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    <titel>Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)</titel>
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    <bezeichnung>HaushA</bezeichnung>
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    <datum>2024-01-26</datum>
    <verteildatum>2024-01-26</verteildatum>
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    <titel>Peter Boehringer, MdB, AfD</titel>
    <autor_titel>Peter Boehringer, Berichterstattung</autor_titel>
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    <titel>Otto Fricke, MdB, FDP</titel>
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    <titel>Christian Haase, MdB, CDU/CSU</titel>
    <autor_titel>Christian Haase, Berichterstattung</autor_titel>
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    <titel>Sven-Christian Kindler, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN</titel>
    <autor_titel>Sven-Christian Kindler, Berichterstattung</autor_titel>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/8663 
20. Wahlperiode 26.01.2024 
Bericht* 
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) 
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung 
– Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8962 Nr. 1 – 
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des  
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024  
(Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024) 
                                                        
* Die Beschlussempfehlung wurde auf Drucksache 20/8662 gesondert verteilt. 
 Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Bericht der Abgeordneten Dennis Rohde, Christian Haase, Sven-Christian Kindler, 
Otto Fricke und Peter Boehringer 
A. Allgemeiner Teil 
I. Überweisung 
Die Bundesregierung hat am 18. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 – Haushaltsgesetz 2024 – dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der
Gesetzentwurf auf Drucksachen 20/7800, 20/7802 wurde in der 120. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8.
September 2023 zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. 
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage 
Gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wird beim Deutschen Bundestag gleichzeitig mit der Zuleitung 
an den Bundesrat der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des 
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) mit Begründung eingebracht. Die
Entwürfe des Gesamtplans und der Einzelpläne sind beigefügt. 
III. Öffentliche Anhörungen 
1. Anhörung des Haushaltsausschusses am 21. November 2023 
Nach der Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 
(2 BvF 1/22) zur Auslegung finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit Artikel 115 Absatz 2 
des Grundgesetzes hat der Haushaltsausschuss in seiner am gleichen Tag stattfindenden 65. Sitzung beschlossen, 
am Dienstag, 21. November 2023 eine digitale öffentliche Anhörung zu dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 
auf Drucksachen 20/7800, 20/7802 sowie zu dem Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes auf Drucksachen 
20/8298, 20/8765 durchzuführen.  
Folgende Einzelsachverständige hatten Gelegenheit zur Stellungnahme: 
1. Prof. Dr. Thiess Büttner, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 
2. Prof. Dr. Michael Hüther, Institut der deutschen Wirtschaft Köln 
3. Dr. Dirk Jansen, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 
4. Ministerialrat BRH Dr. Jan Keller, Bundesrechnungshof 
5. Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M., Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 
6. Prof. Dr. Dirk Meyer, Universität der Bundeswehr Hamburg 
7. Prof. Dr. Jens Südekum, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 
8. Prof. Dr. Henning Tappe, Universität Trier 
9. Prof. Dr. Berthold U. Wigger, Karlsruher Institut für Technologie. 
Das Ergebnis der digitalen öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatungen eingegangen.  
Das Protokoll (Ausschussprotokoll-Nummer 20/67) einschließlich der eingereichten schriftlichen
Stellungnahmen (Ausschussdrucksache 20(8)5684) ist der Öffentlichkeit zugänglich.
2. Anhörung des Haushaltsausschusses am 11. Januar 2024 
Nach der politischen Einigung über die Eckpunkte der notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024, die 
insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und die Absenkung der Ausgaben in
einzelnen Ressorts, die bessere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und die Reduzierung von
Bundeszuschüssen erreicht werden sollen, beschloss der Haushaltsausschuss in seiner 71. Sitzung am 13. Dezember 2023, eine 
weitere hybride öffentliche Anhörung am Donnerstag, 11. Januar 2024, zu dem dazu von den Fraktionen SPD, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurf eines Zweiten
Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 auf Drucksache 20/9999 und den daraus für den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 auf Drucksachen 
20/7800, 20/7802 resultierenden Konsequenzen durchzuführen.  
Folgende Einzelsachverständige hatten Gelegenheit zur Stellungnahme: 
1. Prof. Dr. Thiess Büttner, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 
2. Prof. Dr. Dr. h. c. Lars P. Feld, Walter Eucken Institut 
3. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Universität Osnabrück 
4. Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M., Universität Augsburg 
5. Dr. Christian Mölling, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik 
6. Prof. Dr. Dr. h. c. Monika Schnitzer, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen 
Entwicklung 
7. Prof. Dr. Fritz Söllner, TU Ilmenau 
8. Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach, HEC Paris 
9. Prof. Dr. Alexander Thiele, BSP Business &amp; Law School Berlin 
10. Prof. Dr. Christian Waldhoff, Humboldt-Universität zu Berlin 
11. Prof. Dr. Joachim Wieland, Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. 
Das Ergebnis der hybriden öffentlichen Anhörung ist in die Ausschussberatungen eingegangen.  
Das Protokoll (Ausschussprotokoll-Nummer 20/72) einschließlich der eingereichten schriftlichen
Stellungnahmen (Ausschussdrucksachen 20(8)5784, 20(8)5784zu, 20(8)5785, 20(8)5785zu, 20(8)5785zu2) ist der
Öffentlichkeit zugänglich. 
IV. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse 
Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich beteiligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung in 
§ 95 Absatz 1 GOBT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne in die Beratung einbezogen:  
4. Ausschuss (Ausschuss für Inneres und Heimat) 
Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 55. Sitzung am 18. Oktober 2023 den Entwurf des
Haushaltsgesetzes 2024 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. die Annahme des
Gesetzentwurfs. 
5. Ausschuss (Sportausschuss) 
Der Sportausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 20. September 2023 die Sportfördermittel für das Haushaltsjahr 
2024 gutachtlich beraten und über den nachfolgend aufgeführten Einzelplan abgestimmt:  
Einzelplan 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE.
Ferner hat der Sportausschuss in seiner 40. Sitzung am 27. September 2023 die Sportfördermittel für das
Haushaltsjahr 2024 gutachtlich beraten und über die nachfolgend aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:  
Einzelplan 12 – Bundesministerium für Digitales und Verkehr  
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE.  
Einzelplan 17 – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. 
Einzelplan 30 – Bundesministerium für Bildung und Forschung 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. 
Des Weiteren hat der Sportausschuss in seiner 41. Sitzung am 11. Oktober 2023 die Sportfördermittel für das 
Haushaltsjahr 2024 gutachtlich beraten und über die nachfolgend aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:  
Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.  
Einzelplan 06 – Bundesministerium des Innern und für Heimat 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. 
Einzelplan 15 – Bundesministerium für Gesundheit  
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. 
Einzelplan 25 – Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.  
Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen CDU/CSU und DIE LINKE. bei Abwesenheit der Fraktion der AfD. 
Der Sportausschuss hat in seiner 42. Sitzung am 18. Oktober 2023 die Sportfördermittel für das Haushaltsjahr 
2024 gutachtlich beraten und über den nachfolgend aufgeführten Einzelplan abgestimmt: 
Einzelplan 11 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. 
Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und bei Abwesenheit der Fraktion 
DIE LINKE. 
Einzelplan 16 – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE.
Einzelplan 23 – Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. 
Schließlich hat der Sportausschuss in seiner 43. Sitzung am 8. November 2023 noch einmal die Sportfördermittel 
für das Haushaltsjahr 2024 gutachtlich beraten und über die nachfolgend aufgeführten Einzelpläne abgestimmt:  
Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen 
Annahme mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. 
6. Ausschuss (Rechtsausschuss)  
Der Rechtsausschuss hat in seiner 67. Sitzung am 11. Oktober 2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 
(Haushaltsgesetz 2024) gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der AfD zuzustimmen. 
9. Ausschuss (Wirtschaftsausschuss)  
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner 52. Sitzung am 20. September 2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 
2024 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs. 
10. Ausschuss (Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft)  
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 43. Sitzung am 27. September 2023 den Entwurf 
des Haushaltsgesetzes 2024 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. die
Annahme des Gesetzentwurfs. 
11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Soziales)  
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 59. Sitzung am 18. Oktober 2023 den Entwurf des
Haushaltsgesetzes 2024 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. die Annahme des
Gesetzentwurfs. 
12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)  
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 49. Sitzung am 18. Oktober 2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 
2024 – Einzelplan 02 – Deutscher Bundestag – Kapitel 0213 – Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 
– gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.  
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss in dieser Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 –
Einzelplan 08 – Bundesministerium der Finanzen – Kapitel 0802 – Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt 
bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen 
SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und 
DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs. 
Ferner hat der Verteidigungsausschuss in der gleichen Sitzung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 –
Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und 
DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.
In dieser Sitzung hat der Verteidigungsausschuss auch den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 – Einzelplan 60 
– Allgemeine Finanzverwaltung – Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen – gutachtlich beraten und empfiehlt 
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen 
CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs. 
13. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)  
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 46. Sitzung am 27. September 2023 den 
Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. die 
Annahme des Gesetzentwurfs. 
14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)  
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 83. Sitzung am 11. Oktober 2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 
2024 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs. 
15. Ausschuss (Verkehrsausschuss)  
Der Verkehrsausschuss hat in seiner 53. Sitzung am 27. September 2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 
gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 
gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs. 
16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)  
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in seiner 52. Sitzung am 
18. Oktober 2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen 
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU 
und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs. 
17. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe)  
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 45. Sitzung am 20. September 2023 den 
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltsgesetz 2024) – Drucksache 20/7800 – gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen 
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und 
DIE LINKE. zuzustimmen. 
18. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung)  
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 54. Sitzung am 27. September 
2023 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 
(Haushaltsgesetz 2024) – Drucksache 20/7800 – gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und 
DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs. 
19. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)  
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 43. Sitzung am 11. Oktober 
2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen 
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei 
Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs.
20. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)  
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 47. Sitzung am 20. September 2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 
2024 (Haushaltsgesetz 2024) gutachtlich beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung 
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme des Gesetzentwurfs. 
22. Ausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien)  
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat in seiner 42. Sitzung am 27. September 2023 den Entwurf des
Haushaltsgesetzes 2024 – Einzelplan 04 – Bundeskanzler und Bundeskanzleramt –, hier: Geschäftsbereich der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, gutachtlich beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen 
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD 
und DIE LINKE. zuzustimmen. 
In dieser Sitzung hat der Ausschuss auch den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 – Einzelplan 09 –
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz –, hier: Kultur- und medienpolitische Aspekte, gutachtlich beraten 
und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die 
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE. zuzustimmen. 
Des Weiteren hat der Ausschuss für Kultur und Medien in seiner 43. Sitzung am 11. Oktober 2023 den Entwurf 
des Haushaltsgesetzes 2024 – Einzelplan 05 – Auswärtiges Amt –, hier: Internationale Kulturpolitik, gutachtlich 
beraten und empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 
gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU
zuzustimmen. 
In dieser Sitzung hat der Ausschuss auch den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 – Einzelplan 25 –
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen –, hier: Kulturpolitische Aspekte, gutachtlich beraten und 
empfiehlt, diesem mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU zuzustimmen. 
24. Ausschuss (Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen)  
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 51. Sitzung am 11.
Oktober 2023 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 (Haushaltsgesetz 2024) gutachtlich beraten und empfiehlt 
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen 
CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. dessen Annahme. 
26. Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung 
Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf 
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige 
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 20/696) am 6. September 2023 mit dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – 
HG 2024; Drucksache 20/7800) befasst. 
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen: 
„Der Entwurf des Bundeshaushalts 2024 steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. 
Die Bundesregierung misst den Erfolg ihrer Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung anhand von
bestimmten Indikatoren und darauf bezogenen Zielen, die sich in ihrer Systematik an den globalen Zielen für nachhaltige 
Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen orientieren. 
Der Bundeshaushalt schafft den finanziellen Ermächtigungsrahmen, um die jeweilige Fachpolitik im Einklang 
mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und unter Berücksichtigung der Prinzipien einer nachhaltigen
Entwicklung auszugestalten.
Insbesondere leistet der Bundeshaushalt 2024 einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der SDGs. Dies gilt 
insbesondere für Maßnahmen zum Schutz vor Armut (SDG 1), zum Zugang zu nachhaltiger und sauberer Energie 
(SDG 7), zur Förderung einer nachhaltigen Produktion bzw. eines nachhaltigen Konsums (SDG 12) und der
Bekämpfung des Klimawandels (SDG 13). Die konkrete Ausgestaltung entsprechender Maßnahmen bleibt dabei 
Aufgabe der jeweiligen Fachpolitik. 
Mit der Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme hat das Haushaltsgesetz 2024 unmittelbar Auswirkungen auf den 
Indikator Staatsverschuldung des im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützten globalen 
Nachhaltigkeitsziels „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ (SDG 8). Mit der Einhaltung der
Regelgrenze der Schuldenregel leistet der Bundeshaushalt 2024 einen wesentlichen Beitrag zu soliden
Staatsfinanzen und damit zu diesem globalen Nachhaltigkeitsziel.“ 
Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: 
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 
ergibt sich hinsichtlich folgender Sustainable Development Goals (SDGs): 
• SDG 1 – Keine Armut, 
• SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie, 
• SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, 
• SDG 12 – Nachhaltige/r Konsum und Produktion, 
• SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz. 
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel. 
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“ 
V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss 
1. Überblick 
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltsgesetz 2024) – Drucksachen 20/7800, 20/7802 – in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung hat 
der Haushaltsausschuss in seiner 74. Sitzung am 18. Januar 2024 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen 
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD
zugestimmt und empfiehlt dem Plenum dessen Annahme. 
Die in der Übersicht VI des Entwurfs des Bundeshaushalts (Sonderabgaben des Bundes) vorgenommenen
Änderungen waren Gegenstand der parlamentarischen Beratung. 
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschusses wurden die Ausgaben des Bundeshaushalts 2024 
gegenüber dem Soll des Jahres 2023 um 3,4 Prozent abgesenkt. 
Der Bundeshaushalt 2024 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit rund 476,808 Mrd. Euro ab.  
Der Gesetzentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 39,028 Mrd. Euro vor. Die nach der 
Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme liegt bei 39,028 Mrd. Euro.  
Der Bundesrat hat in seiner 1036. Sitzung am 29. September 2023 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen 
(Drucksache 20/7802).  
Im Übrigen wird auf die Anlage – Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2024 – verwiesen.
2. Beratungen des Haushaltsausschusses 
2.1. Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung 
Nach Ansicht der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP habe die Koalition mit diesen
Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 gezeigt, was Verantwortung bedeute. Mit klarem Blick und ruhiger Hand sei 
ein Etat erarbeitet worden, der sicher durch die Krisen führe.  
Mit deutlicher parlamentarischer Handschrift werde ein Haushalt präsentiert, der die Schwerpunkte aller drei
beteiligten Fraktionen abbilde. Die Regeln der Schuldenbremse würden eingehalten und die notwendigen
Anpassungen, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 ergeben, umgesetzt. 
Dabei seien klare Prioritäten gesetzt worden, was gerade jetzt wichtig sei. Mit diesem Haushalt werde mehr
Gerechtigkeit in Deutschland und der Welt geschaffen. Innovationen würden gefördert und wichtige Investitionen 
in die Zukunft ermöglicht. Gleichzeitig werde unseren Partnern in der Welt gezeigt, dass wir auch in schwierigen 
Zeiten an ihrer Seite stehen. Weitere Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen den russischen Aggressor werde 
ermöglicht. 
Die Koalition stelle sich ihrer internationalen Verantwortung in diesen krisenhaften Zeiten. Die Welt erhole sich 
gerade erst von der COVID-Pandemie und sei mit neuen Katastrophen und Kriegen konfrontiert. Deshalb stärke 
die Koalition die humanitäre Hilfe mit 500 Mio. Euro, denn wo die Not am größten sei, müsse schnell geholfen 
werden. Auch die Entwicklungszusammenarbeit unterstütze die Koalition mit rund 80 Mio. Euro zusätzlich für 
Krisenbewältigung und Wiederaufbau. Außerdem gäbe es noch einmal zusätzlich vier auf insgesamt 8 Mrd. Euro 
für die militärische Unterstützung der Ukraine. 520 Mio. Euro davon für Ersatzbeschaffungen der Bundeswehr, 
die ihrerseits eigenes Material an die ukrainischen Streitkräfte abgegeben habe. Die Verteidigungsausgaben
entsprechend der NATO-Kriterien stiegen erstmals auf rund 2,1 Prozent. 
Gleichzeitig müsse auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 
seinen Beitrag zur Konsolidierung leisten: So werde die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit um etwa 
200 Mio. Euro gekürzt und ein noch einmal so großer Betrag an anderen Stellen des BMZ-Etats eingespart.  
Nicht erst seit dem Terroranschlag der Hamas gegen Israel am 7. Oktober 2023 sei klar: Die Koalition habe einen 
Auftrag, jüdisches Leben in Deutschland und in der Welt sicherer zu machen. Deswegen habe die Koalition in 
den Haushaltsberatungen einen klaren Schwerpunkt auf die Unterstützung jüdischen Lebens in Deutschland und 
Europa, auf den Kampf gegen Antisemitismus und die Unterstützung Israels gelegt. Über 100 Mio. Euro
zusätzliche Mittel würden daher für die verschiedensten Projekte in diesen Bereichen zur Verfügung gestellt.  
Viele Geflüchtete aus der Ukraine warteten noch auf wichtige Integrationskurse, um endlich arbeiten zu können. 
Deswegen stocke die Koalition diese Kurse um 188 Mio. Euro auf. Das helfe bei der Integration in den
Arbeitsmarkt. Gleichzeitig kümmere sich die Koalition auch um schnellere und bessere Zuwanderung von qualifizierten 
Fachkräften und erhöhe die Mittel für die Migrationsberatung um 20 Mio. Euro. Die Asylverfahrensberatung
bekomme die Aufmerksamkeit, die sie verdiene, und auch die psychosozialen Zentren könnten mit diesem Etat ihre 
wichtige Arbeit fortsetzen. 
Was die Bürgerinnen und Bürger schafften, das könne auch die Verwaltung. Die Digitalisierung sei längst Alltag. 
Nahezu alle Menschen seien mit Smartphones und PCs im digitalen Zeitalter angekommen. Die öffentliche
Verwaltung hänge hier noch hinterher. Die Koalition helfe ihr auf die Sprünge mit Smart Contracts, automatisierten 
Verbraucherschutz bei Abo-Modellen und der Erprobung von Blockchain-Anwendungen.  
Im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) würden starke und weitreichende
Akzente für wirtschaftliche Prosperität und nachhaltigen Klimaschutz gesetzt. So würden für Maßnahmen der
Fachkräftesicherung und Fortbildung mehr Mittel bereitgestellt. Die Koalition unterstütze weiterhin Forschungs- und 
Entwicklungsvorhaben im Bereich Raum- und Luftfahrt sowie Programme der Batterieforschung und
strombasierter Kraftstoffe. Die internationale Klimaschutzinitiative werde gestärkt und Deutschlands Rolle in der
internationalen Klimafinanzierung weiter ausgebaut. Trotz umfassender Umstrukturierung im Klima- und
Transformationsfonds (KTF) infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sei es außerdem gelungen, viele wichtige 
Programme für den Klimaschutz und die Transformation abzusichern. Mit 26 Mrd. Euro fördere die Koalition im
KTF in den kommenden Jahren die Wärmewende im Gebäudebereich. Über 3,5 Mrd. Euro stünden für
Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes zur Verfügung. Maßnahmen wie die serielle Sanierung und die klimaneutrale 
Schifffahrt würden entgegen dem Regierungsentwurf fortgesetzt. 
Im Etat des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) habe sich die Koalition erfolgreich 
für zukunftsfähige Antworten auf drängende Fragen des Landwirtschafts- und Ernährungssystems eingesetzt. So 
sei es gelungen, die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) inklusive der Mittel im KTF 
um über 190 Mio. Euro aufzustocken. Damit könnten weiterhin sehr wichtige Maßnahmen insbesondere im
Bereich der ländlichen Entwicklung, des Waldes und des Küsten- und Hochwasserschutzes finanziert werden.
Darüber hinaus erhalte das BMEL u. a. zusätzliche Mittel zur Unterstützung einer umweltschonenden Fischerei
einschließlich Fischerei-Strukturmaßnahmen. Auch der Bereich Agrartechnologie werde gefördert. Ein Blockchain 
basiertes Sensornetzwerk solle zukünftig Echtzeitdaten von Nährstoffen in einem Dashboard für Landwirte
bereitstellen und vermindere so Überdüngung. Moderne Technologie könne zukünftig auch für die frühzeitige
Geschlechterbestimmung von Embryonen in Hühnereiern eingesetzt werden. Für entsprechende Forschung stelle die 
Koalition im Haushaltsausschuss Fördergelder bereit.  
Die Koalition schaue nicht tatenlos zu, wenn Menschen Unterstützung bräuchten, weshalb sie die Jobcenter
angemessen ausstattet. Ihnen stünden für Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in diesem Jahr
zusätzliche Mittel in Höhe von 700 Mio. Euro und damit insgesamt über 10 Mrd. Euro zur Verfügung. Mithilfe dieser 
Mittel würden die Ziele der Bürgergeldreform und des sog. Jobturbos umgesetzt, damit Langzeitarbeitslose und 
Geflüchtete noch schneller in Arbeit vermittelt werden könnten. Zudem seien stärkere Sanktionen für
Totalverweigerer vereinbart worden, denen der Bürgergeld-Regelsatz vollständig gestrichen werden könne; auch dies 
führe zu geringeren Bürgergeld-Ausgaben. Durch den Wegfall des Bürgergeld-Bonus (§16j SGB II) könne der 
Eingliederungstitel um 50 Mio. Euro entlastet werden. Mit den Beschlüssen zur Aktienrente schaffe die Koalition 
zudem die haushalterische Voraussetzung für die Einführung eines Generationenkapitals.  
Im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) werde der Hochlauf der Finanzierung 
der zentralen Schienenprojekte abgesichert, damit u. a. die Riedbahn-Sanierung wie geplant durchgeführt werden 
könne. Erhalt, Sanierung, Neubau der Schienenwege werde im Jahr 2024 – vorbehaltlich erforderlicher
Privatisierungserlöse in Höhe von 2 Mrd. Euro – unter anderem durch eine aus dem Bundeshaushalt finanzierte
Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn in Höhe von 5,5 Mrd. Euro finanziert. Die Förderung eines Modellprojekts 
solle zusätzlich dazu beitragen, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu bringen. Zusätzliche Mittel 
für den Verkehrsetat würden ferner u. a. für den kombinierten Verkehr, die Einführung eines deutsch-polnischen 
Jugendtickets, die Schienenverkehrsforschung und für die Reduzierung von Fluglärm bereitgestellt. Die Koalition 
stelle zudem die Ausfinanzierung der Erneuerung von 4.000 Autobahnbrücken bis 2030 sicher. Weiterhin
beschließe sie die Förderung des Baus von Microlaunchern – Abschussvorrichtungen für Trägerraketen, welche von 
einem Schiff im deutschen Hoheitsgebiet ins All geschossen werden können. Damit begegne man dem steigenden 
Bedarf nach Satelliten und stärke den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschlands. Beschlüsse des
Haushaltsausschusses bzgl. des Förderprogramms „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ würden abgesichert; das
Programm laufe aber aus. 
Die Pandemie habe uns schwer zugesetzt. Immer noch litten viele Menschen und ganz besonders Kinder unter 
den Folgen einer schweren COVID-Erkrankung. Die Koalition lasse von Long-COVID betroffene Kinder und 
ihre Eltern nicht allein mit dieser schweren Situation und baue Reha-Zentren speziell für Kinder auf. Nicht zuletzt 
die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit 
ist. Deutschland müsse hier als eine der größten Volkswirtschaften, mit einer weltweit vernetzten Wirtschaft, zur 
Unterstützung anderer und zum eigenen Schutz, auch nach der Pandemie weiterhin eine führende Rolle
einnehmen. Deshalb stelle die Koalition hier zusätzliche Mittel bereit, von denen unter anderem UNAIDS profitieren 
werde. Auch für Frauengesundheit setze sich die Koalition ein und stärke die Forschung zum Beispiel für
wirksame Behandlungen gegen Endometriose. Big-Data-Anwendungen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz 
(KI) könnten neben finanziellen Einsparungen, zur Entlastung der Beschäftigten und einer Verbesserung der
Behandlungsqualität führen. Aus diesem Grund habe die Koalition die Mittel zur Förderung von
Forschungsprojekten in diesem Bereich aufgestockt. 
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Etats des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seien zusätzliche Mittel für den Meeresnaturschutz und den 
Verbraucherschutz bereitgestellt worden, u. a. für ein Forschungsprojekt zu verbraucherschutz-rechtlichen Fragen
im Bereich Smart Contracts und Distributed Ledger Technologie. Auch werde ein Modellprojekt zur finanziellen 
Bildung im Bereich der privaten Altersvorsorge auf Basis von DIN-Normen gefördert. Darüber hinaus sei es u. a. 
gelungen, institutionelle Förderungen für die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG) und das 
Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V. zu verankern. Zudem solle eine Potentialstudie zu
Wasserkraftwerken durchgeführt werden, um u. a. eine zuverlässige Notstromversorgung von kritischer Infrastruktur
sicherstellen zu können. 
Ehrenamt und Freiwilligenarbeit seien die Säulen einer demokratischen Zivilgesellschaft. Deswegen lege die
Koalition bei den Freiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendienst einen Schwerpunkt und stärke sie mit 
80 Mio. Euro zusätzlich. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes mit so wichtigen Projekten wie der U18-Wahl, 
den Mental Health Coaches, dem Jugendmigrationsdienst und der Förderung der Jugendverbände werde
gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich erhöht. Die Bundeszentrale für politische Bildung könne aller Unkenrufe 
zum Trotz ihre Arbeit wie gewohnt fortsetzen; das sei ein starkes Zeichen für den demokratischen Zusammenhalt. 
Um den Konjunkturmotor Bauwirtschaft wieder anzuwerfen, habe sich die Koalition darauf verständigt, dem 
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) 1 Mrd. Euro zusätzlich für den
klimafreundlichen Neubau zur Verfügung zu stellen. Nicht nur Familien, sondern auch Alleinerziehende und
Seniorinnen und Senioren könnten häufig die Miete für eine bezahlbare Wohnung nicht mehr aufbringen. Das werde 
die Koalition jetzt ändern. Damit werde mehr soziale Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt erzielt sowie für 
moderne Energiestandards und einen echten Anschub für die Konjunktur gesorgt. Auch die für Kommunen so 
wichtigen Klimaschutzprogramme zur energetischen Sanierung von Jugend-, Sport- und Kultureinrichtungen
sowie das Förderprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel könne auf Initiative der
Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss fortgesetzt werden. Insgesamt stiegen hier die Ausgaben um zusätzliche 
900 Mio. Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf. Zudem werde die Finanzierung für ein
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen bereitgestellt. 
Im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) würden zusätzliche 150 Mio. Euro für das 
BAföG zur Verfügung gestellt. Auch bei den Großforschungsanlagen sei die Koalition tätig geworden und
finanziere vorbereitende Maßnahmen für Petra IV am Deutschen Elektronen-Synchrotron (DESY) mit 40 Mio. Euro 
bis 2026 sowie Planungskosten für das Einstein-Teleskop in Höhe von 9 Mio. Euro bis 2025. Mit diesen
Infrastrukturen ermögliche die Koalition auch in Zukunft globale Spitzenforschung „Made in Germany“. Darüber
hinaus würden Gelder in Zukunftsforschung wie z. B. das Translationszentrum für Gen- und Zelltherapie mit 
75 Mio. Euro sowie für Halbleiter-/Chip-Forschungs- und Weiterbildungsstrategie Mittel in Höhe von 
9,2 Mio. Euro bereitgestellt. Im Bereich sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung würden die Mittel um 
knapp 25 Mio. Euro erhöht. Hiermit stärke die Koalition u. a. die Extremismusprävention und die Forschung
gegen Antisemitismus. 
Wie bereits im Haushalt 2023 habe die Koalition auch im Haushalt 2024 die Rechte des Parlaments gegenüber 
der Exekutive insbesondere in Finanzfragen gestärkt. Dazu zählten die Verabschiedung zahlreicher
Maßgabebeschlüsse, die (Wieder-)Einführung verschiedener qualifizierter Sperren und die Fortschreibung der
parlamentarischen Beschlüsse aus dem Haushalt 2023. 
Alles in Allem sei der Etat nach den Beratungen im Parlament ein starkes Signal für Stabilität, Gerechtigkeit, 
demokratischer Resilienz und Innovation.  
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass das Verfahren zum Bundeshaushalt 2024 das komplette Gegenteil zur 
vom Bundesfinanzminister versprochenen „Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität“ gewesen sei. Der
Verfahrensablauf sei insgesamt chaotisch gewesen und dem Budgetrecht als dem Königsrecht des Parlaments nicht 
gerecht geworden. Er stelle einen Tiefpunkt der bundesrepublikanischen Haushaltsgesetzgebung dar. Die
Koalition habe insgesamt vier Bereinigungsvorlagen – der Normalfall ist eine solche Vorlage – mit insgesamt mehr als 
1.000 Änderungsanträgen eingebracht, wobei die letzte Bereinigungsvorlage erst am Tag vor der entscheidenden 
zweiten Bereinigungssitzung – der Normalfall ist eine Sitzung – vorgelegt worden sei. Bis zuletzt sei das
Zahlenwerk des Bundeshaushalts nicht nachvollziehbar gewesen. Aus diesem Grund habe die Fraktion der CDU/CSU 
keine konkreten Änderungsanträge mit Gegenfinanzierungsvorschlägen gestellt. Dies sei ohne eine taugliche 
Grundlage, für die die Regierung die Verantwortung trage, unmöglich gewesen. Die Fraktion der CDU/CSU habe 
daher insgesamt 60 Maßgabebeschlüsse eingebracht und damit ihre inhaltlichen Schwerpunkte für den Haushalt 
2024 verdeutlicht. Die Haushaltspolitik müsse ihren Beitrag dazu leisten, den Herausforderungen unserer Zeit –
die Gewährleistung der äußeren und inneren Sicherheit und eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik – zu 
begegnen, ohne die haushaltspolitische Solidität zur Sicherung generationengerechter Finanzen preiszugeben. 
Die Fraktion der CDU/CSU betonte weiter, dass die Ursache für das chaotische Haushaltsverfahren nicht das 
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, sondern die Haushaltspolitik der
Koalitionsfraktionen („Ampel“) gewesen sei. Die Ampel habe sich schon in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 auf 
den verfassungswidrigen Haushaltstrick geeinigt gehabt und am Tag des Urteils vor den Scherben ihrer eigenen 
Politik gestanden. Eine Vorbereitung für diesen Fall habe es nicht gegeben. Im Gegenteil: Zunächst wollten die 
Ampel-Fraktionen den Haushalt 2024 noch in der regulären Haushaltswoche im Jahr 2023 verabschieden. Vor 
der erneuten Verabschiedung eines verfassungswidrigen Haushalts seien sie nur durch die von der Fraktion der 
CDU/CSU beantragte Anhörung im Haushaltsausschuss am 21. November 2023 bewahrt worden. Eine auf
unzutreffenden Annahmen beruhende erste Bereinigungssitzung hätten die Koalitionsfraktionen am 16. November 
2023 gleichwohl durchgeführt. Danach habe die Ampel-Regierung vier Wochen gebraucht, um sich politisch auf 
das weitere Vorgehen zu verständigen. Nach der Verkündung der Ergebnisse am 14. Dezember 2023 hätten aber 
weder der Bundeskanzler, der Bundesfinanzminister noch der Bundeswirtschaftsminister konkrete Zahlen
vorlegen können, bei welchen Projekten und in welcher Höhe Einsparungen vorgenommen werden sollten. Ein
Zahlenwerk – geschweige denn ein solches, welches belastbar gewesen wäre – habe der Bundesfinanzminister auch 
auf Nachfrage nicht vorlegen können. Die politische Einigung sei sogleich von Teilen der Koalition in Frage 
gestellt worden. Neben einer öffentlichen Debatte über eine Abschaffung der Schuldenbremse und die Aussetzung 
der Schuldenbremse für die Ahrtal-Hilfe mit einem Umfang von 0,5 Prozent des Haushalts, die von den
eigentlichen selbstverursachten Haushaltsproblemen ablenken sollte, seien auch zentrale Vereinbarungen zwischen den 
politisch Verantwortlichen der Ampel – zum Teil von eigenen Ministern – öffentlich in Frage gestellt worden. 
Am 4. Januar 2024 habe die Bundesregierung dann eine Änderung der am 14. Dezember 2023 bekanntgegebenen 
politischen Verständigung, veröffentlicht. Wesentliche Haushaltsannahmen seien wieder über Bord geworfen 
worden, eine belastbares Zahlenwerk immer noch nicht vorgelegt und weiterhin keine Klarheit zu den Annahmen 
des Haushalts geschaffen worden.  
Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass mit der dritten Bereinigungsvorlage vom 10. Januar 2024 zwar Maßnahmen 
aus der politischen Verständigung abgebildet gewesen seien, aber darüber hinaus eine Vielzahl weiterer
Änderungen vorgelegt worden seien. So erfolgten beispielsweise Änderungen in den Etats des Auswärtige Amtes, des 
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit 
und Entwicklung, die diametral zu den Änderungen der ersten Bereinigungssitzung gewesen seien. In nicht
wenigen Fällen seien aus Haushaltsaufwüchsen dann Haushaltsabsenkungen geworden. Auch sei, wie bei der
Humanitären Hilfe, bei der die Koalition im November 2023 noch ein Ausgabenplus von 700 Mio. Euro medial 
verbreitet gehabt habe, Mehrausgaben-Beschlüsse teilweise wieder zurückgenommen worden. Diese Änderungen 
von der Änderung der Änderung hätten die Nachvollziehbarkeit immens erschwert und das gesamte Verfahren 
noch undurchsichtiger gemacht. Der Höhepunkt im negativen Sinne sei die Vorlage der nunmehr vierten
Bereinigungsvorlage am 18. Januar 2024 gewesen – am Tag vor der zweiten Bereinigungssitzung. Dieses Vorgehen 
der Regierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen zeige, dass deren Haushaltspolitik einer dringenden 
Korrektur bedürfe. Die Fraktion der CDU/CSU drückte die Hoffnung aus, dass für den Bundeshaushalt 2025 zu 
einem geordneten Verfahren zurückgekehrt werde. Sie erwarte – anders als zum Haushalt 2024 geschehen – die 
Vorlage von Eckwerten zum Haushalt 2025 im März 2024. 
Die Fraktion der AfD betonte, die Ampel bleibe auf Verschuldungskurs. Einsparungen in nennenswerter Größe 
gebe es nicht. Ihre Haushaltslöcher stopfe sie durch eine mehr oder weniger gut versteckte Kreditaufnahme.
Jedoch könnte man die Haushaltsprobleme auch durch Einsparungen lösen. Die Fraktion der AfD habe mit ihren 
Änderungsanträgen Einsparvorschläge im Umfang von über 100 Mrd. Euro gemacht, so dass bei vollständiger 
Einhaltung der Schuldenbremse sogar Steuerentlastungen im Wert von 51,5 Mrd. Euro möglich gewesen wären. 
Insbesondere forderte die Fraktion der AfD die Abschaffung aller CO2-Abgaben, die Rücknahme der
Mauterhöhung, die Absenkung der Strom- und Energiesteuer auf das EU-rechtliche Minimum für alle und die Beibehaltung 
des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Einsparungen wären möglich bei der CO2- und 
Klimaideologie, der Migrationspolitik und den damit verbundenen Sozialleistungen, bei den Waffenlieferungen, 
der Entwicklungshilfe und nicht zuletzt bei Verwaltung und Personal.
2.2. Zu den Einzelplanberatungen im Haushaltsausschuss 
2.2.1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 – Zweites
Nachtragshaushaltsgesetz 2021 – und seine Folgen für die Beratungen des Ausschusses 
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG; 2 BvF 1/22) vom 15. November 2023 hatte erhebliche
Auswirkungen auf die diesjährigen Beratungen des Haushaltsausschusses über den Haushalt 2024. Die
antragstellenden Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU klagten gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und 
des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Das BVerfG entschied, dass 
das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Artikel 109 Absatz 3, Artikel 110 Absatz 2 und Artikel 115
Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig sei.  
Das BVerfG stellte klar, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF) dadurch um 
60 Mrd. Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden
könnten, liege es in der Verantwortung des Haushaltsgesetzgebers diese anderweitig zu kompensieren. 
Die Oppositionsfraktionen erklärten zu Beginn der Sitzung des Haushaltsausschusses am 16. November 2023 
(Bereinigungssitzung), die Auswirkungen des Urteils des BVerfG seien in ihrer Tragweite zum gegenwärtigen 
Zeitpunkt nicht absehbar. Insbesondere bestünden erhebliche Zweifel an der zukünftigen Berücksichtigung der 
Abflüsse von Sondervermögen im Rahmen der zulässigen Nettokreditaufnahme nach der Schuldenregel. Auf
dieser Grundlage könnten die Beratungen des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) nicht fortgesetzt werden. Angesichts der Tragweite des 
Urteils des BVerfG wäre ein solches Vorgehen nicht angemessen. Im Übrigen sei nicht auszuschließen, erneut 
einen verfassungswidrigen Haushalt zu beschließen.  
Zum weiteren Beratungsverfahren gab die Fraktion der CDU/CSU bekannt, auf die Einbringung eigener
Änderungsanträge verzichten und sich bei den Abstimmungen über die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen 
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP enthalten zu wollen.  
Auch die Fraktion DIE LINKE. legte, solange sie als Fraktion im Ausschuss noch antragsberechtigt war 
(vgl. lfd. Nr. 2.2.2), keine Änderungsanträge vor.  
Nach zwei Anhörungen des Haushaltsausschusses (vgl. lfd. Nr. III 1 und 2) fand die endgültige Beschlussfassung 
über den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 
(Haushaltsgesetz 2024) – nebst Gesamtplan – auf Drucksachen 20/7800, 20/7802 schließlich am 18. Januar 2024 
(zweite Bereinigungssitzung) statt.  
2.2.2. Auflösung der Fraktion DIE LINKE.  
In seiner 41. Sitzung am 9. November 2023 nahm der Ältestenrat Bezug auf die angekündigte Auflösung der 
Fraktion DIE LINKE. und legte hinsichtlich deren Mitgliedschaft in den ständigen Ausschüssen fest, dass die 
Präsidentin fraktionslose Abgeordnete als beratende Ausschussmitglieder benennt. Bis zu einer möglichen
Gruppenbildung werden die Mitgliedschaften in den Ausschüssen eingefroren.  
Mit der Auflösung der Fraktion DIE LINKE. am 6. Dezember 2023 haben die betroffenen Abgeordneten ihr 
Stimmrecht in den Ausschüssen verloren. 
Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt) 
Die Gesamtausgaben für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt stiegen nach dem
Regierungsentwurf im Jahr 2024 moderat auf rund 47,363 Mio. Euro. Für die Baumaßnahmen für das Bundespräsidialamt in 
Berlin waren im Haushalt des Bundesministeriums für Bau, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (BMWSB)
weitere Ausgaben etatisiert.  
Der Ausschuss thematisierte in seinem Gespräch mit der Leiterin der Zentralabteilung des Bundespräsidialamtes 
die Öffentlichkeitsarbeit des Bundespräsidenten bzw. des Bundespräsidialamtes und hob im Rahmen dessen die 
Öffentlichkeitswirksamkeit des Bürgerfestes im Berliner Amtssitz hervor. Des Weiteren wurde der geplante
Erweiterungsbau des Bundespräsidialamtes erörtert. 
Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD legten in der Einzelplanberatung Kürzungsanträge im Sinne einer
sparsamen Haushaltsführung vor, die jedoch keine Mehrheit fanden. Der Ausschuss machte sich in der
Einzelplanberatung ausschließlich die einvernehmlichen Änderungen der Berichterstatter zu eigen.
Da in den beiden Bereinigungssitzungen keine Änderungsanträge vorlagen, blieb es bei den in der
Einzelplanberatung beschlossenen Veränderungen. Der von der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Bereinigungssitzung 
vorgelegte Maßgabebeschluss wurde mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Der Etat schloss mit Ausgaben von rund 47,094 Mio. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 01 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 01 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen der 
CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)  
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 1,205 Mrd. Euro nach rund 
1,140 Mrd. Euro im Vorjahr vor.  
Die Berichterstatter empfahlen dem Ausschuss einvernehmlich zahlreiche Änderungen, die dieser in seine
Beschlüsse überführte. Bei einigen wenigen Titeln konnten die Berichterstatter kein Einvernehmen erzielen; die Titel 
wurden offen gestellt und in der Beratung abgestimmt.  
In der Einzelplanberatung beriet der Ausschuss den Einzelplans sowohl hinsichtlich seiner Sachtitel als auch
seiner Personaltitel abschließend.  
Wie bereits in den vergangenen Jahren tauschte sich der Ausschuss in einem ausschließlich im Kreis der
Abgeordneten geführten Gespräch zu aktuellen Fragen aus dem Geschäftsbereich mit der Präsidentin des Deutschen 
Bundestages aus.  
Im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 6 Absatz 3 Satz 3 GOBT hatte der Ältestenrat mit Schreiben vom 
16. November 2023 an den Vorsitzenden des Haushaltsausschuss schriftlich sein Einverständnis hinsichtlich der 
vom Haushaltsvoranschlag zum Einzelplan 02 abweichenden Beschlüsse des Haushaltsausschuss mitgeteilt.  
