
Renteneintrittsalter erreicht haben. Wollen sie früher in Rente gehen, müssen sie Abschläge in 
Kauf nehmen. Ausschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens 
die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private 
und berufliche Situation. (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, DRV) 
Grenzbelastung – Die Grenzbelastung gibt den Anteil eines zusätzlich verdienten
Euros an, der aufgrund von Transferentzug im Sozialbereich, Einkommensteuern oder 
Sozialversicherungsbeiträgen wieder abgegeben werden muss. Wenn keine
Sozialversicherungsbeiträge oder Einkommensteuer anfallen, entspricht die
Grenzbelastung dem Transferentzug. (Quelle: Bertelsmann Stiftung; JG 2023 Plustext 14) 
Lorenzkurve – Die Lorenzkurve stellt statistische Verteilungen grafisch dar und
veranschaulicht dabei das Ausmaß an Ungleichheit innerhalb einer Einkommens- oder 
Vermögensverteilung. Die Lorenzkurve setzt den kumulativen Anteil der Personen mit 
den geringsten Einkommen/Vermögen (x-Achse) in Relation zu den auf diese
Personengruppe entfallenden Anteil an der Summe aller Einkommen/Vermögen (y-Achse). 
Im Zustand völliger Gleichverteilung stellt die Lorenzkurve eine Gerade mit einer
Steigung von 45 Grad dar. In einem Szenario mit maximaler Ungleichheit – d. h. eine
Person erhält alles, alle anderen nichts – verläuft die Kurve horizontal bei 0 %, um dann 
bei der letzten Person sprunghaft auf 100 % anzusteigen. (Quelle: Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB) 
makroprudenziell – Die Überwachung der Stabilität des Finanzsystems als Ganzes 
wird als "makroprudenziell" bezeichnet. Makroprudenzielle Überwachung bezeichnet 
die Aktivitäten von Aufsichtsbehörden und Zentralbanken mit dem Ziel, Risiken für 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XXVII –
Glossar
XXVI Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
das Finanzsystem als Ganzes zu identifizieren, zu bewerten und zu reduzieren. Die 
makroprudenzielle Aufsicht ergänzt die mikroprudenzielle Aufsicht über einzelne
Banken, Versicherungen und andere Akteure des Finanzsystems, indem sie auf das
Finanzsystem als Ganzes und dessen Stabilität einwirkt. Makroprudenzielle Politik
bedeutet, auf die Stabilität des gesamten Finanzsystems (daher "makro") mit den
Instrumenten der Regulierung und Aufsicht (daher "prudenziell") einzuwirken - im
Gegensatz zur mikroprudenziellen Aufsicht, die auf einzelne Finanzintermediäre (z. B.
Banken oder Versicherer) abzielt. (Quelle: Deutsche Bundesbank) 
mikroprudenziell – Die Aufsicht über einzelne Institute wird als "mikroprudenziell"
bezeichnet. Die mikroprudenzielle Aufsicht einzelner Banken, Versicherungen und
anderer Akteure des Finanzsystems wird durch die makroprudenzielle Aufsicht, welche 
Risiken für das Finanzsystem als Ganzes identifiziert, ergänzt. (Quelle: Deutsche
Bundesbank) 
Nachhaltigkeitsfaktor – Durch den Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des 
zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnerinnen und Rentnern zu
Beitragszahlerinnen und -zahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Steigt die Anzahl der 
Rentnerinnen und Rentner, Nachhaltigkeitsfaktor dämpfend und die
Rentenanpassung fällt geringer aus. Steigt die Anzahl der Beitragszahlerinnen und -zahler, wirkt 
der Nachhaltigkeitsfaktor anpassungssteigernd. Damit werden sowohl die
Auswirkungen der verlängerten Lebenserwartung als auch die Entwicklung der Geburten und 
der Erwerbstätigkeit auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu
einem Teil auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen. (Quelle: BMAS) 
Nachhaltigkeitsrücklage – Um unerwartete Schwankungen bei den Einnahmen und 
den Ausgaben ausgleichen zu können, verfügt die Deutsche Rentenversicherung über 
eine sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage. Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage ist 
im Sozialgesetzbuch geregelt, und sie ist entscheidend für den Beitragssatz zur
Rentenversicherung: Er muss von der Bundesregierung so festgesetzt werden, dass die 
Rücklage am Jahresende das 0,2-fache einer Monatsausgabe nicht unter- und das 
1,5-fache einer Monatsausgabe nicht überschreitet. (Quelle: DRV) 
Nettoäquivalenzeinkommen – Um Struktureffekte der Haushaltszusammensetzung 
beim Vergleich von Einkommen auszuschließen, wird bei Analysen zur
Einkommensungleichheit zumeist das so genannte Nettoäquivalenzeinkommen
herangezogen. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein je nach Zahl und Alter der
Haushaltsmitglieder gewichtetes Nettoeinkommen. Nach der in der Regel verwendeten neuen 
Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 
erhält der Haupteinkommensbezieher des Haushalts den Gewichtungsfaktor 1,0, alle 
übrigen Haushaltsmitglieder von 14 Jahren und älter den Faktor 0,5 und Personen 
unter 14 Jahren den Faktor 0,3. (Quelle: Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung, ARB) 
Nettozuwanderung – Zahl der innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugewanderten 
Personen abzüglich der abgewanderten Personen. (Quelle: Demokratiezentrum Wien) 
Neutraler Zins – Realzinssatz, der mit einem Produktions- und Beschäftigungsniveau 
vereinbar ist, was wiederum zu einer stabilen Inflationsrate in Höhe des Inflationsziels 
führt. (Quelle: Federal Reserve Bank of San Francisco) 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XXVIII –
Glossar 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XXVII
Normalauslastung – Nachhaltige Kapazitätsauslastung der Input Faktoren für
Produktion. (Quelle: Ochsner et al. [2023b] siehe Kapitel 2) 
Opec+ Staaten – Abkürzung für Organization of the Petroleum Exporting Countries, 
deutsch Organisation Erdöl exportierender Staaten, am 14. September 1960 in
Bagdad von Irak, Iran, Kuwait, Saudi-Arabien und Venezuela gegründete Organisation, um 
eine gemeinsame Erdölpolitik zu betreiben und das Preisdiktat der multinationalen 
Erdölgesellschaften zu durchbrechen. Die OPEC-Staaten kooperieren zudem mit
Staaten, die nicht formal der Organisation angehören, wie etwa Russland oder Mexiko. 
Diese Kooperation wird häufig mit OPEC+ bezeichnet. (Quelle: Bundeszentrale für
politische Bildung) 
Payment for Order Flow Mechanismus – Mechanismus bei dem Wertpapieraufträge 
in deutschen Aktien über Handelsplätze ausgeführt werden, an denen Broker von 
Market Makern Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen
erhalten. (Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) 
Quote der offenen Stellen – Die Quote der offenen Stellen misst den Anteil der
gesamten Stellen, welche offen (nicht besetzt) sind, und wird wie folgt als Prozentsatz 
errechnet: Quote der offenen Stellen = (Zahl der offenen Stellen) / (Zahl der besetzten 
Stellen + Zahl der offenen Stellen). (Quelle: Eurostat) 
Rentenanpassungsformel – Die Rentenanpassungsformel bestimmt die Höhe der 
Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, indem die persönlichen
Entgeltpunkte, der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert
miteinander vervielfältigt werden. (Quelle: DRV) 
Rentenausgaben – Summe aller Rentenzahlungen der GRV in einem bestimmten 
Jahr. (Quelle: eigene Definition) 
Rentnerquotient – Verhältnis der Anzahl von Rentenempfängerinnen und -
empfängern zur Anzahl der Beitragszahlerinnen und -zahlern. (Quelle: Sozialgesetzbuch VI) 
Ruhegehalt – Das Ruhegehalt von Beamtinnen und Beamten wird aus der
ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen berechnet. Der
Anspruch auf Ruhegehalt entsteht mit Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
Voraussetzung ist, dass eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet wurde 
(= Wartezeit) oder die Beamtin bzw. der Beamte ohne grobes Verschulden bei
Ausübung des Dienstes dienstunfähig geworden ist. Der Ruhegehaltssatz ermittelt sich 
auf der Grundlage der abgeleisteten Dienstzeit. Er erhöht sich für jedes Jahr
ruhegehaltfähiger Dienstzeit (in Vollzeit) um 1,79375 %. Er ist begrenzt auf maximal 71,75 %, 
die erst bei einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit von wenigstens 40 Jahren (in Vollzeit) 
erreicht werden. Der Wert 71,75 % bezeichnet also den Höchstruhegehaltssatz. Der 
tatsächlich erreichte Ruhegehaltssatz liegt in der Regel darunter. (Quelle:
Bundesministerium des Innern und für Heimat, BMI) 
Schwellen- und Entwicklungsland – Siehe fortgeschrittene Volkswirtschaften. 
Sicherungsniveau – Aufgrund der stufenweisen Einführung der nachgelagerten
Besteuerung von Renten kann nicht mehr für alle Rentenzugangsjahre ein einheitliches 
Nettorentenniveau ausgewiesen werden. Stattdessen wird ein Rentenniveau ohne 
Berücksichtigung von Steuern als Verhältnis zwischen Standardrente (45 Ent-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– IXXX –
Glossar
XXVIII Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
geltpunkte) – vermindert um die Sozialabgaben der Rentner – und dem
Durchschnittsentgelt – vermindert um die durchschnittlich geleisteten Beiträge der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Sozialversicherung sowie um den
durchschnittlichen Aufwand zur geförderten privaten Altersvorsorge – ausgewiesen. Sowohl bei der 
Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer als auch bei der Rentnerin oder dem Rentner 
werden die zu zahlenden Steuern nicht berücksichtigt. Diese vom Gesetz zugrunde 
gelegte Größe zur Darstellung des Leistungsniveaus der gesetzlichen
Rentenversicherung ist das Sicherungsniveau vor Steuern. (Quelle: BMAS) 
Soziokulturelles Existenzminimum – Das Sozialhilferecht (SGB XII) sichert das
soziokulturelle Existenzminimum ab, indem es einen Mindeststandard mit Unterstützung 
des Systems der sozialen Sicherung zusichert. Zu diesem Mindeststandard gehören 
neben der Erhaltung der physischen Existenz ebenso eine Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben. Das Existenzminimum wird im alle zwei Jahre vom BMF vorzulegenden 
Existenzminimumbericht festgestellt. Die Höhe der staatlichen Leistungen im
Rahmen der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) wird auf Basis 
von statistischen Erhebungen bestimmt. (Quelle: ARB; Bundesministerium der
Finanzen, BMF) 
Standardrente – Die Standardrente wird anhand eines Versicherten ermittelt, der 
nach 45 Beitragsjahren mit stets durchschnittlichem Verdienst – für den jeweils ein 
Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto gutgeschrieben wird – in den Ruhestand tritt
(Eckrentner). (Quelle: DRV) 
Statistischer Überhang – Der statistische Überhang ist die jahresdurchschnittliche 
Zuwachsrate des saison- und kalenderbereinigten Bruttoinlandsprodukts, die sich
bereits ergibt, wenn die Höhe des Bruttoinlandsprodukts im vierten Quartal eines
bestimmten Jahres t auch im gesamten darauffolgenden Jahr t + 1 unverändert bleibt. 
Der Überhang entspricht der prozentualen Differenz zwischen dem absoluten Niveau 
des Bruttoinlandsprodukts im letzten Quartal des Jahres t und dem
durchschnittlichen Niveau der Quartale im Jahr t. (Quelle: JG 2005 Kasten 5) 
Strukturelle Erwerbslosenquote – Die strukturelle Erwerbslosenquote ist die
konjunkturbereinigte Erwerbslosenquote. (Quelle: eigene Definition) 
Struktureller Finanzierungssaldo – Um konjunkturelle Einflüsse und transitorische
Effekte bereinigter Finanzierungssaldo. Der Sachverständigenrat nutzt zur Berechnung 
des strukturellen Finanzierungssaldos ein disaggregiertes Verfahren. Zur
Konjunkturbereinigung der einzelnen konjunktursensitiven Komponenten des
Finanzierungssaldos wird die Schätzung der Produktionslücke des Sachverständigenrates
berücksichtigt. (Quelle: JG 2017 Plustext S. 147) 
Tatsächliches Renteneintrittsalter – Durchschnittliches Zugangsalter der
Versicherten in die gesetzlichen Altersrenten in einem bestimmten Jahr. (Quelle: eigene 
Definition) 
Teilzeitquote – Der Indikator zeigt, wie hoch der Anteil der abhängig Erwerbstätigen 
in Teilzeitbeschäftigung an allen abhängig Erwerbstätigen in der Altersgruppe 15 
Jahre und älter in Abhängigkeit vom Geschlecht ist. Als Teilzeit wird dabei jede
Arbeitszeit gewertet, die weniger Arbeitsstunden als die Arbeitszeit von vergleichbaren 
Personen in Vollzeit umfasst. (Quelle: Statistisches Bundesamt) 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XXX –
Glossar 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat XXIX
Theil-Index – Der Theil-Index ist ein Ungleichheitsmaß, das in verschiedene
Komponenten zerlegt werden kann, um die Beiträge einzelner Subgruppen zur
Gesamtungleichheit zu messen. Er kann zerlegt werden in Komponenten, die die Beiträge der 
Ungleichheit innerhalb der Subgruppen zur gesamten Ungleichheit messen und in 
eine Komponente, die den Beitrag der Ungleichheit zwischen den Subgruppen in Form 
von Unterschieden in der Höhe der gruppenspezifischen Durchschnittseinkommen 
misst. Ein höherer Theil-Index zeigt eine ungleichere Verteilung an, während ein
niedrigerer Theil-Index für eine gleichere Verteilung spricht. (Quelle: Bourguignon, F. 
[1979], Decomposable income inequality measures, Econometrica 47[4], 901-920) 
Versorgungs-Steuer-Quote – Setzt man diese Versorgungsausgaben ins Verhältnis zu 
den Steuereinnahmen des Jahres, ergibt sich die sogenannte Versorgungs-Steuer-
Quote. (Quelle: BMI) 
Versorgungsfonds – Versorgungsfonds bestehen aus laufenden Zuführungen in ein 
dauerhaftes haushaltsrechtliches Sondervermögen, welche sich entweder
versicherungsmathematisch nach der Höhe der späteren Altersversorgung bemessen oder 
aus pauschalen monatlichen Zuführungen bestehen und dienen der finanziellen
Absicherung der Beamtenversorgung. Beim Bund werden seit dem Jahr 2007 alle neu 
berufenen Beamten, Richter und Berufssoldaten in den Versorgungsfonds des
Bundes einbezogen; auf diese Weise stellt der Dienstherr Bundesrepublik Deutschland 
seine Beamten- und Soldatenversorgung ab diesem Zeitpunkt schrittweise auf eine 
zukünftig vollständige Kapitaldeckung um. Auf diese Weise werden die finanziellen 
Aufwendungen für die spätere Altersversorgung nicht mehr den nachfolgenden
Generationen auferlegt, sondern periodengerecht dem Zeitraum zugeordnet, in der die
Aufwendungen tatsächlich begründet wurden. Diese auch haushaltsgerechte Zuordnung 
führt neben der Entlastung zukünftiger Etats zugleich zu mehr Kostentransparenz und 
Ausgabendisziplin bei der Einstellung von Bundesbeamten. Auch bei den meisten 
Ländern und Kommunen werden in unterschiedlicher Form Sondervermögen für die 
zukünftig zumindest teilweise Kapitaldeckung und nachhaltige Sicherung der
Finanzierung der Versorgungsbezüge der Beamten unterhalten. (Quelle: dbb beamtenbund 
und tarifunion) 
Versorgungsleistungen – Die Regelungen zur Beamtenversorgung umfassen
Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung (beispielsweise Ruhegehalt, Witwen-, 
Waisengeld). Da Beamtinnen und Beamte nicht in der gesetzlichen
Unfallversicherung geschützt sind, gibt es auch Unfallfürsorgeleistungen (beispielsweise
Unfallausgleich, Unfallruhegehalt). (Quelle: BMI) 
Versorgungsrücklagen – Versorgungsrücklagen sind vorübergehende
haushaltsrechtliche Sondervermögen, welche durch besondere, zweckgebundene
Sparmaßnahmen im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten gebildet werden und zur 
Entlastung zukünftiger Haushalte in Zeiten steigender Versorgungsausgaben
verwendet werden. (Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion) 
Vollzeitäquivalent – Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) ist eine Kennzahl zur vergleichbaren 
Messung der Beschäftigung oder der Zahl der Studierenden, auch wenn die
Arbeitsoder Studienzeiten hinsichtlich der Wochenstundenzahlen unterschiedlich sind. Zur 
Ermittlung der Kennzahl wird die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden oder für das 
Studium aufgewendeten Stunden einer Person zur durchschnittlichen Stundenzahl 
eines Vollzeitbeschäftigten oder –studierenden ins Verhältnis gesetzt. (Quelle:
Eurostat) 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– XXXI –
Glossar
XXX Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Vorratsveränderungen – In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind die 
Veränderungen der Vorratsbestände ein Bestandteil der Verwendungsrechnung des 
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Vorräte umfassen Vorleistungsgüter, unfertige
Erzeugnisse, Fertigerzeugnisse und Handelswaren. Als Datengrundlage für die
Vorratsveränderungen dienen die jährlichen Strukturerhebungen der Unternehmen.
Zusätzlich fließt die zum Teil deutlich größere statistische Abweichung der
Entstehungsrechnung des BIP von der Verwendungsrechnung in die gesamtwirtschaftlichen
Vorratsveränderungen mit ein. (Quelle: Statistisches Bundesamt) 
Zusammengefasste Geburtenziffer – Die zusammengefasste Geburtenziffer (Total 
Fertility Rate, TFR) beschreibt die relative Geburtenhäufigkeit der Frauen in einer
Periode. Sie gibt die durchschnittliche Kinderzahl an, die eine Frau im Laufe ihres
Lebens hätte, wenn die Verhältnisse des betrachteten Jahres von ihrem 15. bis zu ihrem 
49. Lebensjahr gelten würden. Diese Kinderzahl je Frau hat einen hypothetischen
Charakter, da sie die Geburtenhäufigkeit nicht einer konkreten, sondern einer
modellierten Frauengeneration abbildet. Die zusammengefasste Geburtenziffer wird
berechnet, indem die altersspezifischen Geburtenhäufigkeiten des beobachteten
Jahres für die Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren addiert werden. Sie ist frei vom
Einfluss der jeweiligen Altersstruktur der weiblichen Bevölkerung. (Quelle: Statistisches
Bundesamt)
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XXXII –

  
   
     
     
  
    
  
     
    
    
      
     
 
K
WACHSTUMSSCHWÄCHE 
ÜBERWINDEN – 
IN DIE ZUKUNFT 
INVESTIEREN 
1. Konjunktur und langfristiges Wachstum schwach
Realeinkommensverluste und schwache Weltwirtschaft belasten Konjunktur
Trübe Aussichten für das langfristige Wachstum
2. Reformen zur Modernisierung der Wirtschaft und
Steigerung des Arbeitsvolumens
Kapitalmärkte in Europa stärken – Transformation finanzieren
Reformen im Steuer-Transfer-System:
Erwerbsanreize stärken – Armutsgefährdung reduzieren
Reformen in der Gesetzlichen Rentenversicherung:
Nachhaltig finanzieren, Altersarmut senken, Partizipation steigern
Bessere Entscheidungen durch bessere Daten
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– XXXIV – 
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 1
1. Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in Europa und
insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Die deutsche
Wirtschaftsleistung liegt derzeit nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn
der Corona-Pandemie vor knapp vier Jahren. Deutschland verzeichnet damit
seit Beginn der Corona-Pandemie das geringste Wachstum aller
Volkswirtschaften des Euro-Raums. Zwar kam Deutschland zunächst noch vergleichsweise gut
durch die Corona-Pandemie. Während der Energiekrise entwickelte sich die
deutsche Wirtschaft jedoch sehr schwach. Gegenüber dem Vorjahr dürfte die
Wirtschaftsleistung im aktuellen Jahr schrumpfen und im kommenden Jahr deutlich
langsamer wachsen als in den 2010er-Jahren.
2. Die aktuelle Entwicklung ist angesichts der im vergangenen Jahr stark
gestiegenen Energiepreise und des hohen Anteils der
energieintensiven Industriezweige an der deutschen Bruttowertschöpfung nicht
überraschend. Ein noch tieferer Einbruch konnte durch die umfangreichen
wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Umstellung der Energieversorgung und zur
Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise verhindert werden.
Zudem zeigten sich die Unternehmen und privaten Haushalte anpassungsfähig.
Allerdings deutet die im Jahresgutachten präsentierte Mittel- und
Langfristprojektion des deutschen Produktionspotenzials, unabhängig von der aktuellen
konjunkturellen Schwäche, auf deutliche Wachstumshemmnisse für die
kommenden Jahrzehnte hin.  ZIFFERN 101 FF.
3. Diese Hemmnisse zeichnen sich bereits seit vielen Jahren ab und wurden bisher
nicht ausreichend adressiert. Erstens ist absehbar, dass durch die
demografische Alterung der Anteil der 20- bis 64-Jährigen an der Gesamtbevölkerung
sinken wird und das inländische Arbeitsvolumen zurückgeht.  ZIFFERN 
106 FF. UND 360 FF. Zweitens sind das Produktivitätswachstum und das
Wachstum des Kapitalstocks, aber auch der Modernitätsgrad des Kapitalstocks, seit
Jahrzehnten rückläufig.  ZIFFERN 99 UND 119 FF. Dies spiegelt sich in den niedrigen
und gesunkenen Gründungsraten und der geringen Verfügbarkeit von
Wagniskapital für junge Wachstumsunternehmen wider.  ZIFFERN 222 FF. Deutschland droht
somit eine Alterung nicht nur seiner Bevölkerung, sondern auch seiner
industriellen Basis.
4. Um das Wachstumspotenzial zu stärken, sollte beiden Entwicklungen
entgegengewirkt werden.  ABBILDUNG K1 So sollte durch verbesserte Erwerbsanreize
und Reformen der Zuwanderungspolitik  ZIFFERN 163 FF. UND 319 FF. das
Sinken des Arbeitsvolumens gedämpft werden. Gleichzeitig sollten die
Innovations-  ZIFFERN 158 FF. und Investitionstätigkeit  ZIFFERN 167 FF. gesteigert werden,
um die Wirtschaft zu modernisieren und das Produktivitätswachstum
zu steigern. Zur Modernisierung der Wirtschaft können der Einsatz neuer
Querschnittstechnologien wie beispielsweise Künstlicher Intelligenz (KI), ein
dynamisches Gründungsgeschehen und insbesondere junge Wachstumsunternehmen
entscheidend beitragen.  ZIFFERN 222 FF. Die Wirtschaftspolitik sollte den damit
verbundenen Strukturwandel unterstützen. Ein zu enger Fokus auf
Wirtschaftsbereiche, die im Strukturwandel gefährdet sind, würde die notwendige
Reallokation von knappen Ressourcen hin zu neuen Geschäftsfeldern bremsen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 1 –
Kurzfassung – Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren
2 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
5. Problematisch ist vor diesem Hintergrund, dass das Angebot an
kapitalmarktbasierter Finanzierung für Unternehmen in Europa eingeschränkt
ist und dass die europäischen Kapitalmärkte weiterhin stark
fragmentiert sind.  ZIFFERN 189 FF. Dies behindert Investitionen in unsichere und
risikobehaftete Projekte und bremst die grüne Transformation sowie mögliche disruptive
Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung. Auf deutscher und europäischer
Ebene sollten Reformen des Kapitalmarkts realisiert werden, die zu einem
tieferen und besser integrierten Kapitalmarkt führen und die grüne sowie die digitale
Transformation maßgeblich unterstützen können. Erhebliche Fortschritte
sind erforderlich bei der Wachstumsfinanzierung junger Unternehmen
durch Wagniskapital.  ZIFFERN 223 FF.
6. Bei der diesjährigen Analyse der Einkommensverteilung zeigt sich, dass in den
vergangenen 20 Jahren die Armutsgefährdung in Deutschland zugenommen
hat. Dies liegt vor allem daran, dass sich die Realeinkommen im unteren
Einkommensbereich unterdurchschnittlich entwickelten.  ZIF-
FERN 285 FF. Im Gutachten werden verschiedene Reformoptionen für das Steuer-
Transfer-System diskutiert, die die Armutsgefährdung reduzieren und
Erwerbsanreize stärken können, ohne die öffentlichen Haushalte zusätzlich zu belasten.
 ZIFFERN 319 FF.
7. Die demografische Alterung wirkt nicht nur dämpfend auf das
Potenzialwachstum, sie erhöht auch den Finanzierungsbedarf der Gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV).  ZIFFERN 359 FF. Durch die sinkende Anzahl an
Beitragszahlerinnen und -zahlern steigen nach geltendem Recht auf mittlere und
lange Sicht die Beitragssätze zur GRV wie auch der Bundeszuschuss. Dies erhöht
die Arbeitskosten und reduziert die verfügbaren Einkommen
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Im aktuellen Jahresgutachten werden
Reformoptionen für die GRV vorgestellt, die den Finanzierungsbedarf der GRV
reduzieren und ihre Finanzierung langfristig sicherstellen, jedoch gleichzeitig die
Armutsgefährdung im Alter reduzieren können.  ZIFFERN 387 FF. Darüber
hinaus wird vorgeschlagen, eine neue Form der ergänzenden, kapitalgedeckten
Altersvorsorge zu etablieren.  ZIFFERN 454 FF.
8. Evidenzbasierte empirische Forschung und Politikberatung, die eine fundierte
Entscheidungsgrundlage für die Politik und öffentliche Verwaltung bieten, sind
auf eine zuverlässige und umfangreiche Datengrundlage angewiesen.  ZIFFER 530
Die deutsche Forschungsdateninfrastruktur hat sich in einigen Bereichen
deutlich verbessert, ist aber im internationalen Vergleich immer noch
rückständig. Um sie zu verbessern, sind eine Anpassung der
Statistikgesetzgebung,  ZIFFERN 553 FF. ein Forschungsdatengesetz  ZIFFERN 569 FF. und eine
Verbesserung der Ressourcen der amtlichen Statistik notwendig.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 2 –
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 3
 ABBILDUNG K1
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren
Im Jahresgutachten 2023/24 diskutierte ,
Schwaches Potenzialwachstum
Innovation stärken
 Steuerliche Forschungsförderung
 ZIFFER 158
Arbeitsvolumen ausweiten
, Bürokratie- Verwaltungsreformen
abbau  ZIFFERN 168 FF.
Investitionsanreize setzen
 Steuerliche Förderung von
Investitionen  ZIFFERN 120 UND 172
© Sachverständigenrat | 23-479-01
Herausforderungen Ziele Maßnahmenund
 Reallokation von Arbeitskräften
zwischen Unternehmen erleichtern
 ZIFFERN 132 FF. UND 163
 Zuwanderung in den Arbeitsmarkt
vereinfachen
 ZIFFERN 121, 122 UND 159
 Dekarbonisierung durch
vorhersehbare Rahmenbedingungen
effizient gestalten
 ZIFFERN 111 FF.
Steigender Finanzierungsbedarf der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
Finanzierung der GRV langfristig
stabilisieren
Kurzfristig wirksame
Reformelemente ergänzen, soziale
Härten berücksichtigen
Strukturelle Reformen angehen
 Renteneintrittsalter an die fernere
Lebenserwartung koppeln
 ZIFFERN 403 FF.
 Nachhaltigkeitsfaktor anpassen  Erwerbstätigkeit steigern
 ZIFFERN 388 FF.
 KI-Forschung, Verfügbarkeit von
Daten und Digitalisierung stärken
 ZIFFERN 161 F.
 Neue Form ergänzender privater
Altersvorsorge mit Kapitaldeckung
umsetzen  ZIFFERN 449 FF.
 ZIFFERN 421 FF.
 Inflationsindexierung von
Bestandsrenten einführen  ZIFFERN 425 FF.
 Rentenberechnung nach Einkommen
staffeln  ZIFFERN 432 FF.
 Abschlagsfreie Frührente reformieren
 Beamtenversorgung reformieren
 ZIFFERN 395 FF.
 Versicherungspflicht mit Wahlfreiheit
für Selbständige einführen
 ZIFFERN 400 FF.
Rückständige Forschungsdateninfrastruktur in Deutschland
Rahmenbedingungen der amtlichen Statistik
verbessern
Höhere Datenverfügbarkeit und besserer
Datenzugang
 Outputorientierte Statistikgesetzgebung implementieren
 ZIFFER 553
 Forschungsdatengesetz mit hohem Gewicht von Forschung
bei der Güterabwägung umsetzen  ZIFFER 572
 Personelle und finanzielle Ausstattung verbessern
 ZIFFER 554
 Administrative Daten für die Forschung nutzbar machen
 ZIFFER 565
 Datenverknüpfungen erleichtern  ZIFFERN 568 FF.
 Fernzugang als Standardzugang zu Forschungsdaten
 ZIFFER 576
Fragmentierte und wenig liquide Kapitalmärkte
Kapitalmarktfinanzierung der
Unternehmen stärken
Haushalte vermehrt am
Kapitalmarkt beteiligen
 Privates und staatliches
Wagniskapital gezielt für die
Wachstumsphase von Start-ups mobilisieren
 Ergänzende kapitalgedeckte
Altersvorsorge mit öffentlich verwaltetem
Pensionsfonds ausbauen
 ZIFFER 267 ZIFFERN 255 FF.
 Angebot von Eigenkapital durch
institutionelle Investoren erhöhen
 ZIFFERN 454 F.
 Steuerliche Benachteiligung von
Eigen- gegenüber Fremdkapital
abschaffen  ZIFFERN 248 FF.
Systematische und u nabhängige
Finanzbildung an Schulen und
am Arbeitsplatz  ZIFFER 265
Grenzüberschreitende
Investitionen vereinfachen
 Kompetenzen der Europäischen
Wertpapieraufsicht (ESMA) erweitern
 ZIFFERN 275 F.
 Rahmenbedingungen für
europäischen Verbriefungsmarkt
schaffen  ZIFFERN 253 F.
 Besteuerung ausländischer
Kapitaleinkünfte vereinfachen
 ZIFFER 270
 Datenzugang sicher gestalten  ZIFFER 573
 Verbesserung der Schulbildung
und Stärkung der Universitäten
 ZIFFER 159
Startkapital für Kinder und Jugend-
liche für frühzeitigen Kontakt mit dem
Kapitalmarkt  ZIFFER 266
Digital- und Energieinfrastruktur
ausbauen
 ZIFFERN 109, 123, 161 UND 173
 ZIFFERN 416 FF.
Steigende Armutsgefährdung und stagnierende untere Einkommen
Bessere Armutsprävention
und Erwerbsanreize in der
Grundsicherung
Klima- und Krisenpolitik sozial
ausgestalten
 Bündelung von Leistungen in der
Grundsicherung
Pauschales Klimageld einführen
 ZIFFERN 354 FF.
 ZIFFERN 320 FF.
 Erwerbsanreize durch niedrigere
Transferentzugsrate stärken
 ZIFFERN 320 FF.
Möglichkeit zielgenauer Direkt-
zahlungen im Krisenfall schaffen
 ZIFFER 358
Erwerbsanreize und
Erwerbsmöglichkeiten verbessern
 Ehegattensplitting reformieren
 ZIFFERN 337 FF.
 Möglichkeiten zur Kinderbetreuung
ausbauen  ZIFFERN 345 FF.
 Weiterbildungs- und
Gesundheitsmaßnahmen fördern  ZIFFERN 350 FF.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 3 –
Kurzfassung – Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren
4 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
1. Konjunktur und langfristiges Wachstum schwach
Realeinkommensverluste und schwache Weltwirtschaft belasten 
Konjunktur 
9. Der Sachverständigenrat erwartet, dass das deutsche
Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,4 % zurückgeht.  ABBILDUNG K2  ZIF-
FERN 44 F. Hierfür ist insbesondere der Rückgang der inländischen Nachfrage
verantwortlich, zum großen Teil bedingt durch den starken Rückgang der staatlichen
Konsumausgaben zu Jahresbeginn 2023.  ZIFFER 50 Im Prognosehorizont bis
Ende 2024 dürften sich die privaten Konsumausgaben angesichts der wieder
steigenden realen Einkommen erholen.  ZIFFER 49 Die unerwartet schleppende
Erholung der Weltwirtschaft, insbesondere Chinas, dürfte sich aber fortsetzen und
auch im Jahr 2024 die deutschen Exporte bremsen. Dementsprechend dürfte der
Außenbeitrag negativ sein. Für das Jahr 2024 ist davon auszugehen, dass
sich das BIP-Wachstum leicht erholt und 0,7 % beträgt.
10. Das außenwirtschaftliche Umfeld Deutschlands ist stark eingetrübt.
Hierzu haben die weltweite geldpolitische Straffung und die schleppende
Entwicklung in China beigetragen.  ZIFFER 10 Von den USA gingen seit dem
Frühjahr 2023 zwar positive außenwirtschaftliche Impulse aus. Die
Wirtschaftsleistung im Euro-Raum wuchs im 2. Quartal 2023 aber zum zweiten Mal in Folge
nur geringfügig.  ZIFFER 27 Auch die chinesische Volkswirtschaft wuchs im Jahr
2023 bislang deutlich langsamer als in der Vergangenheit und weniger als nach
Beendigung der Null-Covid-Politik erwartet. Im Jahr 2024 dürfte sich die
Weltkonjunktur wieder etwas aufhellen. China dürfte für seine Verhältnisse jedoch
weiterhin nur schwach wachsen. Für die Jahre 2023 und 2024 ist damit zu
rechnen, dass das globale BIP um 2,7 % bzw. 2,2 % wachsen wird, weniger als im
Durchschnitt der 2010er-Jahre.  ZIFFER 16
11. Die Inflation in Deutschland ist gemessen am nationalen
Verbraucherpreisindex (VPI) im Verlauf des Jahres 2023 deutlich zurückgegangen, von 8,7 %
gegenüber dem Vorjahresmonat im Januar 2023 auf 4,5 % im September 2023.
 ZIFFERN 56 F. Dies ist größtenteils auf geringere Preissteigerungen bei den
schwankungsanfälligen Gütergruppen Energie und Nahrungsmittel zurückzuführen. Die
Kerninflation bleibt mit zuletzt 4,5 % jedoch weiterhin deutlich
erhöht. Hier spielen die im Vergleich zu den Warenpreisen verzögerten
Preissteigerungen bei Dienstleistungen, die zuletzt stark steigenden Lohnstückkosten und
das noch bestehende Aufholpotenzial bei der privaten Nachfrage nach
Dienstleistungen eine wesentliche Rolle. Für das Jahr 2023 prognostiziert der
Sachverständigenrat eine durchschnittliche Inflationsrate von 6,1 % und
für das Jahr 2024 von 2,6 %.  ABBILDUNG K2
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 4 –
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 5
Trübe Aussichten für das langfristige Wachstum 
12. Das reale Wachstum des Produktionspotenzials – also das mögliche
langfristige Wachstum der Wirtschaftsleistung bei einer Normalauslastung der
gesamtwirtschaftlichen Produktionskapazitäten – ist von jährlich etwa 2,4 % in den 
Jahren vor der Wiedervereinigung über 1,4 % zwischen 2000 und 2019 auf
jährlich deutlich unter 1,0 % in den vergangenen 5 Jahren gefallen. In den
kommenden 10 Jahren wäre gemäß der Mittelfristprojektion des
Sachverständigenrates bei Fortschreibung bestehender Dynamiken ein
Potenzialwachstum von lediglich knapp 0,4 % pro Jahr zu erwarten.  ABBILDUNG K3 Die
aktuell abschätzbaren Trends deuten darauf hin, dass das Potenzialwachstum in
der längeren Frist auf niedrigem Niveau verharrt, wenn nicht gegengesteuert
wird.  ZIFFERN 99 FF. UND 101 FF.
13. Dämpfende Effekte auf das Potenzialwachstum entfaltet insbesondere die 
absehbare Verknappung des Arbeitsvolumens.  ZIFFER 106 In den
vergangenen 15 Jahren kompensierten die demografische Atempause und steigende
Erwerbsquoten von Frauen und Älteren den beobachteten Rückgang der
Vollzeitstunden. Die nun durchschlagende Zunahme an Personen, die das Rentenalter
erreichen, wird voraussichtlich nicht ausreichend durch steigende
Erwerbsquoten und Zuwanderung ausgeglichen werden. Dies führt zu einem deutlichen
Rückgang des Arbeitsvolumens. Bleibt es bei den derzeitigen Trends, dürften auch das
Wachstum des Kapitalstocks und der Produktivität auf niedrigem
Niveau verharren. Gelingt es nicht, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, sind
 ABBILDUNG K2
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Werte basieren auf saison- und kalenderbereinigten Quartalswerten.  
Prognose JG 2022 ohne Kroatien.  3 – Basierend auf saison- und kalenderbereinigten Daten.  4 – Gesamtindex ohne 
Nahrungsmittel und Energie.  5 – Durchschnitt über den Zeitraum von 1999 bis 2022.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Eurostat, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-485-01
Konjunktureller Ausblick
-2
0
2
4
6
8
10
Verbraucherpreisindex in Deutschland3
Prozentpunkte bzw. %
2018 19 20 21 22 23 2024
Wachstumsbeiträge in Prozentpunkten:
Kerninflation4 Nahrungsmittel Energie
Veränderung zum Vorjahresquartal in %:
Inflationsrate Langfristiger Durchschnitt5
Prognosezeitraum1
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
BIP in Deutschland und im Euro-Raum
Veränderung zum Vorjahr in %
2018 19 20 21 22 23 2024
Deutschland:
Reales 
BIP
Prognose 
JG 2022
Prognose 
März 2023
Prognose 
JG 2023
Euro-Raum2:
Reales 
BIP
Prognose 
JG 2022
Prognose 
März 2023
Prognose 
JG 2023
Prognosezeitraum1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 5 –
Kurzfassung – Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren
6 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
die langfristigen Aussichten für das Potenzialwachstum in Deutschland deutlich 
eingetrübt.  ZIFFERN 121, 133 FF. UND 136 FF. 
14. Die langfristige Ausweitung des Produktionspotenzials ist vor dem
Hintergrund der anstehenden Transformationsaufgaben in den Bereichen
Digitalisierung und Dekarbonisierung besonders wichtig und
herausfordernd zugleich.  ZIFFERN 109 FF., 123 FF. UND 138 Ein höheres Produktionspotenzial
erweitert zum einen die in einer Volkswirtschaft für Konsum- und
Investitionstätigkeit verfügbaren Ressourcen. Zum anderen erhöht es die zur Verteilung der
Einkommen innerhalb der Bevölkerung vorhandenen Spielräume. So kann die
Transformation sozialverträglicher gestaltet werden. Gleichzeitig können
Investitionen in den Kapitalstock ermöglicht werden.
2. Reformen zur Modernisierung der Wirtschaft und
Steigerung des Arbeitsvolumens
15. Um das Potenzialwachstum wieder spürbar zu erhöhen, sind Maßnahmen
zur Steigerung des Produktivitätswachstums und der Investitionen genauso
notwendig wie eine Erhöhung des Arbeitsvolumens.  ZIFFER 156 Zur Steigerung des
Produktivitätswachstums sollten die Investitionen im Bildungsbereich
erhöht und die Forschungsförderung insbesondere von Querschnittstechnologien
wie KI ausgebaut werden.  ZIFFERN 159 FF. Das inländische Arbeitsvolumen
kann durch eine Verbesserung der Möglichkeiten und Anreize zur Aufnahme
einer Erwerbstätigkeit gesteigert werden.  ZIFFER 163 Eine erleichterte
Erwerbszuwanderung und Integration von Zugewanderten hilft, die Anzahl der
inländischen Erwerbspersonen auszuweiten.  ZIFFER 166 Durch verschiedene
wirtschaftspolitische Maßnahmen können Investitionsanreize gestärkt werden.  ZIF-
FERN 167 FF. Eine Steigerung der Verwaltungseffizienz sowie der Abbau büro-
 ABBILDUNG K3
1 – Werte für die Jahre 2023 und 2024 basieren auf der Kurzfristprognose des Sachverständigenrates. Ab dem Jahr 
2025 Projektion.
Quellen: IAB, OECD, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-403-01
Aussichten für das Potenzialwachstum durch Demografie gedämpft
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
1970 75 80 85 90 95 00 05 10 15 20 25 30 35 2040
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in % Projektionshorizont1
Kapital Arbeitsvolumen Totale Faktorproduktivität Humankapital
Produktionspotenzialwachstum
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 6 –
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 7
kratischer Hürden kann Investitionsprozesse beschleunigen und Investitionen
attraktiver machen. Darüber hinaus kann die steuerliche Förderung von
Investitionen, etwa über Sonderabschreibungen, die Investitionstätigkeit erhöhen. Durch 
einen Auf- und Ausbau des Energieangebots und der Energieinfrastruktur,
insbesondere der Transportinfrastruktur für Strom und Wasserstoff, können
Dekarbonisierungsinvestitionen angeregt werden.  ZIFFER 173 Dies erfordert
langfristig planbare Rahmenbedingungen. 
Kapitalmärkte in Europa stärken – Transformation finanzieren 
16. Das Wachstum des Kapitalstocks kann durch gut entwickelte und
liquide Kapitalmärkte gefördert werden. Diese unterstützen auch die
Reallokation von Kapital zu seiner produktivsten Verwendung und die
Finanzierung von Innovationen.  ZIFFERN 197 FF. Gut funktionierende Kapitalmärkte sind
daher von zentraler Bedeutung, um die Wachstumsschwäche zu überwinden und
die notwendigen Investitionen der digitalen und grünen Transformation zu
finanzieren. Die Kapitalmärkte in Deutschland und Europa sind jedoch
vergleichsweise schwach entwickelt.  ABBILDUNG K4 Vielerorts fehlt es an Tiefe und
Liquidität, um große Finanzierungen bereitzustellen. In den USA und einigen
skandinavischen Ländern erfolgt dies typischerweise durch große institutionelle
Investoren wie Pensionsfonds oder Versicherungen. Institutionelle Investoren,
die in Europa aktiv sind, investieren jedoch zu selten über Aktienmärkte oder über 
Wagniskapital direkt in Unternehmen.  KASTEN 16
Eine Stärkung des Kapitalmarkts ist nicht nur für Unternehmen allgemein,
sondern insbesondere für Start-ups essenziell. Diese tragen maßgeblich zu
Innovation und Wachstum bei. Während das Volumen an Wagniskapital für
junge Unternehmen in Deutschland und anderen europäischen Ländern gestie-
 ABBILDUNG K4
1 – Ohne Malta und Zypern.
Quellen: EZB, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-408-01
Finanzierungsinstrumente nichtfinanzieller Unternehmen im Euro-Raum und den USA 
im Jahr 2022
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0
25
50
75
100
125
150
175
200
Euro-
Raum
USA Euro-
Raum
USA Euro-
Raum
USA Euro-
Raum¹
USA
% des BIP % des BIP
Schuldverschreibungen Börsennotierte Aktien Wagniskapital
(rechte Skala)Nicht-börsennotiertes Eigenkapital Kredite
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 7 –
Kurzfassung – Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren
8 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
gen ist, besteht im Vergleich zu den USA und Israel weiterhin Nachholbedarf bei 
der Finanzierung in der Wachstumsphase.  ZIFFER 223 
17. Ein verbesserter Zugang für Unternehmen zum Aktien- oder
Anleihemarkt würde ihre Finanzierungsmöglichkeiten verbreitern. Dies ist vor
allem für die Finanzierung von jungen Unternehmen in der Wachstumsphase
relevant. Ein Ansatzpunkt sind neue Initiativen mit staatlicher Kofinanzierung, wie
der Zukunftsfonds der Bundesregierung.  ZIFFER 256 Darüber hinaus gilt es, die
Fähigkeit und Bereitschaft bestehender Kapitalsammelstellen, insbesondere der
Versicherungen, zu erhöhen, um Wagniskapital für junge Unternehmen in der
späteren Wachstumsphase bereitzustellen. Gleichzeitig müssen Exit-Optionen
für Wagniskapitalgeber in Deutschland und Europa verbessert werden. Der
Abbau regulatorischer Hemmnisse, wie quantitativer Anlagegrenzen, kann
Investitionen von institutionellen Investoren in die europäischen Kapitalmärkte
langfristig erhöhen.  ZIFFER 261 Der Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge in
Deutschland, z. B. in Form eines öffentlich verwalteten Pensionsfonds,
kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Gleichzeitig eröffnet dies
Haushalten, die bisher kaum am Kapitalmarkt teilnehmen, attraktive
Anlagemöglichkeiten mit einem auf lange Sicht geringen Risiko und trägt gleichzeitig zur 
Entwicklung einer Aktienkultur in Deutschland bei.  ZIFFERN 267 UND 454 Zugleich
muss jedoch die Finanzbildung der Bevölkerung gestärkt werden. Dazu sind
erstens systematische und unabhängige Lehrpläne in den Schulen gefragt.  ZIF-
FER 265 Zweitens wäre auch die Ausstattung von Kindern und Jugendlichen mit
einem Startkapital sinnvoll, das in einen breit diversifizierten und
kostengünstigen Anlagefonds investiert wird, sodass schon früh Erfahrungen mit
Kapitalmarktanlagen gesammelt werden.  ZIFFER 266
18. Integrierte europäische Kapitalmärkte können Risiken
diversifizieren und bieten Unternehmen ein breites Spektrum von
Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere in Form von Eigenkapital. Dies reduziert die Abhängigkeit
der Unternehmen von der Kreditvergabe lokaler Banken und sorgt dafür, dass
lokale Schocks im Bankensektor weniger stark auf die Realwirtschaft übergreifen.
Trotz der Kapitalverkehrsfreiheit sind die Kapitalmärkte in der EU aber
noch immer stark fragmentiert. Um diese Fragmentierung zu
reduzieren, sollte die regulatorische Harmonisierung, z. B. bei finanzieller
Berichterstattung von Unternehmen oder bei der steuerlichen Behandlung von
grenzüberschreitenden Investitionen, vorangetrieben werden.  ZIFFERN 271 FF. Eine
starke europäische Aufsicht durch die ESMA (Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde) könnte die Harmonisierung und Integration
vorantreiben und wäre somit ein wichtiger Schritt hin zur Vollendung der
Kapitalmarktunion.  ZIFFER 275
Reformen im Steuer-Transfer-System:
Erwerbsanreize stärken – Armutsgefährdung reduzieren
19. Die meisten Indikatoren zur Einkommensungleichheit sind in Deutschland seit
dem Jahr 2005 kaum noch gestiegen.  ZIFFER 287 Allerdings stagnierten die
Haushaltsnettoeinkommen der unteren Einkommensgruppen
tendenziell, während die durchschnittlichen Realeinkommen merklich gewachsen
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 8 –
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 9
sind.  ABBILDUNG K5 Besonders ausgeprägt ist diese Entwicklung unter den im
Ausland geborenen Personen.  ZIFFERN 290 F. In dieser Gruppe sind seit dem Jahr 2005 
die Einkommen im 10. Perzentil um rund 13 Prozentpunkte weniger gestiegen als 
die Einkommen im Median, und 20 Prozentpunkte weniger als die Einkommen 
im 90. Perzentil. Im Vergleich dazu sind die Einkommen unter den Personen, die 
in Deutschland geboren wurden, im 10. Perzentil um rund 9 Prozentpunkte
weniger gestiegen als im Median oder im 90. Perzentil. Die langsamere
Entwicklung der unteren Einkommen trifft also im Ausland geborene
Personen besonders stark, ist aber auch unter den in Deutschland geborenen
Personen ausgeprägt. 
Die geringen Einkommenszuwächse am unteren Rand der Verteilung 
haben zu einem weiteren Anstieg der Armutsgefährdung geführt.  ZIF-
FER 297 Alleinerziehende, Arbeitslose, Kinder und Jugendliche sowie Personen mit 
Migrationshintergrund weisen eine vergleichsweise hohe
Armutsgefährdungsquote auf.  ZIFFERN 301 FF. Zudem sind alleinerziehende oder geschiedene Frauen 
deutlich häufiger armutsgefährdet als Männer in derselben familiären Situation. 
 ZIFFER 306 Armutsgefährdung ist mit ungünstigen Merkmalen in Bereichen wie
Bildung, Erwerbslosigkeit und Gesundheit korreliert. Dabei geht die Kausalität in
beide Richtungen.  ZIFFER 295
20. Individuelle Armutsgefährdung kann durch verbesserte Möglichkeiten und
Anreize zur Aufnahme und Ausweitung von Erwerbstätigkeit reduziert
werden.  ZIFFERN 319 FF. UND 345 FF. Gleichzeitig können durch eine Verringerung der 
Armut und eine breitere Arbeitsmarktpartizipation gesamtwirtschaftliche
Wachstums- und Innovationspotenziale gehoben werden, die nach internationalen
Studien wegen der Armutsgefährdung ungenutzt bleiben. Beispielsweise wachsen
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen oft in einer Umgebung auf, in der
sie ihre Potenziale weniger gut realisieren können.  ZIFFER 295 Reformen sollten
deshalb besonders von Armutsgefährdung betroffene Personengruppen gezielt in
den Blick nehmen.
 ABBILDUNG K5
1 – Preisbereinigt mit dem Verbraucherpreisindex (2015 = 100). Haushaltseinkommen sind äquivalenzgewichtet gemäß 
der modifizierten OECD-Skala. Einkommen nach Steuern und Transferleistungen und mit Renten aus der Gesetzlichen 
Rentenversicherung und Beamtenpensionen.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-477-01
90
100
110
120
130
140
1991 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 2019
1991 = 100
10. Perzentil 25. Perzentil Median (50. Perzentil) 75. Perzentil 90. Perzentil
Realeinkommen der unteren Einkommensgruppen wuchsen seit 2000 unterdurchschnittlich1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 9 –
Kurzfassung – Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren
10 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
21. Reformen in der Grundsicherung können armutsgefährdete
Personengruppen bei der Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit sowie bei der
Inanspruchnahme von Transferleistungen unterstützen.  ZIFFER 321 Durch die
Zusammenlegung von Transferleistungen kann die Komplexität des Systems
reduziert und die Inanspruchnahme erhöht werden. In einem integrierten und
somit besser aufeinander abgestimmten System könnten durch eine
Transferentzugsrate mit einer konstanten Grenzbelastung, die in vielen
Einkommensbereichen unter derjenigen des aktuellen Systems liegt, die Erwerbsanreize
erhöht werden. Je nach Ausgestaltung der Transferentzugsrate wäre es möglich,
die Armutsgefährdung zu reduzieren und die Erwerbsanreize zu stärken, ohne
dass staatliche Mehrausgaben erforderlich sind.  ZIFFER 323 Die derzeit im
Gesetzgebungsverfahren stehende Kindergrundsicherung ist mit einem solchen System
kompatibel.  ZIFFER 335
Um die Armutsgefährdung von Frauen zu reduzieren, ist es essenziell, eine
Aufnahme und Ausweitung von Erwerbsarbeit durch eine besser ausgebaute
Kinderbetreuung zu unterstützen bzw. überhaupt erst zu ermöglichen.  ZIF-
FERN 345 FF. Eine Reform des Ehegattensplittings kann zudem die
Erwerbsanreize der Zweitverdienenden, in der Mehrheit Frauen, stärken.  ZIFFERN 337 FF. Mit
Einführung eines Instruments für Direktzahlungen an private
Haushalte könnten Entlastungen in Krisenzeiten zielgenauer als bisher ausgestaltet
werden. Die Einführung eines pauschalen Klimageldes würde private Haushalte
im Kontext der Dekarbonisierung entlasten.  ZIFFERN 354 FF.
Reformen in der Gesetzlichen Rentenversicherung:
Nachhaltig finanzieren, Altersarmut senken, Partizipation steigern
22. Mit dem bevorstehenden Renteneintritt der Babyboomer tritt die
demografische Alterung in Deutschland in eine akute Phase ein. Bis zum Jahr
2035 wird sich der Altenquotient, also die Anzahl der über 65-Jährigen im
Verhältnis zu den 20- bis 64-Jährigen, gegenüber dem Jahr 2000 annähernd
verdoppeln.  ZIFFER 361 Bedingt durch eine anhaltend niedrige Geburtenziffer  GLOSSAR
in Kombination mit einer steigenden Lebenserwartung wird Deutschland auch
langfristig von einer stark gealterten Bevölkerung geprägt sein.  ABBILDUNG K6 Die
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) steht damit vor einem wachsenden
Finanzierungsproblem.  ZIFFERN 372 FF. Auch die Beamtenversorgung wird die
öffentlichen Haushalte zunehmend belasten.  ZIFFERN 376 FF.
23. In der GRV droht unter dem geltenden Recht, bei Rentenanpassungen auf
Basis des Nachhaltigkeitsfaktors, ein sinkendes Sicherungsniveau  GLOSSAR bei
stark steigenden Beitragssätzen.  ZIFFERN 372 FF. Um die finanzielle
Nachhaltigkeit der GRV zu stärken und trotzdem ein angemessenes Rentenniveau
sicherzustellen, gilt es, die Lasten des demografischen Wandels intra- und
intergenerationell besser zu verteilen. Während kurzfristig insbesondere Antworten auf die
finanziellen Lasten durch den Renteneintritt der Babyboomer-Jahrgänge
gefunden werden müssen, muss das Rentensystem langfristig an eine weiter steigende
Lebenserwartung und eine niedrige Geburtenrate angepasst werden.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 10 –
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 11
24. Zur Stabilisierung der GRV sind verschiedene Reformoptionen denkbar, die für
sich genommen jeweils mehr oder weniger günstige Auswirkungen auf die
Finanzierungssituation der GRV haben.  ZIFFERN 461 FF.  ANDERE MEINUNG ZIFFERN 470 FF.
Erstes Kernelement einer Reform der GRV sollte die Kopplung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung sein.
 ZIFFERN 403 FF. Bei einer solchen Verlängerung der Lebensarbeitszeit sollten
zielgenaue Härtefallregeln die Rücksichtnahme auf gesundheitlich belastete
Versicherte sichern.  ZIFFERN 417 FF. Der Ausbau einer kapitalgedeckten
Altersvorsorge außerhalb der GRV stellt ein zweites Kernelement dar.  ZIF-
FERN 454 FF. Nur so kann die Alterssicherung teilweise von der anhaltend
ungünstigen demografischen Entwicklung entkoppelt werden. Beide Reformoptionen
würden die Finanzierbarkeit der Rente nachhaltig verbessern, wirken jedoch
erst längerfristig.
25. Um den Finanzierungsbedarf der GRV bereits kurzfristig zu reduzieren und die
Lasten nicht vor allem der jungen Generation aufzubürden, ist eine
Kombination mit kurzfristig wirkenden Reformoptionen notwendig. Kurzfristige
Entlastungseffekte lassen sich durch eine Verstärkung des
Nachhaltigkeitsfaktors  ZIFFERN 421 FF. oder durch eine reine Inflationsanpassung von
Bestandsrenten  ZIFFERN 425 FF. erzielen. Sie erhöhen jedoch – in unterschiedlicher 
Weise – die Armutsgefährdung im Alter. Eine Möglichkeit, die Umverteilung von
jüngeren zu älteren Kohorten zu reduzieren und gleichzeitig die
Armutsgefährdung im Alter zu begrenzen, bietet eine nach Einkommen gestaffelte
Rentenberechnung.  ZIFFERN 432 FF.  ANDERE MEINUNG ZIFFERN 496 FF. Eine solche
progressive Rentenberechnung setzt auf eine intragenerationelle Umverteilung
innerhalb einer Alterskohorte. Dies würde zwar das Äquivalenzprinzip durch-
 ABBILDUNG K6
1 – Der Altenquotient bildet das Verhältnis von Personen im Alter von 65 Jahren und älter zu 100 Personen im Alter von 
20 bis 64 Jahren ab.  2 – Referenzszenario auf Basis des Bevölkerungsstands für das Jahr 2022 und Annahmen der
mittleren Variante zu Geburtenhäufigkeit (G2), Lebenserwartung (L2) und Nettozuwanderung (W2 mit 293 000 Personen im 
Durchschnitt aller Jahre im Projektionszeitraum) gemäß der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung.  3 – Effekt 
des Rückgangs der Geburtenrate in den 1970er-Jahren.  4 – Zusätzlicher Effekt durch Babyboom. Erster Ausschlag durch 
Primäreffekte und zweiter Ausschlag als Echoeffekt des Babybooms.  5 – Effekt des Anstiegs der Lebenserwartung bei 
Geburt.  6 – Effekt der Nettozuwanderung.
Quellen: Human Mortality Database, SIM.21, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-478-01
Altenquotient dürfte in den kommenden zehn Jahren stark ansteigen
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
2000 05 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 2080
Altenquotient
Altenquotient1,2 Geburtenrückgang3 Babyboom4 Höhere Lebenserwartung5 Nettozuwanderung6
Hypothetischer Altenquotient ohne Nettozuwanderung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 11 –
Kurzfassung – Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren
12 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
brechen, könnte die Armutsgefährdung der geringer Verdienenden jedoch
reduzieren, den Finanzierungsbedarf der GRV begrenzen und künftige
Beitragszahlende entlasten.  
Die Erweiterung des Versichertenkreises durch die Einbeziehung von 
Beamtinnen und Beamten in die GRV kann deren Finanzierungsprobleme 
nicht lösen.  ZIFFERN 395 FF. Sie hätte aber den Vorteil, dass die Belastungen durch 
die Beamtenpensionen transparenter und Reformen der GRV immer
wirkungsgleich übertragen werden. Eine Versicherungspflicht für Selbständige mit 
Wahlfreiheit kann die GRV kurz- bis mittelfristig entlasten und
Versorgungslücken bei Selbständigen schließen.  ZIFFERN 400 FF. Die Entlastungseffekte gehen 
aber zurück, sobald die ersten Jahrgänge das Renteneintrittsalter erreichen. 
Bessere Entscheidungen durch bessere Daten 
26. Datenbasierte Analysen sind eine unverzichtbare Grundlage für
effektive und effiziente Entscheidungen in der Politik und der öffentlichen
Verwaltung.  ZIFFER 530 Die Erhebung von Daten, ihre wissenschaftliche Analyse
sowie die Bereitstellung der dazu notwendigen Infrastruktur sind somit eine
Investition in besser fundierte, zielgenauere und kosteneffizientere
Politikentscheidungen. Die Dateninfrastruktur in Deutschland ist im internationalen Vergleich
rückständig.  ZIFFERN 531 FF. Es bestehen Defizite in der Bandbreite der verfügbaren
Daten sowie deren zeitnaher Verfügbarkeit. Dies wurde nicht zuletzt während der
Corona-Krise und der Energiekrise deutlich, als anders als in Frankreich oder den 
USA Maßnahmen nicht begleitend evaluiert werden konnten. Zwar sind in
Deutschland einige Initiativen zur Verbesserung der Dateninfrastruktur auf dem
Weg, beispielsweise das Registermodernisierungsgesetz oder das
Forschungsdatengesetz. Allerdings wird es insbesondere beim noch in der Planung befindlichen 
Forschungsdatengesetz stark darauf ankommen, ob der
wissenschaftlichen Forschung bei der Güterabwägung gegenüber dem Datenschutz ein
hinreichend hohes Gewicht eingeräumt wird und ob die bestehenden Defizite
bei Datenzugang und Datenverknüpfung behoben werden.  ZIFFERN 569 FF. Um die
soziale Akzeptanz für einen erweiterten Forschungsdatenzugang zu erhöhen,
muss zum einen der gesellschaftliche Nutzen wissenschaftlicher Forschung
betont und zum anderen die Sicherheit des Datenzugangs sichergestellt werden.
 ZIFFER 573
27. Die Forschungsdateninfrastruktur in Deutschland wird maßgeblich
von den allgemeinen Rahmenbedingungen der amtlichen Statistik
bestimmt.  ZIFFERN 553 FF. Bislang ist deren Flexibilität und Handlungsschnelligkeit
durch die inputorientierte Ausgestaltung der Statistikgesetzgebung
eingeschränkt, die es erfordert, dass die konkret durchzuführenden Erhebungen
gesetzlich festlegt werden. Zielführend wäre hingegen eine outputorientierte
Statistikgesetzgebung, die lediglich festlegt, welche Informationsbedarfe die amtliche
Statistik zu decken und welche Dienstleistungen sie zu erbringen hat. Dies würde
der amtlichen Statistik ermöglichen, selbständig zu entscheiden, welche
Erhebungen diese Informationsbedarfe am kostengünstigsten und unter möglichst
geringen Eingriffen in das Recht zur informationellen Selbstbestimmung decken
könnten. Sie könnte schneller auf neue Informationsbedarfe oder neue Daten-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 12 –
Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren – Kurzfassung 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 13
quellen reagieren. Eine deutlich ausgeweitete Nutzung administrativer 
Daten, die dem Statistischen Bundesamt (Destatis) verpflichtend zur Verfügung 
gestellt werden sollten, könnte dazu entscheidend beitragen.  ZIFFERN 565 UND 569  
Um ein effektiver öffentlicher Informationsdienstleister für das als
Informationszeitalter deklarierte 21. Jahrhundert zu werden, sollte ein Forschungsauftrag 
für Destatis gesetzlich verankert werden, ebenso wie der Betrieb von
Forschungsdatenzentren.  ZIFFERN 555 F. Zudem sollte ein Mikrodatenzentrum bei 
Destatis als Datentreuhänder eingerichtet werden.  ZIFFERN 568 FF. Insgesamt 
müssten die finanziellen und personellen Ressourcen der amtlichen Statistik
aufgestockt werden.  ZIFFERN 554 FF. Um den Zugang der Wissenschaft zu Daten zu 
verbessern, sollte das Forschungsdatengesetz flexible
forschungsfreundliche Regelungen zur Verknüpfung und Nutzung von Daten einräumen 
und einen nutzerorientierten und modernen Zugang zu Daten ermöglichen.  ZIF-
FERN 569 UND 572 FF.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 13 –
 
 
 
  
  
 
 
   
       
  
 
 
 
   
1
KONJUNKTURERHOLUNG
VERZÖGERT SICH 
I. Kurzfassung
II. Internationale Konjunktur
1. Gedämpfte Weltkonjunktur
2. Rohstoffpreise und Geldpolitik lassen Inflation sinken
3. Chancen und Risiken: China und Geopolitik
III. Euro-Raum
1. Geringes Wachstum auch im Euro-Raum
2. Inflation sinkt weiter Richtung Zielwert
3. Chancen und Risiken: Inflationsentwicklung und geldpolitische
Wirkung
IV. Deutsche Konjunktur
1. Gebremste Erholung
2. Inflation geht zurück, Kernrate bleibt aber erhöht
3. Chancen und Risiken: Privater Konsum und Weltkonjunktur
4. Engpässe prägen weiterhin den Arbeitsmarkt
5. Öffentliche Finanzen unter Einhaltung der Schuldenbremse
6. Arbeitsvolumen reduziert Potenzialwachstum
Anhang 
Literatur 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 14 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 15
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
 Im Jahr 2023 bremsen rückläufige Konsumausgaben das Wachstum der deutschen
Wirtschaft. Im Jahr 2024 dürften eine sinkende Inflation und steigende Einkommen zu einer
verhaltenen Erholung führen.
 Der Sachverständigenrat erwartet, dass das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in
diesem Jahr um 0,4 % zurückgeht und im Jahr 2024 um 0,7 % steigt. Für die
Verbraucherpreisinflation prognostiziert er jahresdurchschnittliche Raten von 6,1 % bzw. 2,6 %.
 Die Prognose unterliegt angesichts der Unsicherheit über das private Ausgabeverhalten und
die Weltkonjunktur sowie der unsicheren Wirkung der Geldpolitik erheblichen Abwärtsrisiken.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Die hohen Inflationsraten und die geldpolitische Straffung belasten die Weltkonjunktur. Zwar 
weisen die USA bis zuletzt ein robustes Wachstum auf, getrieben durch die privaten
Konsumausgaben und zuletzt auch die Unternehmensinvestitionen. In China hingegen blieb das Wachstum 
trotz der Abkehr von der Null-Covid-Politik im vergangenen Winter hinter den Erwartungen zurück. 
Die Konjunktur in den anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften und in den Schwellenländern 
ist zwar heterogen, aber insgesamt ebenfalls gedämpft. Der Sachverständigenrat erwartet für die 
Jahre 2023 und 2024 Wachstumsraten des globalen BIP von 2,7 % und 2,2 %. Die Wirtschaft im 
Euro-Raum zeigt sich ebenfalls schwach und dürfte erst im Jahr 2024 wieder etwas höhere 
Wachstumsraten erreichen. Das BIP-Wachstum im Euro-Raum dürfte in den Jahren 2023 und 
2024 0,6 % bzw. 1,1 % betragen.  
Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich besonders stark abgekühlt. So 
haben die privaten Haushalte und der Staat ihre Konsumausgaben reduziert. Die Industrie und 
die Bauwirtschaft zehren zwar noch von einem erhöhten Bestand an Aufträgen, allerdings gehen 
diese und auch die Neuaufträge deutlich zurück. Hinzu kommen Engpässe aufgrund fehlender 
Arbeitskräfte. Der Sachverständigenrat erwartet, dass die deutsche Volkswirtschaft sich erst im 
Verlauf des Jahres 2024 allmählich wieder erholt. Das außenwirtschaftliche Umfeld dürfte sich 
nur langsam verbessern und die Geldpolitik die Kreditvergabe weiterhin bremsen. Der Rückgang 
der Inflation in Kombination mit den hohen Lohnabschlüssen dürfte aber zu
Realeinkommenssteigerungen führen. Hierdurch dürfte sich der private Konsum beleben. Der Sachverständigenrat 
erwartet für die Jahre 2023 und 2024 ein Wachstum des deutschen BIP von –0,4 % bzw. 0,7 %. 
Die Prognose ist mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. So könnten eine ausbleibende
Erholung in China, eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, ein erneuter Anstieg der Energiepreise, 
eine stärkere Dämpfung der Nachfrage durch die Geldpolitik als erwartet oder ein
zurückhaltendes Ausgabeverhalten der Verbraucher das Wachstum bremsen. 
Die Inflation in Deutschland und im Euro-Raum ist auf dem Weg der Normalisierung. Es ist 
allerdings zu erwarten, dass stark verzögerte Kostenüberwälzungen und neuer Druck von der 
Lohnentwicklung die Kerninflation im Euro-Raum noch bis ins Jahr 2025 hoch halten. Im Euro-
Raum rechnet der Sachverständigenrat mit Inflationsraten von 5,6 % bzw. 2,9 % in den Jahren 
2023 und 2024. In Deutschland ist in diesem Jahr mit einer Inflation von 6,1 % zu rechnen. Im 
kommenden Jahr dürfte sie auf 2,6 % zurückgehen. Bei der Kerninflation in Deutschland ist mit 
Raten von 5,2 % im Jahr 2023 und 3,2 % im Jahr 2024 zu rechnen. Das Risiko eines erneuten 
Inflationsanstiegs ist nicht zu vernachlässigen, sollte die restriktive geldpolitische Ausrichtung 
nicht ausreichend lange aufrechterhalten werden.  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 15 –
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
16 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
I. KURZFASSUNG
1. Der Sachverständigenrat erwartet, dass das deutsche
Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 um 0,4 % zurückgeht. Er revidiert damit seine
Prognose gegenüber dem Frühjahr 2023 um 0,6 Prozentpunkte nach unten.  AB-
BILDUNG 1 Für die Abwärtsrevision sind vergleichsweise starke Sondereffekte wie
ein Rückgang des Staatskonsums nach Abklingen der Corona-Pandemie
verantwortlich.  ZIFFER 50 Im Jahr 2024 ist mit einer leichten Ausweitung des privaten 
Konsums zu rechnen, die zu einer verhaltenen konjunkturellen Erholung
führt.  ZIFFER 49 Das BIP-Wachstum dürfte 0,7 % betragen. Belastend dürfte
die Schwäche des Außenhandels wirken. Die Prognose für das Jahr 2024 wird
gegenüber der Frühjahrsprognose um 0,6 Prozentpunkte abwärts revidiert.  ABBIL-
DUNG 1
2. Die Inflation in Deutschland betrug gemessen an der Veränderung des
Verbraucherpreisindex (VPI) gegenüber dem Vorjahr im September 2023
4,5 %. Damit ist sie im Vergleich zum diesjährigen Höchststand von 8,7 % im
Januar 2023 deutlich gesunken. Der Rückgang ist auf geringere Preissteigerungen
bei allen Komponenten zurückzuführen.  ZIFFERN 56 F. Die Kerninflation, also die
Teuerung aller Güter ohne Energie und Nahrungsmittel, betrug im September
2023 4,5 % und ist inzwischen zum Haupttreiber der Teuerung geworden. Die
Gesamtrate dürfte im Jahr 2023 6,1 % betragen und im kommenden
 ABBILDUNG 1
Wirtschaftliche Eckdaten (in %)
2022 20231 20241
Deutschland
BIP-Wachstum4 1,8 – 0,4 0,7
Inflationsrate 6,9 6,1 2,6
Arbeitslosenquote5 5,3 5,6 5,5
Lohnwachstum6 4,3 5,9 5,1
Finanzierungssaldo7 – 2,5 – 2,2 – 1,5
Euro-Raum
BIP-Wachstum2,4 3,5 0,6 1,1
Inflationsrate8 8,4 5,6 2,9
Weltwirtschaft
BIP-Wachstum2,4 2,9 2,7 2,2
Inflationsrate 7,7 5,3 3,8
Konjunktureller Ausblick für Deutschland und Europa
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
BIP in Deutschland und im Euro-Raum
Veränderung zum Vorjahr in %
2018 19 20 21 22 23 2024
Deutschland:
Reales 
BIP
Prognose 
JG 2022
Prognose 
März 2023
Prognose 
JG 2023
Euro-Raum2,3:
Reales 
BIP
Prognose 
JG 2022
Prognose 
März 2023
Prognose 
JG 2023
Prognosezeitraum¹
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Werte basieren auf saison- und kalenderbereinigten Quartalswerten.  
3 – Prognose JG 2022 ohne Kroatien.  4 – Preisbereinigt.  5 – Registriert Arbeitslose in Relation zu allen zivilen
Erwerbspersonen.  6 – Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter (Inlandskonzept) je Arbeitnehmerstunde.  7 – In Relation zum 
nominalen BIP; Gebietskörperschaften und Sozialversicherung in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen.  8 – Veränderung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex.
Quellen: Eurostat, nationale Statistikämter, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-050-03
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 16 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 17
Jahr auf 2,6 % zurückgehen.  ABBILDUNG 1 Dies bedeutet gegenüber der
Frühjahrsprognose eine Abwärtsrevision um 0,5 bzw. 0,4 Prozentpunkte. Die
Abwärtsrevision ist durch eine geringere Kerninflation als erwartet zu erklären. Im 
Jahr 2024 dürften steigende Lohnstückkosten und steigende private
Konsumausgaben die Kerninflation dennoch über die Gesamtrate heben.  KASTEN 7 Sie dürfte 
3,2 % betragen, nach 5,2 % im Jahr 2023. 
3. Angesichts der auch im Euro-Raum weiterhin erhöhten Inflation hat die
Europäische Zentralbank (EZB) im September 2023 die Leitzinsen zum zehnten 
Mal in Folge angehoben, um insgesamt 4,5 Prozentpunkte. Hierdurch sind die
Marktzinsen seit Juli 2022 entsprechend kräftig angestiegen und die
Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte hat sich abgekühlt. Dies hat bei
den besonders zinsreagiblen Bauinvestitionen zu einem Rückgang der Nachfrage
geführt.  ZIFFER 51 Angesichts der schwachen Konjunktur und rückläufiger
Inflation im Euro-Raum erwarten die Märkte keine weiteren Erhöhungen der
Leitzinsen. Auch in diesem Fall dürfte die Geldpolitik im nächsten Jahr aber noch
dämpfend auf die inländische Nachfrage wirken.  ZIFFER 39  KASTEN 4 
4. Die Zentralbanken haben weltweit ihre Geldpolitik gestrafft, was zur
Dämpfung des außenwirtschaftlichen Umfelds Deutschlands
beigetragen hat.  ABBILDUNG 2  ZIFFERN 10 FF. So entwickelten sich die globale
Industrieproduktion und der für die deutsche Wirtschaft besonders wichtige Warenhandel seit
dem Frühjahr nur schwach. Die US-Volkswirtschaft lieferte seither zwar positive
außenwirtschaftliche Impulse für Deutschland.  KASTEN 1 Die Wirtschaft im Euro-
Raum wuchs allerdings nur geringfügig.  ZIFFERN 27 FF. Auch das Wachstum der
chinesischen Volkswirtschaft war bis zur Jahresmitte 2023 historisch niedrig.
 KASTEN 1 Es ist davon auszugehen, dass die außenwirtschaftlichen Impulse für
Deutschland im Jahr 2024 weiterhin schwach bleiben und sich gegenüber dem
 ABBILDUNG 2 
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 23-322-02
Bestimmende Faktoren für die Prognose
Ausgangslage Prognoseannahmen Chancen und Risiken
Realeinkommen
Internationale 
Wirtschaft
Schwacher Konsum 
bedingt durch
Realeinkommensverluste
Rückgang der Importe, 
verbleibende
Auftragsbestände im deutschen 
Verarbeitenden Gewerbe
Realeinkommen 
erholen sich, was 
Konsumnachfrage 
stärkt
Schwache 
Exportnachfrage und 
gesunkene 
Wettbewerbsfähigkeit
Risiko:
Zurückhaltendes Ausgabeverhalten 
und schwacher privater 
Konsum
Risiko: Konjunktur in 
China und angespannte 
weltpolitische Lage
Geldpolitik Starke geldpolitische Straffung
Auslaufende Straffung, 
allerdings verzögerte 
Wirkungen
Chance/Risiko: 
Wirkungsgrad der 
Geldpolitik
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 17 –
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
18 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Jahr 2023 nur wenig aufhellen werden. Für die Jahre 2023 und 2024 ist damit zu 
rechnen, dass das globale BIP um 2,7 % bzw. 2,2 % wachsen wird.  ZIFFER 16 
5. Zusätzlich zur gedämpften globalen Nachfrage haben sich im Jahr 2023 die
inländischen Produktionskosten und die preisliche
Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland verschlechtert. So lag die Preissteigerung in
Deutschland im Jahr 2023 deutlich über der in anderen wichtigen Volkswirtschaften,
insbesondere in den USA und China. Die energieintensiven Industriezweige
Deutschlands leiden nach der durch den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine verursachten Energiepreiskrise besonders unter hohen
Produktionskosten. Ihre Produktion konnte sich nach dem starken Rückgang des Jahres 2022
kaum erholen, was durch ein weiterhin erhöhtes Energiepreisniveau, aber auch
eine hohe Unsicherheit über die Energiepreise zu erklären ist.  ZIFFERN 42 UND 45
6. Die inländische Nachfrage, die im 1. Quartal 2023 angesichts der
inflationsbedingten Kaufkraftverluste stark zurückging, konnte im 2. Quartal 2023
einen Teil des Rückgangs wieder gut machen und stieg um 0,6 %.
Insbesondere die sinkenden Inflationsraten und die kräftig steigenden Einkommen
dürften dies unterstützt haben. Im Prognosehorizont ist mit einem Anstieg der
privaten Konsumausgaben zu rechnen. Konsumnahe
Dienstleistungsbereiche dürften dabei besonders profitieren. Ein Grund dafür sind die
Dienstleistungspreise, die relativ zu den Warenpreisen weniger stark gestiegen sind.  ABBIL-
DUNG 26 OBEN RECHTS In Deutschland dürften vom Staat keine konjunkturellen
Impulse ausgehen, da Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der
Energiekrise auslaufen.
7. Die sich erholende inländische Nachfrage trifft auf ein niedriges Angebot an
Fachkräften und eine erhöhte Kapazitätsauslastung im
Dienstleistungsbereich. Die konjunkturelle Abkühlung und ein Rückgang der
Krankenstände haben nur zu einer geringfügigen Entspannung der Fachkräfteengpässe
geführt.  ZIFFER 63 Das Potenzialwachstum erreicht aufgrund eines
sinkenden Arbeitsvolumens und niedriger Wachstumsbeiträge der Totalen
Faktorproduktivität mit jährlich durchschnittlich 0,4 % in den Jahren 2023 bis 2028
voraussichtlich einen historischen Tiefstand.  ZIFFERN 71 UND 99 FF.
8. In der Kurzfrist-Prognose dominieren die Abwärtsrisiken. So ist die
Entwicklung der Weltwirtschaft schwer abzusehen, insbesondere aufgrund der
Binnenkonjunktur in China.  ZIFFER 24 Eine unerwartete Verschlechterung
könnte insbesondere die deutsche Exportwirtschaft beeinträchtigen. Darüber
hinaus könnten geopolitische Risiken wie eine Eskalation des Nahost-
Konflikts nach den Terrorangriffen der Hamas auf Israel oder eine weitere
Verknappung des Energieangebots im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg
auf die Ukraine zu neuen Energiepreisschüben führen. Weitere Abwärtsrisiken
betreffen die Wirkung der Geldpolitik im Euro-Raum und in Deutschland.
 ZIFFER 42 So zeigen sich die Auswirkungen der geldpolitischen Straffung bisher
vor allem in einer schwächeren Kreditvergabe an den Bausektor. Allerdings
könnte die Gesamtwirtschaft stärker beeinträchtigt werden als in dieser Prognose
unterstellt, beispielsweise durch eine höhere Ersparnis der privaten
Haushalte.  ZIFFER 60
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 18 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 19
II. INTERNATIONALE KONJUNKTUR
9. Die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft hat gegenüber dem Frühjahr
nachgelassen. Stützende Impulse für die Weltkonjunktur kamen lediglich von
der starken Binnennachfrage in den USA. In vielen anderen Regionen der Welt,
wie im Euro-Raum, in Japan und im Vereinigten Königreich, belasteten die hohen 
Inflationsraten die privaten Konsumausgaben. Die schwache Binnennachfrage
sowie der fragile Immobiliensektor in China dämpfen das Wachstum in der
Gruppe der Schwellen- und Entwicklungsländer.  GLOSSAR Da die Inflationsraten
weltweit zurückgehen, dürfte die geldpolitische Straffung durch die
Zentralbanken in den USA, im Euro-Raum und im Vereinigten Königreich ihren Höhepunkt
nahezu erreicht haben. Trotzdem verbessern sich die Konsumaussichten in vielen 
fortgeschrittenen Volkswirtschaften lediglich graduell. Insgesamt bleibt der
globale konjunkturelle Ausblick verhalten. Für das laufende Jahr erwartet der
Sachverständigenrat ein Wachstum des globalen BIP um 2,7 %. Im Jahr 2024 dürfte
es um 2,2 % steigen.
1. Gedämpfte Weltkonjunktur
10. Die Wachstumsraten der Weltwirtschaft lagen im 1. und 2. Quartal 2023 
bei 0,9 % bzw. 0,5 % gegenüber dem Vorquartal und somit nahe am
durchschnittlichen Wachstum von 0,7 % der Jahre 2010 bis 2019.  ABBILDUNG 3 LINKS Die
Weltkonjunktur erwies sich damit im 1. Quartal 2023 trotz hoher Inflationsraten
und der weltweiten geldpolitischen Straffung als widerstandsfähig. Im 2. Quartal
2023 hat sich jedoch das Expansionstempo verlangsamt. Die globale
Industrieproduktion stagnierte im 1. Halbjahr 2023 und signalisierte eine leichte
Abkühlung der Weltwirtschaft. Am aktuellen Rand stieg die Weltindustrieproduktion
wieder leicht an.  ABBILDUNG 3 RECHTS 
11. Der globale Warenhandel ging in der 1. Jahreshälfte 2023 gegenüber
der 2. Jahreshälfte 2022 um 1,9 % zurück. Am aktuellen Rand stieg der
Welthandel nur geringfügig an.  ABBILDUNG 3 RECHTS Das schwache
Warenhandelsvolumen dürfte maßgeblich auf einen postpandemischen Nachholeffekt
zurückzuführen sein, der zu einem temporär höheren Dienstleistungskonsum führte und 
derzeit abklingt.  KASTEN 7 Zusätzlich wurde die weltweite Güternachfrage durch
die konjunkturelle Schwäche, vor allem in Europa und Asien, gedämpft.  ZIF-
FERN 13 UND 27
12. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) expandierte in einigen fortgeschrittenen
Volkswirtschaften  GLOSSAR wie den USA und Japan recht stark. Die US-
Volkswirtschaft wuchs in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2023 preis- und
saisonbereinigt um 0,6 % bzw. 0,5 % gegenüber dem Vorquartal. Gemäß der
Vorausschätzung für das 3. Quartal 2023 beträgt das BIP-Wachstum 1,2 %
gegenüber dem Vorquartal.  KASTEN 1 Das japanische BIP verzeichnete einen Anstieg um 
0,8 % im 1. Quartal 2023 und um 1,2 % im 2. Quartal 2023, jeweils gegenüber
dem Vorquartal. Zum Wachstum in der 1. Jahreshälfte trugen maßgeblich
gestiegene Exporte und geringere Importe bei, die durch die lockere Geldpolitik der
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 19 –
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
20 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
japanischen Zentralbank und die Abwertung des Yen begünstigt wurden. Das 
Wachstum im Euro-Raum  ZIFFER 27 und im Vereinigten Königreich fiel 
deutlich schwächer aus. Im Vergleich zu den USA ist die
Verbraucherpreisinflation in Europa noch höher und belastet die private Konsumnachfrage, da die 
real verfügbaren Einkommen kräftig gesunken sind. Die privaten Haushalte in 
den USA haben ihre Ersparnisse aus der Corona-Pandemie sehr viel stärker
abgebaut als in vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften.  KASTEN 1 Darüber
hinaus zeigen sich sowohl in Europa als auch in den USA die zeitlich verzögerten
Effekte der Geldpolitik auf die Investitionen, vor allem die Bauinvestitionen.  ZIF-
FERN 51 F.  
13. Die Schwellen- und Entwicklungsländer entwickelten sich ebenfalls heterogen.
Die chinesische Volkswirtschaft wuchs im 1. und 2. Quartal 2023 um
knapp 2,3 % und 0,5 % gegenüber dem Vorquartal. Im 3. Quartal 2023 stieg
das chinesische BIP um 1,3 % gegenüber dem Vorquartal an. Der Aufschwung
nach der Abkehr von der Null-Covid-Politik fiel damit deutlich geringer aus als zu
Beginn des Jahres erwartet (Konjunkturprognose 2023 Kasten 1). Insbesondere
hatten die pandemiebedingten Einkommenseinbußen einen stärkeren Effekt auf
die Einzelhandelsumsätze als erwartet. Das weist auf eine Zurückhaltung des
privaten Konsums hin. Gemeinsam mit dem fragilen Immobilienmarkt dämpft dies
die Binnenwirtschaft. Zudem ist der Außenhandel seit Jahresbeginn rückläufig.
 KASTEN 1 Viele südostasiatische Schwellenländer, beispielsweise Indonesien,
Thailand und Vietnam, sind zwar ebenfalls von einer schwachen Außenwirtschaft
 ABBILDUNG 3 
1 – Durchschnitte der saisonbereinigten Quartalswerte. Das globale BIP wird angenähert durch die Summe der Länder 
in Tabelle 1 (Insgesamt).  2 – Prognose des Sachverständigenrates.  3 – Abgrenzung wie in Fußnote 9 in Tabelle 1.  
4 – Abgrenzung wie in Fußnote 10 in Tabelle 1.  5 – Umfasst das saisonbereinigte Warenhandelsvolumen in 81 Ländern 
und knapp 99 % des globalen Warenhandels.  6 – Umfasst die Industrieproduktion in 85 Ländern und etwa 97 % der 
globalen Industrieproduktion.
Quellen: CPB, Eurostat, IWF, nationale Statistikämter, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-239-03
Globales Wachstum, Warenhandel und Industrieproduktion
-0,6
-0,4
-0,2
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
Globales BIP-Wachstum1 abgekühlt
Beiträge in Prozentpunkten
Prognosezeitraum2
2021 2022 2023 2024
Fortgeschrittene 
Volkswirtschaften3
Schwellen- und
Entwicklungsländer
Veränderung zum Vorquartal (%)
Veränderung zum Vorquartal (%)
(Durchschnitt 2010 – 2019)
80
85
90
95
100
105
110
115
Welthandel und Weltindustrieproduktion 
zuletzt leicht gestiegen
Index, 2019 = 100
2019 2020 2021 2022 2023
Welthandel5
Globale Industrieproduktion6
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 20 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 21
betroffen, ihre Binnennachfrage wirkt aber als wesentliche Konjunkturstütze. 
Für starke Zuwächse aus Asien sorgte vor allem Indien mit einem 
Wachstum des BIP gegenüber dem Vorquartal in Höhe von 2,1 % und 1,9 % 
in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2023. Die
lateinamerikanischen Volkswirtschaften entwickelten sich hingegen schwach.  
14. Allgemein wirkte der Dienstleistungsbereich in vielen Volkswirtschaften
stützend und kompensierte die Rückgänge der Produktion im Verarbeitenden
Gewerbe. So liegt der Einkaufsmanagerindex für den globalen
Dienstleistungsbereich seit Jahresbeginn oberhalb der Wachstumsschwelle von 50
Indexpunkten, nahm jedoch in den vergangenen Monaten stark ab. Der
Einkaufsmanagerindex im globalen Verarbeitenden Gewerbe stagniert bereits seit der
2. Jahreshälfte 2022 knapp unterhalb der Wachstumsschwelle.  ABBIL-
DUNG 4 LINKS 
15. Aufgrund der sinkenden Inflationsraten in den fortgeschrittenen
Volkswirtschaften erholten sich die Stimmungsindikatoren für das Konsumentenvertrauen
seit ihrem Tiefpunkt in der 2. Jahreshälfte 2022.  ABBILDUNG 4 RECHTS Die
Konsumstimmung bleibt dennoch in allen betrachteten Ländern und Ländergruppen
weiterhin pessimistischer als im langjährigen Durchschnitt. Am aktuellen Rand ging
das Konsumentenvertrauen in Japan, im Euro-Raum und in den OECD-Ländern
sogar wieder leicht zurück, während es in China im Zuge der schwachen
Binnennachfrage nahe dem historischen Tiefstand von Oktober 2022 ist.  KASTEN 1
 ABBILDUNG 4 
1 – Globale Einkaufsmanagerindizes basierend auf einer monatlichen Umfrage unter Einkaufsleiterinnen/Einkaufsleitern 
und Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern.  2 – Standardisierter Vertrauensindikator der OECD.  3 – Für China liegt der 
letzte Wert im April 2023 vor. Die Werte für Mai bis August 2023 wurden mithilfe nationaler Daten fortgeschrieben.
Quellen: Nationales Statistikbüro der Volksrepublik China, OECD, S&amp;P Global, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-376-02
Einkaufsmanagerindizes1 und Konsumentenvertrauen2
20
25
30
35
40
45
50
55
60
Einkaufsmanagerindex im
Dienstleistungsbereich verschlechtert sich
Indexpunkte (50 = Wachstumsschwelle)
2020 2021 2022 2023
Verarbeitendes Gewerbe
Dienstleistungen
besser
schlechter 90
92
94
96
98
100
102
104
106
108
Konsumentenvertrauen hat sich mit
Ausnahme Chinas weltweit erholt
Indexpunkte (100 = langfristiger Durchschnitt)
2019 2020 2021 2022 2023
USA China3 Vereinigtes Königreich
Japan Euro-Raum OECD insgesamt
optimistisch
pessimistisch
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 21 –
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
22 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 TABELLE 1
Bruttoinlandsprodukt und Verbraucherpreise ausgewählter Länder
2022 20233 20243 2022 20233 20243
Europa 27,7 3,2 0,8 1,1 11,4 7,8 4,7 
Euro-Raum 16,0  3,5  0,6  1,1 8,4  5,6  2,9  
Vereinigtes Königreich 3,5  4,3  0,5  0,5  9,1  7,4  3,0  
Russland 2,6  – 1,3 1,6 1,2  13,7  5,4  5,3 
Mittel- und Osteuropa4 1,8  4,6  0,3  2,5  13,5  11,5  5,0  
Türkei 1,0  5,3  4,0  1,9  72,4  52,3  43,4  
Andere Länder5 2,7  2,9  0,7  1,0  5,8  4,1  2,3  
Amerika 36,7 2,3 2,3 1,5 9,3 6,6 4,3 
USA 28,9  1,9  2,4  1,6  8,0  4,1 2,5  
Lateinamerika6 3,1  4,4  1,3  1,4  23,4  32,9  22,5  
Kanada 2,4  3,4  1,1  0,7  6,8  3,9  2,6  
Brasilien 2,2  3,0  3,0  1,5  9,3  4,7  3,9  
Asien 35,7 3,2 4,5 3,8 3,0 2,0 2,5 
China 20,3  3,0  5,4  4,3  2,0  0,5 2,2  
Japan 4,8  1,0  1,8 0,8  2,5  3,2  2,1  
Asiatische Industrieländer7 3,7  2,0  1,2  2,3  4,4  3,3  2,4  
Indien 3,9  6,6  7,0  6,2  6,7  6,1  5,3  
Südostasiatische Schwellenländer8 3,0  5,7  3,8  3,9  4,7  3,4  2,4  
Insgesamt 100 2,9 2,7 2,2 7,7 5,3 3,8 
Fortgeschrittene Volkswirtschaften9 64,0  2,6  1,5  1,4  7,6  4,7  2,6  
Schwellenländer10 36,0  3,5  4,7  3,7  7,8  6,2  5,8  
nachrichtlich:
exportgewichtet11 100 3,6  1,4  1,7  . . . 
nach dem Messkonzept des IWF12 100 3,4  3,1  2,7  . . . 
Welthandel13 3,2  – 1,4 1,5  . . . 
1 – Anteil des BIP des Jahres 2022 in US-Dollar der aufgeführten Länder oder Ländergruppen am BIP aller aufgeführten 
Länder beziehungsweise Ländergruppen, die US-Dollar-gewichtet 88 % und gewichtet nach Kaufkraftparitäten 84 % des 
IWF-Länderkreises entsprechen.  2 – Preisbereinigt. Werte basieren auf saison- und kalenderbereinigten Quartalswerten.  
3 – Prognose des Sachverständigenrates.  4 – Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechien und Ungarn.  5 – Dänemark, 
Norwegen, Schweden und Schweiz.  6 – Argentinien, Chile, Kolumbien und Mexiko.  7 – Hongkong, Republik Korea, 
Singapur und Taiwan.  8 – Indonesien, Malaysia, Philippinen und Thailand.  9 – Asiatische Industrieländer, Euro-Raum, 
Mittel- und Osteuropa, Dänemark, Japan, Kanada, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich und USA.  
10 – Lateinamerika, südostasiatische Schwellenländer, Brasilien, China, Indien, Russland und Türkei.  11 – Summe 
der aufgeführten Länder, gewichtet mit den Anteilen an der deutschen Ausfuhr im Jahr 2022.  12 – Gewichte nach 
Kaufkraftparitäten und hochgerechnet auf den Länderkreis des IWF.  13 – Nach dem Messkonzept des niederländischen 
Centraal Planbureau (CPB).
Quellen: CPB, Eurostat, IWF, nationale Statistikämter, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-028-02
Land/Ländergruppe
Gewicht
in %1
Bruttoinlandsprodukt2 Verbraucherpreise
Veränderung zum Vorjahr in %
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 22 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 23 
Insgesamt bleiben die Konsumaussichten weltweit trübe. Ausgehend von 
den Nominallohnzuwächsen in den Jahren 2023 und 2024 dürften die
zurückgehenden Inflationsraten jedoch zu leichten Reallohnanstiegen führen.
Dementsprechend dürften vonseiten des privaten Konsums leichte Impulse für das
globale Wachstum ausgehen.  ZIFFERN 30 UND 65  
16. Das globale BIP dürfte in den Jahren 2023 und 2024 um 2,7 % bzw. 
2,2 % wachsen. Die Stagnation des Einkaufsmanagerindex für das globale
Verarbeitende Gewerbe legt eine weiterhin schwache Industrieproduktion weltweit 
nahe. Unter anderem dämpft die weltweite Straffung der Geldpolitik die
Investitionstätigkeit. Der Dienstleistungsbereich und die privaten Konsumausgaben 
dürften nur moderat zulegen. Der Welthandel dürfte im Jahr 2023 um 
1,4 % sinken. Darauf deuten sowohl der rückläufige Warenhandel der
vergangenen Monate als auch die schwache Binnenkonjunktur im Euro-Raum und in 
China hin. Für das Jahr 2024 ist mit einem Anstieg des globalen
Warenhandels um 1,5 % zu rechnen.  
Die Prognose des globalen BIP ergibt sich aus den einzelnen BIP-Prognosen für 
50 Länder.  TABELLE 1 Eine Auswertung der Prognosen seit dem Jahr 2015 
zeigt, dass diese nicht systematisch verzerrt waren und die
Prognosefehler ähnlich zu den Prognosefehlern anderer großer Institutionen sind. 
 KASTEN 2 
 KASTEN 1  
Die großen Volkswirtschaften USA und China 
Die Konjunktur in den USA zeigte sich im 1. Halbjahr 2023 weiterhin stark. Wachstumstreiber 
waren die gewerblichen Bauinvestitionen, insbesondere in der US-Halbleiterindustrie (Deutsche 
Bundesbank, 2023a), die im Vergleich zum 2. Halbjahr 2022 um 54,3 % stiegen, sowie die 
privaten Konsumausgaben, die um 1,2 % stiegen. Die Monatsindikatoren am aktuellen Rand 
sind aufwärtsgerichtet. So stiegen die Einzelhandelsumsätze und die Erwerbstätigkeit deutlich 
an. Die Industrieproduktion wuchs im September um 0,3 % im Vormonatsvergleich, war
allerdings durch den seit dem 15. September und bis Ende Oktober 2023 noch laufenden Streik in 
der gewerkschaftlich organisierten Automobilbranche beeinträchtigt. Auch die
Vorausschätzung für das 3. Quartal 2023 zeichnet mit einem Wachstum von 1,2 % gegenüber dem
Vorquartal ein positives Bild am aktuellen Rand (BEA, 2023). Der Anstieg der Arbeitslosigkeit von 3,5 % 
im Juli auf 3,8 % im August 2023 wurde vor allem durch eine höhere Erwerbsquote verursacht, 
die mittelfristig das Produktionspotenzial der US-Volkswirtschaft erhöhen dürfte. Im September 
blieb die Arbeitslosigkeit unverändert.  ABBILDUNG 5 LINKS Die Verbraucherpreisinflation betrug 
im September 3,7 %, nachdem sie bereits von Juli auf August 2023 aufgrund höherer Öl- und 
Benzinpreise von 3,2 % auf 3,7 % gestiegen war. Die Kerninflation lag im September bei 4,1 %, 
während sie noch im August 4,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug. 
Es gibt Anzeichen, dass sich das Wachstum der US-Volkswirtschaft verlangsamt. So hat 
sich das starke Beschäftigungswachstum in den letzten vier Monaten abgeflacht. Seit Juni 
2023 nehmen die Beschäftigtenzahlen durchschnittlich nur noch um 0,1 % zu und bleiben
damit unter dem Durchschnittswachstum der Jahre 2021 und 2022 von 0,3 %. Die Anzahl der 
offenen Stellen ist zuletzt im August gestiegen, seit Jahresbeginn weist sie aber eine
Abwärtstendenz auf. Zudem dürften die gestiegenen Zinsen das Wachstum des privaten Konsums 
dämpfen. Zum einen sind die privaten Überersparnisse, die sich während der Corona-Pandemie 
aufgebaut haben, weitgehend aufgebraucht.  ABBILDUNG 5 RECHTS Zum anderen meldeten 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 23 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
24 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
private Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zuletzt zunehmend finanzielle
Engpässe (Ricketts, 2023). So sind die Ausfälle bei Kreditkartenzahlungen und bei
Verbraucherkrediten rasant gestiegen (Sanchez und Wilkinson, 2023). Darüber hinaus belasten ab Oktober 
2023 wieder fällige Rückzahlungen von Studiendarlehen die Ausgaben vieler privater
Haushalte (U.S. Department of Education, 2023). Der laufende Haushaltsstreit sowie der Streik in 
der Automobilindustrie beeinträchtigen das Wachstum ebenfalls. Die letzten drei aufgeführten 
Hemmnisse für Konsum und Industrieproduktion könnten das Wachstum der US-
Volkswirtschaft im 4. Quartal 2023 um 0,3 Prozentpunkte dämpfen (Walker und Phillips, 2023).
Insgesamt erwartet der Sachverständigenrat für die Jahre 2023 und 2024 ein Wachstum der US-
Volkswirtschaft von 2,4 % bzw. 1,6 %. Die Inflation in den USA dürfte in 2023 und 2024 jeweils 
4,1 % bzw. 2,5 % betragen. 
 ABBILDUNG 5 
Die chinesische Volkswirtschaft expandierte im 1. Quartal 2023 kräftig um 2,3 %
gegenüber dem Vorquartal. Im 2. Quartal 2023 war das BIP-Wachstum mit 0,5 % jedoch deutlich 
schwächer als erwartet. Im 3. Quartal 2023 gewann das Wachstum mit 1,3 % geringfügig an 
Fahrt. Die privaten Konsumausgaben wirkten zwar stützend, aber pandemiebedingte
Einkommenseinbußen sorgten dennoch für Zurückhaltung bei den Verbrauchern. Die
Bruttoanlageinvestitionen, der bisherige Wachstumsmotor der chinesischen Volkswirtschaft, stiegen in den 
ersten neun Monaten des Jahres 2023 um 3,1 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die
Zuwachsrate bleibt somit deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 von 7,3 %. 
Die Bauinvestitionen gingen in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 sogar um 9,1 % im 
Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Darüber hinaus ist der Außenhandel seit Jahresbeginn 
rückläufig.  
1 – Anteil der Erwerbspersonen an der zivilen Bevölkerung im Alter von 16 Jahren und älter.  2 – Anteil der 
Erwerbstätigen an der zivilen Bevölkerung im Alter von 16 Jahren und älter.  3 – Anteil der Arbeitslosen an 
den Erwerbspersonen.  4 – Anteil der offenen Stellen an der Summe aus Beschäftigung und offenen Stellen.  
5 – Saisonbereinigte und nicht-annualisierte Stromgrößen; Bruttoersparnisse der privaten Haushalte.
Quellen: BEA, BLS
© Sachverständigenrat | 23-339-02
Arbeitsmarkt und Ersparnisse der privaten Haushalte in den USA
0
2
4
6
8
10
12
14
16
50
52
54
56
58
60
62
64
66
Robuste Entwicklung am Arbeitsmarkt
% %
2018 19 20 21 22 2023
Erwerbsquote1 Erwerbstätigenquote2
Arbeitslosenquote3
(rechte Skala)
Stellenangebotsquote4 (rechte Skala)
 0
 100
 200
 300
 400
 500
 600
Ersparnisse der privaten Haushalte5
Mrd US-Dollar
2019 20 21 22 2023
Kumulierte Überersparnisse
(2 100 Mrd US-Dollar)
Kumulierter Verbrauch der Ersparnisse
(1 700 Mrd US-Dollar)
Private 
Ersparnisse
Trend vor der 
Corona-Pandemie
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 24 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 25
Die chinesische Regierung stützt seit dem Sommer 2023 die Wirtschaft mit umfangreichen 
fiskal- und geldpolitischen Maßnahmen. So senkte die Zentralbank im Sommer 2023 in
mehreren Runden verschiedene wichtige Zinssätze, darunter den für Immobilienkredite und
Investitionsprojekte relevanten Zinssatz für 5-Jahres-Kredite. Zudem verlängerte die Zentralbank im 
September bald fällig werdende mittelfristige Kredite an das Bankensystem und senkte den 
Mindestreservesatz für Banken, um deren Liquidität zu erhöhen. Hinzu kamen
Stützungsmaßnahmen der Regierung für private und staatliche Baugesellschaften, vor allem über die
Staatsbanken. 
Diese Maßnahmen scheinen Wirkung zu zeigen, da die für September 2023 veröffentlichten 
Zahlen zur Industrieproduktion und zum Einzelhandel im Vergleich zum Vormonat erneut
gestiegen sind. Der Finanzierungsimpuls, der die Veränderung der Kredit-, Aktien- und
Anleihenfinanzierung für die Realwirtschaft im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zeigt (Gern et al., 2022), 
fällt im 3. Quartal 2023 insgesamt leicht positiv aus, nachdem die Finanzierung in Reaktion auf 
die verschiedenen Stützungsmaßnahmen bereits im August angesprungen war.  ABBILDUNG 6 
RECHTS Der Immobiliensektor scheint jedoch auf die Stützungsmaßnahmen nur langsam zu 
reagieren, und die schwachen Verkaufs- und Bauzahlen belasten die Bauwirtschaft weiterhin. 
 ABBILDUNG 6 LINKS Die schlechte Baukonjunktur zeigt sich auch in den rückläufigen
Immobilienpreisen. Insgesamt dämpft die schlechte Baukonjunktur die Binnenkonjunktur weiterhin
deutlich. Die Inflation stagnierte im August nahezu und unterstreicht derzeit zusammen mit einer
sehr hohen Jugendarbeitslosigkeit in Städten von 21 % im Juni 2023 die konjunkturelle
Schwäche Chinas.
 ABBILDUNG 6 
1 – Für neue Wohnbauten akquirierte Fläche gemessen in Quadratmetern.  2 – Wohnungsverkäufe nach
Wohnfläche gemessen in Quadratmetern.  3 – Der Finanzierungsimpuls entspricht der Summe an Kredit-, Aktien- und 
Anleihenfinanzierung im Verhältnis zum BIP abzüglich der Finanzierung im Verhältnis zum BIP vor einem Jahr.  
4 – In Renminbi und Fremdwährung.  5 – Vermittelte Kredite und Bankakzeptanzwechsel (trust loans, entrust 
loans, bankers acceptance bills).  6 – Nettosaldo von Neuemissionen abzüglich Rückzahlungen ausgelaufener 
Unternehmens- und Staatsanleihen und Rückkäufe von Aktien nichtfinanzieller Unternehmen.  7 – Differenz der 
einzelnen Komponenten und der Gesamtfinanzierung.
Quellen: IWF, NBS, PBC, Refinitiv Datastream, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-326-01
Chinesischer Immobiliensektor und Finanzierungsimpuls für die Realwirtschaft
-60
-40
-20
0
20
40
60
80
100
120
Rückgang der Immobilienverkäufe und neuer 
Bauprojekte setzt sich fort
Veränderung zum Vorjahr in %
2017 18 19 20 21 22 2023
Neue Wohnbauten (nach Fläche)1
Wohnungsverkäufe (nach Fläche)2
-15
-10
-5
0
5
10
15
20
Finanzierungsimpuls zuletzt leicht gestiegen3
Beiträge in Prozentpunkten
bzw. Veränderung zum Vorjahr in %
2017 18 19 20 21 22 2023
Bankkredite4 Schattenbankkredite5
Aktien und Anleihen6 Übrige7
Finanzierungsimpuls insgesamt (%)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 25 –
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
26 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Angesichts der vielen binnenwirtschaftlichen Probleme dürften die Geld- und Fiskalpolitik in 
China weiterhin stützend ausgerichtet bleiben. Allerdings bleibt unklar, ob die Maßnahmen 
ausreichen werden, um die Konjunktur über das Jahr 2023 hinaus zu stützen, insbesondere 
angesichts der Probleme im Immobiliensektor. Zum einen dürften die Bauinvestitionen
weiterhin das gesamtwirtschaftliche Wachstum dämpfen. Zum anderen spielt der Bausektor eine 
wichtige Rolle für die Beschäftigung. Darüber hinaus werden 70 % des privaten
Haushaltsvermögens in China in Form von Immobilien gehalten. Ein schwacher Immobilienmarkt belastet 
somit maßgeblich das Konsumentenvertrauen.  ZIFFER 15 Der Sachverständigenrat geht davon 
aus, dass die chinesische Wirtschaft im Jahr 2023 um 5,4 % wachsen und somit das von der 
chinesischen Zentralregierung vorgegebene Wachstumsziel von 5 % auch erreichen dürfte. Im 
Jahr 2024 rechnet der Sachverständigenrat mit einem Wirtschaftswachstum von 4,3 %. Die 
Inflation dürfte in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 0,5 % bzw. 2,2 % betragen. 
2. Rohstoffpreise und Geldpolitik lassen Inflation
sinken
17. In den meisten Volkswirtschaften sinkt die Verbraucherpreisinflation
weiter.  ABBILDUNG 7 LINKS Während die Inflation im Vereinigten Königreich ausgehend 
von einem höheren Niveau weiterhin schnell sinkt, haben sich die Rückgänge im
Euro-Raum und in Japan verlangsamt.  ZIFFER 34 In den USA haben gestiegene
Benzinpreise im Juli und August 2023 sogar zu einem leichten Anstieg der
Inflation geführt. Die Kerninflation erweist sich überall als persistent und dürfte
aufgrund der weiter deutlich steigenden Dienstleistungspreise im
Prognosehorizont über den Inflationszielen der Zentralbanken liegen.  ZIFFER 34 Die
Dienstleistungspreise machen nicht nur einen großen Teil der Kerninflation aus.
Sie sind auch weniger schwankungsanfällig als Warenpreise und hängen stärker
von den Lohnkosten ab, weshalb die Dienstleistungsinflation mit einer zeitlichen
 ABBILDUNG 7 
1 – Die Stundenlöhne sind deflationiert mit dem Verbraucherpreisindex. Beide Reihen sind saisonbereinigt. Für den 
Euro-Raum sind nur Quartalswerte verfügbar. Für China liegen keine Stundenlöhne vor.
Quellen: Nationale Statistikämter, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-373-01
Inflation und Reallöhne
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
10
12
Verbraucherpreise
Veränderung zum Vorjahresmonat in %
2018 19 20 21 22 2023
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
10
12
Reallohnwachstum1
Veränderung zum Vorjahresmonat/-quartal in %
2018 19 20 21 22 2023
Euro-Raum Japan USA Vereinigtes Königreich China
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 26 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 27
Verzögerung in Form eines Zweitrundeneffekts einhergeht und persistenter als 
die Wareninflation ist (Nakamura und Steinsson, 2013; Ferrante et al., 2023).
Bedingt durch die träge Entwicklung der Kerninflation dürfte die Inflation
insgesamt nur langsam zurückgehen.  KASTEN 7 
18. Die hohe Inflation im Jahr 2022 hat vielerorts zu hohen Reallohnverlusten
geführt. Hohe Nominallohnsteigerungen kompensieren zunehmend die
Reallohnverluste der vergangenen Jahre, insbesondere in den Volkswirtschaften, die von
hohen Arbeitskräfteengpässen betroffen sind.  ZIFFERN 34 FF. So ist davon
auszugehen, dass sich die Reallöhne nach vorübergehenden Änderungen der
Beschäftigungsstruktur und des Arbeitsvolumens während der Corona-Pandemie und den
starken inflationsbedingten Rückgängen weiter langsam erholen.  ABBILDUNG 7 
RECHTS Dies dürfte zwar inflationserhöhend wirken. In der Vergangenheit führten
ähnliche Nachholeffekte beim Reallohnwachstum aber zumeist nicht zu einer
Lohn-Preis-Spirale (Alvarez et al., 2022).
Rohstoffpreise entwickeln sich uneinheitlich
19. Nachdem die Preise für Rohöl seit August 2022 zurückgegangen sind, sind sie seit 
Sommer 2023 wieder leicht gestiegen. Der Preis für Rohöl der Nordseesorte
Brent betrug im Oktober 2023 durchschnittlich 89 US-Dollar pro Barrel,
nachdem er im 2. Quartal 2023 noch durchschnittlich bei fast 78 US-Dollar gelegen
hatte.  ABBILDUNG 8 LINKS Der Preisanstieg ging auf eine höhere Nachfrage –
insbesondere aus China – und gefallene Lagerbestände zurück (EIA, 2023; IEA,
2023a). Die Ankündigung der Staaten der OPEC+  GLOSSAR, Saudi-Arabien
und Russland, die freiwillige Produktionsdrosselung in Höhe von 1,0 bzw.
0,3 Mio Barrel pro Tag bis Jahresende 2023 fortzusetzen, dürfte im September
2023 zudem für einen Auftrieb bei den Preisen gesorgt haben (IEA,
2023b, 2023c). Der Produktionsanstieg der Staaten außerhalb der OPEC+ um
knapp 2,7 Mio Barrel pro Tag im 3. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahr dürfte 
den Preisanstieg hingegen gedämpft haben (EIA, 2023). 
Nach den Terrorangriffen der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hat
sich die Unsicherheit über die Entwicklung des Ölpreises erhöht. Am ersten
Handelstag danach stieg der Terminpreis für im Dezember 2023 bzw. Dezember 2024 
fällige Kontrakte um knapp 3,60 bzw. 2,20 US-Dollar. Insgesamt hat sich die
gesamte Terminpreiskurve seit dem 7. Oktober um knapp 5 US-Dollar nach oben
verschoben. Der Preisanstieg kann auf eine höhere Nachfrage zur Sicherung von
Vorräten zurückgehen. Da Israel kein erdölproduzierendes Land ist, dürften die
Auswirkungen auf den Ölpreis begrenzt bleiben, wenn sich der Konflikt
nicht auf erdölproduzierende Länder ausweitet.  ZIFFER 25
20. Nach dem starken Preisanstieg in den Jahren 2021 und 2022, der vor allem
Europa getroffen hat, normalisieren sich die Preise auf den Erdgasmärkten.
 ABBILDUNG 8 LINKS Im Oktober 2023 lag der durchschnittliche Preis für Erdgas in
Europa allerdings bei etwa 47 Euro pro Megawattstunde (MWh), nachdem er im
Durchschnitt des 2. Quartals 2023 noch bei knapp 36 Euro pro MWh lag. In den
USA lag der Referenzpreis für Erdgas bei knapp unter 11 Euro je MWh im Oktober 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 27 –
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
28 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
2023 und damit etwas höher als im 2. Quartal 2023, in dem er im Durchschnitt 
bei knapp 8 Euro je MWh lag.  
Auch für Erdgas erhöht der Terrorangriff auf Israel die Unsicherheit. 
Die europäischen Terminpreise für im Jahr 2023 fällige Kontrakte stiegen am
ersten Handelstag nach dem Angriff um mehr als 10 %. Bei Kontrakten, die erst im 
Jahr 2024 fällig werden, betrug der Anstieg zwischen 5 % und 9 %. Der
Förderstopp beim Tamar-Gasfeld vor der Küste Israels dürfte ein Grund für den
Preisanstieg sein (Elliot, 2023). Im 1. Halbjahr 2023 wurden hier 4,91 Mrd Kubikmeter 
Erdgas gefördert, was etwa 40 % der Gesamtförderung Israels im selben Zeitraum 
entsprach. Die Gasfelder Leviathan (5,44 Mrd Kubikmeter) und Karish (1,97 
Mrd Kubikmeter) sind bisher nicht betroffen. Die Terminpreise sind zuletzt 
weiter gestiegen und liegen im Durchschnitt der letzten zehn Handelstage im
Oktober 2023 bei 51 Euro je MWh für im November 2023 fällige Kontrakte. Die
europäischen Terminpreise für Ende des Jahres 2024 betragen 60 Euro 
 ABBILDUNG 8 
1 – Der European Gas Index (EGIX) basiert auf börslichen Handelsgeschäften mit den jeweils aktuellen
Frontmonatskontrakten der Trading Hub Europe (THE). Ein Frontmonatskontrakt ist definiert als ein zum nächsten Monat fälliger Kontrakt, 
der an den Terminbörsen gehandelt wird.  2 – Durchschnittliche Futures-Preise der letzten 10 Handelstage für den
November 2023 und die folgenden Monate, abgerufen am 27. Oktober 2023.  3 – Die Preise basieren auf der Lieferung am 
Henry Hub in Louisiana. Offizielle Tagesschlusspreise um 14:30 Uhr auf dem Parkett der New York Mercantile Exchange 
(NYMEX) für einen bestimmten Liefermonat.  4 – Preis in US-Dollar/MMBtu (1 million British thermal units) umgerechnet 
in Euro/MWh. Für die Umrechnung der Futures-Preise wird der letzte verfügbare Tageskurs verwendet.  5 – Japan Korea 
Marker (JKM) ist der nordostasiatische Spotpreisindex für LNG, das ab Schiff nach Japan und Korea geliefert wird.  
6 – Ölpreis fortgeschrieben mit einer jährlichen Inflationsrate von 2 %.  7 – Deflationiert den nominalen Preisindex mit 
dem Manufactures Unit Value (MUV) Index der Weltbank.  8 – Enthält Preise für Gerste, Hirse, Mais, Reis und Weizen.  
9 – Enthält Preise für zehn verschiedene pflanzliche Speiseöle.  10 – Enthält Preise für Harnstoff-, Kali- und
Phosphatdünger.  11 – Enthält Preise für Aluminium, Blei, Eisenerz, Kobalt, Kupfer, Molybdän, Nickel, Uran, Zink und Zinn.
Quellen: EEX, EIA, EZB, FAO, ICE, IWF, NYMEX, Refinitiv Datastream, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-230-02
Preise für Energie, Agrarprodukte und Rohstoffe
0
50
100
150
200
250
300
350
Energiepreise in Europa und Asien 
zuletzt leicht gestiegen
Euro/MWh, US-Dollar/Barrel
2019 20 21 22 23 2024
Erdgaspreise (Euro je MWh):
Europa (EGIX THE)1 Futures-Preise2
USA (Henry Hub)3,4 Futures-Preise2,4
Nordostasien (JKM)4,5 Futures-Preise2,4
Ölpreis Brent (US-Dollar je Barrel):
Spotpreis Futures-Preise2
Realer konstanter Preis6
0
50
100
150
200
250
300
Globale Preise für Agrarprodukte und 
Rohstoffe im Abwärtstrend
Preisindex, Ø von 2014 bis 2016 = 100
2005 08 11 14 17 20 2023
Preise für Agrarprodukte
(realer Preisindex7):
Getreide8 Speiseöle9
Rohstoffpreise
(nominaler Preisindex):
Düngemittel10 Metalle11
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 28 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 29 
und liegen damit etwa um 4 Euro höher als der Durchschnitt im März 
2023, aber deutlich unter dem Niveau des Jahres 2022. 
21. Die Weltmarktpreise für andere Rohstoffe wie Metalle sind gegenüber 
März 2023 zurückgegangen.  ABBILDUNG 8 RECHTS Bei Agrarprodukten, wie etwa 
Getreide und Speiseölen, und bei für die Agrarproduktion wichtigen Dünge-
 ABBILDUNG 9 
 
1 – Die betrachteten Leitzinsen sind der Hauptrefinanzierungssatz sowie der EZB-Zinssatz für die Einlagefazilität für den 
Euro-Raum, die Federal Funds Rate für die USA, die Bank Rate für das Vereinigte Königreich, der kurzfristige
Kreditbasiszinssatz für Haushalte und Unternehmen für China, die Repo Rate für Indien sowie die Reference Rate für Polen.  2 –
Erwartungen der Marktteilnehmerinnen/-teilnehmer über die Zentralbankzinsen ermittelt aus den 30-tägigen Federal Funds 
Futures für die USA, den 3-monatigen EURIBOR Futures für den Euro-Raum und den Overnight Index Swap Forwards für 
das Vereinigte Königreich. Durchschnittliche Terminpreise der vergangenen 10 Handelstage, abgerufen am 27. Oktober 
2023.  3 – Für den Euro-Raum werden nur Staatsanleihen mit AAA Bonität berücksichtigt.
Quellen: BoE, CME, EZB, Fed, ICE, National Bank of Poland, Refinitiv Datastream, Reserve Bank of India, The People's Bank of China
© Sachverständigenrat | 23-235-02
Steigende Leitzinsen1 und Renditen auf 10-jährige Staatsanleihen
-1
0
1
2
3
4
5
6
Leitzinsen
Fortgeschrittene Volkswirtschaften
%
2018 19 20 21 22 23 2024
Euro-Raum: Hauptrefinanzierungssatz
Euro-Raum: Einlagefazilität
USA Vereinigtes Königreich
Terminpreise2:
Euro-Raum USA Vereinigtes Königreich
-1
0
1
2
3
4
5
6
Renditen auf 10-jährige Staatsanleihen
Fortgeschrittene Volkswirtschaften
Rendite in %
2018 19 20 21 22 2023
Euro-Raum3 USA Vereinigtes Königreich
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Leitzinsen
Schwellenländer
%
2018 19 20 21 22 23 2024
China Indien Polen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Renditen auf 10-jährige Staatsanleihen
Schwellenländer
Rendite in %
2018 19 20 21 22 2023
China Indien Polen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 29 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
30 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
mitteln hat sich die Normalisierung nach den Preisexplosionen im vergangenen 
Jahr ebenfalls weiter fortgesetzt. Die Getreidepreise stiegen im September 2023 
leicht.  
Geldpolitik bleibt restriktiv 
22. Die Zentralbanken vieler fortgeschrittener Volkswirtschaften und
einiger Schwellenländer haben ihre Leitzinsen im Jahr 2023 weiter
angehoben, um die weiterhin hohen Inflationsraten zu bekämpfen.  ABBILDUNG 9 OBEN 
LINKS UND UNTEN LINKS Seit Jahresbeginn erhöhte die US-amerikanische Zentralbank
die Leitzinsspanne um einen Prozentpunkt auf 5,25 % bis 5,5 %, während die
Bank of England ihren Leitzins um 1,75 Prozentpunkte auf 5,25 % angehoben hat.
Nach den Zinsanhebungen bis ins Frühjahr 2023 haben die Zentralbanken in
Polen und Indien ihre Leitzinsen zuletzt leicht gesenkt bzw. beibehalten. In China
wurde der Zinssatz erneut gesenkt, um der Krise auf dem Immobilienmarkt
entgegenzuwirken. Die geldpolitische Straffung hat sich in den fortgeschrittenen
Volkswirtschaften in unterschiedlichem Maß in steigenden Zinsen für
Staatsanleihen  ABBILDUNG 9 OBEN RECHTS sowie für Kredite niedergeschlagen.  ZIFFER 40 Im
Prognosehorizont dürften die Leitzinsen der fortgeschrittenen Volkswirtschaften
ausgehend vom derzeit hohen Niveau langsam zurückgehen.  KASTEN 5
23. Vor dem Hintergrund einer verlangsamten wirtschaftlichen Expansion sowie
geldpolitischer Straffungsmaßnahmen dürfte die globale
Verbraucherpreisinflation weiter sinken. Im Jahresdurchschnitt dürfte sie mit 5,3 % im Jahr
2023 aber noch deutlich erhöht sein. Im Jahr 2024 ist dann mit einer spürbar
niedrigeren Inflationsrate von 3,8 % zu rechnen. Die Zielwerte der meisten
Zentralbanken dürften daher erst gegen Ende des Jahres 2024 erreicht werden.
 KASTEN 2 
Analyse: Evaluation der BIP-Prognosen des Sachverständigenrates 
Der Sachverständigenrat prognostiziert seit dem Jahr 2012 zweimal jährlich die Konjunktur. 
Neben der Prognose für Deutschland erstellt er dabei Prognosen für das BIP und die Inflation 
von 49 weiteren Volkswirtschaften. Die 50 betrachteten Länder trugen im Jahr 2022 etwa 84 % 
zum globalen BIP (gewichtet nach Kaufkraftparitäten) bei.  TABELLE 1 Eine Evaluation der
Prognosen dient der Qualitätssicherung. Verschiedene Studien haben so bereits die Prognosen der 
Federal Reserve (Fed; Clements et al., 2007), des IWF (Timmermann, 2007; Celasun et al., 
2021), der EZB (Kontogeorgos und Lambrias, 2019) und von Consensus Economics (Dovern et 
al., 2012) untersucht. In der jüngeren Vergangenheit hat der Sachverständigenrat zudem
bereits die Güte seiner Prognosen für das deutsche BIP evaluiert (JG 2019 Kasten 4) und die Güte 
seiner Inflationsprognosen für den Euro-Raum ausgewertet (JG 2021 Kasten 4). 
Prognosen sind mit Unsicherheit behaftet. Bei unerwarteten Schocks wie der Corona-
Pandemie sind Prognosefehler, d. h. Abweichungen der Prognosen von den realisierten
Jahreswerten, nicht vermeidbar. Die Wachstumseinbußen infolge der Corona-Pandemie waren im März 
2020 noch kaum abschätzbar. Im Jahr 2020 fielen mit den vom Sachverständigenrat
getroffenen Annahmen die Prognosen des BIP-Wachstums für 30 Länder jeweils um mindestens 4,0 
Prozentpunkte zu hoch aus. Prognosefehler können zudem länderspezifisch bedingt sein. Der 
größte Prognosefehler liegt für das irische BIP-Wachstum im Jahr 2015 vor, das aufgrund von 
Verschiebungen von Eigentumsrechten weniger multinationaler Unternehmen unerwartet um 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 30 – 
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 31 
mehr als 26 % wuchs. Prognosefehler spiegeln daher nicht notwendigerweise eine falsche
Einschätzung wider, sondern können aufgrund unerwarteter Entwicklungen trotz bestmöglicher 
Einschätzung zum Zeitpunkt der Prognose auftreten. 
Die Auswertung der Prognosen seit dem Jahr 2014 zeigt, dass die Prognosen des
Sachverständigenrates für die BIP-Wachstumsraten der 50 Länder nicht systematisch verzerrt sind. 
 ABBILDUNG 10 LINKS Der Median der 50 Prognosefehler ist über alle Veröffentlichungen hinweg 
nahe null. Die Bandbreite der Prognosefehler fällt im März häufig größer aus als im November. 
Dies hängt mit der Verfügbarkeit der Informationen zusammen: Während im März jeden Jahres 
für die Vervollständigung der Jahresrate noch das Wachstum für alle vier Quartale
prognostiziert werden muss, liegen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresgutachtens im Herbst 
bereits die Wachstumsraten für das 1. Halbjahr vor und die Jahresrate kann mit diesen
zusätzlichen Informationen besser prognostiziert werden. 
 ABBILDUNG 10  
 
Die Prognosefehler des Sachverständigenrates fallen sehr ähnlich wie die Prognosefehler 
anderer Institutionen aus.  ABBILDUNG 10 RECHTS Ein früherer Datenschluss und eine frühere
Veröffentlichung, wie etwa beim Internationalen Währungsfonds (IWF), der seine Herbstprognose 
bereits im Oktober veröffentlicht, kann die leicht optimistischeren Prognosen der anderen
Institutionen teilweise erklären. Gemäß dem mittleren quadratischen Fehler sind die
Prognosefehler des IWF geringer. Die Prognosefehler für die G7-Staaten, die das globale BIP mit einem nach 
Kaufkraftparitäten gewichteten Anteil von fast 30 % im Jahr 2022 beträchtlich beeinflussen, 
liegen bemerkenswert nahe beieinander. 
1 – Prognosefehler sind die Differenz zwischen dem realisierten BIP-Wachstum für das jeweilige Jahr und der
Prognose für dasselbe Jahr, welche entweder im März oder November erstellt wurde. Die Whisker zeigen das 10. bis 
90. Perzentil. Der Punkt repräsentiert den Median. Die 50 Länder umfassen die Länder aus Tabelle 1. Venezuela, 
das in Veröffentlichungen bis März 2016 noch enthalten war, wird nicht berücksichtigt.  2 – Prognosen aus dem 
November bzw. März stammen aus dem Jahresgutachten bzw. der Aktualisierten Konjunkturprognose.  3 – In den 
jeweiligen Gruppen 50 Länder, OECD, Euro-Raum und G7 werden 799, 460, 237 und 98 Prognosefehler
einbezogen.
Quellen: Europäische Kommission, IWF, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-457-01
Prognosefehler für das BIP-Wachstum in 50 Ländern1
-10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
Prognosen des Sachverständigenrates sind 
nicht systematisch verzerrt
Prozentpunkte
2015 16 17 18 19 20 21 2022
Veröffentlichungszeitpunkt2
Prognosen im März Prognosen im November
Beginn der Corona-Pandemie
-2 -1 0 1 2 3 4
Prognosefehler verschiedener Institutionen 
sind ähnlich3
G7
Euro-
Raum
OECD
50
Länder
Prozentpunkte
Sachverständigenrat IWF OECD
Europäische Kommission
Mittlere quadratische Abweichung
5,15
4,09
7,05
5,33
4,97
6,01
8,89
7,53
7,44
0,53
1,72
0,70
2,28
10. bis 90. Perzentil
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 31 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
32 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
3. Chancen und Risiken: China und Geopolitik
24. Die Entwicklung der chinesischen Volkswirtschaft stellt weiterhin das
bedeutendste Abwärtsrisiko für die Weltwirtschaft dar
(Konjunkturprognose 2023 Ziffer 13). Insbesondere der gesamtwirtschaftlich bedeutsame
chinesische Immobiliensektor ist hochverschuldet. Angesichts der schwachen
Binnennachfrage und sinkender Immobilienpreise haben die Immobilienkonzerne und
die kommunalen Infrastrukturgesellschaften mit rückläufigen Umsätzen zu
kämpfen. Daraus folgt, dass es in letzter Zeit schwieriger wurde, die
Zinszahlungen zu bedienen. Darüber hinaus sinken die Zahlungen der
Infrastrukturgesellschaften an die Kommunen, was die Infrastrukturprojekte auf kommunaler
Ebene weiter beeinträchtigen sowie kommunale Ausgaben etwa für öffentliche
Dienstleistungen einschränken kann (Bradsher, 2023). Die Entschuldung kann
langwierig sein und bedarf unter Umständen weiterer Stützungsmaßnahmen der
Zentralregierung. Ein über die Jahre schwacher Bausektor belastet nicht nur die
Wertschöpfung, sondern auch die Beschäftigung. Dies dürfte die zurückhaltende
inländische Konsumnachfrage zusätzlich dämpfen. Eine unerwartet starke
Abschwächung des chinesischen Wachstums dürfte sich auf die wichtigsten
Handelspartner USA und Europa negativ auswirken.
25. Die geopolitischen Risiken haben zuletzt zugenommen. Einerseits stellen 
die geopolitischen Spannungen zwischen den USA und China eine Gefahr für
die Weltwirtschaft dar, was sich bereits in den handelspolitischen Beziehungen
niederschlägt, beispielsweise in Exportrestriktionen für
Hochtechnologieprodukte. Es ist zugleich ein Rückgang des bilateralen Handelsvolumens zwischen
den USA und China zu beobachten. Andererseits haben die Terrorangriffe der
Hamas auf Israel das Konfliktpotenzial im Nahen Osten deutlich gesteigert.
Eine Ausweitung des Konflikts auf andere Staaten könnte die Erdgasförderung
vor Israels Küste weiter reduzieren und Rohöllieferungen aus dem Nahen Osten
beeinträchtigen.  ZIFFER 19 Spekulationsgeschäfte sowie eine Vorratshaltung aus
Vorsichtsmotiven könnten zusätzlichen Preisdruck auf den Rohöl- und
Erdgasmärkten erzeugen.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 32 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 33 
III. EURO-RAUM 
26. Die konjunkturelle Dynamik im Euro-Raum war im 1. Halbjahr 2023 
schwach. Trotz der wirtschaftlichen Verwerfungen infolge der Energiekrise und 
des daraus resultierenden Inflationsschocks ist es zwar nicht zu einem größeren 
Rückgang des BIP gekommen. Dennoch stagnierte die Wertschöpfung in der
Industrie seit dem Jahr 2021 weitgehend, unter anderem infolge der höheren
Energiepreise und anhaltender Materialengpässe. Die in der Pandemie
eingeschränkten Dienstleistungsbereiche wirkten seit dem Jahr 2022 stabilisierend. Im
Verlauf des Jahres 2024 dürfte durch die Erholung der Reallöhne wieder mit
einem etwas stärkeren Wachstum zu rechnen sein.  
1. Geringes Wachstum auch im Euro-Raum  
27. Im Euro-Raum ist das BIP im 2. Quartal 2023 preis-, kalender- und
saisonbereinigt um 0,2 % leicht gestiegen, nachdem es im 4. Quartal 2022 und 
im 1. Quartal 2023 noch stagnierte.  ABBILDUNG 11 LINKS Insbesondere die
gegenläufigen Entwicklungen des Außenbeitrags und der Vorratsveränderungen  GLOSSAR 
im 1. und 2. Quartal 2023 haben das BIP-Wachstum geprägt. Hinter dem
positiven Außenbeitrag stehen volatile Veränderungen der Importe sowie der
Dienstleistungsexporte. Die Warenexporte sind hingegen in beiden Quartalen um 1,0 % 
bzw. 1,4 % gegenüber dem Vorquartal zurückgegangen. Trotz der starken
geldpolitischen Straffung sind die Bruttoanlageinvestitionen im 1. und 2. Quartal 2023 
nicht zurückgegangen und haben im 1. Quartal sogar mit knapp 0,1
Prozentpunkten einen geringfügig positiven Beitrag zum BIP-Wachstum geleistet. Staatliche 
Corona-Maßnahmen sind weitestgehend ausgelaufen, was für einen deutlichen 
Rückgang des Staatskonsums im 1. Quartal 2023 sorgte. Dieser Effekt war in 
Deutschland besonders ausgeprägt. Im 2. Quartal 2023 kam es z. B. in Spanien 
und Frankreich zu einem teilweisen Rückprall des Staatskonsums.  ZIFFER 50  
28. Im Vergleich zum Niveau vor der Pandemie im 4. Quartal 2019 lag das 
BIP im Euro-Raum im 2. Quartal 2023 um 3,1 % höher, gegenüber dem 
4. Quartal 2021 hat es um 2,0 % zugenommen. Das Wachstum war in den
Mitgliedstaaten jedoch recht unterschiedlich.  ABBILDUNG 11 RECHTS Die verschiedenen 
Volkswirtschaften und Wirtschaftsbereiche waren von der Corona-Pandemie und 
der Energiekrise asymmetrisch betroffen.  KASTEN 3 Während Faktoren wie etwa 
die nachwirkenden Effekte der Lockerungen der Corona-Maßnahmen zeitnah 
auslaufen sollten, dürften strukturelle Produktionsveränderungen infolge der
höheren Energiepreise noch länger andauernde Effekte haben (Emter et al., 2023).  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 33 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
34 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 KASTEN 3 
Fokus: Entwicklung des BIP-Wachstums in ausgewählten Volkswirtschaften und
Wirtschaftszweigen seit dem 4. Quartal 2021 
Die wirtschaftliche Entwicklung des Euro-Raums war in den vergangenen vier Jahren
maßgeblich durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise geprägt. Nicht nur waren die
Volkswirtschaften unterschiedlich stark von den Krisen betroffen. Auch die Auswirkungen auf die
Wirtschaftsbereiche und somit auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum der Mitgliedstaaten waren 
sehr unterschiedlich. Im Folgenden liegt der Fokus auf dem Zeitraum seit dem 4. Quartal 2021, 
also dem Quartal vor dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Zudem wird 
die wirtschaftliche Entwicklung in den Wirtschaftsbereichen anhand der preis-, saison- und
kalenderbereinigten Bruttowertschöpfung (BWS) untersucht.  
Die Entwicklung der drei größten Wirtschaftsbereiche in den größten Mitgliedstaaten zeigt, 
 ABBILDUNG 12 OBEN dass das vergleichsweise schwache Wachstum in Deutschland nicht nur
auf die in Teilen recht energieintensive Industrie zurückzuführen ist. Mit wenigen Ausnahmen
ist die Wertschöpfung in Deutschland in fast allen Wirtschaftsbereichen langsamer gewachsen
als im Euro-Raum-Durchschnitt.  ABBILDUNG 12 UNTEN LINKS Teile des Verarbeitenden Gewerbes
in Deutschland waren unter anderem stärker von Material- und Fachkräfteengpässen sowie
von einer schwachen Nachfrage aus China betroffen als in anderen Volkswirtschaften
(Gemeinschaftsdiagnose, 2023). Demgegenüber dürfte eine Verschiebung der Produktion hin zu
höherwertigen Waren den negativen Effekt auf die Wertschöpfung abgefedert haben.
Da die Wirtschaftsbereiche unterschiedlich stark von der Corona-Pandemie und der
Energiekrise betroffen waren, ist die unterschiedliche Entwicklung der Mitgliedstaaten auch durch 
die unterschiedliche Wirtschaftsstruktur zu erklären.  ABBILDUNG 12 UNTEN RECHTS So war das 
Wachstum der gesamtwirtschaftlichen BWS seit dem 4. Quartal 2021 im Zuge der Energiekrise 
 ABBILDUNG 11 
1 – Preis-, saison- und kalenderbereinigt.  2 – EA-Euro-Raum, DE-Deutschland, ES-Spanien, FR-Frankreich, IT-Italien, NL-
Niederlande.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-321-06
BIP-Entwicklung1 im Euro-Raum im 1. Halbjahr 2023 gedämpft
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
Heterogene Wachstumstreiber im Euro-Raum2, 
Außenbeitrag belastet im 2. Quartal 2023
Veränderung zum Vorquartal in %,
Wachstumsbeiträge in Prozentpunkten
Q1 Q2
EA
Q1 Q2
DE
Q1 Q2
ES
Q1 Q2
FR
Q1 Q2
IT
Q1 Q2
NL
Privater 
Konsum
Staatlicher 
Konsum
Bruttoanlageinvestitionen
Vorratsveränderungen
Außenbeitrag
BIP
75
80
85
90
95
100
105
110
Euro-Raum-BIP 3,1 % über Vorkrisenniveau, 
Erholung bleibt jedoch verhalten
2019Q4 = 100
2017 18 19 20 21 22 2023
Euro-Raum Deutschland Spanien
Frankreich Italien Niederlande
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 34 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 35
 ABBILDUNG 12 
1 – Preis-, saison- und kalenderbereinigt. Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der
Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).  2 – DE-Deutschland, FR-Frankreich, IT-Italien, ES-Spanien, NL-Niederlande, 
AT-Österreich, BE-Belgien, FI-Finnland, GR-Griechenland, PT-Portugal.  3 – Zwischen dem 4. Quartal 2021 und dem 
2. Quartal 2023.  4 – Durchschnittlicher Anteil der Wertschöpfung im entsprechenden Wirtschaftsbereich an der 
gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung im Zeitraum zwischen dem 4. Quartal 2021 und dem 2. Quartal 
2023.  5 – Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden; Verarbeitendes Gewerbe; Energieversorgung;
Wasserversorg.; Abwasser- u. Abfallentsorg. u. Beseitigung v. Umweltverschmutzungen.  6 – Handel, Instandhaltung, Verkehr,
Gastgewerbe/Beherbergung u. Gastronomie.  7 – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Erziehung u. Unterricht,
Gesundheits- u. Sozialwesen.  8 – A-Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei; B-E-Industrie (ohne Baugewerbe); F-
Baugewerbe/Bau; G-I-Handel, Verkehr, Gastgewerbe; J-Information u. Kommunikation; K-Finanz- u.
Versicherungsdienstleistungen; L-Grundstücks- u. Wohnungswesen; M-N-Freiberufl., wissenschaftl. u. techn. Dienstl., Sonstige
wirtschaftl. Dienstl.; O-Q-Öff. Verwaltung, Gesundheits- u. Sozialwesen; R-U-Kunst, Unterhaltung u. Erholung; Sonst. 
Dienstl.; Private Haushalte, exterritoriale Organisationen u. Körperschaften.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-461-01
A B-E
F
G-I
J
K
L
M-N
O-Q
R-U
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
0 5 10 15 20 25 30
Veränderung der BWS in den
Wirtschaftsbereichen in Deutschland im Vergleich 
zum Euro-Raum
Differenz der BWS-Veränderungsraten3 zwischen
Deutschland und Euro-Raum in Prozentpunkten
Anteil des Wirtschaftsbereichs in Deutschland 
in %4
DE
FR
IT
ES
NL
BE AT
FI
PT
GR
DE
FR
IT
ES
NL
BE
AT
FI
PT
GR
0
1
2
3
4
5
6
12 14 16 18 20 22 24 26
Zusammenhang zwischen der Größe der 
Wirtschaftsbereiche8 und dem Wachstum der 
gesamtwirtschaftlichen BWS im Euro-Raum
Veränderung der 
gesamtwirtschaftlichen BWS in %3
Anteil des Wirtschaftsbereichs in %4
Industrie (ohne 
Baugewerbe)5
Handel, Verkehr, 
Gastgewerbe6
0
6
12
18
24
30
-5
0
5
10
15
20
DE FR IT ES NL DE FR IT ES NL DE FR IT ES NL DE FR IT ES NL
Gesamt
Industrie (ohne 
Baugewerbe)⁵
Handel, Verkehr, 
Gastgewerbe⁶
Öffentl. Verwaltung, 
Gesundheit u. Soziales⁷
Entwicklung der BWS in der Gesamtwirtschaft und den drei größten Wirtschaftsbereichen
im Euro-Raum
Veränderung der BWS in %3 Anteil des Wirtschaftsbereichs in %4
Veränderung der BWS Durchschnitt Euro-Raum
Anteil des Wirtschaftsbereichs an gesamtwirtschaftlicher BWS (rechte Skala) Durchschnitt Euro-Raum
Bruttowertschöpfung1 (BWS) in fast allen Wirtschaftsbereichen in Deutschland zwischen 
4. Quartal 2021 und 2. Quartal 2023 langsamer gewachsen als im Euro-Raum-Durchschnitt2
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 35 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
36 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
umso geringer, je größer der Anteil der Industrie an der gesamten Wertschöpfung war.
Gleichzeitig sind die Volkswirtschaften umso stärker gewachsen, je größer der Anteil im Bereich
Handel, Verkehr und Gastgewerbe ist. Dies dürfte auf Öffnungseffekte infolge der Lockerung der 
pandemiebedingten Quarantänemaßnahmen zurückgehen, die auch noch im Jahr 2023
nachwirken (Battistini und Gareis, 2023). Zudem dürfte das starke Wachstum in Spanien, wie auch 
in anderen südeuropäischen Volkswirtschaften, teilweise auf die Erholung im Tourismus
zurückzuführen sein (Europäische Kommission, 2023; Fernández Cerezo et al., 2023). Insgesamt 
war das Wachstum der BWS im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe seit dem 4. Quartal 
2019 in den Ländern am stärksten, in denen der Bereich besonders gewichtig ist.
Dementsprechend scheinen Nachholeffekte über die reine Normalisierung des Dienstleistungskonsums 
hinaus gewirkt zu haben (Battistini und Gareis, 2023). 
29. Das verhaltene Wirtschaftswachstum hatte im 1. Halbjahr 2023 nur
geringe Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. So ging die
Erwerbslosenquote im Euro-Raum weiter zurück. Im August 2023 betrug sie 6,4 % und war
somit um 0,3 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat.  ABBILDUNG 13 LINKS
Diese Entwicklung geht mit einer steigenden Beschäftigungsquote einher, die mit
61,3 % im 2. Quartal 2023 einen historischen Höchstwert erreichte. Gleichzeitig
ist die Quote der offenen Stellen  GLOSSAR leicht rückläufig (Eurostat, 2023), bleibt
am aktuellen Rand aber nur geringfügig unter dem Höchstwert aus dem 2.
Quartal 2022. Während die Erwerbslosenquote im gesamten Euro-Raum zurückgeht,
 ABBILDUNG 13 
1 – Abgrenzungen nach dem Messkonzept der International Labour Organization (ILO). Personen im Alter von 15 bis 74 
Jahren.  2 – Saisonbereinigte Werte.  3 – Anteil der Erwerbslosen an den Erwerbspersonen.  4 – Anteil der Erwerbstätigen  
an der Bevölkerung der entsprechenden Altersgruppe (Konzept der Wohnbevölkerung).  5 – Die Abbildung zeigt
Bruttolöhne und -gehälter pro geleisteter Arbeitsstunde. Die Preisbereinigung erfolgt mithilfe des Harmonisierten
Verbraucherpreisindex (HVPI).
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-383-01
Arbeitsmarkt im Euro-Raum weiterhin robust, Bruttoreallöhne stabilisieren sich
44
48
52
56
60
64
0
6
12
18
24
30
Erwerbslosenquote sinkt, Beschäftigungsquote 
steigt trotz verhaltenem BIP-Wachstum1,2
% %
2013 15 17 19 21 2023
Erwerbslosenquote3:
Euro-Raum Deutschland Frankreich
Italien Spanien Niederlande
Beschäftigungsquote4 Euro-Raum 
(rechte Skala)
90
95
100
105
110
115
120
Bruttoreallöhne stabilisieren sich am aktuellen 
Rand2,5
2019Q4 = 100
2017 18 19 20 21 22 2023
Euro-Raum Deutschland Frankreich
Italien Spanien
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 36 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 37
gibt es weiter deutliche Niveauunterschiede. Insbesondere in Spanien lag die
Erwerbslosenquote im August 2023 mit 11,5 % weit über der durchschnittlichen 
Quote im Euro-Raum. Insgesamt ist davon auszugehen, dass aufgrund der
vergleichsweisen hohen Anzahl an offenen Stellen der Arbeitsmarkt im
Prognosezeitraum recht angespannt bleibt. Die Auswirkungen der schwächeren
konjunkturellen Entwicklung auf die Arbeitslosigkeit im Euro-Raum dürften daher gering sein. 
30. Das Wachstum der Nominallöhne im Euro-Raum hat angezogen. Die
Stundenlöhne sind im 2. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,9 %
und im Vergleich zum Vorquartal um 0,8 % gewachsen. Die Tariflöhne sind im
selben Zeitraum gegenüber dem Vorjahresquartal um 4,4 % gestiegen. Da die
Inflationsraten sinken, zeichnet sich nach der seit Ende 2020 andauernden Phase
fallender Reallöhne in den vergangenen Quartalen eine Stabilisierung
ab.  ABBILDUNG 13 RECHTS Teilweise sind erste Nachholeffekte in Form höherer
Nominallohnsteigerungen als Reaktion auf die vergangenen Kaufkraftverluste zu
beobachten, was sich bald in einem weiteren Reallohnanstieg niederschlagen dürfte. 
 ZIFFER 18 
31. Die vorliegenden Konjunkturindikatoren legen ein sehr geringfügiges
Wachstum im 2. Halbjahr 2023 nahe. Zwar waren amtliche Statistiken
zuletzt aufwärtsgerichtet, wie etwa die Industrieproduktion mit einem Wachstum
von 0,6 % im August gegenüber dem Vormonat. Allerdings deuten
umfragebasierte Indikatoren, wie etwa der Einkaufsmanagerindex,  ABBILDUNG 14 LINKS auf
eine weiter zurückgegangene Nachfrage hin, die teilweise noch durch den
Auftragsbestand kompensiert werden konnte (S&amp;P Global, 2023). Die
Nachfrageschwäche hat mittlerweile neben der Industrie auch den Dienstleistungsbereich
erreicht.  ABBILDUNG 14 RECHTS
 ABBILDUNG 14 
Quellen: Eurostat, S&amp;P Global, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-221-01
Echtzeit- und Vorlaufindikatoren signalisieren schwaches Wachstum in der 2. Jahreshälfte 2023
-8
-7
-6
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
Einkaufsmanagerindex deutet auf 
eine rückläufige Wirtschaftsleistung 
im 3. Quartal 2023 hin
Indexpunkte
Veränderung zum 
Vorquartal in %
2012 14 16 18 20 2023
Gesamtindex 
(Produktion)
BIP (rechte Skala)
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
Einkaufsmanagerindex zeigt auch Rückgang 
im Dienstleistungsbereich
Indexpunkte
2012 14 16 18 20 2023
Gesamtindex
(Produktion)
Verarbeitendes 
Gewerbe
Dienstleistungsbereich
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 37 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
38 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
32. Erst im nächsten Jahr ist mit einer wirtschaftlichen Erholung im Euro-
Raum zu rechnen. Zunächst dürften zwar noch die negativen Auswirkungen der
geldpolitischen Straffung auf die Binnennachfrage und die vergleichsweise
schwächere Exportentwicklung überwiegen. Die zu erwartenden
Reallohnerhöhungen infolge steigender Nominallöhne und einer weiter zurückgehenden
Inflation dürften in den kommenden Quartalen aber zunehmend stützend wirken. Im
Zuge der damit einhergehenden Erholung der realen Kaufkraft und des
Konsumentenvertrauens dürfte es dann auch zu positiven Impulsen der privaten
Konsumausgaben kommen.
33. Insgesamt erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2023 im Euro-
Raum ein BIP-Wachstum von 0,6 %,  TABELLE 2 wobei der statistische
Überhang des Vorjahres  GLOSSAR 0,4 % Prozentpunkte dazu beitragen dürfte. Im Jahr
2024 dürfte sich das gesamtwirtschaftliche Wachstum im Euro-Raum etwas
beschleunigen und im Jahresdurchschnitt 1,1 % betragen. Volkswirtschaften
mit einem hohen Wertschöpfungsanteil der Industrie wie Deutschland
oder anderer zinssensitiver Wirtschaftsbereiche wie beispielsweise des
Baugewerbes dürften langsamer wachsen als andere, da sie von den Nachwirkungen der
Energiekrise und den Auswirkungen der geldpolitischen Straffung stärker
betroffen sind.  ZIFFER 28  KASTEN 4 
 TABELLE 2 
2022 20235 20245 2022 20235 20245 2022 20235 20245
Euro-Raum6 100 3,5 0,6 1,1 8,4 5,6 2,9 6,7 6,5 6,5 
darunter:
Deutschland 28,8  1,9  –  0,2 0,7  8,7  6,1  2,6  3,1  3,1 3,1  
Frankreich 19,6 2,5  0,9  1,1  5,9  5,8 2,7 7,3  7,3 7,4  
Italien 14,2  3,9  0,6  0,7  8,7 6,2  2,5 8,1  7,6  7,8  
Spanien 10,0 5,8  2,4  1,7 8,3  3,6  3,7  12,9  11,9  11,3  
Niederlande 7,1 4,4 0,5  0,9  11,6  4,4  3,0  3,5  3,6  3,8  
Belgien 4,1  3,0 1,3  1,0  10,3  2,6  3,4  5,6  5,6  5,6  
Irland 3,8  9,5 –  1,5 3,9 8,1  5,3  3,0 4,5  4,2  4,3  
Österreich 3,3 4,8  –  0,4 0,5  8,6  7,7  3,5  4,8 5,1  5,2  
Finnland 2,0  1,6 0,1 0,5 7,2  4,4 1,3  6,8  7,2  7,5  
Portugal 1,8  6,8 2,3  1,4 8,1  5,6  3,4  6,0  6,4 6,3  
Griechenland 1,5  5,9 2,3 2,2  9,3  4,4  2,8  12,5  11,1 10,4  
nachrichtlich:
Euro-Raum ohne
Deutschland 71,2 4,1 0,9 1,3 8,4 5,3 3,0 8,0 7,7 7,7 
1 – Anteil des BIP des Jahres 2022 am BIP des Euro-Raums.  2 – Preisbereinigt. Werte basieren auf saison- und
kalenderbereinigten Quartalswerten.  3 – Harmonisierter Verbraucherpreisindex.  4 – Nach dem Messkonzept der International 
Labour Organization (ILO). Für den gesamten Euro-Raum und den Euro-Raum ohne Deutschland gewichtet mit der Anzahl 
der Erwerbspersonen des Jahres 2022.  5 – Prognose des Sachverständigenrates.  6 – Gewichteter Durchschnitt der 20 
Mitgliedstaaten des Euro-Raums.  
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-029-02
Bruttoinlandsprodukt, Verbraucherpreise und Erwerbslosenquote im Euro-Raum
Land/Ländergruppe
Gewicht
in %1
Bruttoinlandsprodukt
(kalenderbereinigt)2
Verbraucherpreise (HVPI)3 Erwerbslosenquote4
Veränderung zum Vorjahr in % %
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 38 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 39 
2. Inflation sinkt weiter Richtung Zielwert  
34. Die am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessene Inflation ist 
weiter gesunken und lag im September 2023 bei 4,3 % im Vergleich zum 
Vorjahresmonat. Dabei hat der absolute Rückgang der Energiekomponente, im 
Vergleich zu ihren Höchstwerten aus dem Jahr 2022, die Inflationsentwicklung 
deutlich gedämpft.  ABBILDUNG 15 OBEN LINKS Im 3. Quartal 2023 lagen die
Verbraucherpreise saisonbereinigt um 1,0 % über dem 2. Quartal 2023 (annualisiert um 
4,1 %).  ABBILDUNG 15 OBEN RECHTS Die Inflation bei Lebensmitteln, Alkohol und
Tabak hat sich ebenfalls verlangsamt. Der entsprechende Index stieg im 3. Quartal 
2023 um knapp 1,2 % im Vergleich zum Vorquartal. Die weniger
schwankungsanfällige Kerninflation (HVPI-Inflation ohne Energie, Lebensmittel, Alkohol und 
Tabak) erweist sich als persistent. Sie erreichte im Vergleich zum
Vorjahresmonat im März 2023 ein neues historisches Hoch von 5,7 % und sank seitdem 
auf 4,5 % im September 2023. Dabei ging die Inflationsrate der
nichtenergetischen Industriegüter vergleichsweise stark zurück. Die Inflation der
Dienstleistungspreise hat sich im Laufe des Jahres 2023 jedoch weiter beschleunigt. Im
Vergleich zum Vorquartal lag die Preissteigerungsrate der Dienstleistungen im 
3. Quartal 2023 bei 1,0 % und leistete somit auf Quartalsbasis den größten Beitrag 
zur Inflationsrate.  ABBILDUNG 15 OBEN RECHTS  Insgesamt zeigen verschiedene Maße 
für den zugrundeliegenden Inflationsdruck (JG 2022 Kasten 7) zurückgehende, 
aber immer noch erhöhte Werte an.  ABBILDUNG 15 UNTEN LINKS 
35. Die Überwälzung der seit Mitte des Jahres 2021 gestiegenen
Produktionskosten auf die Verbraucherpreise scheint noch nicht vollständig
abgeschlossen zu sein. So sind zwar die Einfuhrpreise für industrielle
Vorleistungsgüter und Konsumgüter mittlerweile rückläufig und der Anstieg der
Erzeugerpreise auf den nachgelagerten Produktionsstufen verlangsamt sich oder ist
rückläufig.  ABBILDUNG 15 UNTEN RECHTS Auf den konsumnahen Produktionsstufen stiegen 
die Erzeugerpreise im 3. Quartal 2023 jedoch noch mit einer Rate von 0,6 % zum 
Vorquartal (annualisiert 2,4 %).  
36. Die Inflationsentwicklung war seit dem 2. Halbjahr 2021 in den
Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.  ABBILDUNG 16 OBEN LINKS Die Energiepreise
haben zwar in allen Volkswirtschaften zu steigenden Verbraucherpreisen geführt, 
der Zeitpunkt und das Ausmaß des Preisanstiegs waren jedoch verschieden
(Gemeinschaftsdiagnose, 2023). Hierfür waren insbesondere Unterschiede in der
Betroffenheit durch die Energiekrise (JG 2022 Ziffer 26), bei der Geschwindigkeit 
der Überwälzung auf die Endkundinnen und -kunden sowie bei den staatlichen 
Maßnahmen zum Umgang mit den gestiegenen Energiepreisen, verantwortlich. 
In vielen Volkswirtschaften waren die unkonventionellen fiskalischen
Maßnahmen wenig zielgerichtet, haben teils direkt in die Energiepreise eingegriffen und 
diese gedeckelt (Arregui et al., 2022; Checherita-Westphal und Dorrucci, 2023). 
 ABBILDUNG 16 OBEN RECHTS Trotz des Risikos, die Energienachfrage zu steigern,
haben die unkonventionellen fiskalischen Maßnahmen, wie beispielsweise die
Begrenzung von Preiserhöhungen sowie Steuersenkungen für Energieträger,
geholfen, die Inflation im Euro-Raum nachhaltig zu stabilisieren (Dao et al., 2023). 
Hierzu hat zudem die konjunkturelle Abkühlung im Euro-Raum beigetragen.  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 39 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
40 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 ABBILDUNG 15 
1 – Harmonisierter Verbraucherpreisindex.  2 – Gesamtindex ohne Energie, Lebensmittel, Alkohol und Tabak.  3 –
Lebensmittel einschließlich Alkohol und Tabak.  4 – Außer Energie: saison- und kalenderbereinigte Werte und bis Ende des
Jahres 2022 ohne Kroatien.  5 – Bei der Berechnung des getrimmten Mittelwerts werden zu jedem Zeitpunkt jeweils 15 % 
der Komponenten (gemessen an ihrer Gewichtung im Gesamtindex) mit den geringsten bzw. höchsten Preissteigerungen 
nicht berücksichtigt.  6 – Das Supercore-Maß für die Kernrate entspricht dem Teil der Preissteigerungen der jeweiligen 
Komponenten des HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel, die im Rahmen einer Regression durch die Produktionslücke 
erklärt werden können. Details zur Berechnung bei Ehrmann et al. (2018).  7 – Gleitende 3-Monatsdurchschnitte. Die 
persistente und gemeinsame Komponente der Inflation (Persistent and Common Component of Inflation, PCCI) ist ein 
modellbasiertes Maß für die Kernrate des HVPI im Euro-Raum, das auf einem dynamischen Faktormodell für die einzelnen 
Komponenten des Gesamt-HVPI bzw. des Gesamt-HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel in zwölf Mitgliedstaaten des 
Euro-Raums beruht. Details zur Berechnung bei Bańbura und Bobeica (2020).  8 – Gemäß der Statistischen Systematik 
der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2). Bei 2023Q3 sind nur Werte von Juli, August 
enthalten.  9 – Ohne Nahrungsmittel und Tabak.  10 – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Verarbeitendes 
Gewerbe/Herstellung von Waren ohne die industriellen Hauptgruppen der Energieerzeugung.
Quellen: Eurostat, EZB, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-454-03
HVPI-Inflation1 im Euro-Raum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zurückgegangen, 
Dienstleistungspreise haben an Bedeutung für den Gesamtindex gewonnen
-2
0
2
4
6
8
10
12
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sinkt nur 
der Beitrag der Dienstleistungen zum HVPI nicht
Veränderung zum Vorjahresquartal in %
bzw. Beiträge in Prozentpunkten
2019 2020 2021 2022 2023
-1
0
1
2
3
4
Im Vergleich zum Vorquartal treiben vor allem 
die wieder anziehenden Energiepreise den HVPI4
Veränderung zum Vorquartal in %
bzw. Beiträge in Prozentpunkten
2019 2020 2021 2022 2023
-2
0
2
4
6
8
10
12
Verschiedene Maße zeigen zurückgehenden, 
aber immer noch erhöhten Inflationsdruck an
Veränderung zum Vorjahresmonat in %
2019 2020 2021 2022 2023
Gesamt-HVPI HVPI Kerninflation2
HVPI Getrimmter 
Mittelwert 30 %5
HVPI 
Supercore6
HVPI PCCI 
(Gesamtindex)7
HVPI PCCI 
(Kerninflation)2,7
-4
-2
0
2
4
6
8
Preise auf vorgelagerten Produktionsstufen 
teilweise rückläufig
Veränderung zum Vorquartal in %
2019 2020 2021 2022 2023
Einfuhrpreisindex (Nicht-Euro-Raum)8:
Industrielle
Vorleistungsgüter
Konsumgüter9
Erzeugerpreisindex (Inlandsmarkt)8:
Industrie ohne Energie10 Konsumgüter9
HVPI4: Nichtenergetische Industriegüter
Gesamt-HVPI Kerninflation2
Beiträge: Nichtenergetische Industriegüter Dienstleistungen Nahrungsmittel3 Energie
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 40 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 41 
Zurzeit ist die Inflation aufgrund des Basiseffekts unter anderem in
denjenigen Mitgliedstaaten vergleichsweise niedrig, die im Jahr 2022 den
größten Preisanstieg verzeichnet haben.  ABBILDUNG 16 UNTEN LINKS Zudem
erscheint die HVPI-Inflation ohne Energie nur noch begrenzt durch die
Energiepreisinflation getrieben zu sein,  ABBILDUNG 16 UNTEN RECHTS sodass im Prognose-
 ABBILDUNG 16 
 
