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    <titel>Bundesbericht Forschung und Innovation 2024</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <bezeichnung>BRg</bezeichnung>
    <titel>Bundesregierung</titel>
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    <titel>Bundesministerium für Bildung und Forschung</titel>
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    <dokumentnummer>20/11560</dokumentnummer>
    <datum>2024-05-23</datum>
    <verteildatum>2024-05-31</verteildatum>
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    <urheber>Bundesregierung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/11560 
20. Wahlperiode 23.05.2024
Unterrichtung 
durch die Bundesregierung 
Bundesbericht Forschung und Innovation 2024
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesamts für Bildung und Forschung vom 22. Mai 2024 gemäß Beschluss vom 
14. Juni 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/9912
Vorwort 
Liebe Leserinnen und Leser,
wer unsere Bundesberichte verfolgt, der sieht: Die
Geopolitik beeinflusst auch Forschung und Innovation in 
vielerlei Hinsicht. Der Bericht aus dem Jahr 2022 stand 
nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im 
Zeichen der Zeitenwende. Inzwischen ist die Eskalation 
des Nahostkonflikts hinzugekommen, die auch in unsere 
Gesellschaft und unser Wissenschaftssystem
hineinwirkt. Nicht zuletzt spüren wir, dass sich die
grundsätzlichen Systemrivalitäten verstärken. Immer wieder 
sind wir aufgefordert, Stellung zu beziehen. Das beginnt 
bei der Unterstützung der Ukraine und reicht über  eine 
klare Haltung gegen Antisemitismus bis dahin, dass wir 
die – in Deutschland traditionell strikte – Trennung  von 
militärischer und ziviler Forschung neu diskutieren. 
Die Innovationspolitik der Bundesregierung greift 
Fragen wie diese auf und fördert einen intensiven 
Austausch mit den Ländern und wissenschaftlichen 
Einrichtungen, vor allem zu strategischen Aspekten. 
Gemeinsam treiben wir komplexe Themen voran, etwa 
unseren Umgang mit hybriden Bedrohungen oder  den 
Aufbau technologischer Souveränität und
gesellschaftlicher Resilienz. Angesichts der Vielzahl von  
Konflikten und Umbrüchen auf der Welt gilt ganz  
besonders: Wir müssen uns auf unsere Stärken  
be sinnen und, wo nötig, neue entwickeln. Innovation  ist 
dabei der Schlüssel zu Wertschöpfung, Wachs tum  und 
Wohlstand.
Durch Innovation schaffen wir uns auch den
Gestaltungsspielraum, den wir für Menschheitsaufgaben wie 
die Bewältigung des Klimawandels brauchen. Darum 
mache ich mich für Schlüsseltechnologien stark: Grüner 
Wasserstoff und Fusionsenergie zählen hierzu. Aber 
ebenso die Künstliche Intelligenz, deren vielfältige 
Möglichkeiten wir nicht nur nutzen, sondern aktiv
gestalten wollen. Den Rahmen dafür haben wir mit unserer 
Zukunftsstrategie für Forschung und Innovation
entwickelt – ressortübergreifend und mit dem klaren Ziel, 
das Silodenken zwischen Institutionen, Fachrichtungen 
und Sektoren zu überwinden. 
Entsprechend breit ist das Spektrum im vorliegenden  
Bericht. Beispielsweise geht er auf das aktuelle 
Gutachten der Expertenkommission Forschung und 
Innovation ein und liefert faktenbasierte Orientierung 
für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft. Kurzum: für alle, 
die sich ein Bild vom vielfältigen Innovationsstandort 
Deutschland machen wollen.
Eine kleine Innovation gab es auch in eigener Sache: Der 
Bericht erscheint erstmals vollständig in digitaler Form. 
Parallel haben wir unser Online­Angebot ausgebaut. Ich 
wünsche Ihnen eine anregende Lektüre beim Anklicken 
und Durchscrollen.
Bettina Stark-Watzinger  
Mitglied des Deutschen Bundestages  
Bundesministerin für Bildung und Forschung
InhaltsverzeIchnIs 1
Inhaltsverzeichnis
I  Die forschungs­ und inno vationspolitischen Ziele der Bundesregierung 6
1  zukunft gestalten: chancen nutzen, neue Wege gehen  ............................................................................................ 8
2  Forschung und transfer  zusammendenken ................................................................................................................ 10
2.1  spitzenforschung und Infrastrukturen als Wegbereiter für die technologien von morgen  ...................... 11
2.2  neue Pfade zu einer ganzheitlichen  Innovationsförderung beschreiten ....................................................... 14
2.3  von vielfalt in Forschung und Innovation profitieren ........................................................................................ 17
2.4  Fachkräfte sichern, talente fördern, zukunftskompetenzen entwickeln ....................................................... 19
2.5  Gemeinsame lösungen für globale  herausforderungen: 
europäische und  internationale zusammenarbeit .............................................................................................. 22
2.6  Moderne Forschungs- und Innovationspolitik: digital, agil, offen  .................................................................. 26
3  Mit Forschung und Innovation transformationsprozesse gestalten ..................................................................... 28
3.1  Forschung für eine nachhaltige  transformation in Industrie und Mobilität ................................................. 29
3.2  Klima, Biodiversität und ernährungssicherung: lösungen für eine nachhaltige zukunft ........................... 32
3.3  Gesundheit im Blick: Forschung und  Innovation für die Medizin von morgen ............................................. 34
3.4  technologisch souverän: schlüsseltechnologien auf augenhöhe mitgestalten ........................................... 37
3.5  raumfahrt stärken, Weltraum und Meere  erforschen und nachhaltig nutzen .............................................. 40
3.6  Gesellschaftliche resilienz, vielfalt und  zusammenhalt stärken  .................................................................... 43
II  Das deutsche Forschungs­ und Innovationssystem 45
1  akteure des Forschungs- und Innovationssystems ................................................................................................... 47
1.1 Bund und länder ........................................................................................................................................................ 49
1.2  hochschulen ............................................................................................................................................................... 51
1.3 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ....................................................................................................... 52
1.4  Forschungseinrichtungen des Bundes und der länder ...................................................................................... 58
1.5 Wirtschaft .................................................................................................................................................................... 60
1.6 Weitere Fue-fördernde akteure .............................................................................................................................. 61
2  Förderinstrumente des Bundes ..................................................................................................................................... 63
3  Kennzahlen zu Forschung und entwicklung .............................................................................................................. 68
Inhaltsverzeichnis
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 1 – 
InhaltsverzeIchnIs 2
III  Wissenschaft, Forschung und Transfer 74
1  Wissenschaftliche Basis .................................................................................................................................................. 76
1.1  Grundlagenforschung ............................................................................................................................................... 78
1.2  Wissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen  ................................................................................................... 80
1.3 hochschullehre .......................................................................................................................................................... 87
2  Innovationsförderung, transfer und Gründungsgeschehen .................................................................................... 89
2.1  Innovationsorientierte cluster und netzwerke ................................................................................................... 91
2.2  Innovationsförderung in strukturschwachen regionen .................................................................................... 94
2.3  Deutsche agentur für transfer und Innovation (DatI) ...................................................................................... 96
2.4  Innovative start-ups und Gründungskultur ......................................................................................................... 97
2.5  transfer und Gründungen aus Wissenschaft und Forschung ..........................................................................103
2.6  Bundesagentur für sprunginnovationen (sPrInD) ..........................................................................................109
2.7  Geistiges eigentum ..................................................................................................................................................111
2.8  normung und standardisierung  ...........................................................................................................................112
3  Beteiligung an Forschung und Innovation ................................................................................................................113
3.1  Breitere Innovationsbasis durch Förderung von vielfalt .................................................................................115
3.2  Innovativer Mittelstand ..........................................................................................................................................117
3.3  Partizipation und Dialog mit der zivilgesellschaft  ...........................................................................................123
3.4  citizen science ..........................................................................................................................................................125
4  Fachkräfte und zukunftskompetenzen .....................................................................................................................127
4.1  zukunftskompetenzen ............................................................................................................................................129
4.2  Digital gestützte Bildung und Bildungsinnovationen .......................................................................................135
4.3  Berufliche aus- und Weiterbildung  .....................................................................................................................138
4.4  Wissenschaftlicher nachwuchs ............................................................................................................................142
4.5  chancengerechtigkeit, Gleichstellung und vielfalt in Bildung und Forschung  ..........................................143
4.6  Internationale Fachkräftesicherung.....................................................................................................................145
4.7  Bildungs-, Wissenschafts- und hochschulforschung  ......................................................................................147
5  agile Forschungs- und Innovationspolitik ................................................................................................................150
5.1  Moderner staat .........................................................................................................................................................152
5.2  Digitaler staat und verwaltung .............................................................................................................................154
5.3  Innovationsorientierte öffentliche Beschaffung ...............................................................................................157
5.4  reallabore und experimentierklauseln ...............................................................................................................159
5.5  strategische vorausschau .......................................................................................................................................161
IV  Zukunftsfelder der Transformation 163
1  Industrie, energie, Mobilität und Kreislaufwirtschaft ............................................................................................165
1.1  zukunftsorientierte Wirtschaft und Industrie ...................................................................................................167
1.2  erneuerbare und sichere energieversorgung .....................................................................................................175
1.3  transformation des Mobilitätssystems ................................................................................................................188
1.4  zukunftsfähige städte und regionen ..................................................................................................................201
2  Klima, Biodiversität und ernährungssicherheit ........................................................................................................210
2.1 Klimaforschung für Klimaschutz ..........................................................................................................................212
2.2  Klimaresilienz: anpassung und vorsorge ............................................................................................................218
2.3  Biodiversitätsforschung ..........................................................................................................................................224
2.4 nachhaltige agrar- und ernährungssysteme .....................................................................................................229
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 2 – 
InhaltsverzeIchnIs 3
2.5 nachhaltiger Konsum und verbraucherschutz ..................................................................................................236
2.6 nachhaltigkeit und Digitalisierung .......................................................................................................................238
3  Gesundheit ......................................................................................................................................................................242
3.1  volkskrankheiten und weitere erkrankungen mit hoher Krankheitslast ......................................................244
3.2  Personalisierte Medizin und t ranslationsforschung  ........................................................................................251
3.3  One health und globale Gesundheit  ...................................................................................................................253
3.4  Öffentliche Gesundheit (Public health)  .............................................................................................................260
3.5  Digitalisierung in Gesundheitsforschung und -versorgung  ............................................................................267
3.6 Biotechnologie und Bioethik  ................................................................................................................................273
3.7 Innovation in der Gesundheitswirtschaft  ..........................................................................................................276
4  Digitale und technologische souveränität ................................................................................................................277
4.1  Digitale technologien .............................................................................................................................................279
4.2  Kommunikationstechnologien ..............................................................................................................................282
4.3 Dateninfrastrukturen und -verfügbarkeit ...........................................................................................................285
4.4  Künstliche Intelligenz .............................................................................................................................................290
4.5  It- und cybersicherheit ..........................................................................................................................................295
4.6  Quantentechnologien .............................................................................................................................................299
4.7  Mikroelektronik ........................................................................................................................................................302
4.8  neue Materialien und Werkstoffe ........................................................................................................................304
4.9  Interaktive technologien und robotik ................................................................................................................306
4.10  Wertschöpfungsforschung und Industrie 4.0 ..................................................................................................308
4.11  zukunft der arbeit .................................................................................................................................................311
5  Weltraum und Meere .....................................................................................................................................................314
5.1 erforschung des Universums .................................................................................................................................316
5.2  raumfahrt und nutzung des Weltraums ............................................................................................................320
5.3  Meeresforschung und nachhaltige maritime nutzung .....................................................................................327
5.4  Forschung für die maritime Wirtschaft und schifffahrt ...................................................................................330
6  Gesellschaftliche resilienz, vielfalt und zusammenhalt .......................................................................................333
6.1  Forschung in den Geistes-, Kultur- und sozialwissenschaften .......................................................................335
6.2  sozialpolitische und sozialrechtliche Forschung ...............................................................................................339
6.3  Wissenschaftskommunikation und wissenschaftliche Politikberatung  ......................................................340
6.4 teilhabe der älteren Generation ............................................................................................................................344
6.5 soziale Innovationen ...............................................................................................................................................346
6.6 sicherheit und Bevölkerungsschutz .....................................................................................................................349
6.7 Gleichwertige lebensverhältnisse ........................................................................................................................352
V  Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern 357
1  zusammenwirken von Bund und ländern ................................................................................................................359
2  Bund-länder-vereinbarungen .....................................................................................................................................363
2.1  Pakt für Forschung und Innovation  ....................................................................................................................365
2.2 exzellenzstrategie ....................................................................................................................................................367
2.3  studium und lehre in den Bund-länder-vereinbarungen  .............................................................................369
2.4  Infrastrukturen in den Bund-länder-vereinbarungen  ....................................................................................373
2.5  nachwuchsförderung in den Bund-länder-vereinbarungen  .........................................................................375
2.6  Forschung und Innovation in den Bund-länder-vereinbarungen  ................................................................378
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 3 – 
InhaltsverzeIchnIs 4
VI  Europäische und inter nationale Zusammenarbeit 380
1  International in Bildung, Wissenschaft und Forschung zusammenarbeiten .....................................................382
1.1  Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft, Forschung und Innovation ...........................................384
1.2  science Diplomacy: schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Diplomatie ...................................386
1.3 Wissenschafts- und Mittlerorganisationen ........................................................................................................388
1.4  Internationale Kooperation in Bildung und Qualifizierung.............................................................................393
2  Multilaterale zusammenarbeit ....................................................................................................................................396
2.1 Gruppe der sieben (G7) ...........................................................................................................................................397
2.2 Gruppe der zwanzig (G20) ......................................................................................................................................398
2.3 vereinte nationen (Un) ..........................................................................................................................................399
2.4  Organisation für wirtschaftliche zusammenarbeit und entwicklung (OecD) ............................................402
3  Deutschlands rolle in europa ......................................................................................................................................404
3.1 europäischer Forschungsraum ..............................................................................................................................406
3.2  eU-rahmenprogramm für Forschung und Innovation horizont europa .....................................................411
3.3  europäischer hochschulraum ...............................................................................................................................416
3.4  erasmus+: eU-Programm für Bildung, Jugend und sport ...............................................................................418
3.5  Beitrag der eU-Kohäsionspolitik zu Forschung und Innovation ....................................................................419
3.6  Forschungs- und Innovationszusammenarbeit in europa ...............................................................................421
3.7  Ukraine und weitere länder der Östlichen Partnerschaftsregion..................................................................425
 4  außereuropäische regionen – Globales Wissen für lokale herausforderungen ...............................................433
4.1 afrika und nahost ....................................................................................................................................................435
4.2 amerika ......................................................................................................................................................................440
4.3 asien ...........................................................................................................................................................................444
4.4 australien und Ozeanien ........................................................................................................................................449
Impressum 452
↗  Zahlen und Daten finden Sie im Datenband 
des Bundesberichts Forschung und Innovation.
↗  Alle Online-Angebote sind verfügbar unter 
bundesbericht-forschung-innovation.de 
DATEN
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 4 – 
Online- 
Angebot
Alle Online-Angebote sind verfügbar unter 
bundesbericht-forschung-innovation.de
Wissenschaftseinrichtungen
Datenbank deutscher Wissenschaftseinrichtungen –
nach Themen und Regionen
Interaktive Diagramme  
Statistische Zeitreihen zu Ausgaben, Personal und 
Ergebnissen von FuE sowie internationale Vergleiche
Forschung in den Bundes ländern  
Informationen zur FuI-Politik der Länder sowie 
Zahlen und Daten auf Länderebene
Abbildungen und Tabellen
Übersicht aller Abbildungen und Tabellen des  
Bundesberichts Forschung und Innovation 2024, 
inkl. Downloadmöglichkeiten
Linkportal FuI-Politik
Datenbank zu weiteren Informationen im Internet, 
wie Fachseiten, FuI-politischen Dokumenten und 
Informationsportalen
Akteure des deutschen FuI-Systems
Interaktive Übersicht der Akteure des deutschen  
FuI-Systems, inkl. weiter führender Informationen
I  Die forschungs- und  
inno vationspolitischen Ziele
der Bundesregierung
1  Zukunft gestalten: Chancen nutzen, neue Wege gehen  .......................................................................8
2  Forschung und Transfer  zusammendenken .......................................................................................... 10
3  Mit Forschung und Innovation Transformationsprozesse gestalten ............................................... 28
Eine Besucherin testet bei einer
Veranstaltung der SPRIND eine VR-Brille
I  Die forschungs- und  
inno vationspolitischen Ziele
der Bundesregierung
1  Zukunft gestalten: Chancen nutzen, neue Wege gehen  .......................................................................8
2  Forschung und Transfer  zusammendenken .......................................................................................... 10
3  Mit Forschung und Innovation Transformationsprozesse gestalten ............................................... 28
Eine Besucherin testet bei einer
Veranstaltung der SPRIND eine VR-Brille
Spiegel einer Solarthermie-Anlage des Jucosol- 
Projekts der Fraunhofer Chile Research 
1  Zukunft gestalten: Chancen nutzen, 
neue Wege gehen 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 9
Forschung und Innovation (FuI) ↗ sind
Wegbereiter in die Zukunft. Sie eröffnen Chancen für jede 
und jeden Einzelnen sowie für Deutschland als 
Ganzes. Denn so viel steht fest: In den kommenden 
Jahrzehnten gilt es, zahlreiche große
gesellschaftliche Transformationen zu meistern. FuI sind dabei 
ein elementarer Treiber. Durch Erkenntnisse aus 
der Forschung können die gesellschaftlichen und 
globalen Herausforderungen unserer Zeit in
Chancen verwandelt werden. Denn FuI tragen dazu bei, 
Lösungen bereitzustellen, Wohlstand zu schaffen, 
Wettbewerbs fähigkeit zu erhalten, die
technologische Souveränität Europas zu sichern, die natürlichen 
Lebensgrundlagen zu schützen und die
Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Dafür setzt die Bundesregierung mit der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation den FuI­
politischen Rahmen, um mehr Fortschritt zu wagen, die 
Innovationskraft Deutschlands zu stärken und zur 
Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten 
Nationen global beizutragen. Die aktuellen
Herausforderungen werden dabei in sechs Missionen –
angelehnt an die zentralen Zukunftsfelder des
Koalitionsvertrags zur 20. Legislaturperiode und im Einklang 
mit weiteren Initiativen der Bundesregierung –
abgebildet. Mit der Umsetzung dieser Missionen fördert  
die Bundesregierung ausdrücklich einen agilen 
Politikstil, der Ressortgrenzen überwindet und eine 
koordinierte und gemeinsame Politik ermöglicht.  
Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation ist 
als lernende Strategie angelegt, die sich aktuellen  
Ereignissen und neuen Bedarfen anpasst:
Ressortübergreifende Teams priorisieren missionsspezifische  
Ziele, koordinieren ihre Umsetzung in engem
Austausch mit den Fachressorts und beobachten den 
Fortschritt der Missionen. Sie werden begleitet und 
beraten durch das Forum #Zukunftsstrategie, ein 
Gremium aus Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, und
tauschen sich mit weiteren wichtigen Stakeholdern aus.
Die Entwicklungen der zentralen forschungs­ und 
innovationspolitischen Rahmenbedingungen werden 
entlang von 17 übergreifenden FuI­Indikatoren
gemessen und bewertet.
Deutschland zählt weltweit zu den führenden
Innovationsnationen. Aufbauend auf einem exzellenten 
Wissenschaftssystem profitiert Deutschland von 
einer forschungsstarken Wirtschaft, die Innovationen 
vorantreibt und damit zur Zukunfts­ und
Wettbewerbsfähigkeit des Landes beiträgt. Insgesamt haben 
Staat, Hochschulen und Wirtschaft im Jahr 2022 
nach aktuellem Stand 121,4 Mrd. Euro in Forschung 
und Entwicklung (FuE) ↗ investiert: Noch nie zuvor 
wurde in Deutschland so viel für FuE aufgewendet. 
Die vorläufige FuE­Quote – der Anteil der FuE­
Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – liegt damit 
bei 3,13 %. Die Bundesregierung bekräftigt in der 
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation das Ziel, 
den Anteil der FuE­Ausgaben am BIP auf 3,5 % zu 
steigern. Den höchsten Beitrag zu den deutschen 
FuE­Aufwendungen leistet traditionell der
Wirtschaftssektor, dessen FuE­Ausgaben im Jahr 2022 deutlich 
auf 81,8 Mrd. Euro angestiegen sind. Die
Innovationsausgaben der Wirtschaft lagen im Jahr 2022 bei 
190,7 Mrd. Euro – auch hierbei handelt es sich um 
einen neuen Höchstwert. Jedes zweite Unternehmen 
führte zudem zwischen 2020 und 2021 Soziale
Innovationen ein. Die Zahl der in allen Sektoren in
Forschung und Entwicklung beschäftigten Personen ist in 
den vergangenen Jahren stark gestiegen und erreichte 
nach vorläufigen Berechnungen 2022 mit 785.000
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ebenfalls einen Höchststand. 
Für die im Bericht genannten Maßnahmen mit 
finanziellen Auswirkungen auf den
Bundeshaushalt sowie auf die Sozialversicherungssysteme sind 
die Vorgaben von Haushalts­ und Finanzplanung 
einzuhalten. Insoweit stehen alle Maßnahmen 
unter Finanzierungsvorbehalt und dem Vorbehalt 
der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und 
Zuständigkeit des Bundes. Alle etwaigen
Maßnahmen müssen finanziell und (plan­)stellenmäßig den 
Rahmen der gegebenen verfügbaren Mittel
einhalten. Weder die laufenden noch künftige
Haushaltsverhandlungen werden präjudiziert.
 ↗  Eine Übersicht der Indikatoren 
finden Sie im Datenband des BuFI.
DATEN ↗  Weitere aktuelle Daten und Fakten 
zum deutschen FuI-System finden 
Sie im Datenband des BuFI.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 9 – 
Bestimmen des Zündverhaltens von Rapsölkraftstoff 
im Labor des Technologie- und Förderzentrums (TFZ)
2  Forschung und Transfer 
 zusammendenken
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 11
2.1  Spitzenforschung und Infrastrukturen als 
Wegbereiter für die Technologien von morgen 
Exzellente, freie und international vernetzte
Grundlagenforschung erweitert die Grenzen des technisch 
Machbaren und unseres Wissens und trägt so zur 
Entwicklung zukünftiger Technologien und
Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft bei.
Grundlagenforschung ist damit eine langfristige
Zukunftsinvestition in Lösungsansätze für die anstehenden 
Transformationsprozesse und leistet darüber hinaus 
einen wichtigen Beitrag zur technologischen
Souveränität Deutschlands und Europas und zur Gestaltung 
einer nachhaltigen Zukunft. 
Moderne, freie und innovative Hochschulen und 
For schungseinrichtungen als Herz der deutschen 
Wissenschaft sowie der Zugang zu einer starken
Forschungsinfrastruktur bilden die Voraussetzung für 
exzellente Grundlagenforschung. Daher ist es wichtig, 
Großgeräte, darunter Teilchenbeschleunigeranlagen, 
Großteleskope oder Forschungssatelliten, in
Deutschland und mit deutscher Beteiligung im
internationalen Verbund zu betreiben. So wird international 
anschlussfähige Spitzenforschung ermöglicht.
Darüber hinaus gilt es, Raum für soziale Infrastrukturen zu 
schaffen, um den Austausch führender nationaler und 
internationaler Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses 
zu fördern. 
Daten stellen zentrale Ressourcen dar, die sich im 
 Zusammenspiel mit entsprechend leistungsfähigen  
Infrastrukturen zunehmend als von grundlegen ­
der Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit von 
Wissen schaft und Wirtschaft erweisen. Dies zeigt 
sich gerade bei den aktuellen Entwicklungen  
rundum Künstliche Intelligenz (KI) ganz deutlich.  
Die Bundesregierung stimmt deshalb mit der  
Expertenkommission Forschung und Innovation 
(EFI) überein, dass es eine wichtige Grundlage für  
die Innovationsfähigkeit Deutschlands ist, Daten 
für Forschung, die öffentliche Hand,
Zivilgesellschaft und Wirtschaft zur Verfügung zu stellen  
und verantwortungsvoll nutzbar zu machen.  
Die vielfältigen Entwicklungen rund um KI,
Datenräume, ­treuhänder und ­zugänge können dabei  
ein Momentum schaffen, um Daten verfügbarkeit 
und Datennutzung voranzutreiben. 
Mitarbeitende der AMO Gesellschaft für Angewandte Mikro- und Optoelektronik bei der Arbeit im Reinraum
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 11 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 12
Viele Datensätze, z. B. aus der Industrie, der
Mobilität oder der Medizin, werden bisher zu wenig
genutzt. Um ihr volles Potenzial verfügbar zu machen, 
ist eine Erschließung und datenschutzkonforme 
Verknüpfung verschiedener Datenbestände durch 
entsprechende (Forschungs­)Dateninfrastrukturen 
vonnöten. Daten sollten dabei nach den FAIR­
Prinzipien – auffindbar, zugänglich, interoperabel und 
wiederverwendbar – aufbereitet sein, um somit die 
Anschlussfähigkeit und die Interoperabilität zu
neuen Daten oder anderen transnationalen oder globalen 
Datenbeständen zu gewährleisten. So sollen
Dateninfrastrukturen nicht nur der Wissenschaft,
sondern auch öffentlicher Verwaltung, Zivilgesellschaft 
sowie der Wirtschaft und insbesondere kleinen und 
mittelständischen Unternehmen (KMU) und
Startups zugänglich sein. Mit dem Dateninstitut ist ein 
agiler und schlagkräftiger Akteur im Aufbau, der die 
Verfügbarkeit, Nutzbarkeit und Standardisierung von 
Daten forcieren und einen intersektoralen Austausch 
ermöglichen soll. 
Um die Leistungsfähigkeit der deutschen
Forschungslandschaft auch zukünftig sicherzustellen und
weiterzuentwickeln, beteiligt sich die Bundesregierung 
am Auf­ und Ausbau von Dateninfrastrukturen auf 
nationaler und europäischer Ebene. Mit dem
Aktionsplan ErUM-Data – Von Big Data zu Smart Data sollen 
die Möglichkeiten der Digitalisierung, insbesondere 
die Nutzung von Daten und Methoden der KI und des 
maschinellen Lernens sowie die Bildung föderierter 
Digitalinfrastrukturen für die
naturwissenschaftliche Grundlagenforschung an Großgeräten, besser 
erschlossen werden.
Die 2023 weiterentwickelte Datenstrategie der
Bundesregierung nimmt u. a. den Aufbau nationaler und 
europäischer Dateninfrastrukturen in den Blick: Im 
Rahmen der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur 
(NFDI) sollen Datenbestände der Forschung für das 
deutsche Wissenschaftssystem gesichert, erschlossen, 
vernetzt und zugänglich gemacht werden. Dies soll 
qualitätsgesichert, standardisiert, interoperabel und 
datenschutzkonform geschehen. Eine in den Jahren 
2024 und 2025 vom Wissenschaftsrat
durchzuführende Strukturevaluation wird die Grundlage für die 
Entscheidung der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz über die weitere Ausgestaltung der NFDI ab 
2029 legen. Zudem leistet die Bundesregierung einen 
wichtigen Beitrag zum Aufbau europäischer
Dateninfrastrukturen, z. B. mit der Europäischen Cloud für 
offene Wissenschaften (engl. European Open Science 
Cloud, EOSC), den europäischen Datenräumen wie 
dem European Health Data Space (EHDS) sowie  
mit Gaia­X, eine stärker auf wirtschaftliche
Anwendungen ausgerichtete, branchen­ und
sektorenübergreifende sowie an europäischen Werten orientierte 
Cloud­ und Dateninfrastruktur.
Mit dem geplanten Forschungsdatengesetz – einem 
der zentralen forschungs­ und innovationspolitischen 
Vorhaben dieser Legislaturperiode – beabsichtigt die 
Bundesregierung, zukünftig den Zugang zu Daten für 
die öffentliche und die private Forschung zu
erleichtern und rechtliche Rahmenbedingungen für den 
Zugang der Forschung zu Daten zu verbessern. Dabei 
geht es insbesondere um Daten, die in öffentlicher 
Hand liegen und in deren Nutzung ein enormes
Potenzial für die Forschung steckt. Bedeutend ist daher 
auch, die Nutzung der Daten zu Forschungszwecken 
durch Regelungen zu erleichtern. Dazu sollen die 
rechtlichen Regelungen zur Nutzung dieser Daten 
unter Einhaltung des Datenschutzes zugunsten der 
Forschung verbessert werden. Durch interoperable 
Standards und Qualitätssicherung sollen
unterschiedliche Daten auch einfacher miteinander verknüpfbar 
werden. Das Forschungsdatengesetz soll bis Ende des 
Jahres im Kabinett beschlossen werden. Im Bereich 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 12 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 13
der medizinischen Forschung verbessert das 2024 in 
Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz die 
Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für Forschung 
und Innovation und erweitert den Zugang zu diesen 
Daten. Hierzu wird die dezentrale
Gesundheitsdateninfrastruktur ausgebaut und europäisch
anschlussfähig gemacht.
Die Bundesregierung stimmt mit der EFI darin  
überein, dass der Zugang zu Rechenkapazitäten  
in Hoch­ und Höchstleistungsrechenzentren (engl. 
High­ Performance Computing; HPC) gewährleistet 
sein muss. Um hochauflösende Klimamodelle zu  
betreiben, Simulationen in der Teilchenphysik oder 
den Lebenswissenschaften durchzuführen und um 
komplexe KI­Modelle trainieren zu können, werden 
extrem leistungsstarke Rechner benötigt. HPC ist  
ein integraler Bestandteil zahlreicher
Forschungsfelder und daher ein kritischer Faktor für den
Wissenschaftsstandort Deutschland. Mit dem Programm 
Hoch- und Höchstleistungsrechnen für das digitale 
Zeitalter werden die Infrastrukturen des HPC gestärkt 
und auf die KI­Nutzung ausgerichtet. Ziel ist es, die 
Voraussetzung für internationale Exzellenz und
Wettbewerbsfähigkeit bei der Erforschung, Entwicklung 
und Anwendung von KI durch eine
Recheninfrastruktur auf Spitzenniveau zu schaffen. Als
herausragendes Beispiel ist der Aufbau des ersten
europäischen Rechners der Exascale­Klasse am Gauss Centre 
for Supercomputing (GCS) in Jülich zu nennen. 
↗  Entdecken Sie auch online die
wichtigsten Daten zu Forschung und 
Inno vation in Deutschland und laden 
Sie benutzer definierte Diagramme  
im BuFI-Online-Angebot herunter.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 13 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 14
2.2  Neue Pfade zu einer ganzheitlichen 
 Innovationsförderung beschreiten
Um den gesellschaftlichen Wandel aktiv zu gestalten, 
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig zu 
modernisieren und dafür die Chancen neuer
digitaler Schlüsseltechnologien zu nutzen, ist die breite 
Stärkung der Innovationskraft eine Priorität der 
Bundesregierung. Es gilt, die bestehenden Strukturen 
der Innovations­, Transfer­ und Gründungsförderung 
weiter auszubauen und durch neue Ansätze wie
Innovationsagenturen zu ergänzen. Handlungsleitend 
muss dabei sein, die Bedingungen für Transfer durch 
geeignete Anreize und Rahmenbedingungen zu
verbessern. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der 
Gründungs­ und Transferinfrastruktur an
Hochschulen und dem leichteren Zugang zu Wagniskapital zu.
Politische Maßnahmen nehmen dabei eine
ganzheitliche Sicht auf Innovationsentwicklung ein, die z. B. 
auch die Stärkung ökologischer und Sozialer
Innovationen einbezieht. Die Bedeutsamkeit von Sozialen
Innovationen als wesentliches Element zur Bewältigung 
gesellschaftlicher Herausforderungen – wie
Klimawandel und demografische Alterung – wurde im
EFIGutachten 2024 erneut herausgehoben. Zudem gilt es, 
verstärkt die Regionen – sowohl urbane als auch
ländliche – als Orte, an denen an den innovativen Ideen 
der Zukunft gearbeitet wird, in den Blick zu nehmen 
und die Zusammenarbeit unter Beteiligung aller
Akteurinnen und Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft, 
Verwaltung und Gesellschaft zu stärken. 
Mit dem Aufbau und der Weiterentwicklung von 
Innovationsagenturen hat die Bundesregierung neue 
Wege in der Innovationsförderung beschritten. Mit 
der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) 
werden seit 2019 vielversprechende und potenziell 
disruptive Innovationen (sog. Sprunginnovationen) 
als Lösungsansätze für Herausforderungen unserer 
Zeit identifiziert und weiterentwickelt. Besonders 
aussichtsreiche Ideen mit
Sprunginnovationspotenzial lässt die SPRIND im Rahmen von
Validierungsaufträgen weiter ausarbeiten. Darüber hinaus fördert 
sie die Umsetzung besonders vielversprechender 
Vorhaben in mittlerweile 13 Tochtergesellschaften 
(Stand: Ende April 2024). Im Rahmen von bisher 
sieben begonnenen Innovationswettbewerben 
(sogenannten Challenges) fördert die Bundesagentur 
Das Team von Plectonic in einem SPRIND-Projekt bei der Entwicklung von Nanorobotern für die Krebstherapie
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 14 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 15
zudem in einem wettbewerblichen Verfahren die 
Lösung von ihr vorgegebener, besonders
anspruchsvoller Problemstellungen von hoher
gesellschaftlicher Bedeutung. Mit dem Ende 2023 in Kraft
getretenen SPRIND- Freiheitsgesetz wird die Agentur nun 
deutlich weiterentwickelt. Erweiterte Möglichkeiten 
der Selbstbewirtschaftung, der
Unternehmensbeteiligungen sowie die Nutzung neuer, passgenauer 
Finanzierungsinstrumente eröffnen der SPRIND 
einen größeren Handlungsspielraum. 
Die durch die Bundesregierung gegründete Agentur 
für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
(Cyberagentur) hat inzwischen ihre volle Leistungsfähigkeit 
erreicht und vergibt Auftragsforschung zu
strategischen Fragen der Cybersicherheit an Universitäten, 
Forschungseinrichtungen, Start­ups und weitere
Unternehmen. Zur Umsetzung der Ziele der Nationalen 
Sicherheitsstrategie und Nationalen
Cybersicherheitsstrategie sowie zur Stärkung der digitalen
Souveränität wird die Cyberagentur weiter ausgebaut. Mit dem 
Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) wurde 
zudem ein weiteres Instrument auf den Weg gebracht, 
um die Innovations­ und Start­up­Kultur auch
innerhalb der Bundeswehr voranzutreiben. 
Der Schutz geistigen Eigentums ist für innovative 
Unternehmen von entscheidender Bedeutung,  
um Wagnisinvestitionen in technologische
Entwicklungen abzusichern. Ein starker und ausgewogener 
Rechtsrahmen für die Gewährung gewerblicher 
Schutzrechte gehört daher zu den zentralen
innovationsfördernden Rahmenbedingungen. Es bedarf 
verstärkter Vermittlungsaktivitäten aller beteiligten 
Akteure, um diesen Wirkungszusammenhang auf 
allen Ebenen zu vermitteln.
Im Rahmen von Ausgründungsprozessen an
wissenschaftlichen Einrichtungen und Hochschulen spielt 
die Übertragung geistigen Eigentums (IP­Transfer) 
von wissenschaftlichen Einrichtungen und
Hochschulen eine wichtige Rolle. Verbesserungspotenzial 
gibt es z. B. bei der Beschleunigung von
Verwertungspfaden aus der Wissenschaft in Wirtschaft und 
Gesellschaft oder beim Abbau von Bürokratie. Dies 
unterstreicht auch die EFI in ihrem aktuellen
Gutachten. Die Bundesregierung unternimmt zahlreiche 
Maßnahmen, um den Ausgründungsprozess
effizienter zu gestalten. In der vom BMWK und BMBF 
eingerichteten Arbeitsgruppe IP­Transfer wurden 
unter Beteiligung von Gründerinnen und Gründern, 
Transferstellen, Rechtsexpertinnen und ­experten 
sowie dem Bundesverband Deutsche Startups und der 
Transferallianz u. a. Vertragsmuster und
Prozessleitfäden erstellt, die den IP­Transfer beschleunigen 
sollen. Auch der Aufbau einer „Deal­Datenbank“ 
ist geplant. Im Rahmen des vom BMBF geförderten 
Pilotprojektes „IP­Transfer 3.0“ der SPRIND, das sich 
als eine Art Reallabor versteht, entwickeln und
implementieren wissenschaftliche Einrichtungen neue 
Modelle für einen effizienteren IP­Transfer. Zudem 
wird die Bundesregierung mit den Transferbrücken 
gezielt dazu beitragen, die Transferaktivitäten an 
Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen zu stärken und individuelle
Transferund Gründungs potenziale besser zu erschließen.
Im Rahmen der seit 2021 laufenden
ZukunftsclusterInitiative Clusters4Future werden in aufstrebenden 
Technologiefeldern Innovationsnetzwerke aufgebaut. 
Durch eine Vernetzung aller an der Schaffung neuer 
Wertschöpfungsketten beteiligten Akteure
(Spitzenforschung, Industrie und KMU sowie Zivilgesellschaft) 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 15 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 16
wird ein Beitrag zum beschleunigten Transfer
wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Anwendung geleistet. 
Der technologie­ und themenoffen angelegte Ansatz 
setzt dabei auf eine disziplinenübergreifende
Kooperation, um Innovationspotenziale an den Schnittstellen 
unterschiedlicher Technologiefelder und in Branchen 
mit großem Wachstums­ und Lösungspotenzial zu 
erkennen und zu heben. Im Rahmen des
Exzellenzprogramms go-cluster qualifiziert die Bundesregierung 
72 teilnehmende Clustermanagementorganisationen 
in u. a. Weiterbildungsmaßnahmen,
Fachkräftegewinnung, digitalen Technologien. 
Ein Instrument, um mehr gute Ideen in die
Anwendung und damit in die Unternehmen und zu den 
Menschen zu bringen, ist die derzeit im Aufbau 
befindliche Deutsche Agentur für Transfer und
Innovation (DATI). Im Juli 2023 wurde die
Förderrichtlinie DATIpilot gestartet, die als Pilotmaßnahme der 
Gründung der DATI vorgeschaltet ist. Sie unterstützt 
innovative Ideen für Transferprojekte in den
verschiedenen Regionen Deutschlands. Darüber hinaus dient 
sie als Ideenspeicher für die künftige Agentur, indem 
sie vereinfachte und flexible Förderansätze erprobt. 
DATIpilot stieß von Anfang an auf großes Interesse:  
Es sind knapp 3.000 Skizzen für Innovationssprints 
(Modul 1) sowie fast 500 Anträge für
Innovationscommunities (Modul 2) eingegangen. Nachdem zuletzt eine 
Gründungskommission berufen und die Entscheidung  
für Erfurt als künftigen Sitz der Agentur getroffen 
wurde, laufen aktuell die weiteren Vorbereitungen 
für die Gründung der DATI. Die Agentur soll auf einem 
themen­ und akteursoffenen Ansatz basieren und in 
ihrem Transfer­ und Innovationsverständnis explizit 
auch Soziale Innovationen umfassen.
Auch das Ende März 2024 in Kraft getretene
Wachstumschancengesetz zielt auf eine Stärkung der 
Forschungsinfrastruktur in Deutschland sowie eine 
Entlastung der Wirtschaft ab. Neben Änderungen 
in der Steuergesetzgebung ist die Ausweitung der 
Forschungszulage ein wesentlicher Bestandteil des 
Gesetzes. Die Forschungszulage, die auf die eigene 
Ertragssteuerschuld angerechnet wird, soll
Unternehmerinnen und Unternehmer als Anreiz dienen, 
ihre eigenen Forschungsaktivitäten zu intensivieren 
bzw. auszubauen. Unter anderem wird der Fördersatz 
für KMU auf Antrag um 10 Prozentpunkte auf 35 % 
erhöht, die maximale Bemessungsgrundlage von 4 auf 
10 Mio. Euro angehoben und die technologieoffene 
Förderung auf bestimmte Sachkosten ausgeweitet. 
Insgesamt beträgt die Entlastungswirkung für die 
forschenden Unternehmen fast eine Milliarde Euro. 
Damit stellt das Wachstumschancengesetz die größte 
Forschungsfördermaßnahme seit Einführung der 
Forschungszulage dar.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 16 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 17
2.3  Von Vielfalt in Forschung und Innovation 
profitieren
Um wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und 
die Innovationsfähigkeit Deutschlands nicht nur zu 
erhalten, sondern stetig weiterzuentwickeln, müssen  
die Forschungs­ und Innovationsprozesse weiter
geöffnet und eine breite Beteiligung aller
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteure noch wirksamer 
als bislang ermöglicht werden. Einen Anfang macht 
die BMBF­finanzierte Initiative Vielfalt an deutschen 
Hochschulen, die von der Stiftung zur Förderung der 
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) umgesetzt wird. 
Sie unterstützt die beteiligten Hochschulen bei der 
Weiterentwicklung von ganzheitlichen
Diversitätskonzepten und stärkt den hochschulübergreifenden 
Dialog in Deutschland. Der aktive Austausch
zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Gesellschaft, 
Wissenschaft, Politik und Verwaltung bietet
Chancen für die Gestaltung von Forschungspolitik und 
trägt zu Forschungsergebnissen mit unmittelbarer 
gesell schaftlicher Relevanz bei. Vor allem die direkte 
Einbindung in transdisziplinäre Forschungsprozesse 
kann die Wirkung von Forschung für
gesellschaftliche Transformationsprozesse unmittelbar erhöhen. 
Eine gelungene Partizipation kann sowohl die Qualität 
als auch die Legitimität von Forschungspolitik und 
Forschung stärken.
Die deutsche Wirtschaft bleibt dann
wettbewerbsfähig, wenn sie ambitioniert forscht und dadurch 
innovative Produkte für die nationalen und
internationalen Märkte entwickelt. Dies gilt insbesondere 
für den Mittelstand, der einen wesentlichen Anteil  
des Wohlstands unserer Gesellschaft erwirtschaftet. 
Er spielt auch beim Umbau unserer Wirtschaft zu 
mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Sinne der 
UN-Agenda 2030 eine entscheidende Rolle. 
Die Innovationsförderung für KMU bildet u. a. mit 
dem themen­, technologie­ und branchenoffenen 
Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), 
der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) und 
der Förderinitiative KMU-innovativ, welche auf die 
Förderung risikoreicher FuE­Vorhaben in
zukunftsweisenden Technologiefeldern abzielt, auch weiterhin 
einen FuI­politischen Schwerpunkt der
Bundesregierung. In strukturschwachen Regionen bietet die 
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen 
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) KMU weitere
Förderoptionen für angewandte FuE­Vorhaben und erleichterte 
Fördervoraussetzungen für forschungsintensive 
Unter nehmen. Die Förderrichtlinie Innovative Frauen 
im Fokus leistet einen Beitrag dazu, die wissenschaft­
 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 17 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 18
lichen Leistungen und innovativen Ideen von Frauen 
in der Gesellschaft sichtbarer zu machen. Um
Transferhindernisse noch stärker in den Blick zu nehmen, 
die Voraussetzungen für einen erfolgreichen
Technologietransfer weiter zu verbessern und so den
innovativen Mittelstand weiter zu unterstützen, plant die 
Bundesregierung die neue Transferinitiative
Rückenwind für Innovation. 
Eine offene und vielfältige Innovationskultur bildet 
die Vielfalt unserer Gesellschaft ab. Um das gesamte 
Innovationspotenzial auszuschöpfen, müssen die  
größten Talente für Forschung und Innovation  
ge wonnen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass 
Gender­ und Diversitätsgerechtigkeit noch stärker als 
bislang gelebt wird und sich in den Förderstrukturen 
wiederfindet. Im Berichtszeitraum hat die
Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen aufgelegt, um 
die Innovationsbeteiligung von Frauen zu stärken. 
Mit der Initiative Frauen in Mittelstand, Handwerk, 
Gründungen und Start-ups, dem Aktionsplan Mehr 
Unternehmerinnen für den Mittelstand und der 
Er weiterung des Förderprogramms EXIST um die 
Richt linie EXIST-Women sollen Unternehmertum 
und Gründungstätigkeiten weiblicher werden.
Die Bundesregierung setzt ihre Bemühungen zur 
Verbesserung der Beteiligung von Bürgerinnen und 
Bürgern an Forschung und Forschungspolitik im 
Sinne einer lebendigen Beteiligungskultur fort.
Daher hat sie 2023 die Partizipationsstrategie Forschung 
vorgelegt, um partizipative Rahmen bedingungen  
zu verbessern, innovative partizi pative Formate zu 
entwickeln und diese bedarf sgerecht einzusetzen.
In diesem Geiste wurde von Juli 2022 bis Februar 2023 
ein breiter, mehrstufig angelegter Dialogprozess zur 
Ausrichtung und Ausgestaltung der DATI gestartet.  
Die Ergebnisse aus den vielen intensiven Diskussionen  
mit Stakeholdern und zwei vorbereitenden
OnlineBefragungen erwiesen sich als wichtiger Bestandteil  
in der Konzeptionierung einer bedarfsgerechten
Innovationsagentur. Die Bundesregierung bindet
Interessenvertreterinnen und ­vertreter zudem auch bei 
der Erarbeitung und Umsetzung von FuI­politischen 
Strategien und ­Initiativen konsequent ein, neben  
der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation galt dies 
u. a. auch für die Start-up-Strategie oder den
Dialogprozess Neue Arbeit – Neue Sicherheit.
↗  Entdecken Sie auch das deutsche 
FuI-System und seine Akteure auch im 
BuFI-Online-Angebot.
Waferlevel-Charakterisierung integrierter photonischer Komponenten 
am automatischen Waferprober am Fraunhofer-Institut für Elektronische 
Nanosysteme ENAS
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 18 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 19
2.4  Fachkräfte sichern, Talente fördern, 
Zukunftskompetenzen entwickeln
Die Digitalisierung und Dekarbonisierung verändern 
die Lebens­ und Arbeitswelten der Gesellschaft  
und letztlich auch den Wirtschafts­ und
Innovationsstandort Deutschland. Um diese tiefgreifenden
Veränderungen selbstbestimmt mitgestalten zu können, 
bedarf es eines umfassenden Aufbaus von
zukunftsorientierten Kompetenzen. Dabei sind nicht nur 
Kompetenzen in Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaft und Technik (MINT), sondern auch digitale, 
soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle 
Kompetenzen essenziell. Gleichzeitig verändert der 
demografische Wandel die Struktur der
Erwerbsbevölkerung und erfordert das Entwickeln und
Ausschöpfen inländischer Fachkräftepotenziale auf der 
einen Seite und das Gewinnen von internationalen 
Fachkräften, Spitzenforscherinnen und ­forschern auf 
der anderen Seite. Das EFI­Gutachten 2024 zeigt, dass 
Deutschland hier zwar Fortschritte gemacht hat, aber 
weitere Anstrengungen notwendig sind. Um im
internationalen Wettbewerb Spitzenkräfte zu gewinnen 
und qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland
anzuwerben und zu halten, sind gute Arbeitsbedingungen 
sowie transparente und verlässliche Karrierewege für 
Forschende in der Wissenschaft entscheidend, ebenso 
wie erleichterte Bedingungen bei der Einwanderung 
und Berufsanerkennung von ausländischen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und
Fachkräften. Essenziell ist auch der Abbau von
Genderstereotypen und damit die Ermöglichung einer klischeefreien 
Berufswahl, um z. B. mehr Männer für Care­Berufe zu 
gewinnen. Zudem gilt es, das Fachkräftepotenzial
internationaler Studierender als Fachkräfte von morgen 
noch besser auszuschöpfen.
Die Bundesregierung treibt die Modernisierung 
und Digitalisierung der Bildungslandschaft und die 
Stärkung digitaler und datenbezogener
Kompetenzen von Lehrenden und Lernenden voran. Dafür 
wird der Auf­ und Ausbau digitaler Infrastrukturen 
und Plattformen, digitaler Medien und Materialien 
sowie von zukunftsorientierten Kompetenzen durch 
die Bundesregierung unterstützt. Im Rahmen der 
Open-Educational-Resources (OER)-Strategie fördert 
die Bundesregierung die Erstellung und Nutzung 
von OER – freien Inhalten und Bildungsmaterialien 
sowie IT­Architekturen für die Entwicklung digitaler 
Bildung. Sie schafft dazu entsprechende
Anreizsysteme, fördert eine Kultur der Offenheit, der Kooperation 
und des Teilens. Damit stärkt und unterstützt sie das 
Changemanagement in der Bildungslandschaft.
Eine Mitarbeiterin zeigt einer Kollegin, wie an einem Anlagenteil Messungen durchgeführt werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 19 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 20
Mit den Kompetenzzentren für digitales und digital 
gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung 
stärkt die Bundesregierung in Kooperation mit  
den Ländern die Qualitätsentwicklung der
Fortbildungslandschaft für Lehrkräfte. Unter einem Dach 
als „Kompetenzverbund lernen: digital“ gestalten 
evidenzbasiert vier thematische Kompetenzzentren 
und eine Transferstelle die digitale Transformation 
in der Lehrkräftebildung. 
Angesichts der Transformation von Wirtschaft und 
Arbeitsmarkt kommt der Vermittlung von
Zukunftskompetenzen in allen Bildungsbereichen auch in 
gesellschaftlicher Hinsicht eine herausragende Rolle 
zu. Im MINT-Aktionsplan 2.0 legt die
Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die Stärkung der
MINTKompetenzen und unterstützt Zugänge zu guter 
MINT­Bildung entlang der Bildungskette. Dazu werden 
Maß nahmen in den Handlungsfeldern Kooperation, 
Qualität, Forschung, Familie und Frühstart umgesetzt.
Mit dem Startchancen-Programm stellt die
Bundesregierung die Weichen für den Bildungserfolg neu: Ab 
dem Schuljahr 2024/2025 werden Bund und Länder 
jeweils mit 1 Mrd. Euro pro Jahr Schulen mit hohem 
Anteil sozial benachteiligter Kinder gezielt
gemeinsam fördern. Ziel ist es, den Bildungserfolg stärker als 
bislang von der sozialen Herkunft zu entkoppeln und 
so Kinder und junge Menschen mit den notwendigen 
Kompetenzen für ein erfolgreiches Berufsleben und 
eine demokratische Teilhabe auszustatten. Das
Programm nimmt neben einer Stärkung der
Basiskompetenzen auch Aspekte wie die Berufsorientierung 
in den Blick. Integraler Bestandteil des Startchancen-
Programms ist die wissenschaftliche Begleitung. Sie 
fördert an der Schnittstelle von Forschung und Praxis 
die evidenzbasierte und wirkungsorientierte
Programmumsetzung und unterstützt einen Transfer  
der Ergebnisse und Erkenntnisse auch über das
Startchancen-Programm hinaus.
Mit der Initiative Finanzielle Bildung setzt die
Bundesregierung die finanzielle Bildung erstmals als
prioritäres Thema auf die Agenda und bündelt ihre 
Aktivitäten. Finanzielle Bildung wird im Rahmen  
der Initiative als ein lebensbegleitendes Thema
gesehen. Eckpunkte der Initiative sind die Erarbeitung  
einer nationalen Finanzbildungsstrategie, der
Aufbau einer zentralen Finanzbildungsplattform und  
die Förderung von Forschung zu finanzieller Bildung.
Auch der Fokus der Nationalen Plattform Bildung für 
nachhaltige Entwicklung (BNE) auf Fort­,
Erwachsenen­ und Weiterbildung für nachhaltige Entwicklung 
ist eine wichtige Antwort auf die großen
Herausforderungen der Gesellschaft und ein Beitrag zur Stärkung 
der Vernetzung zwischen den Anbietern von
Zukunfts­ und Schlüsselkompetenzen.
Die berufliche Aus­ und Weiterbildung und das lebens ­
lange Lernen haben für die Bundesregierung einen 
hohen Stellenwert. Daher wurde die Nationale
Weiterbildungsstrategie (NWS) 2022 weiterentwickelt und 
Maßnahmen verankert, um noch mehr Menschen die 
berufliche Teilhabe in Zeiten des digitalen,
demografischen und ökologischen Wandels zu ermöglichen. 
Durch eine Reihe von Maßnahmen im Bürgergeld-
Gesetz sowie im Gesetz zur Stärkung der Aus- und 
Weiterbildungsförderung wurden finanzielle Anreize 
und Rahmenbedingungen für berufliche
Weiterbildungen gestärkt und die Instrumente der Aus­ und 
Weiterbildungsförderung weiterentwickelt – sowohl 
für Betriebe als auch für Ausbildungsuchende,
Beschäftigte und Arbeitslose.
Mit dem Anfang März 2024 im Bundeskabinett 
beschlossenen BAföG-Änderungsgesetz sollen 
mehr junge Menschen bei einer
Hochschulausbildung unterstützt werden. Neben der Ausweitung 
des Berechtigtenkreises durch die Anhebung der 
Eltern freibeträge um weitere fünf Prozent wird eine 
Studienstarthilfe für junge Menschen aus
Sozialleistungsbezug als einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro 
neu eingeführt und die Förderrahmenbedingungen 
werden flexibilisiert. Darüber hinaus wird mit dem 
Lebenschancen-BAföG eine Förderung entwickelt,  
die u. a. den Weiterbildungsbedarf im Bereich der 
Zukunftskompetenzen adressieren soll. 
Um die Attraktivität einer dualen Berufsausbildung 
für alle jungen Menschen zu verbessern, hat die 
Bundesregierung Ende 2022 die Exzellenzinitiative 
Berufliche Bildung als Baustein der
Fachkräftestrategie vorgelegt. Im Mittelpunkt stehen die Förderung 
individueller Chancen und die Weiterentwicklung 
von Strukturen, Inhalten und Formaten der
beruflichen Aus­ und Weiterbildung sowie die Stärkung der 
internationalen Sichtbarkeit und Mobilität. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 20 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 21
Als weiteren Baustein der Fachkräftestrategie setzt die 
Bundesregierung auf eine moderne
Einwanderungspolitik, um im internationalen Wettbewerb um
qualifizierte Fachkräfte zu bestehen und die
Rahmenbedingungen für Fachkräfte, die nach Deutschland 
kommen, zu verbessern.
Durch das 2023 verabschiedete und anschließend 
schrittweise in Kraft tretende Gesetz zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
erleichtert die Bundesregierung die Zuwanderung von 
qualifizierten Personen aus dem Ausland, die in 
Deutschland dringend auf dem Arbeitsmarkt gesucht 
werden. Ausbildung und Studium in Deutschland 
sollen durch besseren Zugang zu Spracherwerb oder 
Nebenbeschäftigung noch stärker wahrgenommen 
und damit auch der Übergang in Arbeit erleichtert 
werden. Ab Juni 2024 wird mit der Chancenkarte 
ein Instrument eingeführt, das das
Einwanderungsrecht wesentlich verbessert: Ausländerinnen und 
Ausländer aus Nicht­EU/EWR­Ländern erhalten auf 
Basis eines transparenten Punktesystems mit der 
Chancenkarte die Möglichkeit, für die Arbeitssuche 
nach Deutschland kommen zu können. Dadurch wird 
der Fachkräftepool in Deutschland erweitert und 
offene Stellen können schneller und mit geringerem 
Aufwand besetzt werden. 
Für die Langfristperspektive einwandernder
Fachkräfte und die Qualität der Berufsausübung in 
Deutschland ist die Anerkennung beruflicher
Qualifikationen ein wichtiges Instrument. Daher sollen  
Anerkennungsverfahren für ausländische
Bildungsund Berufsabschlüsse weiter beschleunigt und
vereinfacht werden. Zudem stellt die Bundesregierung 
verschiedene Informationsportale, wie „Make it in 
Germany“, „Research in Germany“ und
„Anerkennung in Deutschland“ bereit. 
Mit dem 2024 novellierten Bundesprogramm
Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen werden 
Beratungsstellen an Kammern und
Wirtschaftsorganisationen für Unternehmen bereitgestellt, die auf  
der Suche nach inländischen oder ausländischen
Auszubildenden für die Besetzung ihrer freien
Ausbildungsstellen sind. 
Zudem nimmt die Bundesregierung internationale 
Studierende als Fachkräfte von morgen in den Blick. 
Mit der Campus Initiative – Internationale Fachkräfte 
stärkt der DAAD durch Unterstützungsstrukturen an 
deutschen Hochschulen die Gewinnung
internationaler Studierender und Graduierter in Deutschland 
für den deutschen Arbeitsmarkt.
Den wissenschaftlichen Nachwuchs und den
internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte nimmt die 
Bundesregierung mit einer Reihe von Initiativen in 
den Blick – neben der institutionellen Förderung  
der Wissenschafts­ und Mittlerorganisationen. Dazu 
zählen das Tenure-Track-Programm zur Förderung  
des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Gewinnung 
und Entwicklung von professoralem Personal an 
Fachhochschulen und die Exzellenzstrategie. Um 
Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur
Lebenszeitprofessur an deutschen Hochschulen zu fördern  
und sie so im Wissenschaftssystem zu halten und  
die Gleichstellung von Frauen und Männern an  
den Hochschulen strukturell noch stärker zu
verankern, wurde das Professorinnenprogramm 2023
weiterentwickelt und bis 2030 verlängert. Darüber hinaus 
zielt die Förderrichtlinie MissionMINT darauf ab,  
die Zahl von Frauen, die sich für akademische
MINTBerufe entscheiden, dauerhaft zu erhöhen.
Mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 
werden die Regelungen für befristete
Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft weiterentwickelt. Dies ist 
ein wichtiger Baustein für attraktive und
international wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen, um 
die besten Köpfe gewinnen und halten zu können. 
Ziel der Änderungen ist, mehr Verlässlichkeit,
Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu 
schaffen, angemessene Vertragslaufzeiten z. B. durch 
Mindestvertragslaufzeiten zu gewährleisten und die 
Vereinbar keit von Beruf und Familie zu verbessern. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 21 – 
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2.5  Gemeinsame Lösungen für globale  
Herausforderungen: Europäische  
und  internationale Zusammenarbeit
Die europäische und internationale Zusammenarbeit 
in Forschung und Innovation bietet eine Vielzahl von 
Chancen – insbesondere für die Bewältigung globaler 
Herausforderungen und Krisen wie die Bekämpfung 
des Klimawandels und des Verlustes an Biodiversität, 
den Schutz der Umwelt und der Meere, die
Armutsbekämpfung, die Ernährungssicherheit und die
Sicherung einer klimafreundlichen und sozialverträglichen 
Energieversorgung. Zudem ist sie unverzichtbar, wenn 
es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands und Europas zu sichern und die Entwicklung 
von Schlüsseltechnologien auf der Grundlage
gemeinsamer Werte voranzutreiben und zu gestalten.
Multilaterale Foren wie G7, G20 und OECD zeigen hierbei 
ihre Bedeutung als Plattformen für den Austausch 
und die Abstimmung zu international relevanten 
Forschungsthemen und ­aktivitäten. 
Der Erhöhung der Sichtbarkeit und der Attraktivität 
unseres Bildungs­, Wissenschafts­ und
Innovationssystems für internationale Spitzenkräfte kommt 
eine besondere Bedeutung zu. Die enge Einbindung 
Deutschlands in den Europäischen Forschungsraum 
(EFR) ist hier essenziell – sie fördert die internationale 
Mobilität und den Austausch von Talenten in und 
über die EU hinaus. Für herausragende Forschung 
müssen deutsche und europäische
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die weltweiten
Wissensströme und Innovationsprozesse eingebunden sein 
und diese aktiv mitgestalten.
Zugleich machen die Zeitenwende und die aktuellen 
geopolitischen Rahmenbedingungen einen
strategischeren Ansatz erforderlich, der die europäische 
und internationale Zusammenarbeit in Forschung 
und Innovation, und auch das hohe Gut der
Wissenschaftsfreiheit, mit unseren sicherheits­ und
forschungs politischen Interessen in Einklang bringt. Um 
unsere Abhängigkeit von systemischen Rivalen zu 
verringern und Risiken für unsere wirtschaftliche und 
nationale Sicherheit zu reduzieren, gilt es,
Kooperationen sorgsam abzuwägen. Zugleich gilt es, sich weiter 
dazu zu bekennen, auf globaler Ebene zur Erreichung 
der UN­Nachhaltigkeitsziele beizutragen. Als Koope­
 
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rationspartner will Deutschland einen Beitrag leisten, 
Forschung und Innovation in den außereuropäischen 
Partnerländern voranzubringen. Als Teil der Science 
Diplomacy und der Entwicklungszusammenarbeit 
steht Deutschland für den Auf­ und Ausbau
tragfähiger Wissenschafts­ und Innovationsinfrastrukturen 
weltweit ein. Mit der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie, der Klimaaußenpolitikstrategie, der Nationalen 
Sicherheitsstrategie und der China-Strategie hat die 
Bundesregierung wichtige Rahmen dafür geschaffen.
Mit seinem forschungs­ und innovationspolitischen 
Engagement in Europa und der Welt leistet
Deutschland seinen Beitrag, den globalen Wissensschatz zu
erweitern und die globalen Herausforderungen über die 
Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und
Forschung anzugehen. Dafür und zur Erhaltung seiner 
Wettbewerbsfähigkeit arbeitet Deutschland bi­ und 
multilateral mit Partnerländern in allen Weltregionen 
zusammen. Als Grundlage für die strategische
Ausrichtung der deutschen EU­Forschungs­ und
Innovationspolitik bis 2027 wurde der Nationale Aktions plan 
für den Europäischen Forschungsraum 2023
verabschiedet. Entlang der Leitlinien für ein „innovatives 
Europa“, für eine „exzellente Forschung in Europa“ 
sowie für ein „freies Europa“ wird die
Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern vorangebracht.
Im Schulterschluss mit der EU­Kommission und den 
EU­Mitgliedstaaten treibt Deutschland eine
gemeinsame forschungspolitische Agenda zur Umsetzung 
des EFR – die ERA Policy Agenda – voran. Wichtige 
forschungs­ und innovationspolitische
Entwicklungen wurden mit Maßnahmen der ERA Policy Agenda 
2022 – 2024 angestoßen und strukturelle
Verbesserungen für Forschende in Europa geschaffen. 
Deutschland engagiert sich in den Verhandlungen 
der nächsten ERA Policy Agenda 2025 – 2027, um
zukunftsgerichtete Schwerpunkte in der europäischen 
Zusammenarbeit zu setzen und eine enge
Verknüpfung zum EU­Rahmenprogramm für Forschung und 
Innovation zu schaffen. An der Ausgestaltung und 
Weiterentwicklung des aktuellen Programms
Horizont Europa (2021 – 2027) ist die Bundesregierung über 
die verschiedenen Programmausschüsse eng beteiligt 
und bringt sich aktiv bei der Gestaltung von
thematischen Arbeitsprogrammen und bei der Verbesserung 
der Rahmenbedingungen der Förderung ein. Auf der 
Grundlage der Evaluation der bisherigen
Rahmenprogramme positioniert sich die Bundesregierung zudem 
frühzeitig zum Nachfolgeprogramm, dem 10. 
EURahmenprogramm für Forschung und Innovation, 
das ab 2028 in Kraft treten soll.
Ein thematischer Schwerpunkt ist die
Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff und seine Folgeprodukte. 
Dazu wurde eine Vielzahl an Vereinbarungen zur 
Forschungs­ und Innovationszusammenarbeit mit  
Partnerländern geschlossen, vor allem um den
Aufbau internationaler Produktionskapazitäten und 
den Import von zertifiziertem Wasserstoff
voranzutreiben. Die Bundesregierung ist dazu strategische 
Forschungs­ und Energiepartnerschaften u. a. mit 
Namibia und Südafrika, mit Korea, Kanada und Japan, 
mit Chile, Brasilien sowie Australien, Neuseeland 
und Zentralasien eingegangen. Auf der europäischen 
Ebene wurde mit der Strategischen Forschungs- und 
Innovationsagenda (SRIA) für Grünen Wasserstoff eine 
wichtige Grundlage geschaffen. Zudem wurden
bilaterale Kooperationen zu Fragen entlang der gesamten 
Wertschöpfungskette aufgebaut. Im Rahmen des  
PtX-Entwicklungsfonds werden großskalige Projekte 
im Bereich Grünen Wasserstoffs mit dem Ziel auf  
den Weg gebracht, lokale Wertschöpfungsketten und 
wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für  
Aufbau lokaler Wasserstoffwirtschaften zu schaffen. 
Angesichts des russischen Angriffskriegs unterstützt 
die Bundesregierung die Ukraine und setzt sich
zusammen mit der internationalen Staatengemeinschaft 
für den Wiederaufbau des ukrainischen
Wissenschaftsund Innovationssystems ein. Zentrale Bausteine sind 
der Aufbau von vier deutsch­ukrainischen
Exzellenzkernen, die Vertiefung der Forschungskooperation 
und die Etablierung eines unabhängigen Klima­ und 
Energie­Thinktanks. Neben dem Wiederaufbau von 
Forschungskapazitäten stehen die Verbesserung von 
Rahmenbedingungen für FuE und die Integration in 
den EFR im Vordergrund. Zum Ausbau der
langjährigen deutsch­ukrainischen Zusammenarbeit in den 
Bereichen Forschung, Bildung und Innovation soll  
ein neues deutsch­ukrainisches Abkommen zur
Wissenschaftlich­Technischen Zusammenarbeit (WTZ) 
geschlossen werden.
Im Zuge der Zeitenwende richtet die Bundesregierung 
ihre Kooperationen auch mit den weiteren Ländern 
der Östlichen Partnerschaft und den Staaten Zen
tralasiens neu aus. Damit werden diese Staaten bei den 
Reformen ihrer Wissenschaftssysteme begleitet und 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 23 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 24
die Anbindung der Länder der Östlichen Partnerschaft  
an den EFR unterstützt. Zugleich wird die
wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Entwicklung der 
Staaten beider Regionen basierend auf europäischen 
Werten gefördert.
Durch die zunehmende Bedeutung Chinas – als 
Partner, aber auch als Wettbewerber und systemischer 
Rivale – wächst der Bedarf an Menschen mit
fundierter, aktueller und unabhängiger China­Expertise. 
Sprachkompetenz, interkulturelle Kompetenz,
landeskundliche Fachkompetenz und praktische
Erfahrung in der bilateralen Zusammenarbeit mit China 
sind essenziell für das wechselseitige Verständnis und 
für die langfristig erfolgreiche Wahrnehmung und 
Durchsetzung deutscher Interessen. Dies gilt auch für 
die Wissenschaftskooperation, die unter immer
komplexer werdenden Rahmenbedingungen stattfindet 
und eine differenzierte Betrachtung der Chancen und 
Risiken erfordert. Daher ist der Auf­ und Ausbau
unabhängiger China­Kompetenz als
Querschnittsaufgabe ein wichtiges Anliegen in der 2023 veröffentlichten 
China-Strategie der Bundesregierung. Dafür wurde 
u. a. ein Maßnahmenpaket Informiertes
Selbstbewusstsein in der Forschungs- und Innovationskooperation
mit China (China-Orientierung) aufgelegt, in dessen
Rahmen regelmäßige Austausch­ und Dialogformate
mit Vertreterinnen und Vertretern aus der deutschen
Wissenschaft und Forschung durchgeführt werden.
Darüber hinaus wird der Ausbau von China­
Kompetenz an Hochschulen und Forschungseinrichtungen 
sowie Thinktanks gezielt gefördert. 
Ein regionaler Schwerpunkt der internationalen
FuIZusammenarbeit ist Afrika. Einerseits zeigen sich hier 
viele globale Herausforderungen wie die Klimakrise 
oder Ernährungssicherheit besonders deutlich.
Andererseits birgt Afrika mit seiner jungen Bevölkerung 
ein hohes Innovationspotenzial für die nachhaltige 
Entwicklung des Kontinents. Daher unterstützt die 
Bundesregierung den Aufbau und die Stärkung von 
Kompetenzen und Strukturen für Wissenschaft und 
Forschung. Beispiele sind die Kompetenzzentren für 
Klimawandel und nachhaltiges Landmanagement 
SASSCAL und WASCAL, das in Planung befindliche 
Afrikanisch­Deutsche Fachzentrum für nachhaltige 
und resiliente Ernährungssysteme und angewandte 
Agrar­ und Ernährungsdatenwissenschaft sowie die 
in Afrika angesiedelten Institute des internationalen 
Agrarforschungsnetzwerks CGIAR (engl. Consultative 
Group on International Agricultural Research).
Die USA und Kanada sind wichtige strategische 
Wertepartner und von großer Bedeutung für unsere 
Sicherheit, unseren Wohlstand und den
Forschungsund Innovationsstandort Deutschland. Durch die 
Intensivierung und Ausweitung der
transatlantischen Kooperationen, insbesondere im Bereich der 
Zukunftstechnologien, soll die technologische
Souveränität und Innovationsdynamik in Deutschland 
und Europa weiter gestärkt werden, u. a. mit dem 
Aufbau einer Dachmarke (transatlantische
Innovationsbrücke) und neuen Instrumenten zur Verzahnung 
der Innovationsstandorte. 
Lateinamerika und die Karibik sind Schlüsselpartner 
bei der Erarbeitung gemeinsamer Lösungen in den 
Bereichen Umwelt, Ressourcenschutz und
Klimawandel. Im Rahmen der Initiative Lateinamerika.
PotenziAL wurde bereits eine Vielzahl an bilateralen  
und multilateralen Maßnahmen gefördert, um 
Forschungsnetzwerke und
Wissenschaftskooperationen zwischen deutschen und lateinamerikanischen 
Partnern aufzubauen und zu stärken. Insbesondere 
Brasilien, Chile und Uruguay gelten im Bereich 
er neuerbare Energien und Grüner Wasserstoff als 
zentrale Kooperationspartner in der Region. Es sind 
unab dingbare Partner bei der Sicherstellung der  
Ressourcen­ und Energiesicherheit Deutschlands. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 24 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 25
In den vergangenen Jahren haben sich auch die
globalen Rahmenbedingungen für die internationale 
Hochschulkooperation spürbar verändert. Vor diesem 
Hintergrund haben sich Bund und Länder auf eine 
Neuausrichtung ihrer Strategie der
Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund 
und Ländern für die Internationalisierung der
Hochschulen in Deutschland geeinigt, die 2024 verabschiedet 
wird und einen Rahmen für Internationalisie
rungsaktivitäten von Bund, Ländern und Hochschulen 
setzen soll. Die Bundesregierung stärkt zudem die 
grenzüber schreitende Zusammenarbeit bei
marktnaher Forschung, Innovation und Transfer. Ab 
Juli 2024 über nimmt Deutschland gemeinsam mit 
Kanada für ein Jahr den Vorsitz im internationalen 
Innovationsnetzwerk Eureka, das im Jahr 2025 sein 
40­jähriges Jubiläum feiert.
Deutschland koordiniert zur Umsetzung der
gemeinsamen Forschungsagenda für Grünen Wasserstoff und 
dessen Folgeprodukte im Europäischen
Forschungsraum die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung 
des Strategic Energy Technology Plans (SET-Plan). Die 
„SET Plan Implementation Working Group on
Hydrogen“ wird im Jahr 2024 einen Umsetzungsplan mit 
konkreten Themenfeldern in Forschung und
Innovation erarbeiten und damit einen wichtigen Beitrag zur 
Erreichung der europäischen Ziele für eine
nachhaltige Energieversorgung leisten.
Die Zusammenarbeit mit Israel hat einen besonders 
hohen politischen Stellenwert für die
Bundesregierung – insbesondere auch in Zeiten des Konflikts. 
Nach den Angriffen auf Israel hat die
Bundesregierung zeitlich befristet ihre finanzielle Unterstützung 
für die Israelkooperation erhöht. Die vielfältige 
Kooperationsarchitektur schlägt sich in zahlreichen 
Wissenschaftskooperationen nieder und hat
fachliche Schwerpunkte u. a. in der Nanotechnologie,  
Wassertechnologie, Krebsforschung, Batterieforschung 
und Meeresforschung.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 25 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 26
2.6  Moderne Forschungs- und Innovationspolitik: 
digital, agil, offen 
Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre haben 
gezeigt, dass Flexibilität, Offenheit und Agilität in 
politischen Denk­ und Handlungsweisen notwendige  
Voraussetzungen für die aktive Gestaltung kommender 
Transformationsprozesse sind. Der von der
Bundesregierung gewählte transformations­ und
missionsorientierte Ansatz der FuI­Politik zur Bewältigung der 
Transformationsherausforderungen wird von
externen Stakeholdern, wie etwa der EFI, gelobt. Dies gilt 
sowohl hinsichtlich der Zukunftsstrategie Forschung 
und Innovation und ihrer agilen
Governancestruktur als auch in Bezug auf das Instrument Reallabore 
sowie die Innovationsagenturen SPRIND und DATI, 
deren Umsetzung konsequent vorangetrieben werden 
soll. Die digitale Transformation kann diese Prozesse 
zusätzlich beschleunigen. 
Eine Modernisierung des existierenden Rechts­ und 
Regulierungsrahmens – bzw. auch die erstmalige
Entwicklung eines solchen – kann für die Entwicklung 
neuer Technologien notwendig sein, z. B. für digitale 
Technologien, KI, Mobilität und Logistik, im Bereich 
der Sozialen Innovationen oder der Energiewende.  
Die Bundesregierung unterstützt Reallabore, um
Erprobungsmöglichkeiten für Innovationen und den  
regulatorischen Rahmen zu schaffen. So werden  
Freiräume und Anreize für die Erprobung von
Innovationen geschaffen, Hemmnisse abgebaut und 
gesellschaftliche Akzeptanz gestärkt. Um einheitliche 
und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen 
für Reallabore zu schaffen und Innovationsprozesse 
bis hin zur Anwendung zu beschleunigen, plant die  
Bundesregierung die Verabschiedung eines
Reallabore-Gesetzes. Dies wird ausdrücklich im aktuellen 
Gutachten der EFI begrüßt.
Mit dem Änderungsgesetz 2023 zum
Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0) treibt die Bundesregierung die
Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung – unter 
Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer – voran. 
In Digitalisierungslaboren werden dafür moderne 
und agile Methoden eingesetzt, um digitale Lösungen 
kooperativ und ergebnisoffen zu entwickeln. Um
übergreifend eine interoperable sowie modulare föderale 
Cloud­Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung  
zu etablieren, wurde die Deutsche Ver waltungscloud-
Strategie (DVS) vorgelegt und erste Schritte der
Umsetzung angestoßen. Mit Open CoDE wurde 2022 eine 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 26 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 27
Open­Source­Plattform gestartet, die die breite
Nutzung von Open­Source­Software in der öffentlichen 
Verwaltung vereinfacht. Software lösungen können 
so kollaborativ entwickelt, bereit gestellt und (wieder­)
verwendet werden.
Die Möglichkeiten und Chancen des Einsatzes von KI 
in der Verwaltung wie effizientere Abläufe,
Arbeitsentlastung oder Qualitätssteigerung von
Servicedienstleistungen hat die Bundesregierung in den Blick 
genommen. Mit dem Beratungszentrum für
Künstliche Intelligenz (BeKI) wird eine zentrale Anlauf­ und 
Koordinierungsstelle für KI­Vorhaben in der
Bundesverwaltung aufgebaut. 
In einem ersten Pilotprojekt wird ein „Marktplatz der  
KI­Möglichkeiten“ aufgebaut, der Transparenz  
über die bereits existierenden KI­Anwendungen in 
der Bundesverwaltung schafft und Ministerien  
und Behörden mit passgenauen KI­Anwendungen  
für ihre Bedarfe zueinander bringen wird. Auch  
mit dem Start des Umsetzungsprojektes zur DVS 
werden vor allem langfristig Effizienzgewinne in der 
Verwaltung realisiert werden können. Die
Standardisierung von Schnittstellen verschiedener föderaler 
Cloudlösungen ermöglicht zukünftig die schnellere 
Inbetriebnahme und den schnelleren Wechsel von  
Softwarelösungen und damit ein flexibleres und  
agileres Handeln auf Verwaltungsebene.
Auch nimmt sich die Bundesregierung der von der 
EFI angeregten Diskussion, die strikte Trennung 
zwischen ziviler und militärischer Forschung in 
Deutschland zu hinterfragen und damit mehr Sy ­
n ergien zu heben, aktiv an. Gerade in Zeiten, in denen 
der internationale Wettbewerb um
Schlüsseltechnologien die Weichen für die Zukunft stellt, sollten  
die zuständigen Akteure ihre Positionen
ergebnisoffen einer Neubewertung unterziehen. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 27 – 
Ein ZITiS-Mitarbeiter in einem Labor
3  Mit Forschung und Innovation 
Transformationsprozesse gestalten
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 29
3.1  Forschung für eine nachhaltige 
 Transformation in Industrie und Mobilität
Deutschland hat sich klaren klima­ und
nachhaltigkeitspolitischen Zielen verschrieben und will bis 
2045 klimaneutral sein. Um dies zu erreichen,
bedarf es tiefgreifender Transformationsprozesse zum 
Umbau der Industrie, der Energie­ und
Wärmeversorgung, der Mobilität und des Bauens hin zu einer 
treibhausgasneutralen und ressourcenschonenden 
Wirtschafts­ und Lebensweise. Für die aktive
Gestaltung des Übergangs sind Forschung und Entwicklung 
(FuE) zukunftsfähiger Technologien und Sozialer 
Inno vationen sowie deren schneller Transfer in die 
Anwendungspraxis von entscheidender Bedeutung –  
auch im Sinne zukünftiger Wettbewerbsfähigkeit, 
Beschäftigung und Wohlstand in unserem Land. 
Als technologische Grundlage für
Transformationsprozesse spielen Forschung und Entwicklung in den 
Schlüsseltechnologien – von neuen Materialien über 
industrielle Verfahren der Biotechnologie,
biologische Rohstoffe und geschlossene Kreisläufe,
Wasserstoff­ und Batterietechnologien bis hin zu digitalen 
Technologien – eine entscheidende Rolle. Die
Umsetzung der Transformation muss vielfach vor Ort in den 
Städten und Regionen gestaltet werden. Hier müssen 
die vorhandenen innovativen Potenziale gehoben und 
die lokalen und regionalen Innovationsökosysteme 
gezielt unterstützt werden.
Durch die Förderung von FuE zu technologischen
Lösungen, von Transfer und modellhafter Umsetzung in 
Versuchs­ und Pilotanlagen, unterstützt die
Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Industriepartnern den 
klimaneutralen Umbau der Wirtschaft, insbesondere 
der energieintensiven Industrie. Dabei stehen die
FuEFörderung für neue Technologien, wie neue
Materialien und Leichtbau ebenso weitere Verbesserungen bei 
den erneuerbaren Energietechnologien, industrielle 
Biotechnologie und die Umstellung auf nicht­fossile 
Rohstoffe im Sinne einer Bioökonomie sowie die
Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft im Zentrum. 
Um ihre Initiativen zum zirkulären Wirtschaften und 
zur Ressourcenschonung zu bündeln, hat die
Bundesregierung 2024 die Nationale
Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) beschlossen. Die NKWS zielt auf die
Entwicklung technologischer und Sozialer Innovationen, 
neuer Geschäftsmodelle und Marktplätze oder auch 
die Nutzung digitaler Möglichkeiten für die
Produktion und die Nutzung von Sekundärmaterialien. Im 
Juni 2024 soll unter Einbindung von Stakeholdern im 
Rahmen der Mission der Zukunftsstrategie Forschung 
und Innovation ein Workshop zur Kreislaufwirtschaft 
stattfinden, der darauf abzielt, thematische Lücken in 
der Kreislaufwirtschaft zu identifizieren.
Solarzellen vor dem Druck der Metallpasten auf den Transportbändern eines Siebdruckers
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 29 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 30
Zudem investiert die Bundesregierung in den Aufbau 
von Forschungs­ und Kompetenzstrukturen. Mit dem 
im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen
aufzubauenden Großforschungszentrum Center for the 
Transformation of Chemistry (CTC) wird künftig die 
Transformation der chemischen Industrie in Richtung 
Kreislaufwirtschaft vorangetrieben und es entsteht  
ein neuer international sichtbarer Leuchtturm zum 
Thema nachhaltiges Wirtschaften in Deutschland. 
Die Bundesregierung unterstützt ferner den Aufbau 
des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales 
und ressourceneffizientes Bauen, das durch
Forschung und Entwicklung den Transfer von
innovativen und effizienten Lösungen in die bauliche Praxis 
fördern wird. 
Auch bioökonomische Innovationen können einen 
wichtigen Beitrag zu Klimaneutralität und
Ressourceneffizienz leisten, z. B. in der Industrie, dem Holzbau 
oder der stofflichen Nutzung von Materialien. In der  
Industrie eröffnet u. a. die weiße Biotechnologie 
Chancen, hochwertige Produkte besonders effizient 
herzustellen. Im Rahmen der Nationalen
Bioökonomiestrategie werden verschiedene Initiativen wie der  
2024 gestartete Förderschwerpunkt des BMBF
Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie (CO2Bio Tech) 
umgesetzt. 
