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  <dokumentnummer>20/9902</dokumentnummer>
  <wahlperiode>20</wahlperiode>
  <herausgeber>BT</herausgeber>
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  <aktualisiert>2025-05-09T11:41:09+02:00</aktualisiert>
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    <id>307697</id>
    <titel>Abwicklung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>307841</id>
    <titel>Abstimmung unter den EU-Staaten zur Lieferung von Artilleriemunition an die Ukraine</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>307839</id>
    <titel>Abgeflossene Mittel aus dem Sondervermögen der Bundeswehr</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>307656</id>
    <titel>Altersbedingt ausscheidende Bundesbedienstete in den nächsten sieben Jahren</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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  <fundstelle>
    <pdf_url>https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009902.pdf</pdf_url>
    <id>271883</id>
    <dokumentnummer>20/9902</dokumentnummer>
    <datum>2023-12-22</datum>
    <verteildatum>2024-01-02</verteildatum>
    <dokumentart>Drucksache</dokumentart>
    <drucksachetyp>Schriftliche Fragen</drucksachetyp>
    <herausgeber>BT</herausgeber>
  </fundstelle>
  <text>[Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 18. Dezember 2023
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Akbulut, Gökay (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Al-Dailami, Ali (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Auernhammer, Artur (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 115
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 52
Bartsch, Dietmar, Dr. (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 33
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 134, 135
Bayram, Canan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Beckamp, Roger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
Bilger, Steffen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Birkwald, Matthias W. (fraktionslos) . . . 7, 96, 97, 98
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 151, 152
Brandl, Reinhard, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 106
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Breilmann, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Brodesser, Carsten, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 35
Bünger, Clara (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Bünger, Clara (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 80
Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 1, 57, 81
Cotar, Joana (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Dağdelen, Sevim (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Damerow, Astrid (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Domscheit-Berg, Anke (fraktionslos) . . . . . . . . . 59, 60
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Durz, Hansjörg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Ernst, Klaus (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Farle, Robert (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 136, 137
Abgeordnete Nummer
der Frage
Ferschl, Susanne (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 99, 100
Föhr, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Friedhoff, Dietmar (AfD) . . . . . . . . . . . . 36, 83, 84, 177
Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . 61, 85, 86, 87
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
Görke, Christian (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . 13, 37, 62
Gohlke, Nicole (fraktionslos) . . . . . . . . . 124, 175, 176
Gräßle, Ingeborg, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 38, 138
Güler, Serap (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 107
Gürpinar, Ates (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 139, 140
Hardt, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 88, 89
Hauer, Matthias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Helferich, Matthias (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . 64, 65
Hennig-Wellsow, Susanne (fraktionslos) . . . . . . 41, 42
Henrichmann, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
Hoffmann, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 67
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 125, 126, 142
Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Irlstorfer, Erich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 143, 168
Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69, 144
Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 155
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 15, 70, 71
Korte, Jan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . 3, 90, 127, 128
Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 16
Kubicki, Wolfgang (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9902
20. Wahlperiode 22.12.2023
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lay, Caren (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 179
Lehmann, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
Leye, Christian (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Leye, Christian (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . 17, 45, 156
Linnemann, Carsten, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 18
Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 46
Meiser, Pascal (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Menge, Susanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Mohamed Ali, Amira (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 47
Monstadt, Dietrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Müller, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Müller, Florian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
Müller, Sepp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 118, 158, 169
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . 94, 119, 146
Nacke, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 181
Nicolaisen, Petra (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Otte, Henning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
Pellmann, Sören (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 22, 102
Pilsinger, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 147, 148
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 160, 171
Rehbaum, Henning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Reichinnek, Heidi (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . 23, 130
Renner, Martina (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Riexinger, Bernd (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 73
Schenderlein, Christiane, Dr. (CDU/CSU) . . . . 26, 27
Schimke, Jana (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Schmidt, Eugen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75, 76
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 131
Schreiner, Felix (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 162, 163
Seitz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149, 164
Spahn, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 28, 122
Stier, Dieter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 165
Stracke, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Tatti, Jessica (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . 123, 172, 173
Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Ullrich, Volker, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 5, 92, 166
Ulrich, Alexander (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Vieregge, Kerstin (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Vogler, Kathrin (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Wagenknecht, Sahra, Dr. (fraktionslos) . . . . . 111, 112
Weisgerber, Anja, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 30, 167
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . 31, 77, 93, 113
Wiener, Klaus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Drucksache 20/9902 – II – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des 
Bundeskanzleramtes
Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Hardt, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Korte, Jan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Ullrich, Volker, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Klimaschutz
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Birkwald, Matthias W. (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 6
Dağdelen, Sevim (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Durz, Hansjörg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Ernst, Klaus (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Görke, Christian (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Güler, Serap (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Kuban, Tilman (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Leye, Christian (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Linnemann, Carsten, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 15
Meiser, Pascal (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Monstadt, Dietrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Müller, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Pellmann, Sören (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Reichinnek, Heidi (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Rohwer, Lars (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Schenderlein, Christiane, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . 23
Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Ulrich, Alexander (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Weisgerber, Anja, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 25
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Wiener, Klaus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Finanzen
Bartsch, Dietmar, Dr. (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 27
Bayram, Canan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Brodesser, Carsten, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 29
Friedhoff, Dietmar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Görke, Christian (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Gräßle, Ingeborg, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 30
Hauer, Matthias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 33
Hennig-Wellsow, Susanne (fraktionslos) . . . . . . 34, 35
Lay, Caren (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Leye, Christian (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Leye, Christian (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 38
Mohamed Ali, Amira (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . 38
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Stier, Dieter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Tatti, Jessica (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des 
Innern und für Heimat
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Breilmann, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Bünger, Clara (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Bünger, Clara (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Domscheit-Berg, Anke (fraktionslos) . . . . . . . . . 47, 48
Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Görke, Christian (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Helferich, Matthias (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Henrichmann, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Hoffmann, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 52
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – III – Drucksache 20/9902
Seite
Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Knoerig, Axel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Nicolaisen, Petra (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Schmidt, Eugen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Akbulut, Gökay (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Bünger, Clara (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Connemann, Gitta (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Cotar, Joana (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Friedhoff, Dietmar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Hardt, Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Korte, Jan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Ullrich, Volker, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Justiz
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Renner, Martina (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales
Birkwald, Matthias W. (fraktionslos) . . . . . . . . . 70, 71
Ferschl, Susanne (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72
Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Pellmann, Sören (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Schimke, Jana (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Spahn, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung
Al-Dailami, Ali (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Brandl, Reinhard, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 82
Güler, Serap (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Lehmann, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Stracke, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Vieregge, Kerstin (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Wagenknecht, Sahra, Dr. (fraktionslos) . . . . . . . . . . . 86
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Ernährung und Landwirtschaft
Auernhammer, Artur (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Bilger, Steffen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Damerow, Astrid (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Müller, Sepp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Riexinger, Bernd (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gohlke, Nicole (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94, 95
Korte, Jan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96
Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Reichinnek, Heidi (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Seitz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Vogler, Kathrin (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Drucksache 20/9902 – IV – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 99, 100
Farle, Robert (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 101
Gräßle, Ingeborg, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 101
Gürpinar, Ates (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 102, 103
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Irlstorfer, Erich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Kubicki, Wolfgang (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Pilsinger, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Digitales und Verkehr
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109, 110
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 112
Leye, Christian (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Menge, Susanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Müller, Florian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Müller, Sepp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Rehbaum, Henning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Schreiner, Felix (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Stier, Dieter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Seite
Ullrich, Volker, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Weisgerber, Anja, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 118
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und 
Verbraucherschutz
Irlstorfer, Erich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Müller, Sepp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Otte, Henning (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 121
Thies, Hans-Jürgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 121, 122
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Bildung und Forschung
Föhr, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Gohlke, Nicole (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung
Friedhoff, Dietmar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Beckamp, Roger (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Lay, Caren (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Nacke, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – V – Drucksache 20/9902

Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Gitta Connemann
(CDU/CSU)
Wird das Berliner Kulturzentrum Oyoun durch 
Bundesmittel gefördert, und falls ja, soll die
Förderung aufgrund der aktuellen Vorwürfe (vgl.: 
www.tagesspiegel.de/gesellschaft/nach-
schwerenvorwurfen-berliner-kulturzentrum-oyoun-beantwo
rtet-fragen-nicht-10922179.html) eingestellt
werden?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 21. Dezember 2023
Das Kulturzentrum Oyoun, getragen von Kultur NeuDenken gUG hat 
über den Bundesverband Soziokultur e. V. im Rahmen des
Förderprogramms NEUSTART KULTUR von Mai 2022 bis Juni 2023 eine
einmalige Förderung in Höhe von 100.000 Euro erhalten und ordnungsgemäß 
abgerechnet.
Darüber hinaus erhält das Kulturzentrum Oyoun keine direkte
Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
2. Abgeordneter
Jürgen Hardt
(CDU/CSU)
Wie viele nordrhein-westfälische Vorhaben der 
Bundesförderprogramme „Kulturinvest“ und
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ warten noch auf 
ihren endgültigen Förderbescheid (bitte mit
Fördervolumen auflisten), und wann können diese 
Projekte die vorgesehenen Förderbeträge
erwarten?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 20. Dezember 2023
Unter dem Arbeitstitel „KulturInvest“ wählt der Haushaltsausschuss des 
Deutschen Bundestages seit 2022 Vorhaben für eine
Investitionsförderung aus dem Kulturetat des Bundes aus, die für grundsätzlich
förderwürdig erachtet werden. Die verwaltungsmäßige Prüfung der konkreten 
Förderfähigkeit und eine etwaige Bewilligung erfolgen durch die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Dafür ist die Vorlage 
entsprechender Antragsunterlagen erforderlich.
Seit 2022 wurden 23 Vorhaben aus Nordrhein-Westfalen mit einem
Fördervolumen von bis zu rund 113,7 Mio. Euro vom Haushaltsausschuss 
des Deutschen Bundestages für eine Förderung aus „KulturInvest“
ausgewählt. Die Vorlage prüffähiger Antrags- und Bauunterlagen durch die 
Antragstellenden steht bei nahezu allen (21) dieser Vorhaben noch aus. 
Von deren Eingang und der anschließenden Prüfung hängt die
Bewilligung ab.
Für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den 
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) wurden zwischen 2015 und
2021 insgesamt 1,54 Mrd. Euro bereitgestellt. Nach Projektauswahl 
durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages werden
aktuell 155 Projekte aus Nordrhein-Westfalen mit einem Gesamtvolumen 
von rund 268,3 Mio. Euro gefördert. Davon haben 67 Projekte mit 
einem Fördervolumen von 130,8 Mio. Euro noch keinen endgültigen 
Förderbescheid erhalten. Bis auf zwei Fälle wurden hier jedoch bereits 
Zuwendungsbescheide unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der
baufachlichen Prüfung erteilt.
Seit 2022 sind die Fördermittel im Wirtschaftsplan des Klima- und 
Transformationsfonds veranschlagt. Aus der mit 476 Mio. Euro
ausgestatteten Förderrunde 2022 werden aktuell 22 vom Haushaltsausschuss 
des Deutschen Bundestages ausgewählte Projekte mit einem
Fördervolumen von 79,4 Mio. Euro in Nordrhein-Westfalen gefördert. Hiervon
haben 14 Projekte mit einem Fördervolumen von 62,4 Mio. Euro noch
keinen Zuwendungsbescheid erhalten.
3. Abgeordneter
Jan Korte
(fraktionslos)
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung 
aus der klaren Beanstandung der Zuwendungen 
für den Wiederaufbau der Garnisonkirche in
Potsdam und den Handlungsempfehlungen in den
Berichten des Bundesrechnungshofes vom 29.
November 2021 und 3. November 2022, die die
Mittelverwendung als unzulässigen
„Bewilligungskreislauf“ in der Amtszeit der ehemaligen 
Staatsministerin für Kultur und Medien Monika 
Grütters (CDU) scharf kritisierten, weil deren
Behörde Geld in Millionenhöhe zugesagt habe, ohne 
zuvor die Finanzkraft der Stiftung Garnisonkirche 
ausreichend geprüft zu haben und „ihr Ermessen 
nur einseitig an den Interessen der Stiftung
ausgerichtet“ habe, so dass nun für alle Mehrausgaben 
der Bund geradestehen müsse, weil bei einem 
Ausstieg sonst eine „Förderruine“ drohe (www.bu
ndesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Berichte/2021/garnisonskirche-in-potsdam-vollt
ext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1 und www.b
undesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Berichte/2022/haushaltsrisiken-bau-kulturberei
ch-volltext.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2) 
gezogen und mit welchem Ergebnis wurde in
diesem Zusammenhang geprüft, ob
Rückzahlungsforderungen hätten veranlasst werden können?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 22. Dezember 2023
Die Bundesregierung hat durch die Beauftragte der Bundesregierung für 
Kultur und Medien (BKM) zur Abschließenden Prüfungsmitteilung des 
Bundesrechnungshofes (BRH) sowie zu dessen Bericht nach § 88
Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung gegenüber dem BRH umfassend 
Stellung genommen. Die BKM ist weiterhin der Auffassung, dass sie bei 
der Bewilligung von Bundesmitteln für den Wiederaufbau des Turms 
der Garnisonkirche die zuwendungsrechtlichen Vorschriften beachtet, 
das ihr eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausgeübt und dadurch den
wiederholt bestätigten parlamentarischen Willen des
Haushaltsgesetzgebers umgesetzt hat. Insofern waren etwaige Rückzahlungsforderungen 
nicht zu prüfen.
4. Abgeordneter
Tilman Kuban
(CDU/CSU)
Unter welchen Voraussetzungen ist die
Bundesregierung bereit, Freilichtbühnen in die Förderung 
des Kulturfonds Energie aufzunehmen
(Stromzähler, Strom- und Heizkosten)?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 22. Dezember 2023
Der Kulturfonds Energie des Bundes ist bzw. war als Härtefallhilfe
konzipiert.
Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel handelt es sich – nach
Auswertung von Zahlen aus dem Sonderfonds des Bundes für
Kulturveranstaltungen; Rückkoppelung mit Veranstaltern und mit Versicherern – in 
der Regel nicht um Härtefälle. Zwar fallen hier Stromkosten, jedoch 
keine Kosten für Wärme an. Je größer die Veranstaltung, desto geringer 
sind die Energie- und damit auch die Stromkosten in Relation zu den 
Gesamtkosten der Veranstaltung. Das heißt, die Mehrbedarfe bei
Veranstaltungen im Freien können durch eine geringfügige Erhöhung der
Ticketpreise in der Regel kompensiert werden.
Vor diesem Hintergrund sind Freilichtbühnen im engeren Sinne (d. h. die 
eigentliche Bühnenanlage) nicht förderfähig. Verfügt die
Gesamteinrichtung jedoch darüber hinaus über geschlossene Räumlichkeiten mit
eigenen Zählern, die unmittelbar der Bereitstellung des Kulturangebotes
dienen (z. B. Proberäume, Kostümfundi etc.), so sind diese im Einzelfall 
förderfähig.
Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 
2023 zum zweiten Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 endet der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Energie (WSF-E), aus dem die
Energiepreisbremsen und Energiehilfen geleistet werden, Ende 2023. Für 2024 
stehen keine Mittel mehr zur Verfügung, sodass die Frage nach einer 
künftigen Bereitschaft der Bundesregierung, Freilichtbühnen in den
Kulturfonds Energie aufzunehmen, gegenstandslos geworden ist.
5. Abgeordneter
Dr. Volker Ullrich
(CDU/CSU)
Welche konkret zu beziffernden Aufwendungen 
verwendet die Bundesregierung
ressortübergreifend für Werbekampagnen ihrer
Bundesministerien und nachgeordneter Bundesbehörden in 
Print-, TV- und Online-Medien (bitte für die Jahre 
2022 und 2023 aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Steffen Hebestreit
vom 21. Dezember 2023
Die Bundesregierung nutzt Informationsmaßnahmen, um die
Bürgerinnen und Bürger über Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung 
zu informieren und somit ihren verfassungsmäßigen Informationsauftrag
zu erfüllen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 44, 
125; 154, 320).
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen 
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf die in dieser Frist
ermittelbaren Informationen beschränkt. Umfassende Ressortabfragen 
durch die Bundesregierung unter Einbeziehung der jeweiligen
Geschäftsbereichsbehörden, die umfangreiche Recherchen (über
vorhandene Daten hinaus) erfordern, sind in dieser Frist in der Regel nicht
leistbar. Im vorliegenden Fall waren in der Bearbeitungsfrist lediglich Daten 
zu den Bundesministerien ermittelbar. Die Bundesregierung beantwortet 
deshalb die Frage wie folgt:
Im zur Verfügung stehenden Beantwortungszeitraum konnten die
endgültigen Rabatte für das Jahr 2022 nicht vollumfänglich ermittelt
werden. Es wird daher für das Jahr 2022 auf die Angaben in der Antwort der 
Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD 
auf Bundestagsdrucksache 20/6676 verwiesen.
Die genaue Höhe der Kosten für das Jahr 2023 kann erst nach dem
Vorliegen der Schlussabrechnungen einschließlich der endgültigen Rabatte 
beziffert werden, was erfahrungsgemäß mindestens einige Monate in 
Anspruch nimmt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
6. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Auf welche Summe belaufen sich die jeweiligen 
Zahlungen für Stromimporte Deutschlands an das 
jeweilige stromexportierende Land (alle neun 
Nachbarländer Deutschlands sowie Norwegen 
und Schweden), für den Zeitraum vom 1.
September 2023 bis einschließlich 30. November 2023 
(www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/
deutschland-nach-atomkraft-ausstieg-stromimport
e-auf-rekordniveau/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 21. Dezember 2023
Die Entwicklung des Stromaußenhandels Deutschlands und daraus
resultierende Zahlungsströme folgen dem gesamteuropäischen,
stündlichen Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage. Die
grenzüberschreitende Marktkopplung ermöglicht, dass Strom im europäischen Verbund 
immer dort erzeugt wird, wo dies in der jeweiligen Stunde am
günstigsten möglich ist. Deutschland und die anderen europäischen Länder
können so wechselseitig von den jeweils günstigsten
Erzeugungsbedingungen profitieren.
Ein funktionierender Strombinnenmarkt ist damit auch für die
Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Denn ohne Stromimporte hätte
Deutschland den Strom in eigenen fossilen Kraftwerken zu höheren 
Kosten und mit höheren CO2-Emissionen produzieren müssen. Die 
Mehrkosten hätten von den deutschen Verbraucherinnen und
Verbrauchern in Form höherer Stromrechnungen getragen werden müssen. Der 
Stromhandel schafft somit Wohlfahrt.
Die Frage der Exporte und Importe schwankt saisonal. Stromimporte 
sind kein Zeichen für eine Stromknappheit in Deutschland, vielmehr
belegen sie den gut funktionierenden europäischen
Elektrizitätsbinnenmarkt. Außenhandelsdaten erlauben zudem keine Aussage über die
Versorgungssicherheit oder die Verfügbarkeit von Kraftwerken in
Deutschland. Bestes Beispiel dafür ist der letzte Winter, als Deutschland nicht 
nur den eigenen Stromverbrauch, der im Winter im Übrigen weitaus
höher liegt als im Sommer, sondern anteilig auch den Stromverbrauch von 
Nachbarländern gedeckt hat.
In der folgenden Tabelle sind die Kosten der Stromaustausche mit den 
an die deutsch-luxemburgische Gebotszone angrenzenden
Nachbarländern für den angefragten Zeitraum dargestellt. Es handelt sich um eine 
synthetisch konstruierte Zahl, weil die tatsächlichen durch den
Außenhandel induzierten Zahlungsströme statistisch nicht erfasst werden. So 
weichen die Preise langfristiger Handelsgeschäfte typischerweise von 
den Day-Ahead- Preisen im Spotmarkt ab. Die hier vorgenommene
Kostenkalkulation ist daher lediglich eine Näherung an die tatsächlichen 
Kosten der Stromaustausche.
Die zugrundeliegenden Daten wurden der öffentlich zugänglichen
ENTSO-E-Transparency-Plattform entnommen. Die stündlich saldierten 
Handelsflüsse je Gebotszone wurden dazu mit den stündlichen Day-
Ahead- Preisen der deutsch-luxemburgischen Gebotszone multipliziert.
Tabelle: Synthetisch kalkulierte Kostensummen für 
Stromaustausche der deutsch-luxemburgischen Gebotszone mit 
Nachbarländern
In Mio. Euro 1. September bis 30. November 2023
Export Import
Belgien  43  77
Dänemark  24 288
Frankreich  65 295
Niederlande  94 104
Norwegen   7 182
Österreich 158  79
Polen  51  80
Schweden   0  84
Schweiz  74 210
Tschechien  39 107
7. Abgeordneter
Matthias W. 
Birkwald
(fraktionslos)
Welche Kriterien vertritt die Bundesregierung 
unter dem Stichpunkt der
Generationengerechtigkeit und wie bewertet sie diese Kriterien unter 
dem Gesichtspunkt, dass die Pensionsfonds in der 
Europäischen Union zu den weltweit größten
Investoren in fossile Energien zählen (www.brussel
stimes.com/467568/e336-billion-banks-pension-f
unds-are-major-european-fossil-fuel-investors) 
und dass der KENFO, der das sogenannte
„Generationenkapital“ verwalten soll, ebenfalls in
fossile Energien investiert (https://fragdenstaat.de/blo
g/2022/05/05/kenfo-divest-oel-gas-russland-inves
titionen/)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 21. Dezember 2023
Die Bundesregierung trägt dem Anliegen der Generationengerechtigkeit 
im Rahmen von verschiedenen Politikfeldern Rechnung und setzt die 
verfassungsrechtliche Verpflichtung, auch künftige Generationen vor 
den Gefahren des Klimawandels zu schützen, um. Die Bundesregierung 
steht zu ihren Klimaschutzzielen, treibt Investitionen in die
Transformation voran, trifft aber keine Aussagen zum Anlageverhalten einzelner 
privater Fonds oder sonstiger institutioneller Investoren.
Der rechtliche Rahmen für die Kapitalanlage des KENFO - Fonds zur 
Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung wird durch das
Entsorgungsfondsgesetz und die auf dessen Grundlage vom
Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) erlassenen Anlagerichtlinien (BAnz AT 30. Juni 2017 
B1) definiert. Die Anlagerichtlinien sehen vor, dass der Vorstand ESG- 
Kriterien (Environmental, Social, Governance) in die Anlagestrategie 
integriert (§ 4 Absatz 3 Satz 2 der Anlagerichtlinien). Darüber hinaus 
beschließt nach § 5 Absatz 4 des Gesetzes zur Errichtung eines Fonds 
zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (EntsorgFondsG) das 
Kuratorium, das sich aus Vertretern der drei Ressorts BMWK, BMF und 
BMUV sowie des Deutschen Bundestages zusammensetzt, die
grundsätzliche Ausrichtung der Anlagestrategie. Innerhalb des dadurch
vorgegebenen Rahmens entscheidet der Vorstand des KENFO eigenständig 
und unabhängig nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anlagestrategie und die Integration von ESG-Kriterien sowie die konkreten
Investitionen.
Der KENFO hat sich im Rahmen der vom Vorstand entwickelten
Nachhaltigkeitsstrategie ambitionierte Vorgaben und Ziele zur Reduktion der 
Emissionen in seinem Portfolio gesetzt. Als Zwischenziel sollen die 
Emissionen im Portfolio für Aktien- und Unternehmensanleihen im 
Zeitraum von 2019 bis 2024 um 20 Prozent reduziert werden. In der Zeit 
von Ende 2019 bis Ende November 2023 ist die Emissionsintensität des 
Portfolios um 57 Prozent zurückgegangen. Durch die Anwendung von 
Branchenausschlüssen (Betreiber von Kernkraftwerken, Uranabbau und 
Betrieb von Uranminen, Kohleabbau und -verstromung,
unkonventionelle Fördertechniken wie Mountain-Top-Removal, Öl- und
Gasgewinnung aus Tracking sowie Ölgewinnung aus Öl- bzw. Teersand) sowie
einen Best-in- Class-Ansatz hat der KENFO bereits eine signifikante 
Untergewichtung im fossilen Energiebereich im Vergleich zu seinen 
Benchmarks. Im Einklang mit dem Zielsetzungsprotokoll der UN-
convened Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) stellt der KENFO
zudem keine neuen Finanzmittel für Infrastrukturanlagen im Öl- und
Gassektor bereit, sofern diese nicht mit den Netto-Null-Zielsetzungen der 
NZAOA in Einklang stehen. Aus der Sicht des KENFO bedeutet eine 
nachhaltige und verantwortungsvolle Vermögensanlage nicht einen
sofortigen und vollständigen Ausstieg aus der Kapitalmarktfinanzierung 
von Unternehmen im Bereich fossiler Energie und Rohstoffe. Viele Öl- 
und Gasunternehmen befinden sich in einer transformativen Phase ihrer 
Geschäftsmodelle und benötigen erhebliche finanzielle Mittel für die 
Transformation. Zudem sollen Dialog- und Einflussmöglichkeiten
genutzt werden, um die Transformation zu begleiten und dadurch eine
reale Reduzierung der Emissionen zu erreichen. Selbstverständlich behält 
sich der KENFO Desinvestitionen für den Fall vor, dass es bei einem 
Unternehmen keine ausreichenden Fortschritte bei der klimaneutralen 
Transformation gibt.
8. Abgeordnete
Sevim Dağdelen
(fraktionslos)
In Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 
2023 bis zum aktuellen Stichtag
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern erteilt 
(bitte neben dem Gesamtwert auch die jeweiligen 
Werte für Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern sowie auch die Werte für die zehn
Hauptempfängerländer auflisten) (sofern eine
endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht
erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben), 
und wie verteilt sich der Gesamtwert von 2023 
auf die Gruppe der EU-Länder, NATO- und 
gleichgestellten Länder, Drittländer sowie
Entwicklungsländer (bitte zusätzlich auch getrennt 
für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter
auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 19. Dezember 2023
Die Bundesregierung veröffentlicht regelmäßig in transparenter Weise 
Angaben zu erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte. Sie ist
bereits im Jahr 2022 dazu übergegangen, quartalsweise Pressemitteilungen 
mit auch quantitativen Angaben über ihre Rüstungsexportpolitik zu
veröffentlichen, insbesondere auch um dem öffentlichen und
parlamentarischen Informationsbedarf in diesem Bereich zu entsprechen. Wie Ihnen 
bekannt ist, ist für die ersten Tage des Jahres 2024 die Bekanntgabe der 
vorläufigen Zahlen für Rüstungsexporte für das Gesamtjahr 2023
beabsichtigt. Mit dieser ohnehin vorgesehenen Veröffentlichung werden 
sämtliche von Ihnen erbetenen Angaben erfasst. Die von Ihnen erfragte 
Abfrage derselben Daten im Vorhinein und mit kurzem zeitlichem
Abstand zur ohnehin geplanten Veröffentlichung führt zu einem
erheblichen Mehraufwand bei der Datenerhebung und -bearbeitung. Dieser 
Mehraufwand entsteht zu Lasten der anderen dringenden Aufgaben, die 
das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle u. a. bei
der Bewilligung von Förderanträgen, der Unterstützung der Ukraine mit 
Rüstungsgütern sowie den EU-Sanktionen gegen Russland verantwortet.
Zu Ihrer Frage:
Bei den Angaben für Genehmigungswerte aus dem Jahr 2023 handelt es 
sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und
Fehlerkorrekturen noch ändern können.
Im Jahr 2023 spiegelt sich die fortdauernde Unterstützung Deutschlands 
für die Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auch in den aktuellen
Genehmigungswerten für Rüstungsexporte (Zeitraum 1. Januar bis 12. Dezember 2023). 
Die Ukraine ist, wie bereits im Jahr 2022, auch im Jahr 2023 mit circa 
4,15 Mrd. Euro sowohl das Drittland mit dem höchsten
Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert 
an sich.
Vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr 
von Rüstungsgütern von 11.711.865.024 Euro (davon Kriegswaffen 
6.145.045.101 Euro und Sonstige Rüstungsgüter 5.566.819.923)
entfallen 10.532.453.073 Euro und damit rund 90 Prozent auf
Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, 
die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine 
bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen 
Angriffskrieg, während 1.179.411.951 Euro und damit rund 10 Prozent 
des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen auf die sonstigen
Drittländer entfallen.
Im Einzelnen:
Auf EU-Länder entfallen 3.260.078.455 Euro, davon Kriegswaffen 
1.497.744.913 Euro und Sonstige Rüstungsgüter 1.762.333.542 Euro.
Auf NATO- und NATO-gleichgestellte Länder entfallen 
2.782.415.802 Euro, davon Kriegswaffen 1.493.538.433 Euro und
Sonstige Rüstungsgüter 1.288.877.369 Euro.
In der Gruppe der Drittländer (Gesamt 5.669.370.767 Euro, davon 
Kriegswaffen 3.153.761.755 Euro und Sonstige Rüstungsgüter 
2.515.609.012 Euro) macht die Unterstützung der Ukraine bei ihrer 
Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg mit 4.153.663.824 Euro den Großteil des Genehmigungswerts aus 
(allein rund 73,3 Prozent des Werts der Drittländer). Zusammen mit der 
Republik Korea und Singapur sowie der Ukraine entfallen bei den
Drittländern 4.489.958.816 Euro und damit rund 79,2 Prozent auf diese
Länder. Auch bei den Entwicklungsländern (die Werte der
Entwicklungsländer sind bereits in den Werten für Drittländer enthalten.
Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Spalten 1 bis 3 der Liste des
Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der 
OECD), die zu den Drittländern gehören, trägt die Unterstützung der 
Ukraine ganz wesentlich zum Gesamtwert bei. So liegt der Anteil der 
Ukraine in der Gruppe der Entwicklungsländer (Gesamt 
4.698.870.544 Euro, davon Kriegswaffen 3.061.915.620 Euro und
Sonstige Rüstungsgüter 1.636.954.924 Euro) bei rund 88,4 Prozent.
Die zehn Länder mit den höchsten Einzelausfuhrgenehmigungswerten 
im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 12. Dezember 2023 ergeben sich aus der 
folgenden Tabelle:
Land Wert in Euro
Frankreich 283.875.066
Israel 323.211.910
Norwegen 1.199.371.879
Polen 327.851.979
Republik Korea 256.410.364
Ukraine 4.153.663.824
Ungarn 1.034.340.443
Vereinigte Staaten 545.410.470
Vereinigtes Königreich 654.866.548
Zypern 269.722.987
9. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, 
um die Stabilität der Stromnetze zu sichern, wenn 
zum Jahreswechsel 2023/2024 2,6 Gigawatt
Netzreserve durch abschaltbare Lasten (Verträge mit 
21 Industrieunternehmen) wegfallen, und wie oft 
wurde diese Option der Netzstabilisierung durch 
kurzfristige Netzabschaltung durch abschaltbare 
Lasten in den letzten fünf Jahren gezogen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 19. Dezember 2023
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Frage auf Leistungen 
nach der „Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten“ 
(AbLaV) abstellt. Danach konnten sich Industrielasten bei Vorliegen der 
Voraussetzungen im Rahmen von Ausschreibungen dazu verpflichten, 
bei Abruf durch die Übertragungsnetzbetreiber ihren Strombezug
zeitweise vertragsgemäß abzusenken. Im Gegenzug erhielten sie eine
Vergütung für die Bereitstellung bzw. den Abruf dieser Lastabsenkungen. 
Die Verordnung zu abschaltbaren Lasten war von der Europäischen 
Kommission als mit dem Binnenmarkt eingeschränkt vereinbar in Form 
einer zulässigen Beihilfe bis zum 30. Juni 2022 genehmigt worden. Die 
Inhalte der Verordnung sind mit dem seither novellierten EU-Recht
jedoch nicht mehr vereinbar.
Vor diesem Hintergrund haben die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die 
Übertragungsnetzbetreiber ein mit dem EU-Recht vereinbares
Instrument entwickelt, um künftig Lasten zur Frequenzstützung im Stromnetz 
einsetzen zu können. Gemäß § 13 Absatz 6 des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) muss die Beschaffung von Abschaltleistungen in einem
diskriminierungsfreien und transparenten Ausschreibungsverfahren
erfolgen.
Das neue „Systemdienstleistungsprodukt im Echtzeitbereich aus
abschaltbaren Lasten“ (SEAL) steht seit dem 1. November 2023 zur
Verfügung. Für eine Teilnahme präqualifizieren können sich Industrielasten, 
die ihren Strombezug in Echtzeit reduzieren können, sogenannte „sofort 
abschaltbare Lasten“. Die Übertragungsnetzbetreiber beschaffen das 
SEAL aus dem Pool der präqualifizierten Anbieter über ein
Ausschreibungsverfahren. Vergütet wird per Zuschlagspreis, die Vergütung
umfasst sowohl die Vorhaltung der Leistung als auch den Abruf. Auf Basis 
der Erfahrungen mit der AbLaV haben die Übertragungsnetzbetreiber 
zusammen mit der BNetzA definiert, dass die Ausschreibungsmenge für 
SEAL 750 Megawatt betragen soll.
Alle Informationen über Abrufe nach der AbLaV bis zum 30. Juni 2022 
haben die Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de/
dede/Regelenergie/Altdaten-Archiv/Abschaltbare-Lasten-AbLaV
veröffentlicht. Zusätzliche Informationen zur AbLaV liefert der aktuelle 
Monitoringbericht der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/D
E/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html.
10. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Warum wurde nach der Kenntnis der
Bundesregierung, die vor ca. acht Jahren neu entwickelte 
Lärm-Norm – DIN 45680 – bis heute nicht
eingeführt und warum berücksichtigt die zur
Entwicklung dieser Norm gehörende Studie über
Infraschall, die Frequenzen der Windkraftanlagen – im 
Bereich von 0.25 bis 4 Hertz nicht?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 20. Dezember 2023
Die Überarbeitung der DIN 45680 „Messung und Beurteilung
tieffrequenter Geräuschimmissionen“ ist noch nicht finalisiert. Nach Kenntnis 
der Bundesregierung gibt es einen Entwurf von Juni 2020 (www.din.de/
de/mitwirken/normenausschuesse/nals/entwuerfe/wdc-beuth:din21:3214
84067), der derzeit vom zuständigen Arbeitsausschuss im DIN (DIN/
VDI-Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und
Schwingungstechnik – NALS) fachlich geprüft wird. Dabei sind Fachkundige
verschiedenster Fachrichtungen beteiligt. Alle beteiligten Kreise haben den 
Normentwurf sorgfältig und umfassend zu prüfen, damit die entstehende 
Norm fachlichen Konsens sachgerecht abbildet und weite Akzeptanz 
findet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Verantwortung 
für die Inhalte bei den entsprechenden DIN-Arbeitskreisen liegt. Ein 
staatlicher Eingriff in den Normungsprozess erfolgt nicht, so dass das 
Erscheinen der überarbeiteten Norm seitens der Bundesregierung nicht 
entscheidend beeinflusst werden kann.
Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Jahr 
2022 ein Forschungsprojekt an die Physikalisch-Technische
Bundesanstalt (PTB) vergeben. Ziel des Projekts ist der Erkenntnisgewinn über 
die Wirkungen von Infraschall auf den Menschen. Die PTB untersucht 
die akustische Wahrnehmung von mehr als 200 Probandinnen und
Probanden im Frequenzbereich von 2 Hertz bis 100 Hertz. Der hier
definierte Frequenzbereich ist ein fachlich begründeter Kompromiss zwischen 
der technischen Machbarkeit und den zu erwartenden Wirkmechanismen 
in diesem Frequenzbereich. Das Projekt wird voraussichtlich 2026
abgeschlossen. Die Ergebnisse werden bei einer künftigen Überarbeitung der 
DIN 45680 berücksichtigt.
11. Abgeordneter
Hansjörg Durz
(CDU/CSU)
Wann rechnet die Bundesregierung aufgrund der 
Verfügung der sofortigen Haushaltssperre im 
Zuge der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 
mit einer Wiederaufnahme des
Förderschwerpunktes 4.1.11 Kommunale Wärmeplanung und 
ab wann können Kommunen wieder Anträge
einreichen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 22. Dezember 2023
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom 
Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum zweiten
Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das
Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der keine neuen
finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre 
ab 2024 verbunden sind.
Die Haushaltssperre hat für den Klima- und Transformationsfonds 
(KTF) weiterhin Bestand. Die Förderprogramme der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) sind im KTF veranschlagt. Daher gilt die
Haushaltssperre auch für die Förderung von kommunalen Wärmeplänen
gemäß Nr. 4.1.11 der Kommunalrichtlinie weiterhin.
Derzeit kann keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine
Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns
erfolgen. Auch die Annahme von Anträgen pausiert weiterhin. Über die 
Aufhebung der Sperre entscheidet das Bundesministerium der Finanzen.
Die als Impulsförderung bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
Regelung angelegte Finanzierung von Wärmeplänen im Rahmen der
Kommunalrichtlinie läuft mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes 
am 1. Januar 2024 zum Ende des Jahres 2023 aus. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird jedoch nach Aufhebung der 
haushaltswirtschaftlichen Sperre und Inkrafttreten des Wirtschaftsplans 
2024 alle bis zur Antragspause eingegangenen Förderanträge
bescheiden.
12. Abgeordneter
Klaus Ernst
(fraktionslos)
Wie viele Investitionsprüfungen mit Investoren-
Herkunftsland China wurden bisher im Jahr 2023 
abgeschlossen (bitte mit Angabe des Anteils
positiver und negativer Verfahrensausgänge), und wie 
viele Prüfverfahren mit Investoren-Herkunftsland 
China dauern derzeit noch an?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 20. Dezember 2023
Im Jahr 2023 wurden bislang 50 Investitionsprüfungsverfahren mit
Investoren-Herkunftsland China abgeschlossen.
Dabei handelte es sich in 23 Fällen um reine EU-Notifizierungen. Das 
bedeutet, dass es zu der betreffenden Transaktion kein nationales
Investitionsprüfungsverfahren in Deutschland gab, sondern diese Fälle
ausschließlich durch einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten der
Europäischen Union geprüft wurden und Deutschland über die betreffende 
Transaktion im Rahmen des EU-Kooperationsmechanismus informiert 
wurde. Wenn es sich dabei um eine einheitliche Transaktion handelte, 
die aber von mehreren Mitgliedstaaten notifiziert wurde (etwa, weil von 
der Transaktion Tochtergesellschaften in mehreren Mitgliedstaaten
betroffen waren) wurde die jeweilige Transaktion für die Belange dieser 
Aufstellung nur einmal gezählt.
Die Entscheidungen in Bezug auf die reinen EU-Notifizierungen werden 
von den nationalen Prüfbehörden in den jeweils prüfenden
Mitgliedstaaten und nicht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 
getroffen, so dass der Bundesregierung keine Aufstellung über den
Ausgang dieser Verfahren vorliegt.
In 27 Fällen handelte es sich um nationale Prüfverfahren nach der
Außenwirtschaftsverordnung. Dabei ergingen in insgesamt 22 Fällen
Genehmigungen. Von diesen wurden sechs Genehmigungen mit
Nebenbestimmungen oder Anordnungen versehen, da dies zur Wahrung der 
öffentlichen Ordnung oder Sicherheit erforderlich war.
In zwei Fällen wurde die Prüfung eingestellt, weil die betreffenden 
Transaktionen nicht in den Anwendungsbereich der Investitionsprüfung 
fielen.
In zwei Fällen wurde das Verfahren eingestellt, weil die Erwerber
während des Verfahrens ihre Erwerbsabsicht aufgaben.
In einem Fall wurde der Erwerb untersagt.
Vier Prüfverfahren mit Investoren-Herkunftsland China dauern derzeit 
noch an.
13. Abgeordneter
Christian Görke
(fraktionslos)
Kann die Bundesregierung nach Abstimmung mit 
der EU zusichern, dass bis zum 31. Dezember 
2023 die geplanten Förderungen für das
Stahlwerk von ArcelorMittal in Eisenhüttenstadt
ausgereicht werden, da in der Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/8008 angekündigt wurde, 
dass die Notifizierung nach der Sommerpause der 
Europäischen Kommission erfolgreich
abgeschlossen werden könnte, und wenn nein, was 
sind die Gründe für die Verzögerungen (https://di
p.bundestag.de/vorgang/streit-mit-der-eu-kommis
sion-hinsichtlich-der-f%C3%B6rdermittel-f%C3
%BCr-die-stahl-produktion/302788?f.deskriptor=
Stahlindustrie&amp;rows=25&amp;pos=2)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 18. Dezember 2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befindet sich in 
konstruktiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission sowie
ArcelorMittal im Beihilfeverfahren zur Förderung des Vorhabens DRIBE2 
in Bremen und Eisenhüttenstadt. Die Verfahrenshoheit liegt bei der 
Europäischen Kommission. Diese ist dabei auf Informationen des
Bundes und der geplanten Beihilfeempfänger angewiesen.
Die Bundesregierung setzt sich für den schnellstmöglichen Abschluss 
des Verfahrens ein. Allerdings ist auch vor dem Hintergrund der
zwischenzeitlichen Haushaltssperre eine Auskehrung der Förderung bis zum 
Jahresende 2023 nicht zu erwarten.
14. Abgeordnete
Serap Güler
(CDU/CSU)
Inwiefern werden aus Mitteln der KfW Capital 
GmbH &amp; Co. KG innovative Unternehmen oder 
Projekte im Bereich Rüstungs- und Wehrtechnik 
oder innovative Projekte mit Dual-Use-
Möglichkeit gefördert, und falls dies nicht geschieht, wie 
begründet die Bundesregierung dies gerade vor 
dem Hintergrund der von Bundeskanzler Olaf 
Scholz ausgerufenen Zeitenwende in der
deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 20. Dezember 2023
KfW Capital GmbH &amp; Co. KG (KfW Capital) ist gemäß der mit der 
KfW abgestimmten erweiterten Ausschlussliste nicht in Venture Capital-
Fonds investiert, die die „Produktion oder Handel von Waffen, Munition 
oder wichtigen Komponenten hiervon“ finanzieren.