1 – AT-Österreich, BE-Belgien, DE-Deutschland, EA-Euro-Raum, ES-Spanien, FI-Finnland, FR-Frankreich, GR-Griechenland, 
IE-Irland, IT-Italien, LU-Luxemburg, NL-Niederlande, PT-Portugal.  2 – Schätzungen aus der Studie von Arregui et al. (2022). 
Beispiele für die Maßnahmen sind: der Kinderbonus und der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien 
(gezielt/nichtverzerrend), die Gaspreisbremse (ungezielt/nichtverzerrend) und der Tankrabatt (ungezielt/verzerrend) in 
Deutschland sowie der Energie-Sozialtrarif (gezielt/verzerrend) in Belgien.  3 – Für EA und ES: März, für FR: Juni, für DE 
und NL: September, für BE und IT: Oktober.
Quellen: Arregui et al. (2022), Eurostat, IWF, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-366-06
EA
BE
DE
IE
GR
ES
FR
IT
LU
NL
AT
PT
FI
-1
0
1
2
3
4
5
6
7
6 8 10 12 14 16 18
HVPI-Inflation am aktuellen Rand und 
Höchstwerte im Jahr 2022 negativ korreliert
Inflation im September 2023
(Veränderung zum Vorjahr in %)
Höchstwert der Inflation im Jahr 2022
(Veränderung zum Vorjahr in %)
0
2
4
6
8
10
12
0
20
40
60
80
100
120
Steigende Lohnstückkosten gewinnen an 
Bedeutung für Inflationsentwicklung
Veränderung
zum Vorjahr in %
Veränderung
zum Vorjahr in %
NL IT BE ES EA DE FR
HVPI-Energiekomponente im Jahr 2022
(Monat mit höchster Inflationsrate)3
HVPI ohne Energiekomponente im 
September 2023 (rechte Skala)
Nominale Lohnstückkosten pro
Arbeitnehmer in 2023Q2  (rechte Skala)
-3
0
3
6
9
12
15
18
Heterogene Entwicklung der 
HVPI-Inflation
Veränderung zum Vorjahr in %
2019 2020 2021 2022 2023
BE DE FR IT NL ES
0
1
2
3
4
5
Unkonventionelle fiskalische Maßnahmen in 
den Jahren 2022 und 2023 zumeist ungezielt2
Fiskalische Kosten in % des BIP
FR IT NL DE BE ES
Gezielt/
nichtverzerrend
Ungezielt/
nichtverzerrend
Gezielt/verzerrend Ungezielt/verzerrend
Heterogene Entwickung der Inflation in ausgewählten Mitgliedstaaten des Euro-Raums1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 41 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
42 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
horizont die Inflationsentwicklung verstärkt von der Lohn- bzw.
Lohnstückkostenentwicklung getrieben sein dürfte. 
37. Mit dem Rückgang der Inflation haben sich die Inflationserwartungen im
Durchschnitt weitestgehend stabilisiert. Zum Teil liegen finanzmarktbasierte
Maße für die Inflationserwartungen jedoch weiterhin über dem Inflationsziel
von 2 %.  ABBILDUNG 17 LINKS Im Survey of Professional Forecasters (SPF), einer
Umfrage der EZB unter Berufsprognostikerinnen und -prognostikern zu ihren
makroökonomischen Erwartungen, ist der Mittelwert der Inflationserwartungen
in fünf Jahren gegenüber dem Höchstwert aus dem Jahr 2022 auf zuletzt 2,1 %
zurückgegangen (EZB, 2023a). Die Verteilung der Punktschätzungen fokussiert
sich auf das Inflationsziel von 2 %.  ABBILDUNG 17 RECHTS Die Erwartungen sind
jedoch asymmetrisch verteilt mit einem höheren Gewicht für Werte oberhalb von
2 %. Für die nächsten Jahre werden also eher Aufwärts- als Abwärtsrisiken
gesehen. Ferner ist die aggregierte Unsicherheit für den langfristigen
Inflationsausblick zuletzt zwar leicht gesunken, bleibt aber weiterhin auf hohem Niveau (EZB,
2023a).
38. Der EZB-Rat hat die Geldpolitik angesichts der stark erhöhten Inflationsraten
und der Erwartung, dass die Inflation zu lange zu hoch bleibt, weiter gestrafft. Die
 ABBILDUNG 17 
1 – Marktbasierte langfristige Inflationserwartungen beginnend in einem Jahr für ein Jahr. Abgeleitet aus dem festen 
Zahlungsstrom von Inflationsswaps, der gegen die jährlichen realisierten Inflationsraten des nächsten Jahres bzw. der 
nächsten zwei Jahre getauscht wird.  2 – Marktbasierte langfristige Inflationserwartungen beginnend in fünf Jahren für 
fünf Jahre. Abgeleitet aus dem festen Zahlungsstrom von Inflationsswaps, der gegen die jährlichen realisierten
Inflationsraten der nächsten fünf bzw. zehn Jahre getauscht wird.  3 – SPF (Survey of Professional Forecasters), Erwartungen zur 
Jahresinflationsrate in 24 Monaten.  4 – SPF (Survey of Professional Forecasters), Erwartungen zur Jahresinflationsrate 
in fünf Jahren. Die befragten Personen werden aufgefordert, Punktschätzungen über die erwartete Jahresinflationsrate 
in fünf Jahren abzugeben. Diese Abbildung zeigt die Verteilung der angegebenen Punktschätzungen.
Quellen: EZB, Refinitiv Datastream, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-455-03
≤1,3 ≥2,5
Inflationserwartungen sind gegenüber dem vergangenen Jahr zurückgegegangen
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
Markt- und umfragebasierte
Inflationserwartungen in 1 bis 10 Jahren
Veränderung zum Vorjahreszeitraum in %
2013 15 16 17 18 19 20 21 2023
Erwartete einjährige
Termininflationsraten beginnend in einem Jahr1
Erwartete fünfjährige
Termininflationsraten beginnend in fünf Jahren2
Inflationserwartungen (SPF) in 24 Monaten3
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Verteilung der fünfjährigen 
Inflationserwartungen im SPF4
Anteil der Antworten in %
1,5 1,7 1,9 2,1 2,3
Inflationserwartungen in fünf Jahren
(Veränderung des HVPI zum Vorjahr in %)
2021Q4 2022Q4 2023Q4
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 42 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 43
Leitzinsen wurden seit Juli 2022 zehnmal in Folge in kleiner
werdenden Schritten um insgesamt 4,5 Prozentpunkte angehoben. In der 
jüngsten Sitzung im Oktober 2023 wurde erstmals eine Pause eingelegt, da der 
EZB-Rat der Auffassung war, dass sich die Leitzinsen auf einem Niveau befinden, 
das – wenn es lange genug aufrechterhalten wird – einen erheblichen Beitrag zu 
einer zeitnahen Rückkehr der Inflation zum mittelfristigen Ziel von 2 % leisten 
wird. Die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die
Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität betragen seit dem 20. September 2023 
4,50 %, 4,75 % bzw. 4,00 %.  ABBILDUNG 9 OBEN LINKS Infolge der restriktiven
Geldpolitik sind die Realzinsen, also die Nominalzinsen abzüglich der erwarteten
Inflation, stark angestiegen und das Geldmengenwachstum (M3)  GLOSSAR war zum 
ersten Mal seit Mitte des Jahres 2010 im negativen Bereich.  KASTEN 4  
39. Die Wertpapierbestände der EZB, die im Rahmen des Pandemie-
Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme, PEPP) und des
Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme,
APP) erworben wurden, sanken seit März 2023 um rund 153 Mrd Euro auf knapp
4 777 Mrd Euro. Da Tilgungsbeträge fällig werdender Wertpapiere aus dem APP-
Portfolio nicht wieder angelegt werden, dürften die APP-Bestände laut EZB bis
September 2024 voraussichtlich um weitere knapp 333 Mrd Euro sinken.
Tilgungsbeträge aus den PEPP-Beständen werden hingegen bis mindestens Ende
des Jahres 2024 flexibel über die Zeit, Anlageklassen und Mitgliedstaaten hinweg
wieder angelegt (EZB, 2022, 2023b). Die konsolidierte Bilanz des
Eurosystems ist insgesamt auch vor dem Hintergrund des massiven Rückgangs der
gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG) seit Anfang des Jahres
2023 um knapp 918 Mrd Euro auf 7 038 Mrd Euro gefallen.
 KASTEN 4 
Analyse: Wie restriktiv ist die geldpolitische Ausrichtung im Euro-Raum? 
Im Zuge der anhaltenden Normalisierung der Geldpolitik hat die EZB die stärkste
Leitzinserhöhung seit ihrem Bestehen durchgeführt. Dies hat die kurzfristigen Realzinsen – gemessen an 
der Differenz zwischen kurzfristigen Geldmarktzinssätzen und kurzfristigen
Inflationserwartungen von Marktteilnehmerinnen und -teilnehmern – deutlich ansteigen lassen.  ABBILDUNG 18 
LINKS Inwieweit dies restriktiv auf die Wirtschaft wirkt, kann unter anderem anhand des
Vergleichs mit dem geschätzten neutralen Zins  GLOSSAR bewertet werden. Werden Benchmark-
Zinssätze für Staatsanleihen und Inflationserwartungen über entsprechende Zeithorizonte als 
Maßstab herangezogen, dann liegen die Realzinsen mit einem Zeithorizont von mindestens 
einem Jahr mittlerweile deutlich über dem geschätzten neutralen Zins, r*.  ABBILDUNG 18 RECHTS 
Vergleicht man die Zinsstrukturkurve der Realzinsen vor der Finanzkrise im 3. Quartal 
2008 – zum Hochpunkt der damaligen geldpolitischen Straffung, als die Inflation sowie die
Realzinsen Höchstwerte erreichten – mit derjenigen am aktuellen Rand, dann liegen die
mittelbis langfristigen Realzinsen heute stärker über dem neutralen Zins als damals.  ABBILDUNG 18 
RECHTS
Einfache Zentralbankreaktionsfunktionen (Zinsregeln) wie beispielsweise die Taylor-Regel 
können weitere Anhaltspunkte für die geldpolitische Ausrichtung liefern (JG 2022
Ziffern 135 ff.). Im Zuge der geldpolitischen Straffung ist der Leitzins dem mittels der Taylor-Regel 
berechneten Zinssatz deutlich näher gekommen. Allerdings lag der Leitzins in der jüngsten
Vergangenheit deutlich unterhalb des Taylor-Zinses.  ABBILDUNG 19 LINKS Unter der Annahme, dass 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 43 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
44 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
die prognostizierten Entwicklungen von Inflation und Wirtschaftsleistung eintreten und dass der 
Leitzins für einige Zeit auf dem aktuellen Niveau verharrt, deuten die Zinsregeln eine
geldpolitische Straffung an, die hinreichend restriktiv ist, damit die Inflation zu ihrem Zielwert
zurückkehrt. 
Die historisch starke Anhebung der Leitzinssätze hatte einen deutlichen Rückgang des 
Geldmengenwachstums  GLOSSAR zur Folge. Die Wachstumsrate des breitesten Aggregats M3 
sank im Vergleich zum Vorjahresmonat von seinem Höchstwert von rund 12,6 % im Januar 
2021 auf –1,2 % im September 2023.  ABBILDUNG 19 RECHTS Dies ging mit einem starken
Rückgang des Kreditwachstums sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor einher, wobei 
Letzterer durch die Verringerung der APP-Wertpapierbestände  ZIFFER 39 bedingt sein dürfte. 
Der starke Rückgang des Geldmengenwachstums deutet ebenfalls auf eine restriktive
Ausrichtung der Geldpolitik hin.  ABBILDUNG 19 
 ABBILDUNG 18 
Um die Auswirkungen der geldpolitischen Straffung und die damit verbundene Unsicherheit 
zu evaluieren, wurde in einer Studie der EZB (Darracq-Paries et al., 2023) zuerst die Wirkung 
der Geldpolitik auf die Zinsstrukturkurve geschätzt und diese anschließend mithilfe von
mehreren Modellen in makroökonomische Effekte übersetzt. Die restriktive geldpolitische
Ausrichtung dürfte den Modellberechnungen der EZB zufolge bis über den Prognosehorizont hinaus 
deutlich dämpfende Effekte auf das BIP sowie auf die Inflation haben. Während die Wirkung 
der bis März 2023 beschlossenen Zinserhöhungen auf das BIP der Studie zufolge ihren
Hochpunkt im Jahr 2023 haben dürfte, liegt dieser bei der Inflation voraussichtlich erst im nächsten 
Jahr. 
Die restriktive Geldpolitik dürfte sich auch unterschiedlich stark auf die einzelnen
Mitgliedstaaten auswirken, unter anderem aufgrund der heterogenen Wirtschaftsstruktur.  KASTEN 3 So 
finden Mandler et al. (2022) im Rahmen eines empirischen Mehrländer-Modells, dass das reale 
1 – Differenz zwischen dem nominalen Euriborzinssatz bzw. dem Benchmark-Zinssatz auf Staatsanleihen der 
Mitgliedstaaten im Euro-Raum und den Inflationserwartungen aus dem Survey of Professional Forecasters mit 
der gleichen Laufzeit.  2 – Schätzungen für den neutralen Zins r* im Euro-Raum werden von der Federal Reserve 
Bank of New York auf Basis des Holston-Laubach-Williams-Modells regelmäßig aktualisiert (Holston et al., 2017). 
Aufgrund der hohen Volatilität von r* wurde für 2008Q3 der Durchschnittswert von 2007Q4 bis 2008Q3 und für 
2023Q2 der Durchschnittswert von 2022Q3 bis 2023Q2 verwendet.
Quellen: EZB, Fed, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-318-02
Entwicklung der Realzinsen1 im Euro-Raum
-8
-6
-4
-2
0
2
4
Historischer Vergleich zwischen kurzfristigen 
Realzinsen und Schätzungen für den neutralen 
Zins r*
%
1999 03 05 07 09 11 13 15 17 19 2023
3 Monate 1 Jahr r*2
-2
-1
0
1
2
3
3
Monate
1
Jahr
2
Jahre
5
Jahre
r*²
Vergleich der Realzinsen am Hochpunkt vor der 
Finanzkrise und aktuell
Realzinsen in %
2008Q3 2023Q3
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 44 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 45 
BIP in Deutschland nach einer Zinserhöhung stärker zurückgeht und das Preisniveau weniger 
stark reagiert als in den anderen großen Volkswirtschaften des Euro-Raums. Dies dürfte
einerseits an dem höheren Anteil der Wirtschaftszweige mit einer zinsreagibleren Nachfrage, wie 
etwa das Verarbeitende Gewerbe, und andererseits an den geringeren Rigiditäten bei
befristeten Arbeitsverträgen liegen. 
 ABBILDUNG 19  
 
40. Die starke geldpolitische Straffung im Euro-Raum seit Juli 2022 hat die
Finanzierungskosten der Banken erhöht. Auf der Einlagenseite stiegen
insbesondere die Zinssätze auf Termineinlagen, während jene auf täglich fällige
Einlagen bislang auch im Vergleich zu früheren Straffungsphasen nur sehr wenig
gestiegen sind.  ABBILDUNG 20 Letzteres wirkt sich stabilisierend auf die Zinsmargen 
aus.  PLUSTEXT 1 Banken, deren Finanzierungs- bzw. Opportunitätskosten
aufgrund der geldpolitischen Straffung gestiegen sind, hoben die Zinsen auf neue 
Unternehmens- und Konsumentenkredite sowie auf
Wohnungsbaukredite für private Haushalte an. Relativ zum Ausgangswert war dieser Anstieg 
bei Unternehmenskrediten am höchsten, gefolgt von den Wohnungsbaukrediten. 
Parallel zum Zinsanstieg nahm das Wachstum der Unternehmenskredite
zwischen Juli 2022 und August 2023 von 6,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat auf 
0,1 % und jene der Kredite an private Haushalte von 4,5 % auf 0,4 % ab.  
1 – Gleichung: i = 2 + π + 0,5(π – π*) + 0,5y. i ist der von der Taylor-Regel implizierte Zins für den Geldmarkt; er ist 
abhängig vom realen Zinssatz im langfristigen Gleichgewicht (geschätzt 2 %), von der laufenden Inflationsrate in 
Abweichung vom Ziel der Notenbank, (π – π*), und von der Produktionslücke, y. y = 100(Y–Y*)/Y*, wobei Y das 
reale BIP und Y* das Produktionspotenzial ist.  2 – Bezieht sich auf den Euro-Raum mit 20 Mitgliedstaaten. Die 
Berechnung basiert auf allen Kombinationen von drei Inflationsmaßen (HVPI, Kern-HVPI und BIP-Deflator), drei 
Produktionslücken (AMECO, IWF und OECD) und zwei verschiedenen Gleichgewichtszinsen (2 % konstant und 
variabler r* nach Holston et al. (2017). Aufgrund erhöhter Volatilität von r* wurde für die Berechnung der
Prognosewerte der Durchschnitt aus den Werten von 2022Q3 bis 2023Q2 verwendet). Der Kern-HVPI wurde für den 
Zeitraum zwischen den Jahren 1999 und 2001 durch den HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel (zeitvariierende 
Länderzusammensetzung) approximiert.  3 – Basierend auf Prognosen von AMECO, EZB, IWF und OECD.  4 –
Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte.
Quellen: EZB, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-320-02
Steigende Leitzinsen und schrumpfende Geldmenge
-10
-5
0
5
10
15
20
Zinssatz gemäß Taylor-Regel1 unter
Berücksichtigung zusätzlicher Faktorvariation2
% Prognosezeitraum3
1999 02 05 08 11 14 17 20 2024
Taylor-Zins 
(Mittelwert)
Bandbreite der 
Taylor-Zinsen
Leitzins4
-6
-3
0
3
6
9
12
15
Ausgewählte Wachstumsbeiträge zur 
Geldmenge M3
Wachstumsbeiträge in Prozentpunkten
2010 12 14 16 18 20 2023
Kredite an den
privaten Sektor
Kredite an die
öffentlichen Haushalte
Geldmenge M3 (Veränderung zum Vorjahr in %)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 45 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich 
46 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
 
 PLUSTEXT 1  
Zinsänderungsrisiken der Banken 
Kurzfristig wirkt sich eine Zinssteigerung aufgrund der unterschiedlichen
Fristigkeiten von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Banken üblicherweise 
negativ auf deren Zinsmargen aus, d. h., auf die Differenz zwischen Zinserträgen 
und -kosten. Die Zinskosten für überwiegend kurzfristige Verbindlichkeiten wie
Einlagen steigen unmittelbar an, während die Zinserträge der oft langfristigen
Vermögenswerte, wie Kredite, nur langsam im Umfang des Neugeschäfts zunehmen. 
Gegenwärtig stellt sich die Entwicklung jedoch anders dar. In Deutschland hatte die 
Zinsmarge (bezogen auf den gesamten Kreditbestand) ab Mitte des Jahres 2022 
zunächst sogar leicht zugenommen und stagnierte seit Anfang des Jahres 
(Deutsche Bundesbank, 2023b). Denn bisher wurden die Zinsen auf täglich fällige 
Einlagen nur sehr wenig heraufgesetzt.  ABBILDUNG 20 Der schwache Anstieg der 
Einlagenzinsen wird in der Literatur vor allem mit unvollständigem Wettbewerb im 
Bankenmarkt erklärt (De Graeve et al., 2007; Drechsler et al., 2017; JG 2019 
Ziffern 381 f.). Mit Auslaufen der Zinsbindungsfristen für die von Banken
gehaltenen langfristigen Vermögenswerte dürfte sich der positive Effekt höherer 
Kreditzinsen deutlich verstärken, sodass die Zinsmargen der Banken langfristig 
deutlich steigen werden. Dies wirkt Verlusten entgegen, die Banken mit ihren
langfristigen Vermögenswerten infolge der höheren Zinsen erleiden können, und trägt 
so positiv zur Finanzstabilität bei. 
41. Mit dem Abklingen des Energiepreisschocks infolge des russischen Angriffskriegs 
und der Normalisierung der Lieferketten sind die Binnennachfrage und
insbesondere das Nominallohnwachstum zum treibenden Faktor für die 
 ABBILDUNG 20 
 
1 – Kredite und Einlagen von Kreditinstituten und sonstigen Finanzinstituten (ohne Geldmarktfonds und Zentralbanken) 
für das Neugeschäft.  2 – Über alle Laufzeiten.  3 – Beschreibt die in der Transmission vorgelagerten Indikatoren, die 
direkt an den Finanzierungsbedingungen am Geld- und Kapitalmarkt ansetzen.  4 – Erfasst nachgelagerte Indikatoren, 
die vor allem die Finanzierungskonditionen im Kreditgeschäft der Banken wiedergeben.
Quellen: Deutsche Bundesbank, EZB, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-459-01
Finanzierungsbedingungen verschärft
Geldpolitische Straffung und Finanzierungsbedingungen im Euro-Raum
-8 -6 -4 -2 0 2 4 6
Kreditwachstum private Haushalte1
Kreditwachstum nichtfinanzielle Unternehmen1
Zinssatz private Wohnungsbaukredite1
Zinssatz Konsumentenkredite1
Zinssatz Unternehmenskredite1
Zinssatz täglich fällige Einlagen1
Zinssatz Termineinlagen1,2
Leitzins (Hauptrefinanzierungsgeschäft)
Kumulative Veränderung im August 2023 zum Juli 2022 
in Prozentpunkten
Upstream3 Downstream4
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 46 – 
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 47 
Inflationsentwicklung geworden.  ZIFFER 18 Allerdings wird die
Verlangsamung der Inflation in manchen Mitgliedstaaten auch durch starke Basiseffekte in 
der Energiekomponente beeinflusst.  ZIFFER 36 So dürfte der Beitrag der
Energiekomponente bis in das 4. Quartal 2023 negativ bleiben.  ZIFFER 42 Die weitere
Entspannung der Lieferketten  KASTEN 5 und der nachlassende Preisdruck auf den 
vorgelagerten Produktionsstufen  ZIFFER 35 dürften die Inflation bei
nichtenergetischen Industriegütern weiter sinken lassen. Gleichzeitig dürfte der Preisauftrieb 
bei den Dienstleistungen hoch bleiben, auch da weiterhin mit deutlichen
Nominallohnerhöhungen zu rechnen ist.  KASTEN 7 Zum einen dürften
inflationsbedingte Kaufkraftverluste teilweise noch nicht kompensiert sein. Zum anderen 
dürften die anhaltend hohe Nachfrage nach Arbeitskräften und die
Fachkräfteengpässe im Prognosezeitraum das Lohnwachstum hoch halten.  
Der Sachverständigenrat prognostiziert für den Euro-Raum im
Jahresdurchschnitt 2023 einen Anstieg des HVPI gegenüber dem Vorjahr um 5,6 %. Im 
Jahr 2024 ist ein Rückgang der Inflationsrate auf 2,9 % zu erwarten. 
 KASTEN 5  
Prognoseannahmen für den Euro-Raum und Deutschland 
Die Großhandelspreise für Energieträger sind im Laufe des Jahres 2023 deutlich
zurückgegangen.  TABELLE 3 Die Terminpreise für Erdgas lassen allerdings eine neuerliche Erhöhung im 
Winterhalbjahr 2023/24 erwarten. Im Jahr 2024 dürften sich die Preise auf erhöhtem Niveau 
stabilisieren. Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass es im Prognosehorizont nicht zu 
einer Mangellage bei Erdgas kommen wird.  ZIFFER 42 Bei Strom ist von einer volatileren und 
tendenziell aufwärtsgerichteten Preisentwicklung auszugehen. Die Terminmärkte für Rohöl der 
Sorte Brent legen für das Jahr 2024 im Vergleich zum aktuellen Niveau (bei Datenschluss)
geringfügig fallende Preise nahe.  
 TABELLE 3  
 
Die Zinsschritte der Fed, der Bank of England und der EZB sind allmählich kleiner geworden, 
und die Terminzinsen lassen ein Ende der geldpolitischen Straffungen erwarten.  ABBILDUNG 20 
Infolge der geldpolitischen Straffung im Euro-Raum hat der Wechselkurs des Euro gegenüber 
dem US-Dollar seinen Aufwärtstrend bis Mitte Juli 2023 fortgesetzt, wertete aber seitdem
deutlich ab. Für den Prognosehorizont wird das zum Datenschluss beobachtete Wechselkursniveau 
von 1,05 US-Dollar je Euro konstant fortgeschrieben.  
Wie in der Frühjahrsprognose 2023 trifft der Sachverständigenrat unverändert die Annah-
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Ölpreis (Brent) US-Dollar/Barrel 82,2  77,9  86,0  91,1  88,0  85,6  83,9  82,5  
Gaspreis (EGIX THE) Euro/MWh 54,3  35,9  34,2  47,5  52,1  50,7  50,8  54,2  
Strompreis (EEX Phelix) Euro/MWh 122,9  99,5  98,3  95,6  128,1  113,3  123,7  139,9  
Einlagezins (EZB)1 % p. a. 2,5  3,3  3,8  4,0  3,9  3,5  3,1  3,0  
Wechselkurs (EZB) Euro in US-Dollar 1,07 1,09 1,09 1,05 1,05 1,05 1,05 1,05
1 – Zinssatz für die Einlagefazilität.
Quellen: CPB, EEX, EZB, ICE, NYMEX, Refinitiv Datastream, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-368-01
Prognoseannahmen
2023 2024
Einheit
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 47 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
48 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
me, dass über den Prognosehorizont keine Normalisierung der Handelsbeziehungen zu
Russland stattfinden wird, dass das Sanktionsregime der Europäischen Union bestehen bleibt und 
somit die Importe an Rohstoffen und Energieträgern aus Russland nicht steigen. Es wird jedoch 
angenommen, dass die Auswirkungen im Prognosehorizont weiter abnehmen. 
Die Lieferengpässe bei Materialien und Vorprodukten sind im Euro-Raum laut einer Umfrage 
der Europäischen Kommission zuletzt weiter zurückgegangen. Sie liegen aber immer noch über 
dem durchschnittlichen Niveau der Jahre 2015 bis 2019. Der rückläufige Trend dürfte sich im 
Prognosehorizont weiter fortsetzen. Demgegenüber sind Arbeitskräfteengpässe weiterhin 
stark ausgeprägt, nicht zuletzt in Deutschland. Die konjunkturelle Schwäche und der Rückgang 
der Krankenstände  KASTEN 8 haben diese Engpässe nur geringfügig entspannt.  
3. Chancen und Risiken: Inflationsentwicklung und
geldpolitische Wirkung
42. Für die konjunkturelle Entwicklung im Euro-Raum überwiegen weiterhin die
Abwärtsrisiken. Ari et al. (2023) zeigen für 111 Inflationsschocks in 56
fortgeschrittenen Volkswirtschaften und Entwicklungsländern im Zeitraum 1973 bis
2014, dass das Risiko eines erneuten Inflationsanstiegs nicht zu
vernachlässigen ist – insbesondere, wenn eine restriktive geld- und fiskalpolitische
Ausrichtung nicht ausreichend lang aufrecht gehalten wird.  ZIFFER 37 Gleichzeitig
könnte die geldpolitische Straffung stärkere Auswirkungen auf die
Gesamtwirtschaft haben als erwartet. Dies würde die Nachfrage weiter belasten
und die wirtschaftliche Aktivität zusätzlich dämpfen.
Zwar sind die Energiepreise und ihre Volatilität im Jahr 2023 stark
zurückgegangen. Es bestehen jedoch weiterhin Risiken im Hinblick auf die
Energieversorgung, beispielsweise aufgrund einer Verknappung des Erdgasangebots im
Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine.  ZIFFERN 19 F. UND 25
Eine anhaltend höhere Preisvolatilität würde sich negativ auf das
Konsumentenvertrauen auswirken, insbesondere in den Volkswirtschaften, in denen
Großhandelspreise vergleichsweise schnell an Endkunden weitergegeben werden. 
Zudem dürften sich höhere Energiepreise in höheren Lebensmittelpreisen
niederschlagen. Zusammen mit der noch unvollständigen Erholung der Realeinkommen 
würden erneute Kaufkraftverluste die privaten Konsumausgaben weiter
belasten. 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 48 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 49 
IV. DEUTSCHE KONJUNKTUR 
43. Die Energiekrise des Jahres 2022 und die erhöhte Inflation haben
deutliche Spuren in der deutschen Wirtschaft hinterlassen. So ist ein starker 
Rückgang der Wirtschaftsleistung zwar bislang ausgeblieben. Auf einen 
Wachstumspfad kehrte die Gesamtwirtschaft bisher allerdings nicht
zurück. Sie dürfte sich im Prognosehorizont nur langsam erholen. Angesichts 
der global gedämpften Konjunktur und der geldpolitischen Straffung in den
fortgeschrittenen Volkswirtschaften sind vom Außenhandel und den Investitionen 
keine expansiven Impulse zu erwarten.  
Der Sachverständigenrat erwartet, dass das deutsche BIP im Jahr 2023 
um 0,4 % schrumpft und im Jahr 2024 um 0,7 % wächst. Die Inflation 
dürfte von 6,9 % im Jahr 2022 auf 6,1 % im Jahr 2023 und auf 2,6 % im Jahr 2024 
zurückgehen. Die Kerninflation bleibt mit Raten von 5,2 % im Jahr 2023 und 
3,2 % im Jahr 2024 deutlich erhöht.  TABELLE 5 
1. Gebremste Erholung 
44. Das BIP fiel preis-, saison- und kalenderbereinigt im 1. Quartal 2023 um 
0,1 % gegenüber dem Vorquartal. Die inländische Verwendung ging
gleichzeitig um 1,0 % und damit wesentlich stärker zurück. Hierbei beeinflussten
Sondereffekte das Konjunkturbild stark. Während die Bau- und
Ausrüstungsinvestitionen angesichts milder Temperaturen und immer noch erhöhter
Auftragsbestände sowie nachlassender Lieferengpässe stiegen, führten die Rückgänge bei 
den Vorräten zu einem insgesamt negativen Beitrag der Investitionen. Die
Konsumausgaben gingen ebenfalls zurück, wobei der öffentliche Konsum aufgrund 
auslaufender coronabedingter Ausgaben geradezu einbrach. Der stärkste positive 
Einzelbeitrag zum BIP-Wachstum im 1. Quartal kam von den Importen, die um 
1,5 % zurückgingen und damit das BIP stützten. Im 2. Quartal kehrten sich 
die Beiträge des Außenhandels und der inländischen Verwendung um. 
So wuchs einerseits die inländische Verwendung um 0,6 %, vorwiegend aufgrund 
expandierender Investitionen. Andererseits sanken die Exporte – bei konstanten 
Importen – um 1,1 %. Insgesamt stagnierte das BIP im 2. Quartal 2023.  
Der Einbruch des Staatskonsums im ersten Quartal 2023 war in der
Frühjahrsprognose nicht antizipiert worden. Nicht zuletzt deswegen musste das
prognostizierte jahresdurchschnittliche BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,6
Prozentpunkte nach unten revidiert werden.  KASTEN 6  ZIFFER 50  
  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 49 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
50 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 KASTEN 6 
Hintergrund: Prognoserevision 
Im Folgenden werden Änderungen der BIP-Prognose für das Jahr 2023 gegenüber der
Frühjahrsprognose diskutiert. Im Vergleich zum März 2023 fällt die Prognose des
Sachverständigenrates für das Wachstum des deutschen BIP im Jahr 2023 um 0,6 Prozentpunkte niedriger 
aus.  TABELLE 4 Die Datenrevision der aktuellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des 
Statistischen Bundesamts veränderte den Überhang aus dem Jahr 2022 kaum (–0,2 %
gegenüber –0,1 % im Frühjahr).  
 TABELLE 4 
Für das 1. Quartal 2023 wies das Statistische Bundesamt allerdings einen Rückgang des 
BIP von 0,1 % aus. Damit fiel das Wachstum in diesem Quartal um 0,3 Prozentpunkte
schwächer aus als in der Frühjahrsprognose angenommen. Dies ist größtenteils auf den
Staatskonsum zurückzuführen, der anders als unterstellt nicht stagnierte, sondern um 1,9 % zurückging. 
 ZIFFER 50 Der Außenbeitrag wurde dagegen sowohl export- als auch importseitig unterschätzt
und stützte damit unerwarteterweise das BIP. Im 2. Quartal 2023 ergab sich bislang kein
Prognosefehler beim BIP-Wachstum. Allerdings stiegen die Exporte um 1,4 Prozentpunkte weniger
als vom Sachverständigenrat erwartet, während die Bauinvestitionen um 0,7 Prozentpunkte
stärker zunahmen.
Für das 3. und 4. Quartal des Jahres 2023 dürfte sich das Wachstum des BIP schlechter 
darstellen, als im Frühjahr prognostiziert wurde. So legen die ifo Exporterwartungen nahe, dass 
sich die unerwartet schwache Entwicklung der Exporte aus dem 2. Quartal im 3. Quartal
fortsetzt. Aufgrund des unerwartet starken Rückgangs der Importe im 1. Quartal bleibt der 
Vergleich der Frühjahrs- und Herbstprognose für das Jahr 2023
Veränderung 
zum Vorjahr1
Wachstumsbeitrag2
Veränderung 
zum Vorjahr1
Wachstumsbeitrag2
Veränderung 
zum Vorjahr3
Wachstumsbeitrag2
Bruttoinlandsprodukt 0,2 x – 0,4 x – 0,6 x 
Inländische Verwendung – 0,1 0,0  – 0,8 – 0,8 – 0,8 – 0,8
Konsumausgaben – 0,5 – 0,4 – 1,3 – 0,9 – 0,8 – 0,6
Private Konsumausgaben4 – 0,9 – 0,5 – 0,8 – 0,4 0,1  0,1 
Konsumausgaben des Staates 0,5 0,1  – 2,4 – 0,5 – 2,8 – 0,6
Bruttoanlageinvestitionen – 0,9 – 0,2 0,2 0,0 1,1  0,2 
Ausrüstungsinvestitionen5 2,2 0,1  3,1  0,2 0,9  0,1 
Bauinvestitionen – 3,7 – 0,5 – 1,3 – 0,2 2,4  0,3 
Sonstige Anlagen 3,0  0,1  – 0,2 0,0 – 3,2 – 0,1
Vorratsveränderungen x 0,5  x 0,1 x – 0,4
Außenbeitrag x  0,2 x 0,3 x  0,1 
Exporte 0,6  0,3  – 1,2 – 0,6 – 1,7 – 0,9
Importe 0,1  – 0,1 – 1,9 0,9 – 2,0 1,0 
1 – Preisbereinigt. In %.  2 – Wachstumsbeiträge zum preisbereinigten BIP. In Prozentpunkten; Abweichungen in 
den Differenzen rundungsbedingt.  3 – In Prozentpunkten.  4 – Einschließlich privater Organisationen ohne
Erwerbszweck.  5 – Einschließlich militärischer Waffensysteme.
Quelle: eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-377-01
DifferenzMärz 2023 JG 2023
Prognose des Sachverständigenrates 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 50 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 51
Wachstumsbeitrag des Außenhandels der Frühjahrsprognose für das Gesamtjahr 2023
allerdings nahezu bestehen.  ZIFFERN 54 F. Die Abwärtskorrektur im Gesamtjahr 2023 ist
größtenteils auf die unerwartet schwache inländische Verwendung zurückzuführen, bedingt durch den 
rückläufigen Staatskonsum und einen stärker als erwarteten Vorratsabbau im Verlauf des
Jahres 2023. Die Bauinvestitionen stützen dagegen unerwarteterweise. 
Die pessimistischen Wachstumserwartungen für das 2. Halbjahr 2023 tragen auch zur
Abwärtsrevision des prognostizierten BIP-Wachstums für das Jahr 2024 bei. So dürfte der
Überhang 0 % für das Jahr 2024 betragen statt 0,3 %, wie noch in der Frühjahrsprognose
angenommen. Hinzu kommen im Vergleich zur Frühjahrsprognose geringere prognostizierte
Quartalswachstumsraten im Jahr 2024, bedingt durch die schwache Entwicklung beim Außenhandel 
und bei den Bauinvestitionen. 
45. Auch bei den Komponenten der Entstehung des BIP zeigt sich eine
heterogene Entwicklung. Im 1. Halbjahr 2023 sank die BWS mit –1,8 % vor
allem im Bereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe. Neben den Kaufkraftverlusten 
des Jahres 2022 dürften hierfür auch Lieferschwierigkeiten im
Lebensmitteleinzelhandel eine Rolle gespielt haben (ifo, 2023a). Die Wertschöpfung im
Verarbeitenden Gewerbe stagnierte im 1. Halbjahr 2023 nahezu, wobei nachlassende
Lieferengpässe bei Vorprodukten und hohe Auftragsbestände einen Rückgang
verhindert haben dürften. Die energieintensiven Wirtschaftszweige leiden
weiterhin unter den Folgen der Energiekrise des vergangenen Jahres und
haben sich trotz des Rückgangs der Energiegroßhandelspreise nur geringfügig
erholt. Ihr Produktionsniveau liegt noch unter dem Tiefpunkt der Coronakrise im
Jahr 2020.  ABBILDUNG 21 OBEN LINKS Seit Ausbruch des Angriffskrieges Russlands
auf die Ukraine verzeichneten alle energieintensiven Wirtschaftszweige
Produktionsrückgänge. In der Chemieproduktion sowie der Metallerzeugung und
-bearbeitung zeichnete sich in den ersten sieben Monaten des Jahres 2023
allerdings eine Stabilisierung ab. Die Rückgänge dürften damit zusammenhängen,
dass sich die Erdgas- und Strompreise im Vergleich zu den 2010er
Jahren und im internationalen Vergleich auf einem erhöhten Niveau
eingependelt haben  KASTEN 5 und die Unsicherheit über die weitere
Preisentwicklung angesichts der Volatilität hoch ist.  ZIFFER 42 Umfragen deuten darauf hin,
dass die hohen Energiepreise auch mittelfristig negative Auswirkungen auf das
Produktionspotenzial haben dürften (Deutsche Bundesbank, 2023b).  ZIFFER 71 
46. Die vorliegenden Indikatoren deuten für das 3. Quartal 2023 auf einen
Rückgang des BIP um 0,1 % hin. Während die Dienstleistungsumsätze im Juli
um 0,9 % gegenüber dem Durchschnitt des Vorquartals ausgeweitet wurden,
fielen die Industrieproduktion und die Einzelhandelsumsätze bis zum August 2023
um 1,7 % bzw. 0,8 % gegenüber dem Durchschnitt des Vorquartals. Darüber
hinaus deuten auch der ifo Geschäftsklimaindex und der Einkaufsmanagerindex
einen Rückgang an. Die ifo Kapazitätsauslastung zeigt eine rückläufige, im
Vergleich mit modellbasierten Schätzungen allerdings hohe gesamtwirtschaftliche
Auslastung an. Die Auslastung ist im Dienstleistungsbereich deutlich höher als im 
Baugewerbe und im Verarbeitenden Gewerbe.  ABBILDUNG 21 UNTEN RECHTS Für das
4. Quartal 2024 weisen Echtzeitindikatoren und Indikatormodelle auf eine
geringfügige Belebung hin,  ABBILDUNG 21 UNTEN LINKS sodass das BIP um 0,1 %
steigen dürfte. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 51 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
52 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
47. Im Jahr 2024 dürften die BIP-Wachstumsraten kontinuierlich, aber nur
verhalten zunehmen. Das BIP dürfte insgesamt um 0,7 % wachsen,
allein getragen durch die inländische Verwendung. Diese dürfte im Gesamtjahr mit
0,9 % stärker wachsen als das BIP. Der schrumpfende Außenbeitrag dürfte
dagegen das BIP-Wachstum um 0,2 Prozentpunkte senken, was auf den zu
erwartenden Importanstieg sowie schwaches Exportwachstum zurückgeht.  ABBILDUNG 22 
LINKS  TABELLE 5  TABELLE 11 ANHANG Die modellgestützt ermittelte
Produktionskapazität ist im laufenden Jahr um 1,1 % unterausgelastet. Die Auslastung dürfte im
kommenden Jahr steigen, allerdings noch um 0,7 % unterhalb des Potenzials
liegen.  ZIFFER 71  ABBILDUNG 22 RECHTS 
 ABBILDUNG 21 
1 – Volumenindex; saison- und kalenderbereinigte Werte.  2 – Geschäftserwartungen in den nächsten sechs 
Monaten. Differenz der prozentualen Anteile, die eine Verbesserung und eine Verschlechterung erwarten bzw. 
beurteilen.  3 – Gleitender 30-Tagesdurchschnitt; saison- und kalenderbereinigte Werte.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Europäische Kommission, ifo, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-365-01
Konjunkturindikatoren in Deutschland
60
70
80
90
100
110
120
130
140
150
Produktion stagniert
Ø 2015 = 1001
2019 2020 2021 2022 2023
Verarbeitendes
Gewerbe
Bauhauptgewerbe
Energieintensive Industriezweige
-60
-45
-30
-15
0
15
30
45
Geschäftserwartungen haben sich eingetrübt
ifo Geschäftsklimaindex (Saldo)2
2019 2020 2021 2022 2023
Beurteilung der 
Geschäftslage
Geschäftserwartungen
gut/günstiger
schlecht/ungünstiger
85
90
95
100
105
110
115
120
125
Industrieindikatoren haben sich 
stabilisiert
Ø 2015 = 1003
2019 2020 2021 2022 2023
Stromverbrauch
Lkw-Maut-Fahrleistungsindex
65
70
75
80
85
90
95
100
Kapazitätsauslastung im
Dienstleistungsbereich erhöht
%
2015 16 17 18 19 20 21 22 2023
Verarbeitendes 
Gewerbe
Bauhauptgewerbe
Dienstleistungssektor
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 52 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 53
Konsumausgaben 
48. Nachdem die privaten Konsumausgaben im 1. Quartal 2023 noch um 0,3 %
zurückgingen, stagnierten sie im 2. Quartal. Die Stabilisierung dürfte,
ähnlich wie im Rest des Euro-Raums, wesentlich durch eine verbesserte reale
Einkommensentwicklung zu erklären sein. Diese zeigt sich auch in
verbesserten Stimmungsindikatoren.  ABBILDUNG 23 RECHTS In erster Linie sind die
Nettolöhne gestiegen, was nicht zuletzt durch die Nutzung der steuerfreien
Inflationsausgleichsprämie zu erklären ist. Allerdings stiegen nach Rückgängen in den
Vorquartalen auch die Selbständigeneinkommen und Vermögenseinkommen im
2. Quartal 2023 wieder deutlich. Die Sparquote der privaten Haushalte ist im
2. Quartal 2023 deutlich auf 11,9 % angestiegen, nach 10,7 % im 1. Quartal 2023.
Dies lässt trotz der Einkommenszuwächse auf ein zurückhaltendes
Ausgabeverhalten schließen.
49. Die Rückgänge bei den Einzelhandelsumsätzen um 0,8 % im Juli und August
2023 gegenüber dem Durchschnitt des 2. Quartals wurden von fallenden
Umsätzen im Gastgewerbe (–1,0 %) begleitet.  ABBILDUNG 23 LINKS Stützend wirken
allerdings die privaten Kfz-Zulassungen, die bis September um 1,4 % gegenüber dem
Vorquartal stiegen. Insgesamt dürfte der private Konsum im 3. Quartal um 0,2 %
leicht zurückgehen. Im Jahr 2024 dürften die weiter steigenden
Arbeitseinkommen und höheren monetären Sozialleistungen den privaten
Konsum verhalten anschieben.  ZIFFERN 65 UND 69 Die Summe der nominalen
Nettolöhne dürfte in den Jahren 2023 und 2024 um 8,8 % und 4,8 % zulegen.
 ABBILDUNG 22
1 – Verkettete Volumenwerte, Referenzjahr 2015.  2 – Saison- und kalenderbereinigt.  3 – Ursprungswerte.  4 – Prognose 
des Sachverständigenrates.  5 – Eigene Berechnungen.  6 – Quantile der Stichprobe.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-030-03
Voraussichtliche Entwicklung in Deutschland
-3
-2
-1
0
1
2
3
730
750
770
790
810
830
850
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2021 2022 2023 2024
Entwicklung des BIP1
Mrd Euro2 %2
Niveau Jahresdurchschnittliches 
Niveau
Veränderung zum Vorquartal (rechte Skala)
Prognosezeitraum4
Veränderung zum Vorjahr in %3
3,2 1,8 -0,4 0,7 -6
-4
-2
0
2
4
2 500
2 700
2 900
3 100
3 300
3 500
2006 09 12 15 18 21 2024
Produktionspotenzial und Produktionslücke5
Mrd Euro %
BIP1,3
Produktionspotenzial6:
50 %-Quantil 5 % bis 95 %-Quantil
Produktionslücke6 (rechte Skala):
50 %-Quantil 5 % bis 95 %-Quantil
Prognosezeitraum4
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 53 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
54 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Zudem sind die Leistungen der Grundsicherung 2023 um 12 % gestiegen und
werden im Jahr 2024 erneut um diesen Prozentsatz steigen. Hiervon profitieren
Bevölkerungsschichten, die zum einen von den vergangenen Kaufkraftverlusten
besonders betroffen waren (JG 2022 Ziffern 199 f.) und zum anderen eine relativ 
hohe Konsumquote haben. Trotz des positiven Ausblicks ist die Reaktion der 
Haushalte auf die steigenden Einkommen unsicher.  ZIFFER 60 Insgesamt 
dürften die privaten Konsumausgaben im Jahr 2023 um 0,8 % zurückgehen und 
im Jahr 2024 um 1,1 % wachsen.  
50. Der preisbereinigte Staatskonsum ging im 1. Quartal 2023 stark um 1,9 %
zurück. Der Sondereffekt auf das BIP-Wachstum im 1. Quartal 2023
betrug damit –0,4 Prozentpunkte. Dies ist vorwiegend darauf zurückzuführen, dass
coronabezogene Aufwendungen wie Ausgaben für Impfzentren, Impfungen und
Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser zu Jahresbeginn wegfielen
(Bundesregierung, 2022). Darüber hinaus entfiel der Anspruch auf kostenlose Coronatests
im Februar 2023. Der Rückgang ist somit als Gegenbewegung zur starken
Ausweitung des Staatskonsums im Zuge der Corona-Pandemie seit
dem Jahr 2020 zu verstehen. Trotz des Rückgangs betrug der Anteil des
Staatskonsums am BIP im 2. Quartal 2023 noch 22 % und lag damit höher
als in den Jahren vor der Corona-Pandemie, als er bei 20 % lag (Boysen-
Hogrefe et al., 2023a). Hierzu tragen weitere Einmaleffekte wie die Inflations-
 ABBILDUNG 23 
1 – Saison- und kalenderbereinigte Werte.  2 – Ohne Handel mit Kraftfahrzeugen.  3 – Saisonbereinigte Werte.  4 –
Nettolöhne und -gehälter inklusive monetäre Sozialleistungen abzüglich der Abgaben auf soziale Leistungen und
verbrauchsnahe Steuern. Die Deflationierung erfolgt über den Deflator der privaten Konsumausgaben.  5 – Verfügbares Einkommen 
der privaten Haushalte. Die Deflationierung erfolgt über den Deflator der privaten Konsumausgaben.  6 – Der
Konsumentenvertrauensindex und die Indikatoren zu den Preiserwartungen und zur Sparneigung basieren auf ausgewählten Fragen, 
die an die Verbraucherinnen/Verbraucher gemäß dem Gemeinsamen Harmonisierten EU-Programm für
Konjunkturumfragen bei Unternehmerinnen/Unternehmern und Verbraucherinnen/Verbrauchern gestellt werden.  7 – Basierend auf
monatlich rund 2 000 Verbraucherinterviews.
Quellen: Europäische Kommission, GfK, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-212-01
Konsumindikatoren in Deutschland
0
25
50
75
100
125
150
100
105
110
115
120
125
130
Steigende Realeinkommen stützen 
Konsum
Ø 2015 = 1001 Ø 2015 = 1001
2020 2021 2022 2023
Einzelhandelsumsatz2
Gastgewerbeumsatz (rechte Skala)
Reale Masseneinkommen3,4
Reale verfügbare Einkommen3,5
-50
-25
0
25
50
75
-50
-25
0
25
50
75
Stabilisiertes Konsumentenvertrauen
Saldo3 Punkte3
2020 2021 2022 2023
Konsumentenvertrauensindex6
Preiserwartungen in 12 Monaten6
Sparneigung in 12 Monaten6
GfK-Konsumklima7 (rechte Skala)
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 54 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 55 
ausgleichsprämie für staatlich Bedienstete sowie die Verbuchung staatlicher
Zuschüsse zur Finanzierung des 49-Euro-Tickets im Staatskonsum bei. Der Anteil 
des Staatskonsums am BIP dürfte im Prognosehorizont aufgrund steigender
Personalaufwendungen allerdings nicht zurückgehen. Im Jahr 2023 dürfte der
preisbereinigte Staatskonsum um 2,4 % zurückgehen und im Jahr 2024 um 1,4 %
steigen.  
Investitionen 
51. Die Komponenten der Bruttoanlageinvestitionen entwickeln sich
derzeit sehr heterogen. Die Ausrüstungsinvestitionen stiegen im 1. und 2. Quartal 
2023 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 2,1 % und 0,6 % und setzten damit 
ihren positiven Trend aus dem Jahr 2022 fort. Die gesamten Bauinvestitionen 
wuchsen hingegen im 2. Quartal 2023 nur minimal um 0,2 %, nach der
wetterbedingten Ausweitung um 2,7 % im 1. Quartal. Während der Wohnungsbau im 
2. Quartal stagnierte, wuchs der Wirtschaftsbau mit 2 % gegenüber dem
Vorquartal kräftig. Sowohl die Bau- als auch die Ausrüstungsinvestitionen befinden sich 
im Spannungsfeld zwischen einem hohen Restbestand an Aufträgen 
und geringen Neuaufträgen. Insbesondere der Bausektor reagiert dabei stark 
auf den Zinsanstieg infolge der geldpolitischen Straffung.  ZIFFER 39  ABBILDUNG 24 
LINKS So ist die Vergabe von Wohnungsbaukrediten im 1. Halbjahr 2023 deutlich 
zurückgegangen. Neben den gestiegenen Kreditkosten dürften die im Jahr 2022 
stark gestiegenen Baukosten die Investitionen belasten.  
 ABBILDUNG 24 
 
1 – Volumina der Neugeschäfte der Banken.  2 – Volumenindex; saison- und kalenderbereinigt.  3 – Veranschlagte 
Kosten des Bauwerkes, einschließlich Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden; saison- und kalenderbereinigt.  
4 – Saisonbereinigt.  5 – Saison- und kalenderbereinigt.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-445-02
Investitionsindikatoren
50
75
100
125
150
175
200
225
Schwaches Neugeschäft
Index, 2015 = 100
2015 16 17 18 19 20 21 22 2023
Wohnungsbaukredite an private Haushalte1
Auftragseingang Wohnungsbau2
Baugenehmigungen3:
Wohngebäude Nichtwohngebäude
80
100
120
140
160
180
200
Auftragsbestände sind weiterhin erhöht
Volumenindex, 2015 = 100
2015 16 17 18 19 20 21 22 2023
Auftragsbestand4:
Wohnbau Nichtwohnbau Tiefbau
Investitionsgüterhersteller5
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 55 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
56 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
52. Die Indikatoren zeichnen am aktuellen Rand ein leicht negatives Bild
der Ausrüstungsinvestitionen. Die Produktion der
Investitionsgüterhersteller ging im 3. Quartal 2023 um 3,1 % gegenüber dem Vorquartal zurück. Auch die
realen Umsätze der Investitionsgüterhersteller fielen deutlich. Die gewerblichen
Pkw-Neuzulassungen stiegen dagegen im 3. Quartal 2023 um 7,3 %. Stützend
dürften die staatlichen Ausrüstungsinvestitionen wirken, die bereits im 2. Quartal
2023 zunahmen. Der Staat dürfte aufgrund steigender Ausgaben für
Waffensysteme unter anderem im Rahmen des Sondervermögens Bundeswehr im
Prognosehorizont zum Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen beitragen. In den
kommenden Quartalen dürften die immer noch hohen
Auftragsbestände abgearbeitet werden und zusammen mit nachlassenden Auswirkungen
der geldpolitischen Straffung die Investitionsnachfrage unterstützen. Für
die Jahre 2023 und 2024 ist daher mit einem Wachstum der
Ausrüstungsinvestitionen von 3,1 % und 1,7 % zu rechnen.  ABBILDUNG 24 RECHTS
53. Das Auftragspolster ist auch im Bausektor noch erhöht, allerdings sinken
die Bestände aufgrund von Stornierungen im Wohnungsbau (ifo, 2023b) relativ
kräftig und ein steigender Anteil von zuletzt 41 % der Bauunternehmen berichtet
von einem Auftragsmangel (gegenüber 33 % im Verarbeitenden Gewerbe).  AB-
BILDUNG 24 RECHTS Die ungünstigen Bedingungen beim Bau drücken sich in
schwachen Geschäftserwartungen aus. Im 3. Quartal 2023 ist daher mit einem
Rückgang um 1,2 % zu rechnen, was sich auch in den bis August vorliegenden
Produktionszahlen widerspiegelt. Der Ausblick ist dennoch heterogen. So dürfte
der private Wohnungsbau am stärksten zurückgehen, während der Staat durch
Infrastrukturmaßnahmen die Investitionsnachfrage im Tiefbau stützen wird.  AB-
BILDUNG 24 LINKS Die gesamten Bauinvestitionen dürften insbesondere
aufgrund der hohen Kredit- und Baukosten in den Jahren 2023 und 2024
um 1,3 % und 2,3 % fallen.  ZIFFER 103
Außenhandel
54. Die realen Importe sanken im 1. Quartal 2023 aufgrund der gesunkenen
Kaufkraft und einer schwachen Produktion. Im 2. Quartal stagnierten sie.
Die Warenimporte waren in beiden Quartalen rückläufig, während die
Dienstleistungsimporte stiegen. Die Stabilisierung im 2. Quartal dürfte durch die
zurückgehenden Importpreise, eine Aufwertung des Euro und Einkommenszuwächse zu
erklären sein. Der Rückgang der Warenimporte im 1. Quartal betraf insbesondere
mineralische Brennstoffe. Anders als die Importe insgesamt stiegen die Importe
organischer Chemieprodukte, was durch die energiepreisbedingt hohen Kosten
der heimischen Produktion zu erklären sein dürfte. Die gesamten Warenimporte
fielen ausweislich der monatlichen Außenhandelsstatistik bereinigt um die
Importpreise bis zum August 2023 um 1,1 % gegenüber dem Durchschnitt des
2. Quartals. Die Prognose für das 3. Quartal 2023 fällt damit negativ aus.
Da die Realeinkommen der privaten Haushalte zulegen und die Terms of Trade
sich weiter verbessern, ist nach einem Rückgang um 1,9 % im Jahr 2023
mit einer Ausweitung der Importe um 1,0 % im Jahr 2024 zu rechnen.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 56 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 57 
55. Die Exporte stiegen im 1. Quartal 2023 um 0,4 % gegenüber dem
Vorquartal, fielen allerdings im 2. Quartal um 1,1 %. Die Entwicklung war
insbesondere bei den Waren schwach, hier vor allem bei den Maschinen. Die Ausfuhren 
von Kraftfahrzeugen stützten die Exportwirtschaft bis zur Jahresmitte, waren im 
Juli und August aber stark rückläufig. Bis zum August sanken die gesamten
monatlichen Warenexporte preisbereinigt um 1,6 % gegenüber dem Durchschnitt 
des 2. Quartals. Die Exporte dürften sich aufgrund verschiedener Faktoren
weiterhin schwach entwickeln. So reduziert die globale geldpolitische Straffung die 
Nachfrage nach Investitionsgütern, die in einen großen Teil der deutschen
Warenexporte ausmachen. Darüber hinaus hat sich die preisliche
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft angesichts der im internationalen Vergleich 
hohen Inflation verschlechtert, insbesondere gegenüber China. Sie dürfte 
im Jahr 2023 insgesamt um 2,4 % sinken. Im Jahr 2024 dürfte sie nahezu
konstant bleiben.  ABBILDUNG 25 RECHTS Dementsprechend sind die ifo
Exporterwartungen im 3. Quartal äußerst schwach.  ABBILDUNG 25 LINKS Der
Sachverständigenrat geht von einem Rückgang der Exporte um 1,2 % in diesem Jahr 
und einem verhaltenen Wachstum von 0,5 % im Jahr 2024 aus. Da die
Importe in der Prognose stärker steigen als die Exporte, dürfte im Jahr 2024 der 
Wachstumsbeitrag des Außenhandels negativ sein.  
 ABBILDUNG 25 
 
1 – Der Indikator basiert auf der Entwicklung des BIP von 49 Handelspartnern und entspricht der Summe der Beiträge. 
Die Gewichtung eines Landes ergibt sich aus dem jeweiligen Anteil am deutschen Export. Länderabgrenzung gemäß 
Tabelle 1.  2 – Saison- und kalenderbereinigt.  3 – Saisonbereinigt.  4 – Beiträge der einzelnen Regionen in
Prozentpunkten.  5 – Prognose des Sachverständigenrates für den Exportindikator und die preisliche Wettbewerbsfähigkeit.  
6 – Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechien, Ungarn.  7 – Der Indikator basiert auf den Inflationsraten Deutschlands 
relativ zu denen von 37 Handelspartnern sowie Wechselkursen und entspricht der Summe der Wachstumsbeiträge; 
eine positive Veränderung zeigt eine verringerte preisliche Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte an. Methode und 
Länderabgrenzung der Deutschen Bundesbank. Prognose des Sachverständigenrates.  8 – Jahresdurchschnitte der 
vierteljährlichen Umfragewerte der Europäischen Kommission. Werte mit umgekehrten Vorzeichen dargestellt. Der Wert 
für das Jahr 2023 bezieht sich auf die ersten drei Quartale 2023.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Europäische Kommission, ifo, nationale Statistikämter, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-247-02
-30
-15
0
15
30
45
60
75
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
Schwache Entwicklung des Exportindikators1,2
und der -erwartungen3
Veränderung zum Vorquartal (%)4 Saldo
2021 22 23 2024
3,6 1,76,8 1,4
Veränderung zum Vorjahr (%)
Prognosezeitraum5
-18
-12
-6
0
6
12
18
24
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
2021 22 23 2024
Verschlechterte preisliche
Wettbewerbsfähigkeit
Veränderung zum Vorjahr (%)4
Verschlechterung
Verbesserung
Saldo
Prognosezeitraum5
Exportindikator und preisliche Wettbewerbsfähigkeit
China Sonstiges 
Asien
Euro-
Raum
Mittel- und
Osteuropa6
Vereinigtes Königreich 
und USA
Sonstige 
Länder
Exportindikator Preisliche Wettbewerbsfähigkeit7
ifo Exporterwartungen (rechte Skala) Wettbewerbsfähigkeit des deutschen
Verarbeitenden Gewerbes laut Umfragen3,8 (rechte Skala):
Außerhalb der EU Innerhalb der EU
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 57 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich 
58 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
 TABELLE 5  
 
  
Wirtschaftliche Eckdaten
Einheit 2021 2022 20231 20241
Bruttoinlandsprodukt2 Wachstum in % 3,2  1,8  – 0,4  0,7  
Konsumausgaben Wachstum in % 2,0  3,2  – 1,3  1,2  
Private Konsumausgaben3 Wachstum in % 1,5  3,9  – 0,8  1,1  
Konsumausgaben des Staates Wachstum in % 3,1  1,6  – 2,4  1,4  
Bruttoanlageinvestitionen Wachstum in % – 0,2  0,1  0,2  – 0,4  
Ausrüstungsinvestitionen4 Wachstum in % 2,8  4,0  3,1  1,7  
Bauinvestitionen Wachstum in % – 2,6  – 1,8  – 1,3  – 2,3  
Sonstige Anlagen Wachstum in % 2,1  – 0,7  – 0,2  2,4  
Inländische Verwendung Wachstum in % 2,5  3,2  – 0,8  0,9  
Wachstumsbeitrag
in Prozentpunkten
Exporte Wachstum in % 9,7  3,3  – 1,2  0,5  
Importe Wachstum in % 8,9  6,6  – 1,9  1,0  
Leistungsbilanzsaldo5 % 7,7  4,2  6,4  6,8  
Erwerbstätige Tausend 44 984       45 596       45 904       45 971       
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Tausend 33 897       34 507       34 810       34 938       
Registriert Arbeitslose Tausend 2 613       2 418       2 580       2 533       
Arbeitslosenquote6 % 5,7  5,3  5,6  5,5  
Verbraucherpreise7 Wachstum in % 3,1  6,9  6,1  2,6  
Finanzierungssaldo des Staates8 % – 3,6  – 2,5  – 2,2  – 1,5  
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf9,10 Wachstum in % 3,1  1,1  – 1,1  0,4  
Bruttoinlandsprodukt, kalenderbereinigt10 Wachstum in % 3,1  1,9  – 0,2  0,7  
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Preisbereinigt. Veränderung zum Vorjahr. Gilt zudem für alle angegebenen 
Bestandteile des BIP.  3 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  4 – Einschließlich militärischer 
Waffensysteme.  5 – In Relation zum BIP.  6 – Registriert Arbeitslose in Relation zu allen zivilen Erwerbspersonen.  
7 – Veränderung zum Vorjahr.  8 – Gebietskörperschaften und Sozialversicherung in der Abgrenzung der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen; in Relation zum BIP.  9 – Bevölkerungsentwicklung gemäß Mittelfristprojektion des 
Sachverständigenrates.  10 – Preisbereinigt. Veränderung zum Vorjahr.
Quellen: BA, Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-032-03
– 0,2  Außenbeitrag 0,9  – 1,2  0,3  
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 58 – 
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 59
2. Inflation geht zurück, Kernrate bleibt aber erhöht
56. Gemessen am nationalen Verbraucherpreisindex ist die Inflation seit Anfang
des Jahres deutlich zurückgegangen. Im 3. Quartal 2023 betrug der Anstieg 
der Verbraucherpreise 5,6 % im Vorjahresvergleich, nach 6,5 % im 2. Quartal und
8,2 % im 1. Quartal 2023.  ABBILDUNG 26 OBEN LINKS Der Rückgang war im 3. Quartal
2023 um 0,5 Prozentpunkte höher als im Frühjahr prognostiziert, insbesondere
bedingt durch einen Rückgang der Kerninflation im 3. Quartal 2023. Dieser fiel
um einen Prozentpunkt stärker aus als erwartet.
57. Der Rückgang der Gesamtinflation ist auf alle Komponenten zurückzuführen.
Angesichts der seit Juli wieder deutlich gestiegenen Ölpreise ist der Beitrag der
Energiepreise zur Inflation im 3. Quartal 2023 wieder etwas
angestiegen, mit 0,4 Prozentpunkten aber weiterhin gering.  ABBILDUNG 26 OBEN LINKS Bei
Strom und Gas greifen die Energiepreisbremsen und begrenzen die
Verbraucherpreise auf die impliziten Preisdeckel von 12 bzw. 40 Cent pro Kilowattstunde,
sodass von dieser Seite kaum weiterer Preisdruck ausgeht (Garnadt et al., 2023).
Die Nahrungsmittelpreise stiegen zuletzt ebenfalls nur noch geringfügig.
Die Kerninflation hat sich im 3. Quartal gegenüber dem 2. Quartal 2023
etwas abgeschwächt und betrug auf Jahresraten gerechnet (annualisiert) 3,6 %,
nach 3,9 % im 2. Quartal. Der Preisdruck ist gemessen an den
Vorquartalsraten allerdings sowohl bei Waren als auch bei Dienstleistungen noch
deutlich positiv. Annualisiert ergeben sich Raten im 3. Quartal 2023 von 3,2 %
und 3,7 %. Insofern zeigt sich die deflationäre Entwicklung bei den Import- und
Erzeugerpreisen noch nicht in der Entwicklung der Verbraucherpreise für Waren. 
 ABBILDUNG 15 RECHTS Das legt eine stark verzögerte Überwälzung vergangener
Preisanstiege nahe.  ZIFFER 35 
58. Im Jahr 2023 ist mit einer jahresdurchschnittlichen Inflation von 6,1 % zu
rechnen. Dies ist nur eine leicht geringere Rate als im Jahr 2022, in dem sie
6,9 % betrug. Der Rückgang der Inflationsraten dürfte im
Prognosehorizont andauern und sich in allen Komponenten zeigen. Besonders stark
dürfte die Inflation allerdings bei Energie und Nahrungsmitteln zurückgehen.
Aufgrund der im Jahr 2023 günstiger gewordenen Beschaffungspreise für Gas
und Strom dürften die durchschnittlichen Verbraucherpreise im 4. Quartal 2023
bzw. im 2. Quartal 2024 unter die impliziten Preisdeckel der Gas- und
Strompreisbremsen fallen. Spot- und Terminpreisen zufolge dürften die Ölpreise im
4. Quartal 2023 nochmals leicht zulegen, im Jahr 2024 allerdings wieder deutlich
nachgeben.  KASTEN 5 Insgesamt dürfte die Energiekomponente damit im Jahr
2024 einen negativen Beitrag leisten. Die Kernrate dürfte – getragen von
weiter steigenden Preisen bei Dienstleistungen – im Jahr 2024 mit 3,2 % höher
sein als die Gesamtinflation. Dies dürfte aus einer Kombination kräftig
steigender Lohnstückkosten, steigender Konsumnachfrage und hoher
Kapazitätsauslastung resultieren.  KASTEN 7  ZIFFER 18 Auf Seiten der nichtenergetischen Güter
dürften sich die teils fallenden Erzeuger- und Importpreise zunehmend auf
Verbraucherebene zeigen. Im Jahr 2024 dürfte die Gesamtinflation 2,6 %
betragen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 59 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
60 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
59. Aufgrund rückläufiger Importpreise  ABBILDUNG 15 beschleunigte sich die
Inflation gemessen am BIP-Deflator, der die Preise inländisch produzierter Güter 
misst, im 1. Halbjahr 2023 auf historisch hohe 6,8 % im Vorjahresvergleich.  AB-
BILDUNG 26 UNTEN LINKS Die Unternehmensgewinne und die Arbeitskosten
trugen mit Anteilen von 54 % und 49 % zur Steigerung des BIP-
 ABBILDUNG 26 
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie.  3 –
Verbraucherpreisindex, saison- und kalenderbereinigt.  4 – Durchschnitt über den Zeitraum von 1999 bis 2022.  5 – Verhältnis der VPI-
Komponenten zum Gesamtindex.  6 – Ohne Energie.  7 – Die Arbeitsproduktivität geht mit negativem Vorzeichen in den 
BIP-Deflator ein.  8 – Gemäß Inlandskonzept.  9 – Bruttobetriebsüberschüsse und Bruttoselbständigeneinkommen in 
Relation zum BIP.  10 – Jahreswerte, da keine Quartalsdaten vor 1991 verfügbar sind.
Quellen: Deutsche Bundesbank, Eurostat, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-379-03
Inflation und Entwicklung der Betriebsüberschüsse
-2
0
2
4
6
8
10
Inflation geht zurück
Vorjahresveränderung in %, 
Beiträge in Prozentpunkten
Prognosezeitraum1
2017 18 19 20 21 22 23 2024
Kerninflation2 Nahrungsmittel Energie
Inflationsrate3 Langfristiger Durchschnitt4
90
100
110
120
130
140
Relativpreise der
Verbraucherpreiskomponenten5
Index, 2020 = 100
2020 2021 2022 2023
Dienstleistungen Waren6
Nahrungsmittel Energie  
-9
-6
-3
0
3
6
9
12
III IV I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
19 2020 2021 2022 2023
Lohnanteil am BIP-Deflator zuletzt gestiegen
Vorjahresveränderung in %, 
Beiträge in Prozentpunkten
Arbeitsproduktivität7 Arbeitnehmerentgelt8
Bruttobetriebsüberschuss und
Bruttoselbständigeneinkommen
Produktions- und 
Importabgaben 
abzgl. Subventionen
BIP-Deflator (%)
88
90
92
94
96
98
100
102
104
2021/
2007/
1980
2022/
2008/
1981
2023/
2009/
1982
Anteil der Gewinne am BIP im Jahr 2023 nur 
geringfügig gewachsen9
Index
Energiekrise (2021Q1 = 100)
Finanzkrise (2007Q1 = 100)
Ölpreiskrise (1980 = 100)10
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 60 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 61
Deflators bei (Hahn, 2023). Es ist davon auszugehen, dass die inflationäre
Wirkung der Lohnkosten im Prognosehorizont durch geringere
Unternehmensgewinne etwas abgefedert wird.  ABBILDUNG 26 UNTEN RECHTS Der Anteil der
Unternehmensgewinne am BIP ist im Jahr 2023 zwar angestiegen, er liegt aber nahezu 
beim Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019. Während die nominalen Gewinne im 
vergangenen Jahr kräftig gestiegen sind, sinken die realen Gewinne – ähnlich wie 
die Löhne – seit dem 2. Quartal 2022.  
 KASTEN 7 
Analyse: Warum Preissteigerungen bei Dienstleistungen die Inflation erhöht halten dürften 
Die hohe Inflation in Deutschland war im Jahr 2022 vornehmlich durch stark steigende
Warenpreise verursacht. Preissteigerungen bei den Dienstleistungen gewinnen allerdings
zunehmend an Bedeutung. Sie trugen im September 2023 45 % zur Gesamtinflation bei, nach 27 % 
zum Datenstand der Frühjahrsprognose im Februar 2023. Ähnliche Entwicklungen sind auch 
im Euro-Raum sowie in den USA zu beobachten. Die Entwicklung in den USA läuft derjenigen in 
Europa jedoch etwas voraus. Der Höhepunkt der Inflation wurde in den USA bereits im Juni 
2022 erreicht und damit fünf Monate früher als in Deutschland. In den USA erklärt die
Dienstleistungsinflation die Gesamtrate mittlerweile fast vollständig. Trotz eines noch vergleichsweise 
geringeren Preisniveaus  ABBILDUNG 26 OBEN RECHTS dürften im Prognosehorizont auch in 
Deutschland die Dienstleistungen zum primären Inflationstreiber werden und die Kerninflation 
bis ins Jahr 2025 auf einem Niveau von über 2 % halten. Die Jahresrate der Kerninflation im 
4. Quartal 2024 liegt laut Prognose des Sachverständigenrates bei 2,9 %.
Zum einen sind im Prognosehorizont Einkommenssteigerungen zu erwarten, die auf eine
hohe Kapazitätsauslastung und Arbeitskräfteknappheiten in den Dienstleistungsbereichen 
treffen. Die steigende Nachfrage kann dementsprechend zu neuem Preisdruck führen. Zum 
anderen reagieren Dienstleistungen träger auf Kostensteigerungen als andere Güter 
(Nakamura und Steinsson, 2013; Ferrante et al., 2023), sodass die Überwälzung der
vorangegangenen Kostenschocks noch nicht abgeschlossen sein dürfte. Von der Lohnseite entsteht 
derzeit neuer Kostendruck. So ist die Steigerung der Lohnstückkosten in vielen
Dienstleistungsbereichen höher als im Verarbeitenden Gewerbe und hat sich überdies beschleunigt. 
 ABBILDUNG 27 OBEN LINKS Gleichzeitig ist die Lohnintensität der Wertschöpfung in den
Dienstleistungsbereichen hoch (Pasimeni, 2022),  ABBILDUNG 27 OBEN RECHTS sodass steigende
Arbeitskosten dort einen stärkeren Preisdruck ausüben.
Die Wirkung von Steigerungen der Lohnstückkosten auf die Inflation kann mithilfe eines 
strukturellen vektor-autoregressiven Modells (VAR) abgeschätzt werden. Zur Identifikation des 
VAR-Modells wird angenommen, dass die Inflationsraten reagibler sind als die
Lohnstückkosten, da sich letztere zumeist aus institutionalisierten Lohnverhandlungen ergeben. Somit
reagieren sie frühestens nach einem Quartal auf eine unerwartete Preissteigerung. Umgekehrt 
kann per Annahme die Inflation sofort auf die Löhne reagieren. Es zeigt sich, dass ein
Lohnstückkosten-Schock, der diese um 1 % erhöht, in den Dienstleistungsbereichen eine größere 
Inflationswirkung entfaltet als im Verarbeitenden Gewerbe.  ABBILDUNG 27 UNTEN Darüber
hinaus erklärt im Dienstleistungsbereich ein lohnbezogener Schock auch einen größeren Anteil 
der Inflationsvarianz als im Verarbeitenden Gewerbe. Wenn statt des Schätzzeitraums von 
1992 bis 2023 lediglich der Zeitraum von 1992 bis 2019 betrachtet wird, sinken die Wirkungen 
eines Lohnstückkostenschocks auf die Inflation tendenziell, unabhängig vom
Wirtschaftsbereich. Dies kann dadurch erklärt werden, dass der Zusammenhang zwischen Lohnsetzung und 
Inflation in einem Hochinflationsumfeld größer ist als im Niedriginflationsumfeld, beispiels- 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 61 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
62 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 ABBILDUNG 27 
Lohndruck und Lohnintensität der Wirtschaftsbereiche
12 10 8 6 4 2 0 -2 -4
Veränderung der Lohnstückkosten
zum Vorjahresquartal in %
Verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Handel, Verkehr, Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Finanz- u. Versicherungsdienstl.
Grundstücks- u. Wohnungswesen
Unternehmensdienstleistungen
Sonstige Dienstleistungen
0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,70
Lohnintensität3
Steigender Lohndruck in den
Wirtschaftsbereichen
Dienstleistungen mit hoher
Lohnintensität im Jahr 2019
Insgesamt Verarbeitendes Gewerbe
und Baugewerbe
Dienstleistungen
Alle Wirtschaftsbereiche1
Öffentliche Dienstl., Erziehung2
2023Q2:
Insgesamt Verarbeitendes Gewerbe
und Baugewerbe
Dienstleistungen
2022Q2:
Insgesamt
Verarbeitendes Gewerbe
und Baugewerbe
Dienstleistungen
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-388-03
1 – Einschließlich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und
Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008
(WZ 2008). 2 – Einschließlich Gesundheits- und Sozialwesen. 3 – Die Lohnintensität ergibt sich aus den Input-Output-
Tabellen unter Verwendung der Leontief-Inversen. Basis der Berechnung ist die Input-Output-Tabelle der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Jahres 2019. 4 – Das diesen Ergebnissen zugrundeliegende Modell ist ein strukturelles
vektorautoregressives Modell der realen Bruttowertschöpfung, der Lohnstückkosten und des Deflators der
Bruttowertschöpfung, geschätzt über den Zeitraum der Jahre 1992 – 2019 bzw. 1992 – 2023. Die Schätzung wird separat für die
angegebenen Wirtschaftsbereiche durchgeführt. Die Variablen gehen als Vorjahresveränderungsraten in die Schätzung ein.
Die Identifikation der variablenbezogenen strukturellen Schocks basiert auf der Cholesky-Zerlegung mit der angegebenen
Variablenordnung. Somit reagiert die reale Bruttowertschöpfung auf alle drei Schocks und ist damit am reagibelsten.
Impulsreaktion der Preise im Verarbeitenden
Gewerbe auf einen Lohnschock4
Schätzung 1992 – 2023
Veränderung zum Vorjahr in %
-0,4
-0,2
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
0
1 5 10 15 20
Quartale
Impulsreaktion der Preise im
Dienstleistungssektor auf einen Lohnschock4
Veränderung zum Vorjahr in %
-0,4
-0,2
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
0
1 5 10 15 20
Quartale
Schätzung 1992 – 201995 %-Konfidenzintervall
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 62 – 
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 63
weise durch eine allgemein stärkere Kostenüberwälzung (Bobeica et al., 2019; JG 2022 Ziffer 
108). Während die Inflation gemessen am Deflator der Bruttowertschöpfung zwischen 1992 
und 2019 durchschnittlich 1,4 % betrug, lag sie zwischen 2020 und 2023 bei 4,4 %. 
Insgesamt deuten die Analysen darauf hin, dass die zu erwartenden Lohnsteigerungen im 
Prognosehorizont die Inflation bei Dienstleistungen und damit auch die Kerninflation
hochhalten dürften. 
3. Chancen und Risiken: Privater Konsum und
Weltkonjunktur
60. Bei der Prognose für die deutsche Volkswirtschaft dominieren die
Abwärtsrisiken. Binnenwirtschaftlich ist die Reaktion privater Haushalte auf die
zu erwartenden Realeinkommenszuwächse ein Unsicherheitsfaktor.  ZIFFER 65 So
ist beispielsweise das Konsumklima gedämpft  ABBILDUNG 23 RECHTS und
konsumbezogene Unsicherheitsmaße deutlich erhöht. Dies könnte mit den gestiegenen
Zinsen zusammenhängen, die das Sparverhalten anregen. Dementsprechend sind 
am aktuellen Rand auch die Sparabsichten für die kommenden 12 Monate und die 
Sparquote im 2. Quartal 2023 gestiegen.  ABBILDUNG 23 RECHTS Eine gegenüber den
Prognoseannahmen ungünstigere Entwicklung der Weltkonjunktur und der
weltpolitischen Lage, der Energiepreise sowie eine unerwartet stark dämpfende
Wirkung der Geldpolitik stellen für die deutsche Wirtschaft ebenfalls bedeutende
Risiken dar.  ZIFFERN 24 UND 42
4. Engpässe prägen weiterhin den Arbeitsmarkt
61. Die konjunkturelle Schwäche spiegelt sich derzeit nicht in
Arbeitslosenzahlen wider. Dies liegt an den gegenläufigen Effekten der schwächelnden
Konjunktur und steigender Arbeitskräfteknappheit, die sich maßgeblich durch
den demografischen Wandel verschärft. Dementsprechend verliert der
Arbeitsmarkt an Dynamik, aber ein größerer Beschäftigungsabbau zeigt sich nicht. Die
Erwerbstätigkeit ist im 2. Quartal 2023 gegenüber dem Vorquartal um 0,1 %
(1. Quartal +0,2 %) gestiegen.  ABBILDUNG 28 Dieser Zuwachs ist maßgeblich auf
einen Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zurückzuführen.
Diese erreichte mit 34,8 Millionen Personen einen neuen Höchststand. Die
Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vorquartal leicht um 0,1 Prozentpunkte
auf 5,6 %. 
62. Die Beschäftigungsindikatoren deuten auf eine weitere Verlangsamung des
Anstiegs der Erwerbstätigkeit in den kommenden Monaten hin.  ABBIL-
DUNG 28 Die Anzahl der gemeldeten Stellen ist im September 2023 zurückgegangen 
und setzt damit ihren seit Juni 2022 bestehenden Abwärtstrend weiter fort. Die
Einstellungsbereitschaft der Unternehmen ist ebenfalls gesunken und ging laut
ifo Beschäftigungsbarometer im September 2023 erneut zurück. Das IAB-
Arbeitsmarktbarometer, das verschiedene Indikatoren zusammenfasst, signalisiert
für die nächsten 3 Monate einen neutralen Ausblick. Im Vergleich zum Vormonat
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 63 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
64 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
ist das Barometer jedoch weiter zurückgegangen und befindet sich nun auf dem 
niedrigsten Niveau seit dem Jahr 2020. Diese Entwicklung ist insbesondere
darauf zurückzuführen, dass die Arbeitsagenturen steigende Arbeitslosigkeit
erwarten. 
63. Die Engpässe am Arbeitsmarkt bleiben trotz des weiteren Rückgangs der
gemeldeten Stellen und des leicht erhöhten Niveaus der Arbeitslosigkeit hoch.
Das Arbeitslosen-Stellen-Verhältnis liegt mit 3,6 im August 2023 auf einem
niedrigen Niveau, das mit dem des Jahres 2017 vergleichbar ist. Die durchschnittliche
Vakanzzeit betrug 146,5 Tage und liegt nah am Hochpunkt vom Dezember 2022
(156,8 Tage). Umfragebasierte Indikatoren wie der IAB-Arbeitskräfteknappheits-
Index und das KfW-ifo Fachkräftebarometer liegen ebenfalls weiterhin auf hohen
Niveaus. Sowohl den Arbeitsagenturen als auch den Unternehmen fällt es
demnach schwer, offene Stellen zu besetzen. In den vergangenen Quartalen hat ein
erhöhter Krankenstand die Knappheiten am Arbeitsmarkt noch zusätzlich
verschärft.  KASTEN 8 Dies dürfte sich künftig jedoch normalisieren.  KASTEN 5 
 KASTEN 8 
Fokus: Krankenstand in Deutschland 
Der Krankenstand der Beschäftigten in Deutschland verzeichnet seit dem Jahr 2007 einen 
leicht ansteigenden Trend (Weber et al., 2023). Diese Entwicklung lässt sich in Teilen auf die 
zunehmende Alterung der Gesellschaft zurückführen, da ältere Arbeitnehmer einen höheren 
durchschnittlichen Krankenstand aufweisen (TK, 2023). Im Jahr 2022 stieg der Krankenstand 
im Vorjahresvergleich um 23,1 Stunden an und erreichte mit 91,2 Stunden je Arbeitnehmenden 
einen Höchststand seit dem Jahr 1991. Einer Analyse des ifo Instituts zufolge betrug die
Abweichung vom saisonüblichen Trendniveau im Krankenstand im 4. Quartal 2022 7,4 Stunden je 
 ABBILDUNG 28 
1 – Saisonbereinigt.  2 – Arbeitsort in Deutschland unabhängig vom Wohnort (Inländerkonzept).  3 – Indexwerte auf einer 
Skala von 90 (sehr schlechter Ausblick) bis 110 (sehr guter Ausblick).  4 – 2015 = 100; saisonbereinigt.
Quellen: BA, IAB, ifo, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-462-01
Entwicklung des Arbeitmarkts
2,00
2,25
2,50
2,75
3,00
30
35
40
45
50
Beschäftigung und Arbeitslosigkeit1
Millionen Personen Millionen Personen
2018 19 20 21 22 2023
Erwerbstätige2
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Arbeitslose (rechte Skala)
85
90
95
100
105
110
Arbeitsmarktindikatoren
Index
2018 19 20 21 22 2023
IAB-Arbeitsmarktbarometer3
ifo Beschäftigungsbarometer4
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 64 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 65 
Arbeitnehmenden und stieg im 1. Quartal 2023 auf 7,9 Stunden je Arbeitnehmenden an
(Wollmershäuser et al., 2023). Grund hierfür sind insbesondere der starke Anstieg bei
Atemwegsinfekten (ohne COVID-19) und Erkältungserkrankungen Ende 2022 (AOK, 2023; Grobe et al., 
2023; Hildebrandt et al., 2023; TK, 2023).  ABBILDUNG 29 Dies lässt sich unter anderem auf die 
Aufhebung der Corona-Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Kontaktbeschränkungen und 
Maskenpflicht in Innenräumen, zurückführen. Es zeigt sich zudem ein kontinuierlicher Anstieg 
der Krankheitstage in der Diagnosehauptgruppe „Psychische Störungen“ von etwa 0,6 zu
Beginn des Jahres 2018 auf etwa 0,9 in der Mitte des Jahres 2023.  ABBILDUNG 29 
 ABBILDUNG 29  
 
Ein erhöhter Krankenstand kann das Wirtschaftswachstum dämpfen (Jannsen, 2020).
Kompensationsmechanismen wie etwa ein Überstundenaufbau des arbeitsfähigen Personals oder  
ein Nachholen von Fehlzeiten nach Genesung können diesen Effekt jedoch kurzfristig mildern 
(Groll, 2023). Gesamtgesellschaftlich ging der Anstieg des Krankenstands allerdings zuletzt 
nicht mit einer Erhöhung des Überstundenvolumens einher (Weber et al., 2023).  
Eine eigene Analyse des Sachverständigenrates mithilfe der Krankenstandsdaten der
Versicherten der AOK zeigt, dass sich die erhöhten Krankenstände sowohl in Engpass- als auch in 
Nichtengpassberufen zeigen. Die Fähigkeit zur Kompensation der Krankenstände ist in den 
verschiedenen Berufsgruppen jedoch unterschiedlich ausgeprägt. Es besteht das Risiko, dass 
insbesondere in Berufen, die hohe personelle Engpässe aufweisen, der erhöhte Krankenstand 
nur schlecht kompensiert werden kann (Hildebrandt et al., 2023). Dies könnte insbesondere in 
beschäftigungsstarken Engpassberufen, wie bei der Krankenpflege und anderen
medizinischen Gesundheitsberufen sowie bei Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen und bei der 
Fahrzeugführung, das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen deutlich beeinflussen. Da diese 
Berufshauptgruppen in wirtschaftlich bedeutenden Branchen zu verorten sind, ist davon
auszugehen, dass die Krankenstände das gesamtwirtschaftliche Wachstum bremsen.  
Zuletzt war der erfasste Krankenstand im 1. Quartal 2023 noch erhöht, wobei auch die
Einführung der neuen elektronischen Meldepflicht eine Rolle gespielt haben dürfte. Im 2. Quartal 
2023 war er allerdings wieder rückläufig (BKK DV, 2023; Weber et al., 2023). Bis zum Ende 
1 – Der Krankenstand gibt den Prozentanteil der Kalendertage im Betrachtungszeitraum an, die jeder Beschäftigte 
im Durchschnitt krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist.  2 – Gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation 
der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM).  3 – Für 
das Jahr 2020 wird die Diagnosehauptgruppe „COVID-19“ nicht separat ausgewiesen.  4 – Infektionen,
Verdauungssystem und Verletzungen/Vergiftungen.
Quellen: BKK DV, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-253-04
Krankenstände1 der Beschäftigten nach ausgewählten Diagnosehauptgruppen (DHG)2
0
1
2
3
4
5
6
7
8
0
0,4
0,8
1,2
1,6
2,0
2,4
2,8
3,2
% %
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Atmungssystem COVID-193 Muskel-Skelett-
System
Psychische Störungen Weitere DHG4
Gesamt (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 65 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
66 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
des Jahres ist von einer Normalisierung auszugehen. Grund hierfür dürfte eine bessere
Immunabwehr in der Bevölkerung sein, die den nachpandemischen Nachholeffekt bei
Atemwegserkrankungen zurückgehen lässt (Boysen-Hogrefe et al., 2023a, 2023b). 
64. Die demografische Alterung belastet im Prognosehorizont zunehmend
die Entwicklung der Erwerbstätigkeit (BA, 2023). Die Anzahl
sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit deutscher Staatsangehörigkeit stagnierte
bereits im vergangenen Jahr und ist in den vergangenen Monaten zurückgegangen.
Der Zuwachs beim Erwerbspersonenpotenzial aufgrund der Fluchtmigration aus
 TABELLE 6
Arbeitsmarkt in Deutschland
Tausend Personen
2021 2022 20231 20241 20231 20241
Erwerbspersonenpotenzial2 47 514 47 915 48 320 48 414 0,8  0,2  
Erwerbspersonen3 46 404 46 800 47 129 47 221 0,7  0,2  
Erwerbslose4 1 536  1 343  1 368  1 393  1,9  1,8  
Pendlersaldo5 116 139 143 143 2,7  0,5  
Erwerbstätige6 44 984 45 596 45 904 45 971 0,7  0,1  
Selbständige 3 957  3 909  3 904  3 918  – 0,1 0,4  
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 41 027 41 687 42 000 42 054 0,8 0,1  
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 33 897 34 507 34 810 34 938 0,9  0,4 
Marginal Beschäftigte7 4 699  4 736  4 746  4 670  0,2  – 1,6
Geringfügig entlohnt Beschäftigte insgesamt8 7 090  7 311  7 457  7 457  2,0  0,0  
Ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte 4 101  4 125  4 144  4 067  0,5  – 1,9
Im Nebenerwerb geringf. entlohnt Beschäftigte 2 990  3 186  3 313  3 390  4,0 2,3  
Registriert Arbeitslose 2 613  2 418  2 580  2 533  6,7 – 1,8
Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit)9 3 368  3 185  3 500  3 431  9,9  – 2,0
Kurzarbeit (Beschäftigungsäquivalent) 886 161 66 48 – 59,1 – 26,4
Arbeitsvolumen (Mio Stunden)10 60 623 61 410 61 892 62 203 0,8  0,5  
Arbeitslosenquote11,12 5,7 5,3 5,6 5,5 0,3  – 0,1
ILO-Erwerbslosenquote12,13 3,6 3,1 3,1 3,1 0,0  0,1  
1 – Prognose des Sachverständigenrates, außer Erwerbspersonenpotenzial (Quelle: IAB).  2 – Erwerbspersonen und Stille 
Reserve gemäß Definition des IAB.  3 – Erwerbslose und Erwerbstätige im erwerbsfähigen Alter mit Wohnort in
Deutschland (Inländerkonzept); in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.  4 – Nach dem Messkonzept der 
International Labour Organization (ILO).  5 – Erwerbstätige Einpendlerinnen und -pendler aus dem Ausland/
Auspendlerinnen und -pendler in das Ausland.  6 – Erwerbstätige mit einem Arbeitsplatz in Deutschland unabhängig von ihrem Wohnort 
(Inlandskonzept).  7 – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
ausüben, aber nach dem Labour-Force-Konzept der ILO als erwerbstätig gelten, insbesondere ausschließlich geringfügig 
Beschäftigte und Personen in Arbeitsgelegenheiten.  8 – Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 450 
Euro und seit dem 1. Oktober 2022 mit einem Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (§ 8 Absatz 1 Nr. 1 SGB IV).  9 – Gemäß
Unterbeschäftigungskonzept der BA.  10 – Geleistete Arbeitsstunden der Erwerbstätigen (Inland).  11 – Registriert Arbeitslose 
in Relation zu allen zivilen Erwerbspersonen.  12 – Jahresdurchschnitte in %; Veränderung zum Vorjahr in Prozentpunkten.  
13 – Erwerbslose in Relation zu den zivilen Erwerbspersonen, jeweils Personen in Privathaushalten im Alter von 15 bis 
74 Jahren.  
Quellen: BA, IAB, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-033-02
Jahreswert Veränderung zum 
Vorjahr in %
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 66 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 67 
der Ukraine wird in diesem Jahr voraussichtlich den Höhepunkt erreichen und 
im Prognosezeitraum zurückgehen.  TABELLE 6 Die Teilnahme ukrainischer
Geflüchteter an Integrationskursen lässt die Unterbeschäftigung im Jahr 2023
steigen. Im nächsten Jahr werden größere Kohorten diese Integrationskurse
abgeschlossen haben und damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Insbesondere die dadurch verbesserten Sprachkenntnisse, deren Fehlen einer schnellen 
Arbeitsmarktintegration entgegensteht, sprechen für eine steigende
Erwerbsbeteiligung dieser Personengruppe im Prognosezeitraum. Demgegenüber steht
jedoch die zunehmende demografische Alterung, weshalb der Sachverständigenrat 
für das nächste Jahr lediglich mit einem schwachen Anstieg der
Erwerbstätigenzahl rechnet. Aufgrund der zu erwartenden wirtschaftlichen Erholung ab dem 
4. Quartal 2023 sowie der angespannten Lage am Arbeitsmarkt dürfte es im Jahr 
2024 zu einem leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit kommen. 
65. Die Effektivlöhne sind im 2. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 
6,7 % gestiegen. Da gleichzeitig die Verbraucherpreise um 6,5 % zunahmen, kam 
es erstmals seit zwei Jahren zu einer Stabilisierung der Reallöhne. Bei den
Tariflöhnen ist aufgrund der abgeschlossenen und der noch laufenden
Tarifverhandlungen im Groß- und Einzelhandel und im Öffentlichen Dienst der Länder mit 
einem weiteren Anstieg zu rechnen.  TABELLEN 13 UND 14 ANHANG Es ist davon
auszugehen, dass auch weiterhin Inflationsausgleichsprämien genutzt werden.
Insgesamt ist zu erwarten, dass es im Jahr 2023 zu leichten und im Jahr 2024 zu 
deutlichen Reallohnzuwächsen kommen wird. Trotzdem dürften sich die 
Reallöhne zum Ende des Prognosezeitraums noch unter dem Niveau des Jahres 
2020 befinden.  TABELLE 14 ANHANG  
5. Öffentliche Finanzen unter Einhaltung  
der Schuldenbremse 
66. Seit dem Jahr 2020 haben der Bundeshaushalt sowie viele Länderhaushalte 
durch die Anwendung der Ausnahmeklausel der Schuldenbremse für
Krisensituationen deutlich über die Regelgrenze hinausgehende Defizite aufgewiesen 
(JG 2022 Ziffer 165). Die Bundesregierung plant, die Defizitvorgaben der 
Schuldenbremse im laufenden und kommenden Jahr wieder einzuhalten. 
Die finanziellen Mittel der Sondervermögen ermöglichen jedoch
zusätzliche Kreditaufnahmen des Bundes, die von der Schuldenbremse nicht 
erfasst werden (JG 2022 Ziffern 166 ff.).  KASTEN 9 Diese Mittel sind nach dem 
„Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 
für das Haushaltsjahr 2021“ im Jahr 2022 dem Zeitpunkt der Kreditermächtigung 
und nicht mehr dem Zeitpunkt der Schuldenaufnahme oder der Verausgabung 
zuzurechnen (Deutscher Bundestag, 2022).  
67. Die Einnahmen des Staates dürften im laufenden Jahr nominal
zunehmen, relativ zum BIP jedoch gegenüber dem Vorjahr zurückgehen.  TA-
BELLE 9 Die Lohnsteuereinnahmen werden durch das Inflationsausgleichsgesetz 
und die steuerfreien Inflationsausgleichsprämien deutlich gedämpft. Die
konjunkturelle Schwäche sorgt ebenfalls für einen niedrigeren Zuwachs der
Steuereinnahmen. Der Rückgang der Baukonjunktur sorgt für sinkende Einnahmen aus 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 67 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
68 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
der Grunderwerbsteuer, und auch das Steueraufkommen der veranlagten
Einkommensteuer wird deutlich nach unten revidiert. Die Sozialbeiträge dürften im 
laufenden Jahr hingegen kräftig zunehmen. So wurden zu Jahresbeginn der
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung (um 0,2 Prozentpunkte) sowie die
Zusatzbeiträge vieler Krankenkassen (um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte)
angehoben. Zur Jahresmitte folgte eine Erhöhung des Beitragssatzes zur
Pflegeversicherung (um 0,35 Prozentpunkte, für Kinderlose um 0,6 Prozentpunkte). 
68. Im Jahr 2024 dürften die Steuereinnahmen weiter steigen und im
Verhältnis zum BIP leicht zunehmen.  TABELLE 9 Das Inflationsausgleichsgesetz
sorgt mit einer erneuten Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs
für einen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression und dämpft den Anstieg
der Lohnsteuereinnahmen. Die Umsatzsteuer dürfte hingegen wieder kräftiger
ansteigen und die Einnahmen aus CO2-Abgaben werden in Folge der Erhöhung
des nationalen CO2-Preises von 35 Euro auf 45 Euro je Tonne CO2 ebenfalls
zunehmen. Die Sozialbeiträge nehmen aufgrund der hohen Lohndynamik und der
Erhöhungen der Beitragssätze auch im kommenden Jahr kräftig zu. Außerdem
wird der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zum Jahresbeginn um
durchschnittlich 0,1 Prozentpunkte ansteigen.
 KASTEN 9 
Hintergrund: Bestand und Entwicklung der Sondervermögen des Bundes 
Ein Sondervermögen stellt einen Nebenhaushalt zur Finanzierung bestimmter abgegrenzter 
Aufgaben dar. Die Mittel für ein Sondervermögen können aus dem normalen Bundeshaushalt 
oder aus gesetzlich spezifizierten Einnahmen stammen. Ebenso können Sondervermögen per 
Gesetz mit eigenen Kreditermächtigungen ausgestattet werden (Bundesrechnungshof, 2023, 
S. 16f.). Aktuell bestehen beim Bund insgesamt 29 Sondervermögen, die teilweise bereits vor
vielen Jahrzehnten eingerichtet wurden und verschiedenen Zwecken dienen. Das Volumen der
bestehenden Sondervermögen betrug im Jahr 2022 insgesamt 869,1 Mrd Euro. Davon
stammen 88,9 Mrd Euro aus Sondervermögen mit eigenen Einnahmen, 590,2 Mrd Euro aus
Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung, und 190,0 Mrd Euro aus kreditfinanzierten
Zuführungen aus dem Bundeshaushalt (Bundesrechnungshof, 2023). In den vergangenen Jahren
hat die Bedeutung von Sondervermögen zugenommen. In den Jahren 2011 bis 2022 hat der
Bund Sondervermögen im Umfang von etwa 555 Mrd Euro eingerichtet (Bundesrechnungshof,
2023, S. 9). Diese wurden zur Bewältigung von akuten Krisen (Finanzmarktstabilisierung,
Corona-Pandemie, Energiekrise) und langfristigen Aufgaben (Klimakrise) errichtet. Im Jahr
2022 betrugen die Ausgaben der Sondervermögen etwa 10 % der Ist-Ausgaben des
Bundeshaushalts. Im Jahr 2023 liegen sie mit 36 % der im Bundeshaushaltsplan vorgesehenen Soll-
Ausgaben deutlich höher (Bundesrechnungshof, 2023, S. 23).
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde zur Finanzierung von Maßnahmen zur 
Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung, insbesondere zur Dekarbonisierung der 
Wirtschaft, und für den internationalen Klimaschutz errichtet (§ 2 KTFG). Darüber hinaus
werden daraus Zuschüsse an Unternehmen zur Überbrückung von Kosten der Transformation
gedeckt (JG 2022 Ziffer 169). Der KTF verfügt im Jahr 2023 über Rücklagen in Höhe von 78,9 Mrd 
Euro und erwartet Einnahmen (insbesondere aus dem europäischen Emissionshandel und der 
nationalen CO2-Bepreisung) in Höhe von 21,9 Mrd Euro. Gleichzeitig sind Ausgaben in Höhe 
von 36,0 Mrd Euro geplant. Den größten Ausgabenposten stellt mit 16,9 Mrd Euro die 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 68 – 
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 69 
Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich dar. Im Jahr 
2024 sind Ausgaben in Höhe von insgesamt 57,6 Mrd Euro geplant.  TABELLE 7  
 TABELLE 7  
 
Das Sondervermögen Bundeswehr mit einem Volumen von 100 Mrd Euro soll zur Stärkung 
der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands eingesetzt werden (§ 2 BwFinSVermG; 
JG 2022 Ziffer 166). Im Jahr 2023 sind Ausgaben in Höhe von 8,4 Mrd Euro geplant, davon 
4,9 Mrd Euro für die Stärkung der Luftverteidigung. Allerdings hinken die tatsächlichen den
geplanten Ausgaben hinterher. Bis einschließlich September 2023 beanspruchte das
Sondervermögen Kredite in Höhe von etwa 3,2 Mrd Euro (BMF, 2023, S. 78). Im Jahr 2024 sollen rund 
19,2 Mrd Euro in Anspruch genommen werden.  TABELLE 7 
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) dient seit seiner Umwidmung und Aufstockung 
im Herbst 2022 (Doppel-Wumms, StFGÄndG) der Finanzierung von Maßnahmen gegen die
Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine (§ 26a StFG; JG 2022 Ziffer 167). Dazu 
zählen die Strom- und Gaspreisbremse, Stützungsmaßnahmen von Unternehmen sowie
sonstige Härtefallregelungen für bestimmte Sektoren oder Gruppen. Der WSF hat ein Volumen von 
bis zu 200 Mrd Euro, wovon 164,9 Mrd Euro noch im Jahr 2023 verwendet werden sollen. 
 TABELLE 7 Bis einschließlich September 2023 wurden für das Sondervermögen Kredite in Höhe 
Sondervermögen des Bundes: Finanzplanung
Geplante Ausgaben in Mrd Euro
2023 2024
Klima- und Transformationsfonds1 36,0 57,6
Gebäudeförderung 16,9 18,9
EEG-Förderung, Zuschüsse an stromintensive Unternehmen 3,3 15,7
Dekarbonisierung der Industrie und Hochlauf Wasserstoff 4,0 3,8
Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur der EIU des Bundes 0,0 4,0
Weiterentwicklung Elektromobilität, Ladeinfrastruktur 1,9 4,7
Sonstige 9,8 10,5
Sondervermögen Bundeswehr1,2,3 8,4 19,2
Dimension Luft 4,9 –
Dimension See 1,1 –
Bekleidung und persönliche Ausrüstung 0,9 –
Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung 0,7 –
Dimension Land 0,5 –
Sonstige 0,3 –
Wirtschaftsstabilisierungsfonds2,3 164,9 –
Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse 43,0 –
Finanzierung der Gaspreisbremse 40,3 –
Bundesbeteiligung UNIPER SE 15,2 –
Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen sowie Entschädigungszahlungen 8,5 –
Härtefallregelungen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen 6,0 –
Sonstige 51,9 –
1 – Gemäß Finanzplan des Bundes 2023 bis 2027 vom 18. August 2023.  2 – Gemäß Bundeshaushaltsplan 2023 
vom 19. Dezember 2022.  3 – Die Maßnahmen des WSF können bis zum 30. Juni 2024 finanziert werden. Eine
detaillierte Finanzplanung für das Jahr 2024 liegt derzeit nicht vor.
Quellen: BMF, Bundesregierung
© Sachverständigenrat | 23-464-01
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 69 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
70 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
von 63,1 Mrd Euro in Anspruch genommen (BMF, 2023, S. 78). Aufgrund der Entwicklung der 
Energiepreise werden die Ausgaben voraussichtlich deutlich geringer ausfallen als ursprünglich 
geplant (Bundesregierung, 2023, S. 55). Dies deckt sich für die Gaspreisbremse mit
Schätzungen des Sachverständigenrates (Garnadt et al., 2023). 
69. Die Staatsausgaben dürften im Jahr 2023 nominal steigen und im
Verhältnis zum BIP gegenüber dem Vorjahr leicht sinken. Einerseits fallen
Corona-bedingte Ausgaben aus dem vergangenen Jahr weg, andererseits fallen
zusätzliche Ausgaben infolge des russischen Angriffskriegs an. Hierbei fällt
insbesondere die Finanzierung der Gas- und Strompreisbremse durch den WSF ins
Gewicht.  KASTEN 9 Die Erhöhung des Kindergelds sowie die Einführung des
Bürgergelds führen zu höheren nominalen Ausgaben bei den Sozialleistungen. Zudem
sollen im Jahr 2023 die ersten größeren Programme zum Klimaschutz aus den
Mitteln des KTF realisiert werden. Die Tarifanpassungen im Öffentlichen Dienst
erhöhen ab Juni 2023 die Arbeitnehmerentgelte. Die geplanten Investitionen zur
Stärkung der Verteidigungsfähigkeit im Rahmen des Sondervermögens
Bundeswehr werden voraussichtlich erst im Herbst zu Buche schlagen.
Im Jahr 2024 dürfte die Ausgabenpolitik des Bundes etwas
verhaltener ausfallen, insbesondere da die Preisbremsen im Energiebereich kaum zum
Einsatz kommen dürften. Die Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr und
des KTF dürften dagegen weiter ansteigen. Zudem dürften die Personalkosten
aufgrund des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen weiter ansteigen. Die
laufenden Tarifverhandlungen für die Länder dürften ebenfalls zu deutlichen
Personalkostensteigerungen führen.
70. Für das Jahr 2023 rechnet der Sachverständigenrat mit einem
gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizit von 91,0 Mrd Euro (2,2 % in
Relation zum BIP).  TABELLE 9 Im weiteren Prognosehorizont dürfte das Defizit fallen
und im Jahr 2024 63,8 Mrd Euro betragen (1,5 % in Relation zum BIP). Der
strukturelle Finanzierungssaldo  GLOSSAR dürfte im Jahr 2023 nach Schätzung des 
Sachverständigenrates –1,8 % des BIP betragen.  TABELLE 9 Im Jahr 2024 dürfte
er auf –1,2 % des BIP zurückgehen. Vor dem Hintergrund anhaltend erhöhter
Inflationsraten und des nominal weiter deutlich wachsenden BIP erwartet der
Sachverständigenrat für das Jahr 2023 eine Schuldenstandsquote in Höhe von
64,4 % des BIP.  TABELLE 9 Im Jahr 2024 dürfte sie leicht auf 63,7 % des BIP
zurückgehen. Gemessen an den diskretionären Maßnahmen ist die Fiskalpolitik
im Jahr 2023 noch expansiv ausgerichtet.  TABELLE 8 Im Jahr 2024 dürfte sie
kontraktiv ausgerichtet sein. Gemessen an der Veränderung des strukturellen
Finanzierungssaldos im Vergleich zum Vorjahr ist die Fiskalpolitik dagegen in beiden
Jahren kontraktiv ausgerichtet.  TABELLE 9
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 70 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 71
 TABELLE 8 
Belastungen (–) und Entlastungen (+) des gesamtstaatlichen Haushalts gegenüber dem Vorjahr in Mrd Euro
2023 2024
Einnahmen der Gebietskörperschaften
Inflationsausgleichsgesetz –12,3 – 13,2
Inflationsausgleichsprämie – 8,9 3,2 
Jahressteuergesetz 2022 – 3,1 0,3 
Temporäre Senkung der Umsatzsteuer auf Erdgas – 5,9 4,5 
Temporäre Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie – 2,8 2,3 
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz – 3,4 – 1,2
Sonstige steuerliche Maßnahmen² 3,2 8,1 
Einnahmen der Sozialversicherungen
Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung 2,2 3,5 
Erhöhung der Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung 3,3 3,4 
Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung 2,7 0 
Inflationsausgleichsprämie –10,5 4,5 
Sonstige Maßnahmen³ – 1,7 0 
Ausgaben der Gebietskörperschaften
Energiepreispauschale 2022 14,5 – 1,0
Zusätzliche Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds – 7,4 – 16,2
Strom- und Gaspreisbremse –27,0 25,0 
Erhöhung Kindergeld 2023 – 6,3 0,0 
Änderungen beim Wohngeld zum 1. Januar 2023 – 2,5 – 1,1
Einführung Bürgergeld zum 1. Januar 2023 – 4,8 – 0,4
Sonstige Maßnahmen⁴ 32,3 – 4,7
Ausgaben der Sozialversicherungen
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und Pflegereform – 0,8 – 0,3
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 1,9 0,3 
Schutzausrüstung, Schnelltests und Impfkampagne 15,9 0,2 
Sonstige Maßnahmen⁵ 0,3 0,2 
Insgesamt – 21,2 17,5 
In % des BIP – 0,5 0,4 
1 – Quantifizierung der Be- und Entlastungen des gesamtstaatlichen Haushalts gegenüber dem Vorjahr ohne
makroökonomische Rückwirkungen.  2 – Sonstige steuerliche Maßnahmen umfassen unter anderem das Alterseinkünftegesetz, 
die Senkung der Energiesteuer 2022, das zweite Corona-Steuerhilfegesetz, Änderungen bei der Tabaksteuer,
Mehreinnahmen aus der Rentenbesteuerung sowie der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung.  3 – Sonstige
Maßnahmen umfassen die Erhöhung der Insolvenzgeldumlage und die Erhöhung der Mini- und Midijobgrenze.  4 –
Sonstige Maßnahmen umfassen unter anderem zusätzliche Mittel für Verkehrsinfrastruktur, Dezemberabschlag 2022,
Härtefallhilfen für Haushalte, zusätzliche Verteidigungsausgaben, Zuschüsse zum Deutschlandticket und zum 9-Euro-
Ticket, Heizkostenzuschüsse, zusätzliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Kinderbonus 2022, Zuschüsse für
Unternehmen (Strom und Gas), Hilfen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Corona-Hilfen,
Unterstützungsleistungen für die Ukraine, Rettung von Gasimporteuren 2022.  5 – Sonstige Maßnahmen umfassen unter anderem
Ausgaben für die Grundrente, das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz und die Angleichung des Rentenwerts Ost.
Quellen: BMAS, BMF, BMG, BMWK, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-467-01
Diskretionäre fiskalpolitische Maßnahmen¹
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 71 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
72 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 TABELLE 9
Einnahmen und Ausgaben des Staates1 sowie finanzpolitische Kennziffern
2022 20232 20242 20232 20242
Einnahmen 1 821,2 1 897,8 2 008,2 4,2 5,8 
Steuern 946,6  960,7  1 009,9 1,5 5,1 
Sozialbeiträge 666,8  705,5  752,8  5,8 6,7  
Verkäufe 143,2  159,1  169,7  11,1  6,7 
Sonstige laufende Transfers 28,0  30,3 31,8  8,0  5,1 
Vermögenstransfers 18,8  18,5 19,0 – 1,8 2,9 
Empfangene Vermögenseinkommen 17,6 23,6 24,7  33,8  4,9 
Empfangene sonstige Subventionen 0,2 0,2  0,2  – 2,6 0,0 
Ausgaben 1 918,1 1 988,8 2 072,0 3,7 4,2 
Monetäre Sozialleistungen 619,1  661,1  693,3  6,8  4,9  
Soziale Sachleistungen 354,9  363,0  375,5  2,3  3,4 
Arbeitnehmerentgelte 307,9  325,7  346,0  5,8 6,2 
Vorleistungen 238,4  256,8  271,0  7,7 5,5 
Subventionen 70,0 68,5  44,7  – 2,1 – 34,7
Bruttoinvestitionen 100,9  106,8  115,4  5,8 8,0 
Sonstige laufende Transfers 111,4  94,1 95,1  – 15,5 1,0 
Vermögenstransfers 89,7  78,0  92,2  – 13,1 18,3  
Geleistete Vermögenseinkommen (Zinsen) 26,5 35,2 39,3 32,6 11,7 
Geleistete sonstige Produktionsabgaben 0,3  0,3 0,3 4,4 4,3 
Nettozugang an nichtprod. Vermögensgütern – 1,0 – 0,8 – 0,8 – 20,4 0,0 
Finanzierungssaldo – 96,9 – 91,0 – 63,8 x x
Finanzpolitische Kennziffern (%)3
Steuerquote4 24,8  23,7  24,1  x x
Abgabenquote5 40,9  39,7  40,6  x x
Finanzierungssaldo – 2,5 – 2,2 – 1,5 x x
Struktureller Finanzierungssaldo6 – 2,6 – 1,8 – 1,2 x x
Struktureller Primärsaldo6 – 1,9 – 0,9 – 0,3 x x
Schuldenstandsquote7 66,1  64,4  63,7  x x
1 – In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (nominale Angaben).  2 – Prognose des
Sachverständigenrates.  3 – Jeweils in Relation zum BIP.  4 – Steuern einschließlich Erbschaftsteuer und Steuern an die EU.  
5 – Steuern einschließlich Erbschaftsteuer, Steuern an die EU und tatsächliche Sozialbeiträge.  6 – Basierend auf der
Schätzung für das Produktionspotenzial. Berechnet mit einer Budgetsemielastizität von 0,504. Die Budgetsemielastizität 
misst, um wie viele Prozentpunkte sich das Verhältnis zwischen Finanzierungssaldo und BIP verändert bei einer 1-
prozentigen Erhöhung des BIP.  7 – Bruttoschulden des Staates in der Abgrenzung gemäß dem Vertrag von Maastricht.  
Quellen: Deutsche Bundesbank, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-034-02
Mrd Euro
Veränderung 
zum Vorjahr in %
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 72 – 
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 73
6. Arbeitsvolumen reduziert Potenzialwachstum
71. In der Mittelfristprojektion schätzt der Sachverständigenrat in jedem
Jahresgutachten das Produktionspotenzial für die nächsten fünf Jahre. Dabei handelt es 
sich um eine Wachstumsprojektion, d. h. die Projektion, der mittel- bis
langfristig zu erwartenden Entwicklung der Produktionsmöglichkeiten der deutschen
Volkswirtschaft bei Normalauslastung. Die Produktionsmöglichkeiten richten
sich nach den absehbaren strukturellen Rahmenbedingungen.  KASTEN 11
Der Sachverständigenrat schätzt, dass das Potenzialwachstum bis zum Jahr
2028 im Durchschnitt jährlich 0,4 % beträgt.  ABBILDUNGEN 22 UND 30 Dies markiert 
einen historischen Tiefstand, der insbesondere auf das sinkende Arbeitsvolumen
zurückzuführen ist. Im Jahr 2023 dürfte das Potenzialwachstum aufgrund
der historisch hohen Nettozuwanderung von 1,5 Millionen Personen im Jahr
2022 etwa 0,7 % betragen.  ZIFFER 99 
72. Während die strukturelle Erwerbslosigkeit derzeit so gering ist wie zuletzt etwa
im Jahr 1977, tragen die strukturelle Erwerbsquote und insbesondere die
durchschnittliche Arbeitszeit negativ zum Potenzialwachstum bei. Arbeit ist somit
aktuell ein knapper Produktionsfaktor. Dies dürfte zu negativen Effekten des
Arbeitsvolumens auf das Produktionspotenzial von –0,2 Prozentpunkten bzw.
–0,5 Prozentpunkten in den Jahren 2023 und 2024 führen. Der demografische
Wandel wird insbesondere zum Ende des Projektionshorizonts zunehmend zur
Verringerung der Erwerbsbevölkerung beitragen, sodass vom Arbeitsvolumen
insgesamt im Projektionshorizont ausschließlich dämpfende Impulse zu erwarten 
sind.  ZIFFER 106
 ABBILDUNG 30 
1 – Berechnungen des Sachverständigenrates.  2 – Ab dem Jahr 2022 explizit modelliert; bis 2021 in Bevölkerung 
inbegriffen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-372-01
Wachstumsbeiträge der Komponenten des Produktionspotenzials1
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
Produktionspotenzial
Prozentpunkte Projektionszeitraum
1991 95 00 05 10 15 20 2028
Arbeitsvolumen Kapitaleinsatz
Totale Faktorproduktivität Humankapital
Potenzialwachstum (%)
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
Arbeitsvolumen
Prozentpunkte Projektionszeitraum
1991 95 00 05 10 15 20 2028
Erwerbsbevölkerung
Durchschnittliche Arbeitszeit
pro Erwerbstätigen
Strukturelle
Erwerbslosenquote
Erwerbsquote
Migration2
Veränderung des Arbeitsvolumens (%)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 73 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich 
74 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
73. Die Trendwachstumsrate der Totalen Faktorproduktivität ist derzeit mit 
jährlich 0,3 % ebenfalls vergleichsweise niedrig. Auch der Kapitaleinsatz trägt 
mit etwa 0,4 Prozentpunkten deutlich schwächer zum Wachstum des
Produktionspotenzials bei als in den vergangenen Jahren.  ZIFFERN 103 FF. Dies könnte mit 
adversen Effekten der Energiekrise und der Corona-Pandemie in Verbindung
stehen, denn ein temporärer wirtschaftlicher Rückgang kann dauerhaft adverse
Effekte auf das Potenzialwachstum haben (Cerra et al., 2020; Aikman et al., 2022). 
  
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 74 – 
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 75 
ANHANG 
 TABELLE 10  
 
 TABELLE 11  
 
  
Komponenten der Wachstumsprognose des Bruttoinlandsprodukts1 (in %)
2018 2019 2020 2021 2022 20232 20242
Statistischer Überhang am Ende des Vorjahres3 1,3 0,4 0,2 2,4 0,9 – 0,2 0,0
Jahresverlaufsrate4 0,1 0,9 – 2,1 1,6 0,8 – 0,1 1,2
Jahresdurchschnittliche Veränderungsrate des 
Bruttoinlandsprodukts, kalenderbereinigt 1,0 1,1 – 4,2 3,1 1,9 – 0,2 0,7
Kalendereffekt (in % des Bruttoinlandsprodukts) 0,0 0,0 0,4 0,0 – 0,1 – 0,2 0,0
Jahresdurchschnittliche Rate des Bruttoinlandsprodukts5 1,0 1,1 – 3,8 3,2 1,8 – 0,4 0,7
1 – Preisbereinigt.  2 – Prognose des Sachverständigenrates.  3 – Prozentuale Differenz zwischen dem absoluten Niveau 
des BIP im letzten Quartal des Jahres und dem durchschnittlichen Niveau der Quartale desselben Jahres (siehe JG 2005 
Kasten 5), saison- und kalenderbereinigt.  4 – Veränderung des 4. Quartals zum 4. Quartal des Vorjahres, saison- und 
kalenderbereinigt.  5 – Abweichungen in den Summen rundungsbedingt.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-037-02
Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt nach Verwendungskomponenten1
Prozentpunkte
2018 2019 2020 2021 2022 20232 20242
Inländische Verwendung 1,5     1,4     – 2,9     2,3     3,0     – 0,8     0,9     
Konsumausgaben 0,9     1,4     – 2,2     1,4     2,3     – 0,9     0,9     
Private Konsumausgaben3 0,8     0,8     – 3,0     0,8     1,9     – 0,4     0,6     
Konsumausgaben des Staates 0,2     0,5     0,8     0,7     0,3     – 0,5     0,3     
Bruttoanlageinvestitionen 0,7     0,4     – 0,5     0,0     0,0     0,0     – 0,1     
Ausrüstungsinvestitionen4 0,3     0,1     – 0,8     0,2     0,3     0,2     0,1     
Bauinvestitionen 0,3     0,1     0,4     – 0,3     – 0,2     – 0,2     – 0,3     
Sonstige Anlagen 0,1     0,2     – 0,2     0,1     0,0     0,0     0,1     
Vorratsveränderungen – 0,1     – 0,3     – 0,2     0,9     0,7     0,1     0,1     
Außenbeitrag – 0,6     – 0,3     – 1,0     0,9     – 1,2     0,3     – 0,2     
Exporte 1,1     1,1     – 4,4     4,2     1,6     – 0,6     0,2     
Importe – 1,6     – 1,4     3,4     – 3,4     – 2,8     0,9     – 0,5     
Bruttoinlandsprodukt (%) 1,0     1,1     – 3,8     3,2     1,8     – 0,4     0,7     
1 – Wachstumsbeiträge zum preisbereinigten BIP. Abweichungen in den Summen rundungsbedingt.  2 – Prognose des 
Sachverständigenrates.  3 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  4 – Einschließlich militärischer 
Waffensysteme.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-035-02
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 75 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
76 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 TABELLE 12
Die wichtigsten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Deutschland
Absolute Werte
1. Hj. 2. Hj.1 1. Hj. 2. Hj.
Verwendung  des Inlandsprodukts
In jeweiligen Preisen
Konsumausgaben Mrd Euro 2 830,2 2 982,0 3 106,5 1 448,8 1 533,2 1 512,4 1 594,1
Private Konsumausgaben2 Mrd Euro 1 979,3 2 092,0 2 174,2 1 019,5 1 072,5 1 058,8 1 115,4
Konsumausgaben des Staates Mrd Euro  850,9 890,0 932,3 429,3 460,7 453,6 478,7
Bruttoanlageinvestitionen Mrd Euro  856,2 911,2 918,7 445,8 465,4 445,8 472,9
Ausrüstungsinvestitionen3 Mrd Euro  253,4 276,3 287,9 132,4 143,9 137,0 150,9
Bauinvestitionen Mrd Euro  463,5 491,4 481,0 246,0 245,4 238,8 242,2
Sonstige Anlagen Mrd Euro  139,3 143,4 149,8 67,3 76,1 70,0 79,8
Inländische Verwendung Mrd Euro 3 800,5 3 945,0 4 074,6 1 927,1 2 017,9 1 988,9 2 085,8
Exporte Mrd Euro 1 974,2 1 956,0 1 968,0 985,0 971,0 970,5 997,5
Importe Mrd Euro 1 897,9 1 783,3 1 777,7 894,3 888,9 865,7 912,1
Bruttoinlandsprodukt Mrd Euro 3 876,8 4 117,8 4 264,9 2 017,8 2 100,0 2 093,7 2 171,2
Verkettete Volumenangaben
Konsumausgaben Mrd Euro 2 417,4 2 387,2 2 415,6 1 177,7 1 209,5 1 186,0 1 229,6
Private Konsumausgaben2 Mrd Euro 1 705,1 1 692,0 1 710,8 833,3 858,7 837,4 873,4
Konsumausgaben des Staates Mrd Euro  711,2 694,3 703,7 344,0 350,3 348,0 355,8
Bruttoanlageinvestitionen Mrd Euro  661,7 662,9 660,5 324,7 338,2 321,3 339,2
Ausrüstungsinvestitionen3 Mrd Euro  222,5 229,4 233,2 110,4 119,0 111,2 122,0
Bauinvestitionen Mrd Euro  314,6 310,5 303,3 155,3 155,2 150,8 152,5
Sonstige Anlagen Mrd Euro  124,7 124,4 127,4 58,7 65,7 59,8 67,5
Inländische Verwendung Mrd Euro 3 127,1 3 102,0 3 130,9 1 530,4 1 571,6 1 538,7 1 592,2
Exporte Mrd Euro 1 640,6 1 621,5 1 629,5 814,4 807,0 807,7 821,7
Importe Mrd Euro 1 497,7 1 469,1 1 484,5 727,1 742,0 725,2 759,2
Bruttoinlandsprodukt Mrd Euro 3 274,9 3 260,2 3 282,3 1 620,6 1 639,6 1 623,8 1 658,4
Preisentwicklung (Deflatoren)
Konsumausgaben 2015=100  117,1 124,6 128,8 123,0 126,8 127,5 129,6
Private Konsumausgaben2 2015=100  116,1 123,7 127,1 122,3 124,9 126,4 127,7
Konsumausgaben des Staates 2015=100  119,7 128,2 132,4 124,8 131,4 130,4 134,5
Bruttoanlageinvestitionen 2015=100  129,4 137,5 139,1 137,3 137,5 138,6 139,3
Ausrüstungsinvestitionen3 2015=100  113,9 120,6 123,6 120,0 120,9 123,1 123,7
Bauinvestitionen 2015=100  147,4 158,3 158,6 158,4 158,1 158,4 158,8
Sonstige Anlagen 2015=100  111,7 115,2 117,5 114,6 115,7 116,9 118,1
Inländische Verwendung 2015=100  121,5 127,2 130,2 125,9 128,4 129,3 131,0
Terms of Trade 2015=100  95,0 99,4 100,9 98,3 100,4 100,7 101,0
Exporte 2015=100  120,3 120,7 120,8 121,0 120,3 120,2 121,4
Importe 2015=100  126,7 121,5 119,8 123,0 119,8 119,4 120,1
Bruttoinlandsprodukt 2015=100  118,4 126,3 129,9 124,5 128,1 128,9 130,9
Entstehung des Inlandsprodukts
Erwerbstätige (Inland) Tausend 45 596   45 904    45 971    45 739    46 068    45 821    46 122    
Arbeitsvolumen Mio Std. 61 410   61 892    62 203    30 499    31 393    30 558    31 645    
Produktivität (Stundenbasis) 2015=100  106,5 105,2 105,3 106,2 104,3 106,2 104,6
Verteilung des Volkseinkommens
Volkseinkommen Mrd Euro 2 890,9 3 078,8 3 186,1 1 497,8 1 581,0 1 544,7 1 641,4
Arbeitnehmerentgelte Mrd Euro 2 023,6 2 157,5 2 283,3 1 029,2 1 128,3 1 087,4 1 195,9
Bruttolöhne und -gehälter Mrd Euro 1 661,8 1 777,2 1 876,9 846,0 931,1 892,1 984,8
darunter: Nettolöhne und -gehälter4 Mrd Euro 1 118,8 1 217,1 1 275,3 573,2 643,8 599,3 676,0
Unternehmens- und
Vermögenseinkommen Mrd Euro  867,4 921,3 902,8 468,6 452,7 457,3 445,5
Verfügbares Einkommen der privaten 
Haushalte2 Mrd Euro 2 164,5 2 292,8 2 386,9 1 131,7 1 161,1 1 181,6 1 205,4
Sparquote der privaten Haushalte2,5 %  11,1 11,2 11,3 12,3 10,2 12,7 10,0
nachrichtlich:
nominale Lohnstückkosten6 2015=100  115,7 123,8 130,1 118,6 128,8 125,1 135,0
reale Lohnstückkosten7 2015=100  97,8 98,0 100,1 95,2 100,5 97,0 103,1
Verbraucherpreise 2020=100  110,2 116,9 120,0 115,9 117,8 119,4 120,5
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  3 – Einschließlich militärischer
Waffensysteme.  4 – Arbeitnehmerentgelte abzüglich Sozialbeiträge der Arbeitgeber sowie Sozialbeiträge und Lohnsteuer der Arbeitnehmer.  5 – Ersparnis in 
Relation zum verfügbaren Einkommen.  6 – Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in Relation zum realen BIP je geleisteter
Erwerbstätigenstunde.  7 – Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in Relation zum BIP je geleisteter Erwerbstätigenstunde.  
Quellen: BA, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-038-02
20241
Einheit 2022 20231 20241
2023
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 76 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 77 
 NOCH TABELLE 12
 
  
Die wichtigsten Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für Deutschland
Veränderung zum entsprechenden Vorjahreszeitraum in %
1. Hj. 2. Hj.1 1. Hj. 2. Hj.
Verwendung  des Inlandsprodukts
In jeweiligen Preisen
9,6      5,4      4,2      5,9      4,9      4,4      4,0      Konsumausgaben
10,9      5,7      3,9      7,0      4,5      3,9      4,0      Private Konsumausgaben2
6,8      4,6      4,8      3,5      5,6      5,7      3,9      Konsumausgaben des Staates
11,1      6,4      0,8      8,9      4,2      0,0      1,6      Bruttoanlageinvestitionen
11,4      9,1      4,2      13,0      5,7      3,4      4,9      Ausrüstungsinvestitionen3
14,0      6,0      – 2,1      8,8      3,4      – 2,9      – 1,3      Bauinvestitionen
2,1      2,9      4,4      2,0      3,8      4,0      4,8      Sonstige Anlagen
11,1      3,8      3,3      5,0      2,7      3,2      3,4      Inländische Verwendung
15,4      – 0,9      0,6      2,7      – 4,3      – 1,5      2,7      Exporte
25,3      – 6,0      – 0,3      – 0,8      – 10,8      – 3,2      2,6      Importe
7,2      6,2      3,6      6,6      5,9      3,8      3,4      Bruttoinlandsprodukt
Verkettete Volumenangaben
3,2      – 1,3      1,2      – 1,3      – 1,2      0,7      1,7      Konsumausgaben
3,9      – 0,8      1,1      – 0,5      – 1,0      0,5      1,7      Private Konsumausgaben2
1,6      – 2,4      1,4      – 3,2      – 1,5      1,2      1,6      Konsumausgaben des Staates
0,1      0,2      – 0,4      0,6      – 0,2      – 1,1      0,3      Bruttoanlageinvestitionen
4,0      3,1      1,7      5,7      0,8      0,8      2,5      Ausrüstungsinvestitionen3
– 1,8      – 1,3      – 2,3      – 2,0      – 0,6      – 2,9      – 1,7      Bauinvestitionen
– 0,7      – 0,2      2,4      – 0,6      0,1      1,9      2,8      Sonstige Anlagen
3,2      – 0,8      0,9      – 0,5      – 1,1      0,5      1,3      Inländische Verwendung
3,3      – 1,2      0,5      0,1      – 2,4      – 0,8      1,8      Exporte
6,6      – 1,9      1,0      – 0,3      – 3,4      – 0,3      2,3      Importe
1,8      – 0,4      0,7      – 0,3      – 0,6      0,2      1,2      Bruttoinlandsprodukt
Preisentwicklung (Deflatoren)
6,2      6,4      3,3      7,3      6,1      3,7      2,3      Konsumausgaben
6,7      6,5      2,8      7,5      5,6      3,3      2,3      Private Konsumausgaben2
5,1      7,1      3,3      7,0      7,3      4,4      2,3      Konsumausgaben des Staates
11,0      6,3      1,2      8,3      4,3      1,0      1,3      Bruttoanlageinvestitionen
7,1      5,9      2,5      6,9      4,9      2,6      2,3      Ausrüstungsinvestitionen3
16,1      7,4      0,2      11,1      3,9      0,0      0,4      Bauinvestitionen
2,8      3,1      2,0      2,5      3,6      2,0      2,0      Sonstige Anlagen
7,6      4,7      2,3      5,5      3,8      2,6      2,0      Inländische Verwendung
– 4,9      4,6      1,5      3,0      6,1      2,4      0,6      Terms of Trade
11,7      0,3      0,1      2,6      – 2,0      – 0,6      0,9      Exporte
17,5      – 4,1      – 1,4      – 0,4      – 7,7      – 3,0      0,3      Importe
5,3      6,7      2,9      6,8      6,6      3,6      2,2      Bruttoinlandsprodukt
Entstehung des Inlandsprodukts
1,4      0,7      0,1      0,8      0,5      0,2      0,1      Erwerbstätige (Inland)
1,3      0,8      0,5      0,9      0,7      0,2      0,8      Arbeitsvolumen
0,5      – 1,2      0,2      – 1,1      – 1,3      0,0      0,3      Produktivität (Stundenbasis)
Verteilung des Volkseinkommens
4,4      6,5      3,5      7,7      5,4      3,1      3,8      Volkseinkommen
5,5      6,6      5,8      6,9      6,4      5,7      6,0      Arbeitnehmerentgelte
5,8      6,9      5,6      7,3      6,6      5,4      5,8      Bruttolöhne und -gehälter
5,3      8,8      4,8      9,4      8,3      4,6      5,0      darunter: Nettolöhne und -gehälter4
Unternehmens- und Vermögens-
1,9      6,2      – 2,0      9,7      2,8      – 2,4      – 1,6      einkommen
Verfügbares Einkommen der privaten 
6,3      5,9      4,1      7,2      4,8      4,4      3,8      Haushalte2
. . . . . . . Sparquote der privaten Haushalte2,5
 nachrichtlich:
3,5      6,9      5,1      6,8      7,1      5,5      4,8      nominale Lohnstückkosten6
– 1,7      0,2      2,2      – 0,1      0,5      1,8      2,5      reale Lohnstückkosten7
6,9      6,1      2,6      7,4      4,9      3,0      2,3      Verbraucherpreise
1 – Prognose des Sachverständigenrates.  2 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  3 – Einschließlich militärischer
Waffensysteme.  4 – Arbeitnehmerentgelte abzüglich Sozialbeiträge der Arbeitgeber sowie Sozialbeiträge und Lohnsteuer der Arbeitnehmer.  5 – Ersparnis in 
Relation zum verfügbaren Einkommen.  6 – Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in Relation zum realen BIP je geleisteter
Erwerbstätigenstunde.  7 – Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in Relation zum BIP je geleisteter Erwerbstätigenstunde.  
Quellen: BA, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-038-02
2022 20231 20241
2023 20241
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 77 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
78 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 ABBILDUNG 31 
1 – Alle angegebenen Komponenten des BIP preisbereinigt.  2 – Ursprungswerte.  3 – Einschließlich militärischer
Waffensysteme.  4 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  5 – Referenzjahr 2015; saison- und
kalenderbereinigt.  6 – Aktueller Prognosezeitraum. Prognosen des Sachverständigenrates.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-042-03
Komponenten des Bruttoinlandsprodukts1
-8
-4
0
4
8
360
380
400
420
440
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2021 2022 2023 2024
Exporte
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
9,7 2,99,7 3,3 0,6 -1,2 0,53,0 -8
-4
0
4
8
260
300
340
380
420
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2021 2022 2023 2024
Importe
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
8,9 6,09,0 6,6 0,1 -1,9 1,03,2
-8
-4
0
4
8
42
48
54
60
66
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2021 2022 2023 2024
Ausrüstungsinvestitionen3
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
2,8 3,33,5 4,0 2,2 3,1 1,73,7 -8
-4
0
4
8
65
70
75
80
85
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2021 2022 2023 2024
Bauinvestitionen
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
-2,6 -1,70,0 -1,8 -3,7 -1,3 -2,30,1
-8
-4
0
4
8
360
380
400
420
440
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2021 2022 2023 2024
Private Konsumausgaben4
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
1,5 4,30,4 3,9 -0,9 -0,8 1,11,2 -8
-4
0
4
8
150
160
170
180
190
I II III IV I II III IV I II III IV I II III IV
2021 2022 2023 2024
Konsumausgaben des Staates
Mrd Euro %
Veränderung zum Vorjahr in %2
3,1 1,23,8 1,6 0,5 -2,4 1,41,2
Verkettete Volumenwerte5: Jahresdurchschnitte: Veränderung zum Vorquartal (rechte Skala):
Prognose März 2023
Aktuelle Prognose
Aktuelle Prognose Prognose März 2023
Aktuelle Prognose Prognosezeitraum6
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 78 – 
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 79 
 ABBILDUNG 32  
 
 ABBILDUNG 33  
 
 
1 – Unsicherheitsmargen berechnet auf Grundlage des mittleren absoluten Prognosefehlers im Zeitraum der Jahre 1999 
bis 2022.  2 – Preis-, saison- und kalenderbereinigt.  3 – Prognose des Sachverständigenrates.  4 – Harmonisierter
Verbraucherpreisindex.  5 – Die breiteste Ausprägung des symmetrisch um den wahrscheinlichsten Wert verteilten Bandes 
entspricht dem doppelten mittleren absoluten Prognosefehler.
Quellen: Eurostat, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-375-01
Prognoseintervalle für das Wachstum des BIP und der Verbraucherpreise im Euro-Raum1
-12
-9
-6
-3
0
3
6
9
12
15
Bruttoinlandsprodukt2
Veränderung zum Vorquartal in %
2019 20 21 22 23 2024
Prognosezeitraum3
-1
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Verbraucherpreise4
Veränderung zum Vorjahresquartal in %
2019 20 21 22 23 2024
Prognosezeitraum3
Veränderung Doppelter mittlerer absoluter Prognosefehler5 68 %-Konfidenzintervall                  
1 – Unsicherheitsmargen berechnet auf Grundlage des mittleren absoluten Prognosefehlers im Zeitraum der Jahre 1999 
bis 2022.  2 – Preis-, saison- und kalenderbereinigt.  3 – Prognose des Sachverständigenrates.  4 – Die breiteste
Ausprägung des symmetrisch um den wahrscheinlichsten Wert verteilten Bandes entspricht dem doppelten mittleren absoluten 
Prognosefehler.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-374-01
Prognoseintervalle für das Wachstum des BIP und der Verbraucherpreise in Deutschland1
-10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
10
Bruttoinlandsprodukt2
Veränderung zum Vorquartal in %
2019 20 21 22 23 2024
Prognosezeitraum3
-1
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Verbraucherpreise
Veränderung zum Vorjahresquartal in %
2019 20 21 22 23 2024
Prognosezeitraum3
Veränderung Doppelter mittlerer absoluter Prognosefehler4 68 %-Konfidenzintervall                  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 79 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
80 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 TABELLE 13 
Tarifabschlüsse nach Branchen mit Laufzeitbeginn ab dem Jahr 20231
Deutsche Post AG  160 000 340 €/ Apr 2023: 1 020 €, Mai 2023 bis 01.04.2024 31.12.2024
Monat Mrz 2024: 180 € pro Monat
KFZ-Gewerbe  91 000 5 %  Jul 2023: 1 500 €, Apr 2024: 1 000 € 01.11.2023
3,6 % 01.10.2024 31.03.2025
Öffentlicher Dienst 2 385 200 200 € Jun 2023: 1 240 €, Jul 2023 bis 01.03.2024 31.12.2024
Bund und Sockelbetrag Feb 2024: 220 € pro Monat
Kommunen plus 5,5 %,
mind. 340 €
Papier, Pappe und  71 300 5,1 %  Mai 2023: 1 000 €, Mrz 2024: 1 000 € 01.09.2023
Kunststoff verar- 2,1 % 01.08.2024
beitende Industrie 1,4 % 01.12.2024 31.01.2025
Süßwarenindustrie  60 000 300 €/Monat – Jul 2023: 500 €, Beginn 2024: 500 € 01.07.2023 30.06.2024
350 €/Monat
Textil- und  69 000 4,8 % mind. Apr/Mai 2023: 1 000 €, 01.10.2023
Bekleidungs- 130 €/Monat Apr 2024: 500 €
industrie West 3,3 % mind. 01.09.2024 28.02.2025
100 €/Monat
Zeitarbeit  800 000 6 % – 9,25 % 01.04.2023
3 % – 3,5 % 01.01.2024 31.03.2024
Bauhauptgewerbe  927 000 500 € bis Sep 2023 und bis Sep 2024 01.02.2023
Private Energie-  30 000 6 %  Jun 2023: 3 000 € 01.04.2023
wirtschaft2
Helios-Kliniken  21 000 4 % mind. Mai 2023: 1 000 €, Jan 2024: 1 000 € 01.07.2023
(nichtärztlicher 150 €/Monat
Dienst) 4 % mind. 01.07.2024
150 €/Monat
1 %  01.11.2024 31.12.2024
Deutsche Bahn  180 000 200 €/Monat Okt 2023: 2 850 € 01.12.2023
210 €/Monat 01.08.2024 31.03.2025
Technische Ge-  45 000 6 %  2023: 1 500 €, 2024: 1 500 € 01.09.2023
bäudeausrüstung 3 %  01.09.2024 31.08.2025
Baden-Württemberg
Dachdecker-  100 000 Mai 2023: 475 €, Feb 2024: 475 €
handwerk
Schuh- und Sport-  13 000 200 €/Monat 2023: 1 000 €, 2024: 1 000 € 01.08.2023
artikelindustrie (Adidas)
150 €/Monat
(Schuhindustrie)
150 €/Monat 01.10.2024
(Adidas)
100 €/Monat
(Schuhindustrie)
1 – Ausgewählte Branchen mit Beschäftigung über 10 000 Personen; Datenstand: 26. Oktober 2023.  2 – TG Energie: 
E.ON, Bayernwerk, Westenergie, Avacon, Avu und TenneT.
Quellen: DGB, IG Bau, IG BCE, IG Metall, ITGA-BW, Verdi, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) 
© Sachverständigenrat | 23-460-01
Wirtschaftszweig
Laufzeitende
Inflationsausgleichszahlungen 
in den Jahren 2023 und 2024
Arbeitnehmeranzahl
Tarifabschluss
Laufzeitbeginn/
Stufenerhöhung
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 80 –
Konjunkturerholung verzögert sich – Kapitel 1 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 81 
 TABELLE 14  
 
  
Entwicklung der Löhne in Deutschland
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %
2019 3,2          3,4          0,2          3,8          0,7          3,1          0,9          
2020 2,0          3,7          1,7          4,2          1,2          3,0          1,1          
2021 1,3          0,8          – 0,5          0,6          0,6          0,0          – 2,9          
2022 2,2          4,3          2,1          4,0          0,5          3,5          – 1,7          
20236 4,0          5,9          1,8          5,6          – 1,2          6,9          0,2          
20246 4,5          5,1          0,6          5,3          0,2          5,1          2,2          
1 – Bruttolöhne und -gehälter (Inlandskonzept) je Arbeitnehmerstunde.  2 – Differenz zwischen dem Anstieg der
Effektivlöhne und demjenigen der Tariflöhne in Prozentpunkten.  3 – Reales BIP je Erwerbstätigenstunde.  4 –
Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in Relation zum realen BIP je geleisteter Erwerbstätigenstunde.  5 –
Arbeitnehmerentgelt je geleisteter Arbeitnehmerstunde in Relation zum BIP je geleisteter Erwerbstätigenstunde.  6 – Prognose des
Sachverständigenrates.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-036-02
Lohnstückkosten
 (real)5
Tariflöhne
(Stundenkonzept)
Effektivlöhne1 Lohndrift2
Arbeitnehmerentgelt je
Arbeitnehmerstunde
Arbeitsproduktivität3
Lohnstückkosten
(nominal)4
 NOCH TABELLE 13 
 
Tarifabschlüsse nach Branchen mit Laufzeitbeginn ab dem Jahr 20231
Hotel- und Gast-  74 000 175 €/Monat 01.07.2023
gewerbe Berlin 175 €/Monat 01.07.2024
Deutsches Rotes  50 000 200 €/Monat Aug 2023: 1 200 €, Sep 2023 bis 01.06.2024 31.05.2025
Kreuz plus 6 % Mai 2024: 200 € pro Monat
Elektrohandwerk  60 000 6 %   Sep 2023: 1 000 €, Sep 2024: 1 000 € 01.07.2023
Baden-Württemberg 3 %   01.07.2024 30.04.2025
Elektrohandwerk  110 000 5 %   2 000 €, Auszahlung quartalsweise 01.08.2023
Nordrhein-Westfalen 4 %   01.08.2024 30.09.2025
Garten-. Land-  130 000 5,9 %   Okt 2023: 250 €, Okt 2024: 250 € 01.07.2023
schafts- und 3,9 %   01.07.2024 30.06.2025
Sportplatzbau
Textile Dienste  22 000 150 €/Monat Jul 2023: 1 000 €, Jan 2024: 300 € 01.03.2024
150 €/Monat 01.03.2025 30.06.2025
Schlosserhand-  58 000 5,9 %   2023: 1 500 € 01.11.2023
werk Nordrhein- 3,9 %   01.11.2024 31.10.2024
Westfalen
Metallbau und Fein-  40 000 5,2 %   Mrz 2023: 600 €, Dez 2023: 600 € 01.05.2023 30.04.2024
werktechnik Baden-
Württemberg
1 – Ausgewählte Branchen mit Beschäftigung über 10 000 Personen; Datenstand: 26. Oktober 2023.  2 – TG Energie: 
E.ON, Bayernwerk, Westenergie, Avacon, Avu und TenneT.
Quellen: DGB, IG Bau, IG BCE, IG Metall, ITGA-BW, Verdi, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) 
© Sachverständigenrat | 23-460-01
Laufzeitende
Wirtschaftszweig
Arbeitnehmeranzahl
Tarifabschluss
Inflationsausgleichszahlungen 
in den Jahren 2023 und 2024
Laufzeitbeginn/
Stufenerhöhung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 81 – 
Kapitel 1 – Konjunkturerholung verzögert sich
82 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
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Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 84 –

 
  
 
    
    
  
   
    
        
 
   
    
  
     
 
     
   
   
  
    