Die Bundesregierung positioniert Wasserstoff als 
wichtigen Baustein für die Dekarbonisierung
energieintensiver Industrien sowie zur Sektorkopplung 
zwischen Industrie, Verkehr, Wärmeversorgung und 
Elektrizität. Daher treibt sie die Technologie­ und 
Innovationsförderung im Bereich Wasserstoff sowie 
die Fachkräfteausbildung im Rahmen der 2023
fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) 
voran. Die in der NWS verankerten FuI­politischen 
Maßnahmen, wie die Wasserstoff-Leitprojekte und 
das IPCEI Wasserstoff, adressieren die gesamte
Wertschöpfungskette – von der Produktion von
Wasserstoff und dessen Folgeprodukte über den Transport 
bis in die Anwendung. 
Die Energieforschungsförderung der Bundesregierung – 
von der Grundlagenforschung bis zur angewandten 
Forschung – ist als strategisches Element der
Energiepolitik konsequent auf die Vollendung der
Energiewende und – im Sinne der Zukunftsvorsorge – darüber  
hinaus ausgerichtet. 
Die Bundesregierung will Deutschland bis 2030 als 
Leitanbieter für Wasserstofftechnologien
etablieren, damit auch zukünftig
Wasserstofftechnologien „Made in Germany“ international nachgefragt 
bleiben. Zudem sollen die heimischen
Elektrolysekapazitäten weiter auf­ und ausgebaut werden.
Entsprechend entwickelt die Bundesregierung die NWS 
als FuI­politischen Rahmen weiter und stärkt die 
Grundlagen­ und angewandte Forschung, die rasche 
industrielle Umsetzung sowie den Kompetenzaufbau. 
Dafür werden die etablierten Forschungsinitiativen zu 
Erzeugung, Speicherung, Transport und Nutzung von 
Wasserstoff in industriellen Anwendungen und
Infrastruktur konsequent fortgeführt – allen voran die 
Wasserstoff-Leitprojekte H2Giga zur Serienfertigung 
von großskaligen Elektrolyseuren zur
Wasserstoffherstellung, H2Mare zur Erzeugung von Wasserstoff auf 
See und TransHyDe für Technologien für die
Speicherung und den Transport von Wasserstoff sowie die 
FuE­Förderung im Verkehrssektor im Rahmen des 
Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und 
Brennstoffzellentechnologie (NIP) und des Programms 
HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland. Zudem 
wird der Aufbau des Innovations­ und
Technologiezentrums Wasserstoff (ITZ) und der Power­to­Liquid 
(PtL)­Entwicklungsplattform weiter vorangetrieben. 
Die Reallabore der Energiewende werden fortgeführt, 
verstetigt und zielgerichtet weiterentwickelt. Dies 
gilt auch für Demonstrations­ und Pilotprojekte im 
Bereich dezentraler Energieversorgung mit
Wasserstoff­ und Brennstoffzellentechnologien.
Das Hydrogen Lab Bremerhaven des Fraunhofer-Instituts für  
Windenergiesysteme IWES
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 30 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 31
Für den Bereich der angewandten Energieforschung 
gibt das missionsorientierte 8. 
Energieforschungsprogramm zur angewandten Energieforschung, das mit 
seinen fünf Missionen Energiesystem, Wärmewende, 
Stromwende, Wasserstoff und Praxistransfer
konsequent auf energiepolitische Ziele ausgerichtet ist, den 
Rahmen, um die Transformation des Energiesystems 
wirksam zu unterstützen. Die Förderung soll
insbesondere Technologieentwicklung und ­transfer mit 
Beiträgen für die Transformation zum klimaneutralen 
Energiesektor bis 2045 auslösen und beschleunigen 
sowie ein günstiges Innovationsumfeld schaffen.
Auch in der Fusionstechnologie wird das Potenzial 
gesehen, einen Beitrag zur Lösung unserer
Energieprobleme beizusteuern. Auf dem Weg zur Errichtung 
eines Fusionskraftwerks stärkt die Bundesregierung 
seit 2024 zusätzlich zur bereits langjährig
bestehenden institutionellen Förderung mit einem eigenen 
Förderprogramm die Fusionsforschung – neben der 
Beteiligung der EU am Bau des International
Thermonuclear Experimental Reactor (ITER). Mit dem 
Ziel, ein Fusionsökosystem aufzubauen, stehen die 
Technologieentwicklung, der wissenschaftliche
Nachwuchs und die internationale Zusammenarbeit im 
Mittelpunkt der im Kern auf anwendungsorientierte 
Verbundforschung angelegten neuen Förderung.
Als weiteren Baustein für die Energiewende im
Verkehrssektor und in industriellen Anwendungen  
fördert die Bundesregierung die Batterieforschung. 
Als förderpolitischen Rahmen hat die
Bundesregierung das Dachkonzept Batterieforschung vorgelegt.  
Die im Aufbau befindliche Forschungsfertigung
Batteriezelle (FFB) soll dabei die Technologieentwicklung 
an der Schnittstelle von Forschung und industrieller 
Fertigung stärken.
Um die Transformation im Fahrzeug­ und
Mobilitätsbereich auf Straße und Schiene voranzutreiben, 
fördert die Bundesregierung ressortübergreifend
Forschung, Entwicklung und modellhafte Umsetzung  
für innovative Fahrzeuge und neuartige
Mobilitätskonzepte bzw. ­systeme – u. a. mit dem Fachprogramm 
Neue Fahrzeuge und Systemtechnologien. Dazu gehört 
z. B. die Entwicklung von Antriebs­, Speicher­ und
Leichtbautechnologien, neuen Mobilitäts­ und
Logistikkonzepten, sowie von automatisierten, vernetzten
Fahrzeugen und entsprechend vernetzter
Infrastruktur. Weitere thematische Schwerpunkte liegen in der
Erforschung und Anwendung von KI­Lösungen, der 
Einbindung von Fahrzeugen in Daten­ und
Mobilitätssysteme sowie der Digitalisierung von Fahrzeugen 
und des Mobilitätssystems. Dafür hat die
Bundesregierung u. a. digitale Testfelder an Bundesautobahnen, 
Wasserstraßen und im Schienenverkehr eingerichtet 
und fördert FuE­Projekte, zuletzt mit einem Fokus 
auf öffentliche Verkehre. Um die Transformation der 
Mobilität voranzutreiben und die Schiene als
nachhaltigen Verkehrsträger zu stärken, hat die
Bundesregierung mit der Einrichtung des Deutschen Zentrums 
für Schienenverkehrsforschung (DZSF) ihre
Ressortforschung ausgebaut. 
Zudem unterstützt die Bundesregierung den Aufbau 
eines Mobilitätsdatenökosystems in Deutschland 
mit den beiden Dateninfrastrukturen Mobilithek und 
Mobility Data Space (MDS). Der MDS unterstützt unter 
Wahrung der Datensouveränität den freiwilligen 
Austausch von Daten, für die es keine
Bereitstellungspflicht gibt, an deren Verfügbarkeit jedoch ein
wirtschafts­ und verkehrspolitisches Interesse besteht. 
Die Mobilithek wurde als Datenaustauschplattform 
zwischen Mobilitätsanbietern,
Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie
Informationsanbietern aufgebaut und ist Nationaler Zugangspunkt zu 
Mobilitätsdaten. Mit dem geplanten
Mobilitätsdatengesetz soll zudem ein verbindlicher Rechtsrahmen im 
Umgang mit Mobilitätsdaten geschaffen werden.
Bei der Umsetzung innovativer Lösungen und für die 
erfolgreiche Transformation von Wirtschaft und  
Gesellschaft nehmen Städte, Kommunen und
Regionen eine entscheidende Rolle ein. Um neue Lösungen 
mit Skalierungspotenzial zu entwickeln und die 
Voraussetzungen für die Entstehung und Anwendung  
sozialer und technologischer Neuerungen zu
verbessern, bündelt das BMBF mit der
Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft sektorübergreifend 
Forschung in Städten, Kommunen und funktional 
verflochtenen Räumen. 
↗  Eine Darstellung aller
Wissenschaftseinrichtungen und deren Forschungsprofil 
finden Sie im BuFI-Online-Angebot.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 31 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 32
3.2  Klima, Biodiversität und Ernährungssicherung: 
Lösungen für eine nachhaltige Zukunft
Die Klimaerwärmung, der Biodiversitätsverlust und 
die zunehmende Ernährungsunsicherheit in Teilen 
der Welt zählen zu den existenziellen globalen Krisen 
unserer Zeit. Tragfähige und sozial gerechte Lösungen 
zum Schutz des Klimas, der Umwelt und der
natürlichen Ressourcen, der biologischen Vielfalt sowie  
zum nachhaltigen Umbau unserer Agrar­ und
Ernährungssysteme können nur auf der Grundlage
wissenschaftlicher Erkenntnisse gefunden werden. Daher 
leisten Forschung und Innovation, z. B. Klima­ und 
Klimafolgenforschung, neue technologische
Entwicklungen und Soziale Innovationen für Klimaschutz, 
Anpassung, nachhaltige Energiesysteme oder in der 
Landwirtschaft, wichtige Beiträge zur Umsetzung der 
UN­Nachhaltigkeitsziele, der europäischen Klima­ und 
Energiepolitik, der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 
sowie der EU­Missionen zur Anpassung an den
Klimawandel sowie zu Bodengesundheit und Ernährung. 
Der Einsatz digitaler Technologien bietet
weitreichende Chancen auch für die Agrar­ und Ernährungs
systeme, wie Produktivitätssteigerungen und nach
haltige Ressourcennutzung. Daher fordert auch die  
EFI in ihrem Gutachten 2024, die Möglichkeiten der  
Digi tali sierung in der Landwirtschaft stärker nutzbar 
zu machen, z. B. durch den Ausbau der digitalen  
Infra struktur, den Aufbau eines einheitlichen  
Datenraumes über Bundesländer hinweg mit klaren 
Regelungen zu Datenschutz und Datenhoheit sowie 
den Kompetenzaufbau im Umgang mit digitalen und 
smarten Technologien.
Klimawissen ist die Grundlage für eine wirksame
Klimapolitik. Klimadaten und Klimamodelle liefern
Informationen und Wissensgrundlagen für notwendige 
Strategien und Lösungen auf dem Weg zur
Klimaneutralität, für die Anpassung an den Klimawandel und 
die Risikovorsorge. Die Bundesregierung unterstützt 
daher die Entwicklung neuer globaler Klimamodelle, 
wie z. B. WarmWorld, die von den technologischen 
Möglichkeiten insbesondere des HPC sowie des
Einsatzes von KI, Gebrauch machen. Mit der Förderung 
des Auf­ und Ausbaus von
Forschungsinfrastrukturen, wie des Beobachtungsnetzwerks ACTRIS­D oder 
des Integrierten Treibhausgas­Monitoringsystems 
(ITMS), legt die Bundesregierung die Grundlagen für 
die Erhebung von Klimadaten. 
Neue technologische Möglichkeiten, wie die
Ausweitung von Rechenleistungen und der Einsatz von KI, 
Forschung zu Reaktionen von Bäumen und Wäldern gegenüber dem Klimawandel im Labor des KIT-Campus Alpin des Karlsruher Instituts für 
Technologie
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 32 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 33
öffnen Türen für neue Generationen globaler,
hochaufgelöster Klimamodelle und zukünftiger
Klimaprojektionen. Daher setzt sich die Bundesregierung 
mit der geplanten Nationalen Modellierungsstrategie 
(NMS) für die Entwicklung und den Einsatz neuer  
Klimamodelle in Deutschland sowie für deren
professionelle Nutzung als Beratungsinstrument ein.
Für den Umgang mit den schwer vermeidbaren
Emissionen in der Industrie und mit den verbleibenden 
Restemissionen bereitet die Bundesregierung eine 
Carbon­Management­Strategie und eine
Langfriststrategie Negativemissionen vor. Zu deren Umsetzung 
unterstützt die Bundesregierung die Forschung und 
Entwicklung von Technologien zur Abscheidung 
und anschließender Speicherung oder Nutzung von 
Kohlenstoffdioxid im Bereich der energieintensiven 
Grundstoffindustrien: Carbon Dioxide Removal (engl. 
CDR), Carbon Capture and Utilization (engl. CCU)  
und Storage (engl. CCS). 
Forschung, wissenschaftliche Begleitung, Monitoring 
und Kompetenzaufbau sind zudem zentrale
Bausteine der weiterentwickelten Nationalen Strategie zur 
Biologischen Vielfalt (NBS 2030) für die Zeit bis zum 
Jahr 2030 sowie des Aktionsprogramms Natürlicher 
Klimaschutz (ANK), mit denen die Bundesregierung 
die Umsetzung ihrer internationalen und
europäischen Vereinbarungen zu Erhalt und nachhaltiger 
Nutzung der biologischen Vielfalt sowie ihrer
Klimaziele verfolgt. Einen Schwerpunkt der
Forschungsförderung für Nachhaltigkeit und Klimaschutz legt 
die Bundesregierung auf die Nutzung digitaler
Technologien. Maßgebliche Beiträge werden z. B. durch 
Forschung und Entwicklung im Rahmen des
Aktionsplans Natürlich.Digital.Nachhaltig, des GreenTech 
Innovationswettbewerbs, der Forschungsförderung 
zu KI­Methoden im Rahmen der Forschungsinitiative 
zum Erhalt der Artenvielfalt (FEdA) sowie der Initiative 
KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und
Ressourcen erbracht. Sie bieten nicht nur Perspektiven darauf, 
wie digitale Lösungen und KI zu mehr Klimaschutz 
und Nachhaltigkeit beitragen können, sondern zeigen 
auch Wege auf, wie diese Technologien selbst
nachhaltig und energiesparender werden können. 
Die Bundesregierung fördert Forschung, Entwicklung, 
Erprobung und Kompetenzaufbau zu digitalen
Technologien und deren Praxistauglichkeit im Pflanzenbau, 
Tierhaltung und Wertschöpfungsketten. Dazu werden 
aktuell digitale Experimentierfelder und deren
Vernetzung als Teil des Zukunftsprogramms Digital politik 
Landwirtschaft sowie Forschungsvorhaben zum 
Einsatz von KI­Technologien in der land­ und
ernährungswirtschaftlichen Praxis gefördert. 
Mit Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen 
fördert die Bundesregierung zusammen mit dem 
Land Sachsen­Anhalt eine Modellregion zur
Digitalisierung der pflanzlichen Wertschöpfungskette. Ziel ist 
eine digitalisierte, klimaneutrale und
wettbewerbsfähige Bioökonomie in der Region. Die Entwicklung 
und Erprobung digitaler bioökonomischer Ansätze 
steht im Mittelpunkt der Agrarsysteme der Zukunft. 
Diese liefern wichtige Beiträge zum nachhaltigen und 
ressourceneffizienten Umbau unserer Agrar­ und 
Ernährungssysteme.
Auch im Bereich der Züchtungsforschung treibt die 
Bundesregierung technologische Entwicklungen  
voran, wie dies auch im EFI­Gutachten 2024 empfohlen 
wurde. So wird im Rahmen der Nationalen
Bioökonomiestrategie die innovative, technik­ und
methodenoffene Pflanzenzüchtungsforschung gestärkt, 
z. B. mit dem BMBF­Förderschwerpunkt Moderne
Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste
Nutzpflanzen von morgen.
Zwei Mitarbeitende planen und erfassen Anbau und Ernte von Salat in 
einem großen Gewächshauskomplex digital.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 33 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 34
3.3  Gesundheit im Blick: Forschung und 
 Innovation für die Medizin von morgen
Gesundheitsforschung schafft beständig neue
Möglichkeiten, die Gesundheit zu erhalten, Krankheiten 
besser zu verstehen und ihnen vorzubeugen,
Therapien zu entwickeln und die medizinische Versorgung 
der Menschen zu verbessern. So wird z. B. mit der 
Nationalen Dekade gegen Krebs die Krebsforschung  
in Deutschland langfristig gestärkt und die Kräfte der 
vielfältigen Akteure werden gebündelt. 
Den Stellenwert einer leistungsfähigen
Gesundheitsforschung haben die in kürzester Zeit erreichten 
Fortschritte bei der Prävention, Diagnostik und
Therapie von COVID­19 für die Bewältigung der
Pandemie deutlich gemacht. Dennoch bedarf es weiterhin 
Anstrengungen der Gesundheitsforschung, um mit 
ihren Folgen, insbesondere mit den langfristigen 
Folgebeschwerden – Long­/Post­COVID bzw. ME/CFS 
(Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches
FatigueSyndrom) als eine schwerwiegende Form
postinfektiöser Syndrome –, wie Long­COVID umzugehen. 
Bereits seit 2021 fördert die Bundesregierung
Forschung zu Ursachen, Diagnostik und Therapien sowie 
zur Versorgung im Hinblick auf Long­/Post­COVID 
und ME/CFS und hat ihre Anstrengungen seitdem 
noch einmal verstärkt. Zum Beispiel wurde mit der 
Nationalen Klinischen Studiengruppe (NKSG) die 
Therapieforschung zu ME/CFS und dem Post­
COVIDSyndrom verstärkt. Die Bundesregierung wird die 
Forschungsförderung zu Long­/Post­COVID und ME/
CFS konsequent fortsetzen und Schwerpunkte auf die 
Versorgungsforschung, neue datengetriebene Ansätze 
sowie auf die Erforschung der Pathomechanismen 
von ME/CFS legen. 
Um künftigen Pandemien vorzubeugen, müssen 
vermehrt Fragen der globalen Gesundheit, die
Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen Menschen, 
Nutz­ und Haustieren sowie den Ökosystemen
ganzheitlich in den Blick genommen werden. Dafür steht 
der sogenannte One­Health­Ansatz für eine
ganzheitliche Betrachtung der Gesundheit von Mensch, 
Tier und Umwelt. Besonders die COVID­19­Pandemie 
und der mutmaßliche Ursprung von SARS­CoV­2 in 
einem tierischen Wirt haben die Bedeutsamkeit dieses 
Ansatzes veranschaulicht.
Insbesondere der von der Bundesregierung
geförderte Zusammenschluss der Universitätskliniken 
in Deutschland im Netzwerk Universitätsmedizin 
Eine Mitarbeiterin des NMI Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Instituts an der Universität Tübingen bei der Forschung an Biomarkern
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 34 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 35
(NUM) trägt entscheidend dazu bei, im Sinne einer 
„Pandemic Preparedness“ für zukünftige
Gesundheitskrisen und Pandemien besser gewappnet zu sein. 
Auf dieses Ziel zahlt auch die fortwährende
Unterstützung der internationalen Impfstoffinitiative CEPI 
(Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) 
ein, für die Deutschland weltweit einer der größten 
Geldgeber ist. Die Prävention von Pandemien und 
globalen Gesundheitskrisen steht auch im
Mittelpunkt der verstärkten Bemühungen bei der
OneHealth­Forschung. Dadurch soll das Verständnis zu 
Wechselwirkungen zwischen der Gesundheit von 
Mensch, Tier und Umwelt verbessert und inter­ sowie 
transdisziplinär an Präventionsansätzen z. B. durch 
eine verbesserte Surveillance gearbeitet werden. Mit 
der One Health Platform sollen zudem national und 
international vorhandene Forschungskompetenzen 
und Förderinitiativen besser vernetzt und gebündelt 
werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung 
auch den Kampf gegen die sogenannte stille
Pandemie der antimikrobiellen Resistenzen im Blick und 
unterstützt national und international
entsprechende Forschungsprojekte und Initiativen.
Auch mit der Förderung der Public Health-Forschung 
wird die Perspektive vom Individuum geweitet und 
die Gesundheit einzelner Bevölkerungsgruppen bzw. 
der Bevölkerung als Ganzes erweitert. Maßgeblich 
sind dabei die Förderung der körperlichen,
psychischen und sozialen Gesundheit, die Prävention von 
Krankheiten, die Gesundheitskompetenz und das 
Gesundheitsverhalten der Menschen. Die Ausrichtung 
der Public­Health­Forschung an aktuellen
Zukunftsherausforderungen ist notwendig, um angesichts 
vielfältiger Krisen eine dauerhafte Verbesserung der 
deutschen Forschungslandschaft für
Gesundheitsund Krisenvorsorge und ­reaktion im Bereich der 
öffentlichen Gesundheit zu erreichen. Zusammen mit 
den Ländern hat die Bundesregierung 2023 die neue 
Förderphase der NAKO Gesundheitsstudie gestartet. 
Als große Längsschnitterhebung sollen Antworten 
auf Fragen im Zusammenhang mit der Entstehung 
von weit verbreiteten Volkskrankheiten wie den 
Herz­Kreislauf­Erkrankungen gewonnen werden. 
Insbesondere durch Projekte zur Erforschung und 
Verbesserung des wissenschaftlichen Vorgehens im 
Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wird
darüber hinaus auch die Weiterentwicklung der
PublicHealth­Praxis vor Ort gezielt gefördert.
Die am meisten gefürchtete Volkskrankheit ist nach 
wie vor Krebs. Daher treibt die Nationale Dekade gegen  
Krebs die Krebsforschung in Deutschland gezielt voran, 
um zum einen die Translation zu beschleunigen, damit 
innovative Therapien möglichst schnell alle
Patientinnen und Patienten erreichen. Zum anderen legt die 
Dekade einen bedeutsamen Schwerpunkt auf die
Prävention und Früherkennung von Krebserkrankungen.
Aufgrund des demografischen Wandels erkranken 
mit zunehmender Tendenz Menschen an Demenz – 
gegenwärtig rund 1,7 Mio. Deshalb ist Forschung zur 
Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und 
für bessere Präventions­ und Therapiemöglichkeiten 
essenziell. Die Nationale Demenzstrategie möchte die 
Lebenssituation und Lebensqualität von Menschen mit 
Demenz langfristig und flächendeckend verbessern. 
Forschung und Entwicklung digitaler Technologien, 
der Einsatz von KI sowie die Nutzung digitaler
Gesundheitsdaten über Standorte, Disziplinen,
Versorgungsbereiche und Ländergrenzen hinweg bergen 
erhebliche Chancen für die medizinische Forschung 
und für ein effizientes und leistungsstarkes
Gesundheitswesen. Daher treibt die Bundesregierung die 
Digitalisierung in der medizinischen Forschung und 
Versorgung voran. Dabei misst sie dem Einsatz von KI 
und dem Zugang zu Gesundheitsdaten für Versorgung 
und Forschung eine zentrale Bedeutung bei. Dies 
wird z. B. auch in der Digitalisierungsstrategie für das 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 35 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 36
Gesundheitswesen und die Pflege deutlich. KI in der
datenbasierten biomedizinischen Forschung ermöglicht  
die schnelle und intelligente Auswertung großer und  
möglichst repräsentativer Datenmengen und deren  
Anwendung auf medizinisch relevante Fragestellungen. 
Damit kann KI enorme Innovationspotenziale für die 
Medizin der Zukunft heben. 
Mit dem European Health Data Space (EHDS) und 
dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie der 
Förderung der Medizininformatik-Initiative (MII), des 
NUM und des Digitalen FortschrittsHubs Gesund heit 
trägt die Bundesregierung entscheidend zum Auf bau 
einer dezentralen Forschungsdateninfrastruktur 
für Gesundheitsdaten bei. So dient das
Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG) der MII seit 2023 als 
zentrale Anlaufstelle, über die Patientendaten und 
Bioproben der Universitätsmedizin für
medizinische Forschungszwecke zugänglich gemacht werden 
können. Aktuelle Schwerpunkte der FuE­Förderung 
umfassen zudem die Nutzung KI­basierter
Assistenzsysteme in Krankenhäusern sowie die Förderung  
von Computational Life Sciences – methodische
Ansätze aus Bioinformatik, Modellierung und
Simulation oder auch KI. 
Im Rahmen der Nationalen Strategie für
Genommedizin (genomDE) ist ab 2024 der Start des
Modellvorhabens Genomsequenzierung zur bundesweit 
einheitlichen Diagnostik und Therapiefindung bei 
seltenen Erkrankungen und Krebs mittels
Genomsequenzierung geplant. Durch die
einwilligungsbasierte Nutzbarmachung der Daten soll auch die 
Forschung vorangebracht werden. 
Über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit 
beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) werden zudem ab Herbst 2024 
Gesundheitsdaten von ca. 70 Mio. Versicherten aus 
dem System der gesetzlichen Krankenversicherung 
für Forschung und Innovation zur Verfügung stehen, 
ab Mitte 2025 auch Daten aus der elektronischen 
Patientenakte (ePA). Ein großer Fortschritt im Bereich 
der Digitalisierung der Versorgung wurde mit der 
verpflichtenden Nutzung des E­Rezeptes seit Anfang 
2024 erreicht. Dies ermöglicht perspektivisch auch die 
Verfügbarkeit umfassender Daten für die Forschung.
↗  Weiterführende Verweise finden Sie 
unter BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 36 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 37
3.4  Technologisch souverän: Schlüsseltechnologien 
auf Augenhöhe mitgestalten
Zur Stärkung der digitalen und technologischen 
Souveränität setzt die Bundesregierung zielgerichtet 
auf die Förderung von Schlüsseltechnologien. Der 
intensive internationale Technologiewettbewerb hat 
sich verschärft und stellt Deutschland und seine
europäischen Partner vor Herausforderungen in Bezug 
auf die technologische Souveränität Europas. Diese ist 
essenziell für die Zukunftsfähigkeit, die Sicherheit,  
die Freiheit und den Wohlstand Deutschlands und
Europas. Die Entwicklung und selbstbestimmte
Anwendung moderner Technologien ermöglicht
Innovationen, sichert Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 
und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung 
globaler Herausforderungen. Neben
Quantentechnologien, Cloud­ und Edge­Computing, verteilten 
Datenräumen, Mikroelektronik, Material­ und
Werkstofftechnologien, interaktiven Technologien und  
der Robotik eröffnet vor allem die
verantwortungsvolle, menschenzentrierte und
gemeinwohlorientierte Entwicklung und Anwendung von KI als
Schlüsseltechnologie weitreichende Chancen, um das Leben 
vieler Menschen zu verbessern und ihre Sicherheit zu 
erhöhen, den Umwelt­ und Klimaschutz
voranzubringen und der Wirtschaft Wachstumsimpulse zu geben.
Daten erweisen sich zunehmend als die zentrale 
Ressource für die wissenschaftliche
Erkenntnisgewinnung, für innovative Technologien, für
kreislauforientierte Wertschöpfung und datengetriebene 
Geschäftsmodelle oder für die Verwendung in der 
öffentlichen Verwaltung. Sie sind die Grundlage für 
die Entwicklung von KI. Daher ist die Verfügbarkeit 
technischer Infrastrukturen, die die Zugänglichkeit, 
Portabilität und Interoperabilität von
Forschungsdaten sicherstellen sowie eine rechtssichere und 
datenschutzkonforme Datennutzung und ­weitergabe 
gewährleisten, entscheidend.
Die Bundesregierung hat mit der Digitalstrategie (2022)
und der weiterentwickelten Datenstrategie (2023) 
strategische FuI­politische Leitlinien für die
Digitalisierung und effektive Erhebung, souveräne und
innovative Nutzung und Verwaltung von Daten festgelegt. 
Diese Aktivitäten bilden eine der Grundlagen für die 
Entwicklung Künstlicher Intelligenz deutscher bzw. 
europäischer Prägung, die die Bundesregierung mit 
der Nationalen Strategie für Künstliche Intelligenz sowie 
mit dem KI-Aktionsplan als zugehöriger
Umsetzungsplanung für die Zuständigkeiten des BMBF vorantreibt. 
Projekt am Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz zur Digitalisierung von Baudienstleistungen und -prozessen mit Industrie-4.0 
Technologien
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 37 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 38
Mit dem KI-Aktionsplan soll exzellente KI­Forschung 
in Deutschland weiter gestärkt und vernetzt werden, 
sodass der Einsatz von KI in sicht­ und messbaren  
wirtschaftlichen Erfolgen einen konkreten, spürbaren  
Nutzen für die Gesellschaft hat. Dazu gehören auch 
der verstärkte europäische Schulterschluss und das 
Eintreten für die innovationsfreundliche und
risikobasierte Ausge stal tung und Umsetzung des Artificial 
Intelligence Act der EU. Ziel ist es, eine Marke „KI Made 
in Germany“ zu etablieren, die neue Technologien mit 
den Stärken des Forschungsstandortes Deutschland 
verbindet und auf einem stabilen europäischen
Wertekanon basiert. Zum bereits etablierten KI­Ökosystem 
gehören insbesondere sechs KI­Kompetenzzentren, 
die Spitzenforschung im Bereich KI betreiben, sowie 
vier KI­Servicezentren, die Unternehmen Zugang zu 
Recheninfrastruktur und KI­Expertise anbieten und 
so den Transfer in die Praxis fördern. Diese werden 
flankiert von weiteren Aktivitäten mehrerer
Bundesministerien zur Gewinnung von Fachkräften sowie 
themenspezifischen Fördermaßnahmen. 
Mit dem EU Chips Act stärkt die EU die technologische 
Souveränität in der Mikroelektronik – insbesondere 
auch durch hohe Investitionen in Forschung und
Innovation. Die Bundesregierung beteiligt sich an den
maßgeblichen Initiativen, u. a. am Aufbau von Pilotlinien 
zur Stärkung des Transfers „from lab to fab“. Über 
Mikroelektronik hinaus wird zudem die Entwick lung 
von Quanten­Chips in den Blick genommen. 
Mit dem Ziel der Schaffung sicherer,
widerstandsfähiger Systeme für eine cyberresiliente Gesellschaft 
baut die Bundesregierung die Förderung der
Cybersicherheitsforschung auf der Grundlage der
Cybersicherheitsstrategie weiter aus. Der FuI­politische 
Rahmen wird durch das Forschungsrahmenprogramm 
zur IT-Sicherheit Digital. Sicher. Souverän. sowie durch 
die Agenda Cybersicherheitsforschung gesetzt und mit 
Maßnahmen unterlegt.
Mit dem Nationalen Koordinierungszentrum für 
Cybersicherheit stärkt die Bundesregierung die
nationale und europäische Koordination zu Forschung, 
Entwicklung und Innovation im Bereich der
Cybersicherheit sowie den Aufbau einer nationalen
Cybersicherheits­Community.
Während der Ausbau des 5G­Mobilfunkstandards 
in die Breite weiter vorangetrieben wird, nehmen 
Forschung und Entwicklung bereits die
Zukunftstechnologie 6G in den Blick. Dazu tragen die
Förderinitiativen der Bundesregierung, wie die Leitinitiative 
Hyperkonnektivität und die 6G-Forschungsinitiative, 
bei. Einen wichtigen Teil der strukturbildenden 
Maßnahmen stellen der Aufbau von vier Hubs zur 
Erforschung der 6G­Technologie sowie die breit
angelegte Förderung von industriegeführten
Verbundforschungsprojekten dar.
Übergreifendes Ziel der Forschungsförderung im 
Bereich Cybersicherheit und
Kommunikationstechnologien ist es, dass Deutschland die hypervernetzte 
digitale Welt von morgen nach freiheitlich­
demokratischen Wertvorstellungen mitgestaltet sowie dass 
durch grundlegende und disruptive Innovationen 
eine höhere technologische Souveränität, Sicherheit, 
Resilienz und Nachhaltigkeit erreicht werden kann. 
Quantentechnologien sind ein weiteres
Zukunftsfeld mit disruptivem Potenzial für Wirtschaft und 
Gesellschaft. Auf der Basis einer hervorragenden 
Forschungslandschaft und exzellenter
Forschungsinfrastrukturen hat Deutschland hier die Chance,  
sich in eine weltweite Spitzenposition zu bringen. 
Mit ihrem 2023 verabschiedeten Handlungskonzept 
Quantentechnologien hat die Bundesregierung den 
strategischen Rahmen dafür geschaffen, die
souveräne Entwicklung von Quantencomputern,
Quantensensorik und quantenbasierter Bildgebung sowie 
Laserbasierte Adressieroptik für einen optischen Quantencomputer vom 
Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik (IOF) in Jena
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 38 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 39
Basistechnologien für Quantentechnologien
voranzutreiben. Ein Schwerpunkt sind
QuantencomputerDemonstrationsaufbauten für erste Anwendungen  
in den Bereichen Simulation, Optimierung und
maschinelles Lernen bzw. KI. Da Quantentechnologien 
noch am Anfang der Technologieentwicklung stehen, 
besteht das Potenzial, künftige Anwendungsfelder 
und Märkte maßgeblich mitzugestalten. Vor diesem  
Hintergrund wurden 2023 neue Initiativen zur 
Hardware­ und Software­Entwicklung von
Quantencomputern, zu Materialien und Prozessen für 
Quantentechnolo gien und Photonik und zu ersten 
Anwendungen dieser Zukunftstechnologien für  
die ökologische Nachhaltigkeit gestartet.
Im Rahmen der Forschungsfabrik Mikroelektronik 
Deutschland fördert die Bundesregierung den
Aufbau eines Moduls für Quanten­ und neuromorphes 
Computing, um die Forschung und technologische 
Entwicklung und den Transfer in die industrielle 
Anwendung zu beschleunigen.
Robotik, insbesondere KI­basierte Robotik, besitzt 
eine enorme Anwendungsbreite und somit große 
Innovationspotenziale. Daher richtet die
Bundesregierung die Robotikforschung strategisch auf die
anwendungsorientierte Technologienutzung aus und stärkt 
mit dem Ende 2023 vorgelegten Aktionsplan
Robotikforschung das nationale Robotik­Ökosystem in den 
Bereichen Forschung und Fachkräfte. Strukturbildend 
wird die Bundesregierung das Robotics Institute
Germany aufbauen, um die Vernetzung der
Spitzenforschung in Deutschland und die Talent förderung von 
führenden Robotik­Standorten strategisch zu stärken.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 39 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 40
3.5  Raumfahrt stärken, Weltraum und Meere 
 erforschen und nachhaltig nutzen
Die Erforschung des Universums vermittelt
grundlegende Erkenntnisse über den Ursprung und die 
Entwicklung des Kosmos und unseres Planeten. Die 
naturwissenschaftliche Grundlagenforschung und 
deren Forschungsinfrastrukturen bilden dabei das 
Fundament für zukünftige Technologien und
fungieren als Impulsgeber für Innovationen. Durch
neuartige technologische Möglichkeiten rückt die operative 
Nutzung des Weltraums, insbesondere für Erd­ und 
Klimabeobachtung, Navigation sowie
Kommunikation, in den strategischen Fokus zur Sicherung der
Souveränität Deutschlands und Europas. Zudem ist die 
Raumfahrt zunehmend stark von einer
privatwirtschaftlich betriebenen Raumfahrtwirtschaft (New 
Space) mit einer wachsenden Anzahl kommerzieller 
Satelliten und Akteure geprägt. Dadurch bieten sich 
neue Marktmöglichkeiten, insbesondere für
Startups und KMU. Aber auch die Notwendigkeit einer 
nachhaltigen, regelbasierten Nutzung des Weltraums 
gewinnt zunehmend an Relevanz.
Als Grundlage der deutschen Raumfahrtaktivitäten 
der nächsten Dekade hat die Bundesregierung 2023 
eine neue Raumfahrtstrategie verabschiedet. Damit 
trägt sie sowohl der gestiegenen Relevanz der
Raumfahrt für die Wissenschaft, für die staatliche
Handlungsfähigkeit und für die technologische
Souveränität als auch der Raumfahrt als wirtschaftlichem 
Wachstumsmarkt Rechnung. Um die Entwicklung 
eines kommerziellen und kostengünstigen Zugangs 
zum Weltraum und damit verbundene tragfähige 
Geschäftsmodelle voranzubringen, unterstützt die 
Bundesregierung im Rahmen des Mikrolauncher-
Wettbewerbs zwei Start­ups dabei, ein Trägersystem 
für kleine Nutzlasten wie Minisatelliten zu
entwickeln. Zudem sind Investitionen vor allem in den
Bereichen Erdbeobachtung, Satellitenkommunikation, 
Sicherheit der Raumfahrt, Raumfahrtinfrastrukturen 
und Erforschung des Weltraums geplant. 
2024 wird die Bundesregierung den Beitrittsprozess 
zum Square Kilometre Array Observatory (SKAO) 
abschließen. Damit wird der deutschen
Radioastronomie ermöglicht, einen großen Schritt auf dem Weg 
zur Entschlüsselung der Dunklen Materie zu machen. 
Mit dem 2023 begonnenen Aufbau des Deutschen 
Zentrums für Astrophysik (DZA), welches die
Bundesregierung zusammen mit dem Freistaat Sachsen 
auf den Weg gebracht hat, wird zudem
strukturstärkend die Grundlagenforschung aus gebaut. Ziel 
International Satellite Station Facility des Earth Observation Center im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Inuvik, Kanada
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 40 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 41
ist es, Technologieentwicklung, Daten expertise und 
astrophysikalische Forschung in einem
Forschungszentrum zu bündeln.
Zur weiteren Erforschung des Universums und seiner 
fundamentalen Kräfte wird die Bundesregierung 
Forschungsinfrastrukturen der
naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung national wie
international strategisch weiter ausbauen und ihre
Beteiligungen vertiefen. Das Rahmenprogramm Erforschung 
von Universum und Materie (ErUM) bildet hierfür die 
strategische Grundlage. Die Aktionspläne ErUM-Pro 
(Projektförderung zur Vernetzung von Hochschulen, 
Forschungsinfrastrukturen und Gesellschaft), ErUM-
Data (Von Big Data zu Smart Data) und ErUM-Transfer 
(Innovationen aus der Grundlagenforschung) dienen 
der Ausgestaltung konkreter Maßnahmen zum
Erreichen der Ziele des Rahmenprogramms.
Auch als Schlüsselinstrumente für die staatliche 
Handlungsfähigkeit und die technologische
Souveränität Deutschlands und Europas wird die
Bundesregierung die Entwicklung von zukunftsweisenden 
Raumfahrttechnologien weiter vorantreiben. Dazu 
gehören die Fähigkeiten, Satelliten ins All zu bringen, 
Satellitenkommunikation sicherzustellen oder sich 
ein aktuelles Weltraumlagebild zu verschaffen. Dazu 
wird Deutschland noch stärker in Europa und
international kooperieren und durch nationale Aktivitäten 
die Beitrags­ und Partnerschaftsfähigkeit
sicherstellen. Zudem wird die Bundesregierung die
Entwicklung privatwirtschaftlicher Raumfahrtanwendungen 
und die langfristige Nutzung des Weltraums in den 
Mittelpunkt stellen. 
Die Ozeane und Meere bedecken mehr als zwei
Drittel der Erdoberfläche. Als größtes,
zusammenhängendes Ökosystem der Erde bieten sie eine einzigartige  
biologische Vielfalt. Sie sind entscheidend für den 
globalen Kohlenstoffhaushalt und das Klima. Ihnen 
kommt durch Fischerei, Ressourcen­ und
Energiegewinnung sowie als Verkehrsweg für die
Seeschifffahrt immense sozioökonomische Bedeutung zu. 
Jedoch belasten Überfischung,
Umweltverschmutzung und ­zerstörung sowie der Klimawandel
Ozeane und Meere stark. Daher hat sich die Europäische 
Union mit der Mission „Gesunde Ozeane, Meere, 
Küsten­ und Binnengewässer“ bis 2030 ihre
Erforschung, ihren Schutz und ihre Wiederbelebung zur 
Aufgabe gemacht. Insbesondere die Meeresforschung 
trägt dazu bei, ökologische Zusammenhänge in 
Meeresökosystemen besser zu verstehen, die Folgen 
des menschlichen Handelns besser abschätzen zu 
können und innovative Lösungen zum Schutz und 
zur nachhaltigen Nutzung der Meere aufzuzeigen.
Ferngesteuertes Unterwasserfahrzeug
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 41 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 42
Mit der Ernennung eines Meeresbeauftragten im Jahr 
2022 und der Erarbeitung einer Meeresstrategie bis 
2025 bringt die Bundesregierung den Schutz der
Meere sektorübergreifend voran. Forschung zu Fragen  
der Wirksamkeit von Maßnahmen und der
Wissenstransfer aus der Forschung in Gesellschaft und Politik 
sind dafür wichtige Beiträge.
Zur Stärkung der deutschen Küsten­, Meeres­ und 
Polarforschung haben die Bundesregierung sowie 
die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg­
Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig­Holstein 
ihre Kräfte unter dem Dach der Deutschen Allianz 
Meeresforschung (DAM) gebündelt. Im Mittelpunkt 
des DAM­Ansatzes stehen langfristige, wirkungs­ und 
anwendungsorientierte Forschungsmissionen. Neben 
zwei seit 2021 laufenden und 2024 fortgesetzten DAM-
Forschungsmissionen zum Schutz und zur
nachhaltigen Nutzung der Meere sowie zur Erforschung ihrer 
Funktion als Kohlenstoffspeicher ist Anfang 2024 
eine dritte Forschungsmission zum Thema
Risikomanagement im Bereich mariner Extremereignisse und 
Naturgefahren gestartet. Die Forschungsmissionen 
leisten einen Beitrag zur Umsetzung des
Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, 
Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit.
Um die Meeres­ und Polarforschung zukunftsgerecht 
aufzustellen, plant die Bundesregierung die
perspektivische Erneuerung der deutschen
Forschungsschiffflotte. Mit der „Meteor IV“ befindet sich das 
Nachfolgeschiff für die Forschungsschiffe „FS
Poseidon“ und „FS Meteor“ im Bau. Der Neubau eines  
Nachfolgeschiffs für den Eisbrecher „FS Polarstern“  
ist europaweit ausgeschrieben. 
↗  Eine umfassende Darstellung der 
FuI-Politik der Länder und statistische 
Daten auf Länderebene finden Sie im 
BuFI-Online-Angebot.
Arbeiten an Sedimentkernen auf dem Forschungsschiff „Maria S. Merian“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 42 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 43
3.6  Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und 
 Zusammenhalt stärken 
Sich häufende gesellschaftspolitische Krisen, ein sich  
verschärfender Systemwettbewerb sowie
gesellschaftsspaltende und antidemokratische Tendenzen stellen 
Herausforderungen für die freiheitlich­demokratische 
Grundordnung sowie den gesellschaftlichen
Frieden dar. FuI können einen Beitrag zu gleichwertigen 
Lebensverhältnissen in allen Regionen Deutschlands 
leisten, um bestehende Disparitäten abzubauen,
resiliente Regionen, gute Entwicklungs­ und faire
Teilhabechancen unabhängig vom Wohnort zu erreichen 
und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken 
sowie Freiheit und Sicherheit für alle Menschen zu 
gewährleisten – dies unterstreicht die
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation.
Die Bundesregierung verfolgt den Ansatz eines
breiten Innovationsverständnisses, das technologische 
und Soziale Innovationen gleichermaßen beinhaltet. 
Soziale Innovationen haben das Potenzial,
Antworten auf wichtige und aktuelle Fragen unserer Zeit zu 
geben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und 
Teilhabe zu stärken. Denn neue soziale Praktiken und 
Organisationsmodelle bieten die Chance vielfältiger 
Teilhabemöglichkeiten. Sie besitzen das Potenzial, die 
notwendigen Transformationen sozialverträglicher 
zu gestalten. Darauf hat die EFI mehrfach in ihren 
Gutachten hingewiesen und den Sozialen
Innovationen 2024 als Kernthema besondere Aufmerksamkeit 
gewidmet, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass die, 
als Grundlage für eine evidenzbasierte FuI­Politik 
notwendige Wirkungsmessung auch bei Sozialen 
Innovationen Herausforderungen mit sich bringt.
2023 hat die Bundesregierung daher eine Nationale 
Strategie für Soziale Innovationen und
Gemeinwohlorientierte Unternehmen beschlossen, um strukturelle 
Hindernisse abzubauen, Rahmenbedingungen zu 
verbessern und die Innovationsförderung entsprechend 
auszurichten. Diese ist an den gesellschaftlichen 
Bedürfnissen ausgerichtet und soll zur Stärkung von 
Diversität, Partizipation und Nachhaltigkeit beitragen.
Mit dem Programm REACT with impact – Förderung 
des Sozialunternehmertums wurden z. B. die
Stabilisierung und Professionalisierung
gemeinwohlorientierter KMU und die Steigerung der Attraktivität von 
gemeinwohlorientierten Start­ups für Investorinnen 
und Investoren unterstützt. Im Sommer 2024 soll  
ein Nachfolgeprogramm starten. Die 2023 gestartete  
Plattform für Soziale Innovationen soll zudem die 
Vernetzung, Information und Befähigung zu Sozialen 
Innovationen stärken. Darüber hinaus sollen mit der 
ressortübergreifenden Initiative Civic Coding –
Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl Strukturen
geschaffen werden, die die Entstehung Sozialer Innovationen 
aus der Mitte der Gesellschaft und die gesellschaftliche 
Aneignung von KI auf breiter Basis befördern.
Um die Umsetzung der Nationalen Strategie für Soziale 
Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen 
voranzutreiben, wird die Bundesregierung den
sektorübergreifenden Austausch mit der Zivilgesellschaft, 
Wissenschaft, der Wirtschaft sowie dem Kapitalmarkt 
stärken. Die Strategie bindet relevante Stakeholder 
ein und bündelt Kompetenzen und Expertise. Zudem 
werden Fortschritte und Erfolge der Strategie erfasst 
und durch eine umfassende Indikatorik begleitet.
Die Bereitstellung von Orientierungs­,
Entscheidungsund Handlungswissen, die Schaffung von
Freiräumen für unkonventionelle Forschungsfragen, der 
Aufbau von Forschungsdateninfrastrukturen –  
mit diesen Schwerpunkten stärkt die
Bundesregierung Geistes­, Kultur­ und Sozialwissenschaften  
darin, Beiträge zu einer lebenswerten sowie
transformations­ und innovationsfähigen Gesellschaft  
zu liefern. Auch als Antwort auf die rassistischen, 
antisemitischen und antiziganistischen Vorfälle 
und Straftaten der Vergangenheit hat die
Bundesregierung die Förderung der Rassismus­,
Rechtsextremismus­, Antisemitismus­ und
Antiziganismusforschung ausgebaut. Damit sich Forschung, 
Entwicklung und Innovation am Nutzen für alle
Menschen orientieren – unabhängig von Geschlecht, Alter 
oder weiteren Vielfältigkeitsaspekten –, setzt sich  
die Bundesregierung mit der Richtlinie
Geschlechteraspekte im Blick dafür ein, die strukturelle
Verankerung von Geschlechter aspekten in und für
exzellente Forschung in allen Fachgebieten  voranzutreiben.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 43 – 
DIe ForsChungs- unD Inno vaTIonspolITIsChen ZIele Der BunDesregIerung 44
Wissenschaftskommunikation und ein aktiver
Austausch mit der Gesellschaft bereichern den
evidenzbasierten gesellschaftlichen Diskurs. Die Beteiligung 
der Gesellschaft trägt zudem dazu bei, praxisnahe  
und gesellschaftlich tragfähige Lösungsansätze zu 
erar beiten und damit den Impact von Wissenschaft  
zu erhöhen. Erkenntnisse aus der Wissenschaft sind 
für Politik und Gesellschaft wichtig, um gute
Entscheidungen treffen zu können. 
Um den Dialog zwischen Wissenschaft und
Gesellschaft zu intensivieren, sodass wissenschaftliche 
Erkenntnisse dazu beitragen können, die
gesellschaftlichen Herausforderungen zu meistern, stärkt die 
Bundesregierung die Wissenschaftskommunikation 
und hat dafür die partizipative Diskursplattform 
#FactoryWisskomm etabliert. Damit hat sie gute
Rahmenbedingungen für wirksame und
verantwortungsbewusste Wissenschaftskommunikation geschaffen. 
Zudem konnten dadurch Handlungsempfehlungen 
entwickelt und neue Themen identifiziert werden. 
Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit 
macht die Bundesregierung die Wissenschaft und 
Forschung zum Thema Freiheit sichtbar und lädt die 
breite Bevölkerung dazu ein, über das Thema
Freiheit zu diskutieren und konstruktiv zu streiten. Im 
Mittelpunkt vielfältiger Formate, Veranstaltungen 
und Einzelinitiativen stehen Fragen zur Resilienz 
unserer Demokratie angesichts der multiplen Krisen 
der Gegenwart und zur Bewahrung der Freiheit
zukünftiger Generationen.
Damit die Menschen in Deutschland noch besser auf 
die Krisen von morgen vorbereitet sind, setzt die
Bundesregierung mit dem im Januar 2024
veröffentlichten neuen Rahmenprogramm Forschung für die zivile 
Sicherheit – gemeinsam für ein sicheres Leben in einer 
resilienten Gesellschaft mit einer Laufzeit von 2024 bis 
2029 ihr Engagement im Bereich der
Sicherheitsforschung fort. Im Mittelpunkt stehen der gezielte
Transfer innovativer Lösungen für den Bevölkerungsschutz 
im Krisen­ und Katastrophenfall, das Erkennen und 
Bewältigen hybrider Bedrohungen, die Versorgung 
der Bevölkerung, insbesondere die Eigenversorgung, 
sowie das Erkennen, Verstehen und Bekämpfen von 
Kriminalitäts­ und Radikalisierungsphänomenen. 
Dafür soll ein Innovationslabor Sicherheitsforschung 
geschaffen werden.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 44 – 
1  Akteure des Forschungs- und Innovationssystems ............................................................................. 47
2  Förderinstrumente des Bundes ............................................................................................................... 63
3  Kennzahlen zu Forschung und Entwicklung ........................................................................................ 68
II  Das deutsche Forschungs-
und Innovationssystem
1  Akteure des Forschungs- und Innovationssystems ............................................................................. 47
2  Förderinstrumente des Bundes ............................................................................................................... 63
3  Kennzahlen zu Forschung und Entwicklung ........................................................................................ 68
II  Das deutsche Forschungs-
und Innovationssystem
Deutschland zählt zu den forschungsstärksten und innovativsten Volkswirtschaften weltweit. Die Grundlage dafür 
bildet ein leistungsfähiges Forschungs- und Innovationssystem, in dem Akteure und Förderinstrumentarien  
auf einander abgestimmt zusammenwirken. Über Forschungsdisziplinen hinweg wird so Grundlagenforschung mit 
angewandter Forschung und Technologieentwicklung verknüpft.
1  Akteure des Forschungs- und 
Innovationssystems
Arbeiten an der Nanopartikelsyntheseanlage des  
Instituts für Umwelt &amp; Energie, Technik &amp; Analytik
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 48
Die Struktur des deutschen Forschungs- und
Innovationssystems (FuI-System) ↗ ist beeinflusst durch 
die Größe und Ausrichtung der Volkswirtschaft, den 
föderalen Staatsaufbau sowie die Aktivitäten und  
das Zusammenwirken der unterschiedlichen
Institutionen. Forschung und Entwicklung (FuE) ↗ finden 
überwiegend in privaten Unternehmen statt, werden 
aber auch in einer Vielzahl öffentlicher und privater 
Institutionen betrieben. Finanzierende Akteure sind 
vorrangig die Wirtschaft sowie die Bundesregierung, 
die 16 Landesregierungen und die Europäische
Kommission. Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen und Ressortforschungseinrichtungen 
von Bund und Ländern sind tragende Säulen der 
öffentlich finanzierten Forschung in Deutschland. 
Darüber hinaus übernehmen verschiedene Gremien 
und Intermediäre, etwa die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie Stiftungen und
Förderwerke, wichtige Rollen in der Forschungsförderung 
(●→  Abb. II-1).
↗  Eine interaktive Darstellung des 
deutschen FuI-Systems mit vielen 
Zusatzinformationen finden Sie  
im BuFI-Online-Angebot.
Gesellschaft, Wirtschaft
Koordinierung der gemeinsamen Förderung
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
Intermediäre (Auswahl)
Stifterverband, Verbände und Kammern, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz
Evaluation und Beratung
 u. a. Wissenschaftsrat, Expertenkommission Forschung 
und  Innovation, Zukunftsrat des Bundeskanzlers,
Forum #Zukunftsstrategie
Hochschulen
Universitäten, Fachhochschulen, 
 weitere Hochschultypen
Forschungsorganisationen
Fraunhofer-Gesellschaft
Helmholtz-Gemeinschaft
Leibniz-Gemeinschaft
Max-Planck-Gesellschaft
Staatliche Einrichtungen  
mit FuE-Aufgaben
Einrichtungen des Bundes 
Einrichtungen der Länder
Akademien
u. a. Landesakademien, Leopoldina, 
acatech
Forschung und Entwicklung
in der Wirtschaft
große und multinationale 
 Unternehmen  
kleine und mittlere Unternehmen
Start-ups
Privatwirtschaftlich  
organisierte Forschung
inkl. Zuse-Gemeinschaft, AiF
Zivilgesellschaft
u. a. Bürgerinnen und Bürger
Staat
Bundesregierung
Landesregierungen
Wirtschaft
inländische Unternehmen
Ausland
u. a. Europäische Kommission, 
ausländische Unternehmen
Private Institutionen  
ohne Erwerbszweck
u. a. Vereine,
Nichtregierungsorganisationen
FuE-finanzierende Akteure Akteure der öffentlichen und privaten Forschung
Abb. II-1: Akteure des deutschen Forschungs- und Innovationssystems 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 48 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 49
1.1  Bund und Länder
Die öffentliche Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre tragen im Wesentlichen Bund 
und Länder. Das Grundgesetz bestimmt dabei die 
Aufgabenverteilung. Dieser Rechtsrahmen wird 
konkretisiert durch die Bundeshaushaltsordnung, die 
entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen 
sowie den europäischen Unionsrahmen für staatliche 
Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung 
und Innovation. Außerdem sind in dieser Reihe noch 
das europäische Beihilferecht und insbesondere der 
Abschnitt 4 „Beihilfen für Forschung und
Entwicklung und Innovation“ der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung der EU zu nennen.
Für eine zielgerichtete Forschungsförderung stehen  
unterschiedliche Förderinstrumente zur
Verfügung. Die von Bund und Ländern finanzierte
mittel­ und langfristig angelegte institutionelle
Förderung umfasst das gesamte Aufgabenspektrum: 
Grund lagenforschung und anwendungsorientierte 
Forschung, Forschungsinfrastrukturen und die 
strategische Ausrichtung der deutschen
Forschungslandschaft. Die Projektförderung von Bund und 
Ländern unterstützt zeitlich befristete FuI­Vorhaben 
(●→  II 2 Förderinstrumente des Bundes).
Bund und Länder wirken bei der staatlichen
Forschungsförderung gemäß Art. 91b Abs. 1 GG
zusammen. Beispielhaft für die Zusammenarbeit ist  
der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) oder  
auch die Förderung von Forschungsbauten an
deutschen Hochschulen. 
Die auf Grundlage von Art. 91b Abs. 1 GG errichtete 
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und 
Ländern (GWK) entscheidet über gemeinsame
Förderungen und dient auch dem gegenseitigen Austausch. 
In der GWK sind die jeweiligen Ministerinnen und 
Minister für Wissenschaft sowie für die Finanzen von 
Bund und Ländern mit gleichem Stimmenanteil
vertreten. Die GWK behandelt alle Fragen der Förderung 
von Wissenschaft, Forschung und Lehre, der
wissenschafts­ und forschungspolitischen Strategien und des 
Wissenschaftssystems, sofern diese Bund und Länder 
gemeinsam berühren. Die GWK entscheidet
insbesondere über die gemeinsame Wissenschaftsförderung in 
Fällen von überregionaler Bedeutung. Dies beinhaltet 
u. a. die Bund­Länder­Pakte wie z. B. die
Exzellenzstrategie oder auch die Finanzierung von
Forschungsinfrastrukturen und Großgeräten an Hochschulen
(●→  V Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern).
Sichtprüfung einer Präzisionsbeschichtung am Fraunhofer-Institut für Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 49 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 50
Beratende Gremien füllen eine Mittlerrolle zwischen 
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft aus. Der 
Wissenschaftsrat (WR) berät die Bundesregierung  
und die Regierungen der Länder zu Fragen der
inhaltlichen und strukturellen Entwicklung von
Wissenschaft und Forschung und des Hochschulbereichs. 
Der WR setzt sich aus von den
Wissenschaftsorganisationen vorgeschlagenen Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftlern sowie Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens, die der Bundespräsident beruft, sowie 
Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern 
zusammen. Der WR verantwortete z. B. das
wissenschaftsgeleitete Bewertungsverfahren für die
Nationale Roadmap für Forschungsinfrastrukturen. Diese 
dient als strategisches Instrument zur
forschungspolitischen Priorisierung künftiger, langfristiger 
Investitionen in Forschungsinfrastrukturen (●→  
Infobox: Forschungsinfrastrukturen und ●→  III 1.2
Wissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen). Des Weiteren 
führt der WR regelmäßig institutionelle Evaluationen  
der Einrichtungen des Bundes mit
Ressortforschungsaufgaben durch.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation 
(EFI) bündelt in ihren jährlichen Gutachten den
interdisziplinären Diskurs zur Innovationsforschung. Sie 
berät die Bundesregierung u. a. zum aktuellen Stand 
und den Perspektiven des deutschen FuI­Systems 
sowie zu ausgewählten Schwerpunktfragen. Die EFI 
ist zudem mit der Aufgabe betraut,
Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des FuI­Systems 
zu erarbeiten. Der Zukunftsrat des Bundeskanzlers 
nimmt seinerseits neue Entwicklungen, Erkenntnisse 
und Trends im Innovationskreislauf in den Blick und 
erarbeitet Vorschläge zur Stärkung der Resilienz und 
technologischen Souveränität bei
Schlüsseltechnologien und in der Digitalisierung. Die Umsetzung und 
Weiterentwicklung der FuI­Politik der
Bundesregierung, insbesondere die Umsetzung der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation, wird durch das Forum 
#Zukunftsstrategie beraten.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
 ↗ Wissenschaftsrat (WR)
 ↗ Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI)
 ↗ Zukunftsrat des Bundeskanzlers
 ↗ Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
 ↗  European Strategy Forum on Research Infrastructures 
(ESFRI)
Großgeräte wie Teilchenbeschleuniger, Teleskopanlagen, Forschungsschiffe und Satelliten zählen ebenso wie 
Dateninfrastrukturen, sozialwissenschaftliche und medizinische Längsschnittstudien sowie wissenschaftliche 
Sammlungen zu den Forschungsinfrastrukturen. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des deutschen  
FuI-Systems und spielen eine Schlüsselrolle für die Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und internationale
Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland.
Seit 2019 werden im Rahmen der Nationalen Roadmap für Forschungsinfrastrukturen Vorhaben gefördert, die zur 
Lösung zukunftsrelevanter und gesellschaftlich wichtiger Fragestellungen in der Klimaforschung, der Medizin und 
der Materialforschung beitragen. Mit dieser Weichenstellung wurde eine höhere Planungssicherheit erreicht und 
die strategische Ausrichtung von Forschung und Forschungsförderung gestärkt. Die strategische Abstimmung auf 
europäischer Ebene erfolgt im Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (engl. European
Strategy Forum on Research Infrastructures; ESFRI), in dem europaweite Aktivitäten auf dem Gebiet der
Forschungsinfrastrukturen koordiniert und gebündelt werden (●→  III 1.2 Wissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen).
Forschungsinfrastrukturen
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 50 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 51
1.2  Hochschulen
Die ausdifferenzierte Hochschullandschaft ist ein 
zentrales Element des deutschen FuI­Systems. Mehr 
als 400 Hochschulen – darunter 120 Universitäten, 
57 Künstlerische Hochschulen, 245 Hochschulen für 
Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen (Stand 
2023) – vereinen akademische Breitenausbildung  
mit Spitzenforschung und qualifizieren den
wissenschaftlichen Nachwuchs. Das Spektrum ihrer
Forschung reicht von der Grundlagenforschung bis zur 
anwendungsorientierten FuE für die Wirtschaft. 
Zu den Hochschulen in Deutschland zählen alle 
staatlichen und staatlich anerkannten privaten und 
kirchlichen Universitäten und Fachhochschulen.  
Sie verbinden thematisch, disziplinär und
methodisch vielfältige Forschung mit wissenschaftlicher 
Lehre und der Qualifizierung der Studierenden. Vor 
allem den Universitäten kommt die Aufgabe zu, den 
wissenschaftlichen Nachwuchs weiter zu
qualifizieren und zu fördern. Darüber hinaus setzen die Länder 
immer mehr ein eigenständiges Promotionsrecht 
für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 
um. Neben Universitäten spielen auch Hochschulen 
für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen 
in der anwendungsorientierten FuE eine
bedeutsame Rolle. Als Bindeglieder zwischen Wissenschaft 
und Wirtschaft sowie als prädestinierte Partner vor 
allem der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 
auf regionaler Ebene tragen sie entscheidend zur 
Inno vationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei 
(●→  III 2.5 Transfer und Gründungen aus Wissenschaft 
und Forschung).
FuE­Aktivitäten an Hochschulen finden oft im
Rahmen von Kooperationen statt. Diese vernetzen die  
verschiedenen Wissenschaftsakteure und fördern
damit den Transfer von Ideen, Wissen und Technolo gien  
sowohl zwischen den Universitäten und
Fachhochschulen als auch mit außerhochschulischen
Forschungseinrichtungen, Wirtschaft und Gesellschaft. 
Zu diesen Kooperationen gehören z. B.
Verbundprojekte und DFG­geförderte Sonderforschungsbereiche. 
Darüber hinaus existieren an Hochschulen
sogenannte An­Institute. Dabei handelt es sich um rechtlich 
selbstständige Einrichtungen, die zwar
organisatorisch, personell und räumlich mit Hochschulen 
verflochten, aber nicht deren integraler Bestand teil  
sind. Das deutsche Hochschulsystem fällt im
Wesentlichen in die Zuständigkeit der Länder und wird  
durch deren Hochschulgesetze geregelt. Im Rahmen 
von Bund­Länder­Vereinbarungen auf der Grundlage 
von Art. 91b GG, wie dem Zukunftsvertrag Studium 
und Lehre stärken, der Innovation in der
Hochschullehre, dem Tenure­Track­Programm und dem
Professorinnenprogramm, können Bund und Länder bei  
der För de rung von Wissenschaft, Forschung und
Lehre in Fällen überregionaler Bedeutung kooperieren  
(●→  V Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern). 
Die von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel für 
den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken werden 
nach einem Beschluss der GWK im November 2022  
im Verlauf der folgenden fünf Jahre jährlich erhöht 
(2023 bis 2027). Durch diese Dynamisierung des
Zukunftsvertrags stehen den Hochschulen bis
einschließlich 2027 zusätzlich rund 676 Mio. Euro für die
Förderung von Studium und Lehre zur Verfügung.
↗  Eine Darstellung aller Hochschulen 
mit Standort finden Sie im 
BuFI-Online-Angebot.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ist der frei ­
willige Zusammenschluss der staatlichen und 
staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland 
und listet aktuell 271 Mitgliedshochschulen (von 
422 Hochschulen insgesamt) auf, an denen 90 % aller 
Studierenden in Deutschland immatrikuliert sind. 
Die HRK befasst sich mit allen Themenfeldern, die die 
Rolle und die Aufgaben der Hochschulen in
Wissenschaft und Gesellschaft betreffen und ist das zentrale 
Forum für den gemeinsamen
Meinungsbildungsprozess der Hochschulen. Sie ist Mitglied in der
Allianz der Wissenschaftsorganisationen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
 ↗ Hochschulkompass – Hochschulen in Deutschland
 ↗  Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) –  
Förderung von Hochschulen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 51 – 
Fraunhofer-Gesellschaft
Leibniz-Gemeinschaft
• Anwendungsorientierte Forschung
•  Forschungsfelder Gesundheit, Sicherheit, 
 Produktion, Kommunikation, Mobilität
und  Energie 
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 30.000
•  Erkenntnis- und anwendungsorientierte
 Forschung in Verbindung von Exzellenz und
gesellschaftlicher Relevanz
•  Disziplinäre Vielfalt, interdisziplinäre
 Kompetenz und Forschungsinfrastrukturen
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 21.000
•  Strategisch-programmatisch ausgerichtete
 Spitzenforschung
•  Energie, Erde und Umwelt, Luftfahrt, 
 Raumfahrt und Verkehr, Materie, Gesundheit
 sowie Information
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 44.000
•  Erkenntnisorientierte Grundlagenforschung
•  Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften
•  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 24.000
Helmholtz-Gemeinschaft
Max-Planck-Gesellschaft
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 52
1.3 Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen 
bilden im internationalen Vergleich eine Besonderheit 
des deutschen FuI­Systems. Sie werden größtenteils 
gemeinsam von Bund und Ländern finanziert und 
verfügen über teilweise international einzigartige 
Forschungsinfrastrukturen und Großgeräte. Als 
Grundpfeiler der öffentlichen Forschung decken sie 
das gesamte Spektrum von exzellenter
Grundlagenforschung bis hin zur gesellschaftsrelevanten und 
anwendungsorientierten Forschung ab.
Zu den außeruniversitären Forschungseinrichtungen 
zählen vor allem die Einrichtungen der vier großen 
Forschungsorganisationen: Fraunhofer­Gesellschaft 
zur Förderung der angewandten Forschung e. V. 
(Fraunhofer), Hermann von Helmholtz­Gemeinschaft 
Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF),
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. 
(Leibniz­Gemeinschaft) und Max­Planck­Gesellschaft 
zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) (für 
eine Übersichtskarte aller außeruniversitären
Forschungseinrichtungen ●→  Abb. II-3).
↗  Eine Darstellung aller außeruniversitären 
Forschungseinrichtungen und  
deren Forschungsprofil finden Sie im 
BuFI-Online-Angebot.
Die Gruppe der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen umfasst weiterhin die Deutsche Akademie 
der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie  
der Wissenschaften, die Deutsche Akademie für
Technikwissenschaften (acatech) sowie die acht Akademien  
der Wissenschaften der Länder. Aus öffentlichen
Mitteln werden zudem Einrichtungen wie die Max Weber 
Stiftung, das Wissenschaftskolleg zu Berlin und das 
Futurium finanziert. Zudem befinden sich die beiden 
Großforschungszentren Center for the Transformation  
of Chemistry (CTC) und das Deutsche Zentrum für 
Astrophysik (DZA) im Aufbau. 
●→  Abb. II-3 zeigt die Verteilung der Standorte der zu 
den vier Forschungsorganisationen (Fraunhofer, HGF, 
Leibniz­Gemeinschaft und MPG) zählenden
Einrichtungen und der Akademien.
Abb. II-2: Außeruniversitäre Forschungsorganisationen in Deutschland
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 52 – 
HAMBURG
MECKLENBURG-
VORPOMMERN
BAYERN
BADEN-
 WÜRTTEMBERG
THÜRINGEN
HESSEN
NORDRHEIN-
WESTFALEN
NIEDERSACHSEN
SACHSEN-
ANHALT
BRANDENBURG
SACHSEN
RHEINLAND-
PFALZ
BREMEN
BERLIN
SCHLESWIG-
HOLSTEIN
SAARLAND
Marburg
Frankfurt am Main
Dortmund
Düsseldorf
Mülheim a. d. Ruhr
Köln
Wachtberg
St. Augustin
Bonn
Bochum
Münster
Aachen
Hannover
Göttingen
Braunschweig
Bremerhaven
Kiel
Rostock
Leipzig
ChemnitzJena
Magdeburg
Halle
Dresden
Potsdam
München
Freising
Tübingen
Freiburg
Stuttgart
Heidelberg
Mannheim
Karlsruhe
Saarbrücken
Kaiserslautern
Mainz
Darmstadt
Regensburg
Erlangen
1
24 1615
1
2
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1 1
1
1
13
1
3 1
1
1
1 42
12 2
2 13
2
2 12
15 33
1
112
2 1
64
5 21
1 1
141
1 123
1 2
1 14
1 33
2
13 1
1
1 4
12 135
1 11
1 223
3
2
13 2113
11 35
1
11 21
31
5 2
1 1
11
1
1
1
1
1
1 1
11 1 11 134
1 3
1 12
1
1
1
Fraunhofer-Gesellschaft Leibniz-Gemeinschaft
Helmholtz-Gemeinschaft Max-Planck-Gesellschaft
Wissenschaftliche Akademien
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 53
Abb. II-3: Standorte der
außeruniversitären
Forschungseinrichtungen
Dargestellt sind 
ausschließlich die 
Haupt standorte 
der Einrichtungen. 
Beschriftet sind  
Orte mit mehr als 
einer Einrichtung.
Datenbasis: Bundesbericht Forschung und Innovation 2024, 
Online-Darstellung der Wissenschaftseinrichtungen 
Geodatenbasis: © GeoBasis-DE / BKG (2022)
Kartografische Darstellung: RISO, DLR Projektträger 2022
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Drucksache 20/11560– 53 –
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 54
Fraunhofer-Gesellschaft
Die Fraunhofer­Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e. V. (Fraunhofer) ist die in Europa 
führende Organisation für anwendungsorientierte 
Forschung. Die Forschungsfelder umfassen
Gesundheit, Sicherheit, Kommunikation, Mobilität, Energie 
und Umwelt.
Das Forschungsvolumen betrug im Jahr 2022 insgesamt 
rund 3 Mrd. Euro. Der überwiegende Anteil von etwa 
2,6 Mrd. Euro lässt sich der Vertragsforschung
zuordnen. Diese besteht zu 30 % aus Aufträgen der Industrie 
und zu 43 % aus öffentlich finanzierten
Forschungsprojekten. Im Jahr 2023 waren in Deutschland knapp 
30.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den 
insgesamt 76 Instituten der Fraunhofer­Gesellschaft  
tätig. Der Anteil der Frauen betrug bei den
Promovierenden rund 26 %, beim wissenschaftlichen Personal 
rund 24 % sowie rund 13 % in der ersten
Führungsebene. Der Anteil des wissenschaftlichen Personals 
aus dem Ausland lag bei 12 %.
Die Wirkung der angewandten Forschung geht über 
den direkten Nutzen für Kunden und Partner der 
Vertragsforschung hinaus. Mit ihrer FuE­Tätigkeit 
tragen die Fraunhofer­Institute maßgeblich zur 
regionalen und nationalen Wettbewerbsfähigkeit bei: 
Sie fördern Innovationen, stärken die technologische 
Leistungsfähigkeit, treiben durch Ausgründungen 
den Technologietransfer voran und sorgen für eine 
praxisorientierte Aus­ und Weiterbildung des
wissenschaftlich­technischen Nachwuchses.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die strategische  
Forschung. Fraunhofer bündelt dazu Kompetenzen  
in den sogenannten Fraunhofer Strategischen
Forschungsfeldern. So können umfassende
Systemlösungen von hoher Relevanz für die deutsche Wirtschaft 
und Gesellschaft erarbeitet werden. Dazu zählen u. a. 
Innovationen in Schlüsseltechnologien wie
Bioökonomie, Künstliche Intelligenz (KI), Quantentechnologie 
und Wasserstofftechnologie. Die Fraunhofer­
Gesellschaft pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den 
Hochschulen. Sie ergänzt dadurch ihre Ressourcen in 
der Grundlagenforschung und rekrutiert ihren
wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Hochschulen ziehen 
durch eine praxisnahe Ausbildung und die
gemeinsame Bearbeitung praxisrelevanter
Forschungsthemen ihrerseits Nutzen aus der Kooperation mit
Fraunhofer. Kennzeichnend für diese Zusammenarbeit sind 
gemeinsame Berufungen auf Lehrstühle und in die 
Leitung von Fraunhofer­Instituten.
Durch Fraunhofer Project Center, Innovation
Platforms und Auslandsgesellschaften in Europa,
Nordund Südamerika, Asien, Afrika und im Nahen Osten 
sowie durch die Fraunhofer Representative Offices 
und Fraunhofer Senior Advisors engagiert sich 
Fraunhofer auch weltweit. Dies ermöglicht vielfältige 
Zugänge zu den gegenwärtig wichtigsten und
aufstrebenden Wissenschafts­ und Wirtschaftsräumen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Fraunhofer-Gesellschaft
Der Kleinsatellit ERNST, entwickelt vom Fraunhofer-Institut für Kurzzeitdynamik, Ernst-Mach-Institut, der u. a. für die Detektion von Raketenstarts 
eingesetzt werden könnte
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 54 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 55
Helmholtz-Gemeinschaft
In der Hermann von Helmholtz­Gemeinschaft 
Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF) haben sich 
18 natur wissenschaftlich­technische und
medizinisch­biologische Forschungszentren
zusammengeschlossen. Durch ihre strategisch­programmatisch 
ausgerichtete Spitzenforschung trägt die HGF zur
Lösung großer und drängender Fragen von Gesellschaft, 
Wissenschaft und Wirtschaft bei. Sechs
Forschungsbereiche bezeichnen die Arbeitsschwerpunkte der HGF: 
Energie; Erde und Umwelt; Luftfahrt, Raumfahrt und 
Verkehr; Materie; Gesundheit; Information. Die HGF 
erforscht Systeme von hoher Komplexität und setzt 
dabei Großgeräte und andere wissenschaftliche
Infrastrukturen ein. Sie arbeitet gemeinsam mit nationalen 
und internationalen Partnern und verbindet dabei 
Forschung und Technologieentwicklung mit
innovativen Anwendungs­ und Vorsorgeperspektiven.
Das Jahresbudget der Helmholtz­Zentren beträgt etwa 
5,8 Mrd. Euro (Stand 2022). Davon werden ca. 70 %  
aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert. Rund 
30 % werben die Helmholtz­Zentren als Drittmittel 
aus dem öffentlichen und privatwirtschaftlichen 
Bereich ein. Mit mehr als 44.000 Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern ist die HGF die größte deutsche
Wissenschaftsorganisation. Der Anteil der Frauen beträgt bei 
den Promovierenden rund 40 %, beim
wissenschaftlichen Personal rund 36 % sowie rund 27 % in der 
ersten Führungsebene. Der Anteil des
wissenschaftlichen Personals aus dem Ausland liegt bei 29 %.
Durch die Verbreitung von Wissen und die
unternehmerische Verwertung wirtschaftlich relevanter 
Ergebnisse leistet die HGF einen wichtigen Beitrag 
zur Innovationsfähigkeit in Deutschland. Dazu hat 
sie entsprechende Instrumente und Plattformen 
geschaffen, wie beispielsweise den Helmholtz­
Validierungsfonds, die Helmholtz Innovation Labs und die 
Innovationsfonds der Helmholtz­Zentren.
Um wettbewerbsfähige Spitzenforschung betreiben 
und damit Ergebnisse von weltweiter Relevanz erzielen 
zu können, hat sich die HGF auch international breit 
aufgestellt. Dies zeigt sich u. a. im strategischen Aufbau 
internationaler Allianzen, in Kooperationen und in 
der systematischen Vernetzung mit internationalen 
Partnern aus der Wissenschaft, vor allem aus den 
Hochschulen, und der Wirtschaft. Die HGF unterhält 
Büros in Brüssel, Peking und Tel Aviv. Hinzu kommen 
Auslandsbüros der Forschungszentren. So unterhält 
z. B. das Deutsche Zentrum für Luft­ und Raumfahrt 
(DLR) Büros in Brüssel, Paris, Tokio und Washington.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Helmholtz-Gemeinschaft
Leibniz-Gemeinschaft
Die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm 
Leibniz e. V. (Leibniz­Gemeinschaft) widmet sich  
drei zentralen Aufgabenfeldern: Sie betreibt
anwendungs­ und erkenntnisorientierte Forschung zu 
drängenden Fragestellungen, stellt wissenschaftliche 
Infrastrukturen bzw. Dienstleistungen bereit und  
unterstützt den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft. 
Im Jahr 2022 gehörten insgesamt 97 selbst ständige 
Forschungsein richtungen der Leibniz­Gemeinschaft 
an. Ihr Forschungsspektrum reicht von den Natur­,  
Ingenieur­ und Umweltwissenschaften über die
Lebenswissenschaften, die Wirtschafts­, Raum­ und 
Sozialwissenschaften bis zu den
Geisteswissenschaften und zur Bildungsforschung.
Arbeiten auf dem Forschungsgründach des Helmholtz-Zentrums für 
Umweltforschung (UFZ) in Leipzig. Gründächer spielen beim
Regenwassermanagement, für die biologische Vielfalt und das
innerstädtische Mikroklima eine wachsende Rolle.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 55 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 56
Die Einrichtungen der Leibniz­Gemeinschaft
verfügten 2022 über ein Gesamtbudget von rund 
2,2 Mrd. Euro. Mit knapp 1,4 Mrd. Euro entfiel etwas 
mehr als die Hälfte auf Mittel der institutionellen  
Förderung durch Bund und Länder. Der Anteil der 
eingeworbenen Drittmittel aus dem öffentlichen und 
privatwirtschaftlichen Bereich belief sich 2022 auf 
mehr als 25 %. Die Einrichtungen der Leibniz­
Gemeinschaft beschäftigten 2022 insgesamt gut 21.000 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon waren  
etwas mehr als die Hälfte Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler. Der Anteil der Frauen betrug bei  
den Promovierenden rund 49 %, beim
wissenschaftlichen Personal rund 47 % sowie rund 23 % in der 
ersten Führungsebene. Der Anteil des
wissenschaftlichen Personals aus dem Ausland lag bei 29 %.
Hochschulkooperationen sind von strategischer  
Bedeutung für die Leibniz­Gemeinschaft. In den  
vergangenen Jahren hat sich die Zahl der
gemeinsamen Berufungen leitender Wissenschaftlerinnen  
und Wissenschaftler aus Leibniz­Instituten an
Hochschulen kontinuierlich von 311 im Jahr 2015 auf  
502 im Jahr 2022 erhöht.
Zentrale Instrumente der strategischen Vernetzung 
innerhalb und außerhalb der Leibniz­Gemeinschaft 
sind die Leibniz­Forschungsverbünde und
WissenschaftsCampi. Die derzeit fünf Leibniz­
Forschungsverbünde befassen sich trans­ und interdisziplinär  
mit Themen von hoher wissenschaftlicher und 
gesellschaftlicher Relevanz, z. B. mit der Sicherheit 
hochentwickelter Materialien oder mit Altern und 
Resilienz. Mit ihren 19 WissenschaftsCampi bietet 
die Leibniz­Gemeinschaft darüber hinaus ein gut 
funktionierendes Modell zur Kooperation zwischen 
universitärer und außeruniversitärer Forschung. Sie 
ermöglichen die thematisch fokussierte
Zusammenarbeit von Hochschulen und Leibniz­Einrichtungen 
im Sinne einer gleichberechtigten und
komplementären Partnerschaft auf regionaler Ebene.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Leibniz-Gemeinschaft
Max-Planck-Gesellschaft
Die Max­Planck­Gesellschaft zur Förderung der 
Wissenschaften e. V. (MPG) betreibt mit ihren 84
Instituten und Einrichtungen (Stand 2023) natur­,
sozialund geisteswissenschaftliche Grundlagenforschung 
auf internationalem Spitzenniveau. Im Mittelpunkt 
stehen interdisziplinäre Forschungsinhalte, die einen 
besonderen finanziellen oder zeitlichen Aufwand 
erfordern. Unter den führenden wissenschaftlichen 
Einrichtungen im Nature Index rangiert die MPG auf 
Platz drei und bei der Einwerbung von ERC­Grants 
des Europäischen Forschungsrats auf Rang zwei.
Die MPG erhielt im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 
ca. 2,5 Mrd. Euro. Der Großteil von 84 % oder etwa 
2,1 Mrd. Euro entfiel dabei auf die institutionelle  
Förderung, welche Bund und Länder jeweils ungefähr  
zur Hälfte tragen. Rund 12 % der Mittel konnten als 
Drittmittel aus dem öffentlichen und
privatwirtschaftlichen Bereich eingeworben werden. Die MPG
beschäftigt gut 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
(Stand 2023). Unter den Beschäftigten befinden sich 
rund 6.700 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler. Die MPG betreut mehr als 3.500 Promovierende 
mit Fördervertrag (Stand 2023). Der Anteil der Frauen 
beträgt bei den Promovierenden mit Fördervertrag  
ca. 45 % und beim wissenschaftlichen Personal mit 
Führungsverantwortung (W3­ und W2­Ebene) ca. 38 %. 
Der Anteil des wissenschaftlichen Personals aus dem 
Ausland liegt bei 56 %.
Die MPG unterhält u. a. durch gemeinsame Berufungen  
vielfache und enge Kooperationsbeziehungen zu 
deutschen Hochschulen. In 200
Sonderforschungsbereichen der DFG sind Institute der MPG vertreten.
Feldforschung des Max-Planck-Instituts für biologische Intelligenz
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 56 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 57
Mit ihren herausragenden Forschungsbedingungen 
sind die MPG­Institute Orte wissenschaftlicher  
Exzellenz und auch für führende internationale
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiv.  
Mit ca. 39 % hat mehr als ein Drittel der
Institutsdirektorinnen und ­direktoren eine ausländische
Staatsan gehörigkeit (Stand 2023).
Beispielhaft für die starke internationale Ausrichtung 
der MPG sind der intensive internationale Austausch 
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,
wissenschaftsgeleitete Kooperationen mit ausländischen 
Partnerinstituten sowie die Einrichtung der derzeit 
18 Max Planck Center (Stand 2023) und 68
International Max Planck Research Schools (IMPRS) (Stand 
2023) zur institutionalisierten Zusammenarbeit und 
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Max-Planck-Gesellschaft
Akademien der Wissenschaften
Zu den Akademien der Wissenschaften in Deutschland 
zählen die Landesakademien der Wissenschaften,  
die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina –  
Nationale Akademie der Wissenschaften und die 
Deutsche Akademie für Technikwissenschaften  
(acatech). Ihre zentralen Aufgaben sind die
wissenschaftsbasierte Beratung zu politischen und
gesellschaftlichen Diskursen, der interdisziplinäre 
wissenschaftliche Dialog und die Förderung des 
wissenschaftlichen Nachwuchses. Hinzu kommen  
die Koordination und Durchführung langfristiger 
Vor haben der Grundlagenforschung.
