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    <titel>Jahreswirtschaftsbericht 2024 der Bundesregierung</titel>
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    <titel>Bundesregierung</titel>
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    <titel>Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz</titel>
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    <datum>2024-02-21</datum>
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    <urheber>Bundesregierung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/10415 
20. Wahlperiode 21.02.2024 
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Jahreswirtschaftsbericht 2024 der Bundesregierung 
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 21. Februar 2024 gemäß § 2 
des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. 
Bildnachweis 
BMWK / Dominik Butzmann / S. 5
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– II –
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort....................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................5
Jahreswirtschaftsbericht 2024 der Bundesregierung ............................................................................................................................................................................................................8
I. Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung...................................................................................................................................................................................9
A.  Wachstumspotenzial stärken, Transformation vorantreiben, Resilienz erhöhen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10
Strukturelle Herausforderungen angehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10
Zeit für eine umfassende und gezielte Angebotspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13
Zehn Handlungsfelder zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16
Fiskalische Resilienz aufbauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19
Wettbewerbsrahmen stärken und weiter entwickeln. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19
Soziale Teilhabe in Zeiten der Transformation sicherstellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19
B.  Zur wirtschaftspolitischen Ausgangslage 2024. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
Konjunkturelle Ausgangslage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
Finanzpolitische Ausgangslage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21
Energie- und klimapolitische Ausgangslage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
C.  Zehn Handlungsfelder für eine nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27
1.  Investitionen stärken, Modernisierung
vorantreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27
2. Verfahren verkürzen, unnötige Bürokratie und Regulierungsdichte abbauen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33
3.  Innovationen erleichtern, digitale Transformation vorantreiben, technologische
Souveränität stärken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36
4. Arbeitsangebot stärken, Erwerbspotenziale erschließen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46
5. Kapital mobilisieren, Finanzierungs bedingungen verbessern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55
6.  Angebot erneuerbarer Energien erhöhen und Energie effizient nutzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .59
7. Nachhaltige Produktion stärken, Kreislauf wirtschaft ausbauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .68
8.  Außenhandelsbeziehungen diversifizieren, Wirtschaftssicherheit erhöhen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76
9. Nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum schaffen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .80
10. Verkehrsinfrastruktur modernisieren, nachhaltige Mobilität stärken  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84
D. Teilhabe sicherstellen, Transformation gerecht gestalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .86
Reallohnverluste überwinden, Sozialpartnerschaft stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .86
Krisen und Transformation gezielt verteilungspolitisch flankieren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88
Sozialstaatliche Leistungen zeitgemäß ausgestalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90
Vermögensaufbau fördern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .93
E. Wohlstand unter Wahrung ökologischer Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .95
Beiträge zum Klimaschutz effektiv und effizient erbringen, internationale
Anreize stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .95
Biodiversität, Bodenfunktionen und Wasserressourcen erhalten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 1 –
2 INHALTSVERZEICHNIS
F.  Finanzpolitik an Effizienz und Tragfähigkeit orientieren, Handlungsfähigkeit
des Staates erhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
 Finanzpolitische Herausforderungen in den Blick nehmen: Tragfähigkeit und
Gestaltungs spielräume für die Zukunft sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
 Die europäischen Fiskalregeln und die Koordinierung der Wirtschaftspolitik
zukunftsfähig machen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Modernisierung des Staates beschleunigen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
G. Wohlfahrtsmessung und gesellschaftlicher Fortschritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
(I) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Grundbedürfnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
(II) Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
(III) Ökologische Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
(IV) Zukunftsfähigkeit von Staat und Wirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
II. Jahresprojektion 2024 der Bundesregierung .....................................................................................................................................................................................................................155
Überblick: Moderate Belebung nach Stagnationsphase. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156
Weltwirtschaft expandiert weiter nur unterdurchschnittlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
Keine Impulse vom Außenhandel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161
Investitionen erholen sich nur schleppend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Arbeitsmarkt trotz anhaltender Schwächephase stabil. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Inflation geht weiter zurück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
Privater Konsum profitiert von steigenden Einkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
Staatliche Konsumausgaben steigen leicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
Abkürzungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172
Verzeichnis der Schaubilder
Schaubild 1: Wachstumsbeiträge zum Produktionspotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14
Schaubild 2: Börsenpreis für Gas (Monatsdurchschnitte). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24
Schaubild 3: Börsenpreis für Strom (Monatsdurchschnitte). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24
Schaubild 4:  CO2-Preis bei Auktionen in Deutschland im derzeitigen Europäischen  
Emissionshandel (EU EHS-1). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25
Schaubild 5: Treibhausgasemissionen in Deutschland (nach Sektoren). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26
Schaubild 6: Arten der Unternehmensfinanzierung und Bruttoinvestitionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28
Schaubild 7: Ausrüstungsinvestitionen (preis-, kalender- und saisonbereinigt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29
Schaubild 8:  Roadmap der EU- und Bundesgesetzgebung (Kabinettbeschluss) mit  
besonderem Bezug zu Daten mit wichtigen Vorhaben aus dem  
Koalitionsvertrag bis Q4/2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40
Schaubild 9:  Übersicht der am IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien  
beteiligten Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 2 –
INHALTSVERZEICHNIS 3
Schaubild 10:  Übersicht der am IPCEI-CIS beteiligten Projekte und Projektleitende 
Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44
Schaubild 11: Entwicklung der Bevölkerung zwischen 20 und 66 Jahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47
Schaubild 12: Anteil Erwerbstätiger nach Familienstatus, Geschlecht und Alter für 2022. . . . . . . . .48
Schaubild 13: Beschäftigungsquoten nach Staatsangehörigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53
Schaubild 14: Herkunft des in Deutschland verbrauchten Erdgases . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .60
Schaubild 15: Ausbau Windenergie und Photovoltaik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62
Schaubild 16: Stand der Netzausbauvorhaben (Übertragungsnetz). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .64
Schaubild 17: Primärenergieverbrauch nach Energieträger in PJ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .67
Schaubild 18:  Übersicht über bisher von der Europäischen Kommission genehmigte  
deutsche Projekte des IPCEI Wasserstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .71
Schaubild 19: Exporte und Importe nach ausgewählten Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .76
Schaubild 20: Monatlich genehmigte Wohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81
Schaubild 21: Verbraucherpreisindizes Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89
Schaubild 22:  Anteil am Gesamtnettovermögen/-bruttoeinkommen verschiedener  
Dezile der Vermögens-/Einkommensverteilung in 2021. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .93
Schaubild 23:  Globale Kapazitäten zur Stromerzeugung – historisch, nach bisherigen  
Entwicklungsplänen für 2030 und im Einklang mit dem G20-Ziel der 
Verdreifachung der erneuerbaren Kapazitäten bis 2030 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Schaubild 24: Schuldenstandquoten der G7 2023 vs. 2020 als Anteil vom BIP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Schaubild 25:  Zinsausgaben des Bundes (inkl. Sondervermögen), jährliches  
Emissionsvolumen und Umlaufvolumen in Bundeswertpapieren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Schaubild 26: Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157
Schaubild 27: Frühindikatoren für den Außenhandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162
Schaubild 28:  Indikatoren für Ausrüstungsinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
Schaubild 29: Wachstumsbeiträge zur Veränderung der Verbraucherpreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
Schaubild 30: Entwicklung der Nominallöhne nach Einkommensgruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167
Verzeichnis der Übersichten
Übersicht 1: Ausgewählte Eckwerte zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21
Übersicht 2: Wesentliche Kennziffern der Haushaltsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
Übersicht 3:  Ausgewählte Eckwerte zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .158
Übersicht 4: Technische Details der Jahresprojektion 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159
Übersicht 5: Wachstumsbeiträge in der Jahresprojektion 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
Übersicht 6: Eckwerte der Jahresprojektion 2024. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Übersicht 7:  Gegenüberstellung der Jahresprojektion 2023 und der tatsächlichen 
Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 3 –
4 INHALTSVERZEICHNIS
Verzeichnis der Kästen
Kasten 1: Unterstützungsleistungen für die Ukraine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22
Kasten 2:  Zentrale Inhalte des vom Bundestag am 17. November 2023 in  
2./3. Lesung verabschiedeten Wachstumschancengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30
Kasten 3: Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31
Kasten 4: Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32
Kasten 5:  Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte  
Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38
Kasten 6: Zukünftige Umsetzung des Data Act. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41
Kasten 7: Sicherheits- und Verteidigungsindustrie  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44
Kasten 8: Raumfahrtstrategie der Bundesregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .45
Kasten 9: Insolvenzen, Gewerbemeldungen und Gründungsgeschehen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .57
Kasten 10: Ein Strommarktdesign für ein klimaneutrales Stromsystem. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .65
Kasten 11: Klimaschutzverträge als modernes Förderinstrument. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .69
Kasten 12: Net Zero Industry Act (NZIA). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .70
Kasten 13: Laufende und abgeschlossene Verhandlungen bilateraler Handelsabkommen  . . . . .77
Kasten 14: Klimaschutzprogramm 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99
Kasten 15: Ergebnisse der UNFCCC Klimaverhandlungen (COP28). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Kasten 16:  Zu den Maßnahmen der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen und  
sozialen Folgen des russischen Angriffskrieges. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
Kasten 17:  Zinsausgaben und Auf- und Abschläge bei der Emission von  
Bundeswertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Kasten 18: Sondervermögen des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Kasten 19: Begriffserklärungen Wohlstand und Wohlfahrt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122
Kasten 20: Methodische Überarbeitungen verschiedener Datenquellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Kasten 21: Öffentliche Konsultation zur Wohlfahrtsindikatorik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Kasten 22: Rückblick auf die Jahresprojektion 2023  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 4 –
5
Die wirtschaftliche Lage zum Anfang dieses
Jahres bietet weiterhin Anlass zur Sorge. Im Jahr 2023 
ist die deutsche Wirtschaft um 0,3 Prozent ge ­
schrumpft. Für das laufende Jahr prognostiziert 
der Jahreswirtschaftsbericht zwar eine
Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, eine deutliche 
Erholung bleibt aber weiterhin aus. 
Die Gründe dafür sind vielfältig. Wir erleben eine 
geopolitische Zeitenwende. Die Veröffentlichung 
des Berichts fällt in die Zeit des zweiten
Jahrestages des russischen Angriffskrieges auf die
Ukraine. Dieser Krieg in all seiner Brutalität dauert bis 
heute an und bleibt eine dramatische Gefahr für 
unsere europäische Freiheits­ und
Sicherheitsordnung. Und er lastet auch heute auf unserer 
Wirtschaft. Zwar haben wir es in einer
gemeinsamen Anstrengung geschafft, uns schnell von 
der einseitigen Abhängigkeit von russischen 
Energielieferungen zu lösen und die
Energieversorgung zu sichern. Das ist eine große
Gemeinschaftsleistung. Die Energiepreise sind seitdem 
wieder deutlich gesunken, trotzdem sind sie zum 
Teil noch über dem Vorkrisenniveau und stellen 
eine Herausforderung dar. Auch die durch den 
Krieg dramatisch gestiegene Inflation und die 
dadurch bedingten Zinssteigerungen der EZB 
sind eine fortwährende Belastung. Eine der guten 
Nachrichten dieses Berichts ist, dass wir bei der 
Bekämpfung der Inflation deutliche Fortschritte 
machen und der Druck auf die Unternehmen 
und Bürgerinnen und Bürger nachlassen wird. 
Wohlstand erneuern, Wirtschaftsstandort 
stärken
Zur nüchternen Wahrheit gehört jedoch auch: 
Viele unserer wirtschaftlichen Probleme sind 
trotz der eklatanten externen
Herausforderungen hausgemacht. Übermäßige Bürokratie, der 
Geleitwort
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 5 –
6 GELEITWORT
Fach­ und Arbeitskräftemangel, angesichts der 
Notwendigkeiten zu wenig private und
öffentliche Investitionen, all das bremst die
wirtschaftliche Dynamik. Diese Probleme haben sich zum 
Teil über viele Jahre hinweg angestaut und
verfestigt.
Die Bundesregierung arbeitet seit zwei Jahren 
intensiv daran, diese Probleme zu lösen. Wir 
haben den Umstieg auf ein erneuerbares
Energiesystem beschleunigt, Planungs­ und
Genehmigungsprozesse verschlankt, ein
Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen und den Abbau 
von Bürokratie in Angriff genommen. Die
staatliche Investitionsquote liegt auf dem höchsten 
Niveau seit Mitte der Neunzigerjahre. Wichtige 
Technologien von der Halbleiterindustrie über 
die Batteriezellenfertigung bis zur KI siedeln 
sich an, genauso sehen wir große Investitionen 
in der Pharmabranche. Hier entstehen
Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Start­ups werden 
gestärkt, mit Mitteln aus dem Zukunftsfonds 
haben wir zusätzliche 1,75 Milliarden Euro zur 
Start­up­Finanzierung zur Verfügung gestellt 
und investieren in die Ideen und
Geschäftsmodelle von morgen. 
Aber angesichts der großen Herausforderungen 
reichen die bisherigen Maßnahmen nicht aus. 
Dieser Jahreswirtschaftsbericht enthält daher 
den klaren Auftrag, die nachhaltige Stärkung 
unseres Wirtschaftsstandortes und das
Entfachen einer neuen wirtschaftlichen Dynamik 
in den Mittelpunkt des Regierungshandelns zu 
stellen. 
Der Bericht präsentiert dafür viele
Aufgabenbereiche. Nicht zuletzt mit Blick auf die
klimaneutrale Erneuerung unseres Wohlstands
müssen wir die Investitionstätigkeit stärken, private 
Investitionen anreizen und Kapital effizienter 
einsetzen. Unsere Aufgabe ist es, Innovationen 
zu erleichtern und auch die digitale
Transformation voranzutreiben. Verfahren bei Planungen 
und Genehmigungen gilt es weiter zu verkürzen 
und den Bürokratieabbau auf eine neue Stufe zu 
heben. Den Ausbau der erneuerbaren Energien 
treiben wir weiter intensiv voran, die effiziente 
Nutzung von Energie ebenso. Wir müssen
nachhaltigen und zugleich bezahlbaren Wohnraum 
schaffen, die Verkehrsinfrastruktur
modernisieren und nachhaltige Mobilität stärken. Mitten 
in der Zeitenwende ist die Erneuerung unserer 
Wehrhaftigkeit und militärischen Fähigkeiten 
zentral und erfordert enorme Mittel. Sicherheit 
hat einen Preis. Das gilt auch für
Wirtschaftssicherheit. Einseitige Abhängigkeiten gilt es zu 
reduzieren, bei Rohstoffen, medizinischen
Produkten, Batterien, Halbleitern. Auch deshalb 
setzt die Bundesregierung sich für eine
Ausweitung und Vertiefung von Handelsbeziehungen 
und zusätzliche Handelsabkommen ein.
Wenn wir all diese Dinge konsequent angehen, 
verleihen wir unserer Wirtschaft auch
langfristig neue Dynamik. Was wir dafür brauchen, ist 
eine transformative Angebotspolitik in all ihren 
Facetten.
Herausforderungen gemeinsam angehen, 
Zusammenhalt pflegen
Die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes hat 
hohe Priorität. Diese steht unter klaren
Vorzeichen: Sozialer Ausgleich und Zusammenhalt 
und die Bewahrung der ökologischen
Grundlagen sind wesentliche Bedingungen für Freiheit 
und Wohlstand. Unter diesen Vorzeichen geht 
es nun verstärkt darum, die Potenziale und
Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft zur
GeneDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 6 –
GELEITWORT 7
rierung von Wertschöpfung bestmöglich zu
entfesseln und zu heben – auch und insbesondere 
durch Sicherstellung und Nutzung marktlicher 
Effizienz. 
Der Handlungsbedarf ist enorm. Natürlich
brauchen wir alle Beiträge, privat und öffentlich. 
Auch der Staat muss im Sinne wirtschaftlicher 
Prosperität finanziell handlungsfähig sein. Vor 
allem gilt es, sich auf zentrale
Wohlstandsgeneratoren zu besinnen. Dazu gehört es, regulative 
und infrastrukturelle Spielräume für
Unternehmergeist von der Unternehmensgründung 
bis zum Großbetrieb zu schaffen und den
Wettbewerb als Bedingung für
betriebswirtschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen Erfolg zu 
stärken. Wichtig ist, die systemischen
Voraussetzungen für Kreativität und Innovation – gerade 
angesichts des notwendigen wirtschaftlichen 
Umbaus – zu verbessern. Zentral ist bei all dem 
der Respekt und die Anerkennung für
wirtschaftliche Leistung – von Unternehmerinnen 
und Unternehmern und von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vom Handwerk bis 
zum Großkonzern. Dynamik entsteht nur, wenn 
es auch die Bereitschaft und Kompetenz gibt, 
etwas zu wagen, nach vorne zu gehen, in
privaten Unternehmen, in der öffentlichen
Verwaltung, in der Politik. 
Kein Zweifel, es gibt viel zu tun – für die
Bundesregierung, für uns alle. Wir nehmen die
Herausforderungen ernst und werden alles tun, um sie 
zu bewältigen. Das geht nicht auf einen Schlag, 
sondern nur mit Beharrlichkeit und langem 
Atem.
Deutschland ist – trotz aller Probleme im Kleinen 
und im Großen – ein starker
Wirtschaftsstandort, mit gut ausgebildeten Arbeitskräften. Unsere 
Maschinen sind immer noch weltweit gefragt. 
Unsere Infrastruktur ist im weltweiten Vergleich 
immer noch leistungsfähig. Und überall in
unserem Land gibt es Menschen, die anpacken, die 
loslegen, die sich engagieren. Auf die
anstehenden Aufgaben können wir deshalb auch mit 
Zuversicht blicken.
Dr. Robert Habeck
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 7 –
8 JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT 2024 DER BUNDESREGIERUNG
Jahreswirtschaftsbericht 2024 
der Bundesregierung
Die Bundesregierung legt hiermit dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gemäß § 2 
des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des 
Wachstums der Wirtschaft (StabG) den
Jahreswirtschaftsbericht 2024 vor. Sie stellt damit auch 
gemäß § 3 StabG gesamtwirtschaftliche
Orientierungsdaten für das Jahr 2024 zur Verfügung.
In Teil I des Berichts stellt die Bundesregierung 
zentrale wirtschafts­ und finanzpolitische
Themenschwerpunkte dar.1 Wie im StabG vorgesehen, 
wird in Teil II die Projektion der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für das laufende Jahr erläutert. 
Die Bundesregierung dankt dem
Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sachverständigenrat) für die 
detaillierte und umfassende Analyse der
wirtschaftlichen Entwicklung im vergangenen Jahr 
und der Aussichten für das Jahr 2024 sowie für 
seine Darlegungen zu den Grundlinien der
Wirtschaftspolitik im Rahmen des Jahresgutachtens 
2023/24. Die Bundesregierung nimmt im
Jahreswirtschaftsbericht zum Jahresgutachten 2023/24 
des Sachverständigenrates Stellung. Zur
Unterstützung der Meinungsbildung innerhalb der
Bundesregierung hat am 13. November 2023 in Berlin 
ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern 
der Ressorts und dem Wissenschaftlichen Stab des 
Sachverständigenrates stattgefunden.
Zur Vorbereitung des Jahreswirtschaftsberichts 
wurde die wirtschafts­ und finanzpolitische
Strategie der Bundesregierung im Konjunkturrat für die 
öffentliche Hand mit den Ländern und
Gemeinden erörtert. Darüber hinaus wurde sie mit
Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften, 
von Umwelt­ und Verbraucherverbänden sowie 
mit dem Gemeinschaftsausschuss der Deutschen 
Gewerblichen Wirtschaft besprochen.
1 Die Finanzierung von neuen Maßnahmen und Programmen erfolgt innerhalb der bestehenden Haushaltansätze bzw. Stellenpläne der
betroffenen Einzelpläne. Die Anführung von Maßnahmen in diesem Bericht präjudiziert weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 8 –
I. Wirtschafts­ und Finanzpolitik
der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 9 –
10 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
A.  Wachstumspotenzial stärken, 
Transformation vorantreiben,
Resilienz erhöhen
1. Vor dem Hintergrund mittelbarer Folgen der
andauernden russischen Aggression gegen die
Ukraine, der gestiegenen (Leit­)Zinsen, der
relativ schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung,
eines hohen Krankenstands, aber auch
zunehmender struktureller Herausforderungen hat die
Wirtschaftsleistung in Deutschland im
vergangenen Jahr um 0,3 Prozent abgenommen (vgl.
Kapitel B und Teil II). Aufgrund ihrer ehemals starken
Abhängigkeit von russischen Energielieferungen,
dem vergleichsweise hohen Industrieanteil an der
Wertschöpfung sowie der ausgeprägten
Außenhandelsorientierung wurde die deutsche
Wirtschaft stärker als andere große westliche
Volkswirtschaften in ihrer Entwicklung beeinträchtigt.
Dennoch ist es auf europäischer und insbesondere
auch auf nationaler Ebene in kürzester Zeit
gelungen, den Ausfall russischer Energielieferungen
zu kompensieren und Energiebedarfe – wo
möglich – effizient zu reduzieren. Nie zuvor in der
deutschen Nachkriegsgeschichte hat das Land
seine Energieversorgung in so kurzer Zeit in solch
einem Umfang neu organisieren müssen.
Nachdem Deutschland im Jahr 2022 die unmittelbaren
ökonomischen Folgen der Corona­Pandemie
weitgehend überwunden hatte, ist es im Laufe des
vergangenen Jahres gelungen, Versorgungsengpässe
zu vermeiden und auf rückläufige Energiepreise
hinzuwirken.
Ausgehend von den Entwicklungen des
vergangenen Jahres sprechen wesentliche Faktoren für 
eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage im 
laufenden Jahr (vgl. Kapitel B und Teil II): Die
Inflation ist im Jahresverlauf 2023 deutlich
zurückgegangen und lag im Januar 2024 bei 2,9 Prozent. 
Der Arbeitsmarkt ist bemerkenswert robust: Die 
Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland erreichte 
zuletzt mit über 46 Millionen Personen einen 
Höchststand. Die derzeit hohen nominalen
Lohnzuwächse führen in Kombination mit
nachlassender Inflation – nach den starken Verlusten 2022/23 
– wieder zu einem Zuwachs an realer Kaufkraft.
Dies dürfte auch die Binnennachfrage stärken. Die
Bundesregierung geht deshalb trotz der weiterhin
schwierigen Rahmenbedingungen, etwa mit Blick
auf die Weltwirtschaft, für das Jahr 2024 von einem
leichten gesamtwirtschaftlichen Wachstum von
0,2 Prozent aus (vgl. Teil II).
Strukturelle Herausforderungen angehen
2. Der Ausblick auf eine Stabilisierung der
kurzfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
ändert nichts daran, dass Deutschland eine Reihe
über Jahre angestauter, struktureller
Herausforderungen im Hinblick auf den Wirtschaftsstandort
bewältigen muss. Dazu zählen unter anderem die
notwendige Modernisierung der (öffentlichen)
Infrastruktur und des privaten Kapitalstocks, die in
Teilen zu zögerliche Digitalisierung oder die
herausfordernden Entwicklungen im Bildungsbereich.
Gleichzeitig steht Deutschland, wie viele andere
europäische Länder, vor vier grundlegenden
strukturellen Herausforderungen, deren
wirtschaftspolitische Bedeutung in den letzten Jahren jeweils
stark zugenommen hat:
(1) Geopolitische Zeitenwende: Die Öffnung
und Integration von Märkten hatten in den
vergangenen Jahrzehnten maßgeblichen Anteil am
weltweit gestiegenen materiellen Wohlstand.
Dies gilt nicht zuletzt für Deutschland, das ganz
wesentlich von der internationalen
Arbeitsteilung und der Einbettung in den Europäischen
Binnenmarkt profitiert. Die dynamische
Entwicklung der Globalisierung hat sich bereits seit
der Finanzkrise Ende der 2000er Jahre, auch
aufgrund protektionistischer Maßnahmen einzelner
Staaten und zunehmender geopolitischer
Spannungen, deutlich verändert. Während der Handel
mit Dienstleistungen, gemessen als Anteil des
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 10 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 11
Handels am Welt­Bruttoinlandsprodukt, weiter 
angestiegen ist, war der Anteil des Handels mit 
Waren rückläufig. Andere Länder setzten
zunehmend aus strategischen Gründen auf
marktführende Positionen in kritischen Industriesektoren 
sowie auf Technologieführerschaft in zentralen 
Zukunftsbereichen. Die jüngere Vergangenheit 
ist gekennzeichnet durch eine konfrontativere 
Handelspolitik (tarifär und nicht­tarifär) sowie 
zunehmende Investitionsbeschränkungen. Die 
multilaterale Handelsordnung ist angesichts
dieser protektionistischen Entwicklungen
herausgefordert. Spätestens mit Beginn dieser
Legislaturperiode, die durch den völkerrechtswidrigen 
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und 
dessen Folgen maßgeblich geprägt ist, spielen 
geopolitische und geoökonomische Aspekte eine 
zunehmende Rolle für die Wirtschaftspolitik und 
fordern Deutschland als überdurchschnittlich 
stark in internationale Wertschöpfungsketten 
eingebettete Industrienation, aber auch Europa 
insgesamt heraus.
(2) Dekarbonisierung: Die Folgen des
menschen gemachten Klimawandels machen sich
zunehmend bemerkbar und verdeutlichen die
Dring lichkeit der Einhaltung international
vereinbarter Klimaziele und einer weltweiten
Transformation zu einer treibhausgasneutralen
Wirtschaft. Das Jahr 2023 war bei einer
gegenüber der Phase vor Beginn der
Industrialisierung um 1,48 Grad Celsius höheren weltweiten
Durchschnittstemperatur das wärmste Jahr seit
Beginn der Wetteraufzeichnungen. Auch über
das Klimasystem hinaus sind weitere
ökologische Grenzen teilweise bereits überschritten
oder drohen überschritten zu werden. Die
Europäische Union hat im vergangenen Jahr – nicht
zuletzt mit der Unterstützung der
Bundesregierung – grundlegende Weichenstellungen im
Hinblick auf die Dekarbonisierung
vorgenommen, die sich in wesentlichen Elementen mit
den Empfehlungen aus der Wissenschaft decken
(vgl. bspw. SVR JG 2021/2022 und SVR­
Sondergutachten 2019 „Aufbruch zu einer neuen
Klimapolitik“). Der erfolgreiche Abschluss der
Verhandlungen zum europäischen Emissionshandel 
(EU EHS I und II) sowie zum EU­
Klimasozialfonds ebnet den Weg für eine breitere,
effektivere und durch soziale Maßnahmen flankierte 
Anwendung von steigenden CO2­Preisen. Die 
Bundesregierung hat die Klimaschutzpolitik 
mit konkreten Maßnahmen deutlich
ambitionierter ausgestaltet und schafft die
notwendigen Grundlagen, um Wachstum und Wohlstand 
auch unter Einhaltung der Klimaschutzziele 
zu erneuern. Die Dekarbonisierung wird dabei 
mit einem grundlegenden Strukturwandel der 
deutschen Wirtschaft einhergehen und
voraussichtlich in einem Umfeld mit angebotsseitigen 
Beschränkungen stattfinden, angesichts der für 
die Transformation notwendigen, aber noch 
nicht in ausreichendem Maße vorhandenen 
Technologien und Güter.
(3) Demografie: Die dritte große
Herausforderung für die deutsche Wirtschafts­, Finanz­ und
Sozialpolitik ist der demografische Wandel in
Deutschland. Dass die Alterung der Gesellschaft
mit dem zunehmenden Eintritt der
Babyboomergeneration in den Ruhestand ab Mitte der
2020er Jahre ökonomisch deutlich an Bedeutung
gewinnen würde, ist seit Langem bekannt. Nun
wird der demografische Wandel insbesondere
durch zunehmende Fachkräfteengpässe immer
deutlicher spürbar. Hinzu kommt, dass
inländische sowie ausländische Erwerbspotenziale
nicht ausgeschöpft werden. Gleichzeitig steigt
der Druck auf die Sozialversicherungssysteme.
Die verstärkte Zuwanderung der vergangenen
15 Jahre hat insgesamt zum
Beschäftigungsaufbau und zum Wirtschaftswachstum der
zurückliegenden Jahre beigetragen und führte
hierdurch auch zu einer gegenwärtigen
Entlastung der Sozialversicherungssysteme.
Aufgrund der Gesamtstruktur der zurückliegenden
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 11 –
12 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Zuwanderung bringt die Migration aber auch 
Herausforderungen mit sich. Die Bewältigung 
der gesellschaftlichen Alterung muss daher mit 
einer stärker auf die Erfordernisse des deutschen 
Arbeitsmarktes ausgerichteten Migration
einhergehen.
(4) Umfang an Bürokratie und Regelungen: Die
Anpassungsprozesse und der damit
verbundene Strukturwandel müssen im Interesse von
Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand zügig
erfolgen. Der notwendige Wandel wird vielfach
jedoch von einer zu hohen Regulierungsdichte
und überbordende Bürokratie erschwert. Immer
mehr Unternehmen zeigen auf, dass hierin ein
zentraler Grund für eine deutliche oder leichte
Dämpfung für ihre Investitionen am Standort
Deutschland liegt. Auch im Zusammenhang mit
dem Außenhandel ist zusätzliche
Bürokratiebelastung zu verzeichnen. Die in Teilen
unverhältnismäßige Bürokratie in Deutschland bindet
große personelle und finanzielle Ressourcen in
den Unternehmen für die Erfüllung
regulatorischer Anforderungen und hemmen die
Nutzung von (zusätzlichem) Kapital für Produktion,
Investitionen und Innovationen. Nicht zuletzt
im internationalen Wettbewerb nehmen Firmen
den Faktor Bürokratie zunehmend als
Hemmnis für ihre Investitionen und eine dynamische
Unternehmensperspektive wahr.
3. Die genannten Herausforderungen sind das
Resultat voneinander unabhängiger Ursachen,
weisen jedoch eine Vielzahl von wechselseitigen
Bezügen auf. So gefährden die geopolitischen
Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht nur
Frieden und Wohlstand, sondern erschweren auch die
dringend erforderliche internationale
Kooperation zum Schutz des Klimas und weiterer globaler
(Umwelt­)Güter. Der Klimawandel erhöht
wiederum das Konfliktpotenzial und verschärft direkt
und indirekt das Ausmaß von Fluchtmigration. Für
die Wirtschafts­ und Finanzpolitik der
Bundesregierung ist wesentlich, dass die drei
erstgenannten Herausforderungen – die geopolitische
Zeitenwende, die Dekarbonisierung und die
demografische Entwicklung – potenziell zu angebotsseitigen 
Verknappungen führen und damit zu einer
Schwächung der wirtschaftlichen Dynamik in den
kommenden Jahren beitragen und Preisdruck erzeugen 
könnten. Dies gilt nicht zuletzt vor dem
Hintergrund eines im Durchschnitt der vergangenen 
Jahre bereits geringen Produktivitätswachstums. 
Die Begrenzung mittel­ und langfristiger Risiken 
für den Wirtschaftsstandort Deutschland – etwa 
aufgrund kritischer Abhängigkeiten von einzelnen 
Drittstaaten oder einer zu zögerlichen
Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen 
Wirtschaft – und die Sicherung langfristiger
Wettbewerbsfähigkeit erfordert enorme private und 
öffentliche Investitionen.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist 
nicht nur Anlass für eine sicherheitspolitische 
Zeitenwende. Der Wegfall russischer
Energielieferungen führt zusammen mit der insgesamt im 
Umbruch befindlichen Weltordnung auch zu einer 
Verschiebung wirtschaftspolitischer Prioritäten. 
So kommt dem Thema der Wirtschaftssicherheit 
in dieser geopolitischen Lage ein deutlich größerer 
Stellenwert zu. Investitionen von fossilen
Technologien auf erneuerbare Energien umzulenken trägt 
nicht nur zur Modernisierung des deutschen
Wirtschaftsstandorts bei, sondern auch dazu, kritische 
Abhängigkeiten gegenüber einzelnen
Förderländern zu vermeiden oder zu reduzieren. Der Umbau 
des Kapitalstocks hin zu Treibhausgasneutralität 
leistet einen Beitrag zur Reduktion der
Abhängigkeit ggü. fossilen Energieimporten. Beim Ausbau 
erneuerbarer Energien gilt es, möglichen neuen 
kritischen Abhängigkeiten, etwa bei kritischen 
Rohstoffen, vorzubeugen.
Der Einsatz der Produktionsfaktoren Kapital und 
Arbeit muss – angesichts der Anpassungsbedarfe, 
aber auch und gerade wegen des bevorstehenden 
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 12 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 13
Alterungsschubes – möglichst effizient erfolgen. 
Im Interesse einer dynamischeren
Produktivitätsentwicklung sind technologischer Fortschritt und 
Innovationen unverzichtbar. Zusätzliche
Produktivität mildert Verteilungskonflikte ab. Offenheit 
gegenüber neuen Technologien schafft auch Wege 
für zusätzliche Resilienz. Eine Dynamisierung der 
Wirtschaft ergibt sich insbesondere dann, wenn 
bei der Integration neuer Technologien ein
internationales Level­Playing­Field gewährleistet ist. 
Digitalisierung und Künstliche Intelligenz sind als 
Chance zu begreifen und können helfen, die
volkswirtschaftlichen Fachkräfteengpässe abzumildern. 
Risiken müssen gleichwohl angemessen adressiert 
werden.
4. Dies alles führt zu einem erheblichen
Anpassungsdruck auf den Wirtschaftsstandort
Deutschland. Anders als in den akuten Krisenlagen der
jüngeren Vergangenheit handelt es sich hier um
strukturelle und längerfristige Entwicklungen.
Daher geht es in den kommenden Jahren um eine
ambitionierte, konsequente und – für
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen – verlässliche
Wirtschaftspolitik im Interesse einer nachhaltigen
Stärkung des Wirtschaftsstandortes.
Zeit für eine umfassende und gezielte 
Angebotspolitik
5. Wie andere entwickelte Volkswirtschaften
verzeichnet auch Deutschland seit Längerem ein
rückläufiges Potenzialwachstum. Zwar gab es
Phasen, in denen das Potenzialwachstum aufgrund
einer hohen Nettozuwanderung insgesamt
zugenommen hat. Bezogen auf die reale
Wirtschaftsleistung ist der Trend hin zu geringeren
Wachstumsraten – auch pro Kopf – jedoch sehr stabil.
Die Sozial­ökologische Marktwirtschaft setzt auf
eigenverantwortliche Entscheidungen innerhalb
eines wettbewerblichen Ordnungsrahmens. Ziel ist
nachhaltiger und gerecht verteilter Wohlstand.
Die beschriebenen Herausforderungen sowie die 
strukturellen Trends, die die Entwicklung des 
Wachstumspotenzials in Deutschland
beeinflussen, sprechen ohne Berücksichtigung zusätzlicher 
Maßnahmen jedoch für ein Szenario mit auf
absehbare Zeit niedrigem Wirtschaftswachstum. Um 
das beschriebene Wohlstandsziel trotz der
Herausforderungen zu erreichen, kann sich Deutschland 
jedoch keine anhaltende Wachstumsschwäche 
erlauben. Vielmehr strebt die Bundesregierung – 
unter der Berücksichtigung der ökologischen
Grenzen – eine steigende Produktivität und ein stetiges 
und anhaltendes Wirtschaftswachstum an.
6. Hierfür bedarf es zusätzlicher Maßnahmen. Im
Zuge des Übergangs der Babyboomer­Jahrgänge
in den Ruhestand wird sich der Beitrag des Faktors
Arbeit zum Potenzialwachstum in Deutschland im
aktuellen Projektionszeitraum bis 2028 ins
Negative umkehren. Dies gilt selbst unter
Berücksichtigung einer jährlichen Nettozuwanderung von
durchschnittlich rund 370.000 Personen. Unter
Berücksichtigung einer Fortsetzung des
Produktivitätswachstums in Höhe von durchschnittlich
0,3 Prozent pro Jahr und eines expandierenden
Bruttokapitalstocks projiziert die Bundesregierung
für die Jahre bis 2028 – ähnlich wie der
Sachverständigenrat – ein jährliches Potenzialwachstum
von durchschnittlich nur noch 0,5 Prozent (vgl.
Schaubild 1). Diese Projektion ist jedoch durch eine
hohe Unsicherheit geprägt. Risiken liegen in einem
stärkeren Rückgang des Arbeitsvolumens oder
aufgrund der kritischen Entwicklungen im
Bildungsbereich, zum Beispiel mit Blick auf schulische
Leistungen oder abgebrochene
Berufsausbildungen. Umgekehrt bestehen aber auch nennenswerte
Chancen, etwa wenn technologische
Entwicklungen wie jene der künstlichen Intelligenz zu einem
branchen­ und sektorübergreifenden
Produktivitätsschub führen, wenn effektiv in Bildung und
Ausbildung investiert wird, qualifizierte
Zuwanderung gestärkt, der Zugang zu Kapital erleichtert
wird und sich Arbeitsleistung, Risikobereitschaft
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 13 –
14 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
und Erfindergeist auszahlen. Die Bundesregierung 
knüpft an diesen Chancen an und setzt auf
verlässliche wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen.
7. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine
anhaltende Wachstumsdynamik notwendig ist,
um die drängenden Aufgaben ohne zunehmende
verteilungspolitische Konflikte zu bewältigen.
Das gilt insbesondere mit Blick auf die
vorgenannten Bedarfe für die äußere Sicherheit, den
Klimaschutz, die öffentliche Infrastruktur oder
die Sozialversicherungssysteme. In einzelnen
Sektoren und Branchen sind hierbei substanzielle
Kapazitätsausweitungen bzw. sehr hohe jährliche
Wachstumsraten möglich. Umgekehrt werden im
Zuge des beschleunigten Strukturwandels Teile
der Wirtschaft auch kleiner werden. Entscheidend
ist, dass dieser Strukturwandel gelingt und auch in
Zukunft Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung in
Deutschland zur Verfügung stehen. Der
Strukturwandel kann Wachstum und Wohlstand erhöhen, 
wenn die Ressourcen tendenziell von wenig
produktiven zu höher produktiven Bereichen
wechseln und dämpfende Effekte durch den Umbau des 
bestehenden Kapitalstocks kompensiert werden 
können.
8. Für dieses Ziel setzt die Bundesregierung auf
eine umfassende und zugleich gezielte
Angebotspolitik, die auch die Transformation stärkt.
Sie hat bereits seit dem Beginn der
Legislaturperiode verstärkt jene Standortfaktoren in den Blick
genommen, die sich in jüngerer Vergangenheit
zunehmend als Hindernis für eine dynamischere
Entwicklung herausgestellt haben. Neben dem
knapper werdenden Angebot an Arbeitskräften
und dem Wegfall günstiger fossiler Energiequellen
betrifft dies insbesondere den Umfang an
BüroTotale Faktorproduktivität (TFP) Bruttokapitalstock Arbeitsvolumen Produktionspotenzial (preisbereinigt, Veränderung ggü. Vorjahr in %)
-1,0
-0,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
Prozent, Prozentpunkte
19
91
19
92
19
93
19
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19
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19
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19
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19
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19
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00
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01
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24
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20
26
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27
20
28
Schaubild 1: Wachstumsbeiträge zum Produktionspotenzial
Quelle: Jahresprojektion 2024 der Bundesregierung.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 14 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 15
kratie, aber auch die mitunter hohe Belastung mit 
Steuern und Abgaben, die Verfügbarkeit
bezahlbaren Wohnraums, die Qualität der (öffentlichen) 
Infrastruktur oder die zögerliche Digitalisierung. 
Anders als in früheren Jahrzehnten muss die
Bundesregierung dabei sowohl den Erfordernissen der 
gesetzlich verankerten Klimaschutzziele als auch 
verstärkt dem Ziel der Wirtschaftssicherheit
Rechnung tragen. Gleichzeitig geht es angesichts der 
grundsätzlich veränderten Lage am Arbeitsmarkt 
um einen Paradigmenwechsel: Anders als etwa in 
den 1980er Jahren geht es heute weniger darum, 
die Nachfrage nach Arbeitskräften zu erhöhen 
im Sinne einer Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. 
Vielmehr ist angesichts der zunehmenden
Fachkräfteengpässe eine Stabilisierung des
vorhandenen Arbeitsangebots, die Hebung von Potenzialen 
durch eine Stärkung von Arbeitsanreizen sowie 
eine Erhöhung der Arbeitsproduktivität
erforderlich. Hierbei kommt auch dem Thema Aus­ und 
Weiterbildung eine besondere Bedeutung zu.
Gleichzeitig kommen wesentliche Elemente von 
Wohlstand nicht im Bruttoinlandsprodukt (BIP) 
zum Ausdruck. Letzteres gilt insbesondere für
zentrale Umweltgüter und soziale sowie
verteilungspolitische Aspekte. Deshalb berücksichtigt die
Bundesregierung seit 2022 über das BIP hinausgehende 
wirtschaftspolitische Indikatoren im Kontext einer 
umfassenderen Wohlfahrtsmessung systematisch 
im Jahreswirtschaftsbericht (vgl. Kapitel G).
9. Im Zuge der Dekarbonisierung setzt die
Bundesregierung vor allem auf marktwirtschaftliche
Instrumente. So gewinnt die Bepreisung von CO2 
als zentrales Element inmitten eines effizienten 
Instrumentenmixes zunehmend an Bedeutung. Die 
Entscheidungen im Rahmen des European Green 
Deal für einen ambitionierteren und
umfassenderen EU­Emissionshandel wurden maßgeblich 
durch die Position der Bundesregierung geprägt 
und schaffen die Grundlage für eine effiziente 
Dekarbonisierung (vgl. JWB 2022, Tz 213).
Nachdem der bisherige Emissionshandel rund 40
Prozent der CO2­Emissionen der Europäischen Union 
adressierte, werden künftig bis zu 85 Prozent durch 
das System des Emissionshandels erfasst sein. 
Zum 1. Januar ist der CO2­Preis auf den
ursprünglich vereinbarten Preispfad der Großen Koalition 
zurückgekehrt. Die Bundesregierung setzt sich 
zudem für eine weitere Ausdehnung der
Bepreisung und damit marktbasierter Instrumente ein. 
Letztlich sollten alle Emissionsquellen von
Treibhausgasen durch marktwirtschaftliche Instrumente 
der Klimapolitik erfasst werden. Gleichzeitig lässt 
sich die CO2­Bepreisung im nationalen Rahmen 
sowohl aus verteilungspolitischen Gründen als 
auch wegen negativer Auswirkungen auf die
internationale Wettbewerbsfähigkeit einiger Branchen 
nicht beliebig ausweiten. Auch deshalb setzt die 
Bundesregierung auf ergänzende Instrumente und 
eine umfassende und gezielte Angebotspolitik, die 
auch die Transformation stärkt. Die
Bundesregierung betreibt eine Industriepolitik, die allzu große 
ökonomische Abhängigkeiten und damit
einhergehende Risiken reduziert und die technologische 
Souveränität stärkt. Dabei bedarf es wie im Bereich 
der Klimapolitik auch in der Industriepolitik einer 
stärkeren europäischen Koordinierung.
10. Eine zentrale Stellschraube für eine
erfolgreiche Angebotspolitik sind die inländischen
Standortbedingungen für Unternehmen, bei denen die
Steuerpolitik eine maßgebliche Rolle spielt. Die
Belastung von Kapitalgesellschaften ist in
Deutschland in Bezug auf die nominalen Steuersätze im
internationalen Vergleich sehr hoch. Niedrigere
Unternehmensteuern setzen für inländische wie
auch ausländische Unternehmen einen starken
Anreiz in Deutschland zu investieren und
Innovationen voranzutreiben. Private Investitionen
und Innovation sind ihrerseits wesentlich für die
Erweiterung und Erneuerung des privaten
Kapitalstocks und somit der gesamtwirtschaftlichen
Produktivitätsentwicklung. Somit stärkt ein modernes
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 15 –
16 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
und wettbewerbsfähiges Steuersystem die
Kapazitäten der Unternehmen für Investitionen, sichert 
die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft 
und ermöglicht eine fortlaufende Expansion des 
gesamtwirtschaftlichen Angebots.
Zehn Handlungsfelder zur nachhaltigen 
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
11. Angesichts der großen Herausforderungen der
kommenden Jahre und der vorangestellten,
übergreifenden Überlegungen setzt die
Bundesregierung auf vielfältige angebotspolitische Impulse
zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des
Wachstumspotenzials der deutschen Wirtschaft.
Hierbei sind folgende Handlungsfelder von
besonderer Bedeutung:
(1) Zur Stärkung der Investitionsdynamik hat
die Bundesregierung mit dem
Wachstumschancengesetz gezielte steuerliche Anreize für
private Investitionen vorgeschlagen (das
Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen).
Zur Beschleunigung der Transformation und
gleichzeitigen langfristigen Stärkung des
Wachstumspotenzials treibt die Bundesregierung über
den Klima­ und Transformationsfonds (KTF)
insbesondere Investitionen in Klimaschutz,
Energiewende, Mobilität und Digitalisierung
voran.
(2) Die Bundesregierung sieht es als geboten an,
unnötige Bürokratie und Regulierung stärker
zu begrenzen und Verfahrensdauern deutlich 
zu verkürzen. Mit dem
Bürokratieentlastungsgesetz IV und zahlreichen weiteren
Bürokratieentlastungsmaßnahmen sowie neuen
methodischen Ansätzen wie dem Digitalcheck leitet die
Bundesregierung die Trendwende zu weniger
Bürokratie ein und setzt neue Maßstäbe. Mit den
Praxischecks hat die Bundesregierung ein
weiteres wichtiges Instrument zum Bürokratieabbau
pilotiert und ausgerollt. Damit die
weitreichenden Investitionsvorhaben unserer Wirtschaft 
weiter Fahrt aufnehmen können, arbeiten Bund 
und Länder im Zuge des „Deutschland­Pakts“ 
gemeinsam an der Digitalisierung der
Verwaltung und an effizienteren Planungs­ und
Genehmigungsverfahren, die Deutschland
schneller, moderner und sicherer machen. Bei neuer 
Gesetzgebung strebt die Bundesregierung eine 
möglichst bürokratiearme Umsetzung an, um 
Unternehmen nicht mehr als unbedingt nötig 
zu belasten.
(3) Die Innovationsfähigkeit insgesamt und
Inves titionen in Schlüsseltechnologien sowie
die digitale Transformation sind entscheidend
für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit und
Resilienz der deutschen Wirtschaft. Daher
beabsichtigt die Bundesregierung die
Forschungsund Entwicklungstätigkeit von Unternehmen
über die im Wachstumschancengesetz
vorgeschlagene weitere Verbesserung der steuerlichen
Forschungszulage und die Erprobung von
innovativen Technologien und Geschäftsmodellen zu
unterstützen. Gleichzeitig treibt die
Bundesregierung auf unterschiedlichen Ebenen die
Digitalisierung und die Nutzung der Potenziale von
Daten für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft
und öffentliche Verwaltung voran. Mit der
Gigabitstrategie unterstützt die Bundesregierung
eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser
und dem neusten Mobilfunkstandard. Auch ist
es angesichts der geopolitischen Entwicklungen
wichtiger denn je, den Zugang zu
Schlüsseltechnologien zu gewährleisten. Daher unterstützt die
Bundesregierung die Wirtschaft beim Aufbau
von Wertschöpfung in Schlüsselbereichen, etwa
über das IPCEI Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien, das IPCEI Next Generation
Cloud Infrastructure and Services oder die
vorgesehene Investitionsförderung für die
Produktion im Be reich Photovoltaik.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 16 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 17
(4) Das Angebot an Arbeitskräften droht zu
einem weiter zunehmenden Hemmnis für die
wirtschaftliche Dynamik der kommenden Jahre
zu werden. Um das Arbeitsangebot zu erhöhen,
setzt die Bundesregierung im Rahmen der
Fachkräftestrategie neue Maßnahmen für eine
Steigerung der Attraktivität Deutschlands für
qualifizierte Erwerbspersonen aus dem Ausland um.
Zur stärkeren Nutzung der inländischen
Potenziale zielen Aktivitäten der Bundesregierung auf
eine nachhaltige Aktivierung von Arbeitslosen
sowie verbesserte Erwerbsanreize und ­
möglichkeiten insbesondere für Ältere und für
Zweitverdienende – häufig Ehefrauen und Mütter
– ab. Die Bundesregierung wird angesichts der
Bedeutung der Verfügbarkeit von
Arbeitskräften für den Wirtschaftsstandort über die bereits
vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen. Dabei
werden Arbeitsanreize des Steuer­ und
Transfersystems im Rahmen von Transferentzugsraten
in den Blick genommen sowie ein mit den
Sozialpartnern gemeinsamer „Dialogprozess Arbeit
und Rente“ ins Leben gerufen. Nicht zuletzt
stellt die Bundesregierung mit einem Job­Turbo
die Weichen für eine zügige und nachhaltige
Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.
(5) Um die Allokation von Kapital in
hochproduktive Wirtschaftszweige zu befördern und
Investitionen auszulösen, sollen die
Kapitalmärkte vertieft und
Finanzierungsbedingungen verbessert werden. Hierfür wird die
Integration des EU­Binnenmarktes im Rahmen
der Kapitalmarktunion weiter angetrieben.
Gleichzeitig steigert die Bundesregierung mit
dem Zukunftsfinanzierungsgesetz die
Attraktivität des Investitionsstandortes Deutschland
für innovative Gründerinnen und Gründer und
Start­ups, etwa durch verbesserte
Finanzierungsbedingungen oder die Fortentwicklung des
Gesellschaftsrechts.
(6) Für die Erneuerung des Wohlstandes in
Deutsch land und die Stärkung des
Wirtschaftsstandortes stellt die Versorgung mit sicherer, 
bezahlbarer, umweltverträglicher und
zunehmend treibhausgasneutraler Energie eine
zentrale Voraussetzung dar. Die Bundesregierung hat
im Jahr 2023 u.a. mit den Novellen des
Erneuerbare­Energien­Gesetzes (EEG), des
Windenergieauf­See­Gesetzes (WindSeeG) und des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie mit dem neu
verfassten Wind­an­Land­Gesetz substanzielle
Hürden für den Zubau von erneuerbaren
Energien sowie der notwendigen Netzinfrastruktur
reduziert. Damit hat sie die Weichen für eine
weitere Beschleunigung der notwendigen
Investitionen gestellt. Der Photovoltaikausbau lag mit
mehr als 14 GW deutlich über dem Jahresziel für
das Jahr 2023 und die Leistung der genehmigten
Windprojekte stieg mit rund 8 GW gegenüber
dem Jahr 2022 um mehr als 80 Prozent.
Gemeinsam mit dem Solarpaket I, dem Gesetzesentwurf
zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer
Energieerzeugung, werden diese Maßnahmen
Beteiligung von privaten Haushalten und
Unternehmen an der Energiewende dezentral in allen
Regionen stärken. Neben der Ausweitung des
Energieangebots sieht die Bundesregierung die
Erhöhung der Energieeffizienz und eine
Anpassung des Strommarktdesigns an ein verändertes
Stromsystem als zentral für die Energiewende,
Versorgungssicherheit und sinkende
Strompreise an. Zudem hat die Bundesregierung im
Hinblick auf die kurz­ und mittelfristig hohen
Stromkosten mit dem Strompreispaket
Entlastungen für die Industrie auf den Weg gebracht.
(7) Die Wirtschaft der Zukunft ist klimaneutral
und ressourcenschonend. Deutschland verfügt
über grundlegende Stärken, um beim Aufbau
nachhaltiger Herstellungsverfahren und
Produkte eine weltweit führende Rolle
einzunehmen. Der ambitionierte CO2­Mengenpfad in
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 17 –
18 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Europa setzt grundlegende Anreize für eine
effiziente Dekabonisierung der Industrie. Die
vollständige Umstellung auf eine klimafreundliche 
Produktion ist häufig jedoch mit hohen Kosten 
verbunden. Die Bundesregierung trägt durch 
eine Reduktion ökonomischer Unsicherheiten 
mittels ergänzender Maßnahmen wie
Klimaschutzverträgen oder der Unterstützung von 
Projekten bspw. für die Erzeugung und Nutzung 
von Wasserstoff zur Beschleunigung der
Modernisierungsprozesse bei.
(8) Die Bundesregierung setzt auch in der
Handelspolitik auf spürbare Fortschritte:
Zusätzliche bilaterale Verträge schaffen die Möglichkeit
für neue Handels­ und
Investitionsbeziehungen samt sozialen und ökologischen Standards.
Außerdem tragen sie zur Resilienz der deutschen
Volkswirtschaft bei, indem sie die
Rahmenbedingungen für die Diversifizierung der
Lieferbeziehungen verbessern. Im Hinblick auf die
geopolitische Zeitenwende sieht die
Bundesregierung erfolgreiche Vertragsverhandlungen der
EU etwa mit den MERCOSUR­Staaten, Indien,
Indonesien, Thailand, Mexiko und Australien als
wesentlich an. Gleichzeitig gilt es auch – nicht
zuletzt im Sinne der Wirtschaftssicherheit – auf
eine weitere Modernisierung der WTO
hinzuwirken und eine weitere geoökonomische
Frag mentierung zu verhindern.
Wirtschaftliche Sicherheit kann nur erhöht werden, wenn
Deutschland und die EU global
wettbewerbsfähig bleiben. Ein vertieft integrierter und
innovativer europäischer Binnenmarkt begünstigt
die Innovations­ und Produktivkräfte in Europa
und trägt somit auch zu Wettbewerbsfähigkeit
und gemeinsamer europäischer wirtschaftlicher
Sicherheit bei.
(9) Ausreichender und bezahlbarer Wohnraum
leistet nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur
Lebensqualität und dem sozialen
Zusammenhalt in Deutschland, sondern ist auch eine
wichtige Standort­ und Wachstumsvoraussetzung, 
um Fachkräfte im In­ und Ausland zu gewinnen 
und Innovationsnetzwerke­ und zentren
entstehen zu lassen. Die Bundesregierung treibt daher 
die Schaffung von Wohnraum u.a. im Bündnis 
bezahlbarer Wohnraum unter Berücksichtigung 
der Dekarbonisierung des Gebäudesektors unter 
schwierigen makroökonomischen
Rahmenbedingungen wie stark gestiegenen Bauzinsen 
vehement voran. Zudem hat sie aufgrund der 
besonders angespannten Lage im Baubereich 
ein umfassendes Maßnahmen­Paket für
Investitionen in den Bau von bezahlbarem und
klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen 
Stabilisierung der Bau­ und
Immobilienwirtschaft vorgelegt, darunter steuerliche Anreize 
und gezielte Förderprogramme. Durch die neu 
strukturierte Bundesförderung für effiziente 
Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung 
trotz der veränderten finanzpolitischen
Rahmenbedingungen die energetische
Modernisierung des Gebäudebestandes. Hieraus ergeben 
sich nicht zuletzt stabilisierende Impulse für die 
Bauwirtschaft und das Handwerk.
(10) Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur
und attraktive nachhaltige Mobilitätsangebote
sichern die Wettbewerbsfähigkeit des
Standortes Deutschland und tragen zur
Produktivität der Wirtschaft bei. Zugleich spielen sie eine
wichtige Rolle für die Transformation hin zur
Treibhausgasneutralität. Für zukunftsfähige
Bundesverkehrs wege setzt die Bundesregierung
verstärkt Mittel für deren Modernisierung ein,
wobei ein besonderer Fokus auf dem
Schienennetz liegt. Mit dem
Genehmigungsbeschleunigungsgesetz wurde zudem ein wichtiger Schritt
für die schnellere Umsetzung von
Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich getan.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 18 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 19
Bundeskartellamts erweitert, damit Störungen 
des Wettbewerbs, die bei der Untersuchung eines 
Sektors festgestellt werden, abgestellt werden
können. Unter anderem kann das Bundeskartellamt 
nun neuen Wettbewerbern den Marktzutritt – z. B. 
durch Zugang zu wichtigen Daten und
Schnittstellen – erleichtern und stillschweigende Absprachen, 
die zu Lasten von Verbraucherinnen und
Verbraucher gehen, effektiver verhindern. In Extremfällen 
können Unternehmen künftig sogar entflochten 
werden. Damit wird der Wettbewerb auf diesen 
Märkten intensiviert, was zu mehr Innovationen, 
höherer Qualität und günstigeren Preisen beiträgt.
14. Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an der
Umsetzung ihrer wettbewerbspolitischen Agenda.
Es bestehen – z. B. in der Fusionskontrolle – noch
zusätzliche Möglichkeiten, Unternehmen,
insbeson dere kleine und mittlere Unternehmen,
spürbar zu entlasten. Die Bundesregierung hat eine
breit angelegte, für alle Stakeholder offene On
lineKonsultation zur Modernisierung des Wettbe
werbsrechts durchgeführt. Dabei wurde u. a. zu sätzlicher
Anpassungsbedarf mit dem Ziel der Entlastung
identifiziert. In diesem Sinne arbeitet die
Bundesregierung weiterhin an der Umsetzung ihrer
wettbewerbspolitischen Agenda. Es bestehen – z. B. in
der Fusionskontrolle – noch zusätzliche
Möglichkeiten, Unternehmen, insbesondere kleine und
mittlere Unternehmen, spürbar zu entlasten.
Soziale Teilhabe in Zeiten der Transformation 
sicherstellen
15. Zu einer ambitionierten Wirtschafts­ und
Sozialpolitik im Interesse von Wohlstand und
Nachhaltigkeit gehört, dass die soziokulturelle Teilhabe
gesichert wird und die Verteilung des
Wohlstandes sozial gerecht erfolgt. Dies gilt es auch bereits
bei der Ausgestaltung angebotspolitischer
Maßnahmen zu berücksichtigen. So können zur
Sicherung sozialer Teilhabe auch Anreize zur eigenen
Erwerbsarbeit beitragen. Gleichzeitig stärkt die
Fiskalische Resilienz aufbauen
12. Die schwerpunktmäßig angebotsseitige
Wirtschaftspolitik wird flankiert durch eine am Ziel der
Tragfähigkeit orientierte Finanzpolitik. Nach den
Jahren im Krisenmodus mit expansiven
diskretionären Fiskalimpulsen unterliegt die Finanzpolitik
im Jahr 2024 wieder der regulären Obergrenze für
die Nettokreditaufnahme. Während die
konjunkturelle Lage durch die Konjunkturkomponente
adressiert wird, sorgt die reguläre
Kreditobergrenze dafür, dass die in außergewöhnlichen
Krisenlagen gestiegene Schuldenstandsquote wieder
zurückgefahren wird, um Risikopuffer für
kommende Krisen wiederaufzubauen und die
umfassende Handlungsfähigkeit des Bundes jederzeit zu
gewährleisten. Diese fiskalische Resilienz hängt
mittel­ und langfristig entscheidend davon ab, dass
die Finanzpolitik einer weiteren „Versteinerung“
des Bundeshaushaltes durch gestiegene Zinsen, die
demografischen Alterung und steigende
Verteidigungsausgaben als erforderliche Reaktion auf die
veränderten geopolitischen Realitäten strukturell
durch Konsolidierung entgegenwirkt und somit
disponible Gestaltungsräume für künftige
Generationen stärkt. Zugleich behält die Bundesregierung
die konjunkturelle Entwicklung und Aspekte der
gesamtwirtschaftlichen Nachfrage im Blick.
Wettbewerbsrahmen stärken und
weiterentwickeln
13. Von umfassender Bedeutung für eine
dynamische und innovationsgetriebene wirtschaftliche
Entwicklung und bezahlbare Preise ist ein
funktionierender Wettbewerb. Wettbewerb ist auch
wesentlich, um die Transformation der Wirtschaft
schnell und zu niedrigen Kosten zu bewältigen.
Mit der 11. Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die am 7. November
2023 in Kraft getreten ist, stärkt die
Bundesregierung die umfassende Durchsetzung des
Wettbewerbsprinzips. Konkret wurden die Befugnisse des
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 19 –
20 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Bundesregierung durch eine Reihe von
Maßnahmen schon jetzt die soziale Sicherheit im Zuge der 
Transformation, sei es über Bildung und
Weiterbildung, die Anhebung des Wohngeldes, die erstmals 
einkommensabhängig ausgerichtete Förderung des 
Heizungstausches und der Gebäudesanierung oder 
die bereits erfolgte Entlastung der
Gesamtbevölkerung bei der EEG­Umlage (vgl. Kapitel D). Darüber 
hinaus führt die Bundesregierung die Arbeiten am 
Aufbau eines Mechanismus für Direktzahlungen 
fort, um falls nötig die Bevölkerung künftig
schneller und zielgenauer unterstützen zu können (vgl. Tz 
190). Im Interesse einer detaillierten Betrachtung 
verteilungspolitischer Fragen enthält der
Jahreswirtschaftsbericht u. a. eine Reihe an Indikatoren, 
die über die Verteilung von Wohlstand Auskunft 
geben (vgl. Kapitel G).
B.  Zur wirtschaftspolitischen 
Ausgangslage 2024
Konjunkturelle Ausgangslage 
16. Im Jahr 2023 nahm das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) in Deutschland nach vorläufigen
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes preisbereinigt
um 0,3 Prozent ab. Die wirtschaftliche
Entwicklung war dabei wie schon im Vorjahr wesentlich
bestimmt durch die Auswirkungen der
Energiepreiskrise in Verbindung mit einer ausgeprägten
weltwirtschaftlichen Schwäche und den
zunehmend spürbaren Effekten der restriktiveren
Geldpolitik. Hinzu kam ein außergewöhnlich hoher
Krankenstand, der das gesamtwirtschaftliche
Arbeitsvolumen dämpfte. Alles dies belastete die
deutsche Wirtschaft anhaltender als zu Beginn des
vergangenen Jahres angenommen und verzögerte
die wirtschaftliche Erholung.
17. Für das Jahr 2024 geht die Bundesregierung in
der Jahresprojektion von einem Anstieg des
preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,2
Prozent aus. Die Ausgangslage zum Jahreswechsel 
stellt sich ungünstiger dar als in der
Herbstprojektion angenommen. Das BIP ging im 4.
Quartal 2023 preis­, saison­ und kalenderbereinigt 
um 0,3 Prozent zurück, was den Einstieg in das 
laufende Jahr belastet (statistischer Unterhang). 
Aktuelle Stimmungsindikatoren deuten noch 
nicht auf eine spürbare Belebung zu
Jahresbeginn hin. Wachstumsimpulse dürften vor allem 
vom privaten Verbrauch ausgehen: Die
inflationsbedingten Kaufkraftverluste der privaten
Haushalte werden schrittweise überwunden und
führen in Verbindung mit einer insgesamt robusten 
Beschäftigungssituation zu einer Belebung des 
privaten Konsums. Die Ausrüstungsinvestitionen 
in Maschinen und Anlagen dürften auch vor dem 
Hintergrund des hohen Investitionsbedarfs im 
Zuge der Transformation zu einer klimaneutralen 
Wirtschaft trotz relativ hoher Nominalzinsen
weiter zulegen, wohingegen die Bauinvestitionen im 
Jahresdurchschnitt weiter zurückgehen dürften.
18. Bei den Verbraucherpreisen erwartet die
Bundesregierung einen im Vergleich zu den Vorjahren
deutlich geringeren Anstieg um nur noch 2,8
Prozent. Nach zwei Jahren mit für deutsche
Verhältnisse sehr hohen Inflationsraten rückt eine
Rückkehr zum Inflationsziel der Europäischen
Zentralbank (EZB) von zwei Prozent (in der mittleren Frist,
bezogen auf den Euroraum und den
harmonisierten Verbraucherpreisindex) somit bereits deutlich
näher. Im kommenden Jahr dürfte sich der Anstieg
der Verbraucherpreise weiter abschwächen, so dass
das Ziel der Preisniveaustabilität nach Definition
der Europäischen Zentralbank erreicht werden
dürfte.
19. Bei der Erwerbstätigkeit geht die
Bundesregierung im Jahresdurchschnitt von einem Anstieg um
110 Tsd. Personen aus. Die Arbeitslosigkeit dürfte
im Jahresdurchschnitt leicht um 85 Tsd. auf rund
2,7 Millionen Personen steigen, was auch auf den
statistischen Überhang aus dem Vorjahr
zurückDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 20 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 21
in globale Wertschöpfungsketten eingebundene 
deutsche Wirtschaft hiervon profitieren.
21. Die ausführliche Projektion der
Bundesregierung findet sich in Teil II dieses
Jahreswirtschaftsberichts.
Finanzpolitische Ausgangslage 
22. Deutschland hat mit der Corona­Pandemie
und der Energiepreiskrise infolge des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine zwei
außergewöhnliche und sich überlappende Krisen erlebt.
Die Bundesregierung hat darauf mit umfassenden
Stabilisierungsmaßnahmen reagiert.
Insbesondere hat sie zeitlich befristete Entlastungen schnell
und zielgerichtet bereitgestellt, auch um
Erwartungen zu stabilisieren und so die Übersetzung
angebotsseitiger Störungen und hoher
Unsicherzuführen ist. Trotz der kurzfristigen
konjunkturellen Schwäche bleibt der Arbeitsmarkt robust. 
Die Arbeitsnachfrage ist nach wie vor auf hohem 
Niveau. Aufgrund der schwachen Konjunktur hat 
die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen 
zuletzt zwar etwas abgenommen. Dies dürfte sich 
mit der konjunkturellen Belebung jedoch wieder 
umkehren.
20. Der Internationale Währungsfonds (IWF)
rechnet für das Jahr 2024 weiterhin mit einem
unterdurchschnittlichen Wachstum der Weltwirtschaft
von jahresdurchschnittlich +3,1 Prozent.
Erstmals seit Längerem hält der IWF Aufwärts­ und
Abwärtsrisiken für gleichverteilt. Eine Erholung
wird für das Welthandelsvolumen erwartet, von
+0,4 Prozent im Jahr 2023 auf +3,3 Prozent in 2024.
Auch wenn dies weiterhin unterhalb des
langfristigen Handelswachstums liegt, dürfte die stark
1;  Bis 2023 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2024.
2;  Bezogen auf alle Erwerbspersonen; Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit.
3;  Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).
Übersicht 1: Ausgewählte Eckwerte zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung1
Quellen: Bis 2023 Statistisches Bundesamt; 2024 Jahresprojektion der Bundesregierung.
2022 2023
Jahresprojektion
2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent, soweit nicht anders angegeben
ENTSTEHUNG des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
BIP (preisbereinigt) 1,8 ­0,3 0,2
Erwerbstätige (im Inland) 1,4 0,7 0,2
Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der BA) 2 5,3 5,7 5,9
VERWENDUNG des BIP preisbereinigt (real)
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 3,9 -0,8 1,1
Staat 1,6 -1,7 0,7
Ausrüstungen 4,0 3,0 0,5
Bauten -1,8 -2,1 -2,2
Inlandsnachfrage 3,2 -0,9 0,3
Exporte 3,3 -1,8 0,6
Importe 6,6 -3,0 0,8
Außenbeitrag (Impuls) 3 -1,2 0,6 0,0
Inflationsrate 6,9 5,9 2,8
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 4,2 6,1 5,3
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 21 –
22 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Bundeshaushalt für das Jahr 2024 keine
Überschreitung der regulären Kreditobergrenze der 
Schuldenbremse vor. Als Ergebnis der notwendigen 
Überarbeitung des Regierungsentwurfs für den 
Bundeshaushalt 2024 und den Wirtschaftsplan des 
KTF hat die Bundesregierung ein Bündel an
einnahme­ und ausgabenseitigen Maßnahmen für den 
Kernhaushalt wie auch den KTF vorgeschlagen. Das 
Maßnahmenpaket zielt darauf ab, die öffentlichen 
Finanzen zu konsolidieren, die Effizienz des
staatlichen Mitteleinsatzes zu erhöhen und
Zukunftsinvestitionen für die Modernisierung und
Dynamisierung der deutschen Wirtschaft zu
ermöglichen. Somit beträgt die Investitionsquote im 
Bundeshaushalt 2024 14,8 Prozent (Soll) verglichen 
mit 10,7 Prozent (Ist) vor der Pandemie im Jahr 
2019. Zudem kann das NATO­Finanzierungsziel 
von mindestens zwei Prozent im Jahr 2024 unter 
Berücksichtigung des Sondervermögens
Bundeswehr eingehalten werden. Die Normalisierung der 
heit in einen sich selbst verstärkenden Einbruch 
der Nachfrage zu verhindern. In Reaktion auf das 
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Nov ­
ember 2023 wurde ein Nachtragshaushalt für 
2023 beschlossen. Angesichts der fortwährenden 
gesamtwirtschaftlichen Folgen der
Energiepreiskrise, der Beeinträchtigung der staatlichen
Finanzlage durch die tiefgreifenden humanitären,
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des
russischen Angriffskriegs sowie den weiter bestehenden 
Erfordernissen zur Beseitigung der Schäden durch 
die Flutkatastrophe im Sommer 2021 nahm das 
Parlament für das Jahr 2023 erneut die
Ausnahmeklausel für außergewöhnliche Notsituationen in 
Anspruch. 
Nach diesen Jahren, in denen die Finanzpolitik 
stark von Krisenlagen geprägt war, setzt die
Bundesregierung im Jahr 2024 den Kurs der
finanzpolitischen Normalisierung fort. Dabei sieht der 
Kasten 1: Unterstützungsleistungen für die Ukraine
Deutschland und seine Bürgerinnen und Bürger unterstützen Menschen aus der Ukraine nicht nur durch die 
Aufnahme von über einer Million vor dem russischen Angriffskrieg Geflohenen; sondern den Staat Ukraine auch 
direkt finanziell und militärtechnisch für dessen Landesverteidigung. Das dient unmittelbar der Sicherung von 
Stabilität und Sicherheit in ganz Europa.  
Wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung
Im internationalen Vergleich ist Deutschland der zweitgrößte bilaterale Geber nach den USA. Der Gesamtwert 
der bilateralen Unterstützung der Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 für die Ukraine und Menschen 
aus der Ukraine liegt bei etwa 28 Milliarden Euro (Stand Dezember 2023); größter Posten sind die
Zusatzausgaben für Bund, Länder und Kommunen für existenzsichernde Leistungen und die Versorgung von Geflüchteten. 
Hinzu kommt die indirekte deutsche Unterstützung über die EU.
Darüber hinaus unterstützt Deutschland die Ukraine indirekt über seine Beitragszahlungen zum EU-
Haushalt und zu internationalen Organisationen, wie IWF und Weltbank, die daraus Programme oder Instrumente 
zugunsten der Ukraine finanzieren.
Militärtechnische Unterstützung für die Landesverteidigung
In den Unterstützungsleistungen sind auch Rüstungsgüter enthalten: Für die Ukraine als Hauptempfängerland 
deutscher Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2023 wurden Genehmigungen im Wert von 4,44 Milliarden 
Euro erteilt (im Vorjahr 2022 2,245 Milliarden Euro). Dies entspricht ca. einem Drittel des Wertes aller
Einzelgenehmigungen des Jahres 2023.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 22 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 23
Abweichungen durch Rundung der Zahlen möglich.
1 Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines  
kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
2 Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus kassenmäßigen  
Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Ist 2023 Soll 2024
Veränderung 
gegenüber 
Vorjahr
in Millionen Euro in Prozent
Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen1 457.129 476.808 +4,3
2. Einnahmen zusammen2 392.229 427.453 +9,0
Steuereinnahmen 356.082 377.613 +6,0
sonstige Einnahmen (ohne Münzeinnahmen) 36.147 49.840 +37,9
3. Saldo der durchlaufenden Mittel 0 0 x
Einnahmen ./. Ausgaben + Saldo der durchlaufenden Mittel = Finanzierungssaldo ­64.900 ­49.354 x
Verwendung des Finanzierungssaldos
Nettokreditaufnahme 27.177 39.028 x
Münzeinnahmen (nur Umlaufmünzen) 181 161 -10,8
Zuführung (-)/Entnahme (+) Rücklage 37.543 10.166 -72,9
nachrichtlich:
investive Ausgaben
(Baumaßnahmen, Beschaffungen über 5.000 Euro je Beschaffungsfall, Darlehen, 
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen etc.)
54.961 70 522 +28,3
Übersicht 2: Wesentliche Kennziffern der Haushaltsplanung 
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
Finanzpolitik unterstützt die Europäische
Zentralbank bei der Wahrung der Preisniveaustabilität.
23. Nach Ende der krisenbedingten (Unter­)
Stützungsmaßnahmen kehrt die Finanzpolitik auf den
vorgesehenen Pfad von vor der Pandemie zurück;
die mittelfristige Finanzpolitik setzt nun darauf
auf. Die Normalisierung der Finanzpolitik erstreckt
sich auf den Bundeshaushalt 2024 und bleibt
auch danach eine wichtige Aufgabe. Aufgrund der
zunehmenden Einschränkung finanzpolitischer
Spielräume wird die Bundesregierung diese
quantitative Konsolidierung zunehmend um eine
qualitative Konsolidierung des Bundeshaushalts
ergänzen. Die Finanzpolitik wird zukünftig noch stärker
auf die Effizienz und Wirksamkeit des Einsatzes
öffentlicher Mittel achten.
Energie­ und klimapolitische Ausgangslage
24. Die Lage auf den Energiemärkten hat sich in
Deutschland seit Herbst 2022 deutlich entspannt.
Die Energiekosten sind sowohl in Bezug auf Strom
als auch in Bezug auf Gas wieder auf ein deutlich
geringeres Niveau zurückgefallen als zu
Spitzenzeiten während des ersten Jahres des
Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die Preise für
private Haushalte, die im zweiten Halbjahr 2023
einen neuen Strom­ oder Gasvertrag
abgeschlossen haben, liegen unter jenen der zweiten
Jahreshälfte 2021. Jedoch liegt das Niveau bei den
Großhandelspreisen für Erdgas und für Strom über dem
langjährigen Niveau. Zukunftspreise (sog. Futures)
zeigen derzeit an, dass dies zumindest auch in den
nächsten zwei Jahren so bleiben könnte.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 23 –
24 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Spot-Preis Future-Notierungen
Euro/MWh
0
50
100
150
200
250
300
D
ez
. 1
0
D
ez
. 1
1
D
ez
. 1
2
D
ez
. 1
3
D
ez
. 1
4
D
ez
. 1
5
D
ez
. 1
6
D
ez
. 1
7
D
ez
. 1
8
D
ez
. 1
9
D
ez
. 2
0
D
ez
. 2
1
D
ez
. 2
2
D
ez
. 2
3
D
ez
. 2
4
D
ez
. 2
5
D
ez
. 2
6
Schaubild 2: Börsenpreis für Gas (Monatsdurchschnitte)
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Basis von Intercontinental Exchange.
Spot-Preis Future-Notierungen
Euro/MWh
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
O
kt
. 1
8
Fe
b.
 1
9
Ju
n.
 1
9
O
kt
. 1
9
Fe
b.
 2
0
Ju
n.
 2
0
O
kt
. 2
0
Fe
b.
 2
1
Ju
n.
 2
1
O
kt
. 2
1
Fe
b.
 2
2
Ju
n.
 2
2
O
kt
. 2
2
Fe
b.
 2
3
Ju
n.
 2
3
O
kt
. 2
3
Fe
b.
 2
4
Ju
n.
 2
4
O
kt
. 2
4
Fe
b.
 2
5
Ju
n.
 2
5
O
kt
. 2
5
Fe
b.
 2
6
Ju
n.
 2
6
O
kt
. 2
6
D
ez
. 2
6
Schaubild 3: Börsenpreis für Strom (Monatsdurchschnitte)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Basis von Intercontinental Exchange.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 24 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 25
Für Haushaltskunden von Gas, Wärme und Strom 
wirkt die Entwicklung der Börsenpreise mit
zeitlicher Verzögerung. Der für Haushalte angebotene 
Arbeitspreis ist somit Resultat einer Beschaffung, 
die – zumindest in Teilen – bereits in der
Vergangenheit abgeschlossen worden ist.
25. Die Preise für Energie aus fossilen Quellen –
auch aus Erdgas – sind weiterhin geprägt von den
Folgen des russischen Angriffs gegen die Ukraine,
werden darüber hinaus aber auch durch die CO2­
Bepreisung beeinflusst. Der u. a. für Strom
maßgebliche CO2­Preis ist der Preis für eine
Emissionsberechtigung im Europäischen
Emissionshandelssystem (EU EHS­1, vgl. Tz 209). Dieser ist in den 
vergangenen Jahren deutlich gestiegen und lag 
2022 und 2023 im Bereich zwischen 60 und knapp 
100 Euro pro Tonne CO2. Für zukünftige Jahre 
werden wegen der absinkenden Obergrenze für 
Emissionsberechtigungen im Trend steigende CO2­
Preise im EU EHS­1 erwartet – trotz am aktuellen 
Rand wieder leicht sinkender Preise. Erneuerbare 
Energiequellen werden hingegen relativ und in 
vielen Fällen auch absolut günstiger.
Ein fundamentaler Unterschied zwischen CO2­
Preisen und Erdgaspreisen im Hinblick auf ihre
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland 
muss dabei berücksichtigt werden: Die Einnahmen 
aus höheren CO2­Preisen beim Staat fließen
vollständig in den Klima­ und Transformationsfonds 
und finanzieren so einen erheblichen Anteil der 
zukunftsgerichteten Investitionen in den
Wirtschaftsstandort Deutschland sowie weitere
Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher 
sowie Unternehmen; die Einnahmen aus höheren 
Erdgaspreisen hingegen verbleiben in der Regel im 
Erzeugerland und gehen Deutschland verloren.