Wenn die Anlagekriterien der KfW Capital erfüllt sind, können sich in 
den Portfolien der Venture Capital-Fonds, an denen die KfW Capital
beteiligt ist, Unternehmen mit Technologien mit Dual-Use-Möglichkeit
befinden, sofern die durch die Fonds finanzierten Unternehmen innerhalb 
der Europäischen Union sitzen.
Die primären Instrumente zur Unterlegung der „Zeitenwende in der 
deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ sind der Haushalt des 
Bundesministeriums für Verteidigung sowie das Sondervermögen
Bundeswehr. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) einen essenziellen Beitrag zur 
Bereitstellung von Sicherheit und Freiheit leistet. Eine Inanspruchnahme 
von Förderangeboten der KfW durch SVI-Unternehmen ist nicht
grundsätzlich ausgeschlossen.
15. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, warum 
das Unternehmen DEKUmoden GmbH, die über 
die Bundesförderung für effiziente Gebäude – 
Einzelmaßnahmen (BEG EM) zugesagte
Förderung in Höhe von 64.153 Euro für die Installation 
einer Wärmepumpe noch nicht erhalten hat,
obwohl der Verwendungsnachweise eingereicht 
wurde, und wann erhält das Unternehmen die
bewilligte Förderung ausgezahlt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 20. Dezember 2023
Im vorliegenden Fall wurde der Festsetzungsbescheid durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Datum 11.
Dezember 2023 erstellt. Die Auszahlung wurde bereits veranlasst.
16. Abgeordneter
Tilman Kuban
(CDU/CSU)
Wieviel Förderanträge sind in der
„Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen“ 
(BEG EM, BAFA) in den Jahren 2022 bis 2023 
zu Wärmepumpen gestellt worden (bitte nach 
Monaten auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 20. Dezember 2023
Die Anzahl der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 
(BAFA) gestellten Förderanträge für Wärmepumpen im Rahmen der 
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG 
EM) in den Jahren 2022 und 2023 (Stichtag: 30. November 2023) sind 
der folgenden Übersicht zu entnehmen.
2022
Januar 6.747
348.715
Februar 8.614
März 18.534
April 19.046
Mai 21.999
Juni 22.826
Juli 44.107
August 148.097
September 13.970
Oktober 11.895
November 12.983
Dezember 19.897
2023
Januar 7.285
86.562
Februar 7.347
März 9.862
April 8.427
Mai 8.342
Juni 7.541
Juli 7.054
August 6.900
September 6.912
Oktober 6.801
November 10.091
17. Abgeordneter
Christian Leye
(fraktionslos)
Ist es, wie in Medien berichtet wird (www.merku
r.de/wirtschaft /heizungsgesetz-neue-waermepum
pen-foerderung-2024-verschiebung-beg-geg-zr-92
722232.html), korrekt, dass anders als von
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz 
Dr. Robert Habeck zunächst zugesagt, die
Förderungen für den Heizungsaustausch zum 1. Januar 
2024 wohl nicht an den Start gehen werden (wenn 
ja, auf welches interne Papier des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird im 
Artikel verwiesen und kann dieses Papier den
Abgeordneten bitte ebenfalls zugänglich gemacht 
werden bzw. von welchem Zeitplan geht die
Bundesregierung mittlerweile aus) und welche
Einschätzung hat die Bundesregierung zu den
möglichen Konsequenzen, die sich für relevante
Akteure und für die Umsetzung der Ziele des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches ja bereits 
zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, ergeben
könnten, sollte die Förderung für 2024 in der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
tatsächlich verspätet beschlossen werden und sich der 
Start der technischen Antragstellung für die
Heizungsförderung verzögern?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 20. Dezember 2023
Die neue Heizungsförderung – reformierte Förderrichtlinie
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen – soll wie geplant 
zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, vorbehaltlich der Zustimmung des 
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Diese ist im
schriftlichen Umlaufverfahren geplant.
Sobald die neuen Förderkonditionen im Bundesanzeiger veröffentlicht 
sind – voraussichtlich Ende Dezember 2023 – können Antragstellende 
förderfähige Vorhaben des Heizungstausches umsetzen. Eine befristete 
Übergangsregelung ermöglicht eine nachträgliche Antragstellung beim 
Heizungstausch (sogenannter vorzeitiger Maßnahmenbeginn).
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung für private 
Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer in Einfamilienhäusern bei der KfW 
erfolgt voraussichtlich ab 27. Februar 2024. Für weitere
Antragstellergruppen erfolgt der Start anschließend zeitlich gestaffelt.
18. Abgeordneter
Dr. Carsten 
Linnemann
(CDU/CSU)
Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen
zwischen der Bundesregierung und der
niederländischen Regierung zu einem möglichen
vollständigen Erwerb bzw. Verkauf von TenneT
Deutschland?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 20. Dezember 2023
Die Bundesregierung und die niederländische Regierung haben sich im 
Herbst 2022 darauf verständigt, die Gespräche über eine mögliche
deutsche Beteiligung an TenneT Deutschland (Onshore und Offshore)
wiederaufzunehmen. Derzeit prüfen und verhandeln die Bundesregierung 
und die niederländische Regierung über einen möglichen vollständigen 
Erwerb bzw. Verkauf von TenneT Deutschland. Die Gespräche laufen 
weiter mit dem Ziel festzustellen, ob eine für beide Seiten vorteilhafte 
Vereinbarung erreicht werden kann. Die vertraulichen Verhandlungen 
finden in vertrauensvoller und konstruktiver Atmosphäre statt.
19. Abgeordneter
Pascal Meiser
(fraktionslos)
Wie viele Investitionsschutzverträge zwischen der 
Europäischen Union und Drittstaaten sowie
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und EU-
Drittstaaten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell in Kraft, und wie viele davon sind 
vor 1950, zwischen 1951 und 1960, zwischen 
1961 und 1970, zwischen 1971 und 1980,
zwischen 1981 und 1990, zwischen 1991 und 2000, 
zwischen 2001 und 2010, zwischen 2011 und 
2020 und seit 2021 in Kraft getreten, und in wie 
viele dieser Verträge erlauben sogenannte
Investor-Staat-Schiedsverfahren ausschließlich
aufgrund von „Inländergleichbehandlung“ und 
„Schutz vor direkter Enteignung“?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 21. Dezember 2023
Bislang ist kein Investitionsschutzvertrag zwischen der Europäischen 
Union (EU) und Drittstaaten in Kraft getreten. Von dem Energiecharta-
Vertrag, bei dem auch die EU Vertragspartei ist, hat die Bundesrepublik 
Deutschland Ende 2022 ihren Rücktritt erklärt.
Die Anzahl der EU-Drittstaaten, mit denen die Bundesrepublik
Deutschland in Kraft getretene bzw. in einem Fall vorläufig anwendbare
Investitionsschutzverträge abgeschlossen hat. ergibt sich nach den in der Frage 
genannten Zeiträumen aus der folgenden Übersicht:
vor 1950 keiner
1951 bis 1960 keiner
1961 bis 1970 20
1971 bis 1980 8
1981 bis 1990 17
1991 bis 2000 35
2001 bis 2010 35
2011 bis 2020 2
seit 2021 keiner
Unter diesen Investitionsschutzverträgen mit insgesamt 117 EU-
Drittstaaten sehen Verträge mit 80 Staaten ein Investor-Staat-
Schiedsverfahren vor. Die in diesen Altverträgen enthaltenen Schutzstandards
erschöpfen sich entsprechend der damaligen Abkommenspolitik der
Bundesrepublik Deutschland nicht in „Inländergleichbehandlung“ und „Schutz 
vor direkter Enteignung“.
20. Abgeordneter
Dietrich Monstadt
(CDU/CSU)
Wie beurteilt das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz die Duldungspflichten für 
den Leitungsbau sowie für die Überfahrt von 
Grundstücken zur Errichtung von Anlagen zur 
Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im 
geplanten Gesetzentwurf zur „Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer
energiewirtschaftlicher Vorschriften zur Steigerung 
des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ 
(Bundestagsdrucksache 20/8657) und inwiefern 
ist für das Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz o. g. Gesetzentwurf mit dem
Grundgesetz Artikel 14 (Eigentums- und Erbrecht)
vereinbar?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 19. Dezember 2023
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher
Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
(sogenanntes Solarpaket), der am 16. August 2023 im Kabinett beschlossen 
wurde, hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein Recht zur
Verlegung von Leitungen für Betreiber Erneuerbarer-Energien- Anlagen (EE-
Anlagen) vorgelegt. In den §§ 11a und 11b des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG) soll die gesetzliche Grundlage für ein Nutzungsrecht 
von Grundstücken für die Verlegung und den Betrieb von
Anschlussleitungen von EE-Anlagen und ein Recht zur Überfahrt von Grundstücken 
gegen Entschädigung geschaffen werden.
Diese Regelungen sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um 
den Anschluss von EE-Anlagen an das Netz zu entbürokratisieren und 
zu beschleunigen. Die derzeit praktizierte Nutzung von Grundstücken 
zur Verlegung von Anschlussleitungen im Rahmen freier
Vertragsverhandlungen führt zu erheblichen Ineffizienzen und Verzögerungen. Das 
vorgeschlagene Nutzungsrecht ermöglicht demgegenüber eine optimale 
Trassenführung und damit den unbürokratischen und effizienten
Netzanschluss der EE-Anlagen.
Die Regelung ist mit dem Eigentums- und Erbrecht vereinbar. Sie
bestimmt abstrakt-generell den Inhalt und die Schranken des Eigentums 
und gewährleistet einen angemessenen Ausgleich zwischen den
schutzwürdigen Eigentümerinteressen und den Belangen des Gemeinwohls. 
Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, des Vertrauensschutzes und des 
Gleichheitssatzes werden gewahrt.
Das Nutzungsrecht dient der Förderung des beschleunigten Ausbaus der 
erneuerbaren Energien und damit den Gemeinwohlzielen des
Klimaschutzes (Artikel 20a des Grundgesetzes), des Schutzes der Grundrechte 
vor den nachteiligen Folgen des Klimawandels und der Sicherung der 
Stromversorgung (siehe den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 
vom 23. März 2022, 1 BvR 1187/17). Demgegenüber ist der Eingriff 
durch die Regelung nur gering und erfolgt in der Regel nur temporär
während der Verlegung. Schäden, die bei der Verlegung entstehen,
können zudem durch Schadensersatz ausgeglichen werden.
21. Abgeordneter
Axel Müller
(CDU/CSU)
Sind im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme der 
Bundesregierung für Unternehmen auch
Zinskosten förder-/erstattungsfähig, die für die Aufnahme 
eines Kredits angefallen sind, welcher aufgrund 
der verspäteten Auszahlung der beantragten
Corona-Hilfe an den Begünstigten in Anspruch
genommen wurde?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 20. Dezember 2023
In den Überbrückungshilfen sind die förderfähigen Kosten in den
Vollzugshinweisen und den Häufig gestellten Fragen (FAQ) aufgezählt. 
Grundsätzlich waren danach auch Zinsaufwendungen für betriebliche 
Kredite und Darlehen ansetzbar (siehe FAQ Ziffer 2.4., dort Nummer 3).
Jedoch durften Fixkosten der antragstellenden Unternehmen z. B. bei 
der Überbrückungshilfe III vollständig angesetzt werden, bei denen sich 
die Fälligkeit aus einer Verpflichtung ergibt, die bereits vor dem 1.
Januar 2021 bestand und die im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 
2021 zur Zahlung fällig waren, bei der Überbrückungshilfe III Plus bei 
vor dem 1. Juli 2021 entstandenen Verpflichtungen, die im
Förderzeitraum von Juli 2021 bis Dezember 2021 fällig waren, und bei der
Überbrückungshilfe IV bei vor dem 1. Januar 2022 entstandenen
Verpflichtungen, die im Förderzeitraum von Januar bis Juni 2022 fällig waren.
Sind Zinskosten erst jeweils später entstanden oder waren nicht im
Förderzeitraum fällig, können sie auch nicht angesetzt werden.
Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um ein Massenprogramm, 
das von Bund und Ländern gemeinsam aufgelegt wurde. Die
Überbrückungshilfen wurden als Billigkeitsleistungen des Bundes für kleine und 
mittelständische Unternehmen gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch 
auf Gewährung der Billigkeitsleistung.
22. Abgeordneter
Sören Pellmann
(fraktionslos)
Wie viele Investitionen in die Transformation der 
Wirtschaft plant die Bundesregierung in den
ostdeutschen Ländern (bitte Betrag gesamt und
jährlich bis 2026 aufschlüsseln und für alle
ostdeutschen Länder einzeln angeben), und wie viele
Arbeitsplätze (bitte gesamt und für jedes ostdeutsche 
Bundesland angeben) sind davon betroffen?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 18. Dezember 2023
Da eine zentrale Planung von Investitionen einer Sozial-Ökologischen 
Marktwirtschaft wesensfremd ist, gehen wir davon aus, dass die
Fragestellung auf öffentliche Investitionen bzw. Maßnahmen zur Förderung 
privatwirtschaftlicher Investitionen abzielt. Die große Bandbreite an
Investitionen und weiteren Maßnahmen, die zur Transformation der 
Wirtschaft beitragen, lässt sich nicht trennscharf von anderen
Investitionen abgrenzen. Entsprechend ist auch eine Aufschlüsselung der 
Investitionen in die Transformation der Wirtschaft in den ostdeutschen 
Bundesländern bzw. eine Angabe von davon betroffenen Arbeitsplätzen 
nicht möglich. Grundsätzlich trägt eine Vielzahl von Förderprogrammen 
und weiteren Initiativen der Bundesregierung zur Transformation der 
Wirtschaft auch in ostdeutschen Regionen bei.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist ein Beispiel für ein Programm, von dem
Ostdeutschland seit der Wiedervereinigung erheblich profitiert hat: Seit 
1990 haben der Bund und die Länder Brandenburg, Berlin,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsam 
Mittel in Höhe von 63,2 Mrd. Euro für 100.152 Vorhaben eingesetzt, um 
damit Investitionen vor allem in den Bereichen der gewerblichen
Wirtschaft und kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur im Umfang von 
etwa 256,3 Mrd. Euro anzustoßen, mit denen insgesamt 3,1 Millionen 
Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert wurden.
Die GRW wurde in der 20. Legislaturperiode umfassend von der
Bundesregierung und den Ländern reformiert. Die wichtigsten Zielsetzungen 
des Programms seit Inkrafttreten des neuen GRW-
Koordinierungsrahmens zum 1. Januar 2023 (siehe www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloa
ds/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-regio
nale-wirtschaftsstruktur.html) bestehen darin, in strukturschwachen
Regionen die Standortbedingungen zu verbessern, neue Arbeitsplätze zu 
schaffen und bestehende zu sichern sowie die Einkommen zu erhöhen 
und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und
nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen. Die GRW-Förderung erfolgt
ausschließlich in ausgewählten Gebieten, die aufgrund ihrer
wirtschaftlichen Strukturschwäche Unterstützung bei der Erreichung der vorstehend 
genannten Ziele erfahren. Diese wurden gemeinsam von Bund und
Ländern für die Förderperiode vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 
2027 neu festgelegt. Da sich die wirtschaftliche Entwicklung gerade 
auch in Ostdeutschland zunehmend ausdifferenziert hat, sank der Soll-
Anteil der ostdeutschen Länder am Gesamtbudget der GRW gegenüber 
der vergangenen Förderperiode 2014 bis 2021 von 80 Prozent auf 
63 Prozent. Dennoch gilt Ostdeutschland auch weiterhin flächendeckend 
als strukturschwach im Sinne der GRW und zählt daher vollständig zum 
aktuellen GRW-Fördergebiet (siehe S. 106 GRW-
Koordinierungsrahmen zum 1. Januar 2023).
Auch vom „Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache
Regionen“ (GFS), das neben der GRW 20 weitere Förderprogramme
enthält, profitiert Ostdeutschland in besonderer Weise. So entfielen etwa im 
Jahr 2021 auf Ostdeutschland insgesamt 2,6 Mrd. Euro und damit 
57,6 Prozent der gesamten GFS-Mittel.
Um den Strukturwandel in den Braunkohlerevieren Ostdeutschlands zu 
fördern, stellt der Bund im Rahmen des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) bis 2038 bis zu 25,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Bislang 
sind davon 17,9 Mrd. Euro für konkrete Projekte in den betreffenden 
Regionen verplant. Darüber hinaus stellt der Bund dem Land
Mecklenburg- Vorpommern im Rahmen des InvKG bis zu 52,5 Mio. Euro für 
Maßnahmen in den strukturschwachen Standorten von
Steinkohlekraftwerken in der Stadt und dem Landkreis Rostock zur Verfügung. Eine 
genauere Aufschlüsselung ist den jährlichen Berichten der
Bundesregierung zum Umsetzungsstand des Investitionsgesetzes Kohleregionen zu
entnehmen. Die Veröffentlichung des nächsten Berichtes ist für Januar 
2024 geplant.
Für einen umfassenden Überblick über die geplanten Mittel, die im
Rahmen strukturpolitischer Förderprogramme in ostdeutsche Regionen
fließen, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 
der Fraktion der CDU/CSU „Strukturwandel in den ostdeutschen
Bundesländern“ auf Bundestagsdrucksache 20/9516 verwiesen.
23. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(fraktionslos)
In welche Länder, die sich in einem Konflikt
befinden, in dem laut jährlichem Bericht des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen (https://docu
ments-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N23/14
4/96/PDF/N2314496.pdf bzw. Vorjahr)
mindestens eine Seite Kindersoldaten einsetzt, wurden 
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 
Waffen aus Deutschland exportiert, und um 
welche Waffen handelt es sich?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 20. Dezember 2023
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle 
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im 
Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter
Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür 
sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von 
Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), 
der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), des „Gemeinsamen
Standpunkts des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 
16. September 2019 und des Vertrags über den Waffenhandel sowie die 
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von 
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 in der 
Fassung vom 26. Juni 2019.
Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der 
Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. In diesem Rahmen ist 
gemäß dem Leitfaden zur Anwendung des Gemeinsamen Standpunkts 
(abrufbar unter: www.consilium.europa.eu/media/40659/st12189-en1
9.pdf) unter anderem zu prüfen, ob im Endbestimmungsland ein
Mindestalter für die Rekrutierung zum (freiwilligen und obligatorischen) 
Wehrdienst festgelegt worden ist und ob gesetzliche Maßnahmen
getroffen wurden, mit denen die Rekrutierung von Kindern und deren Einsatz 
bei Feindseligkeiten untersagt und geahndet werden. Bestehen konkrete 
Anhaltspunkte, dass zur Ausfuhr vorgesehene Waffen unter Verstoß 
gegen die UN-Kinderrechtskonvention oder das Fakultativprotokoll 
gegen Kinder bzw. Minderjährige eingesetzt oder an Kindersoldaten 
ausgehändigt werden, wird die Ausfuhrgenehmigung versagt.
Die dem Statistischen Bundesamt vom Bundesministerium der
Verteidigung sowie von in Deutschland ansässigen Unternehmen gemeldeten 
tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik 
Deutschland sind nach gegenwärtigem Stand für den Zeitraum von
Januar 2022 bis einschließlich Oktober 2023 bekannt. Die Bundesregierung 
weist darauf hin, dass die Erteilung einer Genehmigung und die
tatsächliche Ausfuhr der Güter aufgrund der Laufzeiten der Genehmigungen in 
unterschiedliche Kalenderjahre und damit auch in unterschiedliche
Betrachtungszeiträume fallen können.
Im Zeitraum von Januar 2022 bis einschließlich Oktober 2023 wurden 
dem Statistischen Bundesamt vom Bundesministerium der Verteidigung 
sowie von in Deutschland ansässigen Unternehmen tatsächliche
Ausfuhren von Kriegswaffen in drei der Länder, die im in der Frage zitierten 
Bericht genannt werden, gemeldet. Dabei handelt es sich um Israel, die 
Philippinen und die Ukraine. Die Bundesregierung weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass dieser Bericht auch Staaten nennt, die in 
bewaffneten Konflikten involviert sind, in denen Kinder Opfer von
Gewalt geworden sind, die von zumindest einer der Konfliktparteien
ausgeübt wurde. Der Bericht beschränkt sich nicht auf die Rekrutierung oder 
den Einsatz von Kindersoldaten.
Das Statistische Bundesamt erhebt generell keine Angaben zu den
Spezifika der ausgeführten Kriegswaffen. Allerdings verfolgt die
Bundesregierung im Hinblick auf die militärischen Unterstützungsleistungen 
der Bundesrepublik Deutschland für die Ukraine seit Beginn des
vollumfänglichen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine
besonders transparente Berichterstattung und veröffentlicht hierüber seit dem 
21. Juni 2022 regelmäßig detaillierte Angaben auf der Internetseite 
www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lie
ferungen-ukraine-2054514.
24. Abgeordneter
Lars Rohwer
(CDU/CSU)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung 
aus dem Ersten Bericht über die Evaluierung des 
Investitionsgesetzes Kohleregionen
(Bundestagsdrucksache 20/8117), und wie will die
Bundesregierung bestehende Antragshemmnisse (wie 
beispielsweise aufwendige Antrags- und
Genehmigungsfristen, enge Fristen der Förderperioden 
und den langsamen Mittelabfluss) beseitigen?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold
vom 20. Dezember 2023
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortet 
das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sowie dessen
Evaluierung. Die Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem ersten
Zwischenbericht der Begleitforschung (Evaluierung) stellen eine wichtige
Grundlage für die weitere administrative Umsetzung des InvKG dar.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit u. a. eruiert, wie die bereits
stattfindende Förderung des Arbeitsangebotes durch InvKG-Fördermittel
gesteigert bzw. effizienter ausgestaltet werden kann, um bestehende
Arbeitsplätze adäquat mit Fachkräften besetzen zu können.
Um eine ineffiziente Auswahl von Projekten auf Grund eines drohenden 
Mittelverfalls der Finanzhilfen zu verhindern, werden derzeit auf 
Wunsch der Braunkohleländer primär die untergesetzlichen Optionen 
geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Der Mittelabfluss ist bedingt durch vorhandene Planungskapazitäten, zu 
etablierende Verfahren, aber beispielsweise auch durch die Komplexität 
der Projekte. Investive Maßnahmen benötigen hinreichend Zeit, gerade 
auch in der Planung. So wurden beispielsweise Kapazitäten für die 
Strukturentwicklung in den Ländern über das STARK-Bundesprogramm 
(Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren 
und an den Kohlekraftwerkstandorten) mit Implementierungsbeginn des 
InvKG aufgebaut. Auch benötigte die Etablierung von Antrags- und
Genehmigungsverfahren einen gewissen Vorlauf. Der bisherige
Mittelabfluss ist auch mit der bislang kurzen Implementierung unter
Pandemiebedingungen zu erklären. Durch diverse Optimierungen ist nunmehr von 
einem Anstieg der Implementierungsgeschwindigkeit auszugehen.
Gleiches gilt für den Mittelabfluss, zumal sich viele Projekte in Vorbereitung 
befinden. Darüber hinaus werden die Antrags- und
Genehmigungsverfahren des zuvor genannten STARK-Bundesprogramm derzeit
effizienter gestaltet, um die Bearbeitungszeiten entsprechend zu senken.
25. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Wieso ist es der Bundesregierung als einziger
Regierung eines EU-Mitgliedstaates nicht gelungen, 
eine nationale Kompetenzstelle für den CO2-
Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border 
Adjustment Mechanism – CBAM) zu benennen, 
die für die Unternehmen notwendig wäre, um sich 
beim CBAM-Register der EU-Kommission
anzumelden, und welche Auswirkungen hat dies auf 
die betroffenen Unternehmen (taxation-customs.e
c.europa.eu/system/files/2023-12/20231208%20U
pdated%20provisional%20list%20of%20NCAs%
20for%20CBAM.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 21. Dezember 2023
Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein 
neuartiges Instrument, welches für die nationale Umsetzung innerhalb 
der Bundesregierung gemeinsam vom Bundesministerium für Finanzen 
und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bearbeitet 
wird. Die nationale Umsetzung wird durch die Zollbehörden und eine 
noch zu benennende zuständige Behörde (nationale Kompetenzstelle) 
wahrgenommen. Für deren Benennung sind organisatorische
Entscheidungen zu treffen, die aufgrund der Verhandlungen zum Haushalt 2024 
verzögert wurden. Es wurden aber bereits technische Vorbereitungen in 
die Wege geleitet, damit die Unternehmen ihren Berichtspflichten im 
Rahmen der Fristen nachkommen können. Wir sind zuversichtlich, dass 
die Ernennung der nationalen Behörde zeitnah erfolgen kann.
26. Abgeordnete
Dr. Christiane 
Schenderlein
(CDU/CSU)
Teilt die Bundesregierung die Sorge zahlreicher 
Kultur- und Kreativschaffender (www.netzwerk-a
utorenrechte.de/regulierung_ki_offener_brief_bun
desregierung.html) sowie führender KI-Forscher 
(www.zeit.de/digital/2023-11/ai-act-ki-gesetz-fors
cher-offener-brief-bundesregierung/komplettans
icht), dass es durch eine lediglich „obligatorische 
Selbstregulierung“ von KI zu einem
„gesamtgesellschaftlichen Vertrauensverlust in Texte, Bilder 
und Informationen“ kommen kann und dass das 
Fehlen von „Sanktionen für
Sicherheitsverletzungen, wie etwa Urheberrechts- und
Datenschutzverletzungen, mangelnde Kennzeichnung und
Unterlaufen ethischer Standards“ eine Gefahr für 
Kultur- und Medienwirtschaft darstellt, und wenn 
nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 18. Dezember 2023
Die Verhandlungen zu dem Vorschlag einer Verordnung über
harmonisierte Regeln für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) befinden sich 
in der Phase des Triloges zwischen dem Europäischen Parlament, dem 
Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission. Beim 
fünften politischen Trilog vom 6. bis 8. Dezember 2023 haben die
Trilogparteien eine vorläufige politische Einigung erzielt.
In den Verhandlungen hat sich die Bundesregierung stets für
verhältnismäßige und technisch umsetzbare Transparenzvorgaben hinsichtlich der 
genutzten Trainingsdaten ausgesprochen, die zugunsten der
Rechteinhaber auch Informationen über die Einhaltung der Regeln für zulässiges 
Text- und Data Mining enthalten und dabei gleichzeitig Sicherheits- und 
berechtigte Geheimhaltungsinteressen berücksichtigen.
Die Bundesregierung wird die nun erzielte vorläufige Einigung im
Detail prüfen, sobald sie schriftlich vorliegt. Nach aktuellem Kenntnisstand 
und unter Vorbehalt einer vertieften Prüfung enthält die Einigung auch 
Regelungen zu (urheberrechtlichen) Transparenzpflichten. Neben der 
uneingeschränkten Geltung des europäischen Copyrights soll durch auch 
in der Praxis erfüllbare Transparenzvorgaben sichergestellt werden, dass 
Urheberrechte auch in Zukunft durchgesetzt werden können.
27. Abgeordnete
Dr. Christiane 
Schenderlein
(CDU/CSU)
Wieso hat die Bundesregierung kurzfristig vor 
Abschluss der Trilogverhandlungen zum AI Act 
gemeinsam mit Italien und Frankreich ihre
Position bezüglich der Regulierung von Künstlicher 
Intelligenz weg von einer gesetzlich
verpflichtenden Regulierung und hin zu einer
„Obligatorischen Selbstregulierung“ verändert? (www.suedd
eutsche.de/kultur/ki-gesetz-offener-brief-der-kult
ur-habeck-wissing-scholz-1.6313633?reduced=
true und www.politico.eu/article/france-
germanypower-grab-kill-eu-blockbuster-ai-artificial-intelli
gence-bill/)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 18. Dezember 2023
Die Verhandlungen zu dem Vorschlag einer Verordnung über
harmonisierte Regeln für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) befanden sich 
zum Zeitpunkt der Übermittlung des Deutsch-Französisch-Italienischen 
Papiers in der Phase des Triloges zwischen dem Europäischen
Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen
Kommission. Im Lichte des dynamischen Verhandlungsprozesses wurden
mögliche Kompromisslinien und Vorschläge im Rat beraten. Ziel war aus 
Sicht der Bundesregierung stets eine innovationsfreundliche,
zukunftssichere und ausbalancierte rechtliche Regelung, die dort ansetzen sollte, 
wo sich Risiken konkret realisieren. Vor diesem Hintergrund setzte sich 
die Bundesregierung für entsprechende Regelungen und verbindliche 
Selbstregulierung ein. Letztere sollte ihren Ansatzpunkt ebenfalls in der 
KI-Verordnung haben. Das gemeinsame Papier mit Frankreich und 
Italien unterstützt diese deutsche Haltung und bringt das gemeinsame
Interesse zum Ausdruck, die Entwicklung europäischer KI- Unternehmen 
zu fördern. Die darin enthaltenen Aussagen entsprechen im Hinblick auf 
die verpflichtende Selbstregulierung im Wesentlichen der
Stellungnahme der Bundesregierung vom September 2023.
28. Abgeordneter
Johannes Steiniger
(CDU/CSU)
Wie viele Anträge auf Umweltbonus nach der 
„Richtlinie zur Förderung des Absatzes von
elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ wurden aus dem 
Gebiet des Wahlkreises 208 im Jahr 2023 bis zum 
Förderstopp gestellt, und welche Anzahl hat das 
verantwortliche Bundesamt vor der Entscheidung 
über die vorzeitige Einstellung für die Planung 
des Jahres 2024 angenommen (bitte jeweils unter 
Angabe der voraussichtlichen Gesamtausgaben 
für Zuschüsse, bitte untergliedert nach
Gebietskörperschaften)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 21. Dezember 2023
Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegen 
keine Aufschlüsselungen der Anträge auf Erhalt eines Umweltbonus 
nach Wahlkreisen vor. Bis zum Antragsannahmestopp am 17. Dezember 
2023 wurden im Jahr 2023 18.478 Anträge von Antragstellenden aus 
Rheinland- Pfalz gestellt.
Alle vollständigen Anträge, die bis Ablauf des 17. Dezember 2023 beim 
BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
bearbeitet. Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht
betroffen und werden ausbezahlt. Vorliegende Anträge werden weiter
bearbeitet, bis die im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds 
(KTF) zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
Schon jetzt sind alle Mittel, die im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung 
standen, ausgeschöpft und es bedarf allein schon für 2023 zusätzlicher 
Mittel, die nur durch Umschichtungen innerhalb des KTF gewonnen 
werden konnten. Die für 2024 noch angesetzten Mittel (209 Mio. Euro)
reichen nur noch aus, weil am 17. Dezember 2023 die Antragsannahme 
für eine Förderung auslief.
29. Abgeordneter
Alexander Ulrich
(fraktionslos)
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der 
aktuelle Verfahrensstand bei der laut
Presseberichten geplanten Übernahme der Gasturbinen-
Sparte der Firma MAN durch einen chinesischen 
Investor (auch hinsichtlich des
Investitionsprüfverfahrens) und inwieweit steht eine Ausweitung 
des Geschäfts auf weitere Unternehmenseinheiten 
von MAN zur Debatte (vgl. www.sueddeutsch
e.de/wirtschaft/man-energy-solutions-gasturbine
n-china-1.6265722?reduced=true ; www.handelsb
latt.com/politik/deutschland/kontrolle-wirtschafts
ministerium-prueft-verkauf-von-man-turbinenspar
te/29407428.html)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 15. Dezember 2023
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eine Ausweitung 
des geplanten Erwerbs auf weitere Unternehmenseinheiten von MAN 
vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die 
Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Christian Leye (DIE LINKE.) 
auf Bundestagsdrucksache 20/8347 verwiesen.
30. Abgeordnete
Dr. Anja 
Weisgerber
(CDU/CSU)
Berücksichtigt die Speicherstrategie der
Bundesregierung auch Batterien, die elektrische Energie 
in flüssigen Elektrolyten statt mit festen
Elektroden speichern, und falls nein, was sind die Gründe 
dafür?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 21. Dezember 2023
Für die am 19. Dezember 2023 vorgelegte Stromspeicher-Strategie des 
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Frage zu
bejahen.
31. Abgeordneter
Dr. Harald Weyel
(AfD)
Sind der Bundesregierung die Berechnungen des 
YouTubers Outdoor Chiemgau (https://youtu.be/j
7SRV8fL6xk?si=ACfMWoPdrdSQ3iSw&amp;t=22) 
zu Kosten von jährlich 41,7 Mrd. Euro bekannt, 
die über die EEG-Umlage zu verteilen sein
werden – Netzausbau bis 2037 209,6 Mrd. Euro 
(www.netzentwicklungsplan.de/sites/default/files/
2023-06/NEP_2037_2045_V2023_2_Entwurf_Te
i l 1 _ 1 .pdf), Verteilernetzausbau bis 2032 
42,27 Mrd. Euro (www.bundesnetzagentur.de/D
E/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Netzentwicklu
ngSmartGrid/Zustand_VN/artikel.html),
Gaskraftwerke bis 2030 60 Mrd. Euro (www.zfk.de/p
olitik/deutschland/kraftwerksstrategie-ampel-insid
er-60-mill iarden), Redispatch-Maßnahmen im 
Jahr 2022 4,2 Mrd. Euro (www.bundesnetzagentu
r.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Ene
rgie/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssich
erheit/Engpassmanagement/Ganzjahreszahlen202
2.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3) –, und wenn 
ja, kann sie diese Berechnungen nachvollziehen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 21. Dezember 2023
Es handelt sich bei den in der Frage aufgeführten Zahlen ausweislich der 
dort angegebenen Quellen im Wesentlichen um durch die
Bundesnetzagentur veröffentlichte Dokumente sowie um den Bericht über eine
Stellungnahme eines Bundestagsabgeordneten. Angaben der
Bundesnetzagentur in diesen Dokumenten kann die Bundesregierung
nachvollziehen; die Äußerung des Abgeordneten kommentiert die Bundesregierung 
nicht.
32. Abgeordneter
Dr. Klaus Wiener
(CDU/CSU)
Wie viele Beschwerden sind der
Bundesregierung, beziehungsweise der Bundesnetzagentur als 
nachgelagerter Behörde, aufgrund von
Zustellungsproblemen der Deutschen Post AG (nicht 
angelieferte oder verspätet angelieferte Briefe,
Pakete, Expresssendungen etc.) in den Städten
Hilden (PLZ-Bereich 40721-40724) und Mettmann 
(PLZ-Bereich 40822) in den letzten 12 Monaten 
bekannt (bitte Anzahl entsprechender
Beschwerden tabellarisch nach Monaten auflisten)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 20. Dezember 2023
Der Bundesnetzagentur liegen folgende Informationen über
entsprechende Eingaben zu den Städten Hilden und Mettmann vor:
Ort Anzahl der Eingaben im Jahr 2023
Hilden 39
Mettmann 20
Eine monatliche lokale Differenzierung der Eingaben führt die
Bundesnetzagentur nicht pauschal für alle Orte durch. Soweit besondere
Auffälligkeiten auftreten, werden diese Bereiche ausgewertet und näher in den 
Blick genommen, um gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
33. Abgeordneter
Dr. Dietmar 
Bartsch
(fraktionslos)
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der 
Bundesregierung Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Bundesministeriums der Finanzen an
Veranstaltungen teilgenommen, die von
Finanzinstituten, Banken, Versicherungen,
Steuerberatungsgesellschaften, Vermögensberatern oder
Rechtsanwaltskanzleien organisiert wurden und in wie 
vielen dieser Fälle war der Dienstherr über die 
Teilnahme vorab nicht informiert (bitte jeweils 
jährlich seit 2019 angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 19. Dezember 2023
Jahr Anzahl privater
Nebentätigkeiten
Anzahl dienstlicher
Veranstaltungsteilnahmen mit angezeigten 
und genehmigten
Bewirtungsleistungen
2019 10 25
2020 16  9
2021 28  6
2022 10  2
2023  7 18
Die Anzahl von dienstlichen Veranstaltungsteilnahmen enthält die
Teilnahmen, bei denen die Annahme einer Bewirtungsleistung –
gegebenenfalls auch vorsorglich – zur Genehmigung vorgelegt oder nachträglich 
angezeigt und genehmigt wurde.
Grundlage für die Anzeigen sind das Rundschreiben des
Bundesministeriums des Innern zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder
Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004 – D I 3 – 
210 170/1 –. Sofern keine Bewirtungsleistungen erfolgten oder diese 
entsprechend der Ziffer IV des Rundschreibens üblich und angemessen 
waren, liegen über Teilnahmen keine zentral gesammelten Daten vor. 
Eine Einzelabfrage im Haus ist aufgrund des damit verbundenen
Arbeitsumfangs sowie der zeitlichen Vorgaben der Beantwortung der 
Schriftlichen Frage nicht möglich.
34. Abgeordnete
Canan Bayram
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu 
aktuellen Medienberichten, wonach eine
Ministerialrätin im Bundesministerium der Finanzen 
gegen Bezahlung Superreichen Steuerspartipps 
gegeben haben soll (www.zdf.de/nachrichten/poli
tik/deutschland/superreiche-steuern-tricks-opposit
ion-reaktionen-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 20. Dezember 2023
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des 
Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die
einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von
Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des 
Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine
Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht
unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]).
Die vorliegende schriftliche Anfrage bezieht sich auf eine Beschäftigte 
des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die Beurteilung des 
dienstlichen Verhaltens von Beamtinnen und Beamten muss innerhalb 
der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33
Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das der einzelnen 
Beamtin/dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und 
beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). 
Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des
Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamtinnen und Beamte nur den 
Stellen ihres Dienstherrn gegenüber verantwortlich sind und dass auch 
nur diese Stellen zu einer Beurteilung selbiger befugt sind (vgl. 
BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Die einzelne Ministerialbeamtin/der einzelne 
Ministerialbeamte ist daher hinsichtlich ihrer/seiner Eignung,
Befähigung und Leistung sowie hinsichtlich einzelner personenbezogener
Daten auch mit Blick auf die aus Artikel 33 Absatz 5 GG sich ergebende 
Fürsorge nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher 
Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften 
des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des 
Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle 
Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes
zugrunde liegt, noch ergänzt.
Die Voraussetzungen und Grenzen, unter denen Bundesbeamtinnen und 
Bundesbeamte eine Nebentätigkeit ausüben dürfen, sind gesetzlich
festgelegt. Das Nebentätigkeitsrecht des Bundes wurde in den §§ 97 bis 105 
des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Ergänzend ist im BMF der
hausinterne Leitfaden zum Antrag auf Genehmigung oder zur Anzeige einer 
Nebentätigkeit zu beachten. Entgeltliche Nebentätigkeiten müssen dem 
BMF als Dienstherrn angezeigt werden, und sind in vielen Fällen auch 
genehmigungspflichtig. Die Nebentätigkeit darf nach den gesetzlichen 
Regelungen insbesondere dienstliche Interessen nicht beeinträchtigen. 
Ein dienstliches Interesse ist unter anderem das Vertrauen in die
Integrität und Unparteilichkeit von Beamtinnen und Beamten oder ein
möglicher Widerstreit mit ihren dienstlichen Pflichten.
Eine Beschäftige des Bundesministeriums der Finanzen ist im Rahmen 
eines privaten Engagements bei dem Seminar, das in der ZDF-
Dokumentation „Die geheime Welt der Superreichen – das Milliardenspiel“ 
eingeblendet wird, als Rednerin aufgetreten. Das Verhalten der Beamtin 
ist Gegenstand einer dienstrechtlichen Prüfung, das umfasst auch die 
Frage, ob der Vortrag die von Ihnen dargestellten Inhalte zum
Gegenstand hatte und inwieweit Verfahrens Vorgaben für Nebentätigkeiten
beachtet wurden.
Unabhängig von dem Einzelfall hat der Bundesminister der Finanzen 
zudem eine generelle Prüfung der Verhaltensregelungen für Beamtinnen 
und Beamte in Auftrag gegeben.
35. Abgeordneter
Dr. Carsten 
Brodesser
(CDU/CSU)
Wird die Bundesregierung die für den Haushalt 
2023 ursprünglich eingeplante Finanzsumme von 
10 Mrd. Euro für die Einführung einer
Aktienrente nun auf die hierfür eingeplante Finanzsumme 
für den Haushalt 2024 uneingeschränkt
aufstocken, so dass die insgesamte Finanzsumme für die 
Aktienrente nicht reduziert wird, und wenn nicht, 
warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 21. Dezember 2023
Nein. Das Vorhaben wurde um ein Jahr verschoben, da diese
Verschiebung der erstmaligen Darlehensbereitstellung um ein Jahr für die
beabsichtigte Finanzierung unschädlich ist.
36. Abgeordneter
Dietmar Friedhoff
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung im Nachgang 
die politischen und wirtschaftlichen Gespräche 
beim Format Compact with Africa?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 18. Dezember 2023
Die Bundesregierung bewertet die Gespräche im Zusammenhang mit 
der Konferenz zum G20 Compact with Africa als sehr positiv. Die
Konferenz wurde von Partnern aus Afrika, der G20 und Internationalen 
Organisationen hochrangig wahrgenommen. Die G20-Initiative
Compact with Africa wurde von den Teilnehmenden durchweg als Erfolg
bewertet.