Der Grundhaushalt der Landesakademien der
Wissenschaften wird vom jeweiligen Sitzland finanziert. Die 
Akademien in Berlin/Potsdam, Düsseldorf, Göttingen, 
Hamburg, Heidelberg, Leipzig, Mainz und München 
haben sich in der Union der deutschen Akademien 
der Wissenschaften zusammengeschlossen, um ihre 
Grundlagenforschungen zu koordinieren und sich 
gegenüber den Wissenschaftsorganisationen im
Inund Ausland wirkungsvoll darzustellen. Insgesamt 
sind in den Mitgliedsakademien mehr als 2.000
herausragende Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen vereint. Die Union 
koordiniert das Akademienprogramm, das derzeit 
größte geisteswissenschaftliche
Forschungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland. Es wird von 
Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert und hat  
ein Gesamtvolumen von rund 75,1 Mio. Euro (2023).
Die seit 2008 als Nationale Akademie der
Wissenschaften tätige Leopoldina mit Sitz in Halle (Saale)
repräsentiert – zusätzlich zu ihrem allgemeinen
Aufgabenbereich – die deutschen Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler in internationalen Akademiegremien. 
Ihre gut 1.600 Mitglieder kommen überwiegend aus 
Deutschland, aber auch aus Österreich, der Schweiz 
und rund 30 weiteren Ländern. Die Leopol dina wird 
vom Bund (BMBF) und dem Sitzland Sachsen­Anhalt 
im Verhältnis 80 zu 20 finanziert.
Die Leopoldina hat unter ihrem Dach zwei
Nachwuchsakademien aufgenommen, welche sich als 
Vertretung junger Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler verstehen, diesen eine Stimme verleihen 
und Gestaltungsmöglichkeiten verschaffen wollen: 
die im Jahr 2000 gegründete Junge Akademie sowie 
die international aufgestellte Global Young Academy 
(GYA). Letztere ist mit ihrer Geschäftsstelle seit 2017 
bei der Leopoldina in Halle verankert und wird vom 
Bund unterstützt.
Die 2002 gegründete acatech in München ist eine 
Arbeitsakademie mit rund 600 berufenen Mitgliedern  
aus den Bereichen Ingenieur­ und
Naturwissenschaften, aus der Medizin sowie den Geistes­ und 
Sozialwissenschaften. Sie fördert den Dialog zwischen 
Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft 
und berät zu Technikthemen, die für die Zukunft des 
Standorts Deutschland von Bedeutung sind. Neben 
der Finanzierung durch Bund und Länder fließen der 
acatech Mittel der Wirtschaft zu. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
 ↗ acatech
 ↗ Leopoldina
 ↗ Junge Akademie
 ↗ Global Young Academy 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 57 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 58
1.4  Forschungseinrichtungen des Bundes und 
der Länder
Der Bund und die Länder unterhalten in den
Geschäftsbereichen ihrer Ressorts eigene
Forschungseinrichtungen. Diese bearbeiten FuE­Aufgaben in  
den Bereichen Prüfung, Methodenentwicklung,  
Wirkungsanalyse, Zulassung und Regelsetzung. Ihr  
Ziel ist es, zugewiesene Aufgaben und hoheitliche  
Obliegenheiten sowie politische
Entscheidungsprozesse wissenschaftlich fundiert zu unterstützen. 
Darüber hinaus sind den
Ressortforschungseinrichtungen auch gesetzliche Aufgaben in
verschiedenen Bereichen übertragen worden.
Die Forschungseinrichtungen des Bundes und der 
Länder sind wichtige Bestandteile des deutschen 
FuI­Systems. Auf der Grundlage wissenschaftlicher 
Fakten fungieren sie als Brückenbauer zwischen  
Wissenschaft und Politik, Innovation und
Anwendung. Die in der Regel problemorientierte und 
praxisnahe Forschung befasst sich mit einem breiten 
Themenspektrum (für eine Übersichtskarte aller 
Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und der 
Landeseinrichtungen ●→  Abb. II-4).
↗  Eine Darstellung aller
Forschungseinrichtungen des Bundes und der 
Länder und deren Forschungsprofil 
finden Sie im BuFI-Online-Angebot.
Ressortforschung des Bundes wird von
Bundeseinrichtungen mit FuE­Aufgaben sowie von
außeruniversitären Forschungseinrichtungen in
kontinuierlicher Zusammenarbeit betrieben. Die FuE­Aktivitäten 
werden durch die Einrichtung selbst, in Kooperation 
mit anderen Forschungseinrichtungen oder durch 
Vergabe von Forschungsaufträgen an externe
Forschungsnehmende (extramurale Forschung)
ausgeführt. Die Tätigkeit der Bundeseinrichtungen
orientiert sich an den Aufgaben des jeweils zuständigen 
Ressorts. Nach dem sogenannten „Ressortprinzip“  
ist jedes Bundesministerium für die Ressortforschung  
in seinem Geschäftsbereich verantwortlich.
Die Bundeseinrichtungen mit FuE­Aufgaben
verfügen über eigene Forschungsinfrastrukturen, welche 
in der Regel auch externen Forschungsgruppen zur 
Verfügung stehen. Dadurch tragen sie zur
Vernetzung der Akteure im deutschen FuI­System bei. Eine 
Reihe von Bundeseinrichtungen mit FuE­Aufgaben 
unterhält eigene Fachbibliotheken,
Fachinformationseinrichtungen und offene Datenrepositorien, deren 
Dienstleistungen für die Wahrnehmung der
Ressortaufgaben erforderlich sind oder der interessierten 
Fachöffentlichkeit zur Verfügung stehen. Darüber 
hinaus fördern Bundeseinrichtungen mit FuE­
Aufgaben den wissenschaftlichen Nachwuchs. Zunehmend 
an Bedeutung gewinnt die Mitwirkung der
Einrichtungen in europäischen und internationalen Gremien 
bei Normung und Standardisierung sowie bei der 
Vorbereitung von Gesetzgebungsprozessen.
Die Landes­ und kommunalen Einrichtungen mit 
FuE­Aufgaben werden institutionell aus
Landesmitteln und zum Teil aus Drittmitteln finanziert.
In ●→  Abb. II-4 finden sich die Standorte der
Forschungseinrichtungen des Bundes sowie der
FuEEinrichtungen mit kontinuierlicher Zusammenarbeit. 
Zudem werden die Forschungseinrichtungen der 
Länder berücksichtigt, die zu mindestens 50 % vom 
jeweiligen Land grundfinanziert sind.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Ressortforschung
 ↗  Arbeitsgemeinschaft der
Ressortforschungseinrichtungen
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 58 – 
NORDRHEIN-
WESTFALEN
BREMEN
BERLIN
HAMBURG
MECKLENBURG-
VORPOMMERN
BAYERN
BADEN-
 WÜRTTEMBERG
THÜRINGEN
HESSEN
NIEDERSACHSEN
BRANDENBURG
SACHSEN
SCHLESWIG-
HOLSTEIN
RHEINLAND-
PFALZ
SAARLAND
SACHSEN-
ANHALT
Schleswig
Kiel
Kassel
Frankfurt am Main
Dortmund
Trier
Duisburg
Essen
Köln
Wiesbaden
Bonn
Aachen
Hannover
Göttingen
Braunschweig
Oldenburg
Wilhelmshaven
Bayreuth
Lutherstadt Wittenberg
Dresden
Potsdam
München
Freiburg
Stuttgart
Karlsruhe
Saarbrücken
Kaiserslautern
Mainz
Freising
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1 5
2
1
1 2
1 5
2
1 2
1
2
3
1
1
1
1
2
1
2
1
1
1
4
1 2 1 6
1
1
1
2
3
1
1
2
1 1
1
1
2 2
4
1
1
1
1
1
4
1
2
14 14
2
1
1
1
1
1
1
3
5
1 2
1
1
6
2 1
1
25 1
1
35 3
1
1
2
Bundeseinrichtungen
Einrichtungen mit kontinuierlicher Zusammenarbeit
Landeseinrichtungen
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 59
Abb. II-4: Standorte  
der
Ressortforschungseinrichtungen des 
Bundes und der
Landeseinrichtungen
Dargestellt sind 
ausschließlich die 
Haupt standorte 
der Einrichtungen. 
Beschriftet sind  
Orte mit mehr als 
einer Einrichtung.
Datenbasis: Bundesbericht Forschung und Innovation 2024, 
Online-Darstellung der Wissenschaftseinrichtungen 
Geodatenbasis: © GeoBasis-DE / BKG (2022)
Kartografische Darstellung: RISO, DLR Projektträger 2022
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 59 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 60
1.5 Wirtschaft
FuE­Aktivitäten sind von entscheidender Bedeutung 
für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft. Sie werden zu einem Großteil in 
Unternehmen durchgeführt und weitgehend von der 
Wirtschaft selbst finanziert.
Die Privatwirtschaft finanziert etwa zwei Drittel der 
jährlichen FuE­Ausgaben in Deutschland. Diese Mittel 
werden sowohl für FuE­Aktivitäten der Unternehmen 
als auch für gemeinsame FuE­Projekte mit Partnern 
aus Wirtschaft und Wissenschaft aufgewendet. Die 
privatwirtschaftlichen FuE­Aktivitäten werden im  
überwiegenden Maße von Großunternehmen
bestimmt. Dennoch kommt den KMU ebenso wie den 
Start­ups eine bedeutende Rolle zu, da sie vielfach 
wegbereitende Innovationen hervorbringen.
FuE in der Privatwirtschaft ist überwiegend
anwendungsorientiert und im Wesentlichen darauf
ausgerichtet, unmittelbar wirtschaftlich verwertbare
Ergebnisse zu erzielen. Die Forschung in der deutschen 
Wirtschaft konzentriert sich besonders auf Branchen 
der hochwertigen Technologien. Dazu zählen vor allem 
der Fahrzeugbau, die Elektroindustrie, die chemische 
und pharmazeutische Industrie sowie der
Maschinenbau (●↗  Datenband).
Neben dem starken eigenen Engagement der
Wirtschaft tragen auch intensive Kooperationen zwischen 
Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und 
Wissenschaftseinrichtungen zum Innovationserfolg 
deutscher Unternehmen bei. Kooperationen
ermöglichen es insbesondere, Forschungsergebnisse leichter 
in innovative Produkte und Dienstleistungen zu 
transferieren. Eine wichtige Schnittstellenfunktion 
in der vorwettbewerblichen Forschung nimmt die
Industrieforschung ein (●→  Infobox: Industrieforschung 
sowie III 3.2 Innovativer Mittelstand).
Die staatliche Förderung von FuE in der Wirtschaft 
kommt überproportional den KMU zugute. Die
staatliche FuE­Förderung nimmt Projekte der
vorwettbewerblichen, anwendungsorientierten Forschung in 
den Blick. Mittels Fachprogrammen werden
Erkenntnisse und Technologien gefördert, die Entwicklungen 
in wichtigen Anwendungsfeldern unterstützen und 
so als Wachstumstreiber in vielen Branchen wirken. 
Hinzu kommen spezielle technologieoffene
Förderprogramme, die sich ebenfalls vor allem an KMU 
wenden bzw. diesen zugutekommen, u. a. indem sie 
die Vernetzung und den Transfer zwischen
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig 
stärken (●→  III 2 Innovationsförderung, Transfer und 
Gründungsgeschehen).
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗  Arbeitsgemeinschaft industrieller
Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e. V. (AiF)
 ↗  Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad 
Zuse e. V. (Zuse-Gemeinschaft)
Eine wichtige Schnittstellenfunktion zwischen 
Wissenschaft und der mittelständisch geprägten 
Wirtschaft in der vorwettbewerblichen Forschung 
nehmen industrielle Forschungsvereinigungen ein. 
Sie sind u. a. in der Arbeitsgemeinschaft in dustrieller 
Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e. V. 
(AiF) organisiert. Zudem haben sich viele
externe Forschungseinrichtungen, For schungs-GmbH 
und sogenannte An-Institute in der Deutschen 
Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. 
(Zuse-Gemeinschaft) zusammengeschlossen.
Industrieforschung
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 60 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 61
Eine Reihe weiterer relevanter Akteure unterstützt 
FuE­Aktivitäten und leistet einen wichtigen Beitrag, 
um Wissenschaft und Forschung zu finanzieren. 
Dazu gehören die Deutsche
Forschungsgemeinschaft als zentrale Selbstverwaltungsorganisation 
der Wissenschaft in Deutschland sowie Stiftungen 
und Förderwerke. Die Förderung von Forschung, 
Entwicklung und Innovation durch die Europäische 
Kommission hat ebenfalls große Bedeutung für das 
deutsche FuI­System.
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) ist 
die größte deutsche Forschungsförderorganisation. 
Ihre primäre Aufgabe ist die Förderung
erkenntnisgeleiteter Spitzenforschung insbesondere an
Hochschulen. Zum Selbstverständnis der DFG gehören damit 
die Sicherung der Exzellenz des deutschen
Wissenschaftsstandortes durch eine gezielte Förderpolitik  
sowie die Selbstverwaltung und die
Selbstorganisation der Wissenschaft. Satzungsgemäß gestaltet die 
DFG Rahmenbedingungen und Standards des
wissenschaftlichen Arbeitens mit, pflegt den Dialog mit 
Gesellschaft, Politik und Wirtschaft und unterstützt 
den Transfer von Erkenntnissen. Sie berät staatliche 
und im öffentlichen Interesse tätige Einrichtungen 
in wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen 
Fragen. Weitere satzungsgemäße Aufgaben der DFG 
sind die Förderung der Zusammenarbeit zwischen 
Forscherinnen und Forschern, die Förderung des 
wissenschaftlichen Nachwuchses und die Pflege der 
internationalen Wissenschaftsverbindungen. 
Die DFG ist von Bund (BMBF) und Ländern mit dem 
Schlüssel 58 : 42 gemeinsam finanziert. Die DFG ist in 
den Pakt für Forschung und Innovation (PFI)
eingebunden, um insbesondere die Hochschulen partizipieren 
zu lassen (●→  V Zusammenarbeit zwischen Bund und 
Ländern). Zusätzlich unterstützen Bund und Länder 
die Hochschulen mit einem pauschalen Zuschlag zur 
Deckung der mit der Förderung verbundenen
indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben
(Programmpauschale). Für die Programmpauschalen stellt 
der Bund Mittel in Höhe von 20 %, die Länder Mittel in 
Höhe von 2 % der von der DFG bewilligten und
verausgabten direkten Projektmittel bereit. Der DFG standen 
insgesamt (inklusive der Programmpauschale) im Jahr 
2023 rund 3,6 Mrd. Euro zur Verfügung.
Auf der Basis der von Bund und Ländern getroffenen 
Verwaltungsvereinbarung nach Art. 91b GG setzt die 
DFG in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsrat 
u. a. die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder
als Sonderfinanzierung um. Außerdem verwaltet sie
die Verfahren rund um die Auswahl, Evaluation und
Förderung der Konsortien der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Mit aktuellen Empfehlungen
adressiert die DFG systemprägend beispielsweise
die Umsetzung guter wissenschaftlicher Praxis und
forschungsorientierter Gleichstellungs­ und
Diversitätsstandards. Sie setzt als unabhängige Instanz das
Gremium des „Ombudsman für die Wissenschaft“
ein, welches allen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Deutschland bei Fragen und Konflikten
im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis und
wissenschaftlicher Integrität zur Seite steht.
Die insgesamt 99 Mitglieder der DFG setzen sich aus 
Hochschulen, außerhochschulischen
Forschungseinrichtungen, Akademien und
Wissenschaftsverbänden zusammen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ DFG – Förderung
 ↗ DFG – Jahresbericht
 ↗ Ombudsman für die Wissenschaft
Stiftungen und Förderwerke
In Deutschland leistet eine Vielzahl von Stiftungen 
und Förderwerken wichtige Beiträge zur Förderung 
von Wissenschaft und Forschung. So existieren 
Stiftungen und Vereine, deren Stiftungskapital 
oder jährlicher Förderetat ausschließlich oder zum 
überwiegenden Teil aus Bundes­ oder Landesmit­
1.6 Weitere FuE-fördernde Akteure
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 61 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 62
teln stammt. Hierzu zählen u. a. die Alexander von 
Humboldt­Stiftung, die Deutsche Bundesstiftung 
Umwelt, die Deutsche Stiftung Friedensforschung, 
die VolkswagenStiftung sowie die mehrheitlich in 
Vereinsform organisierten Begabtenförderungswerke 
im Hochschulbereich und der Deutsche
Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD). Daneben gibt es 
bildungs­ und forschungsfördernde Einrichtungen, 
deren Kapitalstock dem Engagement privater
Stifterinnen und Stifter zu verdanken ist, wie die Robert 
Bosch Stiftung GmbH, die Klaus Tschira Stiftung 
gGmbH oder die Stiftung Mercator GmbH.
Der Stifterverband ist eine Gemeinschaftsinitiative von 
Unternehmen und Stiftungen, die ganzheitlich in den 
Bereichen Bildung, Wissenschaft und Innovation berät, 
vernetzt und fördert. Unter seinem Dach sind rund  
670 eigenständige Wissenschaftsstiftungen organisiert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Stifterverband für die deutsche Wissenschaft
 ↗ Alexander von Humboldt-Stiftung 
 ↗ Deutsche Bundesstiftung Umwelt
 ↗ Deutsche Stiftung Friedensforschung
 ↗ Begabtenförderung im Hochschulbereich
 ↗ Deutscher Akademischer Austauschdienst
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission trägt dazu bei, FuI  
in Deutschland zu fördern und zu finanzieren.  
Ihr Haupt instrument ist dabei das neue
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 
Europa (2021 bis 2027), welches ein Budget von bis  
zu 95,5 Mrd. Euro vorsieht (●→  VI Europäische und 
internationale Zusammenarbeit).
Die Europäische Kommission zielt mit Horizont Europa 
(engl. Horizon Europe) darauf ab, eine wissens­ und 
innovationsgestützte Gesellschaft und eine
wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig 
zu einer nachhaltigen Entwicklung und mehr
ökonomischer und gesellschaftlicher Widerstandskraft 
beizutragen. Das EU­Rahmenprogramm beruht auf 
den drei Pfeilern „Wissenschaftsexzellenz“, „Globale 
Herausforderungen und industrielle
Wettbewerbsfähigkeit Europas“ sowie „Innovatives Europa“. 
Ergänzt werden sie durch den Bereich „Ausweitung 
der Beteiligung und Stärkung des Europäischen
Forschungsraumes“. Gefördert werden sämtliche Phasen 
des FuI­Prozesses, von Projekten der
Grundlagenforschung bis hin zur Vorbereitung marktfähiger
Produkte und Dienstleistungen. Das Programm ist auf
Innovation ausgerichtet. Dazu sollen Wissenschaft, Forschung 
und Wirtschaft zusammenarbeiten. Adressaten sind 
Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
Unternehmen (vor allem KMU) und weitere Akteure, die in die 
Entwicklung von Innovationen eingebunden sind.
Das Rahmenprogramm Horizont Europa wird ergänzt 
durch zwischenstaatliche Initiativen und Netzwerke. 
Europäische Partnerschaften bündeln nationale
Ressourcen thematisch. Mit der Initiative für euro päische 
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie 
(engl. European Cooperation in Science and
Technology; COST) und dem Eureka­Netzwerk unterstützen  
die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten
zwischenstaatliche Initiativen in Europa und darüber  
hinaus: COST fördert gezielt den Aufbau und die 
Stärkung von großen europäischen
Forschungsnetzwerken und unterstützt damit die Zusammenarbeit 
von Forschungseinrichtungen und Unternehmen 
im europäischen und internationalen Raum. Eureka 
(Europäisches Netzwerk zur Förderung von
internationaler Kooperation in Forschung und Innovation) 
unterstützt flexible und marktnahe Kooperationen 
von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und 
Hochschulen in Europa und weltweit. Zusätzlich 
fördert die Europäische Kommission Forschung und 
Innovation als einen Schwerpunktbereich im Rahmen 
des Europäischen Struktur­ und Investitionsfonds (ESI).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Horizont Europa
 ↗ Deutsche Koordinationsstelle für COST
 ↗ EUREKA-Büro
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 62 – 
Um Forschung und Innovation zu fördern, stehen dem Bund verschiedene Instrumente zur Verfügung. Etablierte 
Instrumente wie die mittel- und langfristig angelegte institutionelle Förderung oder die Projektförderung  
zeitlich befristeter Forschungs-, Technologie- und Innovationsvorhaben werden dabei durch neue Ansätze ergänzt.
2  Förderinstrumente des Bundes
Wissenschaftlerinnen des Helmholtz-Zentrums für
Umweltforschung (UFZ) arbeiten an Fließrinnen, um die Wirkung 
von Pestiziden auf Wasserlebewesen zu erforschen.
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 64
Die Förderung von FuE als Aufgabe des Staates braucht 
die Unterstützung der Gesellschaft. Die Verfügbarkeit 
angemessener finanzieller Ressourcen stellt eine
wichtige Grundlage für die verfassungsrechtlich verbürgte 
Freiheit von Wissenschaft und Forschung und deren 
internationale Wettbewerbs fähigkeit dar.
Die staatliche Forschungs­ und Innovationsförderung 
(FuI­Förderung) beruht auf mehreren Säulen:
institutionelle Förderung, Projektförderung und
Finanzierung der Ressortforschung. Hinzu kommen neue 
Ansätze, darunter die steuerliche Förderung von FuE 
und die Innovationsagenturen wie die Bundesagentur 
für Sprunginnovationen (SPRIND) und die Agentur 
für Innovation in der Cybersicherheit. Damit ist eine 
gezielte Förderung mit Blick auf unterschiedliche 
Rahmenbedingungen und Anforderungen möglich.
Institutionelle Förderung
Ziel der institutionellen Förderung ist es, die
strategische Ausrichtung der deutschen
Forschungslandschaft zu steuern und ihre Forschungskompetenzen 
langfristig zu stärken. Zur institutionellen Förderung 
gehört z. B. die Grundfinanzierung der
Forschungsorganisationen Fraunhofer, HGF, Leibniz­
Gemeinschaft und MPG im Rahmen des Pakts für Forschung 
und Innovation (PFI) (●→  V 2.1 Pakt für Forschung 
und Innovation). Diese sichert den kontinuierlichen 
Betrieb und Investitionen in
Forschungseinrichtungen. Über 40 % der Ausgaben des Bundes für FuE 
entfallen auf die institutionelle Förderung. Darin 
enthalten sind die Ausgaben des Bundes im Rahmen 
der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund 
und Ländern nach Art. 91b GG (●→  II 1.3
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).
Neben den vier genannten Forschungsorganisationen  
wird u. a. die DFG institutionell gefördert. Deren 
Kernaufgabe ist es, die besten Forschungsvorhaben 
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern 
auszuwählen und zu finanzieren. Die institutionelle 
Förderung der Max Weber Stiftung – Deutsche  
Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland wird  
allein durch den Bund getragen (●→  II 1.6 Weitere  
FuE-fördernde Akteure sowie ●→  VI 1.2 Science
Diplomacy: Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik  
und Diplomatie).
Projektförderung
Die Projektförderung ist ein flexibles Instrument, um 
themenoffen oder ­spezifisch innovative
Entwicklungen anzustoßen, den wettbewerblichen Aspekt in der 
Forschungsförderung zu stärken und kurzfristig auf 
aktuelle politische Herausforderungen reagieren zu 
können. Die FuE­Ausgaben für die Projektförderung 
einschließlich der Ressortforschung lagen im Jahr 
2021 bei rund 10 Mrd. Euro. Die innovations­ und
praxisorientierte Verwertung von Forschungsergebnissen 
ist ein zentraler Aspekt der Projektförderung.
Die Projektförderung des Bundes erfolgt unter
rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die  
auf europäischer und nationaler Ebene gesetzt werden. 
Zu unterscheiden sind die direkte und die indirekte  
Projektförderung. Die direkte Projektförderung be zieht 
sich jeweils auf ein konkretes Forschungsfeld. Sie  
hat das Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im
internationalen Maßstab hohen Standard bei FuE zu
erreichen bzw. zu sichern. Dagegen bietet die indirekte 
Projektförderung finanzielle Anreize für
innovationsbereite Unternehmen – vor allem KMU – und mindert 
deren allgemeines Innovationsrisiko. Sie unterstützt 
z. B. die Entwicklung und Stärkung von
Forschungsinfrastruktur, Forschungskooperationen,
Technologie­ und Innovationsvorhaben und fördert innovative
Kalibrieren von Geräten zur Bewegungsverfolgung im ArtLab des  
Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 64 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 65
Netzwerke sowie den Personalaustausch zwischen 
Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft.
Die Projektfördertätigkeit der Ressorts wird vielfach 
durch Projektträger oder Behörden als
administrierende Stellen unterstützt. Hierzu zählen vor allem die 
fachliche und administrative Beratung der
Antragstellerinnen und Antragsteller, Vorbereitung von
Förderentscheidungen, Projektbegleitung und
projektbezogene Erfolgskontrolle (●→  Infobox: Informationen  
zu Fördermöglichkeiten des Bundes).
Auftragsforschung
Im Rahmen der Ressortforschung werden – in
Ergänzung zur Eigenforschung der Bundeseinrichtungen 
mit FuE­Aufgaben – auch Forschungsaufträge an
Dritte vergeben. Die wettbewerbliche Vergabe von
FuEProjekten erfolgt durch die Ressorts selbst oder durch 
Bundeseinrichtungen mit FuE­Aufgaben in Form  
von Verträgen nach vergaberechtlichen Vorschriften.
Auftragnehmer können alle Personen und
Einrichtungen sein, die wissenschafts­ bzw.
technologiebasiert arbeiten – darunter auch gemeinnützige 
und industrielle Forschungsinstitute. Grundlage für 
die Vergabe von FuE­Vorhaben sind Planungen, die 
flexibel den aktuellen Bedarf an Ressortforschung 
abdecken und gleichzeitig mehrjährige
Forschungslinien ermöglichen. Im Sinne der Erfolgskontrolle 
wird in Sach­ oder Auswerteberichten dokumentiert, 
welche Ergebnisse von FuE­Vorhaben erzielt und ob 
die angestrebten Ziele erreicht wurden.
Steuerliche FuE-Förderung
Zum 1. Januar 2020 wurde die steuerliche FuE­
Förderung durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) als 
zusätzliches Instrument neben der direkten
Projektförderung eingeführt. Mit Blick auf die internationale 
Wettbewerbsfähigkeit werden damit die
Rahmenbedingungen für FuE in Unternehmen in Deutschland 
verbessert. Auch das von der Bundesregierung in der 
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
formulierte Ziel, bis 2025 den Anteil der FuE­Investitionen 
auf 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu steigern, 
wird dadurch gestützt. Die Forschungszulage, die auf 
die Ertragsteuerschuld der Anspruchsberechtigten 
angerechnet wird, soll für Unternehmerinnen und 
Unternehmer als Anreiz dienen, unternehmenseigene 
Forschungsaktivitäten zu intensivieren bzw.
auszubauen. Für begünstigte FuE­Vorhaben, die nach dem 
1. Januar 2020 durchgeführt werden, besteht deshalb
für Unternehmen die Möglichkeit, eine
Forschungszulage zu beantragen. Diese bemaß sich anfänglich
an den Ausgaben für FuE­Personal sowie an 60 % der
Ausgaben für Auftragsforschung und betrug 25 % der
Bemessungsgrundlage von maximal 2 Mio. Euro pro
Unternehmen und Jahr.
Zur Abmilderung der Auswirkungen durch die COVID­ 
19­Pandemie wurde die Bemessungsgrundlage von 
zunächst 2 Mio. auf 4 Mio. Euro bereits für
Aufwendungen ab 1. Juli 2020 verdoppelt, sodass bislang pro 
Wirtschaftsjahr eine Forschungszulage von bis zu 
1 Mio. Euro festgesetzt werden konnte. 
Die Bundesregierung unterstützt die
Forschungsund Entwicklungstätigkeit von Unternehmen zu dem 
über die Verankerung der Forschungszulage im 
Wachstumschancengesetz. Insbesondere durch die 
Ausweitung der Förderung auf bestimmte
Sachkosten, die Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 
10 Mio. Euro, die Anhebung der Förderquote für  
KMU von 25 % auf 35 % auf Antrag sowie die
Anhebung der Förderfähigkeit von Ausgaben für
Auftragsforschung auf 70 % wird die Attraktivität der 
Forschungszulage weiter gesteigert.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 65 – 
Innovationsagenturen
Die Bundesregierung geht neue Wege, um die
Realisierung disruptiver Innovationen voranzutreiben und 
eine breite Transferkultur zu stärken. Mit
Innovationsagenturen hat sie das deutsche FuI­System um  
ein flexibles und schnelles Förderinstrument ergänzt.  
Die Agenturen sollen auf der Höhe des globalen 
Innovationsgeschehens agieren und Innovatorinnen 
und Innovatoren in ambitionierten FuE­Vorhaben 
größtmögliche Freiräume eröffnen.
Die im Dezember 2019 gegründete Bundesagentur für 
Sprunginnovationen (SPRIND) soll deutliche Impulse 
in Wirtschaft und Wissenschaft geben und
vielversprechende Ideen mit Sprunginnovationspotenzial 
identifizieren und fördern (●→  III 2.6 Bundesagentur 
für Sprunginnovationen (SPRIND)). Im Dezember 2023 
ist das SPRIND­Freiheitsgesetz in Kraft getreten, das 
die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen 
der SPRIND verbessert.
Zur Stärkung der digitalen Souveränität zielt die 
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH 
(Cyberagentur) auf die Entwicklung innovativer  
Technologien im Bereich der Cybersicherheit. Die 
vom BMVg und BMI im August 2020 gegründete 
Agentur identifiziert bedarfsorientiert Innovationen 
für die Cybersicherheit und vergibt konkrete
Aufträge für die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten 
(●→  IV 4.5 IT- und Cybersicherheit).
Zudem hat das BMBF im Frühjahr 2022 mit der
Vorbereitung für die Gründung einer Deutschen Agentur 
für Transfer und Innovation (DATI) begonnen. Die 
Agentur soll einen Beitrag dazu leisten,
Forschungsergebnisse durch einen effektiven Ideen­,
Wissensund Technologietransfer in die wirtschaftliche oder 
gesellschaftliche Anwendung zu bringen und in  
der Breite Innovationspotenziale zu heben. Die DATI 
soll ein breites Spektrum von Transferpartnern 
ansprechen und akteursoffen sein; den Hochschulen 
für Angewandte Wissenschaften (HAW) soll
hierbei aufgrund ihrer Anwendungsorientierung eine 
besondere Rolle zukommen. Themenoffen und auf 
technologische ebenso wie Soziale Innovationen 
ausgerichtet, soll die Agentur einen innovativen und 
flexiblen Förderansatz verfolgen, der von den
konkreten Bedarfen im Land ausgeht und „Transfer aus 
einer Hand“ anbietet. Im Juli 2023 ist mit DATIpilot 
eine erste Förderrichtlinie veröffentlicht worden, mit 
der neue Ansätze für eine vereinfachte und flexiblere 
Förderung von Transfer erprobt werden sollen. Mit 
DATIpilot soll ein Erfahrungs­ und Ideenspeicher 
entstehen, der für die Konzeption der DATI und die 
Weiterentwicklung der forschungsbasierten
Transferund Innovationsförderung insgesamt genutzt werden 
kann (●→  III 2.3 Deutsche Agentur für Transfer und 
Innovation (DATI)).
Der Bund ist Alleingesellschafter der drei Agenturen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Förderung in der Forschung
 ↗ Steuerliche FuE-Förderung
 ↗ Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
 ↗ Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
 ↗ Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI)
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 66
Ein Mitarbeiter des SPRIND-Tochterunternehmens BiconY Therapeutics,  
das an neuen Krebstherapien arbeitet 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 66 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 67
Wer ein anspruchsvolles Forschungs- oder Entwicklungsprojekt plant und hierfür ein passendes Förderangebot 
sucht, erhält bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes schnelle und konkrete Unterstützung. 
Die Förderberatung informiert umfassend über das Spektrum der verschiedenen Förderangebote des Bundes. 
Mit ihr bietet die Bundesregierung ein zentrales Beratungsangebot zur Forschungs- und Innovationsförderung 
(FuI-Förderung), das die spezifische Beratung durch die jeweiligen Programmverantwortlichen oder
Projektträger ergänzt. Als Erstanlaufstelle vermittelt sie Informationen aus einer Hand. Interessierte erhalten schnell 
passgenaue Hinweise zu allen Förderangeboten des Bundes und hilfreiche Einstiegsinformationen zur Landes-  
und EU-Förderung. Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes wendet sich an Hochschulen,  
Forschungseinrichtungen und Unternehmen, insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
und jene, die keine oder wenig Erfahrung mit den FuI-Förderangeboten der öffentlichen Hand haben. Zum 
Leistungs spektrum gehört auch der Lotsendienst für Unternehmen als ein spezifisches Beratungsangebot  
für KMU. Insgesamt sorgt die Förderberatung für mehr Übersicht und erspart aufwendige eigene Recherchen. 
Die Beratungsangebote sind kostenfrei.
Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
• identifiziert geeignete Förderprogramme und erläutert die Konditionen,
• gibt Hinweise zur Forschungs- und Förderstruktur von Bund, Ländern und EU,
• informiert über die Verfahrenswege zur Erlangung von Fördermitteln,
• hilft bei der Zuordnung von Projektideen,
• vermittelt fachliche und regionale Ansprechpartnerinnen und -partner.
In ihrem Newsletter veröffentlicht die Förderberatung regelmäßig aktuelle Hinweise, z. B. zu neuen
Förderbekanntmachungen des Bundes, zu speziellen Informationen für KMU und über Förderinformationen der EU.
Kostenfreie Hotlines:
• 0800 262-3008 (zu allen Themen der Forschungs- und Innovationsförderung)
• 0800 262-3009 (Lotsendienst für Unternehmen)
• E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
 ↗ Newsletter-Abo der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
 ↗ Forschungs- und Innovationsförderung: Ein Wegweiser für kleine und mittlere Unternehmen
 ↗ Förderkatalog des Bundes
 ↗ Ausschreibung von Forschungsaufträgen: service.bund.de; evergabe-online.de
Informationen zu Fördermöglichkeiten des Bundes
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 67 – 
Staat und Wirtschaft stellen umfangreiche Mittel für Forschung und Entwicklung an Hochschulen, in
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, in Ressortforschungseinrichtungen und in Einrichtungen der privaten Wirtschaft 
bereit. Nach einem pandemiebedingten Einschnitt im Jahr 2020 kann seit 2021 wieder an den langjährigen Trend 
stetig steigender Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie einer wachsenden Anzahl von Personen, die 
in Forschung und Entwicklung tätig sind, angeknüpft werden.
3  Kennzahlen zu Forschung und 
Entwicklung
Forscherinnen des Deutschen Zentrums für 
Hochschul- und Wissen schaftsforschung 
(DZHW) präsentieren ihre Forschungsarbeit.
Datenbasis: Datenband Tabelle 1; Datenportal des BMBF Tabelle 1.1.1
140.000
120.000
100.000
80.000
60.000
40.000
20.000
0
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022*
WirtschaftA Staat und private Institutionen ohne ErwerbszweckCHochschulenB
*  Vorläufige Werte (Statistisches Bundesamt,  Datenstand März 2024) 
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
C
B
A
75
.5
69
79
.1
10
79
.7
30
84
.2
46
88
.7
82
92
.1
74 99
.5
54
10
4.
66
9
11
0.
02
5
10
6.
58
3
11
3.
18
4
12
1.
42
1
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 69
Die Bundesregierung hat sich das ambitionierte Ziel 
gesetzt, bis 2025 gemeinsam mit den Ländern und 
der Wirtschaft 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) 
für Forschung und Entwicklung (FuE) aufzuwenden. 
Trotz der zwischenzeitlichen Einschränkungen durch 
die COVID­19­Pandemie konnte Deutschland die 
FuE­Ausgaben zuletzt wieder steigern.
DATEN ↗  Weitere aktuelle Daten und Fakten 
zum deutschen FuI-System finden 
Sie im Datenband des BuFI.
FuE-Ausgaben und -Personal nach 
Sektoren
Staat, private Institutionen ohne Erwerbszwecke, 
Wirtschaft und Hochschulen investierten zusammen 
im Jahr 2022 nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamts 121,4 Mrd. Euro in FuE. Im
Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs um 
7,3 %. Im Jahr 2021 lagen die gesamten FuE-Ausgaben ↗ 
Deutschlands bei 113,2 Mrd. Euro (endgültige Zahlen). 
Im Vergleich zum Jahr 2011 erhöhten sich die
jährlichen FuE­Ausgaben im Jahr 2021 um 37,6 Mrd. Euro. 
Das entspricht einer Steigerung von rund 50 %  
(●→  Abb. II-5). 
Die vorläufige FuE-Quote ↗ Deutschlands lag im Jahr 
2022 bei 3,13 %. Die FuE­Quote gibt den Anteil der 
FuE­Ausgaben am BIP wieder. In der Zukunftsstrategie 
Forschung und Innovation bekräftigt Deutschland sein 
Ziel, bis zum Jahr 2025 3,5 % des BIP für FuE
aufzuwenden und erreicht bereits zum sechsten Mal infolge 
das 3­Prozent­Ziel der europäischen
Wachstumsstrategie Europa 2020. Weltweit zählt Deutschland zu 
den forschungsintensivsten Volkswirtschaften. Die 
deutsche FuE­Quote überstieg im Jahr 2022 deutlich 
den EU­ und den OECD­Durchschnitt sowie die
FuEQuote Chinas. Im europäischen Vergleich blieb sie 
jedoch im selben Jahr hinter der FuE­Quote
Schwedens, Belgiens und Österreichs sowie weltweit hinter 
der von Israel, Südkorea, den USA und Japan zurück.
 ↗  Download  
von Abbildung 
und Daten Abb. II-5: Bruttoinlandsausgaben für Forschung und Entwicklung (BAFE) der Bundesrepublik 
Deutschland nach durchführenden Sektoren (in Mio. Euro)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 69 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 70
Die internationale Statistik unterscheidet als
FuEfinanzierende Sektoren die vier Bereiche Wirtschaft, 
Staat, private Institutionen ohne Erwerbszweck und 
Ausland. Als die drei durchführenden Sektoren für 
FuE werden die Wirtschaft, der Staat und private 
Institutionen ohne Erwerbszweck sowie die
Hochschulen erfasst.
Die Wirtschaft finanzierte im Jahr 2021 FuE in Höhe 
von 71,1 Mrd. Euro (62,8 %). 34,3 Mrd. Euro wurden 
durch Bund, Länder, Kommunen und private
Institutionen ohne Erwerbszweck bereitgestellt (30,3 %). 
Aus dem Ausland kamen 7,9 Mrd. Euro (6,9 %), u. a. aus 
dem Forschungsrahmenprogramm der Europäischen 
Union. Der Großteil der FuE­Aktivitäten in
Deutschland findet in der Wirtschaft statt (●→  Infobox:
Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft). Im Jahr 
2022 führte die Wirtschaft FuE­Aktivitäten in Höhe 
von 81,8 Mrd. Euro durch (67,4 %). Die Hochschulen 
führten FuE­Aktivitäten in Höhe von 22,0 Mrd. Euro 
(18,1 %) und die bundes­, landes­, und
gemeindeeigenen Forschungseinrichtungen sowie die privaten  
Institutionen ohne Erwerbszweck in Höhe von 
17,6 Mrd. Euro (14,5 %) durch (vorläufige Zahlen).
Die internen FuE-Ausgaben der deutschen Wirtschaft 
beliefen sich 2021 insgesamt auf 75,8 Mrd. Euro. Im 
Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 
6,7 %. Damit lagen die FuE-Ausgaben der Wirtschaft 
2021 wieder annähernd auf dem vor der COVID-19- 
Pandemie erreichten Niveau. Mittel für interne FuE 
fließen in Aktivitäten, die vom
Forschungspersonal der Unternehmen selbst durchgeführt werden. 
Der überwiegende Teil dieser Ausgaben wird vom 
Wirtschaftssektor selbst getragen. 2021 waren dies 
67 Mrd. Euro. Der Eigenfinanzierungsanteil lag damit 
bei 88 %. Die deutsche Wirtschaft beteiligte sich 
ebenfalls an der Finanzierung von FuE-Aktivitäten der 
Hochschulen (2,7 Mrd. Euro) und der
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (1,3 Mrd. Euro).
Darüber hinaus vergibt der Wirtschaftssektor
Forschungsaufträge an andere Unternehmen,
Hochschulen und Forschungsinstitute. Die externen FuE-
Ausgaben betrugen im Jahr 2021 etwa 26,6 Mrd. Euro. FuE  
im Wirtschaftssektor wird in Deutschland
überwiegend von größeren Unternehmen durchgeführt. 
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten brachten 
2021 etwa 90,5 % der internen FuE-Ausgaben im
Wirtschaftssektor auf. Kleine und mittlere Unternehmen 
(KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten trugen etwa 
9,5 % der internen FuE-Ausgaben bei (●↗  Datenband).
Der Wirtschaftssektor beschäftigte 2021 mit rund 
478.000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) fast zwei Drittel 
des in Deutschland tätigen FuE-Personals. Wie in  
den Hochschulen und in der außeruniversitären
Forschung ist auch hier seit vielen Jahren ein deutlicher 
Zuwachs zu beobachten – eine Ausnahme bildet in  
der Wirtschaft das erste Jahr der COVID-19-
Pandemie. Die meisten in FuE-beschäftigten Personen 
waren 2021 im Fahrzeugbau (ca. 137.000 VZÄ), in  
der Elektroindustrie (ca. 85.000 VZÄ) und im
Maschinenbau (ca. 51.000 VZÄ) tätig. Im Jahr 2021 waren 
im Wirtschaftssektor 277.000 VZÄ als Forscherinnen 
und Forscher beschäftigt, was 58 % des gesamten 
FuE-Personals entspricht.
Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft
Am Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln 
(EWI), an dem zu Energiemärkten geforscht wird
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 70 – 
Datenbasis: Datenband Tabelle 16; Datenportal des BMBF Tabelle 1.7.2
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
2011 2013 2015 2017 2019 2021
männlichA weiblichB
A
B
588.615
27,7 %
72,3 %
A
B
640.515
27,2 %
72,8 %
A
B
686.349
27,1 %
72,9 %
A
B
735.584
27,0 %
73,0 %
A
B
753.940
27,9 %
72,1 %
A
B
575.100
27,4 %
72,6 %
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 71
Die Anzahl der in FuE beschäftigten Personen ↗ in 
Wirtschaft, Staat und Hochschulen lag im Jahr 2022 
nach vorläufigen Angaben des Statistischen
Bundesamts bei rund 783.000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ). 
Im bereits vollständig erfassten Jahr 2021 waren 
rund 754.000 VZÄ in FuE tätig. Das sind rund 179.000 
VZÄ mehr als noch im Jahr 2011. Die Steigerung in 
der letzten Dekade beträgt somit 31 %. Die Zahl der 
Forscherinnen und Forscher ↗ summierte sich 2021 
auf rund 462.000 VZÄ.
Im Jahr 2021 waren insgesamt rund 211.000 Frauen 
in FuE beschäftigt (VZÄ). Damit hat sich ihre Zahl 
im Vergleich zu 2011 um rund 53.000 VZÄ erhöht. 
Trotz dieses merklichen Anstiegs sind Frauen in FuE 
mit einem Anteil von rund 28 % weiterhin
unterrepräsentiert (●→  Abb. II-6). Deutliche Unterschiede 
bestehen zudem zwischen den Sektoren. 2021 lag der 
Frauenanteil in den Hochschulen bei 45 % und in den 
außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie 
Ressortforschungseinrichtungen bei 42 %. Im
Wirtschaftssektor stellten Frauen knapp 19 % des gesamten 
FuE­Personals.
FuE-Ausgaben des Bundes und 
der Länder
Bund und Länder sind neben der Wirtschaft die  
wichtigsten Geldgeber für FuE in Deutschland.  
Insbesondere FuE an Hochschulen,
außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie
Bundesund Landeseinrichtungen mit FuE­Aufgaben werden  
im Wesentlichen durch den Bund und die Länder  
finanziert. Beide zusammen stellten im Jahr 2021 
rund 37,4 Mrd. Euro für FuE zur Verfügung
(Grundlage Finanzierungsbetrachtung). 
Die Bundesausgaben für FuE betrugen im Jahr 2022  
ca. 23,4 Mrd. Euro. Mit beinahe 57 % der FuE­Ausgaben 
des Bundes entfielen im selben Jahr mehr als die  
Hälfte auf das BMBF, rund 21 % auf das BMWK und 
rund 9 % auf das BMVg (●→  Abb. II-7).
Die FuE­Ausgaben des Bundes fließen größtenteils 
in die Projektförderung, die Ressortforschung und 
die institutionelle Förderung. Die Ausgaben für die 
institutionelle Förderung beliefen sich im Jahr 2022 
auf rund 10,4 Mrd. Euro. Die Ausgaben für die
Projektförderung und die Ressortforschung lagen
zusammen bei rund 11,2 Mrd. Euro. Davon entfielen rund 
10,1 Mrd. Euro auf die direkte Projektförderung und 
 ↗  Download  
von Abbildung 
und Daten Abb. II-6: FuE-Personal nach Geschlecht (in Vollzeitäquivalenten) 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 71 – 
Datenbasis: Datenband Tabelle 4; Datenportal des BMBF Tabelle 1.1.4
24.000
22.000
20.000
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2012 2014 2016 2018 2020 2022
 Bundesministerium 
für Bildung und 
 Forschung
A
Allgemeine 
 Finanzverwaltung
E
Bundesministerium 
für Wirtschaft und 
Klimaschutz
B
Bundesministerium für 
Digitales und Verkehr
F
Bundesministerium 
der Verteidigung
C
Bundesministerium 
für Gesundheit
G
Bundesministerium 
für Ernährung und 
 Landwirtschaft
D
Übrige Ressorts H
13.420
14.189
15.615
17.250
20.683
23.385
A
B
C
D
E
F
G
H
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 72
die Ressortforschung und 1,1 Mrd. Euro auf die in
direkte Forschungs­ und Innovationsförderung  
(●↗  Datenband und ●→  II 2 Förderinstrumente des 
Bundes).
In der vergangenen Dekade sind die bereitgestellten 
Mittel des Bundes für die Durchführung von FuE in 
Bundeseinrichtungen mit Forschungs­ und
Entwicklungsaufgaben kontinuierlich gestiegen. Die Ausgaben 
dafür wuchsen von 873 Mio. Euro (2011) auf etwa  
1,5 Mrd. Euro (2022) an.
Die Länder führen eigenständige forschungs­,
technologie­ und innovationspolitische Fördermaßnahmen 
durch. Darüber hinaus übernehmen die Länder die 
Grundfinanzierung der Hochschulen. Die Ausgaben 
der Länder (ohne Kommunen) für FuE betrugen 2021 
rund 15,6 Mrd. Euro. Im Vergleich zu 2011 sind die 
jährlichen FuE­Ausgaben der Länder um 5,4 Mrd. Euro 
bzw. um rund 53 % gestiegen.
↗  Eine umfassende Darstellung der 
FuI-Politik der Länder und statistische 
Daten auf Länderebene finden Sie im 
BuFI-Online-Angebot. 
 ↗  Download  
von Abbildung 
und Daten Abb. II-7: Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung nach Ressorts (in Mio. Euro) 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 72 – 
DAs DEutschE Forschungs- unD InnovAtIonssystEm 73
In Fällen von überregionaler Bedeutung arbeiten Bund  
und Länder gemäß Art. 91b GG zusammen, um 
wissenschaftliche Einrichtungen und
Forschungsvorhaben zu fördern. Die konkrete Ausgestaltung 
der gemeinsamen Forschungs­ und
Wissenschaftsförderung des Bundes und der Länder erfolgt auf 
Grundlage von Bund­Länder­Vereinbarungen. Die 
Gesamtmittel der gemeinsamen Förderung, die zu 
rund zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel 
von den Ländern getragen werden, beliefen sich 2023 
(Soll) auf rund 17,7 Mrd. Euro. Die Förderung der
Einrichtungen und Vorhaben der am Pakt für Forschung 
und Inno vation (PFI) beteiligten außeruniversitären 
Forschungseinrichtungen inklusive der
Grundförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) 
summierte sich 2023 auf etwa 11,7 Mrd. Euro. Da
neben wurden 2023 im Rahmen des Zukunftsvertrags 
Studium und Lehre stärken inklusive der auslaufenden 
Vorgängervereinbarung Hochschulpakt 2020 rund 
4,0 Mrd. Euro von Bund und Ländern zur Verfügung 
gestellt. Weitere wesentliche Positionen sind die  
Finanzierung von Forschungsbauten, Großgeräten  
und Nationalem Hochleistungsrechnen an Hochschulen 
(634 Mio. Euro) sowie die Mittel für die
Exzellenzstrategie (533 Mio. Euro) (●→  V Zusammenarbeit  
zwischen Bund und Ländern).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Datenportal des BMBF
 ↗ Statistisches Bundesamt – Forschung und Entwicklung
 ↗  Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V. – 
Wissenschaftsstatistik
Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht sucht für sein MAXLab Freiburg immer wieder Personen, die bereit 
sind, an Studien teilzunehmen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 73 – 
1 Wissenscha ftliche Basis ............................................................................................................................ 76
2 Innovationsförderung, Transfer und Gründungsgeschehen .............................................................. 89
3  Beteiligung an Forschung und Innovation .......................................................................................... 113
4  Fachkräfte und Zukunftskompetenzen ............................................................................................... 127
5  Agile Forschungs- und Innovationspolitik .......................................................................................... 150
III  Wissenschaft, Forschung
und Transfer
Das Team RNA-drugs der SPRIND-Challenge
„Broad-Spectrum Antivirals“ in der Diskussion
1 Wissenscha ftliche Basis ............................................................................................................................ 76
2 Innovationsförderung, Transfer und Gründungsgeschehen .............................................................. 89
3  Beteiligung an Forschung und Innovation .......................................................................................... 113
4  Fachkräfte und Zukunftskompetenzen ............................................................................................... 127
5  Agile Forschungs- und Innovationspolitik .......................................................................................... 150
III  Wissenschaft, Forschung
und Transfer
Das Team RNA-drugs der SPRIND-Challenge
„Broad-Spectrum Antivirals“ in der Diskussion
 – 75 – 
Eine freie, erkenntnisgeleitete, europäisch und international vernetzte und exzellente Grundlagenforschung
erweitert die Grenzen unseres Wissens und des technisch Machbaren. Sie schafft das Fundament für die Technologien  
der Zukunft und zeigt neue Wege auf, wie die notwendigen Transformationsprozesse vorangebracht werden können. 
Wissenschaftliche Spitzenleistungen beruhen dabei auch auf dem Zugang zu leistungsfähigen
Forschungsinfrastrukturen und aktuellen Forschungsdaten. Ein enger Austausch mit qualitativ hochwertiger Hochschullehre trägt 
dazu bei, den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in die Breite zu tragen und umfassend nutzbar zu machen.
1  Wissenschaftliche Basis
Arbeiten an einer mikrobiellen Brennstoffzelle am
Fraunhofer-Institut für Elektronenstrahl- und Plasmatechnik
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 77
Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation 
schafft die Bundesregierung einen wichtigen Rahmen 
für eine international wettbewerbsfähige
Grundlagenforschung und die Bereitstellung erforderlicher 
wissenschaftlicher Forschungsinfrastrukturen.  
Im Einklang mit qualitativ hochwertiger Lehre an 
deutschen Hochschulen bildet dies die Basis, um  
dem Fortschritt von morgen den Boden zu bereiten.
Die Bundesregierung finanziert durch institutionelle  
Förderung und Projektförderung langfristig die 
Grundlagenforschung, um die Voraussetzungen für 
Spitzenforschung in Deutschland zu schaffen. Im
Mittelpunkt steht dabei die institutionelle Finanzierung 
der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und 
der vier großen außeruniversitären
Forschungsorganisationen durch Bund und Länder. Zur Sicherung der 
wissenschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit beinhaltet 
dies auch den Aufbau, Betrieb und die
Weiterentwicklung von Forschungsinfrastrukturen,
Forschungsdateninfrastrukturen und
Hochleistungsrechenkapazitäten auf dem aktuellen Stand der Technik. 
Zudem beteiligt sich die Bundesregierung sowohl an 
der Finanzierung als auch an der programmatischen 
Ausrichtung internationaler
Forschungseinrichtungen und Großgeräte. Mit dem Rahmenprogramm 
Erforschung von Universum und Materie (ErUM) setzt 
das BMBF zentrale Impulse für die
naturwissenschaftliche Grundlagenforschung an Großgeräten.
Die Hochschullehre ist von großer Bedeutung, um das 
neu geschaffene Wissen aus der Grundlagenforschung 
in die Breite zu tragen und Zukunftskompetenzen zu 
stärken. Im Rahmen gemeinsamer Vereinbarungen 
über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken 
und Innovation in der Hochschullehre unterstützen 
Bund und Länder dauerhaft eine qualitativ
hochwertige und international wettbewerbsfähige Lehre an 
deutschen Hochschulen.
Ein Detail des kompakten Linearbeschleunigers FLUTE am Karlsruher Institut für Technologie
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 77 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 78
Deutschland verfügt über eine vielfältige
Forschungslandschaft (●→  II 1 Akteure des Forschungs­ und
Innovationssystems). Eine Besonderheit des deutschen 
FuI­Systems ist, dass neben den Hochschulen auch 
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Grundlagenforschung betreiben. Die Einrichtungen der  
vier Forschungsorganisationen Max­Planck­
Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG), 
Hermann von Helmholtz­Gemeinschaft Deutscher 
Forschungszentren e. V. (HGF), Wissenschaftsge
meinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.
(LeibnizGemeinschaft) und die Fraunhofer­Gesellschaft zur 
Förderung der angewandten Forschung e. V.
(Fraunhofer) verfügen über teilweise international
einzigartige Forschungsinfrastrukturen und Groß geräte.  
Sie schaffen dadurch exzellente
Forschungsbedingungen und Voraussetzungen für
wissenschaftliche Durchbrüche.
Einen zentralen Baustein zur Finanzierung der Grund ­
lagenforschung stellt die institutionelle Förderung 
der außeruniversitären Forschungs einrichtungen 
durch Bund und Länder dar. Mit dem Pakt für
Forschung und Innovation (PFI) – aktuell in der vierten 
Phase 2021 – 2030 (PFI IV) – wird eine langfristige 
Stärkung der außeruniversitären Forschung
gesichert (●→  V 2 Bund­Länder­Vereinbarungen). Bund 
und Länder haben mit dem PFI IV
forschungspolitische Zielstellungen formuliert. Sie heben u. a. die 
Bedeutung von Freiräumen für neue Fragestellungen 
und risikoreiche Forschung sowie die Digitalisierung 
und den Ausbau von Open Data und Open Access 
hervor. Gestärkt werden sollen zudem
Forschungsinfrastrukturen: Ihre Öffnung für die Nutzung durch 
Forscherinnen und Forscher außerhalb der eigenen 
Organisation soll vorangetrieben werden. Auch der 
Ausbau des Transfers in Wirtschaft und Gesellschaft 
und die Vernetzung innerhalb des FuI­Systems sowie 
die Verbesserung der Forschungs bedingung stehen 
strategisch im Vordergrund. Neben der
institutionellen Förderung trägt auch die Projektförderung 
des Bundes im Rahmen einer Vielzahl thematischer 
Fach­ und Rahmenprogramme zur
Grundlagenforschung bei. 
Als größte Selbstverwaltungsorganisation der
Wissenschaft in Deutschland und als Förderin exzellenter, 
erkenntnisgeleiteter Spitzenforschungsvorhaben 
wird zudem die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. 
(DFG) gemeinsam von Bund und Ländern finanziert 
(●→  II 1.6 Weitere FuE­fördernde Akteure). 
Mit dem Rahmenprogramm ErUM hat das BMBF die 
strategische Ausrichtung für die
naturwissenschaftliche Grundlagenforschung an Großgeräten festgelegt 
und stellt dafür bis zu 1,5 Mrd. Euro pro Jahr zur
Verfügung (●→  IV 5 Weltraum und Meere). Das
Rahmenprogramm soll die exzellente Grundlagenforschung 
in Deutschland als Fundament für die Entwicklung 
von Zukunftstechnologien vorantreiben. Zusätzlich 
zu der Erforschung von Teilchen, Materie und
Universum definiert das BMBF vier forschungspolitische 
Handlungsfelder innerhalb von ErUM: die Gestaltung 
der Großgerätelandschaft, die Förderung des
MINTNachwuchses (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften, Technik), die nationale und internationale 
Vernetzung sowie die Ermöglichung von Transfer  
und Partizipation.
Befördert durch die zunehmende Verfügbarkeit von 
großen und komplexen Datensätzen und die
Herausforderungen im Umgang damit entstehen an den 
Großgeräten Schlüsseltechnologien, wie z. B. neue 
Methoden für Künstliche Intelligenz und
maschinelles Lernen, von denen auch Wirtschaft und
Gesellschaft profitieren. Der Aktionsplan ErUM-Data – Von 
Big Data zu Smart Data schafft einen strategischen 
Rahmen und Voraussetzungen, um das Potenzial 
von Daten und Digitalisierung für die
naturwissenschaftliche Grundlagenforschung stärker zu nutzen. 
Im Fokus stehen drei Ziele: die Vernetzung
relevanter Akteure und Strukturen, der Ausbau digitaler 
Kom petenzen sowie die Stärkung von Transfer und 
Kommunikation. In der Laufzeit des Aktionsplans 
(2020 – 2030) sind Fördermaßnahmen in Höhe von
insgesamt bis zu 120 Mio. Euro vorgesehen. Für die
wirkungsvolle Umsetzung der Maßnahmen des
Aktionsplans und die Einbindung der relevanten Akteurinnen 
und Akteure wurde der ErUM­Data­Hub als zentrale 
Vernetzungs­ und Transferstelle eingerichtet.
1.1  Grundlagenforschung
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 78 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 79
Das Know­how der Forschenden an Hochschulen und 
die herausragenden Forschungsmöglichkeiten an  
den Forschungsinfrastrukturen sind wichtige
Faktoren bei der Erforschung von Universum und Materie. 
Der Aktionsplan ErUM-Pro fördert den Ausbau der 
Vernetzung zwischen beiden Seiten und zielt darauf 
ab, die Hochschulen bei der Weiterentwicklung der 
Forschungsinfrastrukturen einzubinden. Dabei sollen 
Ideen für innovative Messinstrumente und ­methoden 
an den Großgeräten entwickelt und neue
Anwendungen ermöglicht werden. Die Projektförderung im 
Rahmen des Aktionsplans ist zudem ein Hebel, um den 
Wissensstandort Deutschland zu stärken und mit den 
methodischen Neuerungen Zukunftsthemen zu
adressieren. Für entsprechende Fördermaßnahmen sind  
von 2022 bis 2027 bis zu 87 Mio. Euro pro Jahr
vorgesehen. 
Der Aktionsplan ErUM-Transfer – Innovationen aus 
der Grundlagenforschung ebnet den Weg für mehr 
Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft aus der 
Grundlagen forschung an Großgeräten heraus. Der 
Aktionsplan adressiert drei übergeordnete
Handlungsfelder: Ideen auf den Weg bringen, Stakeholder 
einbinden und Kompetenzen stärken. So sollen  
Synergien ermöglicht werden, um den Pool an
Wissen, Methoden und Technologien für Wirtschaft  
und Gesellschaft nutzbar zu machen. Im Zeitraum 
von 2023 bis 2033 sind Fördermaßnahmen,
Vernetzungsinitiativen, Nachwuchsförderung und
Maßnahmen für einen lernenden Aktionsplan vorgesehen. 
Um wirtschaftliche Innovationsbasis zu verbreitern, 
werden durch ErUM-Transfer auch kleine und mittlere 
Unternehmen (KMU) in die Grundlagenforschung  
an Großgeräten eingebunden. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Rahmenprogramm Erforschung von Universum und 
Materie 
 ↗ Aktionsplan ErUM-Data – Von Big Data zu Smart Data
 ↗ ErUM-Data-Hub
 ↗ Aktionsplan ErUM-Pro
 ↗ Aktionsplan ErUM-Transfer
 ↗ Pakt für Forschung und Innovation
 ↗ Pakt für Forschung und Innovation IV (2021 – 2030)
 ↗  Pakt für Forschung und Innovation Monitoring-  
Bericht 2023
Die beiden Leiterinnen des Zero-Noise-Labs am Ernst Strüngmann Institut in Frankfurt
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 79 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 80
Durch lichtbasierte Technologien die Diagnostik 
und Therapie von Infektionskrankheiten
verbessern – mit diesem Ziel wird in Jena ein neues 
Leibniz-Forschungszentrum aufgebaut. An dieser 
europaweit einmaligen Forschungsinfrastruktur 
sollen künftig Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus den Naturwissenschaften, der
Technologieentwicklung, Medizin und Medizintechnik 
gemeinsam an Lösungen zur Bekämpfung von 
Infektionskrankheiten, die z. B. durch Viren oder 
multiresistente Keime verursacht werden, arbeiten. 
Dafür stellt die Bundesregierung ca. 150 Mio. Euro 
zu Verfügung. Während das Bauvorhaben für das 
LPI 2024 startet, arbeiten bereits seit 2021 mehr 
als 100 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 
an der technologischen Grundausstattung des LPI.
Visualisierung des geplanten Gebäudes des Leibniz-
Forschungs zentrums in Jena
Instrumente und Großgeräte (wie
Teilchenbeschleuniger, Photonen­, Ionen­ und Neutronenquellen, 
Großteleskope und astronomische Observatorien), 
Ressourcen (wie Sammlungen, Stoff­ und
Datenbanken) sowie informationstechnische
Infrastrukturen wie Höchstleistungsrechner sind Beispiele  
für große Forschungsinfrastrukturen, die wichtige 
Voraussetzungen für wissenschaftlichen Fortschritt 
schaffen. Das Portfolio an Großgeräten wird stetig 
weiterentwickelt, um Wissenschaft und Industrie 
Zugang zu leistungsfähigen Analysemethoden und 
­werkzeugen auf internationalem Spitzenniveau
zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund fördert die
Bundesregierung Forschungsinfrastrukturen der
Grundlagenforschung, föderierte
Dateninfrastrukturen, Forschungsbauten und Großgeräte an
Hochschulen sowie leistungsfähige Rechenzentren für
High Performance Computing (HPC).
Nationale Forschungsinfrastrukturen
Forschungsinfrastrukturen (FIS) spielen eine
Schlüsselrolle für die Leistungsfähigkeit, Innovationskraft 
und internationale Wettbewerbsfähigkeit des
Wissenschafts­ und Wirtschaftsstandorts Deutschland. 
Sie zeichnen sich durch eine hohe Bedeutung für 
das jeweilige Forschungsgebiet aus und sind eine der 
zentralen Voraussetzungen für herausragende
Grundlagenforschung und bedeutende technologische
Fortschritte und Innovationen. Darüber hinaus tragen  
FIS zur Entwicklung von Spitzentechnologien und 
Entwicklung von Lösungen für große
gesellschaftliche Herausforderungen bei. Aktuell ist Deutschland 
an weltweit mehr als zwei Dutzend einzigartiger 
Groß geräte der Grundlagenforschung beteiligt.
FIS und Großgeräte der Grundlagenforschung sind 
komplexe und anspruchsvolle Instrumente oder 
Serviceeinrichtungen für die Spitzenforschung, die 
aufgrund technologischer Herausforderungen mit
vergleichsweise hohen Planungs­, Bau­ und Betriebskosten 
verbunden sind. Dementsprechend sind die
förderpolitischen Strategien und Planungszeiträume meist 
langfristig, d. h. oft auf mehrere Jahrzehnte, ausgelegt. 
Um solche zukünftigen Investitionen
forschungspolitisch zu priorisieren, hat das BMBF daher die
Nationale Roadmap für Forschungsinfrastrukturen etabliert. 
Ziel dieses strategischen Instruments ist es, geplante 
FIS nach einem einheitlichen, fairen und
transparenten Verfahren zu bewerten. Der Prozess gliedert sich 
in drei Teile: eine wissenschafts geleitete Begutachtung 
1.2  Wissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen 
Leibniz­Zentrum für Photonik in 
der Infektionsforschung
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 80 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 81
durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller 
Disziplinen, eine ökonomische Begutachtung durch 
Sachverständige aus Wirtschaft und Wissenschaft 
sowie eine forschungspolitische und gesellschaftliche 
Einschätzung durch die Fachabteilungen des BMBF. 
Die erste Roadmap führte zur Auswahl der
Forschungseinrichtung ACTRIS­D für Klima­ und  
Atmosphärenforschung (●→  IV 2.1 Klimaforschung  
für Klimaschutz), des ER­C­2 am Ernst Ruska­Centrum 
für Mikroskopie und Spektroskopie mit Elektronen 
sowie des Leibniz­Zentrums für Photonik in der  
Infektionsforschung (LPI) (●→  Infobox:
LeibnizZentrum für Photonik in der Infektionsforschung).
Bund und Länder fördern seit 2007 gemeinsam 
Forschungsbauten und Großgeräte an Hochschulen 
(●→  V 2 Bund­Länder­Vereinbarungen). Diese
Förderung hat zum Ziel, die infrastrukturellen
Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für die
erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen 
Wettbewerb in der Forschung zu verbessern. Für  
die Förderung von Forschungsbauten stellen Bund 
und Länder jährlich bis zu 401 Mio. Euro sowie 
170 Mio. Euro zusätzlich für Großgeräte zur Verfügung.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Forschungsinfrastrukturen
 ↗ Landschaft der Forschungsinfrastrukturen
 ↗ Forschungsbauten und Großgeräte
Europäische und internationale 
Forschungsinfrastrukturen
Die Bundesregierung arbeitet auch auf europäischer 
und internationaler Ebene zu gemeinsamen
multinationalen FIS zusammen. Im Rahmen des Europäischen 
Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (engl. 
European Strategy Forum on Research Infrastructures; 
ESFRI), in dem sich die Bundesregierung engagiert, 
werden die wichtigsten strategischen Planungen für 
gemeinsame FIS in Europa koordiniert (●→  VI 3.1
Europäischer Forschungsraum). Seit 2006 führt die ESFRI 
ein europäisches Roadmap­Verfahren durch, in dem 
die wichtigsten Planungen von EU­Mitgliedstaaten 
und assoziierten Staaten für gemeinsame
Forschungsinfrastrukturvorhaben in Europa gebündelt werden. 
Europäische Forschungsinfrastrukturen umfassen 
Einrichtungen aus den Bereichen Daten, digitale 
Forschung und Großrechner, Energie, Umwelt,
Gesundheit und Ernährung, Physik und Ingenieurwesen 
sowie soziale und kulturelle Innovationen. Von den  
41 Landmark­Einrichtungen der ESFRI­Roadmap –  
das sind bestehende FIS und solche, die eine
fortgeschrittene Umsetzungsphase erreicht haben – werden  
26 mit deutscher Beteiligung betrieben. Zu den 
größten europäischen FIS gehören neben Teleskopen 
(●→  IV 5.1 Erforschung des Universums) vor allem 
Teilchenbeschleuniger und Strahlenquellen. 
Die European Synchrotron Radiation Facility (ESRF) 
betreibt in Grenoble, Frankreich, eine
hochleistungsfähige Synchrotron­Röntgenquelle für
Forschungszwecke. Neben speziellen Experimenten  
in der Radiobiologie, der Grundlagenphysik und der 
physikalischen Chemie ist die ESRF unabdingbar  
für Strukturanalysen in der Festkörperphysik, der 
Molekularbiologie, der Materialwissenschaft sowie 
für Diagnose und Therapie in der Medizin.
Am gleichen Standort wird am Institut Institut
LaueLangevin (ILL) der weltweit leistungsstärkste
Hochflussreaktor zur Neutronenforschung betrieben. Die 
Untersuchungsgebiete reichen von technischen
Anwendungen bis hin zu Biologie und Gesundheit.
Neutronen sind der Schlüssel zu vielen wichtigen Fragen im 
Zusammenhang mit den grundlegenden Gesetzen, die 
unser Universum bestimmen. Bis Ende 2024 wird ein 
umfassendes Modernisierungs programm zur weiteren 
Steigerung der Leistungsfähigkeit der
MessinstrumenArbeiten im zu ACTRIS gehörenden Kalibrierlabor am
Forschungszentrum Jülich
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 81 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 82
te abgeschlossen sein. Das dem ILL zugrunde liegende 
Regierungsübereinkommen wurde für die
Vertragsperiode 2024 bis 2033 verlängert. 
Künftig wird die European Spallation Source (ESS), die 
im schwedischen Lund errichtet wird, das Flaggschiff 
für die Forschung mit Neutronen darstellen: Die
Anlage wird ab der geplanten Inbetriebnahme im Jahr 
2027 Neutronenstrahlung mit der weltweit höchsten 
Intensität liefern. 
Ebenfalls im Bau befindet sich die Beschleunigeranlage 
FAIR (Facility for Antiproton and Ion Research) in 
Darmstadt mit einem supraleitenden
Ringbeschleuniger als Herzstück. Dort lassen sich künftig kleinste 
Teilchen erforschen und Prozesse aus dem
Universum im Labor nachstellen und untersuchen. Mit der 
neuen Beschleunigeranlage sollen z. B. die Entstehung 
schwerer Elemente im Universum erforscht und neue 
Tumortherapien mit schweren Elementen entwickelt 
werden. FAIR soll in einer ersten Ausbaustufe 2029 in 
Betrieb gehen. 
Zu den weiteren Großgeräten mit deutscher
Beteiligung zählt der European X­Ray Free­Electron Laser 
(XFEL) in Schenefeld (Schleswig­Holstein), der seit 
2017 extrem kurz getaktete Laserimpulse im
Röntgenspektralbereich liefert und dessen 3,4 km langer 
Elektronenbeschleuniger bereits auf dem Campus  
des Deutsche Elektronen­Synchrotron DESY in
Hamburg beginnt. Das DESY betreibt die
Röntgenquellen PETRA III und FLASH. Mithilfe dieser Anlagen 
können biochemische und physikalische Prozesse im 
Nanometerbereich besser verstanden werden. Der 
Elektronenringbeschleuniger BESSY II am
HelmholtzZentrum Berlin dient vor allem der Energie­
MaterialForschung, z. B. für Anwendungen im Bereich der 
erneuerbaren Energien.
Fragen zum Aufbau und zu den grundlegenden 
Bausteinen und Wechselwirkungen des Universums 
stehen im Mittelpunkt der Arbeit des CERN, der 
europäischen Organisation für Kernforschung. Diese 
betreibt seit 2009 bei Genf in der Schweiz mit dem 
Teilchenbeschleuniger Large Hadron Collider (LHC) 
die weltweit größte Forschungsinfrastruktur auf dem 
Gebiet der Teilchenphysik. Erforscht werden
insbesondere die kleinsten Teilchen wie Neutrinos und 
Higgs­Teilchen. Voraussichtlich im Jahr 2029 wird 
mit dem High­Luminosity Large Hadron Collider 
(HL­LHC) ein Upgrade des LHC abgeschlossen. Bereits 
angestoßen sind Machbarkeitsstudien zu potenziellen 
Nachfolgeprojekten des LHC. Unter anderem wurde 
eine Konzeptstudie des FCC (Future Circular
Collider), eines ca. 100 km langen Ringbeschleunigers, in 
den Strategieprozess European Strategy for Particle 
Physics eingebracht. Das CERN, getragen von derzeit 
23 Vollmitgliedstaaten und zahlreichen assoziierten 
Mitgliedern auch außerhalb Europas, organisierte 
diesen Prozess als Koordinator und Sprachrohr für 
die gesamte europäische Teilchenphysik – und ist 
damit ein Beispiel für erfolgreiche Science Diplomacy 
(●→  VI 1.2 Science Diplomacy: Schnittstelle zwischen 
Wissenschaft, Politik und Diplomatie). 
Das BMBF übernimmt etwa 21 % der Beiträge zum 
jährlich etwa 1,4 Mrd. CHF, etwa 1,5 Mrd. Euro,
umfassenden CERN­Haushalt. Deutschland ist damit der 
größte Beitragszahler. Mit der vom BMBF geförderten 
Informationsplattform „Weltmaschine“ werden
Wissen und aktuelle Aktivitäten zum LHC bzw. des CERN 
einer breiten interessierten Öffentlichkeit vermittelt. 
Auch im Weltraum werden
Forschungsinfrastrukturen wie Satelliten, Weltraumteleskope, die
Internationale Raumstation ISS und Raumsonden in
internationaler Zusammenarbeit mit deutscher Unterstützung 
gebaut und weiterentwickelt (●→  IV 5.1 Erforschung 
des Universums). 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗  European Strategy Forum on Research Infrastructures 
(ESFRI, engl.)
 ↗ ESFRI Roadmap 2021
 ↗ Helmholtz-Gemeinschaft – Forschungsinfrastrukturen
 ↗ European Synchrotron Radiation Facility (ESRF, engl.)
 ↗ Institut Max von Laue – Paul Langevin (ILL, engl.) 
 ↗  European Spallation Source (ESS, engl.)
 ↗ Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR, engl.)
 ↗ European X-Ray Free-Electron Laser (XFEL, engl.)
 ↗ Deutsche Elektronen-Synchrotron DESY
 ↗ Elektronenringbeschleuniger BESSY II
 ↗  Europäische Organisation für Kernforschung CERN 
(engl.)
 ↗ Informationsplattform „Weltmaschine“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 82 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 83
Forschungsdateninfrastrukturen 
Daten sind ein zentraler „Rohstoff“ der Zukunft. Deren 
Verfügbarkeit und Nutzung tragen zu
wissenschaftlichem Erkenntnisgewinn bei, sind Grundlagen in 
vielfältigen Anwendungsgebieten und für
datenbasierte Geschäftsmodelle und unterstützen Politik und 
Verwaltung in ihrem evidenzbasierten und
wirkungsorientierten Handeln. 
Für den wissenschaftlichen Fortschritt und
Innovationen, insbesondere in der Datenökonomie, ist der 
systematische, dauerhafte Zugang zu digitalisierten 
Datenbeständen unverzichtbar. Um die
verantwortungsvolle Bereitstellung und Nutzung von Daten zu 
verbessern, hat die Bundesregierung im August 2023 
die weiterentwickelte Datenstrategie vorgelegt, die 
auch den Aufbau nationaler und europäischer
Dateninfrastrukturen vorsieht. 
Eine Dateninfrastruktur umfasst technische
Komponenten wie Hardware, Software und digitale Services 
und bildet die Voraussetzung, um Daten zu speichern, 
zu verwalten und zu nutzen. Zugleich werden
Dateninfrastrukturen benötigt, die in der Lage sind,
gewaltige und hochkomplexe Datenmengen auszuwerten, 
und somit die Nutzung der Vorteile datengetriebener 
Wissenschaft möglich machen.
Mit der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur 
(NFDI) sollen Datenbestände der Forschung, die
bislang an verschiedenen Orten lediglich projektbezogen 
und temporär gelagert wurden, für das deutsche
Wissenschaftssystem gesichert, erschlossen, vernetzt und 
zugänglich gemacht werden. Ziel ist, dass
Forschungsdaten intensiver genutzt werden, um wissenschaftliche 
Erkenntnisse und Innovationen zu ermöglichen und 
somit gesellschaftlichen Mehrwert zu generieren. Die 
NFDI erarbeitet Standards für das interoperable
Datenmanagement und schafft eine gemeinsame Basis in 
Bezug auf Datenschutz, Souveränität, Integrität und 
Qualität der Daten. Maßgeblich ist dabei auch die 
Anwendung der FAIR­Prinzipien, d. h., Daten sollen 
wiederauffindbar, zugänglich, interoperabel und 
wiederverwendbar sein (engl. Findable, Accessible, 
Interoperable, Reusable; FAIR).
Bund und Länder stellen bis 2028 jährlich bis zu 
90 Mio. Euro für die Förderung der NFDI zur
Verfügung. Hiermit werden 27 Konsortien aus
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Datenzentren 
und Infrastruktureinrichtungen darin unterstützt, 
existierende Datensammlungen und Dienste
zusammenzuführen und neue, übergreifende Dienste und 
Lösungen für das Forschungsdatenmanagement  
zu etablieren. Die NFDI­Konsortien gestalten
gemeinsam mit dem NFDI, der für die Koordination der 
Aktivitäten der NFDI zuständig ist, die Zukunft des 
Forschungsdatenmanagements in Deutschland. 
Um den Transfer von Forschungsergebnissen in die 
Anwendung im Bereich der Datennutzung
voranzutreiben, fördert das BMBF das Initiativprojekt 
FAIR Data Spaces (2021–2024), das den Aufbau 
eines gemeinsamen cloudbasierten Datenraums 
für Wissenschaft und Wirtschaft zum Ziel hat. 
Dazu werden in dem Projekt ein Konzept und eine 
gemeinsame technische Basis für den Austausch 
zwischen Gaia-X und der NFDI entwickelt. Nicht 
zuletzt soll demonstriert werden, wie Gaia-X auch 
für Forschungsdaten verwendet werden kann. 
Darüber hinaus stimmen sich auch Gaia-X und 
die EOSC hinsichtlich potenzieller Synergien und 
Wege der Zusammenarbeit ab. 
Projekt FAIR Data Spaces
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 83 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 84
Durch die Europäische Cloud für offene
Wissenschaften (engl. European Open Science Cloud; 
EOSC) soll auf europäischer Ebene eine
vertrauenswürdige Umgebung geschaffen werden, in der die 
wissenschaftliche Gemeinschaft Forschungsdaten 
sicher speichern, grenzüberschreitend austauschen 
und gemeinsam (weiter) nutzen kann. Die EOSC 
integriert existierende bzw. geplante nationale und 
europäische Maßnahmen zum Aufbau von
Forschungsdateninfrastrukturen und zur Förderung 
von Open Science. Die NFDI ist in diesem Sinne  
ein wichtiger Beitrag Deutschlands zur Umsetzung 
der EOSC. Seit 2021 wird die EOSC im Rahmen 
einer strategischen Partnerschaft zwischen
EUMitgliedsländern, der EOSC Association und der 
Europäischen Kommission mit Mitteln aus dem 
Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa 
unterstützt. Die EOSC Association bringt
Stakeholder aus der europäischen
Forschungsgemeinschaft zusammen, die die EOSC gestalten und ihre 
Weiterentwicklung fördern. Im Gegensatz zum 
Wissenschaftsfokus der EOSC richtet sich die
europäische Dateninfrastruktur Gaia­X vor allem an 
Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger (●→   IV 4.3 
Daten infrastrukturen und ­verfügbarkeit). 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Datenstrategie der Bundesregierung
 ↗  Informationen zur Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)
 ↗  Webseite Nationale Forschungsdateninfrastruktur 
(NFDI)
 ↗  European Open Science Cloud (EOSC, engl.)
 ↗ EOSC Association (engl.)
 ↗ GO FAIR Initiative (engl.)
 ↗ Gaia-X
 ↗ NFDI – FAIR Data Spaces
High Performance Computing
Simulationen zum Klimawandel, Anwendungen 
Künstlicher Intelligenz, Viren­ und Materialforschung – 
dafür ist Hoch­ und Höchstleistungsrechnen (engl. 
High Performance Computing; HPC) notwendig. Es 
ist ein essenzielles Werkzeug in vielen Bereichen der 
Forschung, ist Grundlage innovativer Wertschöpfung 
und als Schlüsseltechnologie ein entscheidender 
Erfolgsfaktor für den Wissenschafts­ und
Forschungsstandort Deutschland.
Blick in den Elektronenspeicherring BESSY II am Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 84 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 85
Die Bundesregierung finanziert daher ein umfassendes 
Portfolio von Rechnern und Kompetenzen, das dem 
Bedarf von Wissenschaft und Forschung in der
Industrie auch künftig gerecht wird. Dazu richtet das BMBF 
mit dem Programm Hoch- und Höchstleistungsrechnen 
für das digitale Zeitalter – Forschung und Investitionen 
zum High-Performance-Computing die Förderung und 
Finanzierung des HPC in Deutschland strategisch aus. 
Für das Programm, das 2021 initiiert wurde, stehen  
bis 2024 mehr als 300 Mio. Euro sowie zusätzliche 
Mittel aus dem Konjunkturpaket bereit, um den
Ausbau, den Betrieb und die Vernetzung von
Hochund Höchstleistungsrechnern zu fördern und somit 
exzellente Forschung und Innovationen zu
ermöglichen. Das BMBF schafft damit die Voraussetzungen 
für nachhaltige und leistungsfähige
Datentechnologien, ­anwendungen und ­infrastrukturen und leistet 
einen Beitrag zur digitalen und technologischen
Souveränität Deutschlands und der Europäischen Union.