26. Die Treibhausgasemissionen in Deutschland
sind im Jahr 2022, für das die Daten umfänglich
vorliegen, gegenüber dem Vorjahr leicht von rund
760 auf rund 750 Millionen Tonnen CO2­
Äquivalente zurückgegangen. Das entspricht einem 
Euro
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2013 2014
2,95 Euro
96,87 Euro
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Schaubild 4: CO2-Preis bei Auktionen in Deutschland im derzeitigen Europäischen 
Emissionshandel (EU EHS-1)
Quellen: EEX, DEHSt (Stand: Dezember 2023).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 25 –
26 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
2. Zur besseren Lesbarkeit sind Textpassagen, die detailliert auf das Jahresgutachten des Sachverständigenrates eingehen, farblich unterlegt.
Rückgang von rund 1,3 Prozent. Mit Blick auf das 
Basisjahr 1990 ist der Ausstoß an Treibhausgasen 
um 40 Prozent reduziert worden. Erste Daten für 
die gesamten Treibhausgasemissionen des Jahres 
2023 wird das Umweltbundesamt am 15. März 
2024 vorlegen. Die Bundesregierung erwartet, dass 
es im Jahr 2023 zu einem deutlichen Rückgang der 
Treibhausgasemissionen gekommen ist,
insbesondere durch einen Rückgang bei den
energiebedingten CO2­Emissionen.
27. Mit den noch im Jahr 2021 bestehenden
Klimaschutzmaßnahmen war eine kumulierte
Überschreitung der im Bundes­Klimaschutzgesetz bis
zum Jahr 2030 festgeschriebenen
Jahresemissionsmengen von mehr als 1100 Millionen Tonnen
klimaschädlicher Treibhausgase erwartet worden
(sogenannte Klimaschutzlücke). Diese wird gemäß 
aktueller Projektion unter Berücksichtigung der 
seitdem verabschiedeten Maßnahmen deutlich 
reduziert und um bis zu etwa 80 Prozent
geschlossen (auf bis zu 200 Millionen Tonnen). Die
Bundesregierung hat hierzu in dieser Legislaturperiode 
entscheidende Weichen gestellt – vom
beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien bis zur 
gezielten Förderung der Dekarbonisierung der 
Industrie.
28. Die Bundesregierung stellt in den folgenden
Kapiteln zentrale wirtschafts­ und finanzpolitische
Themenschwerpunkte dar. Dabei nimmt die
Bundesregierung auch zum Jahresgutachten 2023/2024
des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Stellung.2
0
200
400
600
800
1.000
1.200
Mio. t CO2-Äquivalente
Energiewirtschaft Industrie Gebäude Verkehr Landwirtschaft Abfallwirtschaft und Sonstiges
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 KSG-Ziel
2030
Die Aufteilung der Emissionen weicht von der UN-Berichterstattung ab, die Gesamtemissionen sind identisch.
36
9
36
6
37
7
38
3
36
1
34
9
34
4
32
3
30
9
25
8
21
8
24
5
25
7
18
6
18
3
17
8
17
8
17
9
18
6
19
0
19
5
18
8
18
2
17
6 18
3
16
8
14
8
12
7
13
0
14
0
11
8
12
4
12
5
12
2
11
6
12
1
12
3 11
8
11
1
15
3
15
5
15
3
15
7
15
9
16
2
16
5
16
7
16
2
16
4
14
5 14
7
14
7
65 66 66 67
69 69 68 67
65
65
64 63 61
932 908 913 934
893 897 899 882
846
795
731 760 750
438
Schaubild 5: Treibhausgasemissionen in Deutschland (nach Sektoren)
Quelle: Umweltbundesamt, März 2023.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 26 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 27
C.  Zehn Handlungsfelder für
eine nachhaltige Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit
29. Die deutsche Wirtschaft hat sich in den
akuten Krisen der ersten Jahre dieses Jahrzehnts nicht
zuletzt dank einer konsequenten
Stabilisierungspolitik als anpassungsfähig und robust erwiesen.
Insbesondere vor dem Hintergrund des
beschleunigten demografischen Wandels, vernachlässigter
Standortfaktoren sowie eines durch geopolitische
Risiken geprägten weltwirtschaftlichen Umfelds
besteht jedoch das Risiko einer Phase mit
geringem Potenzialwachstum. Gleichzeitig erfordert
nachhaltiger Wohlstand erhebliche zusätzliche
Investitionen.
Die Wirtschaftspolitik begegnet den
beschriebenen Herausforderungen im Rahmen einer
umfassenden und zugleich gezielten Angebotspolitik. Es 
gilt insbesondere, das Produktivitätswachstum zu 
steigern, Herausforderungen des demografischen 
Wandels und der Dekarbonisierung zu
bewältigen sowie den Veränderungen der Globalisierung 
und der Sicherheitsordnung zu begegnen.
Marktwirtschaftliche Anreize und verbesserte
Rahmenbedingungen für private Investitionen und
Wettbewerbsfähigkeit spielen dabei eine wesentliche 
Rolle. Es geht um eine Erleichterung des Umbaus 
der Produktionsstrukturen mit dem Ziel eines 
nachhaltigeren Wohlstandes in Deutschland. 
Damit der Umbau trotz knapper
Produktionsfaktoren gelingen kann, sind
Produktivitätssteigerungen von zentraler Bedeutung. Die
Wirtschaftspolitik zielt deshalb insbesondere auf ein stärkeres 
Angebot der limitierenden Produktionsfaktoren, 
auf technischen Fortschritt sowie auf höhere 
Arbeits­ und Energieeffizienz ab. Ausgehend
hiervon ergreift die Bundesregierung Maßnahmen
insbesondere in den nachfolgenden zehn
Handlungsfeldern.
1.  Investitionen stärken, Modernisierung
vorantreiben
30. Die nachhaltige Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft setzt
insbesondere eine Modernisierung des Kapitalstocks
und damit eine erhebliche Investitionstätigkeit,
vor allem im Privatsektor, der den Großteil der
Investitionen ausmacht, voraus. Im Jahr 2023
erwiesen sich die Ausrüstungsinvestitionen trotz
der verschlechterten Finanzierungsbedingungen
angesichts gestiegener Zinsen als insgesamt
relativ robust: Sie nahmen gegenüber dem Jahr 2022
real um drei Prozent zu. Ein zunehmender Anteil
der Investitionen ist auf Energieeffizienz und den
Einsatz neuer, klimafreundlicher Technologien
gerichtet. Der beschleunigte Strukturwandel muss
dabei mit einer breiten Modernisierung des
Kapitalstocks einhergehen. Die Bundesregierung setzt
daher Anreize zur Stärkung der
Investitionsdynamik. Gleichzeitig steigert sie die Attraktivität des
Investitionsstandortes Deutschland insbesondere
für innovative Gründerinnen und Gründer,
Startups und Wachstumsunternehmen.
Rahmenbedingungen für private Investitionen 
verbessern
31. Trotz der in 2023 insgesamt robusten
Entwicklung von Ausrüstungsinvestitionen (vgl. Schaubild
6) ist nicht zuletzt für die Transformation in den
kommenden Jahren ein dynamischeres
Investitionsgeschehen nötig. Hierfür brauchen die
Unternehmen einerseits ausreichende Flexibilität und
Freiräume – etwa mit Blick auf Forschung und
Entwicklung (vgl. Kapitel C.3). Auch die
Bürokratie­ und Regulierungsdichte hemmt die private
Investitions­ und Innovationsfähigkeit. Dazu
kommen häufig lange Verwaltungsverfahren, die die
Umsetzung von Vorhaben verlangsamen. Daher
sind für Investitionen von Unternehmen der Abbau
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 27 –
28 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
von unnötiger Bürokratie und Regulierungsdichte 
sowie die Beschleunigung von
Verwaltungsverfahren auch durch umfassende Digitalisierung
zentral (vgl. Kapitel C.2). Gleichzeitig beeinflusst die 
nominale Unternehmenssteuerbelastung, welche 
in Deutschland im internationalen Vergleich relativ 
hoch ist, die Investitionsentscheidungen von
international operierenden Unternehmen. Verbesserte 
steuerliche und unter anderem auch
beihilferechtliche Rahmenbedingungen (vgl. Kasten 4)
könnten zur Mobilisierung der erforderlichen privaten 
Investitionen beitragen. 
Angesichts der begrenzten öffentlichen
Haushaltsspielräume gilt es, auch bei steuerlichen Entlas
tungen evidenzbasiert Prioritäten zu setzen.
Wesentlich ist, dass für ein gegebenes Entlastungsvolumen 
möglichst hohe private Investitionen ausgelöst 
werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der 
Unternehmenssektor in Deutschland in Summe 
einen strukturellen Überschuss der
Finanzierungsmittel über die Investitionsausgaben aufweist (vgl. 
Schaubild 6). Gleichzeitig steht die
Investitionsdynamik vor allem mit dem Volumen der
Außenfinanzierung im Zusammenhang. Die
Außenfinanzierung hat in den jüngsten Quartalen jedoch stark 
nachgelassen, was sich sowohl in einem
schwierigeren Kreditzugang als auch in einer schwächeren 
Kreditnachfrage widerspiegelt. Gleichzeitig zeigt 
sich die Eigenkapitalausstattung, die vorwiegend an 
der Innenfinanzierung hängt, im Mittelstand trotz 
der Corona­Pandemie sowie der Energiepreiskrise 
robust.
Innen­nanzierung Außen­nanzierung Bruttoinvestitionen
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23
in Prozent der Bruttowertschöpfung
Schaubild 6: Arten der Unternehmensfinanzierung und Bruttoinvestitionen
Quelle: Deutsche Bundesbank.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 28 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 29
32. Der Sachverständigenrat (SVR) betont in
seinem Jahresgutachten 2023/2024 (JG), dass
steuerliche Förderungen helfen können, um
Investitionen anzureizen, den Kapitalstock zu
erhöhen und den Bestand an Ausrüstungen und
Nichtwohnbauten zu modernisieren. Könnten
Unternehmen beispielsweise ab dem Jahr 2025
für die folgenden zehn Jahre jeweils im ersten
Jahr 15 Prozent des Wertes ihrer realen
Investitionen in Ausrüstungen und Nichtwohnbauten
direkt abschreiben, ergäbe sich in den
Modellrechnungen des SVR insgesamt ein zusätzliches
Investitionsvolumen von 230 Milliarden Euro
bis 2035 (JG Tz 199, 120). 
Mit dem Wachstumschancengesetz will die 
Bundesregierung steuerpolitische Anreize für 
private Investitionen und Innovationen setzen. 
Das Gesetz soll einen Beitrag leisten, die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und 
den Wirtschaftsstandort Deutschland zu
stärken. Ein Element ist die vorgeschlagene
Investitionsprämie, die gezielt Investitionen in
Klimaschutz fördern und so die erforderlichen
Transformationsprozesse beschleunigen soll. Zudem 
sollen der steuerliche Verlustabzug sowie die 
Abschreibungsbedingungen verbessert
werden, um insbesondere auch kleine und mittlere 
Unternehmen zu entlasten und finanziellen 
Raum für mehr Investitionen zu schaffen.
Vorgeschlagen hat die Bundesregierung außerdem 
die Ausweitung der steuerlichen Förderung von 
Forschung und Entwicklung, durch die gezielt 
Innovationstätigkeit unterstützt werden soll 
(vgl. Kasten 2). Daneben soll das Steuersystem 
vereinfacht und vor allem kleine Unternehmen 
von Bürokratie entlastet werden. Der Deutsche 
Bundestag hat das Wachstumschancengesetz 
am 17. November 2023 in 2./3. Lesung
verabschiedet. Der Gesetzgebungsprozess ist noch 
nicht abgeschlossen; der Bundesrat hat den
Vermittlungsausschuss angerufen, welcher am 21. 
Februar 2024 zu dem Gesetz berät.
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70
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20232022202120202019201820172016201520142012201220112010
Jahr
Schaubild 7: Ausrüstungsinvestitionen (preis-, kalender- und saisonbereinigt)
Quelle: Statistisches Bundesamt 2023, Kettenindex 2015=100.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 29 –
30 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Öffentliche Investitionen 
33. Mit dem Bundeshaushalt 2024 und der
Finanzplanung bis 2027 löst die Bundesregierung ihr
Versprechen ein, ein Jahrzehnt der Investitionen
in ein modernes, digitales und
treibhausgasneutrales Deutschland zu ermöglichen. Der Bund
erhöht seine Investitionen über das bereits hohe
Niveau hinaus und setzt klare Prioritäten – für die
Stärkung von Wachstum und Wohlstand, mehr 
Sicherheit, bessere Bildung, einen wirksamen und
effizienten Klimaschutz, die Beschleunigung der
Digitalisierung und die Schaffung bezahlbaren
Wohnraums. Für das Jahr 2024 sind im
Kernhaushalt Investitionsausgaben von 70,5 Milliarden Euro
(Soll) vorgesehen. Hierzu tragen auch das Darlehen
an das Generationenkapital in Höhe von 12
Milliarden Euro sowie die Erhöhung des Eigenkapitals
der Deutschen Bahn AG in Höhe von 5,5 Milliarden
Euro bei, die haushaltsrechtlich als Investitionen zu
buchen sind. Sowohl ohne diese Sondereffekte als 
auch preisbereinigt liegen die Investitionen 2024 
über dem Vorkrisenniveau (Corona­Pandemie und 
Ukraine­Krieg) von 38,1 Milliarden Euro (Ist) im 
Jahr 2019. In den Jahren von 2024 bis 2027 stehen 
nach geltendem Finanzplan im Vergleich zum
vorherigen Finanzplan im Bundeshaushalt insgesamt 
rund 23,2 Milliarden Euro mehr für notwendige 
Zukunftsinvestitionen zur Verfügung. Der Anteil 
der Investitionen an den Gesamtausgaben liegt 
demnach in allen Jahren bei über 12 Prozent
(Vorkrisenniveau rund 10 Prozent). Darüber hinaus sind 
weitere investive Ausgaben vor allem im
Sondervermögen Klima­ und Transformationsfonds
vorgesehen (29,9 Milliarden Euro).
Der Kernhaushalt enthält zudem weitere
Ausgaben, die nicht als Investitionsausgaben im
haushälterischen Sinne veranschlagt sind, aber investive 
Wirkungen entfalten. Hierzu zählen militärische 
Kasten 2: Zentrale Inhalte des vom Bundestag am 17. November 2023 in 2./3. Lesung verabschiedeten 
Wachstumschancengesetzes
Hinweis: Beschlusslage Bundestag, Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen.
 — Bis Ende 2024 befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie weitere
Abschreibungsverbesserungen u. a. für geringwertige Wirtschaftsgüter und Sonderabschreibungen für kleine und mittlere 
Unternehmen (KMU). 
 — Einführung einer degressiven Bau-AfA von 6 Prozent, befristet auf sechs Jahre zur Förderung des
Wohnungsbaus.
 — Verbesserter Verlustrücktrag durch Ausweitung des Rücktragzeitraums von zwei auf drei Jahre sowie
verbesserte Nutzungsmöglichkeiten von Verlustvorträgen.
 — Weitere Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung. 
 — Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutz zur Förderung von Investitionen in energieeffiziente 
Wirtschaftsgüter.
 — Steuerliche Verbesserungen für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen.
 — Erhöhung des Bruttolistenpreisdeckels für E-Autos in der Dienstwagenbesteuerung, damit stärkere
steuerliche Begünstigung von E-Autos gegenüber Verbrennern.
 — Verlängerung der Übergangsfrist für KMU bei der verpflichtenden Einführung der E-Rechnungen.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 30 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 31
Beschaffungen, aber insb. auch Ausgaben für
Bildung, Wissenschaft und Forschung, die im
ökonomischen Sinne wie Investitionen wirken und die 
Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
stärken. Die Bundesregierung wird deshalb auch hier 
in Zukunft einen Schwerpunkt auf investive
Ausgaben setzen.
34. Die gesamtstaatlichen Investitionen – also
unter Berücksichtigung der Ausgaben von Ländern
und Kommunen – haben in den letzten Jahren im
Verhältnis zum BIP zugenommen. Die staatlichen
Bruttoanlageinvestitionen lagen nach den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Jahr 2023
um 9,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahres
und mehr als 32 Prozent über dem Vorkrisenwert
des Jahres 2019. Zu den Investitionen von Ländern
und Gemeinden tragen der Bund bzw. die Länder
dabei durch Investitionszuschüsse substantiell bei.
In den kommenden Jahren ist mit weiteren
Steigerungen zu rechnen.
35. Darüber hinaus schafft die Bundesregierung
die notwendigen Rahmenbedingungen, um
private Investitionen zu mobilisieren, die rund 90
Prozent der gesamtwirtschaftlichen Investitionen 
in Deutschland ausmachen. Dafür setzt der Staat 
mit einem investitionsfreundlichen Steuersystem, 
einem förderlichen Umfeld für Innovation,
Gründungen und Forschung sowie mit
Investitionszuschüssen spürbare Anreize. Diese Zuschüsse sind 
im Jahr 2023 um über 10 Prozent gewachsen und 
liegen nun mehr als doppelt so hoch wie im
Vorkrisenjahr 2019.
Transformative Investitionen gezielt fördern
36. Um die Transformation zur Klimaneutralität zu
fördern und gleichzeitig das Wachstumspotenzial
zu stärken, treibt die Bundesregierung
insbesondere Investitionen in Klimaschutz, Energiewende,
Mobilität und Digitalisierung voran. Hierzu tragen
auch die Maßnahmen bei, die über den Klima­ und
Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Er
ist das zentrale öffentliche
Finanzierungsinstrument für Maßnahmen zur Erreichung der
deutschen Klimaschutzziele. Dadurch werden auch
private Investitionen vor allem mit dem Ziel der
Kasten 3: Der Deutsche Aufbau­ und Resilienzplan (DARP)
Mit dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) werden über öffentliche Gelder private Investitionen in 
den ökologischen und digitalen Wandel angereizt (JWB 2022, Tz 110). Der DARP enthält 41 Maßnahmen, die 
in 133 Meilensteine und Ziele untergliedert sind. Er hat derzeit ein Gesamtvolumen von 28 Milliarden Euro. 
Themenschwerpunkte sind neben Klimapolitik, Energiewende und Digitalisierung auch die Stärkung der
sozialen Teilhabe, die Förderung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems, eine moderne Verwaltung und 
der Abbau von Investitionshemmnissen. Deutschland kommt mit der Umsetzung des DARP gut voran. Bislang 
konnten knapp die Hälfte der sogenannten Meilensteine und Ziele des DARP als erreicht gemeldet werden. 
Deutschland hat im Dezember 2023 aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF, vgl. JWB 2021, 
Tz 42) eine erste Auszahlung in Höhe von 4,34 Milliarden Euro (3,99 Milliarden Euro netto unter
Berücksichtigung der bereits in 2021 erhaltenen Vorauszahlung) erhalten. Für das Jahr 2024 ist die Einreichung weiterer 
Zahlungsanträge im Umfang von rund 15 Milliarden Euro (einschließlich bereits erhaltener Vorauszahlungen) 
geplant. Darüber hinaus wird die Bundesregierung weitere Maßnahmen im Bereich von RePowerEU (vgl. JWB 
2023, Tz 52) in den DARP aufnehmen. RePowerEU wird über die ARF mit einem Mittelvolumen von 20
Milliarden Euro finanziert und dient der Förderung der Energieversorgungssicherheit und Energieeffizienz vor dem 
Hintergrund der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine. Deutschland stehen hiervon 2,1 Milliarden Euro zu 
(zuzüglich 0,2 Milliarden Übertragung aus der sogenannten „Brexit Adjustment Reserve“).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 31 –
32 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Reduktion von CO2­Emissionen gefördert. Der 
KTF speist sich wesentlich aus den Einnahmen des 
europäischen und des nationalen
Emissionshandels. Insgesamt werden im Jahr 2024 rund 49,1
Milliarden Euro für die Programmausgaben des KTF 
bereitgestellt. Davon sind rund 15,0 Milliarden Euro 
für Entlastungen von Bürgerinnen und Bürgern 
sowie Unternehmen, rund 16,9 Milliarden Euro für 
die Gebäudeförderung, rund 3,6 Milliarden Euro für 
die Dekarbonisierung der Industrie und den
Aufbau der Wasserstoffindustrie, rund 3,2 Milliarden 
Euro Förderung der Elektromobilität mit Batterie 
und Brennstoffzelle sowie zur Weiterentwicklung 
der Tank­ und Ladeinfrastruktur und rund 4,8
Milliarden Euro für die Förderung der Mikroelektronik 
vorgesehen. Flankierend zum KTF und zur
schrittweisen Intensivierung des CO2­Handels hat sich 
die Bundesregierung zudem zur Aufgabe gemacht, 
überflüssige, unwirksame und umwelt­ und
klimaschädliche Subventionen und Ausgaben zu
identifizieren und abzubauen.
37. Für die gezielte Förderung von Investitionen in
den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft
nutzt die Bundesregierung unter anderem die
Möglichkeiten des „Befristeten Rahmens der
Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur 
Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs
Russlands auf die Ukraine – Krisenbewältigung und 
Gestaltung des Wandels“, das sogenannte
„Temporary Crisis and Transition Framework“ (TCTF, vgl. 
Kasten 4). Auf dieser Grundlage können
Investitionen in die Produktion ausgewählter
Transformationstechnologien, sogenannte Netto­Null­
Technologien, unter vereinfachten Voraussetzungen
staatlich gefördert werden. Damit soll der Hochlauf 
dieser Technologien unterstützt und industrielle 
Wettbewerbsfähigkeit auch im globalen Kontext 
gestärkt werden. 
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wurde in dieser 
Legislaturperiode neu aufgestellt und im
September 2023 von Bund und Ländern erneut
modernisiert. Unter Anwendung des TCTF ist seitdem eine 
Förderung von Transformationstechnologien in 
strukturschwachen Regionen möglich, die für den 
Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft 
von strategischer Bedeutung sind. Die GRW wird 
damit noch stärker auf die Erfordernisse der
Transformation ausgerichtet (vgl. Tz 146).
Kasten 4: Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF)
Das TCTF hat die Europäische Kommission im März 2023 angenommen, um den Rahmen des TCF (Temporary 
Crisis Framework) auf Beihilfen für Investitionen in Technologien, die für die Netto-Null-Transformation
strategisch bedeutsam sind, auszuweiten. Es sieht nunmehr beihilferechtliche Vereinfachungen vor für:
 — den Ausbau von erneuerbaren Energien, 
 — die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse sowie
 — Investitionen in Sektoren, die für die „Net-Zero Transition“ strategisch bedeutsam sind, zum Beispiel für die 
Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und damit
verbundene kritische Rohstoffe.
Es sieht unter anderem eine sog. Matching-Klausel vor. Die Klausel ermöglicht im Einzelfall Beihilfen bis zur 
Höhe der Subventionen, die der Beihilfeempfänger nachweislich für ein gleichwertiges Investitionsvorhaben 
in einem Drittstaat außerhalb des EWR erhalten würde. Diese Möglichkeit ist beschränkt auf GRW-C-
Fördergebiete oder länderübergreifende Vorhaben, bei denen ein signifikanter Anteil der Investition in Fördergebieten 
getätigt wird.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 32 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 33
2.  Verfahren verkürzen, unnötige Bürokratie
und Regulierungsdichte abbauen
38. Um das Produktivitätswachstum zu erhöhen, 
die Transformation zu erleichtern und die
wirtschaftliche Dynamik insgesamt zu erhöhen,
müssen Investitionsvorhaben und
Modernisierungsprozesse deutlich schneller vonstattengehen, als
dies zuletzt in Deutschland der Fall war. Die
Bundesregierung sieht die Beschleunigung von
Planungs­ und Genehmigungsverfahren sowie die
Umsetzung entsprechender Investitionen als eine
Priorität an. Gleichzeitig stellen unnötige
bürokratische Lasten inzwischen eines der größten
Hemmnisse für eine dynamische wirtschaftliche
Entwicklung dar. Für ein gestärktes
Produktivitätswachstum und ein Voranbringen der
Transformation sowie die dafür erforderliche
Investitions­ und Innovationsdynamik muss die
Regulierungsdichte reduziert und der Verwaltungsvollzug
verbessert werden. Bürokratie sowohl auf
nationaler als auch auf EU­Ebene zu begrenzen und
zurückzufahren sowie auf neue Bürokratie so weit
wie möglich zu verzichten, hat für die
Bundesregierung daher einen hohen Stellenwert. Die
Wirtschaft soll nicht durch unverhältnismäßige
zusätzliche Bürokratie belastet werden, das gilt auch für
die EU­Ebene („Belastungsmoratorium“). Dies gilt
nicht nur für Bürokratie bei direkten
Wirtschaftsbeziehungen mit staatlichen Akteuren, wie etwa
bei öffentlichen Vergabeverfahren (vgl. Kapitel F),
sondern insbesondere auch im alltäglichen
Wirtschaftsleben der Bürgerinnen und Bürger sowie
der Unternehmen untereinander.
Deutschlandpakt: Mehr Tempo bei Investitionen 
ermöglichen
39. Die notwendige Modernisierung der
Wirtschaft und Verwaltung verlangt eine deutliche
Beschleunigung von Planungs­,
Genehmigungsund Umsetzungsverfahren. Der Bund hat daher
mit den Ländern den „Pakt für Planungs­,
Genehmigungs­ und Umsetzungsbeschleunigung“ 
geschlossen, welcher eine Vielzahl von konkreten 
Beschleunigungsmaßnahmen in
unterschiedlichen Bereichen enthält (vgl. Tz 165). Die
Bundesregierung setzt sich zudem weiter für eine
konsequente Umsetzung der Verfahrensbeschleunigung 
infolge der EU­Notfall­VO ein. Das ermöglicht den 
raschen Wechsel zu einer nachhaltigen,
versorgungssicheren und klimaneutralen
Energieversorgung für Deutschland (vgl. Tz 115).
40. Die Beschleunigung von Planungs­ und
Genehmigungsverfahren ist ebenso entscheidend für den
Wettbewerbsstandort Deutschland. Die zügige und
effiziente Umsetzung privater und öffentlicher
Projekte soll durch zahlreiche Maßnahmen der
Bundesregierung weiter erleichtert werden.
Konkret soll beispielsweise mit dem am 29.12.2023 in
Kraft getretenen
Genehmigungsbeschleunigungsgesetz eine schnellere Realisierung ausgewählter
Verkehrsinfrastrukturprojekte erreicht werden
(vgl. Tz 174).
41. Außerdem werden durch die Beschleunigung
von Planungs­ und Genehmigungsverfahren
Investitionen gefördert und effizientere und
wettbewerbsfähigere Wirtschaftsprozesse ermöglicht. 
Die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen spielt
dabei genauso eine zentrale Rolle wie die
möglichst effiziente Gestaltung und die Bündelung von
Verfahren bei zentralen Anlaufstellen. Bund und
Länder erarbeiten hierzu gemeinsam
zukunftsorientierte Strategien zur Entbürokratisierung.
Trendwende zu weniger Bürokratie schaffen
42. Um Potenziale für eine spürbare Reduzierung
bürokratischer Belastungen zu identifizieren, hat
die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine
breit angelegte Verbändeabfrage durchgeführt. Die
Vorschläge wurden von den zuständigen Ressorts
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 33 –
34 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und im Rahmen 
eines Monitoringberichts veröffentlicht. Ein Teil 
der von den Verbänden unterbreiteten Vorschläge 
hat Eingang in den Referentenentwurf des
Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) und die 
flankierende Sammelverordnung gefunden oder 
ist Gegenstand anderer laufender
Gesetzgebungsvorhaben. Ein anderer Teil der Vorschläge kann 
auf untergesetzlicher Ebene realisiert werden, 
befindet sich als Element umfassender
Strukturreformen in der Konzeptionsphase oder ist bereits 
umgesetzt. Zudem hat die Bundesregierung in 
einem Sonderbericht an den Deutschen
Bundestag über abgeschlossene, laufende und geplante 
Maßnahmen zum Bürokratieabbau berichtet
(BTDrs. 20/9000).
43. Mit dem BEG IV, der flankierenden
Sammelverordnung, dem Wachstumschancengesetz sowie
der Anhebung der Schwellenwerte für
Bilanzierung und Rechnungslegung für kleine und
mittlere Unternehmen hat die Bundesregierung
darüber hinaus bereits im vergangenen Jahr auf
bundesgesetzlicher Ebene eine Reihe konkreter
Maßnahmen angestoßen. Zusammen mit den
Maßnahmen im Sonderbericht ergibt sich daraus
nach Schätzungen des Bundes eine Entlastung
von jährlichem Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
von mehr als 3 Milliarden Euro. Davon werden
unter anderem auch KMU profitieren.
44. Für einen substanziellen Bürokratieabbau
reicht die punktuelle Änderung einzelner
Paragrafen jedoch nicht aus, zumal gleichzeitig immer
wieder auch notwendige Bedarfe für zusätzliche
Bürokratie entstehen. Die Bundesregierung setzt
deshalb auch auf neue Strategien im Interesse
eines effektiven Bürokratieabbaus. Mit dem
Instrument der Praxischecks hat die Bundesregierung
ein Verfahren entwickelt, bei dem systematisch
und in engem Austausch mit betroffenen
Unternehmen, Verwaltungen und anderen Expertinnen
und Experten Hemmnisse und Lösungsansätze für 
einzelne Fallkonstellationen identifiziert werden. 
Im Gegensatz zu der abstrakten Überprüfung von 
Rechtsnormen und Vorschriften wird hier die
Perspektive der Anwendenden in den Vordergrund 
gerückt, um bürokratische Hemmnisse zu
erkennen und dafür Lösungen zu entwickeln.
Im vergangenen Jahr hat dieser Ansatz bereits erste 
Erfolge gezeigt, etwa bei der Errichtung und dem 
Betrieb von Photovoltaik­Anlagen. Der Großteil 
der hier identifizierten Hemmnisse wurde bereits 
aus dem Weg geräumt, unter anderem im
Solarpaket I (vgl. Tz 114). Weitere Praxischecks zu
verschiedenen Themen werden unter Einbeziehung
einzelner Länder durchgeführt, darunter zur
Genehmigung von Windenergieanlagen an Land, Planung 
und Genehmigung von Wärmepumpen sowie zum 
Prozess der Unternehmensgründung.
45. Ein nicht unerheblicher Teil der bürokratischen
Pflichten resultiert aus EU­Regelungen. Auch hier
sieht die Bundesregierung die Möglichkeit,
Bürokratielasten sinnvoll zu reduzieren. So werden
etwa doppelte oder inkohärente
Dokumentations­ und Berichtspflichten (gerade für KMU) und
Inkonsistenzen zwischen EU­Initiativen als
häufige Ursache für Hemmnisse beim Tätigwerden
im Binnenmarkt genannt. Die Bundesregierung
unterstützt daher das Vorhaben der EU­
Kommission, die Anforderungen der
Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD) für
kapitalmarktorientierte KMU zu vereinfachen, und setzt sich vor
dem Hintergrund der 2024 bevorstehenden
Evaluierung der DSGVO und einer etwaigen sich
anschließenden Überarbeitung für klarer gefasste
Bestimmungen und ggf. Anpassungen ein, um
u. a. KMU effektiv von Informations­,
Dokumentations­ und Nachweispflichten zu entlasten, ohne
das Schutzniveau der DSGVO abzusenken.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 34 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 35
Arbeitnehmern sollen die Unternehmen zukünftig 
unter Verwendung eines einheitlichen Formulars 
(eDeclaration) digital in ihrer eigenen Sprache an 
ein zentrales EU­Portal übermitteln können. Dies 
unterstützt die Bundesregierung. Sie setzt sich 
dafür ein, dass dabei perspektivisch auch die
Beantragung von A1­Bescheinigungen – soweit
notwendig – mit erledigt werden kann. 
Weiterhin hat die EU­Kommission einen „Call for 
Evidence“ eingeleitet, um Vorschläge für eine
weitere Reduzierung und Vereinfachung von
Berichtspflichten zu sammeln. Die Bundesregierung hat 
sich hieran am 01.12.2023 beteiligt und 32
Vorschläge eingebracht. Damit die wirtschaftlichen, 
sozialen oder ökologischen Folgen von
Gesetzesvorschlägen klar erkennbar sind, ist es zentral, dass 
die EU­Kommission frühzeitig umfassende
Folgenabschätzungen vornimmt. Die Kommission hat 
angekündigt, dabei fortan auch die Auswirkungen 
auf die Wettbewerbsfähigkeit gezielter zu
untersuchen (sog. Competitiveness­Checks).
Gemeinsam mit der französischen Regierung setzt sich die 
Bundesregierung für eine modernere Verwaltung 
auf europäischer Ebene ein. Beide Staaten fordern 
mit ihrer Initiative vom 9. Oktober 2023 die
EUKommission dazu auf, einen zusätzlichen
Maßnahmen­Plan für mehr Bürokratieentlastung zu 
entwickeln. Beide Regierungen setzen sich u. a. für 
eine ganzheitliche und vollzugsbezogene
Betrachtung von Regelungskomplexen und
Investitionsvorhaben im Rahmen von Ex­post­Evaluierungen 
ein (sog. Praxischecks) sowie für eine
Bestandsaufnahme aller Bürokratiekosten durch Schaffung 
eines Bürokratiekostenindex auf EU­Ebene.
Mit dem KMU­Entlastungspaket vom September 
2023 (SME Relief Package) hat die EU­Kommission 
einige wichtige Forderungen zum
Bürokratieabbau aufgegriffen. Eine einheitliche Definition für 
sog. „Small Mid­Caps“, Unternehmen bis zu 500 
Beschäftigten, kann dazu beitragen, besonders
leistungs­ und wachstumsstarke Unternehmen und 
deren Bedarfe wirtschaftspolitisch in den Blick zu 
nehmen und in der Rechtsetzung zu
berücksichtigen.
Die EU­Kommission hat außerdem im Oktober 
2023 ihr Arbeitsprogramm für 2024 vorgelegt, 
das u. a. erste Vorschläge vorsieht, um europäisch 
induzierte Berichtspflichten für Unternehmen 
und Behörden um 25 Prozent zu reduzieren bzw. 
zu vereinfachen. Zu den darin enthaltenen
Maßnahmen und Vorschlägen zählen u. a. eine
einheitliche EU­Schnittstelle, um die Weiternutzung von 
Daten im Rahmen des EU­Zollkodex zu
erleichtern sowie eine Überarbeitung der Regulierung zu 
European Statistics, mit der die Anzahl an
Untersuchungen reduziert und Prozesse vereinfacht 
werden sollen (Einsparpotenzial 450 Millionen 
Euro). Die Berichtspflichten zur Taxonomie
sollen vereinfacht werden. Im Hinblick auf die sog. 
„Green Asset Ratio“ der Banken (GAR) besteht für 
nicht börsennotierte KMU
Verbesserungspotenzial, um allen nachhaltig wirtschaftenden KMU 
den Zugang zu Finanzierungsportfolios für
nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten uneingeschränkt zu 
erhalten. Die GAR stellt den Anteil nachhaltiger 
Finanzierungen an den Aktiva einer Bank dar, in 
der nicht börsennotierte KMU bisher nur
unzureichend abgebildet sind, da diese nicht mit
komplexen ESG­Berichtspflichten belastet werden sollen. 
Dieses Problem ist auf EU­Ebene erkannt und es 
wird an Lösungen gearbeitet (z. B. vereinfachtes 
Reporting für nicht börsennotierte KMU).
Meldungen zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 35 – 
36 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
3.  Innovationen erleichtern, digitale
Transformation vorantreiben, technologische
Souveränität stärken
46. Die Innovationsfähigkeit insgesamt und
spezifisch in den Zukunftstechnologien sowie die
digitale Transformation sind entscheidend für die
zukünftige Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz
der deutschen Wirtschaft. Gerade die
Forschungsund Entwicklungsausgaben als Anteil am BIP in
Deutschland entwickeln sich seit der Corona­
Pandemie jedoch verhalten (vgl. Kapitel G). Die
Bundesregierung unterstützt daher die
Forschungsund Entwicklungstätigkeit von Unternehmen,
den Forschungstransfer sowie ein
innovationsfreundliches, technologieoffenes Umfeld mit einer
leistungsfähigen Infrastruktur für Innovationen.
Um das Potenzial für Produktivitätswachstum in
Deutschland zu stärken, müssen Deutschland und
die EU selbst in der Lage sein,
Schlüsseltechnologien zu verstehen, herzustellen und
weiterzuentwickeln. Diese Fähigkeiten müssen gegenüber
globalen Schocks resilient sein. Dafür werden
Investitionsvorhaben in diesen Bereichen
vorangetrieben. Dabei gilt es, die Innovationsdynamik
in der Breite, aber insbesondere in
Schlüsselbereichen wie Mikroelektronik, KI,
Quantentechnologien oder Biotechnologie zu stärken. Die
Bundesregierung unterstützt die Wirtschaft mit konkreten
Maßnahmen beim Aufbau von
Schlüsseltechnologien. Durch eine gestärkte technologische
Souveränität kann auch die Wirtschaftssicherheit in
Deutschland gestärkt werden.
Forschung und Innovationen fördern
47. Der SVR betont die Bedeutung von
Innovationen privater Unternehmen, die oft auf
öffentlich finanzierter Grundlagenforschung aufbauen,
und begrüßt daher die geplante Verbesserung
steuerlicher Förderung von Forschungs­ und
Entwicklungsausgaben im Rahmen des
Wachstumschancengesetzes. Er betont dabei die
Notwendigkeit, vor allem die Forschungsintensität 
kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, 
da diese in Deutschland vergleichsweise gering 
ist (vgl. JG Tz 158). 
Die Bundesregierung begrüßt die
Unterstützung des SVR zur Stärkung der steuerlichen
Forschungs­ und Entwicklungsförderung, wie sie in 
dem am 17. November 2023 in 2./3. Lesung
verabschiedeten Wachstumschancengesetz
vorgesehen ist (vgl. Kasten 2). Insbesondere durch die 
Ausweitung der Förderung auf bestimmte
Sachkosten, die Erhöhung der Bemessungsgrundlage 
und die Anhebung der Förderquote für KMU auf 
Antrag wird die Attraktivität der
Forschungszulage weiter gesteigert. Die Forschungszulage soll 
somit zu einer zentralen Säule der Förderung 
von Forschung und Entwicklung in Deutschland 
werden und komplementär zur direkten
Forschungsförderung wirken.
48. Investitionen in Forschung und Entwicklung
sind nur finanzierbar, wenn die Verwertung
mittels gewerblicher Schutzrechte gesichert werden
kann. Die Bundesregierung setzt sich daher auf
europäischer und internationaler Ebene dafür ein,
dass die Schutzsysteme für geistige
Eigentumsrechte nicht abgeschwächt werden. Deren
ausgewogene Architektur ist Grundlage und
Voraussetzung nachhaltiger Investitionen in Forschung und
Entwicklung.
49. Eines der übergeordneten Ziele der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der
Bundesregierung ist es, den Forschungstransfer zu
stärken und dadurch Innovationen häufiger und
schneller zur Anwendung zu bringen. Reallabore
ermöglichen es, innovative Technologien,
Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle unter realen
Bedingungen zu erproben. Auch der Gesetzgeber
kann so schon in einem frühen Stadium über die
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 36 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 37
Wirkungen von Innovationen lernen, um deren 
Regeln evidenzbasiert und verantwortungsvoll zu 
gestalten. Ziel ist es, einen gesetzlichen Rahmen zu 
schaffen, der möglichst einheitliche und
innovationsfreundliche Bedingungen für Reallabore bietet, 
neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen 
ermöglicht, gesellschaftliche Partizipation stärkt 
und den Transferprozess beschleunigt. Auf
Grundlage der Ergebnisse einer breiten Stakeholder­
Konsultation sowie der Zusammenarbeit der Ressorts 
in der Interministeriellen Arbeitsgruppe Reallabore 
erarbeitet die Bundesregierung einen Vorschlag für 
ein Gesetz und ergänzende Maßnahmen.
50. Zudem fördert die von der Bundesregierung
geschaffene Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) seit 2019 Innovationen mit
disruptivem Potenzial, damit Deutschland in Zeiten
beschleunigter Innovationsprozesse seine Stellung
in der Gruppe der weltweiten Innovationsführer
behaupten kann. Um die SPRIND
weiterzuentwickeln und ihre rechtlichen und finanziellen
Rahmenbedingungen substanziell zu verbessern, hat
die Bundesregierung das SPRIND­Freiheitsgesetz
auf den Weg gebracht, das Ende 2023 in Kraft
getreten ist. Damit wird die SPRIND zukünftig freier
agieren und agiler auf Anforderungen reagieren
sowie Förderentscheidungen spürbar
beschleunigen und vereinfachen können.
51. Mit dem Sovereign Tech Fund (STF) stärkt die
Bundesregierung das Open­Source­Ökosystem.
Der STF identifiziert kritische digitale
Basistechnologien und vergibt Aufträge, um in deren
Absicherung und Weiterentwicklung zu investieren. Damit
trägt der STF zum übergeordneten Ziel der
digitalen Souveränität Europas bei. Er soll mit einem
Budget von 16 Millionen Euro in 2024 ausgestattet
werden.
52. Die derzeit in der Konzeption befindliche
Deutsche Agentur für Transfer und Innovation
(DATI) soll ebenfalls dazu beitragen, die
Transferbewegung zu verbreitern und zu beschleunigen.
Ihr Ziel soll es sein, Forschungsergebnisse durch
einen effektiven Ideen­, Wissens­ und
Technologietransfer in die wirtschaftliche und/oder
gesellschaftliche Anwendung zu bringen und neue
Innovationspotenziale zu heben.
53. Exzellente Wissenschaft ist eine der tragenden
Säulen für den Erfolg der deutschen Wirtschaft.
Deshalb stellen Bund und Länder jährlich
insgesamt 533 Millionen Euro für die
Exzellenzstrategie in den zwei Förderlinien Exzellenzcluster
und Exzellenzuniversitäten zur Verfügung. Ziel
ist es, Leistungsspitzen in der Forschung
auszubilden und die Qualität des Hochschul­ und
Wissenschaftsstandorts Deutschland in der Breite
anzuheben. Die Exzellenzstrategie ist auf Dauer
angelegt, um den Wissenschaftsstandort
Deutschland nachhaltig zu stärken und eine längerfristige
Zukunftsperspektive zu ermöglichen.
Digitalisierung und KI-Anwendungen 
vorantreiben
54. Technologischer Fortschritt, der auch durch
eine wirksame Forschungs­ und
Innovationsförderung vorangetrieben werden kann, ist von zentraler
Bedeutung für Produktivitätswachstum.
Digitalisierung und KI­Anwendungen sind zentrale Facetten
des technologischen Wandels, die unverzichtbar für
die Bewältigung der strukturellen
Herausforderungen sind. Auch angesichts geopolitischer
Entwicklungen gewinnt digitale Souveränität weiter an
Bedeutung. Deshalb tritt die Bundesregierung auf
vielen Ebenen für die Stärkung einer nachhaltigen
digitalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und
Europas ein. Die politischen Schwerpunkte bei der
Gestaltung des digitalen Wandels bündelt die
Digitalstrategie der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 37 –
38 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
55. Grundvoraussetzung für einen
wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort ist eine leistungsfähige 
digitale Infrastruktur. Daher hat sich die
Bundesregierung zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 
alle Haushalte und Unternehmen mit
Glasfaseranschlüssen sowie das Land flächendeckend mit 
dem neuesten Mobilfunkstandard zu versorgen. 
Dabei gibt die Gigabitstrategie den Rahmen vor: 
Der eigenwirtschaftliche Ausbau hat
grundsätzlich Vorrang, gefördert wird gezielter dort, wo sich 
der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht lohnt. Mit 
dem Ausbau von Glasfaseranschlüssen verfolgt die 
Bundesregierung auch die Absicht, die deutschen 
Telekommunikationsnetzwerke
umweltfreundlich und energieeffizient zu gestalten. Viele der 
über 100 Maßnahmen der Gigabitstrategie sind 
bereits umgesetzt und verbessern die
Rahmenbedingungen für den Ausbau der Netze. Durch das 
Kasten 5: Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen
Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen leisten einen zentralen Beitrag, um
gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Sie adressieren gesellschaftliche Bedürfnisse, während sie auch 
einen ökonomischen Nutzen für die öffentliche Hand schaffen können. Gleichzeitig sind Gemeinwohlorientierte 
Unternehmen eine wichtige wirtschaftliche Kraft und schaffen Beschäftigung und Wachstum. 
Um ihre Wirkung zu erhöhen, hat die Bundesregierung im September 2023 die ressortübergreifende Nationale 
Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen verabschiedet. Diese formuliert 
in sieben Leitlinien und elf Handlungsfeldern die wesentlichsten Ziele und Maßnahmen, um die
Rahmenbedingungen zu verbessern, Benachteiligungen für Gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen und
bedarfsgerechte Förderung auszubauen. Besonderer Fokus liegt auf der Stärkung von jungen Gemeinwohlorientierten 
Unternehmen und Gründungen. Dieser Bereich ist nicht nur für die Transformation zur Sozial-ökologischen 
Marktwirtschaft wichtig, sondern auch besonders stark von Frauen geprägt.
Auf dieser Grundlage erfolgt die engagierte Umsetzung der Maßnahmen. Auszug aus den 70 konkreten  
Maßnahmen der Strategie:
1. Verbesserter Zugang zu Finanzierung:
 — Abbau von Ungleichbehandlungen beim Zugang zu Fremdkapital für Gemeinwohlorientierte Unternehmen. 
 — Öffnung des INVEST-Zuschusses auch für Mezzanine-Finanzierung und Verbesserung u. a. der Bedingungen 
des Mikro-Mezzanine-Fonds.
 — Aufsetzen eines Social Impact Fonds zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierten 
Unternehmen.
2. Förderung von Gründung, Professionalisierung und Netzwerkbildung:
 — Aufbau der Plattform für Soziale Innovationen als erste Anlaufstelle für Erforschung, Entwicklung und Um -
setzung von Sozialen Innovationen. Informationen zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten,
Bereitstellung von Vernetzungsmöglichkeiten und Angeboten zu Kompetenzentwicklung.
 — Unterstützung des Ausbaus des Ökosystems Gemeinwohlorientierter Unternehmen.
3. Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
 — Weitere Digitalisierung des Genossenschaftsrechts und Verbesserungen im Gesellschaftsrecht, um
Gemeinwohlorientierten Unternehmen den Gründungsprozess zu erleichtern.
 — Effizientere Gestaltung des Gemeinnützigkeitsrechts, indem unangemessene, insbesondere bürokratische 
Hürden abgebaut werden.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 38 – 
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 39
heitsvorschriften fallen, durch Regulierung 
begrenzt werden (JG Tz 162). 
Der Bundesregierung ist wichtig, dass die
EUVerordnung für Künstliche Intelligenz (KI­VO) 
einen Rahmen für vertrauenswürdige KI
definiert, gleichzeitig innovationsoffen ist und mit 
dem Abschluss des Verfahrens Rechtssicherheit 
geschaffen wird. Vor allem KMU und Start­ups 
sind auf eine ausgewogene Ausgestaltung und 
Freiräume angewiesen. Die Bundesregierung 
strebt eine bürokratiearme,
innovationsfreundliche Durchführung an, die auch eine
Doppelung von Verfahrensanforderungen vermeiden 
soll. Dies plant die Bundesregierung gemeinsam 
mit den anderen EU­Mitgliedstaaten und der 
EU­Kommission anzugehen – für einen starken 
KI­Standort Europa. Die KI­VO verfolgt einen 
risikobasierten Ansatz – je größer das (abstrakte) 
Risiko einer KI für die Verletzung von
Grundrechten oder Sicherheit, desto strenger die
regulatorischen Anforderungen.
Datenökosystem etablieren
58. Mit der dynamischen Entwicklung der
Digitalisierung entstehen große Mengen an Daten,
die oft nicht effizient genutzt werden oder sogar
ungenutzt bleiben. Damit Deutschland stärker
von datenbasierter Wertschöpfung profitieren
kann, hat die Bundesregierung die neue Nationale
Datenstrategie „Fortschritt durch Datennutzung
– Strategie für mehr und bessere Daten für neue,
effektive und zukunftsweisende Datennutzung“
verabschiedet. Sie verbindet damit die
wirtschaftliche und gemeinwohlorientierte Nutzung von
Daten mit starkem, ermöglichendem Datenschutz.
Bestandteil der Datenstrategie ist u. a. eine
Roadmap zur Umsetzung der wichtigsten EU­ und
Bundesgesetzgebung und Vorhaben (vgl. Schaubild 8).
bereits in der Umsetzung befindliche
BreitbandPortal werden notwendige
Genehmigungsverfahren erheblich verkürzt, indem Antragsverfahren 
digitalisiert werden. Auch der Einsatz alternativer 
Verlegemethoden wurde vereinfacht und
Vorgaben und einheitliche Qualitätsanforderungen für 
moderne und ressourcenschonende
Bauverfahren definiert. Dadurch wird der Glasfaserausbau 
nicht nur schneller, und kostengünstiger, sondern 
auch umweltfreundlicher. Auch das
Netzausbaubeschleunigungsgesetz wird zukünftig einen Beitrag 
dazu leisten, dass Bürokratie abgebaut und
vorhandene Daten effizienter genutzt werden können. 
Parallel dazu hat die Bundesregierung die
Gigabitförderung gemeinsam mit den Ländern,
Kommunen und der Branche weiterentwickelt, um
Fördermittel nun in Gebiete mit dem größten
Nachholbedarf zu lenken.
56. Künstliche Intelligenz (KI) ist eine
Zukunftsund Schlüsseltechnologie, die als treibende Kraft
für Wachstum, Ressourceneffizienz und
Innovation viele Chancen bietet. Daher ist es Ziel der
Bundesregierung, Deutschland und Europa zu
einem führenden Standort für die Erforschung,
Entwicklung und Anwendung von KI zu machen
und dabei eine innovationsfreundliche,
verantwortungsvolle, menschenzentrierte und
gemeinwohlorientierte Entwicklung und Anwendung von KI
sicherzustellen.
57. Nach Auffassung des SVR gilt es angesichts
des Potenzials der KI, die Produktivität
branchenübergreifend zu steigern, um einerseits
langfristig sicherzustellen, dass europäische
Unternehmen Zugang zu dieser Technologie
haben. Andererseits ist es wichtig, dass
potenzielle Gefahren von KI, beispielsweise durch
kognitive Verhaltensmanipulationen oder nicht
nachvollziehbare Prozesse bei der Entwicklung
von Produkten, die unter die
ProduktsicherDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 39 –
40 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
59. Ein zentraler Baustein der Europäischen
Datenstrategie ist die Verordnung über harmonisierte
Vorschriften für einen fairen Datenzugang und
eine faire Datennutzung (Data Act, vgl. Kasten 6).
Geltungsbeginn des Data Act ist der 12. September
2025. Die Bundesregierung hat sich in den
Verhandlungen auf EU­Ebene erfolgreich für einen
angemessenen Ausgleich zwischen
Investitionsschutz und Wettbewerbsförderung eingesetzt.
Um die Datenverfügbarkeit für Nutzerinnen und
Nutzer, Unternehmen und die öffentliche Hand
zu steigern, schafft der Data Act faire
Bedingungen und Anreize für eine stärkere,
sektorübergreifende gemeinsame Datennutzung. Insbesondere
regelt der Data Act den Zugang zu und die
Weitergabe von Daten, die durch die Nutzung vernetzter
Geräte und verbundener Dienste generiert werden.
60. Um das Potenzial von Daten für Wirtschaft,
Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft in
Deutschland noch besser auszuschöpfen, arbeitet
die Bundesregierung am Aufbau eines
Dateninstituts. Es soll Daten in Deutschland
gesamtgesellschaftlich besser verfügbar und nutzbar machen
und einen schlagkräftigen nationalen Akteur
bilden, der Knowhow bündelt und Nutzerinnen und
Nutzern zielgerichtet Hilfestellung leistet. Der
Aufbau soll bedürfnisorientiert anhand von
konkreten Pilotprojekten aus den Bereichen Energie und
Gesundheit (Post­COVID) erfolgen, die die
Herausforderungen bei Datenzugang und Datenteilen,
Datenverfügbarkeit und ­nutzung sowie ­
standardisierung demonstrieren. Daraus sollen die
konkreten Aufgaben und die erforderliche Expertise
Q3/2023 Q4/2023 Q1/2024 Q2/2024 Q3/2024 Q4/2024
Begleitende 
EU-Gesetzgebung
Data Act EU European 
Health Data 
Space EU
Cyber Resilience 
Act EU
AI Act EU VO zur
grenzübergreifenden Zusammenarbeit 
bei der Durchsetzung  
der DSGVO
Rahmensetzung
Bundesgesetzgebung 
mit besonderem Bezug 
zu Daten
Datenstrategie der 
Bundes regierung
Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Bundesdatenschutzgesetz (Änd.)
Beschäftigtendatenschutzgesetz
Mobilitätsdatengesetz
Forschungs datengesetz
Rechtsanspruch Open Data
Bundestransparenzgesetz
Strukturen Aufbau Dateninstitut: Stakeholder-Dialog,  
Use Cases, Konzeption Struktur Dateninstitut: Gründung
Aufbau Beratungszentrum Künstliche Intelligenz in der Verwaltung (BeKI)
Datenlabore (u. a. Datenatlas, Datenpool) 
Umsetzung Nationale Forschungsdateninfrastruktur 
Datenräume, 
Vernetzung, 
Portale
Datenraum 
Kultur (Phase 2 
bis 2025)
Agrardaten raum 
(Ausschreibung 
technische 
Umsetzung)
Online-Übersicht  
öffentlicher und privater 
Datenportale
Schaubild 8: Roadmap der EU- und Bundesgesetzgebung (Kabinettbeschluss) mit besonderem 
Bezug zu Daten mit wichtigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag bis Q4/2024
Quelle: Fortschritt durch Datennutzung – Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 40 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 41
Strategisch bedeutsame (europäische) 
Wertschöpfungsketten stärken
63. Mikroelektronik ist Treiber für Innovation und
Fortschritt, sowohl für die Digitalisierung insgesamt
als auch für den Klimaschutz. Insbesondere
Technologien wie Künstliche Intelligenz,
Hochleistungsrechner, Elektromobilität oder autonomes Fahren
sind auf leistungsfähige mikroelektronische
Komponenten angewiesen. Die verlässliche
Verfügbarkeit von Mikroelektronikkomponenten in
Deutschland und der EU ist daher angesichts der
geoökonomischen Entwicklungen wichtiger denn je.
Mit dem Projekt Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien als Projekt von
gemeinsamem europäischen Interesse (Important Project 
of Common European Interest, IPCEI MEKT) 
unterstützt die Bundesregierung gemeinsam mit 
elf Bundesländern mit rund vier Milliarden Euro 
komplexe und investitionsintensive
Entwicklungsund Innovationsprojekte von bis zu 31
Unternehmen bei der Entwicklung von leading­ und 
cutting­edge­Mikroelektronikprodukten, vom 
Rohmaterial über den Wafer zur
Produktionsausrüstung, der Chipherstellung oder ­
verarbeitung bis zur ersten industriellen Anwendung. Die 
Unternehmen investieren ihrerseits mehr als zehn 
Milliarden Euro. Bis Ende 2023 haben 27
Unternehmen einen Zuwendungsbescheid erhalten. Das 
IPCEI MEKT steht unter dem Motto „Safety,
Security, Sustainability and Sovereignty“ und hat das 
des Dateninstituts abgeleitet werden. Darüber
hinaus arbeitet die Bundesregierung bspw. mit dem 
neu gegründeten Netzwerk für empirische
Steuerforschung (NeSt) an der Ausweitung und
Verbesserung der Zugänglichkeit öffentlicher Daten, u. a. zu 
Forschungszwecken (vgl. Tz 260).
61. Die Schaffung von Datenräumen und niedrige
Zugangshürden insbesondere für KMU sind die
Grundlagen für skalierbare innovative Lösungen
und datenbasierte Geschäftsmodelle. Mit der im
August 2023 gestarteten Förderung für Forschung
und Entwicklung im Rahmen von
„Manufacturing­X“ unterstützt die Bundesregierung bis 2026
die digitale Transformation der Industrie und die
Schaffung eines branchenübergreifenden
Datenökosystems für die gemeinsame Nutzung von
Daten mit insgesamt bis zu 150 Millionen Euro.
62. Für ein föderiertes Datenökosystem ist die
Vernetzung von Datenräumen über Sektoren­ und
Ländergrenzen hinweg erforderlich. Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse nationaler und
europäischer Initiativen werden im Projekt „MISSION KI“
im Zeitraum Mai 2023 bis 2026 organisatorische
und technische Grundlagen für eine
raumübergreifende Datenbereitstellung und ­nutzung sowie
deren pilothafte Umsetzung in die Praxis
erarbeitet.
Kasten 6: Zukünftige Umsetzung des Data Act
 — Die Verordnung ist am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU verkündet worden und trat am 11. Januar 
2024 in Kraft. Sie wird ab dem 12. September 2025 (20 Monate nach Inkrafttreten) Anwendung finden.
 — Der Data Act sieht vor, dass Mitgliedstaaten eine oder mehrere für den Data Act zuständige(n) Behörde(n) 
benennen.
 — Für den Fall, dass in einem Mitgliedstaat mehrere Behörden als Aufsichtsbehörden benannt werden, fungiert 
eine koordinierende Behörde als zentrale Anlaufstelle. Sie kann als „Datenkoordinator“ bezeichnet werden. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 41 –
42 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Ziel, bei Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien vor allem dort aufzuholen, wo Europa 
zum Teil technologisch abhängig von Drittstaaten 
geworden ist. Deutschland trägt so zur
Versorgungssicherheit Europas mit Halbleitern und Chips 
bei. Zahlreiche Regionen in Deutschland
profitieren von der Förderung und schaffen
zukunftsgerichtete Arbeitsplätze (vgl. Schaubild 9).
64. Ergänzend zu den Möglichkeiten der Förderung
von Forschung und Entwicklung bis hin zur
ersten industriellen Förderung im Rahmen des IPCEI
MEKT, ermöglicht der im Jahr 2023 in Kraft
getretene European Chips Act (ECA) darüber hinaus 
die Förderung innovativer und für Europa neuer, 
großvolumiger Produktionsanlagen („First of a 
kind“). Mit der geplanten Ansiedlung von TSMC 
(Joint Venture mit Bosch, Infineon und NXP) in 
Dresden, Intel in Magdeburg oder ZF/Wolfspeed 
in Ensdorf sowie dem Ausbau von Infineon in 
Dresden sind bereits innovative Großinvestitionen 
angekündigt worden. Die Bundesregierung hat zur 
Förderung dieser Projekte 4,8 Milliarden Euro im 
Jahr 2024 im KTF eingeplant.
Burghausene lin
1 ADVA Optical Networking (Berlin; Martinsried, Bayern; 
Meiningen, Thüringen)
2 Applied Materials (Feldkirchen b. München, Bayern)
3 Black Semiconductor (Aachen, Nordrhein-Westfalen)
4 Carl Zeiss SMT (Oberkochen, Baden-Württemberg;
Roßdorf, Hessen; Jena, Thüringen)
5 Cologne Chip (Köln, Nordrhein-Westfalen)
6 Elmos Semiconductor (Bruchsal, Baden-Württemberg; Berlin; 
Frankfurt/Oder, Brandenburg; Dortmund, Nordrhein-Westfalen)
7 Ericsson Antenna Technology Germany (Rosenheim, Bayern)
8 Ferroelectric Memory (Dresden, Sachsen)
9 Freiberger Compound Materials (Freiberg, Sachsen)
10 GlobalFoundries Dresden Module One (Dresden, Sachsen)
11 Infineon Technologies (München, Bayern; Regensburg, Bayern; 
Warstein, Nordrhein-Westfalen)
12 Infineon Technologies Dresden (Dresden, Sachsen) 
13 Siltectra (Dresden, Sachsen)
14 mi2­factory (Jena, Thüringen)
15 Nokia Solutions and Networks (Ulm, Baden-Württemberg;
Nürnberg, Bayern)
16 NXP Semiconductors Germany (München, Bayern; Dresden, 
Sachsen; Hamburg)
17 ams­OSRAM International (Regensburg, Bayern)
18 Robert Bosch (Abstatt, Baden-Württemberg; Leonberg, 
Baden-Württemberg; Reutlingen, Baden-Württemberg; 
Blaichach, Bayern; Ansbach, Bayern; Dresden, Sachsen)
19 Robert Bosch SMD (Dresden, Sachsen) 
20 Bosch Sensortec (Reutlingen, Baden-Württemberg; 
München, Bayern; Dresden, Sachsen)
21 Rohde &amp; Schwarz (Memmingen, Bayern; München, Bayern; 
Teisnach, Bayern; Duisburg, Nordhein-Westfalen)
22 SEMIKRON Elektronik (Nürnberg, Bayern)
23 SGL Carbon (Bonn, Nordrhein-Westfalen)
24 Swissbit Germany (Berlin)
25 TRUMPF Photonic Components (Ulm, Baden-Württemberg; 
Aachen, Nordrhein-Westfalen)
26 United Monolithic Semiconductors (Ulm, Baden-Württemberg)
27 Wacker Chemie (Burghausen, Bayern)
28 X­FAB MEMS Foundry (Erfurt, Thüringen)
29 X­FAB MEMS Foundry Itzehoe (Itzehoe, Schleswig-Holstein)
30 ZF NewCo IV (Nürnberg, Bayern)
31 Wolfspeed Germany (Ensdorf, Saarland)
SH
BY
SN
SL
BB
HE
NW
TH
Meiningen
Martinsried
Oberkochen
Ansbach
Blaichach
Bruchsal
Ensdorf
Berlin
Frankfurt/Oder
Roßdorf
Jena
Erfurt
Itzehoe
Hamburg
Köln
Bonn
Dortmund
Duisburg
Warstein
München
Feldkirchen
Regensburg
Teisnach
Burghausen
Ulm
Memmingen
Reutlingen
Leonberg
Nürnberg
DresdenFreiberg
Rosenheim
Aachen
1 2
11
11
11
7
8
9
10
12 13 16
1
1
3 25
27
4
15
25 26
18
18
18
18
18 19
15 22
3031
23
17
20
16
6
6
621
6
4
4
28
29
16
5 14
20 21
21
21
20
24
BW
Abstatt
18
Schaubild 9: Übersicht der am IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien 
beteiligten Unternehmen
Quelle: BMWK.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 42 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 43
Insgesamt wird erwartet, dass die Unternehmen 
in den kommenden Jahren mehr als 50 Milliarden 
Euro in das Halbleiterökosystem in Deutschland 
investieren und damit die Resilienz des
Halbleiterstandortes Deutschland und Europa nachhaltig 
stärken.
Die Bundesregierung fördert zudem Forschung 
und Fachkräfteentwicklung in der
Mikroelektronik insbesondere zur Erschließung der neuen und 
übernächsten Chiptechnologien der
Höchstintegration, zum Ausbau der Kompetenzen im
ChipDesign sowie zu Chips speziell für KI­
Anwendungen. Mit Hilfe des EU Chips Act werden Pilotlinien 
und Designplattformen aufgebaut, die den
Transfer aus der Forschung in die industrielle
Anwendung unterstützen.
65. Auch Batterien werden in großen Mengen
benötigt. Das europäische Batterie­Ökosystem
hat sich in den letzten Jahren dynamisch
entwickelt – insbesondere auch durch die Förderung
innovativer und großskaliger Projekte in zwei
großen Batterie­IPCEIs. Mit der Ansiedlung einer
großskaligen Batteriezellfabrik des schwedischen
Unternehmens Northvolt wird die deutsche
Batterie­Wertschöpfungskette zudem substanziell
gestärkt. Hier hat die Bundesregierung
Förderoptionen unter dem neuen TCTF­Beihilferahmen
(Rn. 86, „matching clause“) erstmalig eingesetzt,
um die Abwanderung eines geplanten, strategisch
wichtigen Vorhabens in einen Drittstaat
abzuwenden. Zugleich setzt sich die Bundesregierung für
nachhaltigere Batterien ein, zuletzt auch verstärkt
auf europarechtlicher Ebene. Die im August 2023
in Kraft getretene EU­Batterieverordnung nimmt
erstmals den gesamten Lebenszyklus einer
Batterie in den Blick und regelt Anforderungen an das
Design (z. B. Stoffbeschränkungen, CO2­
Fußabdruck, Entnehmbarkeit von Batterien), an
einzuhaltende Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, an 
die Sammlung und Behandlung von Altbatterien 
sowie an die Wiederverwendung und Umnutzung 
gebrauchter Batterien. Über Rezyklateinsatzquoten 
bei der Neuproduktion von Batterien wird zudem 
eine echte Kreislaufführung vorgezeichnet. Und 
durch den digitalen Batteriepass können zentrale 
Produktinformationen entlang des Lebenszyklus 
digital an einer Stelle gebündelt und verfügbar 
gemacht werden.
66. Eine leistungsfähige Cloudinfrastruktur ist
zentral, um effizienten Datenaustausch und
digitale Anwendungen in Datenräumen zu
ermöglichen. Die Anforderungen der Industrie an eine
Cloudinfrastruktur steigen kontinuierlich an, z. B.
wird Echtzeitfähigkeit in der Industrie oder beim
autonomen Fahren benötigt. Um diese
fortschrittlichen Cloud­Technologien und ­Anwendungen zu
stärken und die Abhängigkeit industrieller Nutzer
von einzelnen Cloud­Anbietern zu reduzieren,
fördert die Bundesregierung das IPCEI Next
Generation Cloud Infrastructure and Services (IPCEI­CIS)
und hat bis zu 750 Millionen Euro aus dem DARP
bereitgestellt (vgl. Schaubild 10). Gleichzeitig setzt
sich die Bundesregierung dafür ein, deutsche/
europäische Clouddienstleister zu stärken und dass
die dahinter liegende Recheninfrastruktur
energieeffizient, ressourcenschonend und mit
erneuerbaren Energien betrieben wird.
Weitere Schlüsselbereiche voranbringen
67. Um zudem gezielte Anreize für den Auf­ und
Ausbau von Produktionskapazitäten im Bereich
Photovoltaik zu setzen, hat die Bundesregierung
mit großer Resonanz ein
Interessenbekundungsverfahren für Leuchtturmprojekte in den
Bereichen Ingot­, Wafer­, PV­Zell­ und
Modulherstellung durchgeführt. Das
Interessenbekundungsverfahren basiert auf dem neuen Beihilferahmen
des TCTF. Danach können ausnahmsweise im
Rahmen der sog. Matching Clause Beihilfen bis zur
Höhe der Subvention, die der Beihilfeempfänger
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 43 –
44 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
1 SAP – ORA
2 Deutsche Telekom – DTAG-IPCEI-CIS
3 Siemens – Kicks4Edge
4 ADVA – TRUE-SEC
5 DE-CIX – NEXUS
6 Ericsson – KeeCEK
7 Airbus – AXIS
8 Diehl – AdvantagE
9 FH Dortmund – EMULATE
10 IONOS – IPCEI-CIS-IONOS
11 Limebird – GREC
12 Lindner –  BIGREEN
13 N+P – GREEN-TWIN
14 Rheinmetall – PoQuaSIA
15 Bosch – Cube-C
16 secunet – secunetEdgeCloud
17 SYSGO – SuzECk
18 WestfalenWIND – windCORES
19 Elevait – AIDED
20 DB Netz – Cloud4RailOperations
12
13
4 20
19
1510
11 1
3
6 2
8
9
7
5
17
18
14
16
Schaubild 10: Übersicht der am IPCEI-CIS beteiligten Projekte und Projektleitende 
Unternehmen
Quelle: BMWK.
Kasten 7: Sicherheits­ und Verteidigungsindustrie 
Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die unzureichenden Investitionen in die 
Ausrüstung der Bundeswehr und in die Branche offengelegt. Seit dem 24. Februar 2022 haben die Branche und 
ihre Produkte gesellschaftlich stark an Akzeptanz gewonnen. Äußere Sicherheit und damit die Bedeutung der 
Bundeswehr und ihrer Ausrüstung wurden in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses gerückt –
Ausdruck dessen ist das 100 Milliarden Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr, mit dem erste Fähigkeitslücken 
geschlossen werden.
Seit 2022 verzeichnet die Branche hohe Nachfrage nach Gütern der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie 
und bedeutende Auftragszuwächse. Die der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie zugehörigen Unternehmen 
haben daher überwiegend ihre Standorte ausgebaut und ihre Produktion erhöht. 
Gebremst werden Kapazitätserhöhungen angebotsseitig teilweise durch gestörte Lieferketten sowie Risiken in 
der Rohstoffversorgung und vereinzelt Schwierigkeiten bei Finanzierungen. Ziel der Bundesregierung ist es, die 
Versorgungssicherheit der Bundeswehr und ziviler Sicherheitsbehörden im Bereich wehrtechnischer
Kernfähigkeiten zu gewährleisten, bspw. im Bereich von Sensorik, Marineschiffbau und gepanzerten Fahrzeugen.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 44 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 45
nachweislich für eine gleichwertige Investition 
in einem Drittstaat außerhalb des Europäischen 
Wirtschaftsraumes erhalten könnte (vgl. Kasten 4), 
genehmigt werden.
68. Quantentechnologien besitzen enormes
Potenzial für disruptive Entwicklungen.
Quantensensorik bietet neue Möglichkeiten für die medizinische
Diagnostik oder das autonome Fahren;
Quantenkommunikation ermöglicht den sicheren
Datentransfer und das Quantencomputing könnte die 
Entwicklung pharmazeutischer Wirkstoffe oder 
verbesserter Batterien für die Elektromobilität 
beschleunigen. Um diese Potenziale zu heben, hat 
die Bundesregierung im April 2023 das
„Handlungskonzept Quantentechnologien“ beschlossen. 
Es bildet den strategischen Rahmen, um
Deutschland in den Quantentechnologien an der
WeltKasten 8: Raumfahrtstrategie der Bundesregierung
Die neue Raumfahrtstrategie der Bundesregierung wurde im September 2023 im Bundeskabinett
verabschiedet. Die neue Raumfahrtstrategie setzt den Fokus auf die wirtschaftliche, wissenschaftliche, gesellschaftliche 
und strategische Bedeutung von Raumfahrttechnologien, -infrastrukturen und -innovationen sowie Daten und 
Anwendungen aus dem All. Bereits heute greift ein Großteil der in unserer Gesellschaft alltäglich genutzten 
Dienste auf die Raumfahrt zurück und es ist davon auszugehen, dass sich die strategische Bedeutung und
kommerzielle Nutzung des Weltalls in Zukunft noch steigern wird. In der neuen Raumfahrtstrategie geht es daher 
um Weichenstellungen für das Voranbringen von New Space, die Bekämpfung des Klimawandels und um einen 
verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Weltraum. Hierzu adressiert die neue Raumfahrtstrategie 
neun Handlungsfelder: 
1. Europäische und internationale Zusammenarbeit
2. Raumfahrt als Wachstumsmarkt – Hightech und New Space
3. Klimawandel, Ressourcen und Umweltschutz
4. Digitalisierung, Daten und Downstream
5. Sicherheit, strategische Handlungsfähigkeit und globale Stabilität
6. Nachhaltige Nutzung des Weltraums
7. Weltraumforschung
8. Internationale Weltraumexploration
9. Raumfahrt im Dialog und Gewinnung von Talenten
In den letzten Jahren sind zahlreiche neue Akteure mit sog. New Space-Geschäftsmodellen aktiv geworden. 
Damit deutsche Raumfahrtunternehmen für den internationalen Wettbewerb gut aufgestellt sind, wird sich 
die Bundesregierung in Umsetzung der neuen Raumfahrtstrategie für attraktive Rahmenbedingungen und ein 
geeignetes Innovationsökosystem für Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups 
sowie Wissenschaft und Forschung einsetzen. Beispielsweise helfen Erdbeobachtungsmissionen,
Veränderungen und Auswirkungen des Klimawandels besser zu verstehen und Adaptionsmaßnahmen zielgerichteter
durchzuführen. Gleichzeitig sind die hierbei erzeugten Daten nicht nur unerlässlich für Wissenschaft und Forschung, 
sie bieten vor allem ein großes Potenzial für kommerzielle Anwendungen. Ein Ziel der Raumfahrtstrategie ist es 
daher, erhebliche Potenziale verfügbarer Daten für zukunftsweisende Dienstleistungen für institutionelle und 
kommerzielle Nutzer zu nutzen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 45 –
46 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
spitze zu etablieren und zielt darauf ab,
Unternehmen stärker mit der Wissenschaft zu vernetzen, 
Gründungen aus der Forschung voranzutreiben, 
Wertschöpfungsketten zu entwickeln und die
Nutzung der Quantentechnologien gemeinsam mit 
den starken Anwendungsindustrien in Deutschland 
voranzutreiben. Dafür sind bis 2026 mehr als zwei 
Milliarden Euro vorgesehen, zuzüglich 850
Millionen Euro institutioneller Mittel der
Forschungsorganisationen.
69. Arzneimittel sind unabdingbar für die
Gesundheit der Menschen und wesentlicher Faktor des
medizinischen Fortschritts. Um den
Pharmastandort Deutschland zu stärken sowie eine zuverlässige
Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen, hat
die Bundesregierung 2023 eine Strategie zur
„Verbesserung der Rahmenbedingungen für den
Pharmabereich in Deutschland – Handlungskonzept
für den Forschungs­ und Produktionsstandort“
beschlossen. Diese enthält unter anderem
Maßnahmen, um klinische Prüfungen mit
Humanarzneimitteln zu vereinfachen, zu entbürokratisieren
und zu beschleunigen, die Digitalisierung in der
Gesundheitsversorgung voranzubringen, die
Forschungsaktivitäten durch die Verfügbar­ und
Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten zu stärken sowie
Anreize zur Ansiedlung von Herstellungsstätten in
der EU und Deutschland zur Diversifizierung der
Lieferketten zu setzen.
4.  Arbeitsangebot stärken, Erwerbspotenziale
erschließen
70. Die demografische Alterung schwächt das
Arbeitsangebot und damit die Wachstumsdynamik
Deutschlands. Gleichzeitig führt die
Dekarbonisierung zu einem zusätzlichen und die Digitalisierung
zu einem veränderten Bedarf an Fachkräften. Für
eine gute Standortpolitik gehört es deswegen dazu,
noch nicht ausgeschöpfte Erwerbspotenziale in
den Blick zu nehmen und die Integration in den
Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Bundesregierung 
setzt dafür auf attraktivere Rahmenbedingungen 
und Anreize für inländische Erwerbsfähige, eine 
nachhaltige Aktivierung von Arbeitslosen,
verbesserte Aus­ und Weiterbildungsmöglichkeiten und 
Qualifizierungsprofile sowie eine gezielte
Förderung qualifizierter Einwanderung.
Inländische Erwerbspotenziale stärker heben
71. Deutschland ist trotz der hohen
Erwerbstätigenquote auf eine deutliche Zunahme des
Erwerbsumfangs angewiesen, um dem
demografischen Wandel entgegenzuwirken sowie die
Dekarbonisierung und Digitalisierung zu
meistern. Gemäß der 15. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Bundesamtes wird – bei einer moderaten Entwicklung der
Geburtenhäufigkeit und Lebenserwartung – die
Zahl der Menschen im Erwerbsalter zwischen
20 und 66 Jahren bis 2035 selbst bei einer
dauerhaft hohen Nettozuwanderung um 1,6 Millionen
abnehmen (vgl. Schaubild 11). Der Altenquotient
wird entsprechend bis 2038 deutlich ansteigen:
von derzeit 32 (67­Jährige und Ältere pro 100
Personen zwischen 20 und 66 Jahren) auf 41 bei einer
Entwicklung mit relativ junger Altersstruktur
(höhere Geburtenhäufigkeit, geringerer Anstieg
der Lebenserwartung, hoher Wanderungssaldo)
und auf 46 bei einer Entwicklung mit relativ alter
Altersstruktur (Rückgang Geburtenhäufigkeit,
starker Anstieg der Lebenserwartung, niedriger
Wanderungssaldo). 
72. Die Erwerbstätigenquote von Frauen (mit
Kindern) ist im europäischen Vergleich eine der
höchsten und in den vergangenen Jahren
kontinuierlich gestiegen (vgl. Tz 276). Gleichzeitig arbeitet
nahezu die Hälfte der Frauen (47,2 Prozent in 2022
gemäß Eurostat) – und damit deutlich mehr als
bei Männern – in Teilzeit. Dabei spielt der
Familienkontext eine entscheidende Rolle:
InsbesonDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 46 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 47
dere Mütter weisen bis zum mittleren Alter, d. h. 
in der Familienphase mit meist jüngeren Kindern, 
eine deutlich niedrigere Erwerbstätigenquote (vgl. 
Schaubild 12) und höhere Teilzeitquote als
kinderlose Frauen auf. Auch wenn die
durchschnittliche Wochenarbeitszeit von erwerbstätigen
Müttern zwischen 2010 und 2022 von 25 auf knapp 
28 Stunden gestiegen ist, arbeiten Frauen vielfach 
nach der Erziehungszeit nicht wieder
entsprechend ihrem Potenzial. Während sich die
Erwerbstätigenquote von Müttern mit steigendem Alter 
(des jüngsten Kindes) wieder an die der
kinderlosen Frauen angleicht, ist dies für die Teilzeitquote 
weniger der Fall. Bei Vätern zeigt sich hingegen 
ein anderes Bild: Sie haben im Durchschnitt in 
jeder Altersphase sogar eine höhere
Erwerbstätigenquote als kinderlose Männer und arbeiteten – 
weitgehend unabhängig vom Alter der Kinder – im 
Jahr 2022 durchschnittlich 40,4 Wochenstunden, 
während es 2010 noch 41,8 Wochenstunden waren. 