37. Abgeordneter
Christian Görke
(fraktionslos)
Gab es Kontakte jeglicher Art (Treffen, Telefonat, 
Mail, SMS u. Ä.) im Zeitraum vom 1. April 2018 
bis zum 31. Dezember 2021 zwischen dem
heutigen Bundeskanzler (dem damaligen
Bundesminister der Finanzen) Olaf Scholz bzw. dem heutigen 
Kanzleramtsminister (und damaligen
Staatssekretär) Wolfgang Schmidt und Österreichs früherem 
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) (wenn 
ja, bitte die acht letzten Kontakte unter Angabe 
von Teilnehmern, Kommunikationsmitteln und 
Anlass auflisten; vgl. www.stern.de/politik/deutsc
hland/olaf-scholz--der-elbtower-und-ein-kontakt-
mit-investor-benko-34173742.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 18. Dezember 2023
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche –
einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht 
nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht 
durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie 
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten 
sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Über Kontakte jeglicher Art im Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 
31. Dezember 2021 zwischen dem heutigen Bundeskanzler (dem
damaligen Bundesminister der Finanzen) Olaf Scholz bzw. dem heutigen 
Kanzleramtsminister (damaligen Staatssekretär) Wolfgang Schmidt und 
Österreichs früherem Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) liegen 
keine Erkenntnisse vor.
38. Abgeordnete
Dr. Ingeborg 
Gräßle
(CDU/CSU)
Treffen Informationen zu, wonach eine
„hochrangige Rednerin aus dem Finanzministerium“
kürzlich bei einem Seminar als Referentin gesprochen 
hat, bei dem es auch um „Tipps und Tricks zur 
Steuerersparnis“ ging, und wenn ja, wurde diese 
Tätigkeit von ihren Dienstvorgesetzten genehmigt 
(Quelle: www.focus.de/kultur/kino_tv/zdf-doku-d
ie-geheime-welt-der-superreichen-top-beamtin-au
s-lindner-ministerium-half-den-reichen-beim-steu
ervermeiden_id_259488646.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 19. Dezember 2023
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des 
Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die
einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von
Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des 
Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine
Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht
unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]).
Die vorliegende schriftliche Anfrage betrifft eine Beschäftigte des
Bundesministeriums der Finanzen. Die Beurteilung des dienstlichen
Verhaltens von Beamtinnen und Beamten muss innerhalb der Schranken des 
Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 3 Absatz 2 GG ist ein
grundrechtsgleiches Recht, das der einzelnen Beamtin/dem einzelnen
Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie
Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), 
dass Beamtinnen und Beamte nur den Stellen ihres Dienstherrn
gegenüber verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer
Beurteilung selbiger befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f]). Die einzelne 
Ministerialbeamtin/der einzelne Ministerialbeamte ist daher hinsichtlich 
ihrer/seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand
parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die
beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken 
insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch 
das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den
Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.
Im Lichte dessen: Es trifft zu, dass eine Beschäftige des
Bundesministeriums der Finanzen im Rahmen eines privaten Engagements bei dem
Seminar, das in der ZDF-Dokumentation „Die geheime Welt der
Superreichen – das Milliardenspiel“ eingeblendet wird, als Rednerin aufgetreten 
ist. Das Verhalten der Beamtin ist Gegenstand einer umfassenden
dienstrechtlichen Prüfung. Diese umfasst auch die Fragen, ob der Vortrag die 
von Ihnen dargestellten Inhalte zum Gegenstand hatte und inwieweit 
Verfahrensvorgaben für Nebentätigkeiten beachtet wurden.
Unabhängig von dem Einzelfall hat der Bundesminister der Finanzen 
zudem eine generelle Prüfung der Verhaltensregelungen für Beamtinnen 
und Beamte in Auftrag gegeben.
39. Abgeordneter
Matthias Hauer
(CDU/CSU)
Haben an den Sitzungen des Finanzausschusses 
des Deutschen Bundestages am 4. März 2020 
und/oder 1. Juli 2020 (74. Sitzung bzw. 87.
Sitzung des Finanzausschusses) damalige
Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter des
Bundesministeriums der Finanzen, insbesondere Vertreter des 
Parlaments- und Kabinettsreferats, teilgenommen, 
und falls ja, welche (bitte die anwesenden
Personen in anonymisierter Form und mit
Funktionsbezeichnung auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 22. Dezember 2023
Die Teilnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bundesministeriums der Finanzen an den Sitzungen des Finanzausschusses des 
Deutschen Bundestages werden nicht zentral erfasst. Die Teilnahmen 
können anhand der Aktenlage, Aufzeichnungen und Meldungen von 
Teilnehmenden rekonstruiert werden, sowie bezüglich der
Teilnehmenden seitens des Parlaments- und Kabinettsreferats durch Befragung
ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insofern können Angaben
unvollständig sein bzw. von der tatsächlichen Teilnahme an der jeweiligen 
Sitzung abweichen.
Teilnehmendenlisten liegen zu den nachgefragten Sitzungen des
Finanzausschusses im Bundesministerium der Finanzen nicht vor, da am 6.
Juni 2019 die Obleute des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 
u. a. übereinkommen sind, fortan die Unterschriftenlisten für die
Teilnehmenden an den Ausschusssitzungen zwar auszulegen, aber nicht 
mehr in Kopie zu der Protokollversion zu nehmen, die bei nicht
öffentlichen Sitzungen an zum Bezug Berechtigte per E-Mail versendet wird. 
Stattdessen enthalten die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen 
Teilnehmendenlisten ausschließlich der ordentlichen und
stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses. Bei „VS-VERTRAULICH“ oder höher 
eingestuften Sitzungen erfolgt zudem der Zutritt von Angehörigen des 
Bundesministeriums der Finanzen, etwaiger anderer Ressorts und 
Dienststellen durch Vorlage einer Konferenzbescheinigung. Die
Unterschriftenlisten werden ausweislich des Ergebnisvermerks der
Obleutebesprechung zu den Akten des Ausschusssekretariats genommen.
Bei nicht öffentlichen Sitzungen stellt der oder die
Ausschussvorsitzende vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass an der Sitzung die
Personen teilnehmen können, die ihm oder ihr namentlich benannt wurden. 
Deshalb übermittelt das Bundesministerium der Finanzen durch die in 
der Steuerabteilung angesiedelte Schnittstelle zum Finanzausschuss an 
das Ausschusssekretariat im Vorfeld der Sitzungen die
Sitzungsteilnehmenden der Abteilungen bzw. Fachebene. Danach ergibt sich, 
welche Personen der Abteilungen bzw. Fachebene des
Bundesministeriums der Finanzen gemeldet wurden, aber nicht, wer tatsächlich
teilgenommen hat. Anhand der Ausschussprotokolle des Finanzausschusses 
wird eine Sitzungsteilnahme nachweislich offenbar, wenn sich die
Teilnehmenden geäußert haben und dies zu Protokoll genommen wurde.
Insoweit wird auf die Ausschussprotokolle des Finanzausschusses
verwiesen.
Gemeldet zur Teilnahme an der 74. Sitzung des Finanzausschusses am 
4. März 2020 wurden aus Abteilungen bzw. aus der Fachebene des
Bundesministeriums der Finanzen der Leiter der Steuerabteilung (MD), der 
Unterabteilungsleiter E B (MDg), die Referatsleiter (MR) der Referate I 
D 4, IV C 1 und E B 1 sowie Referenten/innen und Sachbearbeiter/innen 
der Referate I D 4, IV A 4, IV A 5, IV C 1, VI A 5, VI A 6, VII B 3 und 
VII C 4. Aus sitzungsvorbereitenden Aufzeichnungen des Parlaments- 
und Kabinettsreferats ergibt sich, dass auch die Abteilungsleiterin der 
Zollabteilung und der Leiter des Parlaments- und Kabinettsreferats zur 
Sitzungsbegleitung vorgesehen waren.
Der Referatsleiter und ein Referent des Parlaments- und
Kabinettsreferats konnten auf Nachfrage eine Teilnahme an der Sitzung am 4. März 
2020 aus der Erinnerung heraus bestätigen. Üblicherweise waren und 
sind bei Sitzungen des Finanzausschusses auch das Büro des oder der 
für den Finanzausschuss zuständigen Parlamentarischen
Staatssekretärs/-in sowie bei Anwesenheit des Bundesfinanzministers der Sprecher 
des Bundesministers vertreten.
An der 87. Sitzung des Finanzausschusses am 1. Juli 2020 haben, soweit 
rekonstruierbar, aus Abteilungen bzw. aus der Fachebene des
Bundesministeriums der Finanzen der Leiter der Steuerabteilung (MD) – siehe 
dazu auch das Ausschussprotokoll – und die Leiterin der Abteilung für 
Finanzmarktpolitik (MDin) sowie ein Referent des Referats IV C 1
teilgenommen. Der Leiter des Parlaments- und Kabinettsreferats konnte auf
Nachfrage auch eine Teilnahme an der Sitzung am 1. Juli 2020 aus der 
Erinnerung heraus bestätigen.
40. Abgeordneter
Matthias Hauer
(CDU/CSU)
Wie viele Nebentätigkeiten wurden im
Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit Beginn der 
Amtszeit der Bundesregierung angezeigt (bitte die 
Summe der insgesamt im BMF angezeigten sowie 
davon genehmigten Nebentätigkeiten auflisten
sowie mitteilen, wie viele sich davon pro Abteilung 
jeweils auf die Abteilungen mit den fünf meisten 
angezeigten bzw. genehmigten Nebentätigkeiten 
zuordnen lassen), und welche Einkünfte wurden 
nach Kenntnis des BMF damit erzielt (bitte die 
Summe der insgesamt erzielten Einkünfte
darlegen sowie mitteilen, welche Beträge sich davon 
pro Abteilung jeweils auf die Abteilungen mit den 
fünf höchsten Einkünften aufsummieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 21. Dezember 2023
Die aufgeführte Anzahl an Nebentätigkeiten umfasst nach den
gesetzlichen Regelungen genehmigungs- sowie anzeigepflichtige Tätigkeiten 
entsprechend den Vorgaben der §§ 99 und 100 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG).
Im BMF wurden 2022 insgesamt 248 und 2023 insgesamt 197
Nebentätigkeiten angezeigt und – soweit nach § 99 BBG vorgegeben –
genehmigt. Abgelehnte Nebentätigkeiten wurden statistisch nicht erfasst. Die 
Einkünfte aus den Nebentätigkeiten betrugen in 2022 insgesamt 
412.842 Euro und in 2023 insgesamt 303.135 Euro.
Die fünf Abteilungen mit den meisten Nebentätigkeiten waren in 2022 
die Abteilung IV mit 125, die Abteilung Z mit 33, die Abteilung III mit 
26, die Abteilung E mit 13 und die Abteilung II mit 12 Anzeigen; in 
2023 die Abteilung IV mit 80, die Abteilung Z mit 41, die
Abteilungen III und E mit jeweils 13 sowie die Abteilung VII mit 12 Anzeigen.
Die fünf Abteilungen mit den in der Gesamtsumme höchsten Entgelten 
aus Nebentätigkeiten waren in 2022 die Abteilung IV mit 159.666 Euro, 
die Abteilung Z mit 82.189 Euro, die Abteilung III mit 43.340 Euro, die 
Abteilung II mit 32.938 Euro, die Abteilung I mit 27.016 Euro; in 2023 
die Abteilung IV mit 98.558 Euro, die Abteilung Z mit 85.900 Euro, die 
Abteilung II mit 28.338 Euro, die Abteilung III mit 16.967 Euro sowie 
die Abteilung E mit 13.868 Euro.
Da die Nebentätigkeiten einem Kalenderjahr zugeordnet sind, ist eine 
monatsweise Zuordnung für den Dezember 2021 ohne manuelle
Durchsicht aller Nebentätigkeitsakten und insoweit mit vertretbarem Aufwand 
leider nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bundesminister der Finanzen eine 
generelle Prüfung der Verhaltensregelungen für Beamtinnen und Beamte 
in Auftrag gegeben hat.
41. Abgeordnete
Susanne Hennig-
Wellsow
(fraktionslos)
Wurde der in der ZDF-Doku „Die geheime Welt 
der Superreichen“ dokumentierte Vortrag der
Ministerialrätin G. H. des Bundesministeriums der 
Finanzen auf einer Konferenz der
Steuersparbranche den Vorgesetzten im Bundesministerium
angezeigt bzw. von diesen freigegeben, und wenn ja, 
wann und von wem (vgl. www.zdf.de/dokumentat
ion/zdfzeit/zdfzeit-die-geheime-welt-der-superrei
chen-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 20. Dezember 2023
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des 
Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die
einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von
Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des 
Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine
Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht
unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]).
Die vorliegende schriftliche Anfrage bezieht sich auf eine Beschäftigte 
des Bundesministeriums der Finanzen. Die Beurteilung des dienstlichen 
Verhaltens von Beamtinnen und Beamten muss innerhalb der Schranken 
des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein 
grundrechtsgleiches Recht, das der einzelnen Beamtin/dem einzelnen 
Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie 
Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den 
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33
Absatz 5 GG), dass Beamtinnen und Beamte nur den Stellen ihres
Dienstherrn gegenüber verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu 
einer Beurteilung selbiger befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). 
Die einzelne Ministerialbeamtin/der einzelne Ministerialbeamte ist
daher hinsichtlich ihrer/seiner Eignung, Befähigung und Leistung sowie 
hinsichtlich einzelner personenbezogener Daten auch mit Blick auf die 
aus Artikel 33 Absatz 5 GG sich ergebende Fürsorge nicht Gegenstand 
parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die 
beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes
beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und
werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das 
den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.
Die Beschäftige des Bundesministeriums der Finanzen ist im Rahmen 
eines privaten Engagements bei dem Seminar, das in der ZDF-
Dokumentation „Die geheime Welt der Superreichen – das Milliardenspiel“ 
eingeblendet wird, als Rednerin aufgetreten. Das Verhalten der Beamtin 
ist Gegenstand einer umfassenden dienstrechtlichen Prüfung. Diese
umfasst auch die Fragen, inwieweit Verfahrensvorgaben für
Nebentätigkeiten beachtet wurden.
Unabhängig von dem Einzelfall hat der Bundesminister der Finanzen 
zudem eine generelle Prüfung der Verhaltensregelungen für Beamtinnen 
und Beamte in Auftrag gegeben.
42. Abgeordnete
Susanne Hennig-
Wellsow
(fraktionslos)
In welcher Höhe hat die Ministerialrätin G. H. 
ihren in der ZDF-Doku „Die geheime Welt der 
Superreichen“ dokumentierten Vortrag eine
Vergütung erhalten, und in welcher Höhe hat die
Ministerialrätin in den letzten fünf Jahren insgesamt 
Nebeneinkünfte angezeigt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln, vgl. www.zdf.de/dokumentation/zdfze
it/zdfzeit-die-geheime-welt-der-superreichen-10
0.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 20. Dezember 2023
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des 
Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die
einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von
Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des 
Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine
Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht
unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]).
Die vorliegende schriftliche Anfrage betrifft eine Beschäftigte des
Bundesministeriums der Finanzen. Die Beurteilung des dienstlichen
Verhaltens von Beamtinnen und Beamten muss innerhalb der Schranken des 
Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein
grundrechtsgleiches Recht, das der einzelnen Beamtin/dem einzelnen
Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie
Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den
hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), 
dass Beamtinnen und Beamte nur den Stellen ihres Dienstherrn
gegenüber verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer
Beurteilung selbiger befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f]). Die einzelne 
Ministerialbeamtin/der einzelne Ministerialbeamte ist daher hinsichtlich 
ihrer/seiner Eignung, Befähigung und Leistung sowie hinsichtlich
einzelner personenbezogener Daten nicht Gegenstand parlamentarischer 
Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die
beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit 
den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des 
Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.
Das Verhalten der Beamtin ist Gegenstand einer dienstrechtlichen
Prüfung. Das umfasst auch den möglichen Erhalt einer Vergütung.
Bezüglich möglicher, in der Vergangenheit erzielter Nebeneinkünfte verweise 
ich auf die vorherigen Ausführungen.
Unabhängig von dem Einzelfall hat der Bundesminister der Finanzen 
zudem eine generelle Prüfung der Verhaltensregelungen für Beamtinnen 
und Beamte in Auftrag gegeben.
43. Abgeordnete
Caren Lay
(fraktionslos)
Welche ausgebrachten und noch verfügbaren
Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 
2023 sind von der haushaltswirtschaftlichen
Sperre betroffen (bitte Haushaltstitel und Höhe in Euro 
aufführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 21. Dezember 2023
Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte das
Bundesministerium der Finanzen Verpflichtungsermächtigungen der
Einzelpläne 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushalts 2023 nach § 41 der 
Bundeshaushaltsordnung (BHO) gesperrt. Dem Bundesministerium der 
Finanzen liegt kein abschließend belastbarer und detaillierter Überblick 
über die mit seinem Schreiben gesperrten Verpflichtungsermächtigungen 
vor. Dies liegt zum einen darin begründet, dass die im Bundeshaushalt 
2023 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen nicht im vollen
Umfang, sondern nur insoweit gesperrt wurden, als zu ihren Lasten nicht bis 
zum Zeitpunkt des Schreibens bereits Verpflichtungen eingegangen
worden sind.
Zum anderen erfolgen generell die Erfassung und Buchung
eingegangener Verpflichtungen im Rahmen des Haushaltsvollzugs durch das
zuständige Ressort. Die Ressorts arbeiten dabei mit eigenen Fachverfahren 
oder buchen direkt im HKR-Verfahren. Daher können aus
verfahrenswie verwaltungsökonomischen Gründen entsprechende Buchungen in 
unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur eingegangenen Verpflichtung 
vorgenommen werden.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die nach § 41 BHO verhängte 
Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023
zwischenzeitlich mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 
14. Dezember 2023 und sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.
44. Abgeordneter
Christian Leye
(DIE LINKE.)
Wer ist Autor des Dokuments vom 7. September 
2020 mit dem Titel „Zur Berichterstattung von 
SZ, Panorama und DIE ZEIT über Cum Ex und 
die Warburg Bank (Aktenzeichen/Dokumenten-
Nr. (L A 3), das im Rahmen der Anfrage nach 
dem Informationsfreiheitsgesetzes GZ 
VR5-01319/23/10169 veröffentlicht wurde und 
für welchen Empfänger wurde dieses Dokument 
erstellt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 22. Dezember 2023
Die Beantwortung kann nicht öffentlich erfolgen, da die Antwort auf 
Ihre Schriftliche Frage 44 zum Zwecke des Schutzes von
Persönlichkeitsrechten „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft 
wurde.1
1 Die Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
45. Abgeordneter
Christian Leye
(fraktionslos)
Hat die Bundesregierung vorab konkrete
Maßnahmen getroffen, um sich auf den Ausgang des 
Haushalts-Urteils des Bundesverfassungsgerichts 
(vgl. www.tagesschau.de/inland/bundesverfassun
gsgericht-schuldenbremse-102.html)
vorzubereiten (insb. das Bundesministerium der Finanzen 
und das Bundeskanzleramt), und wenn ja, welche 
Maßnahmen waren dies (bitte unter Angabe des 
Datums auflisten), und gab es in der
Bundesregierung bzw. in den Bundesministerien Stimmen, die 
die Rechtmäßigkeit der beanstandeten
Haushaltspraxis bereits vor dem Urteil angezweifelt haben 
(bitte wer, in welcher Form und zu welchem 
Datum angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 19. Dezember 2023
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Urteil vom 
15. November 2023 das Gesetz über die Feststellung des Zweiten
Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 für nichtig 
erklärt. Es hat unter anderem festgestellt, dass die zeitliche
Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 
des Grundgesetzes (GG) vom tatsächlichen Einsatz der Notlage
bedingten Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und 
Jährigkeit widerspricht.
Die Bundesregierung ist ausweislich der Begründung des Zweiten
Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 – auf der Basis ihrer bis zur Entscheidung 
des BVerfG vom 15. November 2023 vertretenen Rechtsauffassung – 
davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des Artikels 115 Absatz 2 
GG durch den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 eingehalten wurden.
In unmittelbarer Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 
vom 15. November 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen
haushaltswirtschaftliche Sperren für die beiden Sondervermögen Klima- und 
Transformationsfonds (KTF) und Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) 
sowie Teile des Bundeshaushalts ausgebracht.
Hierauf hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld des Urteils
vorbereitet, falls das Urteil zu einer Nichtigkeit des Zweiten
Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 führt. Diese Maßnahme war innerhalb der
Bundesregierung abgestimmt.
Die Bundesregierung hat dann einen Entwurf eines
Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 vorgelegt und dem Deutschen Bundestag zum Beschluss 
empfohlen. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2023 werden die
Auswirkungen der Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 
geheilt. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Diese Maßnahme
wurde als Reaktion auf das Urteil innerhalb der Bundesregierung
abgestimmt.
46. Abgeordneter
Stephan Mayer 
(Altötting)
(CDU/CSU)
Wie hoch war nach Kenntnis Bundesregierung 
das Steueraufkommen nach dem Rennwett- und 
Lotteriegesetz (RennwLottG) in den Jahren 2020, 
2021, 2022 sowie in der ersten Jahreshälfte 2023 
in den Bereichen Rennwetten, Sportwetten, 
öffentliche Lotterien und Ausspielungen sowie im 
virtuellen Automatenspiel, und liegen dem Bund 
Erklärungen seitens der Länder über die
jeweiligen Veränderungen vor, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 22. Dezember 2023
Das Aufkommen aus der Rennwett- und Lotteriesteuer setzt sich in den 
Jahren 2020 bis 2021 sowie in der ersten Jahreshälfte 2023 wie folgt
zusammen:
Einnahmen in Tsd. Euro 2020 2021 2022 Erstes
Halbjahr 2023
andere Rennwettsteuer 661 403 683 445
Lotteriesteuer 1.647.902 1.654.316 1.669.187 891.323
Online-Pokersteuer 0 13.621 32.874 16.093
Sportwettensteuer 389.421 470.225 432.507 221.318
Totalisatorsteuer 5.768 4.661 5.648 2.875
virtuelle Automatensteuer 0 189.575 428.571 148.644
Rennwett- und Lotteriesteuer 2.043.752 2.332.802 2.569.469 1.280.698
Erklärungen der Länder über die Veränderungen im Aufkommen der 
Steuer liegen der Bundesregierung nicht vor.
47. Abgeordnete
Amira 
Mohamed Ali
(fraktionslos)
Welche zusätzlichen Einnahmen erwartet die 
Bundesregierung durch die für 2024 angekündigte 
zusätzliche Belastung der Bürger mit einer
höheren CO2-Abgabe, und welche Ausgaben setzt sie 
im Gegenzug für das Klima-Geld an (bitte jeweils 
Höhe in Euro angeben) (Quelle: www.mdr.de/nac
hrichten/deutschland/politik/haushaltskrise-ampe
l-koalition-loesung-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 21. Dezember 2023
Die Bundesregierung erwartet im Jahr 2024 durch die Rückführung des 
CO₂-Preises auf den ursprünglichen Pfad zusätzliche Einnahmen i. H. v. 
rund 2,7 Mrd. Euro. Die Bundesregierung arbeitet derzeit weiterhin an 
einem Auszahlungsmechanismus, der für ein Klimageld genutzt werden 
kann. Die ersten Schritte sind bereits getan. Weitere Schritte werden 
innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Über die notwendigen
haushaltspolitischen Festlegungen zur Auszahlung eines Klimageldes wird in 
künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung entschieden.
48. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Wie möchte die Bundesregierung den finanziellen 
Ausfall für die deutschen Landwirte der
Agrardieselrückerstattung sowie die Befreiung der 
KFZ-Steuer für land- und forstwirtschaftliche 
Maschinen in Zukunft ausgleichen (agrarheut
e.com/politik/haushaltskrise-agrardiesel-
wackeltoezdemir-kaempft-gegen-einschnitte-614014)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel
vom 22. Dezember 2023
Im Rahmen der Beratungen zur notwendigen Haushaltskonsolidierung 
infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.
November 2023 haben die Spitzen der Koalition entschieden,
Haushaltsmittel durch Abbau klimaschädlicher Subventionen zu generieren.
Die konkrete gesetzgeberische Ausgestaltung der Entscheidung wird 
derzeit innerhalb der Bundesregierung erarbeitet.
Darüber hinaus hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen 
Bundestages das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, die 
Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 7 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 
(KraftStG) schnellstmöglich aufzuheben und gleichzeitig gemeinsam 
mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu
prüfen, ob und wie ggf. geeignete Förderprogramme alternativ zur
Kompensation des § 3 Nummer 7 KraftStG aufgebaut werden. Ein
entsprechender Bericht soll bis zum 30. April 2024 vorgelegt werden.
49. Abgeordneter
Jan Wenzel 
Schmidt
(AfD)
Welche Unternehmen mit Beteiligung des Bundes 
unter 25 vom Hundert haben 2022 nach Kenntnis 
der Bundesregierung finanzielle Zuwendungen an 
politische Parteien geleistet (bitte nach
Unternehmen, Partei und Höhe der Zuwendung
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 21. Dezember 2023
Der Bundesregierung liegen bezüglich der Minderheitsbeteiligungen des 
Bundes keine Angaben oder Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung 
vor, entsprechende Listen werden nicht erstellt. Für die in die
Zuständigkeit der Bundesregierung fallenden Bundesunternehmen (unmittelbare 
Mehrheitsbeteiligungen) verweise ich auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/9574.
Ferner ist anzumerken, dass operative Themen bei
Minderheitsbeteiligungen in die alleinige originäre Zuständigkeit der jeweiligen
Geschäftsführung fallen, worauf der Bund als Gebietskörperschaft keinen 
Einfluss hat und rechtlich auch nur begrenzt nehmen kann.
50. Abgeordneter
Dieter Stier
(CDU/CSU)
Welche Projekte sind in den nächsten Jahren mit 
den abgerufenen Mitteln der Bundesrepublik 
Deutschland aus dem Recovery-Fond (ARF) der 
EU geplant, und in welcher Höhe sind die
Auszahlungstranchen geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 22. Dezember 2023
Die Bundesregierung hat bisher 2,25 Mrd. Euro als Vorauszahlung von 
den Deutschland insgesamt zustehenden ARF-Mitteln erhalten. Die
Vorauszahlung war gemäß ARF-Verordnung an die erfolgreiche Annahme 
des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) auf EU-Ebene 
durch den ECOFIN-Rat gebunden, nicht an die Umsetzung von
Maßnahmen.
Deutschland stehen derzeit rund 28 Mrd. Euro an ARF-Mitteln zu. Die 
Auszahlung der Mittel erfolgt in fünf Tranchen nach erfolgreicher
Umsetzung der im DARP vereinbarten Meilensteine und Ziele. Am 15.
September 2023 hat Deutschland den ersten Auszahlungsantrag bei der EU-
Kommission eingereicht. Er umfasst die Umsetzung von 36 der
insgesamt 129 vereinbarten Meilensteine und Ziele. Die EU-Kommission und 
die EU-Mitgliedstaaten haben die ordnungsgemäße Erfüllung der
Meilensteine und Ziele bestätigt. Am 20. Dezember 2023 erfolgt die formale 
Annahme des Zahlungsantrages im Komitologieverfahren. Es ist von 
einer Überweisung der Mitteltranche an Deutschland bis zum
Jahresende 2023 auszugehen.
Welche Meilensteine und Ziele pro Mitteltranche umzusetzen sind, ist 
im Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. Juli 2021 zum DARP 
festgelegt. Allerdings haben sich die dort angegebenen Tranchen-
Beträge durch den Erhalt neuer ARF-Mittel geändert. Die ursprüngliche
Mittelallokation von 25,6 Mrd. Euro erhöhte sich aufgrund der in 2022
vorgenommenen Neuberechnung der ARF-Mittel um 2,4 Mrd. Euro.
Nach aktuellen Berechnungen verteilen sich die Mitteltranchen wie 
folgt:
Tranche Betrag in Mrd. Euro
1 4,34
2 7,74
3 7,27
4 4,32
5 4,34
Summe 28,01
Deutschland kann darüber hinaus weitere Mittel in Höhe von 2,3 Mrd. 
Euro aus der ARF erhalten – 2,1 Mrd. Euro im Rahmen von
REPowerEU und 0,2 Mrd. Euro nach Übertragung von Resten der
Brexit Adjustment Reserve –, wenn der DARP hierfür erneut mit
zusätzlichen Maßnahmen oder aufgestockten Maßnahmen erweitert wird. Die 
Vorbereitungen hierfür laufen derzeit.
51. Abgeordnete
Jessica Tatti
(fraktionslos)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung 
zum Engagement deutscher Versicherer als 
Fremd- oder Eigenkapitalgeber bei der Signa-
Gruppe, und welche Risiken sieht sie für einzelne 
Unternehmen und deren Versicherten (vgl. www.f
t.com/content/cae0ff11-01cb-48e2-badf-e4c192ca
f6b6)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar
vom 21. Dezember 2023
Nach Kenntnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) sind 46 Versicherungsunternehmen gegenüber der Signa-
Gruppe exponiert. Bei neun Unternehmen macht das Engagement mehr als 
1 Prozent des Kapitalanlageportfolios aus; der Spitzenwert beträgt 
2,2 Prozent. Die BaFin sieht bei keinem der Unternehmen eine
wesentliche Bedrohung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat
52. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Welche Länder haben welche Mittel des
europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 
(AMIF) im Rahmen des
Interessenbekundungsverfahrens beantragt (https://add.rlp.de/fileadmin/
add/Abteilung_2/Referat_24/Fluechtlingsunterbri
ngung/Fluechtlinge_FAQs_zur_Interessensbekun
dung.pdf, S. 3f) (bitte nach den 14 Länder, welche 
die meisten Mittel beantragt haben aufschlüsseln 
sowie den jeweiligen Betrag nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 20. Dezember 2023
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Initiative
„Temporäre Steigerung der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete mit 
AMIF-Mitteln“ um ein laufendes Förderverfahren handelt. Das heißt, 
dass die zuwendungsrechtliche Prüfung der von den beteiligten Ländern 
eingereichten Interessensbekundungen noch andauert. Eine Beantragung 
von Fördermitteln aus dem AMIF in diesem Zusammenhang ist noch 
nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund wird zur Beantwortung der Frage auf die
nachstehende Übersicht verwiesen:
Land Gesamtvolumen der
Interessensbekundung
Fördervolumen der
Interessensbekundung
BB 28.351.835,27 Euro 20.975.447,40 Euro
BE 180.452.000,00 Euro 135.339.000,00 Euro
BW 118.530.210,68 Euro 102.322.576,23 Euro
Land Gesamtvolumen der
Interessensbekundung
Fördervolumen der
Interessensbekundung
BY 134.198.507,44 Euro 100.648.880,59 Euro
HB 41.459.494,94 Euro 31.094.621,21 Euro
HE 50.218.772,13 Euro 37.664.079,06 Euro
HH 7.603.000,00 Euro 5.702.250,00 Euro
NI 104.655.454,36 Euro 78.491.590,77 Euro
NW 31.490.136,27 Euro 23.617.602,20 Euro
RP 61.354.419,32 Euro 46.043.655,51 Euro
SH 33.873.360,15 Euro 25.405.020,11 Euro
SL 3.213.328,61 Euro 2.433.717,96 Euro
ST 9.507.175,35 Euro 7.130.381,51 Euro
TH 3.155.666,23 Euro 2.366.749,67 Euro
53. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Wie werden unsere Bundespolizisten vor
jeglichen Witterungsbedingungen ganzjährig bei der 
Durchführung von Grenzkontrollen einheitlich an 
den kompletten Außengrenzen der
Bundesrepublik Deutschland geschützt (Kleidung, Zelte o. ä., 
Heizstrahler, Ruhezeiten, medizinische Betreuung 
vor Ort, usw.) und gab es schon Ausfälle durch 
Krankheiten seit der Einführung der
Grenzkontrollen an den kompletten Außengrenzen (Anzahl, 
aufgeschlüsselt nach Polizistinnen und
Polizisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 20. Dezember 2023
Die Dienstkleidung für die Bundespolizeivollzugsbeamtinnen und -
beamten nimmt im Bereich der persönlichen Ausstattung einen besonders 
hohen Stellenwert ein. Die Bundespolizei und das Beschaffungsamt des 
Bundesministeriums des Innern und für Heimat beschäftigt
Textilfachpersonal, dass die Dienstkleidung mit einem hohen Tragekomfort für 
unterschiedliche Einsatz- und Witterungsbedingungen konzipiert. Das 
Bekleidungssystem der Bundespolizei ist modular aufgebaut und besteht 
aus unterschiedlichen Schuhen, Stiefeln, Handschuhen,
Funktionswäsche, Funktionssocken, Mützen sowie Jacken und Hosen mit
einknöpfbaren Kälteschutzelementen. Die einzelnen Kleidungsstücke können für 
unterschiedliche Wetterlagen individuell kombiniert und adaptiert
werden. Die Gebrauchseigenschaften werden nach europäischen Normen 
geprüft und zertifiziert. Der Nachweis des Wärme- und
Wasserdampfdurchgangswiderstands erfolgt u. a. nach der Norm EN ISO 11092:2014.
Die Bundespolizei passt die Dienstkleidung regelmäßig an den Stand der 
Technik an. So ist der Anorak als elementarer Bestandteil des
Witterungsschutzes bereits in der vierten Generation Bestandteil des
Gesamtsystems.
Für die Beschaffung der Dienstkleidung wurden in den Jahren 2022 und 
2023 rund 32 Mio. Euro im Bundeshaushalt als Ansatz veranschlagt.
Zur Einsatzdurchführung im Zusammenhang mit der vorübergehenden 
Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen werden in Abhängigkeit
des konkreten polizeilichen Einsatzziels, der regionalen Besonderheiten 
und Anforderungen sowie verfügbarer Ressourcen verschiedene
Ausstattungen lageangepasst zur Ertüchtigung der Kontrollstellen
bereitgestellt. Dazu zählen u. a.:
• pneumatische beheizte Zelte
• Durchfahrzelte
• beheizte Bearbeitungscontainer
• beheizte Durchsuchungscontainer
• Unterstände (teilweise beheizt)
• beheizte Toilettencontainer
• Toilettenkraftfahrzeuge
• Heizgerät
• Stromerzeuger
Zur Sicherstellung der derzeitigen Einsatzdurchführung in den
Grenzgebieten hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend
wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen u. a. kurzfristig zusätzliche Zelte
beschafft. Darüber hinaus werden weitere Bedarfe an den oben
dargestellten Führungs- und Einsatzmitteln durch die jeweils einsatzführende 
Bundespolizeidirektion kontinuierlich durch Materialausgleiche
innerhalb der Bundespolizei, durch Beschaffungen und durch Anmietungen 
erfüllt.
Allen im Rahmen des Migrationseinsatzes in den
Zuständigkeitsbereichen der Bundespolizeidirektionen München, Stuttgart, Pirna, Berlin 
eingesetzten Kräften (Stammkräfte und Unterstützungskräfte) wird 
grundsätzlich die von der Verordnung über die Arbeitszeit der
Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV) vorgeschriebene Ruhezeit von 
mindestens elf Stunden gewährt.
Die medizinische Betreuung der eingesetzten Kräfte erfolgt
überwiegend durch den kassenärztlichen Hausarzt- und Bereitschaftsdienst,
teilweise auch durch den polizeiärztlichen Dienst der Bundespolizei.
Die Erhebung der Krankenstatistik der Bundespolizei erfolgt ohne
Bezug zu konkreten Einsatzszenarien oder anderen internen oder externen 
Ereignissen. Infolgedessen können Veränderungen in den Daten zu
Vergleichszeiträumen keinen Aufschluss darüber geben, ob diese in einem 
nachweisbaren Zusammenhang mit bestimmten Anlässen
zueinanderstehen.
54. Abgeordneter
Michael Breilmann
(CDU/CSU)
Wie viele Angriffe auf die als Zeichen der
Solidarität aufgezogenen israelischen Flaggen vor 
Dienstgebäuden des Bundes gab es seit dem
terroristischen Hamas-Überfall auf den Staat Israel am 
7. Oktober 2023, und wie viele Tatverdächtige 
konnten bisher ermittelt bzw. angeklagt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 20. Dezember 2023
Im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch 
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wurden dem
Bundeskriminalamt vom 7. Oktober 2023 bis zum 14. Dezember 2023 insgesamt 49
Fälle aus den Ländern gemeldet, in denen israelische Staatsflaggen vor 
Amtsgebäuden der Länder oder der Kommunen gestohlen, beschädigt 
oder zerstört wurden. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu 
Angriffen auf vor Dienstgebäuden des Bundes befindliche israelische 
Staatsflaggen und mögliche Tatverdächtige vor.
Die Fallzahlen aus dem KPMD-PMK haben einen vorläufigen Charakter 
und können durch Nach- bzw. Änderungsmeldungen erheblichen
Veränderungen unterworfen sein.
55. Abgeordnete
Clara Bünger
(DIE LINKE.)
Was kann die Bundesregierung zum Stand der
Zusammenarbeit mit der türkischen Regierung im 
migrations- bzw. asylpolitischen Bereich
mitteilen, etwa zur geplanten Neuauflage des EU-
Türkei-Deals oder mit Blick auf eine bilaterale
Arbeitsgruppe der Innenbehörden bezüglich
Abschiebungen aus Deutschland in die Türkei 
(www.tagesschau.de/inland/erdogan-scholz-10
0.html), und inwieweit ist eine Neuauflage des 
Flüchtlingsabkommens mit der Türkei nach
Einschätzung der Bundesregierung unter rechtlichen 
Gesichtspunkten vertretbar, vor dem Hintergrund 
gut dokumentierter Abschiebungen von
Syrerinnen und Syrern aus der Türkei nach Syrien und 
von Afghaninnen und Afghanen aus der Türkei 
nach Afghanistan, aus denen die Autoren eines 
von medico international in Auftrag gegebenen 
Rechtsgutachtens die Schlussfolgerung ziehen, 
dass die Türkei systematisch gegen das Gebot des 
Non-Refoulement verstoße (www.medico.de/filea
dmin/user_upload/media/tuerkei-gutachten_202
3.pdf, S. 54 ff.)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 19. Dezember 2023
Die Bundesregierung steht zur gemeinsamen Erklärung der
Europäischen Union und der Türkei vom 18. März 2016 als fortbestehenden 
Rahmen für die Migrationszusammenarbeit mit der Türkei. Die
Bundesregierung steht sowohl bilateral, als auch auf EU-Ebene mit der
türkischen Regierung regelmäßig zu Flucht- und Migrationsfragen im
Austausch. Hinsichtlich der Umsetzung des EU-Türkei-
Rückübernameabkommens vom 16. Dezember 2013 führt die Bundesregierung daher 
ebenfalls im Rahmen der bilateralen Arbeitsgruppe Gespräche mit den 
türkischen Partnern.
Die Bundesregierung betont regelmäßig gegenüber der Türkei, dass eine 
Rückkehr von syrischen Staatsangehörigen aus der Türkei nach Syrien
nur unter den Kriterien des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten 
Nationen in Betracht kommt.
56. Abgeordnete
Clara Bünger
(fraktionslos)
Hält die Bundesregierung Abschiebungen
sogenannter „Gefährder“ und „schwerer Straftäter“ 
nach Syrien und Afghanistan in rechtlicher
Hinsicht für vertretbar (rsw. beck.de/aktuell/daily/mel
dung/detail/innenminister-konferenz-2023-sicherh
eit-flughafen-israel-terror-asyl), vor dem
Hintergrund aktueller Berichte über eine erneute
Eskalation der Gewalt in Syrien (www.tagesspiegel.de/i
nternationales/der-vergessene-krieg-in-syrien-esk
aliert-die-gewalt-in-allen-landesteilen-1076392
9.html, www.malteser-international.org/de/
ueberuns/news/news-detail/krieg-in-syrien-groesste-esk
alation-der-gewalt-seit-vier-jahren.html), einer 
katastrophalen humanitären Situation und einer 
kontinuierlichen Verschlechterung der
Menschenrechtslage in Afghanistan (www.watson.ch/intern
ational/afghanistan/855410496-afghanistan-so-kat
astrophal-steht-es-um-die-humanitaere-lage-
vorort, www.fluechtlingshilfe.ch/publikationen/new
s-und-stories/afghanistan-neuste-entwicklungen/ti
cker), und hält die Bundesregierung
Abschiebungen in diese Länder in praktischer Hinsicht für 
umsetzbar, insbesondere angesichts nicht
vorhandener diplomatischer Beziehungen zur Taliban-
Regierung in Afghanistan und zur Assad-
Regierung in Syrien?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 19. Dezember 2023
Die Rückführung ausreisepflichtiger Personen liegt in der Zuständigkeit 
der Länder. Derzeit sind Rückführungen nach Syrien und nach
Afghanistan bereits aus praktischen Gründen nicht durchführbar. Die Frage der 
rechtlichen Zulässigkeit einer Rückführung wäre in jedem Einzelfall
gesondert zu prüfen. Freiwillige Ausreisen sind hiervon unberührt.
57. Abgeordnete
Gitta Connemann
(CDU/CSU)
Wie viele Beschäftigte des Bundes – Beamte und 
Angestellte – werden plangemäß in den
kommenden sieben Jahren bis Ende 2030 altersbedingt in 
den Ruhestand gehen bzw. die aktuelle
Regelaltersgrenze erreichen, und wie viele
Personalkosten könnten eingespart werden, würden die
Stellen nicht oder nur zum Teil nachbesetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 22. Dezember 2023
Die Daten zur Altersstruktur der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes 
des Bundes können der Fachserie 14 Reihe 6, Tabelle 3.3, des
Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Anhand dieser Angaben
können Aussagen zur Anzahl der Bundesbeschäftigten getroffen werden, die 
in den nächsten Jahren die reguläre Ruhestands- bzw.
Rentenaltersgrenze erreichen werden. Da mögliche frühere Ruhestands- bzw.
Renteneintritte von den jeweiligen individuellen Bedingungen abhängen, können 
zu den tatsächlichen Ruhestands- bzw. Renteneintritten keine Aussagen 
getroffen werden. Gleiches gilt für die finanziellen Auswirkungen eines 
Verzichts auf Nachbesetzungen, da die Daten des Statistischen
Bundesamtes zur Altersstruktur der Beschäftigten nicht nach Besoldungs- oder 
Entgeltgruppen aufgeschlüsselt sind.