Das deutsche, auch an die internationale Wissenschaft 
gerichtete HPC­Angebot ist in drei Ebenen
strukturiert. Die erste Ebene bilden die drei
leistungsfähigsten Rechenzentren Deutschlands unter dem Dach 
des Gauss Centre for Supercomputing (GCS). Diesem 
gehören das Höchstleistungsrechenzentrum der 
Universität Stuttgart, das Leibniz­Rechenzentrum der 
Bayerischen Akademie der Wissenschaften in
Garching und das Jülich Supercomputing Centre an. Die 
Förderung wird paritätisch durch das BMBF sowie die 
Länder Baden­Württemberg, Bayern und
NordrheinWestfalen gewährleistet. Die Aufgabe des GCS ist es, 
wissenschaftliche Entdeckungen zu fördern, indem 
deutschen und europäischen Forschenden zum einen 
Zugang zu hochmodernen HPC­Ressourcen
ermöglicht wird und zum anderen bestmögliche Expertise, 
Dienstleistungen und Unterstützung geboten werden. 
Die zweite Ebene umfasst momentan neun
überregionale HPC­Zentren mit Hochleistungsrechnern an
Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Das BMBF 
unterstützt gemeinsam mit den Ländern seit 2019 den 
Verbund Nationales Hochleistungsrechnen (NHR), der 
aktuell aus neun Hochschul­Rechenzentren besteht. 
Neben der flächendeckenden und bedarfsgerechten 
Bereitstellung von Hochleistungsrechenkapazitäten 
an Hochschulen verfolgt die Bund­Länder­Förderung 
Ziele der standortübergreifenden und
interdisziplinären Zusammenarbeit sowie der Stärkung der 
Methodenkompetenz. Zudem wird der zunehmenden 
Nachfrage nach wissenschaftlichem Rechnen und den 
digitalen Anforderungen zukunftsgerichteter
Wissenschaft nachgekommen. Für die Beschaffung und den 
Betrieb – über eine Dauer von mindestens zehn Jahren – 
stehen jährlich bis zu 62,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Die dritte Ebene bilden vor allem regionale
Rechenzentren, die eine Vielzahl von Anwendungen mit 
geringeren Leistungsanforderungen bedienen. Drei  
Rechenzentren der ersten Ebene, 16 Zentren der 
zweiten und dritten Ebene und das Deutsche
Forschungsnetz (DFN) haben sich zudem in der
GaußAllianz zusammengeschlossen. Der gemeinnützige 
Der 2018 eingeweihte Supercomputer JUWELS im 
Forschungszentrum Jülich ist weiterhin Deutschlands 
schnellster Computer und zählt zu den
leistungsstärksten Rechnern Europas. Die Hauptaufgabe von 
JUWELS besteht in der Simulation komplexer
wissenschaftlicher Zusammenhänge, u. a. in den
Ingenieurwissenschaften, den Lebenswissenschaften, der 
Sicherheitsforschung, Astronomie, Physik und in der 
Chemie. JUWELS bringt zudem seine
Rechenleistung in das Gauss Centre for Supercomputing (GCS) 
ein. Zukünftig wird JUPITER, der deutlich schneller 
als JUWELS sein wird, den wachsenden Bedarf an 
Supercomputing-Leistung bedienen. Supercomputer JUWELS im Forschungszentrum Jülich
JUWELS – Leistungsstärkster Supercomputer Deutschlands
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 85 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 86
Verein fördert Forschungsaktivitäten zum Thema HPC, 
ver bessert die internationale Sichtbarkeit deutscher 
Forschungsanstrengungen, bietet Veranstaltungen 
und Beratung und veröffentlicht eigene
wissenschaftliche Ergebnisse.
Darüber hinaus betreiben Forschungseinrichtungen 
wie das Deutsche Zentrum für Luft­ und Raumfahrt 
(DLR) eigene Hochleistungsrechner. Die HPC­Cluster 
CARO und CARA (Computer for Advanced Research 
in Aerospace) an den DLR­Standorten Göttingen 
und Dresden werden z. B. für spezifische
Fragestellungen der Flugzeugentwicklung sowie zur FuE 
in den Bereichen Windkraftanlagen und Züge der 
Zukunft eingesetzt.
Um ein ganzheitliches Ökosystem des HPC
weiterzuentwickeln, beteiligt sich Deutschland mit dem  
GCS am Joint Undertaking European High Performance 
Computing (EuroHPC). Mit dieser Initiative fördert  
die Europäische Kommission im Verbund mit 32
europäischen Staaten sowie drei Partnern aus der
Industrie die Beschaffung von Rechenkapazitäten,
Forschungsprojekte zu Grundlagen und Anwendungen 
für HPC sowie den Ausbau von HPC­Kompetenzen  
in Europa. Im Rahmen dessen entsteht mit JUPITER 
bis Ende 2024 der erste europäische Rechner der 
aktuell führenden Leistungsklasse Exascale am
GCSStandort Forschungszentrum Jülich. Über die
Partnership for Advanced Computing in Europe (PRACE) haben 
aktuell Forscherinnen und Forscher aus 25 Staaten 
Zugang zu Supercomputern, u. a. zu den deutschen 
Höchstleistungsrechnern des GCS.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Hoch- und Höchstleistungsrechnen
 ↗ Gauss Centre for Supercomputing (engl.)
 ↗ Gauß-Allianz
 ↗ High-Performance Computing Center Stuttgart
 ↗  Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie 
der Wissenschaften
 ↗ Jülich Supercomputing Centre
 ↗ Verein für Nationales Hochleistungsrechnen
 ↗  European High Performance Computing  
(EuroHPC, engl.)
 ↗  Partnership for Advanced Computing in Europe 
(PRACE, engl.)
 ↗  Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales 
Hochleistungsrechnen an Hochschulen
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 86 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 87
1.3 Hochschullehre
Auf dem Weg zur Verbreitung neuer Erkenntnisse 
aus der Grundlagenforschung und deren Anwendung 
nehmen die Hochschulen bzw. die Hochschullehre 
wichtige Positionen ein. Gleichzeitig lädt die
Hochschullehre dazu ein, wissenschaftliche Erkenntnisse 
zu diskutieren, zukunftsrelevante Fragen zu
reflektieren und durch die wissenschaftliche Ausbildung 
von Studierenden Fachwissen in die Breite der
Gesellschaft einzubringen. Mit den Vereinbarungen 
über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken 
sowie über Innovation in der Hochschullehre
unterstützen Bund und Länder dauerhaft eine qualitativ 
hochwertige und international wettbewerbsfähige 
Lehre an deutschen Hochschulen (●→  V 2 Bund­
LänderVereinbarungen). 
Die Qualität von Studium und Lehre und die
bedarfsgerechte Sicherung von Studienkapazitäten an den 
Hochschulen in Deutschland haben für Bund und 
Länder einen hohen Stellenwert. Diesen Prioritäten 
trägt der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken 
(kurz: Zukunftsvertrag) Rechnung. Vor dem
Hintergrund rückläufiger Erstsemesterzahlen – von 428.000 
(Wintersemester 2012/13) auf 398.000
(Wintersemester 2022/23) – steht die Verbesserung der Qualität  
von Studium und Lehre bei gleichzeitigem Erhalt  
der vorhandenen Studienkapazitäten im Mittelpunkt 
des Zukunftsvertrags. Dafür stellt der
Zukunftsvertrag zusätzlich zu der Grundfinanzierung der 
Hochschulen dauerhaft einen jährlichen Betrag von 
rund 4 Mrd. Euro bereit, der im Zeitraum von 2023 
bis 2027 dynamisiert wird. Dieser Betrag wird je zur 
Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Neben dem 
Ausbau von dauerhaften
Beschäftigungsverhältnissen des Lehrpersonals an Hochschulen werden u. a. 
innovative Lehr­ und Lernkonzepte, Beratungs­ und 
Betreuungsangebote sowie digitale Lehrangebote und 
Infrastruktur gefördert. 
Der Bund­Länder­Hochschuldialog zu den
kapazitätsrechtlichen Regelungen der Länder soll eruieren, 
inwiefern die Ausgestaltung, Weiterentwicklung und 
Umsetzung der Regelungen zur Verbesserung von 
Studium und Lehre beitragen können. 
Eine qualitativ hochwertige und international
wettbewerbsfähige Lehre an deutschen Hochschulen – dieses 
Ziel verfolgen Bund und Länder mit der Vereinbarung 
über Innovation in der Hochschullehre und der Ende 
2020 errichteten Stiftung Innovation in der
Hochschullehre. Kernaufgabe der Stiftung ist die Förderung von 
zukunftsweisenden Projekten zur strategisch­
strukturellen Stärkung der Hochschulen in Studium und 
Lehre, zu aktuellen und themenbezogenen
Herausforderungen sowie zur themenoffenen Erprobung neuer 
Ideen bzw. des Transfers erprobter Ansätze auf andere 
Fächer und Hochschulen. Mit jährlich 150 Mio. Euro 
soll so Hochschullehre kontinuierlich und langfristig 
modernisiert werden, damit sie sich an wandelnde 
Herausforderungen, Rahmenbedingungen und
Möglichkeiten anpassen kann. Weiterhin liegt ein Fokus 
auf der Organisation eines fachbezogenen sowie
themen­ und länderübergreifenden Austauschs und der 
Vernetzung sowie dem Wissenstransfer.
Die Digitalisierung verändert die Hochschullehre 
und die Wege akademischer Wissensvermittlung. 
Die Nutzung digitaler Technologien hat dabei das 
Potenzial, die Hochschulbildung offener, gerechter, 
internationaler und leistungsfähiger zu machen. In 
diesem Zusammen hang zielt das BMBF mit seinem 
Förderschwerpunkt Digitale Hochschulbildung darauf 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 87 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 88
ab, entsprechendes Handlungswissen zu entwickeln 
und optimale Rahmenbedingungen zu erforschen.  
Im Rahmen der zuletzt vom BMBF veröffentlichten 
vierten Förderlinie werden seit 2021
Forschungsprojekte gefördert, die sich Innovationen in der
Hochschul bildung durch Künstliche Intelligenz (KI) und 
Big Data widmen. 
Dem Thema KI widmet sich auch der KI­Campus, eine 
offene digitale Lernplattform, die KI­Kompetenzen 
durch kostenlose Lernangebote wie Online­Kurse, 
Videos und Podcasts vermittelt und sich dabei
gleichermaßen an Bildungseinrichtungen, Hochschulen,  
Unternehmen und Einzelpersonen richtet. Das 
Lern angebot des KI­Campus umfasst sowohl eigens 
entwickelte als auch extern verfügbare Lernangebote. 
Darüber hinaus mobilisiert der KI­Campus auch eine 
Community zum Thema KI, in der Lernende,
Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträger sowie
relevante Akteurinnen und Akteure aus Lehre, Forschung, 
Wirtschaft, Gesellschaft und Politik vernetzt werden.
An die Hochschulen wendet sich die Bund­
LänderFörderinitiative KI in der Hochschulbildung, mit der 
Bund und Länder die Hochschulen dabei
unterstützen, Künstliche Intelligenz besser in der Lehre zu  
nutzen und Kompetenzen in dieser
Schlüsseltechnolo gie bei Hochschulpersonal sowie Studierenden zu 
fördern. Die Förderung umfasst sowohl die
Qualifizierung zukünftiger akademischer Fachkräfte durch 
die Vermittlung von KI als Studieninhalt als auch 
Maßnahmen, welche die Qualität, Leistungsfähigkeit 
und Wirksamkeit der Hochschulbildung durch den 
Einsatz von KI verbessern. Nach Veröffentlichung der 
entsprechenden Förderrichtlinie im Jahr 2021 wurden 
14 Verbund­ sowie 40 Einzelvorhaben an insgesamt  
81 Hochschulen zur Förderung ausgewählt.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Innovation in der Hochschullehre
 ↗  Verwaltungsvereinbarung Innovation in der 
Hochschullehre
 ↗ Stiftung Innovation in der Hochschullehre
 ↗ University:Future Festival
 ↗ Hochschulforum Digitalisierung
 ↗ Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
 ↗  Verwaltungsvereinbarung Zukunftsvertrag  
Studium und Lehre stärken
 ↗ Digitale Hochschulbildung
 ↗ KI Big Data in der Hochschulbildung
 ↗ KI-Campus
 ↗ KI in der Hochschulbildung
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre hat 
gemeinsam mit dem Hochschulforum Digitalisierung, 
einem Think-and-Do-Tank, der die Community um das 
Thema Digitalisierung in Studium und Lehre vernetzt,  
sowie mit weiteren Partnern im April 2023 das
University:Future Festival ausgerichtet. Acht thematische 
Tracks zu digitalem und hybridem Lehren und Lernen 
widmeten sich u. a. „AI &amp; Technology“ (über
kompetenten Umgang von Studierenden mit KI), „Spaces &amp;  
hybrid concepts“ (zu hybriden Lehrkonzepten und
lernendengerechter Gestaltung physischer und digitaler 
Räume) und „Openness &amp; Vision“ (zu offener
Hochschullehre und Open Educational Resources). Von der 
Stiftung geförderte Projekte hatten nach erfolgreichem 
Durchlaufen eines Auswahlprozesses die Gelegenheit, 
ihre Arbeit vorzustellen. Insgesamt wurden rund  
3.900 Teilnehmende, darunter Lehrende,
Hochschulleitungen, Didaktikerinnen und Didaktiker, Studierende 
und Personen der Zivilgesellschaft, erreicht.
University:Future Festival 2023
Bei einer der hybriden Veranstaltungen des University: Future 
Festivals 2023
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 88 – 
Um gesellschaftlichen Wandel aktiv zu gestalten und die Wirtschaft nachhaltig zu modernisieren, ist die breite  
Stärkung der Innovationskraft eine Priorität der Bundesregierung. Sie fördert Innovationen, Transfer und
Gründungen mit themenspezifischen und ­offenen Programmen und Maßnahmen sowie verschiedenen
Innovationsagenturen. Der Förderung liegt dabei ein weit gefasster Innovationsbegriff zugrunde, der technologische sowie soziale 
Neuerungen in den Blick nimmt. Diese haben das Potenzial, zu gesellschaftlichem Fortschritt und höherer
Lebensqualität beizutragen.
2  Innovationsförderung, Transfer 
und Gründungsgeschehen
Mitarbeitende am Zentrum für Türkeistudien und  
Integrationsforschung im Gespräch
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 90
Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
begreift Innovationsförderung und Transfer sowie die 
Stärkung des Gründungsgeschehens als ein zentrales 
Querschnittsthema für die Lösung gesellschaftlicher 
Herausforderungen. Deutschland verfügt über ein
leistungsfähiges Wissenschaftssystem mit Hochschulen 
und Forschungseinrichtungen, die exzellente
Grundlagen­ und angewandte Forschung betreiben. Auf Basis 
der von ihnen gewonnenen Erkenntnisse entstehen 
neue Ideen für Innovationen, die für die
Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft sowie die Erhaltung  
des Wohlstands von Bedeutung sind. Entscheidend ist  
ein schneller und reibungsloser Transfer, der
Forschungsergebnissen den Weg in die Anwendung ebnet. 
Ziel der Förderung von Innovation und Transfer ist 
die Unterstützung bei der Generierung von neuen, 
marktfähigen Produkten, Dienstleistungen und
Geschäftsmodellen. Der umfassende Ansatz des BMWK 
bildet dabei das verbindende Dach über die
Innovationsförderprogramme für den Mittelstand und
adressiert „von der Idee zum Markterfolg“ die
unterschiedlichen Herausforderungen des Innovationsprozesses 
in der Wirtschaft. 
Die klassische Verbundförderung, also die
Kooperation von Forschenden mit Unternehmen und
gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in
thematischen Verbundprojekten, ist der zentrale Baustein 
für den engen Austausch und Transfer von Wissen aus 
der angewandten Forschung in Innovationen und  
die Praxis. Ein weiterer wichtiger Ansatz ist die
Unterstützung von Clustern und Innovationsnetzwerken, 
in denen Unternehmen, Forschungseinrichtungen 
und weitere Stakeholder – oft in geografischer Nähe – 
kooperieren und Synergien schaffen. Darüber hinaus 
spielen die Unterstützung von Start­ups sowie der 
Transfer und Existenzgründungen aus der
Wissenschaft, z. B. durch die Start-up-Strategie, wichtige Rollen. 
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz steigert die 
Bundesregierung zudem die Attraktivität des
heimischen Wirtschaftsstandorts für innova tive
Gründerinnen und Gründer und Start­ups. 
Um disruptive Innovationen gezielter zu fördern bzw. 
um Innovationspotenziale aus anwendungsorientierter 
Forschung in der Breite zu heben, wurde die
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gegründet. 
Ergänzend wird aktuell die Gründung der Deutschen 
Agentur für Transfer und Innovation (DATI) vorbereitet.
Ein Mitarbeiter im Hardware Security Lab des Fraunhofer-Instituts für Angewandte und Integrierte Sicherheit AISEC
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 90 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 91
Im Rahmen von innovationsorientierten Clustern 
kooperieren Unternehmen,
Forschungseinrichtungen sowie weitere Akteurinnen und Akteure in einer 
Region, z. B. im Kontext der Umsetzung gemeinsamer 
FuE­Projekte oder der Aus­ und Weiterbildung von 
Fachkräften. Die strategische Vernetzung
unterschiedlicher Akteure stimuliert die Ausbildung
leistungsfähiger regionaler Innovationsnetzwerke und schafft 
eine offene und vertrauensvolle Innovationskultur. 
Die vernetzten Ressourcen und Kompetenzen schaffen 
Synergien für Forschung und Innovation (FuI). 
Die Zukunftscluster-Initiative (Clusters4Future) des 
BMBF setzt sehr früh im Innovationsprozess an: Die 
Zukunftscluster bauen im Umfeld von Standorten  
der wissenschaftlichen Spitzenforschung
Innovationsnetzwerke zu spezifischen Technologiethemen und  
Wissensfeldern auf, die an der Schwelle zur
Anwendung stehen. Die Initiative zielt darauf ab,
Forschungsergebnisse, die ein hohes Potenzial für
marktverändernde Innovationen aufweisen, frühzeitig zu 
erkennen und diese in die Anwendung zu überführen. 
Um das gesamte Wertschöpfungspotenzial
innovativer Produkte und Dienstleistungen abzudecken, 
werden ganze Innovationsnetzwerke aus
Universitäten und Forschungseinrichtungen, Großunternehmen 
und KMU sowie zivilgesellschaftlichen Akteurinnen 
und Akteuren gefördert. Diese setzen gemeinsame 
FuE­Vorhaben in ihren spezifischen
Forschungsfeldern sowie innovationsbegleitende Maßnahmen um. 
Im Mittelpunkt stehen branchen­, themen­,
technologie­ und disziplinübergreifende Kooperationen, die 
neue Impulse setzen, systemische Grenzen zwischen 
Disziplinen sowie der Anbieter­, Produzenten­ und 
Nutzerseite überwinden und neue Schnittstellen 
schaffen. Seit 2022 werden im Rahmen von zwei
Wettbewerbsrunden 14 Zukunftscluster in bis zu drei
Projektphasen gefördert, welche sich durch eine
wachsende Anwendungs­ und Marktnähe auszeichnen. Bis 
2030 stellt die Bundesregierung im Rahmen
verfügbarer Haushaltsmittel insgesamt bis zu 630 Mio. Euro 
zur Verfügung.
2.1  Innovationsorientierte Cluster und Netzwerke
Das Ziel des Zukunftsclusters SaxoCell ist es, neue 
Produktionsmethoden und Anwendungsgebiete 
für „lebende Arzneimittel“ zu erschließen und in 
Richtung einer personalisierten Therapie nutzbar zu 
machen. Die intensive Kooperation zwischen
Expertinnen und Experten aus der Grundlagenforschung, 
der angewandten Forschung sowie der klinischen 
Prüfung und Patientenversorgung im Raum Leipzig-
Dresden-Chemnitz bildet die Grundlage für die 
Etablierung des Zukunftscluster-Netzwerkes. Um 
die unterschiedlichen Transfermöglichkeiten bereits 
frühzeitig in den FuE-Projekten zu berücksichtigen, 
wurden im Rahmen von SaxoCell spezielle Formate  
entwickelt und eine Anlaufstelle mit
Transferexpertinnen und -experten etabliert. Die Seamless 
Therapeutics GmbH gilt als erste Ausgründung im 
Kontext des Zukunftscluster.
Herstellung einer Zelltherapie im SaxoCell Cluster
Zukunftscluster SaxoCell
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 91 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 92
Mit der Fördermaßnahme Internationalisierung von 
Spitzenclustern, Zukunftsprojekten und vergleichbaren 
Netzwerken fördert das BMBF deutsche Cluster und 
Netzwerke beim Ausbau und bei der Intensivierung 
von Kooperationen mit führenden europäischen und 
internationalen Netzwerken (die über komplementäre 
Kompetenzen verfügen). Über drei
Wettbewerbsrunden hinweg wurden insgesamt 32 deutsche Cluster  
und vergleichbare Netzwerke für die Förderung
ausgewählt. Diese findet im Rahmen von zwei Förderphasen 
statt: In einer Konzeptionsphase werden die Cluster  
bei der Erstellung eines
Internationalisierungskonzepts maximal zwei Jahre lang unterstützt. In der
anschließenden Umsetzungsphase werden sie maximal 
drei Jahre lang in der Umsetzung der
Kooperationsprojekte unterstützt. Bis Ende 2023 konnten 300
Einzelvorhaben erfolgreich abgeschlossen werden. Weitere 
24 Vorhaben stehen kurz vor ihrem Projektabschluss.
Komplexe und vielschichtige Forschungsfelder mit 
hohem Forschungsrisiko, aber auch hohem Potenzial 
für disruptive Innovationen erfordern langfristig 
angelegte Kooperationen zwischen Wissenschaft 
und Wirtschaft. Die BMBF­Initiative
Forschungscampus – öffentlich-private Partnerschaft für
Innovationen fördert seit 2013 neun langfristige strategische 
Partnerschaften aus Wissenschaft und Wirtschaft. 
Die Beteiligten nutzen die Möglichkeit, „unter einem 
Dach“ entlang einer gemeinsamen
Forschungsstrategie zusammenzuarbeiten. Die Partner definieren ihre 
Forschungsprofile innerhalb eines breiten
Themenspektrums, das z. B. neue Methoden zur Diagnose von 
Infektionskrankheiten, die Erforschung der
Automobilproduktion der Zukunft und die Entwicklung eines 
flexiblen Stromnetzes umfasst. Die neun
Forschungscampi werden mit jeweils bis zu 2 Mio. Euro jährlich 
in bis zu drei fünfjährigen Förderphasen unterstützt. 
Mit „ARENA2036“ startet 2024 der erste
Forschungscampus nach einer erfolgreichen Jurybegutachtung in 
seine finale dritte Förderphase.
Das Programm go-cluster des BMWK richtet sich 
an regionale Cluster, bei denen u. a. gemeinsame 
Projekte in der Regel von
ClustermanagementOrganisationen umgesetzt werden. Das Ziel ist es, 
die bundesweit leistungsfähigsten
Clustermanagement­Organisationen bei ihrer Weiterentwicklung 
zu unterstützen sowie deren Innovationskraft und 
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu bietet
gocluster ein viel fältiges Angebot mit Möglichkeiten 
für nationale und internationale Vernetzung und 
Austausch so wie In dividualbera tun gen, Seminare, 
Veranstaltungen und Öffent lichkeitsarbeit. Jede 
Clustermanage ment­Organisation kann sich für die 
Aufnahme in das aktuell 73 Cluster ini tiativen aus 
allen Regionen Deutschlands umfassende Programm 
bewerben. In den geförderten Inno vationsclustern 
engagieren sich knapp 15.000 Cluster akteure,
darunter mehr als 10.000 KMU, 820 Start­ups, 680
Universitätslehrstühle und ­institute, 590 außer universitäre 
Forschungseinrich tungen sowie etwa 1.000 weitere 
Organisationen. 
Im Forschungscampus STIMULATE in Magdeburg 
erforscht und entwickelt ein Netzwerk aus
Wissenschaft und Wirtschaft, in dem Fachleute aus 
Medizin, Medizintechnik, den Ingenieur-, Natur-, 
Wirtschafts- und
Kommunikationswissenschaften tätig sind, neue Methoden für bildgeführte 
minimal invasive Medizin. Mithilfe dieser
innovativen und patientenschonenden Diagnose- und 
Therapieverfahren können Volkskrankheiten wie 
Krebs sowie kardiologische und neurologische 
Krankheiten besser behandelt und geheilt werden. 
Im Juni 2023 nahm das Projektteam am
Wettbewerb um den Hugo-Junkers-Preis für Forschung 
und Innovation teil und erzielte den ersten Platz  
in der Kategorie „Innovativste Projekte der
angewandten Forschung“.
Zwei Mitarbeitende im Angiografielabor des
Forschungscampus STIMULATE
Forschungscampus STIMULATE
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 92 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 93
Ein neues Förderkonzept liegt dem Programm go-
cluster von Anfang 2024 bis Ende 2025 zugrunde. Im
Mittelpunkt der neuen Phase steht die Bewältigung der 
Herausforderungen der Transformation der Wirtschaft  
und des Strukturwandels, die sich auch in
regionalspezifischen Problemlagen niederschlagen. Mit
diesem Ziel fördert das BMWK mit go-cluster den Ausbau 
von regionalen Clustern für alle Branchen. 
Die Clusterplattform Deutschland bereitet aktuelle 
Informationen zur Clusterpolitik in Deutschland  
und Europa auf und bietet eine Auflistung
deutscher Clusterinitiativen. Das von BMWK und BMBF 
mit Unterstützung der Länder realisierte
OnlineInformationsportal dient den mehr als 450 Clustern 
in Deutschland als zuverlässige Wissensquelle zur 
Clusterlandschaft und informiert außerdem über
aktuelle Ausschreibungen und Programme auf Länder­, 
Bundes­ und EU­Ebene.
Neben der Clusterförderung gibt die Unterstützung 
von ZIM-Innovationsnetzwerken wichtige Impulse  
für die kooperative Forschung und Entwicklung und 
den Transfer von Forschungsergebnissen.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können von 
der Bündelung ihrer kreativen Kräfte und der
Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen profitieren.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗  Zukunftscluster Cluster4Future
 ↗ Zukunftscluster SaxoCell
 ↗ Forschungscampus
 ↗ Forschungscampus STIMULATE
 ↗ go-cluster
 ↗ Cluster-Netzwerke-International
 ↗ Clusterplattform
 ↗ Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 93 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 94
2.2  Innovationsförderung in strukturschwachen 
Regionen
Neben der Förderung von regionalen Clustern und 
Netzwerken gilt den strukturschwachen Regionen ein 
besonderes Augenmerk der Innovationsförderung. 
Für die Zukunftsfähigkeit dieser Regionen spielen 
FuI eine Schlüsselrolle, daher gilt es gerade auch dort, 
die Innovationskraft von Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu stärken. Durch 
qualifizierte Innovationsakteure und ­
partnerschaften vor Ort werden regionale Arbeitsmärkte und 
Wertschöpfung nachhaltig gestärkt und die
Innovationskraft Deutschlands insgesamt auf eine breitere 
Basis gestellt – ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zu 
gleichwertigen Lebensverhältnissen (●→  IV 6.7
Gleichwertige Lebensverhältnisse).
Mit dem Gesamtdeutschen Fördersystem für
strukturschwache Regionen bündelt die Bundesregierung  
die Förderung strukturschwacher Regionen
ressortübergreifend. Damit werden die gemeinsame
Wirkung der derzeit 20 Förderprogramme erhöht und 
Synergien besser genutzt. Das Gesamtdeutsche
Fördersystem unterscheidet fünf Förderbereiche. Neben den 
Schwerpunkten „Unternehmensförderung“,
„Fachkräfte“, „Breitbandausbau und Digitalisierung“ sowie 
„Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ nimmt vor 
allem „Forschung und Innovation“ einen zentralen 
Förderbereich ein. 
Im Rahmen des Gesamtdeutschen Fördersystems setzt 
das BMBF mit Innovation &amp; Strukturwandel eine
themenoffene FuI­Förderung speziell für
strukturschwache Regionen um. Die vier Programmlinien richten 
sich an Bündnisse mit Partnern aus Wissenschaft, 
Wirtschaft und Gesellschaft und unterstützen diese 
bei der Weiterentwicklung regionaler
Innovationspotenziale. Insgesamt stellt das BMBF in mehreren 
Förderlinien rund 950 Mio. Euro für Innovation &amp; 
Strukturwandel bereit. 
Die erste Programmlinie WIR! – Wandel durch
Innovation in der Region richtet sich vorrangig an Regionen, 
die noch kein national sichtbares Profil in ihren
Innovationsfeldern haben, aber über ungenutzte
Innovationspotenziale verfügen. In zwei Förderrunden – 
2018 und 2020 – wurden insgesamt 82 Bewerbungen 
von Bündnissen ausgewählt, die anschließend in  
der Erarbeitung ihrer regionalen Innovations
konzepte unterstützt wurden. Seit 2019 bzw. 2021  
können 44 Bündnisse in einer zweiten Förderphase 
ihre Strategien umsetzen. 
Die zweite Programmlinie RUBIN – Regionale
unternehmerische Bündnisse für Innovation ist
technologieund themenoffen und fördert regionale, insbesondere 
durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
getriebene Bündnisse, die Innovationen mit hohem 
Anwendungspotenzial entwickeln. Die Förderung 
gliedert sich ebenfalls in eine Konzept­ sowie eine 
Umsetzungsphase, in der Ergebnisse von Forschung 
und Entwicklung (FuE) dann die Basis für innovative 
Produkte und Dienstleistungen bilden. 
Mit der dritten Programmlinie REGION.innovativ  
werden Querschnittsthemen gefördert, die für 
strukturschwache Regionen besonders wichtig sind. 
Die ersten beiden Richtlinien fokussieren auf die 
Gestaltung von Arbeitswelten der Zukunft und die 
interkommunale Zusammenarbeit zur Stärkung der 
regionalen Kreislaufwirtschaft, während die dritte 
Richtlinie den Schwerpunkt auf die Erforschung von 
regionalen Faktoren gesellschaftlicher
Innovationsfähigkeit legt.
Die vierte Programmlinie T!Raum − TransferRäume 
für die Zukunft von Regionen ist 2021 als die jüngste 
Förderlinie von Innovation &amp; Strukturwandel
hinzugekommen. Ziel ist es, regionale Transferaktivitäten 
substanziell weiterzuentwickeln und neu
auszurichten. Dazu sollen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen gemeinsam mit regionalen Unternehmen  
und weiteren Partnern auf experimentelle Weise  
neue Ansätze für den Ideen­, Wissens­ und
Technologietransfer (WTT) entwickeln und erproben. Aktuell 
werden zwölf Initiativen gefördert. 
Auch das BMWK nimmt im Rahmen des
Gesamtdeutschen Fördersystems mit verschiedenen Programmen 
die Stärkung der Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit strukturschwacher Regionen in den Blick. 
Mit dem technologieoffenen Programm Innovations-
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 94 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 95
kompetenz (INNO-KOM) werden jährlich rund 240 
neue Vorhaben gemeinnütziger externer
Industrieforschungseinrichtungen gefördert. Dabei geht es um 
Vorhaben der Vorlaufforschung, der markt orientierten 
Entwicklung und zur Verbesserung der
wissenschaftlich­technischen Infrastruktur sowie um den Aufbau 
von Kooperationen. Die anwendungsorientierten, 
wissenschaftlichen Ergebnisse werden insbesondere 
KMU, für die die Forschungseinrichtungen als
FuEDienstleister und Innovationspartner fungieren, zur 
Verfügung gestellt. 
Zentraler Bestandteil des Gesamtdeutschen
Fördersystems für strukturschwache Regionen ist auch die 
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen 
Wirtschaftsstruktur“ (GRW), mit der Investitionen 
in strukturschwache Regionen gefördert werden. In 
diesem Rahmen können neben Innovationsclustern 
auch nicht grundfinanzierte
Forschungseinrichtungen zur Stärkung der regionalen Forschungs­ und 
Innovationskraft gefördert werden und Unternehmen 
Zuschüsse für angewandte FuE und die
Markteinführung neuer Produkte erhalten. Mit der im Jahr 
2022 beschlossenen Reform der GRW wurden unter 
anderem auch erleichterte Fördervoraussetzungen 
für forschungsintensive Unternehmen geschaffen. 
Der Hauptfokus der GRW liegt jedoch stärker auf 
Investitionen in kommunale Infrastrukturen und 
auf gewerblichen Investitionen zur Stärkung der 
regio nalen Wettbewerbsfähigkeit und Förderung 
einer Transformation zu einer nachhaltigen und 
klima neutralen Wirtschaft (●→  IV 6.7 Gleichwertige 
Lebensverhältnisse). 
Mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) 
als Teil des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen 
wurden Maßnahmen vorgesehen, die den
Strukturwandel der vom Ausstieg aus der Nutzung der
Braunund Steinkohle betroffenen Regionen unterstützen. 
Auf Basis des wettbewerblichen Verfahrens Wissen 
schafft Perspektiven für die Region! haben der Bund, 
der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen­Anhalt 
im Herbst 2022 beschlossen, im mitteldeutschen
Revier das Center for the Transformation of Chemistry 
(CTC) (●→  IV 1.1 Zukunftsorientierte Wirtschaft und 
Industrie) und in der sächsischen Lausitz das Deutsche 
Zentrum für Astrophysik (DZA) (●→  IV 5.1 Erforschung 
des Universums) aufzubauen. Allein der Bund wird  
bis 2038 jedes der beiden Zentren, deren Aufbau 
Anfang 2023 begonnen hat, mit bis zu 1,1 Mrd. Euro 
finan zieren. Ebenfalls mit dem InvKG wurden am 
Deutschen Zentrum für Luft­ und Raumfahrt (DLR) 
an den Standorten Cottbus, Jülich und
AachenMerzbrück vier neue Forschungseinrichtungen zu den 
Themen elektrifizierte Luftfahrtantriebe, CO2­arme 
Industrieprozesse, Future Fuels und Technologien für 
Kleinflugzeuge gegründet. 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Gesamtdeutsches Fördersystem
 ↗  Programm Innovation &amp; Strukturwandel und 
Unternehmen Region 
 ↗ WIR! – Wandel durch Innovation in der Region 
 ↗  RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für 
Innovation
 ↗ REGION.innovativ 
 ↗  T!Raum – TransferRäume für die Zukunft von 
Regionen
 ↗ INNO-KOM
 ↗ INNO-KOM – Förderlandkarte
Am RIF Institut für Forschung und Transfer bringt eine
Plasmaspritzanlage antimikrobiell wirksame Beschichtungen auf Maschinenteile für 
die Lebensmittelindustrie auf.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 95 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 96
2.3  Deutsche Agentur für Transfer 
und Innovation (DATI)
Die derzeit in der Konzeption befindliche Deutsche 
Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll 
ebenfalls dazu beitragen, die Transferbewegung zu 
verbreitern und zu beschleunigen. Ihr Ziel soll es  
sein, Forschungsergebnisse durch einen effektiven 
Ideen­ , Wissens­ und Technologietransfer in die  
wirtschaftliche und/oder gesellschaftliche
Anwendung zu bringen und neue Innovationspotenziale  
zu heben. Sie soll auf einen themen­ und
akteursoffenen Ansatz setzen und in ihrem zugrunde
liegenden Transfer und Innovationsverständnis explizit 
auch Soziale Innovationen umfassen.
Im Juli 2023 ist mit DATIpilot eine erste
Förderbekanntmachung mit zwei Modulen veröffentlicht 
worden, um der Gründung der DATI einen
Experimentierraum vorzuschalten. Im ersten Modul werden 
sogenannte Innovationssprints gefördert, um konkrete 
Transferideen mithilfe vereinfachter
Antragsverfahren und innovativer Auswahlverfahren innerhalb von 
bis zu 18 Monaten schnell umzusetzen. Im zweiten 
Modul werden Innovationscommunities gefördert, in 
denen wissenschaftliche Einrichtungen mit
Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung ein 
gemeinsames Innovationsthema über einen Zeitraum 
von bis zu vier Jahren vorantreiben. Mit DATIpilot 
sollen sowohl innovative Ideen für Transferprojekte 
gefördert und Transferpotenziale erschlossen als auch 
neue Ansätze für eine vereinfachte und flexiblere 
Transferförderung erprobt werden. 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI)
 ↗ DATIpilot
Um international wettbewerbsfähig zu sein, müssen neue Erkenntnisse besser als bisher verwertet werden.  
Es gilt Transfer und Innovation zu stärken. Die Arbeit der geplanten Deutschen Agentur für Transfer und
Innovation (DATI) zahlt damit auch auf das Ziel der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation ein, die
Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Deutschland weiter zu stärken.
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation – Indikator 5:  
Arbeit der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI)
Bei einer Veranstaltung zur Förderbekanntmachung DATIpilot 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 96 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 97
2.4  Innovative Start-ups und Gründungskultur
Innovative, technologieorientierte Start­ups setzen 
neue Ideen in die Praxis um, schaffen neue
Arbeitsplätze und tragen somit dazu bei, die Grundlagen für 
künftigen Wohlstand und Wachstum in Deutschland 
und Europa zu sichern. Darüber hinaus spielen sie 
eine besondere Rolle für die langfristige
Wettbewerbsfähigkeit in einem global zunehmenden Wettbewerb 
um neue Technologien. Vor diesem Hintergrund hat  
sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die
Rahmenbedingungen und Unterstützungs leistungen 
für Start­ups zu verbessern. Sie hat im Sommer 2022 
erstmals eine umfassende Start-up-Strategie
verabschiedet. Die Strategie zielt auf die Stärkung der 
Start­up­Ökosysteme in Deutschland und Europa und 
bündelt dazu ca. 130 Maßnahmen in zehn zentralen 
Handlungsfeldern. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz 
hat zudem die Rahmenbedingungen für Start­ups  
und Wachstumsunternehmen verbessert,
insbesondere für die Finanzierung mit Eigenkapital aus
privater Hand und die Mitarbeiterkapitalbeteiligung.
Digitale Gründungen und 
Geschäftsmodelle
Im Fokus des Gründungsgeschehens stehen vor allem 
neue digitale Technologien wie Künstliche Intelligenz 
(KI) sowie neue digitale und datenbasierte
Geschäftsmodelle. Dies nimmt auch die Digitalstrategie der 
Bundesregierung in den Blick.
Ziel der Digital Hub Initiative (de:hub) des BMWK ist 
der Ausbau eines vernetzten und leistungsfähigen 
digitalen Start­up­Ökosystems in Deutschland. Dieses 
soll es innovativen Gründerinnen und Gründern
ermöglichen, ihre zukunftsträchtigen Geschäftsmodelle 
schneller zum Markterfolg zu führen. Derzeit fördert 
die Initiative deutschlandweit in zwölf Digital Hubs 
die Vernetzung von Start­ups mit etablierten
Unternehmen (insbesondere Mittelständlern), Talenten, 
Investoren und Wissenschaft und initiiert auf diese 
Weise Austausch und Kooperation. Jeder der Hubs 
widmet sich einem branchenspezifischen Thema als 
Spezialisierung. Darüber hinaus bietet die Digital Hub 
Initiative Veranstaltungen und Events sowie digitale 
Services an, z. B. eine interaktive Start­up­Datenbank 
und eine Start­up­Jobbörse. Die Digital Hub Initiative 
wird aktuell im Kontext der Start-up-Strategie
weiterentwickelt und ausgebaut.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen wird dies 
flankiert durch das Digital Finance Forum (DFF) beim 
BMF. In diesem Forum tauschen sich Vertreterinnen 
und Vertreter der Branche untereinander und mit 
Vertreterinnen und Vertretern des BMF über aktuelle 
Entwicklungen, Herausforderungen sowie
technoloUm Unternehmen die Möglichkeit zu geben, 
künftig flexibler und schneller agieren zu können, 
strebt die Bundesregierung an,
Gründungsprozesse zu vereinfachen. Ziel der Zukunftsstrategie 
Forschung und Innovation und der Start­
upStrategie ist es, Unternehmensgründungen weiter 
zu beschleu nigen und langfristig innerhalb von  
24 Stunden zu ermöglichen.
Zukunftsstrategie Forschung und 
Innovation – Indikator 15: Dauer 
von Unternehmensgründungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 97 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 98
gische und marktseitige Zukunftstrends aus. Dies 
fördert den interdisziplinären Austausch zwischen 
Expertinnen und Experten aus Forschung, Politik  
und Wirtschaft ebenso wie den Austausch zwischen 
Start­ups und etablierten Akteuren in der Branche. 
Der German Accelerator des BMWK unterstützt
deutsche Start­ups bei ihrer Skalierung und dem Eintritt 
in internationale Märkte in den USA, Südamerika und 
Asien. Das Programm steht allen deutschen Start­ups 
offen und bietet neben industrieagnostischen, d. h. 
für alle Branchen offenen Programmlinien auch 
branchenspezifische Unterstützung in den Bereichen 
Künstliche Intelligenz (Teil der KI­
Modellprojektförderung) und Life Sciences. Der German Accelerator  
bietet hybride Programmlinien an, die auf die
jeweiligen Entwicklungsphasen und Bedürfnisse der 
Start­ups zugeschnitten sind. Die ausgewählten Teams 
werden Teil eines umfangreichen Netzwerks von
potenziellen Partnern, Kundinnen und Kunden,
Investorinnen und Investoren sowie der Alumni Start­ups. 
Zudem erhalten sie Mentoringstunden mit für sie
ausgewählten Expertinnen und Experten, vernetzen sich 
im Rahmen der Programme mit anderen Gründenden 
und profitieren von der individuellen Unterstützung 
des globalen German-Accelerator­Teams online und in 
den jeweiligen Zielmärkten.
Mit dem Gründungswettbewerb – Digitale
Innovationen unterstützt das BMWK junge Start­ups mit 
innovativen digitalen Geschäftsideen in einer großen 
Breite von Anwendungsfeldern wie z. B. der
Energiewirtschaft, dem Gesundheitswesen und dem
Mobilitätssektor. In den zweimal jährlich stattfindenden 
Wettbewerbsrunden werden bis zu sechs
Gründungsideen mit Preisgeldern ausgezeichnet, die ihnen als 
weiteres Startkapital dienen. Zusätzlich profitieren 
die Gewinnerteams durch die
öffentlichkeitswirksame Auszeichnung, den Zugang zu einem breiten 
Netzwerk sowie von umfangreichen Coaching­ und 
Mentoring­Angeboten. 
Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle 
und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den 
Förderfokus auf marktnahe, nichttechnische
Innovationen, wie z. B. kreativwirtschaftliche Konzepte, 
innovative Plattformformate oder neue
Bildungsinstrumente. Das IGP adressiert auch die im
Koalitionsvertrag genannten Felder digitaler,
kreativwirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Innovation. 
Aufbauend auf einer erfolgreichen Pilotphase wurde 
das IGP 2023 erneuert und fest etabliert. Nun geben 
ungefähr im Halbjahresrhythmus neue Förderaufrufe 
zu verschiedenen Zukunftsthemen Impulse für
vielfältige Innovationen.
Innerhalb der Digital­ und Kreativwirtschaft
zeichnet sich die Computerspielebranche durch ihr global 
starkes Wachstum aus. Deutschland ist der größte 
Markt für Computerspiele in Europa. Zudem verfügt 
die Branche über ein enormes Innovationspotenzial, 
wobei technischen Innovationen z. B. in den
Bereichen Grafikverarbeitung, 3­D­Modellierung und  
Virtual Reality auch sozio­kulturelle Neuerungen  
gegenüberstehen. So können Computerspiele
beispielsweise Gelegenheit für soziale Interaktionen  
und damit für Teilhabe und Inklusion bieten oder im  
Bildungsbereich zur spielerischen Vermittlung von 
Lernstoffen eingesetzt werden. Das BMWK fördert  
die Entwicklung von Prototypen und Produktionen 
von Computerspielen. Seit 2019 konnten mehr als  
570 Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 
mehr als 200 Mio. Euro unterstützt werden. 
Dateninnovationen und digitale datenbasierte
Geschäftsmodelle im Verkehrssektor haben das
Potenzial, Mobilität klimafreundlicher und effizienter, 
intelligenter und vernetzter, inklusiver und diverser, 
sicherer und bezahlbarer zu machen. Mit der
Innovationsinitiative mFUND unterstützt das BMDV daher 
die Entwicklung digitaler datenbasierter
Anwendungen für die Mobilität der Zukunft.
Projektanträge von Start­ups werden ausdrücklich begrüßt und 
neben finanzieller Unterstützung können sie von der 
Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen wie
Hackathons, Start­up­Pitches und Wissenstransfer­
Formaten profitieren und sich dort vernetzen. Darüber 
hinaus können sie den Zugang zu den Datenportalen 
des BMDV nutzen. 
Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) ist 
die Digital Innovation Unit der Bundeswehr und hat 
die Mission, den Status quo herauszufordern, durch 
seine mittlerweile mehr als 160 Innovationsvorhaben 
die Bundeswehr zu verändern und digital
zukunftsfähig zu machen. Als Schnittstelle sowohl zum
nationalen als auch zum internationalen Start­up­Ökosystem 
führt der CIHBw Innovationswettbewerbe durch und 
bietet verschiedene Netzwerk­ und
Weiterbildungsformate an. Dabei nutzt der CIHBw agile Methoden 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 98 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 99
und Arbeitsweisen aus der Start­up­Welt. Aufbauend 
auf einer fehlertoleranten Innovationskultur sowie 
flachen Hierarchien werden innovative
Technologien schnell auf ihren Mehrwert für die Bundeswehr 
getestet. Ein Bestandteil des CIHBw ist das Zentrum für 
Intrapreneurship, das innovative Beschäftigte
innerhalb der Bundeswehr befähigt, ihre Ideen im digitalen 
Bereich weiterzuentwickeln und proaktiv umzusetzen.
Auch der Transfer von Technologien und Know­how 
aus der Raumfahrt bietet breite
Anwendungsmöglichkeiten und großes Innovations­ und Marktpotenzial. 
In diesem Bereich unterstützen die deutschen
Business Incubation Centres (ESA-BIC) der Europäischen 
Weltraumorganisation ESA an Standorten in Bayern, 
Norddeutschland und Nordrhein­Westfalen
Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Übersetzung 
ihrer Ideen und Erfindungen in marktfähige Produkte 
und Dienstleistungen. Das Inkubationsprogramm, 
das bislang mehr als 190 Start­ups durchlaufen haben, 
bietet umfangreiche technische und
unternehmerische Unterstützungsleistungen und Mentoring in 
verschiedenen Bereichen. Neben finanzieller
Förderung erhalten die Start­ups zudem Zugang zu
modernen Büroflächen, Laboren und Testanlagen sowie 
zu einem weltweiten Netzwerk mit Partnern aus der 
Industrie, Politik, Regierung, Forschung und dem 
Start­up­Ökosystem. 
Auch das DLR fördert im Rahmen der Initiativen 
INNOspace und DLR.InnovationHub u. a. mit
Konferenzformaten, Technologie­ und
Kooperationsnetzwerken, Vernetzungsaktivitäten und Workshops sowie 
einem Innovationswettbewerb die Verwertung von 
Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung (FuE) in 
Raumfahrt, Luftfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit. 
Das Ziel der Initiativen ist es, Innovationen aus diesen 
Bereichen industriell nutzbar zu machen und
insbesondere Start­ups und KMU beim Technologietransfer 
und bei der Kommerzialisierung zu unterstützen. 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Start-up-Strategie der Bundesregierung 
 ↗ Digital Hub Initiative
 ↗ German Accelerator (engl.)
 ↗ Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen
 ↗  Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und 
Pionierlösungen
 ↗ Computerspieleförderung
 ↗ mFund 
 ↗ Cyber Innovation Hub der Bundeswehr
 ↗ ESA Business Incubation Centres (engl.)
 ↗ DLR INNOspace
 ↗ DLR InnovationHub
Um den Herausforderungen der Industrie gerecht zu werden, können Lebensdauer von Gummimaterialien unter dynamischer Scherbelastung im 
Deutschen Institut für Kautschuktechnologie untersucht und simulativ abgebildet werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 99 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 100
Wagniskapital und
Wachstumsfinanzierung
Ein ausreichender Zugang zu Wagniskapital ist ein 
entscheidender Erfolgsfaktor für Start­ups und junge 
Technologieunternehmen. Obwohl sich der deutsche 
Wagniskapitalmarkt in den letzten Jahren erheblich 
weiterentwickelt hat, liegt er im internationalen 
Vergleich gemessen am Anteil der
Wagniskapitalinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt weiterhin 
nur im Mittelfeld. Die Bundesregierung fördert daher 
mit einer Reihe von Instrumenten die Finanzierung 
von Start­ups, um den Zugang zu Wagniskapital für 
Gründerinnen und Gründer zu verbessern. Ziel ist es, 
sie von den frühen Entwicklungsphasen bis hin zu 
späteren Wachstums­ und Reifephasen bestmöglich 
zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt auf der 
Bereitstellung kapitalintensiver
Wachstumsfinanzierungen, da aktuell noch zu wenige deutsche und 
europäische Investoren zur Verfügung stehen. 
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz leistet einen
wichtigen Beitrag, mehr privates Kapital zu mobilisieren –  
insbesondere für Start­ups und
Wachstumsunternehmen. Die Bundesregierung verfolgt einen
umfassenden Ansatz mit einem Dreiklang an Maßnahmen:  
Neben finanzmarktrechtlichen Anpassungen und  
der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts werden 
auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen 
verbessert. Im Finanzmarktbereich und
Gesellschaftsrecht zählen hierzu u. a. die Möglichkeit zum Verzicht 
auf einen Emissionsbegleiter als Mitantragsteller beim 
Börsengang, die Herabsetzung der
Mindestmarktkapitalisierung, die Möglichkeit der Einführung von 
Mehrstimmrechtsaktien und Erleichterungen bei 
Kapitalerhöhungen. Auch Maßnahmen zur weiteren  
Digitalisierung, Entbürokratisierung und
Internationalisierung machen den deutschen Finanzmarkt und 
den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver –
sowohl für nationale als auch für internationale
Unternehmen und Investoren. Ein weiterer Baustein sind die 
steuerlichen Regelungen zur Förderung der
Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Die Möglichkeiten einer
aufgeschobenen Besteuerung für Beteiligungen an Start­ups 
und Wachstumsunternehmen werden deutlich
ausgeweitet und der jährliche Steuerfreibetrag angehoben. 
Insbesondere durch die Lösung der sogenannten
DryIncome­Problematik werden
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen attraktiver und praxistauglicher.
Der Dachverband der deutschen Business Angels und 
ihrer Netzwerke, das vom BMWK geförderte
Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND), hat es 
sich zum Ziel gesetzt, die Business­Angels­Kultur in 
Deutschland zu fördern. Business Angels richten sich 
an innovative Start­ups, die Kapital benötigen und 
sich häufig noch in den Frühphasen der
Unternehmensgründung befinden. Neben der Bereitstellung 
von Kapital können Start­ups auch durch die
Kontakte der Business Angels profitieren, die Chancen für 
Austausch und Kooperationen ermöglichen.
An Business Angels richtet sich auch das Programm 
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital, mit dem das 
BMWK mehr privates Wagniskapital für Start­ups 
mobilisieren möchte. Einerseits besteht INVEST aus 
einem Erwerbszuschuss, mit dem Business Angels 
15 % ihrer Investition steuerfrei erstattet bekommen, 
Eine der Stärken des deutschen Innovationssystems ist die herausragende anwendungsorientierte Forschung. 
Sie ermöglicht, Ergebnisse aus der Spitzenforschung in die Praxis zu übertragen. Trotzdem bleibt die
gesellschaftliche und wirtschaftliche Verwertung dieser Ideen bisher hinter den Erwartungen zurück. Die nicht 
ausreichende Versorgung mit Risikokapital für Gründerinnen und Gründer hemmt diesen Transfer. Gerade im 
internationalen Vergleich muss Deutschland sich dabei weiter verbessern. Die Instrumente des Zukunftsfonds, 
des ERP­Sondervermögens sowie die Zuschussprogramme unterstützen daher Start-ups von der Seedphase  
bis hin zur späten Wachstumsphase. So tragen sie zu den Zielen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation 
der Bundesregierung bei.
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation – Indikator 2: Beitrag des Zukunftsfonds  
der durch das ERP­Sonder vermögen finanzierten Start­up­Finanzierungsinstrumente und 
der Zuschussprogramme der Start­up­Finanzierung 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 100 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 101
wenn sie sich mit mindestens 10.000 Euro
Wagniskapital an Start­ups beteiligen. Andererseits bietet 
INVEST einen Exitzuschuss, mit dem Steuern auf
Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden 
können. Seit 2013 hat INVEST knapp 1,5 Mrd. Euro 
Wagniskapital von Business Angels mobilisiert (Stand: 
Dezember 2023).
Eine weitere wichtige Anlaufstelle für junge
chancenreiche Technologieunternehmen aus den Bereichen 
Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie 
oder angrenzenden Geschäftsfeldern ist der High-
Tech Gründerfonds (HTGF). Zu den Investoren des als 
Public­Private­Partnership angelegten Fonds zählen 
neben dem BMWK und der KfW Capital 45
Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen. 
In vier aufgelegten Fonds managt der HTGF rund 
1,4 Mrd. Euro und hat im März 2023 die Marke von 
700 Seed­Investments überschritten. Von den bislang 
finanzierten Start­ups wurden mehr als 160
erfolgreich verkauft oder an die Börse gebracht. Über die 
Finanzierungen in der Seed­Phase hinaus sind mehr 
als 4,5 Mrd. Euro (größtenteils private) Mittel über 
Folgefinanzierungen in die Start­ups im Portfolio des 
HTGF geflossen. Neben der Finanzierung unterstützt 
der HTGF seine Start­ups darüber hinaus auch mit
unternehmerischem Know­how sowie Zugang zu seinem 
breiten Netzwerk. 
Um die Finanzierungssituation von Start­ups
insbesondere in der kapitalintensiven Wachstumsphase  
zu verbessern, hat die Bundesregierung den
Zukunftsfonds aufgelegt, für den 10 Mrd. Euro für einen 
Investitionszeitraum bis Ende 2030 bei der KfW und 
weiteren Finanzintermediären zur Verfügung gestellt 
werden. Gemeinsam mit Mitteln des ERP-
Sondervermögens stellt der Zukunftsfonds über öffentliche 
Direktbeteiligungsfonds wie den DeepTech &amp; Climate 
Fonds (DTCF) Mittel für Investitionen in Start­ups 
bereit. Der DTCF investiert im
Hochtechnologiebereich gemeinsam mit kooperierenden privaten 
Beteiligungs gebern mit einem langfristigen Ansatz 
direkt in Deep­Tech­Unternehmen und setzt einen 
Fokus u. a. auf Climate­Tech­Unternehmen. Hierfür 
stehen bis zu 1 Mrd. Euro bereit. Weitere 660 Mio. Euro 
sollen dem High-Tech Gründerfonds für einen
Opportunity­Fonds zur Verfügung gestellt werden, durch 
den die erfolgreichsten Portfoliounternehmen der 
Seedfonds auch in späteren Wachstumsrunden gezielt 
unterstützt werden können.
Neben unmittelbaren Direktbeteiligungen an
Startups wirkt das Start­up­
Finanzierungsinstrumentarium auch über Investitionen in Wagniskapitalfonds, 
um wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des 
Venture­Capital­Ökosystems in Deutschland zu setzen 
und mehr Start­ups Finanzierungen der
professionellsten privaten Fonds zu ermöglichen. Über den 
Zukunftsfonds wird durch die im Jahr 2021 gestartete 
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität bei KfW Capital 
und die GFF EIF Wachstumsfazilität beim Europäischen 
Investitionsfonds (EIF) insbesondere die
Wachstumsfinanzierung von Start­ups in Deutschland und Europa 
unterstützt. So werden häufiger größere
Finanzierungsrunden für Start­ups möglich. Insgesamt stehen 
über diese beiden Instrumente für Venture­
CapitalFondsinvestments 6 Mrd. Euro zur Verfügung.
Ergänzend ist im Februar 2023 die European Tech Champions 
Initiative (ETCI) als paneuropäischer Giga­Fonds
angetreten, um großvolumige Wachstumsfinanzierungen 
zu ermöglichen. Die Bundesregierung beteiligt sich an 
der ETCI mit 1 Mrd. Euro.
Zur Mobilisierung von Venture Capital für die
Wachstums­ und Innovationsfinanzierung bei großen
Kapitalsammelstellen wie Versicherungen und
Pensionskassen oder Stiftungen und Family Offices wurde 
im November 2023 gemeinsam mit KfW Capital der 
Wachstumsfonds Deutschland als strukturierter
Dachfonds mit einer Größe von rund 1 Mrd. Euro gestartet, 
der in Venture­Capital­Fonds in Deutschland und 
Europa investiert.
Um den Zugang zu Wagniskapital für Gründerinnen 
zu verbessern, wurde bei KfW Capital im Oktober 
2023 ein Instrument für neue, junge
Managementteams gestartet. Ziel der Emerging Manager Facility 
(EMF) ist es, einen besseren Zugang zu Wagniskapital 
für bislang noch unterrepräsentierte Gruppen zu 
ermöglichen – insbesondere für Frauen – und damit  
zu einem diverseren Venture­Capital­Ökosystem  
beizutragen. Hierfür stehen 200 Mio. Euro für neu in 
den Markt strebende, divers aufgestellte Fonds mit 
einer Zielgröße von bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung.
Über das Programm Venture Tech Growth Financing 
(VTGF 2.0), das auf dem 2019 gestarteten Programm 
VTGT 1.0 aufbaut, werden bis 2030 bis zu 1,2 Mrd. Euro 
für sogenannte Venture­Debt­Finanzierungen mit 
privaten Kapitalgebern wie z. B. Banken bereitgestellt. 
VTGF 2.0 ist ein Bindeglied zwischen
EigenkapitalDeutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 101 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 102
und klassischer Fremdkapitalfinanzierung und
ermöglicht schnell wachsenden, technologieorientierten  
Start­ups einen besseren Zugang zu Krediten zur 
Finanzierung ihrer weiteren Skalierung. Der VTGF 2.0 
trägt somit zur Weiterentwicklung des deutschen 
Venture­Debt­Marktes bei.
Seit Mitte August 2023 ist mit RegioInnoGrowth (RIG) 
ein Programm zur Finanzierung von digitalen,
ökologischen sowie Sozialen Innovationen und
Transformationsvorhaben von Unternehmen aktiv. Dafür 
stellt der Bund aufgeteilt auf mehrere Jahre insgesamt 
450 Mio. Euro zur Verfügung. RIG richtet sich an 
Start­ups und Mittelständler mit einem Jahresumsatz  
bis zu 75 Mio. Euro, die stille und offene Beteiligungen,  
Nachrang­ und Wandeldarlehen erhalten können.  
Auf Landesebene setzen die teilnehmenden
Landesförderinstitute bzw. deren Intermediäre (u. a.
mittelständische Beteiligungsgesellschaften, Business 
Angels) die an die jeweils landesspezifischen
Anforderungen angepassten Programme um. Daneben 
beteiligt sich der vom ERP-Sondervermögen und vom  
EIF finanzierte ERP/EIF-Dachfonds mit einem
Volumen von 3,7 Mrd. Euro an Wagniskapitalfonds, die 
Finanzierungen vorwiegend für junge
Technologieunternehmen in der Früh­ oder Wachstumsphase 
in Deutschland bereitstellen. Die Ausrichtung des 
Dachfonds ist branchenoffen. 
Agrarnahe Start­ups fördert das BMEL durch die 
Vergabe von Nachrangdarlehen sowie ergänzende 
Beratungen, Schulungen oder Coachings im Rahmen 
des Programms Förderung innovativer agrarnaher 
Start-ups. Das Programm steht Start­ups aus dem 
städtischen und ländlichen Raum gleichermaßen 
offen, wenngleich sich die Innovationswirkung vor 
allem im ländlichen Raum entfalten soll.
Neben den Maßnahmen der Start­up­Förderung auf 
nationaler Ebene ist Deutschland 2023 der Europe 
Startup Nations Alliance (ESNA) beigetreten, die sich 
u. a. mit Förderprogrammen auf europäischer Ebene
für bessere Rahmenbedingungen für Start­ups
einsetzt und Europa als international führendes
Startup­Ökosystem positionieren möchte.
Der Europäische Innovationsrat (engl. European 
Innovation Council; EIC) wurde 2021 als Teil des  
EU­Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 
Horizont Europa gestartet und fasst mehrere
Instrumente der Innovationsförderung zusammen. Das Ziel 
ist es, den Boden für radikal neue Produkte, Prozesse 
und Geschäftsmodelle zu bereiten und Forscher,
Startups und KMU über das gesamte Innovationsspektrum 
hinweg von der frühen Forschung bis zur Skalierung 
zu unterstützen. Der EIC Accelerator richtet sich an 
Start­ups mit unterschiedlichen innovativen
Technologien und bietet ihnen Wachstumsfinanzierungen in 
Form von Zuschüssen in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro 
sowie direkten Investments in Höhe von bis zu 15 Mio. 
Euro. Zusätzlich werden die Start­ups Teil eines
Netzwerkes, durch das sie mit globalen Partnerinnen und 
Partnern, Mentorinnen und Mentoren und Coaches 
oder weiteren Akteurinnen und Akteuren in Kontakt 
treten können. Unternehmen, die z. B. von der SPRIND 
oder im Rahmen der themenoffenen
Fördermaßnahmen – wie KMU-innovativ, EXIST-Forschungstransfer, 
Helmholtz Enterprise und Fraunhofer AHEAD –
gefördert werden, können zudem über einen sogenannten 
„Plug­in“­Mechanismus vereinfachten Zugang zum 
EIC Accelerator erhalten. Das Gesamtbudget des EIC 
für den Zeitraum 2021 bis 2027 beläuft sich auf mehr 
als 10 Mrd. Euro. 
Für Wachstumsunternehmen sollte die Option für 
einen Gang an die Börse möglichst attraktiv sein. 
Dies ist nicht nur für die Unternehmen, sondern auch 
für den Wirtschafts­ und Wissenschaftsstandort 
Deutschland förderlich. Hier setzt das Ende 2023 in 
Kraft getretene Zukunftsfinanzierungsgesetz an,
indem es die Rahmenbedingungen für den Börsengang 
und die Eigenkapitalfinanzierung am Kapitalmarkt 
deutlich verbessert.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Zukunftsfinanzierungsgesetz
 ↗ Business Angel Netzwerk Deutschland
 ↗ INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
 ↗ High-Tech Gründerfonds
 ↗ Zukunftsfonds
 ↗ KfW Capital Beteiligungsfinanzierung
 ↗ DeepTech &amp; Climate Fonds
 ↗ Venture Tech Growth Financing
 ↗ Europäischer Investitionsfonds (engl.)
 ↗ ERP-Sondervermögen
 ↗ Europe Startup Nations Alliance (ESNA, engl.)
 ↗ European Tech Champions Initiative (engl.)
 ↗ European Innovation Council (EIC, engl.)
 ↗ EIC Accelerator
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 102 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 103
2.5  Transfer und Gründungen aus Wissenschaft 
und Forschung
Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung sind die 
Grundlage neuer Produkte, Dienstleistungen und 
Verfahren. Um tragfähige Antworten und Lösungen 
zu entwickeln und in die Umsetzung zu bringen sowie 
Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern, unterstützt die Bundesregierung den
Technologie­ und Wissenstransfer aus der Forschung, stärkt 
die Innovationskultur und unterstützt
gründungsinteressierte wissenschaftlich tätige Menschen bei der 
Umsetzung ihrer Ideen. 
Neben der transferorientierten Ausrichtung
anwendungsorientierter Förderinitiativen und
Fachprogramme ist die Förderung und deutliche Steigerung von 
Start­up­Ausgründungen aus der Wissenschaft ein 
zentrales Anliegen der Bundesregierung und als
Handlungsfeld in der Start-up-Strategie festgeschrieben.
Transfer aus Wissenschaft und 
Forschung
Hochschulen und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen sind als Träger wissenschaftlicher 
Erkenntnisse von Grundlagen­ und angewandter 
Forschung von besonderer Bedeutung. Neben der 
Vermittlung dieser Erkenntnisse innerhalb von
Bildung und Lehre sowie Forschung und Entwicklung 
gewinnt der Transfer von Ideen, Wissen und
Technologien zunehmend an Bedeutung. 
Im Rahmen der Projektförderung, insbesondere von 
Verbundprojekten, fördert die Bundesregierung den 
Transfer aus Wissenschaft und Forschung. In einem 
Verbund forschen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen gemeinsamen mit kleinen und mittleren  
Von der MP3-Komprimierung über Carbonbeton bis 
hin zu mRNA-Impfstoffen – mit dem „Deutschen 
Zukunftspreis – Preis des Bundespräsidenten für 
Technik und Innovation“ werden seit 1997 technische, 
ingenieur- und naturwissenschaftliche Leistungen 
sowie software- und algorithmenbasierte
Innovationen ausgezeichnet. Damit soll ein öffentliches 
Bewusstsein für die in Deutschland vorhandenen 
wissenschaftlichen und technischen
Innovationspotenziale und für die Zusammenhänge von technischen 
Innovationen, gesellschaftlicher Transformation  
und der Schaffung von Arbeitsplätzen geschaffen 
werden, das zur Stärkung eines technik- und
innovationsfreundlichen gesellschaftlichen Klimas beiträgt. 
Der Deutsche Zukunftspreis ist mit einem Preisgeld 
von 250.000 Euro dotiert und wird jährlich vergeben. 
Neben dem BMBF fördern zahlreiche Unternehmen 
und Stiftungen den Deutschen Zukunftspreis.
Deutscher Zukunftspreis des Bundespräsidenten 
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit den Gewinnern 
des Deutschen Zukunftspreises 2023, einem Forscherteam der 
Uniklinik Erlangen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 103 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 104
Unternehmen (KMU) der regionalen Wirtschaft, aber 
auch weiteren gesellschaftlichen Akteurinnen und 
Akteuren zusammen praxisnah an einer Fragestellung. 
Zudem werden insbesondere der Auf­ und Ausbau von 
Transferstrategien und ­strukturen sowie
interdisziplinäre Kooperationen mit wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren gefördert. So 
soll eine Innovationskultur weiter verankert werden, 
in der sich Hochschulen und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen als Impulsgeber für Neuerung 
und Fortschritt verstehen. 
Den forschungsbasierten Transfer von Ideen, Wissen 
und Technologien nehmen Bund und Länder mit 
der Förderinitiative Innovative Hochschule in den 
Blick. Diese richtet sich vor allem an Hochschulen für 
Angewandte Wissenschaften (HAW) bzw.
Fachhochschulen (FH) sowie kleine und mittlere Universitäten, 
die eine wichtige Rolle in regionalen
Innovationssystemen spielen, da sie in Forschung und Lehre Wissen 
regional verfügbar machen und gleichzeitig Ideen 
und Fragestellungen aus der Region aufnehmen. Mit 
den Fördergeldern können die ausgewählten
Hochschulen die Aktivitäten, Strukturen und Instrumente 
für ihren Ideen­, Wissens­ und Technologietransfer 
weiterentwickeln, die regionale Vernetzung stärken 
und Kooperationen mit Wirtschaft, Kultur und 
Gesell schaft intensivieren. Für einen Zeitraum von 
zehn Jahren (2018 – 2027) stellen Bund und Länder 
dafür insgesamt bis zu 550 Mio. Euro zur Verfügung.  
In der zweiten Förderrunde – ab 2023 – wurden  
55 Hochschulen für die Förderung ausgewählt. 
Fachhochschulen und Hochschulen für Angewandte 
Wissenschaften forschen anwendungs­ und
lösungsorientiert. Sie arbeiten vielfach eng mit Partnern 
der regionalen Wirtschaft beziehungsweise
gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren zusammen 
und tragen dazu bei, Fachkräfte auszubilden und zu 
qualifizieren. Das Ziel des Bund­Länder­Programms 
Forschung an Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften (HAW) ist es daher, das Potenzial von HAW 
noch besser nutzbar zu machen, und es bietet dazu 
unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung des 
praxis nahen Wissens­ und Technologietransfers (WTT) 
an. Diese setzen verschiedene Schwerpunkte. Zum 
Beispiel zielt die Maßnahme FH-Kooperativ auf die 
Entwicklung innovativer Lösungen für die
betriebliche Praxis, FH-Impuls fördert Partnerschaften und 
Forschungskooperationen mit KMU innerhalb der  
Region, während FH-Sozial einen Schwerpunkt auf 
Das Projekt „Zukunft findet Stadt“ zählt zu den 
erfolgreichen Einreichungen der zweiten Runde  
der Förderinitiative Innovative Hochschule. Dahinter 
verbirgt sich eine Kooperation von fünf Berliner 
Hochschulen sowie den Projektpartnern Museum 
für Naturkunde Berlin, Johannesstift Diakonie  
und Impact Hub Berlin, die sich aus verschiedenen  
Perspektiven mit städtischen Herausforderungen 
befasst und Städte dabei unterstützt, wirksamer auf 
Krisen zu reagieren und ihre Resilienz zu stärken.  
Der Fokus des bis 2027 laufenden Projektes liegt 
auf den Themen bereichen Gesundheit und Klima. 
Mit Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesellschaft 
wer den in einem ko-kreativen Prozess Bedarfe 
exploriert und konkrete Lösungen erarbeitet. Der 
partizipative Transferansatz soll dabei auch
wissenschaftsferne Zielgruppen errei chen. In zwei Real 
Life Labs sollen diese Lösungen für die Stadt von 
Morgen schließlich ausprobiert und
weiterentwickelt werden. Damit stehen Transferaktivitäten, also 
die interdisziplinäre Übertragung von Wissenschaft 
in die Gesellschaft, im Mittelpunkt des Projektes.
Zukunft findet Stadt 
Podiumsdiskussion bei der Auftaktveranstaltung von „Zukunft 
findet Stadt“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 104 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 105
die Entwicklung und Umsetzung Sozialer
Innovationen legt, die die Lebenssituation von Menschen 
in Städten, aber auch in ländlichen
strukturschwachen Regionen verbessern. Sogenannte StartUpLabs 
aufzubauen und zu nutzen sowie diese in breitere 
Gründungsaktivitäten der HAW einzubetten, steht im 
Mittelpunkt der Programmlinie StartUpLab@FH.
Die BMBF­Förderlinie Innovationsorientierung der 
Forschung unterstützt Methoden, Werkzeuge und 
Modelllösungen für außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, um wissenschaftliche Ergebnisse 
schneller und umfassender in Wirtschaft und
Gesellschaft zu übertragen. Ziel ist es, Transferaspekte in 
allen Phasen der Forschungsarbeit zu
berücksichtigen. Die Förderung beabsichtigt neben der Stärkung 
des klassischen Technologietransfers in neue
Produkte und Dienstleistungen auch den Transfer von 
Wissen sowohl aus technischen als auch geistes­ und 
sozialwissenschaftlichen Bereichen in
wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendungen sowie deren 
Transfer in weitere wissenschaftliche Disziplinen. 
Ein wichtiger Teil der Programmlinie sind zudem 
die jährlich stattfindenden Transferwerkstätten, die 
Geförderte bzw. die breitere Öffentlichkeit einladen, 
sich zu vernetzen und sich zu aktuellen Themen des 
WTT auszutauschen. 
Die BMBF­Fördermaßnahme Validierung des
technologischen und gesellschaftlichen
Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung (VIP+) schließt die 
Innovationslücke zwischen ersten Ergebnissen aus 
der Grundlagenforschung und ihrer wirtschaftlichen 
oder gesellschaftlichen Anwendung und Verwertung. 
VIP+ unterstützt Forschende unterschiedlicher
Disziplinen dabei, das Innovationspotenzial ihrer
Forschungsergebnisse in einer sehr frühen, noch
risikoreichen Entwicklungsphase zu prüfen, nachzu weisen 
und zu bewerten sowie mögliche
Anwendungsbereiche zu identifizieren. Zudem soll die Akzeptanz des 
Marktes und der Gesellschaft für neue Anwendungen 
unter Berücksichtigung rechtlicher und ethischer 
Rahmenbedingungen bereits in einem frühen
Stadium untersucht werden. Seit dem Start der Maßnahme 
förderte das BMBF bereits mehr als 200 Projekte mit 
insgesamt mehr als 250 Mio. Euro. 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Innovative Hochschule
 ↗  Zukunft findet Stadt – Das Hochschulnetzwerk für 
ein resilientes Berlin
 ↗ Forschung an HAW
 ↗ Innovationsorientierung der Forschung
 ↗ Validierungsförderung VIP+
 ↗ Deutscher Zukunftspreis
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 105 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 106
Existenzgründung aus der Wissenschaft
Technologieorientierte und wissensbasierte
Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen sind wichtige
Innovationstreiber. Dabei überführen Gründerinnen und Gründer die 
Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Forschung in 
neue Produkte, Dienstleistungen und
Geschäftsmodelle. Um diese bis zur Marktreife zu entwickeln, sind 
intensive, kosten­ und zeitaufwendige
Entwicklungsarbeiten sowie unternehmerisches Know­how
erforderlich. Die Bundesregierung unterstützt Gründende 
mit aufeinander abgestimmten Förderinstrumenten, 
um ein zentrales Anliegen in ihrer Start-up-Strategie, 
die Steigerung der Zahl von Start­up­Ausgründungen 
aus dem Wissenschaftssystem, zu erreichen.
Entsprechend wird die Bundesregierung den Dialog mit 
den Ländern intensivieren, um die
Ausgründungskultur an Hochschulen und außeruniversitären 
Forschungseinrichtungen strukturell und nachhaltig 
weiter zu stärken.
Das BMWK fördert seit 1998 technologieorientierte 
Ausgründungen und die unternehmerische
Selbstständigkeit an Hochschulen und außeruniversitären 
Forschungseinrichtungen mit dem
technologieoffenen Förderprogramm EXIST – Existenzgründungen 
aus der Wissenschaft. Das vom Europäischen
Sozialfonds (ESF) kofinanzierte Förderprogramm besteht 
aus den vier Programmlinien EXIST-
Gründungsstipendium, EXIST-Forschungstransfer, EXIST-
Potentiale und EXIST-Women. Das EXIST-Gründungs
stipen dium unterstützt Studierende, Absolventinnen 
und Ab solventen sowie Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler, die ihre Gründungsidee in einen 
Businessplan überführen und verwirklichen
möchten. Gründerinnen und Gründer in Teams mit bis  
zu drei Personen erhalten ein einjähriges Stipendium 
zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts 
sowie ein Budget für Sachmittel und Coaching. Im 
Jahr 2022 wurden 183 EXIST­Gründungsstipendien, 
im Folgejahr 119 vergeben. Software und
Medizintechnik sind die Technologiefelder, in denen 2022 die 
meisten EXIST­Gründerstipendien bewilligt wurden. 
Im April 2023 wurde eine neue Richtlinie
veröffentlicht, in der die Förderung in Gründungsstipendium 
(vormals Gründerstipendium) umbenannt wurde  
und inhaltliche Anpassungen vorgenommen wurden. 
Die Überarbeitung zielt insbesondere darauf, den 
Frauenanteil und die Diversität in Gründungsteams 
zu erhöhen und zu fördern, dass die
Gründungsvorhaben an Nachhaltigkeitsziele anknüpfen. 
Der EXIST-Forschungstransfer adressiert
forschungsbasierte Gründungsvorhaben und eröffnet ihnen den 
oft nur schwer finanzierbaren Weg vom Labor zum 
Markt. In der ersten von zwei 18­monatigen
Förderphasen unterstützt die Programmlinie die
Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen in Richtung 
der Verwertungsreife. In der zweiten Phase werden 
die Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie
Vorbereitungen für eine externe Unternehmensfinanzierung 
gefördert. Im Jahr 2023 wurden 47 solcher technisch 
besonders anspruchsvollen Gründungsvorhaben
gefördert. Auch der EXIST-Forschungstransfer wurde im 
Rahmen einer neuen Richtlinie im April 2023
angepasst und fördert nun stärker Familienfreundlichkeit 
und Diversität sowie Beiträge zu Nachhaltigkeitszielen. 
Über EXIST-Potentiale sollen Hochschulen und ihre 
Gründungsnetzwerke angesprochen werden, um sie 
in der Umsetzung gründungsfördernder Maßnahmen 
zu unterstützen. Ziel ist es, eine Gründungskultur an 
Hochschulen zu verstetigen und notwendige
Rahmenbedingungen wie die regionale Vernetzung für 
innovative und wachstumsstarke Start­ups aus der 
Wissenschaft zu schaffen. Während EXIST-Potentiale 
2024 ausläuft, wurde bereits 2023 der neue
Leuchtturmwettbewerb Startup Factories initiiert.
Vorgeschaltet ist eine Konzeptphase, deren Richtlinie 2024 
Im Rahmen des Förderprogramms EXIST werden  
vier Modellprojekte zum Thema Künstliche
Intelligenz (KI) an den Standorten Berlin, Darmstadt, 
Hamburg und München gefördert. Ziel der
Modellprojekte ist es, eine höhere Anzahl
verwertungsrelevanter Ideen in einer sehr frühen Phase zu 
identifizieren und daraus KI-Ausgründungsprojekte 
zu generieren. Mit diesem niedrigschwelligen, 
frühphasigen Instrument sollen Absolventinnen 
und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen  
und Wissenschaftler für die Option der
unternehmerischen Selbstständigkeit gewonnen werden. 
EXIST­Modellprojekte KI
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 106 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 107
veröffentlicht wurde. In einer Umsetzungsphase
werden bis zu zehn Projekte eine Förderung erhalten, um 
Entrepreneurship­Zentren aufzubauen, die einerseits 
an gründungsstarke Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen angebunden sind und 
andererseits maßgeblich durch die Privatwirtschaft 
mitgetragen werden. 
Mit EXIST-Women werden gründungsinteressierte und  
gründungsaffine Frauen an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in der Phase vor der
Unternehmensgründung, insbesondere bei der Entwicklung 
ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der
Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee, gefördert. EXIST-
Women soll dazu beitragen, Frauen bei ihrem Weg in 
die unternehmerische Selbstständigkeit zu
unterstützen, sie zu qualifizieren und so den Anteil von Frauen 
als Gesellschafterinnen und Geschäftsführerinnen von 
innovativen Unternehmensgründungen zu erhöhen.
Aus der EXIST­Förderung resultierten seit Beginn des 
Förderprogramms bis März 2024 bereits 2.942
Unternehmensgründungen über das Gründungsstipendium 
bzw. 536 Unternehmensgründungen über den
Forschungstransfer. Die Gründungsquote der geförderten 
Projekte lag 2023 bei rund 85 %
(Gründungsstipendium) bzw. rund 84 % (Forschungstransfer). Dadurch 
dass die Förderung am Anfang der Innovationskette 
ansetzt, liefert EXIST auch die Grundlage bzw. die 
Projektbasis insbesondere für den High-Tech
Gründerfonds (HTGF) und den German Accelerator.
Das BMBF fördert technologiebasierte Gründungen 
im Rahmen seiner Fachprogramme. Ein wichtiger 
Baustein dafür ist die Gründungsoffensive
Biotechnologie (GO-Bio), welche die spezifischen Bedarfe von 
Gründungsvorhaben in den Lebenswissenschaften 
adressiert. Hierzu zählen lange Entwicklungszeiten, 
hoher Kapitalbedarf und ein erhöhtes Risiko des 
Scheiterns. GO-Bio richtet sich an Forschungsteams  
in den Lebenswissenschaften, die ein explizites  
Gründungsinteresse haben. Die Förderung erfolgt  
in zwei Förderphasen von jeweils in der Regel bis  
zu drei Jahren. Nach der ersten Phase an der
wissenschaftlichen Einrichtung kann in einer zweiten  
Förderphase FuE in dem ausgegründeten
Unternehmen gefördert werden. Eine Neuauflage der
Maßnahme unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer 
kürzlich abgeschlossenen Evaluation ist geplant. 
Ein weiterer Teil der Gründungsoffensive
Biotechnologie ist GO-Bio initial, das an einer sehr frühen Phase 
des Innovationsgeschehens ansetzt, in der oft nur 
eine vage Vorstellung von dem angestrebten Produkt 
bzw. der Dienstleistung existiert. Daher ist das Ziel, 
bei den Forschungsergebnissen einen Reifegrad zu 
erzielen, der eine anschließende Weiterführung in 
anderen Programmen der Validierungs­,
Gründungsund Firmenkooperationsförderung ermöglicht. In 
einer Sondierungsphase soll die Verwertungsidee 
unter Markt­ und Bedarfsgesichtspunkten geschärft, 
eine Patentstrategie entwickelt und ein technischer 
Umsetzungsplan entworfen werden. In einer zweiten 
Förderphase kann ein erster technischer
Machbarkeitsnachweis erbracht und eine
Anschlussfinanzierung gefunden werden. 