Insoweit hat sich die durchschnittliche
Wochenarbeitszeit von Müttern und Vätern in den letzten 
Jahren leicht angenähert. Die Erwerbsbeteiligung 
von kinderlosen Frauen und kinderlosen Männern 
jeden Alters unterscheidet sich hingegen kaum. 
Hürden im Hinblick auf die Rückkehr auf den 
Arbeitsmarkt und in eine Vollzeitbeschäftigung 
insbesondere für Frauen mit Kindern im Haushalt 
gilt es vor diesem Hintergrund weiter abzubauen 
(vgl. Tz 287).
Entwicklung Geburten und Lebenserwartung moderat, Wanderungssaldo hoch (G2-L2-W3)
Entwicklung Geburten und Lebenserwartung moderat, Wanderungssaldo niedrig (G2-L2-W1)
Entwicklung Geburten und Lebenserwartung moderat, Wanderungssaldo moderat (G2-L2-W2)
Millionen
Geburtenhäu&#x81;gkeit moderat = Anstieg bis 2032 auf 1,55 Kinder je Frau, danach konstant
Lebenserwartung moderat = Anstieg bei Jungen auf 84,6 und bei Mädchen auf 88,2 Jahre bei Geburt 2070
Wanderungssaldo niedrig = durchschnittlich 180.000, moderat = durchschnittlich 290.000, hoch = durchschnittlich 400.000 Personen pro Jahr 
42
44
46
48
50
52
54
20452044204320422041204020392038203720362035203420332032203120302029202820272026202520242023
Jahr
Schaubild 11: Entwicklung der Bevölkerung zwischen 20 und 66 Jahren
Quelle: Statistisches Bundesamt; 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung; Ausgangsjahr: Bevölkerungsstand 31.12.2021.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 47 –
48 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
73. Der SVR empfiehlt den Ausbau der
Kinderbetreuung als Maßnahme zur Stärkung der
Erwerbsmöglichkeiten und betont neben dem
quantitativen Ausbau auch die Notwendigkeit
von Qualitätsverbesserungen (JG Tz 345­349). 
Die Schlussfolgerungen zum Effekt guter 
Betreuungsangebote auf die Erwerbsbeteiligung 
und das Einkommen (insb. von Müttern und 
Alleinerziehenden) werden von der
Bundesregierung geteilt. Mit dem Kita­Qualitätsgesetz 
werden den Ländern 2023 und 2024 insgesamt 
rund 4 Milliarden Euro für Maßnahmen
insbesondere zur Verbesserung der Qualität in der 
Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Für den 
quantitativen Ausbau der Betreuung im
KitaBereich gewährt der Bund insgesamt 5,4
Milliarden Euro Finanzhilfen, welche noch bis Mitte 
2024 abgerufen werden können (vgl. Tz 289). 
74. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
wird ein Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem 1.
August 2026 stufenweise eingeführt. Das
Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) regelt, dass der
Bund den Ländern zum Ausbau ganztägiger
Bildungs­ und Betreuungsangebote für Kinder
im Grundschulalter Finanzhilfen in Höhe von
insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro gewährt.
Darüber hinaus sieht das GaFöG vor, dass der
Bund die Länder ab 2026 bei den Betriebskosten
unterstützt. Seine Beteiligung beträgt im Jahr
2026 135 Millionen Euro und wächst jährlich
bis auf dauerhaft 1,3 Milliarden Euro pro Jahr
Väter Männer ohne Kinder
Prozent
Erwerbstätige nach De­nition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Konzepts der realisierten Erwerbstätigkeit. Demnach gilt als erwerbstätig, 
wer die Tätigkeit in der Berichtswoche wegen Mutterschutz oder Elternzeit nicht unterbrochen hat. Kinder sind Personen ohne Lebenspartnerin/Lebenspartner 
und ohne eigene Kinder im Haushalt, die mit mindestens einem Elternteil in einer Familie zusammenleben. Als Kinder gelten auch Stief-, Adoptiv- und P&#x88;egekinder. 
Eine Altersbegrenzung für die Zählung als Kind besteht prinzipiell nicht.
Mütter Frauen ohne Kinder
Alter
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
6463626160595857565554535251504948474645444342414039383736353433323130292827262524232221
Schaubild 12: Anteil Erwerbstätiger nach Familienstatus, Geschlecht und Alter für 2022
Quelle: Mikrozensus 2022.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 48 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 49
ab 2030. In den letzten Jahren wurden
Bildungsund Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter in allen Ländern deutlich ausgebaut. 
Derzeit besuchen etwa 1,7 Millionen bzw. rund 
55 Prozent der Kinder im Grundschulalter 
Ganztagsschulen oder Tageseinrichtungen (48 
Prozent in West­ und 83 Prozent in
Ostdeutschland), 71 Prozent aller Grundschulen sind
ganztägig organisiert. Trotz des enormen Ausbaus der 
letzten Jahre werden bundesweit etwa 470.000 
zusätzliche Plätze benötigt, um den Elternbedarf 
bis Beginn des Rechtsanspruchs für Kinder der 
ersten Klasse im Schuljahr 2026/2027 erfüllen zu 
können.  
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ging 
mit einer deutlichen Zunahme der
Beschäftigten einher – dennoch bestehen bereits
vielerorts Personalengpässe. Um den hohen
Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen und 
schulischem Ganztag zu decken, entwickelt der 
Bund mit den Ländern und weiteren relevanten 
Akteurinnen und Akteuren eine
„Gesamtstrategie Fachkräfte für Kitas und Ganztag“. Dabei 
geht es um kurz­, mittel­ und langfristige
Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und ­
sicherung in diesem Bereich.
75. Um das Erwerbsvolumen von Frauen mit
Familien­ und Pflegeverantwortung weiter zu erhöhen,
sind zusätzlich zum Kinderbetreuungsausbau und
passenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auch
flexible, familienbewusste Arbeitsbedingungen
sowie eine gleichmäßigere Aufgabenteilung von
Familie und Beruf maßgeblich. Die
Bundesregierung prüft, wie mit einer bezahlten Freistellung
nach der Geburt für den Partner oder die Partnerin
der Mutter (Familienstartzeit) die
partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter
vorangebracht werden kann.
76. Mit der Steuerklasse V erfolgt derzeit ein
überproportionaler Abzug vom Bruttolohn für
Zweitverdienende – überwiegend Frauen – in der
Ehegattenbesteuerung, der oft als Hemmschwelle für
eine Beschäftigungsaufnahme oder eine
Ausweitung der Beschäftigung (über eine geringfügige
Beschäftigung hinaus) angesehen wird. Das im
Koalitionsvertrag verankerte Vorhaben zur
Überführung der Steuerklassenkombination III/V in
das Faktorverfahren der Steuerklasse IV befindet
sich derzeit in der Vorbereitung. Damit wird der
Arbeitslohn entsprechend der jeweiligen
tatsächlichen Einkommensverhältnisse beider Eheleute
besteuert. Diese Maßnahme schafft unterjährig
mehr Fairness innerhalb der Familie und setzt
einen Anreiz für ein höheres Arbeitsangebot der
Zweitverdienenden. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass die vom SVR beschriebenen
negativen Effekte des Ehegattensplittings mit diesem
wichtigen Schritt abgemildert werden.
77. Mit dem im Mai 2023 veröffentlichten
Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den
Mittelstand“ werden die Potenziale von Frauen für
Mittelstand, Handwerk, Gründungen und
Startups adressiert. Die im Aktionsplan enthaltenen
Maßnahmen zielen darauf ab, mehr Mädchen
und Frauen für den Klimabereich und die
Energiewende sowie für Berufe im Handwerk und
MINT­Bereichen zu gewinnen, die
Finanzierungsangebote für Gründerinnen zu erweitern und den
Zugang zu Wagniskapital zu verbessern sowie die
Leistungen von selbständigen Frauen sichtbarer zu
machen.
78. Älteren Menschen kommt im Zuge des
demografischen Wandels und des Arbeitskräftemangels
eine zunehmende Bedeutung auf dem
Arbeitsmarkt zu. Die Bundesregierung hat mit der
Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen
Altersrenten zum 1. Januar 2023 rentenrechtliche
Hemmnisse beseitigt und mehr Flexibilität beim
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 49 –
50 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Bis Ende 
2027 wird die Bundesregierung die Wirkung dieser 
Maßnahme evaluieren.
79. Der SVR unterbreitet Vorschläge, wie die
Anreize für ein längeres Erwerbsleben verbessert
werden können (JG Tz 391­392, 403­408, 416­429). 
Um eine Erwerbstätigkeit im Alter attraktiver 
zu gestalten, wird der „Dialogprozess Arbeit 
und Rente“ gemeinsam mit den Sozialpartnern 
ins Leben gerufen. Ziel ist die Beseitigung von 
Hemmnissen und die Schaffung von Anreizen, 
um einen freiwilligen längeren Verbleib im Er ­
werbsleben zu fördern. Vorhandene Regelungen 
für flexible Übergänge werden zur Diskussion 
gestellt und es werden Möglichkeiten geprüft, 
worin zusätzliche Anreize für einen freiwilligen 
längeren Verbleib im Erwerbsleben bestehen 
könnten.
80. Gleichzeitig müssen auch schon während des
Erwerbslebens Arbeitsbedingungen so gestaltet
sein, dass Individuen möglichst lange arbeiten
können und wollen. In den Jahren vor der Rente
zeigt sich vor allem nach Bildungsgrad ein großer
Unterschied in der Erwerbsbeteiligung. Während
unter den Personen mit hoher Bildung im Alter
zwischen 55 und 64 Jahren 73 Prozent im Jahr 2022
noch erwerbstätig waren, waren es bei Personen
mit geringem Bildungsgrad nur knapp 59 Prozent.
Insbesondere Personen mit geringer Qualifikation
kommt die Anhebung der Freibeträge auf
Erwerbseinkommen zum 1. Juli 2023 beim Bürgergeld
zugute. Je höher das Einkommen, desto höher ist
der errechnete Freibetrag. Dadurch soll der Anreiz
zur Aufnahme oder Ausweitung einer möglichst
umfangreichen Beschäftigung erhöht werden.
81. Der SVR stellt dar, dass im aktuellen
SteuerTransfer­System die Anreize, Arbeit
aufzunehmen oder auszuweiten, aufgrund hoher
Grenzbelastungen und Transferentzugsraten zum 
Teil sehr gering sind. Mit den Zielrichtungen 
einer Senkung der Armutsgefährdung, Stärkung 
der Erwerbsanreize und Entlastung
öffentlicher Haushalte schlägt er die Einführung einer 
zusammengefassten Transferleistung mit einer 
niedrigeren Transferentzugsrate vor (JG Tz 320­
329). 
Das dargestellte Zusammenspiel der
verschiedenen Transferleistungen ist der Bundesregierung 
bekannt, ebenso wie die auch vom SVR
thematisierten Zielkonflikte im Hinblick auf Reformen. 
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass 
hohe Grenzbelastungen geringe Anreize zur 
Ausweitung der Erwerbstätigkeit setzen. Sie wird 
auf Basis einer wissenschaftlichen Expertise 
mögliche Reformoptionen für die
Transferentzugsraten prüfen.
82. Die Bundesregierung stellt weiterhin sicher,
dass sich Arbeit lohnt und dem missbräuchlichen
Bezug von Sozialleistungen vorgebeugt wird. So
hat die Bundesregierung bereits bei Einführung
des Bürgergelds Regelungen auf den Weg gebracht,
die die Arbeitsanreize stärken. Mit dem Zweiten
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurden die
Regelungen bei grundloser und willentlicher
Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit durch
die Einführung der Möglichkeit eines Entzuges
des Regelbedarfes ergänzt. Mit Vorlage der
aktuellen Einkommens­ und Verbrauchsstichprobe 2023
(EVS 2023) ist der Gesetzgeber verpflichtet, eine
neue Regelbedarfsermittlung vorzunehmen. Diese
wird auch eine auf der Grundlage der gewonnenen
Erfahrungen vorzunehmende Überprüfung der
Fortschreibung der Regelbedarfe mit umfassen.
83. Weitere wichtige Voraussetzung, damit die
Auf nahme oder Ausweitung einer
substanziellen Erwerbstätigkeit attraktiv ist, ist eine
möglichst moderate Belastung des Bruttoeinkommens
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 50 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 51
durch Steuern und Abgaben. Da die Belastung von 
Arbeitseinkommen in Deutschland im
internationalen Vergleich hoch ist, hält die Bundesregierung 
die Beitragssätze zur Sozialversicherung im Rahmen 
ihrer Möglichkeiten moderat. So liegt der
Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung seit 1. Januar 
2023 bei 2,6 Prozent und damit immer noch
deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Für die 
Bundesagentur für Arbeit (BA) sind die Beiträge 
zentral, um wieder eine Rücklage aufzubauen. Der 
Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 
beträgt im Jahr 2024 weiterhin 18,6 Prozent und ist 
damit deutlich niedriger als zu Beginn des letzten 
Jahrzehnts. Im aktuellen
Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung wird bestätigt, dass der 
Beitragssatz bis zum Jahr 2027 auf diesem Niveau 
konstant bleibt. Die bis 2025 geltende gesetzliche 
Haltelinie für den Beitragssatz von maximal  
20 Prozent wird damit deutlich unterschritten. Der 
gesetzlich festgeschriebene Beitragssatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung wird im Jahr 2024 
14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen 
betragen; hinzu tritt ein zwischen Arbeitgebenden 
und Arbeitnehmenden finanzierter
durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,7 Prozent. 
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung 
liegt seit dem 1. Juli 2023 bei Versicherten mit
Kindern bei maximal 3,4 Prozent des
Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen bei 4,0 Prozent des
Bruttoeinkommens.
84. Darüber hinaus sorgt die Bundesregierung mit
dem Inflationsausgleichsgesetz und der Anhebung
von Pausch­ und Freibeträgen dafür, dass es im
Zuge der Preissteigerungen zu keinen zusätzlichen
Belastungen von Erwerbseinkommen kommt. So
sind mit Jahresbeginn 2024 Änderungen bei der
Einkommensteuer in Kraft getreten, die
Bürgerinnen und Bürger um rund 15 Milliarden Euro
in der vollen Jahreswirkung steuerlich
entlasten. Bereits mit dem Inflationsausgleichsgesetz
wurden umfangreiche steuerliche Maßnahmen
insbesondere zum Ausgleich der kalten
Progression verabschiedet, die auch in diesem Jahr dafür 
sorgen, dass bei den
Einkommensteuerzahlenden Bruttolohnerhöhungen tatsächlich
ankommen. Für 2024 besteht darüber hinaus aufgrund 
der deutlich gestiegenen regelbedarfsrelevanten 
Preise und Löhne ein weiterer Erhöhungsbedarf 
beim steuerlichen Existenzminimum. Damit
werden Einkommensteuerzahlende zusätzlich
deutlich entlastet.
85. Um auf die Veränderungen in der Arbeitswelt
zu reagieren und die Wünsche von
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen nach
einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung
aufzugreifen, will die Bundesregierung Gewerkschaften und
Arbeitgebende dabei unterstützen, flexible
Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen.
Aus- und Weiterbildung verbessern, nachhaltige 
Qualifizierung forcieren
86. Die Wettbewerbsfähigkeit und
Innovationskraft der deutschen Wirtschaft hängen von der
Leistungsfähigkeit und dem Knowhow ihrer
Arbeitskräfte ab. Die berufliche Bildung legt neben
der akademischen Bildung die Grundlage für die
Sicherung des Fachkräftenachwuchses in
Deutschland. Vor dem Hintergrund von Demografie und
Digitalisierung und der Dekarbonisierung sowie
angesichts der Zunahme von Fachkräfteengpässen
nimmt die Aus­ und Weiterbildung einen immer
bedeutenderen Stellenwert ein.
87. Insgesamt zeigt sich, dass zu wenig (junge)
Menschen heutzutage eine berufliche Ausbildung
aufnehmen und abschließen (vgl. Tz 279, 290).
Zuletzt berichtete das Bundesinstitut für
Berufsbildung basierend auf Daten des Mikrozensus, dass
2021 17,8 Prozent aller jungen Erwachsenen
zwischen 20 und 34 Jahren keine formale
Qualifizierung vorweisen konnten; 2014 lag der Anteil bei
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 51 –
52 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
13 Prozent. Die Quote der nicht formal
Qualifizierten betrug dabei unter den 20­ bis 34­jährigen 
Migrantinnen und Migranten mit eigener
Migrationserfahrung 38,1 Prozent, bei Deutschen ohne 
Migrationshintergrund 10,6 Prozent. Junge
Menschen mit einer abgeschlossenen qualifizierten
Bildung tragen in hohem Maß zum Gelingen der 
Transformation bei. Denn die berufliche
Ausbildung macht branchen­ und berufsübergreifend 
den überwiegenden Teil der geforderten
Bildungsniveaus in Engpassberufen aus. Deshalb ist ein 
Baustein der Fachkräftesicherung die Allianz für 
Aus­ und Weiterbildung. Sie hat in ihrer aktuellen 
Allianzvereinbarung von 2023 bis 2026 unter
anderem die Berufsorientierung und den Übergang
junger Menschen von der Schule in den Beruf als Ar ­
beitsschwerpunkte festgeschrieben. Ebenso verfolgt 
die Exzellenzinitiative Berufliche Bildung das Ziel, 
für den notwendigen Attraktivitäts­ und
Modernitätsschub in der beruflichen Bildung zu sorgen.
88. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus­ und 
Weiterbildungsförderung wird eine
Ausbildungsgarantie geschaffen, um allen jungen Menschen 
ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer
vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen
Berufsausbildung zu eröffnen. Die Ausbildungsgarantie 
setzt an den bereits vorhandenen Instrumenten 
der Ausbildungsförderung an; diese werden
angepasst und durch zusätzliche Fördermöglichkeiten 
ab 1. April 2024 ergänzt. Die Ausbildungsgarantie 
beinhaltet u. a. die Stärkung der beruflichen
Orientierung, die Förderung von Mobilität, die
Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung sowie (ab  
1. August 2024) einen Rechtsanspruch auf
außerbetriebliche Berufsausbildung und eine Erweiterung 
der Zielgruppe. Ebenfalls wird mit diesem Gesetz 
die Förderung von beruflicher Weiterbildung
fortentwickelt, der Zugang zum Basisinstrument der 
Beschäftigtenförderung für alle Arbeitgebenden 
und Beschäftigten geöffnet und mit dem
Qualifizierungsgeld ergänzt. Das Qualifizierungsgeld 
unterstützt Betriebe, die besonders vom
Strukturwandel betroffen sind, ihre Beschäftigten mittels 
Weiterbildung im Betrieb zu halten.
89. Der SVR hebt die individuelle und
volkswirtschaftliche Bedeutung von beruflicher
Weiterbildung hervor und stellt auf unterrepräsentierte 
Zielgruppen wie gering Qualifizierte und
konkrete Maßnahmen wie die betriebliche
niedrigschwellige Ansprache, Beratung und Begleitung 
durch Coaching oder Mentoring ab (JG Tz 350­
351). 
 
Die Bundesregierung unterstützt diese
Schlussfolgerungen. Zur weiteren Stärkung der
beruflichen Weiterbildung im Erwerbsverlauf setzt die 
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, 
der BA sowie den Sozial­ und
Wirtschaftsverbänden die Nationale Weiterbildungsstrategie fort 
und entwickelt sie weiter. Die Nationale
Weiterbildungsstrategie unterstützt die
Weiterentwicklung des deutschen Weiterbildungssystems und 
zielt auf die Entwicklung hin zu einer starken 
Weiterbildungskultur. 
90. Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufbau von 
Weiterbildungsverbünden“ werden seitens der
Bundesregierung mittlerweile 53 Projekte bundesweit 
gefördert. Mit Hilfe der Weiterbildungsverbünde 
sollen Qualifizierungsmaßnahmen
ressourceneffizient über Betriebsgrenzen hinaus organisiert und 
durchgeführt werden können, um die
Weiterbildungsbeteiligung insbesondere in KMUs zu
erhöhen. Zentrale Ziele der geförderten Projekte sind 
der Aufbau von regionalen Innovationsnetzwerken, 
eine erhöhte Weiterbildungsbeteiligung von
KMUBeschäftigten und die Optimierung von
Weiterbildungsangeboten. Das seit Anfang des Jahres 2024 
verfügbare Nationale Onlineportal für berufliche 
Weiterbildung „mein NOW“ bietet zudem einen 
niedrigschwelligen und übersichtlichen Einstieg in 
das Thema berufliche Weiterbildung. Es bietet
Orientierung zu Förder­ und Beratungsmöglichkeiten 
sowie Weiterbildungsangeboten.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 52 – 
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 53
91. Im Bürgergeld­Gesetz hat die Bundesregierung
ebenfalls einen Fokus auf die Stärkung von
Weiterbildung gesetzt. Als neue finanzielle Unterstützung
wurde das Weiterbildungsgeld für
abschlussorientierte Weiterbildungen eingeführt. Außerdem
wurden die Prämien für bestandene Zwischen­ und
Abschlussprüfungen bei abschlussorientierten
Weiterbildungen verstetigt. Daneben wurde der
Zugang zu Fördermöglichkeiten erleichtert und
erweitert. Dies betrifft die Flexibilisierung der
Förderung zum Erwerb von Grundkompetenzen und
die Möglichkeit, unverkürzte Umschulungen zu
fördern.
92. Mit dem Ausbau und der Standardisierung von
berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen
wird zudem geringqualifizierten sowie an­ und
ungelernten Personen über 25 Jahren die
schrittweise und beschäftigungswirksame Qualifizierung 
bis zum Berufsabschluss ermöglicht.
Arbeitsmarktintegration von Eingewanderten 
vorantreiben 
93. Fachkräfte aus der EU und aus Drittstaaten
sind seit vielen Jahrzehnten in Deutschland
willkommen. In den letzten zehn Jahren haben sich
die Beschäftigungsquoten insbesondere von
Personen aus anderen EU­Staaten deutlich erhöht,
die Quoten von Personen aus Drittstaaten
verzeichneten ein vergleichsweise moderates
Wachstum (vgl. Schaubild 13). Neben der Förderung von
qualifizierter Einwanderung zur Abmilderung von
Fachkräfteengpässen können daher auch
Potenziale von bereits im Inland lebenden Personen mit
Migrationshintergrund stärker erschlossen werden.
EU-Staaten Drittstaaten Deutsche
30
35
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2022202120202019201820172016201520142013
Prozent
43,7 43,4
42,1
39,1
41,3
44,6
47,1 47,6
49,1 48,046,9
49,3
52,7
54,7 55,8 56,1
58,6 58,6
59,8
61,9
65,0 65,7 66,4 67,3 68,3 69,2 69,9 69,6 70,0 70,9
Beschäftigungsquote umfasst sozialversicherungsp­ichtige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte, keine Beamtinnen und Beamten, Selbstständige und 
mithelfendeFamilienangehörige und ist entsprechend geringer als die Erwerbstätigenquote; Beschäftigte zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze am 
Wohnort Deutschland.
Jahr
Schaubild 13: Beschäftigungsquoten nach Staatsangehörigkeit
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 53 –
54 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
So soll beispielsweise mit dem „Job­Turbo“ der
Einstieg geflüchteter Personen in den Arbeitsmarkt 
beschleunigt werden. Geflüchtete, die einen
Integrationskurs absolviert haben, sollen so schnell wie 
möglich Arbeitserfahrung sammeln, ihre
Sprachkenntnisse verfestigen sowie berufsbegleitend
weiterentwickeln und dort, wo möglich und sinnvoll, 
weiter qualifiziert werden. Ziel ist eine möglichst 
zeitnahe, nachhaltige und potenzialadäquate
Integration in den Arbeitsmarkt – bei Bedarf unter
Inanspruchnahme passender Förderinstrumente des 
SGB II/III. Auch Maßnahmen zur Förderung von 
bezahlbarem Wohnraum (vgl. Tz 164, 172, 192 ff.) 
tragen zur Attraktivität des Standorts Deutschland 
für ausländische Arbeitskräfte maßgeblich bei.
94. In der vergangenen Legislaturperiode wurde mit
dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz der rechtliche
Rahmen für die Erwerbsmigration aus Drittstaaten
erweitert. Dennoch besteht weiterhin ein großer
Bedarf an ausländischen Fachkräften. Aus diesem
Grund hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode den Rechtsrahmen weiterentwickelt und
ergreift daneben untergesetzliche Maßnahmen, um
die Fachkräfteeinwanderung zu stärken. Aus dem
Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung
der Fachkräfteeinwanderung sind insbesondere
folgende Änderungen hervorzuheben:
 — Seit 18. November 2023: Anders als zuvor be ­
rechtigt eine in Deutschland anerkannte
Qualifikation grundsätzlich zu jeder qualifizierten 
Beschäftigung in nicht­reglementierten Berufen. 
Die Anforderungen der Blauen Karte EU sind 
einwanderungsfreundlicher geworden. Neben 
abgesenkten Gehaltsschwellen steht diese nun 
auch IT­Fach­ und Führungskräften ohne
formalen Abschluss sowie Menschen mit tertiärem 
Bildungsabschluss auf akademischem Niveau zu.
 — Ab 1. März 2024: Als weitere Möglichkeit wird 
künftig die Arbeitsaufnahme in nicht­
reglementierten Berufen ermöglicht, ohne dass die 
formale Anerkennung des Abschlusses
zwingende Voraussetzung ist. Notwendig dafür sind 
mindestens zwei Jahre einschlägige
Berufserfahrung, ein ausländischer, dort staatlich
anerkannter Berufs­ oder Hochschulabschluss und ein 
Arbeitsplatz(­angebot) mit ausreichend hohem 
Gehalt oder Geltung eines Tarifvertrags. Ferner 
kann im Rahmen einer
Anerkennungspartnerschaft ein Anerkennungsverfahren anders als 
bisher im Inland begonnen werden: Geeignete 
Betriebe können Personen mit einem
ausländischen Berufs­ oder Hochschulabschluss
begleitend zum Anerkennungsverfahren in
Deutschland beschäftigen.
 — Ab 1. Juni 2024: Mit der Chancenkarte werden 
neue Möglichkeiten für die Arbeitsplatzsuche 
geschaffen. Fachkräfte mit einem in
Deutschland erworbenen oder anerkannten
Hochschuloder Berufsabschluss erhalten die Chancenkarte 
ohne weitere Voraussetzungen. Personen ohne 
anerkannten Abschluss erhalten die
Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems. Zwingende 
Voraussetzungen sind ein jeweils im Ausland 
staatlich anerkannter Berufsabschluss und
deutsche (A1) oder englische (B2) Sprachkenntnisse. 
Die Chancenkarte wird zunächst für ein Jahr 
erteilt und kann bis zu zwei Jahre verlängert 
werden.
Mit dem Portal der Bundesregierung „Make it in 
Germany“ wird das neue Gesetz kommunikativ 
begleitet. Insbesondere wurden die
Informationsangebote an den neuen Rechtsrahmen angepasst 
und die Online­Mediaschaltungen für das Portal 
im Aus­ und Inland verstärkt. Auch arbeitet die 
Bundesregierung an der Beschleunigung und
Digitalisierung der Visa­ und Verwaltungsverfahren, 
der Optimierung der Anerkennungsverfahren für 
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 54 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 55
ausländische Berufsabschlüsse und an Angeboten 
für die (Vor­)Integration von Fachkräften und ihren 
Familien.
95. Zur Stärkung der Erwerbsbeteiligung von
Personen im laufenden Asylverfahren wird vor dem
29. März 2023 eingereisten Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern der Spurwechsel in bestimmte
Erwerbstitel ermöglicht. Zudem hat die
Bundesregierung beschlossen, bestehende Arbeitsverbote
für Asylbewerbende während ihres Aufenthalts in
Erstaufnahmeeinrichtungen von neun auf sechs
Monate zu reduzieren, die Erteilung von
Beschäftigungserlaubnissen für Geduldete unter
Beibehaltung der Fristen als Regelfall festzuschreiben
sowie die Möglichkeit zum Erhalt der
sogenannten Beschäftigungsduldung zu erweitern. Mit der
neuen Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung
für ausreisepflichtige Ausländerinnen und
Ausländer wird zudem für Personen, die zuvor in
der sogenannten Ausbildungsduldung waren, bei
Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit
für mehr Rechtssicherheit im Aufenthaltsstatus
geschaffen. Es werden auch weitere Potenziale im
Aufenthaltsrecht sowie in der Arbeitsvermittlung
geprüft, u. a. um Hindernisse auf dem Weg in eine
Beschäftigung zu beseitigen. Nicht zuletzt fördert
die Bundesregierung das von der Deutschen
Industrie­ und Handelskammer (DIHK) initiierte
„Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“. Die
Initiative unterstützt Betriebe aller Branchen und
Regionen Deutschlands, die Geflüchtete
beschäftigen oder ausbilden wollen.
96. Mit dem Gesamtprogramm Sprache stellt die
Bundesregierung ein umfassendes und
bedarfsgerecht differenziertes Angebot aus Integrations­ und
Berufssprachkursen zur Verfügung. Seit Ende des
Jahres 2022 besteht grundsätzlicher Zugang zu den
Kursen für alle Asylbewerbenden, unabhängig von
ihrem Herkunftsland oder Einreisedatum.
5.  Kapital mobilisieren,
Finanzierungsbedingungen verbessern
97. Tiefe Kapitalmärkte befördern die Allokation
von Kapital in hochproduktive Wirtschaftszweige,
verbessern die Risikoteilung innerhalb einer
Volkswirtschaft und dienen als Finanzierungsquelle
neben der Bankenfinanzierung. Neben der
geringen Kapitalmarkttiefe in Deutschland weisen
deutsche Unternehmen im innereuropäischen
Vergleich ein hohes Verhältnis von Fremd­ zu
Eigenkapital und eine geringe Marktkapitalisierung auf.
Ein adäquater Zugang zu privatem Kapital ist
Voraussetzung für eine Belebung der
Investitionsdynamik. Es gilt daher, die Finanzierungsbedingungen
für Unternehmen weiter zu verbessern. Der Zugang
zu verschiedenen Finanzierungsformen für
innovative Gründerinnen und Gründer, Start­ups und
Wachstumsunternehmen bestimmt die
Attraktivität des Investitionsstandortes Deutschland. Durch
verschiedene Maßnahmen erleichtert die
Bundesregierung daher Unternehmensgründungen und
stärkt das Start­up­Ökosystem.
Stärkung der Kapitalmärkte zur Finanzierung 
privater Investitionen 
98. Um den Zugang von Unternehmen zu
kapitalmarktbasierten Finanzierungsformen zu
verbessern, unterstützt die Bundesregierung das Ziel der
stärkeren Integration der Kapitalmärkte des
EUBinnenmarktes im Rahmen einer
Kapitalmarktunion. Fortschritte in diesem Bereich können das
Wachstum, die Innovationskraft und Resilienz der
europäischen Wirtschaft stärken. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, Legislativvorschläge zügig
zu verhandeln und zeitnah zum Abschluss zu
bringen. Eine besondere Priorität hierbei hat die
europäische Reform des Insolvenzrechts, dessen
Zuverlässigkeit und Schnelligkeit für den
grenzüberschreitenden Handel mit Finanztiteln fundamental
ist. Ebenso von Wichtigkeit ist der vorgeschlagene
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 55 –
56 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
EU Listing Act. Er soll den Zugang kleinerer und 
mittelgroßer Unternehmen zum Kapitalmarkt 
erleichtern. Der Vorschlag sieht Erleichterungen bei 
den Anforderungen für eine Börsenzulassung, im 
Prospekt­, Insider­ und Missbrauchsrecht vor und 
trifft Regelungen zu Mehrstimmrechtsaktien. Zu 
den Schwerpunkten, mit denen die Bundesrepublik 
gemeinsam mit Frankreich die Kapitalmarktunion 
stärken möchte, gehören neben einer wirksamen 
und praktikablen Sustainable Finance­
Regulierung auch bessere Finanzierungs­ und Exit­
Möglichkeiten für Wachstumsunternehmen. Mit dem 
sogenannten Bottom­up­approach soll nationalen 
Initiativen Raum gegeben werden, die zu den
Zielen der Kapitalmarktunion beitragen und auch die 
zukünftige EU­Agenda beeinflussen können. Das 
Zukunftsfinanzierungsgesetz (vgl. Tz 100) ist hierfür 
ein gutes Beispiel.
99. Aus Sicht des SVR sind die Kapital­ und
Aktienmärkte in der EU weiterhin national
fragmentiert und die institutionelle Integration
der Kapitalmarktaufsicht sei nur geringfügig
vorangekommen. Die weitestgehend bei den
nationalen Aufsichtsbehörden liegenden
aufsichtsrechtlichen Kompetenzen brächten
Unterschiede in der Anwendung des weitgehend
harmonisierten Regulierungsrahmens und einen
erhöhten bürokratischen Aufwand für
grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit sich.
Der SVR stellt zur Diskussion, die Kompetenzen
der EU­Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA
auszuweiten und verweist auf Vorschläge für eine
EU­Aufsicht über Wertpapierverwahrer,
zentrale Gegenparteien (Clearing), Abschlussprüfer
oder hinsichtlich der Durchsetzung
internationaler Rechnungslegungsvorschriften. Ein
kleineres Entscheidungsgremium ohne Beteiligung
der nationalen Aufsichtsbehörden könnte die
Durchsetzungskraft der Aufsicht stärken (vgl. JG
Tz 238­245, 268­276). 
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des 
SVR, dass bestehende Barrieren für
grenzüberschreitende Kapitalmarktgeschäfte in der EU 
abgebaut werden müssen, und setzt sich auf
EUEbene für weitere Schritte zur Vertiefung der 
Kapitalmarktunion ein. Dies wird auch durch 
die gemeinsam mit Frankreich veröffentlichte 
Roadmap für die Kapitalmarktunion deutlich. 
Bei den laufenden Verhandlungen des
Richtlinienvorschlags zur Entlastung von Quellensteuer 
müssen die Ziele der Kapitalmarktunion und das 
Erfordernis, Steuerhinterziehung zu verhindern, 
im Verhältnis zueinander abgewogen werden.
100. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das zum
Ende des Jahres 2023 in Kraft getreten ist, leistet
einen wichtigen Beitrag, mehr privates Kapital zu
mobilisieren und den Finanzplatz Deutschland
attraktiver zu machen. Das verbessert
Rahmenbedingungen vor allem für Start­ups und
Wachstumsunternehmen. Die Bundesregierung verfolgt
einen umfassenden Ansatz mit einem Dreiklang
an Maßnahmen: Neben finanzmarktrechtlichen
Anpassungen und der Fortentwicklung des
Gesellschaftsrechts werden auch die steuerrechtlichen
Rahmenbedingungen verbessert. Im
Finanzmarktbereich und Gesellschaftsrecht zählen hierzu unter
anderem die Möglichkeit zum Verzicht auf einen
Emissionsbegleiter als Mitantragssteller beim
Börsengang, die Herabsetzung der
Mindestmarktkapitalisierung, die Möglichkeit der Einführung von
Mehrstimmrechtsaktien und Erleichterungen bei
Kapitalerhöhungen. Auch Maßnahmen zur
weiteren Digitalisierung, Entbürokratisierung und
Internationalisierung machen den deutschen
Finanzmarkt und den Wirtschaftsstandort Deutschland
attraktiver – sowohl für nationale als auch für
internationale Unternehmen und Investoren. Ein
sehr wichtiger Baustein sind die steuerlichen
Regelungen zur Förderung der
Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Die Möglichkeiten einer aufgeschobenen
Besteuerung für Beteiligungen an Start­ups und
Wachstumsunternehmen werden deutlich
ausDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 56 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 57
geweitet und der jährliche Steuerfreibetrag von 
1.440 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Insbesondere 
durch die Lösung der sogenannten Dry­
IncomeProblematik werden
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen attraktiver und praxistauglicher.
101. Der SVR legt dar, dass der Zugang zu
Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland mit
erheblichen Fixkosten verbunden sei und empfiehlt,
die Kosten für einen Kapitalmarktzugang zu
reduzieren und administrative Hürden eines
Börsenganges gerade für KMU abzubauen. Der
SVR erkennt an, dass das
Zukunftsfinanzierungsgesetz und der EU Listing Act hier
Verbesserungen mit sich bringen dürften. Es sei zu
erwarten, dass die kritische Unternehmensgröße
für einen Börsengang abnehmen und sich mehr
große mittelständische Unternehmen für eine
Finanzierung über den Aktienmarkt
entscheiden werden (vgl. JG Tz 214, 246­247). 
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des 
SVR, dass das Zukunftsfinanzierungsgesetz ein 
erster wichtiger Schritt für die Erhöhung der 
Attraktivität der Kapitalmarktfinanzierung ist. 
Des Weiteren betont die Bundesregierung auf 
europäischer Ebene regelmäßig die Bedeutung 
des EU Listing Act, um administrative
Anforderungen beim Kapitalmarktzugang EU­weit zu 
verringern. Beide Vorhaben sind wichtig, um 
den Kapitalmarktzugang für Unternehmen in 
Deutschland und der EU zu stärken und die 
Attraktivität der EU als Investitionsstandort zu 
steigern. Die Bundesregierung teilt ebenfalls 
die Ansicht des SVR, die Eigenkapitalquote der 
Unternehmen zu erhöhen.
Kasten 9: Insolvenzen, Gewerbemeldungen und Gründungsgeschehen 
Unternehmensinsolvenzen steigend: Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen ist im Oktober 2023 
(1.481) um 19 Prozent ggü. dem Vorjahreswert (1.245) gestiegen und um 5 Prozent gegenüber dem Vormonat 
September 2023 (1.557) gefallen. Damit liegen die Werte nur noch leicht unter Vor-Corona-Niveau (Mittelwert 
2016–2019), während sie im Vorjahr noch rund ein Drittel niedriger waren. Aufgrund der zwischenzeitlichen 
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie umfassender staatlicher Stützungsmaßnahmen gab es bis Mitte 
2022 sehr niedrige Insolvenzzahlen. Insofern lassen sich die hohen Anstiege ggü. dem Vorjahr 2022 auch durch 
einen Basiseffekt erklären. Gleichzeitig stellt das gedämpfte wirtschaftliche Umfeld eine große
Herausforderung für viele Unternehmen dar.
Saldo von Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen positiv: In den ersten acht Monaten des Jahres 2023 
wurden in Deutschland rund 416.000 Betriebe neu gegründet. Das waren 9,7 Prozent mehr als im
Vergleichszeitraum 2022. Die Zahl der Aufgaben lag mit 321.768 von Januar bis August um 12,6 Prozent höher als im
entsprechenden Vorjahreszeitraum. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Gesamtjahreswerte in 2022 historisch 
niedrig waren.
Gründungsgeschehen: Nach einem Anstieg auf das Vor-Corona-Niveau im Jahr 2021 ging die Zahl der
Existenzgründungen gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2023 im Jahr 2022 um 9 Prozent auf 550.000 zurück (2021 
waren es 607.000). Als ursächlich für diesen Rückgang sieht die Bundesregierung die konjunkturelle
Entwicklung und einen Corona-bedingten Basiseffekt aufgrund verschobener Gründungsvorhaben an. 2022 wurden 
2.619 Start-ups in Deutschland neu gegründet. Das sind 18 Prozent weniger als 2021. Zuletzt hat die Start-up-
Gründungsaktivität aber wieder Fahrt aufgenommen: Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 sind die
Startup-Neugründungen in Deutschland in den ersten sechs Monaten 2023 um 16 Prozent auf knapp 1.300
Neugründungen angestiegen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 57 –
58 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
102. Wichtige Fortschritte sind vor allem im
zentralen Bereich der Start­up­Finanzierung zu
verzeichnen. So ist die vierte Generation des
Frühphaseninvestors High­Tech Gründerfonds (HTGF) mit
einem Volumen von rund 500 Millionen Euro –
davon 150 Millionen Euro von 45 privaten
Investoren – gestartet. Im Februar 2023 begann außerdem
der DeepTech &amp; Climate Fonds (DTCF) mit einem
Volumen i. H  v. einer Milliarde Euro in DeepTech
in Start­ups zu investieren, und das INVEST­
Programm wurde für weitere vier Jahre verlängert. Die
Finanzierung der Wachstumsphase von Start­ups
wird zudem über die European Tech Champions
Initiative (ETCI) verbessert, die großvolumige
Finanzierungsrunden vermehrt aus europäischen
Investitionsmitteln ermöglicht. Die Emerging
Manager Facility ist ein Finanzierungsinstrument
für neue Fondsmanagementteams (sogenannte
„Emerging Manager“), das insbesondere weiblich
geführte Venture Capital Fonds adressiert und die
Diversität im Wagniskapitalmarkt stärken soll.
Mit dem Wachstumsfonds Deutschland (WFD) hat
in 2023 einer der größten VC­Dachfonds, die in
Europa jemals aufgelegt wurden, seine
Investitionstätigkeit aufgenommen. Der WFD hat ein
Volumen von rund einer Milliarde Euro und speist sich
mehrheitlich aus privaten Mitteln. Zu den
Investoren gehören neben dem Bund und der KfW Capital
als Ankerinvestoren über 20 bedeutende
institutionelle Investoren. Mit Blick auf die weitere
Allokation des Zukunftsfonds ist darüber hinaus geplant,
für wichtige Innovations­ und
Transformationsbereiche mehr als eine Milliarde Euro bereitzustellen.
103. Der Wagniskapitalmarkt in Deutschland ist
laut SVR weiterhin unterentwickelt. Während
sich das Kapitalangebot für
Frühphasenfinanzierungen (Seed­ und Start­up­Phase) verbessert
habe, sieht der SVR Herausforderungen bei der
weniger dynamischen Entwicklung
späterphasiger Finanzierungen. Um hier die
Kapitalverfügbarkeit zu decken, bedarf es großer
Wagniskapitalfonds. Staatliche Wagniskapitalfinanzierung 
könne den Anstoß für eine Weiterentwicklung 
des Wagniskapitalmarktes in Deutschland 
geben. Wichtig sei dabei, parallel private
Finanzmittel zu mobilisieren. Der SVR begrüßt, dass die 
Bundesregierung im Jahr 2021 den
Zukunftsfonds zur Stärkung der
Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase aufgelegt habe 
(vgl. JG Tz 222­227, 255­258).  
Mit der Start­up­Strategie stärkt die
Bundesregierung das Start­up­Ökosystem in Deutschland 
und Europa. Ein wichtiges Handlungsfeld ist die 
Start­up­Finanzierung. Eine ähnliche Analyse 
gab 2021 Anstoß zur Entwicklung des
genannten Zukunftsfonds. Durch seine verschiedenen 
Module soll er gemeinsam mit weiteren privaten 
und öffentlichen Partnern bis Ende 2030
zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 30
Milliarden Euro, insbesondere für die Wachstumsphase, 
mobilisieren. Die Bundesregierung investiert 
dabei grundsätzlich marktagnostisch und
sektoroffen, dies gilt auch für den DeepTech &amp;
Climate Fonds, dem keine scharfe Eingrenzung auf 
einzelne Technologiefelder vorgegeben wurde. 
Bei der Wagniskapitalfinanzierung verfolgt die 
Bundesregierung insgesamt einen Ansatz der 
Marktverbreiterung. Für die Bundesregierung 
ist es daher zentral, neben öffentlichen Mitteln 
zugleich privates Kapital, insbesondere von
institutionellen Investoren, zu mobilisieren. 
104. Der SVR betont die wichtige Rolle von
Private Equity Fonds als Wagniskapitalgeber und
Exit­Option sowie den Beitrag von
Infrastrukturfonds zum langfristigen
Wirtschaftswachstum. Aufgrund der im Vergleich zu Banken
deutlich länger laufenden und besser planbaren
Verbindlichkeiten seien Altersvorsorgeanbieter
besonders für langfristige Investitionen
geeignet. Jedoch seien Private Equity Fonds und
Infrastrukturfonds in Deutschland nur wenig
verDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 58 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 59
breitet. Letztlich investierten deutsche
Versicherer bei Wagniskapital und Infrastruktur laut SVR 
eher im Ausland (vgl. JG Tz 228­233, 259­262). 
Daneben schlägt der SVR eine Öffnung des von 
ihm für die private Altersvorsorge
vorgeschlagenen öffentlich verwalteten, stark aktienbasierten 
Fonds für die betriebliche Altersvorsorge vor. 
Die Bundesregierung erarbeitet gegenwärtig 
einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung 
der betrieblichen Altersversorgung, die u. a. 
Pensionskassen Investments mit höheren
Renditen ermöglichen soll. In diesem
Zusammenhang werden auch die Anlageverordnung und 
die Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen 
auf möglichen Anpassungsbedarf überprüft. Zur 
Stärkung der privaten Altersvorsorge siehe
Textziffer 197. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz 
zielt die Bundesregierung nicht zuletzt auf die 
Weiterentwicklung des deutschen
Fondsstandorts im Hinblick auf Private Equity Fonds und 
Infrastrukturfonds.
105. Das neue Förderprogramm EXIST Women
ebnet seit Juni 2023 den Weg dafür, dass mehr
Frauen an erfolgreichen Ausgründungen aus
der Wissenschaft partizipieren. Mit dem neuen
„Leuchtturmwettbewerb Start­up­Factories“
sollen in Zukunft mit finanzieller Unterstützung des
Bundes schlagkräftige, unternehmerisch
organisierte „Start­up­Factories“ entstehen, die mehr
innovative und wachstumsstarke Start­ups aus der
Wissenschaft hervorbringen und das Science
Entrepreneurship­Ökosystem in Deutschland auf ein
neues Level heben.
6.  Angebot erneuerbarer Energien erhöhen und
Energie effizient nutzen
106. Die sichere Versorgung mit bezahlbarer und
zunehmend treibhausgasneutraler Energie stellt
eine zentrale Voraussetzung für den Wohlstand
in Deutschland dar. Dafür sind ein schneller,
flächendeckender und kosteneffizienter Ausbau der
erneuerbaren Energien, mehr Flexibilität auf der
Erzeugungs­ und Nachfrageseite, der Aus­ und
Aufbau aller dazugehörigen Infrastrukturen, die
kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz
sowie Anpassungen des Stromsystems,
insbesondere des Strommarkts, notwendig. Die
Bundesregierung hat im Jahr 2023 weitere substanzielle
Hürden für den Zubau erneuerbarer Energien,
steuerbarer Kapazitäten sowie der notwendigen
Netzinfrastruktur reduziert und die Weichen für
eine weitere Beschleunigung der notwendigen
Investitionen gestellt. Je schneller und
umfassender diese stattfinden, desto schneller können auch
die gegenüber den Jahren vor 2021 noch immer
deutlich höheren Strompreise sinken.
Versorgungssicherheit gewährleistet und 
Abhängigkeiten reduziert
107. Die Energieversorgungssicherheit wurde in
Deutschland in den Monaten nach Beginn des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen
die Ukraine in einem großen
gesamtgesellschaftlichen Kraftakt sichergestellt (vgl. JWB 2023 Tz
51). Die Maßnahmen der Bundesregierung haben
entscheidend dazu beigetragen, eine
Energiemangellage im Winter 2022/2023 abzuwenden,
und Deutschland innerhalb weniger Monate aus
der Abhängigkeit von russischen
Energieimporten gelöst (vgl. Schaubild 14). Zu Beginn des Jahres
2024 ist die Versorgungssicherheit über alle
Energieträger hinweg hoch.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 59 –
60 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
108. Die Umstellung der Infrastruktur für
Gasimporte von pipeline­gebundenen Gasimporten
aus Russland auf verflüssigtes Erdgas (Liquefied
Natural Gas, LNG) hat im Winter 2022/23 mit der
Inbetriebnahme von zwei vom Bund gecharterten,
schwimmenden LNG­Terminals (Floating Storage
and Regasification Units, FSRU) in Wilhelmshaven
und Brunsbüttel sowie eines privaten in Lubmin
begonnen. Dieser Prozess trägt zur
Diversifizierung der Gasversorgung bei und reduziert die
Abhängigkeit von einzelnen Herkunftsländern
wie Russland. Im Verlauf des Jahres 2024
werden zwei weitere vom Bund gecharterte FSRUs in
Stade und in Wilhelmshaven sowie ein weiteres
privates in Mukran in Betrieb genommen. Das
bislang in Lubmin stationierte, private FSRU soll
zudem im Sommer 2024 nach Mukran verlegt
werden.
Für den inländischen Transport von Erdgas von 
den LNG­Standorten an der Nordsee zu den
Verbrauchern sind auch im Jahr 2024
Ausbaumaßnahmen notwendig, um die ökonomisch
uneingeschränkte Handelbarkeit der Gasimporte zu 
ermöglichen. Diese werden frühestens zum Winter 
2026/27 abgeschlossen sein.
109. Am Weltmarkt wird das LNG­Angebot
mittelfristig voraussichtlich weiter knapp sein. Bei einem
Ausfall der verbleibenden russischen
Erdgaslieferungen in die EU, sehr kalten Temperaturen und
einem fortgesetzten Trend zu nur geringen
Gaseinsparungen kann eine Gasmangellage in der
EU nicht ausgeschlossen werden. Es bedarf daher
einer Weiterführung der grundsätzlich
freiwilligen, aber im Falle eines „Unionsalarms“
verpflichtenden Gaseinsparungen in Höhe von 15 Prozent
gemäß der EU­Gaseinspar­Verordnung, die bis
zum 31. März 2024 verlängert wurde.
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Sonstige LNG Niederlande Norwegen Russland
Schaubild 14: Herkunft des in Deutschland verbrauchten Erdgases
Quelle: BNetzA, Stand Januar 2024.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 60 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 61
110. Deutschland importiert seit Beginn des
Jahres 2023 kein Rohöl und seit Februar 2023 keine
Ölprodukte aus Russland mehr. Die
Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen,
um den Betrieb der besonders vom russischen
Ölimportverbot betroffenen Raffinerie in Schwedt
sicherzustellen und einer Störung der
Energieversorgung im Bereich Mineralöl vorzubeugen. Der
Markt hat sich auf das Importverbot für russisches
Rohöl bzw. russische Ölprodukte eingestellt.
111. Auch die Versorgungszuverlässigkeit mit
Strom ist in Deutschland sehr hoch. Dies zeigt
der sogenannte SAIDI (System Average
Interruption Duration Index). Demnach betrug die
durchschnittliche Versorgungsunterbrechung laut
Bundesnetzagentur je angeschlossenem
Letztverbraucher im Jahr 2022 12,2 Minuten – der
zweitniedrigste Wert seit Beginn der Zeitreihe in 2006.
Damals betrug der SAIDI 21,5 Minuten. Darüber
hinaus hat die Bundesnetzagentur im
Monitoringbericht über die Versorgungssicherheit von
Elektrizität gezeigt, dass die Versorgungssicherheit,
u. a. unter Annahme des gesetzlich geplanten
Ausbaus der erneuerbaren Energien und des
Stromnetzes, auch für den Zeitraum bis 2030
gewährleistet ist. Die Bundesregierung wird kurzfristig
im Rahmen einer Stromsicherheitsanalyse auch
Szenarien mit konservativen und krisenhaften
Annahmen betrachten, die kritische Situationen
und auch unsichere Entwicklungen in der
mittleren Frist ab 2030 abbilden (u. a. verzögerter
Netzausbau, weniger EE, geringerer Zubau steuerbare
Lasten). Das im Jahr 2022 beschlossene und bis
zum 31. März 2024 befristete
Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz dient dazu, die Nutzung von
Erdgas für die Stromerzeugung zu verringern, um
die Versorgungssicherheit zusätzlich zu stärken
(vgl. JWB 2023 Tz 65). Das Ziel, den Kohleausstieg
idealerweise auf 2030 vorzuziehen, bleibt davon
unberührt. Auch die letzten drei Atomkraftwerke
(Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim) haben den
Leistungsbetrieb am 15. April 2023 endgültig
eingestellt. Die sehr hohe Zuverlässigkeit der
Stromversorgung in Deutschland bleibt gewährleistet.
Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben
112. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist
entscheidend für wirtschaftliche Prosperität und
Wachstum im Einklang mit den
Klimaschutzund Nachhaltigkeitszielen und ermöglicht über
die Dezentralisierung regionale Wertschöpfung.
Der Energiepreisschock infolge des russischen
Angriffskriegs hat darüber hinaus die
Bedeutung von erneuerbaren Energien für eine höhere
Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten
und – in Verbindung mit ausreichend steuerbaren
Kapazitäten – für die Sicherheit der
Energieversorgung deutlich gemacht. Mit den Novellen des
Erneuerbare­Energien­Gesetzes (EEG), des
Windenergie­auf­See­Gesetzes (WindSeeG) und des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie mit dem
neu verfassten Wind­an­Land­Gesetz
(Windflächenbedarfsgesetz, WindBG), die im Sommer 2022
beschlossen wurden und bis Februar 2023 alle in
Kraft getreten sind, hat die Bundesregierung weiter
die Weichen für eine beschleunigte Energiewende
gestellt. Erste Erfolge dieser Weichenstellung
zeigen sich bereits im Zuge des sich
beschleunigenden Ausbaus erneuerbarer Erzeugung (vgl.
Schaubild 15). Der volle Umfang wird sich aufgrund
längerer Genehmigungsverfahren und
Realisierungszeiträume insbesondere bei Windenergie an
Land und auf See in den nächsten Jahren zeigen.
113. Die Ausbauziele und Auktionsmengen für
Erneuerbare wurden mit der größten Reform in
der Geschichte des EEG ab 2023 deutlich
angehoben. Neues Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2030 eine
Leistung von mindestens 215 GW Photovoltaik,
115 GW Windenergie an Land und 30 GW
Windenergie auf See installiert ist, um das Ziel zu
erreichen, den Anteil erneuerbarer Energien am (bis
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 61 –
62 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
dahin gestiegenen) Bruttostromverbrauch auf min ­
destens 80 Prozent zu erhöhen.
Die Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren
Energien hat sich im Jahr 2023 deutlich erhöht. Bei 
Photovoltaik hat sich der Zubau im Jahr 2023 fast 
verdoppelt. Hier wurden mit rund netto 14 GW so 
viele Anlagen neu installiert wie noch nie
(Nettozubau 2022: 7,5 GW). Der Zubau von
Windenergieanlagen an Land hat sich auf netto rund 3 GW im 
Jahr 2023 beschleunigt (Nettozubau 2022: 2,1 GW). 
Mit dem Anstieg der Genehmigungen im Jahr 2023 
um 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf rund 
8 GW zeichnet sich eine weitere Beschleunigung 
des Zubaus in den nächsten Jahren ab. Auch bei 
Wind auf See wurden im Jahr netto rund 0,3 GW 
neu installiert, weitere 1,6 GW befinden sich im 
Bau und zusätzliche 0,9 GW wurden genehmigt.
Die insgesamt installierten Leistungen in GW nach 
Energieträgern betrugen zum Ende des Jahres 
2023: Photovoltaik rund 82 GW, Wind an Land  
61 GW, Wind auf See 8,5 GW, Biomasse 9,0 GW 
und Wasserkraft 5,6 GW. Erneuerbare Energien 
konnten im Jahr 2023 erstmals über 50 Prozent des 
Stromverbrauchs in Deutschland decken
(Gesamtjahr 2022: 46 Prozent, vgl. Schaubild 15).
114. Gemäß dem im August 2023 im
Bundeskabinett verabschiedeten Solarpaket I sollen für den
Ausbau in der Fläche maßvoll weitere
Flächentypen für die Nutzung durch Photovoltaik geöffnet
und die Förderung für besondere Solaranlagen
(Agri­PV, Floating­PV, Moor­PV und Parkplatz­PV)
gestärkt werden. Für Aufdachanlagen sollen eine
Vielzahl an bürokratischen Hürden beseitigt sowie
Windenergie an Land
Windenergie auf See 
Gigawatt
2000
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
Photovoltaik
Biomasse
Sonstige erneuerbare Energien
Andere (inkl. Nettoimporte)
Netto-Zubau an installierter Leistung zur Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik 
in Deutschland
Beiträge zur Deckung 
des Bruttostromverbrauchs 
2023
 2005  2010 2015  2020  2023
Schaubild 15: Ausbau Windenergie und Photovoltaik
Quellen: BNetzA (Stand Januar 2024), AG Erneuerbare Energien-Statistik (Stand Januar 2024), AG Energiebilanzen (Stand Dezember 2023).
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 62 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 63
Mieterstrom und Balkon­PV vereinfacht werden. 
Daneben sollen die Netzanschlüsse für PV­ wie 
auch für Windenergieanlagen beschleunigt
werden.
115. Eine wichtige Voraussetzung für das
Erreichen der ambitionierten Ausbauziele ist der mit
dem EEG 2023 neu eingeführte Grundsatz, dass die
erneuerbaren Energien im überragenden
öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen
Sicherheit dienen. Hierdurch wird die
Genehmigungsfähigkeit von EE­Projekten deutlich erleichtert.
Diese Regelung zeigt auch in der Praxis bereits eine
breite Wirkung. Die Durchführungsregelungen zur
Umsetzung der EU­Notfallverordnung (EU­
Notfall­VO) beschleunigen die Verfahren zum Ausbau
der erneuerbaren Energien und der Stromnetze
durch Vereinfachungen im Bereich des
Umweltund Artenschutzes (vgl. Tz 119). Die EU­Notfall­VO
enthält darüber hinaus auch unmittelbar
anwendbare Regelungen zur Beschleunigung, u. a. für
Repowering, die Installation von
Solarenergieanlagen und den Wärmepumpenausbau.
116. Zusätzliche Vereinfachungen und
Beschleunigungen der Genehmigungsverfahren von
Windenergie an Land sind im Rahmen der geplanten
Novellen des Bundes­Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) vorgesehen. Auch im
Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) sind
entsprechende Verfahrensvereinfachungen umgesetzt. 
Dieses ist am 29.12.2023 in Kraft getreten. Weitere
Standardisierungen beim Artenschutz sollen
kurzfristig umgesetzt werden.
Mit dem EEG 2023 wurden auch die
Vergütungssätze und Höchstwerte in Ausschreibungen für 
Erneuerbare­Energie­Anlagen angepasst. Zudem 
wurde die Attraktivität des Ausbaus der
erneuerbaren Energien durch Förderung für
Bürgerenergiegesellschaften und Regelungen zur finanziellen 
Beteiligung von Kommunen gestärkt, denn eine 
breitere Beteiligung an der Wertschöpfung durch 
erneuerbare Energien ist zentral für die
notwendige Akzeptanz der Energiewende.
Stromnetzausbau weiter beschleunigen
117. Die neue räumliche, zunehmend dezentrale
Verteilung der Stromerzeugung und die erhöhte
Stromnachfrage (insbes. infolge der
Transformation der Industrie, durch Elektrofahrzeuge
und Wärmepumpen) erfordert gleichzeitig einen
beschleunigten Ausbau und Anpassungen der
Stromnetzinfrastruktur. 
118. Mit Stand 3. Quartal 2023 sind von den
vordringlichen Ausbauprojekten nach dem
Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und dem
Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) laut des Netzausbau­
Controlling des BMWK seit dem 3. Quartal 2022 509 km
bei den Onshore­Vorhaben neu in den Betrieb ge ­
gangen. 3.122 km sind weiterhin vor dem
Planungsverfahren. Auch die ersten Abschnitte der
geplanten „Stromautobahnen“ bzw.
Hochspannungs­Gleichstrom­Übertragungsleitungen (HGÜ)
wurden im Jahr 2023 planfestgestellt, sodass die
Bauarbeiten beginnen konnten. Der Entwurf des
Netzentwicklungsplans Strom (NEP Strom) 2023­
2037/45 sieht einen weiteren großflächigen
Ausbau des Übertragungsnetzes bis 2037 vor, darunter
auch mehrere neue HGÜs.
119. Um die notwendigen Planungs­ und
Genehmigungsverfahren bei den Übertragungsnetzen zu
beschleunigen, sind bereits im Jahr 2022 zahlreiche
nationale und europäische Maßnahmen auf den
Weg gebracht worden (vgl. JWB 2023 Tz 34 f. und
Tz 92). Eine einheitliche Umsetzung der EU­
Notfall­VO in den Bundesländern soll unterstützt
werden, dazu wurde eine gesetzliche Klarstellung in
das EnWG aufgenommen. In sogenannten
„BestDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 63 –
64 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Praxis­Foren“ fördert der Bund zudem den
Austausch unter den Genehmigungsbehörden und 
stößt Verbesserungen an.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des
Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und 
zur Änderung weiterer energierechtlicher
Vorschriften, das am 29. Dezember 2023 in Kraft
getreten ist, wurden weitere Regelungen umgesetzt, 
u. a. eine stärkere Digitalisierung der Verfahren,
Erleichterungen für Provisorien sowie
Vereinfachungen bei der Prüfung von Alternativen.
Weiterhin wurde eine Verlängerung der EU­Notfall­VO
erreicht, die Genehmigungen insbesondere für
Wind an Land und Netze beschleunigt. 2024 wird
die Bundesregierung zudem die nationale
Umsetzung der Erneuerbare­Energien­Richtlinie im
Stromnetzbereich auf den Weg bringen.
120. Auf Grundlage des im Jahr 2022
novellierten Rechtsrahmens werden die
Verteilnetzbetreiber der Bundesnetzagentur im Frühjahr 2024
ihre Netzausbaupläne vorlegen. Die im Sommer
2023 veröffentlichten Regionalszenarien sind ein
erster Meilenstein auf dem Weg zu einer stärker
vorausschauenden Dimensionierung des
Netzausbaus. Um dem Netzausbau in
Genehmigungsverfahren ein größeres Gewicht zu verleihen, wurde 
das „überragende öffentliche Interesse“ für das 
Übertragungsnetz und Teile des Verteilnetzes (u. a. 
Hochspannungsebene) gesetzlich festgeschrieben.
Stromsystem der Zukunft ausgestalten
121. Der zunehmende Anteil dezentraler
erneuerbarer Energien, deren Integration in das
Stromversorgungssystem und die steigende Stromnachfrage
stellen neue Anforderungen an das Stromsystem.
Flexibilitätsoptionen wie Speicher und eine
Flexibilisierung der Nachfrage gleichen, zusammen mit
steuerbaren Kraftwerken, die variable
Stromerzeugung aus Wind und PV aus. Der Strommarkt muss
den neuen Anforderungen gerecht werden und in
der Lage sein, verschiedene systemische
Bedürfnisse zu adressieren, um Versorgungssicherheit,
Bezahlbarkeit für alle Verbrauchergruppen und
Umweltverträglichkeit zu garantieren.
0 % 25 % 50 % 75 % 100 %
Verteilung der Kilometer nach Verfahrensschritten 
Raumordnung/Bundesfachplanung Planfeststellung Bau BetriebKM vor dem Verfahren
in Kilometern
1.766 2.0591.4963.122 5.209
Schaubild 16: Stand der Netzausbauvorhaben (Übertragungsnetz)
Quelle: BMWK; Stand: Q3/2023.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 64 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 65
122. Intelligente Messsysteme ermöglichen eine
sichere und standardisierte Kommunikation
zwischen den Akteuren der Energienetze und
­märkte und sind für den Aufbau eines
intelligenten Stromnetzes (Smart Grid) unerlässlich. Das
Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der
Energiewende (GNDEW) verankert einen gesetzlichen
Rollout­Fahrplan mit verbindlichen Zielen und
konkretem Zeitrahmen, um spätestens im
Zieljahr 2030 die erforderliche digitale Infrastruktur
für ein weitgehend klimaneutrales
Energiesystem bereitzustellen. Die jährlichen Kosten für den
Betrieb der intelligenten Messsysteme werden für
durchschnittliche Haushalte auf 20 Euro gedeckelt.
Durch die verpflichtende Einführung von
dynamischen Tarifen bereits ab 2025 für alle
Stromlieferanten können Verbraucherinnen und
Verbraucher zudem den Strombezug in kostengünstigere
Zeiten mit hoher EE­Erzeugung verlagern.
123. Die Kraftwerksstrategie schafft den Rahmen
für Investitionen in moderne, hochflexible und
klimafreundliche Kraftwerke, die in der Lage sind,
zukünftig Wasserstoff nutzen zu können.
Kurzfristig sollen bis zu 4 x 2,5 GW als H2­ready
Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, die ab einem
in 2032 festzulegenden Umstiegsdatum zwischen
2035 und 2040 ihren Betrieb vollständig auf
Wasserstoff umstellen (s. auch Tz. 143 zur
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie). Diese
Kraftwerke sollen an systemdienlichen Standorten
zugebaut werden. Darüber hinaus soll die
Entwicklung neuer Technologien wie etwa Kernfusion mit
geeigneten Instrumenten gefördert werden.
Kraftwerke, die ausschließlich mit Wasserstoff laufen,
sollen in einem Umfang von 500 MW gefördert
werden. Die Förderungen werden aus dem
Klimaund Transformationsfonds finanziert. Die CO2­
Abscheidung und ­Speicherung für
VerstromungsKasten 10: Ein Strommarktdesign für ein klimaneutrales Stromsystem
Die Bundesregierung arbeitet intensiv an den zahlreichen sowie komplexen Fragen und Herausforderungen 
rund um die Ausgestaltung des zukünftigen Strommarktdesigns für ein sicheres, bezahlbares und
klimaneutrales Stromsystem.
Auf nationaler Ebene bringt die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) Vertreterinnen und Vertreter 
aus Wirtschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft in einem Diskussionsprozess zusammen, um
Lösungen für das Strommarktdesign der Zukunft zu finden. Die PKNS stellt vier Handlungsfelder in den Mittelpunkt: 
erneuerbare Energien, Flexibilität, steuerbare Kapazitäten und lokale Signale. Die in der PKNS diskutierten 
Optionen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns sind eine wichtige Grundlage für die Ausarbeitung 
konkreter Anpassungen des Ordnungsrahmens für den Strommarkt. Im August hat die Geschäftsstelle den
ersten Bericht über die Arbeit der PKNS veröffentlicht. 
Gleichzeitig sind auf europäischer Ebene die Trilogverhandlungen zu einer Reform des EU-Strommarktes
abgeschlossen. Die Reform zielt insbesondere darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Preisschocks 
zu schützen und an günstigen Erzeugungskosten von erneuerbaren Energien teilhaben zu lassen, sowie darauf, 
dabei faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Darüber hinaus
werden konkrete Maßnahmen und Instrumente zur Vergütung erneuerbarer Energien ausgestaltet und die weitere 
Flexibilisierung der Strommärkte vorangetrieben. Zudem wurden die Regelungen zu Kapazitätsmechanismen an 
einzelnen Stellen gestärkt.
Innovative Instrumente zur Absicherung von Investitionen, wie auch zur Absicherung von Preisen für
Erneuerbaren-Strom, werden zukünftig eine zunehmende Rolle spielen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 65 –
66 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
anlagen mit gasförmigen Energieträgern soll im 
Rahmen der Carbon­Management­Strategie
aufgegriffen werden.
Mittelfristig sollen diese neuen Kraftwerke
vollständig in einen marktlichen,
technologieneutralen Kapazitätsmechanismus integriert werden. 
Dieser soll bis spätestens 2028 operativ sein. Dazu 
sollen Konzepte erarbeitet und bis Sommer 2024 
innerhalb der Bundesregierung beschlossen
werden. Die gefundene Einigung zur
Kraftwerksstrategie wird mit der EU­Kommission in Brüssel 
beraten und anschließend mit der Öffentlichkeit 
konsultiert.
124. Für die Förderung der Energieforschung in
allen Bereichen – von der Grundlagenforschung
bis zur angewandten Forschung – stellte die
Bundesregierung auch im Jahr 2023 über eine
Milliarde Euro im Rahmen des laufenden 7.
Energieforschungsprogramms der Bundesregierung zur
Verfügung. Die Energieforschung wird als
strategisches Element der Energiepolitik konsequent auf
die Vollendung der Energiewende und – im Sinne
der Zukunftsvorsorge – darüber hinaus
ausgerichtet. Für den abgegrenzten Bereich der
angewandten Energieforschung wurde dies mit
Veröffentlichung des „8. Energieforschungsprogramms zur
angewandten Energieforschung –
Forschungsmissionen für die Energiewende“ im Oktober 2023
umgesetzt. Das Programm enthält fünf Missionen
zu den Bereichen Energiesystem, Wärmewende,
Stromwende, Wasserstoff und Transfer. Es
formuliert Ziele für die Beiträge der angewandten
Energieforschung zum Erreichen der Klimaneutralität
in 2045. Ein Schwerpunkt liegt auf dem
Praxistransfer. Die Förderung soll die
Technologieentwicklung beschleunigen sowie ein günstiges
Innovationsumfeld schaffen. Das missionsorientierte
Programm wird mit einer neuen
Förderbekanntmachung zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten.
Energie effizient nutzen
125. Energieeinsparungen sind ein zentraler Hebel,
um Kosten zu sparen, Importabhängigkeiten zu
reduzieren und Emissionen zu mindern. Nach
vorläufigen Schätzungen von Dezember 2023
wurde im Jahr 2023 gegenüber der historischen
Entwicklung des deutschen
Primärenergieverbrauchs eine überdurchschnittliche Reduktion
(um etwa 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr)
erreicht (vgl. Schaubild 17). Dabei nehmen
erneuerbare Energien einen zunehmenden Anteil am
Primärenergieverbrauch ein. Im Jahr 2023 gelang
es in Deutschland, den Erdgasverbrauch um 5
Prozent zu reduzieren. Die Gaseinsparungen sind im
Bereich Haushalt und Gewerbe auf das Wirken der
klimapolitischen Maßnahmen, milde
Temperaturen und auch auf eher nur temporäre
Verhaltensänderungen zurückzuführen. In der Industrie sind
für einen Teil der Einsparungen
konjunkturbedingte Produktionseinbrüche in der
energieintensiven Industrie und preisbedingte
Effizienzsteigerungen verantwortlich.
126. Selbst Effizienzmaßnahmen, die sich
innerhalb kurzer Zeit amortisieren, bleiben oft
ungenutzt. Gründe dafür können unter anderem
Informationsdefizite, administrative Hemmnisse,
fehlende Anreize oder eine zu oberflächliche
Auseinandersetzung mit Einsparmöglichkeiten und
­kosten sein. Die Bundesregierung setzt hier mit
verschiedenen Maßnahmen an, damit
Energieeffizienzpotenziale genutzt werden und der Trend der
erreichten Energieeinsparungen sich darüber
hinaus deutlich und dauerhaft fortführt.
127. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist am
18. November 2023 in Kraft getreten und
unterstützt die Umsetzung der im Sommer 2023
beschlossenen novellierten Energie­
EffizienzRichtlinie (EED). Für das Jahr 2030 werden Ziele
für den Primär­ und Endenergieverbrauch
festDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 66 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 67
gelegt. U. a. werden Unternehmen zur Vermeidung 
oder Nutzung von Abwärme und Unternehmen 
mit hohem Energieverbrauch zur Einführung von 
Energie­ oder Umweltmanagementsystemen
verpflichtet. Bund, Länder und relevante öffentliche 
Stellen werden zu Energieeinsparungen
verpflichtet. Die konkreten Maßnahmen ergänzen bereits 
bestehende Fachgesetze, wie z. B. das
Gebäudeenergiegesetz, aber auch Förderprogramme und 
ökonomische Anreize zur Senkung des
Energieverbrauchs.
128. Die Bundesförderung für Energie­ und
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist ein
zentrales Förderprogramm, um Investitionen zur
Reduktion von Treibhausgasen und Steigerung
der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
anzureizen (vgl. JWB 2023 Kasten 7). Durch die
EEW­Novelle zum Mai 2023 wurden die
Förderbedingungen für die Elektrifizierung von
Prozessen verbessert und Geothermieanlagen als neuer 
Fördergegenstand aufgenommen. Zusätzlich
wurden die Förderquoten für kleine Unternehmen 
erhöht und der Förderwettbewerb, bei dem
Unternehmen mit ihren Projekten um das
Förderbudget konkurrieren, deutlich erweitert. Eine weitere 
Novellierung der EEW tritt zum Februar 2024 in 
Kraft. Neben Fördermitteleinsparungen werden 
mit dieser Novelle Erleichterungen beim
Antragsverfahren und neue beihilferechtliche Vorgaben 
umgesetzt. Nach der Novelle beträgt die
Maximalförderung pro Vorhaben 20 Millionen Euro (zuvor 
15 Millionen Euro) und die maximale Förderquote 
beträgt 65 Prozent der Investitionskosten.
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
PJ
Mineralöle Braunkohle Steinkohle Gase Kernenergie Sonstige + Außenhandelssaldo Strom Erneuerbare Energien
Schaubild 17: Primärenergieverbrauch nach Energieträger in PJ
Quelle: AG Energiebilanzen, Stand Dezember 2023.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 67 –
68 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
7.  Nachhaltige Produktion stärken,
Kreislaufwirtschaft ausbauen
129. Die Wirtschaft der Zukunft wird klimaneutral
und ressourcenschonend sein. Der schnelle
Hochlauf von Wasserstoffangebot und ­anwendungen
wird bei dieser Dekarbonisierung eine zentrale
Rolle spielen. Deutschland verfügt über
grundlegende Stärken, um beim Aufbau nachhaltiger
Herstellungsverfahren und Produkte eine weltweit
führende Rolle einzunehmen. Damit die deutsche
Wirtschaft auch in Zukunft international
wettbewerbsfähig ist und Transformationstechnologien
in erforderlichem Ausmaß in Deutschland
verfügbar sind, sind adäquate Rahmenbedingungen
erforderlich. Die Bundesregierung hat hierfür auf
nationaler Ebene bereits eine Vielzahl wichtiger/
zentraler Maßnahmen auf den Weg gebracht. Der
europäische Emissionshandel (EU­EHS), für den
sich die Bunderegierung auf EU­Ebene erfolgreich
eingesetzt hat, ist ein Herzstück des European
Green Deal und zentrales Element eines
umfassenden Instrumenten­Mixes. Auf europäischer Ebene
haben nicht nur der European Green Deal und der
ihn ergänzende Green Deal Industrial Plan eine
wichtige Rolle für eine Stärkung der strategischen
und technologischen Souveränität, nachhaltiges
Wachstum, mehr Resilienz und Innovation sowie
den Umbau der europäischen Wirtschaft. Die
Bundesregierung wird sich deshalb weiter
entschlossen für eine zügige, innovative und sozial gerechte
Umsetzung einsetzen, die neue nachhaltige Märkte
erschließt. 
Anreize für eine klimafreundliche 
Industrieproduktion setzen 
130. Die vollständige Umstellung auf eine
klimafreundliche Produktion ist häufig mit hohen
Kosten verbunden. Durch moderne Anreizstrukturen
und eine (schrittweise) Reduktion ökonomischer
Unsicherheiten trägt die Bundesregierung zur
Beschleunigung der Modernisierungsprozesse 
bei. Die Förderung von Industrieunternehmen, 
die oft jahrzehntelang hohe Gewinne
eingefahren haben, ist kein Selbstzweck, sondern sie muss 
gesellschaftlichen Zielen wie der Sicherung von 
guter Arbeit und Wohlstandsteilhabe, dem
Wirtschaftswachstum und der Schonung finanzieller 
Ressourcen sowie dem Klimaschutz oder der
Wirtschaftssicherheit unseres Landes dienen. Deshalb 
muss die Förderung auch an Beiträge zu diesen 
Zielen gebunden sein. Die Bundesregierung setzt 
daher bei ihrer Förderung auch auf Standort­ und 
Beschäftigungsklauseln. 
131. Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung
in der Industrie“ (DDI) unterstützt die
Bundesregierung die energieintensiven Industrien (u. a. Glas,
Keramik, Stahl, Chemie und Zement), innovative
Klimaschutztechnologien für Produktionsprozesse
zu entwickeln, zu erproben und in diese zu
investieren. Ab 2024 soll das Programm als Fördermodul
im Rahmen der Bundesförderung „Industrie und
Klimaschutz“ (BIK) fortgeführt werden. Dabei
sollen die verbesserten Förderbedingungen, die der
befristete Krisen­ und Übergangsrahmen TCTF
bietet (vgl. Kasten 4), genutzt und damit die bereits
bestehenden Fördermöglichkeiten für
Investitionen und Innovationen erweitert werden.
132. Mittels des neu konzipierten Instruments der
„Klimaschutzverträge“ schafft die Bundesregierung
den ökonomischen Rahmen für die Errichtung
und den Betrieb (CAPEX und OPEX) moderner
klimafreundlicher Produktionsanlagen der
energieintensiven Industrien (vgl. Kasten 11). Die Verträge
sichern Industrieunternehmen gegen Preisrisiken
ab und gleichen für eine technologische
Übergangsphase Mehrkosten zwischen herkömmlichen
und klimafreundlichen Verfahren aus. Das
Instrument leistet damit sowohl einen Beitrag zur
Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele als auch
zur Stärkung des Industrie­ und
InnovationsstandDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 68 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 69
orts Deutschland. Für das Förderprogramm DDI/
BIK und die „Klimaschutzverträge“ soll insgesamt 
ein zweistelliger Milliardenbetrag bereitgestellt 
werden. 
133. Zusätzlich plant die Bundesregierung, durch
die Schaffung von Anreizen für Leitmärkte und für
klimafreundliche Produkte („Grüne Leitmärkte“)
die Investitionen von Unternehmen auf dem Weg
zu Klimaneutralität zu unterstützen. Grüne
Leitmärkte wirken komplementär zu anderen
Transformationsinstrumenten für die Industrie,
verringern den Bedarf an Fördermitteln und verstärken
die Wirkung der CO2­Bepreisung. 