     
2
POTENZIALWACHSTUM 
DURCH INVESTITIONEN 
STÄRKEN 
I. Einleitung
II. Ausgangslage: Das Produktionspotenzial Deutschlands
1. Potenzialwachstum seit 1970 rückläufig
2. Das Produktionspotenzial im internationalen Vergleich
3. Investitionen im internationalen Vergleich
4. Ausländische Direktinvestitionen
III. Ausblick: Das Produktionspotenzial in der langen Frist
1. Geringes Potenzialwachstum im Referenzszenario
2. Kapitaleinsatz in der Transformation
3. Chancen und Risiken bei der Entwicklung des Arbeitsvolumens
4. Produktivitätsgewinne durch Nutzung von Künstlicher Intelligenz möglich
IV. Kapital- und Arbeitseinsatz in den Wirtschaftsbereichen
1. Kapitaleinsatz auf Sektorebene heterogen
2. Substitution von Arbeit durch Kapital kann sinkendes Arbeitsvolumen
kompensieren
V. Produktivitätssteigerung durch Investitionen im Verarbeitenden
Gewerbe
1. Kapitalgebundener technischer Fortschritt erhöht TFP-Wachstum
2. Verbesserung der Allokationseffizienz kann Produktivität steigern
3. Investitionen erfordern Finanzierung
VI. Potenzialwachstum gezielt erhöhen
1. Produktivitätsgewinne realisieren
2. Rückgang des Arbeitsvolumens verlangsamen
3. Investitionsanreize verbessern und Diversifizierung unterstützen
Anhang 
Literatur 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 86 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 87
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
 Die Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft werden immer stärker durch die
zunehmende Knappheit von Arbeitskräften gedämpft. Nicht alle Wirtschaftszweige sind
gleichermaßen betroffen und sie können dies unterschiedlich gut kompensieren.
 Investitionen in Kapital und in neue Querschnittstechnologien wie KI können das Wachstum
nachhaltig stärken, die Diversifizierung globaler Wertschöpfungsketten seine Resilienz steigern.
 Qualifizierte Zuwanderung und stärkere Erwerbsanreize sowie Substitution von Arbeit durch
neue Kapitalgüter können die wachstumsdämpfenden Effekte des sinkenden Arbeitsvolumens
mildern.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Die reale Wachstumsrate des Produktionspotenzials der deutschen Volkswirtschaft ist in den
letzten Jahrzehnten drastisch gesunken, von durchschnittlich etwa 2,5 % in den 1970er-Jahren auf 
zuletzt 0,5 % im Jahr 2022. Das sinkende Arbeitsvolumen in Deutschland dürfte das Wachstum 
des Produktionspotenzials zukünftig stark dämpfen. Auch vom Kapitaleinsatz und der Totalen 
Faktorproduktivität (TFP) sind unter unveränderten Bedingungen kaum Wachstumsimpulse zu 
erwarten. In Zeiten dringlicher Transformationsaufgaben ist die Ausweitung des
Produktionspotenzials für die deutsche Volkswirtschaft allerdings besonders bedeutsam. Dabei unterscheiden 
sich die Herausforderungen für die einzelnen Wirtschaftszweige deutlich. Insbesondere sind die 
Kapitalintensität und die Möglichkeiten, Arbeit durch Kapital zu ersetzen, in den einzelnen
Wirtschaftszweigen sehr verschieden. 
Investitionen können dazu beitragen, den technischen Fortschritt zu beschleunigen und das 
sinkende Arbeitsvolumen durch Kapitalgüter zu kompensieren. So können Investitionen in
Maschinen und Werkzeuge oder Automatisierungssysteme sowie immaterielles Kapital die TFP
erhöhen. Außerdem können fehlende Arbeitskräfte durch Künstliche Intelligenz (KI) und den Einsatz 
von Robotern ersetzt werden. Geeignete Rahmenbedingungen wie eine effiziente, digitale
Verwaltung sollten die zügige Durchdringung der deutschen Volkswirtschaft mit neuen
Querschnittstechnologien wie KI unterstützen. Mittel- bis langfristig können Impulse für die Erhöhung der TFP 
von einer Verbesserung der Schulbildung und einer Stärkung der Universitäten ausgehen. Zudem 
können Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und stärkere Erwerbsanreize die sinkende Zahl von 
Arbeitskräften ausgleichen. 
Eine effiziente Allokation der Produktionsfaktoren ist für das Wachstum des
Produktionspotenzials entscheidend. Wenn grüne Kapitalgüter bereits heute eine ähnliche Produktivität
aufweisen wie fossil betriebene Kapitalgüter, sind frühzeitige Umstellungsinvestitionen von Vorteil. Im 
Zuge der Dekarbonisierung wäre dies in der energieintensiven Industrie und der Energiewirtschaft 
besonders effektiv. Investitionen in Anlagen und immaterielle Kapitalgüter können mithilfe von 
steuerlichen Anreizen und durch verlässliche Rahmenbedingungen, beispielsweise im Kontext 
der CO2-Bepreisung, begünstigt werden. Darüber hinaus ist eine stärkere Diversifikation bei
ausländischen Direktinvestitionen hilfreich, um die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung
effizient zu nutzen und zugleich die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gegenüber
geopolitischen Veränderungen zu erhöhen. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 87 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
88 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
I. EINLEITUNG
74. Die Diskussion über die Wachstumschancen Deutschlands orientiert sich oft an
kurzfristigen Prognosen. Für die mittel- und langfristigen
Wachstumschancen kommt es jedoch auf die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen
Produktionspotenzials an.  PLUSTEXT 2  ZIFFERN 99 FF. Das Produktionspotenzial
einer Volkswirtschaft ist die unter Normalauslastung  GLOSSAR aller verfügbaren
Produktionsfaktoren erreichbare Produktionsmenge von Waren und
Dienstleistungen. Die Entwicklung des Potenzials beschreibt den langfristigen
Wachstumspfad einer Volkswirtschaft. Je stärker das Produktionspotenzial wächst, desto
größer werden die Verteilungsspielräume einer Volkswirtschaft: zum einen zur
Aufteilung der Produktion auf Konsum- und Investitionstätigkeit,  ZIFFERN 109 FF. 
zum anderen zur Verteilung der Einkommen innerhalb der Bevölkerung.  ZIF-
FERN 285 FF. In Zeiten dringlicher Transformationsaufgaben ist die Ausweitung des
Produktionspotenzials für die deutsche Volkswirtschaft besonders bedeutsam.
75. Das Produktionspotenzial wird maßgeblich vom Einsatz der Produktionsfaktoren
Kapital und Arbeit sowie dem Stand des technischen Fortschritts bestimmt,
der in der Totalen Faktorproduktivität (TFP) zum Ausdruck kommt.  ZIF-
FERN 80 FF. Der Sachverständigenrat hat in den vergangenen Jahren wiederholt das
in den meisten fortgeschrittenen Volkswirtschaften positive, jedoch rückläufige
Wachstum der TFP und der Arbeitsproduktivität (JG 2019 Ziffern 140 ff.;
JG 2020 Ziffern 483 ff.) sowie das sinkende Arbeitsvolumen in Deutschland
(JG 2019 Ziffern 141 ff.; JG 2022 Ziffern 355 ff.;  ZIFFER 126) analysiert. Das
sinkende Arbeitsvolumen ist absehbar das größte strukturelle Hemmnis für das
Wachstum des Produktionspotenzials. In den kommenden Jahrzehnten ist
aufgrund des demografischen Wandels ein deutlicher Rückgang der
Erwerbsbevölkerung zu erwarten. Dies wird sich dämpfend auf das Wachstum des
Produktionspotenzials auswirken.  ZIFFERN 106 F.  ABBILDUNG 42
Vor diesem Hintergrund untersucht der diesjährige Produktivitätsbericht
mittels langfristiger Szenarienrechnungen (Projektionen)  ZIFFERN 99 FF. und der
Analyse von Unternehmensdaten  ZIFFERN 127 FF. UND 138 FF., auf welche Weise
Investitionen dazu beitragen können, das Wachstum des Produktionspotenzials zu
erhöhen, das sinkende Arbeitsvolumen zu kompensieren, das TFP-Wachstum zu
steigern sowie die grüne Transformation voranzubringen.
 PLUSTEXT 2 
Hintergrund: Produktionspotenzial 
Das Produktionspotenzial ist das Produktionsvolumen, das bei Normalauslastung 
aller Produktionsfaktoren erreicht wird. Es ist nicht direkt beobachtbar, sondern 
muss mithilfe statistischer Verfahren geschätzt werden. Die im Modell des
Sachverständigenrates berücksichtigten Produktionsfaktoren sind das Arbeitsvolumen, das 
Humankapital und der Kapitaleinsatz (Solow, 1956; Lucas, 1988; Mankiw et al., 
1992; Romer, 1994; Galor, 2011).  KASTEN 10 Wachstum setzt eine effizientere 
Nutzung oder eine Ausweitung der eingesetzten Produktionsfaktoren voraus. 
Potenzialwachstum, das nicht durch die Akkumulation der Produktionsfaktoren 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 88 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 89
erklärt wird, wird dem Wachstum der Totalen Faktorproduktivität (TFP)
zugeschrieben. Das TFP-Wachstum umfasst unter anderem allgemeine
Produktivitätssteigerungen aufgrund des technischen Fortschritts oder Verbesserungen der 
Allokation von Kapital und Arbeit. Die neoklassische und endogene
Wachstumstheorie sowie die empirische Literatur stellen die TFP als den wichtigsten 
langfristigen Wachstumstreiber heraus (Solow, 1956; Romer, 1990; Mankiw et al., 
1992). 
76. Für die Erhöhung des Potenzialwachstums sind Investitionen von besonderer
Bedeutung. Investitionen sind besonders wachstumssteigernd, wenn
sie neben dem Kapitalstock zusätzlich die TFP erhöhen. So gibt es bei
Kapitalgütern mit langer Nutzungsdauer mitunter erhebliche
Produktivitätsunterschiede zwischen alten und neuen Anlagen. Dieser sogenannte kapitalgebundene
technische Fortschritt (capital-embodied technological change, CETC) wird zum
Teil nicht in der Bewertung der Kapitalgüter abgebildet (Hulten, 1992; Sakellaris
und Wilson, 2004; Jones und Liu, 2022).  ZIFFERN 139 FF. Investitionen können die
TFP ebenfalls erhöhen, wenn produktivere Unternehmen mehr investieren als
weniger produktive Unternehmen. Dadurch verschiebt sich die Verteilung der
Produktionsfaktoren zu produktiveren Unternehmen. Zudem besteht der
Kapitalstock heute in immer größerem Umfang aus immateriellen Kapitalgütern wie
Patenten oder Software, die komplementär zu physischem Kapital oder Arbeit
wirken und deren intensiverer Einsatz die Produktivität jener
Produktionsfaktoren besonders stark verbessert (JG 2019 Ziffern 305 ff.; JG 2020 Ziffern 481 ff.).
 ZIFFERN 93 UND 147 FF. Darüber hinaus werden Investitionsentscheidungen in
Deutschland und der Europäischen Union (EU) vor dem Hintergrund einer
immer stärker fragmentierten Weltwirtschaft getroffen (IWF, 2023).  ZIF-
FER 97
77. Investitionen sind angesichts des rückläufigen Arbeitskräftepotenzials
auch unabhängig von ihren positiven Auswirkungen auf die TFP von besonderer
Bedeutung (Mayer, 2021; Sauer und Wollmershäuser, 2021; Ahlers und Quispe
Villalobos, 2022). Erstens kann Arbeit durch Kapital substituiert werden,
beispielsweise durch Automatisierung und den Einsatz von Robotern, in den
kommenden Jahren auch in immer stärkerem Maße durch Künstliche Intelligenz (KI). 
 ZIFFERN 126 UND 133 Dabei steigt die Arbeitsproduktivität, da das gleiche
Produktionspotenzial mit geringerem Arbeitseinsatz erreicht wird. Diese Möglichkeiten
zur Substitution sind jedoch zwischen und innerhalb der Wirtschaftszweige sehr
unterschiedlich. Gründe dafür sind die in der Praxis maximal zu erreichende
Kapitalintensität der Produktion, bzw., dass Spielräume der Substitution von Arbeit
durch Kapital schon unterschiedlich stark genutzt wurden.  ZIFFERN 132 FF.
78. Eine wichtige Nebenbedingung für das zukünftige Potenzialwachstum der
deutschen Volkswirtschaft ist das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045.
Dieses Ziel erfordert, fossile Energie durch grüne Energieträger zu
substituieren und die Effizienz der Energienutzung zu steigern (JG 2022 Ziffern
325 ff.). Aufgrund von unterschiedlichen Nutzungsdauern bereits bestehender
Anlagen und ihrer langen Nutzung über die kalkulatorische Nutzungsdauer hin-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 89 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
90 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
weg (Michelsen und Junker, 2023) ergeben sich sehr unterschiedliche
Möglichkeiten, durch Investitionen die Energieeffizienz zu erhöhen oder auf andere
Energieträger umzustellen.  ZIFFERN 109 FF. Insbesondere bei Kapitalgütern mit langen 
Nutzungsdauern wie Nichtwohnbauten dürften vorzeitige Abgänge von mit
fossilen Energieträgern betriebenen Kapitalgüter aus dem Kapitalstock notwendig 
werden, um Treibhausgasneutralität zu erreichen.  ZIFFERN 111 FF. 
79. In den kommenden Jahrzehnten könnte das Wachstum des
Produktionspotenzials aufgrund der erwarteten Abnahme des Arbeitsvolumens erheblich geringer
sein als in den letzten zehn Jahren. Die Analysen des Sachverständigenrates
zeigen aber, dass diese Entwicklung abgemildert werden kann, wenn zügig und
entschlossen wirtschaftspolitische Maßnahmen ergriffen werden. Reformen, die die
Anreize zur Erwerbstätigkeit erhöhen, sind von entscheidender Bedeutung
für eine zukünftige Wachstumsstrategie. Gleichzeitig sind langfristige
Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität durch technologischen Fortschritt, zur
Kompensation des Rückgangs des Arbeitsvolumens durch Einwanderung und zur 
Modernisierung des Kapitalbestands durch Investitionen unerlässlich.
 ZIFFERN 156 FF.
II. AUSGANGSLAGE: DAS
PRODUKTIONSPOTENZIAL DEUTSCHLANDS
80. Das Produktionspotenzial einer Volkswirtschaft wächst über die Zeit,
indem die Produktionsfaktoren Arbeit, Humankapital und immaterielles
sowie physisches Kapital akkumuliert und immer produktiver eingesetzt
werden (Solow, 1956; Mankiw et al., 1992; Romer, 1994; Acemoglu, 2009; Galor, 
2011).  KASTEN 11 
1. Potenzialwachstum seit 1970 rückläufig
81. Die Wachstumsrate des realen Produktionspotenzials der deutschen
Volkswirtschaft ist laut Schätzungen des Sachverständigenrates von
durchschnittlich etwa 2,5 % in den 1970er-Jahren auf durchschnittlich etwa 1,4 %
zwischen den Jahren 2000 und 2019 gefallen. Seit dem Jahr 2020 beträgt sie
durchschnittlich etwa 0,5 % (Ochsner et al., 2023b).  ZIFFERN 71 UND 99  ABBILDUNG 34
Aufgrund einer starken Nettozuwanderung im Jahr 2022,  ZIFFER 100 unter anderem
aus der Ukraine, liegt die Potenzialwachstumsrate im Jahr 2023 mit etwa 0,7 %
über ihrem langfristig erwartbaren Pfad.  ZIFFER 99 
82. Der Rückgang des Potenzialwachstums im Vergleich zum Jahr 1970 hat
mehrere Gründe. Einen großen Anteil hat die bereits seit 1970 kontinuierlich
abnehmende Wachstumsrate des Kapitalstocks in Deutschland. Seit Ende der
1990er-Jahre ist außerdem das TFP-Wachstum deutlich rückläufig. Seit dem Jahr 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 90 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 91
2019 wird das Potenzialwachstum Deutschlands zusätzlich durch negative 
Wachstumsbeiträge des Arbeitsvolumens gedrückt.  ABBILDUNG 44  
83. Die wichtigste Determinante des Potenzialwachstums sind gesamtwirtschaftliche
Produktivitätssteigerungen aufgrund des technischen Fortschritts (Solow, 1956;
Romer, 1990, 1994; Galor, 2011). In den 1970er-Jahren wurde das
Potenzialwachstum überwiegend vom hohen TFP-Wachstum (jährlich etwa 1,1 %)
getragen. Der seit den 1990er-Jahren in Deutschland zu beobachtende Rückgang der 
Wachstumsbeiträge der TFP ist vor diesem Hintergrund besonders
problematisch. Er könnte auf eine sinkende Rate des technologischen Fortschritts oder
eine langsamere Reallokation von Produktionsfaktoren von wenig zu hoch
produktiven Unternehmen und Sektoren hindeuten.  ZIFFERN 89, 90, 148 UND 202 FF.
84. Neben dem Wachstum der TFP hat der Aufbau des Sachanlagevermögens seit den 
1970er-Jahren massiv zur Ausweitung des Produktionspotenzials beigetragen.
Der Beitrag des Kapitaleinsatzes zum Potenzialwachstum ging allerdings 
stark zurück, von 1,5 Prozentpunkten in den 1970er-Jahren auf 0,4
Prozentpunkte in den vergangenen fünf Jahren. Die Kapitalintensität, gemessen als
Verhältnis des Kapitaleinsatzes zu den Arbeitsstunden, ist seit dem Jahr 1970 im
Zuge der Kapitalakkumulation und des Rückgangs des Arbeitsvolumens um
412 % gestiegen.  ABBILDUNG 43 Die Wachstumsbeiträge der verschiedenen
Kapitalgüter zum Kapitaleinsatzwachstum waren in der Vergangenheit
durchweg positiv, sinken allerdings im langjährigen Durchschnitt. Eine
Ausnahme bildet das sonstige Kapital, das überwiegend geistiges Eigentum
umfasst.  ZIFFERN 93 F. Der Anteil des sonstigen Kapitals am Wachstum des
Kapitaleinsatzes steigt seit 1970 langsam an und ging lediglich nach der
Wiedervereinigung vorübergehend zurück. Die Wachstumsbeiträge der Nichtwohnbauten, also
beispielsweise Fabriken oder Straßen, sind seit der Jahrtausendwende nahe Null.
85. Das Kapitaleinsatzwachstum wird wesentlich durch das Wachstum des
Kapitalstocks und somit durch Investitionen bestimmt. Die Bruttoinvestitionsquote,
also das Verhältnis von Investitionen zur Bruttowertschöpfung, hat sich für die
 ABBILDUNG 34 
Quellen: IAB, OECD, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-282-01
Beiträge zum Produktionspotenzialwachstum
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
1970 74 78 82 86 90 94 98 02 06 10 14 18 2022
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in %
Kapital Arbeitsvolumen Totale Faktorproduktivität Humankapital
Produktionspotenzialwachstum
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 91 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
92 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
einzelnen Kapitalgüter in Deutschland seit dem Jahr 1991 sehr
heterogen entwickelt. So hat die Bruttoinvestitionsquote in neue Bauten seit dem 
Jahr 1991 um etwa 20 % abgenommen, während sie für neue sonstige Anlagen 
etwa 50 % zugenommen hat.  ABBILDUNG 35  
86. Die beobachteten Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen
Investitionsquoten lassen sich zerlegen in Veränderungen der kapitalgutspezifischen
Investitionsneigung sowie der Zusammensetzung der Wirtschaft durch den
Strukturwandel. Hält man die Investitionsquote je Wirtschaftszweig konstant auf dem
Niveau des Jahres 1991 und betrachtet nur Veränderungen der
Zusammensetzung der Wirtschaftszweige entsprechend der tatsächlichen Entwicklung, hätte
beispielsweise die Investitionsquote in neue Bauten im Jahr 2022 um etwa 7,5
Prozentpunkte über ihrem tatsächlichen Niveau gelegen.  ABBILDUNG 35 Dieser
Unterschied ist insbesondere auf den Rückgang der Investitionsquote in den
Dienstleistungszweigen von 20 % im Jahr 1991 auf 14 % im Jahr 2022 zurückzuführen.
Im Gegensatz dazu hat der Strukturwandel einen leicht positiven Effekt.
Denn ohne die veränderte Zusammensetzung der Wirtschaftszweige würde die
Investitionsquote in neue Bauten 1,8 Prozentpunkte unter ihrem Niveau von 2022 
liegen.  ABBILDUNG 35 
87. Das Potenzial des Arbeitsvolumens, gemessen in Stunden, schrumpfte im
Zeitraum von 1970 bis 1999 und reduzierte somit das Potenzialwachstum
durchschnittlich um jährlich 0,5 Prozentpunkte.  ABBILDUNG 34 Von der
Jahrtausendwende bis zum Jahr 2019 waren die Wachstumsbeiträge des
Arbeitsvolumens jedoch überwiegend positiv.  ABBILDUNG 44 Dies ist unter anderem auf
 ABBILDUNG 35 
1 – Reale Bruttoanlageinvestitionen in Relation zur realen Bruttowertschöpfung. Betrachtete Wirtschaftszweige: Land-
und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe, Baugewerbe, Handel, Verkehr, Gastgewerbe, 
Information und Kommunikation, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen,
Unternehmensdienstleister, öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit, sonstige Dienstleister. Gemäß der Klassifikation der 
Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-384-01
Investitionsquoten in Bruttoanlageinvestitionen1
7
8
9
10
11
12
Neue Ausrüstungen
%
1991 00 05 10 15 2022
8
10
12
14
16
18
20
Neue Bauten
%
1991 00 05 10 15 2022
4
5
6
7
8
Neue sonstige Anlagen
%
1991 00 05 10 15 2022
Tatsächliche Entwicklung
Kontrafaktische Entwicklung: Investitionsquote der Wirtschaftszweige 
wie im Jahr 1991
Bruttowertschöpfungsanteil der 
Wirtschaftszweige wie im Jahr 1991
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 92 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 93 
den starken Rückgang der strukturellen Erwerbslosenquote  GLOSSAR im Zuge der 
Arbeitsmarktreformen zu Beginn der 2000er-Jahre (Hochmuth et al., 2019) von 
8,4 % im Jahr 1999 auf 2,4 % im Jahr 2023 zurückzuführen. Im selben Zeitraum 
stieg zudem die Erwerbsquote laut Daten der OECD  KASTEN 11 von etwa 65 % auf 
etwa 70 %, was ebenfalls zur Ausweitung des Arbeitsvolumens beitrug.  ABBILDUNG 
44 Der Rückgang der durchschnittlichen Arbeitszeit je Erwerbstätigen wirkt dem 
Anstieg der Beschäftigung entgegen und dämpft die Entwicklung des
Arbeitsvolumens. Seit dem Jahr 2019 überwiegt der Effekt zurückgehender Arbeitsstunden 
gegenüber dem Effekt steigender (aber im internationalen Vergleich bereits
hoher) Erwerbsbeteiligung und niedriger strukturelle Erwerbslosigkeit. Die
Wachstumsbeiträge des Humankapitals zum Potenzialwachstum waren seit der
Wiedervereinigung im langjährigen Durchschnitt mit jährlich 0,2 Prozentpunkten
positiv, aber gering.  ABBILDUNG 34  
 KASTEN 10  
Hintergrund: Kapitalgüter, Kapitalkosten und Kapitaleinsatz 
Zur Messung des Kapitalstocks sowie dessen wirtschaftlicher Nutzung werden verschiedene 
Konzepte herangezogen. Das Bruttoanlagevermögen eignet sich besonders gut, um den
produktiv nutzbaren Kapitalstock zu messen. Es ergibt sich aus der Summe der
Wiederbeschaffungswerte von Wohnbauten, Nichtwohnbauten, Ausrüstungen und sonstigem Kapital. Die
Bewertung zu Wiederbeschaffungspreisen berücksichtigt zumindest teilweise die
Qualitätsunterschiede zwischen den verschiedenen Generationen der Kapitalgüter. Die Anlagen werden für 
die vorgesehene Zeit ihrer Nutzung im Vermögensbestand voll berücksichtigt. Wird ein
Kapitalgut nicht mehr produktiv genutzt und endgültig außer Dienst gestellt, wird das
Bruttoanlagevermögen entsprechend über Abgänge reduziert.  
Im Vergleich zum Bruttoanlagevermögen eignet sich das Nettoanlagevermögen besonders 
gut, um den wirtschaftlichen Restwert des Kapitalstocks zu messen. Anders als beim
Bruttoanlagevermögen werden Kapitalgüter nicht erst bei endgültiger Außerdienststellung aus dem
Kapitalstock ausgebucht, sondern bereits während ihrer Nutzungsdauer sukzessive
abgeschrieben. Die kalkulatorischen Abschreibungen berücksichtigen die Wertminderung von
Anlagegütern durch Verschleiß (Gühler und Schmalwasser, 2020). Somit gibt das Nettoanlagevermögen 
einen Hinweis darauf, in welcher Höhe Ersatzinvestitionen nötig wären, um den Kapitalstock 
konstant zu halten. Brutto- und Nettoanlagevermögen sind hinsichtlich der Produktivität des 
Kapitalstocks unterschiedlich aussagekräftig. Während abgeschriebene Anlagen immer noch 
produktiv sein können, sind sie möglicherweise nicht mehr so produktiv wie zu Beginn ihrer 
Lebensdauer (Dullien et al., 2019; Grömling et al., 2019). Der tatsächliche produktive Wert des 
Kapitalstocks dürfte also vom Bruttoanlagevermögen über- und vom Nettoanlagevermögen
unterschätzt werden.  
Um den Beitrag des Kapitalstocks zur Produktion zu messen, können die verschiedenen 
Kapitalgüter über den Kapitalnutzungskostenansatz aggregiert werden (Knetsch, 2013).
Diesen Ansatz nutzt der Sachverständigenrat in seiner Mittelfristprojektion zur Messung des
Kapitaleinsatzes.  ZIFFER 71 Der Kapitaleinsatz in der deutschen Volkswirtschaft wird dabei als Index 
der mit den jeweiligen Kapitalkostenanteilen gewichteten Bruttoanlagekapitalbestände
konstruiert, wobei der Index im Jahr 1969 dem Wert 100 entspricht.  ABBILDUNG 43 Die
Kapitalkosten für jedes der vier Kapitalgüter ergeben sich in Anlehnung an Knetsch (2013) als Summe 
der gesamtwirtschaftlich erforderlichen Mindestrendite des Kapitalstocks und der
Abschreibungsrate, abzüglich der erwarteten Kapitalgewinne. Während die Bruttoanlagevermögen die 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 93 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
94 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Quantität der produktiv einsetzbaren Kapitalgüter anzeigen, weisen die Anteile der
Kapitalkosten an den Gesamtkapitalkosten (Summe der Kapitalkosten aller Kapitalgüter) die relative 
Grenzproduktivität des jeweiligen Kapitalguts im Verhältnis zur Produktivität des gesamten
Kapitalstocks aus. Der Kapitaleinsatz berücksichtigt damit sowohl die Menge als auch die zur
jeweils aktuellen Grenzproduktivität bewertete Qualität des vorhandenen Kapitals.  ABBILDUNG 36 
 ABBILDUNG 36 
Quelle: eigene Darstellung 
© Sachverständigenrat | 23-258-01
Kapitalgüter, Kapitalkosten und Kapitaleinsatz
Bruttoanlagevermögen
Kapitaleinsatz
Kapitalkostenanteile
Abschreibungen
Nettoanlagevermögen
Bruttoanlagevermögen
Wohnbauten Nichtwohnbauten Ausrüstungen Sonstiges Kapital
Mindestrendite
+
Abschreibungsrate 
Wohnbauten
–
Erwartete
Kapitalgewinne 
Wohnbauten
Kapitalkosten
Wohnbauten
Mindestrendite
+
Abschreibungsrate 
Nichtwohnbauten
–
Erwartete
Kapitalgewinne 
Nichtwohnbauten
Kapitalkosten
Nichtwohnbauten
Mindestrendite
+
Abschreibungsrate 
Ausrüstungen
–
Erwartete
Kapitalgewinne 
Ausrüstungen
Kapitalkosten 
Ausrüstungen
Mindestrendite
+
Abschreibungsrate 
Sonstiges Kapital
–
Erwartete
Kapitalgewinne 
Sonstiges Kapital
Kapitalkosten
Sonstiges Kapital
Gesamtkapitalkosten
Gesamtkapitaleinsatz
Kapitaleinsatz
Wohnbauten
Kapitaleinsatz 
Nichtwohnbauten
Kapitaleinsatz 
Ausrüstungen
Kapitaleinsatz 
Sonstiges Kapital
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 94 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 95
2. Das Produktionspotenzial im internationalen
Vergleich
88. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen fortgeschrittenen
Volkswirtschaften wie den USA oder Frankreich nimmt die
Wachstumsrate des Produktionspotenzials seit Jahrzehnten ab.  ABBILDUNG 37  KASTEN 11 
So ist die Potenzialwachstumsrate der USA von etwa 3,2 % im Jahr 1981 auf etwa
1,6 % im Jahr 2022 gesunken. Nach Projektionen der Europäischen Kommission
werden die Wachstumsraten des Potenzials in fast allen betrachteten Ländern bis
ins Jahr 2027 hinter ihrer historischen Entwicklung zurückbleiben (Europäische
Kommission, 2023a).
89. Die Konvergenz zu einer länderspezifischen, positiven, annähernd
konstanten Potenzialwachstumsrate ist ein Merkmal fortgeschrittener
wirtschaftlicher Entwicklung. Diese Konvergenz, die insbesondere durch eine
Konvergenz des Wachstums des Kapitalstocks pro Kopf bedingt ist, ist Ergebnis
sowohl neoklassischer (Ramsey, 1928; Solow, 1956; Koopmans, 1963; Cass, 1965)
als auch neuerer (Barro und Sala-i-Martin, 1997; Acemoglu et al., 2006)
Wachstumsmodelle sowie vieler empirischer Untersuchungen (Barro und Sala-i-Martin,
1991; Sala-i-Martin und Sachs, 1991; Barro, 2015).
Neuere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Potenzialwachstumsrate im
Zeitverlauf zusätzlich aufgrund eines Rückgangs der TFP-
Wachstumsrate sinkt (Bloom et al., 2020).  KASTEN 12 Beispielsweise ist das
Potenzialwachstum in Polen seit Mitte der 1990er-Jahre ähnlich dynamisch wie jenes in
Deutschland während der 1970er- und 1980er-Jahre und noch nicht auf das heutige
Niveau der fortgeschritteneren europäischen Volkswirtschaften gefallen. Dies legt
nahe, dass sich die polnische Volkswirtschaft nach dem Zerfall der Sowjetunion
immer noch in einem ökonomischen Aufholprozess zu den Volkswirtschaften
Westeuropas befindet.  ABBILDUNG 37 
90. Aufgrund der beschriebenen Konvergenz des Kapitalwachstums und der
Verlangsamung des Produktivitätswachstums ist es nicht verwunderlich, dass das
Produktionspotenzial in Deutschland nur noch mit einer Rate wächst, die
unterhalb des hohen historischen Niveaus liegt. Anders als in anderen
fortgeschrittenen Volkswirtschaften, deren Potenzialwachstumsraten nach einer zeitweiligen
deutlichen Dämpfung zuletzt wieder gestiegen sind (beispielsweise Italien), sind
die deutschen (und französischen) Potenzialwachstumsraten im Rückgang
begriffen.  ZIFFER 99  ABBILDUNG 37
Die beobachtete Verlangsamung des TFP-Wachstums ist kein spezifisch
deutsches Phänomen, sondern kann ebenfalls in vielen anderen fortgeschrittenen 
Volkswirtschaften beobachtet werden.  ABBILDUNG 37  KASTEN 11 In Frankreich und
im Vereinigten Königreich dürften die Wachstumsbeiträge der TFP bis zum Jahr
2027 laut Schätzungen der Europäischen Kommission etwa Null betragen,
wohingegen die USA auch in der Zukunft mit TFP-Zuwächsen von zwischen 0,5 und
0,7 Prozentpunkten pro Jahr rechnen können (Europäische Kommission, 2023a).
 KASTEN 12 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 95 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
96 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 ABBILDUNG 37 
1 – Für Japan Schätzungen der Bank of Japan.  2 – Ab dem Jahr 2023 Projektion der Europäischen Kommission bzw. der 
Bank of Japan.  3 – Totale Faktorproduktivität und Humankapital.
Quellen: Bank of Japan, Europäische Kommission, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-458-01
Potenzialwachstum in ausgewählten Ländern nach Schätzungen der Europäischen Kommission1
-1,5
0
1,5
3,0
4,5
6,0
Deutschland
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in % Projektionshorizont2
1981 85 90 95 00 05 10 15 20 23 2027
-1,5
0
1,5
3,0
4,5
6,0
Frankreich
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in %
Projektionshorizont2
1981 90 00 10 20 2027
-1,5
0
1,5
3,0
4,5
6,0
Italien
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in %
Projektionshorizont2
1981 90 00 10 20 2027
-1,5
0
1,5
3,0
4,5
6,0
Japan
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in %
Projektionshorizont2
1981 90 00 10 20 2027
-1,5
0
1,5
3,0
4,5
6,0
Polen
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in %
Projektionshorizont2
1981 90 00 10 20 2027
-1,5
0
1,5
3,0
4,5
6,0
USA
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in %
Projektionshorizont2
1981 90 00 10 20 2027
-1,5
0
1,5
3,0
4,5
6,0
Vereinigtes Königreich
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in %
Projektionshorizont2
1981 90 00 10 20 2027
Kapital Arbeitsvolumen Totale Faktorproduktivität3 Produktionspotenzialwachstum
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 96 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 97
91. Die Kapitalakkumulation spielt neben dem allgemeinen
Produktivitätswachstum eine zentrale Rolle im Wachstumsprozess (Solow, 1956; Mankiw et al., 1992;
Galor, 2011). Die Wachstumsbeiträge des Kapitals zum Potenzialwachstum im
Vereinigten Königreich, in Frankreich und Italien schwanken laut Schätzungen
der Europäischen Kommission im historischen Mittel, ähnlich wie in
Deutschland, seit dem Jahr 1981 um etwa 0,5 Prozentpunkte. In vielen Volkswirtschaften
sind sie für das Potenzialwachstum allerdings bedeutsamer als in Deutschland.
 ABBILDUNG 37 
92. Die Wachstumsbeiträge des Arbeitsvolumens nehmen im Gegensatz zum
steten Wachstum der Anlagevermögen in jüngeren Jahren in vielen entwickelten
Volkswirtschaften ab. Dies gilt selbst für die USA und das Vereinigte Königreich,
die historisch stark von Zuwanderung profitiert haben. (Borjas, 1996; Hatton und
Price, 1999). In den meisten anderen Industriestaaten führt die zunehmende
Alterung der Gesellschaft zu stark rückläufigen und sogar negativen
Wachstumsbeiträgen des Arbeitsvolumens. Diese Entwicklungen sind in Japan und Italien
besonders ausgeprägt.  ABBILDUNG 37 
 KASTEN 11 
Hintergrund: Das Projektionsmodell des Sachverständigenrates im Vergleich zum Modell der 
Gemeinschaftsdiagnose und der Europäischen Kommission 
Der Sachverständigenrat schätzt für seine Mittelfristprojektion die Potenziale von
Arbeitseinsatz, Humankapital und physischem sowie immateriellem Kapital und Totaler
Faktorproduktivität und aggregiert diese mit einer Cobb-Douglas-Funktion zum gesamtwirtschaftlichen
Produktionspotenzial. Erst seit diesem Jahresgutachten wird im Rahmen einer neuen Methode 
(Ochsner et al., 2023b) das Humankapital berücksichtigt. Das Arbeitsvolumen wird in
Arbeitsstunden der Erwerbstätigen ausgedrückt, das Humankapital wird als durchschnittliche Anzahl 
der Ausbildungsjahre, gewichtet mit dem marginalen Ertrag eines zusätzlichen
Ausbildungsjahres, berücksichtigt, und der Kapitaleinsatz ist als Index über die Summe der mit den jeweiligen 
Kapitalkostenanteilen gewichteten Bruttoanlagekapitalbestände konstruiert.  KASTEN 10 Die
Totale Faktorproduktivität ergibt sich als Solow-Residuum der Cobb-Douglas-Produktionsfunktion. 
Das neue Modell des Sachverständigenrates wird im vorliegenden Produktivitätsbericht für 
Langfristprojektionen bis zum Jahr 2070 genutzt. Der Endzeitpunkt ergibt sich aus der
Verwendung der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts, die bis ins 
Jahr 2070 reicht. Zum ersten Mal quantifiziert der Sachverständigenrat im aktuellen
Jahresgutachten in seiner Projektion für die mittlere und lange Frist die Projektionsunsicherheit des
Produktionspotenzials mithilfe Bayesianischer Verfahren (Chan und Jeliazkov, 2009; Ochsner, 
2023). Sofern es nicht explizit anders ausgewiesen wird, beziehen sich die berichteten
Ergebnisse stets auf die Mediane der Schätzungen und Projektionen. Das vom Sachverständigenrat 
verwendete Verfahren zur Schätzung des Produktionspotenzials orientiert sich an der Methode 
der Europäischen Kommission und der Gemeinschaftsdiagnose, ähnliche Verfahren werden 
beim US Congressional Budget Office und der OECD angewendet (Havik et al., 2014;
Gemeinschaftsdiagnose, 2017; Shackleton, 2018; Chalaux und Guillemette, 2019). Allerdings
bestehen zwischen dem Verfahren der Europäischen Kommission, die auch das
Produktionspotenzial für Deutschland schätzt,  ABBILDUNG 37 OBEN und dem des Sachverständigenrates wichtige 
Unterschiede. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 97 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
98 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Die Gemeinschaftsdiagnose und die Europäische Kommission verwenden, anders als das 
neue Verfahren des Sachverständigenrates, den Hodrick-Prescott-Filter (HP-Filter; Hodrick und 
Prescott, 1997)) zur Ermittlung der Mittelwerte des Trends für die meisten makroökonomischen 
Aggregate (mit Ausnahme der strukturellen Erwerbslosenquote und der TFP). Der HP-Filter ist 
jedoch für mechanische Instabilität und somit hohe Revisionsanfälligkeit, insbesondere am
aktuellen Rand, bekannt (Hamilton, 2018). Um dieses Problem zu vermeiden, verwendet der 
Sachverständigenrat nun ein Zustandsraummodell, das mithilfe Bayesianischer Verfahren
geschätzt wird (Chan und Jeliazkov, 2009; Ochsner, 2023). Im Unterschied zur Europäischen 
Kommission nutzt der Sachverständigenrat zudem ein Alterskohortenmodell zur
Fortschreibung der Erwerbsquote (Breuer und Elstner, 2020; Ochsner et al., 2023b). Dies hilft, die
Übertragung der demografischen Veränderungen, die derzeit und absehbar in Deutschland
stattfinden, auf den Arbeitsmarkt besser zu erfassen. Außerdem setzt der Sachverständigenrat anders 
als die Gemeinschaftsdiagnose und die Europäische Kommission die Kumulationsmethode zur 
Bestimmung der Abgänge und Abschreibungen der einzelnen Kapitalgüter ein. Dieser Ansatz 
berücksichtigt heterogene Nutzungsdauern von Kapitalgütern. Im Zuge dieses Verfahrens kann 
mithilfe einer Dichtefunktion für jedes Berichtsjahr das Volumen der Abgänge als Summe der 
jeweiligen Abgänge aller relevanten Investitionsjahre ermittelt werden. Die Abschreibungen
ergeben sich daraus endogen (Schmalwasser und Schidlowski, 2006; Ochsner et al., 2023b). 
Anders als die Europäische Kommission und die Gemeinschaftsdiagnose verwendet der 
Sachverständigenrat keine stationäre Trendwachstumsspezifikation für die Modellierung der 
Totalen Faktorproduktivität. Die Europäische Kommission schreibt das TFP-Wachstum 𝑔𝑔𝑡𝑡
mithilfe von 
𝑔𝑔𝑡𝑡 =  𝑎𝑎(1− 𝑏𝑏) +  𝑏𝑏𝑔𝑔𝑡𝑡−1 + 𝑒𝑒𝑡𝑡 
fort, wobei 𝑎𝑎 eine reelle Konstante und 𝑏𝑏 auf dem offenen Intervall (0,1) liegt und 𝑒𝑒𝑡𝑡
normalverteilte Prozessinnovationen sind (Havik et al., 2014; Ochsner et al., 2023b), während der
Sachverständigenrat für das Trendwachstum der Totalen Faktorproduktivität 
𝑔𝑔𝑡𝑡 = 𝑔𝑔𝑡𝑡−1 + 𝑒𝑒𝑡𝑡 
spezifiziert. Der Unterschied zwischen beiden Prozessen besteht in ihrem langfristigen
Verhalten. Während sich der erste Prozess stets auf seinen langfristigen Mittelwert 𝑎𝑎 zurückbewegt, 
entspricht die zukünftige, unbedingte Erwartung des zweiten Prozesses seinem aktuellen
Zustand. Für viele Größen, die empirisch um einen (annähernd) konstanten Mittelwert
schwanken, ist der erste Prozess eine hinreichend gute Approximation für die Zwecke der
Potenzialschätzung; die zweite Gleichung ist lediglich eine weitere Option. Für Prozesse, die nicht
mittelwertstationär sind, weil sich ihre Lage beispielsweise wie die der Totalen Faktorproduktivität im 
Zeitverlauf stark verändert, kann die erste Spezifikation jedoch zu starken Verzerrungen der 
geschätzten Prozesseigenschaften (Fehlspezifikation) führen und irreführende Ergebnisse
produzieren.  
Die Europäische Kommission nutzt die erste Spezifikation für die Schätzung des TFP-
Potenzialwachstums einheitlich für alle Länder in der Europäischen Union. Für viele europäische
Länder, insbesondere die im Aufschwung begriffenen Länder in Osteuropa, beispielsweise für
Polen, kann die erste Gleichung eine wohlkonditionierte Schätzung des Trendwachstums der TFP 
ermöglichen, da die TFP-Wachstumsraten für den Beobachtungszeitraum hinreichend konstant 
sind. Auch für Länder mit zwischenzeitlich negativen TFP-Wachstumsraten kann die erste
Spezifikation hilfreich sein, da langfristig negative TFP-Wachstumsraten ökonomisch nicht
erwartbar sind und dementsprechend nicht das Ergebnis einer Projektion sein dürften. Da die TFP-
Wachstumsrate in Deutschland zwar positiv ist, jedoch abnimmt, und da die Geschwindigkeit 
der Abnahme im Zeitverlauf variiert, ist die zweite Spezifikation besser geeignet, um die TFP-
Wachstumsrate für Deutschland zu schätzen und zu projizieren. Eine Anwendung der ersten 
Spezifikation würde stattdessen vom aktuellen Niveau aus zu steigenden Wachstumsraten
führen, bis das Niveau von 𝑎𝑎 > 𝑔𝑔𝑡𝑡−1 erreicht ist. Dies kann zu sehr hohen Wachstumsbeiträgen 
der TFP führen.  ABBILDUNG 37 OBEN Da Deutschland in den 1970er- und 1980er-Jahren hohe 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 98 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 99
TFP-Wachstumsraten hatte, die in die Schätzung von 𝑎𝑎 einfließen, führt dies möglicherweise zu 
einer verzerrten Schätzung, durch die die projizierte TFP-Wachstumsrate systematisch falsch 
vorhergesagt werden würde. Aus diesem Grund wählt der Sachverständigenrat die zweite
Spezifikation für das TFP-Wachstum. 
3. Investitionen im internationalen Vergleich
93. Die Anlageinvestitionen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP)
verlaufen seit dem Jahr 1995 für ausgewählte Staaten mit Ausnahme Japans in
der Spanne zwischen 16,7 % und 24,8 % des Bruttoinlandsprodukts.  ABBILDUNG 38
In Deutschland liegen sie zwischen 19,1 % und 23,5 %. Japan investiert einen
konstant höheren Anteil von 22,6 % bis 31,5 % des BIP.
Die Investitionen in das geistige Eigentum im Verhältnis zum BIP sind seit
dem Jahr 1995 in allen betrachteten Volkswirtschaften leicht angestiegen. Das
geistige Eigentum macht etwa 99 % des sonstigen Kapitals aus (der restliche
Anteil sind Nutztiere und Nutzpflanzungen).  ABBILDUNG 38 Die Unterschiede
zwischen den Ländern sind bezüglich ihrer Investitionen in geistiges Eigentum
größer als bei den Bruttoanlageinvestitionen insgesamt. Während in Polen lediglich
0,8 % bis 1,7 % des BIP in geistiges Eigentum investiert wurde, liegt die
Investitionsquote in Japan, den USA und Frankreich zwischen 3,7 % und 6,4 %.
Deutschlands Investitionsquote wuchs im Zeitraum von 1995 bis 2019 von 2,7 % auf 4,0 %
und ging seitdem leicht auf 3,7 % im Jahr 2022 zurück.
94. Das Anlagevermögen des geistigen Eigentums hat dadurch im Vergleich zu
anderen Kapitalgütern an Relevanz gewonnen.  ABBILDUNG 38  ZIFFERN 99
UND 105 In Deutschland setzen sich die Investitionen in geistiges Eigentum vor
allem aus Forschung und Entwicklung (86 %) und aus Software und Datenbanken
 ABBILDUNG 38 
1 – Ohne Nutztiere und Nutzpflanzungen.
Quellen: Eurostat, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-227-01
Bruttoanlageinvestitionen und Investitionen in geistiges Eigentum für ausgewählte Länder
12
15
18
21
24
27
30
33
36
Bruttoanlageinvestitionen1
% des BIP
1995 98 01 04 07 10 13 16 19 2022
0
1
2
3
4
5
6
7
Geistiges Eigentum
% des BIP
1995 98 01 04 07 10 13 16 19 2022
Deutschland Frankreich Italien Polen EU27 Japan USA Vereinigtes Königreich
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 99 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
100 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
(11 %) zusammen. Der Anteil des geistigen Eigentums an den Anlageinvestitionen 
hat im Zeitraum von 1995 bis 2022 um 4,9 Prozentpunkte auf mittlerweile 16,2 % 
zugenommen. In den anderen Ländern ist ebenfalls ein starker Anstieg des
Anteils von geistigem Eigentum an den Anlageinvestitionen für diesen Zeitraum zu 
beobachten. In Polen und Japan war diese Entwicklung mit einer annähernden 
Verdopplung des Anteils sehr ausgeprägt (JG 2019 Ziffern 306 ff.; JG 2020
Ziffer 564).  
4. Ausländische Direktinvestitionen
95. Neben Investitionen von inländisch ansässigen Wirtschaftsakteuren sind auch
Ausländische Direktinvestitionen (ADI) gesamtwirtschaftlich
bedeutsam. Im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2022 betrug das Verhältnis der
jährlichen ADI zu den Bruttoanlageinvestitionen etwa 12 %, der Anteil von
Erweiterungsinvestitionen (Greenfield-ADI) an den Bruttoanlageinvestitionen dürfte
etwa 4 % betragen haben (EPSC, 2018; Deutsche Bundesbank, 2023a). Dabei ist
zu berücksichtigen, dass insbesondere der Wert der zufließenden ADI von Jahr zu 
Jahr stark schwankt.
96. Deutschland verzeichnete in den letzten 20 Jahren relativ zu anderen
fortgeschrittenen Volkswirtschaften vergleichsweise hohe
Direktinvestitionsabflüsse in Höhe von durchschnittlich 3,1 % des BIP. Während andere
fortgeschrittene Volkswirtschaften nach einem pandemiebedingten Rückgang ab dem Jahr
2021 wieder vermehrt in ausländische Projekte investiert haben, ist eine solche
Entwicklung für Deutschland am aktuellen Rand bisher nicht zu erkennen (Aiyar
et al., 2023; Fletcher et al., 2023).  ABBILDUNG 39 LINKS Bei den Zuflüssen von ADI
nach Deutschland zeichnet sich seit dem Jahr 2020 ein Abwärtstrend ab, der
stärker ausgeprägt ist als in vielen anderen fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Das
 ABBILDUNG 39 
1 – Gleitender Durchschnitt über die vergangenen vier Quartale, normiert auf das Jahr 2019.
Quelle: Fletcher et al. (2023)
© Sachverständigenrat | 23-439-03
Ausländische Direktinvestitionen
0
25
50
75
100
125
150
Abflüsse
Anzahl der Investitionen (2019 = 100)1
2003 06 09 12 15 18 2023
0
25
50
75
100
125
150
Zuflüsse
Anzahl der Investitionen (2019 = 100)1
2003 06 09 12 15 18 2023
Deutschland EU27 USA
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 100 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 101
könnte darauf hindeuten, dass angesichts der jüngsten geopolitischen
Entwicklungen zunächst zurückhaltend investiert wird.  ABBILDUNG 39 RECHTS  
97. Die gestiegene geopolitische Unsicherheit (IWF, 2023; JG 2021 Ziffern 500 ff.)
und zunehmende geopolitische Spannungen könnten zu einer Veränderung der
Ziele und des Umfangs von ADI führen. Teilweise haben gestiegene politische
Risiken, aber auch der politische Wille zum De-Risking, Auswirkungen auf
Investitionsentscheidungen (IWF, 2023). Über die vergangenen Jahre zeigt sich
beispielsweise eine globale Fragmentierung bei ADI. Unternehmen reduzieren
tendenziell ihre ADI in Regionen, die einem anderen geopolitischen Block
angehören (IWF, 2023). Für Deutschland sind seit dem Jahr 2021 die ADI-Abflüsse
nach China und Russland gesunken (Fletcher et al., 2023).  ABBILDUNG 40 RECHTS 
98. Deutsche Direktinvestitionen ins Ausland haben aufgrund steigender
geopolitischer Spannungen im vergangenen Jahrzehnt zunehmend empfindlich auf die
geopolitische Ausrichtung des Ziellandes reagiert (Fletcher et al., 2023). In einer
Panel-Regression über Zielländer wird deutlich, dass deutsche
Investitionsströme in geopolitisch entfernte Länder zugunsten von Strömen zu
Verbündeten abnehmen, wenn geopolitische Spannungen weltweit
ansteigen. Dieses Ergebnis ist robust über mehrere Spezifikationen hinweg,
einschließlich der Wahl des Maßes der geopolitischen Ausrichtung: Die Investitionsströme
nehmen sowohl in Richtung von Ländern ab, die bei den Vereinten Nationen sehr
anders als Deutschland abstimmen (Bailey et al., 2017), als auch in Richtung von
Ländern, die häufig Waffenlieferungen aus China oder Russland, aber nur selten
von westlichen Ländern erhalten.  ABBILDUNG 41 Letzteres Maß deckt sowohl die
geopolitische Lage im Nahen Osten als auch die Präsenz einer unabhängigen
Gruppe von Ländern, wie Indien oder Südafrika, besser ab als bisherige Maße.
Darüber hinaus zeigen Fletcher et al. (2023), dass deutsche
Auslandsinvestitionen energieintensiver Wirtschaftszweige stark vom Energiepreis
 ABBILDUNG 40 
Quelle: Fletcher et al. (2023)
© Sachverständigenrat | 23-438-01
Auslandsdirektinvestitionsflüsse Deutschlands nach Regionen
0
20
40
60
80
100
Zuflüsse nach Deutschland
%
2003 06 09 12 15 18 2023
0
20
40
60
80
100
Abflüsse aus Deutschland
%
2003 06 09 12 15 18 2023
Russland China Ost-, Südostasien und Pazifik (ohne China)
Nord- und Lateinamerika (ohne USA) USA EU ohne Deutschland Rest der Welt
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 101 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
102 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
des Ziellandes beeinflusst werden und dass die Investitionen dieser
Wirtschaftszweige auch besonders empfindlich auf die geopolitische Ausrichtung des 
Ziellandes reagieren. Dies deutet darauf hin, dass geopolitische Spannungen die 
Auslandsinvestitionslandschaft zunehmend verändern werden und dass dies für 
Deutschland sowohl Risiken als auch Chancen birgt. Die hohen Energiekosten 
hierzulande könnten zu mehr Investitionsströmen ins Ausland führen,
gleichzeitig könnte Deutschland aber auch Investitionen von Verbündeten anziehen, die, 
wie deutsche Unternehmen, ihre Produktion aus geopolitisch entfernten Ländern 
verlagern. 
 ABBILDUNG 41 
Maße der geopolitischen Ausrichtung im Vergleich
USA-geführter Block China-Russland-BlockBlockfrei Keine Daten/keine Importe
© 3 456Sachverständigenrat | 2 - -01
Quellen: Bailey et al. (2017), EuroGeographics bezüglich der Verwaltungsgrenzen, Fletcher et al. (2023), Stockholm International Peace Research
Institute (SIPRI)
0 bis 0,3≤ > 0,3 bis 0,6≤ > 0,6 bis 0,9≤ > 0,9 bis 1,2≤
IPD-Abstand von Deutschland bei Abstimmungen bei den Vereinten Nationen (log):
1 – Länder werden dem US-geführten Block zugewiesen, wenn sie zwischen 2013 und 2022 zwei Drittel ihrer Waffenlieferungen
(Stockholm Peace Research Institute (SIPRI), 2023) aus den USA, Frankreich, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Italien, den
Niederlanden, Israel und Spanien erhielten. Länder werden dem China-Russland-Block zugewiesen, wenn sie zwischen 2013 und
2022 zwei Drittel ihrer Waffenlieferungen aus China und Russland erhielten. Wenn beides nicht zutrifft, ist das Land „Blockfrei“
(Fletcher et al., 2023). 2 – Ideal Point Distance (IPD) stellt die Distanz nach Bailey et al. (2017) zwischen den
Abstimmungsverhalten von zwei Staaten bei den Vereinten Nationen dar. Die Werte hier stellen die Log-Distanz relativ zu Deutschland dar.
Blockzuteilungen nach SIPRI Waffenimporten (2013 – 2022)1
IPD bei Abstimmungen der Vereinten Nationen (2021)2
> 1,2 bis 1,5≤ Keine Daten
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 102 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 103
III. AUSBLICK: DAS
PRODUKTIONSPOTENZIAL IN DER
LANGEN FRIST
99. Das vom Sachverständigenrat verwendete Modell  ZIFFER 71  KASTEN 11 erlaubt
nicht nur die Schätzung des Produktionspotenzials seit dem Jahr 1970, sondern
kann darüber hinaus für Projektionen bis zum Jahr 2070, dem Endzeitpunkt
der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts,
genutzt werden. Diese Projektionen sind keine Vorhersagen oder Prognosen im
Sinne von Konjunkturprognosen, sondern Szenarienrechnungen. Sie liefern 
Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen bereits in den Daten angelegter
oder hypothetischer zukünftiger makroökonomischer und demografischer
Entwicklungen sowie sozial- und wirtschaftspolitischer Entscheidungen auf das
Produktionspotenzial. Viele Entwicklungen können zum aktuellen Zeitpunkt
noch durch neue wirtschaftspolitische Entscheidungen beeinflusst
werden.  KASTEN 11  ZIFFER 88 
100. In einem Referenzszenario untersucht der Sachverständigenrat, wie sich das
Produktionspotenzial entwickelt, wenn sich die im Jahr 2023 bestehenden
Trends fortsetzen (Ochsner et al., 2023b).  ABBILDUNG 42 Dazu werden die aus
verfügbaren Daten und der Kurzfristprognose des Sachverständigenrates
geschätzten Trendwachstumsraten der Modellkomponenten aus dem aktuellen
Zustand heraus fortgeschrieben.
Hiervon ausgenommen ist die Bevölkerungsvorausberechnung, die der 
Sachverständigenrat vom Statistischen Bundesamt übernimmt. Maßgeblich ist
dabei das Szenario G2L2W2, mit einer Geburtenziffer von durchschnittlich 1,55
Kindern pro Frau, einem moderaten Anstieg der Lebenserwartung bis zum Jahr
2070 sowie einer Nettozuwanderung von 513 000 Personen im Jahr 2023, der bis 
zum Jahr 2033 auf 250 000 Personen pro Jahr absinkt und dann auf diesem
Niveau verbleibt (Statistisches Bundesamt, 2023). Um die geringere Integration der 
Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu modellieren,
wird angenommen, dass diese Gruppe im Jahr 2022 eine strukturelle
Erwerbslosenquote von 12 % und eine Erwerbsquote von 70 % haben und 75 % von ihnen
im erwerbsfähigen Alter (15-74 Jahre) sind. Diese Annahmen führen zu ähnlichen 
Ergebnissen beim Beitrag der Zugewanderten zum Arbeitseinsatz wie analoge
Annahmen des Sachverständigenrates im Jahresgutachten 2022 (Ziffern 84 ff.). Bis
zum Jahr 2062 konvergieren die Arbeitsmarktcharakteristika der Zugewanderten 
im Modell zu denen der einheimischen Bevölkerung.  ZIFFER 106
Vom Referenzszenario abweichende Annahmen über die Entwicklung der 
Produktionsfaktoren ermöglichen die Untersuchung der Effekte alternativer
Entwicklungen auf das Potenzialwachstum und die Produktionsfaktoren. Dies ist
besonders relevant vor dem Hintergrund der digitalen und grünen
Transformationen,  ZIFFERN 109 UND 123 FF. die zu deutlichen Abweichungen von den derzeit in den 
Daten angelegten Trends führen dürften.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 103 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
104 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
1. Geringes Potenzialwachstum im
Referenzszenario
101. Die Langfristprojektion des Sachverständigenrates ergibt für das
Produktionspotenzial im Referenzszenario in den Jahren 2023 bis 2070 eine
durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von etwa 0,7 %.  ABBILDUNG 42 LINKS 
UND RECHTS  TABELLE 19 ANHANG Die Totale Faktorproduktivität wächst im
Referenzszenario mit 0,3 Prozentpunkten pro Jahr.
Das reale Produktionspotenzial in Preisen von 2015 steigt im
Referenzszenario zwischen den Jahren 2023 und 2070 um 38 %. Pro Kopf ergibt sich damit 
ein Anstieg von 38 912 Euro im Jahr 2023 auf 55 018 Euro im Jahr 2070, also um
etwa 41 %. Im Vergleich dazu wuchs das Produktionspotenzial pro Kopf zwischen
den Jahren 1970 und 2023 um 135 %.
102. Angesichts des langen Projektionszeitraums und der Vielzahl von Faktoren, die
das Produktionspotenzial beeinflussen können, ist es sinnvoll, die vielen
potenziellen Verläufe des Produktionspotenzialpfads zu berücksichtigen. Methodische
Fortschritte ermöglichen dem Sachverständigenrat in diesem Gutachten
erstmalig die Quantifikation der Schätz- und Projektionsunsicherheit
des Produktionspotenzials. In der langen Frist ist diese Unsicherheit erheblich.
Bis zum Jahr 2070 würde das Produktionspotenzial pro Kopf im
Referenzszenario im Vergleich zum Jahr 2023 kumuliert zwischen 5 % (5 %-Quantil der
simulierten Verläufe) und 94 % (95 %-Quantil der simulierten Verläufe) wachsen.  ZIF-
 ABBILDUNG 42 
1 – Werte für die Jahre 2023 und 2024 basieren auf der Kurzfristprognose des Sachverständigenrates. Ab dem Jahr 
2025 Projektion, Ergebnisse des Referenzszenarios.
Quellen: IAB, OECD, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-416-01
Produktionspotenzial im Referenzszenario
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
6 000
7 000
197080 90 00 10 20 30 40 50 602070
Produktionspotenzial und
Bruttoinlandsprodukt
Verkettete Volumen, 
Mrd Euro (Referenzjahr 2015)
Projektionshorizont1
50 %-Quantil der Stichprobe
5 %- bis 95 %-Quantil der Stichprobe
Bruttoinlandsprodukt
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
2010 20 30 40 50 60 2070
Beiträge zum Produktionspotenzialwachstum
Beiträge in Prozentpunkten bzw. 
Wachstum in %
Projektionshorizont1
Kapital Arbeitsvolumen
Totale Faktorproduktivität Humankapital
Produktionspotenzialwachstum
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 104 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 105 
FERN 89 F. Somit ist es aus derzeitiger Sicht eher unwahrscheinlich, dass das
Produktionspotenzial in der langen Frist das aktuelle Niveau unterschreitet. Es
erscheint allerdings genauso unwahrscheinlich, dass es zu einem ähnlich starken 
Anstieg kommt wie zwischen den Jahren 1970 und 2023.  ZIFFERN 89 F.  
Kapitaleinsatz gewinnt für Potenzialwachstum an Relevanz  
103. Der Beitrag des Kapitaleinsatzes zum Wachstum des Produktionspotenzials 
liegt im Referenzszenario bei jährlich durchschnittlich etwa 0,4 Prozentpunkten. 
Für die Fortschreibung der realen Investitionen unterstellt das Referenzszenario, 
dass die Trendwachstumsraten der Investitionen in die jeweiligen Kapitalgüter 
auf dem aktuellen Niveau konstant bleiben. Die Abschreibungen und Abgänge
ergeben sich modellendogen auf Basis der Schätzmethode bzw. der Annahmen des 
Statistischen Bundesamts über die Nutzungsdauern der Kapitalgüter (Schmal-
 ABBILDUNG 43
 
1 – Dargestellt ist das 50 %-Quantil der Stichprobe.  2 – Werte für die Jahre 2023 und 2024 basieren auf der
Kurzfristprognose des Sachverständigenrates. Ab dem Jahr 2025 Projektion, Ergebnisse des Referenzszenarios.  3 –
Kapitaleinsatz geteilt durch Mrd Arbeitsstunden.  4 – Überwiegend geistiges Eigentum.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-415-01
Kapital im Referenzszenario
-1
0
1
2
3
4
5
6
7
1970 75 80 85 90 95 00 05 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 2070
Beiträge zum Kapitaleinsatzwachstum1
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in % Projektionshorizont2
Ausrüstungen Wohnbauten Nichtwohnbauten Sonstiges Kapital Kapitaleinsatz
0
5
10
15
20
25
1970 80 90 00 10 20 30 40 50 60 2070
Kapitalintensität3
Index Projektionshorizont2
50 %-Quantil der Stichprobe
5 %- bis 95 %-Quantil der Stichprobe
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1970 80 90 00 10 20 30 40 50 60  2070
Kapitaleinsatzzusammensetzung1
% Projektionshorizont2
Ausrüstungen Wohnbauten
Nichtwohnbauten Sonstiges Kapital4
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 105 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
106 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
wasser und Schidlowski, 2006).  KASTEN 11 Die Trendwachstumsraten der
Investitionen in Ausrüstungen, sonstiges Kapital, Wohn- und Nichtwohnbauten liegen 
jährlich bei etwa 1,6 %, 2,2 %, 1,4 % und 0,4 %.  
104. Die gesamtwirtschaftliche Kapitalintensität, das Verhältnis von
Kapitaleinsatz zu Arbeitsstunden, steigt im Referenzszenario zwischen den Jahren
2023 und 2070 um 120 %. Dies ist das Ergebnis sowohl des rückläufigen
Arbeitsvolumens als auch des steigenden Kapitaleinsatzes.  ZIFFER 128 Dieser steigt im
Referenzszenario um etwa 80 % an. Damit ist der Kapitaleinsatz im
Referenzszenario der wichtigste Treiber des Potenzialwachstums.  ABBILDUNG 43  TABELLE 19 AN-
HANG 
105. Das sonstige Kapital machte bereits in den vergangenen 40 Jahren einen
zunehmenden Anteil des Kapitaleinsatzes aus.  ZIFFERN 86 UND 93 F.  Im
Referenzszenario setzt sich diese Entwicklung über den Projektionszeitraum fort.  AB-
BILDUNG 43 Der Anteil des sonstigen Kapitals am Kapitaleinsatz nimmt unter der
Annahme, dass sich bestehende Trends fortsetzen,  ZIFFER 93 stark zu und würde
zum Ende des Projektionszeitraums etwa 28 % betragen. Im Gegensatz dazu geht
der Anteil der Nichtwohnbauten, beispielsweise unbewegliche
Produktionsanlagen, Fabrikgebäude oder Infrastruktur, im Referenzszenario von einem Anteil
von etwa 35 % im Jahr 1970 auf lediglich 13 % im Jahr 2070 zurück.
Rückläufiges Arbeitsvolumen dämpft Potenzialwachstum
106. Für die Fortschreibung der Komponenten des Arbeitsvolumens
(Erwerbsbevölkerung, durchschnittliche Arbeitsstunden, strukturelle
Erwerbslosenquote, Erwerbsquote) im Referenzszenario wird unterstellt, dass sich die
Trendwachstumsraten ihren langfristigen Mittelwerten annähern. Diese Annäherung
wird endogen modelliert. Die aggregierten Trendwachstumsraten der
Arbeitsstunden, der strukturellen Erwerbslosenquote und der Erwerbsquote liegen bei
durchschnittlich jährlich –0,15 % (langfristiger Mittelwert: 0 %, wird im
Referenzszenario nicht erreicht), 0 %, bzw. 0,14 %.
107. Im Referenzszenario senkt das Arbeitsvolumen bedingt durch den Rückgang
der Erwerbsbevölkerung bis etwa zum Jahr 2050 das Potenzialwachstum
deutlich.  ABBILDUNG 44 Von der strukturellen Erwerbslosenquote sind hingegen
nach einem starken Rückgang in den Jahren 2005 bis 2018 im Referenzszenario
weder negative noch positive Wachstumsbeiträge zu erwarten (JG 2022 Ziffern
356 ff.). Aufgrund des anhaltenden Rückgangs der Vollzeitstunden, also der
jährlichen Arbeitszeit in einer Vollzeitanstellung, sind ebenfalls negative
Wachstumsbeiträge der Arbeitsstunden zu erwarten. In den Jahren 2050 bis 2070 pendeln
sich die Vollzeitstunden im Referenzszenario auf einem Niveau von etwa 6,5
Stunden täglich bei jährlich 230 Arbeitstagen ein. Zudem stabilisieren sich die Teilzeit- 
und Selbständigenquoten im Referenzszenario bis zum Jahr 2030 nahe ihres
aktuellen Niveaus bei etwa 40 % bzw. 8 %.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 106 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 107
Darüber hinaus ist im Referenzszenario ein Anstieg der Erwerbsquote von 
derzeit 69 % auf etwa 75 % im Jahr 2070 projiziert. Eine solche Steigerung wäre 
vor allem über Erwerbsquotenanstiege in fast allen Altersgruppen und eine
Erhöhung der Lebensarbeitszeit realisierbar. Insbesondere in den 2040er-
Jahren werden so die starken Rückgänge bei der Erwerbsbevölkerung
teilweise kompensiert. In diesem Zeitraum nimmt der Anteil der 20- bis 59-Jährigen, 
die eine hohe Erwerbsquote haben, an der Erwerbsbevölkerung wieder zu. In den 
2020er- und 2030er-Jahren, die zunächst vom Renteneintritt und dann vom
Ruhestand der Babyboomer  GLOSSAR geprägt sind, sinkt dieser Anteil.  ABBILDUNG 44 
 TABELLE 19 ANHANG
2. Kapitaleinsatz in der Transformation
108. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der damit
einhergehenden Energiekrise sind die Preise fossiler Energieträger deutlich gestiegen.
Dadurch haben die Dringlichkeit und die Anreize zugenommen, fossile durch
grüne Energieträger zu substituieren sowie die Energieeffizienz zu
erhöhen (JG 2022 Ziffern 325 ff.).  ABBILDUNG 45 Diese Umstellung hätte auf dem
Weg zur Treibhausgasneutralität ohnehin stattfinden müssen, dürfte durch die
Energiekrise aber beschleunigt werden. Die damit verbundenen Entwicklungen
dürften sich auf das Produktionspotenzial auswirken. Werden fossil betriebene
Anlagen beispielsweise aufgrund hoher CO2-Preise vor Ablauf ihrer
Nutzungsdauer außer Dienst gestellt, senkt dies zunächst das Produktionspotenzial. Falls
Friktionen wie Finanzierungsbeschränkungen  ZIFFER 153 die Investitionstätigkeit 
von Unternehmen einschränken, könnten ausbleibende Ersatzinvestitionen das
Potenzialwachstum zusätzlich dämpfen.
 ABBILDUNG 44 
1 – Werte für die Jahre 2023 und 2024 basieren auf der Kurzfristprognose des Sachverständigenrates. Ab dem Jahr 
2025 Projektion, Ergebnisse des Referenzszenarios.  2 – Ab dem Jahr 2022 explizit modelliert; 1970 – 2021 in
Bevölkerung inbegriffen.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-171-01
Beiträge zum Arbeitsvolumenwachstum im Referenzszenario
-2,5
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
1970 75 80 85 90 95 00 05 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 2070
Beiträge in Prozentpunkten bzw. Wachstum in % Projektionshorizont1
Erwerbsbevölkerung Durchschnittliche Arbeitszeit pro Erwerbstätigen
Strukturelle Erwerbslosenquote Erwerbsquote Migration2 Arbeitsvolumen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 107 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
108 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie 
109. Besondere Herausforderungen bei der Bewältigung der grünen Transformation
betreffen die energieintensiven Industriezweige des Verarbeitenden
Gewerbes – Chemie, Metall, Kokerei und Mineralöl, Kunststoff und Glas, Keramik und
die Verarbeitung von Steinen und Erden und die Papierindustrie – sowie
zusätzlich die Energieversorgungsbranche.  ABBILDUNG 45 Unter Berücksichtigung von
historischen Investitionsdaten, zukünftigen Investitionstrends sowie unter
Verwendung von Annahmen über die Nutzungsdauer von Kapital  ABBILDUNG 54 und
die Kapitalstruktur der energieintensiven Industriezweige untersucht der
Sachverständigenrat mithilfe stochastischer Verfahren, wie hoch die
Umstellungsinvestitionen im Zeitraum 2025 bis 2045 in diesen Industriezweigen sein müssten,
wenn in Deutschland ab dem Jahr 2045 keine Produktionsanlagen in
energieintensiven Industriezweigen mehr zum Einsatz kämen, die mit
fossilen Energieträgern betrieben werden (Ochsner et al., 2023a).  ABBIL-
DUNG 46
110. In drei Szenarien wird unterschieden, wie hoch die jährlichen
Umstellungsinvestitionen in den energieintensiven Industriezweigen und der
Energieversorgung sein müssten, wenn die Klimaneutralität der deutschen
Volkswirtschaft zum Jahr 2045, dem aktuellen Ziel der Bundesregierung (Szenarien 1a
und 1b) oder im Vergleich dazu im Jahr 2035 (Szenario 2) erreicht werden soll.
 TABELLE 15 Das Jahr 2035 stellt eine hypothetische Alternative dar, um
abzuschätzen, in welchem Umfang Anlagevermögen vorzeitig ersetzt werden müssten,
wenn nicht nur die Investitionen, sondern auch die Nutzung von mit fossiler
Technologie betriebenen Anlagen deutlich vor dem Jahr 2045 beendet würde.
Im Übergang zur Klimaneutralität dürften schon vor dem Jahr, in dem
Klimaneutralität erreicht werden soll, fossile Investitionen reduziert werden oder 
gänzlich ausbleiben. Durch entsprechende Anreize kann die Klimapolitik einen 
früheren Ausstieg aus fossilen Investitionen forcieren. Klimaschädliche
Subventionen könnten dagegen den Ausstieg verzögern. Um die Auswirkungen
unterschiedlicher Klimapolitik auf die notwendigen Ersatzinvestitionen und das
Potenzial abzuschätzen, werden zwei Varianten von Szenario 1 modelliert. In Variante 
1a, die als zögerliche Klimapolitik im Übergang interpretiert werden kann, wird 
in den energieintensiven Wirtschaftszweigen bis zum Jahr 2032 in Ausrüstungen 
und bis zum Jahr 2040 in sonstige Kapitalgüter, die auf fossiler Technologie
beruhen, investiert. In Variante 1b, die als ambitionierte Klimapolitik im Übergang 
interpretiert werden kann, wird ab dem Jahr 2025 ausschließlich in grüne
Kapitalgüter investiert.  TABELLE 15 Dies könnte beispielsweise durch hohe CO2-Preise, 
geeignete Investitionsanreize für erneuerbare Anlagen oder ein sofortiges
Investitionsverbot für fossil betriebene Anlagen erreicht werden. 
111. In Szenario 2 wird zwar wie in Szenario 1a keine sofortige Umstellung unterstellt.
Aufgrund des kurzen Zeitfensters bis zur Erreichung der Klimaneutralität, die
hier gleichbedeutend mit einem Verbot der Nutzung von fossilen
Kapitalgütern ab 2035 ist, werden fossile Investitionen bei langlebigen Kapitalgütern
allerdings früher eingestellt. Für die Berechnungen der Szenarien 1a und 2 wird
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 108 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 109
 ABBILDUNG 45
1 – Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2). 
Wirtschaftsbereiche absteigend nach Energieintensität im Zeitraum 2017 – 2020 sortiert.  2 – Investitionen in den 
Kapitalstock der Ausrüstungen und Nichtwohnbauten relativ zum Kapitalstock der Ausrüstungen und Nichtwohnbauten.  
3 – Energieverbrauch relativ zum Nettokapitalstock in Mio Euro (aktueller Ersatzbestand; deflationiert mit dem Preisindex 
der Bruttoanlageinvestitionen, 2015 = 100).  4 – Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, Papier, Pappe und Waren daraus, 
Druckerzeugnisse, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern.  5 – Gummi- und Kunststoffwaren; Glas 
und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden.  6 – Nahrungs- und Futtermittel, Getränke und Tabak.  
7 – Textilien, Bekleidung, Lederwaren und Schuhe.  8 – Grüne Energieträger umfassen Biogas, Biomethan (Bioerdgas), 
feste und flüssige biogene Stoffe, Geothermie, Solarthermie, Wasserstoff, Wärme, Wärmepumpen (Erd- und
Umweltwärme), sowie sonstige erneuerbare Energien.  9 – Abfall, Deponiegas, Klärschlamm, Petrolkoks sowie sonstige 
Energieträger.
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-393-02
05101520
Investitionsquote2
%
Durchschnitt im Zeitraum:
2008 – 2011 2017 – 2020
Energieintensive 
Industrien
Chemische Erzeugnisse
Holzwaren, Papier, Druckererzeugnisse4
Metallerzeugung, Metallerzeugnisse
Gummi, Kunststoff und Glas5
Nahrungsmittel6
Textilien und Schuhe7
Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau
Möbel und sonstige Waren
Maschinenbau
Elektrische Ausrüstungen
Pharmazeutische Erzeugnisse
0 5 000 10 000 15 000
Energieintensität des Kapitalstocks3
Gigajoule je Mio Euro
Durchschnitt im Zeitraum:
2008 – 2011 2017 – 2020
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Anteile ausgewählter Energieträger am Energiemix
Chemische Erzeugnisse
Holzwaren, Papier, Druckererzeugnisse4
Metallerzeugung, Metallerzeugnisse
Gummi, Kunststoff und Glas5
Nahrungsmittel6
Textilien und Schuhe7
Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau
Möbel und sonstige Waren
Maschinenbau
Elektrische Ausrüstungen
Pharmazeutische Erzeugnisse
Anteil in %
Energieintensive 
Industrien
Energieinputs und Investitionen ausgewählter Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes1
Durchschnittlicher Anteil nach Energieträger und Zeitraum:
Erdgas: 2008 – 2011 2017 – 2020 Grüne Energieträger8: 2008 – 2011 2017 – 2020
Strom: 2008 – 2011 2017 – 2020 Kohle und Öl: 2008 – 2011 2017 – 2020
Sonstige9: 2008 – 2011 2017 – 2020
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 109 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
110 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
angenommen, dass die Investitionen in kurzlebige Kapitalgüter, also
Ausrüstungen und sonstiges Kapital, bis zu einer Nutzungsdauer vor dem spezifizierten
Zieljahr für die Klimaneutralität (2045 bzw. 2035) fossil sind.  TABELLE 15 In Szenario 
1b wird für alle Kapitalgüter ab dem Jahr 2025 ausschließlich in klimaneutrale 
Anlagen investiert.  ZIFFER 176  
112. Die Abgänge aus dem Kapitalstock der energieintensiven Industriezweige
entsprechen bis zum Jahr der Klimaneutralität (2035 bzw. 2045) den regulären
Abgängen.  ABBILDUNG 46 ZEILEN Nach Abzug der regulären Abgänge verbliebe in
Szenario 1 (Szenario 2) im Jahr 2045 (2035) ein fossiler Kapitalstock, der ohne
das Ziel der Klimaneutralität erst in den folgenden Jahren durch Abgänge außer
Dienst gestellt würde.
Statt eines abrupten vorzeitigen Abgangs des Kapitalstocks werden drei Varianten 
für die Verteilung der vorzeitigen Abgänge und der entsprechenden
vorzeitigen grünen Umstellungsinvestitionen für fossile Kapitalgüter auf die
Übergangsphase modelliert.  ABBILDUNG 46 SPALTEN In der Variante „sofortige vorzeitige
Umstellungsinvestitionen“ finden diese hauptsächlich in den 2020er-Jahren, in der
Variante „baldige vorzeitige Umstellungsinvestitionen“ in den 2030er-Jahren
und in der Variante „späte vorzeitige Umstellungsinvestitionen“ in den frühen
2040er-Jahren statt.  ABBILDUNG 46 Welche dieser Varianten eintritt, dürfte
ebenfalls maßgeblich vom Ambitionsniveau der Klimapolitik beeinflusst werden. Je
ambitionierter die Klimapolitik, desto früher dürften die
Umstellungsinvestitionen stattfinden, da fossile Kapitalgüter relativ kostenintensiver wären.
113. Unter den getätigten Annahmen dürfte im Szenario 1a mit wenig
ambitionierter Klimapolitik  TABELLE 15 bis zum Jahr 2045 ein reales
Umstellungsinvestitionsvolumen von bis zu 607 Mrd Euro nötig sein, um den bislang mit fossilen
Energieträgern betriebenen energieintensiven Kapitalbestand bis zum Jahr 2045
zu ersetzen (Ochsner et al., 2023a).  ABBILDUNG 46 ZWEITE SPALTE Das entspricht etwa
5 % der gesamten realen Bruttoanlageinvestitionen der letzten zwei Jahrzehnte.
Dies setzt sich zusammen aus 423 Mrd Euro, die aufgrund des Alters der
Anlagevermögen ohnehin als Umstellungsinvestitionen benötigt würden (da viele
Anlagen regulär bis zum Jahr 2045 abgehen), und weiteren 184 Mrd Euro, die als
vorzeitige Umstellungsinvestitionen anfallen (für Anlagen, die ansonsten
erst nach dem Jahr 2045 abgehen würden).
 TABELLE 15
Szenarien zur Dekarbonisierung der energieintensiven Wirtschaftszweige
Ausrüstungen Bauten Sonstiges Kapital
1a 2032 2024 2040 2045
1b 2024 2024 2024 2045
2 2024 2024 2030 2035
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 23-435-01
Ende der fossilen Investitionen im Jahr nach Kapitalgut
Szenario
Klimaneutralität 
im Jahr
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 110 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 111
 ABBILDUNG 46
1 – Projektion des Sachverständigenrates.
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-404-03
Grüne Umstellungsinvestitionen für Kapitalgüter in energieintensiven Wirtschaftszweigen und 
Energieversorgung1
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Sofortige Investitionen
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Baldige Investitionen
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Spätere Investitionen
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Sofortige Investitionen
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Baldige Investitionen
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Spätere Investitionen
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Sofortige Investitionen
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Baldige Investitionen
Mrd Euro
0
10
20
30
40
50
60
2025 30 35 40 2045
Spätere Investitionen
Mrd Euro
Reguläre Investitionen: Nichtwohnbauten Ausrüstungen Sonstige Anlagen
Sonderinvestitionen: Nichtwohnbauten Ausrüstungen Sonstige Anlagen
Szenario 1a (Gesamte Umstellungsinvestitionen: 607 Mrd Euro)
Szenario 1b (Gesamte Umstellungsinvestitionen: 507 Mrd Euro)
Szenario 2 (Gesamte Umstellungsinvestitionen: 521 Mrd Euro)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 111 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken 
112 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
Würde stattdessen in einem Szenario mit ambitionierter Klimapolitik
(Szenario 1b  TABELLE 15) ab dem Jahr 2025 nicht mehr in energieintensive
Kapitalgüter investiert, läge der Investitionsbedarf bis zur Dekarbonisierung des
energieintensiven Kapitalstocks im Jahr 2045 nur bei 507 Mrd Euro, davon 115 Mrd Euro 
vorzeitige Umstellungsinvestitionen. Im Übergang bis zum Jahr 2045 würde
weniger fossiles Kapital akkumuliert und der 2045 verbleibende Kapitalstock, der 
vorzeitig ersetzt werden müsste, wäre geringer. In Szenario 1a wird dagegen im 
Übergang bis zum Jahr 2040 weiter in fossile Kapitalgüter investiert, die auch im 
Jahr 2045 noch im Kapitalstock vorhanden sind. Ein Teil der vorzeitigen
Ersatzinvestitionen fiele daher für fossile Kapitalgüter an, die zwischen 2025 und 
2040 akkumuliert wurden. 
In einem alternativen Szenario,  TABELLE 15 in dem die Dekarbonisierung der 
energieintensiven Industrien bereits im Jahr 2035 abgeschlossen ist, wären 
521 Mrd Ersatzinvestitionen nötig, davon 211 Mrd Euro vorzeitige
Umstellungsinvestitionen).  ABBILDUNG 46 ERSTE ZEILE  
114. Die Berechnungen unterstellen vereinfachend, dass klimaneutrale
Produktionskapazitäten zu denselben Kosten geschaffen werden können wie energieintensive 
Kapazitäten. Einerseits ist jedoch denkbar, dass aufgrund von
kapitalgebundenem technischen Fortschritt (CETC) die Höhe der Ersatzinvestitionen, die 
für dieselbe Produktionskapazität erforderlich sind, niedriger ist.  ZIFFERN 139 FF. 
Andererseits könnte bei notwendigen Lerneffekten die potenzielle
Produktivität der neuen (klimaneutralen) Anlagen zunächst nicht vollständig erreicht
werden und somit höhere Investitionen nötig sein.  ZIFFER 142  
Darüber hinaus ist auch die Abwanderung energieintensiver Wirtschaftszweige 
aus Deutschland möglich, was die Ersatzinvestitionen dieser Wirtschaftszweige 
reduzieren würde. Dies könnte zunächst das Produktionspotenzial in
Deutschland reduzieren. Wenn andere Wirtschaftszweige zusätzlich investieren, etwa weil 
Arbeitskräfte frei werden, könnte der negative Effekt auf das
Produktionspotenzial jedoch begrenzt sein.  ZIFFER 96 Manche der Anlagen, die ansonsten erst nach 
dem Jahr 2045 ersetzt würden, könnten möglicherweise auch mit erneuerbaren 
Energien betrieben werden und müssen nicht vollständig ersetzt werden. Da die 
Energiekosten im Vergleich zu anderen Ländern absehbar höher bleiben dürften, 
könnten energieintensive Wirtschaftsaktivitäten zurückgehen (Bauer et al., 2023; 
Landais et al., 2023).  
115. Während die mit den regulären Abgängen verbundenen
Umstellungsinvestitionen keine negativen Auswirkungen auf das Produktionspotenzial haben dürften, 
da sie ohnehin als Ersatzinvestitionen anfallen werden, könnte der Ersatz der 
vorzeitigen Abgänge zu Ineffizienzen im Kapitaleinsatz führen, da
Kapitalgüter vor Ablauf ihrer Lebensdauer außer Dienst gestellt werden, was
zusätzliche Kosten mit sich bringt. In allen Szenarien und Varianten sind diese jedoch 
gering und über fast zwei Jahrzehnte verteilt, sodass die vorzeitigen
Umstellungsinvestitionen nur einen sehr geringen Effekt auf das Potenzialwachstum haben 
dürften.  
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 112 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 113
116. Die Berechnungen des Sachverständigenrates zeigen, dass bis zum Jahr 2045
unabhängig von der Dekarbonisierung ein sehr großer Teil der
Anlagevermögen in den energieintensiven Industriezweigen ersetzt werden
muss, da das Kapital wegen seines Alters nicht mehr produktiv zum Einsatz
gebracht werden kann. Ein deutlich geringerer Teil muss in allen Szenarien
aufgrund der Dekarbonisierung vorzeitig ersetzt werden.
117. Eine ambitionierte Klimapolitik (Szenario 1b), die dafür sorgt, dass fossil
betriebene Anlagen am Ende ihrer Lebensdauer durch klimafreundlich betriebene
Anlagen ersetzt werden, kann zu geringeren Gesamtkosten der
Dekarbonisierung der energieintensiven Industriezweige führen als eine zögerliche
Klimapolitik. Dies gilt insbesondere, wenn die
Produktivitätsunterschiede – und somit langfristig die Kostenunterschiede – zwischen
erneuerbar und fossil betriebenen Kapitalgütern gering sind.  ABBILDUNG 46 ERSTE 
UND ZWEITE SPALTE Dieser Effekt wirkt über die regulären Abgänge, denn wenn
weniger fossil betriebenes Kapital akkumuliert wird, muss bis zum Jahr der
Klimaneutralität (regulär) weniger ersetzt werden.
Ein Verbot der Nutzung fossil betriebener Kapitalgüter ab dem Jahr
2035 (Szenario 2) könnte die Kosten der Transformation deutlich
erhöhen. Selbst bei identischer Produktivität von erneuerbar und fossil betriebenen
Kapitalgütern würden die vorzeitigen Abgänge fast doppelt so hoch ausfallen wie
im Szenario mit ambitionierter Klimapolitik und Klimaneutralität ab dem Jahr
2045 (Szenario 1b). Der Grund ist, dass bis zum Jahr 2024 in fossil betriebene
Kapitalgüter investiert wurde, die dann vorzeitig abgehen müssten.  ABBILDUNG 46 
ZWEITE UND DRITTE SPALTE 
118. Der Zeitpunkt der Ersatzinvestitionen beeinflusst nicht nur die Höhe
der Umstellungsinvestitionen, sondern auch die deutschen CO2-Emissionen.
Werden mit fossilen Energieträgern betriebene Anlagen nicht frühzeitig ersetzt
(Szenario 1a), könnten die deutschen Emissionsreduktionsziele möglicherweise
nicht erreicht werden. Würden die Sonderabgänge (vorzeitige Ersatzinvestitionen 
in klimaneutrale Anlagen) erst in den 2030er- bzw. 2040er-Jahren stattfinden,
nähme man sehr lange Zeiträume mit hohem CO2-Ausstoß in Kauf.  ABBILDUNG 46 
RECHTS
Auswirkungen steuerlicher Investitionsförderung 
119. Das Verhältnis von Netto- zu Bruttoanlagevermögen, das den Modernitätsgrad
des Kapitalstocks anzeigt, ist in Deutschland seit dem Jahr 2000 etwa um 12 %
gesunken.  ABBILDUNG 62 ANHANG Ältere Kapitaljahrgänge sind oft weniger produktiv 
als jüngere.  ZIFFER 139 Steuerliche Förderungen können helfen, Investitionen 
anzureizen, um den Kapitalstock zu erhöhen und den Bestand an Ausrüstungen
und Nichtwohnbauten zu modernisieren. Die sofortige Abschreibung eines
erhöhten Prozentsatzes des Investitionswertes – wie es etwa bei der
Investitionsprämie im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes
vorgesehen ist  ZIFFER 172 – dürfte zu einer Erhöhung der Bruttoanlageinvestitionen
führen (Ochsner et al., 2023a).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 113 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
114 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
120. Eine einfache Abschätzung der Abschreibungselastizität von Investitionen im
deutschen Verarbeitenden Gewerbe aus JANIS-Mikrodaten  PLUSTEXT 3 deutet
darauf hin, dass ein Euro zusätzliche Abschreibungen im Fall von Ausrüstungen in
40 Cent zusätzliche Investitionen übersetzt wird. Dieselbe Annahme wird für
Nichtwohnbauten getroffen. Könnten Unternehmen beispielsweise ab dem Jahr
2025 für die folgenden zehn Jahre jeweils im ersten Jahr 15 % des Wertes ihrer
realen Investitionen in Ausrüstungen und Nichtwohnbauten direkt
abschreiben, ergäbe sich in den Modellrechnungen insgesamt ein zusätzliches
Investitionsvolumen von 230 Mrd Euro bis zum Jahr 2035. Davon entfallen etwa
155 Mrd Euro auf Ausrüstungen und etwa 75 Mrd Euro auf Nichtwohnbauten.
3. Chancen und Risiken bei der Entwicklung des
Arbeitsvolumens
121. Es bestehen Chancen und Risiken für die Entwicklung des
Arbeitsvolumens.  TABELLE 16 Gelingt es nicht – wie im Referenzszenario projiziert – die
Erwerbsquote auf 75 % zu steigern,  ZIFFER 107 sondern verbliebe sie auf ihrem
jetzigen Niveau von 69 %, so würde dies das Produktionspotenzial pro Kopf im Jahr
2070 im Vergleich zum Referenzszenario um 3 % senken.  ABBILDUNG 47 Eine
höhere Nettozuwanderung von durchschnittlich etwa 400 000 Personen pro
Jahr anstatt der im Referenzszenario unterstellten 250 000 Personen, würde das
Produktionspotenzial im Jahr 2070 um etwa 5 % erhöhen. Allerdings könnte das
Produktionspotenzial pro Kopf, aufgrund der unterstellten schwächeren
Integration der Zugewanderten in den deutschen Arbeitsmarkt, um 3 Prozentpunkte im
Vergleich zum Referenzszenario sinken.
 TABELLE 16
Szenarien zur Arbeitsvolumenentwicklung
2070 2022 2070 2022 2070 2022 2070
Personen
Referenzszenario 250 000  75  75 75 70 75 12  2,4
Erhöhte Zuwanderung
Durchschnittlich integriert 400 000  75  75 75 70 75 12  2,4
Sofort vollständig integriert 250 000  75  100 100  100  100  0  0
Sofort vollständig integriert 400 000  75 100  100 100 100 0  0
Erwerbsquote steigt nicht 250 000  69  75 75 70 75 12  2,4
1 – Arbeitsmarkteigenschaften konvergieren bis zum Jahr 2062 zu denen der einheimischen Bevölkerung.  2 – Anteil 
der Zugewanderten im erwerbsfähigen Alter (15 bis 74 Jahre).
Quelle: eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-436-01
Zuwanderung 
pro  JahrSzenario
%
Erwerbsquote 
ohne
Zuwanderung
Zuwandernde1
Erwerbsfähiges 
Alter2
Erwerbslosenquote
Erwerbsquote
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 114 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 115
122. Würde es sich bei der Nettozuwanderung um 400 000 sofort und
vollständig in den Arbeitsmarkt integrierte Personen handeln, würde das
Produktionspotenzial um 22 % und das Produktionspotenzial pro Kopf im Jahr 2070 um
13 % über dem Niveau des Referenzszenarios liegen.  ABBILDUNG 47 Dies wäre
lediglich der direkte Effekt auf das Produktionspotenzial. Da der Anteil der
Hochqualifizierten durch eine Zunahme der Innovationstätigkeit möglicherweise auch
die TFP erhöht, könnte die Steigerung des Produktionspotenzials deutlich stärker 
ausfallen.
4. Produktivitätsgewinne durch Nutzung von
Künstlicher Intelligenz möglich
123. Künstliche Intelligenz (KI) könnte als neue Querschnittstechnologie in der
Zukunft die gesamtwirtschaftliche Produktivität erhöhen (Brynjolfsson et
al., 2019; Felten et al., 2023). Es gibt bereits Hinweise, dass insbesondere
generative KI für einzelne Berufe im Bereich Kundendienstleistungen,
Softwareentwicklung und Beratung zu hohen Produktivitätsgewinnen im zweistelligen
Prozentbereich führen kann (Brynjolfsson et al., 2023; Dell’Acqua et al., 2023; Peng
et al., 2023).
124. In der Vergangenheit hat Automatisierung vor allem die Tätigkeiten von
Arbeitskräften mit geringem Einkommen substituiert, während sie die Nachfrage nach
hochqualifizierten Arbeitskräften erhöht hat (Autor et al., 2003). Die
Fortschritte in der KI haben sich in den vergangenen zehn Jahren empirisch
ebenfalls positiv auf die Nachfrage nach hochqualifizierten Arbeitskräften
 ABBILDUNG 47
1 – Werte für die Jahre 2023 und 2024 basieren auf der Kurzfristprognose des Sachverständigenrates. Ab dem Jahr 
2025 Projektion.
Quellen: IAB, OECD, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-437-01
Median des Produktionspotenzials und mögliche Arbeitsvolumenentwicklung
3 200
3 600
4 000
4 400
4 800
5 200
5 600
2022 28 34 40 46 52 58 64 2070
Produktionspotenzial
Mrd Euro Projektionshorizont1
35
40
45
50
55
60
65
2022 28 34 40 46 52 58 64 2070
Produktionspotenzial pro Kopf
Tausend Euro/Kopf Projektionshorizont1
400 000 Personen 
Zuwanderung, sofort 
vollständig integriert
Referenzszenario
Erwerbsquote 
wie in 2022
400 000 Personen 
Zuwanderung,
durchschnittlich integriert 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 115 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
116 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
und deren Produktivität ausgewirkt (Alekseeva et al., 2021; Albanesi et al., 
2023). 
Zumindest innerhalb mancher Berufsgruppen könnten aber auch die weniger 
leistungsfähigen Arbeitskräfte vom Zugang zu generativer KI
profitieren. Verschiedene Studien zur Nutzung von generativer KI zeigen, dass die
Produktivität von weniger leistungsfähigen Beschäftigten deutlich stärker steigt als 
die ihrer leistungsstärkeren Kolleginnen und Kollegen (Dell’Acqua et al., 2023, 
Brynjolfsson et al 2023), weil ihnen die generative KI ermöglicht, die
Verhaltensweisen der produktiveren Kolleginnen und Kollegen zu imitieren. Unabhängig
davon, ob KI komplementär oder substitutiv zu den Tätigkeiten hochqualifizierter 
Beschäftigter ist, werden mögliche TFP-Steigerungen durch KI besonders 
in fortgeschrittenen Volkswirtschaften konzentriert sein (Chui et al., 
2023). 
125. Die makroökonomischen Effekte der verbreiteten Nutzung von KI und
damit der Akkumulation des entsprechenden sonstigen Kapitals  ZIFFERN 93 UND 
105 sind zurzeit noch sehr unsicher.  ABBILDUNG 48 Diskutiert wird eine
Steigerung des jährlichen TFP-Wachstums um 1,5 Prozentpunkte im Euro-Raum über
10 Jahre (Hatzius et al., 2023). In Deutschland waren die gemeinsamen
Wachstumsbeiträge von TFP und Humankapital zum Produktionspotenzialwachstum
zuletzt zwischen den Jahren 1970 und 1989 vergleichbar hoch. Würde die aktuelle 
TFP-Wachstumsrate von etwa 0,3 % (0,5 % im 95 % Quantil im Jahr 2023) um
1,5 Prozentpunkte gesteigert, wäre dies in Deutschland seit Beginn der TFP-
Schätzung selbst bei Berücksichtigung des Humankapitalwachstums
präzedenzlos (Ochsner et al., 2023b).  ABBILDUNG 34 
Es könnte zudem noch einige Zeit dauern, bis solche Produktivitätsgewinne
eintreten. In der Vergangenheit folgte die Entwicklung der TFP infolge technologi-
 ABBILDUNG 48
1 – Werte für die Jahre 2023 und 2024 basieren auf der Kurzfristprognose des Sachverständigenrates. Ab dem Jahr 
2025 Projektion.
Quellen: IAB, OECD, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-427-01
Median des Produktionspotenzials und TFP-Wachstum
3 200
3 600
4 000
4 400
4 800
5 200
5 600
6 000
2022 25 28 31 34 37 40 43 46 49 52 55 58 61 64 67 2070
Mrd Euro Projektionshorizont1
Referenzszenario
Kurzfristige Erhöhung des TFP-Wachstums um… 0,05 Prozentpunkte 1,5 Prozentpunkte
Langfristige Erhöhung des TFP-Wachstums um… 0,05 Prozentpunkte 1,5 Prozentpunkte
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 116 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 117
schen Fortschritts einer „J-Kurve“. Das immaterielle Kapital, das eine
produktive Nutzung der Technologie möglich macht,  ZIFFERN 93 UND 105 muss erst
akkumuliert werden. Dies führt zu einem anfänglich langsamen
Produktivitätswachstum, gefolgt von einer rapiden Wachstumsphase (Brynjolfsson et al., 
2021). So dauerte es in den USA über 15 Jahre, bis die Nutzung der
Computertechnologie zu Anstiegen im TFP-Wachstum von über einem Prozentpunkt führte 
(Byrne et al., 2016).  
126. Aufgrund der fundamentalen Unsicherheit der makroökonomischen Effekte
von Künstlicher Intelligenz sind Szenarienrechnungen geeignet, um die
Bandbreite möglicher Konsequenzen für das Produktionspotenzial abzuschätzen
(Ochsner et al., 2023a). Als extrem optimistisches Szenario werden TFP-
Trendwachstumssteigerungen von 1,5 Prozentpunkten pro Jahr modelliert (Hatzius et
al., 2023).  ZIFFER 125 In einem Alternativszenario wird die TFP-Wachstumsrate
nur um eine Standardabweichung, also 0,05 Prozentpunkte erhöht.  ABBILDUNG 48
Würde die Adoption von KI in Deutschland ab dem Jahr 2027 die TFP-
Wachstumsrate bis zum Jahr 2030 um 0,05 (bzw. 1,5) Prozentpunkte erhöhen, bis zum
Jahr 2040 auf diesem Niveau verharren und bis zum Jahr 2043 wieder auf das
aktuelle Niveau von jährlich etwa 0,3 % zurückkehren, läge das
Produktionspotenzial im Jahr 2043 etwa um 0,5 % (bzw. 17 %) höher als im Referenzszenario.
Würde KI das TFP-Wachstum permanent bis zum Jahr 2070 erhöhen,
beispielsweise weil KI die Entwicklung von Technologien begünstigt, die das TFP-
Wachstum weiter auf erhöhtem Niveau halten,  ZIFFERN 93 UND 105 ergäbe sich
unter den obigen Annahmen im Jahr 2070 eine Erhöhung des
Produktionspotenzials um 2 % (bzw. 85 %). Es gibt jedoch derzeit keine empirischen
Hinweise auf die Möglichkeit einer dauerhaften Erhöhung des
Produktivitätswachstums durch KI.  ZIFFER 161
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 117 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
118 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 KASTEN 12 
Fokus: Abnehmendes Produktivitätswachstum 
Die Totale Faktorproduktivität (TFP) ist langfristig der wichtigste Bestimmungsfaktor für
Wirtschaftswachstum. In vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften nimmt das Wachstum der TFP 
seit mehr als 30 Jahren ab. Manche Länder, beispielsweise Italien, verzeichneten sogar längere 
Phasen negativen TFP-Wachstums. In der Literatur gibt es für diesen „Productivity Growth
Slowdown“ zwei zentrale Erklärungsansätze, nämlich abnehmende Grenzerträge im
Innovationsprozess und zunehmende Fehlallokation der Produktionsfaktoren (Jones, 2017; JG 2019
Ziffern 132 ff.). 
Innovationen gelten als zentraler Treiber des Produktivitätswachstums (Romer, 1990; 
Aghion und Howitt, 1992; JG 2020 Ziffern 481 ff.). Eine einflussreiche Hypothese besagt, dass 
neue Ideen in Forschung und Entwicklung immer schwieriger zu finden sind, wodurch sich die 
Innovation im Zeitverlauf abschwächen dürfte (Gordon, 2012, 2017; Bloom et al., 2020). So 
deutet die empirische Evidenz darauf hin, dass die Forschungsproduktivität in zahlreichen 
Branchen stark gesunken ist (Bloom et al., 2020). In den USA konnte nur ein massiv höherer 
Ressourceneinsatz für Forschung und Entwicklung verhindern, dass die Innovationen bisher 
ebenso stark zurückgingen wie die Forschungsproduktivität. Ein Beispiel dafür ist „Moore’s 
Law“, wonach sich die Dichte und damit die Leistungsfähigkeit von Computer Chips rund alle 
zwei Jahre verdoppelt (Moore, 1998). Die dazu notwendige Anzahl von Forschenden ist aber 
mittlerweile 18 Mal höher als in den 1970er-Jahren. 
Eine verzerrte Allokation von Kapital und Arbeit kann das Niveau der TFP erheblich
verringern (Restuccia und Rogerson, 2008, 2017). Diese Fehlallokation manifestiert sich in
persistenten Unterschieden der Grenzprodukte von Kapital und Arbeit zwischen Unternehmen
innerhalb eines Wirtschaftszweiges.  ZIFFERN 148 FF. UND 183 Nach Schätzungen von Hsieh und 
Klenow (2009) wäre die TFP im Verarbeitenden Gewerbe in den USA um 30 bis 43 %, in China 
um 86 bis 115 % und in Indien um 100 bis 128 % höher, wenn Kapital und Arbeit effizient 
eingesetzt würden. Empirische Studien zeigen, dass die Allokationseffizienz auch in
fortgeschrittenen Volkswirtschaften seit Längerem abnimmt, in Europa insbesondere in Südeuropa 
(Reis, 2013; Gopinath et al., 2017; Calligaris et al., 2018). In Italien beispielsweise wäre die 
TFP im Jahr 2013 um 18 % höher gewesen, hätte sich die Allokationseffizienz seit dem Jahr 
1995 nicht deutlich verschlechtert (Calligaris et al., 2018). Zur Fehlallokation tragen etwa eine 
geringe Unternehmensdynamik, gekennzeichnet durch wenig Unternehmensgründungen und 
-schließungen (JG 2019 Ziffern 183 ff.), ineffiziente Managementpraktiken, die die
Unternehmensproduktivität erheblich senken (Bloom und Van Reenen, 2007; Bender et al., 2018),
finanzielle Friktionen und die teils ineffiziente Kreditvergabe von Banken (Zombie Lending;
Midrigan und Xu, 2014)  KASTEN 14 und Lobbying wenig produktiver Industrien (Huneeus und Kim, 
2021) bei.
Weitere Erklärungsansätze für das niedrige gesamtwirtschaftliche Produktivitätswachstum 
sind der Strukturwandel, da der Dienstleistungssektor trotz seiner geringen Produktivität relativ 
zum Verarbeitenden Gewerbe wächst (Baumol, 1967; Duernecker und Sanchez-Martinez, 
2023), sowie Messprobleme, insbesondere im Zusammenhang mit Qualitätsverbesserungen 
der Kapitalgüter und schöpferischer Zerstörung. Nach Aghion et al. (2018, 2019) wird das
jährliche TFP-Wachstum in Frankreich und den USA um rund 0,5 Prozentpunkte unterschätzt.
Allerdings hat sich dieser Fehler seit den frühen 1980er-Jahren nur wenig verändert, sodass sich 
der rückläufige Trend beim Produktivitätswachstum kaum darauf zurückführen lässt.  
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 118 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 119
IV. KAPITAL- UND ARBEITSEINSATZ IN DEN
WIRTSCHAFTSBEREICHEN
127. Das rückläufige Arbeitsvolumen unter anderem aufgrund von
demografischer Alterung, die zukünftig zunehmend zu vermehrten Fachkräfteengpässen
führen wird, wirkt sich voraussichtlich unterschiedlich auf die verschiedenen 
Wirtschaftszweige aus.  ZIFFER 106 Dabei spielen die jeweiligen
wirtschaftszweigspezifischen Engpässe und die Möglichkeiten, Arbeitseinsatz durch
Kapitaleinsatz zu ersetzen, eine zentrale Rolle. Beide Faktoren unterscheiden sich teils
deutlich zwischen den Wirtschaftszweigen.  ZIFFERN 129, 132 UND 136 Höhere
Investitionen in Kapitalgüter können durch die verstärkte Kapitalakkumulation und
kapitalgebundenen technischen Fortschritt einem Absinken des
Produktionspotenzials, das durch den Rückgang des Produktionsfaktors Arbeit bedingt ist,
entgegenwirken.  ZIFFERN 103 FF. UND 139 
Aufgrund unterschiedlicher Produktionsprozesse dürfte dies nicht in allen
Wirtschaftsbereichen in gleichem Maße möglich sein. Einerseits ist die
Kapitalintensität der Produktion unterschiedlich und die verschiedenen
Kapitalgüter werden unterschiedlich intensiv eingesetzt.  ZIFFERN 129 F. Andererseits ist die
Substitution von Arbeit durch Kapital unterschiedlich stark möglich.  ZIF-
FER 133 Deshalb werden sich unterschiedliche Wirtschaftszweige voraussichtlich
unterschiedlich leicht an die ungünstige demografische Entwicklung, aber auch
an die Nutzung von KI und die Digitalisierung und Dekarbonisierung und
mögliche andere Entwicklungen anpassen können. 
1. Kapitaleinsatz auf Sektorebene heterogen
128. Im Zeitraum zwischen 2000 und 2020 ist die gesamtwirtschaftliche
Kapitalintensität um etwa 23 % angestiegen. Es gibt zwei mögliche Ursachen für den
gesamtwirtschaftlichen Anstieg der Kapitalintensität.  ZIFFER 104 Zum einen könnten
Wirtschaftsbereiche mit hoher Kapitalintensität stärker wachsen als die übrigen
Wirtschaftsbereiche. Zum anderen könnte die Kapitalintensität in allen
Wirtschaftsbereichen gleichmäßig steigen. Eine Zerlegung der Entwicklung der
Kapitalintensität des privaten Sektors in zwei Komponenten, den Anteil des
Strukturwandels und den allgemeinen Anstieg der Kapitalintensität, zeigt, dass der
Strukturwandel seit dem Jahr 2000 kaum Auswirkungen auf die
Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Kapitalintensität hatte. Die
Kapitalintensität hat wirtschaftsbereichsübergreifend zugenommen. Der
hypothetische Verlauf der Kapitalintensität bei gleicher Wirtschaftsbereichsstruktur
wie im Jahr 2000 ist nahezu identisch mit der tatsächlichen Entwicklung.  ABBIL-
DUNG 49 
129. Das Einsatzverhältnis von Kapital und Arbeit, die Kapitalintensität, ist über
den Zeitraum 2000 bis 2020 in den meisten Wirtschaftsbereichen
angestiegen. Stark ist der Anstieg der Kapitalintensität vor allem in der Herstellung
von Kraftwagen, wo sie sich zwischen den Jahren 2000 und 2020 etwa verdoppelt 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 119 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
120 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
hat, sowie im Möbelbau und im Transportgewerbe, wo sie jeweils um etwa 46 % 
angestiegen ist. Weniger stark ist der Anstieg hingegen im Informations- und 
Kommunikationsbereich und in den technischen Dienstleistungen.  ABBILDUNG 50 
LINKS 
130. Nicht nur das Einsatzverhältnis von Arbeit und Kapital, auch die
Zusammensetzung der Anlagevermögen ist aufgrund der unterschiedlichen
Produktionsprozesse über die Wirtschaftsbereiche hinweg sehr heterogen. So sind
immaterielle Kapitalgüter, beispielsweise Patente und Software, vor allem im
Verarbeitenden Gewerbe (im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2020 etwa 36 % des
Anlagevermögens), der Informations- und Kommunikationsbranche (24 %) sowie bei
technischen Dienstleistungen und wissenschaftlichen Tätigkeiten (36 %) von
Bedeutung. In den übrigen Dienstleistungsbereichen machen Nichtwohnbauten
zumeist den größten Anteil am Kapitalstock aus (oft mit über 60 %).  ABBILDUNG 50
RECHTS  ABBILDUNG 60 ANHANG  ABBILDUNG 61 ANHANG 
Im Zeitverlauf hat der Anteil des immateriellen Kapitals an den
Anlagevermögen in vielen Wirtschaftsbereichen sowie in allen Wirtschaftszweigen
des Verarbeitenden Gewerbes zugenommen.  ABBILDUNG 50 RECHTS  ABBILDUNG 60 
ANHANG  ABBILDUNG 61 ANHANG  ZIFFER 103 Dies deutet darauf hin, dass es in der
Gesamtwirtschaft einen Trend zu einem verstärkten Einsatz von
immateriellen Kapitalgütern gibt.  ZIFFERN 93 F.
 ABBILDUNG 49 
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-405-02
Zerlegung der Kapitalintensität
1,0
1,1
1,2
1,3
1,4
1,5
2000 02 04 06 08 10 12 14 16 18 2020
Kapitaleinsatz relativ zum Arbeitseinsatz (1995 = 1)
Tatsächliche Entwicklung
Kontrafaktische Entwicklung: Anteil der Branche am gesamten Kapitalstock wie im Jahr 2000
Kapitalintensität der Branchen wie im Jahr 2000
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 120 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 121 
  
 ABBILDUNG 50 
 
1 – Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).  
2 – Kapitaleinsatz (1995 = 100) relativ zum Arbeitseinsatz (1995 = 100).  3 – Anteil am Kapitalstock (ohne Wohnbau 
sowie Nutztiere und -pflanzungen).  4 – Nahrungs- und Futtermittel, Getränke und Tabak.  5 – Textilien, Bekleidung, 
Lederwaren und Schuhe.  6 – Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, Papier, Pappe und Waren daraus, Druckerzeugnisse, 
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern.  7 – Gummi- und Kunststoffwaren; Glas und Glaswaren, 
Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden.
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-407-02
Kapitalintensität und immaterielle Güter
00,51,01,52,02,5
Branchen1
Kapitalintensität2
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bergbau/Gewinnung von Steinen und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
Energieversorgung
Wasserversorgung, Abwasser-/ Abfallentsorgung
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz
Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Freiberufl., wissenschaftl. und techn. DL
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
Öff. Verwaltung, Verteidigung, Sozialversich.
Erziehung und Unterricht
Gesundheits- und Sozialwesen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Sonstige Dienstleistungen
0 20 40 60 80
Anteil der immateriellen Güter in %3
00,51,01,52,02,5
Kapitalintensität2
Nahrungsmittel4
Textilien und Schuhe5
Holzwaren, Papier, Druckerzeugnisse6
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Chemische Erzeugnisse
Pharmazeutische Erzeugnisse
Gummi, Kunststoff und Glas7
Metallerzeugung, Metallerzeugnisse
Elektronische und optische Erzeugnisse
Elektrische Ausrüstungen
Maschinenbau
Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau
Möbel und sonstige Waren
0 20 40 60 80
Anteil der immateriellen Güter in %3
Kapitalintensität im Jahr: 2000 2020 Anteil im Jahr: 2000 2020
Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes¹
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 121 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
122 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
2. Substitution von Arbeit durch Kapital kann
sinkendes Arbeitsvolumen kompensieren
131. Bereits jetzt sind viele Wirtschaftsbereiche aufgrund von Fachkräfteengpässen
nicht in der Lage, ihre Arbeitsnachfrage zu befriedigen. Das betrifft insbesondere
das Baugewerbe, die Gesundheitsbranche sowie die Herstellung von
elektronischen und elektrischen Anlagen im Verarbeitenden Gewerbe.  ABBILDUNG 51 RECHTS
Zudem zeigt sich eine zunehmende Alterung der Beschäftigten – der Anteil
Beschäftigter über 55 Jahre steigt in nahezu allen
Wirtschaftsbereichen –, die nur teilweise auf die Zunahme der Lebensarbeitszeit, sondern auch
auf geringe Neubesetzungen offener Stellen mit jungen Arbeitskräften aufgrund
eines sinkenden Arbeitsvolumens zurückzuführen ist.  ABBILDUNG 51 LINKS
132. Die Substitution von Arbeit durch Kapital, beispielsweise im Zuge der
Automatisierung oder der Nutzung von Künstlicher Intelligenz, kann eine Möglichkeit sein, 
den adversen demografischen Trends entgegenzuwirken. So führen höhere
Anteile älterer Arbeitskräfte zu erhöhter Automatisierung der Produktion (Acemoglu 
und Restrepo, 2022). Allerdings unterscheiden sich die Spielräume, menschliche
Arbeit durch Ausrüstungen wie Computer oder computergesteuerte
Maschinen zu ersetzen, zwischen den Wirtschaftsbereichen deutlich. So lassen
sich insbesondere Fertigungsberufe, aber auch Berufe im Bereich Verkehr und
 ABBILDUNG 51 
Beschäftigte über 55 Jahren und Beschäftigte in Engpassberufen nach Branchen1
Quellen: BA, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-293-05
1 – Stand jeweils zum Juni. Branchen gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Sortierung der
Wirtschaftszweige erfolgt anhand der Anzahl der Beschäftigten im Jahr 2022. 2 – Anteil der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten über 55 Jahren an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je Wirtschaftszweig. 3 – Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Engpassberufen an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je Wirtschaftszweig. 4 –
Einschließlich Verteidigung. 5 – Einschließlich Beseitigung von Umweltverschmutzungen.
0 10 20 30 40 50 60
%
Verarbeitendes Gewerbe
Gesundheits- und Sozialwesen
Handel, Instandhalt. und Reparatur v. Kfz
Freiberufl., wissensch. und techn. Dienstleist.
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
Baugewerbe
Öffentliche Verwaltung , Sozialversicherung
Verkehr und Lagerei
Erziehung und Unterricht
Information und Kommunikation
Gastgewerbe
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Sonstige Dienstleistungen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Grundstücks- und Wohnungswesen
Wasserversorgung, Abwasser- u. Abfallentsorg.
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Energieversorgung
Bergbau und Gewinnung v. Steinen und Erden
2022 2014
35 30 25 20 15 10 5 0
%
Anteil Beschäftigter über
55 Jahren2
Anteil Beschäftigter in
Engpassberufen im Jahr 20223
4
5
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 122 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 123 
Logistik sowie im Handel substituieren, während in Gesundheits- und
Sozialberufen eher eingeschränkte Möglichkeiten bestehen, menschliche Arbeit zu
ersetzen (Dengler und Matthes, 2021).  
Substitution von Arbeit durch Kapital  
133. Um die Möglichkeiten, zwischen Arbeit und Kapital zu substituieren,
systematisch zu untersuchen, eignet sich die strukturelle Schätzung von
Substitutionselastizitäten.  ZIFFER 178 ANHANG Wirtschaftsbereiche, in denen es relativ einfach 
ist, Arbeit durch physisches Kapital, d. h. ein Bündel aus Ausrüstungen und
Nichtwohnbauten, zu ersetzen, sind die Herstellung von Kraftwagen, die Herstellung 
von chemischen Erzeugnissen, aber auch von Möbeln (Substitutionselastizitäten 
von 2,8, 2,2 und 1,6).  
Für die Kraftwagen-Branche heißt das beispielsweise, dass bei einem Anstieg der 
Entlohnung des Faktors Arbeit gegenüber der des physischen Kapitals um 1 % die 
Kapitalintensität um 2,8 % zunimmt. Arbeit und physisches Kapital verhalten 
sich demnach wie (unvollkommene) Substitute. In anderen
Wirtschaftszweigen, wie etwa der Metallerzeugung und -bearbeitung (Substitutionselastizität von 
0,4), ist es wesentlich schwieriger, diese Substitution durchzuführen. 
Dort sind Arbeit und physisches Kapital (unvollkommene) Komplemente.  ABBIL-
DUNG 52  
134. Betrachtet man die Substitutionselastizität zwischen Arbeit und
immateriellem Kapital, ergibt sich ein anderes Bild. So lässt sich insbesondere bei der 
Erzeugung von pharmazeutischen Erzeugnissen und bei der Herstellung von
Datenverarbeitungsgeräten und optischen Ausrüstungen Arbeit verstärkt durch
immaterielles Kapital substituieren (Substitutionselastizitäten von 9,2 und 1,1). In 
den meisten anderen Bereichen ist immaterielles Kapital komplementär zur
Arbeit.  ABBILDUNG 52  
135. Es bestehen verschiedene Erklärungsansätze für unterschiedliche oder  
sich ändernde Substitutionselastizitäten. Insbesondere kann bei einem
hohen Kapitaleinsatz nur noch geringer Spielraum bestehen, die Tätigkeiten der
wenigen verbleibenden Arbeitskräfte durch Kapital zu substituieren (Xue und Yip, 
2013). Eine weitere mögliche Ursache sind Unterschiede in der
Mechanisierbarkeit der Produktionsprozesse im Verarbeitenden Gewerbe (Nakamura, 2009). 
Beispielsweise können Industrieroboter im Fahrzeugbau besonders vielseitig
eingesetzt werden (Dauth et al., 2021; Adachi et al., 2022).  
In Dienstleistungsbranchen kann der Einsatz von immateriellem Kapital, 
wie Software und KI, Arbeit substituieren.  ZIFFER 133 Im Gegensatz zur
Substitution von Arbeit durch Automatisierung im Verarbeitenden Gewerbe sind
dabei Arbeitskräfte mit höherem Qualifikationsniveau stärker betroffen
(Acemoglu und Restrepo, 2018; Chui et al., 2023). Daher dürfte durch die Anwendung 
von KI der Spielraum, Arbeit durch Kapital zu substituieren, mit der relativen
Bedeutung hochqualifizierter, nicht-körpernaher Dienstleistungen an der
Gesamtwertschöpfung steigen.  ZIFFERN 125 F. Gleichzeitig benötigen Unternehmen, die KI 
anwenden, vermehrt hochqualifizierte Arbeitskräfte, die mit dieser Technologie 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 123 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
124 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
umgehen können, während andere Arbeitskräfte möglicherweise weniger
benötigt werden. KI wird erst seit kurzer Zeit und bisher in zu geringem Ausmaß
genutzt. Daher ist es schwierig, die Effekte des verstärkten Einsatzes von KI
zuverlässig für die gesamtwirtschaftliche Produktion zu bestimmen (Acemoglu et al., 
2022). Ob KI ein Substitut oder Komplement für hoch bezahlte Arbeitskräfte ist, 
ist daher empirisch unklar. Es bleibt zudem auch offen, ob die KI-Nutzung zu
geringerer Arbeitsnachfrage führt.  ZIFFERN 125 F.  
 ABBILDUNG 52 
1 – Daten der Jahre 1995 – 2020, gepoolt für die Länder Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, 
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, 
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich, 
Zypern. Daten in aktuellen Preisen, Kapital entspricht dem Kapitaleinsatz, Arbeit entspricht dem Arbeitseinsatz (jeweils 
indiziert 2015 = 100). Wirtschaftszweige gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen 
Gemeinschaft (NACE Rev. 2). Substitutionselastizitäten von Arbeit durch Kapital geschätzt je Wirtschaftszweig anhand 
einer geschachtelten CES-Produktionsfunktion; zu den Details siehe Tabelle 17 Anhang. Bei Substitutionselastizitäten 
größer 1 spricht man von (unvollkommenen) Substituten, ist die Substitutionselastizität kleiner 1, spricht man von
(unvollkommenen) Komplementen.
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-297-03
Substitutionselastizitäten zwischen Arbeit und physischem sowie immateriellem Kapital1
0
1
2
3
9
10
0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5
Substitutionselastizität zwischen Arbeit und immateriellem Kapital
Substitutionselastizität zwischen Arbeit und physischem Kapital
Größe der Punkte relativ zum Anteil der Wirtschaftszweige an der Bruttowertschöpfung 
aller Wirtschaftszweige (ohne häusliche Dienste)
Herstellung von
pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundstücks- und 
Wohnungswesen
Land- und 
Forstwirtschaft,
Fischerei 
Kraftwagen und 
Kraftwagenteile,
sonstiger Fahrzeugbau
Freiberufliche, 
wissenschaftliche 
und technische 
Dienstleistungen
Information und 
Kommunikation
Erziehung und 
Unterricht
Herstellung von 
chemischen
Erzeugnissen
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen Erzeugnissen
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 124 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 125
Reallokation von Arbeitskräften zwischen Wirtschaftszweigen 
kann Substitution erleichtern 
136. Die Reallokation von Arbeitskräften zwischen Unternehmen und
Wirtschaftszweigen erleichtert auf gesamtwirtschaftlicher Ebene die
Substitution von Arbeit durch Kapital. So können Arbeitskräfte aus
Wirtschaftszweigen, in denen Arbeit durch Kapital relativ leicht substituiert werden kann, in
andere Wirtschaftszweige wechseln, in denen dies schwieriger ist (Alvarez-
Cuadrado et al., 2017). Ein höherer Personalbedarf in arbeitsintensiven
Wirtschaftsbereichen, wie beispielsweise im Dienstleistungssektor, die vor allem schwer durch
Kapital substituierbare Berufsgruppen beschäftigen,  ZIFFER 132 kann kurzfristig
allerdings wirtschaftszweigübergreifend zu höheren Arbeitskräfteengpässen
führen. Aufgrund geringer Substitutionsmöglichkeiten durch Computer, Roboter,
Maschinen oder Anlagen ist die Arbeitsnachfrage in diesen Wirtschaftszweigen
hoch und wenig lohnelastisch (Sinn et al., 2006; Brinca et al., 2021; Díez et al.,
2022). 
Studien für das Verarbeitende Gewerbe in Deutschland zeigen, dass
Arbeitskräfte in der Lage sind, zwischen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen
zu wechseln. Wenn sie berufs- und wirtschaftszweigspezifisches Wissen in den
neuen Arbeitsplatz übertragen können, muss dies nicht mit erheblichen
Nachteilen in der Beschäftigungssicherheit verbunden sein. Ist ihnen dies nicht möglich,
können kurz- bis mittelfristige Lohneinbußen im Vergleich zum ursprünglichen
Arbeitsplatz etwa 10 % betragen (Boddin und Kroeger, 2021; Yi et al., 2023).
137. Insbesondere für global verflochtene Volkswirtschaften wie Deutschland spielt
die internationale Arbeitsteilung eine große Rolle. Nicht nur Konsum- und
Zwischengüter sind handelbar, sondern auch eine große Reihe an
Dienstleistungen (Melvin, 1989). Der Handel mit Dienstleistungen wird in den
kommenden Jahren zunehmen. Arbeitskraftarme Länder wie Deutschland werden davon
profitieren, indem sie vermehrt Dienstleistungen aus arbeitskraftreichen Ländern
wie den Philippinen oder Indien importieren (Baldwin, 2022; Hoekman, 2022;
Stöllinger und Guarascio, 2023). Dabei können Dienstleistungen nicht nur durch
Reisen zum Kunden, sondern auch digital erbracht werden. Eine Ausweitung des
Imports digitaler Dienstleistungen kann also helfen, das rückläufige
Arbeitsvolumen auch in Wirtschaftszweigen zu dämpfen, die schwer durch Kapital zu
substituierende Tätigkeiten erfordern. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 125 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
126 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
V. PRODUKTIVITÄTSSTEIGERUNG DURCH
INVESTITIONEN IM VERARBEITENDEN
GEWERBE
138. Die TFP einer Volkswirtschaft wächst zum großen Teil durch Innovationen
und allgemeinen technischen Fortschritt, allerdings auch durch technische
Verbesserungen der Qualität und damit Effizienz einzelner Kapitalgüter, den
kapitalgebundenen technischen Fortschritt.  ZIFFERN 139 FF. Die TFP kann auch
zunehmen, wenn Inputfaktoren effizienter eingesetzt werden und somit
produktive Unternehmen stärker wachsen als weniger produktive Unternehmen.
 ZIFFER 147 Dabei ist das Verarbeitende Gewerbe für das Wachstum des
Produktionspotenzials entscheidend, da dort Kapitalgüter wie Maschinen, Computer oder
Kraftfahrzeuge hergestellt werden, die in anderen Wirtschaftsbereichen zum
Einsatz kommen. Die Qualität des Kapitals beeinflusst nicht nur die Güte des
Kapitalstocks, sondern auch die TFP anderer Wirtschaftszweige (Basu et al., 2013;
Chen und Wemy, 2015). Durch Qualitätsverbesserungen und
Produktinnovationen steigt nicht nur die TFP im Verarbeitenden Gewerbe, sondern
es verringern sich auch die Kosten für die Kapitalgüter, wodurch die Substitution
von Arbeit durch Kapital erleichtert wird. Die dort hergestellten Güter sind auch
wichtige Faktoren bei der grünen Transformation.
1. Kapitalgebundener technischer Fortschritt erhöht
TFP-Wachstum
139. Investitionen sind essenziell, um neue produktivere Technologien zu
nutzen, da neue Kapitaljahrgänge gegenüber älteren zumeist produktiver sind
(Jensen et al., 2001; Gittleman et al., 2006). Einige technologische
Veränderungen können nur genutzt werden, wenn neue Kapitalgüter in der Produktion
eingesetzt werden. Ihr Einsatz steigert durch sogenannten kapitalgebundenen
technischen Fortschritt (capital embodied technological change, CETC)
(Jorgenson, 1966; Comin und Hobijn, 2010) die gesamtwirtschaftliche Produktivität.
Schätzungen des Einflusses von CETC auf das TFP-Wachstum unterscheiden sich 
je nach den verwendeten Methoden und dem untersuchten Zeitraum. So
schwanken die Schätzungen der CETC-Raten, also der kapitalgebundenen
Produktivitätszunahme je neuem Kapitaljahrgang, für fortgeschrittene Volkswirtschaften.
Im Verarbeitenden Gewerbe der USA betrug die CETC-Rate nach Hulten (1992)
3,14 %. Wolff (1996) ermittelt eine CETC-Rate von 7,18 % für die gesamten
Volkswirtschaften Frankreichs, Deutschlands, Japans, der Niederlande, des
Vereinigten Königreichs und der USA. Für die deutsche Volkswirtschaft zeigt Wolff (1996), 
dass bei einer solchen CETC-Rate etwa 40 % des Rückgangs des TFP-Wachstums
im Zeitraum 1973 bis 1989 durch einen Anstieg der Nutzungsdauer des Kapitals
erklärt werden kann. Alternde Kapitalbestände können allerdings auch auf
Investitionszyklen zurückzuführen sein. Dies legt nahe, dass vermehrte Abgänge
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 126 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 127
und Ersatzinvestitionen in Zukunft einen beträchtlichen Beitrag zur
Modernisierung des Kapitalstocks und zum TFP-Wachstum leisten
könnten.  
140. Die Rate des CETC kann sowohl für das Verarbeitende Gewerbe insgesamt als
auch für seine Wirtschaftszweige über den Zeitraum von 2000 bis 2020
basierend auf der Methodik von Caunedo et al. (2023) mit Daten zu
Unternehmensbilanzen des Verarbeitenden Gewerbes bestimmt werden.  PLUSTEXT 3  ZIFFER 179 Im
Verarbeitenden Gewerbe insgesamt liegt die Rate des CETC bei etwa 2,4 % bis
5,4 % pro Jahr. Das bedeutet, dass im Durchschnitt Kapitalgüter wie Anlagen
und Maschinen pro Jahr 2,4 % bis 5,4 % mehr Produktionswert schaffen (also
produktiver werden), bei konstant gehaltenen Anschaffungskosten.
 PLUSTEXT 3 
Der JANIS-Datensatz 
JANIS ist ein Paneldatensatz mit Jahresabschlüssen deutscher nichtfinanzieller 
Unternehmen (1997-2022), die die Deutsche Bundesbank im Rahmen von
Bonitätsprüfungen erhält (Becker et al., 2023, doi 10.12757/Bbk.JANIS.9722.11.11). 
Er enthält neben den üblichen Positionen in Bilanz und in Gewinn- und
Verlustrechnung auch Informationen zu den verwendeten Kapitalgütern sowie zu Investitionen 
und zu Abgängen bei Sachanlagen. JANIS umfasst rund 7 % der Unternehmen des 
Verarbeitenden Gewerbes. Diese machen allerdings mehr als zwei Drittel des 
Gesamtumsatzes im Verarbeitenden Gewerbe aus. Da der Datensatz also
hauptsächlich große Unternehmen umfasst, sind die Ergebnisse nicht unbedingt
repräsentativ. 
141. Die Rate des CETC unterscheidet sich zwischen den
Wirtschaftszweigen teils erheblich.  ABBILDUNG 53  TABELLE 18 ANHANG Sie liegt zwischen 0,05 %
im Bereich der Tabakindustrie und 14,2 % bei der Herstellung von
pharmazeutischen Erzeugnissen. Grundsätzlich lässt sich beobachten, dass in Bereichen, die
einen hohen Anteil an der Bruttowertschöpfung haben und technologisch
anspruchsvoller sind, der kapitalgebundene technische Fortschritt höher ist als in
anderen Wirtschaftszweigen.
142. Eine technologische Umstellung auf neue Produktionsprozesse kann
ebenfalls zu Veränderungen der TFP führen (Sakellaris und Wilson, 2004). Da solche
Umstellungen zumeist nur ökonomisch sinnvoll sind, wenn die bestehenden
Anlagen bereits älter und zumindest teilweise abgeschrieben sind, werden im Zuge
der Umstellung angeschaffte Anlagen moderner sein. Allerdings sind bei
Umstellungen auf neue Technologien – etwa im Zuge der Transformation zur
Klimaneutralität – Lernprozesse notwendig, sodass zunächst nicht die volle Produktivität
der neuen Kapitalgüter in der Nutzung erreicht wird (Brynjolfsson et al., 2021).
143. Das TFP-Wachstum kann mit dem Strukturwandel zunehmen, wenn
Wirtschaftszweige mit relativ hohen CETC-Raten stärker wachsen als
andere. Dies ist in Deutschland z. B. für den Bereich der Kraftfahrzeugherstellung
der Fall, dessen Anteil an der Gesamtwertschöpfung zwischen den Jahren 2000
und 2020 stieg. Eine Erhöhung des TFP-Wachstums kann ebenfalls auftreten,
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 127 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
128 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
wenn die Rate des CETC im Zeitverlauf zunimmt. Wenn neue Kapitaljahrgänge 
zunehmend produktiver werden als alte, wird das TFP-Wachstum mit gleicher
Investitionsquote proportional zur CETC-Rate zunehmen (Sakellaris und Wilson, 
2004; Jones und Liu, 2022). Allerdings sind die Nutzungsdauern der Anlagegüter 
heterogen. In Wirtschaftszweigen mit langen Nutzungsdauern dürfte die
Realisierung von CETC entsprechend gering sein.  ABBILDUNG 54 
144. Investitionen in Anlagen, immaterielle Kapitalgüter oder Prozesse
können die Arbeitsproduktivität erheblich erhöhen und so ebenfalls das
Produktionspotenzialwachstum stabilisieren. Das seit den 1990er-Jahren
zurückgehende Wachstum der Arbeitsproduktivität von 3 % p. a. auf zuletzt unter 1 %
p. a. (JG 2019 Ziffern 143 ff.) könnte durch die vermehrte Nutzung von
Technologien wie Künstlicher Intelligenz, Cloud Computing und Robotik wieder stärker
steigen. Allerdings ist dieser Effekt im Aggregat bislang weitgehend ausgeblieben, 
weil viele dieser Technologien bisher nur begrenzte Anwendung finden
(Brynjolfsson et al., 2019; JG 2019 Ziffern 175 ff.).  ZIFFER 125 
145. Eine mögliche Erklärung für die geringen messbaren Effekte der neuen
Informationstechnologie (KI und Cloud Computing) auf die Arbeitsproduktivität ist, dass
nicht nur die Anschaffung der Technologie, sondern darüber hinaus
erhebliche weitere Investitionen benötigt werden, um diese nutzen zu
können. Notwendige komplementäre Investitionen umfassen beispielsweise
Datenbanksysteme, neue Anlagen, die die notwendige Konnektivität aufweisen, sowie
Forschung und Entwicklung (FuE) in immaterielles Kapital, um die
Informationstechnologie auf die Produktion der Unternehmen einzustellen (Lee et al.,
2022). Darüber hinaus werden Arbeitskräfte benötigt, die in der Lage sind, die
 ABBILDUNG 53 
Rate des kapitalgebundenen technischen Fortschritts im Verarbeitenden Gewerbe¹
Quellen: FDSZ der Deutschen Bundesbank, Mikrodatensatz JANIS 1997-2022-1, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-423-01
0 3 6 9 12 15
CETC-Rate in %
Pharmazeutische Erzeugnisse
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Leder, Lederwaren und Schuhe
Metallerzeugung und -bearbeitung
Kraftwagen und Kraftwagenteile
Chemische Erzeugnisse
Sonstiger Fahrzeugbau
Maschinenbau
Elektrische Ausrüstungen
Sonstige Waren
Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse
Gummi- und Kunststoffwaren
Papier, Pappe und Waren daraus
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Metallerzeugnisse
Nahrungs- und Futtermittel
Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
Textilien
Möbel
Druckerzeugn., Vervielfältig. v. bespielten Ton-, Bild- u. Datenträgern
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
Getränkeherstellung
Tabakverarbeitung
1 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Verarbeitendes Gewerbe gesamt
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 128 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 129
neuen Technologien zielführend einzusetzen (Alekseeva et al., 2021). Das
verlangsamt die Verbreitung der Technologie (Arntz et al., 2019). Dennoch dürften diese 
Technologien bei verbreiteter Anwendung mittelfristig weiterhin einen positiven 
Einfluss auf die Arbeitsproduktivität haben. Fallstudien für spezifische
Anwendungen finden erhebliche Zunahmen in der Arbeitsproduktivität um 14 % bis 
30 % (Brynjolfsson et al., 2023). Wie hoch die Auswirkungen auf die
gesamtwirtschaftliche TFP sein werden, ist allerdings unklar.  ZIFFERN 125 F.  
 ABBILDUNG 54 
1 – Die Abbildung zeigt ungewichtete Statistiken über die Anlagegüter je Wirtschaftszweig. Die in den AfA-Tabellen
angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzungen für
Abnutzung (AfA), Stand 2023. Sie berücksichtigt die technische Abnutzung von Anlagen in einem unter üblichen
Bedingungen arbeitenden Betrieb (auch branchenüblicher Schichtbetrieb).  2 – Gemäß der Statistischen Systematik der
Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).  3 – Und Beseitigung von Umweltverschmutzungen.  
4 – Sowie Verarbeitung von Steinen und Erden.  5 – Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern.
Quellen: AfA-Tabellen des BMF, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-292-02
Nutzungsdauer von Anlagegütern1,2
0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
Nutzungsdauer in Jahren1
Mittelwert 5 %-Perzentil bis 95 %-Perzentil
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung3
Verkehr und Lagerei
Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse
Sonstiger Fahrzeugbau
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Freiberufliche, wissenschaftliche und technische DL
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Nahrungs- und Futtermittel
Textilien
Papier, Pappe und Waren daraus
Gummi- und Kunststoffwaren
Tabakverarbeitung
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Sonstige Waren
Getränkeherstellung
Sonstige Dienstleistungen
Glas u. Glaswaren, Keramik4
Druckerzeugnisse; Vervielfältigung5
Maschinenbau
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Metallerzeugung und -bearbeitung
Kraftwagen und Kraftwagenteile
Baugewerbe/Bau
Leder, Lederwaren und Schuhe
Information und Kommunikation
DV-Geräte, elektronische und optische Erzeugnisse
Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 129 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
130 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
2. Verbesserung der Allokationseffizienz kann
Produktivität steigern 
146. Die gesamtwirtschaftliche TFP lässt sich als gewichteter Durchschnitt
der TFP der Unternehmen darstellen. Unternehmen mit einer höheren
Bruttowertschöpfung gehen mit einem höheren Gewicht ein. Unternehmen steigern
ihre Bruttowertschöpfung entweder durch einen Anstieg der
unternehmensspezifischen TFP oder indem sie vermehrt Kapital und Arbeit einsetzen. Die
Produktionsfaktoren können entweder neu geschaffen oder von anderen, weniger
produktiven Unternehmen abgezogen werden (sogenannte Reallokation). Die TFP kann
folglich unter anderem aufgrund von Kapitalreallokation zwischen
Unternehmen wachsen, wenn produktive Unternehmen mehr investieren als unproduktive
und so ihr Gewicht im Aggregat steigt (Melitz und Polanec, 2015).
Allokationseffizienz beschreibt den effizienten Einsatz von begrenzt verfügbaren
Inputfaktoren zwischen Unternehmen.
147. Mangelnde Allokationseffizienz innerhalb von Wirtschaftszweigen kann
dazu führen, dass die TFP im Aggregat geringer ausfällt als potenziell möglich 
(Restuccia und Rogerson, 2008, 2017). Die effiziente Allokation der
Inputfaktoren kann durch Fehlanreize verhindert werden, beispielsweise durch
Verzerrungen in der Besteuerung oder Finanzierungshemmnisse (Midrigan und Xu, 2014).
Fehlanreize bei Investitionen haben einen größeren Effekt auf die
gesamtwirtschaftliche TFP, wenn die CETC-Rate hoch ist. In diesem Fall ist der negative
Effekt von zu geringen Investitionen auf die TFP besonders hoch (Jovanovic und
Robb, 1997).
 ABBILDUNG 55 
1 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Aggregat nach Hsieh und Klenow (2009).  
2 – Prozentuale Veränderung der TFP im Vergleich zum Jahr 2000.  3 – Prozentuale Veränderung der Allokationseffizienz
(TFP/TFPeff) im Vergleich zum Jahr 2000.  4 – Prozentuale Veränderung der hypothetischen TFPeff bei effizienter Allokation 
der Produktionsfaktoren im Vergleich zum Jahr 2000.
Quellen: FDSZ der Deutsche Bundesbank, Mikrodatensatz JANIS 1997-2022-1, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-397-03
Entwicklung der aggregierten Totalen Faktorproduktivität des Verarbeitenden Gewerbes1
Relative TFP-Entwicklung
-15
-10
-5
0
5
10
15
20
25
30
35
2000 02 04 06 08 10 12 14 16 18 2020
Veränderung in %
Beobachtete TFP-Entwicklung2
Entwicklung der Allokationseffizienz3 Entwicklung der hypothetischen TFP4
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 130 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 131
148. Mittels der Methodik von Hsieh und Klenow (2009) zeigt der
Sachverständigenrat, dass zwischen Unternehmen innerhalb der Wirtschaftszweige des
Verarbeitenden Gewerbes in Deutschland ein erhebliches Maß an Fehlallokation besteht.
 ZIFFERN 183 F. Die Allokationseffizienz ergibt sich als der Anteil der
tatsächlich beobachteten TFP an der kontrafaktischen TFP, die bei effizientem
Einsatz der Produktionsfaktoren resultieren würde. Die Entwicklung der
Allokationseffizienz lässt sich im Zeitraum von 2000 bis 2020 in drei Phasen
einteilen. Zwischen den Jahren 2000 und 2005 ist die Allokationseffizienz
zunächst unverändert geblieben und im Jahr 2005 einmalig stärker gefallen.
Zwischen den Jahren 2005 und 2017 hat die Allokationseffizienz wieder
zugenommen und lag im Jahr 2017 etwas über dem Niveau des Jahres 2001. Ab dem Jahr
2017 und vor allem während der Corona-Pandemie ist die Allokationseffizienz
jedoch stark gefallen und lag im Jahr 2020 deutlich unter dem Niveau von 2000.
 ABBILDUNG 55 In diesem Zeitraum wirken Verzerrungen stärker auf produktivere
Unternehmen und führen dazu, dass diese im Vergleich zu unterproduktiveren
Unternehmen langsamer wachsen.
149. Für die Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes zeigt sich analog zum
Aggregat eine Dreiteilung der Entwicklung der TFP sowie der Allokationseffizienz 
 ABBILDUNG 56 
1 – Prozentuale Veränderung der TFP im Vergleich zum Jahr 2000.  2 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, 
Ausgabe 2008 (WZ 2008).  3 – Sowie Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern.
Quellen: FDSZ der Deutschen Bundesbank, Mikrodatensatz JANIS 1997-2022-1, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-400-02
Entwicklung der Totalen Faktorproduktivität1 innerhalb von Wirtschaftszweigen im 
Verarbeitenden Gewerbe2
-75 -50 -25 0 25 50 75 100 125
Veränderung in % im Zeitraum: 2000–2005 2000–2017 2000–2020
Nahrungs- und Futtermittel
Getränkeherstellung
Textilien
Bekleidung
Leder, Lederwaren und Schuhe
Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
Papier, Pappe und Waren daraus
Druckerzeugnisse3
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Chemische Erzeugnisse
Pharmazeutische Erzeugnisse
Gummi- und Kunststoffwaren
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Metallerzeugung und -bearbeitung
Metallerzeugnisse
Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse
Elektrische Ausrüstungen
Maschinenbau
Kraftwagen und Kraftwagenteile
Sonstiger Fahrzeugbau
Möbel
Sonstige Waren
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 131 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
132 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
über die Jahre 2000 bis 2020. In vielen niedrig-technologischen
Wirtschaftszweigen (nach Klassifikation der Europäischen Kommission, 2023b) 
nimmt die TFP über die Jahre 2000 bis 2020 konstant ab, beispielsweise in 
der Herstellung von Lederwaren und Schuhen, Holzwaren oder der
Papierherstellung. Die Phase starker Produktivitätszuwächse zwischen dem Jahr 2005 und 
dem Jahr 2017 zeigt sich vornehmlich in Wirtschaftszweigen der
Hochtechnologie, wie der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektrischen
Ausrüstungen oder dem sonstigen Fahrzeugbau, also der Herstellung von Flugzeugen 
und Schiffen.  ABBILDUNG 56 
150. Verbesserungen der Allokation der Inputfaktoren innerhalb der
Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes haben vor allem in den Jahren 2005 bis
2017 positiv zur Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen TFP beigetragen. Die
Allokationseffizienz hat zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2017 um 4,8 %
zugenommen, während die TFP im Jahr 2017 um 11 % höher war als im Jahr 2000.
Der Anstieg der Allokationseffizienz hat demnach etwa 43 % des
Anstiegs in der TFP zwischen den Jahren 2000 und 2017 ausgemacht.  AB-
BILDUNG 55 Im Zeitraum der Jahre 2017 bis 2020 ist die TFP um 13,7 % gefallen.
Davon gehen 12,5 Prozentpunkte auf einen Rückgang der Allokationseffizienz
zurück. Es können also etwa 91 % des Rückgangs der TFP im Verarbeitenden
Gewerbe zwischen dem Jahr 2017 und dem Jahr 2020 auf eine Verschlechterung der 
Allokationseffizienz zurückgeführt werden. Hätte sich die Allokationseffizienz
nicht verschlechtert, wäre die TFP über diesen Zeitraum deutlich weniger
gesunken, was sich an der Veränderung der hypothetisch zu erreichenden TFP zeigt.
 ABBILDUNG 55
 ABBILDUNG 57 
Relative Allokationseffizienz innerhalb von Wirtschaftszweigen im Verarbeitenden Gewerbe¹
Quellen: FDSZ der Deutschen Bundesbank, Mikrodatensatz JANIS 1997-2022-1, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-412-01
1 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
0,5 1,0 1,5 2,0 2,50
Allokationseffizienz relativ zum Durchschnitt
des Verarbeitenden Gewerbes
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Sonstiger Fahrzeugbau
Leder, Lederwaren und Schuhe
Papier, Pappe und Waren daraus
Metallerzeugung und -bearbeitung
Getränkeherstellung
Gummi- und Kunststoffwaren
Druckerzeugn., Vervielfältig. v. bespielten Ton-, Bild- u. Datenträgern
Kraftwagen und Kraftwagenteile
Elektrische Ausrüstungen
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
Chemische Erzeugnisse
Sonstige Waren
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Metallerzeugnisse
Möbel
Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse
Maschinenbau
Pharmazeutische Erzeugnisse
Nahrungs- und Futtermittel
Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
Textilien
Bekleidung
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 132 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 133
151. Es gibt erhebliche Unterschiede in der Allokationseffizienz zwischen den
Wirtschaftszweigen im Verarbeitenden Gewerbe. Vor allem in den
Bereichen der Kokerei und Mineralölverarbeitung, des sonstigen Fahrzeugbaus, der
Papierverarbeitung und der Herstellung von Lederwaren besteht eine hohe
Allokationseffizienz der Inputs über die Unternehmen hinweg. Dort ist die
Fehlallokation der Inputfaktoren gering und die sektorale TFP nahe am hypothetischen
Optimum. Wirtschaftszweige, die im Zeitverlauf eine vergleichsweise hohe TFP-
Zunahme haben, sind meist ähnlich effizient in der Inputallokation wie das
Aggregat des Verarbeitenden Gewerbes (beispielsweise die Herstellung von
elektrischen Ausrüstungen, von Metallerzeugnissen oder von
Datenverarbeitungsgeräten, sie weisen allerdings auch hohe Wertschöpfungsgewichte auf).  ABBILDUNG 57
Die Allokationseffizienz verbessert sich dabei mit wenigen Ausnahmen zwischen
den Jahren 2005 und 2017 besonders in den hochtechnologischen
Wirtschaftszweigen.  ABBILDUNG 58
 ABBILDUNG 58 
1 – Prozentuale Veränderung der Allokationseffizienz (TFP/TFPeff) im Vergleich zum Jahr 2000. TFPeff: TFP die bei 
effizientem Einsatz der Produktionsfaktoren resultieren würde.  2 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, 
Ausgabe 2008 (WZ 2008).  3 – Sowie Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern.
Quellen: FDSZ der Deutschen Bundesbank, Mikrodatensatz JANIS 1997-2022-1, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-402-02
Veränderung der Allokationseffizienz1 innerhalb von Wirtschaftszweigen im Verarbeitenden 
Gewerbe2
-40 -30 -20 -10 0 10 20 30 40
Veränderung in % im Zeitraum: 2000–2017 2000–20202000–2005
Nahrungs- und Futtermittel
Getränkeherstellung
Textilien
Bekleidung
Leder, Lederwaren und Schuhe
Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
Papier, Pappe und Waren daraus
Druckerzeugnisse3
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Chemische Erzeugnisse
Pharmazeutische Erzeugnisse
Gummi- und Kunststoffwaren
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
Metallerzeugung und -bearbeitung
Metallerzeugnisse
Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse
Elektrische Ausrüstungen
Maschinenbau
Kraftwagen und Kraftwagenteile
Sonstiger Fahrzeugbau
Möbel
Sonstige Waren
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 133 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
134 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
3. Investitionen erfordern Finanzierung
152. Um Investitionen zu tätigen, müssen Unternehmen über die entsprechende
Finanzierung verfügen. Dazu stehen ihnen einerseits interne Mittel, die im
Wesentlichen dem einbehaltenen Cash Flow entsprechen, und andererseits
externes Eigen- und Fremdkapital, insbesondere neu emittierte Aktien, Anleihen
oder Bankkredite, zur Verfügung. 
153. Eine Analyse der Investitionsfinanzierung  ZIFFER 184 von Kapitalgesellschaften
im Verarbeitenden Gewerbe mit Mikrodaten der Deutschen Bundesbank  PLUS-
TEXT 3 macht einen besonders engen Zusammenhang zwischen
Investitionen in Sachanlagen sowie immaterielle Kapitalgüter und internen Mitteln
deutlich.  ABBILDUNG 59 LINKS Der Anteil der Investitionen an der Bilanzsumme war
im Zeitraum zwischen 2001 und 2021 rückläufig und ging von durchschnittlich
6,4 % auf 1,9 % zurück. Die internen Mittel zeigten einen weitgehend parallelen
Verlauf, nahmen aber seit dem Jahr 2016 teilweise wieder zu. Der
Finanzierungssaldo, die Differenz zwischen internen Mitteln und Investitionen, war angesichts
der hohen Innenfinanzierung meist nur leicht negativ und die Unternehmen
finanzierten dieses Defizit vor allem mit Fremdkapital. Seit dem Jahr 2017 ist der
Finanzierungssaldo jedoch positiv, was eine Nettoersparnis der Unternehmen
bedeutet. Die anhaltende Nettoersparnis, die auch in der Finanzierungsrechnung
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) sichtbar ist (Deutsche
Bundesbank, 2023b), lässt sich durch geringere Gewinnausschüttungen aus
steuerlichen Überlegungen (Gemeinschaftsdiagnose, 2017) sowie die generelle Zunahme
 ABBILDUNG 59 
1 – Kapitalgesellschaften älter als ein Jahr, Durchschnitte nach Bilanzsumme gewichtet.  2 – Nur kleine Unternehmen: 
Bilanzsumme kleiner als das 25. Perzentil, Daten für das Jahr 2020.  3 – Nur Unternehmen mit hohem Anteil
Sachanlagen: Sachanlagen/Bilanzsumme größer als das 75. Perzentil.
Quellen: FDSZ der Deutschen Bundesbank, Mikrodatensatz JANIS 1997-2022-1, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-419-01
Investitionsfinanzierung und Kapitalstruktur von Unternehmen1 im deutschen Verarbeitenden 
Gewerbe
-4
-2
0
2
4
6
8
Finanzierungsströme
% der Bilanzsumme
2001 04 07 10 13 16 19 2021
Investitionen Interne Mittel
Finanzierungssaldo
0
20
40
60
80
100
Alle
Unternehmen
Alle
Unternehmen
Kleine
Unternehmen²
Unternehmen
mhSa³
2001 2021
Kapitalstruktur
% der Bilanzsumme
Eigenkapital Anleihen Bankkredite
Übriges Fremdkapital Rückstellungen
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 134 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 135
immaterieller Kapitalgüter erklären. Letztere sind aufgrund ihrer oft hohen
Firmenspezifizität und mangels liquider Sekundärmärkte als Sicherheiten für
Bankkredite nur wenig geeignet (Dell’Ariccia et al., 2021), weshalb Unternehmen sie 
zunehmend intern finanzieren (Bates et al., 2009; Falato et al., 2022). Auch eine 
geringere Profitabilität von Investitionen, etwa aufgrund der gestiegenen
regulatorischen Unsicherheit, könnte die Zurückhaltung erklären (EIB, 2021, S. 257). 
154. Die Kapitalstruktur der betrachteten Unternehmen weist eine zunehmende
Eigenkapitalquote auf.  ABBILDUNG 59 RECHTS Zwischen den Jahren 2001 und 2021
stieg sie im Durchschnitt um 2,5 Prozentpunkte auf 34,3 %. Gemessen am Median 
fiel der Anstieg mit rund 17 Prozentpunkten noch wesentlich deutlicher aus und
war vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen ausgeprägt (JG 2021
Ziffer 406). Das höhere Eigenkapital dürfte dazu beitragen,
Finanzierungsbeschränkungen zu verringern. Dennoch bleibt die Eigenkapitalquote im internationalen
Vergleich niedrig.  ABBILDUNG 69 Gleichzeitig nahm der Anteil der Bankkredite
an der Bilanzsumme im Durchschnitt von rund 6,8 % auf 4 % ab. Bei kleinen
Unternehmen und Unternehmen mit einem hohen Anteil von Sachanlagen, die
sich gut als Kreditsicherheiten eignen, bleiben Kredite eine besonders wichtige
Finanzierungsform.
155. Angesichts der hohen internen Mittel, die die Investitionen in den vergangenen
Jahren oft übertrafen, und der deutlich gestiegenen Eigenkapitalquoten, stellt die
Finanzierung für die etablierten deutschen Industrieunternehmen insgesamt
derzeit wohl kein signifikantes Investitionshemmnis dar. So schwankt in
Befragungen der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Finanzierungszugang von 
Unternehmen der Anteil der deutschen Unternehmen, die Hindernisse beim
Zugang zu Bankkrediten angeben, seit Längerem um rund 5 %, was verglichen mit
anderen europäischen Ländern niedrig ist (EZB, 2023). Auch frühere empirische
Studien (Bond et al., 2003, 2005; Chatelain et al., 2003) stellten bereits fest, dass
Finanzierungsbeschränkungen in Deutschland bei Investitionen im Vergleich zu
anderen Industriestaaten weniger ausgeprägt waren.
Finanzierungsbeschränkungen dürften jedoch insbesondere bei jungen Wachstumsunternehmen (Start-ups)
auftreten, die noch kaum über interne Mittel und Eigenkapital verfügen.  ZIF-
FERN 224 F.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 135 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
136 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
VI. POTENZIALWACHSTUM GEZIELT
ERHÖHEN
156. In den nächsten Jahrzehnten könnte das Wachstum des
Produktionspotenzials aufgrund des absehbaren Rückgangs des Arbeitsvolumens deutlich
geringer ausfallen als im vergangenen Jahrzehnt. Wenn die Beiträge des
Kapitaleinsatzes und der Totalen Faktorproduktivität zum Potenzialwachstum auf
dem aktuellen, niedrigen Niveau verharren, dürften die Wachstumsraten des
Produktionspotenzials auf absehbare Zeit nicht mehr dauerhaft eine ähnliche
Größenordnung wie zwischen den Jahren 2010 und 2019 erreichen. Ohne eine
wirtschaftspolitische Korrektur und Veränderungen im Investitionsverhalten von
Unternehmen ergeben sich womöglich deutlich geringere Spielräume bei der
Aufteilung der Wertschöpfung auf Konsum und Investitionen sowie bei der Verteilung
der Einkommen innerhalb der Bevölkerung.
157. Die Analysen des Sachverständigenrates zeigen deutlich, dass diese Lage nicht
unausweichlich ist, wenn zeitnah und entschlossen wirtschaftspolitisch
gehandelt wird. Reformen, die Erwerbsanreize stärken  ZIFFER 319 FF. und so das
Arbeitsangebot erhöhen, sind ein wichtiger Baustein einer möglichen
Wachstumsstrategie. Zudem bedarf es langfristig orientierter Maßnahmen, die
Produktivitätsgewinne durch technischen Fortschritt und Faktorreallokation ermöglichen, die
den Rückgang des Arbeitsvolumens durch Erwerbsmigration abschwächen und
eine Modernisierung des Kapitalstocks durch Investitionen fördern.  ZIFFERN 125, 
139, 145 UND 147
1. Produktivitätsgewinne realisieren
158. Innovationen privater Unternehmen, die oft auf öffentlich finanzierter
Grundlagenforschung aufsetzen, sind die treibende Kraft hinter der Umsetzung
technologischer Neuerungen in TFP-Wachstum (JG 2020 Ziffern 487 ff.). Neben der
Verbesserung der TFP erhöht die Innovationstätigkeit auch den immateriellen
Kapitalstock.  ZIFFERN 86, 104 UND 130
Im Jahr 2020 wurde die Forschungszulage eingeführt, mit der in Deutschland
Forschung und Entwicklung (FuE) erstmals steuerlich gefördert wird. Inzwischen
liegt die steuerliche FuE-Förderung in Deutschland über dem europäischen
Durchschnitt (Bührle et al., 2023). Da die FuE-Intensität kleiner und mittlerer
Unternehmen in Deutschland vergleichsweise gering ist (JG 2020 Ziffern 502 ff.),
hat der Sachverständigenrat bereits im Jahr 2020 vorgeschlagen, die Fördersätze
für kleine (um 20 Prozentpunkte) und mittlere Unternehmen (um 10
Prozentpunkte) zu erhöhen (JG 2020 Ziffer 588). Das Wachstumschancengesetz folgt
diesem Vorschlag zum Teil und erhöht die Forschungszulage um jeweils 10
Prozentpunkte.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 136 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 137 
159. Mittel- bis langfristig können Impulse für die Erhöhung der TFP von einer
Verbesserung der Qualität der Schulbildung und einer Stärkung der
Universitäten ausgehen (Jaffe, 1989; Schlegel et al., 2022, JG 2019 Ziffern 355 ff., JG 
2021 Ziffern 494 ff.). Eine höhere Attraktivität der Universitäten für Studierende 
und Forschende aus Drittländern kann mehr hochqualifizierte Fachkräfte
attrahieren. Hochqualifizierte Zuwanderung kann über den direkten Effekt auf die
Arbeitsstunden  ZIFFER 122 hinaus vor allem den Innovationsprozess stimulieren 
(Kerr und Kerr, 2018).  
160. Start-ups können zur weiteren Verbreitung von Innovationen führen und somit 
die TFP steigern (JG 2019 Ziffern 181 ff.).  ZIFFER 203 Um Ansiedlungen und
insbesondere die Skalierung der Aktivitäten in Deutschland attraktiver zu machen, 
ist es insbesondere relevant, den Wagniskapitalmarkt in Deutschland zu
verbessern.  ZIFFER 256 Der Zukunftsfonds, durch den sich der deutsche Staat
zusammen mit Privatinvestoren direkt an Start-ups beteiligt, ist ein Schritt in die
richtige Richtung, insbesondere um Finanzierung für die Skalierungsphase zu
verbessern.  ZIFFER 257  
161. Künstliche Intelligenz könnte die nächste Querschnittstechnologie sein, 
die das Produktivitätswachstum in der Breite der Volkswirtschaft erhöht.  ZIF-
FERN 123, 133 UND 145 Im Jahr 2022 wurde in Deutschland im internationalen
Vergleich wenig in KI-Start-ups investiert (OECD, 2023). Auch mangelt es
bislang nicht nur an der Entwicklung, sondern auch an der Anwendung von KI in 
Deutschland (Lane et al., 2023). Die Hauptgründe für diese geringe Nutzung von 
KI sind die hohen Kosten von KI-Investitionen, ein Mangel an qualifizierten
Arbeitskräften im Bereich KI und regulatorische Hindernisse (Lane et al., 2023).  
Damit die Anwendung von KI ihr volles Potenzial  ZIFFER 126 entfalten kann, muss 
die Forschung (etwa im Bereich der Algorithmik oder der Mikroelektronik)
gestärkt sowie Anwendungen entwickelt und nutzbar gemacht werden. Starke
positive Externalitäten bei Querschnittstechnologien (Brynjolfsson et al., 2021) 
rechtfertigen aus industriepolitischen Erwägungen einen besonderen Fokus auf 
die Förderung von – auch anwendungsorientierter – FuE (JG 2019 Ziffern 
260 ff.; JG 2020 Ziffern 524 ff.). Durch Spillover-Effekte können Lernphasen bei 
der Einführung von KI verkürzt und TFP-Gewinne frühzeitig realisiert werden. 
 ZIFFERN 142 UND 145 Schließlich sind die beschränkte Verfügbarkeit von Daten 
und die Digitalisierung weitere Hindernisse für die Implementierung von KI 
in Deutschland.  
162. Angesichts des Potenzials der KI, die Produktivität branchenübergreifend
deutlich zu steigern (Brynjolfsson et al., 2023; Dell’Acqua et al., 2023; Peng et al., 
2023), gilt es einerseits, langfristig sicherzustellen, dass europäische
Unternehmen Zugang zu dieser Technologie haben. Andererseits ist es wichtig, dass 
potenzielle Gefahren von KI, beispielsweise durch kognitive
Verhaltensmanipulation oder nicht nachvollziehbare Prozesse bei der Entwicklung von
Produkten, die unter die EU-Produktsicherheitsvorschriften fallen (Europäisches
Parlament, 2023), durch Regulierung begrenzt werden. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 137 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
138 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
2. Rückgang des Arbeitsvolumens verlangsamen
163. Aufgrund einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung und einer sinkenden
durchschnittlichen Arbeitszeit je Erwerbstätigen ist absehbar, dass das
Arbeitsvolumen sinken wird.  ZIFFERN 87 UND 107 Dieser Prozess kann abgeschwächt werden, 
indem Anreize und Möglichkeiten zur Aufnahme von Arbeit oder zur
Ausweitung der Arbeitszeit verbessert werden. Auch Humankapitalbildung
kann helfen, das sinkende Arbeitsvolumen zu kompensieren. So können durch
Weiterbildung, Umschulungen und lebenslanges Lernen
Arbeitsmarktpotenziale aufrechterhalten und ausgebaut werden (JG 2019 Ziffern 220, 356 und
626; JG 2022 Ziffern 360 ff.). Maßnahmen dieser Art können außerdem die
Reallokation von Arbeitskräften zwischen Unternehmen vereinfachen (JG
2021 Ziffern 393 ff.).  ZIFFERN 132 FF.
164. Eine Trendwende bei der durchschnittlichen jährlichen Arbeitszeit je
Erwerbstätigen könnte dazu beitragen, die Verknappung des Arbeitsangebotes
abzumildern. Ebenso könnte eine Anpassung der Lebensarbeitszeit an die
fernere Lebenserwartung den erwarteten Rückgang der Zahl verfügbarer
Arbeitskräfte gegen Ende dieses und bis Mitte des nächsten Jahrzehnts dämpfen
und erfahrene Fachkräfte in den Betrieben halten. Beiträge dazu, die bereits
kurzfristig wirksam werden würden, könnten eine Rücknahme oder
Umgestaltung der Rente für besonders langjährig Versicherte leisten.  ZIFFERN 403 
UND 417 FF.
165. Außerdem lassen sich die Erwerbsanreize in zahlreichen Kontexten
verbessern. So setzt etwa die derzeitige Grundsicherung nur schwache Anreize, eine
Erwerbstätigkeit in signifikantem Umfang aufzunehmen oder
Teilzeitbeschäftigungen auszuweiten.  ZIFFER 320 Erwerbsanreize für Zweitverdienende,
insbesondere Frauen, werden unter anderem durch das Ehegattensplitting bei der
Einkommensbesteuerung, durch die Familienversicherung in der Gesetzlichen
Krankenversicherung oder durch die Anrechnung eigener Rentenansprüche bei der
Witwen- und Witwerrente geschwächt.  ZIFFER 337 Ein weiterer Anstieg der
Erwerbsbeteiligung von Frauen und der von ihnen im Durchschnitt geleisteten
Arbeitsstunden dürfte ohne bessere Kinderbetreuung und eine gut
ausgebaute Infrastruktur, etwa auch in den Bereichen Verkehr und Digitales,
allerdings nur schwer möglich sein.  ZIFFER 345
166. Über die Steigerung des inländischen Arbeitsvolumens hinaus ist ein Anstieg der
Zuwanderung in den Arbeitsmarkt notwendig, um den absehbaren Rückgang
des Arbeitsvolumens effektiv zu dämpfen (JG 2022 Ziffern 452 ff.).  ZIFFERN 121 F.
UND 159 Entscheidend ist dabei, die Integration der Zugewanderten in den
deutschen Arbeitsmarkt zu vereinfachen.  ZIFFER 122 Bei Geflüchteten ist dies
momentan frühestens nach drei Monaten möglich (JG 2022 Ziffern 457 ff.). Hier
wäre es erstrebenswert, den Arbeitsmarktzugang von absehbar
Bleibeberechtigten zu beschleunigen. Noch wichtiger ist es, die Erwerbsmigration aus Nicht-EU-
Staaten zu vereinfachen. Diese kann beispielsweise an Arbeitsplatzangebote
geknüpft werden statt wie bisher an mehrere Kriterien, wie
Mindesteinkommensgrenzen und gleichwertige Qualifikationen (JG 2022 Ziffern 418 f. und 454).
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 138 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 139
Die Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Juli 2023
erweitert mögliche Zuzugswege und flexibilisiert unter anderem die Möglichkeit der 
Zugewanderten, den Arbeitgeber zu wechseln (Sachverständigenrat Wirtschaft, 
2023a; JG 2022 Ziffern 450 ff.). Darüber hinaus braucht es administrative
Verbesserungen, sowohl in den Konsulaten als auch in den Ausländerbehörden. Eine 
Willkommenskultur und eine Reduktion der Unsicherheit, welche
Arbeitskräfte für welchen Zeitraum für welche Tätigkeiten gebraucht werden und 
unter welchen Bedingungen sie nach Deutschland kommen können, würde
zudem helfen, potenzielle Zuwanderinnen und Zuwanderer anzuziehen (JG 2022 
Ziffern 447 ff. und 456). 
3. Investitionsanreize verbessern und
Diversifizierung unterstützen
167. Investitionen spielen bei der Erhöhung des
Produktionspotenzialwachstums durch vertiefte Kapitalakkumulation und kapitalgebundenen
technischen Fortschritt eine zentrale Rolle. Insbesondere erfordert die Twin
Transition der Digitalisierung und Dekarbonisierung eine zeitnahe Modernisierung
und einen Umbau des Kapitalstocks.  ZIFFERN 109 FF., 132 FF. UND 139
Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen,
beispielsweise durch eine effiziente Verwaltung, steuerpolitische Maßnahmen und
Bereitstellung von Infrastrukturen, kann die Kapitalakkumulation in produktiven
Wirtschaftszweigen und Unternehmen unterstützen und den technischen Fortschritt
beschleunigen.  ZIFFERN 139 FF. Durch Faktorreallokation zu produktiven
Unternehmen im Zuge von Investitionen kann die TFP gesteigert werden.  ZIF-
FERN 148 FF.
Investitionstätigkeit durch effiziente Verwaltung erleichtern 
168. Verwaltungsreformen und Bürokratieabbau können dazu führen, dass die
Investitionstätigkeit von Unternehmen erhöht wird (Lapuente und Van de Walle,
2020). So können durch die Einführung von digitalen Prozessen und
Antragsverfahren die Zeiträume zwischen Antragstellung und Genehmigung verkürzt
werden (Handke, 2021). Auch klare Gesetze unterstützen die
Investitionsentscheidung von Unternehmen.
Es besteht noch immer ein großer Handlungsbedarf, durch verstärkte
Digitalisierung interner Prozesse Verwaltungsvorgänge zu beschleunigen
(Handke, 2021). Bürokratische Prozesse erfordern erheblichen
Erfüllungsaufwand bei Unternehmen und Privatpersonen (NKR, 2022). Ein weiterer wichtiger
Ansatz ist das Once-Only-Prinzip (JG 2018 Ziffer 154). Es sieht vor, dass
Bürgerinnen und Bürger Dokumente nur einmal vorlegen müssen und diese folglich
für zukünftige Verfahren gespeichert und abrufbar abgelegt werden. Dieses
Prinzip sollte auch bei unternehmerischen Planungs- und Genehmigungsverfahren
Anwendung finden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 139 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
140 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
169. Eine zügige Umsetzung der im Onlinezugangsgesetz (OZG) angelegten
Verfahren kann schnellere Verwaltungsverfahren schaffen. Bislang ist die Umsetzung 
des OZG allerdings unvollständig (NKR, 2022). Eine schnelle Novellierung des
OZG, wie im Regierungsentwurf aus dem Mai 2023 angelegt, kann wichtige
Weichen für die Zukunft stellen: Die Schnittstellen der digitalen Infrastruktur
sollen standardisiert und technologieoffen definiert werden. Anbieter
digitaler Lösungen würden weiterhin wettbewerblich konkurrieren können und es
bestünden keine Abhängigkeiten bei späteren Änderungen oder Erweiterungen
der Software oder digitaler Prozesse (NKR, 2022).
170. Unternehmensneugründungen sind dazu geeignet, die
gesamtwirtschaftliche TFP zu steigern und Reallokationen zu ermöglichen (JG 2019 Ziffern
334 ff.).  ZIFFER 148 Im Koalitionsvertrag ist angelegt, dass
Unternehmensgründungen mittels digitaler Antragstellung binnen 24 Stunden möglich sein sollen.
Das setzt eine erhebliche weitere Digitalisierung und Standardisierung von
Prozessen auch innerhalb der Behörden voraus. Vor allem die Anmeldeprozesse
sollten digital ausgestaltet werden, um den Aufwand für Gründerinnen und Gründer
zu reduzieren.
Steuerpolitik
171. Das im Wachstumschancengesetz dargelegte Ziel, durch steuerliche
Förderung Investitionen in die grüne Transformation anzuregen, ist vor dem
Hintergrund eines nachlassenden Produktionspotenzialwachstums zu begrüßen.
Förderungen dieser Art können frühzeitige Umstellungsinvestitionen anregen.  ZIF-
FERN 86, 93, 120 UND 172 Dennoch wird befürchtet, dass durch die dort angelegten
Berichtspflichten zur Steigerung der Energieeffizienz und zu
Einsparkonzepten vermehrt bürokratische Prozesse geschaffen werden statt sie abzubauen, wie
im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Knüpfung steuerlicher Förderung an gewisse 
Vorgaben sollte so ausgestaltet werden, dass möglichst wenig zusätzliche
bürokratische Prozesse entstehen. Durch Personalmangel in der öffentlichen
Verwaltung verstreichen schon jetzt erhebliche Zeiträume zwischen Antragstellung und
Genehmigung. Standardisierte Nachweise und automatisierte Überprüfung
können dieses Problem abmildern.
172. Im Wachstumschancengesetz ist zudem angelegt, Investitionen kleinerer und
jüngerer Unternehmen durch die Erweiterung von Sonderabschreibungen
für Investitionskosten zu fördern.  ZIFFER 120 Bislang konnten Betriebe, die
Gewinne von 200 000 Euro oder weniger erzielt hatten, 20 % ihrer
Investitionskosten abschreiben. Der Abschreibungssatz soll auf 50 % erhöht werden. Diese
Regelung dürfte unter anderem für Start-ups vorteilhaft sein, die erst nach einer
Skalierungsphase profitabel werden. Ihr Wachstum wird dadurch erleichtert.
Neben einer Steigerung des Kapitalstockwachstums besteht die Chance, dass sich
dadurch die Allokationseffizienz verbessert und es zu TFP-Steigerungen kommt
(JG 2020 Ziffer 284).  ZIFFER 148 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 140 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 141 
Energiepolitik kann Investitionen zur Dekarbonisierung  
erleichtern 
173. Die im internationalen Vergleich hohen Preise für Energieträger und Strom
beeinträchtigen die Standortattraktivität Deutschlands. Dies gilt insbesondere für 
energieintensive Wirtschaftszweige (SVR Wirtschaft, 2023b; JG 2022 Ziffern 
316 ff.).  ABBILDUNG 45 Angesichts der Tatsache, dass die durchschnittlichen 
Strompreise im ersten Halbjahr 2023 immer noch um 60 % über den Preisen des 
Zeitraums 2015 bis 2019 liegen, ist ein Ausbau des Stromangebots dringend 
geboten.  
Der Ausbau der Stromerzeugungskapazitäten zur Stärkung des
Stromangebots und der Ausbau der Netzinfrastruktur sind von entscheidender
Bedeutung (SVR Wirtschaft, 2023b). Insbesondere die Nord-Süd-Stromleitungen 
sollten möglichst rasch ausgebaut werden. Wenngleich Bürgerinteressen beim 
Ausbau der Stromnetze zu berücksichtigen sind, bestehen bei Überlandleitungen 
erhebliche Vorteile hinsichtlich der Kosten und der Ausbaugeschwindigkeit
gegenüber einer unterirdischen Trassenführung. Angesichts der durch die
Energiekrise veränderten Situation und insbesondere der noch einmal erhöhten
Dringlichkeit des Netzausbaus ist eine neue Abwägung der Entscheidungen über die 
unterirdische Trassenführung dringend geboten. Diese Maßnahmen verbessern 
die Attraktivität des Investitionsstandorts durch eine Senkung der
Stromkosten nachhaltig. Um die Sektorkopplung zu unterstützen, könnte eine 
permanente Senkung der Stromsteuer für Unternehmen auf das gesetzliche 
EU-Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde umgesetzt werden (JG 2020
Ziffer 391; JG 2022 Ziffer 196). Darüber hinaus könnte die Struktur der Netzentgelte 
kritisch hinterfragt werden (Consentec, 2021). 
174. Für die Dekarbonisierung großer Teile der energieintensiven Industrie 
stellt ein Zugang zu CO2-neutralen Energieträgern auf der Basis von
klimafreundlichem Wasserstoff eine entscheidende Voraussetzung dar
(Egerer et al., 2023a). Für Investitionsentscheidungen über Anlagen und Bauten, die 
in diesem Rahmen notwendig sind, sind die Erwartungen über eine breite
Verfügbarkeit von klimafreundlichen Energieträgern sowie die dafür zu zahlenden 
Preise zentral. Je größer die Verfügbarkeit und je geringer die erwarteten Preise, 
desto größer sind die Anreize für entsprechende Investitionen. Um die
Verfügbarkeit von Wasserstoff und darauf basierenden Energieträgern
zeitnah zu erhöhen, eignet sich der H2Global-Mechanismus (Bauer et al., 2023). 
Auf Basis der dort entstehenden Preissignale auf der Einkaufs- und der
Verkaufsseite können Wasserstoff-Indizes konstruiert und – z. B. an der europäischen 
Energiebörse (European Energy Exchange, EEX) – gehandelt werden. Damit 
Wasserstoff eingesetzt werden kann, müssen die notwendigen Transportwege, 
insbesondere die Netzkapazitäten in Deutschland und Europa, noch ausgebaut 
werden. Dazu wurden verschiedene Konzepte entwickelt (z. B. dena, 2023), die 
zeitnah bewertet und umgesetzt werden sollten (BMWK, 2023).  
  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 141 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
142 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Geopolitik: Internationale Kooperationen erleichtern 
Importsubstitution 
175. Sowohl die EU als auch die USA versuchen, Unternehmen zum sogenannten De-
Risking zu bewegen, um externe Effekte globaler Schocks auf Lieferketten und
die heimische Volkswirtschaft zu mindern (Sullivan, 2023; von der Leyen, 2023).
Sowohl der politische Wille als auch die unternehmerische Planung sehen aktuell
vor, Liefer- und Herstellungsketten zu diversifizieren (Flach et al., 2021). Dabei 
können internationale Kooperationen mit Drittstaaten helfen, ökonomische
Risiken abzufedern und die Attraktivität von Investitionen in geopolitisch
alliierte Regionen zu erhöhen. So wurde kürzlich ein Handelsabkommen
zwischen der EU und Neuseeland abgeschlossen, das auch ein
Investitionsabkommen umfasst (Europäische Kommission, 2023c).  ZIFFERN 96 F. Der Abschluss
weiterer Handelsabkommen, beispielsweise mit dem Mercosur, ist ebenfalls ein
zentraler Baustein. Reziproke Investitions(schutz)abkommen senken
zudem die Investitionskosten in Drittstaaten und können auch dabei helfen,
Klimaschutzziele zu erreichen (JG 2021 Ziffern 602 ff.; JG 2022 Ziffern 511 f. und 517).
Unternehmen könnten zudem ein Eigeninteresse haben, Zwischenprodukte
durch Importe zu substituieren, für die zu erwarten ist, dass liquide Märkte
entstehen und bei denen der Import diversifiziert werden kann, wie bei Methanol, 
SAF (Sustainable Aviation Fuels) oder Ammoniak (Egerer et al., 2023a, 2023b).
Gerade dort, wo neue Märkte entstehen, etwa bei grünem Wasserstoff oder
kritischen Rohstoffen, die künftig in deutlich größeren Mengen benötigt werden,
sollten von vornherein Anstrengungen unternommen werden, die Bezugswege
zu diversifizieren.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 142 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 143
ANHANG 
1. Erläuterungen zu Analysen
Berechnungen zur Dekarbonisierung 
176. Mithilfe von Annahmen über die Nutzungsdauer können die Abgänge aus dem
Kapitalstock des Verarbeitenden Gewerbes pro Kapitalgut berechnet werden.  AB-
BILDUNG 54 Für Ausrüstungen wird eine durchschnittliche Lebensdauer von
etwa 13 Jahren, für sonstiges Kapital von fünf Jahren und für Bauten von etwa 49
Jahren angenommen (Ochsner et al., 2023b, 2023a).  ABBILDUNG 54 Da die
durchschnittliche Nutzungsdauer bei Bauten deutlich über 40 Jahren liegt, wird
angenommen, dass ab dem Jahr 2025 keine Investitionen mehr in
energieintensive Bauten mit fossiler Technologie vorgenommen werden. Für Ausrüstungen
und sonstiges Kapital, die mit Lebensdauern von etwa 13 und etwa fünf Jahren
bis zu einem deutlich späteren Zeitpunkt rentabel sind, wird hingegen ein Ende
der Investitionen in fossile, energieintensive Ausrüstungen bzw. sonstige Anlagen
erst für die Jahre 2031 und 2040 unterstellt. Das bedeutet, dass Ausrüstungen
und sonstige Anlagen bis dahin aufgrund ihrer kurzen Lebensdauer mitunter
mehrfach ersetzt werden müssen.
177. Die Investitionsvolumina werden aus den Gesamtbruttoanlageinvestitionen im
Referenzszenario abgeleitet. Weiterhin wird angenommen, dass der Anteil der
energieintensiven Industrie am gesamten Bruttoanlagevermögen bis zum
Jahr 2045 konstant bleibt. Die energieintensiven Industriezweige und die
Energieversorgung hatten im gewichteten Durchschnitt zwischen den Jahren 1991 und 
2021 einen Anteil von etwa 9 % der Ausrüstungen, 3,25 % der Nichtwohnbauten
von 13 % des sonstigen Kapitals am Bruttoanlagevermögen.  ABBILDUNG 61
Unterstellt wird zur Ermittlung der historischen Investitionspfade, dass derzeit 65 %
der Anlagevermögen in der Energieversorgung auf fossiler Technologie beruht
(Ochsner et al., 2023a), während die gesamten Anlagevermögen der
energieintensiven Industriezweige des Verarbeitenden Gewerbes als auf fossiler
Technologie beruhend betrachtet werden.
Schätzung von Substitutionselastizitäten
178. Die Substitutionselastizität beschreibt die Veränderung des Kapital-
Arbeit-Verhältnisses innerhalb von Industrien oder Unternehmen bei einer
einprozentigen Veränderung des Preisverhältnisses der Inputfaktoren: Wird ein
Faktor, z. B. Arbeit relativ zu Kapital, um 1 % teurer, zeigt die
Substitutionselastizität an, um wie viel Prozent sich das Kapital-Arbeit-Verhältnis verändert. Höhere 
Werte der Substitutionselastizität zeigen eine einfachere Substitution der Inputs
an. Bei Substitutionselastizitäten größer 1 spricht man von (unvollkommenen)
Substituten, ist die Substitutionselastizität kleiner 1 spricht man von
(unvollkommenen) Komplementen, denn der Austausch der betrachteten
Produktionsfaktoren geschieht über- bzw. unterproportional zu der relativen Preisveränderung.
Die Bestimmung von Substitutionselastizitäten basiert auf Daten der EUKLEMS
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 143 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
144 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Datenbank, die auf Statistiken der VGR der EU-Länder, des Vereinigten
Königreichs, der USA und Japans aufbaut. In der ökonomischen Literatur wird zumeist 
eine CES-Produktionsfunktion unterstellt, welche zumindest in naher Umgebung 
um die vorherrschende Kapitalintensität eine gute Approximation darstellt. Der 
Sachverständigenrat schätzt Substitutionselastizitäten mittels
nichtlinearer ML-Schätzung der CES-Produktionsfunktion auf Ebene der
einzelnen Wirtschaftsbereiche des Verarbeitenden Gewerbes (Lagomarsino, 2020). 
Es wird eine verschachtelte CES-Struktur angenommen, wobei das innere 
„Nest“ die Faktoren Arbeit und immaterielles Kapital und das äußere Nest
physisches Kapital, also Ausrüstungen + Nicht-Wohnbauten, enthält: 𝑌𝑌𝑖𝑖𝑖𝑖𝑡𝑡 =
(𝛿𝛿𝑖𝑖𝑖𝑖 𝐾𝐾𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴.+𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑖𝑖𝑖𝑖𝑡𝑡
−𝜌𝜌𝑖𝑖 + (1− 𝛿𝛿𝑖𝑖𝑖𝑖)(𝐾𝐾𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑡𝑡𝑖𝑖𝑖𝑖𝑡𝑡
−𝛾𝛾𝑖𝑖 + 𝐿𝐿𝑖𝑖𝑖𝑖𝑡𝑡−𝛾𝛾𝑖𝑖)𝜌𝜌𝑖𝑖 /𝛾𝛾𝑖𝑖)−1/𝜌𝜌𝑖𝑖. Die
Substitutionselastizitäten bestimmen sich als 𝜎𝜎𝑖𝑖,𝐿𝐿,𝐾𝐾𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖 = 1/(𝛾𝛾𝑖𝑖 − 1) und 𝜎𝜎𝑖𝑖,𝐿𝐿,𝐾𝐾𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴𝐴.+𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁𝑁 =
1/(𝜌𝜌𝑖𝑖 − 1).  TABELLE 17  
 TABELLE 17 
Substitutionselastizität zwischen Arbeit und Kapital¹
Wirtschaftsbereiche2
Physisches 
Kapital
Immaterielles 
Kapital
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,33  1,55  
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 1,44  2,26  
Nahrungs- und Futtermittel, Getränke, Tabak 0,02  0,51  
Holzwaren, Papier, Druckerzeugnisse3 0,33  0,33  
Kokerei und Mineralölverarbeitung 0,78  0,05  
Chemische Erzeugnisse 2,15  0,59  
Pharmazeutische Erzeugnisse 1,39  9,16  
Kunststoff, Glas, Verarbeitung von Steinen und Erden4 0,73  0,13  
Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallerzeugnisse 0,44  0,27  
Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse 0,82  1,14  
Elektrische Ausrüstungen 1,29  0,19  
Maschinenbau 1,26  0,02  
Kraftwagen und Kraftwagenteile, sonstiger Fahrzeugbau 2,78  0,17 
Möbel und sonst. Waren, Repar. und Install. V. Maschinen und Ausrüstungen 1,63  1,30  
Energieversorgung 0,47 0,52  
Information und Kommunikation 0,88 0,61  
Grundstücks- und Wohnungswesen 0,52  0,01  
Freiberufliche, technische und wissenschaftliche Dienstleistungen 1,35  0,49  
Erziehung und Unterricht 0,90  1,09  
Kunst, Unterhaltung und Erholung 0,43  0,37  
1 – Substitutionselastizität zwischen Arbeit und  Kapital geschätzt je Wirtschaftsbereich anhand einer CES-
Produktionsfunktion in der Form                                                                    . Daten der Jahre 1995 – 2020, gepoolt für die Länder 
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Japan, Kroatien, 
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, USA, Vereinigtes Königreich, Zypern. Daten in aktuellen Preisen, Kapital entspricht 
dem Kapitaleinsatz, Arbeit entspricht dem Arbeitseinsatz (jeweils indiziert 2015 = 100). Bei Substitutionselastizität 
größer 1 spricht man von (unvollkommenen) Substituten, ist die Substitutionselastizität kleiner 1, spricht man von
(unvollkommenen) Komplementen.  2 – Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen
Gemeinschaft (NACE Rev. 2).  3 – Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, Papier, Pappe und Waren daraus,
Druckerzeugnisse, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern.  4 – Einschließlich Gummi- und Kunststoffwaren,
Glaswaren und Keramik. 
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-146-03
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 144 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 145
Kapitalgebundener technischer Fortschritt 
179. Der Sachverständigenrat analysiert den kapitalgebundenen technischen
Fortschritt (CETC) im deutschen Verarbeitenden Gewerbe basierend auf Mikrodaten,
bereitgestellt von der Deutschen Bundesbank (Becker et al., 2023).  PLUSTEXT 3
Wie beschrieben  ZIFFER 139 kann der Einfluss von CETC auf das
Potenzialwachstum einer Volkswirtschaft erheblich sein. So haben Eaton und
Kortum (2001) gezeigt, dass Produktivitätsunterschiede, d. h. Unterschiede in der 
TFP, zu ungefähr 12,5 % auf Qualitätsunterschiede und damit unterschiedliche
kapitalgebundene Technologien in Ausrüstungsgütern zurückzuführen sind. 
180. CETC wird mittels einer strukturellen Schätzung nach Caunedo et al.
(2023) bestimmt. CETC wird definiert als die Veränderung der
Nutzungskosten von Kapital relativ zu den Arbeitskosten bei sich erneuerndem Kapitalstock.
Der Sachverständigenrat bestimmt die Rate des CETC sowohl für das
Verarbeitende Gewerbe insgesamt als auch für alle Wirtschaftszweige des Verarbeitenden
Gewerbes einzeln über den Zeitraum von 2000 bis 2020. Im Verarbeitenden
Gewerbe liegt die Rate zwischen 2,4 % und 5,2 %. Sakellaris und Wilson (2004)
schätzen die Rate mit einer anderen Methode für die USA im Zeitraum 1979 bis
1996 auf 7,7 % bis 17,0 %. Die wirtschaftlichen Bedingungen der USA in diesem
Zeitraum unterscheiden sich allerdings stark von den gegenwärtigen in
Deutschland.  ZIFFER 88
181. Unter der Annahme von konstanten Skalenerträgen und vollständigem
Wettbewerb lässt sich die Substitutionselastizität zwischen Arbeit und Kapital
ausdrücken als prozentuale Veränderung des Inputverhältnisses von Kapital und Arbeit
bei einer einprozentigen Veränderung der relativen Faktorpreise, also der
Arbeitskompensation, d. h. des Effektivlohns, und der Nutzungskosten des Kapitals. 
Unter Berücksichtigung von kapitalgebundenem technischen Fortschritt lässt
sich die Substitutionselastizität ausdrücken als 𝜎𝜎𝑖𝑖 =
𝑑𝑑𝑙𝑙𝑙𝑙(𝑘𝑘𝑖𝑖𝑖𝑖/𝑙𝑙𝑖𝑖𝑖𝑖)
𝑑𝑑𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜆𝜆𝑛𝑛𝑖𝑖𝑖𝑖/𝜆𝜆𝑘𝑘𝑖𝑖𝑖𝑖)
=
𝑑𝑑𝑙𝑙𝑙𝑙(𝑘𝑘𝑖𝑖𝑖𝑖/𝑙𝑙𝑖𝑖𝑖𝑖)
𝑑𝑑𝑙𝑙𝑙𝑙(𝜆𝜆𝑛𝑛𝑖𝑖𝑖𝑖𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒𝑒(𝛾𝛾𝑖𝑖𝑖𝑖)/𝜆𝜆𝑘𝑘𝑖𝑖𝑖𝑖)
, wobei 𝛾𝛾𝑖𝑖𝑡𝑡 der CETC-Fortschritt im Wirtschaftszweig i je Jahr t
ist. Unter der weiteren Annahme, dass letzterer einer exponentiellen Entwicklung 
folgt, können die Substitutionselastizität und der CETC gemeinsam
anhand von 𝒍𝒍𝒍𝒍 (𝒌𝒌𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊
𝒍𝒍𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊
) = 𝜷𝜷𝟏𝟏𝒊𝒊𝒊𝒊 + 𝜷𝜷𝟐𝟐𝒊𝒊𝒊𝒊+ 𝜷𝜷𝟑𝟑𝒊𝒊 𝒍𝒍𝒍𝒍 (
𝝀𝝀𝒍𝒍𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊
𝝀𝝀𝒌𝒌𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊
) + 𝝐𝝐𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊𝒊 geschätzt werden, wobei
𝑘𝑘𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖
𝑙𝑙𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖
 das Einsatzverhältnis von Kapital zu Arbeit, im vorliegenden Fall vom realen 
Kapitalstock zur Anzahl der Arbeitskräfte je Unternehmen j, und 
𝜆𝜆𝑛𝑛𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖
𝜆𝜆𝑘𝑘𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖𝑖
 das
Verhältnis der Faktorkosten ist. Die Rate des CETC bestimmt sich dann als 𝛾𝛾 =  𝛽𝛽2/𝜎𝜎 mit 
𝜎𝜎 = 𝛽𝛽 3 (für weitere Details siehe Caunedo et al. (2023)). Das
Faktorpreisverhältnis wird als Verhältnis der Durchschnittslöhne und der durchschnittlichen
Zinsaufwendungen für externes Kapital bestimmt.  TABELLE 18  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 145 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
146 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Faktorfehlallokation, TFP und Investitionen 
182. Durch verschiedene Faktoren kommt es in Volkswirtschaften zu einer
ineffizienten Allokation von Produktionsfaktoren zwischen Unternehmen
desselben Wirtschaftszweiges sowie zwischen Wirtschaftszweigen. Diese kann
zum einen durch heterogene Investitionsraten zwischen Unternehmen
bedingt sein (Hsieh und Klenow, 2009; Chen und Irarrazabal, 2015). So wachsen
Unternehmen aufgrund ihrer immanenten Produktivität und meist auch durch
verschiedene Investitionsintensitäten unterschiedlich schnell. Sollten
Unternehmen zum anderen durch exogene Faktoren, beispielsweise aufgrund
eingeschränkten Zugangs zu externer Finanzierung  ZIFFER 153 oder wegen
Angebotsengpässen, nicht in der Lage sein, optimal zu investieren, können ausbleibende
Investitionen zu einem geringeren (TFP-)Wachstum beitragen (Luttmer, 2011).
 TABELLE 18 
Wirtschaftzweige des Verarbeitenden Gewerbes1 CETC-Rate in %
Nahrungs- und Futtermittel 1,71  
Getränkeherstellung 0,28  
Tabakverarbeitung 0,05  
Textilien 1,05  
Bekleidung 9,66  
Leder, Lederwaren und Schuhe 1,10  
Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 2,12  
Papier, Pappe und Waren daraus 0,85  
Druckerzeugnisse, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 10,45  
Kokerei und Mineralölverarbeitung 4,43  
Chemische Erzeugnisse 14,24  
Pharmazeutische Erzeugnisse 2,17  
Gummi- und Kunststoffwaren 2,08  
Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 6,83  
Metallerzeugung und -bearbeitung 1,95  
Metallerzeugnisse 2,21  
Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse 3,47  
Elektrische Ausrüstungen 3,56  
Maschinenbau 5,04  
Kraftwagen und Kraftwagenteile 3,71  
Sonstiger Fahrzeugbau 0,86  
Möbel 2,53  
Sonstige Waren 0,34  
1 – Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), ohne Bekleidung.
Quellen: FDSZ der Deutschen Bundesbank, Mikrodatensatz JANIS 1997-2022-1, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-398-02
Rate des kapitalgebundenen Fortschritts (CETC-Rate in %)
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 146 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 147
183. Der Sachverständigenrat folgt der Methodik von Hsieh und Klenow (2009;
vgl. auch Chen und Irarrazabal, 2015 und Ruzic und Ho, 2023) und bestimmt
die Fehlallokationen im deutschen Verarbeitenden Gewerbe mittels der
JANIS-Daten der Deutschen Bundesbank in einem strukturellen
Modell.  PLUSTEXT 3 Unternehmensspezifische Verzerrungen werden als sogenannte
Keile modelliert, die sich multiplikativ auf den Produktionspreis des
Unternehmens und die Kosten des Kapitalinputs auswirken. Ohne Fehlallokation, d. h.,
wenn die Verzerrungskeile null wären, würden sich die Umsatzgrenzprodukte
aller Unternehmen innerhalb eines Wirtschaftszweigs angleichen, vorausgesetzt,
dass Unternehmen innerhalb eines Wirtschaftszweigs mit den gleichen
Faktorkosten konfrontiert sind. Fehlallokationen in einem Wirtschaftszweig liegen vor,
sobald man eine Streuung in den Umsatzgrenzprodukten der Inputs beobachtet.
Die JANIS-Daten erlauben es, die hier skizzierte Methode direkt anzuwenden.
Wie Hsieh und Klenow (2009) setzt der Sachverständigenrat die
Substitutionselastizität der Outputs der Unternehmen innerhalb eines Wirtschaftszweigs auf 3
und wählen die Arbeits- bzw. Kapitalanteile in der Produktionsfunktion gemäß
dem Durchschnitt des jeweiligen Wirtschaftszweigs. Alle monetären Größen sind
in Preisen von 2015 gemäß dem deutschen Erzeugerpreisindex normiert.
Investitionsfinanzierung und Kapitalstruktur
184. Der Sachverständigenrat analysiert die Finanzierungssituation von
Kapitalgesellschaften im Verarbeitenden Gewerbe unter Verwendung des JANIS-
Datensatzes der Bundesbank (Becker et al., 2023).  PLUSTEXT 3 Der für die
Bilanzanalyse verwendete Datensatz enthält Informationen zu 35 612 Unternehmen 
im Zeitraum 2000 bis 2021. Die Analyse der Finanzierungsströme  ZIFFER 153 in
Anlehnung an Frank und Goyal (2008) berücksichtigt die Kapitalgesellschaften
im Verarbeitenden Gewerbe, die im JANIS-Datensatz erfasst sind. Es werden
jeweils als mit der Bilanzsumme gewichtete Durchschnitte aller beobachteten
Unternehmen berechnet und in Prozent der Bilanzsumme im Jahresdurchschnitt
ausgedrückt. Die Investitionen entsprechen der Summe aus Zugängen bei
Sachanlagen und der um Abschreibungen bereinigten Veränderung des immateriellen 
Kapitalstocks. Die internen Mittel bestehen aus einbehaltenen Gewinnen
(Gewinn nach Steuern abzüglich der Dividenden) und Abschreibungen abzüglich der
Veränderung des Nettoumlaufvermögens (Umlaufvermögen minus kurzfristige
Verbindlichkeiten). Der Finanzierungssaldo ergibt sich als Differenz zwischen
internen Mitteln und Investitionen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 147 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
148 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
2. Weitere Tabellen und Abbildungen
 TABELLE 19 
1970 1980 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050 2060 2070
–79 –89 –99 –09 –19 –29 –39 –49 –59 –69
Produktionspotenzial Mrd Euro in Preisen 
von 2015
1 457,6 1 842,9 2 277,7 2 638,6 3 033,7 3 299,8 3 453,0 3 718,9 3 992,7 4 311,6 4 544,4
Produktionspotenzialwachstum % 2,5 2,2 1,9 1,4 1,4 0,4 0,6 0,8 0,7 0,9 1,0
Produktionspotenzial pro Kopf Tsd Euro pro Kopf in 
Preisen von 2015
18,6 23,6 28,1 32,5 37,1 39,1 40,6 44,0 47,8 52,1 55,0
Arbeitsvolumen Mrd Stunden 61,7 57,5 55,5 53,9 56,8 55,9 52,3 51,1 49,3 47,6 47,3
Arbeitsvolumenwachstum % -0,8 -0,6 -0,3 0,1 0,6 -0,7 -0,5 -0,2 -0,5 -0,2 -0,1
Strukturelle Erwerbslosenquote % 1,7 4,9 7,5 7,8 4,3 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4 2,4
Selbständigenquote % 9,9 10,7 10,2 8,5 8,3 8,3 8,3 8,3 8,3
Teilzeitquote % 23,4 32,5 37,7 38,8 39,3 39,6 39,8 39,8 39,9
Vollzeit 1 655,3 1 664,0 1 652,0 1 570,9 1 524,6 1 510,1 1 505,3 1 502,9 1 502,0
Teilzeit 742,0 720,6 805,3 830,6 832,2 832,6 832,7 833,1 833,7
Selbstständige 2 286,1 2 132,3 1 967,6 1 787,9 1 659,0 1 582,2 1 534,3 1 503,2 1 491,3
Aggregat % 58,9 60,4 62,7 64,3 68,4 69,2 68,9 72,5 72,8 73,7 74,9
Alter 15 – 19 % 53,4 42,9 34,2 30,8 29,5 31,0 31,0 28,4 23,8 17,5 13,4
Alter 20 – 59 % 72,6 74,6 78,7 83,1 84,7 86,2 88,6 91,1 93,8 96,4 97,8
Alter 60 – 64 % 33,4 20,7 19,9 30,5 55,0 66,5 70,2 72,0 72,3 71,5 70,7
Alter 65 – 69 % 5,1 5,1 5,1 6,3 13,9 20,8 25,1 28,3 30,7 32,6 33,5
Alter 70 – 74 % 2,5 2,5 2,5 3,0 6,1 8,7 9,6 10,4 11,2 11,9 12,4
Humankapitalwachstum % 0,8 0,6 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
Totale Faktorproduktivität % 1,1 1,2 1,2 0,6 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
Kapitaleinsatz Index 128,0 180,3 240,2 296,9 339,8 385,2 430,9 484,2 549,2 631,2 684,6
Aggregat 6 818 9 436 12 414 15 292 17 393 19 394 21 257 23 342 25 803 28 770 30 625
Ausrüstungen 1 103 1 425 1 807 2 188 2 472 2 813 3 128 3 449 3 815 4 252 4 523
Sonstige Anlagen 142 337 589 756 954 1 239 1 609 2 080 2 667 3 399 3 869
Nichtwohnbauten 2 635 3 640 4 683 5 521 5 952 6 133 6 167 6 154 6 152 6 188 6 224
Wohnbauten 2 938 4 033 5 335 6 826 8 015 9 210 10 354 11 659 13 169 14 930 16 009
Aggregat 4 731 6 228 7 818 9 124 9 761 10 442 11 113 11 915 12 919 14 157 14 938
Ausrüstungen 611 747 947 1 118 1 286 1 468 1 646 1 820 2 025 2 271 2 424
Sonstige Anlagen 611 747 947 1 118 1 286 1 468 1 646 1 820 2 025 2 271 2 424
Nichtwohnbauten 1 866 2 426 2 943 3 201 3 151 3 055 2 951 2 858 2 793 2 749 2 731
Wohnbauten 2 165 2 853 3 610 4 398 4 803 5 252 5 719 6 280 6 945 7 728 8 211
Ausrüstungen 16,9 17,4 21,2 23,3 21,2 20,4 20,8 21,4 22,1 22,8 23,1
Sonstige Anlagen 19,1 20,2 24,5 24,8 23,6 23,2 23,6 23,9 24,2 24,4 24,5
Nichtwohnbauten 7,8 7,6 8,6 9,4 8,7 8,0 7,6 7,5 7,4 7,5 7,6
Wohnbauten 5,9 6,1 7,3 8,1 7,7 7,0 6,5 6,2 6,1 6,0 6,0
Kapitalmindestrendite % 9,0 7,9 7,5 7,5 7,2 6,4 5,8 5,4 5,1 4,9 4,8
Kapitalintensität3 Kapitaleinsatz /
Arbeitsvolumen
2,1 3,1 4,3 5,5 6,0 6,9 8,3 9,5 11,2 13,4 14,6
1 – Gezeigt werden jeweils die Mediane der Stichprobe.  2 – Mittelwerte über die Zeiträume. Ab dem Jahr 2023 Projektion.  3 – Kapitaleinsatz geteilt 
durch Mrd Arbeitsstunden.
Quellen: IAB, OECD, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-183-02
Verkettete Volumen,
Mrd Euro
(Referenzjahr 2015)
Kapitalnutzungskosten
% des Preises einer 
Einheit Kapitalgut
Zusammenfassung der Ergebnisse der Langfristprojektion1
Jahre2
Potenzial
Erwerbsquote
Stunden
Einheit
Tsd Stunden
Bruttoanlagevermögen
Nettoanlagevermögen
Verkettete Volumen,
Mrd Euro
(Referenzjahr 2015)
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 148 – 
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 149
 ABBILDUNG 60 
1 – Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).  
2 – Anteil am Kapitalstock (ohne Wohnbau sowie Nutztiere und -pflanzungen). Nettoanlagevermögen zu
Wiederbeschaffungspreisen.
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-311-01
Struktur des Kapitalstocks in den Wirtschaftsabschnitten1
0 20 40 60 80 100
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
2020
2000
Sonstige Dienstleistungen
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Gesundheits- und Sozialwesen
Erziehung und Unterricht
Öffentl. Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen
Freiberufl., wissenschaftl. und techn. Dienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Information und Kommunikation
Gastgewerbe
Verkehr und Lagerei
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz
Baugewerbe
Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung
Energieversorgung
Verarbeitendes Gewerbe
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Anteil in %2
Ausrüstungen Nichtwohnbauten Sonstiges Kapital
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 149 – 
Kapitel 2 – Potenzialwachstum durch Investitionen stärken
150 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 ABBILDUNG 61 
 ABBILDUNG 62 
1 – Gemäß der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2).  
2 – Kraftwagen und Kraftwagenteile; Sonstiger Fahrzeugbau.  3 – Möbel; Sonstige Waren; Reparatur und Installation von 
Maschinen und Ausrüstungen.  4 – Gummi- und Kunststoffwaren; Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen 
und Erden.  5 – Metallerzeugung und -bearbeitung; Metallerzeugnisse.  6 – Holz-, Flecht-, Korb-und Korkwaren (ohne
Möbel); Papier, Pappe und Waren daraus; Druckerzeugnisse; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild und Datenträgern.  
7 – Anteil am Kapitalstock (ohne Wohnbau sowie Nutztiere und -pflanzungen). Nettoanlagevermögen zu
Wiederbeschaffungspreisen.
Quellen: Bontadini et al. (2023), EUKLEMS, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-309-02
Struktur des Kapitalstocks im Verarbeitenden Gewerbe1 im Jahr 2020
0 20 40 60 80 100
Nahrungsmittel und Getränke, Tabakverarbeitung
Holzwaren, Papier, Druckerzeugnisse6
Textilien, Bekleidung, Lederwaren und Schuhe
Kokerei und Mineralölverarbeitung
Metallerzeugung5
Gummi, Kunststoff, Glas, Keramik4
Möbel und sonstige Waren3
Elektrische Ausrüstungen
Maschinenbau
Chemische Erzeugnisse
Kraftfahrzeuge und sonstiger Fahrzeugbau2
Elektronische und optische Erzeugnisse
Pharmazeutische Erzeugnisse
Anteil in %7
Ausrüstungen Nichtwohnbauten Sonstiges Kapital
1 – Nettokapitalstock im Verhältnis zum Bruttokapitalstock. Preisbereinigt.
Quellen: OECD, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-474-02
Modernitätsgrad1 des Kapitalstocks im internationalen Vergleich
85
90
95
100
105
1995 98 01 04 07 10 13 16 19 2022
Normiert
2000 = 100
0,45
0,50
0,55
0,60
0,65
0,70
1995 98 01 04 07 10 13 16 19 2022
Level
Deutschland Frankreich Italien Polen Vereinigtes Königreich
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 150 –
Potenzialwachstum durch Investitionen stärken – Kapitel 2 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 151
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3
KAPITALMARKT IN
DEUTSCHLAND UND
DER EU: POTENZIALE 
BESSER NUTZEN 
I. Überblick und Motivation
II. Ziele: Warum gut entwickelte Kapitalmärkte wichtig sind
1. Wachstum fördern durch Reallokation und Innovation
2. Diversifikation von Risiken verbessern
3. Kapitalmärkte können Investitionsfinanzierung fördern
III. Ausgangslage: Kapitalmärkte in Europa
1. Unternehmensfinanzierung stark von Banken abhängig
2. Institutionelle Anleger von geringer Bedeutung
3. Haushalte mit geringer Kapitalmarktbeteiligung
4. Europäische Kapitalmärkte weiter fragmentiert
IV. Handlungsoptionen: Liquidität und Kapitalmarktintegration
verbessern
1. Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte vereinfachen
2. Institutionelle Anleger stärken
3. Haushalte am Kapitalmarkt beteiligen
4. Europäische Kapitalmärkte stärker integrieren
Literatur 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 158 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 159
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
 Gut entwickelte und liquide Kapitalmärkte können Wachstum fördern, Risiken diversifizieren
und Haushalten renditestarke Anlagemöglichkeiten bieten.
 Kapitalmärkte in der EU sind jedoch fragmentiert und wenig entwickelt. Daher sollten die
Kapitalmarktinstitutionen gestärkt und institutionelle Rahmenbedingungen harmonisiert werden.
 In Deutschland sind Unternehmen stark von Bankkrediten abhängig und es fehlt an
Wagniskapital. Institutionelle Investoren, wie Pensionsfonds, sollten stärker zur kapitalmarktbasierten
Unternehmensfinanzierung beitragen.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Gut entwickelte und liquide Kapitalmärkte fördern langfristiges Wachstum, indem sie die
produktivitätssteigernde Kapitalreallokation beschleunigen und innovative Unternehmen
finanzieren. Integrierte Kapitalmärkte helfen, Risiken zu diversifizieren, und erweitern die
Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen. Breit gestreute Anlageportfolios bieten Haushalten attraktive 
Renditen, z. B. für die Altersvorsorge. 
Unternehmen in Deutschland und Europa finanzieren sich bisher stark über Bankkredite. Ein 
verbesserter Zugang zu Kapitalmärkten würde ihre Finanzierungsmöglichkeiten erweitern, vor 
allem für Unternehmen, die Kapital für Wachstum, Innovation und den Aufbau von
Produktionskapazitäten benötigen. Der Abbau der steuerlichen Ungleichbehandlung von Eigen- und
Fremdkapital würde die Eigenkapitalfinanzierung stärken. Verbriefungen können eine Brücke zwischen 
Bank- und Kapitalmarktfinanzierung bilden. Während eine starke Lockerung der Regulierungen 
für Verbriefungen nicht angezeigt ist, wären regulatorische Anpassungen sinnvoll. 
Das Volumen von Wagniskapital für Start-ups ist gestiegen. Es besteht jedoch weiterhin
Nachholbedarf, vor allem bei der Spätphasenfinanzierung. Neue Initiativen mit staatlicher
Kofinanzierung wie der Zukunftsfonds sind ein erster Schritt, diesem Marktsegment das nötige Volumen zu 
verschaffen. Gleichzeitig müssen die Exit-Optionen für Wagniskapitalgeber verbessert werden.  
Die Kapitalmärkte in Deutschland und vielen anderen EU-Mitgliedstaaten sind im Vergleich zu 
den USA schwach entwickelt. Tiefe und Liquidität, die typischerweise durch große institutionelle 
Investoren sichergestellt werden, sind gering. Pensionsfonds oder Versicherungen investieren zu 
selten direkt in Unternehmen. Der Abbau regulatorischer Hemmnisse, wie quantitativer
Anlagegrenzen, kann ihre Investitionen langfristig erhöhen, dürfte aber nicht ausreichend sein, um das 
Anlageverhalten dieser Investoren wesentlich zu ändern.  
Der Ausbau der kapitalgedeckten Altersvorsorge, in Deutschland z. B. in Form eines
öffentlichen Pensionsfonds mit Opt-out, kann einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des
Kapitalmarktes leisten. Hierdurch könnte eine Anlagemöglichkeit mit attraktiven Renditen und geringem
Risiko breiten Bevölkerungsteilen angeboten werden, die bisher kaum am Kapitalmarkt teilnehmen. 
Ein solcher Fonds kann zur Entwicklung einer Aktienkultur beitragen. Haushalte in Europa, und 
noch stärker in Deutschland, halten einen Großteil ihres Finanzvermögens in Form von
Bankeinlagen und Bargeld. Um bereits Jugendliche mit dem Kapitalmarkt vertraut zu machen, wäre,
neben der Verbesserung der Finanzbildung, ein “Startkapital” für Kinder vielversprechend.  
Bislang sind die europäischen Kapitalmärkte national fragmentiert, insbesondere gibt es 
große nationale Unterschiede bei der Unternehmensberichterstattung und beim Insolvenzrecht, 
sowie steuerliche Hemmnisse für grenzüberschreitende Anlagen. Die Europäische
Wertpapieraufsicht ESMA zu stärken, könnte die Kapitalmarktintegration verbessern, z. B. durch die
einheitliche Anwendung regulatorischer Vorschriften. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 159 –
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
160 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
I. ÜBERBLICK UND MOTIVATION
185. Finanzmärkte spielen eine wichtige Rolle für die Realwirtschaft, insbesondere
für die Finanzierung von Unternehmen. Verschiedene Arten von Finanzmärkten
nehmen unterschiedliche Funktionen ein. Auf Kapitalmärkten, zu denen
insbesondere die Aktien- und Anleihemärkte zählen, finanzieren sich Unternehmen
direkt bei Investoren, während sie sich auf Kreditmärkten vorwiegend über Banken
als Intermediäre finanzieren.  ABBILDUNG 63 Kapitalmarktakteure und Banken
verringern durch Monitoring und Screening die
Informationsasymmetrien zwischen Unternehmen und Kapitalgebern und reduzieren somit
Finanzierungsbeschränkungen. Unternehmen können dadurch mehr profitable
Investitionen tätigen. Gut entwickelte Finanzmärkte erleichtern zudem die
Reallokation von Kapital von wenig zu hoch produktiven Unternehmen
oder Wirtschaftszweigen. Außerdem ermöglichen sie die Finanzierung von
 ABBILDUNG 63 
Kapitalmarkt als Teilbereich des Finanzmarkts
Finanzmarkt
Fremdwährungsgeschäfte
Kurzfristige Geschäfte 
von einem Tag bis ein 
oder zwei Jahre
Mittel- und langfristige 
Geschäfte, die die 
direkte Finanzierung 
von Unternehmen durch 
Investoren ermöglichen
Bilaterale Verträge, 
weitgehend ohne
Standardisierung; geringe 
Markttransparenz
z.B. Tagesgelder,
Repogeschäfte,
Geldmarktpapiere, Fazilitäten der 
Zentralbanken,
Schatzanweisungen
Börsengehandelt
Nicht-börsengehandelt
Devisenmarkt Geldmarkt Kapitalmarkt Kreditmarkt
Anleihen1
Aktien
Nicht-
börsengehandeltes Eigenkapital 
(z.B. GmbH-
Beteiligung, Wagniskapital)
Nicht-
börsengehandeltes Fremdkapital 
(z.B. auch Anleihen)
Eigenkapitalbeteiligungen
1 – Schuldverschreibungen werden in der Regel als Synonym für Anleihen verwendet. Gleichzeitig werden
Schuldverschreibungen häufig als Übersetzung für den englischen Begriff „debt securities“ genutzt, der in IWF- und OECD-Datensätzen 
breiter definiert ist und beispielsweise Wechsel, Anleihen, handelbare Einlagenzertifikate, forderungsbesicherte
Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und ähnliche Instrumente umfasst (IWF, 2009). Damit umfassen Schuldverschreibungen 
sowohl Kapital- als auch Geldmarktinstrumente.
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 23-422-01
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 160 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 161 
Innovationen und neuen Technologien. Dies steigert die
gesamtwirtschaftliche Produktivität und das langfristige Wachstum.  ZIFFER 197 
186. Allerdings sind nicht alle Finanzierungsinstrumente gleichermaßen
wachstumsfördernd. Ist der Anteil der Bankenfinanzierung bereits sehr hoch, wie 
in den meisten europäischen Volkswirtschaften, sind von einer Ausweitung der 
Kreditvergabe kaum Wachstumsimpulse zu erwarten (Demirguc-Kunt et 
al., 2013; Gambacorta et al., 2014; Cournède und Denk, 2015). Solche Impulse 
dürften eher von einer Stärkung der bisher weniger ausgebildeten Kapitalmärkte 
ausgehen. Gerade für die Finanzierung riskanter Innovationen sind Aktienmärkte 
und Wagniskapital, als kapitalmarktnahe Finanzierungsform für junge
Wachstumsunternehmen (Start-ups), besonders geeignet. Zahlreiche Studien machen 
deutlich, dass junge innovative Unternehmen, die Wagniskapital für Wachstum 
benötigen, überproportional zur gesamtwirtschaftlichen Innovation beitragen 
(Kortum und Lerner, 2000; Akcigit et al., 2022; Schnitzer und Watzinger, 2022). 
 ZIFFER 198  
187. Auch für Investitionen im Rahmen der anstehenden digitalen und grünen 
Transformation sind Kapitalmärkte sehr wichtig.  ZIFFERN 109, 125 UND 145 
Denn öffentliche Mittel reichen dafür bei Weitem nicht aus, und Banken halten 
sich angesichts hoher Risiken und großer Unsicherheit, beispielsweise darüber, 
welche der neuen Technologien sich am Ende durchsetzen wird, mit der
Kreditvergabe zurück. Investoren an Kapitalmärkten, insbesondere am Aktien- und 
Wagniskapitalmarkt, können diese riskanteren Projekte eher finanzieren.  
188. Die Integration bislang segmentierter nationaler Kapitalmärkte in Europa 
kann die Liquidität auf den Kapitalmärkten erhöhen und die
Risikodiversifizierung verbessern. Einkünfte aus diversifizierten grenzüberschreitenden 
Kapitalanlagen schwanken weniger stark als Einkünfte aus nationalen Anlagen. 
Zudem können Finanzierungsrisiken durch Diversifikation verringert 
werden. Ein integrierter Kapitalmarkt bietet Unternehmen ein breiteres
Spektrum von Finanzierungsmöglichkeiten. Dies reduziert ihre Abhängigkeit vom
Zustand des lokalen Kreditmarkts und führt dazu, dass Schocks, etwa durch
Kreditausfälle, weniger stark auf die Realwirtschaft übergreifen (Véron und Wolff, 2015; 
Hoffmann, 2020). Staaten, die stärker kapitalmarktbasierte
Finanzierungsstrukturen aufweisen, erholen sich nach Krisen schneller (Allard und Blavy, 2011).  ZIF-
FER 204 
Kapitalmärkte in Europa: Fragmentiert und schwach entwickelt 
189. Im Euro-Raum sind die Kapitalmärkte fragmentiert und schwach
entwickelt. Das wird insbesondere im Vergleich zu den USA deutlich. Unternehmen 
finanzieren sich in Europa nur zu einem relativ kleinen Teil mit
Kapitalmarktinstrumenten wie börsennotierten Aktien, Schuldverschreibungen oder
Wagniskapital. Stattdessen spielen Bankkredite eine sehr wichtige Rolle.  ABBILDUNG 64 
Anders als der Kapitalmarkt, auf dem Unternehmen sowohl Eigen- als auch 
Fremdkapital aufnehmen können, stellt der Kreditmarkt ausschließlich
Fremdkapital zur Verfügung. Die Fremdkapitalquote der Unternehmen ist vor allem in 
Deutschland vergleichsweise hoch. Neben den wenig ausgebildeten Kapital-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 161 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
162 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
märkten dürfte dies an steuerlichen Anreizen, wie der Begünstigung von
Fremdgegenüber Eigenkapital liegen. Zudem nehmen im Euro-Raum Unternehmen
Eigenkapital nur in relativ geringem Umfang über die Börse und viel stärker direkt 
von den Gesellschaftern auf als in den USA. Dieses nicht-börsennotierte
Eigenkapital ist zwar dem Kapitalmarkt zuzuordnen, aber oft kaum liquide. Daher führt 
diese Art der Unternehmensfinanzierung zu niedrigeren
Unternehmensbewertungen (Ljungqvist und Richardson, 2003; Franzoni et al., 2012).  
190. Ein verbesserter Zugang zu Kapitalmärkten würde kapitalmarktbasierte
Finanzierungsinstrumente für Unternehmen attraktiver machen und somit
ihre Finanzierungsmöglichkeiten erweitern. So könnte beispielsweise die
vereinfachte Ausgabe von Aktien und Anleihen die Kosten eines Börsengangs
oder einer Anleiheemission senken und dürfte diese Finanzierungsformen für
einen größeren Kreis von Unternehmen attraktiv machen. Jüngste Vorhaben wie
das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Deutschland oder der Listing Act der
Europäischen Union (EU) sind erste Schritte, um diese Wirkung zu erzielen. Schließlich
kann eine Reform der Unternehmensteuern, die die Benachteiligung von
Eigengegenüber Fremdkapital abschafft, die Attraktivität der Eigenkapitalfinanzierung
erhöhen. Dies würde die Nachfrage der Unternehmen nach Eigenkapital erhöhen
und die Kapitalmärkte stärken. Zugleich könnten größere Eigenkapitalpuffer
aufgebaut werden, die das Insolvenzrisiko der Unternehmen senken.  ZIFFER 248
191. Selbst mit einem besseren Kapitalmarktzugang wäre eine direkte Finanzierung
über den börsengehandelten Kapitalmarkt allerdings oft mit hohen Fixkosten
verbunden. Diese Kosten stellen für manche Unternehmen, insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen (KMU), eine wesentliche Hürde dar. Hier können
Verbriefungen eine Brücke zur Kapitalmarktfinanzierung herstellen.
Unternehmen würden zwar weiterhin Bankkredite aufnehmen, Banken könnten
diese Kredite aber verbriefen und veräußern und somit ihre Finanzierungskosten
 ABBILDUNG 64 
1 – Ohne Malta und Zypern.
Quellen: EZB, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-408-01
Finanzierungsinstrumente nichtfinanzieller Unternehmen im Euro-Raum und den USA 
im Jahr 2022
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0
25
50
75
100
125
150
175
200
Euro-
Raum
USA Euro-
Raum
USA Euro-
Raum
USA Euro-
Raum¹
USA
% des BIP % des BIP
Schuldverschreibungen Börsennotierte Aktien Wagniskapital
(rechte Skala)Nicht-börsennotiertes Eigenkapital Kredite
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 162 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 163
senken und ihre Kreditvergabekapazität ausweiten. Dies würde sich wiederum 
günstig auf die Kreditkonditionen auswirken und die Finanzierungskosten der 
Unternehmen senken. Der Verbriefungsmarkt in Europa macht bisher jedoch nur 
2 % der Bilanzsumme europäischer Banken aus (ESRB, 2022). Diese verwenden 
Verbriefungen in hohem Umfang als Sicherheit, um sich bei der Europäischen 
Zentralbank (EZB) zu refinanzieren (Levitin, 2023). 
Im Vergleich zu den USA ist der europäische Verbriefungsmarkt recht 
klein.  ZIFFER 220 Das liegt zuallererst an institutionellen Rahmenbedingungen, 
insbesondere daran, dass staatliche Garantiegeber wie in den USA fehlen.
Darüber hinaus dürfte die Existenz alternativer Finanzierungsquellen wie vor allem 
Pfandbriefe, die Marktfragmentierung in Europa sowie mögliche
Reputationsbedenken im Nachgang der Finanzkrise von Bedeutung sein. Substanzielle
Unterschiede in der Regulierung sind hingegen nicht zu erkennen (Levitin, 2023). 
Gleichwohl gibt es Verbesserungspotenzial beim regulatorischen Rahmenwerk 
für Verbriefungen.  ZIFFER 253 Um einen paneuropäischen Verbriefungsmarkt zu 
schaffen, dürften Angleichungen im Rechts- und Steuersystem nötig sein.
Hilfreich wären zudem Banken, die in mehreren Ländern aktiv sind und somit auf 
länderübergreifende Vermögenswerte zurückgreifen könnten. Die Vollendung 
der Europäischen Bankenunion würde dies erleichtern.  ZIFFER 254 
192. Eine weitere Facette der schwach entwickelten europäischen Kapitalmärkte ist,
dass es dort immer noch an Finanzierungsoptionen insbesondere für junge
Wachstumsunternehmen (Start-ups) mangelt. Die Bereitstellung von
Wagniskapital hat sich in Europa im Bereich der Frühphasenfinanzierung
in den vergangenen Jahren zwar deutlich verbessert. In der anschließenden
Spätphasenfinanzierung fehlen jedoch weiterhin institutionelle Investoren für
großvolumige Finanzierungsrunden. Neue Initiativen wie der Zukunftsfonds in
Deutschland sollen Möglichkeiten zur Wachstumsfinanzierung schaffen. Eine
solche temporäre staatliche Kofinanzierung erscheint sinnvoll, um diesen Markt
aufzubauen. Dadurch würde sich die im internationalen Vergleich ohnehin große
Bedeutung öffentlicher Kapitalgeber im europäischen Wagniskapitalsystem
allerdings weiter erhöhen. Ziel der öffentlichen Förderung im Wagniskapitalmarkt
sollte daher eine Stärkung der Anreize für private Investoren sein. Dies kann
durch eine öffentlich-private Risikoteilung gelingen (Brander et al., 2015).
Handlungsbedarf besteht zudem noch bei den Ausstiegsmöglichkeiten
(Exit-Optionen) für Wagniskapitalinvestoren. Bisher finden
großvolumige Börsengänge insbesondere in den USA statt. Paneuropäische Börsenplätze
und tiefere Kapitalmärkte könnten die Attraktivität von Initial Public Offerings
(IPO) in Europa erhöhen.  ZIFFER 258
193. Tiefe und liquide Kapitalmärkte brauchen institutionelle Investoren mit
großem Anlagevolumen sowie internes Know-how für die Finanzierung und
Umsetzung großer Investitionsprojekte.  ZIFFER 228 So können Projekte
oder Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf effizient finanziert werden. Der
Abbau bestimmter regulatorischer Vorschriften, wie z. B. quantitativer
Anlagegrenzen, kann institutionellen Investoren Direktinvestitionen etwa in
Unternehmensanleihen oder Aktien erleichtern. Würden man das Marktvolumen relativ zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP) von Schweden, dem EU-Mitgliedsstaat mit den
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 163 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
164 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
höchsten Wagniskapitalinvestitionen relativ zum BIP, erreichen wollen, dann 
müssten die deutschen Pensionsfonds mittelfristig etwa 0,5 % ihres Portfolios
zusätzlich in Wagniskapital investieren. In Deutschland könnte mit einem öffentlich 
verwalteten Pensionsfonds, der eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge 
anbietet, ein solcher großer institutioneller Investor geschaffen werden.  ZIF-
FER 454
194. Eine stärkere Kapitalmarktbeteiligung von Haushalten kann diesen
renditestärkere Anlagemöglichkeiten bieten. Die realisierten Renditen auf Aktien waren
in Industriestaaten neben jenen auf ein diversifiziertes Portfolio von
Wohnimmobilien auf lange Sicht am höchsten (Jordà et al., 2019). Zudem haben breit
gestreute Aktienanlagen ein sehr geringes Verlustrisiko. Das Verlustrisiko eines
globalen Aktienindex lag im 20. Jahrhundert deutlich unter dem Verlustrisiko auf 
nationalen Aktienmärkten und bot somit eine Anlagemöglichkeit mit geringem
Risiko (Jorion, 2003). Haushalte, die am Aktienmarkt partizipieren, können
leichter Vermögen für die Altersvorsorge aufbauen (Lusardi und Mitchell,
2007). Viele Haushalte beteiligen sich jedoch nur sehr zurückhaltend am
Kapitalmarkt oder wählen Portfolios mit niedrigen Renditen (van Rooij et al., 2011;
Behrman et al., 2012). Dieses oftmals durch intransparente Kapitalmarktprodukte und 
fehlende Finanzbildung (Financial Literacy) verursachte Verhalten kann die
Vermögensungleichheit erhöhen (Favilukis, 2013; Lusardi et al., 2017; Xavier, 2021).
Um die Finanzbildung in frühen Schuljahren zu stärken, könnten Kapitalmarkt- 
und Börsenspiele angeboten werden (Harter und Harter, 2010; Hinojosa et al.,
2010). Für Erwachsene wäre Finanzbildung am Arbeitsplatz am effektivsten, um
das Kapitalmarktwissen zu verbessern.  ZIFFER 265 Die Einführung eines
Startkapitals für Kinder, das am Kapitalmarkt angelegt wird, würde den Zugang zum
Kapitalmarkt bereits früh verankern.  ZIFFER 266 Auch eine Reform der privaten
kapitalgedeckten Altersvorsorge würde die Kapitalmarktbeteiligung von
Haushalten und ihre praktische Lernerfahrung deutlich erhöhen.  ZIFFER 454
195. Der freie Kapitalverkehr zählt seit 1994 zu den vier Grundfreiheiten der EU. Die
europäischen Kapitalmärkte sind über 20 Jahre nach der vollständigen
Einführung des Euro nach wie vor stark fragmentiert. Nach Einschätzung der
EZB befindet sich die Integration der Kapitalmärkte im Euro-Raum aktuell
immer noch auf dem Niveau von Mitte der 2000er-Jahre. Zwischenzeitlich war sie
infolge der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise sogar stark zurückgegangen
(EZB, 2022). Fortschritte bei der Integration wurden bei der Bankenunion erzielt, 
wenngleich hier in den Bereichen der Einlagensicherung und Abwicklung
notleidender Banken noch Handlungsbedarf besteht (JG 2022 Ziffern 256 ff.). Die
Fragmentierung der Kapitalmärkte und der ausgeprägte Fokus auf den
heimischen Markt (Home Bias), sowohl bei Privatanlegern als auch bei institutionellen
Investoren, führen in der EU dazu, dass Risiken oft nicht ausreichend
diversifiziert sind (Darvas und Schoenmaker, 2017; Vivar et al., 2020). Somit bleiben die
Möglichkeiten zur Risikoteilung bei asymmetrischen Schocks oft ungenutzt.  ZIF-
FER 242 Eine europaweit standardisierte Berichterstattung und Rechnungslegung
von Unternehmen würde es Investoren erlauben, Risiken einzelner Projekte
besser zu bewerten und stärker über Landesgrenzen hinweg zu investieren. So
könnten z. B. institutionelle Investoren in ein Portfolio von Projekten, die auf ähn-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 164 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 165
lichen Technologien beruhen, wie etwa Windparks, in verschiedenen
europäischen Ländern investieren. 
196. Der erste Anlauf, die Kapitalmarktunion ins Leben zu rufen, begann im
Jahr 2015 mit dem ersten Aktionsplan der Europäischen Kommission. Im Jahr
2020 wurde ein weiterer Aktionsplan mit neuen Initiativen von der Kommission
vorgestellt. Obwohl viele Initiativen der Kommission umgesetzt wurden, hat sich
die Finanzierungsstruktur in der EU nicht grundlegend verändert. Die
Fragmentierung der Kapitalmärkte hat nicht wesentlich abgenommen  ZIFFER 238 
und Banken dominieren weiterhin die Finanztätigkeit (Sapir et al., 2018).
Fortschritte gab es beim Kapitalmarktzugang für KMU, wie die erhöhte Anzahl an
Börsengängen seit 2015 zeigt (Better Finance, 2023). Seit 2015 erzielen Kleinanleger
geringere geschätzte Renditen. Zudem ist eine Stagnation der
Kapitalmarktbeteiligung zu beobachten (Better Finance, 2023). Große Initiativen, die als echte
Wegbereiter für eine Integration der europäischen Kapitalmärkte dienen könnten,
sind bisher auf europäischer Ebene nicht angedacht.  ZIFFER 268
II. ZIELE: WARUM GUT ENTWICKELTE
KAPITALMÄRKTE WICHTIG SIND
1. Wachstum fördern durch Reallokation und
Innovation
Kapitalmarktentwicklung, Wachstum und Produktivität 
197. Eine der wichtigsten Funktionen gut entwickelter Kapitalmärkte besteht darin,
das reale Wirtschaftswachstum durch Investitionen und gesamtwirtschaftliche
Produktivitätszuwächse zu unterstützen. Zahlreiche empirische Studien
zeigen einen positiven Zusammenhang zwischen der Entwicklung der
Finanzmärkte eines Landes und dem langfristigen Wachstum des Pro-
Kopf-Einkommens (siehe auch Übersichtsartikel von Levine, 2004; Beck, 2013).
Der Entwicklungsstand der Finanzmärkte wird beispielsweise anhand der
Aktienmarktkapitalisierung oder der Kreditvergabe im Verhältnis zum BIP gemessen. 
Die Schätzungen basieren typischerweise auf Querschnitts- oder Paneldaten für
verschiedene Länder. Zahlreiche Studien versuchen dabei, den kausalen
Wachstumseffekt der Finanzmarktentwicklung zu schätzen (z. B. Rajan und Zingales,
1998; Beck et al., 2000; Beck und Levine, 2004; Madsen und Ang, 2016).
198. Nicht alle Aspekte der Finanzmarktentwicklung sind gleichermaßen
wachstumsfördernd. So zeigt die neuere wissenschaftliche Evidenz, dass der
positive Zusammenhang zwischen Kreditvergabe und Wachstum in Ländern mit
hohem Einkommen schwächer wird. Ein noch größerer Bankensektor geht dort
teilweise sogar mit negativen Wachstumseffekten einher (z. B. Cecchetti und
Kharroubi, 2012; Gambacorta et al., 2014; Arcand et al., 2015; Langfield und
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 165 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
166 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Pagano, 2016). Der Beitrag einer größeren Kapitalmarktfinanzierung 
für das Wachstum ist hingegen auch in hochentwickelten
Volkswirtschaften positiv (Demirguc-Kunt et al., 2013; Cournède und Denk, 2015). Die 
im Rahmen der Kapitalmarktunion angestrebte Strukturverschiebung von
Bankkrediten, deren Volumina in den meisten EU-Staaten sehr hoch sind, hin zur
Kapitalmarktfinanzierung dürfte daher wachstumsfördernd wirken.  
199. Eine empirische Analyse des Sachverständigenrates quantifiziert
anhand von Daten der Global Financial Development Database der Weltbank den
Zusammenhang zwischen Kapitalmarktentwicklung, Wachstum und
Produktivität in den 15 bis zum Jahr 1995 beigetretenen Mitgliedstaaten der
EU.  KASTEN 13 Die Analyse stützt sich im Vergleich zu früheren Studien auf
neuere Daten von 1990 bis 2019 und ihr Fokus liegt auf einer Vertiefung des
Aktienmarkts und weniger auf einer größeren Kreditvergabe der Banken.
Die ökonometrischen Schätzungen, die auch den Einfluss anderer typischer
Determinanten des Wachstums berücksichtigen, zeigen einen positiven und
statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen
Kapitalmarktentwicklung und Wachstum des BIP bzw. der Totalen
Faktorproduktivität (TFP).  ABBILDUNG 65  TABELLE 20 Die geschätzten Koeffizienten implizieren,
dass beispielsweise ein Anstieg der Aktienmarktkapitalisierung um 20
Prozentpunkte gegenüber dem Median von 52 % des BIP mit einer um 0,42
Prozentpunkte höheren Wachstumsrate des realen Pro-Kopf-Einkommens sowie mit
einer um 0,18 Prozentpunkte höheren Wachstumsrate der Totalen
Faktorproduktivität einhergeht.  TABELLE 20 SPALTE 2 Dieser Anstieg entspricht etwa dem
Unterschied zwischen der Aktienmarktkapitalisierung Irlands (52 %) und Frankreichs
(72 %). Angesichts der mittleren Wachstumsraten von 1,61 (Pro-Kopf-
Einkommen) bzw. 0,53 % (Totale Faktorproduktivität) im Beobachtungszeitraum sind
 ABBILDUNG 65 
1 – Auf den Achsen sind die Residuen von OLS-Regressionen (siehe 2. Spalte der Tabelle 20) der Wachstumsraten bzw. 
der erklärenden Variable (Aktienmarktkapitalisierung/BIP) auf die Kontrollvariablen (einschließlich Länder und Zeit Fixed 
Effects) abgebildet; die Steigung der Geraden entspricht dem Koeffizienten (2. Spalte). Das Sample umfasst 15 EU-
Mitgliedstaaten (1990 – 2019), wobei für alle Variablen 3-Jahresdurchschnitte verwendet werden.
Quellen: Weltbank, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-391-01
Wachstum und Aktienmärkte: Partialeffekt1
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
-1,0 -0,5 0 0,5 1,0
BIP pro Kopf
Wachstumsrate reales BIP pro Kopf (Residuen)
Aktienmarktkapitalisierung/BIP (Residuen)
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
-1,0 -0,5 0 0,5 1,0
TFP
Wachstumsrate TFP (Residuen)
Aktienmarktkapitalisierung/BIP (Residuen)
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 166 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 167 
diese Effekte nicht nur statistisch, sondern auch ökonomisch signifikant. Ihre 
Größenordnung ist den von Cournède und Denk (2015) geschätzten Effekten für 
OECD-Staaten ähnlich, die auf vergleichbaren Daten für einen kürzeren Zeitraum 
(1989 bis 2011) basieren. Dieser Zusammenhang nimmt jedoch mit zunehmender 
Größe des Aktienmarkts ab: Beispielsweise geht dieselbe Ausweitung der
Aktienmarktkapitalisierung um 20 Prozentpunkte bei einem doppelt so hohen
Ausgangswert von 104 % des BIP nur mit einem gut halb so hohen Anstieg der
Wachstumsraten von 0,23 beim BIP-Wachstum pro Kopf bzw. 0,1 Prozentpunkten bei 
der Totalen Faktorproduktivität einher. 
200. Der geschätzte Zusammenhang zwischen einer größeren Kreditvergabe 
der Banken an den Privatsektor und den Wachstumsraten ist dagegen 
Null oder negativ.  TABELLE 20 SPALTE 6 Dies deutet auf den abnehmenden oder 
negativen Wachstumseffekt des bereits sehr großen Bankensektors in Europa hin. 
 ZIFFER 198 Dagegen bleiben selbst in dieser Spezifikation die Koeffizienten der
Aktienmarktkapitalisierung unverändert positiv und statistisch signifikant. 
201. Ein öfter vorgebrachter Kritikpunkt gegenüber der Börsennotierung ist, dass 
kurzfristige Renditeerwartungen der Investoren Unternehmen zu
kurzsichtigen Entscheidungen verleiten, was den Wachstumseffekt schwächen könnte 
(Stein, 1989; Asker et al., 2015). Ein solcher Effekt ist in den Schätzungen
berücksichtigt, dominiert aber nicht. Zudem zeigen neuere empirische Studien eher das 
Gegenteil: Unternehmen, die an die Börse gehen, nutzen
Investitionschancen besonders gut und sind dadurch produktiver als vergleichbare
Unternehmen im Privatbesitz (Maksimovic et al., 2023). 
 KASTEN 13  
SVR-Analyse: Kapitalmärkte, Wachstum und Produktivität in Europa 
Der Zusammenhang zwischen Kapitalmarktentwicklung, Wachstum und Produktivität wird
einem Ansatz von Cournède und Denk (2015) folgend mithilfe einer Paneldatenregression
(Ordinary Least Squares [OLS] mit Fixed Effects) geschätzt.  TABELLE 20 Bei diesem Ansatz werden 
die Wachstumsraten des realen Pro-Kopf-Einkommens bzw. der Totalen Faktorproduktivität 𝑦𝑦𝑖𝑖𝑖𝑖 
auf die Kapitalmarktentwicklung 𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝑖𝑖𝑖𝑖−1 sowie auf Kontrollvariablen 𝑋𝑋𝑖𝑖𝑖𝑖−1, Ländervariablen 𝜂𝜂𝑖𝑖 
und Zeitvariablen 𝜇𝜇𝑖𝑖 (Fixed Effects) regressiert: 𝑦𝑦𝑖𝑖𝑖𝑖 =  𝛽𝛽𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝐹𝑖𝑖𝑖𝑖−1  +  𝛿𝛿𝑋𝑋𝑖𝑖𝑖𝑖−1 + 𝜂𝜂𝑖𝑖 + 𝜇𝜇𝑖𝑖 + 𝜀𝜀𝑖𝑖𝑖𝑖. 
Die Maße für Kapitalmarktentwicklung sind die Aktienmarktkapitalisierung (Spalten 1 bis 4 
und 6)  TABELLE 20 und der Wert an inländischen Börsen gehandelter Aktien (Spalte 5)  TA-
BELLE 20 im Vorjahr, jeweils im Verhältnis zum BIP. Letzterer berücksichtigt neben der Größe 
auch die Liquidität des Aktienmarkts. Dabei werden jeweils logarithmierte Werte verwendet. 
Der Koeffizient stellt somit den Effekt einer um ein Prozent (d. h., um 0,01) höheren
Aktienmarktkapitalisierung auf die Wachstumsraten dar. Die Kontrollvariablen umfassen typische 
Determinanten des langfristigen Wachstums, nämlich die Investitionsquote, das Wachstum der 
Erwerbsbevölkerung, das Humankapital gemessen an der Ausbildungsdauer, das reale BIP pro 
Kopf des Vorjahres sowie eine in der Literatur weitverbreitete Indikatorvariable für systemische 
Bankenkrisen (Laeven und Valencia, 2018). Für sämtliche Variablen wird der Durchschnitt über 
drei Jahre gebildet. Mehrjährige Durchschnitte sind in der Literatur üblich (z. B. Beck und
Levine, 2004), um die langfristigen Wachstumseffekte besser zu erfassen und den Einfluss
zyklischer Schwankungen zu begrenzen. (OLS-Schätzungen, die auf jährlichen Beobachtungen statt 
auf 3-jährigen Durchschnitten basieren, liefern jedoch vergleichbare Ergebnisse.) 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 167 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen 
168 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
 TABELLE 20  
 