Das BMBF fördert Unternehmensgründungen zudem 
auch in anderen Fachprogrammen. Dazu gehören die 
Initiative START-interaktiv: Interaktive Technologien  
für Gesundheit und Lebensqualität aus dem
Forschungsprogramm Miteinander durch Innovation sowie die  
Fördermaßnahmen StartUpSecure und Start Up Connect 
in den Technologiefeldern IT­Sicherheit und
Kommunikationstechnologien sowie Enabling Start-up in den 
Quantentechnologien und Photonik. START-interaktiv 
fördert in zwei Modulen die Reifegradentwicklung 
und die Ausarbeitung von Verwertungspotenzialen 
sowie risikoreiche FuE­Vorhaben von bereits
gegründeten Start­ups. Im Rahmen von StartUpSecure 
unter stützen Inkubatoren, angesiedelt an
Forschungszentren zur IT­Sicherheit, Gründungsinteressierte 
im Bereich der IT­Sicherheit bei der Entwicklung von 
Forschungsergebnissen hin zu einer Erfolg verspre­
 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 107 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 108
chenden Gründungsidee und deren Umsetzung in 
Unternehmen nach ihrer Gründung. Mit StartUp-
Connect wird dieses erfolgreiche Förderinstrument 
auf den Bereich aktueller und zukünftiger
Kommunikationstechnologien übertragen. Hierbei werden 
Gründungsinteressierte und junge Unternehmen von 
technologiestarken Gründungsinkubatoren an den 
6G­Forschungs­Hubs unterstützt, die Teil der 6G-
Initiative des BMBF sind. Enabling Start-up fokussiert 
auf innovative Ideen in den Quantentechnologien und 
der Photonik und unterstützt forschungsorientierte 
Unternehmen kurz nach oder unmittelbar vor einer 
Gründung. Im Rahmen der Fördermaßnahme
StartUpLab@FH des Bund­Länder­Programms Forschung 
an HAW wird neben dem Aufbau und der Nutzung 
sogenannter StartUpLabs die Erprobung einzelner 
Gründungsideen in der frühen Vorgründungsphase 
mit Sachmitteln unterstützt.
Das BMBF unterstützt die Initiative Young
Entrepreneurs in Science (YES) der Falling Walls Foundation. 
Damit soll der hoch qualifizierte wissenschaftliche 
Nachwuchs während oder kurz nach der Promotion  
angesprochen und für die Möglichkeiten einer 
Gründung sensibilisiert werden. Die Initiative bietet 
Workshops und Events an, um Akteurinnen und  
Akteure der Wissenschafts­ und Innovations
landschaft zusammenzubringen und zu einer Stärkung 
der Gründungskultur an deutschen Hoch schulen  
und Forschungseinrichtungen beizutragen.
Neben den von Bundesministerien aufgelegten 
Förder programmen verfügen auch die vier größten  
von Bund und Ländern finanzierten außeruni
versitären Forschungsorganisationen –
FraunhoferGesellschaft, Max­Planck­Gesellschaft,
HelmholtzGemeinschaft und Leibniz­Gemeinschaft – über  
eigene Programme zur Unterstützung innovativer 
und technologieorientierter Start­ups. Diese sind  
in der Regel entlang eines strukturierten Förder
prozesses orientiert, der die unterschiedlichen
Gründungsphasen begleitet. Beispiele sind die MAX preneurs 
Initiative mit dem MAX!imize Start-up-
Inkubationsprogramm der Max­Planck­Gesellschaft, das
Ausgründungsprogramm Helmholtz Enterprise, das 
AHEAD-Programm und die Fraunhofer Venture und 
die Leibniz-Gründungsberatung sowie die Leibniz-
Gründungskollegs. Im Jahr 2023 hat das DLR mit der 
Startup Factory ein umfassendes Programm
gestartete, das Gründungsprozesse von der
Mitarbeitendenmotivation bis zur erfolgreichen Gründung und 
Finanzierung abdeckt. Mit dem Zugang zu
Technologien und Technologie­Inkubatoren, zu Infrastruktur 
und Know­how der außeruniversitären
Forschungsorganisationen erhalten junge Unternehmen die 
Chance, sich schneller auf dem Markt zu etablieren. 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ EXIST
 ↗ Leuchtturmwettbewerb Startup Factories
 ↗ GO-Bio
 ↗ Go-Bio initial
 ↗  Interaktive Technologien für Gesundheit und
Lebensqualität – START-interaktiv
 ↗ IT-Sicherheit – StartUpSecure
 ↗ Kommunikationssysteme – StartUpConnect
 ↗ Quantentechnologien – Enabling Start-up
 ↗  Young Entrepreneurs in Science (YES, engl.)
 ↗ Max-Planck-Innovation
 ↗ Helmholtz Enterprise
 ↗ Fraunhofer Venture
 ↗  Fraunhofer AHEAD Programm (engl.)
 ↗ Leibniz Gründungsberatung
Für den Wissenstransfer aus der
anwendungsorientierten Forschung in die Praxis spielen 
Gründungsaktivitäten an Hochschulen und in der 
außeruniversitären Forschung eine Schlüsselrolle. 
Deutschland und die EU nehmen zwar bei der
Forschung eine Spitzenposition ein, im internationalen 
Vergleich schöpfen sie Potenziale für
Ausgründungen aus dem Wissenschaftssystem jedoch zu 
wenig aus. Mit der Zukunftsstrategie Forschung und 
Innovation will die Bundesregierung die
Unterstützungsstrukturen für Gründerinnen und Gründer 
in den Wissenschaftseinrichtungen weiter stärken 
und die Zahl akademischer (Aus-)Gründungen 
deutlich steigern.
Zukunftsstrategie Forschung und 
Innovation – Indikator 4: Zahl der 
akademischen (Aus­)Gründungen 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 108 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 109
Sprunginnovationen sind Innovationen, die durch 
neuartige Lösungsansätze bestehende Produkte, 
Technologien oder Geschäftsmodelle grundlegend 
verändern oder ersetzen und dadurch neue Märkte 
und große Wertschöpfungspotenziale eröffnen oder 
ein bedeutendes technologisches, soziales oder
ökologisches Problem lösen können. Um vielversprechende 
Sprunginnovationen aufzuspüren, ihnen einen
Nährboden zu bereiten und schließlich zum Durchbruch 
zu verhelfen, hat die Bundesregierung Ende 2019 die  
Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mit 
Sitz in Leipzig gegründet. 
Aufgabe der SPRIND ist es, insbesondere
Entwicklungen mit Potenzial zur Sprunginnovation frühzeitig zu 
identifizieren und Innovatorinnen und Innovatoren 
eine neuartige und maßgeschneiderte Unterstützung 
für die Weiterentwicklung ihrer herausragenden  
Ideen mit disruptivem Potenzial zu eröffnen. Um
diese Ziele zu erreichen, möchte die SPRIND Freiräume 
bieten, in denen man radikal anders denken kann.  
Dabei versteht sie sich selbst als agiles öffentliches 
Unternehmen, in dem Ideen und Projekte mit
Leidenschaft und Unternehmergeist angepackt werden.  
Das Eingehen von Risiken und damit verbundenes
gele gent liches Scheitern werden als Teil des Prozesses
verstanden, der Innovationen schließlich erst ermöglicht. 
2.6  Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
Die Förderung der Innovationsfähigkeit ist ein 
wichtiges Ziel der Zukunftsstrategie Forschung und 
Innovation. Die Bundesregierung will
insbesondere auch die Zahl der disruptiven Innovationen 
in Deutschland steigern. Die SPRIND soll den 
Innovatorinnen und Innovatoren zukünftig eine 
maßgeschneiderte Unterstützung für die
Umsetzung der jeweiligen Idee mit
Sprunginnovationspotenzial anbieten. 
Zukunftsstrategie Forschung und 
Innovation – Indikator 6: Durch 
SPRIND an den Markt gebrachte 
Sprunginnovationen (Bestandteil 
der SPRIND­Evaluation) 
Arbeiten in einem Reinraum im Rahmen des SPRIND-Projekts Modern Camera Design
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 109 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 110
Konkrete Projektideen werden vor allem in zu diesem 
Zweck gegründeten Tochtergesellschaften der
Agentur finanziert und betreut. Am Ende der Finanzierung 
steht im Erfolgsfall die Verwertung, etwa durch eine 
Veräußerung der einzelnen Tochtergesellschaften 
in den Markt. In den kommenden Jahren sollen so 
sichtbare Erfolge verwirklicht und neue Ansätze zur 
Förderung von marktumwälzenden Innovationen 
erkennbar werden. Durch eine Evaluation der SPRIND 
werden die Förderpraxis und der Erfolg der
neuartigen Instrumente einer Bewertung unterzogen. 
Die Themenfindung erfolgt durch einen
Bewertungsprozess in der Agentur. Dabei ist SPRIND themenoffen 
ausgerichtet und sucht nach Lösungen für aktuelle 
wissenschaftliche, technologische, wirtschaftliche 
und soziale Herausforderungen. Innovatorinnen und 
Innovatoren können ihre Projektvorschläge
jederzeit einreichen oder an Innovationswettbewerben 
(Challenges) teilnehmen. Es wurden bereits fünf 
solcher Challenges initiiert, die sich der Bekämpfung 
von viralen Infektionen, der Entfernung von
Treibhausgasen aus der Atmosphäre, der Entwicklung 
ressourcenschonender Computer­Konzepte, der
langfristigen Energiespeicherung und kreislaufbasierten 
biotechnologischen Produktionsverfahren widmen. 
Seit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs Anfang 2020 
wurden ca. 1.300 Projekte bei der SPRIND
eingereicht. Nach einer Validierungsphase wurden bislang 
13 Pro jekte zur weiteren finanziellen Unterstützung 
in Tochtergesellschaften überführt. 
Die SPRIND ist zunächst für eine Laufzeit von zehn 
Jahren geplant. Seit ihrer Gründung wurden die  
Rahmenbedingungen für die Arbeit der SPRIND  
bereits erheblich verbessert: Ein Maßnahmenpaket 
umfasste die Flexibilisierung der
Rahmenbedingungen hinsichtlich der öffentlichen
Auftragsvergabe, eine Optimierung der Governance­Struktur 
sowie eine Erhöhung der finanziellen Ressourcen. 
Ende 2023 ist zudem das SPRIND-Freiheitsgesetz mit 
den folgenden wesentlichen Regelungsinhalten in 
Kraft getreten: Mit der Beleihung der SPRIND werden 
Abstimmungen mit der Ministerialebene entfallen  
und Förderentscheidungen schneller getroffen 
werden können. Durch die Bereitstellung
zusätzlicher Förderinstrumente stehen der SPRIND neben 
öffentlich­rechtlichen Förderinstrumenten auch 
privatrechtliche Instrumente zur Verfügung, um  
insbesondere Kofinanzierungen mit privaten
Investoren zu erleichtern. Zudem ermöglicht das Gesetz 
eine flexiblere Mittelbewirtschaftung und in
begründeten Fällen Ausnahmen vom Besserstellungsverbot.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
 ↗ Sovereign Cloud Stack
Daten werden aktuell oft auf Cloud-Lösungen
großer amerikanischer oder chinesischer Anbieter  
gespeichert, was zu einem Verlust der Kontrolle 
über die Daten und zu Abhängigkeiten führen kann. 
Vor diesem Hintergrund zielt die Gaia-X-Ini tia tive 
auf den Aufbau von europäischen IT-
Infrastrukturen, die Transparenz und Datenschutz sicherstellen 
und digitale Souveränität ermöglichen. Ein solches 
Projekt, das initial durch die SPRIND gefördert 
wurde und mittlerweile vom BMWK unterstützt 
wird, ist die Sovereign Cloud Stack (SCS). Sie bietet 
eine Cloud-Software für Cloudbetreiber, die auf 
Open-Source-Technologie basiert und deren 
Software-Komponenten kollaborativ von der
weltweiten Open-Source-Community in einem offenen 
Prozess weiterentwickelt werden.
Sovereign Cloud Stack – eine 
europäische Superwolke
Arbeiten mit der DNA-Schere CRISPR/Cas13 im Rahmen der SPRIND 
Challenge „Broad-Spectrum Antivirals“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 110 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 111
2.7  Geistiges Eigentum
Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) 
sind viel leichter finanzierbar, wenn die Verwertung 
und damit auch der Transfer mittels gewerblicher 
Schutzrechte gesichert werden kann. Für Unternehmen  
ist es daher in der Regel wertvoll und lohnend, mit 
gewerblichen Schutzrechten zu arbeiten. In
Deutschland ist das Deutsche Patent­ und Markenamt (DPMA) 
im Geschäftsbereich des BMJ mit dem Schutz des 
geistigen Eigentums gesetzlich beauftragt. Das DPMA 
prüft Erfindungen, erteilt Patente, registriert Marken, 
Gebrauchsmuster und Designs, verwaltet Schutzrechte 
und informiert die Öffentlichkeit darüber.
Insbesondere im Technologiebereich spielt die
Übertragung geistigen Eigentums (IP­Transfer) eine  
zentrale Rolle für den Innovationserfolg eines
Unternehmens bzw. kann eine wesentliche Hürde für den 
Erfolg von Start­ups sein. Die Bundesregierung setzt 
sich international für einen stabilen und
ausgewogenen Rechtsrahmen ein, der als verlässliche Grundlage 
für den Abschluss von Verträgen zum IP­Transfer 
dienen kann. Daher treibt die Bundesregierung dieses 
Thema im Rahmen verschiedener Projekte voran. 
In einer vom BMWK einberufenen Arbeitsgruppe 
unter Beteiligung von Gründerinnen und Gründern, 
Transferstellen von Wissenschaftseinrichtungen, 
In ves torinnen und Investoren, Rechtsexpertinnen 
und ­experten sowie dem Bundesverband Deutsche 
Startups (BVDS) und der Transferallianz e. V. werden 
Arbeitshilfen wie Rechtsgutachten und
Musterverträge in der IP­Toolbox zur Verfügung gestellt. Im
Zusammenhang damit erarbeitet die Technische
Universität Berlin ein Konzept zum Aufbau und Betrieb einer 
IP­Dealdatenbank – einer validen Informationsquelle 
für grundlegende Konditionen bei Ausgründungen.
Im Projekt „IP­Transfer 3.0“ der SPRIND werden seit 
Herbst 2022 von einer Gruppe von 17
Piloteinrichtungen neue Modelle zum Transfer von geistigem
Eigentum erprobt. Dieser soll bei Ausgründungen aus der 
Wissenschaft grundlegend vereinfacht, beschleunigt 
und mit Blick auf den zukünftigen Erfolg des neuen 
Unternehmens gestaltet werden. So bietet es sich 
beispielsweise an, geistiges Eigentum gegen virtuelle 
Beteiligungen der Einrichtung an der Ausgründung 
zu tauschen.
Die Bundesregierung setzt sich national, aber ins
besondere auch auf europäischer und internationaler 
Ebene dafür ein, dass die Schutzsysteme für geistige 
Eigentumsrechte nicht abgeschwächt und die
Anmeldenden nicht mit zusätzlichem bürokratischem 
Aufwand belastet werden. Die ausgewogene
Architektur der Schutzsysteme ist Grundlage und
Voraussetzung nachhaltiger Investitionen in Forschung  
und Entwicklung.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Deutsches Patent- und Markenamt
 ↗ EXIST IP-Transfer
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 111 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 112
Normen und Standards legen grundlegend die
Eigenschaften von Produkten und Prozessen
beziehungsweise die von ihnen zu erfüllenden Anforderungen 
fest. Sie können die Verbreitung von Innovationen 
ermöglichen und wesentlich beschleunigen.
Beispielsweise kann die breite Umsetzung der
Elektromobilität nur durch standardisierte Schnittstellen der 
Lademöglichkeiten gelingen. Dort, wo Normen und 
Standards hingegen fehlen, entstehen Friktionen  
und Kosten oder es werden nur Nischen bedient. 
Darüber hinaus spielen Normung und
Standardisierung eine entscheidende Rolle für den Handel auf 
europäischer und internationaler Ebene. Besonders 
für die exportorientierte deutsche Volkswirtschaft 
können Normen und Standards technische
Handelshemmnisse abbauen und zur weltweiten
Verbreitung von Technologien und damit letztendlich zur 
technologischen Souveränität beitragen. Insbesondere 
im Hinblick auf den intensiver werdenden globalen 
Technologiewettbewerb ist es wichtig, Anforderungen 
an (Schlüssel­) Technologien, Produkte und
Dienstleistungen entsprechend den eigenen Werten zu
formulieren, zu entwickeln und Normen und Standards  
auf Augenhöhe mitzugestalten. Daher ist die Förderung 
der aktiven Beteiligung auch in europäischen und 
internationalen Normungs­ und
Standardisierungsgremien ein erklärtes Ziel der Zukunftsstrategie  
Forschung und Innovation der Bundesregierung. 
Die Bundesregierung nimmt auf internationaler Ebene  
an Kooperationen teil – so zum Beispiel bei der
technischen Harmonisierung des EU­Binnenmarktes oder 
im Rahmen des Übereinkommens über technische 
Handelshemmnisse der Welthandelsorganisation 
(WTO). Dies soll den bilateralen Handel erleichtern, 
indem technische Handelsbarrieren abgebaut werden. 
Ein Beispiel dafür sind unterschiedliche nationale 
technische Normen – Grundlage für sogenannte 
Konformitätsanforderungen. Die Bewertung der
Konformität erfolgt durch private oder staatliche Stellen 
wie die im Geschäftsbereich des BMWK angesiedelten 
Einrichtungen Physikalisch­Technische
Bundesanstalt (PTB) und Bundesanstalt für Materialforschung 
und ­prüfung (BAM). Die Deutsche
Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist zuständig für Akkreditierungen in 
Deutschland, das heißt für den Kompetenznachweis 
von Konformitätsbewertungsstellen gemäß den
gestellten Anforderungen.
Mit dem Normungspolitischen Konzept stimmt die 
Bundesregierung ihr Vorgehen in Normungs­ und 
Standardisierungsfragen ab. Auf der Grundlage der 
Deutschen Normungsstrategie (DNS) formuliert sie 
darin fünf Ziele. Demnach sollen Normung und
Standardisierung die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands 
fördern und an Nachhaltigkeitsziele der
Bundesregierung anknüpfen, zur Verbreitung von
Innovationen und Forschungsergebnissen beitragen, die
Gesetzgebung entlasten und beschleunigen, Informations­, 
Mit wir kungs­ und Einflussmöglichkeiten
interessierter Kreise fördern und Normen und Standards 
verstärkt als Teil des öffentlichen Auftragswesens 
berücksich tigen. Die Bundesregierung gestaltet dafür 
die recht lichen Rahmenbedingungen und bringt 
sich auf na tionaler und internationaler Ebene in die 
Normenentwicklung ein.
WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch 
Patente und Normen, ein Programm des BMWK,
unterstützte 2020 – 2023 insbesondere KMU, Hochschulen 
und Forschungseinrichtungen dabei, ihr aus
öffentlicher Forschung stammendes geistiges Eigentum zu  
sichern und wirtschaftlich zu verwerten. Des Weiteren 
wurden die Überführung neuester
Forschungsergebnisse in Normen und Standards sowie die Mitarbeit 
von KMU in für Normierung und Standardisierung 
zuständigen Ausschüssen sowie nationalen und
internationalen Gremien gefördert. 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Deutsche Akkreditierungsstelle
 ↗ Normungspolitisches Konzept der Bundesregierung
 ↗  WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch 
Patente und Normen 
2.8  Normung und Standardisierung 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 112 – 
Um wissenschaftliche Erkenntnisse zu gewinnen und neue Innovationspotenziale in Deutschland zu heben, gilt es,  
alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure noch wirksamer als bislang einzubinden. 
Zusätzlich sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Diversität im Allgemeinen gefördert werden. 
Unternehmen, besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), erhalten Unterstützung, um neue technische 
und Soziale Innovationen zu entwickeln und in die Anwendung zu bringen. Die Zivilgesellschaft wird ermutigt, sich 
in Forschung und Forschungspolitik einzubringen und Ideen für Soziale Innovationen mit zu erarbeiten. 
3  Beteiligung an Forschung und 
Innovation
Teilnehmende einer Studie des Max-Planck-Instituts für 
empirische Ästhetik werden für Messungen vorbereitet.
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 114
Die Bundesregierung unterstützt mit dem im
Koalitionsvertrag festgeschriebenen Leitmotiv „Mehr 
Fortschritt wagen“ den Anspruch, dass Deutschland 
und Europa bei den großen forschungs­ und
innovationspolitischen Zukunftsthemen eine führende  
Rolle spielen. Vor dem Hintergrund drängender
gesellschaftlicher Herausforderungen sowie der hohen 
Dynamik im internationalen Umfeld sollen
zukunftsweisende Lösungen mit den Zielen der nachhaltigen 
Entwicklung (engl. Sustainable Development Goals; 
SDGs) im Einklang stehen. Die Stärkung der
Innovationsfähigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft hat 
daher eine hohe politische Priorität und ist somit  
ein weiteres Querschnittsthema der Zukunftsstrategie 
Forschung und Innovation, dem große Bedeutung  
für die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen 
beigemessen wird.
Um die Innovationsfähigkeit Deutschlands nicht nur  
zu erhalten, sondern stetig weiterzuentwickeln, 
bedarf es neben der Optimierung struktureller
Rahmenbedingungen einer Verbreiterung der
Innovationsbasis. Ziel ist es, dass möglichst viele Akteurinnen 
und Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft am  
Innovationsgeschehen partizipieren und sich
einbringen können. Die Maßnahmen der
Bundesregierung zielen darauf, die Gleichstellung von Frauen  
und Männern sowie Diversität im Allgemeinen zu  
erhöhen, um die klügsten Köpfe unabhängig von 
ihrem sozialen Hintergrund für Tätigkeiten in
Forschung und Innovation (FuI) zu gewinnen. KMU,  
die in vielen Bereichen technologische Vorreiter sind, 
aber bei der FuI­Finanzierung oft vor besonderen 
Herausforderungen stehen, werden gefördert. Zudem 
wird Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
gegeben, sich im Rahmen von Partizipationsformaten,  
wie z. B. Citizen­Science­Projekten, zu beteiligen. 
Die Bundesregierung folgt einem breiten
Innovationsverständnis, das sich nicht auf technologische 
Innovationen beschränkt, sondern auch neue soziale 
Praktiken, Produkte, Prozesse und Geschäfts­ und 
Organisationsmodelle, die nachhaltige Lösungen  
für gesellschaftliche Herausforderungen schaffen, 
umfasst (●→  IV 6.5 Soziale Innovationen).
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 114 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 115
Die Berücksichtigung einer Breite an verschiedenen 
Sichtweisen, Erfahrungen, kulturellen Hintergründen  
und Fähigkeiten unabhängig von Geschlecht,
Nationalität, Herkunft, Religion, Weltanschauung,
Behin derung, Alter sowie sexueller Orientierung und 
Iden tität schafft die Grundlage dafür, dass neue Ideen 
gedeihen und neue Innovationspotenziale erschlossen 
werden können. Die Förderung der Vielfalt in sowohl 
Wirtschaft als auch Wissenschaft trägt nicht nur zu 
mehr Chancengerechtigkeit für alle Menschen bei. 
Diversität stellt auch einen entscheidenden Faktor 
im Wettbewerb um die besten Köpfe dar, der für die 
Zukunftsfähigkeit einer Volkswirtschaft und einer 
Gesellschaft maßgeblich ist. 
Die Bundesregierung fördert aktiv die Gleichstellung 
von Frauen und Männern in Hochschulen. Dazu
gehört, die Repräsentanz von Frauen auf allen
Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu 
verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen 
in den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich 
in Richtung Parität zu steigern. Mit dem
Professorinnenprogramm von Bund und Ländern sollen mehr 
Frauen in Führungspositionen im Hochschulbereich 
gebracht sowie die gleichstellungspolitischen
Strukturen gestärkt und so ein geschlechtergerechter 
Kulturwandel an den Hochschulen gefördert werden 
(●→  III 4.5 Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und 
Vielfalt in Bildung und Forschung sowie ●→  V 2
BundLänder­Vereinbarungen). Die BMBF­Förderrichtlinie 
MissionMINT – Frauen gestalten Zukunft trägt dazu 
bei, mehr junge Frauen für MINT­Studiengänge und 
innovations­ und zukunftsträchtige akademische 
MINT­Berufe zu gewinnen und ihren Verbleib in 
diesen Berufen im MINT­Bereich zu fördern. 
Um den Anteil an Gründerinnen von innovativen 
Start­ups sowie an Frauen im Mittelstand und 
Handwerk zu erhöhen, hat das BMWK 2022 die 
Initiative Frauen in Mittelstand, Handwerk,
Gründungen und Start-ups ins Leben gerufen. Damit  
will es erreichen, dass Frauen ihre Kompetenzen 
für die Wirtschaft in vollem Umfang einsetzen 
können und dass Maßnahmen ergriffen werden, 
die dies beschleunigen. Im Rahmen der Initiative 
wurde der Aktionsplan Mehr Unternehmerinnen 
für den Mittelstand erarbeitet, der im Mai 2023 der 
Öffentlichkeit vorgestellt wurde. 
3.1  Breitere Innovationsbasis durch Förderung 
von Vielfalt
Im Molekularstrahlepitaxie-Labor des Leibniz-Instituts für innovative Mikroelektronik am Internationalen Tag der Frauen  
und Mädchen in der Wissenschaft
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 115 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 116
Er enthält mehr als 40 Maßnahmen von insgesamt 
32 Beteiligten – von Bundesministerien, Verbänden, 
Netzwerken und wissenschaftlichen Instituten bis hin 
zu Finanzierungsinstitutionen. Ziel ist es, Frauen das 
Gründen von Unternehmen zu erleichtern und
Mädchen für Klima­ und Handwerksberufe zu begeistern.
Eine der Maßnahmen, eine Erweiterung des
Förderprogramms EXIST, die im Juni 2023 mit einer
Auftaktveranstaltung vorgestellt bzw. im Juli 2023
veröffentlicht wurde, richtet sich explizit an Gründerinnen aus 
Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die neue 
Förderlinie EXIST-Women soll diese Frauen
unterstützen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, und 
auf diese Weise den Frauenanteil von
Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen in Start­ups deutlich 
erhöhen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen 
erhalten damit Fördermittel für Stipendien, für
Sachausgaben der Vorhaben geförderter Frauen sowie für 
die Durchführung von Angeboten zur
unternehmerischen Beratung und Qualifizierung von Frauen.
Darüber hinaus richtet das BMWK Infoveranstaltungen 
(Roadshow EXIST-Women) für
Gründungsberaterinnen und Gründungsberater aus und initiiert weitere 
Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch. 
Das Programm Women2Invest des European Institute 
of Innovation and Technology (EIT) zielt einerseits 
darauf ab, Frauen den Einstieg in die
Risikokapitalbranche zu erleichtern, und andererseits darauf, 
Investorinnen und Investoren dabei zu helfen, aus 
einem vielversprechenden Bewerberinnen­Pool  
Frauen mit Abschlüssen in den Bereichen
Wissenschaft, Technologie, Ingenieurswissenschaften,  
Kunst und Mathematik (engl. science, technology, 
engineering, the arts, and mathematics; STEAM) und 
unterschiedlichen akademischen und beruflichen 
Hintergründen zu rekrutieren. Das Programm
beinhaltet Schulungsmaßnahmen, bezahlte Praktika 
mit Risikokapital gebern, Vorträge,
Erfahrungsaustausch mit Personen aus der Branche, Case Studies 
für die Simulation von Investmentprozessen sowie 
Workshops. Auch die Deep Tech Talent Initiative 
des EIT zur Qualifizierung in Deep­Tech­Bereichen 
nimmt insbesondere die Förderung von Frauen in  
den Blick (●→  III 4.1 Zukunftskompetenzen).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Gleichstellung und Vielfalt im Wissenschaftssystem
 ↗  Initiative FRAUEN in Mittelstand, Handwerk,  
Gründungen und Start-ups
 ↗  Aktionsplan Mehr Unternehmerinnen für den 
Mittelstand 
 ↗ EXIST Women 
 ↗ EIT: Women2Invest (engl.)
 ↗ Initiative Klischeefrei
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 116 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 117
Der Mittelstand ist eine wesentliche Stütze des
technologischen Fortschritts in Deutschland und somit 
für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Er spielt 
auch bei der Transformation unserer Wirtschaft zu 
mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine
entscheidende Rolle. Die Bundesregierung strebt daher eine 
Erhöhung der Innovationsbeteiligung von KMU 
an – dazu zählen laut Definition des Statistischen 
Bundesamts kleine und mittlere Unternehmen mit bis 
zu 249 Beschäftigten und bis zu 50 Mio. Euro Umsatz. 
Über verschiedene Programme werden daher die 
FuI­Aktivitäten sowie die digitale Transformation des 
Mittelstands gefördert. 
Innovationsförderung im Mittelstand
Um dem zuletzt leichten Rückgang der
Innovationsbeteiligung von KMU entgegenzuwirken und 
die Innovationsbeteiligung stattdessen zu steigern, 
zielt die Bundesregierung darauf ab, gezielte
Innovationsanreize für KMU zu setzen und
Rahmenbedingungen für Innovationen zu verbessern. Die 
Zukunfts strategie Forschung und Innovation strebt 
eine Steige rung der Innovatorenquote im
Mittelstand auf 60 % an (●↗  Datenband: Indikatoren der 
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation). 
Auf die nachhaltige Stärkung der Innovationskraft 
und der Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen 
Unternehmen zielt das themen­, technologie­ und 
branchenoffene Zentrale Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM) des BMWK. Mithilfe von Zuschüssen 
werden Mittelständler sowie kooperierende
Hochschulen und Forschungseinrichtungen dabei
unterstützt, marktorientierte FuE­Projekte umzusetzen, 
die ambitionierte technische Entwicklungen angehen 
und dabei einen hohen Innovationsgrad und gute 
Marktverwertungschancen aufweisen. Die
Fördermöglichkeiten im ZIM umfassen Einzel­ und
Kooperationsprojekte, bei denen FuE entweder im eigenen 
Betrieb oder in Zusammenarbeit mit Hochschulen, 
Forschungseinrichtungen und anderen KMU
durchgeführt wird. Darüber hinaus werden im Rahmen 
von ZIM das Management und die Organisation von 
Innovationsnetzwerken unterstützt. Seit 2020 wurden 
im ZIM für mehr als 10.000 Projekte fast 2,1 Mrd. Euro 
Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Mit dem Programm Innovationsgutscheine (go-inno) 
fördert das BMWK die Beratung von KMU –
einschließlich des Handwerks – bei der Vorbereitung und 
Durchführung von Produkt­ und technischen
Verfahrensinnovationen. Damit können Unternehmen mit 
weniger als 100 Mitarbeitenden ihr Innovationsma­
3.2  Innovativer Mittelstand
Die MICROBOX GmbH entwickelte im Rahmen
eines ZIM-Kooperationsprojekts ein multispektrales 
Bildgebungssystem, das erstmals eine noninvasive 
wissenschaftliche Materialanalyse von Kunstwerken 
und Archivgut innerhalb weniger Sekunden
ermöglicht. Auf diese Art können hochauflösend 
Details, die sonst im Verborgenen blieben, sichtbar 
gemacht werden. Die innovative Technologie 
kommt bei der Konservierung, Restaurierung und 
Erforschung von Kunstwerken und Archivgut zur 
Anwendung. Das neue Verfahren ermöglicht eine 
schnellere, kostengünstigere und genauere
kunsthistorische Materialanalyse als bisherige
multispektrale Bildgebungssysteme. 
Neu entwickeltes multispektrales Bildgebungssystem für eine 
non-invasive, wissenschaftliche Materialanalyse im Einsatz
ZIM­Kooperationsprojekt des 
Jahres 2023
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 117 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 118
nagement professionalisieren und Unterstützung bei 
der Identifizierung von Innovationspotenzialen sowie 
der Erstellung von Realisierungskonzepten erhalten. 
Die Autorisierung der Beratungsunternehmen durch 
das BMWK stellt qualitativ hochwertige
Beratungsleistungen sicher. Bis zu 50 % der Nettokosten werden 
mittels eines sogenannten Innovationsgutscheins 
übernommen, der einen schnellen und
unbürokratischen Ablauf des Beratungsprojekts gewährleistet.
Das BMBF unterstützt mit der Förderinitiative KMU- 
innovativ die Spitzenforschung von insbesondere 
forschungsstarken, jungen und dynamischen
Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen risikoreiche 
FuE­Vorhaben mit hohem Innovationspotenzial in 
zukunftsweisenden Technologiefeldern. Dazu zählen 
Bioökonomie, Biomedizin, Elektronik sowie
autonomes Fahren und High Performance Computing, 
Medizintechnik, Informations­ und
Kommunikationstechnologien, interaktive Technologien für 
Gesundheit und Lebensqualität, Materialforschung, 
Photonik und Quantentechnologien,
Ressourceneffizienz und Klimaschutz und die Zukunft der 
Wertschöpfung. Die Förderung ist also themen­ und 
technologiespezifisch, wobei jedes Technologiefeld 
seine eigenen Ausschreibungen veröffentlicht, für  
die sich dann Unternehmen mit dem entsprechenden 
spezifischen Know­how bewerben können. Neben 
Einzel vorhaben können auch Verbünde aus KMU, 
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, anderen 
Unternehmen oder Gebietskörperschaften Anträge 
stellen, sofern die Initialisierung und Koordination 
von einem KMU oder mittelständischen Unternehmen 
ausgeht. Die Förderinitiative KMU-innovativ zeichnet 
sich durch ein umfassendes Beratungsangebot sowie 
durch ein schlankes Antragsverfahren mit zwei
Stichtagen pro Jahr aus und soll innovationsstarken KMU so 
den Einstieg in die Projektförderung erleichtern.
Um den Transfer von Ideen in die marktfähige
Umsetzung zu verbessern, hat das BMWK gemeinsam  
mit Innovationsakteurinnen und ­akteuren die 
partizipatorisch angelegte Transferinitiative ins Leben 
gerufen. Kernelement sind eine Dialogreihe und 
Roadshows, in denen beispielsweise die Rolle von
Normen, Standards und Patenten für den
Innovationsund Technologietransfer, die innovative, öffentliche 
Beschaffung, das Innovationsmanagement in den 
Unternehmen sowie die Kommunikation zwischen 
KMU und Hochschulen als Instrument erfolgreichen  
Technologie­ und Wissenstransfers thematisiert  
wurden. Aufbauend auf den resultierenden
Erkenntnissen wird Bestehendes überprüft und Neues 
ent wickelt, um auf diese Weise das
Innovationsökosystem zu optimieren und letztlich auch die
Innovationstätigkeit zu steigern.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
 ↗ ZIM-Projekt MICROBOX
 ↗ go-inno 
 ↗ KMU-innovativ
 ↗ Von der Idee zum Markterfolg
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 118 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 119
Digitalisierung des Mittelstandes
Digitale Technologien bieten KMU Möglichkeiten, 
innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln, Prozesse 
effizienter zu gestalten und neue Märkte zu
erschließen. Um dieses Potenzial gewinnbringend zu nutzen, 
unterstützt die Bundesregierung KMU, Start­ups, 
Handwerksbetriebe und (Solo­)Selbstständige mithilfe  
von unterschiedlichen Maßnahmen dabei, den
digitalen Wandel umzusetzen. Zu den bedeutendsten 
Förderprogrammen in diesem Bereich zählt das vom 
BMWK initiierte Mittelstand-Digital, das aktuell auf 
zwei Säulen beruht.
Die erste Säule von Mittelstand-Digital bilden seit 
Mitte 2023 die 29 Mittelstand-Digital Zentren, die seit 
2021 aufgebaut wurden und sukzessive weitgehend 
ihre Vorgänger, die Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren, 
ersetzt haben. Die Mittelstand-Digital Zentren bilden 
deutschlandweit ein engmaschiges Netzwerk und 
bieten kleinen und mittelständischen Unternehmen, 
Start­ups, Handwerksbetrieben und (Solo­)
Selbstständigen kompetente Ansprechpartnerinnen und 
Ansprechpartner rund um das Thema nachhaltige 
Digitalisierung. Diese regionalen und thematischen 
Zentren stellen kostenlose
Informationsmöglichkeiten sowie Unterstützung bei der Umsetzung der 
nachhaltigen Digitalisierung bereit. KMU können 
konkrete Praxisbeispiele oder Demonstrationen von 
digitalen Anwendungen erkunden, an
Informationsveranstaltungen und Trainings teilnehmen oder die 
Vernetzungsangebote nutzen, um mit anderen in  
den Austausch zu gehen. Seit 2019 ist das Angebot  
des Netzwerks um sogenannte KI­Trainerinnen und 
­Trainer erweitert worden, die KMU über Chancen
und Herausforderungen von KI aufklären und mit
ihnen gemeinsam Anwendungen umsetzen. Das
Netzwerk wird bis 2026 fortgeführt und wird ab Mitte
2024 stärker auf KI und KI­Readiness fokussieren.
Die zweite Säule von Mittelstand-Digital ist die
Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft, die das Thema 
IT­Sicherheit (●→  IV 4.5 IT­ und Cybersicherheit) stärkt. 
KMU werden mit entsprechenden Maßnahmen zur 
Prävention, Detektion und Reaktion von Risiken 
unterstützt. Die seit 2021 bestehende „Transfer stelle 
IT­Sicherheit im Mittelstand“ wurde Anfang Juli 
2023 durch die „Transferstelle Cybersicherheit im 
Mittelstand“ mit einem neu ausgerichteten
Profil abgelöst. Sie bündelt als zentrale Plattform für 
IT­Sicherheitsthemen die vorhandenen Angebote 
von Mittelstand-Digital, deren Anlaufstellen sowie 
Angebote weiterer Organisationen außerhalb des 
Netzwerks und unterstützt KMU, Start­ups,
Handwerksbetriebe und Selbstständige bei deren
Umsetzung. Mit Informations­ und Qualifikationsformaten, 
zahlreichen Veranstaltungen, einer Detektions­ und 
Reaktionsplattform für Cyberangriffe sowie einem 
breiten Netzwerk an Partnern soll sie dazu beitragen, 
das Cybersicherheitsniveau im Mittelstand wesentlich 
zu erhöhen und Unternehmen resilienter zu machen. 
Die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft fördert 
zudem im Rahmen regelmäßiger
Förderbekanntmachungen sogenannte Fokusprojekte, d. h. Einzel­ oder 
Der Projektverbund BIGEKO, der sich aus der
Charamel GmbH, zwei weiteren Unternehmen, zwei 
Universitäten und dem Deutschen
Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz zusammensetzt, 
entwickelt barrierefreie Kommunikationswege für 
gehörlose Menschen. Dafür werden
Kamerasysteme genutzt und eine KI entwickelt, die Gesten 
und Emotionen in den Gebärden erfassen und 
erkennen kann. Diese sollen in Echtzeit übersetzt 
werden, sodass in einer ersten Anwendung z. B. das 
Kommunizieren mit einer Rettungsleitstelle im Fall 
eines Notrufs möglich ist. Auf diese Weise kann 
die Sicherheit von gehörlosen Menschen gesteigert 
und ihnen ermöglicht werden, mit weniger Hürden 
am sozialen Austausch mit anderen teilzunehmen. 
Das Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten und 
wird bis 2026 im Rahmen von KMU­innovativ mit 
mehr als 2,6 Mio. Euro gefördert.
Informationen in Gebärdensprache auf einem Bildschirm im 
Bahnhof erleichtern gehörlosen Menschen das Reisen.
KI für die barrierefreie
Kommunikation mit Gehörlosen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 119 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 120
Verbundprojekte von Unternehmen, die zur Erhöhung 
des IT­Sicherheitsniveaus beitragen und Lösungen 
entwickeln, die transferfähig sind und auch in
anderen KMU Anwendungen finden können. 
Eine zusätzliche dritte Säule von Mittelstand-Digital 
bildete von 2020 bis 2023 das
Investitionszuschussprogramm Digital Jetzt – Investitionsförderung für 
KMU. Dieses unterstützte KMU und
Handwerksbetriebe bei Investitionen in digitale Technologien und 
die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu Digitalthemen. Ziel des Programms war es, 
die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, 
neue Geschäftsmodelle für KMU zu erschließen 
und die Wettbewerbs­ und Innovationsfähigkeit der 
Unternehmen langfristig zu sichern. Darüber hinaus 
sollten die Beschäftigten befähigt werden, die
Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten  
und neue Investitionen im Unternehmen anzustoßen. 
Gefördert wurde in Form eines nicht rückzahlbaren 
Zuschusses (je nach Unternehmensgröße 30 bis 40 % 
der anteiligen Investitionskosten). 
Mit dem Programm go-digital fördert das BMWK 
passgenaue Beratungsleistungen und die konkrete 
Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in 
KMU und Handwerksbetrieben durch autorisierte 
Beratungsunternehmen. Projekte in den Modulen 
Digitalisierungsstrategie, IT­Sicherheit, digitalisierte 
Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (go­data) und 
digitale Markterschließung sind möglich. 
Das BMAS unterstützt das Programm
Zukunftszentren, das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus 
(ESF Plus) sowie Bundes­ und ergänzenden
Landesmitteln finanziert wird. Dessen Ziel ist es,
Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Beschäftigten, aber 
auch (Solo­)Selbstständige bedarfsgerecht im
digitalen, demografischen und ökologischen Wandel, der 
tiefe Veränderungen der Arbeitswelt impliziert, zu 
unterstützen. Dazu bieten zwölf regionale
Zukunftszentren ein breites Angebot an Möglichkeiten für 
Beratung, Information und Vernetzung sowie für die 
Entwicklung und Erprobung neuer
Qualifizierungskonzepte. Im Mittelpunkt stehen die Einführung 
von Digitalisierung und KI im Betrieb, die Stärkung 
der Unternehmenskultur sowie Themen der
Fachkräftesicherung und ­bindung. Das BMAS fördert die 
Projekte bereits seit 2019, teils durch
unterschiedliche Förderstränge. Mit dem ESF Plus ist es gelungen, 
die ab 2023 gestarteten Projekte in eine einheitliche 
Förderstruktur zu überführen. 
Ebenfalls über ESF Plus finanziert wird das
übergeordnete Zentrum zum Thema „Zukunft der 
Arbeits welt“ sowie das Haus der Selbstständigen. Das 
fun giert als Thinktank, ist für Austausch und
Wissenstransfer zuständig und koordiniert die regionalen 
Zukunftszentren. Das Haus der Selbstständigen richtet 
sich an (Solo­)Selbstständige und
Plattformbeschäftigte, bietet ihnen Beratung und informiert u. a. zur 
Bildung von Interessenvertretungen.
Auch die KfW unterstützt die digitale Transformation 
und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes. Mit 
dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit und 
dem Förderprogramm ERP-Mezzanine für
Innovation aus dem Sondervermögen des European Recovery 
Program (ERP) können Vorhaben wie die marktnahe 
Forschung und Entwicklung (FuE) bzw. die
Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Verfahren 
gefördert werden. Mit dem Kredit können
mittelständische Unternehmen zinsgünstige Finanzierungen 
in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro erhalten, während 
durch das Mezzanine­Programm Finanzierungspakete 
aus Fremd­ und Nachrangkapital in Höhe von bis zu 
5 Mio. Euro pro Vorhaben gewährt werden können. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 120 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 121
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Mittelstand-Digital
 ↗ Mittelstand-Digital – Mittelstand-Digital Zentren
 ↗ IT-Sicherheit in der Wirtschaft
 ↗ Digital Jetzt
 ↗ go-digital
 ↗ Bundesprogramm Zukunftszentren
 ↗ Zukunft der Arbeitswelt
 ↗ KI Wissens- und Weiterbildungszentrum 
 ↗ Haus der Selbstständigen
Industrielle Gemeinschaftsforschung
Mit dem Fokus auf Technologietransfer schlägt die 
Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) eine Brücke 
zwischen Grundlagenforschung und
wirtschaftlicher Anwendung. Als Förderinstrument des BMWK 
unterstützt die IGF vorwettbewerbliche
Forschungsprojekte, um Unternehmen, vor allem KMU, den 
Zugang zu Forschungsergebnissen zu erleichtern und 
ihr Innovationspotenzial zu steigern. 
Die Resultate der Vorhaben stehen allen Unternehmen  
zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung. 
Wichtige Forschungsergebnisse können somit direkt 
in Verfahrens­ und Produktverbesserungen
umgesetzt werden. Durch die Zusammenarbeit bei den 
Forschungs vorhaben sowie dem anschließenden 
Transfer der Ergebnisse in die Anwendung entstehen 
Netzwerke zwischen der mittelständischen Wirtschaft 
und den Forschungseinrichtungen. Diese Netzwerke 
bestehen häufig über die Projektdauer hinaus und 
gehen weitere, auch eigenfinanzierte
Forschungsvorhaben an.
Im Rahmen der themen­ und technologieoffenen 
IGF können Unternehmen selbst Projektideen 
einbringen. Die Projekte werden entweder von den 
Forschungs vereinigungen selbst durchgeführt oder 
es werden – sofern das nicht möglich ist – externe 
Forschungseinrichtungen (z. B. Hochschulen oder 
gemeinnützige Forschungseinrichtungen) mit der 
Durchführung beauftragt. 
In Ergänzung zu dem Standardverfahren bietet die 
IGF drei Fördervarianten, die besonders auf derzeitige 
Aspekte des Innovationsgeschehens abzielen.
Leittechnologien für KMU, PLUS und CORNET (Collective 
Research Networking) dienen dabei dem Ziel, den 
Wissenstransfer und die Netzwerkbildung
voranzutreiben, Forschungsvorhaben thematisch von der 
Grundlagenforschung bis zur Anwendung zu
verbinden oder international zu verknüpfen. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
 ↗ CORNET
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 121 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 122
Internationale
Innovationspartnerschaften
Die Bundesregierung nimmt auch die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit von KMU mit
europäischen und internationalen Innovatoren in den 
Blick. Um die Wettbewerbsfähigkeit und die
Internationalisierung von KMU zu fördern, können z. B. 
ZIM­Kooperationsprojekte auch in Zusammenarbeit 
mit ausländischen Partnern durchgeführt werden. 
Um die internationale Zusammenarbeit zu
erleichtern, schließt das BMWK mit einer wachsenden Zahl 
von Ländern Vereinbarungen zur Verzahnung der 
Förderungen. Länderspezifische Ausschreibungen im 
Rahmen von bi­ und multilateralen Kooperationen 
bestehen aktuell mit mehr als 20 Ländern bzw.
Regionen. Die Projektpartner werden nach den
Förderrichtlinien ihres jeweiligen Landes oder ihrer Region mit 
nationalen Mitteln unterstützt, die beteiligten
deutschen Unternehmen werden entsprechend der
ZIMRichtlinie gefördert. Im Rahmen von ZIM­
Kooperationsprojekten ermöglichen auch IraSME (International 
research activities by Small and Medium-sized
Enterprises) und Eureka grenzüberschreitende Kooperationen. 
Neben den vielfältigen Ausschreibungen für
transnationale ZIM­Kooperationsprojekte wächst auch die 
Zahl der internationalen ZIM­Innovationsnetzwerke 
an. Seit deren Einführung konnten ZIM­
Innovationsnetzwerke mit Partnerorganisationen aus mehr als 
40 Ländern weltweit gefördert werden.
Zur europäischen Netzwerkinitiative Eureka zählen 
aktuell 43 Länder und die Europäische Kommission als 
Vollmitglieder sowie drei assoziierte Länder. Im Fokus 
stehen sogenannte 2+2-Projekte, innerhalb derer je  
zwei Unternehmen aus zwei unterschiedlichen
EurekaLändern an innovationsorientierten FuE­Vorhaben für 
zivile Zwecke arbeiten. Eureka hilft bei der Vernetzung 
finanzieller und fachlicher Ressourcen, um die für die 
Umsetzung erforderlichen Fördermittel einfacher
bereitzustellen. Auf dieser Grundlage können forschende 
KMU besser an internationalem Know­how und
internationalen Wertschöpfungsketten teilhaben (●→  VI 3.1 
Europäischer Forschungsraum).
Das Netzwerk IraSME koordiniert Fördergelder für  
internationale Projekte und veröffentlicht
entsprechende Ausschreibungen, spricht zuständige
Ministerien und Behörden in den Partnerländern bzw. 
­regionen an und vermittelt geeignete Partner.
Auf diese Weise können KMU bei ihren
transnationalen Innovationsaktivitäten, dem Aufbau von Wissen 
sowie der Erweiterung ihrer Netzwerke unterstützt 
werden. Die Koordination von IraSME wird durch das 
BMWK finanziert.
Eine weitere Möglichkeit der Internationalisierung 
von FuE­Aktivitäten bietet die in Eureka angesiedelte 
europäische kofinanzierte Partnerschaft für
innovative KMU, an der sich das BMBF beteiligt. Im Rahmen 
der Partnerschaft werden die beiden Instrumente 
Eurostars und Innowwide umgesetzt. Eurostars ist das 
größte multilaterale Förderprogramm in Europa. 
37 Länder fördern grenzüberschreitende
Forschungsund Entwicklungsprojekte unter der Federführung 
innovativer KMU. Eurostars ist wie auch Eureka
technologieoffen, die Projekte zielen auf die Entwicklung 
innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Internationale ZIM-Fördermöglichkeiten
 ↗ Fördernetzwerk IraSME (engl.)
 ↗ Eureka 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 122 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 123
3.3  Partizipation und Dialog mit der 
Zivilgesellschaft 
Die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern  
und weiteren Akteurinnen und Akteuren der Zi
vilgesellschaft in Forschung und Forschungspolitik 
gewinnt an Bedeutung, denn sie können wichtige 
Impulse für eine FuI­Politik mit praxisnahen und 
gesellschaftlich tragfähigen Lösungsansätzen geben. 
Auch die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation 
zielt darauf ab, die Rolle der Zivilgesellschaft als
Innovationstreiber und ­gestalter zu stärken. 
Die Bundesregierung beabsichtigt, ihre bestehenden 
Bemühungen im Bereich Partizipation fortzusetzen. 
Um die Qualität der Beteiligung von Bürgerinnen 
und Bürgern in Forschung und Forschungspolitik 
weiter zu fördern und die Rahmenbedingungen zu 
verbessern, hat das BMBF daher im Juni 2023 die 
Partizipationsstrategie Forschung veröffentlicht. Sie 
benennt konkrete Maßnahmen, um den
innovationspolitischen und gesellschaftlichen Mehrwert 
von Partizipation besser auszuschöpfen und eine 
Beteiligungskultur zu fördern, in der innovative, 
partizipative Formate bedarfsgerecht eingesetzt und 
weiterentwickelt sowie im wissenschaftlichen
Reputationssystem verankert werden. Um den Austausch 
in der Community der Partizipationsforschenden  
und das Nutzen von Synergien zwischen den
vielfältigen partizipativen Forschungsansätzen (z. B. Citizen 
Science, transdisziplinäre Forschung, Soziale
Innovationen, partizipative Technikfolgenabschätzung, 
Public Engagement) zu unterstützen, wurden 2022 
und 2023 erstmals fachwissenschaftliche
Partizipationstagungen am Museum für Naturkunde Berlin und 
an der Technischen Universität Chemnitz gefördert. 
Zudem fördert das BMBF
Wissenschaftskommunikation und etabliert diese als festen Bestandteil der 
Forschungs­ und Innovationsförderung. Mit ihren 
verschiedenen Vermittlungs­, Dialog­ und
Beteiligungsformaten – wie Futurium, Konferenzen und den 
Wissenschaftsjahren – werden Orte des Austausches 
zwischen Wissenschaft und der Gesellschaft in ihrer 
gesamten Breite geschaffen (●→   IV 6.3
Wissenschaftskommunikation und wissenschaftliche Politikberatung).
Die Themenbreite von Partizipation in
Forschungspolitik und Forschung ist beachtlich: Sie reicht von 
der Gesundheitsforschung (z. B. Krebs­, Pflege­ und 
Präventionsforschung) über die Elektronik­, Material­, 
KI­ und Sicherheitsforschung bis hin zur Forschung 
zu Mobilität, Biodiversität, Energiewende und
nachhaltiger Stadtentwicklung. Partizipation ist daher ein 
fester Bestandteil der Umsetzung der Missionen der 
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Ebenso 
facettenreich sind die partizipativen Formate: u. a. 
Die Bundesregierung nimmt sich mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation vor, die wirtschaftliche 
Innovationsbasis zu verbreitern und die Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere von KMU,
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und Forschungseinrichtungen zur Erforschung und Lösungsfindung für 
Fragestellungen aus der Praxis weiter voranzutreiben. Denn starke Innovationsnetzwerke sind ein wesentlicher 
Bestandteil von vitalen regionalen Innovationsökosystemen und eine Voraussetzung für erfolgreiche
Innovationsprozesse. Auch offene Innovationsprozesse sollen weiter gestärkt werden.
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation – Indikator 10: Stärkung der
Zusammenarbeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, zivilgesellschaftlichen Akteurinnen  
und Akteuren und Forschungseinrichtungen zur Erforschung und Lösungsfindung für 
Fragestellungen aus der Praxis
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 123 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 124
Online­Konsultationen, Reallabore, Hack­ oder
Makeathons, „Meet the Scientist“­ oder „Book a Scientist“­
Formate, Bürgerdialoge und Bürgerräte (●→  Infobox: 
Bürgerrat Forschung). Vertreterinnen und Vertreter der 
Zivilgesellschaft können darüber hinaus
gleichberechtigte Mitglieder in forschungspolitischen Gremien sein.
Bei der Erarbeitung und Umsetzung von FuI­
politischen Strategien und Initiativen ist die Einbindung 
von Stakeholdern unverzichtbar. Bereits bei der 
Entwicklung des Strategietexts für die
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation wurden mehr als 
270 Stakeholder aus den Bereichen Wissenschaft, 
Wirtschaft und Zivilgesellschaft eingeladen, sich an 
der Stakeholder­Konsultation zu beteiligen. Insgesamt 
gingen 109 Rückmeldungen zum Textentwurf der 
Zukunftsstrategie ein und wurden im Strategietext 
aufgegriffen. Weitere Beispiele für eine aktive
Stakeholdereinbindung sind der Stakeholderdialog zur 
Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI), 
eine Stakeholder­ und Workshop­Reihe zur Start-up-
Strategie der Bundesregierung und die vielfältigen 
Aktivitäten der ressortübergreifenden Initiative Civic 
Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl. Auch 
bei Fachthemen wie u. a. Forschung für Nachhaltigkeit 
(FONA), der Datenstrategie der Bundesregierung, der 
Transferinitiative des BMWK sowie dem Dialogprozess 
Neue Arbeit. Neue Sicherheit. des BMAS haben sich 
Beteiligungsprozesse bewährt. Relevante
gesellschaftliche Akteurinnen und Akteure aus der Praxis 
einzubinden, stellt einen wichtigen Baustein des 
Wissenstransfers im Rahmen der Forschungs­ und 
Innovationsförderung der Bundesregierung dar.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Bürgerbeteiligung 
 ↗ Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
 ↗ Partizipationsstrategie Forschung 
 ↗ Wissenschaftskommunikation
 ↗ Bürgerrat Forschung 
 ↗ Start-up-Strategie der Bundesregierung 
 ↗ Transferinitiative
 ↗ Zukunftsdialog
Bei der Erarbeitung der Partizipationsstrategie
Forschung brachte vor allem der Bürgerrat Forschung die 
gesellschaftliche Perspektive in den Strategieprozess 
ein. Bei diesem handelt es sich um ein Gremium 
von rund 50 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und 
Bürgern mit vielfältigen gesellschaftlichen
Hintergründen. Sie waren zwischen November 2021 und 
März 2022 eingeladen, praxisnahe
Handlungsempfehlungen für Politik und Wissenschaft zu erarbeiten, mit 
dem Ziel, künftige Beteiligungsprozesse noch
attraktiver und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die
Ergebnisse wurden in einem Bürgergutachten
zusammengefasst und dem BMBF im Rahmen einer öffentlichen 
Veranstaltung im Mai 2022 übergeben. Die
unabhängige Evaluation des Bürgerrates Forschung stellte 
fest, dass dieses innovative Partizipationsformat für 
das BMBF ein gut geeignetes Beteiligungs instrument 
in der Forschungspolitik bieten kann.
Bürgerrat Forschung
Fünf Teilnehmende des Bürgerrats Forschung bei einer
Präsentation im Rahmen der Übergabe des Bürgergutachtens an das BMBF
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 124 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 125
Citizen Science – Bürgerforschung – lädt die
Zivilgesellschaft ein, ihr vielfältiges Alltags­ und
Erfahrungswissen aktiv in die Forschung einzubringen 
und an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen 
mitzuwirken. Durch Citizen Science können wertvolle 
Impulse in die Wissenschaft getragen werden, auch 
erhält die Forschung zusätzliche Daten, die sie nicht 
selbst erheben könnte. Zudem ermöglichen
CitizenScience­Projekte, Wissenschaft für Bürgerinnen und 
Bürger nachvollziehbar und erlebbar zu machen, und 
tragen somit auch dazu bei, der in Teilen der
Bevölkerung vorhandenen Wissenschaftsskepsis zu
begegnen und Vertrauen in die Wissenschaft zu stärken. 
Citizen­Science­Projekte können auch mit
Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation verbunden 
werden (●→  IV 6.3 Wissenschaftskommunikation und 
wissenschaftliche Politikberatung). 
Seit 2021 unterstützt das BMBF mit der zweiten 
Richt linie zur Förderung von
bürgerwissenschaftlichen Vorhaben 15 Citizen­Science­Projekte über eine 
Laufzeit von vier Jahren mit einem Fördervolumen 
von insgesamt ca. 9 Mio. Euro. In den Projekten
können Bürgerinnen und Bürger zu einer Vielzahl von 
Themen und auf unterschiedlichen
Beteiligungsstufen mitforschen. Beforscht werden dabei vielfältige 
Themen wie etwa seltene Erkrankungen, der
Permafrost in der kanadischen Arktis anhand von
DrohnenAufnahmen, die Wohnqualität in
Großwohnsiedlungen mit Kindern und Jugendlichen, Geschichtsbilder 
in den sozialen Medien sowie die Trinkwasserqualität 
„auf den letzten Metern“. Zudem hat das BMBF eine 
begleitende Evaluation zur zweiten Förderrichtlinie 
und Bewertung der ersten Förderrichtlinie beauftragt. 
Um den Mehrwert von Citizen Science für Forschung 
noch sichtbarer zu machen und die wissenschaftliche 
Anerkennung dieses Ansatzes zu stärken, wurde im 
November 2023 erstmalig der „Wissen der Vielen –  
Forschungspreis für Citizen Science“ von der
BMBFgeförderten Plattform „Bürger schaffen Wissen“ 
verliehen. Prämiert wurden Citizen­Science­Projekte, 
die exzellente und innovative Forschungslei stungen 
hervorgebracht haben. Die Gewinnerinnen bzw. 
Gewinner erhielten ein Preisgeld zwischen 5.000 und 
20.000 Euro für ihre künftige Forschung. „Bürger 
schaffen Wissen“ bietet zudem als zentrale
Anlaufstelle für Citizen Science in Deutschland
Möglichkeiten zur Vernetzung und Informationen zu 
aktuellen Citizen­Science­Projekten sowie
Trainingsworkshops an.
3.4  Citizen Science
Wie ist der ökologische Zustand von Bächen und 
kleinen Flüssen? Wie ist die Gewässerstruktur güte? 
Werden die Richtwerte für Nährstoffbelastung 
überschritten? Kommen sogenannte Zeigerarten – 
wie z. B. Köcherfliegenlarven – an den Probestellen 
vor und welche Rückschlüsse ermöglichen sie 
bezüglich einer eventuellen Pestizidbelastung? 
Diesen Fragen wurde im Citizen-Science-Projekt 
„FLOW“ gemeinsam mit interessierten
Bürgerinnen und Bürgern nachgegangen. Die mit den 
Freiwilligen erhobenen Gewässerdaten flossen in 
ökotoxikologische und ökologische Studien ein. 
Darauf aufbauend sollen lokale und regionale 
Strategien zum Gewässerschutz abgeleitet werden. 
Das vom BMBF geförderte Projekt wurde
gemeinsam vom Deutschen Zentrum für integrative
Biodiversitätsforschung (iDiv), dem Bund für Umwelt 
und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem 
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) 
von 2021 bis Anfang 2024 durchgeführt.
Freiwillige untersuchen als Bürgerwissenschaftlerinnen  
und -wissenschaftler ein kleines Fließgewässer.
FLOW – Fließgewässer erforschen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 125 – 
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Zudem stärkt das BMBF mit dem Wettbewerb Auf die 
Plätze! Citizen Science in deiner Stadt u. a. den Aufbau 
von lokalen, nachhaltigen Strukturen für Citizen 
Science. Der Wettbewerb richtet sich an Personen aus 
der Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft 
und fördert Ideen, die Citizen Science vor Ort erlebbar 
machen und das Potenzial haben, Verbesserungen 
für die lokale Umgebung in Stadt oder Kommune zu 
bewirken. In zwei Wettbewerbsrunden 2022/23 und 
2023/24 wurden von einer Jury die drei
vielversprechendsten Projekte ausgezeichnet, die mit je 50.000 
Euro unterstützt werden, ihre Citizen­Science­Idee 
umzusetzen. Die Projektideen, wie etwa Wohnen und 
Gesundheit, Heimatgeschichte oder mikrobielle
Artenvielfalt – Gewinner der zweiten Runde –, spiegeln 
die thematische Vielfalt von Citizen Science wider.
Auch der strategische Dialog zur Erarbeitung des 
Weißbuchs Citizen­Science­Strategie 2030 für 
Deutschland (2022) wurde vom BMBF unterstützt.  
Das Weißbuch umfasst Handlungsempfehlungen  
zur Stärkung von Citizen Science in Deutschland. 
Mehr als 219 Personen aus 136 Organisationen,  
wissenschaftlichen Einrichtungen,
Fachgesellschaften, Vereinen und Verbänden, Stiftungen und
Einzelpersonen waren daran beteiligt.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Citizen Science
 ↗  Richtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen 
Vorhaben
 ↗ Plattform„mit:forschen!“
 ↗ Wettbewerb „Auf die Plätze!“ 
 ↗  Weißbuch „Citizen-Science-Strategie 2030 für 
Deutschland“ (2022)
 ↗ IMPETUS-Project (engl.)
 ↗ European Union Prize for Citizen Science (engl.)
 ↗ FLOW – Fließgewässer erforschen!
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 126 – 
4  Fachkräfte und
Zukunftskompetenzen
Die erfolgreiche Gestaltung der anstehenden Transformationsprozesse beruht in hohem Maße auf der Qualifizierung 
von Fachkräften und ihrer fortwährenden Weiterbildung zur Stärkung ihrer Zukunftskompetenzen. Nur so gelingen 
exzellente Forschung, die Entwicklung innovativer Lösungen und der Transfer zwischen Forschung und Praxis. Die 
Bundesregierung stellt sich den bildungspolitischen Herausforderungen und entwickelt Strukturen, Inhalte und 
Formate der beruflichen Aus­ und Weiterbildung kontinuierlich weiter. Sie fördert Nachwuchstalente, nimmt
Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Vielfalt in den Blick und stärkt Deutschlands Attraktivität im internationalen 
Wettbewerb um die besten Talente.
Forschende besprechen Proben in einem Labor des  
Max-Planck-Instituts für biologische Intelligenz.
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 128
Transformationsprozesse hin zu einer innovativen, 
nachhaltigen und resilienten Gesellschaft erfordern 
gut qualifizierte, kreativ und kritisch denkende 
Menschen, die über zukunftsorientierte
Kompetenzen verfügen. Dies stellt die Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation der Bundesregierung deut ­
lich heraus und benennt die Talentförderung in der 
Breite und an der Spitze als eines ihrer zentralen 
Querschnittsthemen.
Gut qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Zahl 
sind Grundlage für die Innovationskraft in
Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft und somit 
letztlich für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. 
Daher kommt der Aus­ und Weiterbildung eine 
zentrale Bedeutung zu. Das gilt insbesondere für die 
Herausforderungen durch die digital geprägten
Arbeitswelten mit ihren veränderten Anforderungen an 
berufliche Kompetenzen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten sowie den demografischen Wandel. Gleichzeitig 
eröffnet die Schaffung von Bildungschancen für alle 
Menschen verbesserte Möglichkeiten der
wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Teilhabe 
und des sozialen Aufstiegs.
Die Bundesregierung hat daher im Oktober 2022 die 
neue Fachkräftestrategie beschlossen. Im Mittelpunkt 
stehen dabei die fünf Handlungsfelder „Zeitgemäße 
Ausbildung“, „Gezielte Weiterbildung“,
„Arbeitspotenziale wirksamer heben, Erwerbsbeteiligung 
erhöhen“, „Verbesserung der Arbeitsqualität, Wandel 
der Arbeitskultur“ sowie „Moderne
Einwanderungspolitik“. In Zusammenarbeit mit den Ländern,
Sozialpartnern und Wirtschaftsverbänden unterstützt 
die Bundesregierung damit die zukunftsorientierte 
Fachkräfteentwicklung. Das Ziel ist es, alle Potenziale 
unserer vielfältigen Gesellschaft auszuschöpfen und 
zu fördern. Zudem verstärkt die Bundesregierung ihre 
Bemühungen, Deutschlands Attraktivität als
Einwanderungsland im globalen Wettbewerb um
Spitzenkräfte zu verbessern. Die Bedingungen für beruflich und 
akademisch qualifizierte Fachkräfte in Wissenschaft 
und Wirtschaft sollen weiter verbessert sowie die  
Einwanderung von Fachkräften erleichtert werden.
Arbeiten im Labor des Max-Planck-Instituts für molekulare Zellbiologie und Genetik
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 128 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 129
Bildung spielt eine herausragende Rolle dabei, den 
aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zu 
begegnen, notwendige Transformationsprozesse aktiv 
zu gestalten und die wirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gut gebildete Individuen und 
Gemeinschaften können nachhaltige Lösungen für 
die Herausforderungen unserer Zeit gestalten, die 
Entwicklung und Nutzung von Schlüsseltechnologien 
vorantreiben und sich erfolgreich in einem
wettbewerbsintensiven globalen Umfeld positionieren. Dabei 
steht bildungspolitisch die Vermittlung von
spezifischen Zukunftskompetenzen im Fokus. Dazu gehören 
mit Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften 
und Technik die sogenannten MINT­Disziplinen
sowie Digital­ und Datenkompetenzen. Darüber hinaus 
treibt die Bundesregierung die
Kompetenzentwicklung im Hinblick auf eine Stärkung des kulturellen, 
demokratischen, sozialen und nachhaltigen Denkens 
und Handelns voran.
Schlüsseltechnologie-, Digital-  
und Datenkompetenzen
Das hohe Innovationstempo des technologischen 
Wandels erhöht in Wirtschaft und Gesellschaft die 
Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal und gut 
ausgebildeten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern. Dabei kommt Fachkräften in digitalen 
Technologien und Schlüsseltechnologien aufgrund 
ihres wirtschaftlichen Potenzials eine zentrale Rolle  
zu. Gleichzeitig sollen alle Menschen auch die 
Chancen der Digitalisierung nutzen, den digitalen 
Wandel selbstbestimmt mitgestalten und
verantwortungsvoll mit damit einhergehenden Risiken 
umgehen können. Die Verfügbarkeit von digitalen 
und Datenkompetenzen sowie die Ausbildung von 
Fachkräften in diesen Feldern sind entscheidend,  
um dem digitalen Wandel konstruktiv und
produktiv begegnen zu können. 
4.1  Zukunftskompetenzen
Der Umgang mit Daten, insbesondere mit großen Datenmengen, ist eine zentrale Zukunftskompetenz. Mit dem 
BMBF-geförderten Projekt „Toolbox Datenkompetenz“ zur Gestaltung des digitalen Bildungsraums soll eine
digitale Tool- und Weiterbildungsplattform geschaffen werden, die Datenkompetenz in der Breite der Gesellschaft 
fördert. Die Toolbox – die kostenlos zur Verfügung gestellt wird – vereint digitale Lerninhalte und
Datenwerkzeuge, um anwendungsorientiertes Lernen und den praxisnahen Umgang mit echten Daten zu ermöglichen. Die 
Toolentwicklung ist nutzerorientiert, partizipativ und offen angelegt. Ziel ist, eine sichere und intuitive digitale 
Lernumgebung zu schaffen. Die Toolbox wird in Zusammenarbeit des Instituts für Angewandte Informatik (InfAI) 
an der Universität Leipzig mit dem Unternehmen StackFuel GmbH bis Ende 2024 umgesetzt und langfristig
verstetigt werden.
Im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Projekts „Digitales Deutschland – Monitoring zur Digitalkompetenz der 
Bevölkerung“ werden seit 2020 kontinuierlich Studien und Modelle zur Medien- und Digitalkompetenz
gesammelt, ausgewertet und für ausgewählte Fragestellungen aufbereitet. Auf der Projektwebseite digid.jff.de finden 
sich neben einer Datenbank, einem Rahmenkonzept zu Digitalkompetenzen, themen- und
zielgruppenspezifischen Aufbereitungen auch Erhebungsergebnisse zu Digitalkompetenzen in der Bevölkerung mit besonderem 
Bezug zu Künstlicher Intelligenz.
Toolboxen zu Daten­ und Digitalkompetenzen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 129 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 130
Daher spielen Qualifizierung und
Fachkräftesicherung als Teil des Handlungsfeldes „Innovative
Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ eine 
wichtige Rolle in der Bundesregierung. Die Strategie 
erkennt die Herausforderungen des digitalen
Strukturwandels in Bezug auf die Verknappung des
Fachkräfteangebots insbesondere in den IT­Berufen an und hebt 
die Bedeutung der Aus­, Fort­ und Weiterbildung 
(●→  III 4.3 Berufliche Aus­ und Weiterbildung) hervor, 
damit Beschäftigte digital kompetent die neue
Arbeitswelt gestalten können. Zudem sollen die
Attraktivität Deutschlands für Fachkräfte, vor allem aus dem 
IT­Bereich, sowie die durchgängige Beteiligung von 
Frauen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte 
am Arbeits markt gestärkt werden. Mit der
Entwicklung eines Nationalen Onlineportals für berufliche 
Weiterbildung (●→  III 4.2 Digitale gestützte Bildung 
und Bildungsinnovationen) und des Auslandsportals 
zur Digitalisierung der Prozesse im Rechts­ und  
Konsularbereich benennt die Digitalstrategie
konkrete Maßnahmen. 
Im Rahmen des MINT-Aktionsplans 2.0 bündelt das 
BMBF seine vielfältigen Maßnahmen zur
Fachkräftesicherung und zielt mit neuen Initiativen darauf ab, 
das Interesse bei Kindern und Jugendlichen an
naturwissenschaftlich­technischen Themen zu wecken 
und die Zugänge zur MINT­Bildung zu stärken. Im 
Rahmen zahlreicher Vorhaben soll die MINT­Bildung 
entlang der Bildungskette gestärkt und sollen
Jugendliche für eine berufliche bzw. akademische Laufbahn 
in den MINT­Fachgebieten begeistert werden. Dazu 
zählen u. a. die Förderung der „Stiftung Kinder
forschen“ (vormals Stiftung Haus der kleinen Forscher), 
die Kommunikationsoffensive #MINTmagie,
Schülerwettbewerbe wie Jugend forscht sowie die bundesweite 
Vernetzungsstelle MINTvernetzt. Der MINT­Campus 
bietet MINT­Akteurinnen und ­Akteuren kostenlose 
Fort­ und Weiterbildungsangebote. Zudem baut das 
BMBF mit der Förderung regionaler MINT-Cluster 
kooperative, außerschulische MINT­Angebote für 
Kinder und Jugendliche bundesweit aus. 
Von der Klimaforschung über moderne Antriebe der 
Luft- und Raumfahrt bis hin zur Energieerzeugung 
und Mobilität der Zukunft – die DLR_School_Labs 
ermöglichen es Schülerinnen und Schülern,
neueste technische Entwicklungen zu entdecken und 
zu erkunden sowie selbst zu experimentieren. Die 
Mitmach-Experimente werden in altersgerechter 
Form angeboten und decken ein breites
Themenspektrum ab. Die Schülerlabore stehen Schulklassen 
bzw. -kursen zu ein- oder auch mehrtägigen
Aufenthalten offen. Die Kinder und Jugendlichen werden in 
Kleingruppen von geschulten Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern betreut, die auch Auskunft zu
Berufsbildern und Ausbildungswegen geben können. Darüber 
hinaus bietet der Besuch im DLR_School_Lab
Lehrkräften wichtige Unterstützung bei der Gestaltung
eines modernen und abwechslungsreichen Unterrichts 
mit einem besonderen MINT-Fokus. Das erste der 
inzwischen bundesweit 16 DLR_School_Labs wurde 
2000 in Göttingen in Betrieb genommen. 
 DLR_School_Labs
Jugendliche können im DLR_School_Lab ein VR-Trainingsgerät 
selbst ausprobieren.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 130 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 131
Das BMWK unterstützt die technologieorientierte 
Nachwuchsförderung im Rahmen der Schülerlabore 
des Deutschen Zentrums für Luft­ und Raumfahrt 
(DLR) (●→  Infobox: DLR_School_Labs). Gemeinsam mit 
dem Verband der Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik VDE e. V. fördert das BMBF seit 2002  
die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern  
im Bereich Mikroelektronik mit dem
Nachwuchswettbewerb INVENT a CHIP.
Um den grünen und digitalen Wandel auch auf der 
europäischen Ebene voranzutreiben, hat das
European Institute of Innovation and Technology (EIT) 
2022 die Initiative Deep Tech Talent gestartet. Damit 
wird das Ziel verfolgt, bis 2025 eine Million Menschen, 
insbesondere Frauen und junge Menschen, in
DeepTech­Bereichen zu qualifizieren. Deep­Tech­
Innovationen werden dabei als bahnbrechende
technologische Lösungen verstanden, die Wissenschaft und 
Ingenieurwesen im physikalischen, biologischen und 
digitalen Bereich miteinander verbinden.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ MINT-Aktionsplan 2.0 
 ↗ Stiftung Kinder forschen
 ↗ Jugend forscht
 ↗ MINT-Vernetzungsstelle
 ↗ MINT-Cluster
 ↗ MINT-Campus
 ↗ MINT-Forschung
 ↗ #MINTmagie
 ↗ DLR – School Labs
 ↗ Projekt Digitales Deutschland
 ↗ INVENT a CHIP
 ↗ EIT – Deep Tech Talent Initiative (engl.)
 ↗ Toolbox Datenkompetenz
Bildung für nachhaltige 
Entwicklung (BNE)
Auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft 
befähigt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) 
Lernende zu zukunftsfähigem Denken und Handeln. 
Im Mai 2021 startete die UNESCO mit der
Weltkonferenz „Learn for our Planet. Act for sustainability“ in 
Berlin offiziell ihr neues Programm Bildung für
nachhaltige Entwicklung: die globalen Nachhaltigkeitsziele 
verwirklichen (BNE 2030). Als zentrales Ergebnis der 
Konferenz verabschiedeten die Mitgliedstaaten  
die Berliner Erklärung, die die herausragende, globale  
Bedeutung von BNE und die Notwendigkeit zu 
weiterem, gemeinsamem Handeln hervorhebt. Das 
Programm BNE 2030 flankiert die Agenda 2030 der 
Vereinten Nationen und macht die Schlüsselrolle von 
Bildung sichtbar, um alle 17 Nachhaltigkeitsziele zu 
erreichen. Insbesondere mit dem Multi­
StakeholderProzess zu BNE und der Nationalen Plattform BNE als 
oberstem Entscheidungsgremium nimmt
Deutschland international eine Vorreiterrolle ein. 
In Deutschland setzt das BMBF das Programm BNE 
2030 federführend unter Beteiligung zahlreicher
Gremienmitglieder um und fördert das nationale
BNEMonitoring (●→  Infobox: BNE­Monitoring) sowie die 
internationale Vernetzung. Zur Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans BNE (NAP BNE) hat die
Bundesregierung ihre Aktivitäten entsprechend dem
Koalitionsvertrag weiter ausgebaut und an das Programm 
BNE 2030 angepasst. Themen wie Digitalisierung, 
Fort­, Weiter­ und Erwachsenenbildung,
Gütekriterien für BNE­Materialien und politische Bildung im 
Kontext von BNE wurden aufgegriffen und von den 
Gremien in Positionspapieren, Beschlüssen,
Veranstaltungen und Publikationen bearbeitet. Die im Jahr 
2023 begonnene BNE­Kampagne Lernen. Handeln. 
Gemeinsam Zukunft gestalten. Bildung für nachhaltige 
Entwicklung trägt dazu bei, das Programm sowie die 
zahlreichen BNE­Akteurinnen und ­Akteure
bekannter und sichtbarer zu machen. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 131 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 132
Das BMBF stärkt im Rahmen der Projektförderung 
die Verankerung von BNE entlang der Bildungskette. 
Gefördert werden u. a. die Stärkung von BNE­ und 
Nachhaltigkeitskompetenzen bei
Hochschullehrenden, innovative Gründungsideen und Unternehmen 
von Schülerinnen, Schülern und Azubis, die sich für 
Nachhaltigkeit einsetzen, und die Umsetzung von BNE 
auf kommunaler Ebene durch Modellkommunen. Im 
Bereich des non­formalen und informellen Lernens 
erhalten Kinder und Jugendliche durch das Programm 
youclub2030 die Möglichkeit, Projekte für eine
nachhaltige Zukunft in ihren Freizeiteinrichtungen
umzu setzen. Ein Selbstlernmodul soll das non­formale 
und informelle Lernen zusätzlich unterstützen.
Im Bereich der beruflichen Bildung zielen die
aktuellen Fördermaßnahmen des BMBF vor allem darauf 
ab, Ergebnisse vorangegangener Programme in die 
Umsetzung zu bringen und stärker mit bestehenden 
Angeboten der Berufsbildung zu verzahnen. Im ESF-
Plus­kofinanzierten Programm Nachhaltig im Beruf –  
zukunftsorientiert ausbilden wird der Schwerpunkt 
dabei auf die nachhaltigkeitsbezogene Qualifizierung 
des ausbildenden Personals gelegt, es verfolgt
darüber hinaus auch den Anspruch auf eine nachhaltige 
Transformation von Lern­ und Lehrumgebungen.
Im Rahmen der BMBF­Strategie Forschung für  
Nachhaltigkeit (FONA) werden durch die
Initiative Nachhaltigkeit in der Wissenschaft studentische 
Nachhaltigkeitsinitiativen gefördert. Das Peer­
toPeer­Programm Wandercoaching ermöglicht es  
Studierenden, Handlungskompetenz zu erwerben, 
um das Thema Nachhaltigkeit in den Strukturen 
ihrer Hochschulen zu verankern. Mit
Transformationspfade für nachhaltige Hochschulen werden  
Forschungsverbünde gefördert, die die Verankerung 
von BNE an Hochschulen stärken und dabei eine 
gesamtinstitutionelle Perspektive verfolgen. 
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz 
(ANK) will die Bundesregierung den allgemeinen 
Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich 
verbessern und ihre Klimaschutzleistung stärken. Das 
BMUV fördert verschiedene Bildungsmaßnahmen 
zum Themenkomplex des natürlichen Klimaschutzes 
mit Aktivitäten und Projekten in der frühkindlichen 
Bildung, der schulischen und der beruflichen Bildung 
und des lebenslangen Lernens. Mit dem Klima Campus 
entsteht ein digitaler Lernraum für den natürlichen 
Klimaschutz im Sinne der BNE. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ UNESCO-Programm BNE 2030
 ↗ Berliner Erklärung für BNE
 ↗ Nationaler Aktionsplan BNE
 ↗ BNE-Portal 
 ↗ Nationale Plattform BNE
 ↗ BNE-Monitoring
 ↗ BNE-Indikatorik
 ↗  BNE-Kompetenzzentrum Bildung-Nachhaltigkeit-
Kommune
 ↗ Jugend-Panel zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
 ↗ youstartN
 ↗ Ideenlabs für Nachhaltigkeit
 ↗ youclub2030
 ↗ Nachhaltigkeit in der Wissenschaft
 ↗ Transformationspfade für nachhaltige Hochschulen
 ↗ Klima Campus
Wie tiefgreifend ist BNE bereits in den
verschiedenen Bildungsbereichen verankert? Wie steht es um 
die praktische Umsetzung? Was sind Faktoren, die 
eine BNE-Umsetzung unterstützen oder hemmen? 
Wie wird der Prozess vom Projekt zur Struktur 
verhandelt und umgesetzt? Welche Empfehlungen 
für Politik und Praxis lassen sich daraus ableiten?
Im Rahmen des bundesweiten Monitorings
veröffentlicht das Institut Futur der Freien
Universität Berlin in regelmäßigen Abständen aktuelle 
Ergebnisse von Analysen und Erhebungen zum 
Integrationsstand von BNE und Umsetzung in 
der pädagogischen Praxis. Ziel ist es, durch eine 
längsschnittlich angelegte Forschung wichtige 
Impulse für die Entwicklung und Verankerung 
von Zukunftskompetenzen im Bildungssystem zu 
setzen und die Umsetzung des Nationalen
Aktionsplans BNE zu unterstützen. Ziel ist außerdem die 
Entwicklung von Indikatoren, um den Fortschritt 
der Verankerung im Rahmen der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie und der
Bildungsberichterstattung messbar zu machen. 