134. Zur Transformation der Industrie gehört die
Erschließung neuer Technologien, insbesondere
im Umgang mit Emissionen aus schwer zu
dekarbonisierenden Industriezweigen. Die Rolle von
Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon
Capture and Utilisation (CCU) wird insbesondere
in diesem Zusammenhang in der Bundesregierung 
diskutiert. Die Bundesregierung plant dazu zeitnah 
eine Carbon Management­Strategie (CMS) zu
veröffentlichen. Die CMS beschäftigt sich vor allem 
mit Anwendungsgebieten für CCS und CCU und 
mit rechtlichen sowie ökonomischen
Rahmenbedingungen, ein Schwerpunkt liegt dabei auf der 
Infrastruktur. Zudem wird die CO2­Abscheidung 
und ­Speicherung für Verstromungsanlagen mit 
gasförmigen Energieträgern im Rahmen der CMS 
aufgegriffen. Als Prozessschritt für die technische 
Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre ist CCS 
zudem von Bedeutung z. B. für Bionenergy/Direct 
Air Capture mit CCS (BECCS bzw. DACS). Die
Bundesregierung erarbeitet aktuell eine
Langfriststrategie Negativemissionen zum Umgang mit
unvermeidbaren Restemissionen. Ziel ist es, ein
gemeinsames Verständnis der Rolle natürlicher und 
technischer CO2­Entnahme aus der Atmosphäre 
für den Klimaschutz in Deutschland zu schaffen 
(vgl. Tz 218).
Kasten 11: Klimaschutzverträge als modernes Förderinstrument
Das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ bedient sich eines Auktionsverfahrens: Unternehmen müssen in 
einem Bieterverfahren angeben, wie viel staatliche Unterstützung sie benötigen, um mit ihrer transformativen 
Technologie eine Tonne CO2 zu vermeiden. Dadurch erhalten diejenigen Unternehmen den Zuschlag für einen 
Klimaschutzvertrag, die ihre Produktion besonders günstig umstellen. Aufgrund des Auktionsverfahrens können 
sonst übliche Dokumentations- und Nachprüfpflichten entfallen, die zu einer hohen Belastung von
Unternehmen und zu aufwändigen Bewilligungsverfahren geführt haben.
Klimaschutzverträge sind privatwirtschaftlichen Hedging-Verträgen nachempfunden: Sie bieten Unternehmen 
hinsichtlich bestimmter Preisentwicklungen (beispielsweise für Energieträger wie Wasserstoff) finanzielle
Planungssicherheit und sichern so Risiken ab, die gegenwärtig der Investition in klimafreundliche
Produktionsverfahren noch im Wege stehen. Soweit die transformative Produktion günstiger erfolgen kann als die
konventionelle Produktion, kehrt sich das durch den Klimaschutzvertrag begründete Zahlungsverhältnis um:
Mehreinnahmen der geförderten Unternehmen fließen dann an den Staat zurück, wodurch eine bedarfsgerechte staatliche 
Förderung sichergestellt wird.
Klimaschutzverträge sollen nicht die Transformation der gesamten Industrie in Deutschland finanzieren,
sondern diese lediglich anstoßen. Technologie-Lernkurven für klimafreundliche Produktionsverfahren sollen durch 
eine Übergangs-Förderung erster industrieller Anwendung zeitlich vorgezogen werden, damit eine breite 
Anwendung marktgetrieben erfolgen kann. Mittelfristig wird die staatliche Förderung so überflüssig.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 69 –
70 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
135. Zudem fördert die Bundesregierung mit einer
eigenen Strategie den Leichtbau, der
kontinuierlich Entwicklungen bei Gewichts­ und
Materialeinsparungen und funktionale Mehrwerte bringt.
Die Leichtbaustrategie wurde insbesondere um
Nachhaltigkeitsaspekte mit den Schwerpunkten
Klima­ sowie Ressourcenschutz,
Kreislauffähigkeit/Recycling und ökonomische Resilienz
erweitert und im Juli 2023 veröffentlicht.
136. Die Strompreise liegen weiterhin über
dem Niveau der Jahre vor 2021. Je schneller und
umfangreicher die Kapazitäten der
erneuerbaren Energien ausgeweitet werden können, desto
schneller dürften die Großhandelsstrompreise in
der mittleren Frist sinken, gleichzeitig stellt die
Refinanzierung steigender Stromsystemkosten
auch eine wachsende Belastung für die Industrie
dar. Kurzfristig ist die deutsche Industrie jedoch
stark von den Verwerfungen an
Energiemärkten auch infolge des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine und den daraus resultierenden
Unsicherheiten betroffen. Um das Produzierende
Gewerbe und insbesondere die stromintensive
Produktion von den hohen Strompreisen zu
entlasten, mehr Planungssicherheit zu schaffen und 
die Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, hat 
die Bundesregierung ein Strompreispaket auf den 
Weg gebracht. Das Paket enthält für Unternehmen 
des Produzierenden Gewerbes sowie der
Landund Forstwirtschaft eine befristete Absenkung 
der Stromsteuer auf den EU­Mindeststeuersatz in 
Höhe von 0,05 ct/kWh. Die Entlastungserhöhung 
trat zum 1. Januar 2024 in Kraft und ist zunächst 
auf zwei Jahre befristet. Neben über 30.000 bisher 
begünstigten Unternehmen profitieren aufgrund 
einer niedrigeren Antragsschwelle potenziell
hunderttausende KMU erstmals von der Entlastung. 
Der sogenannte Spitzenausgleich ist durch die 
Steuersenkung obsolet geworden und lief
regulär zum Ende des Jahres 2023 aus. Für die ca. 8.000 
Unternehmen, die bislang auch Spitzenausgleich 
beantragten, geht die Maßnahme neben noch
stärkerer Entlastung mit einem deutlichen Abbau von 
Bürokratie einher. Zugleich erhöht die Absenkung 
der Stromsteuer für die Industrie Anreize für eine 
zunehmende Elektrifizierung. Das
Strompreispaket sieht zudem die Verlängerung bestehender 
Kasten 12: Net Zero Industry Act (NZIA)
Der Net Zero Industry Act soll das Funktionieren des Binnenmarktes verbessern, indem ein EU-weiter 
Rechtsrahmen geschaffen wird, um den Zugang der EU zu einem sicheren und nachhaltigen Angebot von 
Netto-Null-Technologien u. a. durch den Hochlauf der Produktionskapazitäten sicherzustellen. Damit soll 
Resilienz gewahrt und zur Erreichung der Klimaziele der EU beigetragen werden. Die Bundesregierung hat 
sich konstruktiv in die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zum NZIA auf europäischer Ebene
eingebracht.
Wesentliche regulatorische Zielrichtung des NZIA ist eine vereinfachte Antragsstellung und Beschleunigung 
von Genehmigungsverfahren für die Produktion von sogenannten Netto-Null-Technologien. Diese Netto-
Null-Technologien sollen dabei helfen, auf CO2-freie Energieerzeugung umzustellen. Dazu gehören unter 
anderem photovoltaische und solarthermische Technologien, Windkraftanlagen, Batterietechnologien,
Wärmepumpen und Geothermie, Elektrolyseure, Biomethan-Technologien, CO2-Abscheidung und -Speicherung 
sowie Stromnetzkomponenten. Darüber hinaus sind qualitative Ausschreibungskriterien bezüglich
Nachhaltigkeit und Resilienz bei der öffentlichen Beschaffung und bei Auktionen sowie Maßnahmen zur Förderung 
der Aus- und Weiterbildung angesichts der bestehenden Fachkräfteengpässe enthalten. 
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 70 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 71
Regelungen für die Strompreiskompensation und 
zusätzliche Entlastungen für rd. 350
energieintensive Unternehmen vor, um eine weitergehende 
Kompensationsmöglichkeit für ihre indirekten 
CO2­Kosten zu schaffen.
Wasserstoffhochlauf vorantreiben
137. Für die Dekarbonisierung der Industrie sind
wasserstoffbasierte Technologien insbesondere für
nicht oder nur schwer elektrifizierbare Prozesse
und den Ersatz fossiler Rohstoffe in der stofflichen
Nutzung zentral. Auch im Verkehrsbereich,
insbesondere bei schweren Nutzfahrzeugen, im
Luftund Schiffsverkehr, bei Spezialanwendungen, wie 
sie etwa im militärischen Bereich anzutreffen sind, 
sowie zur Versorgungssicherheit im Stromsektor 
sollen Wasserstoff bzw. daraus hergestellte
Energieträger eingesetzt werden. Im Hinblick auf eine 
mögliche perspektivische Nutzung von
Wasserstoff bei der zentralen und dezentralen
Wärmeversorgung wurden die Rahmenbedingungen in der 
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und im
Wärmeplanungsgesetz weiterentwickelt.
 
Projektname: tkH2steel 
Empfänger: thyssenkrupp Steel 
Europe AG 
Land: Nordrhein-Westfalen  
Zeitraum: 21.11.2022-30.06.2027 
Gesamtzuwendung (Bund u. Land):  
ca. 2 Milliarden Euro 
Projektname: Hy4Chem-EI
Empfänger: BASF SE
Land: Rheinland-Pfalz
Zeitraum: 29.06.2022-31.05.2025
Gesamtzuwendung (Bund u. Land): 
124 Millionen Euro
Projektname: Power4Steel
Empfänger: SHS, Saarstahl, Dillinger, 
Rogesa
Land: Saarland
Zeitraum: 30.06.2023-30.06.2027
Gesamtzuwendung (Bund u. Land): 
2,6 Milliarden Euro
Projektname: Hy4Chem-NG 
Empfänger: BASF SE 
Land: Rheinland-Pfalz 
Zeitraum: 01.01.2022-31.12.2026 
Gesamtzuwendung (Bund u. Land):  
6,6 Millionen Euro  
Projektname: PEGASUS
Empfänger: Daimler Truck AG 
Land: Baden-Württemberg, 
Rheinland-Pfalz 
Zeitraum: 30.03.2022-31.12.2029 
Gesamtzuwendung (Bund u. Land):  
226 Millionen Euro
Projektname: SALCOS 
Empfänger: Salzgitter Flachstahl 
GmbH 
Land: Niedersachsen 
Zeitraum: 24.06.2022-31.12.2026 
Gesamtzuwendung (Bund u. Land): 
ca. 1 Milliarde Euro
Projektname: BoschPowerUnits 
Empfänger: Robert Bosch GmbH 
Land: Baden-Württemberg, Bayern, 
Saarland 
Zeitraum: 01.01.2022-31.12.2024 
Gesamtzuwendung (Bund u. Land):  
161 Millionen Euro 
Projektname: Sun&#x97;re1500 
Empfänger: SunFire GmbH 
Land: Nordrhein-Westfalen, 
Sachsen 
Zeitraum: 30.06.2022-30.06.2027 
Gesamtzuwendung (Bund u. 
Land): 169 Millionen Euro 
 
 
Projektname: NextGen HD Stack
Empfänger: EKPO Fuel Cell 
Technologies GmbH 
Land: Baden-Württemberg 
Zeitraum: 01.09.2022-31.12.2027 
Gesamtzuwendung (Bund u. Land):  
177 Millionen Euro 
Schaubild 18: Übersicht über bisher von der Europäischen Kommission genehmigte deutsche 
Projekte des IPCEI Wasserstoff
Quelle: BMWK.
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Finalisierung des Jahreswirtschaftsberichts lag die Genehmigung der Europäischen Kommission für die Hy2Infra-Welle des IPCEI Wasserstoff 
noch nicht vor. Die 24 deutschen Projekte der Hy2Infra-Welle sind daher nicht auf diesem Schaubild dargestellt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 71 –
72 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
138. Mit dem IPCEI Wasserstoff können integrierte
Projekte entlang der gesamten
Wasserstoffwertschöpfungskette, von der Erzeugung von grünem
Wasserstoff über Infrastruktur bis zur Nutzung
von Wasserstoff in der Industrie und für
Mobilität, durch staatliche Förderung unterstützt werden.
Neun der im Rahmen des IPCEI Wasserstoff
ausgewählten deutschen Projekte haben bereits einen
nationalen Zuwendungsbescheid erhalten.
Gefördert werden u. a. zwei Entwicklungsprojekte für
stationäre Brennstoffzellen bzw. zur großskaligen, 
automatisierten Herstellung von
Hochtemperaturund Alkalielektrolyseuren und ein 54­MW­
Elektrolyseur zur Herstellung von grünem Wasserstoff
sowie drei wichtige Leuchtturmprojekte zur
Herstellung von grünem Stahl von Salzgitter,
Thyssenkrupp und SHS. Diese Projekte stellen die
Hochofenroute auf eine Direktreduktionsanalage um, die
zunehmend mit Wasserstoff betrieben werden soll. 
Insgesamt sollen dabei rund 170 Mt CO2 eingespart 
werden. Im Bereich des Schwerlastverkehrs sind 
wegweisende Projekte zur Entwicklung von
Brennstoffzellen­Stackmodulen sowie von
Flüssigwasserstoff­LKWs enthalten. Die 24 deutschen Projekte 
der Hy2Infra­Welle im Bereich der
Wasserstoffproduktion und ­infrastruktur wurden im Februar 2024 
von der Europäischen Kommission genehmigt. Eine 
Notifizierung der Mobilitätsprojekte der Hy2
MoveWelle ist für das zweite Quartal 2024 vorgesehen.
139. Die im vergangenen Jahr beschlossene
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
(NWS) stellt neben der sicherheits­ und
wirtschaftspolitischen Bedeutung einer
wettbewerbsfähigen innereuropäischen Erzeugung von
Wasserstoff und der Diversifizierung und Sicherung
internationaler Importe auch die industriepolitische
Bedeutung für den Wirtschaftsstandort
Deutschland heraus.
 — Ziel der Bundesregierung ist es, eine
zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, auf 
Dauer nachhaltigem Wasserstoff zu erreichen. 
Zumindest bis ausreichend grüner Wasserstoff 
zur Verfügung steht, wird auch
kohlenstoffarmer blauer, türkiser und orangener Wasserstoff 
genutzt werden.
 — Insgesamt geht die Bundesregierung im Jahr 
2030 von einem Wasserstoffbedarf in Höhe von 
95–130 TWh aus. 
 — Das Ziel für inländische Elektrolysekapazitäten 
wurde in der Fortschreibung der NWS auf
mindestens 10 GW im Jahr 2030 verdoppelt.
 — 50 bis 70 Prozent des für 2030 erwarteten
Wasserstoffbedarfs werden nach Einschätzung der 
Bundesregierung durch Importe gedeckt werden 
müssen (in Form von Wasserstoff und
Wasserstoff­Derivaten).
140. Die Bundesregierung hat bereits 2023
zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zur Erreichung
des inländischen Ausbauziels beitragen sollen,
u. a. Aufstockung des Förderbudgets für
Wasserstoffprojekte, Ausschreibung von jährlich 500 MW
Elektrolyseleistung bis 2028, Anreize für
Investitionen in Elektrolyseure im Rahmen der nationalen
Umsetzung der novellierten europäischen
Erneuerbare­Energien­Richtlinie (RED II), Bewilligung
von 60 MW Elektrolyseleistung für
Wasserstofftankstellen. In den Jahren 2024/2025 sollen die
bestehenden Förderprogramme hin zu einer noch
enger verzahnten und möglichst unbürokratischen
Förderstrategie für den Wasserstoffhochlauf
weiterentwickelt werden. Die geplanten
Ausschreibungen für systemdienliche Elektrolyseure und für
die direkte Erzeugung von Wasserstoff auf hoher
See (Elektrolyse auf See) werden im Jahr 2024
weiter vorangetrieben werden.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 72 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 73
141. Um den erwarteten Wasserstoffimportbedarf
decken zu können, erarbeitet die Bundesregierung
auf Grundlage der Leitplanken aus der
Fortschreibung der NWS eine Importstrategie für
Wasserstoff. Sie soll ein Signal an mögliche Partnerländer
und Marktakteure senden, dass die
Bundesregierung weltweit Kooperationen eingehen, sichere,
nachhaltige Lieferketten nach Deutschland sowie
nachhaltige Standards etablieren und als
Technologiepartner zur Verfügung stehen will. Mit über
zehn Partnerländern außerhalb der EU wurden
hierzu bereits explizite Wasserstoffabkommen
geschlossen, mit zahlreichen anderen
Partnerländern die Zusammenarbeit hierzu innerhalb der
bestehenden Energiepartnerschaften und ­dialoge
intensiviert. Auch innerhalb der EU und mit den
sog. EFTA­Staaten findet ein intensiver Austausch
zu möglichen Wasserstoffkooperationen statt.
142. Die Bundesregierung unterstützt zudem den
internationalen Markthochlauf für Wasserstoff.
Leitinstrument zur Sicherung kostengünstiger und
geographisch diversifizierter Importe ist H2Global.
Im Rahmen eines Doppelauktionsmodells werden
dabei zunächst im Rahmen einer ersten Auktion
Wasserstoff und Wasserstoffderivate über einen
Intermediär so günstig wie möglich angekauft. In
einer zweiten Auktion werden die gekauften
Wasserstoffmengen in Deutschland meistbietend
versteigert. Ergänzend fördert die Bundesregierung
konkrete Projekte in Nicht­EFTA­Staaten im
Rahmen der Förderrichtlinie für internationale
Wasserstoffprojekte. Aktuell erhalten zehn Projekte in
sieben Ländern eine Förderung für Pilotanlagen
zur Erzeugung von Wasserstoff. Ergänzend setzt
die Exportinitiative Umweltschutz (EXI) weltweit
marktvorbereitende Projekte mit hohem
Umweltnutzen deutscher, insbesondere mittelständischer
Unternehmen und Forschungseinrichtungen um,
die auf das Potenzial grüner und nachhaltiger
Wasserstoff­ und Brennstoffzellentechnologien zur
dezentralen und dadurch immer auch lokalen
Energieversorgung fokussieren.
143. Voraussetzung für den Import von Wasserstoff
ist der zügige Auf­ und Ausbau der notwendigen
Importinfrastruktur und die Einbindung in das
europäische Wasserstoffnetz. Die Bundesregierung
plant daher, im Jahr 2024 die Arbeiten an einem
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz abzuschließen.
Das Gesetz zielt auf eine Anpassung und
Vereinfachung der regulatorischen und gesetzgeberischen
Rahmenbedingungen. Auch die nationale
Hafenstrategie, in der die Bundesregierung mit den
Ländern Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Häfen als Knotenpunkte der Energiewende und
Wasserstoffwirtschaft entwickelt hat, wird zu einer
Beschleunigung des Ausbaus der
Importinfrastruktur beitragen.
Die Bundesregierung setzt sich mit europäischen 
Partnerländern parallel für den raschen Aufbau 
eines europäischen Wasserstoffnetzes ein. Mit 
dem Ausbau des sogenannten European
Hydrogen Backbone wird nicht nur der gemeinsame 
europäische Energiemarkt gestärkt und für eine 
hohe europäische Versorgungssicherheit gesorgt, 
sondern auch Abhängigkeiten von einzelnen
energieexportierenden Ländern vermieden. Mögliche 
Anwendungsfälle für Kooperationsprojekte sind 
z. B. die Errichtung von grenzüberschreitenden
Infrastrukturen für die Nutzung von
OffshoreWindenergie, von Offshore­Elektrolyse sowie der
Abschluss langfristiger Importvereinbarungen.
144. Für den Markthochlauf ist – neben der
Verfügbarkeit von Wasserstoff – ein vorausschauender
und zügiger Aufbau der notwendigen
innerdeutschen Transport­ und Speicherinfrastruktur
elementar. Die Bundesregierung sieht einen schnellen
und kosteneffizienten Aufbau der
WasserstoffNetzinfrastruktur in Deutschland in zwei Stufen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 73 –
74 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
vor: in erster Stufe ein Wasserstoff­Kernnetz, das 
zentrale Wasserstoff­Standorte bis 2032 anbindet, 
und in zweiter Stufe die Entwicklung eines
flächendeckenden Wasserstoffnetzes auf Basis von 
gesetzlichen Regelungen zur konsistenten,
integrierten Netzentwicklungsplanung für Gas und 
Wasserstoff.
Schon der Aufbau des Wasserstoff­Kernnetzes soll 
vorrangig privatwirtschaftlich erfolgen und
grundsätzlich vollständig durch Netzentgelte finanziert 
werden. Dafür wurde ein Finanzierungsmodell 
entwickelt, welches auch für eine anfänglich 
geringe Zahl von Netznutzern bereits
wirtschaftlich tragfähige Netzentgelte gewährleisten soll. 
Der rechtliche Rahmen für die Planung der ersten 
Stufe und entsprechende Antrags­ und
Genehmigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sind 
bereits geschaffen, der für die zweite Stufe
befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. 
Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) haben ihren 
Antragsentwurf zum Wasserstoff­Kernnetz
vorgelegt, der ca. 9.700 km Wasserstoffleitungen bei zu 
erwartenden Investitionskosten in Höhe von  
19,8 Milliarden Euro umfasst.
145. Vor diesem Hintergrund unterstützt die
Bundesregierung auch Grundlagen­ und angewandte
Forschung zu Wasserstofftechnologien u. a. im
Rahmen der Energieforschung (vgl. Tz 124).
Größere Projekte wie die Wasserstoffleitprojekte oder
die Reallabore der Energiewende entwickeln
innovative Wasserstofftechnologien in Richtung
Marktreife umfassend weiter oder zeigen deren
Einsatz in einem Marktumfeld.
Transformation in den Regionen stärken
146. Zur Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse leistet die regionale Strukturpolitik der
Bundesregierung wichtige Beiträge. Nach der
umfassenden Reform der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 
(GRW) im Jahr 2022 (vgl. JWB 2023, Tz 236 f.) haben 
Bund und Länder im September 2023 erneut 
modernisiert, dass auf Grundlage der
Bundesregelung für Transformationstechnologien in
strukturschwachen Regionen fortan verstärkt
Investitionen zur Herstellung von Ausrüstung und
Schlüsselkomponenten gefördert werden können, die für 
den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft 
von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen
Technologien zählen beispielsweise Photovoltaik,
Batteriezellen, Windturbinen, Wärmepumpen oder 
Elektrolyseure. Die in dieser Legislaturperiode neu 
aufgestellte GRW wird in den strukturschwachen 
Regionen in besonderer Weise dazu beitragen, 
Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze in 
wichtigen Zukunftsbereichen aufzubauen und auf 
diesem Wege wirtschaftliche
Entwicklungspotenziale in Deutschland zu stärken.
147. Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen
(InvKG) hat sich der Bund dazu verpflichtet, die
vom Kohleausstieg (spätestens 2038) betroffenen
Bundesländer in Ost und West bei der Bewältigung
des Strukturwandels zu unterstützen (vgl. JWB
2021, Tz 197). Für die Braunkohleländer
Brandenburg, Nordrhein­Westfalen, Sachsen und
Sachsen­Anhalt stehen bis zu 26 Milliarden Euro im
Rahmen von Bundesmaßnahmen zur Verfügung.
Die vier betroffenen Braunkohleländer erhalten
zudem Finanzhilfen in Höhe von bis zu 14
Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen
von Ländern und Gemeinden. Erste
Evaluierungen der ersten beiden Umsetzungsjahre zeigen,
dass der befürchtete Stellenabbau insgesamt
ausgeblieben ist. Der Kohleausstieg, die
Investitionsförderung des InvKG und die Förderung aus dem
Just Transition Fund laufen parallel und wirken
einander entgegen. Projektionen bis zum Jahr 2040
zeigen, dass für alle Kohleregionen die wachsende
Knappheit von Fachkräften eine große
Herausforderung darstellen wird.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 74 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 75
Rohstoffe sichern, Kreislaufwirtschaft stärken
148. Für die begonnene Transformation der
Wirtschaft mit den Zielen der Einhaltung ökologischer
Grenzen sowie der Steigerung von
Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz deutscher Unternehmen
gilt es, den gesamten Lebenszyklus von Produkten
und Rohstoffen in den Blick zu nehmen und die
Rohstoffversorgung stärker zu diversifizieren. Zur
Sicherung der Rohstoffversorgung leistet auch
die Kreislaufwirtschaft einen wichtigen Beitrag.
Für 2024 ist die Verabschiedung einer nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgesehen, um die
Kreislaufwirtschaft zu stärken. Zudem sollen
mittels eines Rohstoffonds ab 2024 über die
Möglichkeit von Beteiligungen des Bundes Projekte zur
Gewinnung, Verarbeitung und zum Recycling der
für die Transformation grundlegenden und
versorgungskritischen Rohstoffe unterstützt werden.
149. Den von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Critical Raw Materials Act (CRMA)
hat die Bundesregierung konstruktiv unterstützt.
Dieser soll unter anderem durch Implementierung
sogenannter strategischer Projekte einen
wichtigen Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen
Versorgung mit kritischen Rohstoffen leisten.
Dabei ist für die Bundesregierung wichtig, dass
die Versorgungssicherheit mit kritischen
Rohstoffen gesichert, die Kreislaufwirtschaft gestärkt und
Rohstoffprojekte unter Einhaltung hoher
Nachhaltigkeitskriterien (sogenannter ESG­Standards)
durchgeführt werden. Es ist weiterhin das Ziel der
Bundesregierung, den heimischen Rohstoffabbau
zugunsten der Resilienz zu erleichtern und
ökologisch auszurichten.
150. Die Ökodesign ­Verordnung (ESPR) besitzt
großes Potenzial, zirkuläres Wirtschaften im
gesellschaftlichen Leben zu verankern. Denn sie ist an
der Schnittstelle von Wirtschaft, Umwelt­,
Klimaund Verbraucherschutz und im Besonderen zur
Ressourceneffizienz angesiedelt. Sie wird den
allgemeinen Rahmen für die Annahme von
zukünftigen Ökodesign ­Anforderungen festlegen. Die Ziele 
der Steigerung der Energieeffizienz von
Produkten, der Senkung des primären Rohstoffverbrauchs 
und der Kreislaufwirtschaft, welche mit der ESPR 
erreicht werden sollen, unterstützt die
Bundesregierung. Produkte sollen so gestaltet werden, 
dass sie langlebig, reparierbar, wiederverwendbar 
und recycelbar sind. In diesem Zusammenhang 
steht auch die geeinte Richtlinie zur Förderung der 
Reparatur von Waren, bei der sich die
Bundesregierung intensiv eingebracht hat.
151. Die Bundesregierung hat sich zudem intensiv
bei den Verhandlungen zur ebenfalls geeinten
EURichtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den
ökologischen Wandel (EmpCo) eingesetzt. Um
dieses Ziel weiter zu fördern und Verbraucherinnen
und Verbraucher besser informierte und
nachhaltigere Kaufentscheidungen zu ermöglichen,
begleitet die Bundesregierung die Verhandlungen zum
EU­Richtlinienvorschlag über Umweltaussagen
(GCD) konstruktiv.
152. Zirkuläres Wirtschaften beginnt bei der
Produktgestaltung und zielt auf die Reduktion des
Bedarfs an Primärrohstoffen sowie auf die
weitgehende Schließung von Stoffkreisläufen. Um diese
Themen voranzubringen, hat die Bundesregierung
das Thema Kreislaufwirtschaft in drei wichtigen
Prozessen verankert: in der Allianz für
Transformation, im Transformationsteam
„Kreislaufwirtschaft“ der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
sowie in einer Nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Ein Beschluss der Strategie soll im
Frühjahr 2024 erfolgen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 75 –
76 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
8.  Außenhandelsbeziehungen diversifizieren, 
Wirtschaftssicherheit erhöhen
153. Internationaler Handel war und bleibt auch
künftig von zentraler Bedeutung für den
Wohlstand in Deutschland. Die geoökonomischen
Herausforderungen der letzten Jahre haben einerseits
die Bedeutung des internationalen Handels vor
Augen geführt, andererseits aber auch
Abhängigkeiten in spezifischen Bereichen offengelegt. Ziel
der Bundesregierung ist es, die wirtschaftliche
Resilienz der Bundesrepublik bei gleichzeitiger
Bewahrung wirtschaftlicher Offenheit zu stärken
und dem Risiko einer weiteren geoökonomischen
Fragmentierung der Weltwirtschaft
entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll Handel auf Augenhöhe
stattfinden und Beiträge zu unseren
Nachhaltigkeitszielen leisten.
Die Europäische Kommission und der Hohe
Vertreter der Union für die Außen­ und
Sicherheitspolitik verfolgen in ihrer Strategie zu
Wirtschaftssicherheit einen richtigen Dreiklang aus Stärkung 
der Wettbewerbsfähigkeit, De­Risking und
Resilienz sowie Zusammenarbeit mit Partnern. Die
Bundesregierung bringt sich konstruktiv in die weitere 
Ausgestaltung der Strategie ein.
Für die Stärkung der Wirtschaftssicherheit ist 
außerdem ein offener, vertieft integrierter und 
innovationsfördernder europäischer Binnenmarkt 
von besonderer Bedeutung. Er stärkt die
Wettbewerbsfähigkeit und kann maßgeblich dazu
beitragen, globale Standards zu setzen, die notwendige 
ökologische und digitale Transformation zu
gestalten und zugleich kritische Abhängigkeiten zu
verringern (vgl. Tz 161).
Drittstaaten 29,5 %
EU 54,2 %
Exportanteile nach ausgewählten Ländern/Ländergruppen Importanteile nach ausgewählten Ländern/Ländergruppen
USA 10,1 %
China 6,2 %
Drittstaaten 29,0 %
EU 52,5 %
USA 7,0 %
China 11,5 %
Schaubild 19: Exporte und Importe nach ausgewählten Ländern
Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand: 05.02.2024 für das Jahr 2023.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 76 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 77
Resilienz stärken, bilaterale Handelsabkommen 
abschließen
154. Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine
Ausweitung und Vertiefung der
Handelsbeziehungen unter Berücksichtigung hoher und
durchsetzbarer sozialer und ökologischer Standards ein.
Zusätzliche EU­Handelsabkommen sind essenziell
für die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz der
deutschen Wirtschaft. Neue Handelsabkommen
können die Diversifizierung der
Außenhandelsbeziehungen fördern. So können sie einen
wesentlichen Beitrag leisten, um kritische
Abhängigkeiten in strategisch relevanten Bereichen gezielt zu
reduzieren, ohne die wirtschaftliche Offenheit und
Innovationskraft Deutschlands zu beeinträchtigen.
So setzt sich die Bundesregierung weiterhin für
einen schnellen und ehrgeizigen Abschluss
bilateraler EU­Handelsabkommen ein, insbesondere mit
Partnern in Lateinamerika (Mexiko, MERCOSUR)
und im Indo­Pazifik (etwa Australien, Indonesien,
Indien, Thailand). Und sie unterstützt die
 Aufnahme und Wiederaufnahme weiterer Verhandlungen
mit bilateralen und regionalen Partnern. Darüber
hinaus leisten speziell die
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) mit afrikanischen,
karibischen und pazifischen Staaten einen wichtigen
Beitrag zu nachhaltiger lokaler Entwicklung. Mit 
dem Ziel, Handelsabkommen zügig umzusetzen, 
richten wir uns in der Handelspolitik nach den 
handelspolitischen Eckpunkten der
Bundesregierung, der Handelsstrategie der Europäischen
Kommission sowie dem Neuansatz zur Stärkung und 
effektiveren Durchsetzung von Umwelt­,
Sozialund Menschenrechtsschutz, einschließlich Dialog­, 
Schlichtungs­ sowie Reaktionsmechanismen. Für 
den Investitionsschutz auf europäischer Ebene 
strebt die Bundesregierung an, das staatliche
Regulierungsrecht weiter zu stärken und sich auf den 
Schutz vor direkter Enteignung und auf
Inländergleichbehandlung zu konzentrieren.
155. Bei der Ausweitung und Vertiefung der
Handelsbeziehungen spielen die transatlantischen
Beziehungen eine wichtige Rolle. Das
Ratifizierungsgesetz zum CETA­Freihandelsabkommen
mit Kanada, das am 20. Januar 2023 in Kraft
getreten ist, unterstreicht dies. Neben robusteren
Lieferketten, einem besseren Zugang zu wichtigen
Rohstoffen, klimafreundlichen Technologien und
Vorprodukten bekräftigt CETA soziale und
ökologische Standards. Die Bundesregierung setzt
sich außerdem für einen intensiven Austausch
mit der US­Regierung zur Förderung von
HanKasten 13: Laufende und abgeschlossene Verhandlungen bilateraler Handelsabkommen 
1. Laufende Verhandlungen
 — EU-Mercosur
 — EU-Mexiko (Modernisierung)
 — EU-Australien
 — EU-Indonesien
 — EU-Indien
 — EU-Thailand
2. Verhandlungen abgeschlossen; Unterzeichnung / Ratifizierung
 — EU-Kenia
 — EU-Neuseeland
 — EU-Chile (Modernisierung)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 77 –
78 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
del und Investitionen ein und unterstützt hierfür 
den EU­US­Trade and Technology Council. Auch 
sollten die Verhandlungen über das Global
Arrangement on Sustainable Steel and Aluminium in 
dem Geiste fortgeführt werden, die bilateralen 
Differenzen im Stahl­ und Aluminiumhandel
beizulegen sowie gemeinsame, mit dem WTO­Recht 
vereinbare Ansätze zur Dekarbonisierung und zur 
Adressierung von globalen Überkapazitäten zu 
entwickeln. Darüber hinaus sollen Verhandlungen 
über ein Abkommen zu kritischen Mineralien
finalisiert werden, das auch dazu dient, europäischen 
Herstellern Zugang zur Förderung bei der
Elektromobilität im Rahmen des US Inflation Reduction 
Act zu ermöglichen. Parallel dazu sollte die EU 
sondieren, ob auf Seiten der USA die Bereitschaft 
zu neuen Verhandlungen über ein Abkommen für 
einen gemeinsamen Wirtschaftsraum für
Freihandel und fairen Handel besteht.
Internationales Handelssystem resilient und 
nachhaltig gestalten
156. Die Bundesregierung setzt sich für ein offenes
und regelbasiertes internationales
Wirtschaftsund Finanzsystem mit freien Handelswegen und
einer gesicherten, nachhaltigen Rohstoff­ und
Energieversorgung ein und wirkt einer weiteren
Fragmentierung der Weltwirtschaft entgegen. Die
zentrale Säule bleibt dabei das multilaterale
Handelssystem mit der WTO in dessen Zentrum. Die
13. WTO­Ministerkonferenz Ende Februar 2024 in
Abu Dhabi kann hierfür wichtige Impulse geben,
etwa mit Blick auf eine Reform des
Streitschlichtungsmechanismus. Weitere wichtige Themen
sind Regeln zu marktverzerrenden Subventionen,
moderne Regeln für den elektronischen Handel,
das Fischereiabkommen und die Ausrichtung der
WTO am Übereinkommen von Paris und den
Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 der
Vereinten Nationen.
157. Die Bundesregierung unterstützt die
zielgerichtete Anwendung sowie bei Bedarf auch die
Anpassung und Weiterentwicklung des
handelspolitischen Instrumentariums der EU, das auch
dem verbesserten Schutz gegen unfaire,
marktverzerrende Praktiken dient. In der aktuellen
geoökonomischen Lage instrumentalisieren andere
Staaten Handelsströme und Investitionsflüsse teilweise
aus strategischen Gründen. Daher hat die EU unter
anderem neue Instrumente zur Abwehr
wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen sowie gegen den
Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche
Subventionen eingeführt. Das Instrument gegen
wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen dient der Abschreckung
und sieht als ultima ratio Reaktionsmaßnahmen
der EU vor. Die Verordnung über drittstaatliche
Subventionen soll dafür sorgen, dass für alle auf
dem Binnenmarkt tätigen Unternehmen die
gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. 
158. Um Anreize für Innovationen und
klimafreundliche Technologien zu verbessern, hat die
Bundesregierung ihre außenwirtschaftlichen
Garantieinstrumente in klimapolitischer Hinsicht
weiterentwickelt und am 1,5­Grad­Ziel des Pariser
Klimaabkommens ausgerichtet. So erhalten
klimafreundliche Projekte verbesserte
Deckungskonditionen. Im Gegenzug wird die Finanzierung
klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch beendet.
Gleichzeitig sollen die Instrumente die
Bestrebungen nach Wirtschaftssicherheit unterstützen.
Mit der Einführung des Garantieinstruments 
Klima­UFK (Garantien für ungebundene
Finanzkredite) fördert der Bund weltweit
Klimatransformationsprojekte mit deutscher Beteiligung. 
Das bislang auf Rohstoffe fokussierte
Garantieinstrument UFK wird damit erweitert und auch 
für Projekte zur Verfügung gestellt, die auf Basis 
langfristiger Abnahmeverträge zur Versorgung 
der deutschen Industrie mit Vorprodukten für die 
Transformation beitragen.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 78 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 79
Bei den Investitions­ und Exportkreditgarantien 
des Bundes werden seit November 2023
Exportgeschäfte bzw. Investitionsprojekte in drei
Klimakategorien eingestuft, die über die Förderkonditionen 
entscheiden. Außerdem hat die Bundesregierung 
2023 Maßnahmen ergriffen, um deutsche
Unternehmen bei ihren Diversifizierungsbestrebungen 
zu unterstützen. Bei den Investitionsgarantien des 
Bundes wurden Deckungserleichterungen für eine 
Reihe von Ländern beschlossen, die bisher
weniger im Fokus der Wirtschaft standen, aber großes 
Potenzial bieten. Insgesamt fiel das neu
übernommene Deckungsvolumen der Investitionsgarantien 
des Bundes von 2,3 Milliarden Euro in 2022 auf  
1,5 Milliarden Euro in 2023. Das Deckungsvolumen 
der Exportkreditgarantien stieg von 14,9 Milliarden 
Euro in 2022 auf 18,4 Milliarden Euro in 2023.
Die Investitions­ und die Exportkreditgarantien 
des Bundes haben sich im Zusammenhang mit 
dem Wiederaufbau der Ukraine als sehr bedeutsam 
erwiesen. Sie haben es deutschen Unternehmen 
ermöglicht, auch im aktuell schwierigen Umfeld 
in der Ukraine zu investieren sowie in die Ukraine 
zu exportieren. Mit Unterstützung der
Bundesregierung konnten so zahlreiche deutsche
Unternehmen einen aktiven Beitrag zur Stabilisierung der 
ukrainischen Wirtschaft leisten. Das entsprechende 
Deckungsvolumen der Exportkreditgarantien 
betrug in 2023 170 Millionen Euro, jenes der
Investitionsgarantien 55 Millionen Euro.
159. Um den Schutz von Menschenrechten und
Umweltschutz in globalen Lieferketten zu
verbessern, hat die Bundesregierung mit dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) die rechtliche
Grundlage für die verpflichtende Umsetzung
dieser Sorgfaltspflichten geschaffen. Das LkSG ist im
Januar 2023 in Kraft getreten und gilt zunächst für
Unternehmen mit mindestens 3.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ab 2024 auch für
Unternehmen mit mindestens 1.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Inland. Mit dem
LkSG erhalten Unternehmen einen  gesetzlichen 
Rahmen zur Erfüllung ihrer menschenrechtlichen 
Sorgfaltspflichten. Unternehmen mit weniger als 
1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind 
von den Pflichten des Gesetzes ausgenommen.
160. Im Juni 2023 wurden die OECD­Leitsätze für
multinationale Unternehmen zu
verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln auf
OECDEbene aktualisiert. Die neuen Leitsätze reagieren
auf die Entwicklungen der letzten Dekade und
enthalten aktualisierte Empfehlungen an
Unternehmen in zentralen Bereichen wie Klimawandel,
Biodiversität, Technologie oder
Geschäftsintegrität. Die 51 Teilnehmerstaaten setzen so ein klares
Zeichen für Unternehmensverantwortung
weltweit. Die Bundesregierung engagiert sich für die
Bekanntmachung und Umsetzung der
aktualisierten Leitsätze und setzt sich für die Entwicklung
von praxisorientierten Hilfestellungen ein, um die
Umsetzung der Leitsätze über alle
Teilnehmerstaaten hinweg zu fördern.
Binnenmarkt stärken und Wettbewerbsfähigkeit 
sichern
161. Für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz
der EU kommt dem europäischen Binnenmarkt
eine zentrale Rolle zu. Grenzschließungen und
nationale Krisenmaßnahmen sowie
Unterbrechungen globaler Lieferketten zu Beginn der
Covid­19­Pandemie haben gezeigt, dass der
Binnenmarkt krisenfester werden muss. Der Internal
Market Emergency and Resilience Act (IMERA)
setzt hier an. Durch ein Lenkungsgremium wird
eine angemessene Koordinierung und Beratung
zum Binnenmarkt im Krisenfall gewährleistet.
Rahmenvereinbarungen für künftige Krisenpläne
und zum Überwachen von drohenden
Krisenszenarien stärken die Handlungsfähigkeit der EU im
Krisenfall. IMERA verbessert dadurch die Resilienz
und Krisenvorsorge in der EU.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 79 –
80 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
162. Bei der Stärkung des EU­Binnenmarktes
spielen der Abbau von Hindernissen und die bessere
Durchsetzung von Binnenmarktrecht eine
entscheidende Rolle. Dabei ist es wichtig, dass die
EU­Kommission in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung einen
Schwerpunkt auf solche Regelungen legt, die einen
echten Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen in der EU generieren. Hierzu leistet
die 2020 ins Leben gerufene Single Market
Enforcement Taskforce (SMET) einen wichtigen Beitrag.
In dem Gremium arbeiten Kommission und
Mitgliedstaaten gemeinsam an der Beseitigung von
Binnenmarkthemmnissen auf nationaler Ebene,
aktuell in den Bereichen Arbeitnehmerentsendung
und Genehmigungsverfahren für erneuerbare
Energien.
9.  Nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum
schaffen
163. Bezahlbarer Wohnraum leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität der Menschen in
Deutschland und ist eine wichtige Standort­ und
Wachstumsvoraussetzung. Gleichzeitig spielt der
Bereich Wohnen eine wichtige Rolle für die
Transformation zur Treibhausgasneutralität. Die
Verfügbarkeit von bezahlbarem und nachhaltigem
Wohnraum ist eine der Grundlagen für sozialen
Zusammenhalt, künftigen Wohlstand sowie für die
Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Er bedient
aber nicht nur Grundbedürfnisse, sondern ist
zugleich für breite Bevölkerungsschichten
wichtige Voraussetzung für Mobilität auf dem
Arbeitsmarkt und die Attraktivität des Standorts
Deutschland für ausländische Arbeitskräfte. Dies gilt umso
mehr vor dem Hintergrund der hohen Zahl an
Zugewanderten der letzten Jahre sowie des
künftigen Bedarfs an ausländischen Arbeitskräften. Nicht
zuletzt werden fast ein Drittel der CO2­Emissionen 
in Deutschland in Gebäuden verursacht: durch 
Nutzung fossiler Brennstoffe (Erdgas und Heizöl) 
sowie Strom und Fernwärme für den
Gebäudebetrieb und aus der Herstellung von Baustoffen und 
Bauteilen für Gebäude. Betrachtet man lediglich 
die direkten durch den Gebäudebetrieb
verursachten Emissionen (Bilanzgrenzen des
Bundesklimaschutzgesetzes), ist der Gebäudesektor für 15
Prozent der Emissionen verantwortlich.
164. Die wirtschaftspolitische Relevanz von
Wohnraum ist durch die veränderten ökonomischen
Rahmenbedingungen für Bauleistungen zudem
massiv gestiegen. Angebotsseitig bremsten
gestiegene Energie­ und Baumaterialkosten,
nachfrageseitig verschlechterten der inflationsbedingte
Kaufkraftentzug und die gestiegenen
Finanzierungskosten die Investitionen in Bauleistungen. In
Folge dieser Faktoren nahm die Zahl der monatlich
genehmigten Wohnungen seit Mitte 2022 um rund
ein Drittel ab (vgl. Schaubild 20), wobei sich am
aktuellen Rand eine Bodenbildung abzuzeichnen
scheint und ein hoher Bauüberhang besteht.
Aktuell dämpfen die rückläufigen Bauinvestitionen die
Entwicklung der gesamten Investitionstätigkeit in
Deutschland (vgl. Teil II, Jahresprojektion).
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung 
verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht 
bzw. geplant, um den Wohnungsbau zu stärken und 
die sich in der Projektion andeutende Erholung 
der gesamten Bautätigkeit zu unterstützen. Neben 
den Maßnahmen aus dem Bündnis bezahlbarer 
Wohnraum (vgl. Tz 194) hat die Bundesregierung 
ein Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen 
in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem 
Wohnraum und zur wirtschaftlichen
Stabilisierung der Bau­ und Immobilienwirtschaft vorgelegt, 
wovon Teile bereits umgesetzt sind: Neue bzw.
ausgeweitete Förderprogramme für Neubau,
Umnutzung (vgl. Tz 166), eine erhöhte Förderung des
sozialen Wohnungsbaus (vgl. Tz 172) oder die befristete 
Einführung einer degressiven AfA (noch im
Gesetzgebungsprozess, vgl. Kasten 2) machen
InvestitioDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 80 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 81
nen in den Wohnraum kurzfristig attraktiver. Mit 
der Aussetzung des Neubaustandards EH 40 für 
diese Legislaturperiode wurde ein weiteres Signal 
an die Baubranche gesendet, dass die
Bundesregierung entschlossen ist, die Baukosten zu begrenzen. 
Im Zuge der Umsetzung der EPBD wird eine
Weiterentwicklung von Anforderungsniveau und
Neubaustandard erfolgen. Eine befristete
Sonderregelung im Baugesetzbuch soll für mehr Tempo beim 
Wohnungsbau sorgen. Auch unterstützt der Bund 
eine Öffnungsklausel, die eine flexiblere
Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Länder 
ermöglicht, um die Steuerlast zu senken.
165. Die Verbesserung wirtschaftspolitischer
Rahmenbedingungen ist ein wichtiger Hebel zur
Aktivierung von Investitionen in den
Gebäudekapitalstock der deutschen Volkswirtschaft und
zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Deswegen plant die Bundesregierung, durch
verschiedene Maßnahmen die Baukosten zu senken 
und Planungs­ und Genehmigungsverfahren zu 
beschleunigen. Bereits im Zuge der
Digitalisierungsnovelle zum Baugesetzbuch (BauGB) wurden 
förmliche Beteiligungsverfahren auf ein digitales 
Verfahren als Regelfall umgestellt, Redundanzen 
bei der Änderung von Planentwürfen beseitigt und 
Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne 
verkürzt. Im Rahmen der anstehenden „großen“ 
BauGB­Novelle sind weitere Regelungen zur
Stärkung des nachhaltigen Wohnungsbaus vorgesehen. 
Der Bund unterstützt außerdem die
Bestrebungen der Länder, den Wohnungsbau zu
vereinfachen und zu beschleunigen, unter anderem durch 
einen Pakt für Planungs­, Genehmigungs­ und 
Umsetzungsbeschleunigung. Beispielsweise
werden – soweit noch nicht geschehen – die Länder 
harmonisierte Typengenehmigungen in die
jeweiligen Landesbauordnungen aufnehmen. Die
LänOriginalwerte Trend-Konjunktur-Komponente (Berliner Verfahren)
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Wohn- und Nichtwohngebäude, in Tausend
2022 2023202120222020201820182016201420122010
Jahr
Schaubild 20: Monatlich genehmigte Wohnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 81 –
82 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
der werden außerdem regeln, dass bereits einmal 
erteilte Typengenehmigungen für das serielle und 
modulare Bauen bundesweite Gültigkeit erhalten. 
Als weiteren Impuls für den sozialen
Wohnungsbau und als Beitrag für mehr Investitionssicherheit 
werden die Länder ferner ihre Förderbedingungen 
so ausgestalten, dass das serielle und modulare 
Bauen und serielle Sanieren auch im
Sozialwohnungsbau über verschiedene Länder hinweg
vereinfacht wird mit transparenten und möglichst 
einheitlichen Anforderungen. Des Weiteren soll 
die Pflicht für extra Kfz­Stellplätze bei Umbau 
und Aufstocken von Gebäuden entfallen und die 
Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu 
Wohnzwecken, einschließlich der Errichtung von 
Dachgauben, sollen zukünftig unter bestimmten 
Bedingungen in allen Landesbauordnungen
genehmigungsfrei sein. Zusätzlich unterstützt der Bund 
die Städte und Gemeinden mit der
Städtebauförderung weiterhin bei der Bewältigung städtebaulicher 
Missstände und erforderlicher Anpassungsbedarfe 
– und so mittelbar auch den Wohnungsbau – mit
Finanzhilfen in Höhe von 790 Millionen Euro
Programmmitteln in 2024.
166. Mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau (KFN)“ fördert die Bundesregierung seit
März 2023 neu errichtete klimafreundliche und
energieeffiziente Wohn­ und Nichtwohngebäude
mit zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen
(Zuschüsse nur für kommunale
Gebietskörperschaften). Aus dem Klima­ und
Transformationsfonds stehen für KFN im Jahr 2024 Programmittel
in Höhe von 762 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung mit
dem Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ seit Juni 2023 Haushalte mit mindestens
einem minderjährigen Kind und einem zu
versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000
EUR, energetisch hochwertiges Wohneigentum
zu bilden. Für Neubewilligungen im Jahr 2024
stehen hierfür Programmmittel in Höhe von bis zu
350 Millionen Euro aus dem Klima­ und
Transformationsfonds bereit. Für 2024 ist eine ergänzende 
Förderung für den Bestandserwerb
sanierungsbedürftiger Wohngebäude durch Familien („Jung 
kauft alt“) und eine Förderung zur Umwandlung 
von nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden 
zu Wohngebäuden („Gewerbe zu Wohnen“)
vorgesehen. Mit dem Förderprogramm „Altersgerecht 
Umbauen“ unterstützt der Bund mit 150 Millionen 
Euro Programmmittel im Jahr 2024 das
altersgerechte Umbauen von Wohngebäuden, um
Barrieren im vorhandenen Wohnungsbestand zu
reduzieren (vgl. Tz 200 bzgl. Barrierefreiheit). Geplant ist 
zudem ein neues Programm „Klimafreundlicher 
Neubau im Niedrigpreissegment“ (Arbeitstitel). 
Hierfür wurden Haushaltsmittel in Höhe von  
1 Milliarde Euro bereitgestellt.
Um die Innovationsfähigkeit und Produktivität 
der Bauwirtschaft gezielt zu unterstützen und die 
„Baustelle der Zukunft“ zu schaffen, sieht die
Bundesregierung zudem ein Programm für
Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich sowie ein 
neues Bundesforschungszentrum für
klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen vor.
167.  Aufgrund der Bedeutung des Gebäudesektors
für die Klimaziele hat die Bundesregierung im Jahr
2023 mehrere Gesetze auf den Weg gebracht. Ziel ist
es, die Wärmeversorgung in Deutschland umfassend
hin zur Klimaneutralität zu modernisieren.
Förderkonditionen wurden an die Energieeffizienz­ und
Klimaschutz­Anforderungen angepasst. Das
Gebäudeenergiegesetz stellt sicher, dass Neubauten hohe
energetische Standards erfüllen, gleichzeitig muss
die Sanierungsrate von Altbauten erhöht werden. 
Für jede neu eingebaute Heizung wird mit dem
Inkrafttreten des novellierten
Gebäudeenergiegesetzes und durch die Heizen­mit­Erneuerbaren­
Vorgabe seit dem 1.1.2024 der schrittweise und
technologieoffene Umstieg auf erneuerbare Energien für
die Wärmeversorgung eingeleitet (vgl. Tz 213). 
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 82 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 83
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente 
Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung 
den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und 
reizt Investitionen in eine höhere Energieeffizienz 
von Gebäuden an. Dazu wurde die bestehende
Förderung des Bundes weiterentwickelt. Für den
Heizungstausch sind seit Anfang 2024 bis zu 70
Prozent Investitionskostenzuschuss möglich, für  
Effizienzmaßnahmen (z. B. Fenstertausch oder 
Dämmung) sind weiterhin bis zu 20 Prozent (davon 
5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen 
Sanierungsfahrplans (iSFP)) Förderung erhältlich. 
Erstmals gibt es eine einkommensabhängige
Komponente in der Förderung (Einkommens­Bonus) 
für den Heizungstausch (einkommensabhängiger 
Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende
Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro 
zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen). 
Mit dem Klimageschwindigkeits­Bonus wird ein 
Anreiz gegeben, besonders emissionsintensive, alte 
fossile Heizungen frühzeitig durch Heizungen auf 
Basis erneuerbarer Energien zu ersetzen. Ein neuer, 
bis zu einer Einkommensgrenze von 90.000 Euro zu 
versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen,
zinsverbilligter Ergänzungskredit für Heizungstausch 
und sonstige Effizienzmaßnahmen hilft dabei, die 
Investitionen zu finanzieren.
168. Die serielle Sanierung, also die energetische
Gebäudesanierung, die mit Hilfe von modular
vorgefertigten Elementen durchgeführt wird, wird
innerhalb der BEG mit einem Bonus in Höhe von
15 Prozentpunkten gefördert. Die
Bundesförderung für Serielle Sanierung förderte
Machbarkeitsstudien, Pilotvorhaben und den Aufbau von
Produktionskapazitäten für serielle
Sanierungsvorhaben mit dem Ziel, technische und
konzeptionelle Innovationen und Investitionen zur
seriellen Sanierung anzureizen. Die Förderung ist zum
31.12.2023 ausgelaufen. Ob es in 2024 eine
Fortführung der Bundesförderung für serielle Sanierung
geben wird, wird geprüft.
169. Ein breites Bündnis aus Wirtschaft, Industrie,
Handwerk, Gewerkschaften und Forschung
arbeitet im Rahmen der Wärmepumpengipfel an dem
gemeinsamen Ziel, ab 2024 jährlich mindestens
500.000 Wärmepumpen einbauen zu können. Seit
April 2023 fördert die Bundesregierung mit dem
Aufbauprogramm Wärmepumpe zudem
Schulungen zum Einbau und zur Einregulierung von
Wärmepumpen im Gebäudebestand.
170. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur
Dekarbonisierung der Wärmenetze
(Wärmeplanungsgesetz, WPG) verpflichtet die Länder
sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet
Wärmepläne erstellt werden. Die Länder können hierfür
planungsverantwortliche Stellen bestimmen. Ziel
ist eine bezahlbare und treibhausgasneutrale
Wärmeversorgung bis 2045. In der Wärmeplanung soll
untersucht und beschrieben werden, welche
Wärmeversorgungsarten für die Versorgung der
unterschiedlichen Teilgebiete eines beplanten Gebiets
voraussichtlich zukünftig am besten geeignet sind:
Hierbei werden alle klimaschonenden
Technologien und Energieträger in Betracht gezogen (u. a.
Wärme­ und Wasserstoffnetze sowie dezentrale
Systeme wie Wärmepumpen und Biomassekessel).
Die Wärmeplanung soll die Planungs­ und
Investitionssicherheit der Akteure verbessern und zu
einer besseren Koordinierung der Entwicklung
der Wärmeversorgungsinfrastrukturen beitragen. 
Darüber hinaus stellt das Gesetz Anforderungen an
den Anteil erneuerbarer Energien oder
unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen. Das Gesetz ist
am 1.1.2024 in Kraft getreten. Die Bundesregierung
wird die erstmalige Erstellung von Wärmeplänen
zeitlich befristet mit insgesamt 500 Millionen Euro
zu fünf gleichen Jahrestranchen finanziell
unterstützen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 83 –
84 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
171. Die Bundesregierung fördert zudem mit der
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
sowohl Transformationspläne für Bestandsnetze als
auch Machbarkeitsstudien für neue
klimafreundliche Wärmenetze. Darauf aufbauend sind
Investitionen in Transformation, Neu­ und Ausbau von
Wärmenetzen sowie Betriebskosten für
Großwärmepumpen und Solarthermie förderfähig. Bis zum
Ende 2023 wurden insgesamt über 1300
Förderanträge gestellt und mehr als 670 Millionen Euro
Förderung für die Dekarbonisierung der Wärmenetze
zugesagt.
172. Ein Schwerpunkt der Bundesregierung liegt
darauf, eine Trendwende im sozialen
Wohnungsbau herbeizuführen und die Anzahl der
Sozialwohnungen in Deutschland wieder zu erhöhen.
Der Bestand an Sozialmietwohnungen lag Ende des
Jahres 2022 bei 1,09 Millionen und umfasste damit
rund 400.000 Wohnungen weniger als noch vor
zehn Jahren. Seitdem der Bund den Ländern
wieder Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
gewährt, konnte der jährliche Rückgang an
Sozialmietwohnungen merklich abgeschwächt werden.
In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen,
dass der Bund den Ländern für den sozialen
Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2027 insgesamt
18,15 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung
stellt. Die Programmmittel werden durch die
Länder kofinanziert, so dass erfahrungsgemäß eine
mehr als doppelt so hohe Gesamtsumme für die
Schaffung von sozialem und bezahlbarem
Wohnraum zur Verfügung stehen wird.
10. Verkehrsinfrastruktur modernisieren,
nachhaltige Mobilität stärken
173. Mobilität ist zentral für die Produktivität der
deutschen Wirtschaft und spielt gleichzeitig eine
wichtige Rolle für die Lebensqualität der
Menschen in Deutschland. Nachdem über viele Jahre
zu wenig in die Verkehrsinfrastruktur in
Deutschland investiert wurde, setzt die Bundesregierung
nun verstärkt Mittel für eine beschleunigte
Modernisierung ein. Im Interesse einer leistungsfähigen
öffentlichen Verkehrsinfrastruktur legt die
Bundesregierung einen Schwerpunkt auf zusätzliche
Investitionen in die Schiene. Gleichzeitig flankiert
die Bundesregierung den Hochlauf eines
klimafreundlichen Individualverkehrs.
174. Ein wesentliches Hemmnis für eine adäquate
Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur in
Deutschland bestand bislang in den
Verfahrensdauern im Vorfeld der eigentlichen Bauphase. Mit
dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz vom
Dezember 2023 wird für ausgewählte Straßen­ und
Schienenprojekte sowie den Ausbau der
Schnellladeinfrastruktur an Autobahnen ein überragendes
öffentliches Interesse festgelegt. Außerdem werden
Erleichterungen für Ersatzneubauten von
Brücken an Bundesfernstraßen geregelt und die
Digitalisierung von Verfahren vorangetrieben. Hierzu
trägt auch der schrittweise Ausbau des digitalen
Antrags­ und Beteiligungsportals für Verkehrs­ und
Offshore­Vorhaben sowie die Digitalisierung aller
planungs­ und realisierungsrelevanten
Bauwerksinformationen als virtuelles Bauwerksmodell bei.
175. Um den Investitionsrückständen im
Infrastrukturbereich zu begegnen, sind im
Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 für den Verkehr
Gesamtinvestitionen von 26,38 Milliarden Euro
(Vorjahr 18,86 Milliarden Euro) vorgesehen. Davon
entfallen 8,54 Milliarden Euro auf die Straße
(Vorjahr 8,56 Milliarden Euro), 16,29 Milliarden Euro
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 84 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 85
auf die Schiene (Vorjahr 9,08 Milliarden Euro) und 
1,39 Milliarden Euro auf die Wasserstraße (Vorjahr 
1,05 Milliarden Euro). 
176. Die Bundesregierung hat vereinbart,
zusätzliche Mittel zur Deckung des Investitionsbedarfs
für die Schiene zur Verfügung zu stellen. Neben
den im Haushalt 2024 und Finanzplan bis 2027
eingeplanten 11,5 Milliarden Euro, die durch
Verwendung anteiliger Einnahmen aus dem CO2­
Zuschlag der Lkw­Maut gegenfinanziert werden, 
soll die Deutsche Bahn im Zeitraum bis 2029 mit 
Eigenkapitalerhöhungen im Umfang von
insgesamt 20 Milliarden Euro gestärkt werden. In den 
Jahren 2024 und 2025 sind dabei jeweils
Eigenkapitalerhöhungen in Höhe von bis zu 5,5 Milliarden 
Euro vorgesehen. Dazu sollen auch Erlöse aus der 
Veräußerung von Bundesbeteiligungen eingesetzt 
werden. Konkreter Umfang, Ausgestaltung,
Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen. 
Aus diesen Mitteln kann auch die
Generalsanierung von 40 sogenannten
Hochleistungskorridoren bis 2030 finanziert werden. Mit der geplanten 
Änderung des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes soll zudem der Rechtsrahmen für Investitionen 
in die Schieneninfrastruktur flexibilisiert werden, 
um höhere, an den verkehrlichen Erfordernissen 
ausgerichtete Investitionen in die
Eisenbahninfrastruktur zu ermöglichen.
177. Mit der Einrichtung der
Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO AG zum 27.12.2023 wurde
ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen,
effizienteren und am Gemeinwohl orientierten
Eisenbahninfrastruktur vollzogen. Durch die
Verschmelzung der DB Station&amp;Service AG auf die
DB Netz AG wird die organisatorische Trennung
zwischen Schienennetz und Bahnhöfen
aufgehoben und eine noch bessere Zusammenarbeit,
beispielsweise in der Planung und Durchführung
der Instandhaltung oder des Ausbaus, ermöglicht.
Die Gemeinwohlorientierung ist in der Satzung
des neuen Unternehmens verankert, so dass in 
Zukunft nicht mehr vor allem die
Gewinnmaximierung im Zentrum steht, sondern genauso 
Kapazität, Qualität und Kundenorientierung der 
Schieneninfrastruktur. Der Bund stärkt zudem 
seine Steuerungsmöglichkeiten bei der neuen 
Gesellschaft, um eine verbesserte Durchsetzung 
der Eigentümerinteressen zu erreichen. Zentrales 
Steuerungsinstrument ist zukünftig der Infraplan, 
welcher anhand definierter Kennzahlen Ziele und 
Strategien des Bundes bündelt. Diese werden in ein 
konkretes, nachprüfbares Arbeitsprogramm der 
DB InfraGO AG mit einem Zeithorizont von fünf 
Jahren übersetzt.
178. Ein wesentliches Handlungsfeld für den
Hochlauf der Wasserstoff­ und Elektromobilität
ist der Ausbau einer flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Tank­ und
Ladeinfrastruktur. Im Fokus steht dabei die
Errichtung eines Netzes für das ultraschnelle Laden auf
der Grundlage des Schnellladegesetzes
(Deutschlandnetz). Die europaweite Ausschreibung für
die Errichtung und den Betrieb von
Schnellladestationen im ländlichen, suburbanen und
urbanen Raum mit bis zu 900 Standorten
(Regionallose) wurde im Jahr 2023 abgeschlossen. Der erste
Standort im Deutschlandnetz wurde im
Dezember 2023 eröffnet. Eine zweite Ausschreibung für
den Ausbau und Betrieb von Schnellladeparks an
200 unbewirtschafteten Autobahn­Rastanlagen
soll Anfang 2024 abgeschlossen werden. Für das
Deutschlandnetz stellt der Bund rund 1,9
Milliarden Euro zur Verfügung, damit bundesweit in den
kommenden Jahren eine zuverlässige
Grundversorgung an Schnellladeinfrastruktur entsteht. Über
die Vorgaben der europäischen Verordnung über
den Aufbau der Infrastruktur für alternative
Kraftstoffe (AFIR) hinaus unterstützt die
Bundesregierung den zügigen Aufbau einer bedarfsgerechten
Tankinfrastruktur für Wasserstoff insbesondere für
den schweren Straßengüterverkehr.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 85 –
86 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
179. Im September 2023 wurden zudem neue
Förderprogramme des Bundes für die Errichtung von
Ladeinfrastruktur im nicht öffentlichen Raum
ge startet. Mit 300 Millionen Euro wurden
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten
Wohnhäusern über einen Investitionszuschuss für
eine Ladestation in Verbindung mit einer
Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher unterstützt,
sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder
verbindlich bestellt ist. Ebenfalls im September 2023
startete das Förderprogramm „Nicht­öffentliche
Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche
Unternehmen“, das sich vor allem an Handwerks­ und
Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender
richtet. Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in
einem größeren Rahmen auch Ladepunkte für
Lkw förderfähig.
180. Bei der Autobahn GmbH des Bundes sind
neben der Einführung eines autobahnweit
einheitlichen und weitgehend automatisierten Verfahrens
für die Bearbeitung von Anhörungen für
Schwerund Großraumtransporte mehrere Verbesserungen
gelungen. Dazu gehört z. B. der zentrale
Zugangspunkt als Schnittstelle für alle Erlaubnis­ und
Genehmigungsbehörden. Dadurch werden die
Prozesse vereinfacht und beschleunigt.
181. Die Bundesregierung stärkt den Radverkehr
in Deutschland über eine umfassende
Infrastrukturausbauinitiative mit verschiedenen
Förderund Finanzierungsprogrammen. Diese umfassen
sowohl Lückenschlüsse in bestehenden Netzen, den
Neubau von Radwegen als auch große
Radbrückenbauvorhaben. Allein für das Sonderprogramm Stadt
und Land stehen in den Jahren 2022 bis 2027 rund
1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
D.  Teilhabe sicherstellen, Transformation 
gerecht gestalten
182. Pandemie, Lieferengpässe und
Energiepreiskrise sowie in der Folge die Inflation haben
erkennbare Spuren in Wirtschaft und Gesellschaft
hinterlassen. Auch wenn die Reallöhne zuletzt wieder
gestiegen sind, befinden sie sich immer noch auf
einem niedrigeren Niveau als noch im Jahr 2021.
Viele Bürgerinnen und Bürger haben deswegen
nach wie vor eine geringere Kaufkraft. Gleichzeitig
geht die Bundesregierung für das Jahr 2024 sowohl
von deutlich geringeren Preissteigerungen als auch
von real steigenden Löhnen (und Einkommen) aus.
In diesem und den kommenden Jahren der
Transformation der deutschen Wirtschaft kommt es
auf eine funktionierende Sozialpartnerschaft und
gemeinsame Lösungen im Interesse von
Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und sozialer
Gerechtigkeit an. Neben einer Stärkung von Kaufkraft und
verteilungspolitischem Ausgleich kommt es darauf
an, Leistungsanreize auszubauen, sozialstaatliche
Leistungen zu modernisieren und langfristigen
Vermögensaufbau zu fördern.
Reallohnverluste überwinden,
Sozialpartnerschaft stärken
183. Das Arbeitseinkommen stellt für die meisten
Bürgerinnen und Bürger den Großteil des
Einkommens dar. Nachdem die Reallöhne bereits
während der Corona­Pandemie rückläufig waren,
kam es seit Mitte des Jahres 2021 aufgrund der
zunehmend steigenden Verbraucherpreise erneut
zu einem Rückgang (vgl. Tz 276). Insbesondere die
Verteuerung von Energie und die daraus
resultierenden Preiseffekte in der Breite verschärften die
Kaufkraftverluste in der zweiten Jahreshälfte 2022.
Im Jahresdurchschnitt 2022 sind die Löhne
gegenüber dem Vorjahr nominal zwar um 2,6 Prozent
gestiegen, real jedoch um durchschnittlich 4
Prozent gesunken. Erst im Verlauf des vergangenen
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 86 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 87
Jahres konnte diese Entwicklung gestoppt werden. 
Seit dem 2. Quartal 2023 steigen die Reallöhne
wieder. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leisteten 
die steuer­ und abgabenbefreiten
Inflationsausgleichsprämien. Zudem führt das
Inflationsausgleichsgesetz zum fast vollständigen Ausgleich der 
Effekte der kalten Progression (vgl. Tz 84), wobei 
der Beginn der Tarifzone des sogenannten
Reichensteuersatzes bewusst nicht verschoben wurde. 
Darüber hinaus hat insbesondere die Erhöhung 
des Kindergeldes von 219 Euro auf 250 Euro im 
Jahr 2023 die verfügbaren Einkommen von
Familien gestärkt. Am unteren Ende der Lohnverteilung 
führte die außerplanmäßige Erhöhung des
gesetzlichen Mindestlohns im Oktober 2022 auf 12 Euro 
zu spürbaren Lohnzuwächsen (vgl. Tz 336­338). 
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts waren 
rund 5,8 Millionen Arbeitsplätze von dieser
Erhöhung betroffen. Der Anteil der niedrig entlohnten 
Arbeitsplätze an allen Beschäftigten sank dadurch 
innerhalb eines halben Jahres von 19 auf 16
Prozent. Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn 
– wieder im regulären Prozess nach Vorschlag der 
Mindestlohnkommission – auf 12,41 Euro weiter 
erhöht. Die Bundesregierung geht für das Jahr 2024 
von steigenden Reallöhnen aus.
184. Die Rückkehr zu steigenden Reallöhnen ist 
eine Voraussetzung für die Bewahrung des
Wohlstandes. Gerade im Hinblick auf die demografische 
Entwicklung kommt es verstärkt auf eine höhere 
bzw. deutlich dynamischere Arbeitsproduktivität 
(vgl.Tz 278) und damit verbundene Lohnzuwächse 
an. Gleichzeitig sind aber auch gute
Arbeitsbedingungen wichtig, sowohl im Interesse der
Lebensqualität der Beschäftigten als auch im Hinblick auf 
seltenere Krankschreibungen, längere Arbeitszeiten 
sowie ein längeres Erwerbsleben. Möglichkeiten 
zur Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen 
sind hierbei ein wesentliches Element. Laut IAB 
weisen Betriebe mit Betriebsrat (oder Tarifbindung) 
im Durchschnitt eine höhere Produktivität sowie 
eine geringere Anzahl unbesetzter Stellen auf. Der 
Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit
Betriebsoder Personalrat hat über die letzten Jahrzehnte 
jedoch stetig abgenommen und lag gemäß IAB 
im Jahr 2022 zuletzt bei nur noch 43 Prozent. Die 
Bundesregierung setzt deshalb mit mehreren
Maßnahmen auf eine Stärkung der betrieblichen und 
Unternehmensmitbestimmung und der
Sozialpartnerschaft insgesamt. 
185. Die Tarifbindung stellt neben der
betrieblichen Mitbestimmung und der Mitbestimmung auf 
Unternehmensebene das zweite Element im
deutschen System guter Arbeitsbeziehungen zwischen 
Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden dar. Auch 
die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes soll 
durch ein Bundestariftreuegesetz an die
Gewährung branchenspezifischer tariflicher
Arbeitsbedingungen gebunden werden, um die Tarifbindung 
zu stärken. Zudem sollen die digitalen
Zugangsrechte von Gewerkschaften zum Betrieb auf
tarifund betriebspartnerschaftlicher Ebene gestärkt 
werden. Damit wird in einer sich ständig
verändernden Arbeitswelt die essentielle Funktion der 
Gewerkschaften gesichert, den innerbetrieblichen 
und branchenweiten sozialen Zusammenhalt zu 
wahren und zu fördern.
185. Zugleich prüft die Bundesregierung,
inwiefern durch die Erhöhung der Lohntransparenz der 
Wettbewerb am Arbeitsmarkt für höhere Löhne 
genutzt werden kann. Insbesondere Personen im 
Niedriglohnbereich haben häufig falsche
Vorstellungen ihrer Verdienstmöglichkeiten bei anderen 
Arbeitgebenden.
187. Der SVR stellt fest, dass die
Einkommensungleichheit in Deutschland zwischen den Jahren 
1991 und 2005 erheblich gestiegen ist, seitdem 
aber kaum noch zugenommen hat (vgl. auch Tz 
286). Die Armutsgefährdungsquote, eine
statistische Maßgröße für den unteren
EinkommensbeDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 87 – 
88 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
reich, ist hingegen auch nach dem Jahr 2005
weiter gestiegen. Diese Entwicklung wird seit dem 
Jahr 2010 spürbar durch die verstärkte
Zuwanderung beeinflusst. Für Menschen ohne
Migrationshintergrund war der Anstieg gering. Zudem sind 
Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, 
häufiger armutsgefährdet als Männer (JG Tz 294­
308). 
Die Bundesregierung nimmt die vom SVR
dargelegte Entwicklung der
Einkommensungleichheit und Armutsgefährdungsquote zur Kenntnis. 
Gleichwohl können auf Basis der
Armutsgefährdungsquote als relativem Maß keine
Aussagen zur Entwicklung individueller
Bedürftigkeit getroffen werden. Die Bundesregierung hat 
hierzu unterschiedliche Maßnahmen im
Rahmen des Bürgergelds (vgl. Tz 80, 198) sowie beim 
Mindestlohn (vgl. Tz 183) ergriffen. Zudem sollte 
die angestrebte verbesserte Integration von
zugewanderten Personen in den Arbeitsmarkt (vgl.  
Tz 95 f.) dazu führen, dass das Armutsrisiko
reduziert wird. Auch die Stärkung der
Erwerbstätigkeit von Frauen und Müttern sorgt neben
positiven Effekten auf dem Arbeitsmarkt (vgl. Tz 73­77) 
für geringere Armutsrisiken.
Krisen und Transformation gezielt
verteilungspolitisch flankieren
188. Wenngleich die Reallöhne und ­einkommen
seit der zweiten Jahreshälfte 2023 im Durchschnitt
wieder steigen, ging die Phase hoher Inflation für
viele Haushalte mit erheblichen Belastungen
einher. Die Betroffenheit von Haushalten mit geringen
Einkommen war dabei relativ höher (vgl. JWB 2023,
Tz 211). Dies liegt vor allem darin begründet, dass
die Preise von Basisgütern wie Energie und
Nahrungsmitteln, die einen höheren Anteil der
Ausgaben von Haushalten mit geringen Einkommen
ausmachen, überproportional angestiegen sind. Die
Bundesregierung hat seit dem Jahr 2022 mit
substanziellen Entlastungsmaßnahmen, der Option für 
steuer­ und abgabenfreie Sonderzahlungen sowie 
der sogenannten Strom­ und Gaspreisbremse
entschieden reagiert und damit auch Entlastungen bei 
Haushalten mit geringen Einkommen bewirkt.
189. Nachdem sowohl die akute Energiepreiskrise
als auch die Phase sehr hoher Inflationsraten
überwunden sind, setzt die Bundesregierung auf die
Stärkung bestimmter Preissignale als Instrument
für eine möglichst effiziente Transformation hin
zur Treibhausgasneutralität (vgl. bspw. Tz 25 f.). Die
Abschaffung der EEG­Umlage zum 1. Januar 2023
und die damit verbundene Senkung der
Stromkosten ist zugleich für das laufende Jahr wesentlich:
Während die Strom­ und Gaspreisbremsen Ende
2023 ausgelaufen sind, wird sich die Abschaffung
der EEG­Umlage im Jahr 2024 aufgrund wieder
höherer Einspeisevergütungen stärker bemerkbar
machen und somit zu substanziellen
Entlastungen führen, gerade für Privathaushalte. Mit einem
Sozialmonitoring Klimaschutz werden zudem die
Verteilungswirkungen von
Klimaschutzmaßnahmen zukünftig bereits im Zuge der
Maßnahmenentwicklung analysiert und Maßnahmen möglichst
sozial gerecht konzipiert.
190. Der SVR fordert den raschen Aufbau eines
Direktzahlungsmechanismus, der alle Haushalte
in Deutschland erreicht. Als ersten und
vereinfachten Schritt einer Direktauszahlung spricht
er sich für ein pauschales Klimageld pro Kopf als
Kompensation zur CO2­Bepreisung aus.
Mittelbis langfristig hält er zur Erhöhung der
Zielgenauigkeit Verknüpfungen mit relevanten
Haushaltscharakteristika, wie beispielsweise dem
Einkommen, für denkbar (JG Tz 354­358). 
Die Bundesregierung sieht ebenfalls den Bedarf 
eines solchen Direktzahlungsmechanismus. 
Um künftig schneller und zielgenauer
unterstützen zu können, führt die Bundesregierung 
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 88 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 89
ihre Arbeiten am Aufbau eines Mechanismus für 
Direktzahlungen an Privatpersonen fort. Sie wird 
zeitnah über Eckpunkte zur konkreten
administrativen Ausgestaltung des
Direktzahlungsmechanismus entscheiden und eine zuständige 
Behörde benennen.
191. Im Rahmen des „Fit for 55“­Klimapakets der
EU wurde zur Flankierung der CO2­Bepreisung 
des EU­EHS­2 ein Klima­Sozialfonds mit einem 
Gesamtbudget von 65 Milliarden Euro über eine 
Laufzeit von 2026 bis 2032 beschlossen. Zusammen 
mit nationaler Kofinanzierung stehen hierfür  
86,7 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch 
einen Zuweisungsschlüssel für einen europaweiten 
sozialen Ausgleich sorgen werden. Auf
Deutschland entfallen damit inklusive nationaler
Kofinanzierung rund eine Milliarde Euro pro Jahr (2026 
– 2032), die für den Ausgleich der durch die CO2­
Bepreisung entstehenden Nachteile für vulnerable
Gruppen eingesetzt werden können.
192. Die Wohnkosten sind von
hervorgehobener Bedeutung für die Verteilung von Wohlstand.
Sie geraten aktuell gleich durch mehrere
Faktoren unter Druck, was sich u. a. in der Entwicklung
des Anteils von Personen mit hohen Wohnkosten
widerspiegelt (vgl. Tz 282). Zum einen führte die
Energiepreiskrise in den letzten Monaten zu stark
erhöhten Kosten für Haushaltsenergie (Strom und
Heizung). Während die Preise für Haushaltsenergie
zwischen 2021 und 2023 im Durchschnitt
nominal um etwa 51 Prozent angestiegen sind, blieb der
durchschnittliche Anstieg der Nettokaltmieten im
gleichen Zeitraum mit knapp 4 Prozent moderat
(vgl. Schaubild 21). Zum anderen führen
Zinsanstiege und steigende Baumaterialpreise zu weniger
Bautätigkeit. Gleichzeitig gab es insbesondere im
Jahr 2022 eine große Zahl an Geflüchteten aus der
Ukraine. Diese Entwicklungen treffen auf ein
deutlich zu geringes Angebot an Wohnungen.