 
Aufgrund der Endogenität der Kapitalmarktentwicklung identifizieren die OLS-Schätzungen 
lediglich eine Korrelation und nicht notwendigerweise eine Kausalität. So ist etwa denkbar, 
dass sich höhere (erwartete) Wachstumsraten in einer größeren Aktienmarktkapitalisierung
widerspiegeln. In der Literatur gibt es verschiedene Lösungsansätze, um kausal interpretierbare 
Effekte zu schätzen, beispielsweise Instrumentvariablen-Schätzungen (IV), die institutionelle 
Faktoren wie die Rechtstradition (Legal Origin) oder die Qualität der Rechnungslegung als
Instrumente für die Entwicklung des Finanzsystems nutzen (z. B. Beck et al., 2000; Levine et al., 
2000). 
Regressionskoeffizienten1
Aktienmarkt2 0,877 1,281 *** 1,927 * 1,359 0,844 *** 1,139 ***
(0,547) (0,386) (1,096) (0,943) (0,228) (0,306)
Kreditvergabe3 –2,592 ***
(0,824)
Beobachtungen 127 127 75 75 129 119
Anzahl Länder  15  15  14  14  15  15
R 2 0,605 0,691 0,734 0,835 0,718 0,749
F-Statistik (First Stage) 5,538 5,220
Aktienmarkt2 0,383 *** 0,541 *** 1,807 *** 2,186 *** 0,337 *** 0,528 *
(0,184) (0,194) (0,450) (0,726) (0,107) (0,291)
Kreditvergabe3 –0,310
(0,565)
Beobachtungen 125 125 75 75 127 117
Anzahl Länder  15  15  14  14  15  15
R 2 0,413 0,519 0,564 0,622 0,500 0,525
F-Statistik (First Stage) 5,538 5,220
Methode OLS OLS IV IV OLS OLS
Kontrollvariablen4 nein ja nein ja ja ja
Fixed Effects (Zeit) ja ja ja ja ja ja
Fixed Effects (Land) ja ja nein nein ja ja
Länderspez. Trend nein nein ja ja nein nein
1 – Für alle Variablen werden 3-Jahresdurchschnitte verwendet. Robuste Standardfehler aggregiert auf
Länderebene. Signifikanzniveaus: * p-Wert &lt; 0,1; ** p-Wert &lt; 0,05; *** p-Wert &lt; 0,01.  2 – Logarithmierte
Aktienmarktkapitalisierung (Spalten 1–4 und Spalte 6) bzw. logarithmierter Wert gehandelter Aktien (Spalte 5) jeweils
im Verhältnis zum BIP.  3 – Logarithmierte Kreditvergabe von Banken an den Privatsektor im Verhältnis zum
BIP.  4 – Logarithmiertes BIP/Kopf, logarithmierte Bruttoanlageinvestitionen/BIP, Wachstumsrate der
Erwerbsbevölkerung, durchschnittliche Anzahl Schuljahre (im Alter von 25 Jahren) jeweils des Vorjahres sowie eine
Indikatorvariable für systemische Bankenkrisen (Laeven und Valencia, 2008, 2018).
Quelle: eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-276-01
Wachstumsrate der TFP
(1) (2) (3) (4) (5) (6)
Schätzungen: Kapitalmarkt, Produktivität und Wachstum
Wachstumsrate des realen BIP pro Kopf
(1) (2) (3) (4) (5) (6)
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 168 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 169 
Die Analyse des Sachverständigenrates verwendet den Financial Reform Index des
Internationalen Währungsfonds (Abiad et al., 2010) als Instrument. Dieser aggregiert Informationen 
zu sieben verschiedenen Dimensionen der Finanzmarktliberalisierung (beispielsweise
Marktzugang, Kredit- und Zinskontrollen, Bankenregulierung) und ist zwischen 1973 und 2005 jährlich 
verfügbar. Die Ergebnisse sind in den Spalten (3) und (4)  TABELLE 20 dargestellt. Sie sind
qualitativ mit den OLS-Schätzungen vergleichbar und stützen daher den Zusammenhang zwischen 
Aktienmarktkapitalisierung und Wachstum. Allerdings ist, wie in anderen Studien mit
demselben Instrument (Cournède und Denk, 2015), die Korrelation zwischen Instrument und
endogenem Regressor (Aktienmarktkapitalisierung) vergleichsweise schwach (siehe F-Statistik). Dies 
liegt an der teils geringen Variation des Financial Reform Index während des
Beobachtungszeitraums sowie daran, dass das Instrument lediglich bis zum Jahr 2005 verfügbar ist, was die 
Anzahl der Beobachtungen verringert. 
Zentrale Wirkungsmechanismen: Reallokation und Innovation 
202. Gut entwickelte Finanzmärkte, insbesondere Kapitalmärkte, tragen 
auch zum Produktivitätswachstum bei.  TABELLE 20 UNTEN Denn zu ihren 
wichtigsten ökonomischen Funktionen zählt die effiziente Allokation von Kapital. 
Durch Screening und Monitoring reduzieren Kapitalmarktakteure, aber auch 
Banken Informationsasymmetrien und identifizieren profitable
Investitionsvorhaben, in die gezielt Kapital gelenkt wird. Insbesondere erleichtert es ein
entwickelter Finanzmarkt, Kapital von wenig zu hoch produktiven
Unternehmen und Wirtschaftszweigen zu realloziieren, was die gesamtwirtschaftliche 
Produktivität steigert.  ZIFFER 147 Die empirische Evidenz (z. B. Wurgler, 2000; 
Pang und Wu, 2009) zeigt, dass Investitionen in den Wirtschaftszweigen mit
steigender Produktivität umso stärker zunehmen und gleichzeitig in jenen mit
rückläufiger Produktivität umso stärker abnehmen, je besser die Kapitalmärkte und 
Banken entwickelt sind. Dabei ist insbesondere eine hohe Liquidität der
Kapitalmärkte von Bedeutung (Eisfeldt und Rampini, 2006).  
203. Darüber hinaus können Finanzmärkte durch die Finanzierung von
Innovation und neuen Technologien zu Produktivitätssteigerungen beitragen. Dafür 
gelten interne Mittel und kapitalmarktnahe Finanzierungsformen als
besonders geeignet (JG 2020 Ziffern 514 ff.). Ein Beispiel ist Wagniskapital, das 
sich hauptsächlich an junge Wachstumsunternehmen (Start-ups) richtet, die
Innovationen mit hohem Risiko, aber im Erfolgsfall auch mit hohem Ertrag tätigen. 
Da ihre oft immateriellen Vermögenswerte als Sicherheiten wenig geeignet sind 
(Bates et al., 2009; Dell’Ariccia et al., 2021), erhalten sie von Banken kaum
Kredite. Als aktive Investoren bieten Wagniskapitalgeber den Start-ups neben
Finanzierung auch Expertise, Netzwerke und intensives Monitoring. Daher sind
wagniskapitalfinanzierte Unternehmen oft besonders erfolgreich und tragen
überproportional zur Innovation und zum Wachstum bei. In den USA werden zwar nur 
3 % der Forschungsausgaben, aber 8 % der Innovationen im Verarbeitenden
Gewerbe von wagniskapitalfinanzierten Unternehmen getätigt (Kortum und Lerner, 
2000). Diese stimulieren über Wissensexternalitäten auch die
Innovationstätigkeit etablierter Unternehmen (Schnitzer und Watzinger, 2022). Eine
Simulationsstudie schätzt, dass in einem hypothetischen Szenario ganz ohne Wagnis-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 169 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
170 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
kapital die jährliche Wachstumsrate des realen BIP in den USA von zuletzt
durchschnittlich 1,8 % deutlich um bis zu 0,5 Prozentpunkte zurückginge (Akcigit et al., 
2022). 
Aktienmärkte spielen eine zentrale Rolle für die Weiterentwicklung des bereits 
etablierten High-Tech-Sektors, der besonders viele Innovationen hervorbringt 
(JG 2021 Ziffern 438 f.). Nach empirischen Studien, in denen verschiedene
Industrie- und Schwellenländer verglichen werden, wächst dieser Sektor bei
besserem Zugang zum Aktienmarkt schneller und weist eine höhere Innovationskraft 
auf (z. B. Brown et al., 2013; Hsu et al., 2014). Zudem sind Aktienmärkte besser 
als Banken dafür geeignet, mit der Unsicherheit über technologische
Innovationen umzugehen, sodass innovative Vorhaben bei unterschiedlichen
Einschätzungen der Investoren finanziert werden können (Allen und Gale, 1999). Die
verschiedenen Kapitalmärkte sind dabei komplementär zueinander.
Beispielsweise ist ein liquider Aktienmarkt eine Voraussetzung dafür, dass sich
Wagniskapitalgeber über einen Börsengang aus einem erfolgreich etablierten Start-up 
zurückziehen können.  
2. Diversifikation von Risiken verbessern
204. Neben der effizienten Allokation von Kapital ist eine wichtige Funktion von
Kapitalmärkten die Risikoteilung.  PLUSTEXT 4 Über Ländergrenzen hinweg
integrierte Kapitalmärkte können Risiken zwischen Ländern und Regionen
diversifizieren und dabei helfen, länderspezifische Schocks abzufedern.
Dies ist im Kontext der europäischen Währungsunion von besonderer 
Bedeutung. Denn normalerweise steht Ländern neben der Fiskalpolitik die
Geldpolitik als Instrument zur Verfügung, um makroökonomische Schocks
abzufedern. Im Euro-Raum können die nationalen Zentralbanken aufgrund der
Delegation der Geldpolitik an die EZB dagegen nicht auf länderspezifische Schocks
reagieren (Giovannini et al., 2022).
 PLUSTEXT 4 
Definition: Risikoteilung 
Risikoteilung dämpft die Auswirkungen eines makroökonomischen Schocks, der 
nur ein Land betrifft, und vermeidet beispielsweise, dass der inländische Konsum 
im Fall einer asymmetrischen Rezession stark zurückgeht. Dies geschieht über drei 
Kanäle (Cimadomo et al., 2022). Erstens über Faktoreinkommen, das neben
Einkommen aus Beschäftigung im Ausland insbesondere Kapitaleinkünfte von im
Ausland veranlagten Finanzvermögen umfasst (JG 2018 Ziffer 52). Kapitalerträge, wie 
beispielsweise Dividenden ausländischer Unternehmen, tragen zum verfügbaren 
Einkommen inländischer Haushalte bei und können unmittelbar zur
Konsumglättung verwendet werden (Bracke und Schmitz, 2011). Darüber hinaus erhöhen 
Kapitalgewinne aus ausländischem Finanzvermögen das Vermögen von
Haushalten. Sie wirken sich somit auf die Sparentscheidung aus und fördern so die
Konsumglättung (Bracke und Schmitz, 2011). Empirische Befunde zeigen, dass die
Risikoteilung zunimmt und das Einkommen und der Konsum umso weniger mit dem BIP 
schwankt, je stärker diversifiziert das Portfolio an Eigenkapitalbeteiligungen und 
Anleihen ist, das in einem Land gehalten wird (Sørensen et al., 2007). Zweitens sind 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 170 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 171
Unternehmen, die Kredite von internationalen Banken aufnehmen,
asymmetrischen Schocks weniger ausgesetzt und können beispielsweise ihre Investitionen 
auch im Fall einer lokalen Bankenkrise weiter finanzieren. Denn letztere schränkt 
die Kreditvergabekapazität einer internationalen im Gegensatz zu einer lokalen 
Bank weniger ein (Hoffmann, 2020). Schließlich können drittens fiskalische
Transfers zwischen unterschiedlich betroffenen Regionen oder gemeinsame
überregionale Finanzbudgets solche Schocks abfedern. 
205. Während Banken über den Kreditkanal zur Risikoteilung beitragen können, hängt 
ihre Fähigkeit dazu von der Art der Integration ab. Eine rein indirekte Integration 
über Interbankenmärkte erlaubt es Banken, Mittel über Ländergrenzen hinweg
besser zu reallozieren. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko einer finanziellen
Ansteckung (Fecht et al., 2012). Es besteht jedoch keine Diversifikation in den
Finanzierungsquellen für die Realwirtschaft. Im Fall einer lokalen
Bankenkrise ziehen sich internationale Banken zurück und lokale Banken können sich
nicht mehr über den Interbankenmarkt finanzieren. Sie stellen entsprechend
weniger Kredite zur Verfügung (Hoffmann, 2020). Eine „direkte“ Integration
der Bankenmärkte kann hingegen zur Konsumglättung beitragen. Die
Realwirtschaft hat im Fall eines heimischen Schocks im Bankensektor die
Möglichkeit, sich zur Kreditfinanzierung direkt an ausländische Banken zu wenden.
Wenn hingegen der ausländische Bankensektor einen Schock erlebt, können
lokale Banken die Realwirtschaft mit Krediten versorgen (Hoffmann, 2020).
Darüber hinaus kann eine diversifizierte Finanzierung über Kapitalmärkte
sicherstellen, dass Unternehmen weiterhin mit Liquidität versorgt sind und
somit die Kreditklemme abfedern. Insbesondere kann dabei der Anleihemarkt als
Substitut für den Kreditmarkt eine stärkere Finanzierungsrolle einnehmen
und die Palette der verfügbaren Finanzierungsinstrumente erweitern.
3. Kapitalmärkte können Investitionsfinanzierung
fördern
206. Das Angebot an Kapital wird auf gesamtwirtschaftlicher Ebene
maßgeblich durch die Sparquote und die Kapitalzu- und -abflüsse aus dem
Ausland bestimmt. Ersparnisse sind definiert als das verfügbare Einkommen, das
nicht für Konsumausgaben verwendet wird und somit für Investitionen zur
Verfügung steht. Unter den betrachteten OECD-Mitgliedstaaten war die
Nettosparquote (Summe der Ersparnisse des privaten Sektors, d. h. der Haushalte und
Unternehmen, und des öffentlichen Sektors, abzüglich der Abschreibungen,
gemessen am BIP) zwischen den Jahren 2010 und 2019 sehr heterogen und variierte
etwa zwischen 19,7 % in Norwegen und –1,3 % im Vereinigten Königreich.  ABBIL-
DUNG 66 Eine relativ niedrige Nettosparquote wurde auch in den USA (2,7 %)
verzeichnet. Allerdings war die niedrige Nettosparquote in den USA beispielsweise
durch die hohen Defizite und dementsprechend durch das Entsparen (6,5 %) im
öffentlichen Sektor bedingt. Die Nettosparquote ist in vielen OECD-
Mitgliedstaaten im Zeitraum vor dem Jahr 2010 deutlich höher gewesen als in den Jahren von 
2010 bis 2019.  ABBILDUNG 66
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 171 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
172 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
207. In Deutschland war die Nettosparquote zwischen den Jahren 2010 und 2019
mit 10,1 % höher als in vielen OECD-Mitgliedstaaten und im Vergleich zum
Zeitraum vor dem Jahr 2010 sogar leicht gestiegen.  ABBILDUNG 66 Dazu haben die
öffentlichen Finanzen durch die Bildung von gesamtstaatlichen
Haushaltsüberschüssen wesentlich beigetragen. Die Nettosparquote im öffentlichen Sektor
belief sich in den Jahren von 2010 bis 2019 auf durchschnittlich etwa 1,1 %. Die
Sparquote des privaten Sektors lag hingegen über die vergangenen Jahrzehnte
weitestgehend stabil bei 8 bis 9 %. Die Literatur liefert starke Evidenz für eine
hohe Korrelation zwischen der Brutto- bzw. Nettosparquote und der
Investitionsquote (Feldstein und Horioka, 1980; Tesar, 1991; Bai und Zhang, 2010).
Allerdings könnte sich dieser Zusammenhang seit dem Jahr 2000 insbesondere für
Industriestaaten abgeschwächt haben (David et al., 2020).
208. Neben den gesamtwirtschaftlichen Ersparnissen inländischer Akteure wird das
im Inland verfügbare Kapitalangebot maßgeblich von internationalen
Kapitalflüssen bestimmt. Das im Inland verfügbare Kapitalangebot kann
durch Kapitalabflüsse verringert und durch Kapitalzuflüsse erhöht werden. So
verzeichneten einige OECD-Mitgliedstaaten mit niedrigen Nettosparquoten, wie
beispielsweise die USA oder das Vereinigte Königreich, in den Jahren 2010 bis
2019 signifikante Nettokapitalzuflüsse aus dem Ausland.  ABBILDUNG 67
Währenddessen kam es in mehreren Mitgliedstaaten im Euro-Raum – darunter auch in
Deutschland – zu deutlichen Kapitalabflüssen.
209. Deutschland weist also ein vergleichsweise hohes Angebot an finanziellen Mitteln
durch inländische Akteure auf, von dem allerdings ein Teil ins Ausland abfließt.
Für höhere Investitionen stünde somit ausreichend Kapital zur Verfügung.
Damit mehr in Deutschland investiert wird, muss das Investitionsumfeld
attraktiv sein, was beispielsweise regulatorische Rahmenbedingungen, die
Verfügbarkeit von Arbeitskräften und innovative Unternehmen betrifft.  ZIF-
FERN 153 FF. UND 163 FF. Zudem muss dafür eine Finanzierung in passender
 ABBILDUNG 66 
1 – NO-Norwegen, SE-Schweden, JP-Japan, CH-Schweiz, BE-Belgien, NL-Niederlande, ES-Spanien, FI-Finnland, DE-
Deutschland, IE-Irland, IT-Italien, FR-Frankreich, DK-Dänemark, US-USA, PL-Polen, UK-Vereinigtes Königreich.  2 – Nicht für alle 
Länder sind Daten ab dem Jahr 1970 verfügbar: Frankreich und Norwegen ab 1978, Polen ab 1991, Schweiz ab 1995.
Quellen: OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-155-04
Die Nettosparquote ist im vergangenen Jahrzehnt in vielen Industriestaaten zurückgegangen1
-2
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
% des BIP
NO SE JP CH BE NL ES FI DE IE IT FR DK US PL UK
Durchschnitte über den jeweiligen Zeitraum: 1970 – 20092 2010 – 2019
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 172 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 173 
Form bereitstehen, also durch eine Mischung aus Kreditangebot und
Nachfrage nach Eigenkapitalbeteiligungen, beispielsweise in Form von Aktien und 
Wagniskapital, sowie börsengehandeltem Fremdkapital, beispielsweise in Form 
von Anleihen.  KASTEN 13 Dadurch kann ein breiteres Feld an Unternehmen mit 
der passenden Finanzierung versorgt werden. 
  
 ABBILDUNG 67 
 
1 – NO-Norwegen, NL-Niederlande, DE-Deutschland, CH-Schweiz, JP-Japan, IT-Italien, DK-Dänemark, ES-Spanien, SE-
Schweden, FR-Frankreich, US-USA, BE-Belgien, FI-Finnland, PL-Polen, UK-Vereinigtes Königreich, IE-Irland.  2 – Keine 
Daten für Wertpapierinvestitionen verfügbar.  3 – Summe aus den Salden des übrigen Kapitalverkehrs, der Transaktionen 
aus Finanzderivaten sowie aus Währungsreserven und dem Nettoerwerb von Finanzanlagen. Aufgrund statistisch nicht 
aufgliederbarer Transaktionen weicht die Summe aus Wertpapierinvestitionen, Direktinvestitionen und sonstigem 
Kapitalverkehr von der Summe aus Leistungsbilanz und Vermögensänderungsbilanz ab.
Quellen: OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-257-03
Hohe Nettokapitalabflüsse aus Deutschland unter ausgewählten OECD-Mitgliedstaaten1
-20
-15
-10
-5
0
5
10
15
% des BIP, Durchschnitte der Jahre 2010 bis 2019
NO NL DE CH JP IT DK ES2 SE FR US BE FI PL UK IE
Wertpapierinvestitionen Direktinvestitionen Sonstiger Kapitalverkehr3
Summe aus Wertpapierinvestitionen und Direktinvestitionen
Nettokapitalzufluss
Nettokapitalabfluss
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 173 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
174 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
III. AUSGANGSLAGE: KAPITALMÄRKTE IN
EUROPA
1. Unternehmensfinanzierung stark von Banken
abhängig
210. Im Finanzsystem des Euro-Raums machen Banken gemessen an den
Vermögenswerten im Verhältnis zum BIP, ähnlich wie in Japan und dem Vereinigten
Königreich, aber viel stärker als in den USA, einen großen Teil des
Finanzmarkts aus.  ABBILDUNG 68 Banken vergeben nicht ausschließlich Kredite,
sondern sind selbst auch am Kapitalmarkt aktiv: Sie verwahren Wertpapiere (z. B.
Aktiendepotverwaltung), führen Wertpapieraufträge durch (z. B. Begebung von
Unternehmensanleihen), verbriefen Verbindlichkeiten (z. B. Bündelung von
Unternehmenskrediten) und treten selbst als Investoren auf. In einem
kapitalmarktbasierten System sind im Vergleich dazu institutionelle Anleger wie
Pensionsfonds, Investmentfonds und Versicherer, die insbesondere in Aktien investieren
und dadurch Unternehmen stärker Eigenkapital zur Verfügung stellen, deutlich
stärker aktiv.  KASTEN 14 
 ABBILDUNG 68 
1 – DE-Deutschland, EU27-Europäische Union, FR-Frankreich, JP-Japan, SE-Schweden, UK-Vereinigtes Königreich, US-USA.  
2 – Jeweils Vermögenswerte im Verhältnis zum BIP. Durchschnittswerte der Jahre 2010 bis 2020.  3 – EU27: Ohne Werte 
für Zypern.  4 – EU27: Ohne Werte für Luxemburg.  5 – Daten für das Jahr 2011 statt 2010.  6 – Daten für das Jahr 2018 
statt 2019.  7 – Daten für das Jahr 2010 ohne Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Schweden und Tschechien.
Quellen: BoJ, CEIC, EZB, Fed, Weltbank, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-271-02
Deutschland und Europa: Kleiner Kapitalmarkt, großer Bankenmarkt1
0
100
200
300
400
500
600
SE UK JP FR EU27 US DE
Bankensektor in Deutschland in Relation zum 
Kapitalmarkt von hoher Bedeutung2
% des BIP
Banken Investmentfonds
Pensionsfonds3 Versicherungen4
0
30
60
90
120
150
180
Geringe Marktkapitalisierung der in 
Deutschland gelisteten Unternehmen
% des BIP
US SE5 JP UK6 FR EU277 DE
Marktkapitalisierung: 2010 2019
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 174 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 175 
 KASTEN 14  
Hintergrund: Kapitalmarkt- vs. bankenbasiertes Finanzmarktmodell 
Es gibt in der Literatur eine breite Debatte über die relativen Vorteile von kapitalmarkt- und 
bankenbasierten Modellen der Unternehmensfinanzierung. Banken können
Informationsasymmetrien zwischen Schuldnern und Kapitalgebern reduzieren (Boot und Thakor, 2000). Sie 
verfügen bei Aktivitäten wie Monitoring und Screening über besondere Expertise und haben 
komparative Kostenvorteile gegenüber anderen Kapitalmarktakteuren (Diamond, 1984). 
Dadurch können sich Unternehmen finanzieren, die beispielsweise aufgrund von fehlender
Reputation und mangelnder Transparenz keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben, wie etwa viele 
KMU. Zudem gehen Banken oft langfristige Kreditbeziehungen mit Unternehmen ein
(Relationship Lending). Diese wirken stabilisierend, da solvente Unternehmen ihre Finanzierung auch 
bei temporären Liquiditätsengpässen etwa während einer Rezession, aufrechterhalten können 
(Bolton et al., 2016; Beck et al., 2018). 
Die Kapitalmarktfinanzierung steht generell nur einem Teil der Unternehmen zur Verfügung. 
Vor allem etablierte und große Unternehmen mit ausreichend Eigenkapital können sich direkt 
durch Ausgabe von Anleihen oder Aktien über den Kapitalmarkt finanzieren (Boot und Thakor, 
1997; Holmstrom und Tirole, 1997; Repullo und Suarez, 2000). Unternehmen mit hohem
Eigenkapital weisen beispielsweise bessere Anreizstrukturen auf und sind daher nicht auf
intensives Monitoring durch Banken angewiesen. Dadurch können sich solche Unternehmen selbst 
während einer Bankenkrise weiter finanzieren, in der die Kreditvergabe stark eingeschränkt ist. 
Dies trägt dazu bei, dass sich kapitalmarktbasierte Volkswirtschaften, in denen die
Unternehmen im Durchschnitt über eine höhere Eigenkapitalquote verfügen, meist schneller von
Bankenkrisen erholen (Allard und Blavy, 2011; Gambacorta et al., 2014). 
Für das Wachstum hoch entwickelter Volkswirtschaften, das generell stark von
Innovationen abhängt, sind kapitalmarktnahe Finanzierungsformen, wie Aktienmärkte und
Wagniskapital, bedeutender. Denn sie sind im Vergleich zu Banken deutlich besser geeignet, besonders 
risikobehaftete Investitionen, beispielsweise in innovative Unternehmen, zu finanzieren.  ZIF-
FER 203 Zudem ist eine starke und einseitige Abhängigkeit einer Volkswirtschaft von
Bankkrediten insofern problematisch, als solche Volkswirtschaften langsamer wachsen sowie
anfälliger für Finanz- und Immobilienkrisen sind (Langfield und Pagano, 2016; Bats und Houben, 
2017). Gründe dafür sind eine oft prozyklische Kreditvergabe, die die Auswirkungen von 
Schocks auf die Vermögenspreise verstärkt (Kiyotaki und Moore, 1997), sowie die Anreize 
schwach kapitalisierter Banken, Kredite an unproduktive Unternehmen immer wieder zu
verlängern (Peek und Rosengren, 2005; Acharya et al., 2019). Dieses „Zombie Lending“ kommt 
vor allem dadurch zustande, dass Banken mit wenig Eigenkapital die Verluste bei der
Restrukturierung jener Kredite nicht tragen können, ohne selbst in Schwierigkeiten zu geraten. Dies 
führt zu einer Fehlallokation, die das Produktivitätswachstum verlangsamt (Caballero et al., 
2008; Acharya et al., 2019). Schließlich finanzieren Banken vor allem Unternehmen, die
Sachanlagen wie Immobilien als Kreditsicherheiten verwenden können. Neuere Evidenz aus den 
USA deutet jedoch darauf hin, dass diese Unternehmen oft weniger produktiv sind (Doerr, 
2020). 
211. Unternehmensfinanzierung über Banken findet hauptsächlich in Form von 
Fremdkapital, in der Regel durch Kredite, statt. In der EU führt dies in
Verbindung mit der großen Bedeutung der Banken dazu, dass der Anteil der
Fremdkapitalfinanzierung von nichtfinanziellen Unternehmen sehr hoch ist.  AB-
BILDUNG 69 Die Heterogenität ist jedoch sehr groß. Ein besonders hohes Verhältnis 
von Fremd- zu Eigenkapital weisen Unternehmen in Deutschland auf, mit einem 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 175 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
176 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Verschuldungsgrad von 121 %. In Frankreich ist der Verschuldungsgrad der
Unternehmen mit 49 % dagegen nur geringfügig höher als in den USA mit 43 %.  
212. Ein Hindernis für eine stärkere Eigenkapitalfinanzierung von Unternehmen ist
die steuerliche Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapital. In
Deutschland, in den meisten EU-Mitgliedstaaten und in den USA können
Unternehmen die Kosten des Fremdkapitals, aber nicht jene des Eigenkapitals von der
Bemessungsgrundlage der Körperschaft- oder Einkommensteuer abziehen. Der
dadurch entstehende Debt-Equity Bias schafft einen Anreiz zur übermäßigen
Verschuldung von Unternehmen und Banken und trägt zu einem höheren
Insolvenzrisiko bei. In der empirischen Literatur ist ein positiver und signifikanter 
Effekt der Körperschaftsteuer auf die Fremdkapitalquote der
Unternehmen gut dokumentiert: Nach verschiedenen Metastudien erhöht ein Anstieg des
Körperschaftsteuersatzes um einen Prozentpunkt die Fremdkapitalquote um 0,17
bis 0,28 Prozentpunkte (de Mooij, 2011; Feld et al., 2013). Neuere Studien für die
USA und das Vereinigte Königreich zeigen langfristig einen Anstieg der
Fremdkapitalquote von rund 0,4 bzw. 0,76 bis 1,4 Prozentpunkten (Heider und Ljungqvist, 
2015; Devereux et al., 2018). Für Deutschland schätzen Dwenger und Steiner
(2014) bei Unternehmen, die positive Gewinne erzielen und daher unmittelbar
von der Körperschaftsteuer betroffen sind, eine vergleichsweise hohe
Steuerelastizität von 0,7. D. h., ein einprozentiger Anstieg des Grenzsteuersatzes erhöht die
Fremdkapitalquote um 0,7 %.
213. Die kapitalmarktbasierte Finanzierung nichtfinanzieller
Unternehmen ist mit Blick auf die spezifischen Kapitalmarktinstrumente,
Schuldverschreibungen und börsennotierte Aktien in den USA deutlich stärker
ausgeprägt als in der EU.  ABBILDUNG 70 In abgeschwächter Form gilt dies auch für das 
Vereinigte Königreich. Innerhalb der EU weisen die skandinavischen Staaten eine 
vergleichsweise starke und die osteuropäischen Staaten eine vergleichsweise
 ABBILDUNG 69 
1 – Für nichtfinanzielle Unternehmen im Jahr 2021. LU-Luxemburg, SK-Slowakei, DE-Deutschland, PL-Polen, PT-Portugal, 
AT-Österreich, HU-Ungarn, BE-Belgien, IT-Italien, GR-Griechenland, CZ-Tschechien, LT-Litauen, EU-Europäische Union
(gewichteter Durchschnitt der dargestellten Mitgliedstaaten), SI-Slowenien, LV-Lettland, FI-Finnland, EE-Estland, ES-Spanien, 
IE-Irland, NL-Niederlande, FR-Frankreich, DK-Dänemark, SE-Schweden, JP-Japan, UK-Vereinigtes Königreich, US-USA.
Quellen: OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-191-01
Heterogene, aber hohe Relation von Fremdkapital zu Eigenkapital in der EU1
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
LU SK DE PL PT AT HU BE IT GR CZ LT EU SI LV FI EE ES IE NL FR DK SE JP UK US
Fremdkapital in % des Eigenkapitals
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 176 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 177
schwache kapitalmarktbasierte Finanzierung auf. Deutschland liegt mit etwa 
28 % kapitalmarktbasierter Finanzierung über dem EU-Durchschnitt von 22 %.  
214. In Deutschland finanzieren sich deutlich weniger Unternehmen über
die Börse als in den USA oder dem Vereinigten Königreich. So ist im Jahr 2022
im Prime Standard der Deutschen Börse, dem Börsensegment, das durch
zusätzliche Berichtspflichten die Attraktivität für ausländische Investoren erhöhen
soll, gerade noch ein einziges Unternehmen neu gelistet worden, nach zwölf 
im Vorjahr. Im Gegensatz dazu verzeichneten die New Yorker Börse im selben
Jahr 149, Euronext mit mehreren Börsen unter anderem in Paris, Amsterdam und 
Mailand 83, die Londoner Börse 45 und die Stockholmer Börse 15 Neuemissionen 
(IPO) von Aktien (Euronext, 2022; Nasdaq OMX Nordic, 2022; EY, 2023; Scheid
und Dholakia, 2023). Neben der geringen Kapitalmarkttiefe in Deutschland liegt
ein Grund für die geringe Teilnahme von Unternehmen am Kapitalmarkt in den
erheblichen Fixkosten, mit denen ein IPO oder die Emission einer neuen
Anleihe verbunden ist. Sie machen eine Kapitalmarktfinanzierung erst für
Unternehmen ab einer kritischen Größe attraktiv. Es fallen Kosten für das Erstellen
eines Börsenprospekts, für Rechtsanwälte und Investmentbanken sowie für den
Aufbau einer umfassenden finanziellen Berichterstattung und eines
Investorendialogs (Investor Relations) an. So lag der Median des IPO-Volumens im Jahr
2021 bei 405 Mio Euro in Deutschland gegenüber 165 Mio Euro in den USA
(Kirchhoff, 2021; WilmerHale, 2022) Ein Finanzierungsbedarf von mehreren
hundert Mio Euro gilt oft als Voraussetzung für eine Anleihefinanzierung. Die
meisten mittelständischen Unternehmen in Deutschland dürften diese kritische
Größe nicht erreichen, was sich auch in ihrer gewählten Finanzierungsstruktur
 ABBILDUNG 70 
1 – US-USA, UK-Vereinigtes Königreich, FI-Finnland, DK-Dänemark, IE-Irland, SE-Schweden, DE-Deutschland, NL-
Niederlande, EU-Europäische Union (27 Mitgliedstaaten ohne Malta und Zypern), FR-Frankreich, LU-Luxemburg, AT-Österreich, 
IT-Italien, GR-Griechenland, ES-Spanien, BE-Belgien, PL-Polen, PT-Portugal, SI-Slowenien, CZ-Tschechien, LT-Litauen, HU-
Ungarn, EE-Estland, SK-Slowakei, LV-Lettland.  2 – Bestehen weitestgehend aus Versicherungs-, Renten- und
standardisierten Garantiesystemen, Finanzderivaten und Mitarbeiteraktienoptionen sowie Lieferantenkrediten und sonstigen
Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen. Zu den Details siehe UN et al. 
(2009).
Quellen: OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-192-01
Finanzierungsstruktur nichtfinanzieller Unternehmen im Jahr 20211
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
% der Verbindlichkeiten
US UK FI DK IE SE DE NL EU FR LU AT IT GR ES BE PL PT SI CZ LT HU EE SK LV
Kapitalmarktbasierte Finanzierung: Börsennotierte Aktien Schuldverschreibungen
Nicht-kapitalmarktbasierte Finanzierung: Nicht-börsennotiertes
Eigenkapital
Kredite Sonstige 
Verbindlichkeiten2
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 177 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
178 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
widerspiegelt. Nach einer Umfrage möchten sich nur 3 % der mittelständischen 
Unternehmen über den Kapitalmarkt finanzieren, während Bankkredite als
wichtigstes Finanzierungsinstrument gesehen werden (Bley et al., 2023).  
Verbriefungen spielen eine geringe Rolle in der Bankfinanzierung 
215. Verbriefungen  PLUSTEXT 5 können als indirekte Form der
Kapitalmarktfinanzierung eine Brücke zwischen Bank- und Kapitalmarktfinanzierung
bauen. Die Verbriefung von Vermögenswerten hat sowohl für den Emittenten als
auch für die Käufer Vorteile. Durch den Verkauf der Forderungen können sich die
Emittenten, insbesondere Banken, refinanzieren. Banken gewinnen damit eine 
zusätzliche diversifizierte Finanzierungsquelle, die sie für die Vergabe
neuer Kredite nutzen können (Loutskina, 2011). Durch Verbriefungen können die
Fälligkeiten der Aktiv- und Passivseite aneinander angepasst werden. Banken
finanzieren ihre Kredite oft mit kurzfristigen Kundeneinlagen. Durch den Verkauf
von Verbriefungen können Banken zusätzliche Liquidität erhalten, wenn diese
früher benötigt wird. Gleichzeitig können Banken ihr eigenes Risiko begrenzen.
Wenn sich eine Bank beispielsweise auf die Vergabe von Krediten an bestimmte
Kreditnehmer oder in bestimmten Regionen spezialisiert hat, ist sie einem
Klumpenrisiko ausgesetzt. Dieses Klumpenrisiko kann die Bank durch den Verkauf der
Forderungen reduzieren. Institutionelle Investoren können mit
Verbriefungen leichter in eine breite Anzahl an Wertpapieren mit
unterschiedlichen Risiken investieren. Der Käufer ist nicht dem gleichen
(Klumpen-)Risiko ausgesetzt wie die Emittenten und kann das eigene Portfolio so
diversifizieren. 
 PLUSTEXT 5 
Begriffsklärung: Verbriefungen 
Verbriefungen sind Finanzinstrumente, bei denen mehrere Vermögenswerte, 
häufig Bankdarlehen, zu einem Wertpapier gebündelt werden. Dieses wird am 
Kapitalmarkt gehandelt. Konkret werden die Vermögenswerte an eine extra
geschaffene Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle) verkauft, die wiederum
Anleihen (Asset-Backed Securities) am Kapitalmarkt emittiert. Die Verbriefungen 
bestehen aus ähnlichen Vermögenswerten, z. B. aus Hypotheken, Autokrediten 
oder Verbraucherkrediten. Dieser Pool an Vermögenswerten wird nach
Risikokategorien auf Tranchen mit unterschiedlichem Risikoprofil aufgeteilt und
ausgegeben. Dabei können die Vermögenswerte entweder rechtlich übertragen
werden, sodass sie nicht in der Bilanz des Emittenten verbleiben, oder es wird nur das 
Kreditrisiko gehandelt und die Vermögenswerte verbleiben in der Bilanz. 
216. Es können jedoch Risiken und Fehlanreize durch Verbriefungen
entstehen.  KASTEN 15 Wenn Finanzinstitute durch den Verkauf von Forderungen kein
Risiko in der eigenen Bilanz behalten, besteht der Anreiz, trotz schlechter
Bonität Kredite zu vergeben, beispielsweise Hypothekenkredite an Haushalte
mit niedriger Bonität. Manche Kredite sind jedoch nur aufgrund der
Überwachung durch die Bank rentabel und würden sonst nicht vergeben werden. Die
Anreize der Bank zur Überwachung des Kreditnehmers, die mit Kosten verbun-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 178 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 179 
den ist, sind aufgrund der Verbriefung geringer. Darüber hinaus kann es
insbesondere bei komplexen Produkten schwierig sein, das Ausfallrisiko korrekt zu
bewerten und zu bepreisen. Beispielsweise ist die Bewertung bei
Weiterverbriefungen schwierig. Hierbei werden Verbriefungspositionen in neue Verbriefungen 
verpackt.  
 KASTEN 15  
Fokus: Rolle von Verbriefungen in der globalen Finanzkrise 2007/08 
Verbriefungen waren zwar nicht die alleinigen Auslöser, trugen jedoch maßgeblich zur
Verbreitung und Verschärfung der Finanzkrise 2007/2008 bei (Delivorias, 2016). Anfang und Mitte 
der 2000er-Jahre wurden im Subprime-Segment verstärkt riskante Hypotheken an
Kreditnehmende vergeben, die eine niedrige Bonität hatten. Die Finanzierung wurde durch ein neues 
Finanzinstrument, Private Mortgage-Backed Securities (PMBS) bereitgestellt. Diese
Verbriefungen waren nicht von einem der halbstaatlichen Unternehmen (Government-Sponsored
Enterprises, GSE) oder einer US-Bundesbehörde begeben oder garantiert worden. Diese
halbstaatlichen Unternehmen, im Wesentlichen Fannie Mae und Freddie Mac, bzw. Behörden, im
Wesentlichen Ginnie Mae, übernehmen das Ausfallrisiko auf Agency Residential Mortgage-Backed 
Securities (RMBS). Viele der Hypotheken im Subprime-Segment wurden mit zunächst niedrigen 
Zinsen vergeben (Teaser-Rates), die nach wenigen Jahren stark anstiegen und keine
Zinsbindung hatten. Kreditnehmende gerieten im Lauf der Zeit mit Zahlungen in Verzug. Kombiniert 
mit einem breiten Einbruch der Häuserpreise stiegen die Ausfallraten stark an, nicht nur im 
Subprime-Segment, sondern auch im Prime-Segment mit höherer Bonität (Amromin und
Paulson, 2010).  
Das zentrale Problem des Verbriefungsmarkts vor der Finanzkrise war, dass Emittenten 
von Verbriefungen oft kein nennenswertes Kreditrisiko in ihren Büchern behielten. Dadurch 
sanken die Anreize, die Bonität der Kreditnehmenden genau zu überprüfen und nur
Kreditnehmende mit genügend hoher Bonität auszuwählen (Screening) sowie diese anschließend zu 
überwachen (Monitoring). Dieses Geschäftsmodell, bei dem Kredite nur vergeben werden, um 
diese unverzüglich zu verbriefen, und komplett weiterzuverkaufen (originate to distribute), ist 
vor allem bei hohen Transaktionsvolumen profitabel (Fender und Mitchell, 2009). Je einfacher 
Kredite im Subprime-Segment mit geringen Dokumentationsanforderungen verbrieft werden 
konnten, desto geringer waren die Anreize der Kreditgebenden, die Kreditnehmenden zu
screenen (Keys et al., 2012). Aufgrund der Annahme, dass die Häuserpreise steigen würden, galten 
Verbriefungen von Hypothekendarlehen (Mortgage-Backed Securities) als sicheres Produkt und 
wurden oft mit dem höchsten Rating ausgestattet. Besonders problematisch war dies bei
Wiederverbriefungen (Collateralized Debt Obligations, CDO), die die Juniortranchen (nachrangige 
Tranchen) von Hypothekenverbriefungen neu bündelten und weiter verbrieften. Hier waren 
während der Finanzkrise die höchsten Ausfallraten zu beobachten (Levitin, 2023). 
Dass sich die Krise vom Subprime-Hypothekenmarkt weltweit ausbreiten konnte, lag
jedoch nur bedingt an ausländischen Investitionen in US-amerikanische Verbriefungen (Beltran 
et al., 2008). Vielmehr war die Ansteckung über globale Bankennetzwerke und das Verhalten 
von Investoren von Bedeutung. Globale Banken, die von einem Liquiditätsschock betroffen
waren, realloziierten ihre internen Mittel und zogen sie aus einigen Zweigstellen ab (Cetorelli und 
Goldberg, 2012). Banken, die Interbankkredite an Länder vergeben hatten, die von der Krise 
betroffen waren, erwirtschafteten niedrigere Renditen und vergaben weniger
Unternehmenskredite. Grund dürften Verluste durch die Restrukturierung dieser notleidenden
Interbankenkredite sein (Hale et al., 2016). Während der Krise wurde zudem in großem Umfang Kapital aus 
Schwellenländern und teilweise fortgeschrittenen Volkswirtschaften von Investoren abrupt
abgezogen (z. B. Fratzscher, 2012; Raddatz und Schmukler, 2012). Wie stark falsche Ratings der 
Ratingagenturen zur Krise beigetragen haben, ist umstritten. Obwohl Ratings basierend auf 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 179 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
180 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
fehlerhaften und komplexen mathematischen Modellen zunächst als wichtiger Faktor
angesehen wurden (FCIC, 2011), belief sich die Ausfallquote der Verbriefungen von Wohnbaukrediten, 
die bis 2008 emittiert wurden und ohne staatliche Besicherung ein AAA Rating erhielten, bis 
2013 auf nur 2,3 % der Investitionen. Für Verbriefungen aller Ratings beliefen sich die Verluste 
auf 6,5 % (Ospina und Uhlig, 2018).  
Im Gegensatz zu den USA hatten europäische Verbriefungen im selben Zeitraum sehr
niedrige Ausfallraten zu verzeichnen. In Europa behalten die Emittenten üblicherweise einen
größeren Anteil des Pools in ihren eigenen Bilanzen als im US-amerikanischen Originate-to-Distribute-
Modell (Kirschenmann et al., 2018). In Italien waren beispielsweise die Ausfallraten von
verbrieften Hypotheken im Zeitraum von 1995 bis 2006 niedriger als die von nicht-verbrieften 
Hypotheken (Albertazzi et al., 2011). 
217. Verbriefungen können Unternehmen, die sich aufgrund ihrer Größe oder hoher 
regulatorischer Anforderungen nicht direkt am Kapitalmarkt finanzieren können
oder wollen, indirekt einen Kapitalmarktzugang bieten. Zudem können
sich Banken durch den Verkauf von Verbriefungen günstiger refinanzieren. Durch 
den Verkauf verbriefter Kredite an Investoren, die einen längeren Anlagehorizont
haben, wird die Liquiditätsbindung dorthin verlagert, wo es einen geringeren
Liquiditätsbedarf gibt (Gischer und Kaserer, 2021). Eine Studie zu syndizierten
Unternehmenskrediten, die in den USA im Zeitraum von 2002 bis 2007
begeben und verbrieft wurden, zeigt, dass diese zu niedrigeren Zinsen begeben
wurden als solche, die nicht verbrieft wurden (Nadauld und Weisbach, 2012).
218. Vor der globalen Finanzkrise 2007/2008 war der europäische
Verbriefungsmarkt von unter 100 Mrd Euro an Neuemissionen im Jahr 2000 auf
über 400 Mrd Euro gewachsen und erreichte den Höhepunkt an Neuemissionen 
im Jahr 2008.  ABBILDUNG 71 LINKS Nach einem deutlichen Rückgang stagnierte
das Volumen neuer Emissionen in den vergangenen 10 Jahren.  ABBILDUNG 71 
LINKS Der Anteil der einbehaltenen Verbriefungen, also Verbriefungen, die nicht
an Investoren verkauft werden, macht seit 2008 mindestens die Hälfte aller
Neuemissionen aus. Ein wichtiger Faktor für diesen hohen Anteil dürfte die
Möglichkeit sein, Verbriefungen von Krediten als Sicherheit bei der EZB zu hinterlegen,
um so eine günstige Finanzierung zu erlangen. Die Verbriefungen werden mit
einem geringeren Abschlag (Haircut) bei der EZB hinterlegt als die
zugrundeliegenden Kredite (Levitin, 2023), vermutlich weil sie aufgrund ihrer Marktfähigkeit
liquider sind. Im 2. Quartal 2021 hielten europäische Banken 84 % der
ausstehenden Verbriefungen, gefolgt von Investitionsfonds mit 7 % und Versicherungen mit 
5 % (ESRB, 2022). Für die Bankenfinanzierung spielen Verbriefungen, abgesehen 
von der Finanzierung über die EZB, eine eher geringe Rolle (Levitin, 2023).
219. Der europäische Verbriefungsmarkt wurde bisher von fünf Ländern
dominiert – Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und den Niederlanden.
Mittlerweile machen paneuropäische Verbriefungen etwa ein Drittel der Neuemissionen
aus (AFME, 2023). Mit Ausnahme von verbrieften Unternehmenskrediten
(Collateralized Loan Obligation, CLO) basieren die meisten Verbriefungen auf
Vermögenswerten, die aus einem Land kommen. Z. B. werden Autokredite an
französische und deutsche Haushalte nicht gemeinsam verbrieft. Unterschiede im
Rechtssystem, insbesondere im Insolvenzrecht, aber auch sonstige regulatorische
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 180 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 181 
Besonderheiten und heterogene Steuersysteme erschweren die
grenzüberschreitende Bewertung der zugrunde liegenden Risiken (Levitin, 2023). In der EU 
machten Verbriefungen von hypothekarisch gesicherten Wertpapieren (MBS) im 
Jahr 2022 insgesamt 52 % der Emissionen aus und somit deutlich weniger als in 
den USA.  ABBILDUNG 71 RECHTS  
220. In den USA werden Verbriefungen im größeren Umfang zur Refinanzierung
genutzt als in der EU.  ABBILDUNG 71 LINKS Der Grund für die herausragende Rolle von 
Verbriefungen, insbesondere für Hypotheken, liegt an den institutionellen 
Rahmenbedingungen. Der Markt für MBS wird von staatlichen Akteuren
dominiert, die das Kreditrisiko von MBS durch Garantien übernehmen. Hypotheken 
in den USA sind stark standardisiert und lassen sich aufgrund der hohen
Vergleichbarkeit gut verbriefen. MBS umfassen Hypotheken von Haushalten aus dem 
ganzen Land, da die regulatorischen Unterschiede zwischen den Bundesstaaten 
gering sind (Levitin, 2023).  
221. Die wesentlichen Gründe, die die Unterschiede in den
Verbriefungsmärkten der USA und der EU erklären, sind die institutionellen
Rahmenbedingungen,  ZIFFER 220 die Größe einzelner EU-Staaten, sowie in begrenztem 
Umfang alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Gedeckte
Schuldverschreibungen (Covered Bonds) können insbesondere für Hypotheken und
darüber hinaus für Forderungen gegen die öffentliche Hand, Schiffe und Flugzeuge, 
eine Finanzierungsalternative darstellen. In den Niederlanden, die bis vor
wenigen Jahren den größten Verbriefungsmarkt in der EU hatten, hat der Wert 
 ABBILDUNG 71 
 
1 – Residential Mortgage-Backed Securities (Verbriefte Wohnbaukredite).  2 – Asset-Backed Securities (sonstige
forderungsbesicherte Wertpapiere).  3 – Collateralised Debt/Loan Obligations (Verbriefungen von Wertpapieren, die mit
Kreditforderungen unterlegt sind/verbriefte Unternehmenskredite).  4 – Commercial Mortgage-Backed Securities (Verbriefte 
Kredite für Gewerbe- und Mehrfamilienimmobilien).  5 – Kleine und mittlere Unternehmen.  6 – RMBS, die von einem der 
halbstaatlichen Unternehmen oder einer US-Bundesbehörde begeben oder garantiert werden.
Quelle: AFME
© Sachverständigenrat | 23-264-01
Verbriefungsmarkt in der EU deutlich kleiner als in den USA
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
4 000
4 500
2000 03 06 09 12 15 18 2022
Neuemissionen von Verbriefungen in der 
EU27 und den USA 
Mrd Euro
EU27 USA
0
200
400
600
800
1 000
1 200
1 400
1 600
1 800
0
40
80
120
160
200
240
280
320
360
EU27 USA EU27 USA
Ohne RMBS¹ Nur RMBS¹
Emissionen von Verbriefungen nach 
Collateral im Jahr 2022 
Mrd Euro Mrd Euro
ABS2 CDO/CLO3 CMBS4 KMU5
RMBS1 (rechte Skala):                                         
Non-agency RMBS Agency RMBS6
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 181 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
182 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
neuemittierter gedeckter Schuldverschreibungen den Wert neuemittierter
Verbriefungen 2021 überholt (DNB, 2022). Verbriefungen spielen eine Rolle für die 
Finanzierung von Unternehmenskrediten, insbesondere für KMU, die nicht als 
Anlageklasse für gedeckte Schuldverschreibungen zugelassen sind, wenngleich in 
geringem Umfang. 
Wagniskapital gestiegen, aber hoher Anteil ausländischer 
Investoren  
222. Die Quote der Unternehmensgründungen verharrt in Deutschland, relativ zu 
anderen großen Volkswirtschaften in Europa, auf einem niedrigen Niveau.  AB-
BILDUNG 72 LINKS Gründungen und Schließungen von Unternehmen bestimmen
maßgeblich die Reallokation von Produktionsfaktoren zwischen Unternehmen
(JG 2019 Ziffer 183). Start-ups machen nur einen kleinen Teil jener
Neugründungen aus. Es handelt sich bei Start-ups um innovations- oder
wachstumsstarke junge Unternehmen, die eine technologische Innovation oder
Marktneuheit anstreben (Metzger, 2022a). Die Anzahl von Start-ups hatte sich in
Deutschland nach einem coronabedingten Einbruch zuletzt wieder erholt und lag
bei rund 61 000 Unternehmen. Davon strebten 7 600 eine Finanzierung mit
Wagniskapital an.  ABBILDUNG 72 RECHTS 
223. Der deutsche Wagniskapitalmarkt ist klein, sowohl verglichen mit den 
europäischen Nachbarstaaten als auch im globalen Vergleich. Zwar
haben in Deutschland und Europa Wagniskapitalinvestitionen in den vergangenen
Jahren deutlich zugenommen (EFI, 2022; JG 2019 Ziffern 285 ff.). So machten
die Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland im Jahr 2022 etwa 0,088 % des
 ABBILDUNG 72 
1 – Anzahl der Unternehmensgründungen im jeweiligen Jahr im Verhältnis zu der Anzahl der aktiven Unternehmen im 
selben Jahr in der gewerblichen Wirtschaft (ohne Beteiligungsgesellschaften).
Quellen: Eurostat, Metzger (2022a)
© Sachverständigenrat | 23-481-01
Unternehmensgründungen und Start-ups
0
2
4
6
8
10
12
14
16
2011 12 13 14 15 16 17 18 19  2020
Unternehmensgründungen in Deutschland im 
europäischen Vergleich niedrig
Gründungsquote1 in %
Deutschland Frankreich Italien
Niederlande Spanien Vereinigtes 
Königreich
0
10
20
30
40
50
60
70
80
2016 17 18 19 20 2021
Start-up-Gründungen erholen sich nach Corona
Anzahl in Tausend
Start-ups
darunter: Wagniskapitalfinanzierung angestrebt 
(ausgewiesen ab 2018)
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 182 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 183
BIP aus, was einer Vervierfachung gegenüber dem Jahr 2010 entspricht.  ABBIL-
DUNG 73 LINKS Allerdings fand diese Verbesserung ausgehend von einem
niedrigen Niveau statt. Relativ zum BIP waren innerhalb Europas die
Wagniskapitalinvestitionen z. B. in Schweden (0,175 % des BIP), Frankreich (0,137 % des 
BIP) und im Vereinigten Königreich (0,115 % des BIP) im Jahr 2022 deutlich
höher. In den USA haben sich die Investitionen im selben Zeitraum etwa
versiebenfacht, auf 0,75 % des BIP im Jahr 2022.  ABBILDUNG 73 LINKS  
224. Wagniskapital ist ein wichtiger Finanzierungsbaustein für Start-ups in ihren
verschiedenen Entwicklungsphasen.  ABBILDUNG 74 In Deutschland hat sich seit
dem Jahr 2007 insbesondere das Kapitalangebot für
Frühphasenfinanzierung (Seed und Start-up-Phase) verbessert. Diese Entwicklung wurde durch 
die Niedrigzinsphase und öffentlich-private Wagniskapitalgesellschaften wie den
High-Tech Gründerfonds (HTGF) begünstigt (Achleitner et al., 2019). Wenn es
um die Realisierung großvolumiger Finanzierungsrunden für die daran
anschließende Spätphase (Expansion und Later stage) geht, hat sich der
deutsche Wagniskapitalmarkt im selben Zeitraum hingegen weniger dynamisch
entwickelt als in anderen Ländern (Röhl, 2021). Bei großen
Finanzierungsrunden zeigen sich besonders deutliche Unterschiede in der Kapitalverfügbarkeit
zwischen Europa, Asien und den USA (Achleitner et al., 2019; Metzger, 2020).
 ABBILDUNG 73 RECHTS Um international aufschließen zu können, sind große
Wagniskapitalfonds notwendig, die in der Lage sind, Start-ups über mehrere
große Finanzierungsrunden zu begleiten. Im Durchschnitt betrug das
Investitionsvolumen je Deal in Europa im Jahr 2022 etwa 8 Mio Euro (PitchBook und
NVCA, 2023).  ABBILDUNG 75 LINKS Das ist im Vergleich zu den USA wenig, wo im
 ABBILDUNG 73 
1 – US-USA, CA-Kanada, SE-Schweden, FR-Frankreich, FI-Finnland, UK-Vereinigtes Königreich, NL-Niederlande, ES-
Spanien, DE-Deutschland, IE-Irland, IT-Italien.  2 – Einschließlich Seed-Phase, Start-up-Phase und Frühphase.  
3 – Anteil globaler Dealvolumen im Zeitraum nach Zielregion. Differenz zu 100 % verteilt sich auf den Rest der Welt.
Quellen: Dealroom.co (2023), OECD
© Sachverständigenrat | 23-335-02
Wagniskapitalfinanzierung im internationalen Vergleich
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
Wagniskapitalfinanzierung in Nordamerika 
stärker ausgeprägt als in Europa1
Anteil am BIP in % im Jahr 2022
US CA SE FR FI UK NL ES DE IE IT
Frühphasenfinanzierung2
Spätphasenfinanzierung
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
USA Europa Asien
Europäische Unternehmen realisieren 
vergleichsweise selten große 
Finanzierungsrunden
Anteil im Zeitraum von 2000Q1 bis 2023Q3 in %3
Von 1 bis 4 Mio 
US-Dollar
Von 4 bis 15 Mio 
US-Dollar
Von 15 bis 100 Mio 
US-Dollar
Ab 100 Mio 
US-Dollar
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 183 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
184 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
gleichen Jahr das durchschnittliche Dealvolumen etwa 14 Mio Euro betrug
(PitchBook und NVCA, 2023).  
225. Wagniskapital von Investoren außerhalb Europas macht in allen
Entwicklungsphasen von Start-ups einen vergleichsweise großen Anteil am
europäischen und deutschen Wagniskapitalmarkt aus (JG 2020 Ziffer 523).
Über 40 % der Finanzierungsrunden europäischer Unternehmen erfolgten im
Jahr 2019 unter Beteiligung mindestens eines ausländischen Investors.  ABBIL-
DUNG 75 RECHTS In Deutschland liegt dieser Anteil sogar noch etwas höher (Braun et
al., 2021). Besonders groß ist der Anteil ausländischer Investoren in der
Spätphase. Ein hoher Anteil ausländischer Investoren an Finanzierungsrunden
ist nicht per se problematisch. Allerdings legt die empirische Evidenz nahe,
dass die Beteiligung ausländischer Wagniskapitalgeber das Risiko einer
Gewinnrealisierung im Ausland (Exit) und einer Abwanderung von
Unternehmen erhöht. Das ist problematisch, da außereuropäisches Wagniskapital an den 
innovativsten und erfolgversprechendsten Start-ups beteiligt ist, deren
Abwanderung besonders schwer wiegt (Braun et al., 2021; Hellmann und Thiele, 2023).
Auch in Anbetracht der beträchtlichen öffentlichen Mittel, die in die
Wagniskapitalfinanzierung in Deutschland fließen, stellt eine Abwanderung von Start-ups
einen großen Verlust dar.
226. In Deutschland lag der Anteil der öffentlichen Hand an den von
Wagniskapitalfonds in den Jahren 2017 bis 2019 eingeworbenen Mitteln mit 16 % im
europäischen Vergleich im Durchschnitt (EU28: 17 %). Im Vergleich zu
außereuropäischen Ländern ist der Anteil öffentlicher Investitionen an der
Wagniskapitalfinanzierung in Europa hoch (Metzger, 2020). Relativ zur
Wirtschaftsleistung investierte Deutschland in den Jahren zwischen 1995 und 2019 mehr
 ABBILDUNG 74 
Finanzierungsphasen und -instrumente von Start-ups
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 23-390-01
Innenfinanzierung (eigene Mittel, Cashflows)
Gewinn I
Seed
III
Expansion
IV
Later stage
Verlust
II
Start-up
Zeit
Fördermittel
Wagniskapital
Private Equity
Business Angels
Crowdfunding
Investitionskredite
Exit
Frühphase Spätphase
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 184 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 185
öffentliche Mittel in staatliche Förderprogramme für Gründungen als
beispielsweise die USA, Schweden oder Israel (Bai et al., 2021). Sowohl Israel als auch 
Schweden ist es gelungen, seit Mitte der 1990er Jahre international erfolgreiche 
Wagniskapitalmärkte aufzubauen. In Israel lässt sich der Erfolg maßgeblich auf 
die Regierungsinitiative Yozma zurückführen, die ausländischen
Wagniskapitalinvestoren in Israel attraktive steuerliche Anreize bot und versprach, jede
private Investition mit staatlichen Mitteln zu verdoppeln (Avnimelech et al., 2004; 
Wonglimpiyarat, 2016). Die dadurch bedingte, temporär sehr hohe staatliche
Beteiligung im Wagniskapitalmarkt konnte mittlerweile zurückgefahren werden. In 
Schweden hingegen wird der Erfolg weniger auf öffentliche Mittel im
Wagniskapitalmarkt, sondern vor allem auf staatliche Investitionen in digitale Infrastruktur 
zurückgeführt, die für ein attraktives Investitionsumfeld für Start-ups im Land 
gesorgt haben (Davidson, 2015). Der internationale Vergleich mit Israel zeigt, 
dass staatliche Initiativen durchaus Wegbereiter für einen erfolgreichen privaten 
Wagniskapitalmarkt sein können (Avnimelech et al., 2004; Lerner, 2010; 
Wonglimpiyarat, 2016). Die empirische Evidenz legt nahe, dass es dabei
entscheidend von der Ausgestaltung der jeweiligen Förderprogramme abhängt, ob
öffentliches Wagniskapital komplementär zu privatem Wagniskapital wirkt (Brander et 
al., 2015; Alperovych et al., 2020; Bai et al., 2021) oder private Investitionen
verdrängt (Crowding-out; Engel und Heger, 2005; Brander et al., 2008).  ZIFFER 255 
227. Förderprogramme und inländische Wagniskapitalfonds waren in der
Vergangenheit meist auf frühe Finanzierungsphasen zugeschnitten. Der von
der Bundesregierung im Jahr 2021 aufgelegte Zukunftsfonds (BMF, 2021) soll
dagegen die Finanzierungsmöglichkeiten in der kapitalintensiven Wachstumsphase
von Start-ups stärken. Insgesamt sollen mit seinen verschiedenen Modulen und
 ABBILDUNG 75 
1 – Die Stichprobe umfasst alle Wagniskapital-Finanzierungsrunden zwischen Januar 1990 und August 2019 für
Unternehmen mit Hauptsitz in Europa in der Datenbank Venture Source.  2 – Prozentualer Anteil der Finanzierungsrunden an 
denen mindestens ein inländischer/europäischer/US-Investor/sonstiger ausländischer Investor beteiligt war.
Quellen: Braun et al. (2021), PitchBook und NVCA (2023)
© Sachverständigenrat | 23-273-02
Wagniskapitalinvestitionen in Europa
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
4 000
4 500
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Investitionsvolumen und Anzahl der Deals 
zuletzt auf historisch hohem Niveau
Mrd Euro Anzahl
2015 16 17 18 19 20 21 2022
Wagniskapitalinvestitionen in Europa
Anzahl der Deals (rechte Skala)
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2012 13 14 15 16 17 18 2019
Anteil der Finanzierungsrunden mit 
ausländischer Beteiligung steigt1
Anteil in %2
Inländische Investoren
Europäische Investoren US-Investoren
Sonstige ausländische Investoren
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 185 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
186 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
über die Beteiligung verschiedener öffentlicher und privater Investoren bis Ende 
2030 Mittel in Höhe von insgesamt 40 Mrd Euro für Start-ups in Deutschland 
mobilisiert werden (BMWK, 2022a). Im Februar 2023 startete außerdem die von 
Deutschland und Frankreich angestoßene European Tech Championship
Initiative (ETCI) beim Europäischen Investitionsfonds (EIF, 2023). Ziel der
paneuropäischen Initiative, an der sich weitere Mitgliedstaaten beteiligen, ist eine
Verstärkung großvolumiger Finanzierungsrunden für wachstumsorientierte
Startups aus europäischen Investitionsmitteln.  
2. Institutionelle Anleger von geringer Bedeutung
228. Um Projekte oder Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf effizient zu
finanzieren, sind Investoren mit großem Anlagevolumen notwendig.
Denn für diese erzeugen selbst große Investitionen in einzelne Projekte kein
Klumpenrisiko. Dies gilt auch im Wagniskapital-Bereich, der durch besonders
riskante oder neue Unternehmen gekennzeichnet ist. Darüber hinaus müssen
Informationsasymmetrien überwunden werden, damit Investoren überhaupt bereit
sind, ein Unternehmen zu finanzieren. Dies ist insbesondere für Projekte bei
neuen Technologien, wie beispielsweise zur grünen Transformation, von
Bedeutung (Monk et al., 2015; In et al., 2020). Durch mehr internes Know-how bei
institutionellen Investoren kann mehr Kapital effizienter und diversifizierter
verwendet werden, z. B. neben Anleihen und Aktien auch in Private Equity,
Infrastruktur und Wagniskapital (MSCI, 2021). 
229. Große Anlagevolumina entstehen häufig nur bei
„Kapitalsammelstellen“, die Investitionen aus einem Pool vieler voneinander unabhängiger Einlagen 
finanzieren. Klassischerweise agieren Banken als
Kapitalsammelstellen, die mit kurzfristigen, häufig sofort abrufbaren Einlagen langfristige
Investitionsprojekte finanzieren. Diese Fristentransformation schafft einen
ökonomischen Mehrwert (Diamond und Dybvig, 1983), erfordert jedoch ein
entsprechendes Risikomanagement, um bei kurzfristigen Einlageentnahmen nicht in
Liquiditätsschwierigkeiten zu geraten.
230. Investmentfonds, Versicherungen und Pensionsfonds können
ebenfalls als Finanziers großer Projekte auftreten und schaffen oft eine große
Nachfrage nach Kapitalmarktinstrumenten wie Aktien und Anleihen. In den USA und
den skandinavischen Staaten fungieren Pensionsfonds schon heute als eine große
Kapitalsammelstelle, während sie in der EU und Deutschland einen kleineren
Anteil an den Vermögenswerten halten.  ABBILDUNG 68 Sie haben den Vorteil, dass die
Fälligkeiten ihrer Verbindlichkeiten deutlich planbarer sind, sodass geringere
Risiken bestehen als bei der Fristentransformation. Liquiditätsengpässe
treten dadurch seltener auf und Investitionen können besonders langfristig
ausgestaltet sein.
Außerdem haben Pensionsfonds einen positiven Effekt auf die
Unternehmensführung der Firmen, in die sie investieren. Sie sind oft in Gesellschafterausschüssen
und Aufsichtsgremien der betreffenden Unternehmen vertreten und üben so eine
aktive Kontrollfunktion aus. Diese verbesserte Governance spiegelt sich
langfristig in einer besseren Performance wider. So zeigt empirische Evidenz, dass
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 186 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 187
sich der Wert von Unternehmen erhöhte, die aufgrund von Vorschlägen des
öffentlichen kalifornischen Pensionsfonds CalPERS (California Public Employees‘ 
Retirement System) ihre Führungsstruktur veränderten (Smith, 1996). Ein
ähnlicher Effekt wurde in Schweden für Investitionen von öffentlichen und
unabhängigen Pensionsfonds nachgewiesen. Investitionen von Pensionsfonds, die von 
Banken oder Industriegruppen kontrolliert werden, senkten den Firmenwert
dagegen (Giannetti und Laeven, 2009). 
231. Aufgrund der zunehmenden Alterung wächst die Bedeutung privater
Pensionsfonds deutlich. Das Vorsorgevermögen von nicht staatlichen
Altersvorsorgeanbietern, die von der OECD etwas breiter definiert werden als Pensionsfonds,
ist in den OECD-Mitgliedstaaten in den vergangenen zwei Jahrzehnten von 59 %
des BIP im Jahr 2001 auf 105 % im Jahr 2021 gestiegen (OECD, 2023). Im
Verhältnis zum BIP ist das Vermögen in Pensionsplänen in Dänemark und in den
Niederlanden besonders hoch. In den vier größten Volkswirtschaften im Euro-
Raum hat Anlagevermögen dieser Art hingegen nur eine sehr geringe Bedeutung.
 ABBILDUNG 76 Hinzu kommen in einigen Staaten öffentliche
Rentenreservefonds, die beispielsweise der Unterstützung von umlagefinanzierten
Rentensystemen dienen. Das wichtigste Beispiel dafür ist der staatliche Rentenfonds
in Norwegen, dessen Anlagevolumen im Jahr 2020 in Höhe von 1,3 Billionen
US-Dollar 332 % des BIP entsprach. Öffentliche Rentenreservefonds mit deutlich
geringerem Umfang gibt es zudem beispielsweise in Japan, Kanada, Portugal,
Schweden und den USA (OECD, 2020).
232. Deutsche Finanzinstitutionen außerhalb des Bankensektors sind vergleichsweise
klein und investieren ihr Kapital relativ risikoarm. Deutsche private
Altersvorsorgeanbieter und Versicherungen halten hauptsächlich Anleihen und
investieren weniger Kapital in risikoreichere Anlagen wie Aktien.  KAS-
TEN 16 Versicherer unterliegen EU-weit der einheitlichen Solvency-II-Direktive,
die im Gegensatz etwa zu den Kapitalanforderungen im Bankensektor jedoch
nicht unmittelbar gilt, sondern in nationales Recht umgesetzt werden muss.
 ABBILDUNG 76 
1 – Im Jahr 2019. DK-Dänemark, NL-Niederlande, CH-Schweiz, US-USA, UK-Vereinigtes Königreich, SE-Schweden, FI-
Finnland, IE-Irland, BE-Belgien, JP-Japan, EU27-Europäische Union, ES-Spanien, NO-Norwegen, FR-Frankreich, IT-Italien, 
PL-Polen, DE-Deutschland. Nicht berücksichtigt sind insbesondere in Deutschland Teile der betrieblichen Altersvorsorge.  
2 – Gewichteter Durchschnitt ohne Zypern.
Quellen: OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-145-02
Anlagevermögen privater Altersvorsorgeanbieter in OECD-Mitgliedstaaten sehr heterogen1
0
25
50
75
100
125
150
175
200
225
% des BIP
DK NL CH US UK SE FI IE BE JP EU272 ES NO FR IT PL DE
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 187 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
188 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Daher können sich die genauen Anforderungen zwischen den Ländern etwas
unterscheiden. Unterschiede bestehen zudem in der nationalen
Aufsichtskultur, was sich in unterschiedlichen „Denk-, Verhaltens- und
Arbeitsweisen“ der Aufsichtsbehörden niederschlägt (Europäischer Rechnungshof, 2018). 
Unklar ist, ob die leichten Abweichungen in den nationalen Regulierungen und in 
der Aufsichtskultur das unterschiedliche Anlageverhalten erklären, oder ob
Unterschiede in der Risikokultur innerhalb der nationalen Gesellschaften
bedeutsamer sind. 
 KASTEN 16 
Fokus: Anlageverhalten von Altersvorsorgeanbietern und Versicherern 
Deutsche Altersvorsorgeanbieter, insbesondere Pensionskassen und Versicherungen,
verhalten sich im internationalen Vergleich besonders risikoscheu: Weniger als 10 % der Anlagen 
sind Aktien, fast die Hälfte Anleihen.  ABBILDUNG 77 Etwas kapitalmarktnäher investieren
deutsche berufsständische Versorgungswerke, die eine kapitalgedeckte Altersvorsorge in der ersten 
 ABBILDUNG 77 
1 – Im Jahr 2019. Die Daten umfassen inländische sowie ausländische Investitionen und beziehen sich auf
Pensionspläne über Pensionsfonds, Pensionsversicherungsverträge oder andere Finanzierungsinstrumente je nach 
Organisation der einzelnen kapitalgedeckten Rentensysteme sowie nach Datenverfügbarkeit für jeden
Mitgliedstaat. PL-Polen, FI-Finnland, NO-Norwegen, US-USA, NL-Niederlande, CH-Schweiz, UK-Vereinigtes Königreich, DK-
Dänemark, IT-Italien, FR-Frankreich, SE-Schweden, ES-Spanien, BE-Belgien, DE-Deutschland.  2 – Für einige
Mitgliedstaaten ist aufgrund der Datenverfügbarkeit keine Aufteilung der Investitionen über offene Investmentfonds 
in einzelne Anlageklassen bzw. der Anleiheinvestitionen in Unternehmensanleihen und Staatsanleihen möglich. 
Der tatsächliche Anteil einiger Anlageklassen an den Gesamtinvestitionen könnte für diese Mitgliedstaaten von 
dem hier ausgewiesenen Anteil abweichen.  3 – Strukturierte Produkte inbegriffen.  4 – Ohne Aufschlüsselung 
nach Unternehmens- oder Staatsanleihen.  5 – Nicht aufgeschlüsselte offene Investmentfonds, von Banken
verwaltete Fonds und Investment Companies Managed Funds.  6 – Nicht aufgeschlüsselte
Rentenversicherungsverträge, Pensionsfonds (autonom), Rückstellungen (nicht autonom) sowie nicht zugeordnete und sonstige
Investitionen.
Quellen: OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-169-03
Heterogene Allokation des Anlagevermögens von Altersvorsorgeanbietern in ausgewählten 
OECD-Mitgliedstaaten1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Anteil an den Gesamtinvestitionen in %2
PL FI NO US NL CH UK DK IT FR SE ES BE DE
Eigenkapitalbeteiligungen
Hedgefonds und 
Private Equity Fonds3
Unternehmensanleihen
Anleihen4
Staatsanleihen
Grundstücke
und Gebäude
Kredite Bargeld und Einlagen Sonstige Fonds5 Sonstige und nicht zugeordnete Investitionen6
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 188 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 189 
Säule darstellen und Ende des Jahres 2021 etwa 257 Mrd Euro verwalteten. Davon
investierten sie 25,9 % in Aktien und 12,3 % in Private Equity (Arbeitsgemeinschaft berufsständischer 
Versorgungseinrichtungen, 2022). In Polen und Finnland liegt der Aktienanteil von
Altersvorsorgeanbietern dagegen bei etwa 70 % bzw. 40 %.  
Deutsche Versicherungen investieren zwar ebenfalls kapitalmarktnäher als deutsche
Altersvorsorgeanbieter,  ABBILDUNG 78 legen aber einen Großteil ihres Kapitals in Anleihen an. 
Damit stellen deutsche Versicherer und (sonstige) Altersvorsorgeanbieter ein geringeres
Volumen an Eigenkapital direkt durch Aktien oder indirekt über Hedgefonds und Private Equity 
Fonds bereit als Pensions- oder Staatsfonds in anderen Staaten. So hielt der norwegische 
Staatsfonds Ende 2022 nur 27,5 % seines Kapitals in Anleihen und ganze 69,8 % in Aktien 
(Norges Bank Investment Management, 2022). Auch US-amerikanische öffentliche
Pensionsfonds hielten im Jahr 2021 47 % ihres Kapitals in Aktien und nur 21,2 % in Anleihen (NASRA, 
2022). 
 ABBILDUNG 78  
 
233. Insbesondere Private Equity Fonds und Infrastrukturfonds können eine 
wichtige Rolle bei der Kapitalbereitstellung spielen. Private Equity Fonds 
stellen Wagniskapital bereit und bieten zudem eine Exit-Option für
Wagniskapitalinvestoren, indem sie sich auch an Unternehmen in späteren Phasen beteiligen. 
Sie tragen damit zur Refinanzierung von Frühphaseninvestoren und zur
Finanzierung innovativer Start-ups bei.  ZIFFER 186 Infrastrukturfonds stellen
langfristige Finanzierung für private Infrastrukturprojekte bereit, die für langfristiges 
Wirtschaftswachstum wesentlich sind.  PLUSTEXT 6 Aufgrund der langen Laufzeit 
von Infrastrukturprojekten sind institutionelle Investoren hier besonders gefragt 
(Della Croce und Yermo, 2013). Solche Fonds sind in Deutschland jedoch nur 
1 – SE-Schweden, NO-Norwegen, DK-Dänemark, DE-Deutschland, FI-Finnland, FR-Frankreich, PL-Polen, IT-Italien, 
ES-Spanien, NL-Niederlande, BE-Belgien.  2 – Einschließlich Aktienfonds.  3 – Einschließlich strukturierter
Produkte, Asset-Allocation Fonds und alternativer Fonds.  4 – Nicht weiter aufgeschlüsselte Anleihefonds.  5 –
Einschließlich Immobilienfonds.  6 – Einschließlich Hypotheken.  7 – Einschließlich Money-Market Fonds.  8 –
Infrastrukturfonds und sonstige Fonds.  9 – Einschließlich kollateralisierter Scheine.
Quellen: EIOPA, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-303-02
Allokation des Anlagevermögens von Versicherungen in ausgewählten Ländern1
im 4. Quartal 2022
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
%
SE NO DK DE FI FR PL IT ES NL BE
Eigenkapitalbeteiligungen2
Hedgefonds und 
Private Equity Fonds3
Unternehmensanleihen
Anleihen4 Staatsanleihen
Grundstücke und Gebäude5 Kredite6 Bargeld und Einlagen7 Sonstige Fonds8 Sonstige9
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 189 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
190 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
wenig verbreitet, und deutsche Finanzinstitutionen sind in Deutschland in
diesem Bereich wenig aktiv.  KASTEN 17  
Das geringe Volumen deutet auf ungenutzte Potenziale hin. Dabei geht es nicht 
um die Befürwortung einer weiteren Privatisierung öffentlicher Infrastruktur  
oder zusätzlicher öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP), die sich in der
Vergangenheit häufig als intransparent und gegenüber öffentlicher Bereitstellung als 
kostspielig erwiesen haben. So weisen der Bundesrechnungshof ebenso wie
andere Rechnungshöfe regelmäßig darauf hin, dass die öffentliche Hand nicht aus 
kurzfristigen Haushaltsnöten in ÖPP-Projekte ausweichen sollte. Dann treten 
laufende Zahlungsverpflichtungen aus Projektverträgen an die Stelle von Zins- 
und Tilgungslasten und belasten künftige Haushalte in gleicher oder ähnlicher 
Weise (Bundesrechnungshof, 2015; Meier, 2018). Stattdessen kann über
Infrastrukturfonds in private Infrastrukturprojekte, beispielsweise in
Windparks oder Glasfasernetze, investiert werden.  PLUSTEXT 6 
 PLUSTEXT 6 
Fokus: Infrastrukturfonds 
Infrastrukturfonds bieten privaten und institutionellen Anlegern eine
niederschwellige Möglichkeit, indirekt in Infrastrukturprojekte oder Unternehmen, die im 
Bereich Infrastruktur tätig sind, zu investieren. Infrastrukturfonds übernehmen die 
institutionell relativ komplexen Beteiligungen an Infrastrukturprojekten wie
beispielsweise an Windparks, die als eigenständige GmbH organisiert sind. Zugleich 
besteht so die Möglichkeit, diversifiziert in Infrastruktur zu investieren. Im Jahr 
2021 wurden durch das Fondstandortgesetz (FoStoG) die Möglichkeiten für
Investitionen in Infrastrukturfonds erweitert (Bundesregierung, 2021). Die neuen 
Infrastruktur-Sondervermögen erlauben einen einfacheren und liquiden Zugang zu 
Infrastruktur-Projektgesellschaften, die anders als früher nicht mehr auf
öffentlichprivate Projekte beschränkt sind (EY, 2022). Infrastruktur-Projektgesellschaften 
sind solche, „die [...] gegründet wurden, um dem Funktionieren des Gemeinwesens 
dienende Einrichtungen, Anlagen, Bauwerke oder jeweils Teile davon zu errichten, 
zu sanieren, zu betreiben oder zu bewirtschaften“ (§ 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB). 
Damit wurde der Infrastrukturbegriff deutlich erweitert, sodass Infrastruktur im 
Sinne solcher Fonds nicht mehr der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen muss. 
Infrastrukturfonds fokussieren auf private Infrastrukturprojekte, wie beispielsweise 
auf digitale Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, nachhaltigen Transport,
Energieeffizienz, Photovoltaikanlagen, Windparks und Wasserkraftanlagen oder
Stromtrassen, Recycling, und Glasfasernetze. 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 190 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 191 
 KASTEN 17  
Fokus: Investitionen von Versicherern in Private Equity Fonds und Infrastrukturfonds 
Europäische Versicherungen investieren kaum in Private Equity Fonds und Infrastrukturfonds 
in Deutschland.  ABBILDUNG 79 Ende 2022 hielten europäische Versicherer Anlagen in Höhe von 
2,05 % des französischen BIP in französischen Private Equity Fonds und Infrastrukturfonds, 
jedoch nur Anlagen in Höhe von 0,12 % des deutschen BIP in vergleichbaren deutschen Fonds. 
Selbst deutsche Versicherer sind hierbei im Inland kaum aktiv.  ABBILDUNG 79 Im vierten
Quartal 2022 hielten sie sechsmal so viel Kapital in luxemburgischen Private Equity- und
Infrastrukturfonds wie in deutschen Fonds. Luxemburg ist als Finanzzentrum zwar nicht das endgültige 
Investitionsziel, jedoch ist es unwahrscheinlich, dass ein Großteil dieses Kapital wieder zurück 
nach Deutschland fließt. So kritisiert der deutsche Fondsverband BVI, dass deutsches Kapital 
in luxemburgischen Infrastrukturfonds von dort nicht wieder in Deutschland, sondern in
ausländische Infrastrukturprojekte investiert wird (BVI, 2023). Da Fondsmanager in der Regel
überproportional im eigenen Land investieren (Oehler et al., 2007), ist in der Tat anzunehmen, dass 
ein geringerer Anteil dieses Kapitals letztlich in deutschen Infrastrukturprojekten landet, als 
wenn diese Investitionen über deutsche Infrastrukturfonds getätigt würden. Die Versicherungen 
Frankreichs investieren dagegen hauptsächlich in inländische Infrastrukturfonds. Daher ist zu 
erwarten, dass ein Großteil dieser Mittel auch in französische Infrastruktur investiert wird. 
 
 ABBILDUNG 79  
 
  
1 – Im vierten Quartal 2022. DE-Deutschland, ES-Spanien, FR-Frankreich, IT-Italien, NL-Niederlande, SE-
Schweden.
Quellen: EIOPA, EZB, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-298-02
Investitionsverhalten europäischer Versicherer1
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
DE ES IT NL SE FR
Investitionsvolumen europäischer 
Versicherungen in ausgewählte Anlagen
% des BIP des Ziellandes
Private Equity Fonds Infrastrukturfonds
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
SE DE IT NL ES FR
Zielortsanteil der Investitionen von 
Versicherungen in Private Equity Fonds und 
Infrastrukturfonds nach Ursprungsort
%
Inland Ausland EU27 Rest der Welt
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 191 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
192 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
3. Haushalte mit geringer Kapitalmarktbeteiligung
234. Als Anlagemöglichkeiten stehen privaten Haushalten im Wesentlichen
Immobilien und finanzielle Vermögenswerte zur Verfügung. Bargeld und
Bankeinlagen machen in Deutschland 42,8 % der finanziellen Vermögenswerte
aus, in der EU 33,9 % und in den USA nur 13,4 %.  ABBILDUNG 80 LINKS Sowohl in
Deutschland als auch in der EU machen Eigenkapitalbeteiligungen in Form von
Aktien und anderen Anteilsrechten einen deutlich geringeren Anteil aus als in den 
USA (11,9 % der finanziellen Vermögenswerte in Deutschland, 23,2 % in der EU
und 39,2 % in den USA). Ein Grund dafür könnte im deutschen Kontext die
fehlende Aktienkultur sein.  KASTEN 18 Die Europäische Kommission hat 2015 als Ziel 
ausgegeben, dass Haushalte ihr umfangreiches Sparguthaben verstärkt am
Kapitalmarkt investieren sollen (Europäische Kommission, 2015). Es wurden jedoch
wenig Fortschritte erzielt. Sowohl in Deutschland als auch im EU-Durchschnitt
stagniert der Anteil von Bargeld und Einlagen am Finanzvermögen.  ABBILDUNG 80 
RECHTS 
235. Ein wichtiger Faktor zur Erklärung der unterschiedlichen Niveaus der
Aktienmarktbeteiligung zwischen Ländern ist die Ausgestaltung des
Rentensystems. Geringere staatliche umlagefinanzierte Rentenzahlungen werden
typischerweise durch eine höhere kapitalgedeckte Altersvorsorge kompensiert. Je
großzügiger staatliche Renten sind, desto kleiner sind die Größe und das
Wachstum von institutionellen Investoren und letztlich somit die Aktienportfolios der
 ABBILDUNG 80 
1 – Einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.  2 – Ohne Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen.  
3 – Kredite, Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Nichtlebensversicherungen, Rückstellungen für
Forderungen im Rahmen standardisierter Garantien, Finanzderivate und Mitarbeiteraktienoptionen, übrige Forderungen.
Quellen: Eurostat, OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-153-04
Finanzielle Vermögenswerte der privaten Haushalte1
0
20
40
60
80
100
DE FR JP SE UK US EU27
Hohe Heterogenität finanzieller
Vermögenswerte privater Haushalte im Jahr 2022
Anteil am gesamten Finanzvermögen in %
Bargeld und 
Einlagen
Schuldverschreibungen
Aktien und andere 
Beteiligungen
Anteile an 
Investmentfonds
Versicherungs- und 
kapitalgedeckte 
Altersvorsorgesysteme2
Sonstige3
0
10
20
30
40
50
60
1995 98 01 04 07 10 13 16 19 2022
Hoher Anteil von Bargeld und Einlagen am 
gesamten Finanzvermögen deutscher Haushalte
Anteil am gesamten Finanzvermögen in %
Deutschland (DE) Frankreich (FR)
Japan (JP) Schweden (SE)
Vereinigtes Königreich (UK) USA (US)
EU27
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 192 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 193 
privaten Haushalte (Guiso et al., 2003). Die Fixkosten am Aktienmarkt zu
partizipieren, zu verstehen als Aufwand Informationen zu sammeln und zu
verarbeiten, sind im Verhältnis zur Ersparnis niedriger, wenn Haushalte viel sparen
müssen (Ball, 2008). Eine Möglichkeit, Anreize für die Partizipation am Aktienmarkt 
zu erhöhen und die Partizipationskosten zu senken, ist die Einbindung von
Kapitalmarkt- und insbesondere Aktienmarktinvestitionen in die individuelle
Altersvorsorge. Die Einführung einer verpflichtenden kapitalmarktgedeckten
Altersvorsorge in Schweden hat die Aktienmarktbeteiligung erhöht, da die
kapitalgedeckte Altersvorsorge dazu führen kann, dass Haushalte sich mit dem
Aktienmarkt auseinander setzen und daraus lernen (Massa et al., 2006). Schweden hat 
mit über 60 % privater Aktienmarktbeteiligung (zusätzlich zur
Aktienmarktbeteiligung im Pensionssystem) eine sehr hohe Aktienmarktbeteiligung im Vergleich 
zu anderen EU Ländern (Kaustia et al., 2023). 
236. Darüber hinaus nennt die Literatur drei Faktoren für die niedrige
Aktienmarktbeteiligung privater Haushalte: Landesspezifisch-kulturelle, individuelle 
und verhaltensökonomisch-psychologische Faktoren (Kaustia et al., 2023).
Landesspezifische Faktoren umfassen z. B. das regulatorische Umfeld, kulturelle 
Faktoren wie die Angst vor Unsicherheit (Aggarwal und Goodell, 2014)  
oder Aktionärsrechte (Christelis et al., 2013). Individuelle Faktoren sind
beispielsweise der Wohlstand eines Haushalts (Briggs et al., 2015), die
Teilnahmekosten am Aktienmarkt (Khorunzhina, 2013; Gomes und Smirnova, 2021), das 
allgemeine Bildungsniveau (Cole et al., 2014) und speziell die Finanzbildung
(Financial Literacy; Thomas und Spataro, 2018). 
Verhaltensökonomische oder psychologische Determinanten umfassen 
z. B. die sozialen Interaktionen mit anderen Personen (Duflo und Saez, 2002), 
persönliche Erfahrungen z. B. am Aktienmarkt (Malmendier und Nagel, 2011)  
oder persönliche Lebensumstände (Laudenbach et al., 2020),  KASTEN 18 die das 
Vertrauen in die Institutionen beeinflussen (Guiso et al., 2008), sowie finanzielle 
Verhaltensmuster (behavioural biases) wie Selbstüberschätzung (Barber und 
Odean, 2001; Xia et al., 2014). 
237. Zahlreiche Studien zeigen, dass sich finanzielle Bildung positiv beim Aufbau 
von Vermögen (Behrman et al., 2012), beim Umgang mit Verschuldung, 
auf die Altersvorsorge (Bucher-Koenen und Lusardi, 2011), auf die
Kapitalmarktbeteiligung (van Rooij et al., 2011) sowie auf Anlageentscheidungen 
(Gaudecker, 2015) auswirkt. In Deutschland besteht im internationalen Vergleich 
zwar ein relativ hohes Niveau an Finanzbildung (Stolper und Walter, 2017). Es 
zeigen sich aber große Unterschiede zwischen soziodemografischen Gruppen. So 
weisen insbesondere Frauen, Personen mit Migrationshintergrund sowie
finanzschwache Haushalte Defizite auf, aus denen sich ein Handlungsbedarf für die
Politik ergibt (Bachmann et al., 2021).  
  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 193 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
194 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 KASTEN 18 
Fokus: Aktienkultur in Deutschland 
Aktien haben im Vergleich zu anderen Formen der Kapitalanlage neben Wohnimmobilien
historisch die höchsten realen Renditen erzielt (Jordà et al., 2019). Der globale Aktienmarktindex 
MSCI World hat im Zeitraum von 1972 bis 2022 nach einem Anlagezeitraum von 20 (30) Jahren 
eine durchschnittliche Rendite von 8,6 % (8,0 %) pro Jahr erzielt. Die geringste Rendite betrug 
bei 20 Jahren 2,2 % pro Jahr (bei Anlage von 1988 bis 2008) und bei 30 Jahren 6,2 % jährlich 
(bei Anlage zwischen 1978 und 2008) (Deutsches Aktieninstitut, 2023a). Angesichts dieser 
hohen Renditen ist die Beteiligung am Aktienmarkt länderübergreifend überraschend niedrig 
(Haliassos und Bertaut, 1995). Die ökonomische Theorie besagt, dass jeder Investor und jede 
Investorin in Aktien investieren sollte, solange es eine hinreichend hohe Risikoprämie auf
Aktien (Equity Premium) gibt (Mehra und Prescott, 1985; Guvenen, 2009). Die niedrige
Beteiligung kann durch verhaltensökonomische Faktoren wie eine besonders hohe Abneigung
gegenüber Verlusten (loss aversion; Kahneman und Tversky, 1979) oder gegenüber der Unsicherheit 
über zukünftige Ereignisse (uncertainty avoidance; Rieger, 2022) erklärt werden. Diese
Faktoren zeigen sich auch bei einer Befragung in Deutschland im Jahr 2019: Die wichtigsten Gründe 
für die mangelnde Teilnahme von Personen, die keine Aktien besitzen, sind die Angst vor
Verlusten, die Annahme, das eigene Vermögen sei zu klein, fehlendes Wissen und mangelndes 
Vertrauen in den Aktienmarkt (Ebert et al., 2019).  
Der Anteil von Personen, die Aktien besitzen, an der Gesamtbevölkerung (Aktionärsquote), 
erreichte in Deutschland Anfang der 2000er-Jahre mit 20 % einen Höchstwert, fiel bis 2010 
aber wieder auf 13 % ab. Ein Grund für den Rückgang dürften die negativen Erfahrungen mit 
dem Börsencrash der Dotcom-Blase im Jahr 2000 und insbesondere verbreitete Verluste mit 
der Aktie der Deutschen Telekom sein (Kim und Kriwoluzky, 2021). Bei der Privatisierung der 
Telekom investierten insgesamt 1,9 Millionen Privatpersonen in die neue „Volksaktie“ der
Telekom. Nachdem sich der Kurs der Aktie zunächst versiebenfacht hatte, verlor sie im März 2000 
massiv an Wert und notierte lange unterhalb des Ausgabepreises (Balz, 2023). Haushalte, die 
in Telekom-Aktien investierten, beteiligen sich 20 Jahre später seltener am Aktienmarkt als 
Haushalte, die zwar das Platzen der Blase miterlebt haben, aber keine Telekom-Aktien besaßen 
(Kim und Kriwoluzky, 2021). Seit dem Jahr 2014 nimmt die Aktionärsquote wieder zu und hat 
2022 mit 18,3 % knapp das Niveau von 2000 erreicht.  ABBILDUNG 81 Die Auswirkungen von 
negativen Erfahrungen am Aktienmarkt sind auch für andere Krisen erkennbar (Guiso et al., 
2008; Malmendier und Nagel, 2011).  
Die geringe Beteiligung am Aktienmarkt könnte auch an den Kosten der in Deutschland 
verfügbaren Investmentfonds liegen, die lange deutlich teurer waren als in den USA. Im Jahr 
2002 lagen die durchschnittlichen Gesamtkosten über die Haltedauer von 5 Jahren (total 
shareholder cost) für Investmentfonds noch bei 1,79 % und somit 72 % höher als der
Durchschnitt in den USA (Khorana et al., 2009). Allerdings lagen die Kosten von Investmentfonds 
heimischer Finanzinstitute unterhalb der Kosten von Fonds ausländischer Anbieter (Khorana 
et al., 2009). Eine mögliche Begründung stellt der Aufbau einer Infrastruktur für ausländische 
Finanzinstitute dar. Daneben kosten Fonds heimischer Finanzinstitute mit internationalem
Investmentfokus deutlich mehr als Fonds mit heimischem Investmentfokus (Heyden und Röder, 
2020) und erschweren somit die Diversifikation von Anlegern. Passive Indexfonds wurden in 
den 1970er-Jahren in den USA aufgelegt. Diese Fonds sind für Anleger besonders
kostengünstig, weil sie nicht aktiv verwaltet werden. Die jährlichen Kosten liegen in der EU für aktive Fonds 
bei 1,5 % und für ETFs (Exchange Traded Funds) bei 0,3 % (ESMA, 2022a). In den USA wurde 
der erste ETF 1993 eingeführt, in Europa jedoch erst im Jahr 2000 (Vogt, 2020). Noch im Jahr 
2022 wurden 77 % des Fondsvermögens deutscher Haushalte in rein aktiv gemanagte
Produkte angelegt, während nur 14 % in rein passive Produkte investiert wurden (Deutsches
Aktieninstitut, 2023b). Dabei konnten in den Jahren 2017 bis 2022 im Median nur 34 % der aktiv 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 194 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 195 
gemanagten Fonds eine Überrendite gegenüber einem passiv anlegenden Produkt erzielen, bei 
globaler Anlage nur 30 % (Scope, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023). 
Die Aktienmarktbeteiligung unterscheidet sich deutlich zwischen Ost- und
Westdeutschland. Diese Differenz hat sich seit dem Jahr 2015, als die Quoten nur 1,8 Prozentpunkte
auseinanderlagen, bis 2022 auf 7,7 Prozentpunkte erhöht.  ABBILDUNG 81 Neben einer höheren
generellen Skepsis gegenüber dem Kapitalmarkt findet die Literatur, dass Ostdeutsche zu Aktien 
anderer ehemaliger kommunistischer Länder tendieren und US-amerikanische Aktien
besonders ablehnen. Als Erklärung werden dafür Anpassungsprobleme an das kapitalistische System 
für in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geborene Personen sowie eine frühe
antikapitalistische Prägung genannt (Laudenbach et al., 2020). Darüber hinaus hat die Literatur 
gezeigt, dass zwischenmenschliches Vertrauen sowie das Vertrauen in Institutionen eine Rolle 
bei der Aktienmarktbeteiligung spielen (Pagano und Volpin, 2006; Guiso et al., 2008). In
Westdeutschland (ohne Berlin) liegt das zwischenmenschliche Vertrauensniveau, definiert als Anteil 
der Personen, die bei einer Befragung angeben, dass man den meisten Menschen vertrauen 
kann, bei 45,3 % und in Ostdeutschland (ohne Berlin) bei 32,5 % (EVS, 2022). Die Unterschiede 
lassen sich zum Teil ebenfalls durch die Erfahrungen aus der Zeit des Kommunismus erklären 
(Mishler und Rose, 1997; Campbell, 2012; Laudenbach et al., 2020). Ein Vergleich mit anderen 
europäischen Ländern wie den skandinavischen Ländern Schweden, Finnland und Dänemark, 
in denen zwischen 66 % und 77 % anderen Personen vertrauen, deutet darauf hin, dass das 
geringere zwischenmenschliche Vertrauen in Deutschland ein möglicher Grund für die
geringere gesamtdeutsche Kapitalmarktbeteiligung sein könnte (Börsch-Supan, 2022; EVS, 2022). 
Zwischen West- und Ostdeutschland gibt es auch signifikante Unterschiede im Vertrauen in die 
Institutionen Parlament, Regierung und Rechtssystem (EVS, 2022). 
 ABBILDUNG 81  
 