 BNE­Monitoring
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 132 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 133
Kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung trägt wesentlich dazu bei, am 
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben: Sie stärkt
kreative und soziale Kompetenzen, fördert die
individuelle Persönlichkeitsentwicklung und trägt so zum 
Erfolg in Schule und Erwachsenenleben bei. Mit dem 
Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung 
fördert das BMBF außerschulische Projekte für Kinder 
und Jugendliche, deren Zugang zu Bildung erschwert 
ist. Die Projekte werden von lokalen Bündnissen für 
Bildung umgesetzt. Hierfür werden seit 2013 pro Jahr 
bis zu 50 Mio. Euro bereitgestellt. Rund 1,3 Millionen 
Kinder und Jugendliche wurden in mehr als 45.000 
Projekten erreicht. Das Programm wird seit 2023 in 
einer dritten Förderphase fortgeführt, die
insbesondere auf die Themen Ganztag, kulturelle Bildung in 
ländlichen Räumen, die kommunale Verankerung  
der Bündnisse sowie Digitalisierung in der kulturellen 
Bildung eingeht.
Darüber hinaus fördert das BMBF im
Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung Innovationen 
und qualitätssteigernde Maßnahmen in der kulturellen 
Bildung. Dazu zählt Forschung zur kulturellen Bildung 
in ländlichen Räumen und zur kulturellen Bildung 
vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen 
Transformationsprozesse. Zudem fördert das BMBF mit 
der Wissensplattform „kubi­online“ den Transfer von 
der Forschung in die Praxis der kulturellen Bildung.
Im Rahmen des Zukunftspakets für Bewegung, Kultur 
und Gesundheit fördert das BMFSFJ seit 2023 die 
Kampagne „MachMaMit!“, die kulturelle Bildung 
sichtbarer machen soll. Das BMFSFJ trägt zum Erhalt 
und Ausbau der vielschichtigen Trägerinfrastruktur 
der kulturellen Bildung bei und unterstützt damit 
ein vielfältiges Angebot. Zusammen mit zentralen 
Fachorganisationen und institutionellen
Einrichtungen werden bedeutende bundesweite Wettbewerbe 
und Preise gefördert, wie etwa der Bundeswettbewerb 
Jugend musiziert, der Deutsche Jugendliteraturpreis 
und der Deutsche Kinder- und Jugendtheaterpreis. Das 
BMBF fördert insgesamt elf kulturelle
Bundeswettbewerbe für Kinder und Jugendliche sowie
Studierende in den Bereichen Musik, Tanz, Schauspiel, bildende 
Kunst und Literatur.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
 ↗ Digitalisierung in der kulturellen Bildung
 ↗ Kulturelle Bildung in ländlichen Räumen
 ↗ Wissensplattform Kulturelle Bildung Online
 ↗ KulturPass
 ↗ Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit
 ↗ MachMaMit!
 ↗ Kulturelle Bundeswettbewerbe
Um es jungen Menschen leichter zu machen, ihre 
Kulturszene vor Ort näher kennenzulernen, hat 
die Bundesregierung, vertreten durch die
Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), im 
Juni 2023 den KulturPass ins Leben gerufen und 
285.000 18-Jährige erreicht: Sie erhielten ein 
Budget in Höhe von 200 Euro, das sie über die 
KulturPass-App für Kulturangebote mittlerweile  
bis Ende 2024 einlösen können. Ab März 2024  
gilt: Alle Jugendlichen, die in Deutschland leben 
und im Jahr 2024 18 Jahre alt wurden oder wer den, 
erhalten in der zweiten Auflage des KulturPasses 
nun ein Budget in Höhe von 100 Euro.
 KulturPass
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 133 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 134
Finanzielle Bildung
Finanzielle Bildung ist ein lebensbegleitendes Thema. 
Sie erleichtert die Lebensführung und hilft dabei, 
individuelle Risiken zu meiden und Chancen zu 
nutzen. Letztendlich bedeutet finanzielle Bildung 
Chancen für mehr Teilhabe, Wachstum und
Wohlstand. Dafür werden Angebote benötigt, die sinnvoll 
an die Lebenswelten ganz unterschiedlicher
Personen anknüpfen. 
Mit der gemeinsamen Initiative Finanzielle Bildung 
setzen BMBF und BMF das Thema erstmals prioritär 
auf die Agenda und bündeln ihre Aktivitäten, um  
das Themenfeld auch strategisch zu entwickeln. Ziel 
einer im November 2023 veröffentlichten
grundlegenden Förderbekanntmachung ist es, die
Forschungsund Datengrundlage zur finanziellen Bildung und 
Kompetenz in der Bevölkerung in Deutschland zu 
verbessern. In einem Folgeschritt sollen im Rahmen 
anwendungsorientierter Forschung didaktische 
Instrumente entwickelt werden, die einen
Kompetenzrahmen zur finanziellen Bildung aufspannen und 
ausfüllen. Dazu zählen die didaktische Entwicklung, 
Erprobung und Evaluation innovativer Lehr­/
Lernangebote der fi nanziellen Bildung für alle Phasen 
des lebenslangen Lernens sowie
Qualifizierungsangebote zum Thema Finanzbildung für Lehrpersonal 
in der Erwachsenenbildung. Weiterhin soll die 
Wirksamkeits forschung zu begünstigenden und 
hemmenden Faktoren für eine gelingende finanzielle 
Bildung aller Zielgruppen gestärkt werden.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Initiative Finanzielle Bildung
 ↗ Finanzbildungsplattform „Mit Geld und Verstand“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 134 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 135
4.2  Digital gestützte Bildung und 
Bildungsinnovationen
Mit den veränderten digitalen Arbeitswelten
verändern sich Anforderungen an berufliche Kompetenzen, 
Fähigkeiten und Fertigkeiten. Mit Bildungsangeboten, 
die mit der Entwicklung Schritt halten, darunter die 
berufliche Aus­ und Weiterbildung, werden Fachkräfte 
für die Ausübung ihrer im Wandel befindlichen
Tätigkeiten und Aufgaben (weiter­)qualifiziert. Die dualen 
Berufsbilder werden gemeinsam mit den Ländern, den 
Sozialpartnern und Wirtschaftsverbänden
kontinuierlich modernisiert und die An gebote zur Fort­ und 
Weiterbildung bedarfs orientiert weiterentwickelt.
Die Bundesregierung nimmt den digitalen Wandel in 
der Bildung in den Blick: Lernen, Lehren und Ausbilden 
sollen über den gesamten Bildungsweg hinweg an 
die Herausforderungen angepasst werden, die durch 
die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Digitalisierungen entstehen. So können alle Generationen 
souverän im Kontext digitaler Systeme handeln. Um 
auf den steigenden Bedarf an digitalen
Beratungsund Bildungsformaten und die veränderten digitalen 
Anforderungen der Arbeitswelt zu reagieren, baut die 
Bundesregierung ihre digitalen Beratungsangebote 
sowie Bildungs­ und Weiterbildungsplattformen 
deutlich aus. Geschaffen wird eine übergreifende 
digitale Vernetzungsinfrastruktur für Nutzende und 
Anbieter von Bildung. Zudem stärkt die
Bundesregierung die IT­Kompetenzentwicklung in der 
all gemeinen Bildung sowie der berufsbezogenen
Ausund Weiterbildung (●→  III 4.1 Zukunftskompetenzen). 
Digitaler Bildungsraum und digitale 
Bildungsangebote
Der Nationale Digitale Bildungsraum wird ausgebaut. 
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, digitales Lernen 
in allen Bildungsphasen zu fördern. Fünf
Handlungsfelder schaffen Grundlagen und eröffnen
Möglichkeiten, um sich mit digitalen Medien
auseinanderzusetzen: Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur, 
Entwicklung von digitalen Lernwerkzeugen,
Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften, Erstellen von 
zeitgemäßen (digitalen) Inhalten und Methoden sowie 
Schaffung der wissenschaftlichen Grundlagen für den 
digitalen Transformationsprozess.
Zahlreiche Bildungsangebote prägen die digitale 
Bildungslandschaft und adressieren einzelne Gruppen 
von Nutzerinnen und Nutzern oder
Bildungsbereiche. Die Bundesregierung strebt an, über die Grenzen 
dieser Plattformen, Portale und Angebote hinweg 
Nutzerinnen und Nutzern selbstgesteuerte
Bildungserlebnisse zu ermöglichen, eigene Daten souverän und 
datenschutzkonform über die gesamte
Bildungsbiografie hinweg steuern zu können und dabei
Bildungsund Verwaltungsprozesse systematisch aufeinander 
zu beziehen. Damit soll die digitale
Vernetzungsinfrastruktur „Mein Bildungsraum“ den Zugang zu 
Bildungsangeboten erleichtern, digitale Lehr­ und 
Lernmöglichkeiten transparent machen und für alle 
Bürgerinnen und Bürger die Informationen
bereitstellen, die zum individuellen Kompetenzprofil
passen, von Kursen bis zu Lehr­ und Lernmaterialien.
Die digitale Vernetzungsinfrastruktur stellt zudem 
Bildungsanbietern eine Komponente zum digitalen 
Signieren von Bildungsnachweisen bereit. Die
Umsetzung der digitalen Vernetzungsinfrastruktur ist 
im Themenfeld „Bildung“ des Onlinezugangsgesetzes 
(OZG) verankert.
Für den Bereich der arbeitsmarktorientierten,
beruflichen Weiterbildung ist seit Januar 2024 das Nationale 
Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein 
NOW“ online verfügbar. Es macht die Vielfalt an
Weiterbildungsangeboten, Beratungs­ und
Fördermöglichkeiten im Bereich der beruflichen Weiterbildung 
sowie Tests zur beruflichen Orientierung
transparenter und leichter zugänglich. 
Darüber hinaus treiben Bund und Länder mit dem 
2019 beschlossenen DigitalPakt Schule weiterhin 
flächendeckend den Ausbau der digitalen
Infrastruktur in den Schulen voran. Dafür stellt der Bund ein 
Finanzvolumen von rund 5 Mrd. Euro bis zum Ende 
der Laufzeit 2024 bereit, welches die Länder und 
Kommunen um einen Eigenanteil in Höhe von 10 % 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 135 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 136
ergänzen. Länderübergreifende Vorhaben schaffen 
dabei Grundlagen einer nachhaltigen
ländergemeinsamen digitalen Bildungsmedieninfrastruktur. Als 
Folge der pandemiebedingten bundesweiten
Schulschließungen wurde der DigitalPakt Schule um drei 
Zusatzvereinbarungen mit einem
Investitionsvolumen von insgesamt 1,5 Mrd. Euro erweitert. Bund und 
Länder unterstützen so den Einsatz digitaler Medien 
in allen schulischen Bildungsbereichen. 
Im Kontext der OER-Strategie – Freie
Bildungsmaterialien für die Entwicklung digitaler Bildung fördert das 
BMBF den Ausbau von Communities, die
Qualifizierung von Lehrenden und Lernenden, die Begleitung 
von Schulträgern bei Organisationsentwicklungs­
Prozessen zum digitalen Wandel, die Weiterentwicklung 
OER­förderlicher Infrastrukturen und die
Qualitätssicherung zur Nutzung der Potenziale frei zugänglicher 
Bildungsmaterialien. Das BMBF fördert weiterhin 
Open Access, so auch insbesondere die
Kompetenzund Vernetzungsplattform open­access.network für 
zusätzliche drei Jahre.
Das BMFSFJ hat 2023 mit der Agenda für smarte
Gesellschaftspolitik eine eigene Digitalstrategie vorgelegt. 
Innerhalb des Handlungsfeldes „Digitale Teilhabe“ 
wird die Initiative YouCodeGirls gefördert, mit der 
Mädchen und junge Frauen für das Thema Coding 
begeistert werden sollen. Über eine Online­Plattform 
werden Lernangebote für das Programmieren, auch 
mit beruflicher Perspektive, verfügbar gemacht.
Das Handlungsfeld „Digitale Souveränität“ stellt den 
Zugang zu digitalen Systemen für alle Generationen 
in den Mittelpunkt. Um Seniorinnen und Senioren die 
Chancen der Digitalisierung aufzuzeigen und digitale 
Kompetenzen auf­ und auszubauen, hat das BMFSFJ 
2023 den DigitalPakt Alter mit allen 16 Bundesländern 
als Partnern fortgeführt und bislang 200 Internet­
Erfahrungsorte in ganz Deutschland gefördert. Auch das 
Projekt der „Digitalen Engel“, ein deutschlandweites 
mobiles Ratgeberteam, wurde um drei Jahre verlängert, 
um älteren Menschen vor Ort digitale
Alltagskompetenzen zu vermitteln.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung 
„mein NOW“
 ↗ Agenda für smarte Gesellschaftspolitik
 ↗  Digitale Vernetzungsinfrastruktur „Mein 
Bildungsraum“
 ↗ Digitale Engel
 ↗ DigitalPakt Alter
 ↗ DigitalPakt Schule
 ↗ Informationsstelle Open Educational Resources (OER) 
 ↗ Initiative Digitale Bildung
 ↗ MINT-Aktionsplan
 ↗ OER-Strategie
 ↗ Open Access
 ↗ open-access.network
 ↗ Qualifizierungsinitiative Digitaler Wandel – Q 4.0
 ↗ wissensdurstig.de 
 ↗ YouCodeGirls
 ↗ Mit Bildungsarbeit die digitale Gesellschaft gestalten
Digitalisierung und digitale Medien haben
inzwischen alle Lebensbereiche erfasst und spielen eine 
immer wichtigere Rolle für unsere Gesellschaft.  
Sie ermöglichen Information, Kommunikation und  
Kooperation. Sie sind aber auch Vehikel für
Desinformation, Propaganda und
Verschwörungserzählungen. Daher will der Umgang mit digitalen 
Technologien gelernt und gekonnt sein. 
Unterstützt durch das BMFSFJ haben das JFF – 
Institut für Medienpädagogik in Forschung und 
Praxis, die Bundeszentrale für politische Bildung, 
die Universität Siegen und die Pädagogische
Hochschule Ludwigsburg ein bundesweites
Zukunftsforum initiiert. Im Rahmen einer 2022
ausgerichteten Zukunftskonferenz diskutierten Expertinnen 
und Experten aus Wissenschaft und Bildungspraxis 
aus medienpädagogischer und der politischen 
Bildungsperspektive, welche Kompetenzen wir in  
der digitalen Gesellschaft brauchen – und wie 
sie vermittelt werden können. Die gewonnenen 
Erkenntnisse sind Grundlage und Ziel für
Maßnahmen der politischen Bildung und der Förderung 
von Medienkompetenz. Die Maßnahme ist Teil des 
Projektes „Digitales Deutschland“.
Mit Bildungsarbeit die digitale 
Gesellschaft gestalten
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 136 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 137
Lehrkräftebildung und digitaler 
Unterricht
Die Lehrkräftebildung entlang der gesamten
Berufsbiografie von der Studienentscheidung über die 
berufliche Einstiegs­ bis zur späteren Berufsphase 
inhaltlich und strukturell zu verbessern, dieses Ziel 
verfolgten Bund und Länder mit der
Qualitätsoffensive Lehrerbildung. Auf der Grundlage einer von der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)
geschlossenen Bund­Länder­Vereinbarung unterstützte das 
BMBF von 2013 bis Ende 2023 das Programm mit bis 
zu 500 Mio. Euro. Seit 2020 wurden verstärkt Projekte 
mit den Schwerpunkten „Digitalisierung in der
Lehrerbildung“ und „Lehrerbildung für die beruflichen 
Schulen“ gefördert. Insgesamt nahmen 72 
lehramtsausbildende Hochschulen in 92 Einzel­ und
Verbundprojekten am Programm teil. 
Das Forschungs­, Innovations­ und
Transferprogramm Kompetenzzentren für digitales und digital 
gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung 
des BMBF nimmt, in Kooperation mit den Ländern, 
schwerpunktmäßig die dritte Phase der
Lehrkräftebildung in den Fokus, also die Fort­ und
Weiterbildung von Lehrkräften. Seit 2023 fördert das BMBF 
24 Projektverbünde an Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die sich in 
vier thematische Kompetenzzentren einteilen: für 
die MINT­Fächer (Mathematik, Informatik, Biologie, 
Chemie, Physik, Sachkunde), für Sprachen,
Gesellschafts­ und Wirtschaftswissenschaften, für
musischkreative Fächer und Sport sowie für das Thema 
digitale Schulentwicklung. Unter einem Dach mit 
einer wissenschaftsgeleiteten Transferstelle bilden sie 
den „Kompetenzverbund lernen:digital“. Das Ziel des 
Verbundes ist es, die Kompetenzen von aktiven, aber 
auch angehenden Lehrkräften in Bezug auf digitales 
und digital gestütztes Unterrichten zu stärken. Zu 
diesem Zweck werden evidenzbasierte Konzepte und 
Materialien für digitalisierungsbezogene Fort­ und 
Weiterbildungen entwickelt und die Akteurinnen und 
Akteure aus Forschung und Fortbildungspraxis
stärker miteinander vernetzt, und nicht zuletzt werden 
Dialog und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft 
und Praxis gestärkt. 
Darüber hinaus ist das Ziel der gemeinsamen
BundLänder­Initiative Bildung durch Sprache und Schrift –  
BiSS-Transfer, verbesserte Maßnahmen der
Sprachbildung, Schreib­ und Leseförderung in
Bildungseinrichtungen zu verankern. BiSS-Transfer wird seit 2020 
in einer fünfjährigen Transferphase fortgeführt. Die 
Initiative bietet Blended­Learning­Kurse für
pädagogische Fach­ und Lehrkräfte, eine Online­
Tooldatenbank mit umfangreichen Informationen und
wissenschaftlichen Bewertungen zu Diagnostik, Förderung 
und Fortbildungsmaßnahmen sowie praxisorientierte 
Handreichungen und Broschüren an.
Transferforschung begleitet dies und generiert Steuerungswissen 
zur Gestaltung eines erfolgreichen Transfers. Das trägt  
dazu bei, eine verbesserte sprachliche Bildung
nachhaltig in der Fläche zu implementieren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Qualitätsoffensive Lehrerbildung
 ↗ Kompetenzverbund lernen:digital
 ↗ Bildung durch Sprache und Schrift – BiSS-Transfer
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 137 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 138
Die Bundesregierung will moderne und attraktive 
Ausbildungsangebote stärken und die
Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler ausbauen.  
Um den Zugang zu Weiterbildung und
Qualifizierung für alle Altersgruppen zu erleichtern, wurde 
durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) das
Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein 
NOW“ aufgebaut, das im Januar 2024 in einer ersten 
Version online gegangen ist. Es wird sukzessive um 
weitere Inhalte und Funktionen ausgebaut. Mit dem 
gemeinsamen Ziel, den lebenslangen Bildungsweg für 
Bürgerinnen und Bürger zu optimieren, sind „mein 
NOW“ für den Bereich der beruflichen Weiterbildung 
sowie „Mein Bildungsraum“ für den Bildungsbereich 
miteinander verzahnt. 
Zudem ist mit dem Lebenschancen-BAföG und einer 
Bildungs­(teil­)zeit die Einrichtung zusätzlicher 
Förderinstrumente im Koalitionsvertrag verabredet. 
Durch flexible Arbeitszeitmodelle soll die
Erwerbsbeteiligung von Frauen, und durch den Ausbau von 
Kinderbetreuung insbesondere die von Müttern, 
gesteigert werden. Zudem unterstützt die
Bundesregierung eine mitarbeitendenorientierte Arbeitskultur 
und Angebote für einen flexiblen Übergang in den 
Ruhestand, um Fachkräfte länger im Beruf zu halten. 
Darüber hinaus soll die Einwanderung nach
Deutschland für ausländische Fachkräfte u. a. durch
einfachere Verwaltungsverfahren erleichtert werden (●→  III 4.6 
Internationale Fachkräftesicherung).
Mit der Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland 
befasst sich auch die Allianz für Aus­ und
Weiterbildung unter Federführung des BMWK. Hier setzen sich 
Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften 
dafür ein, die Attraktivität und die Qualität der
Ausbildung zu stärken, Matchingprobleme zu lösen und 
junge Menschen für die duale Ausbildung zu
gewinnen und den Übergang von der Schule in die
Ausbildung zu verbessern. Die Arbeiten der Allianz werden 
begleitet von der Öffentlichkeitskampagne „Sommer 
der Berufsausbildung“.
Die Bundesregierung und ihre Partner haben im
September 2022 den Startschuss für die Fortsetzung und 
Weiterentwicklung der Nationalen Weiterbildungs-
4.3  Berufliche Aus- und Weiterbildung 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 138 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 139
strategie (NWS) gegeben, deren Ziel der gemeinsame 
Aufbruch in die „Weiterbildungsrepublik“ ist. Unter 
gemeinsamer Federführung von BMAS und BMBF 
verständigten sich die 17 NWS­Partner auf konkrete 
Maßnahmen und Aktivitäten zur Fortentwicklung 
des Weiterbildungssystems sowie zur Stärkung der 
Weiterbildungskultur. Arbeitsmarkt­ und
bildungspolitische Instrumente werden enger verzahnt – die 
allgemeine Weiterbildung wird insbesondere mit der 
Perspektive auf Zukunftskompetenzen in die NWS 
integriert. Die erste Nationale
Weiterbildungskonferenz fand im November 2023 statt, die zweite ist für 
das erste Halbjahr 2025 geplant.
Um die Attraktivität einer dualen Berufsausbildung 
für alle jungen Menschen zu verbessern, hat das 
BMBF Ende 2022 die Exzellenzinitiative Berufliche 
Bildung gestartet. Mit einem Mittelvolumen von rund 
750 Mio. Euro werden bis 2026 bestehende
Aktivitäten zur beruflichen Bildung gezielt weiterentwickelt 
und mit neuen Initiativen gebündelt. Dabei verfolgt 
die Exzellenzinitiative die Ziele, individuelle Chancen 
zu fördern, Impulse für innovative und exzellente 
Berufsbildungsangebote zu setzen sowie die
internationale Sichtbarkeit und Mobilität zu erhöhen. 
Um individuelle Chancen noch stärker zu fördern, 
erhöht das BMBF im Zuge der Exzellenzinitiative die 
jährlichen Neuaufnahmen in seine
Stipendienprogramme für Begabte in der beruflichen Bildung, das 
Weiterbildungsstipendium und das
Aufstiegsstipendium. Zudem unterstützt es die akademischen
Begabtenförderungswerke dabei, ihre Angebote für Begabte 
in der beruflichen Bildung zu öffnen.
Teil der Exzellenzinitiative ist der Ausbau des Inno
vationswettbewerbs InnoVET. Mit InnoVET fördert das 
BMBF hochwertige und attraktive
Qualifizierungsangebote für die berufliche Aus­ und Weiterbildung, 
beispielsweise im Bereich der Künstlichen Intelligenz 
(KI), der Systemvernetzung oder der Mikro­ und 
Nanotechnologie. Der 2023 gestartete
Innovationswettbewerb InnoVET PLUS zielt auf die Entwicklung 
und Erprobung von Konzepten für eine exzellente 
Berufsbildung.
Als weiteren Teil der Exzellenzinitiative fördert das 
BMBF den Aufbau des neuen bundesweiten Portals 
„Leando“ als zentrale Informations­,
Vernetzungsund Lernwelt für Ausbildungs­ und
Prüfungspersonal. Es soll einen schnellen Zugang zu Informationen, 
Lernangeboten und Austauschmöglichkeiten
ermöglichen und dazu beitragen, die berufliche
Handlungskompetenz des Ausbildungs­ und Prüfungspersonals 
für eine attraktive und zukunftsfähige
Ausbildungsund Prüfungspraxis zu stärken. Im Rahmen des 
Innovationswettbewerbs INVITE (Digitale Plattform 
berufliche Weiterbildung) fördert das BMBF bis 2025 
die Vernetzung und nutzendenzentrierte
Weiterentwicklung von Weiterbildungsplattformen sowie 
KI­unterstützte Weiterbildungsangebote.
Darüber hinaus fördert das BMBF mit dem Netzwerk  
Q 4.0 und MIKA – Medien und IT-Kompetenz für
Ausbildungspersonal die Entwicklung und Erprobung 
neuer Qualifizierungen für das
Berufsbildungspersonal mit Fokus auf Medien­ und IT­Kenntnissen sowie 
Fach­ und Sozialkompetenzen, um Inhalte und
Prozesse der Ausbildung passend zum digitalen Wandel 
zu gestalten.
Mit vom BMBF geförderten Projekten der
Gewerkschaften und Chemie­Sozialpartner werden seit  
2020 mithilfe von Weiterbildungsmentorinnen und 
­mentoren betriebliche Unterstützungsstrukturen
zur Etablierung einer nachhaltigen Bildungsberatung
und ­begleitung ausgebaut, um Beschäftigte besser
für Weiterbildung zu sensibilisieren und zu motivieren.
Neben Betrieben und Berufsschulen sind die
Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) der dritte 
Lernort im dualen System. Die ÜBS übernehmen
Ausbildungsinhalte, die gerade in kleinen und mitt leren 
Unternehmen (KMU) nicht oder nicht vollständig 
abgedeckt werden können. Hier fördert das BMBF im 
Rahmen der Exzellenzinitiative Infrastruktur,
Ausstattung und die Durchführung von Projekten. Mit 
der Richtlinie INex-ÜBA sollen auch ÜBS innovative, 
auf die Ausbildung bezogene Konzepte zur Gestaltung 
exzellenter Lehr­/Lernorte erproben und umsetzen. 
Diese sollen insbesondere zur Qualitätssteigerung 
und ­entwicklung der überbetrieblichen Ausbildung 
(ÜBA) auch unter Anwendung zukunftsorientierter 
Technologien und innovativer Methoden beitragen, 
um exzellente Bildungsarbeit in ÜBS zu ermöglichen. 
Bis Ende 2023 konnten interessierte ÜBS ihre Skizzen 
einreichen. Die Förderrichtlinie ist auf eine
ausgezeichnete Resonanz gestoßen. Ausgewählte Konzepte 
sollen ab dem dritten Quartal 2024 entwickelt und 
erprobt werden. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 139 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 140
Das BMBF­Förderprogramm AusbildungWeltweit 
ermöglicht Auszubildenden das Sammeln
internationaler Erfahrungen. Über das Netzwerk Berufsbildung 
ohne Grenzen unterstützt auch das BMWK
Auszubildende und junge Fachkräfte dabei, einen
Auslandsaufenthalt durchzuführen und damit Kompetenzen 
zu erlangen, die nur im internationalen Austausch
erworben werden können. Auf europäischer Ebene stellt 
Erasmus+ das mit Abstand bedeutendste Programm 
zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten dar, 
für das die Nationale Agentur Bildung für Europa im 
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zuständig ist.
Aus­ und Fortbildungsordnungen sowie
Meisterprüfungsverordnungen werden kontinuierlich 
entsprechend aktuellen Bedarfen und
Entwicklungen angepasst. Dafür geben das Berufsbildungsgesetz 
(BBiG) und die Handwerksordnung den rechtlichen 
Rahmen. Zudem sollen die ehrenamtlichen
Prüferinnen und Prüfer ab 2024 ebenfalls gestärkt werden: 
Hierzu wurde 2023 die Förderrichtlinie zur Förderung 
von Projekten zur Unterstützung der Benennungs- und 
Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- 
und Berufsbildungsausschüssen veröffentlicht.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung (Aus- und Weiterbildungsgesetz)
wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik 
für Ausbildungsuchende und Beschäftigte
weiterentwickelt und um neue Förderoptionen erweitert. Allen 
jungen Menschen ermöglicht nunmehr die
Ausbildungsgarantie den Zugang zu einer voll
qualifizierenden Berufsausbildung. Zudem wurde das
Basisinstrument der Beschäftigtenförderung für alle Beschäftigten 
und Betriebe geöffnet und die Förderkonditionen 
insbesondere für KMU verbessert. Mit der Einführung 
des Qualifizierungsgeldes wurde das
Förderinstrumentarium ausgebaut, um Betriebe mit starkem
Transformationsdruck zu unterstützen, ihre Beschäftigten 
mittels Weiterbildung im Betrieb zu halten. 
Zudem wurden für Arbeitslose und für Beschäftigte, 
die ergänzend Bürgergeld erhalten, die
Weiterbildungsmöglichkeiten mit dem Bürgergeld-Gesetz 
flexibler gestaltet und erweitert. Dabei stärken die 
Verstetigung der Weiterbildungsprämien und die 
Einführung eines Weiterbildungsgeldes die
finanziellen Anreize zur Aufnahme abschlussorientierter 
Weiterbildungen. 
Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde zudem 
die Rolle von rechtskreisübergreifenden
Kooperationen gestärkt, die vielerorts in Form von
Jugendberufsagenturen agieren, in denen Mitarbeitende der 
Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der
Jugendhilfe gemeinsam an dem Ziel, Jugendliche optimal zu 
begleiten und zu fördern, arbeiten. Eine
Jugendberufsagentur ist dabei keine eigenständige Institution –  
stattdessen bleiben die jeweiligen Träger für ihre
eigenen Rechtsgebiete zuständig. Durch die gemeinsame 
Fallarbeit können Zuständigkeiten jedoch besonders 
schnell geklärt, Doppelstrukturen vermieden und 
junge Menschen individuell und zielgerichtet
unterEine betriebsnahe Ausbildung als echte, attraktive 
Alternative für junge Menschen beim Einstieg in 
die Arbeitswelt – das war das Leitmotiv des
„Zukunftsforums Überbetriebliche Bildung – Digital. 
Exzellent. Nachhaltig.“. Im Rahmen der
Fachkonferenz haben im Juni 2023 Expertinnen und Experten 
der überbetrieblichen Ausbildung aus Bildung, 
Wirtschaft und Politik über Zukunftskonzepte für 
eine exzellente betriebliche Ausbildung diskutiert. 
Im Mittelpunkt standen Fragen zu Potenzialen und 
Herausforderungen für überbetriebliche
Bildungsangebote vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels, der Digitalisierung, der
Internationalisierung und der Nachhaltigkeit. Dabei wurden 
die Ergebnisse der auslaufenden Förderung im 
Sonderprogramm Digitalisierung hervorgehoben 
und Konzepte für die Überbetrieblichen
Berufsbildungsstätten (ÜBS) aufgezeigt.
Zukunftsforum Überbetriebliche 
Bildung
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 140 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 141
stützt werden. Die Jugendberufsagenturen bieten daher 
eine besonders passgenaue und abgestimmte
Unterstützung am Übergang von der Schule in den Beruf.
Zur Unterstützung der rechtskreisübergreifenden  
Kooperationen wurde vom BMAS eine Servicestelle  
Jugendberufsagenturen beim Bundesinstitut für  
Berufsbildung eingerichtet. Die Servicestelle agiert  
als neutrale, fachliche Ansprechpartnerin für die
inzwischen 358 Jugendberufsagenturen im Bundesgebiet. 
Sie fördert den Austausch der Kooperationen/
Bündnisse untereinander, macht erfolgreiche
Praxisbeispiele in der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit 
sichtbar und unterstützt bei der Gründung neuer
Jugendberufsagenturen sowie bei Fragen zur qualitativen 
Weiterentwicklung der Kooperationen/Bündnisse.
Das Bundesprogramm Aufbau von
Weiterbildungsverbünden schafft mithilfe regionaler
Koordinierungsstellen verbindliche Kooperations­ und
Vernetzungsstrukturen zwischen Unternehmen, Bildungs­ und 
Beratungseinrichtungen sowie weiteren
Weiterbildungsakteuren. Hierbei wird u. a. der
Weiterbildungsbedarf erhoben, KMU werden beraten sowie
Weiterbildungsformate bedarfsgerecht ausgestaltet. Die Projekte 
der im Jahr 2021 veröffentlichten zweiten
Förderbekanntmachung Aufbau von Weiterbildungsverbünden 
zur Transformation der Fahrzeugindustrie fokussieren 
insbesondere auf die Neuqualifizierung von
Beschäftigten der Fahrzeugindustrie für andere
Tätigkeitsfelder, Branchen und Wirtschaftszweige. Insgesamt 
werden 53 Weiterbildungsverbünde gefördert.
Um die berufliche Höherqualifizierung,
Fortbildungsmotivation und somit die Aufstiegsmöglichkeiten zu 
verbessern, unterstützt das BMBF Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen
Aufstiegsfortbildung finanziell mit dem Aufstiegs-BAföG. 
Die von BMBF, BMAS, BA und den Ländern getragene 
Initiative Bildungsketten unterstützt Jugendliche beim 
Übergang von der Schule in die Berufsausbildung. 
Zudem trägt das BMBF mit dem
Berufsorientierungsprogramm (BOP) wesentlich zu dieser Initiative bei, 
indem es Potenzialanalysen und praxisorientierte
Berufsorientierungstage für Jugendliche fördert. Mit der 
Verlängerung der Initiative Bildungsketten bis 2026 
werden Fördermaßnahmen inhaltlich und strukturell 
weiterentwickelt, ausgebaut und verstetigt.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Fachkräftestrategie der Bundesregierung
 ↗ Nationale Weiterbildungsstrategie
 ↗  Nationale Weiterbildungsstrategie (Fortführung und 
Weiterentwicklung)
 ↗ Jugendberufsagenturen
 ↗ Allianz für Aus- und Weiterbildung 
 ↗ Innovationswettbewerb INVITE
 ↗ Exzellenzinitiative Berufliche Bildung
 ↗ Informationsportal BerufeNavi.de
 ↗ Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
 ↗ Innovationswettbewerb InnoVET und InnoVET Plus
 ↗  Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal  
„Leando“
 ↗  Medien und IT-Kompetenz für Ausbildungs personal 
(MIKA)
 ↗  Netzwerk Q 4.0 – Qualifizierungen für
Ausbildungspersonal im digitalen Wandel
 ↗  Weiterbildungsmentorinnen und
Weiterbildungsmentoren
 ↗ AusbildungWeltweit
 ↗ Berufsbildung ohne Grenzen 
 ↗ Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG
 ↗ Begabtenförderung
 ↗ Arbeit-von-morgen-Gesetz
 ↗ Bildungsketten
 ↗ Aus- und Weiterbildungsgesetz
 ↗ Bürgergeld-Gesetz
 ↗ Berufsorientierungsprogramm
 ↗ Aufbau von Weiterbildungsverbünden
 ↗ Passgenaue Besetzung
 ↗ Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 141 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 142
Gut qualifizierter wissenschaftlicher Nachwuchs ist 
eine Voraussetzung, um Forschungskompetenz,
Innovationsfähigkeit und die Ausbildung von
Akademikerinnen und Akademikern in Deutschland langfristig 
zu sichern. Die Schaffung guter und
wettbewerbsfähiger Beschäftigungs­ und Karrierebedingungen von 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der 
Promotions­ und Postdoc­Phase ist ein wesentlicher 
Schlüssel für den Erhalt und den Ausbau der
internationalen Wettbewerbs­ und Innovationsfähigkeit 
Deutschlands.
In Zusammenarbeit mit den Ländern fördert die 
Bundes regierung den wissenschaftlichen Nachwuchs 
direkt und indirekt. In erster Linie sind hierbei die 
institutionelle Förderung der Wissenschafts­ und 
Mittlerorganisationen und große politische
Initiativen wie das Tenure-Track-Programm zur Förderung  
des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Gewinnung 
und Entwicklung von professoralem Personal an 
Fachhochschulen, die Exzellenzstrategie und der Pakt 
für Forschung und Innovation zu nennen (●→  V 2
BundLänder­Vereinbarungen). Damit sollen exzellente 
wissenschaftliche Leistungen ermöglichende
Arbeitsbedingungen sowie attraktive Karriereperspektiven 
für den wissenschaftlichen Nachwuchs geschaffen 
und darüber hinaus Geschlechtergerechtigkeit und 
Vielfalt verwirklicht werden. Zudem soll die
internationale Wettbewerbsfähigkeit und Mobilität des 
wissenschaftlichen Nachwuchses gefördert werden. 
Auch die Weiterentwicklung des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, welches den Rahmen für die 
Befristung von Arbeitsverträgen mit
wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an staatlichen 
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie 
staatlich anerkannten Hochschulen vorgibt, zielt auf 
die besondere Situation von Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen ab. 
Insbesondere sollen die Verlässlichkeit, Planbarkeit 
und Transparenz von Karrierewegen und die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. 
Das BMBF unterstützt mit den Stipendien der
Begabten f örderungswerke sowohl Studierende bei ihrem 
Studium als auch Promovierende bei ihren
Forschungsvorhaben. Um die Promotionsstipendien weiter zu 
verbessern, wurde zum Wintersemester 2023/2024 die 
Regelförderungsdauer auf drei Jahre angehoben. Zudem 
wird die monatliche Stipendien höhe in drei Schritten 
bis 2025 um insgesamt 300 Euro erhöht. 
Die Unterstützung des wissenschaftlichen
Nachwuchses stellt auch in vielen Fachprogrammen des BMBF, 
insbesondere im Bereich von digitalen Technologien 
und Schlüsseltechnologien, einen wichtigen Baustein 
der Förderung dar. Beispiele dafür sind die Förderung 
der Forschung zu Künstlicher Intelligenz (KI-
Nachwuchsgruppen) und das Programm Quantum Futur 
zur Förderung der Quantentechnologie u. a. mit den 
folgenden Bestandteilen: der Quantum Futur
Nachwuchswettbewerb zur Förderung von akademischen 
Nachwuchsgruppen, die Förderrichtlinie Quantum 
Futur Education, die u. a. die Entwicklung
interdisziplinärer Studienmodule unterstützt, die Quantum 
Futur Akademie für Studierende, der Quantum Futur 
Award als Preis des BMBF für Master­ und
Doktorarbeiten sowie eine Outreach­Initiative u. a. zur 
Lehrer fortbildung. Mit dem Nachwuchswettbewerb 
NanoMatFutur und der Initiative BattFutur fördert 
das BMBF zudem gezielt den Aufbau von
Forschungsgruppen an Universitäten und
Forschungseinrichtungen im Bereich der Materialforschung und der 
Batterieforschung. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Wissenschaftlicher Nachwuchs
 ↗ Tenure-Track-Programm
 ↗ Stipendien der Begabtenförderungswerke
 ↗ FH-Personal
 ↗ Wissenschaftszeitvertragsgesetz
 ↗ KI-Nachwuchsgruppen
 ↗ Quantum Futur
 ↗  Nachwuchsförderung Materialwissenschaften und 
Batterietechnologie
4.4  Wissenschaftlicher Nachwuchs
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 142 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 143
Exzellente Forschung und der Bildungs­,
Wissenschafts­ und Wirtschaftsstandort Deutschland
insgesamt brauchen herausragende Talente und innovative 
Persönlichkeiten – unabhängig vom Geschlecht.
Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in
Wissenschaft und Forschung weiterhin unterrepräsentiert 
(●↗  Zukunftsstrategie – Indikator 13 im Datenband 1.2 
FuE­Personal). Daher fördert die Bundesregierung die 
Chancengerechtigkeit mit Nachdruck, insbesondere 
soll der Anteil von Frauen in Spitzenfunktionen von 
Wissenschaft und Forschung weiter erheblich in
Richtung Parität erhöht werden. 
Frauen erhalten nach wie vor oftmals weniger
Anerkennung für ihre Leistungen in Wissenschaft, 
Forschung und Innovation als ihre männlichen 
Kollegen. Hier setzt die BMBF­Förderung Frauen in 
Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen 
und Potenziale sichtbar machen, Sichtbarkeit
strukturell verankern (Innovative Frauen im Fokus) an. 
Forschungs­ und Umsetzungsprojekte entwickeln 
bis 2027 nachhaltige Strategien, um Frauen in den 
Bereichen Wissenschaft, Forschung und
Innovation sichtbarer zu machen und dadurch langfristig 
ihre Repräsentanz zu verbessern. Ein Metavorhaben 
vernetzt die Projekte miteinander, fördert den
fachlichen Austausch und trägt dazu bei, Transfer­ und 
öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zu entwickeln.
Das Professorinnenprogramm ist das zentrale
Instrument von Bund und Ländern, um die Gleichstellung 
von Frauen und Männern in Hochschulen zu
fördern. Ziel des Förderprogramms ist es, die Anzahl  
der Wissenschaftlerinnen in Spitzenfunktionen  
des Wissenschaftsbereichs in Richtung Parität
dynamisch zu erhöhen und die Gleichstellungsstrukturen 
an Hochschulen nachhaltig zu stärken. Im Rahmen 
des Programms sind bislang 847 Professorinnen 
gefördert worden. Zu den Neuerungen der vierten 
Förderphase (Professorinnenprogramm 2030) 2023 bis 
2030 zählt u. a., dass Hochschulen für die
überzeugendsten Gleichstellungskonzepte mit dem Prädikat 
„Gleichstellungsstarke Hochschule“ ausgezeichnet 
werden und die zusätzliche Förderung einer
Nachwuchswissenschaftlerin beantragen können. Für 
das Professorinnenprogramm 2030 stellen Bund und 
Länder insgesamt 320 Mio. Euro bereit (●→  V 2
BundLänder­Vereinbarungen).
Wenngleich der Frauenanteil in MINT­Studienfächern 
insgesamt gestiegen ist, sind Frauen in MINT­Fächern 
und akademischen MINT­Berufen weiterhin
unterrepräsentiert, das gilt besonders in Spitzenpositionen 
sowie bei Patentanmeldungen, die als Gradmesser 
von Innovation und Kreativität gelten. Um dies zu 
ändern, ist es wichtig, junge Frauen insbesondere in 
den Über gangsphasen von Schule zum Studium und 
vom Studium zum Beruf für den MINT­Bereich zu 
begeistern. Vorurteile sollen abgebaut und
Möglichkeiten geschaffen werden, sich auszuprobieren und 
Selbstwirksamkeit zu erleben. Hier setzt die
Förderrichtlinie MissionMINT – Frauen gestalten Zukunft 
an, mit der das BMBF die Ziele des Handlungsfeldes 3 
„Chancen von Mädchen und Frauen in MINT“ seines 
MINT-Aktions plans unterstützt. In zwei
Ausschreibungen werden innovative und nachhaltig ausgerichtete 
Praxismaßnahmen und/oder Forschungsvorhaben 
gefördert, die auf MINT­Studiengänge und
akademische MINT­Berufe sowie auf die Karriere von Frauen  
in Forschung, Entwicklung und Innovation fokussieren. 
Das Bündnis für Frauen in MINT-Berufen ist ein
Zusammenschluss von mehr als 300 Organisationen, die 
gemeinsam dazu beitragen, dass Mädchen und Frauen 
stärker für MINT­Themen begeistert und für
MINTBerufe gewonnen werden. Das Bündnis wird vom 
BMBF gefördert und von der MINT­Vernetzungsstelle 
MINTvernetzt unterstützt. In Summe wird so ein 
wichtiger Beitrag zu einem geschlechtersensiblen 
Kulturwandel in Wissenschaft, Hochschulen und
Unternehmen geleistet (●→  III 4.1 Zukunftskompetenzen). 
Ein weiterer Ansatzpunkt der Bundesregierung ist 
die noch immer von geschlechtsspezifischen
Rollenbildern und kulturellen Vorstellungen beeinflusste 
Berufswahl von Jugendlichen. Die Initiative
Klischeefrei wirbt für einen breiten gesellschaftlichen Ansatz, 
um Rollenmuster bei der Berufs­ und Studienwahl 
zu überwinden (●→  Infobox: Initiative Klischeefrei). 
Auch an den jährlich stattfindenden Aktionstagen 
4.5  Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und 
Vielfalt in Bildung und Forschung 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 143 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 144
„Girls’ Day – Mädchen­Zukunftstag“ (gemeinsame 
Förderung BMFSFJ und BMBF) und „Boys’ Day – 
Jungen­Zukunftstag“ (gefördert durch das BMFSFJ) 
können junge Menschen praxisorientiert Berufe  
jenseits von Geschlechterstereotypen kennenlernen.
Chancengerechtigkeit im Wissenschaftsbetrieb zu
berücksichtigen ist auch eine Priorität des Europäischen 
Forschungsraums (EFR). Die im EU­Büro des BMBF 
angesiedelte Kontaktstelle Frauen in die EU­Forschung 
(FiF) verfolgt das Ziel, Forscherinnen in Deutschland 
für eine Teilnahme an den europäischen
Rahmenprogrammen kompetent und zielführend zu beraten. 
Die inklusive Bildung – also das gemeinsame Lernen 
von Menschen mit und ohne Behinderung – ist ein 
wesentliches Anliegen der Bildungspolitik. Mit der 
Ratifizierung der UN­Behindertenrechtskonvention 
hat sich Deutschland im Jahr 2009 dazu verpflichtet, 
Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte 
Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Dies gilt von der 
frühkindlichen über die schulische und berufliche 
Bildung bis hin zur Hochschule und Weiterbildung. 
Im Zuständigkeitsrahmen des Bundes setzt die zweite 
Auflage des Nationalen Aktionsplans der UN-
Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) seit 2016 deutliche 
Akzente bei der inklusiven Bildung. So legen die 
aktuellen Maßnahmen des NAP beispielsweise einen 
Schwerpunkt auf die Förderung der beruflichen
Teilhabe. Gemeinsam mit dem Land Hessen wird sich das 
BMBF darüber hinaus weiterhin aktiv als Mitglied 
des Representative Board der European Agency for 
Special Needs and Inclusive Education (EA) in die 
Diskussion einbringen. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Gleichstellung und Vielfalt im Wissenschaftssystem
 ↗ Professorinnenprogramm
 ↗ Innovative Frauen im Fokus
 ↗ MINT-Aktionsplan
 ↗ MINT-Vernetzungsstelle Deutschland MINTvernetzt
 ↗ MissionMINT
 ↗ Initiative Klischeefrei
 ↗ Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag
 ↗ Boys’ Day – Jungen-Zukunftstag
 ↗ Frauen in die EU-Forschung
 ↗  Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention 2.0
 ↗  European Agency for Special Needs and Inclusive 
Education (engl.)
Die Initiative Klischeefrei wird durch das BMBF
sowie das BMFSFJ gefördert und setzt sich dafür ein, 
dass junge Menschen ihre Berufs- und Studienwahl 
unabhängig von Klischees und
Geschlechterzuweisungen treffen. Stattdessen werden sie unterstützt, 
Berufe entsprechend ihren Stärken und Interessen 
zu wählen, damit alle Menschen ihre Fähigkeiten 
optimal zum Einsatz bringen können. Die Initiative 
arbeitet mit aktuell mehr als 600
Partnerorganisationen aus Bildung, Politik, Wirtschaft und
Wissenschaft zusammen. 
Durch die Bündelung von Informationen, die
Vernetzung von Aktiven und Interessengruppen,  
das Herausstellen relevanter Maßnahmen zur  
Erweiterung des Berufs- und
Studienwahlspektrums junger Menschen sowie die Entwicklung  
von Arbeitsmaterialien soll Schritt für Schritt die 
geschlechtliche Konnotation der Berufe
abgebaut werden. Die Homepage der Initiative bietet 
zudem eine Infothek, die eine digitale Sammlung 
von Studien, Fachartikeln, Praxisbeispielen sowie 
weiteren Materialien umfasst.
Initiative Klischeefrei 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 144 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 145
Um im internationalen Wettbewerb Spitzenkräfte zu  
gewinnen und Fachkräfte aus dem Ausland
anzuwerben und zu halten, müssen die Bedingungen für 
diese Personen in Wissenschaft und Wirtschaft weiter 
verbessert sowie die Einwanderung von qualifizierten 
Fachkräften erleichtert werden. Hierbei gilt es, auch 
Studierende und Auszubildende – die Fachkräfte von 
morgen – in den Blick zu nehmen. Auf Grundlage der 
Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten 
hat die Bundesregierung das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das seit 2020 in Kraft ist, weiterentwickelt. 
Mit der Gesetzesnovelle zur Weiterentwicklung des 
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wird die
Einwanderung erleichtert: Fachkräfte mit einem in Deutschland 
erworbenen oder anerkannten Abschluss können seit 
November 2023 jede qualifizierte Beschäftigung in 
Deutschland ausüben. Zudem ist die Blaue Karte EU – 
ein Aufenthaltstitel insbesondere für
Hochschulabsolventinnen und ­absolventen – durch Erleichterungen 
bei der Mobilität in der EU und beim
Familiennachzug noch attraktiver und durch Anpassungen bei den 
Gehaltsuntergrenzen beispielsweise für
Berufseinsteigerinnen und ­einsteiger für noch mehr Fachkräfte 
erreichbar geworden.
Durch die Flexibilisierung von
Nebenerwerbsmöglichkeiten bei der Bildungsmigration wird die
Finanzierung des Lebensunterhaltes während des Aufenthaltes 
in Deutschland erleichtert. Damit wird es zukünftig 
noch attraktiver, für eine Berufsausbildung oder  
ein Studium nach Deutschland zu kommen und im 
Anschluss daran hier zu bleiben. Fachkräfte mit
Berufsabschluss und ­erfahrung erhalten die Möglichkeit, 
nach Deutschland zu kommen, ohne dass ihr
Abschluss vor der Einreise nach Deutschland anerkannt 
werden muss. Ausländerinnen und Ausländer aus 
Nicht­EU­Ländern sollen zudem ab Juni 2024 mit einer 
„Chancenkarte“ auf der Basis eines Punktesystems  
zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen können. 
Das Informationsportal der Bundesregierung „Make 
it in Germany“, die Hotline „Arbeit und Leben in 
Deutschland“ und das Portal „Research in Germany“ 
werben zudem gezielt um ausländische Fachkräfte. 
Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ informiert 
über die Möglichkeiten, ausländische
Berufsqualifi kationen anerkennen zu lassen. Das vom BMBF 
finanzierte Vorhaben „ProRecognition“ berät an zehn 
Auslandshandelskammern weltweit Fachkräfte zum 
Thema Anerkennung schon vor Ort.
4.6  Internationale Fachkräftesicherung
Wissenschaftler justieren den Laser an einem Fluoreszenzmikroskop am Max-Planck-Institut für Biophysik.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 145 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 146
Die BMWK­Pilotprojekte „Hand in Hand for
International Talents“ und „Handwerk bietet Zukunft“, 
zukünftig „FIT für climate“, erproben die neuen 
Regelungen und Wege zur Fachkräftegewinnung. In 
Zusammenarbeit mit der Deutschen Industrie­ und 
Handelskammer (DIHK), dem Zentralverband des 
Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) und der BA
rekrutieren die Projekte berufsspezifisch Fachkräfte in 
ausgewählten Ländern. Die Zentrale Servicestelle 
Berufsanerkennung (ZSBA) bei der BA ist ein zentraler 
Ansprechpartner für Fachkräfte aus dem Ausland zur 
Anerkennungsberatung und Verfahrensbegleitung. 
Sie wird mit Mitteln des BMBF bis 2026 fortgeführt.
Das vom BMBF finanzierte Vorhaben „Unternehmen 
Berufsanerkennung“ unterstützt in Zusammenarbeit 
mit DIHK und ZDH Arbeitgeber mit Informationen 
und Angeboten rund um die Themen
Berufsanerkennung und Anpassungsqualifizierung, u. a. mit der 
Plattform „UBA Connect“. Auch das „BQ­Portal“ des 
BMWK bietet eine umfangreiche Zusammenstellung 
ausländischer Berufsqualifikationen und hilft
zuständigen Stellen dabei, ausländische Berufsabschlüsse 
einzuschätzen und zu bewerten. 
Das BMWK unterstützt weiterhin die
Ausbildungsbetriebe durch die Förderung von Beraterinnen und 
Beratern an den Kammern und
Wirtschaftsorganisationen im Rahmen des Anfang Januar 2024
zusammengelegten Programms Passgenaue Besetzung und 
Willkommenslotsen. Dadurch erhalten die
Unternehmen Unterstützung bei der Besetzung von
Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen (Modul Passgenaue 
Besetzung) sowie der Integration von Geflüchteten in 
Ausbildung und Arbeit und der
Ausbildungsstellenbesetzung mit Jugendlichen aus Drittstaaten (Modul 
Willkommenslotsen).
Das BMFSFJ fördert im Rahmen des
Bundesprogramms Garantiefonds Hochschule
studienvorbereitenden Deutschspracherwerb für junge
Zuwanderinnen und Zuwanderer mit einem dauerhaften 
Bleiberecht, die in der Bundesrepublik Deutschland 
die Hochschulreife erwerben, ein
Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen möchten. Die Kurse 
bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts 
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf und
ergänzen die aktuellen Sprachfördermaßnahmen zur 
Integration von hoch qualifizierten Flüchtlingen.
Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) 
unterstützt KMU in allen Phasen der
Fachkräftesicherung und Personalarbeit durch ein umfangreiches 
Informationsangebot auf dem Portal kofa.de.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Fachkräfteeinwanderungsgesetz
 ↗ Fachkräfteland Deutschland
 ↗  Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus 
Drittstaaten
 ↗ Dachportal der Bundesregierung „Make it in Germany“
 ↗ Informationsportal „Research in Germany“
 ↗ Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“
 ↗ ProRecognition
 ↗ Unternehmen Berufsanerkennung
 ↗  BQ-Portal für ausländische Berufsqualifikationen
 ↗ Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen
 ↗ Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 146 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 147
Beste Bildung für alle zu gewährleisten, gelingt nur, 
wenn die Stärken und Schwächen des
Bildungssystems erkannt und Entwicklungen hinterfragt werden. 
Die Bildungsforschung zeigt Wirkmechanismen auf 
und kann so das Bildungssystem faktenbasiert
weiterentwickeln. Wissenschaftliche Erkenntnisse liefern 
wichtiges Erklärungs­ und Gestaltungswissen und 
können die pädagogische Arbeit in der Bildungspraxis 
unmittelbar positiv beeinflussen. 
Empirische Bildungsforschung
Mit dem seit 2017 laufenden Rahmenprogramm 
empirische Bildungsforschung trägt die
Bundesregierung dazu bei, Herausforderungen im Bildungswesen 
zu bewältigen. Die zentralen Handlungsfelder sind 
die Bildungsgerechtigkeit verbessern, mit Vielfalt 
umgehen, die Qualität im Bildungswesen fördern und 
technologisch­pädagogische Entwicklungen
gestalten. Im Mittelpunkt aktueller Fördervorhaben stehen 
Themen zur Digitalisierung im Bildungsbereich, zur 
inklusiven Bildung, zum Abbau von Bildungsbarrieren, 
zur frühen Bildung, zur kulturellen Bildung, zur 
sprachlichen Bildung in der
Einwanderungsgesellschaft, zur Integration durch Bildung sowie zum 
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten.
Das BMBF verfolgt mit dem Rahmenprogramm
empirische Bildungsforschung auch strukturelle Ziele wie 
die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 
und die Internationalisierung. Beide tragen
gleichermaßen dazu bei, die Exzellenz in der
Bildungsforschung auszubauen. Das BMBF fördert
Nachwuchsforschungsgruppen, die zu gesellschaftlich relevanten 
Problemlagen und Herausforderungen arbeiten, sowie 
Nachwuchsveranstaltungsreihen, die die
Qualifizierung und Vernetzung unterstützen. Die
EFRVernetzungsprojekte (Europäischer Forschungsraum) 
unterstützen zudem deutsche Bildungsforschende 
darin, europäische und internationale Netzwerke mit 
verschiedenen Themenschwerpunkten aufzubauen.
Forschung zu Bildung in der frühen Kindheit und 
Qualität in der pädagogischen Praxis ist wichtig, um 
allen Kindern gute individuelle Bildungschancen zu 
ermöglichen. Mit der Weiterbildungsinitiative
Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) wird das Ziel verfolgt, 
4.7  Bildungs-, Wissenschafts- und 
Hochschulforschung 
Mitarbeitende des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in  
einer Besprechung
Das Rahmenprogramm empirische
Bildungsforschung macht Forschungserkenntnisse für 
Bildungspolitik und Bildungspraxis nutzbar. Das 
BMBF unterstützt dies mit zielgruppengerechten 
Formaten der Wissenschaftskommunikation  
wie Interviews, Transfer-Dialoge, Webreportagen, 
Projektvideos und dem Kompaktformat „Wissen 
aus der Bildungsforschung“. Diese tragen dazu bei, 
Ergebnisse der Bildungsforschung niedrigschwellig 
zu verbreiten. Über das Online-Informationsportal 
zur empirischen Bildungsforschung werden
Ergebnisse und erarbeitete Materialien der
Forschungsprojekte zielgerichtet über einen Themenfinder 
dargestellt und durch eine Infothek und
Informationen zu Veranstaltungsformaten ergänzt.
Informationsportal zur  
empirischen Bildungsforschung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 147 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 148
die Kita bzw. die Elementarpädagogik als Basis des 
Bildungssystems zu stärken. Um den Dialog und den 
Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und
frühpädagogischer Praxis zu intensivieren, wurde 2023 
die Aktionslinie WiFF Transfer gestartet. Diese dient 
Fachwissenschaft, Politik und Praxis gleichermaßen 
als wissenschaftsbasierte Plattform. Seit 2014
bereitet das Fachkräftebarometer Frühe Bildung alle zwei 
Jahre umfassend Datenbestände und Informationen 
für Wissenschaft, Bildungspraxis und Verwaltung 
thematisch auf. Damit dokumentiert das
Fachkräftebarometer die Entwicklung von Personal,
Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und 
Qualifizierung in der Frühpädagogik. Im Herbst 2023 
ist die fünfte Ausgabe erschienen.
Bund und Länder engagieren sich auch für das
Bildungsmonitoring und wirken im Rahmen der
„Gemeinschaftsaufgabe zur Feststellung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen 
Vergleich“ gemäß Art. 91b Abs. 2 GG zusammen. Die 
übergreifende nationale Bildungsberichterstattung 
bietet, zusammen mit der Teilnahme an den
internationalen Bildungsvergleichsstudien PISA, IGLU, TIMSS, 
ICILS, ICCS und PIAAC, eine umfassende
Evidenzbasis. Dies ermöglicht, Entwicklungen und wesentliche 
Veränderungen in der Kompetenzentwicklung von 
Schülerinnen und Schülern sowie von Erwachsenen 
frühzeitig zu erfassen und neue Handlungsbedarfe  
zu identifizieren. Das Bildungsmonitoring stellt valide 
Informationen bereit und trägt damit dazu bei, die 
Leistungsfähigkeit und Qualität des Bildungswesens 
in Deutschland zu sichern und weiter zu
verbessern. Mit dem Zentrum für internationale
Bildungsvergleichsstudien (ZIB), welches die PISA­Studie 
durchführt, fördern Bund und Länder zudem eine 
wissenschaftliche Einrichtung für Forschung zum 
international vergleichenden Bildungsmonitoring.
Der Nationale Bildungsbericht „Bildung in
Deutschland“ dokumentiert mithilfe verschiedener
Indikatoren, wie sich die Bildungsbereiche von
frühkindlicher bis hin zu hochschulischer Bildung bzw. 
Weiter bildung entwickeln. Im Fokus stehen dabei 
insbesondere die Übergänge zwischen Kita, Schule 
und beruflicher Bildung. Eine unabhängige Gruppe 
von Autorinnen und Autoren unter Federführung des 
DIPF – Leibniz­Institut für Bildungsforschung und 
Bildungsinformation erarbeitet den Bildungsbericht, 
Bund und Länder unterstützen sie dabei. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung
 ↗ Bildungsforschungstagung
 ↗  Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische  
Fachkräfte (WiFF)
 ↗ Fachkräftebarometer Frühe Bildung
 ↗ Verbund Forschungsdaten-Bildung
 ↗ Nationaler Bildungsbericht
 ↗ Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) 
Wissenschafts- und
Hochschulforschung 
Wie leistungsfähig ist das deutsche
Wissenschaftsund Hochschulsystem? Welche Organisations­ und 
Förderansätze erweisen sich als erfolgreich? Wo
bestehen Veränderungsbedarfe? Diesen und anderen
Fragen geht die Wissenschafts­ und Hochschulforschung 
nach. Sie liefert valide Informationen und Analysen,  
auf deren Grundlage Wissenschaftspolitik und 
­manage ment handeln können. Um Forschung und
Lehre weiterzuentwickeln, sind eine evidenzbasierte
Politik beratung und die Ausbildung von Fachkräften
für die Wissenschaftspraxis und das
Wissenschaftsund Hochschulmanagement erforderlich.
Das BMBF hat den Förderschwerpunkt Wissenschafts- 
und Hochschulforschung etabliert, um dieses
Forschungsfeld systematisch qualitativ zu stärken und 
quantitativ auszubauen. Jährlich werden Vorhaben  
zu wissenschafts­ und hochschulpolitisch aktuellen  
Themen gefördert, wie Forschung zur digitalen 
Hochschulbildung, Forschung über Studienerfolg 
und Studienabbruch, Qualitätsentwicklungen in der  
Wissenschaft, Forschung über nicht staatliche
Hochschulen und Forschung zum Wissenstransfer. Zu jeder 
dieser Förderlinien gehören Aktivitäten, die die
Projekte untereinander vernetzen und den Transfer von 
Forschungsergebnissen in die Praxis unterstützen.  
Die Förderung von Nachwuchsgruppen und des
Graduiertenkollegs WiMaKo (Wissenschaftsmanagement 
und Wissenschaftskommunikation, 2019 – 2023) trägt 
zur Stärkung von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase bei.
Als ein nationales Kompetenzzentrum im Kreis der 
nationalen WiHo­Forschungseinrichtungen führt 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 148 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 149
das gemeinsam von Bund und Ländern geförderte 
Deutsche Zentrum für Hochschul­ und
Wissenschaftsforschung (DZHW) Langzeiterhebungen durch 
(●→  Infobox: Erhebungen zur Wissenschafts­ und 
Hochschulforschung) und macht die daraus
entstehenden Forschungsdaten der
Wissenschaftsgemeinschaft zugänglich.
Als Teil des DZHW werden durch das
Forschungsdatenzentrum für die Hochschul­ und
Wissenschaftsforschung (FDZ­DZHW) Forschungsdaten aus den 
eigenen Panel­ und Wiederholungsbefragungen der 
Wissenschaftscommunity zur Nachnutzung
strukturiert und niederschwellig zugänglich gemacht. Es 
stellt darüber hinaus quantitative und qualitative
Daten aus der Hochschul­ und Wissenschaftsforschung 
zur Sekundärnutzung bereit. Das von einem breiten 
Konsortium von WiHo­Forschungseinrichtungen – 
unter Federführung des DZHW – getragene
Kompetenznetzwerk Bibliometrie trägt zur Infrastruktur  
der Wissenschafts­ und Hochschulforschung mit
qualitätsgesicherten Daten zur Durchführung
bibliometrischer Analysen bei. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Wissenschafts- und Hochschulforschung
 ↗  Deutsches Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW)
 ↗ Studierendenbefragung
 ↗ Kompetenznetzwerk Bibliometrie
 ↗  Forschungsdatenzentrum für die Hochschul- und 
Wissenschaftsforschung am DZHW 
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Die von DZHW durchgeführten Langzeiterhebungen 
stellen Studierende, Absolventinnen und Absolventen 
sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in 
einer frühen Karrierephase in den Mittelpunkt. So 
liefert die „Studierendenbefragung in Deutschland“ 
zentrale Kennzahlen zu den Bedarfen von
Studierenden in Deutschland. Die Befragungsphase im
Sommersemester 2021, an der mehr als 180.000
Studierende teilnahmen, integrierte erstmalig mehrere bis 
dahin separat durchgeführte Erhebungen: „best –  
beeinträchtigt studieren“, die „Sozialerhebung“ und 
den „Studierendensurvey“. Die hieraus resultierenden 
drei Hauptberichte „Die Studierendenbefragung in 
Deutschland: 22. Sozialerhebung“, „Studiensituation 
unter Online-Bedingungen“ sowie „best 3 – studieren 
mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung“ wurden 
2023 veröffentlicht. 
Die Daten fließen zudem in die internationale  
Vergleichsuntersuchung „EUROSTUDENT“ ein. Das 
„Student Life Cycle Panel (SLC)“ macht typische 
Studienverläufe und die Etablierung von
Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt
nachvollziehbar. Aus diesen Daten speist sich auch die 
deutsche Teilnahme an dem durch die EU-Kommission 
initiierten „European Graduate Survey“. Darüber 
hinaus zeichnet die National Academics Panel Study 
(NACAPS) die Karriereverläufe von Promovierenden 
und Promovierten inner- und außerhalb des
Wissenschaftssystems nach. Die „Wissenschaftsbefragung“ 
und das „prof*panel“ widmen sich den individuellen 
Bildungswegen sowie den Arbeits- und
Forschungsbedingungen an deutschen Hochschulen. Mit diesen 
Erhebungen entsteht für die Bildungspolitik, die  
Bildungsberichterstattung und für die Forschung 
eine umfassende und repräsentative Datengrundlage.
Erhebungen zur Wissenschafts­ und 
Hochschulforschung
Präsentation der Ergebnisse der National Academics Panel Study
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 149 – 
Mit einer missionsorientierten Forschungs­ und Innovationspolitik eröffnen sich neue Antworten auf die
Herausforderungen und Transformationsbedarfe unserer Zeit. Dazu zählen beschleunigte Innovationszyklen, die  
zunehmende Inter­, Multi­ und Transdisziplinarität der Forschung sowie eine komplexe Akteurslandschaft, in  
der sich Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft einbringen. Politische Denk­ und Handlungsweisen,  
die durch Flexibilität, Offenheit und Agilität geprägt sind, bilden den Rahmen für die aktive Gestaltung
notwendiger Transformationsprozesse.
5  Agile Forschungs- und 
Innovationspolitik
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 151
Die Forschungs­ und Innovationspolitik (FuI­Politik) 
selbst muss in den nächsten Jahren noch stärker  
als bisher zukunftsorientiert aufgestellt werden, um 
schnell und effektiv auf unvorhergesehene
Ereignisse reagieren und sich flexibel an Veränderungen 
anpassen zu können. Vor diesem Hintergrund stellt 
die Etablierung einer agilen FuI­Politik ein zentrales 
Querschnittsthema der Zukunftsstrategie Forschung 
und Innovation dar. 
Im Zentrum dieser Ausrichtung steht eine
politikfeldübergreifend abgestimmte Politikgestaltung, die das 
Silodenken überwindet und die Zusammenarbeit
zwischen Ressorts und Abteilungen fördert. Eine wichtige 
Prämisse ist dabei ein offenes und modernes
Handeln von Regierung und Verwaltung, das im Dialog 
mit Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft 
entwickelt wird und vorausschauend technologische, 
gesellschaftliche und soziale Entwicklungen erkennt 
und mitdenkt. 
Die Verwaltungsdigitalisierung, die insbesondere 
durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) vorangetrieben 
wird, unterstützt effizientes und agiles Arbeiten. Sie 
stärkt die Transparenz und eröffnet Raum für
Innovationen und deren Verbreitung in der
Verwaltungspraxis. Eine innovative Organisation und eine
moderne digitale Arbeits­ und Handlungsweise ermöglichen 
dem Staat, einen wichtigen Beitrag zur digitalen 
Transformation in Deutschland zu leisten. Auch eine 
innovationsorientierte Beschaffungspolitik, die  
digitale Lösungen sowie klima­ und
nachhaltigkeitspolitische Ziele in den Blick nimmt, setzt starke 
Anreize für Innovationen.
Zudem treibt die Bundesregierung die
weitergehende Öffnung und Flexibilisierung des Systems der 
FuI­Förderung und die Anwendung moderner und 
agiler Methoden für deren Gestaltung voran. Durch 
die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für 
Reallabore und Experimentierklauseln sollen größere 
Freiräume und Flexibilität bei der Erprobung
zukunftsweisender Innovationen unter realen
Bedingungen ermöglicht werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 151 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 152
Um als zuverlässiger Partner für Wissenschaft,
Wirtschaft und Gesellschaft handeln zu können, muss die 
öffentliche Verwaltung in der Lage sein, komplexen 
Anforderungen gerecht zu werden und auf
Veränderungen flexibel reagieren zu können. Neue Ansätze 
sollen dabei die Perspektive von Bürgerinnen und 
Bürgern, Forscherinnen und Forschern sowie von 
wirtschaftlichen Akteurinnen und Akteuren
einbeziehen und einen Beitrag dazu leisten, die Strukturen 
und Arbeitsprozesse der FuI­Förderung
bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.
Agile und missionsorientierte  
Forschungs- und Innovationspolitik
Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation 
hat die Bundesregierung eine Dachstrategie für die 
FuI­Politik vorgelegt, die die großen globalen
Herausforderungen adressiert, wichtige Weichenstellungen 
vornimmt und zur Gestaltung notwendiger
Transformationsprozesse beiträgt. Dazu wurden sechs
Missionen mit konkreten und im Ressortkreis koordinierten 
Zielen definiert. Zur Umsetzung der Zukunftsstrategie 
bündelt die Bundesregierung ressortübergreifend 
Anstrengungen und Ressourcen und erprobt neue 
Formen der interministeriellen Zusammenarbeit. 
Zum Erfolg der Zukunftsstrategie tragen zudem eine 
agile Gestaltung der Umsetzungsprozesse in den 
Missionen, eine kontinuierliche Fachbegleitung sowie 
die aktive Beteiligung vielfältiger Stakeholder und 
adäquate Kommunikation bei. 
Sechs Missionsteams agieren als agile,
ressortübergreifende und themenspezifische
Koordinierungseinheiten zur kohärenten Ausgestaltung der
Einzelmissionen und deren fachlicher Umsetzung. Diese 
werden durch das Forum #Zukunftsstrategie begleitet 
und beraten. Das im Jahr 2023 von der
Bundesministerin für Bildung und Forschung berufene Gremium 
setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
zusammen und gibt wichtige Impulse und Empfehlungen 
zur Umsetzung und Weiterentwicklung der
Missionen sowie zu forschungs­ und innovationspolitischen 
Rahmenbedingungen im Allgemeinen. 
Die Fortschritte bei der Umsetzung der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation sind Gegenstand 
eines ressortübergreifenden Monitorings. Um flexibel 
auf Veränderungen reagieren zu können, werden die 
Umsetzung messbar nachverfolgt, Erfahrungen
eingebracht und Ziele – im Sinne einer lernenden Strategie – 
bei Bedarf angepasst. Zudem wurden 17 übergreifende 
FuI­Indikatoren festgelegt, um (positive)
Entwicklungen bei der Weiterentwicklung von FuI in Deutschland 
zielgerichtet nachvollziehen zu können.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
5.1  Moderner Staat
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 152 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 153
Open Government Deutschland
Die Bundesregierung treibt die Öffnung,
Digitalisierung und Beteiligung im Regierungs­ und
Verwaltungshandeln weiter voran. Um in diesem Sinne ein 
wichtiges Signal zu setzen und den internationalen 
Erfahrungsaustausch und die Vernetzung zu stärken, 
ist Deutschland seit 2016 mit „Open Government 
Deutschland“ Mitglied der „Open Government
Partnership“ (OGP) – einer internationalen Initiative, deren 
Teilnehmerstaaten sich für die Förderung von
offenem Regierungs­ und Verwaltungshandeln einsetzen. 
Durch die Umsetzung Nationaler Aktionspläne (NAP) 
werden vielfältige Vorhaben zu Transparenz,
Bürgerbeteiligung sowie der Nutzung neuer Technologien zur 
besseren Regierungsarbeit gefördert und regelmäßig 
evaluiert. Im April 2023 startete der inzwischen vierte 
NAP, für den mehrere Ressorts Skizzen für potenzielle 
Vorhaben zusammengestellt haben.
Beispiele für Vorhaben mit Bildungs­,
Forschungsund Innovationsbezug im Rahmen von Open 
Government Deutschland sind das Nationale
Monitoringzentrum zur Biodiversität (●→  IV 2.3
Biodiversitätsforschung) und der Konsultationsprozess zum 
Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige
Entwicklung (NAP BNE) (●→  III 4.1 Zukunftskompetenzen). 
Weitere Vorhaben sind im Bereich Open Data und 
Open Source im Verwaltungsumfeld angesiedelt.
Um auch auf der kommunalen Ebene
Verwaltungshandeln und Kommunalpolitik bewusst und
systematisch zu öffnen sowie neue Ansätze zur Stärkung 
von Transparenz, Beteiligung oder Co­Kreation zu 
erproben, förderte das BMI bis Ende 2022 mehrere 
„Regionale Open Government Labore“ im Rahmen  
des Programms Region gestalten bzw. als Teil des  
zweiten NAP im Rahmen der OGP.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Open Government Deutschland
 ↗ Regionale Open Government Labore
 ↗ Open Government Partnership (engl.)
Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft 
Mit der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft hat 
das BMAS eine Abteilung eingerichtet, die mit
modernen Arbeitsmethoden hierarchie­ und
strukturübergreifend Veränderungen in der Arbeitswelt analysiert 
und sowohl gesetzgeberisch als auch untergesetzlich 
aktiv mitgestaltet. Ziel ist es, arbeits­, sozial­ und 
gesellschaftspolitische Handlungsfelder, die durch die 
Digitalisierung und andere Transformationsprozesse 
entstehen, frühzeitig zu identifizieren,
interdisziplinär zu analysieren und konkrete politische
Gestaltungsansätze für die Arbeitsgesellschaft der Zukunft 
zu entwickeln. Aktuelle Schwerpunkte umfassen den 
Schutz personenbezogener Daten von Beschäftigten, 
mögliche Entwicklungspfade der Arbeitsgesellschaft 
bis zum Jahr 2040, die Vermittlung von Arbeits­ und 
Dienstleistungen über digitale Plattformen sowie 
die gemeinwohlorientierte und menschenzentrierte 
Gestaltung und Regulierung Künstlicher Intelligenz 
(KI). Mit der ressortübergreifenden Initiative Civic 
Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl 
und der „Civic Innovation Platform (CIP)“ unterstützt 
das BMAS Projekte bei der Entwicklung
innovativer KI­Anwendungen, die konkrete Lösungen für 
bestehende Herausforderungen des gesellschaftlichen 
Zusammen lebens und der Arbeitswelt entwickeln. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
 ↗ Civic Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl
 ↗ Civic Innovation Platform
 ↗ Förderrichtlinie der Civic Innovation Platform
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 153 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 154
In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es
unerlässlich, dass auch die Verwaltung ihre Prozesse  
und Dienstleistungen an die Bedürfnisse der
Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Nutzerinnen  
und Nutzer, etwa aus der Wirtschaft, anpasst.
Verwaltungsdigitalisierung unterstützt effizientes  
und agiles Arbeiten, stärkt Transparenz und
eröffnet Raum für Innovationen und deren Verbreitung 
in der Verwaltungspraxis. Mit dem 2017 in Kraft 
getretenen Onlinezugangsgesetz (OZG) fiel der 
Startschuss für die Digitalisierung der Verwaltung 
bei Bund, Ländern und Kommunen.
Verwaltungsdienstleistungen sollen digital und dabei einfach, 
nutzerfreundlich und effizient angeboten werden 
und einen Innovations­ und Transformationsprozess 
in der Verwaltungsorganisation, den
Verwaltungsverfahren und im Verwaltungshandeln anstoßen. 
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Im Mai 2023 hat die Bundesregierung den Entwurf 
des OZG-Änderungsgesetzes (OZG 2.0) sowie weitere 
Eckpunkte für eine moderne und
zukunftsgerichtete Verwaltung beschlossen. Neben der
Weiterent wicklung eines breiten Online­Angebotes an 
Verwaltungsdienstleistungen stehen die Schaffung 
von Nutzerkonten und digitalen Identitäten, die 
Ent wicklung und Fortentwicklung verbindlicher 
Standards, Schnittstellen und Basisdienste, die 
digitale Verzahnung des OZG mit der
Registermodernisierung sowie begleitende Maßnahmen zur 
Umsetzung im Mittelpunkt. Die Digitalisierung der 
OZG­Leistungen wird im Rahmen der
Digitalisierungsprogramme Bund sowie Föderal vorangetrieben. 
Im Sinne der Nutzerzentrierung kommen dabei  
auch agile und kooperative Entwicklungsmethoden 
zum Einsatz (●→  Infobox: Digitalisierungslabore).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Onlinezugangsgesetz
 ↗ Dashboard Digitale Verwaltung
 ↗ OZG Digitalisierungslabore
 ↗ Digitalisierungsprogramm Bund
5.2  Digitaler Staat und Verwaltung
Nutzerzentrierung ist entscheidend, um digitale 
Lösungen auf die Bedarfe und Anforderungen  
der Nutzerinnen und Nutzer zuzuschneiden. Daher 
müssen diese in den Mittelpunkt gestellt werden  
und im Entwicklungsprozess von Anfang an
mitgedacht werden – dies gilt insbesondere für die 
Digi talisierung von Verwaltungsdienstleistungen. 
Im Rahmen von 30 Digitalisierungslaboren
erarbeiten Beschäftigte aller Verwaltungsebenen in  
interaktiven Teams gemeinsam mit Nutzerinnen 
und Nutzern sowie User-Experience-Designerinnen  
und -Designern maßgeschneiderte digitale
Lösungen für priorisierte OZG-Leistungen. Die
Digitalisierungslabore nutzen dafür moderne und agile 
Methoden, wie Design Thinking sowie Rapid
Prototyping (die schnelle Entwicklung und das Testen 
von Prototypen), um digitale Lösungen kooperativ 
und ergebnisoffen zu entwickeln.
Unter anderem im Rahmen eines Digitalisierungslabors wurde 
2022 das digitale Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ entwickelt.
Digitalisierungslabore
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 154 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 155
Umsetzung der
Verwaltungsdigitalisierung
Damit Bund, Länder und Kommunen koordiniert 
arbeiten können, wurde vom IT­Planungsrat die 
Föderale IT­Kooperation (FITKO) etabliert. Als agile 
Organisation bündelt die FITKO Kompetenzen und 
Ressourcen, um die Digitalisierungsvorhaben in der 
öffentlichen Verwaltung gezielt voranzutreiben. Dazu 
gehören die Bereitstellung von Architekturvorgaben 
und Standards, die Beratung bei strategischen und 
rechtlichen Fragestellungen sowie die Verbreitung 
zentraler Produkte, z. B. werden im FIT­Store für
Verwaltungseinheiten entwickelte, betriebsbereite
digitalisierte Verwaltungsleistungen anderen Kommunen 
etc. zur Nach­ bzw. Mitnutzung bereitgestellt.
Um die Herausforderungen auf der Bundesebene
ressortübergreifend anzugehen, kommt dem
Beauftragten für die IT­Steuerung des Bundes, dem
sogenannten CIO Bund (engl. Chief Information Officer; CIO), 
beim federführenden BMI sowie der dazugehörigen 
Gremienstruktur eine koordinierende Rolle zu. Ziel ist 
es, klare Verantwortlichkeiten zu schaffen,
Kompetenzen zu bündeln bzw. neu zu ordnen sowie Prozesse 
zu verschlanken, um damit die Umsetzung von
Entscheidungen zu beschleunigen. Mit der Anfang 2023 
vorgelegten IT-Strategie Bund wurden
ressortübergreifend Leitbild und Ziele für die Gestaltung der IT 
der Bundesverwaltung definiert sowie zehn aktuelle 
Handlungsfelder festgelegt, die diese Ziele prioritär 
adressieren. Dazu zählen u. a. digitale Souveränität, 
Resilienz und Sicherheit, digitale Infrastrukturen, 
Cloud Computing, Datennutzung und
Informationsfreiheit sowie technologischer Wandel und digitale 
Kompetenzen (●→  IV 4 Digitale und technologische 
Souveränität). Zu den darin verankerten Projekten 
zählt z. B. Open CoDE (●→  Infobox: Open CoDE).
Digitale Kompetenzen sowie moderne Arbeitsweisen  
sind notwendig, um die Bundesbehörden bei der 
komplexen Herausforderung der
Verwaltungsdigitalisierung zu unterstützen. Die Digitalakademie der 
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) 
bietet ein umfangreiches Angebot an Lernformaten  
zur Fort­ und Weiterbildung. Sie konzentriert sich 
dabei nicht allein auf die Vermittlung von technischem 
Wissen, sondern legt einen Fokus auch auf die
Kompetenzvermittlung im Bereich der neuen Arbeitsweisen. 
Mit dem Programm Unterstützung bei der
Projektorganisation (UPO) werden Bundesbehörden bei  
der Umsetzung der OZG­Anforderungen begleitet.  
Auf dem Weg vom analogen Prozess zum digitalen 
Fachverfahren bringen UPO­Berater insbesondere 
IT­ und Projektmanagementwissen ein. Die Ende 
2022 durch das BMI gestartete Initiative GovLabDE 
bietet als Zusammenarbeitsplattform der
Bundesregierung vor allem ressortübergreifenden Vorhaben 
Unterstützung in Form von Personal, digitaler
Infrastruktur und Räumlichkeiten sowie Methoden­ und 
Fachexpertise. Im Vordergrund stehen dabei
kollaborative Arbeitsweisen, agile Arbeitsmethoden und 
organisationsübergreifende Wissensnetzwerke. Die 
Digital Service GmbH unterstützt mit den
FellowshipProgrammen Tech4Germany und Work4Germany den 
digitalen Wandel in der Verwaltung. In deren Rahmen 
arbeiten Nachwuchstalente für drei bzw. sechs Monate  
als Fellows an konkreten Digitalisierungsprojekten 
der Bundesministerien und ­behörden. Nach einem 
Jahr der Weiterentwicklung nimmt Tech4Germany 
2024 das Programm in neuer Form wieder auf.