Insbesondere in Metropolen, Großstädten und
Universitätsstädten sind die Wohnungsmärkte angespannt.
Haushaltsenergie Nettokaltmiete Wohnungsnebenkosten
Preisindex, 2020 = 100
2022 202320212020
Jahr
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Schaubild 21: Verbraucherpreisindizes Wohnen 
Quellen: Statistisches Bundesamt – Dashboard Deutschland.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 89 –
90 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Zusätzlich stehen im Zuge der Dekarbonisierung 
des Gebäudesektors höhere Investitionen an (vgl. 
Tz 209 ff.).
193. Zur Unterstützung von Haushalten mit
geringen Einkommen hat die Bundesregierung mit der
Wohngeldreform 2023 eine dauerhafte
Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente im
Wohngeld eingeführt und das allgemeine
Leistungsniveau deutlich erhöht. So wird das
Wohngeld der bisherigen Empfangshaushalte im
Durchschnitt von rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro
Monat mehr als verdoppelt. Die Zahl der
wohngeldbeziehenden Haushalte wird voraussichtlich
von rund 600.000 Haushalten vor der Reform auf
künftig rund 2 Millionen steigen. Der Anteil der
Wohngeldbeziehenden an allen Haushalten steigt
von 1,6 Prozent vor der Reform auf
voraussichtlich 5 Prozent nach der Reform. Mit der
Dynamisierung wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die
allgemeine Mieten­ und Inflationsentwicklung
angepasst. Die Klimakomponente im Wohngeld
(Zu schlag auf die Miethöchstbeträge des
Wohngeldes von 0,40 Euro je Quadratmeter) wirkt als
bürokratiearme Abfederung von höheren Mieten im
energieeffizienten Wohnungsbestand und
Neubau.
194. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wirkt
sich vor allem auf den Markt für Neuvermietungen
aus, wo die Mieten besonders stark gestiegen sind.
Dies führt zu einer Überforderung vieler
Haushalte und zementiert die bestehende Allokation des
Wohnraums. Auch der Zuzug von Fachkräften wird
dadurch gehemmt (vgl. Tz 93). Daher erarbeitet die
Bundesregierung im Rahmen des Bündnisses für
bezahlbaren Wohnraum u. a. Maßnahmen, die zu
einer Verringerung der Baukosten beitragen und
Familien unterstützen (vgl. Tz 166). Zugleich hat die
Bundesregierung bereits im Oktober 2022 ein
Programm zur Förderung des genossenschaftlichen
Wohnens etabliert. Der Bundeshaushalt in 2024
sieht eine Erhöhung der Programmmittel dafür 
von 9 auf 15 Millionen Euro vor. Gefördert wird 
der Erwerb von Genossenschaftsanteilen mit
Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss für Kredite bis 
100.000 Euro.
Sozialstaatliche Leistungen zeitgemäß 
ausgestalten
195. Um den Zugang zu bestehenden
sozialpolitischen Leistungen administrativ zu erleichtern und
die soziale Sicherung effizienter auszugestalten,
geht die Bundesregierung strukturelle Reformen
an. Sie stellt – etwa mit der Einführung des
Bürgergeldes – eine auf den aktuellsten Preisdaten
erfolgende Anpassung der Transferzahlungen an
steigende Preise sicher. Mit dem Bürgergeld gehen
zudem zahlreiche Rechts­ und
Verwaltungsvereinfachungen einher.
196. Der SVR stellt fest, dass der Renteneintritt
der geburtenstarken Jahrgänge in den
kommenden Jahren die Alterssicherung vor
Herausforderungen stellt. Der SVR geht in diesem
Zusammenhang auf die Pläne der Bundesregierung
für eine ergänzende Kapitaldeckung innerhalb
der GRV ein. Der Vorschlag eines
Generationenkapitals mit einem geringen Anlagevolumen sei
jedoch kaum dazu geeignet, einen wesentlichen
Beitrag zur Finanzierung der GRV zu leisten.
Zudem müsse über eine vollständige oder
teilweise Beitragsfinanzierung nachgedacht
werden, damit im Alter nicht nur die Zinserträge,
sondern auch individuelle Kapitalansprüche zur
Verfügung stünden. In Kombination mit einer
ergänzenden Kapitaldeckung, empfiehlt der SVR,
die Rentenbezugsdauer durch eine Kopplung
der gesetzlichen Altersgrenzen an die fernere
Lebenserwartung zu senken. Des Weiteren
diskutiert der SVR eine Dämpfung des
Sicherungsniveaus vor Steuern durch Anpassung des
Nachhaltigkeitsfaktors. Auch eine nach Einkommen
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 90 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 91
gestaffelte Rentenberechnung zur
Altersarmutsbegrenzung wird empfohlen (JG Tz 403­442). 
Aus Sicht der Bundesregierung bedarf es der 
langfristigen Finanzierung eines angemessenen 
Alterssicherungsniveaus. Zu begrüßen ist, dass 
die Finanzentwicklung positiver ist als Anfang 
des Jahrtausends vorhergesagt. Aktuell ist die 
gesetzliche Rentenversicherung stabil
aufgestellt, mit dem Eintritt der „Babyboomer“ in die 
Rentenbezugsphase sind Herausforderungen für 
die Finanzierung der gesetzlichen
Rentenversicherung jedoch absehbar. Das durchschnittliche 
Renteneintrittsalter in Renten wegen Alters lag 
im Jahr 2022 bei 64,4 Jahren, während die
Regelaltersgrenze zukünftig bei 67 Jahren liegt.
Primäres Ziel der Bundesregierung ist, zunächst das 
tatsächliche Renteneintrittsalter näher an die 
Regelaltersgrenze zu bringen. Die vom SVR
diskutierte Erhöhung der Wirkung des
Nachhaltigkeitsfaktors würde dazu führen, dass die Renten 
künftig noch stärker als bislang von der
Lohnentwicklung entkoppelt werden und das
Sicherungsniveau weiter sinkt. Ähnlich verhält es sich 
bei einer inflationsorientierten
Rentenanpassung. Diese erörterten Ansätze werden abgelehnt. 
Das Ziel ist es, die gesetzliche Rente als tragende 
Säule der Alterssicherung zu stärken. Hierfür ist 
geplant, die derzeit bis zum Jahr 2025 geltende 
Haltelinie von 48 Prozent für das Rentenniveau 
bis zum Jahr 2039 zu garantieren und darüber 
hinaus dauerhaft zu sichern. Mit der geplanten 
Einführung des Generationenkapitals soll die 
finanzielle Basis der gesetzlichen
Rentenversicherung um ein kapitalgedecktes, von der
Demografie weniger abhängiges
Finanzierungsstandbein erweitert werden. Die Erträge des
Generationenkapitals sollen künftig dämpfend auf den 
Beitragssatz wirken und somit automatisch allen 
Versicherten zugutekommen.
197. Der SVR konstatiert, dass die ergänzende
private Altersvorsorge in Deutschland zu wenig
verbreitet sei, da 17 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten keine Absicherung
über die GRV hinaus haben. Ein Grund seien die
zu intransparenten und renditeschwachen
Riester­Produkte. Eine Anlage in ein breit gestreutes
Aktienportfolio mit Umschichtung in sichere
Anleihen bei fortschreitendem Alter erziele
deutlich höhere Renditen bei sehr geringen
Verlustrisiken. Daher solle die Riester­Rente durch
einen öffentlich verwalteten, stark
aktienbasierten Fonds ersetzt werden. Dieser würde dabei als
Standardprodukt (Default) mit privaten
Anbietenden in Konkurrenz treten und könnte
aufgrund der voraussichtlichen Größe mit geringen
Kosten agieren. Alle Mitglieder der Zielgruppe
würden automatisch einbezogen (Auto­
Enrolment), jedoch die Möglichkeit erhalten, nicht
teilzunehmen (Opt­out). Die Förderzulagen
würden beibehalten. Auf diese Weise könnten auch
Haushalte mit niedrigem Vermögen renditestark
vorsorgen. Die Verpflichtung zu einer
renditemindernden Beitragserhaltungsgarantie sollte
unabhängig davon abgeschafft werden (JG Tz
451­460). 
Die Bundesregierung plant eine Reform der 
privaten Altersvorsorge, die höhere Renditen 
ermöglicht und mehr Transparenz schafft. Dabei 
werden die Empfehlungen der Fokusgruppe 
private Altersvorsorge berücksichtigt: Wie auch 
der SVR empfiehlt die Fokusgruppe, die bisher 
verpflichtende Beitragserhaltungsgarantie in 
der geförderten privaten Altersvorsorge
abzuschaffen bzw. zu reduzieren. Die Fokusgruppe 
schlägt vor, ein gefördertes Altersvorsorgedepot 
ohne Garantievorgabe einzuführen, das eine 
chancenorientierte Vorsorge ermöglicht. Auf die 
verpflichtende Absicherung des
Langlebigkeitsrisikos solle für die geförderte private
AltersvorDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 91 –
92 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
sorge verzichtet werden können. Bei klassischen 
versicherungsförmigen und hybriden Produkten 
solle die Beitragserhaltungszusage reduziert
werden. Ein erweitertes Zertifizierungsverfahren soll 
eingeführt werden, in dem die Einhaltung
qualitativer und quantitativer Kriterien sichergestellt 
wird. Den Altersvorsorgenden sollen über eine 
unabhängige, digitale und kostenlos zugängliche 
Vergleichsplattform die Produktinformationen 
zur Verfügung gestellt werden.
198. Mit der von der Bundesregierung geplanten
Einführung einer Kindergrundsicherung sollen
bisherige finanzielle Förderungen wie das
Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche
im Bürgergeld und der Sozialhilfe, der
Kinderzuschlag sowie Teile des Bildungs­ und
Teilhabepakets zu einer neuen Leistung zusammengeführt
werden. Die Bundesregierung setzt dabei u. a. auf
eine Vereinfachung und Digitalisierung von
Verfahren. Der Gesetzentwurf zur Einführung einer
Kindergrundsicherung (BKG) wurde im
September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Die
Kindergrundsicherung soll erstmals im Jahr 2025
ausgezahlt werden. Perspektivisch sollen 5,6
Millionen Kinder und Jugendliche – darunter auch die
1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld
beziehen – einen Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag
der Kindergrundsicherung haben. Auch Familien
mit geringem Einkommen sollen mit dem
Kinderzusatzbetrag finanzielle Unterstützung erhalten.
Diese Familien sollen mit den Instrumenten der
Familienförderung besser erreicht werden. Zugleich
bleiben Anreize für Erwerbstätigkeit als wichtiger
Beitrag zur Armutsprävention erhalten. Mit dem
„Kindergrundsicherungscheck“ soll zudem künftig
der für die Administration der
Kindergrundsicherung zuständige Familienservice prüfen, ob eine
Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat.
In diesem Fall werden die Familien gezielt
informiert. Über ein digitales Formular können Familien
dann einfach und niedrigschwellig einen
papierlosen Antrag stellen. Damit wird im Hinblick auf 
den Unterstützungsbedarf von Kindern ein
Paradigmenwechsel weg vom Prinzip der Holschuld hin 
zum Prinzip der Bringschuld angestrebt. Durch die 
Verfahrenserleichterungen wird für das
Einführungsjahr 2025 eine erhöhte Inanspruchnahme von 
47 Prozent angenommen, die sich in den
darauffolgenden Jahren steigert.
199. Mit dem Startchancen­Programm trägt die
Bundesregierung dazu bei, den noch immer starken
Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und
Bildungserfolg aufzubrechen. Dabei soll neben der
Chancengerechtigkeit auch die Leistungsfähigkeit
des Bildungssystems nachhaltig verbessert werden.
Das Startchancen­Programm soll mit einer Laufzeit
von zehn Jahren zum Schuljahr 2024/25 starten.
Der Bund plant den Ländern jährlich zusätzlich bis
zu einer Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen.
Die Länder ergänzen die Bundesförderung mit
Mitteln in gleichem Umfang. Mit dem Programm
sollen etwa 4.000 Schulen mit hohem Anteil an sozial
benachteiligten Schülerinnen und Schülern
unterstützt werden. Die Förderung zielt auf eine bessere
Ausstattung der Schulen, bedarfsgerechte
Maßnahmen der Schul­ und Unterrichtsentwicklung und
eine Stärkung multiprofessioneller Teams.
200. Obwohl in den vergangenen Jahren
zahlreiche Regelungen getroffen wurden, um öffentliche
Stellen und private Akteure zu Barrierefreiheit
zu verpflichten, gibt es in vielen Lebensbereichen
noch Barrieren. Der Abbau von Barrieren ist
unabdingbare Voraussetzung für eine unabhängige und
gleichberechtigte Lebensgestaltung der rund
13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen
in Deutschland. Von Barrierefreiheit profitieren
aber auch Ältere (vgl. Tz 166), Familien mit Kindern
und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.
Mit der Bundesinitiative Barrierefreiheit hat die
Bundesregierung die Grundlage dafür geschaffen,
durch eine strukturierte Zusammenarbeit wirkliche
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 92 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 93
Fortschritte beim Abbau von Barrieren im
öffentlichen wie im privaten Bereich zu erzielen. Neben 
der Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen
werden im Rahmen der Initiative konkrete Vorhaben 
in den Bereichen Mobilität, Wohnen und Bauen, 
Gesundheit und Digitales koordiniert und
konsequent umgesetzt.
Vermögensaufbau fördern
201. Viele Haushalte mit zumeist niedrigem
Einkommen verfügen über wenig oder keine
Ersparnisse bzw. nennenswertes Vermögen. Sie können
individuelle Risiken oder krisenbedingte
Entwicklungen wie den zuletzt inflationsbedingten
Kaufkraftverlust kaum oder gar nicht abfedern. Gerade
hohe Inflationsentwicklungen treffen zudem
insbesondere Kleinsparende, deren Vermögen zu
einem großen Teil aus Guthaben auf Sparkonten
oder ähnlich inflationssensiblen Anlagen besteht.
Hohe Vermögen gehen dagegen stark mit gegen 
Inflationsrisiken abgeschirmten Sachwerten wie 
Immobilien­ oder Unternehmensbesitz einher. 
In den vergangenen zehn Jahren bewegte sich die 
anhand der vorliegenden Daten gemessene
Vermögensungleichheit auf einem hohen Niveau (vgl. 
Schaubild 22) bzw. sank nur leicht, auch wenn 
Haushalte mit geringem Vermögen in den Jahren 
zwischen 2017 und 2021 einen nominalen Zuwachs 
an Vermögensbeständen verzeichnen konnten, z. B. 
durch ein erhöhtes Sparverhalten während der 
Corona­Pandemie. Die demografische Alterung 
wird die Konzentration von Vermögen in den
kommenden Jahren aufgrund von über den
Lebenszyklus variierenden Spar­ und Vererbungsmustern 
tendenziell erhöhen.
Prozent
Vermögen Einkommen
0 %–40 % 40 %–60 % 60 %–80 % 80 %–90 % 90 %–100 %
0
10
20
30
40
50
60
Nettovermögen entspricht der Differenz zwischen Bruttovermögen und Verschuldung bzw. Verbindlichkeiten (Aktiva und Passiva der Haushaltsbilanz). 
Schaubild 22: Anteil am Gesamtnettovermögen/-bruttoeinkommen verschiedener Dezile der 
Vermögens-/Einkommensverteilung in 2021
Quelle: Bundesbank, Ergebnis der Befragung „Private Haushalte und ihre Finanzen (PHF)“.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 93 –
94 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
202. Die zum Jahresbeginn in Kraft getretenen
Entlastungen bei der Einkommensteuer tragen dazu
bei, dass Freiräume zum Investieren in
Vermögenswerte erhalten bleiben (vgl. Tz 84, 187). Neben
einer Stärkung von Lohneinkommen bieten
verschiedene weitere Maßnahmen Unterstützung
bzw. Anreize zum Aufbau von Vermögenswerten. 
Hierunter fallen u. a. die auf Familien ausgerichtete
Förderung von klimafreundlichem
Wohneigentum (vgl. Tz 166), die Wohnungsbauprämie oder
die im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
erhöhte Arbeitnehmersparzulage sowie gestärkte
Mitarbeiterkapitalbeteiligung (vgl. Tz 100).
Grundlegende Voraussetzung für eine gerechte Teilhabe an
wirtschaftlichen Gewinnen bleibt darüber hinaus
ein funktionierender Wettbewerb und die
Begrenzung von Unternehmenskonzentration auf
Märkten (vgl. Tz 30 ff.).
203. Um einer Verschärfung der jeweiligen
Vermögenssituation durch starke Verschuldung oder
Überschuldung entgegenzuwirken, hat sich die
Bundesregierung auf EU­Ebene intensiv in die
Verhandlungen zur Überarbeitung der sog.
Verbraucherkredit­Richtlinie eingebracht. Die
Bundesregierung wird im Rahmen der Umsetzung
insbesondere strengere Vorgaben für die
Kreditwürdigkeitsprüfung von Verbraucherinnen und
Verbrauchern regeln.
204. Der SVR weist auf eine fehlende
Aktienkultur in Deutschland hin und spricht sich für
bessere finanzielle Bildung aus, da sich diese positiv
auf die Kapitalmarktbeteiligung, die
Altersvorsorge und den Vermögensaufbau der Haushalte
auswirke. Auch kritisiert der SVR die auf
europäischer Ebene beschlossene Abschaffung des
„Payment for Order Flow“ (PFOF)­Mechanismus, weil
sich damit der Zugang weniger finanzstarker
Personengruppen erschwere (vgl. JG Tz 234­237,
263­267).
Dem SVR ist zuzustimmen, dass private
Haushalte die Potenziale des Kapitalmarktes im
Hinblick auf Vermögensaufbau und Altersvorsorge 
noch nicht in vollem Umfang nutzen. Die
Bundesregierung unterstützt Bestrebungen, um die 
Beteiligung der Haushalte am Kapitalmarkt zu 
erhöhen. Beispielsweise sollen im Rahmen der 
geplanten Reform der privaten Altersvorsorge 
(Tz 296 f.) private Anlageprodukte mit höheren 
Renditemöglichkeiten als bisherige Riester­
Verträge für die Förderung anerkannt werden.
Zentrales Regelungsanliegen ist, das dafür
notwendige Maß an Anlegerschutz zu sichern. Dazu trägt 
auch die Initiative Finanzielle Bildung bei, mit 
der die finanzielle Bildung in Deutschland
verbessert und somit auch die Fähigkeit und
Bereitschaft zur Partizipation von Bürgerinnen und 
Bürgern am Kapitalmarkt gestärkt werden soll. 
Die Bundesregierung hatte sich stets gegen ein 
Verbot von PFOF ausgesprochen, konnte sich 
damit auf europäischer Ebene aber nicht
durchsetzen. Das Verbot beeinträchtigt die
kostengünstige Erbringung von Finanzdienstleistungen 
insbesondere an junge Anlegende mit geringen 
Anlagebeträgen, die sog. „Neobroker“ und andere 
Dienstleister mit elektronischen
Zugangsmöglichkeiten nutzen.
205. Für eine evidenzbasierte Wirtschaftspolitik,
die nicht zuletzt die Verteilung von Wohlstand im
Blick behält, stellen die derzeit verfügbaren Daten
nur eine relativ grobe Grundlage dar. Bei der
Interpretation der verfügbaren Daten zur
Vermögensverteilung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass
sie keine gesetzlichen Ansprüche auf Renten oder
Pensionen abbilden. Eine entsprechende
Berücksichtigung würde das Nettovermögen besonders im
unteren Bereich der Verteilung erhöhen.
Modellrechnungen unter der Berücksichtigung
vereinfachender Annahmen zeigen, dass damit auch eine
geringere Ungleichheit einhergehen könnte.
AllerDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 94 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 95
dings können Rentenansprüche nicht wie andere 
Vermögenswerte beliehen werden, sie sind nur 
sehr eingeschränkt vererbbar und ihre Höhe hängt 
stark von zugrundeliegenden Annahmen ab. Hinzu 
kommt, dass die derzeit verfügbaren Daten auf 
Befragungen von Haushalten basieren und zudem 
nicht jährlich erhoben werden. Registerdaten auf 
Haushaltsebene liegen nicht vor, was in Teilen zu 
Messungenauigkeiten – etwa bei der Bewertung 
von Immobilien – führt. Außerdem bilden diese 
Umfragen die Haushalte mit den höchsten
Vermögen nicht repräsentativ ab, wodurch die
Vermögenskonzentration tendenziell unterschätzt wird. 
Das geplante Forschungsdatengesetz der
Bundesregierung könnte durch die angestrebte Verknüpfung 
amtlicher Daten die Möglichkeiten schaffen, die 
Verfügbarkeit und Vollständigkeit von u. a.
Vermögensstatistiken in Deutschland zu verbessern (vgl. 
Tz 260 ff.). Zudem hat das Europäische System der 
Zentralbanken zu Beginn des Jahres
experimentelle Daten zur Vermögensverteilung auf
Quartalsbasis für die einzelnen Eurostaaten veröffentlicht, 
die Informationen aus Haushaltsbefragungen und 
Daten aus der gesamtwirtschaftlichen
Vermögensbilanz miteinander verknüpfen. Dadurch sollen 
einige der bestehenden Datenlücken geschlossen 
sowie die Analysemöglichkeiten zur
Vermögensverteilung verbessert werden.
E.  Wohlstand unter Wahrung 
ökologischer Grenzen
206. Ob durch den menschengemachten
Klimawandel, den fortschreitenden Verlust der
biologischen Vielfalt, die weltweiten Verschmutzungen
oder sonstige Umweltzerstörungen, ökologische
Grenzen sind teilweise bereits überschritten oder
drohen, überschritten zu werden. Die
industrialisierten Volkswirtschaften sowie die großen
Emittenten haben hieran einen Anteil und die
Weltgemeinschaft steht in der Verantwortung, nachhaltige
Wirtschaftsstrukturen zu etablieren. Dies gilt auch
deshalb, weil die Folgen dieser
Grenzüberschreitungen – unter anderem Wetterextreme,
gesundheitliche Beeinträchtigungen, Artensterben oder
Wasserknappheit – sich nicht auf die weltweiten
Ökosysteme beschränken, sondern letztlich auch
den Wohlstand aktueller und künftiger
Generationen in Deutschland und weltweit gefährden.
207. Die Bundesregierung hat sich auf den Weg
gemacht, Wohlstand in Deutschland mittel­ und
langfristig unter Wahrung der ökologischen
Grenzen sicherzustellen. Der Jahreswirtschaftsbericht
berichtet daher u. a. eine Reihe an Indikatoren in
Form einer Übersicht, die die Entwicklung in Bezug
auf ökologische Grenzen abbilden (vgl. Kapitel G.III). 
Mit dem Leitbild der Sozial­ökologischen
Marktwirtschaft setzt die Bundesregierung dabei auf einen
Ordnungsrahmen und Instrumentenmix, auch im
Interesse nachfolgender Generationen. Dabei bedarf
es außerdem zusätzlicher internationaler
Ambitionen und Rahmensetzungen, die die Bundesregierung
in Verhandlungen und Partnerschaften vorantreibt.
Beiträge zum Klimaschutz effektiv und effizient 
erbringen, internationale Anreize stärken
208. Der menschengemachte Klimawandel bedroht
weltweit Lebensgrundlagen und ist eine der
größten Herausforderungen der Menschheit. Der
WeltDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 95 –
96 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
klimarat warnt in seinem jüngsten Bericht vom 
März 2023 erneut eindringlich: Um die globale 
Erwärmung entsprechend dem Übereinkommen 
von Paris auf 1,5 °C bis zum Jahr 2100 zu
begrenzen, seien sofortige tiefgreifende
Treibhausgasminderungen in allen Weltregionen und Sektoren 
nötig. Die EU und Deutschland stehen zu ihrer 
Verantwortung, ihren Beitrag zur globalen
Aufgabe des Klimaschutzes zu leisten und haben sich 
zum Ziel gesetzt, bis 2050 (EU) bzw. 2045
(Deutschland) (Netto­)Treibhausgasneutralität zu erreichen. 
Zugleich arbeitet die Bundesregierung konsequent 
an Partnerschaften, Kooperationen und
Instrumenten, um den Klimaschutz global voranzutreiben
Fortschritte der europäischen Klimaschutzpolitik 
umsetzen und weiterentwickeln
209. Zentrale Rahmensetzungen für die
Klimapolitik in Deutschland erfolgen auf europäischer Ebene.
Mit dem „Europäischen Klimagesetz“ 2021 hat sich
die EU zu ambitionierteren Klim azielen für 2030
(mind. – 55 Prozent ggü. 1990) und 2050
(Treibhausgasneutralität) verpflichtet. Die
Bundesregierung hat die Verhandlungen des „Fit for  55“­Pakets
der EU­Kommission konstruktiv begleitet. Damit
wurden die europäischen klima­ und
energiepolitischen Rechtsvorschriften an die ambitionierten
klimapolitischen EU­Ziele für 2030 angepasst und
ein verlässlicher Rahmen für eine möglichst
effiziente und sozial gerechte Reduktion der
Treibhausgasemissionen entwickelt. Die auch mit
Unterstützung der Bundesregierung erzielten Fortschritte
auf europäischer Ebene folgen dabei der Leitlinie,
marktwirtschaftliche Instrumente in das Zentrum
der Klimaschutzpolitik zu stellen (vgl. JWB 2022, Tz
22 ff.). Dies folgt auch Empfehlungen des
Sachverständigenrates (vgl. SVR Jahresgutachten 2021/22)
sowie weiterer wissenschaftlicher Expertise (etwa
des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWK). Die
im „Fit for 55­Paket“ enthaltenen
Gesetzgebungsvorschläge sollen den Green Deal und das darin
enthaltene Ziel des gerechten Übergangs zu einer 
treibhausgasneutralen wettbewerbsfähigen
Wirtschaft umsetzen. Diesen Weg nach 2030
ambitioniert weiterzugehen, wird auch wichtige Aufgabe 
in der neuen EU­Legislatur sein. Der überwiegende 
Teil der Legislativvorschläge des Pakets ist im
vergangenen Jahr 2023 in Kraft getreten. Dies umfasst 
u. a. folgende zentrale Maßnahmen:
 — Eine grundlegende Reform des Europäischen 
Emissionshandelssystems (EU EHS), die das 
Ambitionsniveau des bereits seit 2005
bestehenden Emissionshandelssystems für
Energieversorger, Industrie und Luftverkehr (EU EHS­1) an 
die höheren Klimaschutzziele in der EU anpasst 
und für weitere Sektoren einen neuen
Emissionshandel (EU EHS­2) einführt. Zudem wurde 
der Seeverkehr in den bestehenden EU EHS­1 
integriert (100 Prozent der Fahrten in der EU 
sowie 50 Prozent der Fahrten von und zu
Drittstaaten). Die Emissionen im EU EHS­1 werden 
bis 2030 um 62 Prozent im Vergleich zu 2005 
reduziert (bisher: ­43 Prozent). Bisher nicht
einbezogene Emissionen (insb. aus dem
Gebäudesektor und dem Straßenverkehr) werden durch 
den neuen europäischen
Brennstoffemissionshandel (EU EHS­2) erfasst, welcher bis 2027, 
spätestens 2028 eingeführt wird. Dieser sieht bis 
2030 eine Reduktion der darin erfassten
Emissionen um 42 Prozent im Vergleich zu 2005 vor. 
Insgesamt erfassen die beiden
Emissionshandelssysteme künftig bis zu 85 Prozent aller
THGEmissionen der EU. Die novellierte
Emissionshandelsrichtlinie sieht zudem eine Prüfung der 
zukünftigen Einbeziehung weiterer Emissionen 
vor. Über die Senkung der
Emissionsobergrenzen setzen EU EHS­1 und EU EHS­2 damit den 
marktbasierten Rahmen für EU­weite
Treibhausgasminderungen. Zusätzlich wird der EU 
EHS­2 mit der vorgesehenen Einführung des 
Klimasozialfonds (KSF) sozial flankiert.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 96 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 97
 — Für die Sektoren außerhalb des EU EHS 1 legt die 
EU­Klimaschutzverordnung (engl. Effort­
SharingRegulation, ESR) von Jahr zu Jahr sinkende,
verbindliche Emissionsmengen für jeden
Mitgliedstaat fest. Das EU­weite ESR­Reduktionsziel bis 
2030 wurde auf minus 40 Prozent im Vergleich 
zu 2005 erhöht (bisher: minus 30 Prozent). Das 
nationale Ziel für Deutschland wurde auf minus 
50 Prozent erhöht (bisher: minus 38 Prozent). Der 
EU­Klimaschutzverordnung unterliegen damit 
neben THG­Emissionen aus dem künftigen EU 
EHS­2 auch solche aus der Landwirtschaft und 
der Abfallwirtschaft (solange noch nicht im EU 
EHS­1 erfasst). Die verbindlichen nationalen
Beiträge bis 2030 gelten zusätzlich zur europaweiten 
Emissionsobergrenze des EU EHS­2.
 — Für den Bereich der Landnutzung, der
Landnutzungsänderungen und der Forstwirtschaft (Land 
Use, Land­Use Change and Forestry, LULUCF) 
sieht die Neufassung der EU­
Landnutzungsverordnung vor, dass die EU­Mitgliedstaaten die 
jährliche Einbindung von CO2 in Wäldern und 
Böden bis 2030 auf insgesamt 310 Millionen
Tonnen verbessern.
 — Mit dem CO2­Grenzausgleichsmechanismus 
(Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) 
wird auch für in die EU importierte Güter aus 
bestimmten Sektoren (Stahl und Eisen,
Aluminium, Zement, Düngemittel und Wasserstoff 
sowie Elektrizität) ein CO2­Preis eingeführt. 
Bereits im Herstellungsland erhobene CO2­Preise 
werden unter bestimmten Voraussetzungen 
angerechnet. Am 1. Oktober 2023 hat die
Übergangsphase des CBAM mit Berichtspflichten für 
die betroffenen Importeure begonnen. Ab dem 1. 
Januar 2026 müssen für Emissionen, die bei der 
Herstellung dieser Güter außerhalb der EU
entstehen, Zertifikate erworben werden. Der CBAM 
soll maßgeblich dazu beitragen, eine Verlagerung 
von CO2­Emissionen in Drittstaaten außerhalb 
der EU aufgrund höherer klimapolitisch
induzierter CO2­Kosten (Carbon Leakage) zu
vermeiden, sowie einer Erhöhung der globalen 
CO2­Emissionen infolge ambitionierter
Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der EU
entgegenwirken. Mit der Einführung des CBAM wird 
die kostenlose Zuteilung von CO2­Zertifikaten 
für die emissionsintensive Industrie in der EU 
schrittweise bis zum Jahr 2034 auf Null
abgebaut. So kann der Europäische
Emissionshandel effektiver wirken und setzt einen Anreiz bei 
den Handelspartnern Deutschlands und der EU, 
ebenfalls auf eine klimafreundliche Produktion 
umzustellen.
 — Die Erneuerbare­Energien­Richtlinie (RED III) 
und die novellierte Energieeffizienz­
Richtline (EED) beinhalten Zielvorgaben zum Anteil 
erneuerbarer Energien am Energieverbrauch 
sowie zur Reduktion desselben, woraus sich 
auch die deutschen Zielvorgaben ableiten (zur 
Entwicklung vgl. Kapitel G). Sie ermöglichen 
zudem die Umsetzung der Ziele beispielsweise 
durch schnellere Planungs­ und
Genehmigungsprozesse (vgl. Kapitel C.6).
 — Die Verordnung für die Verwendung
erneuerbarer und CO2­armer Kraftstoffe im Seeverkehr 
(„FuelEU Maritime“) verpflichtet bestimmte 
Schiffe, die Treibhausgasintensität der an Bord 
genutzten Energie zu verringern. Mit dieser 
Verordnung soll die Nutzung nachhaltiger 
Kraftstoffe durch Schiffe erhöht werden.
 — Die Verordnung zur Gewährleistung gleicher 
Wettbewerbsbedingungen für einen
nachhaltigen Luftverkehr (Initiative „ReFuelEU
Aviation“) sieht u. a. verpflichtende Anteile
nachhaltiger Kraftstoffe für Flugkraftstoffanbieter an 
EU­Flughäfen vor. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 97 –
98 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
 — Mit der vorläufigen Einigung auf die Novelle der 
EU­Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz 
von Gebäuden (EPBD) wurden u. a. Vorgaben für 
Zero­Emission­Buildings, an die Effizienz von 
Bestandsgebäuden und eine Solardachpflicht
festgelegt. Sie setzt die von der KOM in 2021
angekündigte Renovation Wave umfassend um und 
fokussiert gleichzeitig u. a. auf Energiearmut und 
Emissionen aus dem Lebenszyklus von Gebäuden.
 — Auch die Verhandlungen über die sogenannte 
Methan­Verordnung zur Reduzierung des
starken Treibhausgases Methan im Energiesektor 
konnten im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Die 
Verhandlungen über die Verordnung zur
Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung 
von CO2­Entnahmen (Carbon Removal
Certification Framework, CRCF) dürften im ersten
Halbjahr 2024 zu einem Abschluss kommen.
Nationale Klimaschutzziele erreichen
210. Deutschland hat sich mit der Reform des
Klimaschutzgesetzes (KSG) bereits im Jahr 2021 zum
Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen bis 2030
um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent zu
reduzieren. Bis 2045 soll Deutschland
treibhausgasneutral sein. Dabei setzt die Bundesregierung mit
nationalen Klimaschutzmaßnahmen einerseits die
nationalen und EU­Vorgaben um und trägt
andererseits innerhalb des Emissionshandelssystems zu
einer Abschwächung der CO2­Preis­Steigerungen 
und damit einer Realisierbarkeit der
Emissionspfade bei.
211. Durch die Novellierung des KSG soll künftig
eine sektorübergreifende, mehrjährige Prognose
über die Einhaltung der nationalen
Emissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis 2030 erstellt
werden. Hierdurch kann künftig frühzeitiger
nachgesteuert werden, wenn absehbar wird, dass
die nationalen Klimaschutzziele (voraussichtlich)
nicht eingehalten werden. Zugleich werden
sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen 
als neue Zielgröße eingeführt. Dies soll eine
effizientere Zielerreichung ermöglichen und stärkt die 
Gesamtverantwortung der Bundesregierung. Zur 
Vorbereitung des Beschlusses der Bundesregierung 
legen alle zuständigen Ministerien, insbesondere 
diejenigen, in deren Zuständigkeitsbereich die 
Sektoren liegen, die zur Überschreitung
beitragen, Vorschläge für Maßnahmen in den jeweiligen 
ihrer Verantwortlichkeit unterfallenden Sektoren 
vor. Daneben wird ein Ziel für technische Senken 
etabliert, um deren rechtzeitige Entwicklung zu 
gewährleisten. Schließlich wird die Rolle des
Expertenrats für Klimafragen (ERK) durch die
Möglichkeit gestärkt, eigenständige Vorschläge zur
Weiterentwicklung von Klimaschutzmaßnahmen zu 
unterbreiten sowie zu von der Bundesregierung 
getroffenen Feststellungen zu den sozialen
Verteilungswirkungen, der Wirtschaftlichkeit und der 
Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen
Stellung zu nehmen.
212. Die zulässige Jahresemissionsmenge im
Gebäudesektor wurde im Jahr 2022 überschritten.
Klimaschutz im Gebäudesektor ist eine
Herausforderung, die kurzfristig teils erhebliche
zusätzliche Investitionen breiter Bevölkerungskreise
erfordert. Die Bundesregierung hat im
vergangenen Jahr weitreichende Gesetze und Initiativen auf
den Weg gebracht, um die Wärmeversorgung in
Deutschland umfassend zu modernisieren und zu
dekarbonisieren. Damit gibt die Bundesregierung
Verbraucherinnen und Verbrauchern, der
Immobilienwirtschaft, der Heizungsindustrie und dem
Handwerk eine klare Richtschnur, um
wirtschaftliche Investitionsentscheidungen treffen zu können,
die zukünftige Einsparungen bei den laufenden
Betriebskosten (einschließlich zukünftig steigender
CO2­Preise) berücksichtigen.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 98 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 99
213. Die 2. Novellierung des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht vor, dass grundsätzlich jede neu
eingebaute Heizung zunächst nur in Neubaugebieten
ab 1. Januar 2024 mindestens 65 Prozent
erneuerbare Energien nutzen soll. Neu eingebaute
Heizungen in Bestandsgebäuden und in Neubauten
außerhalb von Neubaugebieten, also in Baulücken,
unterfallen dieser Pflicht erst mit den Fristen der
Wärmeplanung entsprechend
Wärmeplanungsgesetz, d. h. spätestens ab 1. Juli 2026 in Städten ab 
100.000 Einwohnern bzw. ab 1. Juli 2028 in allen 
anderen Gemeinden. Wird eine Entscheidung über 
die Ausweisung als Gebiet zum Neu­ oder Ausbau 
eines Wärmenetzes oder als
Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage eines Wärmeplans 
jedoch schon vorher getroffen, ist die 65 Prozent 
EE­Vorgabe dann bereits einen Monat nach 
Bekanntgabe der Ausweisungsentscheidung
anzuKasten 14: Klimaschutzprogramm 2023 
Das im Oktober im Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 (KSP) enthält ordnungsrechtliche,
förderpolitische und CO2-bepreisende sowie weitere Maßnahmen (u. a. im Bereich Qualifizierung und Beratung) 
zur Treibhausgasminderung in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, 
LULUCF und Abfallwirtschaft. Es stellt somit wesentliche nationale Maßnahmen auf dem Weg zur Erreichung 
der Klimaschutzziele bis 2030 zusammen und lässt Rückschlüsse auf die verbleibenden Handlungsbedarfe zu. 
Viele der im KSP enthaltenen Maßnahmen sind bereits umgesetzt bzw. beschlossen:
 — Mit dem Energiesofortmaßnahmenpaket aus EEG-Novelle, Wind-an-Land-Gesetz, der Novelle des
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Bundesnaturschutzgesetz hat die Bundesregierung den Ausbau der
erneuerbaren Energien deutlich beschleunigt (vgl. Kapitel C.6).
 — Weitere Maßnahmen wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes oder die Reform der Bundesförderung 
effiziente Gebäude (BEG) wurden zwischenzeitlich beschlossen, um die Wärmewende im Gebäudesektor weg 
von fossilen Energieträgern konsequent anzuschieben. 
 — Mit der Fortschreibung der NWS wurde die NWS von 2020 mit Blick auf das Klimaziel THG-Neutralität 2045 
sowie auf die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine veränderte Lage auf den Energiemärkten 
weiterentwickelt (vgl. Kapitel C.7).
 — Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz verbindet die Bundesregierung die Stärkung und die 
Wiederherstellung der Klimaschutzleistung von Ökosystemen mit dem Schutz der Biodiversität und der
Ökosysteme.
 — Ein zentraler Bestandteil eines klimafreundlichen Verkehrssektors ist der Antriebswechsel im Straßenverkehr. 
Die Bundesregierung, Automobilhersteller und Gewerkschaften haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, dass 
in Deutschland bis 2030 15 Millionen vollelektrische Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind. Die
Bundesregierung wird alles Notwendige tun, um dieses Ziel zu erreichen. Mit Maßnahmen wie der CO2-
Differenzierung der LKW-Maut und der EU-weit geltenden CO2-Emissionsminderung von 100 Prozent für neue
Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 wurden bereits wichtige Weichen für eine Transformation 
des Verkehrssektors mit Blick auf Klimaneutralität 2045 gestellt.
Die Wirkungsabschätzung zeigt, dass die Bundesregierung durch eine konsequente Umsetzung der im
Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen die Klimaschutzlücke bis 2030 von 1100 Millionen Tonnen 
CO2-Äquivalente zu Beginn der Legislaturperiode voraussichtlich auf rund 200 Millionen Tonnen CO2-Äq.
reduzieren kann (vgl. Kapitel B). Vor diesem Hintergrund sind weitere Anstrengungen mit Blick auf den Beschluss 
und die Umsetzung von zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen notwendig.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 99 –
100 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
wenden. Wird vor diesen Zeitpunkten eine Heizung 
eingebaut, die mit einem festen, flüssigen oder
gasförmigen Brennstoff betrieben wird, so ist eine 
Beratung erforderlich, die auf mögliche
Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche 
Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund 
ansteigender CO2­Bepreisung, hinweist. Überdies 
müssen Öl­ und Gasheizungen, die in der
Übergangsphase zwischen dem 1. Januar 2024 und Ende 
Juni 2026 bzw. 2028 eingebaut werden, ab dem Jahr 
2029 stufenweise ansteigende Anteile von Wärme 
aus Biomasse oder grünem oder blauem
Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate 
nutzen: 15 Prozent ab 1. Januar 2029, 30 Prozent ab 
1. Januar 2035 und 60 Prozent ab 1. Januar 2040.
Bestehende Heizungen sind von den Regelungen
nicht betroffen und können weiter genutzt und
auch repariert werden. Der Umstieg auf
erneuerbare Energien erfolgt technologieoffen. Das
Gebäudeenergiegesetz enthält weitere
Übergangsregelungen, z. B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in
Aussicht steht, und eine allgemeine
Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht
ermöglicht. Verbesserte Konditionen in der
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) flankieren
die Regelungen des GEG und helfen Bürgerinnen
und Bürgern und Unternehmen bei der Umsetzung
(vgl. Tz 167).
214. Mit dem im Oktober beschlossenen
Klimaschutzprogramm wurden auch Maßnahmen
zur Dekarbonisierung des Verkehrs auf den Weg
gebracht, darunter das Deutschlandticket und die
CO2­Differenzierung der Lkw­Maut. Das
Deutschlandticket soll, wie zuvor das 9­Euro­Ticket, den 
Umstieg auf den klimafreundlichen ÖPNV als 
Alternative zum eigenen Pkw attraktiver machen. 
Der Bund stellt den Ländern hierfür in den Jahren 
2023 bis 2025 jeweils 1,5 Milliarden Euro zur
Verfügung.
Für die Lkw­Maut wurde zum 1. Dezember 2023 
eine Differenzierung nach CO2­Emissionen
eingeführt. Außerdem wird die Mautpflicht zum 1. Juli 
2024 auf kleinere Lkw (mehr als 3,5 Tonnen
technisch zulässige Gesamtmasse) ausgeweitet. Für die 
Kosten verkehrsbedingter CO2­Emissionen wurde 
eine neue Mautkomponente („Mautteilsatz“)
eingeführt. Diese besteht aus einem CO2­Aufschlag 
basierend auf einem CO2­Preis in Höhe von 200 
Euro pro Tonne. Damit setzt sich die Lkw­Maut 
aus vier Mautteilsätzen zusammen: Infrastruktur, 
Luftverschmutzung, Lärmbelastung und
verkehrsbedingte CO2­Emissionen. Emissionsfreie Lkw 
werden bis Ende 2025 von der Mautpflicht befreit 
und profitieren ab Anfang 2026 von reduzierten 
Mautsätzen. Von der Mautpflicht ausgenommen 
werden Fahrten von Handwerkern und
Handwerkerinnen oder Personen mit handwerksähnlichen 
Berufen, die Fahrzeuge mit einer technisch
zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen
nutzen. Die Hälfte der Mauteinnahmen in Höhe von 
voraussichtlich 15 Milliarden Euro im Jahr 2024 
soll weiterhin zweckgebunden für die
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden. 
Neben der Verwendung für Bundesfernstraßen 
werden die zusätzlichen Mittel auch für
Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität, überwiegend für 
Bundesschienenwege, eingesetzt (vgl. Tz 176).
215. Die Bundesregierung hat sich in den
Verhandlungen mit den anderen EU­Mitgliedstaaten für
eine ambitionierte Ausgestaltung der CO2­
Flottenregulierung für Lkw und Busse eingesetzt. Der Rat 
und das Europäische Parlament haben sich am  
18. Januar 2024 darauf verständigt, dass der CO2­
Ausstoß neuer schwerer Nutzfahrzeuge bis 2030
um 45 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent
reduziert werden soll. Gleichzeitig soll der
Anwendungsbereich der Verordnung erweitert werden
und künftig auch für Busse und kleinere Lkw
gelten. Neuzulassungen von Stadtbussen sollen 2030
zu 90 Prozent emissionsfrei sein und 2035 zu
100 Prozent (vgl. JWB 2023, Tz 70).
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 100 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 101
216. Ergänzend erfolgte mit dem
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 zum 1. Januar 2024 eine
Rückkehr der im nationalen Emissionshandel
festgelegten CO2­Preise auf den ursprünglich (im Jahr 
2021) eingeführten Preispfad. Damit wird die 
marktwirt schaftliche Anreizwirkung in den
Sektoren Gebäude und Verkehr gestärkt und der
Übergang zur Einführung des EU EHS­2 vorbereitet.
217. Mit einer Nationalen Biomassestrategie
(NABIS) wird die Bundesregierung zudem
geeignete Rahmenbedingungen für eine nachhaltige,
klimaschutzwirksame und ressourceneffiziente
Biomasseerzeugung und ­nutzung in Deutschland
schaffen. Ziel ist, Schutzgut­, Erzeugungs­ und
Nutzungsinteressen in Anbetracht der begrenzten
Verfügbarkeit nachhaltiger Biomasse bei wachsender
Biomassenachfrage sowie sich daraus ergebender
Nutzungskonkurrenzen und Zielkonflikte (u. a.
zum Schutz von Biodiversität und Ökosystemen
bzw. zum natürlichen Klimaschutz) miteinander in
Einklang zu bringen. Die Strategie soll damit
mittel­ und langfristig zur Erreichung der Klima­ und
Biodiversitätsziele sowie der Energiewende und
Industrietransformation beitragen. Die NABIS wird
komplementär zur Nationalen
Bioökonomiestrategie von 2020 entwickelt.
218. Mit der Langfriststrategie Negativemissionen
(LNe) soll darüber hinaus eine umfassende
Betrachtung der Rolle negativer Emissionen in der
deutschen Klimapolitik bis zum Jahr 2060 erfolgen.
Anreize für eine zügige Reduktion der globalen 
THG-Emissionen setzen 
219. Neben den nationalen und EU­
Klimaschutzmaßnahmen müssen Klimaschutzambitionen
weltweit erhöht werden, um die globale
Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die
Bundesregierung stärkt die klimaschutz­ und
energiepolitischen Ambitionen anderer Länder in zahlreichen
Kooperationsformaten. Durch die Einführung des 
EU­CO2­Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) 
werden zudem die Anreize für Produzenten in 
Nicht­EU­Staaten erhöht, ihre Exporte in die EU 
zunehmend zu dekarbonisieren und gleichzeitig 
auch für die Staaten selbst, inländische Einnahmen 
aus der CO2­Bepreisung zu generieren (vgl. Tz 209). 
220. Der im Jahr 2022 gegründete Klimaclub
umfasst als offenes, inklusives zwischenstaatliches
Forum mittlerweile 37 Mitglieder aus allen
Regionen der Welt. Sein Fokus liegt zunächst darauf,
Klimaschutzambitionen voranzutreiben und die
Dekarbonisierung besonders
emissionsintensiver Industriesektoren (insb. Stahl und Zement) zu
beschleunigen. Der „full launch“ des Klimaclubs
fand auf der COP28 statt. Im Jahr 2024 soll sein
erstes Arbeitsprogramm umgesetzt werden mit
zentralen Aktivitäten zur Förderung ehrgeiziger und
transparenter Klimaschutzpolitiken und ­
maßnahmen, zur Transformation von Industrien und zur
Förderung von internationaler Zusammenarbeit
und Partnerschaften. Durch die Kooperation im
Klimaclub soll ein Rahmen entwickelt werden, der
grünes Wachstum unterstützt, indem
dekarbonisierte Industrieproduktion zum
Standardgeschäftsmodell gemacht wird. Damit leistet der Klimaclub
einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur globalen
Klimaneutralität – und zur konsequenten
Umsetzung des Pariser Abkommens. Neben dem
Klimaclub ist die die Bundesregierung auch in weiteren
sektorspezifischen Initiativen stark engagiert, bspw.
der Powering Past Coal Alliance, der Globalen
Allianz für Gebäude und Bau und Formaten im
Rahmen des Clean Energy Ministerial und Mission
Innovation.
221. Auf dem G7­Gipfel in Hiroshima im Mai 2023
vereinbarte die G7 erstmals kollektive Ziele für
den Ausbau erneuerbarer Energien: Bis 2030 soll
in der G7 der Ausbau von Offshore­Wind um 150
GW steigen und ein Aufwuchs von PV auf mehr als
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 101 –
102 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
1.000 GW erreicht werden. Daneben bekannten sich 
die G7­Mitglieder erstmals zum Ausstieg aus allen 
fossilen Energieträgern ohne CO2­Abscheidung (im 
Einklang mit dem Net­Zero­Ziel 2050 spätestens) 
und bekräftigten ihre Absicht einer vollen oder 
weitgehenden Dekarbonisierung des Stromsektors 
bis 2035.
Auch der G20­Gipfel der Staats­ und
Regierungschefs im September 2023 hat wichtige Klima­ und 
Energiethemen behandelt. Wesentlicher Erfolg ist 
die Vereinbarung einer Verdreifachung der
globalen Erneuerbare­Energie­Kapazitäten bis 2030 (vgl. 
Schaubild 23, welches den im Einklang mit einem 
1,5 Grad­Ziel notwendigen ambitionierten Ausbau 
erneuerbarer Energien – nach Berechnungen der 
International Renewable Energy Agency (IRENA) – 
bis 2030 darstellt). Die G20­Mitglieder adressierten 
auch die Verdopplung der Rate der
Energieeffizienzverbesserung bis 2030, die der zweite
wesentliche Bestandteil einer 1,5 Grad­kompatiblen
Energiewende ist, und einigten sich erstmalig darauf, 
dass das Erreichen des Scheitelpunkts (peaking) der 
weltweiten Treibhausgas­Emissionen bis spätestens 
2025 notwendig ist, um das 1,5 Grad­Ziel in
Reichweite zu halten. Angesichts der sehr schwierigen 
Verhandlungssituation im Rahmen der G20 in
diesem Jahr ist es als positiv zu werten, dass das
Ambitionsniveau früherer Jahre – etwa beim
Kohleausstieg – bekräftigt und Rückschritte hinter
Einigungen früherer Jahre verhindert werden konnten.
222. Die verabschiedete erste
Klimaaußenpolitikstrategie der Bundesregierung ist Leitschnur für
das internationale klimapolitische Handeln der
Bundesregierung. Sechs zentrale Handlungsfelder
stehen im Fokus der Strategie, darunter
„Treibhausgasemissionen bis 2030 drastisch senken und
installierte elektrische Leistung (GW)
Geothermie Wind-an-Land Wind-auf-See CSP-Energie Photovoltaik Biomasse Wasserkraft Nicht-Erneuerbare
0
2.000
4000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2030 2030
Historisch
Entwicklungspläne der 
Regierungen
EE-
Verdreifachung
in 1,5°C-
Zielszenario
Schaubild 23: Globale Kapazitäten zur Stromerzeugung – historisch, nach bisherigen 
Entwicklungsplänen für 2030 und im Einklang mit dem G20-Ziel der Verdreifachung der 
erneuerbaren Kapazitäten bis 2030 
Quelle: IRENA.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 102 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 103
globale Energiewende beschleunigen“, „Wirtschaft 
wettbewerbs­ und zukunftsfähig sowie
klimagerecht aufstellen“ sowie „in Solidarität mit den 
Vulnerabelsten: Lebensgrundlagen bewahren und 
Gesundheit schützen“. Die Handlungsfelder werden 
mit konkreten Prioritäten, Zielen und Aktivitäten 
unterlegt, in denen Deutschland als treibende Kraft 
vorangehen will.
223. Die Bundesregierung ist ein zuverlässiger
Partner in der internationalen Klimafinanzierung und
wird weiterhin ihren fairen Anteil zu den Zusagen
der Industrieländer beitragen, bis 2020 jährlich
kollektiv 100 Milliarden US­Dollar aus einer Vielzahl
von Quellen (öffentlich und privat, bilateral und
multilateral) für Maßnahmen zur
Emissionsminderung und Anpassung an den Klimawandel
bereitzuKasten 15: Ergebnisse der UNFCCC Klimaverhandlungen (COP28)
Im Zentrum der COP28 in Dubai (30.11. – 12.12.2023) stand die Globale Bestandsaufnahme, der
Überprüfungsmechanismus des Pariser Klimaschutzabkommens, welche mit einer vorwärtsblickenden Entscheidung in den 
Bereichen Minderung, Anpassung und Finanzierung abgeschlossen wurde. Die wichtigsten Ergebnisse im
Einzelnen sind:
 — Klares Bekenntnis zum 1,5-Grad-Ziel und zur Klimaneutralität bis 2050 sowie Feststellung, dass diese Ziele 
nur durch massiven Ausbau erneuerbarer Energien und Abkehr bzw. Übergang weg von („transitioning away 
from“) allen fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen erreicht werden kann. Der Beschluss ermutigt 
Vertragsstaaten, ihre nächsten nationalen Klimabeiträge (NDCs) ambitioniert am 1,5-Grad-Ziel und den 
Beschlüssen der COP28 auszurichten und umfassend alle Sektoren sowie Treibhausgase zu berücksichtigen.
 — Erneuerbare Energien wurden als Schlüsseltechnologie für Klimaschutz verankert: mit globalen
Verpflichtungen zu einer Verdreifachung der erneuerbaren Energien und zur Verdopplung der Energieeffizienz-
Steigerungsrate bis 2030. 
 — Ziel der Beschleunigung von CCS/CCU-Technologien vor allem in schwer dekarbonisierbaren Sektoren und 
von Technologien zur Produktion von kohlenstoffarmem Wasserstoff.
 — Die Rolle der Natur – der Schutz der Ökosysteme an Land wie in den Meeren – wurde als zentraler
Lösungsansatz verankert, eng geknüpft an die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal.
Vereinbart wurde das Ziel, die globale Entwaldung und Waldschädigung bis 2030 zu stoppen.
 — Es wurde sich auf ein Rahmenwerk für das globale Ziel zu Anpassung und die prioritären Themen/Sektoren 
geeinigt. Konkrete Ziele fordern bis 2027 u. a. umfassenden Zugang zu Frühwarnsystemen, bis 2030 nationale 
Anpassungspläne sowie Monitoringsysteme für die nationale Umsetzung. 
 — Anerkennung sowohl des wahrscheinlichen Erreichens des 100 Milliarden Klimafinanzierungs-Ziels bereits 
2022 sowie der umfassenden Wiederauffüllung des Green Climate Funds (GCF). Der COP-Beschluss fordert 
auch neue innovative Finanzierungsinstrumente und weitere Reformschritte bei der internationalen
Finanzarchitektur.
 — Der Fonds für Schäden und Verluste wurde am ersten Tag der COP auf den Weg gebracht. Deutschland gab 
gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten die ersten Zusagen von je 100 Millionen USD. Damit 
hat sich erstmals ein Schwellenland auf Augenhöhe mit uns an der Finanzierung eines multilateralen Fonds 
beteiligt.
 — Der Grundsatz von Klimagerechtigkeit ist ein wichtiges Element der COP28-Beschlüsse. Neben der
Anerkennung der besonderen Bedürfnisse von Entwicklungsländern unterstreichen sie die Notwendigkeit von
Unterstützung für eine sozial-gerechte Energiewende, für Anpassung und durch Technologietransfer.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 103 –
104 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
stellen. Dieses Ziel wurde bis 2025 fortgeschrieben. 
Das von der Bundesregierung zugesagte Ziel, bis 
2025 6 Milliarden Euro jährlich aus
Haushaltsmitteln zur internationalen Klimafinanzierung 
beizutragen, wurde 2022 mit 6,38 Milliarden Euro 
(Anpassung 44 Prozent, Minderung 56 Prozent) 
bereits drei Jahre früher erfüllt. Die Internationale 
Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein wichtiger Teil
dieser internationalen Klimafinanzzusagen der
Bundesregierung (vgl. JWB 2023, Tz 282).
224. Die Bundesregierung unterstützt die
Umsetzung des dritten Ziels des Übereinkommens von
Paris (Art. 2.1c), gemäß dem die Finanzströme auf
einen Pfad hin zu einer weltweit emissionsarmen
und klimaresilienten Entwicklung gebracht
werden sollen. Dies beinhaltet
Finanzmarktmaßnahmen in Partnerländern zur Neuausrichtung des
Finanzmarktes, Erhöhung von
Transparenzanforderungen, Stärkung der Mobilisierung grüner und
nachhaltiger Finanzierung sowie Finanzierung zur
Abkehr bzw. zum Übergang weg von  Fossilen und
zum Abbau von ineffizienten fossilen
Subventionen bis 2025. Finanzierung für die Transformation
wird dabei entscheidend sein.
Mit vielfältigen bilateralen Partnerschaften
unterstützt die Bundesregierung klimapolitisch wichtige 
Partnerländer bei der Umsetzung ihrer nationalen 
Klimaschutzziele. Ob durch Beiträge zur
klimagerechten Entwicklung im Partnerland, zur
Versorgungssicherheit Deutschlands mit erneuerbaren 
Energien oder zur Dekarbonisierung
internationaler Lieferketten, alle Partnerschaften geben
wichtige Impulse für die globale Energie­ und
Klimawende. 
Als pluri­ und multilaterale Partnerschaften sind 
die bestehenden globalen Partnerschaften zur 
Umsetzung der nationalen Klimabeiträge (NDCs), 
die Just Energy Transition Partnerships (JETP), mit 
der die G7 zusammen mit anderen internationalen 
Partnern ausgewählte Schwellen­ und
Entwicklungsländer bei der Beschleunigung ihrer sozial 
gerechten Energiewende unterstützt (vgl. JWB 2023, 
Tz 285), sowie die Europäische
Klimaschutzinitiative (EUKI) zur Förderung der Zusammenarbeit in 
Europa in der Weiterentwicklung und Umsetzung 
ambitionierter Klimapolitik insb. durch
zivilgesellschaftliches Engagement zu nennen.
Biodiversität, Bodenfunktionen und 
Wasserressourcen erhalten 
225. Der fortschreitende Verlust der biologischen
Vielfalt (Biodiversität) und die Verschlechterung
des Zustands der Ökosysteme ist neben dem
Klimawandel weltweit eine der gravierendsten und
folgenreichsten Umweltveränderungen. So wird
die höchste planetare Grenzüberschreitung
aktuellen Studien zufolge im Bereich der Artenvielfalt
diagnostiziert. Der Indikatorenbericht 2023 der
Bundesregierung zur Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt zeigt, dass auch in Deutschland
– trotz Erfolgen bei einzelnen Tier­ und
Pflanzenarten – der Biodiversitätsverlust insgesamt nicht
gestoppt werden konnte (vgl. Kapitel G.III). Das gilt
auch für die EU insgesamt.
Biodiversität ist das zentrale Umweltgut, das
komplexe Wirkzusammenhänge zwischen Arten,
Ökosystemen sowie Klimaveränderungen aufweist 
und dessen Verlust sich mittelfristig auf die
Ernährungssicherheit, die Resilienz gegenüber
Klimafolgen und auf unsere Lebensgrundlagen auswirken 
wird. Um die langfristigen, auch
volkswirtschaftlichen Kosten des Biodiversitätsverlustes zu
begrenzen muss die Bundesregierung den Erhalt
umfänglich adressieren.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 104 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 105
226. Grundlegend für einen effektiven Schutz von
Biodiversität und Ökosystemen sind valide Daten
sowohl für spezifische Entwicklungen der
Artenvielfalt als auch für die Entwicklung der
Biodiversität insgesamt. Das Statistische Bundesamt baut
derzeit im Rahmen der Umweltökonomischen
Gesamtrechnungen (UGR) die
Ökosystemgesamtrechnungen auf. Die dazugehörigen Konten zum
Ausmaß und Zustand der Ökosysteme wurden
bereits fertiggestellt und veröffentlicht. Die
Arbeiten konzentrieren sich nun auf die Berechnung
ausgewählter Ökosystemleistungen (zunächst in
physischen Einheiten; eine monetäre Bewertung
ist perspektivisch geplant). Dabei ist das Statistische
Bundesamt eine der treibenden Kräfte der
Entwicklung der globalen Standards (vgl. Kapitel G.III).
227. Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die
Umsetzung der bereits 2020 vorgelegten EU­
Biodiversitätsstrategie für 2030 ein, die anspruchsvolle
Ziele zum Schutz und zur Wiederherstellung von
Ökosystemen für 2030 enthält. Der darauf gestützte
Entwurf einer EU­Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur sieht vor, dass Mitgliedstaaten
Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen, die bis
2030 mindestens 30 Prozent bestimmter
Lebensraumtypen umfassen, die sich in einem schlechten
Zustand befinden. Weitere quantitative und
qualitative Ziele für die Wiederherstellung von Land­,
Küsten­, Süßwasser­ und Meeresökosystemen
sowie eine Umkehr des Rückgangs der
Bestäuberpopulation werden bis 2050 adressiert. Ein weiteres
Ziel der EU­Biodiversitätsstrategie 2030 ist es,
europaweit je 30 Prozent der Land­ und Meeresfläche zu
schützen. Deutschland erarbeitet gemeinsam mit
den Ländern die deutschen Beiträge zu diesem Ziel.
Eine erste Tranche wurde bereits im März 2023 an
die Europäische Kommission übermittelt.
Die Fortentwicklung der Nationalen Strategie zur 
Biologischen Vielfalt (NBS 2030) trägt sowohl zur 
Umsetzung des „Globalen Biodiversitätsrahmens 
von Kunming­Montreal“ (GBF) vom Dezember 
2022 als auch zur Umsetzung der EU­
Biodiversitätsstrategie für 2030 bei und wird alle
wesentlichen direkten und indirekten Treiber des Verlustes 
der Biodiversität adressieren. Im Zentrum stehen 
nationale Biodiversitätsziele für 2030 und
Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bundes.
Erfolgskontrolle und Rechenschaftslegung werden in Form 
einer Bilanzierung erfolgen und internationale
Vereinbarungen (der CBD) berücksichtigt.
228. Der Klimawandel macht Ökosysteme
anfälliger und verringert deren Resilienz gegenüber den
bereits bestehenden menschlichen Einflüssen.
Intakte Ökosysteme leisten wiederum erhebliche
Beiträge zu Klimaschutz und Klimaanpassung. Im
März 2023 hat die Bundesregierung deshalb das
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
mit entsprechenden Maßnahmen beschlossen, um
Synergien zwischen Klimaschutz und dem Erhalt
und der nachhaltigen Nutzung der biologischen
Vielfalt zu fördern und den allgemeinen Zustand
der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu
verbessern.
Im Jahr 2024 starten Fördermaßnahmen, um 
Wälder und Auen, Böden und Moore, Meere und 
Gewässer sowie Grünflächen in der Stadt und auf 
dem Land zu schützen, zu stärken und
wiederherzustellen. Zentrale Handlungsfelder des ANK sind 
u. a. die Wiedervernässung von Mooren, die
Entwicklung naturnaher und klimaresilienter
Waldökosysteme, Wiederherstellung natürlicher
Bodenfunktionen sowie der natürliche Klimaschutz auf
Siedlungs­ und Verkehrsflächen. Des Weiteren soll
bspw. die zuletzt wieder leicht steigende
Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs­ und
Verkehrszwecke von 55 Hektar pro Tag im Jahr 2021
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 105 –
106 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag 
gesenkt werden (vgl. Kapitel G.III). Natürlicher
Klimaschutz und der erforderliche Ausbau
erneuerbarer Energien sollen eng aufeinander abgestimmt 
und mögliche Synergien wie beispielsweise mit 
Agri­PV genutzt werden. Flankiert werden diese 
Maßnahmen unter anderem durch eine
Überprüfung des Rechtsrahmens, auch um die Umsetzung 
der geförderten Projekte zu erleichtern,
Beratungsund Bildungsangebote, moderne Vorhaben aus 
Forschung und Innovation sowie ein umfassendes 
Monitoring. Im Jahr 2024 stehen rund 740
Millionen Euro aus dem Klima­ und
Transformationsfonds zur Verfügung.
229. Der fortschreitende Klimawandel erfordert mit
Blick auf die beiden wichtigen Standortfaktoren
Boden und Wasser auch jenseits dieser
Maßnahmen ein zunehmend entschlossenes Handeln. Die
Zunahme der Extremwetterereignisse in
Zusammenhang mit einer nicht ausreichend angepassten
Infrastruktur führt zu steigenden Kosten.
Verspätetes Handeln geht mit höheren Kosten und ggf.
irreversiblen Schäden einher. Entscheidend ist zu
verhindern, dass sich klimagetriebene Abläufe
verselbstständigen, damit sie beherrschbar bleiben.
Der Erhalt natürlicher Bodenfunktionen ist
volkswirtschaftlich entscheidend, da gesunde Böden
über die Wahrung der natürlichen Ausgleichs­,
Puffer­ und CO2­Senkenfunktion die Resilienz der 
Ökosysteme gegenüber dem Klimawandel und 
extremen Wetterereignissen stärken und für den 
Erhalt der Biodiversität und den Wasserhaushalt 
eine zunehmend existentielle Bedeutung haben.
230. Eines der zehn Handlungsfelder des ANK sieht
vor, natürliche Bodenfunktionen durch
verschiedene Maßnahmen und Förderungen zu stärken.
Dazu sollen rechtliche Instrumente wie vor allem
das Bundesbodenschutzgesetz zur Stärkung einer
nachhaltigen Bodenbewirtschaftung angepasst und
dabei Aspekte des Klimaschutzes und der
Klimaanpassung stärker im Gesetz verankert werden. 
Der Erhalt und die Stärkung der
Wasseraufnahmefähigkeit oder des Wasserhaltevermögens sind 
Gegenstand von Entsiegelungs­ und
Renaturierungsmaßnahmen. Außerdem sind für den
landwirtschaftlichen Sektor Investitionen in
bodenschonendere Maschinen vorgesehen. Des Weiteren 
wird ein Bodenmonitoringzentrum
Umweltbundesamt in enger Kooperation mit dem
ThünenInstitut und auch anderen datenerhebenden
Stellen eingerichtet, um die in Deutschland erhobenen 
Daten zum Bodenzustand zusammenzuführen und 
soweit wie möglich allgemein nutzbar zu machen. 
Dies ermöglicht es, durch messnetzübergreifende 
Datenauswertungen und Modellierungen zu
bundesweit harmonisierten und belastbaren Aussagen 
zum Bodenzustand und seinen Veränderungen zu 
kommen.
231. Zentral wird auch die im vergangenen Jahr
verabschiedete Nationale Wasserstrategie dazu
beitragen, Deutschland für langanhaltende
Trockenperioden besser zu wappnen und die nötigen
Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen
voranzutreiben. Lokal wird die Verfügbarkeit von
Wasserressourcen bereits heute zum
Standortfaktor für Regionen und kann die Möglichkeiten zur
Ansiedlung von Gewerbe und Industrie und der
Siedlungsentwicklung entscheidend mitprägen. Es
wird zukünftig noch stärker notwendig sein,
sektorenübergreifende, gemeinsame Lösungsansätze zu
entwickeln, um unter Berücksichtigung regionaler
Unterschiede Nutzungskonkurrenzen und
Zielkonflikten um Wasserressourcen vorzubeugen. Hier
setzt das Aktionsprogramm der Nationalen
Wasserstrategie mit vielfältigen Maßnahmen an und
bezieht dazu neben der Wasserwirtschaft alle
Sektoren ein: Landwirtschaft und Naturschutz,
Verwaltung und Verkehr, Stadtentwicklung und Industrie.
Um wachsenden Nutzungskonkurrenzen zu
begegDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 106 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 107
F.  Finanzpolitik an Effizienz und
Tragfähigkeit orientieren,
Handlungsfähigkeit des Staates
erhalten
232. Die zurückliegenden Jahre haben nicht nur
Wirtschaft und Gesellschaft herausgefordert,
sondern auch den Staat. Während der Krisen hat die
Bundesregierung temporäre und gezielte
Entlastungsmaßnahmen bereitgestellt, um Unsicherheit
zu reduzieren, die volkswirtschaftliche Substanz
in Deutschland zu sichern und Unternehmen und
Privathaushalte zu entlasten. Diese entschlossene
Reaktion war möglich, weil der Staat aufgrund der
vor der Pandemie aufgebauten fiskalischen Puffer
und Glaubwürdigkeit auf signifikante finanzielle
Ressourcen zurückgreifen konnte. Daher setzt die
Bundesregierung ihren Weg einer
vorausschauenden und konsolidierenden Finanzpolitik fort.
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2024 sieht keine
Überschreitung der regulären Kreditobergrenze
der Schuldenbremse vor. Mit der damit
einhergehenden finanzpolitischen Normalisierung wird
die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen und die
Sicherung der fiskalischen Resilienz auch für zukünftige
Krisen gewährleistet. Hierbei setzt die
Bundesregierung gleichzeitig fortwährend die notwendigen
Prioritäten für öffentliche Investitionen sowie
notwendige Impulse für mehr private Investitionen
(vgl. Kapitel C).
Die Krisen der jüngeren Vergangenheit haben den 
Staat jedoch nicht nur finanzpolitisch gefordert. 
Im Sinne eines effizienten und auch mit Blick auf 
künftige Herausforderungen handlungs­ und
belastungsfähigen Staates setzt die Bundesregierung 
ihre Maßnahmen zur internen Modernisierung der 
Verwaltung fort. Ein besonderer Fokus liegt im Jahr 
2024 dabei auf Fortschritten hinsichtlich der
Verfügbarkeit und Nutzung von Daten. Hier sieht auch 
der SVR deutlichen Handlungsbedarf.
nen, wird als eine zentrale Maßnahme gemeinsam 
mit den Ländern und allen relevanten Akteuren 
ein Orientierungsrahmen für lokale oder
regionale Entscheidungen im Fall von Wasserknappheit 
erarbeitet, der verlässliche Rahmenbedingungen 
für alle Akteure ermöglichen soll. Dies kann
beispielsweise in der Regionalplanung hinsichtlich 
geeigneter Standorte für wassernutzende Industrie 
aufgegriffen werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 107 – 
108 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Finanzpolitische Herausforderungen in den 
Blick nehmen: Tragfähigkeit und
Gestaltungsspielräume für die Zukunft sichern
233. Die Finanzpolitik der Bundesregierung zielt
darauf ab, die Tragfähigkeit der expliziten und
impliziten Verbindlichkeiten des Bundes durch
solide Staatsfinanzen zu gewährleisten und
gleichzeitig die notwendigen Investitionen in die
Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu ermöglichen.
Zukunftsausgaben für den Ausbau und die
Erneuerung des öffentlichen Kapitalstocks ermöglichen
die Modernisierung Deutschlands und eine
dynamische wirtschaftliche Entwicklung. Ein über eine
zielgerichtete Angebotspolitik gestärktes
Potenzialwachstum erhöht die staatliche Einnahmebasis und
stärkt die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.
Glaubhafte Fiskalregeln, wie die grundgesetzliche 
Schuldenregel, können die Solidität der
Staatsfinanzen und die mittel­ und langfristige
Tragfähigkeit der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote 
gewährleisten und so krisenhaften Zuspitzungen 
vorbeugen. Als Ausdruck staatlicher Selbstbindung 
ist Art. 115 GG ein zentrales Element der deutschen 
Finanzpolitik und setzt damit auch den Rahmen für 
die finanzpolitische Strategie der Bundesregierung. 
234. Der Aufbau von Risikopuffern trägt wesentlich
zu fiskalischer Resilienz bei. So kann Deutschland
trotz der umfangreichen Maßnahmen zur
Bewältigung der Corona­Pandemie sowie der
Energiepreiskrise der Jahre 2022 und 2023 sehr solide
finanzpolitische Kennzahlen vorweisen. Im Vergleich zu den
anderen G7­Mitgliedern hat Deutschland mit einer
Schuldenstandsquote (Bund, Länder und
Kommunen) von knapp 65 Prozent des BIP die mit Abstand
geringste Schuldenbelastung; alle anderen G7­
Mitglieder liegen mit ihrer Staatsverschuldung über
100 Prozent. Dieser Umstand schlägt sich nicht nur
in relativ günstigen Zinssätzen und niedrigen
Zinsausgaben nieder, sondern erhöht den notwendigen
finanzpolitischen Handlungsspielraum im Hinblick
auf künftige Herausforderungen.
2019 2023*
0 50 100 150 200 250 300
Deutschland
Vereinigtes Königreich
Kanada
Frankreich
USA
Führende Industrienationen (G7)
Italien
Japan
*Zahlen für das Jahr 2023 vorläu&#x85;ge Schätzungen.
Schaubild 24: Schuldenstandquoten der G7 2023 vs. 2020 als Anteil vom BIP
Quelle: IMF.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 108 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 109
Solide Staatsfinanzen gewährleisten, 
Zukunftsinvestitionen ermöglichen
235. Aufgrund unterschiedlicher teils struktureller
Herausforderungen wird die Bundesregierung ihre
Ausgaben innerhalb enger Haushaltsspielräume
quantitativ wie qualitativ konsolidieren. Denn die
gestiegenen Zinsen, der demographische Wandel
und steigende Verteidigungsausgaben als
erforderliche Reaktion auf die veränderten geopolitischen
Realitäten führen zu einer zunehmenden
„Versteinerung“ der Ausgaben aus dem Bundeshaushalt, 
der die Bundesregierung entschieden entgegen 
wirken wird. Durch die mit der Schuldenbremse 
erzwungenen Aushandlungsprozesse werden die 
Zielkonflikte und konkreten Kosten vermehrter 
Zukunftsausgaben in Form entgangener
zusätzlicher staatlicher Leistungen transparent.
Kasten 16: Zu den Maßnahmen der Bundesregierung gegen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen 
des russischen Angriffskrieges
Die Bundesregierung hat seit Jahresbeginn 2022 drei Entlastungspakete zur Abfederung der gestiegenen
Energiepreise und zur Stärkung der Einkommen der privaten Haushalte und Unternehmen geschnürt. Zudem wurde 
ein wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs aufgespannt (vgl. JWB 2023, 
Kasten 3).
Es hat sich gezeigt, dass die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen zu einer effektiven Entlastung von
Haushalten beitragen konnten und dabei gleichzeitig einen unmittelbar deflationären Effekt auf die Verbraucherpreise 
ausgeübt haben. Der Abwehrschirm hat somit seine Wirkung in hohem Maße entfalten können. Gleichzeitig 
sind die Energiepreise im Laufe des Jahres 2023 wieder gesunken und haben dadurch zu einer allgemeinen
Entlastung beigetragen. Dies führte wiederum zu deutlich geringeren Ausgaben für die Energiepreisbremsen als 
zunächst angenommen.
Für die Erdgas- und Wärmepreisbremse hat die KfW bislang (Stand: Januar 2024) ca. 13,5 Milliarden Euro
ausgezahlt. Davon entfallen ca. 9,4 Milliarden Euro auf die Entlastung von Erdgas und ca. 4,1 Milliarden Euro auf 
die Entlastung von Wärme. Für die Erdgas-Wärme-Soforthilfe („Dezemberhilfe“) hat sie ca. 4,8 Milliarden Euro 
ausgezahlt, davon ca. 3,7 Milliarden Euro für den Erdgasbereich und ca. 1,1 Milliarden Euro für den
Wärmebereich.
Im Strombereich wurden an die Übertragungsnetzbetreiber mit Stand Dezember 2023 für die
Strompreisbremse ca. 12,6 Milliarden Euro ausgezahlt. Zusätzlich wurden für die Stabilisierung der Netzentgelte gem. 
§ 24b Energiewirtschaftsgesetz ca. 3,7 Milliarden Euro aufgewendet.
Aufgrund ihrer Ausgestaltung haben die Preisbremsen ihr Ziel erfüllt, Anreize für Energieeinsparungen zu
erhalten. Durch die Kopplung der Entlastung an die vereinbarten Arbeitspreise fand zum Teil ein automatisches
Auslaufen der Hilfen statt, da zuletzt viele Neuverträge wieder Arbeitspreise unter den in den Gesetzen
festgelegten Referenzpreisen vorsehen (bei Privathaushalten: 40 Cent/KWh Strom, 12 Cent/KWh Erdgas, 9,5 Cent/KWh 
Wärme). Die Preisbremsen haben aber auch eine wichtige Versicherungsfunktion erfüllt: Verbraucher waren 
gegen unvorhersehbare Schocks auf den Energiemärkten abgesichert. Die Bundesregierung hat im Sommer 
2023 einen ausführlichen Bericht zur Wirkung der Preisbremsen vorgelegt. Mit der Auflösung des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Energiekrise zum 31.12.2023 verloren sie ihre Gültigkeit. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 109 –
110 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
a) Zinsen
236. Steigende Zinsen ausgehend von einem
Umfeld außergewöhnlich niedriger Zinsen auf
ein Niveau nahe dem historischen Mittel und der
schnelle Anstieg der Zinsausgaben des
Bundeshaushalts zeigen (vgl. Schaubild 25), dass
Zinsänderungsrisiken nicht außer Acht gelassen werden
dürfen. Die deutlich gestiegenen Zinsen und die
höhere Verschuldung des Bundes (zum Jahresende
2023 betrug sie rd. 1.431 Milliarden Euro im
Vergleich zu 1.011 Milliarden Euro zum Jahresende
2019) aufgrund der Maßnahmen in der
CoronaKrise und infolge des russischen Angriffskrieges
gegen die Ukraine machen sich deutlich in den 
Zinsausgaben bemerkbar.