  
1 – Die Aktienmarktbeteiligung in Deutschland basiert auf einer Umfrage des Deutschen Aktieninstituts und
umfasst alle Personen, die in Aktien, Aktienfonds oder aktienbasierten ETFs anglegen. Die Umfrage in den USA wird 
auf Haushaltsebene durchgeführt, die Aktienmarktbeteiligung umfasst direkten und indirekten Aktienbesitz.
Quellen: Deutsches Aktieninstitut, Fed
© Sachverständigenrat | 23-414-02
Aktienmarktbeteiligung1 in Deutschland steigt erneut nach dem Jahr 2014
0
10
20
30
40
50
60
%
1964 70 75 80 85 90 95 00 05 10 15 2022
Gesamtdeutschland Ostdeutschland Westdeutschland USA
Dotcom-
Blase
Finanzkrise
Coronapandemie
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 195 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
196 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
4. Europäische Kapitalmärkte weiter fragmentiert
Integration der europäischen Kapitalmärkte verläuft schleppend 
238. Die Europäischen Kapitalmärkte sind trotz der Bemühungen, eine
Kapitalmarktunion zu etablieren, weiter fragmentiert. So zeigen preisbasierte Indizes
 PLUSTEXT 7 für den Anleihe- und Aktienmarkt an, dass die Integration den Stand
vor der Finanz- und Staatsschuldenkrise nicht wieder erreicht hat.  ABBILDUNG 82 
LINKS Zudem weisen Eigenkapitalbeteiligungen einen „Home Bias“ auf. Ein
Großteil der Eigenkapitalbeteiligungen wird weiterhin von inländischen Investoren
gehalten, wenngleich dieser Anteil gesunken ist.  ABBILDUNG 82 RECHTS Ein Grund
dafür ist die mangelnde Transparenz durch das Fehlen einer standardisierten
Berichterstattung und einheitlicher Rechnungslegungsstandards insbesondere für
KMU. Dies erschwert länderübergreifende Investitionen. Als Resultat sind
Portfolien auf heimische Eigenkapitalbeteiligungen fokussiert und nutzen die Vorteile
von grenzüberschreitender Diversifikation nicht aus.
 PLUSTEXT 7 
Fokus: Indikatoren zur Bemessung von Finanzintegration 
Die EZB misst die Integration der Finanzmärkte anhand von zwei Arten von
Indikatoren. Der preisbasierte Index nimmt an, dass in einem perfekt integrierten Markt 
zwei Vermögenswerte mit dem gleichen Risikoprofil und den gleichen Geldflüssen 
(Cash-Flows) nach dem Gesetz des einheitlichen Preises, dem „Law of one Price“, 
zum gleichen Preis gehandelt werden sollten (Hoffmann et al., 2020). Der
mengenbasierte Index nimmt an, dass Anleger mit ähnlichen Charakteristika unabhängig 
von ihrem Standort ein ähnliches Portfolio halten würden (Hoffmann et al., 2020). 
239. In jüngerer Zeit haben bedeutende europäische Unternehmen beschlossen,
sich primär am US-Kapitalmarkt zu finanzieren und sich somit in erster
Linie an US-Börsen notieren zu lassen. CRH (Cement Roadstone Holding) und
Linde haben sich zugunsten von US-Börsen von der irischen bzw. deutschen
Börse zurückgezogen. Biontech, CureVac, Spotify oder Birkenstock haben ihre
Börsengänge (IPOs) in den USA durchgeführt. Der wesentliche Grund dafür ist,
dass es den Aktienmärkten in Europa im Vergleich zu den USA an Tiefe mangelt.
 ZIFFER 454 Die Fragmentierung der Aktienmärkte dürfte aber ein weiterer Grund
sein. Während die USA nur drei Börsen haben, gibt es in der EU 30 (Wright und
Hamre, 2021). Die Kosten für Clearing und Wertpapierverwahrung sind in
Europa aufgrund der Fragmentierung höher als in den USA, insbesondere bei
internationalen Transaktionen (Giovannini Group, 2001). Es gibt jedoch erste
Anzeichen einer Konsolidierung dieser Strukturen durch Zusammenschlüsse der
Betreiber von Börsen wie Amsterdam, Brüssel, Lissabon, Paris und Oslo. Trotz
dieser Entwicklungen sind die europäischen Aktienmärkte weiterhin stark
national fragmentiert, was es Europa erschwert, mit dem US-amerikanischen
Aktienmarkt zu konkurrieren.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 196 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 197
240. Unterschiedliche Steuern auf Kapitalerträge erschweren
grenzüberschreitende Anlagen in Wertpapiere. Kapitalerträge werden üblicherweise
an der „Quelle“ besteuert, also direkt von der ausführenden Bank an die
Finanzbehörde des jeweiligen Staates abgeführt, in dem das ausschüttende
Unternehmen sitzt. Das führt dazu, dass im Ausland durch die „Quellensteuer“ in manchen 
Fällen höhere Kapitalsteuern abgezogen werden als im Inland.
Doppelbesteuerungsabkommen sollen dieses Problem regeln. Deutschland hat beispielsweise
mit weltweit über 90 Staaten solche Abkommen (BZSt, 2023), sodass
Anlegerinnen und Anleger zwar zunächst einen höheren Steuersatz als die in Deutschland
geltende Abgeltungsteuer zahlen müssen, die Differenz jedoch erstattet
bekommen. Bei Kapitalerträgen in den USA nehmen die Banken die Rückerstattung
unmittelbar und automatisch vor. Bei Kapitalerträgen aus vielen EU-Staaten
müssen Anlegerinnen und Anleger jedoch selbst aktiv werden und teilweise hohe
Gebühren für die Rückerstattung zahlen. Einer Umfrage von DSW und Better
Fincance zufolge wird dieses Verfahren als sehr kompliziert, zeit- und kostenintensiv
empfunden (DSW und Better Finance, 2023). Etwa 50 % der
Erstattungsverfahren dauern mehr als 6 Monate und 10 % der Befragten berichten von
Verwaltungskosten von mehr als 100 Euro. Dies führt dazu, dass 70 % der Investorinnen
und Investoren ihren Rückerstattungsanspruch nicht wahrnehmen. Dies betrifft
 ABBILDUNG 82 
1 – Die zum preisbasierten Index aggregierten Indikatoren sind die länderübergreifenden Standardabweichungen der 
Renditen von zwei- und zehnjährigen Staatsanleihen (ohne Griechenland) und die länderübergreifende
Standardabweichung der Anleiherenditen ungedeckter Unternehmensanleihen, die von nichtfinanziellen Unternehmen begeben wurden 
(die Daten werden auf Länderebene aggregiert).  2 – Die zum preisbasierten Index aggregierten Indikatoren sind der
Segmentierungsindex und der absolute Wert der Differenz zwischen den Querschnittsstreuungen der Renditen des Sektor-
und Länderindex. Der Segmentierungsindex schätzt, wie ähnlich Valuierungen für ähnliche Unternehmen in
unterschiedlichen Ländern sind. Der Sektor- und Länderindex benutzt die Länder- und sektorale Streuungen der Aktienrenditen. 
Daten für Griechenland sind enthalten. Siehe Hoffman et al. (2020) für Details.  3 – Eigenkapitalbeteiligungen umfassen 
börsennotierte und nicht-börsennotierte Aktien, Investmentfondsanteile (alle Arten von Investmentfonds) und sonstige 
Aktien, darunter u. a. Beteiligungen an internationalen Organisationen (z. B. der EZB oder dem Europäischen
Stabilitätsmechanismus) und an Immobilien außerhalb der heimischen Wirtschaft.
Quelle: EZB
© Sachverständigenrat | 23-336-01
Europäische Kapitalmärkte fragmentiert
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
0,7
0,8
0,9
1,0
Integration der Aktien- und Anleihemärkte 
in der EU
Index
1995 99 03 07 11 15 19 2023
Index für Anleihemarkt1
Index für Aktienmarkt2
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Eigenkapitalbeteiligungen3 im Euro-Raum 
nach geografischem Emittenten
%
2008 10 12 14 16 18 20 2022
Eigenkapitalbeteiligungen von Emittenten:
außerhalb des 
Euro-Raums
aus anderen Ländern
des Euro-Raums
Inländische Eigenkapitalbeteiligungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 197 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
198 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
vor allem Kleinanlegerinnen und Kleinanleger. Das Volumen der überbezahlten 
Quellensteuer beträgt nach Schätzungen der Europäischen Kommission in der EU 
5,17 Mrd Euro (Europäische Kommission, 2023).  ZIFFER 270  
Risikoteilung im Euro-Raum bisher gering 
241. Die Risikoteilung  PLUSTEXT 4 zwischen Mitgliedstaaten des Euro-
Raumes ist im Vergleich zu anderen Währungsräumen niedrig. Nach der
Einführung des Euro hatte sich die Risikoteilung entgegen den Erwartungen zunächst
nicht eindeutig erhöht und ging unter anderem aufgrund fiskalischer
Sparprogramme in den GIIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Irland, Portugal, Spanien)
während der europäischen Staatsschuldenkrise sogar noch zurück (Kalemli-
Özcan et al., 2014; Cimadomo et al., 2018). Nach 2011 haben Finanzhilfen der EU
für Länder im Euro-Raum, hauptsächlich in Form des Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) und der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), 
Schocks abgefedert. Beide Instrumente sehen vor, Kredite an europäische Staaten 
mit Finanzierungsschwierigkeiten zu vergeben, und zählen somit zum
Kreditkanal der Risikoteilung.  PLUSTEXT 4 Der ESM und EFSF stellen nach Einkommen aus 
international diversifizierten Schuldverschreibungen den wichtigsten Kanal zur
Konsumglättung dar (Cimadomo et al., 2020).
242. Eine Analyse für den Zeitraum von 1997 bis 2022 schätzt für fortlaufende
Perioden von jeweils 12 Jahren, wie stark der nationale Konsum und das nationale BIP
kovariieren (Cimadomo et al., 2022). Wenn beide sich genau gleich entwickeln,
findet keine Risikoteilung statt und jeder nationale BIP-Schock reduziert
 ABBILDUNG 83 
1 – Die Abbildung zeigt den prozentualen Anteil am Konsumwachstum, der durch den Kapital-, Fiskal- und Kreditkanal 
geglättet wird, sowie den ungeglätteten Anteil nach einem Schock für das inländische BIP. Die Anteile werden auf Basis 
des kumulativen Effekts über zwei Jahre berechnet. Die Anteile wurden mithilfe eines Panel-VAR-Modells und Parametern 
für ein rollierendes Zeitfenster von zwölf Jahren mit jährlichen Daten berechnet. Die x-Achse zeigt das Endjahr des 12-
Jahres-Fensters.  2 – Die Daten umfassen den Zeitraum 1997 bis 2022.  3 – Die Daten umfassen den Zeitraum 1997 bis 
2020.
Quelle: Cimadomo et al. (2022)
© Sachverständigenrat | 23-270-01
Risikoteilung zur Konsumglättung zwischen Mitgliedstaaten des Euro-Raums deutlich geringer 
als zwischen Bundesstaaten in den USA1
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2009 11 13 15 17 19 2022
Euro-Raum2
%
Endjahr des 12-Jahres-Fensters
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2009 11 13 15 17 2020
USA3
%
Endjahr des 12-Jahres-Fensters
Fiskal Kapital Kredit Ungeglättet
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 198 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 199
entsprechend den Konsum. Die Ergebnisse zeigen, dass im Euro-Raum
(bezogen auf die EU-Mitgliedstaaten) nur etwa 30 % eines BIP-Schocks
abgefedert wurden (grüner Balken).  ABBILDUNG 83 LINKS Über den Kapitalmarktkanal 
(dunkelblauer Balken) wurden durchschnittlich 15 % abgefedert. In den USA 
wurden dagegen (bezogen auf die US-Bundesstaaten) im Zeitraum von 1997 bis 
2020 ganze 65 % eines Schocks geglättet. Hier trug der Kapitalmarktkanal 
mit etwa 24 % wesentlich zur Konsumglättung bei.  ABBILDUNG 83 RECHTS Während 
der Finanzkrise nahm der Anteil der geglätteten Schocks im Euro-Raum ab,
während er in der COVID-19-Krise zunahm (Cimadomo et al., 2022). Selbst bei einem 
globalen Schock wie der COVID-19-Krise kann die Risikoteilung zur
Konsumglättung beitragen, wenn einzelne Länder unterschiedlich davon betroffen sind.  KAS-
TEN 3 
Heterogene Finanzmarktaufsicht in der EU 
243. Die Finanzmärkte in der EU sind regulatorisch und institutionell unterschiedlich
stark harmonisiert. So wurden einige Bereiche der EU-
Kapitalmarktregulierung schon umfassend harmonisiert. Dadurch steigt die Integration
der Kapitalmärkte, was positive Effekte auf Wachstum und Risikoteilung hat.
 ZIFFERN 197 UND 204 Beispiele hierfür sind die Richtlinie und die Verordnung über
Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR/MiFID), die Verordnung über die
europäische Marktinfrastruktur (EMIR) und der Rahmen für die Rechnungslegung und
Abschlussprüfung. Mit MiFIR und MiFID sowie deren Überarbeitungen wurden
EU-weit unter anderem die Zulassungs- und Überwachungsaufgaben der
europäischen Wertpapieraufsicht erweitert sowie Transparenzpflichten für
Wertpapierprodukte erhöht (BaFin, 2018, S. 123 ff.). EMIR regelt mit einheitlichen und
transparenten Vorgaben insbesondere den außerbörslichen Derivatehandel
(BaFin, 2022a). Selbst vollständig harmonisierte Rechtsvorschriften können
jedoch immer noch zu unterschiedlichen nationalen Ergebnissen führen,
wenn EU-Gesetze von den zuständigen nationalen Behörden auf
unterschiedliche Weise durchgesetzt und deren Einhaltung kontrolliert
werden. Dies ist bei der EU-Kapitalmarktregulierung der Fall, wo die
nationalen Aufsichtsbehörden, etwa bei der Wertpapieraufsicht oder
für Abschlussprüfer, eine große Rolle bei der Durchsetzung spielen (Sapir et al.,
2018).
244. Die institutionelle Integration der Kapitalmarktaufsicht ist dagegen nur
geringfügig vorangekommen. Die Europäische Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist nicht in erster Linie als Aufsichtsbehörde konzipiert,
sondern unterstützt die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung
einheitlicher Finanzmarktvorschriften, ähnlich der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Hinzu kommen Aufgaben zur 
Koordinierung zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden, etwa durch
Austausch und Absprachen zur Umsetzung von Regulierungsvorschriften oder durch
Überprüfungen von nationalen Aufsichtspraktiken (ESMA, 2022b, S. 21).  PLUS-
TEXT 8 Neben diesen drei mit mikroprudenziellen  GLOSSAR Aufgaben betrauten
europäischen Aufsichtsbehörden ist der Europäische Ausschuss für Systemrisiken
(ESRB) für die makroprudenzielle  GLOSSAR Überwachung zuständig, jedoch
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 199 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
200 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
lediglich mit Warnungs- und Empfehlungsaufgaben betraut.  ABBILDUNG 84 Die 
aufsichtsrechtlichen Kompetenzen, also etwa das Recht, Bilanzen, sonstige 
Veröffentlichungen und Unternehmensübernahmen zu kontrollieren sowie
Prospekte für Anlageprodukte und Gründungen von Finanzdienstleistungsinstituten 
zu genehmigen, liegen weiter weitestgehend bei den nationalen
Aufsichtsbehörden. Das führt zur Fragmentierung in der Umsetzung der
Regulierung, etwa durch den Zeitpunkt der Umsetzung oder in der konkreten
Implementierung. Unternehmen haben damit einen erhöhten bürokratischen Aufwand, 
wenn sie in unterschiedlichen Staaten aktiv sind, für jeden Rechtsraum rechtliche 
Expertise benötigen und eventuell ihre Produkte und Dienstleistungen anpassen 
müssen.  
 PLUSTEXT 8 
Fokus: Kompetenzen und institutionelle Ausgestaltung der ESMA 
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wurde im Jahr 
2011 zur einheitlichen Beaufsichtigung der Finanzinstitutionen mit Ausnahme von 
Banken und Versicherungen in der EU eingesetzt. Ziele der ESMA sind der
Anlegerschutz sowie die Finanzstabilität. Dafür beurteilt sie Marktentwicklungen und ihre 
Auswirkungen auf die Anleger und die Märkte. Sie stellt ein einheitliches Regelwerk 
für die EU-Finanzmärkte auf, fördert die konvergente Umsetzung von Vorschriften 
in allen Mitgliedstaaten und beaufsichtigt Ratingagenturen, Verbriefungs- und 
Transaktionsregister, Datenmeldedienstleister, zentrale Gegenparteien (CCPs), die 
das Erfüllungsrisiko von Wertpapiergeschäften tragen, und kritische EU-
Benchmark-Administratoren (etwa das European Money Markets Institute als
Administrator des Euro InterBank Offered Rate, EURIBOR) (ESMA, 2021, 2023a). Das 
entscheidende Aufsichtsgremium der ESMA – Board of Supervisors – besteht aus 
Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie der drei 
weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, Island, Liechtenstein und 
Norwegen, der Europäischen Kommission und anderer europäischer
Aufsichtsbehörden (ESRB, EBA und EIOPA) sowie dem Vorsitzenden der ESMA. Stimmberechtigt 
 ABBILDUNG 84 
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 23-272-01
Institutionen der europäischen Finanzmarktaufsicht
ESFS
Europäisches Finanzaufsichtssystem
ESRB
Europäischer Ausschuss für 
Systemrisiken
Makroprudenziell Mikroprudenziell
Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen 
Aufsichtsbehörden (ESAs)
ESMA
Europäische 
Wertpapier-
und 
Marktaufsicht
EIOPA
Europäische Aufsicht 
für das
Versicherungswesen und die 
betriebliche
Altersversorgung 
EBA
Europäische 
Bankenaufsicht
Nationale makroprudenzielle 
Aufsichtsbehörden Nationale mikroprudenzielle Aufsichtsbehörden
SSM
Einheitlicher 
Aufsichtsmechanismus 
EZB
Bankenaufsicht für 109 
bedeutende Banken 
im Euro-Raum 
Nationale
Bankenaufsichtsbehörden
für alle kleineren Banken
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 200 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 201
sind jedoch lediglich die Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden der EU-
Mitgliedstaaten sowie für einige Entscheidungen der Vorsitzende der ESMA (ESMA, 
2023b). 
245. Die Bankenregulierung wurde sowohl regulatorisch als auch
aufsichtsrechtlich zu einem großen Teil harmonisiert. Im Euro-Raum (sowie in
einigen weiteren, freiwillig teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten) führt der
einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus (SSM, Single Supervisory Mechanism) die
Bankenaufsicht durch. Für 109 „bedeutende“ Banken übernimmt die EZB die
direkte Aufsicht, für alle anderen „weniger bedeutenden“ Banken liegt die Aufsicht
bei den nationalen Aufsichtsbehörden, in enger Zusammenarbeit mit der EZB
(EZB, 2023). Trotz des im Vergleich zum Kapitalmarkt bereits stärker
harmonisierten Bankenmarkts kann auch die Vervollständigung der Bankenunion einen
Beitrag leisten, um die Finanzmärkte stärker zu integrieren. (JG 2022 Ziffern
256 ff.).  ZIFFER 269 
IV. HANDLUNGSOPTIONEN: LIQUIDITÄT UND
KAPITALMARKTINTEGRATION VERBESSERN
1. Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte
vereinfachen
Besserer Kapitalmarktzugang für Unternehmen 
246. Das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz in Deutschland  PLUSTEXT 9 und
der Listing Act, den die Europäische Kommission im Dezember 2022
vorgeschlagen hat, zielen darauf ab, die Kosten des Kapitalmarktzugangs zu reduzieren. 
Insbesondere sollen administrative Hürden eines Börsengangs für
kleinere und mittlere Unternehmen abgebaut werden. Der Listing Act sieht
beispielsweise vor, die Informations- und Veröffentlichungspflichten beim
Börsengang von KMU zu vereinfachen und über die Länder zu harmonisieren. Die
Bereitstellung von Analysteninformationen über KMU durch Broker und
Finanzanalysten soll vereinfacht werden, um KMU potenziellen Investoren bekannter zu 
machen.
 PLUSTEXT 9 
Zukunftsfinanzierungsgesetz 
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG), das im August 2023 vom
Bundeskabinett vorgestellt wurde, und sich nun im parlamentarischen Prozess befindet, 
soll den Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt vereinfachen. Eckpunkte sind 
eine niedrigere Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang von 1 statt
bisher 1,25 Mio Euro und generell vereinfachte Anforderungen für Unternehmen bei 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 201 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
202 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
einem Börsengang oder einer Kapitalerhöhung. So soll ein Unternehmen ein IPO 
auch ohne eine emissionsbegleitende Investmentbank durchführen können.
Zudem ist ähnlich wie im Listing Act der EU die Möglichkeit von
Mehrstimmrechtsaktien (dual class shares) mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1 vorgesehen. Dies 
dürfte vor allem für Gründerinnen und Gründer relevant sein, die so Eigenkapital 
über die Börse aufnehmen können, ohne dabei die Kontrolle über ihr Unternehmen 
zu verlieren. Weitere Vorhaben sind schließlich die Ausgabe elektronischer
Wertpapiere mit dem Ziel einer stärkeren Digitalisierung des Aktienmarkts, eine
einfachere Beteiligung institutioneller Investoren an KMU und Start-ups sowie die 
steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere durch 
Erhöhung des Einkommensteuerfreibetrags für Mitarbeitende von 1 440 auf 5 000 
Euro im Jahr (Bundesregierung, 2023). 
247. Um den Börsengang oder die Ausgabe von Anleihen für mittelständische
Unternehmen attraktiver zu machen und ihre Finanzierungsformen zu diversifizieren,
sollten die Fixkosten des Kapitalmarktzugangs verringert werden.  ZIF-
FER 214 Das Zukunftsfinanzierungsgesetz setzt zahlreiche Impulse in diese
Richtung. So ist zu erwarten, dass die kritische Unternehmensgröße für einen
Börsengang abnimmt und sich mehr, vor allem große, mittelständische
Unternehmen für eine Finanzierung über den Aktienmarkt entscheiden. Bei
einzelnen Vorhaben ist der ökonomische Mehrwert dagegen weniger eindeutig. Dies gilt 
etwa für die geplanten Mehrstimmrechtsaktien, da in Deutschland mit der
Unterscheidung von Stamm- und Vorzugsaktien bereits seit Langem ein Modell
existiert, das viele der Vorteile von Mehrstimmrechtsaktien abdeckt. So können
Gründer neues Eigenkapital aufnehmen und gleichzeitig die Kontrolle über ihr
Unternehmen behalten, indem sie stimmrechtslose Vorzugsaktien ausgegeben, deren
Besitzer im Gegenzug mit einer höheren Dividende entschädigt werden. Der
Vorteil der Mehrstimmrechtsaktien dürfte daher hauptsächlich in einer im Vergleich
dazu größeren Flexibilität für Gründerinnen und Gründer liegen.
Die vorgesehene Anhebung des Steuerfreibetrags für
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen scheint im eng begrenzten Bereich von Start-ups sinnvoll.
Diese verfügen meist über niedrige Cash Flows und können durch
Kapitalbeteiligungen ihren Arbeitskräften eine kompetitive Vergütung anbieten, ohne ihren
Cash Flow zu belasten, und diese gleichzeitig am Unternehmenserfolg beteiligen.
Eine steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen über den
Bereich von Start-ups hinaus wäre im Sinne der Risikodiversifizierung  PLUS-
TEXT 4 aber problematisch, da diese die Konzentration von Einkommens- und
Vermögensrisiken bei Beschäftigten erhöhen (doppeltes Risiko im Insolvenzfall). 
Steuerliche Hemmnisse für Eigenkapitalfinanzierung abbauen
248. In Deutschland finanzieren sich Unternehmen stark durch Fremdkapital, was
auch an der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapital
(Debt-Equity Bias) liegt. Eine Verringerung oder Abschaffung der Unterschiede
in der steuerlichen Behandlung beider Finanzierungsformen kann die
Eigenkapitalfinanzierung stärken, zu liquideren Aktienmärkten sowie zu geringeren
Risiken und besserer Governance auf der Unternehmensseite beitragen und die
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 202 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 203
Kapitalmarktentwicklung insgesamt unterstützen.  ZIFFER 230
Reformmöglichkeiten mit dem Ziel einer symmetrischen Besteuerung von Eigen- und 
Fremdkapital werden seit Längerem diskutiert. Ein zentraler Reformansatz ist 
die zinsbereinigte Gewinnermittlung (Allowance for Corporate Equity), die es
Unternehmen ermöglicht, die kalkulatorischen Kosten ihres Eigenkapitals parallel 
zu den Fremdkapitalzinsen von der Bemessungsgrundlage abzuziehen (Devereux 
und Freeman, 1991; IFS, 1991). Der Vorteil dieses Ansatzes liegt darin, dass er 
Finanzierungs- und Investitionsneutralität erreicht: Erstens werden
Entscheidungen über die Kapitalstruktur eines Unternehmens nicht verzerrt, da
Eigen- und Fremdkapital steuerlich gleich behandelt werden. Zweitens belastet die 
Steuer bei adäquat kalkulierten Eigenkapitalkosten effektiv nur ökonomische 
Renten, d. h. Gewinne, die die vom Kapitalmarkt geforderten Renditen
übersteigen. Deshalb bleiben die marginalen Investitionsentscheidungen von
Unternehmen unverzerrt (de Mooij und Devereux, 2011; de Mooij, 2012).  
Für Deutschland hat der Sachverständigenrat diesen Ansatz als
Zinsbereinigung des Grundkapitals weiterentwickelt (JG 2012 Ziffern 402 ff.) und in
späteren Jahresgutachten (JG 2015 Ziffern 728 bis 734; JG 2019 Ziffer 224)
aufgegriffen. Dieser Ansatz sieht vor, dass nur Gewinne oberhalb der Marktverzinsung 
des Grundkapitals der Körperschaftsteuer unterliegen, wobei sich der
kalkulatorische Zinssatz am variablen Zins für Unternehmenskredite über einen Betrag von 
mehr als 1 Mio Euro orientieren sollte (JG 2012 Ziffer 415). Das Grundkapital
entspricht dabei nur einem Teil des Eigenkapitals und umfasst nicht die
einbehaltenen Gewinne, die im Gegensatz zu Dividenden keiner weiteren Besteuerung
unterliegen. 
249. In Belgien wurde im Jahr 2006 ein Abzug der kalkulatorischen
Eigenkapitalkosten von der Unternehmensteuer eingeführt. Empirische Studien zu dieser Reform
legen nahe, dass belgische Unternehmen ihre Eigenkapitalquote infolge
der verbesserten steuerlichen Abzugsfähigkeit von zuvor durchschnittlich
39 % um rund drei Prozentpunkte erhöhten (Meki, 2023). Multinationale
Unternehmen haben ihre belgischen Tochtergesellschaften mit mehr Eigenkapital
ausgestattet (Hebous und Ruf, 2017). Banken erhöhten ihre Eigenkapitalquoten
ebenfalls um durchschnittlich knapp einen Prozentpunkt, von zuvor
durchschnittlich 6,8 % (Schepens, 2016), was die Resilienz des Bankensektors
verbesserte. Die Evidenz zu den Investitionseffekten ist hingegen weniger einheitlich:
Manche Studien legen nahe, dass Unternehmen ihre Investitionstätigkeit
aufgrund dieser Reform ausweiteten (aus dem Moore, 2014), während andere keine
signifikanten Effekte finden (Hebous und Ruf, 2017).
250. Die steuerliche Abzugsfähigkeit des Eigenkapitals führt allerdings zu einem
Rückgang des Steueraufkommens. So hat die Zinsbereinigung der
Gewinnermittlung in Belgien nach Schätzungen das Steueraufkommen mittelfristig
direkt um 6,2 Mrd Euro verkleinert, was rund einem Drittel des ohne
Zinsbereinigung erzielbaren Körperschaftsteueraufkommens entspricht. Unter
Berücksichtigung von Verhaltensanpassungen, z. B. indem Unternehmen Fremd- durch
Eigenkapital substituieren und daher geringere Fremdkapitalkosten von der
Steuer abziehen können, fällt dieser Rückgang um rund 5 % bis 15 % geringer aus
(Zangari, 2014). Für eine vergleichbare Reform in Deutschland schätzten Finke et 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 203 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen 
204 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
al. (2014) mithilfe eines Mikrosimulationsmodells den möglichen Rückgang auf 
rund 9 Mrd Euro oder 18,4 % des Körperschaftsteueraufkommens. Eine
aufkommensneutrale Reform würde daher eine entsprechende Anpassung 
der Steuersätze bei der Körperschaft- oder alternativ bei der Abgeltungsteuer 
erfordern. Dadurch bliebe die effektive Steuerbelastung der Unternehmen bzw. 
des Faktors Kapital im Durchschnitt unverändert und die Verzerrungen bei
Kapitalstruktur und (marginalen) Investitionen wären beseitigt. Gegen höhere
tarifliche Körperschaftsteuersätze spricht allerdings, dass sie die Anreize zur
internationalen Gewinnverschiebung verstärken, was wiederum das inländische
Steueraufkommen verringert (Haufler und Schjelderup, 2000; de Mooij und Devereux, 
2011). Denn insbesondere die Gewinnverschiebung über Transferpreise hängt 
nicht vom effektiven Durchschnittssteuersatz, der unverändert bliebe, sondern 
vom Unterschied in den tariflichen Steuersätzen zwischen zwei Ländern ab. 
251. Ein alternativer Ansatz sieht vor, nur die kalkulatorischen Kosten von neuem 
Eigenkapital steuerlich abzugsfähig zu machen. Dieses vermeidet eine
Begünstigung des bereits vorhandenen Eigenkapitals und dürfte daher kurz- bis
mittelfristig mit deutlich geringeren Steuerausfällen verbunden sein (JG 2015 
Ziffer 823). In Italien sind die Kosten von neuem Eigenkapital seit 2011
steuerlich abzugsfähig (Zangari, 2014). Die empirische Evidenz deutet darauf hin, dass 
dadurch ähnlich wie in Belgien die Eigenkapitalquoten von
Industrieunternehmen (Branzoli und Caiumi, 2020) und Banken (Martin-Flores und Moussu, 2019) 
signifikant zunahmen. 
Auch der Richtlinienvorschlag einer Debt-Equity Bias Reduction Allowance 
(DEBRA) der Europäischen Kommission aus dem Frühjahr 2022 sieht vor, die 
kalkulatorischen Kosten von neuem Eigenkapital innerhalb von 10 Jahren
steuerlich abzugsfähig zu machen. Gleichzeitig soll die bisher bestehende
Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen auf 85 % der überschüssigen Zinskosten, d. h. die 
Differenz zwischen gezahlten und erhaltenen Zinsen, begrenzt werden. Genau aus 
diesem Grund erreicht DEBRA keine vollständige Neutralität zwischen Eigen- 
und Fremdkapital (Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 2023). Schließlich ist 
DEBRA auf nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften beschränkt. Ausgenommen 
sind damit insbesondere Banken, obwohl bei ihnen übermäßige Verschuldung
besonders problematisch ist und die Reform daher erhebliche Stabilitätsgewinne 
versprechen würde (Langedijk et al., 2015), sowie Personengesellschaften, die im 
Jahr 2021 in Deutschland 12,1 % aller Unternehmen und im Jahr 2020 insgesamt 
21,1 % des Umsatzes ausmachten (IfM, 2022; Statistisches Bundesamt, 2022). 
252. Schließlich könnte auch die Abschaffung der Abgeltungsteuer für
Zinserträge (JG 2015 Ziffer 820; JG 2019 Ziffern 238 f.) zur Verringerung des Debt-
Equity Bias beitragen. Damit würde die ungleiche Besteuerung von Fremd- und 
Eigenkapital auf der Unternehmensseite bei der Besteuerung der
Kapitaleinkünfte auf der Haushaltsseite Berücksichtigung finden: Die
Zinseinkünfte der Fremdkapitalgeber würden demnach der progressiven
Einkommensteuer unterliegen, während auf Dividendeneinkünfte unverändert die
Abgeltungsteuer anfallen würde. Im Gleichgewicht könnten dadurch die Grenzkosten von 
Fremd- relativ zu Eigenkapital steigen, sofern der individuelle Grenzsteuersatz 
höher liegt als die Abgeltungsteuer. Falls diese Anreize der Haushalte Unter-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 204 – 
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 205
nehmen messbar beeinflussen, würden sich Unternehmen dann weniger stark 
durch Fremdkapital finanzieren. Dies gilt allerdings nur, wenn die
Gleichgewichtszinsen vorwiegend durch Fremdkapitalangebot und -nachfrage im Inland 
bestimmt sind. Denn das Angebot von Fremdkapital aus dem Ausland ist von der 
Abschaffung der Abgeltungsteuer nicht betroffen, da ausländische Kapitalgeber 
ihre Zins- und Dividendeneinkünfte im Wohnsitzland versteuern. Allerdings ist 
dieser Vorschlag ebenso wie der konkrete Richtlinienvorschlag DEBRA weniger 
systematisch und in seinen Wirkungen weniger klar als die Zinsbereinigung des 
Grundkapitals. 
Verbriefungen zur Bankenfinanzierung erleichtern 
253. Obwohl Verbriefungen in der EU während der Finanzkrise nie unter denselben
Problemen litten wie in den USA, stagniert der Verbriefungsmarkt in
Europa. Ein möglicher Grund für die langsame Erholung, der von
Interessenvertretern der Finanzbranche vorgebracht wird, ist, dass die regulatorische Behandlung 
als „konservativer angesehen wird als bei vergleichbaren Produkten mit
ähnlichem Risikoprofil“ (Europäische Kommission, 2022a). Während es
Unterschiede in den regulatorischen Anforderungen zwischen den USA und der 
EU gibt, dürften diese nicht entscheidend das ökonomische Kalkül
beeinflussen (Levitin, 2023). So liegen z. B. die Untergrenzen für Risikogewichte, die
festlegen, wie viel Eigenkapital zu hinterlegen ist, für einfache, transparente und
standardisierte Verbriefungen (STS; simple, transparent, standardised) in Europa
unter denen der USA (Levitin, 2023). Weitreichende Erleichterungen beim
Risikoselbstbehalt, die es in den USA für bestimmte Verbriefungen gibt, scheinen in
Europa nicht angezeigt. Die Einführung des Risikoselbstbehalts nach der
Finanzkrise war von zentraler Bedeutung, um den negativen Anreizen
entgegenzuwirken, die bei Verbriefungen auftauchen.  ZIFFER 216 Gleichwohl dürfte es Raum
geben, die Berechnung der Risikogewichte zu überarbeiten (EBA, 2022), die
Offenlegungspflichten zu vereinfachen und die Vorhersehbarkeit der aufsichtlichen
Einschätzung, ob ein signifikanter Risikotransfer (SRT, significant risk transfer)
stattgefunden hat, zu erhöhen (Levitin, 2023). Eine weitere Standardisierung von
Darstellungen und Gewährleistungen könnte es Investoren erleichtern, die
Risiken zu bewerten.
254. Eine Angleichung von Regulierungen zwischen EU-Mitgliedstaaten zu
Inkassoverordnungen, Zwangsvollstreckungen, und Insolvenzrecht
könnte paneuropäische Verbriefungen fördern.  ZIFFER 215 Hiervon dürften
kleinere Länder profitieren, die nicht über hinreichend große Vermögenswerte
verfügen, sodass sich nur grenzüberschreitende Verbriefungen lohnen (Levitin,
2023). Zudem würde es Investoren erleichtert, die Risiken von Verbriefungen zu
bewerten, die auf länderübergreifenden Vermögenswerten beruhen. Allerdings
fehlt es an paneuropäischen Banken, die Verbriefungen basierend auf
länderübergreifenden Vermögenswerten emittieren können. Hier spielt die mangelnde
Vollendung der Bankenunion eine Rolle.  ZIFFER 269 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 205 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
206 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Mehr Wachstumskapital und bessere Exit-Optionen 
255. Staatliche Wagniskapitalfinanzierung kann den Anstoß dafür geben, dass
sich der Wagniskapitalmarkt in Deutschland weiterentwickelt (Hellmann und
Thiele, 2019; Alperovych et al., 2020; Bai et al., 2021). Wichtig ist dabei vor
allem das Ziel, parallel private Finanzmittel zu mobilisieren. Öffentliche
Wagniskapitalfonds sind im Fall einer Kofinanzierung mit privaten Investoren,
wie sie auch der Zukunftsfonds der Bundesregierung  ZIFFER 227 anstrebt,
besonders erfolgreich. So zeigen Brander et al. (2015), dass Start-ups, die kofinanziert
werden, mehr Mittel erhalten als Unternehmen, die nur von privaten
Wagniskapitalgebern finanziert werden, und viel mehr als Unternehmen, die nur von
öffentlichen Wagniskapitalgebern finanziert werden. Zudem steigt die
Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Exit des Start-ups über einen Börsengang
(Brander et al., 2015). Start-ups, die eine Kofinanzierung erhalten, bringen zudem mehr 
Innovationen hervor und erzielen ein höheres Wachstum, als wenn sie nur durch
öffentliche Mittel oder nur durch private Mittel unterstützt werden (Grilli und
Murtinu, 2014; Bertoni und Tykvová, 2015; Cumming et al., 2017). Erfolgreiche
internationale Initiativen, wie beispielsweise die israelische Initiative Yozma,
setzten zusätzlich auf Lerneffekte durch die Einbindung von israelischen
Wagniskapitalfonds in ein internationales Netzwerk (Avnimelech et al., 2004). Um
öffentliche Mittel zu erhalten, mussten israelische Wagniskapitalfonds sowohl
zusätzliche private Mittel akquirieren als auch einen angesehenen ausländischen
Wagniskapitalfonds für eine Investition gewinnen. Ein solches Element könnte
auch deutsche Wagniskapitalinitiativen ergänzen, wenngleich dadurch die
Risiken  ZIFFER 225 steigen könnten, die durch eine Einbindung ausländischer
Investoren entstehen.
256. Der Zukunftsfonds setzt in einigen Bausteinen explizit Schwerpunkte auf
einzelne Technologiefelder, wie beispielsweise Climate Tech oder Deep Tech. Ein 
solcher Top-Down-Ansatz kann problematisch sein, wenn öffentliche
Wagniskapitalgeber Wachstumspotenziale und Renditechancen weniger gut einschätzen
können als private Akteure. Die Literatur deutet darauf hin, dass das der Fall ist
(Cumming et al., 2017). Zudem könnte die Gefahr bestehen, dass es zu einer
Vermischung mit politischen Zielen kommt. Im Bereich Climate Tech und Deep Tech
schätzen private Wagniskapitalinvestoren die Wachstumschancen als sehr hoch
ein (Schwarz und Viete, 2023). Zudem wird in anderen Ländern, gemessen an der 
Wirtschaftskraft, deutlich mehr in diesen Technologiefeldern investiert (Metzger,
2022b; Viete, 2022). Ein Vorteil der Schwerpunktsetzung ist, dass
Wagniskapitalfonds industriespezifische Erfahrungen sammeln können, die Start-ups in
diesem Bereich langfristig erfolgreicher machen (Alperovych et al., 2020), sodass sie
ihren Technologievorsprung in dem jeweiligen Bereich ausbauen (Janeway et al.,
2021). Es sollte aber sichergestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit des
Wagniskapitalmarkts insgesamt an wichtige Vergleichsmärkte anschließen kann.  ZIF-
FER 223 
257. Der Wachstumsfonds Deutschland, als ein Baustein des Zukunftsfonds,
verfolgt das Ziel, institutionelle Investorengruppen für den deutschen
Wagniskapitalmarkt zu erschließen (BMWK, 2022b). Die Pläne der Bundesregierung sahen
vor, einen Dachfonds  GLOSSAR nach internationalem Vorbild zu gründen, in dem
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 206 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 207
vorrangig zu bedienende Anteile für institutionelle Anleger mit nachrangigen
Anteilen der öffentlichen Hand kombiniert werden (Deutscher Bundestag, 2021; 
Röhl, 2021). Laut dem Fortschrittsbericht zur Start-up-Strategie der
Bundesregierung hat der Wachstumsfonds seine Investitionstätigkeit aufgenommen und 
investiert in mehr als zehn deutsche und europäische Wagniskapitalfonds 
(BMWK, 2023). Weitere Details sind bisher nicht bekannt. Dass ein solcher
Dachfonds institutionelle Investoren erfolgreich in den Wagniskapitalmarkt einbinden 
kann, zeigt das dänische Programm Dansk Vækstkapital, das als
Gemeinschaftsprojekt des Staates mit dänischen Pensionskassen in große Wagniskapitalfonds 
investiert (EFI, 2019). In diesem Programm können Pensionskassen einen Anteil 
des Investitionsvolumens festverzinslich anlegen, die übrigen Mittel investieren 
sie direkt in den Dachfonds. Die so erzielte Rendite-Risiko-Verteilung erleichtert 
den Pensionsfonds die Investition in Wagniskapital. Köppl-Turyna et al. (2022) 
zeigen, dass öffentliche Wagniskapitalfonds vor allem dann erfolgreich sind, 
wenn sie als Dachfonds organisiert sind und nicht selbst in einzelne Start-ups
investieren.  
258. Ein wichtiger Ausstiegskanal (Exit) für Wagniskapitalinvestoren ist der
Börsengang, der im Vergleich zu anderen Exit-Optionen häufig die besten
Renditeaussichten bietet (Jeng und Wells, 2000). Hierfür stellt der in Deutschland
vergleichsweise kleine IPO-Markt ein Hindernis dar. Der aufnahmefähigere Exit-
Markt für großvolumige Beteiligungen dürfte ein Grund dafür sein, dass die
Investitionssummen im US-amerikanischen Wagniskapitalmarkt deutlich größer
ausfallen als in Deutschland (Acevedo et al., 2016). Aufgrund des größeren
Wettbewerbs zwischen den Investoren erreichen US-amerikanische Start-ups zudem
in der Regel deutlich höhere Bewertungen als europäische Start-ups (Röhl, 2021).
Paneuropäische Börsenplätze könnten durch eine Vergrößerung des
Investorenpools die Attraktivität des europäischen IPO-Marktes erhöhen.
Erste vielversprechende Initiativen versuchen, ein europäisches Netz von
Börsenplätzen aufzubauen, um Unternehmen europaweit Liquidität zu bieten,
unabhängig davon, in welchem Land sie sich für eine Notierung entscheiden (Asgari,
2023). Die empirische Evidenz legt nahe, dass auch der bei einem Börsengang
vermutete Kontrollverlust der Gründerinnen und Gründer ein Hemmnis für
Börsengänge darstellt (Oxera und Kaserer, 2021), weswegen die geplanten
Mehrstimmrechtsaktien den Börsengang für Start-ups attraktiver machen könnten.
 ZIFFER 247 
2. Institutionelle Anleger stärken
259. In der EU und insbesondere in Deutschland spielen Versicherungen und
Pensionsfonds als Kapitalgeber bislang eine untergeordnete Rolle.  ZIFFER 231
Insbesondere Versicherungen haben aber auch hierzulande das Potenzial, Kapital
zu sammeln und damit große langfristige Projekte und Wagniskapital
mitzufinanzieren. Allerdings investieren deutsche Versicherer relativ defensiv, zu einem
großen Anteil in Anleihen.  KASTEN 16 Selbst bei Anlagen direkt in Wagniskapital,
beispielsweise durch Private Equity Fonds, oder in Infrastruktur investieren
deutsche Versicherer eher im Ausland.  KASTEN 17 Ausländische Versicherer
investieren jedoch ebenfalls nicht in diese Anlagekategorien in Deutschland. Da kapital-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 207 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
208 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
marktrechtliche Hemmnisse nur einen geringen Anteil an diesen
Investitionsentscheidungen haben, dürfte die allgemeine Standort- und Investitionsattraktivität 
in Deutschland große Kapitalgeber von Investitionen abhalten. Es gilt diese
realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Gleichzeitig sollten
deutsche Versicherer ihre Zurückhaltung in Bezug auf Eigenkapital- und
Wagniskapitalinvestitionen aufgeben.  
260. Durch die Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge
 ZIFFER 454 könnte das Kapital, das in Deutschland durch solche Fonds
eingesammelt wird, erhöht werden. Dadurch würden große
Kapitalsammelstellen entstehen, die hohe Anlagevolumina für lange Zeiträume bereitstellen.
Zwar sollten auch solche Fonds zum Schutz des Vorsorgevermögens möglichst
weltweit und breit diversifiziert investieren. Aufgrund der wirtschaftlichen
Bedeutung dürften aber auch hohe Summen in der EU und in Deutschland investiert 
werden. Bei individuell zurechenbaren Anteilen an Pensionsfonds würde zudem
die breite Bevölkerung mit Kapitalmärkten in Berührung gebracht, was die
Aktienmarktkultur insgesamt unterstützen könnte.  ZIFFER 454
261. Obwohl regulatorische Vorschriften kein Haupthindernis für
Anlageentscheidungen sein dürften, können sie Pensionsfonds daran hindern, unmittelbar
in Wertpapiere von Unternehmen zu investieren (OECD, 2022). In den meisten
Staaten gelten für Anlagen, die nicht auf geregelten Märkten gehandelt werden,
wie etwa nicht-börsennotierte Aktien, strengere Grenzen als für börsennotierte
Wertpapiere. Ferner gibt es in den meisten Staaten Verbote oder Obergrenzen für
Investitionen in private Investmentfonds, die teilweise unter 5 % des einsetzbaren 
Kapitals eines Investors liegen (OECD, 2022). In Deutschland legt die
Anlagenverordnung (AnlV) die möglichen Anlageformen und deren jeweilige
Obergrenzen für Pensionskassen, Sterbekassen und kleine
Versicherungsunternehmen fest. Pensionskassen sind in Deutschland betriebliche und private
Institutionen sowie berufsständische Versorgungswerke. Sie unterliegen dem
jeweiligen Landesrecht und damit dessen Anpassungen an die Anlagenverordnung.
Nordrhein-Westfalen erlaubt beispielsweise seit dem Jahr 2021 den
Versorgungswerken eine höhere Infrastrukturquote, also mehr Investitionen in
Infrastrukturprojekte (Deka, 2022). Insgesamt steckt die Anlagenverordnung Obergrenzen für
bestimmte Anlageformen ab. Anhebung und Vereinheitlichung dieser
Grenzen für alle Pensionskassen wären zu begrüßen, um ihnen mehr
Spielraum für eigene Investitionsentscheidungen zu geben.
262. Ähnliche Schritte waren in den USA bereits erfolgreich. Dort wird das
Wachstum der Wagniskapitalfonds maßgeblich auf die Änderung der
Regulierung der Pensionsfonds (ERISA) im Jahr 1979 zurückgeführt, sodass diese zu
Zwecken der Portfoliodiversifikation anschließend auch in risikoreichere
Anlageformen investieren durften (Gompers und Lerner, 1999). Dies trug maßgeblich
dazu bei, dass das Gesamtinvestitionsvolumen in Wagniskapitalfonds von 424
Mio US-Dollar im Jahr 1978 auf mehr als 4 Mrd US-Dollar im Jahr 1986 anstieg.
Der Anteil dieser Gelder, die von Pensionsfonds kamen, wuchs im selben
Zeitraum von 15 % auf mehr als 50 % (Gompers und Lerner, 2001).
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 208 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 209
3. Haushalte am Kapitalmarkt beteiligen
263. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die aktuell niedrige Beteiligung von
Haushalten am Kapitalmarkt zu erhöhen. Der traditionelle Ansatz ist die
Stärkung von individuellen Kompetenzen, insbesondere durch Finanzbildung.
Neuere Ansätze setzen darüber hinaus darauf, durch gezielte Anreize und
verhaltensökonomisch motivierte Vereinfachungen Haushalte zur Partizipation zu
bewegen. Dabei gilt es, effektiven Kleinanlegerschutz zu entwickeln, um
Haushalten bessere Finanzentscheidungen zu ermöglichen. Entscheidend ist dabei
nicht die Menge an Informationen, sondern ihre Aufbereitungsform. Selbst gut
informierte und mathematisch gebildete Verbraucher können systematisch von
einem rationalen Verhalten abweichen. Die Menge der bereitgestellten
Informationen zu vereinheitlichen und zu verringern kann Haushalten helfen, bessere
Investitionsentscheidungen zu treffen (Chater et al., 2010).
264. Um Haushalte vor schlechten Finanzentscheidungen zu schützen und dennoch
den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, hat die Europäische
Kommission im Rahmen ihres Aktionsplans für die Kapitalmarktunion neue
Gesetzesvorschläge erarbeitet. Diese zielen darauf ab, den Schutz von Kleinanlegern
zu stärken sowie den Zugang zu Finanzprodukten zu erhöhen. Ziel ist
neben steigenden Kapitalmarktanlagen durch Haushalte,  ZIFFER 234 das
Vertrauen in den Finanzmarkt zu stärken.
Wenig hilfreich ist, dass die Europäische Kommission mit der Abschaffung
des „Payment for Order Flow“ (PFOF)-Mechanismus  GLOSSAR die
Geschäftsgrundlage der „Neo-Broker“ deutlich erschwert. Neo-Broker haben in den
vergangenen Jahren insbesondere jungen Menschen den Zugang zum
Aktienmarkt erleichtert, indem sie kostengünstige Transaktionen per App ermöglichen
(Kritikos et al., 2022). Der Kapitalmarktzugang gerade für junge, wenig
finanzstarke Personengruppen sollte nicht geschwächt werden. Während Studien aus
anderen europäischen Ländern höhere Bid-Ask Spreads  GLOSSAR (Rosov, 2016)
bzw. nachteilige Preise bei Neo-Brokern beobachten (AFM, 2022; CNMV, 2022),
kommt die BaFin (2022b) zu dem Ergebnis, dass der PFOF-Mechanismus
aufgrund der niedrigen Transaktionskosten für geringe Transaktionsvolumina
vorteilhaft ist. Bei hohen Transaktionsvolumen hingegen überwiegen die Nachteile
der schlechteren Spreads gegenüber den niedrigeren Transaktionskosten.
265. Eine mögliche Form, um besonders in frühen Schuljahren die Finanzbildung und
somit die individuellen Kompetenzen zu stärken, können Kapitalmarkt- und
Börsenspiele darstellen (Harter und Harter, 2010; Hinojosa et al., 2010). Diese
sollten so gestaltet sein, dass die Risikovorteile breit gestreuter Anlagen erlebbar und
die Vorteile langfristiger Investitionen greifbar werden. Darüber hinaus sollte die
Sensibilität für die Kosten von Finanzprodukten erhöht werden. Neben der
Integration von Finanzbildung in den regulären Lehrplan sollten
Weiterbildungen die Lehrerinnen und Lehrer auf die neue Aufgabe vorbereiten
(Bachmann et al., 2021). Für Erwachsene würde Finanzbildung in den
Berufsschulen und am Arbeitsplatz den größten Effekt auf das
Kapitalmarktwissen haben (Prawitz und Cohart, 2014). Die empirische Evidenz zum Erfolg der
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 209 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
210 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
bisherigen Maßnahmen zur Förderung der Finanzbildung ist allerdings gemischt 
(Mandell, 2008; Kaiser et al., 2022).  
266. Eine Möglichkeit, jedem jungen Menschen den Zugang zum Kapitalmarkt zu
erleichtern, wäre, jedem Kind ab dem 6. Geburtstag bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres 10 Euro monatlich in Form eines Fondsanteils staatlich
bereitzustellen. Der Finanzbedarf würde pro Jahr 1,2 Mrd Euro betragen. Das
Modell könnte ähnlich wie in Israel implementiert werden, wo seit dem Jahr 2017
monatlich 51 Shekel (umgerechnet 12 Euro) ab Geburt bis zum 18. Geburtstag
eines Kindes eingezahlt werden (Haran Rosen et al., 2021). Ein solches Startkapital
könnte in ein Standardprodukt investiert werden. Hierfür bietet sich
beispielsweise ein öffentlich verwalteter Pensionsfonds an.  ZIFFER 454 Weitere
Einzahlungen auf dieses Konto sind jederzeit möglich.
267. Ein zentraler Baustein, um die Beteiligung am Kapitalmarkt zu erhöhen, ist die
Reform der ergänzenden privaten Altersvorsorge. Wenn diese zukünftig
mit einer automatischen Einbeziehung aller Personen (Auto-Enrolment)
einherginge, die sich aktiv gegen eine Teilnahme entscheiden müssten (Opt-out), würde
die Kapitalmarktbeteiligung stark ansteigen.  ZIFFER 454 Die Literatur zu
Behavioral Finance (siehe beispielsweise Mitchell und Utkus, 2004) zeigt, dass eine
automatische Einbeziehung mit Opt-out-Möglichkeit die Teilnahme um 25 bis 35
Prozentpunkte erhöhen kann (Beshears et al., 2006). Im Vereinigten Königreich
beträgt die Teilnahmequote an der betrieblichen Altersvorsorge seit der Einführung
eines Auto-Enrolment mit Opt-out 86 % aller privatwirtschaftlich Angestellten
(Department for Work &amp; Pensions UK, 2020).
4. Europäische Kapitalmärkte stärker integrieren
268. Um die Kapitalmärkte in der EU weiterzuentwickeln und besser zu integrieren,
hat die Europäische Kommission im Jahr 2015 einen Aktionsplan zur
Umsetzung der Kapitalmarktunion (Capital Markets Union, CMU) vorgestellt. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen besonders den Zugang zum Kapitalmarkt
für Unternehmen und Privatanlegerinnen und -anleger, wie die Erleichterung von 
Investitionen in Risikokapital, die Vereinfachung der Prospektpflichten für
börsennotierte Unternehmen und die Förderung von Infrastrukturinvestitionen
durch Versicherungen oder Banken. Im Jahr 2020 wurde ein neuer Aktionsplan
vorgestellt mit einem stärkeren Fokus auf Kleinanlegerinnen und Kleinanleger
und auf grenzüberschreitenden Investitionen (Europäische Kommission, 2020).
Bisher ist die Europäische Kommission in kleinen Schritten vorangegangen, ohne
Ideen vorzustellen, die der Entwicklung einer Kapitalmarktunion einen
entscheidenden Schub geben könnten. Dazu gehören die in diesem Gutachten diskutierte
vollständige Umsetzung der Bankenunion,  ZIFFER 269 die Einführung einer
breiten kapitalgedeckten Altersvorsorge,  ZIFFER 454 sowie eine echte Angleichung in
den Bereichen Steuer- und Insolvenzrecht  ZIFFER 272 sowie Rechnungslegung
(Véron und Wolff, 2015). Außerdem wird die Einführung eines European Safe
Asset im Kontext umfangreicherer Reformpakete diskutiert (Brunnermeier et al.,
2017; Bénassy-Quéré et al., 2018; Panetta, 2023).
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 210 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 211 
Fragmentierung reduzieren und Home Bias abbauen 
269. Angesichts der Größe der europäischen Banken und ihrer Rolle als
Kapitalmarktakteure  ZIFFER 210 würde die Vollendung der Bankenunion die
grenzüberschreitende Kapitalmarktintegration fördern (JG 2022 Ziffern 257 ff.). 
Auch wenn es keine direkten rechtlichen Hindernisse für grenzüberschreitende 
Bankgeschäfte gibt, spielen institutionelle Rahmenbedingungen eine wichtige 
Rolle (Hoffmann, 2020). Beispielsweise werden grenzüberschreitende
Bankenfusionen behindert durch die fehlende gemeinsame europäische
Einlagensicherung (JG 2018 Ziffern 516 ff. und 537; JG 2022 Ziffer 259) sowie die noch 
nicht vollständig auf die EU-Ebene übertragene Bankenabwicklung (JG 2022
Ziffer 258). Sollte eine Bank im Ausland große Verluste machen und Insolvenz
anmelden, muss die heimische Einlagensicherung einspringen, wenn die Bank ihre 
Einlagen nicht mehr bedienen kann. Dadurch könnte die Zustimmung nationale 
Aufsichtsbehörden zu grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen von Banken 
verhalten ausfallen (Hoffmann, 2020).  
270. Die komplizierte Behandlung ausländischer Kapitalerträge durch die
Quellensteuer trägt zum Home Bias bei. Die EU hat neue Regeln
vorgeschlagen, um dieses Problem zu reduzieren. Diese sehen zum einen eine
Beschleunigung der Verfahren durch einen digitalen Nachweis über den
Steuerwohnsitz vor. Zum anderen soll eine missbräuchliche Nutzung von
Steuererstattungsmöglichkeiten wie durch Cum-Cum- oder Cum-Ex-Geschäfte  GLOSSAR
verhindert werden (Europäische Kommission, 2023). Dafür sollen die EU-
Mitgliedstaaten eines von zwei möglichen Verfahren einführen. Entweder die
„Steuererleichterung an der Quelle“, bei der die Steuern direkt im Quellenland verrechnet 
werden, oder ein „Schnellerstattungsverfahren“, durch das die überhöhte
Steuerlast innerhalb von maximal 50 Tagen rückerstattet wird. Die Regeln sollen bis 
2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Problematisch ist der Plan der EU, 
die Erstattung ausschließlich über zertifizierte Finanzintermediäre abzuwickeln, 
da besonders für private Anlegerinnen und Anleger die Gebühren die
Erstattungssumme übersteigen könnten. Steuerrückerstattungen sollten einfach, schnell und 
möglichst gebührenfrei möglich sein.  
Transparenz und Vergleichbarkeit schaffen 
271. Transparenz ist eine Voraussetzung für das ordnungsgemäße und effiziente
Funktionieren der Finanzmärkte. Mehr Transparenz etwa durch einheitliche
Rechnungslegungsstandards für Unternehmen und einen besseren
Rechtsrahmen kann das Auftreten von Phänomenen wie Herdenverhalten, Wellen
stimmungsbedingter Kapitalflüsse und übermäßige Reaktionen der Anleger auf
Nachrichten begrenzen (Brandao-Marques et al., 2018). Dies verringert
problematische Begleiterscheinungen der finanziellen Globalisierung, wie beispielsweise die 
Verstärkung von Schocks, die von globalen Finanzzentren ausgehen.  
272. Das Fehlen harmonisierter Insolvenzvorschriften gilt seit Langem als
eines der größten Hindernisse für den freien Kapitalverkehr in der EU und für eine 
stärkere Integration der europäischen Kapitalmärkte (Europäische Kommission, 
2022b). Das Insolvenzrecht für nichtfinanzielle Unternehmen unterscheidet sich 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 211 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
212 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
in der EU im Hinblick auf die Verfahrensdauer, Kosten und die Erlösquote stark 
(EBA, 2020). Die Europäische Kommission hat einen neuen Entwurf zur
Harmonisierung vorgelegt, der zwar Fortschritte bei der Angleichung der
Insolvenzverfahren in bestimmten Bereichen macht, beispielsweise im Bereich der
Verwertung von Vermögenswerten, der effizienteren Liquidation von
Kleinstunternehmen und der Harmonisierung von Regeln für Gläubigerausschüsse, aber keine 
vollständige Harmonisierung anstrebt (Europäische Kommission, 2022b). Es ist 
begrüßenswert, dass eine Angleichung weiterhin verfolgt wird, allerdings sollte 
eine vollständige Harmonisierung weiterhin das Ziel sein. Der deutsche und der 
französische Finanzminister haben mit ihrer Roadmap für die Kapitalmarktunion 
die Relevanz des Insolvenzrechts betont (Lindner und Le Maire, 2023). In diesem 
Zusammenhang könnte eine deutsch-französische Initiative ins Leben gerufen 
werden, um die Harmonisierung zwischen Deutschland und Frankreich
voranzutreiben, sodass andere Länder folgen könnten.  
273. Das Fehlen einer standardisierten Berichterstattung von KMU, für die
der Kapitalmarkt relevant ist, in Europa schränkt die Vergleichbarkeit von
Unternehmen ein und hindert Anleger an einer umfassenden und fundierten
Analyse des jeweiligen Kreditrisikos (OECD, 2015, 2022). Das Problem der
fehlenden Transparenz adressiert die EU durch verschiedene Maßnahmen
des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion. Dazu gehört insbesondere die
Einrichtung des zentralen europäischen Zugangsportals für Unternehmens- und
Produktdaten (European Single Access Point, ESAP). Das ESAP soll EU-weit
öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen
und Anlageprodukten bieten. Diese umfassen bereits harmonisierte
Berichtsanforderungen und sollen darüber hinaus freiwillige Informationen enthalten, die
international gut vergleichbar sind. Ähnliche Datenbanken existieren bereits in
den USA, Japan und Kanada.  PLUSTEXT 10 Eine plangemäß zügige Umsetzung bis
zum Sommer 2027 unter möglichst niedrigem Aufwand für Unternehmen ist
essenziell, um hinsichtlich der Transparenz zu anderen, etablierten Kapitalmärkten, 
wie beispielsweise den USA, aufzuschließen.
 PLUSTEXT 10 
Hintergrund: Öffentliche Datenbanken zu Unternehmensdaten in ausgewählten 
Industriestaaten 
In vielen anderen Industriestaaten existieren öffentliche Datenbanken, die einen 
kostenlosen Zugriff auf Dokumente bieten, die von Unternehmen bei
Aufsichtsbehörden eingereicht wurden. So werden Recherchen zu Finanzdaten und
Geschäftstätigkeit von börsennotierten Unternehmen ermöglicht. Die US-
Börsenaufsichtsbehörde betreibt beispielsweise die EDGAR-Datenbank (Electronic Data 
Gathering, Analysis, and Retrieval), die japanische Finanzregulierungsbehörde
(Financial Services Agency) das EDINET (Electronic Disclosure for Investors' NETwork) 
und die Dachorganisation der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden
(Canadian Securities Administrators) das SEDAR+ (System for Electronic Document
Analysis and Retrieval). Diese Datenbanken kommen Investoren, Unternehmen und den 
entsprechenden Volkswirtschaften insgesamt zugute, indem sie die Transparenz 
der Wertpapiermärkte erhöhen.  ZIFFER 530 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 212 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 213 
Aufsichtsrechtliche Harmonisierung vorantreiben 
274. Eine stärkere Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) könnte die
Integration der Kapitalmärkte vertiefen, indem sie die einheitliche Anwendung 
von Vorschriften  ZIFFER 244 sicherstellt und internationalen Investoren als
Ansprechpartner zur Verfügung steht. Auch könnte die Effizienz der
Kapitalmarktaufsicht durch stärkere Integration der nationalen Aufsichtsbehörden deutlich
erhöht werden. Eine ähnliche Problematik gibt es in den USA bei der
Zusammenarbeit der US-Notenbank und des US-Finanzministeriums. Beide überwachen das 
systemische Risiko mit ähnlichen Zielen. Aufgrund unzureichender
Zusammenarbeit profitieren sie jedoch nicht von der Arbeit des jeweils anderen und führen 
zuweilen unnötig doppelte Analysen durch (GAO, 2016). 
275. Um Finanzmarktteilnehmenden grenzüberschreitende Investitionen zu
erleichtern, sollten die Kompetenzen der ESMA auf weitere Bereiche
ausgeweitet werden.  ZIFFER 244 Sapir et al. (2018) schlagen vor, dass die Aufsicht über 
professionelle Finanzdienstleistungsanbieter direkt von der ESMA
wahrgenommen wird. Der ESMA könnte etwa konkret die Aufsicht über die zentralen 
Gegenparteien, die zentralen Wertpapierverwahrer, die Handelsplätze und die 
Abschlussprüfer sowie die Durchsetzung der internationalen
Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS) 
übertragen werden. Aktuell liegen diese Aufgaben in Deutschland weitestgehend 
bei der BaFin. Gleichzeitig sollten Aufgaben mit einer stärkeren Ausrichtung auf 
das Privatkundengeschäft (d. h. zum Schutz von Sparerinnen und Sparern sowie 
Anlegerinnen und Anlegern) weiterhin hauptsächlich von den nationalen
Aufsichtsbehörden wahrgenommen werden, jedoch mit verbindlichen Instrumenten 
zur Durchsetzung einer echten aufsichtlichen Konvergenz.  
276. Reformen der Governance und der Finanzierung können die
Unabhängigkeit und damit die Durchsetzungskraft der ESMA stärken. Ein kleineres
Entscheidungsgremium, ohne Vertretungen der nationalen Aufsichtsbehörden, 
mit Rechenschaftspflicht gegenüber den EU-Institutionen wäre dazu 
besser geeignet als die jetzige Struktur (Sapir et al., 2018), bei der davon
auszugehen ist, dass sich die nationalen Vertreter nationalen Interessen verpflichtet
fühlen.  PLUSTEXT 8 An einigen grundlegenden Entscheidungen könnten die
nationalen Aufsichtsbehörden weiterhin beteiligt werden. Die Finanzierung könnte 
sich an den SSM und den Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (SRB)
anlehnen und aus Abgaben von Kapitalmarktinstituten anstatt, wie aktuell, 
durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert werden. Im Konsultationsprozess 
der Europäischen Kommission (2022c) zur Bewertung der Regulierungen über 
die Arbeitsweise der europäischen Aufsichtsbehörden haben die Teilnehmenden 
diese Punkte ebenfalls aufgegriffen. 
  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 213 – 
Kapitel 3 – Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen
214 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
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Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 224 –
Kapitalmarkt in Deutschland und der EU: Potenziale besser nutzen – Kapitel 3 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 225 
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 225 – 
 
  
 
      
 
   
  
     
  
 
    
  
  
    
4
ARMUTSGEFÄHRDUNG 
SENKEN, ERWERBSANREIZE 
STÄRKEN: REFORMEN IM 
STEUER-TRANSFER-SYSTEM 
I. Einleitung
II. Lage: Einkommensverteilung und Armut in Deutschland
1. Einkommensverteilung
2. Entwicklung von Armutsindikatoren
3. Armutsgefährdete Personengruppen
III. Institutioneller Rahmen und mögliche Zielkonflikte
1. Das aktuelle Transfersystem
2. Zielkonflikte im Transfersystem
IV. Maßnahmen: Reformoptionen im Steuer-Transfer-System
1. Erwerbsanreize stärken
2. Erwerbsmöglichkeiten stärken
3. Direktzahlungen an Haushalte ermöglichen
Anhang 
Literatur 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 226 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 227
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
 Anders als die Einkommensungleichheit ist die Armutsgefährdung seit dem Jahr 2005 weiter
gestiegen. Der Grund sind geringe Einkommenszuwächse im untersten Einkommensdezil.
 Eine Bündelung von Leistungen in der Grundsicherung mit geringem Transferentzug bei
zunehmendem Erwerbseinkommen kann die Armutsgefährdung reduzieren und Erwerbsanreize
stärken, ohne die öffentlichen Haushalte zu belasten.
 Eine gut ausgebaute Kinderbetreuung ist zentral, um die Erwerbsbeteiligung von Eltern zu
erhöhen. Eine Reform des Ehegattensplittings kann die Erwerbsanreize von Zweitverdienenden
stärken.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Während die Einkommensungleichheit in Deutschland zwischen den Jahren 1991 und 2005
erheblich gestiegen ist, hat sie nach dem Jahr 2005 kaum noch zugenommen. Die
Armutsgefährdungsquote ist hingegen auch nach dem Jahr 2005 weiter gestiegen. Einige Personengruppen 
sind besonders armutsgefährdet, vor allem Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie
Personen mit Migrationshintergrund. Zudem sind Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, 
häufiger armutsgefährdet als Männer. 
Armut und Ungleichheit gehen mit vielfältigen Herausforderungen für die Betroffenen sowie 
mit Fehlentwicklungen auf gesamtwirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene einher. Ursache 
und Wirkung sind dabei oft nur schwer zu trennen, da die Kausalität in beide Richtungen geht. 
Armutsgefährdete Personen in Deutschland haben häufiger Gesundheitsprobleme, haben eine 
geringere Bildung und sind häufiger arbeitslos. Fehlende soziale Mobilität kann das
Innovationspotenzial der Gesellschaft und das Wirtschaftswachstum einschränken. 
Eine Verbesserung der Erwerbsanreize kann eine Senkung der Armutsgefährdungsquote für 
Personen mit niedrigem Einkommen erreichen. Simulationsergebnisse zeigen, dass eine
zusammengefasste Transferleistung mit geringerer Transferentzugsrate die Erwerbsanreize spürbar 
steigern und die Armutsgefährdungsquote senken kann, ohne die öffentlichen Haushalte zu
belasten. Bislang machen Sprungstellen in der Grenzbelastung den finanziellen Vorteil einer
Ausweitung der Erwerbstätigkeit intransparent. Ein Transferentzug mit konstanter Grenzbelastung 
würde dies ändern, weil so das Einkommen bei einer Ausweitung der Erwerbstätigkeit gleichmäßig 
anstiege. 
Die geplante Kindergrundsicherung kann dafür sorgen, dass mehr Anspruchsberechtige die 
ihnen zustehenden Transferleistungen tatsächlich in Anspruch nehmen. Dies würde zur Senkung 
der Armutsgefährdung bei Kindern beitragen. Eine stärkere Teilnahme an Weiterbildungs- und 
Gesundheitsmaßnahmen kann die Erwerbsmöglichkeiten ebenfalls deutlich fördern. Die
Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen sollte zudem durch eine gut ausgebaute Kinderbetreuung
gestärkt werden. Außerdem kann eine Reform des Ehegattensplittings stärkere Erwerbsanreize
setzen. 
Für kurzfristige Entlastungen in Krisenzeiten bedarf es eines Instruments, das zielgenauer als 
bisher alle privaten Haushalte erreichen kann. Dazu sollte ein Direktzahlungsmechanismus
eingerichtet werden. Mit diesem sollte dringend das seit Langem angekündigte pauschale Klimageld 
umgesetzt werden, um Belastungen durch den CO2-Preis zu kompensieren. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 227 –
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
228 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
I. EINLEITUNG
277. Zwischen den Jahren 1990 und 2005 hat die Einkommensungleichheit in
Deutschland deutlich zugenommen. Seitdem ist sie kaum noch gestiegen.  ZIF-
FER 287 Dies zeigen fast alle gängigen Verteilungsindikatoren. Eine Ausnahme
bildet die Armutsgefährdungsquote  GLOSSAR, ein relatives Maß für die
Einkommensungleichheit.  ZIFFER 296 Diese Quote ist in Deutschland auch nach dem
Jahr 2005 weiter im Trend gestiegen.  ZIFFER 297 Auf Basis der zuletzt
verfügbaren Daten war im Jahr 2019 etwa jede sechste Person armutsgefährdet.
278. Nicht alle Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen
armutsgefährdet. Alleinerziehende, Arbeitslose, Personen mit einem geringen
Bildungsabschluss, Personen mit Migrationshintergrund sowie Kinder und Jugendliche sind
überdurchschnittlich armutsgefährdet.  ZIFFERN 301 FF. Während in zahlreichen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Quote der armutsgefährdeten
Kinder seit dem Jahr 2010 zurückgegangen ist, hat sie sich in Deutschland kaum
verändert.  ZIFFER 299 Bei der Armutsgefährdung insgesamt zeigt sich ein
Geschlechterunterschied. Zum einen sind Frauen deutlich häufiger alleinerziehend
als Männer. Zum anderen sind geschiedene Frauen häufiger armutsgefährdet als
geschiedene Männer.  ZIFFER 306
279. Armutsgefährdung und Ungleichheit gehen in Deutschland sowohl mit
individuellen Problemen für die Betroffenen als auch mit
gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fehlentwicklungen einher. Ursache 
und Wirkung können dabei nicht immer klar getrennt werden. Kausalitäten
bestehen in beide Richtungen.  KASTEN 19 In Deutschland korreliert der Bezug
niedrigerer Einkommen mit einem schlechteren Gesundheitszustand und einer
geringeren Lebenserwartung. Bildungschancen von Kindern sind sehr ungleich verteilt
und hängen stark vom familiären Hintergrund ab. Gesamtgesellschaftlich ist
Ungleichheit zudem mit einer höheren Kriminalität und einer niedrigeren sozialen
Mobilität korreliert. Wenn Talente von armutsgefährdeten Personen ungenutzt
bleiben, kann sich das negativ auf Innovationen und Wachstum auswirken.
280. Die Armutsgefährdungsquote kann insbesondere dadurch gesenkt
werden, dass Menschen mit niedrigem oder ohne Erwerbseinkommen eine
Erwerbsarbeit aufnehmen bzw. diese ausweiten. Dies würde zugleich die
gesamtwirtschaftliche Erwerbsbeteiligung erhöhen. Die Aufnahme oder
Ausweitung von Erwerbsarbeit reduziert zudem den staatlichen Leistungsbezug.
Strukturelle Verbesserungen im Bildungssystem erhöhen längerfristig die
Chancengleichheit von armutsgefährdeten Kindern und verbessern damit ihre
Möglichkeiten, in der Erwerbsphase gut bezahlte Arbeitsplätze zu erhalten (JG
2021 Ziffern 325 ff.).
Kurzfristig kann eine Verbesserung des Angebots und vor allem der
Inanspruchnahme von Weiterbildungsmaßnahmen Arbeitslöhne steigern, die
Wahrscheinlichkeit der Wiederbeschäftigung nach einer Entlassung erhöhen und den
Wechsel aus vom Strukturwandel betroffenen Arbeitsstellen erleichtern (JG 2022 
Ziffer 372). Zudem können höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten die Armuts-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 228 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 229 
gefährdungsquote senken. Dabei sollte der Abbau von Fehlanreizen im 
Steuer-Transfer-System im Vordergrund stehen, um Erwerbsanreize zu
stärken. Im Idealfall kann damit der Zielkonflikt vermieden werden, der zwischen der 
Senkung der Armutsgefährdungsquote, der Stärkung der Erwerbsanreize und der 
Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Haushalte besteht. 
 ZIFFER 309  
281. Reformen, die Erwerbsbeteiligung und Einkommen von Haushalten 
im Transfer- und Niedrigeinkommensbereich stärken, können
entscheidend dazu beitragen, die Armutsgefährdung zu senken. Eine Reform der 
Grundsicherung kann durch eine Zusammenlegung von Leistungen den
Leistungsbezug deutlich vereinfachen.  ZIFFERN 320 FF. Im Gutachten werden
verschiedene Reformoptionen mithilfe eines Mikrosimulationsmodells quantifiziert. Die 
Armutsgefährdungsquote kann wirksam durch eine konstante, geringere
Grenzbelastung reduziert werden. Verschiedene Reformvarianten können zudem
Erwerbsanreize stärken, ohne die öffentlichen Haushalte zu belasten. Eine
konstante Grenzbelastung  GLOSSAR gewährleistet dabei, dass positive Anreize sowohl 
für die Partizipation am Arbeitsmarkt als auch zur Ausweitung der Erwerbsarbeit 
gesetzt werden. Ein erster Schritt in Richtung einer Zusammenlegung von
Transferleistungen ist die geplante Kindergrundsicherung, die kinderbezogene 
Leistungen bündeln soll. Die Nutzung von digitalen Antragsverfahren kann dabei 
die Antragsstellung erleichtern. 
282. Eine Reform des Ehegattensplittings kann Erwerbsanreize in
Partnerschaften, insbesondere Erwerbsanreize verheirateter Paare mit Kindern stärken. Der 
Sachverständigenrat diskutiert mithilfe eines Mikrosimulationsmodells
verschiedene Reformoptionen im Bereich der Ehegattenbesteuerung, die das
Arbeitsangebot erhöhen können.  ZIFFERN 336 FF. Reformen wie etwa ein Realsplitting, ein 
Steuerabzug oder ein ungeminderter oder abnehmender Ehezusatzfreibetrag 
können unterschiedlich starke Erwerbsanreize setzen.  
283. Weitere Maßnahmen können die Erwerbsmöglichkeiten von Haushalten stärken 
und ihre Erwerbslage dauerhaft verbessern. Frauen mit Kindern sind seltener
erwerbstätig als Männer. Eine gut ausgebaute Kinderbetreuung kann es
Haushalten mit Kindern ermöglichen, sich stärker am Erwerbsleben zu
beteiligen, und zudem die Situation der Kinder etwa durch kostenlose Mittagessen
verbessern.  ZIFFERN 345 FF. Für armutsgefährdete Familien sind außerdem
beitragsfreie Kinderbetreuungsplätze wichtig. Zur Unterstützung von Personen, die auf 
die Grundsicherung angewiesen sind, sollte zudem der Zugang zu
Weiterbildungs- und Gesundheitsangeboten gefördert werden.  ZIFFERN 350 FF.
Neben finanziellen Anreizen und günstigen Rahmenbedingungen können
arbeitsplatznahe und niedrigschwellige Beratungsangebote die Inanspruchnahme
erhöhen. Besonders armutsgefährdet sind Menschen mit Migrationshintergrund. 
Durch Sprach- und Integrationskurse sowie administrative Vereinfachungen 
kann diesen die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden (JG 2022
Ziffern 456 f.). 
284. Die wirtschaftlichen Krisen in jüngster Vergangenheit haben gezeigt, dass das 
Steuer-Transfer-System wenig geeignet ist, private Haushalte kurzfristig 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 229 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
230 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
zielgenau zu entlasten. Direktzahlungen stellen ein unbürokratisches und 
schnell einsetzbares Kriseninstrument dar.  ZIFFER 354 Im Gegensatz zu den
bislang notgedrungen improvisierten Entlastungen aus einer Vielzahl
unterschiedlicher und wenig zielgenauer Einzelmaßnahmen, erreichen Direktzahlungen im 
Idealfall alle Bürgerinnen und Bürger nach einheitlichen Kriterien. Auch können 
sie so gestaltet werden, dass die Knappheitssignale der Preise nicht verzerrt
werden. Eine Berücksichtigung individueller Merkmale der Beziehenden stößt dabei 
allerdings an Grenzen. Als vereinfachter und erster Schritt sollten pauschale
Direktzahlungen pro Kopf zur Einrichtung des Klimagelds genutzt werden. 
In Verbindung mit der CO2-Bepreisung würden pauschale Direktzahlungen
untere Einkommensgruppen relativ stärker entlasten und voraussichtlich die
Akzeptanz der Klimapolitik erhöhen.  ZIFFERN 356 F. Wichtig ist daher, die technischen 
sowie rechtlichen Voraussetzungen für das Direktzahlungsinstrument 
so schnell wie möglich zu schaffen. 
II. LAGE: EINKOMMENSVERTEILUNG UND
ARMUT IN DEUTSCHLAND
1. Einkommensverteilung
285. Der Sachverständigenrat aktualisiert in diesem Abschnitt gemäß seinem
gesetzlichen Auftrag seine regelmäßigen Analysen zur Einkommens- und
Vermögensverteilung in Deutschland anhand der aktuellen Daten im Sozio-oekonomischen
Panel (SOEP) (zuletzt im JG 2021 Ziffern 251 ff.).  PLUSTEXT 11 Wie im
Jahresgutachten 2021/22 liegt der Fokus auf der Entwicklung der Einkommensverteilung. Für
eine Analyse der Vermögensverteilung fehlen weiterhin die dazu
notwendigen aktuelleren Daten. Ohnehin ist die Datenbasis zur
Vermögensverteilung in Deutschland mangelhaft.  ZIFFER 538 
 PLUSTEXT 11 
Datengrundlage: SOEP 
Als Datengrundlage für die Analyse der Einkommensverteilung dient die
Haushaltsbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Das SOEP ist eine
repräsentative Wiederholungsbefragung privater Haushalte. Sie wird seit dem Jahr 
1984 in Westdeutschland und seit dem Jahr 1990 auch in Ostdeutschland jährlich 
durchgeführt. Die Einkommens- und Lohninformationen werden dabei retrospektiv 
erhoben und sind aktuell bis zum Jahr 2019 verfügbar. Zur Verbesserung der
Repräsentativität in der SOEP-Befragung wurden seit dem Jahr 1994 spezielle
Stichproben im SOEP ergänzt. Dazu zählen unter anderem das Subsample D (Migration, ab 
1994/95), das Subsample G (Hocheinkommensstichprobe, ab 2002), die
Subsamples M1-M2 und M7-M8a (Migration, ab 2013, 2015 und 2020), die
Subsamples M3-M6 (Geflüchtete, ab 2016, 2017 und 2020) sowie das Subsample P 
(Top Shareholder Sample, ab 2019). Diese Ergänzungen können Strukturbrüche 
mit sich bringen, die die Interpretation des zeitlichen Verlaufs von
Verteilungsmaßen erschweren (Peichl, 2020; Stockhausen und Niehues, 2020). Die erste 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 230 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 231
Erhebungswelle der einzelnen Stichproben wird aus den Berechnungen
ausgeschlossen, da neue Befragte zu Beginn vermehrt unplausible Angaben machen. 
Zudem werden fehlende Angaben im SOEP rückwirkend durch Imputation
sämtlicher fehlender Werte bei neuer Datenerhebung ersetzt. In der Welle 2021 wurde 
das Befragungsinstitut gewechselt. Aus diesen Gründen sind kleinere Unterschiede 
zu früheren Auswertungen möglich. 
286. Bei der Analyse der Einkommensverteilung wird zwischen dem Markt- und dem
Nettoeinkommen der privaten Haushalte unterschieden. Das
Markteinkommen umfasst das Einkommen des Haushalts vor staatlicher
Umverteilung. Es setzt sich zusammen aus dem Bruttoerwerbseinkommen, bestehend aus 
Einkommen aus selbständiger und abhängiger Beschäftigung, dem Einkommen
aus Vermögen und selbstgenutztem Wohneigentum sowie privaten
Transferleistungen. Das Nettoeinkommen berücksichtigt zusätzlich staatliche
Transferleistungen und Renten aus der Gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV) oder Beamtenpensionen, abzüglich Steuern und
Arbeitnehmeranteilen der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Für eine bessere
Vergleichbarkeit werden in den folgenden Analysen alle Einkommen wie in der
Literatur üblich äquivalenzgewichtet.  PLUSTEXT 12
 PLUSTEXT 12 
Begriffserklärung: Äquivalenzgewichtetes Haushaltseinkommen 
Um die Einkommen von Haushalten unterschiedlicher Größe und
Zusammensetzung vergleichen zu können, werden diese mithilfe der modifizierten OECD-Skala 
äquivalenzgewichtet und so ein gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen ermittelt, das als 
äquivalenzgewichtetes Haushaltseinkommen bezeichnet wird. Dabei wird dem
ersten Haushaltsmitglied über 14 Jahren ein Bedarfsgewicht von eins zugewiesen, 
weitere Haushaltsmitglieder über 14 Jahren erhalten ein Gewicht von 0,5 und 
Kinder bis unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,3 (Hagenaars et al., 1994). Die realen 
Gesamteinkommen eines Haushalts werden durch die Summe der Bedarfsgewichte 
geteilt, wodurch sich ein identisches äquivalenzgewichtetes Haushaltseinkommen 
für jedes Haushaltsmitglied ergibt. 
287. Zu den wichtigsten Indikatoren für die Messung von Einkommensungleichheit
zählt der Gini-Koeffizient. Dieser nimmt bei absoluter Gleichheit der Verteilung
den Wert 0 und bei einer vollständigen Konzentration der Einkommen auf eine
einzige Person nahezu den Wert 1 an. Er berechnet sich als Fläche zwischen der
tatsächlichen Lorenzkurve  GLOSSAR und der hypothetischen Lorenzkurve bei
totaler Gleichverteilung relativ zur gesamten Fläche unter der Lorenzkurve bei
totaler Gleichverteilung.  ABBILDUNG 85 Die Ungleichheit der Markteinkommen
der Haushalte in Deutschland stieg dem Gini-Koeffizienten zufolge vom Jahr
1991 bis zum Jahr 2005 von 0,41 auf 0,49 an. Seitdem hat sie sich kaum
verändert. Im Jahr 2019, das seit der vorherigen Analyse durch den
Sachverständigenrat hinzugekommen ist, blieb sie stabil. Der Gini-Koeffizient der
Nettoeinkommen ist nach dem kräftigen Anstieg bis zum Jahr 2005 nur
noch leicht gestiegen. Zuletzt lag er bei 0,30.  ABBILDUNG 86 OBEN LINKS Die
Umverteilungsintensität, die die Differenz zwischen den Gini-Koeffizienten der
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 231 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
232 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Markt- und der Nettoeinkommen in Relation zum Gini-Koeffizienten der
Markteinkommen setzt, ist seit Beginn der 2000er-Jahre deutlich gesunken.  AB-
BILDUNG 86 OBEN LINKS 
288. Ein häufiger Kritikpunkt an umfragebasierten Einkommensdaten ist die
unzureichende Erfassung von hohen Einkommen (Frick et al., 2007; Atkinson et al.,
2011). Eine zusätzliche, seit dem Jahr 2019 erhobene
Hocheinkommensstichprobe (Top Shareholder Sample) versucht, diese Lücke im SOEP zu schließen,
indem gezielt Individuen mit größeren Unternehmensbeteiligungen befragt
werden. Diese Hocheinkommensstichprobe fließt in diesem Jahr erstmals
mit in die Analyse ein. Der durch die Aufnahme der
Hocheinkommensstichprobe entstehende Strukturbruch erhöht den Gini-Koeffizienten. Ohne
Berücksichtigung der Hocheinkommensstichprobe ist der Gini-Koeffizient der
Nettoeinkommen im Jahr 2019 etwa 0,01 Punkte geringer.
289. Die mittleren und hohen Einkommen sind im Jahr 2019 gegenüber den Vorjahren 
real weiter gestiegen.  ABBILDUNG 86 UNTEN LINKS UND UNTEN RECHTS Bei den
Haushaltsnettoeinkommen ist der Anstieg an den Perzentilgrenzen des Medians und den
darüberliegenden Perzentilen am stärksten, wobei auch an den Perzentilgrenzen
darunter bis zur 20. Perzentilgrenze signifikante Anstiege zu beobachten sind.
Auffallend ist hingegen die Stagnation der Haushaltsnettoeinkommen an der
10. Perzentilgrenze. Der generelle Anstieg der Haushaltsnettoeinkommen bei
gleichzeitig konstanter Entwicklung des Haushaltsnettoeinkommens an der
10. Perzentilgrenze treibt zudem die Entwicklung der Perzentilverhältnisse.  AB-
BILDUNG 86 OBEN RECHTS Während das 90/50 Perzentilverhältnis stagnierte, stiegen
die 50/10 und 90/10 Perzentilverhältnisse. Diese Entwicklung legt nahe, dass die
 ABBILDUNG 85 
1 – Die Lorenzkurve stellt die Einkommensverteilung grafisch dar und macht so das Ausmaß an Ungleichheit deutlich. Bei 
totaler Gleichverteilung entspricht sie der roten 45-Grad-Linie. Bei totaler Ungleichverteilung entspricht sie der gelben
Linie. Die Fläche zwischen der Lorenzkurve und der roten 45-Grad-Linie relativ zur gesamten Fläche unter der roten 45-
Grad-Linie entspricht dem Gini-Koeffizienten.  2 – Preisbereinigt mit dem Verbraucherpreisindex (2015 = 100).
Haushaltseinkommen sind äquivalenzgewichtet gemäß der modifizierten OECD-Skala.  3 – Einkommen vor Steuern und
Transferleistungen und ohne Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.  4 – Einkommen nach 
Steuern und Transferleistungen und mit Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-392-01
Lorenzkurven1 der Einkommensverteilung im Jahr 20192
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Kumulierter Einkommensanteil in %
Kumulierter Bevölkerungsanteil in %
Haushaltsmarkteinkommen3 Haushaltsnettoeinkommen4
Totale Gleichverteilung
Totale Ungleichverteilung
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 232 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 233
Ungleichheit der Einkommensverteilung in den vergangenen Jahren
insbesondere auf die schwache Entwicklung der äquivalenzgewichteten
Haushaltsnettoeinkommen am unteren Rand der Verteilung zurückzuführen ist. 
290. Die Entwicklung der Einkommensverteilung wird seit dem Jahr 2010
spürbar durch die gestiegene Zuwanderung beeinflusst. Mithilfe des Theil-
Index  GLOSSAR, einem Ungleichheitsmaß, das Einkommensanteile verschiedener
Gruppen im Verhältnis zur Größe der Gruppen beschreibt, kann die Einkom-
 ABBILDUNG 86 
1 – Preisbereinigt mit dem Verbraucherpreisindex (2015 = 100). Haushaltseinkommen sind äquivalenzgewichtet gemäß 
der modifizierten OECD-Skala.  2 – Differenz der Gini-Koeffizienten von Haushaltsmarkt- und Haushaltsnettoeinkommen 
relativ zum Gini-Koeffizienten der Haushaltsmarkteinkommen.  3 – Einkommen vor Steuern und Transferleistungen und 
ohne Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.  4 – Einkommen nach Steuern und 
Transferleistungen und mit Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-125-03
30
38
46
54
62
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
1991 95 99 03 07 11 15 2019
Gini-Koeffizienten und Umverteilung
Gini-Koeffizient %
Haushaltsmarkteinkommen
Haushaltsnettoeinkommen
Umverteilungsintensität (rechte Skala)2
0
10
20
30
40
50
60
0
1
2
3
4
5
6
1991 95 99 03 07 11 15 2019
Unterschiedliche Perzentilverhältnisse
Perzentilverhältnis Perzentilverhältnis
Verhältnis der Haushaltsnettoeinkommen:
50/10 90/10 90/50
Verhältnis der Haushaltsmarkteinkommen:
50/10 
(rechte 
Skala)
90/10 
(rechte 
Skala)
90/50 
(linke 
Skala)
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
1991 95 99 03 07 11 15 2019
Haushaltsmarkteinkommen3
1991 = 100
10. Perzentil 25. Perzentil
Median (50. Perzentil)
75. Perzentil 90. Perzentil
50
60
70
80
90
100
110
120
130
140
1991 95 99 03 07 11 15 2019
Haushaltsnettoeinkommen4
1991 = 100
10. Perzentil 25. Perzentil
Median (50. Perzentil)
75. Perzentil 90. Perzentil
Entwicklung der Einkommen1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 233 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
234 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
mensungleichheit der in Deutschland lebenden Menschen nach ihrem
Geburtsland zerlegt werden.  ABBILDUNG 87 Die Zerlegung zeigt, dass
Einkommensunterschiede zwischen Menschen mit unterschiedlichen Geburtsländern nur
einen kleinen Anteil der beobachteten Einkommensungleichheit
erklären können. Dieser Anteil schwankt vor dem Jahr 2015 um rund 2 % und hat sich 
durch die gestiegene Zuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 auf rund 3 % 
erhöht. Einkommensunterschiede innerhalb der Gruppen erklären
hingegen einen Großteil der beobachteten Ungleichheit. Aufgrund ihres
geringeren Anteils an der Summe aller Einkommen trägt die Ungleichheit innerhalb 
der Gruppen mit nicht-deutschem Geburtsland jedoch vergleichsweise wenig zur 
Ungleichheit bei, auch wenn sich der Anteil, der durch Menschen mit Nicht-EU-
Geburtsland erklärt wird, in den vergangenen Jahren leicht erhöht hat.  
291. Eine Betrachtung der Entwicklung der Haushaltsnettoeinkommen nach
Geburtsland zeigt, dass sich die Einkommen der in Deutschland geborenen Personen
erheblich besser entwickelt haben als die Einkommen der nicht in Deutschland
geborenen Personen.  ABBILDUNG 88 OBEN Außerdem hat sich in den vergangenen
Jahren insbesondere im untersten Dezil der Einkommensverteilung der
Anteil der Personen, die in Asylherkunftsländern geboren wurden, stark
erhöht.  ABBILDUNG 88 UNTEN Der Anteil hat sich auf Basis des SOEP von knapp
0,5 % im Jahr 2010 auf rund 9 % im Jahr 2019 erhöht, während im selben
Zeitraum der Anteil der in Deutschland geborenen Personen im untersten
Einkommensdezil von etwa 80 % auf rund 72 % gesunken ist. Damit hat die Zahl der in
Deutschland geborenen Personen im untersten Einkommensdezil um etwa 0,5
 ABBILDUNG 87 
1 – Basierend auf den preisbereinigten (2015 = 100) Haushaltsnettoeinkommen, äquivalenzgewichtet gemäß der
modifizierten OECD-Skala.  2 – Der Theil-Index ist ein Ungleichheitsmaß, das im Gegensatz zum Gini-Koeffizienten in
verschiedene Komponenten zerlegt werden kann, um die Beiträge einzelner Subgruppen zur Gesamtungleichheit zu messen. Er kann 
zerlegt werden in Komponenten, die die Beiträge der Ungleichheit innerhalb der Subgruppen zur gesamten Ungleichheit 
messen, und in eine Komponente, die den Beitrag der Ungleichheit zwischen den Subgruppen in Form von Unterschieden 
in der Höhe der gruppenspezifischen Durchschnittseinkommen misst. Ein höherer Theil-Index zeigt eine ungleichere
Verteilung an, während ein niedrigerer Theil-Index für eine gleichere Verteilung spricht.  3 – Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran,
Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-333-02
Zerlegung der Einkommensungleichheit1 in Deutschland nach Geburtsland
89,9 86,7 88,3 88,9 87,6 86,5 87,1 86,9 88,0
4,5 6,6 5,8 4,5 4,3 5,6 4,7 4,5 3,7
3,3 4,2 4,1 4,5 4,6 4,4 4,7 5,2 4,8
0,3 0,1 0,0 0,2 0,5 0,5 0,6 0,8 0,5
2,1 2,4 1,8 1,9 3,0 3,1 2,8 2,6 2,8
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017 2018 2019
Anteil am Theil-Index in %2
... ... ......
Ungleichheit innerhalb der Gruppe mit Geburtsland…
Deutschland EU Nicht-EU ohne Asylherkunftsländer3 Asylherkunftsländer3
Ungleichheit zwischen den Gruppen
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 234 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 235
Millionen abgenommen. Diese Personen dürften ihre Einkommenssituation
verbessert haben, da sich die Einkommensgrenze des 10. Perzentils seit dem Jahr 
2010 preisbereinigt um knapp 3 % erhöht hat.  
292. Die Einkommensungleichheit in Deutschland variiert regional. Die
Differenzierung der Gini-Koeffizienten der Haushaltsmarkt- und
Haushaltsnettoeinkommen nach Ost- und Westdeutschland zeigt, dass Niveau und Verlauf der
Ungleichheit in Deutschland aufgrund des höheren Bevölkerungsanteils von
Westdeutschland dominiert werden. In Ostdeutschland ist die Ungleichheit der
Haushaltsnettoeinkommen spürbar geringer.  ABBILDUNG 89 LINKS Bei den
Haushaltsmarkteinkommen liegt die Höhe des Gini-Koeffizienten in Ostdeutschland
seit Mitte der 1990er-Jahre dagegen deutlich oberhalb des Koeffizienten für
Westdeutschland, wobei in den vergangenen Jahren eine Annäherung zu
 ABBILDUNG 88 
1 – Basierend auf den preisbereinigten (2015 = 100) Haushaltsnettoeinkommen, äquivalenzgewichtet gemäß der
modifizierten OECD-Skala. Haushaltsnettoeinkommen sind Einkommen nach Steuern und Transferleistungen und mit Renten 
aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.  2 – Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, 
Somalia, Syrien.  3 – Absolute Anzahl der Personen ist approximiert mithilfe der relativen Anteile der Personen nach
Geburtsländern im untersten Einkommensdezil auf Basis des SOEP und dem offiziellen Bevölkerungsstand.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-475-01
Entwicklung der Haushaltsnettoeinkommen in Deutschland nach Geburtsland1
70
80
90
100
110
120
130
140
1991 95 99 03 07 11 15 2019
In Deutschland geborene Personen
1991 = 100
70
80
90
100
110
120
130
140
1991 95 99 03 07 11 15 2019
Nicht in Deutschland geborene Personen
1991 = 100
6,56 6,42 6,31 6,29 6,13 6,03 6,01 5,94 6,02 6,02
0,38 0,44 0,41 0,35 0,50 0,46 0,50 0,52 0,58 0,43
1,20 1,14 1,17 1,24 1,22 1,01 1,19 1,20 1,02 1,09
0,04 0,03 0,17 0,19 0,27 0,71 0,56 0,63 0,68 0,78
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2010 11 12 13 14 15 16 17 18 2019
Zusammensetzung des untersten Einkommensdezils
Anteil in %
Deutschland EU Nicht-EU ohne Asylherkunftsländer2 Asylherkunftsländer2
Millionen Personen3
10. Perzentil 25. Perzentil Median (50. Perzentil) 75. Perzentil 90. Perzentil
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 235 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
236 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
beobachten ist.  ABBILDUNG 89 RECHTS Der starke Anstieg der Ungleichheit der
Haushaltsmarkteinkommen in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung lässt sich 
auf stark steigende Löhne bei gleichzeitig hoher Arbeitslosigkeit zurückführen. 
Insgesamt sind die durchschnittlichen jährlichen Haushaltsmarkteinkommen in 
Ostdeutschland (2019: 24 342 Euro) allerdings deutlich geringer als in
Westdeutschland (2019: 32 345 Euro). Aufgrund hoher Transferzahlungen relativ zu 
den vergleichsweise geringen durchschnittlichen Erwerbseinkommen zeigt sich 
innerhalb von Ostdeutschland eine geringere Ungleichheit der Nettoeinkommen 
als innerhalb von Westdeutschland (Biewen, 2001; Fuchs-Schündeln et al., 2010). 
293. Im Jahr 2019 lag Deutschland mit einem Gini-Koeffizienten der
Haushaltsmarkteinkommen von 0,50 im internationalen Vergleich im Mittelfeld, knapp
oberhalb des Durchschnitts der EU-Mitgliedstaaten von 0,48.  ABBILDUNG 90 Beim
Gini-Koeffizienten der Haushaltsnettoeinkommen lag Deutschland mit 0,30
ebenfalls im Mittelfeld und knapp oberhalb des EU27-Durchschnitts von
0,29. Die Umverteilungsintensität des deutschen Steuer-Transfer-Systems im
Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 lag in Deutschland leicht über dem EU27-
Durchschnitt.
 ABBILDUNG 89 
1 – Preisbereinigt mit dem Verbraucherpreisindex (2015 = 100). Haushaltseinkommen sind äquivalenzgewichtet gemäß 
der modifizierten OECD-Skala.  2 – Einkommen vor Steuern und Transferleistungen und ohne Renten aus der
Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.  3 – Einkommen nach Steuern und Transferleistungen und mit 
Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-286-01
Entwicklung der Einkommensungleichheit in Ost- und Westdeutschland1
0,30
0,35
0,40
0,45
0,50
0,55
0,60
1991 95 00 05 10 15 2019
Haushaltsmarkteinkommen2
Gini-Koeffizient
0,10
0,15
0,20
0,25
0,30
0,35
0,40
1991 95 00 05 10 15 2019
Haushaltsnettoeinkommen3
Gini-Koeffizient
Gesamtdeutschland Ostdeutschland Westdeutschland
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 236 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 237
2. Entwicklung von Armutsindikatoren
294. Eine ungleiche Verteilung der Einkommen in einer Gesellschaft geht häufig mit
einer hohen Armutsgefährdung einher (Atkinson und Marlier, 2010). Armut kann 
absolut und relativ gemessen werden. Absolute Armut bemisst sich an
Mängeln bei der Befriedigung materieller Grundbedürfnisse. Sie kann
beispielsweise durch die Indikatoren zur materiellen und sozialen Entbehrung
gemessen werden.  ZIFFER 300 Jedoch spielen absolute Armutsmaße in
Industrieländern nur eine untergeordnete Rolle, da aufgrund des hohen Wohlstandsniveaus
nur wenige Menschen von absoluter Armut betroffen sind.
295. Relative Armut beschreibt, ob eine Person oder ein Haushalt im Vergleich zum
gesellschaftlichen Umfeld über ein geringes Einkommen verfügt. Sie ist daher
eng mit der Einkommensungleichheit verknüpft. Einkommensanstiege,
die alle Einkommen in der Gesellschaft prozentual gleich steigen lassen, führen
nicht zu einer Minderung der relativen Armut. Vermögensverhältnisse und
Unterschiede in regionalen Lebenshaltungskosten bleiben allerdings üblicherweise
unberücksichtigt (Brenke, 2018; Niehues, 2022). Relative Maße sind hilfreich, da
relative Armut häufig mit individuellen Problemen in den Bereichen Gesundheit,
Bildung und Arbeit sowie gesellschaftlichen Fehlentwicklungen einhergeht.
Relative Armut kann dabei Ursache oder Wirkung sein, sodass Kausalitäten in beide
Richtungen bestehen.  KASTEN 19 In diesem Abschnitt liegt der Fokus daher auf
relativen Armutsmaßen.
 ABBILDUNG 90
1 – Differenz der Gini-Koeffizienten von Haushaltsmarkt- und Haushaltsnettoeinkommen relativ zum Gini-Koeffizienten 
der Haushaltsmarkteinkommen.  2 – LV-Lettland, LT-Litauen, IT-Italien, ES-Spanien, GR-Griechenland, NL-Niederlande, 
PT-Portugal, LU-Luxemburg, EE-Estland, DE-Deutschland, IE-Irland, FR-Frankreich, SE-Schweden, AT-Österreich, FI-
Finnland, PL-Polen, DK-Dänemark, BE-Belgien, CZ-Tschechien, SI-Slowenien, SK-Slowakei.  3 – BE nur 2018 bis 2019.  
4 – Ungewichteter Durchschnitt der EU27-Mitgliedstaaten ohne Bulgarien, Kroatien, Malta, Rumänien, Ungarn und 
Zypern.
Quellen: OECD, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-285-01
Einkommensungleichheit und Umverteilungsintensität1 im europäischen Vergleich2
0
20
40
60
80
100
120
0
0,1
0,2
0,3
0,4
0,5
0,6
Gini-Punkte im Jahr 2019 %, Durchschnitt der Jahre 2017 bis 20193
LV LT IT ES GR NL PT LU EE DE IE FR EU4 SE AT FI PL DK BE CZ SI SK
Gini-Koeffizient der Haushaltsnettoeinkommen Gini-Differenz
Gini-Koeffizient der Haushaltsmarkteinkommen Umverteilungsintensität (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 237 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
238 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 KASTEN 19 
Hintergrund: Ursachen und Folgen von Ungleichheit und Armutsgefährdung 
Ungleichheit und Armutsgefährdung sind mit individuellen Problemen für die von Armut
betroffenen Personen korreliert. Ungleichheit und Armutsgefährdung können dabei Ursache, 
Folge oder beides sein. Der Bezug niedriger Einkommen korreliert mit schlechterer Gesundheit 
(Pickett und Wilkinson, 2015) und einer geringeren Lebenserwartung (Lampert et al., 2019; 
Haan und Schaller, 2021). Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdeten Haushalten
entwickeln häufiger gesundheitliche Probleme (DIW Econ, 2023). Zudem haben Kinder und
Jugendliche aus sozial schlechter gestellten Familien ein höheres Risiko für psychische Auffälligkeiten, 
ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) und Übergewicht (Kuntz et al., 2018b, 
2018a). Gesundheitliche Risiken gehen wiederum einher mit einer erhöhten
Wahrscheinlichkeit, arbeitsunfähig zu werden oder Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu
müssen (Effertz et al., 2016).  
Studien zur Einkommensmobilität kommen zu dem Ergebnis, dass die Bildungschancen von 
Kindern in Deutschland sehr ungleich verteilt sind und stark von ihrem familiären Hintergrund 
abhängen (Dodin et al., 2021). Der schlechtere Zugang zu und die geringere Inanspruchnahme 
von Bildungsangeboten bei armutsbetroffenen Kindern führt zu niedrigeren
Bildungsabschlüssen und eingeschränkten beruflichen Perspektiven (Bellani et al., 2019; DIW Econ, 2023; JG 
2021 Ziffern 326 ff.). International weist die Literatur zudem eine hohe individuelle Persistenz 
von Armutsgefährdung nach (Chetty et al., 2022). Fehlende finanzielle Mittel zur sozialen
Teilhabe für Kinder können langfristig nachteilige Auswirkungen auf das soziale Netzwerk sowie 
zukünftige Arbeitsmarktchancen haben. In der Folge kann es zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit 
und einer langfristigen Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen der betroffenen
Personen kommen. 
Eine höhere Ungleichheit oder höhere Armutsgefährdungsquoten sind auch mit
Fehlentwicklungen in der Gesellschaft und Volkswirtschaft korreliert. Chetty und Hendren (2018)
zeigen, dass eine höhere Einkommensungleichheit mit einer niedrigeren sozialen Mobilität
einhergeht. Dies kann wiederum dazu führen, dass die Talente von Personen, die in Armut
aufgewachsen sind, nicht genutzt werden, was sich negativ auf Innovation und Wachstum auswirken kann 
(Bell et al., 2019). Für entwickelte Volkswirtschaften ist der Zusammenhang zwischen
Einkommensungleichheit und Wachstum im Allgemeinen negativ (Alesina und Rodrik, 1994; Persson 
und Tabellini, 1994). Wie stark der negative Zusammenhang zwischen Ungleichheit und
Wachstum ausfällt, hängt jedoch von den betrachteten Zeiträumen und Ländergruppen ab (Cerra et 
al., 2021; Ferreira et al., 2022; Topuz, 2022). Gesamtgesellschaftlich lässt sich international, 
auch in Deutschland, eine Korrelation zwischen Ungleichheit und Kriminalität (Kelly, 2000; 
Fajnzylber et al., 2002; Süß, 2020; De Courson und Nettle, 2021) und dabei insbesondere 
zwischen Jugendarbeitslosigkeit und Kriminalität beobachten (Entorf und Spengler, 2000; 
Gould et al., 2002). Regionen mit unterdurchschnittlichem Einkommen weisen eine niedrigere 
Wahlbeteiligung auf (Schäfer und Schwander, 2019). Eine höhere Ungleichheit geht zudem oft 
mit geringerer Unterstützung der Demokratie und einer zunehmenden politischen Polarisierung 
einher (Krieckhaus et al., 2014; Dorn et al., 2018; Proaño et al., 2022). 
296. Ein Kernindikator zur Messung relativer Einkommensarmut ist die
Armutsgefährdungsquote. Sie gibt den Anteil der Personen in der Bevölkerung
an, deren äquivalenzgewichtetes Nettoeinkommen  PLUSTEXT 12 unter 60 % des
Medians, der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle, liegt. Die
Armutsgefährdungsquote ist somit ein Maß für die Masse der Einkommensverteilung
im unteren Einkommensbereich. Die Armutsgefährdungsquote kann
entsprechend mit der Erhebung von Einkommensdaten variieren. Daher werden im
Folgenden Ergebnisse auf Basis verschiedener Datenquellen gegenübergestellt. 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 238 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 239 
297. Die Armutsgefährdungsquote ist im SOEP seit dem Ende der 1990er-
Jahre gestiegen.  ABBILDUNG 91 LINKS Mit einem Anteil von rund 12 % der
Bevölkerung war im Jahr 2000 etwas mehr als jede neunte Person armutsgefährdet. 
Im Jahr 2019 war bereits jede sechste Person armutsgefährdet. Aufgrund des
relativ starken Anstiegs der Medianeinkommen ist im selben Zeitraum die
Armutsgefährdungsschwelle preisbereinigt von rund 12 500 Euro auf etwa 14 500 Euro 
angestiegen. Die preisbereinigten Einkommen der armutsgefährdeten Personen 
haben sich seither im Durchschnitt von rund 9 500 Euro auf etwa 10 500 Euro 
erhöht. Dies dürfte vor allem auf die veränderte Zusammensetzung der
armutsgefährdeten Personen zurückzuführen sein, da durch den Anstieg der
Armutsgefährdungsquote nun auch die Einkommen des 12. bis 17. Perzentils zur
Durchschnittsberechnung herangezogen werden. Jedoch erschweren
Strukturbrüche bei der Auswahl der befragten Haushalte die Interpretation 
der zeitlichen Entwicklung der Armutsgefährdungsquote deutlich.  PLUS-
TEXT 11  
298. Die Armutsgefährdungsquote kann auch mithilfe der EU-Statistik über
Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income 
and Living Conditions, EU-SILC) berechnet und EU-weit verglichen werden. 
Aufgrund von signifikanten methodischen Verbesserungen lassen sich die Zahlen 
ab dem Jahr 2019 allerdings nur eingeschränkt mit vorangegangenen
Erhebungen vergleichen.  PLUSTEXT 13 Für die Jahre 2015 bis 2017 liegt die Quote gleichauf 
mit den Berechnungen aus dem SOEP. Die Entwicklung in den vergangenen
Jahren ist jedoch im Gegensatz zum SOEP eher seitwärts- als aufwärts gerichtet. Im 
 ABBILDUNG 91  
 
1 – Anteil der Personen mit Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der
Nettoäquivalenzeinkommen der Bevölkerung.  2 – Für die Berechnung wird als Referenzjahr das Einkommen des Vorjahres benutzt, daher
werden hier die Ergebnisse für das Referenzjahr abgetragen und nicht für das Erhebungsjahr. Ergebnisse ab dem Jahr 2019 
sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.  3 – Ergebnisse ab dem Jahr 
2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Quellen: EU-SILC, SOEP v37, Statistische Ämter des Bundes und der Länder, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-275-04
Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten und der materiellen (und sozialen) Entbehrung
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
Armutsgefährdungsquoten1 gestiegen
%
Strukturbruch: 
Integration in 
Mikrozensus
1991 95 00 05 10 15 2022
EU-SILC2 Mikrozensus3 SOEP v37
Strukturbruch:
Neukonzeption mit
Online-Fragebogen
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
Entwicklung der materiellen (und sozialen) 
Entbehrung3 gemäß EU-SILC
%
Strukturbruch: 
Integration in Mikrozensus
2005 07 09 11 13 15 17 19 2022
Erhebliche materielle Entbehrungen
Erhebliche materielle und soziale Entbehrungen
Materielle und soziale Entbehrungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 239 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
240 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Mikrozensus zeigt sich eine ähnliche Entwicklung wie im SOEP. Die
Interpretation der zeitlichen Entwicklung ist ab dem Jahr 2020 jedoch ebenfalls nur
eingeschränkt möglich.  PLUSTEXT 13 
 PLUSTEXT 13 
Datengrundlagen: EU-SILC und Mikrozensus 
Die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und 
Lebensbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist das EU-SILC. Seit dem Jahr 2005 
wird diese EU-weit vergleichbare Erhebung über Einkommen, Armut und
Lebensbedingungen mit einheitlichen Definitionen sowie methodischen Mindeststandards 
durchgeführt. Seit dem Jahr 2020 ist die EU-SILC-Erhebung in Deutschland als 
separate Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Dadurch wurde die Größe 
der Stichprobe deutlich erhöht und aufgrund der Teilnahmepflicht die
Repräsentativität prinzipiell verbessert. Aufgrund von massiven Antwortausfällen im Jahr 
2020 sowie methodischer Veränderungen ist die Zeitreihe des EU-SILC jedoch nicht 
nutzbar (Hundenborn und Enderer, 2019). Da Informationen zum Einkommen 
retrospektiv für das Vorjahr abgefragt werden, tritt dieser Strukturbruch bei der 
Armutsgefährdungsquote im Jahr 2019 auf. Bei den Informationen aus der
Erhebung 2022 handelt es sich um vorläufige Ergebnisse, die noch revidiert werden 
können.  
Im Mikrozensus werden seit dem Jahr 1957 jährlich ein Prozent der Haushalte 
in Deutschland befragt. Seit dem Jahr 2005 liegen im Mikrozensus Informationen 
zu Armutsgefährdungsquoten vor. Allerdings werden diese auf Basis des
Haushaltsnettoeinkommens des Vormonats berechnet, das nur als pauschale
Selbsteinstufung in Einkommensklassen vorliegt und in einem vom EU-SILC unabhängigen 
Fragenkatalog abgefragt wird. Die Einkommensinformationen für das Jahr 2022 
sind noch vorläufig. Im Mikrozensus gibt es durch eine Neukonzeption der
Stichprobe und der Einführung eines Online-Fragebogens ebenfalls einen Strukturbruch, 
der einen Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren erschwert 
(Hundenborn und Enderer, 2019). 
299. Im europäischen Vergleich liegt die Armutsgefährdungsquote in
Deutschland im Mittelfeld. Die Interpretation der Entwicklung über die Zeit
im internationalen Vergleich ist im EU-SILC jedoch nicht möglich, da
Strukturbrüche in der Erhebung in den Mitgliedstaaten in unterschiedlichen Jahren
auftreten.  ABBILDUNG 92 LINKS Zu den Ländern mit den geringsten
Armutsgefährdungsquoten in der Gesamtbevölkerung zählen Dänemark, Slowenien, Finnland
und Tschechien. Die Armutsgefährdungsquote von Kindern liegt in
Deutschland im europäischen Vergleich ebenfalls im Mittelfeld.  ABBIL-
DUNG 92 RECHTS Länder mit einer geringeren Armutsgefährdungsquote haben
tendenziell auch eine geringere Armutsgefährdungsquote von Kindern. Es gibt
jedoch Ausnahmen wie die baltischen Staaten, die im Vergleich zur allgemeinen
Armutsgefährdung eine geringere Armutsgefährdung von Kindern aufweisen, und
Staaten wie Frankreich, Italien und Spanien, die im Vergleich zur allgemeinen
Armutsgefährdung eine höhere Armutsgefährdung von Kindern aufweisen. Unter
den Ländern mit der geringsten Armutsgefährdung von Kindern befinden sich
erneut Dänemark und Finnland. Es zeigt sich zudem, dass in Ländern wie Polen und 
Ungarn, die familienpolitische Leistungen erhöht haben, die Armutsgefährdung
für Kinder über die Zeit zurückgegangen ist.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 240 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 241
300. Für eine Betrachtung absoluter Armut liegen im EU-SILC Indikatoren
zur materiellen (und sozialen) Entbehrung gemessen an individuellen
Mangelsituationen auf Basis subjektiver Einschätzungen der Befragten vor.  KAS-
TEN 20  ABBILDUNG 91 RECHTS Generell liegen die Indikatoren der materiellen
Entbehrung auf einem niedrigeren Niveau als die Armutsgefährdungsquoten.
Etwa 9 % der Befragten in Deutschland lebten im Jahr 2021 in einer Situation der
materiellen und sozialen Entbehrung und 4,3 % der Befragten in einer Situation
der erheblichen materiellen und sozialen Entbehrung. Beide Indikatoren sind auf
Basis der vorläufigen Werte für das Jahr 2022 um etwa 2 Prozentpunkte höher.
 ABBILDUNG 92 
1 – Anteil der Personen mit Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der
Nettoäquivalenzeinkommen der Bevölkerung. Für die Berechnung wird als Referenzjahr das Einkommen des Vorjahres benutzt, daher werden 
hier die Ergebnisse für das Referenzjahr abgetragen und nicht für das Erhebungsjahr. Aufgrund von methodischen
Änderungen sind die Ergebnisse der verschiedenen Länder nicht notwendigerweise über die Zeit vergleichbar.  2 – Unter 
18 Jahren.
Quelle: EU-SILC
© Sachverständigenrat | 23-446-01
Armutsgefährdungsquoten1 im EU-Vergleich
0510152025303540
Gesamtbevölkerung
%
Lettland
Rumänien
Bulgarien
Spanien
Estland
Italien
Litauen
Griechenland
Kroatien
Portugal
Luxemburg
Malta
EU27
Deutschland
Schweden
Polen
Österreich
Niederlande
Frankreich
Zypern
Irland
Belgien
Ungarn
Dänemark
Slowakei
Slowenien
Finnland
Tschechien
0 5 10 15 20 25 30 35 40
Kinder2
%
2020 2015 2010 2020 2015 2010
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 241 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
242 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 KASTEN 20 
Hintergrund: Materielle Entbehrung sowie materielle und soziale Entbehrung 
Die Indikatoren „erhebliche materielle Entbehrung“ sowie „materielle und soziale Entbehrung“ 
und „erhebliche materielle und soziale Entbehrung“ messen den Anteil der Personen, die sich 
eine von der Gesellschaft als angemessen betrachtete Lebensführung nach ihrer subjektiven 
Einschätzung nicht leisten können. Das Maß der erheblichen materiellen Entbehrung wurde im 
EU-SILC in den Jahren 2005 bis 2020 erhoben (Eurostat, 2022). Der Indikator wurde nach einer 
Überarbeitung durch das Maß der „materiellen und sozialen Entbehrung“ ersetzt (Guio et al., 
2017). Zudem wurde das EU-SILC im Jahr 2020 neu strukturiert.  PLUSTEXT 13 Der neue
Indikator wurde entwickelt, um bestehende Messungenauigkeiten zu verringern, die Situation von 
Kindern besser zu erfassen und soziale Teilhabe genauer zu messen. Persönliche
Mangelsituationen werden hier anhand von 13 Kriterien beurteilt.  ABBILDUNG 93 Materielle und soziale 
Entbehrung liegt vor, wenn für einen Haushalt mindestens fünf dieser 13 Kriterien erfüllt sind. 
Wenn sieben der 13 Kriterien erfüllt sind, wird die Entbehrung als erheblich eingestuft.  
 ABBILDUNG 93 
Im Vergleich zu relativen Armutsmaßen ist das Konzept der materiellen und (sozialen)
Entbehrung besser dazu geeignet, tatsächliche materielle Mangelsituationen aufzudecken.
Allerdings ist sowohl die Auswahl der Bereiche, in denen materielle Entbehrung gemessen wird, als 
Selbsteinschätzung der privaten Haushalte zur materiellen und sozialen Entbehrung
in Deutschland im Jahr 2021¹
Quellen: EU-SILC, Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 23-317-01
0 5 10 15 20 25 30 35
Anteil der Bevölkerung in %
Der Haushalt kann sich finanziell nicht leisten ...
... abgewohnte Möbel zu ersetzen
... ein Auto zu besitzen (kein Firmen-/Dienstwagen)
... die Unterkunft angemessen warm zu halten
Das Individuum kann sich finanziell nicht leisten ...
... regelmäßige Freizeitaktivitäten (auch wenn diese Geld kosten)
... eine Internetverbindung zu haben
1 – Mehrfachnennungen möglich.
... jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Fisch oder
gleichwertiger Proteinzufuhr zu essen
... Miete, Hypotheken, Rechnungen von Versorgungsbetrieben
oder Konsum-/Verbraucherkredite rechtzeitig zu bezahlen
... mindestens einmal im Monat mit Freunden/Familie für ein
Getränk/eine Mahlzeit zusammenzukommen
... abgetragene Kleidung durch neue (nicht Second-Hand-
Kleidung) zu ersetzen
... jedes Jahr einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort
zu verbringen
... mindestens zwei Paar passende Schuhe in gutem Zustand
zu besitzen
... wöchentlich einen geringen Geldbetrag für sich selbst
aufzuwenden
... unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Mitteln zu
bestreiten
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 242 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 243
auch die Entscheidung, in wie vielen Bereichen Mängel vorliegen müssen, eine normative
Setzung. Zudem basieren alle Aussagen ausschließlich auf der Selbsteinschätzung der Befragten. 
Im Jahr 2021 antworteten 3,3 % der privaten Haushalte, dass sie es sich finanziell nicht 
leisten konnten, ihre Unterkunft angemessen warm zu halten.  ABBILDUNG 93 Seitdem dürfte 
sich dieser Anteil aufgrund der Energiekrise deutlich erhöht haben, wie eine Studie zur
Entwicklung der Energiearmut nahelegt (Grimm et al., 2023). Nach dem Angriff Russlands auf die
Ukraine kam es seit Frühjahr 2022 zu einem massiven Anstieg der Energiepreise im Großhandel, 
der sich zeitverzögert auch auf die Höhe der Abschlagszahlungen für Energie für die
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ausgewirkt hat. Von diesen Kostensteigerungen
waren private Haushalte zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichem Ausmaß
betroffen, insbesondere wenn die Energiekosten ins Verhältnis zum Haushaltseinkommen gesetzt 
werden: Unterschiedliche Ausgangssituationen führten zu einer überproportionalen Belastung 
unterer Einkommensgruppen. So verfügen einkommensstarke Haushalte über mehr
Möglichkeiten zur Kostenvermeidung, weil sie beispielsweise häufiger in Gebäuden mit hohem
energetischem Standard wohnen und öfter über Heizsysteme verfügen, deren Energieträger weniger 
stark von den Preissteigerungen betroffen waren (insbesondere Wärmepumpen).  ABBILDUNG 94 
LINKS
 ABBILDUNG 94 
Einkommensschwache Haushalte hingegen wohnen häufiger in Mietwohnungen mit im 
Durchschnitt schlechterem energetischen Zustand, die zudem häufiger mit Energieträgern
beheizt werden, die in der Energiekrise einen besonders hohen Preisanstieg erfahren haben
(insbesondere Erdgas, Fernwärme und Heizöl). In der Konsequenz waren im Juni 2023 einkom-
1 – Ergebnisse einer haushaltsrepräsentativen Befragung. In zwei Wellen wurden im April/Mai und Juni/Juli 2023 
über 4 444 Haushalte vom Meinungsforschungsinstitut forsa befragt. Die Werte sind nach Bundesland und
Haushaltsgröße gewichtet. Dargestellt sind Quintile des äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommens.  2 –
Elektroheizung, Blockheizkraftwerk, Holzheizung, Pelletheizung, Photovoltaikanlage, Solarthermieanlage,
Hybridheizung, Brennstoffzellenheizung, sonstige Heizungsarten.  3 – Die Energiekostenbelastung entspricht dem Anteil 
der Summe aus den monatlichen Abschlagszahlungen für Heizung/Warmwasser und Strom am
Haushaltsnettoeinkommen.
Quelle: Grimm et al. (2023)
© Sachverständigenrat | 23-466-01
15,1 21,6 14,8 13,9 10,9 14,2
50,2
47,7
50,4 51,0 53,9 48,1
4,7 2,2 3,0 5,7 5,4 7,2
16,4 15,0 17,6 17,9 17,3 14,3
13,6 13,4 14,3 11,5 12,4 16,2
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Insgesamt
1.
Quintil
2.
Quintil
3.
Quintil
4.
Quintil
5.
Quintil
Hohe Einkommensgruppen nutzen
Heizungsarten, die weniger starke Preisanstiege 
erfahren haben
Anteile in %
Fernwärme Gasheizung Wärmepumpe
Ölheizung Sonstige2
0
5
10
15
20
25
30
M
2022
J 
2023
M JM JM JM JM
2022
J 
2023
Energiekostenbelastung3 für
einkommensschwache Haushalte von März 2022 bis Juni 
2023 deutlich gestiegen
% des verfügbaren Einkommens
Median
Bandbreite (unteres und oberes Quantil)
Insgesamt
2.
Quintil
1.
Quintil
5.
Quintil
4.
Quintil
3.
Quintil
Folgen der Energiekrise: Heizungsarten und Energiekostenbelastung nach 
Einkommensquintilen1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 243 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
244 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
mensschwache Haushalte deutlich häufiger von einer finanziellen Überlastung durch
Energiekosten bedroht als noch im März 2022.  ABBILDUNG 94 RECHTS Damit hat auch ihr
Energiearmutsrisiko zugenommen. Ein Haushalt gilt nach einer gängigen Definition als durch
Energiearmut bedroht, wenn der Anteil der Energiekosten 10 % des Haushaltsnettoeinkommens
übersteigt (Henger und Stockhausen, 2022). 
3. Armutsgefährdete Personengruppen
301. Einige Personengruppen sind in besonderer Weise armutsgefährdet.
Die Charakterisierung dieser Personengruppen kann helfen, Ursachen von
Armutsgefährdung aufzudecken und sozialpolitische Maßnahmen zielgenauer
auszugestalten. Auf Basis des SOEP zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der
Armutsgefährdungsquote nach Haushaltszusammensetzung, Alter, Erwerbsstatus,
Bildung, Geschlecht, Familienstand und Migrationshintergrund.
302. Haushalte mit zwei oder mehr Erwachsenen sind erheblich seltener
armutsgefährdet als Haushalte mit einem Erwachsenen.  ABBILDUNG 95 Diese Unterschiede
können teilweise auf die Berechnung des Nettoäquivalenzeinkommens
zurückgeführt werden, bei dem eine weitere erwachsene Person, die häufig ebenfalls
Einkommen bezieht, lediglich mit dem Faktor 0,5 in die Berechnung einbezogen
wird.  PLUSTEXT 12 Zugleich weisen Haushalte mit mindestens einer Person unter
14 Jahren, eine höhere Armutsgefährdungsquote auf. Diese Kinder bzw.
Jugendliche werden mit einem Faktor 0,3 in die Berechnung einbezogen und beziehen
meist kein eigenes Einkommen. Besonders armutsgefährdet sind
Alleinerziehende und deren Kinder. Etwa 50 % dieser Haushalte waren im Jahr 2019 
armutsgefährdet, während der Anteil bei erwachsenen Single-Haushalten ohne
Kinder annähernd 30 % betrug. Die Armutsgefährdungsquote für Haushalte mit
 ABBILDUNG 95
1 – Anteil der Personen mit Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der
Nettoäquivalenzeinkommen der Bevölkerung.  2 – 1EW-Haushalt mit einem Erwachsenen, 2+EW-Haushalt mit zwei oder mehr Erwachsenen, 
K-Haushalt mit Kind(ern) unter 14 Jahren.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-294-02
Armutsgefährdungsquoten1 nach Haushaltszusammensetzung und Alter in Deutschland
0
10
20
30
40
50
60
1EW 1EW
+ K
2+EW 2+EW
+ K
&lt; 18 18 – 29 30 – 49 50 – 64 ≥ 65
Gesamt Haushaltszusammensetzung² Alter
%
Werte der Jahre: 2010 2019 Gesamt 2019
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 244 – 
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 245
zwei oder mehr Erwachsenen stieg von 9 % auf 17 %, wenn zusätzlich mindestens 
eine Person unter 14 Jahren im Haushalt lebt.  
303. Die Unterscheidung nach Alter zeigt, dass Kinder und Jugendliche in
Deutschland eine überdurchschnittlich hohe
Armutsgefährdungsquote aufweisen. Auf Basis des SOEP lag sie für Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren im Jahr 2019 bei fast 23 % und somit über dem Durchschnitt der
Gesamtbevölkerung von fast 17 %. Dieses Phänomen zeigt sich ebenfalls in dem
hohen Anteil von Kindern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
beziehen.  KASTEN 21 Der Großteil der Kinder im SOEP wird nicht einzeln befragt,
sondern als Teil des Haushalts eines befragten Erwachsenen betrachtet. Insofern
zeigen die Zahlen zunächst nur, dass überdurchschnittlich viele Kinder in
armutsgefährdeten Haushalten wohnen. Junge Erwachsene zwischen 18 und 29 Jahren
weisen ebenfalls eine erhöhte Armutsgefährdung auf. Jedoch befinden sich viele
dieser Erwachsenen in Ausbildung und sind langfristig nach Beendigung von
Ausbildung und Studium deutlich geringer armutsgefährdet.  ABBILDUNG 97 
 KASTEN 21 
Hintergrund: Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) 
Häufig wird in der Diskussion um Armutsbetroffenheit auf den Bezug von Leistungen des SGB 
II (Bürgergeld) abgestellt. Diese Leistungen knüpfen an das soziokulturelle Existenzminimum 
 GLOSSAR an. Insgesamt befanden sich im Juni 2023 mit 5,8 Millionen Personen etwa 6,9 %
der Bevölkerung in den 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften des SGB II.  ABBILDUNG 96 Dabei
hat sich diese Quote und auch die Zahl der Betroffenen in den vergangenen 10 Jahren kaum
verändert. In den 1,0 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern befanden sich im Mai 2023 
 ABBILDUNG 96 
1 – Länder der Osterweiterung: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Slowenien, Tschechien, Ungarn.  2 – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien,
Serbien.  3 – Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia.
Quellen: BA, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-248-03
Bezug von Leistungen nach dem SGB II in Deutschland nach Staatsangehörigkeit
0
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
6 000
7 000
8 000
Tausend Personen
2007 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 2023
EU27 ohne Osterweiterung1 EU-Osterweiterung1
Drittstaaten: Türkei Westbalkan2 Syrien Sonstiges Asylherkunftsland3
Sonstige Drittstaaten Ukraine
Deutschland
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 245 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
246 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
etwa 2,0 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Die Zahl der Kinder im SGB II ist seit Dezember 
2021 deutlich um 0,2 Millionen gestiegen. 
Die Zahl der Personen im SGB II mit deutscher Staatsangehörigkeit ist von 6,1 Millionen 
Betroffenen im Januar 2007 auf 3,1 Millionen im Juni 2023 gesunken. Die Zahl der Personen 
mit ausländischer Nationalität ist hingegen von 1,3 Millionen Personen im Januar 2007 auf 
2,7 Millionen im Juni 2023 gestiegen und macht mittlerweile 47 % der SGB-II-Beziehenden 
aus.  ABBILDUNG 96 Dazu hat die Einbeziehung von Personen aus Asylherkunftsländern
maßgeblich beigetragen, insbesondere aus Syrien im Jahr 2016. Seit der kriegsbedingten
Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine im Frühjahr 2022 hat sich die Anzahl an Personen mit ukrainischer 
Nationalität im SGB II um 0,7 Millionen Personen erhöht. Grund dafür ist die Rechtsänderung 
im Juni 2022, seit der ukrainische Geflüchtete unmittelbar Leistungen nach dem SGB II und 
nicht mehr zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Bezug von SGB-II-
Leistungen ist zugleich eine Voraussetzung für die Arbeitsmarktintegration der Betroffenen (JG 
2022 Kasten 21). 
Neben den Leistungen des SGB II erhielten im Juni 2023 rund 1,2 Millionen Betroffene 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe nach dem SGB XII). Darunter 
waren 0,3 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. 
304. In der öffentlichen Diskussion wird angesichts des gesunkenen
Sicherungsniveaus der GRV oftmals die Befürchtung geäußert, im Rentenalter von Armut
bedroht zu sein (Blank, 2017). Für das Jahr 2019 zeigt sich im SOEP, dass sich die
Armutsgefährdung für die über 65-Jährigen und für Rentner mit 15 %
knapp unter dem Niveau des gesamtgesellschaftlichen Durchschnitts
bewegte.  ABBILDUNG 95 Eine vom Sachverständigenrat beauftragte Expertise von
Buslei et al. (2023) zeigt jedoch, dass insbesondere Frauen im Alter häufiger
armutsgefährdet sind und dass sich dieser Anteil zukünftig aufgrund der höheren
Lebenserwartung von Frauen und dem damit verbundenen Anstieg von
Einpersonenhaushalten im Alter weiter erhöhen wird.  KASTEN 25 
305. Der entscheidende Risikofaktor für die Armutsgefährdung ist
Arbeitslosigkeit.  ABBILDUNG 97 Während im Jahr 2019 etwa 58 % der Arbeitslosen im
SOEP armutsgefährdet waren, traf dies nur auf knapp 8 % der
Vollzeitbeschäftigten und etwa 13 % der Teilzeitbeschäftigten zu. Auch die
Armutsgefährdungsquote von Erwerbstätigen, die in der Vergangenheit – teilweise weit
zurückliegend – einmal arbeitslos waren, ist deutlich höher als bei Personen, die nie
arbeitslos waren. Des Weiteren wird die Armutsgefährdung bei Arbeitslosigkeit
dadurch verschärft, dass Sozialleistungen beim Arbeitslosengeld II bzw. bei
Leistungen der Grundsicherung in erheblichem Maße nicht in Anspruch genommen
werden (Buslei et al., 2019; Harnisch, 2019; Bruckmeier et al., 2021).  KASTEN 22
Da mit besseren Qualifikationen die Erwerbsbeteiligung und die Verdienste
steigen, sinkt die Armutsgefährdung mit einem höheren Bildungsabschluss
rapide. So betrug die Armutsgefährdung für Erwachsene mit niedrigem
Bildungsabschluss (weder abgeschlossene Berufsausbildung noch Abitur) etwa 34 %, für
Erwachsene mit einem mittleren Bildungsabschluss (Fachabitur, Abitur oder
Berufsausbildungsabschluss) fast 15 % und für Erwachsene mit hohem
Bildungsabschluss (tertiärer Abschluss) lediglich knapp unter 8 %.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 246 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 247 
 KASTEN 22  
Hintergrund: Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen 
Die Inanspruchnahme von Sozialleistungen in Deutschland unterscheidet sich nach Leistung 
und betrachteter Personengruppe. Sie ist schwierig zu schätzen. Wird eine Leistung, etwa aus 
Unkenntnis, nicht in Anspruch genommen, lässt sich das kaum durch Befragungen oder aus 
Mikrosimulationsmodellen bestimmen. Studienergebnisse können sich daher deutlich
unterscheiden (BBSR, 2015). Harnisch (2019) schätzt auf Basis des SOEP für die Jahre 2005 bis 
2014, dass 55,7 % der anspruchsberechtigten Personen das Arbeitslosengeld II nicht in
Anspruch genommen haben. Bruckmeier et al. (2021) finden mithilfe von administrativen Daten 
Nichtinanspruchnahme-Quoten von 37,1 %, wobei die Nichtinanspruchnahme bei Frauen 
(42 %) höher liegt als bei Männern (32 %). Die Nichtinanspruchnahme variiert außerdem nach 
Alter, Kinderzahl und Region. So ist die Quote in der Gruppe der 15- bis 24-jährigen (46 %) 
überdurchschnittlich. Mit Abstand die höchsten Nichtinanspruchnahme-Quoten finden sich für 
Ehepaare ohne Kinder (60 %). 
Die Nichtinanspruchnahme beim Kinderzuschlag ist besonders hoch und liegt je nach 
Schätzung zwischen 60 % und 88 % (Bonin et al., 2018; Bruckmeier und Wiemers, 2018;
Deutscher Bundestag, 2023). Becker und Hauser (2012) finden eine mit der Kinderzahl sinkende 
Quote der Nichtinanspruchnahme. Sie liegt für Familien mit einem Kind bei 86,7 %, bei zwei 
Kindern bei 69,8 % und für Familien mit mehr als zwei Kindern bei unter 50 %.  
Beim Wohngeld liegt die Nichtinanspruchnahme-Quote nach einer Schätzung des IW Köln 
bei etwa 50 % (BBSR, 2015), während Bruckmeier und Wiemers (2018) auf eine Quote von 
86,6 % kommen. Buslei et al. (2019) finden mithilfe von Daten des SOEP, dass nur knapp jede 
dritte anspruchsberechtigte Person Grundsicherung im Alter bezieht. Dabei beobachten sie, 
dass die Inanspruchnahme steigt, je höher der Anspruch ist.  
Leistungen werden vor allem dann nicht in Anspruch genommen, wenn der Anspruch nicht 
hoch ist. Intransparente Anspruchsberechtigungen, komplizierte Antragsverfahren und Angst 
vor Stigmatisierung könnten gerade Anspruchsberechtigte mit niedrigen Ansprüchen von der 
 ABBILDUNG 97  
 
1 – Anteil der Personen mit Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der
Nettoäquivalenzeinkommen der Bevölkerung.  2 – Geringfügige Beschäftigung.  3 – Niedriger Bildungsabschluss: Weder
Berufsausbildungsabschluss noch Abitur; mittlerer Bildungsabschluss: Fachabitur, Abitur oder Berufsausbildungsabschluss; hoher
Bildungsabschluss: Tertiärer Abschluss.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-332-01
Armutsgefährdungsquoten1 nach Erwerbsstatus und Bildungsabschluss in Deutschland
0
10
20
30
40
50
60
Vollzeit Teilzeit Geringf.
Besch.²
In
Ausbildung
Arbeitslos In Rente Niedrig Mittel Hoch
Gesamt Erwerbstätig Nicht erwerbstätig Bildungsabschluss³
%
Werte der Jahre: 2010 2019 Gesamt 2019
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 247 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
248 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Inanspruchnahme abhalten (JG 2019 Ziffer 674). Zudem wissen Anspruchsberechtigte nicht 
automatisch von der Existenz von Transferleistungen oder ihren Ansprüchen. Institutionelle
Veränderungen, insbesondere Verwaltungsvereinfachungen und die Digitalisierung der
Antragsverfahren, könnten die Effektivität und Effizienz des Sozialsystems stärken,
Stigmatisierungseffekte reduzieren sowie die Inanspruchnahme erhöhen. Insbesondere die Möglichkeit, Anträge 
nicht persönlich vor Ort, sondern von zu Hause aus zu stellen, könnte die Stigmatisierung
reduzieren und die Inanspruchnahme erhöhen (Friedrichsen et al., 2018; Friedrichsen und
Schmacker, 2019).  
306. Frauen wiesen im Jahr 2019 mit fast 18 % eine höhere
Armutsgefährdungsquote auf als Männer mit etwa 15 %.  ABBILDUNG 98 Dieser
geschlechtsspezifische Unterschied zeigt sich für Erwachsene in allen Altersgruppen und
kann durch eine geringere Erwerbstätigkeit, insbesondere mehr
Teilzeitbeschäftigungen, ein geringeres Einkommen sowie einen höheren Anteil von Frauen in
alleinerziehenden Haushalten erklärt werden (Statistisches Bundesamt, 2018).
Alleinerziehende Frauen sind tendenziell häufiger armutsgefährdet als
alleinerziehende Männer.  ABBILDUNG 98 Die Zahl alleinerziehender Männer im SOEP ist
allerdings gering. Zudem zeigt sich, dass insbesondere geschiedene Frauen
eine stark erhöhte Armutsgefährdungsquote aufweisen. Das liegt daran,
dass diese häufiger alleinerziehend sind als geschiedene Männer. Bei ledigen
Frauen ist die Armutsgefährdungsquote nur leicht erhöht. Der Anteil
Alleinerziehender ist unter ledigen Frauen geringer als unter geschiedenen Frauen, aber
höher als unter ledigen Männern. Frauen mit geringem eigenen Einkommen, aber
einkommensstarken Partnern und Partnerinnen werden aufgrund der
Berechnung auf Haushaltsebene nicht als armutsgefährdet eingestuft.
 ABBILDUNG 98
1 – Anteil der Personen mit Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der
Nettoäquivalenzeinkommen der Bevölkerung.  2 – F-Frauen, M-Männer.  3 – V-Verheiratet, L-Ledig, G-Geschieden. Bei den Ledigen und
Geschiedenen sind Lebensformen mit weiteren Erwachsenen im Haushalt enthalten.  4 – 1EW-Haushalt mit einem Erwachsenen, 
K-Haushalt mit Kind(ern) unter 14 Jahren.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-306-03
Armutsgefährdungsquoten1 nach Geschlecht, Familienstand und Haushaltszusammensetzung
0
10
20
30
40
50
60
%
Gesamt
F
Geschlecht2
M V L
Familienstand3
(Frauen)
G V L
Familienstand3
(Männer)
G 1EW
Haushaltszusammensetzung4
(Frauen)
1EW 
+ K
1EW
Haushaltszusammensetzung4
(Männer)
1EW 
+ K
Werte der Jahre: 2010 2019 Gesamt 2019
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 248 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 249
307. Während im Jahr 2019 etwa 30 % der Menschen mit Migrationshintergrund
armutsgefährdet waren, trifft dies nur auf rund 13 % der Menschen ohne
Migrationshintergrund zu.  ABBILDUNG 99 LINKS Zudem ist die
Armutsgefährdungsquote für Menschen mit Migrationshintergrund seit dem Jahr 1991
deutlich stärker gestiegen als für Menschen ohne Migrationshintergrund. Der
Anstieg in den vergangenen Jahren kann teilweise durch die große Anzahl
Geflüchteter erklärt werden, die eine geringere Arbeitsmarktbeteiligung aufweisen.
 ZIFFER 290 Jedoch erschweren die Strukturbrüche im SOEP durch die Ergänzung
von Migrationsstichproben ab dem Jahr 2013 die Interpretation der zeitlichen
Entwicklung.  PLUSTEXT 11 Die erhöhte Armutsgefährdung von Menschen
mit Migrationshintergrund zeigt sich ebenfalls in der Entwicklung der
Zahlen des Leistungsbezugs im SGB II.  KASTEN 21
Für Menschen ohne Migrationshintergrund war der Anstieg dagegen eher 
gering. Für sie ist die Armutsgefährdungsquote seit dem Jahr 2010 
stabil. Jedoch fällt ihre Armutsgefährdungsquote in den vergangenen fünf
Jahren im Niveau um etwa zwei Prozentpunkte höher aus, wenn bei der
Medianberechnung nur Personen berücksichtigt werden, die keinen Migrationshintergrund 
und somit im Durchschnitt höhere Einkommen haben. Doch auch bei alternativer 
Medianberechnung zeigt sich für Menschen ohne Migrationshintergrund seit 
dem Jahr 2010 nur ein leichter Anstieg der Armutsgefährdungsquote. Insgesamt 
zeigt sich damit, dass es trotz der lang anhaltenden guten
Arbeitsmarktentwicklung der Jahre 2010 bis 2019 nicht gelungen ist, die Armutsgefährdungsquote zu 
verringern, selbst wenn man die Migrationseffekte herausrechnet.  ABBILDUNG 99 
Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die Leistungen nach 
dem SGB II beziehen, hat sich jedoch im Zuge der guten Arbeitsmarktentwicklung 
seit dem Jahr 2007 fast halbiert.  KASTEN 21  
 ABBILDUNG 99 
1 – Anteil der Personen mit Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der
Nettoäquivalenzeinkommen der Bevölkerung.  2 – Unter 18 Jahren.  3 – Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder
mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.  4 – Medianberechnung ohne Personen mit 
Migrationshintergrund.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-290-01
Entwicklung der Armutsgefährdungsquoten nach Migrationshintergrund
0
5
10
15
20
25
30
35
40
1991 95 99 03 07 11 15 2019
Gesamtbevölkerung
Armutsgefährdungsquote1 in %
0
5
10
15
20
25
30
35
40
1991 95 99 03 07 11 15 2019
Kinder2
Armutsgefährdungsquote1 in %
Ohne Migrationshintergrund Mit Migrationshintergrund3 Ohne Migrationshintergrund 
(alternative Medianberechnung)4
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 249 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
250 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
308. Kinder mit Migrationshintergrund weisen eine extrem erhöhte
Armutsgefährdung auf.  ABBILDUNG 99 RECHTS So waren im Jahr 2019 etwa 39 % der
Kinder mit Migrationshintergrund armutsgefährdet. Bei Kindern ohne
Migrationshintergrund waren es 15 %. Während sich die Armutsgefährdung von Kindern mit 
Migrationshintergrund zwischen den Jahren 1995 und 2012 eher seitwärts
entwickelt hat, gab es seit dem Jahr 2013 einen starken Anstieg. Hier erschweren jedoch 
erneut die Strukturbrüche im SOEP die Interpretation dieser Entwicklung.  PLUS-
TEXT 11 
III. INSTITUTIONELLER RAHMEN UND
MÖGLICHE ZIELKONFLIKTE
309. Armutsgefährdung ist mit individuellen Belastungen für die Betroffenen und
gesamtwirtschaftlichen Fehlentwicklungen verbunden.  KASTEN 19 Eine
Verringerung der Armutsgefährdungsquote kann solche negativen Auswirkungen
tendenziell reduzieren. In diesem Kapitel liegt der Fokus auf Maßnahmen im
Steuer-Transfer-System, die auf eine Reduzierung der Armutsgefährdung
durch eine Stärkung von Erwerbsanreizen abzielen. Maßnahmen im
Rentensystem können die Armutsgefährdung zusätzlich reduzieren.  KASTEN 26 Darüber
hinaus sind Maßnahmen erforderlich, die die Ursachen von Armut bekämpfen. Dazu
gehören bildungspolitische Maßnahmen (JG 2021 Ziffern 325 ff.) und
Maßnahmen, die die Erwerbsmöglichkeiten stärken, beispielsweise durch den Ausbau der 
Kinderbetreuung  ZIFFERN 345 FF. sowie die Förderung von Weiterbildungs- und
Gesundheitsmaßnahmen.  ZIFFERN 350 FF.
1. Das aktuelle Transfersystem
310. Das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde von der
Bundesregierung zum Jahreswechsel 2022/23 umfassend reformiert.
Dabei wurde das im Jahr 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in das
neue Bürgergeld überführt und die Hinzuverdienstmöglichkeiten wurden
verbessert.  ZIFFER 312 Gleichzeitig wurde das Wohngeld reformiert.  ZIFFER 314 Über die
bereits beschlossenen Änderungen hinaus wird aktuell über eine Reform der
Leistungen für Kinder in einkommensschwachen Familien (Bürgergeld für Kinder,
Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket) im Rahmen der Einführung einer
Kindergrundsicherung diskutiert.  ZIFFERN 330 FF. Der Bezug dieser Leistungen soll
einkommensabhängig und an Bedingungen geknüpft sein. Bislang schließen sich
der Bezug von Bürgergeld einerseits und der Bezug von Kinderzuschlag und
Wohngeld andererseits aus.  ABBILDUNG 100 LINKS 
311. Im aktuellen Steuer-Transfer-System sind die Anreize, Arbeit aufzunehmen oder
das Arbeitsangebot auszuweiten, insbesondere für Familien, die einen
Kinderzuschlag erhalten, zum Teil sehr gering, und die Übergänge zwischen
verschiedenen Leistungen weisen Sprungstellen in der Grenzbelastung auf.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 250 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 251
 ABBILDUNG 100 RECHTS Dies hat zur Folge, dass die Grenzbelastung auf zusätzliche
Erwerbseinkommen sehr hoch liegt, teilweise sogar über 100 %.
312. Das Bürgergeld ist eine staatliche Transferleistung für Personen, die
ihren Lebensunterhalt nicht oder nur eingeschränkt aus eigenem Einkommen
oder Vermögen finanzieren können, kein Arbeitslosengeld beziehen und
mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können (§ 8 SGB II). Es besteht aus den
gesetzlich festgelegten Regelbedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 6
Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz), etwaigen Mehrbedarfen und Leistungen zur
Deckung der Kosten der Unterkunft, insofern diese als angemessen gelten. Die
Höhe der Ansprüche richtet sich nach dem soziokulturellen Existenzminimum
 GLOSSAR und ist verfassungsrechtlich abgesichert (BVerfG, 2010a, 2019). Der
Regelsatz des Bürgergeldes beträgt im Jahr 2023 für volljährige Alleinstehende
502 Euro und für zwei zusammenlebende Volljährige 451 Euro pro Person.
Weitere volljährige Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erhalten 402 Euro. Für
Kinder beträgt der Regelsatz je nach Alter 318 Euro (bis 5 Jahre), 348 Euro (6-13
Jahre), bzw. 420 Euro (ab 14 Jahre). Das Kindergeld wird dabei vollständig auf
diesen Regelsatz angerechnet, da der Regelsatz bereits das Existenzminimum
sicherstellt (BVerfG, 2010b). Da das Bürgergeld nur hilfebedürftigen Personen
zusteht, müssen grundsätzlich zuerst eigene Mittel eingesetzt werden. Die
Bedürftigkeitsprüfung erfolgt durch die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit. Wenn
eigenes Einkommen oder verwertbares Vermögen über Freibeträge hinaus vor-
 ABBILDUNG 100 
1 – Exemplarische Darstellung für ein Paar mit einer alleinverdienenden Person mit zwei Kindern im Alter von fünf und 
neun Jahren. Es wird eine monatliche Warmmiete von 807 Euro unterstellt.  2 – Sozialversicherungsbeiträge.  3 – Das 
Kindergeld wird auf die kinderbezogenen Transferleistungen im Bürgergeld voll angerechnet.  4 – Die Grenzbelastung 
entspricht dem Anteil eines zusätzlich verdienten Euros, der aufgrund von Transferentzug im Transfersystem,
Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen wieder abgezogen wird. Siehe Plustext 14.
Quelle: Blömer und Peichl (2023)
© Sachverständigenrat | 23-447-02
Haushaltseinkommen, Transferleistungen und Grenzbelastung für ein Paar mit zwei Kindern1
0
20
40
60
80
100
120
140
0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000
Grenzbelastung4 mit Sprungstellen behaftet
%
Grenzbelastung
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
Bürgergeld
Kinderzuschlag +
Wohngeld
-2 000
-1 000
0
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
Verschiedene Leistungen machen das 
Steuer-Transfer-System unübersichtlich
Euro pro Monat
0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
Einkommensteuer
SV2
Wohngeld
Kinderzuschlag
Bürgergeld
Kindergeld
Kindergeldanteil 
im Bürgergeld3
Nettoerwerbseinkommen
Verfügbares
Einkommen
Bürgergeld
Kinderzuschlag +
Wohngeld
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 251 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
252 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
handen ist, müssen diese zuerst verwendet werden. Bei eigenem Einkommen 
sieht das Bürgergeld einen Freibetrag von 100 Euro pro Monat vor. Oberhalb
dieses Freibetrags wird ein Teil des Bürgergeldes mit zunehmendem Einkommen 
entzogen (Transferentzug). Die Transferentzugsrate gibt an, um wie viel Cent die 
Transferzahlung sinkt, wenn das Nettoerwerbseinkommen um einen Euro steigt. 
 PLUSTEXT 14 
 PLUSTEXT 14 
Begriffserklärung: Transferentzugsrate 
Der Bezug von staatlichen (Sozial-)Leistungen ist häufig einkommensabhängig 
bzw. an Einkommensgrenzen gebunden (beispielsweise beim Bürgergeld, beim
Kinderzuschlag oder beim Wohngeld). Oberhalb bestimmter Schwellenwerte reduziert 
sich die Transferzahlung bei Hinzuverdienst aufgrund von Transferentzug. Der
Rückgang der Transferzahlung je hinzuverdientem Euro entspricht dabei der
Transferentzugsrate, wenn keine Sozialversicherungsbeiträge oder Einkommensteuer
abgeführt werden müssen. Beispielsweise wird das Bürgergeld bei einem monatlichen 
Nettoerwerbseinkommen zwischen 100 und 520 Euro um 80 % des Einkommens 
reduziert. Bei Nettoerwerbseinkommen zwischen 520 und 1 000 Euro beträgt diese 
Transferentzugsrate 70 % (bis zum 1. Juli 2023 waren es 80 %) und bei
Nettoerwerbseinkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro 90 % (§ 11b SGB II). Darüber 
hinausgehende Nettoerwerbseinkommen werden bei Alleinstehenden vollständig 
auf das Bürgergeld angerechnet, bis der Anspruch abgeschmolzen ist. Bei
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bleibt das Haushaltseinkommen zwischen 1 200 und 
1 500 Euro ebenfalls zu 10 % anrechnungsfrei. In ähnlicher Weise wird der
Kinderzuschlag bei Hinzuverdienst mit einer Transferentzugsrate abgeschmolzen, die
derzeit 45 % beträgt. Wird die Belastung aus Einkommensteuer,
Sozialversicherungsbeiträgen sowie Transferentzug bei einem bestimmten Einkommen gemeinsam 
betrachtet, ergibt sich die Grenzbelastung des Einkommens. Wenn keine
Sozialversicherungsbeiträge oder Einkommensteuer anfallen, entspricht die
Grenzbelastung der Transferentzugsrate.  
313. Neben der Anrechnung von Einkommen ist der Bezug von Bürgergeld
auch abhängig vom Vermögen. Grundsätzlich wird das Bürgergeld nur
gezahlt, wenn das Vermögen der Anspruchsberechtigten einen Freibetrag (das
sogenannte „Schonvermögen“) nicht übersteigt. Dieser beträgt 15 000 Euro je
Person der Bedarfsgemeinschaft. Im ersten Jahr des Bezugs (Karenzzeit) darf das
Vermögen von Alleinstehenden bis zu 40 000 Euro betragen. Diese Grenze erhöht 
sich jeweils um 15 000 Euro je weiterem Haushaltsmitglied. Auch die
tatsächlichen Kosten der Unterkunft werden im Bürgergeld in der Karenzzeit
übernommen. Heizkosten werden hingegen ab Leistungsbezug nur in
angemessenem Umfang übernommen (BMAS, 2023a). Nach der Karenzzeit werden
auch Wohnkosten nur in angemessenem Umfang übernommen. Dabei wird
angenommen, dass 45 Quadratmeter Wohnfläche für die erste Person des Haushalts
als angemessen gelten. Für jede weitere Person kommen 15 Quadratmeter hinzu.
Zum 1. Juli 2023 wurden weitere Anpassungen im Bürgergeld vorgenommen. So
wurden die Leistungen während einer Aus- und Weiterbildung erhöht und die
Anrechnung von Einkommen verändert (BMAS, 2023b).  PLUSTEXT 14
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 252 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 253
314. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für
Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, die über ein
niedriges Einkommen verfügen, jedoch keinen Bürgergeldanspruch haben.
Wohngeldanspruch besteht bis zu einer Einkommensgrenze, die je nach Anzahl der
Haushaltsmitglieder variiert. Die Wohngeldbehörde beurteilt regelbasiert, wie
hoch das Wohngeld ausfällt. Das zu Jahresbeginn reformierte „Wohngeld
plus“ soll sowohl die Inanspruchnahme von Wohngeld als auch die
durchschnittlichen Leistungen deutlich erhöhen (Bundesregierung, 2023a). 
315. Den Kinderzuschlag zahlt die Familienkasse, wenn Alleinerziehende über 600
Euro bzw. Paare über 900 Euro verdienen, die Voraussetzungen für den Bezug
von Kindergeld erfüllt sind und kein Bürgergeld oder keine Sozialhilfe bezogen
wird (BA, 2023). Es ist damit eine Transferleistung für Haushalte mit
Kindern im Niedrigeinkommensbereich, wenn das Einkommen nicht für die
ganze Familie reicht, der Bezug von Bürgergeld aber vermieden werden soll. Die
Familienkasse zahlt dafür seit Januar 2023 monatlich bis zu 250 Euro je Kind.
Die Transferleistung wird mit steigendem Einkommen mit einer Rate von
45 % abgeschmolzen.
2. Zielkonflikte im Transfersystem
316. Armutsgefährdung kann durch finanzielle Transfers für Haushalte mit
niedrigem Einkommen oder durch eine bessere Integration der Betroffenen
in den Arbeitsmarkt reduziert werden. Erwerbstätigkeit schützt besonders
gut vor Armutsgefährdung.  ZIFFER 305 Fehlende Möglichkeiten zur
Erwerbsarbeit, beispielsweise wegen unzureichender Kinderbetreuung, haben langfristig
negative Effekte auf die Erwerbsbiografie. Sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit,
dass dauerhaft Sozialleistungen bezogen werden. Zudem reduzieren
Pfadabhängigkeiten die Wahrscheinlichkeit, dass in Zukunft Arbeit aufgenommen und ein
auskömmliches Erwerbseinkommen erzielt wird (Filomena, 2023). Bei
Zugewanderten senkt Erwerbsarbeit die Armutsgefährdung ebenfalls und hilft bei der
Integration.  ZIFFER 307 Um eine bessere Arbeitsmarktintegration zu erreichen,
sollten mögliche Fehlanreize im Steuer-Transfer-System, die die Erwerbsbeteiligung
oder die Ausweitung der Arbeitszeit beeinträchtigen können, verringert werden.
317. Dabei bestehen potenzielle Zielkonflikte zwischen einer Reduktion der
Armutsgefährdung, Anreizen zur Erwerbsarbeit und einer Begrenzung
der fiskalischen Kosten.  ABBILDUNG 101 So können hohe Transferleistungen
die Armutsgefährdung verringern, aber auch die Erwerbsanreize reduzieren, zum
einen durch den Einkommenseffekt und zum anderen durch den
Substitutionseffekt, wenn die Entzugsraten beim Hinzuverdienst hoch sind.  ZIFFERN 320 FF.
Werden die Leistungen bei Hinzuverdienst hingegen nur langsam entzogen, kann dies 
zwar die Erwerbsanreize erhöhen. Dadurch steigt allerdings die Anzahl der
anspruchsberechtigten Haushalte, da auch solche mit höherem Einkommen
transferberechtigt sind. Zudem erhalten Haushalte, die bisher schon transferberechtigt 
waren, höhere Leistungen. Je nach der Stärke der Verhaltensreaktionen kann dies 
die Kosten für die öffentlichen Haushalte erhöhen. Hinzu kommt, dass eine
größere Anzahl von Transferberechtigten mit einem höheren Verwaltungsaufwand
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 253 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
254 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
einhergeht.  ZIFFER 327 Je nach Verhaltensreaktion kann der Zielkonflikt auch
aufgelöst werden, wenn bessere Erwerbsanreize die Erwerbstätigkeit so stark
erhöhen, dass die Betroffenen ein insgesamt höheres Nettoeinkommen, einen
geringeren Transferbezug und eine geringere Armutsgefährdung aufweisen. Eine
höhere Erwerbsquote könnte den Sozialstaat fiskalisch dann sogar
entlasten.  
 ABBILDUNG 101 
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 23-329-03
Zielkonflikte in der Verteilungspolitik
Armutsgefährdung senken
Hohe Transferleistungen können die 
Armutsgefährdung senken, aber die 
öffentlichen Haushalte belasten
Fiskalische Kosten begrenzenErwerbsanreize stärken
Niedrige Transferentzugsraten stärken die 
Erwerbsanreize, können aber die öffentlichen 
Haushalte belasten
Hohe Transferleistungen können 
die Armutsgefährdung, aber 
auch die Erwerbsanreize senken
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 254 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 255 
IV. MASSNAHMEN: REFORMOPTIONEN IM  
STEUER-TRANSFER-SYSTEM  
318. Im Steuer-Transfer-System bestehen Reformoptionen, die
gleichzeitig die Armutsgefährdung senken, die Erwerbsanreize stärken und die 
öffentlichen Haushalte entlasten oder zumindest nicht belasten würden. 
Eine Reform des Transfersystems, die bisher getrennte Leistungen integriert 
und eine geeignete niedrigere Transferentzugsrate implementiert, kann alle drei 
Ziele erreichen.  ZIFFERN 320 FF. Eine Reform des Ehegattensplittings kann auf 
längere Sicht zusätzliche Erwerbsanreize für verheiratete Zweitverdienerinnen 
und -verdiener bieten.  ZIFFERN 336 FF. Um eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit 
von Frauen, die häufiger armutsgefährdet sind als Männer,  ZIFFER 306 zu fördern 
bzw. zu erleichtern, sollte die Kinderbetreuung ausgebaut werden.  ZIF-
FERN 345 FF. Die Förderung von Weiterbildungs- und
Gesundheitsmaßnahmen kann die positiven Effekte dieser Reformmöglichkeiten verstärken. 
 ZIFFERN 350 FF. Zudem sind Direktzahlungen ein effizientes Instrument, um alle 
Haushalte in Krisenzeiten zu unterstützen oder einkommensunabhängige
Zahlungen wie das Klimageld zu ermöglichen.  ZIFFERN 354 FF.  
1. Erwerbsanreize stärken 
319. Im Folgenden werden verschiedene Reformen im Steuer-Transfer-System
diskutiert, die darauf abzielen, die Anreize zur Erwerbsaufnahme und -ausweitung zu 
stärken. Die Auswirkungen von Reformen in der Grundsicherung und 
beim Ehegattensplitting auf die Armutsgefährdungsquote, das
Arbeitsangebot und die öffentlichen Haushalte wurden für den Sachverständigenrat in einer 
Expertise von Blömer und Peichl (2023) mit einem
Mikrosimulationsmodell quantifiziert. Den Simulationen dieser Expertise liegen verschiedene
Vorgaben zugrunde.  PLUSTEXT 15 Die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung wird 
qualitativ diskutiert.  
 
 PLUSTEXT 15  
Grundlagen: Die vom Sachverständigenrat beauftragte Expertise von  
Blömer und Peichl (2023) 
Für die Simulationsrechnungen wird als Ausgangspunkt das geltende Recht im 
2. Halbjahr 2023 genommen. Bei den betrachteten Reformoptionen in der
Expertise von Blömer und Peichl (2023) bleiben verschiedene Kernprinzipien des jetzigen 
Systems erhalten. So soll die Grundsicherung weiterhin existenzsichernd sein. Die 
Regelleistungen für anspruchsberechtigte Personen verbleiben daher auf dem 
Niveau des Status quo. Zudem wird an der Bedürftigkeitsprüfung festgehalten. 
Weiterhin sind die Reformoptionen in der Simulation so gestaltet, dass die
bisherigen Leistungen für den Lebensunterhalt, für Wohnraum und für Kinder (Bürgergeld, 
Wohngeld und Kinderzuschlag) in einer integrierten Transferleistung
zusammengeführt werden. Die Analyse der Auswirkungen der geplanten Kindergrundsicherung 
auf Armutsgefährdungsquoten und Erwerbsanreize war nicht Teil der Expertise, da 
zum Zeitpunkt der Vergabe der Gesetzentwurf nicht vorlag.  ZIFFER 330  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 255 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
256 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Eine Vereinfachung des Transfersystems 
320. Das Transfersystem wurde in den vergangenen Jahren deutlich
verändert.  ZIFFER 310 Aus verschiedenen Gründen wird es jedoch weiterhin kritisiert
(Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 2023). So bestehen mehrere
Leistungssysteme nebeneinander, die je nach verfügbarem Einkommen zur Anwendung
kommen und für die verschiedene Behörden zuständig sind. Die Übergänge von einem 
zum anderen System können zu Sprungstellen in der Grenzbelastung führen.  ZIF-
FER 311 So erhalten Haushalte mit niedrigen Einkommen nach Überschreiten einer
bestimmten Einkommensschwelle statt des Bürgergelds Wohngeld, Haushalte
mit Kindern zusätzlich einen Kinderzuschlag.  ZIFFERN 312 FF. Die geplante
Kindergrundsicherung soll die kinderbezogenen Leistungen bündeln und dabei
insbesondere den Kinderzuschlag integrieren.  ZIFFER 330 Für Erwachsene ist eine
solche Bündelung, beispielsweise von Bürgergeld und Wohngeld, bisher nicht
geplant. Darüber hinaus reduzieren hohe Transferentzugsraten die Anreize, die
Erwerbsarbeit auszuweiten (Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 2023; JG 2019
Ziffern 690 ff.). Beim Bezug des Kinderzuschlags kann eine sehr hohe
Grenzbelastung von bis zu 94 % bei einem Paar  ABBILDUNG 100 RECHTS dazu führen, dass
sich das Nettoeinkommen der Familien bei einer Ausweitung der
Erwerbstätigkeit nahezu nicht verändert.
321. Durch die Einführung einer zusammengefassten Transferleistung
können existenzsichernde Leistungen gebündelt und
Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden. Die Bündelung der Leistungen kann zudem
Sprungstellen reduzieren und – wie bei der Kindergrundsicherung beabsichtigt
 ZIFFER 335 – die Stigmatisierung des Leistungsbezugs verringern.  KASTEN 22
Kinderzuschlag und Wohngeld werden dazu in ein reformiertes Bürgergeldsystem
integriert.  ABBILDUNG 102 Haushalte, die bisher anspruchsberechtigt für
Kinderzuschlag und Wohngeld sind, würden im neuen System die integrierte
Transferleistung beziehen. Diese Transferleistung soll dabei wie im aktuellen System die
Grundbedürfnisse decken und mit einer Transferentzugsrate so auslaufen, dass
die Grenzbelastung konstant bleibt. Diese Ausgestaltung gewährleistet, dass
der zusätzliche Vorteil bei einer Erhöhung der Arbeitszeit konstant bleibt. Der
zusätzliche Nutzen einer Ausweitung der Erwerbsarbeit ist so für Haushalte
transparent abschätzbar und vermeidet die Sprungstellen in der Grenzbelastung.
322. Zentrale Stellschrauben für die Erwerbsanreizeffekte der
zusammengefassten Transferleistung sind die Transferentzugsrate und der Freibetrag,
also der anrechnungsfreie Teil des Erwerbseinkommens. Beide Größen werden in
den Modellszenarien variiert. Berücksichtigt werden Transferentzugsraten
mit einer Grenzbelastung zwischen 65 % und 80 % und Freibeträge zwischen
0 Euro und 200 Euro. Bei der Ausgestaltung des Transferentzugs werden, wie
bisher im SGB II, Steuern und Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt, sodass
sich eine konstante Grenzbelastung ergibt, während die Transferentzugsrate
niedriger sein kann.  ABBILDUNG 108 ANHANG Sowohl eine Verringerung des
Transferentzugs als auch eine Erhöhung des Freibetrags senkt die
Armutsgefährdungsquote.  ABBILDUNG 103 RECHTS Ein höherer Freibetrag kombiniert mit einer
geringeren Transferentzugsrate setzt zudem positive Erwerbsanreize. Gleichzeitig nimmt 
aber die Belastung für die öffentlichen Haushalte zu, da – trotz der Ausweitung
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 256 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 257 
des Arbeitsangebots und einer daraus resultierenden Entlastung der
Sozialversicherung – die Transferleistung bei gegebenem Erwerbseinkommen und die Zahl 
der Transferempfängerinnen und -empfänger steigen.  ABBILDUNG 103 MITTE 
323. Die Simulationen zeigen, dass einige Reformvarianten die Wirkungen des 
Steuer-Transfer-Systems in den betrachteten Zieldimensionen verbessern oder 
zumindest nicht verschlechtern.  ZIFFER 317 Sie reduzieren gleichzeitig die 
Armutsgefährdungsquote, stärken die Erwerbsanreize und führen 
nicht zu einer Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte.  ABBILDUNG 103 
MITTE UND RECHTS Diese Varianten zeichnen sich im Vergleich zum aktuellen System 
entweder durch mittlere Grenzbelastungen von 75 % oder 70 % und hohe
Freibeträge oder durch geringe Grenzbelastungen und geringe Freibeträge aus. Bei einer 
höheren Grenzbelastung sinken die Erwerbsanreize und steigt die
Armutsgefährdungsquote, auch weil die hier unterstellte pauschale Integration des
Kinderzuschlags und Wohngelds Haushalte mit Kindern teilweise schlechter stellen würde.  
324. Ausgehend von einem Freibetrag von 100 Euro und einer Regelleistung, die dem 
heutigen Niveau entspricht, würde ein Übergang zu einer konstanten
Grenzbelastung von 70 % das Arbeitsangebot um bis zu 32 000
Vollzeitäquivalente  GLOSSAR erhöhen (Blömer und Peichl, 2023). Die Arbeitsangebotseffekte 
resultieren vorwiegend aus einer höheren Partizipation von zuvor erwerbslosen 
Personen. Zudem führt die Reform dazu, dass insbesondere Alleinstehende ihre 
Arbeitsstunden ausweiten, während Paare etwas weniger in Vollzeit arbeiten 
(Blömer und Peichl, 2023). Durch das insgesamt erhöhte Arbeitsangebot würden 
 ABBILDUNG 102 
 