Die Daten zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden durch 
das Statistische Bundesamt jährlich zum Stichtag 30. Juni – zuletzt zum 
30. Juni 2021 – erhoben. Die aktuelle Fassung und die älteren Ausgaben 
der Fachserie 14 Reihe 6 sind allgemein zugänglich und können unter 
www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000140 
abgerufen werden.
58. Abgeordneter
Dr. Gottfried Curio
(AfD)
Handelt es sich bei den kürzlich nach Leipzig von 
Pakistan aus eingeflogenen 188 afghanischen 
Staatsangehörigen (www.wallstreet-online.de/nac
hricht/17623444-188-afghanen-leipzig-gelandet-v
erbleib-ungeklaert) um Personen, die schon eine 
Aufnahmezusage im Rahmen der
Aufnahmeprogramme für Ortskräfte oder besonders
schutzbedürftige Afghanen erhalten hatten, oder handelt es 
sich um einen anderen, zusätzlichen
Personenkreis (falls Letzteres zutrifft, bitte die Kriterien 
für die Auswahl dieser Personen darlegen), und 
wie viele der 1,7 Millionen ohne Aufenthaltsrecht 
in Pakistan befindlichen Afghanen, die Pakistan 
nach Afghanistan zurückführen will (www.tagess
chau.de/ausland/asien/pakistan-abschiebungen-af
ghanen-100.html), beabsichtigt die
Bundesregierung nach Deutschland zu holen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 22. Dezember 2023
Auf dem am 7. Dezember 2023 von Pakistan nach Deutschland
(Leipzig) durchgeführten Charterflug befanden sich ausschließlich Personen, 
für die im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren, d. h. aus dem 
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, dem Ortskräfteverfahren 
sowie dem Verfahren zur Aufnahme weiterer besonders gefährdeter
Afghaninnen und Afghanen, eine Aufnahmezusage vorlag bzw. für die eine 
Aufnahme erklärt wurde. Die Bundesregierung plant allen Personen mit 
Aufnahmezusage, die ausreisen möchten und die ausreisefähig sind (also 
z. B. über Pässe verfügen und pakistanische Ausreiseanforderungen
erfüllen), aber u.a. auch solchen, die sich noch in Afghanistan befinden, 
eine möglichst zeitnahe Ausreise zu ermöglichen.
Das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan richtet sich, wie z. T. 
auch das vorherige Verfahren zur Aufnahme weiterer besonders
gefährdeter Afghaninnen und Afghanen, an Afghaninnen und Afghanen, die 
sich durch ihren Einsatz für Frauen-/Menschenrechte oder durch ihre
Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, 
Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben und deshalb
individuell gefährdet sind
oder
aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder
Geschlechtsidentität oder ihrer Religion eine sich aus den besonderen
Umständen des Einzelfalles ergebende spezifische Gewalt oder Verfolgung 
erfahren bzw. erfahren haben und deshalb konkret und individuell
gefährdet sind, insbesondere als Opfer schwerer individueller
Frauenrechtsverletzungen, homo- oder transfeindlicher
Menschenrechtsverletzungen oder als exponierte Vertreterinnen und Vertreter religiöser
Gruppen/Gemeinden.
In jedem Einzelfall, in dem eine Aufnahme über das
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfolgen soll, prüft die Bundesregierung 
sorgfältig das Vorliegen dieser Voraussetzungen.
59. Abgeordnete
Anke Domscheit-
Berg
(fraktionslos)
In welcher Höhe liegen oder lagen Ausgabereste 
aus dem Bundeshaushalt 2023 oder aus Vorjahren 
für das Zentrum für Digitale Souveränität der 
Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH vor 
(Stand: Dezember 2023), und wurden oder
werden diese Ausgabereste in voller Höhe noch im 
Jahr 2023 an die ZenDiS GmbH überwiesen (falls 
nicht, bitte angeben, ob die ZenDiS GmbH
trotzdem auf diese Ausgabereste im Jahr 2024
zugreifen kann)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 19. Dezember 2023
Aus dem Haushaltsjahr 2022 liegen in 0602 532 13 Ausgabereste in 
Höhe von 25.682.000 Euro für das Zentrum für Digitale Souveränität 
der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS GmbH) inkl. Souveräner
Arbeitsplatz vor.
Es wird angestrebt, den Verfügungszeitraum der bereits gebildeten
Ausgabereste aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes zu verlängern. 
Die Inanspruchnahme der Ausgabereste für Beauftragungen des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei der ZenDiS GmbH richtet 
sich dann nach § 45 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung.
60. Abgeordnete
Anke Domscheit-
Berg
(fraktionslos)
Welche Unternehmen entsprechen den 10 nicht 
namentlich genannten Vertragspartnern, deren 
Rahmenverträge in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 
20/9641 in Anlage 5 angegeben wurden (bitte alle 
10 den jeweiligen Nummern Vertragspartner 1 bis 
10 zuordnen), und falls darunter nicht die Firma 
SAP ist, welche aktuell laufenden
Rahmenverträge hat der Bund mit dem Unternehmen SAP (bitte 
jeweils mit Inhalt, Volumen in Euro und Laufzeit 
[Beginn und Ende] angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 20. Dezember 2023
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 
(BMI) hält das Beschaffungsamt des BMI den Rahmenvertrag 20490 
„Überlassung (Kauf) und Pflege von SAP-Software“ zum Abruf durch 
die Bundesverwaltung vor.
Der Rahmenvertrag wurde am 27. November 2018 geschlossen und hat 
eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Der Rahmenvertrag enthält 
keine Mindest- oder Maximalabnahmeverpflichtung. Aktuell beträgt das 
abgerufene Volumen 146.283.375,04 Euro.
Bitte beachten Sie, dass das abgerufene Volumen in einem laufenden 
Rahmenvertrag stets nur eine Momentaufnahme darstellt, da sich der 
Wert durch zukünftige Abrufe bis zum Laufzeitende verändern kann.
Nach Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht kann nach
Artikel 12 und 14 des Grundgesetzes eine Nennung der Namen nicht
erfolgen, da keine Genehmigung zur Nennung der Namen seitens der
betreffenden Rahmenvertragspartner vorliegt.
61. Abgeordneter
Markus 
Frohnmaier
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, 
dass von Gaza nach Ägypten ausgereiste
palästinensische Mitarbeiter deutscher Organisationen 
im Gaza-Streifen aufgrund von
Sicherheitsbedenken nicht weiter nach Deutschland reisen können 
beziehungsweise dürfen (www.tagesspiegel.de/int
ernationales/mitarbeiter-aus-gaza-wird-einreise-v
erweigert-deutsche-ortskrafte-stehen-bericht-zufol
ge-unter-extremismusverdacht-10900759.html, 
zuletzt geprüft am 13. Dezember 2023)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 20. Dezember 2023
Die Sicherheit der Aufnahmeverfahren hat für die Bundesregierung 
höchste Priorität. Die Sicherheitsbehörden prüfen vor der endgültigen 
Aufnahmeentscheidung, ob für lokal Beschäftigte aus Gaza und ihre
Familien im Einzelfall Sicherheitsbedenken bestehen. Dabei handelt es 
sich um ein bewährtes Verfahren, das auch bei Humanitären
Aufnahmeprogrammen angewandt wird. Personen, bei denen Sicherheitsbedenken 
bestehen, werden grundsätzlich nicht nach Deutschland aufgenommen.
62. Abgeordneter
Christian Görke
(fraktionslos)
Ist es zutreffend, dass viele Bundespolizisten, die 
seit Anordnung der stationären Grenzkontrollen 
am 16. Oktober 2023 an den Grenzen zu Polen 
und Tschechien im Einsatz sind, auf Zulagen wie 
z. B. Reisekosten, Tage- und Trennungsgeld
warten, und wie wird sichergestellt, dass diese bis 
Ende des Jahres beschieden sind und ausgezahlt 
werden (bitte angeben um welche Summe es sich 
insgesamt handelt, und wie viele Beamte
betroffen sind; www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/de_ge
werkschaft-der-polizei-kritisiert-nichterstattung-v
on-reisekosten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 19. Dezember 2023
Zulagen werden mit den Bezügen ausgezahlt.
Offene Anträge auf Erstattung von Leistungen nach dem
Bundesreisekostengesetz und der Trennungsgeldverordnung liegen aktuell nicht vor. 
Die Auszahlung der in der Veröffentlichung der Gewerkschaft der
Polizei in Rede stehenden Beträge ist zwischenzeitlich erfolgt.
63. Abgeordneter
Jochen Haug
(AfD)
Welche Zuschüsse zahlte die Bundesregierung in 
den Jahren 2021 und 2022 jeweils an
Islamverbände (bitte nach Islamverband und Jahr
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 15. Dezember 2023
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 
51 des Abgeordneten Petr Bystron (AfD) auf Bundestagsdrucksache 
20/9234 verwiesen.
64. Abgeordneter
Matthias Helferich
(fraktionslos)
Welche Kosten entstanden seit dem 1. Januar 
2022 und bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage
aufgrund des Einkaufs und der Verköstigung von 
Weinen und Schaumweinen (hier insbesondere 
Sekt, Champagner, Cremant, Spumante, Cava, 
etc.) im Rahmen des gastronomischen Angebots 
auf Veranstaltungen jedweder Art, Sitzungen, 
Konferenzen oder Empfängen von
Bundesministerien, Bundesoberbehörden, Mitgliedern der 
Bundesregierung, und von Staatssekretären sowie 
Parlamentarischen Staatssekretären (bitte nach 
den 14 am häufigsten beschafften und
verköstigten Wein- und Schaumweinmarken
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 20. Dezember 2023
Die Frage bezieht sich auf alle Veranstaltungen aller Ressorts und aller 
Bundesoberbehörden seit 1. Januar 2022. Es ist der Bundesregierung 
nicht möglich, die Frage in der für Schriftliche Fragen geltenden Frist 
belastbar zu beantworten.
Zudem fanden im angefragten Zeitraum eine Vielzahl von
Veranstaltungen statt, bei denen es üblich ist, Cateringverträge abzuschließen, die 
Getränkepauschalen beinhalten, welche neben alkoholfreien
Kaltgetränken und Heißgetränken auch Wein oder Schaumwein umfassen können. 
In diesen Fällen ist es unmöglich, die Frage zu beantworten.
Daher kann auch keine Aufstellung über die 14 am häufigsten
beschafften Weine oder Schaumweine erstellt werden. Grundsätzlich ist es aber 
geübte Praxis, dass durch die in der Frage aufgeführten Stellen den
Gästen Wein oder Schaumwein aus deutschen Anbaugebieten angeboten 
wird.
65. Abgeordneter
Matthias Helferich
(fraktionslos)
Welche Kosten entstanden seit dem 1. Januar 
2022 und bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage durch 
Buchungen von Hotelzimmern für Mitglieder der 
Bundesregierung, und für Staatssekretäre sowie 
Parlamentarische Staatssekretäre im Rahmen von 
Dienstreisen im In- und Ausland, und welchen 
Klassen (z. B. dem Sternesystem) waren die
gebuchten Hotels nach den nationalen
Klassifikationssystemen zugeordnet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 15. Dezember 2023
Bei der Beantwortung der Frage kann nur auf Basis der abgerechneten 
Dienstreisen und der dazu erfassten Daten eine halbautomatisierte
Auswertung erfolgen.
Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen 
Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der
Antwortumfang ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare 
Informationen beschränkt. Umfassende und aufwändige
Aktenrecherchen in großen Informationsbeständen sind in dieser Frist in der Regel 
nicht leistbar. Zusammenfassend bleibt eine weitergehende
Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich.
Für noch nicht abgerechnete Dienstreisen liegen keine Erkenntnisse der 
tatsächlich entstandenen Kosten vor. Für Bundesministerinnen und
Bundesminister sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre 
gilt eine dreijährige Abrechnungsfrist nach Ende der Reise.
Bei Dienstreisen ins Ausland wird insbesondere die Unterbringung der 
Reisenden vielfach über die Auslandsvertretungen des jeweiligen 
Landes organisiert und abgewickelt. Hier können keine (halb)
automatisierten Auswertungen erstellt werden, weil entsprechende Daten nicht 
vorliegen. Eine händische Einzelauswertung dieser Reisen ist innerhalb 
der vorgesehenen Antwortfrist für Schriftliche Fragen von einer Woche 
nicht leistbar.
Eine Auswertung der jeweiligen Klassen der Hotels ist im Rahmen einer 
automatisierten Auswertung ebenso wenig möglich, weil hierzu keine 
Daten erfasst werden.
Demzufolge müsste jeder einzelne Reisevorgang aufwändig händisch 
einzeln ausgewertet werden.
Eine solche Auswertung aller Dienstreisen des angefragten
Personenkreises überstiege die Funktionsfähigkeit der zuständigen
Organisationseinheiten und auch teilweise die Datenlage der einzelnen
Bundesministerien, sodass in den jeweiligen Geschäftsbereichsbehörden, die die
Abrechnung übernehmen, langwierige Abfragen gestartet werden müssten. 
Dies ist innerhalb der Antwortfrist nicht leistbar.
Ressort Kosten in Euro
AA 71.785,50¹
BKAmt ---²
BKM 5.280,71
BMAS 7.286,93
BMBF 8.439,27
BMDV 60.190,39³
BMEL 9.376,16
BMF 15.633,81
BMFSFJ 9.597,81
BMG 2.911,90
BMI 11.429,98
BMJ 17.901,55
BMUV 9.080,47
BMVg ---
BMWK 45.879,07
BMWSB 1.988,91
BMZ 38.023,67
BPA 11.062,12
Summe 265.677,86
¹ Hier enthalten sind auch die Hotelkosten, die im Ausland über die
Auslandsvertretungen organisiert wurden.
² Die seit Januar 2022 entstandenen Hotelkosten für die Leitung des Bundeskanzleramtes 
können in der gesetzten Frist nicht ermittelt werden, da für die Fragenbeantwortung 
eine zeitaufwändige manuelle Auswertung erforderlich wäre.
³ Bundesminister sowie Parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre des BMDV 
orientieren sich bei der Abrechnung ihrer Dienstreisen am Bundesreisekostengesetz 
(sechsmonatige Abrechnungsfrist nach Ende der Reise). Demnach erfolgt die
Abrechnung i. d. R. vor der dreijährigen Abrechnungsfrist.
Die seit Januar 2022 entstandenen Hotelkosten für die Leitung des
Bundesministeriums der Verteidigung können in der gesetzten Frist nicht
ermittelt werden, da die Dienstreisen der Mitglieder der Leitung außerhalb 
des IT-Systems SMS (Stiewi) bearbeitet werden und für die
Fragenbeantwortung eine zeitaufwändige manuelle Auswertung erforderlich 
wäre.
66. Abgeordneter
Marc 
Henrichmann
(CDU/CSU)
Wie viele unbegleitete Minderjährige sind
innerhalb des Zeitraums von 2020 bis heute (bitte nach 
Quartalen staffeln) über das sog.
Flughafenverfahren nach Deutschland eingereist, und wie hat 
sich im gleichen Zeitraum der Familiennachzug 
zu dieser Personengruppe entwickelt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 21. Dezember 2023
Im erfragten Zeitraum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein 
sog. Flughafenasylverfahren gegenüber unbegleiteten Minderjährigen 
durchgeführt. Infolgedessen gab es auch keinen Familiennachzug im 
Sinne der Fragestellung.
67. Abgeordneter
Alexander 
Hoffmann
(CDU/CSU)
Wie hoch ist die Schutzquote der türkischen 
Staatsangehörigen, die als Inhaber eines Visums 
seit dem 8. Dezember 2021 in Deutschland einen 
Asylantrag gestellt haben (bitte nach
Aufenthaltstitel aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 19. Dezember 2023
Angaben konnten ermittelt werden zu Entscheidungen des Bundesamts 
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zeitraum 1. Dezember 2021 
bis 31. August 2023 über Verfahren von türkischen Erstantragstellenden, 
die zuvor mit einem Visum nach Deutschland eingereist waren.
Demnach lag die Gesamtschutzquote des BAMF für diesen Zeitraum bei 
20,2 Prozent (davon: Asylberechtigung nach Artikel 16a Absatz 1 des 
Grundgesetzes (GG) 6,4 Prozent; Flüchtlingsschutz nach § 3 Absatz 1 
des Asylgesetzes (AsylG) 12,9 Prozent, subsidiärer Schutz nach § 4
Absatz 1 AsylG 0,7 Prozent, Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder 
7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) 0,2 Prozent). Eine
Aufschlüsselung nach ggf. später von den jeweils zuständigen Ausländerbehörden 
erteilten Aufenthaltstiteln ist nicht möglich.
68. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Wie viele Personen haben sich vom 1. Januar 
2023 bis zum 30. November 2023 an sogenannten 
PIK-Stationen
(Personalisierungsinfrastrukturkomponente) als asylsuchend gemeldet bzw. wie 
hoch war die Zahl der dortigen Asylgesuche (bitte 
nach einzelnen Monaten aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 19. Dezember 2023
Bei Äußerung eines Asylgesuchs erfolgt eine Erfassung mit
verschiedenen Registrierungssystemen auf der Grundlage jeweils einschlägiger 
ausländer- und asylrechtlicher Regelungen bei der Einreise. Dazu
gehören neben der sogenannten PIK-Station
(Personalisierungsinfrastrukturkomponente), sogenannte NON-PIK-Verfahren, beispielsweise die 
Verfahren der Bundespolizei und anderer Stellen. Allen gemeinsam ist, 
dass die Daten in den bestandsbildenden Systemen wie dem
Ausländerzentralregister (AZR) und dem Dokumenten- und
Workflowmanagementsystem MA- RiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration 
und Sicherheit) verarbeitet werden. Somit stellen die Asylgesuche, die 
über die Registrierung an der PIK erfasst werden, nur eine Teilmenge 
der Gesuche dar. Es kann statistisch nicht ermittelt werden, mittels
welchen Verfahrens die Registrierung vorgenommen wurde. Für die
Gesamtzahl der Asylgesuche wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. 
Die einzelnen Monatswerte können aufgrund nachträglicher
Berichtigungen/Fortschreibungen nicht zu einem Gesamtwert addiert werden. Es 
ist darauf hinzuweisen, dass nicht jedem Asylgesuch auch eine
Asylantragstellung folgt.
Monat Anzahl der Asylgesuche
Januar 2023 24.623
Februar 2023 18.092
März 2023 18.463
April 2023 18.837
Mai 2023 22.649
Juni 2023 24.675
Juli 2023 26.466
August 2023 33.974
September 2023 40.137
Oktober 2023 43.459
November 2023 24.287
Januar bis November 2023 kumuliert 304.996
69. Abgeordneter
Fabian Jacobi
(AfD)
Welche Rechtsauffassung vertritt die
Bundesregierung im Hinblick auf eine menschenwürdige 
Unterbringung von Migranten/Flüchtlingen auf 
unbewohnten Inseln, nach dem Vorbild
Australiens, und wäre insbesondere eine Kooperation mit 
anderen EU-Staaten die über außereuropäische 
Hoheitsgebiete verfügen möglich (www.welt.de/d
ebatte/kommentare/article248086288/Nach-Terro
r-Anschlag-Bei-der-Migration-steckt-die-EU-in-d
er-Sackgasse.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 19. Dezember 2023
Das parlamentarische Fragerecht dient der politischen Kontrolle der 
Bundesregierung und der Übermittlung von Sachinformationen an den 
Deutschen Bundestag. Eine in Bundestagsdrucksachen zu
veröffentlichende juristische Debatte zwischen Parlament und Bundesregierung ist 
dagegen kein davon umfasster Zweck. Daher ist die Erörterung
abstrakter Rechtsfragen, die keinen konkreten Bezug zu einem
Regierungshandeln aufweisen, aus Sicht der Bundesregierung vom parlamentarischen 
Fragerecht ausgenommen.
Ausführungen zu der hier aufgeworfenen abstrakten Rechtsfrage sind 
somit seitens der Bundesregierung nicht veranlasst.
Eine Kooperation mit anderen EU-Staaten, die über außereuropäische 
Hoheitsgebiete verfügen, betrifft zudem einen hypothetischen
Sachverhalt, weshalb die Bundesregierung auch insofern von einer
Beantwortung absieht.
70. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Für welche Vorhaben im Sirenen-
Förderprogramm wurden im Wahlkreis Diepholz/
Nienburg I seit 2021 nach Kenntnis der
Bundesregierung Bundesmitteln in welcher Höhe beantragt, 
bewilligt und ausgezahlt (bitte jeweils nach
Vorhaben, Bewilligungsdatum, Förder- und
Auszahlungshöhe auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 20. Dezember 2023
Im Rahmen der Sirenenförderprogramme unterstützt der Bund die
Länder beim Ausbau der kommunalen Sirenennetze. Für den Wahlkreis 
Diepholz/Nienburg I ist die bewilligende Stelle das Niedersächsische 
Ministerium für Inneres und Sport. Konkrete Verwendungsnachweise 
für die vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Fördermittel 
werden dem Bund nur zu bestimmten Berichtsterminen durch die
Länder vorgelegt.
71. Abgeordneter
Axel Knoerig
(CDU/CSU)
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung 
der Förderaufruf für das Sirenenförderprogramm 
starten, für das der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages im November 2023 30 Mio. 
Euro freigegeben hat, und wie ist das Land
Niedersachsen daran beteiligt (www.martin-gerste
r.de/beschluss-im-haushaltsausschuss-bund-gibt-3
0-mio-euro-fuer-neue-sirenenfoerderung-frei/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 18. Dezember 2023
Im Rahmen der Sirenenförderprogramme unterstützt der Bund die
Länder beim Ausbau der kommunalen Sirenennetze. Im Jahr 2023 stehen 
für das Sirenenförderprogramm II 5,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die 
Förderbeträge nachfolgender Jahre sind vom Haushaltsansatz der
maßgeblichen Jahre abhängig. Für 2024 sind im Regierungsentwurf (RegE) 
9 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinaus wurden
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro (2024: 9 Mio. Euro; 
2025: 8 Mio. Euro; 2026: 8 Mio. Euro) ausgebracht. Dem Land
Niedersachsen stehen aus den 5,5 Mio. Euro nach dem modifiziertem
Königsteiner Schlüssel grundsätzlich Fördermittel in Höhe von 426.793 Euro 
zu.
72. Abgeordnete
Petra Nicolaisen
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung eine gesonderte
Fachkräftestrategie, um die bereits heute mindestens 
551.500 und bis 2030 1 Million fehlenden
Beschäftigten für den öffentlichen Dienst zu
gewinnen, und falls nicht, was plant die
Bundesregierung, um die Handlungsfähigkeit des öffentlichen 
Dienstes bei wachsenden Aufgaben und zeitgleich 
fehlenden Beschäftigten sicherzustellen (www.fa
z.net/aktuell/politik/inland/beamtenbund-es-fehle
n-ueber-550-000-beschaeftigte-19294732.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 22. Dezember 2023
Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnahmen zur Steigerung 
der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in der Bundesverwaltung und 
speziell zur Fachkräftegewinnung ergriffen, wie zum Beispiel die
Schaffung vielfältiger flexibler Besoldungselemente durch das Gesetz zur 
Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung 
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG), die auch auf den
Tarifbereich übertragen wurden, die Einrichtung neuer
Vorbereitungsdienste und nicht zuletzt durch die Einrichtung der Arbeitgebermarke 
Bund.de (www.karriere.bund.de). Die Bundesregierung wird auch
weiterhin im Dialog mit den Behörden der Bundesverwaltung die
Wirksamkeit der Maßnahmen beobachten und auf möglichen Ergänzungsbedarf 
prüfen. Im Übrigen setzt die Bundesregierung die Maßnahmen fort, um 
Verwaltungsaufgaben weiter effektiv und effizient wahrzunehmen und 
hierbei zum Beispiel auch die Möglichkeiten der Digitalisierung zu
nutzen.
73. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Bekämpft die Bundesministerin des Innern und 
für Heimat auch Linksextremismus in Form der 
Leipziger Vereinigung „Hammerbande“, und 
wenn ja, inwiefern bzw. wird in naher Zukunft 
auch ein ähnlicher deutschlandweiter
Durchsuchungsbefehl wie bei etwa Reichsbürger o. ä
extremistischen Gruppen durchgeführt, und welche 
Strafen erwarten diese Straftäter (www.bild.de/re
gional/leipzig/leipzig-news/mitglied-der-hammer
bande-brutaler-linksextremist-in-berlin-gefasst-86
412886.bild.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 21. Dezember 2023
Die Bundesregierung tritt dem gewaltbereiten Linksextremismus
entschieden entgegen. In diesem Zusammenhang überprüfen und bewerten 
die Bundessicherheitsbehörden im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages 
und nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben fortlaufend die
Entwicklungen in der linksextremistischen Szene in Deutschland sowie die
daraus resultierenden Risiken und setzen zur Bekämpfung des
gewaltbereiten Linksextremismus unter anderem die in der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Michael
Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/8636, genannten Maßnahmen um.
Die strafrechtlichen Ermittlungen obliegen, soweit jeweils zureichende 
tatsächliche Anhaltspunkte für strafbares Handeln anzunehmen sind, den 
nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zuständigen
Strafverfolgungsbehörden. Zum Stand etwaiger Ermittlungsverfahren in
Bundeszuständigkeit können derzeit keine Angaben gemacht werden. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus 
dem Rechtsstaatprinzip abgeleitete und damit gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine
weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder 
gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass 
vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung 
Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat.
Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung 
noch als Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden.
74. Abgeordneter
Eugen Schmidt
(AfD)
Welche aktuellen Beispiele kann die
Bundesregierung für die von ihr festgestellten
„Benachteiligungen, Diskriminierung, Ausgrenzung sowie 
einer Instrumentalisierung und dem in Geiselhaft 
Nehmen der Angehörigen und Organisationen“ 
der deutschen Minderheit in der Russischen
Föderation aufführen und steht sie weiterhin zu ihrer 
oben zitierten Aussage aus dem Jahr 2022
(Bundesministerium des Innern und für Heimat,
Deutscher Bundestag, Ausschuss für Inneres und
Heimat, Ausschussdrucksache 20(4)100, S. 121;
Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche 
Frage 24, Plenarprtokoll 20/56)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 19. Dezember 2023
Die Moskauer Deutsche Zeitung verzichtet seit einiger Zeit auf die 
Berichterstattung über ausreisewillige Russlanddeutsche. Ebenso
erscheinen in dieser Zeitung derzeit keine Artikel über den Krieg in der 
Ukraine. Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf 
Ihre Mündliche Frage 24 auf Plenarprotokoll 20/56 verwiesen.
75. Abgeordneter
Eugen Schmidt
(AfD)
Plant die Bundesregierung neben der
„flächendeckenden, behördenunabhängigen
Asylverfahrensberatung“, um für eine
Verfahrensbeschleunigung zu sorgen (Koalitionsvereinbarung 2021–
2025, S. 111), eine ähnliche Betreuung auch für 
Deutsche, die als Spätaussiedler anerkannt
werden wollen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 19. Dezember 2023
Die Bundesregierung plant neben der flächendeckenden
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung keine zusätzliche Betreuung für
Deutsche, die als Spätaussiedler anerkannt werden wollen, da die im
Asylverfahren häufigen Probleme der sprachlichen und kulturellen Differenz im 
Spätaussiedleraufnahmeverfahren nicht bestehen. Zumal werden die 
Spätaussiedlerbewerber in aller Regel durch Personen unterstützt, die als 
Familienangehörige oder Bekannte das Verfahren ebenfalls bereits 
durchlaufen haben. Eine Beratung erfolgt auch durch die Organisationen 
der deutschen Minderheit in den Herkunftsgebieten selbst.
Deshalb sind Verzögerungen aufgrund unzureichenden Vortrags oder 
Unkenntnis des Verfahrens eher selten. Im Verfahren selbst wirkt das 
Bundesverwaltungsamt in ausreichendem Maße durch
verfahrensbegleitende Ermittlungen auf eine schnelle Verfahrenserledigung hin.
Wichtige Informationen zum Aufnahmeverfahren sind auf der Webseite 
des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht. Für das
Spätaussiedleraufnahmeverfahren steht den Antragstellern während der auf der Webseite
des Bundesverwaltungsamtes angegebenen Servicezeiten eine Hotline 
zur Verfügung. Darüber hinaus können Interessenten und Antragsteller 
ihre Anliegen über das zentrale Postfach spaetaussiedler@bva.bund.de 
vortragen. Interessenten können sich mit ihren Fragen zum
Aufnahmeverfahren auch vertrauensvoll telefonisch oder schriftlich an die
zuständigen Sachbearbeiter wenden.
76. Abgeordneter
Eugen Schmidt
(AfD)
Welche Staaten der Welt gehören nach
Auffassung der Bundesregierung zu den
„korruptionsgefährdetsten“, und worauf stützt sich diese
Einschätzung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf 
meine Schriftliche Frage 43 auf
Bundestagsdrucksache 20/9592)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita 
Schwarzelühr-Sutter
vom 20. Dezember 2023
Die Aussage in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche 
Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/9592, dass die Herkunftsgebiete, 
die Staaten der ehemaligen Sowjetunion, zu den
„korruptionsgefährdetsten Staaten der Welt“ gehören, beruht unter anderem auf Auswertungen 
des von der Nichtregierungsorganisation Transparency international
erstellten Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions
Index), der auch auf europäischer und internationaler Ebene regelmäßig 
zur Bewertung der Korruptionslagen in einzelnen Ländern hinzugezogen 
wird. Der Korruptionswahrnehmungsindex ist auf der Homepage von 
Transparency International der Öffentlichkeit zugänglich. Die
Bundesregierung nimmt selbst keine entsprechende Auflistung, wie sie in der 
Frage erbeten wird, vor, sondern beurteilt die Lage in den einzelnen 
Ländern der Welt individuell auf Grundlage der o. g. Erkenntnisse.
77. Abgeordneter
Dr. Harald Weyel
(AfD)
Trägt der Bund im Jahr 2023 28,6 Mrd. Euro an 
Ausgaben für „Flucht und Migration“ bei, wie im 
Beitrag „Flucht und Migration kosten
Deutschland dieses Jahr fast so viel wie die Bundeswehr“ 
in der Welt (www.welt.de/wirtschaft/article24838
6590/Flucht-und-Migration-kosten-dieses-Jahr-fa
st-50-Milliarden-Euro.html) behauptet, und wenn 
ja, aus welchen Haushaltsposten setzt sich diese 
Zahl zusammen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 20. Dezember 2023
Es wird auf die diesbezügliche jährliche Berichterstattung der
Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern 
und Kommunen Im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und 
die Mittelverwendung durch die Länder gemäß Beschluss vom 5.
November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6588 in Verbindung mit
Beschluss vom 24. November 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/10397 
verwiesen. Darin enthalten sind auch die Angaben des Bundes. Mit
Schreiben vom 10. Mai 2023 hat die Bundesregierung zuletzt für das 
Jahr 2022 berichtet (Bundestagsdrucksache 20/6850). Die
Berichterstattung für das Jahr 2023 wird voraussichtlich im II. Quartal 2024 erfolgen.
Im Übrigen sind migrationsbezogene Aufwendungen weder in
funktionaler noch gruppierungsmäßiger Abgrenzung ein Merkmal im
Bundeshaushalt, auf dessen Grundlage eine valide Datenabfrage möglich wäre. 
Bei einer Vielzahl von Titeln im Bundeshaushalt sind mehrere
Maßnahmen veranschlagt. Zudem kommen zahlreiche Maßnahmen nicht
ausschließlich Flucht und Migration zugute. Eine Aufschlüsselung für die 
einzelnen in den Fragen genannten Personengruppen ist weder anhand 
des Bundeshaushalts noch der sonstigen im Verantwortungsbereich der 
Bundesregierung vorliegenden Datenbestände und Kenntnisse möglich.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
78. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(fraktionslos)
Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung 
darüber, dass in der Türkei Vermögenswerte von 
Einzelpersonen und (u. a. humanitären)
Organisationen wegen angeblicher Terrorfinanzierung
eingefroren wurden, wovon auch Vereinigungen aus 
Deutschland mit kurdischem Bezug betroffen sein 
sollen (vgl.: www.jungewelt.de/artikel/464260.t%
C3%BCrkei-friert-verm%C3%B6gen-wegen-terr
or-ein.html), und welche Haltung nimmt die
Bundesregierung gegenüber der türkischen Seite
hinsichtlich dieser Maßnahme ein?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 20. Dezember 2023
Eine Liste der von der Vermögenseinfrierung in der Republik Türkiye 
betroffenen Personen und Entitäten, darunter auch drei in Deutschland 
ansässige Organisationen, ist einsehbar im Amtsblatt der Republik
Türkiye vom 29. November 2023, Beschluss Nr.: 2023/5 unter www.resmig
azete.gov.tr/29.11.2023.
Darüber hinaus wird hinsichtlich der Konfiszierungen von
Vermögenswerten im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung auf die
Angaben der türkischen Regierung im letzten Prüfbericht der Financial
Action Task Force (FATF) aus dem Jahr 2019 verwiesen (www.fatf-gafi.or
g/en/publications/Mutualevaluations/Merturkey-2019.html). Die
Republik Türkiye befindet sich aktuell in einem laufenden FATF-
Listungsverfahren. Zu laufenden Verfahren äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
Die Bundesregierung engagiert sich in der FATF und ihren Gremien 
gegen den Missbrauch von FATF-Standards gegen Non-Profit-
Organisationen (NPOs).
79. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im 
Rahmen der von der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock in Anspruch
genommenen Leistungen aus dem Bereich Frisur/
Visagist auch ästhetische Schönheitsbehandlungen 
(z. B. Hyaluron- und Botox-Behandlungen) 
durchgeführt werden, und wie begründet sie ihre 
Aussage?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 18. Dezember 2023
Die Bundesministerin des Auswärtigen nimmt die vertraglich
vereinbarten maskenbildnerischen Leistungen in Anspruch. Ästhetische
Schönheitsbehandlungen im Sinne der Fragestellung sind darin nicht enthalten.
80. Abgeordnete
Clara Bünger
(fraktionslos)
Welche Angaben zur Zahl der im bisherigen Jahr 
2023 erteilten Visa zum Familiennachzug liegen 
der Bundesregierung vor (bitte nach Nachzug zu 
Asylberechtigten, Flüchtlingen, subsidiär
Geschützten und sonstigem Familiennachzug sowie 
nach den fünf wichtigsten Asylherkunftsländern 
differenzieren; bitte so darstellen wie im
Plenarprotokoll 20/84, S. 10049D–10050A, meine 
Mündliche Frage 37), und wie lange war zuletzt 
die Wartezeit für einen Termin zur Beantragung 
eines Visums zum Familiennachzug in den fünf 
Drittstaaten, in denen Terminwartelisten geführt 
werden und in denen die Wartezeit am längsten 
ist?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 19. Dezember 2023
Im Jahr 2023 wurden bis zum 12. Dezember 2023 insgesamt fast 
125.000 Visa zum Familiennachzug erteilt. Die Zahl der 2023 erteilten 
Visa zum Familiennachzug in der erbetenen Aufschlüsselung ist
folgender Tabelle zu entnehmen:
Staatsangehörigkeit
Familiennachzug 
zu Flüchtlingen
Familiennachzug 
zu subsidiär
Schutzberechtigten
Familiennachzug 
zu
Asylberechtigten
Allgemeiner
Familiennachzug Gesamt
Gesamt 10.570 12.067 254 101.734 124.625
Syrien 4.125 10.778 13 4.526 19.442
Afghanistan 991 176 35 1.279 2.481
Türkei 1.776 54 20 12.536 14.386
Irak 361 83 4 846 1.294
Iran 299 2 12 3.707 4.020
Bei den genannten Ländern handelt es sich um die fünf stärksten
Herkunftsländer gemäß der Statistik des Bundesamts für Migration und 
Flüchtlinge über Asylerstanträge für das Jahr 2023.
Wartezeiten im Sinne der Fragestellung zur Beantragung eines Visums 
zum Familiennachzug belaufen sich derzeit auf über ein Jahr in Dhaka, 
Islamabad, Lagos und für Antragstellende aus Afghanistan
(Beantragung in Teheran und Islamabad).
81. Abgeordnete
Gitta Connemann
(CDU/CSU)
Wie viele Afghaninnen und Afghanen sollen von 
Pakistan nach Deutschland ausgeflogen werden, 
und wie erfolgt die Auswahl der in Frage
kommenden Personen (bitte u. a. zur Grundlage
ausführen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 20. Dezember 2023
Insgesamt hat die Bundesregierung bislang für 45.052 afghanische 
Staatsangehörige im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms oder den 
Aufnahmeverfahren für ehemalige Ortskräfte und weitere besonders
gefährdete afghanische Staatsangehörige eine Aufnahme zugesagt bzw.
erklärt (Stand: 8. Dezember 2023). Davon sind 31.531 Personen (Stand: 
8. Dezember 2023) bisher nach Deutschland eingereist. Die Ausreisen 
werden grundsätzlich per Flug aus Pakistan durchgeführt.
Darüber hinaus plant die Bundesregierung, allen Personen mit
Aufnahmezusage, die ausreisen möchten und die ausreisefähig sind (also z. B. 
über Pässe verfügen und pakistanische Ausreiseanforderungen erfüllen), 
eine möglichst zeitnahe Ausreise zu ermöglichen. Zuvor durchlaufen die 
Aufzunehmenden Sicherheitsbefragungen und Visumverfahren.
Die Bundesregierung nimmt ihre Verantwortung für gefährdete
Menschen in Afghanistan ernst. Das gilt insbesondere für die ehemaligen 
Ortskräfte sowie für afghanische Staatsangehörige in Afghanistan, die 
entweder tätigkeitsbezogen (zum Beispiel
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Journalistinnen und Journalisten) oder aufgrund 
spezifischer Vulnerabilität (zum Beispiel LGBTI) konkret und
individuell gefährdet sind. In jedem Einzelfall prüft die Bundesregierung
sorgfältig das Vorliegen dieser Voraussetzungen.
82. Abgeordnete
Joana Cotar
(fraktionslos)
Wie viele Dienstreisen hat die Sonderbeauftragte 
für internationale Klimapolitik, Staatssekretärin 
Jennifer Morgan, seit Amtsantritt per Flugzeug 
mit welchen Kosten unternommen (bitte auch die 
geflogenen Kilometer insgesamt angeben; www.h
andelsblatt.com/politik/deutschland/cop28-diese-f
rau-soll-fuer-deutschland-das-klima-retten/10000
1592.html)?
Antwort der Staatssekretärin Jennifer Morgan
vom 21. Dezember 2023
Die angefragten Daten zu Dienstreisen von Staatssekretärin Jennifer 
Morgan, der zurückgelegten Flugkilometer und den Reisekosten stehen 
für die Jahre 2022 und 2023 nur zum Teil für eine elektronische
Auswertung zur Verfügung. Zur Beantwortung der Frage der zurückgelegten
Flugkilometer müssten sämtliche Kreditkartenabrechnungen und die 
ausgestellten Flugtickets manuell gezogen, geprüft und die angefragten 
Daten differenziert nach Reise und Person zusammengestellt werden: 
Dies ist mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Beantwortungsfrist 
nicht möglich.
Die Auswertung der Dienstreisen ergab, dass die Staatssekretärin
Jennifer Morgan seit Dienstantritt 31 Dienstreisen per Flugzeug durchgeführt 
hat. Hierdurch entstandene Dienstreisekosten sind in Höhe von 
152.644,73 Euro abgerechnet worden. Sämtliche Dienstreisen von der 
Staatssekretärin Jennifer Morgan dienten der Schaffung und Vertiefung 
strategischer Partnerschaften und der Vorbereitung eines erfolgreichen 
Verhandlungsergebnisses der Klimakonferenz COP28.
83. Abgeordneter
Dietmar Friedhoff
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum 
Putsch in Niger und welche Konsequenzen zieht 
sie in diesem Zusammenhang daraus, dass andere 
Länder, wie bspw. die USA, die Putschisten
anerkannt haben?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 20. Dezember 2023
Der Putsch vom 26. Juli 2023 in Niger führte zu einem
verfassungswidrigen Regierungswechsel. Die Bundesregierung stimmt mit der
ECOWAS und anderen internationalen Partnern, darunter auch der US-
Regierung, darin überein, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Niger 
im Rahmen einer möglichst kurzen Transition wiederhergestellt und der 
gewählte Präsident Mohamed Bazoum mit seiner Familie unverzüglich 
freigelassen werden sollte.
84. Abgeordneter
Dietmar Friedhoff
(AfD)
Was erwartet die Bundesregierung, von den durch 
den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr 
Selenskyj angekündigten Friedensverhandlungen, 
in Davos?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 20. Dezember 2023
Sollte ein solches Treffen stattfinden, erwartet die Bundesregierung
weitere konstruktive, produktive Gespräche im Rahmen des von Präsident 
Wolodymyr Selenskyj initiierten Friedensformel-Prozesses für einen
gerechten und nachhaltigen Frieden.
Deutschland wird sich auch weiter in diesem Sinne einbringen und hat 
unter anderem gemeinsam mit Finnland und Bulgarien die
Arbeitsgruppe 8 zu den Umweltfolgen für die Ukraine durch den russischen
Angriffskrieg übernommen.