Im Bundeshaushalt sind für das Jahr 2024 mit Be ­
rücksichtigung der Eingliederung des
Wirtschaftsstabilisierungsfonds Teil 3 (WSF­Energie)
Zinsausgaben in Höhe von rund 37,5 Milliarden Euro
veranschlagt. Das sind über 22 Milliarden Euro mehr als 
im Jahr 2022 (15,3 Milliarden Euro).
237. Für eine langfristige Betrachtung der
Zinsausgaben im Bundeshaushalt sind zusätzlich die Zinsen
der Sondervermögen mit eigener
Kreditermächtigung zu berücksichtigen (vgl. Kasten 18). Wenn bei
Kasten 17: Zinsausgaben und Auf­ und Abschläge bei der Emission von Bundeswertpapieren
Der Zinskupon von Bundeswertpapieren, also die vertraglich festgelegte Verzinsung auf deren Nennwert, wird 
bei einer Neuemission nah an der Markt-Rendite für vergleichbare Bundeswertpapiere festgelegt. Zum
Zeitpunkt späterer Aufstockungen der jeweiligen Wertpapiere, die für das Erreichen einer guten Handelbarkeit der 
Wertpapiere unverzichtbar sind, hat sich die Markt-Rendite für das Papier in aller Regel verändert.
Agio-Einnahmen bei der Emission von Bundeswertpapieren entstehen dann, wenn die Markt-Rendite
mittlerweile unterhalb des Kupons liegt, der Marktpreis des Wertpapiers also gestiegen ist. Bei einem Verkauf des
Bundeswertpapiers zum Nennwert würde der Bund seine Wertpapiere somit zu billig verkaufen; er verkauft daher 
in diesem Fall zu einem Preis über dem Nennwert. Der Käufer des Papiers muss dann den Differenzbetrag
zwischen Kurs und Nennwert als Einmalzahlung zum Zeitpunkt des Kaufs zahlen (im Haushalt: Agio-Einnahme 
für den Bund). Das ist entweder dann der Fall, wenn der Kupon bei der technischen Untergrenze von 0 Prozent 
festgelegt werden muss und die Markt-Rendite negativ ist oder wenn die Markt-Rendite eines Papiers nach 
(marktnaher) Kuponfestlegung bis zur Emission sinkt. 
Disagio-Ausgaben bei der Emission von Bundeswertpapieren entstehen, wenn die Markt-Rendite eines Papiers 
nach (marktnaher) Kuponfestlegung bis zur Emission steigt. Der Bund leistet in diesem Fall den Käufern den 
Differenzbetrag zwischen Nennwert und niedrigerem Kurs als Einmalzahlung zum Zeitpunkt des Verkaufs (im 
Haushalt: Disagio-Ausgabe für den Bund). 
Agio-Einnahmen und Disagio-Ausgaben sind keine Gewinne bzw. Verluste für den Bund, sondern ein Teil 
der gesamten Zinskosten der jeweiligen Emission über die gesamte Laufzeit, der aufgrund der kameralen 
Buchungspraxis des Bundeshaushalts vollständig im Jahr der Emission vereinnahmt bzw. verausgabt wird. Die 
auf dem Zahlungszeitpunkt basierende Verbuchungspraxis von Agien und Disagien ist haushaltsrechtlich
vorgegeben und gängige Praxis seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. 
Die tatsächliche Zinslast des Bundes ergibt sich somit nicht nur aus der vertraglich festgelegten Verzinsung auf 
den Nominalwert (dem Kupon), sondern es müssen auch Agien und Disagien berücksichtigt werden. Betrachtet 
man die Zinsausgaben ohne Agio/Disagio-Saldo, ist seit dem Jahr 2021 ein Anstieg der Zinsausgaben
festzustellen, der aus dem Anstieg der Verschuldung und dem Anstieg der Zinsen resultiert.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 110 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 111
238. Der im historischen Vergleich rapide
Zinsanstieg infolge der geldpolitischen Straffung erinnert
daran, dass die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung
in einer unsicheren Welt mit Zinsänderungs­ und
Wachstumsrisiken immer sichergestellt sein muss.
Eine zeitweise günstige Zins­Wachstumsdifferenz
Auflösung eines Sondervermögens mit eigener 
Kreditermächtigung die verbleibende Schuld in die 
Bundesschuld übernommen wird, führt dieses für 
sich genommen zu einem weiteren Anstieg der
Zinsausgaben aus dem Kernhaushalt, wie bei der
Auflösung des WSF­Energie in diesem Jahr geschehen.
Umlaufvolumen (rechte Skala)Zinsausgaben gesamt (linke Skala)
Milliarden Euro
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500
550
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Emissionsvolumen (linke Skala)
Milliarden Euro
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
Schaubild 25: Zinsausgaben des Bundes (inkl. Sondervermögen), jährliches Emissionsvolumen 
und Umlaufvolumen in Bundeswertpapieren
Quellen: Statistisches Bundesamt; ifo Institut für Wirtschaftsforschung; eigene Berechnungen.
Kasten 18: Sondervermögen des Bundes 
Sondervermögen des Bundes verfügen über eine eigene Wirtschaftsführung. Sie werden durch oder auf
Grundlage eines Gesetzes errichtet. Prominente Beispiele der letzten Jahre sind z. B.
 — das Sondervermögen „Bundeswehr“
 — der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
 — der Klima- und Transformationsfonds (KTF, zuvor „Energie- und Klimafonds“)
 — das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“
Eine vollständige Übersicht der Sondervermögen findet sich jeweils in der jährlichen Haushaltsrechnung. Die 
Haushaltsrechnung 2022 listet 28 eigenständige Sonder-, Zweck- und Treuhandvermögen des Bundes auf.
Sondervermögen stellen eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheit des Bundeshaushalts dar, was nicht zuletzt mit 
einer steigenden Anzahl von Sondervermögen zu höherer Komplexität führen kann. Dies darf trotz der Vorteile 
→
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 111 –
112 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
von Sondervermögen hinsichtlich Transparenz, Planungssicherheit und überjähriger Verfügbarkeit der Mittel 
nicht aus dem Blick geraten. Sie benötigen deshalb stets eine besondere Begründung und Rechtfertigung.
Die Finanzierung von Sondervermögen ist regelmäßig in deren Errichtungsgesetzen geregelt. Es gibt
Sondervermögen mit und ohne eigene Kreditermächtigung:
Sondervermögen ohne eigene Kreditermächtigung können sich allein aus dem Bundeshaushalt (z. B. das
Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“) oder isoliert zusätzlich aus unmittelbar ihnen zufließenden weiteren
Einnahmen speisen (z. B. Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KTFG).
Bei Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung (z. B. der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“) ist diese 
grundsätzlich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schuldenregel des Artikel 115 GG zu berücksichtigen. 
Ausgenommen hiervon sind Kreditermächtigungen für Sondervermögen, die bereits vor dem 1.1.2011
bestanden oder für die verfassungsrechtlich eine Ausnahme vorgesehen ist (z. B. das Sondervermögen „Bundeswehr“ in 
Art. 87a Absatz 1a GG).
Da Sondervermögen losgelöst vom Kernhaushalt bewirtschaftet werden, stellen sie haushaltssystematisch eine 
Ausnahme dar. Diese hat jeweils nur solange eine Daseinsberechtigung, wie der Zweck des Sondervermögens 
die Bewirtschaftung außerhalb des Kernhaushalts erfordert. Auch unter der aktuellen Bundesregierung wird 
deshalb fortlaufend die Notwendigkeit des Fortbestands der einzelnen Sondervermögen des Bundes überprüft. 
Unter anderem hat sich die Bundesregierung am 5. Juli 2023 anlässlich des Kabinettbeschlusses zum
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 und dem Finanzplan bis zum Jahr 2027 mit Sondervermögen befasst. 
In der Folge hat sie zwei Gesetzänderungen zur Auflösung von Sondervermögen eingebracht, die
zwischenzeitlich das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben: Das Sondervermögen Digitale Infrastruktur wird zum 30. 
März 2024 und der sog. Mauerfonds zum 31. Januar 2024 aufgelöst. Die Finanzierung ab diesem Jahr wird aus 
dem Kernhaushalt sichergestellt.
kann nicht einfach für die weitere Zukunft
fortgeschrieben und strukturelle Defizite dürfen nicht 
entsprechend ausgeweitet werden. Vielmehr ist zu 
gewährleisten, dass die Schuldenstandsquote nicht 
von Krise zu Krise weiter ansteigt, um zusätzliche 
Tragfähigkeitsrisiken aus strukturell zunehmenden 
Zinsausgaben des Bundes zu vermeiden. Für einen 
Staat, der jederzeit und wenn nötig in großem 
Umfang finanziell handlungsfähig sein muss, ist 
das Ausdruck fiskalischer Resilienz.
b) Demografie
239. Die zunehmende Alterung der Gesellschaft
setzt die Finanzen der Sozialversicherungssysteme
langfristig unter Druck. Die fiskalische
Tragfähigkeit der einzelnen Sozialversicherungssysteme
weiterhin aufrecht zu halten und gleichzeitig sowohl
eine in Summe noch stärkere Belastung des
Faktors Arbeit (vgl. Tz 83) als auch eine Begrenzung der
Spielräume aufgrund zusätzlicher Zuschüsse aus
dem Bundeshaushalt zu vermeiden, stellt für die
kommenden Jahre eine zentrale politische
Herausforderung dar. Die Bundesregierung trägt deshalb
durch eine Reihe von Maßnahmen zur
Stabilisierung der Finanzen der Sozialversicherung
insgesamt bei (vgl. Tz 195 ff.).
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 112 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 113
c) Verteidigungsausgaben
240. Im Bereich der Verteidigung hat sich die
Bundesregierung im NATO­Bündnis aufgrund der stark
veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa
dazu bekannt, mindestens zwei Prozent des BIP für
die Landesverteidigung aufzubringen. Sobald die
Gelder aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“
vollständig verausgabt wurden, ist es Aufgabe aller
Beteiligten, aus dem Bundeshaushalt weiterhin die
finanziellen Mittel bereitzustellen, um das
Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen
Beitrag zu den dann jeweils geltenden NATO­
Fähigkeitszielen zu gewährleisten.
241. Ein Kernziel der Finanzpolitik der
Bundesregierung sind solide Staatsfinanzen sowie die
Tragfähigkeit öffentlicher Schulden. Solide
Staatsfinanzen bedeuten, dass öffentliche Haushalte den
bestehenden Schuldenstand nebst künftigen
Ausgaben durch künftige Einnahmen finanzieren
können und jederzeit auf krisenhafte Entwicklungen
reagiert werden kann. Auf der Ausgabenseite gilt es,
die qualitative Konsolidierung des Bundeshaushalts
weiter voranzutreiben, indem z. B. klimaschädliche
Subventionen abgebaut oder im Sinne einer
weniger schädlichen Klimawirkung umgestaltet werden.
Auf der Einnahmeseite erwirkt die
Bundesregierung im Zuge der Stärkung von Preismechanismen
im Klimaschutz – etwa bei der CO2­Bepreisung 
oder mit Blick auf die LKW­Maut – zusätzliche 
Einnahmen. Im Vordergrund steht hier jedoch die 
Lenkungswirkung, die von zielgerichteten
Entlastungen begleitet wird (vgl. Tz 189 ff.). Die für eine 
zukunfts­ und wettbewerbsfähige EU benötigten 
Investitionen, etwa in grenzüberschreitende
Infrastruktur, werden auch durch den gemeinsamen 
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) unterstützt. 
Dieser bedarf einer sicheren und fairen
Finanzierung über Eigenmittel. Deutschland bekennt 
sich ausdrücklich zur Eigenmittel­Roadmap vom 
Dezember 2020. Die Bundesregierung wird die 
Arbeiten weiter unterstützen und sich konstruktiv 
in die Verhandlungen einbringen. 
Die europäischen Fiskalregeln und die 
Koordinierung der Wirtschaftspolitik  
zukunftsfähig machen
242. Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV) verpflichtet die
Mitgliedstaaten zur Vermeidung übermäßiger
Defizite, während Artikel 121 AEUV vorsieht, dass die
Mitgliedstaaten ihre Wirtschaftspolitik
koordinieren. Dies wird unter anderem im Stabilitäts­ und
Wachstumspakt (SWP) umgesetzt. Dabei sehen die
europäischen Verfahren der haushaltspolitischen
Überwachung eine präventive und eine korrektive
Komponente vor. Ziele des sogenannten
präventiven Arms sind, für solide und tragfähige öffentliche
Finanzen zu sorgen, aber auch integratives
Wachstum und Widerstandsfähigkeit durch Reformen
und Investitionen zu fördern. Der korrektive Arm
greift, wenn Mitgliedstaaten die Vorgaben des SWP,
wie die Einhaltung des Referenzwertes für
Haushaltsdefizite von maximal 3 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) oder eine Rückführung des
Schuldenstandes in Relation zum BIP, verletzen.
In diesen Fällen soll mit Hilfe von Defizitverfahren
sichergestellt werden, dass übermäßige Defizite
oder Schuldenstandsquoten wieder zurückgeführt
werden. Zuletzt waren die europäischen
Fiskalregeln mit der Aktivierung der allgemeinen
Ausweichklausel in Folge der Covid­19­Pandemie und
des russischen Angriffskrieges in der Ukraine
vorübergehend flexibilisiert worden.
Mit dem Reformansatz bleiben die
primärrechtlichen Referenzwerte von 3 Prozent des BIP beim 
Defizit und 60 Prozent des BIP bei der
Schuldenstandsquote unangetastet. Die Bundesregierung 
hatte dies unterstützt und sich bei den
europäischen Institutionen in Brüssel von Beginn an 
erfolgreich für eine stabilitätsorientierte
FiskalpoliDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 113 –
114 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
tik in Europa ausgesprochen, die gleichzeitig Raum 
für Investitionen in den grünen und digitalen 
Übergang sowie in soziale Resilienz lässt. 
243. Im Zentrum des überarbeiteten präventiven
Arms sollen mittelfristige Ausgabenpfade stehen,
die von den Mitgliedstaaten mit der Europäischen
Kommission beraten und vom Rat angenommen
werden sollen. Für Mitgliedstaaten mit Defiziten
oder Schuldenstandsquoten über den
Referenzwerten von 3 Prozent bzw. 60 Prozent des BIP
soll die Europäische Kommission quantitative
Vorgaben für die Entwicklung der öffentlichen
Ausgaben vorlegen, an denen sich die
Ausgabenpfade der Mitgliedstaaten ausrichten müssen. Das
zukünftige Regelwerk soll damit stärker
risikobasierte fiskalische Anforderungen enthalten, die
auf einer Schuldentragfähigkeitsanalyse zur
Ableitung der Ausgabenpfade basieren. Dieser Ansatz
entspricht der übergeordneten Prämisse solider
Staatsfinanzen und an einer am Ziel der
Tragfähigkeit ausgerichteten Finanzpolitik, da Risiken für
die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen klarer
sichtbar werden und entsprechend adressiert
werden müssen. Gleichzeitig fördern die Regeln durch
die zielgerichtete Berücksichtigung von Reformen
und Investitionen ein nachhaltiges Wachstum und
Investitionen, z. B. in Dekarbonisierung und
Digitalisierung sowie in soziale Resilienz.
244. Der risikobasierte Ansatz auf Basis der
Schuldentragfähigkeitsanalyse wird ergänzt durch
Mindestanforderungen an den jährlichen Abbau der
Schuldenstandsquoten sowie durch ein
ausreichendes Sicherheitspolster zum Defizit­Referenzwert
von 3 Prozent. Die Bundesregierung hat sich in
den Verhandlungen erfolgreich für solch
gemeinsame, quantitative Mindestvorgaben eingesetzt. Das
stärkt nicht nur den stabilitätsorientierten
multilateralen Charakter des Regelwerks, sondern auch die
Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten.
245. Im korrektiven Arm soll das Defizitverfahren
bei Überschreitung des 3 Prozent­Referenzwertes
weitgehend unverändert bleiben. Eine Ergänzung
ist, dass bei Aktivierung der Allgemeinen
Ausweichklausel Defizitverfahren ausgesetzt werden können.
Die Aktivierung einer Allgemeinen
Ausweichklausel wurde bereits zu Beginn der Pandemie auf Basis
des aktuellen Regelwerks beschlossen und wird
nun durch konkrete Vorgaben transparenter
ausgestaltet.
246. Die Durchsetzung der Fiskalregeln soll in
erster Linie durch realistischere Vorgaben und ein
verbessertes Zusammenwirken von präventivem und
korrektivem Arm gestärkt werden. Ein zentraler
Aspekt ist, dass die Einleitung eines
schuldenstandbasierten Defizitverfahrens von der Europäischen
Kommission zu prüfen ist, wenn ein Mitgliedstaat
spürbar mehr ausgibt als vereinbart. Hier haben die
Mitgliedstaaten ergänzend auf Initiative der
Bundesregierung konkrete numerische Schwellenwerte
für Abweichungen vom vereinbarten Ausgabenpfad 
im Rahmen des neu eingeführten
Kontrollkontos vereinbart. Bei deren Überschreitung muss die
Europäische Kommission einen Bericht über die
Eröffnung eines Defizitverfahrens, dem
wirksamsten Mittel zur Durchsetzung der erforderlichen
Konsolidierung, anfertigen.
Modernisierung des Staates beschleunigen 
247. Um private Investitionstätigkeit zu stärken, ist
der Staat unter anderem gefordert, unnötige
Bürokratie für Unternehmen abzubauen (vgl. Kapitel C.2
bzgl. Bürokratieabbau für Unternehmen) sowie die
Verwaltung zu modernisieren und zu digitalisieren.
Die Modernisierung des Staates und vor allem die
Digitalisierung der Verwaltung selbst ist eine
Daueraufgabe, welche ebenenübergreifend umgesetzt
werden muss. In den vergangenen Jahren wurde
ein Großteil der Landes­ und kommunalen
OnlineDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 114 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 115
dienste nach dem „Einer für alle“­Prinzip
entwickelt, wonach ein Land eine Verwaltungsleistung 
digitalisiert und den anderen Ländern und ihren 
Kommunen zur Nachnutzung bereitstellt. Auf
Bundesebene wurde mit dem Bundesportal ein
zentraler Zugangspunkt weiterentwickelt, über den sich 
u. a. direkt auf die online verfügbaren
Verwaltungsleistungen der Bundesverwaltung zugreifen lässt,
die maßgeblich im Digitalisierungsprogramm OZG
Bund digitalisiert wurden.
248. Der Gesetzentwurf zur Änderung des
Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) schafft den Rahmen
für die weitere Digitalisierung der Verwaltung. So
soll etwa die BundID als zentrales Konto
Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich
deutschlandweit für elektronische Verwaltungsleistungen von
Bund und Ländern über die Online­
Ausweisfunktion ihres Personalausweises (eID) oder – zeitlich
befristet – ELSTER­Softwarezertifikate zu
identifizieren und zu authentifizieren. Gleichermaßen
können Unternehmen künftig alle Anträge über ihr
zentrales Organisationskonto stellen. Rein
unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen, die der
Ausführung von Bundesgesetzen dienen, sind nach
Ablauf von fünf Jahren grundsätzlich
ausschließlich elektronisch anzubieten. Des Weiteren soll das
Once­Only­Prinzip gesetzlich verankert werden,
sodass zukünftig bereits vorliegende Nachweise
mit Einverständnis des Antragsstellenden zwischen
den Behörden auf elektronischem Wege abgerufen
werden können. Schließlich enthält der Entwurf
für das OZGÄndG eine Regelung zur vollständigen
elektronischen Abwicklung (Ende­zu­Ende­
Digitalisierung) wesentlicher Verwaltungsleistungen. 
Damit würde künftig der gesamte
Verwaltungsprozess digital ausgeführt.
249. Mit der Verordnung über elektronische
Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS­VO) hat
die EU einen klaren Rechtsrahmen geschaffen, um
grenzüberschreitend einfach und sicher auf online
verfügbare Dienstleistungen zuzugreifen und diese 
mit demselben rechtlichen Status abzuschließen 
wie Papiertransaktionen. Durch die Revision der 
eIDAS­VO soll es künftig eine EUID­Wallet geben, 
die grenzüberschreitend in Europa als
Identifizierungsmittel eingesetzt und in welcher zusätzlich 
weitere persönliche Attribute, wie die
Fahrerlaubnis oder der Berufsabschluss des Identitätsinhabers, 
hinterlegt werden können. Im Bereich der
Zertifizierung der Wallet sowie der Vertrauensdienste 
sollen innerhalb Europas einheitliche Standards 
in allen Mitgliedstaaten gelten. Die
Umsetzungsfrist beträgt 24 Monate nach Verabschiedung der 
Durchführungsrechtsakte, so dass mit einer
nationalen Bereitstellung der Wallet bis Ende 2026/
Anfang 2027 zu rechnen ist. 
250. Neben der reinen Verfahrensdigitalisierung
treibt die Bundesregierung eine Transformation
der Verwaltung voran. Instrumente wie der
Digitalcheck für Gesetze, die Etablierung von
einheitlichen Standards für Projekt­ und
Prozessmanagement sowie Unterstützungsangebote, wie die
Zusammenarbeitsplattform GovLabDE,
beschleunigen und optimieren die Arbeitsabläufe der digitalen
Verwaltung. 
Innerstaatlichen Bürokratieabbau vorantreiben
251. Die Finanzverwaltung bietet zeitgemäße
digitale Services an, die elektronische Kommunikation
wird ausgebaut und die Verwaltungsabläufe
werden medienbruchfrei gestaltet und beschleunigt.
Im Ergebnis soll die gesamte Interaktion zwischen
Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung
sukzessive digital möglich werden, u. a. mit der App
Mein ELSTER+, so dass auf die Kommunikation in
Papierform weitgehend verzichtet werden kann.
Ziel ist eine volldigitale Steuererklärung für einen
großen Teil der Steuerpflichtigen, an der Bund und
Länder arbeiten. Ebenso ist es das Ziel, umfassend
für alle Steuerarten digitale Bescheide einzuführen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 115 –
116 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
und eine maschinelle Auswertung zu ermöglichen. 
Der digitale Bescheid ist für die Einkommensteuer 
bereits umgesetzt. Im Jahr 2023 wurde der digitale 
Bescheid für die Körperschaftsteuer freigegeben. 
Ergänzend dazu gibt es die maschinell auswertbare 
Bescheiddatenübermittlung.
252. Um überflüssige Bürokratie im
Gesundheitswesen abzubauen, hat die Bundesregierung
beispielsweise mit dem Arzneimittel­
Lieferengpassbekämpfungs­ und
Versorgungsverbesserungsgesetz sowie dem Gesetz zur Beschleunigung der
Digitalisierung des Gesundheitswesens
(DigitalGesetz) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz
(GDNG) bereits verschiedene Vorhaben auf den Weg 
gebracht. Mit dem Digital­Gesetz wird ab 2025 die
elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich
Versicherten den Austausch und die Nutzung von
Gesundheitsdaten vorantreiben und die
Versorgung der Patientinnen und Patienten gezielt
unterstützen. Aufbauend auf der ePA und dem bereits
eingeführten E­Rezept wird der gesamte
Medikationsprozess digitalisiert und damit für die
Versicherten, die Ärzteschaft und die Apotheker
wesentlich komfortabler und sicherer gestaltet.
253. Die Bundesregierung wird im Jahr 2024 mit
dem sogenannten Vergabetransformationspaket 
das Vergaberecht reformieren und dieses im
1. Halb jahr vorlegen. Ziel ist es, die öffentlichen
Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu
professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen.
Zudem soll die Beschaffung wirtschaftlich, sozial,
ökologisch und innovativ ausgerichtet und die
Verbindlichkeit dieser strategischen
Beschaffungskriterien gestärkt werden, ohne dabei die
Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden
oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu
erhöhen. Die Reform wird auch einen Beitrag zum
Bürokratieabbau leisten und zu größerem
Wettbewerb führen. Bei der Ausgestaltung der
vergaberechtlichen Vorschriften werden ein besonderes
Augenmerk auf einfache und praktische
umsetzbare Regelungen gelegt sowie notwendige
Gestaltungsspielräume der Auftraggeber gewahrt.
Insbesondere durch Erhöhung von Wertgrenzen 
und Verfahrensvereinfachungen werden
Vergabeverfahren sowohl für die öffentlichen Auftraggeber 
als auch für die Unternehmen schneller und mit 
geringerem Aufwand durchgeführt werden
können. Das erleichtert vor allem KMU und Start­ups 
die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. 
254. Die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes
soll zudem durch ein Bundestariftreuegesetz an
die Gewährung branchenspezifischer tariflicher
Arbeitsbedingungen gebunden werden, um die
Tarifbindung zu stärken (vgl. Tz 185).
Öffentliche Daten nutzbar machen, 
Evidenzbasierung stärken
255. Im Rahmen der Datenstrategie sieht die
Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen für eine
breite, effektive und zukunftsfähige Nutzung von
Daten unter Berücksichtigung des europäischen
Rechtsrahmens vor (vgl. Tz 58, 59). Darauf wird
nicht nur durch den Aufbau des Dateninstituts als
zentrale Anlaufstelle im Sinne eines wachsenden
öffentlichen Datenökosystems hingearbeitet (vgl.
Tz 61).
Mit dem Ziel, die Datenkompetenz der Verwaltung 
zu stärken, werden derzeit in allen Ministerien 
und/oder im nachgeordneten Bereich Datenlabore 
und die notwendigen personellen Ressourcen mit 
technischer Expertise aufgebaut. Diese haben unter 
anderem die Aufgabe, Daten aus der
Bundesverwaltung besser nutzbar zu machen. Eine Maßnahme 
hierfür ist die Erstellung und der Betrieb eines
ressortübergreifenden Metadatenkatalogs der
Bundesverwaltung (sog. Datenatlas). Dieser soll die
Datennutzung innerhalb der Bundesverwaltung fördern. 
Zusätzlich zum Datenatlas soll zum Austausch und 
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 116 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 117
zur Analyse der erschlossenen maschinenlesbaren 
Daten anhand von Anwendungsfällen ein
ressortübergreifender Datenpool für die Datennutzung 
erstellt werden. Datenatlas und Datenpool werden 
die Aufbereitung und Bereitstellung von Daten als 
Open Data unterstützen.
256. Künstliche Intelligenz und insbesondere große
Sprachmodelle sollen in der öffentlichen Hand
verstärkt zum Einsatz kommen. Dies soll
verantwortungsvoll und unter Einbezug der Beschäftigten
in der Verwaltung und anderen wichtigen
Stakeholdern geschehen. Mit dem im Aufbau
befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz
(„BeKI“) schafft die Bundesregierung eine zentrale
Anlauf­ und Koordinierungsstelle für KI­Vorhaben
in der Bundesverwaltung. Ziel ist es, ein
koordiniertes Vorgehen bei der Nutzung von KI­Technologien
und den Aufbau entsprechender Infrastruktur auf
Bundesebene sicherzustellen. Die Umsetzung von
KI­Vorhaben in den Ressorts erfolgt durch
unterschiedliche Organisationseinheiten, wie etwa den
Zentral­ oder Digitalabteilungen oder den
jeweiligen Datenlaboren. Dabei sind auch Fragen in Bezug
auf Datenschutz und ­sicherheit, Ethik sowie
digitale Souveränität in Bezug auf Hardware (Hosting)
und Software zu klären.
257. Neben dem flächendeckenden Glasfaserausbau
wird auch die IT­Infrastruktur der Verwaltung im
Rahmen der IT­Konsolidierung Bund modernisiert
und standardisiert. Hiermit stellt der Bund sicher,
dass seine IT­Systeme auch zukünftig stets auf der
Höhe der Zeit bleiben, und schafft die
Voraussetzung für den flächendeckenden Einsatz von
Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung.
258. Eine Ausweitung der Zugänglichkeit
öffentlicher Daten ist ohne angemessenen rechtlichen
Rahmen nur schwer zu erreichen. Aus diesem
Grund wird auf die Harmonisierung der
Rechtsgrundlagen für den Zugang zu amtlichen
Informationen hingearbeitet. Wesentlicher Aspekt 
dieser Unternehmung ist die Weiterentwicklung 
der Informationsfreiheitsgesetze zu einem
gesamtheitlichen Bundestransparenzgesetz. Hierdurch 
soll nicht nur der individuelle Zugangsanspruch 
erhalten bleiben; auch die Pflichten des Bundes zur 
Veröffentlichung gewisser Datenkategorien werden 
zusammengeführt und ausgebaut.
Die gesamtgesellschaftliche Zugänglichkeit von 
Daten erhält unter dem Begriff „Open Data“ 
(offene Daten) eine wachsende Bedeutung.
Konkret bezeichnet der Begriff die Freigabe
öffentlicher Daten für die unlimitierte Nutzung durch 
Externe. Das Open­Data­Prinzip soll zukünftig 
durch einen Rechtsanspruch ergänzt werden: Die 
Veröffentlichung bestimmter Behördendaten unter 
Open­Data­Voraussetzungen wäre somit
einklagbar.
259. Um innovative Mobilitätskonzepte und
­dienstleistungen zu fördern, müssen mehr und
bessere Reise­ und Verkehrs­Infrastrukturdaten zu
fairen Bedingungen bereitgestellt und von
weiteren Anbietern wiederverwendet werden können.
Mit dem geplanten Mobilitätsdatengesetz soll ein
geeigneter Ordnungsrahmen geschaffen werden,
der nationale und EU­Regelungen im Bereich
Mobilitätsdaten bündelt und die
MobilitätsdatenInfrastruktur institutionell und organisatorisch
stärkt. Dies soll im Ergebnis zu einer besseren
Anwendbarkeit von Vorgaben führen und
ermöglichen, dass qualitativ hochwertige Daten für eine
nahtlose, multimodale Mobilität genutzt werden
können. Staatliche Datenakteure im
Mobilitätsbereich sind dabei gleichermaßen wie private
Beteiligte adressiert.
260. Der SVR unterstreicht die hohe Bedeutung
von datenbasierten Analysen für gute
Entscheidungen in Politik und öffentlicher Verwaltung –
zum einen ex­ante für eine evidenzbasierte
AusDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 117 –
118 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
gestaltung von Politikmaßnahmen, zum
anderen ex­post für die evidenzbasierte Evaluation 
(vgl. JG Tz 530 ff.). Ein Forschungsdatengesetz 
sollte zügig auf den Weg gebracht werden. Der 
Forschung sollte darin ein hohes Gewicht in der 
Güterabwägung zum Datenschutz eingeräumt 
werden (vgl. JG Tz 572). 
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung 
über den Nutzen datenbasierter Analysen und 
erarbeitet im Rahmen einer
interministeriellen Arbeitsgruppe konkrete Maßnahmen, um 
die Leistungsfähigkeit insbesondere der
Wirtschaftsstatistik zu verbessern. Diese sowie
weitere Maßnahmen sollen in ein
Forschungsdatengesetz einfließen, das spätestens Ende 
2024 vorliegen soll. Ziele sind unter anderem, 
die Zugänglichkeit zu Daten für
Forschungszwecke zu verbessern und dem
Forschungsprivileg in der Güterabwägung ein angemessenes 
hohes Gewicht, insbesondere im Rahmen von 
datenschutzrechtlichen Regelungen,
einzuräumen. Das Netzwerk empirische Steuerforschung 
(NeSt) der Bundesregierung dient als Beispiel, 
wie das Zusammenbringen unterschiedlicher 
Kompetenzen helfen kann, die Wissensbasis 
für die Gesetzgebung zu verbessern. Es vernetzt 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im 
Bereich der empirischen Steuerforschung mit 
der amtlichen Statistik und der
Finanzverwaltung. 
Die Bundesregierung sieht Arbeit und Ziele der 
für den Wissenschaftsbereich wichtigen
„Nationalen Forschungsdateninfrastruktur“ (NFDI) 
durch den SVR nicht ausreichend gewürdigt. 
Bund und Länder fördern seit dem Jahr 2019 
mit jährlich bis zu 90 Millionen Euro die NFDI 
mit dem Ziel, die Erschließung und
Nutzbarmachung von Datenquellen und
Forschungsinfrastrukturen, deren Vernetzung auch über die 
Forschungsdomänen hinweg sowie in Zukunft 
die langfristige Sicherung von
Forschungsdaten jenseits von klassischen Förderprojekten 
zu ermöglichen. Mit der NFDI sollen auch neue 
Dienste für das Forschungsdatenmanagement 
in Deutschland – einschließlich übergreifender 
(Meta­)Datenstandards – etabliert werden.
Insbesondere sollen Forschungsdaten gemäß den 
FAIR­Prinzipien interdisziplinär auffindbar, 
zugänglich, interoperabel und
wiederverwertbar (findable, accessible, interoperable, reusable) 
sein. Die Zusammenarbeit der NFDI mit
öffentlichen Stellen und Akteuren aus der Wirtschaft 
ist in diesem Zusammenhang von großer
Bedeutung.
261. Von einer stärkeren Output­Orientierung
der Statistikgesetzgebung, d. h. einer
Fokussierung auf tatsächliche Informationsbedarfe,
verspricht sich der SVR eine verbesserte und
zielgerichtete Statistik. Denn anstatt über
fachstatistische Einzelgesetze stets legitimieren zu müssen,
welche Daten neu erhoben werden dürfen
(Input­Orientierung), sollte der Statistische
Verbund (u. a. Statistisches Bundesamt sowie
Statistikämter der Länder) selbst entscheiden können,
welche Daten zur Erfüllung eines per Gesetz
definierten Informationsbedarfs seiner Meinung
nach notwendig sind (vgl. JG Tz 553).
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des 
SVR, dass die Statistik die Möglichkeit haben 
sollte, flexibler und schneller auf neue
Datenbedarfe zu reagieren. Bestehende Gesetze
ermöglichen dies aber bereits, etwa über die
Verordnungsermächtigungen in §5 Abs. 2 BStatG. 
Zudem ist zu beachten: Um bei amtlichen 
Erhebungen hinreichend belastbare Ergebnisse 
zu erzielen, muss häufig eine Auskunftspflicht 
angeordnet werden. Die amtlichen Erhebungen 
greifen somit in die Grundrechte der Befragten 
ein, insbesondere das Recht auf informationelle 
Selbstbestimmung. Sie müssen deshalb aus
verDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 118 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 119
fassungsrechtlichen Gründen durch Gesetz 
angeordnet werden (§5 Abs. 1 BStatG).
262. Um das Dienstleistungsangebot für die
Wissenschaft zu verbessern, sollte nach Auffassung
des SVR in §3 BStatG ein Forschungsauftrag für
das Statistische Bundesamt festgeschrieben
werden, u. a. weil in der Folge dadurch ein
verbessertes Verständnis der deutschen Volkswirtschaft
resultieren könne (vgl. JG Tz 555 und Kasten 30).
Die Forschungsdatenzentren (FDZ) der
Statistischen Ämter sollten nach Ansicht des SVR im
BStatG gesetzlich verankert werden, um u. a.
einen langfristig verlässlichen Betrieb
sicherzustellen (vgl. JG Tz 556). Schließlich spricht sich
der SVR für eine Erhöhung des Statistikbudgets
aus (vgl. JG Tz 554). 
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem 
Forschungsdatengesetz. Im Kontext einer
erfolgreichen Umsetzung des
Forschungsdatengesetzes plant die Bundesregierung auch Änderungen 
des Bundesstatistikgesetzes. Hierbei prüft die 
Bundesregierung derzeit, einen
Forschungsauftrag für das Statistische Bundesamt und das
Forschungsdatenzentrum des Statistischen
Bundesamtes im Gesetz zu verankern. Die Etablierung 
von Forschungsdatenzentren zur Förderung 
des Datenaustauschs zwischen der öffentlichen 
Hand, Wissenschaft und externen Akteuren wird 
durch alle Ministerien vorangetrieben. Durch die 
Zentralisierung der Datenbestände in
Kombination mit der Bereitstellung zusätzlicher Daten 
sollen datenbasierte Forschungen in der Zukunft 
vereinfacht und die Nutzung öffentlicher Daten 
effizienter gestaltet werden. 
263. Der SVR nennt konkrete Beispiele, bei
denen es Datenlücken zu schließen gilt, und
nennt explizit (vgl. JG Tz 557 ff.): Eine
bundesweite Schülerindividualstatistik mit Paneldaten
zur gesamten Schullaufbahn (inkl. Noten und
Kompetenzen) soll als Kern eines
Bildungsverlaufsregisters dienen; amtliche Daten zur
Vermögensverteilung könnten mit dem
Mikrozensus verknüpft werden und ein Gebäude­ und 
Wohnungsregister aufbauend auf Vorgaben aus 
der novellierten EU­Gebäuderichtlinie könnte 
die Informationslage zum Gebäudebestand 
in Deutschland verbessern. Zudem sollte eine 
hochfrequente Haushaltsbefragung dazu
beitragen, nahezu in Echtzeit die ökonomische Lage 
der deutschen Haushalte abzubilden. Schließlich 
sollte bei neuen Gesetzgebungsvorhaben mit 
hoher wirtschaftlicher Bedeutung (Volumen von 
mehr als 100 Millionen Euro) eine Pflicht zur 
begleitenden Datenerhebung,
Datenbereitstellung und zeitnahen wissenschaftlichen
Evaluation verankert werden. 
Die Bundesregierung prüft die Einführung eines 
mehrere Bildungsbereiche umfassenden
Bildungsverlaufsregisters. Ein solches
Bildungsverlaufsregister würde als reines Statistikregister 
konzipiert werden. Eine Verknüpfung mit Noten 
oder Kompetenzen, wie vom SVR vorgeschlagen, 
wäre aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht 
vorgesehen. 
Hinsichtlich eines Gebäude­ und
Wohnungsregisters gibt es bereits konzeptionelle Vorarbeiten. 
Im Hinblick auf eine eventuelle hochfrequente 
Haushaltsbefragung dauern interne Prüfungen 
seitens der Bundesregierung noch an. 
Bei Regelungsvorhaben mit einem jährlichen 
Erfüllungsaufwand i. H. v. eine Million Euro oder 
100.000 Stunden Aufwand sind die Ressorts 
bereits zur Evaluierung verpflichtet. Interne 
Evaluierungen werden durch eine unabhängige 
Stelle (z. B. den Nationalen Normenkontrollrat) 
hinsichtlich ihrer Qualität überprüft, wenn der 
Erfüllungsaufwand einen Wert von 5 Millionen 
Euro pro Jahr übersteigt. Die Schließung von 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 119 –
120 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Datenlücken ist teils bereits in der
Datenstrategie verankert, die u. a. im Rahmen des
geplanten Forschungsdatengesetzes eine „leichtere 
Zugänglichkeit zu Daten für die öffentliche und 
die private Forschung und die Möglichkeiten zur 
Verknüpfung verschiedener Datensätze“ (siehe 
dort, S. 17) vorsieht. Darunter könnten auch die 
vom SVR angesprochenen Daten zur
Vermögensverteilung gehören.
264. Mit einer zeitnäheren Datenerhebung
sollte nach Auffassung des SVR die Schnelligkeit
und Reaktionsfähigkeit der amtlichen Statistik
erhöht werden. Unter anderem könne ein
stärkerer Rückgriff auf administrative Prozessdaten
erfolgen, im Bereich Gesundheit etwa auf Daten
aus der elektronischen Patientenakte (vgl. JG Tz
562 f.). Hierzu ist es aus Sicht der
Bundesregierung notwendig, klarzustellen, wer auf welche
Daten zugreifen darf. 
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das 
Statistische Bundesamt an einer schnelleren 
Bereitstellung gemeinsam mit den statistischen 
Ämtern der 16 Länder im Rahmen verfügbarer 
Haushaltsmittel arbeitet. 
Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, 
dass in dem Bericht des SVR das FDZ
Gesundheit nicht erwähnt wird. Das FDZ Gesundheit 
wird es berechtigten Nutzern ermöglichen, 
Abrechnungsdaten der gesetzlichen
Krankenversicherung für bestimmte Zwecke,
insbesondere für wissenschaftliche Forschungszwecke 
und die Weiterentwicklung des
Gesundheitswesens, auszuwerten. Es fehlt auch die Nennung 
des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG), 
dessen Ziel es ist, die gemeindienliche Nutzung 
von Gesundheitsdaten zu fördern, indem es 
kurzfristig die Grundlage für eine bessere
Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten schafft (für 
Forschung, Versorgung und Innovation) und 
die Voraussetzungen für den Europäischen 
Gesundheitsdatenraum (European Health Data 
Space, EHDS) in Deutschland schafft. Im GDNG 
wird der nationale rechtliche Rahmen für die 
Gesundheitsdatennutzung weiterentwickelt 
und die bestehenden nationalen Regelungen 
zur Sekundärnutzung gezielt erweitert. Damit 
sollen die dringenden Bedarfe an einer besseren 
Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von
Gesundheitsdaten kurzfristig gedeckt und das
Gesundheitssystem weiter zu einem lernenden System 
ausgebaut werden.
265. Der SVR spricht sich für eine bessere
Verfügbarkeit bereits erhobener Daten aus; alle
Datenquellen, die öffentlich finanziert wurden,
sollten der unabhängigen wissenschaftlichen
Forschung zur Verfügung stehen. Über das
Once­only­Prinzip (vgl. Tz 247) sollte das
mehrmalige Eintragen der gleichen Daten vermieden
werden. Die Löschvorschrift im
Bundesstatistikgesetz § 13a BStatG solle abgeschafft werden
(vgl. JG Tz 567). Um Daten über verschiedene
Datenanbieter hinweg besser zu verknüpfen,
sollten Datentreuhänder bzw. ­intermediäre
eingerichtet werden. Diese sollen Daten aus
verschiedenen Quellen zusammenführen und
gesetzeskonform berechtigten Nutzerinnen und
Nutzern zur Verfügung stellen. Der SVR zeigt
sich enttäuscht, dass das Dateninstitut nicht die
Aufgabe eines Datentreuhänders für die
Forschung übernimmt (vgl. JG Tz 568). Solange es
Datentreuhänder nicht gibt, sollten rechtliche
Hindernisse bei der Verknüpfung von
bestehenden Registern abgebaut werden, etwa indem
§ 13a BStatG, der die Grenzen der
Verknüpfbarkeit definiert, erweitert wird (vgl. JG Tz 569). Die
soziale Akzeptanz für eine erweiterte
Verknüpfbarkeit könne laut SVR steigen, wenn der
Bevölkerung der gesellschaftliche Nutzen vermittelt
werde (vgl. JG Tz 571).
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 120 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 121
Auch aus Sicht der Bundesregierung ist die 
Verknüpfung von Daten bedeutsam.
Verknüpfungen sind nach geltender Rechtslage bereits 
möglich, etwa im Rahmen des §13a BStatG für 
Unternehmensdaten oder im Geltungsbereich 
des §75 SGB X. Die Bundesregierung prüft, 
inwieweit diese Möglichkeiten erweitert werden 
können. Zudem soll eine Klarstellung erfolgen, 
nach der § 75 Abs. 4 Satz 1 SGB X die
Genehmigungsfähigkeit der Verarbeitung von Sozialdaten 
mit weiteren Daten umfassen kann. Auch spielt 
das Once­only­Prinzip nicht zuletzt im Hinblick 
auf Bürokratieabbau eine wichtige Rolle. 
Anders als vom SVR geschrieben ist derzeit 
offen, ob und wie das Dateninstitut als
Datentreuhänder oder Datenvermittlungsdienst
auftreten soll. Die Bundesregierung wird dies im 
weiteren Verfahren zum Aufbau des
Dateninstituts (vgl. JWB 2023 Tz 186) klären und hat
diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen.
266. Um den Datenzugang einfacher und
benutzerfreundlicher zu gestalten, erachtet der SVR es
u. a. als sinnvoll, den Zugang zu Forschungsdaten
im Statistischen Verbund stärker zu
koordinieren und zu zentralisieren. Dies könne etwa über
§ 16 Abs. 6 BStatG erfolgen, indem alle Akteure
des Statistischen Verbunds den
Forschungsdatenzugang, die Geheimhaltung und den
Datenschutz einheitlich regelten (vgl. JG Tz 573).
Vorteile werden vom SVR u. a. in ein Zugriff auf
formal anonymisierte Daten über ein Remote
Access System gesehen (vgl. JG Tz 576). Die
Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeit
entsprechender Änderungen des
Bundesstatistikgesetzes.
G.  Wohlfahrtsmessung und
gesellschaftlicher Fortschritt
267. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist das zentrale
Maß für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
eines Landes. Es ermöglicht, die Größe von
Volkswirtschaften und die wirtschaftliche Entwicklung
einzelner Staaten zu vergleichen. Das BIP wird
traditionell als Maß für materiellen Wohlstand
herangezogen. Allerdings kann ein einzelner Wert die
unterschiedlichen Dimensionen eines breiter
angelegten Begriffs der Wohlfahrt (vgl. Kasten 19) nicht
vollständig abbilden. Wohlfahrt zeichnet sich
vielmehr auch durch soziale Gerechtigkeit, Qualität der
Bildung und Gesundheitsversorgung,
Forschungsund Innovationsfähigkeit,
Geschlechtergerechtigkeit, generationengerechte Staatsfinanzen oder
Fortschritte beim Klima­ und Naturschutz aus.
Trotz der Relevanz des BIP, die gerade in
wirtschaftlich schwierigen Phasen deutlich wird, ist es
wirtschaftspolitisch geboten, auch andere Indikatoren
jenseits des BIP zu beachten.
268. Im Jahreswirtschaftsbericht 2022 hat die
Bundesregierung erstmals einen systematischen
Ansatz dargestellt, um neben dem
Wirtschaftswachstum weitere Dimensionen der
gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt in den Blick zu nehmen.
Dies spiegelt auch das politische Leitbild einer
Sozial­ökologischen Marktwirtschaft wider,
welches die Weichen für den zukünftigen Wohlstand
auf nachhaltiger Grundlage stellt. Vor diesem
Hintergrund soll der hier dargestellte Ansatz das BIP
als zentrale wirtschaftspolitische Kennziffer
ausdrücklich nicht ersetzen, sondern im Sinne eines
umfassenderen Blicks zielgerichtet ergänzen.
269. Die nunmehr dritte Auflage dieses Kapitels
führt die Berichterstattung der vergangenen
beiden Jahre fort. Es gibt Hinweise darauf, in
welchen Bereichen sich Deutschland gegenwärtig auf
einem ökonomisch und ökologisch nachhaltigen,
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 121 –
122 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
sozial ausgewogenen und zukunftsfähigen
Wachstumspfad befindet und an welchen Stellen
zusätzliche Anstrengungen nötig sind. Ziel ist es, mithilfe 
aussagekräftiger Leitindikatoren verschiedene 
Dimensionen der Wohlfahrt abzudecken.
270. Die vorliegende Wohlfahrtsindikatorik ist 
nicht abschließend und trifft keine Aussagen über
die Priorisierung einzelner Ziele und
Handlungsfelder. Aufgrund des begrenzten Umfangs ist es
nicht möglich, darauf einzugehen, wie sich die
Indikatoren gegenseitig beeinflussen und wo
Zielkonflikte bestehen.
271. Das Kapitel ersetzt nicht die vertieften
Berichterstattungen der fachspezifischen Berichte
der jeweiligen Ressorts oder der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie (DNS), welche der nationalen
Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten
Nationen und ihrer 17 Nachhaltigkeitsziele dient. Einige
Indikatoren aus der DNS sind aber auch für die
Wohlfahrtsmessung relevant und finden sich in
diesem Kapitel wieder. Sie sind in den Grafiken mit
N gekennzeichnet. Die DNS wird derzeit
turnusmäßig unter Beteiligung verschiedener
Stakeholder und der Öffentlichkeit weiterentwickelt, die
aktualisierte Strategie wird voraussichtlich Ende
2024 veröffentlicht.
272. Evidenzbasierte Politik, die
Transformationsprozesse effektiv und zielgerichtet begleitet, setzt
eine solide Datenbasis voraus. Ein grundlegender
Aspekt für die Auswahl der
Wohlfahrtsindikatoren ist, ob aussagekräftige und aktuelle Daten 
verfügbar sind. In Einzelfällen kommt es vor, dass 
Daten aktuell nicht oder nur mit größerer
zeitlicher Verzögerung vorliegen. Auch kann es
aufgrund methodischer Weiterentwicklungen
einzelner Indikatoren zu Brüchen in den Zeitreihen 
kommen (vgl. Kasten 20). Um Entwicklungen über 
Jahre hinweg zu vergleichen, wird eine
grundsätzliche Kontinuität der betrachteten Indikatoren 
angestrebt. Die Auswahl und Systematik der
Indikatoren wird dabei jedoch fortlaufend überprüft 
und verbessert.
273. Unter Berücksichtigung der angestrebten
Kontinuität wurde das Kapitel unter anderem vor
dem Hintergrund einer im Jahr 2023
durchgeführten öffentlichen Konsultation (vgl. Kasten 21)
leicht angepasst. Zudem werden die verschiedenen
Indikatoren erstmals in einer Gesamtübersicht
vorab zusammengefasst und die jeweilige
Veränderung zum vorhergehenden Wert dargestellt.
Einzelne Indikatoren wurden überarbeitet bzw.
ergänzt. In den vier übergeordneten Bereichen (I)
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
Grundbedürfnisse, (II) Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe,
(III) Ökologische Grenzen und (IV)
Zukunftsfähigkeit von Staat und Wirtschaft werden die Inhalte
der vorherigen Kapitel grafisch gespiegelt und die
Entwicklung der einzelnen Indikatoren über einen
Zeitraum von mehreren Jahren aufgezeigt.
Kasten 19: Begriffserklärungen Wohlstand und Wohlfahrt
Wohlstand: Im ökonomischen Sinne Verfügung über Einkommen, Vermögen sowie den Besitz und Konsum von 
Gütern und Dienstleistungen. Wohlstand kann als materielle Dimension der Wohlfahrt verstanden werden und 
spiegelt den Lebensstandard von Personen, privaten Haushalten oder der Gesamtgesellschaft wider.
Wohlfahrt: Maß des individuellen oder gesellschaftlichen Nutzens, gemessen durch – objektive –
Lebensqualität und – subjektives – Wohlergehen sowohl in materieller (siehe Wohlstand) als auch in immaterieller Hinsicht 
(z. B. Gesundheit, Umweltqualität).
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 122 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 123
Kasten 20: Methodische Überarbeitungen verschiedener Datenquellen
Hinweis zum Mikrozensus: Aufgrund einer umfassenden Neugestaltung des Mikrozensus im Jahr 2020 sind die 
Daten ab diesem Berichtsjahr nur eingeschränkt mit den Daten aus den vorangegangenen Jahren vergleichbar 
(Zeitreihenbruch). Vereinzelte technische Herausforderungen wirkten sich noch auf die Erhebung des Jahres 
2021 aus, wobei die Effekte weniger stark als im Jahr 2020 waren.
Hinweis zu ‚Leben in Europa‘: Die Erhebung ‚Leben in Europa‘ (EU-SILC) wurde im Jahr 2020 in den
Mikrozensus integriert. Aufgrund methodischer Unterschiede ist ein Vergleich der Daten des Erhebungsjahres 2020 mit 
den Vorjahren nicht möglich.
Kasten 21: Öffentliche Konsultation zur Wohlfahrtsindikatorik
Vom 25. Juli bis 6. September 2023 wurde die im Jahreswirtschaftsbericht 2023 angekündigte Online-
Konsultation zur Wohlfahrtsmessung durchgeführt. Die jeder Bürgerin und jedem Bürger offenstehende Konsultation 
hatte zum Ziel, ein möglichst breites Meinungsspektrum zu sammeln. Es handelt sich hierbei um eine
nichtrepräsentative Umfrage. Gleichwohl liefert die Konsultation interessante Impulse für die Weiterentwicklung des 
Kapitels in den kommenden Jahren. Die Ergebnisse wurden als Artikel in der Dezember-Ausgabe der
monatlichen Publikation des BMWK „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ veröffentlicht. In einem zweiten Schritt
werden Gesprächsrunden mit Expertinnen und Experten durchgeführt, um einzelne in der Konsultation
aufgeworfene Aspekte vertieft aufzugreifen, systematisch zu beleuchten und in der zukünftigen Weiterentwicklung der 
Wohlfahrtsindikatorik zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere Themenkomplexe, die bisher nicht Teil des 
Indikatorensets sind wie zum Beispiel subjektive Indikatoren zur Lebenszufriedenheit oder Dimensionen der 
Demokratie.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 123 –
Indikator Einheit letzter  
verfügbarer 
Wert
vorletzter 
verfügbarer 
Wert
Veränderung 
ggü. Vorjahr
I Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Grundbedürfnisse
Bruttonationaleinkommen je Einwohner (hier: preisbereinigt) in Euro 40.157 (2023) 40.544 (2022) -1,0 %
Reallohnentwicklung Index, 2022=100 100 (2022) 104,2 (2021) -4,0 %
Erwerbstätigenquote (20-64 Jahre; hier: gesamt) in Prozent 80,7 (2022) 79,4 (2021) +1,3 PP
Arbeitsproduktivität Index, 2015=100 105,5 (2023) 106,5 (2022) -0,9 %
Fachkräftepotenzial: Anteil 30- bis 34-Jähriger mit einem beruflichen  
Bildungsabschluss (hier: gesamt) in Prozent
78,1 (2022) 80,3 (2021) -2,2 PP
     Anteil der akademisch Qualifizierten oder beruflich Höherqualifizierten 53,7 (2022) 53,2 (2021) +0,5 PP
Entwicklung von Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage
     Ausbildungsplatzangebot
Anzahl
562.626 (2023) 544.012 (2022) +3,4 %
     Ausbildungsplatznachfrage 515.562 (2023) 497.829 (2022) +3,6 %
Vorzeitige Sterblichkeit (vor Vollendung des 70. Lebensjahres)
     Frauen
Todesfälle je 100.000 EW
153 (2022) 152 (2021) +0,7 %
     Männer 284 (2022) 290 (2021) -2,1 %
Anteil von Personen mit hohen Wohnkosten in Prozent 11,8* (2022) 11,0 (2021) +0,8 PP
Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen der Daseinsvorsorge  
(Anteil der Bevölkerung mit Einrichtungen in definierter Nähe) in Prozent 53,1 (2021) 53,6 (2020) -0,5 PP
II Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe
Regionale Einkommensverteilung (verfügbares Einkommen privater Haushalte pro Person in den Kreisen, in Euro) [siehe Karte]
Gini-Koeffizient des verfügbaren Äquivalenzeinkommens Gini-Koeffizient 0,288 (2022) 0,312 (2021) -0,024
Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern
     unbereinigt
in Prozent
18 (2023) 18 (2022) 0 PP
     bereinigt 6 (2023) 7 (2022) -1 PP
Frauen in Führungspositionen
     Vorstand
in Prozent
20,5 (2023) 16,2 (2022) +4,3 PP
     Aufsichtsrat 37,3 (2023) 35,6 (2022) +1,7 PP
     Öffentlicher Dienst (Bund) 40,8 (2022) 38,9 (2021) +1,9 PP
Kinder in Ganztagsbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege
0- bis 2-Jährige
in Prozent
19,7 (2023) 19,3 (2022) +0,4 PP
3- bis 5-Jährige 47,0 (2023) 47,4 (2022) -0,4 PP
Frühe Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Prozent 12,4 (2022) 12,4 (2021) 0 PP
Tarifbindung (Anteil aller Beschäftigten) in Prozent 51 (2022) 52 (2021) - 1 PP
III Ökologische Grenzen
Treibhausgas-Emissionen in Mio. t CO2-Äquivalent 750 (2022) 760 (2021) -1,3 %
Investitionen der Industrie in Maßnahmen für den Klimaschutz in Mio. Euro 4.154 (2021) 3.365 (2020) +23,4 %
Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch in Prozent 20,5 (2022) 18,8 (2021) +1,7 PP
Endenergieproduktivität Index, 2008=100 126,5 (2022) 120,5 (2021) +5,0 %
Gesamtrohstoffproduktivität Index, 2000=100 134 (2021) 131 (2020) +2,3 %
Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche Hektar pro Tag 55 (2021) 54 (2020) +1,8 %
Artenvielfalt und Landschaftsqualität Index, 2030=100 75,3 (2019) 73,7 (2018) +1,6 PP
Emissionen von Luftschadstoffen Index, 2030=100 65,9 (2021) 65,4 (2020) +0,5 PP
Nitratminderung im Grundwasser (Messstellen unter Grenzwert) in Prozent 84,0 (2022) 84,0 (2021) 0 PP
IV Zukunftsfähigkeit von Staat und Wirtschaft
Bruttoanlageinvestitionen
     Nichtstaatliche Sektoren
in Prozent des BIP
19,4 (2023) 19,5 (2022) -0,1 PP
     Sektor Staat 2,7 (2023) 2,6 (2022) +0,1 PP
Private und öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Prozent des BIP 3,13* (2022) 3,13 (2021) 0 PP
Innovatorenquote in Prozent 50,7 (2022) 54,3 (2021) -3,6 PP
Gründungen, Anteil Gründungen von Frauen und Anteil innovativer  
Gründungen (hier: Zahl der Gründungen insg.) in Tsd. 550 (2022) 607 (2021) -9,4 %
Welthandelsanteil bei forschungsintensiven Waren in Prozent 9,6 (2022) 10,1 (2021) -0,5 PP
Breitbandausbau (Anteil von Haushalten mit verfügbarem  
Festnetzanschluss ≥ 1000 Mbit/s) in Prozent 73,6 (2023) 68,0 (2022) +5,6 PP
Öffentliche Schuldenstandsquote in Prozent des BIP 65 ¼^ (2023) 66,1 (2022) -0,9 PP
Staatlicher Finanzierungssaldo
     Schuldenquotenstabilisierender Finanzierungssaldo
in Prozent des BIP
-3,9 (2023) -4,6 (2022) +0,7 PP
     Tatsächlicher/erwarteter Finanzierungssaldo -2,0 (2023) -2,5 (2022) +0,5 PP
Kredit/BIP-Lücke in Prozentpunkten 0,28 (Q3 2023) 4,64 (Q3 2022) -4,36 PP
Steuerquote in Prozent des BIP 24,7 (2022) 24,5 (2021) +0,2 PP
Staatsquote (Staatsausgaben) in Prozent des BIP 49,5* (2022) 50,9* (2021) -1,4 PP
%=Prozent; PP=Prozentpunkte; *vorläufige Daten; ^Projektion
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 124 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 125
(I) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Grundbedürfnisse
Bruttonationaleinkommen je Einwohner/in: Durchschnitt 
der innerhalb eines Jahres von allen Bewohnerinnen und 
Bewohnern eines Staates (Inländer) erwirtschafteten 
Einkommen, unabhängig davon, ob diese im Inland oder 
im Ausland erzielt wurden.
Reallohnentwicklung: Beim Reallohnindex wird die
Entwicklung der Verdienste der Preisentwicklung
gegenübergestellt. Aus dem Nominallohnindex wird die Ver änderung 
der durchschnittlichen Bruttomonats verdienste inklusive 
der Sonderzahlungen im Produzierenden Gewerbe und im 
Dienstleistungsbereich berechnet, aus dem
Verbraucherpreisindex die der Preise. Bei einer positiven
Veränderungs rate des Reallohnindex sind die Löhne stärker ge -
stiegen als die Verbraucherpreise, bei einer negativen 
Veränderungsrate ist es entsprechend umgekehrt.
Erwerbstätigenquote: Anteil der Erwerbstätigen an der 
Gesamtheit der entsprechenden Bevölkerungsgruppe auf 
Basis der EU-Arbeitskräfteerhebung. Angaben
grundsätzlich für Personen im Alter von 20–64 Jahren. Gesondert 
betrachtet wird zudem die Erwerbstätigkeit unter den 
Älteren (60–64 Jahre). 
0
10
20
30
40
50
60
20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
in 1.000 Euro
in jeweiligen Preisen preisbereinigt
Bruttonationaleinkommen je Einwohner
Quelle: Statistisches Bundesamt.
90
95
100
105
110
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
Index, 2022 = 100
94,9 
95,8 96,5 96,3 
98,0 
100,1 
102,0 
103,0 
105,5 
104,3 104,2 104,4 
100
Reallohnentwicklung
Quelle:  Statistisches Bundesamt.
40
45
50
55
60
65
70
75
80
85
90
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Prozent
Männer
Ältere
Ausländische Personen
Frauen
insgesamt
Erwerbstätigenquote
Quelle: Statistisches Bundesamt auf Basis von EU-LFS.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 125 –
126 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Arbeitsproduktivität: Verhältnis von Bruttoinlandsprodukt 
(BIP) in konstanten Preisen zur Einsatzmenge an 
Arbeitsleistung gemessen an den geleisteten 
Arbeitsstunden.
Fachkräftepotenzial: Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit 
einem beruflichen Bildungsabschluss aufgeteilt in:  
1) Personen mit einem berufsbildenden Abschluss
(Erstausbildung) sowie in 2) beruflich Höherqualifizierte
(z. B. Zweitausbildung, Ausbildung nach Abitur,
Fortbildungsabschlüsse der höherqualifizierenden
Berufsbildung) und akademisch Qualifizierte (z. B. mit einem
Hochschulabschluss). Ziel gemäß der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie ist, dass bis 2030 55 Prozent der
30- bis 34-Jährigen akademisch qualifiziert oder beruflich
höherqualifiziert sind. Siehe Hinweis zur Datenquelle 
Mikrozensus in Kasten 20.
Entwicklung von Angebot und Nachfrage bei 
Ausbildungsplätzen: Das Angebot an Ausbildungsplätzen 
setzt sich aus den neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträgen sowie den noch unbesetzten Ausbildungsstellen 
zusammen. Die (traditionelle) Ausbildungsplatznachfrage 
ergibt sich aus den neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträgen sowie den noch unversorgten Bewerberinnen 
und Bewerbern.
90
95
100
105
110
20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
Index, 2015 = 100; Arbeitsproduktivität je geleisteter Erwerbstätigenstunde
94,9 
97,4 98,0 98,5 
99,5 100,0 
101,4 
103,2 103,4 104,1 
105,3 
105,9 106,5 
105,5
Arbeitsproduktivität
Quelle: Statistisches Bundesamt.
DNS-Indikator 4.1.b: Akademisch Quali­zierte 
und beru­ich Höherquali­zierte
0
20
40
60
80
100
202220212020201920182017201620152014
Anteil an allen 30- bis 34-Jährigen, in Prozent
83,6 83,7 83,2 83,1 82,9 82,7 81,2 80,3 78,1
38,0 36,9 35,2 34,3 33,1 32,2 28,9 27,1 24,4
14,3 14,5 14,8 14,8 14,9 15,0 15,7 15,3 14,3
4,8 5,0 5,0 5,4 5,5 5,4 6,5 7,0 7,3
26,5 27,3 28,2 28,6 29,4 30,1 30,1 30,9 32,1
Höherquali­zierende Berufsbildung
Hochschulabschlüsse Erstausbildung
Zweitausbildung, Ausbildung nach Abitur
Gesamt
Fachkräftepotenzial: 30- bis 34-Jährige mit 
einem beruflichen Bildungsabschluss
Quelle: Statistisches Bundesamt.
400
450
500
550
600
650
20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Tausend
580
600
585
564 562 564 564 572
589 578
527 536 572
Ausbildungsplatznachfrage
Ausbildungsplatzangebot
581
567
551 544 543 541 547 556
550
497 498 
544 
563
498 516
Entwicklung von Ausbildungsplatzangebot 
und -nachfrage
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 126 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 127
Vorzeitige Sterblichkeit: Todesfälle der weiblichen und 
männlichen Bevölkerung vor der Vollendung des  
70. Lebensjahres pro Jahr, altersstandardisiert und
bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter
Ausschluss der unter 1-Jährigen. Gemäß der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie soll bis zum Jahr 2030 die
vorzeitige Sterblichkeit bei Frauen bei höchstens 100 und bei
Männern bei höchstens 190 Todesfällen je 100.000
Einwohnerinnen und Einwohner liegen.
Anteil von Personen mit hohen Wohnkosten: Anteil der 
Personen, die in Haushalten leben, welche mehr als  
40 Prozent ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für 
Wohnen ausgeben. Ausgaben für Wohnen sind dabei die 
Nettokaltmiete, Nebenkosten, Energiekosten und 
Ausgaben für Wasserversorgung sowie bei Wohneigentum 
werterhaltende Investitionen und Zinszahlungen für 
Kredite abzüglich etwaiger wohnbezogener
Sozialleistungen. Siehe Hinweis zur Datenquelle „Leben in Europa“ 
in Kasten 20. 
50
100
150
200
250
300
350
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
Todesfälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner unter 70 Jahren
301 299 292 292 281 288 284 276 279 271 276 290 
155
Frauen
Männer
157 153 156 149 153 152 149 151 146 145 152 153
284
Vorzeitige Sterblichkeit
Quelle: Statistisches Bundesamt.
8
10
12
14
16
18
20
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Prozent
14,5 
16,1 
16,6 16,4 15,9 15,6 15,8 
14,5 
14,2 13,9 
9,0 
11,0 
11,8*
Anteil von Personen mit hohen Wohnkosten
Quelle: Statistisches Bundesamt auf Basis von EU-SILC; *vorläufige Daten.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 127 –
128 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
274. Die Nachwirkungen der Corona­Pandemie
sowie der Energiepreisschocks haben die
wirtschaftliche Dynamik in Deutschland gebremst. Auch die
kommenden Jahre werden herausfordernd sein, vor
allem wegen der demografischen Entwicklung und
geopolitischer Verschiebungen. Die
Dekarbonisierung und Kreislaufführung der Wirtschaft wie auch
die Digitalisierung schaffen Chancen für neuen
Wohlstand, gehen aber auch mit
Herausforderungen einher. Vor diesem Hintergrund ist es umso
wichtiger, das Potenzialwachstum der deutschen
Wirtschaft zu stärken, um nachhaltigen Wohlstand
zukünftig zu sichern (vgl. Kapitel A). Hierfür spielt
die Produktivitätsentwicklung eine zentrale Rolle. 
Sie legt die Grundlage für gut bezahlte sowie
qualifizierte Arbeitsplätze, hohe verfügbare Einkommen 
und bessere Konsum­ und
Investitionsmöglichkeiten.
275. Eine zentrale Bewertungsgröße des materiellen
Wohlstands ist das aus allen wirtschaftlichen
Tätigkeiten entstandene Einkommen, das den
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Im
Bruttonationaleinkommen (BNE) je Einwohner/-in
werden sämtliche Einkommen der Inländerinnen
und Inländer sowie der gebietsansässigen
Wirtschaftseinheiten betrachtet. Dazu gehören auch
die Einkommen derer, die in Deutschland wohnen
aber im Ausland arbeiten oder von dort
Kapitaleinkommen beziehen. Seit 2010 hat das nominale
Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen der 
Daseinsvorsorge: Anteil der Bevölkerung, welcher die/den 
nächste/n Supermarkt/Discounter, Post (nur Filialen mit 
Universaldienstleistungen), Grundschule, ÖPNV-
Haltestelle mit mind. 20 Abfahrten pro Tag innerhalb 1.000 m, 
das nächste Krankenhaus der Grundversorgung innerhalb 
von 30 Minuten und die nächste Sekundarschule
innerhalb von 15 Minuten mit dem Pkw erreicht.
70 und mehr
60 bis unter 70
100 km
40 bis unter 50
50 bis unter 60
bis unter 30
30 bis unter 40
Anteil versorgter Bevölkerung 2021 in %
NL
BE
LU
FR
CH
AT
CZ
PL
DK
München
Stuttgart
Saarbrücken
Wiesbaden
Bremen
Hamburg
Berlin
Magdeburg
Dresden
Hannover
Kiel
Erfurt
Potsdam
Schwerin
Düsseldorf
Mainz
Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen der 
Daseinsvorsorge
Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 128 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 129
potenzial auszuschöpfen (vgl. Kapitel C.4). Auch auf 
individueller Ebene ist die Erwerbstätigkeit
Ausdruck ökonomischer Eigenständigkeit und eine 
wesentliche Voraussetzung zur Sicherung und
Steigerung des persönlichen Lebensstandards sowie zur 
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Neben dem 
Einkommen werden zudem Leistungsansprüche 
der Sozialversicherungen, wie Arbeitslosengeld und 
Rentenzahlungen, erworben, welche die
Einkommenseinbußen im Falle eines Jobverlustes abfedern 
oder im Rentenalter Einkommen sicherstellen.
Insgesamt stieg die Erwerbstätigenquote seit 2010 
(75,0 Prozent) im Trendverlauf an und erreichte 
2022 einen Höchstwert von 80,7 Prozent – damit 
lag sie leicht über dem Vor­Pandemie­Niveau. Von 
2010 bis 2022 verzeichnete die Gruppe der Älteren 
(60­64 Jahre) mit 22,1 Prozentpunkten den
größten Anstieg bei der Erwerbstätigkeit – von 41,1 auf 
63,2 Prozent. Insbesondere die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dieser Altersgruppe hat 
über die Zeit zugenommen. Die Erwerbstätigkeit 
von Frauen nahm im selben Zeitraum (2010–2022) 
um 7,1 Prozentpunkte zu und hat damit die Lücke 
zur Erwerbstätigenquote der Männer verkleinern 
können. Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist 
insbesondere die gestiegene Erwerbstätigkeit von 
Müttern. Mit 76,8 Prozent hat Deutschland
insgesamt eine der höchsten Erwerbstätigenquoten von 
Frauen in Europa. Gleichzeitig besteht bei
Berücksichtigung der wöchentlichen Arbeitszeit
weiterhin ein deutlicher Unterschied zwischen Männern 
und Frauen bei dem Gesamterwerbsvolumen (vgl. 
Tz 72). Bei Personen mit ausländischer
Staatsangehörigkeit nahm die Erwerbstätigenquote um 7,8 
Pro zent punkte zu (2022: 69,2 Prozent).
Differenziert nach EU­ und Drittstaaten­Zugehörigkeit ist 
die Quote erstgenannter etwas stärker angestiegen 
(+6,7 Prozentpunkte von 2010 bis 2022), ausgehend 
von einem deutlich höheren Niveau. Die Quote 
der Erwerbstätigen aus Drittstaaten weist dagegen 
im Betrachtungszeitraum mit 5,8 Prozentpunkten 
einen leicht geringeren Anstieg auf, der aber
teilweise auf eine vorübergehende Verzerrung im Zuge 
BNE je Einwohner/­in, mit Ausnahme des von der 
Corona­Pandemie geprägten Jahres 2020,
kontinuierlich zugenommen und ist von 32.582 Euro (2010) 
um 55,7 Prozent auf 50.730 Euro (2023) angestiegen. 
Das reale BNE je Einwohner/­in stieg im gleichen 
Zeitraum um 13,5 Prozent von 35.368 Euro (2010) 
auf 40.157 Euro (2023). Dabei lag der Wert des
Jahres 2023 jedoch noch minimal unter dem Wert des 
Jahres 2019. Das merkliche Auseinanderdriften der 
nominalen (in jeweiligen Preisen) und realen
(preisbereinigt) Größen am aktuellen Rand geht auf die 
hohen Inflationsraten seit 2021 zurück.
276. Die hohe Inflation hat auch die Entwicklung
der realen Löhne beeinträchtigt, die für viele
Bürgerinnen und Bürger die maßgebliche
Einkommensquelle darstellen. Zwar legten die Nominallöhne zu, 
die Reallohnentwicklung – sprich die Entwicklung
der tatsächlichen Kaufkraft der erwirtschafteten
Verdienste – zeigte sich infolge der hohen
Inflationsraten ab 2022 aber gegensätzlich. Viele
Beschäftigte verzeichneten einen Reallohnverlust. Der
Rückgang im Jahr 2022 gegenüber 2021 um 4 Prozent
hatte zur Folge, dass die Reallöhne das Niveau des
Jahres 2016 unterschritten. Gegenüber 2010 lagen
die Reallöhne im Jahr 2022 insgesamt um 5,4
Prozent höher. Seit Mitte des Jahres 2023 zeichnet sich
allerdings wieder ein Anstieg der Reallöhne ab. Dazu
beigetragen haben neben den Tarifabschlüssen der
Jahre 2022 und 2023 die seit dem Hoch im Herbst/
Winter 2022/23 wieder erkennbar sinkende
Teuerungsrate und verschiedene Maßnahmen der
Bundesregierung wie die Inflationsausgleichsprämie
und die Erhöhung des Mindestlohns (vgl. Kapitel D). 
Zudem trägt das Inflationsausgleichsgesetz mit dem
Ausgleich der kalten Progression maßgeblich dazu
bei, dass inflationsbedingte Lohnerhöhungen auch
zu einem Erhalt der Kaufkraft führen (vgl. Tz 183). 
277. Insbesondere mit Blick auf die demografische
Alterung der Gesellschaft ist es für den zukünftigen
gesamtgesellschaftlichen Wohlstand in Deutschland
entscheidend, das vorhandene
ErwerbspersonenDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 129 –
130 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
chende berufliche bzw. akademische Qualifizierung 
von Schulabgängerinnen und Schulabgängern zu 
gewährleisten und attraktive Ausbildungs­ und 
Arbeitsbedingungen für junge Menschen zu
schaffen. Einen Einblick in die Entwicklung des durch 
formale Ausbildung geschaffenen
Humankapitals gibt der Indikator der 30- bis 34-Jährigen mit 
einem beruflichen Bildungsabschluss. Dieses
Fachkräftepotenzial ist allerdings seit einigen Jahren auf 
zuletzt 78,1 Prozent im Jahr 2022 gesunken.
Mit Blick auf das gesamte Fachkräftepotenzial sind 
verschiedene Entwicklungen zu bemerken:
Einerseits konnte der Anteil der akademisch
Qualifizierten und beruflich Höherqualifizierten, d. h.
Personen mit Zweitausbildung, Ausbildung nach Abitur, 
höherqualifizierender Ausbildung oder
Hochschulabschluss, einen Anstieg auf insgesamt 53,7 Prozent 
im Jahr 2022 verzeichnen, was mit Blick auf den 
erhöhten Bedarf an – sowohl akademisch als auch 
beruflich – höherqualifizierten Fachkräften
positiv zu bewerten ist. Der Anteil junger Erwachsener 
ohne Hochschulzugangsberechtigung (wie Abitur 
oder Fachhochschulreife) mit einer beruflichen 
Erstausbildung als höchstem Bildungsabschluss ist 
auf 24,4 Prozent im Jahr 2022 gefallen. Dabei steht 
der Rückgang des gesamten Fachkräftepotenzials in 
Zusammenhang mit dem gestiegenen Anteil
junger Erwachsener ohne einen beruflichen oder
allgemeinbildenden Abschluss im Sekundarbereich 
II (vgl. Tz 290). Dieser Anstieg geringqualifizierter 
junger Erwachsener ist nicht nur mit Blick auf das 
gesunkene Fachkräftepotenzial bzw. fehlende
Fachkräfte kritisch; auch sind die betroffenen Personen 
mit erschwerter Teilhabe am Arbeitsmarkt und am 
gesellschaftlichen Leben konfrontiert. 
Um das Fachkräftepotenzial zukünftig zu heben, 
stärkt die Bundesregierung mit der
Exzellenzinitiative Berufliche Bildung das gesamte System der 
beruflichen Bildung und macht eine duale
Berufsausbildung für alle jungen Menschen attraktiver 
(vgl. auch Tz 87).
der Flüchtlingsbewegung in den Jahren 2015 und 
2016 zurückgeführt werden kann. Die
Entwicklung der Quote über die letzten Jahre zeigt, dass die 
Arbeitsmarktintegration auch von Personen aus 
Drittstaaten (u. a. mit Fluchthintergrund) weiter
verbessert werden konnte (vgl. Tz 93).
278. Um das Wohlstandsniveau in Deutschland
zu sichern, kommt der Produktivitätssteigerung
eine zentrale Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund
des aus demografischen Gründen perspektivisch
abnehmenden Erwerbspersonenpotenzials ist
dabei insbesondere die Arbeitsproduktivität
ausschlaggebend. Sie misst den durchschnittlich in
einer Arbeitsstunde erwirtschafteten
Produktionswert (preisbereinigt) und ist ein wichtiger Aspekt
der Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft. 
In Deutschland stieg die Arbeitsproduktivität in
den letzten knapp anderthalb Dekaden bis zum
Jahr 2022 mit moderaten Wachstumsraten
kontinuierlich, auch während der Corona­Pandemie. 
Allerdings ist im Jahr 2023 ein leichter Rückgang
zu beobachten. Insgesamt entwickelt sich die
Produktivität in der jüngeren Vergangenheit deutlich
langsamer als noch vor einigen Jahrzehnten wie
in den 70er, 80er und 90er Jahren – oder auch vor
einem Jahrzehnt: Während die Arbeitsproduktivität
von 2012 bis 2017 um 5,3 Prozent zunahm, waren
es von 2018 bis 2023 nur 2,0 Prozent. Diese
insgesamt geringe Dynamik ist ebenso in anderen
entwickelten Volkswirtschaften zu beobachten. Die
Arbeitsproduktivität kann allen voran durch den
Einsatz neuer Technologien sowie
Prozessoptimierungen erhöht werden (vgl. Tz 3), sodass mehr
Wertschöpfung im Verhältnis zum Arbeitseinsatz erzielt
wird. Die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte, 
u. a. durch Aus­ und Weiterbildung (vgl. Kapitel C.4), 
sowie eine verbesserte Allokation auf dem
Arbeitsmarkt spielen ebenfalls eine große Rolle.