1 – Exemplarische Darstellung für eine alleinerziehende Person mit einem Kind im Alter von fünf Jahren. Es wird eine
monatliche Warmmiete von 586 Euro unterstellt.  2 – Exemplarisch wird eine Reform mit einem Freibetrag von 100 Euro und 
einer Grenzbelastung von 70 % dargestellt.  3 – Einkommensteuer.  4 – Sozialversicherungsbeiträge.  5 – Das Kindergeld 
wird auf die kinderbezogenen Transferleistungen im Bürgergeld voll angerechnet.
Quelle: Blömer und Peichl (2023)
© Sachverständigenrat | 23-449-02
Eine Reform der Grundsicherung fasst Transferleistungen zusammen
-1 500
-1 000
-500
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
Status quo für eine alleinerziehende Person 
mit Kind1
Euro pro Monat
0 1 000 2 000 3 000 4 000
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
Bürgergeld
Kinderzuschlag +
Wohngeld
-1 500
-1 000
-500
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
Zusammengelegte Transferleistung für eine 
alleinerziehende Person mit Kind1,2
Euro pro Monat
0 1 000 2 000 3 000 4 000
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
ESt3 SV4
Nettoerwerbseinkommen
Unterhaltsvorschuss
Kindergeldanteil 
im Bürgergeld5
Kindergeld Verfügbares 
Einkommen
Transferleistungen im Status quo: Transferleistungen nach der Reform:
Bürgergeld Kinderzuschlag Wohngeld Bürgergeld
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 257 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
258 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
die Ausgaben für Transferleistungen sinken und die Einnahmen der
Sozialversicherungen steigen. Insgesamt dürfte diese Reform die Armutsgefährdungsquote 
um 0,4 Prozentpunkte verringern. Die öffentlichen Haushalte würden um etwa 
1,2 Mrd Euro entlastet. Dies dürfte zwischen den Ebenen der
Gebietskörperschaften – Bund, Länder und Gemeinden – sowie der Sozialversicherungen zu
unterschiedlichen Minder- und Mehrbelastungen führen. Kompensationen zwischen 
diesen Ebenen können sich politisch schwierig gestalten. Zudem muss dabei die 
Zweckbindung der Sozialversicherung berücksichtigt werden. 
325. Die Armutsgefährdungsquote könnte durch andere Kombinationen von
Freibetrag und Transferentzugsrate weiter gesenkt und die Erwerbsanreize
deutlicher gestärkt werden. Eine Erhöhung des Freibetrags auf 150 Euro bei
einer Grenzbelastung von 70 % würde mit Arbeitsangebotseffekten in Höhe von
45 000 Vollzeitäquivalente einhergehen, und ein Freibetrag von 50 Euro
kombiniert mit einer Grenzbelastung von 65 % könnte das Arbeitsangebot sogar um
98 000 Vollzeitäquivalente erhöhen. Dadurch würde die
Armutsgefährdungsquote um 0,7 bzw. 0,9 Prozentpunkte sinken. Die öffentlichen Haushalte würden
bei einer Grenzbelastung von 70 % und einem Freibetrag von 150 Euro um
 ABBILDUNG 103 
1 – Exemplarische Darstellung für eine alleinstehende Person ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Person mit einem 
Kind im Alter von 5 Jahren. Es wird eine monatliche Warmmiete von 475 Euro bzw. 586 Euro unterstellt.  2 – Auf
Haushaltsebene je Monat.  3 – Dargestellt wird ein Freibetrag (FB) von 100 Euro und eine konstante Grenzbelastung (GB) von 
70 %.  4 – Negative Zahlen bedeuten eine Entlastung der öffentlichen Haushalte.  5 – Hochgerechnet auf die
Gesamtbevölkerung.  6 – VZÄ-Vollzeitäquivalente.
Quelle: Blömer und Peichl (2023)
© Sachverständigenrat | 23-331-03
Einführung einer konstanten Grenzbelastung unter Beibehaltung oder Ausweitung des 
Freibetrags
Wirkungsanalyse im Vergleich zum Rechtsstand Juli 2023
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
Reformeffekt auf das 
Nettoeinkommen1
Euro2
0 1 000 2 000 3 500
Bruttoeinkommen in Euro2
-7
-6
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
4
5
-50 0 50 100 150 200
Veränderung der 
fiskalischen Kosten4,5
Mrd Euro
Veränderung Arbeitsangebot5
(in Tausend VZÄ6)
0
0
0
0
50
100
150
200
200
200
200
Freibetrag
-2,0
-1,5
-1,0
-0,5
0
0,5
1,0
1,5
2,0
-2 000 0 2 000 4 000
Veränderung der
Armutsgefährdungsquote5
Prozentpunkte
Veränderung der Personen im 
Leistungsbezug (in Tausend)
0
0
0
0
200
200
200
Freibetrag
200
Status quo:
Alleinstehend
Alleinerziehend
Reform mit FB 100 Euro 
und GB 70 %3:
Alleinstehend
Alleinerziehend
Konstante Grenzbelastung:
80 % 75 % 70 % 65 %
Varianten, die die Armutsgefährdungsquote senken, 
das Arbeitsangebot erhöhen und 
die öffentlichen Haushalte entlasten
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 258 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 259
0,1 Mrd Euro minimal belastet, während eine Grenzbelastung von 65 % und ein 
Freibetrag von 50 Euro eine leichte Entlastung um 0,6 Mrd Euro bedeuten würde. 
Noch weitergehende Senkungen der Armutsgefährdungsquote um 
1,5 % oder sogar 1,7 % bei gleichzeitig noch positiveren
Arbeitsangebotseffekten von 139 000 bzw. 155 000 Vollzeitäquivalenten wären bei einer
Grenzbelastung von 65 % und Freibeträgen von 150 Euro bzw. 200 Euro möglich. Sie
würden allerdings die öffentlichen Haushalte mit 2,3 Mrd Euro bzw. 3,9 Mrd Euro 
belasten und zudem die Zahl der Transferempfangenden erheblich erhöhen.  
326. Durch höhere Freibeträge oder eine niedrigere Transferentzugsrate im
Vergleich zum aktuellen Bürgergeld-System steigt die Anzahl der Haushalte,
die Transferleistungen beziehen. Je nach Höhe der Transferentzugsrate
kann die Reform daher dazu führen, dass auch Haushalte in den mittleren
Einkommensgruppen transferberechtigt würden. Wird die Grenzbelastung
beispielsweise konstant auf 70 % festgesetzt, ergeben sich bei einem alleinerziehenden
Haushalt mit einem Kind Bürgergeldansprüche bis zu einem monatlichen
Bruttoeinkommen von knapp 3 000 Euro.  ABBILDUNG 102 Für einen Vier-Personen-
Haushalt mit einer alleinverdienenden Person und zwei Kindern läge die Grenze
bei fast 5 000 Euro und für eine alleinstehende Person bei fast 2 700 Euro.
Insgesamt würde die Zahl der Transferempfängerinnen und -empfänger bei
einer konstanten Grenzbelastung von 70 % um 660 000 Personen steigen.
327. Trotz der geringen Ansprüche vieler Transferempfängerinnen und
-empfänger dürfte sich der Verwaltungsaufwand beim Bürgergeld
erhöhen (JG 2019 Ziffer 690). Durch die reduzierte Transferentzugsrate und die
Zusammenführung der Leistungen erweitert sich der Kreis der
anspruchsberechtigten Personen deutlich. Neben den 660 000 Personen, die zuvor keine
Transferempfängerinnen und -empfänger waren und bei einer Grenzbelastung von 70 %
und einem Freibetrag von 100 Euro zusätzlich Grundsicherungsleistungen
beziehen, wechseln 3,7 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag
oder Wohngeld in die Grundsicherung. Insgesamt würde sich der Kreis der
Empfängerinnen und -empfänger von Bürgergeld so um etwa 75 % auf 10,2 Millionen
Personen erweitern, was bei einem linearen Zusammenhang die
Verwaltungskosten um denselben Prozentsatz erhöhen würde. Da es sich bei den
hinzukommenden Personen um bereits Erwerbstätige handelt und diese eine geringere
Betreuung als Arbeitsuchende benötigen, dürften die zusätzlichen Kosten allerdings
weitaus geringer sein. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltungskosten,
die bisher für die 3,7 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag
oder Wohngeld angefallen sind, entfallen würden. Des Weiteren würde die
Zusammenfassung der Leistungen Parallelstrukturen entgegenwirken,
da Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld bisher von verschiedenen
Behörden geprüft und ausgezahlt wurden.  ZIFFERN 312 FF. Darüber hinaus könnte eine
Digitalisierung der Antragsverfahren die Verwaltungskosten mittelfristig
reduzieren, vor allem wenn nur noch ein einheitliches Verwaltungssystem besteht. 
328. Bei den hier untersuchten Reformvarianten mit einer konstanten
Grenzbelastung würde die bisherige Staffelung der Transferentzugsraten
aufgelöst. Derzeit ist die Transferentzugsrate 80 % bei einem Nettoerwerbs-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 259 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
260 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
einkommen zwischen 100 und 520 Euro, 70 % bei einem
Nettoerwerbseinkommen zwischen 520 und 1 000 Euro und 90 % bei einem Nettoerwerbseinkommen 
zwischen 1 000 und 1 200 Euro.  PLUSTEXT 14 Bei Bedarfsgemeinschaften mit
Kindern beträgt die Grenzbelastung zudem noch 90 % bei einem
Nettoerwerbseinkommen zwischen 1 200 und 1 500 Euro. Es gibt jedoch auch Vorschläge, eine 
Staffelung beizubehalten, aber anzupassen, um Anreize für eine Ausweitung der 
Erwerbsarbeit zu setzen (Blömer et al., 2019; Blömer und Peichl, 2019; JG 2019 
Ziffern 694 ff.). Eine hohe Transferentzugsrate für Niedrigsteinkommen kann 
eine geringfügige Beschäftigung unattraktiv machen und damit Anreize setzen, 
durch Mehrarbeit in Bereiche höherer Einkommen mit einer niedrigeren
Transferentzugsrate zu kommen. Eine hohe Transferentzugsrate im untersten
Einkommensbereich mindert jedoch die Anreize von Arbeitslosen, eine Beschäftigung im 
Niedrigeinkommensbereich aufzunehmen. 
329. Eine zusammengefasste Transferleistung kann aus verschiedenen Gründen
vorteilhaft sein. Durch die Bündelung der Leistungen zu einer
existenzsichernden Leistung werden Übergänge von einer Leistung zur anderen
abgeschafft. Damit werden Sprungstellen in der Grenzbelastung reduziert, die die
Ausweitung der Erwerbsarbeit durch punktuell sehr hohe Transferentzugsraten
unattraktiv machen.  ZIFFER 311  PLUSTEXT 14 Zudem schafft die Bündelung
insbesondere an den Übergangsstellen klare Zuständigkeiten einer Behörde, was 
die Leistungsbeantragung vereinfacht und die Inanspruchnahme erhöhen kann.
Zuvor musste das Bürgergeld beim Jobcenter, der Kinderzuschlag bei der
Familienkasse und Wohngeld bei der Wohngeldbehörde beantragt werden.  ZIF-
FERN 312 FF. Darüber hinaus kann die Bündelung des Leistungsbezugs
Auswirkungen auf Stigmatisierungseffekte haben. Einerseits kann sich der
Stigmatisierungseffekt vergrößern, wenn nun auch Transferempfangende im mittleren
Einkommensbereich Bürgergeld beziehen. Andererseits kann gerade die
Ausweitung der Empfängergruppe und die Digitalisierung von Antragsverfahren dazu
beitragen, dass sich der Stigmatisierungseffekt des Bürgergelds reduziert.  KAS-
TEN 22 Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Anlaufstelle für alle Leistungen
inklusive Kindergeld zuständig ist, da dadurch alle Bevölkerungsgruppen mit dieser 
Anlaufstelle in Kontakt kommen. Die Verwaltung im Hintergrund könnte
teilweise wie bisher auf verschiedene Behörden verteilt sein, um kurzfristig die
Umsetzung zu erleichtern. Für die öffentliche Verwaltung kann die Bündelung
zu Skaleneffekten führen und Parallelstrukturen vermeiden.  ZIFFER 327 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 260 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 261
Kindergrundsicherung 
330. Die Bundesregierung hat sich im Kabinett im September 2023 auf die
grundsätzliche Ausgestaltung einer Kindergrundsicherung geeinigt (Bundesregierung,
2023b). Diese soll ab dem Jahr 2025 vier Familientransferleistungen für
Kinder und Jugendliche in einer Leistung zusammenfassen: das
Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Monat und Kind, den Kinderzuschlag von
maximal 250 Euro pro Monat und Kind, den Regelbedarf für Kinder in der
Grundsicherung nach SGB II / SGB XII und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Im
Gesetzentwurf sind Gesamtkosten des Reformvorhabens in Höhe von fast 2,0
Mrd Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Insgesamt werden 6,5 Mrd Euro für die
Kindergrundsicherung veranschlagt. Durch die Zusammenlegung entfallen
jedoch 1,9 Mrd Euro Kinderzuschlag und 2,8 Mrd Euro für Leistungen im SGB II.
Bis zum Jahr 2028 sollen sich die Gesamtkosten auf 5,9 Mrd Euro erhöhen. Die
Auszahlung soll durch die Familienservices der Bundesagentur für Arbeit
erfolgen, in der die Familienkassen aufgehen (Bundesregierung, 2023b). Diese
rechnen ab dem Jahr 2025 mit 0,4 Mrd Euro an zusätzlichen Verwaltungskosten
jährlich. Die Zusammenfassung soll das Sozialtransfersystem vereinfachen und
transparenter machen. Dies soll gleichzeitig die Inanspruchnahme erhöhen, die etwa
beim gegenwärtigen Kinderzuschlag sehr niedrig ist.  KASTEN 22 Zur Erhöhung der 
Inanspruchnahme soll insbesondere ein digitales Antragssystem helfen.
331. Das Kindergeld soll zum neuen einkommensunabhängigen
Garantiebetrag werden.  ABBILDUNG 104 Dieser würde zur steuerlichen Freistellung des
Existenzminimums sowie zur Familienförderung und Existenzsicherung beitragen.
Die Höhe des Garantiebetrags soll ähnlich wie der Grund- bzw. Kinderfreibetrag
der Einkommensteuer an die Ergebnisse des alle zwei Jahre vorzulegenden
Existenzminimumberichts der Bundesregierung angepasst werden (BMFSFJ, 2023a).
Der Kinderzuschlag soll zum neuen existenzsichernden Zusatzbetrag
der Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden. Dieser wird
einkommensabhängig – bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze in voller Höhe –
ausgezahlt und läuft danach mit einer Transferentzugsrate von 45 % aus. Bisher wurde
der Kinderzuschlag alternativ zum Bürgergeld gezahlt.  ZIFFER 315 Dies soll sich
durch die Reform ändern. Zudem soll sich die Höhe des Zusatzbetrags wie im SGB 
II nach dem Alter des Kindes richten.
332. Häufig wird in der öffentlichen Diskussion gegen die Kindergrundsicherung
angeführt, dass höhere Transferleistungen nicht bei den Kindern ankommen. Eine
Überblicksstudie von Stichnoth et al. (2018) findet jedoch keine Belege für
eine systematische Zweckentfremdung von Geldleistungen für Kinder
und Familien durch die Eltern. Gerade das Kindergeld wird für Bildungs- und
Freizeitaktivitäten der Kinder eingesetzt und verbessert die Wohnsituation der
Familie. Die Verwaltungskosten bei Geldleistungen sind zudem deutlich geringer
als bei Sachleistungen, da wie etwa beim Bildungs- und Teilhabepaket große
Anteile für Personal- und Sachkosten der Verwaltung aufgewendet werden müssen
(Stichnoth et al., 2018). Eine Erhöhung monetärer Transfers ist jedoch kein
Ersatz für dringend notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungssystems 
sowie zur Ausweitung von Kinderbetreuungsangeboten.  ZIFFERN 345 FF.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 261 –
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
262 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
333. Ob die Kindergrundsicherung das erklärte Ziel erreichen kann, die
Armutsgefährdung bei Kindern reduzieren, und inwiefern es zu Zielkonflikten mit
der Finanzierbarkeit und Verbesserung der Erwerbsanreize kommt, hängt
maßgeblich von ihrer Ausgestaltung ab. So lässt sich das Ziel der Bekämpfung
von Armutsgefährdung bei möglichst geringer Belastung der öffentlichen
Haushalte erreichen, wenn der Zusatzbetrag nur den Familien zusteht, die ohne
weitere Leistungen armutsgefährdet wären (Blömer et al., 2021b). Der
Transferentzug bei Auslaufen des Zusatzbetrags würde jedoch die Grenzbelastung des
Einkommens erhöhen. Daher kann es zu negativen Erwerbsanreizen kommen.
Im Allgemeinen fallen die negativen Auswirkungen auf die
Erwerbsbeteiligung bei geringerer Transferentzugsrate und höherem Freibetrag
schwächer aus als bei höherer Transferentzugsrate und niedrigem Freibetrag
(Blömer et al., 2021b).
334. Alternativ zu einer geringeren Transferentzugsrate kann der
Garantiebetrag erhöht und der Zusatzbetrag im Gegenzug reduziert werden. Dies
würde die Grenzbelastung beim Auslaufen des Zusatzbetrags reduzieren und
Alleinerziehende sowie Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stärker
entlasten (Breuer, 2018). Da sich die Summe aus Garantie- und Zusatzbetrag für
diejenigen, die den Zusatzbetrag weiterhin erhalten, nicht erhöht, hat dies – je nach
Ausgestaltung des Transferentzugs – kaum Auswirkungen auf die
Armutsgefährdung, wenn die Armutsgefährdungsgrenze für die meisten Haushalte
überschritten wird, bevor der Zusatzbetrag ausläuft. Insofern besteht bei der Ausgestaltung
der Kindergrundsicherung ein Zielkonflikt. Der Zusatzbetrag kann die Armuts-
 ABBILDUNG 104 
1 – Exemplarische Darstellung für ein Paar mit einer alleinverdienenden Person mit zwei Kindern im Alter von fünf und 
neun Jahren. Es wird eine monatliche Warmmiete von 807 Euro unterstellt.  2 – Die aktuell geplante
Kindergrundsicherung auf Basis des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (2023b).  3 – Einkommensteuer.  4 –
Sozialversicherungsbeiträge.  5 – Das Kindergeld wird auf die kinderbezogenen Transferleistungen im Bürgergeld voll angerechnet.
Quelle: Blömer und Peichl (2023)
© Sachverständigenrat | 23-450-02
Kindergrundsicherung bündelt kinderbezogene Transferleistungen1
-2 000
-1 000
0
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
Status quo
Euro pro Monat
0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
Bürgergeld
Kinderzuschlag +
Wohngeld
-2 000
-1 000
0
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
Geplante Kindergrundsicherung2
Euro pro Monat
0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
Bürgergeld
Wohngeld
ESt3 SV4 Nettoerwerbseinkommen Bürgergeld Wohngeld Verfügbares Einkommen
Kinderbezogene Leistungen im Status quo: Leistungen in der Kindergrundsicherung:
Kindergeldanteil
im Bürgergeld5
Kindergeld
Kinderzuschlag
Garantiebetrag Zusatzbetrag
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 262 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 263
gefährdung von Kindern mit verhältnismäßig geringem Finanzierungsaufwand 
reduzieren, jedoch auf Kosten negativer Beschäftigungseffekte. Der
Garantiebetrag kann die negativen Beschäftigungseffekte reduzieren, belastet die
öffentlichen Haushalte jedoch stärker. 
335. Die von der Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung sieht eine
gebündelte Leistung und die Zusammenfassung verschiedener Verwaltungen für
alle Kinder vor. Das kann Verwaltungskosten reduzieren. Die Abtrennung der
Leistungen für Kinder von den Grundsicherungsleistungen für ihre Eltern schafft
allerdings eine neue Schnittstelle im Transfersystem, die die Verwaltungskosten
erhöhen könnte. Allerdings kann die Zuständigkeit des neuen Familienservices
den Stigmatisierungseffekt verringern und damit die
Inanspruchnahme der Leistungen für Kinder erhöhen. Eine Reduktion der
Armutsgefährdungsquote für Kinder ist damit möglich. Die vom
Sachverständigenrat vorgeschlagene Vereinfachung der Grundsicherung kann äquivalent als
zusammengefasste Transferleistung für Erwachsene gesehen werden, die
kompatibel mit der Kindergrundsicherung ist. Die Kindergrundsicherung könnte darauf
bezüglich ihrer Höhe und des einkommensabhängigen Abschmelzens eng
abgestimmt werden. Die weitere Digitalisierung der Verwaltung im Bereich der
Grundsicherung für Erwachsene und für Kinder dürfte zur Entbürokratisierung
beitragen und Verwaltungsprozesse vereinfachen.
Ehegattensplitting reformieren
336. Frauen sind deutlich häufiger armutsgefährdet als Männer. Dies gilt insbesondere 
dann, wenn Kinder im Haushalt leben.  ZIFFER 306 Frauen beteiligen sich in
Partnerschaften immer noch weniger am Erwerbsleben als Männer,
um sich um die Haushaltsführung, Kinder oder andere Verwandte zu kümmern.
 ZIFFER 345 Besonders hoch ist die Armutsgefährdung für alleinerziehende Frauen. 
Mit 58 % ist sie deutlich überdurchschnittlich.  ZIFFER 306 Durch die geringere
Berufserfahrung und fehlende Weiterqualifikationen während der Ehe ist das
Einkommenspotenzial der Zweitverdienenden im Fall einer Scheidung dauerhaft
geringer (Beznoska et al., 2019, S. 25; Foerster, 2022). 
337. Eine wesentliche Option, um die Armutsgefährdung von Frauen zu
reduzieren, ist daher die Ausweitung der Attraktivität der eigenen
Erwerbsarbeit.  ZIFFERN 345 FF. Eine Reform des Ehegattensplittings kann die
Anreize zur Erwerbsarbeit erhöhen, indem die Grenzsteuerbelastung der
Zweitverdienenden – in der Regel nach wie vor Frauen – reduziert wird.
 PLUSTEXT 16 Regelungen zu Minijobs und zur beitragsfreien Mitversicherung von
Ehepartner oder -partnerin in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
beeinträchtigen die Erwerbsanreize ebenfalls. Insbesondere in Interaktion mit
dem Ehegattensplitting können sie Frauen von einer Ausweitung der
Erwerbsarbeit abhalten (Blömer und Peichl, 2020; Blömer et al., 2021a; JG 2021 Ziffern
317 ff.).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 263 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
264 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 PLUSTEXT 16 
Hintergrund: Wirkung des aktuellen Ehegattensplittings 
Beim aktuellen Ehegattensplitting werden beide Bruttoeinkommen des Paares 
zusammengenommen und durch zwei geteilt. Auf die beiden Hälften wird jeweils 
der Grundtarif der Einkommensteuer angewendet. Hat ein Paar beispielsweise zwei 
zu versteuernde Jahreseinkommen, 100 000 und 20 000 Euro, dann werden
zweimal 60 000 Euro besteuert. (Dabei handelt es sich um eine vereinfachende
Annahme. Tatsächlich wird bereits das Bruttoeinkommen geteilt. Durch verschiedene 
absetzbare Ausgaben kann das zu versteuernde Einkommen dann variieren.) Das 
ergibt jeweils zweimal 15 242 Euro Steuerlast, also insgesamt 30 484 Euro. Würde 
anstatt des Ehegattensplittings die Individualbesteuerung angewendet, so wären 
auf die 100 000 Euro Steuern in Höhe von 33 750 Euro (inklusive
Solidaritätszuschlag) und auf die 20 000 Euro Steuern von 1 956 Euro zu entrichten, woraus 
sich eine Steuerzahlung von 35 706 Euro ergäbe. Der Steuervorteil durch das
Ehegattensplitting beträgt somit etwa 5 000 Euro. Würden beide Personen gleich viel, 
also 60 000 Euro Einkommen erzielen, so gäbe es keinen Unterschied zwischen 
Individualbesteuerung und Ehegattensplitting. Durch die gleichmäßige
Berücksichtigung beider Einkommen wird für beide Personen auch der Grundfreibetrag 
angewendet, selbst wenn eine Person kein Einkommen erzielt. Der
Ehegattensplittingvorteil entsteht lediglich bei ungleichen Einkommen und aufgrund des 
progressiven Verlaufs des Einkommensteuertarifs. Je ungleicher die
Bruttoeinkommen, desto höher der Splittingvorteil. Während beim Ehegattensplitting die 
hohe Grenzsteuerbelastung des Erstverdienenden deutlich reduziert wird (im 
Beispiel wird anstatt des tariflichen Grenzsteuersatzes für 100 000 Euro nur
derjenige für 60 000 Euro angewendet), steigt die des Zweitverdienenden deutlich an 
(anstatt des tariflichen Grenzsteuersatzes für 20 000 Euro wird derjenige für 
60 000 Euro angewendet). Für die zweitverdienende Person bleibt somit im
Vergleich zur Individualbesteuerung weniger von einem zusätzlich verdienten Euro 
übrig, was die Erwerbsanreize vermindert.  TABELLE 21 
338. Für das Ehegattensplitting werden seit Jahren verschiedene
Reformoptionen diskutiert (JG 2021 Kasten 22). Dabei unterliegen mögliche Ausgestaltungen
der Ehegattenbesteuerung verfassungsrechtlichen Einschränkungen. Das
Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1957 entschieden, dass Ehepaare gegenüber
unverheirateten Paaren steuerlich nicht schlechter gestellt werden dürfen
(BVerfG, 1957). Auch eine reine Individualbesteuerung ist nicht möglich,
da mindestens das Existenzminimum beider Ehegatten bzw. die
Unterhaltsverpflichtungen steuerbefreit sein müssen (Wissenschaftlicher
Beirat beim BMF, 2018, S. 30; JG 2013 Ziffer 639). Die Individualbesteuerung dient
jedoch häufig als gedanklicher Vergleichsmaßstab zur Analyse der Effekte anderer 
Reformoptionen (Beznoska et al., 2019; Bach et al., 2020; Blömer und Peichl,
2023). Blömer und Peichl (2023) haben für den Sachverständigenrat
verschiedene Reformvarianten für das Ehegattensplitting in einem
Mikrosimulationsmodell simuliert und die Auswirkungen auf Erwerbsanreize, Ungleichheits- und
Armutsgefährdungsmaße sowie die öffentlichen Haushalte analysiert.
339. Eine häufig diskutierte Reformoption ist das Realsplitting. Diese Reformoption
wird unter anderem von der Sachverständigenkommission des aktuellen Fami-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 264 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 265
lienberichts favorisiert (Fuest und Peichl, 2020; BMFSFJ, 2021). Beim
Realsplitting kann das Ehepaar einen jeweiligen Freibetrag steueroptimal frei 
aufteilen. So können diese bei dem Partner mit dem höheren Einkommen
genutzt werden, was zu einer stärkeren Entlastung des Gesamteinkommens des 
Paares führt. Dieser maximal übertragbare Freibetrag kann beispielsweise dem 
Grundfreibetrag entsprechen. In alternativen Versionen können Beträge in Höhe 
der abzugsfähigen Unterhaltszahlungen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt 
werden (Spangenberg, 2016; JG 2021 Kasten 22). Insgesamt handelt es sich beim 
Realsplitting faktisch um eine Begrenzung des aktuellen Ehegattensplittings.
Insbesondere für Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen ergibt sich 
dadurch eine höhere Steuerbelastung, wodurch die Steuereinnahmen für den 
Staat insgesamt etwas steigen.  TABELLE 21 Die vorhergesagte
Arbeitsmarktpartizipation steigt dementsprechend leicht um 15 000 Vollzeitäquivalente  GLOSSAR an. 
Gemessen an den negativen Arbeitsangebotseffekten des aktuellen Splittings von 
109 000 Vollzeitäquivalenten im Vergleich zur Individualbesteuerung ist dies
jedoch sehr wenig.  TABELLE 21  
340. Eine weitere Reformvariante sieht einen Ehezusatzfreibetrag vor. Auch diese
Variante baut grundsätzlich auf der Individualbesteuerung auf, gewährt dem
Ehepaar aber neben den jeweiligen Grundfreibeträgen einen dritten
Freibetrag. Von diesem dritten Freibetrag würden auch Paare mit gleichem
Einkommen profitieren. In der Variante „ungeminderter
Zusatzfreibetrag“ kann dieser beliebig aufgeteilt werden (Beznoska et al., 2019). In der
Variante „abschmelzender Zusatzfreibetrag“ schmilzt er mit steigendem
Einkommen der zweitverdienenden Person ab (Wissenschaftlicher Beirat beim BMF,
2018). Beim ungeminderten Zusatzfreibetrag würde die Grenzbelastung des oder
der Zweitverdienenden nie höher sein als bei Unverheirateten. In der Variante mit 
abschmelzendem Zusatzfreibetrag ist die Grenzbelastung für die
Zweitverdienerin oder den Zweitverdiener höher als für einen unverheirateten Single, jedoch
weniger stark als in der Variante mit übertragbarem Grundfreibetrag. Die
Variante des ungeminderten Zusatzfreibetrags hat zwar mit 185 000 zusätzlichen
Vollzeitäquivalente die höchsten Erwerbsanreizeffekte, jedoch dürfte sie im
Gegensatz zu den anderen Varianten zu spürbaren Steuermindereinnahmen in Höhe
von 4 Mrd Euro im Vergleich zum Status quo führen.  TABELLE 21 Zudem würden
im Vergleich zu den anderen Varianten die oberen Einkommensdezile mit einem
höheren Haushaltseinkommen profitieren (Blömer und Peichl, 2023). Die
Variante des abschmelzenden Ehezusatzfreibetrags geht dagegen mit höheren
Steuereinnahmen für den Staat (5,5 Mrd Euro), aber deutlich geringeren
Erwerbsanreizen (41 000 Vollzeitäquivalente) einher. In dieser Variante muss berücksichtigt
werden, dass zwar der Steuertarif progressiv bleibt, die ausgleichende progressive
Wirkung der Abzugsfähigkeit jedoch reduziert wird. Unklar ist, ob dies
verfassungsrechtlich problematisch sein könnte.  ZIFFER 342 In Bezug auf die vielfältigen 
Reformoptionen zwischen Ehegattensplitting und Individualbesteuerung kommt
der Wissenschaftliche Beirat beim BMF (2018, S. 5) jedoch zu der Einschätzung,
dass „das Verfassungsrecht im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit alternativer 
Modelle weniger restriktiv [ist], als vielfach unterstellt wird“.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 265 –
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
266 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
341. Ein neuerer Reformvorschlag des Internationalen Währungsfonds
(IWF, 2019) setzt ebenfalls bei der Individualbesteuerung an. Im Gegensatz
zum jetzigen System wird kein Freibetrag von der Steuerbemessungsgrundlage
abgezogen, sondern ein Steuerabzug von der Steuerschuld gewährt. Die
Höhe dieses Steuerabzugs orientiert sich an der Steuerlast, die eine einzeln
veranlagte Person auf das Existenzminimum eines Paares beim Eingangssteuersatz
zahlen müsste. Bei 17 969 Euro im Jahr 2023 müsste eine allein veranlagte Person 
1 446 Euro Steuern zahlen. Dieser Betrag würde direkt von der Steuerschuld
abgezogen und damit das steuerliche Existenzminimum mit einem einheitlichen
Betrag sichern.
Hierdurch würden sich im Vergleich der Reformvarianten und zum Status quo
starke Arbeitsangebotseffekte (zusätzlich 143 000 Vollzeitäquivalente) und hohe
 TABELLE 21 
Auswirkungen verschiedener Reformoptionen für das Ehegattensplitting1
Individualbesteuerung
Realsplitting2
Ungeminderter
Ehezusatzfreibetrag3
Abnehmender
Ehezusatzfreibetrag4
Steuerabzug5
Arbeitsmarktpartizipation6
Gesamt Tausend Personen 95 21  154 60  133
% 0.25 0.05 0.40 0.16 0.35
Frauen Tausend Personen  102 21  122 48  114
% 0.54 0.11 0.65 0.26 0.61
Männer Tausend Personen – 6 0 32 11 19
% – 0.03 0.00 0.16 0.06 0.10
Vollzeitäquivalente (VZÄ)7
Gesamt Tausend VZÄ  109 15  185 41  143
% 0.31 0.04 0.52 0.12 0.40
Frauen Tausend VZÄ  138 26  164 49  148
% 0.89 0.17 1.06 0.32 0.95
Männer Tausend VZÄ – 29 – 11 21 – 8 – 5
% – 0.14 – 0.05 0.11 – 0.04 – 0.02
Fiskalische Effekte in Mrd Euro8 27.6 6.9 – 4.0 5.5 7.7
1 – Die Tabelle weist die Veränderung im Vergleich zum Status quo aus.  2 – Mit einem übertragbaren Höchstbetrag in
Höhe der abzugsfähigen Unterhaltszahlungen von 13 805 Euro.  3 – In Höhe von 7 061 Euro bei ansonsten
grundsätzlicher Individualbesteuerung. Der Betrag berechnet sich für das Jahr 2023 als Existenzminimum Paare abzüglich
Grundfreibetrag = 17 969 – 10 908 Euro (IWF, 2019).  4 – In Anlehnung an Wissenschaftlicher Beirat beim BMF (2018). Die 
Grenze, bis zu welcher der Ehezusatzfreibetrag prinzipiell ausgezahlt wird, um den Faktor 10 908/9 000 auf 49 159 
Euro erhöht (vgl. auch die Anpassung bei Bach et al. (2020), Blömer et al. (2021a), Blömer und Peichl (2023)).  5 –
Ungeminderte Steuergutschrift für Ehepaare in Höhe von 1 446 Euro bei ansonsten grundsätzlicher Individualbesteuerung.
Der Betrag errechnet sich als tarifliche Einkommensteuerlast eines Alleinstehenden bei einem zu versteuernden
Einkommen von 17 969 Euro. Die Steuergutschrift wird der Summe der Einkommensteuerlast beider Partner
gegenübergestellt. Es gibt dabei keine Auszahlung einer negativen Steuerschuld. Als Bemessungsgrundlage für den
Solidaritätszuschlag gilt weiterhin die ungeminderte Einkommensteuer ohne Berücksichtigung der Steuergutschrift.  6 – Gibt an, 
wieviele Erwerbspersonen zusätzlich in Beschäftigung wechseln.  7 – Beschäftigungseffekt umgerechnet in
Vollzeitbeschäftigte mit 40 Wochenarbeitsstunden.  8 – Unter Berücksichtigung von Änderungen des Arbeitsangebots
aufgrund von Verhaltensanpassungen. Positive Werte bedeuten eine Entlastung, negative eine Belastung des
gesamtstaatlichen Budgets. 
Quelle: Blömer und Peichl (2023)
© Sachverständigenrat | 23-341-01
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 266 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 267
zusätzliche Steuereinnahmen (7,7 Mrd Euro) ergeben. Da nicht die
Bemessungsgrundlage reduziert, sondern ein fixer Betrag erstattet wird, führt diese Variante 
nicht zu Entlastungen, die mit dem zu versteuernden Einkommen ansteigen. 
Diese Reformvariante hat vergleichsweise starke Effekte auf die
Arbeitsmarktpartizipation und die angebotene Arbeitsstundenzahl, da die 
steuerliche Grenzbelastung jener der Individualbesteuerung entspräche (JG 2021 
Kasten 22).  TABELLE 21 Die Arbeitsangebotseffekte sind daher ähnlich denen der 
reinen Individualbesteuerung, die verfassungsrechtlich allerdings nicht möglich 
ist. Die Steuermehreinnahmen wären mit 7,7 Mrd Euro höher als beim
Realsplitting. Diese Mehreinnahmen würden insbesondere bei Ehepaaren mit
hohen Einkommen und bei Ehepaaren mit nur einer verdienenden Person erzielt.  
342. Ein Nachteil dieser Reformoption liegt in erheblichen verfassungsrechtlichen
Risiken der Individualbesteuerung mit Steuerabzug. So erscheint es
fraglich, ob ein Steuerabzug, der der Steuerlast auf das Existenzminimum eines
Singles zum Eingangssteuersatz entspricht, mit der verfassungsrechtlichen Auflage
kompatibel ist, dass mindestens das Existenzminimum des Paares von der
steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden muss. Diese Reformvariante
entspricht zumindest nicht der aktuellen Steuersystematik. So ist der
Einkommensteuertarif progressiv gestaltet, und auch sonstige Steuerentlastungen,
insbesondere Abzüge von der Bemessungsgrundlage, folgen dieser Progression. Würde
man den Steuerabzugsbetrag so hoch ansetzen, dass Spitzensteuersatzzahlende
keinen finanziellen Nachteil haben, wären hohe Steuerausfälle für den Staat zu
erwarten.
343. Der Gini-Koeffizient sinkt je nach Reformvariante um 0,1 bis 0,3
Prozentpunkte (Blömer und Peichl, 2023), da alle Reformvarianten eine Begrenzung des
Splittingvorteils vorsehen und dadurch höhere Einkommensgruppen relativ
etwas schlechter gestellt werden. Beim Realsplitting sinkt das verfügbare
Haushaltseinkommen in allen Einkommensdezilen. Beim abnehmenden
Ehezusatzfreibetrag und dem Steuerabzug ist dieser Rückgang auf die oberen drei Dezile
beschränkt, während die Einkommensdezile 3 bis 6 am stärksten profitieren.
Beim ungeminderten Ehezusatzfreibetrag sinkt nur das verfügbare
Haushaltseinkommen im obersten Dezil geringfügig, während die Dezile 3 bis 9 deutlich mehr
Haushaltseinkommen zur Verfügung haben. Die Armutsgefährdungsquote
steigt, vor allem in den drei Varianten mit den höchsten Erwerbsanreizeffekten
(ungeminderter Ehezusatzfreibetrag, abnehmender Ehezusatzfreibetrag und dem 
Steuerabzug: um 0,71, 0,31 bzw. 0,38 Prozentpunkte), da mehr Menschen in
Arbeit kommen, wodurch die Armutsgefährdungsschwelle steigt. Mit fixer
Armutsgefährdungsschwelle würde die Armutsgefährdungsquote dagegen leicht sinken
(–0,05, –0,06 und –0,01 Prozentpunkte) (Blömer und Peichl, 2023).
344. Mittels verschiedener Reformoptionen für das Ehegattensplitting
lassen sich positive Arbeitsangebotseffekte erzielen. Die stärksten
Erwerbsanreizeffekte bietet die Variante des ungeminderten Ehezusatzfreibetrags, die
rechtlich unproblematisch sein dürfte, jedoch mit Steuerausfällen einhergeht.
Ebenfalls sehr hohe Erwerbsanreize und zudem deutliche Steuermehreinnahmen
bietet die Steuerabzugsvariante, bei der jedoch erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken bestehen. Der abnehmende Ehezusatzfreibetrag führt zu deutlich
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 267 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
268 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
geringeren Erwerbsanreizen und etwas kleineren Steuereinnahmen, könnte
verfassungsrechtlich jedoch weniger problematisch sein (Wissenschaftlicher Beirat 
beim BMF, 2018). Die Variante des Realsplittings geht mit den geringsten
Effekten auf Erwerbsanreize und Steuereinnahmen einher.  
2. Erwerbsmöglichkeiten stärken
Kinderbetreuungsmöglichkeiten ausbauen 
345. Die Erwerbstätigenquote von Frauen steigt zwar seit Jahren und nähert sich
derjenigen von Männern an (Lembcke et al., 2021), gleichzeitig ist die Teilzeitquote
noch immer deutlich höher als die der Männer. Besonders hoch ist die
Teilzeitquote bei Frauen mit Kindern.  ABBILDUNG 105 Der Gender Care Gap
misst, wie viel Zeit Frauen im Vergleich zu Männern zusätzlich für unbezahlte
Sorgearbeit, etwa Kinderbetreuung und Hausarbeit, aufbringen. Frauen
wenden in Partnerschaften rund 52 % mehr Zeit als Männer für Care-Arbeit
auf (BMFSFJ, 2017). In Paaren mit Kindern wenden sie sogar rund 83 % mehr
Zeit für diese Aufgaben auf. Damit leisten Frauen insbesondere aufgrund der
Kinderbetreuung täglich im Durchschnitt 2 Stunden und 30 Minuten mehr Care-
Arbeit als Männer. Bessere Kinderbetreuungsangebote könnten die
notwendige Zeit für Care-Arbeit in der Familie reduzieren. Dann könnten
Frauen in größerem Umfang einer Erwerbstätigkeit nachgehen, Karrierechancen
besser wahrnehmen und ein höheres Einkommen erzielen (JG 2021 Ziffer 290).
Zudem würde insbesondere für alleinerziehende Frauen die Erwerbsarbeit
erleichtert. 
 ABBILDUNG 105 
1 – Anteil der jeweiligen Personengruppe in Erwerbsarbeit bzw. in Teilzeit. Bei den Ledigen und Geschiedenen sind 
Lebensformen mit weiteren Erwachsenen im Haushalt enthalten.  2 – Haushalt mit Kind(ern) unter 14 Jahren.
Quellen: SOEP v37, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-334-01
Erwerbs- und Teilzeitquoten nach Geschlecht und Familienstand1
0
10
20
30
40
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70
80
90
100
verheiratet
ledig
geschieden
verheiratet
ledig
geschieden
verheiratet
ledig
geschieden
verheiratet
ledig
geschieden
ohne Kind(er) mit Kind(ern)² ohne Kind(er) mit Kind(ern)²
%
Erwerbsquote davon: Vollzeit Teilzeit
Frauen Männer
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 268 – 
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 269 
346. Fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten verhindern eine höhere
Erwerbsbeteiligung von Frauen, was für diese zu einem geringeren Lebenseinkommen führt 
(Brändle et al., 2022). Die Differenz zwischen Betreuungsquote und
Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren, die Betreuungslücke, lag im 
Jahr 2022 in Deutschland bei 13,6 Prozentpunkten, was etwa 321 300
Betreuungsplätzen entspricht.  ABBILDUNG 106 RECHTS Regional ergeben sich deutliche
Unterschiede – so liegt die Lücke in ostdeutschen Ländern bei 7,5 Prozentpunkten 
und in westdeutschen Ländern bei 14,9 Prozentpunkten (BMFSFJ, 2023b). Trotz 
des seit August 2013 existierenden Rechtsanspruchs für die Betreuung von 
Kindern unter 3 Jahren ist die Betreuungsquote in den vergangenen Jahren kaum 
gestiegen.  ABBILDUNG 106 LINKS Die Betreuungsquote für 3- bis 5-Jährige liegt 
im Jahr 2022 bei 92,0 % und setzt damit einen seit dem Jahr 2013 tendenziell 
sinkenden Trend fort. Dies ist darin begründet, dass zwar immer mehr Kinder 
betreut werden, jedoch die Anzahl der Kinder in dieser Alterskategorie wächst. 
Hier wünschen sich 96,5 % der Eltern eine Betreuung für ihr Kind, sodass sich 
auch hier eine Differenz von 4,5 Prozentpunkten ergibt (BMFSFJ, 2023b).  ABBIL-
DUNG 106 RECHTS Der Unterschied in der Betreuungslücke zwischen Ost- und
Westdeutschland beläuft sich für die Gruppe der 3- bis 5-jährigen nur auf 1,7
Prozentpunkte. Eine deutliche Betreuungslücke findet sich in der
Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Während sich im Jahr 2022 die Differenz in
Ostdeutschland auf 7 Prozentpunkte beläuft (bei einer Betreuungsquote von 83 %), 
liegt sie in Westdeutschland bei 21 Prozentpunkten (bei einer Betreuungsquote 
von 48 %). 
347. Neben der Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen sind die Qualität sowie die 
zeitliche Verfügbarkeit der Betreuung entscheidend (Rainer et al., 2011; 
 ABBILDUNG 106 
 
1 – Stand März 2022. In den Jahren 2006 bis 2018 Daten im Zweijahresrhythmus, ab dem Jahr 2020 jährliche Daten.  
2 – Ostdeutschland mit Berlin.  3 – Westdeutschland.
Quelle: BMFSFJ (2023b)
© Sachverständigenrat | 23-288-02
Entwicklung der Kinderbetreuungsquoten in Deutschland1
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10
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40
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70
80
90
100
2006 08 10 12 14 16 18 20 2022
Seit dem Jahr 2014 stagnierende U3- und 
sinkende Ü3-Betreuungsquoten
%
Betreuungsquoten unter 3-Jährige:
Gesamt Ost2 West3
Betreuungsquoten 3- bis 5-Jährige:
Gesamt Ost2 West3
13,6
7,5
14,9
4,5 3,1 4,8
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Betreuungslücken insbesondere in 
westdeutschen Ländern hoch
% bzw. Prozentpunkte
Gesamt
Ost2
Betreuung
unter 3-Jährige
West3
Gesamt
Ost2
Betreuung
3- bis 5-Jährige
West3
Betreuungsbedarf Betreuungsquote
Differenz (in Prozentpunkten)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 269 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
270 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Bonin et al., 2013; Müller et al., 2013; JG 2021 Ziffern 362 ff.). Zum einen ist die 
Qualität der Betreuung ein wesentlicher Faktor für einkommensstarke Familien, 
um institutionelle Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen (Schmitz et al., 
2017). Zum anderen ist sie einer der effektivsten Wege, Chancengleichheit für 
Kinder mit unterschiedlichem sozioökonomischen Hintergrund herzustellen
(Anderson und Levine, 1999; Gathmann und Sass, 2018; Busse und Gathmann, 
2020). Ein wichtiger Faktor ist dabei der Personalschlüssel, also wie viele Kinder 
durchschnittlich auf eine betreuende Person kommen. Ein besserer
Personalschlüssel geht mit einer besseren Entwicklung der Kinder einher (Viernickel und 
Schwarz, 2009). Während dieser in Westdeutschland im U3-Bereich bei 3,6
Kindern pro betreuender Person und damit nahe am empfohlenen Personalschlüssel 
von 3,0 liegt, weicht der Schlüssel in Ostdeutschland mit 5,7 deutlich von dieser 
Empfehlung ab (Geis-Thöne, 2020; Bock-Famulla et al., 2021). Insgesamt besteht 
weiterhin Verbesserungspotenzial in der Kinderbetreuung (JG 2021 Ziffern 
362 ff.). Es gilt daher, den quantitativen und qualitativen Ausbau von 
Kinderbetreuungsplätzen weiter voranzutreiben. Hierzu gehört
insbesondere die zeitliche Abstimmung der Betreuungsmöglichkeiten mit den
Arbeitszeiten der Eltern. Eine Teilzeitbetreuung führt kaum zu einer
Vollzeiterwerbstätigkeit beider Partner (Rainer et al., 2011). 
348. Für armutsgefährdete Familien sind beitragsfreie
Kinderbetreuungsplätze wichtig, damit für die Eltern die Möglichkeit zur Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit besteht und Kinder nicht aus finanziellen Gründen von der
Betreuung ausgeschlossen sind. Für einkommensschwache Haushalte wiegen die Kosten 
der Kinderbetreuung relativ schwerer (Spieß, 2022). Familien mit Einkommen
unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze zahlen 8,8 % ihres
Haushaltsnettoeinkommens für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, während Familien mit
Einkommen oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle nur 5,2 % aufbringen
müssen (Bertelsmann Stiftung, 2018). Gleichzeitig weisen einkommensstarke
Familien für eine gute Betreuung durchaus eine hohe Zahlungsbereitschaft auf,
sodass eine flächendeckend einkommensunabhängige unentgeltliche Bereitstellung 
von Betreuungsplätzen wenig ratsam wäre (Lembcke et al., 2021).
349. Verschiedene empirische Studien legen nahe, dass durch den Ausbau von
institutionellen Betreuungsangeboten die Erwerbstätigkeit von Müttern 
im vergangenen Jahrzehnt deutlich gestiegen ist (Rainer et al., 2011; Bonin et
al., 2013; Müller et al., 2013; Zoch und Hondralis, 2017; Müller und Wrohlich,
2020; Zoch, 2020; Neuberger et al., 2022). Das zwischen den Jahren 2013 und
2015 gezahlte Betreuungsgeld wirkte diesem Anstieg kurzfristig
entgegen. Es war eine familienbezogene Leistung, die für die private Betreuung von
zwei- bis dreijährigen Kindern außerhalb der öffentlichen Kinderbetreuung
geleistet wurde. Nach der Abschaffung auf Bundesebene wurden auf Landesebene
in Bayern, Thüringen und Sachsen ähnliche, teilweise bereits länger bestehende,
Leistungen fortgeführt. Empirische Studien zu ähnlichen Leistungen in anderen
Ländern deuten darauf hin, dass solche Leistungen die Erwerbsbeteiligung von
Müttern reduzieren und die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern
verstärken (Rønsen, 2009; Hardoy und Schøne, 2010; Rønsen und Kitterød,
2010; Bungum und Kvande, 2013; Lembcke et al., 2021). Die dadurch geringere
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 270 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 271
Erwerbsbeteiligung erhöht langfristig die Wahrscheinlichkeit, dass die
betroffenen Frauen in Armutsgefährdung geraten. 
Weiterbildungs- und Gesundheitsmaßnahmen fördern 
350. Weiterbildung erstreckt sich vom selbständigen informellen Lernen über
nichtformale Bildungsaktivitäten bis zur formalen Bildung (JG 2022 Ziffern 369 ff.).
Die Teilnahme an Weiterbildungen hat positive Auswirkungen auf die
Arbeitsmarktchancen der teilnehmenden Personen, was der
Armutsgefährdung entgegenwirken kann. So führt Weiterbildung zu höheren Löhnen
(Konings und Vanormelingen, 2015; Adriaans et al., 2019; Ruhose et al., 2019; Dauth, 
2020; Bönke et al., 2022), erhöht die Wahrscheinlichkeit, nach einer Entlassung
wieder beschäftigt zu werden (Schmidpeter und Winter-Ebmer, 2021) und kann
beim Wechsel aus vom Strukturwandel bedrohten Arbeitsplätzen helfen
(Nedelkoska und Quintini, 2018; Tamm, 2018).
351. Zur Förderung der Weiterbildung sollten finanzielle Anreize und
günstige Rahmenbedingungen gesetzt werden. So sollten indirekte
Weiterbildungskosten durch Bildungs(teil)zeit und ein individuelles Lernkonto abgedeckt
und die Teilnahme an Weiterbildungen durch Prämien gefördert werden (JG
2022 Ziffern 391 ff.). Zudem gilt es, die Weiterbildungsangebote flächendeckend
auszubauen. Um eine hohe Inanspruchnahme der Weiterbildungsangebote zu
erreichen, sollten Angebote niedrigschwellig sein (Koscheck und Samray, 2018).
Arbeitsplatznahe und praxisorientierte Lernprozesse können die
Weiterbildungsbeteiligung von Personen, die vor organisiertem Lernen zurückschrecken, zusätzlich 
erhöhen (Pothmer et al., 2019; OECD, 2021). Ein Beispiel ist die Förderung von
Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren. Betriebliche Vertrauensleute
versuchen durch niedrigschwellige Ansprache und arbeitsplatzbezogene Beratung
insbesondere Arbeitnehmende mit negativen Bildungserfahrungen sowie
Geringqualifizierte zur Weiterbildung anzuregen. Dies soll insbesondere die
Weiterbildungsbeteiligung in Unternehmen erhöhen, die besonders durch den
technologischen Wandel betroffen sind (BMBF, 2023).
Darüber hinaus können die Grundlagen für lebensbegleitendes Lernen schon im
Kita- und Schulsystem geschaffen werden. Die Digitalisierung an Schulen
kann zur Chancengleichheit im Bildungssystem beitragen (JG 2021 Ziffern
365 ff.). Sozialarbeit kann in Form von Beratungs- und Mentorenprogrammen
die soziale Mobilität erhöhen. Insbesondere können Tutorenprogramme für
Kinder und Jugendliche die Bildungschancen steigern (Levine, 2014). Mit dem
Programm „Aktion zusammen wachsen“ regt etwa das BMFSFJ
bürgerschaftliches Engagement bei der Unterstützung von zugewanderten Kindern und
Jugendlichen an (BMFSFJ, 2020).
352. Für zugewanderte Personen bestehen häufig trotz vorhandener
Berufsqualifikation Hemmnisse zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit. So können Sprachbarrieren
durch Sprach- und Integrationskurse reduziert werden. Allgemeine
Sprachkurse sowie Berufssprach- und Integrationskurse sind geeignet, die
Erwerbstätigkeit positiv zu beeinflussen (Brücker et al., 2020), indem sie die
Erwerbsbeteiligungsquote der Teilnehmenden erhöhen (Lang, 2022) und zusätzlich die zu
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 271 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
272 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
erwartenden Gehälter steigern (Chiswick und Miller, 2015). Darüber hinaus 
könnte ein Abbau von Gleichwertigkeitsprüfungen es zugewanderten Personen 
schneller ermöglichen, Erwerbsarbeit aufzunehmen und ihrer Qualifikation
entsprechend zu arbeiten (JG 2022 Ziffer 454).  
353. Gesundheitsfördernde Maßnahmen können die Gesundheitslage der
Menschen verbessern und zudem die Möglichkeit zur dauerhaften Reintegration
in den Arbeitsmarkt erhöhen. Arbeitslose leiden öfter an psychischen und
physischen Krankheiten als vergleichbare Erwerbspersonen (Kroll et al., 2016)
und sind häufiger armutsgefährdet.  ZIFFER 305 Da sie nicht durch
Präventionsmaßnahmen über traditionelle Wege wie Schulen oder Betriebe erreicht werden
können, ist eine Verbindung von Gesundheits- und Weiterbildungsmaßnahmen
oder eine Einbettung von gesundheitsfördernden Maßnahmen in kommunale
Gemeinwesenarbeit oder in den Arbeitsplatz zu empfehlen (Hollederer, 2021).
3. Direktzahlungen an Haushalte ermöglichen
354. Ein Direktzahlungsmechanismus, der alle Haushalte in Deutschland
erreicht, würde den wirtschafts- und sozialpolitischen Instrumentenkasten um
ein schnell einsetzbares, effektives und potenziell effizientes Mittel erweitern.
Direktzahlungen sind Eingriffen in das Steuer- oder Preissystem oft vorzuziehen, da 
sie richtig ausgestaltet die Knappheitssignale von Preisen nicht verzerren und
somit Fehlanreize vermeiden können. Beispielsweise gingen
energiepreissenkende Instrumente in der Energiekrise, wie etwa die temporäre Senkung der
Energiesteuer auf Treibstoffe (Tankrabatt), mit dem unerwünschten Anreiz
einher, mehr Energie zu nutzen. Zwar besteht bei Direktzahlungen ein
Einkommenseffekt. Dieser hat aber bei einer angemessenen Dimensionierung deutlich
geringere Auswirkungen auf die Nachfrage als der durch relative Preisänderungen
erzeugte Substitutionseffekt von relativ verteuerten zu relativ vergünstigten Gütern
(Hemmerlé et al., 2023).
Pauschale Direktzahlungen können zudem eine progressive Verteilungswirkung
haben, wenn sie versteuert werden. Außerdem können sie im Gegensatz zu
Transferleistungen oder Senkungen der Einkommensteuer im Idealfall alle Personen
erreichen, während das bestehende Steuer-Transfer-System aktuell nicht alle
Personen erfasst. Für zielgenaue Wirkungen in einzelnen Politikbereichen müsste
der Direktzahlungsmechanismus genauso wie alle anderen
Entlastungsmaßnahmen mit ausführlichen Datenquellen verknüpft sein. Mittel- bis langfristig wären
daher Verknüpfungen des Direktzahlungsmechanismus mit verschiedenen
Indikatoren, vor allem einkommensbezogenen Daten, zur Erhöhung der
Zielgenauigkeit denkbar. Als dringender erster Schritt sollte das Instrument jedoch so
schnell wie möglich in pauschaler Form pro Kopf für alle Bürgerinnen 
und Bürger als Klimageld einsetzbar gemacht werden.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 272 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 273
Anwendungsfälle: Kriseninstrument und Klimageld 
355. Direktzahlungen sind insbesondere für zwei Anwendungsfälle im
Gespräch. Zum einen wären sie eine sinnvolle Ergänzung staatlicher
Instrumente in Krisensituationen. Das aktuelle soziale Sicherungssystem ist wenig
geeignet, um Haushalte kurzfristig zielgenau zu entlasten. Dazu werden zu viele
bedürftige Personengruppen von unterschiedlichen Behörden betreut. Zudem
können besonders betroffene Personengruppen teilweise nicht identifiziert oder
nur schwer finanziell erreicht werden. Beispielsweise wäre in der Energiekrise im
vergangenen Jahr angesichts stark und schnell steigender Preise für verschiedene 
Energieträger ein unbürokratisches und schnelles Entlastungsinstrument in
Form von direkten Zahlungen an Haushalte wünschenswert gewesen (JG 2022
Ziffer 194). In Krisenzeiten könnten Direktzahlungen zudem das Vertrauen
in die Handlungsfähigkeit der Regierung erhöhen und Entlastungen spürbar
machen. Steuersenkungen oder Erhöhungen von Transferleistungen sind
dagegen weniger sichtbar und nicht unmittelbar mit dem Entlastungsgrund in
Verbindung zu bringen (Carattini et al., 2017; Klenert et al., 2018; Stede et al., 2020).
Zukünftig könnten Direktzahlungen als Kriseninstrument zielgenauer
ausgerichtet werden, wenn sie mit relevanten Haushaltscharakteristika, wie z. B.
Einkommen, verknüpft werden und damit könnten Verteilungen nach dem
Gießkannenprinzip reduziert werden.
356. Zum anderen können Direktzahlungen genutzt werden, um
Einkommenseffekte, die mit Steuerungsinstrumenten einhergehen, auszugleichen. Dazu
zählt beispielsweise ein Klimageld, auf dessen Vorteile der
Sachverständigenrat genauso wie andere Institutionen seit Längerem hinweist (Kellner et al.,
2022; Bach et al., 2023; SG 2019 Ziffern 220 ff.). Ein Klimageld kann die Härten,
die mit der regressiven Verteilungswirkung der CO2-Bepreisung einhergehen,
abfedern, indem die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel in Form
eines Klimagelds pauschal an Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden (SG 2019 
Ziffern 220 ff.). Ein Gesamtpaket aus CO2-Bepreisung und regelmäßigen
pauschalen Auszahlungen, d. h. ohne eine einkommensabhängige Differenzierung,
würde die unteren Einkommensgruppen relativ stärker entlasten. Eine derartige
Rückverteilung dürfte die zunächst regressive Wirkung der CO2-Bepreisung in
eine progressive Verteilungswirkung umkehren (Groß et al., 2022; SG 2019 Ziffer
230).  ABBILDUNG 107 
357. Ein bedeutender Vorteil des Klimagelds als Direktzahlung liegt in der
Sichtbarkeit und damit in der möglichen höheren Akzeptanz von
politischen Maßnahmen, insbesondere im unteren Einkommensbereich. Ein
Klimageld würde den Empfangenden mit jeder Überweisung die Entlastung deutlich
machen und glaubhaft signalisieren, dass die CO2-Bepreisung als
Steuerungsinstrument zur Verhaltensänderung, nicht aber als zusätzliche Einnahmequelle
für den Staat gedacht ist. Beides könnte die Akzeptanz der CO2-Bepreisung und
damit der Klimapolitik insgesamt erhöhen (Sommer et al., 2022; Kalkuhl et al.,
2023). Die Höhe der Zahlung müsste jedoch spürbar sein und dürfte nicht
deutlich niedriger ausfallen, als die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung es
ermöglichen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 273 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
274 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Umsetzung und Ausgestaltung 
358. In Deutschland gibt es aktuell kein Instrument, das für Direktzahlungen an
private Haushalte geeignet ist. Österreich nutzt ein solches Instrument dagegen
bereits als Klimageld (BMK Österreich, 2023). Die Bundesregierung plant
aktuell die Umsetzung eines Direktzahlungsinstruments, bei dem der
steuerlichen Identifikationsnummer eine Kontonummer zugeordnet werden soll. Im
Jahr 2025 soll die technische Umsetzung erfolgen (Tagesspiegel, 2023).
Lösungen für Menschen ohne Konto müssen noch gefunden werden. In Deutschland
sind das weniger als 1 % der Erwachsenen (Demirgüç-Kunt et al., 2022). Denkbar
wären Barcodeverfahren oder Barzahlungschecks, wie sie beispielsweise die
Bundesagentur für Arbeit nutzt (Kellner et al., 2022). Beide Varianten wären zwar
kostenintensiv, würden aber nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung genutzt.
Offene Fragen zu technischen Details, wie der Auszahlungsbehörde, sollten
schnellstmöglich geklärt werden, damit pauschale Direktzahlungen für das
Klimageld und als Kriseninstrument umgehend eingesetzt werden können.
 ABBILDUNG 107 
1 – Berechnungen für das Jahr 2018. Es wird ein einheitlicher nationaler CO₂-Preis angestrebt. Der Preis im EU-ETS lag im 
Februar 2023 bei 100 Euro je Tonne CO₂. Ist ein Konsumgut im EU-ETS erfasst, geht dieses aufgrund des über dem
einheitlichen nationalen CO₂-Preises liegenden EU-ETS Preises nicht in die Berechnungen mit ein. Alle Szenarien sind
aufkommensneutral. Es wird eine einheitliche Kopfpauschale für Erwachsene und Kinder ausgezahlt.  2 – Belastung in
Relation zum Nettoäquivalenzeinkommen.
Quellen: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 Grundfile 3 (AAGSHB), 
Pothen und Tovar Reaños (2018), Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-443-02
Verteilungswirkung einer CO₂-Bepreisung in Kombination mit einem pauschalen Klimageld1
-6
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
CO₂-Preis von 45 Euro
Durchschnittliche relative Belastung2 nach 
Einkommensdezilen
%
Einkommensdezile
Durchschnittliche 
Belastung
10. bis 90. Perzentil
-6
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
CO₂-Preis von 100 Euro
Durchschnittliche relative Belastung2 nach 
Einkommensdezilen
%
Einkommensdezile
Durchschnittliche 
Belastung
10. bis 90. Perzentil
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 274 –
Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System – Kapitel 4 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 275 
ANHANG 
 ABBILDUNG 108  
 
  
1 – Exemplarische Darstellung für eine alleinerziehende Person mit einem Kind im Alter von fünf Jahren. Es wird eine 
monatliche Warmmiete von 586 Euro unterstellt. Die Grenzbelastung entspricht dem Anteil eines zusätzlich verdienten 
Euros, der aufgrund von Transferentzug im Transfersystem, Einkommensteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen wieder 
abgezogen wird. Siehe Plustext 14.
Quelle: Blömer und Peichl (2023)
© Sachverständigenrat | 23-480-01
Reformvarianten mit einer konstanten Grenzbelastung1
0
20
40
60
80
100
120
0 1 000 2 000 3 000 4 000
Variation des Freibetrags bei einer 
Grenzbelastung von 70 %
%
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
Freibetrag: 0 Euro 50 Euro 100 Euro
150 Euro 200 Euro
Status quo
0
20
40
60
80
100
120
0 1 000 2 000 3 000 4 000
Variation der Höhe der Grenzbelastung bei 
einem Freibetrag von 100 Euro
%
Bruttoeinkommen in Euro pro Monat
Konstante Grenzbelastung: 80 % 75 %
70 % 65 %
Status quo
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 275 – 
Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
276 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
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Kapitel 4 – Armutsgefährdung senken, Erwerbsanreize stärken: Reformen im Steuer-Transfer-System
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5
ALTERUNGSSCHUB UND 
RENTENREFORMEN 
I. Einleitung: Alterung setzt Rentenfinanzen unter Druck
II. Ausgangslage: Finanzierungsprobleme in der
Altersvorsorge
1. Aktueller Rechtsstand in der GRV
2. Die Finanzierungssituation der GRV unter geltendem Recht
3. Struktur der Beamtenversorgung
III. Maßnahmen: Reformoptionen für die Gesetzliche
Rentenversicherung
1. Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit
2. Erweiterung des Versichertenkreises
3. Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
4. Änderungen bei Rentenanpassungen
5. Umverteilung in der GRV
6. Kapitaldeckung als Ergänzung des Rentensystems
IV. Fazit: Bündelung von Maßnahmen sichert
Umsetzbarkeit
Eine andere Meinung 
Eine andere Meinung 
Anhang 
Literatur 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 284 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 285
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
 Die Rentenpolitik muss sich dem Zielkonflikt zwischen einer angemessenen Alterssicherung
und deren nachhaltiger Finanzierbarkeit wegen des demografischen Wandels dringend stellen,
um eine ständig steigende Belastung jüngerer und künftiger Erwerbspersonen zu verhindern.
 Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine private
Kapitaldeckung reduzieren den Finanzierungsbedarf der GRV, wirken aber erst längerfristig.
 Für kurzfristigere Entlastungen wären weitere Reformen zu bündeln, z. B. Anpassung des
Nachhaltigkeitsfaktors oder Inflationsindexierung von Bestandsrenten, kombiniert mit einer
nach Einkommen gestaffelten Rentenberechnung.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Mit dem Renteneintritt der Babyboomer tritt die demografische Alterung in eine akute Phase ein. 
Unter derzeit geltendem Recht drohen eine Senkung des Sicherungsniveaus und ein starker
Anstieg der Beitragssätze der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Auch die steigende
Belastung durch die Versorgung von Beamtinnen und Beamten engt den finanziellen Spielraum in den 
öffentlichen Haushalten zunehmend ein. Zur Bewältigung der ausgeprägten
Finanzierungsprobleme der GRV wird keine Einzelmaßnahme ausreichen. Erforderlich ist vielmehr eine Bündelung 
mehrerer Reformoptionen. In jedem Fall stellen sich Fragen nach der inter- und
intragenerationellen Verteilung der demografiebedingten finanziellen Lasten, die die Politik beantworten muss. 
Ein erstes Kernelement einer Reform der GRV sollte die Kopplung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung sein. Bei einer solchen Verlängerung der
Lebensarbeitszeit sollten zielgenaue Härtefallregeln die Rücksichtnahme auf gesundheitlich belastete 
Versicherte sichern. Der Ausbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge außerhalb der GRV stellt 
ein zweites Kernelement dar. Nur so kann die Alterssicherung teilweise von der anhaltend
ungünstigen demografischen Entwicklung entkoppelt werden. Beide Reformoptionen würden die
Finanzierbarkeit der Rente nachhaltig verbessern, wirken jedoch erst längerfristig. Schon kurzfristig 
lassen sich größere Entlastungseffekte in der GRV durch eine Verstärkung des
Nachhaltigkeitsfaktors oder durch eine reine Inflationsanpassung von Bestandsrenten erzielen. Eine
Kombination dieser Reformen mit einer nach Einkommen gestaffelten Rentenberechnung (progressive 
Rente) kann soziale Härten abfedern. Höhere Zuwanderung und eine höhere Erwerbstätigkeit 
z. B. von Frauen entlasten die GRV temporär. Eine Reform der Witwen- und Witwerrente kann die 
Erwerbsanreize für Zweitverdienende stärken und die Rentenkasse entlasten.
Die Erweiterung des Versichertenkreises durch die Einbeziehung von Beamtinnen und
Beamten in die GRV kann deren Finanzierungsprobleme nicht lösen. Sie hätte aber den Vorteil, dass 
die Belastungen durch die Beamtenpensionen transparenter und Reformen der GRV immer
wirkungsgleich übertragen werden. Eine Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit 
kann die GRV kurz- bis mittelfristig entlasten und Versorgungslücken bei Selbständigen schließen. 
Die Entlastungseffekte gehen aber zurück, sobald die ersten Jahrgänge das Renteneintrittsalter 
erreichen. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 285 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
286 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
I. EINLEITUNG: ALTERUNG SETZT
RENTENFINANZEN UNTER DRUCK
359. Gesunkene Geburtenzahlen und eine steigende Lebenserwartung führen in
vielen fortgeschrittenen Volkswirtschaften zu einem Alterungsschub der
Bevölkerung. Dieser setzt umlagefinanzierte Rentensysteme unter Druck. In
Deutschland pausierte die demografische Alterung im vergangenen
Jahrzehnt. Zusätzlich entlasteten die Anhebung des Renteneintrittsalters ab
dem Jahr 2012 und die positive Entwicklung des Arbeitsmarkts die Gesetzliche
Rentenversicherung (GRV) finanziell. Diese vorübergehend verbesserte
Finanzlage der GRV wurde genutzt, um die GRV-Leistungen
auszuweiten. Zentrale Elemente waren die Altersrenten für besonders langjährig
Versicherte  ZIFFER 369 sowie die „Mütterrente I“ (JG 2020 Ziffern 678 ff.). Das
Rentenpaket 2018 führte die doppelte Haltelinie  ZIFFER 368 sowie die „Mütterrente
II“ ein. Diese Reformen haben die Rentenfinanzen belastet (Werding, 2016;
Werding und Läpple, 2022).
Nach der demografischen Atempause  GLOSSAR setzt in Deutschland nun eine
akute Phase der demografischen Alterung ein. Die geburtenstarken
Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre (Babyboomer) treten in das Rentenalter ein,
während die Kriegs- und Nachkriegsjahrgänge vor ihnen schwach besetzt waren.
Dies stellt die umlagefinanzierte GRV vor ein deutlich zunehmendes
Finanzierungsproblem.  ZIFFER 367 Dieses Problem resultiert nicht aus der Höhe
der in Zukunft anfallenden Rentenausgaben, absolut oder im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP). Es entsteht vielmehr aus der Umlagefinanzierung
dieser Ausgaben, mit ständig wachsenden Spannungen zwischen den jeweils
erforderlichen Finanzierungsbeiträgen und den jeweils erworbenen
Rentenansprüchen. Es äußert sich in den damit einhergehenden intergenerationellen
Verteilungswirkungen sowie in großen Risiken für die Beschäftigungsentwicklung und
die zukünftige wirtschaftliche Dynamik in Deutschland.
360. Die Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland verschiebt sich
aufgrund niedriger Geburtenzahlen und steigender Lebenserwartung
(Statistisches Bundesamt, 2023a). Die zusammengefasste Geburtenziffer
 GLOSSAR liegt in Deutschland seit dem Jahr 1970 unterhalb des
Bestandserhaltungsniveaus von 2,1 Kindern je Frau. Die Lebenserwartung ab Geburt ist seit dem 
Jahr 1910 von 50 Jahren auf heute 81 Jahre gestiegen. Im Ergebnis steigt der
Anteil der Menschen im Rentenalter kontinuierlich an, obwohl die dafür
maßgebliche Altersgrenze derzeit angehoben wird.  ABBILDUNG 109 LINKS Während im Jahr
2021 50,3 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 65 Jahre und 10
Monate) waren, dürften Simulationsrechnungen zufolge im Jahr 2080 nur noch
45,5 Millionen Menschen in diesem Alter (dann: 20 bis unter 67 Jahre) sein.  AB-
BILDUNG 109 LINKS Die Anzahl der Personen im gesetzlichen Rentenalter betrug im
Jahr 2021 17,6 Millionen Menschen und wird gemäß der 15. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung in den Jahren 2022 bis 2035 zunächst auf etwa 20,0
Millionen Personen ansteigen und bis 2080 weiter auf 21,3 Millionen wachsen.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 286 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 287 
361. Der Altenquotient  GLOSSAR in Deutschland, der die Anzahl der Personen im 
Alter von 65 Jahren und älter zu denen im Alter 20 bis 64 Jahren (mit festen
Altersgrenzen) ins Verhältnis setzt, wird sich zwischen den Jahren 2000 und 
2035 annähernd verdoppeln.  ABBILDUNG 110 Im Jahr 2022 standen in
Deutschland einer Person im Alter ab 65 Jahren rund drei Personen im Alter von 20 bis 
64 Jahren gegenüber. Etwa ab dem Jahr 2040 dürften es nur noch zwei Personen 
sein. Anhaltend niedrige Geburtenzahlen und die steigende Lebenserwartung
tragen zu diesem Anstieg zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedlich stark 
bei.  ABBILDUNG 109 RECHTS In den kommenden zwei Jahrzehnten geht der Anstieg 
des Altenquotienten insbesondere auf den Rückgang der Geburtenrate in den 
1970er-Jahren zurück. In den nächsten zehn Jahren wird der Anstieg durch die 
bevorstehenden Renteneintritte von Arbeitskräften aus den Babyboomer-
Jahrgängen beschleunigt, was zu einer akuten Alterungsphase führt. Der Hauptgrund 
für den weiteren Anstieg des Altenquotienten ab den 2060er-Jahren ist die
steigende Lebenserwartung. Die beiden Phasen des demografischen Wandels 
verlangen unterschiedliche Antworten der Politik (Wissenschaftlicher
Beirat beim BMWi, 2021).  ZIFFER 461 Kurzfristig gilt es insbesondere die finanziellen 
Lasten, die durch den Renteneintritt der Babyboomer-Jahrgänge entstehen,
inter- und intragenerationell zu verteilen. Langfristig muss das Rentensystem an 
die weiter steigende Lebenserwartung und eine niedrige Geburtenrate angepasst 
werden.   
 ABBILDUNG 109 
 
1 – Stichtag jeweils 31.12.  2 – Der Altenquotient bildet das Verhältnis von Personen im Alter von 65 Jahren und älter zu 
100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren ab.  3 – Referenzszenario auf Basis des Bevölkerungsstands für das Jahr 
2022 und Annahmen der mittleren Variante zu Geburtenhäufigkeit (G2), Lebenserwartung (L2) und Nettozuwanderung 
(W2 mit 293 000 Personen im Durchschnitt aller Jahre im Projektionszeitraum) gemäß der 15. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung.  4 – Effekt des Rückgangs der Geburtenrate in den 1970er-Jahren.  5 – Zusätzlicher Effekt 
durch Babyboom. Erster Ausschlag durch Primäreffekte und zweiter Ausschlag als Echoeffekt des Babybooms.  6 – Effekt 
des Anstiegs der Lebenserwartung bei Geburt.  7 – Effekt der Nettozuwanderung.
Quellen: Human Mortality Database, SIM.21, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-220-01
Steigende Alterung der Gesamtbevölkerung1
Alter in Jahren
Tausend Personen
1910 2021 2080
Alterspyramide und Zerlegung der Entwicklung des Altenquotienten
0300600900
Männer
0 300 600 900
Frauen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
2000 10 20 30 40 50 60 70 2080
Renteneintritt der Babyboomer leitet akute 
Phase der demografischen Alterung ein
Altenquotient
Altenquotient2,3 Geburtenrückgang4
Babyboom5
Höhere
Lebenserwartung6
Nettozuwanderung7
Hypothetischer Altenquotient 
ohne Nettozuwanderung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 287 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
288 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
362. Die meisten fortgeschrittenen Volkswirtschaften stehen vor einer ähnlichen
demografischen Herausforderung wie Deutschland. Im internationalen Vergleich
weist Japan, gemessen am projizierten Altenquotienten, sowohl derzeit als auch
im Jahr 2035 die älteste Bevölkerung auf. Im Jahr 2060 wird insbesondere die
Republik Korea eine stark gealterte Bevölkerung haben. Die Altersstruktur in
Deutschland ändert sich in den kommenden 15 Jahren deutlich
schneller als im OECD-Durchschnitt. Im Jahr 2035 wird Deutschland einen 
der höchsten Altenquotienten der OECD-Staaten aufweisen. In den folgenden
Jahren bis 2060 altert Deutschland zwar vergleichsweise moderat weiter, behält
aber eine dauerhaft gealterte Bevölkerung.
363. Das steigende Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden
verschärft den Zielkonflikt zwischen angemessenen Renten (Adequacy) und deren
nachhaltiger Finanzierbarkeit (Sustainability) in der umlagefinanzierten GRV. Im
Kontext der GRV kann finanzielle Nachhaltigkeit daran gemessen werden,
wie langfristig das im geltenden Recht vorgesehene Sicherungsniveau  GLOSSAR
mit den aktuellen Beitragssätzen  GLOSSAR gehalten werden kann, ohne dass ein
steigender Ausgleich aus dem Bundeshaushalt (Bundeszuschüsse  GLOSSAR)
erforderlich wird (Fall, 2019). Angemessenheit bedeutet, dass Renten einen Beitrag
zur Sicherung des Lebensstandards im Alter leisten (Europäische Kommission,
2021, S. 22). Insbesondere sollten Rentenreformen sich nicht negativ auf die
Armutsgefährdung im Alter auswirken. Beiden Zielen sollten Rentensysteme jedoch 
gerecht werden (Europäische Kommission, 2021; OECD, 2021).
Das Ziel finanzieller Nachhaltigkeit schließt Anhebungen der Beitragssätze
nicht aus. Vielmehr stellen sie eine der Möglichkeiten dar, um fehlende
Nachhaltigkeit einzudämmen. Die Notwendigkeit, die Beitragssätze zu erhöhen, ist jedoch
ein einfacher, aber klarer Indikator für Verfehlungen des Nachhaltig-
 ABBILDUNG 110 
1 – Der Altenquotient bildet das Verhältnis von Personen im Alter von 65 Jahren und älter zu 100 Personen im Alter von 
20 bis 64 Jahren ab.  2 – JP-Japan, IT-Italien, PT-Portugal, GR-Griechenland, KR-Republik Korea, DE-Deutschland, HR-
Kroatien, FR-Frankreich, FI-Finnland, SI-Slowenien, LT-Litauen, LV-Lettland, AT-Österreich, NL-Niederlande, DK-Dänemark, 
ES-Spanien, BG-Bulgarien, CH-Schweiz, UK-Vereinigtes Königreich, SE-Schweden, NO-Norwegen, CA-Kanada, PL-Polen, US-
USA, CN-China, RU-Russland.  3 – Bevölkerungsvorausberechnungen der OECD.
Quelle: OECD
© Sachverständigenrat | 23-126-02
Altenquotienten1 im internationalen Vergleich2
Deutschland hat im Jahr 2035 einen der höchsten Altenquotienten unter den OECD-Staaten
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Altenquotient
JP IT PT GR KR DE HR FR FI SI LT LV AT NL DK ES BG CH UK SE NO CA OE
CD
PL US CN RU
2000 2022 20353 20603
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 288 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 289 
keitsziels. Denn Beitragssatzerhöhungen erzeugen, wie die Einführung eines 
umlagefinanzierten Rentensystems, Einführungsgewinne für Rentenbeziehende 
und rentennahe Jahrgänge, die für ihre Rente nicht während ihrer gesamten
Erwerbsphase entsprechend hohe Beitragssätze entrichten mussten, und belasten 
alle jüngeren und nachfolgenden Erwerbstätigen (Sinn, 2000). Wie groß ein
angemessener Beitrag der Renten zum Lebensstandard im Alter sein 
muss, ist weniger klar bestimmbar. Das Ziel, dass gesetzliche Renten den
Lebensstandard im Alter vollständig absichern sollen, wurde in Deutschland jedoch 
bereits im Zuge der Rentenreformen von 1997, 2001 und 2005
aufgegeben (Schmähl, 2007). In allen drei Reformen hat der Deutsche Bundestag Regeln 
für die jährlichen Anpassungen der Renten beschlossen, die das Sicherungsniveau 
der Renten im Zuge der demografischen Alterung langsam absenken sollten. 
364. Die demografiebedingte Anspannung der Rentenfinanzen wird nach aktuellen
Simulationen weiter zunehmen. Unter dem derzeit geltenden Rentenrecht führt 
dies zu einer Senkung des Sicherungsniveaus und einem starken Anstieg der
Beitragssätze in der GRV.  ZIFFER 372 Steigende Beitragssätze belasten die
Aktiven, indem sie die Arbeitskosten erhöhen bzw. die Nettolöhne
reduzieren, und wirken sich deshalb ungünstig auf die
Standortattraktivität Deutschlands aus (Alesina und Perotti, 1997; Bayraktar-Sağlam und Sayek 
Böke, 2017). Darüber hinaus führen steigende Beitragssätze in der GRV nach
geltendem Recht automatisch zu einer Anhebung der Bundeszuschüsse.  PLUSTEXT 17 
Bereits heute machen diese einen erheblichen Anteil am Bundeshaushalt aus. 
 ZIFFER 370 Insgesamt belastet die Finanzierung der GRV daher zunehmend
sowohl die Beitragszahlenden als auch die öffentlichen Haushalte. Obwohl die zu 
leistenden Zahlungen steigen, sinken die zu erwartenden Leistungen aus der 
GRV: Ihre Beitragsrendite wird für jüngere Jahrgänge deutlich schlechter sein als 
für die aktuelle Generation der Rentnerinnen und Rentner.  ZIFFER 367 Das
absehbar sinkende Sicherungsniveau wirkt sich ungünstig auf die
Armutsgefährdungsquote im Alter aus.  KASTEN 25 Dadurch könnte auch die Anzahl der Beziehenden 
von Grundsicherung weiter zunehmen und die öffentlichen Haushalte an anderer 
Stelle zusätzlich belasten. Eine allgemeine Stabilisierung des Sicherungsniveaus 
geht dagegen mit zusätzlich steigenden Beiträgen und einer weiteren Anhebung 
des Bundeszuschusses einher und verschärft den ohnehin bestehenden
Zielkonflikt.  
365. Als Ausweg aus diesem Dilemma werden in diesem Kapitel verschiedene
Reformoptionen zur Stabilisierung der GRV diskutiert: Steigerung der
Erwerbstätigkeit, Erweiterung des Versichertenkreises, Anhebung des gesetzlichen 
Renteneintrittsalters,  GLOSSAR Änderungen bei Rentenanpassungen,
Umverteilung in der GRV und Reform der kapitalgedeckten Altersvorsorge.  ZIFFER 387 Alle 
diese Stellschrauben können die Finanzierungsprobleme der GRV mehr oder
weniger stark verringern. Jede Reformoption für sich genommen reicht
alleine jedoch nicht aus, um diese zu lösen.  ZIFFER 461 Zudem haben die
Reformoptionen spezifische Vor- und Nachteile. Teilweise entlasten sie die GRV nur 
temporär (z. B. im Fall der Steigerung der Erwerbstätigkeit  ZIFFER 388) oder
setzen in ihrer Wirkung erst spät ein (z. B. die Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters  ZIFFER 403); andere wirken sich ungünstig auf das
Sicherungsniveau aus (z. B. die Anhebung des Nachhaltigkeitsfaktors  GLOSSAR  ZIFFER 421). 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 289 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
290 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Durch eine Bündelung von Maßnahmen lassen sich Schwächen
ausgleichen und soziale Härten verringern, was die Akzeptanz von Reformen erhöhen 
könnte.  
Insbesondere die Kopplung des Renteneintrittsalters an die
Lebenserwartung in Kombination mit einer ergänzenden Kapitaldeckung entfalten 
nachhaltig günstige Effekte auf die GRV. Werden diese Maßnahmen mit
einer Dämpfung des Rentenniveaus (Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors)
verknüpft, setzt die Entlastung früher ein. Eine nach der Höhe des
Lebenseinkommens oder nach beitragspflichtigem Jahreseinkommen gestaffelte
Rentenberechnung (progressive Rente) mit Ausgabendämpfung  ZIFFER 432 kann die
ungünstigen Auswirkungen ausgleichen, die sich dadurch für das Sicherungsniveau
ergeben. 
II. AUSGANGSLAGE:
FINANZIERUNGSPROBLEME IN DER
ALTERSVORSORGE
366. Im Rentenrecht wurden in den vergangenen 25 Jahren verschiedene Reformen
implementiert. Diese haben die langfristige Finanzierungssituation der GRV zum
Teil verbessert, die Problematik stellenweise aber auch verschärft (Werding,
2016; JG 2020 Ziffern 657 ff.). Es bestehen daher weiterhin absehbare
Finanzierungsprobleme und somit Reformbedarf in der GRV. Die
Beamtenversorgung wird die öffentlichen Haushalte ebenfalls zunehmend belasten und 
Handlungsbedarfe erzeugen, die im Folgenden diskutiert werden.
1. Aktueller Rechtsstand in der GRV
367. Versicherungszweck der GRV ist die Absicherung der Risiken einer langen
Nacherwerbsphase und einer vorzeitigen Erwerbsminderung. Sie leistet
auch Hinterbliebenen im Fall des Todes Ersatz für den fehlenden Unterhalt in
Form von Hinterbliebenenrenten. Die GRV finanziert sich im Wesentlichen über
das Umlageverfahren. Im Umlageverfahren werden die laufenden
Rentenzahlungen direkt durch die aktuellen Beitragseinnahmen finanziert. Die
Beitragszahlenden bauen also keinen Kapitalbestand für ihre eigene Rente auf, sondern
finanzieren die Bezüge der aktuellen Rentenbeziehenden.
Beitragszahlende erwerben im Gegenzug einen Anspruch auf eine spätere eigene Rente, die
von der nächsten Generation an Beitragszahlenden finanziert wird. Im
Umlagesystem wird die Beitragsrendite durch die Summe von Lohn- und
Bevölkerungswachstum (Aaron, 1966) bestimmt, korrigiert durch etwaige Änderungen des
Beitragssatzes.  PLUSTEXT 17 Bei einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung
sinken die Renditen aus der GRV im Lauf der Zeit tendenziell und werden umso
geringer, je jünger der betrachtete Jahrgang ist. Die Rendite der GRV im Umlage-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 290 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 291
verfahren ist daher stark von demografischen Veränderungen abhängig. Wenn
einer steigenden Anzahl Rentenbeziehender eine weniger stark steigende Anzahl 
Beitragszahlender gegenübersteht, führt dies bei konstanten Beitragssätzen und 
konstantem Sicherungsniveau zu einem Defizit in der GRV. Der jährliche
Budgetausgleich kann nur hergestellt werden, wenn entweder das Sicherungsniveau
abgesenkt wird oder der Beitragssatz oder die Bundeszuschüsse angehoben werden. 
 PLUSTEXT 17
 PLUSTEXT 17 
Hintergrund: Einnahmen und Ausgaben der GRV 
Als umlagefinanziertes Rentensystem werden die jährlichen Ausgaben der GRV 
durch die jährlichen Einnahmen (Rentenbeiträge und Bundeszuschüsse) gedeckt. 
Einnahmenüberschüsse werden in die Nachhaltigkeitsrücklage  GLOSSAR
eingestellt. Diese kann verwendet werden, um Defizite kurzfristig auszugleichen.
Unterschreitet diese Rücklage voraussichtlich das 0,2-fache der durchschnittlichen
Ausgaben der GRV für einen Kalendermonat (Mindestrücklage) zum Jahresende, wird 
der Beitragssatz angehoben. Überschreitet sie das 1,5-fache der durchschnittlichen 
Ausgaben der GRV für einen Kalendermonat (Höchstnachhaltigkeitsrücklage) zum 
Jahresende, wird der Beitragssatz zu Jahresbeginn gesenkt (§ 158 SGB VI). In 
Jahren mit Beitragssatzanpassungen ändert sich der Bundeszuschuss zusätzlich in 
dem Verhältnis, in dem sich auch der Beitragssatz ändert (§ 213 SGB VI). 
Ansonsten wird der allgemeine Bundeszuschuss entsprechend den Bruttolöhnen 
angepasst. Daneben gibt es weitere Bundesmittel wie den zusätzlichen
Bundeszuschuss, die nach verschiedenen Anpassungsregeln fortgeschrieben werden. Die 
Fortschreibung steht dabei nicht notwendigerweise im Zusammenhang mit dem 
Zweck dieser Zuschüsse. 
368. Mit der Rentenreform 2018 hat die Bundesregierung eine doppelte Haltelinie
in der GRV eingezogen. Diese begrenzt das Sicherungsniveau der
Rentenbeziehenden nach unten auf mindestens 48 % der durchschnittlichen
beitragspflichtigen Löhne und die Beitragssätze der Beitragszahlenden nach oben auf
maximal 20 % des individuellen beitragspflichtigen Lohns.  PLUSTEXT 18 Die
Haltelinien gelten zunächst bis zum Jahr 2025. Die aktuelle Bundesregierung plant,
das Sicherungsniveau auch danach bei 48 % zu stabilisieren (SPD, Bündnis
90/Die Grünen und FDP, 2021; BMAS, 2022a). Ein entsprechender
Gesetzentwurf befindet sich derzeit in Vorbereitung. Die Haltelinie für den Beitragssatz soll
dagegen aufgegeben werden. Die Rentenkommission der vorangegangenen
Legislaturperiode hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, Haltelinien für
Sicherungsniveau und Beitragssatz über das Jahr 2025 hinweg fortzuführen, aber
keinen Konsens über deren genaue Höhe erreicht (KVG, 2020).
 PLUSTEXT 18 
Hintergrund: Wichtige Begriffe der Gesetzlichen Rentenversicherung 
Für geleistete Rentenbeiträge erwerben Versicherte Rentenanwartschaften, die in 
Form von Entgeltpunkten  GLOSSAR dokumentiert werden. Eine Person, die in einem 
Jahr exakt das Durchschnittseinkommen verdient hat, erwirbt für ihre
Rentenbeiträge einen Entgeltpunkt. Der Berechnung der individuellen Rente liegt das Äquiva-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 291 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
292 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
lenzprinzip  GLOSSAR zugrunde. Dieses soll gewährleisten, dass die
Rentenleistungen im Alter in ihrer Höhe proportional zu den geleisteten Rentenbeiträgen sind. Als 
Standardrentner bezeichnet man eine statistische Person, die 45 Jahre lang
Beiträge für ein Durchschnittseinkommmen entrichtet hat. Die Standardrente 
 GLOSSAR ist die Höhe der monatlichen Rente des Standardrentners. Das
Sicherungsniveau (vor Steuern) beschreibt das Verhältnis zwischen der Standardrente 
und dem Arbeitsentgelt eines Durchschnittsverdienenden (jeweils abzüglich der zu 
zahlenden Sozialbeiträge). Das Sicherungsniveau ist durch den aktuellen
Rentenwert (monatliche Rentenleistung in Euro je Entgeltpunkt) bestimmt. Dieser wird 
jährlich angepasst und folgt grundsätzlich der Entwicklung der Bruttolöhne
(Lohnfaktor). Allerdings wird die Rentenanpassung in Jahren gedämpft, in denen die 
Rentenbeiträge erhöht werden (Beitragssatzfaktor) oder das Verhältnis der
Rentenausgaben  GLOSSAR zu den Rentenbeiträgen steigt (Nachhaltigkeitsfaktor) (JG 
2020 Kasten 15). Aufgrund einer im Jahr 2004 eingeführten Schutzklausel darf der 
aktuelle Rentenwert nominal nicht sinken. Die möglicherweise dadurch
ausgelassenen Rentenkürzungen werden durch den Ausgleichsfaktor („Nachholfaktor“) 
bei nachfolgenden Rentenerhöhungen nachgeholt. 
369. In Deutschland lag das gesetzliche Renteneintrittsalter  GLOSSAR, trotz der 
steigenden Lebenserwartung,  ABBILDUNG 111 seit dem Jahr 1911 hundert Jahre 
lang unverändert bei 65 Jahren (DRV Bund, 2022a)  ZIFFER 360 Seit dem Jahr 2012 
steigt die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise auf 67 Jahre. 
Abweichend von der Regelaltersgrenze besteht für langjährig Versicherte (mit 
mindestens 35 Beitragsjahren) die Möglichkeit, ab 63 Jahren vorzeitig eine
Altersrente mit Abschlägen zu beziehen. Die besonders langjährig Versicherten (mit 
mindestens 45 Beitragsjahren) haben die Möglichkeit, bereits zwei Jahre vor dem 
gesetzlichen Renteneintritt eine abschlagsfreie Rente zu beziehen (DRV Bund, 
2023a; JG 2020 Ziffern 657 ff.)  
Das durchschnittliche tatsächliche Renteneintrittsalter  GLOSSAR lag in 
Deutschland in den vergangenen 30 Jahren deutlich unterhalb der gesetz-
 ABBILDUNG 111 
 
1 – Rentenzugang wegen Alters.  2 – 2014/15: Unter Herausrechnung von Sondereffekten durch die Einführung der 
Mütterrente.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
© Sachverständigenrat | 23-226-01
Gesetzliches und tatsächliches Renteneintrittsalter im Zeitverlauf1
Durchschnittliches Renteneintrittsalter liegt in Deutschland unter gesetzlicher Regelaltersgrenze
60
61
62
63
64
65
66
67
1993 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 2022
Alter in Jahren
Regelaltersgrenze          Rentenzugang: Männer Frauen2
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 292 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 293 
lichen Regelaltersgrenze.  ABBILDUNG 111 Es ist seit Ende der 1990er-Jahre,
infolge verschiedener Rentenreformen, um etwa zwei Jahre gestiegen. Männer
bezogen im Jahr 2021 mit durchschnittlich 64,1 Jahren, Frauen mit 64,2 Jahren 
erstmals eine Altersrente.  
370. Die Finanzierung der GRV durch Beitragseinnahmen wird durch
Bundeszuschüsse aus allgemeinen Steuermitteln ergänzt. Die Bundeszuschüsse 
haben mehrere Funktionen: Einerseits sollen sie den Beitragssatz begrenzen 
(DRV Bund, 2021).  ZIFFER 367 Andererseits dient speziell der im Jahr 1998
eingeführte zusätzliche Bundeszuschuss der pauschalen Abgeltung nicht
beitragsgedeckter Leistungen (NBL) der GRV.  KASTEN 23 
Die Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung (GRV ohne 
knappschaftliche Rentenversicherung) in Höhe von rund 78,9 Mrd Euro
entsprachen im Jahr 2021 einem Anteil von etwa 23 % der Rentenausgaben bzw. von 
rund 2,2 % des BIP.  ABBILDUNG 112 Die Bundeszuschüsse werden jährlich
angepasst.  PLUSTEXT 17 Zwischen 1991 und 2003 ist der Anteil der Bundeszuschüsse 
am BIP von 1,2 % auf 2,4 % gestiegen. Seitdem ist der Anteil leicht rückläufig.
Neben den Bundeszuschüssen gibt es weitere Zahlungen des Bundes an die GRV 
(z. B. Beiträge für Erziehungszeiten). Die Summe aller Bundesmittel, die
Bundeszuschüsse und weitere Zahlungen des Bundes, für die Rentenversicherung
umfasst im Bundeshaushaltsplan 2023 111,9 Mrd Euro (BMF, 2022a). Das sind 
23,5 % des Bundeshaushalts.  
 ABBILDUNG 112  
 
1 – Bundeszuschüsse an die GRV ohne Bundeszuschuss an die Knappschaftliche Rentenversicherung.  2 – § 213 Abs. 2 
und 2a SGB VI.  3 – § 213 Abs. 3 SGB VI. Der Bund zahlt zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen an 
die allgemeine Rentenversicherung seit dem Jahr 1998 in jedem Kalenderjahr einen zusätzlichen Bundeszuschuss.
Finanziert wurde dieser durch die Umsatzsteuererhöhung von 15 auf 16 % zum 1. April 1998 und wird seitdem jeweils
entsprechend des Anstiegs der Umsatzsteuereinnahmen dynamisiert.  4 – § 213 Abs. 4 SGB VI. Mit den Mehreinnahmen aus der 
Fortführung der ökologischen Steuerreform von 2000 bis 2003 wurde ein Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen
Bundeszuschuss eingeführt. Die höheren Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung wurden seither mit der Veränderung 
der Bruttolöhne und -gehälter fortgeschrieben.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-219-02
Bundeszuschüsse in der allgemeinen Rentenversicherung1
Bundeszuschuss stieg relativ zum BIP bis 2003 stark an und ist seitdem leicht rückläufig
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
1991 93 95 97 99 01 03 05 07 09 11 13 15 17 19 2021
% des BIP
Allgemeiner Bundeszuschuss2 Zusätzlicher Bundeszuschuss3
Erhöhungsbetrag zusätzlicher Bundeszuschuss4
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 293 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
294 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
 KASTEN 23  
Hintergrund: Nicht beitragsgedeckte Leistungen (NBL) in der GRV 
Zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen (NBL) zählen sämtliche Rentenleistungen, die nicht 
als Gegenleistung zu gezahlten Beiträgen erbracht werden. Teilweise werden diese Leistungen 
als „versicherungsfremd“ bezeichnet (Sozialbeirat, 2019). Das Versicherungsprinzip wird
gestärkt, wenn versicherungskonforme Leistungen aus Beiträgen, gesamtgesellschaftlich
gewünschte versicherungsfremde Leistungen dagegen aus dem allgemeinen Steueraufkommen 
finanziert werden. Allerdings ist umstritten, wie die beitragsgedeckten Leistungen von den NBL 
genau abzugrenzen sind (Deutscher Bundestag, 2016; DRV Bund, 2021). Zwischen 2003 und 
2020 sind die NBL nach einfacher (in Klammern: erweiterter) Abgrenzung kontinuierlich um 
insgesamt 6,3 Mrd Euro (18,5 Mrd Euro) gestiegen. Der Anteil der NBL an den Rentenausgaben 
ist parallel gesunken (verbleibt auf relativ konstantem Niveau).  TABELLE 22  
Nach der Definition der Träger der GRV von 1995 (einfache Abgrenzung) lassen sich als 
gesamtgesellschaftliche Aufgaben insbesondere Leistungen des Familienlastenausgleichs 
(z. B. Kindererziehungsleistungen), sozial- und gesellschaftspolitisch motivierte Leistungen wie 
die Anrechnung beitragsfreier Ersatzzeiten, Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (für
Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und -siedler) und die soziale Sicherung von
Geringverdienenden (beispielsweise Rente nach Mindesteinkommen) einordnen (VDR, 2004). Nach dieser 
Abgrenzung machten die größten NBL im Jahr 2020 die Gewährung von abschlagsfreien
Altersrenten (12,4 Mrd Euro) sowie die Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 (19 Mrd Euro) 
aus.  TABELLE 22 Durch die Reformen der Mütterrente sind die mit Kindererziehungszeiten
verbundenen Entgeltpunkte je Kind für diese Geburten von 1 auf 2,5 gestiegen (JG 2020 Ziffern 
678 ff.). Im Zuge dieser Leistungsausweitung sind die NBL für Kindererziehungszeiten zwischen 
den Jahren 2009 und 2017 deutlich angestiegen.  TABELLE 22 Für Geburten ab dem Jahr 1992 
entrichtet der Bund seit dem Jahr 1999 Beiträge für Kindererziehungszeiten.  
Nach erweiterter Abgrenzung sind zusätzlich der West-Ost-Transfer (32,1 Mrd Euro), Teile 
der Witwen- und Witwerrente (16,2 Mrd Euro) und die Waisenrente (0,8 Mrd Euro) als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit als NBL anzusehen (VDR, 2004). Die Einordnung der West-
Ost-Transfers als NBL ist umstritten (Bundesrechnungshof, 2022). Die Einordnung folgt der
Logik, dass das Defizit der Rentenversicherung in den Neuen Ländern aus den massiven
Strukturproblemen in Ostdeutschland resultiere und nicht nur von den Mitgliedern der GRV zu tragen 
sei (VDR, 2004). Die Umverteilung von Beitragsmitteln aus Regionen mit
Finanzierungsüberschüssen in solche mit Finanzierungsdefiziten innerhalb der GRV lässt sich jedoch auch als 
regionaler Ausgleich gemäß systemimmanentem Solidarprinzip ansehen (Deutsche
Bundesbank, 2008; Fichte, 2011; JG 2005 Ziffern 554 ff.).  
Die Witwen- und Witwerrente selbst wird von der Bundesregierung nicht als NBL eingestuft, 
da diese Leistung zwar nicht auf einer eigenen, aber gleichwohl auf einer dem
Versicherungssystem zuzurechnenden Beitragsleistung – nämlich der des verstorbenen Versicherten –
beruht (VDR, 2004). Der Sachverständigenrat kam hingegen in der Vergangenheit zu der
Einschätzung, dass es sich bei der Witwen- und Witwerrente um eine vorwiegend fürsorgerisch
motivierte Leistung handelt (JG 2005 Ziffer 553). Anders ist das Rentensplitting zu bewerten, das 
von den Versicherten als Alternative zur abgeleiteten Witwen- oder Witwerrente wählbar ist. Das 
Splitting beruht auf dem Grundgedanken der Ehe als lebenslanger Bedarfsgemeinschaft und 
der daraus erwachsenden Versorgungs- und Unterhaltspflicht. Wenn das Rentensplitting nicht 
gewählt wird, erwerben Hinterbliebene Ansprüche, ohne dass diese durch entsprechende
Beitragszahlungen gedeckt wären.  ZIFFER 446 Diese, das Rentensplitting übersteigenden,
Zahlungen sind somit eindeutig als versicherungsfremd einzustufen und betrugen im Jahr 2020 16,2 
Mrd Euro.  TABELLE 22 
Nach der VDR‐Definition beliefen sich die NBL im Jahr 2020 auf 63,3 Mrd Euro, damit lagen 
sie um 12 Mrd niedriger als die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse an die GRV. Gemäß der 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 294 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 295 
erweiterten Definition machten sie 112,4 Mrd Euro aus (DRV Bund, 2021), damit ergab sich im 
Jahr 2020 eine Unterdeckung von rund 37 Mrd Euro. 
 TABELLE 22  
 
371. Es wird diskutiert, ob die Finanzierungssituation der GRV deshalb angespannt ist, 
weil die NBL nicht vollständig steuerfinanziert sind. Es fehlt jedoch Transparenz 
sowohl über die Höhe der zur Abgeltung von NBL konkret geleisteten
Bundesmittel als auch darüber, wie sich NBL definieren und in welcher Höhe sie anfallen 
(Bundesrechnungshof, 2022). Aufgrund unklarer Abgrenzungen ist es daher 
schwierig zu beurteilen, ob die Höhe der NBL im Missverhältnis zur 
Höhe der Bundeszuschüsse steht (DRV Bund, 2021; Bundesrechnungshof, 
Nicht beitragsgedeckte Leistungen1 in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
Mrd Euro
2003 2009 2017 2020
Nach Abgrenzung VDR2 1995 57,0 47,3 55,7 63,3 
Ersatzzeiten und Beschäftigungszeiten in einem Ghetto (ZRBG3) 4,1 1,9 1,1 0,7 
FRG-Zeiten (Zeiten nach dem Fremdrentengesetz) 5,6 5,1 5,9 6,5 
Anrechnungszeiten (wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit,
Mutterschaft, schulischer Ausbildung) 8,9 8,4 8,2 8,2 
Altersrente vor Regelaltersgrenze (ohne vollen Abschlag) 14,0 11,3 11,5 12,4 
Kindererziehungszeiten (Geburten vor 1992) 5,2 6,0 13,6 19,0 
Kindererziehungsleistungen (KLG4, für „Trümmerfrauen“) 0,8 0,3 0,1 0,0 
Zusätzl. EGPT5 für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (ab 1992) 0,3 0,5 
Kindererziehungszeiten (Geburten ab 1992 bis Mai 1999) 0,3 0,5 
Einigungsbedingte Leistungen (z. B. Auffüllbeträge, 2. SED-Unr.BerG6) 0,1 0,1 
Erwerbsminderungsrenten wegen Arbeitsmarktlage (volle statt halber Rente) 1,5 0,6 0,9 0,9 
Renten nach Mindesteinkommen/Mindestentgeltpunkten 3,3 3,0 3,3 3,3 
Höherbewertung der Berufsausbildung 4,7 3,8 2,7 2,5 
Wanderungsausgleich zur knappschaftlichen Rentenversicherung 1,7 2,0 2,7 2,9 
Anteiliger RV-Anteil zur KVdR (+ PVdR bis 2004)7 4,1 3,0 3,6 4,4 
Leistungen aus nachgezahlten Beiträgen (z. B. Heiratserstattungen) 1,3 1,0 0,6 0,5 
Weitere Leistungen, wie anteilige Verwaltungs- und Verfahrenskosten 1,8 0,9 0,8 0,9 
Nach erweiterter Abgrenzung 20,4 23,4 43,4 49,1 
West-Ost-Transfers, ab 2017 „Höherbewertung“ der Ost-Entgelte 13,6 14,3 29,1 32,1 
Splitting übersteigender Anteil der Witwen-/Witwerrenten 6,0 8,3 13,5 16,2 
Waisenrente 0,8 0,8 0,8 0,8 
Insgesamt 77,4 70,7 99,1 112,4 
1 – Approximierte Schätzung unter Verwendung verfügbarer Strukturinformationen.  2 – Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger.  3 – Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto.
4 – Kindererziehungsleistungs-Gesetz.  5 – Entgeltpunkte.  6 – SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.  7 – KVdR-
Krankenversicherung der Rentner, PVdR-Plegeversicherung der Rentner.
Quelle: DRV Bund
© Sachverständigenrat | 23-225-01
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 295 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
296 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
2022). Zudem begründet die nach der erweiterten Abgrenzung bestehende
Unterdeckung von Fremdleistungen in der GRV  KASTEN 23 nicht zwangsläufig 
eine deckungsgleiche Anhebung der Bundeszuschüsse. Alternativ 
könnte die Zweckmäßigkeit mancher NBL hinterfragt und diese gegebenenfalls 
reduziert oder abgeschafft werden. So könnten etwa eine Reform der Witwen- und 
Witwerrente  ZIFFER 446 und eine Reform der Zugangsregeln zur abschlagsfreien 
Frührente  ZIFFER 417 die NBL perspektivisch deutlich reduzieren. Die
Bundeszuschüsse könnten dann entsprechend reduziert werden. Insgesamt wäre es
zweckdienlich, die Fortschreibung der Bundeszuschüsse künftig systematisch an den 
Umfang der NBL zu koppeln.  PLUSTEXT 17 
2. Die Finanzierungssituation der GRV unter
geltendem Recht
372. Um die Auswirkungen der demografischen Alterung auf die Finanzierung des
Rentensystems abzuschätzen, wird im Folgenden die Entwicklung der
Rentenfinanzen unter geltendem Recht sowie unter aktuell diskutierten Anpassungen des
geltenden Rechts diskutiert. Simulationen zur langfristigen Entwicklung
der Rentenfinanzen sind naturgemäß mit vielen Unsicherheiten behaftet,
die umso größer werden, je weiter die Vorausberechnungen in die Zukunft
reichen. Die demografische Entwicklung wird jedoch von sehr langfristigen Trends
bestimmt und ist ein gut zu projizierender Prozess (Werding und Läpple, 2019;
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021). Um die Reagibilität der Ergebnisse
des Basisszenarios auf Änderungen ausgewählter Annahmen zu prüfen, wurden
mehrere Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Diese belegen, dass die
Richtung und die Größenordnung der resultierenden Langfristeffekte
robust sind (Werding, 2023).
 PLUSTEXT 19 
Technisches Detail: Simulationsmodell SIM.21 
Die hier und im Folgenden dargestellten Simulationen zur finanziellen Entwicklung 
der GRV wurden mithilfe des Modells SIM.21 (Social Insurance Model, Version 
2021) erstellt (Werding, 2023). Das Modell projiziert die Entwicklung diverser 
öffentlicher Ausgaben basierend auf demografischen Fortschreibungen, Annahmen 
über die langfristige Arbeitsmarktentwicklung und die gesamtwirtschaftliche
Produktion unter detaillierter Berücksichtigung des institutionellen Rahmenwerks. Eine 
genauere Dokumentation der zugrunde liegenden Annahmen findet sich in Werding 
(2023). Die Simulationen reichen bis zum Jahr 2080, weil sich einige aus heutiger 
Sicht bedeutsame Trends erst bis dahin voll entfalten. 
373. Für das Basisszenario werden die Auswirkungen des geltenden Rechts
auf verschiedene Zielgrößen bis zum Jahr 2080 simuliert sowie für die kurze
(Jahr 2035), mittlere (Jahr 2060) und lange (Jahr 2080) Frist dargestellt.  ABBIL-
DUNG 113 Dabei wird unterstellt, dass der Beitragssatz und das Sicherungsniveau
 PLUSTEXT 18 nach dem Jahr 2025 wieder nach den zuletzt geltenden
Bestimmungen angepasst werden.  PLUSTEXT 17 Das geltende Recht sieht noch bis zum Jahr
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 296 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 297 
2030 weicher formulierte Haltelinien vor. Demnach hat der Gesetzgeber lediglich 
geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn in einer 15-jährigen
Vorausberechnung der Beitragssatz voraussichtlich 22 % überschreitet oder das
Sicherungsniveau 43 % unterschreitet. Gemäß den Simulationen im Basisszenario sinkt 
das Sicherungsniveau von derzeit 49,5 % auf 47,3 % im Jahr 2035.  ABBIL-
DUNG 113 LINKS Der Beitragssatz steigt im selben Zeitraum von 18,6 % auf 20,9 % 
an.  ABBILDUNG 113 MITTE LINKS Bis zum Jahr 2080 steigt der Beitragssatz weiter auf 
24,1 %. Das Sicherungsniveau fällt nach geltendem Rentenrecht bis zum Jahr 
2080 auf 44,0 %. Die Anteile der Bundeszuschüsse sowie der
Rentenausgaben am BIP steigen bis zum Jahr 2080 von derzeit 3,1 % auf 3,9 % bzw. von 
9,6 % auf 12,1 % des BIP.  ABBILDUNG 113 MITTE RECHTS UND RECHTS  
374. Wird, wie aktuell durch die Bundesregierung geplant,  ZIFFER 368 das
Sicherungsniveau ab dem Jahr 2026 bei 48 % stabilisiert, steigt der
Beitragssatz in der Folge deutlich an – bis zum Jahr 2080 auf 26,0 %. Dadurch 
wird deutlich, wie stark Sicherungsniveau und Beitragssätze bzw. nachhaltige
Finanzierung und Angemessenheit der Leistungen in einem umlagefinanzierten 
Rentensystem miteinander verknüpft sind. Verbesserungen der einen Dimension 
führen in aller Regel zu Verschlechterungen der jeweils anderen Dimension.  ZIF-
FER 364 Die Bundeszuschüsse steigen relativ zum BIP ebenfalls stärker an als im 
Basisszenario, da eine Erhöhung des Beitragssatzes immer mit einer Extra-
Anhebung der Bundesmittel einhergeht.  PLUSTEXT 17  
Bei einer solchen Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau 
würde die Rentenanpassungsformel  GLOSSAR in ihrer bisherigen Form 
 ABBILDUNG 113 
 
1 – Ausgangspunkt im Jahr 2023: Sicherungsniveau 49,5 %, Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %, 
Bundeszuschüsse 3,1 % des BIP, Rentenausgaben 9,6 % des BIP.  2 – Netto vor Steuern, Verhältnis der Standardrente 
(45 Entgeltpunkte) zum durchschnittlichen Einkommen der Beitragszahlenden.  3 – Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung als Prozent des Bruttolohns. Davon wird die Hälfte durch die Arbeitgebenden, die andere Hälfte durch die
Arbeitnehmenden getragen.  4 – Bundeszuschüsse in Relation zum nominalen BIP.  5 – Ausgaben der GRV in Relation zum 
nominalen BIP.  6 – Doppelte Haltelinie endet im Jahr 2026: Beitragssatz und Sicherungsniveau bewegen sich dann
wieder nach geltendem Recht und mittleren Annahmen.  7 – Rentenanpassung nach Mindestsicherungsniveau.
Quellen: SIM.21, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-252-04
43
44
45
46
47
48
49
50
Sicherungsniveau2
%
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
Beitragssatz3
%
3,0
3,3
3,6
3,9
4,2
4,5
Bundeszuschüsse4
%
9
10
11
12
13
14
Rentenausgaben5
%
2023  35  60  2080
Basisszenario6 Sicherungsniveau 48 %7
2023  35  60  2080
Simulationen zur langfristigen Entwicklung der Rentenfinanzen1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 297 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
298 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
faktisch abgeschafft. Insbesondere die stabilisierenden Mechanismen zur
Anpassung der GRV an die demografische Entwicklung würden entfallen. Nach
geltendem Recht könnte ein Sicherungsniveau von 48 % bereits im Jahr 2026
erstmals unterschritten werden (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021; BMAS, 
2022b). Ab diesem Zeitpunkt würde die jährliche Rentenanpassung nur noch der 
Entwicklung der Löhne folgen. Eine Erhöhung des Beitragssatzes hätte nur noch 
indirekt, über steigende Sozialabgaben und deren Effekt auf die
Lohnentwicklung, Einfluss auf die Rentenbemessung (BMAS, 2022a).  PLUSTEXT 18 Aktuell ist, 
abgesehen von den Plänen zum Generationenkapital,  KASTEN 28 im politischen 
Raum keine Alternative in Sicht, wie die Haltelinie des Sicherungsniveaus ohne 
höhere Beitragssätze und höhere Bundeszuschüsse finanziert werden kann 
(BMAS, 2022a; Bundesrechnungshof, 2022).  
3. Struktur der Beamtenversorgung
375. Die Beamtenversorgung steht vor ähnlichen Herausforderungen wie die GRV. Die
weiter vorangeschrittene Alterung der Beamtinnen und Beamten und
deren längere Lebenserwartung engen den finanziellen Spielraum der
öffentlichen Haushalte immer weiter ein. Gleichzeitig sind diese Lasten
wenig transparent, da sie gänzlich aus Steuermitteln finanziert werden und es an
ausreichenden Rücklagen mangelt. Im Folgenden werden zunächst die
demografische Ausgangslage und rechtlichen Rahmenbedingungen der
Beamtenversorgung diskutiert. Anschließend wird analysiert, wie sich die Ausgaben der
Beamtenversorgung in den Gebietskörperschaften entwickelt haben und welche
Versorgungsrücklagen  GLOSSAR für die Deckung der Lasten bestehen.
Demografische Ausgangslage
376. Die am stärksten besetzten Jahrgänge der Beamtinnen und Beamten sind derzeit
bereits in Pension oder stehen kurz davor.  ABBILDUNG 114 LINKS Im Jahr 2022
bezogen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 1,8 Millionen Personen
Versorgungsleistungen  GLOSSAR. Die Anzahl der
Versorgungsempfangenden (Pensionärinnen und Pensionäre sowie deren Hinterbliebene)
wird in den kommenden zehn Jahren weiter zunehmen. Zu den
Pensionärinnen und Pensionären zählen ehemalige Beamtinnen und Beamte,
Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten (im Folgenden unter
Beamtinnen und Beamten zusammengefasst). Das durchschnittliche Eintrittsalter in den
Ruhestand von Beamtinnen und Beamten lag laut Statistischem Bundesamt im
Jahr 2021 bei 62,5 Jahren (inklusive Versorgungszugänge wegen
Dienstunfähigkeit). Die derzeit große Anzahl von Versorgungsempfangenden ist vor allem auf
den Personalaufbau bei Lehrkräften und der Polizei in den 1960er- und 1970er-
Jahren zurückzuführen und betrifft maßgeblich die Länder. In der Mitte der
Alterspyramide zeigt sich zudem der Verbeamtungsstopp auf Bundesebene
aufgrund der Privatisierung der Deutschen Bahn und Post Mitte der 1990er-Jahre
sowie die zurückhaltende Einstellungspolitik des folgenden Jahrzehnts.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 298 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 299
377. Aufgrund des seit dem Jahr 2008 zu beobachteten neuerlichen Personalaufbaus
bei Lehrkräften, Polizei und Finanzverwaltung steigt die Anzahl der
Beamtinnen und Beamten, insbesondere auf Länderebene, wieder,  ABBIL-
DUNG 115 LINKS vor allem in Teilzeitbeschäftigung. Dies dürfte ab den 2050er-
Jahren zu einem erneuten Anstieg der Versorgungsempfangenden führen. Auch auf
Bundesebene hat die Anzahl der Verbeamteten seit dem Jahr 2016
zugenommen. Auf kommunaler Ebene ist die Anzahl der Beamtinnen und
Beamten in den vergangenen zehn Jahren hingegen nahezu konstant geblieben. In
allen Bereichen hat vor allem die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten deutlich
zugenommen. Insgesamt lag die Anzahl an Beamtinnen und Beamten in Deutschland
im Jahr 2022 bei 1,9 Millionen, von denen rund 450 000 in Teilzeit beschäftigt
waren.
378. Differenziert nach Gebietskörperschaften zeigt sich, dass die Anzahl an
Versorgungsempfangenden vor allem auf Landesebene seit dem Jahr 1997
deutlich gestiegen ist, während sie auf Bundesebene aufgrund der Privatisierung
der Deutschen Bahn und Post seit dem Jahr 2002 kontinuierlich zurückgeht. 
 ABBILDUNG 115 RECHTS Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bahn
und Post und deren Hinterbliebene machen aber immer noch den Großteil der
Versorgungsempfangenden des Bundes aus. Ohne diese Gruppe steigt die
Anzahl der Versorgungsempfangenden auf Bundesebene, ebenso wie in den
Kommunen, leicht an.
 ABBILDUNG 114 
1 – Stichtag für Beamtinnen und Beamte 30. Juni 2021; für Versorgungsempfangende 1. Januar 2022.  2 – Beamtinnen 
und Beamte umfassen auch Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -soldaten. Weiterhin sind auch
beurlaubte Bedienstete berücksichtigt, wohingegen Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst und Bedienstete mit 
Zeitvertrag keine Berücksichtigung finden.  3 – Versorgungsempfangende umfassen Beziehende von Ruhegehältern und 
Hinterbliebenenversorgung.
Quellen: SIM.21, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-224-01
Stark besetzte Beamtenjahrgänge bereits in 
Pension oder kurz davor1
Alter in Jahren
Tausend Personen
Gleichmäßigere Altersverteilung im Jahr 2080
Alter in Jahren
Tausend Personen
01020304050
Männer
01020304050
Männer
0 10 20 30 40 50
Frauen
25
30
35
40
45
55
65
75
85
95
100
90
80
70
60
50
Altersverteilung von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfangenden
Beamtinnen und Beamte2 Versorgungsempfangende3
0 10 20 30 40 50
Frauen
25
30
35
40
45
55
65
75
85
95
100
90
80
70
60
50
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 299 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
300 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
379. Der Höhepunkt bei der Anzahl der Versorgungsempfangenden dürfte
voraussichtlich im Jahr 2029 erreicht werden, da die stark besetzten
Jahrgänge der Beamtinnen und Beamten dann das Pensionsalter erreicht haben
werden.  ABBILDUNG 114 LINKS Aufgrund der späteren zurückhaltenderen
Verbeamtungspolitik sinkt die Zahl der Versorgungsempfangenden schätzungsweise ab
diesem Jahr wieder und steigt erst ab Mitte der 2050er-Jahre aufgrund des
Personalaufbaus der 2010er-Jahre wieder an. Am Ende des Prognosezeitraums, im
Jahr 2080, dürfte es voraussichtlich rund 1,7 Millionen Beamtinnen und Beamte
sowie 1,7 Millionen Versorgungsempfangende geben.  ABBILDUNG 114 RECHTS Dies
basiert auf der Annahme, dass die derzeitige Verbeamtungspraxis beibehalten
wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen
380. Die Versorgungsausgaben umfassen neben Pensionen (auch Ruhegehälter
genannt) die Hinterbliebenenversorgung sowie weitere Lasten (wie
Beihilfeleistungen für Krankheit, Pflege und Unfallfürsorge). Von den drei Säulen des deutschen 
Altersvorsorgesystems (Gesetzliche, Betriebliche und Private Vorsorge) decken
die Pensionen die Funktionen der ersten und zweiten Säule ab. Eine gesonderte
betriebliche Altersvorsorge (bAV) gibt es für Beamtinnen und Beamte nicht, für
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Öffentlichen Dienst hingegen schon.
Die gezahlten Pensionen sind damit in ihrer Höhe nicht direkt vergleichbar
mit den Renten der GRV.  PLUSTEXT 20
 ABBILDUNG 115 
1 – Stand: 30. Juni des jeweiligen Jahres. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Ohne Soldatinnen 
und Soldaten. Ohne Beamtinnen und Beamte in der Sozialversicherung.  2 – Stand: 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Quelle: Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 23-382-01
Entwicklung der Anzahl an Versorgungsempfangenden und Beamtinnen und Beamten nach 
Gebietskörperschaft
0
1 225
1 250
1 275
1 300
1 325
1 350
0
 170
 180
 190
 200
 210
 220
Zahl der Beamtinnen und Beamten 
steigt bei Bund und Ländern1
Tausend
Personen
Tausend
Personen
2000 03 06 09 12 15 18 2022
Bund Kommunen 
Länder (rechte Skala)
 0
 200
 400
 600
 800
1 000
1 200
Anstieg der Versorgungsempfangenden 
vor allem bei den Ländern2
Tausend
Personen
1997 00 03 06 09 12 15 18 2022
Bund Bund ohne
Bundeseisenbahnvermögen und
Postnachfolgeunternehmen
Länder Kommunen
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 300 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 301 
Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt aus laufenden Steuermitteln des
jeweiligen Haushalts. In den Ländern führt die hohe Anzahl an
Versorgungsempfangenden zu einer hohen Versorgungs-Steuer-Quote  GLOSSAR, während 
diese auf Bundesebene deutlich geringer ausfällt (Holtemöller und Zeddies, 
2021). Zudem erzeugt die im Vergleich zur Gesamtbevölkerung um rund zwei 
Jahre höhere durchschnittliche Lebenserwartung von Beamtinnen und Beamten 
eine vergleichsweise länger anhaltende Belastung der öffentlichen Haushalte (zur 
Nieden und Altis, 2017; Haan und Schaller, 2021).  
 
 PLUSTEXT 20  
Begriffserklärung: Höhe der Ruhegehälter von Beamtinnen und Beamten 
Die Ruhegehälter  GLOSSAR richten sich nach der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit 
und erhöhen sich mit jedem Jahr um 1,79 % auf mindestens 35 % und höchstens 
71,75 % der Dienstbezüge der vergangenen zwei Dienstjahre (ohne Zulagen und 
Zuschläge). Das Alimentationsprinzip  GLOSSAR garantiert Beamtinnen und
Beamten einen dem Amt angemessenen Lebensunterhalt, um ihre Unabhängigkeit zu 
gewährleisten (BMI, 2020). Zur Prüfung, ob die Alimentation ausreichend hoch ist, 
werden Kennzahlen wie Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes, die Entwicklung 
des Nominallohnindex und des Verbraucherpreisindex herangezogen. Weiter gilt ein 
einzuhaltendes Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen. Die
Dienstbezüge werden auf regionale Unterschiede hin überprüft. Zudem sollte ein gewisser 
Mindestabstand zur Grundsicherung gewahrt werden (Kohlstruck, 2023, S. 13 f.).  
381. Seit dem Jahr 1989 strebt der Gesetzgeber eine wirkungsgleiche
Übertragung von Reformen in der GRV auf die Beamtenversorgung an. Ziel ist es,
mögliche entlastende Effekte der Rentenreformen auf die öffentlichen Haushalte zu 
übertragen (Deutscher Bundestag, 2001, S. 30). In den vergangenen Jahrzehnten 
wurden Reformen wie die Anhebung der Regelaltersgrenzen auf die
Beamtenversorgung übertragen. Die zeitliche Umsetzung erfolgte sehr verzögert. Das Land 
Berlin erhöht beispielsweise die Regelaltersgrenze für Beamtinnen und Beamte 
erst ab dem Jahr 2024 schrittweise auf 67 Jahre, obwohl diese in der GRV bereits 
seit 2012 angehoben wird.  ZIFFER 369 Ob eine Übertragung der Reformen in der 
GRV auf die Beamtenversorgung erfolgt ist, ist aufgrund fehlender Daten 
schwierig zu beurteilen (Janda et al., 2016, S. 131). Mit der Entflechtung der 
Zuständigkeit für die Beamtenversorgung zwischen Bund und Ländern (deren 
Regeln auch für kommunale Bedienstete gelten) im Jahr 2006 entfiel auch eine 
einheitliche Berichterstattung.  
382. Nach Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG) sind zwingend Personen zu verbeamten, 
die hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben (Funktionsvorbehalt für Beamte). 
Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch Personen, die keine hoheitlichen
Aufgaben ausführen, verbeamtet werden. Die Abgrenzung hoheitlicher Aufgaben hängt 
von der Auslegung des Funktionsvorbehalts ab, der eng oder weit gefasst werden 
kann (Brosius-Gersdorf, 2015; Bickenbach, 2021). Bei Anwendung einer engen 
Auslegung in Anlehnung an Brosius-Gersdorf (2015) würden lediglich
Aufgabenbereiche der öffentlichen Sicherheit, Justiz, Verteidigung und Finanzverwaltung 
als hoheitlich angesehen. Fast 81 % der Bundesbeamtinnen und -beamten sind 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 301 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
302 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
in diesen Aufgabenbereichen tätig.  ABBILDUNG 116 In den Ländern beträgt
dieser Anteil nur rund 38 %, während bei den Kommunen nur rund 28 % der 
Beamtinnen und Beamten nach dieser Auslegung hoheitliche Aufgaben erfüllen. 
Neben diesen hoheitlichen Tätigkeiten übernehmen Beamtinnen und Beamte 
derzeit auch nicht-hoheitliche Aufgaben, beispielsweise in den Bereichen Bildung, 
Soziale Sicherung und Wohnungswesen.  
Entwicklung der Versorgungsrücklagen und -ausgaben 
383. Zur Ergänzung der Finanzierung der Pensionen aus laufenden Steuereinnahmen 
wurde im Jahr 1998 vom Bund eine Verpflichtung zur Bildung von
Versorgungsrücklagen  GLOSSAR (Bundesbesoldungsgesetz, BBesG) geschaffen. Im 
Jahr 2006 wurde das Versorgungsrecht für Beamtinnen und Beamte auf Landes- 
und kommunaler Ebene Sache der Länder. Dadurch erlosch die Bindung an die 
zuvor vom Bund beschlossene Versorgungsrücklage. Die Länder nutzten diese 
Autonomie zur Einrichtung eigener Rücklageninstrumente, mit
unterschiedlichen Strukturen, Anlagestrategien, Volumina und Deckungszielen (Kulawik et al., 
2017; Platter, 2019). Nur das Land Sachsen verankerte im Jahr 2013 den
Versorgungsfonds in der Verfassung und gewährleistet dadurch eine
vollständige Kapitaldeckung für alle neuen Beamtinnen und Beamten ab 1997.
Andere Länder hingegen entnahmen aus der Versorgungsrücklage
vorzeitig (etwa Niedersachsen) oder lösten den Versorgungsfonds  GLOSSAR
zugunsten des Haushalts auf (Rheinland-Pfalz). Diese Umgehungen der 
 ABBILDUNG 116 
 
1 – Stand: 30. Juni 2021. Aus Vereinfachungsgründen werden unter dem Begriff der Beamtinnen und Beamten auch 
Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten verstanden. Die Beschäftigungsbereiche umfassen neben den 
dargestellten auch noch die Sozialversicherungen, auf deren Darstellung an dieser Stelle verzichtet wurde.  2 – Politische 
Führung und zentrale Verwaltung; auswärtige Angelegenheiten.  3 – Finanzwirtschaft; Ernährung, Landwirtschaft und 
Forsten; Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung.
Quelle: Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 23-215-01
Beamtinnen und Beamte nach Aufgaben- und Beschäftigungsbereichen im Jahr 20211
Bund
Insgesamt
366 105
Länder
Insgesamt
1 325 045
Kommunen
Insgesamt
188 510
Hoheitliche Aufgaben: Öffentliche Sicherheit und Ordnung (einschließlich Polizei) Rechtsschutz (Justiz)
Verteidigung Finanzverwaltung                                                                             
Nicht-hoheitliche Aufgaben: Zentrale und politische 
Verwaltung2
Bildung, Wissenschaft, 
Forschung
Soziale 
Sicherung
Wohnungswesen, Städtebau, 
Energie- und Wasserwirtschaft
Verkehrs- und 
Nachrichtenwesen
Sonstige 
Aufgaben3
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 302 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 303 
Zweckbindung resultieren in zu geringen Rücklagen. Auch ist gerade bei
angespannten Haushaltslagen sowie vor Landtagswahlen eine verringerte
Mittelzuführung in die Versorgungsfonds zu beobachten (Kulawik et al., 2017).  
Für einige Länder übernimmt die Bundesbank die Verwaltung der
Versorgungsrücklagen und -fonds. Dabei wird eine sicherheits- und renditeorientierte 
Anlagestrategie verfolgt. Einige Länder realisieren Aktienanteile von bis zu 
50 %, woraus sich Chancen zur Dämpfung der Versorgungslast der öffentlichen 
Haushalte ergeben.  
384. Insgesamt umfassten die Versorgungsrücklagen und -fonds im Jahr 2020 ein
Vermögen von etwa 52 Mrd Euro bei den Ländern und rund 25 Mrd Euro beim Bund. 
Die jährlichen Ausgaben für Ruhegehälter und Hinterbliebenenfürsorge belaufen 
sich auf 17,1 Mrd Euro beim Bund und auf 42,7 Mrd Euro bei den Ländern und 
Kommunen im Jahr 2021. Im Vergleich dazu ist die Rücklagenhöhe
vollkommen unzureichend zur Deckung der bestehenden Pensionsansprüche. Neben 
den Pensionen müssen von den Dienstherren zusätzlich die Gesundheits- und 
Pflegekosten in Form der Beihilfe getragen werden. Diese gewinnen angesichts 
der zunehmenden Alterung und der höheren Lebenserwartung von Beamtinnen 
und Beamten an Relevanz. Im Jahr 2020 beliefen sich diese Ausgaben auf
insgesamt 10,9 Mrd Euro (Kohlstruck, 2023, S. 156). 
385. Die fehlende Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen für die künftige
Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie die fehlende Abführung von GRV-
Beiträgen führt dazu, dass die laufenden Kosten im Vergleich zu Angestellten 
des Öffentlichen Diensts zunächst niedriger ausfallen. Von dieser Entlastung
profitieren die Haushalte der Gebietskörperschaften kurzfristig. So entsteht der
Anreiz, durch Verbeamtung Personalkosten in der Gegenwart zu sparen und
Belastungen in die Zukunft zu verschieben.  
 ABBILDUNG 117 
 
1 – Ausgaben umfassen Ruhegehälter und Hinterbliebenenversorgung.  2 – Inkl. Bundeseisenbahnvermögen und
Postnachfolgeunternehmen.
Quellen: SIM.21, Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 23-409-01
Entwicklung der Ausgaben1 für die Beamtenversorgung nach Gebietskörperschaft
Steigende finanzielle Belastung trifft Länder und Kommunen
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
2010 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 75 2080
% des BIP
Insgesamt Bund2 Länder und Kommunen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 303 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
304 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
386. Die Ausgaben für die Beamtenversorgung sind in den vergangenen zehn
Jahren kontinuierlich angestiegen. In Relation zum BIP liegt der Anteil der
Ausgaben für die Beamtenversorgung im Jahr 2022 bei 1,7 % und wird gemäß den 
Simulationen bis zum Jahr 2080 auf 2,2 % des BIP ansteigen.  ABBILDUNG 117 Die
Hauptlast haben dabei die Länder und Kommunen zu tragen, deren Anteil an den
gesamten Versorgungsausgaben im Jahr 2022 bei rund 72 % lag und bis zum Jahr 
2080 auf rund 85 % ansteigen wird.
III. MASSNAHMEN: REFORMOPTIONEN FÜR
DIE GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG
387. In diesem Abschnitt werden zunächst verschiedene Reformoptionen
diskutiert, die zur nachhaltigen Finanzierung der GRV unter
Berücksichtigung der Angemessenheit von Rentenleistungen beitragen können, und
ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt. Zuerst werden Ansätze diskutiert, die das
Verhältnis von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden reduzieren sollen, wie
eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit, eine Erweiterung des Versichertenkreises
und eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Im Anschluss werden
Lösungsansätze diskutiert, die die Belastungen zwischen den
Beitragszahlendenden und den Rentenbeziehenden (intergenerationell) stärker auf die
Rentenbeziehenden verteilen. Auch die Möglichkeit einer progressiven Rentenberechnung
und damit einer Umverteilung von Rentenleistungen innerhalb der
Rentnergeneration (intragenerationell) wird analysiert. Abschließend wird der Ausbau der 
kapitalgedeckten Altersvorsorge als Ergänzung zur GRV, also außerhalb
der ersten Säule der Alterssicherung, dargestellt.
1. Steigerung der sozialversicherungspflichtigen
Erwerbstätigkeit
388. Die Höhe der Beitragseinnahmen der GRV hängt maßgeblich von der
Entwicklung des Arbeitsmarkts ab. Durch einen Anstieg der Zahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stünden weitere Beitragszahlende und
damit zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Rentenausgaben zur Verfügung.
Dabei erhöhen sowohl eine Steigerung der Arbeitsintensität, also der
Arbeitsstunden (intensive Marge), als auch die Neuaufnahme einer Erwerbstätigkeit
(extensive Marge) die laufenden Einnahmen der GRV. Ein Anstieg der
Arbeitsstunden bei gleichbleibender Anzahl der Beschäftigten erhöht die
durchschnittlichen Jahreseinkommen und damit die jährlichen Rentenanpassungen. Dadurch
tritt bei der Entwicklung der Beitragssätze keine Entlastung ein. Ein Anstieg der
Beitragszahlenden wirkt sich vorübergehend positiv auf die
Finanzierungssituation der GRV aus. Mit dem Rentenzugang der zusätzlichen
Beitragszahlenden steigen die Rentenausgaben entsprechend stärker an. Dennoch
könnten die zusätzlichen Einnahmen helfen, die Phase des starken Ausgabenanstiegs
während der Verrentung der Babyboomer-Jahrgänge zu überbrücken.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 304 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 305 
Drei Strategien dürften besonders erfolgversprechend sein, um die
Erwerbstätigkeit von im Inland lebenden Personen zu erhöhen: Erstens (Langzeit-)
Arbeitslosigkeit bekämpfen (JG 2016 Ziffern 738 ff.), zweitens die
Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen (Lembcke et al., 2021; JG 2021 Ziffern 319 ff.) und
drittens die Erwerbsbeteiligung von Älteren erhöhen. Darüber hinaus kann
Arbeitskräftezuwanderung die Zahl der Erwerbspersonen in Deutschland
erhöhen (JG 2022 Ziffer 359). Eine Steigerung der Erwerbstätigkeit führt zudem auch 
zu einer Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Leistung.  
Erwerbsbeteiligung von Frauen  
389. Gemäß Eurostat war die Erwerbstätigenquote  GLOSSAR unter den 15- bis 64-
Jährigen im Jahr 2022 mit 73,1 % bei Frauen und 80,6 % bei Männern im
internationalen Vergleich hoch.  ABBILDUNG 118 LINKS Mit einer Teilzeitquote  GLOSSAR von 
47,2 % (Männer: 11,0 %) besteht insbesondere bei Frauen jedoch noch
Potenzial zur Erhöhung der Arbeitsintensität.  ABBILDUNG 118 RECHTS Fehlanreize 
im Steuer- und Transfersystem, beispielsweise durch das Ehegattensplitting, die 
derzeitige Ausgestaltung der Witwen- und Witwerrente, mangelnde
Kinderbetreuungsmöglichkeiten und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in 
der Krankenversicherung, hemmen die Ausweitung des Arbeitsangebots von 
Zweitverdienenden (Lembcke et al., 2021; JG 2021 Ziffern 319 ff.).  ZIFFERN 337 
UND 444  
390. Die Simulationsergebnisse zeigen, dass ein Anstieg der
Frauenerwerbsbeteiligung auf 97,5 % der Erwerbsbeteiligung von Männern bis 2030 und ein
weiterer Anstieg auf 99,0 % bis 2060 einen stabilisierenden Effekt auf die GRV 
haben würde.  ABBILDUNG 119 Dies spiegelt sich in der Entwicklung des
Sicherungsniveaus und des Beitragssatzes sowie in geringeren Bundeszuschüssen wider.  
 ABBILDUNG 118 
 
1 – Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren.  2 – Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung insgesamt.  3 –
Teilzeitbeschäftigung als Anteil an der Beschäftigung insgesamt.
Quelle: Eurostat
© Sachverständigenrat | 23-281-02
Beschäftigung im Jahr 2022 in Deutschland und in der EU im Vergleich1
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Männer Frauen
Die Erwerbstätigkeit ist in Deutschland hoch
Erwerbstätigenquote in %2
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Männer Frauen
Hoher Anteil von Frauen in Teilzeitbeschäftigung 
in Deutschland
Teilzeitquote in %3
Deutschland EU27
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 305 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
306 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
Erwerbsbeteiligung von Älteren 
391. Ältere Personen sind auf dem Arbeitsmarkt zunehmend aktiver, haben 
aber immer noch deutlichen Spielraum zur Erhöhung der Beschäftigung
(Fitzenberger et al., 2023). Die Erwerbsbeteiligung der 60- bis 64-Jährigen stieg von 
47 % im Jahr 2012 auf 63 % im Jahr 2022 an und nahm damit so stark zu wie in 
keiner anderen Altersgruppe. Dabei waren im Jahr 2022 Hochqualifizierte mit 
einer Erwerbstätigenquote von 74 % deutlich häufiger erwerbstätig als
Geringqualifizierte mit einer Erwerbstätigenquote von 50 % (Statistisches Bundesamt, 
2023b). Auch der Anteil der Erwerbstätigen jenseits des gesetzlichen
Renteneintrittsalters stieg im selben Zeitraum stark an, bei den 65- bis 69-Jährigen von 11 % 
auf 19 % (Statistisches Bundesamt, 2023b). In beiden Altersgruppen ist der
Anstieg der Erwerbstätigkeit vor allem auf einen Anstieg der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zurückzuführen. Die Bedeutung von geringfügiger
Beschäftigung ist seit den 2010er Jahren deutlich gefallen (Fitzenberger et al., 
2023). Gleichzeitig ist die Teilzeitquote laut Eurostat in der Gruppe der 55- bis 
64-Jährigen von 29,1 % im Jahr 2012 auf 31,0 % im Jahr 2022 leicht gestiegen 
und lag damit zuletzt um 4,3 Prozentpunkte höher als in der Gruppe der 25- bis 
54-Jährigen. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass ein Teil der zusätzlichen 
Erwerbstätigen in Teilzeit arbeitet. Hier könnte noch weiteres Potenzial zur 
 ABBILDUNG 119 
 
1 – Ausgangspunkt im Jahr 2023: Sicherungsniveau 49,5 %, Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %, 
Bundeszuschüsse 3,1 % des BIP, Rentenausgaben 9,6 % des BIP.  2 – Netto vor Steuern, Verhältnis der Standardrente 
(45 Entgeltpunkte) zum durchschnittlichen Einkommen der Beitragszahlenden.  3 – Beitragssatz zur GRV als Prozent des 
Bruttolohns. Davon wird die Hälfte durch die Arbeitgebenden, die andere Hälfte durch die Arbeitnehmenden getragen.  
4 – Bundeszuschüsse in Relation zum nominalen BIP.  5 – Ausgaben der GRV in Relation zum nominalen BIP.  6 –
Doppelte Haltelinie endet im Jahr 2026: Beitragssatz und Sicherungsniveau bewegen sich dann wieder nach geltendem Recht 
und mittleren Annahmen.  7 – Anstieg der Frauenerwerbsbeteiligung auf einen Vergleichswert von 97,5 % der Männer bis 
zum Jahr 2030 und weiterer Anstieg auf 99,0 % bis zum Jahr 2060.  8 – Nettozuwanderung von 350 000 Personen, im 
Basisszenario 250 000.  9 – Höhere Erwerbsbeteiligung von Älteren. Anstieg des tatsächlichen Rentenzugangsalters von 
derzeit 64 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2060.
Quellen: SIM.21, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-266-02
18
19
20
21
22
23
24
25
Beitragssatz3
%
3,0
3,2
3,4
3,6
3,8
4,0
Bundeszuschüsse4
%
9
10
11
12
13
Rentenausgaben5
%
2023  35  60  2080 2023  35  60  2080
Basisszenario6 Höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen7
Höhere Nettozuwanderung8 Höhere Erwerbsbeteiligung von Älteren9
43
44
45
46
47
48
49
50
Sicherungsniveau2
%
Simulationen zu den Auswirkungen einer steigenden sozialversicherungspflichtigen 
Erwerbstätigkeit1
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 306 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 307 
Steigerung der Beschäftigung an der intensiven Marge bestehen. Da das
Bildungsniveau stetig steigt und das gesetzliche Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2031 
weiter erhöht wird, kann auch in den kommenden Jahren mit einer Zunahme der 
Erwerbstätigkeit von Älteren gerechnet werden. Mit der Aufhebung der
Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten seit Januar 2023 wurden die
institutionellen Rahmenbedingungen für eine Erwerbstätigkeit im Alter zuletzt
gestärkt.  
392. In einem Szenario, bei dem ein Anstieg des tatsächlichen Rentenzugangsalters 
von derzeit 64 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2060 erreicht werden würde, zeigen sich 
deutlich positive Effekte auf die GRV.  ABBILDUNG 119 Erwerbstätige Ältere
tragen durch ihre Rentenbeiträge zur Finanzierung der GRV bei. Durch das 
deutlich günstigere Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und Ausgaben kann 
ein höheres Sicherungsniveau  ZIFFER 421 bei einer gleichzeitig moderateren
Entwicklung des Beitragssatzes realisiert werden.  PLUSTEXT 17 Da erwerbstätige
Ältere zur Wirtschaftsleistung beitragen, sinkt das Verhältnis der Rentenzahlungen 
zum BIP. Dies spiegelt sich auch in der günstigeren Entwicklung der
Bundeszuschüsse wider. 
Höhere Nettozuwanderung 
393. Höhere Nettozuwanderung  GLOSSAR kann ebenfalls dazu beitragen, die
Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Arbeitsmarkt und die
Rentenfinanzen abzufedern (Hellwagner et al., 2023; Werding und Lembcke, 2023; JG 
2022 Ziffern 356 ff.). Ohne Zuwanderung würde die Bevölkerung in Deutschland 
bereits seit Langem schrumpfen, da die Zahl der Verstorbenen die Zahl der
Geburten seit 1972 in jedem Jahr übersteigt (Statistisches Bundesamt, 2023c). Laut 
Angaben des Statistischen Bundesamts lag die Nettozuwanderung in den 
vergangenen 10 Jahren durchschnittlich bei etwa 578 000 Personen 
pro Jahr. Diese Zahl wurde maßgeblich durch die
Flüchtlingszuwanderung in den Jahren 2015/2016 und dem Jahr 2022 geprägt. In den 10 Jahren 
zuvor lag sie mit durchschnittlich 108 000 Personen pro Jahr deutlich niedriger. 
Die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamts geht 
im mittleren Szenario davon aus, dass die Nettozuwanderung bis 2070 bei etwa 
250 000 Personen pro Jahr liegen wird. Eine höhere Zuwanderung dürfte die 
demografische Alterung zwar günstig beeinflussen. Sie wird aber nicht
ausreichen, um die Auswirkungen des Geburtenrückgangs und der
Verrentung der Babyboomer-Jahrgänge zu kompensieren.  ABBILDUNG 109 RECHTS 
Auch bei steigender Nettozuwanderung wird der Beitragssatz und der
Bundeszuschuss in den kommenden Jahrzehnten deutlich ansteigen (Werding und Läpple, 
2019). Für eine erfolgreiche Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt 
sollten Hürden, etwa bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen,
gesenkt werden (JG 2022 Ziffern 412 ff.).  
394. Im Basisszenario der Simulationsrechnung wird eine Nettozuwanderung von 
250 000 Personen pro Jahr angenommen. Mit einer um 100 000 Personen
höheren jährlichen Nettozuwanderung kann im Vergleich zum Basisszenario 
im Jahr 2035 ein um 0,3 Prozentpunkte und im Jahr 2080 ein um 0,4
Prozentpunkte höheres Sicherungsniveau realisiert werden.  ABBILDUNG 119 Dies 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 307 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
308 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
ist auf ein weniger stark sinkendes Verhältnis zwischen Beitragseinnahmen und 
Rentenleistungen zurückzuführen. Da mit der zunehmenden Erwerbsbeteiligung 
höhere Rentenansprüche entstehen, erodieren die vorteilhaften Effekte auf 
die Finanzierung der GRV in der langen Frist. Dies zeigt sich an der
Entwicklung des Beitragssatzes, der im Jahr 2035 noch um 0,2 Prozentpunkte unter 
dem Basiswert liegt. Langfristig zeigen sich hingegen leicht beitragssatzsteigernde 
Effekte. Da sich eine höhere Zuwanderung positiv auf die Wirtschaftsleistung
auswirkt, sinken die Bundeszuschüsse relativ zum BIP sowohl in der kurzen als auch 
in der langen Frist.  
2. Erweiterung des Versichertenkreises 
Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die GRV 
395. Eine Ausweitung des Versichertenkreises auf künftige Beamtinnen und
Beamte könnte die GRV kurz- bis mittelfristig finanziell entlasten, wenn 
zunächst nur Beitragszahlende aufgenommen werden, aber keine zusätzlichen 
Renten anfallen. Die Simulationsrechnung zeigt, dass eine solche Reform ab dem 
Jahr 2024 zu niedrigeren Beitragssätzen im Vergleich zum Basisszenario führen 
würde. Gleichzeitig würde in diesem Zeitraum ein höheres Sicherungsniveau in 
der GRV erreicht.  ABBILDUNG 120 Der positive Effekt auf den Beitragssatz 
kehrt sich aufgrund der langfristig höheren Rentenleistungen jedoch
voraussichtlich ab Mitte der 2070er-Jahre wieder um. Der Beitragssatz steigt dann 
langfristig über das Basisszenario und das Sicherungsniveau sinkt fast auf das 
gleiche Niveau wie im Basisszenario. Beamtinnen und Beamte haben aufgrund 
ihrer höheren Lebenserwartung ein höheres Verhältnis von Rentenbezugsdauer 
zu Lebensarbeitszeit, wodurch sich langfristig die Relation von Beitragszahlenden 
zu Rentenbeziehenden verschlechtert.  
 ABBILDUNG 120 
 
1 – Integration aller neuen Beamtinnen und Beamten ab dem Jahr 2024.  2 – Integration aller neuen Selbständigen ohne 
obligatorische Altersvorsorge ab dem Jahr 2024, unter der Annahme, dass sich 50 % für eine zur GRV alternativen
Altersvorsorge entscheiden (Wahlrecht).
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, SIM.21
© Sachverständigenrat | 23-263-01
Effekte einer Integration von Beamtinnen und Beamten sowie Selbständigen in die GRV
43
44
45
46
47
48
49
50
Rückgang des Sicherungsniveaus wird gestreckt
%
2023 30 40 50 60 70 2080
18
19
20
21
22
23
24
25
Beitragsentlastung löst sich langfristig auf
%
2023 30 40 50 60 70 2080
Basisszenario Integration der Beamtinnen und Beamten1 Integration der Selbständigen2
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 308 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 309 
396. Eine Integration von Beamtinnen und Beamten in die GRV würde zudem die
öffentlichen Haushalte insgesamt kurz- bis mittelfristig zusätzlich
belasten, da gleichzeitig die Finanzierung von neuen GRV-Beiträgen
(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil), Ausgaben für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) 
und laufenden Versorgungsleistungen erbracht werden muss.  ABBILDUNG 121 LINKS 
Eine nachhaltigere Finanzierung der Beamtenversorgung wird so auch deshalb 
nicht erreicht, da die Rentenbeiträge in der GRV sofort wieder verausgabt werden 
und dadurch die Finanzierung der aus der Integration resultierenden
Rentenansprüche unverändert in die Zukunft verschoben wird.  
397. Kostenneutral ließe sich eine Integration der Beamtinnen und Beamten in 
die GRV hingegen mit separaten Beitragskassen umsetzen.  ABBILDUNG 121 
RECHTS Hierfür müsste sichergestellt werden, dass die von den Dienstherrn
entrichteten GRV-Beiträge bis auf weiteres für die Finanzierung der Ausgaben für die 
Beamtenversorgung verwendet werden dürfen und nicht in der restlichen GRV 
verausgabt werden können. Ab Mitte der 2040er-Jahre werden die Beiträge in 
wachsendem Maße für die Finanzierung von Dienstunfähigkeits- und später
Altersrenten neuer Beamtinnen und Beamten benötigt. Hierdurch würde eine 
transparentere Form der Versorgung von Beamtinnen und Beamten erreicht.  
Die zusätzlich gewährte bAV bietet dann Gestaltungsspielräume für eine
Altersversorgung, die den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten Rechnung trägt und 
eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst hinreichend attraktiv macht.
Gleichzeitig könnte die Höhe der bAV perspektivisch als Ansatzpunkt zur finanziellen 
Entlastung der Beamtenversorgung genutzt werden. Für die bAV sollte eine
konsequente Rücklagenbildung während der aktiven Dienstzeit
vorgenommen werden, wie sie das Land Sachsen in seiner Finanzverfassung festge-
 ABBILDUNG 121 
 
    
1 – Simulationen stellen die Pensionshöhe nach geltendem Recht sicher. Die Ausgaben für die betriebliche
Altersversorgung sind so gewählt, dass diese Pensionshöhe bei gegebener Entwicklung des Sicherungsniveaus in der GRV erreicht 
wird. Die GRV-Beitragssätze entsprechen dem Basisszenario und werden vollständig vom jeweiligen Dienstherrn getragen.  
2 – Inklusive Hinterbliebenenversorgung.
Quellen: SIM.21, Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 23-399-01
Entwicklung der Ausgaben für die Beamtenversorgung unter zwei Reformszenarien1
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
2010 20 30 40 50 60 70 2080
Beitragsnutzung zur Finanzierung bisheriger 
GRV-Renten belastet öffentliche Haushalte 
zusätzlich
% des BIP
0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
2010 20 30 40 50 60 70 2080
Beitragsnutzung zur Finanzierung bisheriger 
Pensionen ermöglicht kostenneutrale 
Reform
% des BIP
GRV-Beiträge zur Deckung 
von Pensionsansprüchen2
Basisszenario Pensionen2 GRV-Beiträge bAV-Ausgaben
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 309 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
310 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
schrieben hat. Dies würde die Ausgaben für die bAV wiederum vorziehen,
zugunsten langfristiger Entlastungen, und die Transparenz weiter erhöhen. Kurz- bis 
mittelfristig läge die Belastung der öffentlichen Haushalte jedoch oberhalb des 
Basisszenarios.  
398. Eine Integration von Beamtinnen und Beamten in die GRV sowie eine
Rücklagenbildung für ihre Zusatzversorgung haben den positiven Nebeneffekt, dass
bisher versteckte zukünftige Lasten für Pensionsverpflichtungen in die
Gegenwart vorgezogen werden. Dies kann zum Abbau von Fehlanreizen 
beitragen, die durch vermeintlich niedrigere laufende Kosten von Beamtinnen 
und Beamten gegenüber Angestellten des Öffentlichen Dienstes entstehen.  ZIF-
FER 385 Zum anderen ließe sich durch ein einheitliches Alterssicherungssystem die 
politische Steuerbarkeit verbessern und die seit dem Jahr 1989 angestrebte
Wirkungsgleichheit von Reformen der GRV und der Beamtenversorgung 
automatisch erreichen.  ZIFFER 381 Die in diesem Kapitel diskutierten
Reformen in der GRV würden somit unmittelbar auch bei den Beamtinnen und
Beamten greifen. 
399. Auch andere europäische Staaten haben Reformen der
Beamtenversorgung vorgenommen. So hat etwa Österreich seine Beamtenversorgung
unter finanzieller Beteiligung von Dienstherrn, Beamtinnen und Beamten sowie 
Pensionärinnen und Pensionären umfassend reformiert.  KASTEN 24 Die Schweiz 
hat im Jahr 2002 den Beamtenstatus abgeschafft. In Deutschland sind die
Möglichkeiten zu einer Anpassung der Beamtenversorgung verfassungsrechtlich
eingeschränkt (Kohlstruck, 2023, S. 237 f.).  ZIFFER 380  
Eine umfassende Reform der Beamtenversorgung muss vom Bund und den
Ländern einzeln beschlossen werden. Aus politischen Gründen kann sich die
Durchführung einer solchen Reform daher als schwierig erweisen. Alternativ könnte 
eine Dämpfung der künftigen Versorgungsausgaben auch über die Anpassung 
der aktuellen Verbeamtungspolitik in Deutschland erreicht werden.
Dabei könnte das Beamtentum nach österreichischem Vorbild auf Aufgaben im
Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Verteidigung und Justiz
beschränkt werden. Fast die Hälfte der verbeamteten Berufsgruppen in Deutschland 
erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben.  ABBILDUNG 116 Eine Anstellung dieser
Aufgabenbereiche im Öffentlichen Dienst würde die Haushalte von Bund, Ländern und 
Kommunen aufgrund der Zahlungen der GRV-Beiträge sowie der bAV zwar
kurzbis mittelfristig stärker belasten. Langfristig würden aber die
Versorgungsaufwendungen reduziert und die öffentlichen Haushalte entlastet. Auch eine 
solche Reform müsste jedoch mit Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt 
und für alle verbindlich beschlossen werden, damit der föderale Wettbewerb nicht 
zu abweichendem Verhalten führt, wie es etwa bei der Verbeamtung von
Lehrerinnen und Lehrern in der Vergangenheit zu beobachten war. Einzelne Länder 
schafften sie ab, führten sie später aber wieder ein, um eine mögliche
Abwanderung von Lehrkräften in andere Länder zu verhindern und sich abzeichnenden 
Personalengpässen entgegenzuwirken (Gehrke und Bruno-Latocha, 2013). 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 310 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 311
 KASTEN 24 
Fokus: Reformen in der Beamtenversorgung in Österreich 
In Österreich wurden seit Ende der 1990er-Jahre mehrere Reformen in der Beamtenversorgung 
umgesetzt. Ziel war, die Flexibilität und Mobilität im Arbeitsmarkt zu erhöhen sowie mehr
Transparenz und Effizienz in der Verwaltung zu schaffen (Kucsko-Stadlmayer, 2010, S. 3). Im Jahr 
1997 wurden zunächst die „Politikerpensionen“ – mit langen Übergangsfristen – abgeschafft, 
sodass Politiker Teil des regulären Alterssicherungssystems wurden. In Österreich wird zudem 
seit dem Pragmatisierungsstopp (Verbeamtungsstopp) im Jahr 2003 restriktiver verbeamtet als 
in Deutschland.  TABELLE 23 Berufsgruppen mit einer „vertraglichen Alternative“ zum
öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis werden seitdem nicht mehr verbeamtet (BMKÖS Österreich, 
2022). 
Während der Versorgungsaufwand in Österreich im Jahr 2021 mit 2,55 % des BIP im
Vergleich zu Deutschland (1,68 %) größer ausfiel,  TABELLE 23 dürfte der Pragmatisierungsstopp 
zu erheblichen Einsparungen in der Zukunft führen, da die Zahl der Beamtinnen und Beamten 
 TABELLE 23 
Eckwerte der Beamtenversorgung in Deutschland und Österreich im Jahr 2021
Deutschland Österreich
Verbeamtete Berufsgruppen – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
(einschließlich Polizei)     (einschließlich Polizei)
– Rechtsschutz (Justiz) – Rechtsschutz (Justiz)
– Verteidigung – Verteidigung
– Finanzverwaltung
– Zentrale und politische Verwaltung1
– Bildung, Wissenschaft, Forschung
– Soziale Sicherung
– Wohnungswesen, Städtebau, Energie-
    und Wasserwirtschaft
– Verkehrs- und Nachrichtenwesen
– Sonstige Berufsgruppen2
Pensionärinnen und Pensionäre 1 737 280  328 078 
(Anteil an Rentenbeziehenden3 in %) (6,36) (11,74) 
Beamtinnen und Beamte,
Richterinnen und Richter, Soldatinnen und 
Soldaten4 1 906 100  67 779 
(Anteil an Erwerbstätigen in %) (4,24) (1,49) 
Versorgungsaufwand in Mrd Euro 60,7  10,3  
(Anteil am BIP in %) (1,68) (2,55) 
1 – Politische Führung, zentrale Verwaltung, auswärtige Angelegenheiten.  2 – Finanzwirtschaft, Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung.  3 – Für Deutschland: Summe aus
Pensionärinnen/Pensionären und Versichertenrentnerinnen und -rentnern in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),
einschließlich Witwen-/Witwer-, Waisen- und Erziehungsrente. Für Österreich: Summe aus Bezieherinnen/Beziehern 
von Ruhe- oder Versorgungsgenüssen, von Versorgungsgenüssen für Witwen/Witwer und Waisen, von Ruhe- und 
Versorgungsgenüssen für Witwen/Witwer, von versicherungsrechtlichen Pensionen oder eine Kombination daraus. 
4 – Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten.
Quellen: BMKÖS Österreich (2022), DRV Bund (2022c), Eurostat, Rechnungshof Österreich (2022), Statistik Austria,
Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-214-01
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 311 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
312 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
seit dem Jahr 2003 rückläufig ist (BMKÖS Österreich, 2022). Gemäß Vorausberechnungen 
geht der Pensionsaufwand vom Jahr 2020 bis 2070 um 58 % zurück und erreicht einen Anteil 
am realen BIP in Höhe von 0,7 % (BMF Österreich, 2021). 
Mit dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) wurde die Beamtenversorgung in das
einheitliche Rentensystem für Erwerbstätige überführt (APG 2005). Laut dem Österreichischen
Parlament sollen durch diese Reform zwischen 2005 und 2030 kumulativ 563 Mio Euro eingespart 
werden (Parlament Österreich, 2004). Trotz der Harmonisierung der Alterssicherungssysteme 
zahlen Beamtinnen und Beamte aber in getrennte Kassen ein (Blank et al., 2016). Es wurden 
umfassende Übergangsregelungen geschaffen, die sich nach Geburtstag und Zeitpunkt der
Verbeamtung richten.  ZIFFER 522 ANHANG 
Einbeziehung von Selbständigen in die GRV 
400. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Einführung einer
Pflicht zur Altersvorsorge für Selbständige vor (SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP, 2021). Sie soll für alle Selbständigen gelten, die keinem
obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen und neu in die Selbständigkeit
eintreten. Standardmäßig würden demnach bisher Nicht-Pflichtversicherte zu
Beitragszahlenden in der GRV. Alternativ können sie ein privates Vorsorgeprodukt
wählen. Unter der Annahme, dass diese Reform ab dem Jahr 2024 für neue
Selbständige umgesetzt wird und die Hälfte der Selbständigen sich für die GRV
entscheidet, führt diese Reformoption, ähnlich wie die Einbeziehung von
Beamtinnen und Beamten ohne getrennte Beitragskassen, zu einer kurz- bis
mittelfristigen finanziellen Entlastung der GRV. In den 2030er Jahren zeigen sich geringe,
aber günstige Effekte für das Sicherungsniveau und den Beitragssatz.
 ABBILDUNG 120 Wie stark die finanzielle Entlastung der GRV letztlich ausfällt,
hängt maßgeblich von der Ausübung des Wahlrechts ab und ist daher mit
Unsicherheit behaftet (Werding und Läpple, 2022). Erreichen die ersten in die GRV
einbezogenen Jahrgänge das Renteneintrittsalter, gehen die Entlastungseffekte
wieder zurück. Auch im Jahr 2080 hat die Einbeziehung der Selbständigen jedoch 
noch leicht günstige Effekte auf Sicherungsniveau und Beitragssatz. Da insgesamt 
mehr Personen in der GRV versichert sind, steigen die Rentenausgaben mittel- 
und langfristig an. Die Bundeszuschüsse werden allerdings aufgrund der höheren
Beitragszahlungen leicht entlastet.
401. Neben einer temporären finanziellen Entlastung der GRV sprechen zwei weitere
Gründe für eine Integration von Selbständigen in die GRV. In Deutschland
gab es im Jahr 2021 rund 3,0 Millionen Personen, die nicht obligatorisch
versichert sind und über keine berufsständische Alterssicherung verfügen (BMAS,
2021). Bei diesen Selbständigen können nennenswerte Vorsorgelücken vermutet
werden (Werding, 2016). Durch eine Integration könnte der Sozialstaat an
anderer Stelle, beispielsweise bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter,
entlastet werden. Zum anderen würde eine Integration Trittbrettfahrerverhalten
vermeiden. Selbständige, die nicht privat vorgesorgt haben und aufgrund geringer
Einkommen lediglich eine geringe Rentenhöhe erreichen, laufen Gefahr, im Alter
die Grundsicherung beantragen zu müssen. Nicht-Pflichtversicherten steht diese
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 312 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 313 
Leistung ohne Beitragszahlungen zu, während gesetzliche Renten auf die
Grundsicherung angerechnet werden (JG 2020 Ziffer 636).  
402. Denkbar wäre, eine Altersgrenze festzulegen, bis zu der auch für
Personen, die bereits selbständig sind, eine entsprechende
Versicherungspflicht greift (Werding und Läpple, 2022). Eine hoch gewählte Altersgrenze
erweitert den versicherungspflichtigen Personenkreis, erhöht damit die
potenziellen Beitragszahlungen der GRV und trägt zu einer stärkeren kurz- bis
mittelfristigen finanziellen Entlastung der GRV bei. Gleichzeitig kehren sich die günstigen 
Effekte für die Rentenfinanzen aber schneller wieder um, weil bereits früher
zusätzliche Rentenansprüche wirksam werden (Werding und Läpple, 2022). 
3. Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters 
403. Durch eine steigende Lebenserwartung verlängert sich die Rentenbezugszeit 
relativ zur Dauer der Erwerbsphase. Dies trägt zur wachsenden finanziellen 
Anspannung der GRV bei. So ist die verbleibende Lebenserwartung (fernere
Lebenserwartung)  GLOSSAR für die 65-Jährigen, die die noch zu erwartenden
Lebensjahre in einem Alter von 65 misst, zwischen 1980 und 2012 bei Männern um 
4,5 Jahre und bei Frauen um 4,0 Jahre angestiegen. Im selben Zeitraum lag das 
gesetzliche Renteneintrittsalter stets bei 65 Jahren.  ABBILDUNG 122 Bis zum Jahr 
2031 wird das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre
angehoben. Dadurch wird der gestiegenen Lebenserwartung teilweise Rechnung
getragen.  ABBILDUNG 122 Es ist jedoch davon auszugehen, dass die fernere
Lebenserwartung zukünftig weiter steigen wird.  ABBILDUNG 109 Das legt eine weitere Erhöhung 
des Renteneintrittsalters nahe.  
Es wäre wichtig, eine solche Anhebung des gesetzlichen Rentenalters zeitnah zu 
kommunizieren. Gesetzliche Altersgrenzen werden oftmals als
psychologische Referenzpunkte für den Zeitpunkt des gesellschaftlich üblichen 
Renteneintritts wahrgenommen (Seibold, 2021; Reck und Seibold, 2022). Eine 
Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen hat deshalb einen Einfluss auf das
tatsächliche Rentenzugangsalter. Durch frühzeitige Ankündigung werden künftige 
Altersgrenzen als neue Referenzpunkte verankert. Andererseits erhalten die
Menschen, die in den 2030er-Jahren in den Ruhestand gehen, Planungssicherheit. 
Die aktuell laufende Heraufsetzung des Renteneintrittsalters wurde im Jahr 2007 
mit einem Vorlauf von fünf Jahren angekündigt (JG 2007 Ziffer 263).  
404. Aufgrund verschiedener Möglichkeiten zum vorzeitigen Rentenbezug liegt das 
tatsächliche Renteneintrittsalter seit den 1970er-Jahren im Durchschnitt unter 
dem gesetzlichen Renteneintrittsalter.  ZIFFER 369 Das tatsächliche
Renteneintrittsalter hat sich dem gesetzlichen in den vergangenen 25 Jahren allerdings um 
etwa 1,5 Jahre angenähert (DRV Bund, 2022b, S. 131, 2023b, S. 65).  ZIFFER 369 
Die empirische Evidenz zeigt, dass viele Beschäftigte an der frühestmöglichen
Altersgrenze in Rente gehen, obwohl eine Weiterbeschäftigung über diese Grenze 
hinaus finanziell oftmals besonders attraktiv wäre (Seibold, 2021; Reck und
Seibold, 2022). Um eine längere tatsächliche Erwerbsbeteiligung zu
realisieren, sollten neben einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 313 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
314 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
daher gleichzeitig die Gründe für den vorzeitigen Bezug der Altersrente 
besser verstanden werden und die Anreize überprüft werden.  ZIF-
FERN 417 FF. 
405. Das gesetzliche Renteneintrittsalter könnte im Anschluss an die aktuell
laufende Anhebung bis zum Jahr 2031 weiter schrittweise erhöht und an die
fernere Lebenserwartung gekoppelt werden (von Weizsäcker und Werding, 
2002; Börsch-Supan, 2007; Deutsche Bundesbank, 2016, 2019;
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021; JG 2020 Ziffer 639). Es bestehen verschiedene 
Möglichkeiten für die Ausgestaltung. So kann das gesetzliche Renteneintrittsalter 
wie derzeit in vorgegebenen Schritten erhöht oder aber über eine einfache
Regelbindung der Regelaltersgrenze an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung 
geknüpft werden. Eine automatische Kopplung von Parametern des
Rentensystems an makroökonomische oder demografische Kennzahlen ist auch
international ein weitverbreiteter Ansatz (OECD, 2021, Kapitel 2). So wird in verschiedenen 
Ländern das gesetzliche Renteneintrittsalter regelmäßig (in Dänemark oder
Italien vollständig, in den Niederlanden und Portugal teilweise) an die Entwicklung 
der Lebenserwartung angepasst.  
Im internationalen Vergleich variiert der Zeitraum zwischen der
Festsetzung einer neuen Altersgrenze und deren Wirksamkeit. So
evaluieren beispielsweise Estland, Finnland und Portugal die Entwicklung der
Lebenserwartung jährlich, Italien jedes zweite Jahr. Die Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters wird dann zwei oder drei Jahre später wirksam. Dabei ist die 
maximale Anhebung des Renteneintrittsalters je Revision auf zwei bis drei
Monate beschränkt. (OECD, 2021, S. 95) In Schweden wird jährlich ein neues Ziel-
 ABBILDUNG 122 
 
1 – Früheres Bundesgebiet.  2 – Renteneintritt wegen Alters.  3 – Für Frauen galt unter anderem in den gezeigten Jahren 
1980 und 1997 eine Regelung, die ihnen einen Renteneintritt mit 60 Jahren ermöglichte. Seit dem Jahr 2012
stufenweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Das Renteneintrittsalter von 65 Jahren und 
10 Monaten für das Jahr 2022 gilt für im Jahr 1956 Geborene, die in diesem Jahr die Regelaltersgrenze erreichten. Für 
alle nach dem Jahr 1963 Geborenen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.  4 – Für Versicherungsrenten insgesamt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 23-154-03
50 55 60 65 70 75 80 85 90
2022
1997
19801
Alter in Jahren
13,8
13,5
18,5
18,8
22,2
11,0
Lebenserwartung bei Geburt: Männer Frauen Fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren
Renteneintrittsalter: Tatsächlich2 Gesetzlich3 Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Jahren4
Lebenserwartung und Renteneintrittsalter bei Altersrenten
Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 314 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 315 
alter festgelegt, das sechs Jahre später angewandt wird. Für jüngere Kohorten 
werden Prognosen zur Entwicklung des Zielalters erstellt (Pensionsmyndigheten, 
2023a).  ZIFFER 525 ANHANG Mit der Verankerung eines automatischen
Mechanismus müssen politische Diskussionen über die Anpassungen des
Renteneintrittsalters nicht regelmäßig aufs Neue geführt werden. Vielmehr wäre es an
demografische Fakten geknüpft (Werding, 2016; Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 
2021).  
406. Durch die Aufteilung eines weiteren Jahres an Lebenserwartung im Alter zu zwei 
Dritteln auf eine längere Erwerbsphase und zu einem Drittel auf eine längere
Rentenphase (2:1-Regel; siehe Börsch-Supan, 2007; Börsch-Supan und Rausch, 
2020) könnte das heutige Verhältnis von durchschnittlicher
Rentenbezugsphase (20 Jahre) zu den durchschnittlichen Versicherungsjahren 
in der Erwerbsphase (40 Jahre) in etwa konstant gehalten werden
(Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021; DRV Bund, 2022b, S. 125, 147). Dieser 
Vorschlag ist verglichen mit anderen europäischen Ländern als moderat
einzuschätzen. In Dänemark und Italien geht ein Anstieg der Lebenserwartung
beispielsweise in vollem Umfang mit einer entsprechenden Anhebung des
Renteneintrittsalters einher.  ZIFFER 525 ANHANG In der mittleren Variante der 15.
koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wird ein Anstieg der ferneren
Lebenserwartung der 67-Jährigen um etwa 8,4 Monate je Dekade angenommen. Gemäß 
2:1-Regel sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter dementsprechend ab dem 
Jahr 2031 alle 10 Jahre um knapp 6 Monate steigen (Werding, 2023).  ABBIL-
DUNG 123  
Im Vergleich zu anderen Vorausberechnungen gemäß der 2:1-Regel 
(Werding, 2016; Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021) fällt der Anstieg 
des Renteneintrittsalters geringer aus. Der Grund hierfür ist, dass in diesen 
Studien jeweils der Anstieg der Lebenserwartung bei Geburt zugrunde gelegt 
 ABBILDUNG 123 
 
1 – Unter der Annahme eines Anstiegs der ferneren Lebenserwartung der 67-Jährigen um 8,4 Monate je Dekade ab dem 
Jahr 2031.  2 – Im Jahr 2031 erreichen Personen, die im Jahr 1964 geboren wurden, das  gesetzliche
Renteneintrittsalter von 67 Jahren (aktueller Rechtsstand).
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-418-01
Gesetzliches Renteneintrittsalter nach Geburtsjahrgängen bei Anwendung der 2:1-Regel
Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt alle 10 Jahre um knapp 6 Monate an
65,0
65,5
66,0
66,5
67,0
67,5
68,0
68,5
69,0
69,5
1964² 1968 1972 1976 1980 1984 1988 1992 1996 2000 2004 2008 2012
Geburtenjahrgang
Gesetzliches Renteneintrittsalter1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 315 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
316 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
wurde. Dieser Anstieg ist höher als der Anstieg der ferneren Lebenserwartung im 
Alter von 67. In einer Studie der Bundesbank (2019), in der die Regelaltersgrenze 
ebenfalls an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung gekoppelt wird, wird 
eine längere Erwerbsphase zugrunde gelegt, weswegen die Berechnung anders 
ausfällt. So werden nicht die durchschnittlichen Versicherungsjahre, sondern die 
Regelaltersgrenze minus 20 Jahre als Erwerbsphase definiert. Laut dieser Studie 
müsste ein zusätzliches Lebensjahr nach einer 7:3-Regel aufgeteilt werden, um 
die relative Rentenbezugsdauer stabil zu halten. Dies würde gemäß der Studie zu 
einem Anstieg des Renteneintrittsalters um 7,5 Monate je Dekade führen.  
407. Die Simulationsergebnisse zur Umsetzung der 2:1-Regel zeigen, dass bei einer 
Dynamisierung der Regelaltersgrenze ab dem Jahr 2031 bereits im Jahr 
2035 erste günstige Effekte sichtbar sind.  ABBILDUNG 124 Wesentlich stärker 
sind jedoch die längerfristigen Effekte. So liegt das Sicherungsniveau im Jahr 
2060 um 0,8 Prozentpunkte und im Jahr 2080 um 1,3 Prozentpunkte über dem 
Basiswert. Weiterhin ergeben sich bis zum Jahr 2080 deutlich beitragsdämpfende 
Effekte. Die 2:1-Regel wirkt sich unter dem geltenden Recht sowohl auf die
Entwicklung des Beitragssatzes als auch auf das Sicherungsniveau vorteilhaft aus. Ein 
höheres gesetzliches Renteneintrittsalter führt einerseits dazu, dass weniger
Ressourcen für die GRV aufgewendet werden müssen. Andererseits ergeben sich auch 
positive Effekte auf das BIP, wodurch der Anteil der Bundesmittel am BIP sinkt.  
408. Der fehlenden Akzeptanz einer Anhebung der Regelaltersgrenze in der
Bevölkerung liegt oftmals die Vorstellung zugrunde, dass ältere Beschäftigte nicht in der 
Lage seien, über das zum jeweiligen Zeitpunkt geltende gesetzliche
Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Studien zeigen, dass der Gesundheitszustand 
von Menschen im Renteneintrittsalter im Durchschnitt gut ist 
 ABBILDUNG 124 
 
1 – Netto vor Steuern, Verhältnis der Standardrente (45 Entgeltpunkte) zum durchschnittlichen Einkommen der
Beitragszahlenden.  2 – Erhöhung der Rentenaltersgrenze gemäß der 2:1-Regel bezogen auf die fernere Lebenserwartung im Alter 
von 67 Jahren.  3 – Beitragssatz zur GRV als Prozent des Bruttolohns. Davon wird die Hälfte durch die Arbeitgebenden, die 
andere Hälfte durch die Arbeitnehmenden getragen.
Quelle: SIM.21
© Sachverständigenrat | 23-431-01
Effekte einer Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters bei Anwendung der 2:1-Regel
42
44
46
48
50
Sicherungsniveau1 steigt bereits in der 
mittleren Frist über den Basiswert
%
2023 30 40 50 60 70 2080
18
20
22
24
26
Beitragssatz sinkt langfristig unter den 
Wert im Basisszenario3
%
2023 30 40 50 60 70 2080
Basisszenario Renteneintrittsalter nach 2:1-Regel2
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 316 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 317
(Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021). Laut Eurostat betragen im Jahr 
2021 in Deutschland die zu erwartenden verbleibenden „Gesunden Lebensjahre 
im Alter von 65 Jahren“ durchschnittlich 10,8 Jahre. Gleichwohl ist zu beachten, 
dass der Gesundheitszustand sehr heterogen ist. Laut Daten des Robert Koch
Instituts (2015, S. 150) schätzen mehr als 60 % der über 64-jährigen Frauen mit
einem niedrigen sozioökonomischen Status ihren Gesundheitszustand als
mittelmäßig bis sehr schlecht ein. Unter den Frauen mit hohem sozioökonomischem 
Status liegt dieser Wert mit etwa 30 % deutlich niedriger. Bei den Männern sind 
diese Unterschiede etwas geringer.  
Heterogene Lebenserwartung und Armutsgefährdung im Alter 
409. Zwischen dem sozioökonomischen Status und der individuellen Lebenserwartung 
besteht ein Zusammenhang (Luy et al., 2015; Wenau et al., 2019).  ZIFFER 431 Die
Konsequenzen einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
können dementsprechend für verschiedene Personengruppen sehr
unterschiedlich sein. Für kurzlebige Personen geht mit einer Anhebung des
Renteneintrittsalters die relative Rentenbezugsdauer stärker zurück als für langlebige
Personen. Dabei variiert die Lebenserwartung mit dem Bildungsgrad. Eine Studie
von Luy et al. (2015) zeigt, dass Männer mit niedriger Bildung in Deutschland eine 
um durchschnittlich 3,7 Jahre geringere fernere Lebenserwartung haben als
Männer mit hoher Bildung. Für Frauen zeigt sich jedoch kein statistisch signifikanter
Unterschied.
Darüber hinaus ist die Lebenserwartung in Deutschland und auch in anderen
Ländern wie den USA positiv mit dem individuellen Einkommen korreliert
(Chetty et al., 2016; Lampert et al., 2019; Haan et al., 2020).  ZIFFER 431 Eine sehr
hohe körperliche oder psychische Arbeitsbelastung während des Erwerbslebens
ist sowohl für Männer als auch für Frauen mit einer geringeren ferneren
Lebenserwartung korreliert (Brussig und Schulz, 2019). Die empirische Evidenz zeigt,
dass sich die Lebenserwartung zwischen einzelnen Berufsgruppen um bis zu fünf
Jahre unterscheidet, auch unabhängig von Einkommen und sozio-ökonomischem
Status (Guenzel et al., 2023). So sind Beschäftigte in Gesundheits- und
Pflegeberufen sowie Mathematiker und IKT-Fachkräfte durchweg die Berufsgruppe mit
der niedrigsten Lebenserwartung. Landwirte, Fischer und Forstwirte haben
dagegen die höchste Lebenserwartung. Die Literatur deutet darüber hinaus darauf hin, 
dass der Rentenzugang selbst einen Einfluss auf die Gesundheit im Alter
und die Mortalität hat, der mit dem sozioökonomischen Status, insbesondere
der Erwerbsbiografie, variiert (Insler, 2014; Celidoni und Rebba, 2017; Gorry et
al., 2018; Bellés-Obrero et al., 2023). 
410. Gesundheitliche Gründe und die Ausübung physisch belastender
Tätigkeiten können eine Rolle dafür spielen, dass Personen in bestimmten Berufen und 
im unteren Einkommensbereich bei einer Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters nicht mehr bis zu diesem Alter erwerbstätig sein
können. Sauré et al. (2023) zeigen, dass der Beruf ein wichtiger Prädiktor für das 
tatsächliche Renteneintrittsalter auf individueller Ebene ist. So können physisch
anstrengende Tätigkeiten besser im jüngeren Alter ausgeübt werden (Mika, 2013;
Mika und Söhn, 2017). Studien zum Dachdeckerhandwerk, also einem Beruf, der
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 317 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
318 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
mit einer hohen Gefahrenneigung und physischen Belastung einhergeht, zeigen 
eine hohe Abwanderung hin zu anderen Branchen (Brussig und Jansen, 2019). 
Lediglich 14 % der westdeutschen Dachdecker, die mit 30 Jahren bereits in
diesem Beruf tätig waren, arbeiten in diesem länger als 30 Jahre (Brussig und
Jansen, 2019). Das verdeutlicht die Bedeutung der Umschulung und
Weiterbildung von Älteren parallel zu einer Reform des Renteneintrittsalters.
Personen mit körperlichen anstrengenden Tätigkeiten bei Berufsbeginn können im 
fortgeschrittenen Alter in kognitiven oder administrativen Bereichen tätig
werden. Die im Alter steigende Berufserfahrung eröffnet häufig auch neue
Möglichkeiten, sich innerhalb des erlernten Tätigkeitsbereichs weiterzuentwickeln und 
beispielsweise die Ausbildung von Nachwuchskräften zu übernehmen. Personen, 
die einfache Dienstleistungstätigkeiten ausüben und in kaufmännischen
Verwaltungsberufen arbeiten, bezogen in der Vergangenheit am häufigsten eine
Erwerbsminderungsrente (Mika, 2013). Das zeigt, dass nicht nur Personen mit
körperlichen Berufen Schwierigkeiten haben können, ihre Tätigkeit im hohen Alter 
auszuüben, sondern häufig auch Personen mit kognitiven Routinetätigkeiten. Die 
empirische Evidenz zeigt zugleich, dass parallel zur demografischen Alterung 
viele Berufsbilder zunehmend altersfreundlicher werden. Allerdings trifft dies 
stärker auf akademische Berufe zu als auf nicht akademische Berufe (Acemoglu et 
al., 2022).  
411. Für einzelne Berufsgruppen gibt es in Deutschland gesetzliche oder tariflich
ausgehandelte Sonderregelungen. Beispielsweise haben Bergleute, die besonderen
Belastungen und Risiken ausgesetzt sind, einen früheren Rentenzugang. Eine
gesetzliche Verankerung von weiteren berufsspezifischen Sonderregeln
wäre allerdings wenig zielführend. Einerseits wäre dies in der Praxis schwer
umzusetzen, weil der Rentenversicherung derzeit keine Informationen zu den
individuellen Berufen vorliegen. Andererseits könnten Branchen mit einer
starken Lobby deutlich stärker profitieren als weniger gut vertretene
Gruppen. Da viele Personen nicht über den gesamten Verlauf des Erwerbslebens
eindeutig einer Berufsgruppe zuzuordnen sind, müssten darüber hinaus jeweils
Mindesttätigkeitszeiten in bestimmten Berufen festgelegt werden. Bei einer Vielzahl
an Sonderregeln wird der individuelle Rentenzugang schwerer planbar. Dies
könnte auch zu einer Fragmentierung des Rentensystems, wie etwa in Frankreich
oder Griechenland führen (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021).
Gleichwohl erfordert eine Erhöhung des Renteneintrittsalters Härtefallregelungen
für Menschen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Sozialpolitisch 
ist dafür eine auskömmliche Erwerbsminderungsrente notwendig.  ZIFFER 415
Auch zielgenaue Regelungen zur Frühverrentung zielen in diese Richtung.  ZIF-
FER 417
412. Die Expertise von Buslei et al. (2023a) zeigt, dass eine Anhebung des
Renteneintrittsalters zu einem leichten Rückgang der
Armutsgefährdungsquote im Alter führt.  KASTEN 25 Aufgrund des günstigeren Verhältnisses von
Rentenbeiträgen zu Rentenausgaben ist das Sicherungsniveau langfristig höher. 
 ABBILDUNG 130 Längere Erwerbsbiografien führen auch zu individuell höheren
Rentenansprüchen im Alter. Allerdings unterscheiden sich die Effekte für
verschiedene Bildungsgruppen. Bei den Personen mit niedriger Bildung steigt die
Armutsgefährdungsquote zeitweise leicht an, während sie bei Personen mit
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 318 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 319 
mittlerer und hoher Bildung über den gesamten Simulationszeitraum sinkt. Das 
legt nahe, dass Personen mit niedriger Bildung ihre Erwerbsbiografie schlechter 
an ein steigendes gesetzliches Renteneintrittsalter anpassen können.  ZIFFER 409  
 KASTEN 25  
Fokus: Armutsgefährdung im Alter 
Im Vergleich zu absoluten Armutsmaßen, die für Entwicklungsländer eine wichtige Rolle
spielen, wird in vielen Industriestaaten die Armutsgefährdung im Alter als relatives Armutsmaß
herangezogen.  ZIFFER 295 Die Armutsgefährdung im Alter kann anhand von zwei unterschiedlichen 
Indikatoren gemessen werden. Zum einen durch die Armutsgefährdungsquote für Ältere, die 
den Anteil der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter angibt, deren
Nettoäquivalenzeinkommen  GLOSSAR weniger als 60 % des Medians des Nettoäquivalenzeinkommens beträgt. 
Zum anderen kann relative Armut im Alter durch die Grundsicherungsquote im Alter gemessen 
werden. Sie gibt den Anteil der Personen im Alter von 65 Jahren oder älter an, die
Grundsicherung beziehen. Basis für die Grundsicherung ist ein definiertes Bedarfsniveau, das das
soziokulturelle Existenzminimum darstellt. 
Die Armutsgefährdungsquote für Ältere lag in Deutschland laut dem Sozio-oekonomischen 
Panel (SOEP) im Jahr 2019 bei rund 15 %. Seit dem Jahr 2010 ist diese Quote um 1,2
Prozentpunkte gestiegen. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, deren Armutsgefährdungsquote im 
Jahr 2019 bei rund 17 % lag, sind damit ältere Personen weniger armutsgefährdet.  ZIFFER 304 
Der Anteil an Personen im Alter von 65 Jahren oder älter, die im Jahr 2019 Anspruch auf
Grundsicherung hatten, lag bei 4,4 % (Buslei et al., 2023a).  
Für eine Simulation zur Entwicklung der Armutsgefährdungsquote im Alter nach geltendem 
Rentenrecht bis zum Jahr 2045 hat der Sachverständigenrat das Deutsche Institut für
Wirtschaftsforschung (DIW) mit einer Expertise beauftragt (Buslei et al., 2023a). Die Autoren
betrachten dabei sowohl die Armutsgefährdungsquote als auch die Grundsicherungsquote, die in 
der Expertise einer Berechtigtenquote (bei voller Inanspruchnahme) entspricht. Insgesamt ist 
unter dem geltenden Recht nicht von einem Anstieg bei der Armutsgefährdungsquote im Alter 
bis zum Jahr 2045 auszugehen. Differenziert nach sozioökonomischen und -demografischen 
Merkmalen zeigt sich jedoch eine erhebliche Heterogenität.  ABBILDUNG 125 Frauen sind im Alter 
häufiger von Armut gefährdet als Männer. Die Armutsgefährdungsquote steigt bei Frauen, im 
Gegensatz zu Männern, bis zum Jahr 2045 weiter an. Dies beruht unter anderem auf dem
Anstieg des Anteils von Einpersonenhaushalten im Alter, in denen Frauen aufgrund der höheren 
Lebenserwartung häufiger vertreten sind. Außerdem dürfte ein Teil der Effekte auf
Geschlechterebene darauf zurückzuführen sein, dass die seit dem Jahr 2020 weiter gestiegene
Erwerbsbeteiligung von Frauen in der Simulation nicht berücksichtigt wurde und auch künftige
Veränderungen in der Erwerbsbeteiligung modellbedingt nicht antizipiert werden. Auch bei den
Qualifikationsniveaus zeigen sich Unterschiede. Personen mit niedriger Qualifikation sind am
häufigsten im Alter armutsgefährdet, wobei die Gefährdung bis zum Jahr 2045 leicht zurückgehen 
dürfte. Bei Personen mit mittlerer Qualifikation hingegen ist ein leichter Anstieg zu erwarten. 
Unterschiede in der Armutsgefährdung lassen sich auch innerhalb der Gruppe der älteren
Personen ab 65 Jahren oder älter feststellen. Jüngere alte Personen zwischen 65 und 79 Jahren 
sind eher unterdurchschnittlich oft von Armut gefährdet. Personen ab 80 Jahren oder älter
weisen hingegen eine überdurchschnittlich hohe Armutsgefährdungsquote auf, die jedoch bis zum 
Jahr 2045 zurückgehen dürfte. Maßgeblich lässt sich dieser Unterschied auf
Einpersonenhaushalte zurückführen, in denen unter den Hochaltrigen etwa jeder Zweite lebt, während dies bei 
den jüngeren Alten zwischen 65 und 79 Jahren nur auf ein Drittel zutrifft. 
Bei Betrachtung der Grundsicherungsquote stellt sich die Situation etwas anders dar. Diese 
Quote steigt bereits bis zum Jahr 2025 um 1,9 Prozentpunkte an und erhöht sich bis zum Jahr 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 319 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
320 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
2045 um weitere 1,4 Prozentpunkte auf 7,7 %. Dieser Effekt ist auch nach den einzelnen
Merkmalen differenziert sichtbar und geht im Wesentlichen auf den mit der Grundrente im Jahr 2021 
eingeführten Freibetrag bei der Grundsicherung zurück. Die Bedürftigkeit ist also nicht
angestiegen, sondern der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde durch die Grundrente erweitert. 
Ansonsten sind die Ergebnisse in weiten Teilen qualitativ mit denen zur
Armutsgefährdungsquote vergleichbar. Ein markanter Unterschied zeigt sich jedoch bei der Differenzierung nach 
dem Geschlecht. Die Grundsicherungsquote liegt bei Männern und Frauen im Jahr 2019 auf 
einem vergleichbaren Niveau. Die zur Armutsgefährdungsquote abweichende Betroffenheit der 
Geschlechter beruht maßgeblich auf der unterschiedlichen Einkommensverteilung im Bereich 
zwischen dem Grundsicherungsbetrag und der Armutsgefährdungsschwelle, in dem mehr 
Frauen verortet sind. 
 ABBILDUNG 125 
Absicherung gegen Erwerbsminderung 
413. Mit einer Verlängerung der Erwerbsphase steigt die
Wahrscheinlichkeit, vor Rentenzugang erwerbsunfähig zu werden. Dieses Risiko wird in der 
GRV durch die Erwerbsminderungsrente abgesichert (JG 2020 Ziffer 666). 
Im Jahr 2021 betrug der Anteil der Zugänge zur Erwerbsminderungsrente an den
gesamten Rentenzugängen 16,2 %. Der Anteil an den Bestandsrenten war mit
8,9 % deutlich niedriger (DRV Bund, 2022b, S. 65, 179). Der Zugang zur
Erwerbsminderungsrente ist nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen
möglich. In den vergangenen Jahren wurden je etwa 50 % der gestellten Anträge
(338 014 in 2022) auf Erwerbsminderungsrenten bewilligt. Im Jahr 2022 betrug
das durchschnittliche Zugangsalter bei den Erwerbsminderungsrenten 53,9 Jahre 
(DRV Bund, 2023c). Psychische Erkrankungen sind derzeit die häufigste Ursache
1 – Personen im Alter von 65 Jahren oder älter.  2 – Einkommensposition von weniger als 60 % des Medians des 
Nettoäquivalenzeinkommens.  3 – Anzahl der Haushaltsmitglieder.  4 – Einstufung der Bildungsniveaus nach 
ISCED-97-Leveln: Niedrig (Level 0 bis 2); Mittel (Level 3 und 4); Hoch (Level 5 und 6).
Quelle: Buslei et al. (2023a)
© Sachverständigenrat | 23-356-02
0
0,05
0,10
0,15
0,20
0,25
0,30
Männer Frauen 1 2+ Niedrig Mittel Hoch 65 – 79 ≥ 80
Gesamt Geschlecht Haushaltsgröße³ Bildung⁴ Alter
Armutsgefährdungsquote2
2019 2035 2045
Entwicklung der Armutsgefährdung im Alter1 nach sozioökonomischen und 
-demografischen Merkmalen
Armutsgefährdung trifft vor allem Frauen, Einpersonenhaushalte, Personen mit niedriger
Bildung und Hochaltrige
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 320 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 321
für den erstmaligen Bezug einer Erwerbsminderungsrente (DRV Bund, 2022b, S. 
99; JG 2020 Ziffer 666). 
414. Für die Bemessung der Erwerbsminderungsrente sind neben den
Entgeltpunkten aus den Rentenbeiträgen auch die Rentenansprüche aus der
Zurechnungszeit relevant. Durch die Zurechnungszeit werden Erwerbsgeminderte bei 
der Rentenberechnung mittlerweile so gestellt, als hätten sie in der Zeit zwischen
dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter
Rentenbeiträge entrichtet.  ZIFFER 415 Diese fiktiven Zahlungen entsprechen dem
relativen Durchschnittswert der jährlichen Rentenbeiträge vor Eintritt der
Erwerbsminderung. Die Höhe der monatlichen Erwerbsminderungsrente ergibt
sich dann aus den Entgeltpunkten (aus den Beitragsjahren und der
Zurechnungszeit) und dem aktuellen Rentenwert (DRV Bund, 2023d). Die
Erwerbsminderungsrente unterliegt Abschlägen, falls diese vor dem Alter 65 (ab 2024, in
2023 64 Jahre und 10 Monate) in Anspruch genommen wird (DRV Bund, 2023d).
415. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Erwerbsminderungsrenten
lag im Jahr 2021 bei den Zugangsrenten mit 917 Euro etwa 10 % unter dem
der Altersrenten (DRV Bund, 2022b, S. 191). Die geringeren Leistungen der
Erwerbsminderungsrente relativ zur Altersrente sind vor allem auf Abschläge
wegen vorzeitigem Rentenbezug zurückzuführen. Die durchschnittlich geringere
Rentenleistung spiegelt sich in der Anzahl der Grundsicherungsfälle wider. Diese
war im Jahr 2021 bei Erwerbsminderungsrentenbeziehenden mit 14,8 % deutlich
höher als bei Altersrentenbeziehenden mit 2,7 % (DRV Bund, 2022b, S. 273).
Sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter über das Jahr 2031 hinaus angehoben
werden, könnte der Zugang zur Erwerbsminderungsrente für Personen im
fortgeschrittenen Erwerbsalter vereinfacht werden. Dadurch könnten
Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht an die gestiegene
Altersgrenze anpassen können, vorzeitig in den Ruhestand gehen (JG 2020 Ziffer 665).
Physisch und psychisch belastete Berufsgruppen würden hiervon besonders
profitieren.  ZIFFER 410 Bei einer Kopplung der Regelaltersgrenze an die
fernere Lebenserwartung sollte auch die Zurechnungszeit für
Erwerbsminderungsrenten entsprechend angehoben werden. Dadurch wird
sichergestellt, dass die Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente gegenüber der
Altersrente nicht abfallen.
Zugang zur abschlagsfreien Frührente einschränken
416. Seit dem Jahr 2014 haben ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die
Rente für besonders langjährig Versicherte (Voraussetzung mindestens 45
Beitragsjahre) die Möglichkeit, vorzeitig abschlagsfrei in Rente zu gehen (§236b SGB
VI). Diese Regelung wirkt der Zielsetzung einer längeren Erwerbstätigkeit von
Älteren entgegen und stellt einen großen Ausgabenposten bei den NBL dar.  KAS-
TEN 23 UND ZIFFER 369 Die bisherigen Rentenzugänge zeigen jedoch, dass die Anzahl
der Beitragsjahre allein kein gutes Kriterium ist, um physisch und
psychisch belastete Berufsgruppen zu adressieren (Börsch-Supan et al.,
2015; Schüler, 2022; Dolls und Krolage, 2023). Die Regelung wird insbesondere
von Personen mit mittlerem Einkommen und überdurchschnittlicher Gesundheit 
in Anspruch genommen (Schüler, 2022) und stellt daher keine zielgenaue
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 321 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
322 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
Maßnahme gegen soziale Härten dar. Die Rente für besonders langjährig 
Versicherte sollte daher abgeschafft werden. Sie verschärft die ohnehin
bestehenden Arbeitskräfteengpässe und belastet die Rentenfinanzen.  
417. Um für Menschen in Berufen, die von einer Anhebung des Renteneintrittsalters 
stärker betroffen sind,  ZIFFER 409 die Möglichkeit zur abschlagsfreien Frührente 
zu erhalten, könnte die bisherige Rente für besonders langjährige Versicherte zu 
einer abschlagsfreien Rente für langjährige Geringverdienende umgebaut
werden. Statt einer Konditionierung ausschließlich auf die Anzahl der Beitragsjahre 
wäre beispielsweise eine Regelung, bei der nur Personen mit mindestens 40
Versicherungsjahren, in denen im Durchschnitt ein Jahreseinkommen von höchstens 
60 % des Durchschnittseinkommens erzielt wurde, vorzeitig abschlagsfrei in 
Rente gehen können. Dadurch würde der Zugang zu einer
abschlagsfreien Frührente auf Personen beschränkt, die dauerhaft nur ein
geringes Einkommen erzielen. Von dieser Regelung würden insbesondere auch 
Personen mit physisch belastenden Berufen profitieren, da diese häufig
schlechter bezahlt werden (Statistisches Bundesamt, 2023d). Um zu verhindern, dass 
nach diesen Zugangskriterien auch langjährig Teilzeitbeschäftigte
anspruchsberechtigt wären, sollte die DRV künftig Daten zu den Arbeitsstunden der
Versicherten erheben und als zusätzliches Zugangskriterium nutzen.  
418. Eine solche Reform ist weniger zielgenau als eine Regelung, die den Zugang zur 
abschlagsfreien Frührente explizit für physisch und psychisch belastete Gruppen 
ermöglicht (Grossmann et al., 2021). Sie dürfte jedoch zumindest einen Teil der 
berufsbedingten Heterogenität reduzieren und wäre zudem schnell und 
unbürokratisch umsetzbar. So liegen der Rentenversicherung derzeit keine 
Informationen zu den individuellen Berufen und den damit einhergehenden
Belastungen vor. Dagegen verfügt die Rentenversicherung über detaillierte
Informationen zum monatlichen Einkommen über die gesamte Erwerbsbiografie, die für 
die Zukunft auch um Angaben zur regelmäßigen Arbeitszeit ergänzt werden
könnten. Darüber hinausgehende berufsspezifische Regelungen könnten von
Tarifvertragsparteien auf Basis von Tarifverträgen verhandelt werden. 
419. Im Rahmen der Rente für langjährig Versicherte (Voraussetzung mindestens 35 
Beitragsjahre) besteht bereits heute die Möglichkeit zum vorzeitigen
Rentenzugang unter Abschlägen. Unter Beibehaltung dieser Regelung hätten auch 
Personen mit höherem Einkommen die Möglichkeit, vor der gesetzlichen
Regelaltersgrenze eine Rente zu beziehen. Mit Blick auf die Finanzen der GRV sollten 
versicherungsmathematisch faire Ab- und Zuschläge angesetzt werden, die
etwas höher sein müssten als die derzeit geltenden Ab- und Zuschläge (Werding, 
2007; JG 2020 Ziffer 655). Versicherungsmathematisch faire Ab- und Zuschläge 
schichten die jeweils erworbenen Rentenansprüche so auf die veränderte Laufzeit 
um, dass keine finanziellen Anreize zur Frühverrentung entstehen. 
  