85. Abgeordneter
Markus 
Frohnmaier
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung,
palästinensischen Mitarbeiter von deutschen Organisationen 
von Gaza über Ägypten nach Deutschland zu 
bringen, und wenn ja, auf welcher
Rechtsgrundlage (www.tagesspiegel.de/internationales/mitarb
eiter-aus-gaza-wird-einreise-verweigert-
deutscheortskrafte-stehen-bericht-zufolge-unter-extremism
usverdacht-10900759.html, zuletzt geprüft am 
13. Dezember 2023)?
86. Abgeordneter
Markus 
Frohnmaier
(AfD)
Auf welche Staatsangehörigkeiten verteilen sich 
die Mitarbeiter deutscher Organisationen im
Gaza-Streifen jeweils (www.tagesspiegel.de/internati
onales/mitarbeiter-aus-gaza-wird-einreise-verwei
gert-deutsche-ortskrafte-stehen-bericht-zufolge-u
nter-extremismusverdacht-10900759.html, zuletzt 
geprüft am 13. Dezember 2023)?
87. Abgeordneter
Markus 
Frohnmaier
(AfD)
Welche Maßnahmen ergreifen deutsche und – 
nach Kenntnis der Bundesregierung – ägyptische 
Behörden in Bezug auf die palästinensischen
Mitarbeiter deutscher Organisationen, die sich aktuell 
in Ägypten aufhalten (www.tagesspiegel.de/intern
ationales/mitarbeiter-aus-gaza-wird-einreise-verw
eigert-deutsche-ortskrafte-stehen-bericht-zufolge-
unter-extremismusverdacht-10900759.html,
zuletzt geprüft am 13. Dezember 2023)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 21. Dezember 2023
Die Fragen 85 bis 87 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat in konkreten Einzelfällen für palästinensische 
Mitarbeitende von deutschen Organisationen in Gaza sowie deren
Familienangehörige eine Aufnahme zur Wahrung politischer Interessen der 
Bundesrepublik Deutschland gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes 
erklärt.
Die Mitarbeitenden deutscher Organisationen in Gaza, die für
Aufnahmeersuchen in Betracht kamen, sind Personen mit Pässen der
palästinensischen Autonomiebehörde. Zudem verfügt eine Person über die
marokkanische und eine Person über die ägyptische Staatsangehörigkeit.
Die Mitarbeitenden deutscher Organisationen, die sich in Ägypten
aufhalten, sind mit ihren Familien durch ihre Arbeitgeber vorübergehend in 
Kairo untergebracht worden oder konnten teilweise auch schon in
Drittländer weiterreisen.
88. Abgeordneter
Jürgen Hardt
(CDU/CSU)
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand 
der Wahlniederlage der deutschen Kandidatin Ute 
Hohoff, langjährige Richterin am
Bundesgerichtshof, in sieben Abstimmungsrunden, wobei sie in 
der siebten Runde abgeschlagen Letztplatzierte 
war, bei der Wahl als Richterin am Internationalen 
Strafgerichtshof, womit Deutschland zum ersten 
Mal seit Bestehen des Internationalen
Strafgerichtshofs als zweitgrößter Geber nicht mit einem 
Richter am Gericht beteiligt sein wird, und wird 
die Bundesregierung diese Wahlniederlage
evaluieren, insbesondere im Hinblick darauf, ob im
Bereich des Völker(straf)rechts besser qualifizierte 
Kandidaten zur Verfügung gestanden hätten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 19. Dezember 2023
Die 123 Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen 
Strafgerichtshofs (IStGH) wählen alle drei Jahre ein Drittel der 18
Richterinnen und Richter des Gerichtshofs neu. Sie haben sich bei den vom 
4. bis 7. Dezember 2023 stattgefundenen Wahlen in einem komplexen 
Wahlverfahren für sechs Kandidatinnen und Kandidaten aus vier der 
fünf VN-Regionalgruppen entschieden: Mongolei, Rumänien,
Frankreich, Slowenien, Korea und Tunesien.
Wie bei allen freien, gleichen und geheimen Wahlen besteht kein
Konnex zwischen der Höhe des finanziellen Beitrags eines Vertragsstaates 
und den Erfolgsaussichten einer Kandidatur. Noch weniger lässt sich aus 
der Höhe dieses finanziellen Beitrags ein Anspruch auf ein Richteramt 
ableiten.
Mit Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Ute Hohoff hat die
Bundesregierung eine Kandidatin mit hervorragender fachlicher Eignung und 
umfangreichen Erfahrungen im Bereich des internationalen und
transnationalen Strafrechts zur Wahl gestellt. Sie gehörte zu den fachlich am 
besten geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten des Bewerberfeldes.
Die Bundesregierung bedauert, dass Deutschland mit einer so erfahrenen 
Kandidatin bei dieser Wahl nicht erfolgreich war und dankt Dr. Ute
Hohoff ausdrücklich für ihre Kandidatur und einen überaus engagierten 
und intensiven Wahlkampf.
89. Abgeordneter
Jürgen Hardt
(CDU/CSU)
Führt die Bundesregierung Gespräche mit
anderen Staaten – insbesondere den USA, dem
Vereinigten Königreich und Abraham-Accord-Staaten 
wie den Vereinigten Arabischen Emiraten – zur 
Einrichtung einer Donor Working Group, wie sie 
u. a. von der Alliance for Middle East Peace 
(ALLMEP) vorgeschlagen wird, und tritt die
Bundesregierung wie die USA dafür ein, dass die
Palästinensische Behörde nach erfolgreicher
Beendigung des israelischen Militäreinsatzes im Gaza-
Streifen dort die Kontrolle übernimmt (bitte
Antwort jeweils begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 22. Dezember 2023
Die Bundesregierung steht im kontinuierlichen Austausch mit anderen 
Staaten, Internationalen Organisationen, der Rotkreuz-Rothalbmond-
Bewegung und Nichtregierungsorganisationen zur Koordinierung des
internationalen Engagements in den Palästinensischen Gebieten. Auch mit 
der Alliance for Middle East Peace (ALLMEP) besteht seit mehreren 
Jahren ein Austausch. Der Vorschlag einer Donor Working Group ist der 
Bundesregierung bekannt. Es existieren bereits verschiedene Formate 
zum Geberaustausch und zur Koordinierung von humanitärer Hilfe,
beispielsweise von der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz 
und humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission.
Dauerhafter israelisch-palästinensischer Frieden kann aus Sicht der
Bundesregierung nur über eine verhandelte Zweistaatenlösung erreicht
werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Palästinensische 
Behörde nach Ende des Kriegs auch in Gaza eine tragende Rolle spielen 
sollte. Die Palästinensische Behörde kann die Belange der
Palästinenserinnen und Palästinenser aber nur dann erfolgreich vertreten, wenn ihre 
Legitimität und Handlungsfähigkeit durch Reformen umfassend gestärkt 
werden.
90. Abgeordneter
Jan Korte
(fraktionslos)
Inwieweit hat sich die Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock, vor dem
Hintergrund ihrer Kritik am Militäreinsatz der
israelischen Armee – man könne die Menschen nicht 
einfach per Flugblatt auffordern, sich in
Sicherheit zu bringen, wenn es keine sicheren Gebiete 
gebe (www.mdr.de/nachrichten/welt/politik/gazas
treifen-israel-baerbock-schutz-zivilisten-10
0.html) – gegenüber der ägyptischen Regierung 
für eine Öffnung der Grenzen für die
Zivilbevölkerung aus dem Gaza-Streifen eingesetzt, und 
welche Form der Unterstützung hat sie,
gegebenenfalls in Kooperation mit anderen arabischen 
Nachbarländern oder EU-Partnern, der
ägyptischen Regierung dabei angeboten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 19. Dezember 2023
Die Bundesregierung setzt sich für eine Verbesserung der katastrophalen 
humanitären Lage in Gaza, für Feuerpausen und einen effektiveren 
Schutz der Zivilbevölkerung ein. In diesem Sinne hat sie die humanitäre 
Hilfe um 130 Mio. Euro auf bis zu 203 Mio. Euro im Jahr 2023
aufgestockt.
Mit Ägypten, das bei der humanitären Versorgung in Gaza eine
Schlüsselrolle spielt, steht die Bundesregierung dazu in engem, konstruktiven 
Austausch, genauso wie mit weiteren Partnern in der Region.
Die ägyptische Regierung befürchtet, dass eine von ihr für möglich
gehaltene Umsiedlung oder Vertreibung der palästinensischen
Bevölkerung aus dem Gazastreifen die Aussichten auf einen palästinensischen
Staat weiter schmälern, hohe Kosten für Ägypten aufwerfen und die
israelisch-ägyptischen Beziehungen schwer belasten würde. Daher lehnt 
Ägypten die Aufnahme von palästinensischen Geflüchteten aus dem 
Gazastreifen kategorisch ab, mit Ausnahme von vorübergehenden
Ausreisen von Verletzten zur medizinischen Behandlung in ägyptischen 
Krankenhäusern.
91. Abgeordneter
Alexander Throm
(CDU/CSU)
Für welche Institutionen oder Organisationen
waren bzw. sind die seit dem 7. Oktober 2023
bislang im Zusammenhang mit einer potenziellen 
Aufnahme nach § 22 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von der Bundesregierung
betreuten Ortskräfte aus dem Gaza im Einzelnen tätig?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 20. Dezember 2023
Die von der Bundesregierung im Zusammenhang mit einer potentiellen 
Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG betreuten Ortskräfte aus Gaza 
sind bzw. waren für folgende Institutionen bzw. Organisationen tätig:
Deutsches Vertretungsbüro Ramallah
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Friedrich-Ebert-Stiftung
Goethe-Institut
Deutsche Welle
92. Abgeordneter
Dr. Volker Ullrich
(CDU/CSU)
Wie bewertet die Bundesregierung, dass sich rund 
20 Staaten im Rahmen der UN-Klimakonferenz 
für die Verdreifachung der Atomenergie bis 2050 
ausgesprochen haben und liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche weltweite CO2-
Minderung ein solcher Ausbau der Atomkraft
bewirkt?
Antwort der Staatssekretärin Jennifer Morgan
vom 21. Dezember 2023
Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss der COP28, die
erneuerbaren Energien weltweit soweit auszubauen, dass ein weltweiter 1.5°C 
kompatibler Entwicklungspfad bis 2030 erreicht wird, verbunden mit 
einer Abkehr von den fossilen Energien und der Energiewende.
Die Bundesregierung respektiert dabei die Technologiepfade anderer 
Staaten und begrüßt es außerordentlich, wenn diese zur raschen
Dekarbonisierung und Klimaneutralität in den Staaten angelegt sind.
Die Position der Bundesregierung gegenüber den Gefahren und Kosten 
der Atomkraft und den damit einhergehenden radioaktiven Abfällen hat
sich nicht geändert. Atomkraft ist eine Hochrisikotechnologie. Zudem 
ist Atomenergie nicht nachhaltig.
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird ein Ausbau der Atomkraft 
in dieser Dekade aufgrund der Vorlauf- und Umsetzungszeiten sowie der 
Kosten neuer Projekte nicht zur CO2-Minderung in dieser Dekade
beitragen können.
93. Abgeordneter
Dr. Harald Weyel
(AfD)
Wie viel würde nach Kenntnis der
Bundesregierung der EU-Beitritt von folgenden Ländern im 
Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 
2021 bis 2027 nach den bestehenden
Haushaltsregeln jeweils pro Land kosten (bitte für die Länder 
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, 
Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine 
und Georgien aufschlüsseln; www.tagesspiege
l.de/internationales/interne-schatzung-nennt-koste
n-fur-eu-erweiterung-beitritt-der-ukraine-konnte-
186-milliarden-euro-kosten-10577161.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 21. Dezember 2023
Der Haushalt der Europäischen Union (EU) bemisst sich nach dem 
Mehrjährigen Finanzrahmen, der in seiner aktuellen Form für den
Zeitraum bis 2027 Geltung hat.
Etwaige Auswirkungen eines möglichen EU-Beitritts der Länder
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro,
Nordmazedonien, Serbien, Ukraine, Georgien auf den EU-Haushalt hängen von
diversen Faktoren ab, darunter die Ausgestaltung der Beitrittsverträge und die 
zum Beitrittszeitpunkt geltenden Regeln für die verschiedenen EU-
Programme und Politiken, beispielsweise zur Finanzierung der
Gemeinsamen Agrarpolitik und der Struktur- und Kohäsionspolitik. Sie lassen 
sich daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beziffern.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
94. Abgeordneter
Sebastian 
Münzenmaier
(AfD)
Welche Summe hat die Bundesregierung nach 
Ressort seit dem 1. Januar 2023 für juristische 
Dienstleistungen aufgeschlüsselt (anwaltliche
Beratungen, gerichtliche Vertretungen usw.) in 
Rechtsstreitigkeiten um
Schadensersatzforderungen gegen den Bund bzw. dessen einzelne
Ressorts und nachgeordnete Bundesbehörden
(beispielsweise im Maut-Verfahren, in Streitfällen zur 
Corona-Maskenbeschaffung und vergleichbaren 
Fällen, vgl. etwa www.tagesschau.de/inland/innen
politik/pkw-maut-bund-schadensersatz-100.html) 
insgesamt verausgabt (bitte nach Ressorts
aufschlüsseln und die Gesamtsumme angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser
vom 19. Dezember 2023
Entsprechend der ausdrücklichen Bezugnahme auf Einzelfälle mit einer 
besonderen finanziellen Dimension unter gleichzeitiger Verweisung auf 
die Berichterstattung der „tagesschau“ beschränkt sich die Antwort auf 
vergleichbare, besonders herausragende Fälle.
Für die Zeit seit dem 1. Januar 2023 können folgende Angaben
(Ressorts inklusive deren Geschäftsbereich) gemacht werden:
Ressort Summe
Bundeskanzleramt Fehlanzeige
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 166.001,19 Euro
Bundesministerium der Finanzen Fehlanzeige
Bundesministerium des Innern und für Heimat Fehlanzeige
Auswärtiges Amt Fehlanzeige
Bundesministerium der Justiz Fehlanzeige
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Keine Angabe, da keine
Statistik vorhanden.
Bundesministerium der Verteidigung Fehlanzeige
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 99.590,96 Euro
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Fehlanzeige
Bundesministerium für Gesundheit 766.193,92 Euro
Bundesministerium für Digitales und Verkehr 1.742.000 Euro
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz
Fehlanzeige
Bundesministerium für Bildung und Forschung Fehlanzeige
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Fehlanzeige
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Fehlanzeige
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Fehlanzeige
Die Gesamtsumme beträgt: 2.773.786,07 Euro.
95. Abgeordnete
Martina Renner
(fraktionslos)
In wie vielen Fällen seit 2021 wurden nach 
Kenntnis der Bundesregierung Kinder und 
Jugendliche von sogenannten „Reichsbürgern“ 
bzw. Selbstverwaltern innerhalb Deutschlands 
oder aus Deutschland heraus ins Ausland entführt, 
beispielsweise um die Schulpflicht oder kinder- 
und jugendmedizinische Pflichtuntersuchungen 
o. Ä. zu umgehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser
vom 15. Dezember 2023
Der Bundesregierung liegen hierzu nur vereinzelte Erkenntnisse vor.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die in der Frage geschilderte
Verbringung von Kindern und Jugendlichen innerhalb Deutschlands oder 
von Deutschland heraus ins Ausland zur Umgehung der Schulpflicht 
oder kinder- und jugendmedizinischer Pflichtuntersuchungen nicht
immer eine „Entführung“ darstellt. Zur elterlichen Sorge gehört auch das 
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Eltern können daher entscheiden, 
dass sie mit ihrem gemeinsamen Kind ihren gewöhnlichen Aufenthalt in 
einer anderen Stadt, einem anderen Bundesland oder einem anderen 
Staat begründen möchten, auch wenn der Grund hierfür unter
Umständen die Umgehung der Schulpflicht oder von kinder- und
jugendmedizinischen Pflichtuntersuchungen darstellt. Haben die Eltern das
Aufenthaltsbestimmungsrecht, handelt es sich hierbei nicht um eine
„Entführung“.
Fälle des widerrechtlichen Verbringens oder Zurückbehaltens eines
Kindes im Ausland regelt das Haager Übereinkommen über die
zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) aus dem Jahr 
1980. Das widerrechtliche Verbringen beziehungsweise Zurückbehalten 
setzt nach Artikel 3 HKÜ eine Verletzung eines tatsächlich ausgeübten 
Sorgerechts voraus. Das kommt in den fragegegenständlichen
Sachverhalten in Fällen in Betracht, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen 
und auf einen Vormund übertragen wird und die Eltern das Kind
anschließend ins Ausland verbringen, oder auch dann, wenn ein Elternteil 
das Kind unter Verletzung des Sorgerechts des anderen Elternteils ins 
Ausland verbringt beziehungsweise dort zurückhält.
Bei dem Bundesamt für Justiz, das im Rahmen des HKÜ als Zentrale 
Behörde die Zusammenarbeit koordiniert und Anträge begleitet, sind 
wenige Fälle von Kindesentziehung ins Ausland bekannt geworden, bei 
denen der in Deutschland verbliebene Elternteil behauptete, die
Entführung stehe im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen in 
Deutschland. Einer dieser Fälle wurde auch durch die Medien
aufgenommen: www.spiegel.de/panorama/justiz/essen-kinder-nach-
paraguayverschleppt-bewaehrungsstrafe-fuer-querdenker-paar-a-5342b250-a15c-
4530-8144-c70d44298cae. Ob dieser Vorwurf tatsächlich zutraf und ob 
darüber hinaus der entführende Elternteil tatsächlich ein „Reichsbürger“ 
oder „Selbstverwalter“ war, kann nicht beurteilt werden.
Weiterhin ist ein Sachverhalt aus dem Jahr 2022 mit getrennt lebenden 
Eltern bekannt, bei dem die Mutter ihre Kinder trotz
Ausreiseuntersagung nach Portugal verbracht hat.
Die Mutter wird der Reichsbürgerszene zugeordnet. Der konkrete
Hintergrund der Tat ist der Bundesregierung nicht bekannt; es handelt sich 
um einen Sachverhalt in der Zuständigkeit eines Bundeslandes.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
96. Abgeordneter
Matthias W. 
Birkwald
(fraktionslos)
Wie hoch ist der rechnerische Beitragssatz zur
gesetzlichen Rentenversicherung, der geförderten 
privaten Vorsorge (Riester) sowie der zusätzlichen 
privaten Vorsorge gemäß § 154 Absatz 2
Nummer 5 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (wie 
im Alterssicherungsbericht 2020, S. 174 erläutert) 
in den Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 bei 
Durchschnittsverdienst sowie bei 50 bzw. 
150 Prozent des Durchschnittseinkommens?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 20. Dezember 2023
Die Vorausberechnungen der Bundesregierung zum Beitragssatz der
gesetzlichen Rentenversicherung werden im jährlich erscheinenden
Rentenversicherungsbericht ausgewiesen. Die Vorgehensweise bei der
Berechnung der Höhe des Gesamtversorgungsniveaus für den
Alterssicherungsbericht gemäß § 154 Absatz 2 Nummer 5 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch ist im Alterssicherungsbericht detailliert beschrieben. Ein 
rechnerischer Beitragssatz entsprechend der Fragestellung liegt nicht 
vor.
97. Abgeordneter
Matthias W. 
Birkwald
(fraktionslos)
Welche Gesamtrente in Euro ergibt sich in den 
Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 für
Modellrechnungen analog des Alterssicherungsberichts 
(2020: 174ff) für die dort genannten Modellfälle 
(bitte in brutto und nach Sozialbeiträgen, das 
Durchschnittsentgelt (brutto) und das verfügbare 
Durchschnittsentgelt in den jeweiligen Jahren
angeben) und wie hoch fiele die Gesamtrente aus, 
wenn die geförderte und die zusätzliche private 
Vorsorge gemäß § 154 Absatz 2 Nummer 5 des 
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nicht nur die 
Absicherung im Alter sondern zusätzlich auch im 
Falle der Erwerbsminderung sowie an
Hinterbliebene analog einen Ausgleich zum reduzierten
Sicherungsniveau der gesetzlichen
Rentenversicherung leisten würden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 21. Dezember 2023
Aktuelle Berechnungen gemäß § 154 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 des 
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch liegen nicht vor, da sie nur im
Kontext der Berichtspflicht des Alterssicherungsberichts erstellt werden. Der 
nächste Alterssicherungsbericht wird den gesetzgebenden
Körperschaften voraussichtlich im November 2024 vorgelegt.
98. Abgeordneter
Matthias W. 
Birkwald
(fraktionslos)
Wie haben sich die Abgänge aus der
Grundsicherung für Arbeitsuchende in die vorzeitige
Altersrente seit dem 1. Januar 2023 durch den
befristeten Wegfall der Pflicht zur Inanspruchnahme 
einer vorzeitigen Altersrente nach § 12a Absatz 1 
Satz 1 Nummer 1 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch im Vergleich zu den Vorjahren
entwickelt (bitte monatliche Zahlen nennen) und
anhand welcher Daten will die Bundesregierung 
hierzu die geplante Evaluation
(Bundestagsdrucksache 20/3873) vornehmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 20. Dezember 2023
Der Bundesregierung liegen erfragte Angaben über Abgänge aus der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch in die vorzeitige Altersrente nicht vor. Das Institut für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) 
evaluiert die Auswirkungen der befristeten Aussetzung der Pflicht zur 
Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente. Dazu werden
insbesondere Daten zum Arbeitsmarktstatus, zu Abgängen aus dem
Leistungsbezug sowie zur Förderung von älteren Leistungsberechtigten der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende analysiert (siehe auch IAB-
Forschungsbericht 6/2023: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=134
30898). Die empirische Basis bilden Prozessdaten der Bundesagentur 
für Arbeit sowie qualitative Interviews mit Fach- und Führungskräften 
in ausgewählten Jobcentern. Erkenntnisse aus dieser Evaluation sollen 
bis Ende 2025 vorliegen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3873, S. 82).
99. Abgeordnete
Susanne Ferschl
(fraktionslos)
Wie viele sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigte in der Wirtschaftsklasse 47.91
„Versand- und Internet-Einzelhandel“ (WZ 2008)
erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
sowohl absolut als auch anteilig ein Einkommen, 
das unter der jeweiligen Niedriglohnschwelle 
liegt (bitte jährliche Werte seit 2015 sowie die
aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen), und wie 
hat sich im gleichen Zeitraum die Jahresumsätze 
in der Wirtschaftsklasse 47.91 entwickelt (bitte 
ebenfalls jährlich ausweisen)?
100. Abgeordnete
Susanne Ferschl
(fraktionslos)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung 
das mittlere Bruttomonatsentgelt von
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im 
Versand- und Internet-Einzelhandel
(Wirtschaftsklasse 47.91 nach WZ 2008), und wie hoch ist im 
Vergleich dazu das mittlere Bruttomonatsentgelt 
der sozialversicherungspflichtigen
Vollzeitbeschäftigten in der Gesamtwirtschaft (bitte
jährliche Werte seit 2015 sowie die aktuellsten
verfügbaren Daten ausweisen und für Bund und
Bayern angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 19. Dezember 2023
Die Fragen 99 und 100 werden zusammen beantwortet.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit betrug das 
mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) sozialversicherungspflichtiger 
Vollzeitbeschäftigter der Wirtschaftsklasse 47.91 „Versand- und
Internet-Einzelhandel“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) 
im Jahr 2022 2.952 Euro. Rund 36.800 bzw. 28,5 Prozent der
sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten dieses Wirtschaftszweiges 
erzielten ein Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich. Weitere
Ergebnisse können nachfolgender Tabelle A entnommen werden.
Zum methodischen Hintergrund der Entgelte sowie des unteren
Entgeltbereiches verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkung ihrer 
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/21734.
Zu Daten zum Umsatz in der Wirtschaftsklasse 47.91 „Versand- und
Internethandel“ der WZ 2008 wird bis einschließlich dem Berichtsjahr 
2020 auf die Jahresstatistik im Handel verwiesen. Diese kann unter
folgendem Link abgerufen werden: www-gene-sis.destatis.de/genesis/onlin
e?operation=statistic&amp;levelindex=0&amp;le-velid=1702631306381&amp;code=4
5341#abreadcrumb.
Ab dem Berichtsjahr 2021 stehen Daten der Strukturstatistik im
Handels- und Dienstleistungsbereich (SHD) zu Verfügung. Die Ergebnisse 
der SHD werden in der bereichsübergreifenden Unternehmensstatistik 
veröffentlicht: www-genesis.destatis.de/gene-sis/online?operation=statis
tic&amp;levelindex=0&amp;levelid=1702631440940&amp;code=48112#ab-readc
rumb.
Zu berücksichtigen ist, dass die Darstellungseinheit in der Jahresstatistik 
im Handel die „Rechtliche Einheit“ ist, während in der
bereichsübergreifenden Unternehmensstatistik die Ergebnisse in der
Darstellungseinheit „Statistisches Unternehmen“ nach EU-Unternehmensdefinition 
nachgewiesen werden. Unter einer „Rechtlichen Einheit“ wird dabei die 
kleinste, rechtlich selbstständige Einheit verstanden, die aus
handelsbzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Das Unternehmen gemäß 
EU-Unternehmensdefinition entspricht hingegen der kleinsten
Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur
Erzeugung von Waren und Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug 
auf die Verwendung der ihr zufließenden Mittel über eine gewisse
Entscheidungsfreiheit verfügt. Die Zahlen der SHD bzw. der
bereichsübergreifenden Unternehmensstatistik sind daher nur eingeschränkt mit den 
Ergebnissen der Jahresstatistik im Handel vergleichbar.
Drucksache 20/9902 – 74 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
101. Abgeordnete
Gerrit Huy
(AfD)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung 
die Zahl und der Anteil der Bewohner von
Pflegeeinrichtungen in den letzten zehn Jahren
entwickelt, die Sozialhilfeleistungen (u. a. Hilfe zur 
Pflege) zur Finanzierung der Pflegeheimkosten 
beziehen, und wie hoch ist der durchschnittliche 
Betrag an Sozialhilfeleistung pro Bewohner 
(letzteren Wert bitte nach Ost- und
Westdeutschland unterscheiden sowie die Gesamtkosten der 
Hilfe zur Pflege jüngster Stand ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 20. Dezember 2023
Angaben zu den Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zur Pflege 
nach dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) 
gesamt sowie deren Anteil in Einrichtungen für die Jahre 2012 bis 2022 
können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr Insgesamt1 darunter in Einrichtungen2
Anzahl Anzahl Anteil in Prozent
2012 439 157 316 994 72,2
2013 444 012 320 086 72,1
2014 452 514 326 766 72,2
2015 450 674 326 613 72,5
2016 439 617 317 286 72,2
2017 375 504 301 784 80,4
2018 388 579 318 580 82,0
2019 387 156 319 365 82,5
2020 402 965 336 580 83,5
2021 400 040 334 860 83,7
2022 376 615 309 920 82,3
¹ Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen 
erkennbar waren.
² In Einrichtungen: u. a. Teilstationäre Pflege (§ 64g SGB XII), Kurzzeitpflege (§ 64h 
SGB XII) und stationäre Pflege (§ 65 SGB XII)
Hinweis: Für die Statistik der Empfänger von Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel 
SGB XII erfolgt die Umsetzung der statistischen Geheimhaltung der Ergebnisse ab
Berichtsjahr 2020 mittels 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer
Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder
abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für 
jeden Wert höchstens 2.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Ausgaben können nicht pro Empfängerin bzw. Empfänger berechnet 
werden. Bei den Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe handelt es 
sich um die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h., die kassenwirksamen 
Ein- und Auszahlungen aus dem jeweiligen Berichtsjahr.
Die Bruttokosten der Hilfe zu Pflege betrugen im Jahr 2022 rund 
4,1 Mrd. Euro insgesamt, die Nettoausgaben lagen bei rund 3,5 Mrd. 
Euro.
102. Abgeordneter
Sören Pellmann
(fraktionslos)
Wie viele Anträge auf Entschädigung durch den 
Härtefallfonds sind aktuell bisher bei der Stiftung 
zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-
West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und 
jüdische Zuwanderer eingegangen (bitte gesamt 
und nach ostdeutschen Bundesländern
aufschlüsseln), und über wie viele Anträge ostdeutscher 
Rentnerinnen und Rentner ist bereits entschieden 
worden (bitte gesamt, nach Positiv- und
Negativbescheiden aufschlüsseln und für ostdeutsche 
Bundesländer angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 20. Dezember 2023
Bis zum 13. Dezember 2023 sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung zur 
Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für
jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler 161.160 Anträge auf 
Zahlung einer Leistung aus dem Härtefallfonds eingegangen. Die
Verteilung der Anträge bezogen auf die ostdeutschen Bundesländer
einschließlich Berlin ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen, die übrigen
Anträge entfallen auf die westdeutschen Bundesländer und auf das Ausland 
bzw. sind von der Geschäftsstelle noch nicht abschließend in die
Bearbeitungssoftware überführt worden, weil noch die Zuordnung des
Wohnsitzes der Antragsstellenden aussteht.
Bundesland Anträge
Berlin  7.309
Brandenburg  3.394
Mecklenburg-Vorpommern  4.018
Sachsen  8.135
Sachsen-Anhalt  3.894
Thüringen  4.003
insgesamt 30.753
Die Geschäftsstelle der Stiftung hat Ende Juni 2023 damit begonnen, 
über die Anträge zu entscheiden und die pauschalen Einmalzahlungen 
an die Berechtigten auszuzahlen.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Bis zum 13. Dezember 2023 hat die Geschäftsstelle über 2.435 Anträge 
aus der Gruppe der Ost-West-Rentenüberleitung entschieden. Sie hat 
335 Anträge bewilligt; 2.100 Anträge waren abzulehnen, weil die
rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind. Die Aufschlüsselung 
der Entscheidungen bezogen auf die ostdeutschen Bundesländer
einschließlich Berlin ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen, die
übrigen Entscheidungen entfallen auf Anträge aus den westdeutschen
Bundesländern und aus dem Ausland.
Bundesland Bewilligungen Ablehnungen
Berlin  14   104
Brandenburg  33   138
Mecklenburg-Vorpommern  55   212
Sachsen  92   420
Sachsen-Anhalt  56   178
Bundesland Bewilligungen Ablehnungen
Thüringen  49   198
insgesamt 299 1.250
103. Abgeordnete
Jana Schimke
(CDU/CSU)
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mit 
Außerkrafttreten der Verordnung über die
Anzeigepflicht von Leiharbeit in der Fleischwirtschaft 
(ALFV) zum 31. März 2024 die Möglichkeit des 
Einsatzes von Fremdpersonal entfällt, obwohl 
dies nach § 6a des Gesetzes zur Sicherung von 
Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft 
(GSA Fleisch) unter dort genannten
Voraussetzungen weiterhin erlaubt ist, und inwiefern plant 
die Bundesregierung die Geltung der Verordnung 
zu verlängern (bitte u. a. Zeitplan für die
Verlängerung angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 22. Dezember 2023
§ 6a Absatz 3 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in 
der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) lässt eine Arbeitnehmerüberlassung 
im Bereich der Fleischverarbeitung nur vorübergehend und unter
bestimmten einschränkenden Voraussetzungen zu. Nach Artikel 3a
Nummer 1 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 11 Satz 4 des Gesetzes zur 
Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
(Arbeitsschutzkontrollgesetz) wird die Regelung zum 1. April 2024 aufgehoben.
Dementsprechend tritt auch die Verordnung über die Anzeigepflicht von Leiharbeit 
in der Fleischwirtschaft (ALFV) am 31. März 2024 außer Kraft.
104. Abgeordneter
Jens Spahn
(CDU/CSU)
Wie hoch waren die im Jahr 2022 für Empfänger 
des Bürgergelds (bzw. des Arbeitslosengelds II) 
gezahlten Heizkosten (bitte nach
Gesamtausgaben, durchschnittlichem Heizverbrauch pro 
Kopf bzw. Haushalt, durchschnittlichen
Heizkosten pro Kopf bzw. Haushalt aufschlüsseln), und 
um wie viel sind diese Kosten gegenüber dem 
Jahr 2021 gestiegen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 20. Dezember 2023
Nach Auswertungen der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für 
Arbeit betrug die Gesamtsumme der laufenden anerkannten Heizkosten 
im Jahr 2022 rund 2,07 Mrd. Euro. Die durchschnittlichen monatlichen 
laufenden anerkannten Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft (BG)
betrugen 66,93 Euro. Das entspricht einer Zunahme von 6,3 Prozent bei den 
Gesamtkosten bzw. 10,1 Prozent der durchschnittlichen monatlichen 
Heizkosten gegenüber dem Jahr 2021. Weitere Daten sind in der
beigefügten Tabelle enthalten. Eine Pro-Kopf-Berechnung erfolgt aufgrund 
der unterschiedlichen möglichen Größe und Zusammensetzung von
Bedarfsgemeinschaften nicht.
Tabelle: Laufende anerkannte Heizkosten von Bedarfsgemeinschaften (BG)
Deutschland
2021 und 2022, Datenstand: November 2023
Merkmal
Jahressumme der laufenden 
anerkannten Heizkosten in 
Euro
Durchschnittliche monatliche 
laufende anerkannte
Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft 
(BG) in Euro
1 2
Jahr 2022 2.069.220.858 66,93
Jahr 2021 1.946.794.177 60,79
Veränderung 2022 zum Vorjahr absolut 122.426.681 6,14
Veränderung 2022 zum Vorjahr in Prozent 6,3 10,1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
105. Abgeordneter
Ali Al-Dailami
(fraktionslos)
Welche sind die „Vereine, Verbände,
Gesellschaften“ aus dem Unterpunkt 4 des Postens
„Förderung wissenschaftlicher, kultureller und sonstiger 
Einrichtungen durch die Bundeswehr“ im
Haushaltsentwurf 2024, Kapitel 14 10, Titel 686 03 
(Bundestagsdrucksache 20/7800; bitte alle
Vereine, Verbände, Gesellschaften sowie und Höhe 
und Zweck der Ausgaben auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 21. Dezember 2023
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024/Einzelplan 14 sind bei 
Kapitel 1410 Titel 686 03 „Förderung wissenschaftlicher, kultureller und 
sonstiger Einrichtungen durch die Bundeswehr“, Erläuterungsziffer 4 
„Beiträge an Verbände, Vereine und Gesellschaften“ folgende Ausgaben 
für Mitgliedsbeiträge etatisiert:
lfd. Nr. Verein/Verband 2024 Angaben
in TEuro
1 Deutscher Nautischer Verein von 1868 e. V. (DNV) 0,780
2 Deutsche Gesellschaft für Schifffahrts- und Marinegeschichte e. V. 
(DGSM)
0,070
3 Deutsche Hydrographische Gesellschaft e. V. (DHyG) 0,075
4 Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. (BAH) 6,000
5 Netzwerk “Running the European Network for Biological and
retrospective Physical Dosimetry” (RENEB)
1,000
6 European Initiative for Excercise in Medicine (EIEIM) 0,500
7 Münchener Bildungsforum (MBF) 0,450
8 Deutscher Musikrat e. V. (DMR) 0,410
9 Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR) 3,900
lfd. Nr. Verein/Verband 2024 Angaben
in TEuro
10 Deutsche Gesellschaft für Evaluation e. V. (DeGEval) 0,450
11 Verein für Deutsche Schäferhunde e. V. (SV) 0,062
12 Malinois-Stiftung 0,080
13 Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. (DVS) 6,298
14 Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) 0,317
15 Initiative zukunftsfähige Führung e. V. (IZF) 1,000
16 Bundespressekonferenz e. V. 0,864
17 Kooperativer Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) 0,600
18 Landespressekonferenz Niedersachsen e. V. 0,115
19 Landespressekonferenz Mecklenburg-Vorpommern e. V. 0,075
20 The International Society for Military Ethics in Europe (EuroISME) 0,500
21 Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e. V. (ASI) 0,200
22 proWissen Potsdam e. V. 0,600
23 Deutscher Museumsbund e. V. (DMB) 0,180
24 Verband der Restauratoren e. V. (VDR) 0,169
25 DRESDEN-concept e. V. 1,200
26 Hamburg Aviation e. V. 0,855
27 Deutsche Gesellschaft für Asienkunde e. V. (DGA) 0,200
28 Vereinigung für Afrikawissenschaften in Deutschland e. V. (VAD) 0,040
29 Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung der Länder der
Bundesrepublik Deutschland (AdV)
19,535
30 Deutsche Gesellschaft für Photogrammetrie, Fernerkundung und
Geoinformation e. V. (DGPF)
0,100
31 Netzwerk Experten für die digitale Transformation der Verwaltung (NExT) 8,000
32 Deutscher Ausschuss zur Verhütung von Vogelschlägen im Luftverkehr 
e. V. (DAVVL)
0,250
33 IT Service Management Forum e. V. (itSMF) 0,375
34 Gesellschaft für Operations Research e. V. (GOR) 0,575
35 Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V. (DGLRM) 0,000
36 Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e. V. (VDS) 0,320
37 Arbeitsgemeinschaft der Parlaments- und Behördenbibliotheken 0,017
38 Universitätsbibliothek Regensburg 0,295
39 Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken e. V. (ASpB) 0,050
40 Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels (MVB GmbH) 0,137
41 Technische Akademie Esslingen e. V. (TAE) 0,060
42 EUROLAB-Deutschland Chemische Analytik; Mess- und Prüftechnik 
e. V.
0,600
43 Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany e. V. (aireg) 1,000
44 Composites United e. V. (CD) 3,570
45 Mobility goes Additive e. V. (MGA) 3,570
46 Deutsche Gesellschaft für Materialkunde e. V. (DGM) 0,750
47 Creditreform Koblenz 0,288
48 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) 5,500
49 Deutsche Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ) 0,660
50 Museumsverband Rheinland-Pfalz e. V. Festung Ehrenbreitstein 0,183
51 Wirtschafts- und Wissenschaftsallianz Region Koblenz e. V. (WWA) 1,800
52 Freundeskreis der Universität Koblenz-Landau /Pfalz e. V. 0,130
53 forum vergäbe e. V. 1,000
54 ICOM Deutschland, e. V. (international council of museums)
ICOMAM (International Committee for Museums and Collections of 
Arms and Military History)
1,440
55 Dt. Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e. V. (DWA) 0,446
lfd. Nr. Verein/Verband 2024 Angaben
in TEuro
56 Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. 
(VDSI)
0,280
57 Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. (DLG) 0,215
58 Deutsche Gesellschaft für Akustik e. V. (DEGA) 0,080
59 TÜV-Verband e. V. 20,000
60 REFA Fachverband e. V. 0,767
61 Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt e. V. (DGLR) 0,409
62 Deutscher Verband für Facility Management e. V. (GEFMA) 0,650
63 Verband der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. (vbnw) 8,966
64 Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) 0,500
65 Deutsches Institut für Interne Revision e. V. (DIIR) 0,300
66 Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und
Dokumentationswesen (AjBD)
0,030
67 Bundesverband der Kommunikatoren e. V. (BdKom) 0,155
68 Queb Bundesverband e. V. 6,000
69 Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) 6,569
70 Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz 2,771
71 Bundesverband Hochschulkommunikation e. V. (BV_HKOM) 0,150
72 Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V. (DAAD) 0,650
73 Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e. V. 
(ACQUIN)
0,450
74 Informationsdienst Wissenschaft e. V. (idw) 1,600
75 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) 2,361
76 Fakultätentag für Bauingenieurwesen, Geodäsie und
Umweltingenieurwesen e. V. (FTBGU)
1,500
77 Deutscher Ausschuss für unterirdisches Bauen e. V. (DAUB) 0,250
78 Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e. V. 
(DVW)
0,060
79 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Fakultätentag (WISOFT) 0,160
80 Deutsche Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft 
(DGPuK)
0,139
81 Fachbereichstag Elektrotechnik und Informationstechnik e. V. (FBTEI) 0,150
82 Medien Campus Bayern e. V. (MCB) 0,100
83 European Research Community on Flow (ERCOFTAC) 1,000
84 Fachbereichstag Maschinenbau e. V. (FBTM) 0,200
85 Deutscher Stahlbau-Verband (DSTV) 0,300
86 Erziehungswissenschaftlicher Fakultätentag (EWFT) 0,400
87 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) 0,282
88 Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis - Jugend Film
Fernsehen e. V. (JFF)
0,070
89 Verband für Sensorik und Messtechnik e. V. (AMA) 0,150
90 Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e. V. (GPM) 0,305
91 Fakultätentag für Elektrotechnik und Informationstechnik e. V. (FTEI) 2,400
92 Deutsches Jugendherbergswerk (DJH-Landesverband Bayern) 0,025
93 Forum Mentoring e. V. 0,200
94 Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V. (DBV) 0,050
95 Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. (DGPs) 0,500
96 buildingSMART Deutschland e. V. 0,125
97 Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. (DAfStb) 0,170
98 Fakultätentag Informatik e. V. (FTI) 1,500
99 Fakultätentag Maschinenbau und Verfahrenstechnik e. V. (FTMV) 2,600
100 Clio-online – Historisches Fachinformationssystem e. V. 0,200
lfd. Nr. Verein/Verband 2024 Angaben
in TEuro
101 Institut für Sportwissenschaften (IfS) im Fakultätentag
Sportwissenschaften (FSW)
0,100
102 Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen 
e. V. (AQAS)
0,100
103 Familie in der Hochschule e. V. 0,300
104 Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. (DECHE-
MA)
0,070
105 Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e. V. (DINI) 0,280
106 Deutsche Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und
Fernstudium e. V. (DGWF)
0,390
107 Verein für Socialpolitik e. V. (VfS) 0,150
108 Verband Deutscher Elektrotechniker Region Nord e. V. (VDE) 0,170
109 Erneuerbare Energien Hamburg e. V. 0,327
110 Zentren für Kommunikation und Informationsverarbeitung in Lehre und 
Forschung e. V. (ZKI)
0,390
111 Wind Energie Zirkel Hanse e. V. 0,300
112 Deutscher Bibliotheksverband e. V. (dbv) 1,038
113 Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e. V. (DWT) 0,500
114 Deutsche Physikalische Gesellschaft e. V. (DPG) 0,055
115 Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) 0,216
116 Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. 0,205
117 Zentrum für Wissenschaftsmanagement e. V. (ZWM) 0,694
118 Verein zur Pflege und Weiterentwicklung des Arbeits-, Gesundheits- und 
Umweltschutzmanagements e. V. (AGUM)
5,355
119 Industrieverband Hamburg e. V. (ivh) 1,000
120 European Association for International Education (EAIE) 0,210
121 Life Science Nord 0,400
122 European Consortium for Political Research (ECPR) 2,410
123 Wissenschaftliche Gesellschaft für Technische Logistik e. V. (WGTL) 1,000
124 Ligue des bibliothèques européennes des recherche (LIBER) 0,995
125 open source e-Learning e. V. (ILIAS) 2,700
126 Wissenschaftliche Gesellschaft für Produktionstechnik e. V. (WGP) 3,000
127 Gemeinschaft Thermisches Spritzen e. V. (GTS) 1,238
128 Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V. (DFN-
Verein)
1,800
129 Fakultätentag Psychologie in der Deutschen Gesellschaft für Psychologie 
(DGPs)
0,500
130 alumni-clubs.net e. V. 0,300
131 European Society for Precision Engineering and Nanotechnology (euspen) 0,095
132 PLCopen 0,050
133 Academy of Management 0,167
134 Acoustical Society of America (ASA) 0,140
135 Center of Maritime Technotogies (CMT) 1,000
136 Interessengemeinschaft Automatisierungstechnik der Prozessindustrie 
(NAMUR)
1,125
137 Arbeitsgemeinschaft Simulation - Fachausschuss der GI e. V. (Vereinsteil 
Gesellschaft für Informatik)
0,090
138 AutomationsML e. V. 0,580
139 DACH - Verband für Unbemannte Luftfahrt e. V. (UAV) 0,599
140 Inter-University Centre Dubrovnik (IUC) 0,500
141 PROFIBUS Nutzerorganisation e. V. 0,696
142 Deutsche Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik e.V. 
(DGEB)
0,120
lfd. Nr. Verein/Verband 2024 Angaben
in TEuro
143 Bauingenieure für Hamburg e.V. 0,250
144 Composites United e.V. (CU) 3,000
145 German-Swiss Association for the Properties of Water andSteam e. V. 
(GSAPWS)
0,300
146 REFA-Verband für Arbeitsgestaltung, Betriebsorganisation und
Unternehmensentwicklung e. V.