279. Gut ausgebildete Fachkräfte sind Grundlage
für die Innovations­ und Wettbewerbsfähigkeit
einer Volkswirtschaft. Ziel ist es daher, eine
entspreDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 130 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 131
281. Das individuelle Wohlbefinden eines Menschen
wird entscheidend von seinem Gesundheitszustand
sowie von sozialen, wirtschaftlichen und
Umweltfaktoren bestimmt. Neben dem eigenen
Gesundheitsbewusstsein kann auch die Politik die
Gesundheit und Lebenserwartung der Bevölkerung durch
eine Vielzahl von Faktoren positiv beeinflussen. 
Dazu gehören zum Beispiel ein leistungsfähiges und
solidarisches Gesundheitssystem mit der Priorität
auf Prävention und Früherkennung, der Erhalt oder
die Wiederherstellung guter Umweltbedingungen
und intakter Ökosysteme, Arbeitsschutzgesetze oder
Verhaltensanreize z. B. in Form von höheren
Steuern auf gesundheitsschädliche Produkte wie Tabak
und Alkohol. Ein ganzheitlicher
Gesundheitsindikator existiert zwar nicht, wohl aber Indikatoren, die
Teilbereiche in diesem Themenkomplex abdecken. 
Im Rahmen der Wohlfahrtsmessung wird der
Indikator Vorzeitige Sterblichkeit vor Vollendung des 
70. Lebensjahres betrachtet, der im Gegensatz zur
allgemeinen Lebenserwartung stärker den
Gesundheitszustand der Erwerbsbevölkerung in den Blick
nimmt. Im Trendverlauf ist die vorzeitige
Sterblichkeit insbesondere bei Männern gesunken, sodass
sich über die Zeit der geschlechtsspezifische
Unterschied leicht verringerte. In den Folgejahren der
Corona­Pandemie zeigt sich allerdings ein leichter
Anstieg der vorzeitigen Sterblichkeit (Angaben je
100.000 Einwohner des jeweiligen Geschlechts):
Bei Männern lag sie im Jahr 2022 bei 284
Todesfällen und damit 4,8 Prozent über dem Vor­
CoronaNiveau von 2019. Bei Frauen kletterte der Wert im
gleichen Zeitraum ebenfalls um 4,8 Prozent auf 153
Todesfälle. Als die drei häufigsten Ursachen der
vorzeitigen Sterblichkeit sind zu nennen (hier jeweils
für 2022): Bösartige Neubildungen (Tumore) (35,2
Prozent), Herz­Kreislauf­Erkrankungen (19,9
Prozent) und Krankheiten des Verdauungssystems
(7,4 Prozent). Der Einfluss von Corona­Infektionen
auf die Sterbefälle in der betrachteten Altersklasse
ist gemäß dem Statistischen Bundesamt insgesamt
gering. 
280. Die anteilige Abnahme von Personen mit
einer beruflichen Erstausbildung spiegelt sich auch
darin wider, dass es vielen Unternehmen
zunehmend schwerfällt, ihre Ausbildungsstellen zu
besetzen. Der Blick auf Entwicklung von Angebot und 
Nachfrage bei Ausbildungsplätzen zeigt eine sich
immer weiter öffnende Lücke zwischen beiden
Linien, vor allem nach dem Auftreten der
CoronaPandemie. Seit Jahren ist das Angebot an
Ausbildungsplätzen größer als die Nachfrage: Standen
im Jahr 2010 noch rd. 579.900
Ausbildungsplatzangebote rd. 572.000 Nachfragenden gegenüber, was
einem zahlenmäßigen Ausbildungsplatzüberhang 
von rd. 7.900 Stellen entspricht, waren es 2023 rd.
562.600 (Angebot: ­3,0 Prozent) zu nur rd. 515.600
(Nachfrage: ­9,9 Prozent) – der Überhang an
Ausbildungsplätzen ist somit auf rd. 47.000 gewachsen.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist die in der
langfristigen Tendenz steigende Quote von
Vertragsauflösungen bei Berufsausbildungen (erfasst vorzeitige
Lösungen von Ausbildungsverträgen, die nicht
zwingend mit einem Ausbildungsabbruch
einhergehen müssen; vielmehr schließt sich oftmals ein
Wechsel der Ausbildungsstätte an eine
Vertragslösung an), die im Jahr 2022 bei 29,5 Prozent lag
(vgl. 2010: 23,0 Prozent). Dabei korreliert die
Vertragslösungsquote mit der Ausbildungsmarktlage:
Je positiver sich die Angebots­Nachfrage­Relation
aus Sicht der jungen Menschen darstellt, desto
eher wechseln Auszubildende in ein anderes
Ausbildungsverhältnis (vgl. https://www.bibb.de/
dokumente/pdf/dazubi_
informationsbeitrag_vertragsloesungen­befunde­massnahmen­ueberblick.
pdf). Die Suche nach qualifizierten und motivierten
Nachwuchsfachkräften ist somit für Unternehmen
sowie den öffentlichen Dienst zunehmend eine
große Herausforderung. Angesichts dieser
Entwicklungen hat die Bundesregierung verschiedene
Maßnahmen zur Stärkung von Aus­ und
Weiterbildung getroffen (vgl. Tz 88 ff.).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 131 –
132 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
dichte. Die Sicherstellung einer dennoch
vergleichbaren Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen der 
Daseinsvorsorge ist eine wichtige Voraussetzung 
für gleichwertige Lebensverhältnisse. Eine
ausreichende infrastrukturelle Anbindung erhöht die 
Lebensqualität vor Ort, welche nicht zuletzt ein 
relevanter Faktor für die Anziehungskraft auf
Fachkräfte ist. Im Jahr 2021 waren für 53,1 Prozent der 
Bevölkerung in Deutschland sowohl ein
Supermarkt, eine Post, eine Grundschule und eine
ÖPNVHaltestelle mit mindestens 20 Abfahrten pro Tag 
innerhalb eines Kilometers gut erreichbar, ebenso 
das nächste Krankenhaus innerhalb von 30
Minuten und die nächste Sekundarschule innerhalb von 
15 Minuten Fahrzeit mit dem Pkw. Das heißt aber 
auch: 46,9 Prozent der Bevölkerung können diese 
Angebote und Einrichtungen schlechter oder
aufwändiger erreichen. Eine regionale Aufgliederung 
zeigt, dass im Gegensatz zur Einkommensverteilung 
(vgl. Tz 285) kein Ost­West­Gefälle, jedoch ein
StadtLand­Gefälle prägend ist. So ist die Bevölkerung in 
Ostdeutschland im Durchschnitt leicht besser
angebunden (54,3 Prozent) als jene in Westdeutschland 
(52,8 Prozent). Kreisfreie Städte weisen
deutschlandweit dagegen mit 75,4 Prozent eine deutlich bessere 
Erreichbarkeit von Einrichtungen der
Daseinsvorsorge auf als ländliche Räume mit 41,3 Prozent. 
Verglichen mit der letzten Erhebung für 2020 hat 
die Erreichbarkeit der zentralen Einrichtungen 
der Daseinsvorsorge um 0,5 Prozentpunkte
abgenommen. Dieser insgesamt leichte Rückgang, der 
maßgeblich auf die Landkreise entfällt (­0,6
Prozentpunkte ggü. ­0,2 Prozentpunkte bei kreisfreien 
Städten), ist nicht allein auf Schließungen von
Einrichtungen, sondern auch auf
Bevölkerungswanderung zwischen gut und weniger gut versorgten 
Kreisen bzw. Gebieten zurückzuführen. 
282. Die zwischenzeitlich im Jahr 2022
beobachteten rasanten Anstiege der Energiepreise haben nicht
nur Unternehmen belastet, sondern sich für private
Haushalte insbesondere in höheren Wohnkosten
niedergeschlagen. Weitere Entwicklungen wie u. a. 
höhere Mieten wirken sich derzeit ebenfalls
kostensteigernd aus (vgl. Tz 192, 194). Dies spiegelt sich
auch in der aktuellen Entwicklung des Indikators
Anteil der Personen mit hohen Wohnkosten wider. 
Der Indikator bildet Personen ab, die in Haushalten
leben, die mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren
Haushaltseinkommens für Wohnen ausgeben. Bei
einem solch hohen Anteil wird nach Definition der
Europäischen Statistik für Einkommen und
Lebensbedingungen (EU­SILC) von einer Überlastung
durch Wohnkosten ausgegangen. Für das Jahr 2022
weist der Indikator einen Anteil von 11,8 Prozent
auf, im Vorjahr lag er mit 11 Prozent etwas
niedriger. Die erkennbar höheren Werte bis 2019 sind
aufgrund umfangreicher methodischer
Änderungen nicht mit den Ergebnissen ab 2020
vergleichbar (vgl. Kasten 20). Insbesondere armutsgefährdete
Bevölkerungsgruppen sind von hohen Wohnkosten
betroffen. So wiesen im Jahr 2022 41,4 Prozent der
Haushalte mit einem Einkommen unter 60 Prozent
des Medians hohe Wohnkosten auf, bei Haushalten
über dieser Einkommensgrenze waren es lediglich
6,8 Prozent. Gesteigerte Ausgaben in diesem Bereich
können daher insbesondere für Haushalte mit
niedrigen Einkommen zu relativ höheren finanziellen
Belastungen führen. Die Bundesregierung hat
verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die
gestiegenen Energiekosten für private Haushalte abzufedern
und insbesondere einkommensschwache Haushalte
bei steigenden Wohnkosten zu entlasten, u. a. im
Zuge der Wohngeldreform 2023 (vgl. Tz 193). 
283. Deutschland ist ein strukturell vielfältiges
Land mit dicht besiedelten urbanen Zentren und
Ballungsräumen bis hin zu ländlichen und
peripheren Regionen mit niedriger
BevölkerungsDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 132 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 133
(II) Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe
Regionale Einkommensverteilung: Durchschnittliches 
verfügbares Einkommen privater Haushalte
einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck in Euro 
pro Person nach Kreisen im Jahr 2021. Die Werte sind 
jeweils bevölkerungsgewichtet.
Gini-Koeffizient des verfügbaren Äquivalenz
einkommens: Maß für die Ungleichverteilung von Einkommen 
privater Haushalte, hier nach Umverteilung, d. h. nach 
Steuern und Sozialtransfers und auf Basis einer Äqui
valenzgewichtung nach Zahl und Alter der
Haushaltsmitglieder. Die Werte können zwischen 0 (vollständige 
Gleichverteilung) und 1 (maximale Ungleichverteilung) 
liegen. Gemäß der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 
soll der Gini-Koeffizient des verfügbaren
Äquivalenzeinkommens bis 2030 unterhalb des EU-27-Wertes
liegen (dieser betrug rund 0,3 in 2022). Siehe Hinweis zur 
Datenquelle „Leben in Europa“ in Kasten 20.
100 km
in Euro
   17.924 bis 22.207 (81 Kreise)
> 22.207 bis 23.439 (80 Kreise)
> 23.439 bis 24.605 (81 Kreise)
> 24.605 bis 25.935 (80 Kreise)
> 25.935 bis 37.515 (79 Kreise)
Regionale Einkommensverteilung
Quelle: Thünen-Institut, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder. 
0,20
0,25
0,30
0,35
0,40
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
Gini-Koef­zient
0,293 0,290 
0,283 
0,297 
0,307 0,301 0,295 
0,291 
0,311 
0,297 
0,305 0,312 
0,288
Gini-Koeffizient des verfügbaren 
Äquivalenzeinkommens
Quelle: Statistisches Bundesamt auf Basis von EU-SILC.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 133 –
134 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Kinder in Ganztagsbetreuung in Tageseinrichtungen und 
Tagespflege: Anteil der Kinder in Ganztagsbetreuung am 
Stichtag 1. März an allen Kindern der gleichen Altersgruppe 
am 31. Dezember des Vorjahres. Ganztagsbetreuung entspricht 
einer durchgehenden vertraglich vereinbarten Betreuungszeit 
von mehr als sieben Stunden pro Tag in Tageseinrichtungen 
oder Tagespflege. Gemäß der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie soll der Anteil bis zum Jahr 2030 auf mindestens  
35 Prozent (0- bis 2-Jährige Kinder) bzw. 70 Prozent (3- bis 
5-Jährige Kinder) gesteigert werden.
Frauen in Führungspositionen: Bei den Unternehmens
indikatoren handelt es sich um den Anteil von Frauen im 
Vorstand/Aufsichtsrat von Unternehmen, die sowohl
börsennotiert als auch paritätisch mitbestimmt sind. Stand: 
Januar eines Jahres. Gesetzlich gilt für Aufsichts räte
börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Un ternehmen 
eine Quote von jeweils mindestens 30 Pro zent Frauen und 
Männern. Beim öffentlichen Dienst wird in der langen 
Zeitreihe der Anteil von Frauen in Führungspositionen der 
obersten Bundesbehörden dargestellt
(Gleichstellungsindex). Seit dem Berichtsjahr 2022 wird ergänzend eine 
Erhebung inklusive der nachgeordneten Behörden
ausgewiesen. Alle Arbeitsplätze mit Vorgesetzten- oder Lei
tungsaufgaben, ohne das jeweils höchste politische Leitungsamt 
wie Ministerinnen und Minister, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und -sekretäre, Präsidentinnen und
Präsidenten oder vergleichbare Positionen. Ab 2018 inkl.
Auslandsvertretungen. Stand: 30.06. eines Jahres. Gemäß dem 
am 12.08.2021 in Kraft getretenen Zweiten
Führungspositionen-Gesetz soll die gleichberechtigte Teilhabe von 
Frauen und Männern an Führungsfunktionen des
öffentlichen Dienstes bis Ende 2025 erreicht werden.
Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern: Unter schied im 
Bruttostundenverdienst zwischen Männern und Frauen. Ange
geben ist zunächst der unbereinigte Verdienst unter schied, welcher 
strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechter gruppen, wie 
Unterschiede bei Berufen, Beschäf tigungsumfang, Bildungs stand, 
Berufserfahrung, Arbeitsverträgen oder den geringeren Anteil von 
Frauen in Führungspositionen unberücksichtigt lässt. Gemäß der 
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollte bis 2020 der
Verdienstabstand auf 10 Prozent verringert und bis 2030 dieses Ziel
beibehalten werden. Weiterhin bildet die Grafik zum Vergleich den 
bereinigten Verdienstunterschied ab, welcher die oben genannten 
Strukturinformationen der lohnrelevanten Ein flussfaktoren 
berück sichtigt. Zu berücksichtigen ist, dass nicht über alle 
Einflussfaktoren Informationen zur Verfügung stehen.
Beispielsweise fehlen Angaben zu Erwerbsunterbrechungen wie Elternzeit. 
Die Daten der bereinigten Unterschiede liegen bis zum Jahr 2022 
nur alle vier Jahre vor. Die Ergebnisse für das Jahr 2022 sind
aufgrund eines Wechsels der Datenquelle und der Erhe
bungsmethodik nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
5
10
15
20
25
20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Prozent der Verdienste der Männer
22 
7
6 6
bereinigt
unbereinigt
22 
23 
22 22 22 
21 
20 20 
19 
18 18 
6
7
18 18 
Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern
Quelle: Statistisches Bundesamt.
0
10
20
30
40
50
202320222021202020192018201720162015
Anteile Frauen, in Prozent
Unternehmen – Vorstand
Unternehmen – Aufsichtsrat
Öffentlicher Dienst
(Oberste Bundesbehörden)
21,3
23,8
28,1
30,9
33,9
35,2 35,9 35,6 
4,9 6,0 7,1 8,2 9,6
11,5
14,1
16,2 
32,6 34,0 35,3 34,3 36,0 36,9
38,9 
37,3
20,5
40,8
43,8
Öffentlicher Dienst (Oberste Bundesbehörden
und nachgeordnete Bereiche)
Frauen in Führungspositionen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Frauen in die Aufsichtsräte e. V.
0
10
20
30
40
50
60
20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
Anteil an allen Kindern der gleichen Altersgruppe, in Prozent
0- bis 2-Jährige
3- bis 5-Jährige32,3 34,9 37,1 39,3 41,7 44,4 44,8 45,5 46,1 47,2 47,9 47,3 
11,6 12,9 14,6 15,8 17,5 18,1 18,3 18,5 18,8 19,3 19,6 18,9 
47,4 
19,3 
47,0
19,7
Kinder in Ganztagsbetreuung in 
Tageseinrichtungen und Tagespflege
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 134 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 135
Frühe Schulabgängerinnen und Schulabgänger: Anteil 
derjenigen 18- bis 24-Jährigen an allen Personen
derselben Altersgruppe, die weder über eine
Hochschulzugangsberechtigung wie Abitur oder die Fachhochschulreife 
noch über eine abgeschlossene Berufsausbildung
verfügen und die derzeit nicht an Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Gemäß der Deutschen Nach
haltigkeitsstrategie soll dieser Anteil bis 2030 auf 9,5 Prozent 
gesenkt werden. Siehe Hinweis zur Datenquelle 
Mikrozensus in Kasten 20.
Tarifbindung: Anteil an Beschäftigten in Betrieben, die 
gemäß IAB-Betriebspanel einem Branchen- oder
Firmenbzw. Haustarifvertrag unterliegen. Das IAB-Betriebspanel 
ist eine jährliche repräsentative Befragung von rund 
15.500 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und 
Berufsforschung (IAB). Neben der Tarifbindung wird 
zusätzlich der Anteil an Beschäftigten in Firmen
ausgewiesen, in denen gemäß Selbstauskunft kein Tarifvertrag 
gilt, die sich aber an Tarifverträgen orientieren. Im Jahr 
2020 fiel die Erhebung der Orientierung an Tarifverträgen 
leicht abweichend aus, insbesondere wurden
tiefergehende Details abgefragt.
284. In den letzten Jahren haben die Krisen nicht
nur Unternehmen, sondern ebenso die Bürgerinnen
und Bürger vor große Herausforderungen gestellt. 
Zudem birgt die Transformation im Zuge der
Dekarbonisierung und Digitalisierung der Wirtschaft
und Gesellschaft verteilungspolitische
Herausforderungen (vgl. Tz 188 ff.). Die Bundesregierung hat
sich die Schaffung von Rahmenbedingungen zum
Ziel gesetzt, die es allen Bürgerinnen und Bürgern
ermöglichen, ihr Potenzial zu entwickeln,
einzubringen und im Gegenzug auch gleichberechtigt an
der wirtschaftlichen Entwicklung teilzuhaben.
Hierfür stellen unter anderem die Gewährleistung von 
Chancengleichheit – vor allem durch Bildung und 
Qualifikation – sowie die Verringerung von Armut 
und sozialen Ungleichheiten wichtige Aspekte dar. 
Darüber hinaus gilt es, eine sozial gerechte
Ausgestaltung der Transformation frühzeitig in den Blick 
zu nehmen und sicherzustellen. Das vorliegende 
Kapitel bildet verschiede Aspekte sozialer
Gerechtigkeit und Teilhabe ab. Eine detaillierte
Berichterstattung zu verteilungspolitischen Entwicklungen 
nimmt die Bundesregierung regelmäßig im
Rahmen des Armuts­ und Reichtumsberichts vor. Die 
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
Anteil an allen 18- bis 24-Jährigen, in Prozent
11,9 11,6 
10,4 
9,8 9,5 
9,8 
10,3 10,1 10,3 10,3 
10,2 
12,4 12,4
Frühe Schulabgängerinnen und Schulabgänger
Quelle: Statistisches Bundesamt.
0
10
20
30
40
50
60
70
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
Anteil an allen Beschäftigten, in Prozent
Firmentarifverträge
Branchentarifverträge Tarifbindung gesamt
Orientierung an Tarifvertrag
60 59 58 58 58 57 56 55 54 52 51 52 
20 21 21 22 22 21 22 22 23 24 
19 
23 
51
25
Tarifbindung
Quelle: IAB-Betriebspanel.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 135 –
136 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Arbeiten am siebten Bericht haben begonnen; die 
Beschlussfassung im Kabinett ist für Ende 2024 
geplant.
285. Die regionale Einkommensverteilung spielt
für die gesamtgesellschaftliche Teilhabe eine
wichtige Rolle, denn sie spiegelt womöglich ungenutzte
Wohlfahrtspotenziale wider. Zudem können große
regionale Einkommensgefälle und regionale
Disparitäten unter bestimmten Umständen zu sozialen
Spannungen führen. Die Karte zur regionalen
Einkommensverteilung zeigt das nominale
durchschnittlich verfügbare Einkommen der privaten
Haushalte pro Person in den Kreisen Deutschlands. 
Je dunkler die Farbe, desto höher ist das
Einkommen. In Deutschland sind Unterschiede zwischen
den Regionen im Osten und Westen, aber auch
zwischen dem Norden und dem Süden besonders
auffällig. In den 20 Prozent (Quintil) der Kreise mit
den höchsten Einkommen, die vor allem in
Süddeutschland liegen, verfügten die privaten
Haushalte im Jahr 2021 über durchschnittlich 27.441
Euro pro Kopf. In den einkommensschwächsten
20 Prozent der Kreise, insbesondere im Ruhrgebiet, 
im Nordosten und in Mitteldeutschland, waren es
21.291 Euro. Mit der Zeit haben sich die regionalen
Unterschiede in der Verteilung der nominalen
Einkommen aber verringert: So lagen im Jahr 2021 die
Einkommen im Quintil der einkommensstärksten
Kreise 29 Prozent höher als im Quintil der
einkommensschwächsten Kreise gegenüber 30 Prozent in
2020 und 39 Prozent in 2011. Allerdings bleiben bei
dieser Betrachtung die unterschiedlichen
Preisniveaus (Miete, Energie und Lebensmittel) in den
Regionen unberücksichtigt. Da diese meistens in
einkommensstarken Regionen und insbesondere in
Großstädten höher ausfallen als in
strukturschwachen oder ländlichen Gebieten, werden bestehende
Einkommensunterschiede zu einem gewissen Teil
ausgeglichen. Sie bleiben aber auch unter
Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten grundsätzlich
bestehen. Laut einer im Oktober 2023
veröffentlichten Studie zur Erstellung eines Regionalpreisindex
mit Daten aus dem Jahr 2022 (vgl. Goecke, H. et al.: 
Regionaler Preisindex – ein neuer Ansatz mit Big 
Data, Gutachten in Zusammenarbeit mit dem
Bundesinstitut für Bau­, Stadt­ und Raumforschung), 
verringert sich allerdings der Abstand zwischen den 
jeweils oberen und unteren 20 Prozent der Kreise 
von 29 Prozent auf 24 Prozent. Die Rangfolge der 
einkommensstärksten Kreise ändert sich zudem – 
einige Kreise klettern deutlich nach oben, andere 
fallen zurück. Sobald aktuellere Daten zu den
regionalen Preisniveaus vorliegen, wird die
Bundesregierung im JWB detaillierter über die regionale
Realeinkommensentwicklung berichten. Die
Bundesregierung hat sich dem Ziel bundesweit gleichwertiger 
Lebensverhältnisse verpflichtet. Einen Beitrag dazu 
leisten die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der 
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (vgl. Tz 146) 
sowie das „Gesamtdeutsche Fördersystem für
strukturschwache Regionen“ (GFS). 
286. Während die regionale Einkommensverteilung
Unterschiede in durchschnittlichen Einkommen
zwischen verschiedenen Teilen Deutschlands
aufzeigt, können Ungleichheiten in
Lebensverhältnissen zwischen einzelnen Haushalten daraus nicht
abgeleitet werden. Um die Einkommensverteilung
in der gesamten Bevölkerung in Form einer
einzigen Zahl zusammenzufassen, wird im
nationalen und internationalen Kontext üblicherweise der
Gini-Koeffizient verwendet. Seit 2010 bewegt sich
der Gini­Koeffizient des verfügbaren
Äquivalenzeinkommens stabil im Bereich von 0,283 bis 0,312. Am
aktuellen Rand ist der Gini­Koeffizient von 2021 auf
2022 um 0,024 Punkte auf 0,288 gesunken, bewegt
sich damit aber in der Spanne der vergangenen
zehn Jahre. Ungleichheit in der
Einkommensverteilung ist ein grundsätzlich akzeptierter Bestandteil
einer dynamischen Marktwirtschaft und mitunter
auch Ausdruck des Leistungsprinzips. Gleichzeitig
muss die Möglichkeit auf soziale Teilhabe
sichergestellt sein. Das deutsche Steuer­ und
Transfersystem trägt entscheidend dazu bei. Dies zeigt auch
der Vergleich mit dem Gini­Koeffizienten der
äquiDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 136 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 137
valenzgewichteten Markteinkommen vor Steuern 
und Sozialleistungen. Dieser Wert lag 2022 deutlich 
höher bei rd. 0,5. 
287. Die ökonomische Gleichstellung von Frauen
und Männern ist ein erklärtes Ziel der
Bundesregierung. Hierfür sind die nachhaltige
ökonomische Eigenständigkeit beider Geschlechter
und die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und
Männern entscheidend. Der hierfür verwendete
Indikator ist der Verdienstabstand zwischen
Frauen und Männern. Dieser wird aus dem
Verhältnis der durchschnittlichen Bruttoverdienste
pro Stunde gebildet. Der Verdienstabstand wird
sowohl unbereinigt als auch bereinigt
ausgewiesen. Beim unbereinigten Verdienstabstand bleiben
strukturelle Unterschiede zwischen Frauen und
Männern am Ar beitsmarkt wie Beruf,
Beschäftigungsumfang, Bil dungs stand, Berufserfahrung 
oder Anteil in Füh rungspositionen
unberücksichtigt. Im langfristigen Trend ist der unbereinigte
Verdienstabstand rückläufig, stagniert aber seit
2020 auf einem Niveau von 18 Prozent, wobei die
Daten ab dem Jahr 2022 aufgrund einer
veränderten Datenbasis nicht vollständig mit den
Vorjahren vergleichbar sind. Verantwortlich für den
Abstand ist maßgeblich der weitaus höhere Anteil
von Frauen in geringer entlohnten Berufen oder
Branchen sowie in Teilzeittätigkeiten (vgl. Tz 72).
Zudem weisen Erwerbsbiografien von Frauen oft
Einschnitte infolge der Elternschaft auf (vgl. Tz 72).
Die dadurch im Vergleich zu Männern
entstandene Arbeitszeit­ und Lohnlücke wird im Verlauf
des Erwerbslebens im Durchschnitt nicht wieder
geschlossen, sondern bleibt konstant. Niedrigere
Stundenlöhne und/oder eine geringere
Wochenarbeitszeit insbesondere von Müttern spiegeln sich
in insgesamt niedrigeren Erwerbseinkommen von
Frauen im Vergleich zu Männern wider. Der
bereinigte Verdienstabstand berücksichtigt – soweit
möglich – die oben genannten Faktoren, um sich
dem Vergleich gleichwertiger Tätigkeiten
statistisch anzunähern. Dabei ist allerdings zu
berücksichtigen, dass sich hinter den strukturellen
Bereinigungsfaktoren auch geschlechterspezifische Be ­
nachteiligungen verbergen können. Der bereinigte 
Verdienstabstand beträgt derzeit 6 Prozent (2023) 
und weist langfristig weder einen abnehmenden 
noch einen zunehmenden Trend auf. Auch hier 
gelten die oben beschriebenen Einschränkungen 
hinsichtlich der Vergleichbarkeit des Jahres 2022. 
Die Bundesregierung wirkt mit ihren Maßnahmen 
sowohl der unbereinigten als auch der bereinigten 
Lohnlücke entgegen. Hierzu tragen vor allem jene 
Maßnahmen bei, die Frauen insbesondere als
Mütter jüngerer Kinder in ihrer Erwerbstätigkeit
unterstützen und die partnerschaftliche Aufgabenteilung 
von Familie und Beruf zwischen den Eltern stärken, 
wie die Unterstützung der Länder beim Ausbau der 
Kindertagesbetreuung (vgl. Tz 74) und die
Weiterentwicklung des Elterngelds. Zudem soll in der
laufenden Legislaturperiode das
Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt und dessen Durchsetzung 
gestärkt werden. 
288. Auch sind Frauen in Führungspositionen
weiterhin unterrepräsentiert. Der Trend der letzten
Jahre ist allerdings positiv: In Aufsichtsräten,
Vorständen von Unternehmen und
Führungspositionen im öffentlichen Dienst ist der Anteil an Frauen
in den letzten Jahren spürbar angestiegen, was nicht
zuletzt auch eine wichtige Vorbild­ bzw.
Identifikationsfunktion für Nachwuchskräfte mit sich bringt. 
Vor allem auf Vorstandsebene in börsennotierten
und paritätisch mitbestimmten Unternehmen
konnte eine Vervierfachung des Anteils innerhalb
von neun Jahren – von 4,9 Prozent in 2015 auf 20,5
Prozent in 2023 – erreicht werden. Der Anteil von
Frauen in Aufsichtsräten entsprechender
Unternehmen hat sich ausgehend von 21,3 Prozent im Jahr
2015 auf 37,3 Prozent in 2023 stark erhöht, das im
Führungspositionen­Gesetz von 2015 verankerte
Ziel von 30 Prozent ist somit bereits überschritten.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 137 –
138 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Auch in den obersten Bundesbehörden
konnten weitere Fortschritte erzielt werden. Dort stieg 
der Anteil der Frauen in Führungspositionen seit 
Inkrafttreten des mit dem ersten
Führungspositionen­Gesetz novellierten
Bundesgleichstellungsgesetzes 2015 kontinuierlich von 32,6 Prozent auf  
40,8 Prozent bis 2022 (Gleichstellungsindex). Mit 
dem zweiten Führungspositionen­Gesetz wurde 
2021 im Bundesgleichstellungsgesetz das Ziel, 
Führungspositionen in der gesamten
Bundesverwaltung bis Ende 2025 annähernd paritätisch 
zu besetzen, verankert. Werden neben obersten 
Bundesbehörden auch nachgeordnete Behörden, 
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen in den 
Geschäftsbereichen der Ressorts berücksichtigt, so 
lag die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen 
im gesamten Bundesbereich zum Ende des Jahres 
2022 demnach bei insgesamt 43,8 Prozent.
289. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung werden
gleich mehrere gesellschaftliche Ziele adressiert. 
Neben einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie
und Beruf und damit einem Beitrag zur
Gleichstellung von Frauen und Männern trägt eine qualitativ
hochwertige Kinderbetreuung auch maßgeblich
zur Chancengleichheit von Kindern bei. Im
langfristigen Trend ist eine Zunahme von Kindern in
Ganztagesbetreuung (Tageseinrichtungen und
Tagespflege) zu verzeichnen, die jedoch nach 2015
abflacht und in den letzten Jahren eher stagniert. 
Insgesamt hat sich der Anteil bei den 0­ bis 2­
Jährigen von 11,6 Prozent in 2010 auf 19,7 Prozent
(Tageseinrichtungen: 17,1 Prozent; Tagespflege: 2,6
Prozent) in 2023 erhöht. Bei den 3­ bis 5­Jährigen ist
die Entwicklung ähnlich: Von 32,3 Prozent im Jahr
2010 wuchs die Betreuungsquote von Kindern in
Ganztagesbetreuung auf 47,9 Prozent im Jahr 2020, 
seitdem fällt sie jedoch leicht und lag 2023 bei 47,0
Prozent (Tageseinrichtungen: 46,6 Prozent;
Tagespflege: 0,4 Prozent). Eine Herausforderung für den
bedarfsgerechten Ausbau von
Betreuungskapazitäten und eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels
stellen fehlende Erzieherinnen und Erzieher dar. 
Bund und Länder verfolgen neben der Bereitstellung 
von Finanzmitteln für den Ausbau der
Kinderbetreuung auch Lösungsansätze zur
Fachkräftegewinnung und ­sicherung (vgl. Tz 74).
290. Für Chancengleichheit und soziale Teilhabe ist
zudem die weitere Schul­ und Bildungslaufbahn
entscheidend. Ohne einen ausreichend qualifizierenden
Bildungs­ bzw. Berufsabschluss verschlechtern sich
die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich – das
Armutsrisiko steigt und mithin auch die
Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen. So weisen
beispielsweise rund zwei Drittel der Arbeitslosen im
Rechtsbereich des SGB II keine Berufsausbildung
auf. Im Jahr 2022 verfügten, wie bereits im Vorjahr, 
12,4 Prozent aller Personen zwischen 18 und 24
Jahren weder über eine Hochschulzugangsberechtigung
wie Abitur oder die Fachhochschulreife noch über
eine abgeschlossene Berufsausbildung und nahmen
auch nicht an Aus­ und
Weiterbildungsmaßnahmen teil. Während dieser Anteil bis 2014 trendmäßig
zurückging, ist er seitdem gestiegen. Auch vor dem
Hintergrund der Entwicklung in den Jahren vor der
Corona­Pandemie sowie mit Blick auf das zukünftige
Fachkräftepotenzial (vgl. Tz 279) sind weitere
Anstrengungen notwendig, den Anteil dieser sogenannten
frühen Schulabgängerinnen und Schulabgänger zu
senken, um möglichst vielen jungen Menschen eine
nachhaltige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu
ermöglichen. Denn die frühen Schulabgängerinnen
und Schulabgänger sind die fehlenden Fachkräfte von
morgen. Mit Blick auf die Geschlechterverteilung liegt
der Anteil der frühen Schulabgänge bei Männern mit
14,1 Prozent deutlich über dem der Frauen mit 10,7
Prozent (jeweils 2022). Diese Differenz hat sich seit
2006/2007 immer weiter vergrößert, davor verlief die
Entwicklung beider Geschlechter auf vergleichbarem
Niveau. Jüngste Studienergebnisse zeigen, dass
Bildungserfolg in Deutschland weiterhin stark von der
sozialen Herkunft abhängt. Mit Maßnahmen wie dem
Startchancen­Programm trägt der Bund gemeinsam
mit den Ländern zu mehr Chancengerechtigkeit bei
(vgl. Tz 199). 
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 138 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 139
291. Im Zuge der ansteigenden Konkurrenz um
Fachkräfte gewinnen gute Arbeitsbedingungen an
Bedeutung. Gleichzeitig stellen Zeiten des
strukturellen Wandels, aber auch krisenhafte
Entwicklungen sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen
vor Herausforderungen. Die in Deutschland durch
Betriebsräte, Mitbestimmung und Tarifbindung
geprägten Beziehungen zwischen
Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden können dazu beitragen, 
gute Arbeitsbedingungen auch in von
Veränderungen geprägten Zeiten sicherzustellen und die
Produktivität zu erhöhen (vgl. Tz 184). Dabei gilt
das System der Sozialpartnerschaft in Deutschland
im internationalen Vergleich als Erfolgsmodell. Die
Bedeutung der Tarifbindung hat über die Zeit
abgenommen. Während 2010 60 Prozent der
Beschäftigten durch Branchen­ oder Firmentarifverträge
abgedeckt waren, lag dieser Anteil im Jahr 2022 bei
51 Prozent. Dabei ist insbesondere eine Abnahme
des Anteils der Beschäftigten in Betrieben mit
Branchentarifvertrag zu beobachten, während die
Verbreitung von Firmen­ oder Haustarifverträgen
langfristig stabil bei 8–9 Prozent liegt. In 2022 konnte 
hier eine Zunahme auf 10 Prozent beobachtet
werden. 
Manche Firmen orientieren sich nach
Selbstauskunft an Branchentarifverträgen, auch wenn keine 
formale Bindung besteht. Gegenläufig zur Abnahme 
der Tarifbindung ist der Anteil aller Beschäftigten, 
für die eine Orientierung gilt, seit 2010 insgesamt 
leicht gestiegen, von 20 Prozent auf 25 Prozent im 
Jahr 2022. Während des Pandemiejahres 2020 war 
ein zwischenzeitliches Absinken zu verzeichnen, was 
neben der konjunkturellen Entwicklung auch auf 
eine abweichende Befragungsweise zurückzuführen 
sein könnte. Im Gegensatz zur formalen
Tarifbindung ist zu beachten, dass bei der Orientierung nicht 
notwendigerweise alle tarifrelevanten Aspekte
übernommen werden. Die Bundesregierung hat sich zum 
Ziel gesetzt, die Tarifbindung bzw. die
Sozialpartnerschaft insgesamt durch verschiedene Maßnahmen 
zu stärken (vgl. Tz 185).
(III) Ökologische Grenzen
Treibhausgas-Emissionen: Gesamte Treibhausgas-
Emissionen umgerechnet in Kohlendioxid-Äquivalente 
(ohne Kohlendioxid-Emissionen aus Landnutzung, 
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft). Zielwert 
ggü. 1990 für 2030: mindestens minus 65 Prozent, für 
2040: mindestens minus 88 Prozent. Bis zum Jahr 2045 
soll Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. 
Hierzu soll der Sektor Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) einen
verpflichtenden und zunehmenden Beitrag leisten (siehe § 3a 
Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz).
500
550
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (ohne LULUCF)
928
904 914 931
891 899 895 880
852
797
732
760 750
Treibhausgas-Emissionen
Quelle: Umweltbundesamt (UBA).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 139 –
140 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Anteil Erneuerbarer Energien am Brutto-
Endenergieverbrauch: Nutzung erneuerbarer Energien in Relation 
zum Brutto-Endenergieverbrauch. Der Brutto-
Endenergieverbrauch umfasst den Energieverbrauch 
beim Letztverbraucher, die Übertragungsverluste sowie 
den Eigenverbrauch der Energiegewinnungsbereiche.
Endenergieproduktivität (1) und Endenergieverbrauch (2): 
(1) Wertschöpfung je eingesetzter Einheit Endenergie,
also der Energie, die energetisch bspw. als thermische
oder elektrische Energie den Endverbrauchern zur
Herstellung von Gütern oder zur Nutzung in den
privaten Haushalten zur Verfügung steht, ohne Berücksich
tigung von Umwandlungs-, Fackel-, Speicher-,
Leitungsverlusten und Eigenverbrauch von Erzeugungsanlagen.
(2) Siehe vorherige Erläuterung.
Investitionen der Industrie in Maßnahmen für den 
Klimaschutz: Investitionen des Produzierenden 
Gewerbes (ohne Baugewerbe) in den Klimaschutz, in 
Millionen Euro. Zu diesem Bereich zählen Investitionen 
in Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur 
Vermeidung und Verminderung der Emissionen von 
sogenannten Kyoto-Treibhausgasen, der Nutzung 
Erneuerbarer Energien sowie der
Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung.
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
202120202019201820172016201520142013
in Millionen Euro
Energieef­zienzsteigerungen und Energieeinsparungen
Nutzung erneuerbarer Energien
Vermeidung und Verminderung der Emissionen von Kyoto-Treibhausgasen
Investitionen in Maßnahmen für den Klimaschutz
Quelle: Statistisches Bundesamt.
5
10
15
20
25
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Prozent
11,5 
12,5 
13,7 13,8 14,4 15,2 15,0 
16,1 16,9 17,8 
19,5 18,8 
20,5
Anteil erneuerbarer Energien am 
Brutto-Endenergieverbrauch
Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat),
Länderarbeitskreis Energiebilanzen, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
80
85
90
95
100
105
110
115
120
125
130
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
Index, 2008 = 100
Endenergieproduktivität
Endenergieverbrauch
98 
106 106 
104 
112 111 112 114 
117 
118 
121 
121 
100
96 97 99 
93 
96 97 98 97 97 
91 
94 
127
91
Endenergieproduktivität und 
Endenergieverbrauch
Quelle: Statistisches Bundesamt, Länderarbeitskreis Energiebilanzen,  
AG Energiebilanzen.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 140 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 141
Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche:
Durchschnitt licher täglicher Anstieg (gleitender
Vierjahresdurchschnitt) der Siedlungs- und Verkehrsfläche.
Datenbasis ist die amtliche Flächenerhebung des Statistischen 
Bundesamtes. Ab dem Berichtsjahr 2016 basiert diese 
auf dem Amtlichen Liegenschaftskataster-
Informationssystem (ALKIS). Gemäß der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie soll der Anstieg der Siedlungs- und
Verkehrsflächen bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag 
gesenkt werden, um bis zum Jahr 2050 einen
Flächenverbrauch von Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) 
zu erreichen. 
Artenvielfalt und Landschaftsqualität: Index (Maßzahl in 
Prozent) über die bundesweiten Bestandsgrößen von 
ausgewählten repräsentativen Vogelarten in
Hauptlebensraum- und Landschaftstypen. Der Gesamt
indikator errechnet sich aus einer gewichteten Summierung 
der Teilindikatoren Agrarland, Wälder, Siedlungen und 
Binnengewässer. Die Teilindikatoren Küsten und Meere 
(derzeit nur bis 2018 verfügbar) sowie Alpen werden dem 
Gesamtindikator zur Seite gestellt, wobei die
Bilanzierung des Teilindikators Alpen vorübergehend
ausgesetzt ist.
Gesamtrohstoffproduktivität: Wert aller an die letzte 
Verwendung (inländischer Konsum und inländische 
Investitionen sowie Exporte) abgegebenen Güter in 
Relation zur Masse der für ihre Produktion im In- und 
Ausland eingesetzten Rohstoffe. 
100
105
110
115
120
125
130
135
140
145
150
202120202019201820172016201520142013201220112010
Index, 2000 = 100
117 
114 119 119 120 
125 124 
128 128 
Wert von Konsum, Investitionen und Exporten (preisbereinigt)
Rohstoffeinsatz für Konsum, Investitionen und Exporte
Gesamtrohstoffproduktivität
132 131 
134
Gesamtrohstoffproduktivität
Quelle: Statistisches Bundesamt.
30
40
50
60
70
80
90
100
202120202019201820172016201520142013201220112010
Gleitender Vierjahresdurchschnitt, in Hektar pro Tag
87 
81 
74 73 
69 
66 
62 
58 56 
52 54 55
Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche
Quelle: Statistisches Bundesamt.
60
65
70
75
80
85
90
95
100
2019201820172016201520142013201220112010
Index, 2030 = 100 
79,5 
77,3 
80,3 
76,9 75,9 
80,0 80,0 
75,6 
73,7 75,3
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
Quelle: Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 141 –
142 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
292. Ein nachhaltiges Gesellschafts­ und
Wirtschaftsmodell setzt ein funktionierendes Klima­ und
Um weltsystem und die Wahrung ökologischer
Grenzen voraus (vgl. Kapitel E). Daher tritt die
Bundesregierung unter dem Leitbild der Sozial­
ökologischen Marktwirtschaft für eine nachhaltige und
treibhausgasneutrale Zukunft ein. Auf
internationaler Ebene wirkt sie darauf hin, die Ambitionen und
das Umsetzungsniveau aller Staaten für globale
Herausforderungen wie den menschengemachten
Klimawandel oder das Artensterben zu stärken. Vor
diesem Hintergrund bildet das vorliegende Kapitel
verschiede Aspekte im Bereich Klima­,
Ressourcenund Naturschutz ab.
293. In allen Regionen der Welt sind die
Auswirkungen des Klimawandels und das damit
einhergehend gestiegene Risiko von Wetterextremen,
wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen,
wahrnehmbar. Auch in Deutschland kam es in den
vergangenen Jahren zu stärker auftretenden
Hitzeund Trockenperioden sowie Starkregenereignissen.
Den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter
2 Grad Celsius und möglichst 1,5 Grad Celsius zu
Emissionen von Luftschadstoffen: Ungewichteter 
Mittelwert der Indizes der nationalen Emissionen der 
fünf Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxid 
(NOx), Ammoniak (NH3), flüchtige organische Ver
bindungen (NMVOC) und Feinstaub (PM2.5). Gemäß der 
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollen die Emis
sionen von Luftschadstoffen bis zum Jahr 2030 um 45
Prozent gegenüber dem Jahr 2005 gesenkt werden.
Nitrat im Grundwasser: Anteil der Messstellen, an denen 
der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im 
Grundwasser im Jahresmittel eingehalten wird. Gemäß 
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll der 
Grenzwert bis 2030 an allen Messstellen eingehalten 
werden. 
0
20
40
60
80
100
120
202120202019201820172016201520142013201220112010
Index, 2005 = 100
SO2 NOX NH3 NMVOC PM2,5Emissionen von Luftschadstoffen
91,5 88,8 87,6 86,5 83,6 82,7 80,0 78,3 75,0
71,0 65,4 65,9
Emissionen von Luftschadstoffen
Quelle: Umweltbundesamt (UBA).
75
78
81
84
87
90
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
Anteil der Messstellen, an denen der Grenzwert eingehalten wird, in Prozent
81,7 82,0 
81,0 81,4 81,8 
81,0 
81,8 
83,1 82,7 
84,2 84,1 84,0 84,0
Nitratminderung im Grundwasser
Quelle: Umweltbundesamt (UBA) und Länderinitiative Kernindikatoren auf Basis 
von Daten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 142 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 143
begrenzen, ist eine der zentralen
Herausforderungen der Weltgemeinschaft. Hierzu ist eine
Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen weltweit
notwendig. Deutschland hat sich im Pariser
Klimaabkommen zusammen mit anderen Ländern dazu 
verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zum 
internationalen Klimaschutz zu leisten, um die 
Erderwärmung zu begrenzen. Diese Verpflichtung 
hat die EU durch gemeinsame Ziele bekräftigt. 
Deutschlands Weg zur Klimaneutralität ist im
Klimaschutzgesetz (KSG) vorgezeichnet. Die darin 
gesetzlich verankerten Klimaschutzziele wurden 
nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 
noch unter der Vorgängerregierung im Sommer 
2021 verschärft (vgl. Tz 210 ff.). Demnach sollen die 
Treibhausgas­Emissionen bis 2030 um 65 Prozent 
und bis 2040 um 88 Prozent im Vergleich zum Jahr 
1990 sinken. Bis 2045 soll Deutschland netto­
treibhausgasneutral sein, also gemäß der
Begriffsbestimmung des KSG ein Gleichgewicht zwischen 
den anthropogenen Emissionen von
Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase 
durch Senken bestehen. Der Rückgang der
Emissionen ist im Trendverlauf erkennbar, vor allem ab 
2017. So sank der Ausstoß von Treibhausgasen
zwischen 2017 und 2022 insgesamt von 880 auf 750 
Millionen Tonnen CO2­Äquivalente bzw. um 14,8 
Prozent, während im ebenso langen Zeitraum
zwischen 2010 und 2015 lediglich 3,1 Prozent
eingespart wurden. Bis 2045 müssen die
TreibhausgasEmissionen so weit gemindert werden, dass
NettoTreibhausgasneutralität erreicht wird. Hierzu muss 
auch der Landnutzungssektor (LULUCF­Sektor) 
einen im KSG verpflichtend festgelegten
nettonegativen Beitrag leisten. Mit der im Juni 2023 im 
Kabinett beschlossenen Novelle des KSG sollen 
zudem Ziele für technische Negativemissionen 
(„technische Senken“) in das KSG aufgenommen 
werden, die zusätzlich zu den Minderungszielen 
erbracht werden müssen. Die Bundesregierung 
erarbeitet derzeit eine Langfriststrategie
Negativemissionen, auf deren Basis diese Ziele festgelegt 
und u. a. Vorschläge für ein Monitoring sowie eine 
transparente Zertifizierung von Negativemissionen 
erarbeitet werden sollen (vgl. Tz 218).
294. Zur Erreichung der Klimaschutzziele kommt
der Dekarbonisierung der Industrie eine
Schlüsselrolle zu, denn etwa ein Fünftel der in Deutschland
ausgestoßenen Treibhausgas­Emissionen ist diesem
Wirtschaftssektor zuzuordnen. Fortschritte bei der
Emissionsminderung setzen Investitionen der
Industrie in Maßnahmen für den Klimaschutz
voraus. Entsprechende Investitionen des
Produzierenden Gewerbes verzeichneten einen Zuwachs von
61 Prozent auf 4,15 Milliarden Euro im Zeitraum
von 2013 bis 2021, insbesondere bei Maßnahmen
für Energieeffizienzsteigerungen und
Energieeinsparung, die sich im selben Zeitraum um 73 Prozent
erhöhten. Absolut gesehen fließen die meisten
Investitionen in die Nutzung Erneuerbarer
Energien. Mit Blick auf die zunehmenden
ökonomischen und geopolitischen Herausforderungen, vor
denen die Industrie steht, bedarf es eines
Maßnahmenmixes, um zum einen die Klimabilanz weiter zu
verbessern, gleichzeitig die internationale
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und die Attraktivität des
Standorts Deutschland zu sichern. Es handelt sich
hierbei nicht nur um eine rein unternehmerische,
sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
die wirtschaftliche Eigenverantwortung der
Unternehmen und die CO2­Bepreisung etwa durch
Fördermaßnahmen ergänzt (vgl. Kapitel C.1).
Perspektivisch sollen die Daten der Klimaschutzinvestitionen 
auch sektorenübergreifend bzw. für Wirtschaft, 
Staat und Haushalte vorliegen und zudem
Investitionen in Anpassungsmaßnahmen ergänzend
darstellen.
295. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien bildet
das Rückgrat der Energiewende in Deutschland. Der
Umbau der Energieversorgung in Richtung
Treibhausgasneutralität wird seit langem vorangetrieben
und wurde im vergangenen Jahr weiter
beschleunigt. Der russische Angriff auf die Ukraine hat
zudem die Gefahr einer kritischen Abhängigkeit
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 143 –
144 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
fossiler Energien insbesondere von autokratischen 
Regimen gezeigt. Die Bundesregierung treibt daher 
entschlossen die Energiewende voran und
diversifiziert die Energieversorgung insgesamt.
Insbesondere beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im 
Stromsektor sind die Erfolge unverkennbar – so hat 
sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am
Bruttostromverbrauch seit 2010 mehr als verdoppelt 
und lag im Jahr 2023 bei 55 Prozent. Gemessen am 
gesamten Brutto­Endenergieverbrauch, der auch 
z. B. Wärme und Kraftstoffe erfasst, beträgt der
Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-
Endenergieverbrauch gut ein Fünftel. Er ist seit 2010
von 11,5 Prozent auf 20,5 Prozent im Jahr 2022
angestiegen. Gleichwohl sind zusätzliche
Anstrengungen in den kommenden Jahren notwendig.
Insbesondere die Sektoren Wärme (in 2022 18,2
Prozent) und Verkehr (in 2022 6,9 Prozent) weisen
bisher nur einen vergleichsweisen schwachen Anstieg
des Anteils Erneuerbarer Energien auf. Mittels eines
weiteren Zubaus neuer Anlagen, einer stärkeren
Elektrifizierung bei der Wärmeversorgung und im
Verkehr sowie dem Einsatz neuer Technologien, z. B.
für Speicherlösungen zum Ausgleich von
Leistungsspitzen von Windkraft­ und Solaranlagen, soll dies
ermöglicht werden (vgl. Tz 112 ff.).
296. Die Steigerung von Energieeinsparung bzw. von
Energieeffizienz stellt die zweite Säule der
Energiewende dar. Durch Neu­ und Weiterentwicklung von
Technologien sowie stetige Prozessoptimierung und
entsprechende Investitionen (vgl. Tz 30) tragen
Unternehmen dazu bei, dass bei gleichbleibender
Wertschöpfung weniger Energie verbraucht wird.
Somit kann eine zunehmende Entkopplung
zwischen Energieverbrauch und Wirtschaftsleistung
erreicht werden. Aber auch Anpassungen privater
Haushalte, deren Verbrauch gut ein Viertel des
gesamten Energieverbrauches ausmacht, können
entscheidend zu einer zunehmenden Entkopplung
beitragen. Der effiziente Einsatz von Energie ist
daher im Kleinen wie im Großen umzusetzen. Ein
Gradmesser hierfür ist die Endenergieproduktivität. 
Diese zeigt, wie viele Geldeinheiten wirtschaftlicher 
Leistung (BIP) je eingesetzter Einheit Endenergie 
erzeugt werden. Insgesamt ist die
Endenergieproduktivität in Deutschland im Zeitverlauf gestiegen, 
von 98,2 im Jahr 2010 auf 126,5 im Jahr 2022. Der 
Anstieg ist zu großen Teilen auf den BIP­Zuwachs 
(+16,3 Prozent, preisbereinigt) zurückzuführen, der 
bei gleichzeitigen absoluten Einsparungen im
Endenergieverbrauch (­8,7 Prozent) erzielt wurde. 
Letztgenannter ging von 2.594 TWh im Jahr 2010 
auf 2.368 TWh im Jahr 2022 zurück. Das 2023 in 
Kraft getretene Energieeffizienz­Gesetz sieht vor, 
den Endenergieverbrauch bis 2030 um rd. 670 TWh 
gegenüber 2008 (2544 TWh) zu senken – auf
mindestens 1.874 TWh. Durch verschiedene Anreize 
und Förderprogramme setzt die Bundesregierung 
Impulse für weitere Energieeinsparungen und
Effizienzgewinne (vgl. Tz 130 ff.).
297. Ein schonender Umgang mit natürlichen
Ressourcen ist aus verschiedenen Gründen wichtig:
Erstens sind viele Primärrohstoffe endlich, zweitens
ist deren Entnahme und Verbrauch oftmals mit
erheblichen Umweltschäden verbunden. Auch in
Anbetracht geoökonomischer Unsicherheiten und
mit Preissteigerungen verbundener Verknappung 
vieler Rohstoffe ist die Verbesserung der
Rohstoffeffizienz ein wesentlicher Schlüssel zum Ausbau
der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Entsprechende Effekte ergeben sich dabei durch die
Entwicklung innovativer Verfahren, die
Reduzierung von Kostenrisiken und geoökonomischen
Abhängigkeiten sowie eine verbesserte Klima­ und
Umweltbilanz. Ein Maß für die
gesamtwirtschaftliche Effizienz in der Inanspruchnahme von
Rohstoffen ist die Gesamtrohstoffproduktivität. Dabei
wird der preisbereinigte Wert aller Güter, die in
Deutschland produziert oder nach Deutschland
importiert werden, ins Verhältnis zur Masse aller
abiotischen (fossile) und biotischen (von Lebewesen
stammende) Rohstoffe gesetzt, die weltweit für die
Herstellung der entsprechenden Güter verwendet
wurden. Insgesamt nahm die
GesamtrohstoffproDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 144 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 145
duktivität im Zeitraum von 2010 (117) bis 2021 
(134) um 14,5 Prozent zu. Dabei zeigt die
Entwicklung einen stetigen Aufwärtstrend. Neben der
Erhöhung der Produktivität spielt zudem das
Schließen von Stoffkreisläufen eine große Rolle für
eine effiziente Nutzung von Rohstoffen. Anders als
der nun aufgenommene Indikator zu Biodiversität
(vgl. Tz 299) wird das Thema Kreislaufwirtschaft
entgegen der Ankündigung im letzten Jahr erst im
Indikatorenset des nächsten
Jahreswirtschaftsberichts 2025 enthalten sein. Dies geht auf die noch
laufende Abstimmung zur Nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) zurück (vgl. Tz 152),
auf welcher der Indikator basieren wird.
298. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter
Äcker, Wiesen oder naturnaher Landschaftsgebiete
in andere Nutzungsformen wie Gewerbe, Wohnen
oder Versorgungsinfrastruktur geht in der Regel
mit einem Verlust der natürlichen
Bodenfunktionen wie Wasseraufnahme und ­speicherung,
Stoffumwandlung und Schadstofffiltration einher (vgl.
Tz 229 f.). Außerdem werden Lebensräume für
Organismen und fruchtbare Pflanzenstandorte
gestört. Vor diesem Hintergrund ist ein sparsamer
Umgang mit Flächen und vor allem mit
unbebauten Böden wich tig. Die Bundesregierung strebt im
Klimaschutzplan 2050 bis zum Jahr 2050 eine
Flächenkreislaufwirtschaft an. Das bedeutet, dass
netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und
Verkehrszwecke beansprucht werden sollen. Der
Trend der letzten beiden Jahre zeigt jedoch in die
entgegengesetzte Richtung. Nachdem der tägliche
Zuwachs an Siedlungs­ und Verkehrsfläche
(Flächenverbrauch) gemäß der amtlichen
Flächenstatistik des Bundes von 2010 bis 2019 kontinuierlich
sank, ist er seitdem wieder gestiegen und betrug
im vierjährigen Mittel der Jahre 2018 bis 2021 55
Hektar. Damit nahm er gegenüber dem
Vorjahreswert (54 Hektar pro Tag) erneut leicht zu. Der
Fokus muss dementsprechend verstärkt auf
flächenschonende Maßnahmen wie
Nachverdichtung, Flächenrecycling, Entsiegelung und
Mehrfachnutzung von Flächen (multifunktionale
Flächennutzung) gelegt werden. 
299. Der Zustand der Umwelt, die Ausdehnung von
menschlichen Lebensräumen sowie die
Flächennutzung und ­bewirtschaftung haben
maßgeblichen Einfluss auf die biologische Vielfalt, die auch
als Biodiversität bezeichnet wird. Eine hohe
Diversität an Arten, Lebensräumen und Genvariationen
trägt durch eine geringere Störanfälligkeit zu
stabileren Ökosystemen bei. Sie sichert damit
entsprechende Ökosystemdienstleistungen, die sowohl
Nahrungs­ und Lebensgrundlage für den
Menschen als auch Basis für viele wirtschaftliche
Prozesse darstellen. Die Messung von Biodiversität ist
komplex und kann nur Teilaspekte abdecken. Ein
Ansatz, der auf EU­Ebene und in Deutschland
praktiziert wird, ist die Erfassung von
Bestandsgrößen bestimmter Tierarten, die als
Biodiversitätsanzeiger dienen. So wird auf EU­Ebene ein
Vogelsowie ein Index der Wiesenschmetterlinge für die
Berichterstattung genutzt. In Deutschland misst
der Indikator Artenvielfalt und
Landschaftsqualität, der sog. Vogelindex, die Bestandsgrößen
ausgewählter repräsentativer Vogelarten auf
verschiedenen Landschafts­ und Lebensraumtypen. Das
Bundesamt für Naturschutz hat den Indikator in den
letzten Jahren einer Revision unterzogen. Die nun
bis in das Jahr 2019 vorliegenden Daten für den
Gesamtindikator, der sich aus vier Teilindikatoren
berechnet, zeigen, dass sich die Bestände in den
letzten zehn Berichtsjahren insgesamt
verschlechtert haben (2010: 79,5 Prozent; 2019: 75,3 Prozent).
Vor allem der flächenmäßig bedeutendste
Teilindikator Agrarland ist in den letzten Jahren sogar
deutlich gefallen, von 83,0 Prozent im Jahr 2010
auf 69,9 Prozent im Jahr 2019. Ebenso weist der
Teilindikator Küsten und Meere eine negative
Entwicklung auf (­5,2 Prozentpunkte bis 2018),
wohingegen Binnengewässer (+1,6 Prozentpunkte),
Wälder (+4,2 Prozentpunkte) und Siedlungen (+6,4
Prozentpunkte) im Vergleich zu 2010 etwas höhere
Vogelbestände verzeichnen. Der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 145 –
146 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
ist neben dem Klimaschutz der Erhalt der
Biodiversität ein entscheidendes Ziel, um die planetaren 
Grenzen zu wahren. Die Nationale Strategie zur 
Biologischen Vielfalt (NBS) 2030, die derzeit
erarbeitet wird, soll dafür neue Impulse setzen (vgl.  
Tz 227). 
300. Menschliche Aktivitäten verursachen eine
stetige Emission verschiedenster Stoffe in die Luft. So
nehmen Verkehr, Landwirtschaft,
Industrieprozesse oder die Energieerzeugung das
Umweltmedium stark in Anspruch. Zu den relevantesten
Luftschadstoffen gehören unter anderem
Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxid (NOx), Ammoniak
(NH3), flüchtige organische Verbindungen
(NMVOC) und Feinstaub (PM2.5). Insbesondere bei
Überschreitung bestimmter
Luftqualitätsgrenzwerte und dauerhafter Exposition können sowohl
die menschliche Gesundheit als auch die
natürliche Umwelt Schaden nehmen. Gemäß der
Richtlinie (EU) 2016/2284 über nationale
Minderungsverpflichtungen für bestimmte Luftschadstoffe ist
Deutschland verpflichtet, den Ausstoß der
einzelnen Luftschadstoffe bis 2030 zu reduzieren.
Insgesamt ist der Indexwert der Emissionen von
Luftschadstoffen zwischen 2010 und 2021 von 91,5 auf
65,9 gefallen. Hier sind vergleichsweise große
Verbesserungen der Umwelt­ und Lebensqualität
erreicht worden. Die größten Rückgänge sind bei
Schwefeldioxid und Stickstoffoxid zu verzeichnen,
während Ammoniak geringere Senkungen
aufweist. Dennoch befindet sich auch Ammoniak auf
dem vorgegebenen Minderungspfad. Nähere
Informationen zu Luftschadstoffemissionen und
tagesaktuelle Schadstoffkonzentrationen sind auf der
Webseite des Umweltbundesamtes (www.uba.de)
einsehbar.
301. Auch das Grundwasser, das Teil des
Wasserkreislaufs und die wichtigste Trinkwasserressource
in Deutschland ist, wird durch Schadstoffe belastet.
Insbesondere erhöhte Nitratwerte beeinträchtigen
die Ökologie des Wassers. Der Haupteintrag von
Nitrat in Gewässer erfolgt durch diffuse Quellen
aus der Landwirtschaft infolge des Einsatzes von
Dünger. Gemäß rechtlichen Bestimmungen liegt
der Grenzwert für Nitrat im Grund­ bzw.
Trinkwasser EU­weit bei 50 mg je Liter. Wird dieser an
einer Messstelle überschritten bzw. erreicht der
Messwert bei ansteigendem Trend drei Viertel des
Schwellenwertes, sind geeignete
Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Trinkwasserversorgern kann
eine Überschreitung des Schwellenwertes dazu
führen, dass eine aufwändige und kostenintensive
Aufbereitung notwendig wird, um einwandfreies
Trinkwasser zu erzielen. Insgesamt hat sich die
Häufigkeit einer erhöhten Nitratbelastung des
Grundwassers seit 2010 verringert, d. h. der
Schwellenwert wird im Zeitverlauf an immer mehr
Messstellen eingehalten. Dennoch wurden 2022 an
16 Prozent der Messstellen im Jahresschnitt noch
immer zu hohe Werte ermittelt, damit ist der
Anteil seit vier Jahren nahezu unverändert.
Aufgrund der zum Teil langen Verweil­ und
Fließzeiten des Grundwassers und langsamer chemischer
und biologischer Prozesse stellt sich die Wirkung
erfolgreicher Maßnahmen zur Reduzierung von
Nitrateinträgen erst Jahre später ein.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 146 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 147
(IV) Zukunftsfähigkeit von Staat und Wirtschaft
Bruttoanlageinvestitionen: Bezeichnen den Wert jener 
Anlagen, welche von inländischen Wirtschaftseinheiten 
erworben werden, um sie länger als ein Jahr im
Produktionsprozess einzusetzen. Sie setzen sich zusammen 
aus Ausrüstungen, Bauten und sonstigen Anlagen. Der 
Indikator zeigt den Anteil der Bruttoanlag einves titionen 
(unterteilt in Sektor Staat und nichtstaatliche Sektoren) 
am nominalen Bruttoinlandsprodukt, das heißt in
jeweiligen Preisen. Dieser Anteil wird auch als Investitionsquote 
bezeichnet.
Private und öffentliche Ausgaben für Forschung und 
Entwicklung: Bei Forschung und Entwicklung (FuE)
handelt es sich um „schöpferische und systematische Arbeit 
zur Erweiterung des Wissensstandes – einschließlich des 
Wissens über die Menschheit, die Kultur und die
Gesellschaft – und zur Entwicklung neuer Anwendungen auf 
Basis des vorhandenen Wissens“ (Definition gemäß dem 
Frascati-Handbuch 2015 der OECD). Die Bundesregierung 
strebt an, den Anteil der Forschungs- und
Entwicklungsausgaben am BIP bis zum Jahr 2025 auf 3,5 Prozent
jährlich zu steigern.
Innovatorenquote: Anteil jener Unternehmen, welche 
innerhalb des zurückliegenden Dreijahreszeitraums
mindestens eine Produkt- oder Prozessinnovation eingeführt 
haben, in Prozent aller Unternehmen. Werte für 2006 bis 
2016 auf Basis der Definition von Produkt- und
Prozessinnovationen lt. 4. Auflage des Oslo-Manuals (2018). Alle 
Angaben hochgerechnet auf die Grundgesamtheit der 
Unternehmen mit fünf oder mehr Beschäftigten in 
Deutschland.
0
5
10
15
20
25
20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
Anteil am BIP in jeweiligen Preisen, in Prozent
Nichtstaatliche Sektoren
Sektor Staat
17,2 18,0 18,1 17,7 17,9 17,9 18,1 18,2 18,7 18,9 18,9 
2,4 2,3 2,2 2,2 2,1 2,1 2,2 2,2 2,4 2,4 2,7 2,6 
18,7 19,5 
2,6 
19,4
2,7
Bruttoanlageinvestitionen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
45
50
55
60
65
70
75
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Prozent aller Unternehmen
66,9 
61,9 
57,0 56,7 56,4 56,3 56,3 
58,4 
60,5 
54,6 55,6 54,3
50,7
Innovatorenquote
Quelle: Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).
2,5
2,7
2,9
3,1
3,3
3,5
2023202120202019201820172016201520142013201220112010
Ausgaben in Prozent des BIP
2,73 
2,81 
2,88 2,84 2,88 
2,93 2,94 
3,05 
3,11 
3,17 3,13 3,13 3,13*
Private und öffentliche Ausgaben für 
Forschung und Entwicklung
Quelle: Statistisches Bundesamt, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der 
Länder, Stifterverband Wissenschaftsstatistik; *vorläufige Berechnungen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 147 –
148 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Welthandelsanteil bei forschungsintensiven Waren: 
Anteil der deutschen Ausfuhren FuE-intensiver Güter an 
den globalen Ausfuhren FuE-intensiver Güter. 
Breitbandausbau: Entwicklung der technisch verlegten 
Breitbandverfügbarkeit bei den Haushalten in
Deutschland für Gigabit-Anschlüsse (≥ 1.000 Mbit/s) über reine 
Glasfasernetze (FTTB/H), Kabelfernsehen (HFC) und alle 
leitungsgebundenen Technologien. Werte bis 2020 Stand 
Jahresende, Werte ab 2021 Stand Jahresmitte. Gemäß 
Gigabitstrategie der Bundes regierung ist das Ziel, bis 
zum Jahr 2030 alle Haushalte und Unternehmen mit 
Glasfaseranschlüssen versorgen zu können.
Gründungen, Anteil Gründungen von Frauen und Anteil 
innovativer Gründungen: Anzahl Gründerinnen/Gründer 
je 10.000 Personen der Erwerbsbevölkerung im Alter 
zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland in Prozent. 
Als Gründerin/Gründer werden Personen erfasst, die 
innerhalb von 12 Monaten vor dem Interview durch den 
KfW-Gründungsmonitor eine gewerbliche oder
freiberufliche Selbstständigkeit im Voll- oder Nebenerwerb 
begonnen haben. Die Stichprobengröße beträgt 50.000 
Personen.  
Anteil innovative Gründungen: Basiert auf der 
Selbsteinschätzung, ob im Rahmen der Geschäftst
ätigkeit Innovationen zur Marktreife gebracht werden. 
Existenzgründungen von Frauen: Anteil der
Existenzgründungen, die durch Frauen erfolgen. 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
202320222021202020192018201720162015
in Prozent der Haushalte mit jew. Anschluss
27,3 
43,2 
59,2 
62,1 
68,0 
23,7 
37,8 
53,5 
56,5 59,1 
6,7 7,1 8,0 9,0 11,8 
14,5 15,4 18,2 
Gigabitfähige Glasfaseranschlüsse (FTTB/H)
Gigabitfähige Kabelanschlüsse (HFC)
Gigabitanschlüsse (≥ 1.000 Mbit/s) insgesamt
28,2
61,9
73,6
Breitbandausbau
Quelle: Breitbandatlas des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
0
200
400
600
800
1.000
2022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Tausend in Prozent
835 
775 
868 915 
763 
672 
557 547 
605 
537 
607 
550
Anzahl Existenzgründungen
(linke Achse)
938 
0
20
40
60
80
100
38 42 39 43 43 43 40 37 40 36 38 42 37
Anteil Existenzgründungen von Frauen (rechte Achse)
9
14 11 13 13 15 10Anteil innovativer Gründungen
(rechte Achse)
Gründungen, Anteil Gründungen von Frauen 
und Anteil innovativer Gründungen
Quelle: KfW Gründungsmonitor.
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
202220212020201920182017201620152014201320122011
 in Prozent der globalen FuE-Ausfuhren
12,3 
11,7 11,8 11,8 11,4 11,6 11,3 11,2 10,9 10,4 10,1 9,6
Welthandelsanteil bei forschungsintensiven 
Waren
Quelle: UN COMTRADE Datenbank, Recherche September und November  
2023. - Berechnungen und Schätzungen des Center für Wirtschaftspolitische  
Studien (CWS) der Leibniz Universität Hannover, Schiersch und Gulden (2024).
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 148 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 149
Staatlicher Finanzierungssaldo: Differenz der Einnahmen 
und Ausgaben des Staates in Relation zum nominalen 
BIP (Staat: Bund, Länder, Gemeinden,
Sozialversicherungen, inkl. Extrahaushalte; Abgrenzung aus der
volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung). Der
schuldenstabilisierende Finanzierungssaldo beschreibt den
theoretischen Finanzierungssaldo, der das Verhältnis von 
Staatsschulden zu BIP stabil halten würde. Der
schuldenstabilisierende Finanzierungssaldo kann negativ
ausfallen, wenn das BIP stärker wächst als der
Schuldenstand.
Kredit/BIP-Lücke: Entwicklung des Volumens der von 
inländischen Banken und Geldmarktfonds an private 
Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen
vergebenen Kredite in Relation zur Wirtschaftsleistung. Die 
Kredit/BIP-Lücke wird als zyklische Abweichung des 
Quotienten von seinem langfristigen Trendwert (in 
Prozentpunkten) bestimmt. Eine positive Lücke zeigt an, 
dass das Kreditvolumen stärker gewachsen ist als die 
Wirtschaftsleistung. Sie kann auf ein übermäßiges 
Kreditwachstum und damit auf zyklische Risiken für die 
Finanzstabilität hinweisen.
Staatliche Schuldenstandsquote: Schuldenstand des 
Staates in Relation zum BIP in der Abgrenzung des 
Maastricht-Vertrages mit einem entsprechenden 
Zielwert von maximal 60 Prozent. 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Relation zum BIP in jeweiligen Preisen, in Prozent
82,0 79,4 80,7 78,3 75,3 71,9 69,0 
65,2 61,9 59,6 
68,8 69,0 66,1 65¼*
Staatliche Schuldenstandsquote
Quelle: Statistisches Bundesamt; *Projektion des Bundesministeriums der  
Finanzen. 
-5
-4
-3
-2
-1
0
1
2
3
  20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Prozent des BIP
Schuldenquotenstabilisierender 
Finanzierungssaldo
Tatsächlicher/erwarteter 
Finanzierungssaldo
Staatlicher Finanzierungssaldo
Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
-12
-10
-8
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
10
20232022202120202019201820172016201520142013201220112010
in Prozentpunkten
Kredit/BIP-Lücke
Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 149 –
150 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
302. Der Wirtschaftsstandort Deutschland hat sich
trotz zahlreicher Krisen und Herausforderungen
immer wieder als anpassungsfähig und robust
erwiesen. Die hohe internationale
Wettbewerbsfähigkeit ist dabei auch maßgeblich in der starken
Innovationskraft begründet, zu der neben
Großunternehmen auch insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen, Start­ups und
Wissenschaftseinrichtungen erfolgreich beitragen. Die
Innovationsführerschaft und die damit verbundene
Zukunftsfähigkeit sind jedoch keine Selbstverständlichkeit.
Die Herausforderungen hinsichtlich der
Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft,
der demografischen Entwicklung, zunehmender
geopolitischer Konflikte sowie der Resilienz von
Wertschöpfungsketten kritischer Güter bei
gleichzeitiger Bewahrung der Vorteile wirtschaftlicher
Offenheit sind hoch. Sie verlangen nach großen
Investitionsanstrengungen von Staat und
Wirtschaft in den Bereichen Bildung, Forschung,
Entwicklung und Innovation, Digitalisierung,
Infrastruktur und Dekarbonisierung und auch in den
regelbasierten Multilateralismus. Der Staat muss
zudem durch entsprechende Rahmenbedingungen
Planbarkeit und Verlässlichkeit sowie einen
starken Wettbewerbsrahmen für private Unternehmen
gewährleisten. Um sich die nötige
Handlungsfähigkeit vor dem Hintergrund der anstehenden
Aufgaben und möglicher zukünftiger Krisen zu
bewahren und den Aufbau von Risikopuffern
sicherzustellen, bedarf es einer stabilitätsorientierten, am 
Ziel fiskalischer Resilienz ausgerichteten und in 
diesem Sinne nachhaltigen Haushalts­ und
Finanzpolitik. Bei der Bereitstellung öffentlicher Mittel 
müssen fiskalische Spielräume auch durch eine 
fortlaufende Priorisierung öffentlicher Ausgaben 
möglichst effektiv genutzt werden.
303. Die staatlichen und privaten Investitionen in
Anlagegüter, sprich Bauten, Ausrüstungen und
sonstige Anlagen, sind ein wichtiger
Gradmesser für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft und
Gesellschaft. Die Umstellung von fossilen
Technologien auf Erneuerbare Energien, moderne
Produktionsanlagen und IT­Systeme, eine leistungsfähige
Infrastruktur sowie die Fähigkeit, Innovationen
hervorzubringen, sind Voraussetzung für die
Sicherung eines nachhaltigen Wohlstands. Die
Investitionsquote, hier als Bruttoanlageinvestitionen in
Relation zum BIP definiert, stellt daher eine
Schlüsselgröße dar. Den größten Teil
gesamtwirtschaftlicher Investitionen stemmen Unternehmen. Die
Steuerquote und Staatsquote: Die Steuerquote bildet die 
gesamtstaatlichen Steuereinnahmen im Verhältnis zum 
BIP auf Basis der international harmonisierten OECD 
Revenue Statistics ab. Untergliederung nach Steuern auf 
Einkommen und Gewinne von Individuen und 
Unternehmen, Steuern auf Waren und Dienstleistungen 
sowie vermögensbezogene Steuern gemäß OECD 
Revenue Statistics. Die Staatsquote umfasst die 
Ausgaben des Staats in der Abgrenzung der 
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR); Für die 
Jahre 2020 bis 2022 vorläufiges Ergebnis mit Stand 
August 2023.
0
10
20
30
40
50
60
202220202018201620142012201020082006200420022000
Steuereinnahmen des Staates in Prozent des BIP
Steuern auf Einkommen und Gewinne
Steuern auf Waren und Dienstleistungen
Vermögensbezogene Steuern
Steuerquote
Staatsquote (Staatsausgaben)
22,2 20,6 20,5 21,6 22,9 21,7 22,9 22,9 23,5 24,0 22,9 24,7
47,8 47,9 46,8 45,2 44,2 
48,1 
44,9 44,3 44,4 44,3 
50,5 49,5
Steuerquote und Staatsquote
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, OECD Revenue Statistics.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 150 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 151
Privatwirtschaft hat ihren Anteil der
Bruttoanlageinvestitionen am BIP über die Zeit gesteigert, von 
17,2 Prozent im Jahr 2010 auf 19,4 Prozent im Jahr 
2023. Um die private Investitionsdynamik
angesichts der strukturellen Herausforderungen weiter 
zu stärken, setzt die Bundesregierung auf
verschiedene Maßnahmen wie das noch parlamentarisch 
beratene Wachstumschancengesetz, das
Zukunftsfinanzierungsgesetz, die gezielte Förderung von 
privaten Investitionen in
Transformationstechnologien sowie den Abbau von Bürokratie (vgl. Kapitel 
C.2). Einen großen Stellenwert nimmt hierbei auch
die Beschleunigung von Planungs­ und
Genehmigungsverfahren ein. Gleichzeitig kommt den
öffentlichen Investitionen im Zuge der
Transformation in den kommenden Jahren eine wichtige
Rolle zu. Die öffentliche Investitionsquote ist von
2,4 Prozent im Jahr 2010 auf 2,1 Prozent 2015
gefallen. Danach ist sie bis 2023 wieder auf 2,7 Prozent
angestiegen. Die gesamtwirtschaftliche
Investitionsquote blieb im Jahr 2023 gegenüber dem
Vorjahr konstant bei 22,1 Prozent. Im Jahr 2022 lag
sie damit weiterhin unter dem EU­Durchschnitt
(22,9 Prozent).
304. Für die Innovationsfähigkeit spielen
insbesondere Investitionen in Forschung und Entwicklung
(FuE) eine wichtige Rolle. Innovationen wiederum
steigern die Produktivität, die
Wettbewerbsfähigkeit und sind für zukünftigen Wohlstand
unerlässlich. So wird es zum Beispiel im Zuge der
Dekarbonisierung der Wirtschaft zukünftig neben einer
Steigerung der Energieeffizienz verstärkt darauf
ankommen, den technischen Fortschritt deutlich
voranzubringen, um die Anpassungsfähigkeit der
Wirtschaft vor dem Hintergrund multipler
struktureller Herausforderungen (vgl. Tz 2) zu stärken. In
der längeren Frist weisen die privaten und
öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung
als Anteil am BIP einen positiven Trend auf: Von
2,73 Prozent im Jahr 2010 sind sie auf insgesamt
3,13 Prozent – bzw. 121,2 Milliarden Euro – im Jahr
2022 (vorläufige Berechnungen) gestiegen. Gut zwei
Drittel aller FuE­Ausgaben wurden im Jahr 2022 
von der Wirtschaft getragen, die weiteren
Ausgaben gehen auf Staat und Hochschulen (rd. 30
Prozent) sowie private Organisationen ohne
Erwerbszweck (rd. 2 Prozent) zurück. Seit 2019 bewegt sich 
die Quote allerdings auf eher konstantem Niveau. 