Im Kapitel 0211 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnehmen und -ausgaben – wurden auf Antrag der
Koalitionsfraktionen die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und den Versorgungsfonds wegen
Stellenplanänderungen erhöht und des Weiteren die Mittel im Zusammenhang mit der Einrichtung eines neuen Kapitels 0218 – 
Die oder der Polizeibeauftrage beim Deutschen Bundestag – qualifiziert gesperrt.  
Die Anträge der Fraktion der AfD, den Ansatz der Öffentlichkeitsarbeit und für Konferenzen, Tagungen jeweils 
um 5 Prozent zu kürzen, wurden ebenso abgelehnt wie deren Vorschlag, im Titel der Sachverständigen die
Ausgaben für den Deutschen Ethikrat zu sperren. 
In Kapitel 0212 – Deutscher Bundestag – fanden die Anträge der Fraktion der AfD, die veranschlagten
Haushaltsmittel für Inlands- und Mandatsreisen sowie für Auslandsdienstreisen der Abgeordneten nennenswert zu kürzen, 
keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss die Mittel für Auslandsdienstreisen vielmehr 
leicht auf. Ferner verabschiedete der Ausschuss einen Maßgabebeschluss zur Verbesserung der Digitalisierung 
der Arbeitsprozesse in der Parlamentsverwaltung.  
Aufgrund der mehrheitlichen Empfehlung der Berichterstatter stockte der Ausschuss den Baransatz des Titels 
„Förderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ auf. In der Bereinigungssitzung wurde dieser Ansatz 
noch einmal leicht nach oben korrigiert. Der zu diesem Titel von der Fraktion der AfD eingebrachte
Kürzungsantrag, mit dem der Titelansatz auf Null gestellt werden sollte, wurde abgelehnt. Die Fraktion der AfD hatte darauf 
verwiesen, dass das Institut nach ihrer Auffassung wiederholt gegen sein satzungsgemäß verankertes
Neutralitätsgebot verstoße und kein kritischer Umgang mit staatlichen Akteuren stattfinde.  
Die Berichterstatter sahen mehrheitlich einen Mehrbedarf bei der „Förderung von Einrichtungen für
parlamentarische Zwecke“ und empfahlen eine Anpassung des Baransatzes nach oben. Die Fraktion der AfD erklärt dazu, 
dass sich die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e. V. als privatwirtschaftliches Unternehmen dem
Wettbewerb stellen müsse; eine Finanzierung auf Steuerzahlerkosten passe nicht mehr in die Zeit und sei daher
einzustellen. Die Fraktion der AfD wollte auch die „Ausgaben für parlamentarische Gremien und Bürgerräte“ drastisch
kürzen und machte deutlich, dass Bürgerräte den Alleinvertretungsanspruch des Deutschen Bundestags in Frage 
stellten und daher aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen seien.  
Eine deutliche Erhöhung der veranschlagten Mittel beschloss der Ausschuss auf mehrheitliche Empfehlung
Berichterstatter für die Erinnerungskultur, historische Ausstellungen, Veranstaltungen und Festakte. In diesem
Zusammenhang gab die Fraktion der AfD ihrer Auffassung Ausdruck, dass die Räumlichkeiten des Deutschen
Bundestages bereits ausreichend mit Kunstwerken ausgestattet seien und daher die für den Erwerb zeitgenössischer 
Kunst veranschlagten Mittel auf Null reduziert werden sollten.  
Schließlich korrigierte der Ausschuss auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen bei den Personal- und Sachtiteln die 
Ansätze bedarfsgerecht nach oben. 
Im Kapitel 0215 – Mitglieder des Europäischen Parlaments – wurden auf Empfehlung der Berichterstatter die 
Entschädigung nach § 9 Europaabgeordnetengesetz sowie die Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder 
des Europäischen Parlaments an den gesetzlichen Rahmen leicht nach oben korrigiert.  
Im Kapitel 0216 – Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste – erhöhte der Ausschuss auf Anregung der 
Berichterstatter bei den „Ausgaben für die Kommission nach Art. 10 des Grundgesetzes und das Parlamentarische 
Kontrollgremium“ den Baransatz leicht. 
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen brachte der Ausschuss ein neues Kapitel 0218 – Die oder der
Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag – mit mehreren Titeln und entsprechenden Veranschlagungen aus.  
In der zweiten Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss eine redaktionelle Anpassung in Kapitel 0212 vor und 
brachte in Kapitel 0218 einen neuen Leertitel aus.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 1,239 Mrd. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 02 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 02 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU zu. 
Einzelplan 03 (Bundesrat)  
Die im Regierungsentwurf veranschlagten Gesamtausgaben waren gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig und 
beliefen sich auf rund 38,953 Mio. Euro. Darüber hinaus waren für den geplanten Erweiterungsbau des
Bundesrates Ausgaben im Haushalt des Bundesministeriums für Bau, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (BMWSB) 
veranschlagt.  
Im Gespräch des Ausschusses mit der Direktorin des Bundesrates wurde darauf verwiesen, dass es sich bei diesem 
Einzelplan um einen reinen Verwaltungshaushalt handele, aus dem vor allem Personalausgaben und sächliche 
Verwaltungsausgaben finanziert würden.  
Gegenstand der Erörterung im Ausschuss waren die aus den Personalausgaben zu leistenden Ausgaben für die 
von den ordentlichen und stellvertretenden Bundesratsmitgliedern sowie den Beauftragten der Landesregierungen 
genutzten Jahresnetzkarten der Deutschen Bahn AG. Der Ausschuss hatte bereits in den letztjährigen
Haushaltsberatungen einen neuen Haushaltsvermerk zur Wirtschaftlichkeit der Beschaffung von Jahresnetzkarten der
Deutschen Bahn AG und zu einem einzelfallbezogenen Nachweis beschlossen. Diesen Haushaltsvermerk ergänzte der 
Ausschuss in der Bereinigungssitzung und nahm bei der Veranschlagung eine Umschichtung vor. Des Weiteren 
passte der Ausschuss die Kostenbeiträge für Besuchergruppen nach unten an. 
Abschließend teilte die Direktorin des Bundesrates mit, dass in diesem Jahr die Übertragung des Eigentums an 
dem Verwaltungsgebäude am Dienstsitz des Bundesrates in Bonn an die BImA erfolgen werde, sodass eine
Sanierung aus dem Haushalt des Bundesrates nicht mehr erforderlich sein werde.  
In der zweiten Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss keine Anträge vor.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 38,283 Mio. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 03 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen der 
CDU/CSU und AfD zu.  
Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes)  
Im Vergleich zum Soll des Jahres 2023 sah der Etatentwurf 2024 für diesen Einzelplan mit rund 3,709 Mrd. Euro 
eine Minderung um 186 Mio. Euro vor.  
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Kapitel 0410, 0411 und 0412) 
Im Gespräch mit dem Chef des Bundeskanzleramtes stand der geplante Erweiterungsneubau des
Bundeskanzleramtes im Vordergrund. Insbesondere von Seiten der Oppositionsfraktionen wurde auf die erheblichen Risiken 
hinsichtlich der Kosten und der Terminplanung für die Baumaßnahme verwiesen. Sie kritisierten, dass es der 
Bund bislang versäumt habe, seine Flächenbedarfe an flexible Arbeitsformen anzupassen und mahnten
entsprechende Einsparmaßnahmen an. Der Chef des Bundeskanzleramtes gab zu bedenken, dass die bauvorbereitenden 
Maßnahmen bereits begonnen hätten und Planänderungen mit massiven Kosten und zeitlichen Verzögerungen 
verbunden wären. Gleichwohl sei ein flexibles Raumkonzept geplant. Darüber hinaus strebe man an, angemietete 
Räumlichkeiten nach Fertigstellung des Erweiterungsneubaus aufzugeben.  
In der Einzelplanberatung lagen dem Ausschuss einige wenige Kürzungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU 
und AfD vor, die abgelehnt wurden. Die von den Berichterstatter offen gestellten Titel wurden ohne Änderungen 
gegenüber dem Regierungsentwurf geschlossen. Damit blieben die Veranschlagungen des Regierungsentwurfs in 
der Einzelplanberatung unverändert. In der Bereinigungssitzung blieb es bei einigen wenigen bedarfsgerechten 
Anpassungen.  
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, 
Die Beauftragte der der Bundesregierung für Antirassismus (Kapitel 0413) 
Die zentralen Themen der Aussprache mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und 
Integration (Integrationsbeauftragte) waren die aktuelle Flüchtlingssituation und der zunehmende Antisemitismus 
sowie die Koordination der verschiedenen Projekte innerhalb der Bundesregierung. Kritisch äußerte sich der
Ausschuss zu den steigenden Ausgaberesten und wies auf die Gefahr von Doppelstrukturen/-förderung hin.  
Die von den Fraktionen der CDU/CSU und AfD in der Einzelplanberatung eingebrachten Kürzungs- bzw.
Änderungsanträge blieben ohne Mehrheit. Der von den Berichterstatter offen gestellte Titel wurde ohne Änderungen 
gegenüber dem Regierungsentwurf geschlossen. Damit blieben die Veranschlagungen des Regierungsentwurfs in 
der Einzelplanberatung unverändert.  
In der (ersten) Bereinigungssitzung änderte der Ausschuss die Zweckbestimmung des Titels
„Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus“ in „Dialoge für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur
Extremismusprävention“ und stockte den Baransatz um 1 Mio. Euro auf.  
Bundesnachrichtendienst (Kapitel 0414)  
Beim Kapitel des Bundesnachrichtendienstes, das nicht Gegenstand der Aussprache im Haushaltsausschuss war, 
beantragte die Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung bei Titel „Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst“, 
den Zuschussbetrag maßgeblich zu kürzen. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion 
abgelehnt. 
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0415) 
In einem intensiven Gespräch des Ausschusses mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland 
berichtete dieser über erste Erfolge bei der Realisierung der von der Bundesregierung gesteckten Ziele für
Ostdeutschland im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West, zur Festigung der Deutschen Einheit 
und zur Überwindung teilungsbedingter Sonderlasten.  
Der Staatsminister betonte, ein zentrales Vorhaben der nächsten Jahre sei der Aufbau des Zukunftszentrums für 
Deutsche Einheit und Europäische Transformation (Zukunftszentrum). Mit dem Zukunftszentrum sollten
Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation für zukünftige
Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Nach einem ergebnisoffenen Standortwettbewerb unter
ostdeutschen Städten habe sich das Bundeskabinett für den Standort in Halle/Saale entschieden. Die Eröffnung sei 
für das Jahr 2028 geplant. Eine der wenigen in der Bereinigungssitzung vorgenommenen Veränderungen betraf 
die Erhöhung der Veranschlagung für den Neubau des Zukunftszentrums.  
Von den Oppositionsfraktionen wurde der in Mukran/Rügen geplante LNG-Standort kritisch thematisiert. Die 
Fraktionen verwiesen auf die sich verschlechternde Lebensqualität mit weiteren negativen Folgen für den
Tourismus sowie die mangelnde Einbindung der örtlichen Bevölkerung in die Entscheidungsprozesse. Demgegenüber 
betonte der Staatsminister die zentrale Rolle des LNG-Standortes für die Energieversorgung des Landes und 
stellte die mit der neuen Industrieanlage verbunden Arbeitsplätze und den Ausbau der Energieinfrastruktur heraus.  
Die von den Fraktionen der CDU/CSU und AfD in der Einzelplanberatung eingebrachten Kürzungs- bzw.
Änderungsanträge wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Der von den Berichterstatter offen gestellte Titel wurde ohne 
Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf geschlossen. Damit blieben die Veranschlagungen des
Regierungsentwurfs in der Einzelplanberatung unverändert. 
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Kapitel 0431 und 0432) 
Mit dem Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung thematisierte der Ausschuss die durch das 
Bundespresseamt (BPA) organisierten und finanzierten BPA-Informationsfahrten für politisch interessierte
Personen sowie die vom BPA koordinierte ressortübergreifende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung. Im Ausschuss zeigt man sich zufrieden darüber, dass die Informationsfahrten inzwischen wieder in dem 
üblichen Format durchgeführt werden könnten.  
Die von den Fraktionen der CDU/CSU und AfD in der Einzelplanberatung eingebrachten Kürzungsanträge
wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Da die Koalitionsfraktionen auf die Einbringung von Anträgen verzichtet 
hatten, blieben die Veranschlagungen des Regierungsentwurfs in der Einzelplanberatung unverändert. 
In der Bereinigungssitzung verstärkte der Ausschuss mit Blick auf ein kommunikationsintensives Jahr 2024, in 
dem das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland 75 Jahre alt werden, die entsprechenden
Veranschlagungen. Auch der Ansatz des Titels „Informationstagungen“, unter den die Informationsfahrten für politisch
interessierte Personen fallen, wurde aufgestockt und erreichte damit annähernd den Ansatz des Haushaltsjahres 
2023.  
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kapitel 0451 bis 0456) 
Ein Schwerpunktthema des Gesprächs mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 
war die sukzessive Abwicklung der umfangreichen Fördermaßnahmen für die Kultureinrichtungen und
Kulturschaffenden während der Corona-Pandemie. Es wurde deutlich gemacht, dass ein solches Fördervolumen nicht 
auf Dauer aufrechterhalten werden könne. Unabhängig von den wichtigen Impulsen, die die Institution der BKM 
seit ihrem Bestehen für die Kulturszene gegeben habe, wurde auf die Kulturhoheit der Länder verwiesen. Als eine 
Möglichkeit der Substitution der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket „Neustart Kultur“ wurde eine
Aufstockung der relevanten Titel auf das Vor-Corona-Niveau ergebnisoffen diskutiert.  
Weitere Themenschwerpunkte waren der Bau des Museums der Moderne in Berlin sowie der Auftrag und die 
vermittelten Inhalte der Deutschen Welle, letztere insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges.
Erwähnung fanden auch die veränderten Prioritätensetzungen im Aufgabenspektrum der BKM. Es wurde betont, 
dass Themen wie der Erinnerungskultur inzwischen deutlich mehr Gewicht beigemessen werde, auch rücke die 
Klimapolitik stärker in den Mittelpunkt von Kulturpolitik. Die Einführung des Kulturpasses und der eintrittsfreie 
Sonntag in den Berliner Museen („Museumssonntag“) wurden fraktionsübergreifend begrüßt. Beim Kulturpass 
wurde eine angemessene Berücksichtigung auch der ländlichen Räume bei den kulturellen Angeboten angemahnt.  
Über die Bereinigungsvorlage hinaus legten die Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung im gesamten 
Kapitel der BKM eine große Zahl von Änderungsanträgen vor, die ohne Ausnahme vom Ausschuss angenommen 
wurden.  
Bei den Zentral veranschlagten Verwaltungseinnahmen und -ausgaben der BKM und des Geschäftsbereichs
(Kapitel 0451) stellte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei der Globalen Minderausgabe eine neue 
Verpflichtungsermächtigung als notwendige Einsparmaßnahme und als Gegenfinanzierung ein.
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde zur Abdeckung der Verpflichtungen aus dem
beendeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein neuer Titel „Abwicklung der Härtefallregelung Kultur“ eingestellt. 
Zur Abdeckung der Verpflichtungen aus dem aufgelösten Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellte der Ausschuss 
mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage einen neuen Titel „Abwicklung der Härtefallregelung
Kultur“ ein.  
In Kapitel 0452 – Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – in der Titelgruppe 01 –
Allgemeine kulturelle Angelegenheiten – beantragte die Fraktion der AfD erhebliche Kürzungen, u. a. bei Projekten 
für „künstlerische Vermittlungsarbeit und Diversitätsentwicklung“, für das Projekt „Zero – Klimaneutrale Kunst- 
und Kulturprojekte“ und „Green Cultur“. Die Fraktion der CDU/CSU machte sich mit ihren Kürzungsanträgen 
für eine Anpassung an den Bedarf stark. Die Fraktion DIE LINKE. betonte die Bedeutung der Medienkompetenz 
und eines guten Journalismus zur Stärkung der Zivilgesellschaft und der Wiederherstellung des Vertrauens in die 
Demokratie. Dazu sollten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Um die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen insbesondere für kleinere Verlage zu verbessern, sollte ferner ein neuer Titel „Strukturelle
Verlagsförderung“ in den Haushalt eingestellt werden.  
In der Bereinigungssitzung wurden mehrere Erhöhungen der bisherigen Veranschlagungen vorgenommen, u, a. 
für das Archiv zum Rechtsterrorismus und den Kulturpass. Weitere Mittel wurden für die Förderung der
Rückführung von Kulturgütern sowie zur Aufarbeitung des Kolonialismus bereitgestellt.  
Auch in der Titelgruppe 02 – Kulturförderung im Inland – forderte die Fraktion der AfD erhebliche Kürzungen, 
u. a. lehnte sie die Subventionierung von ausländischen Streaming-Diensten und die Erhöhung der Mittel für den 
Deutschen Musikrat ab. Die Fraktion DIE LINKE. mahnte hingegen eine Aufstockung der Zuschüsse für
„Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, Tanz und Theater“ und beim „Zukunftsprogramm Kino“ an. Die 
Koalitionsfraktionen stellten bei den Zuschüssen für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland 
eine neue Verpflichtungsermächtigung zur bedarfsgerechten Ausfinanzierung bereits beschlossener Maßnahmen 
ein.  
In der Bereinigungssitzung wurden zahlreiche Veranschlagungen verstärkt, u, a. für die Filmförderung. Es wurde 
auch ein neuer Titel „Anreiz zur Stärkung der Entwicklung und Produktion von Computerspielen in Deutschland“ 
ausgebracht. Ergänzend zu der Erhöhung der Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Literatur, 
Tanz und Theater machte sich der Ausschuss einen dazu vorgelegten Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen 
zu eigen. Bei den Aufstockungen der Mittel fanden auch die Zuschüsse für Investitionen und die Zuschüsse für 
investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland Berücksichtigung. Der bislang als Leertitel geführte 
Titel „Bauvorhaben Kronberg Academy“ wurde mit einem Baransatz und einer Verpflichtungsermächtigung
ausgestattet.  
Auf Anträge der Koalitionsfraktionen passte der Ausschuss in der zweiten Bereinigungssitzung bei drei Titeln die 
Ansätze an die geänderten Bedarfe an.  
Die Fraktion DIE LINKE. hatte in der Einzelplanberatung in der Titelgruppe 03 – Stiftung Preußischer
Kulturbesitz – bei Titel „Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ darauf hingewiesen, dass die kulturelle Teilhabe 
und Bildung noch weit von dem Ideal der Teilhabegerechtigkeit entfernt sei. Um auch denjenigen den Zugang zu 
klassischen Kulturangeboten zu ermöglichen, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügten, sollte 
der Titel deutlich aufgestockt werden. Der Antrag fand keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung wurden auf 
Basis der Bereinigungsvorlage der Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Zuschüsse für
Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz für Bauunterhalt bzw. Baumaßnahmen erhöht.  
Des Weiteren lobte die Fraktion DIE LINKE. in der Titelgruppe „Pflege des Geschichtsbewusstseins“ (Tgr. 06) 
bei Titel „Einrichtungen und Aufgaben“ die hervorragende Arbeit der NS-Gedenkstätten – trotz begrenzter
Ressourcen. Um diese Arbeit langfristig weiterführend zu können, seien zusätzliche Mittel erforderlich.  
Die Fraktion der AfD erinnerte bei Titel „Baumaßnahme Mahnmal für die Opfer kommunistischer
Gewaltherrschaft in Deutschland“ an den bereits im Jahr 2020 gefassten Beschluss zum Bau des Mahnmals für die Opfer 
kommunistischer Gewaltherrschaft. Zur zeitnahen Realisierung des Projektes sollten in den bisherigen Leertitel 
Mittel eingestellt werden.
In der Titelgruppe 09 – Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) – kritisierte die Fraktion der AfD die Höhe 
der bei dem „Zuschuss an die Rundfunkanstalt ‚Deutsche Welle‘“ veranschlagten Mittel und forderte eine
deutliche Reduzierung.  
Die von der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Bereinigungssitzung vorgelegten Maßgabebeschlüsse wurden 
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 3,874 Mrd. Euro ab. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 04 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 04 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts)  
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan einen Ausgabeplafond in Höhe von knapp 6,156 Mrd. Euro 
vor. Damit wäre der Etat ca. 1,32 Mrd. Euro unter dem Rekordetat des Vorjahres geblieben. Im Zuge des
parlamentarischen Verfahrens wurden noch einmal Hebungen in Höhe von gut 565 Mio. Euro und Herabsetzung von 
ca. 13 Mio. Euro vorgenommen, so dass der Etat. schließlich eine Gesamthöhe von rund 6,708 Mrd. Euro aufwies. 
Insgesamt wurden in den Beratungen über 90 Änderungsanträge gestellt, was in etwa dem Spitzwert des Vorjahres 
entsprach. Erneut war die Debatte zu diesem Einzelplan von der zunehmenden Krisenhaftigkeit in der Welt
geprägt. Neben dem weiterhin dominierenden Thema des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine traten in
diesem Jahr v. a. die Terrorangriffe der Hamas vom 7. Oktober 2023 sowie Israels militärische Antwort darauf und 
die damit verbundenen menschenrechtlichen und humanitären Konsequenzen im Gaza-Streifen hinzu.  
Die Diskussionen zeigten das Dilemma, zwischen einer angespannten Haushaltslage und der politischen
Willenserklärung Verantwortung in der Welt übernehmen zu wollen auf. Die Bundesministerin erläuterte, dass in der 
Zeitenwende „alles mit allem“ zusammenhänge: Deutschlands Sicherheit und seine Interessen müssten weltweit 
an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Kontexten auf vielerlei Arten geschützt werden. Für den Nahen 
Osten bedeute dies beispielsweise, dass der Einsatz von Basishilfe im Bereich der Humanitären Hilfsmaßnahmen 
(Medikamente, Nahrungsmittel, Wasser) getrennt von den Mitteln zur Stabilisierung, Wiederaufbau und
Entwicklungshilfe bewertet werden müssten. Humanitäre Hilfe sei grundsätzlich unabhängig von politischer
Einflussnahme und schlichtweg eine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig müssten Hilfsgelder aus anderen Bereichen einer 
kontinuierlichen Wirkungsanalyse unterzogen werden. Dies gelte auch für Deutschlands Beteiligung an
internationalen Organisationen oder die Arbeit der sog. Kulturmittler.  
Deutschlands Engagement in der Welt werde nach wie vor sehr geschätzt, umso mehr bedürfe es einer
Ausgabendisziplin, um allen Vorhaben gerecht werden und allen Beteiligungen nachkommen zu können. Grundsätzlich 
werde Deutschland zwar als verlässlicher Helfer wahrgenommen – das habe sie auf ihren vielen Reisen überall 
auf der Welt immer wieder gesagt bekommen – jedoch sei der internationale außenpolitische Wettbewerb härter 
geworden. Dies zeigten u. a. auch die Gespräche und Abstimmungen im Rahmen der Vereinten Nationen.  
Der Beistand für Israel und auch die Hilfe für Bedürftige im Gaza-Streifen wurden von keinem Berichterstatter 
grundsätzlich in Frage gestellt, jedoch kam es zu unterschiedlichen Gewichtungen und Zielsetzungen in der
Mittelverteilung. Die Oppositionsvertreter mahnten akzentuiert eine stärkere Kontrolle der Verausgabung der Mittel 
an, während die Vertreter der koalitionstragenden Fraktionen u. a. auf eine Umsetzung der vom
Bundesrechnungshof angeregten Steuerungsfunktion der Haushaltsmittel drängten. Auch die wiederkehrenden Themen
Seenotrettung und Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik sowie der Bereich der Internationalen Organisationen 
wurden gewohnt kontrovers diskutiert. 
Im Einzelnen beantragte die Fraktion der CDU/CSU in der Einzelplanberatung weitgehend gegenfinanzierte
Umschichtungen in geringfügigem Maße, um der internationalen Lage gerecht zu werden sowie darüber hinaus die 
Aufstellung eines eigenständigen Titels für das Projekt „1014 – Space for Ideas“ in New York, das aus der
bisherigen Veranschlagung über das Goethe-Institut herausgelöst werden sollte. Das Projekt hatten einige der
Berichterstatter im Rahmen einer Delegationsreise im Sommer bereits vor Ort in Augenschein nehmen können. Die
Mittel der Seenotrettung, speziell die Förderung der Organisation „United4Rescue“, sollten nach dem Willen der
Fraktion auf null gesenkt werden. In einem korrespondierenden Maßgabebeschluss wurde darauf verwiesen, dass 
eine missbräuchliche Verwendung deutscher Gelder als mittelbare Unterstützung von Schlepperbanden
verhindert werden müsse. Ein weiterer Maßgabebeschluss bekräftigte das Existenzrecht Israels als deutsche Staatsräson 
und forderte die Bundesregierung zur kritischen Durchsicht sämtlicher Zahlungen in palästinensische Gebiete auf. 
Erneut wurde außerdem per Maßgabebeschluss die Einsetzung einer Staatssekretärsrunde zum Zwecke der
Koordinierung und Abstimmung des internationalen Handelns der Bundesregierung gefordert. Dies sei in
Verbindung zu weiteren Anträgen zu sehen, mit denen die Bundesregierung ressortübergreifend zu einem abgestimmten 
Vorgehen aufgefordert werde. In der ersten Bereinigungssitzung (16. November 2023) stellte die Fraktion der 
CDU/CSU wie bei allen anderen Einzelplänen aus Gründen der Unvorhersagbarkeit der Konsequenzen der
Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 keine weiteren Änderungsanträge. Auch in der zweiten 
Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 legte die Fraktion keine neuen Deckblätter vor, sie reichte jedoch vier 
Maßgabebeschlüsse ein. Darunter fanden sich die vom Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion einführend
erläuterten Umschichtungen zugunsten des Schutzes deutscher Staatsbürger im Ausland sowie eine Fortschreibung 
früherer Maßgaben (bzgl. Existenzrecht Israels und Seenotrettung). Darüber hinaus forderte die Fraktion eine 
Mittelübertragung für politische Stiftungen aus dem Etat des BMZ (Epl. 23) an das Auswärtige Amt. 
Die Fraktion der AfD stellte in der Einzelplanberatung einen Maßgabebeschluss vor, der die Einstellung aller 
laufenden Zahlungen in palästinensische Gebiete sowie weitergehende Überprüfungen aller in diesem Gebiet
tätigen Organisationen forderte. In der Bereinigungssitzung wurden hierzu auch korrespondierende Deckblätter 
präsentiert. Insgesamt brachte die AfD-Fraktion 30 Änderungsanträge während der Bereinigungssitzung ein,
wovon eine Mehrheit geringfügige bis mittlere Kürzungen bei Titeln unterschiedlicher internationaler
Verpflichtungen umfassten. Nicht selten sollten dabei ganze Maßnahmenpakete, etwa im Bereich der Friedenssicherung
(Streichung der Mittel für die deutsche Stiftung Friedensforschung, Streichung der Ta'ziz-Partnerschaft für Demokratie 
in den Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens) sowie beim Titel „Energie-, Klima-, Umwelt- und Digitale 
Außenpolitik“ bereinigt werden. Dies wurde grundsätzlich mit der Notwendigkeit sparsamer Haushaltsführung 
(v. a. bei politischen Stiftungen) und der als fehlerhaft angesehen Delegation nationalstaatlicher Aufgaben an 
suprastaatliche Akteure (z. B. Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU) begründet. Auch die 
Einstellung der Zahlungen an die UN-Organisation UNRWA im Gaza-Streifen wurde gefordert. In der zweiten 
Bereinigungssitzung verzichtete die Fraktion auf die Einbringung weiterer Änderungsanträge, der Berichterstatter 
wies jedoch allgemein darauf hin, dass es deutlich mehr Sparpotenzial in diesem Einzelplan gegeben hätte. 
Die Fraktion DIE LINKE. wiederum beantragte mit neun Änderungsanträgen in der Einzelplanberatung v. a. die 
Rücknahme von Kürzungen im Bereich der Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland (u. a. für DAAD,
Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Goethe-Institut). Darüber hinaus forderte sie im Kapitel „Sicherung von Frieden 
und Stabilität“ die Ausgaben für humanitäre Hilfe um über 1 Mrd. Euro auf dann 3 Mrd. Euro anzuheben. Die 
Fraktion sah außerdem die Aufstockung der Mittel für Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte für
geboten an sowie eine Unterstützung des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR). Die Einrichtung des 
Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina wurde als „quasi-kolonial“ abgelehnt und die Streichung des 
Titels beantragt. In der ersten Bereinigungssitzung verzichtete die Fraktion DIE LINKE. auf weitere
Änderungsanträge. 
Die Koalitionsfraktionen verfolgten mit drei zur Einzelplanberatung eingebrachten Änderungsanträgen das Ziel 
einer Erhöhung der etatinternen Flexibilität bei der Erbringung einer Globalen Minderausgabe und ergänzten die 
Haushaltsvermerke entsprechend. Während der Bereinigungssitzung stellten die Koalitionsfraktionen weitere 
39 Änderungsanträge, die zu einer Abfederung der laut Regierungsentwurf notwendigen Kürzungen führten. Im 
Schwerpunkt sollten die Umschichtungen und Hebungen unterschiedlichen Programminitiativen zur Stärkung 
von ausländischen Schul- und Journalistenprogrammen sowie dem „1014-Space for Ideas“-Projekt in New York 
oder dem Zentrum für internationale Friedenseinsätze (ZIF) zugutekommen. Darüber hinaus befassten sich die 
Deckblätter auch mit Maßnahmen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie 
der Lage in Israel. Durch flankierende Maßgabebeschlüsse wurden zudem verschiedene Berichtspflichten und 
Rechtssicherheit bei den betroffenen Vorhaben gefordert. Während der zweiten Bereinigungssitzung stellten die 
Koalitionsfraktionen keine weiteren Anträge jenseits der technischen Anpassungen, die das Bundesministerium 
nach dem Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 vorgenommen hatte (Zweite Ergänzung
Bereinigungsvorlage).
Die von den Fraktionen der Ampelkoalition eingebrachten Anträge wurden vollumfänglich mit der
Koalitionsmehrheit angenommen. Dagegen fand keiner der Änderungsanträge der Oppositionsparteien die erforderliche 
Mehrheit. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 05 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 05 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat)  
Der Regierungswurf sah bei diesem Einzelplan Gesamtausgaben von rund 12,902 Mrd. Euro vor, die damit
geringfügig unter denen des Vorjahres lagen.  
Da die Berichterstatter auf Änderungsvorschläge verzichtet hatten, machte sich der Ausschuss in der
Einzelplanberatung lediglich die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu eigen. Diese Beschlüsse führten zu
Abweichungen gegenüber dem Regierungsentwurf, der Plafonds blieb jedoch im Saldo unverändert. Keiner der Anträge 
der Oppositionsfraktionen fand eine Mehrheit. 
Im Gespräch mit der Bundesinnenministerin standen die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten und deren 
weitreichende Konsequenzen für die Innere Sicherheit im Vordergrund. Die Bundesministerin führte aus, dass 
sich durch die veränderte Sicherheitslage die Anforderungen zum Schutz der deutschen Außengrenzen sowie zum 
Schutz jüdischer Einrichtungen deutlich erhöht hätten. Der Regierungsentwurf für das Haushaltsjahr 2024 habe 
diese zusätzlichen Herausforderungen bislang nicht berücksichtigt. Erschwerend komme hinzu, dass der
fortdauernde Ukraine-Krieg und die steigende Zahl von Geflüchteten ganz erhebliche Konsequenzen für diesen
Einzelplan hätten. Behörden wie die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Technische 
Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe seien dadurch ganz erheblich
belastet. Ein weiteres Problem stelle der sich verschärfende Fachkräftemangel insbesondere in den MINT-Fächern 
dar.  
In der sich anschließenden Diskussion wurde kritisch angemerkt, dass die Stellenbesetzung generell mit dem 
Personalaufwuchs bei den Sicherheitsbehörden nicht mithalten könne. Auch die seit Jahren kontinuierlich
steigenden und mittlerweile sehr hohen Ausgabereste standen in der Kritik. Der Ausschuss mahnte eine realistischere 
Planung bei den Maßnahmen und dem Abfluss der Haushaltsmittel. Kritik wurde auch an dem nur schleppend 
voran kommenden Ausbau der Digitalisierung in der Verwaltung laut. Die Bundesministerin teilte dazu mit, dass 
die Schaffung von sogenannten digitalen Identitäten in Arbeit sei, dabei aber Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen 
müsse. Weitere Themenschwerpunkt waren die Cyber-Sicherheit und die wieder in Betrieb genommenen
Warnsysteme sowie der Wiederaufbau von Synagogen in Deutschland.  
In der zweiten Bereinigungssitzung lobte die Bundesinnenministerin die Leistungen der Bundespolizei und des 
Technischen Hilfswerks im Rahmen des neuerlichen Hochwassers in weiten Teilen des Landes. Auch bedankte 
sie sich für die mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel 
für die Digitalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.  
Mit der ersten Bereinigungsvorlage nahm der Ausschuss kapitelübergreifend eine große Zahl bedarfsgerechter 
Anpassungen bei der bisherigen Veranschlagungen vor. Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage
wurden weitere Korrekturen und an den Bedarf angepasste Änderungen vorgenommen.  
In Kapitel „Heimat, Gesellschaft und Verfassung“ (Kapitel 0601) nahm der Ausschuss in der Titelgruppe 01 – 
Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog – auf Antrag der
Koalitionsfraktionen einige wenige bedarfsgerechte Anpassungen vor. Darüber hinausgehende Kürzungsanträge seitens der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD bleiben unberücksichtigt. 
Mit großer Mehrheit stockte der Ausschuss den „Zuschuss für die Forderung der jüdischen Gemeinschaft, der 
christlich-jüdischen Zusammenarbeit sowie des interreligiösen und interkulturellen Dialogs“ auf und schrieb
einen Teil der zusätzlichen Mittel für den Makkabi Deutschland e. V. zur Stärkung des gesellschaftlichen
Engagements durch Antisemitismusprävention und Antidiskriminierung fest. Dabei wurden die Bedeutung des
interreligiösen und interkulturellen Dialogs sowie die des gesellschaftlichen Zusammenhalts besonders herausgestellt.  
Die Fraktion der AfD beklagt, dass für die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) als parteinahe Stiftung der Partei 
„Alternative für Deutschland“ bei Titel „Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen
Bildungsarbeit“ keine Mittel vorsehen worden seien und beantragte die Berücksichtigung ihrer Stiftung. Zudem
erklärte die Fraktion, dass Zuschüsse über die Globalzuschüsse hinaus nicht erforderlich seien und der Titel
„Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen
Bildungsarbeit“ auf Null gesetzt werden solle. Ferner sollten nach den Vorstellungen der Fraktion der AfD die Mittel bei 
Titel „Kosten der Deutschen Islam Konferenz (DIK) und „Förderung von Projekten zur Umsetzung der Ziele der 
DIK und des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam“ ganz überwiegend gekürzt werden. Die Fraktion führte 
dazu aus, dass Integrationsmaßnahmen von überwiegend muslimischen Asylbewerbern durch islamische Träger 
nur bedingt einen „interreligiösen Dialog“ darstellten. 
In der Titelgruppe „Heimat und gesellschaftlicher Zusammenhalt einschließlich interreligiöser Dialog“ (Tgr. 01) 
brachte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung den neuen Titel „Aufbau einer interdisziplinären
Bundesakademie“ im Rahmen der Einrichtung einer unabhängigen interdisziplinären Bundesakademie für eine
vorausschauende, evidenzbasierte und grundrechtsorientierte Sicherheits- und Kriminalpolitik in Realstruktur aus. Die
veranschlagten Barmittel wurden bis zur Vorlage eines Konzeptes zum Aufbau und künftigen Betrieb qualifiziert
gesperrt.  
Die Veranschlagung der Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit wurde 
von der Fraktion der AfD als undemokratisch und intransparent kritisiert. Die Koalitionsfraktionen betonten ihren 
Willen, die politische und demokratische Bildungsarbeit sowie den interreligiösen Dialog weiter ausbauen zu 
wollen und legten in diesem Sinne Aufstockungsanträge vor, die sich der Ausschuss mit großer Mehrheit zu eigen 
machte.  
In der Titelgruppe 02 – Sport – veränderte der Ausschuss in der Einzelplanberatung bei mehreren Titeln die
Haushaltsvermerke, mit denen die Verwendung der Mittel definiert wurde und korrigierte bei weiteren Titeln die
Veranschlagungen bedarfsgerecht. So wurden die Mittel für die „Projektförderung für Sporteinrichtungen“ mit Blick 
auf den Bedarf im olympischen/paraolympischen Jahr einvernehmlich nach oben angepasst. Nach unten korrigiert 
wurden die Mittel der „Periodisch wiederkehrenden Sportveranstaltungen“ und der „Zentralen Maßnahmen auf 
dem Gebiet des nichtolympischen Sports“. Nicht durchsetzen konnten sich die unterschiedlich motivierten
Erhöhungsanträge der Oppositionsfraktionen zu Titel „Zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports“.  
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden des Weiteren der Zuschuss für Maßnahmen zur Dopingbekämpfung 
und die Mittel zur Förderung von internationalen Sportprojekten und Tagungen für spezielle Verwendungen
aufgestockt. Schließlich stellte der Ausschuss noch einen neuen Titel „Zentrum Safe Sport“ in den Etat ein. 
Mit großer Mehrheit beschloss der Ausschuss in der Bereinigungssitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen die 
Veranschlagung des sportpolitischen Vorhabens der Sportagentur. Die Ausgaben wurden bis zur Vorlage eines 
Konzeptes/Gesetzentwurfs qualifiziert gesperrt. Ergänzend dazu legten die Koalitionsfraktionen einen
umfangreichen Maßgabebeschluss vor. Ein weiterer neuer Titel wurde in Vorbereitung der im Jahr 2026 stattfindenden 
Reitsport-Weltmeisterschaften in Aachen ausgebracht.  
In Kapitel „IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung“ (Kapitel 0602) wurde Kritik am
unzureichenden Ausbau der Digitalisierung und der Netze geübt. Auch bei der Cyber-Sicherheit müssten die
Anstrengungen deutlich verstärkt werden. In diesem Sinne lagen dem Ausschuss mehrere Vorschläge der
Koalitionsfraktionen zur Anpassung der Veranschlagungen vor. Darüber hinaus legten die Koalitionsfraktionen einen
Maßgabebeschluss zum „Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS)“ vor, das mit Beginn 
des Jahres 2024 seine Arbeit aufnehmen wird. Primäre Aufgabe des ZenDiS ist die Unterstützung der
Bundesregierung bei der Erreichung von Schlüsselzielen im Bereich der digitalen Souveränität.  
Die Bundesinnenministerin bedankte sich ausdrücklich für die deutlichen Aufwüchse bei den
Integrationsmaßnahmen. So sei beispielsweise der erfolgreiche Besuch eines staatlichen Integrationskurses wesentliche Grundlage 
für einen erfolgreichen Integrationsprozess in Sprache, Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Aber auch die
frühkindliche Bildung sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Integration.
Der Ausschuss hatte bereits in der Einzelplanberatung in Kapitel 0603 – Integration und Migration, Minderheiten 
und Vertriebene – bei mehreren Titeln die Ansätze bedarfsgerecht angepasst. Von allen Fraktionen unterstützt 
wurde der Koalitionsantrag, die Mittel für die „Förderung der Arbeit von Gremien mit Bezug zu den nationalen 
Minderheiten und der Regionalsprache Niederdeutsch, von Veranstaltungen mit Minderheitenbezug“ zu erhöhen. 
Mit der Bereinigungsvorlage nahm der Ausschuss beim „Zuschuss des Bundes an die ‚Stiftung für das Sorbische 
Volk‘“ eine Anpassung bei der Formulierung des Haushaltsvermerks aus dem Haushalt 2023 vor und ergänzte 
diesen.  
Die Fraktion der AfD kritisierte die ihrer Auffassung nach fehlgeleitete Migrations- und Integrationspolitik der 
Bundesregierung und legte zahlreiche Kürzungsanträge vor, mit denen die veranschlagten Haushaltsmittel zum 
Teil bis auf Null reduziert werden sollten. Diese Anträge fanden ebenso wenig eine Mehrheit wie die dazu von 
der Fraktion DIE LINKE. zur Abstimmung gestellten deutlichen Aufstockungsanträge. Ebenfalls ohne die
erforderliche Mehrheit blieben die von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Kürzungsanträge.  
In der Titelgruppe „Rückführung, Erstaufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern“ (Tgr. 02) erhöhte der 
Ausschuss einvernehmlich den Titelansatz „Kosten der Erstaufnahme von Spätaussiedlern“ aufgrund eines
Vertrages mit dem Land Niedersachsen, der eine an den Verbraucherindex gekoppelte Kostensteigerungsklausel
enthält.  
Die Fraktion der AfD hatte in der Titelgruppe 03 – Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- 
und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR – in Erinnerung gerufen, dass 
sich deutsche Minderheiten in weiten Teilen des postsowjetischen Raums in einer angespannten humanitären und 
ökonomischen Lage befänden. Daher sollten die Kürzungen der vergangenen Jahre für deren Unterstützung
rückgängig gemacht und die Mittel auf das Niveau von 2020 angehoben werden. Der Antrag blieb ohne Mehrheit.  
Der Ausschuss hatte in der Einzelplanberatung auf Antrag der Koalitionsfraktionen in der Titelgruppe 05 –
Förderung der Deutschen Volksgruppe in Nordschleswig – bei zwei Titeln einvernehmlich die Baransätze
aufgestockt. Die Antragsteller verwiesen dazu auf ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und dem Land 
Schleswig-Holstein, wonach der Bund zur Zahlung bestimmter Leistungen an Lehrkräfte verpflichtet ist. Die
Förderung erfolgt auf Grundlage der „Bonn-Kopenhagener Erklärungen“ aus dem Jahr 1955. 