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 322 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 323 
4. Änderungen bei Rentenanpassungen 
420. Zur langfristigen Stabilisierung des Beitragssatzes werden seit Anfang der 
2000er-Jahre die jährlichen Rentenanpassungen durch den Beitragssatzfaktor 
und den Nachhaltigkeitsfaktor gedämpft (JG 2020 Kasten 15).  PLUSTEXT 18 In
diesem Zuge ist das Sicherungsniveau von 52,9 % im Jahr 2002 auf 48,1 % im Jahr 
2022 gefallen (DRV Bund, 2022b, S. 256). Angesichts der sich zuspitzenden
demografischen Entwicklung stellt sich erneut die Frage nach einer Reform des 
Rentenanpassungsmechanismus. In diesem Abschnitt wird diskutiert, wie 
durch eine Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors ein höherer Anteil der Lasten, 
die durch die Verrentung der Babyboomer entstehen, von diesen getragen werden 
kann. Darüber hinaus werden die Auswirkungen einer Fortschreibung der
Bestandsrenten entsprechend der Verbraucherpreisentwicklung analysiert. 
Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors 
421. Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein automatischer Anpassungsmechanismus,  ZIF-
FERN 525 FF. ANHANG der die demografische Alterung in der Rentenanpassungsformel 
berücksichtigt (JG 2020 Kasten 15). Der Rentnerquotient  GLOSSAR gibt das
Verhältnis zwischen der Anzahl der (Äquivalenz-)Rentnerinnen und -rentner
(gewichtet mit der Höhe ihrer individuellen Rentenansprüche) und der Anzahl der 
Beitragszahlenden (gewichtet mit der Höhe ihrer individuellen Rentenbeiträge) 
an. Steigt der Rentnerquotient, wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor
dämpfend auf die Rentenanpassung. Innerhalb des Nachhaltigkeitsfaktors
gewichtet ein Faktor 𝛼𝛼  GLOSSAR die Änderung des Rentnerquotienten (JG 2020
Kasten 15). Seit der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors im Jahr 2005 liegt der 
Faktor 𝛼𝛼 bei 0,25. Die Lasten der demografischen Alterung werden dadurch zu 
einem Viertel von den Rentnerinnen und Rentnern (durch gedämpfte
Rentenanpassungen) und zu drei Vierteln von den aktiv Versicherten  GLOSSAR (durch
höhere Beitragssätze) getragen. Der konkrete Wert für den Faktor 𝛼𝛼 wurde im Jahr 
2005 so gewählt, dass im Jahr 2030 ein Beitragssatz von 22 % erreicht werden 
würde (Deutscher Bundestag, 2003, S. 23).  
422. Der Rentnerquotient unterlag seit dem Jahr 2005 nur geringen Schwankungen 
(DRV Bund, 2022b, S. 269). Mit dem Rentenzugang der Babyboomer-Jahrgänge 
wird er jedoch deutlich ansteigen. Aufgrund dieser Dynamik wird sich der
Nachhaltigkeitsfaktor in den kommenden Jahren wesentlich stärker als bisher auf die 
Rentenanpassung auswirken. Dieser ausgabendämpfende Effekt dürfte
jedoch nicht ausreichen, um die Finanzen der GRV zu stabilisieren.  ZIF-
FER 364  
423. Würde der Faktor 𝛼𝛼 im Nachhaltigkeitsfaktor von 0,25 auf 0,5 erhöht, führte 
dies zu einer Gleichverteilung der Lasten zwischen Rentenbeziehenden 
und aktiv Versicherten. Die Effekte einer solchen Reform kämen bei der
Verrentung der Babyboomer voll zum Tragen. Im Jahr 2035 läge der Beitragssatz um 
0,6 und im Jahr 2080 um 1,9 Prozentpunkte unter dem Beitragssatz im
Basisszenario.  ABBILDUNG 126 Die Bundeszuschüsse würden sich relativ zum BIP deutlich 
moderater entwickeln. Gleichzeitig würde aber auch das Sicherungsniveau bis 
zum Jahr 2080 deutlich sinken, auf 40,5 %. Das von der Bundesregierung ange-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 323 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
324 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
strebte Ziel eines Sicherungsniveaus von 48 % würde im Jahr 2029 erstmals
unterschritten werden.  ZIFFER 374 
424. Ein sinkendes Sicherungsniveau würde zu einem Anstieg der
Armutsgefährdungsquote in Deutschland führen.  KASTEN 25 Derzeit bezieht ein hoher 
Anteil der Alleinstehenden, der Frauen und der Ostdeutschen ein
Alterseinkommen, das nur knapp über der Armutsgefährdungsgrenze liegt (Buslei et 
al., 2023a). In diesen Gruppen dürfte der Anstieg der Armutsgefährdungsquote 
deshalb besonders stark ausgeprägt sein.  
Inflationsanpassung 
425. Aktuell folgt die Rentenanpassung im Kern der Lohnentwicklung.  PLUSTEXT 18 
Stattdessen wäre denkbar, die Lohnentwicklung nur bei der Bemessung der
Zugangsrenten zu berücksichtigen und die Bestandsrenten an die
Verbraucherpreisentwicklung zu koppeln. Dadurch wäre die Kaufkraft der
Bestandsrenten garantiert, sie würden aber nicht mehr an zukünftigen
Reallohnsteigerungen partizipieren. Die Anpassung der Bestandsrenten an die Inflation
überwiegt international.  ZIFFERN 525 FF. ANHANG Bereits in den 1990er-Jahren sind
Italien und Frankreich von der Lohn- auf die Preisindexierung ihrer Renten
umgestiegen. In anderen Staaten wie der Schweiz, Finnland oder Polen wird eine
Mischung aus Lohn- und Verbraucherpreisentwicklung für die Indexierung der
Renten genutzt (OECD, 2021, S. 34 ff.). Aus geldpolitischer Sicht werden
automatische Preisindexierungen zwar grundsätzlich kritisch gesehen, dies gilt aber nicht 
für die Indexierung von Bestandsrenten. Eine sich aufschaukelnde Inflation ist 
 ABBILDUNG 126 
 
1 – Netto vor Steuern, Verhältnis der Standardrente (45 Entgeltpunkte) zum durchschnittlichen Einkommen der
Beitragszahlenden.  2 – Erhöhung des Faktors α im Nach-haltigkeitsfaktor auf 0,5.  3 – Kopplung der Bestandsrenten an die 
Inflationsentwicklung. Sicherungsniveau bezieht sich auf den gewichteten Durchschnitt aller Rentnerinnen und Rentner.  
4 – Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung als Prozent des Bruttolohns. Davon wird die Hälfte durch die 
Arbeitgebenden, die andere Hälfte durch die Arbeitnehmenden getragen.
Quelle: SIM.21
© Sachverständigenrat | 23-432-01
Effekte von Änderungen bei Rentenanpassungen in der GRV
40
42
44
46
48
50
Sicherungsniveau1 sinkt unter beiden 
Reformoptionen
%
2023 30 40 50 60 70 2080
16
18
20
22
24
26
Beitragssatz entwickelt sich günstig4
%
2023 30 40 50 60 70 2080
Basisszenario Anpassung Nachhaltigkeitsfaktor2 Inflationsanpassung3
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 324 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 325 
aufgrund fehlender Zweitrundeneffekte und fehlender Berücksichtigung im 
Preisindex wenig wahrscheinlich (Deutsche Bundesbank, 2022a).  
426. Sofern die Reallöhne steigen, trägt eine Inflationsindexierung zu einer
Entlastung der GRV bei. In einem solchen Szenario steigen die Bestandsrenten (die 
Renten von Personen, die auch im Vorjahr eine Rente bezogen haben) bei einer 
Kopplung an die Verbraucherpreise weniger stark als die Zugangsrenten (Renten 
von Personen, die erstmalig eine Rente beziehen), die sich entsprechend der 
Löhne entwickeln. Bei der Simulation einer Inflationsindexierung zeigt sich, dass 
die Rentenausgaben weniger stark steigen als im Basisszenario.  ABBILDUNG 126
Daher wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor weniger dämpfend auf die
Rentenanpassungen, was zu einem im Vergleich zum Basisszenario höheren Sicherungsniveau der 
Zugangsrenten führt.  
Wichtig ist dabei, das Sicherungsniveau der Zugangsrenten vom jeweiligen
Sicherungsniveau der Bestandsrentnerinnen und -rentner zu
unterscheiden. Letzteres ist bei der Inflationsindexierung für jede Kohorte einzeln zu
berechnen und entfernt sich aufgrund des steigenden Abstandes zwischen der
individuellen Rente und den Löhnen vom Sicherungsniveau der Zugangsrenten. Das 
gezeigte durchschnittliche Sicherungsniveau, gewichtet mit dem
jeweiligen Anteil von Zugangs- und Bestandsrentnerinnen und -
rentnern, liegt daher unterhalb des Basisszenarios. Das Sicherungsniveau der 
Zugangsrenten liegt im Simulationszeitraum ab Mitte der 2030er-Jahre bis Ende 
der 2070er-Jahre hingegen mindestens um 1,5 Prozentpunkte oberhalb des
Basisszenarios (Werding, 2023). Mit zunehmender Rentenbezugsdauer geht das
individuelle Sicherungsniveau deutlich zurück, was einer Umverteilung von
langzu kurzlebigen Menschen entspricht und damit der unterschiedlichen
Lebenserwartung Rechnung trägt (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021). Die
Beitragssätze entwickeln sich mittel- und langfristig moderater und liegen unter dem 
Verlauf des Basisszenarios. Langfristig sind durch die niedrigeren
Wachstumsraten der Bestandsrenten deutlich niedrigere Rentenausgaben zu erwarten. Die 
Bundeszuschüsse, gemessen in Prozent des BIP, bleiben langfristig mit –0,1
Prozentpunkten gegenüber dem Basisszenario nahezu konstant.  
427. Ein möglicher Mittelweg, der die zuvor gezeigten Effekte der reinen
Preisindexierung abschwächt, besteht in einer Mischform aus Lohn- und
Preisindexierung, wie sie auch in anderen Staaten bereits implementiert ist.  ZIFFER 425 Je 
nach Gewichtung ergibt sich dann eine stärkere oder weniger starke
Berücksichtigung der Reallohnentwicklung und damit eine unterschiedliche Beteiligung der 
Bestandsrentnerinnen und -rentner an der Finanzierung des Sicherungsniveaus 
der Zugangsrenten (Werding, 2023). Dementsprechend sind die Effekte auf
Beitragssatz und durchschnittliches Sicherungsniveau in den Simulationen
schwächer als im hier gezeigten Szenario der vollständigen Preisindexierung. 
428. Die Annahme, dass die Lohnentwicklung oberhalb der Preisentwicklung liegt, war 
in den vergangenen 30 Jahren in der Regel erfüllt (JG 2020 Ziffer 629). Laut
Zahlen des Statistischen Bundesamts sind die Löhne in dieser Zeit insgesamt um etwa 
13 Prozentpunkte stärker gestiegen als die Preise. Sollten sich dennoch Phasen 
sinkender Reallöhne ergeben (zuletzt in den Jahren 2020 und 2022), lässt 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 325 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
326 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
eine vollständige oder teilweise Inflationskopplung die Bestandsrenten
stärker steigen als die Löhne. Ein solches Szenario könnte die
Finanzierungssituation der GRV zusätzlich belasten, da die Rentenleistungen stärker steigen
würden als die Beitragszahlungen. Dies zeigt, dass die Umstellung auf eine
Preisindexierung der Bestandsrenten die Finanzierungssituation der GRV von der
Differenz aus Lohn- und Preisentwicklung abhängig machen würde, aber
typischerweise entlastend wirkt (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021).  
Als Sicherungsmechanismus bei sinkenden Reallöhnen könnten eine 
Schutzklausel und ein Ausgleichsfaktor eingeführt werden. Die
Schutzklausel würde zunächst verhindern, dass die Bestandsrenten stärker steigen als die 
Zugangsrenten. Sobald sich wieder Reallohngewinne einstellen, holt der
Ausgleichsfaktor die entgangene Preisentwicklung bei den Bestandsrenten nach. Mit 
einem solchen Sicherungsmechanismus würde sichergestellt, dass die erlittenen 
Kaufkraftverluste auch bei den Bestandsrentnerinnen und -rentnern wieder
aufgeholt werden können. 
429. Für ältere Beschäftigte ergibt sich bei einer Inflationsanpassung ein positiver
Erwerbsanreizeffekt, denn mit jedem zusätzlichen Jahr in Arbeit
partizipiert die Rente weiterhin an der Lohnentwicklung (Wissenschaftlicher
Beirat beim BMWi, 2021). Hinsichtlich der Armutsgefährdung im Alter könnte
eine solche Reform jedoch negative Effekte nach sich ziehen. Bereits heute ist die
Armutsgefährdungsquote im Alter bei hochaltrigen Personen (ab 80 Jahren)
besonders hoch.  KASTEN 25 Eine Bindung der Bestandsrenten an die
Preisentwicklung würde sich zusätzlich ungünstig auf die Armutsgefährdung
im hohen Alter auswirken, da das Sicherungsniveau mit zunehmendem Alter
abnimmt. Andere Staaten steuern diesem Effekt bei den Personen mit geringen
Rentenansprüchen gezielt entgegen. Österreich passt beispielsweise die unteren
Renten mit einer Erhöhung oberhalb der Preisentwicklung an, während die
Slowakei einen Mindesterhöhungsbetrag garantiert (OECD, 2021, S. 35 f.). Solche
Maßnahmen dämpfen jedoch die oben gezeigten günstigen Effekte auf die
Finanzierungssituation der GRV.
5. Umverteilung in der GRV
430. Umverteilende Elemente in der Rentenberechnung können bei sinkendem
durchschnittlichen Sicherungsniveau einen Anstieg der Altersarmut
begrenzen. In der GRV existieren bereits umverteilende Elemente, beispielsweise bei
der Hinterbliebenenversorgung  ZIFFER 444 und der Anrechnung von
Kindererziehungszeiten. Des Weiteren bestehen Regelungen, die zu überproportional
hohen Rentenleistungen für Personen mit geringen
Rentenanwartschaften führen. Hierzu zählen die im Jahr 2021 eingeführte Grundrente (JG
2020 Ziffern 684 ff.) sowie die Rente nach Mindesteinkommen oder
Mindestentgeltpunkten der 1970er- und 1990er-Jahre.
431. Neben der beabsichtigten Umverteilung kommt es in der GRV aufgrund
systematisch unterschiedlicher fernerer Lebenserwartungen und damit
Rentenbezugszeiten auch zu unbeabsichtigter Umverteilung. Da die fernere
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 326 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 327
Lebenserwartung in Deutschland positiv mit dem Einkommen korreliert ist (von 
Gaudecker und Scholz, 2007; Breyer und Hupfeld, 2009), beziehen
einkommensstarke Versicherte ihre Rentenleistungen im Durchschnitt länger als
einkommensschwache Versicherte.  ZIFFER 409 Haan et al. (2020) zeigen, dass die
Lebenserwartung westdeutscher Beschäftigter der Jahrgänge 1947 bis 1949 bei Männern 
aus dem obersten Einkommensdezil der Versicherten um sieben Jahre über der 
von Männern aus dem untersten Einkommensdezil liegt. Dadurch erzielen die 
zehn Prozent einkommensstärksten Versicherten durchschnittlich eine um 46 % 
höhere Rendite auf ihre Rentenbeiträge als die zehn Prozent
einkommensschwächsten Versicherten (Richter und Werding, 2020). Dieser Zusammenhang 
ist zwar nicht kausal interpretierbar, da möglicherweise andere, nicht zu
beobachtende Faktoren dafür ausschlaggebend sind. Dennoch ist das individuelle
Einkommen ein guter Indikator für die persönliche Lebenserwartung.  ZIF-
FER 409
Nach dem Einkommen gestaffelte Rentenberechnung 
432. In der GRV sind neben Reformen zur Sicherstellung der finanziellen
Nachhaltigkeit auch solche zur Sicherstellung der Angemessenheit der Rentenleistungen
notwendig.  ZIFFER 364 Eine Möglichkeit, das Altersarmutsrisiko zu senken,
ist eine progressive Rentenberechnung. Dabei erhalten Personen mit einem
geringen Einkommen und folglich geringen Rentenanwartschaften
überproportional hohe Rentenleistungen. Zur Finanzierung der Maßnahme werden
die Rentenleistungen für einkommensstärkere Gruppen gekürzt. Dies
führt zu einer Umverteilung von Rentenleistungen innerhalb der Gruppe der
Rentnerinnen und Rentner (intragenerationelle Umverteilung). Mit einer
progressiven Rentenberechnung könnten soziale Härten in Folge eines sinkenden
Sicherungsniveaus abgefedert werden, da Beziehende hoher Renten dann
überproportional hohe Beiträge entrichten.  ZIFFER 420
433. Aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs kommt es derzeit im Zuge der 
nachgelagerten Rentenbesteuerung netto zu einer relativen Aufwertung von 
niedrigeren Rentenansprüchen gegenüber höheren Rentenansprüchen.
Allerdings ist der umverteilende Effekt der Rentenbesteuerung als eher gering
einzuschätzen. Einerseits sind die Durchschnittssteuersätze im Rentenalter relativ
niedrig (Beznoska, 2022). Andererseits begünstigt dies aufgrund des progressiven 
Einkommensteuertarifs insbesondere Personen mit einem hohen Einkommen, da 
Rentenbeiträge während der Erwerbsphase steuerlich geltend gemacht werden
können.
Die im Jahr 2021 eingeführte Grundrente ist gruppenspezifisch ausgestaltet.
Viele Geringverdienende erfüllen insbesondere das Kriterium der
Mindestbeitragsjahre nicht und erhalten deshalb keinen Grundrentenzuschlag (Ragnitz,
2020; Börsch-Supan und Goll, 2021). Aus diesen Gründen könnten weitere
Maßnahmen sinnvoll sein, die die Renten von einkommensschwachen Personen
gezielt erhöhen.
434. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine nach Einkommen
differenzierte Rentenberechnung in der GRV zu realisieren. Einerseits kann die Höhe
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 327 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
328 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
der monatlichen Rente nach der Summe der im Verlauf des Erwerbslebens
erworbenen Entgeltpunkte progressiv gestaffelt werden.  ABBILDUNG 127 RECHTS Die
Rentenberechnung wäre dann nach sozialversicherungspflichtigem
Lebenseinkommen gestaffelt. Dies ist international nicht unüblich. Die
Rentenberechnung in den USA weist beispielsweise drei Zonen auf. Im niedrigsten
Einkommensbereich beträgt die Lohnersatzrate 90 %. Sie sinkt mit zunehmendem
Einkommen auf 32 % und schließlich auf 15 % (Social Security Administration, 
2023). Eine Variante der nach Lebenseinkommen gestaffelten
Rentenberechnung stellt das Sockelschutzmodell dar. Dabei wird für einen Teil der
erworbenen Entgeltpunkte ein bestimmtes Sicherungsniveau garantiert. Das 
bedeutet, dass für eine bestimmte Anzahl von Entgeltpunkten garantiert wird, 
dass der monatliche Rentenzahlbetrag je Entgeltpunkt entsprechend der
jährlichen Lohnentwicklung angepasst wird. Die Rentenleistungen für alle darüber 
hinaus erworbenen Entgeltpunkte werden nach geltendem Recht oder mit noch 
stärkeren Dämpfungen fortgeschrieben (Börsch-Supan und Rausch, 2020;
Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021).  
Alternativ ist es möglich, die jährlich erworbenen Entgeltpunkte
progressiv zu berechnen.  ABBILDUNG 127 LINKS Dabei erhalten Personen in Jahren mit
einem geringen sozialversicherungspflichtigen Einkommen eine überproportional 
hohe Anzahl von Entgeltpunkten. Ab einem bestimmten
sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen erhöht sich die Zahl der erworbenen Entgeltpunkte 
dagegen nur noch unterproportional. Die monatliche Rente wird dann direkt
proportional zu den gesammelten Entgeltpunkten bei Rentenzugang berechnet. Dies 
kommt einer Umverteilung basierend auf dem Jahreseinkommen gleich. 
 ABBILDUNG 127 
1 – Individuelles Jahreseinkommen relativ zum sozialversicherungspflichtigen Durchschnittseinkommen (43 142 Euro im 
Jahr 2023).  2 – Aktuelles Berechnungsschema der GRV (JG 2020 Kasten 15).  3 – Der aktuelle Rentenwert beträgt 
37,60 Euro im Jahr 2023. Das entspricht der monatlichen Rente je Entgeltpunkt im proportionalen und im progressiven 
System, wenn dieses auf dem Jahreseinkommen basierend umverteilt. Außerdem entspricht das auch dem Wert je
Entgeltpunkt des Standardrentners im progressiven System, wenn dieses auf dem Lebenseinkommen basierend umverteilt.  
4 – Summe der jährlichen Entgeltpunkte während der Erwerbsphase bei Rentenzugang.
Quellen: Kindermann und Püschel (2023b), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-250-03
Progressive Rentenberechnung: Umverteilung basierend auf Jahres- und Lebenseinkommen
0
0,5
1,0
1,5
2,0
0 0,5 1,0 1,5 2,0
Erwerbsphase: Entgeltpunkte werden progressiv 
berechnet (prog. im Jahreseinkommen)
Entgeltpunkte pro Jahr
Relatives Einkommen pro Jahr1
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
0 22,5 45 67,5 90
Rentenphase: Bruttorente wird progressiv 
berechnet (prog. im Lebenseinkommen)
Euro (monatliche Bruttorente im Jahr 20233)
Summe Entgeltpunkte4
Progressiv im Jahreseinkommen Progressiv im Lebenseinkommen Proportional2
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 328 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 329 
435. Eine intragenerationelle Umverteilung im Rentensystem dürfte die
Armutsgefährdungsquote im Alter senken. Diese dürfte in den kommenden 20 Jahren 
bei etwa 15 % liegen.  KASTEN 25 Gleichzeitig wird die Anzahl der über 64-
Jährigen laut Zahlen des Statistischen Bundesamts von 18,4 Millionen im Jahr 2021 
auf 22,5 Millionen im Jahr 2045 ansteigen. Dadurch kommt es trotz einer 
gleichbleibenden Quote zu einer absoluten Zunahme von Armut im
Alter. Dies wird sich auch in den Ausgaben der Grundsicherung niederschlagen. So 
könnte die Anzahl der Grundsicherungsbeziehenden im Alter weiter zunehmen. 
Seit 2003 ist die Anzahl der Grundsicherungsbeziehenden unter den
Altersrentenbeziehenden von 158 000 Personen (1,2 %) auf 433 000 Personen (2,7 %) im 
Jahr 2021 gestiegen (DRV Bund, 2022b, S. 273).  
Eine progressive Rentenberechnung könnte diesen Trend bremsen und den
Sozialstaat entlasten. Eine Simulationsstudie zeigt, dass eine progressive Reform die 
Ungleichheit von Rentenleistungen deutlich reduzieren kann.  ABBIL-
DUNG 128 Frauen erhalten im Durchschnitt eine höhere Rente als im
proportionalen System. Hiervon würden besonders alleinstehende Frauen mit Kindern und 
geringer Bildung profitieren. Der Anteil verheirateter Frauen mit sehr geringen 
oder ohne eigene Rentenansprüche würde sinken. Die Rentenleistungen von 
Männern sind in einem progressiven Rentensystem deutlich zentrierter verteilt. 
Verheiratete Männer tragen die Hauptlast der Reform.  ABBILDUNG 128 Daneben 
könnte eine progressive Rentenberechnung auch die unbeabsichtigten, 
regressiven Verteilungseffekte der GRV  ZIFFER 431 neutralisieren.  
436. Die für dieses Kapitel angestellten Simulationen weisen darauf hin, dass die
Rentenausgaben durch eine progressive Rentenberechnung langfristig leicht anstei-
 ABBILDUNG 128 
 
1 – Höhe der monatlichen Bruttorente relativ zum sozialversicherungspflichtigen Durchschnittseinkommen (3 595,20 
Euro pro Monat im Jahr 2023).
Quelle: Kindermann und Püschel (2023b)
© Sachverständigenrat | 23-251-01
Simulation zur Verteilung der Rentenleistungen: Progressives und proportionales Rentensystem
0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0
Alleinstehende: Zentriertere Verteilung der 
Rentenleistungen
Relative Häufigkeit
Rentenleistung/Durchschnittseinkommen1
0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0
Verheiratete: Anteil der Frauen ohne eigene 
Rente sinkt
Relative Häufigkeit
Rentenleistung/Durchschnittseinkommen1
Männer: Progressiv im Jahreseinkommen Proportional       
Frauen: Progressiv im Jahreseinkommen Proportional
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 329 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
330 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
gen könnten. In diesem Fall würde die Reform zwar das Kriterium der
Angemessenheit, aber nicht das Kriterium der finanziellen Nachhaltigkeit erfüllen. 
Um dies zu vermeiden, könnte eine ausgabendämpfende Variante der
progressiven Rentenberechnung umgesetzt werden, indem die Berechnung von 
Entgeltpunkten bei Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen
unverändert bleibt und nur die Rentenleistungen der oberen Einkommensgruppen
gekürzt werden.  ABBILDUNG 129  
437. Unter der Annahme, dass sich der Rentenwert entsprechend dem Basisszenario
entwickelt, würde sich die Rente für Personen, deren Einkommen nie höher als
das Durchschnittseinkommen gewesen ist, nicht ändern. Personen mit einem
überdurchschnittlichen Jahreseinkommen würden hingegen die
Hauptlast der Reform tragen. Dies dürfte Auswirkungen auf ihr
Arbeitsangebot haben.  KASTEN 26 Aufgrund der Leistungskürzung für Personen mit
überdurchschnittlichen Jahreseinkommen sinkt das durchschnittliche
Sicherungsniveau des gesamten Rentenbestands über die Zeit deutlich.  ABBILDUNG 130 LINKS
Gleichzeitig sinken auch die Gesamtausgaben der GRV. Dies hat weitere
Auswirkungen auf die Entwicklung der Renten. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der auf
Änderungen des Verhältnisses von Beitragseinnahmen und Rentenausgaben
reagiert, bewirkt nämlich, dass sich der Rentenwert über die Zeit deutlich günstiger
entwickelt als im Basisszenario. Das bedeutet, dass jedem Entgeltpunkt eine
höhere monatliche Rentenleistung gegenübersteht. Obwohl sich die
Rentenberechnung für einkommensschwache Haushalte nicht ändert, dürften sie daher
von der Reform profitieren. Das Sicherungsniveau einer Standardrente
könnte dadurch dauerhaft bei rund 47 % stabilisiert werden.  ABBILDUNG 130 LINKS
 ABBILDUNG 129 
1 – Individuelles Jahreseinkommen relativ zum sozialversicherungspflichtigen Durchschnittseinkommen (43 142 Euro im 
Jahr 2023).  2 – Aktuelles Berechnungsschema der GRV (JG 2020 Kasten 15).  3 – Der aktuelle Rentenwert beträgt 
37,60 Euro im Jahr 2023 .  4 – Summe der jährlichen Entgeltpunkte aus der Erwerbsphase bei Rentenzugang.
Quelle: eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-471-01
Beispiel für eine progressive und ausgabendämpfende Rentenberechnung
0
0,5
1,0
1,5
2,0
0 0,5 1,0 1,5 2,0
Erwerbsphase: Entgeltpunkte steigen bei 
überdurchschnittlichem Einkommen  mit 
geringerer Rate
Entgeltpunkte pro Jahr
Relatives Einkommen pro Jahr1
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
3 500
0 22,5 45,0 67,5 90,0
Rentenphase: Bruttorente steigt proportional 
zu den Entgeltpunkten
Euro (monatliche Bruttorente im Jahr 20233)
Summe Entgeltpunkte4
Progressiv + ausgabendämpfend Proportional2
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 330 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 331 
Gleichzeitig würde der Beitragssatz nur moderat ansteigen und die Marke von 
21 % nur kurzzeitig überschreiten.  ABBILDUNG 130 RECHTS 
Vorbehalte gegenüber einer progressiven Rentenberechnung 
438. Eine progressive Rentenberechnung steht mit dem Äquivalenzprinzip 
 GLOSSAR in Konflikt. Allerdings durchbrechen gruppenspezifische
Sonderregelungen und die Grundrente dieses Prinzip auch in der aktuellen
Rentenberechnung (JG 2020 Ziffern 684 ff.).  KASTEN 23 Eine anerkannte Rechtfertigung 
für eine Durchbrechung ist das Solidarprinzip. So schreibt der
Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (2023) in einer Stellungnahme, 
dass unter Einhaltung von Regelungen zum Bestandsschutz eine progressive
Rentenberechnung aus verfassungsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich und durch 
das Solidarprinzip gerechtfertigt sei, allerdings für jede Reform im Einzelfall 
geprüft werden müsse.  
Auch in der deutschen Bevölkerung werden Abweichungen vom
Äquivalenzprinzip in solchen Fällen von der Mehrheit begrüßt. So zeigen repräsentative
Umfragedaten, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung eine stärkere Umverteilung 
im deutschen Rentensystem befürwortet. 77 % der Befragten würden ein
Rentensystem präferieren, das zugunsten von Geringverdienenden umverteilt (Breunig 
et al., 2022). Dies deutet darauf hin, dass eine Lockerung des
Äquivalenzprinzips, die durch das Solidarprinzip motiviert ist, der Akzeptanz der GRV 
in der Bevölkerung nicht abträglich sein muss, sondern sie
möglicherweise sogar erhöhen könnte. Weiterhin zeigen die Daten, dass nur etwa 31,6 % 
 ABBILDUNG 130 
 
1 – Netto vor Steuern.  2 – Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Einkommen der Beitragszahlenden.  
3 – Verhältnis der Durchschnittsrente zum durchschnittlichen Einkommen der Beitragszahlenden.  4 – Beitragssatz zur 
gesetzlichen Rentenversicherung als Prozent des Bruttolohns. Davon wird die Hälfte durch die Arbeitgebenden, die andere 
Hälfte durch die Arbeitnehmenden getragen.
Quelle: SIM.21
© Sachverständigenrat | 23-413-02
Effekte einer ausgabendämpfenden progressiven Rentenberechnung in der GRV
35
40
45
50
Sicherungsniveau1 der Standardrente bleibt 
stabil
%
2023 30 40 50 60 70 2080
18
20
22
24
26
Beitragssatz4 bleibt stabil
%
2023 30 40 50 60 70 2080
Basisszenario Progressiv + ausgabendämpfend (Sicherungsniveau Standardrente)2
Progressiv + ausgabendämpfend (durchschnittliches Sicherungsniveau)3
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 331 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
332 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
der Befragten wissen, dass die Rentenleistungen der GRV grundsätzlich 
proportional zum Lebenseinkommen berechnet werden.  
439. Trotzdem könnte gegen eine progressive Rentenberechnung eingewandt werden, 
dass eine solche Umverteilung außerhalb der GRV durchgeführt werden sollte, 
um daran alle Erwerbstätigen zu beteiligen. Der Einwand verliert an Bedeutung, 
wenn man bedenkt, dass derzeit zwischen 92 % und 99 % aller Personen im
Rentenalter eine gesetzliche Rente erhalten, die zumindest auf Teilen ihrer
Erwerbsbiografie basiert (Werding, 2023). Wenn auch Beamtinnen und Beamte sowie 
nicht obligatorisch abgesicherte Selbständige in die GRV einbezogen würden, 
 ZIFFERN 395 FF. stiege die Abdeckung Erwerbstätiger und ihrer
Erwerbseinkommen noch weiter an. Versuche, die Umverteilung innerhalb der GRV durch
zusätzliche Steuermittel zu finanzieren, könnten den Charakter der
Rentenversicherung als individuelle, beitragsbasierte Altersvorsorge viel stärker beeinträchtigen 
als der vergleichsweise transparente Vorschlag einer progressiven 
Rentenberechnung innerhalb der GRV.  KASTEN 29 Die jeweils erworbenen 
Rentenansprüche  ABBILDUNG 127 RECHTS müssten dazu nämlich in eine für alle
Versicherten einheitlich (linear) bemessene, beitragsfinanzierte Komponente und 
eine vom beitragspflichtigen Jahreseinkommen abhängige, durch höhere
Bundesmittel zu finanzierende, (progressiv) umverteilende Komponente aufgeteilt 
werden. Die Verteilungswirkungen der Finanzierung dieser Bundesmittel aus 
dem allgemeinen Steueraufkommen wären dabei praktisch nicht kontrollierbar.  
Sowohl eine verstärkte Steuerfinanzierung als auch ein Verzicht auf eine 
progressive Rentenberechnung bergen zudem das Risiko, dass die GRV im 
Zusammenhang mit der demografischen Alterung eine immer stärkere
intergenerationelle Umverteilung bewirkt, die sich als Alternative zur hier
diskutierten intragenerationellen Lastenteilung keinesfalls begründen lässt. 
440. Bei einer progressiven Berechnung würden die Rentenleistungen für
einkommensstarke Personen sinken. Dies erzeugt theoretisch Anreize für
einkommensstarke Personen, eine Mitgliedschaft in der GRV zu vermeiden.
Dennoch ist nicht zu befürchten, dass dies zu einer Änderung der Struktur der
Versicherten der GRV führt. Pflichtversicherte, die ihre Erwerbstätigkeit aus der GRV 
heraus verlagern wollen, müssten dazu nämlich eine selbständige Tätigkeit
aufnehmen, die nach den dafür geltenden Kriterien nicht als Scheinselbständigkeit 
eingestuft wird. Die Spielräume dafür sind rechtlich sehr begrenzt (DRV Bund, 
2023e). Dies spiegelt sich auch in den Daten wider. In der Vergangenheit war 
keine Tendenz erkennbar, dass abhängig Beschäftigte zunehmend in die 
Selbständigkeit wechseln, um sich der GRV angesichts eines stetig
sinkenden Sicherungsniveaus zu entziehen.  ZIFFER 420 Die Anzahl der aktiv in 
der GRV versicherten Personen (alle Personen, die zum 31.12. eines
Berichtsjahres Rentenansprüche erwerben, beispielsweise aufgrund von Rentenbeiträgen) ist 
von 33,8 Millionen im Jahr 2000 auf 39,0 Millionen im Jahr 2020 angestiegen. 
Die Anzahl der passiv Versicherten Personen (Personen, die in der Vergangenheit 
Rentenansprüche erworben haben, im Berichtsjahr aber keine weiteren
Rentenansprüche erwerben) blieb im selben Zeitraum weitgehend konstant (2000: 17,3 
Millionen, 2020: 17,7 Millionen) (DRV Bund, 2022b, S. 14). Laut Zahlen des
Statistischen Bundesamts blieb die Anzahl der Selbständigen im selben Zeitraum 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 332 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 333 
ebenfalls konstant bei etwa 4,0 Millionen. Diese Trends waren zu beobachten,
obwohl das Sicherungsniveau von 52,9 % im Jahr 2000 auf 48,2 % im Jahr 2020 
sank (DRV Bund, 2022b, S. 256) und die implizite Rendite der GRV bereits seit 
Anfang der 1990er-Jahre rückläufig ist (JG 2016 Ziffern 667 ff.).  
441. Das Beitragsaufkommen der GRV könnte bei einer progressiven
Rentenberechnung auch dadurch zurückgehen, dass Versicherte ihre Erwerbsbeteiligung
aufgeben oder im Umfang einschränken. Umverteilende Maßnahmen im
Rentensystem gehen nämlich mit Erwerbsanreizeffekten einher (Equity-Efficiency Trade-
Off). Verschiedene Studien zeigen, dass das gesamtwirtschaftliche
Arbeitsangebot sinkt, wenn die Umverteilung über das Rentensystem zunimmt (Fehr et al., 
2011; French et al., 2022; Kindermann und Püschel, 2023a). Es würde der
finanziellen Situation der GRV schaden, wenn eine progressive Rentenreform zu einem 
deutlichen Rückgang der Beitragseinnahmen führen würde. Bei einer
progressiven Rentenreform muss daher auf eine effiziente Ausgestaltung
besonders geachtet werden. Eine Studie von Kindermann und Püschel (2023b) zeigt, 
dass die negativen Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot 
bei einer Umverteilung basierend auf dem sozialversicherungspflichtigen
Jahreseinkommen moderat ausfallen und deutlich geringer sind als bei einer
Umverteilung basierend auf dem sozialversicherungspflichtigen Lebenseinkommen.  KAS-
TEN 26  
 KASTEN 26  
Analyse: Erwerbsanreize und Umverteilung in der GRV 
Umverteilende Elemente in der GRV wirken sich grundsätzlich auf die Erwerbsanreize aus.
Werden Rentenbeiträge umverteilt, so nimmt die Bedeutung der individuell geleisteten Beiträge 
bzw. der Höhe des eigenen Einkommens in der Rentenberechnung ab. Ein Teil des
Rentenbeitrags hat dann den Charakter einer impliziten Steuer auf das Arbeitseinkommen. Verschiedene 
empirische Studien zeigen, dass die Ausgestaltung des Rentensystems durchaus einen Einfluss 
auf das Arbeitsangebot hat (Gelber et al., 2016; Manoli und Weber, 2016). Dies ist selbst dann 
der Fall, wenn der Renteneintritt noch in ferner Zukunft liegt (French et al., 2022). 
Maßnahmen, die das Lebenseinkommen als maßgebende Größe für die Umverteilung
heranziehen, setzen negative Erwerbsanreize. Sobald eine versicherte Person eine bestimmte
Anzahl an Entgeltpunkten erworben hat, führt jeder weitere Beitrag in die GRV nur zu einem
unterdurchschnittlichen Anstieg der individuellen Rentenzahlung im Alter.  ABBILDUNG 127 RECHTS 
Da fehlende Erwerbsjahre implizit subventioniert werden, wird eine Frühverrentung finanziell 
attraktiv. Von der Leistungsausweitung profitierten Personen mit einem dauerhaft niedrigen 
Einkommen ebenso wie Personen, die nicht dauerhaft an die GRV gebunden sind und nur für 
wenige Jahre Beiträge entrichtet haben. Dies können beispielsweise Personen sein, die im
Verlauf ihres Lebens selbständig tätig werden und dann außerhalb der GRV vorsorgen, sowie
Personen, deren Erwerbsbiografie lange Unterbrechungen aufweist. 
Die negativen Erwerbsanreize können insgesamt reduziert werden, wenn Umverteilung in 
der GRV anstatt auf Basis von Lebenseinkommen auf Basis von Jahreseinkommen realisiert 
wird (Kindermann und Püschel, 2023b). Dies hätte eine Änderung des Berechnungsschemas 
der Entgeltpunkte zur Folge.  ABBILDUNG 127 LINKS Für Besserverdienende, d. h. für Personen mit 
einem Jahreseinkommen oberhalb des Knickpunktes der Berechnungsformel, führt auch
dieses System zu negativen Erwerbsanreizen, insbesondere entlang der intensiven Marge. Ihre 
Entgeltpunkte steigen bei einer Erhöhung des jährlichen Einkommens mit einer geringeren Rate 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 333 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
334 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
an. Da jedoch die Leistungsausweitung für Geringverdienende direkt an die jährlichen
Rentenbeiträge geknüpft ist, ist es besonders für diese Gruppe attraktiv, ihre Arbeitsintensität zu
erhöhen, um ihre Beitragsrendite zu steigern. Auch für geringfügig Beschäftigte kann so ein Anreiz 
entstehen, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln. Ob eine Person in 
einem Jahr von dem Umverteilungsschema profitieren kann, hängt ausschließlich von ihrem 
aktuellen Jahreseinkommen ab. Dies ist insbesondere für Personen wichtig, deren individuelle 
Einkommenssituation sich beispielsweise aus gesundheitlichen oder familiären Gründen im 
Verlauf des Lebens temporär oder permanent verschlechtert. Bei dieser Variante der
progressiven Rentenberechnung hat die Anzahl der Beitragsjahre eine besondere Bedeutung bei der 
Bemessung der Rentenhöhe. Dadurch wird für alle Versicherten ein positiver Erwerbsanreiz 
an der extensiven Marge gesetzt. Für Besserverdienende ist eine hohe Anzahl an
Beitragsjahren notwendig, um eine deutlich überdurchschnittliche Rente zu erzielen. Für
Einkommensschwache steigt der Anreiz, durchgängig sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein, da sie 
nur dann von der Leistungsausweitung profitieren können (Saez, 2002; Kindermann und 
Püschel, 2023b). Dadurch können verzerrende Effekte an der intensiven Marge entscheidend 
kompensiert, aber nicht vollständig ausgeglichen werden. Eine Studie von Kindermann und 
Püschel (2023b) schätzt, dass das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot durch eine
progressive Rentenreform, bei der auf Jahreseinkommen basierend umverteilt wird, um etwa 0,3 % 
sinkt. Bei einer Umverteilung basierend auf Lebenseinkommen ist der Effekt mit 1,3 % etwa 
4,3-mal so hoch. Das liegt insbesondere daran, dass bei einer Umverteilung auf Basis von
Jahreseinkommen die Anzahl der Beschäftigten um 0,7 Prozentpunkte steigt, während sie im
anderen Fall um 0,9 Prozentpunkte sinkt. 
442. Eine progressive Rentenberechnung hat gegenüber einer
steuerfinanzierten Leistungsausweitung speziell für Geringverdienende zentrale
Vorteile. Im Jahr 2022 flossen etwa 23 % des gesamten Bundeshaushalts in die
GRV (BMF, 2023a; DRV Bund, 2023f). Angesichts der angespannten
Finanzierungslage der GRV ist eine Ausweitung der NBL nicht ratsam. Ebenso können bei
einer steuerfinanzierten Leistungsausweitung auch negative Erwerbsanreize
entstehen. Eine progressive Rentenberechnung steht darüber hinaus nicht mit
Einkommensunterschieden innerhalb von Familien in Konflikt. Zwar profitieren
Zweitverdienende in besonderem Maße von umverteilenden Maßnahmen im
Rentensystem. Jedoch erfolgt innerhalb der Familie ein Ausgleich, da die Renten
von Hauptverdienenden sinken. Auf eine aufwendige Einkommensprüfung, wie
sie beispielsweise bei der Grundrente angewandt wird, könnte dadurch verzichtet
werden.
Reformoption Witwen- und Witwerrente
443. Aufgrund des steigenden Anteils von Haushalten mit Doppelverdienenden
werden perspektivisch weniger Personen auf die vollen Leistungen der Witwen- 
und Witwerrente angewiesen sein. Noch stellt sie aber ein wichtiges
Instrument der Alterssicherung dar. Aufgrund ihrer Ausgestaltung steht sie
seit vielen Jahren in der Kritik (Frey et al., 2014). Hinterbliebenen Ehegatten
stehen bis zu 55 % der Rentenansprüche des Verstorbenen sowie ein
Kinderzuschlag zu. Dies blieb auch nach Einführung der Mütterrente II im Jahr 2018
unverändert, obwohl durch diese Reform Erziehungszeiten inzwischen besonders
berücksichtigt werden. Eine den Einkommensfreibetrag übersteigende eigene
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 334 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 335 
Rente (derzeit 992,64 Euro netto, das entspricht einer Bruttorente mit 30,7
Entgeltpunkten) wird zu 40 % auf die Witwen- und Witwerrente angerechnet (DRV 
Bund, 2023g).  
444. Die Witwen- und Witwerrente mindert implizit den Wert der eigenen
Rentenbeiträge, sobald diese den oben genannten Einkommensfreibetrag
übersteigen. Dies verzerrt das Arbeitsangebot der Zweitverdienenden (Werding, 
2008; Giupponi, 2019; Böheim und Topf, 2020). Darüber hinaus reduziert die 
erwartete Rentenzahlung im Alter die Anreize zur eigenen Vorsorge und damit 
zur Erwerbstätigkeit bereits vor Überschreitung des Freibetrags. Zudem ist die 
unterschiedliche Behandlung von Rentenansprüchen im Fall einer Scheidung und 
dem Todesfall fragwürdig. Bei einer Scheidung werden die während der Ehe
erworbenen Entgeltpunkte hälftig aufgeteilt und es kommt erst in der Rentenphase 
zu einer entsprechenden Auszahlung. Um den Lebensunterhalt nach einer
Scheidung bis zum Renteneintritt bestreiten zu können und weitere Entgeltpunkte zu 
erwerben, besteht daher ein unmittelbarer Erwerbsanreiz für den
Zweitverdienenden. Eine stetige Erwerbsbiografie während der Ehe ist im Fall einer
Scheidung zentral für die spätere wirtschaftliche Situation beider Partner (JG 2021
Ziffer 317). Die große Witwen- oder Witwerrente hingegen wird ab dem 47.
Lebensjahr bis zum Tod ausgezahlt und mindert dadurch die Erwerbsanreize bis zum 
Renteneintritt.  
445. Simulationen zeigen, dass das Arbeitsangebot von Zweitverdienenden 
bei einem Wegfall der Witwen- und Witwerrente zunimmt und dies vor 
allem über eine gesteigerte Arbeitsmarktbeteiligung erfolgt. Sánchez-Marcos und 
Bethencourt (2018) quantifizieren eine Zunahme der durchschnittlichen
Arbeitsmarktbeteiligung in Abhängigkeit vom Alter in Höhe von 2 Prozentpunkten bei 
25- bis 29-Jährigen und von knapp 10 Prozentpunkten bei Personen der
Altersklasse 60 bis 65 Jahre. Die größten Effekte auf die Arbeitsmarktbeteiligung von 
Frauen finden Groneck und Wallenius (2021) unter Verheirateten (+4,6
Prozentpunkte) und bei solchen mit geringem Bildungsniveau (+7,6 Prozentpunkte). 
Wird die Hinterbliebenenversorgung nur schrittweise reduziert, dämpft dies den 
Anstieg der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen in der Simulation von Nishiyama 
(2019) auf lediglich 0,5 Prozentpunkte nach 10 Jahren und 1 Prozentpunkt nach 
51 Jahren. Die mit einer solchen Reform einhergehenden geringeren
Erwerbsanreize von Männern wirken sich in allen Simulationen kaum auf deren
Arbeitsangebot aus. Empirische Studien zu den Reformen der Hinterbliebenenversorgung 
in Italien im Jahr 1995 und in Österreich im Jahr 2000 legen nahe, dass es im 
Falle einer unerwarteten Einkommensreduktion für bereits Verwitwete im
erwerbsfähigen Alter und ohne eigenen Rentenbezug zu einer vollständigen
Kompensation des Einkommensverlusts durch eine erhöhte Arbeitsmarktbeteiligung 
kommt (Giupponi, 2019; Böheim und Topf, 2020). 
446. Eine Reform der Witwen- und Witwerrente könnte das Rentensplitting zum 
Standard machen, das bereits heute optional gewählt werden kann. Beim
Rentensplitting werden die Rentenanwartschaften aus der Zeit der Ehe bei
Rentenzugang jeweils hälftig geteilt (DRV Bund, 2023g). Beide Ehepartner haben somit 
Rentenansprüche, die im Fall des Todes eines Partners anrechnungsfrei und auch 
bei erneuter Heirat bestehen bleiben.  KASTEN 27 Gleichzeitig verzichten Ehepaare 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 335 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
336 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
beim Rentensplitting auf eine Witwen- bzw. Witwerrente in der Erwerbsphase. 
Lediglich für die Zeit der Kindererziehung (bis zum 18. Lebensjahr) besteht bei 
frühzeitigem Tod der Partnerin oder des Partners die Möglichkeit eine
Erziehungsrente zu beziehen (DRV Bund, 2023h). Der negative Einkommenseffekt
erhöht die Erwerbsanreize und wirkt einem sinkenden Erwerbsanreiz aufgrund der 
höheren Grenzbelastung von 50 % entgegen. Diese beträgt bei der Witwen- und 
Witwerrente lediglich 40 % für Einkommen jenseits des Freibetrags.
Perspektivisch kann es so zu einer Ausweitung der Erwerbstätigkeit und zu
zusätzlichen Beiträgen in der GRV kommen.  ZIFFERN 389 FF. Wird das Rentensplitting 
zum Standard, entfallen zudem NBL (im Jahr 2020: 16,2 Mrd Euro  KASTEN 23), 
was sich günstig auf die Finanzierungssituation der GRV auswirkt. Aufgrund der 
steigenden Erwerbsanreize könnte auch die finanzielle Abhängigkeit zwischen 
Ehepartnern reduziert werden. Zudem kann das zusätzliche Einkommen in der 
Erwerbsphase für eigene Vorsorge genutzt und die Armutsgefährdung im Alter 
reduziert werden.  ZIFFER 444  
447. Im Vergleich zur Witwen- und Witwerrente führt das Rentensplitting im
Todesfall der Partnerin oder des Partners zu niedrigeren Rentenansprüchen
für den Hinterbliebenen. Dies gilt sowohl für den Haupt- als auch den
Zweitverdienenden.  ABBILDUNG 131 Verstirbt der Zweitverdienende, entfallen dem
Hauptverdienenden beim Rentensplitting 50 % der während der Ehe gemeinsam
erworbenen Entgeltpunkte. Das gilt ebenso für den Zweitverdienenden, für den
Fall, dass der Hauptverdienende verstirbt. Bei Geringverdienenden könnte daher
beim Tod der Partnerin oder des Partners im Vergleich zum Status quo eine
höhere Armutsgefährdung drohen. Um diesem Risiko vorzubeugen, kann ähnlich
wie bei der schwedischen Prämienrente erwogen werden, dass Paare auf künftige
individuelle Rentenansprüche zugunsten einer höheren Absicherung des
Hinterbliebenen im Todesfall verzichten (Börsch-Supan et al., 2017, S. 22).
 KASTEN 27 
Fokus: Wirkung einer Reform der Witwen- und Witwerrente in drei Lebenssituationen 
Im Folgenden werden die monetären Unterschiede zwischen der Witwen- und Witwerrente und 
dem Rentensplitting bei Renteneintritt anhand von drei Beispielen dargestellt. In allen drei 
Fällen erwerben beide Ehepartner vor der Ehe 15 Entgeltpunkte. Während der Ehe werden zwei 
Kinder geboren, wodurch der Zweitverdienende insgesamt sechs Entgeltpunkte für die
Kindererziehungsjahre erwirbt. Der Hauptverdienende hat während der Ehe weitere 30 Entgeltpunkte 
erworben und verstirbt nach dem 65. Lebensjahr. Die Anzahl der während der Ehe erworbenen 
Entgeltpunkte des Zweitverdienenden variiert wie folgt: 
− Der Zweitverdienende war nach der Eheschließung nicht mehr erwerbstätig und
erwarb dadurch keine weiteren Entgeltpunkte.
− Der Zweitverdienende arbeitete nach der Eheschließung in Teilzeit und erwarb
dadurch 15 weitere Entgeltpunkte.
− Der Zweitverdienende arbeitete nach der Eheschließung in Vollzeit und erwarb
dadurch 24 weitere Entgeltpunkte.
Die Beispiele zeigen, dass die Höhe der Rente für die hinterbliebene Person im Fall des 
Rentensplittings jeweils deutlich niedriger ist. Grund dafür sind Ansprüche, die nicht durch 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 336 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 337 
entsprechende Beitragszahlungen gedeckt sind. Dies gilt für den Kinderzuschlag sowie für das 
Rentensplitting übersteigende Zahlungen aus der Witwen- und Witwerrente.  KASTEN 23  ABBIL-
DUNG 131 Im Vergleich zur Witwen- und Witwerrente reduziert sich die Rentenleistung für den 
Zweitverdienenden jedoch stärker, da auch der Kinderzuschlag entfällt.  KASTEN 27 
 ABBILDUNG 131  
 
1 – Ausgangssituation: Ehepartnerin und Ehepartner erwerben vor der Eheschließung 15 Entgeltpunkte, die 
hauptverdienende Person erwirbt nach der Eheschließung 30 Entgeltpunkte, die zweitverdienende Person
erzieht während der Ehe zwei Kinder und erwirbt damit sechs Entgeltpunkte.  2 – Zweitverdienende Person
arbeitet während der Ehe nicht.  3 – Zweitverdienende Person arbeitet während der Ehe in Teilzeit und erwirbt 15 
Entgeltpunkte.  4 – Zweitverdienende Person arbeitet während der Ehe in Vollzeit und erwirbt 24 Entgeltpunkte.
Quellen: DRV Bund (2023g), eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-426-03
Vergleich der Rentenleistungen für Hinterbliebene: Witwen- und Witwerrente und 
Rentensplitting1
564 564 564
1 128 1 128 1 128
249 559
746
564 564 564
113 395
564564
564
564
 0
 500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
mit Witwen- und
Witwerrente
mit
Rentensplitting
mit Witwen- und
Witwerrente
mit
Rentensplitting
mit Witwen- und
Witwerrente
mit
Rentensplitting
Keine Erwerbstätigkeit
während der Ehe²
Erwerbstätigkeit in Teilzeit
während der Ehe³
Erwerbstätigkeit in Vollzeit
während der Ehe⁴
Hinterbliebene Person ist Hauptverdienende
Bruttomonatsrente in Euro
564 564 564
226
790
1 128931
862
746
113
113
113
564 564 564
564 564 564
113 395 564
 0
 500
1 000
1 500
2 000
2 500
3 000
mit Witwen- und
Witwerrente
mit
Rentensplitting
mit Witwen- und
Witwerrente
mit
Rentensplitting
mit Witwen- und
Witwerrente
mit
Rentensplitting
Keine Erwerbstätigkeit
während der Ehe²
Erwerbstätigkeit in Teilzeit
während der Ehe³
Erwerbstätigkeit in Vollzeit
während der Ehe⁴
Hinterbliebene Person ist Zweitverdienende
Bruttomonatsrente in Euro
Individuell erworbene 
Rentenansprüche 
(vor der Ehe)
Individuell erworbene 
Rentenansprüche 
(während der Ehe)
Rentenansprüche 
aus Witwen- und 
Witwerrente
Kinderzuschlag aus 
Witwen- und 
Witwerrente
50 % Rentenansprüche der verstorbenen Person 
(während der Ehe)
50 % Rentenansprüche der hinterbliebenen Person 
(während der Ehe)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 337 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
338 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
448. Der Übergang zum Rentensplitting ginge mit einem nahezu vollständigen 
Wegfall der Witwen- und Witwerrente einher. Um eine solche Reform
sozialverträglich auszugestalten, sollte bestehenden Ehen, die ihre Arbeitsangebots- 
und Vorsorgeentscheidung auf Basis der alten Regelung getroffen haben, daher 
eine Übergangsfrist gewährt werden. Auch könnte bei der Neuregelung eine
befristete Anpassungsrente wie in Schweden eingeführt werden, die insbesondere 
im Todesfall des Partners oder der Partnerin vor Ende der Erwerbsphase zunächst 
noch den eigenen Lebensunterhalt sichert (Ginther und Sundström, 2010;
Pensionsmyndigheten, 2023b).  
6. Kapitaldeckung als Ergänzung des  
Rentensystems  
449. Angesichts der zunehmenden Belastung, die die Finanzierung der GRV für die 
Beitragszahlenden darstellt, ist der Ausbau einer kapitalgedeckten
Altersvorsorge außerhalb der GRV ein wichtiges Element, um die
umlagefinanzierte GRV zu ergänzen. Dadurch kann ein Teil der Belastungen der
Alterssicherung, die aufgrund der demografischen Alterung auf die Gesellschaft
zukommen, vorgezogen werden, um zukünftige Versicherte zu entlasten.
Gelegentlich wird unter Verweis auf eine Überlegung von Mackenroth (1952) eingewendet, 
eine solche Vorziehung der Belastungen sei nicht möglich, weil Sozialausgaben, 
wie aller volkswirtschaftlicher Konsum, immer nur aus dem Volkseinkommen des 
laufenden Jahres gedeckt werden könnten. Diese statische, auf einer
makroökonomischen ex-post-Gleichung für geschlossene Volkswirtschaften basierende 
Sicht ist im Hinblick auf Analysen zukünftiger Dynamiken jedoch inadäquat und 
ihre Anwendung auf offene Volkswirtschaften wie Deutschland falsch (Werding 
et al., 2023).  
450. Aktuell entwickelt auch die Bundesregierung Pläne für eine Kapitaldeckung
innerhalb der GRV, das „Generationenkapital“. Dieses soll langfristig dabei 
helfen, das Sicherungsniveau der GRV zu stabilisieren und gleichzeitig den
Anstieg der Beitragssätze zu begrenzen.  KASTEN 28 Das Generationenkapital nach 
dem aktuellen Vorschlag ist jedoch kaum geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur 
Finanzierung der GRV zu leisten.  
 KASTEN 28  
Fokus: Reformvorschlag der Bundesregierung zum Generationenkapital 
Die Bundesregierung plant derzeit eine ergänzende (oder Teil-)Kapitaldeckung der GRV durch 
einen vom Staat eingerichteten Fonds (Generationenkapital). Die Mittel sollen vom Fonds zur 
Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) verwaltet und am Aktienmarkt
investiert werden (BMF, 2023b). Die Finanzierung soll über den Bundeshaushalt erfolgen und nicht 
aus Beiträgen der Versicherten. Für das Jahr 2023 ist eine Anschubfinanzierung durch einen 
Kredit des Bundes von 10 Mrd Euro geplant. In den Folgejahren soll sich der Kapitalstock durch 
weitere Darlehen, möglicherweise auch durch Zuschüsse und die Einstellung bestehender
Beteiligungen des Bundes, erhöhen. Hinzu kämen Dividenden aus den Aktienbeständen des 
Fonds, die zunächst reinvestiert werden. Die Ansparphase soll frühestens Mitte der 2030er-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 338 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 339
Jahre enden. Laut Medienberichten sind mittlerweile jährliche Zuflüsse in Höhe von 12 Mrd 
Euro im Gespräch (Hildebrand et al., 2023).  
Das bis zum Ende der Ansparphase angesammelte Kapital soll anschließend im Fonds
verbleiben und nicht ausgezahlt werden. Stattdessen ist geplant, lediglich die jährlichen Erträge, 
abzüglich zu zahlender Kreditzinsen, für die Finanzierung der GRV zu nutzen. Sollten vom
Generationenkapital lediglich die jährlichen Überschüsse ausgezahlt werden, dürften die Effekte 
für die Finanzierung der GRV gering bleiben. Bei jährlichen realen Renditen von 5 % würde aus 
einer einmaligen Einzahlung von 12 Mrd Euro bis zum Jahr 2037 ein Kapitalstock von 23,8 Mrd 
Euro zur Verfügung stehen.  ABBILDUNG 132 Aus dessen Erträgen könnte im Folgejahr der
Beitragssatz um 0,05 Prozentpunkte verringert werden. Mit jährlichen Einzahlungen von 12 Mrd 
Euro käme bis 2037 ein Kapitalstock von 258,9 Mrd Euro zusammen, was den Beitragssatz 
um 0,6 Prozentpunkte senken könnte. Für eine Beitragssatzsenkung von einem Prozentpunkt 
ab dem Jahr 2038 wäre ein Kapitalstock von 454,6 Mrd Euro notwendig. Diese könnten
entweder mit einer jährlichen Zahlung von 21,1 Mrd Euro erreicht werden oder durch eine
anfängliche Einmalzahlung im Jahr 2023 von 229,6 Mrd Euro. 
 ABBILDUNG 132 
In Aussicht gestellt wurde zudem eine mögliche Übertragung bestehender
Staatsbeteiligungen. Relevant dürften insbesondere die Beteiligungen an der Deutschen Post, der Deutschen 
Telekom, Airbus und der Commerzbank sein. Insgesamt haben diese Beteiligungen aktuell
einen Börsenwert von etwa 57 Mrd Euro. Eine vollständige Übertragung in das
Generationenkapital würde jedoch zu einem sehr wenig diversifizierten Portfolio führen, was der
Renditestabilisierung abträglich wäre. Alternativ müssten die Staatsbeteiligungen reduziert werden, um das 
Gesamtportfolio zu diversifizieren. Zudem lagen die Dividendeneinnahmen des Staates aus
diesen Unternehmen im vergangenen Jahr bei etwa 1,5 Mrd Euro, die dann dem Bundeshaushalt 
entzogen und nur einen sehr geringen Beitrag zur Deckung der GRV-Auszahlungen leisten
würden. 
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass „der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente [...] 
für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein [muss]“ (SPD, Bündnis 
90/Die Grünen und FDP, 2021). Dazu könnten die zu diesem Zweck gebildeten Reserven 
1 – Unterstellt wird eine jährliche Rendite-Zins-Differenz von 5 %.  2 – Unterstellt werden Beitragssatz und 
Beitragseinnahmen der GRV im Jahr 2038 gemäß den Simulationen in Abbildung 135.
Quelle: eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-151-02
Effekte unterschiedlicher Einzahlungsvarianten für das Generationenkapital
0
100
200
300
400
500
2023 25 27 29 31 33 35 2037
Hohe Kapitalakkumulation1 wäre nötig für …
Mrd Euro
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
… substanzielle 
Beitragssatzsenkung2
Prozentpunkte
Einmalig 12 Mrd Euro Jährlich 12 Mrd Euro Einmalig 229,6 Mrd Euro Jährlich 21,1 Mrd Euro
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 339 –
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
340 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
individuellen Vorsorgekonten zugerechnet und dort mit der jeweiligen Fondsrendite laufend
verzinst werden. Beispielsweise könnten die Fondsanteile zu gleichen Teilen auf alle Bürgerinnen 
und Bürger im Alter von 15 bis 67 Jahren verteilt werden und mit der Dauer der Teilnahme 
variieren (Fuest et al., 2019). Darauf findet sich im bisherigen Vorschlag des BMF (2023b)
jedoch kein Hinweis. Bei kollektiv gehaltenen Reserven fehlt die Transparenz für die jeweiligen 
Beitragszahlenden und es besteht das politische Risiko, dass die Rücklagen zu schnell oder 
sogar für andere Zwecke eingesetzt werden.  ZIFFER 383 
Wenn das Generationenkapital nennenswerte Beiträge zu einer kapitalgedeckten
Ergänzung der GRV leisten soll, müsste das geplante Volumen erhöht werden. Zudem müsste über 
eine vollständige oder teilweise Beitragsfinanzierung nachgedacht werden, damit im Alter nicht 
nur die Zinserträge, sondern auch individuelle Kapitalansprüche zur Verfügung stehen. Dazu 
müsste aus Gründen der Transparenz und des Eigentumsschutzes sichergestellt werden, dass 
die aus den Beiträgen gebildeten Reserven den Beitragszahlenden auf individuellen Konten 
zugerechnet werden und ihrer individuellen Altersvorsorge dienen. Dadurch würde die breite 
Masse der Bevölkerung Zugang zum Kapitalmarkt erhalten, was die Aktienkultur positiv
beeinflussen könnte.  ZIFFER 267 Als Teil der gesetzlichen Pflichtvorsorge hätte eine solche Lösung 
im Vergleich zu freiwilliger ergänzender Vorsorge außerhalb der GRV gewisse Vorteile,
insbesondere eine höhere Verbindlichkeit. Überdies würden daraus, neben Altersrenten, auch
andere Rentenarten, insbesondere Erwerbsminderungsrenten, finanziert, was bei privater oder 
betrieblicher Vorsorge nicht ohne Weiteres gewährleistet ist. 
Riester-Renten: Intransparent, renditeschwach und wenig genutzt 
451. Um die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge zu stärken, wurde im Jahr
2001 mit dem Altersvermögensgesetz die Riester-Rente beschlossen und im Jahr
2002 eingeführt. Nach einem zögerlichen Start ist die Zahl der abgeschlossenen
Riester-Verträge auf rund 16,6 Mio im Jahr 2017 gestiegen, seitdem jedoch
wieder rückläufig; viele der Verträge werden derzeit auch nicht mehr aktiv
bespart (Werding et al., 2023). Wesentliche Kritikpunkte an der bisherigen
Ausgestaltung sind eine hohe Intransparenz sowie niedrige Renditen, nicht
zuletzt wegen hoher Kosten, sowie die weiterhin bestehende Abdeckungslücke der
ergänzenden Altersvorsorge.
Etwa ein Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügt weder
über einen Riester-Vertrag noch über eine betriebliche Altersvorsorge. Unter
Berücksichtigung zusätzlicher Formen der Absicherung, wie privaten
Rentenversicherungen ohne Förderung oder selbstgenutztem Wohneigentum, haben 17 %
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine Absicherung im
Alter über die GRV hinaus (Leinert et al., 2020). Personen ohne zusätzliche
Altersvorsorge stammen dabei besonders häufig aus rentennahen Jahrgängen,
leben mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt, sind Geringverdienende,
haben keinen beruflichen Bildungsabschluss, arbeiten Teilzeit oder sind ohne
deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Menschen haben ein hohes Risiko, im Alter
unzureichend abgesichert zu sein. Auch im internationalen Vergleich machen
Betriebsrenten und Kapitaleinkünfte in Deutschland nur einen geringen Anteil am
Einkommen im Alter aus. Die Einführung der Riester-Rente hat es trotz hoher
Förderquoten nicht geschafft, bei Haushalten mit niedriger Finanzbildung die
private Altersvorsorge zu stärken (Bucher-Koenen, 2011).  ABBILDUNG 133
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 340 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 341
452. Schätzungen zu den durchschnittlichen Renditen von bisherigen
Riester-Verträgen schwanken stark. Der Bund der Versicherten geht von
negativen Renditen aus, bedingt durch hohe Abschlusskosten und für die Versicherten
ungünstigen Annahmen zur Lebenserwartung (BdV, 2019). Das Institut für
Vorsorge und Finanzplanung beziffert die durchschnittlichen nominalen Netto-
Beitragsrenditen auf durchschnittlich 3 % (IVFP, 2022). Neben hohen Abschluss- 
und Verwaltungskosten spielt die gesetzlich geforderte Beitragsgarantie
eine wesentliche Rolle für die niedrige Rendite der Riester-Renten. Diese
Garantie erfordert, dass zum Zeitpunkt der Rentenzahlung mindestens die
eingezahlten Beiträge aus Eigenbeiträgen und Zulagen bereitstehen.
Simulationen von Bucher-Koenen et al. (2019) zeigen, dass eine
Anlagestrategie, die auf ein breit gestreutes Aktienportfolio mit Lebenszyklus setzt,
eine Median-Rendite von 7,3 % im Jahr erzielt; dadurch werden die
eingezahlten Beträge im Zeitraum von 45 Jahren mehr als verfünffacht.  ABBIL-
DUNG 134 LINKS Beim Lebenszyklus-Modell wird das Portfolio im fortschreitenden
Alter von Aktien hin zu weniger riskanten Anleihen umgeschichtet. Dadurch
weisen die simulierten Renditen bei einer Anlage am Aktienmarkt eine Verteilung
auf, bei der in mehr als 99 von 100 Fällen eine positive Rendite erzielt
wird.  ABBILDUNG 134 RECHTS Selbst im sehr unwahrscheinlichen Fall, dass eine
negative Rendite erzielt wird, handelt es sich nicht um einen Totalverlust. Die
Autoren simulieren zudem den Fall, dass eine schwere Finanzkrise, wie im Jahr 2007,
 ABBILDUNG 133 
1 – Personen im Alter von über 65 Jahren. NL-Niederlande, CA-Kanada, CH-Schweiz, UK-Vereinigtes Königreich, AU-
Australien, DK-Dänemark, CL-Chile, SE-Schweden, US-USA, KR-Republik Korea, NO-Norwegen, FR-Frankreich, DE-Deutschland, 
JP-Japan, ES-Spanien, FI-Finnland, PT-Portugal, IE-Irland, IT-Italien. Die meisten Daten stammen aus dem Jahr 2018, 
außer für die folgenden Länder: die Niederlande aus dem Jahr 2016; Chile, Dänemark, die Schweiz und die USA aus dem 
Jahr 2017 und Frankreich, Kanada, Schweden und das Vereinigte Königreich aus dem Jahr 2019.  2 – Betriebliche
Transfers umfassen Renten, Abfindungen, Sterbegeld und Sonstiges. Zu den Kapitaleinkünften gehören private Renten und
Einkünfte aus der Verzinsung von nicht rentenbezogenen Ersparnissen.  3 – Umfasst Einkommen aus unselbständiger wie 
auch aus selbständiger Tätigkeit.  4 – Durchschnittseinkommen der Altersgruppe in Relation zum
Durchschnittseinkommen der Gesamtbevölkerung.
Quelle: OECD (2021)
© Sachverständigenrat | 23-313-02
Einkommen im Alter im internationalen Vergleich1
Betriebliche Transfers und Kapitaleinkünfte machen in Deutschland geringen Anteil am 
Einkommen im Alter aus
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Anteil am Gesamteinkommen in % Anteil am gesamten Durchschnittseinkommen in %
NL CA CH UK AU DK CL SE US KR NO Ø
OECD
FR DE JP ES FI PT IE IT
Betriebliche Transfers und Kapitaleinkünfte2 Staatliche Rente Erwerbseinkommen3
Verhältnis Einkommen der Altersgruppe zum Einkommen der Gesamtbevölkerung4 (rechte Skala)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 341 –
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
342 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
im ungünstigen Fall im letzten Jahr der Einzahlphase eintritt. In diesem Fall
entstehen beim Aktienportfolio mit Lebenszyklus Verluste in Höhe von rund 16 %, 
wodurch die implizierte jährliche Rendite von 7,3 % auf 6,6 % im Jahr sinkt. Um 
Verluste aus Krisenzeiten in den darauffolgenden Jahren nach Möglichkeit
aufzuholen, sollte eine dynamische Annuität angeboten werden. Bei einer
dynamischen Annuität wird das angesparte Portfolio beim Renteneintritt nicht auf
einmal verkauft, sondern nur anteilig, z. B. für das kommende Jahr. Das
Verlustrisiko zu Krisenzeiten ließe sich auch durch einen höheren Anteil an Anleihen
reduzieren, je nach Risikoaffinität der Anlegerinnen und Anleger. Die Sorge, eine 
kapitalgedeckte Altersvorsorge würde im Zuge der demografischen Alterung
unter Druck geraten, weil der Wert des Vorsorgevermögens bei dessen Nutzung 
schmilzt (Asset meltdown), kann auf Basis der Ergebnisse verschiedener
empirischer Studien relativiert, wenngleich nicht ausgeschlossen werden (Börsch-Supan 
et al., 2003; Davis und Li, 2003; Schich, 2009; Favero et al., 2011; Marekwica et 
al., 2011).  
453. Aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit des Garantiefalls und der hohen
Kosten sollte die Verpflichtung zur renditemindernden Beitragsgarantie 
in Zukunft abgeschafft werden. Dann könnten Sparerinnen und Sparer
Produkte wählen, die höhere Renditen erwarten lassen. Eine Anlagestrategie, die 
stark auf Aktien setzt, breit diversifiziert und gemäß einem Lebenszyklus-Modell 
investiert, erscheint dafür als besonders geeignet. Eine solche Strategie mindert 
die erwarteten Renditen nur wenig, verringert jedoch das Risiko, dass aufgrund 
 ABBILDUNG 134 
 
1 – 100 % Aktienportfolio.  2 – 100 % Aktienportfolio. Ab dem Alter von 52 Jahren eine jährliche Umschichtung von 3
Prozentpunkten von Aktien in Anleihen. Zum Rentenbeginn mit 67 Jahren sind noch 55 % Aktien und 45 % Anleihen im
Portfolio.  3 – Mischportfolio aus 50 % Aktien und 50 % Anleihen. Umschichtung ab dem Alter von 52 Jahren mit einer Rate 
von 1,5 Prozentpunkten pro Jahr. Zum Rentenbeginn mit 67 Jahren sind noch 27,5 % Aktien im Portfolio.
Quelle: Bucher-Koenen et al. (2019)
© Sachverständigenrat | 23-073-04
Verteilung der simulierten Portfoliowerte am Ende der 45-jährigen Ansparphase für verschiedene 
Anlagestrategien
0
1 500
3 000
4 500
6 000
7 500
Hohes Renditepotenzial einer 
Anlagestrategie, die auf Aktien setzt …
Gesamtdarstellung
Portfoliowert in Tausend Euro
1 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Perzentil
0
150
300
450
600
750
... bei einer sehr geringen Wahrscheinlichtkeit, 
eine negative Rendite zu erzielen
Vergrößerung der ersten Perzentile
Portfoliowert in Tausend Euro
1 5 10 15 20 25 30
Perzentil
Aktienportfolio1 Aktienportfolio mit Lebenszyklus-Modell2
Mischportfolio mit Lebenszyklus-Modell3 Risikofreie Anlage Nominalwert der Einzahlungen
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 342 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 343
einer Finanzkrise kurz vor Beginn der Auszahlungsphase das angesparte
Vermögen stark an Wert verliert (Bucher-Koenen et al., 2019). 
Handlungsoption: Diversifizierte, renditestarke und stärker 
genutzte Altersvorsorge auf Aktienbasis 
454. Die Riester-Rente sollte durch eine neue Form ergänzender privater
Altersvorsorge mit Kapitaldeckung ersetzt werden, die so ausgestaltet wird,
dass sie die Probleme der Riester-Rente überwindet (Werding et al., 2023).
Zentrales Element könnte nach internationalem Vorbild ein öffentlich verwalteter,
stark aktienbasierter Fonds mit breiter Diversifizierung sein. Alle
Mitglieder der Zielgruppe würden automatisch einbezogen werden (Auto-
Enrolment), jedoch die Möglichkeit erhalten, nicht teilzunehmen (Opt-out). Der
Fonds würde dabei als Standard-Anbieter (Default) mit privater Konkurrenz
agieren und könnte aufgrund der voraussichtlichen Größe mit geringen Kosten je
Versicherten agieren. In dieser Funktion könnte er auch für die betriebliche
Altersversorgung geöffnet werden, beispielsweise wenn kleinere Arbeitgeber diese
nicht leicht auf anderem Weg organisieren können. Bestehende Riester-Verträge
könnten Bestandsschutz erhalten und entweder in der aktuellen Form fortgeführt
oder auf freiwilliger Basis ohne Verlust der Förderung in das neue System
überführt werden. Zudem kann ein Hinterbliebenenschutz in Anlehnung an das
schwedische Modell angeboten werden. Dabei wird die Höhe der Rente eines
Versicherten in Abhängigkeit von seinem Alter und dem der Partnerin oder des
Partners vermindert und eine lebenslange Rente für den Hinterbliebenen vererbt
(Börsch-Supan et al., 2017).
455. Der Fonds sollte wie bei den Riester-Verträgen eine allgemeine Förderzulage
enthalten, die auf den Eigenbeitrag angerechnet wird. Im Jahr 2019 umfassten
die Kosten der Förderzulage für Riester-Verträge 4 Mrd Euro (BMF, 2022b).
Würden alle Erwerbstätigen und Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen und -
Empfänger teilnehmen, könnten die Kosten für die Zulagen um etwa 10 Mrd Euro pro
Jahr steigen. Dies entspricht etwa den Kosten, die bei einer vollständigen
Inanspruchnahme von Förderungen für Riester-Renten entstehen würden. Die Kosten 
der Förderzulage steigen dabei durch die angenommene höhere Teilnahmequote.
Die Förderhöhe bleibt unverändert, könnte aber überprüft werden. Es sollte allen
offen stehen, zusätzlich Beiträge in den Fonds einzuzahlen. Durch eine Zulage
werden bei Personen mit niedrigem Einkommen hohe Förderquoten und die
höchsten Beitragsrenditen erzielt. Ein solcher Fonds erleichtert Haushalten die
Partizipation am Aktienmarkt und ermöglicht ihnen, Vermögen für die
Altersvorsorge zu akkumulieren (Lusardi und Mitchell, 2007). Die Auszahlung kann analog 
zur aktuellen Riester-Regelung in Form einer Annuität oder einer Kombination
aus Annuität und Einmalzahlung erfolgen.
456. Eine breite Literatur beschäftigt sich mit der Frage, welche Rolle Renditen für die
Vermögensverteilung spielen, die von stärkerer Ungleichheit geprägt ist als die
Einkommensverteilung (Benhabib und Bisin, 2018). Die durchschnittlich
erzielten Renditen von Haushalten mit höheren Vermögen sind oft
höher als die von Haushalten mit niedrigem Vermögen. Empirische Studien zeigen
diesen Zusammenhang für verschiedene Länder, wie die USA (Xavier, 2021),
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 343 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
344 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Schweden (Bach et al., 2020) oder Norwegen (Fagereng et al., 2020). Für 
Deutschland schätzt die Deutsche Bundesbank die realen Vermögensrenditen 
entlang der Nettovermögensverteilung. Die durchschnittliche reale Rendite auf 
Finanzportfolios von Haushalten unterhalb des Median lag von 2009 bis 2022 bei 
etwa 0 %, für das oberste Perzentil hingegen bei 1,5 % (Deutsche Bundesbank, 
2022b). Der Unterschied ist auf die Portfoliozusammensetzung der Haushalte
zurückzuführen. Haushalte in der unteren Hälfte der Vermögensverteilung
investierten hauptsächlich in risikoarme Anlagen. Haushalte in den obersten 10 % der 
Vermögensverteilung investierten hingegen in Kapitalmarktinstrumente
(Deutsche Bundesbank, 2022b).  
Selbst für Anlagen in Aktien führt die mangelnde Diversifikation von
Haushalten mit niedrigem Vermögen zu schlechteren durchschnittlichen
Renditen (Campbell et al., 2019). Der einfache Zugang zu einem breit diversifizierten 
Fonds mit niedrigen Kosten würde insbesondere Haushalten mit geringem
Vermögen zugutekommen. 
457. Um die Wirkungen einer solchen Reform auf das kombinierte
Sicherungsniveau von GRV-Renten und kapitalgedeckter Altersvorsorge zu zeigen,
werden ergänzende Simulationsrechnungen zur Basisvariante für die
Entwicklung der Rentenfinanzen durchgeführt (Werding et al., 2023). Hier wird von
einer Sparquote von 4 % der beitragspflichtigen Bruttolöhne ausgegangen, wie bei 
der Riester-Rente.
Wichtig ist zu beachten, dass die beschriebene Reform nicht darauf zielt, die
gesamtwirtschaftlich bereits hohe Sparquote in Deutschland weiter deutlich zu
erhöhen.  ZIFFER 207 Zu zusätzlichen Ersparnissen sollen am ehesten
Personen motiviert werden, die bisher nicht entweder über einen Riester-
Vertrag verfügen oder auf andere, möglichst gleichwertige Weise für ihr Alter
vorsorgen. Sie machen geschätzt 17 % aller sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten aus (infas, 2020). Auch für diese Personen handelt es sich bei den 4 % ihrer
Bruttoeinkommen um eine Gesamtbelastung, die sowohl die zusätzlichen
Vorsorgebeiträge als auch Förderzulagen oder Steuervorteile umfasst, die mit der
ergänzenden Vorsorge verbunden sind. So reduziert jeder Euro Förderzulage den
erforderlichen Beitrag der Beitragszahlerinnen und -zahler. Außerdem halten deutsche 
Haushalte bisher einen hohen Anteil ihrer Ersparnisse in Bargeld und
Bankeinlagen  ZIFFER 234 und erzielen damit geringe oder gar keine Renditen. So ist eine
Spareinlage in Höhe von 10 000 Euro mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu
einem Jahr, die im Januar 2003 angelegt wurde, aufgrund der von der Deutschen
Bundesbank ermittelten negativen Realzinsen Ende 2022 kaufkraftbereinigt nur
noch 9 960 Euro wert. Wenn eine Umschichtung von Bankeinlagen zu
renditestärkeren Anlagen gelingt, erhöht sich die gesamtwirtschaftliche Sparquote nicht. 
Es können jedoch Wachstumsimpulse von einer stärkere
Kapitalmarktfinanzierung ausgehen.  ZIFFER 203
458. Für Simulation werden reale Renditen (nach Kosten) von 5 % im Jahr
unterstellt. Es wird eine versicherungsmathematisch faire Verrentung des
angesparten Vermögens beim Renteneintritt vorgenommen, vereinfacht mit Annuitäten in 
nominal konstanter Höhe. Zusätzlich wird angenommen, dass (mindestens) alle
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 344 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 345
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab dem Jahr 2023 an der 
reformierten kapitalgedeckten Altersvorsorge teilnehmen (oder eine 
gleichwertige Form ergänzender Vorsorge betreiben) und dass alle bisherigen 
Riester-Sparerinnen und -Sparer in das reformierte System wechseln. 
Weitere Details zu den Simulationen werden in Werding et al. (2023)
beschrieben. Verglichen wird die Simulation mit einer Erhöhung der Beiträge zur GRV um 
4 Prozentpunkte zur Finanzierung einer höheren Umlagerente. Ein Vergleich der 
am Kapitalmarkt erzielbaren Renditen mit der impliziten Rendite der GRV  PLUS-
TEXT 21 ist schwierig, da sie stark von den zugrunde liegenden Annahmen abhängt 
(JG 2016 Ziffern 667 ff.). In einer fortlaufend alternden Gesellschaft dürften die 
Renditen am Kapitalmarkt jedoch höher sein als die impliziten Renditen der GRV 
(Werding et al., 2023). Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass
Sparerinnen und Sparer bei der Kapitaldeckung eine höhere Rendite (mit
Zinseszinseffekten) auf ihre zusätzlichen Beiträge erhalten und künftig ein höheres
Sicherungsniveau erreichen.  ABBILDUNG 135 
 PLUSTEXT 21 
Fokus: Implizite Rendite der GRV 
Die implizite Rendite der GRV ist derjenige Zinssatz, bei dem die Differenz der 
Barwerte aus den Einzahlungen in das Rentensystem (individuelle
Beitragszahlungen) und den Auszahlungen aus dem Rentensystem (Rentenleistungen) gleich null 
ist (JG 2003 Kasten 9).  PLUSTEXT 17 Das Konzept der impliziten Rendite wird vor 
allem für intergenerationelle Verteilungsanalysen eingesetzt, bei denen der 
Standardrentner im Mittelpunkt steht. Die individuellen Renditen weichen häufig 
deutlich davon ab (Buslei et al., 2020). Empirisch lässt sich zeigen, dass die 
impliziten Renditen aus der GRV für Frauen im Durchschnitt höher sind als für 
Männer, da Frauen eine höhere fernere Lebenserwartung und damit eine längere 
Rentenbezugsdauer aufweisen (JG 2016 Ziffern 667 ff.). Die Renditen aus der GRV 
sind zudem umso geringer, je jünger der betrachtete Geburtsjahrgang ist (Haan et 
al., 2019).  ZIFFER 367 Beim Vergleich zwischen einer Rendite, die sich am
Kapitalmarkt erzielen lassen würde, und einer impliziten Rendite des Umlageverfahrens ist 
zu berücksichtigen, dass die GRV neben den Altersrenten z. B.
Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Hinterbliebenenrenten zahlt.  ZIFFER 367 Eine kapitalgedeckte Rente 
zahlt typischerweise nur Altersrenten. Daher muss für einen Vergleich mit der 
Kapitaldeckung nur der Anteil der Beiträge betrachtet werden, der für die
Altersrenten verwendet wird. Frühere Berechnungen des Sachverständigenrates haben 
ergeben, dass die impliziten Renditen der GRV je nach Jahrgang und Geschlecht 
zwischen 3 % und 4 % pro Jahr schwanken (JG 2016 Ziffern 667 ff.). 
459. Um Angaben zu den Effekten der ergänzenden kapitalgedeckten Vorsorge zu
ermitteln, die mit dem Sicherungsniveau der GRV vergleichbar sind, werden
zunächst die durchschnittlichen Zusatzrenten ermittelt, die sich für alle
Rentnerinnen und Rentner jedes Jahres ergeben. Die Wirkung der Reform zeigt sich dabei
nur sehr langsam, da sie für jede neue Renteneintrittskohorte steigt, im
Rentenbestand aber jeweils noch geringer ausfällt (rot-gepunktete Linie).  ABBILDUNG 135 
LINKS Trotz des simulierten Rückgangs des Sicherungsniveaus der GRV-Renten im
Basisszenario (orange-farbene Linie) werden aber durchgängig kombinierte
Sicherungsniveaus von über 48 % erzielt. Ab dem Jahr 2040 kommt es zu einem
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 345 –
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
346 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
deutlichen Anstieg des kombinierten Sicherungsniveaus auf über 
60 %. Im Vergleich dazu zeigt die Simulation, dass bei einer Erhöhung der 
Beitragssätze in der GRV um 4 Prozentpunkte zur Finanzierung einer höheren 
Umlagerente das Sicherungsniveau zwar kurzfristig auf über 56 % im Jahr 
2026 ansteigt (rot-gestrichelte Linie). Langfristig fällt das Sicherungsniveau 
jedoch auf unter 50 % ab dem Jahr 2065.  ABBILDUNG 135 LINKS 
460. Eine Reform, die die Beitragssätze zur Finanzierung einer höheren
Umlagerente erhöht, würde eine starke Umverteilung implizieren. Die Renten 
würden für diejenigen, die im Jahr 2030 in Rente gehen, von 48,2 % im
Basisszenario auf 54,5 % ansteigen und über dem Sicherungsniveau mit einer
ergänzenden Kapitaldeckung liegen.  ABBILDUNG 135 RECHTS Dieses Verhältnis dreht sich 
langfristig deutlich um. Jahrgänge, die im Jahr 2050 in Rente gehen, würden mit 
der ergänzenden Kapitaldeckung ein um mehr als 15 Prozentpunkte höheres
Sicherungsniveau erreichen. Die ergänzende Kapitaldeckung führt dazu, dass die 
heute steigenden Belastungen zu einem höheren Sicherungsniveau für diejenigen 
führen, die diese Belastungen tragen. Bei einer Erhöhung der Umlage-Beiträge 
profitieren diejenigen, die die höheren Beiträge zahlen, deutlich weniger.  
 ABBILDUNG 135 
 
1 – Netto vor Steuern; bei ergänzender Vorsorge: Durchschnitt für alle Rentnerinnen und Rentner.  2 – Erhöhung der
Beitragssätze um 4 Prozentpunkte gegenüber dem Basisszenario und eine entsprechende Erhöhung der umlagefinanzierten 
Renten.  3 – Szenario mit einer realen Rendite von 5 % pro Jahr.  4 – Jg. = Jahrgang. Beim Jahrgang 1963 werden die 
Monate März bis Dezember betrachtet.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, SIM.21, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-078-06
Simulationen zu einer Reform der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge
15
20
25
30
35
40
30
40
50
60
70
80
2000 10 20 30 40 50 60 70 2080
Sicherungsniveau mit kapitalgedeckter 
Vorsorge steigt langfristig an – Niveau 
höherer Umlagerenten sinkt
Sicherungsniveau in %1 GRV-Beitragssatz in %
Sicherungsniveau1:
Basisszenario
Höhere
Umlagerente2
Ergänzende 
Vorsorge3
Beitragssatz (rechte Skala):
Basisszenario
plus 4 Prozentpunkte
Jg. 
1963⁴
Jg.
1973
Jg.
1983
Jg.
1993
Jg.
2003
Jg.
2013
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
Sicherungsniveau der Zugangsrenten nach 
Alterskohorten zeigt intergenerationelle 
Umverteilung
Sicherungsniveau in %1
2030 2040 2050 2060 2070 2080
GRV-Rente: 
Basisszenario
Ergänzende 
Vorsorge3
GRV-Rente: Höhere Umlage2
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 346 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 347 
IV. FAZIT: BÜNDELUNG VON MASSNAHMEN  
SICHERT UMSETZBARKEIT 
461. Das Sicherungsniveau gesetzlicher Renten festzuschreiben und weiteren
Anhebungen der Regelaltersgrenze eine Absage zu erteilen, wie es die Bundesregierung 
zu Beginn dieser Legislaturperiode angekündigt hat (SPD, Bündnis 90/Die
Grünen und FDP, 2021), bedeutet eine einseitige Verlagerung aller Belastungen, 
die der aktuell einsetzende Alterungsschub bei der Alterssicherung 
erzeugt, auf junge und zukünftige Erwerbspersonen. Die Risiken, die sich daraus 
für die mittel- und langfristige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland
ergeben, können nur durch Reformen der GRV und des gesamten
Alterssicherungssystems eingedämmt werden, bei denen die auftretenden Zielkonflikte 
gründlich abgewogen werden. 
Die hier diskutierten Reformoptionen haben sehr unterschiedliche Effekte auf die 
finanzielle Nachhaltigkeit der GRV, die Angemessenheit der Rentenleistungen, 
und den Zeitpunkt, in dem sie ihre Wirkung entfalten.  TABELLE 24 Eine Reform 
der GRV sollte möglichst zielgenau an den Ursachen der demografischen Alterung 
ansetzen.  ZIFFER 361 Dabei sollte eine Lösung gefunden werden, die weder
einseitig auf die Interessen der Älteren noch einseitig auf die Interessen der Jüngeren 
abstellt (Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi, 2021). Gleichzeitig muss
sichergestellt sein, dass die Lasten der Reformen innerhalb der Gesellschaft
angemessen verteilt und Härten der Reformphase abgefedert werden. Da keine der
diskutierten Reformoptionen dies alleine leisten kann, ist eine Bündelung von
Maßnahmen unabdingbar. Diese dürfte zudem die Umsetzbarkeit erhöhen, da
einzelne Maßnahmen weniger stark ausfallen könnten. Um die Akzeptanz der
Reform zu sichern, ist eine frühzeitige Ankündigung wichtig, die eine hinreichende 
Planbarkeit gewährleistet.  
462. Eine Steigerung der Anzahl an Erwerbspersonen über höhere Zuwanderung 
sowie eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Frauen und Älteren 
führt zu mehr Beitragszahlenden sowie höheren Beitragsvolumina in der GRV. 
Quantitativ hätte vor allem eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Älteren große 
Effekte und würde sich auch langfristig deutlich positiv auf die Finanzierung der 
GRV auswirken. Gleichwohl stellt erst eine Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters sicher, dass es wirklich zu einer Verschiebung des tatsächlichen 
Renteneintrittsalters kommt. Reformen, die darauf abzielen, die qualifizierte
Zuwanderung zu erhöhen oder die Frauenerwerbstätigkeit zu steigern,
beispielsweise über eine Reform des Ehegattensplittings,  ZIFFER 337 tragen dazu bei, die 
demografische Anspannung der Rentenfinanzen zu mildern. Auch eine Reform 
der Witwen- und Witwerrente, die das Rentensplitting zum Standard macht,  ZIF-
FER 446 kann langfristig die Erwerbsanreize von Frauen steigern und zur
finanziellen Entlastung der GRV beitragen.  KASTEN 23 Die höhere Erwerbstätigkeit von 
Frauen hat den positiven Nebeneffekt, dass sie selbst besser abgesichert sind, was 
sich günstig auf ihre Armutsgefährdung im Alter auswirkt und das restliche
Sozialsystem entlastet. Da mit einer steigenden Anzahl Erwerbspersonen jedoch
langfristig auch die Rentenansprüche steigen, wirken Versuche, die sozialver-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 347 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
348 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
sicherungspflichtige Beschäftigung über entsprechende Reformen zu steigern, für 
die Rentenfinanzen nur temporär entlastend. Sie ersetzen jedoch keine 
langfristig wirksamen Reformen innerhalb des Systems der GRV.  
463. Kern einer Reform innerhalb der GRV sollte eine Kopplung des
Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende
Kapitaldeckung sein. Die Dynamisierung des Renteneintrittsalters wirkt sich
günstig auf das Sicherungsniveau, den Beitragssatz und die
Rentenausgaben aus.  ZIFFERN 403 FF. Sie kann als einzige Maßnahme langfristig die
absehbar weiter steigende Lebenserwartung adressieren und setzt direkt an dieser an.
Durch die erwartete fortlaufende Erhöhung des Renteneintrittsalters erhöht sich
die günstige Wirkung dieser Reformoption in der Zukunft weiter. Bis zum Jahr
2080 steigt das Sicherungsniveau und der Beitragssatz sinkt. Der
Bundeszuschuss steigt relativ zum BIP deutlich weniger an. Eine Kopplung des
Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung wirkt sich, aufgrund von steigenden
Beitragsjahren, auch günstig auf die Armutsgefährdung im Alter aus (Buslei et al., 
2023a). Bei einer Anhebung des Renteneintrittsalters steigen die Abschläge bei
vorzeitigem Renteneintritt. Dem kann durch die Möglichkeit zur
abschlagsfreien Frührente begegnet werden. Zielgenau ist eine solche Regelung aber
nur, wenn sie künftig auf langjährige Geringverdienende beschränkt
wird.  ZIFFERN 417 FF.
Trotz der günstigen Wirkungen der Anhebung des Renteneintrittsalters auf die
Armutsgefährdung im Alter sinkt bis zum Jahr 2080 das Sicherungsniveau,
während der Beitragssatz in der GRV steigt. Ursächlich dafür ist, dass die steigende
Lebenserwartung nicht der einzige Grund für die demografische
Alterung ist.  ZIFFER 361 Um die Effekte der niedrigen Geburtenrate und des
Renteneintritts der Babyboomer für die Rentenfinanzen einzudämmen, sind daher
weitere Anpassungen im Rentensystem erforderlich.
464. Eine neue Form ergänzender privater Altersvorsorge mit
Kapitaldeckung stellt eine sinnvolle Ergänzung zu einer solchen Reformoption dar, weil
sie die Alterssicherung zunehmend von der voraussichtlich anhaltend
ungünstigen demografischen Entwicklung entkoppeln kann.  ZIF-
FERN 454 FF. Durch die ergänzende Kapitaldeckung wird eine enge Verknüpfung
zwischen zusätzlichen Belastungen heute und den zu erwartenden zukünftigen
Leistungen sichergestellt. Darüber hinaus zeigt sich, dass ohne eine ergänzende
Kapitaldeckung außerhalb der GRV das politisch angestrebte Sicherungsniveau
von 48 % nur mit sehr großer Mühe gehalten werden kann. Wenn weniger
Menschen ohne Zusatzrente dastehen, wird die Armutsgefährdung im Alter
verringert. Die ergänzende Kapitaldeckung führt zwar zu einer Beitragserhöhung in
Höhe der wie bisher dafür vorgesehenen Sparquote, bietet aber gleichzeitig das
Potenzial, das kombinierte Sicherungsniveau langfristig deutlich zu
steigern,  ZIFFER 460 was die Armutsgefährdung verringern würde. Ein sinkendes
Sicherungsniveau in der GRV kann dabei durch zusätzliche Leistungen aus einem
kapitalgedeckten System kompensiert werden.
Zentrales Element könnte nach internationalem Vorbild ein öffentlich
verwalteter, stark aktienbasierter Fonds mit breiter Diversifizierung sein.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 348 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 349
 ZIFFERN 454 FF. Alle Mitglieder der Zielgruppe würden automatisch einbezogen
werden (Auto-Enrolment), jedoch die Möglichkeit erhalten, nicht
teilzunehmen (Opt-out). Die Weiterführung einer allgemeinen Förderzulage kann die 
höhere Belastung durch den zusätzlichen Beitragssatz vor allem bei niedrigen
Einkommen dämpfen. Bei höheren Einkommen besteht schon jetzt oft eine
ergänzende Altersvorsorge, die entweder alternativ zur vorgeschlagenen
Kapitaldeckung weitergeführt werden kann oder durch diese ersetzt würde. Daher wären
hier nur geringe bis gar keine zusätzlichen Belastungen zu erwarten.
465. Die ergänzende Kapitaldeckung und die Anhebung des
Renteneintrittsalters entfalten erst langfristig ihre volle Wirkung. So bleibt die
Frage offen, wie die finanziellen Belastungen niedrigerer Geburtenziffern und des 
Renteneintritts der Babyboomer getragen werden können. Dies ist eine Frage der
inter- und intragenerationellen Verteilung. Um die akuten
Finanzierungsprobleme der GRV in den nächsten 15 Jahren zu adressieren, sollten daher weitere,
kurzfristig wirksame Maßnahmen erwogen werden.
466. Kurzfristig lassen sich Entlastungseffekte bei den Ausgaben der GRV durch
eine Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors oder die Einführung einer
Inflationsindexierung von Bestandsrenten erzielen.  ZIFFERN 421 FF. UND 425 
FF. Beide Maßnahmen greifen in den Rentenanpassungsmechanismus ein und
dämpfen den Anstieg der Rentenleistungen. Allerdings haben die Maßnahmen
unterschiedliche Verteilungseffekte zur Folge. Von einer Anpassung des
Nachhaltigkeitsfaktors sind alle Rentnerinnen und Rentner gleichermaßen betroffen. Das
sinkende Sicherungsniveau dürfte sich jedoch besonders ungünstig für
Personengruppen auswirken, die sich schon vorher nur knapp oberhalb der
Armutsgefährdungsquote befanden.  ZIFFER 424 Das Sicherungsniveau bei der
Inflationsanpassung sinkt erst mit der Dauer des Rentenbezugs. Das Sicherungsniveau der
Zugangsrenten kann hingegen höher ausfallen.
Auch die zeitliche Dimension unterscheidet sich. Die Inflationsindexierung
dämpft die Bestandsrenten bereits im Jahr 2035 deutlich. Eine Reform
des Nachhaltigkeitsfaktors entfaltet hingegen erst mit dem
Fortschreiten der demografischen Alterung ihre volle Wirkung. Diese zeitliche
Dimension spiegelt sich auch in der Entwicklung der Beitragssätze wider. Allerdings geht 
eine Inflationsindexierung mit deutlich mehr Unsicherheit für den
Beitragszahlenden einher als eine Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors. Der
Nachhaltigkeitsfaktor reagiert auf Änderungen in der Demografie, die in der Regel gut
prognostizierbar sind. Bei der Inflationsindexierung können hingegen kurzfristige,
schlecht prognostizierbare Preisänderungen große Auswirkungen auf die
Rentenausgaben und damit die Beitragssätze haben. Als Sicherungsmechanismus bei
sinkenden Reallöhnen könnten eine Schutzklausel und ein Ausgleichsfaktor
kurzfristig das Risiko steigender Beitragssätze adressieren und langfristig den Erhalt
der Kaufkraft der Bestandsrenten sichern.  ZIFFER 374
467. Eine nach Jahreseinkommen gestaffelte Rentenberechnung kann dazu beitragen,
unbeabsichtigte regressive Verteilung in der GRV zu reduzieren, und
wirkt sich günstig auf andere Reformoptionen aus, die isoliert schwer
durchzusetzen sind. So können Maßnahmen wie eine Inflationsindexierung oder eine Anpas-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 349 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
350 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
sung des Nachhaltigkeitsfaktors, die die GRV zwar kurzfristig finanziell entlasten, 
gleichzeitig aber zu einem Anstieg der Armutsgefährdung im Alter führen, sozial 
verträglicher gestaltet werden. Auch bei einer Anhebung der Regelaltersgrenze, 
die den ungünstigen Zusammenhang zwischen individuellem Einkommen und 
der Rendite auf die geleisteten Rentenbeiträge aufgrund heterogener
Lebenserwartungen verstärkt, werden soziale Härten adressiert.  ZIFFER 409 Eine
ausgabendämpfende progressive Rentenberechnung weist bereits
kurzfristig günstige Effekte auf den Beitragssatz auf und belastet ausschließlich 
Personen mit überdurchschnittlichen Einkommen.  ZIFFERN 436 FF. Gleichzeitig 
kann aufgrund der insgesamt niedrigeren Rentenausgaben das Sicherungsniveau 
einer Standardrente langfristig stabilisiert werden. Insbesondere Personen mit 
geringem und mittlerem Einkommen können davon überdurchschnittlich
profitieren. Folglich kann die Armutsgefährdung im Alter verringert werden. 
Die günstige Wirkung dieser Reformoption auf Beitragssatz und
Sicherungsniveau dürfte in der Zukunft weiter anhalten. 
468. Wird eine Anhebung der Regelaltersgrenze mit einer Anpassung des
Nachhaltigkeitsfaktors kombiniert, würde dies zunächst zu einem stärker
sinkenden Sicherungsniveau führen, als dies ohne Anpassung des
Nachhaltigkeitsfaktors der Fall gewesen wäre.  ABBILDUNG 136 Der Anstieg des Beitragssatzes
 ABBILDUNG 136 
1 – Netto vor Steuern, Verhältnis der Standardrente (45 Entgeltpunkte) zum durchschnittlichen Einkommen der
Beitragszahlenden. Bei ergänzender Kapitaldeckung bezieht sich das Sicherungsniveau auf den gewichteten Durchschnittswert 
für alle Rentnerinnen und Rentner.  2 – 2:1-Regel.  3 – Anhebung des Gewichtungsfaktors α im Nachhaltigkeitsfaktor auf 
0,5.  4 – Nach Jahreseinkommen gestaffelte Rentenberechnung. Progressiv und ausgabendämpfend.  5 – Annahme einer 
Nettorendite von 5 % p. a. und einer Sparquote von 4 %.  6 – Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung als
Prozent des Bruttolohns. Davon wird die Hälfte durch die Arbeitgebenden, die andere Hälfte durch die Arbeitnehmenden
getragen. Im Falle der kapitalgedeckten Altersvorsorge wird von einer Sparquote von 4 % der beitragspflichtigen Bruttolöhne 
ausgegangen.
Quelle: SIM.21
© Sachverständigenrat | 23-420-01
Effekte einer Kombination aus Reformoptionen in der GRV
40
50
60
70
80
Sicherungsniveau1 steigt schon in der 
mittleren Frist deutlich
%
2023 30 40 50 60 70 2080
18
20
22
24
26
Beitragssatz6 sinkt langfristig unter das 
Basisszenario
%
2023 30 40 50 60 70 2080
Basisszenario Anhebung Regelaltersgrenze2 Anhebung Regelaltersgrenze + Anpassung 
Nachhaltigkeitsfaktor3
Anhebung Regelaltersgrenze + Anpassung Nachhaltigkeitsfaktor + progressive 
Rentenberechnung (ausgabendämpfend)4
Anhebung Regelaltersgrenze + Anpassung Nachhaltigkeitsfaktor + progressive 
Rentenberechnung (ausgabendämpfend) + ergänzende Kapitaldeckung5
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 350 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 351
würde gemäß den Simulationen durch die Kombination der beiden
Maßnahmen hingegen gedämpft. Eine zusätzliche ausgabendämpfende
progressive Rentenberechnung würde das Sicherungsniveau einer
Standardrente ab dem Jahr 2035 stabilisieren, während das Sicherungsniveau für 
Renten auf Basis überdurchschnittlicher Einkommen sinkt. Ähnliche Effekte 
würden sich auch ergeben, wenn statt einer Anhebung des Nachhaltigkeitsfaktors 
eine Inflationsindexierung umgesetzt würde (Werding, 2023). Ab dem Jahr 2035 
würde sich auch die ausgabendämpfende progressive Rentenberechnung günstig 
auf den Beitragssatz auswirken. Wird zusätzlich zu diesen Reformoptionen eine 
private kapitalgedeckte Altersvorsorge umgesetzt, würde das Sicherungsniveau 
der kombinierten Reform bereits ab dem Jahr 2031 über den Wert des
Basisszenarios steigen. Durch die Beiträge für die kapitalgedeckte Altersvorsorge würden 
sich die Aufwendungen für die Altersvorsorge zunächst deutlich erhöhen.
Langfristig, ab dem Jahr 2072, lägen sie jedoch – selbst vor Berücksichtigung einer
allgemeinen Förderzulage – unterhalb des Beitragssatzes im Basisszenario. 
469. Eine Erweiterung des Versichertenkreises um neue Beamtinnen und
Beamte sowie neue Selbständige erhöht die Anzahl an Beitragszahlenden in
der GRV. Kurz- bis mittelfristig haben solche Reformen entlastende Effekte
innerhalb der GRV. Sobald die neuen Beitragszahlenden jedoch die
Regelaltersgrenze erreichen und Renten beziehen, nimmt der entlastende Effekt wieder ab.
Es kommt somit lediglich zu einer Verschiebung des Finanzierungsproblems der
GRV in die Zukunft. Kurz- bis mittelfristig wird das Finanzierungsproblem zudem 
auf die Dienstherrn der Beamtinnen und Beamten verlagert, die zusätzlich zur
bisherigen Versorgung auch noch die Rentenbeiträge für neue Beamtinnen und
Beamte finanzieren müssen. Wird eine sofortige Verausgabung der zusätzlichen
Beiträge in der GRV durch die Einrichtung einer getrennten Beitragskasse
verhindert, kann eine solche Reform kostenneutral umgesetzt werden.  ZIFFER 397 Im
Sinne periodengerecht anfallender Kosten und zur Stärkung der Transparenz
wäre dies positiv zu werten. Zudem sichert eine Integration von Beamtinnen und
Beamten die ohnehin angestrebte wirkungsgleiche Umsetzung von Reformen der
GRV bei der Beamtenversorgung. Das steigert die gesellschaftliche Akzeptanz von 
Rentenreformen. Einsparpotenziale für die Beamtenversorgung könnten über die
Höhe der betrieblichen Altersvorsorge sowie die Anpassung der aktuellen
Verbeamtungspolitik in Deutschland realisiert werden.  ZIFFER 395
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 351 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
352 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
 TABELLE 24  
 
gesamtwirtschaftliche Belastung
Höhere Zuwanderung2 2035 0,3       –  0,2       –  0,1       –  0,1       
2060 0,7       –  0,3       –  0,2       –  0,3       
2080 0,4       0,1       –  0,3       –  0,2       
Höhere Erwerbsbeteiligung 2035 0,3       –  0,3       –  0,1       –  0,2       
von Frauen3 2060 0,3       –  0,1       –  0,1       –  0,2       
2080 0,2       –  0,1       –  0,1       –  0,2       
Höhere Erwerbsbeteiligung 2035 0,6       –  0,3       0,0       –  0,2       
von Älteren4 2060 0,7       –  0,6       –  0,1       –  0,3       
2080 1,0       –  0,8       –  0,2       –  0,4       
Integration der Beamtinnen 2035 0,1       –  0,2       0,0       0,1       
und Beamten5 2060 0,6       –  0,4       0,0       0,4       
2080 0,2       0,1       0,1       0,8       
Integration der Selbständigen6 2035 0,1       –  0,2       0,0       0,0       
2060 0,5       –  0,3       0,0       0,2       
2080 0,3       –  0,1       0,0       0,3       
Erhöhung des Renten- 2035 0,2       –  0,2       0,0       –  0,1       
eintrittsalters7 2060 0,8       –  0,7       –  0,1       –  0,4       
2080 1,3       –  1,1       –  0,2       –  0,6       
Anpassung Nachhaltigkeits- 2035 –  1,3       –  0,6       –  0,1       –  0,2       
faktor8 2060 –  2,9       –  1,5       –  0,1       –  0,6       
2080 –  3,5       –  1,9       –  0,2       –  0,8       
Inflationsanpassung9 2035 –  3,4       –  1,6       –  0,1       –  0,5       
2060 –  3,5       –  1,4       –  0,1       –  0,6       
2080 –  2,8       –  1,2       –  0,1       –  0,5       
Sicherungsniveau 48 %10 2035 0,7       0,3       0,0       0,1       
2060 2,9       1,3       0,1       0,6       
2080 4,0       2,0       0,2       0,9       
Ausgabendämpfende progres- 2035 0,1       –  0,4       0,0       –  0,1       
sive Rentenberechnung11 2060 2,0       –  1,8       –  0,2       –  0,8       
2080 3,8       –  3,3       –  0,3       –  1,4       
Ergänzende Kapitaldeckung12 2035 1,8       4,0       
2060 14,0       4,0       
2080 26,9       4,0       
1 – Qualitative Einschätzung zu Effekten auf die Armutsgefährdungsquote für Ältere basierend auf dem Einfluss der
Reformen auf das durchschnittliche Sicherungsniveau und den Simulationen von Buslei et al. (2023a). Plus impliziert eine 
Senkung der Armutsgefährdungsquote für Ältere relativ zum Basisszenario, minus eine Erhöhung der
Armutsgefährdungsquote für Ältere relativ zum Basisszenario.  2 – Langfristige Stabilisierung des Wanderungssaldos bei 350 000
Personen pro Jahr.  3 – Steigerung der Frauenerwerbsquote bis zum Jahr 2030 auf 97,5 % und bis zum Jahr 2060 auf 
99 % des Vergleichswertes für Männer gleichen Alters.  4 – Anstieg des tatsächlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre 
bis zum Jahr 2060.  5 – Integration aller neuen Beamtinnen und Beamten ab dem Jahr 2024 in die GRV.  6 – Integration 
aller neuen Selbständigen ohne obligatorische Altersvorsorge ab dem Jahr 2024 in die GRV unter der Annahme, dass 
50 % vom Wahlrecht für eine alternative Altersvorsorge Gebrauch machen.  7 – Erhöhung der Regelaltersgrenze gemäß 
der 2:1-Regel.  8 – Erhöhung des Faktors α im Nachhaltigkeitsfaktor auf 0,5.  9 – Kopplung der Bestandsrenten an die
Inflationsentwicklung. Sicherungsniveau bezieht sich auf den gewichteten Durchschnitt aller Rentnerinnen und Rentner.  
10 – Stabilisierung des Sicherungsniveaus bei 48 %.  11 – Entgeltpunkte steigen bei überdurchschnittlichem Einkommen 
mit dem Faktor 0,5.  12 – Annahme einer Nettorendite von 5 % pro Jahr und einer Sparquote von 4 %.
Sicherungsniveau bezieht sich auf den gewichteten Durchschnitt aller Rentnerinnen und Rentner.
Quellen: SIM.21, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-301-01
+
+
+
+
–
–
ohne Einfluss ohne Einfluss
Armutsgefährdung1
Simulationen zu den Auswirkungen der Reformszenarien auf die GRV und die
Sicherungsniveau
Beitragssatz
Bundeszuschüsse/BIP
Rentenausgaben/BIP
Veränderungen gegenüber dem Basisszenario 
in Prozentpunkten
Reformoption Jahr
+
+
+
+
+
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 352 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 353 
 KASTEN 29  
Mögliche Einwände gegen die Analysen und Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates 
Die Rentendebatte wird seit vielen Jahren intensiv geführt. Neben schlüssigen Argumenten
werden dabei immer wieder Argumente vorgebracht, die nicht zutreffen oder an der Sache
vorbeigehen, auch wenn sie sich zum Teil schon lange halten. Einige verfehlte Einwände dieser Art 
werden hier in einer Übersicht dargestellt und beantwortet, mit Verweis auf die entsprechenden 
Textpassagen im Kapitel. 
 
„Der Sachverständigenrat stützt seine Überlegungen zur Rentenpolitik auf Langfrist-
Simulationen, die höchst unsicher sind.“ 
Rentenpolitik muss vorausschauend geplant werden. Langfristige Vorausberechnungen auf 
Basis transparenter und möglichst plausibler Annahmen sind dafür unverzichtbar, auch wenn 
die Zukunft unsicher ist. Vorausberechnungen zur demografischen Entwicklung  ZIFFERN 360 F. 
sind für die nächsten 20 Jahre recht verlässlich, weil die Ergebnisse in diesem Zeitraum vor 
allem vom Älterwerden der heutigen Wohnbevölkerung bestimmt werden. Längerfristig steigt 
die Unsicherheit allerdings, und zukünftige Entwicklungen von Beschäftigung und Einkommen 
erscheinen schon über wenige Jahre als sehr unsicher. Daher hat der Sachverständigenrat für 
dieses Jahresgutachten zahlreiche Varianten entsprechender Vorausberechnungen betrachtet 
(Werding, 2023). Ausnahmslos alle Varianten deuten auf erheblichen Reformbedarf für die GRV 
hin. 
 
„Die Langfrist-Simulationen des Sachverständigenrates sind in den letzten 15 Jahren immer 
günstiger geworden. Wenn das so weitergeht, lässt sich das Problem der demografischen
Alterung ohne Reformen lösen.“ 
Basisszenarien zur Entwicklung von Demografie und Arbeitsmarkt sind von der Expertise 
des Sachverständigenrates zu „Herausforderungen des demografischen Wandels“ aus dem 
Jahr 2011 bis zu diesem Jahresgutachten vor allem aufgrund von zwei Veränderungen in den 
Ist-Daten angepasst worden. Erstens hat sich der jährliche Wanderungssaldo deutlich erhöht 
(von einer Netto-Auswanderung in den Jahren 2008/09 zu einer hohen Netto-Zuwanderung in 
den letzten Jahren). Dies verändert die Perspektiven für das zukünftige Wanderungsgeschehen 
und wird in den neuesten Vorausberechnungen, angelehnt an aktuelle Annahmen des
Statistischen Bundesamtes, voll berücksichtigt. Zweitens ist die Erwerbslosenquote kontinuierlich
immer weiter gesunken (von über 10 % der Erwerbspersonen im Jahr 2005 auf zuletzt gut 3 %). 
Ein weiterer Rückgang in vergleichbarer Größenordnung ist rechnerisch nicht möglich. 
 
„Ein stärkeres Wachstum von Arbeitsproduktivität und BIP kann die demografisch bedingte 
Anspannung der Finanzen der GRV ohne alle Reformen verringern oder sogar ausgleichen.“ 
Diese Erwartung ist falsch. Ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität erhöht das BIP 
und geht in der Regel mit einem entsprechend stärkeren Wachstum der Löhne einher. Unter 
dem geltenden Recht werden in Deutschland in diesem Fall die gesetzlichen Renten ebenfalls 
entsprechend stärker angepasst.  PLUSTEXT 18 Daher müssen auch die Beitragseinnahmen und 
die Bundesmittel, die zur Finanzierung der höheren Renten erforderlich sind, stärker steigen. 
 PLUSTEXT 17 Gemessen an Kennziffern wie dem Beitragssatz und dem Sicherungsniveau der 
Renten bleibt die finanzielle Anspannung der GRV bei einem höheren Produktivitätswachstum 
unverändert. 
 
„Auch wenn die Rentenausgaben in Zukunft stärker ansteigen als das BIP, bleibt die damit 
verbundene Belastung gesamtwirtschaftlich tragbar.“ 
Es ist irreführend, den Anteil der Rentenausgaben am BIP als Indikator für die Belastungen 
durch demografische Alterung anzuführen. Solange die Ausgaben der GRV fast vollständig im 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 353 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
354 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Umlageverfahren finanziert werden, ist der Rentnerquotient die relevante Messgröße.  ZIF-
FER 421 Aufgrund der Überalterung der deutschen Bevölkerung müssen die Beitrags-sätze der 
GRV selbst bei günstiger Entwicklung der Rentenausgaben relativ zum BIP zur Finanzierung der 
jeweils laufenden Renten stark angehoben werden. Dies erzeugt nicht nur Risiken für die
Beschäftigungsentwicklung, sondern auch ausgeprägte intergenerationelle Verteilungseffekte zu 
Lasten jüngerer und zukünftiger Versicherter. Im Rahmen einer kapitalgedeckten
Alterssicherung, wie sie der Sachverständigenrat als Ergänzung zu einer reformierten GRV vorstellt, zahlen 
Versicherte dagegen für ihre eigene Altersvorsorge ein, nicht für die Altersvorsorge der
nächstälteren Generation.  ZIFFER 454 
„Bei der Einführung einer ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge steigen die
insgesamt anfallenden Beiträge schneller an als bei einer Fortsetzung des Umlageverfahrens ohne 
Reformen.“ 
Zeitpunktbezogene Vergleiche des Beitragssatzes zur GRV mit der Summe aus diesem
Beitragssatz und der Sparquote für eine ergänzende Kapitaldeckung sind nicht sachgemäß. Im 
Umlageverfahren werden alle Beiträge sofort wieder ausgegeben, während sie im
Kapitaldeckungsverfahren angelegt werden, um – verstärkt durch die Anlagerendite (mit
Zinseszinseffekten) – zukünftige Ausgaben zu finanzieren. Dem schnelleren Anstieg der insgesamt
anfallenden Beiträge kann beim Aufbau einer ergänzenden Kapitaldeckung daher in Zukunft ein 
höheres Alterseinkommen, eine Dämpfung der insgesamt anfallenden Beiträge oder eine
Mischung aus beidem gegenüberstehen. Relevant sind also Vergleiche von
Finanzierungsbeiträgen und Renten über die Zeit.  ABBILDUNG 136 
„Für Versicherte, die bereits eine Rente beziehen oder bald in die Rente eintreten, bedeuten 
die Vorschläge des Sachverständigenrates eine massive Rentenkürzung.“ 
Unter dem derzeitigen Recht wird das Sicherungsniveau der GRV aller Voraussicht nach in 
den nächsten 50 Jahren ständig sinken und die Beitragssätze zur GRV werden ständig steigen. 
 ZIFFERN 372 F. Die Analyse des Sachverständigenrates stellt klar, dass es keine
Einzelmaßnahme gibt, die diese Entwicklung aufhalten kann. Stattdessen ist es unumgänglich, eine
Kombination von Handlungsoptionen schnellstmöglich umzusetzen. Die vorgeschlagene Anhebung
der Regelaltersgrenze der GRV ab 2031 ist moderat und dämpft sowohl den absehbaren
Rückgang des Sicherungsniveaus als auch den absehbaren Anstieg des Beitragssatzes.  ZIF-
FERN 406  F. Die weiteren vom Sachverständigenrat betrachteten Handlungsoptionen haben sehr
unterschiedliche Auswirkungen auf Versicherte, die bereits eine Rente beziehen oder bald in
die Rente eintreten. Eine Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors entspricht bisherigen
Prinzipien der Rentenberechnung und bereits früher erfolgten Reformen, sie dämpft aber geringe
und hohe Renten gleichmäßig.  ZIFFERN 421 FF. Inflationsindexierte Anpassungen aller
Bestandsrenten erhöhen das Sicherungsniveau für alle Rentnerinnen und Rentner beim
Rentenzugang.  ZIFFERN 425 FF. Anschließend wird die Kaufkraft jeder Rente während der gesamten
Rentenlaufzeit erhalten. Sie bleibt aber hinter der Kaufkraft der real weiter steigenden Löhne
der aktiv Versicherten immer weiter zurück, je länger die individuelle Laufzeit dauert. Eine
progressive Rentenberechnung erhöht – je nach Ausgestaltung und Kombinationen mit anderen
Reformoptionen - das Sicherungsniveau von Renten, die auf unterdurchschnittlichen und
durchschnittlichen Löhnen basieren, und reduziert das Sicherungsniveau von Renten auf Basis
höherer Löhne.  ZIFFER 434 Insgesamt gilt es, die unterschiedlichen intragenerationellen
Verteilungseffekte sorgfältig zu durchdenken, auch auf ihre möglichen kombinierten Effekte hin, und
abzuwägen.
„Umverteilung innerhalb der GRV verstößt gegen das Äquivalenzprinzip und ist daher
rechtlich nicht möglich.“ 
Das Äquivalenzprinzip hat in der GRV der Nachkriegszeit eine lange Tradition. In anderen 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 354 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 355
Zweigen der Sozialversicherung, wie der Gesetzlichen Krankenversicherung oder der Sozialen 
Pflegeversicherung, spielt es dagegen traditionell eine untergeordnete Rolle. Vom Ausmaß der 
einkommensbezogenen Umverteilung in diesen Zweigen ist das Konzept einer progressiven 
Rentenberechnung weit entfernt. Konkrete Regelungen, die auch in der GRV zu Abweichungen 
vom Äquivalenzprinzip führen, bedürfen sicherlich einer rechtlichen Überprüfung. Sie sind aber 
nicht prinzipiell ausgeschlossen. 
„Wenn steigende Beitragssätze als Problem erscheinen, kann die GRV in Zukunft auch
stärker über Steuern finanziert werden. Zumindest neue umverteilende Elemente innerhalb der 
GRV sollten steuerfinanziert werden.“ 
Wenn der Beitragssatz der GRV eingefroren werden würde und die fehlenden Mittel zur
Finanzierung der Renten über Steuern aufgebracht werden sollten, müssten zu diesem Zweck 
binnen weniger Jahre zweistellige Milliardenbeträge aufgebracht werden, die schnell weiter
ansteigen. Wer dies fordert, muss klarstellen, dass damit Steuererhöhungen gefordert werden, 
und muss hinzufügen, welche Steuern genau dafür in welchem Maße erhöht werden sollten. 
Für die Anreiz- und Verteilungswirkungen sowie für die gesamt- und außenwirtschaftlichen
Effekte macht es nämlich einen enormen Unterschied, ob direkte oder indirekte Steuern
angehoben oder neu erhoben werden sollen und welche Änderungen der bisherigen Tarife dabei
gegebenenfalls vorgenommen werden. Ohne solche Präzisierungen erscheint die Forderung als
Ablenkungsmanöver. Wenn Rentnerinnen und Rentner an einer verstärkten Steuerfinanzierung 
der GRV beteiligt werden, ergibt sich daraus eine versteckte Rentenkürzung. Wenn sie nicht 
beteiligt werden, bleiben die intergenerationellen Verteilungseffekte zu Lasten der jüngeren
Generationen gegenüber einer Beitragsfinanzierung weitgehend unverändert. Lediglich die
intragenerationellen Verteilungseffekte können sich ändern. Das Volumen der aufzubringenden
Mittel lässt hierzu aber ebenfalls nur geringe Spielräume. Je mehr die GRV steuer- und nicht
beitragsfinanziert wird, desto weniger lässt sich im Übrigen eine im Kern beitragsbezogene
Berechnung von individuellen Rentenansprüchen aufrechterhalten. Eine Steuerfinanzierung
umverteilender Elemente soll zwar den Zusammenhang von Beiträgen und Rentenansprüchen 
stärken. Sie hat auf der Finanzierungsseite aber ebenfalls Anreiz- und Verteilungswirkungen, 
die wesentlich schwerer zu überblicken sind als Anpassungen, die den Zusammenhang von 
Beiträgen und Rentenansprüchen innerhalb der GRV betreffen. Angesichts dessen erscheinen 
begrenzte Durchbrechungen des Äquivalenzprinzips im Kontext komplexerer Reformen als
erwägenswert. Dies ist umso mehr der Fall, je vollständiger die GRV alle Erwerbstätigen erfasst, 
etwa nach einer Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten sowie von Selbständigen.  ZIF-
FERN 395 FF.
„Würde man Beamtinnen und Beamte in die GRV einbeziehen, wären die Probleme der
Rentenfinanzierung leichter lösbar. Das gleiche gilt für die Einbeziehung von Selbständigen.“ 
Die getrennten Systeme für die Alterssicherung von sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten und von Beamtinnen und Beamten sind beide umlagefinanziert, einerseits aus GRV-
Beiträgen, andererseits aus Steuern. In beiden Systemen bestehen aus heutiger Sicht
Finanzierungslücken für zukünftige Renten- bzw. Versorgungsansprüche. Eine Zusammenführung der
Systeme kann die finanzielle Situation eines Systems daher nur – temporär – verbessern, wenn 
die Finanzierungslücke im anderen System entsprechend größer gemacht wird. So würden neu 
zu entrichtende GRV-Beiträge den Dienstherrn der Beamtinnen und Beamten für die
Finanzierung der Versorgung früherer Beamtinnen und Beamter fehlen. Der Sachverständigenrat hat 
eine Lösung entworfen, die Quersubventionierungen vermeidet, die Systeme aber trotzdem
vereinheitlicht kann. Reformen der GRV würden danach unmittelbar auch für Beamtinnen und
Beamte gelten.  ZIFFERN 397 F. Neben einer gesetzlichen Rente sollten diese eine betriebliche
Altersversorgung erhalten, bei deren Gestaltung beamtenrechtliche Grundsätze, die
Konkurrenzfähigkeit des Öffentlichen Dienstes im Arbeitsmarkt, aber auch die langfristige Finanzierbarkeit 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 355 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen 
356 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
der Versorgung von Personen mit Verbeamtung beachtet werden sollten. Auch die
Einbeziehung Selbständiger führt der GRV gegebenenfalls temporär zusätzliche Beitragsmittel zu, die 
an anderer Stelle fehlen, etwa den Selbständigen selbst durch Verzicht auf andere Formen der 
Altersvorsorge.  ZIFFER 400 Solche Effekte lassen sich aber nicht so klar lokalisieren wie bei den 
Beamtinnen und Beamten. Eine Einbeziehung in die GRV mit einer Opt-out-Möglichkeit
zugunsten anderweitiger Vorsorge erscheint als sinnvoller Kompromiss, der die Rentenfinanzierung 
zugleich vorübergehend und in begrenztem Umfang erleichtern kann. 
 
„Abweichungen von der paritätischen Finanzierung der Alterssicherung, etwa im Kontext 
eines Ausbaus der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge, entlasten die Unternehmen 
und belasten die Arbeitskräfte.“ 
Aufwendungen für eine ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge sind anders zu
klassifizieren als Beiträge zur umlagefinanzierten GRV, da sie direkt zur individuellen Absicherung im 
Alter beitragen. Aber selbst wenn man die insgesamt anfallenden Beiträge zur Alterssicherung 
zusammenfasst, hat ihre Aufteilung zwischen Unternehmen und Arbeitskräften nur kurzfristig 
Bedeutung. Bei einer Änderung dieser Aufteilung entstehen bei gegebenen Bruttolöhnen
Einmal-Effekte. Anschließend verhandeln beide Arbeitsmarktseiten über Anpassungen der
Bruttolöhne in Kenntnis der Regelungen zur rechtlichen Aufteilung der Aufwendungen für die
Altersvorsorge. Sie berücksichtigen dabei die Auswirkungen auf die Lohnkosten der Unternehmen 
sowie auf die Nettolöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Ergebnisse und damit 
die materielle Aufteilung der Aufwendungen hängt von der relativen Verhandlungsmacht beider 
Marktseiten ab. 
 
„Auf Kapital- und insbesondere auf Aktienmärkten gibt es enorm hohe Risiken. Sie bilden 
keine geeignete Basis für die Altersvorsorge.“ 
Die Risiken von Kapitalmarktanlagen, speziell von Aktien, sind weit geringer als sich am Auf 
und Ab des Wertes einzelner Anlagen ablesen lässt. Dies gilt bei einer breiten
branchenmäßigen und internationalen Streuung sowie bei gestaffelten, monatlichen oder jährlichen
Einzahlungen mit einem Gesamtanlagezeitraum von bis zu 40 Jahren und mehr, wie sie für eine
Altersvorsorge typisch sind.  ZIFFER 452 Gegen Ende der Ansparphase lassen sich die Folgen
solcher Schwankungen durch eine Umschichtung von Aktien in weniger riskante Anlageformen 
begrenzen. Selbst in Fällen allgemeiner Wertverluste in einem ungünstigen Zeitpunkt, etwa
unmittelbar vor dem geplanten Renteneintritt, ergeben sich so in der Regel immer noch deutlich 
höhere Erträge als im Rahmen eines umlagefinanzierten Rentensystems.  ZIFFER 452 
 
„Kapitalgedeckte Altersvorsorge erfordert internationale Kapital- und Güterströme, die im 
demografischen Alterungsprozess nicht realisierbar sind. Dies gilt erst recht, wenn alle
entwickelten Volkswirtschaften zugleich demografisch altern.“ 
Demografische Alterungsprozesse in entwickelten Volkswirtschaften sind unterschiedlich 
stark und sehr ungleichzeitig. Dasselbe gilt für ähnliche Prozesse, die derzeit in vielen
Schwellenländern einsetzen. Die Alterssicherung basiert in den meisten Ländern zu einem Gutteil auf 
umlagefinanzierten Systemen. Ergänzende Kapitaldeckung hat daneben jedoch oft ein großes 
Gewicht. Es fällt geradezu auf, dass sie in Deutschland, dessen Bevölkerung in den nächsten 
20 Jahren besonders stark altert, bisher vergleichsweise wenig genutzt wird.  ABBILDUNG 133 Es 
gibt keine Anzeichen, dass eine verstärkte Kapitaldeckung der Altersvorsorge aus Deutschland 
die internationalen Kapitalmärkte, auf denen bisher schon Vorsorgevermögen aus vielen
anderen Ländern verwaltet werden, überbeanspruchen oder in problematische Ungleichgewichte 
stürzen würde. 
  