Auch konzentrieren sich die FuE­Ausgaben der 
Privatwirtschaft auf wenige Branchen, z. B. die
KfzIndustrie, sowie Großunternehmen. Vor diesem 
Hintergrund und mit Blick auf notwendige
Innovations­ und Produktivitätssteigerungen verfolgt die 
Bundesregierung den Ansatz, private und
öffentliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung 
durch verschiedene finanzielle Maßnahmen – insb. 
die Forschungszulage – und
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen noch stärker anzureizen 
(vgl. Kapitel C.3). 
305. Hinweise darauf, wie die Ergebnisse der
beschriebenen Investitionen in Forschung und
Entwicklung im unternehmerischen Umfeld
aufgegriffen werden, gibt die Innovatorenquote. Sie misst
den Anteil der Unternehmen, die in den
vergangenen drei Jahren Produkt­ oder Prozessinnovationen
eingeführt haben. Während die Quote von 2019 auf
2020 vor dem Hintergrund eines durch die
CoronaPandemie ausgelösten Digitalisierungsschubs von
54,6 Prozent auf 55,6 Prozent anstieg, ist sie in
beiden Folgejahren gefallen und betrug in 2022
50,7 Prozent. Der Wert ist aufgrund methodischer
Änderungen und insbesondere einer Ausweitung
der umfassten Unternehmen nicht mit den Jahren
vor 2019 vergleichbar. So schließen die aktuellen
Werte mehr kleinere Unternehmen mit fünf oder
mehr Beschäftigten ein, die im Schnitt eine
geringere Innovationstätigkeit aufweisen als größere
Unternehmen. Die Bundesregierung verfolgt durch
verschiedene Maßnahmen wie einer gesetzlichen
Grundlage für einheitliche und
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore (vgl. Tz
49) das innovationspolitische Ziel, den
Forschungstransfer zu erhöhen und damit innovative Ideen
häufiger und schneller in Anwendung zu bringen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 151 –
152 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Auf Letzteres zahlt insbesondere auch das bereits 
Ende 2023 in Kraft getretene SPRIND­
Freiheitsgesetz ein (vgl. Tz 50) sowie die geplante Deutsche 
Agentur für Transfer und Innovation (DATI) (vgl. 
Tz 52). 
306. Neue und junge Unternehmen sind für den
wirtschaftlichen Fortschritt wesentlich und stellen
einen zentralen Treiber für künftigen Wohlstand
dar. Sie können die Innovationsfähigkeit der
Wirtschaft verbessern, indem sie beispielsweise neue
Prozesse entwickeln und Zukunftsfelder besetzen.
Die Anzahl der Gründungen neuer Firmen in
Deutschland ist im langfristigen Trend rückläufig.
So gab es bis 2014 zwischenzeitlich über 900.000
neue Unternehmensgründungen pro Jahr. In
den Folgejahren nahm das Gründungsgeschehen
deutlich ab und hat sich seit 2017 etwa zwischen
540.000 und 600.000 stabilisiert. In der Regel sind
kurzfristige Schwankungen auf die
konjunkturelle Lage und die Situation auf dem Arbeitsmarkt
zurückzuführen. Während eine gute
konjunkturelle Lage grundsätzlich dazu motiviert, neue
Unternehmungen zu gründen, halten ein starker
Arbeitsmarkt und gute Beschäftigungsangebote
den Schritt in die Selbstständigkeit tendenziell
zurück. Nachdem die Anzahl der Gründungen
im Jahr 2021 auf 607.000 gestiegen war, fiel sie im
Jahr 2022 wieder auf 550.000. Diese Entwicklung
kann u. a. auf einen Corona­bedingten Basiseffekt
zurückgeführt werden (vgl. Kasten 20) sowie auf
den beschriebenen Arbeitsmarkteffekt.
Der Anteil innovativer Gründungen, im Rahmen 
derer nach Selbsteinschätzung der gründenden 
Personen Innovationen zur Marktreife gebracht 
werden, schwankt seit 2016 zwischen 9 und 15 
Prozent und betrug im Jahr 2022 10 Prozent.
Innovative Gründungen sind eine wichtige
Voraussetzung für eine dynamische Wirtschaft, sie fordern 
bestehende Geschäftsmodelle heraus, bringen 
neue Produkte auf den Markt und haben so eine 
besondere Bedeutung für die internationale
Wettbewerbsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund fördert 
die Bundesregierung das Ausgründungsgeschehen 
aus der Wissenschaft unter anderem mit
technologiespezifischen und technologieoffenen
Maßnahmen (vgl. Tz. 46). Neben einem funktionierenden 
Wettbewerb sind zudem innovationsfreundliche 
Finanzierungsbedingungen entscheidend, um 
Unternehmensgründungen zu stärken (vgl. Kapitel 
C.3).
Auch Geschlechterdiversität spielt für innovative 
Prozesse eine große Rolle. So bringen
Gründerinnen und Unternehmerinnen eine weitere
Perspektive ein, die vielfach neue Ideen und Impulse 
für den Wirtschaftsstandort schafft. Gleichzeitig 
wirken sie als Vorbilder für andere Frauen und die 
nächste Generation. Der Anteil der Gründerinnen 
ist seit 2010 relativ stabil und bewegt sich
zwischen 36 und 43 Prozent. Im Jahr 2022 betrug der 
Anteil 37 Prozent. Die Unterschiede zwischen den 
Geschlechtern können wie auch beim
Verdienstabstand (vgl. Tz 287) häufig auf eine unterschiedliche 
Berufs­ und Studienwahl und Aspekte der
Familienplanung zurückgeführt werden. Zur Förderung 
der Anzahl der von Frauen gegründeten
Unternehmen und Start­ups verfolgt die Bundesregierung 
verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel das 
Förderprogramm EXIST­Women (vgl. Tz 105).
307. Die Globalisierung und der internationale
Handel haben wesentlich zum deutschen
Wohlstandsniveau beigetragen. Trotz oder gerade wegen
einer zunehmend veränderten geopolitischen
Ausgangslage (vgl. Kapitel A) wird es auch zukünftig
für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtig
sein, international wettbewerbsfähige und
innovative Güter herzustellen. Dies erlaubt es zugleich,
internationale Standards und Normen in
verschiedenen Technologiebereichen zu setzen. Die
internationale Wettbewerbsfähigkeit wissensbasierter
Volkswirtschaften spiegelt sich im Handel mit
forschungsintensiven Waren wider. Der deutsche
Welthandelsanteil bei forschungsintensiven
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 152 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 153
Waren betrug im Jahr 2022 9,6 Prozent. Obwohl 
der Anteil gegenüber dem Vorjahr um 0,5
Prozentpunkte gesunken ist, befindet sich Deutschland im 
internationalen Vergleich auf dem dritten Platz, 
knapp hinter den USA (9,8 Prozent) und China 
(18,3 Prozent). Setzt man zudem die Handelsbilanz 
bei forschungsintensiven Waren in Relation zur 
Handelsbilanz bei Industriegütern insgesamt, weist 
Deutschland neben nur sehr wenigen anderen 
Ländern langfristig relativ hohe
Spezialisierungsvorteile im Außenhandel mit
forschungsintensiven Waren auf. Hierfür sind vor allem hochwertige 
Technologiegüter und zwar insbesondere in den 
Bereichen Kraftfahrzeuge und ­motoren sowie 
Maschinenbauerzeugnisse verantwortlich. Bei 
Spitzentechnologien weist Deutschland anhand 
dieser Messgröße dagegen allerdings bisher
komparative Nachteile auf, wenngleich sich die
Relation über die Zeit verbessert hat (vgl. Schiersch et 
al. 2023: FuE­intensive Industrien und
wissensintensive Dienstleistungen im internationalen
Vergleich, Studien zum deutschen Innovationssystem, 
No. 6­2023, Expertenkommission Forschung und 
Innovation (EFI), Berlin). 
308. Als Voraussetzung für Innovationen und
Unternehmensgründungen in
Zukunftsbereichen wie der Künstlichen Intelligenz,
intelligenter Mobilität oder digitaler bzw. vernetzter
Arbeit ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur
essentiell. Ein zentraler Gradmesser für die
Verbreitung schnellen Internets ist der
Breitbandausbau, welcher den Anteil an Haushalten ausweist,
denen leistungsstarke Gigabitnetze zugänglich
sind. Der Ausbau der Netze wurde in den letzten
Jahren deutlich vorangetrieben. Die Verfügbarkeit
von Gigabitanschlüssen konnte von 27,3 Prozent
im Jahr 2018 auf 73,6 Prozent bis Mitte 2023 um
mehr als das Zweieinhalbfache gesteigert werden.
Hierunter fällt auch die Verfügbarkeit von
Glasfaseranschlüssen, die von 9 Prozent in 2018 auf 28,2
Prozent Mitte 2023 zunahm. Gerade die ländlichen
Räume haben in den vergangenen Jahren
überproportional vom Breitbandausbau profitiert und 
in den unteren und mittleren
Datenübertragungsratenkategorien (50 Mbit/s bzw. 200 Mbit/s) die 
höchsten Zuwächse verzeichnet. Dennoch besteht 
weiterhin ein Stadt­Land­Gefälle in der
Gigabitversorgung. Laut Breitbandatlas des Bundes waren 
zum Stand Mitte 2023 35,8 Prozent der Haushalte 
in ländlichen Regionen mit Gigabit versorgt,
während im Bundesdurchschnitt 73,6 Prozent der 
Haushalte gigabitversorgt waren. Für einen
weiteren Ausbau sorgt die weitere Umsetzung der
Gigabitstrategie, beispielsweise durch Beschleunigung 
von Genehmigungsverfahren (vgl. Tz 55). 
309. Um auch zukünftig die notwendigen
strukturellen Entwicklungen Deutschlands gestalten
und gleichzeitig weiterhin entschlossen auf Krisen
reagieren zu können, muss der Staat auch im Fall
von nachteiligen Entwicklungen finanziell
handlungsfähig sein. Vor diesem Hintergrund verfolgt
die Bundesregierung eine solide und an der
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ausgerichtete
Finanzpolitik. Dieser Gedanke spiegelt sich in der
grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse
wider. Nach der Finanzkrise und dem damit
verbundenen Anstieg der öffentlichen Verschuldung
sank der staatliche Schuldenstand in Relation
zum BIP von 2010 bis 2019 um mehr als ein Viertel
auf weniger als 60 Prozent. Im Zuge der
CoronaPandemie stieg der Schuldenstand
zwischenzeitlich auf 69 Prozent im Jahr 2021 an. Insbesondere
aufgrund auslaufender Hilfsmaßnahmen zur
Abfederung der Folgen der Pandemie sinkt er seitdem
wieder und fiel im Jahr 2023 voraussichtlich auf
65 ¼ Prozent gemäß letzter BMF­Projektion von
Oktober 2023, dem niedrigsten Wert unter den G7­
Mitgliedern (vgl. Schaubild 24). Diese Entwicklung
spiegelt sich analog im nominalen staatlichen
Finanzierungssaldo wider: Von 2011 bis 2019
verzeichnete der öffentliche Haushalt zumeist einen
Überschuss. Der entsprechende Saldo lag damit
zwischenzeitlich um 4 Prozentpunkte oberhalb
des Wertes, welcher die Schuldenstandsquote auf
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 153 – 
154 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
einem stabilen Niveau halten würde (sog.
schuldenstabilisierender Finanzierungssaldo). Während 
des Pandemie­Jahres 2020 wurde aufgrund der 
Corona­bezogenen Krisenmaßnahmen erstmals 
seit 2012 ein Haushaltsdefizit verzeichnet. Um den 
Schuldenstand zu stabilisieren, wäre aufgrund des 
BIP­Rückgangs dagegen ein Überschuss notwendig 
gewesen. Seitdem wurde das Defizit schrittweise 
zurückgeführt und die Differenz zum
schuldenstabilisierenden Finanzierungssaldo liegt wieder im 
positiven Bereich, zuletzt bei voraussichtlich  
1,9 Prozentpunkten im Jahr 2023.
310. Im privaten Sektor ist der Einfluss der
Pandemie auf die Verschuldung ebenfalls erkennbar.
So zeigt die Kredit/BIP-Lücke anhand
vergleichsweise hoher positiver Werte von 2020 bis 2022
auf, dass die im Inland an private Haushalte und
nicht­finanzielle Unternehmen gewährten Kredite
im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich
schneller gewachsen sind als die Wirtschaftsleistung. Der
vorläufige Höhepunkt dieser Entwicklung wurde
mit 7,5 Prozentpunkten allerdings bereits im
ersten Quartal 2021 erreicht. Seitdem ist ein
Rückgang zu beobachten. Im Jahr 2023 hat sich die
Lücke weiter abgebaut und lag im dritten Quartal
des Jahres bei 0,275 Prozentpunkten. Somit ist das
Kreditwachstum weiterhin übermäßig, nähert sich
aber seinem langfristigen Trend an. Dies deutet
darauf hin, dass Risiken für die Finanzstabilität
nach diesem Indikator zwar weiterhin bestehen,
sich jedoch abgemildert haben.
311. Steuereinnahmen sind die Grundlage dafür,
dass der Staat seine Aufgaben erfüllen kann, wie
zum Beispiel die Finanzierung von öffentlicher
Infrastruktur oder Bildung. Gleichzeitig erwarten
viele Bürgerinnen und Bürger, dass die Steuern in
einem angemessenen Verhältnis zu den staatlichen
Leistungen stehen. Auch vor dem Hintergrund der
gesellschaftlichen Alterung und des globalen
Wettbewerbs um Talente, Unternehmen und
Technologien gilt es, diese Balance im Blick zu halten. Die
Steuerquote, d. h. die Steuereinnahmen des Staates
im Verhältnis zum BIP, ist in der langen Frist recht
stabil. Im Jahr 2000 lag sie bei 22,2 Prozent. In den
letzten Jahren ist sie mit Ausnahme des
Pandemiejahres 2020 leicht auf zuletzt 24,7 Prozent im
Jahr 2022 gestiegen. Werden die
Gesamtsteuereinnahmen nach der Bemessungsgrundlage
unterschieden, so zeigt sich, dass etwa die Hälfte der
Einnahmen auf die Besteuerung von Einkommen
und Gewinnen von Personen und Unternehmen
zurückzuführen ist. Ein weiterer großer Teil
entfällt auf indirekte Steuern auf Waren und
Dienstleistungen. Dazu gehören maßgeblich Steuern vom
Umsatz. Etwa 5 Prozent aller Einnahmen werden
aus vermögensbezogenen Steuern generiert wie
der Grundsteuer oder der Erbschaft­ und
Schenkungsteuer. Die Ausgaben des Staates gemessen an
der Staatsquote schwanken über den
Beachtungszeitraum leicht, im Jahr 2022 lag die Staatsquote
bei 49,5 Prozent.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 154 –
II. Jahresprojektion 2024 der
Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 155 –
156 II . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG
Überblick: Moderate Belebung nach 
Stagnationsphase
312. Die wirtschaftliche Dynamik in
Deutschland war im vergangenen Jahr noch deutlich von
den Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen
geprägt (vgl. Kasten 22). Der massive
Energiepreisanstieg, der sich mit Verzögerung auch in
nachgelagerten Wertschöpfungsstufen niederschlug, 
mündete in einem starken
Verbraucherpreisanstieg auf breiter Front. Insbesondere die dadurch
auftretenden erheblichen Kaufkraftverluste
dämpften die binnenwirtschaftliche Nachfrage
spürbar. Die geldpolitischen Reaktionen der
Zentralbanken auf die hohe Inflation schwächten die
wirtschaftliche Dynamik auch bei wichtigen
Handelspartnern, was die außenwirtschaftliche
Nachfrage spürbar belastete. Hinzu kam ein
außergewöhnlich hoher Krankenstand der Erwerbstätigen
im vergangenen Jahr, der sich über ein verringertes
Arbeitsvolumen auch negativ auf die
Wertschöpfung ausgewirkt haben dürfte. Nachdem die
Wirtschaftsleistung in Deutschland im Jahresverlauf
2023 nahezu stagnierte, war sie zum Jahresende
nach vorliegendem Datenstand rückläufig. Für
das Gesamtjahr ergibt sich damit im
Vorjahresvergleich ein Rückgang des preisbereinigten BIP um
0,3 Prozent.
313. Zu Beginn des Jahres 2024 befindet sich die
deutsche Volkswirtschaft weiterhin in einem
schwierigen Fahrwasser. Die Stimmung in der
Wirtschaft, gemessen am ifo Geschäftsklima, dem
Einkaufsmanagerindex der Industrie oder dem
GfK Konsumklimaindex, liegt zum
Jahreswechsel 2023/24 weiterhin auf sehr niedrigem Niveau.
Zwar lassen einige belastende Faktoren aus dem
Vorjahr wie die hohen
Verbraucherpreissteigerungen und die daraus folgenden Kaufkraftverluste
nach, die Inflation dürfte unter anderem infolge
von Basiseffekten durch das Auslaufen
temporärer Entlastungsmaßnahmen aber noch einige Zeit
oberhalb der Zwei­Prozent­Schwelle liegen.
314. Vor allem die wieder steigenden Reallöhne
und die robuste Arbeitsmarktentwicklung dürften
eine binnenwirtschaftliche Erholung im
Jahresverlauf befördern. Dagegen bleibt die Perspektive für
den Außenhandel angesichts vielfältiger
geopolitischer Krisen und Spannungen sowie der
nachwirkenden, wachstumsdämpfenden Effekte der
geldpolitischen Straffungen bei wichtigen
Handelspartnern verhalten. Hinzu kommen neue,
nationale Herausforderungen, wie die aus dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts resultierende
Notwendigkeit zur Anpassung bzw. Priorisierung der
Finanzplanung des Bundes. Die Bundesregierung
geht dennoch davon aus, dass die belastenden
Einflüsse im Jahresverlauf 2024 tendenziell nachlassen
werden und die positiven, binnenwirtschaftlichen
Faktoren zunehmend zum Tragen kommen. Für
das Gesamtjahr 2024 wird ein leichter Zuwachs des
preisbereinigten BIP um 0,2 Prozent erwartet.
315. Für eine vor allem binnenwirtschaftlich
getragene Erholung sprechen die günstige Lohn­ und
Beschäftigungsentwicklung. Nach einem
historischen Höchststand der Erwerbstätigenzahl von
knapp 46 Millionen Personen im vergangenen Jahr
dürfte sich der Beschäftigungsaufbau in diesem
Jahr fortsetzen, wenn auch vor dem Hintergrund
des Fachkräftemangels mit einem etwas
geringeren Zuwachs von 110 Tsd. Personen. Mit
Verzögerung wird im Jahresverlauf 2024 auch ein leichter
Rückgang der Arbeitslosigkeit erwartet, die im
Jahresdurchschnitt allerdings aufgrund des
statistischen Überhangs aus dem Jahr 2023 noch um etwa
85 Tsd. Personen über dem Vorjahr liegen dürfte.
316. Neben den kräftig steigenden Tariflöhnen
sowie den Lohnabschlüssen mit steuer­ und
abgabenfreien Inflationsausgleichsprämien stärken
auch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
und die Erhöhung des Bürgergelds die
Einkommensentwicklung und führen insbesondere in
den unteren Einkommensgruppen zu deutlichen
Realeinkommenszuwächsen. Der Anstieg der
VerDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 156 –
I I . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG 157
braucherpreise dürfte weiter spürbar abnehmen 
und sich nach einer jahresdurchschnittlichen Rate 
von 5,9 Prozent im vergangenen Jahr deutlich auf 
2,8 Prozent in diesem Jahr verringern. Dies dürfte 
in Verbindung mit einer vergleichsweise
stabilen Beschäftigungsentwicklung zu einem Anstieg 
des privaten Verbrauchs von 1,1 Prozent führen. 
Davon dürften vor allem die binnenwirtschaftlich 
orientierten Dienstleistungen profitieren.
317. Die Wachstumserwartungen für den
Welthandel wurden für das laufende Jahr von
internationalen Organisationen wie dem IWF und der OECD
zuletzt nach unten revidiert. Die Entwicklung des
Welthandelsvolumens dürfte in diesem Jahr aber
wieder in einer ähnlichen Höhe wie das globale 
BIP liegen, für das aktuell von einem Anstieg um 
real rund drei Prozent ausgegangen wird. Während 
sich die Nachfrage aus den europäischen
Nachbarländern wieder etwas beleben dürfte, dämpft
insbesondere die erwartete Wachstumsabschwächung 
in wichtigen Absatzmärkten wie China die
deutschen Exportperspektiven. Die Ausfuhren dürften 
nach dem deutlichen Rückgang im vergangenen 
Jahr in diesem Jahr mit real 0,6 Prozent nur leicht 
zunehmen und in Verbindung mit der zunächst 
noch rückläufigen Kapazitätsauslastung in der 
Industrie und im Bau keine spürbaren Impulse für 
die private Investitionstätigkeit liefern. Dabei wird 
bei einem erneuten Rückgang der Bauinvestitio­
4. Vj. 4. Vj. 4. Vj. 4. Vj. 4. Vj. 4. Vj. 
90
92
94
96
98
100
102
104
106
108
110
-15
-10
-5
0
5
10
In
de
x 
(2
01
5 
= 
10
0)
 
Pr
oz
en
t
Linie blau: Verlauf vierteljährlich, in Preisen des Vorjahres, saison- und kalenderbereinigt
Linien orange: Jahresdurchschnitte, in Preisen des Vorjahres; Veränderungen gegenüber Vorjahr in Prozent
Balken blau: Veränderungen in Prozent, saison- und kalenderbereinigt
Veränderung gegenüber Vorquartal
Jahresprojektion 2024
1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 
2019 2020 2021 2022
1. Vj. 2. Vj. 3. Vj. 
2023 2024
0,7
9,0
0,0 0,0 0,3
-1,8
-9,2
8,9
0,8
-1,3
2,2
0,7 0,0 1,0
-0,1
0,4
-0,4
0,1 0,0 0,0
-0,3
-0,3
1,1
-3,8
3,2
1,8 0,2
Schaubild 26: Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt)
Quellen: Statistisches Bundesamt; Jahresprojektion der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 157 –
158 II . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG
1;  Bis 2023 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2024.
2;  Bezogen auf alle Erwerbspersonen; Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit.
3;  Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).
Übersicht 3: Ausgewählte Eckwerte zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung1
Quellen: Bis 2023 Statistisches Bundesamt; 2024 Jahresprojektion der Bundesregierung.
2022 2023
Jahresprojektion
2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent, soweit nicht anders angegeben
ENTSTEHUNG des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
BIP (preisbereinigt) 1,8 ­0,3 0,2
Erwerbstätige (im Inland) 1,4 0,7 0,2
Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der BA) 2 5,3 5,7 5,9
VERWENDUNG des BIP preisbereinigt (real)
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 3,9 -0,8 1,1
Staat 1,6 -1,7 0,7
Ausrüstungen 4,0 3,0 0,5
Bauten -1,8 -2,1 -2,2
Inlandsnachfrage 3,2 -0,9 0,3
Exporte 3,3 -1,8 0,6
Importe 6,6 -3,0 0,8
Außenbeitrag (Impuls) 3 -1,2 0,6 0,0
Inflationsrate 6,9 5,9 2,8
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 4,2 6,1 5,3
nen um gut 2 Prozent eine insgesamt nur
moderate Expansion der Ausrüstungsinvestitionen um 
etwa 0,5 Prozent sowie der Investitionen in
sonstige Anlagen um 2,0 Prozent erwartet.
318. Die Projektion der Bundesregierung für
das Jahr 2024 liegt unterhalb der Prognose des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) vom
November 2023. Der SVR hatte für das Jahr 2024
ein Wachstum in Höhe von 0,7 Prozent
prognostiziert. Dabei war er bei einem insgesamt sehr
ähnlichen Konjunkturbild noch von einer etwas
günstigeren Entwicklung der Inlandsnachfrage,
u.a. des Staatskonsums und der
Ausrüstungsinvestitionen, ausgegangen. Bei der Entwicklung
des Außenhandels war der SVR etwas
pessimistischer als nun in der Jahresprojektion der
Bundesregierung angenommen.
319. Der Jahresprojektion 2024 liegen folgende
Annahmen zugrunde:
 — Der Ölpreis der Sorte Brent wird im
Jahresdurchschnitt 2024 leicht auf rund 77 US­Dollar 
zurückgehen, die Gaspreise werden bei rund  
31 Euro je MWh liegen. Diese Annahmen
basieren auf Terminnotierungen.
 — Die Wechselkurse sind im Projektionszeitraum 
mit ihren jeweiligen Durchschnitten der letzten 
sechs Wochen vor der Prognoseerstellung als 
konstant angesetzt. Daraus ergibt sich ein
gegenüber dem Vorjahr nahezu unveränderter Kurs 
des Euro von etwa 1,09 US­Dollar.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 158 –
I I . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG 159
 — Der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte 
der Europäischen Zentralbank dürfte im
Jahresdurchschnitt, basierend auf den
Konsenserwartungen, bei 4,1 Prozent liegen.
320. Die Jahresprojektion stellt wie üblich die unter
den gegebenen Rahmenbedingungen
wahrscheinlichste Entwicklung der deutschen Wirtschaft dar.
Die Risiken für eine ungünstigere als die hier
dargestellte Entwicklung können sich unter anderem
aus einer geringeren globalen Wachstumsdynamik
als Folge der anhaltenden geopolitischen
Krisenherde, wie dem Krieg in der Ukraine, den
Auseinandersetzungen im Nahen Osten und zuletzt den
Angriffen auf Handelsschiffe im Roten Meer, sowie
damit möglicherweise einhergehenden
erneuten Lieferengpässen und
Rohstoffpreisausschlägen ergeben. Insbesondere könnte eine deutlich
schwächere wirtschaftliche Entwicklung in China 
oder in den USA als unterstellt, das Eskalieren 
bestehender oder das Entstehen neuer Konflikte 
mit möglichen Auswirkungen auf globale
Lieferketten oder auch eine ausgeprägte
Investitionszurückhaltung aufgrund der unsicheren
binnenund außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen 
zu einer Verzögerung der erwarteten Erholung 
führen. Chancen für eine günstigere Entwicklung 
könnten sich ergeben, wenn sich geopolitische 
Krisenherde entschärfen, die weltwirtschaftliche 
Belebung kräftiger ausfällt als angenommen oder 
inflationstreibende Faktoren (Energie­,
Nahrungsmittelpreise, Überwälzung administrierter
Preiserhöhungen) schneller als angenommen
abklingen und die Leitzinsen daher früher als erwartet 
gesenkt würden, was insbesondere zusätzliche 
Investitionen anregen könnte.
2022 2023 2024
in Prozent bzw. Prozentpunkten1
Jahresdurchschnittliche BIP­Rate 1,8 ­0,3 0,2
Statistischer Überhang am Ende des Jahres 2 -0,2 -0,2 0,5
Jahresverlaufsrate 3 0,8 -0,2 0,9
Jahresdurchschnittliche BIP-Rate, arbeitstäglich bereinigt 1,9 -0,1 0,2
Kalendereffekt 4 -0,1 -0,2 0,0
Übersicht 4: Technische Details der Jahresprojektion 2024
1 : Bis Dezember 2023 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes.
2 : Saison- und kalenderbereinigter Indexstand im vierten Quartal des Jahres in Relation zum kalenderbereinigten Quartalsdurchschnitt des Jahres.
3 : Jahresveränderungsrate im vierten Quartal ggü. dem Vorjahresquartal, saison- und kalenderbereinigt.
4 : In Prozent des BIP.
Quellen: Bis 2023 Statistisches Bundesamt; 2024 Jahresprojektion der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 159 –
160 II . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG
Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich.
Übersicht 5: Wachstumsbeiträge in der Jahresprojektion 2024
2022 2023 2024
 Wachstumsbeiträge gegenüber Vorjahr (in Prozentpunkten)
Bruttoinlandsprodukt (Zuwachs) 1,8 -0,3 0,2 
Privater Konsum 1,9 ­0,4 0,5 
Staatskonsum 0,3 ­0,4 0,2 
Bruttoinvestitionen 0,7 -0,1 -0,4
Vorratsveränderungen 0,7 0,0 ­0,3 
Bruttoanlageinvestitionen 0,0 ­0,1 ­0,2 
Ausrüstungen 0,3 0,2 0,0 
Bauten -0,2 -0,2 -0,3 
Sonstige Anlagen 0,0 0,0 0,1 
Inlandsnachfrage 3,0 ­0,9 0,3 
Export von Waren und Dienstleistungen 1,6 -0,9 0,3 
 Waren 0,7 -0,9 0,4 
  Dienstleistungen 0,8 0,0 -0,1 
Import von Waren und Dienstleistungen -2,8 1,5 -0,3 
 Waren -1,2 2,2 0,1 
  Dienstleistungen -1,6 -0,7 -0,4 
Außenbeitrag ­1,2 0,6 0,0 
Quellen: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen.
Weltwirtschaft expandiert weiter nur
unterdurchschnittlich 
321. Die globalen Energie­ und Rohstoffpreise
sind im vergangenen Jahr deutlich gefallen, die
Inflation ist in vielen Ländern rückläufig und die
Lieferkettenstörungen im Nachgang der
Pandemie haben sich weitgehend entspannt. Die
weltwirtschaftliche Nachfrage blieb aber im Zuge der
spürbaren geldpolitischen Straffungen und
gestiegener geopolitischer Risiken und Unsicherheiten
insgesamt schwach. Auch für den weiteren Verlauf
ist nur ein unterdurchschnittliches
Expansionstempo der Weltwirtschaft zu erwarten. Bis zuletzt
hat die US­Wirtschaft spürbar expandiert, gestützt
durch eine expansive Finanzpolitik sowie einen
kräftigen privaten Verbrauch, der auch durch den
Abbau von Überschussersparnissen aus der
Pandemie angetrieben wurde. In diesem Jahr dürften 
die vorangegangenen Leitzinserhöhungen aber zu 
einer Abkühlung der US­Konjunktur führen. Auch 
die strukturelle Abschwächung in China und die 
geringere Binnennachfrage infolge der dortigen 
Probleme im Immobiliensektor wirken sich in
diesem Jahr wohl weiter dämpfend auf die
weltwirtschaftliche Dynamik aus.
322. In der EU als größtem deutschen
Absatzmarkt dürfte die wirtschaftliche Aktivität, nach
kaum mehr als einer Stagnation im Jahr 2023, erst
allmählich wieder Fahrt aufnehmen. Bei weiter
abnehmender Inflation, steigender Kaufkraft und
robuster Arbeitsmarktlage ist mit einer
anziehenden Konsumnachfrage der privaten Haushalte zu
rechnen, die maßgeblich zur konjunkturellen
Erholung in der EU beiträgt. In den mittel­ und
osteuroDrucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 160 –
I I . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG 161
päischen Ländern, die einen bedeutenden Teil der 
deutschen Investitionsgüterexporte nachfragen, 
dürfte sich die Dynamik im Zuge nachlassender 
Teuerungsraten und einer graduellen Erholung der 
globalen Industriekonjunktur wieder beleben. Alles 
in allem ist im Jahr 2024 mit rund drei Prozent eine 
Expansionsrate der Weltwirtschaft wie im Jahr 2023 
zu erwarten. Das mit den deutschen Exportanteilen 
gewichtete weltweite Wachstum dürfte nach
lediglich 1,7 Prozent im Jahr 2023 mit rund zwei Prozent 
in diesem Jahr erneut unterproportional zur
Weltwirtschaft zunehmen. Dagegen ist für das
Welthandelsvolumen, das sich im Jahr 2023 mit einem 
historisch schwachen Zuwachs von +0,4 Prozent 
noch deutlich schwächer als das weltweite BIP
entwickelt hatte, im laufenden Jahr wieder mit einer 
ähnlichen Expansionsrate wie beim Welt­BIP zu 
rechnen.
Keine Impulse vom Außenhandel
323. Im vergangenen Jahr gingen die
preisbereinigten Ausfuhren um 1,8 Prozent zurück. Da sich die
preisbereinigten Importe infolge der schwachen
binnenwirtschaftlichen Nachfrage mit ­3,0 Prozent
noch deutlich stärker als die Exporte verringerten,
trugen die Nettoexporte (Exporte minus Importe)
rechnerisch dennoch positiv zur Veränderung des
Bruttoinlandsprodukts bei. Die Nachfrage nach
deutschen Exportgütern war besonders von der
Flaute der weltwirtschaftlichen Aktivität betroffen.
Dabei wirkte sich einerseits die Verschiebung der
globalen Nachfrage von Waren hin zu
Dienstleistungen im Nachgang der Pandemie negativ auf das
deutsche Auslandsgeschäft aus. Andererseits wurde
der Außenhandel bis zuletzt dadurch gebremst,
dass viele Unternehmen, vor allem in wichtigen
Absatzmärkten wie den USA und dem Euroraum,
noch ihre überschüssigen Lagerbestände
reduzieren, die sie infolge der Lieferkettenengpässe
aufgebaut hatten. Nach Abschluss dieser Lagerkorrektur
dürfte das Neugeschäft und damit der
Außenhandel allmählich wieder Fahrt aufnehmen.
324. Nach der historisch schwachen Entwicklung
des Welthandelsvolumens von +0,4 Prozent im
Jahr 2023 rechnet die Bundesregierung für das Jahr
2024 basierend auf den Prognosen
internationaler Organisationen mit einer moderaten Belebung
um gut drei Prozent. Die deutschen Absatzmärkte
dürften mit der erwarteten Erholung in den
europäischen Ländern mit +3,2 Prozent mit einer
ähnlichen Rate expandieren. Zunächst deuten die
Frühindikatoren für die deutschen Ausfuhren aber
noch auf ein schwaches Winterhalbjahr hin (vgl.
Schaubild 27). Die Exporterwartungen der
Unternehmen verharren seit dem Sommer 2023 im
negativen Bereich und haben sich seit Dezember
2023 wieder eingetrübt. Auch bei den
Bestellungen aus dem Ausland ist bislang noch keine
nachhaltige Trendwende zu erkennen, die Exporteure
bewerten ihre Auftragsbestände aus dem Ausland
zunehmend schlechter. Im Laufe des Jahres 2024
ist aber – nach Abschluss der globalen
Lageranpassungen im Verarbeitenden Gewerbe – mit einer
graduellen Erholung der Auslandsnachfrage nach
deutschen Produkten zu rechnen. Insgesamt wird
für das Jahr 2024 von einer Expansionsrate der
preisbereinigten Ausfuhren von +0,6 Prozent
ausgegangen. Im Zuge der binnenwirtschaftlichen
Belebung, insbesondere der anziehenden
Konsumnachfrage, dürfte die Zuwachsrate der
preisbereinigten Einfuhren mit +0,8 Prozent etwas darüber
liegen. Damit ist im Jahr 2024 kein rechnerischer
Wachstumsimpuls vom Außenbeitrag zu erwarten.
325. Die Außenhandelspreise sind nach wie vor
von den Preisschwankungen für Energieimporte
infolge des Krieges in der Ukraine beeinflusst.
Nach den hohen Anstiegen 2022 sind die Preise für
Energie und Rohstoffe im vergangenen Jahr wieder
deutlich gefallen, so dass auch die Einfuhrpreise
merklich zurückgegangen sind. Damit haben sich
die Terms of Trade, also das außenwirtschaftliche
Tauschverhältnis von Waren und Dienstleistungen,
nach der massiven Verschlechterung im Jahr 2022
im Jahr 2023 mit +4,2 Prozent deutlich verbessert
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 161 –
162 II . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG
und liegen nun wieder nahe dem Vorkrisenniveau. 
Der ausgeprägte Rückgang der Importpreise hat 
auch dazu beigetragen, dass sich der
Leistungsbilanzüberschuss von 4,4 Prozent im Jahr 2022 in 
Relation zum nominalen BIP auf 6,8 Prozent im 
Jahr 2023 wieder spürbar erhöht hat. Für das Jahr 
2024 rechnet die Bundesregierung im Zuge eines 
steigenden Handelsbilanzüberschusses und einer 
erneuten leichten Verbesserung der Terms of Trade 
mit einem weiteren, aber moderaten Anstieg des 
Leistungsbilanzüberschusses auf rund 7 ½ Prozent.
Investitionen erholen sich nur schleppend
326. Trotz der wirtschaftlichen Stagnation im
vergangenen Jahr verlief die Investitionsentwicklung
vergleichsweise robust. Hierbei haben allerdings
auch Sondereffekte wie beispielsweise
Anschaffungen im Zuge des Bundeswehr­Sondervermögens
oder Impulse aus der Umweltprämie für
elektrische Kfz bei gewerblichen Neuzulassungen eine
Rolle gespielt. Dennoch konnte das
Investitionsvolumen nicht an das preisbereinigte Niveau vor der 
Corona­Krise anschließen. Die Entwicklung wurde 
vor allem durch die schwache
Auslandsnachfrage, Produktionsrückgänge bei energieintensiven 
Industrien und die erhöhte Unsicherheit im Zuge 
der geopolitischen Krisen belastet. Ein bestimmtes 
Maß an Planungssicherheit ist eine wesentliche 
Voraussetzung dafür, dass langfristige
Investitionsentscheidungen getroffen werden. Die
vergangenen Jahre waren allerdings von
Ausnahmesituationen geprägt, z. B. im Bereich der
Energieversorgung, die zum Teil bis heute für wirtschaftliche 
Verunsicherung sorgen. Auch zu Beginn des
laufenden Jahres bleiben die Unsicherheiten für die 
Wirtschaft hoch, u. a. hinsichtlich der Entwicklung 
geopolitischer Krisen und der Erholung wichtiger 
Handelspartner.
ifo Exporterwartungen, Verarbeitendes Gewerbe, Saldo (rechte Skala)
Auftragseingänge aus dem Ausland, Index (linke Skala)
ifo Beurteilung des Auftragsbestands, Index (linke Skala)
Index (2015 = 100) Saldenpunkte
­50
­40
­30
­20
­10
0
10
20
30
2021 2022 2023
Jan Mär Mai Jul Sep Nov Jan Mär Mai Jul Sep Nov Jan Mär Mai Jul Sep Nov
50
60
70
80
90
100
110
120
130
Schaubild 27: Frühindikatoren für den Außenhandel
Quellen: Statistisches Bundesamt; ifo Institut.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 162 –
I I . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG 163
327. Die Perspektiven für den Welthandel bleiben
gedämpft, was die mehrheitlich
exportorientierten Industriegüterproduzenten in Deutschland
weiterhin deutlich belastet. Die hohen
Inflationsraten haben eine geldpolitische Straffung nach sich
gezogen, was zu einer Vervielfachung der
Finanzierungskosten im Jahresverlauf 2023 führte. Trotz der
grundsätzlich allgemein positiven Gewinnsituation
des Verarbeitenden Gewerbes in den vergangenen
Jahren, die einige Spielräume für die
Finanzierung von Investitionsvorhaben durch
Eigenkapital ermöglicht, ist aufgrund nach wie vor hoher
Baupreise und Finanzierungskosten vor allem im
Bausektor mit einer vorerst anhaltenden
Schwächung der (Investitions­)Nachfrage zu rechnen.
Allerdings dürfte sich hier eine schrittweise
Erholung einstellen, gestützt durch weniger dynamische
Preis­ und Kostenentwicklungen sowie infolge der
Maßnahmen der Bundesregierung. Diese
unterstützt sowohl die Bürgerinnen und Bürger als
auch die Unternehmen, etwa durch die
Maßnahmen des Wachstumschancengesetzes oder durch 
Investitionszuschüsse im Rahmen des Klima­ und 
Transformationsfonds (KTF, vgl. Kasten 2). Wichtig 
bleiben staatliche Investitionen: Öffentliche
Bauinvestitionen und Investitionen aus dem
Sondervermögen der Bundeswehr dürften 2024 kräftig 
zulegen (vgl. Tz 32 ff. und Kasten 18).
328. Die unsicheren Rahmenbedingungen
spiegeln sich auch in der Indikatorenlage der
Ausrüstungsinvestitionen wider (vgl. Schaubild 28). Die
Geschäftserwartungen bei den
Investitionsgüterproduzenten befinden sich auf einem ähnlich
verhaltenen Niveau wie während der Hochphase
der Finanzkrise 2009. Allerdings ist am aktuellen
Rand eine gewisse Bodenbildung auszumachen.
Die Entwicklung der Auftragseingänge bei den
Investitionsgüterproduzenten wurde in den
vergangenen Monaten von volatilen Großaufträgen
ifo Geschäftserwartungen der Investitionsgüterproduzenten (nächste 6 Monate) (rechte Skala)
Inlandsumsätze der Investitionsgüter (rebasiert Jan. 2021 = 100) (linke Skala)
Auftragseingänge bei Investitionsgüterproduzenten (rebasiert Jan. 2021 = 100) (linke Skala)
Kapazitätsauslastung bei Investitionsgüterproduzenten (rebasiert Jan. 2021 = 100) (linke Skala)
Index (Jan. 2021 = 100) Saldenpunkte
2021 2022 2023
Jan Mär Mai Jul Sep Nov Jan Mär Mai Jul Sep Nov Jan Mär Mai Jul Sep Nov
-60
-40
-20
0
20
40
60
70
80
90
100
110
120
130
Schaubild 28: Indikatoren für Ausrüstungsinvestitionen
Quellen: Statistisches Bundesamt; ifo Institut; eigene Berechnungen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 163 –
164 II . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG
geprägt, bei bereinigter Betrachtung folgen die 
Bestellungen einem Abwärtstrend. Insgesamt sind 
die Auftragsbücher in diesem Bereich mit einer 
mittleren Reichweite von gut 9 Monaten allerdings 
im Vergleich zum historischen Durchschnitt noch 
gut gefüllt. Trotzdem fiel die
Kapazitätsauslastung zuletzt unterhalb ihres langjährigen
Durchschnittswerts. Damit sprechen die Indikatoren 
dafür, dass eher eine gebremste Entwicklung der 
Ausrüstungsinvestitionen vor allem zu Beginn des 
Jahres 2024 zu erwarten ist.
329. Im weiteren Jahresverlauf 2024 wird dann 
mit einer Belebung der Ausrüstungsinvestitionen 
gerechnet. Der gewichtige Bereich
Maschinenund Anlagenbau ist eng mit der Entwicklung 
des Außenhandels verknüpft. Ein Großteil der 
Investitionen wird von der kapitalintensiven und 
exportorientierten Industrie getätigt. Mit einer 
allmählichen Belebung der globalen
Wachstumsdynamik und des Welthandels – insbesondere in 
den für Deutschland bedeutsamen
Absatzmärkten in Europa – dürfte die Kapazitätsauslastung in 
der Industrie wieder ansteigen und zu einer
Belebung der Ausrüstungsinvestitionen führen.
Aufgrund des schwachen Jahresauftakts rechnet die 
Bundesregierung für das Gesamtjahr 2024 aber 
nur mit einem leichten Wachstum von
preisbereinigt 0,5 Prozent, nach einer kräftigen Steigerung 
von 3,0 Prozent im Vorjahr.
330. Die Bauinvestitionen werden auch weiter 
von einem grundsätzlichen Bedarf an
Wohnraum, vor allem in den Ballungsräumen, gestützt 
(vgl. Tz 163 ff.). Nach wie vor hohe Bau­ und 
Finanzierungskosten sorgten aber im
vergangenen Jahr für rückläufige Auftragseingänge und 
steigende Stornierungsraten und führten somit 
zu einem deutlichen Rückgang des zuvor noch 
hohen Auftragsbestands. Ein hoher
Bauüberhang und eine sich abzeichnende Bodenbildung 
bei den Baugenehmigungen sprechen jedoch für 
eine zunehmend bessere Auftragslage im
Wohnungsbau. Angebotsseitig allerdings hindert der 
immer mehr in den Vordergrund tretende
Fachkräftemangel die Realisierung von
Bauvorhaben. Diese Umstände sorgen dafür, dass die
Bauinvestitionen im laufenden Jahr preisbereinigt 
erneut um 2,2 Prozent sinken dürften, nachdem 
sie bereits im vergangenen Jahr um 2,1 Prozent 
zurückgegangen waren.
331. Insgesamt erwartet die Bundesregierung für 
das Jahr 2024 eine Abnahme der gesamten
Bruttoanlageinvestitionen um preisbereinigt 0,7 Prozent. 
Die Investitionsquote – d. h. die nominalen
Bruttoanlageinvestitionen in Relation zum nominalen 
BIP – dürfte damit von 22,1 Prozent im Jahr 2023 
leicht auf 21,7 Prozent in diesem Jahr fallen.
Arbeitsmarkt trotz anhaltender Schwächephase 
stabil
332. Der Arbeitsmarkt erweist sich angesichts der 
wirtschaftlichen Schwächephase bis zuletzt als 
widerstandsfähig, auch wenn sich die Dynamik 
im Verlauf merklich abgeschwächt hat. Die Zahl 
der offenen Stellen ist laut Umfrageergebnis des 
Instituts für Arbeitsmarkt­ und Berufsforschung 
(IAB) trotz der konjunkturellen Flaute mit rund 
1,7 Millionen weiterhin hoch. Trotz der
verhaltenen BIP­Entwicklung hatte die Erwerbstätigkeit 
im Herbst 2023 erstmals 46,0 Millionen Personen 
überschritten und erreichte im Jahresdurchschnitt 
einen Wert von 45,9 Millionen Erwerbstätigen. Der 
Fachkräftemangel stellt für Unternehmen
weiterhin eine große Herausforderung dar und bremst 
den Beschäftigungsaufbau. Frühindikatoren des 
IAB deuten für das laufende Jahr aber auf weitere 
moderate Zuwächse bei der Erwerbstätigkeit hin. 
In der Jahresprojektion wird daher für 2024 ein 
erneuter leichter Zuwachs der Erwerbstätigkeit um 
110 Tausend Beschäftigte erwartet.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 164 – 
I I . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG 165
333. Die registrierte Arbeitslosigkeit war im
Vorjahr vor allem wegen der schwachen
konjunkturellen Entwicklung angestiegen, da Unternehmen
zurückhaltender bei Neueinstellungen waren und
sich damit die Wahrscheinlichkeit, aus der
Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung aufzunehmen,
vermindert hat. Bis zum Frühjahr dürfte es nur zu
einer schwachen Dynamik bei der Arbeitslosigkeit
kommen. Die erwartete wirtschaftliche Erholung
dürfte aber mit zeitlicher Verzögerung auch zu
einem Abbau der Arbeitslosigkeit im späteren
Jahresverlauf führen. Im Jahresdurchschnitt 2024 wird
aufgrund des statistischen Überhangs aus dem
Jahr 2023 ein Anstieg von 85 Tausend Personen
angenommen. Die konjunkturelle Kurzarbeit hält
sich mittlerweile auf relativ konstantem Niveau
merklich unterhalb von 200 Tausend Personen. In
der ersten Jahreshälfte könnte es zu
geringfügigen weiteren Anstiegen in einzelnen
Wirtschaftszweigen des Produzierenden Gewerbes kommen,
soweit erhebliche Arbeitsausfälle infolge einer
schwankenden Auftragslage eintreten.
334. Der Beschäftigungsaufbau wird auch 2024
vorwiegend durch einen Zuwachs der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung getragen. Die
Zahl der geringfügig Beschäftigten war während
der Corona­Krise stark zurückgegangen, hat sich
aber seitdem wieder erholt; hier sind nur geringe
Zuwächse zu erwarten. Die Zahl der
Selbständigen dürfte in etwa stabil bleiben. Altersbedingte
Abgänge aus dem Arbeitsmarkt werden von der
fortschreitenden Integration von Migranten sowie
Geflüchteten aus der Ukraine kompensiert. Bereits
seit Anfang 2023 werden die Netto­Zuwächse bei
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
ausschließlich durch Menschen mit ausländischer
Staatsbürgerschaft getragen. Zudem wird eine
weiter steigende Erwerbsquote erwartet, sodass
das Erwerbspersonenpotenzial weiter zunimmt
(vgl. Tz 70 ff.). Mit der Fachkräftestrategie und dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die
Bundesregierung Maßnahmen zur Steigerung der
Einwanderung aus Drittstaaten geschaffen, die
Unternehmen und Betrieben die Gewinnung und Sicherung 
von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern (vgl. 
Tz 94 ff.).
Inflation geht weiter zurück 
335. Der Anstieg der Verbraucherpreise (VPI) hat
sich im Jahresverlauf 2023 vor allem infolge der
deutlich rückläufigen Energiepreise spürbar
abgeschwächt. Lag die Inflationsrate im Januar 2023
im Vorjahresvergleich noch bei 8,7 Prozent, fiel
sie im Januar 2024 mit 2,9 Prozent auf den
niedrigsten Wert seit Juni 2021. Im Jahresdurchschnitt
2023 lagen die Verbraucherpreise 5,9 Prozent über
dem Vorjahr, die Kerninflation (ohne Energie und
Nahrungsmittel) bei 5,1 Prozent, vor allem da der
Energiepreisanstieg aus dem Jahr 2022 auf
nachgelagerte Wertschöpfungsstufen überwälzt wurde.
336. Die Inflationsentwicklung dürfte vor allem
in der ersten Jahreshälfte spürbar durch
steuerliche und fiskalische Maßnahmen mitbestimmt
werden. Es laufen verschiedene temporäre
Maßnahmen aus, die im Zuge von Corona­ und
Energiekrise zur Entlastung von privaten Haushalten
vorgenommen worden waren. Hierzu zählen
insbesondere die Absenkung der Umsatzsteuersätze
in der Gastronomie und für die Lieferung von Gas
und Fernwärme sowie die Preisbremsen für Strom
und Gas. Hierbei handelt es sich um einen
temporären Basiseffekt, denn während sie in Kraft waren,
hatten diese Maßnahmen vorübergehend einen
senkenden Effekt auf die Inflationsrate. Hinzu
kommen die regulär im Zeitverlauf vorgesehene
Erhöhung der CO2­Bepreisung im Rahmen des
Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sowie 
die Entscheidungen der Bundesregierung, im Zuge 
der Haushaltsaufstellung 2024 nach dem Urteil 
des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 
2023 bei der nationalen CO2­Bepreisung wieder 
auf den bereits von der Vorgängerregierung
vorgesehenen Pfad zurückzukehren und den Zuschuss 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 165 –
166 II . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG
des Bundes zu den Netzentgelten bei Strom nicht 
fortzuführen. Die Auswirkungen der Maßnahmen 
auf die Inflationsrate hängen stark davon ab, in 
welchem Ausmaß es jeweils zu einer Weitergabe 
der höheren Kosten an die Endverbraucherpreise 
kommen wird. 
337. Diesen temporär inflationserhöhenden
Effekten stehen jedoch inflationsdämpfende Faktoren
gegenüber. So wiesen die Erzeuger­ und
Importpreise über die vergangenen Monate zweistellige
prozentuale Rückgänge gegenüber dem Vorjahr
auf. Maßgeblich hierfür waren sinkende
Energiepreise, was sich auch bei der Entwicklung an den
Spotmärkten für Energie zeigt. Die Spotpreise für
Erdöl und Erdgas notieren nach Zwischenhochs
zu Beginn dieses Winters um die Jahreswende
2023/24 wieder niedriger. Die Notierungen auf den
Terminmärkten für Energie und die hohen
Speicherfüllstände bei Gas sprechen für eine weiterhin 
moderate Energiepreisentwicklung. Ein weiterer 
Grund für eine rückläufige Preisdynamik ist die 
Wirkung der geldpolitischen Straffung der EZB. 
Die Tarifabschlüsse geben keine Anhaltspunkte für 
eine Lohn­Preis­Spirale. Sie zielten auf einen
Ausgleich der inflationsbedingten Kaufkraftverluste 
und nutzten dazu häufig auch die steuerfreien 
Inflationsausgleichsprämien.
338. Insgesamt erwartet die Bundesregierung nach
einem jahresdurchschnittlichen Anstieg der
Inflationsrate von 5,9 Prozent im Jahr 2023 eine
deutliche Abschwächung auf 2,8 Prozent. Die
Kerninflation, die die stark volatilen Preise für Energie und
Nahrungsmittel nicht berücksichtigt, dürfte sich
nach 5,1 Prozent im vergangenen Jahr auf 2,9
Prozent verringern. 
Beiträge RestBeiträge EnergieBeiträge Nahrung In­ationsrate
-2
0
2
4
6
8
10
In­ationsrate (Veränderung der Verbraucherpreise gegenüber Vorjahr in %)
Jan Mär Mai Jul Sep Nov Jan Mär Mai Jul Sep Nov Jan Mär Mai Jul Sep Nov Jan Mär Mai Jul Sep Nov Jan
2020 2021 2022 2023 2024
Schaubild 29: Wachstumsbeiträge zur Veränderung der Verbraucherpreise
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 166 –
I I . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG 167
Privater Konsum profitiert von steigenden 
Einkommen
339. Die Einkommen privater Haushalte befinden
sich weiter im Aufwind. Bereits im vergangenen
Jahr war es zu einem kräftigen Anstieg der
nominalen Effektivlöhne (Bruttolöhne und ­gehälter je
Arbeitnehmer) von über 6 Prozent gegenüber dem
Vorjahr gekommen, der real aber fast vollständig
von der hohen Inflationsrate kompensiert wurde.
Neben steigenden Tariflöhnen war das kräftige
nominale Plus auch auf die Mindestlohnanhebung
im Oktober 2022 zurückzuführen. Dabei stiegen die
Nominallöhne von Geringverdienenden prozentual
am stärksten (vgl. Schaubild 30): Unter den
Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten
Verdiensten (1. Quintil) mit einem
durchschnittlichen Nominallohnwachstum von rund 14 Prozent
zum Vorjahreszeitraum die stärksten
Verdienststeigerungen. Sie lagen damit deutlich über der
Entwicklung der Verbraucherpreise im selben
Zeitraum. Auch die geringfügig Beschäftigten wiesen 
ein überdurchschnittliches Nominallohnwachstum 
auf. Dies ist laut Statistischem Bundesamt vor allem 
auf die seit dem 1. Oktober 2022 gültige Erhöhung 
der Minijob­Verdienstgrenze von monatlich 450 
Euro auf 520 Euro sowie auf die
Mindestlohnerhöhung von 10,45 Euro auf 12 Euro zurückzuführen. 
Zudem profitieren die unteren
Einkommensgruppen prozentual stärker von Einmal­ bzw.
Pauschalzahlungen, die in den Tarifabschlüssen in der Regel 
über die Einkommensgruppen hinweg gleich hoch 
ausfallen: Die Bundesregierung hatte mit der
Inflationsausgleichsprämie als ein Ergebnis der
Konzertierten Aktion die Zahlung von steuer­ und
abgabenfreien Einmalzahlungen über die dauerhaften 
Lohnsteigerungen hinaus ermöglicht. 
340. Unter anderem auf Basis abgeschlossener
und laufender Tarifverhandlungen geht die
Bundesregierung in der Jahresprojektion von einem
erneut kräftigen Effektivlohnanstieg in Höhe von
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
Dez 23Nov 23Okt 23Sep 23Aug 23Jul 23Jun 23Mai 23Apr 23Mär 23Feb 23Jan 23
1. Quintil Insgesamt (nur Vollzeit) 5. Quintil
Veränderung gegenüber Vorjahr in %
Verbraucherpreisindex
Schaubild 30: Entwicklung der Nominallöhne nach Einkommensgruppen
Quelle: Statistisches Bundesamt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 167 –
168 II . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG
durchschnittlich rund 5,3 Prozent in diesem Jahr 
aus, nach rund 6 Prozent im Jahr 2023. Wegen der 
gleichzeitig weiter nachlassenden
Verbraucherpreisdynamik (vgl. Tz 334 ff.) nehmen mittlerweile 
auch die Reallöhne wieder zu und dürften diese 
Entwicklung im Jahresverlauf weiter fortsetzen. 
Die hohen Inflationsraten hatten in den
vergangenen zwei Jahren teilweise erhebliche reale
Einkommenseinbußen zur Folge; im laufenden Jahr 
dürften die Lohnzuwächse aber merklich über 
der erwarteten Inflationsrate liegen, sodass es nun 
zu einem Plus bei den realen Verdiensten
kommen dürfte. Auch die Nettolöhne und ­gehälter je 
Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer steigen um  
5,5 Prozent kräftig. Die Entlastungsmaßnahmen im 
Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes, wie die 
Anpassung der Eckwerte des
Einkommensteuertarifs sowie die Anhebung von Grund­ und
Kinderfreibetrag zum Ausgleich der „Kalten Progression“, 
führten dazu, dass die Nettoverdienste 2023 stärker 
als die Bruttoverdienste gestiegen sind. Die
überproportionale Entwicklung der Nettoverdienste 
dürfte sich unter anderem wegen der weiteren
Entlastungsschritte aus dem Inflationsausgleichsgesetz 
auch in diesem Jahr fortsetzen. Zudem wirkt die 
Anhebung des Regelsatzes des Bürgergeldes und 
anderer Leistungen im Rahmen der
Grundsicherung zu Beginn des Jahres 2024 stützend auf den 
privaten Verbrauch.
341. Insgesamt dürften die nominalen verfügbaren
Einkommen der Haushalte, zu denen neben den
Nettolöhnen auch staatliche Sozialleistungen und
Selbständigen­ und Vermögenseinkommen zählen,
in diesem Jahr um 3,8 Prozent deutlich zunehmen.
Durch die kräftigen Einkommenssteigerungen bei
rückläufigen Inflationsraten wird im laufenden
Jahr auch die reale Kaufkraft der Verbraucherinnen 
und Verbraucher wieder spürbar steigen. Zudem 
wird erwartet, dass die Sparquote von ihrem aktuell 
im historischen Vergleich noch erhöhten Niveau 
etwas sinken wird. Aufgrund der Lockdowns war es 
während der Corona­Pandemie zu starken
Anstiegen der Sparquote gekommen. Seitdem ging diese 
zwar deutlich zurück, lag im Jahr 2023 aber immer 
noch über ihrem langfristigen Durchschnitt. Dazu 
könnten sowohl eine höhere
Einkommensunsicherheit angesichts der konjunkturellen
Schwächephase und starken Preisanstiege als auch
Vorauszahlungen von Wohnnebenkosten im Jahresverlauf 
2023 wegen der gestiegenen Energiekosten im Jahr 
2022 eine Rolle gespielt haben. Beide Effekte
dürften im Laufe dieses Jahres abnehmen.
Staatliche Konsumausgaben steigen leicht
342. Die Konsumausgaben des Staates stiegen in
der Zeit der Corona­ und Energiepreiskrise sehr
dynamisch. Im vergangenen Jahr gingen sie in
realer Rechnung vor allem infolge des Wegfalls von
Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona­
Pandemie, wie beispielsweise Kosten für Corona­Tests, 
Masken und Impfstoffe oder Ausgleichszahlungen
für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern,
wieder zurück. Dies ist allerdings als Normalisierung
zu verstehen, nachdem der Staatskonsum in den
Krisenjahren die Wirtschaftsleistung gestützt hatte. 
Ein großer Teil der staatlichen Konsumausgaben ist
allerdings nicht konjunkturabhängig, sondern
entfällt auf Arbeitnehmerentgelte in den Bereichen
Bildung, Gesundheit und Verwaltung, auf soziale
Sachleistungen oder Vorleistungsgüter. Für 2024 wird
in preisbereinigter Rechnung von einem leichten
Anstieg um 0,7 Prozent ausgegangen. 
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 168 –
I I . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG 169
 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1 2023
Jahres projektion 
2024
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent, soweit nicht anders angegeben
ENTSTEHUNG des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
BIP (preisbereinigt) ­0,3 0,2
Erwerbstätige (im Inland) 0,7 0,2
BIP je Erwerbstätigen -1,1 0,0
BIP je Erwerbstätigenstunde -0,9 -0,8
nachrichtlich:
Erwerbslosenquote in Prozent (ESVG-Konzept) 2 2,8 2,9
Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der BA) 2i. 5,7 5,9
VERWENDUNG des BIP in jeweiligen Preisen (nominal)
Konsumausgaben
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 5,5 3,9
Staat 4,2 5,4
Bruttoanlageinvestitionen 6,1 2,0
Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen (Mrd. Euro) 64,1 53,7
Inlandsnachfrage 3,9 3,5
Außenbeitrag (Mrd. Euro) 173,7 178,2
Außenbeitrag (in Prozent des BIP) 4,2 4,2
Saldo der Leistungsbilanz (in Prozent des BIP) 6,8 7,4
Bruttoinlandsprodukt (nominal) 6,3 3,5
VERWENDUNG des BIP preisbereinigt (real)
Konsumausgaben
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck -0,8 1,1
Staat -1,7 0,7
Bruttoanlageinvestitionen -0,3 -0,7
Ausrüstungen 3,0 0,5
Bauten -2,1 -2,2
Sonstige Anlagen -0,6 2,0
Vorratsveränderung und Nettozugang an Wertsachen (Impuls) 3i.. 0,0 -0,3
Inlandsnachfrage -0,9 0,3
Exporte -1,8 0,6
Importe -3,0 0,8
Außenbeitrag (Impuls) 3b 0,6 0,0
Bruttoinlandsprodukt (real) ­0,3 0,2
Preisentwicklung (2020 = 100)
Verbraucherpreisindex 5,9 2,8
Konsumausgaben der privaten Haushalte 6,4 2,8
Inlandsnachfrage 4,8 3,2
Bruttoinlandsprodukt 4i.. 6,6 3,2
VERTEILUNG des Bruttonationaleinkommens (BNE)
(Inländerkonzept)
Arbeitnehmerentgelte 6,7 5,6
Unternehmens- und Vermögenseinkommen 6,5 -4,2
Volkseinkommen 6,6 2,6
Bruttonationaleinkommen 6,5 3,5
nachrichtlich (Inländerkonzept):
Arbeitnehmer 0,9 0,3 
Bruttolöhne und -gehälter 7,0 5,6
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 6,1 5,3
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte 5,9 3,8
Sparquote in Prozent 5i.. 11,3 11,1
Übersicht 6: Eckwerte der Jahresprojektion 2024
1 Bis 2023 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2024.
2 Bezogen auf alle Erwerbspersonen; Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit.
3 Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).
4 Lohnstückkosten je Arbeitnehmer; Veränderung gegenüber Vorjahr: 2023: 6,8 %; 2024: 5,2 %.
5 Sparen in Prozent des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschl. betrieblicher Versorgungsansprüche.
Quellen: Statistisches Bundesamt 2023; Jahresprojektion 2024 der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 169 –
170 II . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG
Kasten 22: Rückblick auf die Jahresprojektion 2023 
Nach ersten, vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist das preisbereinigte
Bruttoinlandsprodukt im vergangenen Jahr um 0,3 Prozent gesunken. Die Bundesregierung war in ihrer Jahresprojektion für 
2023 noch von einem leichten Zuwachs um 0,2 Prozent ausgegangen. Neben den nachwirkenden
Kaufkraftverlusten der privaten Haushalte, historisch hohen Krankenständen bei den Beschäftigten und der zunehmend 
spürbaren geldpolitischen Straffung entwickelte sich die weltwirtschaftliche Dynamik seit der Jahresprojektion 
2023 ungünstiger als erwartet. Darüber hinaus dürften die neuen geopolitischen Krisen die
gesamtwirtschaftliche Unsicherheit erhöht haben. 
Ausgangspunkt für die Wachstumseinschätzung der Bundesregierung vor einem Jahr war die Beobachtung, dass 
eine Gasmangellage absehbar hatte abgewendet werden können und die Energiepreise bereits spürbar
zurückgegangen waren. Außerdem war es zu keiner Verschärfung der Lieferengpässe infolge der zuvor strikten Null-
Covid-Politik Chinas gekommen. Im Zuge spürbarer Lohnzuwächse bei gleichzeitig kontinuierlich sinkender 
Inflation wurde im weiteren Verlauf des Jahres vor allem mit einer Belebung des privaten Konsums gerechnet. 
Zentraler Grund für die nunmehr schwächere Entwicklung war das Ausbleiben der Erholung beim privaten 
Konsum. Zwar gab es wie erwartet spürbare Lohnerhöhungen und einen nachlassenden Auftrieb der
Verbraucherpreise. Dennoch hat sich das Konsumklima angesichts der allgemeinen Unsicherheitslage u. a. im Zuge der 
anhaltenden und neuen geopolitischen Konflikte nicht nachhaltig erholt, die Sparquote blieb höher als
unterstellt. Die positive Erwartung bei der Entwicklung der Ausrüstungsinvestitionen hat sich dagegen bestätigt. Bei 
den Bauinvestitionen war sogar von einem noch etwas schlechteren Ergebnis ausgegangen worden, als es sich 
letztendlich realisierte. Insgesamt fiel damit die Veränderungsrate der Inlandsnachfrage spürbar negativer aus 
als in der Jahresprojektion 2023 angesetzt. 
Die außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellten sich im Zuge bestehender und neuer geopolitischer 
Spannungen und einer anhaltenden Wachstumsschwäche bei zentralen Handelspartnern in Europa und Asien, 
insbesondere China, schwächer dar als in der Jahresprojektion 2023 angenommen. Die Exporte von Waren und 
Dienstleistungen waren entgegen der Erwartung deutlich rückläufig. Vom Außenhandel kam rein rechnerisch 
dennoch ein positiver Wachstumsimpuls, weil die Importe noch stärker als die Exporte zurückgingen. Der Saldo 
der Leistungsbilanz ist damit wieder über die 6 Prozent in Relation zum BIP gestiegen. 
Unterschätzt wurde dagegen die Beschäftigungsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Zwar hat sich die schwache 
wirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf zunehmend bemerkbar gemacht. Dennoch wurde bei der
Erwerbstätigkeit mit 45,9 Millionen Personen ein historischer Höchststand erreicht und die Einschätzung aus der
Jahresprojektion 2023 deutlich übertroffen. Die Arbeitslosigkeit ist gleichzeitig jedoch ebenfalls stärker
angestiegen als vor einem Jahr erwartet, was neben der konjunkturellen Schwäche auch an der Erfassung ukrainischer 
Geflüchteter in der Grundsicherung lag. Ungeachtet des hohen Beschäftigungsstandes wurde das
Arbeitsvolumen durch die im historischen Vergleich sehr hohen Krankenstände im vergangenen Jahr belastet, was sich 
auch in einer gedämpften Wertschöpfung bemerkbar gemacht haben dürfte.
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 170 –
I I . JAHRESPROJEKTION 2024 DER BUNDESREGIERUNG 171
Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik 
Deutschland 1:c
Jahres projektion
2023
Tatsächliche Entwicklung 
2023
Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent, soweit nicht anders angegeben
ENTSTEHUNG des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
BIP (preisbereinigt) 0,2 ­0,3
Erwerbstätige (im Inland) 0,3 0,7
BIP je Erwerbstätigen -0,2 -1,1
BIP je Erwerbstätigenstunde -0,3 -0,9
nachrichtlich:
Erwerbslosenquote in Prozent (ESVG-Konzept) 2: 2,8 2,8
Arbeitslosenquote in Prozent (Abgrenzung der BA) 2: 5,4 5,7
VERWENDUNG des BIP in jeweiligen Preisen (nominal)
Konsumausgaben
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 5,3 5,5
Staat 2,7 4,2
Bruttoanlageinvestitionen 5,2 6,1
Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen (Mrd. Euro) 82,4 64,1
Inlandsnachfrage 4,7 3,9
Außenbeitrag (Mrd. Euro) 131,7 173,7
Außenbeitrag (in Prozent des BIP) 3,2 4,2
Saldo der Leistungsbilanz (in Prozent des BIP) 4,2 6,8
Bruttoinlandsprodukt (nominal) 6,1 6,3
VERWENDUNG des BIP preisbereinigt (real)
Konsumausgaben
Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck -0,2 -0,8
Staat -0,4 -1,7
Bruttoanlageinvestitionen 0,0 -0,3
Ausrüstungen 3,3 3,0
Bauten -2,8 -2,1
Sonstige Anlagen 3,5 -0,6
 Vorratsveränderung und Nettozugang an Wertsachen (Impuls) 3: 0,0 0,0
Inlandsnachfrage -0,2 -0,9
Exporte 2,2 -1,8
Importe 1,6 -3,0
Außenbeitrag (Impuls) 3 0,4 0,6
Bruttoinlandsprodukt (real) 0,2 ­0,3
Preisentwicklung (2020 = 100)
Verbraucherpreisindex 6,0 5,9
Konsumausgaben der privaten Haushalte: 5,5 6,4
Inlandsnachfrage 4,9 4,8
Bruttoinlandsprodukt 4: 5,9 6,6
VERTEILUNG des Bruttonationaleinkommens (BNE)
(Inländerkonzept)
Arbeitnehmerentgelte 5,6 6,7
Unternehmens- und Vermögenseinkommen 7,0 6,5
Volkseinkommen 6,0 6,6
Bruttonationaleinkommen 6,0 6,5
nachrichtlich (Inländerkonzept):
Arbeitnehmer 0,5 0,9
Bruttolöhne und -gehälter 5,7 7,0
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 5,2 6,1
Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte 4,9 5,9
Sparquote in Prozent 5: 10,7 11,3
1 Bis 2023 Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2024.
2 Bezogen auf alle Erwerbspersonen.
3 Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).
4 Lohnstückkosten je Arbeitnehmer; Veränderung gegenüber Vorjahr: Jahresprojektion 2023: 5,3 %; Tatsächliche Entwicklung 2023: 6,8 %.
5 Sparen in Prozent des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte einschl. betrieblicher Versorgungsansprüche.
Übersicht 7: Gegenüberstellung der Jahresprojektion 2023 und der tatsächlichen Entwicklung
Quellen: Statistisches Bundesamt 2023; Jahresprojektion 2023 der Bundesregierung.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 171 –
172
AEUV  Vertrag über die Arbeitsweise der 
Europäischen Union
AfA Absetzung für Abnutzung
AFIR  europäische Verordnung über den 
Aufbau der Infrastruktur für
alternative Kraftstoffe
ANK  Aktionsprogramm Natürlicher 
Klimaschutz
ARF  europäische Aufbau­ und
Resilienfazilität
BA Bundesagentur für Arbeit
BauGB Baugesetzbuch
BBPlG  Bundesbedarfsplangesetz
BEG  Bundesförderung für effiziente 
Gebäude
BEG IV Bürokratieentlastungsgesetz IV
BeKI  Beratungszentrum für Künstliche 
Intelligenz
BEW  Bundesförderung für effiziente 
Wärmenetze
BIK  Bundesförderung „Industrie und 
Klimaschutz“
BImSchG Bundes­Immissionsschutzgesetz
BIP Bruttoinlandsprodukt
BStatG Bundesstatistikgesetz
CAPEX Capital expenditures
CBAM  Carbon Border Adjustment 
Mechanism
CCS Carbon Capture and Storage
CCU Carbon Capture and Utilisation
CETA  Comprehensive Economic and Trade 
Agreement
CIS Cloud Infrastructure and Services
Abkürzungsverzeichnis
CMS Carbon Management­Strategie
CO2 Kohlenstoffdioxid
COP Conference of the Parties
CRCF  Carbon Removal Certification 
Framework
CRMA Critical Raw Materials Act
CSDDD  Corporate Sustainability Due 
Diligence Directive
CSRD  Corporate Sustainability Reporting 
Directive
DARP  Deutscher Aufbau­ und Resilienzplan
DB Deutsche Bahn
DDI  Förderprogramm „Dekarbonisierung 
in der Industrie“
DSGVO Datenschutz­Grundverordnung
DTCF DeepTech &amp; Climate Fonds
ECA European Chips Act
EED Energie­Effizienz­Richtlinie
EEG Erneuerbare­Energien­Gesetz
EEW  Bundesförderung für Energie­ und 
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
EFTA European Free Trade Association
eIDAS­VO  Verordnung über elektronische  
Identifizierung und Vertrauensdienste
EmpCo  EU­Richtlinie zur Stärkung der  
Verbraucher für den ökologischen 
Wandel
EnEfG Energieeffizienzgesetz
EnLAG Energieleitungsausbaugesetz
EnWG  Energiewirtschaftsgesetz,
Energiewirtschaftsgesetz
ePA elektronische Patientenakte
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 172 –
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 173
EPA Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
EPBD  Energy Performance of Buildings 
Directive
ERK Expertenrat für Klimafragen
ESG environmental, social and governance
ESMA  European Securities and Markets 
Authority
ESPR  Ecodesign for Sustainable Products 
Regulation
ESR Effort Sharing Regulation
ETCI European Tech Champions Initiative
EU Europäische Union
EU EHS­1  (derzeitiges) Europäisches  
Emissionshandelssystem I
EU EHS­2  (neues) Europäisches
Emissionshandelssystem II
EUEHS Europäisches Emissionshandelssystem
EUKI Europäische Klimaschutzinitiative
EUNotfall­VO EU­Notfallverordnung
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
EXI Exportinitiative Umweltschutz
EZB Europäische Zentralbank
FAIR  findable, accessible, interoperable,  
reusable
FDZ Forschungsdatenzentrum
FNB Fernleitungsnetzbetreiber
FSRU  Floating Storage and Regasification 
Units
FuE Forschung und Entwicklung
GaFinHG Ganztagsfinanzhilfegesetz
GaFöG Ganztagsförderungsgesetz
GAR Green Asset Ratio
GBeschlG Genehmigungsbeschleunigungsgesetz
GBF  Globaler Biodiversitätsrahmen von 
Kunming­Montreal
GCD  EU­Richtlinienvorschlag über 
Umweltaussagen
GCF Green Climate Fund
GEG Gebäudeenergiegesetz
GNDEW  Gesetz zum Neustart der  
Digitalisierung der Energiewende
GRV Gesetzliche Rentenversicherung
GRW  Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung 
der regionalen Wirtschaftsstruktur“
GWB  Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
HGÜ  Hochspannungs­
GleichstromÜbertragungsleitungen
HTGF High­Tech Gründerfonds
IAB  Institut für Arbeitsmarkt­ und 
Berufsforschung
IKI Internationale Klimaschutzinitiative
InvKG Investitionsgesetz Kohleregionen
IPCEI  Important Project of Common 
European Interest
IRENA  International Renewable Energy 
Agency
iSFP individueller Sanierungsfahrplan
IWF Internationaler Währungsfonds
JETP Just Energy Transition Partnerships
JG Jahresgutachten
JWB Jahreswirtschaftsbericht
KFN Klimafreundlicher Neubau
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 173 –
174 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
KI Künstliche Intelligenz
KI­VO  EU­Verordnung für Künstliche 
Intelligenz
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KSF Klimasozialfonds
KSP Klimaschutzprogramm
KTF Klima­ und Transformationsfonds
LkSG Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
LNe Langfriststrategie Negativemissionen
LNG Liquefied Natural Gas
LULUCF  Land Use, Land­Use Change and 
Forestry
MEKT  Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien
MFR Mehrjähriger Finanzrahmen
MINT  Mathematik, Informatik,  
Naturwissenschaften und Technik
NABIS Nationale Biomassestrategie
NBS  Nationale Strategie zur biologischen 
Vielfalt
NDC nationale Klimabeiträge
NeSt  Netzwerk empirische 
Steuerforschung
NFDI  Nationale
Forschungsdateninfrastruktur
NKWS  Nationale
Kreislaufwirtschaftsstrategie
NWS Nationale Wasserstoffstrategie
NXP Next eXPerience
NZIA Net Zero Industry Act
OECD  Organisation for Economic  
Co­operation and Development
OPEX Operating expenses
OZGÄndG  Gesetz zur Änderung des 
Onlinezugangsgesetzes
PFOF Payment for Order Flow
PKNS  Plattform Klimaneutrales 
Stromsystem
RED  Europäische Erneuerbare­
EnergienRichtlinie
RtR  Richtlinie zur Förderung der
Reparatur von Waren
SAIDI  System Average Interruption 
Duration Index
SGB Sozialgesetzbuch
SHS Stahl­Holding­Saar
SMEI Single Market Emergency Instrument
SMET Single Market Enforcement Taskforce
SPRIND  Bundesagentur für
Sprunginnovationen
StabG  Gesetz zur Förderung der Stabilität 
und des Wachstums der Wirtschaft
STF Sovereign Tech Fund
SVR  Sachverständigenrat zur  
Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
SWP Stabilitäts­ und Wachstumspakt
TCF Temporary Crisis Framework
TCTF  Temporary Crisis and Transition 
Framework
TSMC  Taiwan Semiconductor
Manufacturing Company
Tz Textziffer
UFK Ungebundene Finanzkredite
UGR  Umweltökonomische
Gesamtrechnungen
Drucksache 20/10415 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode– 174 –
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 175
UNFCCC  United Nations Framework  
Convention on Climate Change
VC Venture Capital
WFD Wachstumsfonds Deutschland
WindBG Windflächenbedarfsgesetz
WindSeeG Windenergie­auf­See­Gesetz
WPG Wärmeplanungsgesetz
WSF Wirtschaftsstabilisierungsfonds
WTO World Trade Organization
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/10415– 175 –
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de  
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de 
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Jahreswirtschaftsbericht 2024 der Bundesregierung</titel>
  <datum>2024-02-21</datum>
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