0,050
147 Interaktivkreis Zukunft (IKZ) der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik 
e. V. (DWT) (WissOR Alexander Elbrecht)
0,050
148 Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) 0,120
149 Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar e. V. (ZMRN e. V.) 0,365
150 Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) 0,500
151 Fachverbandes Deutsch als Fremdsprache e. V. (FaDaF) 0,125
152 Gesellschaft für angewandte Linguistik e. V. (GAL) 0,080
153 Deutscher Terminologie Tag e. V. (DTT) 0,275
154 Verein Deutsche Sprache e. V. (VDS) 0,030
155 International Association of Teachers of English as a Foreign Language 0,215
156 Mitteldeutsches Netzwerk für Gesundheit e. V. 0,250
157 Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen e. V. (BIH), Erweiterung für Beschädigten bzw Kriegsopferversorgung
17,818
158 Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) 0,000
159 Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen e. V. (BIH)
12,369
Summe: 210,532
106. Abgeordneter
Dr. Reinhard 
Brandl
(CDU/CSU)
Wie viele Mittel sind bis jetzt kassenwirksam aus 
dem Sondervermögen der Bundeswehr
abgeflossen und auf welche Summe an Finanzmitteln
beläuft sich die mit Verträgen gebundenen Mittel 
des Sondervermögens Bundeswehr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 22. Dezember 2023
Zum Stichtag 18. Dezember 2023 wurden durch die Kreditermächtigung 
des Sondervermögens Bundeswehr Ausgaben in Höhe von rund 
5.306 Mio. Euro kassenwirksam geleistet. Nach Abzug der
kassenwirksamen Ausgaben beträgt der vertragliche Bindungsstand rund 
55.203 Mio. Euro.
Für eine vollumfängliche Betrachtung des absoluten Bindungsstandes 
der Kreditermächtigung des Sondervermögens Bundeswehr wird
vorsorglich darauf hingewiesen, dass der durch das Bundesministerium der 
Finanzen festgelegte und der Disposition des Bundesministeriums der 
Verteidigung entzogene Vorhalt an Zinsaufwendungen für die Aufnahme 
von Krediten am Geld- und Kapitalmarkt in Höhe von insgesamt 
7.000 Mio. Euro ergänzend zu dem vertraglichen Bindungsstand
berücksichtigt werden muss. Vor diesem Hintergrund ist die
Kreditermächtigung des Sondervermögens Bundeswehr zu rund 67.509 Mio. Euro
belastet.
107. Abgeordnete
Serap Güler
(CDU/CSU)
Wie weit ist die in der neuen Zielstruktur des 
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) 
abgebildete Umgliederung bereits erfolgt (bitte 
unter Angabe der Anzahl bereits innerhalb des 
BMVg sowie aus dem BMVg heraus Versetzter) 
und wie wurde den Soldatinnen und Soldaten,
Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten 
im BMVg bisher über Schritte der
Umstrukturierung kommuniziert (bitte nach Art und Datum der 
Kommunikation aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 21. Dezember 2023
Nach Festlegung der grundsätzlichen Zielstruktur galt es, eine
Feinausplanung durch und für die betroffenen Abteilungen vorzunehmen und 
die betroffenen Dienstposten zu betrachten. Die durch das zuständige 
Organisationsreferat fertiggestellte Feinausplanung ist den
Personalvertretungsgremien und Gleichstellungsbeauftragten zur Mitwirkung
vorgelegt worden. Diese sind derzeit mit der Sache befasst. Im Anschluss 
wird unter Einbeziehung etwaiger Ergebnisse der Mitwirkungen die 
Umsetzung durch die für das Personalmanagement zuständigen Referate 
erfolgen.
Die Beamtinnen und Beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie
Tarifbeschäftigten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wurden 
wie folgt über die derzeit laufende Reorganisation des BMVg
informiert:
• Mitarbeitendenbrief von Staatssekretär Hilmer zur Reorganisation 
des BMVg vom 9. November 2023,
• gemeinsames Schreiben des Bundesministers der Verteidigung mit 
dem Generalinspekteur der Bundeswehr vom 10. November 2023,
• Information und Beantwortung von Fragen seitens Staatssekretär Nils 
Hilmer, Abteilungsleiter Personal und Abteilungsleiter Recht und 
Organisation während der Mitarbeitendenversammlungen an den 
Dienstsitzen Berlin und Bonn am 13. November 2023 (diese
Versammlungen wurden explizit zum Zwecke der Information über die 
Reorganisation einberufen),
• Information und Beantwortung von Fragen seitens Abteilungsleiter 
Recht und Organisation während der Mitarbeitendenversammlung am 
Dienstsitz Bonn am 4. Dezember 2023,
• Information und Beantwortung von Fragen seitens des
Bundesministers und Staatssekretär Nils Hilmer während der
Mitarbeitendenversammlung am Dienstsitz Berlin am 5. Dezember 2023.
Darüber hinaus haben die verantwortlichen Abteilungsleitungen des 
BMVg in Folge von Besprechungen mit der Hausleitung ihre jeweiligen 
Beschäftigten in den für die Abteilung und deren Referate jeweils von 
den Abteilungsleitungen festgelegten Formaten informiert und die
Referate im Rahmen der Feinausplanung einbezogen.
108. Abgeordneter
Jens Lehmann
(CDU/CSU)
Liegt der Bundesregierung eine konkrete
Zahlenliste vor, welches EU-Land anteilig wieviel 
Schuss Artilleriemunition beisteuern will, um das 
von der EU versprochene Ziele von einer Million 
Artilleriegranaten bis März 2024 für die Ukraine 
zu erfüllen (bei Nichtvorliegen bitte begründen, 
warum eine solche Übersicht nicht vorliegt), und 
wieviel Schuss Artilleriemunition wird
Deutschland anteilig beisteuern, um zum Erreichen des 
Zieles beizutragen (bitte auflisten, wieviel Schuss 
Artilleriemunition schon geliefert worden sind 
und wieviel Schuss noch geliefert werden, um das 
deutsche Soll für das EU-Ziel zu erfüllen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 19. Dezember 2023
Die Lieferung von Artilleriemunition erfolgt in nationaler
Verantwortung. Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zu Lieferungen 
bzw. möglichen Lieferabsichten anderer Staaten.
Deutschland hat seit März 2023 insgesamt 45.720 Schuss
Artilleriemunition geliefert. Bis März 2024 werden voraussichtlich weitere 
45.000 Schuss folgen. In Summe trägt Deutschland nach jetzigem Stand 
90.720 Schuss zur EU-Initiative bei.
Nach heutigem Stand werden ab April 2024 und bis Ende 2024 weitere 
171.700 Schuss Artilleriemunition durch die Bundesregierung geliefert.
109. Abgeordneter
Stephan Stracke
(CDU/CSU)
Auf welchen Wegen und wie konkret werden
seitens der Bundeswehr die Bürger über die im
Temporary Reserved Airspace (TRA) Allgäu
durchgeführten militärischen Flugübungen, bei denen es 
zu Überschallknalls kommen kann,
kommuniziert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 22. Dezember 2023
Die Luftwaffe informiert bei verstärkt auftretenden
Überschallereignissen sowie im Rahmen der Kapazitäten und flugbetrieblichen
Möglichkeiten bereits davor in öffentlichen Medien über die Hintergründe der 
Überschallflüge.
Bei größeren Übungen, wie bspw. im Rahmen der
Informationskampagne zur Übung Air Defender 2023, bei denen mit verstärktem
Flugaufkommen zu rechnen ist, informiert die Bundeswehr über
Webauftritte, soziale Netzwerke und klassische Medien vorab, ggf. werden auch 
Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger angeboten und 
durchgeführt.
Darüber hinaus besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, 
sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 8620730 mit ihren
Fragen zum militärischen Flugbetrieb direkt an das Luftfahrtamt der
Bundeswehr zu wenden. Als zentrale Ansprechstelle beantworten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flugbetriebs- und
Informationszentrale (FLIZ) Fragen zum Thema Fluglärm und militärischem Flugbetrieb. 
Das Bürgertelefon steht montags bis donnerstags zwischen 08:00 und 
17:00 Uhr und freitags zwischen 08:00 und 12:30 Uhr zur Verfügung. 
Für weitergehende Anfragen wird den Bürgerinnen und Bürgern eine 
Verbindungsaufnahme per E-Mail (FLIZ@bundeswehr.org) empfohlen. 
Insbesondere bei Fragen zu militärischen Flugbewegungen werden für 
eine Untersuchung genaue Angaben hinsichtlich Ort und Zeitpunkt
benötigt.
110. Abgeordnete
Kerstin Vieregge
(CDU/CSU)
Wie hat sich die Zahl der Personen, welche für 
Positionen innerhalb der Beteiligungsgremien der 
Bundeswehr (teilweise) freigestellt sind, in den 
vergangenen 20 Jahren in Bezug zur
Truppenstärke entwickelt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 18. Dezember 2023
Die erbetenen Daten können nachfolgender tabellarischer Aufstellung – 
jeweils zum 31. Dezember des Jahres – entnommen werden.
Mit der Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes im Jahr 
2021 wurde erstmalig die Gewährung von Teilfreistellungen gesetzlich 
verankert, wobei diese mindestens 20 Prozent der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit betragen müssen. Die aufgeführte Anzahl der 
freigestellten Personen in Beteiligungsgremien erfasst damit auch
solche.
Anzahl feigestellter
Personen in Beteiligungsgremien
Personalbestand
der Bundeswehr
2023* 756 263.282
2022 757 264.939
2021 743 265.626
2020 719 265.055
2019 717 265.202
2018 710 263.975
2017 679 263.711
2016 659 263.581
2015 612 264.972
2014 580 271.044
2013 548 278.951
2012 534 288.596
2011 529 306.617
2010 524 338.363
2009 527 351.976
2008 517 353.259
2007 472 356.871
2006 458 364.809
2005 423 365.847
2004 374 375.765
2003 260 399.096
* Abweichend zum Stichtag 11. Dezember 2023
Durch die Novellierung des Soldatinnen- und
Soldatenbeteiligungsgesetz im Jahr 2016 ist die Anzahl der für Soldatinnen und Soldaten
personalratsfähigen Dienststellen mit einer Soldatengruppe deutlich
gestiegen. Ferner hat die Erweiterung soldatischer Beteiligungsrechte einen 
deutlichen Zuwachs an Aufgaben für die Gremien und damit auch der 
Anzahl von (Teil-)Freistellungen zur Folge gehabt.
111. Abgeordnete
Dr. Sahra 
Wagenknecht
(fraktionslos)
Wie hoch sind die Verteidigungsausgaben nach 
NATO-Kriterien im jeweiligen
Bundeshaushaltsgesetz der Jahre 2022 und 2023, und wie hoch 
sind die geplanten Verteidigungsausgaben nach 
NATO-Kriterien im aktuellen Haushaltsentwurf 
der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 
2024?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 18. Dezember 2023
Die Ist-Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien für das Jahr 2022 
betrugen rund 58,3 Mrd. Euro, für das Jahr 2023 sind Soll-
Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien in Höhe von rund 68,1 Mrd. Euro 
veranschlagt. Gemäß Regierungsentwurf vom 5. Juli 2023 sind für das 
Haushaltsjahr 2024 Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien in 
Höhe von rund 85,3 Mrd. Euro geplant.
112. Abgeordnete
Dr. Sahra 
Wagenknecht
(fraktionslos)
Trifft es zu, dass der Titel 687 03 („Ertüchtigung 
von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit,
Verteidigung und Stabilisierung“) des Kapitels 6002 zu 
den Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien 
zählt, und hält die Bundesregierung an einer
Aufstockung dieses Titels über die im
Haushaltsentwurf der Bundesregierung für den
Bundeshaushalt 2024 bisher vorgesehenen Ausgaben um 
4 Mrd. Euro fest (www.tagesschau.de/ausland/eur
opa/ukraine-krieg-deutschland-militaerhilfe-nato-
100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler
vom 21. Dezember 2023
Die Bundesregierung prüft und legt entsprechend der NATO-Kriterien 
fest, welche Ausgaben sie berücksichtigt und der NATO als
Verteidigungsausgaben meldet. Die Mitgliedstaaten melden der NATO ihre
Verteidigungsausgaben regelmäßig in einem festgelegten Verfahren. Sie
teilen der NATO dabei aber keine Details mit und tauschen sich auch
untereinander wegen der Vertraulichkeit der Informationen nicht aus.
In Hinblick auf die zu veranschlagenden Ausgabenhöhen bleibt der
weitere Verlauf des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2024 abzuwarten.
113. Abgeordneter
Dr. Harald Weyel
(AfD)
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die
bilateralen Militärhilfen Deutschlands an die
Ukraine die Beiträge Deutschlands an die Europäische 
Friedensfazilität reduzieren (www.telegraph.co.u
k/world-news/2023/12/01/germany-seeks-
reduceamount-to-20bn-eu-fund-for-ukraine), und wenn 
ja, welche Schritte hat die Bundesregierung
unternommen, um dieses Anliegen bei den
Verhandlungen über die Europäische Friedensfazilität zu 
vertreten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 20. Dezember 2023
Die Bundesregierung stellt fest an der Seite der Ukraine und wird deren 
Unterstützung mit militärischem Material sowie im zivilen Bereich
entschlossen fortsetzen. Die Unterstützung der Ukraine umfasst unter
anderem Maßnahmen über die Europäische Friedensfazilität und bilaterale 
Militärhilfen der EU-Mitgliedstaaten.
Um eine schnelle, effiziente und dauerhafte Versorgung der Ukraine 
sicherzustellen, bringt sich die Bundesregierung in den zuständigen
Gremien ein. Dies beinhaltet auch eine angemessene Berücksichtigung der 
bilateralen Militärhilfen der Mitgliedstaaten an die Ukraine im Rahmen 
der Europäischen Friedensfazilität.
114. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Wurden dem Bundesminister der Verteidigung 
Boris Pistorius vor seiner Befragung der
Bundesminister am 29. November 2023 im Deutschen 
Bundestag (140. Plenarsitzung – Befragung der 
Bundesminister) die Erkrankungszahlen der
deutschen Bundeswehrsoldaten in Bezug auf 
COVID-19-Erkrankungen für die Jahre 2020 
(3.158 erkrankte Soldaten), 2021 (10.089
erkrankte Soldaten), 2022 (92.904 erkrankte Soldaten), 
2023 (10.726 erkrankte Soldaten bis 30.
September 2023) zur Kenntnisnahme vorgelegt, die die 
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Schriftliche Frage 86 des Abgeordneten Thomas Dietz 
auf Bundestagsdrucksache 20/8955 mitgeteilt hat, 
und wurde dem Bundesverteidigungsminister 
auch die Durchimpfungsrate seiner Soldaten von 
nahezu 100 Prozent inklusive Boosterquote zur 
Kenntnis gebracht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
vom 22. Dezember 2023
Parlamentarische Kontrolle von Bundesregierung und Verwaltung
verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt 
aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der
parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, 
nicht administrative Überkontrolle. Das parlamentarische Fragerecht ist
daher auf ein funktionsverträgliches Maß begrenzt. Zu beachten ist
zudem, dass sich aus dem parlamentarischen Fragerecht zwar ein
Anspruch gegen die Bundesregierung auf die Beantwortung gestellter
Fragen, aber grundsätzlich kein Anspruch auf Herausgabe von Dokumenten 
und mithin auch nicht auf Beantwortung von Fragen über deren interne 
Erstellung bzw. deren Weiterleitung ergibt. In diesem Fall ist die
parlamentarische Kontrolle auch ohne Kenntnis der verwaltungsinternen
Informationswege möglich.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
115. Abgeordneter
Artur 
Auernhammer
(CDU/CSU)
Wann genau und in welchem Rahmen hat der 
Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft Cem Özdemir, der laut einer
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und 
Landwirtschaft am Morgen des 13. Dezember 
2023 über die Ergebnisse der Einigung der
Bundesregierung zum Haushalt 2024 informiert
worden ist, von den geplanten Kürzungen bei der
Agrardieselbeihilfe und der Kfz-Steuervergünstigung 
erfahren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 21. Dezember 2023
Am Mittwoch, den 13. Dezember 2023, um 10 Uhr, hat der
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck im Rahmen 
einer Telefonkonferenz, an der auch der Bundesminister für Ernährung 
und Landwirtschaft Cem Özdemir teilgenommen hat, aktuell zum
Bundeshaushalt 2024 informiert.
116. Abgeordneter
Steffen Bilger
(CDU/CSU)
Ist es zutreffend, wie in der Presse berichtet wird, 
dass der Vorschlag zur Kürzung bzw. Streichung 
der Agrardiesel-Rückerstattung ursprünglich aus 
dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft gekommen ist (vgl. www.agra.de/age-k
ompakt/ansicht/news/hocker-schiebt-oezdemir-de
n-schwarzen-peter-zu sowie www.wochenblatt-dl
v.de/politik/agrardiesel-kuerzung-sorgt-fuer-riese
nzoff-koalition-575094), und wenn ja, wann
wurde der Vorschlag von wem genau unterbreitet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 21. Dezember 2023
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat 
zu keinem Zeitpunkt einen Vorschlag zur Kürzung oder Streichung der 
Agrardiesel-Beihilfe eingebracht.
Das BMEL hat dem Bundesministerium der Finanzen am 26. Juni 2023 
– angesichts der auch perspektivisch schwierigen Haushaltslage – 
schriftlich zugesagt, eine Überarbeitung – nicht aber eine Streichung – 
der Agrardiesel-Beihilfe zu prüfen, wenn die freiwerdenden Mittel den 
Transformationsaufgaben der Landwirtschaft weiterhin zugutekommen. 
Dieser Ansatz wurde nicht weiterverfolgt, da die Belastungen für die 
Landwirtschaft als zu hoch angesehen wurden und die
Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich gefährdet hätten.
117. Abgeordnete
Astrid Damerow
(CDU/CSU)
Welche konkreten Klimaschutzfortschritte für die 
deutsche und europäische Land-und
Forstwirtschaft konnten die Teilnehmer aus dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 
(BMEL) und dem BMEL-Geschäftsbereich bei 
der UNFCCC COP28 in Dubai erreichen, und 
welche Kosten sind beim BMEL für die COP28 
Teilnahme angefallen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 19. Dezember 2023
Die Land- und Forstwirtschaft profitieren von allen Fortschritten, die im 
Klimaprozess unter der Klimarahmenkonvention und dem Pariser
Übereinkommen, so auch in Dubai, erzielt werden, da beide Sektoren von der 
Klimakrise in besonderem Maße betroffen sind. Insofern tragen die
Teilnehmenden aus dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) sowie BMEL-Geschäftsbereich in der deutschen
Delegation zum Gesamtziel bei.
Landwirtschaft und Ernährung waren ein besonderer Schwerpunkt bei 
der COP 28. Die Verhandlungen zu Landwirtschaft und Ernährung sind 
allerdings nicht abgeschlossen und werden fortgeführt. Es ist aber zu
erwähnen, dass auf Vorschlag der Vereinigten Arabischen Emirate als 
COP-Präsidentschaft eine Erklärung zu nachhaltiger Landwirtschaft und 
Ernährungssystemen beschlossen wurde, die von den Staats- und
Regierungschefs von inzwischen 158 Staaten der Welt gezeichnet wurde.
Mit Blick auf die Forstwirtschaft waren insbesondere die Verhandlungen 
zu Artikel 6 des Pariser Übereinkommens (Kooperationsmechanismen 
zum Klimaschutz) wichtig. Hier konnten zu Artikel 6.8
Schlussfolgerungen angenommen werden, die Verhandlungen zu Artikel 6.2 und
Artikel 6.4 sind ebenfalls auf die nächsten Zwischenverhandlungen in Bonn 
im Juni 2024 vertagt. Für die EU ging es vor allem darum, die
Umweltintegrität von Projekten unter Artikel 6 zu sichern. Da die durch den
Supervisory Body erarbeiteten Leitlinien (insbesondere die Removal
Guidance) diesen Ansprüchen nicht gerecht wurden, hat sich die EU für 
eine Ablehnung der Leitlinien ausgesprochen.
Die Ergebnisse der Verhandlungen fließen in die nationale Umsetzung 
und ebenso auf EU- Ebene ein. Hierzu gehören das Klimaschutzgesetz 
und Klimaschutzprogramm 2030, das zuletzt durch das
Klimaschutzprogramm 2023 ergänzt und weiterentwickelt wurde. Erfreulich ist, dass die 
Landwirtschaft in Deutschland bisher die Ziele des Klimaschutzgesetzes 
eingehalten hat.
Die geschätzten Kosten für die Teilnahme des BMEL inklusive
Geschäftsbereich an der COP28 belaufen sich auf circa 41.000 Euro. Die 
genauen Kosten lassen sich erst nach Vorliegen der
Reisekostenabrechnungen ermitteln.
118. Abgeordneter
Sepp Müller
(CDU/CSU)
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung 
konkret ergriffen, um eine Erweiterung der EU- 
Sanktionen auf veredeltes Gas (wie
beispielsweise Düngemittel, Harnstoff) zu erreichen, und 
plant die Bundesregierung § 6 Absatz 2 der
Düngemittelverordnung zu ändern, um
sicherzustellen, dass Düngemittel nur ausgebracht werden, 
die bereits beim Import den Ureasehemmer
inklusive haben (siehe auch Welt am Sonntag
Nummer 49, 3. Dezember 2023: Soff aus Moskau)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 18. Dezember 2023
Die Sanktionen gegen Russland werden fortlaufend überprüft. Das gilt 
auch für die bestehenden Importverbote auf Düngemittel.
Die Düngeverordnung regelt ausschließlich die Anwendung von
Düngemitteln (§ 1 Absatz 1 der Düngeverordnung – DüV) und nicht den
Import von Düngemitteln. Um die Ammoniakemissionen zu reduzieren, 
darf Harnstoff als Düngemittel seit dem 1. Februar 2020 nur noch
aufgebracht werden, soweit ihm ein Ureasehemmstoff zugegeben ist oder er 
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden nach der 
Aufbringung, eingearbeitet wird (§ 6 Absatz 2 DüV). Eine Änderung 
dieser Regelung ist nicht vorgesehen.
119. Abgeordneter
Sebastian 
Münzenmaier
(AfD)
Welche Finanzmittel wurden seitens der
Bundesregierung bislang für die Informationskampagne 
des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft namens „Wenn Salz, dann Jodsalz“ 
(vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilung
en/DE/2023/109-Jodsalz.html) insgesamt
verausgabt (bitte nach den Kosten für den WhatsApp-
Infokanal, den erstellten Videos zur Kampagne, den 
erstellten Faktenblättern und Checklisten, den 
Grafiken „Fragen und Antworten zu Jodsalz“, 
„Wissenswertes rund um Jod und Jodsalz“ und 
Grafiken mit dem Hashtag „#JodZuWissen“,
geschalteten Landingpages und sonstigen
angefallenen Kosten in unmittelbarem und mittelbarem
Zusammenhang mit der Kampagne aufschlüsseln 
und die Gesamtsumme angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 21. Dezember 2023
Die für die Konzeption und Umsetzung der Informationsoffensive 
„Wenn Salz, dann Jodsalz“ des Bundesministeriums für Ernährung und 
Landwirtschaft (BMEL) bislang getätigten Ausgaben sind der folgenden 
Aufstellung zu entnehmen.
Verwendungszweck Ausgaben (brutto, in Euro)
Mediaagentur für die Schaltung von Werbeanzeigen 99.714,30
Konzepterstellung, Pretest, Erstellung der digitalen Materialien 95.876,76
Fensterbeklebung des BMEL 1.968,26
Gesamt 197.559,32
Die Lieferung der digitalen Materialien erfolgte als Gesamtpaket,
welches über verschiedene Kanäle ausgespielt wurde – hierzu zählt auch der 
WhatsApp-Infokanal. Eine Aufschlüsselung der Ausgabepositionen für 
die einzelnen digitalen Materialien ist nicht möglich, da die Abrechnung 
dieser nicht entsprechend getrennt erfolgt ist.
120. Abgeordneter
Bernd Riexinger
(fraktionslos)
Wie viele und mit welchen
Interessensvertreterinnen und -vertretern gab es Treffen der
Bundesregierung bzw. mit Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern von Bundesministerien seit 1. Januar 
2023 zum laufenden Reformprozess des
Bundeswaldgesetzes?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 21. Dezember 2023
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Gespräche – einschließlich 
Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation 
wurde auch nicht geführt. Diesbezügliche Daten sind möglicherweise 
nicht vollständig und können auch nicht, oder zumindest nicht mit
zumutbarem Aufwand bezüglich aller Gespräche im Sinne der
Fragestellung mit jedem oder jeder Beschäftigten der Ressorts der
Bundesregierung rekapituliert werden.
Eine Übersicht der Treffen seitens der Ressorts der Bundesregierung 
(Abteilungs- und Leitungsebene) mit Interessensvertreterinnen und -
vertretern zur Reform des Bundeswaldgesetzes seit dem 1. Januar 2023 
kann der Anlage entnommen werden.2 Die dort aufgeführten Angaben 
erfolgen auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9902 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
121. Abgeordneter
Albert Stegemann
(CDU/CSU)
Wie viele Kartoffeln (in Hektar und Tonnen) in 
Deutschland, Frankreich, Belgien und den
Niederlanden konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung witterungsbedingt (u. a. aufgrund von
Regen, dann Frost) in diesem Jahr bisher nicht
geerntet werden und stehen somit für die
Gewährleistung der Ernährungssicherheit nicht zur 
Verfügung, und plant die Bundesregierung ein 
Unterstützungsprogramm für die heimischen
Kartoffelbauern nach französischem Vorbild (bitte 
Antwort begründen; vgl. Süddeutsche Zeitung, 
11. Dezember 2023, S. 13)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 18. Dezember 2023
Aufgrund der schwierigen Witterungsbedingungen ist es in Deutschland, 
Belgien, Frankreich und den Niederlanden zu Verzögerungen bei der 
Kartoffelernte gekommen. Der europäische Kartoffelverband North-
Western European Potato Growers Foundation (NEPG) geht trotz der 
schwierigen Bedingungen von einem guten Durchschnittsertrag aus. 
Dieser wird auf 45,8 Tonnen/Hektar geschätzt. Dies entspräche einer 
Steigerung von 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die
Gesamterzeugung in den genannten Ländern wird auf 23,6 Millionen Tonnen
geschätzt und läge damit in etwa auf dem Niveau von 2021, als 22,9
Millionen geerntet wurden. Der NEPG geht davon aus, dass bislang etwa 
22,2 Millionen Tonnen geerntet worden sind. Derzeit ist nicht
abschätzbar, wie viele Kartoffeln noch gerodet werden können.
Im Gegensatz zu Belgien, Frankreich und den Niederlanden ist die
Kartoffelernte in Deutschland weitgehend abgeschlossen. In den
vergangenen Wochen haben sich die Erzeugerpreise für Speisekartoffeln auf 
einem etwas höheren Niveau als im Vorjahr stabilisiert. Eine
Gefährdung der Versorgung mit Kartoffeln besteht nach derzeitiger
Einschätzung nicht. Die Bundesregierung plant kein Unterstützungsprogramm 
für die deutschen Kartoffelerzeugerinnen und -erzeuger.
122. Abgeordneter
Johannes Steiniger
(CDU/CSU)
Wann und in welcher Form (zum Beispiel
persönlich, fernmündlich, schriftlich usw.) hat der
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft 
innerhalb der Bundesregierung für die
Beibehaltung von steuerlichen Sonderregelungen für die 
Landwirtschaft (zum Beispiel Agrardiesel-
Beihilfe, Kfz-Steuer-Befreiung oder andere
Tatbestände) geworben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 21. Dezember 2023
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, 
ist fortwährend in einem konstruktiven Austausch mit seinen
Kabinettskolleginnen und -kollegen.
Die Informationen, auf welche die Frage abzielt, sind nicht vom
Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Der
Willensbildungsbildungsprozess in der Bundesregierung, der sich insbesondere auch
in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht, 
gehört zum Kernbereich ihrer exekutiven Eigenverantwortung
und ist grundsätzlich nicht ausforschbar (vgl. BVerfG, Urteil
vom 7. November 2017 – Aktenzeichen 2 BvE 2/11 –, ECLI: 
DE:BVerfG:2017:es20171107.2bve000211, m. w. N.).
123. Abgeordneter
Hans-Jürgen Thies
(CDU/CSU)
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 
2021 unternommen, um den Beschluss der
Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) aus 
dem Mai 2021 umzusetzen und eine gesetzliche 
Regulierung für tabakfreie Nikotinbeutel
herbeizuführen, und welche zeitliche Zusage hat die 
Bundesregierung den Ländern gemacht, um
tabakfreie Nikotinbeutel in Deutschland zu
regulieren, um der Aufforderung der VSMK 2021
nachzukommen (bitte den konkreten Zeitplan
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 22. Dezember 2023
Tabakfreie Nikotinbeutel fallen nicht unter das europäische und
nationale Tabakrecht. Bei einer Regulierung der tabakfreien Nikotinbeutel 
handelt es sich um eine sehr komplexe Fragestellung, die eine sorgsame 
Prüfung zur weiteren Vorgehensweise erforderlich macht. Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) steht dazu im 
kontinuierlichen Austausch mit den Ländern. Dabei ist es Bund und 
Ländern ein wichtiges Anliegen, ein hohes Niveau beim
Gesundheitsschutz sowie beim Kinder-, Jugend- und gesundheitlichen
Verbraucherschutz sicherzustellen und zu erhalten. Ein konkreter Zeitplan wurde 
bislang nicht vereinbart.
Tabakfreie Nikotinbeutel werden weltweit und im Binnenmarkt
gehandelt. Aus Sicht des BMEL ist daher eine EU-einheitliche
Vorgehensweise und Regelung dieser Produkte vorzugswürdig. Das BMEL hat sich 
deshalb zuletzt am 7. August 2023 auf Ministerebene in einem
gemeinsamen Schreiben bei der Europäischen Kommission für eine EU-
Regelung dieser Erzeugnisse eingesetzt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
124. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(fraktionslos)
Wie ist der Stand bei der Umsetzung des im 
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten
Vorhabens, über das Startchancen-Programm hinaus 
weitere bis zu 4.000 Schulen in benachteiligten 
Regionen und Quartieren gezielt und dauerhaft 
mit zusätzlichen Stellen für schulische
Sozialarbeit zu unterstützen (wenn möglich, bitte
auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 20. Dezember 2023
Mit dem Startchancen-Programm will der Bund gemeinsam mit den 
Ländern eine Trendwende in der Kompetenzentwicklung erreichen und 
mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit ermöglichen. Entlang der
Bildungskette sollen etwa 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil an sozial 
benachteiligten Schülerinnen und Schülern nachhaltig unterstützt
werden.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 sollen die Schulen über drei
Programmsäulen eine moderne, lernförderliche Ausstattung (Säule I), ein
Chancenbudget für bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und
Unterrichtsentwicklung (Säule II) sowie mehr Personal für multiprofessionelle 
Teams (Säule III) erhalten.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
FDP wurde das Vorhaben zur Schaffung zusätzlicher Stellen für
schulische Sozialarbeit auch mit dem Ziel verbunden, die Inanspruchnahme 
der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu steigern. Im 
Rahmen der Einführung der Kindergrundsicherung ist eine gemeinsame 
Beantragung des Teilhabebetrags, des Schulstarterpakets und des
Kinderzusatzbetrags beim Familienservice geplant. Damit soll die
Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen deutlich gesteigert 
werden.
125. Abgeordneter
Hubert Hüppe
(CDU/CSU)
Wie viele Mahnwachen und
Gehsteigberatungsangebote vor Einrichtungen, die
Schwangerschaftskonfliktberatung bzw. Schwangerschaftsabbrüche 
anbieten, gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2021 in Deutschland (vgl. Antwort der 
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 der 
Abgeordneten Heidi Reichinnek (DIE LINKE.) 
auf Bundestagsdrucksache 20/3621, in der eine 
entsprechende Länderabfrage genannt wird), und 
wie viele behördliche Verfahren wurden insofern 
durchgeführt (bitte nach Jahr, Anzahl der
Anzeigen, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder
sonstigem rechtsförmlichen Verfahren sowie Art und 
Ergebnis des Abschlusses dieser Verfahren
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 18. Dezember 2023
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat 
im Zusammenhang mit dem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
„sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und
Abtreibungsgegnern wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegenzusetzen“ 
(Kapitel: VI, Seite: 116, Zeilen: 3890 bis 3891), im Juni 2022 eine
Länderabfrage initiiert.
Ziel der Abfrage war es, länderseitige Zahlen und Daten im
Zusammenhang mit dem Phänomen zu erheben. Die hierbei gewonnenen
Erkenntnisse sowie Hinweise und Beschwerden von Trägern der
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stützen den im Koalitionsvertrag
erkannten Handlungsbedarf. Aufgrund der derzeit uneinheitlichen Rechtslage 
und Behandlung durch die Vollzugsbehörden ist eine Quantifizierung 
und Aufschlüsselung des Phänomens im Sinne Ihrer Schriftlichen Frage 
jedoch nicht möglich. Belästigungen unterhalb der Schwelle zur
Strafbarkeit fließen nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein.
126. Abgeordneter
Hubert Hüppe
(CDU/CSU)
Wie viele Betroffene haben sich nach Kenntnis 
der Bundesregierung über Behinderungen bzw. 
Störungen beim Aufsuchen einer
Konfliktberatungsstelle oder Einrichtung, in der
Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden,
beschwert (bitte nach Jahr, Art und Adressaten der 
Beschwerde aufschlüsseln), und in wie vielen
Fällen wurden Beratungsgespräche und
Schwangerschaftsabbrüche konkret durch Mahnwachen bzw. 
Gehsteigberatungen verhindert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 18. Dezember 2023
Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen 
der Bundesregierung nicht vor. Belästigungen unterhalb der Schwelle 
der Strafbarkeit gehen nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage 125 
verwiesen.
127. Abgeordneter
Jan Korte
(fraktionslos)
Inwieweit werden bei der Arbeit und der
Zulassung „unabhängiger, regionaler
Aufarbeitungskommissionen“ zur Aufarbeitung von Missbrauch 
in der evangelischen Kirche durch die
Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen 
des sexuellen Kindesmissbrauchs (www.zdf.de/na
chrichten/politik/missbrauch-beauftragte-claus-ev
angelische-kirche-100.html) die jeweiligen
zuständigen Staatsanwaltschaften eingebunden und 
zu wie vielen Gerichtsurteilen hat nach Kenntnis 
der Bundesregierung die Aufarbeitung des
Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche seit 
2010 geführt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 19. Dezember 2023
Am 13. Dezember 2023 wurde die „Gemeinsame Erklärung über eine 
unabhängige Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der
evangelischen Kirche und Diakonie nach verbindlichen Kriterien und Standards“ 
durch Anne Gidion, die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen 
Kirche Deutschlands bei der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union, Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland sowie 
die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, unterzeichnet.
Darin wurde u. a. die Einrichtung „Unabhängiger Regionaler
Aufarbeitungskommissionen“ vereinbart, die in den kommenden Monaten
eingerichtet werden sollen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die jeweils zuständigen 
Staatsanwaltschaften nicht grundsätzlich in die Arbeit der
Kommissionen eingebunden, sondern nur, wenn sich ein konkreter Verdacht ergibt 
und die Tat noch strafrechtlich verfolgt werden kann.
Der Bundesregierung liegen aus dem Bereich der
Strafrechtspflegestatistiken keine Erkenntnisse zu der Frage vor, zu wie vielen Gerichtsurteilen 
die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche seit 
2010 geführt hat.
Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Geschäftsstatistiken 
der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichte sowie die
Strafverfolgungsstatistik liefern keine Hinweise auf über die Tatbestandsmerkmale 
hinausgehende Tatmodalitäten (hier: Umfeld der Tatbegehung
„Katholische Kirche“).
128. Abgeordneter
Jan Korte
(fraktionslos)
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben an 
der Spendengala „Ein Herz für Kinder“ des 
Springer-Konzerns teilgenommen und inwieweit 
ist die Bundesrepublik Deutschland bei der
Herstellung sozialer Gerechtigkeit, insbesondere der 
Gewährleistung von sozialer Sicherheit von
Kindern nach Auffassung der Bundesregierung
abhängig von Spenden (bitte begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 20. Dezember 2023
An der Spendengala „Ein Herz für Kinder“ haben folgende Mitglieder 
der Bundesregierung teilgenommen:
Bundesministerin Lisa Paus, Bundesminister Christian Lindner in seiner 
Funktion als FDP-Parteivorsitzender, Bundesministerin Svenja Schulze, 
Bundesminister Dr. Karl Lauterbach. Der Bundeskanzler Olaf Scholz 
trat als Laudator auf.
Die Bundesregierung begrüßt zusätzliche Initiativen zur weiteren
Stärkung von Kinderchancen.
129. Abgeordneter
Josef Oster
(CDU/CSU)
Wie hoch ist der Anteil der Haushaltsmittel aus 
dem Bundesinvestitionsprogramm mit dem
Förderkennzeichen 3923BIA017 „Gemeinsam gegen 
Gewalt an Frauen“ (www.gemeinsam-gegen-gew
alt-an-frauen.de/bundesfoerderprogramm/bundesi
nvestitionsprogramm), die für einen
Haushaltsmittelabruf im Jahr 2023 vorgesehen waren, aber 
in diesem Haushaltsjahr bisher nicht abgerufen 
werden konnten (bitte nach Projekt auflisten), und 
wie viele dieser Projekte haben bereits einen
Antrag auf Mittelverschiebung in das nächste
Haushaltsjahr gestellt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 21. Dezember 2023
Bei dem Vorhaben mit dem Förderkennzeichen 3923BIA017 handelt es 
sich um ein Projekt des Sozialdienstes katholischer Frauen Koblenz 
e. V., das den Aus- und Umbau des bestehenden Frauenhauses vorsieht.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurden hierfür 150.000 Euro aus dem
Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
bewilligt. Hiervon wurden auf Anforderung 31.000 Euro an den Träger
ausgezahlt. Dies entspricht einem Anteil von 20,67 Prozent der für dieses Jahr 
bewilligten Bundesmittel. Um die bewilligten, aber im Jahr 2023 nicht 
verausgabten Mittel im Jahr 2024 neu beantragen zu können, bereitet der 
Zuwendungsempfänger aktuell einen Änderungsantrag vor.
130. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(fraktionslos)
Wie viele Projekte aus dem Haushalt des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend (auch im Rahmen von Mittelweiterleitung 
betroffene) in welchen Bereichen sind nach 
Kenntnis der Bundesregierung von der aktuellen 
Haushaltssperre in der Form betroffen, dass die 
für 2024 eigentlich geplante Fortführung bereits 
seit 2023 (oder länger) laufender Projekte, nicht 
zum 1. Januar 2024 sichergestellt ist (vgl. www.rn
d.de/politik/haushaltsstreit-gefaehrdet-opferberatu
ng-und-kampf-gegen-antisemitismus-aus-im-janu
ar-befuerchtet-CM6PDLUJBVB2RPAKRBHOZ
X2HCU.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 21. Dezember 2023
Aufgrund der am 12./13. Dezember 2023 erfolgten Einigung der
Koalitionsspitzen zum Bundeshaushalt 2024 hat das Bundesministerium der
Finanzen mit Schreiben vom 14. Dezember 2023 die
haushaltswirtschaftliche Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 gemäß 
§ 41 der Bundeshaushaltsordnung aufgehoben. Insofern können
grundsätzlich alle bisher geplanten Fortsetzungsmaßnahmen bewilligt werden.