Im Kapitel der „Sonstigen Bewilligungen“ (Kapitel 0610) hatte sich der Ausschuss in der Einzelplanberatung den 
Antrag der Koalitionsfraktionen zu eigen gemacht, den Ansatz des Titels „Förderung der Kriminalprävention und 
Risikomanagement durch Forschung und Entwicklung nachhaltiger Präventionskonzepte“ nahezu zu verdoppeln, 
um den Mehrbedarf bei der Umsetzung des Projekts „Zukunftswerkstätten, Evaluation und Qualitätssicherung in 
der Extremismusprävention, Demokratieförderung und politischen Bildung: Analyse, Monitoring, Dialog 
(PrEval)“ zu decken. Die Fraktion der AfD forderte erfolglos eine drastische Verbesserung der „Unterstützung 
der Grenzschutzbehörden der Mittel- und Osteuropäischen Staaten, sowie der polizeilichen Ausbildungs- und 
Ausstattungshilfe“. Sie begründete ihre Forderung damit, dass die Verlagerung der polizeilichen Abwehrlinie in 
die Ursprungs- und Transitländer der illegalen Migration und der Kriminalität dabei helfen solle, die
Auswirkungen auf Deutschland zu reduzieren.  
In der Titelgruppe 01 – Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder – machte sich die Fraktion der 
AfD dafür stark, den Mittelansatz für den „Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für 
Verwaltungszwecke (ohne IT)“ auf dem Niveau des parlamentarischen Verfahrens 2019 fortzuschreiben.  
In Kapitel 0612 – Bundesministerium – machte sich der Ausschuss die von den Koalitionsfraktionen zu mehreren 
Titeln vorgelegten bedarfsgerechten Absenkungen zu eigen.  
Beim Bundesverwaltungsamt wurden auf Basis der Bereinigungsvorlage die Ansätze einiger Titel infolge von 
Planstellen-/Stellenumsetzungen aus anderen Einzelplänen angepasst. 
Im Kapitel des Bundesverwaltungsamtes (Kapitel 0615) waren in der Bereinigungssitzung des Ausschusses zwei 
Personal- und ein Sachtitel angepasst worden.  
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage nahm der Ausschuss weitere Korrekturen aufgrund des 
Mehrbedarfs bei der Digitalisierung der Migrationsverwaltung gemäß der Zielsetzung der Bundesregierung und 
der Ministerpräsidentenkonferenz vor.
Auch in den Kapiteln 0616 – Bundesamt für Kartographie und Geodäsie – und Kapitel 0619 – Beschaffungsamt 
des BMI – nahm der Ausschuss mit der Bereinigungsvorlage weitere bedarfsgerechte Veränderungen vor.  
Im Kapitel des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichsamt
(Kapitel 0620) beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei den Personaltiteln bedarfsgerechte 
Kürzungen. 
Im Kapitel 0622 – Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich – stellte der Ausschuss bei
einigen Titeln neue Verpflichtungsermächtigungen in den Haushalt ein und nahm Anpassungen an den Bedarf im 
flexibilisierten Bereich vor.  
Beim Bundeskriminalamt (Kapitel 0624) mahnte die Fraktion der AfD bei mehreren Titeln erfolglos eine ihrer 
Auffassung nach dringend notwendige Aufstockung der Mittel an. Vom Ausschuss umgesetzt wurden lediglich 
Aufstockungen im Rahmen des Projekts Rechenzentrum.  
Auch bei der Bundespolizei (Kapitel 0625) forderte die Fraktion der AfD bei mehreren Titeln deutliche
Mittelaufwüchse, um die personelle und materielle/technische Ausstattung der Bundespolizei zu modernisieren bzw. zu 
verbessern.  
Mit der Bereinigungsvorlage nahm der Ausschuss kapitelübergreifend bei mehreren Titeln bedarfsgerechte
Anpassungen vor, u. a. wegen der Beleihung des Flughafenbetreibers FBB am Flughafen Bereinigungssitzung.
Darüber hinaus wurde im Sinne der Haushaltsklarheit eine Ausgliederung aus dem Titel „Erwerb von
Luftfahrzeugen“ vorgenommen und ein neuer Titel „Investive Instandhaltung von Luftfahrzeugen“ ausgebracht. 
Im Kapitel des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Kapitel 0626), das nicht Gegenstand der Aussprache im 
Haushaltsausschuss war, legte die Fraktion der AfD einen erheblichen Kürzungsantrag vor. Die antragstellende 
Fraktion verwies darauf, dass sie an den Beratungen über den Wirtschaftsplan des Bundesamtes für
Verfassungsschutz nicht beteiligt sei. 
Beim „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ (Kapitel 0628) legten die
Oppositionsfraktionen in der Einzelplanberatung kapitelübergreifend zu verschiedenen Titeln zum Teil deutliche
Aufstockungsanträge vor, von denen sich jedoch keiner durchsetzen konnte. So forderte die Fraktion DIE LINKE. bei Titel
„Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung zur Unterstützung der Länderkapazitäten im Rahmen der Betreuung 
von Bürgern in Krisensituationen“ den Baransatzes zu verdoppeln und eine neue umfangreiche
Verpflichtungsermächtigung auszubringen. Die Fraktion der CDU/CSU wollte die Mittel für die Förderung des Selbstschutzes 
und zur Ausbildung der Bevölkerung in Selbsthilfemaßnahmen sowie zur Ausfinanzierung der Warnsysteme
erhöhen. Die Fraktion der AfD verwies auf die angespannte Gefährdungslage und plädierte für mehr Ausbildung 
der Bevölkerung in Selbsthilfe- und Vorsorgemaßnahmen.  
In der Bereinigungssitzung machte sich der Ausschuss die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten
Aufstockungsanträge zu eigen. Darüber hinaus nahm der Ausschuss einen Maßgabebeschluss zur Umsetzung der
„Konzeption Zivile Verteidigung zur Unterstützung der Länderkapazitäten im Rahmen der Betreuung von Bürgern in 
Krisensituationen“ an.  
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW; Kapitel 0629) wurde in den Beratungen des Ausschusses
intensiv erörtert. Die Fraktion der CDU/CSU gab zu bedenken, dass die THW-Ortsverbände die Heimat des
Ehrenamtes seien und damit die Grundlage für die Arbeit des THW. Dringend benötigte Bauvorhaben dürften nicht wegen 
kurzfristigen Mittelkürzungen verschoben oder aufgegeben werden. Auch werde das THW zu immer mehr
Einsätzen hinzugezogen. Hierfür müssten die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Die Fraktion der AfD rief die 
angespannte Gefährdungslage in Erinnerung und mahnte eine realistische Veranschlagung der notwendigen
Haushaltsmittel für Einsätze des THW an. Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, die Unterstützung der zivilen
Katastrophenhilfe, des Bevölkerungsschutzes sowie humanitärer Hilfe müsse Vorrang vor militärischen Mitteln haben. 
Keiner der Oppositionsanträge fand eine Mehrheit.  
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen stockte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung die Ansätze verschiedener 
Titel nennenswert auf.  
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde beim Mieten-/Pachten-Titel eine neue
Verpflichtungsermächtigung zur notwendigen Absicherung der Unterbringung verschiedener Ortsverbände eingestellt.
Zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF; Kapitel 0633) lagen dem Ausschuss in der
Einzelplanberatung ausschließlich Anträge der Fraktion der CDU/CSU auf bedarfsgerechte Absenkungen der Ansätze vor.  
Mit der Bereinigungsvorlage erfolgte die Umsetzung des Artikels 19 der Verordnung (EU) 2021/1147 
(AMIF-VO) durch geänderte und neue Haushaltsvermerke. 
Mit der zweiten Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss mehrere Personal- und Sachtitel des BAMF in
nennenswertem Umfang auf.  
In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion der AfD im Kapitel der Bundeszentrale für politische Bildung
(Kapitel 0635) bemängelt, dass bei der „Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen
Extremismus“ nicht klar sei, welche Voraussetzungen die begünstigten Vereine, Verbände und Akteure zu erfüllen hätten. 
Außerdem seien im Einzelplan 17 weitere Mittel für derartige Zwecke eingeplant. Der Titel sollte aufgelöst
werden. Die Fraktion der CDU/CSU hatte sich bei diesem und weiteren Titeln für eine bedarfsgerechte Absenkung 
ausgesprochen. Die Fraktion DIE LINKE. hatte ihre Position deutlich gemacht, wonach Kürzungen bei der
politischen Bildungsarbeit zurückzunehmen seien und der Titelansatz auf die Höhe des für 2023 erwarteten
Mittelbedarfs aufzustocken sei. Keiner dieser Anträge fand eine Mehrheit.  
Mit der Bereinigungsvorlage erfolgten einige wenige Anpassungen, u. a. bei den Mieten und Pachten. Darüber 
hinaus stockte der Ausschuss auf Antrag auch die Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche
Einrichtungen auf.   
Die von der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Bereinigungssitzung vorgelegten Maßgabebeschlüsse wurden 
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 13,344 Mrd. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 06 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 06 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz)  
Beim Einzelplan 07 sah der Regierungsentwurf für das Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von rund 1,025 Mrd. Euro 
vor, ein Plus von rund 19 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
In der Einzelplanberatung mit dem Bundesminister wurde fraktionsübergreifend intensiv über die Entwicklungen 
im Bereich der Digitalisierung in der Justiz diskutiert. Hier ging es insbesondere um die finanzielle Beteiligung 
des Bundes und seine Einflussnahme in bestehenden Entwicklungsverbünden der Länder, dem gemeinsamen 
Fachverfahren, die Schaffung bundesweiter IT-Standards, KI-Projekte, den Stand der Digitalisierung bei den
Bundesgerichten oder bei Veröffentlichungen. Ein Schwerpunkt der Gespräche war dabei auch die Zusammenarbeit 
des Bundes und der Länder. Fraktionsübergreifende Kritik gab es für die Strafzahlung an die Europäische Union 
aufgrund der verspäteten Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.  
Die Koalitionsfraktionen betonten ferner die Bedeutung des Projekts HateAid. Damit würden u. a. ehrenamtliche 
Kommunalpolitiker unterstützt, die im digitalen Raum Hass und Hetze ausgesetzt seien. Weiter wurde die
Bedeutung der Arbeit des Normenkontrollrats und der Stiftung Datenschutz hervorgehoben. Die Fraktion der CDU/CSU 
thematisierte zudem die Personalausgaben im Einzelplan. Angesichts vergleichsweise hoher Personalausgaben 
im Einzelplan und kommender Tarif- und Besoldungssteigerungen erscheine die Kalkulation sehr knapp
bemessen. Themen waren daneben auch die Ausgaben für Büroflächen sowie eine mögliche Umsatzsteuerpflicht bei 
Personalüberlassungen. Zudem bekannte sich die Fraktion ausdrücklich zur Stiftung Forum Recht. Von der
Fraktion der AfD wurde die Stiftung Forum Recht dagegen deutlich kritisiert. Die Stiftung verfehle seinen
Gründungszweck, erzeuge kaum öffentliche Reichweite und koste den Steuerzahler viel Geld. Die Mittel würden an anderen 
Stellen in der Justiz dringender benötigt. Für die Fraktion DIE LINKE. war die generelle Personalsituation an den 
Gerichten ein wichtiges Thema. Neben der Strafzahlung im Zuge des Hinweisgeberschutzes wurden insbesondere
die geplanten teuren Neubauten der Stiftung Forum Recht kritisch gesehen. Thematisiert wurde auch die
Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. 
In der ersten Bereinigungssitzung wurden mit dem Bundesminister seitens der Koalitionsfraktionen insbesondere 
die Themen Digitalisierung in der Justiz, der weitere Fortgang der Stiftung Forum Recht, der Zuschuss an das 
Anne-Frank-Zentrum, Wohnungsbauprojekte für Holocaust-Überlebende in Israel, die Inhalte weiterer
Änderungsanträge sowie die Vergabe von Leistungen an externe Berater erörtert. Die Fraktion der CDU/CSU
hinterfragte erneut die Veranschlagung von Personalkosten im Einzelplan und erkundigte sich nach Regelungen zur 
Stellenbewirtschaftung. Thematisiert wurden außerdem das Anne-Frank-Zentrum, der Schöffenverband, das 
Institut für Ostrecht und Kosten für das Onlinezugangsgesetz. Die Fraktion der AfD sah die weitere Bauplanung 
bei der Stiftung Forum Recht kritisch. Zudem hinterfragte die Fraktion den Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen zum Mehrbedarf beim OLG Celle wegen einer Beteiligung des Bundes an den Kosten für ein
Hochsicherheitsgebäude kritisch. Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zur 
Rücknahme der vorherigen Kürzungen beim Anne-Frank-Zentrum, der Wohnungsbauprojekte in Israel und bei 
HateAid. Es wurde betont, die Kürzungen im Regierungsentwurf seien von vornherein falsch gewesen. Die
Stiftung Forum Recht werde nicht in Frage gestellt, die Entwicklung der Baukosten müsste aber beobachtet werden.  
In der Einzelplanberatung wurden von der Fraktion DIE LINKE. ein Änderungsantrag und der Fraktion der AfD 
sechs Änderungsanträge eingebracht, die ausnahmslos abgelehnt wurden. Die Fraktion der CDU/CSU legte sieben 
Änderungsanträge und einen Maßgabebeschluss vor, die ebenfalls keine Mehrheit im Ausschuss fanden.
Erfolgreich waren hingegen sieben Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Mit seinen Beschlüssen nahm
Ausschuss einige wenige Anpassungen gegenüber dem Regierungsentwurf vor, der Saldo blieb unverändert.  
In der ersten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 wurden insgesamt nochmals zehn Änderungsanträge 
eingebracht. Während die beiden Änderungsanträge der Fraktion der AfD ohne Mehrheit blieben, waren die acht 
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen erfolgreich. Die Fraktionen CDU/CSU und DIE LINKE. verzichteten 
auf die Einbringung von Änderungsanträgen. Für die zweite Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 wurden 
keine Änderungsanträge eingebracht. 
Im Kapitel 0710 – Sonstige Bewilligungen – forderte die Fraktion DIE LINKE. im Titel „Zuschüsse für
überregionale Förderungsmaßnahmen“ erfolglos eine Erhöhung des Ansatzes (+ 2,2 Mio. Euro), während ein Antrag 
der Koalitionsfraktionen zur Aufstockung desselben Titels (+ 600.000 Euro) eine Mehrheit im Ausschuss fand. 
Ein Antrag der Fraktion der AfD zur Kürzung des Titels „Zuschüsse zur Förderung justizspezifischer und
rechtspolitischer Vorhaben“ (- 750.000 Euro) fand ebenso wie ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Aufstockung 
(+ 2 Mio. Euro) keine Mehrheit. Ebenfalls vergeblich setzte sich die Fraktion der AfD mit drei Anträgen für eine 
Absenkung des Titels „Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und
Verwaltung“ (insgesamt - 1,4 Mio. Euro) ein. Ein Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Aufstockung desselben 
Titels (+ 200.000 Euro) fand ebenso wenig eine Mehrheit. Ferner plädierte die Fraktion der AfD erfolglos für eine 
Streichung des Titels „Zuführung an die Stiftung Forum Recht“ während ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur 
Aufstockung des Titels „Zuschuss an die Stiftung Datenschutz“ (+ 110.000 Euro) angenommen wurde. Anträge 
der Fraktion der CDU/CSU zur Kürzung des Titels „Beitrag zu den laufenden Kosten des Einheitlichen
Patentgerichts“ (- 500.000 Euro) sowie „Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik“ (- 570.000 Euro) 
blieben ohne Erfolg. 
In der Bereinigungssitzung gestellte Anträge der Fraktion der AfD zu Absenkung der Titel „Zuschuss an die 
Stiftung Datenschutz“ (- 500.000 Euro) und „Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und
Marktwirtschaft“ (- 3,6 Mio. Euro) blieben erfolglos. Die von den Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung u. a. 
gestellten Anträge zur Aufstockung der Titel „Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen“ 
(+ 1,16 Mio. Euro), zur Anschubfinanzierung des International Sustainability Standards Board (ISSB) 
(+ 1,688 Mio. Euro) sowie der Titel „Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft“ 
(+ 1 Mio. Euro) sowie „Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte“ (+ 47 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigungen) fanden eine Mehrheit. 
Im Kapitel 0711 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – lagen zur Einzelplanberatung 
Anträge der Fraktion der CDU/CSU zur Kürzung der Titel „Öffentlichkeitsarbeit“ (- 500.000 Euro) sowie
„Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen“ (- 200.000 Euro) vor, die keine Mehrheit fanden. Anträge der 
Koalitionsfraktionen zur Absenkung des Titels „Globale Minderausgabe, Konsolidierungsbeitrag“ (405.000 Euro)
und zur Aufstockung des Titels „Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen
Ausschüssen“ (+ 210.000 Euro) waren dagegen erfolgreich.  
Im Kapitel 0712 – Bundesministerium – blieb ein Antrag der CDU/CSU zur Absenkung des Titels „Mieten und 
Pachten“ im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement“ (- 500.000 Euro) ohne Mehrheit. 
Im Kapitel 0714 – Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof – lagen zwei Änderungsanträge zur Absenkung 
des Titels „Verwaltungskostenerstattung an Länder“ vor. Durch den Erfolg des Antrags der Koalitionsfraktionen 
(- 500.000 Euro) hatte sich der Antrag der Fraktion der AfD (- 350.000 Euro) erledigt. Zudem wurde von der 
Fraktion der CDU/CSU ein Maßgabebeschluss zur Stärkung des richterlichen Ehrenamts eingebracht, den der 
Ausschuss jedoch ablehnte. Ein in der Bereinigungssitzung eingebrachter Antrag der Koalitionsfraktionen zur 
Aufstockung des Titels „Verwaltungskostenerstattung an Länder“ (+ 1,65 Mio. Euro) war hingegen erfolgreich. 
Im Ergebnis der beiden Haushaltsberatungsrunden wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf um knapp 
4 Mio. Euro erhöht und betrug somit 1,03 Mrd. Euro. Damit lag der Etat leicht über dem Ansatz des Vorjahres. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 07 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 07 in der Sitzung am 16.
November 2023 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. zu. Da es anschließend keine Änderungen zum Einzelplan 
gab, war eine nochmalige Abstimmung in der zweiten Bereinigungssitzung 18. Januar 2024 nicht notwendig. 
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen)  
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von rund 9,699 Mrd. Euro nach rund 
9,669 Mrd. Euro im Vorjahr veranschlagt worden.  
Die Berichterstatter empfahlen dem Ausschuss einvernehmlich mehrere Änderungen, die dieser in seine
Beschlüsse überführte.  
Der Ausschuss nahm die Gelegenheit wahr, mit dem Bundesfinanzminister den eigenen Etat zu thematisieren. Im 
Mittelpunkt der Diskussion stand das am Tag der Einzelplanberatung verkündete Urteil des Zweiten Senats des 
Bundesverfassungsgerichts (BverfG; 2 BvF 1/22), wonach das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit
Artikel 109 Absatz 3, Artikel 110 Absatz 2 und Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und
nichtig ist. Die Entscheidung hat u. a. zur Folge, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 
um 60 Mrd. Euro reduziert. Das BVerfG hatte erklärt, dass soweit hierdurch bereits eingegangene
Verpflichtungen nicht mehr bedient werden könnten, der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren müsse.  
Der Bundesminister teilte mit, in einem ersten Schritt in Reaktion auf das Urteil sei der Wirtschaftsplan 2023 des 
KTF (Einzelplan 60, Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)) gesperrt worden. 
Eine Neuaufstellung des Wirtschaftsplans 2024 werde vorbereitet. Er räumte ein, dass die Entscheidung des 
BVerfG partielle Auswirkungen auf die Staatspraxis und den Bundeshaushalt haben könnte. Angesichts der
weitreichenden Konsequenzen müsse das Urteil sehr genau analysiert werden.  
Weitere Themen der Beratung waren die Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität 
(BBF). Besondere Aufmerksamkeit fanden dabei die Herausforderungen in der Personalgewinnung und -
entwicklung. In diesem Zusammenhang wurden auch die technische Ausstattung und die Kompetenzen der Zentralstelle 
für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erörtert.  
Im Kapitel „Wiedergutmachungen des Bundes“ (Kapitel 0801) – in der Titelgruppe 03 – Entschädigung für Opfer 
der nationalsozialistischen Verfolgung – hatten sich die Berichterstatter einvernehmlich auf eine Erweiterung der 
Zweckbestimmung des Titels in „Digitalisierung und Bereitstellung von Akten der Wiedergutmachung und
weitere Aufgaben der Erinnerungskultur“ verständigt und dem Ausschuss die Umsetzung empfohlen.  
Mit der Bereinigungsvorlage wurden die Mittel für die „Abschließende Leistung zur Abgeltung von Härten in 
Einzelfällen“ für die häusliche Pflege von Holocaust Überlebenden (Homecare) gemäß Vereinbarung mit der 
Jewish Claims Conference deutlich erhöht.
In Kapitel 0803 – Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt – in der Titelgruppe 02 –
Ausgaben für die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH – hatten die Berichterstatter die für die
Haushaltsjahre 2024 und 2025 veranschlagten Mittel umgeschichtet.  
In Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (Kapitel 0810) wurden seitens des Ausschusses die Fortschritte bei der 
IT-Konsolidierung des Bundes und des Projektes „Konsens“ kritisch hinterfragt und ein planmäßiger Abschlusses 
eingefordert. Die Fraktion der AfD nahm bei den „Ausgaben für die Vereinheitlichung der Software im
Besteuerungsverfahren (Vorhaben KONSENS)“ Bezug auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH), in dem dieser 
Bedenken hinsichtlich der Realisierung der KONSENS-Software geäußert hatte. In der in der Ausschusssitzung 
vom BRH eingeholten Stellungnahme wurden dem Projekt keine tragfähige Gesamtplanung und ein
unzureichendes Projektmanagement bescheinigte. Betont wurde, dass die Leitung dieses Projektes weiterhin in der
Verantwortung des BMF verbleiben sollte. Mit der Bereinigungsvorlage erhöhte der Ausschuss den Ansatz und passte 
die Verpflichtungsermächtigung aufgrund der Erhöhung des KONSENS-Budgets gemäß Beschluss der
Finanzministerkonferenz vom 9. November 2023 bedarfsgerecht an. 
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage stellte der Ausschuss zur Abdeckung der Verpflichtungen 
aus dem beendeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds den neuen Titel „Bundesbeteiligung UNIPER SE“ sowie den 
Titel „Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7“ in den Etat ein.  
Im Kapitel 0811 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – wollte die Fraktion der 
CDU/CSU den Ansatz des Titels „Öffentlichkeitsarbeit“ bedarfsgerecht kürzen. Die Fraktion DIE LINKE.
forderte eine Reduzierung der Mittel für Sachverständige, die für die Privatisierungspolitik der Bundesregierung 
sowie für Grundlagenarbeit zur Förderung der Beschaffungsvariante Öffentlich-Private Partnerschaften (PPP) 
vorgesehen sind. Keiner der Anträge konnte sich durchsetzen.  
Im Kapitel 0813 – Zollverwaltung – forderte die Fraktion DIE LINKE. erfolglos, die Personalmittel für
zusätzliche 500 Planstellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken, um das Mindestlohngesetzes wirksam 
umsetzen zu können. Ebenfalls keine Mehrheit fand der Antrag der Fraktion der AfD, zwei Personaltitel mit einem 
qualifizierten Sperrvermerk zu versehen.  
In Umsetzung der Errichtung des „Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität“ stellte der Ausschuss 
auf der Grundlage der Bereinigungsvorlage das neue gleichnamige Kapitel 0814 mit mehreren Titeln und den 
entsprechenden Ansätzen neu in den Etat ein. Die korrespondierenden Veränderungen in den davon betroffenen 
Kapiteln des Einzelplans 08 wurden parallel dazu realisiert.  
Im Kapitel 0815 – Bundeszentralamt für Steuern – erklärte die Fraktion der AfD zu der Erstattung von
Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit, dass ohne hinreichende Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) 
keine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Verwaltungskosten ermittelbar seien und sich eine sparsame 
und wirtschaftliche Mittelverwendung nicht überprüfen lasse. In diesem Sinne sollte ein qualifizierter
Sperrvermerk mit Auflagen eingestellt werden. Der Antrag fand keine Mehrheit. Die Fraktion der CDU/CSU mahnte einen 
deutlichen Aufwuchs der Mittel an, um den gestiegenen Aufgaben insbesondere bei der Digitalisierung gerecht 
zu werden.  
Die von der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Bereinigungssitzung vorgelegten Maßgabebeschlüsse wurden 
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 9,809 Mrd. Euro ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 08 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 08 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu.
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz)  
Für das Haushaltsjahr 2024 sah der Regierungsentwurf für den Einzelplan 09 Gesamtausgaben von 
10,995 Mrd. Euro vor. Sie lagen um rund 3,5 Mrd. Euro unter dem Soll des Vorjahres. Bislang hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den weitaus größten Teil der Ausgaben des Klima- und 
Transformationsfonds (KTF) sowie des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bewirtschaftet.  
Das beherrschende Thema im Gespräch mit dem Bundesminister in der Einzelplanberatung war die
wirtschaftliche und konjunkturelle Situation in Deutschland sowie die weitreichenden Folgen des völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die drastisch gestiegenen Energiepreise durch die Unsicherheiten an 
den Energiemärkten hatten zu einer extrem hohen Inflation geführt. Infolgedessen hatte sich der private Konsum 
rückläufig entwickelt und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen eingetrübt. Zwischenzeitlich nähert sich 
die Inflationsquote langsam wieder dem Vor-Krisen-Niveau an und die Energiepreise gehen kontinuierlich
zurück. Der Bundesminister erklärte, angesichts dieser strukturellen Krise in Deutschland müsse alles daran gesetzt 
werden, die Grundsubstanz der deutschen Volkswirtschaft zu erhalten und sich weiter auf die Krisenbewältigung 
zu konzentrieren. Es bestand Einvernehmen darüber, dass die weitere wirtschaftliche Entwicklung entscheidend 
davon abhänge, die Energie- und Rohstoffversorgung sicherzustellen und die weltweiten Lieferketten zu
stabilisieren.  
Die von der Bundesregierung veranlassten Maßnahmen, um die Abhängigkeit Deutschlands von russischen
Energieimporten zu beenden, wurden von den Fraktionen kontrovers diskutiert. Insbesondere die
Oppositionsfraktionen kritisierten, dass die Bundesregierung aus ideologischen Gründen eine stärkere Nutzung von fossilen
Energieträgern und der Atomenergie ablehne. Unterschiedlich motiviert wurde von den Oppositionsfraktionen auch 
der Bau eines LNG-Terminals in Mukran/Rügen kritisiert. Einigkeit bestand zwischen den Fraktionen jedoch 
darüber, dass eine gesicherte Energieversorgung für Deutschland als Industrie- und Exportnation existenziell 
wichtig sei. Der Bundesminister räumte ein, dass es aufgrund der hohen Energiepreise zu strukturellen
Verschiebungen kommen werde und insbesondere hochenergetische Industrien abwandern könnten. Es zeige sich aber 
auch, dass die Unternehmen flexibel und innovativ auf die veränderten Rahmenbedingungen reagierten. Darüber 
hinaus habe die Bundesregierung eine Vielzahl von Fördermaßnahmen für die Wirtschaft und die Bevölkerung 
auf den Weg gebracht, mit denen die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und humanitären Folgen dieser
gesamtwirtschaftlichen Krise abgemildert werden sollten.  
In der ersten Bereinigungssitzung standen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dessen Folgen für den 
Klima- und Transformationsfonds (KTF) im Vordergrund. In einem ersten Schritt in Reaktion auf das Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hatte der Bundesminister der Finanzen den
Wirtschaftsplan 2023 des KTF (Einzelplan 60, Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092))
gesperrt und eine Neuaufstellung des Wirtschaftsplans 2024 angekündigt. Die Oppositionsfraktionen erinnerten an 
ihre Forderung, den KTF aufzulösen und die veranschlagten Mittel in die zuständigen Einzelpläne umzuschichten.  
Auch in der zweiten Bereinigungssitzung waren das zentrale Thema in dem Gespräch mit dem Bundesminister 
die Folgen des Urteils des BVerfG auf den Etat des BMWK sowie auf den Wirtschaftsplan des KTF. Mit der 
zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage lagen dem Ausschuss umfangreiche Änderungen zum
Wirtschaftsplan des KTF vor (vgl. dazu Einzelplan 60).  
In der Einzelplanberatung machte sich der Ausschuss die Empfehlungen der Berichterstatter sowie die
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu eigen. Diese Beschlüsse führten zu Abweichungen gegenüber dem
Regierungsentwurf, der Plafonds blieb jedoch im Saldo unverändert. Die Anträge der Oppositionsfraktionen fanden 
nicht die erforderliche Mehrheit.  
In Kapitel „Innovation, Technologie und Neue Mobilität“ (Kapitel 0901) legten die Fraktionen AfD und 
DIE LINKE. dem Ausschuss zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und zur Industrieforschung 
für Unternehmen großvolumige Aufstockungsanträge vor. In der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz des
Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand aufgestockt und über neue Haushaltsvermerke Deckungsfähigkeiten 
hergestellt. Des Weiteren nahm der Ausschuss bedarfsgerechte Anpassungen u. a. bei den Titeln „Plattform
Industrielle Bioökonomie“, „Technologie- und Innovationstransfer“, „Sprunginnovationen und Innovationssystem“ 
und „Industrieforschung für Unternehmen“ vor. In der Einzelplanberatung hatte sich die Fraktion der AfD bei den
„Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der -verwaltung von CureVac“ für eine
Veräußerung der ihrer Auffassung nach risikobehafteten staatlichen Unternehmensbeteiligung ausgesprochen. Die
veranschlagten Haushaltsmittel sollten eingespart und der Titel gestrichen werden.  
In der Titelgruppe 01 – Neue Mobilität – kritisierte die Fraktion der AfD aus grundsätzlichen Überlegungen die 
von der Bundesregierung verfolgte Verkehrswende sowie die geförderten Programme zur Transformation der 
Fahrzeugindustrie. Das galt auch für die für den Ausbau der Offshore-Windenergieindustrie bereitgestellten
Mittel. Die hierfür veranschlagten Mittel sollten drastisch gekürzt bzw. gestrichen werden. 
In der Titelgruppe 02 – Digitale Agenda – machte sich der Ausschuss die Anträge der Koalitionsfraktionen auf 
Ausbringung gerichteter Deckungsvermerke zu eigen, um nicht abgerufene Haushaltsmittel nutzen zu können. 
Betroffen von dieser Veränderung waren die „Initiative Industrie 4.0“ und „Souveräne Dateninfrastruktur und 
Künstliche Intelligenz“. Zu letzterem Titel hatten bereits die Berichterstatter eine einvernehmliche Änderung des 
Haushaltsvermerks beschlossen. Ferner nahm der Ausschuss bei Titel „IPCEI Cloud und Datenverarbeitung“ eine 
bedarfsgerechte Anpassung vor und stellte einen neuen Deckungsvermerk ein. In der Bereinigungssitzung wurde 
letzterer Titel bedarfsgerecht nach unten angepasst.  
Ebenfalls in der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss eine Umbenennung des Titels „Förderung der
Computerspielentwicklung auf Bundesebene, Umsetzung der Strategie für den Games-Standort Deutschland und
Computerspielpreis“ vor und stockte parallel dazu die Veranschlagungen der Barmittel und der
Verpflichtungsermächtigung auf. Die Fraktion der AfD hatte in der Einzelplanberatung die Einrichtung eines regionalen
„Innovationsquartiers Oldenburg“ kritisiert, das nach ihrer Auffassung keinen gesamtgesellschaftlichen Zweck auf
Bundesebene erfüllt. Die Fraktion forderte erfolglos, den Titel komplett zu streichen.  
In der Titelgruppe 03 – Luft- und Raumfahrt – stockte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung den Baransatz 
und die Verpflichtungsermächtigung des Nationalen Programms für Weltraum und Innovation – Forschungs- und 
Entwicklungsvorhaben auf.  
In Kapitel „Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren“ (Kapitel 0902) standen die berufliche Bildung und die 
Fachkräftesicherung sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Vordergrund. Dazu lagen dem
Ausschuss zahlreiche Anträge vor. Einvernehmlich erhöhte der Ausschuss den Ansatz für die „Berufliche Bildung für 
den Mittelstand – Lehrlingsunterweisung“. Zur Stärkung der Fachkräftesicherung wurden des Weiteren die Mittel 
zur „Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen“ auf ein bedarfsgerechtes Niveau gebracht und die 
Verwendung der zusätzlichen Mittel in den Erläuterungen festgeschrieben. Der in der Einzelplanberatung von der 
Fraktion der AfD eingebrachte Antrag auf Streichung dieses Titels blieb ohne Mehrheit. Die Antragsteller hatten 
als Begründung vorgetragen, dass der Titel Mittel zur Anwerbung von Einwanderern aus fremden Kulturkreisen 
beinhalte. Abgelehnt wurden auch die aus grundsätzlichen Überlegungen von der Fraktion der AfD gestellten 
Kürzungsanträge, die u. a. Bezug auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung nahmen. 
Zu dem Titel „Berufliche Bildung – Fortbildungseinrichtungen“ lagen dem Ausschuss unterschiedlich motivierte 
Aufstockungsanträge vor. Zu eigen machte sich der Ausschuss nur den Antrag der Koalitionsfraktionen, mit dem 
der Titel auf ein bedarfsgerechtes Niveau zur Stärkung der Fachkräftesicherung erhöht werden sollte. Der
weitergehende Antrag der Fraktion der AfD, der sich gegen den einseitigen Ausbau vor allem sozialwissenschaftlicher 
Studiengänge und für eine Stärkung von Bildungseinrichtungen für handwerkliche Berufe stark machte, wurde 
abgelehnt. 
In Kapitel 0903 – „Energie und Nachhaltigkeit“ – erklärte die Fraktion der AfD die Energiewende der
Bundesregierung für gescheitert und betonte, weitere Ausgaben zur Realisierung der Energiewende führten zu einer
Deindustrialisierung Deutschlands und seien eine volkswirtschaftliche Ressourcenverschwendung. In diesem Sinne 
legte die Fraktion der AfD erfolglos Änderungsanträge zu mehreren Titeln vor, die die komplette Streichung bzw. 
massive Kürzungen der Mittel geforderten.  
Mit der Bereinigungsvorlage passte der Ausschuss bei mehreren Titeln bedarfsgerecht die veranschlagten
Baransätze und Verpflichtungsermächtigungen bzw. die Haushaltsvermerke/Erläuterungen an. Zusätzlich brachte der 
Ausschuss zwei neue Titel „Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb und Halten einer Beteiligung an
TransnetBW durch die KfW“ und „Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb und Verkauf von 50 Hertz-
Anleiehn durch die KfW“ aus. Wegen der Verschiebung von Vorhaben wurden ferner die
Verpflichtungsermächtigungen bei den Titeln „Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte“
und „Reallabore der Energiewende“ in erheblichem Umfang erhöht. Den neuen Titel „Ausgaben im
Zusammenhang mit der Finanzierung des Anlegers für verflüssigte Gase in Wilhelmshaven durch die KfW“ mit einer
gesperrten Verpflichtungsermächtigung stellte der Ausschuss in der Bereinigungssitzung ein.  
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurden zur Abdeckung der Verpflichtungen aus dem
beendeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds mehrere Anpassungen vorgenommen. Es wurde u. a. ein neuer
Einnahmetitel „Gewinne und Einnahmen aus Beteiligungen“ und ein neuer Ausgabetitel „Bundesbeteiligung SEFE“ neu in 
den Etat aufgenommen.  
Die Fraktion der AfD sprach sich in der Titelgruppe 03 – Internationale Organisation für erneuerbare Energien 
(IRENA) – gegen eine Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und für die Streichung der
entsprechenden Titel aus. 
In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion der AfD in der Titelgruppe 04 – Klimaschutz – erfolglos zahlreiche 
Anträge auf Streichung von Titeln im Zusammenhang mit Klimaschutzmaßnahmen und entsprechenden
Veranstaltungen vorgelegt. Mit der Bereinigungsvorlage passte der Ausschuss bei den Titeln „Klimaschutzprogramm 
2030, Klimaschutzplan 2050, Maßnahmenprogramme“ und „Investitionen zum Schutz des Klimas und der
Biodiversität im Ausland“ die Verpflichtungsermächtigungen bedarfsgerecht an.  
In Kapitel 0904 – Chancen der Globalisierung – hatten dem Ausschuss in der Einzelplanberatung mehrere Anträge 
der Fraktion der AfD vorgelegen, mit denen erfolglos eine deutliche Reduzierung der veranschlagten Mittel
gefordert worden war. Neben bedarfsgerechten Anpassungen bei verschiedenen Titeln stellte der Ausschuss in der 
Bereinigungssitzung zur Finanzierung der Refinanzierungs- und Verwaltungskosten der KfW im Zusammenhang 
mit Zuweisungsgeschäften an die KfW zur Beteiligung an strategischen Rohstoffprojekten (Eigenkapital-
Instrument) den Titel „Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der KfW an Rohstoffvorhaben“ neu in den 
Etat ein.  
In Kapitel 0910 – Sonstige Bewilligungen – kritisierte die Fraktion der AfD bei Titel „Kommunikative Begleitung 
und Evaluation wirtschafts-, energie- und technologiepolitischer Vorhaben“, dass der Haushaltstitel ihrer
Auffassung nach fragwürdige Werbekampagnen des BMWK zu ideologisch getriebenen Projekten finanziere. Der Titel 
sollte gestrichen werden. Stattdessen sollten die veranschlagten Haushaltsmittel bei Titel „Maßnahmen zum
Bürokratieabbau, der Verwaltungsdigitalisierung sowie zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie“ verdoppelt 
werden. Keiner dieser Anträge fand eine Mehrheit. Zur Umsetzung von Investitionen gemäß Investitionsgesetz 
Kohleregionen (InvKG) stellte der Ausschuss auf Grundlage der Bereinigungsvorlage einen neuen Leertitel
„Investitionen für die Ansiedlung von Industrie in Braunkohle-Strukturwandelregionen“ in den Etat ein. Die
erforderlichen Verstärkungsmittel sind bei Kapitel 6002 Titel „Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen“
veranschlagt. 
Des Weiteren wurde mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage zur Abdeckung der Verpflichtungen 
aus dem beendeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein neuer Ausgabetitel in den Etat eingestellt: „Abwicklung 
der Härtefallregelungen KMU“.  
In der Titelgruppe 01 – Pandemievorsorge und -bewältigung – lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung 
mehrere umfangreiche Kürzungsanträge der Fraktion der AfD vor, in denen diese ausführte, dass die COVID-19-
Pandemie keine Gefährdung der Bevölkerung mehr darstelle. Daher könne auf kostspielige Maßnahmen im
Rahmen des COVID-19-Programms verzichtet werden. Eine erhebliche Aufstockung sollte nach Auffassung der 
Fraktion der AfD ausschließlich bei Titel „Pandemievorsorge/Nationale Reserve Gesundheitsschutz“
vorgenommen werden, um kurzfristigen Überlastungen vorhandener medizinischer Kapazitäten jenseits von COVID-19-
Pandemie-Maßnahmen vorzubeugen. In der Bereinigungssitzung korrigierte der Ausschuss bei einigen Titeln die 
Veranschlagungen bedarfsgerecht nach unten.  
In Kapitel 0911 – Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – hatten die Berichterstatter bei 
der Veranschlagung für die Sachverständigen einvernehmlich eine bedarfsgerechte Umschichtung innerhalb der 
Erläuterungen vorgeschlagen. 
In Kapitel 0915 – Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe – forderte die Fraktion der AfD in der 
Titelgruppe 06 – Deutsche Rohstoffagentur – die Ausbringung eines neuen Titels „Stärkung der
Versorgungssicherheit strategischer Materialien“. Der neue Titel sollte der Finanzierung mindestens eines Jahresbedarfs der 
deutschen Wirtschaft an strategischen Materialien als auch der regulären Geschäftstätigkeit sowie der finanziellen
Mittelversorgung der Deutschen Rohstoffagentur dienen. Im Gegenzug sollte der Titel „Rohstoffe für die
Transformation“ im Klima- und Transformationsfonds gestrichen werden.  
Des Weiteren betonte die Fraktion der AfD in der Titelgruppe 08 „Geowissenschaftliche Untersuchungen zur 
Speicherung von Kohlenstoff-Verbindungen“, dass CO2-Einsparungen für den Klimaschutz wegen eines nicht 
vorhandenen beeinträchtigenden Effekts des CO2 keinen Erfolg hätten. Die entsprechenden Titel sollten pauschal 
gekürzt werden.  
In Kapitel 0918 (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
(Bundesnetzagentur)) wurden mehrere Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 09 realisiert.  
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde der Titel „Einnahmen im Zusammenhang mit dem 
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)“ wegen der Änderung des WindSeeG im Rahmen des Zweiten
Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 in den Etat aufgenommen.  
Der von der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Bereinigungssitzung vorgelegte Maßgabebeschluss wurde mit 
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 11,090 Mrd. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 09 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 09 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft)  
Für das Jahr 2024 waren im Regierungsentwurf Gesamtausgaben von rund 6,83 Mrd. Euro veranschlagt und damit 
rund 419 Mio. Euro weniger als im Vorjahr. Außerhalb des Einzelplans bewirtschaftet das Bundesministerium 
für Ernährung und Landwirtschaft auch Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).  