Im Juni 2022 offiziell gestartet, bietet Open CoDE 
einen Ort für den Austausch von Open-Source-
Software in der öffentlichen Verwaltung. Initiiert 
durch das BMI sowie die Länder Baden-
Württemberg und Nordrhein-Westfalen, ist das Projekt Teil 
der Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud. 
Ziel ist es, Einstiegshürden zu reduzieren,
Kooperationen zu fördern und die gemeinsame Arbeit  
an Software-Lösungen zu ermöglichen. Mit
definierten klaren Regeln für die Nutzung stellt Open 
CoDE die dazu notwendige Rechtssicherheit her. 
Open CoDE umfasst ein Verzeichnis von
Softwareprojekten, eine GitLab-Instanz,
Bewertungsmechanismen zu IT-Security und ein
Diskussionsforum. Es bietet Trägern der öffentlichen  
Hand sowie möglichen weiteren Akteuren wie  
Auftragnehmern aus der Wirtschaft die
Möglichkeit, Open-Source-Projekte auf der Plattform  
zu veröffentlichen. Die Besonderheit: Auch
Einzelpersonen können sich registrieren und zur
Verbesserung der Software beitragen. Open CoDE ist 
unter https://opencode.de erreichbar.
Open CoDE
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 155 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 156
Governance Technology – oder GovTech – beschreibt 
in erster Linie Technologien und Unternehmen, die 
zur Digitalisierung von Dienstleistungen und
Prozessen im öffentlichen Sektor beitragen. An den
Standorten Frankfurt/Main und Hamburg wird der GovTech 
Campus Deutschland e. V. als Innovationsplattform 
für Staat und Verwaltung aufgebaut, in Berlin hat 
der Campus den Betrieb bereits aufgenommen. Ziel 
des Vereins ist es, die Zusammenarbeit von
Verwaltung, Wissenschaft und wirtschaftlicher wie
zivilgesellschaftlicher Technologie­Szene zu befördern. 
GovTech­Lösungen sollen entwickelt, erprobt und in 
der Verwaltung zur Anwendung gebracht werden. 
Die zunehmende Digitalisierung der Verwaltung 
braucht sichere und leistungsstarke
Kommunikations­ und Informationssysteme. Im Sinne der 
Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung 
werden die IT­Infrastrukturen daher zu einem 
Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung 
(IVÖV) für Bund, Länder und Kommunen
weiterentwickelt. Zudem werden die Verwaltungsportale 
von Bund, Ländern und Kommunen unter
Berücksichtigung der föderalen Strukturen zu einem 
Portalverbund verknüpft. Das Kompetenzzentrum 
Öffentliche IT (ÖFIT) des BMI fördert
interdisziplinär und anwendungsorientiert die
Weiterentwicklung der öffentlichen IT.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ IT-Planungsrat
 ↗ Föderale IT-Kooperation (FITKO)
 ↗ FIT-Store
 ↗  Der Beauftragte der Bundesregierung für 
Informationstechnik CIO Bund
 ↗ IT-Strategie Bund
 ↗ Open CoDE
 ↗ Digitalakademie des Bundes
 ↗  GovLabDE – Zusammenarbeitsplattform der 
Bundesregierung
 ↗ Digital Service GmbH
 ↗ GovTech Campus
 ↗ Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung
 ↗ Kompetenzzentrum Öffentliche IT
Mit der Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation will die Bundesregierung die
Forschungsförderung weiter flexibilisieren, konsequent 
digitalisieren und ihre Instrumente weiter
differenzieren. Rechtsvorgaben für die
Projektförderung sollen – wo nötig und sinnvoll – vereinfacht 
und so ausgestaltet werden, dass Fördervorhaben 
schneller und unkomplizierter auf den Weg
gebracht werden können. 
Zukunftsstrategie Forschung und 
Innovation – Indikator 16:
Bewilligungsprozesse von
Forschungsund Entwicklungsvorhaben
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 156 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 157
Öffentliche Einrichtungen geben beträchtliche
Finanzmittel für den Einkauf von Gütern und
Dienstleistungen sowie die Vergabe von Aufträgen aus.  
Der Staat ist damit ein bedeutender Marktakteur, der 
strategische Einkäufe zur Förderung von
Innovationen nutzen kann. Durch die gezielte Beschaffung von 
innovativen Produkten, Technologien und
Dienstleistungen kann die Nachfrage nach Innovationen 
stimuliert werden und können somit Anreize für  
die Entwicklung von Innovationen geschaffen
werden. Mögliche Beispiele für innovationsorientierte 
Beschaffung sind z. B. der Einkauf von E­Bussen für 
den öffentlichen Nahverkehr, die Einführung von 
Telemedizin­Konzepten im Gesundheitswesen oder 
die Einrichtung von KI­gestützten digitalen
Verwaltungsdienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger.
Innovationen nicht nur durch finanzielle Anreize 
zu fördern, sondern auch über flexible und
strategisch gesetzte Rahmenbedingungen im öffentlichen 
Beschaffungswesen, bietet viel – bislang noch nicht 
vollständig genutztes – Potenzial. Dementsprechend 
soll die strategische Ausrichtung der öffentlichen 
Beschaffung als wirksames Politikinstrument zur
Erreichung von innovationspolitischen Zielen verstärkt 
ausgebaut werden. Neben der
Innovationsorientierung können darüber hinaus Umwelt­ und
Klimaaspekte als relevante Kriterien bei
Beschaffungsentscheidungen berücksichtigt werden. 
Das BMWK hat die Einrichtung des
Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) initiiert, 
um die Innovationsorientierung der öffentlichen 
Beschaffung zu stärken und den Anteil innovativer 
Beschaffungen am Gesamtvolumen des öffentlichen 
Einkaufs zu erhöhen. KOINNO bietet Beratung  
und Weiterbildungen an, richtet Veranstaltungen aus 
und stellt Informationsmaterial bereit. Auf diese 
Weise soll Wissen über Vergaberecht und moderne 
Vergabeverfahren vermittelt werden. Zudem sollen 
Beschaffungsstellen befähigt werden, erforderliche 
organisatorische Umstrukturierungen vorzunehmen 
bzw. etablierte Verfahren auf die Beschaffung neuer 
Produkte, Dienstleistungen und Systemlösungen 
auszurichten. Ein Beispiel für die Vergabe
öffentlicher Aufträge für Forschungs­ und
EntwicklungsDienstleistungen ist die sogenannte vorkommerzielle 
Auftragsvergabe (engl. Pre­Commercial Procurement; 
PCP). Dabei sind die Ergebnisse nicht ausschließlich 
Eigentum des öffentlichen Auftraggebers.
Voraussetzung ist, dass die FuE­Leistung nicht vollständig 
durch den öffentlichen Auftraggeber finanziert wird 
und dass die Aufträge keine unzulässige staatliche 
Beihilfe darstellen (●→  Infobox: Innovative Vergabe 
DATEN:RAUM:FREIBURG).
Darüber hinaus hat das BMWK für öffentliche
Auftraggeber und innovative Anbieter die
Informationsplattform KOINNOvationsplatz geschaffen, die beide 
Seiten zusammenbringt, um in den Austausch zu 
gehen und voneinander zu lernen. Sie bietet
einerseits Unternehmen die Gelegenheit, ihre innovativen 
Lösungen auf einem „Marktplatz der Innovationen“ 
zu präsentieren; andererseits können öffentliche 
Auftraggeber ihre Bedarfe im Rahmen von „Challenges“ 
sichtbar machen und das Spektrum potenzieller 
innovativer Lösungen schon vor der Auftragsvergabe 
erkunden. Öffentliche Auftraggeber können die auf 
der Plattform aktiven Unternehmen zu einer
Angebotsabgabe bei laufenden oder geplanten
Ausschreibungen auffordern. Die Einrichtung des KOINNO­
5.3  Innovationsorientierte öffentliche 
Beschaffung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 157 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 158
vationsplatzes hilft zudem, die Zusammenarbeit mit 
Start­ups und KMU zu stärken und sie bei der
öffentlichen Auftragsvergabe stärker zu berücksichtigen. Dies 
steht im Einklang mit dem in der Start­up­Strategie 
der Bundesregierung formulierten Ziel, die
innovativen Angebote von Start­ups für öffentliche Aufträge 
stärker zu nutzen und sie zugleich mit der Vergabe 
von Aufträgen zu fördern. 
Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim 
Beschaffungsamt des BMI (KNB) unterstützt
öffentliche Auftraggeber bei der Berücksichtigung von
Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben durch 
Informationsangebote und bei der konkreten
Ideenentwicklung. Schwerpunkte sind z. B. die öffentliche 
Verpflegung sowie nachhaltige und energieeffiziente 
Informations­ und Kommunikationstechnik.
Mit der Einrichtung eines Bekanntmachungsservice 
im Datenservice Öffentlicher Einkauf soll die
öffentliche Auftragsvergabe selbst digitalisiert und der 
Datenstandard von Auftrags­ und
Vergabebekanntmachungen vereinheitlicht werden. Im Sinne des 
Open­Data­Ansatzes werden so individualisierbare 
Recherchen durch Unternehmen oder Bürgerinnen 
und Bürger ermöglicht.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Kompetenzzentrum innovative Beschaffung 
(KOINNO)
 ↗ KOINNOvationsplatz
 ↗ Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
 ↗ Datenservice Öffentlicher Einkauf
 ↗ DATEN:RAUM:FREIBURG
Im Rahmen des Smart-City-Modellprojektes DATEN:RAUM:FREIBURG hat die Stadt Freiburg die
Prototypenentwicklung eines städtischen Datenraums ausgeschrieben, innerhalb dessen Daten aus verschiedenen Quellen in  
einer Infrastruktur bereitgestellt und analysiert werden. Darauf aufbauend werden neue Anwendungen ermöglicht, 
die die Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung unterstützen. Da die Anforderungen an Technologien und  
die Software-Architektur seitens der Stadt Freiburg zu Beginn des Vorhabens nicht präzise definiert werden 
konnten, wurde statt einer klassischen Ausschreibung das Verfahren der vorkommerziellen Auftragsvergabe
gewählt. Hierin liefern die beteiligten Unternehmen jeweils Teilergebnisse, die noch keine marktgängigen Lösungen 
sein müssen. Nach jedem Zwischenschritt hat die Stadt die Möglichkeit – nach Beurteilung der Teilergebnisse –  
die Beauftragung nachzusteuern oder ggf. zu stoppen. Dieses Vorgehen ist für digitale Projekte geeigneter, da 
sich Anforderungen dynamisch ändern und somit ein flexibles Agieren erfordern. Im August 2023 präsentierte 
der DATEN:RAUM:FREIBURG in einem Pop-up-Store seine ersten Anwendungen.
Innovative Vergabe DATEN:RAUM:FREIBURG
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 158 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 159
5.4  Reallabore und Experimentierklauseln
Die Entwicklung neuer Technologien, Produkte, 
Dienstleistungen oder Ansätze ist eine wichtige 
Grundlage für die notwendigen
Transformationsprozesse – wie beispielsweise im Bereich der
Kreislaufwirtschaft, Mobilität und Logistik, des autonomen 
Fahrens auf der Straße, der Schiene, in der Luft oder 
zu Wasser, der Künstlichen Intelligenz (KI) sowie 
zum Umbau der Energiesysteme, bei der
Quartiersund Stadtentwicklung oder im Bereich Sozialer 
Innovationen. Diese sind zum Teil nur bedingt mit 
dem bestehenden Rechts­ und Regulierungsrahmen 
vereinbar. Teilweise muss dieser zusammen mit der 
Innovation überhaupt erst entwickelt werden.
Reallabore dienen als Testumgebungen und bieten die 
Möglichkeit, unter realen Bedingungen Innovationen 
zu entwickeln und zeitlich begrenzt zu erproben. Sie 
erlauben dem Gesetzgeber, schon im frühen Stadium 
Erkenntnisse über die Wirkungen der Innovationen 
zu gewinnen, um so den Rechtsrahmen
evidenzbasiert weiterzuentwickeln. Gleichzeitig tragen sie dazu 
bei, Innovationsanreize zu setzen und
Innovationshemmnisse abzubauen. Indem sie Raum für
Partizipation schaffen, stärken Reallabore die
gesellschaftliche Akzeptanz für Innovationen.
Im Einklang mit der Reallabore­Strategie des BMWK ist auch in der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation 
das Ziel verankert, rechtliche Rahmenbedingungen für Reallabore zu schaffen. Der rechtliche Rahmen für 
Reallabore soll einheitlich und innovationsfreundlich gestaltet werden, um neue Freiräume zur Erprobung von 
Innovationen zu ermöglichen. Indem zukunftsweisende Innovationen unter realen Bedingungen erprobt
werden, soll ihr Weg in die Anwendung beschleunigt werden. Dies gilt insbesondere für Innovationen, die zur Twin 
Transition, also dem digitalen und nachhaltigen Wandel, beitragen. 
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation – Indikator 17: Rahmenbedingungen für  
Reallabore/Beitrag der Erprobung von Innovationen unter realen Bedingungen zum
digitalen und nachhaltigen Wandel
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 159 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 160
Um regulatorisches Lernen zu ermöglichen, erfor dern  
Reallabore jedoch rechtliche Instrumente, wie
Experimentierklauseln, die befristete und kontrollierte 
Abweichungen von allgemeinen rechtlichen Vorgaben 
ermöglichen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, 
die Nutzung von Reallaboren als wirtschafts­ und 
innovationspolitisches Instrument zu stärken. Im 
Rahmen der Reallabore-Strategie des BMWK wurden  
in der Vergangenheit u. a. eine Formulierungshilfe für  
Experimentierklauseln, ein Handbuch für Real labore 
und weitere Praxishilfen entwickelt. Mit dem
Innovationspreis Reallabore werden innovative Ideen
gewürdigt und mit dem ca. 1.000 Mitglieder umfassenden 
Netzwerk Reallabore des BMWK wird der
Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft,
Verwaltung und Zivilgesellschaft verbessert. Außerdem 
wurden und werden bereits neue rechtliche
Möglichkeiten für Reallabore geschaffen, beispielsweise im 
Bereich des autonomen Fahrens auf nationaler oder 
mit KI­Reallaboren auf europäischer Ebene.
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung im Rahmen 
einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter 
Federführung des BMWK ein Reallabore-Gesetz 
und begleitende Maßnahmen, um einheitliche und 
innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für 
Reallabore zu schaffen und neue Freiräume zur 
Erprobung von Innovationen zu ermöglichen. Mit 
dem Reallabore-Gesetz sollen übergreifende Standards 
für Reallabore verankert sowie im Rahmen eines 
Artikelgesetzes relevante Fachgesetze um neue oder 
überarbeitete Experimentierklauseln ergänzt werden, 
um neue Reallabore in wichtigen
Innovationsbereichen zu ermöglichen. Zudem soll mit der
systematischen Berücksichtigung von Experimentierklauseln 
im Gesetzgebungsprozess sichergestellt werden, dass 
Erprobungsmöglichkeiten für Innovationen auch 
künftig bei der Formulierung von Gesetzen
mitgedacht werden. Ein One­Stop­Shop für Reallabore wird 
geschaffen, der als zentrale Stelle für Beratung,
Information und Netzwerk für Wirtschaft, Wissenschaft 
und Verwaltung dient und den Wissenstransfer in die 
Gesetzgebung unterstützt. Zu diesen Maßnahmen hat 
die Bundesregierung ein Grünbuch Reallabore
erarbeitet und von Juli bis September 2023 zur
Konsultation gestellt und Vorschläge gesammelt. Auf Basis der 
Ergebnisse werden die entsprechenden Maßnahmen 
derzeit weiterentwickelt und auf den Weg gebracht. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Reallabore – Testräume für Innovation und 
Regulierung
 ↗ Grünbuch Reallabore
 ↗  Arbeitshilfe zur Formulierung von
Experimentierklauseln
 ↗ Innovationspreis Reallabore
 ↗ Handbuch Reallabore
 ↗ Reallabore-Strategie
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 160 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 161
Eine zukunftsorientierte FuI­Politik, die die
Transformation für eine Welt von morgen in den Blick nimmt, 
benötigt Orientierungswissen über zukünftige
technologische und gesellschaftliche Trends und
Wertvorstellungen zur Abschätzung möglicher
Entwicklungspfade sowie zu potenziellen Risiken und Chancen. Um 
frühzeitig auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet 
zu sein und diese aktiv zu gestalten, setzt die
Bundesregierung auf Strategische Vorausschau durch die 
systematische Analyse potenzieller Szenarien. Mit 
Foresight und INSIGHT, den zentralen Instrumenten 
des BMBF zur Strategischen Vorausschau und
Innovationsfolgenabschätzung, werden systematisch 
potenzielle Entwicklungen der nächsten 5 bis 15 Jahre 
betrachtet, mögliche Zukunftspfade exploriert und 
neue Themen identifiziert. 
In Rahmen des Foresight­Prozesses des BMBF werden 
langfristige technologische Trends und
gesellschaftliche Veränderungen untersucht und beschrieben. In 
einer ersten Phase des aktuellen Foresight­Prozesses 
identifizierten das Zukunftsbüro des BMBF sowie der 
Zukunftskreis – ein Gremium aus 17 Expertinnen 
und Experten unterschiedlicher Disziplinen – Trends 
und Themen mit einem langen Zeithorizont, die 
für Zukunftsszenarien von Bedeutung sein können. 
Vertiefende Studien beleuchten Themen wie
Wertvorstellungen und Wertewandel in Deutschland, 
die zunehmende Entgrenzung von Technologie und 
Biologie sowie Vertrauen in einer digitalisierten Welt. 
Seit 2022 wurde eine Neuausrichtung des
ForesightProzesses vorgenommen mit einem Fokus auf das 
Monitoring und die Identifikation von
zukunftsweisenden Schlüsseltechnologien. 
Gemeinsam mit Foresight bildet INSIGHT – interdis
ziplinäre Perspektiven des gesellschaftlichen und
technologischen Wandels die Strategische Vorausschau des 
BMBF. Das Ziel von INSIGHT ist es, die Chancen und 
Herausforderungen neuer gesellschaftlicher und
technologischer Entwicklungen über einen Zeithorizont 
von etwa fünf Jahren zu analysieren und zu bewerten. 
Um Forschungsergebnisse zu liefern, die unterstützend 
für die Politikgestaltung genutzt werden können,
werden mit INSIGHT insbesondere multiperspek tivische 
und wissenschaftlich interdisziplinäre
Forschungsprojekte gefördert. In der aktuellen Förder periode 
(2021 – 2024) werden Projekte aus den Themenfeldern 
digitale Bildung, Wasserstoff, Soziale Innovationen 
sowie aus einem themenoffenen Feld gefördert. 
5.5  Strategische Vorausschau
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 161 – 
WIssenschAFT, ForschunG und TrAnsFer 162
Darüber hinaus betreiben auch andere Ressorts eigene 
Strategische Vorausschauprozesse – sowohl breit 
gefächert in die Zukunft schauend, wie z. B. BMAS und 
BMUV mit dem Horizon Scanning, als auch
spezifischer wie u. a. Szenarienentwicklung und
Tiefenanalysen zur Zukunft der digitalen Arbeitsgesellschaft 
(BMAS), Krisenfrüherkennung (AA) oder zum
Klimascan (BMWK). Auch im Rat für technologische
Souveränität des BMBF können Instrumente der
Strategischen Vorausschau genutzt werden und dazu beitragen, 
künftige Schlüsseltechnologien frühzeitig zu
identifizieren und das Handeln der Bundesregierung auf die 
effiziente und effektive Entwicklung dieser
Technologien in Deutschland entsprechend auszurichten. 
Das ressortübergreifende Austauschformat im Bereich 
der Strategischen Vorausschau ist der Ressortkreis 
Strategische Vorausschau, in dem alle Ressorts
vertreten sind. Um das Instrument der Strategischen 
Vorausschau stärker zu institutionalisieren, baut die 
Bundesregierung seit 2020 ein Kompetenzzentrum 
Strategische Vorausschau bei der Bundesakademie für 
Sicherheitspolitik auf.
Zur Auseinandersetzung mit möglichen
Zukunftsszenarien wird darüber hinaus auch auf EU­Ebene 
Strategische Vorausschau betrieben. Die Kommission 
gewinnt auf diese Weise nützliche Erkenntnisse, die 
dann in die strategische Planung, Politikgestaltung 
und Erstellung von Arbeitsprogrammen einfließen. 
Um die Expertise der EU­Länder sowie der
Kommission zu nutzen, wurde ein EU­Netz für strategische 
Voraus schau initiiert. Die von den EU­Ländern 
benannten „Minister für die Zukunft“ treffen
mindestens einmal pro Jahr zusammen und werden durch 
hochrangige Beamte der nationalen Verwaltungen
unterstützt. Deutschland wird durch die Staatsministerin 
für Europa und Klima im Auswärtigen Amt vertreten.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Foresight (BMBF)
 ↗ Ergebnisse des Foresight-Prozesses (2019 – 2023)
 ↗ INSIGHT
 ↗ UBA Zukunftsthemen
 ↗ Strategische Vorausschau (BMAS)
 ↗ Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
 ↗ Projekt Klimascan
 ↗ Kompetenzzentrum Strategische Vorausschau
 ↗ Europäische Kommission: Strategische Vorausschau
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Das INSIGHT Forum stellt die zentrale
Austauschplattform zwischen der Wissenschaft und Politik 
zu Fragen der Folgenabschätzung dar. Beim  
ersten INSIGHT Forum im Dezember 2022 wurden 
geförderte Forschungsprojekte vorgestellt und 
Ergebnisse mit Vertreterinnen und Vertretern aus 
der Politik, den Mitgliedern des
INSIGHTBeratungskreises sowie mit der weiteren Community 
der Innovationsfolgenabschätzung diskutiert.  
Im Vordergrund standen u. a. Fragen der
Wirkungsmessung Sozialer Innovationen, Chancen und  
Herausforderungen digitaler Bildung sowie
mögliche Rahmenbedingungen und Folgewir kungen 
einer Wasserstoffwirtschaft.
Eine Präsentation beim INSIGHT Forum 2022 
INSIGHT Forum
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 162 – 
Blick in das Innere der Fusionsanlage Wendelstein 7-X
am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
IV Z ukunftsfelder der 
Transformation
1  Industrie, Energie, Mobilität und Kreislaufwirtschaft ...................................................................... 165
2  Klima, Biodiversität und Ernährungssicherheit .................................................................................. 210
3  Gesundheit ................................................................................................................................................ 242
4  Digitale und technologische Souveränität .......................................................................................... 277
5  Weltraum und Meere ............................................................................................................................... 314
6  Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt ................................................................. 333
Blick in das Innere der Fusionsanlage Wendelstein 7-X
am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
IV Z ukunftsfelder der 
Transformation
1  Industrie, Energie, Mobilität und Kreislaufwirtschaft ...................................................................... 165
2  Klima, Biodiversität und Ernährungssicherheit .................................................................................. 210
3  Gesundheit ................................................................................................................................................ 242
4  Digitale und technologische Souveränität .......................................................................................... 277
5  Weltraum und Meere ............................................................................................................................... 314
6  Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt und Zusammenhalt ................................................................. 333
Die Bundesregierung hat mit ihren klima- und nachhaltigkeitspolitischen Weichenstellungen die Richtung klar 
vorge geben: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden. Ferner gilt es, zukünftig die planetaren Grenzen 
insgesamt einzuhalten und ein Leben in Würde für alle Menschen weltweit zu ermöglichen. Ob in der Industrie, in 
der Energie- und Wärmeversorgung, im Verkehrssystem oder in der Stadtentwicklung – Forschung und Innovation 
legen die Grundlagen für die aktive Gestaltung der Transformationsprozesse. Entscheidend wird sein,
zukunftsfähige Technologien und Lösungen schnell in die Praxis zu überführen und für Wirtschaft, Kommunen und
Zivilgesellschaft nutzbar zu machen.
1  Industrie, Energie, Mobilität und 
Kreislaufwirtschaft
An der Schalttafel der Testtankstelle auf dem Wasserstoff-Testfeld  
im Zentrum für BrennstoffzellenTechnik
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 166
Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation hat 
die Ermöglichung einer ressourceneffizienten und  
auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegten
wettbewerbsfähigen Industrie und nachhaltigen Mobilität 
als eine ihrer sechs zentralen Missionen definiert. 
Die Transformation betrifft neben der Industrie und 
Mobilität auch weitere zentrale Bereiche wie
Energieversorgung, Bauen und Wohnen. Sie verändert die 
Lebens­ und Wirtschaftsweise in Deutschland
tiefgreifend. Der notwendige Wandel lässt sich, begleitet 
von Sozialen Innovationen und strukturellen
Veränderungen, nur mit Forschung und Innovation (FuI) 
realisieren. Auf diese Weise werden Fortschritte im 
Bereich digitaler Technologie und anderer
Schlüsseltechnologien in konkrete Lösungen, wirtschaftliche 
Applikationen und neue Geschäftsmodelle überführt.
Um die Wertschöpfungsprozesse für einen
klimaneutralen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen 
Industriestandort Deutschland zu transformieren, 
stehen insbesondere die Dekarbonisierung, die 
Nutzung von Wasserstoff, die Energie­, Material­ und 
Ressourceneffizienz, die Kreislaufwirtschaft und  
die Nutzung biobasierter Rohstoffe im Vordergrund. 
Für ein zukunftsfähiges Verkehrssystem setzt die 
Bundesregierung auf Innovationen im Bereich
klimaschonender, umweltverträglicher, barrierefreier und 
sozial gerechter Mobilitätslösungen, die durch einen 
hohen Grad an Elektrifizierung, Digitalisierung und 
Datennutzung, Automatisierung und Vernetzung
sowie durch neue Geschäftsmodelle geprägt sind. Diese 
sollen in Modellregionen und urbanen Reallaboren 
umgesetzt und so vorangetrieben werden.
Eine treibhausgasneutrale, sichere und bezahlbare 
Energieerzeugung und ­versorgung bildet die
Grundlage der Transformation und das notwendige
Bindeglied zwischen den Sektoren. Im Mittelpunkt steht die 
Nutzung erneuerbarer Energien. Benötigt werden auch 
innovative technische Lösungen, um diese Energien 
ins Stromnetz zu integrieren, zu übertragen,
umzuwandeln und zu speichern. Insbesondere Schnittstellen 
zwischen Energie­ und Wärmeversorgung sowie zur 
Kopplung von Verkehrs­ und Energiesystemen werden 
dabei verstärkt in den Blick genommen.
Arbeiten mit Synthetischer Biologie an einem Bioreaktor am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 166 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 167
1.1  Zukunftsorientierte Wirtschaft und Industrie
Nachhaltigkeit und Resilienz, Klimaneutralität,
Energie­ und Ressourceneffizienz sowie die Sicherung der 
internationalen Wettbewerbsfähigkeit – das sind die 
Grundlagen einer zukunftsfähigen Wirtschaft und 
Industrie in Deutschland. Die Entwicklung moderner 
Technologien und Verfahren sowie die Verankerung 
sozialer und unternehmerischer Innovationsprozesse 
spielen eine zentrale Rolle dabei, eine nachhaltige und 
klimaneutrale Wirtschaftsweise zu verwirk lichen. Es 
gilt, die eingesetzte Energie und Ressourcen sparsam, 
effizient und möglichst lange zu nutzen und
Industrieprozesse zu dekarbonisieren. Zudem müssen Rohstoffe 
– im Sinne eines zirkulären Denkens –
wiederaufbereitet und wiederverwendet werden und, wenn möglich,
die Nutzung nichterneuerbarer Rohstoffe durch
biobasierte und vermehrt klimaneutrale bioökonomische
Alternativen ersetzt werden.
Klimaneutrale Industrie
Die Industrie war 2021 mit 181 Mio. Tonnen CO2­
Äquivalent für knapp ein Viertel (24 %) der
Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. 
Um – gemäß des Bundes-Klimaschutzgesetzes – die 
Emissionen bis 2030 auf 118 Mio. Tonnen zu senken, 
muss die Dekarbonisierung der Industrie konsequent 
vorangetrieben werden – auch im Sinne des
Industrieplans zum Green­Deal der Europäischen Kommission. 
Dies soll vor allem durch neue Technologien,
innovative industrielle Prozesse und
Verfahrenskombinationen sowie digitale und vernetzte
Wertschöpfungsprozesse und ­netzwerke erreicht werden. Neben 
umfangreicher Investitionsförderung spielen dafür 
die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) 
sowie des Technologietransfers und der modellhaften 
Umsetzung eine entscheidende Rolle.
Mit dem Ziel, prozessbedingte
Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht 
oder nur schwer vermeidbar sind, möglichst
weitgehend und dauerhaft zu reduzieren, fördert das BMWK 
in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum 
Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) 
mit dem von 2021 bis 2023 laufenden Programm 
Dekarbonisierung in der Industrie Projekte in der 
energieintensiven Industrie. Diese umfassen
industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, 
die Erprobung in Versuchs­ und Pilotanlagen sowie 
Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab. 
Wie kann in industriellen Produktionsprozessen 
entstehendes CO
2
 abgeschieden, gespeichert und  
als Vorprodukt in der Industrie genutzt werden?  
Dieser Frage geht das BMBF-geförderte Projekt 
„Carbon2Chem“ nach. Durch die
branchenübergreifende Zusammenarbeit von Stahl-, Chemie-  
und Energieindustrie – bedeutende CO
2
-
Emittenten – werden im Rahmen des bis 2024 laufenden 
Großprojekts bei der Stahlerzeugung anfallende 
Hüttengase mit Hilfe von Wasserstoff in
wirtschaftlich verwertbare Vorprodukte für die chemische 
Industrie umgewandelt. 
Beteiligt sind neben mehreren deutschen
Industrieunternehmen die RWTH Aachen, die Ruhr-
Universität Bochum, die Technischen Universitäten 
Dresden und München sowie die Max-Planck- und 
die Fraunhofer-Gesellschaft. In der ersten
Projektphase konnte der „Carbon2Chem“-Ansatz an einer 
am Thyssenkrupp-Standort in Duisburg
eingerichteten Versuchsanlage erfolgreich getestet werden. 
Dieser wird in der zweiten Phase – unter
Einbeziehung der Zement- und der
Müllverbrennungsindustrie – auf weitere bedeutende CO
2
-Emittenten 
ausgeweitet. Zudem werden weitere
Verwertungsoptionen für das Hauptprodukt Methanol
untersucht. Gefördert wird das Projekt vom BMBF mit 
insgesamt 174 Mio. Euro. Für die kommerzielle  
Realisierung haben die beteiligten Partner
ebenfalls substanzielle eigene Investitionen vorgesehen.
Projekt „Carbon2Chem“
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 167 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 168
In Reaktion auf neue beihilferechtliche Möglichkeiten 
ging das Programm ab April 20234 in der
zukünftigen Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) 
auf. Neben FuE­ und Investitionsförderung in der 
Dekarbonisierung der Industrie ermöglicht die BIK 
die Förderung für FuE­ und Investitionsprojekte im 
Bereich CCU und CCS.
Das BMWK fördert im Rahmen der Bundesförderung 
Industrie und Klimaschutz (BIK) FuE­Projekte zur  
CO2­Abscheidung – sowohl zur Nutzung (engl. Carbon 
Capture and Utilization; CCU) als auch zur
Speicherung (engl. Carbon Capture and Storage; CCS) – in 
Sektoren, in denen entweder überwiegend schwer 
vermeidbare CO2­Emissionen anfallen oder die zur 
Erzielung von Negativemissionen dienen. Dadurch 
soll ein Beitrag zur Schaffung von CCU/S­Clustern 
und gemeinsamer Nutzung von CO2­Infrastruktur 
geschaffen werden, Potenziale der Technologie
aufgezeigt, Anwendungsmethoden entwickelt sowie 
auch Politik­ und Entscheidungswissen bereitgestellt 
werden (●→  IV 2.1 Klimaforschung für Klimaschutz). 
Diese Förderung orientiert sich an der Carbon Mana
gement Strategie, zu der das BMWK im Februar 2024 ein 
Eckpunkte­Papier veröffentlicht hat. Hier werden  
die möglichen Anwendungsgebiete für CCU/S­
Technologien genannt und die Rahmenbedingungen sowohl 
für CO2­Transport als auch für CO2­Speicherung
skizziert. Das BMBF fördert zudem im Rahmen der
Wasserstoff-Leitprojekte, der Kopernikus-Projekte für die 
Energiewende sowie dem Vorhaben „Carbon2Chem“ 
(●→  Infobox: Projekt „Carbon2Chem“ und ●→  Infobox 
Kopernikus-Projekte) umfangreich CCU­Technologien 
in Form von Abgas­Recycling und Power­to­X
(eFuelVorläufer, Heizgas und Chemikalien aus CO2 und H2).
Im Rahmen der Kopernikus-Projekte werden zudem 
Lösungen entwickelt, mit denen energieintensive 
Branchen Produktionsprozesse flexibel an die
Erzeugung erneuerbarer Energien anpassen können. Um 
innovative und klimafreundliche
Produktionsprozesse in den emissionsintensiven Industriebranchen 
zu fördern, deren Marktfähigkeit voranzutreiben  
und so letztendlich eine Innovationsdynamik für 
den Klimaschutz anzustoßen, hat das BMWK 2023 
das neuartige Förderinstrument Klimaschutzverträge 
aufgelegt. Über die Risikoabsicherung für
Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren und 
den Ausgleich an Mehrkosten gegenüber
konventionellen Verfahren soll die finanzielle
Planungssicherheit für Unternehmen verbessert und so
Investitionsanreize für klimafreundliche Produktionsverfahren 
gesetzt werden.
Wichtige Industriezweige wie Gesundheit, Verkehr, 
Energie, Landwirtschaft und Konsumgüter sind auf 
verlässlichen Zugang zu chemisch erzeugten
Stoffen angewiesen. Doch aktuell basiert ein Großteil 
der Rohstoffe für die chemische Produktion auf 
Erdöl und die Produkte werden nach Gebrauch 
entsorgt. Mit dem Center for the Transformation 
of Chemistry (CTC) werden im mitteldeutschen 
Revier wichtige Grundlagen für die Entwicklung 
einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft geschaffen, 
um Deutschland und die EU mit wichtigen
chemischen Erzeugnissen zu versorgen. Das CTC bündelt 
Grundlagenforschung und anwendungsnahe
Forschung in Zusammenarbeit mit Industriepartnern. 
So soll ein international sichtbares Aushängeschild 
der Spitzenforschung und ein Kristallisationspunkt 
für Ausgründungen, für Ansiedlungen und für eine 
neue und nachhaltige Chemieproduktion entstehen.
Center for the Transformation 
of Chemistry (CTC)
Das „Carbon2Chem“-Technikum am ThyssenKrupp-Standort in Duisburg
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 168 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 169
Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes haben der 
Bund, der Freistaat Sachsen und das Land
SachsenAnhalt 2023 begonnen, das Center for the
Transformation of Chemistry (CTC) aufzubauen und stellen 
dafür bis 2038 mindestens 1,1 Mrd. Euro zur
Verfügung (●→  Infobox: Center for the Transformation of 
Chemistry (CTC) und ●→  III 2.2 Innovationsförderung 
in strukturschwachen Regionen).
In aktuell laufenden Fördermaßnahmen des BMBF 
werden zudem FuE­Projekte zur Entwicklung und 
kleinskaligen Erprobung von
Verfahrensinnovationen in der Industrie (KlimPro-Industrie; 2019 – 2029), 
zur Entwicklung innovativer
Energieeffizienztechnologien (KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und
Klimaschutz; seit 2019) sowie zur Ausrichtung der
Finanzwirtschaft auf Klimaschutzziele (KlimFi; 2021– 2025) 
gefördert.
Das BMWK unterstützt speziell auch die
mittelständische Wirtschaft beim Angehen der
Herausforderungen der Klimatransformation. Dazu wurde Ende 
2022 der Aktionsplan zum Dialog- und
Arbeitsprozess Mittelstand, Klimaschutz und Transformation 
vorgelegt, in dem konkrete Fördermaßnahmen, die 
in Zusammenarbeit mit Verbänden und
Unternehmen erarbeitet wurden, gebündelt sind. Besonderes 
Augenmerk wird daher auf die Belange von kleinen 
und mittleren Unternehmen (KMU) bei bestehenden 
FuE­Förderungen, wie dem
Energieforschungsprogramm und dem Förderprogramm Industrielle
Bioökonomie und dem Technologietransfer­Programm 
Leichtbau, gelegt.
Leichtbau und neue Materialien stellen
Schlüsseltechnologien für eine klimaneutrale und nachhaltige 
Industrie dar. Mit dem Technologietransfer­
Programm Leichtbau förderte das BMWK von 2020 bis 
2023 den Transfer von Forschungsergebnissen in die 
wirtschaftliche Anwendung. In zwei Programmlinien 
wurde dabei die CO2­Einsparung oder CO2­Bindung 
direkt adressiert – durch den Einsatz neuer
Konstruktionstechniken und Materialien sowie durch 
Ressourceneffizienz und ­substitution (●→  IV 4.8 Neue 
Materialien und Werkstoffe).
Mit ihrem Leitbild 2030 nimmt auch die Plattform 
Industrie 4.0 das Thema Nachhaltigkeit als zentrales 
Handlungsfeld in den Blick und beschreibt u. a. den 
Weg zu einer ressourceneffizienten, CO2­
neutralen und digitalisierten Produktion der Zukunft 
(●→  IV 4.10 Wertschöpfungsforschung und
Industrie 4.0). Zu den FuI­politischen Maßnahmen zum 
Beitrag von Digitalisierung zu Klimaschutz und  
Nachhaltigkeit u. a. in industriellen
Anwendungsfeldern (●→  IV 2.6 Nachhaltigkeit und Digitalisierung).
Um Wege und Lösungen zu einer
Treibhausgasneutralität der chemisch-pharmazeutischen 
Industrie zu finden, haben der Verein Deutscher 
Ingenieure (VDI) und der Verband der
Chemischen Industrie (VCI) im Mai 2021 die Plattform 
Chemistry 4Climate (C4C) ins Leben gerufen. 
Gefördert wird diese durch das BMWK aus Mitteln 
des Klimaschutzsofortprogramms. 80 Stakeholder, 
Expertinnen und Experten aus der Industrie,
Politik und Zivilgesellschaft haben sowohl zu zentralen 
Themen, wie Energieversorgung und -
infrastruktur, Kreislaufwirtschaft und Rohstoffversorgung, 
als auch zu den notwendigen regulatorischen
Rahmenbedingungen für das Gelingen der
Transformation konkrete Handlungsempfehlungen für die 
Politik erarbeitet und diese in einem
Abschlussbericht 2023 vorgelegt.
Plattform Chemistry4Climate
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 169 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 170
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Europäische Kommission: Industrieplan zum 
Grünen Deal
 ↗  Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven 
Industrien (KEI)
 ↗ Dekarbonisierung in der Industrie
 ↗ Eckpunkte für eine Carbon Management Strategie
 ↗ Förderprogramm für Klimaschutzverträge
 ↗ KlimPro-Industrie
 ↗ KMU-innovativ: Ressourceneffizienz und Klimaschutz
 ↗ FONA: KlimFi
 ↗ Kopernikus-Projekte für die Energiewende
 ↗  Aktionsplan Mittelstand, Klimaschutz und  
Transformation
 ↗ Technologietransfer-Programm Leichtbau
 ↗ Plattform Industrie 4.0 – Nachhaltige Produktion
 ↗ Carbon2Chem
 ↗ Center for the Transformation of Chemistry (CTC)
 ↗ Chemistry4Climate
Ressourceneffizienz und 
Kreislaufwirtschaft
Angesichts begrenzter Verfügbarkeit bei
gleichzeitiger zunehmender Nutzungskonkurrenz und eines 
weltweit wachsenden Bedarfs an Rohstoffen stehen 
Deutschland und die EU vor den Herausforderungen 
hoher Kosten und Versorgungsrisiken. Gleichzeitig 
wird für die Transformation der Energie­ und
Mobilitätssysteme – ebenso wie die Digitalisierung – eine 
sichere Versorgung mit großen Mengen
unterschiedlicher Rohstoffe benötigt. Für Deutschland hängt 
diese stark von Importen ab, darunter von kritischen 
Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Lithium, Nickel und
Seltenen Erden.
Eine ressourceneffiziente und kreislauffähige
Wertschöpfung trägt vor diesem Hintergrund dazu bei, die 
Rohstoffversorgung zu sichern sowie Klima und
Umwelt zu schützen, da eine energieintensive
Rohstoffgewinnung und die damit verbundenen negativen 
Auswirkungen vermieden werden. Mithin ebnet sie 
einem nachhaltigen und ganzheitlich klimaneutralen 
Umgang mit Materialien und Produkten den Weg und 
sorgt für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung.
Daher will die Bundesregierung die
Kreislaufwirtschaft zu einem Treiber für Klimaneutralität und 
Dekarbonisierung machen. In Zusammenarbeit mit 
allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Akteuren wird darauf hingearbeitet, mehr Stoffkreisläufe 
zu verzahnen und zu schließen. Durch die
FuEFörderung von technischen Lösungen und Sozialen 
Innovationen und des Transfers neuer Ansätze der 
ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in die 
industrielle Anwendung schafft die Bundesregierung 
wichtige Voraussetzungen für den wirtschaftlichen 
Transformationsprozess.
Es ist das Ziel der Bundesregierung, die
Gesamtrohstoffproduktivität bis 2030 gegenüber 2010 um 30 % 
zu steigern. Um dies zu erreichen, bedarf es einer 
Transformation des linearen Wirtschaftens hin zu 
einer ressourceneffizienten, ökologisch sinnvollen 
Kreislaufwirtschaft. Diese Zielstellung ist bereits im 
Deutschen Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) 
verankert. Es trägt mit einem breiten
Instrumentenmix dazu bei, die Entnahme und Nutzung natürlicher 
Ressourcen nachhaltiger zu gestalten und unsere 
natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern.
Die aktuelle Fassung ProgRess III betont dabei den 
Beitrag der Ressourceneffizienz zur Erreichung der 
Klimaschutzziele sowie die Potenziale und Risiken der 
Digitalisierung für die Ressourceneffizienz. Avisierte 
FuI­Maßnahmen umfassen ein Forschungsprogramm 
zum Nexus Ressourcenschonung und Klimaschutz, 
die Weiterentwicklung von Bewertungsmethoden für 
Treibhausgasemissionen der primären
Rohstoffgewinnung sowie die Stärkung von FuI im Bereich der 
ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft. Zudem soll 
Ressourceneffizienz als Kriterium in Programmen zur 
Förderung von Innovationen verankert werden.
Die Nationale Plattform Ressourceneffizienz (NaRess), 
das Netzwerk Ressourceneffizienz und die
acatechInitiative Circular Economy binden die Wirtschaft, 
zivilgesellschaftliche Gruppen und weitere
Stakeholder in FuE­Prozesse ein.
Um Ziele und Maßnahmen zum zirkulären
Wirtschaften und zur Ressourcenschonung aus allen 
relevanten Strategien zusammenzuführen,
erarbeitet die Bundesregierung eine ressortübergreifende 
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Im 
Vorfeld wird dafür erstmalig eine breit angelegte 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 170 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 171
Stakeholderbeteiligung durchgeführt. Die NKWS 
soll 2024 beschlossen werden. Diese soll den Rahmen 
dafür schaffen, dass die Chancen der Digitalisierung 
für umweltfreundliche Produktion, neue
Geschäftsmodelle und nachhaltigen Konsum genutzt werden, 
digitale Marktplätze für Sekundärmaterialien
entstehen und technologische wie Soziale Innovationen 
angereizt werden. Die wissenschaftliche Begleitung 
und Unterstützung der NKWS ist im
Ressortforschungsplan 2023 des BMUV verankert.
Im Rahmen des Forschungskonzepts
Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft fördert das BMBF die
Schließung von Stoffkreisläufen durch das Recycling
ausgewählter Abfallströme sowie digitale Technologien, 
neue Geschäftsmodelle und Ansätze zur Verlängerung 
und Intensivierung der Produktnutzung. Laufende 
BMBF­Fördermaßnahmen im Rahmen der Strategie  
Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) zu
Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft umfassen die Themen 
CO2 als nachhaltige Kohlenstoffquelle,
Kunststoffrecyclingtechnologien, regionales Phosphor­Recycling, 
nachhaltige Kreislaufwirtschaft durch KI­
Anwendungen bei Kunststoffverpackungen sowie
ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft im Bereich Bauen und 
mineralische Stoffkreisläufe sowie Textilien.
Auch forciert das BMBF die Verbesserung von
Ressourcen­ und Materialeffizienz durch die Förderung 
von Materialinnovationen im Rahmen des Material-
Hubs MaterialNeutral. Durch geeignete
Substitutionsstrategien, die Reduzierung von Rohstoffmengen 
sowie die Nutzung von Sekundärrohstoffen werden 
Materialinnovationen entwickelt, um Primärrohstoffe 
zu schonen und die Abhängigkeit von
Rohstoffimporten, Treibhausgasemissionen sowie Kosten zu
verringern (●→  IV 4.8 Neue Materialien und Werkstoffe).
Als eines von drei Handlungsfeldern für
Forschungsund Entwicklungsaktivitäten spielt die
kreislauffähige Wertschöpfung im BMBF­
Forschungsprogramm Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zur 
Produktion, Dienstleistung und Arbeit eine zentrale 
Rolle. Im Mittelpunkt stehen Fragen der
kreislauffähigen Produktgestaltung, der Nachverfolgbarkeit 
der Ressourcen über den kompletten Lebenszyklus 
hinweg sowie zu neuen Geschäftsmodellen und die 
Rolle technischer und Sozialer Innovationen. Derzeit 
werden in geförderten Projekten neuartige Lösungen 
für eine kreislauffähige und nachhaltige Mobilität 
entwickelt, um Handlungsspielräume zur
Kreislauffähigkeit in den Unternehmen zu eröffnen, Kreisläufe 
zu verengen, zu verlangsamen und zu schließen sowie 
eine digitale Durchgängigkeit für eine kreislauffähige 
Wertschöpfung zu ermöglichen.
Die Rohstoffstrategie der Bundesregierung wurde 2020 
unter Federführung des BMWK in erneuerter Form 
aufgelegt, um insbesondere den aufgrund der
Energiewende und des Klimaschutzes neu entstandenen
technologischen Herausforderungen gerecht zu werden. 
Um die Sicherung einer nachhaltigen und langfristigen 
Rohstoffversorgung stärker zu unterstützen, hat das 
BMWK Anfang 2023 ein Eckpunktepapier zu einer 
nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung in
Ergänzung zur Rohstoffstrategie vorgelegt. Insbesondere 
der Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft,
Ressourceneffizienz und Recycling soll durch den Ausbau der 
Forschungsanstrengungen – z. B. durch ein neues 
Forschungsprogramm Rohstoffe für die
Transformation – gestärkt werden. Durch eine aktivere Sicherung 
einer nachhaltigen und langfristigen
Rohstoffversorgung will die Bundesregierung die Voraussetzungen 
insbesondere der grünen Transformation verbessern.
Mit dem Förderaufruf Ressourceneffizienz und
Circu lar Economy im Rahmen des 7. Energie
forschungsprogramms fördert das BMBF FuE­Projekte zu 
Rapsöl: Grundstoff für Lebensmittel und technisch-energetische 
Anwendungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 171 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 172
Ressourcen effizienz im Kontext der Energiewende – 
u. a. zur Entwicklung und Erprobung von
Energiedienstleistungen oder Geschäftsmodellen im Sinne
einer zirkulären Wirtschaft.
Transnationale Kooperationsprojekte zur
ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft fördert das BMBF 
gemeinsam mit europäischen Partnern des ERA-NET 
Cofund on Raw Materials ERA-MIN3.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Deutsches Ressourceneffizienzprogramm 
(ProgRess III)
 ↗ Nationale Plattform Ressourceneffizienz
 ↗ Netzwerk Ressourceneffizienz
 ↗ acatech: Initiative Circular Economy
 ↗ Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
 ↗ BMUV-Ressortforschung
 ↗ Forschung zur Kreislaufwirtschaft
 ↗ FONA: Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft
 ↗ FONA: Regionales Phosphor-Recycling
 ↗ Forschungsprogramm Zukunft der Wertschöpfung
 ↗ Rohstoffstrategie der Bundesregierung
 ↗  Nachhaltige und resiliente Rohstoffversorgung  
(Eckpunktepapier)
 ↗ Ressourceneffizienz und Circular Economy
 ↗ ERA-NET Cofund on Raw Materials (engl.)
Bioökonomie
Bioökonomie bezeichnet die Erzeugung, Erschließung 
und Nutzung biogener Ressourcen, Prozesse und  
Systeme, um Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen bereitzustellen. Bioökonomische Innovationen 
vereinen biologisches Wissen mit technologischen 
Lösungen und nutzen die natürlichen Eigenschaften 
biogener Rohstoffe hinsichtlich ihrer
Kreislauffähigkeit, Erneuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit. Eine 
nachhaltige Bioökonomie birgt das Potenzial,
neuartige Produkte und Verfahren hervorzubringen, um 
Ressourcen zu schonen und Wohlstand zu schaffen. 
Daher zielt die Bioökonomiepolitik in Deutschland 
auf eine effiziente Nutzung nachhaltig erzeugter
biologischer Ressourcen ab.
Mit der Nationalen Bioökonomiestrategie hat die  
Bundesregierung die strategischen Vorgaben und  
Umsetzungsziele für die Forschungsförderung und 
die politische Rahmensetzung festgelegt. Die
Leitlinien der Strategie verweisen einerseits auf
biologisches Wissen und fortschrittliche Technologien und 
andererseits auf eine biogene Rohstoffbasis für eine 
nachhaltige und kreislauforientierte Wirtschaft.  
Der Bioökonomie rat unterstützte bislang die
Bundesregierung bei der Umsetzung und Fortschreibung der 
Nationalen Bioökonomiestrategie.
Hydrothermale Verarbeitung von biogenen Reststoffen am Deutschen Biomasseforschungszentrum
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 172 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 173
Ergänzend zur Bioökonomiestrategie entwickelt die 
Bundesregierung eine Nationale Biomassestrategie 
und hat dafür Ende 2022 ein Eckpunktepapier
vorgelegt. Dieses stellt als Leitprinzip die konsequente
Kaskaden­ und Mehrfachnutzung von Biomasse heraus. 
Im Hinblick auf die verstärkte stoffliche Nutzung von 
Biomasse wird die Nationale Biomassestrategie auch 
einen Beitrag zur Umsetzung der
Bioökonomiestrategie leisten. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum 
(DBFZ) begleitet den Förderbereich wissenschaftlich 
als Ressortforschungseinrichtung des BMEL.
Mit dem Förderprogramm Industrielle Bioökonomie 
unterstützt das BMWK zum einen die Nutzung und 
vorbereitende Tätigkeiten für den Bau von
Demonstrationsanlagen. Insbesondere KMU sollen so
besseren Zugang zu Mehrzweckdemonstrationsanlagen 
erhalten, um ihre innovativen Entwicklungen in 
größerem Maßstab testen zu können. Zum anderen 
unterstützt das BMWK mit diesem Förderprogramm 
die Integration hochskalierter biobasierter Produkte 
und Verfahren in industrielle Wertschöpfungsketten 
sowie den Transfer in Form von Innovationsclustern 
der industriellen Bioökonomie.
Das BMBF fördert FuE zu Zukunftstechnologien für  
die industrielle Bioökonomie und sorgt damit für
biobasierte Innovationen für eine ressourceneffiziente 
und kreislauffähige Bioökonomie. Mit der Maßnahme  
Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie –  
CO2 und C1-Verbindungen als nachhaltige Rohstoffe für 
die in dustrielle Bioökonomie (CO2BioTech) sollen neue 
Verfahren zur Nutzung von CO2 als Rohstoff
entwickelt werden. Zudem ist mit Kreativer Nachwuchs 
forscht für die Bioökonomie eine weitere Runde zur 
Förderung von Nachwuchsgruppen aus den Natur­, 
Informationstechnologie­ und
Ingenieurwissenschaften gestartet worden.
Das BMEL unterstützt in Zusammenarbeit mit der 
Fach agentur Nachwachsende Rohstoffe FuE­
Vorhaben zur effizienten Ressourcennutzung über das 
Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe. Dazu 
werden auch im Jahr 2024 wieder ca. 80 Mio. Euro für 
Forschungs ansätze zu innovativen, international
wettbewerbsfähigen biobasierten Produkten und
Energieträgern sowie für innovative Verfahren und
Technologien zu deren Herstellung zur Verfügung gestellt.
Eine klimafreundliche, nachhaltige Baukultur trägt 
dazu bei, die Treibhausgasemissionen zu senken. 
Im Bundeswettbewerb HolzbauPlus zeichnet das 
BMEL bereits seit 2012 Bauherrinnen und
Bauherren aus, die die Vorzüge des Holzbaus mit dem
Einsatz von Naturbaustoffen, intelligenten
Wärmekonzepten und erneuerbaren Energien verbinden. 
Damit sollen besondere Leistungen des Bauens mit 
nachwachsenden Rohstoffen als Beitrag zur
klimaschonenden, nachhaltigen Baukultur gefördert und 
anerkannt werden.
Haus St. Wunibald des Benediktinerklosters Plankstetten, 
Preisträger HolzbauPlus 2022/2023, Kategorie
Recyclingkonzepte mit Naturbaustoffen 
Bundeswettbewerb HolzbauPlus
Dünger als Gärprodukt einer Biogasanlage
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 173 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 174
Treibhausgase entstehen nicht nur beim Heizen,
sondern im großen Umfang auch beim Bau von
Gebäuden. Die Bundesregierung will Holz als
klimafreundlichen Baustoff fördern, da dieser der Atmosphäre 
CO2 entzieht und den darin enthaltenen Kohlenstoff 
langfristig speichert. Dafür hat sie 2023 die
Holzbauinitiative beschlossen. Damit sollen u. a. Forschung 
und Innovation gestärkt sowie Bildung, Information, 
Beratung, Wissenstransfer und Fachkräftesicherung 
ausgebaut werden (●→  Infobox: Bundeswettbewerb 
HolzbauPlus).
Forschung und Entwicklung stellt auch ein
Querschnittsthema der Charta für Holz 2.0 dar. Das 
bezieht die „klassische“ Forst­ bzw. Holzforschung 
genauso ein wie Forschung zu sozial­empirischen 
und sozioökonomischen Fragestellungen im Kontext 
nachhaltiger Waldbewirtschaftung und
Holznutzung. Zudem fördert das BMBF bis 2028 Regionale 
Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- 
und Holzwirtschaft (REGULUS).
Mit dem Ziel, die internationale Kooperation zu  
intensivieren, führt das BMBF im Rahmen der  
Fördermaßnahme Bioökonomie International
jährliche Ausschreibungsrunden zum Themenfeld der 
industriellen Bioökonomie durch. Dadurch konnten 
bereits 112 Kooperationsprojekte mit 19 Ländern 
und einem Fördervolumen von etwa 70 Mio. Euro 
realisiert werden – 2023 z. B. mit dem australischen 
Bundesstaat Queensland.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Informationsplattform Bioökonomie
 ↗ Bioökonomie
 ↗ Nationale Bioökonomiestrategie
 ↗ Bioökonomierat
 ↗ Nationale Biomassestrategie
 ↗ Biomasseforschungszentrum (DBFZ)
 ↗ Industrielle Bioökonomie
 ↗  Zukunftstechnologien für die industrielle 
Bioökonomie
 ↗ Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie
 ↗ Bioökonomie-Forschungsgruppen
 ↗ Nachwachsende Rohstoffe
 ↗ Holzbauinitiative
 ↗ Charta für Holz 2.0
 ↗  Regionale Innovationsgruppen für eine  
klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft
 ↗ ERA-NET Cofund on Biotechnologies (engl.)
 ↗ ERA-NET Cofund on Blue Bioeconomy (engl.)
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 174 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 175
Die Energiewende – der tiefgreifende Umbau hin zu 
einer verlässlichen und klimaneutralen
Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen – zählt zu den
größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer 
Zeit und ist als zentraler Transformationsbereich in 
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS)
verankert. Bei der Dekarbonisierung der Energieerzeugung 
setzt die Bundesregierung vor allem auf den Einsatz 
regenerativer Energien wie Sonnen­ und
Windenergie, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse. Damit 
der steigende Anteil erneuerbarer Energien optimal in 
das bestehende System integriert und genutzt werden 
kann, müssen weitere Elemente zusammengedacht 
und technologisch weiterentwickelt werden:
Stromnetze und ­speicher, Energieeffizienz, Sektorkopplung 
zwischen den Bereichen Strom, Wärme, Mobilität 
und Industrie sowie übergreifende gesellschaftliche 
Aspekte und Digitalisierungsfragen.
Forschung zur Energiewende
Die Förderung der Forschung zur Energiewende 
deckt das gesamte Energiesystem von der Erzeugung 
über den Transport und die Verteilung bis hin zur 
Speiche rung und der hocheffizienten Nutzung in den 
Nachfragesektoren ab. Die Aktivitäten umfassen das 
Stromsystem und Energieträger wie z. B. Wasserstoff. 
Die FuE­Projektförderung adressiert dabei Fragen 
der Energiewende in den unterschiedlichen
Verbrauchssektoren, zu den erneuerbaren Energiequellen 
Photovoltaik, Windenergie, Wasserstoff, Bioenergie, 
Geothermie, Wasserkraft und Meeresenergie sowie 
zur Rolle thermischer Kraftwerke und der
Energiespeicherung. Darüber hinaus stehen die
Systemintegration und systemübergreifende Forschungsfragen, 
wie Digitalisierung, Ressourceneffizienz und
gesellschaftsbezogene Fragestellungen, im Mittelpunkt  
der Förderung. Die Energieforschung wird als
strategisches Element der Energiepolitik konsequent auf  
die Vollendung der Energiewende und – im Sinne  
der Zukunftsvorsorge – darüber hinaus ausgerichtet.
Mit dem ressortübergreifenden 7.
Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ fördert 
die Bundesregierung die Energieforschung 2023 in 
allen Bereichen – von der Grundlagenforschung bis 
zur angewandten Forschung und dem
Technologietransfer in die praktische Anwendung. Damit verfolgt 
die Bundesregierung das Ziel, die FuI­politischen 
Rahmenbedingungen im Energiebereich so zu setzen, 
dass der Prozess der Energiewende zum Treiber für 
1.2  Erneuerbare und sichere Energieversorgung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 175 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 176
Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und 
Digitalisierung in allen Sektoren des Energiesystems 
wird. Ressortübergreifend ist die Verbundforschung 
zwischen Hochschulen, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und der Industrie das
Hauptinstrument der Projektförderung. Gefördert werden, 
von den Grundlagen bis in die praktische Anwendung, 
unterschiedliche Energie­ und Wasserstofftechno ­
logien, Nachwuchsförderung sowie
Querschnittsaktivi täten. Auch die institutionelle Förderung ist ein  
wichti ges Element. Das BMBF finanziert den
überwiegenden Teil der institutionellen geförderten
Forschungs einrichtungen.
Die institutionell durch das BMWK geförderte
Energieforschung des Deutschen Zentrums für Luft­ und 
Raumfahrt (DLR) trägt durch ihre wissenschaftlichen 
und technologischen Beiträge zur Lösungsentwicklung 
für die Energiewende bei. Insbesondere durch seine 
Großforschungsanlagen wird der Transfer aus der
Forschung in die industrielle Anwendung vorangetrieben.
Die ressortübergreifende Forschungsförderung für  
die Energiewende nimmt auch die Sicherung von 
Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und Wohlstand in  
Deutschland sowie die Stärkung der führenden 
Position deutscher Unternehmen auf dem Gebiet der 
modernen Energietechnologien im internationalen 
Wettbewerb in den Blick. Auf diese Ziele ist auch das 
neue 8. Energieforschungsprogramm zur
angewandten Energieforschung – Forschungsmissionen für die 
Messtechnik zur Erfassung der solaren Einstrahlung an einem
Fassadenteststand des Instituts für Solarenergieforschung GmbH
Die Kopernikus-Projekte des BMBF zählen zu den 
größten Forschungsinitiativen der Bundesregierung 
zum Thema Energiewende. 140 Partner erforschen, 
wie ein klimaneutrales Deutschland möglich ist. Sie 
legen die Grundlage für technische, ökonomische 
und Soziale Innovationen in vier Schlüsselthemen 
der Energiewende: Technologien für das Stromnetz 
der Zukunft (Projekt ENSURE), Technologien zur 
Umwandlung von Strom in andere Energieträger 
durch Power-to-X (Projekt P2X), Technologien für die 
Industrie zur Anpassung der Stromnachfrage an das 
Angebot (Projekt SynErgie) und Politikinstrumente 
zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele
(Projekt Ariadne). In allen Kopernikus-Projekten
arbeiten Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft 
gemeinsam an Lösungen, die systemische Relevanz 
besitzen. Die Kopernikus-Projekte sind langfristig auf 
eine Projektlaufzeit von zehn Jahren angelegt, die in 
drei Förderphasen eingeteilt sind. Das Fördervolumen 
bis 2025 beträgt bis zu 400 Mio. Euro. Damit werden 
Ergebnisse aus der Grundlagenforschung gezielt in 
die Anwendung geführt.
Kopernikus-Projekte
Paneldiskussion auf dem Kopernikus-Symposium 2022
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 176 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 177
Energiewende des BMWK ausgerichtet. Damit hat 
das BMWK 2023 die Grundlinien und Schwerpunkte 
seiner Förderpolitik für die angewandte
Energieforschung festgelegt und verfolgt dafür einen
missionsorientierten Ansatz. Entsprechend ist die
Forschungsförderung sektor­ und fachthemenübergreifend an 
konkreten, ambitionierten Zielen für jede der
Missionen „Energiesystem“, „Wärmewende“, „Stromwende“, 
„Wasserstoff“ und „Transfer“ ausgerichtet.
Im Rahmen der Missionen sollen durch die
FuEFörderung innovative Lösungen für ein resilientes 
und effizientes Energiesystem, eine klimaneutrale 
Wärme­ und Kälteversorgung, die Umstellung der 
Stromversorgung auf erneuerbare Energien, eine 
nachhaltige Wasserstoffwirtschaft sowie einen 
schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in 
die Praxis vorangebracht werden. Das 2020 als neues 
Förderinstrument durch das BMWK etablierte Format 
Reallabore der Energiewende wird im 8.
Energieforschungsprogramm des BMWK fortgeführt. Mit den 
Reallaboren werden innovative Technologien in der 
praktischen Anwendung unter realen Bedingungen 
und im industriellen Maßstab getestet, insbesondere 
zu den Themen Wasserstoff und Sektorkopplung
sowie zu energieoptimierten Quartieren (●→  III 5.4 
Reallabore und Experimentierklauseln).
Neben der allgemeinen Forschungsförderung zu
angewandter nichtnuklearer Forschung adressieren aktuelle 
Förderaufrufe des BMWK im Rahmen des
Energieforschungsprogramms Ressourceneffizienz und
Kreislaufwirtschaft im Kontext der Energiewende sowie die 
Modernisierung der Stromverteilnetze (OptiNetD).
Das BMEL unterstützt die anwendungsorientierte 
Forschung auf dem Gebiet der Bioenergie. Mit dem 
Forschungsprogramm Strahlenschutz beim
Stromnetzausbau nimmt das BMUV mögliche gesundheitliche 
Wirkungen der mit dem Netzausbau verbundenen 
elektrischen und magnetischen Felder in den Blick.
Als dialogorientierte Foren für den Austausch
zwischen Forschung, Politik und Wirtschaft haben sich 
die „Forschungsnetzwerke Energie“ etabliert. Die 
neun Netzwerke zu den Themen Bioenergie,
Energiewendebauen, erneuerbare Energien, flexible
Energieumwandlung, Industrie und Gewerbe, Stromnetze, 
Start­ups, Systemanalyse und Wasserstoff werden 
vom BMWK gefördert.
Auf europäischer Ebene definiert der Strategic Energy 
Technology Plan (SET-Plan) Maßnahmen für
energietechnische Innovationen. Zur Umsetzung des 
SET-Plans koordinieren die EU­Mitgliedstaaten und 
assoziierte Länder ihre nationalen und regionalen 
Forschungs­, Entwicklungs­ und
Innovationsprogramme im Bereich der Energiewende im Rahmen der 
Partnerschaft Clean Energy Transition (CET). Deren 
Ziele sind in einer Strategischen Forschungs- und
Innovationsagenda (engl. Strategic Research and Innovation 
Agenda; SRIA) verankert. Der aktuelle Förderaufruf  
ist 2023 veröffentlicht worden. Deutschland ist zudem  
an der Initiative ERA-Net Smart Energy Systems (ERA-
NET SES) beteiligt. FuE­Projekte im aktuellen Aufruf 
EnerDigit setzen sich dabei in realen Umgebungen 
(Living Labs) mit Digitalisierungsfragen im Bereich 
erneuerbarer Energien auseinander.
Auf internationaler Ebene wirkt Deutschland im 
Bereich der Energieforschung am Technologie-
Kooperationsprogramm (engl. Technology Collaboration 
Programme; TCP) der Internationalen Energieagentur 
(engl. International Energy Agency; IEA) mit und 
ist Mitglied der internationalen Initiative Mission 
Innovation (MI) zur Forschungsförderung zum Thema 
erneuerbarer Energie.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ 8. Energieforschungsprogramm
 ↗ DLR-Energieforschung
 ↗ Reallabore der Energiewende
 ↗ Ressourceneffizienz und Circular Economy
 ↗ OptiNetD
 ↗ Kopernikus-Projekte für die Energiewende
 ↗ Forschungsnetzwerke Energie
 ↗  Europäische Kommission: Strategic Energy Technology 
Plan (engl.)
 ↗ Clean Energy Transition (CET) Partnership (engl.)
 ↗  International Energy Agency – Technology  
Collaboration Programme (engl.)
 ↗ Mission Innovation (engl.)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 177 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 178
Wasserstofftechnologien
Wasserstoff, Wasserstofffolgeprodukten und
Wasserstoffanwendungstechnologien fallen gemeinsam eine 
zentrale Rolle bei der Energiewende zu: als
Kernelement der Sektorenkopplung, als Rohstoff für
zahlreiche industrielle Prozesse, als Energiespeicher zum 
flexiblen Ausgleich von Lastspitzen im Stromnetz, im 
Verkehr bei schweren Nutzfahrzeugen sowie
zunehmend im Luft­ und Schiffsverkehr. Insbesondere
Grüner Wasserstoff – Wasserstoff aus erneuerbaren
Energiequellen – ist dabei entscheidend zur Erreichung der 
Treibhausgasneutralität. Ziel der Bundesregierung ist 
es daher, eine zuverlässige Versorgung Deutschlands 
mit Grünem, auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff zu 
erreichen. Bis 2030 soll eine Elektrolysekapazität in 
Deutschland von zehn Gigawatt  aufgebaut werden – 
nach aktuellem Stand schätzungsweise 30 bis 50 % des 
deutschen Wasserstoffbedarfs. Deutschland soll dabei 
durch den schnellen Hochlauf einer
Wasserstoffwirtschaft zugleich Leitmarkt und Leitanbieter von 
Wasserstofftechnologien werden.
Mit der Verabschiedung der Nationalen
Wasserstoffstrategie (NWS) im Juni 2020 sowie deren
Fortschreibung im Juli 2023 hat die Bundesregierung einen 
kohärenten Handlungsrahmen für die gesamte mit 
Wasserstoff verbundene Wertschöpfungskette – von  
der Erzeugung über Transport und Infrastruktur  
bis zur Nutzung sowie Weiterverwendung –
geschaffen und diesen mit konkreten Maßnahmen
unterlegt. Insbesondere Forschung, Innovation und die 
Fach kräfteausbildung sollen dabei gestärkt sowie 
bestehende FuI­politische Initiativen verstetigt und 
weiterentwickelt werden. Neben der
Technologieund Innovationsförderung liegt ein wichtiges Element  
der NWS in der nationalen und internationalen
Zusammenarbeit von Wissenschaft und Industrie.
Als Impulsgeber für die Forschungs­ und
Innovationspolitik sowie als unabhängiges Beratungsgremium 
stehen der Nationale Wasserstoffrat mit der Leitstelle 
Wasserstoff und das Forschungsnetzwerk Wasserstoff 
der Bundesregierung unterstützend zur Seite.
Das BMBF fördert drei Wasserstoff-Leitprojekte zu 
Kernfragen der Wasserstoffwirtschaft mit mehr als 
700 Mio. Euro: H2Giga bringt die Herstellung von 
großskaligen Elektrolyseuren in die Serienfertigung, 
H2Mare entwickelt Technologien zur Herstellung von 
Wasserstoff und H2­Folgeprodukten auf hoher See 
und TransHyDE entwickelt marktrelevante
Transporttechnologien für Wasserstoff weiter und testet diese. 
Daneben adressieren 36 geförderte
Grundlagenforschungsprojekte zukünftige Technologiegenerationen 
entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Unterstützt mit einer Förderung von rund 104 Mio. Euro 
sollen sie dazu beitragen, Antworten auf
grundlegende Fragen der Wasserstoffwirtschaft zu finden und 
so die wissenschaftliche Basis für neue Produkte und 
Anwendungen legen. Mit dem Ziel einer nationalen 
Wasserstoff­Roadmap stellte das Projekt H2­Kompass 
Ende 2023 Handlungsoptionen vor und betrachtete 
diese hinsichtlich ökologischer, ökonomischer und 
gesellschaftlicher Effekte.
Das BMBF fördert zusammen mit dem Land
Nordrhein­Westfalen bis 2038 im Rheinischen Kohlerevier 
das Helmholtz­Cluster für nachhaltige und
infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft (HC·H2). 
Dafür werden innerhalb von 16 Jahren insgesamt 
860 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Neben
Entwicklung einer lokalen Wasserstoffinfrastruktur durch 
die Förderung von Demonstrationsvorhaben steht 
vor allem der Aufbau des Instituts für nachhaltige 
Wasserstoffwirtschaft (INW) am Forschungszentrum 
Jülich im Mittelpunkt.
Ein Mitarbeiter am Teststand für Brennstoffzellen des Zentrums für 
BrennstoffzellenTechnik GmbH
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 178 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 179
Die NWS hat wesentliche Grundsteine für den
Markthochlauf der Wasserstofftechnologien gelegt. Das 
BMWK treibt diesen gemeinsam mit dem BMDV im 
Rahmen europäischer Großprojekte (engl. Important 
Projects of Common European Interest; IPCEI)
federführend voran. Diese unterstützen die gemeinsamen 
Investitionsanstrengungen kooperierender
europäischer Unternehmen, die privatwirtschaftlichen 
Investitionen werden durch staatliche Förderung 
flankiert. Mit diesem Instrument werden integrierte 
Projekte entlang der gesamten
Wasserstoffwertschöpfungskette gefördert. Das thematische
Spektrum umfasst Investitionen in Fertigungskapazitäten 
von Schlüssel komponenten und in den Aufbau einer 
Wasser stoff infrastruktur, die Nutzung von
Wasserstoff in der Industrie sowie Mobilitätsprojekte.
Die Realisierungsphase des ersten IPCEI Wasserstoff 
startete im Mai 2021. Das IPCEI Wasserstoff
wurde aufgrund der Vielzahl von über 400 Vorhaben 
der mehr als 20 teilnehmenden EU­Mitglied­ und 
EFTA­Staaten in Teilbereiche, sogenannte Wellen mit 
unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten
untergliedert, um separat notifiziert zu werden. Die erste 
Welle des IPCEI Hy2Tech mit Fokus auf technologische 
Entwicklungen wurde von der EU­Kommission im  
Juli 2022 beihilferechtlich genehmigt. Drei der vier 
deutschen Projekte haben bereits einen
Förderbescheid erhalten. Darauf folgte die Genehmigung der 
Vorhaben der Hy2Use­Welle (ohne deutsche
Beteiligung) im September 2022. Im Februar 2024 wurde die 
Hy2Infra­Welle mit 24 deutschen Projekten
genehmigt, die ein zentrales Element für das
WasserstoffKernnetz und für die inländische Erzeugung von 
Grünem Wasserstoff darstellen. Die Genehmigung der 
vierten Welle Hy2Move mit dem Fokus auf
Verkehrsanwendungen ist im ersten Halbjahr 2024 vorgesehen. 
Weitere Projekte werden mittlerweile auf anderen  
Notifizierungsgrundlagen weiterverfolgt, u. a. vier 
große Dekarbonisierungsprojekte der Stahlindustrie.
Im Verkehrsbereich sollen unter BMDV­Federführung 
Projekte zur Entwicklung von
BrennstoffzellenStack modulen, zur Entwicklung und Erprobung von 
Wasserstoff­Lkw, zur Entwicklung eines
Mittelstreckenflugzeugs für 100 Passagiere mit
WasserstoffBrennstoffzellenantrieb sowie zur Entwicklung eines 
Wasserstoff­Brennstoffzellen­Antriebssystems für 
eine bestehende batterieelektrische Pkw­Architektur 
gefördert werden. Das Investitionsvolumen für diese 
Projekte beträgt zusammen über 800 Mio. Euro an 
Bundes­ und Landesmitteln. Per IPCEI­
Anforderungen der EU­Kommission bereiten alle Projekte
planmäßig eine großskalige Serienfertigung vor, um eine 
wirtschaftliche Verwertung und gleichzeitig
Refinanzierung der getätigten Investitionen zu ermöglichen. 
Ein sogenannter „Claw­Back“­(Rückzahlungs­)
Mechanismus sieht vor, dass sich die Zuwendungsgeber an 
einem etwa entstehenden Überschuss eines Projekts 
durch Rückzahlungen stärker an den
Investitionskosten beteiligen, wenn sich die Verwertung erfolgreicher 
zeigt als ursprünglich prognostiziert.
Wasserstofftankstelle in der Hamburger HafenCity
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 179 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 180
Das BMDV fördert im Rahmen des Nationalen
Innovationsprogramms Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie Phase II (2016 – 2026) u. a. FuE­Vorhaben 
zur Etablierung von Wasserstoff­ und
Brennstoffzellentechnologie im Verkehrssektor, insbesondere im 
Straßen­, Schienen­, Wasser­ und Luftverkehr sowie 
in Sonderanwendungen. Die FuE­Förderung
konzentriert sich dabei auf Maßnahmen der Demonstration, 
Innovation und Marktvorbereitung und legt den Fokus 
insbesondere auf die Schnittstelle zwischen
anwendungsorientierter Forschung und Markteinführung 
im Bereich der Wasserstoff­ und
Brennstoffzellentechnologie im Verkehr.
Mit dem Innovations­ und Technologiezentrum für 
Wasserstoff (ITZ) sollen künftig Unternehmen bei 
ihren Entwicklungsaktivitäten im Verkehrsbereich 
unterstützt werden. Insbesondere für KMU soll so 
eine geeignete Entwicklungsumgebung geschaffen 
werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Angebote im 
Bereich der Prüfung und Zertifizierung sowie die 
internationale Zusammenarbeit zur Setzung von 
Standards. Das BMDV unterstützt den Aufbau des 
ITZ an den vier Standorten Chemnitz, Duisburg, 
 Pfeffenhausen (Bayern) sowie im Nord­Cluster
Bremen/Bremerhaven, Hamburg und Stade mit bis zu 
290 Mio. Euro.
Als ein wichtiges Anwendungsfeld treibt das BMWK 
mit dem Maritimen Forschungsprogramm die
Erforschung, Entwicklung und den Markthochlauf von 
alternativen, klimaneutralen Kraftstoffen und  
Antriebssystemen in der Schifffahrt – insbesondere  
von Wasserstoff – voran (●→  IV 5.4 Forschung für  
die maritime Wirtschaft und Schifffahrt).
Damit der Wasserstoff die erhoffte Wirkung für die 
Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und
Wärmeversorgung entfalten kann, sind Innovationen bei 
der Nutzung in diesen Sektoren sowie deren Kopplung 
untereinander ebenso entscheidend wie die
Bereitstellung einer ausreichend großen Menge Grünen 
Wasserstoffs. Um dies unter realen Bedingungen zu 
erproben, hat das BMWK seit 2020 sechs Reallabore 
der Energiewende zu Wasserstofftechnologien und 
Sektorkopplung gestartet. Diesen ist gemein, dass
integrierte Ansätze im Mittelpunkt stehen, die gesamte 
Wertschöpfungsketten von Wasserstoff – von der 
Erzeugung, lokalen Verteilung bis zur Nutzung in den 
verschiedenen Verbrauchssektoren – betrachten.
Neben Forschung und Entwicklung sowie
Marktaktivierung treibt das BMDV seit 2019 im Rahmen 
der HyLand­Initiative die regionale Verankerung der 
Wasserstoffnutzung voran und fördert den Aufbau  
sogenannter Wasserstoffregionen, um die
Einsatzmöglichkeiten der Wasserstofftechnologien in der 
Praxis vor Ort zu erproben. Im Rahmen der zweiten 
Förderrunde wurden Wasserstoffkonzepte von 33 
Regionen in den Kategorien HyStarter, HyExperts und 
HyPerformer ausgewählt. Als Teil des HyLand­
Netzwerks werden die Regionen bei der Erstellung von 
regional integrierten Konzepten zur Einführung von 
Wasserstoff­ und Brennstoffzellentechnologien im 
Verkehr unterstützt und begleitet.
Das BMUV fördert mit seiner Exportinitiative
Umweltschutz Maßnahmen im Bereich des Exports von  
grüner und nachhaltiger (Umwelt­) Infrastruktur.  
Dadurch soll Wissen und Anwendung von
innovativen Klimaschutztechnologien international
zugänglich gemacht werden. Seit 2021 werden darüber 
explizit Projekte im Bereich Grüne Wasserstoff­ und 
Brennstoffzellentechnologien zur netzfernen und 
dezentralen Stromversorgung gefördert.
Wissenschaftliche und technologische Grundlagen 
für eine zukünftige Kreislauf-
Wasserstoffwirtschaft schaffen – dazu trägt das Internationale
Zukunftslabor „REDEFINE Hydrogen Economy“ bei, 
das seit 2021 vom BMBF gefördert wird. Das Team 
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern 
aus 13 Ländern entwickelt an der Technischen
Universität München neuartige Technologien mit dem 
Ziel, Grünen Wasserstoff aus biogenen Reststoffen 
in einem Gesamtsystem für die Stromversorgung 
zu erzeugen und zu nutzen. Dabei werden die 
Entwicklungen neuer Technologieansätze für die 
Hochtemperatur-Elektrolyse, für die Vergasung 
von Biomasse sowie für die biokatalytische
Synthese von Grundchemikalien miteinander verzahnt.
Internationales Zukunftslabor 
 „REDEFINE Hydrogen Economy“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 180 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 181
Auf Initiative der Bundesregierung wurde gemeinsam  
mit der Europäischen Kommission sowie
Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Industrie und 
Zivilgesellschaft zahlreicher europäischer Länder ein 
Agendaprozess zu Grünem Wasserstoff durchgeführt. 
Im Ergebnis wurde 2022 eine Strategische Forschungs- 
und Innovationsagenda (engl. Strategic Research and 
Innovation Agenda; SRIA)  gestartet, die die Errichtung 
einer wettbewerbsfähigen europäischen
Wasserstoffwirtschaft beschleunigen soll.
Deutschland wird neben der eigenen Erzeugung
zukünftig auch auf den Import großer Mengen von
Wasserstoff angewiesen sein. Damit dies gelingen kann, 
sind strategische Energiepartnerschaften mit
möglichen Erzeugerländern weltweit genauso notwendig 
wie geeignete Transportmöglichkeiten (●→  Infobox: 
Wasserstoff – Internationale Kooperation in Forschung 
und Innovation in: VI Europäische und internationale 
Zusammenarbeit).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Wasserstoffstrategie
 ↗ Forschungsnetzwerk Wasserstoff
 ↗ Nationaler Wasserstoffrat
 ↗ Nationale Wasserstoffprojekte
 ↗ Wasserstoff-Leitprojekte
 ↗ Wasserstoff-Kompass
 ↗ Helmholtz-Cluster HC·H
2
 ↗ Institut für nachhaltige Wasserstoffwirtschaft
 ↗ IPCEI Wasserstoff
 ↗ Energiesystemforschung – Sektorkopplung
 ↗ Energiesystemforschung – Labore der Energiewende
 ↗ Exportinitiative Umweltschutz
 ↗  Strategische Forschungs- und Innovationsagenda 
Grüner Wasserstoff
 ↗ Internationale Wasserstoff-Kooperationen
 ↗  Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und 
Brennstoffzellentechnologie
 ↗ HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland
 ↗ Innovations- und Technologiezentrum für Wasserstoff
 ↗  Internationales Zukunftslabor „REDEFINE Hydrogen 
Economy“
Batterieforschung
Batterien sind als Schlüsseltechnologie ein Baustein 
für die Energiewende und die Dekarbonisierung des 
Verkehrssektors. Von der Unterhaltungselektronik 
und mobilen Endgeräten über stationäre
Energiespeicher und das Elektroauto bis zu industriellen 
Anwendungen – Batteriespeicher und Batteriezellen 
spielen in vielen Anwendungen und insbesondere bei 
der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft 
in Richtung Netto­Null­Emission eine zentrale Rolle. 