131. Abgeordneter
Jan Wenzel 
Schmidt
(AfD)
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die aktuell 
von der Haushaltssperre in ihrer Existenz
bedrohten Demokratieprojekte der Amadeu Antonio 
Stiftung auch im kommenden Jahr zu finanzieren 
und so nach meiner Ansicht tausenden
Angestellten ihr staatlich finanziertes Auskommen zu
retten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 20. Dezember 2023
Die haushaltswirtschaftliche Sperre, die das Bundesministerium der
Finanzen erlassen hatte, wurde zwischenzeitlich am 14. Dezember 2023 
aufgehoben.
132. Abgeordneter
Thomas Seitz
(AfD)
Mit welchem Betrag wurde die Broschüre
„Gelebte Vielfalt – Alle Kinder sind willkommen“ (a
wo.org/sites/default/files/2023-11/231025_Transk
inder_Flyer_mitBildquelle_0.pdf) durch das
Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und 
Jugend oder andere Dienststellen aus dem
Geschäftsbereich der Bundesregierung gefördert, 
und wie verhält sich die Bundesregierung zu der 
Feststellung, dass zwei-, drei- oder fünfjährige 
Kinder keine kognitive Entwicklungserfahrung 
über etwaige sexuelle „Trans“- oder
„Binäridentität“ haben können (apollo-news.net/von-der-bund
esregierung-bezahlte-broschuere-feiert-transsexua
litaet-bei-3-jaehrigen/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 18. Dezember 2023
Die Broschüre „Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!
Inter*Kinder in Kindertageseinrichtung und in Kindertagespflege“ wurde 
aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) mit
insgesamt 3.111,89 Euro wie folgt gefördert:
Erstellung + Druck in 2021: 1.451,49 Euro
Nachdruck in 2022: 787,54 Euro
Nachdruck in 2023: 872,86 Euro
Die Broschüre „Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen! Trans 
Kinder und ihre Geschwister in Kindertageseinrichtungen und in
Kindertagespflege“ wurde aus dem KJP wie folgt gefördert:
Erstellung + Druck in 2023: 1.475,56 Euro.
Die Themen von Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege gehören 
zu den bundeszentralen Themen der Kinder- und Jugendhilfe. Die
Verbände, darunter die Arbeiterwohlfahrt (AWO), erhalten Mittel für die 
Umsetzung dieser Themen. Die in Rede stehenden Broschüren wurden 
in fachlicher und redaktioneller Verantwortung von der AWO erstellt, 
der Zuschuss diente der Produktion der Broschüren.
Kinder und Jugendliche sind in ihrer Selbstwahrnehmung – auch in
Bezug auf ihre geschlechtliche Identität – unbedingt ernst zu nehmen.
Dafür sollen die Erwachsenen, wie Eltern, Lehrerinnen und Lehrer,
Erzieherinnen und Erzieher, die ein gedeihliches Heranwachsen der Kinder 
und Jugendlichen eng begleiten, in geeigneter Weise informiert und
geschult sein. Diesem Zweck dienen die oben genannten Broschüren.
133. Abgeordnete
Kathrin Vogler
(fraktionslos)
In welcher Höhe sind seit der Einrichtung
Personal- und Sachkosten für die Stelle des Queer-
Beauftragten der Bundesregierung sowie anhängige 
Stellen aufgewandt worden, und mit wie vielen 
Personalstellen ist das Büro des Queer-
Beauftragten ausgestattet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 20. Dezember 2023
Die Bundesregierung hat im Januar 2022 erstmals einen Beauftragten 
für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-
Beauftragten) ernannt und im Bundesministerium für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend angesiedelt. Seitdem führt Sven Lehmann,
Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, dieses Amt aus. Für den Beauftragten selbst 
sind keine Kosten entstanden.
Zur Frage nach der Ausstattung des Büros des Queer-Beauftragten mit 
Personalstellen: Vergleiche hierzu die Antworten der Bundesregierung 
zu den Fragen 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf 
Bundestagsdrucksache 20/5251.
Zur Frage nach den entstandenen Personal- und Sachkosten: Vergleiche 
hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 80 
des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) auf Bundestagsdrucksache 
20/7828 für das Haushaltsjahr 2022. Die Personal- und Sachkosten im 
Haushaltsjahr 2023 belaufen sich bis einschließlich November) auf 
254.560 Euro.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
134. Abgeordnete
Dr. Christina Baum
(AfD)
Ist der Bundesregierung eine Schädigung durch 
Gadolinium bekannt, und wenn ja, gibt es
Therapiemöglichkeiten für Geschädigte, und wenn 
nein, erwägt das Bundesministerium für
Gesundheit eine diesbezügliche Forschung (www.betterpl
ace.me/krank-durch-gadoliniumhaltige-kontrastm
ittel?fbclid=IwAR3RRbfbfsYSnCj82axUb2rF3v
Ah0om1frGshAJ8u9FfM2fuk2X-Vwj-Gkw)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 18. Dezember 2023
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 
überwacht kontinuierlich das Sicherheitsprofil von gadoliniumhaltigen 
Kontrastmitteln. Aktuelle Risikoinformationen hierzu finden sich auf 
der Internetseite des BfArM: www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinform
a-tionen/Pharmakovigilanz/DE/RV_STP/g-l/gadolinium-kernspin-ne
u.html.
Derzeit werden Daten aus laufenden Studien im Rahmen der Bewertung 
von regelmäßig aktualisierten Berichten über die Unbedenklichkeit von 
Arzneimitteln (englisch Periodic Safety Update Report – PSUR)
ausgewertet. Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der
Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur wird sich
Anfang 2024 mit den Ergebnissen der Auswertung des aktuellen PSUR
befassen. Auf der Grundlage der Einschätzung des PRAC trifft das BfArM 
die Entscheidung, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen 
zu treffen sind.
135. Abgeordnete
Dr. Christina Baum
(AfD)
Seit wann wusste die Bundesregierung, dass die 
mRNA-Coronaimpfung nicht vor Übertragung 
schützt (Fremdschutz) wie die Europäische
Arzneimittel-Agentur (EMA) in einem Antwortbrief 
an einen EU-Abgeordneten einräumen musste 
(www.youtube.com/watch?v=9L3xxE8AGqE)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 21. Dezember 2023
Die zugelassenen Indikationen der COVID-19-Impfstoffe umfassen die 
aktive Immunisierung von Personen zur Vorbeugung von COVID-19 
durch das SARS-CoV-2-Virus. Eine Verminderung der Übertragbarkeit 
kann erst mit der breiten Anwendung der Impfstoffe nach deren
Zulassung untersucht werden. Der aktuelle Stand der Wissenschaft wird vom 
Robert Koch-Institut wie folgt zusammengefasst: „Bei allen Impfstoffen 
wurde nach dem Auftreten der Omikron-Variante eine reduzierte
Wirksamkeit gegen Transmission (Weitergabe des Virus an Andere)
beobachtet, im Vergleich zur zuvor zirkulierenden Delta-Variante. Seit
Durchführung der bekannten Studien hat sich das SARS-Coronavirus-2 weiter 
verändert, wobei zu den aktuell zirkulierenden Subvarianten von
Omikron keine Daten zum Transmissionsschutz bekannt sind. Der
zuverlässigste Schutz vor Weitergabe des Virus wird daher weiterhin durch das 
primäre Vermeiden einer Infektion erzielt.“ (www.rki.de/SharedDocs/F
AQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit.html).
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) auf
Bundestagsdrucksache 20/1483 verwiesen.
136. Abgeordneter
Robert Farle
(fraktionslos)
Wie viele Fälle mit schweren
Impfnebenwirkungen infolge einer COVID-19-Impfung sind nach 
aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung 
bisher anerkannt und entschädigt worden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 18. Dezember 2023
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Zahl anerkannter
Impfschäden vor. Für die Versorgung von Impfschäden gelten die
Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Die Feststellung, dass im 
Einzelfall ein Impfschaden im Sinne des § 2 Nummer 11 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch eine Schutzimpfung entstanden ist und
somit grundsätzlich ein Versorgungsanspruch besteht trifft die nach § 64 
Absatz 1 IfSG zuständige Landesbehörde. Statistische Daten in Bezug 
auf die Zahl anerkannter Impfschäden fallen daher bei den zuständigen 
Behörden der Länder an.
137. Abgeordneter
Robert Farle
(fraktionslos)
Wie schätzt die Bundesregierung zum jetzigen 
Zeitpunkt die Risikorelation hinsichtlich des
Auftretens einer schweren Impfnebenwirkung infolge 
einer COVID-19-Impfung ein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 18. Dezember 2023
Die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe wird im Rahmen der
Zulassung weiterhin überwacht. Die Häufigkeit von Nebenwirkungen ist in 
den öffentlich zugänglichen Produktinformationen der jeweiligen 
COVID-19-Impfstoffe aufgeführt (www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstof
fe/covid-19/covid-19-node.html). Daneben stellen die pharmazeutischen 
Unternehmen Fach- und Gebrauchsinformationen in elektronischer 
Form bereit. Die überwiegende Mehrheit der bekannten
Nebenwirkungen ist leicht und von kurzer Dauer. Schwerwiegende Nebenwirkungen 
können auftreten, sind aber sehr selten.
138. Abgeordnete
Dr. Ingeborg 
Gräßle
(CDU/CSU)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur 
Kritik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an 
Deutschland für seine nachlässige Umsetzung von 
Maßnahmen zur Tabakkontrolle (Quelle: www.ta
gesschau.de/inland/who-kritik-tabakkontrolle-10
0 .html) und welche konkreten Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um ihrer
Verpflichtung gemäß Artikel 5.3 des von Deutschland
unterzeichneten WHO-Rahmenübereinkommens zur 
Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO FCTC) 
nachzukommen, den „Schutz der öffentlichen
Gesundheitspolitik zur Eindämmung des
Tabakgebrauchs vor kommerziellen und anderen
Interessen der Tabakindustrie“ sicherzustellen (https://fct
c.who.int/publications/m/item/guidelines-for-impl
ementation-of-article-5.3)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 20. Dezember 2023
Die Bundesregierung nimmt die Einlassungen der WHO bezüglich der 
Maßnahmen zur Tabakkontrolle in Deutschland ernst. Die Verringerung 
des Nikotinkonsums und ein möglichst umfassender Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens sind für die Bundesregierung vordringliche 
Ziele, die sie mit aufeinander abgestimmten präventiven, gesetzlichen 
und strukturellen Maßnahmen verfolgt. Auch bei aktuellen
Gesetzesvorhaben – u. a. der geplanten Gesetzesinitiative zur Verbesserung der 
Früherkennung und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen – 
spielt die Reduzierung des Nikotinkonsums eine wichtige Rolle.
Die Bundesregierung sieht sich durch die Vorgaben der
Tabakrahmenkonvention der WHO (FCTC) verpflichtet. Entsprechend Artikel 5.3. 
FCTC, wonach erforderliche Interaktionen mit der Tabakindustrie
transparent und möglichst öffentlich erfolgen sollen, werden
Gesprächstermine der Hausleitungen des Bundesministeriums für Gesundheit und des 
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit
Vertreterinnen und Vertretern der Tabakindustrie auf den Internetseiten der
jeweiligen Ministerien veröffentlicht.
139. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(fraktionslos)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung 
der Anteil der Pflegebedürftigen und
Pflegepersonen (pflegenden Angehörigen), die nach dem
Bericht nach § 7a Absatz 9 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen unerfüllten
Beratungsbedarf zu den Leistungen der
Pflegeversicherung haben, und wie hoch ist der Anteil 
derer, die gemäß § 7a Absatz 1 SGB XI bei der 
Organisation professioneller und informeller
Pflege unzureichend begleitet werden (bitte wenn 
möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 19. Dezember 2023
Nach § 7a Absatz 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) legt 
der Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband) dem 
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) alle drei Jahre einen unter 
wissenschaftlicher Begleitung zu erstellenden Bericht u. a. über die
Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und
Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a SGB XI vor. Nach dem jüngsten
entsprechenden Bericht gaben fast 90 Prozent der befragten Nutzerinnen und Nutzer 
an, dass sie nach der Beratung die meisten ihrer Fragen beantwortet
sehen. Allerdings nehmen ca. 25 bis 30 Prozent der Antragsteller auf
Pflegeleistungen keine Pflegeberatung in Anspruch. Gründe für die Nicht-
Inanspruchnahme der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sind laut
Bericht:
• 27,8 Prozent gaben als Grund für die Nicht-Inanspruchnahme an, 
dass ihnen das Angebot einer Pflegeberatung nicht bekannt sei.
• Häufigster Grund (45,3 Prozent) für die Nicht-Inanspruchnahme war 
der fehlende Bedarf für eine Pflegeberatung.
• 14,1 Prozent gaben als Grund für die Nicht-Inanspruchnahme an, 
dass sie noch keine Zeit hatten, sich über das Angebot der
Pflegeberatung Gedanken zu machen.
• 13,2 Prozent gaben an, aufgrund der Corona-Pandemie keine
persönliche Pflegeberatung gewollt zu haben.
Der GKV-Spitzenverband hat den Bericht auf seiner Internetseite
veröffentlicht (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversic
herung/beratung_und_betreuung/pflegeberatung/20230622_IGES_Absc
hlussbericht_Evaluation_Pflegeberatung.pdf).
Verpflichtender Bestandteil der Pflegeberatung ist ein Versorgungsplan. 
Dieser wird laut IGES- Studie von 91,3 Prozent der Pflegeberaterinnen 
und Pflegeberater erstellt. 73,5 Prozent der Pflegeberaterinnen und
Pflegeberater halten den Versorgungsplan gemeinsam mit den Ratsuchenden 
aktuell und 69,2 Prozent nutzen ihn gemeinsam, um sicherzustellen, 
dass die Maßnahmen umgesetzt werden. Ob daraus für die übrigen Fälle 
eine unzureichende Begleitung folgt, war nicht Gegenstand der
Untersuchung. Der Bundesregierung liegen somit keine Daten zur Zahl der 
Fälle vor, in denen Pflegebedürftige unzureichend begleitet werden.
140. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(fraktionslos)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, 
um die Pflegebedürftigen und Pflegepersonen 
(pflegenden Angehörigen), die nach dem Bericht 
nach § 7a Absatz 9 des Elften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XI) einen unerfüllten
Beratungsbedarf zu den Leistungen der
Pflegeversicherung haben, besser zu erreichen, und wie viel 
finanzielle Mittel sind für den Ausbau der
Beratungsstrukturen eingeplant (bitte wenn möglich 
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 19. Dezember 2023
Die Pflegekassen sind nach § 7a SGB XI dazu verpflichtet,
Anspruchsberechtigten vor der erstmaligen Beratung unverzüglich einen
zuständigen Pflegeberater, eine zuständige Pflegeberaterin oder eine sonstige
Beratungsstelle zu benennen. Damit ist ein umfassender, verlässlicher
gesetzlicher Rahmen geschaffen. Die Pflegekassen müssen zudem ihre 
Versicherten zu den Pflegeberatungsansprüchen informieren. Dabei 
kommt ihnen nach dem Ergebnis der Evaluation der Pflegeberatung die 
Aufgabe zu, die Sichtbarkeit dieses Rechtsanspruchs für die
Versicherten zu erhöhen. Die Pflegekassen haben ferner eine Berichtspflicht über 
die erbrachten Beratungsleistungen in der Pflege und explizit zur
pflegerischen Versorgungsplanung.
Bezüglich des Ausbaus der Beratungsstrukturen und dessen
Finanzierung ist festzuhalten, dass im Rahmen des SGB XI die Pflegekassen aus 
ihrer Verantwortung heraus die Pflegeberatung in Relation zu der
Anzahl Pflegebedürftiger, pflegebedürftiger Angehöriger und der zu
erwartenden demographischen Entwicklung kalkulieren.
141. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in der 
Zeit der sogenannten Corona-Pandemie von der 
Firma Pfizer Inc. Impfstoffe unterschiedlicher 
Qualität gegeben, und wenn ja, nach welchen 
Kriterien wurden diese nach Kenntnis der
Bundesregierung verteilt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 20. Dezember 2023
Alle für die Versorgung in Deutschland freigegebenen Chargen
entsprachen den zugelassenen Spezifikationen und besitzen somit eine
konsistente Qualität.
142. Abgeordneter
Hubert Hüppe
(CDU/CSU)
Hat nach Auffassung des Bundesministeriums für 
Gesundheit der Begriff „Gesamtfunktion“ (des 
Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, 
vgl. § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des
Transplantationsgesetzes) bei der Prüfung der
Richtlinie der Bundesärztekammer gemäß § 16 Absatz 1 
Satz 1 Nummer 1 des Transplantationsgesetzes 
die gleiche Bedeutung wie „alle Funktionen“?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 18. Dezember 2023
Auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 97 auf 
Bundestagsdrucksache 20/9074 und auf die Antwort der
Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 82 auf Bundestagsdrucksache 20/9409 
wird Bezug genommen. Die allgemeine Rechtsprüfung des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erstreckt sich auf die formelle und 
materielle Rechtmäßigkeit der Richtlinie der Bundesärztekammer. Das 
BMG prüft demnach, ob die Richtlinie verfahrensgemäß einwandfrei
zustande gekommen ist und ob die Richtlinie begründet ist und ob die 
Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen
Wissenschaft nachvollziehbar dargelegt wurden (§ 16 Absatz 2 Satz 2 des 
Transplantationsgesetzes). Ob der medizinisch-wissenschaftliche
Erkenntnisstand transparent und nachvollziehbar abgebildet worden ist, 
wird abschließend im Gesamtkontext beurteilt. Eine Überprüfung des 
festgestellten Standes der medizinischen Wissenschaft durch die
Bundesärztekammer nimmt das BMG dabei nicht vor. Der Begriff der
„Gesamtfunktion“ bezeichnet im Kontext der in der Frage genannten
Richtlinie die Funktion des gesamten Hirns, das bedeutet die Funktion von 
Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm.
143. Abgeordneter
Erich Irlstorfer
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung für die zweite Hälfte 
der Legislatur weitere gesetzgeberische Schritte 
im Bereich Pflege, um den Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
FDP umzusetzen, wenn ja, welche, und in
welchem Zeitraum?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 20. Dezember 2023
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz sieht vor, dass das 
Bundesministerium für Gesundheit bis Ende Mai 2024 Vorschläge zur 
stabilen und dauerhaften Finanzierung der Pflegeversicherung erarbeiten 
wird. Bei der Erarbeitung der Empfehlungen werden neben dem
Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft 
und Klimaschutz, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
auch die Länder einbezogen.
Darüber hinaus prüft das Bundesministerium für Gesundheit, wie
weitere Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 
90/DIE GRÜNEN und FDP zur Pflege umgesetzt werden können. Der 
Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach hat in diesem
Zusammenhang bereits weitere Maßnahmen zur Steigerung der
Attraktivität der Pflegeberufe angekündigt, insbesondere mit Blick auf die
Kompetenzen der Pflegekräfte.
144. Abgeordneter
Fabian Jacobi
(AfD)
Nach welchem Verfahren (Process 1/Polymerase-
Kettenreaktion oder Process 2/e. coli) wurden die 
Impfstoffe von Biontech für die Impfkampagne 
des Deutschen Bundestages hergestellt, bitte alle 
verwendeten Chargen auflisten (www.focus.de/fin
anzen/boerse/impfopfer-wehren-sich-der-biontec
h-impfstoff-fuer-die-breite-masse-wies-anfangs-er
hebliche-maengel-auf_id_259473898.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 20. Dezember 2023
Für die Impfkampagne in Deutschland eingesetzte COVID-19-
Impfstoffdosen von BioNTech wurden mittels des genannten Prozesses 2
hergestellt.
Mit der zentralen Zulassung von Comirnaty wurden auf Basis der mit 
dem Zulassungsantrag vorgelegten Daten Spezifikationen im Rahmen 
des Zulassungsverfahrens von Expertinnen und Experten nach dem 
Stand von Wissenschaft und Technik wissenschaftlich bewertet und
genehmigt (vgl. den Europäischen Öffentlichen Bewertungsbericht;
veröffentlicht unter www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comir
naty). Die Vergleichbarkeit der klinischen und der kommerziellen
Chargen und die Konsistenz der Herstellung stellte dabei eine Voraussetzung 
für die Zulassung dar.
Für die Impfaktion des Deutschen Bundestages im Mai 2021 wurden die 
Chargen EW8904 und EX8680 ausgeliefert.
145. Abgeordneter
Wolfgang Kubicki
(FDP)
Hält die Bundesregierung im Angesicht der
jüngsten Äußerungen des Bundesgesundheitsministers 
auf X (https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/
1735410466170773921: „…Hoffentlich gelingt 
uns bald eine Impfung die vor Ansteckung 
schützt…“) an der Feststellung fest, dass die
Einführung der 2G-Regel (geimpft, genesen) in der 
Corona-Pandemie eine wirksame Maßnahme war, 
und wenn ja, warum?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 22. Dezember 2023
Ziel der sog. „2G-Regel“ war es insbesondere, Kontakte zu reduzieren, 
Neuansteckungen zu verhindern sowie vulnerable Personen zu schützen. 
Die „2G-Regel“ galt an Orten mit einem hohen oder erhöhtem
Infektionsrisiko. Für den Erlass von „2G-Regelungen“ waren die Länder
zuständig. Eine Überlastung des Gesundheitssystems konnte während der 
Gültigkeit der o. g. Regelungen insgesamt verhindert werden.
146. Abgeordneter
Sebastian 
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele einzelne Anwaltskanzleien wurden von 
der Bundesregierung in Verfahren im
Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten zur Beschaffung 
von Schutzausrüstung in der Corona-Situation
sowie im entsprechenden Zeitraum im Sinne meiner 
Schriftlichen Frage 104 auf
Bundestagsdrucksache 20/9074 mandatiert und welche der Arten 
von Vergütungsvereinbarungen wurden dabei
üblicherweise getroffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 20. Dezember 2023
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat in dem genannten 
Zeitraum fünf Kanzleien im Sinne der in Ihrer Schriftlichen Frage 104 
auf Bundestagsdrucksache 20/9074 genannten Definition mandatiert. Zu 
weiteren Details zu Honorarabreden zwischen Anwälten und BMG
erteilt das BMG keine Auskunft.
147. Abgeordneter
Stephan Pilsinger
(CDU/CSU)
Bestehen für die Bundesregierung mit Blick auf 
die von ihr laut Medienmeldungen im Rahmen 
des geplanten Medizinforschungsgesetzes
einzurichtenden Bundesethikkommission (pm-repor
t.de/markt/2023/medizinforschungsgesetz-staerku
ng-des-pharmastandorts-deutschland.html)
Zweifel an der unabhängigen und aus meiner Sicht 
kompetenten Arbeit der Landes-Ethik-
Kommissionen, die seit Jahrzehnten in Deutschland etabliert 
sind und nach meiner Auffassung wesentlich zur 
Sicherheit und Qualität der klinischen Forschung 
mit ihrer Expertise beitragen, und plant die
Bundesregierung mit Blick auf das geplante
Medizinforschungsgesetz, die klinische Prüfung mit einer 
beim Bundesamt für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) angesiedelten Bundes-Ethik-
Kommunikation zu zentralisieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 18. Dezember 2023
Die Bundesregierung schätzt die unabhängige Arbeit der
öffentlichrechtlichen Ethik-Kommissionen der Länder sehr. Zugleich bedarf es 
Veränderungen und insbesondere organisatorische Verbesserungen, um 
den Forschungsstandort Deutschland zu sichern, Verfahren zu
beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Die Bundesregierung hat dazu
Vorschläge im Strategiepapier zur Verbesserung der Rahmenbedingungen 
für den Pharmabereich in Deutschland gemacht. Dazu werden derzeit 
gesetzliche Maßnahmen im Rahmen der Erstellung eines Entwurfs für 
ein Medizinforschungsgesetz vorbereitet.
148. Abgeordneter
Stephan Pilsinger
(CDU/CSU)
Inwieweit war die am 23. November 2023 zum 
ersten Mal bekannt gewordene, mir vorliegende, 
auf den 24. November 2023 datierte
„Protokollerklärung der Bundesregierung zum Gesetz zur
Förderung der Qualität der stationären Versorgung 
durch Transparenz
(Krankenhaustransparenzgesetz) – (Bundesratsdrucksache 541/23) – TOP 3 
der 1038. Sitzung des Bundesrates am 24.
November 2023“ innerhalb der Bundesregierung, 
insbesondere mit dem Bundesministerium der
Finanzen , abgestimmt, und inwieweit ist es somit 
Konsens innerhalb der Bundesregierung, „die
Anpassungsregelungen der LBFW [
Landesbasisfallwerte, Anmerkung des Fragestellers] möglichst ab 
1. Juli 2024, spätestens jedoch zum 1. Januar 
2025 zu reformieren“, wie es der Bundesminister 
für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach in einem mir 
vorliegenden Schreiben vom 7. Dezember 2023 
an den Minister für Arbeit, Soziales und
Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef 
Laumann schreibt, was „die Bundesregierung“ in 
jener Protokollerklärung vom 24. November 2023 
„zugesagt“ hätte?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 19. Dezember 2023
Die Aussicht auf eine Anpassung der Landesbasisfallwerte ist von den 
Eckpunkten für eine Krankenhausreform vom 10. Juli 2023 gedeckt, auf 
die sich 14 Länder, die Regierungsfraktionen und das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verständigt haben. Ausdrücklich ist dort der 
Auftrag verankert, im Laufe der Beratungen neben den im
Krankenhaustransparenzgesetz verankerten Maßnahmen für eine schnellere
Auszahlung des Pflegebudgets die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur 
Liquiditätssicherung auch in Bezug auf Tarif- und Inflationsentwicklung 
der Krankenhäuser außerhalb des Bundeshaushalts zu prüfen.
Über die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung kann keine
Auskunft erteilt werden.
149. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Ab wann wusste die Bundesregierung, dass die 
Produktion des Impfstoffes von Biontech Pfizer 
gegen COVID-19 laut Europäischer Arzneimittel-
Agentur in der Zulassungsstudie maschinell im 
„Prozess 1“ hergestellt wurde, während der
Großteil der Bevölkerung den Massen-Impfstoff
bekam, der nach „Prozess 2“ hergestellt wurde (bitte 
konkretes Datum angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 21. Dezember 2023
Informationen zum Herstellungsprozess des in Rede stehenden 
COVID-19 Impfstoffs wurden mit dem Europäischen Öffentlichen
Bewertungsbericht erstmals am 23. Dezember 2020 von der Europäischen 
Arzneimittel-Agentur (EMA) veröffentlicht (www.ema.europa.eu/en/do
cuments/assessment-report/comirnaty-epar-public-assessment-report_e
n.pdf).
Mit der bedingten Zulassung des COVID-19-Impfstoffs wurden auf
Basis der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Daten Spezifikationen für 
den Herstellungsprozess genehmigt, die im Rahmen des zentralen
Zulassungsverfahrens von den zuständigen Expertinnen und Experten der 
europäischen Zulassungsbehörden nach dem Stand von Wissenschaft 
und Technik wissenschaftlich bewertet wurden.
Der Nachweis einer vergleichbaren Qualität von klinischen und von im 
großen Maßstab hergestellten Impfstoff-Chargen stellt dabei eine
wichtige Voraussetzung für die Empfehlung des zuständigen Ausschusses für 
Humanarzneimittel zur Zulassung dar.
150. Abgeordnete
Emmi Zeulner
(CDU/CSU)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten 
für den Bund für die Vernichtung abgelaufener 
Coronaimpfdosen in diesem und im kommenden 
Jahr ein, und wie hoch sind die bisher bereits dem 
Bund durch die Vernichtung abgelaufener
Coronaimpfdosen entstandenen tatsächlichen Kosten 
(bitte auch die Anzahl der vernichteten
Coronaimpfdosen angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 20. Dezember 2023
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Bericht vom 25. Mai 
2023 den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die 
Impfstoff-Strategie und den Verfall der Impfstoffe informiert.
Insgesamt sind bislang ca. 150 Millionen COVID-19-Impfstoffdosen, 
davon im Jahr 2023 ca. 95 Millionen im zentralen Lager des Bundes 
verfallen. Verfallene COVID-19-Impfstoffdosen werden fachgerecht 
entsorgt. Die konkreten Kosten für die Entsorgung fallen unter die
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des beauftragten
Entsorgungsunternehmens; über die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurde in den 
Verträgen Vertraulichkeit vereinbart.
Voraussagen über einen möglichen Verfall von COVID-19-
Impfstoffdosen für das Jahr 2024 können nicht getroffen werden. Dies hängt
maßgeblich von der weiteren Impfbereitschaft der Bevölkerung ab.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr
151. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Schleusen sind vom 1. Januar 2023 bis 
zum Datum der Einreichung dieser Einzelfrage 
innerhalb der Bundeswasserstraßen ausgefallen, 
und wie lange dauerten die Ausfälle bzw. dauern 
noch an (durch technische Defekte, Kollisionen, 
andere Versagen, fehlendes Personal)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 22. Dezember 2023
Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt liegen die
nachfolgenden Erkenntnisse über Schleusensperrungen für das Jahr 2023 vor:
Schleuse/
Hebewerk Sperrung Ursache
Datum vom Uhrzeit von Datum bis Uhrzeit bis
Geisling 10.03.2023 13:30 30.03.2023 10:00 Fahrzeug in
Schleusenkammer gesunken
Ditfurth 19.04.2023 09:15 19.04.2023 13:15 Betriebsstörung Tor
Schleuse/
Hebewerk Sperrung Ursache
Datum vom Uhrzeit von Datum bis Uhrzeit bis
Geisling 21.05.2023 00:00 21.05.2023 12:00 Betriebsstörung Sensorik
Kleinostheim 23.05.2023 15:20 23.05.2023 16:20 Havarie
Kostheim 30.05.2023 NN 30.05.2023 NN Havarie Nordkammer
Lüneburg 08.08.2023 15:00 10.08.2023 15:00 Materialversagen
Stahlwasserbau
Kachlet/
Jochenstein
27.08.2023 19:50 27.08.2023 23:20 Unterstau
Krotzenburg 30.08.2023 15:00 31.08.2023 06:30 Schaden an LWL-Kabel
Kachlet 31.08.2023 18:30 01.09.2023 08:20 Betriebsstörung Wehr
Freudenberg 28.09.2023 20:00 NN NN Toranfahrung
Informationen zur Durchgängigkeit der Verkehrswege sowie zu
Betriebszeiten der 315 Schleusenanlagen können grundsätzlich über www.
elwis.de abgerufen werden.
152. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Ursachen führten nach Auffassung der 
Bundesregierung zur Vollsperrung der
Hindenburgschleuse in Hannover-Anderten,
Mittellandkanal, Elbe Seitenkanal (vom 9. Januar 2024 bis 
13. Januar 2024), und welche wirtschaftlichen 
Schäden erwartet die Bundesregierung durch die 
gleichzeitige Außerbetriebsetzung der Ostkammer 
der Schleuse während der länger andauernden 
Sperrung der Westkammer für die
Binnenschifffahrt, sowie die Versender und Empfänger der
Ladung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 21. Dezember 2023
Die Schleuse Anderten in Hannover wird grundsätzlich 24 Stunden am 
Tag betrieben. Die Westkammer der Schleuse wird seit 2022 umfassend 
instandgesetzt und ist deshalb zurzeit nicht in Betrieb.
Die Ostkammer nimmt den Verkehr auf. Um einer Schädigung der
Ostkammer durch Frost entgegenzuwirken, muss ihre Luftsprudelleitung 
demnächst instandgesetzt werden. Hierfür wird sie am 8. Januar 2024 
von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr und vom 9. Januar 2024 bis 13. Januar 
2024 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr gesperrt (www.elwis.de/DE/dyna-mi
sch/mvc/main.php?modul=nfb&amp;action=searchOne&amp;LANGU-AGE=DE
&amp;NFB_ID=2963/2023).
Damit die Schifffahrt ihre Fahrten so organisieren kann, dass ihre
Wartezeiten vor der Schleuse möglichst gering sind und so wirtschaftliche 
Schäden vermieden werden, wurde die beabsichtigte Sperrung am 
13. Dezember 2023 bekanntgegeben.
153. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Befürwortet die Bundesregierung beim
Gesamtprojekt B 31 Überlingen-Ost -Immenstaad (vgl. 
Bundesverkehrswegeplan 2030, www.bvwp-proje
kte.de/strasse/B31-G10-BW/B31-G10-BW.html) 
die von der Region breit mitgetragene
Planungsvariante B1 mit vier Spuren und einem
reduzierten Querschnitt von 21 m anstatt 28 m, und 
wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die 
Chancen einer Realisierung dieser
Planungsvariante?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 21. Dezember 2023
Die für die Planung zuständige Straßenbauverwaltung Baden-
Württemberg hat dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die 
Vorzugsvariante B 1 mit einem regelkonformen zweibahnigen,
vierstreifigen Querschnitt mit einer Kronenbreite von 28 Metern
(Regelquerschnitt RQ 28) im Zuge der Abstimmung des Teilprojekts 4 „B 31, 
Meersburg/West – Immenstaad“ vorgeschlagen. Das BMDV befürwortet 
diese Variante im Grundsatz und hat mit Schreiben vom 25. August 
2021 zugestimmt, die Variante B 1 den weiteren Planungen zugrunde zu 
legen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Arbeitssicherheit für das 
Straßenbetriebspersonal sowie der Charakteristik des Streckenverlaufs 
sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit zur Reduzierung des
Regelquerschnitts auf eine Breite von 21 Metern.
Belastbare Aussagen hinsichtlich der Realisierungschancen der
Vorzugsvariante B 1 können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.
154. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Eisenbahnbrücken sind derzeit aufgrund 
ihres schlechten baulichen Zustandes gesperrt 
oder nur mit Einschränkungen befahrbar, und 
welche drohen als nächstes nur noch
eingeschränkt befahrbar oder gar gesperrt zu werden 
(bitte mit genauer Örtlichkeit angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer
vom 19. Dezember 2023
Die erbetenen Informationen konnten von der Deutschen Bahn AG nicht 
in der für eine Schriftliche Frage im parlamentarischen Fragewesen zur 
Verfügung stehenden Zeit ermittelt werden. Sobald die nötigen
Informationen vorliegen, wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr 
die Antwort nachreichen.3
3 Die Bundesregierung hat die noch ausstehenden Informationen nachgereicht. Siehe dazu Bundestagsdrucksache 20/10863.
155. Abgeordneter
Roderich 
Kiesewetter
(CDU/CSU)
Wann beabsichtigt die Bundesregierung die
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr 
und digitale Infrastruktur zum „Entwurf eines
Gesetzes über Änderungen im
Berufskraftfahrerqualifikationsrecht“ auf Bundestagsdrucksache 
19/23185 (neu) in geltendes Recht umzusetzen, 
und welche weiteren Maßnahmen plant die
Bundesregierung, um den Mangel an
Berufskraftfahrern in Deutschland zu beheben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 18. Dezember 2023
Derzeit sind Änderungen der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung 
und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes in Bearbeitung, welche 
die Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation in 
mehreren Fremdsprachen sowie E-Learning für die Weiterbildung
ermöglichen. Das formelle Rechtsetzungsverfahren wird in Kürze
eingeleitet.
Darüber hinaus treibt die Bundesregierung Maßnahmen gegen den
Fahrermangel mit Nachdruck voran:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt sich 
auf EU-Ebene nachdrücklich für die Anerkennung gleichwertiger
Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten ein. Zudem hat das 
BMDV erreicht, dass im Entwurf der 4. EU-Führerscheinrichtlinie die 
Möglichkeit des Begleiteten Fahrens mit 17 für die Klasse C/CE
enthalten ist. Im Zuge der am 11. Februar 2022 beschlossenen Fünfzehnte
Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer
Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften können künftig auch Führerscheine 
aus Albanien, dem Kosovo und aus Moldau unter erleichterten
Bedingungen umgeschrieben werden. Das BMDV prüft laufend, ob weitere 
Gegenseitigkeitsabkommen zur Anerkennung von Führerscheinen aus 
Nicht-EU-Staaten umsetzbar sind. Das BMDV arbeitet zudem an einer 
umfassenden Novelle der Fahrschülerausbildung, im Zuge derer u. a. die 
Nutzung digitaler Formate vorangetrieben und die Anzahl der
Mindeststunden überprüft werden.
Darüber hinaus kann die Branche von den branchenübergreifenden
Maßnahmen der Fachkräftestrategie der Bundesregierung vom Oktober 2022 
in den fünf zentralen Handlungsfeldern Ausbildung, Weiterbildung,
Arbeitspotenziale, Arbeitskultur und Einwanderung auch der
Güterverkehrsbereich profitieren.
156. Abgeordneter
Christian Leye
(fraktionslos)
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
zutreffend, dass die Deutsche Bahn AG ein
Bieterverfahren für den Verkauf ihrer 100-prozentigen 
Tochter Schenker AG gestartet hat und sich unter 
den Bietern ein Investor aus den Vereinigten
Arabischen Emiraten befindet (vgl. www.handelsblat
t.com/unternehmen/handel-konsumgueter/deutsch
e-bahn-verlust-von-12-milliarden-euro-erwartet/1
00002655.html; bitte mit Erläuterung)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer
vom 18. Dezember 2023
Es trifft nicht zu, dass bereits ein Bieterverfahren für den Verkauf der 
Schenker AG gestartet wurde.
157. Abgeordnete
Susanne Menge
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Stellwerke bzw. Betriebsstellen der
Eisenbahnstrecke Erfurt-Wolkramshausen-
(Nordhausen) (VzG-Streckennummer 6302) konnten
zwischen dem 1. Januar 2022 und 30. November 
2023 zeitweise nicht wie geplant mit Personal
besetzt werden, so dass infolgedessen Personenzüge 
ausgelegt, Schienenersatzverkehr mit Bussen
eingerichtet und Güterzüge umgeleitet werden
mussten, und wie hoch ist im genannten Zeitraum der 
Anteil der ausgefallenen Schichten beim
Stellwerkspersonal auf dem genannten
Streckenabschnitt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer
vom 18. Dezember 2023
Die erbetenen Informationen zu den Schichtausfällen berühren
geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Bahn AG (DB 
AG). Die Offenlegung der detaillierten Informationen könnte die
Sicherheit gefährden sowie erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen 
und dadurch das wirtschaftliche Handeln der DB AG und somit auch das 
fiskalische Interesse des Bundes deutlich beeinträchtigen.
Die Offenlegung der Informationen würde es einerseits konkurrierenden 
Mobilitätsanbietern und Infrastrukturanbietern ermöglichen, ihr
Verhalten im Wettbewerb zum Nachteil der DB AG auszurichten. Sie erhalten 
dadurch sensible Informationen über interne Strukturen und
Personalstände der DB Netz AG, die wertvoll sind, um die eigene Angebots- und 
Preisgestaltung sowie Personalausstattung so zu konzipieren, dass sich 
daraus Marktvorteile ergeben. Die DB Netz AG hätte diese
Möglichkeiten hingegen nicht, da gleichartige Informationen ihrer Wettbewerber 
nicht öffentlich zugänglich sind. Eine einseitige Veröffentlichung von 
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur eines Marktteilnehmers
könnte daher die DB AG im Wettbewerb benachteiligen.
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch 
einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen 
unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen für das
betroffene Unternehmen sind die erbetenen Informationen als „VS-VER-
TRAULICH“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen 
Bundestages hinterlegt.4
4 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Antwort als „VS-VERTRAULICH“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen 
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
158. Abgeordneter
Sepp Müller
(CDU/CSU)
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass 
auf der Grundlage der Änderung mautrechtlicher 
Vorschriften ein LKW im Handwerkbetrieb, der 
mit 10 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse 
auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
abgelastet wurde, von der Mautzahlung befreit wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 20. Dezember 2023
Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ 
vom 24. November 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 315) wird die Richtlinie 
(EU) 2022/362 vom 24. Februar 2022 (Amtsblatt der Europäischen 
Union L69 vom 4. März 2022, Seite 1), der die vorherige
Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf europäischer Ebene zugestimmt
hatte, in nationales Recht umgesetzt. Darin wird neben der CO2-
Differenzierung auch die Umstellung beim Fahrzeuggewicht vom zulässigen
Gesamtgewicht (zGG) auf die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) 
zum 1. Dezember 2023 eingeführt.
Außerdem ist in diesem Gesetz die Absenkung der Mautpflichtgrenze 
von mindestens 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen tzGm ab dem 1.
Juli 2024 enthalten. Dabei werden Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen 
tzGm von der Lkw-Maut ausgenommen, wenn sie zur Beförderung von 
Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung 
seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs 
benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, 
wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden (sog. 
Handwerkerausnahme).
Der Lkw eines Handwerkbetriebes, der mit 10 Tonnen tzGm auf 
7,5 Tonnen zGG abgelastet wurde, ist daher seit dem 1. Dezember 2023 
mautpflichtig, weil das Fahrzeug über der Mautpflichtgrenze von
mindestens 7,5 Tonnen tzGm liegt. Das ändert sich auch nach dem 1. Juli 
2024 nicht, weil die Gewichtsgrenze für die sog.
„Handwerkerausnahme“ von weniger als 7,5 Tonnen tzGm überschritten wird.
159. Abgeordneter
Florian Müller
(CDU/CSU)
Wie und zu welchem Zeitpunkt ist die Umsetzung 
der technisch automatisierten Lösung zur
Kontrolle des Durchfahrtverbots für den
Durchgangsverkehr des Schwerlastverkehrs an der A 45 bei 
Lüdenscheid auf der Bedarfsumleitung geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 20. Dezember 2023
Mit der Sperrung der Talbrücke Rahmede hat die Autobahn GmbH des 
Bundes großräumige Umleitungen im Netz der Bundesautobahnen
ausgewiesen und festgelegte regionale Bedarfsumleitungsstrecken aktiviert. 
Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 
(BMDV) erarbeitet das Land Nordrhein-Westfalen mit seinen für die 
Umleitungsstrecke in Lüdenscheid zuständigen Straßenverkehrs- und 
Polizeibehörden ein Konzept zur Steuerung des Durchgangsverkehrs
bzw. der Durchsetzung des von der Stadt Lüdenscheid angeordneten 
Durchfahrtsverbotes. Details hierüber liegen dem BMDV nicht vor.
160. Abgeordneter
Dr. Christoph Ploß
(CDU/CSU)
Wird die Bundesregierung im Rahmen der auf 
EU-Ebene für die Neuzulassung von Fahrzeugen 
mit klimafreundlichem Verbrennungsmotor ab 
2035 zu schaffenden Fahrzeugkategorie „E-
Fuelsonly“ nur solche Regelungen akzeptieren, die auf 
eine Reduzierung des Treibhausgasausstoßes 
durch E-Fuels von annähernd 100 Prozent im
Vergleich zu fossilen Kraftstoffen zugunsten einer in 
der Praxis erreichbaren Regelung verzichten und 
die Neuzulassung von E-Fuel-Fahrzeugen auch 
nach 2035 ermöglichen, und bereit sie eine Klage 
bzw. rechtliche Schritte vor für den Fall, das
vonseiten der EU im Rahmen der „E-Fuels-only“-
Fahrzeugkategorie tatsächlich eine Regelung mit 
annähernd 100 Prozent Reduzierung des
Treibhausgasausstoßes angestrebt wird, bzw. sich
Klagen gegen eine solche Regelung anschließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 21. Dezember 2023
Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, sollen
neuzugelassene Pkw ab 2035 gemäß den europäischen Vorgaben keine CO₂-
Emissionen mehr ausstoßen. Die Bundesregierung unterstützt vor diesem
Hintergrund den Vorschlag der Europäischen Kommission, dass nur
derartige Kraftstoffe als CO₂-neutral gelten können, die eine Minderung der 
Treibhausgasemissionen von 100 Prozent gegenüber fossilen
Kraftstoffen erreichen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese
Einsparung lediglich bis zum sog. Steuerlager (Produktionsstätte und/oder
Warenlager) nachgewiesen werden muss und nicht die „letzte Meile“ (bis 
zur Tankstelle) beinhaltet.
Dies vorausgesetzt, erachten Fachleute eine Minderung der
Treibhausgase von 100 Prozent zwar in der Praxis als sehr ambitioniert, gleichwohl 
aber als erreichbar. Bis 2035 können technischer Fortschritt,
Innovationen sowie zunehmend klimaneutrale Lieferketten dazu führen, dass die 
Produktion CO₂-neutraler E-Fuels einfacher und wirtschaftlicher wird.
161. Abgeordneter
Henning Rehbaum
(CDU/CSU)
Wird der CO2-Ausstoß, der durch die Schaffung 
neuer Infrastruktur wie E-Ladesäulen,
Wärmenetze, Eisenbahnnetz und Radverkehrsinfrastruktur 
induziert wird, systematisch erfasst, und wenn ja, 
inwiefern, und wenn nicht, wieso nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 18. Dezember 2023
Die Treibhausgasemissionen infrastruktureller Maßnahmen werden
systematisch gemäß den internationalen Konventionen erfasst. Die
Bilanzierung erfolgt nach dem Quellprinzip, d. h. dass die
Treibhausgasemissionen jeweils dem Staat und dem Sektor zugeordnet werden, in dem sie 
entstehen. Methodische Grundlage sind die IPCC Guidelines for
National Greenhouse Gas Inventories (2006 IPCC Guidelines).
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes.
162. Abgeordneter
Felix Schreiner
(CDU/CSU)
Wie ist die Verfügbarkeit von DAB+ in Tunnel 
von Autobahnen und Bundesstraßen in
Deutschland und in diesem Zusammenhang, plant die 
Bundesregierung die Errichtung von DAB+ in 
den bereits bestehenden und künftigen
Tunnelbauwerken entlang der Bundesautobahn 98 
(BAB 98), und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 19. Dezember 2023
Gemäß den „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung 
und Ausstattung von Ingenieurbauten“ ist sicherzustellen, dass ein 
Rundfunksender mit Verkehrsfunkkennung empfangen werden kann. 
Hierdurch wird neben den in Tunneln verbauten Lautsprechern eine
weitere Möglichkeit geschaffen, um die Tunnelnutzer seitens der den
Tunnel überwachenden Stelle im Ereignisfall ansprechen zu können.
Die Nachrüstung bestehender Tunnel, auch entlang der
Bundesautobahn 98, erfolgt im Rahmen der technischen Sanierungen und richtet 
sich nach den jeweils gültigen Richtlinien.
163. Abgeordneter
Felix Schreiner
(CDU/CSU)
Bis wann erfolgt eine Überarbeitung bzw.
Neuauflage des Investitionsrahmenplans für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP), nachdem der 
aktuelle Plan zum Ende dieses Jahres auslaufen 
wird?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 18. Dezember 2023
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr plant, im Anschluss 
an die laufende Bedarfsplanüberprüfung den nächsten
Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes für den
Betrachtungszeitraum 2025 – 2029 aufzustellen, wobei auch das Jahr 2024 in einer 
nachrichtlichen Betrachtung einbezogen wird. Auf Grundlage des
künftigen Kabinettsbeschlusses zum Bundeshaushalt 2025 inkl.
mittelfristiger Finanzplanung ist die Erstellung des Entwurfs für Oktober 2024
geplant.
164. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung 
die Gesamtsumme der letzten zehn Jahre, die die 
Deutsche Bahn AG als hundertprozentige Tochter 
des Bundes als Aussteller und als Sponsor auf 
Parteitagen ausgegeben hat (bitte nach Parteien 
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer
vom 21. Dezember 2023
Nach Angaben der Deutsche Bahn AG betreibe sie kein Sponsoring 
politischer Parteien. Sie miete lediglich Ausstellungsflächen auf
Parteitagen. In den letzten zehn Jahren habe sie Mietverträge über
Ausstellungsflächen (Standmieten) bei Parteitagen als Ausstellerin
abgeschlossen. Die Ausstellungsflächen seien von den Organisatoren der
jeweiligen Veranstaltung nach den für alle Aussteller geltenden Preisen
gemietet worden. Die Quadratmeterzahl der angemieteten Flächen wäre 
teilweise unterschiedlich.
In nachfolgender Tabelle gilt zu berücksichtigen, dass die SPD ihren 
Bundesparteitag alle zwei Jahre durchführt und die CDU seit 2022 auf 
einen Zwei-Jahresrhythmus umgestellt hat.
Mietzins für Ausstellungsflächen auf Parteitagen von 2014 bis 2023
Partei BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN CDU CSU FDP SPD
Entrichteter
Mietzins ohne MwSt. 56.956,25 Euro 57.775 Euro 36.075 Euro 33.125 Euro 37.000 Euro
165. Abgeordneter
Dieter Stier
(CDU/CSU)
Trifft es zu, dass die erst vor kurzer Zeit
gegründete Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft in
Naumburg (MIG), in absehbarer Zeit aufgrund der
derzeitigen Haushaltslage, wieder abgewickelt
werden soll?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert
vom 19. Dezember 2023
Nein.
166. Abgeordneter
Dr. Volker Ullrich
(CDU/CSU)
Strebt die Bundesregierung eine
Rechtsformänderung der Deutschen Bahn AG von der
gegenwärtigen Rechtsform der Aktiengesellschaft hin zu 
bspw. einer GmbH oder einer Anstalt des
öffentlichen Rechts an, um die politische Kontrolle
bezüglich der für das öffentliche Leben
konstitutiven Daseinsvorsorge und das Durchgriffsrecht auf 
Boni-Zahlungen zu erhöhen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer
vom 20. Dezember 2023
Eisenbahnen des Bundes werden nach Artikel 87e Absatz 3 des
Grundgesetzes als Wirtschaftsunternehmen geführt. Der Gesetzgeber hat sich 
im Jahr 1993 im Zuge der Bahnreform bewusst und auch vor dem
Hintergrund des Unionsrechts für die Rechtsform der Aktiengesellschaft 
entschieden und diese im Gesetz über die Gründung einer Deutsche 
Bahn Aktiengesellschaft (DBGrG) normiert. Im Koalitionsvertrag der 
Regierungsfraktionen ist der Erhalt der DB AG als Integrierten Konzern 
inklusive des konzerninternen Arbeitsmarktes im öffentlichen Eigentum 
ausdrücklich vereinbart. Die Bundesregierung strebt derzeit keine 
Rechtsformänderung der DB AG an.
167. Abgeordnete
Dr. Anja 
Weisgerber
(CDU/CSU)
Warum nimmt die Bundesregierung bei der
geplanten Erhöhung der Lkw-Maut Fahrzeuge aus, 
die Baustellen beliefern, nicht jedoch Fahrzeuge 
für die Logistik von Getrenntsammlungen von 
Abfällen auf Baustellen, um hochwertige
Recyclinglösungen sicherzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic
vom 22. Dezember 2023
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, die
Regelungen der Richtlinie 1999/62/EG (sog. Eurovignetten-/Wegekosten-
Richtlinie), die u. a. Vorgaben für die Erhebung von
Straßenbenutzungsgebühren enthält, zu beachten. Die Richtlinie enthält unter anderem
Vorgaben, welche Mautbefreiungen die Mitgliedstaaten erteilen können. Die 
nationale Umsetzung erfolgt durch die Mautbefreiungstatbestände in § 1 
Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG).
Eine generelle Mautbefreiung für Fahrzeuge, die Baustellen beliefern, 
sieht das BFStrMG nicht vor.
Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BFStrMG sind Fahrzeuge, die 
ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst 
einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, von 
der Maut ausgenommen. Diese Mautbefreiung setzt einen Auftrag der 
öffentlichen Hand zur Unterhaltung öffentlich gewidmeter Straßen
sowie eine äußere Erkennbarkeit der Fahrzeuge für diesen Zweck voraus. 
Es besteht keine Mautpflicht, soweit Baustellenbelieferungen solcher 
Fahrzeuge mit Arbeiten an der Straße oder deren Teileinrichtungen
verbunden sind.
Im Zusammenhang mit der Absenkung der Tonnagegrenze bei der Lkw-
Maut auf eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5
Tonnen zum 1. Juli 2024 müssen nach dem ebenfalls am 1. Juli 2024 in 
Kraft tretenden § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 BFStrMG künftig
Fahrzeuge nach § 1 Absatz 2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse 
von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material,
Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks 
oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur 
Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die
Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden, keine Maut entrichten.
Insoweit ist jedoch Voraussetzung, dass „handwerklich hergestellte
Güter“ ausgeliefert werden. Die geschäftsmäßige Entsorgung von Abfällen 
auf Baustellen kann hierunter aber nicht subsumiert werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
168. Abgeordneter
Erich Irlstorfer
(CDU/CSU)
Welche Möglichkeiten zum Bürokratieabbau sieht 
die Bundesregierung ggf. im Bereich der
nichtkommerziellen Vogelzucht zum Zweck der
Entlastung entsprechender Vereine und kommunaler 
Behörden, und – sofern eine entsprechende
Prüfung bereits vorgenommen wurde – inwieweit 
wäre hierzu für die Bundesregierungen
insbesondere eine Abschaffung der Meldepflicht
einheimischer Singvögel nach § 7 Absatz 2 der
Bundesartenschutzverordnung vorstellbar?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bettina 
Hoffmann
vom 20. Dezember 2023
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit zur Abschaffung 
der Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 2 der Bundesartenschutzverordnung 
(BArtSchV) als Mittel zum Bürokratieabbau im Bereich der
nichtkommerziellen Vogelzucht.
Die Anzeigepflicht gilt nur für besonders geschützte Arten im Sinne des 
§ 7 Absatz 2 Nummer 13 des Bundesnaturschutzgesetzes. Diverse in 
Anlage 5 der BArtSchV aufgeführte Vogel-, Reptilien-, Amphibien- und 
Fischarten sind bereits von der Anzeigepflicht ausgenommen. Die
Anzeigepflicht ist für den Artenschutzvollzug von zentraler Bedeutung, 
denn sie dient dem Nachweis des legalen Erwerbs sowie der
Nachverfolgbarkeit von Änderungen in der Haltung und im Bestand der
erfassten Arten und ist damit ein bedeutendes Instrument zur Unterbindung 
des illegalen Artenhandels.
Die Anzeigepflicht nach BArtSchV ergänzt auch das
Tiergesundheitsrecht und die darin enthaltenen Pflichten von Unternehmern und
Heimtierhaltern, denn sie ermöglicht eine Bestandserfassung von Tieren, die 
als potenzielle Überträger und Empfänger von Krankheiten in Betracht 
kommen.
169. Abgeordneter
Sepp Müller
(CDU/CSU)
Zu welchen Ergebnissen kommen die letzten fünf 
Organisationsuntersuchungen zur
Aufgabenerledigung des Umweltbundesamtes insbesondere im 
Hinblick auf die Aufteilung der Aufgaben
zwischen den Standorten in Dessau-Roßlau und
Berlin, auf welche die Antwort der Bundesregierung 
auf meine Schriftliche Frage 127 auf
Bundestagsdrucksache 20/8347 verweist (bitte nach
Möglichkeit nach Fachbereich und Standort
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn
vom 20. Dezember 2023
Die Organisationsuntersuchungen hatten bisher keinen speziellen Fokus 
auf die Aufteilung der Aufgabenerledigung zwischen den Standorten in 
Dessau-Roßlau und Berlin. Erkenntnisse zu Standortfragen lassen sich 
daher daraus nicht ableiten.
170. Abgeordneter
Henning Otte
(CDU/CSU)
Welche genauen Voraussetzungen (räumlich, zu 
berücksichtigender Zeitraum, welche Art von 
Vorfällen und Anzahl der Vorfälle) müssen aus 
Sicht der Bundesregierung in Gebieten vorliegen, 
damit diese von den Bundesländern als „Regionen 
mit erhöhtem Rissvorkommen“ durch Wölfe
definiert werden, und wie lange gelten diese
anschließend als „Gebiete mit erhöhtem
Rissvorkommen“, in denen die zuständigen Landesbehörden 
Abschussgenehmigungen erteilen können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bettina 
Hoffmann
vom 22. Dezember 2023
Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen sind räumlich abgegrenzte
Bereiche, in denen ein signifikant erhöhtes Rissvorkommen für mindestens 
mit dem Grundschutz geschützte Tiere nachgewiesen ist. Diese
Regionen und auch deren Geltungsdauer können von den Bundesländern nach 
regionalen Gegebenheiten festgelegt werden. Sie können sich unter
anderem an Wolfsterritorien, naturräumlichen Gebieten oder
raumordnerischen (zum Beispiel kommunalen) Grenzen orientieren. Es geht um
Gebiete mit mehrfachen Rissvorfällen auf geschützte Tiere in einem
begrenzten Zeitraum. Durch die Festlegung dieser Gebiete wird der Fokus 
auf die Regionen gerichtet, in denen vermehrt Risse vorkommen. Dort 
kann davon ausgegangen werden, dass der Wolf ein Verhalten erlernt 
hat, Weidetiere zu reißen. Damit können gezielt die Wölfe geschossen 
werden, die geeignete Herdenschutzmaßnahmen überwinden.
171. Abgeordneter
Dr. Christoph Ploß
(CDU/CSU)
Sieht die Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz Steffi Lemke die zentrale Bedeutung und 
das enorme Potenzial der Binnenschifffahrt für 
die Einsparung von Treibhausgasemissionen im 
Verkehrsbereich und damit einhergehend die
Notwendigkeit einer sehr viel stärkeren Priorisierung 
der Binnenschifffahrt in Form einer massiven
Beschleunigung der Wasserstraßenprojekte aus dem 
Vordringlichen Bedarf des aktuellen
Bundesverkehrswegeplans, analog zur Beschleunigung
ausgewählter Autobahnprojekte, und welche
Maßnahme ergreift sie diesbezüglich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn
vom 22. Dezember 2023
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit 
und Verbraucherschutz (BMUV) ist sich der Bedeutung der
Binnenschifffahrt als ein vergleichsweise klimafreundlicher Verkehrsträger,
insbesondere im multimodalen Güterverkehr, bewusst. Eine Verlagerung 
des Güterverkehrs von insbesondere der Straße auf Wasserstraßen wird 
seitens des BMUV unterstützt.
Deshalb wurden Wasserstraßen auch bei der Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
(Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) berücksichtigt. Das BMUV hat dementsprechend
Vorschriften unterstützt, mit denen im Bundeswasserstraßengesetz
Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen. Artikel 5 des Entwurfs 
des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes enthält eine Reihe von
Änderungen des Bundeswasserstraßengesetzes, mit denen die
Zulassungsverfahren für den Ausbau von Bundeswasserstraßen beschleunigt
werden. Dies betrifft u. a. die verstärkte Nutzung digitaler Instrumente bei 
der Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beschleunigung des
Rechtsbehelfsverfahrens gegen entsprechende Zulassungsverfahren, die
Festlegung von Genehmigungsfristen bei Wasserstraßenausbauvorhaben des 
transeuropäischen Verkehrsnetzes (betrifft 29 in Deutschland liegende 
Abschnitte des europäischen Kernnetzkorridors) und die Erleichterung 
der vorzeitigen Besitzeinweisung.
172. Abgeordneter
Hans-Jürgen Thies
(CDU/CSU)
Hat sich die Bundesregierung, gemäß ihrer
Ankündigung (www.euwid-recycling.de/news/politi
k/umweltministerin-lemke-will-einweg-e-zigarett
en-einen-riegel-vorschieben-020223/), bei den 
Beratungen zur EU-Ökodesign-Verordnung dafür 
eingesetzt, dass Einweg-E-Zigaretten als eine der 
ersten Produktgruppen von der Ecodesign for 
Sustainable Products Regulation (ESPR) reguliert 
werden, und wann erwartet die Bundesregierung 
die Einführung der EU-Ökodesign-Verordnung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bettina 
Hoffmann
vom 21. Dezember 2023
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Erarbeitung des ersten 
Arbeitsplans zur EU-Ökodesign-Verordnung dafür ein, dass E-
Zigaretten als prioritäre Produktgruppe im Rahmen der EU-Ökodesign-
Verordnung reguliert werden. Die EU-Kommission hat die Verhandlungen zur 
Erstellung des Arbeitsplans bereits begonnen.
Die EU-Ökodesign-Verordnung befindet sich momentan in der finalen 
Abstimmung zwischen Europäischem Parlament und Rat. Mit einem
Inkrafttreten ist im zweiten Quartal 2024 zu rechnen.
173. Abgeordneter
Hans-Jürgen Thies
(CDU/CSU)
Durch die Umsetzung welcher Maßnahmen plant 
die Bundesregierung, den Flächenfraß in
Deutschland bis 2030 auf das selbst gesetzte Ziel von 
unter 30 Hektar (ha) pro Tag zu reduzieren (www.
bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-ums
etzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs#:~:te
xt=Bis%20zum%20Jahr%202030%20will,Nachh
altigkeitsstrategie%20%E2%80%93%20Neuaufla
ge%202016%22%20festgelegt), während das 
Thünen-Institut für den gleichen Zeitraum einen 
Flächenverbrauch von über 100 ha pro Tag
prognostiziert (www.thuenen.de/media/publikationen/t
huenen-workingpaper/ThuenenWorkingPaper_22
4.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn
vom 21. Dezember 2023
Seit dem Jahr 2002 verwendet die Bundesregierung den „Anstieg der 
Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag“ der amtlichen
Flächenstatistik des Statistischen Bundesamtes als Indikator zur Bewertung 
der Erreichung der Flächensparziele der deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie soll die Inanspruchnahme
zusätzlicher Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke, die im
vierjährigen Mittel der Jahre 2018 bis 2021 durchschnittlich 55 Hektar pro Tag 
beträgt, bis zum Jahr 2030 auf durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag 
begrenzt werden, um bis zum Jahr 2050 einen Netto-Null-
Flächenverbrauch im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen.
Der Bundesgesetzgeber stellt Ländern und Kommunen insbesondere mit 
dem Baurecht, dem Raumordnungsrecht und dem Naturschutzrecht ein 
umfassendes Instrumentarium zur Steuerung der
Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Darüber hinaus bildet flächensparendes Planen und 
Bauen eine Querschnittsaufgabe, die eine Vielzahl von Politikbereichen 
berührt und ein gemeinsames Vorgehen aller staatlichen Ebenen wie 
auch die Mitwirkung aller Akteure in Wirtschaft, Wissenschaft und
Gesellschaft erfordert.
Unter dem Titel „Bund-Länder-Dialog Flächensparen“ werden aktuell 
im Auftrag des Umweltbundesamtes Strategien und Instrumente zur
Reduzierung des Flächenverbrauchs in ihrer Wirksamkeit untersucht mit
dem Ziel, auf dieser Grundlage einen gemeinsamen Katalog
weiterführender Maßnahmen zur Umsetzung der Flächensparziele der
Nachhaltigkeitsstrategie zu erarbeiten.
Das im Oktober 2023 veröffentlichte Arbeitspapier „Flächennutzung 
und Flächennutzungsansprüche in Deutschland“ des Thünen-Instituts 
wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft erstellt. Es betrachtet die Entwicklung der landwirtschaftlichen 
Nutzfläche in Deutschland anhand verschiedener Szenarien und
Einflussfaktoren zunehmender Flächenkonkurrenzen. In diesem Kontext 
wird die Aussage getroffen, dass bei Eintreten der getroffenen
Annahmen bis zum Jahr 2030 Rückgänge der landwirtschaftlich genutzten
Fläche von über 100 Hektar pro Tag zu erwarten sind.
Die Auswertung des Arbeitspapiers im Ressortkreis ist noch nicht
abgeschlossen. Mögliche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Begrenzung 
des Flächen Verbrauchs für Siedlungs- und Verkehrsflächen werden im 
Anschluss an die Auswertung aller relevanten Studien gezogen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung
174. Abgeordneter
Alexander Föhr
(CDU/CSU)
Welche terminlichen Verpflichtungen von der 
Bundesministerin für Bildung und Forschung 
Bettina Stark-Watzinger haben dazu geführt, dass 
sich die Bundesbildungsministern bei der
Vorstellung der Ergebnisse der wichtigsten
internationalen Schulleistungsuntersuchung der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, der PISA-Studie, am 5. Dezember 2023 
in der Bundespressekonferenz in Berlin vom
Parlamtarischen Staatssekretär Dr. Jens Brandenburg 
hat vertreten lassen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Jens 
Brandenburg
vom 20. Dezember 2023
Die PISA-Studie untersucht das schulische Leistungsniveau 15-jähriger 
Jugendlicher. Für die Schulpolitik sind im deutschen
Bildungsföderalismus die Länder verantwortlich. Der Bund unterstützt die Länder in ihrer 
Zuständigkeit mit ergänzenden Initiativen wie beispielsweise dem
Startchancenprogramm. Zudem fördert der Bund die Bildungsforschung wie 
auch die Durchführung der PISA-Studie in Deutschland. Neben der
Präsidentin der Kultusministerkonferenz Katharina Günther-Wünsch als 
höchste Vertreterin der für die Schulpolitik verantwortlichen
Kultusminister/-innen der Länder hat daher seitens des Bundes auch der
Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jens Brandenburg an der Vorstellung des 
PISA-Berichts 2022 teilgenommen.
175. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(fraktionslos)
Welche über das
Bundesausbildungsförderungsgesetz und das
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz hinausgehende, derzeit laufenden
Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und 
Forschung zielen explizit auf die Entkopplung 
von Bildungserfolg und sozialer Herkunft ab, und 
welches Finanzvolumen weisen diese für das
laufende Jahr auf (bitte auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Jens 
Brandenburg
vom 20. Dezember 2023
Noch immer hängt der Bildungserfolg in Deutschland stark von der
sozialen Herkunft ab. Die Verbesserung der Chancengerechtigkeit im
Bildungssystem ist daher ein zentrales Anliegen des Bundesministeriums 
für Bildung und Forschung (BMBF) und wird in zahlreichen BMBF- 
Maßnahmen berücksichtigt.
Zentral wird ab dem Jahr 2024 das Startchancen-Programm. So sollen 
etwa 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter
Schülerinnen und Schüler Startchancen-Schulen werden. Das zum Schuljahr 
2024/2025 beginnende Startchancen-Programm soll für mehr
Chancengerechtigkeit sorgen und den Zusammenhang zwischen Bildungserfolg 
und sozialer Herkunft aufbrechen. Hierzu wollen Bund und Länder über 
zehn Jahre insgesamt 20 Mrd. Euro investieren.
Die nachfolgende Tabelle beschränkt sich ausschließlich auf derzeit
laufende Maßnahmen mit Mittelabfluss im Jahr 2023, die neben dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz explizit die Chancengerechtigkeit fördern.
Das Investitionsprogramm der Beschleunigungsmittel zur Förderung des 
Ganztagsausbaus endete am 31. Dezember 2022. Im Rahmen des nun 
folgenden Investitionsprogramms erfolgen derzeit die
Veröffentlichungen der Förderbekanntmachungen der Länder. Die Mittel gemäß Zusatz 
zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024
(„Sofortausstattungsprogramm“) sind vor dem Jahr 2023 bereits zu 99,9 Prozent 
abgeflossen.
Maßnahme
Mittelabfluss der 
Bundesmittel für das 
Jahr 2023 (in Euro)
Forschung zum Abbau von
Bildungsbarrieren
 4.257.856
BRISE - Bremer Initiative zur Stärkung
frühkindlicher Entwicklung
 2.055.495
Lesestart 1-2-3  3.111.552
Arbeiterkind    568.075
Schule macht stark (Phase 1)  5.488.000
„Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ 45.335.157
176. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(fraktionslos)
Wie ist der Planungs- bzw. Umsetzungsstand bei 
der Studienstarthilfe (vgl. www.bmbf.de/bmbf/sh
areddocs/kurzmeldungen/de/2023/12/231206_Hal
bzeitbilanz.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Jens 
Brandenburg
vom 20. Dezember 2023
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
FDP zur 20. Legislaturperiode haben die die Bundesregierung tragenden 
Koalitionsparteien die Einführung einer Studienstarthilfe für
Studierende aus Bedarfsgemeinschaften vereinbart. Die Abstimmungen innerhalb 
der Bundesregierung zur Einführung einer Studienstarthilfe dauern
derzeit noch an.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
177. Abgeordneter
Dietmar Friedhoff
(AfD)
Stellen die Folgen der steigenden Wasserpegel im 
Victoriasee und die Entwaldungsproblematik in 
Uganda, Kenia und Tansania einen Schwerpunkt 
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit 
afrikanischen Ländern dar, und wenn ja, welchen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler
vom 20. Dezember 2023
Die Anrainerstaaten des Viktoriasees, Tansania, Uganda und Kenia, sind 
Mitglieder der Lake Victoria Basin Commission (LVBC). Die LVBC ist 
die für die Wasserbewirtschaftung im Viktoriaseebecken zuständige
Institution der Ostafrikanischen Gemeinschaft (East African Community, 
EAC) und wird von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beim 
Aufbau von Kapazitäten zur Erfüllung dieses Mandats unterstützt.
Zukünftig soll die LVBC auch bei der Umsetzung naturbasierter
Maßnahmen zur Verminderung von Erosion und Überschwemmungen, unter
anderem infolge der Abholzung von Waldbeständen im Einzugsgebiet des 
Viktoriasees, unterstützt werden.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der
Nilbeckeninitiative (Nile Basin Initiative, NBI) werden die Anrainerstaaten des Nils,
darunter auch die drei Anrainerstaaten des Viktoriasees, beim Aufbau von 
Kapazitäten für die Steuerung von Staudämmen und damit auch bei der 
Regulierung der Wasserstände des Viktoriasees unterstützt.
Mögliche Folgen des steigenden Wasserpegels des Viktoriasees waren 
zudem Gegenstand einer vom Globalvorhaben „Nachhaltige Fischerei in 
Uganda“ unterstützten Studie der Lake Victoria Fisheries Organisation 
(LVFO), der für Fischerei zuständigen Institution der Ostafrikanischen 
Gemeinschaft.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
178. Abgeordneter
Roger Beckamp
(AfD)
Hat die Bundesregierung die Aussagen zu 
„schwierigeren Mietergruppen – zum Beispiel 
Geflüchtete“ (S. 51), dass sich „nicht jede Nation 
mit jeder in einem Haus zusammenbringen“ lasse 
(ebenda), der „Nachteile von Segregation“ und 
„Vorteile von Segregation“ (S. 30), die innerhalb 
ihres eigenen Papiers „Soziale Mischung und gute 
Nachbarschaft in Neubauquartieren“ (2020,
Herausgeber: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung) veröffentlicht wurden,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung den Bericht inhaltlich im Vorwort als
„wichtigen Bericht“ bewertete und auch finanzierte, auf 
die Verletzung der Menschenwürde und die
Missachtung anderer Verfassungsgrundsätze, hin
geprüft und kann die Bundesregierung bestätigen, 
dass die Aussagen im Einklang mit
Verfassungsgrundsätzen und der Garantie der
Menschenwürde, wie die Bundesregierung diese aktuell (Stand: 
15. Dezember 2023) auslegt oder damals
ausgelegt hat, stehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 21. Dezember 2023
Das Forschungsprojekt „Soziale Mischung und gute Nachbarschaft in 
Neubauquartieren – Planung, Bau und Bewirtschaftung von inklusiven 
Wohnanlagen“ wurde mit Mitteln der Zukunft Bau Forschungsförderung 
anteilig gefördert. Es handelt sich somit weder um ein Papier der
Bundesregierung, noch um eine in Auftrag gegebene Studie.
Dementsprechend ist im Impressum der Broschüre auf Seite 203 geregelt, dass die 
Meinung der Autoren nicht die Meinung des Herausgebers
widerspiegeln muss.
Ziel der von unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern
ausgewählten Studie ist es Planungs- und Handlungswissen der
Wohnbaugesellschaften bundesweit als Anregungen für andere Wohnbaugesellschaften 
und ihre jeweilige Belegungspolitik zusammenzutragen. Eine Verletzung 
von Verfassungsgrundsätzen oder der Garantie der Menschenwürde 
durch die Aussagen der Studie wird nicht gesehen.
179. Abgeordnete
Caren Lay
(fraktionslos)
Welche im Haushalt 2023 eingeplanten Mittel und 
Programme im Bereich des Bundesministeriums 
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aus 
im Haushalt 2023 werden infolge des
Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 
15. November 2023 und den damit verbundenen 
Haushaltskürzungen gekürzt, und welche wird die 
Bundesregierung aus dem Haushaltsentwurf für 
2024 streichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 22. Dezember 2023
Aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden im Haushaltsjahr 
2023 formal keine Mittel gekürzt. Für die Programme aus dem
Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds gilt jedoch weiterhin die 
haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 der Bundeshaushaltsordnung 
(BHO) aller im Wirtschaftsplan 2023 ausgebrachten und noch
verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen, das heißt bei den Programmen
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und 
Kultur“, „Urbane Räume zur Anpassung an den Klimawandel“ und 
„Energetische Stadtsanierung“ besteht ein Förderstopp. Für die
Programme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und
„Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) wurde die haushaltswirtschaftliche Sperre 
aufgehoben. Das KFN-Programm wurde zwischenzeitlich wegen
Mittelausschöpfung gestoppt. Die Aufstellung des Haushalts 2024 ist noch 
Gegenstand der politischen Abstimmungen.
180. Abgeordneter
Dr. Andreas Lenz
(CDU/CSU)
Warum wurde – nach Kenntnisstand der
Bundesregierung – die Gemeinde Poing (Landkreis 
Ebersberg) bei der Einstufung des Wohngeldes 
von Stufe VII auf Stufe VI zurückgestuft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Kaiser
vom 21. Dezember 2023
Die Zugehörigkeit einer Gemeinde zu einer Mietenstufe richtet sich 
nach dem durchschnittlichen Mietenniveau (Quadratmetermiete) der 
Wohngeldempfänger in der betreffenden Gemeinde in Relation zum
entsprechenden Durchschnittswert der Wohngeldempfänger im
Bundesgebiet. Je nach Umfang der Abweichung des durchschnittlichen
Mietenniveaus der jeweiligen Gemeinde vom Bundesdurchschnitt erfolgt die
Zuordnung zu einer Mietenstufe. Die Zuordnung basiert auf zwei
aufeinanderfolgenden Ergebnissen der jährlichen Wohngeldstatistik (zum 
Beispiel 2019 und 2020). Bei einem Mietenniveau von plus 25 Prozent 
bis niedriger als 35 Prozent wird die Mietenstufe VI zugewiesen (siehe 
hierzu § 12 Absatz 5 des geltenden Wohngeldgesetzes).
Das für die Gemeinde Poing berechnete Mietenniveau lag gemäß der bei 
der Wohngeldreform 2023 maßgeblichen amtlichen Wohngeldstatistik 
2019/2020 bei 31,4 Prozent oberhalb des Bundesdurchschnitts. Deshalb 
wurde die Gemeinde Poing im Zuge der Wohngeldreform 2023 der
Mietenstufe VI zugeordnet. Gemäß der für den vorherigen Rechtsstand
maßgeblichen Wohngeldstatistik 2016/2017 lag das Mietenniveau noch 
39,5 Prozent oberhalb des Bundesdurchschnitts. Daher war die
Gemeinde Poing bei der Wohngeldreform 2020 der Mietenstufe VII zugeordnet 
worden.
Die Wohngeldstatistik ist die einzige amtliche Datengrundlage in 
Deutschland, die jährlich gemeindescharf Informationen zum
Mietenniveau liefert. Die Berechnungen erfolgen in fachlicher Unabhängigkeit 
beim Statistischen Bundesamt auf Basis der im Wohngeldgesetz
festgeschriebenen Regelungen (§ 12 WoGG).
181. Abgeordneter
Dr. Stefan Nacke
(CDU/CSU)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung 
aus der vom Institut der deutschen Wirtschaft 
Köln e. V. für das Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erstellten 
Studie zum Azubi- und Studierendenwohnen vor, 
und welche Schlussfolgerungen hinsichtlich
möglicher zukünftiger Reformmaßnahmen leitet die 
Bundesregierung daraus ab (bitte jeweils
ausführen; mlp-se.de/redaktion/mlp-se-de/studentenwoh
nreport-microsite/2023/report/mlp-studentenwohn
report-2023-geschuetzt.pdf)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 20. Dezember 2023
Mit dem vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2025 geplanten
Forschungsvorhaben, bearbeitet vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. 
(IW), soll erstmals ein ganzheitlicher Überblick über die
Wohnraumversorgung und die Wohnraumbedarfe von Auszubildenden und
Studierenden gewonnen werden.
Das „Junge Wohnen“ stellt einen wichtigen Handlungsschwerpunkt des 
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 
(BMWSB) dar.
Das laufende Forschungsprojekt soll daher dazu beitragen, aktuelle
sowie belastbare Informationen zur Wohnraumversorgung und zu
Wohnraumbedarfen von Auszubildenden und Studierenden sowohl auf der 
Anbieter-, als auch auf der Nachfrageseite zu gewinnen.
Das Forschungsvorhaben läuft noch bis 2025. Abschließende
Erkenntnisse oder Schlussfolgerungen zum Forschungsvorhaben
„Wohnraumversorgung und Wohnraumbedarfe von Studierenden und
Auszubildenden“ liegen daher noch nicht vor.
Berlin, den 22. Dezember 2023
Datenschutzhinweise einschließlich Informationen zu Ihren Rechten finden Sie hier: 
https://www.bmel.de/datenschutz 
Re 
Anlage zu Frage 120
Herr Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hatte zu der o. g. 
Fragestellung spezifisch die folgenden Treffen: 
14.07.2023 Gespräch mit Herrn Martin Kaiser, dem geschäftsführenden Vorstand von 
Greenpeace  
20.07.2023 Waldbesuch „Inhaberschaft Äußerer Wald Neuhausen“, Teilnehmer u. a. Herr 
Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher 
Waldbesitzer e. V. (AGDW – Die Waldeigentümer) und Herr Jerg Hilt, 
Geschäftsführer der Forstkammer Baden-Württemberg 
26.10.2023 Besuch Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg: Gespräch mit Prof. Dr. Dr. h.c. 
Bastian Kaiser, weiteren Professoren und Studenten 
Frau Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, 
Claudia Müller, hatte zu der o. g. Fragestellung spezifisch die folgenden Treffen: 
17.03.2023 Kennlerngespräch / Gespräch zur Waldpolitik mit Herrn Prof. Dr. Andreas W. 
Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, und Frau Dr. Irene Seling, 
Hauptgeschäftsführerin der der AGDW – Die Waldeigentümer  
17.05.2023 Austausch mit Teilnehmern im Rahmen der von der Schutzgemeinschaft 
Deutscher Wald e. V. (SDW) organisierten Abschlussveranstaltung „Spring 
School“  
30.05.2023 Austausch mit Teilnehmern im Rahmen des vom Bundesministerium für 
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) organisierten Waldkongresses 
„Zukunftsdialog Wald“ 
05.06.2023 Gespräch im Vorfeld 73. Jahrestagung des Deutschen Forstwirtschaftsrates e. V. 
(DFWR) mit Herrn Georg Schirmbeck, Präsident des DFWR, zu diversen Themen, 
u. a. Novelle Bundeswaldgesetz
08.06.2023 Waldbesuch Forstgemeinschaft Buchholz AGDW – Die Waldeigentümer: Treffen 
mit Vertretern des Waldbesitzerverbands Mecklenburg-Vorpommern 
19.06.2023 Kennlerngespräch mit Herrn Max von Elverfeldt, Bundesvorsitzender der 
Familienbetriebe Land und Forst e. V. (FaBLF), zu diversen Themen 
19.06.2023 Teilnahme am Parlamentarischen Sommerfest der AGDW – Die Waldeigentümer 
anlässlich des 75-jährigem Bestehen 
28.06.2023 Treffen mit Vertretern des Vereins für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e. V. 
Forest Stewardship Council FSC-Deutschland – Generation U30 zum „Projekt 
Waldsicht – Sichtweise der Generation U30 auf den Wald“ 
06.11.2023 Treffen mit Vertretern des Vereins für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e. V. 
Forest Stewardship Council FSC-Deutschland – Hauptrednerin zur FSC-
Veranstaltung „25 Jahre Waldsicht mit Weitsicht“ 
SEITE 2 VON 3 
Frau Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Sylvia Bender, 
hatte zu der o. g. Fragestellung spezifisch die folgenden Treffen: 
 
17.03.2023 Kennlerngespräch / Gespräch zur Waldpolitik mit Herrn Prof. Dr. Andreas W. 
Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, und Frau Dr. Irene Seling, 
Hauptgeschäftsführerin der der AGDW – Die Waldeigentümer  
 
Der für die Novelle des Bundeswaldgesetzes zuständige Leiter der Abteilung 5 „Wald, 
Nachhaltigkeit, Nachwachsende Rohstoffe“ im BMEL, Herr Bernt Farcke, hatte zu der o. g. 
Fragestellung spezifisch die folgenden Treffen: 
 
18.01.2023 Teilnahme an der erweiterten Präsidiumssitzung des DFWR 
28.04.2023 Austausch mit Vertretern der Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe e. V. 
(DUH), Deutscher Naturschutzring e. V. (DNR), Naturschutzbund Deutschland 
e. V. (NABU), World Wide Fund For Nature (WWF-Deutschland), Bund für 
Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und Greenpeace 
10.05.2023 Austausch mit Herrn Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Präsident der AGDW – Die 
Waldeigentümer 
05.06.2023 Teilnahme an der Mitgliederversammlung des DFWR 
18.09.2023 Austausch mit Vertretern der FaBLF 
18.09.2023 Austausch mit Vertretern des DFWR 
04.10.2023 Austausch mit Herrn Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Präsident der AGDW – Die 
Waldeigentümer 
05.10.2023 Austausch mit Umweltverbänden Umweltverbände DUH, DNR, Forum Umwelt &amp; 
Entwicklung (FUE), NABU, WWF-Deutschland, BUND und Greenpeace 
05.12.2023 Austausch mit Vertretern des Vereins für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e. 
V. Forest Stewardship Council FSC-Deutschland 
18.12.2023 Austausch mit Vertretern der Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverband 
e. V. (DeSH) 
 
Frau Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Dr. Bettina Hoffmann, hatte folgende Treffen: 
 
30. 01.2023 Videokonferenz mit Herrn Hans von der Goltz, Bundesvorsitzender 
Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft – ANW) zum Konzept 
Dauerwaldbewirtschaftung 
10. 05.2023 Kennlerngespräch / Gespräch zur Waldpolitik mit Herrn Prof. Dr. Andreas W. 
Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer und Frau Dr. Irene Seling, 
Hauptgeschäftsführerin der AGDW – Die Waldeigentümer, in Berlin 
13. 07.2023 Waldbesuch Gut Hohnhaus, Herleshausen, Hessen mit Herrn Hans von der Goltz, 
Bundesvorsitzender ANW 
24. 08.2023 Waldbesuch im Gemeinschaftswald Frielendorf-Verna, Hessen mit Herrn Carl-
Anton Prinz zu Waldeck und Pyrmont, Geschäftsführer des Hessischen 
Waldbesitzerverbandes, und Herrn Prof. Dr. Andreas W. Bitter, Präsident der 
AGDW – Die Waldeigentümer 
 
Die Leiterin der Abteilung „Naturschutz, Nachhaltige Naturnutzung, Natürlicher Klimaschutz“ 
im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 
Frau Dr. Christiane Paulus,  hatte folgende Treffen: 
 
SEITE 3 VON 3 
10.05.2023 Kennlerngespräch / Gespräch zur Waldpolitik mit Herrn Prof. Dr. Andreas W. 
Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer und Frau Dr. Irene Seling, 
Hauptgeschäftsführerin AGDW – Die Waldeigentümer, in Berlin 
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Dezember 2023 eingegangenen Antworten der Bundesregierung</titel>
  <datum>2023-12-22</datum>
</document>