In dem Gespräch des Ausschusses mit dem Bundesminister in der Einzelplanberatung machte dieser deutlich, 
dass der Etat im Jahr 2024 nennenswerte Kürzungen verkraften müsse. Da der ganz überwiegende Anteil des 
Einzelplans für die landwirtschaftlichen Sozialsysteme und die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vorfestgelegt sei, werde der politische Handlungsspielraum empfindlich 
eingeschränkt. Die Oppositionsfraktionen kritisierten die Kürzungen bei der GAK und forderten eine
Veranschlagung auf dem Vor-Krisen-Niveau. 
Eines der zentralen Gesprächsthemen waren die weiter steigenden Energie-, Düngemittel- und Betriebskosten in 
der Landwirtschaft, die in der Folge zu höheren Lebensmittelpreisen führten. Ziel müsse es sein, die Land- und 
Forstwirtschaft in ihrem Anpassungsprozess an die veränderten klimatischen Bedingungen zu unterstützen. Im 
Rahmen dessen wurden auch die für die Landwirte mit der Umstellung der Tierhaltung verbundenen erheblichen 
finanziellen Konsequenzen dargestellt. 
Thematisiert wurden ferner die durch die russische Invasion in der Ukraine entstandenen Probleme beim Export 
von Getreide. Die eingeschränkten Getreidelieferungen aus der Ukraine, als einem der weltweit wichtigsten
Getreideproduzenten, führten zu massiven Preissteigerungen und infolgedessen zu erheblichen Schwierigkeiten bei 
der Nahrungsmittelversorgung in den Ländern des Globalen Südens. Schließlich fanden auch Themen wie der 
Waldumbau und die Windkraft auf See sowie die Nutzung von alternativen Baustoffen Erwähnung.  
Der Bundesminister begrüßte die Forderung, die Außer-Haus-Verpflegung in Kindertagesstätten, Schulen oder 
Krankenhäusern qualitativ zu verbessern. Er sprach sich ferner dafür aus, die Ernährung als ein Querschnittsthema 
in die schulische Bildung zu integrieren.  
Auch der Einzelplan 10 war durch die Entscheidung des Bundesministers der Finanzen betroffen, in Reaktion auf 
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 den Wirtschaftsplan 2023 des KTF zu sperren 
und für den Wirtschaftsplan 2024 des KTF eine Neuaufstellung anzukündigen.  
In der zweiten Bereinigungssitzung fanden insbesondere die Forderungen der Landwirte Erwähnung, die sich 
durch die geplante Kürzung bzw. Streichung von Subventionen benachteiligt sehen. Aber auch die wegen der
Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes im Rahmen des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024
notwendigen Kürzungen im Bereich der Fischerei wurden erörtert. Die Ankündigung der Bundesregierung, ein
Konzept zur Zukunft der Landwirtschaft und der Fischerei zu erarbeiten, wurde begrüßt.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss in ihren Beratungen keine vom Regierungsentwurf abweichenden
Veränderungen vorgeschlagen. Trotz der von den Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung vorgenommenen 
Veränderungen blieb der Plafond im Saldo unverändert. 
Bei der Landwirtschaftlichen Sozialpolitik (Kapitel 1001) machte sich der Ausschuss in der Einzelplanberatung 
auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich zwei Maßgabebeschlüsse zur Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu eigen.  
In Kapitel „Gesundheitlicher Verbraucherschutzes und Ernährung“ (Kapitel 1002) stellten die
Koalitionsfraktionen fest, dass die Datenlage zum Risiko von synthetischen Cannabinoiden unzureichend sei und sprachen sich für 
eine Befassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) mit diesem Thema aus. Dazu sollten die Mittel für 
die Erstattung der Verwaltungskosten des BfR aufgestockt werden. Die zu diesem Titel von den Fraktionen der 
CDU/CSU und AfD eingebrachten Kürzungsanträge bleiben ohne Mehrheit. Die Fraktion DIE LINKE. hob die 
Bedeutung einer kostenfreien, hochwertigen und nachhaltigen Verpflegung für alle Kinder und Jugendlichen
bundesweit hervor und forderte erfolglos einen neuen Titel „Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung“ mit
einem Ansatz von 2 Mrd. Euro. Darüber hinaus lagen dem Ausschuss Kürzungsanträge der Fraktion der CDU/CSU 
entsprechend dem Mittelabfluss vor. Unter Verweis auf die fiskalische Lage, aber auch aus grundsätzlichen
Überlegungen, forderte die Fraktion der AfD bei einigen Titeln Mittelkürzungen.  
Bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – (GAK; Kapitel 1003) 
beteiligt sich der Bund finanziell an Aufgaben der Länder. Einzelheiten vereinbaren Bund und Länder in einem 
Rahmenplan, der jährlich fortgeschrieben wird. Der Bund übernimmt 60 Prozent der Ausgaben bei der
Agrarstruktur und 70 Prozent beim Küstenschutz.  
In ihrem kapitelübergreifenden Antrag hob die Fraktion DIE LINKE. die Bedeutung der GAK als ein wichtigstes 
nationales Förderinstrument hervor, mit dem die Land- und Forstwirtschaft bei der Bewältigung der künftigen 
Anforderungen unterstützt werden solle. Der Mittelansatz des Kapitels solle um ein Viertel erhöht werden. Mit 
der Bereinigungsvorlage passte der Ausschuss kapitelübergreifend bei einigen Titeln bedarfsgerecht die
veranschlagten Baransätze und Verpflichtungsermächtigungen bzw. die Haushaltsvermerke/Erläuterungen an. Des 
Weiteren nahm der Ausschuss einen Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen an, in dem der mangelhafte
Abruf der zur Verfügung gestellten GAK-Mittel durch die Länder thematisiert wurde.  
In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen des allgemeinen Rahmenplans, der Ländlichen Entwicklung, des
Ökolandbaus und der Biodiversität – hatten sich die Fraktionen der CDU/CSU und AfD in der Einzelplanberatung bei den 
investiven und nichtinvestiven Titeln „Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans, der
Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität“ für massive Erhöhungen bei ausgewählten Bereichen 
stark gemacht. Darüber hinaus hatte die Fraktion der CDU/CSU erfolglos einen neuen Titel „Bundesanteil zur 
Finanzierung der GAK-Maßnahmen zum Umbau der Tierhaltung“ mit einem Baransatz und einer
Verpflichtungsermächtigung beantragt. 
In Kapitel 1004 – Marktordnung, Maßnahmen der Notfallvorsorge – wies die Fraktion der AfD in der
Einzelplanberatung bei ausgewählten Titeln auf die allgemeine fiskalische Lage hin und wollte nennenswerte Kürzungen 
durchsetzen. Auch die Fraktion der CDU/CSU forderte entsprechend dem Mittelabfluss Kürzungen. Entgegen 
den Kürzungsanträgen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD mahnte die Fraktion DIE LINKE. bei Titel
„Erstattung der Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)“ eine Aufstockung 
der Mittel an. Aufgrund des gestiegenen Zinses zur nationalen Zwischenfinanzierung von Krediten für EU-
Marktordnungsmaßnahmen und Maßnahmen der Notfallvorsorge stockte der Ausschuss den Baransatz des
entsprechenden Titels bedarfsgerecht auf. 
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde wegen der Änderung des Windenergie-auf-See-
Gesetzes im Rahmen des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 der Ansatz des Titels „Erstattung der
Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)“ reduziert und ein umfangreicher 
neuer Haushaltsvermerk ausgebracht. Letzteres galt auch für den Titel „Zuschüsse für Investitionen an die
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)“.
In der Titelgruppe 04 – Maßnahmen der Notfallvorsorge – nahmen die Koalitionsfraktionen in der
Einzelplanberatung unter Berücksichtigung der laufenden Evaluierung und der Neukonzeption der Notfallreserve eine
bedarfsgerechte Kürzung bei der „Erstattung der Kosten für die zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide an 
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BEL) vor. 
Bei Kapitel „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ (Kapitel 1005) rekurrierte die Fraktion DIE LINKE. auf 
die Bedeutung der Bienen für die Landwirtschaft und beantragte einen neuen Titel „Bundesprogramm
Bestäubungsprämie“. Dieser Antrag wurde ebenso abgelehnt wie der Aufstockungsantrag bei Titel „Bundesprogramm 
Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+)“ zur Unterstützung des Ländlichen Raums und 
der kleinen und mittleren Unternehmen.  
Die Fraktion DIE LINKE. beantragte in der Titelgruppe 01 – Nachwachsende Rohstoffe –
titelgruppenübergreifend eine deutliche Erhöhung des Mittelansatzes. Die Fraktion wies dazu auf die zunehmende Bedeutung der 
nachwachsenden Rohstoffe hin. Um der Bedeutung nachwachsender Rohstoffe als Baustoff gerecht zu werden, 
wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen die „Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und 
Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und zur Förderung der nationalen Projekte 
der nachhaltigen Waldwirtschaft“ und die „Zuschüsse zur Förderung der nachhaltigen Holzverwertung“
aufgestockt.  
In der Titelgruppe 03 – Forschung und Innovation – verwies die Fraktion DIE LINKE. auf die massiv gestiegenen 
Lebensmittelpreise aufgrund gestörter Lieferketten und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Zur
Finanzierung zweier Forschungsvorhaben sollten die Mittel für Forschung, Untersuchungen und Ähnliches erhöht 
werden. Der Antrag fand keine Mehrheit. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen stockte der Ausschuss die
„Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz“ auf und 
legte die Verwendung der zusätzlichen Mittel in den Erläuterungen für konkrete Maßnahmen fest. Der dazu von 
der Fraktion der CDU/CSU eingebrachte Kürzungsantrag blieb ohne Mehrheit. Des Weiteren brachte der
Ausschuss einen neuen Titel „Maßnahmen zur Reduktion von Tierversuchen“ aus und verfügte, die Mittel
insbesondere für Zuwendungen und Aufträge zur Überführung einsatzreifer, modellhaft erprobter Methoden in die Praxis 
sowie zur Validierung tierversuchsfreier Methoden zu verwenden. 
In der Titelgruppe 04 – Pflanzliche Erzeugung, Ökologischer Landbau – erhöhte der Ausschuss in der
Einzelplanberatung auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Baransatz des Titels „Ackerbaustrategie“, um die Anwendung 
von innovativen Maschinen und Software sowie von Präzisionsmethoden im Ackerbau zu fördern. Der zu diesem 
Titel von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachte Kürzungsantrag fand keine Mehrheit. Ebenfalls auf Antrag der 
Koalitionsfraktionen wurden die „Zuschüsse zur Förderung des ökologische Landbaus (BÖL)“ aufgestockt, um 
den Ökolandbau zu unterstützen.  
Die Fraktion der AfD legte zu mehreren Titeln Kürzungsanträge vor, sprach sich jedoch bei den „Zuschüssen zur 
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit pflanzlichen Eiweißen heimischer Produktion“ 
für zusätzliche Mittel zur Eigenversorgung der Bundesrepublik aus. In der Bereinigungssitzung benannte der 
Ausschuss die Zweckbestimmung dieses Titels um in „Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Versorgung mit Eiweißen heimischer Produktion mit Schwerpunkt Humanernährung“. Ergänzend dazu 
legten die Koalitionsfraktionen einen Maßgabebeschluss vor.  
In der Titelgruppe 05 – Nutztierhaltung – machte die Fraktion der AfD ihre Auffassung deutlich, wonach ein 
freiwilliges staatliches Tierwohlkennzeichen nicht benötigt werde, da es bereits zahlreiche privatwirtschaftliche 
Tierwohlinitiativen gebe. Angesichts der allgemeinen fiskalischen Lage sei der entsprechende Titel zu streichen. 
Auch sollten die Mittel für das „Bundesprogramm Nutztierhaltung“ deutlich gekürzt bzw. auf Null gestellt
werden. Auch die Fraktion der CDU/CSU sprach sich für Kürzungen aus.  
In der Titelgruppe 06 – Digitalisierung – erklärte die Fraktion der AfD, dass die Digitalisierung in der
Landwirtschaft ein vernachlässigter Bestandteil der Landwirtschaftspolitik sei und mit höheren Mitteln unterstützt werden 
sollte. Dazu sollten die Titel „Digitalisierung im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher
Verbraucherschutz“ und „Künstliche Intelligenz im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher
Verbraucherschutz“ erhöht werden. Die Anträge blieben ohne Mehrheit. In der Bereinigungssitzung wurden der 
Baransatz und die Verpflichtungsermächtigung des erstgenannten Titels mit großer Mehrheit aufgestockt.
Im Rahmen der „Internationalen Maßnahmen“ (Kapitel 1006) kritisierte die Fraktion DIE LINKE. bei Titel 
„Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbereich“ die
exportorientierte Agrarpolitik der Bundesregierung, da diese die Agrarbetriebe motiviere, maximale Einsparungen in den 
Bereichen Arbeitskraft, Löhne, Tier- und Pflanzenwohl umzusetzen. Daher sollte der Titel gestrichen werden. 
Des Weiteren lagen dem Ausschuss Kürzungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und AfD vor. Keiner dieser 
Anträge fand die erforderliche Mehrheit.  
Aufgrund der beschlossenen Beitragserhöhung für die FAO und weiterer Beitragserhöhungen verschiedener
anderer Organisationen erhöhte der Ausschuss auf Basis der Bereinigungsvorlage den Baransatz des Titels „Beiträge 
an nationale und internationale Organisationen“.  
Im Kapitel 1010 – Sonstige Bewilligungen – brachte der Ausschuss mit der ersten Bereinigungsvorlage einen 
neuen Einnahmetitel „Einnahmen im Zusammenhang mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz“ aus, der mit der 
zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wieder zurückgenommen wurde. Stattdessen wurde ein neuer
Verstärkungstitel bei Kapitel 0918 Titel 129 01 ausgebracht.  
Zu den Einnahmen und Ausgaben nach dem Wind-auf-See-Gesetz nahm der Ausschuss des Weiteren einen
Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen an. 
Bei den Ausgaben wurden bei mehreren Titeln auf Antrag der Koalitionsfraktionen bzw. auf Basis der
Bereinigungsvorlage Anpassungen an den Bedarf vorgenommen und die entsprechenden Baransätze bzw.
Verpflichtungsermächtigungen abgesenkt. Die Fraktion DIE LINKE. hatte in der Einzelplanberatung erklärte, dass
Betriebsbeihilfen für die Hochseefischerei einschließlich der Küsten- und Krabbenfischerei auch über das Jahr 2023 
hinaus wichtig seien, da sich die Situation der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Kraftstoffpreise nicht 
gebessert habe. Der Leertitel „Betriebsbeihilfen Fischerei“ sollte daher mit 10 Mio. Euro ausgestattet werden. Der 
Antrag blieb ohne Mehrheit. Die Fraktion der CDU/CSU forderte eine nennenswerte Erhöhung der „Zuweisungen 
an die Landwirtschaftliche Rentenbank für das Zukunfts- und Investitionsprogramm Landwirtschaft“, um neue 
Bewilligungen im Programm und eine weitere Annäherung an das bisher geplante Programmvolumen zu
erreichen. Dieser Antrag blieb ebenso ohne Mehrheit wie die geforderte Absenkung der GMA zur Verstärkung der 
Einsparbemühungen im Einzelplan. Eine Erhöhung wurde auf Basis der Bereinigungsvorlage für die „Hilfen zur 
Abmilderung der Folgen des Krieges in der Ukraine“ beschlossen.  
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurden der Baransatz und die Verpflichtungsermächtigung 
der „Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei“ wegen der Änderung des WindSeeG im Rahmen des Zweiten 
Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 zurückgeführt und der Haushaltsvermerk geändert. Eine Reduzierung der 
Verpflichtungsermächtigung erfuhr auch der Titel „Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei
(Investitionen)“.  
Mit der ersten Bereinigungsvorlage waren zwei neue Titel „Begleitmaßnahmen für das Chancenprogramm Höfe 
innovative Proteine für die Humanernährung“ und „Investitionsförderung für das Chancenprogramm Höfe
pflanzenbasierte Proteine für die Humanernährung“ mit entsprechenden Veranschlagungen in den Etat eingestellt
worden.  
In der Titelgruppe 02 – Förderung des Umbaus der Tierhaltung – hatten die Fraktionen der CDU/CSU und AfD 
in der Einzelplanberatung erfolglos die Streichung mehrerer Titel und die Überführung der Mittel in die GAK 
(Kapitel 1003).  
Bei den „Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ (Kapitel 1011) nahmen die
Koalitionsfraktionen eine geringfügige bedarfsangepasste Kürzung des Titels „Konferenzen, Tagungen, Messen und
Ausstellungen“ vor, die in der Bereinigungssitzung wieder korrigiert wurde.  
In Kapitel des Bundesministeriums (Kapitel 1012) beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen 
eine geringfügige bedarfsangepasste Kürzung der Öffentlichkeitsarbeit.  
In Kapitel „Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen“ (Kapitel 1013) stockte der
Ausschuss in der Einzelplanberatung den Baransatz für „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ auf und brachte 
eine neue Verpflichtungsermächtigung aus. Die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel wurde in neu
ausgebrachten Erläuterungen definiert. Mit der Bereinigungsvorlage wurde die Verpflichtungsermächtigung für die
Baumaßnahme „Errichtung einer Klimahalle am Standort Groß Lüsewitz“ deutlich aufgestockt.
Der Ausschuss nahm in der Bereinigungssitzung im Kapitel des Johann Heinrich von Thünen-Instituts
(Kapitel 1016) einen Maßgabebeschluss zur Etablierung eines Kompetenzzentrums für Aquakultur am Thünen-Institut 
für Fischereiökonomie an.  
In der ersten Bereinigungssitzung hatte der Ausschuss das Förderkonzept des BMEL zum Umbau der
landwirtschaftlichen Tierhaltung begrüßt und das vorgelegte Konzept zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Vorlage des 
Förderkonzeptes hatte der Haushaltsausschuss seine Einwilligung zur Aufhebung ausgewählter im Haushaltsjahr 
2023 ausgebrachter Sperren erteilt.  
Die in der zweiten Bereinigungssitzung von der Fraktion der AfD eingebrachten Änderungsanträge wurden gegen 
die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
Der von der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Bereinigungssitzung vorgelegte Maßgabebeschluss wurde mit 
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 6,930 Mrd. Euro. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 10 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 10 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)  
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist für einen Großteil der Systeme der sozialen
Sicherung in Deutschland zuständig. Seine wesentlichen Aufgabenbereiche sind Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsförderung 
und Grundsicherung für Arbeitsuchende; gesetzliche Rentenversicherung, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie Rentenrecht; gesetzliche Unfallversicherung und soziale Entschädigung; Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen einschließlich Barrierefreiheit; Arbeits- und Sozialhilferecht sowie 
Arbeitsschutz. Im Einzelplan 11 sind die Haushaltsmittel für das BMAS und seinen Geschäftsbereich
veranschlagt. Die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit finanzieren ihre Haushalte im
Wesentlichen über Beiträge. Als Sozialversicherungsträger sind sie im Einzelplan 11 nur abgebildet, soweit sie zur
Erfüllung ihrer Aufgaben Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhalten. 
Der Etatansatz des Regierungsentwurfs bezifferte für den Einzelplan des BMAS Ausgaben in Höhe von 
171,673 Mrd. Euro nach 166,229 Mrd. Euro im Jahr 2023 (Soll) und 168,471 Mrd. Euro in 2022 (Ist). Damit 
würden die Gesamtausgaben für 2024 um rund 5,4 Mrd. Euro (3,3 Prozent) höher liegen als in 2023, und mit 
38,5 Prozent den mit Abstand größten Etat des Bundeshaushaltes ausmachen. Im Ergebnis der
Bereinigungssitzungen wurde der Etat noch einmal um über 4 Mrd. Euro angehoben und betrug somit rund 175,675 Mrd. Euro. 
Dem Haushaltsausschuss wurde zur Einzelplanberatung ein in der Summe unveränderter
Berichterstattervorschlag vorgelegt, in dem aber einige Titel offen gestellt wurden, mit Verweis auf einen möglichen
Aktualisierungsbedarf infolge der Herbstprognose der Bundesregierung zu den Wirtschaftsannahmen sowie auf die
ausstehende Renten- und Steuerschätzung und die zum 1. Januar 2024 anstehenden Regelsatzanpassungen beim
Bürgergeld und den Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 
In die Einzelplanberatung brachten die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP drei 
Änderungsanträge sowie einen Maßgabebeschluss ein, die allesamt angenommen wurden. Sämtliche von den 
Oppositionsfraktionen eingebrachten Anträge (CDU/CSU vier, AfD 17, DIE LINKE. fünf) fanden in den
Abstimmungen keine Mehrheit. 
Im Gespräch mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und der Vorstandsvorsitzenden der 
Bundesagentur für Arbeit, Andreas Nahles, wurden die unterschiedlichen Herausforderungen thematisiert vor 
denen der größte Einzeletat des Bundeshaushaltes stehe. Der überwiegende Anteil der Mittel sei durch gesetzliche 
Regelungen gebunden, weshalb der Einzelplan nur wenig eigenen Spielraum habe.  
Allgemein begrüßt wurde die Rücknahme des beabsichtigten Rechtskreiswechsels für unter 25-Jährige. Es wurde 
zudem die notwendige Verbesserung der Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt thematisiert,
insbesondere die Eingliederung der Geflüchteten aus der Ukraine. In diesem Zusammenhang wurde auch nach der
Rolle des neuen „Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten“ 
gefragt. 
Die Koalitionsfraktionen erkundigten sich darüber hinaus nach den konkreten finanziellen Bedarfen bei den
Eingliederungsmitteln, nach dem Erfolg des Teilhabechancengesetzes und nach den Möglichkeiten, wie
Ausgabereste im Haushalt in Zukunft verringert werden könnten. In ihren Anträgen hat die Koalition Mittel für eine Studie 
zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Reichsversicherungsamtes und für ein Folgeprojekt zur Aufarbeitung 
der NS-Vergangenheit des Bundessozialgerichts für die Zeit der Nachkriegsjahre beantragt, die
Gegenfinanzierung soll über Bedarfsanpassungen im Titel für die „Förderung innovativer Maßnahmen zur Gestaltung der
Arbeitswelt im Wandel, zur Arbeitskräftesicherung und Weiterbildung“ erfolgen. Zudem wird die Bundesregierung 
in einem Maßgabebeschluss dazu aufgefordert, in einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu prüfen, inwieweit durch Zentralisierung, Automatisierung und Digitalisierung der
Verfahren eine Effizienzsteigerung erreicht werden kann. Die Kosten für die Studie sollen aus bestehenden Ansätzen 
des BMAS, BMI und AA aufgebracht werden. 
Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich das Motto „Fördern und Fordern“ bei der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik; 
Leistungen sollten insbesondere diejenigen erhalten, die nicht arbeiten könnten. Hier gebe es Reformbedarf, auch 
wenn dieser unangenehm sei. Die Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt laufe in anderen 
Ländern besser als in Deutschland und müsse verbessert werden. Zudem griff die Unionsfraktion die Kritik des 
Bundesrechnungshofs auf, wonach die Veranschlagung und Verteilung der Eingliederungs- und
Verwaltungsmittel nicht bedarfsgerecht erfolge. In den Anträgen der Fraktion von CDU/CSU (allesamt Maßgabebeschlüsse) sollte 
die Bundesregierung dazu aufgefordert werden: 
–  den Personalbedarf bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Überwachungsstelle barrierefreie IT zu 
überprüfen, 
–  im Rahmen der Bundesinitiative Barrierefreiheit ein Konzept für Modellprojekte (z. B. barrierefreie digitale 
Lösungen für den Alltag insbesondere mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz; Bewusstseinsbildung für
Architekten und Ingenieure zur Barrierefreiheit) zu erarbeiten, 
–  geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Mehrwert der Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation im 
Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung (rehapro) für den 
Rehabilitationsbereich sicherzustellen (insbesondere den Bereich der Unterstützung von Menschen mit
psychischen Beeinträchtigungen) und 
–  zusammen mit den Ländern und den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation ein Konzept für einen 
„Inklusiven Digitalpakt für berufliche Bildung“ zu erarbeiten. 
Die Fraktion der AfD hatte Fragen u. a. zur Rentenfinanzierung in den nächsten Jahren, zu den
Rentenreformplänen, zum Finanzbedarf infolge der Erhöhung des Bürgergeldes, zu den Auswirkungen der Kindergrundsicherung 
auf den Etat des BMAS und zum unterschiedlichen Mittelabfluss in kleinen bzw. größeren Jobcentern. Die
vorgelegten Deckblätter der AfD-Fraktion sahen für den Einzelplan größtenteils Kürzungen in zahlreichen Titeln 
vor, die mit regelmäßigen Haushaltsresten in den Vorjahren begründet wurden oder mit der allgemeinen
fiskalpolitischen Lage, die eine Anpassung der Titel nach dem Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen
Haushaltsführung erforderlich machen würde. Im Einzelnen betraf dies u. a. die Berufliche Integration und Beratung 
von Zuwanderern, die Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF, die Kofinanzierung der ESF-
Bundesprogramme, die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“, die Förderung innovativer Maßnahmen zur
Gestaltung der Arbeitswelt im Wandel, zur Arbeitskräftesicherung und Weiterbildung, Maßnahmen zur Förderung der 
Produktsicherheit und von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft 
oder die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums. 
Die Fraktion DIE LINKE. bezeichnete die im Haushaltsentwurf vorgenommene Kürzung des Bundeszuschusses 
zur Rentenversicherung als „reine Kosmetik“. Die Fraktion DIE LINKE. fordere vielmehr eine solidarische
Mindestrente. Der Härtefallfonds wurde als nicht hinreichend ausgestattet moniert. Vor dem Hintergrund der
zahlreichen Konflikte weltweit werde die Migration weiter zunehmen, worauf das BMAS vorbereitet sein müsse. Das 
Bürgergeld wurde als für zu niedrig erachtet. Zudem wurde bedauert, dass die Mindestlohnkommission keine 
einvernehmliche Einigung für eine Erhöhung des Mindestlohnes habe erzielen können. Die Anträge der Fraktion 
DIE LINKE. sahen u. a. die Anhebung des Bürgergeldes um 150 Euro monatlich vor, die Übernahme der
Stromkosten für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II, die Erhöhung der Beteiligung des Bundes
an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent, Mittel zur
Finanzierung unabhängiger Sozialberatungsstellen sowie die Erhöhung des Mittelansatzes für die Leistungen zur 
Eingliederung in Arbeit. Insgesamt waren die Forderungen der Fraktion DIE LINKE. hinsichtlich der finanziellen 
Auswirkungen am weitreichendsten und summierten sich auf zusätzliche 45 Mrd. Euro gegenüber dem
Regierungsentwurf. 
Der Bundesminister bestätigte in der Aussprache mit dem Ausschuss, dass in diesem Einzelplan ein Großteil der 
Mittel durch gesetzliche Leistungen gebunden sei. Hinzu träten externe Effekte wie die bereits genannten Kriege 
und die wirtschaftliche Eintrübung. Dennoch bleibe der Arbeitsmarkt erstaunlich stabil. Durch die Geflüchteten 
aus der Ukraine seien die Arbeitslosenzahlen leicht angestiegen. Die erklärte Rückkehr zur Einhaltung der
Schuldenbremse erfordere auch in seinem Ressort Konsolidierungsmaßnahmen: Die Minderung des Bundeszuschusses 
zur Rentenversicherung erfülle ihn nicht mit Freude, er halte sie aber für vertretbar. Beim Übergang der
Zuständigkeit für Rehabilitations- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem SGB III liefen derzeit
Abstimmungsgespräche, die die Schnittstellen klären sollten. Bei den aus der Ukraine geflüchtete Menschen sei bislang eine
Arbeitsmarktintegration von 19 Prozent gelungen. Das Erlernen der deutschen Sprache bleibe dabei die zentrale 
Voraussetzung für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Demnächst würden etwa 
200.000 Menschen ihre Deutsch-Sprachkurse beendet haben, für diese Personengruppe solle der „Jobturbo
gezündet werden“. Das heiße konkret, dass die Kontaktdichte zu den Jobcentern erhöht und die Menschen auf ihre 
Mitwirkungspflichten hingewiesen werden. In einem weiteren Schritt wolle man sie im Arbeitsmarkt
unterbringen. Das hänge aber an der jeweiligen Qualifikation. Denn es herrsche zwar Fachkräftemangel in Deutschland 
aber nicht wirklich Arbeitskräftemangel. Der Sonderbeauftragte werde deshalb auch Gespräche mit den
Wirtschaftsverbänden und Sozialpartnern führen. Zukünftig solle dieses Vorgehen auch auf andere Gruppen von
Geflüchteten mit Bleibeperspektive ausgedehnt werden. Die Eingliederungsmittel betrügen für das Jahr 2024 
9,25 Mrd. Euro, während es im laufenden Jahr noch 10,55 Mrd. Euro gewesen seien. Dies stelle den
Geschäftsbereich vor Probleme. Denn der Mittelabfluss sei mit 95 Prozent recht hoch gewesen. Er wies darauf hin, dass die 
Erhöhung des Bürgergeldes durch den Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit und auch mit der Zustimmung 
der Fraktion der CDU/CSU beschlossen worden sei. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht konkrete
Vorgaben dazu gemacht.  
Die Vorstandsvorsitzende der BA berichtete, dass es derzeit 34,5 Millionen sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte in Deutschland gebe. Dies bedeute eine Steigerung von etwa 256.000, was vor allem auf Beschäftigte 
ohne deutschen Pass zurückzuführen sei. Gleichzeitig stiegen die Arbeitslosenzahlen, weshalb auch die Kosten 
dafür aufwüchsen. Auf der anderen Seite seien 1,5 Millionen offene Stellen zu konstatieren; 2022 seien es
allerdings noch 2,5 Millionen gewesen. Vor allem die Branchen Zeitarbeit, Handel und der Hochbau hätten
Arbeitskräfte freigesetzt. Die Anträge auf Kurzarbeitergeld stabilisierten sich auf niedrigem Niveau. Bei der Förderung 
der Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II seien über 50 Prozent der Maßnahmen beendet und ca. 40
Prozent der vormals Langzeitarbeitslosen nachhaltig in Arbeit verblieben. Das Instrument bewerte sie daher als teuer 
aber erfolgreich. Für die Aufgabe der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitationen würden ca. 500 bis 600
Beschäftige bei der BA benötigt. Da das entsprechende Gesetz allerdings noch nicht vorliege, könne sie noch keine 
abschließenden Zahlen liefern. Sie wies darauf hin, dass zukünftig auf die BA weitere Aufgaben zukämen und 
dann dafür auch mehr Mittel nötig würden. Sie rechne hier mit ca. 1 Mrd. Euro Mehrbedarf. Der
Sonderbeauftragte werde im Übrigen auch Gespräche mit den Communities der Geflüchteten und dem Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge aufnehmen. Der Bundesminister fügte hinzu, dass die Pro-Kopf-Ausgaben in 2019 bei 
2.700 Euro pro Jahr gelegen hätten und in 2024 auf 2.500 Euro absänken. 
In der Bereinigungssitzung stellten die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sechs, 
die AfD-Fraktion vier Änderungsanträge. Die von den Koalitionsfraktionen eingereichten Anträge wurden
vollumfänglich angenommen. Dagegen fand keiner der Änderungsanträge der AfD-Fraktion eine Mehrheit. 
In den zwölf ressortbetreffenden Anträgen der Bereinigungsvorlage ging es insbesondere um verschiedene
Anpassungen von Titeln unter Berücksichtigung der Renten- und Steuerschätzung sowie der Herbstprojektion vom 
Oktober 2023. Darin ging es um die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und 
Heizung (+ 1,4 Mrd. Euro), die Etatisierung der Regelsatzanpassung beim Bürgergeld (+ 3,4 Mrd. Euro), die
Erhöhung der Mittel für Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
(+ 1,4 Mrd. Euro) sowie um eine kleine Absenkung des Ansatzes für den Zuschuss des Bundes an die allgemeine 
Rentenversicherung (- 245 Mio. Euro), wie auch bei der Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen
Rentenversicherung (- 60 Mio. Euro) wohingegen für den Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse eine
leichte Erhöhung vorgesehen war (+ 683.000 Euro). Die Anträge aus der Bereinigungsvorlage machte sich der 
Ausschuss ohne Ausnahme zu Eigen. 
Die regierungstragenden Fraktionen brachten in der Bereinigungssitzung u. a. einen Maßgabebeschluss ein, in 
dem das BMAS dazu aufgefordert wird, über die Umsetzung des „Job-Turbos“, insbesondere die Auswirkungen 
auf die Integration in den Arbeitsmarkt und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Bundeshauhalt zu 
berichten. Darüber hinaus wurden der Titel „Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention“ gestärkt und weitere Bedarfsanpassungen vorgenommen. In der Aussprache mit dem Bundesminister 
stellten die Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Koalition ihre Änderungsanträge vor. Der „Turbo zur 
Arbeitsmarktintegration“ setze wirksame Anreize, damit Geflüchtete ihren Lebensunterhalt schnell selbst
bestreiten könnten und in Arbeit und Gesellschaft ankommen. Damit dies auch gelingen könne, würden die Jobcenter 
im Jahr 2024 zusätzliche Ressourcen benötigen, um die Geflüchteten zielgerichtet und engmaschig zu
unterstützen. Deshalb dürfe der Eingliederungstitel im kommenden Jahr einmalig und einzelplanübergreifend
Ausgabereste bis zur Höhe von 1,35 Mrd. Euro in Anspruch nehmen. Aufgrund der dadurch erhofften schnelleren
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt würden sich wiederum finanzielle Spielräume beim Bürgergeld von 
bis zu 500 Mio. Euro ergeben. 
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde auf die hohen Kosten hingewiesen, die die Erhöhung des
Bürgergeldes nach sich ziehe. Es müsse stärker darauf abgestellt werden, die Menschen zu motivieren schneller in Arbeit 
zu kommen. Aufgrund der noch nicht absehbaren Auswirkungen des BVerfG-Urteils zum Bundeshaushalt 2021 
verzichtete die Union auf die Einbringung ihrer Änderungsanträge. 
Die Fraktion der AfD beantragte, die Mittel für das Bürgergeld und für die Beteiligung des Bundes an den
Leistungen für Unterkunft und Heizung deutlich zu reduzieren. Die Fraktion erwarte, dass sich die Bedarfe in beiden 
Titeln infolge der sog. Abschiebeoffensive der Bundesregierung reduzieren würden, da nahezu 40 Prozent der 
Bürgergeldempfänger aus Drittstaaten kämen. Des Weiteren sahen die Anträge eine Erhöhung des Titels für die 
Grundsicherung im Alter und beim Zuschuss des Bundes an die allg. Rentenversicherung vor. 
Die Fraktion DIE LINKE. bat den Bundesminister um Klarstellung, wie einerseits der festgestellte Bedarf an 
Zuwanderung von 400.000 Fachkräften aus anderen Ländern zusammenpasse mit den angekündigten
Abschiebungen von Personen ohne Bleiberecht. Beim Bürgergeld monierte die Fraktion, dass der Mittelansatz bewusst 
zu niedrig angesetzt worden sei; bereits jetzt sei absehbar, dass der Etatansatz nicht ausreichen werde und erhöht 
werden müsse. 
Der Bundesminister Heil erklärte in der Aussprache, dass Deutschland aktuell mit über 46 Millionen
Erwerbstätigen den höchsten Stand an Beschäftigung habe, den es je gegeben habe. Angesichts der aktuellen Krisen sei das 
eine erstaunlich hohe Zahl. Zur Umsetzung des „Job-Turbos“ führte er aus, dass derzeit etwa 140.000 Geflüchtete 
aus der Ukraine in Arbeit seien, was nicht schlecht sei, aber auch nicht zufriedenstellend und somit
verbesserungsfähig. Bei der Arbeitsvermittlung entscheidend seien hinreichende Deutschkenntnisse. Demnächst würden 
etwa 400.000 Menschen (davon 200.000 aus der Ukraine) nach ihren absolvierten Sprachkursen diese
Voraussetzung erfüllen, weshalb der nächste wichtige Schritt die Vermittlung sei. Hier werde sich der Sonderbeauftragte 
mit seiner Expertise einbringen. Er begrüßte die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. 
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurden Änderungen im Einzelplan vorgenommen, die sich 
aus dem „Maßnahmenpaket zum Haushalt 2024 für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und
Zukunftsinvestitionen“ bzw. aus dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 ergeben: In der Grundsicherung für
Arbeitsuchende werden die Regelungen für den Fall nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit 
verschärft. Die Sanktionierungen – die auf zwei Jahre befristet wurden – sollen den Titel für Bürgergeld um 
150 Mio. Euro entlasten. Verbesserungen bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten durch den sog. Job-
Turbo sollen zu geringeren Ausgaben in Höhe von 500 Mio. Euro führen. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes 
an die allgemeine Rentenversicherung wird reduziert (- 600 Mio. Euro). Zur Abdeckung der Verpflichtungen aus 
dem beendeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds, entsteht für den Epl. 11 zur Abwicklung der Härtefallregelung 
für soziale Dienstleister ein Mehrbedarf von 20 Mio. Euro (neuer Titel, Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung 
von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden). 
Das zunächst in der Bereinigungsvorlage vorgesehene Deckblatt für eine Ausgleichzahlung der Bundesagentur 
für Arbeit (BA) an den Bundeshaushalt in Höhe von 1,5 Mrd. Euro wurde in der zweiten Bereinigungssitzung 
zurückgezogen. In selbiger Sitzung wurden seitens der Koalitionsfraktionen keine weiteren Änderungsanträge
eingebracht. Die Fraktion der CDU/CSU legte neun Maßgabebeschlüsse vor, die abgelehnt wurden, ebenso wie 
ein vorgelegter Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Ein zweiter Antrag der Fraktion der AfD wurde
zurückgezogen. 
In der zweiten Bereinigungssitzung thematisierte der Ausschuss im Gespräch mit dem Bundesarbeitsminister 
Hubertus Heil im Wesentlichen die geplanten Regelungen zum Entzug des Regelbedarfs bei
Arbeitsverweigerung, den Job-Turbo, die Aktienrente sowie die Reduzierung des Bundeszuschusses an die Rentenversicherung. 
In ihren Maßgabebeschlüssen unterstrich die Fraktion der CDU/CSU u. a., wie bedeutsam es sei, arbeitsfähige 
Bezieher schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie erwarte, dass die Bundesregierung
geeignete Maßnahmen etabliere, um den Umsetzungserfolg der Vermittlungsaktivitäten nachzuhalten. Die
vorhandenen Spielräume für Sanktionen wegen Pflichtverletzungen für arbeitsfähige Bezieher von Grundsicherung
sollten voll ausgeschöpft und stärkere Anreize für die Aufnahme oder die Ausweitung von Beschäftigung gesetzt 
werden. Die Fraktion verwies auf die Herausforderungen, die sich aus dem seit Jahren ansteigenden Fach- und 
Arbeitskräftemangel ergeben würden und auf die anwachsende Finanzierungslücke zwischen Beitragseinnahmen 
und Kostenentwicklung in den Sozialversicherungssystemen. Hier bedürfe es kostendämpfender Reformen. 
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem Antrag einen zusätzlichen Zuschuss des Bundes an die allgemeine
Rentenversicherung in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die in der Bereinigungsvorlage vorgesehene Absenkung des Ansatzes 
für die Rentenversicherung sei willkürlich und deshalb abzulehnen. 
Der Bundesminister Heil begrüßte die Rücknahme der ursprünglich geplanten Ausgleichzahlung der BA, was 
dem Aufbau der Rücklage der BA sehr zugute komme. Hinsichtlich des Job-Turbos verlieh er seiner Hoffnung 
Ausdruck, dass die Sprachkurse zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der 
Ukraine – perspektivisch aber auch aus anderen Ländern – führen würden. Neben der Beseitigung der
Sprachbarriere sei es auch wichtig, die Arbeitgeber-Akzeptanz bei der Einstellung von Geflüchteten zu erhöhen. In der 
Diskussion um die Sanktionierung der Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit warb er für eine
Versachlichung der Debatte. Es dürfe einerseits keinen Generalverdacht gegen Bürgergeldempfänger geben; oftmals
würden überzeugende Gründe vorliegen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern (Krankheit, Alter, persönliche
Lebensumstände). Andererseits gebe es aus den Jobcentern aber auch die Berichte über Totalverweigerer. Hier werde 
nun, ergänzend zu den bereits bestehenden Mitwirkungspflichten, nachgelegt. Das Rentenniveau bleibe trotz der 
Reduzierung des Bundeszuschusses stabil. 
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 175,675 Mrd. Euro ab. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 11 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 11 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr)  
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2024 waren für diesen Einzelplan Ausgaben in Höhe von 
38,701 Mrd. Euro vorgesehen. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurden durch den Haushaltsausschuss 
des Deutschen Bundestages Erhöhungen von ca. 6,83 Mrd. Euro und Herabsetzungen von rund 1,387 Mrd. Euro 
vorgenommen, so dass der Einzelplan nach Abschluss der zweiteiligen Bereinigungssitzung nunmehr ein
Ausgabenvolumen von gut 44,145 Mrd. Euro umfasste.  