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 356 – 
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 357 
 
Eine andere Meinung 
470. Ein Mitglied des Rates, Achim Truger, kann sich der Mehrheitsposition des
Sachverständigenrates in Kapitel 5 „Alterungsschub und Rentenreformen“ in einigen 
Punkten nicht anschließen. Die abweichende Meinung betrifft erstens die
Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Belastung durch die
demografische Entwicklung. Sie betrifft zweitens die Definition und Anwendung 
der Begriffe der Nachhaltigkeit sowie der Angemessenheit im Kontext von 
Alterssicherungssystemen. Drittens wird der Vorschlag der Ratsmehrheit zur 
ergänzenden kapitalgedeckten Vorsorge abgelehnt, weil die in Aussicht 
gestellten sehr positiven Wirkungen bezweifelt werden. Viertens werden
wesentliche Elemente der vorgeschlagenen Reformen der Gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV) abgelehnt, weil sie eine deutliche Zunahme der 
Altersarmut oder für viele Versicherte die endgültige Aufgabe des Ziels der 
Lebensstandardsicherung zur Folge hätten.  
Gesamtwirtschaftliche Belastung nicht untragbar hoch 
471. Die Ratsmehrheit betont vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung 
die Finanzierungsprobleme der GRV und plädiert für zeitnahe Reformen. Ihr
Belastungsbegriff ist dabei eng auf die Belastung der Beitragszahlenden speziell im 
Umlageverfahren innerhalb der GRV fokussiert. Zur Ermittlung der
gesamtwirtschaftlichen Belastung durch ein öffentliches Alterssicherungssystem, das die 
Renten allgemein aus laufenden Einkommen finanziert, ist dieser Begriff jedoch 
zu eng, weil grundsätzlich auch andere Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. über das 
Steuersystem, existieren. Für die gesamtwirtschaftliche Belastung sind 
daher die Rentenausgaben in Relation zum BIP
(Rentenausgabenquote) die relevantere Kennziffer. Denn nur diese erlaubt eine plausible
Abschätzung darüber, ob die staatlichen Rentenausgaben gesamtwirtschaftlich ohne 
inakzeptable Nebenwirkungen leistbar erscheinen. 
Es ist unzweifelhaft der Fall, dass durch die demografische Entwicklung eine
gesamtwirtschaftliche Belastung im Sinne einer steigenden Rentenausgabenquote 
entsteht, wenn der Lebensstandard der deutlich zahlreicher werdenden älteren 
Bevölkerung nach Renteneintritt auch nur einigermaßen aufrechterhalten
werden soll. Im Kapitel wird allerdings nicht thematisiert, ob – unabhängig von 
der genauen institutionellen Ausgestaltung – aus gesamtwirtschaftlicher 
Sicht tatsächlich eine nicht tragfähige Belastung zu befürchten ist. 
472. Betrachtet man als Maßstab für die gesamtwirtschaftliche Belastung die 
projizierte Entwicklung der Rentenausgaben in der GRV in Relation zum BIP 
(Rentenausgabenquote) im Basisszenario, so ergibt sich ein Anstieg der
gesamtwirtschaftlichen Belastung von 9,6 % auf 12,1 % des BIP innerhalb der
nächsten 57 Jahre bis zum Jahr 2080. Würde statt des sich im geltenden Recht
ergebenden Absinkens des Sicherungsniveaus auf 44 % ein Sicherungsniveau von 
48 % angestrebt, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten wurde, ergäbe sich
gemäß den Simulationen eine Rentenausgabenquote von 13 % des BIP. Zählt man 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 357 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
358 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
noch die von 1,7 % auf 2,2 % des BIP bis zum Jahr 2080 steigende Belastung 
durch Beamtenpensionen hinzu, ergibt sich insgesamt bis zum Jahr 2080 im
Vergleich zu heute eine um 3,9 % des BIP höhere Rentenausgabenquote. Das ist
zweifellos ein sehr deutlicher Anstieg. Auf die 57 Jahre bis zum Jahr 2080 verteilt, 
würde die Mehrbelastung im Durchschnitt pro Jahr allerdings weniger als 0,07 % 
des BIP betragen. Solange ein solcher Anstieg nicht abrupt, sondern in kleinen 
Schritten erfolgt, ist unklar, warum er gesamtwirtschaftlich nicht
verkraftbar sein sollte. Hinzu kommt, dass die Belastung durch eine höhere
Zuwanderung, eine höhere Erwerbstätigkeit der älteren Bevölkerung – auch ohne 
Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters – sowie durch eine höhere
Frauenerwerbstätigkeit langfristig um bis zu 0,8 Prozentpunkte, also ein Fünftel,
gemindert werden könnte, wenn man die Ergebnisse der entsprechenden
Simulationen im Kapitel in erster Näherung vereinfachend aufsummiert. 
473. Im internationalen Vergleich lagen die staatlichen Rentenausgaben im
Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 in Deutschland mit 10,3 % des BIP deutlich 
über dem OECD-Durchschnitt von 9 % des BIP, aber nur knapp über dem EU27-
Durchschnitt von 9,9 % (OECD, 2021).  ABBILDUNG 137 Damit lag Deutschland
auf Rang 11 und im Mittelfeld der 29 OECD-Staaten mit durchgehender
Datenverfügbarkeit. Laut den OECD-Projektionen steigen die staatlichen
Rentenausgaben in Deutschland zwar bis zum Jahr 2060 auf 12,5 % des BIP, womit es sich
etwas weiter von den Länderdurchschnitten entfernen und auf Rang 10 vorrücken 
würde. Allerdings läge die projizierte Ausgabenquote in Italien, Österreich,
Belgien, Luxemburg, der Slowakei und Slowenien mit jeweils über 14 % des BIP
deutlich höher. Im internationalen Vergleich zeichnet sich für Deutschland
somit keine außergewöhnlich hohe Belastung ab.
 ABBILDUNG 137 
1 – GR-Griechenland, IT-Italien, FR-Frankreich, AT-Österreich, FI-Finnland, PT-Portugal, ES-Spanien, BE-Belgien, NO-
Norwegen, PL-Polen, DE-Deutschland, SI-Slowenien, EU27-Europäische Union, DK-Dänemark, LU-Luxemburg,  OECD-
Durchschnitt der aufgeführten 29 Mitgliedstaaten, SK-Slowakei, HU-Ungarn, CZ-Tschechien, EE-Estland, UK-Vereinigtes 
Königreich, SE-Schweden, LT-Litauen, LV-Lettland, NL-Niederlande, CA-Kanada, US-USA, NZ-Neuseeland, IE-Irland, AU-
Australien, KR-Republik Korea.
Quelle: OECD
© Sachverständigenrat | 23-472-01
Projektionen für die staatlichen Rentenausgaben im OECD-Vergleich1
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
% des BIP
GR IT FR AT FI PT ES BE NO PL DE SI EU
27
DK LU OE
CD
SK HU CZ EE UK SE LT LV NL CA US NZ IE AU KR
Ø 2018 – 2020 2035 2060
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 358 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 359 
Nachhaltigkeits- und Angemessenheitsbegriff zu eng 
474. Die Ratsmehrheit bemisst die Nachhaltigkeit im Kontext der GRV daran 
„wie langfristig das im geltenden Recht vorgesehene Sicherungsniveau mit
aktuellen Beitragssätzen gehalten werden kann, ohne dass ein steigender Ausgleich 
aus dem Bundeshaushalt erforderlich wird“.  ZIFFER 364 Diese Definition ist in 
zweifacher Hinsicht problematisch: Erstens ist die Forderung nach
Beitragssatzkonstanz auf dem aktuellen Niveau willkürlich und selbst laut der
zitierten Quelle (Fall, 2019) viel zu restriktiv. Dort werden Beitragssatzanstiege 
explizit als Maßnahme zur Herstellung der finanziellen Nachhaltigkeit genannt, 
wobei auf mögliche negative Arbeitsmarkteffekte hingewiesen wird: „Increasing 
the contribution rate would improve financial sustainability, but could have a
negative impact on labour markets“ (Fall, 2019, S. 88). Wenn die Ratsmehrheit
tatsächlich Beitragssatzkonstanz auf dem aktuellen Niveau anstrebte, müsste sie 
also argumentieren, dass Beitragssatzanstiege darüber hinaus zu untragbaren
negativen Effekten auf dem Arbeitsmarkt führen. Offenbar strebt sie die
Beitragssatzkonstanz allerdings auch gar nicht an, denn in allen diskutierten
Reformvarianten steigen die Beitragssätze zur GRV über das aktuelle Niveau hinaus deutlich 
und im Fall des kombinierten Szenarios  ABBILDUNG 136 (Kombination aus:
Anhebung Regelaltersgrenze + Anpassung Nachhaltigkeitsfaktor + progressive
Rentenberechnung) zumindest über lange Zeiträume bis auf 20 % an. 
Zweitens ist die Beschränkung des Nachhaltigkeitsbegriffs allein auf 
die GRV und den Bundeszuschuss aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive zu 
eng, weil auch die ergänzende kapitalgedeckte private Altersvorsorge zu kräftigen 
Belastungen der einzahlenden Personen – übrigens unter Aufgabe der
paritätischen Finanzierung durch Arbeitgebende und Arbeitnehmende – führt. Aus 
Sicht eines entsprechend erweiterten Beitragsbegriffs wird das Ziel der
Beitragssatzkonstanz durch die Vorschläge der Ratsmehrheit erst recht nicht erreicht, weil 
inklusive der Einzahlungen in die ergänzende private Alterssicherung das
Beitragssatzniveau in ausnahmslos allen untersuchten Varianten zwischenzeitlich 
über 24 % und im Jahr 2080 bei 23,5 % liegt. Zwar mag man argumentieren, dass 
die Einzahlungen in die private Alterssicherung anders als solche in die GRV nicht 
mit intergenerationeller Umverteilung verbunden seien, weil die Betroffenen sie 
jeweils für sich selbst in der Zukunft entrichteten. In diesem Fall müsste aber auch 
die – in der Definition der Ratsmehrheit ausgeschlossene – Erhöhung des
Bundeszuschusses zumindest graduell anders als eine Beitragssatzanhebung beurteilt 
werden, da auch Rentnerinnen und Rentner nicht unerheblich zum
Steueraufkommen beitragen. 
475. Die Ratsmehrheit bemisst die Angemessenheit daran, „dass Renten einen
Beitrag zur Sicherung des Lebensstandards im Alter leisten […]. Insbesondere sollten 
Rentenreformen sich nicht negativ auf die Armutsgefährdung im Alter
auswirken“  ZIFFER 364 Dabei wird jedoch die Lebensstandardsicherung im gesamten
Kapitel überhaupt nicht mehr erwähnt und tritt völlig hinter das Ziel der
Vermeidung von Armutsgefährdung zurück.  
  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 359 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
360 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Potenzielle Probleme ergänzender Kapitaldeckung vernachlässigt 
476. Der Ausbau der ergänzenden kapitalgedeckten privaten
Altersvorsorge spielt eine zentrale Rolle in den rentenpolitischen Überlegungen
der Ratsmehrheit. Ab sofort sollen von Arbeitnehmenden automatisch 4 % des 
Bruttolohns mit Opt-out Möglichkeit in einen öffentlich verwalteten
aktienbasierten Fonds eingezahlt werden. Dies ist der konzeptionelle Baustein, durch den
mittel- und langfristig das sinkende Sicherungsniveau in der GRV ergänzt und bei
Weitem überkompensiert werden soll. So soll ein Teil der demografisch bedingten 
Belastung zeitlich vorgezogen werden, wodurch die jüngeren Generationen
zukünftig entlastet werden sollen. In den Simulationen ergeben sich am Ende des
Simulationszeitraums 2080 eindrucksvolle kombinierte Sicherungsniveaus von
70,9 %,  ABBILDUNG 138 LINKS gegenüber lediglich 44 % für die GRV im
Basisszenario.
Bei diesem Resultat werden jedoch mehrere Probleme der ergänzenden
kapitalgedeckten Altersvorsorge vernachlässigt, die dazu führen können,
dass das in Aussicht gestellte hohe Sicherungsniveau verfehlt oder auf Kosten der
jüngeren Generationen erreicht wird.
477. Die Hoffnungen bezüglich des durch Kapitaldeckung erzielbaren hohen
zukünftigen Sicherungsniveaus von 70,9 % könnten enttäuscht werden.
Den Berechnungen liegt eine reale Nettorendite des Fonds von 5 % zugrunde.
Dieser Wert wird zwar durch Rückgriff auf ausführliche Renditesimulationen von
Bucher-Koenen et al. (2019) plausibilisiert. Allerdings zeigen Bucher-Koenen et al.
(2019, S. 17 ff.) auch, dass die erzielbaren Portfoliowerte stark aktienbasierter
Fonds durch Finanzkrisen kurz vor Ende der Einzahlungsphase bzw. die
monatlichen Rentenzahlungen durch Finanzkrisen kurz nach Beginn der
Auszahlungsphase erheblich gemindert werden können. Dadurch sinkt die Wahrscheinlichkeit 
höherer Renditen spürbar, auch wenn kein Totalverlust droht und die Verluste
möglicherweise wiederaufgeholt werden können, sofern nur ein Teil des
Portfolios bei Renteneintritt veräußert wird.
Hinzu kommt, dass die für die Vergangenheit ermittelten Renditen nicht
für die Zukunft gültig sein müssen. Erstens waren gerade die Jahrzehnte seit 
den 1980er-Jahren sehr stark durch die Globalisierung und einen damit
einhergehenden ausgeprägten Bedeutungsgewinn der globalen Finanzmärkte und
steigende Kapitalmarktpartizipation mit entsprechenden Kursgewinnen geprägt,
was sich nicht fortsetzen muss. Gerade angesichts der zunehmenden
geopolitischen Risiken scheint es wenig ratsam, sich in den kommenden Jahrzehnten
darauf zu verlassen. Zweitens basieren die Renditen der Vergangenheit auf
realen Wachstumsraten, die sich angesichts der demografischen Alterung in den 
fortgeschrittenen Volkswirtschaften und des sinkenden Arbeitskräftepotenzials
nicht fortsetzen könnten. Drittens schließlich kann die Ratsmehrheit auf
Basis der Literatur die Möglichkeit eines „Asset-Meltdowns“, bei dem der Wert
des Vorsorgevermögens bei seiner Nutzung schmilzt, selbst nicht
ausschließen.  ZIFFER 452 Bei niedrigeren Renditen werden jedoch auch die erhofften
Vorteile der ergänzenden kapitalbasierten Altersvorsorge geringer. Unterstellt man
anstatt der realen Rendite von 5 % eine niedrigere Rendite von 3,5 %, sinkt das
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 360 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 361
Sicherungsniveau im Jahr 2080 um 10,5 Prozentpunkte und die Differenz zum 
Sicherungsniveau der GRV verringert sich.  ABBILDUNG 138 RECHTS  
478. Selbst wenn man annimmt, dass sich das Sicherungsniveau tatsächlich, wie von
der Ratsmehrheit dargestellt, bis zum Jahr 2080 auf 70,9 % erhöht, heißt das
noch nicht, dass dies tatsächlich mit einer entsprechenden Besserstellung
der Rentenbeziehenden ohne Belastung der sich dann im Erwerbsleben
befindenden jüngeren Generationen verbunden sein würde. In Anlehnung
an die „Mackenroth-These“ (Mackenroth, 1952) besteht aus
realwirtschaftlicher Sicht bezüglich der volkswirtschaftlichen Ressourcen immer ein
Umlageverfahren, weil die Sozialleistungen jeder Periode unabhängig von ihrer
Finanzierung aus der aktuellen Produktion der Volkswirtschaft geleistet werden müssen.
Das errechnete höhere Sicherungsniveau aus der ergänzenden Kapitaldeckung
bedeutete damit zunächst nur einen finanziellen Anspruch auf Ressourcen in
entsprechender Höhe, ohne dass sicher wäre, dass er auch tatsächlich eingelöst
werden kann.
Auf Basis der Simulationen zu den Auswirkungen einer Anhebung des
Sicherungsniveaus in der GRV gegenüber dem Basisszenario auf 48 %, lässt sich
näherungsweise abschätzen, wie groß der zusätzliche finanzielle Anspruch der
rentenbeziehenden Generation im Jahr 2080 bei einem Sicherungsniveau von 70,9 %
gegenüber dem Basisszenario wäre. Ein Anstieg des Sicherungsniveaus um 4
Prozentpunkte führt zu höheren Rentenausgaben in Höhe von 0,9 % des BIP im Jahr 
 ABBILDUNG 138 
1 – Netto vor Steuern; bei ergänzender Vorsorge: Durchschnitt für alle Rentnerinnen und Rentner.  2 – Szenario mit einer 
realen Rendite von 5 % pro Jahr.  3 – Szenario mit einer realen Rendite von 3,5 % pro Jahr. Hier werden die bisherigen 
Riesterrenten berücksichtigt.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, SIM.21, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-473-01
GRV im Vergleich zur ergänzenden Kapitaldeckung: Alternative Szenarien
15
20
25
30
35
40
30
40
50
60
70
80
2000 10 20 30 40 50 60 70 2080
Ergänzende Kapitaldeckung: 
Höhere Rendite 5 %
Sicherungsniveau in %1
GRV-
Beitragssatz in %
Sicherungsniveau1:
Basisszenario
Höhere
Umlagerente
Ergänzende 
Vorsorge2
Beitragssatz (rechte Skala):
Basisszenario
plus 4 Prozentpunkte
15
20
25
30
35
40
30
40
50
60
70
80
2000 10 20 30 40 50 60 70 2080
Ergänzende Kapitaldeckung: 
Niedrigere Rendite 3,5 %
Sicherungsniveau in %
GRV-
Beitragssatz in %
Sicherungsniveau1:
Haltelinie 48 % Ergänzende 
Vorsorge3
Beitragssatz (rechte Skala):
Basisszenario
plus 4 Prozentpunkte
Haltelinie 48 %
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 361 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
362 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
2080. Demgemäß würde der errechnete Anstieg des Sicherungsniveaus um 
26,9 Prozentpunkte bei privater Kapitaldeckung im Jahr 2080 zu höheren 
Ansprüchen der rentenbeziehenden Generation in Höhe von 6,1 % des BIP 
führen. Das ist fast siebenmal mehr als der aus Sicht der Ratsmehrheit
besorgniserregende Anstieg der Rentenausgaben um 0,9 % des BIP durch die dauerhafte 
Garantie des Sicherungsniveaus in der GRV bei 48 %. Es fragt sich, wie dann 
ein so viel höherer Anspruch realwirtschaftlich eingelöst werden soll. 
479. Wie Werding et al. (2023) zu Recht anmerken, vernachlässigt die „Mackenroth-
These“, dass die Kapitaldeckung über höhere Kapitalakkumulation zu einem
höheren BIP in Zukunft führen könnte, und sie gilt nur für geschlossene
Volkswirtschaften. Eine Möglichkeit, in Zukunft potenziell höhere Ansprüche der
rentenbeziehenden Generation aus der privaten Kapitaldeckung an das BIP
zu befriedigen, besteht also darin, dass die durch die Kapitaldeckung erhöhte
private Ersparnis zu einer höheren Kapitalakkumulation und damit
einem höheren BIP in der Zukunft führt. Werding et al. (2023, S. 6) weisen
jedoch darauf hin, dass die empirische Evidenz für diesen Effekt gemischt ist,
weshalb allgemein nicht klar ist, ob man auf solche wachstumssteigernden Effekte
hoffen kann.
Für Deutschland kommt im konkreten Fall hinzu, dass gemäß den Analysen des 
Sachverständigenrates zum Potenzialwachstum  ZIFFERN 99 FF. in den nächsten
Jahrzehnten die Aussichten für Wachstumssteigerungen aufgrund der
Knappheit des Faktors Arbeit begrenzt und unsicher erscheinen. Zudem soll
der öffentlich verwaltete aktienbasierte Fonds breit diversifiziert sein und
gerade global anlegen, sodass nur ein Bruchteil der zusätzlichen Ersparnis
überhaupt ins Inland fließen soll und dort den Kapitalstock erhöhen könnte. 
Des Weiteren zeigen die Analysen im Kapitalmarktkapitel,  ZIFFER 207 dass in
Deutschland die gesamtwirtschaftliche Ersparnis, die – falls man eine
Kapitalangebotsperspektive einnehmen und vernachlässigen möchte, dass
Investitionen nicht unbedingt eine Ersparnisbildung voraussetzen (Bibow, 2001) –
prinzipiell für Investitionen zur Verfügung steht, bereits sehr hoch ist. Deshalb
fließt bereits heute ein wesentlicher Teil davon ins Ausland und wird nicht im
Inland investiert. Schließlich hat das von der Ratsmehrheit angestrebte
Volumen für die private Altersvorsorge von 4 % der Bruttolöhne und Gehälter oder
etwa 1,5 % des BIP im Jahr 2080 unzweifelhaft eine makroökonomische
Relevanz. Selbst wenn man unterstellt, dass es sich nur in Teilen davon um
zusätzliche Ersparnis handeln dürfte, weil die privaten Haushalte bestehende Riester-
Verträge oder andere Anlageformen substituieren, könnte der private Konsum
dadurch in relevantem Ausmaß beeinträchtigt werden, was zumindest
vorübergehend wachstumsdämpfend sein dürfte.
480. Eine zweite Möglichkeit, zukünftig potenziell höhere Ansprüche der
rentenbeziehenden Generation zu befriedigen, könnte in entsprechend
höheren Importen bestehen, die dann im Inland zur Verfügung stünden. Um den
Gesamtanspruch von 6,1 % des BIP zu befriedigen, müsste die
gesamtwirtschaftliche Importquote in Deutschland offenbar in dieser Höhe ansteigen und den
Leistungsbilanzsaldo verringern. In Partialbetrachtung mag dies denkbar und
angesichts der permanent exzessiven deutschen Leistungsbilanzüber-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 362 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 363 
schüsse (Behringer et al., 2020) sogar wünschenswert erscheinen. Allerdings 
könnten in der Phase tendenziell wachsender privater Ersparnis mit
überwiegender Anlage im Ausland beim Aufbau von Altersvorsorgevermögen zunächst noch 
höhere Leistungsbilanzüberschüsse und damit Zielverfehlungen beim
außenwirtschaftlichen Gleichgewicht einhergehen. 
Aus einer globalen Perspektive muss jedoch berücksichtigt werden, dass viele
andere Länder, die ebenfalls vor demografischen Problemen stehen, auch 
über entsprechende kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme verfügen.
Deutschland ist wie analysiert in dieser Hinsicht eher Nachzügler. In den nächsten
Jahrzehnten könnten also sehr viele Industrieländer bei begrenzten inländischen
Produktionskapazitäten versuchen, mittels ihrer akkumulierten Vorsorgefonds
Importe zur Befriedigung der durch die alternde Bevölkerung gestiegenen
Konsumansprüche zu nutzen. Global können jedoch rein saldenmechanisch 
nicht alle Länder ihre Leistungsbilanzsalden entsprechend
verringern. Aus diesem Grund strebt beispielsweise der IWF (2023) in seinen External 
Sector Reports bei der Analyse gleichgewichtiger Leistungsbilanzsalden
multilaterale Konsistenz an, die dadurch gewährleistet wird, dass nationale
Einflussfaktoren jeweils nur als Abweichung vom globalen Durchschnitt berücksichtigt 
werden. Es ist zwar denkbar, dass zukünftig vor allem Schwellen- und
Entwicklungsländer mit jüngerer Bevölkerung über steigende Exporte die Versorgung der 
gealterten Bevölkerung vieler Industrieländer übernehmen. Angesichts der
zunehmenden geopolitischen Probleme und Risiken wäre es jedoch
leichtsinnig darauf zu vertrauen. 
481. Insgesamt erscheint es daher problematisch sich auf die von der
Ratsmehrheit erhofften sehr positiven Wirkungen der ergänzenden
Kapitaldeckung zu verlassen. Erstens muss man damit rechnen, dass die Rendite und 
damit das für die ältere Bevölkerung zur Verfügung stehende Vermögen nicht so 
groß ausfallen wird, wie es im errechneten Sicherungsniveau von 70,9 % im Jahr 
2080 zum Ausdruck kommt. Zweitens ist unsicher, ob die durch das
Fondsvermögen repräsentierten zusätzlichen Ansprüche der älteren Bevölkerung auf das 
BIP zukünftig tatsächlich eingelöst werden können: Ein wachstumsfördernder
Effekt der Kapitaldeckung über höhere Kapitalakkumulation ist unwahrscheinlich 
und die Aussichten auf die notwendigen höheren Importe sind unsicher. 
482. Gegen die hier vertretene Position lässt sich einwenden, dass die verwendeten 
makroökonomischen Dimensionen übertrieben sind, weil nicht damit zu rechnen 
ist, dass es in vollem Umfang von vier Beitragspunkten zu einer Erhöhung der 
gesamtwirtschaftlichen Ersparnis kommt, da die privaten Haushalte bestehende 
Riester-Verträge oder andere Anlageformen substituieren werden. In diesem Fall 
müsste aber auch das durchschnittlich erreichbare zusätzliche Sicherungsniveau 
durch die Kapitaldeckung entsprechend nach unten angepasst werden. Die
formulierten Zweifel bezüglich des anzusetzenden Renditeniveaus sowie 
der zukünftigen realwirtschaftlichen Einlösbarkeit des akkumulierten
Vorsorgevermögens bleiben davon unbeeinflusst. 
  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 363 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
364 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Massive Rentenkürzungen 
483. Die Ratsmehrheit spricht sich für eine Bündelung von Maßnahmen zur
Reform der GRV aus, die sich in ihren Wirkungen ergänzen und gemeinsam
sowohl die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Reform sicherstellen als auch
die politische Umsetzbarkeit ermöglichen sollen. Konkret wird eine Anpassung
des Nachhaltigkeitsfaktors oder eine Inflationsindexierung der Bestandsrenten
mit der automatischen Erhöhung des Renteneintrittsalters gemäß der
Entwicklung der ferneren Lebenserwartung und einer ausgabendämpfenden progressiven 
Rentenbemessung (umverteilendes Element) kombiniert.
Das Gesamtresultat  ABBILDUNG 136 (Kombination aus: Anhebung
Regelaltersgrenze + Anpassung Nachhaltigkeitsfaktor + progressive Rentenberechnung)
sieht zunächst eindrucksvoll aus: Gegenüber dem Basisszenario sinkt der
Beitragssatz bis zum Jahr 2080 um 4,6 Prozentpunkte und überschreitet nie das
Niveau von 20 %. Gleichzeitig steigt sogar das Sicherungsniveau der Standardrente
um 4,4 Prozentpunkte im Jahr 2080 und liegt mit 48,4 % sogar leicht oberhalb
des Niveaus der gegenwärtig geltenden Sicherungslinie.
484. Dieses Resultat sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich
insgesamt um massive Rentenkürzungen und Verschlechterungen beim
Sicherungsniveau zumindest für alle Versicherten handelt, die oberhalb des
Standardrentenniveaus liegen. Die von der Ratsmehrheit diskutierten Einschnitte 
in die GRV gehen im kumulierten Paket sehr weit über die im JG 2020
vorgeschlagenen hinaus. Dadurch wird der Beitrag der GRV zur
Lebensstandardsicherung stark reduziert und für viele Beschäftigte de facto aufgegeben.
485. Die Anpassung des Nachhaltigkeitsfaktors oder die
Inflationsindexierung der Bestandsrenten führen bereits relativ kurzfristig zu kräftigen
Absenkungen beim Sicherungsniveau und geringeren Beitragssätzen gegenüber
dem Basisszenario. Angesichts der Resultate der Studie von Buslei et al. (2023a)
sorgt sich die Ratsmehrheit daher zu Recht um den dadurch drohenden Anstieg
der Armutsgefährdung im Alter. Die angestrebte Erhöhung des
Renteneintrittsalters hat zwar einen positiven Effekt auf das Sicherungsniveau, kann die
Absenkung gegenüber dem Basisszenario jedoch bei Weitem nicht kompensieren
und führt zu zusätzlichen Problemen.  ZIFFERN 487 F.
486. Eine zentrale Bedeutung bei der Vermeidung der drohenden
Armutsgefährdung kommt in den konzeptionellen Überlegungen der Ratsmehrheit dem
vorgeschlagenen umverteilenden Element einer ausgabendämpfenden
progressiven Rentenbemessung zu. Grundsätzlich könnten
umverteilende Elemente innerhalb der GRV durch das Solidarprinzip
gerechtfertigt und sinnvoll sein. In der konkreten ausgabendämpfenden Version der
Ratsmehrheit führen sie jedoch zu einer massiven Rentenkürzung. Weil dort
Renten unterhalb der Standardrente im Ergebnis aufgewertet werden, kommt es zwar 
zu einer im Vergleich zum Basisszenario kräftigen Erhöhung des
Sicherungsniveaus der Standardrente um 3,8 Prozentpunkte im Jahr 2080. Dieses Ergebnis
wird allerdings durch drastische Kürzung der Rentenansprüche
oberhalb der Standardrente erkauft.  ABBILDUNG 130 Dadurch sinkt das durch-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 364 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 365
schnittliche Sicherungsniveau um 6,9 Prozentpunkte gegenüber dem
Basisszenario auf nur noch 37,1 % im Jahr 2080. So könnte eine Person mit 45
Beitragsjahren im aktuellen System der GRV maximal etwa 90 Entgeltpunkte erwerben. In 
dem vorgeschlagenen ausgabendämpfenden System wäre dieser Wert auf etwa 
67,5 Entgeltpunkte beschränkt. Die monatliche Rente würde von aktuell 3 384 
Euro auf 2 538 Euro sinken. Betroffen wären von den Rentenkürzungen 
nicht etwa nur „Reiche“, sondern tendenziell alle Beschäftigten, deren 
jährliches Bruttoeinkommen oberhalb des durchschnittlichen
sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens von 43 142 Euro liegt. 
Mit der von der Ratsmehrheit vorgeschlagenen ausgabendämpfenden
progressiven Rentenbemessung würde zwar eine steigende Armutsgefährdung aufgrund 
der generellen Rentenkürzungen abgewendet. Dafür würde jedoch das Ziel der 
Lebensstandardsicherung innerhalb der GRV sehr weitgehend
eingeschränkt. 
Anhebung des Rentenalters nicht forcieren 
487. Die Ratsmehrheit plädiert für eine automatische Kopplung des
Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung im Alter von 67 Jahren
mindestens im Verhältnis von 2:1, d. h. für jedes Jahr an höherer
Lebenserwartung soll sich das Renteneintrittsalter um 8 Monate und der Rentenbezug um 4
Monate erhöhen. Die Reform soll zeitnah verabschiedet werden und nach dem
Jahr 2031 in Kraft treten, wenn die aktuell laufende schrittweise Erhöhung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschlossen sein wird.
488. Zwar stellt die weitere Erhöhung des gesetzlichen oder faktischen
Renteneintrittsalters eine erwägenswerte Option zur Stabilisierung von Sicherungs- und
Beitragssatzniveau der GRV dar. Allerdings ist es nicht notwendig, die Reform
möglichst schnell umzusetzen.
Polit-ökonomische Argumente, wonach eine schnelle Lösung nötig sei, weil
aufgrund eines steigenden Alters der Wahlbevölkerung die Aussichten auf eine
Reform schwänden, lassen sich angesichts der Literaturlage nicht
überzeugend begründen. Einer pessimistischen Position, die wegen der zunehmenden
Alterung eine „Gerontokratie“ und damit die Unmöglichkeit weiterer Reformen
befürchtet (Sinn und Übelmesser, 2003), steht mit Bittschi und Wigger (2019)
eine optimistischere Position gegenüber, die zukünftig auch eine bessere
politische Umsetzbarkeit für möglich hält.
489. Die von der Ratsmehrheit bemerkenswert ausführlich behandelten sozialen
Probleme, die durch eine weitere Heraufsetzung des
Renteneintrittsalters für bestimmte sozioökonomische Gruppen entstehen, sprechen ebenfalls
gegen die schnelle Verabschiedung weiterer Erhöhungen des
Renteneintrittsalters. Erstens ist die Lebenserwartung deutlich mit dem Einkommen und anderen
sozioökonomischen Faktoren korreliert (Brussig und Schulz, 2019). Dadurch
würden vor allem Menschen mit niedrigeren Einkommen bei einer Anhebung der 
Regelaltersgrenze benachteiligt, weil ihre Rentenbezugsdauer aufgrund ihrer
geringeren ferneren Lebenserwartung relativ stärker eingeschränkt würde.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 365 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
366 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Zweitens könnten viele Erwerbstätige vor allem in körperlich oder psychisch
besonders anstrengenden Berufen mit zudem häufig geringeren Einkommen, die 
schon heute früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, kaum das höhere
Renteneintrittsalter erreichen und müssten folglich hohe Abschläge auf ihre Renten 
in Kauf nehmen. 
490. Die von der Ratsmehrheit vorgeschlagene Inflationsindexierung könnte
ebenso wie die progressive Rentenbemessung den betroffenen
Personengruppen tendenziell zugutekommen. Die Inflationsindexierung erhöht die
Zugangsrenten und unterstützt damit tendenziell kurzlebige und
einkommensschwache Personengruppen. Die progressive Rentenbemessung hebt die
niedrigeren Renten überproportional an und unterstützt damit
einkommensschwächere Personengruppen. Allerdings haben beide Maßnahmen wie erläutert
gravierende Nebenwirkungen und können daher nicht befürwortet werden:
Die Inflationsindexierung senkt das allgemeine Sicherungsniveau sehr kräftig
und führt zu erhöhter Armutsgefährdung bei langlebigen Personen. Die
progressive Rentenbemessung führt weitgehend zu einer Aufgabe des Ziels der
Lebensstandardsicherung.
491. Die von der Ratsmehrheit erwogenen Maßnahmen im Bereich der
Erwerbsminderungsrente und der Frühverrentung sowie tarifvertraglicher
Regelungen könnten zwar zu einer Linderung der Probleme beitragen. Ob sie aber
insgesamt bereits der Komplexität der Probleme (Bäcker, 2018) gerecht werden,
ist unklar. Solange das so ist, sollte eine automatische Erhöhung des
Renteneintrittsalters nicht forciert werden. Stattdessen sollten Politik,
Wissenschaft und demokratische Öffentlichkeit die Zeit bis zum Auslaufen der
bisherigen Regelungen im Jahr 2031 nutzen, um nach überzeugenden
Lösungen zu suchen.
Alternativen
492. Nach der im vorliegenden Minderheitsvotum vertretenen Position wird die
demografische Entwicklung unweigerlich zu einer steigenden
gesamtwirtschaftlichen Belastung führen, in dem Sinne, dass ein größerer Anteil der 
realen Wirtschaftsleistung zur Versorgung der älteren Bevölkerung aufgewendet
werden muss. Das Problem tritt weitgehend unabhängig von
unterschiedlichen Finanzierungswegen auf. Es wird sich daher kaum durch zusätzliche
Kapitaldeckung lösen lassen. Damit gibt es letztlich zwei Möglichkeiten,
mit der steigenden gesamtwirtschaftlichen Belastung durch die Demografie
umzugehen. Erstens können verschiedene Finanzierungsarten die
intragenerationelle Verteilung der Belastung ändern und sie sozialverträglicher
gestalten. Zweitens kann die Belastung durch reales binnenwirtschaftliches
Wachstum vermindert werden, wodurch die zukünftigen Verteilungsspielräume
erhöht werden.
493. Anstatt die GRV immer weiter auszuhöhlen, sollte sie finanziell gestärkt und
das Sicherungsniveau langfristig über dem im gegenwärtigen System
angelegten Niveau stabilisiert werden, z. B. wie von der Bundesregierung angestrebt
bei 48 %. Würde dies allein über eine Erhöhung des Beitragssatzes mit korres-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 366 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 367 
pondierendem Anstieg des Bundeszuschusses umgesetzt, würde der Beitragssatz 
gemäß den Simulationen langfristig 2 Prozentpunkte und die
gesamtwirtschaftlichen Rentenausgaben 0,9 % des BIP über dem Basisszenario liegen. Vergleicht 
man dies mit den Auswirkungen der ergänzenden Kapitaldeckung, allerdings bei 
geringerer Rendite von 3,5 %, schneidet sie gar nicht schlecht ab  ZIFFER 477
(Werding et al., 2023). Zwar liegt das Sicherungsniveau mit 48 % deutlich unter den 
60,4 % bei Kapitaldeckung, dafür liegt der gesamte Beitragssatz bis 2080 mit 
26,0 % sehr deutlich unterhalb desjenigen von 28,1 %, der im Basisszenario
zuzüglich der 4 Prozentpunkte für die Kapitaldeckung aufgewendet werden muss. 
In Relation zum BIP müssen in der GRV 2080 0,9 % mehr aufgewendet werden, 
während die 4 Beitragspunkte etwa 1,5 % des BIP entsprechen dürften.
Schließlich ist wie erläutert unklar, ob der Anspruch auf ein deutlich höheres
Sicherungsniveau von 60,4 % bei Kapitaldeckung in 57 Jahren tatsächlich realwirtschaftlich 
eingelöst werden kann. 
494. Wenn der Anstieg des Beitragssatzes in der GRV nicht zu stark ausfallen soll, kann 
auch eine stärkere Steuerfinanzierung der GRV sinnvoll sein. Zwar
entsteht dadurch an anderer Stelle eine höhere Belastung, diese entsteht jedoch auch 
durch die 4 zusätzlichen Beitragspunkte, die laut Ratsmehrheit in die
Kapitaldeckung fließen sollen. Im Gegensatz zu Beitragserhöhungen in der GRV würden 
durch stärkere Steuerfinanzierung auch Rentenempfangende über ihren Anteil 
am Steueraufkommen nicht unerheblich beteiligt. Infrage käme z. B. eine stärkere 
Steuerfinanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen nach erweiterter 
Abgrenzung, die eine Erhöhung des Bundeszuschusses um etwa 1 % des BIP 
rechtfertigen würde.  KASTEN 23 Anknüpfend an den Vorschlag der Ratsmehrheit 
bezüglich umverteilender Elemente in der GRV könnte auch eine progressive 
Rentenbemessung erwogen werden, die allerdings nicht mit allgemeinen
Rentenkürzungen vermengt und unter Einhaltung des Äquivalenzprinzips über einen 
Steuerzuschuss finanziert werden könnte. 
Schließlich könnte eine verpflichtende Einbeziehung aller bislang nicht
obligatorisch abgesicherten Selbstständigen gemäß den Simulationen über 
Jahrzehnte das Sicherungsniveau spürbar steigern und den Beitragssatz etwas 
senken. 
495. Um das binnenwirtschaftliche Wachstum und die Verteilungsspielräume 
der Zukunft zu stärken, bieten sich viele Maßnahmen an. Im vorliegenden
Jahresgutachten unterbreitet der Sachverständigenrat viele Vorschläge, wie z. B. die 
Steigerung der Erwerbstätigkeit, den Ausbau der Bildung und Weiterbildung, die 
Arbeitsmigration sowie eine öffentliche und öffentlich geförderte
Investitionsoffensive. Die Simulationen im vorliegenden Kapitel zeigen, dass durch eine
Steigerung insbesondere der Frauenerwerbstätigkeit, eine stärkere Zuwanderung in den 
Arbeitsmarkt sowie eine freiwillige Erhöhung der Erwerbstätigkeit Älterer die 
GRV kurz- bis mittelfristig erheblich entlastet werden kann. 
  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 367 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
368 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Eine andere Meinung 
496. Die Ratsmehrheit argumentiert, dass eine Umverteilung innerhalb der
Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zur Stärkung der Angemessenheit beitragen
sowie mittel- bis langfristig einen Beitrag zur finanziellen Nachhaltigkeit der GRV
leisten könne.  ZIFFER 435 Ein Mitglied des Sachverständigenrates, Veronika
Grimm, kann sich der Mehrheitsposition des Sachverständigenrates in Kapitel 5
„Alterungsschub und Rentenreformen“ in diesem Punkt nicht anschließen.
497. Es werden von der Ratsmehrheit verschiedene Vorschläge zur Umverteilung
innerhalb der GRV diskutiert und als möglicher Beitrag zur Angemessenheit
und finanziellen Nachhaltigkeit positiv eingeschätzt. Eine Möglichkeit, das
Altersarmutsrisiko zu senken, sei eine progressive Rentenberechnung. Dabei erhalten
Personen mit einem geringen Lebenseinkommen und folglich geringen
Rentenanwartschaften überproportional hohe Rentenleistungen. Zur Finanzierung der
Maßnahme würden die Rentenleistungen für Personen mit
überdurchschnittlichem Lebenseinkommen gekürzt.  ZIFFER 432
Da aber Anlass zur Sorge bestünde, dass bei einer solchen Ausgestaltung das
gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot sinke (Fehr et al., 2011; French et al., 2022;
Kindermann und Püschel, 2023b), spricht sich die Ratsmehrheit für eine
Umverteilung basierend auf dem sozialversicherungspflichtigen
Jahreseinkommen aus (Kindermann und Püschel, 2023b). Dabei erhalten Personen
in Jahren mit einem geringen sozialversicherungspflichtigen Einkommen eine
überproportional hohe Anzahl von Entgeltpunkten. Ab einem bestimmten
sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen solle sich die Zahl der erworbenen
Entgeltpunkte dagegen nur noch unterproportional erhöhen. Die monatliche
Rente würde dann direkt proportional zu den gesammelten Entgeltpunkten bei
Rentenzugang berechnet.  ZIFFERN 436 F.  ABBILDUNG 127 
498. Durch die vorgeschlagene Umverteilung basierend auf dem
sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen – so die Ratsmehrheit – könne man das
Verhältnis von Rentenauszahlungen zu Beitragszahlungen für höhere
Einkommensgruppen verringern, ohne dass zu viele Personen aus niedrigen
Einkommensgruppen unter die Armutsgefährdungsschwelle fallen. Da aufgrund
der Verringerung der Rentenzahlungen an höhere Einkommensgruppen die
Summe der Rentenzahlungen im Rahmen der GRV nicht übermäßig ansteige,
könne der Vorschlag einen Beitrag zur finanziellen Nachhaltigkeit der GRV
leisten.
499. All den Vorschlägen ist gemein, dass das Äquivalenzprinzip der GRV
durchbrochen wird. Bislang gilt in der GRV die sogenannte Teilhabeäquivalenz, d. h.
die Höhe der Ansprüche ist primär durch die Höhe der Beiträge bestimmt. Das
Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung stellt heute also sicher, dass
Leistungsniveau und eingezahlte Beiträge in einem engen Zusammenhang stehen. Es
stellt somit den Versicherungscharakter der GRV in den Vordergrund. Aus
sozialpolitischen Erwägungen (Solidarprinzip) sieht der Gesetzgeber zusätzliche
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 368 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 369 
versicherungsfremde Leistungen vor, für deren Finanzierung aus dem
Bundeshaushalt Zuschüsse gewährt werden (Deutscher Bundestag, 2016, 2018). 
500. Durch die von der Ratsmehrheit vorgeschlagene Umverteilung innerhalb 
der GRV wird das Äquivalenzprinzip zugunsten des Solidarprinzips geschwächt. 
Werden Leistungen und Beiträge zunehmend entkoppelt und die
versorgungsstaatliche Verteilung der Mittel innerhalb der GRV stärker ins Zentrum gerückt, 
so würde die bislang angestrebte Trennung zwischen Äquivalenz- und 
Solidarprinzip aufgehoben. Dies gilt insbesondere, wenn der
versicherungsfremde Charakter der Umverteilung in der GRV nicht zu einem aus Steuermitteln 
finanzierten Bundeszuschuss in angemessener Höhe führt. Dies ist jedoch, wie im 
Haupttext zurecht ausgeführt wird, für das vorgeschlagene Modell aufgrund der 
Komplexität der Berechnung eines entsprechenden Zuschusses unrealistisch. 
 ZIFFERN 438 F. 
501. Im Folgenden werden die Bedenken gegen die Umverteilung innerhalb der GRV 
im Einzelnen ausgeführt. 
Zielgenauigkeit bei der Bekämpfung von Armutsgefährdung 
502. Die Umverteilung über die GRV ist zwangsläufig weniger zielgenau als 
die Bekämpfung von Armutsgefährdung über das Steuer- und
Transfersystem. Die Einkommensteuer ist am Prinzip der Leistungsfähigkeit 
orientiert und berücksichtigt im Ansatz alle Einkünfte ebenso wie familiäre
Verhältnisse. Bei einer Steuerfinanzierung würden somit alle Bürgerinnen und
Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Bekämpfung von
Armutsgefährdung im Alter herangezogen. Bei der Grundsicherung im Alter kommt zudem das 
Haushaltsprinzip zum Tragen und Vermögen wird bis auf einen Schonbetrag 
von 10 000 Euro angerechnet.  
Bei der GRV gilt hingegen das Individualprinzip. Zudem würden bei der
Umverteilung innerhalb der GRV weiteres Einkommen oder bestehendes Vermögen 
einer versicherten Person nicht berücksichtigt. Dies impliziert, dass auch
Personen von der Umverteilung innerhalb der GRV profitieren würden, die über ihren 
Ehepartner, durch Vermögen oder durch eigene Alterssicherung jenseits der GRV 
gut abgesichert sind. Finanziert würden die Leistungen nur von Personen mit 
überdurchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Der 
Rest der Bürgerinnen und Bürger würde nicht herangezogen.  
Solidargemeinschaft und Steuermittel 
503. Bei der Verteilung der Lasten für die Bekämpfung von Armutsgefährdung im
Alter ist die Steuerfinanzierung einer Finanzierung aus den Beiträgen der GRV 
insbesondere deshalb vorzuziehen, weil ein großer Teil der finanziell
leistungsfähigen Personen, etwa Beamtinnen und Beamte, freiberuflich Tätige oder
Selbständige, nicht in der GRV versichert ist.  ABBILDUNG 139 Es wäre bei einer
Steuerfinanzierung sichergestellt, dass sich gerade gutverdienende Bürgerinnen und 
Bürger der Beteiligung an den Kosten nicht entziehen könnten – was bei einer 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 369 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
370 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Umverteilung innerhalb der GRV, wie sie die Ratsmehrheit vorschlägt, der Fall 
wäre.  
504. Die 2,1 Mio Beamtinnen und Beamten machen zusammen mit den 3,6 Mio
Selbständigen, die nicht in der GRV sind, heute ca. 13 % der
Erwerbsbevölkerung aus.  ABBILDUNG 139 Freiberuflich Tätige und Selbständige mit
Mitarbeitern haben ebenso wie Beamtinnen und Beamte deutlich höhere
Bruttojahreseinkommen als die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. So lag
beispielsweise im Vergleich mit dem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen eines
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Verdienst von freiberuflich tätigen
Männern bei 161 %, der Verdienst von Beamten bei 112 % und der Verdienst von
Selbständigen mit Mitarbeitern bei 123 % (im Jahr 2017 in der Altersgruppe von
44 bis 66 Jahren; Haan et al., 2017, S. 31). Bei Frauen zeigen die
Einkommensunterschiede größtenteils in die gleiche Richtung, sind aber deutlich weniger
ausgeprägt. Im Haupttext des Gutachtens wird zwar darauf hingewiesen, dass bei
Umverteilung innerhalb der GRV eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten
und Selbständigen in die GRV geboten sein könnte.  ZIFFER 439 Das dürfte aber,
insbesondere für die Beamtinnen und Beamten, politisch kaum umsetzbar sein.
Zu weiteren Argumenten für und wider Integration von Selbständigen in die GRV
siehe auch JG 2011 Ziffern 530 ff.
 ABBILDUNG 139 
Quelle: BMAS
© Sachverständigenrat | 23-482-01
Alterssicherung der Erwerbstätigen (Stand 2021)
Erwerbstätige 44,9 Mio
Arbeitnehmer 40,1 Mio
( 41,0 Mio, abzüglich 0,9 Mio in Elternzeit)
Gesetzliche
Renten-
Versicherung
32,9 Mio
darunter:
in der Gleitzone
1,2 Mio
Auszubildende
1,7 Mio
ausschließlich
geringfügig
Beschäftigte
0,8 Mio
beschäftigte
Rentnerinnen
und Rentner
0,3 Mio
anderweitige
obligatorische
Absicherung
2,8 Mio
Beamtinnen und 
Beamte
einschließlich 
Richterinnen 
und Richter 
sowie 
Soldatinnen
und Soldaten
2,1 Mio
Versicherte 
Beschäftigte 
in
Berufsständischen
Versorgungswerken
0,7 Mio
ohne
obligatorische
Absicherung
4,4 Mio
Ausschließlich 
geringfügig 
Beschäftigte
3,8 Mio
darunter: 
geringfügig 
beschäftigte 
Rentner über
Regelaltersgrenze
1,0 Mio
Arbeitsgelegenheiten 
(1-Euro-Jobs)
0,1 Mio
beschäftigte 
Rentnerinnen 
und Rentner 
über
Regelaltersgrenze
0,3 Mio
Sonstige z. B. 
Werktstudenten, 
Praktikanten
0,2 Mio
Selbständige 3,9 Mio
( inkl. mithelfende Familienangehörige)
Gesetzliche
Renten-
Versicherung
0,3 Mio
Versicherte
auf Antrag
0,02 Mio
anderweitige
obligatorische
Absicherung
0,6 Mio
Selbständige 
in der
Alterssicherung der 
Landwirte
0,2 Mio
ohne
obligatorische
Absicherung
3,0 Mio
darunter:
über 65 Jahre
0,4 Mio
Versicherte
kraft Gesetzes
0,07 Mio
Künstler/
Publizisten
0,18 Mio
Handwerker
0,06 Mio
Selbständige 
in
Berufsständischen
Versorgungswerken
0,4 Mio
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 370 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 371 
505. Zurecht wird im Haupttext des Gutachtens darauf hingewiesen, dass das
Äquivalenzprinzip auch heute schon an verschiedenen Stellen durchbrochen werde.
Allerdings werden Leistungen, die nicht proportional zu den Rentenpunkten gezahlt 
werden, bisher typischerweise aus Bundeszuschüssen finanziert (Deutscher
Bundestag, 2016, 2018). So wird sichergestellt, dass die Versicherten nicht davon 
ausgehen müssen, relativ zu ihren Einzahlungen in Abhängigkeit ihres 
Einkommens schlechter gestellt zu werden. Heute ist etwa die Sicherung 
der Grundrente eine Leistung, die aus Steuergeldern finanziert wird. Gleiches gilt 
für die Rentenpunkte, die für Kindererziehungszeiten angerechnet werden. 
506. Idealerweise sollten Bundeszuschüsse in Zukunft weiterhin genutzt werden, um 
versicherungsfremde Leistungen zu zahlen – sofern man diese überhaupt
innerhalb der GRV ausweiten anstatt abbauen will. Ein solches Vorgehen würde
widerspiegeln, dass es eine politische Entscheidung ist, diese zusätzlichen
Leistungen zu gewähren. Außerdem wäre dann auch transparent, dass die Lasten 
der Umverteilung von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern und nicht nur 
von den Versicherten der GRV getragen wird.  
Akzeptanz der GRV und Angemessenheit der Rentenleistung 
507. Die Akzeptanz der GRV könnte bei Umsetzung der Vorschläge der
Ratsmehrheit leiden. So könnte eine weitergehende Abweichung vom Äquivalenzprinzip 
umso stärker auf Ablehnung stoßen, je mehr Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer profitieren, die anderweitig abgesichert sind und je weniger die
leistungsfähigen Erwerbstätigen außerhalb der GRV für die Finanzierung herangezogen
werden.  ZIFFERN 502 FF. 
508. Zu den Verlierern einer solchen Reform gehören tendenziell alle
Beschäftigten, deren jährliches Bruttoeinkommen oberhalb des
durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens von 43 142 
Euro liegt (etwa 2 620 Euro netto pro Monat bei Steuerklasse I). Für diese
Personengruppen würden die finanziellen Spielräume im Alter beschränkt, obwohl 
sie zum Teil ein Leben lang eingezahlt haben. Bei Umfragen, die hohe
Zustimmungsraten zur Umverteilung in der GRV ergeben (Breunig et al., 2022), stellt 
sich die Frage, ob diesen Einkommensgruppen bewusst ist, dass sie von den
Lösungen nicht profitieren würden, sondern im Gegenteil durch Verzicht auf einen 
Teil ihrer Alterssicherung zur Finanzierung beitragen müssten. Andere Umfragen 
lassen an einer breiten Zustimmung Zweifel aufkommen (IfD Allensbach, 2023, 
S. 20). 
509. Würden, wie von der Ratsmehrheit vorgeschlagen, Personen in Jahren mit einem 
geringen sozialversicherungspflichtigen Einkommen eine überproportional hohe 
Anzahl von Entgeltpunkten erhalten (Umverteilung basierend auf dem
sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen), so kann es zudem passieren, dass 
Menschen mit identischem Lebenseinkommen in Abhängigkeit ihres
Erwerbsverlaufs unterschiedliche Rentenansprüche erwerben. Die
zugrundeliegenden Solidaritätsprinzipien dürften bei einer derartigen Aufgabe des
Äquivalenzprinzips für viele Menschen schwer nachvollziehbar sein, was ebenfalls die 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 371 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
372 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Akzeptanz – anders als von der Ratsmehrheit auf Basis der hypothetischen
Befragung von Breunig et al. (2022) vermutet – verringern könnte. 
510. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Angemessenheit der
Rentenleistung nach der Definition des „Pension Adequacy Report“ der
Europäische Union nicht zwangsläufig durch eine Umverteilung innerhalb der GRV
erhöht wird. Die Europäische Kommission (2021, S. 22) legt in ihrem Konzept der 
Angemessenheit der Rente drei Kriterien zugrunde: (i) Schutz vor Armut, (ii)
Einkommenssicherung und (iii) Renten-/Ruhestandsdauer. Die
Einkommenssicherung stellt darauf ab, dass die Angemessenheit der Renten auch daran zu
messen ist, ob sie in der Lage sind, das vor dem Eintritt in den Ruhestand
erwirtschaftete Einkommen zu ersetzen. Aufgrund der bestehenden
Zielkonflikte ist es somit bei jeder möglichen Ausgestaltung der Umverteilung innerhalb
der GRV ohne weiteres möglich, die Plausibilität und den Grad der Zielerreichung 
der Lösung mit glaubhaften Argumenten zu hinterfragen. Dies kann die in
hypothetischen Szenarien ermittelte prinzipielle Akzeptanz von Umverteilung in der
GRV schnell ins Gegenteil verkehren.
Erwerbsanreize
511. Die von der Ratsmehrheit positiv diskutierte weitergehende Abkehr vom
Äquivalenzprinzip kann für Angehörige höherer Einkommensgruppen zu negativen
Erwerbsanreizen führen, etwa weil ihre Rentenpunkte dann weniger wert sind
oder weil eine geringere Akzeptanz des Systems zu geringerer
Leistungsbereitschaft führt. Dies würde sich negativ auf die finanzielle Tragfähigkeit der GRV
auswirken und darüber hinaus in Zeiten der Arbeitskräfteknappheit
gesamtwirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringen (Wissenschaftlicher Beirat beim
BMF, 2020, S. 16). Die Simulationsergebnisse im Haupttext des Gutachtens sind
mit Blick auf die Arbeitsangebotsreaktion von Annahmen getrieben, die mithilfe
ökonometrischer Analysen abgeschätzt wurden, die bestenfalls das heutige
System in den Blick nehmen. Die Arbeitsangebotselastizität kann aber nach der
vorgeschlagenen Anpassung der politischen Rahmenbedingungen anders ausfallen.
Die Schwächung des bisherigen Grundprinzips der GRV würde außerdem die
künftige Unsicherheit über die Absicherung im Alter erhöhen. Luttmer
und Samwick (2018) zeigen, dass Individuen eine hohe Zahlungsbereitschaft
dafür haben, Risiken über ihre Rentenzahlungen zu reduzieren, weshalb eine
geringere Berechenbarkeit des Systems mit hohen Wohlfahrtsverlusten einhergehen
kann.
Abwanderung
512. Neben einer negativen Arbeitsangebotsreaktion oberer Einkommensgruppen
kann es zudem zu einem Rückzug oberer Einkommensgruppen aus dem System
der GRV kommen. Es gibt verschiedene Wege, auf denen das geschehen kann. Die 
Abwanderung von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nimmt seit
Jahren zu und kann auch deshalb weiter zunehmen, weil sich die Attraktivität
der Alterssicherung (die ohnehin schon im internationalen Vergleich niedrig ist,
vgl. Pettinicchi und Börsch‐Supan, 2019; OECD, 2021) weiter relativ ver-
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 372 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 373
schlechtert. In anderen Staaten mit einer Umverteilung innerhalb des
öffentlichen Rentensystems, etwa den USA oder der Schweiz, bietet dieses nur einen 
Mindestschutz. Hier basiert ein größerer Teil der Alterssicherung auf dem
Kapitaldeckungsverfahren, wo die Renditen in Zukunft wieder deutlich höher sein 
dürften als im Rahmen des Umlageverfahrens. Bei Personen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit ist seit 2005 eine Nettoabwanderung festzustellen. Der
Wanderungsverlust betrug 83 000 Personen im Jahr 2022 und fiel damit höher aus 
als im Vorjahr (2021: -64 000) (Statistisches Bundesamt, 2023e).
Hauptzielländer waren im Jahr 2022 wie in den Vorjahren die Schweiz, Österreich und die 
USA.  ABBILDUNG 140  
Selbständigkeit 
513. In Deutschland existiert für viele Selbständige keine verpflichtende
Altersvorsorge. Selbständige können aber zum Teil freiwillig an der GRV teilnehmen.  AB-
BILDUNG 139 Bei Umverteilung über die GRV kann es daher zu einer adversen
Selektion kommen, die die finanzielle Tragfähigkeit der GRV schwächt. So
dürfte bei Umverteilung in der GRV zwar für Geringverdienerinnen und
Geringverdiener unter den Selbständigen eine Teilnahme an der GRV attraktiver sein,
für Selbständige mit höheren Einkommen wird ein Beitritt jedoch unattraktiver.
514. Auch eine vollständige oder teilweise Flucht aus der abhängigen Beschäftigung in
die Selbständigkeit könnte durch Umverteilung in der GRV für Beziehende
überdurchschnittlicher Einkommen attraktiver werden. Die Quote der Selbständigen
unter den Erwerbstätigen ist zwischen den Jahren 2000 und 2011 von 10,96 %
auf ein Niveau von 11,66 % angestiegen (OECD, 2023), um dann auf 8,75 % im
Jahr 2022 zu fallen.  ABBILDUNG 141 Der Anstieg der Selbstständigkeit bis zum Jahr
2011 dürfte weitgehend auf die schwierige Arbeitsmarktlage und die daraus
resultierende Ausweitung der Förderung von Existenzgründungen zurückzuführen
sein und wurde auch durch die Lockerung der Handwerksordnung begünstigt (JG 
2011 Ziffer 522). Der Rückgang nach 2011 dürfte zumindest teilweise methodisch
 ABBILDUNG 140 
1 – Fortzüge ins Ausland insgesamt: 268 167 Personen.  2 – CH-Schweiz, AT-Österreich, US-USA, ES-Spanien, FR-
Frankreich, TR-Türkei, UK-Vereinigtes Königreich, PL-Polen, NL-Niederlande, SE-Schweden.
Quelle: Statistisches Bundesamt
© Sachverständigenrat | 23-483-01
Fortzüge von Deutschen ins Ausland im Jahr 20221
0
2 500
5 000
7 500
10 000
12 500
15 000
17 500
20 000
22 500
CH AT US ES FR TR UK PL NL SE
Zielland²
Personen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 373 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
374 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
und durch Anpassungen der Gesetzeslage bedingt sein (z. B. Abschaffung des 
Rechtsanspruches auf den Gründungszuschuss im Jahr 2011, Wiedereinführung 
der Meisterpflicht in einigen Gewerken, IfM, 2023a) und lässt daher keine
eindeutigen Schlüsse über einen Trend bei der Quote der Selbständigen mit hohen 
Durchschnittseinkommen zu. Die Anzahl der Selbständigen in den freien
Berufen (Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Ingenieure) hat sich seit 
dem Jahr 2001 verdoppelt (IfM, 2023b).  ABBILDUNG 141 Die Anzahl der
gewerblichen Nebenerwerbsgründungen ist im Jahr 2020 um 9,9 % auf 
290 000 gestiegen (Kay und Kranzusch, 2021). Hierbei handelt es sich oft um 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die sich neben ihrer abhängigen
Beschäftigung selbständig machen. 
515. Es ist also nicht auszuschließen, dass Hochqualifizierte sich der GRV ganz oder
teilweise durch eine legale Selbständigkeit oder eine
Scheinselbständigkeit entziehen. Wird das Äquivalenzprinzip zugunsten einer Umverteilung
innerhalb der GRV zunehmend aufgeweicht, ist es gerade für Menschen mit höheren
Einkommen attraktiv, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem
Nebenerwerb zu kombinieren und die Versorgung im Alter größtenteils abseits
der GRV über die Kapitalmärkte abzusichern, wo die Rendite heute wieder
deutlich höher sein dürfte als im Rahmen des Umlageverfahrens. Fällt in diesem Fall
ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen unter das
sozialversicherungspflichtige Durchschnittseinkommen, so profitieren sie durch einen solchen
Schritt zusätzlich von der Umverteilung innerhalb der GRV.
Zielsetzung der Reform
516. Zuletzt lohnt es sich, die Zielsetzung einer Reform genauer in den Blick zu
nehmen, die das Rentensystem durch eine progressive Rentenbemessung teilweise zu 
einem Transfersystem macht. Der Text der Ratsmehrheit stellt darauf ab, dass es
heute schon eine „unbeabsichtigte“ Umverteilung in der Rentenversicherung
gebe, da untere Einkommensgruppen eine deutlich geringere Lebenserwartung
 ABBILDUNG 141 
Quellen: Bundesverband der Freien Berufe, Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
© Sachverständigenrat | 23-484-01
Entwicklung der Selbständigen nach Erwerbsformen
0
2
4
6
8
10
12
2000 02 04 06 08 10 12 14 16 18 20 2022
Anteil an allen Erwerbstätigen (Inländer) in %
Selbständige insgesamt (inklusive mithelfende Familienangehörige)
Selbständige ohne Beschäftigte Selbständige mit Beschäftigten Selbständige in freien Berufen
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 374 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 375 
als höhere Einkommensgruppen haben. Es wird zwar angemerkt, dass keine
Kausalität festgestellt werden kann (es könnten auch andere
Ernährungsgewohnheiten oder unterschiedlicher Zugang zu bzw. Inanspruchnahme von
Gesundheitsleistungen ursächlich sein), dennoch wird das als „unbeabsichtigte
Umverteilung“ bezeichnete Phänomen als Rechtfertigung herangezogen, eine umfassende 
Umverteilung innerhalb der GRV vorzuschlagen. 
517. Je nach Ursache-Wirkungs-Zusammenhang dürfte es jedoch angezeigt sein, 
die bestehende Ungleichheit (hier mit Blick auf die Lebenserwartung) durch
geeignete politische Maßnahmen außerhalb, statt innerhalb, der GRV zu lösen (vgl. 
auch die Ausführungen im JG 2011 Ziffern 536 ff.). Als Begründung für eine
Umverteilung innerhalb der GRV eignet sich dieser Zusammenhang jedenfalls nicht. 
Dies trifft ebenso auf andere Textstellen zu, in denen positiv hervorgehoben wird, 
dass die Vorschläge zu einer Besserstellung von Frauen, insbesondere Frauen mit 
Kindern und geringer Bildung auf Kosten der männlichen Versicherten führen. 
 ZIFFER 435 Vor diesem Hintergrund ist es auch wenig zielführend, die
abschlagsfreie Frührente auf Personen mit einem niedrigen Einkommen zu beschränken. 
 ZIFFER 417  
Während es fraglos richtig ist, marginalisierte und schlecht
repräsentierte Bevölkerungsgruppen politisch stark in den Fokus zu nehmen, ist 
die GRV der falsche Ort dafür. Derartige Anliegen, zugunsten bestimmter
Gruppen innerhalb der Rentenversicherung zu diskriminieren, dürften Diskussionen 
hervorrufen, die letztlich zu einer weiteren Aushöhlung der GRV führen. 
Umsetzung und Politökonomik 
518. Schließlich ergeben sich bei einer möglichen Umsetzung politökonomische
Probleme: Einen unstrittig fairen Weg, innerhalb der GRV umzuverteilen, gibt es 
nicht. Es droht daher ein Wettbewerb der Parteien darum, die eigene Klientel in 
den Vorteil zu bringen. Diese Art von politischen Verhandlungen führen meist 
nicht zu zielgerichteten Lösungen und auch nur dann zu breit akzeptierten
Lösungen, wenn ein sehr großer Personenkreis profitiert. Vor diesem Hintergrund ist 
aus politökonomischer Sicht davon auszugehen, dass die finanzielle Tragfähigkeit 
der GRV durch die am Ende resultierende politische Einigung nicht verbessert 
werden dürfte. 
Fazit 
519. Um die nachhaltige Finanzierbarkeit der GRV sicherzustellen, ist eine
Kombination von wirksamen Maßnahmen notwendig. Das vorliegende Kapitel
beschreibt verschiedene Maßnahmen, die zielführende und wichtige
Elemente eines Reformpakets sein können: die Kopplung des
Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung,  ZIFFERN 405 FF. eine neue Form der
kapitalgedeckten Alterssicherung,  ZIFFERN 449 FF. die Anpassung des
Nachhaltigkeitsfaktors,  ZIFFERN 421 FF. die Kopplung der Bestandsrenten an die
Verbraucherpreisentwicklung,  ZIFFERN 425 FF. sowie eine Reform der Witwen- und Witwerrenten, 
die das Realsplitting zum Standard macht.  ZIFFERN 443 FF. Höhere Zuwanderung 
 ZIFFERN 393 FF. und eine höhere Erwerbstätigkeit z. B. von Frauen oder Älteren 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 375 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
376 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
 ZIFFERN 388 FF. können die GRV temporär entlasten. Soziale Härten sollten durch
zielgenaue Härtefallregeln abgefedert werden.
520. Die Einführung von weiteren umverteilenden Elementen innerhalb
der GRV, die von der Ratsmehrheit im Kapitel diskutiert und positiv
eingeschätzt wird,  ZIFFERN 430 FF. erscheint hingegen nicht zielführend. Sie ginge
mit einer recht weitgehenden Aufgabe des Prinzips der Teilhabeäquivalenz einher 
und würde dadurch ein Risiko für die Akzeptanz eines Reformpakets darstellen.
Zudem sind die Maßnahmen nicht zielgenau zur Bekämpfung von Altersarmut,
da der GRV das Individual- anstatt das Haushaltsprinzip zugrunde liegt. Die
Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten und Selbständigen in die GRV  ZIF-
FERN 395 FF. erscheint politisch schwer umsetzbar, weshalb zu erwarten wäre, dass
eine große Anzahl von Erwerbstätigen mit hohen Einkommen nicht zur
Finanzierung beitragen würden.
521. Sollten die oben angesprochenen Reformen  ZIFFER 519 zu einer Zunahme der
Altersarmut führen, so ist das Steuer-Transfer-System geeignet, über die
Grundsicherung im Alter Abhilfe zu schaffen. Erleichterungen bei der
Anrechnung von Rentenansprüchen könnte die Alterssicherung von Personen
verbessern, die langjährig in die GRV eingezahlt haben. Angesichts der
zunehmenden Armutsgefährdung  ZIFFERN 294 FF. und dem zukünftig zu erwartenden Anstieg 
der Armutsgefährdung im Alter  KASTEN 25 gilt es, die Stigmatisierung des
Transfersystems zu überwinden oder zumindest zu reduzieren. Die
Einführung weiterer wenig zielgerichteter Umverteilungsmaßnahmen abseits des
Transfersystems führt zu mehr Intransparenz und Mitnahmeeffekten, die den
Spielraum für Leistungen an Bedürftige verringern.
Eine Zunahme der Kosten sollte über die Anpassung der Einkommensteuer
finanziert werden. Um eine Belastung von Unternehmen durch
Steuererhöhungen zu vermeiden, wäre es angezeigt, im Zuge einer ohnehin zielführenden
Reform der Unternehmensbesteuerung (Fuest, 2023) die Besteuerung von
Personengesellschaften von der Einkommensteuer zu entkoppeln.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 376 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 377 
ANHANG 
Hintergrund zur Reform der Beamtenversorgung in Österreich 
522. Seit der Reform der Beamtenversorgung 2005 in Österreich zahlen Beamtinnen 
und Beamte in eine eigene Kasse ein, in die Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB; Blank et al., 2016). Die Reform 
der Beamtenversorgung enthält Übergangsregelungen für bereits bestehende
Beamtenverhältnisse. Der Beitragssatz für das allgemeine Rentensystem, das in
Österreich als Pensionsversicherung bezeichnet wird, beträgt seit 1988 insgesamt 
22,8 %, bestehend aus 12,55 % Arbeitgeberbeitrag und 10,25 %
Arbeitnehmerbeitrag (Blank et al., 2016). Dieser Beitrag wird in die Pensionsversicherungsanstalt 
eingezahlt und finanziert die laufenden Pensionen (Renten).  
523. Für die Versorgung der Ruhegenüsse (Pensionen) der Beamtinnen und Beamten 
gelten verschiedene Regelungen je nach Geburts- und Verbeamtungsdatum. 
Grundsätzlich können drei Gruppen unterschieden werden. Die erste Gruppe
bilden die Beamtinnen und Beamten, die vor dem 1. Januar 1955 geboren wurden. 
Diese fallen vollständig unter das alte Pensionsgesetz (PG) (Buslei et al., 2023b) 
und erhalten unter dieser Regelung eine Lohnfortzahlung von 80 % des
Letztbezuges (Gehalt + ruhegenussfähige Zulagen) (Pensionsgesetz, 1965). Die zweite 
Gruppe umfasst Beamtinnen und Beamte, die zwischen 1955 und 1975 geboren 
wurden und bereits im Jahr 2005 verbeamtet waren. Diese Gruppe hatte bereits 
Anwartschaften unter der alten Regelung erworben (Buslei et al., 2023b). Für sie 
findet eine Parallelrechnung nach altem (PG 1965) und neuem Recht (APG 2005) 
statt (Blank et al., 2016). Bei der Berechnung des Pensionsniveaus wird
sichergestellt, dass diese Gruppe einen maximal 10 % geringeren Ruhegenuss erhält, als 
sie unter der alten Regelung erhalten hätte. Diese Gruppe leistet seit 2003 einen 
Pensionsbeitrag (Rentenbeitrag) zwischen 10,25 % und 12,40 % (BMKÖS
Österreich, 2023), der in die BVAEB fließt. Der Dienstgeber entrichtet einen Beitrag 
von 12,55 % (Blank et al., 2016). Die dritte Gruppe enthält alle Beamtinnen und 
Beamten mit Geburtsdatum ab dem 1. Januar 1976. Sie fallen vollständig unter 
die neue Gesetzgebung des APG (Buslei et al., 2023b). Diese Gruppe leistet ebenso 
wie der Dienstgeber einen Beitrag von 12,55 % in die BVAEB.  
524. Mit wenigen Ausnahmen leisten auch alle Pensionärinnen und Pensionäre einen 
Pensionssicherungsbeitrag (BMKÖS Österreich, 2022). Die Höhe des Beitrags ist 
vom Zeitpunkt des Pensionsantritts abhängig und beträgt zwischen 1,13 % und 
3,30 % des Bruttoruhebezugs (BMKÖS Österreich, 2023). Da dieser Beitrag
einbehalten wird, entspricht dieser Pensionssicherungsbeitrag de facto einer
Pensionskürzung (Buslei et al., 2023a). Lediglich Beamtinnen und Beamte, die ab 2020 
in Pension gehen und nach dem 1. Dezember 1959 geboren sind, sind von diesem 
Pensionssicherungsbeitrag freigestellt (BMKÖS Österreich, 2023). Laut Bericht 
des Rechnungshofs Österreich liegt das Einsparungspotenzial durch die
Reformen des Alterssicherungssystems für den Zeitraum 2010 bis 2049 bei 714 Mrd 
Euro (Rechnungshof Österreich, 2009). 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 377 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
378 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Automatische Anpassungsmechanismen in Rentensystemen 
anderer OECD-Länder 
525. Mithilfe von automatischen Anpassungsmechanismen (AAM), wie sie in rund
zwei Dritteln der OECD-Länder existieren, wird die Entwicklung verschiedener
Stellschrauben des Rentensystems an makroökonomische, demografische oder
finanzielle Kennzahlen gekoppelt (OECD, 2021). Abhängig von der Ausgestaltung
kann so die finanzielle Nachhaltigkeit und die Angemessenheit des
Rentensystems erhöht werden. Insbesondere sinkt dadurch die Notwendigkeit regelmäßiger 
diskretionärer Anpassungen, und die politökonomischen Probleme, die oft mit
unbeliebten Reformen einhergehen, werden reduziert. Zudem sollte dadurch die
Planbarkeit für zukünftige Rentnerinnen und Rentner steigen, da es seltener zu
kurzfristigen Eingriffen in die Ausgestaltung des Rentensystems kommt. Darüber 
hinaus ist das Ausmaß der Anpassungen transparent, was das Vertrauen in das
Rentensystem stärken dürfte. Aufbauend auf OECD (2021) werden im Folgenden
Beispiele für AAM in verschiedenen OECD-Ländern vorgestellt.
526. Verschiedene OECD-Länder haben das Renteneintrittsalter an die fernere
Lebenserwartung geknüpft und so trotz der prognostizierten Änderungen der
Lebenserwartung die finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems verbessert und
gleichzeitig die Angemessenheit der jährlichen Rentenzahlungen erhöht.  ABBIL-
DUNG 142 Mit Ausnahme von Dänemark (60-Jährige) ist das Renteneintrittsalter
an die erwartete Lebenserwartung der 65-Jährigen gekoppelt. In Dänemark,
Estland, Griechenland und Italien steigt das Renteneintrittsalter 1:1 mit der
Entwicklung der Lebenserwartung (1:1-Kopplung). Dies ist gleichbedeutend mit einer
Fixierung der zu erwartenden Rentenlaufzeit. In Finnland, den Niederlanden,
Portugal und Schweden (Pensionsmyndigheten, 2023a) steigt mit jedem zusätzlich
zu erwartenden Lebensjahr die Rentenbezugszeit um vier Monate, während die
gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit um acht Monate steigt (2:1-Regel).  ZIF-
FER 406 Dadurch bleibt das Verhältnis der Lebensarbeitszeit und der
Rentenbezugszeit zwischen den Kohorten ungefähr konstant. Während in Estland,
Finnland, Griechenland, Portugal und Schweden das Renteneintrittsalter
symmetrisch auf eine Veränderung der ferneren Lebenserwartung reagiert, erlauben die
Systeme in Dänemark, Italien und den Niederlanden keinen Rückgang des
Renteneintrittsalters. In diesem Fall findet aber keine weitere Anpassung des
Renteneintrittsalters statt, solange die Lebenserwartung nicht wieder das bisherige
Höchstniveau erreicht hat. Das steigende gesetzliche Renteneintrittsalter erhöht
den Anreiz zur Erwerbspartizipation im Alter, was den in vielen Ländern zu
beobachtenden Anstieg des durchschnittlichen Alters bei Renteneintritt teilweise
erklärt. Diese Tendenz wird durch andere Entwicklungen verstärkt, wie etwa das
zunehmend höhere durchschnittliche Bildungsniveau (Geppert et al., 2019;
Bodnár und Nerlich, 2022).
527. Neben dem Renteneintrittsalter sind in einigen Ländern die Rentenansprüche
ebenfalls durch AAM geregelt. Insbesondere in fiktiv beitragsdefinierten
(notional defined contributions, NDC) Rentensystemen, wie etwa in Griechenland,
Italien und Schweden, hängen die Rentenzahlungen von der Lebenserwartung ab.
Zudem sind in Finnland die Rentenansprüche der neuen Rentenbeziehenden und
in Portugal die Rentenansprüche von Frühverrenteten an die fernere
Lebenserwartung geknüpft. In anderen Ländern sind die Ansprüche direkt oder indirekt
an die Veränderung der Anzahl der Erwerbstätigen gekoppelt. Während in
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 378 –
Alterungsschub und Rentenreformen – Kapitel 5
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 379
Estland und Litauen die Summe der Rentenbeiträge bzw. die
gesamtwirtschaftliche Lohnsumme als Indikator verwendet wird, hängen die Rentenansprüche in 
Griechenland und Portugal teilweise von der Veränderungsrate des BIP ab. In
Japan fließt die Veränderung der Anzahl an Beitragszahlerinnen und
Beitragszahlern in die Berechnung der Rentenansprüche mit ein. 
528. Die Rentenansprüche sind zudem in den meisten OECD-Ländern an die
Entwicklung des Preisniveaus, der durchschnittlichen Löhne oder einer Mischform aus
beidem gekoppelt. Eine ausschließliche und direkte Lohnindexierung der
Rentenansprüche findet nur in vier Ländern statt, während sie in elf Ländern
ausschließlich inflationsindexiert sind. Zwischen den Jahren 2000 und 2020 haben elf
Länder den automatischen Anstieg der Ansprüche durch eine Erhöhung des Anteils
der Inflationsindexierung oder durch die Einführung von anderen AAM
abgeschwächt.
529. Um nicht nur die finanzielle Nachhaltigkeit des Rentensystems sicherzustellen,
sondern auch die Einnahmen und Ausgaben des Rentensystems in der kurzen
oder in der langen Frist zu stabilisieren, haben verschiedene Länder zusätzlich zu
den AAM noch automatische Ausgleichsmechanismen. So werden in Deutschland
(Nachhaltigkeitsfaktor), Finnland, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden,
Schweden und den USA die Beiträge und/oder die Rentenansprüche um eine
realisierte oder prognostizierte Unterdeckung im Rentensystem korrigiert.
 ABBILDUNG 142 
1 – Mit Ausnahme von Schweden Angaben der OECD (2021) für Personen, die zwischen den Jahren 2005 und 2050 das 
Renteneintrittsalter erreichen. Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter ist definiert als das Alter, ab dem eine 
Person, die mit 22 Jahren eine Beschäftigung aufnahm und seitdem durchgehend versichert war, eine abschlagsfreie 
Rente erhält. Details siehe OECD (2021, S. 130). Angaben für Schweden stammen von der schwedischen Rentenbehörde 
Pensionsmyndigheten.  2 – In Dänemark, Estland, Griechenland und Italien steigt das gesetzlich vorgeschriebene
Renteneintrittsalter für jedes zusätzliche Jahr Lebenserwartung ebenfalls um ein Jahr.  3 – In Finnland, den Niederlanden,
Portugal und Schweden steigt das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter um 8 Monate für jedes zusätzliche Jahr 
Lebenserwartung.  4 – Im Jahr 2021 konnten Personen bis September mit 65 Jahren und 9 Monaten abschlagsfrei in 
Rente gehen (in der Abbildung gezeigter Wert), danach erst mit 65 Jahren und 10 Monaten.  5 – Jahreszahl gibt an, ab 
wann bzw. seit wann die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung gilt. Die dargestellte Entwicklung 
schließt zudem diskretionäre Anpassungen des Renteneintrittsalters ein, die vor der Kopplung an die Lebenserwartung 
beschlossen wurden. Details siehe OECD (2021, S. 94).  6 – Estland im Jahr 2005 nur für Männer.
Quellen: OECD (2021), Pensionsmyndigheten (2023b)
© Sachverständigenrat | 23-181-02
Zu erwartende Entwicklung des gesetzlich vorgeschriebenen Renteneintrittsalters in OECD-
Mitgliedstaaten, in denen das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt ist1
55
57
59
61
63
65
67
69
71
73
75
Gesetzliches Renteneintrittsalter in Jahren
Deutschland4
Dänemark
(2030)5
Estland
(2027)5,6
Griechenland 
(2021)5
Italien
(2013)5
Finnland
(2030)5
Niederlande
(2026)5
Portugal
(2015)5
Schweden
(2026)5
2005 2021 2035 2050
1:1-Kopplung2 2:1-Regel3
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 379 – 
Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
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Kapitel 5 – Alterungsschub und Rentenreformen
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6
ZEITGEMÄSSE 
DATENINFRASTRUKTUR
FÜR FUNDIERTERE 
ENTSCHEIDUNGEN 
I.
Motivation: Bessere Daten für bessere Entscheidungen 
II.
Ausgangslage: Verbesserungsbedarf bei Datenerhebung, 
-verknüpfung und -zugang
1. Lückenhafte Erhebung von Daten
2. Zeitverzug bei der Datenbereitstellung
3. Verfügbarkeit existierender Daten eingeschränkt
4. Datenverknüpfung bestenfalls auf Einzelfallbasis
5. Datenzugang nicht benutzerfreundlich
III.
Handlungsoptionen: Eine Dateninfrastruktur für das 
21. Jahrhundert
1. Rahmenbedingungen des Statistischen Verbunds verbessern
2. Datenlücken schließen
3. Geringerer Zeitverzug und höhere Anpassungsfähigkeit
4. Verfügbarkeit bereits erhobener Daten verbessern
5. Bessere Verknüpfbarkeit über verschiedene Datenanbieter hinweg
6. Einfacher und benutzerfreundlicher Datenzugang
Anhang 
Literatur 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 388 – 
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 389
WICHTIGSTE BOTSCHAFTEN 
 Die deutsche Forschungsdateninfrastruktur ist im internationalen Vergleich rückständig.
Daten fehlen, Datenverknüpfungen sind kaum möglich, und der Zugang ist wenig
benutzerfreundlich.
 Die Statistikgesetzgebung sollte regeln, welche Informationsbedarfe die amtliche Statistik
erfüllen soll, und ihr Freiheit bei den konkreten Erhebungen lassen, um sie flexibler und
reaktionsschneller zu machen. Die Ressourcen der amtlichen Statistik müssen erweitert werden.
 Ein Forschungsdatengesetz sollte zügig auf den Weg gebracht werden. Der Forschung sollte
darin ein hohes Gewicht in der Güterabwägung zum Datenschutz eingeräumt werden.
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 
Datenbasierte Analysen sind essenziell für fundierte Entscheidungen in der Politik und
öffentlichen Verwaltung. Evidenzbasierte empirische Forschung und Politikberatung sind auf
zuverlässige Daten angewiesen, um Politik, öffentliche Verwaltung und Öffentlichkeit über
Wirkungszusammenhänge aufzuklären, die Folgen geplanter Maßnahmen abzuschätzen sowie die
Effektivität und Effizienz implementierter Maßnahmen zu evaluieren. Dafür ist eine umfangreiche, einfach 
zugängliche Dateninfrastruktur erforderlich. Sie muss anpassungsfähig sein, um kurzfristig auf 
neu entstehende Informationsbedarfe zu reagieren. Investitionen, die die amtliche Statistik dazu 
ertüchtigen, eine solche Dateninfrastruktur bereitzustellen, sind Investitionen in besser fundierte, 
zielgenauere und kosteneffizientere Politikentscheidungen. 
Die Dateninfrastruktur in Deutschland ist im internationalen Vergleich rückständig. Es
bestehen Defizite im Umfang der verfügbaren Daten sowie deren zeitnaher Verfügbarkeit. Manche
Daten werden gar nicht erhoben. Zudem sind bestehende administrative Daten aus der Verwaltung 
für die Wissenschaft und Politikberatung nicht zugänglich. Gleichzeitig können existierende
Daten verschiedener Datenproduzenten nur in sehr eingeschränkter Form zu neuen
Datenprodukten verknüpft werden, die neue Einsichten ermöglichen. Selbst in den Fällen, wo Daten prinzipiell 
für die Forschung verfügbar sind, ist der Zugang zu ihnen in Deutschland, insbesondere im
Bereich der amtlichen Statistik, wenig benutzerfreundlich und technisch veraltet. 
Um die Forschungsdateninfrastruktur zu verbessern, sind in allen genannten
Handlungsbereichen dringend Fortschritte zu erzielen. In einem ersten Schritt sollte das Bundesstatistikgesetz 
als gesetzliche Grundlage des Verbunds aus Statistischem Bundesamt und den Statistischen
Landesämtern (Statistischer Verbund) mit dem Ziel einer echten Outputorientierung der
Statistikgesetzgebung weiterentwickelt werden. Dazu sollte der Gesetzgeber in Zukunft festlegen, welche 
Informationsbedarfe bestehen und welche Dienstleistungen der Statistische Verbund erbringen 
soll. Er sollte ihm jedoch gesetzlich die Freiheit lassen, die dafür notwendigen Erhebungen selbst 
zu definieren. Darüber hinaus sollten zusätzliche Daten beispielsweise in den Bereichen Bildung 
und Vermögen erhoben sowie eine hochfrequente Haushaltsbefragung etabliert werden. 
Eine umfangreichere Nutzung administrativer Prozessdaten könnte das Angebot der
amtlichen Statistik kostengünstig erweitern. Ferner sollte ein Forschungsdatengesetz den
Datenzugang verbessern, die Verknüpfungsmöglichkeiten zwischen Daten verschiedener öffentlicher
Datenproduzenten für die Forschung ausweiten und der Forschung bei der Güterabwägung zum 
Datenschutz ein hohes Gewicht einräumen. Um den Zugang zu Daten benutzerfreundlicher zu 
gestalten, sollte der Fernzugriff auf Daten als Standardzugangsweg für Forschungsdaten etabliert 
werden und das öffentlich zugängliche Datenangebot des Statistischen Verbunds auf den
neuesten technischen Stand gebracht werden. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 389 –
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen
390 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
I. MOTIVATION: BESSERE DATEN FÜR
BESSERE ENTSCHEIDUNGEN
530. Datenbasierte Analysen sind eine unverzichtbare Grundlage für gute
Entscheidungen in Politik und öffentlicher Verwaltung. Ohne eine
verlässliche Datenbasis ist eine evidenzbasierte Ausgestaltung von
Politikmaßnahmen und Rahmenbedingungen nicht möglich. Fehlt eine solche Basis, kann dies
dazu führen, dass Maßnahmen beschlossen werden, die die beabsichtigten Ziele
gar nicht (ineffektive Maßnahmen) oder nur unter zu hohen Kosten (ineffiziente
Maßnahmen) erreichen oder die mit unbeabsichtigten Nebenwirkungen
einhergehen.
Daten sind nicht nur ex ante als Grundlage für eine evidenzbasierte
Ausgestaltung von Politikmaßnahmen notwendig, sondern auch ex post für die
evidenzbasierte Evaluation. Evaluationsergebnisse können dazu genutzt
werden, Maßnahmen sowohl nachzubessern als auch künftig zielgenauer und
kosteneffizienter auszugestalten. Dagegen können fehlende Daten
Informationsvorteile für Insider und Lobbyorganisationen ermöglichen, die die Politik und
öffentliche Verwaltung in einer Situation der Unsicherheit aufgrund fehlender oder
unzureichender Daten leichter beeinflussen können.
Daten können vor allem in aggregierter Form direkt von den politischen und
regulatorischen Entscheidungsträgern genutzt werden. Sehr häufig werden
Entscheidungsträger jedoch durch eine Auswertung und Interpretation von Daten
durch die unabhängige Forschung und die evidenzbasierte Politikberatung
unterstützt. Die Bereitstellung der notwendigen
Forschungsdateninfrastruktur ist somit eine Investition in besser fundierte, zielgenauere und
kosteneffizientere Politikentscheidungen.
531. Die Dateninfrastruktur in Deutschland ist im Vergleich zu anderen Staaten
rückständig. Dies wurde während der Corona-Pandemie und der
Energiekrise besonders deutlich.  ZIFFER 540 Während der Corona-Pandemie
fehlten beispielsweise Informationen über die potenzielle oder tatsächliche
Betroffenheit von Unternehmen am aktuellen Rand (JG 2021 Kästen 11 und
15). Mit solchen Informationen hätte man die Corona-Hilfen zielgenauer
ausgestalten, nahezu in Echtzeit evaluieren und bei Bedarf nachbessern können. In
Frankreich wurde hingegen mit der Umsetzung von Unternehmenshilfen direkt
deren Monitoring und Evaluation beschlossen. Dazu wurden Daten über die
Auszahlung der Hilfen oder die Nutzung von Kurzarbeit erhoben, mit
Unternehmensmikrodaten des nationalen Statistikamts verknüpft und von einer unabhängigen
Kommission ausgewertet. In Deutschland wird erst jetzt, mehr als drei Jahre nach 
Beginn der Pandemie, die Dateninfrastruktur zur Evaluation der
Unternehmenshilfen geschaffen (Profit, 2023).
Darüber hinaus war in Deutschland keine hinreichend große, kurzfristig
anpassbare, hochfrequente Haushaltsbefragung verfügbar, mit der man die
individuelle Betroffenheit von Haushalten durch die Pandemie hätte messen können.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 390 –
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 391 
In den USA hat hingegen das US Census Bureau im Jahr 2020 in kurzer Zeit den 
Household Pulse Survey und den Small Business Pulse Survey aufgebaut, um die 
wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie auf Haushalte und kleine
Unternehmen zu messen. Zudem wurde der Current Population Survey (CPS)
kurzfristig angepasst, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewerten, beispielsweise 
auf Remote Work oder Corona-bedingte Unternehmensschließungen und
Arbeitsplatzverluste (U.S. Bureau of Labor Statistics, 2020). In Norwegen wurden 
bereits zu Beginn der Corona-Pandemie innerhalb weniger Tage Registerdaten in 
Echtzeit genutzt, um die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation von 
Haushalten zu messen (Alstadsæter et al., 2020). Sie dienten dann zur
Information der Öffentlichkeit und als Entscheidungsgrundlage für die Regierung.  
In der Energiekrise haben fehlende oder nicht hinreichend detaillierte 
Daten über die Energieverbräuche und -kosten der privaten Haushalte am 
aktuellen Rand eine Einschätzung der finanziellen Auswirkungen der
Energiekrise erschwert. Auch in diesem Fall hätte eine hochfrequente
Haushaltsbefragung Informationen über die unterschiedliche Betroffenheit der
verschiedenen Einkommensgruppen und Haushaltstypen liefern und die Ausgestaltung der 
Unterstützungsmaßnahmen verbessern können. Darüber hinaus fehlten Daten 
über die Angebotsseite des Energiemarkts. So werden bis heute, anders als
beispielsweise in Teilen der USA (Palmer et al., 2022), keine Daten darüber erhoben, 
welche Kraftwerkstypen wann auf dem Strommarkt den Preis setzen.
Infolgedessen war keine direkte Abschätzung möglich, in welchem Umfang die
verschiedenen stromproduzierenden Unternehmen von der Krise profitiert haben.  
532. Zahlreiche Gesetzesvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene 
zeigen, dass diese Probleme prinzipiell auf politischer Ebene erkannt wurden.
Beispiele dafür sind das Registermodernisierungsgesetz, die aktuell diskutierte
Weiterentwicklung der nationalen Datenstrategie, das im Konsultationsprozess
stehende Forschungsdatengesetz und der europäische Data Governance Act. Diese 
und andere Initiativen haben das Potenzial, die Datenlage für die Forschung und 
damit die Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträgerinnen 
und -träger zu verbessern. Die Fortschritte dabei sind jedoch langsam. Ob 
bzw. wie sehr diese Gesetzesvorhaben die Datengrundlage verbessern, wird
entscheidend davon abhängen, wie die bislang eher groben strategischen
Zielsetzungen, beispielsweise der Datenstrategie, konkret gesetzlich umgesetzt werden.
Damit die Stärkung der gesetzlichen Rahmenbedingungen tatsächlich zur
erwarteten Verbesserung der Forschungsdateninfrastruktur führt, kommt es maßgeblich 
auf die praktische Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung und die
Unterstützung der Leitungsebene an.  
533. Die Dateninfrastruktur in Deutschland wird maßgeblich durch die allgemeinen 
Rahmenbedingungen des Statistischen Verbunds  PLUSTEXT 22 bestimmt. 
Diese können insbesondere dadurch verbessert werden, dass sich die
Statistikgesetzgebung weniger auf die Definition der Inputs der Statistik, also die konkreten 
Erhebungen, und stärker auf die Outputs, also die angeforderten Informationen 
fokussiert. Dadurch wäre die amtliche Statistik deutlich flexibler und
reaktionsschneller.  ZIFFER 553  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 391 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen
392 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Darüber hinaus gibt es fünf zentrale Handlungsfelder zur Verbesserung 
der Dateninfrastruktur. Erstens sollten Datenlücken in Deutschland durch 
neue Datenerhebungen geschlossen werden.  ZIFFER 557 Zweitens sollte der 
Zeitverzug bei der Bereitstellung von Daten verkürzt und die
Reaktionsschnelligkeit der Statistik erhöht werden.  ZIFFER 562 Drittens sollte die Verfügbarkeit
bereits erhobener Daten verbessert werden.  ZIFFER 564 Viertens sollten die
Möglichkeiten der Verknüpfung, insbesondere zwischen Daten-sätzen
verschiedener Datenproduzenten, erweitert werden.  ZIFFER 568 Fünftens sollte der
Datenzugang deutlich einfacher, moderner und benutzerfreundlicher 
ausgestaltet werden.  ZIFFER 572 
 PLUSTEXT 22 
Hintergrund: Der Statistische Verbund – gesetzliche Rahmenbedingungen 
Das nationale System der öffentlichen Statistik besteht aus dem Verbund des 
Statistischen Bundesamts und der Statistischen Ämter der Länder (Statistischer 
Verbund), der anderen nationalen Datenproduzenten (Other National Authorities, 
ONAs) wie der Deutschen Bundesbank, die an der Erstellung von europäischen 
Statistiken mitwirken (Decker und Vorgrimler, 2021), sowie weiterer öffentlicher 
Institutionen, die Statistiken außerhalb des europäischen Statistiksystems
erstellen. Der Statistische Verbund, seine Aufgaben sowie die rechtlichen
Rahmenbedingungen seiner Arbeit sind im Bundesstatistikgesetz (BStatG) verankert. Er stellt 
den Kern des nationalen Statistiksystems dar und übernimmt sowohl national als 
auch international eine koordinierende Rolle bei der Erhebung, Aufbereitung und 
Übermittlung von Daten. Der Statistische Verbund erstellt Bundesstatistiken, die 
per Gesetz beauftragt werden (§ 5 BStatG). Darüber hinaus kann dem Statistischen 
Bundesamt die Aufbereitung von Daten aus dem Verwaltungsvollzug
(Prozessdaten) und deren Verarbeitung zu Geschäftsstatistiken übertragen werden (§ 8 
BStatG).  
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 392 – 
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 393 
II. AUSGANGSLAGE:  
VERBESSERUNGSBEDARF BEI  
DATENERHEBUNG, -VERKNÜPFUNG  
UND -ZUGANG 
534. Das Angebot und der Zugang zu Forschungsdaten hat sich in Deutschland seit 
der Jahrtausendwende deutlich verbessert. Davor standen den
Forschenden hauptsächlich aggregierte Kennzahlen zur Verfügung. Zum Ausbau hat
insbesondere der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) beigetragen, der 
seit seiner Gründung bei der Entwicklung der Dateninfrastruktur in diesen
Bereichen eine Schlüsselrolle einnimmt.  PLUSTEXT 23 Die Anzahl der vom RatSWD
akkreditierten Einrichtungen, durch die die Datenproduzenten ihre Daten der
Forschung zur Verfügung stellen (Forschungsdatenzentren, FDZ), ist auf nunmehr 
42 FDZ im Jahr 2023 gestiegen. Diese FDZ decken insbesondere Daten in den 
Bereichen Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Bildung, Gesundheit und
Psychologie ab, aber auch weitere Daten wie die des Kraftfahrtbundesamtes. Sie
sollen Daten aufbereiten, dokumentieren und unter Sicherstellung des
Datenschutzes Forschenden zweckgebunden, vertraulich, zeitnah und
qualitätssicher zur Verfügung stellen. Zur Nutzung der Daten sollen sie verschiedene
Zugangswege bereitstellen, im besten Fall über Datenfernzugriff. Die Arbeit des 
RatSWD ist ein Teil der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur, die 
die Daten für das gesamte Wissenschaftssystem systematisch erschließt, vernetzt 
und nutzbar macht. 
535. Im internationalen Vergleich ist die deutsche Forschungsdateninfrastruktur 
jedoch nach wie vor rückständig. In den skandinavischen Ländern sind
beispielsweise umfassende Registerdaten, sowohl zu Personen als auch zu
Unternehmen, verfügbar und auf Anfrage verknüpfbar. Diese Daten decken den
Arbeitsmarkt ebenso ab wie das Bildungs- und Gesundheitswesen oder die Einkommens- 
und Vermögenssituation (Ludvigsson et al., 2019). Zudem können die Daten über 
Fernzugang genutzt werden. In Österreich werden ähnliche Möglichkeiten durch 
das Austrian Micro Data Center (AMDC) und in Frankreich durch das Centre d'
accès sécurisé aux données (CASD) angeboten (Gottschalk et al., 2023).  PLUSTEXT 24 
536. Trotz der Fortschritte, die in den vergangenen 20 Jahren gemacht wurden,
bestehen deshalb weiterhin erhebliche Verbesserungsbedarfe. Vor dem 
Hintergrund des Leitbilds des RatSWD,  PLUSTEXT 23 das der Sachverständigenrat 
teilt, gibt es fünf zentrale Probleme und damit fünf Handlungsfelder. Erstens 
werden einige wichtige Daten nicht erhoben (Datenerhebung). Zweitens stehen 
erhobene Daten am aktuellen Rand erst mit deutlicher Verzögerung zur
Verfügung und Erhebungen können, insbesondere in Krisen, oftmals nicht schnell an 
neue Gegebenheiten angepasst werden (Zeitverzug). Drittens werden bereits
erhobene Daten für die Forschung nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt
(Verfügbarkeit). Viertens sind die Möglichkeiten der Verknüpfung zwischen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 393 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen
394 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
verschiedenen Daten häufig eingeschränkt, insbesondere wenn die Datensätze 
von unterschiedlichen Produzenten erstellt werden (Verknüpfbarkeit).
Fünftens gestaltet sich der technische bzw. praktische Zugang zu den prinzipiell
verfügbaren Daten schwieriger, als er sein müsste (Datenzugang). 
 ABBILDUNG 143 
1 – Für genaue Bezeichnungen der Forschungsdatenzentren siehe Tabelle 25.
Quellen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, RatSWD, eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 23-315-01
Standorte der akkreditierten Forschungsdatenzentren1 im Jahr 2023
Flensburg
Kiel
Hamburg Schwerin
Bremen
Hannover
Berlin
Göttingen Halle
Kamenz
Dresden
Essen
Düsseldorf
Köln
Bonn
Erfurt
Jena
Bad Ems
Wiesbaden Frankfurt
Trier
Mannheim
Saarbrücken
Stuttgart
Bamberg
Würzburg
Fürth
Nürnberg
München
Akkreditierung im Zeitraum: vor 2009 2009 – 2013 2014 – 2018 2019 – 2023
FDZ-Bund
FDZ-Land
FDZ-RV
FDZ-IQB
FDZ-SOEP
FDZ-BO
FDZ-DZA
FDZ-RKI
DeZIM.fdz
FDZ-aviDA
FDZ-BAuA
FDZ-Land
FDZ-Land
FDZ-Land
FDZ-Land
FDZ-Land
FDZ-Land
FDZ-Land
FDZ-Land
FDZ-Land
FDZ-LIfBi
FDZ-Land
FDZ pairfam
FDZ Qualiservice
FDZ GePaRD
FDZ-FGZ
FDZ-Land
IÖR-Monitor
FDZ Ruhr am RWI
FDZ Wissenschaftsstatistik
FDZ im KBA
FDZ-Land
FDZ GML
ZEW-FDZ
FDZ-AGD
FDZ PIAAC
FDZ-Land
FDZ SHARE
FDZ pairfam
EBDC
FDZ-DJJ
FDSZ Bundesbank
FDZ-Bund
FDZ-Land
FDZ-Bund
FDZ-Land
FDZ Bildung
FDSZ Bundesbank
SAFE FDZ
FDZ-Land
FDZ-DZHW
FDZ-Land
FDZ-IWH
FDZ eLabour
FDZ PsychData am ZPID
FDZ BA im IAB
BAMF-FDZ
FDZ pairfam
FDZ-RV
FDZ-Land
FDSZ Bundesbank
FDZ ALLBUS
FDZ Internationale 
Umfrageprogramme
FDZ WAHLEN
FDZ pairfam
FDZ BZgA
FDZ-Bund
FDZ IZA, IDSC
BIBB-FDZ
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 394 –
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 395 
 
 PLUSTEXT 23  
Hintergrund: Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) und sein Leitbild 
Die für Wirtschafts- und Sozialpolitik relevante Forschungsdateninfrastruktur in 
Deutschland wird maßgeblich vom RatSWD koordiniert. Dieser wurde im Jahr 2004 
auf Empfehlung der Kommission zur Verbesserung der informationellen
Infrastruktur zwischen Wissenschaft und Statistik als unabhängiger Beirat der
Bundesregierung eingerichtet. Er ist als gemeinsame Interessenvertretung von
Datenproduzierenden, wie beispielsweise der FDZ der Statistischen Ämter des Bundes 
und der Länder, der Deutschen Bundesbank und des Sozio-oekonomischen Panels 
(SOEP) sowie der Datennutzenden konzipiert. Damit nimmt er eine zentrale Rolle 
bei der Weiterentwicklung der Forschungsdateninfrastruktur in den
Sozialwissenschaften ein.  ABBILDUNG 143 Der Rat übernimmt insbesondere die Aufgabe der 
Akkreditierung und Evaluation der FDZ in Deutschland nach einheitlichen Kriterien 
und Mindeststandards. Leitbild des RatSWD für moderne und zukunftsfähige 
Forschungsdatenzentren ist dabei das Konzept von Open Data für die Forschung, 
nämlich der uneingeschränkte Zugang zu administrativen, wirtschaftlichen und 
wissenschaftlichen Daten für die Forschung, ohne Bezahlung, für Mensch und 
Maschinen lesbar, mit Metadaten und mit transparenter Lizenz versehen. Erhobene 
Daten sollten dabei auffindbar, leicht zugänglich, automatisiert verknüpfbar und 
nachnutzbar sein. 
1. Lückenhafte Erhebung von Daten 
537. In vielen Bereichen ist die Forschung eingeschränkt, weil Daten gar nicht oder 
nicht in ausreichender Qualität erhoben werden. So fehlt beispielsweise ein 
länderübergreifendes Register für Schülerinnen und Schüler oder ein 
Bildungsverlaufsregister, das die Daten zu Noten von Zwischen- und
Abschlussprüfungen, Schuleingangsuntersuchungen und Ähnlichem für
wissenschaftliche Zwecke zugänglich und im Längsschnitt auswertbar machen würde 
(RatSWD, 2022a; JG 2021 Ziffern 376 ff.). Dies liegt einerseits daran, dass viele 
Länder diese Daten überhaupt nicht erheben, und andererseits daran, dass die 
Daten, die in den Ländern verfügbar sind, nicht zusammengebracht werden 
(Hertweck et al., 2023). Dies macht jedoch eine aussagekräftige Evaluation der 
Bildungspolitik unmöglich. 
538. Für die Verteilungspolitik sind Informationen über die Vermögensverteilung
essenziell. Seit der Aussetzung der Vermögensteuer im Jahr 1997 werden jedoch 
keine verlässlichen Daten zu Haushaltsvermögen mehr erhoben. Zwar
stellen das Statistische Bundesamt (Destatis) über die Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) über 
das SOEP und die Deutsche Bundesbank über die Befragung Private Haushalte 
und ihre Finanzen (PHF) umfragebasierte Daten zu Vermögen in Deutschland zur 
Verfügung. Diese Erhebungen weisen jedoch einige seit Längerem bekannte 
Defizite auf (Löffler et al., 2015). Die Freiwilligkeit der Teilnahme an den
Befragungen dürfte zu Selektionseffekten führen, die zu einer Verzerrung zwischen der 
gemessenen und der tatsächlichen Vermögensverteilung führen – insbesondere 
aufgrund einer mangelhaften Abdeckung von Hochvermögenshaushalten.
Selbsteinschätzungen können insbesondere bei wenig liquidem Vermögen deutlich vom 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 395 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen 
396 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
tatsächlichen Vermögenswert abweichen. Zudem erschwert die geringe
Stichprobengröße eine differenzierte Betrachtung der Vermögenssituation nach
sozioökonomischen Charakteristika.  
539. Für eine gezielte Verteilungspolitik, aber auch für die Klima- und Energiepolitik, 
sind derzeit Daten zum Gebäudebestand sehr relevant. In der öffentlichen 
Verwaltung werden zwar Daten zu Immobilien gepflegt, z. B. im
Liegenschaftskataster oder in den Grundbüchern. Die darin enthaltenen Gebäude- und
Wohnungsdaten werden jedoch bisher nicht vollständig und bundeseinheitlich erfasst. 
Zudem fehlt ein einheitlicher Identifikator in Form einer Gebäude- und
Wohnungsnummer, wie z. B. in Norwegen, um die verschiedenen Daten zu verknüpfen 
(Krause et al., 2022). Die schlechte Datenlage in diesem Bereich wurde besonders 
in der Energiekrise auffällig, als kaum Daten zur energetischen Effizienz von
Gebäuden vorhanden waren, auf deren Basis man gezielte
Unterstützungsmaßnahmen hätte entwickeln und umsetzen können.  
540. Neben Daten, die kontinuierlich erhoben werden sollten, gibt es
anlassbezogene Daten, die nicht systematisch erhoben werden. Sie können zur
Evaluation diskretionärer Politikmaßnahmen aber erforderlich werden.
Beispielhaft dafür steht die Evaluation der Corona-Hilfspakete. In Frankreich wurde
unmittelbar mit Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen im Jahr 2020 deren 
Evaluation, inklusive der dafür erforderlichen Datenerhebung, beschlossen. Die 
erste Evaluation erfolgte bereits mit dem Abschlussbericht im Sommer 2021 (JG 
2021 Kasten 25). In Deutschland werden erst jetzt, mehr als drei Jahre nach dem 
Beginn der Corona-Pandemie, Daten zur Evaluation der
Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen miteinander verknüpft und eine entsprechende
Dateninfrastruktur aufgebaut.  
2. Zeitverzug bei der Datenbereitstellung 
541. Wenn keine anlassbezogenen Daten erhoben werden, könnten
Politikmaßnahmen zeitnah mit Daten untersucht werden, die ohnehin regelmäßig erhoben
werden. Amtlich erhobene Mikrodaten für Forschungszwecke stehen
allerdings, wenn überhaupt, erst mit erheblicher Verzögerung zur Verfügung. 
Das liegt sowohl an langen gesetzlichen Meldefristen als auch an mangelnden 
Ressourcen zur Datenaufbereitung. Die Verzögerung macht zeitnahe
Auswertungen am aktuellen Rand nahezu unmöglich. Die Auswirkungen der 
Corona-Krise oder der Energiekrise auf Unternehmen sowie die Wirkung der
Unterstützungsmaßnahmen hätten beispielsweise mithilfe der Amtlichen
Firmendaten für Deutschland (AFiD) untersucht werden können. Diese werden jedoch erst 
mit einem Verzug von zwei bis drei Jahren bereitgestellt – je nach Datenmodul ist 
das aktuellste verfügbare Jahr derzeit 2021, 2020 oder 2019. Auch beim
Mikrozensus, der umfangreichsten Haushaltsbefragung in Deutschland, und der Lohn-  
und Einkommensteuerstatistik stammen die aktuellsten verfügbaren Daten aus 
den Berichtsjahren 2020 bzw. 2017. 
542. Makroökonomische Kennzahlen, wie etwa die Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen oder die Indikatoren der Konjunkturstatistik, liegen ebenfalls 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 396 – 
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 397
erst mit deutlicher Verzögerung vor. Vor diesem Hintergrund sind die
Bestrebungen von Destatis zu begrüßen, die Schnellschätzung des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) durch Scanner-, Satelliten-, Mobilitäts-, Finanztransaktions- und 
Transportdaten zu beschleunigen und die Qualität zu verbessern (Dickopf et al., 
2019). Gleichwohl besteht Bedarf an einem erweiterten Angebot an
hochfrequenten und zeitnah verfügbaren Konjunkturindikatoren. Diese Indikatoren hätten 
zwar zwangsläufig eine leicht geringere Qualität als die fertigen Datenprodukte 
der amtlichen Statistik, würden aber deutlich zeitnäher ein ausreichend genaues 
Bild von der aktuellen Lage zeichnen und somit vor allem in volatilen Krisenzeiten 
eine sehr hilfreiche Informationsquelle darstellen. 
3. Verfügbarkeit existierender Daten eingeschränkt
543. Ein weiteres Problem ist, dass bereits erhobene Daten teils gar nicht oder
nur beschränkt für die Forschung zur Verfügung gestellt werden. Aus
diesem Grund sind beispielsweise Ländervergleiche von Bildungsergebnissen
nahezu unmöglich. Die zwischen den Jahren 2000 und 2006 im Zuge der PISA-
Erhebung durchgeführte Erweiterungsstichprobe, die Ländervergleiche
ermöglichte, wurde zum Erhebungsjahr 2009 eingestellt. Seitdem enthält der PISA-
Datensatz keine Ländervariablen, da Ländervergleiche eigentlich mit den neu
eingeführten Daten des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)
durchgeführt werden sollten. Die qualitativ hochwertigen Daten des IQB
enthalten zwar prinzipiell Identifikatoren für die einzelnen Länder. Allerdings ist deren
Nutzung gesetzlich eingeschränkt. Die Verwendung der Identifikatoren unterliegt 
einem Gutachterprozess und Vergleiche einzelner Länder sind explizit verboten.
544. Noch problematischer ist der erschwerte Zugang zu amtlichen
Prozessoder Registerdaten. Zum einen fehlen in vielen Bereichen noch Register.
Beispielsweise ist das Unternehmensbasisregister erst im Aufbau und ein
Verwaltungsregister mit Gebäude- und Wohnungsdaten ist schlichtweg nicht existent.
Ein registerbasierter Zensus ist erstmals für das Jahr 2031 geplant. Zum anderen
sind viele der vorhandenen Registerdaten bislang nicht oder nur
eingeschränkt für die Nutzung durch die Forschung vorgesehen (RatSWD,
2022a, 2023a). Darunter fallen etwa das Gewerberegister, das Melderegister oder 
das Ausländerzentralregister.
545. Oftmals stehen bei Registerdaten nicht die vollständigen Datensätze, sondern
nur Stichproben zur Verfügung. Dies ist beispielsweise beim
Ausländerzentralregister des FDZ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder bei
der Stichprobe der integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB) beim FDZ des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit
(IAB) der Fall. Grund für diese Einschränkung sind oftmals
Datenschutzbedenken, teils aber auch Beschränkungen der IT-Infrastruktur. Die Einschränkung auf 
Stichproben kann bestimmte Analysen verhindern, beispielsweise
Untersuchungen für kleine Subgruppen oder Schätzungen auf Basis von Netzwerken zwischen
den individuellen Beobachtungen, für die ein größtmögliches verbundenes
Netzwerk notwendig ist (Bonhomme et al., 2023). Teils werden die vollständigen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 397 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen 
398 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
Datensätze zudem nur wenigen Forscherinnen und Forschern zur Verfügung
gestellt, was das Level Playing Field im Wissenschaftsprozess verzerrt. 
546. Ein zentrales Problem stellen zudem Löschvorschriften, wie die
Löschvorschrift nach § 13a BStatG dar, die abgeschafft werden sollten.  ZIFFER 567 
§ 13a BStatG schreibt derzeit vor, dass Identifikatoren von Unternehmen nach 30 
Jahren gelöscht werden müssen. Dies kann je nach Auslegung des Gesetzes als 
Pflicht zur Löschung aller auf Basis der Verknüpfungen erstellten Datensätze 
nach 30 Jahren ausgelegt werden. Untersuchungen auf Basis längerer Zeitreihen 
oder eine Anwendung neuer Methoden auf ältere Daten, die für die Gegenwart 
neue Erkenntnisse verspricht, werden damit unmöglich gemacht. Solche
Untersuchungen werden ebenfalls erschwert, wenn analog vorhandene Daten der
Vergangenheit nicht digitalisiert und der Forschung zugänglich gemacht werden. 
Dies ist beispielsweise bei den Daten des Ausländerzentralregisters der Fall
(Altmann et al., 2023).  
4. Datenverknüpfung bestenfalls auf Einzelfallbasis 
547. Für viele wirtschaftspolitische Fragestellungen ist eine Verknüpfung von Daten 
aus mehreren Quellen notwendig, weil die Datenerhebung und -haltung in 
Deutschland sehr dezentral stattfindet.  PLUSTEXT 22 Will man beispielsweise
untersuchen, wie sich Finanzierungsbeschränkungen auf das Investitionsverhalten 
deutscher Unternehmen auswirken und damit Löhne und Produktivität
beeinflussen, müsste man drei Datenquellen verknüpfen. So werden die meisten
Arbeitsmarktdaten von der Bundesagentur für Arbeit und dem IAB registergestützt 
erhoben. Destatis erhebt Produktions- und Investitionsdaten und die Deutsche 
Bundesbank erhebt Bilanzdaten größerer Unternehmen. Die
Verknüpfungsmöglichkeiten sind jedoch sehr stark eingeschränkt, da
Verknüpfungen zwischen verschiedenen Datenproduzenten nur möglich sind, 
wenn diese explizit gesetzlich erlaubt werden.  ABBILDUNG 144 Bislang fehlt 
eine entsprechende Erlaubnis jedoch in den meisten Fällen. So dürfen
beispielsweise keine Verknüpfungen von Daten der amtlichen Statistik mit Daten aus
wissenschaftlichen Unternehmensbefragungen in Deutschland durchgeführt werden 
(Gottschalk et al., 2023). Zusätzlich gilt bei personenbezogenen Daten in der
Regel das Erfordernis der zuvor eingeholten informierten Einwilligung der
Betroffenen. Verknüpfungen zwischen Daten der amtlichen Statistik und den
Sozialversicherungen sind daher ebenfalls praktisch nicht möglich (Altmann et al., 2023). In 
der Bildungs- und Gesundheitsforschung stellt die fehlende Erlaubnis zur
Datenverknüpfung ebenfalls ein erhebliches Forschungshindernis dar (Altmann et al., 
2023; Hertweck et al., 2023). 
Neben gesetzlichen Hürden, die durch die Reform des BStatG im Jahr 2005 nur 
teilweise ausgeräumt wurden (Brandt et al., 2007; RatSWD, 2023a), bestehen
institutionelle und organisatorische Herausforderungen bei der
Datenverknüpfung. Beispielsweise fehlen einheitliche Identifikatoren zur
Verknüpfung der Datensätze zwischen den verschiedenen Datenproduzenten.
Darüber hinaus sind die Regeln zur Datennutzung nicht einheitlich. Daher werden 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 398 – 
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 399 
Datensätze aktuell vorwiegend als voneinander getrennte Silos aufgebaut und
genutzt. 
548. In der Vergangenheit gab es Anstrengungen, eine standardisierte
Verknüpfung verschiedener Datensätze zu erproben. Dazu gehörte unter
anderem das Projekt „Kombinierte Firmendaten für Deutschland“, das von den
Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, dem IAB, der Bundesagentur für
Arbeit (BA) sowie von der Deutschen Bundesbank durchgeführt und im Jahr 2012 
abgeschlossen wurde (Bender et al., 2007; Gürke et al., 2011). Es fehlen jedoch 
neben den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen breit anwendbare, 
standardisierte Prozesse, sodass eine Datenverknüpfung weiterhin nur in
einem sehr begrenzten Maß möglich und mit einem hohen Aufwand verbunden ist. 
So werden trotz der bisherigen Anstrengungen Statistiken verschiedener
Institutionen bislang ausschließlich auf Einzelfallbasis für konkrete
Forschungsvorhaben miteinander verknüpft. Das liegt an den rechtlichen
Rahmenbedingungen.  
Beispielsweise erlaubt § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) X zwar implizit die
Verknüpfung verschiedener Daten der Sozialversicherungen für konkrete 
Forschungsvorhaben.  ABBILDUNG 144 Diese müssen jedoch auf Einzelfallbasis 
durch die zuständige Bundesbehörde genehmigt werden. Auf Basis von 
§ 13a BStatG können zudem Daten der Deutschen Bundesbank an den
Statistischen Verbund übermittelt werden und von diesem mit Daten der
Bundesstatistik verknüpft werden.  ABBILDUNG 144 Von dieser Möglichkeit wird
allerdings nur im Rahmen spezifischer Forschungsprojekte Gebrauch gemacht 
(Kruse et al., 2023). Zumindest werden die über diesen Weg verknüpften Daten 
aber über das FDZ des Statistischen Bundesamts der Wissenschaft zur Verfügung 
gestellt. 
 ABBILDUNG 144 
 
1 – Bundesagentur für Arbeit.  2 – Gesetzliche Krankenversicherung.  3 – Gesetzliche Rentenversicherung.
Quelle: eigene Darstellung
© Sachverständigenrat | 23-468-01
Derzeitige Verknüpfungsmöglichkeiten wichtiger Datenquellen im öffentlichen Statistiksystem
Statistischer
Verbund
Deutsche
Bundesbank
Sozialversicherung
Kostenstrukturerhebung
Produktionserhebung
Investitionserhebung
Unternehmensregister
Außenhandelsstatistik
Daten zum 
Dienstleistungshandel
Daten zu ausländischen 
Direktinvestitionen
Unternehmensbilanzen
Arbeitsmarktbiografien der BA¹
Versichertendaten der GKV²
Versichertendaten der GRV³
§ 13a BStatG § 75 SGB X
Datenproduzent Rechtsgrundlage Beispiele für verfügbare Daten Verknüpfungs-möglichkeit
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 399 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen
400 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
5. Datenzugang nicht benutzerfreundlich
549. Nicht zuletzt ist der Zugang zu den prinzipiell verfügbaren Daten
aufwendig und komplex. So ist die Beantragung des Datenzugangs zeitaufwendig, 
während der Datenzugriff kostspielig und wenig benutzerfreundlich ausgestaltet
ist. Insbesondere die Einschränkung des Zugangswegs auf
Gastwissenschaftlerarbeitsplätze und die kontrollierte Datenfernverarbeitung, die für viele Datensätze
der amtlichen Statistik, aber auch anderer FDZ gilt, ist problematisch. Eine
kontrollierte Datenfernverarbeitung sieht z. B. eine Vorbereitung der
Programmroutinen durch Forschende vor. Diese Routinen werden an die
Forschungsdatenzentren versandt, dort geprüft und ausgeführt, wonach die Überprüfung der
Ergebnisse und schließlich die Freigabe der Ergebnisse an die Forschenden erfolgt. Dies 
ist ein langwieriger Prozess, bei dem aufgrund technischer Restriktionen
zusätzlich Beschränkungen für die Anzahl der Variablen vorliegen. So können etwa beim 
Taxpayer-Panel maximal 25 Variablen von über 1 000 verfügbaren Variablen auf
einmal verwendet werden (Wissenschaftlicher Beirat beim BMF, 2021). Diese
umständlichen Zugangswege führen zu höheren Kosten, Engpässen
bei der physischen Infrastruktur und zu einer geringeren
Nutzerfreundlichkeit als ein vollständiger Datenfernzugriff durch einen gesicherten
Onlinezugang (RatSWD, 2019, 2022b).
550. Zu der geringen Nutzerfreundlichkeit des Datenzugangs tragen
wesentlich datenschutzrechtliche Einschränkungen bei. Die
datenschutzrechtlichen Grundlagen werden in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgelegt,
was den Zugang zu Registerdaten für Forschungszwecke erschwert (RatSWD,
2023a). Dabei wird das Forschungsprivileg nach Art. 89 DSGVO (Datenschutz-
Grundverordnung) bislang sehr zurückhaltend interpretiert und die
wissenschaftliche Forschung in der Güterabwägung gegenüber Datenschutzinteressen
als nachrangig behandelt. So führt beispielsweise eine unterschiedliche
Interpretation der formalen Anonymität der Daten dazu, dass die bayerischen
Unternehmensdaten nicht einmal bei einem physischen Aufenthalt im
Forschungsdatenzentrum (On-Site-Access) direkt durch die Forscherinnen und Forscher
einsehbar sind. Stattdessen wird hierfür nur die kontrollierte Datenfernverarbeitung mit 
all ihren Einschränkungen angeboten.  ZIFFER 549
551. Darüber hinaus liegen häufig nur begrenzt Informationen über die
Struktur der einzelnen Datensätze oder hinreichend guter Metadaten und
Datensatzdokumentationen vor, sodass die Nutzerinnen und Nutzer viel Zeit 
mit der Datenerkundung und -bearbeitung verbringen müssen. Dies ist
insbesondere bei einem fehlenden Fernzugang kostspielig. Beispielsweise werden
Datenstrukturfiles nicht für alle Datensätze verfügbar gemacht. Solche
Datenstrukturfiles würden den Forschenden eine bessere Vorbereitung auf die Datenarbeit
ermöglichen, weil sie zufällig generierte Daten enthalten, die die Struktur des
echten Datensatzes widerspiegeln. Dadurch können schon im Vorfeld Analysedateien 
vorbereitet werden und die Zeit vor Ort im Forschungsdatenzentrum deutlich
effizienter genutzt werden. Dies entlastet die physische Infrastruktur vor Ort.
552. Auch für weniger sensible Daten, die als aggregierte oder
mikroaggregierte Datensätze zur Verfügung stehen, ist der Zugang in Deutschland
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 400 –
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 401 
wenig benutzerfreundlich. So stellt der von Destatis angebotene
Standardzugang GENESIS-ONLINE insbesondere für Zeitreihendaten eine deutlich weniger 
benutzerfreundliche Oberfläche bereit als andere Datenanbieter (Bachmann et 
al., 2023a). Zeitreihendaten, selbst wenn sie originär von Destatis stammen,
lassen sich deutlich einfacher über FRED, das Datenportal der St. Louis Federal
Reserve, oder die Zeitreihendatenbank der Deutschen Bundesbank abrufen und
visualisieren.  
III. HANDLUNGSOPTIONEN: 
EINE DATENINFRASTRUKTUR FÜR 
DAS 21. JAHRHUNDERT 
1. Rahmenbedingungen des Statistischen 
Verbunds verbessern 
553. Der seit der Jahrtausendwende angestrebte Paradigmenwechsel der amtlichen 
Statistik von der Inputorientierung zur Outputorientierung (Hahlen, 2009) sollte 
endlich konkretisiert und umgesetzt werden. Dies bedeutet eine Fokussierung auf 
Informationsbedarfe und Dienstleistungen, die bereitgestellt werden sollen, statt 
auf Datenquellen, die genutzt werden dürfen. Der gesetzliche Rahmen der 
amtlichen Statistik ist allerdings noch immer inputorientiert, fokussiert 
also auf die genaue Definition der Daten, die die amtliche Statistik erheben darf. 
 ABBILDUNG 145 Bislang müssen gemäß § 9 BStatG für amtliche Statistiken
Rechtsvorschriften – oft fachstatistische Einzelgesetze – beschlossen werden, die
detailliert definieren, welche Merkmale von welchen Subjekten erhoben werden dürfen. 
Das bedeutet allerdings, dass zur Anpassung von Statistiken und Erhebungen
sowie für neue Nutzungswege oftmals gesetzliche Anpassungen notwendig sind. 
Dies reduziert die Anpassungsfähigkeit der amtlichen Statistik erheblich.  ZIF-
FER 562  
Aus diesem Grund sollte die Statistikgesetzgebung, insbesondere § 9 BStatG, 
hin zu einer Outputorientierung angepasst werden. Eine solche
Anpassung würde den Statistischen Verbund in die Lage versetzen, die im Gesetz
allgemein definierten Aufgaben durch passende Erhebungen zu erfüllen, ohne diese 
über fachstatistische Einzelgesetze detailliert legitimieren zu müssen. So sollte 
der Statistische Verbund befugt sein, die notwendigen Erhebungen, inklusive 
Merkmalen und Stichproben, sowie den notwendigen Zugriff auf Register- und 
Verwaltungsdaten selbst zu definieren, die zur Erfüllung eines per Gesetz
definierten Informationsbedarfs notwendig sind. Dies würde die Flexibilität und
Reaktionsschnelligkeit des Statistischen Verbunds deutlich erhöhen.  
554. Die Verbesserung der Dateninfrastruktur erfordert zusätzliche
finanzielle und personelle Ressourcen. Die benötigten Ressourcen für zusätzliche 
Dienstleistungen und insbesondere für zusätzliche Datenprodukte können 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 401 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen 
402 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
reduziert werden, wenn bereits bestehende Produkte effizienter ausgestaltet
werden. Viele der folgenden Vorschläge setzen daher an einer Anpassung und
Verbesserung existierender Produkte oder der Nutzung bereits bestehender, aber 
noch nicht genutzter Datenquellen sowie der Umstellung von Erhebungen auf
registergestützte Methoden an. Einige Produkte und Dienstleistungen werden auf 
diese Weise jedoch nicht bereitzustellen und mit deutlichem Mehraufwand
verbunden sein. Insbesondere die Verbesserung der digitalen Dateninfrastruktur
sowie die Erschließung und Nutzung administrativer Daten und Register werden 
Mehraufwand generieren.  
Daher sollte das Budget der entsprechenden Institutionen, insbesondere der 
amtlichen Statistik, ausgeweitet werden. Dies kann dennoch kostensparend für 
den Staat sein, da die zusätzlichen Mittel als finanzielle Investition in eine
bessere Entscheidungsgrundlage für Politikmaßnahmen zu sehen sind, die 
durch eine zielgenauere Ausgestaltung und fortlaufende Evaluation die Kosten 
von Politikmaßnahmen reduzieren kann. Setzt man beispielsweise die
zusätzlichen Kosten großzügig mit 50 % des durchschnittlichen Budgets von Destatis in 
den Jahren 2021 bis 2023 von 260 Mio Euro jährlich an, würde sich ein jährlicher 
Mehraufwand von 130 Mio Euro ergeben. Würde man beispielsweise annehmen, 
dass bei Unternehmenshilfen, wie im Fall der Coronahilfen, eine Reduktion der 
Mitnahmeeffekte im Umfang von 5 % der Gesamtkosten möglich wäre, wären
alleine die Kosten für die Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, deren
Auszahlungsvolumen bislang 46 Mrd Euro betrug, um 2,3 Mrd Euro geringer
ausgefallen. Damit hätten die oben angesetzten Zusatzkosten für knapp 18 Jahre
getragen werden können. 
555. Um das Dienstleistungsangebot für die Wissenschaft zu verbessern, ist eine
gesetzliche Verankerung eines Forschungsauftrags für Destatis im 
BStatG sinnvoll. Die Übertragung eines Forschungsauftrags an Destatis könnte 
sich dabei am Beispiel von Forschungsaufträgen an das US Census Bureau (gemäß 
Department of Commerce DOO 35-2B), der Bundesagentur für Arbeit (gemäß 
§ 280 SGB III) oder der Deutschen Bundesbank (implizit abgeleitet aus dem
geldpolitischen Auftrag und dem Finanzstabilitätsauftrag nach § 3 BBankG (Gesetz 
über die Deutsche Bundesbank) und dem Erfordernis einer soliden
Forschungsgrundlage zur Erfüllung des Auftrags) orientieren. Diese betreiben mit dem 
 ABBILDUNG 145 
 
Quelle: KomZS (2023)
© Sachverständigenrat | 23-470-01
Wertschöpfungskette der Statistikproduktion
Identifikation,
Informationsbedarf
Input, 
Erhebung,
Datensammlung
Analyse,
Nutzungsvorbereitung
Design, 
Entwicklung
Aufbereitung, 
Analyse
Output, 
Bereitstellung,
Kommunikation
Nutzung
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 402 – 
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 403 
Center for Economic Studies, dem IAB und dem Forschungszentrum der
Deutschen Bundesbank eigene Forschungszentren. 
Ein in § 3 BStatG verankerter gesetzlicher Forschungsauftrag für 
Destatis und die Einrichtung eines Forschungszentrums bei Destatis 
hätten mindestens drei Vorteile. Erstens würden Forscherinnen und Forscher
direkt bei Destatis mit den Forschungsdaten an konkreten Forschungsfragen
arbeiten und könnten so unmittelbar Lösungen für die unweigerlich in der Praxis
auftretenden Datenprobleme entwickeln. Dies würde zu einer schnellen und
kontinuierlichen Verbesserung der verfügbaren Forschungsdaten beitragen. Zweitens 
würde das Eigeninteresse von Destatis an der Aufbereitung, Bereitstellung und 
Nutzung von Forschungsdaten steigen, wenn es auch hinsichtlich des
Forschungsauftrags evaluiert werden würde. Dies hätte positive Effekte für die
verfügbaren Forschungsdaten. Drittens ist anzunehmen, dass die Forscherinnen und 
Forscher des Forschungszentrums zur qualitativ hochwertigen
wissenschaftlichen Forschung mit deutschen Daten und somit zum besseren Verständnis der 
deutschen Volkswirtschaft beitragen würden.  KASTEN 30  
556. Darüber hinaus sollten die FDZ des Bundes und der Länder als
Kernaufgabe des Statistischen Verbunds im BStatG gesetzlich verankert werden. 
Bisher werden die FDZ im BStatG nicht explizit erwähnt. Die Bereitstellung der 
Daten an externe Forschende wird lediglich indirekt über das BStatG geregelt. Mit 
einer gesetzlichen Verankerung würde die Bedeutung der FDZ bei Destatis und 
den Statistischen Landesämtern hervorgehoben und explizit darauf hingewiesen, 
dass für die Datenbereitstellung eine entsprechende Einrichtung (FDZ) und
entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen notwendig sind. Damit würde 
erstens der langfristige Betrieb der FDZ gesichert. Zweitens würde das aktuell
bestehende Problem der Selbstfinanzierung der FDZ durch die Datennutzerinnen 
und -nutzer behoben, das zu vergleichsweise hohen Kosten des Datenzugangs 
führt. Eine öffentliche Finanzierung wäre insofern gerechtfertigt, als dass die
Forschungsergebnisse nicht nur den Datennutzerinnen und -nutzern selbst, sondern 
der gesamten Gesellschaft zugutekommen. Es entstehen also positive externe
Effekte. Eine direkte Finanzierung würde dazu beitragen, diese externen Effekte zu 
internalisieren. 
2. Datenlücken schließen 
557. Der Mangel an vergleichenden Analysen der Bildungssysteme verschiedener
Länder könnte über eine bundesweite Schülerindividualstatistik adressiert 
werden (Hertweck et al., 2023). Sie sollte die Individualdaten zur gesamten 
Schullaufbahn von Schülerinnen und Schülern als Panel bereitstellen. 
Verwaltungsdaten sollten um Kompetenzmessungen ergänzt und über
Schulübergänge hinweg verknüpft werden. Solch eine Statistik könnte den Kern eines 
Bildungsverlaufsregisters vom Kindergarten über die Schule bis zur
Hochschule bilden. Um die Effektivität der verschiedenen Bildungssysteme und die 
Qualität verschiedener Schulen vergleichen zu können, ist es essenziell,
regelmäßige und flächendeckende Kompetenzmessungen zu etablieren. Deren Ergebnisse 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 403 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen 
404 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
könnten im Rahmen der Schülerindividualstatistik für die Forschung zur
Verfügung gestellt werden.  
558. Das Problem fehlender amtlicher Daten zur Vermögensverteilung könnte 
vergleichsweise kostengünstig durch eine Verknüpfung des Mikrozensus 
mit administrativen Daten und die Entwicklung geeigneter Schätzverfahren 
zur Abschätzung des Vermögens anhand von administrativen Daten adressiert 
werden (Bachmann et al., 2023b). Die Verknüpfung mit Lohn- und
Einkommenssteuerdaten könnte die Auskunftgebenden entlasten, die Qualität der Angaben 
zum Einkommen erhöhen und die Abschätzung von Finanz- und
Immobilienvermögen ermöglichen. Dadurch würde neben den fehlenden Vermögensdaten auch 
das Problem der verzerrten Darstellung der Einkommenssituation adressiert, das 
bei Daten aus Eigenangaben entsteht (Emmenegger und Münnich, 2023).
Betriebsvermögen können wiederum auf Basis der Daten zu
Unternehmensabschlüssen der Deutschen Bundesbank ermittelt werden. Daten aus einem
künftigen Gebäude- und Wohnungsregister könnten zur Ermittlung von
Immobilienvermögen herangezogen werden. Um dies zu ermöglichen, sollte schnellstmöglich 
darauf hingewirkt werden, datensatzübergreifende Identifikatoren festzulegen. 
Dazu dürfte die Steuer-ID geeignet sein. Eine Auskunftspflicht über direkte
Unternehmensbeteiligungen der Haushalte und eine Nennung der
Handelsregisternummer dürften für eine Verknüpfung mit Unternehmensbilanzdaten geeignet 
sein. Zudem muss die Verknüpfung der Befragungsdaten des Mikrozensus mit 
anderen administrativen Daten gesetzlich erlaubt werden. 
559. Die schlechte Informationslage zum Gebäudebestand in Deutschland könnte sich 
mit der geplanten Novelle der EU-Gebäuderichtlinie deutlich verbessern
(Europäisches Parlament, 2023). Diese Novelle sieht die Einrichtung nationaler
Datenbanken für Energieausweisdaten sowie die Einführung von Gebäudelogbüchern 
vor, die die Grundlage für ein Gebäuderegister bilden könnten. Ein
Gebäuderegister wäre sinnvoll und die darin enthaltenen Informationen sollten 
sorgfältig ausgewählt werden, da sie die Datengrundlage für Forschung im 
Bereich der Energie- und Sozialpolitik bilden können. So sind etwa die
Informationen zu Mietwohnungen, die mehr als die Hälfte des Wohnungsbestands 
in Deutschland ausmachen (Krause et al., 2022), bisher kaum erfasst, aber
hochrelevant etwa für die Sozialpolitik. Zentral sind zudem Daten zu bestehenden 
Heizanlagen, in denen ersichtlich ist, welche Energieträger zur Wärmeerzeugung 
verwendet werden.  
560. Aus makroökonomischer und wirtschaftspolitischer Sicht besteht darüber hinaus 
Bedarf an einer hochfrequenten Haushaltsbefragung, die nahezu in
Echtzeit die ökonomische Lage (Arbeitsmarkt, Konsum, Erwartungen, Einkommen, 
Vermögen, Verschuldung etc.) der deutschen Haushalte abbildet (Bachmann et 
al., 2021). Gerade während der Corona-Pandemie war diese Lage der Politik nur 
in groben Zügen bekannt und wirtschaftspolitische Maβnahmen deshalb oft nicht 
genau dosierbar. Ein Schritt in Richtung einer solchen Befragung könnte etwa 
eine systematische Umstellung des SOEP auf eine rollierende (vierteljährliche) 
Erhebungsfrequenz sein. Ein ähnliches System besteht bei der rollierenden
Erhebung des CPS in den USA. Der Mikrozensus, als größte Haushaltsbefragung in 
Deutschland, enthält gleichmäßig auf das Jahr verteilte Berichtswochen. Bislang 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 404 – 
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 405 
werden die Informationen zu den Berichtswochen im Mikrozensus kaum genutzt. 
Der Rechtsrahmen für den Mikrozensus sollte zudem so gestaltet werden, dass 
kurzfristig und anlassbezogen neue Umfragemodule einbezogen werden können. 
Darüber hinaus wäre eine Haushaltsbefragung in noch höherer Frequenz
(wöchentlich, zweiwöchentlich), die in Krisenzeiten aktiviert werden könnte,
hilfreich. Analog könnte eine hochfrequente Unternehmensbefragung nach Vorbild 
des Business Pulse Survey des US Census Bureau oder des Bundesbank Online 
Panel - Firmen (BOP-F) der Deutschen Bundesbank konzipiert werden.  
561. Bei neuen Gesetzgebungsvorhaben sollte künftig ab einem zu definierenden
Volumen der dafür erforderlichen Mittel eine Pflicht zur begleitenden
Datenerhebung, Datenbereitstellung und zeitnahen wissenschaftlichen Evaluation
verankert werden. Beispielsweise könnte eine wissenschaftliche Begleitung und 
Evaluierung inklusive Datenerhebung für Maßnahmen mit einem
Volumen von mehr als 100 Mio Euro jährlich vorgeschrieben werden. Bislang 
ist bei Regelungsvorhaben lediglich die Pflicht einer internen Evaluierung ab
einem Erfüllungsaufwand von mehr als 5 Mio Euro verankert (Bundesregierung, 
2013, 2019). Zudem sollten Forschungsklauseln, also forschungsfreundliche,
barrierefreie Zugangsregeln für unabhängige wissenschaftliche Forschung
geschaffen werden. Idealerweise sollte bei Maßnahmen, die Unternehmen oder
Haushalte betreffen, der Identifikator der Betroffenen ermittelt werden. So ließen sich 
die Daten mit Informationen aus amtlichen Prozess- oder Registerdaten
verknüpfen. 
3. Geringerer Zeitverzug und höhere  
Anpassungsfähigkeit 
562. Einige der zur Neuerhebung vorgeschlagenen Datenprodukte könnten im
Zusammenspiel mit einer outputorientierten Statistikgesetzgebung  ZIFFER 553 dazu
beitragen, neben der Verbesserung der Menge an verfügbaren Daten auch die 
Schnelligkeit und die Reaktionsfähigkeit der amtlichen Statistik zu
erhöhen. So könnte das Erhebungsprogramm einer hochfrequenten
Haushaltsbefragung  ZIFFER 560 kurzfristig angepasst werden, um nützliche Informationen in 
Krisensituationen bereitzustellen. Dazu wurden beispielsweise in den USA im 
Zuge der Corona-Pandemie die Fragen des monatlichen CPS kurzfristig
angepasst, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu messen.  ZIFFER 531 Analog 
könnte eine Verpflichtung zur Datenerhebung und zu einer von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern konzipierten Evaluation bei Politikmaßnahmen ab 
einem bestimmten Maßnahmenvolumen dafür sorgen, dass Daten zur Evaluation 
dieser Maßnahmen zeitnah zur Verfügung stehen.  
563. Um den Zeitverzug bei der Bereitstellung von Forschungsdaten und der
Produktion öffentlicher Datenprodukte der amtlichen Statistik zu
verringern, müsste bereits eine zeitnähere Datenerhebung erfolgen. Dazu kann in sehr 
vielen Fällen der stärkere Rückgriff auf administrative Prozessdaten dienen, die 
mit einheitlichen Identifikatoren miteinander verknüpfbar gemacht werden
sollten. Insbesondere bestehen hier Potenziale, durch eine zunehmende
Digitalisierung von Verwaltungsprozessen mehr administrative Prozessdaten verfügbar zu 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 405 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen 
406 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
machen. Im Bereich der Gesundheitsdaten könnten beispielsweise Daten aus der 
elektronischen Patientenakte genutzt werden. Eine weitere Überlegung wäre es, 
für ausgewählte Statistiken Meldefristen zu verkürzen und die Datenübermittlung 
zu beschleunigen. Dabei müssten allerdings zusätzliche Belastungen für die
meldenden Stellen, beispielsweise Unternehmen, im Blick behalten werden. Um
Erhebungsdaten schneller als amtliche Statistiken zu Verfügung zu stellen, ist eine 
zeitnähere Aufbereitung der Daten, insbesondere im Fall des Mikrozensus,
notwendig. Gleiches gilt für die zeitnähere Verfügbarkeit von Forschungsdaten, für 
die die Aufbereitung der Daten für die Wissenschaft beschleunigt werden müsste. 
Für beides werden zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen benötigt. 
4. Verfügbarkeit bereits erhobener Daten  
verbessern 
564. Prinzipiell sollten alle Datenquellen, die öffentlich finanziert wurden, der
unabhängigen wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stehen. Für die
Wirtschaftsforschung sind personenbezogene und weniger aggregierte Daten
besonders wichtig, weil mit ihnen Wirkungskanäle von wirtschaftspolitischen
Maßnahmen und deren heterogene Auswirkungen analysiert werden können (RatSWD, 
2023a). Deshalb sollte eine Erweiterung der für die Forschung
verfügbaren administrativen Mikrodaten priorisiert werden. Die Bereitstellung 
solcher Daten dürfte kosteneffizienter sein als die Erhebung neuer Daten und ist 
insbesondere für Unternehmen und Individuen nicht mit zusätzlichem
Erhebungsaufwand verbunden. Der Aufwand kann weiter gesenkt werden, wenn die 
Datenerhebung der Datenproduzenten harmonisiert wird, etwa durch 
die Verwendung von gemeinsamen Datenportalen. Die Harmonisierung könnte 
mit dem Once-Only-Prinzip verbunden werden, um das mehrmalige Eintragen 
der gleichen Daten zu vermeiden.  
565. Aufgrund ihrer umfassenden Abdeckung und der hohen Qualität der
Datenerhebung sind administrative Daten für die empirische Forschung besonders 
wertvoll (Currie et al., 2020), da sie besonders zuverlässig sind. Bereiche mit guter 
Verfügbarkeit solcher Daten bieten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern 
ideale Bedingungen, um diese Themen besonders tief und gründlich zu erforschen 
(Nagaraj und Tranchero, 2023). Dies nutzen internationale Forscherinnen und 
Forscher beispielsweise bei den häufig untersuchten Daten zum deutschen
Arbeitsmarkt.  KASTEN 30 Diese qualitativ hochwertige empirische Forschung
wiederum liefert gut belegte Erkenntnisse, auf deren Grundlage die Politik 
schnelle und informierte Entscheidungen treffen kann.  
  
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 406 – 
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 407 
 KASTEN 30  
Hintergrund: Forschungsdatenzugang und Forschung des IAB – eine Erfolgsgeschichte  
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist eine seit dem Jahr 1967 tätige 
Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit (BA). Das IAB wurde mit der Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung beauftragt und verfügt dafür über die aus dem Geschäftsbereich der
Bundesagentur und aus anderen statistischen Quellen stammenden administrativen Daten. Das IAB 
hat umfangreiche Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geleistet, die sich in einer 
Vielzahl eigener Publikationen widerspiegeln.  ABBILDUNG 146 RECHTS  
 ABBILDUNG 146  
 
Neben der Forschung mit Prozessdaten der BA erhebt das IAB auch eigene Daten. Die
Datenauswertungen wurden ursprünglich innerhalb des IAB durchgeführt und
arbeitsmarktrelevante Mikrodaten wurden nur selten mit externen Akteuren geteilt. Dies führte zu einer
Unterauslastung der Datenressourcen und zu sehr begrenzten Kooperationsprojekten mit nationalen 
und internationalen akademischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die daraus
resultierenden Analysen waren meist deskriptiv und wurden lediglich in wenigen Fällen in
referierten Zeitschriften veröffentlicht (Müller und Möller, 2019). Mit der Zeit jedoch stieg die
Nachfrage nach empirischer Evidenz zu Arbeitsmärkten deutlich, insbesondere durch die Hartz-
Reformen. Darüber hinaus hat die Kommission zur Verbesserung der informationellen
Infrastruktur zwischen Wissenschaft und Statistik (2001) Vorschläge zur effizienteren Verwendung
statistischer Erhebungen gemacht, darunter einen zur Einrichtung von FDZ bei jedem staatlichen 
Datenproduzenten, z. B. auch beim IAB. 
Das FDZ BA im IAB wurde im Jahr 2004 gegründet und stellt seitdem externen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die im IAB vorhandenen Daten in Form von
standardisierten Datenprodukten zur Verfügung. Seitdem ist die Anzahl der Forschenden, die mit den IAB-
Mikrodaten den deutschen Arbeitsmarkt untersuchen, rasant gestiegen. Beispielsweise
arbeiten derzeit rund 1 400 Forschende an mehr als 650 Forschungsprojekten. Dies resultierte in 
einer hohen Anzahl an referierten Publikationen zum deutschen Arbeitsmarkt.  ABBILDUNG 146 
1 – Jährliche Anzahl der Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften, die beim Portal Web of Science gezeigt 
werden, wenn folgende Kreterien eingegeben werden: „Germany“ und („employment“ oder „unemployment“ oder 
„wage“) im Feld „Thema“ sowie „Volkswirtschaftslehre und Business“ im Feld „Bereich“
Quellen: IAB, Web of Science
© Sachverständigenrat | 23-465-01
Publikationen zum deutschen Arbeitsmarkt
0
50
100
150
200
250
300
Anzahl an referierten Publikationen 
gestiegen1
Anzahl
1980 85 90 95 00 05 10 15 2022
Referierte 
Publikationen
Gründung des
FDZ BA im IAB
0
50
100
150
200
250
300
Anzahl an Publikationen des IAB gestiegen
Anzahl
1993 97 01 05 09 13 17 2022
Publikationen 
des IAB
Gründung des
FDZ BA im IAB
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 407 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen
408 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
LINKS Durch die Schaffung von Zugangspunkten im europäischen Ausland und in den USA ab 
dem Jahr 2012 ist die Anzahl ausländischer Forscherinnen und Forscher, die die Daten des IAB 
nutzen, deutlich gestiegen (Müller und Möller, 2019). 
566. Darüber hinaus wäre eine Aufbereitung historischer
makroökonomischer Daten wertvoll. So ist der Zugang zu manchen Daten der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erst ab dem Jahr 1991 benutzerfreundlich
verfügbar, obwohl ihre Erhebung durch Destatis zum Teil viel weiter zurückliegt.
Eine Bereitstellung der Daten ab den 1950er-Jahren, wie in den USA, wäre für ein 
verbessertes Verständnis von makroökonomischen Zusammenhängen wichtig.
Zudem wären beispielsweise für die makroökonomische Investitions- und
Kapitalstockforschung langlaufende Investitions- und Kapitalstockreihen hilfreich,
die teils bis in das 19. oder sogar 18. Jahrhundert zurückgehen. Diese Daten
könnten beispielsweise im Rahmen des Programms „EXSTAT - Experimentelle
Statistiken“ von Destatis zur Verfügung gestellt werden.
567. Die Verfügbarkeit in der Vergangenheit erhobener Daten wird durch
Löschvorschriften wie der Löschvorschrift im Bundesstatistikgesetz (§ 13a
BStatG) erschwert.  ZIFFER 546 Dies ist für die empirische Wirtschaftsforschung
und die Politikberatung problematisch, da langlaufende Zeitreihen für die
Identifikation von Wirkungsmechanismen erforderlich sind. Löschvorschriften für
Daten sollten aufgehoben werden und insbesondere die in § 13a BStatG verankerte
Löschvorschrift abgeschafft werden. Das Forschungsprivileg der DSGVO
sollte, wie vom RatSWD (2023b) vorgeschlagen, genutzt werden, um zeitnah
langfristige Speicherdauern für Forschungsdaten festzulegen.
5. Bessere Verknüpfbarkeit über verschiedene
Datenanbieter hinweg
568. Zur Verknüpfung von Mikrodaten über die bestehenden Datensilos der
einzelnen Datenanbieter hinweg sollten Datentreuhänder eingerichtet
werden. Datentreuhänder sind Datenintermediäre, die Daten aus verschiedenen 
Quellen zusammenführen und sicher sowie gesetzeskonform den berechtigten
Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung stellen. Dies betrifft insbesondere Daten 
der öffentlichen Verwaltung, der amtlichen Statistik und von öffentlich
mitfinanzierten Forschungseinrichtungen. Daten aus der Wirtschaft und von
Unternehmen sollten ebenfalls integriert werden. Die Verknüpfung von Daten aus
verschiedenen Quellen kann durch Datentreuhänder ermöglicht werden. Idealerweise
erfolgt dies durch eine Erweiterung des gesetzlichen Auftrags von Destatis,
beispielsweise durch die Gründung eines innerhalb Destatis angesiedelten
Mikrodatenzentrums nach Vorbild des AMDC in Österreich.  PLUS-
TEXT 24 Dabei sollte sichergestellt werden, dass ausreichend Mittel vorhanden sind, 
um Forscherinnen und Forschern einen kostengünstigen Datenzugang zu
ermöglichen, und dass die Verwaltung und die registerführenden Stellen kooperieren.
Das von der Bundesregierung gegründete Dateninstitut (BMWK und BMI, 2023)
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 408 –
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 409 
ist anders als ursprünglich angedacht nicht darauf ausgerichtet, die Aufgabe eines 
Datentreuhänders für die Forschung zu übernehmen.  
 
 PLUSTEXT 24  
Hintergrund: Austrian Micro Data Center als Vorbild für Deutschland 
In Österreich können alle Forschungseinrichtungen, die die
Zugangsvoraussetzungen gemäß Forschungsorganisationsgesetz erfüllen, über das Austrian Micro Data 
Center (AMDC) einen Antrag auf Nutzung und Verknüpfung administrativer Daten 
stellen (Fuchs et al., 2023). Das Datenangebot ist sehr umfangreich: Neben allen 
von Statistik Austria verwendeten Mikro- und Registerdaten sind zahlreiche weitere 
Verwaltungsdaten des Bundes verfügbar (Altmann et al., 2023). Darüber hinaus 
können die Forscherinnen und Forscher eine Verknüpfung administrativer Daten 
mit eigenen Daten beantragen. Für die genehmigten Projekte bestehen
verschiedene Möglichkeiten des Datenzugriffs, darunter ein gesicherter Remote-Access. 
Das AMDC fungiert dabei als eine zentrale Informationsstelle nach Art. 8 des Data 
Governance Act sowie als Datentreuhänder, der insbesondere die Verknüpfung der 
verschiedenen Datensätze ermöglicht. Die Gründung des AMDC im Juli 2022 wurde 
durch zahlreiche Gesetzesänderungen vorbereitet, die die Aufgaben und Rechte 
des AMDC gesetzlich verankert haben (Altmann et al., 2023).  
569. Bis die Datentreuhänderstrategie vollständig umgesetzt wird, bleibt der Abbau 
der rechtlichen Hindernisse bei der Verknüpfung von Registern mit 
anderen Daten aus der Verwaltung oder der Wissenschaft eine wichtige Aufgabe. 
Dabei ist die Erweiterung des § 13a BStatG besonders relevant, da hier die 
Grenzen für die Zusammenführung von amtlichen Daten definiert sind. So
können nach der aktuellen Ausgestaltung nur die Wirtschaftsstatistiken der
Deutschen Bundesbank an Destatis übermittelt werden, aber nicht z. B. die Daten der 
Deutschen Rentenversicherung. In das Forschungsdatengesetz sollte explizit die 
Möglichkeit der Datenverknüpfung für die Forschung aufgenommen werden und 
die Verknüpfbarkeit auf weitere Datenproduzenten neben der Deutschen
Bundesbank und Destatis ausgeweitet werden. Dazu müsste wie vom RatSWD (2023b) 
angemerkt eine Reihe von Einzelgesetzen geändert werden. In § 7a des 
Gesetzes über Steuerstatistiken (StStatG) müsste die Zusammenführung von 
Einzeldaten der Steuerstatistik mit Daten anderer öffentlicher Datenproduzenten 
erlaubt werden. Im Verwaltungsdatenverwendungsgesetz (VwDVG) und im
Statistikregistergesetz (StatRegG) müsste ebenfalls der Grundsatz verankert
werden, dass alle Datenproduzenten der öffentlichen Statistik ihre Daten für
wissenschaftliche Forschungszwecke untereinander tauschen und miteinander
verknüpfen dürfen, zumindest über einen Datentreuhänder.  
570. Um den Aufwand bei der Datenverknüpfung, sowohl innerhalb der amtlichen
Statistiken als auch mit externen Datensätzen, zu verringern, bedarf es einer
möglichst schnellen Einführung eindeutiger Identifikatoren über Datensätze 
hinweg. Bei Unternehmen könnten beispielsweise die Handelsregisternummer 
oder die Umsatzsteuernummer verwendet werden (Gottschalk et al., 2023) und 
für die Betriebs-ID die vom Betriebsnummern-Service (BNS) erfasste
Betriebsnummer dienen. Diese Vereinheitlichung wird besonders zukünftig relevant, 
wenn die Verknüpfungsmöglichkeiten erweitert und neue Register, etwa 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 409 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen
410 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
Bildungsverlaufsregister, aufgebaut werden (RatSWD, 2022a). Aber auch für
bereits zugelassene Datenverknüpfungen erhöht die mangelnde Konsistenz der 
Identifikatoren die Bearbeitungskosten (Gottschalk et al., 2023). 
571. Da die verknüpften Forschungsdaten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern, aber nicht den politischen Entscheidungsträgern oder der breiten
Öffentlichkeit, zur Verfügung stehen, dürfte die soziale Akzeptanz für
Datenverknüpfungen höher sein als bei der Verknüpfung für Verwaltungszwecke. Wenn die
Bevölkerung über den gesellschaftlichen Nutzen der ermöglichten
Forschung informiert wird, dürfte die soziale Akzeptanz für Datenverknüpfungen
steigen.
6. Einfacher und benutzerfreundlicher Datenzugang
572. Zur Vereinfachung des Datenzugangs für die Wissenschaft sollte ein
Wissenschafts- oder Forschungsprivileg als zentraler Bestandteil des geplanten
Forschungsdatengesetzes verankert werden. Dieses sollte bestehende
Einzelregelungen zum Datenzugang, -verwendung und -schutz ersetzen und
bundeseinheitlich regeln. Insbesondere sollte das Forschungsprivileg der
wissenschaftlichen Forschung gegenüber dem Datenschutz ein hohes Gewicht bei der
Datennutzung sicherstellen. Zudem sollten damit großzügige
Verknüpfungsregeln für Daten erreicht werden.  ZIFFER 569 Da die wissenschaftliche Forschung
maßgeblich zum Gemeinwohl beiträgt, sollte im Bereich des Datenzugangs, der
-verknüpfung und -verwendung für die Wissenschaft alles erlaubt sein, was nicht
explizit und begründet verboten ist. Ein Forschungsdatengesetz würde
maßgeblich zur Rechtssicherheit beitragen, da zurzeit oft unterschiedliche
Rechtsauffassungen der beteiligten Stellen zur Auslegung des bestehenden Datenschutzrechts
Datenverknüpfungen verhindern.
573. Die sehr dezentralisierte Forschungsdateninfrastruktur in Deutschland führt zu
unnötigen Hürden beim Datenzugang. So muss für Forschungsvorhaben bei den
FDZ des Bundes und der Länder bislang teilweise die Zustimmung aller Länder
einzeln eingeholt werden. Stattdessen sollte der Zugang zu Forschungsdaten 
im Statistischen Verbund stärker koordiniert und zentralisiert
werden. Das Standardverfahren sollte von der Notwendigkeit einer Zustimmung
aller beteiligter Stellen zu einem Widerspruchsverfahren verschoben oder ein
zentralisiertes Verfahren eingeführt werden. So könnte zur Genehmigung von
Forschungsvorhaben die Zustimmung einer zentralen Stelle, beispielsweise bei
Destatis, ausreichen. Zudem sollte es eine bundeseinheitliche Auslegung der
Datenschutzregeln geben, deren bislang uneinheitliche Auslegung ein
Zugangshindernis darstellt (RatSWD, 2023b). Um diese Ziele zu erreichen, sollte § 16 Abs.
6 BStatG so formuliert werden, dass alle Akteure des Statistischen
Verbunds den Forschungsdatenzugang, die Geheimhaltung und den Datenschutz
einheitlich regeln. Dazu könnte beispielsweise Destatis in diesem Bereich die
Kompetenz zur Erarbeitung einheitlicher, für den gesamten Statistischen
Verbund geltender Zugangs- und Geheimhaltungsrichtlinien erhalten.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 410 –
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
 Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 411 
574. Die Nutzerfreundlichkeit des Datenzugangs zu Mikrodaten für die
Wissenschaft könnte durch eine zentrale Registrierung von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie von Forschungseinrichtungen erhöht
werden. Dabei könnte eine neue Einrichtung beim RatSWD als zentrale
Registrierungsstelle für alle FDZ fungieren. Alternativ könnte die Akkreditierung bei einem 
FDZ automatisch den Zugang zu allen anderen gewähren. Voraussetzung für
solche Lösungen ist jedoch eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen für 
den Datenzugang. Mit der Einführung einer neuen Indikatorik, etwa zur
Bearbeitungsdauer der Anträge, könnten ausgesuchte Aspekte der Qualität des
Datenzugangs nachverfolgt werden, um Problemstellen zu identifizieren. Damit die
Sicherheit der Daten nicht von der Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit beeinflusst 
wird, ist Sorgfalt bei Überprüfung der Nutzungsberechtigung der
antragstellenden Einrichtungen entscheidend. Denkbar sind in diesem Kontext auch
Zugriffseinschränkungen für Institutionen, deren Forscherinnen und 
Forscher nachweislich die Datengeheimhaltungsregeln nicht
einhalten. Ein solches Vorgehen ist beispielsweise in Dänemark üblich.  
575. Um eine übersichtliche Dateninfrastruktur zu schaffen, ist eine öffentlich
finanzierte, nicht zugangsbeschränkte Plattform zur Datenübersicht 
notwendig. Eine solche Plattform wurde als zentrale Informationsstelle im
europäischen Data Governance Act vorgeschrieben. Diese Verordnung hätte 
bis September 2023 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Deutschland 
hat den Data Governance Act bislang nicht umgesetzt und ist somit säumig. Dies 
könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV führen. Eine 
schnelle, forschungsorientierte Umsetzung durch die Bundesregierung ist also 
dringend geboten. Parallel dazu wäre eine Verbesserung der verfügbaren
Metadaten hilfreich. Zudem sollten Datenstrukturfiles bereitgestellt werden, die Off-site 
zur Vorbereitung von Forschungsaufenthalten genutzt werden können.  ZIF-
FER 551 
576. Um einen flächendeckenden Zugriff auf formal anonymisierte Daten über 
ein Remote Access System zu ermöglichen, sind Anpassungen der
Statistikgesetzgebung notwendig. So müsste ein Fernzugriff beispielsweise in § 16 
Abs. 6 BStatG für den Zugang zu amtlichen Daten oder in § 75 SGB X für den 
Zugang zu Daten der BA geregelt werden (RatSWD, 2023a). Die rechtlichen
Voraussetzungen für die Verknüpfung von Registern untereinander müssen
geschaffen werden und für die Umsetzung muss es einen eindeutigen Identifikator geben, 
wie dies in vielen europäischen Ländern der Fall ist.  
577. Die Nutzerfreundlichkeit des Zugangs zu höher aggregierten, öffentlich 
verfügbaren Daten sollte ebenfalls verbessert werden. Bei
makroökonomischen Zeitreihen können insbesondere die öffentlich zugänglichen
Datenbanken der Federal Reserve Bank of St. Louis (FRED), die Zeitreihendatenbank der 
Deutschen Bundesbank, sowie das erst kürzlich überholte Datenangebot der 
OECD als Vorbilder für eine Verbesserung von GENESIS-ONLINE oder für die 
Schaffung eines zusätzlichen Zugangswegs für Zeitreihendaten dienen
(Bachmann et al., 2023a). Zusätzlich sollen die Daten in einer Form bereitgestellt
werden, die eine möglichst vielseitige Nutzung erlaubt. Hier sind insbesondere
Datenbanken, die keine fertigen Aggregate, sondern anfragespezifisch 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 411 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen
412 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
aggregierbare Mikrodaten beinhalten, besonders hilfreich. Dadurch 
wird es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, eigene Statistiken zu
konstruieren. So wäre es z. B. möglich, die Momente der statistischen Verteilung – etwa 
den Median oder die Standardabweichung und nicht nur den Mittelwert –
auszugeben sowie die Daten entsprechend der Forschungsfrage zu aggregieren. Eine 
entsprechende Infrastruktur wird derzeit gemeinsam von den Statistischen
Landesämtern Berlin-Brandenburg, Nord (Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie 
Rheinland-Pfalz erprobt und könnte im Jahr 2024 in den Regelbetrieb gehen. Um 
Skaleneffekte zu realisieren und den Datenzugang insgesamt
benutzerfreundlicher zu gestalten, wäre es aus Sicht des Sachverständigenrates zielführend, eine 
entsprechende Infrastruktur auf den gesamten Statistischen Verbund
auszuweiten. 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 412 – 
Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 413
ANHANG
 TABELLE 25 
Abkürzung Bezeichnung
BAMF-FDZ Forschungsdatenzentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
BIBB-FDZ Forschungsdatenzentrum im Bundesinstitut für Berufsbildung
DeZIM.fdz Forschungsdatenzentrum des Deutschen Zentrums für Integrations- und 
Migrationsforschung
EBDC LMU-ifo Economics &amp; Business Data Center
FDSZ Bundesbank Forschungsdaten- und Servicezentrum der Deutschen Bundesbank
FDZ ALLBUS Forschungsdatenzentrum ALLBUS bei GESIS
FDZ BA im IAB Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit im Institut für 
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
FDZ Bildung Forschungsdatenzentrum Bildung am DIPF (Leibniz-Institut für Bildungsforschung und 
Bildungsinformation)
FDZ BZgA Forschungsdatenzentrum der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
FDZ eLabour Zentrum für qualitative arbeitssoziologische Forschungsdaten
FDZ GePaRD Pharmakoepidemiologische Forschungsdatenbank
FDZ GML Forschungsdatenzentrum German Microdata Lab bei GESIS
FDZ im KBA Forschungsdatenzentrum im Kraftfahrt-Bundesamt
FDZ Internationale 
Umfrageprogramme
Forschungsdatenzentrum Internationale Umfrageprogramme bei GESIS
FDZ IZA, IDSC Internationales Forschungsdatenzentrum des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit
FDZ pairfam Forschungsdatenzentrum des Beziehungs- und Familienpanels
FDZ PIAAC Forschungsdatenzentrum PIAAC bei GESIS
FDZ PsychData am ZPID Forschungsdatenzentrum des Leibniz-Instituts für Psychologie
FDZ Qualiservice Forschungsdatenzentrum Qualiservice
FDZ Ruhr am RWI Forschungsdatenzentrum Ruhr am RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
FDZ SHARE Forschungsdatenzentrum des Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe
FDZ WAHLEN Forschungsdatenzentrum Wahlen bei GESIS
FDZ Wissenschaftsstatistik Forschungsdatenzentrum Wissenschaftsstatistik
FDZ-AGD Forschungsdatenzentrum Archiv für Gesprochenes Deutsch am Leibniz-Institut für 
Deutsche Sprache
FDZ-aviDA Forschungsdatenzentrum für audio-visuelle Daten der qualitativen Sozialforschung
FDZ-BAuA Forschungsdatenzentrum der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
FDZ-BO Forschungsdatenzentrum Betriebs- und Organisationsdaten
FDZ-Bund Forschungsdatenzentrum des Statistischen Bundesamtes
FDZ-DJJ Forschungsdatenzentrum des Deutschen Jugendinstituts
FDZ-DZA Forschungsdatenzentrum des Deutschen Zentrums für Altersfragen
FDZ-DZHW Forschungsdatenzentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung
FDZ-FGZ Forschungsdatenzentrum des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt
FDZ-IQB Forschungsdatenzentrum am Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen
FDZ-IWH Forschungsdatenzentrum des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle
FDZ-Land Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter der Länder
FDZ-LIfBi Forschungsdatenzentrum des Leibniz-Instituts für Bildungsverläufe
FDZ-RKI Forschungsdatenzentrum des Robert Koch-Instituts
FDZ-RV Forschungsdatenzentrum der Rentenversicherung
FDZ-SOEP Forschungsdatenzentrum des Sozio-oekonomischen Panels am DIW Berlin
IÖR-Monitor Monitor der Siedlungs- und Freiraumentwicklung
SAFE FDZ Forschungsdatenzentrum des Leibniz-Instituts für Finanzmarktforschung SAFE
ZEW-FDZ ZEW-Forschungsdatenzentrum
Quelle: RatSWD
© Sachverständigenrat | 23-319-01
Akkreditierte Forschungsdatenzentren in Deutschland im Jahr 2023
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 413 – 
Kapitel 6 – Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen 
414 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24 
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Zeitgemäße Dateninfrastruktur für fundiertere Entscheidungen – Kapitel 6 
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 415 – 
 
   
  
ANHANG 
A
I. Sachverständigenratsgesetz 
II. Stabilitäts- und Wachstumsgesetz
III. Gutachten und Expertisen des Sachverständigenrates
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 416 – 
Sachverständigenratsgesetz – Anhang I 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 417
I. SACHVERSTÄNDIGENRATSGESETZ
Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 700-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 216 der
Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) 
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 
§ 1
(1) Zur periodischen Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der
Bundesrepublik Deutschland und zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch
verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit wird ein Rat von unabhängigen
Sachverständigen gebildet.
(2) Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere
wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen.
(3) Die Mitglieder des Sachverständigenrates dürfen weder der Regierung oder einer
gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst des
Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei
denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichen
Institutes, angehören. Sie dürfen ferner nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes oder
einer Organisation der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein oder zu diesen in einem ständigen
Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Sie dürfen auch nicht während des
letzten Jahres vor der Berufung zum Mitglied des Sachverständigenrates eine derartige Stellung
innegehabt haben.
§ 2
Der Sachverständigenrat soll in seinen Gutachten die jeweilige gesamtwirtschaftliche Lage und 
deren absehbare Entwicklung darstellen. Dabei soll er untersuchen, wie im Rahmen der
marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand 
und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum
gewährleistet werden können. 
In die Untersuchung sollen auch die Bildung und die Verteilung von Einkommen und Vermögen 
einbezogen werden. Insbesondere soll der Sachverständigenrat die Ursachen von aktuellen 
und möglichen Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem
gesamtwirtschaftlichen Angebot aufzeigen, welche die in Satz 2 genannten Ziele gefährden. Bei der 
Untersuchung sollen jeweils verschiedene Annahmen zugrunde gelegt und deren
unterschiedliche Wirkungen dargestellt und beurteilt werden. Der Sachverständigenrat soll
Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder deren Beseitigung aufzeigen, jedoch 
keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen
aussprechen. 
§ 3
(1) Der Sachverständigenrat ist nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag
gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig.
(2) Vertritt eine Minderheit bei der Abfassung der Gutachten zu einzelnen Fragen eine
abweichende Auffassung, so hat sie die Möglichkeit, diese in den Gutachten zum Ausdruck zu
bringen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 417 –
Anhang I – Sachverständigenratsgesetz
418 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
§ 4
Der Sachverständigenrat kann vor Abfassung seiner Gutachten ihm geeignet erscheinenden 
Personen, insbesondere Vertretern von Organisationen des wirtschaftlichen und sozialen
Lebens, Gelegenheit geben, zu wesentlichen sich aus seinem Auftrag ergebenden Fragen
Stellung zu nehmen. 
§ 5
(1) Der Sachverständigenrat kann, soweit er es zur Durchführung seines Auftrages für
erforderlich hält, die fachlich zuständigen Bundesministerien und den Präsidenten der Deutschen
Bundesbank hören.
(2) Die fachlich zuständigen Bundesministerien und der Präsident der Deutschen Bundesbank 
sind auf ihr Verlangen zu hören.
(3) Die Behörden des Bundes und der Länder leisten dem Sachverständigenrat Amtshilfe.
§ 6
(1) Der Sachverständigenrat erstattet jährlich ein Gutachten (Jahresgutachten) und leitet es
der Bundesregierung bis zum 15. November zu. Das Jahresgutachten wird den
gesetzgebenden Körperschaften von der Bundesregierung unverzüglich vorgelegt und zum gleichen
Zeitpunkt vom Sachverständigenrat veröffentlicht. Spätestens acht Wochen nach der Vorlage
nimmt die Bundesregierung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften zu dem
Jahresgutachten Stellung. In der Stellungnahme sind insbesondere die wirtschaftspolitischen
Schlussfolgerungen, die die Bundesregierung aus dem Gutachten zieht, darzulegen.
(2) Der Sachverständigenrat hat ein zusätzliches Gutachten zu erstatten, wenn auf einzelnen
Gebieten Entwicklungen erkennbar werden, welche die in § 2 Satz 2 genannten Ziele
gefährden. Die Bundesregierung kann den Sachverständigenrat mit der Erstattung weiterer
Gutachten beauftragen. Der Sachverständigenrat leitet Gutachten nach Satz 1 und 2 der
Bundesregierung zu und veröffentlicht sie; hinsichtlich des Zeitpunktes der Veröffentlichung führt er das 
Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herbei.
§ 7
(1) Die Mitglieder des Sachverständigenrates werden auf Vorschlag der Bundesregierung
durch den Bundespräsidenten berufen. Zum 1. März eines jeden Jahres – erstmals nach
Ablauf des dritten Jahres nach Erstattung des ersten Gutachtens gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 –
scheidet ein Mitglied aus. Die Reihenfolge des Ausscheidens wird in der ersten Sitzung des
Sachverständigenrates durch das Los bestimmt.
(2) Der Bundespräsident beruft auf Vorschlag der Bundesregierung jeweils ein neues Mitglied
für die Dauer von fünf Jahren. Wiederberufungen sind zulässig. Die Bundesregierung hört die
Mitglieder des Sachverständigenrates an, bevor sie ein neues Mitglied vorschlägt.
(3) Die Mitglieder sind berechtigt, ihr Amt durch Erklärung gegenüber dem Bundespräsidenten 
niederzulegen.
(4) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird ein neues Mitglied für die Dauer der Amtszeit
des ausgeschiedenen Mitglieds berufen; Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 8
(1) Die Beschlüsse des Sachverständigenrates bedürfen der Zustimmung von mindestens drei
Mitgliedern.
(2) Der Sachverständigenrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von drei
Jahren.
(3) Der Sachverständigenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 418 –
Sachverständigenratsgesetz – Anhang I 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 419
§ 9
Das Statistische Bundesamt nimmt die Aufgaben einer Geschäftsstelle des
Sachverständigenrates wahr. Die Tätigkeit der Geschäftsstelle besteht in der Vermittlung und Zusammenstellung 
von Quellenmaterial, der technischen Vorbereitung der Sitzungen des Sachverständigenrates, 
dem Druck und der Veröffentlichung der Gutachten sowie der Erledigung der sonst anfallenden 
Verwaltungsaufgaben. 
§ 10
Die Mitglieder des Sachverständigenrates und die Angehörigen der Geschäftsstelle sind zur 
Verschwiegenheit über die Beratungen und die vom Sachverständigenrat als vertraulich
bezeichneten Beratungsunterlagen verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich 
auch auf Informationen, die dem Sachverständigenrat gegeben und als vertraulich bezeichnet 
werden. 
§ 11
(1) Die Mitglieder des Sachverständigenrates erhalten eine pauschale Entschädigung sowie
Ersatz ihrer Reisekosten. Diese werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat festgesetzt.
(2) Die Kosten des Sachverständigenrates trägt der Bund.
§ 12
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. 
Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. 
§ 13
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 419 – 
Anhang II – Gesetze
420 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
II. STABILITÄTS- UND WACHSTUMSGESETZ
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967,
veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I S. 582, zuletzt geändert durch Artikel 
267 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)  
– Auszug –
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: 
§ 1
Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die
Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu
treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des 
Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht 
bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. 
§ 2
(1) Die Bundesregierung legt im Januar eines jeden Jahres dem Bundestag und dem Bundesrat
einen Jahreswirtschaftsbericht vor. Der Jahreswirtschaftsbericht enthält:
1. die Stellungnahme zu dem Jahresgutachten des Sachverständigenrates auf Grund des
§ 6 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 685)
in der Fassung des Gesetzes vom 8. November 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 633);
2. eine Darlegung der für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten
wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele (Jahresprojektion); die Jahresprojektion bedient sich der
Mittel und der Form der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, gegebenenfalls mit
Alternativrechnung;
3. eine Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.
(2) Maßnahmen nach § 6 Abs. 2 und 3 und nach den §§ 15 und 19 dieses Gesetzes sowie
nach § 51 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und nach § 19c des
Körperschaftsteuergesetzes dürfen nur getroffen werden, wenn die Bundesregierung gleichzeitig gegenüber dem
Bundestag und dem Bundesrat begründet, dass diese Maßnahmen erforderlich sind, um eine
Gefährdung der Ziele des § 1 zu verhindern.
§ 3
(1) Im Falle der Gefährdung eines der Ziele des § 1 stellt die Bundesregierung
Orientierungsdaten für ein gleichzeitiges aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte Aktion) der
Gebietskörperschaften, Gewerkschaften und Unternehmensverbände zur Erreichung der Ziele
des § 1 zur Verfügung. Diese Orientierungsdaten enthalten insbesondere eine Darstellung der 
gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge im Hinblick auf die gegebene Situation.
(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie hat die Orientierungsdaten auf Verlangen
eines Beteiligten zu erläutern.
§ 4
… 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 420 –
Übersicht zu Gutachten und Expertisen – Anhang III 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 421
III. GUTACHTEN UND EXPERTISEN DES
SACHVERSTÄNDIGENRATES
Jahres- und Sondergutachten 
1964/65 Stabiles Geld − Stetiges Wachstum 
1965/66 Stabilisierung ohne Stagnation 
1966/67 Expansion und Stabilität 
1967/68 Stabilität im Wachstum; darin enthalten: Sondergutachten vom März 1967 
„Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1967“ 
1968/69 Alternativen außenwirtschaftlicher Anpassung 
1969/70 Im Sog des Booms; darin enthalten: Sondergutachten vom 30. Juni 1969 und 
3. Juli 1968 „Binnenwirtschaftliche Stabilität und außenwirtschaftliches
Gleichgewicht“; Sondergutachten vom 25. September 1969 „Zur lohn- und
preispolitischen Situation Ende September 1969“; Sondergutachten vom 4. Oktober 1969
„Zur währungspolitischen Situation Anfang Oktober 1969“
1970/71 Konjunktur im Umbruch − Risiken und Chancen; darin enthalten:
Sondergutachten vom 9. Mai 1970 „Zur Konjunkturlage im Frühjahr 1970“ 
1971/72 Währung, Geldwert, Wettbewerb − Entscheidungen für morgen; darin enthalten: 
Sondergutachten vom 24. Mai 1971 „Zur konjunktur- und währungspolitischen 
Lage im Mai 1971“ 
1972/73 Gleicher Rang für den Geldwert; darin enthalten: Sondergutachten vom 
3. Juli 1972 „Zur währungspolitischen Lage im Juli 1972“
1973/74 Mut zur Stabilisierung; darin enthalten: Sondergutachten vom 4. Mai 1973 
„Zur konjunkturpolitischen Lage im Mai 1973“ 
1974/75 Vollbeschäftigung für morgen; darin enthalten: Sondergutachten vom 17.
Dezember 1973 „Zu den gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Ölkrise“ 
1975/76 Vor dem Aufschwung; darin enthalten: Sondergutachten vom 17. August 1975 
„Zur konjunkturpolitischen Lage im August 1975“ 
1976/77 Zeit zum Investieren 
1977/78 Mehr Wachstum − Mehr Beschäftigung 
1978/79 Wachstum und Währung; darin enthalten: Sondergutachten vom 19. Juni 1978 
„Zur wirtschaftlichen Lage im Juni 1978“ 
1979/80 Herausforderung von außen 
1980/81 Unter Anpassungszwang 
1981/82 Investieren für mehr Beschäftigung; darin enthalten: Sondergutachten vom 
4. Juli 1981 „Vor Kurskorrekturen − Zur finanzpolitischen und
währungspolitischen Situation im Sommer 1981“
1982/83 Gegen Pessimismus; darin enthalten: Sondergutachten vom 9. Oktober 1982 
„Zur wirtschaftlichen Lage im Oktober 1982“ 
1983/84 Ein Schritt voran 
1984/85 Chancen für einen langen Aufschwung 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 421 – 
Anhang III – Übersicht zu Gutachten und Expertisen
422 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2023/24
1985/86 Auf dem Weg zu mehr Beschäftigung; darin enthalten: Sondergutachten vom 
23. Juni 1985 „Wirtschaftspolitische Entscheidungen im Sommer 1985“
1986/87 Weiter auf Wachstumskurs 
1987/88 Vorrang für die Wachstumspolitik 
1988/89 Arbeitsplätze im Wettbewerb 
1989/90 Weichenstellungen für die neunziger Jahre 
1990/91 Auf dem Wege zur wirtschaftlichen Einheit Deutschlands; darin enthalten:
Sondergutachten vom 20. Januar 1990 „Zur Unterstützung der Wirtschaftsreform in 
der DDR: Voraussetzungen und Möglichkeiten“ und Brief des
Sachverständigenrates vom 9. Februar 1990 „Zur Frage einer Währungsunion zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR“ 
1991/92 Die wirtschaftliche Integration in Deutschland. Perspektiven − Wege − Risiken; 
darin enthalten: Sondergutachten vom 13. April 1991 „Marktwirtschaftlichen 
Kurs halten. Zur Wirtschaftspolitik für die neuen Bundesländer“ 
1992/93 Für Wachstumsorientierung − Gegen lähmenden Verteilungsstreit 
1993/94  Zeit zum Handeln − Antriebskräfte stärken 
1994/95 Den Aufschwung sichern − Arbeitsplätze schaffen; darin enthalten:
Sondergutachten vom 18. März 1994 „Zur aktuellen Diskussion um die
Pflegeversicherung“ 
1995/96 Im Standortwettbewerb; darin enthalten: Sondergutachten vom 2. Juli 1995 
„Zur Kompensation in der Pflegeversicherung“ 
1996/97 Reformen voranbringen; darin enthalten: Sondergutachten vom 27. April 1996 
„Zum wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf im Frühjahr 1996“ 
1997/98 Wachstum, Beschäftigung, Währungsunion − Orientierungen für die Zukunft;
darin enthalten: Brief des Sachverständigenrates vom 23. Mai 1997:
„Fehlentwicklungen bei den öffentlichen Finanzen beheben“ 
1998/99 Vor weitreichenden Entscheidungen 
1999/00 Wirtschaftspolitik unter Reformdruck 
2000/01 Chancen auf einen höheren Wachstumspfad 
2001/02 Für Stetigkeit − Gegen Aktionismus 
2002/03 Zwanzig Punkte für Beschäftigung und Wachstum 
2003/04 Staatsfinanzen konsolidieren − Steuersystem reformieren 
2004/05 Erfolge im Ausland − Herausforderungen im Inland 
2005/06 Die Chance nutzen − Reformen mutig voranbringen 
2006/07 Widerstreitende Interessen − Ungenutzte Chancen 
2007/08 Das Erreichte nicht verspielen 
2008/09 Die Finanzkrise meistern − Wachstumskräfte stärken 
2009/10 Die Zukunft nicht aufs Spiel setzen 
2010/11 Chancen für einen stabilen Aufschwung 
2011/12 Verantwortung für Europa wahrnehmen 
Drucksache 20/9300 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 422 –
Übersicht zu Gutachten und Expertisen – Anhang III 
Jahresgutachten 2023/24 – Sachverständigenrat 423
2012/13 Stabile Architektur für Europa − Handlungsbedarf im Inland; darin enthalten: 
Sondergutachten vom 5. Juli 2012 „Nach dem EU-Gipfel: Zeit für langfristige  
Lösungen nutzen“ 
2013/14 Gegen eine rückwärtsgewandte Wirtschaftspolitik 
2014/15 Mehr Vertrauen in Marktprozesse 
2015/16 Zukunftsfähigkeit in den Mittelpunkt; darin enthalten: Sondergutachten vom 
28. Juli 2015 „Konsequenzen aus der Griechenland-Krise für einen stabileren
Euro-Raum“
2016/17 Zeit für Reformen 
2017/18 Für eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik 
2018/19 Vor wichtigen wirtschaftspolitischen Weichenstellungen 
2019/20 Den Strukturwandel meistern; darin enthalten: Sondergutachten vom 12. Juli 
2019 „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ 
2020/21 Corona-Krise gemeinsam bewältigen, Resilienz und Wachstum stärken; darin 
enthalten: Sondergutachten vom 22. März 2020 „Die gesamtwirtschaftliche 
Lage angesichts der Corona-Pandemie“ 
2021/22 Transformation gestalten: Bildung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit 
2022/23 Energiekrise solidarisch bewältigen, neue Realität gestalten 
Expertisen 
2006a Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Duale
Einkommensteuer (April 2006) verfasst unter Mitwirkung des Max-Planck-Instituts 
für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht und des Zentrums für
Europäische Wirtschaftsforschung, Schriftenreihe des Bundesministeriums der
Finanzen, Band 79 
2006b Arbeitslosengeld II reformieren: Ein zielgerichtetes Kombilohnmodell 
2007 Staatsverschuldung wirksam begrenzen 
2008 Das deutsche Finanzsystem: Effizienz steigern − Stabilität erhöhen 
2009 Deutschland im internationalen Konjunkturzusammenhang 
2010 Wirtschaftsleistung, Lebensqualität und Nachhaltigkeit: 
Ein umfassendes Indikatorensystem 
2011 Herausforderungen des demografischen Wandels 
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Die Jahresgutachten ab dem Jahrgang 2012/13 sowie die Expertise „Herausforderungen des 
demografischen Wandels“ können als Buchausgabe über den Buchhandel oder direkt über die 
IBRo Versandservice GmbH bezogen werden. Die Jahresgutachten bis 2011/12 sowie die
Expertisen bis 2010 sind inzwischen vergriffen. Die Gutachten bis zum Jahrgang 2011/12
können jedoch als Nachdruck bezogen werden bei der Schmidt Periodicals GmbH. Außerdem sind 
die Jahresgutachten als Bundestags-Drucksache erschienen und über den Verlag
Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH erhältlich. Alle Jahresgutachten und Expertisen stehen auch 
zum Download unter www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de zur Verfügung. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9300– 423 –
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Jahresgutachten 2023/24 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung</titel>
  <datum>2023-11-14</datum>
</document>