Der Einzelplan 12 gilt seit Jahren als größter Investitionshaushalt im Bundeshaushaltsplan, daher waren erneut 
Infrastrukturkonzepte und -projekte die zentralen Themen der Beratungen mit der Spitze des Ressorts. Die
Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und mithin des deutschen Staates hinge stark von den Investitionen
dieses Bundesministeriums ab, waren sich die Berichterstatterinnen und Berichterstatter mit dem Bundesminister 
einig. Dieser erläuterte zunächst, dass die unerwarteten Maut-Mehreinnahmen dem gesamten Bundeshaushalt 
zuflössen, nicht nur seinem Ressort. Er zeigte zudem die vielschichtigen Vorteile des sog. Deutschlandtickets auf, 
die sich u. a. in der Erschließung ländlicher Räume, in der Stärkung des ÖPNV, in der Attraktivitätssteigerung 
ökologisch und ökonomisch nachhaltiger Mobilität sowie in der Erreichung von Klimaschutzzielen
niederschlagen würden. Der Preis des Tickets sei für ihn zwar nicht irrelevant, aber zumindest nachrangig. Die Debatte mit
den Bundesländern über die Regionalisierungsmittel müsse daher ganzheitlicher geführt werden. Schließlich
skizzierte der Bundesminister auch seine Vorstellungen von in die Zukunft gerichteter Forschung über alle
Verkehrsträger und zu beschleunigten Planungs-, Vergabe- und Bauphasen bei zentralen Infrastrukturvorhaben. Diese 
seien Voraussetzungen für eine erfolgreiche ökologisch, ökonomisch und sozial gerechte Verkehrs- und
Digitalpolitik.  
In der Bereinigungssitzung stellte die Fraktion der CDU/CSU wie bei allen anderen Einzelplänen aus Gründen 
der Unvorhersagbarkeit der Konsequenzen der Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 keine 
weiteren Änderungsanträge. In der Einzelplanberatung hatte die Fraktion zuvor 23 Änderungsanträge eingereicht, 
davon fünf Maßgaben. Die Fraktion kritisierte, dass der Mittelaufwuchs für den Verkehrsträger Straße
überproportional gegenüber Wasserstraßen und Gleis steige, was der eigentlichen Zielsetzung der Regierung
widerspreche. Zudem umfasse der Bereich „Digitales“ überhaupt nur 2 Prozent des gesamten Etats und werde somit dem 
Namen des Ressorts nicht gerecht. Entsprechende Deckblätter und Maßgabebeschlüsse in Bezug auf Erforschung 
und Nutzung von Künstlicher Intelligenz, zum Glasfaserausbau, zur unbemannten Luft- und Raumfahrt sowie zur 
Überführung des digitalen Infrastruktursondervermögens in den Mutterhaushalt wurden gestellt und grundsätzlich 
mit der Kritik schwacher Wirkungskontrolle und -nachweise bei bisheriger Projektumsetzung verbunden. Dies 
gelte darüber hinaus auch weiterhin für „das Sorgenkind Deutsche Bahn“. 
Auch während des zweiten Teils der Bereinigung am 18. Januar 2024 beantragte die Fraktion keine weiteren 
Änderungen am Einzelplan, brachte jedoch zwei Maßgabebeschlüsse ein, durch die jeweils Sperrungen für
Finanzierungswünsche der Deutschen Bahn und der nicht veranschlagten Mittel aus dem aufzulösenden
Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ beantragt wurden. Dies verband der Berichterstatter mit einer grundsätzlichen 
Kritik am Bahnmanagement und der Undurchsichtigkeit der Finanzierung weiterer langjähriger
Infrastrukturprojekte.   
Die Fraktionen AfD und DIE LINKE. stellten zur Einzelplanberatung elf bzw. acht Änderungsanträge. Während 
die Fraktion der AfD u. a. aufgrund von Preissteigerungen in der Baubranche deutliche Anhebungen bei den
Mitteln für Baumaßnahmen auf Bundesfernstraßen und eine Reduzierung der Mittel für den Rad- und
Schienenverkehr forderte, verhielt es sich bei der Fraktion DIE LINKE. umgekehrt: Sie beantragte eine spürbare Verringerung 
der Straßenverkehrsprogramme, hauptsächlich zugunsten des Schienen- und Radverkehrs. Wie in anderen
Einzelplänen auch, beantragte die Fraktion der AfD ferner die Herabsetzung einzelner Verwaltungstitel zum Zwecke 
sparsamer Haushaltsführung. Mittels eines Maßgabebeschlüsse forderte die Fraktion schließlich einen eigenen 
Titel für das Großprojekt „Stuttgart 21“ sowie eine Kürzung von etwa 1,5 Mrd. Euro bei der Bahn. In den beiden 
Bereinigungssitzungen wurden keine weiteren Anträge mehr eingebracht. 
Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
hielten den Einzelplan für grundsätzlich zukunftsträchtig. Dennoch bereite der Zustand der Infrastruktur im Land 
bisweilen große Sorgen. So seien weite Teile des Schienennetzes sanierungsbedürftig und müssten aufwendig 
elektrifiziert und digitalisiert werden. Auch seien Brücken und Bundesstraßen oftmals langjährigen
Baumaßnahmen zum Substanzerhalt ausgesetzt, was sich negativ auf die Leistungsfähigkeit des der Infrastruktur insgesamt 
auswirke. Bei allen Großvorhaben drängten die Abgeordneten auf Geschwindigkeit und baten den Bundesminister 
um ein engmaschiges Controlling bei der Umsetzung seitens des Bundesministeriums und um eine transparente 
Kommunikation im Ausschuss zu Fortschritten, Hemmnissen und Umplanungen.  
Aus den 25 Deckblättern und zwei Maßgabebeschlüssen in der Einzelplanberatung griffen die Berichterstatter aus 
den Reihen der Koalitionsfraktionen einige exemplarisch heraus und erläuterten die Schwerpunktsetzung. Um 
den Wirtschaftsstandort Deutschland zu beleben seien bspw. ein leistungsfähiger und sicherer Flugverkehr sowie 
Pilotprojekte der unbemannten Raumfahrt von Bedeutung. Die Einrichtung eines Reallabors zur Drohnenabwehr 
im zivilen Flugbetrieb und die Stärkung von Testprojekten seegestützter Trägerraketen (sog. Microlauncher) seien 
daher zu unterstützen. Beim Verkehrsträger Schiene müsse jedoch konstatiert werden, dass die DB eine riesige, 
fundamentale und langfristige Aufgabe aller Beteiligten bleiben werde. Zwar sei auch hier ein Großteil des
Investitionsvermögens gebunden, nun käme es aber darauf an, wie dieses Geld im wahrsten Sinne „aufs Gleis 
komme“. Weitere Deckblätter betrafen Umschichtungen und Haushaltsvermerke bei der Mobilfunkinfrastruktur 
des Bundes (MIG) und der Autobahn GmbH sowie den Verkehrsträgern im Allgemeinen.  
In den Bereinigungssitzungen wurden schließlich noch Umschichtungen vorgenommen, so dass auch trotz des 
aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nötigen Maßnahmenpakets ein „guter konsolidierter
Investitionshaushalt gelungen“ sei, so der Berichterstatter der SPD-Fraktion. Dies sei angesichts der angespannten
Haushaltslage und der großen Probleme im deutschen Infrastrukturnetzwerk keine einfache, aber eine zugunsten der 
Glaubwürdigkeit des Haushaltsgesetzgebers notwendige Operation gewesen.   
Die Anträge der Koalitionsfraktionen erreichten die erforderliche Mehrheit im Ausschuss, während sämtliche 
Oppositionsanträge diese verfehlten. Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 
12 bzw. der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 44,145 Mrd. Euro ab. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 12 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 12 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung)  
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2024 waren für diesen Einzelplan Ausgaben in Höhe von 
genau 51,8 Mrd. Euro veranschlagt. Nach Abschluss der Bereinigungssitzung bezifferte sich der Ausgabenansatz 
auf knapp 51,952 Mrd. Euro. Das „Sondervermögen Bundeswehr“ (gemäß Gesetz zur Finanzierung der
Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“) war darin nicht enthalten. Die
Wechselwirkungen zwischen Einzelplan und Sondervermögen wurden jedoch auch in diesem Jahr während der Beratungen 
schwerpunktartig thematisiert.  
Der Bundesminister der Verteidigung zeigte sich in den Aussprachen vor dem Haushaltsausschuss sowohl von 
der Notwendigkeit des Sondervermögens, als auch vom vorgelegten Haushaltsentwurf überzeugt. Mit diesem Etat 
werde man es schaffen, die Vollausstattung der Streitkräfte voranzutreiben. Deutsche Soldatinnen und Soldaten 
müssten die Gewissheit haben, dass sie sich jederzeit und in jedem Auftrag auf eine moderne Ausstattung
verlassen könnten. Die Beschleunigungsinitiativen, die sein Ressort in dieser Legislatur begonnen hätten, zeigten
Wirkung und auch die Mittel aus dem Sonderfonds seien nach durchaus zähen Verhandlungen nunmehr zu etwa 
Zweidritteln gebunden, so dass davon auszugehen sei, dass die Ausrüstungssituation der Streitkräfte mittelfristig 
nachweislich und sichtbar verbessert werde.  
Gleichzeitig müsse das Bundesministerium weiterhin den Herausforderungen der Zeitenwende begegnen, etwa 
durch Materialabgaben und Personalbindung aufgrund von Unterstützungsleistungen für die Ukraine. Auch wenn 
er dankbar dafür sei, auf Gelder aus dem Einzelplan 60 zurückgreifen zu können, müsse doch festgehalten werden, 
dass diese Aufgaben eine erhebliche Belastung für die Bundeswehr darstellten, v. a. im Bereich der eigenen
Ausbildung. Dennoch stehe für den Bundesverteidigungsminister, wie für die gesamte Regierung, die Ukrainehilfe 
nicht in Frage.  
Auch die sicherheitspolitischen Herausforderungen, die sich durch die jüngsten Hamas-Terrortaten gegen Israel 
ergeben hätten, müssten Berücksichtigung in der deutschen Sicherheitspolitik finden. Zusätzlich müsse sich die 
Bundeswehr vermehrt vor Sabotage- und Terrorakten schützen können. Dazu sei es unbedingt erforderlich, den 
Eigenschutz zum Beispiel im Bereich der IT-Sicherheit auszubauen. Der Kapazitätsaufbau bei geschützten
Kommunikationsmitteln sowie im Cyber- und IT-Bereich stelle einen langfristigen und kostenintensiven Prozess dar. 
Die Beschleunigung der priorisierten Projekte sei nunmehr entscheidend, so der Bundesminister in der
Einzelplanberatung. Jede weitere Verzögerung bedeute eine Verteuerung langfristiger Maßnahmen aufgrund der
anhaltenden Inflationsbelastung. Auch müsse in der mehrjährigen Finanzplanung deutlich nachgebessert werden, sonst 
drohten weitere milliardenschwere Lücken. Die Bündnisverpflichtungen gelte es dabei besonders im Auge zu 
behalten, da nur ein starkes Verteidigungsbündnis Deutschlands Sicherheit gewährleisten könne. Dafür könne für 
das kommende Jahr erstmalig das Erreichen des sog. 2 %-Zieles an die NATO gemeldet werden. Auch das
Bekenntnis zur Stationierung einer deutschen Brigade in Litauen erneuerte der Bundesminister in diesem
Zusammenhang, obwohl, wie er zugab, die Finanzierungsfragen noch nicht abschließend geklärt seien.  
In der Debatte thematisierten alle Fraktionen die veränderten verteidigungspolitischen Vorzeichen, die sich in der 
jüngeren Vergangenheit für Deutschland und seine Partner ergeben hätten. Sie gelangten in der Beurteilung
jedoch zu teils diametral entgegengesetzten Forderungen.
Die Opposition kritisierte Umfang, Schwerpunktsetzung und Vollzug des Einzelplans wie auch des
Sondervermögens deutlich, allerdings aus unterschiedlicher Motivation. Während die Fraktion DIE LINKE. sowohl den 
Etat als auch das Sondervermögen grundsätzlich für fragwürdig hielt, eine falsche Rüstungsindustriepolitik
beklagte und ferner das Ende sämtlicher Auslandseinsätze verlangte, bezeichnete der Berichterstatter der Fraktion 
der AfD den Zustand der deutschen Streitkräfte als desolat und die Politik des Bundesministeriums als planlos. 
Vor allem mit Blick auf die Ausgestaltung des Einzelplans nach einem absehbaren Auslaufen des
Sondervermögens sei Konzeptlosigkeit zu beklagen, die den Zustand nur verschlimmern werde. Da bereits in der
gegenwärtigen Lage kaum noch Geld für dringende Beschaffungen wie Munition vorhanden sei, müsse neu priorisiert
werden, bspw. sollte die materielle Ukraine-Hilfe gestoppt und mehr Kompensationen aus der EU-Friedensfazilität 
eingefordert werden.  
Die Fraktion der AfD brachte zur Einzelplanberatung und zur ersten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 
jeweils sechs Änderungsanträge ein. Zur zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 verzichtete sie auf 
weitere Anträge. Die Fraktion DIE LINKE. verzichtete in der Bereinigung auf weitere Deckblätter, nachdem sie 
zur Anberatung umfangreiche Kürzungen über acht Änderungsanträge eingebracht hatte. Beide Fraktionen
verwiesen außerdem auf die Kritik des Bundesrechnungshofs am Einzelplan und dem Sondervermögen.  
Die CDU/CSU-Fraktion stellte in der Bereinigungssitzung wie bei allen anderen Einzelplänen aus Gründen der 
Unvorhersagbarkeit der Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 keine
weiteren Änderungsanträge. Zuvor hatte sie 27 Deckblätter zur Einzelplanberatung eingereicht, darunter fünf
Maßgabebeschlüsse. Letztere umfassten v. a. neue oder erweiterte Berichtspflichten der Regierung gegenüber dem 
Parlament hinsichtlich des zu erwartenden Finanzbedarfs einer Vollausrüstung der Streitkräfte sowie der
deutschen NATO-Verpflichtungen. Darüber hinaus wurde eine generelle Etaterhöhung um 10 Mrd. Euro über alle 
Kapitel gefordert. Die Änderungsanträge umfassten verschiedene Anpassungen über den gesamten Etatentwurf. 
Bei Infrastruktur, Übungen, Sanitätsmaterial, der Nachwuchswerbung und dem Schutz und der Bewirtschaftung 
von Kasernen sollte es nach dem Willen der Fraktion teils spürbare Aufwüchse geben. Zusammenfassend beklagte 
der Berichterstatter der Unionsfraktion wiederkehrend eine Perspektivlosigkeit für die Zeit nach dem Auslaufen 
des Sondervermögens und eine falsche Schwerpunktsetzung bei Beschaffung und Betrieb der Bundeswehr. Ein 
jährlicher Finanzierungsbericht sei daher eine Notwendigkeit. Diesen Maßgabebeschluss stützte in der
Einzelplanberatung auch die AfD-Fraktion.  
Während der zweiten Bereinigungssitzung stellte die Fraktion der CDU/CSU außerdem drei Maßgabebeschlüsse 
zur Abstimmung, die mit deutlicher Kritik an Aufstellung und Vollzug sowohl des Einzelplans als auch des
Sondervermögens aufwartete. Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden ihre Konzepte für die
Bundeswehr zu überarbeiten und transparent zu machen, bspw. im Hinblick auf das durch Abgaben an die Ukraine
notwendigerweise zu ersetzende Wehrmaterial. 
Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beantragen in der Einzelplanberatung mit zwei 
Deckblättern zunächst nur eine ausgeglichene Umschichtung in Höhe von 2 Mio. Euro bei Beratungsleistungen 
zur Optimierung der Bundeswehr. In der Bereinigungssitzung wurden dann weitere 31 Änderungsanträge gestellt, 
darunter mehrere Maßgabebeschlüsse. Gleich ein dutzend Änderungen betrafen dabei die Gesunderhaltung der 
Soldatinnen und Soldaten im Allgemeinen und den Sanitätsdienst der Bundeswehr im Besonderen. Gesundheit, 
Ernährung und Dienstsport erfuhren auf diese Weise mittlere bis deutliche Titelaufwüchse. Auch im Bereich des 
Betriebs der Kasernen und Übungsplätze, im Flottenmanagement des Fuhrparks und weiteren streitkräftenahen 
Dienstleistungen wurden Umschichtungen beantragt. Die Mehrzahl der Maßgabebeschlüsse korrespondierte
dabei mit mindestens einem Deckblatt und verpflichtete die Bundesregierung gleichzeitig zur Vorlage weiterer
regelmäßiger Vollzugs-, bzw. Fortschrittsberichte. Allgemein wurde festgehalten, dass sich ein starker Staat auch 
in einer starken Armee zeige. Vor diesem Hintergrund sei es richtig Modernisierung und Vollausstattung
voranzutreiben, internationale Zusagen einzuhalten und ein verlässlicher Anlehnungspartner in der Allianz zu sein. 
Jedes neue Beschaffungsprojekt und jede neue sog. 25-Mio.-Euro-Vorlage sei daher „ein Stück gelebte
Zeitenwende“ und ein Garant für eine sichere Zukunft Deutschlands. Gleichzeitig seien die Umstrukturierungen noch 
nicht am Ziel angekommen, sondern es bedürfe weiterer Kraftanstrengungen, auch in der nationalen
Rüstungsindustrie oder in der internationalen Kooperation. Das Ressort müsse unter steigendem Haushaltsdruck besonders 
nach Synergieeffekten Ausschau halten, was der Bundesverteidigungsminister zusagte.
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage (zweite Bereinigungssitzung) wurden noch kleinere
Umschichtungen und eine leichte Hebung des Plafonds sowie Umbuchungen zwischen Einzelplan und
Sondervermögen vorgenommen. Darüber hinaus brachten die drei Fraktionen der Regierungskoalition noch einen weiteren 
Änderungsantrag zur Deckungsfähigkeit mehrerer Titel im Wirtschaftsplan des Sondermögens für die
Bundeswehr ein. 
Die Anträge der Koalitionsfraktionen erreichten die erforderliche Mehrheit im Ausschuss, während sämtliche 
Oppositionsanträge diese verfehlten. 
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 51,951 Mrd. Euro ab. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 14 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 14 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit)  
Der Regierungsentwurf sah Gesamtausgaben von rund 16,22 Mrd. Euro vor. Der gravierende Rückgang beim 
Ausgabenansatz gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Auslaufen vieler Maßnahmen zur 
Pandemiebekämpfung, wie den Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für durch die Corona-Pandemie 
bedingte Belastungen und die Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.  
In dem Gespräch mit dem Ausschuss berichtete der Bundesgesundheitsminister über die von seinem Ressort
geplanten neuen gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Krankenhausreform und der Digitalisierung des
Gesundheitswesens. Dabei wies der Bundesminister darauf hin, dass nicht alle dieser Gesetzesvorhaben die Etatreife für 
den Haushalt 2024 erreichen würden. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass für diejenigen gesetzlichen 
Vorhaben, deren Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 geplant sei, in dem aktuellen Einzelplanentwurf keine
finanzielle Vorsorge getroffen worden sei. Mit Bezug auf den vorliegenden Haushaltsentwurf betonte der
Bundesgesundheitsminister, dass auch künftig der ganz überwiegende Anteil der Ausgaben dieses Einzelplans durch die 
pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben
(Gesundheitsfonds) gebunden sei.  
In der anschließenden Diskussion über die Krankenhausfinanzierung machten die Koalitionsfraktionen deutlich, 
dass die Zuständigkeit hier eindeutig bei den Bundesländern liege. In deren Verantwortung sei in den vergangenen 
Jahren ein immenser Investitionsstau aufgewachsen. Die angespannte finanzielle Lage der Krankenhäuser habe 
sich durch die auslaufenden Ausgleichszahlungen sowie durch die Inflation und die hohen Energiekosten noch 
einmal verschärft. Daher sei eine umfassende Strukturreform unausweichlich. Die regionale
Gesundheitsversorgung müsse dabei jedoch gewährleistet bleiben. Die dringend notwendigen Fortschritte in der Digitalisierung des 
öffentlichen Gesundheitswesens könnten hierbei einen wichtigen Betrag leisten.  
Eine Strukturreform wurde auch für die finanziell notleidende gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
angemahnt, deren Unterfinanzierung nicht dauerhaft durch Darlehen des Bundes gesichert werden könne. Sollte es zu 
einer Eintrübung der wirtschaftlichen Situation und zu steigenden Arbeitslosenzahlen kommen, könnte sich die 
derzeit relativ stabile Situation der GKV wieder verschlechtern. Problematisiert wurden des Weiteren die
Überlegungen der Bundesregierung, die Zuführungen zum Pflegevorsorgefonds der Sozialen Pflegeversicherung 
(SPV) in den kommenden Jahren zu begrenzen, nachdem auch bei der SPV die pandemiebedingten Leistungen 
des Bundes an den Ausgleichsfonds der SPV ausliefen.  
Einvernehmen bestand darüber, dass der Pandemieforschung künftig mehr Bedeutung zukommen müsse. Ein 
Schwerpunkt der Forschung sollte auch auf der Erforschung der Ursachen und der Behandlung der Long-COVID-
Symptome liegen. Die Fraktion der AfD machte sich dafür stark, dabei auch das sog. Post-Vac-Syndrom zu
berücksichtigen.  
Thematisiert wurden ferner die Rolle und die Aufgaben des geplanten neuen Bundesinstituts für öffentliche
Gesundheit, für das jedoch im Haushaltsentwurf 2024 noch keine Mittel veranschlagt worden seien. Schließlich
bemängelte die Fraktion der AfD die ihrer Auffassung nach unkritische Zusammenarbeit mit der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und beklagt eine mögliche Grundrechtseinschränkung durch den geplanten WHO-
Pandemievertrag. Dieser Auffassung widersprachen die übrigen im Ausschuss vertretenen Fraktionen ausdrücklich.  
In Umsetzung gesetzlicher Regelungen bzw. bestehender Verträge passte der Ausschuss mit der
Bereinigungsvorlage kapitelübergreifend bei den betroffenen Titeln die veranschlagten Baransätze und
Verpflichtungsermächtigungen bedarfsgerecht an. 
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. Da die Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung auf Änderungsanträge
verzichtet hatten und die Anträge der Oppositionsfraktionen keine Mehrheit fanden, blieb der Einzelplan
unverändert. Auch in der zweiten Bereinigungssitzung lagen dem Ausschuss keine Änderungsanträge vor.  
In Kapitel 1501 – Gesetzliche Krankenversicherung – erhöhte der Ausschuss infolge der bestehenden
Rechtsverpflichtung zur Erstattung von Kinderkrankengeld gemäß § 221a Absatz 6 SGB V auf Basis der
Bereinigungsvorlage den Ansatz der „Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte 
Belastungen“ massiv und brachte zusätzlich einen neuen Haushaltsvermerk aus.  
In Kapitel 1502 – Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung – forderte die Fraktion der CDU/CSU die
Bundesregierung in einem Maßgabebeschluss zur „Pauschalen Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der 
sozialen Pflegeversicherung“ auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um die Soziale Pflegeversicherung 
(SPV) zukunftsfähig aufzustellen.  
Die Fraktion DIE LINKE. machte sich erfolglos für die Ausbringung von drei neuen Titeln: „Anteilige
Anschubfinanzierung zum Aufbau kommunaler Behandlungseinrichtungen zur Sicherung der ambulanten Versorgung“, 
„Beteiligung des Bundes an der Beseitigung des Investitionsstaus an Krankenhäusern sowie an einem
Energieeffizienzprogramm für Krankenhäuser“ und „Beteiligung des Bundes an der Beseitigung des Investitionsstaus in 
der Pflegeinfrastruktur“ stark. Ferner rief die Fraktion DIE LINKE. bei den „Leistungen des Bundes zur
Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen“ in Erinnerung, dass die Mittel, die als Leistungen 
nach dem HIV-Hilfegesetz gezahlt würden, seit Bestehen der Stiftung im Jahr 1995 bis zum 1. Juli 2019 nicht 
erhöht worden seien und wollte den Ansatz nach oben anpassen.  
In der Titelgruppe 01 – Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger – erklärte die Fraktion 
der AfD, dass bessere und flexiblere Arbeitsbedingungen sowie die Unterlassung von staatlicher Gängelung in 
den Pflegeberufen das Angebot von Pflegefachkräften erhöhen würde. Staatliche Anwerbeversuche von
Pflegekräften aus dem Ausland wären dann nicht mehr notwendig und der entsprechende Titel im Haushalt könnte 
gestrichen werden.  
In Kapitel 1503 – Prävention und Gesundheitsverbände – appellierte die Fraktion DIE LINKE. dafür,
Drogenkonsumierende durch Drugchecking gegen unbeabsichtigte Gesundheitsrisiken zu schützen. In diesem Sinne 
sollte ein neuer Titel „Beteiligung an der Durchführung von Drugchecking-Projekten“ in den Etat eingestellt
werden. Ferner sollten die Mittel für „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren
Krankheiten“ und „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs“ erhöht werden. 
Letzterer Titel wurde schließlich in Umsetzung des Cannabis-Gesetzes und zur Stärkung der Arbeit der Deutschen 
AIDS-Hilfe nennenswert nach oben korrigiert. Ferner wurden die Mittel für die „Gesundheitliche Aufklärung der 
Bevölkerung“ erhöht und eine Umschichtung bei den Empfängern vorgenommen.  
Die Fraktion der AfD erklärte die Corona-Pandemie für beendet und die damit im Zusammenhang stehenden 
Maßnahmen für überflüssig. Alle mit dieser Zielsetzung im Haushalt vorgenommenen Veranschlagungen seien 
daher ausnahmslos zu streichen. Gleichwohl wurden in der Bereinigungssitzung die „Zuschüsse zur zentralen 
Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2“ zur Ausfinanzierung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung 2023 im Rahmen der Impfstoffinitiative der Europäischen Kommission erhöht. Andererseits
konnten durch die Aufhebung eines Pandemiebereitschaftsvertrages die Mittel zur „Finanzierung von
Pandemiebereitschaftsverträgen“ gekürzt werden. Mit großer Mehrheit wurde ein neuer Titel „Modellmaßnahmen zur
Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-COVID“ in den Etat eingestellt. Ergänzend dazu hatten die
Koalitionsfraktionen einen Maßgabebeschluss vorgelegt.
In Kapitel 1504 – Forschungsvorhaben und -einrichtungen – konnten sich die Anträge der Fraktion DIE LINKE. 
auf Ausbringung von zwei neuen Titeln: „Förderung der nichtkommerziellen Pharmaforschung und
Methodenforschung“ und „Wissenschaftliche Evaluierung des Betäubungsmittelrechts“ nicht durchsetzen. In der
Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss bei mehreren Titeln bedarfsgerechte Anpassungen vor.  
Beim „Internationalen Gesundheitswesen“ (Kapitel 1505) betonte die Fraktion der AfD ihre ablehnende Haltung 
gegenüber der Finanzierung von Maßnahmen des internationalen Gesundheitswesens. Dazu legte die Fraktion 
drastische Kürzungsanträge zu den Titeln „Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit“ und
„Unterstützung des Betriebs des WHO Hubs for Pandemics and Epidemic Intelligence in Berlin“ vor und verlangte deren 
Streichung. An dieser Stelle wiederholte die Fraktion der AfD die ihrer Auffassung nach unkritische
Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und eine mögliche Grundrechtseinschränkung durch den
geplanten WHO-Pandemievertrag. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen die Mittel zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit.  
Im Kapitel des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Kapitel 1516) nahm der Ausschuss
mehrere Veränderungen in Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und
Versorgungsverbesserungsgesetzeses sowie des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes vor.  
Auch im Kapitel des Robert Koch-Instituts (Kapitel 1517) wurden einige wenige Anpassungen vorgenommen. 
Die von der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Bereinigungssitzung vorgelegten Maßgabebeschlüsse wurden 
mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 16,708 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 15 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen 
CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. zu. 
Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit 
und Verbraucherschutz)  
Die Gesamtausgaben des Einzelplans 16 wurden im Regierungsentwurf 2024 auf 2,4 Mrd. Euro festgeschrieben, 
sie lagen damit knapp 50 Mio. Euro unter dem Ansatz des Vorjahres. Zusätzlich zu den Haushaltsmitteln aus dem 
Einzelplan 16 erhält das Ressort aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF; Kapitel 6092) Mittel für den 
Waldklimafonds und den Natürlichen Klimaschutz sowie aus dem Kapitel 0903 für die Internationale
Klimaschutzinitiative und aus dem Kapitel 6002 Titelgruppe 04 für Projekte und Maßnahmen zur Bewältigung des 
Strukturwandels in den Kohleregionen. Insgesamt standen dem BMUV damit im Regierungsentwurf 2024 rund 
3,716 Mrd. Euro zur Verfügung.  
In der Aussprache des Ausschusses mit der Bundesministerin in der Einzelplanberatung machte diese deutlich, 
dass die Gesamtausgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) aus seinem Programmhaushalt und den von ihm bewirtschafteten Titeln des Klima- und 
Transformationsfonds (KTF) weitestgehend auf den Klimaschutz sowie die Zwischen- und Endlagerung
radioaktiver Abfälle und das Standortauswahlverfahren entfielen. Durch diese Vorfestlegung eines großen Teils der
Mittel sei der politische Handlungsspielraum beschränkt. Die Oppositionsfraktionen verwiesen auf eine Empfehlung 
des Bundesrechnungshofs und sprachen sich im Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit dafür aus, die im KTF 
veranschlagten Mittel in die Einzelpläne der bewirtschaftenden Ressorts zu überführen. Durch das Urteil des 
Bundesverfassungsgerichts sahen sie sich in ihrer Position bestärkt.  
Intensiv setzte sich der Ausschuss mit den von Munitionslasten in Nord- und Ostsee ausgehenden Gefahren
auseinander. Es wurde betont, dass die Umsetzung des Sofortprogramms „Munitionsaltlasten“ möglichst schnell
vorankommen müsse, da sich der Zustand der Kampfstoffe durch die zunehmende Korrosion und die Einflüsse der 
Gezeiten zunehmend verschlechtere. Weitere Themen der Beratung waren die vielgestaltigen Folgen und
Maßnahmen im Umgang mit extremen Wetterphänomenen wie Starkregen, Überschwemmungen und langanhaltende 
Dürreperioden. Aber auch die Erhaltung der Biodiversität und die Nationale Wasserstrategie wurden diskutiert. 
Um verstärkt kommunale Akteure beim Natürlichen Klimaschutz einzubinden, beantragten die
Koalitionsfraktionen die Ausbringung eines neuen Titels „Zuschuss an das Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“.
Thematisiert wurden ferner die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine entstandenen
Herausforderungen einer von fossilen Brennstoffen unabhängigen und nachhaltigen Energieversorgung. Die Fraktion der AfD 
kritisierte die ihrer Auffassung nach falsche Entscheidung der Bundesregierung, sich von der Atomenergie zur 
Energieversorgung zu trennen und dadurch auch den Anschluss an die neuesten technologischen Entwicklungen 
zu verlieren.  
Die noch immer ungeklärte Frage der Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle und die damit
verbundenen beträchtlichen finanziellen Risiken kritisierten die Fraktionen CDU/CSU und DIE LINKE. nachdrücklich. 
Die Fraktion DIE LINKE. bemängelte darüber hinaus die ihrer Auffassung nach unzureichende Kooperation mit 
den örtlichen Repräsentanten und Betroffenen über das Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager. 
Im Rahmen dessen wurde auch das Projektcontrolling und Berichtswesen bei der Bundesgesellschaft für
Endlagerung mbH (BGE) erörtert. Der Bundesrechnungshof (BRH) hatte das Controlling und Berichtswesen der BGE 
geprüft und schwerpunktmäßig die Endlagerprojekte Schacht Konrad und Asse II betrachtet.  
In einem ersten Schritt in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hatte 
der Bundesminister der Finanzen den Wirtschaftsplan 2023 des KTF (Einzelplan 60, Anlage 3 Wirtschaftsplan 
des Klima- und Transformationsfonds (6092)) gesperrt und eine Neuaufstellung des Wirtschaftsplans 2024
angekündigt.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss in ihren Beratungen keine vom Regierungsentwurf abweichenden
Veränderungen vorgeschlagen. Trotz der von den Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung vorgenommenen 
Veränderungen blieb der Plafond im Saldo unverändert. 
In Kapitel „Umweltschutz“ (Kapitel 1601) lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung deutliche
Kürzungsanträge der Fraktion der AfD zu mehreren Titeln vor, die jedoch keine Mehrheit fanden. Das galt auch für die 
Forderung der Fraktion der CDU/CSU, den regenerativen Kraftstoffen im Verkehrssektor im Rahmen der
„Internationalen Zusammenarbeit“ ein größeres Gewicht beizumessen. Mit großer Mehrheit beschloss der Ausschuss 
bei diesem Titel auf Antrag der Koalitionsfraktionen anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2024 eine
Kampagne zur Prävention von Hautkrebs. 
Da es noch keine kosteneffiziente und markenreife Lösung gibt, wie der Reifen- und Bremsabrieb bei
gleichbleibender Sicherheit vermieden werden kann, stellte der Ausschuss bei Titel „Forschung, Untersuchungen und
Ähnliches“ in den Erläuterungen eine neue lfd. Nr. 4 mit dieser Zielrichtung und einem entsprechenden Baransatz ein. 
Die Koalitionsfraktionen beantragten bei der „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ 
zusätzliche Mittel u. a. zur Finanzierung der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Der 
weitergehende Antrag der Fraktion der CDU/CSU konnte keine Mehrheit finden. Das galt auch für die Forderung 
der Fraktion der CDU/CSU, den Baransatz zur „Förderung digitaler Anwendungen zur Steigerung der
Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen“ deutlich aufzustocken.  
Ebenfalls keinen Eingang in die Beschlüsse des Ausschusses fand der Antrag der Fraktion der CDU/CSU, einen 
neuen Titel „Nationaler Bodenschutz“ auszubringen. Die Antragsteller gaben zu bedenken, dass
Munitionsaltlasten aufgrund des Austritts von Schadstoffen durch fortschreitende Korrosion nicht nur im Meer eine starke
Umweltbelastung darstellten, sondern auch im Erdreich an Land. Eine Unterstützung der Länder durch den Bund 
parallel zum nationalen Meeresschutz bei der Bergung und Räumung von Munitionsaltlasten auch an Land sei 
daher folgerichtig. Gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde ferner der Antrag der Fraktion der 
CDU/CSU abgelehnt, die Mittel für den „Nationalen Meeresschutz“ massiv zu erhöhen. Die Antragsteller
erklärten, dass die von der Bundesregierung bevorzugte Variante der Bergung und Vernichtung der Kampfmittel mit 
bereits vorhandener Technik keinesfalls dazu führen dürfe, dass der Bau der neuartigen Plattform weiter verzögert 
werde. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass diese Plattform schnellstmöglich realisiert werde. Wegen 
Verzögerungen bei der Vergabeterminplanung wurde die Verpflichtungsermächtigung dieses Titels in der
Bereinigungssitzung bedarfsgerecht angepasst.  
In Kapitel „Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle“ (Kapitel 1603) wollte die Fraktion 
DIE LINKE. die „Zuweisung zum Salzgitterfonds“ entfallen lassen, da nach ihrer Auffassung die Mittel für den 
Schacht Konrad gestrichen werden sollten. Auch die Mittel für die „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ 
sollten gestrichen und in eine neue Standortsuche nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik investiert 
werden. Die Anträge wurden gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. Die Fraktion der 
CDU/CSU plädierte in der Einzelplanberatung bei letzterem Titel erfolglos für eine Kürzung des Baransatzes in
Anpassung an den Bedarf. Die Fraktion der AfD betonte ihre Auffassung, wonach es für die gesetzlich
vorgeschriebene Rückholung der im Salzbergwerk Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle keine vertretbaren Gründe 
gebe. Vielmehr entstünden erst durch die Rückholung mögliche Gefährdungen und darüber hinaus erhebliche 
Kosten. Das Standortauswahlverfahren sollte ebenso beendet werden wie die Rückholung der Abfälle aus dem 
Salzbergwerk Asse und die Verfüllung von Gorleben. Die veranschlagten Mittel sollten drastisch gekürzt werden. 
In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss bei Titel „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ wegen 
zu erwartender Leistungsverschiebungen die Verpflichtungsermächtigung.  
In Kapitel „Naturschutz“ (Kapitel 1604) stellte der Ausschuss auf Basis der Bereinigungsvorlage zwei neue Titel 
für Einnahmen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen sowie aus Zahlungen der
Meeresnaturschutzkomponente in den Etat ein.  
Bei den Ausgaben erklärte die Fraktion der AfD, dass die Herdenschutzesel zum Schutz gegen den Wolf nicht in 
die Zuständigkeit des Bundes fielen. Die dafür vorgesehenen Mittel sollten gekürzt werden. Vielmehr sollte zur 
Erforschung von Neobiota/Invasiven Arten ein Großprojekt ins Leben gerufen werden.  
In der Einzelplanberatung brachte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen einen neuen Titel „Zuschuss 
an das Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“ aus, um kommunale Akteure beim Natürlichen
Klimaschutz verstärkt einzubinden.  
In der Bereinigungssitzung stellte der Ausschuss den neuen Titel „Maßnahmen des Meeresnaturschutzes“ mit 
einer qualifiziert gesperrten Verpflichtungsermächtigung und einem umfangreichen Haushaltsvermerk in den Etat 
ein. Letzterer wurde mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage noch einmal modifiziert.  
Im Zusammenhang mit den aus dem Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie zu erwartenden 
Einnahmen und den daraus zu leistenden Ausgaben nahm der Ausschuss einen Maßgabebeschluss der
Koalitionsfraktionen an.  
Im Kapitel „Verbraucherpolitik“ (Kapitel 1608) setzten sich die Fraktionen AfD und DIE LINKE. unter Hinweis 
auf die gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse für mehr Verbraucherschutz ein. So sollten die 
Mittel für „Überregionale Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Verbraucher*innen“ 
bzw. die „Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher“ deutlich erhöht werden. Die Anträge fanden keine
Mehrheit. Mit großer Mehrheit angenommen wurden hingegen die Anträge der Koalitionsfraktionen, die Barmittel und 
die Verpflichtungsermächtigungen für die „Information der Verbraucherinnen und Verbraucher“, „Überregionale 
Maßnahmen im Interesse grenzüberschreitender und europäischer Angelegenheiten“ und „Förderung der
Innovationen im Bereich des Verbraucherschutzes“ geringfügig aufzustocken. Große Unterstützung fand auch der
Antrag der Koalitionsfraktionen, einen neuen Titel „Zuschuss an die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung 
e. V.“ in den Etat einzustellen.  
Im Kapitel 1613 – Umweltbundesamt – erhöhte der Ausschuss auf Basis der Bereinigungsvorlage im
Zusammenhang mit dem Vollzug des Einwegkunststofffondsgesetzes zwei Einnahmetitel sowie einen Personaltitel.  
Beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Kapitel 1615) passte der Ausschuss in der
Einzelplanberatung die Mittel für „Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT)“ nach unten an 
den Bedarf an. 
Die beiden von den Koalitionsfraktionen im Kapitel des Bundesamtes für Strahlenschutz (Kapitel 1616) in die 
Beratungen eingebrachten Erhöhungsanträge machte sich der Ausschuss mit großer Mehrheit zu eigen. So sollte 
ein ChatBot („Frag das BfS“) entwickelt werden, der es Bürgerinnen und Bürgern noch besser ermöglicht, die 
Expertise des BfS in allen Fragen des Strahlenschutzes zu nutzen. Des Weiteren sollte die Bibliotheksdatenbank 
des BfS auf ein zeitgemäßes System umgezogen werden. Kern dieses zeitgemäßen Systems ist die Entwicklung 
eines KI-Modells für die verbesserte und vereinfachte Recherche.  
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 2,403 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 16 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 16 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu.
Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)  
Für diesen Einzelplan sah der Regierungsansatz Gesamtausgaben von knapp 13,351 Mrd. Euro vor. Damit
verringerte sich der Ansatz geringfügig gegenüber dem Vorjahr.  
Der Ausschuss erörterte in einem ausführlichen Gespräch mit der Bundesministerin die wesentlichen
Schwerpunktthemen dieses Einzelplans. Es wurde betont, dass die gesetzlichen Leistungen für die Familien den
finanzwirksamsten Anteil bildeten. Davon stelle das Elterngeld aktuell den größten Ausgabeposten dar. Die Einnahmen 
aus dem Unterhaltsrückgriff des Staates bei nicht zahlungsbereiten Eltern machten den größten Einnahmeposten 
aus. Die Bundesministerin bedauerte, dass auch dieser Einzelplan seinen Anteil an den Sparauflagen der
Bundesregierung habe erfüllen müssen. Das habe zu Einsparungen bei der gesetzlichen Leistung des Elterngeldes und in 
den Programmhaushalten geführt. Sie räumte jedoch ein, dass längst nicht alle Anspruchsberechtigten die
angebotenen Leistungen auch nutzen würden. 
Kontrovers setzte sich der Ausschuss mit der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung und den daran 
geknüpften Veränderungen bei den bisherigen Familienleistungen auseinander. Es wurde dargestellt, dass die 
Kindergrundsicherung aus zwei Komponenten bestehen werde: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, 
der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch sei, und einem Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern 
abhänge. Über Planungskosten für die Einführung der Kindergrundsicherung hinaus sehe der Haushaltsentwurf 
2024 bislang jedoch noch keine Veranschlagungen vor. 
Des Weiteren wurden die Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, deren Umsetzung 
über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und das Programm „Menschen stärken Menschen“ erfolgt,
erörtert. Ohne die wichtige gesellschaftliche Bedeutung dieser Maßnahmen in Frage zu stellen, wurde von den
Oppositionsfraktionen kritisiert, dass diese Programme keine Kürzungen erfahren hätten, wohingegen andere
Maßnahmen, die sich ebenfalls um die Stärkung der Demokratie verdient machten, schmerzhafte Kürzungen hätten
hinnehmen müssen.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. Die in der Einzelplanberatung vom Ausschuss angenommenen Änderungsanträge der 
Koalitionsfraktionen führten zu mehreren Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, der Plafonds blieb 
jedoch im Saldo unverändert. 
In Kapitel „Gesetzliche Leistungen für die Familien“ (Kapitel 1701) forderte die Fraktion DIE LINKE. bei den 
„Ausgaben nach § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes“, dass das Kindergeld nur zu 50 Prozent auf die 
Höhe des Unterhaltsvorschuss angerechnet und damit verfahren werden solle wie bei regulären
Unterhaltszahlungen für den Kindesunterhalt gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch. Die bestehende Bedarfsprüfung für Kindern ab 
12 Jahren solle abgeschafft werden. Der veranschlagte Baransatz sollte nach dem Willen der Fraktion 
DIE LINKE. mehr als verdoppelt werden. Mit der Bereinigungsvorlage wurde der Ansatz des Titels
bedarfsgerecht nach oben angepasst.  
Die Fraktion der CDU/CSU stellte in der Einzelplanberatung klar, dass der Gesetzentwurf zur Einführung einer 
Kindergrundsicherung ihrer Auffassung nach seine Zielsetzung verfehle. Weiterhin wäre bei einer Umsetzung 
mit enormen Bürokratiekosten zu rechnen. Folgerichtig sollten die veranschlagten Planungs- und
Umsetzungskosten zur Einführung der Kindergrundsicherung gestrichen werden. Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich 
vielmehr für ein Kinderchancenpaket aus. Die Fraktion DIE LINKE. verband ihre Forderung nach einer
drastischen Erhöhung des Elterngeldes mit der nach einer generellen Neuregelung des Bezugs des Elterngeldes. Eine 
Absenkung der Einkommensgrenze für das Elterngeld lehnte die Fraktion der AfD kategorisch ab und forderte 
dementsprechend eine Erhöhung der veranschlagten Mittel. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss 
den Ansatz des Elterngeldes wegen der Anhebung der Einkommensgrenze beim zu versteuernden Einkommen 
der Bezugsberechtigten.  
In der Titelgruppe 01 – Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz – wurde mit der
Bereinigungsvorlage der Ansatz des Kinderzuschlags für Anspruchsberechtigte nach § 6a des
Bundeskindergeldgesetzes bedarfsgerecht nach oben angepasst. 
Im Kapitel „Kinder- und Jugendpolitik“ (Kapitel 1702) lagen dem Ausschuss zu Titel „Zuschüsse und Leistungen 
für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe“ mehrere unterschiedlich
motivierte Änderungsanträge vor, von denen sich nur der der Koalitionsfraktionen auf eine geringfügige Erhöhung
des Baransatzes und auf Ausbringung eines neuen Haushaltsvermerks durchsetzen konnte. Eine weitere Erhöhung 
erfuhr der Ansatz in der Bereinigungssitzung. 
Um die frühkindliche Bildung zu verbessern, sollten nach den Vorstellungen der Fraktion der CDU/CSU die 
Mittel für „Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive“ deutlich verstärkt werden. Das sollte auch 
für die Zuweisungen an die Bundesstiftung Frühe Hilfen gelten. In der Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss 
die Mittel bei beiden Titeln auf. Die Fraktionen der CDU/CSU und AfD argumentierten bei den „Maßnahmen zur 
Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ unterschiedlich motiviert, um eine komplette Streichung des 
Titels bzw. eine bedarfsgerechte Kürzung zu erreichen. Mit der Bereinigungsvorlage wurde die
Verpflichtungsermächtigung des Titels bedarfsgerecht nach oben angepasst. 
Zur Stärkung der Jugendarbeit erhöhte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen die „Zuschüsse für 
Aufgaben der freien Jungendhilfe an Jugendorganisationen politischer Parteien“ und legte in einem neuen
Haushaltsvermerk fest, dass Minderausgaben nicht zur Erbringung der Globalen Minderausgabe herangezogen werden 
dürfen. Nach Auffassung der Fraktion der AfD sollte dieser Titel gestrichen werden, da die Förderung von
parteipolitischer Arbeit der Jugendverbände politischer Parteien kein förderungswürdiger Teil der Kinder- und
Jugendhilfe sei. Die Integrations- und Migrationsforschung sollte nach Ansicht der Fraktion der AfD dezentral an 
Hochschulen stattfinden, eine zusätzliche staatliche Struktur wie das „DeZIM-Institut“ sei nicht erforderlich. Der 
Titel sollte gestrichen werden. Gestrichen werden sollte auch die institutionelle Förderung des Deutschen
Jugendinstituts. Vielmehr sollte das BMFSFJ im Rahmen von konkreten Projekten bzw. Berichtsbitten die Expertise des 
Instituts in Anspruch nehmen.  
In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss die Mittel für das „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und 
Gesundheit“ deutlich und legte in einem neuen Haushaltsvermerk deren Verwendung fest.  
Die Fraktion DIE LINKE. beantragte schließlich noch erfolglos die Ausbringung von drei neuen Titeln:
„Zuweisung an das Sondervermögen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“, „Zuweisung an das Sondervermögen
Gemeinnützige Jugend- und Bildungsstätten, Übernachtungsstätten sowie Einrichtungen der Familienerholung“ und
„Zuweisung an das Sondervermögen Investitionen in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und
Förderung“ mit jeweils einem nennenswerten Baransatz.  
In Kapitel 1703 – Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik – beantragte die 
Fraktion der AfD in der Einzelplanberatung erfolglos die Streichung des Titels „Umsetzung der EU-Roma-
Strategie, Nationale Roma-Kontaktstelle“.  
In der Titelgruppe 01 – Stärkung der Zivilgesellschaft – lagen dem Ausschuss bei den Titeln „Freiwilligendienste“ 
und „Bundesfreiwilligendienst“ unterschiedliche motivierte Aufstockungsanträge der Oppositionsfraktionen vor, 
die jedoch ohne Mehrheit blieben. In der Bereinigungssitzung erfuhren beide Titel nennenswerte Aufstockungen.  
Von Seiten der Oppositionsfraktionen lagen dem Ausschuss in der Einzelplanberatung zur Titelgruppe 02 –
Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik – zahlreiche Änderungsanträge vor, die mehr oder weniger hohe 
Aufwüchse der Veranschlagungen bei den unterschiedlichen Titeln forderten. Darunter waren die „Förderung von 
Modellprojekten zur Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern“ und „Zuschüsse und Leistungen für laufende 
Zwecke an Träger und für Aufgaben der Gleichstellungspolitik zu Gewaltschutz und -prävention“. Einzig die 
Anträge der Koalitionsfraktionen, bei Titel „Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für 
Aufgaben der Politik für ältere, einsame und pflegende Menschen, des Palliativ- und Hospizbereichs sowie des 
demografischen Wandels“ eine geringfügige Kürzung zugunsten anderer Maßnahmen vorzunehmen sowie bei 
Titel „Zuschüssen und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Gleichstellungspolitik“ 
eine titelinterne Umschichtung vorzunehmen, fanden die notwendige Mehrheit. Eine bedarfsgerechte
Aufstockung nahm der Ausschuss schließlich noch bei Titel „Zuschuss an das Deutsche Zentrum für Altersfragen e. V.“ 
vor.  
In ihrem Erhöhungsantrag zu Titel „Zuschüsse zum Bau, zur Modernisierung sowie für Sanierungsmaßnahmen 
und zur Einrichtung von Familienferienstätten“ stellte die Fraktion der CDU/CSU heraus, dass Familienerholung 
zu einem unverzichtbaren Teil der sozialstaatlichen Infrastruktur geworden sei. Familienfreizeiten ermöglichten 
insbesondere Familien mit niedrigen Einkommen oder Familien mit Angehörigen mit Behinderung bezahlbaren 
Urlaub und Entlastung. Der Baransatz sollte deutlich erhöht werden. Aufgrund ihrer grundsätzlichen Ablehnung 
der „Bundesstiftung Gleichstellung“ beantragte die Fraktion der AfD, den entsprechenden Titel zu streichen. Eine
nennenswerte Kürzung sollte es des Weiteren bei den „Zuschüssen für überregionale Maßnahmen und
Modelleinrichtungen“ geben, da die Fraktion der AfD die Auffassung vertrat, dass „ökologische Aspekte“ im Vorhaben 
„Das alters- und klimagerechte Haus“ im Geschäftsbereich des BMFSFJ fehl am Platz seien.  
Unter Verweis darauf, dass das Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen seit Jahrzehnten
unterdimensioniert und kontinuierlich unterfinanziert sei, sollte der Titelansatz des „Bundesprogramm zur Förderung 
von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern – Bau,
Modernisierung und Sanierung“ nach den Wüschen der Fraktion DIE LINKE. mehr als verdoppelt werden. Die Fraktion 
reklamierte, dass weder die Empfehlungen des Europarats noch die Vorgaben der Istanbul-Konvention
eingehalten würden. Durchsetzen konnte sich aber weder der Antrag der Fraktion DIE LINKE. noch der Erhöhungsantrag 
der Fraktion der AfD. Der Ausschuss machte sich lediglich einen zu diesem Titel eingebrachten
Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen zu eigen. Keine Mehrheit fand auch der Aufstockungsantrag der Fraktion der 
AfD, den Ansatz des Titels „Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes“ 
zu verzehnfachen.  
In der Bereinigungssitzung wurden mit großer Mehrheit titelgruppenübergreifend mehrere bedarfsgerechte
Anpassungen vorgenommen. Gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion der AfD abgelehnt wurde hingegen 
der Antrag, einen neuen Titel „Bundesprogramm Bekämpfung des Antisemitismus“ auszubringen.  
In Kapitel „Sonstige Bewilligungen“ (Kapitel 1710) nahm der Ausschuss in der Einzelplanberatung eine
Umschichtung innerhalb des Titels „Zuschüsse an zentrale Organisationen und für zentrale Maßnahmen im Bereich 
der Wohlfahrtpflege“ vor. Weder der von der Fraktion der CDU/CSU zu Titel „Zuschüsse an die
Wohlfahrtsverbände für die Durchführung zentraler und internationaler Aufgaben einschließlich bundeszentraler Fortbildung“ 
eingebrachte Aufstockungsantrag, noch der von der Fraktion der AfD vorgelegte Kürzungsantrag zu Titel
„Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere zentrale Organisationen für die Beratung und Betreuung von
Flüchtlingen und Auswanderern“ fand eine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung nahm der Ausschuss bei diesen Titeln 
Anpassungen an den Bedarf vor.  
Innerhalb des Kapitels „Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben“ (Kapitel 1711) senkte der 
Ausschuss in der Einzelplanberatung die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit bedarfsgerecht ab und erhöhte 
des Weiteren den Ansatz der Globalen Minderausgabe. Dazu wurde ergänzend ein neuer Haushaltsvermerk mit 
einer Einschränkung für die Erbringung der Globalen Minderausgabe ausgebracht.  
Beim Bundesministerium (Kapitel 1712) wollte die Fraktion der AfD den sog. „Queer-Beauftragten“ der
Bundesregierung sowie den dafür vorgesehenen Mittelansatz ersatzlos streichen. 
In Kapitel der „Antidiskriminierungsstelle des Bundes“ (Kapitel 1715) beantragte die Fraktion DIE LINKE.
erfolglos eine deutlich verbesserte finanzielle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle. Demgegenüber beantragt 
die Fraktion der AfD die komplette Auflösung der Antidiskriminierungsstelle. Die Aufgaben sollten in den
Geschäftsbereich des BMFSFJ eingegliedert werden und als selbständiges Referat fungieren. In der
Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss den Baransatz der „Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von
Diskriminierung“ zur Fortsetzung des Programms „respekt*land“ bedarfsgerecht auf.  
In Kapitel „Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (Kapitel 1716) sprach 
sich die Fraktion der CDU/CSU bei Titel „Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Aufarbeitung von 
sexuellem Kindesmissbrauch und dessen Folgen“ für eine auskömmliche Finanzierung und eine Option zur
Weiterentwicklung aus.  
Der von der Fraktion der CDU/CSU in der zweiten Bereinigungssitzung vorgelegte Maßgabebeschluss wurde mit 
der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Der Etat schloss mit Ausgaben von rund 13,873 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 17 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 17 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen 
CDU/CSU, AfD und DIE LINKE. zu.
Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)  
Die Gesamtausgaben dieses Einzelplans sind gegenüber dem Vorjahr leicht auf insgesamt 41,314 Mio. Euro
angewachsen.  
In dem Gespräch des Ausschusses mit dem Direktor beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde betont, dass 
es sich bei diesem Einzelplan um einen reinen Verwaltungshaushalt handele, aus dem im Wesentlichen
Personalausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben finanziert würden. In den nächsten Jahren werde die
Weiterentwicklung der Informationstechnik für das BVerfG die größte Herausforderung darstellen. Diese Entwicklung 
werde insbesondere durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG und 
die Einführung der E-Akte Bund vorangetrieben. Abschließend berichtete der Direktor beim BVerfG noch über 
das laufende Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der Geschichte des BVerfG. 
Da die Berichterstatter keine Änderungen vorgeschlagen und die Koalitionsfraktionen in den Beratungen auf
Änderungsanträge verzichtet hatten, blieben die Ansätze des Etats unverändert.  
Der Etat schloss unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben von rund 41,314 Mio. Euro 
ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 19 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der 
CDU/CSU zu.  
Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)  
Für diesen Einzelplan sah der Regierungsentwurf Gesamtausgaben von rund 191,81 Mio. Euro vor; sie lagen um 
rund 4,8 Mio. Euro über denen des Vorjahres.  
In der Aussprache mit dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs wurde betont, dass die Personalausgaben sowie 
die kontinuierlich steigenden IT-Kosten den Schwerpunkt dieses Einzelplans bildeten. Positiv nahm der
Ausschuss die Ankündigung des Bundesrechnungshofs zur Kenntnis, auch künftig proaktiv auf eine Kostenreduktion 
sowohl bei den Personal- als auch bei den Sachkosten hinzuwirken und die Digitalisierung konsequent
vorantreiben zu wollen.  
Da die Berichterstatter keine Änderungen vorgeschlagen und die Koalitionsfraktionen in den Beratungen auf
Änderungsanträge verzichtet hatten, blieben die Ansätze des Etats unverändert.  
Der Etat schloss unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben von rund 191,81 Mio. Euro 
ab. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem unveränderten Regierungsentwurf des Einzelplans 20 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der 
CDU/CSU zu. 
Einzelplan 21 (Der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)  
Für das Haushaltsjahr 2024 waren in diesem Einzelplan Gesamtausgaben in Höhe von rund 45,398 Mio. Euro 
vorgesehen. Sie lagen geringfügig unter dem Soll des Vorjahres.  
In dem Gespräch mit dem Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) betonte dieser, 
dass es sich bei diesem Etat um einen reinen Verwaltungshaushalt handele, der von den Personal- und
Verwaltungsausgaben dominiert werde. Der Ausschuss konstatiert, dass knapp ein Viertel der bewilligten Planstellen 
bzw. Stellen unbesetzt seien und mit einer zeitnahen Besetzung nicht zu rechnen sei. Die Überlegungen des BfDI, 
weitere Planstellen bzw. Stellen beantragen zu wollen, wurden daher kritisch gesehen. Vielmehr wurde betont, 
dass ein Stellenzuwachs nicht erforderlich sei und die für das Jahr 2024 veranschlagten Personalausgaben zu hoch 
veranschlagt seien.
Problematisiert wurde auch die Höhe der veranschlagten Gerichts- und ähnliche Kosten. Der BfDI begründete 
den Ansatz mit Klagen gegen Maßnahmen des BfDI, bei denen sich die Klagenden renommierter
Rechtsanwaltskanzleien bedienten. Hier müsse auch der BfDI qualifizierte Kanzleien beauftragen. Der Ausschuss schloss sich 
jedoch der Position des Bundesrechnungshofs an, wonach die für das Jahr 2024 veranschlagten Ausgaben – wie 
diejenigen für das Jahr 2023 – als zu hoch bewertet seien.  
Schlussendlich ließ sich der Ausschuss noch über den Stand der Baumaßnahmen in der künftigen Liegenschaft 
des BfDI in Berlin informieren.  
Da die Berichterstatter keine Änderungen vorgeschlagen und die Koalitionsfraktionen in den Beratungen auf
Änderungsanträge verzichtet hatten, blieben die Ansätze des Etats unverändert.  
Der Etat schloss im Saldo unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben von rund 
45,398 Mio. Euro ab.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 21 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen CDU/CSU 
und AfD zu.  
Einzelplan 22 (Unabhängiger Kontrollrat)  
Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. Mai 2020 zur Ausland-Ausland-
Fernmeldeaufklärung wurde mit der Novelle des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BND) im April 2021 der 
Unabhängige Kontrollrat (UKR) geschaffen. Dieser Etat wurde somit erst zum dritten Mal verhandelt und
befindet sich noch immer im Aufwuchs, was sowohl die Parlamentarier aller Fraktionen als auch der UKR-Präsident 
erneut schwerpunktmäßig zum Inhalt ihrer Diskussion machten. 
Für das Jahr 2024 sah der Sollansatz des Einzelplans Ausgaben in Höhe von genau 11 Mio. Euro vor, was einer 
Reduzierung gegenüber dem Vorjahr um 5,388 Mio. Euro entsprach. Die Minderung des Titels sowie
voraussichtliche Ausgabereste im laufenden Haushaltsjahr wurden seitens der Oppositionsvertreter im
Berichterstattergespräch wie auch in der Einzelplanberatung mehrfach hinterfragt. Auch die geplanten Stellenaufwüchse
kritisierten die Berichterstatter und verwiesen diesbezüglich auf den weitergehenden Bericht des
Bundesrechnungshofs. 
Jedoch gestanden die Fraktionen dem UKR zu, dass es sich bei diesem Einzelplan um einen noch immer im 
Aufwuchs befindlichen reinen Verwaltungshaushalt handele. Es wurden daher keinerlei Änderungsanträge
gestellt. Stattdessen wurde der Präsident eindringlich gebeten, die vorliegenden Konzepte bezüglich einer
Standortfrage, des Stellenaufwuchses und der Auftragsumsetzung kontinuierlich zu verfolgen, was dieser zusagte. Durch 
die gewonnen Erfahrungen sehe er den Rat hierbei bereits auf einem guten Wege. Darüber hinaus sicherte er eine 
sparsame Haushaltsführung sowie eine enge Abstimmung mit dem Bundesrechnungshof zu. 
Der Etat schloss unverändert mit den im Regierungsentwurf veranschlagten Ausgaben von rund 11 Mio. Euro ab. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 22 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktionen der 
CDU/CSU und AfD zu.  
Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung)  
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2024 waren für den Einzelplan 23 Ausgaben von rund 
11,5 Mrd. Euro veranschlagt, ein Minus von rund 640 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
In der Einzelplanberatung war im Gespräch mit Bundesministerin Schulze neben dem Krieg in der Ukraine vor 
allem der aktuelle Konflikt im Nahen Osten das beherrschende Thema. Fraktionsübergreifende Zustimmung fand
die schnelle Entscheidung des BMZ, die Entwicklungszusammenarbeit mit Palästinensischen Autonomiegebieten 
vorrübergehend zu stoppen und eine Neubewertung durchzuführen. Dabei interessierte die Abgeordneten, wie 
das BMZ konkret sicherstelle, dass Mittel der Entwicklungshilfe nicht zweckentfremdet würden. Mehrfach
thematisiert wurde auch eine Zusammenarbeit mit Israel zur Vermeidung der Finanzierung von als terrornah
eingestufter Organisationen. Von mehreren Fraktionen wurde betont, dass dringend benötigte Mittel für humanitäre 
Hilfe nicht eingestellt werden dürften. 
Seitens der Koalitionsfraktionen wurden die Kriterien für die Vergabe von Geldern für die Entwicklungshilfe und 
eine vorausgehende Einforderung von Standards (z. B. UNESCO-Bildungsstandards) und Selbstverpflichtungen 
thematisiert. Ausdrücklich gelobt wurde das BMZ für seine Bemühungen zur Sicherstellung einer
zweckgerichteten Verwendung von Mitteln. Hervorgehoben wurde auch das Ziel, nach erfolgten Prüfungen im BMZ zur
humanitären und entwicklungspolitischen Stabilisierung der Region beizutragen. Angesichts zunehmender
geopolitischer Herausforderungen ließen sich Priorisierungen jedoch nicht vermeiden. Positiv sei, dass das BMZ die 
parlamentarischen Akzente der letzten Haushaltsberatungen dennoch verstetigt habe. Von der Fraktion der 
CDU/CSU wurde ferner das Transparenzportal des BMZ gelobt. Seitens der Fraktion der AfD wurde in der
Debatte stark die Zusammenarbeit mit Israel und die Verhinderung einer Terrorfinanzierung thematisiert. Aus Sicht 
der Fraktion DIE LINKE. setze die Bundesregierung mit einer restriktiven Migrationspolitik bei gleichzeitiger 
Kürzung bei Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe ein verheerendes Zeichen in der Welt. Auch 
die ODA-Quote (engl. Official Development Assistance) wurde thematisiert. Betont wurde die Notwendigkeit 
der Stärkung von zivilen Friedenslösungen. Kürzungen in diesem Bereich bei gleichzeitigem militärischem
Aufwuchs halte die Fraktion für falsch. 
Die Bundesministerin stellte die Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen und die mehrstufigen
Prüfverfahren für Hilfen im Nahen Osten ausführlich dar und ging auf die Zusammenarbeit mit Israel ein. Weiter 
betonte sie, dass andere Krisen in der Welt nicht aus den Blick verloren gehen dürften. So verwies sie auf
Informationen der Internationalen Organisation für Migration (IOM), wonach es beispielsweise im Sudan die derzeit 
größte Flüchtlingskrise mit 7 Millionen vertriebenen Menschen gebe. Angesichts der geopolitischen Lage bereite 
ihr die Finanzplanung Sorge. Aber auch im Einzelplan 23 sei ein Beitrag zur Konsolidierung zu leisten. 
Auch in der ersten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 war im Gespräch mit der Bundesministerin der 
Konflikt im Nahen Osten das zentrale Thema. Fraktionsübergreifend wurde erneut über die zweckgerichtete
Verwendung von Hilfsgeldern diskutiert. Weiter wurde intensiv über die Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk der 
Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (United Nations Relief and Works Agency for 
Palestine Refugees in the Near East, UNRWA) und dem Generalkommissars Lazzarini debattiert. Von den
Koalitionsfraktionen besonders hervorgehoben wurde eine Aufstockung im Bereich der Krisenbewältigung und des 
Wiederaufbaus. Ferner thematisierte die Fraktion der CDU/CSU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in 
den palästinensischen Gebieten die Prüfkriterien zur Freigabe von Mitteln und die Frage nach der Anerkennung 
des Existenzrechts Israels in Empfängerländern. Die Fraktion der AfD sah angesichts der Haushaltslage die
Notwendigkeit von Priorisierungen, den Abbau von Ineffizienzen und Mittelkürzungen. Ferner sprach sich die
Fraktion der AfD dafür aus, dass die deutsche Wirtschaft langfristig stärker von der Entwicklungszusammenarbeit in 
der Empfängerländern profitieren solle. Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte zudem Mittelkürzungen im
Regierungsentwurf, die auch durch Aufstockungen im parlamentarischen Verfahren nicht ausgeglichen würden. 
In der zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 waren im Gespräch mit der Bundesministerin die
Kürzungen in Höhe von 400 Mio. Euro infolge der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage beherrschendes 
Thema. Von den Koalitionsfraktionen begrüßt wurde, dass die Kürzungen nicht pauschal im Einzelplan
vorgenommen worden seien. Stattdessen sei darauf geachtet worden, dass keine laufenden Projekte gestoppt oder
Zusagen zurückgenommen würden. Alle Kürzungen seien transparent und nachvollziehbar für das Parlament. Positiv 
sei zudem, dass der Status Quo bei den UN-Organisationen mindestens gehalten werde. Die Fraktion der 
CDU/CSU hinterfragte die Priorisierung der Einsparungen durch die Bundesministerin und stellte die eigenen 
Maßgabebeschlüsse vor. Auch die Fraktion der AfD begrüßte die differenzierten Kürzungsvorschläge des BMZ. 
Zudem thematisierte die Fraktion die Öffentlichkeitsarbeit von UN-Women im Hinblick auf das Leid israelischen 
Frauen. Ein beratendes Mitglied kritisierte die drastischen Kürzungen im Einzelplan, insbesondere im Vergleich 
zum vorherigen Haushalt. Zudem wurde beanstandet, dass ein immer größerer Teil der Mittel nichts mehr mit der 
Entwicklungszusammenarbeit zu tun hätte, sondern zum Beispiel bei der Wirtschaftsförderung nach Deutschland 
zurückflösse. Ferner wurde kritisiert, dass viel Geld für Rüstung ausgegeben werde, aber bei den Armen gespart 
werde.
In der Einzelplanberatung wurden von der Fraktion der CDU/CSU neun Änderungsanträge sowie zwei
Maßgabebeschlüsse eingebracht, die ebenso wie die acht Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE. ausnahmslos
abgelehnt wurden. Die Fraktion der AfD sowie die Koalitionsfraktionen brachten keine Anträge ein. Der Ausschuss 
nahm in der Einzelplanberatung keine Anpassungen gegenüber den Regierungsentwurf vor. 
In der ersten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 wurden insgesamt nochmals 53 Änderungsanträge
eingebracht. Während alle 48 Änderungsanträge der Fraktion der AfD ohne Mehrheit blieben, waren die fünf
Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen erfolgreich. Die Fraktionen CDU/CSU und DIE LINKE. verzichteten auf 
die Einbringung von Änderungsanträgen. In der zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 reichten die 
Koalitionsfraktionen erfolgreich fünf Änderungsanträge ein, während drei Maßgabebeschlüsse der Fraktion der 
CDU/CSU keine Mehrheit fanden. Die Fraktion der AfD verzichtete auf die Einbringung von Änderungsanträgen. 
Im Kapitel 2301 – Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit – waren Anträge zur Aufstockung des
„Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ der Fraktionen DIE LINKE. (+ 488 Mio. Euro, 
+ 400 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) sowie CDU/CSU (+ 283 Mio. Euro) erfolglos. Ebenso ohne 
Mehrheit blieben Anträge der Fraktion DIE LINKE. zur Aufstockung des Titels „Bilaterale Technische
Zusammenarbeit“ (+ 338 Mio. Euro, + 348 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) sowie der Fraktion der 
CDU/CSU zur Absenkung desselben Titels (- 195 Mio. Euro). Im Titel „Bilaterale Finanzielle
Entwicklungszusammenarbeit“ plädierte die Fraktion DIE LINKE. genauso erfolglos für eine Aufstockung (+ 540 Mio. Euro, 
+ 960 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) wie die Fraktion der CDU/CSU für eine Absenkung 
(- 210 Mio. Euro). In der ersten Bereinigungssitzung warb die Fraktion der AfD erfolglos für die Aufstockung 
der Titel „Zinsen aus Darlehen der bilateralen Finanziellen“ (+ 70 Mio. Euro) sowie für massive Absenkungen 
der Titel „Berufliche Aus- und Fortbildung“ (- 21 Mio. Euro), „Krisenbewältigung und Wiederaufbau“ 
(- 762 Mio. Euro), „Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen“ (- 60 Mio. Euro), „Bilaterale Technische
Zusammenarbeit“ (- 912 Mio. Euro) sowie „Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit – Darlehen“ (- 148.000 Euro) und 
„– Zuschüsse“ (- 1,7 Mrd. Euro). Anträge zu Streichung der Titel „Förderung von Medien“ und „Internationale 
Zusammenarbeit mit Regionen für nachhaltige Entwicklung“ fanden ebenso keine Mehrheit. Ein
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Aufstockung des Titels „Krisenbewältigung und Wiederaufbau“ 
(+ 100 Mio. Euro) war hingegen erfolgreich. Ein in der zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024
gestellter Antrag der Koalitionsfraktionen zur Absenkung des Titels „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ 
(- 10 Mio. Euro) fand eine Mehrheit im Ausschuss. 
Im Kapitel 2302 – Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement – in der
Einzelplanberatung eingebrachte Anträge im Titel „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ der Fraktion DIE LINKE. 
zur Absenkung (- 44 Mio. Euro) sowie der Fraktion der CDU/CSU zur Aufstockung (+ 16 Mio. Euro) des
Ansatzes blieben ohne Mehrheit. Vergeblich bemühten sich die Fraktion der CDU/CSU um die Aufstockung des Titels 
„Förderung des kommunalen Engagements“ (+ 6,5 Mio. Euro) sowie die Fraktion DIE LINKE. beim Titel
„Ziviler Friedensdienst“ (+ 40 Mio. Euro). In der ersten Bereinigungssitzung im Kapitel 2302 eingebrachte
Änderungsanträge der Fraktion der AfD zur Kürzung in den Titeln „Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft“ 
(- 74 Mio. Euro) und „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen“ (- 251 Mio. Euro) sowie die 
vollständige Streichung der Titelansätze bei „Institutionelle Förderung der Engagement Global gGmbH – Betrieb“ 
sowie  „– Zuschüsse für Investitionen“, „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Sozialstruktur“,
„Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“, „Förderung der entwicklungspolitischen 
Bildung“, „Förderung des kommunalen Engagements“, „Ziviler Friedensdienst“, „Entwicklungspolitischer
Austausch und Entsendedienst“ und „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger“ blieben 
ohne Erfolg. In der zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 gestellte Änderungsanträge der
Koalitionsfraktionen in den Titeln „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen“ (+ 4,4 Mio. 
Euro), „Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen“ (- 3 Mio. Euro) und „Förderung
entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger“ (- 1,3 Mio. Euro) fanden eine Mehrheit im Ausschuss. 
Im Kapitel 2303 – Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere 
internationale Einrichtungen – blieben in der Einzelplanberatung Anträge zur Aufstockung des Titels „Beiträge 
an die Vereinten Nationen“ der Fraktion DIE LINKE. (+ 467 Mio. Euro) und der Fraktion der CDU/CSU 
(+ 22 Mio. Euro) ebenso ohne Erfolg wie Anträge der Fraktion DIE LINKE. zur Aufstockung der Titel
„Beteiligung am Welternährungsprogramm“ (+ 221 Mio. Euro, 150 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen) und 
„Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und
zum Klimaschutz“ (+ 141 Mio. Euro, + 400 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen). In der ersten
Bereinigungssitzung plädierte die Fraktion der AfD erfolglos für einen Aufwuchs im Titel „Beteiligung am
Welternährungsprogramm“ (+ 27,9 Mio. Euro), für Kürzungen in den Titeln „Beiträge an die Vereinten Nationen“ 
(- 393 Mio. Euro), „Förderung der internationalen Agrarforschung“ (- 9 Mio. Euro), „Zahlungen an den
Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung“ (- 10 Mio. Euro) und „Entwicklungswichtige multilaterale 
Hilfen zum weltweiten Umweltschutz“ (- 848 Mio. Euro) sowie für eine vollständige Streichung des Ansatzes im 
Titel „Beitrag zu den Europäischen Entwicklungsfonds". Ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Aufstockung 
des Titels „Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten Umweltschutz“ (+ 12 Mio. Euro) war
dagegen erfolgreich. Ein in der zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 gestellter Antrag der
Koalitionsfraktionen zur Aufstockung des Titels „Beteiligung am Welternährungsprogramm“ (+ 10 Mio. Euro) fand eine 
Mehrheit im Ausschuss. 
Auch im Kapitel 2304 – Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken – blieben vier Anträge der Fraktion der 
AfD in der ersten Bereinigungssitzung in den Titeln „Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe“ 
(- 268 Mio. Euro) sowie „Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank (- 2 Mio. Euro), „Afrikanische
Entwicklungsbank“ (- 39 Mio. Euro) und „Karibische Entwicklungsbank“ (- 1 Mio. Euro) ohne Erfolg. Auch im
Kapitel 2305 – Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit – strebte die
Fraktion der AfD in der ersten Bereinigungssitzung Kürzungen in den Titeln „Forschung, Untersuchungen und
Ähnliches“ (- 7,7 Mio. Euro), „Vorbereitung und Ausbildung von Personal für eine Tätigkeit auf dem Gebiet der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit“ (- 11,8 Mio. Euro) und „Institutionelle Förderung von Einrichtungen der 
Forschung und Evaluierung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit – Betrieb“ (- 9,9 Mio. Euro) sowie 
eine vollständige Streichung beim Titel „Beobachtung, Überprüfung und Kapazitätsentwicklung im Rahmen der 
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit“, was aber durchweg keine Mehrheit im Ausschuss fand. 
Im Kapitel – 2310 Sonstige Bewilligungen – plädierte die Fraktion der CDU/CSU in der Einzelplanberatung 
erfolglos für einen Aufwuchs der Mittel im Titel „Sonderinitiative Transformation der Agrar- und
Ernährungssysteme“ (+ 79 Mio. Euro). Ebenso ohne Erfolg blieben Anträge der Fraktion der AfD in der ersten
Bereinigungssitzung zur vollständigen Streichung der Mittel der Titel „Internationaler Klima- und Umweltschutz“,
„Wiederaufbau und Entwicklung in Namibia“, „Übernahme von Verpflichtungen aus dem ungebundenen Finanzkredit 
Energie an die Ukraine“ sowie der Sonderinitiativen „Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“,
„Geflüchtete und Aufnahmeländer“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ und „Gute Beschäftigung 
für sozialgerechten Wandel“. 
Zwei Anträge der CDU/CSU in der Einzelplanberatung im Kapitel 2311 – Zentral veranschlagte
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben – zur Absenkung der Titel „Öffentlichkeitsarbeit“ (- 400.000 Euro) sowie
„Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen“ (- 600.000 Euro) fanden ebenfalls keine Mehrheit im Ausschuss. In 
der ersten Bereinigungssitzung stellte die Fraktion der AfD Anträge auf Mittelkürzungen in den Titeln „Betreuung 
von Delegationen und internationalen Besuchern“ (- 250.000 Euro), „Öffentlichkeitsarbeit“ (- 1 Mio. Euro), 
„Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen“ (- 2,1 Mio. Euro), „Globale Minderausgabe
Konsolidierungsbeitrag“ (- 74,5 Mio. Euro) und „Veröffentlichungen und Fachinformationen“ (- 650.000 Euro), die
erfolglos blieben. 
Im Kapitel 2312 – Bundesministerium  plädierte die Fraktion der AfD in der ersten Bereinigungssitzung erfolglos 
für eine Kürzung des Titels „Dienstreisen“ (- 3,5 Mio. Euro) sowie einer Streichung der Mittel im Titel
„Aufwandsentschädigung für den Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit“. 
Abschließend wurden in der ersten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 von der Fraktion der CDU/CSU 
noch zwei Maßgabebeschlüsse zur Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft und zu den Sonderinitiativen 
eingebracht, die erfolglos blieben. In der zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 reichte die Fraktion 
der CDU/CSU drei Maßgabebeschlüsse ein, die jedoch erneut keine Mehrheit im Ausschuss fanden. 
Im Ergebnis der drei Haushaltsberatungsrunden wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 
298 Mio. Euro abgesenkt und betrug somit 11,2 Mrd. Euro. Damit lag der Etat deutlich unter dem Ansatz des 
Vorjahres. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen.
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 23 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD in 
seiner Sitzung am 18. Januar 2024 zu.  
Einzelplan 25 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)  
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit Organisationserlass 
des Bundeskanzlers am 8. Dezember 2021 neu geschaffen. Es ist zuständig für Bauwesen, Bauwirtschaft und 
Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung,
Regionalpolitik und Landesplanung. Die Haushaltsmittel für diese Aufgaben sind seit dem Haushalt 2022 in dem 
Einzelplan 25 veranschlagt. Zuvor waren die Aufgaben beim ehemaligen Bundesministerium des Innern, für Bau 
und Heimat angesiedelt und die Mittel im Einzelplan 06 etatisiert. 
Nach dem Regierungsentwurf 2024 waren im Einzelplan 25 Ausgaben von 6,962 Mrd. Euro vorgesehen. Das 
waren 372 Mio. Euro weniger als im Haushalt 2023. Deutliche Ausgabenschwerpunkte sind die Bereiche Bau- 
und Wohnungswesen (Kapitel 2501) sowie Stadtentwicklung und Raumordnung (Kapitel 2502) mit insgesamt 
6,6 Mrd. Euro. Darüber hinaus wurden im Einzelplan Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 4 Mrd. 
Euro (Vorjahr knapp 3,4 Mrd. Euro) eingeplant, die überwiegend für den Sozialen Wohnungsbau (rund 3 Mrd. 
Euro) und die Städtebauförderung (778 Mio. Euro) vorgesehen sind. Im Ergebnis der Bereinigungssitzungen 
wurde der Etatansatz um rund 234 Mio. Euro abgesenkt und betrug somit im Ergebnis rund 6,728 Mrd. Euro. Die 
Verpflichtungsermächtigungen wurden im Zuge der Bereinigung hingegen um über 1,5 Mrd. Euro auf rund 
5,54 Mrd. Euro angehoben. 
Die Berichterstatter dieses Einzelplans hatten dem Ausschuss zur Einzelplanberatung keine Änderungen zur
Beschlussfassung vorgelegt. In der Einzelplanberatung lagen dem Ausschuss 18 Änderungsanträge der
Oppositionsfraktionen vor (Fraktion der CDU/CSU: sechs, Fraktion der AfD: sieben, Fraktion DIE LINKE.: fünf), die
allesamt keine Mehrheit im Ausschuss erzielen konnten. Die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP haben in der Einzelplanberatung keine Änderungsanträge vorgelegt, diese aber für die
Bereinigungssitzung angekündigt. 
In der Aussprache mit Bundesministerin Klara Geywitz ging es im Schwerpunkt, wie schon im letzten Jahr, um 
die schwierige Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, pro Jahr 400.000 neue Wohnungen zu 
bauen, sowie um die Ausgabereste des Einzelplans. Weitere Themen waren die Ergebnisse des Wohngipfels, die 
Aussetzung des Energiestandards EH 40, das Thema Neue Wohngemeinnützigkeit und die räumliche
Zwischenunterbringung des BMWSB, welche vom BRH als überdimensioniert moniert worden sei. 
Seitens der Fraktion der CDU/CSU wurde auf die noch offenen Fragen aus dem Berichterstattergespräch
hingewiesen. Das Wohnungsbau-Ziel der Bundesregierung sei bislang „krachend verfehlt“ worden, der Hochbau
insgesamt liege am Boden. In ihren Anträgen beabsichtigte die Fraktion u. a. die Mittelansätze und
Verpflichtungsermächtigungen für die Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in 
Städten und Gemeinden sowie für die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus zu
erhöhen, sowie zusätzliche Mittel zur Finanzierung eines Forschungsprojektes zum Mietkaufmodell. 
Die Berichterstatter der Koalitionsfraktionen erkannten als positiv an, dass die Städtebauförderung auf einem 
ähnlichen Niveau wie im Vorjahr verbleibe, der Anteil geförderter Neubau-Mietwohnungen sogar leicht ansteige. 
Hingewiesen wurde auf die hohen Ausgabereste, die mit der mangelnden Umsetzung von Baumaßnahmen durch 
die Länder begründet wurden. Angesichts der steigenden Baukosten wurde auf die Wichtigkeit von Innovationen 
im Baubereich hingewiesen; auch aus Kostengesichtspunkten brauche es massive Rationalisierungen. Außerhalb 
von Deutschland werde teilweise wesentlich kostengünstiger gebaut. 
Der Berichterstatter der Fraktion der AfD monierte, dass der Trend zu Bauen in Deutschland weiter deutlich nach 
unten gehe und sich die derzeitigen Ausgabereste des Einzelplans im Bereich der Investitionen auf 2,8 Mrd. Euro 
belaufen würden. Seitens der AfD-Fraktion wurde u. a. beantragt, die Förderung des Erwerbs von
Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum deutlich zu stärken und langfristig auszubauen sowie die
Weiterführung des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ (Zinszuschüsse). Die Anträge sahen darüber
hinaus Kürzungen bei den Zuweisungen an die Länder zur Städtebauförderung vor. Hier zweifelte die AfD-Fraktion 
bei einer Vielzahl von Programmen daran, ob diese den eigentlichen Zielsetzungen des Förderprogramms
entsprechen würden. Weitere Kürzungen sah die Fraktion bei der Förderung von Modellprojekten „Smart Cities“,
dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“, dem Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im 
Quartier – BIWAQ“ und dem Titel für Öffentlichkeitsarbeit des BMWSB vor. 
Auch die Fraktion DIE LINKE. beklagte, dass die Mieten und die Baupreise noch nie so hoch gewesen seien wie 
heute, die Bautätigkeit aber noch nie so gering. Die Bundesministerin solle sich bei diesem Problem nicht hinter 
einer „Nichtzuständigkeit für das Mietrecht verstecken“. Bei den kommunalen Sportstätten sei der Finanzbedarf 
viel höher, als Mittel im entsprechenden Bundesprogramm zur Verfügung stünden. Die Fraktion DIE LINKE. 
forderte in ihren Anträgen den Titel für Wohngeld zu erhöhen, der Wohngeldanspruch müsse die realen
Wohnkosten inkl. Heizung abbilden. Zudem wurde beantragt, den Sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung 
an die Länder massiv zu stärken, um dem konjunkturellen Einbruch in der Wohnungsbaubranche und dem Mangel 
an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Weitere Anträge sahen eine Stärkung des Investitionspaktes 
Sportstätten und eine Erhöhung beim Bundesprogramm „Altersgerecht Umbauen“ vor. 
Die Bundesministerin ließ in der Aussprache hinsichtlich der Ausgabereste Problembewusstsein erkennen; wegen 
der stockenden Mittelabflüsse sei sie mit den Ländern in Gesprächen und erhoffe sich mit der fortschreitenden 
Digitalisierung auch Vereinfachungen und Beschleunigung. Die Neue Wohngemeinnützigkeit sei noch nicht
etatreif, mit dem BMF würden dazu intensive Gespräche laufen. Zum sozialen Wohnungsbau führte sie aus, dass die 
Länder Mittel zur Bewirtschaftung für zwei Jahre zugewiesen bekämen, tatsächlich errichtete Wohnungen aber 
erst zwei bis drei Jahre später fertiggestellt würden. Zum Energiestandard EH 40 und der GEG-Novelle erklärte 
sie, dass die bisherige Systematik zur Energieeinsparung nur den Primärenergiebedarf in der Betriebsphase von 
Gebäuden zur Grundlage habe. Man müsse aus Klimaschutzgesichtspunkten beim Bau von Gebäuden aber eine 
Treibhausgasgesamtbilanz ziehen, die auch die verwendeten Baustoffe etc. mit einbeziehe und bspw. ein CO2-
Budget pro m2 zu Grunde lege. Dafür ein neues Konzept zu entwickeln, werde noch länger dauern. In der
Bauwirtschaft mache sich der aktuelle Zinsanstieg besonders stark bemerkbar, deshalb habe sie auch den Wohngipfel 
einberufen, infolgedessen unnötige Standards zurückgefahren werden sollen. 
In der Bereinigungssitzung stellten die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 15
Änderungsanträge, die Fraktion der AfD sechs Änderungsanträge. Die von den Koalitionsfraktionen eingereichten 
Anträge wurden vollumfänglich angenommen. Dagegen fand keiner der Änderungsanträge der AfD-Fraktion die 
erforderliche Mehrheit. Darüber hinaus ergaben sich weitere Änderungen auf der Basis der Bereinigungsvorlage. 
Diese machte sich der Ausschuss ohne Ausnahme zu Eigen. 
In den ressortbetreffenden Deckblättern der Bereinigungsvorlage ging es u. a. um einen neuen Titel in dem die 
Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation etatisiert werden 
(1,4 Mio. Euro und weitere 61 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigungen), die Ausbringung einer
Verpflichtungsermächtigung für Baumaßnahmen für den Deutschen Bundestag (10 Mio. Euro), die Erhöhung des Ansatzes 
(2,3 Mio. Euro) und neue Verpflichtungsermächtigungen (7 Mio. Euro) für das Vorhaben „Neuentwicklung einer 
Plattform zur Begleitung der Städtebauförderung“. Weitere Deckblätter betrafen Bedarfsanpassungen oder die 
Absenkung von Titelansätzen, beispielsweise beim Wohngeld (270 Mio. Euro). 
Die regierungstragenden Fraktionen legten in der Bereinigungssitzung u. a. einen Maßgabebeschluss vor, in dem 
die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Konzept zur Etablierung eines Bundesforschungszentrums für
klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen zu entwickeln. Das Konzept sowie das Vorhaben insgesamt wurden in 
einem Deckblatt mit entsprechenden Finanzmitteln (3,6 Mio. Euro) und Verpflichtungsermächtigungen 
(65 Mio. Euro) hinterlegt. Weitere neu ausgebrachte Titel betreffen Zuschüsse zum Wiederaufbau öffentlicher 
Gebäude des Kibbuz Be’eri, die Vorbereitung der Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit, die Auflegung 
des Modellprojektes Baupotentialregister, sowie ein Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm. Darüber 
hinaus brachten die Koalitionsfraktionen Änderungsanträge ein, die verschiedene Titelerhöhungen vorsahen, u. a. 
für Zuschüsse für innovative Modellvorhaben zur nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung,
Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise oder die Förderung von Investitionen in
nationale Projekte des Städtebaus. In der Beratung mit der Bundesministerin stellten die Berichterstatter der
Koalition ihre Anträge vor und baten die Bundesministerin um eine Einschätzung, inwieweit sich das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zum Bundeshaushalt auf die Bundesprogramme zur Sanierung kommunaler
Einrichtungen auswirken werde.  
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte das in der Bereinigungsvorlage etatisierte Zukunftszentrum für Deutsche 
Einheit und Europäische Transformation sowie das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen. Der Berichterstatter der Fraktion zeigte sich
verwundert über den in der Bereinigungsvorlage abgesenkten Wohngeldbedarf. Die Bundesministerin wurde um 
Sachstände zur geplanten Anmietung einer neuen Liegenschaft des Bundesministeriums gebeten sowie zum 
Mehrbedarf für Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise. 
Die Fraktion der AfD stellte, wie schon in der Einzelplanberatung, fest, dass die zentrale Aufgabe des
Bundesministeriums bezahlbares Wohnen sei und dieses Ziel von der Bundesregierung nicht erfüllt werde. Von der
Bundesministerin wollte die Fraktion wissen, warum die BImA nicht zum nachgeordneten Bereich des BMWSB
gehöre. Mit ihren Deckblättern beantragte die Fraktion u. a. die Streichung des Wohnkindergeldes, welches an der 
eigentlichen Problemlage vorbeigehe. Anstelle dessen setze sich die Fraktion der AfD für die Abschaffung der 
Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum ein. Weitere Anträge sahen eine Veranschlagung von
verschiedenen Titeln im Einzelplan 25 vor, die ursprünglich im KTF veranschlagt wurden. Der KTF sei aufzulösen. 
Die Fraktion DIE LINKE. verwies ebenfalls auf den abgesenkten Wohngeldtitel, was ein falsches Signal sei. 
Moniert wurde auch, dass die Neue Wohngemeinnützigkeit bislang noch nicht starten könne und bislang nur mit 
einem kleinen Titel hinterlegt sei. Zudem kritisierte die Fraktion, dass das BMWSB die Frage nach den auf die 
NATO-Quote anzurechnenden Titeln des Einzelplans nicht beantworte. 
Die Bundesministerin wies in der Bereinigungssitzung darauf hin, dass die Absenkung des Wohngeldtitels mit 
der Erhöhung des Bürgergeldes zusammenhänge. Der Umzug ihres Bundesministeriums in die neue Liegenschaft 
habe sich aufgrund von Baumaßnahmen zur Herrichtung des Bürogebäudes verzögert. Hinsichtlich der BImA 
führte sie aus, dass die Vermögensverwaltung des Bundes klassischerweise beim BMF liege, es im Tagesgeschäft 
aber gleichwohl eine intensive Zusammenabriet zwischen beiden Häusern gebe. Zu den Projekten zur Sanierung 
kommunaler Einrichtungen erklärt sie, dass diese aus dem KTF abgewickelt würden und nun solange gesperrt 
blieben, bis die Folgen des BVerfG-Urteils geklärt seien. Ein Konzept zur Neuen Wohngemeinnützigkeit werde 
derzeit erarbeitet, auch bestehe koalitionsintern noch Abstimmungsbedarf. Die Beantwortung der Frage zur 
NATO-Quote liege federführend beim Bundesministerium der Verteidigung. 
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde der Mittelansatz für Prämien nach dem
Wohnungsbau-Prämiengesetz um 30 Mio. Euro erhöht, die Gegenfinanzierung erfolgt durch entsprechende Kürzungen beim 
sog. Baukindergeld. Zur Abdeckung der Verpflichtungen aus dem beendeten Wirtschaftsstabilisierungsfonds, 
entsteht für den Einzelplan 25 zur Abwicklung der Härtefallregelung für Wohnungsunternehmen ein Mehrbedarf 
von 5 Mio. Euro (neuer Titel, Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln 
oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden). 
In der zweiten Bereinigungssitzung legten die Koalitionsfraktionen zwei Änderungsanträge vor, die Fraktion der 
CDU/CSU brachte zwei Maßgabebeschlüsse ein, die AfD-Fraktion einen Änderungsantrag. Die Anträge der
Opposition wurden abgelehnt. 
Die Anträge der Koalition beinhalteten u. a. die Auflegung eines neuen Wohnungsbau-Förderprogramms:
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ (KNN). 
Um auf die weiterhin sehr angespannte Lage in der Bauwirtschaft zu reagieren, bedürfe es einer Kehrtwende bei 
den weiter sinkenden realen Bauinvestitionen. Mit dem neuen Programm sollen Neubauten gefördert werden, die 
über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehen und durch andere Kriterien – wie weniger Fläche 
und deutlich geringere Baukosten – einen zusätzlichen Mehrwert für den Klimaschutz schaffen und in
Ballungsgebieten dazu beitragen, dass zusätzlich bezahlbarer Wohnraum entsteht. Es soll ein Mietpreiskorridor
festgeschrieben werden, der sich im unteren Drittel des Mietspiegels befindet. Der Mittelansatz für dieses Programm 
beträgt (inkl. Verpflichtungsermächtigungen) 1 Mrd. Euro. 
Die Fraktion der CDU/CSU forderte die Bundesregierung in ihren Anträgen dazu auf, detaillierte Meilensteine 
zur Umsetzung der beim zurückliegenden Baugipfel (September 2023) formulierten Ziele zu definieren. Zudem 
soll die Bundesregierung evaluieren, welche Anforderungen im Baubereich zu stetig steigenden Baukosten – unter 
anderem aufgrund von Bürokratielasten – führen würden und infolgedessen einen Maßnahmenkatalog vorlegen, 
welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen für den Bau gestrichen oder angepasst werden können, 
um die Baukosten zu senken. 
Von der AfD-Fraktion wurden Fördermittel zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, 
Jugend und Kultur beantragt (+ 25 Mio. Euro).
In der Aussprache mit der Bundesministerin wurde seitens der Opposition kritisch darauf hingewiesen, dass
Bürokratie und immer höhere Baustandards den Wohnungsneubau behindern würden. Nochmals thematisiert wurde 
die Anmietung einer Ausweichliegenschaft für das Bundesministerium in Berlin. 
Die Koalitionsfraktionen machten Ausführungen zu dem neuen KNN-Programm und verwiesen auf die
vorgesehene Begleitung der Programmphasen durch den Haushaltsausschuss. Zudem verwiesen sie auf das Deckblatt 
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ in der Bereinigungsvorlage 
(Einzelplan 60). 
Die Bundesministerin Klara Geywitz bestätigte, dass das Thema sozialer Wohnraum eine der großen Fragen der 
heutigen Zeit sei. Sie machte Ausführungen zur haushaltstechnischen Umsetzung der Wohneigentumsprogramme 
für Familien und zur Abwicklung des Härtefallfonds für Wohnungsunternehmen. Der Mietvertrag für die Berliner 
Ausweichliegenschaft sei unterschrieben, derzeit würden entsprechende Umbauten durchgeführt. Die
Liegenschaft selbst sei groß und halte somit auch Büroflächen für mögliche Bedarfe anderer Bundesministerien vor. 
Der Etat schloss in der zweiten Bereinigungssitzung mit Ausgaben von rund 6,728 Mrd. Euro.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Ergänzenden Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 25 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung)  
Im Etatansatz des Regierungsentwurfs für das Jahr 2024 waren für den Einzelplan 30 Ausgaben in Höhe von 
20,3 Mrd. Euro veranschlagt. Dies stellt ein Minus von rund 1,2 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr dar, was die 
Bundesministerin hauptsächlich mit dem Auslaufen von Sonderprogrammen begründete.  
Die Berichterstatter hatten dem Ausschuss keine Empfehlungen für vom Regierungsentwurf abweichende
Beschlussfassungen vorgelegt. 
In der Einzelplanberatung mit der Bundesministerin war fraktionsübergreifend der Aufwuchs nicht verbrauchter 
Selbstbewirtschaftungsmittel verschiedener Forschungseinrichtungen ein intensiv diskutiertes Thema.
Weitgehende Einigkeit bestand darin, dass die Höhe der Selbstbewirtschaftungsmittel zurückgeführt werden müsse. 
Übergreifende Themen waren zudem die frühkindliche Leseförderung, das Startchancenprogramm sowie die 
Long-COVID-Forschung. Die Koalitionsfraktionen betonten in ihren Ausführungen die Notwendigkeit von
Veränderungen im Bereich BAföG und WissZeitVG. Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche war der Bereich der 
Fachkräftegewinnung und das Halten von Fachkräften. Die Koalitionsfraktionen zeigten sie sich erfreut über die 
Verstetigung parlamentarischer Beschlüsse, insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klima und
thematisierten die Notwendigkeit einer langfristigen Finanzierung von Großprojekten (z. B. FAIR) sowie die Integration 
des Sondervermögens für digitale Infrastruktur in den Kernhaushalt. Die Fraktion der CDU/CSU thematisierte 
zusätzlich Themen im Bereich der Hochschulen und generell der Bildung. Hinterfragt wurde zudem der
Mittelabfluss beim Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter“ und die Ausgestaltung der Begabtenförderung. Kritisch gesehen wurde der Fortschritt bei der
Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI), die Mittelausstattung bei der Long-COVID-Forschung oder 
Kürzungen beim Bildungskredit, während im Bereich der Rohstoffförderung Zustimmung geäußert wurde. Der 
Fraktion der AfD fehlte eine klare Schwerpunktsetzung im Einzelplan. Kritisiert wurde die Absenkung der Mittel 
für Innovative Softwaresysteme und Künstliche Intelligenz. Den Aufbau der DATI sah die Fraktion kritisch.
Zudem bestünde weiterhin der Eindruck, dass mit der DATI und dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand 
(ZIM) im Einzelplan 09 Doppelstrukturen und -förderungen erzeugt würden. Angesichts der mangelhaften
baulichen Zustände an deutschen Schulen, bei denen ein Investitionsstau in Höhe von 50 Mrd. Euro bestünde, und der 
schlechten finanziellen Lage der Kommunen setzte sich die Fraktion für einen Schulinvestitionsfonds zwischen 
Bund und Länder zur Sanierung von Schulen ein. Die Fraktion DIE LINKE. plädierte in den
Einzelplanberatungen generell für Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Bildung, für eine Ausweitung beim BAföG-
Anspruch und für einen Hochschulsozialpakt Wohnen. Zudem betonte die Fraktion DIE LINKE. die Bedeutung 
der Bildung als eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, die im Grundgesetz verankert werden solle. 
Kritisch gesehen wurden der Mittelabfluss beim Digitalpakt Schule und generell die Exzellenzinitiative an
Universitäten.
In der ersten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 lag ein Schwerpunkt der Koalitionsfraktionen im
Gespräch mit der Bundesministerin beim BAföG. Eine strukturelle Reform zur Modernisierung beim BAföG sowie 
eine Anpassung der Fördersätze angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten seien notwendig. Besonders 
hervorgehoben wurden die Bereitstellung zusätzlicher Mittel beim BAföG sowie die Einrichtung eines neuen 
Titels für Frauenmedizin. Ferner wurde erneut der Abbau nicht verbrauchter Selbstbewirtschaftungsmittel
diskutiert. Zudem gingen die Koalitionsfraktionen auf die Inhalte einiger eingebrachter Änderungsanträge ein. Von der 
Fraktion der CDU/CSU wurden verschiedene Kürzungen durch die Bereinigungsvorlage und insbesondere bei 
der Berufsorientierung kritisch hinterfragt. Begrüßt wurden dagegen Anträge der Koalitionsfraktionen zur
Endometriose und zu überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Seitens der Fraktion der AfD wurde der Bericht des BRH 
zu Informations- und Steuerungsmöglichkeiten des BMBF bei Forschungseinrichtungen thematisiert. Die
Fraktion betonte, dass mehr Kontrolle bei den geförderten Forschungseinrichtungen notwendig sei. 
In der zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 waren im Gespräch mit PStS. Brandenburg die
Kürzungen in Höhe von 200 Mio. Euro infolge der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage das beherrschende 
Thema. Die Koalitionsfraktionen hätten sich konkrete Einsparvorschläge anstelle der Globalen Minderausgabe 
(GMA) gewünscht. Dem BMBF werde so bei der Erbringung des Konsolidierungsbeitrages eine große Flexibilität 
eingeräumt. Mit einem Maßgabebeschluss der Koalition solle sichergestellt werden, dass die parlamentarischen 
Beschlüsse über Maßnahmen nicht für Einsparungen dienen sollen. Erneut thematisiert wurden zudem die
Mittelabflüsse im Haushaltsvollzug. Fraktionsübergreifend wurden Fragen zur Gründungsfortschritt und zum
Standort der DATI sowie deren Finanzbedarf in 2024 debattiert. Auch aufgrund der Erfahrungen mit der GMA in 2022 
und 2023 thematisierte die Fraktion der CDU/CSU die Erhöhung GMA um 200.000 Euro. Weitere Schwerpunkte 
in den Beratungen legte die Fraktion mit Fragen neben der DATI auch zum Umgang mit den Konfuzius-Instituten 
durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und zu Kürzungen im Bereich der
Batterieforschung. Auch die Fraktion der AfD zeigte sich gespannt, ob das BMBF im Haushaltsvollzug die GMA erbringen 
könne.  
In der Einzelplanberatung wurden von der Fraktion der CDU/CSU vier, der Fraktion der AfD neun und der
Fraktion DIE LINKE. zehn Änderungsanträge eingebracht, die jedoch ausnahmslos abgelehnt wurden. Die
Koalitionsfraktionen brachten acht Änderungsanträge sowie zwei Maßgabebeschlüsse ein, die allesamt vom Ausschuss 
angenommen wurden. Mit seinen Beschlüssen nahm Ausschuss einige Anpassungen gegenüber dem
Regierungsentwurf vor, der Saldo blieb unverändert.  
In der ersten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 brachten die Koalitionsfraktionen insgesamt nochmals 
24 Änderungsanträge und vier Maßgabebeschlüsse ein, die durchweg eine Mehrheit im Ausschuss fanden. Die 
Oppositionsfraktionen verzichteten auf die Einbringung von Änderungsanträgen. In der zweiten
Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 reichten die Koalitionsfraktionen erfolgreich drei Änderungsanträge ein, während zwei 
Maßgabebeschlüsse der Fraktion der CDU/CSU keine Mehrheit fanden. Die Fraktion der AfD verzichtete auf die 
Einbringung von Änderungsanträgen. 
Im Kapitel 3002 – Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung – setzte sich die Fraktion 
DIE LINKE. in der Einzelplanberatung vergeblich für die Einrichtung umfangreich ausgestatteter neuer Titel 
„Hochschulsozialpakt Wohnen“ (+ 505 Mio. Euro, + 1,5 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen), „Ausbau 
der Studienkapazitäten im Lehramt zur Behebung des Lehrkräftemangels“ (+ 110 Mio. Euro. + 400 Mio. Euro 
Verpflichtungsermächtigungen) sowie Beseitigung des Sanierungsstaus an Schulen und Hochschulen 
(+ 100 Mio. Euro, + 400 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) ein. Zudem plädierte die Fraktion 
DIE LINKE. erfolglos für massive Aufstockungen der Titel „BAföG – Schülerinnen und Schüler“ 
(+ 220 Mio. Euro) sowie „BAföG – Studierende“ (+ 950 Mio. Euro). Auch Anträge der Fraktion der AfD zur 
Aufstockung des Titels „Überbetriebliche Bildungsstätten“ (+ 3 Mio. Euro) sowie zur Schaffung eines
Schulinvestitionsförderung (+ 500 Mio. Euro, + 500 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) fanden keine Mehrheit. 
Anträge der Koalitionsfraktionen zur Aufstockung der Titel „Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie
internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation“ (+ 3 Mio. Euro) und „Stärkung der Leistungsfähigkeit 
des Bildungswesens“ (+ 2,3 Mio. Euro) sowie zur Absenkung des Titels „Bildungskredit“ (- 3,3 Mio. Euro)
waren hingegen erfolgreich. In der ersten Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen im Kapitel 3002 
fünf Änderungsanträge und drei Maßgabebeschlüsse ein, die durchweg eine Mehrheit im Ausschuss fanden. Ein 
Schwerpunkt der Veränderungen lag beim Aufwuchs im Titel „BAföG – Studierende“ (+ 150 Mio. Euro). Ein in
zweiten Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 gestellter Antrag der Koalitionsfraktionen zur Absenkung des 
Titels „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ (- 10 Mio. Euro) fand eine Mehrheit im Ausschuss. 
Im Kapitel 3003 – Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems – brachte die Fraktion der 
AfD in der Einzelplanberatung Anträge zur Reduzierung des Ansatzes bei Titel „Wissenschaftskommunikation“ 
(- 18,7 Mio. Euro), zur Streichung des Titels „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen 
in Bildung und Forschung“ sowie zur Aufstockung des Titels „Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen 
im Bereich Bildung und Forschung – Betrieb“ (+ 10 Mio. Euro) ein, die aber ohne Mehrheit blieben. Ebenso 
erfolglos blieben Anträge der Fraktion DIE LINKE. zur Einrichtung eines neuen Titels „Strategien zur
Durchsetzung planbarer Berufswege an Hochschulen“ (+ 110 Mio. Euro), zur Aufstockung des Titels „Strategien zur 
Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ (+ 475 Mio. Euro) und
Streichung des Titel „Exzellenzstrategie zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten“. Ein
Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen zum Ausbau wissenschaftlicher Dauerstellen neben der Professur war hingegen 
erfolgreich. In der ersten Bereinigungssitzung brachten die Koalitionsfraktionen im Kapitel 3003 erfolgreich drei 
Änderungsanträge ein. 
Im Kapitel 3004 „Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie“ setzten sich die Koalitionsfraktionen in der 
Einzelplanberatung erfolgreich für eine bedarfsgerechte Anpassung des Titels „Analysen, Planung und
Datenerhebung für Grundsatzfragen in Bildung und Forschung und im digitalen Wandel“ (- 3 Mio. Euro) sowie für eine 
Aufstockung des Titels „Ressourcen“ (+ 1 Mio. Euro) ein. Keine Mehrheit fanden dagegen Anträge zur
Absenkung des Titels „DATI“ der Fraktion der AfD (- 78 Mio. Euro) sowie der Fraktion der CDU/CSU 
(- 25 Mio. Euro). Erfolglos war auch ein Antrag der Fraktion der AfD zur Aufstockung des Titels „Innovative 
Softwaresysteme“ (+ 22 Mio. Euro). Anträge zur Aufstockung des Titels „Gesundheitsforschung“ der Fraktion 
DIE LINKE. (+ 277 Mio. Euro), der Fraktion der AfD (+ 20 Mio. Euro) und der Fraktion der CDU/CSU 
(+ 20 Mio. Euro) fanden ebenso keine Mehrheit wie Anträge der Fraktion der AfD zur Absenkung des Titels 
„Energietechnologien und effiziente Energieforschung, grüner Wasserstoff“ (- 100 Mio. Euro) sowie der Fraktion 
der CDU/CSU zur Erhöhung desselben Titels (+ 3 Mio. Euro). Auch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur 
Aufstockung des Titels „Gesellschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit“ (+ 77 Mio. Euro) blieb ohne Mehrheit. 
In der ersten Beratungssitzung lag im Kapitel 3004 mit insgesamt 15 Änderungsanträgen und einem
Maßgabebeschluss ein Schwerpunkt der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Neben einigen Aufstockungen im
Forschungsbereich wurde auch ein neuer Titel „Frauengesundheit und Gender Data Gap“ (12,5 Mio. Euro)
ausgebracht. 
Zudem wurde in der ersten Bereinigungssitzung am 16. November 2023 über die Bereinigungsvorlage des BMF 
abgestimmt und damit unter anderem auch die Auflösung des Sondervermögens zur Förderung von Investitionen 
in die digitale Infrastruktur für Schulen (Sondervermögen Digitale Infrastruktur) beschlossen und Mittel in Höhe 
von 1,25 Mrd. Euro in den Einzelplan 30 überführt. 
Im Ergebnis der drei Haushaltsberatungsrunden wurde der Etat gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 
1,2 Mrd. Euro aufgestockt und betrug somit 21,486 Mrd. Euro. Damit entsprach der Etat beinahe dem Ansatz des 
Vorjahres. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 30 bzw. der Ergänzenden
Beschlussempfehlung zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 30 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD in 
seiner Sitzung am 18. Januar 2024 zu.  
Einzelplan 32 (Bundesschuld)  
Der Haushaltsausschuss hatte die Beratungen über den Einzelplan 32 in seiner 66. Sitzung am 16. November 2023 
(Bereinigungssitzung) zurückgestellt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgte in der zweiten
Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024. 
Mit der Auflösung der Fraktion DIE LINKE. am 6. Dezember 2023 hatten die Abgeordneten der Fraktion 
DIE LINKE. ihr Stimmrecht im Haushaltsausschuss verloren (vgl. lfd. Nr. 2.2.2).
Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans hatte im Regierungsentwurf bei rund 18,719 Mrd. Euro gelegen. 
Der Haushaltsausschuss nahm im Laufe seiner Beratungen Veränderungen gegenüber dem Regierungsansatz vor, 
die Einnahmen wurden nach Abschluss der Beratungen auf rund 41,587 Mrd. Euro festgesetzt.  
Die Gesamtausgaben hatten im Regierungsentwurf rund 38,930 Mrd. Euro betragen. Der Haushaltsausschuss 
setzte die Gesamtausgaben nach Abschluss seiner Beratungen auf rund 39,571 Mrd. Euro fest. 
In Kapitel 3201 – Kreditaufnahme – beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine
maßgebliche Erhöhung des Titels „Einnahmen aus Krediten vom Kapitalmarkt“. Der weniger weitreichende Antrag der 
Fraktion der AfD wurde gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt. 
In Kapitel 3205 – Verzinsung – nahm der Ausschuss auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage 
bei mehreren Titeln Anpassungen aufgrund der Zinsentwicklung sowie der Eingliederung des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds/Energie in den Kernhaushalt vor.  
Die Berichterstatter hatten in Kapitel 3208 – Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen – einen 
nicht einvernehmlichen Änderungsvorschlag zum Haushaltsvermerk vorgelegt, der in der zweiten
Bereinigungssitzung mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen wurde. Darauf aufbauend wurde der 
Haushaltsvermerk auf Basis der Bereinigungsvorlage noch einmal weiterentwickelt.  
Darüber hinaus wurde bei einigen Titeln vom Bundesministerium der Finanzen von der Ermächtigung durch den 
Haushaltsausschuss Gebrauch gemacht, den rechnerischen Spitzenausgleich vorzunehmen. 
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 32 zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 32 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)  
Der Haushaltsausschuss hatte die Beratungen über den Einzelplan 60 in seiner 66. Sitzung am 16. November 2023 
(Bereinigungssitzung) zurückgestellt. Die endgültige Beschlussfassung erfolgte in der zweiten
Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024. 
Mit der Auflösung der Fraktion DIE LINKE. am 6. Dezember 2023 hatten die Abgeordneten der Fraktion 
DIE LINKE. ihr Stimmrecht im Haushaltsausschuss verloren (vgl. lfd. Nr. 2.2.2). 
Der Plafond der Einnahmen dieses Einzelplans hatte im Regierungsentwurf bei rund 403,495 Mrd. Euro gelegen. 
Der Haushaltsausschuss nahm im Laufe seiner Beratungen Veränderungen gegenüber dem Regierungsansatz vor, 
die Einnahmen wurden nach Abschluss der Beratungen auf rund 410 877 Mrd. Euro festgesetzt.  
Die Gesamtausgaben hatten im Regierungsentwurf rund 20,933 Mrd. Euro betragen. Der Haushaltsausschuss 
setzte die Gesamtausgaben nach Abschluss seiner Beratungen auf rund 38,645 Mrd. Euro fest. 
Die Berichterstatter hatten im Kapitel 6001 – Steuern – eine Vielzahl von Änderungen aufgrund der vorliegenden 
Steuerschätzung sowie in Anpassung an gesetzliche Regelungen empfohlen, die der Ausschuss in seine
Beschlüsse überführte. Die nicht einvernehmlichen Empfehlungen der Berichterstatter wurden in der
Bereinigungssitzung abgestimmt und mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.  
In der Titelgruppe 01 – Veränderungen auf Grund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung – nahm 
der Ausschuss verschiedene Anpassungen an die aktuell geltende Gesetzeslage vor und brachte in diesem Sinne 
auch neue Titel aus. Der Ansatz des mit dem Berichterstattervorschlag neu ausgebrachten Titels „Entwurf eines 
Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und 
Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ wurde mit der Bereinigungsvorlage noch einmal angepasst.  
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurden als Folge des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 
zwei weitere Titel „Änderung des Stromsteuergesetzes“ und „Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ neu
ausgebracht.
In Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen – nahm der Ausschuss auf Empfehlung der Berichterstatter sowohl 
bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben zahlreiche Anpassungen an die geltende Rechtslage bzw. die
aktuelle Marktentwicklung vor und korrigierte bei mehreren Titeln die Veranschlagungen bedarfsgerecht. Die nicht 
einvernehmlichen Berichterstattervorschläge wurden abgestimmt und mit Mehrheit der Stimmen der
Koalitionsfraktionen angenommen. 
Bei den Einnahmen stellt der Ausschuss auf der Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage einen 
neuen Einnahmetitel „Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds Energie“ als Leertitel 
in den Etat ein und passte darüber hinaus bei weiteren Einnahmetiteln die Ansätze bedarfsgerecht an. 
Zur Umsetzung des Maßnahmenpakets zum Haushalt 2024 für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und 
Zukunftsinvestitionen erhöhte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Ansatz des Titels
„Entnahmen aus Rücklage“. Des Weiteren wurde auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage bei Titel 
„Globale Mindereinnahme“ die Vorsorge für im Grunde nach feststehende, aber noch nicht etatreife Maßnahmen 
angepasst.  
Bei den Ausgaben wurde auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage zur bedarfsgerechten
Ausstattung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ im Haushaltsjahr 2024 nach den im BVerfG-Urteil
ausgeführten Maßstäben bei Titel „Zuweisung an das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ ein Ansatz von rund 
2,657 Mrd. Euro veranschlagt.  
Die zweite Ergänzung zur Bereinigungsvorlage sah ferner die neuen Titel „Aufwendungen der KfW im
Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine“ und „Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen 
aus der Gas- und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen“ vor. Bei Titel „Geschäftsbetrieb 
für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung“ wurde ein Ansatz von 10 Mio. Euro zur Finanzierung von Ausgaben in Zusammenhang mit der
Verbreitung der Gründung und dem Geschäftsbetrieb zur Verwaltung einer neuen Stiftung Generationenkapital
eingestellt. 
Mit der Bereinigungsvorlage stellte der Ausschuss einen neuen Titel „Zustiftung an den KENFO – Fonds zur 
Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ mit einem Ansatz von 25 Mio. Euro in den Etat ein, der
qualifiziert gesperrt wurde.  
Des Weiteren wurden aufgrund der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage bei Titel „Ertüchtigung von
Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung“ der Baransatz und die
Verpflichtungsermächtigung zur weiteren Unterstützung der Ukraine und zur Fortführung von Maßnahmen der Ertüchtigungsinitiative 
der Bundesregierung (EIBReg) für andere Länder nennenswert aufgestockt. 
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde bei Titel „Verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks 
zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung“ ein Ansatz in Höhe von 
12 Mrd. Euro für ein Darlehen des Bundes zur Kapitalausstattung des Generationenkapitals ausgebracht und die 
Ausgaben qualifiziert gesperrt.  
Die Berichterstatter hatten einvernehmlich die Ausbringung eines neuen Titels „Zuweisungen an die Länder zur 
Förderung von Investitionen im Rahmen der ersten Säule des Start-Chancen-Programms“ mit einem Ansatz von 
200 Mio. Euro empfohlen, dessen Ansatz der Ausschuss qualifiziert sperrte. Ergänzend dazu legten die
Koalitionsfraktionen einen Maßgabebeschluss vor, der eine Berichtspflicht enthält.  
Ebenfalls auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde in der Titelgruppe 01 – Verstärkung 
von Ausgaben im Personalsektor – der Ansatz „Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4“ zur Sicherstellung 
einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in den Einzelplänen aufgrund des für 2024 vorgesehenen
Inkrafttretens des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) aufgestockt.  
In der Titelgruppe 02 – Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen – brachte der Ausschuss auf 
mehrheitliche Empfehlung der Berichterstatter einen neuen Titel „Beteiligung am Grundkapital der Europäischen 
Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)“ mit einer Verpflichtungsermächtigung aus.  
In der Titelgruppe 04 – Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß Strukturstärkungsgesetz – machte 
sich der Ausschuss mehrere Empfehlungen der Berichterstatter zu eigen, die auf Anpassungen an den Bedarf bzw.
auf den Beschlüssen des Bund-Länder-Koordinierungsgremiums (BLKG) zur Umsetzung des
Strukturstärkungsgesetzes beruhten.  
Die von der Fraktion der AfD in die Beratung eingebrachten Änderungsanträge wurden gegen die Stimmen der 
antragstellenden Fraktion abgelehnt.  
Auch die beiden von der Fraktion der CDU/CSU zur Abstimmung gestellten Maßgabebeschlüsse wurden mit der 
Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ (6097) – Kapitel 6002 Anlage 2 
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde die Auflösung des Sondervermögens „Digitale
Infrastruktur“ (6097) – Kapitel 6002 Anlage 2 – im Jahr 2024 realisiert.  
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds“ (6092) – Kapitel 6002 Anlage 3 
In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvF 1/22) vom 15. November 2023 (vgl. dazu 2.2.1) 
hatte der Bundesminister der Finanzen den Wirtschaftsplan 2023 des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 
gesperrt und eine Neuaufstellung des Wirtschaftsplans 2024 angekündigt.  
Um das von der Bundesregierung beschlossene „Strompreispakets für produzierende Unternehmen“ zu realisieren 
sowie in Umsetzung der im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket zum Haushalt 2024 erfolgten Einigung 
für den KTF wurden auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage zahlreichen Korrekturen und 
Veränderungen vorgenommen. Es wurden zum Teil deutliche Kürzungen bei den veranschlagten Barmitteln und 
Verpflichtungsermächtigungen vorgenommen und mehrere Titel gestrichen. Bei ausgewählten Titeln wurden die 
Barmittel reduziert, die Verpflichtungsermächtigungen jedoch aufgestockt.  
Bei den Einnahmen stockte der Ausschuss in Anwendung der im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 
2024 beschlossenen Erhöhung des CO2-Preises von 35 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2 den Ansatz des Titels 
„Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz“ auf. Die „Entnahme aus
Rücklage“ wurde mehr als halbiert und die „Globale Mindereinnahme“ auf Null gestellt.  
Bei den Ausgaben nahm der Ausschuss eine maßgebliche Aufstockung der Barmittel bei Titel „Zuschüsse an 
stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ aufgrund 
des von der Bundesregierung am 9. November 2023 beschlossenen „Strompreispakets für produzierende
Unternehmen“ vor. Die Mittel wurden qualifiziert gesperrt.  
Bei Titel „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ beantragten die Koalitionsfraktionen 
eine deutliche Aufstockung des Ansatzes zur Ausfinanzierung der durch Zuwendungsbescheid eingegangenen 
Verpflichtungen der ersten bis dritten Förderrunde sowie die Neuveranschlagung der aufgrund der
Haushaltssperre ab dem 15. November 2023 nicht in Anspruch genommenen Programmmittel für bereits durch den
Haushaltsausschuss ausgewählte Projekte der Förderrunde 2022. Die Mittel wurden qualifiziert gesperrt.  
Die Mittel des bislang aus zwei verschiedenen Haushaltsstellen im KTF finanzierten Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz (ANK) wurden umgeschichtet und in dem Titel „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ 
zusammengeführt. Ergänzend dazu legten die Koalitionsfraktionen einen Maßgabebeschluss vor, der eine
Berichtspflicht enthält.  
Eine deutliche Aufstockung des Baransatzes und der Verpflichtungsermächtigung wurde bei Titel
„Mikroelektronik für die Digitalisierung“ beschlossen. Der Mehrbedarf bei den Barmitteln und der
Verpflichtungsermächtigung resultiert aus der verzögerten beihilferechtlichen Genehmigung der Förderung von Intel durch die
Europäische Kommission.  
Ein Teil des anlässlich des Wohngipfels vom 25. September 2023 beschlossenen Maßnahmenpakets ist die
Verbesserung der Förderkonditionen für die Wohneigentumsförderung für Familien. Eine weitere Verbesserung soll 
durch eine Verlängerung der Laufzeit der bundesmittelfinanzierten Zinsverbilligung (Zinsbindung) erfolgen. In 
Umsetzung dieser Beschlüsse wurde mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage ein neuer Titel
„Wohneigentumsförderungen (Wohneigentumsförderung für Familien, ‚Jung kauft Alt‘)“ mit Baransatz und
umfangreicher Verpflichtungsermächtigung in den Etat eingestellt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden die
Barmittel und die Verpflichtungsermächtigung qualifiziert gesperrt.
Die Fraktion der AfD hatte bereits zur ersten Bereinigungssitzung insgesamt 67 Änderungsanträge zum KTF
vorgelegt gehabt. Die Fraktion hatte darauf verwiesen, dass die Einnahmen aus jedweder CO2-Bepreisung ersatzlos 
gestrichen werden sollten und übergangsweise die Bepreisung auf null Euro je Tonne festgesetzt werden sollte. 
Die Fraktion hatte des Weiteren erklärt, dass CO2-Einsparungen mit dem Ziel, vermeintlich sog. Klimaschutz zu 
betreiben, wegen einem nicht vorhandenen beeinträchtigenden Effekt des CO2 keinen Erfolg hätten. Der Energie- 
und Klimafonds sollte komplett aufgelöst und die entsprechenden Titel ersatzlos gestrichen werden. Die Anträge 
wurden in der zweiten Bereinigungssitzung in einer Sammelabstimmung gegen die Stimmen der antragstellenden 
Fraktion abgelehnt. 
Die von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Maßgabebeschlüsse wurden mit der Stimmenmehrheit der 
Koalitionsfraktionen abgelehnt.  
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ (6098) – Kapitel 6002 Anlage 6 
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurden im Wirtschaftsplan des Sondervermögens
„Aufbauhilfe 2021“ – Kapitel 6002 Anlage 6 – mehrere Veränderungen und Korrekturen zur bedarfsgerechten Ausstattung 
des Sondervermögens bzw. aufgrund der mit Nachtrag zum Haushalt 2023 geänderten Finanzierung des
Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vorgenommen.  
Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (6099) – Kapitel 6002 Anlage 7 
Mit der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde die Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds 
(6099) – Kapitel 6002 Anlage 7 – zum Ende des Jahrs 2023 umgesetzt.  
In Kapitel 6003 – Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit – brachte der Ausschuss auf
einvernehmliche Empfehlung der Berichterstatter hin mehrere neue Titel aufgrund der Auflösung des Fonds nach § 5 
des Mauergrundstücksgesetzes und der Förderung aus dem Haushalt 2024 aus und löste einen weiteren Titel auf.  
In Kapitel 6004 – Bundesimmobilienangelegenheiten – hatten die Berichterstatter auf Empfehlungen für
Veränderungen verzichtet. Auf Basis der Bereinigungsvorlage veränderte der Ausschuss die Haushaltsvermerke der 
Titel „Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ und „Erlöse aus der Veräußerung von ehem. 
Mauer- und Grenzgrundstücken“.  
Die Beschlüsse im Einzelnen sind der Beschlussempfehlung zum Einzelplan 60 zu entnehmen. 
Der Ausschuss stimmte dem so geänderten Regierungsentwurf des Einzelplans 60 in der zweiten
Bereinigungssitzung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der 
Fraktionen der CDU/CSU und AfD zu. 
2.3. Haushaltsgesetz 
Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stehe dieser Haushalt für 
die Handlungsfähigkeit Deutschlands. Trotz multipler nationaler und internationaler Herausforderungen wie dem 
russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, dem Überfall der Hamas auf Israel, der immer noch hohen Energiepreise 
sowie der kurzfristig notwendig gewordenen Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur
Ausgestaltung der Schuldenregel insbesondere für Sondervermögen, sei es der Koalition gelungen, äußere, innere und 
soziale Sicherheit gemeinsam zu denken und durch Prioritätensetzung die hierfür notwendigen Haushaltsmittel 
zur Verfügung zu stellen. Zukunftsgerichtetes Investieren, zielgerichtetes Konsolidieren und Priorisieren sowie 
der Abbau bürokratischer Hürden bei der Mittelverwendung sind Kennzeichen einer modernen Haushaltspolitik. 
Es gelte auch in schwierigen Zeiten, den Wohlstand der aktuellen Generation zu sichern und künftige
Generationen nicht zusätzlich zu belasten. Die von der Bundesregierung vorgenommene Priorisierung der Ausgaben wurde 
an einigen Stellen korrigiert, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Wirtschaftsstandstandort
Deutschland zu stärken und die finanzielle Unterstützung unserer Bündnispartner zu gewährleisten.  
Insgesamt sehe der Bundeshaushalt 2024 Investitionen von rund 70,5 Mrd. Euro vor, ein Anstieg um 16,3 Mrd. 
Euro gegenüber dem Regierungsentwurf. Die Zinsausgaben bewegten sich mit rund 37,5 Mrd. Euro noch immer 
auf einem sehr hohen Niveau. Die Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts 2024 beliefen sich auf 
476,8 Mrd. Euro. Die Steuereinnahmen stiegen leicht gegenüber dem Regierungsentwurf auf 377,6 Mrd. Euro. 
Gleichzeitig erhöhte sich die nach der Schuldenregel zulässige Nettokreditaufnahme auf 39,03 Mrd. Euro. Die
finanziellen Transaktionen seien auf 16,9 Mrd. Euro gestiegen und die Konjunkturkomponente erhöhte sich durch 
die Konjunkturabschwächung auf nunmehr 7,7 Mrd. Euro.  
Wie bereits in den vergangenen Jahren habe die Koalition auch im Haushalt 2024 die Rechte des Parlaments 
gegenüber der exekutiven Gewalt insbesondere in Finanzfragen gestärkt. Durch verschiedene Änderungen in der 
Bundeshaushaltsordnung und dem Haushaltsgesetz sei die Stellung des Haushaltsausschusses als Teil der
legislativen Gewalt erheblich gestärkt worden. Als Beispiele hierfür seien genannt: Die Einführung der
Zustimmungspflicht bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen ebenso wie vor der
Inanspruchnahme von Gewährleistungen sowie eine klarstellende Definition, dass Beschlüssen des
Haushaltsausschusses immer ein Bundesinteresse innewohne. Neben der Stärkung der parlamentarischen Rechte habe die
Koalition durch verschiedene Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung und dem Haushaltsgesetz das
Zuwendungsrecht vereinfacht, indem bürokratische Hürden bei der Antragsstellung, der Verwendungsnachweisprüfung 
und beim Maßnahmenbeginn beseitigt worden seien. 
Im Haushaltsgesetz 2024 würden zudem Sorgfalts- und Prüfpflichten bezüglich der Finanzierung terroristischer 
Aktivitäten festgehalten. Vor dem Hintergrund der terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel solle mit der 
Regelung die bisherige Praxis klarstellend auch im Haushaltsgesetz gesetzlich verankert werden, dass Mittel des 
Bundes weder mittelbar noch unmittelbar zur Finanzierung von Terroraktivitäten eingesetzt werden und dies
kontinuierlich überprüft wird.  
Die Koalitionsfraktionen haben die 2022 begonnene Konsolidierung des Personalhaushalts fortgesetzt und im 
Haushaltsjahr 2024 keine zusätzlichen Stellen ausgebracht, sondern neue Planstellen/Stellen durch Wegfall
anderer Stellen kompensiert. Aufgrund der Umsetzung der Beschlüsse des Bundeskanzlers und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 seien zur schnelleren Antragsbearbeitung 344
zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und weitere 45 Stellen Bundesverwaltungsamt 
für die Digitalisierung des Asylverfahrens geschaffen worden. Wichtig ist hier zu betonen, dass auch diese Stellen 
durch entsprechende Kompensationen von anderen Stellen erbracht worden sind. 
Nach intensiven parlamentarischen Beratungen seien mit dem Abschluss des Haushaltsgesetzes die rechtlichen 
und haushälterischen Grundlagen geschaffen worden, um wirtschaftlich gestärkt aus den Krisenjahren
herauszuwachsen, ohne den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Klimaschutz zu vernachlässigen. 
Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass die Koalition im Rahmen der parlamentarischen Beratungen keine 
signifikanten Anstrengungen unternommen habe, um Ausgabendisziplin zu zeigen, die Nettokreditaufnahme zu 
reduzieren und somit die zukünftigen Zinslasten des Bundes zu schmälern. Der von der Bundesregierung
vorgelegte Entwurf zum Haushaltsgesetz 2024 beinhalte erneut eine expansive Ausgabenpolitik, gepaart mit neuen 
Schulden. Festzustellen sei, dass sich die Haushaltssituation des Bundes permanent verschlechtere. Nennenswerte 
Konsolidierungsanstrengungen suche man vergebens. Vom Sparen könne keine Rede sein angesichts der
Ausgabensteigerungen in Höhe von gut 31 Mrd. Euro. Statt der im Regierungsentwurf veranschlagten rund 
445,7 Mrd. Euro liege jetzt ein Haushaltsabschluss mit 476,8 Mrd. Euro vor. Bei der Neuverschuldung ist die 
prozentuale Veränderung noch drastischer. Habe der Regierungsentwurf eine Neuverschuldung von rund 
16,6 Mrd. Euro vorgesehen gehabt, so betrage diese jetzt rund 39 Mrd. Euro. Dies sei ein Plus von annähernd 
23 Mrd. Euro und mehr als eine Verdoppelung der Neuverschuldung. Insgesamt seien die Schulden um gut 
135 Prozent gegenüber dem Regierungsentwurf gestiegen.  
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, dass die Koalition erneut die maximal zulässige Neuverschuldung
vollständig ausgeschöpft habe. Dies sei eine zukunftsvergessene Politik. Ursächlich hierfür sei, dass die im
parlamentarischen Verfahren eingebrachten politischen Maßnahmen allesamt schuldenfinanziert seien. Dies betreffe vor 
allem politische „Lieblingsprojekte“ wie die Aktienrente mit 12 Mrd. Euro. Nach Auffassung der CDU/CSU-
Fraktion sei eine Reduzierung der Neuverschuldung möglich gewesen. Doch statt die mit dem Haushaltsabschluss 
2023 geringere Inanspruchnahme der Rücklage in Höhe von 6,3 Mrd. Euro zur Reduzierung der Schulden im 
Haushalt 2024 zu nutzen, sei diese zur Finanzierung von Koalitions-Projekten herangezogen worden. Dies werfe 
noch einmal das Licht auf den Haushaltsabschluss 2023. Auch hier habe man mit einer fragwürdigen
Haushaltspraktik agiert, indem die nicht benötigte Rücklage in Höhe von 6,3 Mrd. Euro nicht zur Reduzierung der 
Neuverschuldung verwendet worden sei. Politisch motiviert habe man auf die Reduzierung verzichtet, um damit 
den „Koalitionsfrieden“ und die finanzpolitische Handlungsfähigkeit beim Haushalt 2024 zu sichern. Beispielhaft 
hierfür stehe u. a. auch der ursprünglich vorgesehene Griff in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit (BA). So 
sei der erst Anfang Januar 2024 mit der Vorlage des zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 von der Ampel
vorgeschlagene Griff in die BA-Kasse in Höhe von 1,5 Mrd. Euro in der zweiten Bereinigungssitzung vom 18.
Januar 2024 wieder zurückgenommen worden, weil plötzlich doch ausreichende Haushaltsmittel aufgetaucht seien. 
Der nicht in Anspruch genommenen Rücklage von 6,3 Mrd. Euro zur Reduzierung der Neuverschuldung im 
Haushalt 2023 sei Dank. In der Sache sei die Rücknahme zwar richtig, was von der Fraktion der CDU/CSU von 
Anfang an gefordert worden sei; es unterstreiche aber mehr als deutlich, dass bis zuletzt kein solides und valides 
Zahlenwerk vorgelegen habe. 
Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass ein Ansatzpunkt für Einsparungen im Bundeshaushalt u. a der 
Stellenbestand in der Bundesverwaltung sei. Der Stellenbestand in der Bundesverwaltung bewege sich nach
Jahren des sukzessiven Abbaus seit 2015 im Zuge einer verbesserten Haushaltslage und dem Erzielen von
Haushaltsüberschüssen wieder kontinuierlich aufwärts. Aktuell verzeichne der Haushalt 2024 rund 300.000
Planstellen/Stellen – ein Plus von gut 11.000 Stellen seit Amtsantritt der Koalition. Daher sei, auch vor dem Hintergrund 
eines mit dem Personalaufwuchs einhergehenden Anstiegs der impliziten Staatsverschuldung, eine konsequente 
Aufgabenkritik verbunden mit einer umfassenden Organisationsuntersuchung in allen Bereichen der
Bundesverwaltung unabdingbar. Mittelfristig müsse beim Stellenabbau – vorrangig in den Bundesministerien – ein Zielwert 
von 4.500 weniger Planstellen/Stellen erreicht werden.   
Entscheidend sei auch, dass der Abbau der Ausgabereste der Bundesministerien unverzüglich angegangen werde. 
Die Koalition habe dies jedoch bislang negiert. Die Höhe der jährlich im Bundeshaushalt übertragbaren Mittel 
und der daraus gebildeten Ausgabereste sei in den letzten Jahren stark angewachsen. Die Ausgabereste lägen 
mittlerweile Jahr für Jahr deutlich über 15 Mrd. Euro. Dies schränke die Transparenz des Bundeshaushalts ein, 
da zusätzlich zu den etatisierten Ausgaben aus den Vorjahren bestehende Ausgabereste in großem Umfang genutzt 
werden könnten, ohne dass diese bei der Haushaltsaufstellung ersichtlich seien. Dies führe zu einer
Verschleierung von Einsparpotentialen und widerspreche den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und -klarheit. 
Im Ergebnis bleibe festzustellen, dass eine finanzpolitische Kurskorrektur ausgeblieben sei und es der Koalition 
an einer finanzwirtschaftlichen Gesamtstrategie fehle. 
Die Fraktion der AfD erklärte, die Ampel-Koalition habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch mit 
dem Haushalt 2024 nicht vollständig umgesetzt, da sie die Schuldenaufnahme in den Sondervermögen und die 
Entnahme aus der sog. Rücklage nicht auf die Schuldenbremse anrechne. Insbesondere der Klima- und
Transformationsfonds fungiere dabei als mächtiger Schattenhaushalt. Das tatsächliche Haushaltsvolumen betrage somit 
nicht 476 Mrd. Euro, sondern weitaus mehr und die tatsächliche Neuverschuldung liegt nicht bei 39 Milliarden, 
sondern bei 77 Mrd. Euro. Wenn man das Sondervermögen Bundeswehr hinzurechne, liege die Neuverschuldung 
sogar bei 97 Mrd. Euro und wenn man die Zuweisungen aus EU-Schulden hinzunehme, für die Deutschland
vollumfänglich aufkommen müsse, sogar bei 111 Mrd. Euro.  
Im Ergebnis bleibe der Haushalt 2024 verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil 
vom 15. November 2023 (2 BvF 1/22) mehrfach betont, dass der Haushalt und seine Sondervermögen als Einheit 
zu betrachten seien. Sowohl die Schuldenaufnahme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) als auch die 
Entnahme aus der sog. Rücklage, welche nichts anderes sei als die Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen 
der Vorjahre, stellten eindeutig eine Schuldenaufnahme im Jahr 2024 dar und seien gemäß dem
Haushaltsgrundsatz der Fälligkeit (§11 BHO) in Verbindung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Rdnr. 155, 168 et 
passim) auf die Schuldenbremse anzurechnen. Die Rechtssicht darüber, dass das anders sei, habe die Ampel
exklusiv.  
Abschließend beschloss der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/ 
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD dem Deutschen Bundestag 
zu empfehlen, den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) nebst Gesamtplan – Drucksachen 20/7800, 20/7802 – in der Fassung der
vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
B. Besonderer Teil 
Änderungsanträge/Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz 
Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP 
Der Text der Änderungen ergibt sich aus der Beschlussempfehlung; die Änderungen begründen sich wie folgt: 
Zu Nummer 1 
Zu Buchstabe a bis c 
Anpassungen. 
Zu Buchstabe d 
Der bisherige Absatz 4 (Feststellung WSF-Energie) entfällt. Gleichzeitig wird in Folge des parlamentarischen 
Beschlusses des abschließenden Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ die Feststellung 
ergänzt.  
Zu Buchstabe e 
Anpassung. 
Zu Nummer 2 
Zu Buchstabe a 
Anpassungen. 
Zu Buchstabe b 
Zu Doppelbuchstabe aa 
Zu Satz 1: 
Vereinfachung durch Streichung der Aufzählung der Arten der Bundeswertpapiere. 
Zu Satz 2: 
Reduktion der im Jahr 2020 pandemiebedingt auf 20 Prozent erhöhten Begrenzung des Eigenbestands, soweit er 
nicht Grüne Bundeswertpapiere gemäß Satz 3 betrifft sowie Streichung des Bezugs auf die Veröffentlichung im 
Bundesanzeiger, da Informationen zur Höhe der umlaufenden Bundeswertpapiere tagesaktuell öffentlich
verfügbar sind. 
Zu Dopplebuchstabe bb 
Ausnahme für Eigenbestände, die im Rahmen des Zwillingskonzeptes der Grünen Bundeswertpapiere für
kombinierte Kauf- und Verkaufstransaktionen benötigt werden. 
Zu Buchstabe c 
Zu Doppelbuchstabe aa 
Ermächtigung zur Annahme von freiwilligen Anlagen freier Liquidität von Einrichtungen des Bundes und der 
Länder beim Bund zu Konditionen des Bundes (Liquiditäts-Pooling), auch wenn sie nicht als Kassenverstärkung 
genutzt werden können. 
Zu den Doppelbuchstaben bb und cc 
Redaktionelle Änderungen.
Zu Nummer 3 
Anpassung der Vorgaben zur Einbindung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Zukünftig ist 
damit zusätzlich die Billigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einzuholen, sofern eine
Gewährleistung, Bürgschaft oder Garantie von über 300 Millionen Euro für die in diesen Ziffern genannten Zwecke 
übernommen werden soll. 
Zu Nummer 4 
Zu den Buchstaben a und b 
Folgeänderungen der mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossenen Änderung von § 37 Absatz 4 BHO. 
Zu Nummer 5 
Zu den Buchstaben a bis c 
Mit der Ergänzung gilt das Besserstellungsverbot im Bereich der Projektförderung nur noch für das
Projektpersonal sowie für sonstiges Personal das (teilweise oder ganz) aus Projektmitteln bezahlt wird. Das
Besserstellungsverbot gilt dagegen nicht für weitere Beschäftigte, mit der ergänzenden Voraussetzung, dass deren Gehälter aus 
Dritt- und Eigenmitteln bestritten werden. Die Formulierung ist im letzten Satzteil gleichlautend mit § 8 Absatz 2 
Satz 7 HG bzw. § 4 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes (WissFG). Die Fortgeltung des Besserstellungsverbots 
bezieht sich dabei, wie in der Gesetzesbegründung zu § 4 WissFG klargestellt, auch auf solche Mittel der
deutschen öffentlichen Hand, die mittelbar, etwa aus EU-Mitteln, bereitgestellt werden. 
Zu Buchstabe d 
Durch die Neuregelung in Absatz 3 werden die Voraussetzungen der §§ 23, 44 Absatz 1 Satz 1 BHO zur
Gewährung von Zuwendungen für Projektförderungen konkretisiert. Danach dürfen Zuwendungen nur für solche
Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Abweichend hiervon ist ein vorzeitiger
Vorhabenbeginn bei Anschlussvorhaben desselben Trägers unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zur Sicherstellung 
der im Zuwendungsrecht nötigen Anreizwirkung ist es insbesondere notwendig, dass für das Anschlussvorhaben 
eine entsprechende Antragstellung vor Beginn des Vorhabens erfolgte. 
Satz 4 sichert die Möglichkeit, Abweichungen von der gesetzlichen Vorgabe vorzusehen.  
Satz 5 regelt den Bestandsschutz für getroffene Entscheidungen. 
Die Neuregelung in Absatz 4 soll Anreize bei Zuwendungsempfängern zur Generierung von Drittmitteln in Form 
von Eintrittsgeldern und nicht zweckgebundenen Spenden schaffen. Bisher führen neu hinzutretende Drittmittel 
auf Basis der Verwaltungsvorschriften zur BHO grundsätzlich in voller Höhe zur Ermäßigung der Zuwendung. 
Der Erhalt von zweckgebundenen Spenden führt zu keinerlei Ermäßigung. Durch die Neuregelung führen die hier 
benannten Drittmittel in Höhe von 70 vom Hundert nicht zu einer Ermäßigung der Zuwendung, soweit jene neu 
hinzugetretenen Deckungsmittel für den Zuwendungszweck verwendet werden.  
Satz 3 ermächtigt die Bewilligungsbehörde im Einzelfall allein und für einzelne Zuwendungsbereiche das
zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen Ausnahmen von Satz 2 
zuzulassen. Satz 4 regelt den Bestandsschutz für getroffene Entscheidungen. 
Zu Nummer 6 
Vor dem Hintergrund der terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel soll mit der Regelung die bisherige Praxis 
klarstellend auch im Haushaltsgesetz gesetzlich verankert werden, dass Mittel des Bundes nicht zur Finanzierung 
von Terroraktivitäten eingesetzt werden und dies kontinuierlich überprüft wird. 
Das Finanzierungsverbot gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage der Leistung. Es erfasst unmittelbare
Leistungen aus dem Bundeshaushalt oder Leistungen aus dem Bundeshaushalt, die über Dritte vorgesehen sind
(mittelbare Leistungen).  
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD angenommen.
Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU 
Der Haushaltsausschuss wolle beschließen: 
„Es wird ein neuer § 16 Stelleneinsparungen mit folgendem Inhalt eingefügt: 
(1) Im Haushaltsjahr 2024 sind 1,5 Prozent der im Bundeshaushaltsplan ausgebrachten Planstellen für
Beamtinnen und Beamte und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzusparen. Nicht in die
Berechnung einzubeziehen sind Planstellen und Stellen, die neu ausgebracht wurden oder einen kw-Vermerk 
tragen 
(2) Ausgenommen von der Einsparung sind  
• die Organe der Rechtspflege, 
• die Planstellen der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Bundespolizei, beim
Bundeskriminalamt und beim Deutschen Bundestag, 
• die Planstellen im Zollfahndungsdienst, beim Zollkriminalamt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 
der Zollverwaltung, bei den übrigen Kontrolleinheiten der Hauptzollämter sowie den Grenzzollämtern 
• die Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe  
• die Planstellen und Stellen bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 
• die Planstellen und Stellen in den Vertretungen des Bundes im Ausland 
• die Planstellen und Stellen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und
Informationstechnikzentrum Bund. 
Die Planstellen und Stellen dieser Bereiche sind bei den Berechnungen nach den Absätzen 1 und 3 nicht 
zu berücksichtigen. 
(3) Das Verhältnis der Wertigkeiten der eingesparten Planstellen und Stellen soll sich am Verhältnis der
Wertigkeiten der Planstellen und Stellen des Haushaltsplans 2024 orientieren. Dabei sind die obersten
Bundesbehörden und die nachgeordnete Bundesverwaltung innerhalb des Einzelplans im Verhältnis 90
Prozent zu 10 Prozent zu berücksichtigen. 
(4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, in sachlich begründeten Fällen 
• eigene Einsparkonzepte der Ressorts anzuerkennen, 
• Ausnahmen von der Trennung zwischen oberster Bundesbehörde und nachgeordnetem Bereich
zuzulassen, soweit ein Ausgleich durch den Wegfall anderer Planstellen oder Stellen sichergestellt ist. 
(5) Die Einsparungen müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2024 erbracht sein. Die betroffenen
Planstellen und Stellen fallen an diesem Tag weg.“ 
Begründung: 
Die Haushaltssituation des Bundes ist aktuell desolat. Nach mehreren Jahren mit Haushaltsüberschüssen und der 
Möglichkeit Rücklagen zu bilden, haben u. a. die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg haushalterisch
deutlich negative Spuren hinterlassen.  
Innerhalb eines Jahres wurden durch die Ampel-Koalition insgesamt rd. 500 Mrd. Euro neue Schulden
aufgenommen. Der Bundeshaushalt ist in einer Schieflage. Hierauf muss reagiert werden – auch beim Stellenbestand 
in der Bundesverwaltung. 
Die Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung ist nach Jahren des sukzessiven Abbaus seit 2015 
im Zuge einer verbesserten Haushaltslage und dem Erzielen von Haushaltsüberschüssen kontinuierlich aufwärts 
gerichtet. Im Regierungs-entwurf 2024 werden gut 299.000 Stellen ausgewiesen, davon rund 30.000 in den
Ministerien. Hier sollte ein sukzessiver Abbau mit einem Zielwert von 4.500 Stellen erfolgen.
Notwendig, auch vor dem Hintergrund eines mit dem Personalaufwuchs einhergehenden Anstiegs der impliziten 
Staatsverschuldung, ist eine konsequente Aufgabenkritik verbunden mit einer umfassenden
Organisationsuntersuchung in allen Bereichen der Bundesverwaltung.  
Nach den Verfahrenshinweisen des BMF ist die Stellenausstattung unter Anwendung angemessener Methoden 
einer eingehenden Bedarfsprüfung zu unterziehen. Ein unabweisbarer Mehrbedarf ist unter Anwendung
angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung (PBE) nachzuweisen. Dieser liegt nur dann vor, wenn
zugleich die Auslastung des vorhandenen Personals nachgewiesen ist. Das BMF ist aufgefordert, den
Verfahrenshinweisen mehr Geltung zu verschaffen. 
Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD abgelehnt. 
Berlin, den 18. Januar 2024 
Dennis Rohde 
Berichterstatter 
Christian Haase 
Berichterstatter 
Sven-Christian Kindler 
Berichterstatter 
Otto Fricke 
Berichterstatter 
Peter Boehringer 
Berichterstatter 
 
 
Haushalt 2024
Ergebnis der Beratung 
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 
Gesamtübersicht
Mio. € 
I. Ausgaben
Entwurf  ........................................................................................ 445.688 
Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2023)  ............................. -3,4
Veränderung ................................................................................ +31.120
Ausgaben  neu  ............................................................................ 476.808
Steigerung (in Prozent gegenüber Soll 2023)  ............................. +3,4
Investitionen 
• Entwurf  ................................................................................  54.234 
• Veränderung ........................................................................  +16.288
Investitionen  neu  ..................................................................  70.522
II. Einnahmen
1. Steuereinnahmen
• Entwurf  ................................................................................  375.339 
• Veränderung ........................................................................  +2.274
Steuereinnahmen  neu  ..........................................................  377.613 
2. Sonstige Einnahmen
• Entwurf  ................................................................................  53.792 
• Veränderung ........................................................................  +6.375
Sonstige Einnahmen  neu  .....................................................  60.167
3. Nettokreditaufnahme
• Entwurf  ................................................................................  16.557 
• Veränderung ........................................................................  +22.470
Nettokreditaufnahme  neu  .....................................................  39.028
4. Nach der Schuldenregel maximal zulässige
Nettokreditaufnahme
• Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme ..........  14.424 
• Abzüglich Konjunkturkomponente  ......................................  -7.688
• Abzüglich Saldo der finanziellen Transaktionen  .................  -16.915
• Maximal zulässige Nettokreditaufnahme  ............................  39.028
Differenzen durch Rundung möglich 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8663– 73 –
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2024 
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 
Einnahmen 
Einzelplan 
Ressort
Regierungsentwurf 
Ergebnis Haushaltsausschuss 
Neuer 
Ansatz
Erhöhungen
Herabsetzungen 
Mehr (+) 
Weniger (-) 
(Saldo) 
in Tausend € 
1 2 3 4 5 6 
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 103 - - - 103 
02 Deutscher Bundestag 2.204 - - - 2.204 
03 Bundesrat 51 - - - 51 
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 568.702 - - - 568.702 
05 Auswärtiges Amt 67.819 - - - 67.819 
06 Bundesministerium des Innern und für Heimat 719.131 - 130.408 -130.408 588.723 
07 Bundesministerium der Justiz 666.077 - - - 666.077 
08 Bundesministerium der Finanzen 242.250 - - - 242.250 
09 Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz 
745.733 786.310 - +786.310 1.532.043 
10 Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft 
101.572 - - - 101.572 
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1.842.050 - 7.000 -7.000 1.835.050 
12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr 15.804.380 65.000 - +65.000 15.869.380 
14 Bundesministerium der Verteidigung 230.997 151.938 - +151.938 382.935 
15 Bundesministerium für Gesundheit 104.323 - - - 104.323 
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 
1.059.568 2.504 - +2.504 1.062.072 
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend 
259.037 - - - 259.037 
19 Bundesverfassungsgericht 40 - - - 40 
20 Bundesrechnungshof 382 - - - 382 
21 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und 
die Informationsfreiheit 
85 - - - 85 
23 Bundesministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung 
765.104 - - - 765.104 
25 Bundesministerium für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen 
242.720 - - - 242.720 
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 51.251 - - - 51.251 
32 Bundesschuld 18.719.000 22.868.838 - +22.868.838 41.587.838 
60 Allgemeine Finanzverwaltung 403.495.284 22.181.341 14.798.730 +7.382.611 410.877.895 
Summe 445.687.863 46.055.931 14.936.138 +31.119.793 476.807.656 
Im Epl. 32 (Spalte 6) Nettokreditaufnahme = 39.027.570
Im Epl. 60 (Spalte 5) Steuermehreinnahmen = 2.274.000
Im Epl. 60 (Spalte 6) Münzeinnahmen = 161.000
Drucksache 20/8663 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 74 –
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2024 
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 
Ausgaben 
Einzelplan 
Ressort
Regierungsentwurf 
Ergebnis Haushaltsausschuss 
Neuer 
Ansatz
Erhöhungen
Herabsetzungen 
Mehr (+) 
Weniger (-) 
(Saldo) 
in Tausend € 
1 2 3 4 5 6 
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 47.363 1.300 1.569 -269 47.094 
02 Deutscher Bundestag 1.205.677 34.252 - +34.252 1.239.929 
03 Bundesrat 38.953 - 670 -670 38.283 
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 3.709.541 214.607 50.096 +164.511 3.874.052 
05 Auswärtiges Amt 6.155.691 565.143 13.122 +552.021 6.707.712 
06 Bundesministerium des Innern und für Heimat 12.902.605 721.632 279.298 +442.334 13.344.939 
07 Bundesministerium der Justiz 1.025.000 5.169 1.170 +3.999 1.028.999 
08 Bundesministerium der Finanzen 9.699.794 200.940 91.403 +109.537 9.809.331 
09 Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz 
10.995.247 250.376 155.593 +94.783 11.090.030 
10 Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft 
6.830.000 143.621 42.990 +100.631 6.930.631 
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 171.673.496 5.021.803 1.019.801 +4.002.002 175.675.498
12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr 38.701.275 6.830.751 1.386.809 +5.443.942 44.145.217 
14 Bundesministerium der Verteidigung 51.800.000 278.138 126.200 +151.938 51.951.938 
15 Bundesministerium für Gesundheit 16.220.500 563.607 75.580 +488.027 16.708.527 
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 
2.400.000 8.202 4.435 +3.767 2.403.767 
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend 
13.351.439 528.610 6.754 +521.856 13.873.295 
19 Bundesverfassungsgericht 41.314 - - - 41.314 
20 Bundesrechnungshof 191.810 - - - 191.810 
21 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und 
die Informationsfreiheit 
45.398 350 350 - 45.398
22 Unabhängiger Kontrollrat 11.000 - - - 11.000
23 Bundesministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung 
11.515.500 85.576 383.795 -298.219 11.217.281 
25 Bundesministerium für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen 
6.962.054 89.474 323.320 -233.846 6.728.208 
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 20.300.142 1.440.413 254.221 +1.186.192 21.486.334 
32 Bundesschuld 38.930.773 2.825.976 2.184.958 +641.018 39.571.791 
60 Allgemeine Finanzverwaltung 20.933.291 21.079.705 3.367.718 +17.711.987 38.645.278 
Summe 445.687.863 40.889.645 9.769.852 +31.119.793 476.807.656 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8663– 75 –
Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2024 
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 
Verpflichtungsermächtigungen 
Einzelplan 
Ressort
Regierungsentwurf 
Ergebnis Haushaltsausschuss 
Neuer 
Ansatz
Erhöhungen
Herabsetzungen 
Mehr (+) 
Weniger (-) 
(Saldo) 
in Tausend € 
1 2 3 4 5 6 
02 Deutscher Bundestag 16.870 605 - +605 17.475 
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1.031.550 685.400 134.884 +550.516 1.582.066 
05 Auswärtiges Amt 2.556.265 495 15 +480 2.556.745 
06 Bundesministerium des Innern und für Heimat 3.485.502 2.232.194 28.851 +2.203.343 5.688.845 
07 Bundesministerium der Justiz 5.900 73.086 - +73.086 78.986 
08 Bundesministerium der Finanzen 2.024.657 111.690 - +111.690 2.136.347 
09 Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz 
5.989.596 1.298.109 94.309 +1.203.800 7.193.396 
10 Bundesministerium für Ernährung und 
Landwirtschaft 
1.744.895 101.285 300.000 -198.715 1.546.180 
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 6.930.879 1.810 2.014 -204 6.930.675 
12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr 32.762.431 14.141.477 37.785 +14.103.692 46.866.123 
14 Bundesministerium der Verteidigung 41.817.093 10.740.518 3.519.579 +7.220.939 49.038.032 
15 Bundesministerium für Gesundheit 165.076 165.400 - +165.400 330.476 
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 
2.113.537 407.375 775 +406.600 2.520.137 
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend 
737.563 68.651 - +68.651 806.214 
19 Bundesverfassungsgericht 627 - - - 627 
20 Bundesrechnungshof 6.390 - - - 6.390 
22 Unabhängiger Kontrollrat 1.170 - - - 1.170 
23 Bundesministerium für wirtschaftliche 
Zusammenarbeit und Entwicklung 
7.066.591 38.500 5.500 +33.000 7.099.591 
25 Bundesministerium für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen 
4.024.266 1.533.360 17.035 +1.516.325 5.540.591 
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 8.211.750 201.126 83.210 +117.916 8.329.666 
60 Allgemeine Finanzverwaltung 6.130.508 3.691.289 - +3.691.289 9.821.797 
Summe 126.823.116 35.492.370 4.223.957 +31.268.413 158.091.529 
Drucksache 20/8663 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 76 –
Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2024 
- Beträge in Mio. € -
Einnahmen 
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Einnahmen 
Epl. 06  
06 25 11102 Luftsicherheitsgebühr -130
Sonstiges Epl. 06 +0
Summe -130
Epl. 09  
09 18 12901 Einnahmen im Zusammenhang mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz +786
Sonstiges Epl. 09 +0
Summe +786
Epl. 11 
Sonstiges Epl. 11 -7
Summe -7
Epl. 12  
12 05 18201 Tilgung von Darlehen an Flughafengesellschaften, an denen der Bund 
beteiligt ist +65
Sonstiges Epl. 12 +0
Summe +65
Epl. 14  
14 03 11104 Einnahmen aus der Heilbehandlung Dritter +152
Sonstiges Epl. 14 +0
Summe +152
Epl. 16 
Sonstiges Epl. 16 +3
Summe +3
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8663– 77 –
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Einnahmen 
Epl. 32  
32 01 32511 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt +22.470
32 05 16212 Zinseinnahmen aus dem Kassenmanagement des Bundes +398
Sonstiges Epl. 32 +0
Summe +22.869
Epl. 60  
60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer -1.445
60 01 01401 Körperschaftsteuer -500
60 01 01501 Umsatzsteuer +2.874
60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer -4.579
60 01 01602 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den 
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern +117
60 01 01701 Gewerbesteuerumlage +63
60 01 01803 Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge +704
60 01 02101 Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU -250
60 01 02202 BNE-Eigenmittel der EU +4.740
60 01 03103 Energiesteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und 
031 04 erfasste Aufkommen) +343
60 01 03104 Energiesteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas) +57
60 01 03602 Versicherungsteuer +200
60 01 03703 Stromsteuer +1.515
60 01 03801 Kfz-Steuer +135
60 01 04402 Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer -150
60 01 04404 Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer -60
60 01 04406 Solidaritätszuschlag zur Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge +85
60 01 01218 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen 
und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness 
(Wachstumschancengesetz) -406
60 01 01219 Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden 
Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) -264
60 01 01513 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur 
Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) +1.993
60 01 03711 Änderung des Stromsteuergesetzes -3.250
60 01 03913 Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes +375
60 02 11989 Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen -72
60 02 21402 Zuweisung aus dem Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" -134
60 02 26601 Erhebungskostenpauschale -150
60 02 35901 Entnahmen aus Rücklage +8.812
60 02 37101 Globale Mehreinnahme - Konsolidierungsbeitrag Steuern -2.000
60 02 37203 Globale Mindereinnahme -1.391
Sonstiges Epl. 60 +20
Summe +7.383
Drucksache 20/8663 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 78 –
Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf 2024 
- Beträge in Mio. € -
Ausgaben 
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
 
Epl. 01 
Sonstiges Epl. 01 +0 +0
Summe +0 +0
Epl. 02 
Sonstiges Epl. 02 +34 +1
Summe +34 +1
Epl. 03 
Sonstiges Epl. 03 -1 +0
Summe -1 +0
Epl. 04  
04 51 97203 Globale Minderausgabe -8 -120
04 52 68326 Anreiz zur Stärkung der Entwicklung und Produktion von Computerspielen 
inDeutschland +33 +67
04 52 89424 Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen im Inland +39 +488
Sonstiges Epl. 04 +101 +116
Summe +165 +551
Epl. 05  
05 01 68732 Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland +500
Sonstiges Epl. 05 +52 +0
Summe +552 +0
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8663– 79 –
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
 
Epl. 06  
06 03 68412 Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung +188
06 15 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik +82
06 25 81104 Investive Instandhaltung von Luftfahrzeugen +48 +56
06 25 81105 Erwerb von Luftfahrzeugen -48 +1.910
06 25 67121 Erstattungen an Dritte für die Durchführung der Fluggast- und 
Reisegepäckkontrolle -118
06 29 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen 
Liegenschaftsmanagement +8 +110
06 33 42709 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige 
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für 
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige +65
06 33 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik +80
Sonstiges Epl. 06 +137 +127
Summe +442 +2.203
Epl. 07 
Sonstiges Epl. 07 +4 +73
Summe +4 +73
Epl. 08  
08 11 97202 Globale Minderausgabe Errichtung BBF -85
08 14 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen 
Liegenschaftsmanagement +76
Sonstiges Epl. 08 +194 +36
Summe +110 +112
Epl. 09  
09 03 67102 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb und Verkauf von 
50Hertz-Anteilen durch die KfW +56
09 03 68201 Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-
Standorte +430
09 03 68301 Energieforschung +2 -52
09 03 69701 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb und Verkauf von 
50Hertz-Anteilen durch die KfW -56
09 03 69704 Ausgaben im Zusammenhang mit der Finanzierung des Anlegers für 
verflüssigte Gase in Wilhelmshaven durch die KfW +300
09 03 89641 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland +50 +174
09 04 67101 Ausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung der KfW an 
Rohstoffvorhaben +13 +273
Sonstiges Epl. 09 +30 +79
Summe +95 +1.204
Drucksache 20/8663 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 80 –
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
 
Epl. 10  
10 10 68306 Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei -150
10 10 89206 Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei (Investitionen) -150
Sonstiges Epl. 10 +101 +101
Summe +101 -199
Epl. 11  
11 01 63211 Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung +1.400
11 01 68112 Bürgergeld +2.200
11 02 63201 Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung +1.400
11 02 63616 Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung -60
11 02 63681 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung -245
11 02 63682 Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im 
Beitrittsgebiet -61
11 02 63683 Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung -585
Sonstiges Epl. 11 -47 +0
Summe +4.002 +0
Epl. 12  
12 02 83101 Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG +4.375 +8.500
12 02 89101 Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene -610
12 02 89106 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem 
Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic 
Management System) -250 +1.266
12 02 89109 Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von 
Bahnhöfen -168
12 02 89111 Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der 
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes +978
12 04 89203 Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen 
und regulatorischen Rahmenbedingungen +154 +381
12 04 89403 Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus +1.281 +3.835
12 10 68251 Reduzierung Anlagenpreise im Schienengüterverkehr -65
12 10 68252 Reduzierung Trassenpreise im Schienengüterverkehr -121
12 10 88292 Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das 
Sonderprogramm "Stadt und Land" -45 +75
Sonstiges Epl. 12 -86 +46
Summe +5.444 +14.104
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8663– 81 –
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
 
Epl. 14  
14 03 44315 Behandlung bei zivilen Ärztinnen und Ärzten sowie 
Gesundheitseinrichtungen +85
14 04 55103 Zukunfts- und Weiterentwicklung der Bundeswehr -120
14 04 55111 Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung -149
14 04 55118 Entwicklung des Waffensystems Eurofighter -170
14 04 55121 Main Ground Combat System +260
14 05 55401 Beschaffung von Sanitätsgerät sowie Erstbeschaffung der Vorräte an 
Arznei- und Verbandmitteln, Brillen und sonstigem 
Sanitätsverbrauchsmaterial +15 +138
14 05 55406 Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich des 
Zubehörs +10 -109
14 05 55407 Beschaffung von Kampffahrzeugen -201
14 05 55408 Beschaffung von Munition -1.163
14 05 55410 Beschaffung von Feldzeug- und Quartiermeistermaterial, soweit nicht an 
anderer Stelle veranschlagt -294
14 05 55412 Beschaffung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten, 
schwimmendem und sonstigem Marinegerät +267
14 05 55413 Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-, Sicherheits- 
und sonstigem flugtechnischen Gerät +1.359
14 05 55417 Beschaffung des Waffensystems Eurofighter -473
14 05 55418 Beschaffung des Großraumtransportflugzeuges A400M -152
14 05 55424 Beschaffung Korvetten Klasse 130 -165
14 05 55433 Satellitengestütztes Kommunikationssystem der Bw +796
14 05 55435 German Mission Network +952
14 05 55436 Satellitenkommunikation/Rechenzentrumsverbund +78
14 05 55438 Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO) +312
14 05 55439 Taktisches Wide Area Network +1.494
14 05 55442 Schwerer Waffenträger Infanterie +818
14 05 55443 Nachfolge Überschneefahrzeug +51
14 05 55448 Beschaffung Nachfolge luftverlegbare Fahrzeuge/ Luftlandeplattformen +312
14 05 55458 Beschaffung Nachfolge TPz Fuchs +2.735
14 05 55463 Bodengebundene Luftverteidigung NNbS +326
14 07 55319 Betrieb des Bekleidungswesens +11 +84
14 07 55329 Betreiber- und Kooperationsmodelle für Telekommunikation und Satelliten +371
14 07 55339 Betrieb der Fahrzeuge des Flottenmanagements -76
14 07 55369 Betreibermodelle und Vorhaltecharter für Flugzeuge, Flugkörper und 
flugtechnisches Gerät +60
14 07 55379 Vorhaltecharter für den Landtransport -155
14 13 53201 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik -40 -219
14 13 69701 Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb und der -
verwaltung an der Hensoldt AG +6 +133
14 13 53255 Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen +6 +81
Sonstiges Epl. 14 +135 -38
Summe +152 +7.221
Drucksache 20/8663 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 82 –
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
 
Epl. 15  
15 01 63603 Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für SARS-CoV-2-
Pandemie verursachte Belastungen +130
15 03 53107 Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen -59 +49
15 03 68407 Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 +346
15 04 54401 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches +9 +54
Sonstiges Epl. 15 +61 +62
Summe +488 +165
Epl. 16  
16 03 89101 Endlagerung und Standortauswahlverfahren +310
16 04 89403 Maßnahmen des Meeresnaturschutzes +83
Sonstiges Epl. 16 +4 +14
Summe +4 +407
Epl. 17  
17 01 63207 Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes +100
17 01 68113 Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a 
Bundeskindergeldgesetz +220
17 02 68404 Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie +60
17 03 68414 Bundesfreiwilligendienst +53
Sonstiges Epl. 17 +149 +9
Summe +522 +69
Epl. 19 
Sonstiges Epl. 19 +0 +0
Summe +0 +0
Epl. 20 
Sonstiges Epl. 20 +0 +0
Summe +0 +0
Epl. 21 
Sonstiges Epl. 21 +0 +0
Summe +0 +0
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8663– 83 –
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
 
Epl. 22 
Sonstiges Epl. 22 +0 +0
Summe +0 +0
Epl. 23  
23 01 68706 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur +78
23 01 89611 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Zuschüsse -180
Sonstiges Epl. 23 -196 +33
Summe -298 +33
Epl. 25  
25 01 63201 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz -270
25 01 68502 Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes 
Bauen +4 +65
25 01 71301 Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und 
Europäische Transformation +1 +61
25 01 89309 "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohngebäude mit 
kleinen bis mittleren Einheiten" (KNN) +10 +990
25 12 51802 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen 
Liegenschaftsmanagement -9 +291
Sonstiges Epl. 25 +30 +109
Summe -234 +1.516
Epl. 30  
30 02 88201 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen in die digitale 
Infrastruktur für Schulen gemäß § 2 Nr. 3 Digitalinfrastrukturgesetz (DIFG) +1.250
30 02 68151 BAföG - Studierende +150
30 04 68572 Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH) - Betrieb +74
30 11 97201 Globale Minderausgabe -200
Sonstiges Epl. 30 -14 +44
Summe +1.186 +118
Drucksache 20/8663 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 84 –
(Veränderung von mehr als 50 Mio. €) Veränderung 
Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungsermächtigung 
 
Epl. 32  
32 05 57501 Zinsen für Bundesanleihen +810
32 05 57503 Zinsen für Bundesobligationen +430
32 05 57505 Zinsen für Bundesschatzanweisungen +619
32 05 57506 Diskont für Unverzinsliche Schatzanweisungen +823
32 05 57508 Zinsen gem. § 4 des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG) -776
32 05 57509 Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, 
Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und 
Darlehen -1.370
32 05 57521 Zinsen für das Kassenmanagement des Bundes +120
Sonstiges Epl. 32 -15 +0
Summe +641 +0
Epl. 60  
60 02 54001 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von 
Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs -108
60 02 63401 Zuweisung an das Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" +2.658
60 02 68302 Corona-Unternehmenshilfen +135
60 02 68303 Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas- 
und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen +1.215
60 02 68703 Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und 
Stabilisierung +3.480 +2.000
60 02 71203 Vorsorge für die Programmausgaben in den Einzelplänen nach Auflösung 
des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" -2.706
60 02 81101 Erwerb von Fahrzeugen +15 +361
60 02 86101 Verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung 
der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung +12.000
60 02 88202 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen der 
1. Säule des Startchancen-Programms +200
60 02 97113 Globale Mehrausgabe - Startchancen -500
60 02 46171 Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 +1.450
60 02 83623 Beteiligung am Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und 
Entwicklung (EBWE) +344
60 02 89343 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich 
des BMWK +6 +690
60 02 89345 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich 
des BMDV -35 +57
60 02 89348 Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich 
des BMBF +12 +82
Sonstiges Epl. 60 +25 +23
Summe +17.712 +3.691
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/8663– 85 –


Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung&#xd;
- Drucksachen 20/7800, 20/7802, 20/8962 Nr. 1 -&#xd;
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)</titel>
  <datum>2024-01-26</datum>
</document>