So ist davon auszugehen, dass sich die Nachfrage 
nach Lithium­Ionen­Batterien bis 2030 von heute 
jährlich 200 GWh auf mehr als 2.000 GWh
verzehnfachen wird. Auf die Herstellung von Batterien 
ver lagert sich damit zukünftig ein großer Anteil der 
Wertschöpfung in Branchen, wie beispielsweise  
der Automobilindustrie, die eine großen Stellenwert 
in Deutschland besitzen.
Um den aktuellen Entwicklungen der Technologie 
und des Marktes begegnen zu können und
Deutschland zu einem Zentrum für Forschung, Fertigung und 
Recycling von Batteriezellen zu machen, hat das BMBF 
mit dem Dachkonzept Batterieforschung die
strategische und förderpolitische Grundlage weiterentwickelt. 
Ziel ist es, eine technologisch souveräne,
wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungskette  
in Deutschland und Europa aufzubauen und so 
Deutschlands technologische Souveränität in diesem 
Lithiumbatterie für Elektroautos
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 181 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 182
Bereich zu sichern. Bestehende
Batteriekompetenzen an Batteriezentren und in Clusterstrukturen 
sowie neue Forschungs­ und Förderansätze werden 
hierbei auf eine effiziente und zukunftsgewandte 
Innovationspipeline ausgerichtet. Die Umsetzung 
des Dachkonzepts Batterieforschung erfolgt in fünf 
Handlungsfeldern: Forschung zu Material­ und
Produktionsprozessen, Skalierungsforschung und
Digitalisierung, ressourcenschonende Batteriekreisläufe, 
Technologievarianten der Zukunft sowie die
Weiterentwicklung des Batterieforschungsökosystems.
Damit schlägt das BMBF den Bogen von der
Erforschung neuer Batteriekonzepte hin zur
Industrialisierung – insbesondere mit Hilfe der im Aufbau 
befindlichen Fraunhofer­Forschungseinrichtung 
Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB). Im Rahmen 
der FFB lassen sich Technologien mit mittleren bis 
hohen Technologiereifegraden validieren sowie
Prozesse und Prozessschritte auf höchster
Skalierungsstufe in einem industrienahen Umfeld untersuchen. 
Zudem wird die FFB auch als Technologieanbieter für 
bestehende und kommende Batteriefabriken
auftreten und kann durch ihre flexible Ausgestaltung an der 
Schnittstelle von Forschung und industrieller
Fertigung auf aktuelle Technologie und
Marktentwicklungen reagieren.
Die FFB wird durch ein umfangreiches Portfolio an 
FuI­politischen Maßnahmen ergänzt. Um großen und 
komplexen Forschungsaufgaben in diesem Bereich 
erfolgreich zu begegnen, fördert das BMBF zudem die 
Bündelung der bundesweiten akademischen
Kompetenzen und Forschungsinfrastrukturen im Rahmen 
vom Batteriekompetenzclustern. Deren
Themenspektren umfassen flüssigelektrolytbasierte
Batteriesysteme (ExcellBattMat), Festkörperbatterien (FestBatt), 
Prozessketten der Batteriezellproduktion (ProZell), 
intelligente Batteriezellproduktion (InZePro),
Analytik und Qualitätssicherung (AQua), Recycling und 
„grüne“ Batterien (greenBatt) sowie
Batterienutzungskonzepte (BattNutzung). Ergänzend sollen zudem 
industriegeführte Verbundprojekte initiiert werden. 
Um an dem in den Clustern erarbeiteten Know­how 
anzuknüpfen und erfolgreiche Forschungsaktivitäten 
zu verstetigen, fördert das BMBF seit 2023 mit Clusters 
Go Industry den Transfer wissenschaftsbasierter, 
anwendungsnaher Batterieforschung in die
industrielle Praxis. Zudem widmet sich die Förderrichtlinie 
Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien 
für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und 
nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten (B@TS)  
der industrienahen, anwendungsorientierten
Grundlagenforschung zu Batterietechnologien.
Forschung für eine automatisierte intelligente und nachhaltige Produktion von Energiespeichersystemen am Fraunhofer-Institut für Gießerei-, 
Composite- und Verarbeitungstechnik
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 182 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 183
Unter dem Dachkonzept Batterieforschung werden 
schließlich der Ausbau der nationalen
Forschungsinfrastruktur (ForBatt) und von Forschungsverbünden 
im Bereich der Batteriematerialien und ­technologien 
(Batterie 2020 Transfer) inklusive des Wissenstransfers 
in die industrielle Praxis gefördert. Darüber hinaus 
wird durch Aus­ und Weiterbildung die
Fachkräftebasis gestärkt und der wissenschaftliche Nachwuchs 
(BattFutur) gefördert. Der Aufbau der European
Learning Lab Battery (ELLB) als „Lernfabrik“ an der FFB 
ergänzt diese Aktivitäten. Auch über das Dachkonzept 
hinaus adressiert das BMBF Themen der
Batterieforschung im Förderbereich Energie mit Fokus auf
Konzepten für die übernächsten Batteriegenerationen.
Mit dem Förderaufruf Forschung in der
Schwerpunktförderung Batteriezellfertigung wird seit 2021 die 
Innovationsbasis entlang der Batterie­
Wertschöpfungskette gefördert, um die industrielle Produktion 
von Batteriezellen zu unterstützen. Zudem fördert das 
BMWK die Fachkräftesicherung für die wachsende 
Batterieindustrie mit den sogenannten Batterie­
Kompetenz­Trios aus Unternehmen/Innovationsclustern, 
Bildungsträgern und Forschungseinrichtungen.
Neben der nationalen soll vor allem auch die
europäische und internationale Zusammenarbeit
vorangetrieben werden. In den Jahren 2019 und 2021 
starteten zwei IPCEI zur Batterieforschung. Sie sollen 
in Deutschland und Europa eine eigenständige, 
geschlossene und nachhaltige Wertschöpfungskette 
für Batteriezellen aufbauen, die von der
Aufbereitung der Rohstoffe über die Batteriezellfertigung bis 
hin zum Recycling den vollständigen Lebenszyklus 
einer Batteriezelle abdeckt. Für beide IPCEI hat das 
BMWK bis lang annähernd 1,5 Mrd. Euro zur
Verfügung gestellt. Zur weiteren Stärkung einer innovativen 
Batteriewertschöpfungskette in Deutschland hat die 
Bundesregierung 2023 unter dem neuen Temporary 
Crisis and Transition Framework (TCTF) eine investive 
Fördermaßnahme mit FuE­Elementen gestartet. Sie 
stellt dafür zusätzlich ca. 1 Mrd. Euro zur Verfügung. 
Der Fokus soll noch mal stärker auf großen
strategischen Innovationsprojekten liegen, die die komplette 
europäische Batterie­Wertschöpfungskette in den 
Blick nehmen.
Mit der Europäischen Batterieallianz (engl. European 
Battery Alliance; EBA250) ist eine zentrale
Plattform zur Abstimmung zwischen den europäischen 
Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und 
europäischen Industrieunternehmen geschaffen 
worden. Ihr Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige,
innovative und ressourcenschonende Zellfertigung in 
Europa anzusiedeln.
Der Aufbau einer wettbewerbsfähigen und
nachhaltigen europäischen industriellen Wertschöpfungskette 
für Elektromobilität und stationäre Anwendungen ist 
auch Ziel der europäischen Partnerschaft BATT4EU, 
die im EU­Forschungsrahmenprogramm Horizont
Europa eingerichtet wurde und die 2024 ihre neue SRIA 
veröffentlicht hat.
Die Bundesregierung beteiligt sich zudem im
europäischen Forschungsnetzwerk M-RA.NET zum Thema 
Material­ und Batterietechnologien zur Koordination 
von nationalen Forschungsprogrammen und
kooperiert in der Batterieforschung auf bilateraler Ebene, 
u. a. mit Frankreich, Israel, Taiwan und den USA.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Batterieforschung
 ↗ Dachkonzept Batterieforschung
 ↗ Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)
 ↗ Clusters Go Industry
 ↗ ForBatt
 ↗ Batterie 2000 Transfer
 ↗ BattFutur
 ↗ Schwerpunktförderung Batteriezellfertigung
 ↗ Batteriezellfertigung
 ↗ Batterien „made in Germany“
 ↗ IPCEI Batteries (engl.)
 ↗ European Battery Alliance (engl.)
 ↗ BATT4EU (engl.)
 ↗ M-ERA.NET (engl.)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 183 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 184
Fusionsforschung
Die technische Nutzung von Fusionsenergie bietet 
die Chance, einen Beitrag zur Energiesouveränität 
und zur technologischen Souveränität nach 2050 zu 
leisten. International ist der Wettbewerb um das erste 
wirtschaftliche Fusionskraftwerk bereits im Gange. 
Daher hat das federführende BMBF – aufbauend auf 
den Ergebnissen der Expertenkommission zur
laserbasierten Trägheitsfusion ein Positionspapier
erarbeitet, welches Handlungsfelder und mögliche,
strategisch ausgerichtete Maßnahmen in der Magnet­ und 
Laserfusionsforschung technologieoffen skizziert.
Anders als in der Magnetfusion gibt es in der
Trägheits­ und insbesondere in der Laserfusion derzeit  
in Deutschland keine vergleichbare
Forschungslandschaft. Dennoch verfügt Deutschland mit
Forschungszentren, die im Bereich der Grundlagenforschung 
mit Hochenergielasern aktiv sind, über exzellente 
Ausgangsbedingungen. Mit Blick auf die
Industrielandschaft gehört Deutschland in relevanten
Technologiezweigen und benötigten Systemkomponenten 
(Lasertechnik, optische Komponenten, spezialisierte 
Sensorik) zu den führenden Nationen. Daraus ergeben 
sich Chancen für die Laserfusion in Deutschland.
Hier setzt das Förderprogramm Fusion 2040 –
Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk des BMBF 
an, dessen wesentliches Ziel die Beschleunigung der 
Technologieentwicklung auf dem Weg zur Errichtung 
eines Fusionskraftwerks ist. Das Förderprogramm, 
für das bis 2028 ein Mittelvolumen von zunächst 
370 Mio. Euro vorgesehen ist, ergänzt die bestehende 
institutionelle Förderung der Fusionsforschung  
von derzeit ca. 150 Mio. Euro jährlich um eine
anwendungsorientierte Projektförderung mit
Industriebeteiligung. Damit sollen die technologische Reife
relevanter Technologien vorangebracht sowie be nötigte 
Infrastrukturen, internationale Kooperationen, 
wissenschaftlicher Nachwuchs und ein
Fusionsökosystem auf­ und ausgebaut werden.
Die drei deutschen Forschungszentren, an denen 
bereits in der Vergangenheit über die institutionelle 
Förderung Fusionsforschung betrieben wurde, sind 
das Max­Planck­Institut für Plasmaphysik (IPP), das 
Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und das 
Forschungszentrum Jülich (FZJ). Sie stehen in
engem Austausch und leisten wichtige Beiträge für die 
nationale sowie internationale Fusionsforschung. 
Die Förderung des KIT und des FZJ erfolgt durch die 
programmorientierte Förderung der HGF. Die
institutionelle Förderung des IPP erfolgt seit Anfang 2021 
über die MPG.
Mit Großgeräten wie dem Tokamak ASDEX Upgrade 
und dem Stellarator Wendelstein 7­X (●→  Infobox: 
Fusionsanlage Wendelstein 7-X), beide am IPP, sowie 
dem Hochtemperatur­Helium­Kreislauf ( HELOKA) 
Blick in die Experimentierhalle und auf die Fusionsanlage Wendelstein 7-X
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 184 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 185
und dem Tritiumlabor Karlsruhe (TLK), beide am KIT, 
steht eine weltweit einmalige Infrastruktur zur
Verfügung. Die Arbeiten an den deutschen
Forschungszentren sind eingebunden in das
Fusionsforschungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft 
Euratom. Das IPP koordiniert das 2014 gegründete 
Konsortium EUROfusion, ein  Zusammenschluss aus 
28 nationalen Fusionsforschungseinrichtungen in 
26 Ländern der Europäischen Union und der Schweiz, 
dem Vereinigten Königreich sowie der Ukraine als
assoziierten Mit gliedern, welches die zentrale Struktur 
der europäischen Fusionsforschung darstellt.
Deutschland ist als Mitglied von Euratom auf
europäischer Ebene zusammen mit den anderen
EUMitgliedstaaten mittelbar am Bau des International 
Thermonuclear Experimental Reactor (ITER) in 
Südfrankreich beteiligt. Die EU ist einer von sieben 
Partnern im Projekt, neben Japan, den USA, Russland, 
China, Südkorea und Indien. Sie wird im ITER­Rat von 
Euratom vertreten. ITER soll die grundlegende
Machbarkeit der Aufrechterhaltung einer kontrollierten 
terrestrischen Fusionsreaktion und der technischen 
Nutzbarmachung der dabei freiwerdenden Energie 
demonstrieren und dafür – erstmals – mit einem 
Fusionsplasma im 500­Megawatt­Bereich zehnmal 
mehr thermische Energie liefern als zur Aufheizung 
des Plasmas benötigt wird. Plasma bezeichnet hierbei 
ein auf 100 bis 150 Mio. Kelvin erhitztes Gasgemisch 
aus Deuterium und Tritium, bei dem Elektronen und 
Atomkerne voneinander getrennt sind. Langfristig 
soll ITER damit ein wichtiger Zwischenschritt auf 
dem Weg zu einem ersten Demonstrationskraftwerk 
(DEMO) sein, das Strom ins Netz einspeisen kann. 
2010 wurde mit dem Bau des ITER­Gebäudes, 2020 
mit der Konstruktion des Fusionsreaktors begonnen. 
Bedingt durch die große technologische, aber auch 
strukturelle Komplexität des Projekts mit vielen  
„First of a kind“­Komponenten und einigen
technischen Rückschlägen wird die Zeit­ und Kostenplanung 
derzeit grundlegend durch die ITER­Organisation 
überarbeitet. Es ist beabsichtigt, diesen Mitte 2024 den 
Partnern im ITER­Rat vorzustellen. Gemäß
EUROFusion Roadmap müsste DEMO in den frühen 2040 
Jahren beginnen, um den Betriebsbeginn in den 
2050er Jahren zu ermöglichen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Positionspapier Fusionsforschung
 ↗ Helmholtz-Gemeinschaft: Nuclear Fusion
 ↗ Max-Planck-IPP: Tokamak ASDEX Upgrade
 ↗ Max-Planck-IPP: Wendelstein 7-X
 ↗ EUROfusion (engl.)
 ↗ ITER (engl.)
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP) in 
Greifswald betreibt mit dem Wendelstein 7-X den 
weltweit größten und fortschrittlichsten
Stellarator-Fusionsreaktor. Dessen einzigartiges
Magnetfeld-Design – das technische Kernstück besteht 
aus 50 speziell geformten, supraleitenden
Magnetspulen – stabilisiert das Fusions-Plasma mit bis zu 
30 Minuten langen Entladungen bei Temperaturen 
von bis zu 100 Mio. Grad. Damit bietet
Wendelstein 7-X eine vielversprechende Alternative zu 
herkömmlichen Fusionsansätzen. Die
Hauptmontage wurde im Jahr 2014 abgeschlossen. Das erste 
Plasma wurde im Dezember 2015 erzeugt. Dem 
schlossen sich weitere Ausbau- und
Experimentierphasen an, um die grundsätzliche Eignung von 
Fusionsreaktoren dieses Bautyps für einen Einsatz 
als Kraftwerk zu untersuchen. Seit Anfang 2022 ist 
die Endausbaustufe erreicht.
Montage der Grafitkacheln im Plasmagefäß von Wendelstein 7-X
Fusionsanlage Wendelstein 7-X
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 185 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 186
Forschung für kerntechnische  
Sicherheit und Strahlenforschung
Die Berechtigungen zum Leistungsbetrieb der letzten 
drei damals im Leistungsbetrieb befindlichen
Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 
sind mit Ablauf des 15. April 2023 erloschen. Damit 
endet die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen 
Erzeugung von Elektrizität in Deutschland und es 
gilt, Stilllegung und Abbau der Atomkraftwerke sicher 
zu vollenden und Lösungen für die Endlagerung 
hochradioaktiver Abfälle voranzubringen. Die
Förderung der nuklearen Sicherheitsforschung der
Bundesregierung liefert hier wichtige wissenschaft liche 
Grundlagen. Zudem liegt auch der sichere Betrieb 
kerntechnischer Anlagen im Ausland im
unmittelbaren deutschen Sicherheitsinteresse. Daher wird sich 
Deutschland weiterhin aktiv in die internationale 
 Diskussion kerntechnischer Sicherheitsfragen sowie 
die Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft 
und Technik einbringen. Das Konzept zur
Kompetenz­ und Nachwuchsentwicklung für die nukleare 
Sicherheit der Bundesregierung bildet in diesen 
Bereichen die Basis für konkrete Maßnahmen, die 
den Kompetenzerhalt und die
Kompetenzentwicklung stärken.
Eine leistungsfähige Strahlenforschung liefert die 
wissenschaftlichen Grundlagen, um das von
Strahlung ausgehende Risiko für die Gesundheit sowie 
den Nutzen für den technischen und medizinischen 
Fortschritt bewerten zu können. Die
Forschungsförderung der Bundesregierung stellt sicher, dass das 
hohe wissenschaftliche Niveau der Strahlenforschung 
und die auch in Zukunft dringend benötigten
Kompetenzen auf allen Gebieten der Strahlenforschung in 
Deutschland langfristig gewahrt bleiben und weiter 
ausgebaut werden.
Die Ressortforschung des BMUV, insbesondere das 
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 
(BASE), hat zum Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse 
für die sachgerechte Erfüllung der Ressortaufgaben 
zu gewinnen. Mit dem Projektförderprogramm zur 
Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 
(2021 – 2025) fördert das BMUV die
anwendungsorientierte Grundlagenforschung in den
Forschungsgebieten Reaktorsicherheit, verlängerte
Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle, 
Endlagerung sowie Querschnittsthemen zu diesen 
Forschungsgebieten.
Kontrollraum in einem Kernkraftwerk
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 186 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 187
Im Geschäftsbereich des BMWK forschen die
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) 
auf dem Gebiet der Endlagerung sowie die
Bundesanstalt für Materialforschung und ­prüfung (BAM) 
zur Sicherheit von Transport­ und von
Transportund Lagerbehältern für radioaktives Material. Im 
Rahmen des BMBF­Förderkonzepts FORKA –
Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen 
wird bis 2027 FuE für anwendungsorientierte
Technologien und Verfahren unterstützt. Mit der
Förderrichtlinie zur Nuklearen Sicherheits- und
Strahlenforschung stärkt das BMBF den Kompetenzerhalt 
und die Nachwuchsförderung auf diesem Gebiet, 
um die Sprechfähigkeit Deutschlands zur Sicherheit 
kerntechnischer Anlagen im Ausland sicherzustellen 
und den diesbezüglichen Stand von Wissenschaft 
und Technik weiter zu erhöhen.
Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland an der 
europäischen und internationalen Zusammenarbeit 
zur nuklearen Sicherheitsforschung, z. B. im Rahmen 
der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und 
der OECD Nuclear Energy Agency (NEA) sowie der 
Internationalen Atomenergie­Organisation (engl. 
International Atomic Energy Agency; IAEA). So legt 
beispielsweise das Euratom­Forschungs­ und
Ausbildungsprogramm (2021– 2025) einen Schwerpunkt 
auf die kontinuierliche Verbesserung der nuklearen 
Sicherheit und des Strahlenschutzes. Es ist Teil der 
Bemühungen der EU, die Technologieführerschaft 
weiter auszubauen und Spitzenleistungen in der
Nuklearforschung und ­innovation zu fördern,
insbesondere bei der Gewährleistung höchster
Sicherheitsstandards, Schutzmaßnahmen, Strahlenschutz, sicherer 
abgebrannter Brennelemente, Entsorgung
radioaktiver Abfälle und Stilllegung kerntechnischer Anlagen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nukleare Sicherheit
 ↗ Strahlenschutz
 ↗ Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit
 ↗  Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen  
Entsorgung (BASE)
 ↗ Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
 ↗  Endlagerung radioaktiver Abfälle, Geotechnische 
Sicherheit
 ↗ Kerntechnische Entsorgung
 ↗ Forschung für den Rückbau kerntechnischer Anlagen
 ↗  Projektförderung in der Nuklearen Sicherheits- und 
Strahlenforschung
 ↗ Euratom
 ↗ Nuclear Energy Agency (engl.)
 ↗ International Atomic Energy Agency (engl.)
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 187 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 188
1.3  Transformation des Mobilitätssystems
Eine nachhaltige Mobilität der Zukunft vereint 
 Klima neutralität, positive ökonomische und
ökologische Impulse und eine breite soziale Teilhabe. Ziel ist es, 
die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturen in 
allen Regionen, in der Stadt und auf dem Land,
verlässlich sicherzustellen. Klimawandel und Wetterextreme 
sind zunehmende Herausforderungen der
Verkehrsinfrastruktur, die der Forschung und Entwicklung von 
Anpassungsmaßnahmen und robuster
Infrastrukturgestaltung bedürfen. Das Verkehrssystem ist somit 
insgesamt physisch, digital und systemisch im Sinne 
der Daseinsvorsorge zu stärken. Die Transformation 
des Mobilitätssystems braucht daher klimaschonende, 
umweltverträgliche, wirtschaftlich effiziente,
barrierefreie und sozial gerechte Mobilitätslösungen.
Die Bundesregierung fördert ressortübergreifend
Forschungs­ und Entwicklungsprojekte, deren modell hafte 
Umsetzung und den Wissenstransfer zu technischen 
Lösungen für Antriebe, Kraftstoffe und
Speichertechnologien, zu innovativen Mobilitäts­ und
Logistikkonzepten, zur Automatisierung und digitalen Vernetzung, 
zum Infrastrukturaufbau und zur Netz integration,  
aber auch zum Aufbau und zur Stärkung von
Wertschöpfungsketten und Sozialen Innovationen.
Mit dem Strategischen Ressortforschungsrahmen 
für die 20. Legislaturperiode richtet das BMDV die 
eigene Forschung innerhalb der einzelnen
Ressortforschungseinrichtungen sowie die Forschungsför derung 
an den Forschungsschwerpunkten „Leistungsfähige 
Verkehrsinfrastruktur“, „Klimaneutralität und 
Umweltschutz in Verkehrssystemen“, „Mobile, digital 
vernetzte Gesellschaft und Wirtschaft“,
„Leistungsfähige digitale Netze und Datenstrukturen“,
„Fortentwicklung digitaler Anwendungen“ sowie „Resiliente 
Verkehrs­ und Datensysteme und
Verkehrssicherheit“ aus. Die Impulse und Forschungsergebnisse der 
Ressortforschungseinrichtungen sind ein wichtiger 
Beitrag für die Transformation des Mobilitätssystems.
Als verkehrsträgerübergreifendes Format in der 
Ressortforschung bündelt das BMDV­
Expertennetzwerk die Kompetenzen von sechs
Ressortforschungseinrichtungen und einer Fachoberbehörde im 
Geschäftsbereich des BMDV. Hier werden
behördenübergreifende Fragestellungen der Mobilität in sechs 
Themenfeldern gemeinsam bearbeitet. Zudem wurde 
2022 der Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität 
(EKM) eingerichtet. Der 20­köpfige Beirat berät das 
BMDV zur Umsetzung eines
verkehrsträgerübergreifenden Klimaschutzes, zu Instrumenten der
Digitalisierung für den Klimaschutz im Verkehrssektor sowie 
zur Tragfähigkeit verkehrlicher
Klimaschutzmaßnahmen in der Gesellschaft.
Im Zusammenhang mit der Transformation des  
Mobilitätssystems befindet sich auch die
Fahrzeugbranche in einem tiefgreifenden Strukturwandel – 
mit vielfältigen Herausforderungen, aber auch
Chancen. Mit dem Förderrahmen Zukunftsinvestitionen 
Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie unterstützt 
das BMWK die Fahrzeugbranche in Deutschland bei 
der erfolgreichen Gestaltung der Transformation. 
Dafür hat die Bundesregierung im Konjunktur- und 
Zukunftspaket vom Juni 2020 unter der Ziffer 35c 
(kurz: KoPa 35c) einen Betrag in Höhe von 2 Mrd. Euro 
für Forschung und Entwicklung sowie Investitionen 
der Fahrzeughersteller­ und Zulieferindustrie
bereitgestellt. Dieser wird über das BMWK über mehrere 
Förderprogramme umgesetzt: Modernisierung der 
Radfahrer, Fußgänger, Bus und Autos auf der Kennedybrücke in Bonn
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 188 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 189
Produktion als Schub für Produktivität und Resilienz 
(Modul a), neue, innovative Produkte als Schlüssel für 
Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft im Rahmen des 
Programms Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien 
(NFST) (Modul b) sowie gemeinsame Lösungen finden, 
regionale Innovationscluster aufbauen (Modul c).
Im Rahmen des Programms NFST werden
vorwettbewerbliche FuE­Projekte gefördert, die sich mit 
hochinnovativen Technologien rund um Fahrzeuge 
sowie Fahrzeug­ und Mobilitätssysteme befassen. 
Weitere Themen sind innovative Fahrzeuge und 
Systemtechnologien auf Straße und Schiene, die
Einbindung von Fahrzeugen in Daten­ und
Mobilitätssysteme oder die Digitalisierung von Fahrzeugen selbst. 
Auch der Einsatz innovativer Ansätze im Bereich der 
KI, von der Fahrzeugentwicklung bis hin zum Betrieb, 
insbesondere im Anwendungsfeld automatisierter 
und vernetzter Fahrzeuge, stellt einen
Förderschwerpunkt dar. In industrieübergreifenden
Forschungsprojekten wird ein gesamtheitlicher Ansatz verfolgt, 
um die Erzeugung von synthetischen Sensordaten, 
das Training, die Validierung und die methodische 
Absicherung von automatischen Fahrfunktionen zu 
erforschen, welche auf KI basieren oder diese nutzen.
Zudem stärkt das BMWK mit der Förderung von 
thematischen Transformationsnetzwerken,
Transformations­Hubs und regionalen Innovationsclustern 
die Vernetzung von Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Stakeholdern, den Wissenstransfer 
hin zu KMU sowie die Schaffung von Synergieeffekten 
zwischen den Vorhaben. Damit wird die Gestaltung der 
Transformationsprozesse in der Automobil­ und
Zulieferindustrie insbesondere in den vom Strukturwandel 
besonders betroffenen Regionen vorangetrieben.
Von insgesamt 55 Instituten und Einrichtungen des 
DLR sind 29 verkehrstechnisch ausgerichtet – damit 
stellt das DLR die größte institutionell geförderte 
Verkehrsforschungseinrichtung in Europa dar. Das 
DLR folgt einem systemischen, programmatischen 
Ansatz und legt besonderes Augenmerk auf das
Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsträger. 
Im Fokus der Forschung stehen ebenfalls die
zunehmende Automatisierung und Digitalisierung des 
Verkehrssystems der Zukunft, die damit verbundenen 
Chancen und Risiken sowie die elementare
Verknüpfung von Energie­ und Verkehrssystem zur
Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität. Die Darstellung  
der Forschung für die maritime Wirtschaft und
Schifffahrt erfolgt im ●→  Kapitel IV 5 Weltraum und Meere.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Strategischer Rahmen der BMDV-Ressortforschung
 ↗ Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität
 ↗ BMDV-Expertennetzwerk
 ↗ Expertenbeirat Klimaschutz in der Mobilität
 ↗ DLR Verkehrsforschung
 ↗  Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und  
Zulieferindustrie
 ↗ Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien
In Zusammenarbeit zwischen dem DLR und dem  Automobilunternehmen HWA wurde ein Fahrzeugprototyp 
entwickelt und auf der IAA Mobility 2023 vorgestellt, der mit E-Antrieb und dank innovativer Technik ohne 
Feinstaub- und Mikroplastikemissionen nahezu emissionsfrei ist. Statt einer herkömmlichen Scheibenbremse 
ist das Fahrzeug mit einer Lamellenbremse ausgestattet. Diese ist platzsparend in die Elektromotor-Getriebe-
Einheit integriert, sodass der Bremsabrieb per Filter aufgefangen werden kann. Dank der speziell entwickelten 
Hochleistungselektronik wird zudem die Bremsenergie nahezu vollständig zurückgewonnen. Den freigewordenen 
Platz nutzten die Forscherinnen und Forscher für eine weitere Innovation: Der geschlossene Radkasten des Zero 
Emission Drive Unit (ZEDU-1) ist aerodynamisch so ausgelegt, dass beim Fahren ein Unterdruck entsteht, der 
auch die vom Reifenabrieb herrührenden Feinstaubemissionen zurückhält: Eine Lüftereinheit in der Frontpartie 
des Fahrzeugs saugt die Partikel ab und schickt sie durch ein Filtersystem.
Emissionsfrei unterwegs ohne Feinstaub und Mikroplastik
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 189 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 190
Elektromobilität
Der Verkehrssektor ist mitverantwortlich für die 
Gesamttreibhausgasemissionen Deutschlands. Diese 
sollen gemäß den Zielen des Bundes-
Klimaschutzgesetzes bis 2030 von 147 Mio. Tonnen CO2­Äquivalent 
pro Jahr auf jährlich nur noch 85 Mio. Tonnen sinken. 
Elektromobilität ist ein Schlüssel für die Gestaltung 
eines innovativen, nachhaltigen und
klimaschonenden Verkehrssystems. Seit Ende 2022 sind mehr 
als eine Million reine Elektrofahrzeuge in
Deutschland zugelassen – bis 2030 sollen es 15 Mio. sein. Die 
Bundesregierung trägt mit ihrer FuE­Förderung dazu 
bei, die Technologieentwicklung voranzutreiben 
und den Markthochlauf der Elektromobilität weiter 
zu beschleunigen.
Die Erschließung der energie­ und klimapolitischen 
Potenziale der Elektromobilität und gleichzeitig 
die Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher 
Industriebranchen stehen im Fokus des FuE­
Förderprogramms Erneuerbar mobil des BMWK. Das  
Themenspektrum der aktuellen, bis 2025 gültigen  
Bekanntmachung umfasst u. a. Feld­ und
Pilotversuche, Erschließung des Klima­ und Umweltvorteils  
von Elektrofahrzeugen, Ladekomfort, Verfügbarkeit 
und Auslastung von Ladeinfrastruktur, ökologische 
Standards, Ressourcenverfügbarkeit und Recycling 
sowie Stärkung der Wertschöpfungsketten.
Im Rahmen des 2023 aufgelegten BMWK­
Technologieprogramms IKT für Elektromobilität:
wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und
Infrastrukturen werden IKT­Projekte, die sich ganzheitlich 
mit dem Laden von E­Fahrzeugen, mit Mobilität 
im Wasserstoff­Ökosystem und mit
hochautomatisiertem Fahren in der Personen­ und Warenlogistik 
beschäftigen, gefördert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Elektromobilität in Deutschland
 ↗ IKT für Elektromobilität
 ↗ Forschungscampus Mobility2Grid
Wasserstoff und Brennstoffzellen 
im Mobilitätsbereich, erneuerbare 
Kraftstoffe
Für den vollständigen klimaneutralen Umbau des 
Verkehrssektors sind regenerative Kraftstoffe
unerlässlich – insbesondere dort, wo sich Anwendungen 
schwer oder gar nicht elektrifizieren lassen. Für
Luftund Schifffahrt sowie im Straßenverkehr bestehen 
dabei unterschiedliche Potenziale: Insbesondere der 
überwiegende Anteil der Luftfahrt und des
Schiffsverkehrs kann bis 2045 nur durch synthetische 
Kraftstoffe dekarbonisiert werden. Hinzu kommt 
ein strategisch wichtiger Bedarf für militärische 
Der BMBF-geförderte Forschungscampus
Mobility2Grid erforscht bereits seit 2011 Konzepte für die 
Elektromobilität von morgen und das Gelingen der 
Energie- und Verkehrswende in urbanen Räumen. 
Mobility2Grid widmet sich unter der Leitung der 
Technischen Universität Berlin Themen wie der 
Elektrifizierung von Flotten und Depots und dem 
automatisierten Fahren und Laden. Anhand eines 
Reallabors auf dem EUREF-Campus in Berlin wird 
die Integration der Elektromobilität in das
Energiesystem erlebbar. In seiner zweiten Förderphase 
soll die Umsetzung in weiteren „Transferarealen“ 
vorangetrieben werden. Mobility2Grid untersucht 
Akteursmodelle für die Integration E-mobiler
Speicher- und
Ladetechnologien und Lösungen 
für die Umsetzung 
von automatisiertem 
Laden. Außerdem 
erforscht und erprobt 
der
Forschungscampus
technologieoffene neue Konzepte 
für multifunktionale 
Mobilitätshubs und für 
neue Mobilitätsformen. 
Ziel ist es, diese in die 
Umsetzung zu bringen.
Forschungscampus Mobility2Grid
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 190 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 191
Anwendungen. Insbesondere kommt der Nutzung 
von Wasserstoff als Ausgangsstoff für die Herstellung 
strombasierter synthetischer Kraftstoffe eine
besondere Rolle zu – in Ergänzung zu anderen alternativen 
Antriebsformen und als Skalierungstreiber einer 
 Wasserstoffwirtschaft, wie auch die NWS hervorhebt.
Bereits seit 2007 wird die FuE­Förderung zur
Einführung von Wasserstoff als Energieträger im
Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und
Brennstoffzellentechnologie (NIP) durchgeführt (●→  IV 1.2 
Erneuerbare und sichere Energieversorgung). Mit den 
aktuellen Förderrichtlinien des BMDV für die zweite 
Phase des NIP II von 2016 bis 2026 stehen neben der 
Förderung von FuE­Aktivitäten zur Verbesserung der 
technologischen Reife und der Wettbewerbsfähigkeit 
auch die Marktaktivierung durch die Förderung der 
Beschaffung von Wasserstoffanwendungen im
Mobilitätsbereich – insbesondere für Personenkraftwagen, 
Busse, Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge und als 
Bordstromversorgung für Schiffe und Flugzeuge – im 
Fokus. Zudem wird der Aufbau von
Wasserstoffregionen und die Vernetzung auf nationaler und
internationaler Ebene gefördert. Ein zentraler Schwerpunkt 
des NIP II ist der Aufbau eines Grundnetzes für 
Wasserstofftankstellen in Deutschland. Von den 87 
Wasserstofftankstellen für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge in Betrieb wurden 52 durch das NIP gefördert, 
von den 45 Wasserstofftankstellen für Lkw und Busse 
in Realisierung werden 31 vom NIP unterstützt. Die 
NWS weist dem NIP die Rolle einer zentralen
Maßnahme zur Umsetzung im Verkehrssektor zu.
Das BMDV hat ein Gesamtkonzept erneuerbare 
Kraftstoffe entwickelt, mit dem u. a. FuE im Bereich 
strombasierter und Biokraftstoffe gefördert und 
vorangetrieben wird. Der Fokus liegt hierbei auf 
der Weiterentwicklung und Optimierung einzelner 
Produktionsschritte und ­verfahren, insbesondere 
auch in Form von Demonstrations­ und Pilotanlagen. 
Es werden bereits 19 Verbundprojekte im Umfang 
von 117 Mio. Euro gefördert, darunter auch Projekte 
zur Weiterentwicklung der Methanol­to­Jet und der 
Fischer­Tropsch­Route zur Produktion von
strombasiertem Kerosin. Aufgrund der erforderlichen 
Haushaltskonsolidierung und der erfolgten
Schwerpunktsetzung auf die unbedingt erforderlichen
Investitionen können von 2024 an nicht alle
Förderprogramme des Gesamtkonzepts erneuerbare Kraftstoffe 
im geplanten Umfang fortgeführt werden.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Wasserstoffstrategie
 ↗  Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff-  
und Brennstoffzellentechnologie
 ↗ Gesamtkonzept erneuerbare Kraftstoffe
 ↗  Entwicklungsplattform für Power-to-Liquid- 
Kraftstoffe
Im Rahmen des Gesamtkonzepts erneuerbare 
Kraftstoffe wird durch ein Konsortium rund um 
das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt 
(DLR) eine Technologieplattform für Power-to-
Liquid-Kraftstoffe aufgebaut. Dabei entsteht eine 
PtL-Anlage mit einem Forschungs- und einem 
Demonstrationsstrang, der im semi-industriellen 
Maßstab PtL-Kraftstoff produzieren soll. Als 
diskriminierungsfreie Plattform steht die TPP
interessierten Dritten aus Wissenschaft und Industrie 
zur Weiterentwicklung von Technologien und 
Prozessen zur Verfügung.
Technologieplattform für  
Power-to-Liquid-Kraftstoffe
Antrieb mit Brennstoffzellen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 191 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 192
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Mobilithek
 ↗ Mobility Data Space (MDS)
 ↗ Gaia-X – Domäne Mobilität
 ↗ International Data Space (IDS)
 ↗ Mobilitätsdatengesetz
Die moderne, vernetzte und intermodale Mobilität ist 
heute mehr denn je auf einen wichtigen Rohstoff
angewiesen: Daten. Nachhaltige Verkehrsplanung,
intelligente Verkehrssteuerung oder die individuelle Wahl 
von Verkehrsmitteln sind nur drei Beispiele, die ohne 
einen verlässlichen Zugang zu Daten nicht
auskommen. Um Zugang zu, Verfügbarkeit und Nutzung von 
Daten – einschließlich mobilitätsbezogene
Echtzeitdaten – zu erleichtern, setzt die Bundesregierung auf 
spezielle Datenräume, hat eine Datenstrategie
verabschiedet und erarbeitet ein Mobilitätsdatengesetz.
Als einen zentralen Baustein eines Ökosystems für 
Mobilitätsdaten in Deutschland betreibt das BMDV 
seit 2022 die Mobilithek. Die Plattform ermöglicht 
den Austausch digitaler Informationen von
Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und
Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern und verknüpft 
dabei ein breites Angebot an Daten, u. a. von
Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit,
Standortdaten bis hin zu Wetter- und Klimadaten.  
Die Mobilithek ist Nationaler Zugangspunkt zu
Mobilitätsdaten im Sinne der europäischen delegierten 
Verordnungen zur Ergänzung der Richtlinie über
intelligente Verkehrssysteme (IVS). Der Mobilithek liegt 
eine zentrale cloudbasierte Infrastruktur mit einem 
Webportal zugrunde.
Als weiteren wichtigen Bestandteil eines Ökosystems 
für Mobilitätsdaten, wie es als Leuchtturmprojekt in 
der Digitalstrategie der Bundesregierung beschrieben 
ist, fördert das BMDV den privatwirtschaftlich
organisierten Mobility Data Space (MDS). Der MDS bietet 
einen tragfähigen Ansatz zum freiwilligen Teilen und 
Handeln von Daten bei vollständiger Wahrung der 
Datensouveränität und setzt dabei europäische und 
internationale Standards wie Gaia-X und der
International Data Spaces Association (IDSA) um. Der MDS 
kann in seiner Ausprägung einen Kristallisationspunkt 
für einen europäischen Mobilitätsdatenraum
darstellen. Eine Verknüpfung zwischen MDS und Mobilithek 
stellt den Austausch von Daten zwischen beiden 
Systemen sicher. Der MDS wird getragen von der 
Datenraum Mobilität GmbH, die aus einem Projekt 
der acatech Stiftung hervorgegangen ist.
Um auch einen verbindlichen Rechtsrahmen zu
schaffen, der die freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten 
sicherstellt, erarbeitet das BMDV aktuell ein
Mobilitätsdatengesetz, das 2024 verabschiedet werden soll. 
Die Eckpunkte des Mobilitätsdatengesetzes befassen 
sich mit Fragen zur Umsetzung von EU-Vorgaben, 
Datenbereitstellung, Datenqualität, Datenaufsicht, 
Dateninfrastruktur, Koordination sowie die
Verknüpfung von Verkehrsinfrastrukturdaten im Sinne eines 
digitalen Zwillings.
Mobilitätsdaten
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 192 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 193
Autonomes und vernetztes Fahren
Auf dem Weg zu einer modernen, klimaschonenden, 
barrierefreien, nachhaltigen und sozial gerechten 
Mobilität bietet das autonome und vernetzte
Fahren vielfältige Chancen. Die Bundesregierung setzt 
sich dafür ein, die FuE sicherer und zuverlässiger 
Digitaltechnologien, insbesondere der Künstlichen 
Intelligenz (KI), Sensorik, Elektronik und Big Data 
voranzutreiben, um so die Effizienz im Verkehr zu 
erhöhen und die Entwicklung autonomer Verkehre zu 
fördern. Deutschland soll zum Innovationsstandort 
für autonomes Fahren werden. Mit dem Gesetz und 
der Verordnung zum autonomen Fahren wurde in den 
letzten Jahren bereits der entsprechende
Rechtsrahmen geschaffen.
Den Weg zum autonomen Fahren begleitet das BMDV 
seit 2016 mit entsprechender Forschungsförderung. 
Insgesamt hat das BMDV bereits mehr als 290 Mio. 
Euro für mehr als 70 FuE­Vorhaben bereitgestellt. Die 
aktuelle Förderrichtlinie Autonomes und Vernetztes 
Fahren in öffentlichen Verkehren aus dem September 
2022 unterstützt dabei, autonomes Fahren in
begrenzten Betriebsbereichen in den Regelbetrieb zu bringen. 
Es werden anwendungsorientierte
Forschungsvorhaben, die praxistaugliche Lösungen für den öffentlichen 
Verkehr erproben, gefördert. Damit sollen die
öffentliche Sichtbarkeit und Akzeptanz für autonome und
vernetzte Mobilität erhöht werden. Der erste Förderaufruf 
zur Förderrichtlinie war hoch überzeichnet. Derzeit 
werden daraus fünf Forschungsvorhaben gefördert.
Auch auf dem Wasser wird das automatisierte Fahren 
u. a. im Rahmen des BMDV Förderprogramms Digitale
Testfelder Wasserstraßen erforscht und erprobt. In
diesem Zusammenhang werden auch alternative
Transport­ und Mobilitätskonzepte, die Wasserstraßen 
miteinschließen, betrachtet.
Digitale Technologien und Schlüsseltechnologien sind 
die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung und 
den Fortschritt des autonomen Fahrens. Mit dem 
Technologieförderprogramm Neue Fahrzeug- und
Systemtechnologien (NFST) unterstützt das BMWK in der 
Programmsäule „Automatisiertes Fahren“
produktund anwendungsnahe FuE, die substanzielle
Fortschritte beim automatisierten und vernetzten Fahren 
auf Straße und Schiene hervorbringt. Im Rahmen von 
NFST geförderte Themenfelder umfassen innovative 
Sensorik­ und Aktoriksysteme, hochgenaue
Lokalisierung, externe Fahrzeugkommunikation,
neuartige Verfahren zur Datenfusion und ­verarbeitung, 
Mensch­Maschine­Interaktion sowie angepasste
Testund Validierungsverfahren (●→  Infobox:
Funktionsentwicklung für sicheres hochautomatisiertes Fahren).
Mit dem Rahmenprogramm Mikroelektronik.
Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und  
Europa 2021– 2024 nimmt auch das BMBF das
autonome Fahren als zukunftsweisende Anwendung 
in den Blick. Die Automatisierung und Vernetzung 
von Fahrzeugen geht mit einer rasant wachsenden 
Datenmenge im Fahrzeug einher, die echtzeitnah 
verarbeitet werden muss. Die hohen Anforderungen 
an Rechenleistung, Flexibilität und Effizienz
verlangen neue Ansätze in der Mikroelektronik sowie in der 
Rechen­ und Softwarearchitektur. Im
Forschungsschwerpunkt Elektronik und
Softwareentwicklungsmethoden für die Digitalisierung der Automobilität 
(MANNHEIM) werden strategische Projekte für 
hochleistungsfähige Rechenplattformen, neuartige 
Fahrzeugarchitekturen sowie die Schnittstellen zu 
zukunftsfähigen Softwareentwicklungsprozessen und 
Wie können autonome, automatisierte und
nichtautomatisierte Fahrzeuge unsere Straßen sicher 
und verträglich gemeinsam nutzen? Um das zu 
untersuchen, eignet sich insbesondere das Netz 
der Bundesautobahnen. Daher hat das BMDV für 
den Zeitraum 2022 bis 2026 digitale Testfelder auf 
Streckenabschnitten der A2 und A8 eingerichtet, 
um das hochautomatisierte und autonome Fahren 
unter den Bedingungen eines Mischverkehrs zu 
erproben. Im Vordergrund stehen Fragen zu den 
Wirkungen auf die Verkehrssicherheit, den
Verkehrsablauf und die Umwelt.
Dieses Projekt ergänzt das Digitale Testfeld
Autobahn (DTA), welches bereits 2015 gemeinsam mit 
dem Freistaat Bayern, dem Verband der
Automobilindustrie e. V. (VDA) und der Bitkom auf der A9
zwischen München und Nürnberg eingerichtet wurde.
Digitale Testfelder auf Autobahnen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 193 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 194
­methoden erforscht (●→  IV 4.7 Mikroelektronik). Das
autonome Fahren – ein Beispiel von besonderer
Sensibilität im Bereich der IT­Sicherheit – wird auch im
Rahmenprogramm zur IT-Sicherheit – Digital. Sicher.
Souverän. aufgegriffen (●→  IV 4.5 IT- und
Cybersicherheit). Zukünftige Mobilitätsangebote setzen zudem 
auf datenintensive Anwendungen und vernetzte 
autonome Transportsysteme. Mit dem
Forschungsprogramm Souverän. Digital. Vernetzt. fördert das BMBF 
die Erforschung moderner und künftiger
Kommunikationstechnologien, damit vernetzte Mobilität
nachhaltiger, sicherer und zuverlässiger wird (●→  IV 4.2 
Kommunikationstechnologien).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Automatisiertes und vernetztes Fahren
 ↗  Forschungsförderung autonomes, automatisiertes 
und vernetztes Fahren
 ↗ Digitale Testfelder Autobahn
 ↗ Digitale Testfelder an Wasserstraßen
 ↗ Digitale Testfelder in Häfen
 ↗ Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien
Im Rahmen des Förderprogramms Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien wird eine Reihe von
Leuchtturmprojekten gefördert, die sich mit der hersteller- und zulieferübergreifenden Funktions entwicklung für das
hochautomatisierte Fahren beschäftigen. Dazu gehört das Vorhaben „STADT:up“, in dem sowohl das durchgängige 
automatisierte  Fahren für komplexe Anwendungsfälle im urbanen Raum als auch zukünftige Mobilitätskonzepte 
in Zusammenarbeit mit Kommunen untersucht werden. Die 22 Partner aus Industrie und Wissenschaft werden 
dafür mit insgesamt 33,5 Mio. Euro gefördert. Im Projekt „ATLAS-L4“ werden die technologischen Grundlagen 
für die Befähigung von SAE-Level-4-Lkw im Hub2Hub-Verkehr auf Autobahnen geschaffen. Das BMWK
fördert das Vorhaben mit einer Gesamtsumme von 31,6 Mio. Euro. Sowohl hinsichtlich der Sicherheit als auch der 
Akzeptanz  automatisierter Fahrfunktionen spielen zudem Mensch-Maschine-Interaktionen (HMI) eine immer 
wichtigere Rolle. Im Vorhaben „RUMBA“ (10,4 Mio. Euro Förderung) entwickeln 11 Partner verschiedene Aspekte 
zielgruppengerechter Systeme für Pkw und Lkw.
Funktionsentwicklung für sicheres hochautomatisiertes Fahren
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 194 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 195
Zukunftsfähiger
Stadtund  Regionalverkehr
Eine zukunftsfähige und nachhaltige urbane Mobilität 
erfordert ein intelligentes Zusammenspiel einzelner 
Verkehrsträger sowie die Verknüpfung
technologischer und Sozialer Innovationen. Dadurch unterstützt 
können auf lokaler und regionaler Ebene der Rad­ und 
Fußverkehr sowie der öffentliche Personenverkehr  
als ein integriertes System an Attraktivität gewinnen.
Anwendungsorientierte wissenschaftliche und
praktische Erkenntnisse zur zukunftsfähigen Gestaltung 
städtischer und regionaler Mobilität für die
Entscheidungsträger im Nahverkehr zu erarbeiten und zur 
Verfügung zu stellen – das ist das Ziel des
BMDVForschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS). Dazu werden 
vielfältige Forschungsvorhaben auf Grundlage des 
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) 
als Auftragsforschung vergeben. Die Erkenntnisse 
sollen u. a. durch Empfehlungen, Handlungsleitfäden 
oder durch modellhafte Erprobungen bundesweit in 
die Praxis und den planerischen Alltag transferiert 
werden und so zur Bereitstellung einer integrierten, 
vernetzten, nachhaltigen und sicheren Mobilität  
 sowie zur Leistungsfähigkeit und Resilienz der
Verkehrsinfrastruktur für alle
Verkehrsteilnehmerinnen und ­teilnehmer beitragen.
Mit der im Mai 2022 überarbeiteten Richtlinie hat das 
BMDV auch die Digitalisierung kommunaler
Verkehrssysteme in den Blick genommen. Hiermit werden 
Anwendungsmaßnahmen in Kommunen unterstützt. 
Sie adressieren u. a. die Erhebung und Nutzung von 
Mobilitätsdaten, Vorhaben zur Automatisierung und 
Vernetzung, den Aufbau von Mobilitätsplattformen, 
Buchungs­ und Bezahlsystemen, On­Demand­
Diensten und Lösungen für digitale Fahrgastinformationen.
Die BMBF­Forschungsagenda Nachhaltige urbane 
Mobilität nimmt als Teil der Forschungsstrategie 
FONA die nachhaltige Modernisierung städtischer 
Mobilitätssysteme sowie nachhaltige Innovationen 
im deutschen Mobilitätssystem in den Blick. In der 
Umsetzung der Forschungsagenda werden
Kommunen im Wettbewerb MobilitätsWerkStadt 2025 bei der 
Erstellung und der Umsetzung ganzheitlicher
Mobilitätskonzepte unterstützt. Bis 2024 werden 14 Konzepte 
in inter­ und transdisziplinären
Forschungsverbünden umgesetzt und ausgewählte Projekte bis 2026 
fortgeführt. Im Vordergrund steht der Transfer von 
Ergebnissen und Erkenntnissen. Ergänzend wird mit 
der Maßnahme MobilitätsZukunftsLabor 2050 die FuE 
zu übergeordneten und grundsätzlichen Fragen der 
nachhaltigen urbanen Mobilität gefördert. Unterstützt 
werden die Kommunen durch die Begleitforschung 
„Nachhaltige Mobilität“, sodass ein enger Austausch 
Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und 
Land setzen funktionierende und abgestimmte 
Mobilitätsangebote vor Ort voraus. Das  
Online-Nachschlagewerk Mobilikon bietet auf  
mobilikon.de passgenaue, intelligente und
umsetzungsnahe Lösungen für die kommunale Mobilität 
vor Ort – konkrete Maßnahmen, Praxisbeispiele, 
Instrumente und Umsetzungshilfen. Die Inhalte 
basieren auf Ergebnissen von
Forschungsprojekten, Modellvorhaben, Fachpublikationen, auf der 
Expertise von Verbänden, Behörden und
Unternehmen sowie auf dem Praxiswissen von
Expertinnen und Experten. Mobilikon ist ein gemeinsames 
Projekt des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und 
Raumforschung (BBSR) und des BMWSB im  
Rahmen des Programms Region gestalten.
Online-Nachschlagewerk Mobilikon
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 195 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 196
und der Transfer von Wissen und Lösungsansätzen in 
die Praxis ermöglicht wird.
Im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche
Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) fördert 
das BMEL Modellprojekte und ­regionen,
Wettbewerbe, Forschung und den Wissenstransfer, die zur 
Stärkung der regionalen Entwicklung in ländlichen 
Räumen beitragen. Mit den Vorhaben LandMobil – 
Unterwegs in ländlichen Räumen und LandStation –  
Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen wurden 
und werden modellhafte Projekte gefördert, die 
Lösungen für die Mobilität in ländlichen Räumen 
entwickeln und Mobilitätsangebote vernetzen,
bündeln und sichtbar machen. Die Projekte der einzelnen 
BULEplus­Vorhaben werden wissenschaftlich
begleitet mit dem Ziel, die Vernetzung und den
übergreifenden Wissenstransfer auch über die Modellprojekte 
hinaus sicherzustellen.
Mit der Förderrichtlinie Nachhaltige Mobilität in
regionalen Transformationsräumen – in Metropolregionen, 
Regiopolregionen und interkommunalen Verbünden
erweitert das BMBF 2023 den räumlichen Bezug seiner 
Forschungsagenda Nachhaltige urbane Mobilität und 
knüpft gleichzeitig an deren Ergebnisse an. Gefördert 
werden inter­ und transdisziplinäre FuE­Vorhaben im 
Bereich der systemischen Mobilitätsforschung, die die 
Entwicklung und raumwirksame Verbreitung
technologischer und Sozialer Innovationen zum Ziel haben 
(●→  IV 1.4 Zukunftsfähige Städte und Regionen).
Im zweistufigen Zukunftswettbewerb #
mobilwandel2035 des BMUV erarbeiten fünf Projekte bis Ende 
2024 Visionen für eine umwelt­ und sozialverträgliche 
kommunale Mobilität im Jahr 2035.
Der Fahrradverkehr stellt eine nachhaltige,
gesundheitsförderliche und vergleichsweise kostengünstige 
Form der Mobilität dar. Innovative
Fahrradtechnologien, Dienstleistungen und Infrastrukturlösungen 
sind wichtige Bausteine für eine häufige und sichere 
Nutzung des Fahrrades. Durch die Integration des 
Fahrrads in vernetzte Mobilitätsdienste lassen sich 
die Möglichkeiten des Radverkehrs optimal nutzen. 
Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 3.0 hat die 
Bundesregierung die Leitlinien zur Förderung des 
Radverkehrs festgelegt. Der Bereich Innovation und 
Digitalisierung stellt darin eines der drei
Aktionsfelder dar. Zur Förderung des Radverkehrs und weiterer 
Themen einer nachhaltigen, inter­ und
multimodalen Mobilität hat das BMDV das Mobilitätsforum 
Bund als Wissenszentrum beim Bundesamt für
Logistik und Mobilität (BALM) aufgebaut. Dieses bietet 
als Transferstelle praxisrelevante Informationen, 
Weiterbildungs­ und Vernetzungsangebote.
Neben dem Radverkehr fördert das BMDV über das 
BALM auch den Fußverkehr als klimafreundliche und 
in intermodalen Verkehrsketten integrierte
Verkehrsart. So hat das BALM im Sommer 2023 die
Förderinitiative Fußverkehr gestartet, im Rahmen derer investive 
und nichtinvestive Maßnahmen zur Verbesserung 
des Fußverkehrs gefördert werden können. Zu den 
nichtinvestiven Maßnahmen können z. B. die
Erarbeitung von Planungs­ und Forschungsgrundlagen 
zählen. Darüber hinaus erarbeitet das BMDV derzeit 
eine nationale Fußverkehrsstrategie.
Im Nationalen Kompetenznetzwerk für nachhaltige 
Mobilität (NaKoMo) tauschen sich Bund, Länder und 
Kommunen über die Umsetzung der nachhaltigen 
Mobilität aus. Es bietet Vernetzungs­ und
InformaEin halbes Jahr lang hat das DLR-Institut für
Fahrzeugkonzepte auf der Bundesgartenschau BUGA 
2023 in Mannheim die urbane Mobilität der
Zukunft erlebbar gemacht. Im Mittelpunkt standen 
zwei Prototypen des neuartigen Fahrzeugkonzepts 
U-Shift, das emissionsfrei, automatisiert, sicher 
und leise Menschen und Güter transportiert und 
als Shuttle bedarfsabhängig für Zubringerdienste 
im ÖPNV oder 24/7 für die emissionsfreie Logistik 
in der Innenstadt eingesetzt werden kann.
Auch das Mitfahren der Besucherinnen und 
Besucher im Rahmen eines Forschungsbetriebs 
war möglich. Was das futuristische
Fahrzeugkonzept besonders auszeichnet, ist seine Flexibilität: 
Die U-förmige Antriebseinheit, das sogenannte 
Driveboard, nimmt Kapseln für die
unterschiedlichsten Einsatzzwecke auf, transportiert sie ans 
Ziel und setzt sie dort wieder ab.
Fahrzeugkonzept U-Shift
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 196 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 197
tionsangebote sowie bundesweite Angebote zum 
Wissenstransfer, darunter eine digitale
Austauschplattform nakomo.de.
Das BMBF beteiligt sich auf europäischer Ebene am 
ERA-NET Cofund Urban Accessibility and Connectivity 
(ENUAC) im Rahmen der gemeinsamen
Programminitiative (engl. Joint Programming Initiative; JPI) Urban 
Europe. Die von 2019 bis 2022 veröffentlichten Aufrufe 
der JPI stellen FuI für nachhaltige urbane
Mobilitätssysteme sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit 
bzw. Anbindung für alle gesellschaftliche Gruppen in 
den Mittelpunkt. Als Wissensplattform stellt Urban 
Europe Ressourcen und Werkzeuge für urbane
Transformationsprozesse zur Verfügung.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Forschungsprogramms Stadtverkehr (FoPS)
 ↗ Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
 ↗  Nationales Kompetenznetzwerk nachhaltige Mobilität 
(NaKoMo)
 ↗ Forschungsagenda Nachhaltige urbane Mobilität
 ↗ Nachhaltige Mobilität
 ↗  Nachhaltige Mobilität in regionalen
Transformationsräumen
 ↗ Nationaler Radverkehrsplan 3.0 (NRVP)
 ↗  Förderung von nichtinvestiven Modellvorhaben zur 
NRVP-Umsetzung
 ↗ Mobilitätsforum Bund
 ↗ Förderung des Fußverkehrs
 ↗ LandStation
 ↗ LandMobil
 ↗ Zukunftswettbewerb #mobilwandel2035
 ↗  Online-Nachschlagewerk „Mobilikon“
 ↗ JPI Urban Europe (engl.)
 ↗  ERA-NET Cofund Urban Accessibility and 
Connectivity (engl.)
 ↗ Forschungsvorhaben NeMo.bil
Schienenverkehrsforschung
Die Eisenbahn bietet eine ökologische, sichere,
wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Alternative zur 
Straße. Es wird für die Zukunft mit einem
wachsenden Verkehrsaufkommen gerechnet, an dem 
insbesondere die Eisenbahn als umweltfreundliches 
Verkehrsmittel einen deutlich höheren Anteil am 
Modal Split erbringen soll. Der Anteil im
Schienengüterverkehr soll bis 2030 von derzeit ca. 19 auf 25 % 
gesteigert und die Verkehrsleistung im
Personenverkehr verdoppelt werden. Dafür sind eine
Weiterentwicklung und Stärkung des schienengebundenen 
Verkehrs notwendig.
Das Bundesforschungsprogramm Schiene richtet seine 
Aktivitäten an den stetig wachsenden
Anforderungen aus, die die Logistik­ und Mobilitätsanbieter 
an die Innovations­ und Wettbewerbsfähigkeit der 
Bahn stellen. Dabei wird das „System Schiene“ in 
seiner Ganzheit mit Infrastruktur, Personenverkehr 
und Schienengüterverkehr betrachtet. Neben den 
Forschungsfeldern Wirtschaftlichkeit, Umwelt und 
nachhaltige Mobilität sowie Sicherheit sind darin 
vier Querschnittsthemen priorisiert: Digitalisierung, 
Automatisierung, Recht sowie Strategien zum
Ergebnistransfer.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 197 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 198
Umgesetzt wird das Bundesforschungsprogramm 
Schiene im Wesentlichen durch das Deutsche
Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) beim 
Eisenbahn­Bundesamt. Das DZSF ist die
Ressortforschungseinrichtung für den Verkehrsträger
Schiene im Geschäftsbereich des BMDV. Zentrale Aufgabe 
des DZSF ist die wissenschaftsbasierte Politikberatung 
für den Verkehrsträger Schiene. Als interdisziplinäre 
Einrichtung bearbeitet das DZSF aktuelle Fragen der 
Bundesregierung sowie mittel­ und langfristige
Forschungsthemen. Die Einführung wichtiger
Innovationen in den Schienenverkehrssektor soll beschleunigt 
und der Verkehrsträger Schiene als nachhaltiges
Verkehrsmittel gestärkt werden. Neue Impulse und Ideen 
sollen für die Bewältigung von bestehenden und 
zukünftigen Herausforderungen erarbeitet werden. 
Das DZSF arbeitet lösungsorientiert und praxisnah.  
Es forscht dazu selbst und vergibt Forschungsaufträge 
an Dritte.
Damit Erkenntnisse aus der Forschung schneller 
und besser für das Gesamtsystem Schiene nutzbar 
gemacht werden können, sind praxisnahe Tests und 
Erprobungen unerlässlich. Dazu baut das DZSF ein 
Offenes Digitales Testfeld zur Forschung unter
Realbedingungen auf einer Teststrecke auf, betreibt  
Labore zu den Themen Lärm, Cybersicherheit und 
Leit­ und Sicherungstechnik im Zusammenhang mit 
dem Zugbeeinflussungssystem European Train
Control System (ETCS). Zudem hat das DZSF ein
bundesweites Umweltmessstellennetz eingerichtet.
Neben der Förderung konkreter
anwendungsorientierter Forschungsprojekte steht bis Ende 2024 das 
Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr als 
Förderinstrument bereit, um die Erprobung und 
Markteinführung innovativer Technologien in den 
Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und 
Schienenfahrzeugtechnik zu fördern.
Im Rahmen des Fachprogramms Neue Fahrzeug- und 
Systemtechnologien fördert das BMWK industrie­ und 
anwendungsnahe FuE­Projekte im Bereich
Bahntechnik. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei 
in der Optimierung von Antriebstechnologien, im 
Leichtbau, der Entwicklung und Anwendung von 
Technologien zur Digitalisierung des Systems Bahn 
sowie im automatisierten Fahren. Dabei reicht das 
Spektrum von kompletten Neuentwicklungen von 
Fahrzeugen bis hin zur Erforschung einzelner
Komponenten im System Zug (●→  Infobox: AutomatedTrain –  
Vollautomatisiertes Fahren auf der Schiene).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
 ↗  Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung 
(DZSF)
 ↗ Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr
 ↗ Bundesforschungsprogramm Schiene
 ↗ Fahrzeug- und Systemtechnologien
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Der Schienenverkehr ist wie fast kein anderes 
Transportsystem prädestiniert für einen
automatisierten, fahrerlosen Betrieb: Festgelegte
Fahrwege, eigene Signal-, Sicherungs- und
Kommunikationstechnologien verbunden mit eigener 
Stellwerkstechnik und über Leitstellen zentral 
steuerbare Fahrzeuge bilden hierfür die Grundlage. 
Ein automatisierter Bahnbetrieb kann eine höhere 
Taktung, einen zuverlässigeren und pünktlicheren 
Betrieb und einen geringeren Energieverbrauch 
ermöglichen und zugleich personelle Engpässe 
reduzieren. Im auf drei Jahre angelegten
Förderprojekt AutomatedTrain soll der Nachweis der 
technischen Machbarkeit des vollautomatisierten 
Fahrens erbracht werden. Damit soll das
Automatisierungslevel GoA 4 erreicht werden. Ein
besonderes Augenmerk wird dabei auf die Modularität 
und die Austauschbarkeit der zu entwickelnden 
Systeme, Bauteile und technischen Komponenten 
sowie ihre Integrierbarkeit auf unterschiedlichen 
Fahrzeugen gelegt.
AutomatedTrain –
Vollautomatisiertes Fahren auf der Schiene
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 198 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 199
Luftfahrtforschung
Die Luftfahrtbranche steht steigenden
Anforderungen gegenüber: Im Vordergrund steht das Ziel einer 
klimaneutralen Luftfahrt bis 2045. Um auch die 
 technologische Wettbewerbsfähigkeit der deutschen 
Luftfahrtindustrie langfristig zu unterstützen, 
för dert die Bundesregierung u. a. die Entwicklung 
und  Nutzung innovativer Technologien für
Luftfahrzeuge und Triebwerke. Außerdem sollen die 
Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vernetzung des 
Luft verkehrs weiter verbessert werden. Die
Luftfahrtstrategie der Bundesregierung formuliert dafür den 
politischen Rahmen. Neben Klimaneutralität der 
Luftfahrt stehen zunehmend technologische
Entwicklungen wie zivile unbemannte Luftfahrtsysteme 
und elektrische personentragende Luftfahrtsysteme 
(engl.  electric Vertical Take­Off and Landing aircraft; 
eVTOL) im Fokus der Bundesregierung und im
Mittelpunkt von Forschung, Innovation, Entwicklung und 
Betrieb.
Das übergeordnete Ziel ist das klimaneutrale Fliegen 
bis Mitte des Jahrhunderts. Neben der
institutionellen Luftfahrtforschung durch das BMWK­geförderte 
Deutsche Zentrum für Luft­ und Raumfahrt (DLR) 
ist für die Entwicklung des zivilen deutschen
Flugzeugbaus das Luftfahrtforschungsprogramm der 
Bundesregierung (LuFo) von entscheidender
Bedeutung. Mit dem Ziel, den Transformationsprozess der 
Luftfahrtbranche bestmöglich zu unterstützen, ist 
der dritte Aufruf (LuFo VI-3 bzw. LuFo Klima) deutlich 
stärker als in der Vergangenheit auf die Entwicklung 
neuer Klimaschutztechnologien hin ausgerichtet. Im 
Vordergrund stehen dabei alternative klimaneutrale 
Antriebssysteme, die Reduktion des
Primärenergiebedarfs und des Ressourceneinsatzes sowie die
Reduzierung der Fertigungszeiten und ­kosten mit dem 
Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme. Das LuFo 
Klima fördert FuI entlang der Programmlinien
ökoeffizientes Fliegen, KMU, Basistechnologien,
Digitalisierung, Industrie 4.0 und Künstliche Intelligenz (KI), 
Wasserstofftechnologien und (hybrid­)elektrisches 
Fliegen sowie Technologiedemonstration.
Eng eingebunden in die europäischen
Kooperationsstrukturen orientiert sich die LuFo-Förderung des 
BMWK an der Luftfahrtstrategie und der SRIA des
Europäischen Luftfahrtforschungsbeirats (engl. Advisory 
Council for Aeronautics Research in Europe; ACARE) 
zur Umsetzung der europaweiten Luftfahrtstrategie 
Flightpath 2050. Ergänzend fördert das BMWK mit 
dem Luftfahrzeugausrüsterprogramm langfristige und 
kostenintensive FuE­Vorhaben, indem
Entwicklungsrisiken durch Darlehen begrenzt werden können. Im 
Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie wird das 
IPCEI Wasserstoff gefördert, der die H2­Infrastruktur 
und ­Produktion für die Luftfahrt in
Norddeutschland adressiert (●→  IV 1.2 Erneuerbare und sichere 
Energieversorgung).
Florian Hilpert, Geschäftsfeldentwickler Leistungselektronische Systeme am Fraunhofer IISB, bei der Inspektion eines hocheffizienten 15 kW 
Luftfahrtumrichters
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 199 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 200
Im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms 
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP)  
fördert das BMDV u. a. die Entwicklung von
brennstoffzellenbasierten Antriebskonzepten für die 
Luftfahrt. In der zweiten Phase des NIP (2016 – 2026) 
wurden bislang rund 90 Mio. Euro für die
Brennstoffzellen­, Komponenten­ und Systementwicklung 
im Bereich der Luftfahrt bereitgestellt.
Im Rahmen des Gesamtkonzepts erneuerbare Kraftstoffe  
unterstützt das BMDV die Weiterentwicklung und den 
Markthochlauf dieser Kraftstoffe. Dazu zählt aktuell 
der Aufbau einer Technologieplattform für Power-to- 
Liquid-Kraftstoffe insbesondere für den Luft­ und 
Schiffsverkehr durch das Deutsche Zentrum für
Luftund Raumfahrt. Darüber hinaus fördert das BMDV  
seit 2023 die Klima- und umweltfreundliche Versorgung 
von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen.
Unbemannte Luftfahrtsysteme und eVTOL verfügen 
über ein breites ziviles Anwendungsspektrum. Ob in 
der Logistik, für Sicherheitsaufgaben, für
medizinische Transporte, Vermessung, Inspektionen,
Umweltund Naturschutz, Landwirtschaft oder Luftrettung – 
UAS und eVTOL werden unser Leben verändern. In 
sogenannten U­Spaces werden sich bemannte und 
unbemannte Luftfahrtzeuge sicher und koordiniert 
einen gemeinsamen Luftraum teilen. Das Ende 2022 
vom BMDV vorgelegte Konzept zur Einrichtung von 
U-Spaces in Deutschland stellt die Grundlage für deren
Einrichtung dar. Das Konzept wird begleitet durch
die neu eingerichtete Digitale Plattform Unbemannte
Luftfahrt (dipul).
Mit dem Aktionsplan Unbemannte Luftfahrtsysteme 
und innovative Luftfahrtkonzepte verfolgt die
Bundesregierung u. a. die Ziele, Deutschlands Position als 
Leitmarkt in der Drohnenökonomie in Europa zu
festigen und automatisierte und ferngesteuerte Drohnen 
und Flugtaxis zur Anwendungsreife zu bringen. Das 
BMDV förderte bis Ende 2023 Forschung, Entwicklung 
und Erprobung innovativer Technologien,
Anwendungen und Luftmobilitätskonzepte im Bereich der 
unbemannten Luftfahrt im Rahmen des Programms 
Innovative Luftmobilität (●→  Infobox: Projekt „Liqui-
Drone“). Parallel werden Testfelder und Reallabore 
zur Erprobung von Drohnen und Flugtaxis auf­ und 
ausgebaut, um die unbemannte Luftfahrt sicher in 
bestehende Luftraumstrukturen zu integrieren,
Technologieentwicklung voranzutreiben und den
regulatorischen Anpassungsbedarf zu identifizieren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Luftfahrtstrategie der Bundesregierung
 ↗ DLR Luftfahrtforschung
 ↗ Luftfahrtforschungsprogramm
 ↗  Advisory Council for Aeronautics Research in Europe 
(engl.)
 ↗ Europäische Kommission: Flightpath 2050 (engl.)
 ↗ Luftfahrzeugausrüsterprogramm
 ↗  Technologieplattform für Power-to-Liquid-Kraftstoffe 
für den Luft- und Schiffsverkehr
 ↗  Konzept zur Einrichtung von U-Spaces in Deutschland
 ↗  Aktionsplan Unbemannte Luftfahrtsysteme und
innovative Luftfahrtkonzepte
 ↗ Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt
 ↗ Förderprogramm Innovative Luftmobilität
 ↗ Projekt „LiquiDrone“
Um die Flugdauer und den Aktionsradius
brennstoffzellenbetriebener Drohnen zu erhöhen, 
entwickelte ein Konsortium aus Unternehmen in 
Zusammenarbeit mit der Universität Rostock und 
dem Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung 
(ZAL), Hamburg, bis Ende 2023 ein innovatives, 
intelligentes Flüssigwasserstoff-Tanksystem. Im 
Mittelpunkt des BMDV-geförderten Projekts 
„LiquiDrone“ stand die Verbesserung des
Energiemanagements und die Neuentwicklung eines 
Leichtbautanks, der thermisch optimiert und mit 
Sensoren ausgestattet ist. Das System wurde am 
Hexacopter ZALbatros, einer speziellen
Forschungs- und Entwicklungsplattform, getestet.
Arbeiten an einer brennstoffzellenbetriebenen Hexacopter-
Drohne im Fuel Cell Lab des ZAL TechCenters
Projekt „LiquiDrone“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 200 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 201
1.4  Zukunftsfähige Städte und Regionen
Globale Entwicklungen stellen Städte und Regionen in 
steigendem Maße vor drängende Herausforderungen, 
die sich direkt auf die lokale Ebene auswirken:
Klimawandel, Ressourcenknappheit,
Flächeninanspruchnahme, Migration und demografischer Wandel, aber 
auch der wirtschaftliche Strukturwandel. Städte und 
Regionen sind eine der wichtigsten
Umsetzungsebenen bei der Dekarbonisierung, u. a. in den
Bereichen Energie, Wärme und Mobilität. Mit vielfältigen 
An sät zen von Forschung und Entwicklung,
Wissenstransfer sowie der Umsetzung von innovativen 
Modellprojek ten will die Bundesregierung
zukunftsfeste, resilien te und klimagerechte Städte und
Regionen in Deutschland gestalten, welche durch
nachhaltige und funktionelle Wirtschafts­ und Lebensweisen 
geprägt sind, in denen die Daseinsvorsorge gesichert 
und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt 
wird. Im Mittelpunkt stehen technische und Soziale 
Innovationen, die modellhafte Umsetzung sowie
BestPractice­Lösungen – von der Gebäude­ und
Quartiersbzw. Gemeinde­ bis hin zur gesamtstädtischen und 
stadtregionalen Ebene. Die Bundesregierung fördert 
FuE ressortübergreifend sowohl im Rahmen der
Projektförderung als auch über die Ressortforschung von 
BMWSB, BMEL und BMUV.
Nachhaltige und klimaorientierte 
Stadt- und Regionalentwicklung
Als Umsetzungsebene innovativer Lösungen nehmen  
Städte und Regionen eine entscheidende Rolle für  
die notwendigen Transformationsprozesse zur
Erreichung der klima­ und nachhaltigkeitspolitischen 
Zielsetzungen ein: Klimaneutralität,
Ressourceneffizienz, Flächensparsamkeit, Anpassung an die
Auswirkungen des Klimawandels und soziale Integration 
müssen auch auf lokaler Ebene die Agenden
bestimmen (●→  IV 2.2 Klimaresilienz: Anpassung und
Vorsorge). Gleichzeitig sollen Städte, Stadt­Umland­Regionen 
und ländliche Gemeinden als Lebens­ und Arbeitsorte 
eine hohe Lebensqualität für ihre Bewohnerinnen 
und Bewohner bieten (●→  IV 6.7 Gleichwertige
Lebensverhältnisse).
Seit 2007 wird gemäß der Leipzig-Charta – und seit 
2020 gemäß der Neuen Leipzig-Charta – für eine 
nachhaltige und am Gemeinwohl orientierte
Stadtentwicklung die Gemeinschaftsinitiative Nationale 
Stadtentwicklungspolitik von Bund (BMWSB), Ländern 
und kommunalen Spitzenverbänden umgesetzt. Die 
Gemeinschaftsinitiative bringt durch
AustauschplattArbeiten auf dem Forschungsgründach des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 201 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 202
formen, wie dem Bundeskongress oder dem
Hochschultag, Vertreterinnen und Vertreter von Politik, 
Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft,
Zivilgesellschaft und Verbände zusammen. Mit Projekten, 
Preisen und Wettbewerben werden aktuelle
stadtentwicklungspolitische Herausforderungen der Städte 
und Gemeinden adressiert.
Mit dem BMWSB­Förderprogramm RegioStrat –  
Strategische Regionalentwicklung des BMWSB werden  
Regionen ab 2024 bei der Erarbeitung passgenauer,  
auf die jeweilige Region zugeschnittener
Handlungskonzepte unterstützt. Der thematische Fokus wird  
von den Regionen selbst festgelegt. Wichtig ist die 
Einbindung der Träger der Regionalplanung in die 
Projekte, um anstelle kommunaler Einzellösungen 
den drängenden Transformationsherausforderungen –  
z. B. Klimawandel, Energiewende, Mehrbedarf an
Wohnraum inklusive Aktivierung von Leerstand –
mit einer engen, fachübergreifenden Zusammenarbeit
auf regionaler Ebene entgegenzutreten.
Das BMBF setzt im Rahmen der Strategie FONA 
forschungs­ und innovationspolitische Maßnahmen 
im Bereich der nachhaltigen und klimaorientierten 
Stadtentwicklung um. Insbesondere in der sozial­
ökologischen Forschung werden im Zusammenwirken 
von Wissenschaft und Praxis inter­ und
transdisziplinär konkrete Lösungen für den Übergang zu einer 
nachhaltigen Gesellschaft entwickelt. Beispielsweise 
werden in der Fördermaßnahme zur Umsetzung 
der Leitinitiative Zukunftsstadt des BMBF noch bis 
September 2024 Projekte gefördert, die insbesondere 
durch experimentelle Forschung und Reallabore
innovative Lösungswege für eine nachhaltige
Stadtentwicklung entwickeln und im Sinne eines
transformativen Ansatzes umsetzen (●→  Infobox: Synthese- und 
Vernetzungsprojekt Zukunftsstadt „SynVer*Z“).
Die Fördermaßnahmen Nachhaltige Transformation  
urbaner Räume – Sozial-ökologische Forschung (bis 
2023), Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die 
Zukunft (RES:Z) und Umsetzung der Leitinitiative 
Zukunftsstadt: Forschung für klimaresiliente,
sozialökologisch gerechte und lebenswerte Städte (bis 2024) 
widmen sich den unterschiedlichen Themenbereichen 
der nachhaltigen Stadtentwicklung. Des Weiteren 
nimmt das BMBF schnell wachsende Städte und
urbane Regionen in Entwicklungs­ und Schwellenländern 
mit der bis 2027 laufenden Maßnahme Nachhaltige 
Entwicklung urbaner Regionen in den Blick.
Im Rahmen der BMBF­Fördermaßnahme Stadt-
Land-Plus werden zudem ländliche Räume,
städtisches Umland und Städte bis 2025 dabei unterstützt, 
gemeinsam ein ressourcenschonendes und
nachhaltiges Landmanagement auf regionaler Ebene zu 
 verwirklichen.
Mit der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft 
knüpft das BMBF 2023 an die Zukunftsstadt­
Forschung an und hat innerhalb von FONA eine neue 
Dachmarke zur Förderung raumwirksamer und 
sektorübergreifender Nachhaltigkeitsforschung in 
funktional verflochtenen Räumen geschaffen.
Forschungsergebnisse sollen dabei zu
Transformationsund Umsetzungsprozessen im Sinne der Deutschen 
Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (DNS), der Deutschen 
Anpassungsstrategie an den Klimawandel sowie des 
Bundes-Klimaschutzgesetzes beitragen. Im März 2023 
ist eine erste Förderbekanntmachung veröffentlicht 
worden, die das Thema nachhaltige Mobilität in
regionalen Transformationsräumen adressiert (●→  IV 1.3 
Transformation des Mobilitätssystems).
Spezielle Modellprojekte und Forschungsvorhaben 
für die ländlichen Räume unterstützt das BMEL über 
das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und 
Regionale Wertschöpfung (BULEplus). Das BULEplus ist 
ein Wissensprogramm, das insbesondere der
Weiterentwicklung der Regelförderung der Bund­
LänderGemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruk-
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 202 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 203
tur und des Küstenschutzes (GAK), Förderbereich 1 
Integrierte ländliche Entwicklung dient (●→  IV 6.7 
Gleichwertige Lebensverhältnisse). Im Gegensatz zur 
GAK ist das BULEplus ein reines Bundesprogramm, an 
dem seit Jahren mit dem BMEL, BMWSB, BKM und 
BMUV mehrere Ressorts mit eigenen Fördersträngen 
beteiligt sind.
Vielfältige Beratungs­ und Vernetzungsangebote im 
Bereich Stadtentwicklung sollen auch durch die vom 
BMWSB geförderte Einrichtung einer
Kleinstadtakademie als bundesweite Plattform zum Austausch und zur 
Vernetzung „von Kleinstädten für Kleinstädte“
geschaffen werden. Im Rahmen von Modell­ und
Pilotprojekten wurden dafür Handlungsfelder, Methoden und 
Instrumente entwickelt. In dem im Anschluss an die 
Pilotphase 2023 durchgeführten Standortwettbewerb 
zur Ansiedlung der Kleinstadtakademie wurde
Wittenberge (Brandenburg) als künftiger Sitz  ausgewählt.
Mit dem Aktionsprogramm Modellvorhaben der
Raumordnung (MORO) des BMWSB werden die  praktische 
Erprobung und Umsetzung innovativer,
raumordnerischer Handlungsansätze und Instrumente in 
Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis 
vor Ort unterstützt. Insbesondere das Handlungsfeld 
Raumordnung ist über die Beteiligung am
Forschungsnetzwerk zur europäischen
Raumbeobachtung (ESPON) international eng  vernetzt.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des 
BMWK fördert die Bundesregierung bereits seit 2008 
Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Unter 
dem Dach der NKI – die kontinuierlich
weiterentwickelt wird – sind verschiedene Förderprogramme 
gebündelt, von denen Kommunen, Unternehmen, 
Bildungs einrichtungen sowie Bürgerinnen und
Bürger profitieren. Bis Ende 2023 sind 52.400 Projekte mit 
einem Fördervolumen von 1,8 Mrd. Euro auf den Weg 
gebracht worden. Als Teil des Programms werden
innovative Projekte und investive kommunale
Modellprojekte gefördert, bei denen die Entwicklung neuer 
innovativer Ansätze und deren pilothafte Erprobung 
im Mittelpunkt stehen sowie der Transfer in die
Kommunen hinein gestärkt wird (●→  Infobox: Agentur für 
kommunalen Klimaschutz).
Speziell an Dörfer und Kleinstädte richten sich die 
BMEL­Maßnahme BULEplus, die Bildungs­ und
Informationsprojekte sowie gezielte Modell­ und
Demonstrationsvorhaben ermöglicht. Die ländlichen Räume 
haben für die Energiewende als der Ort, wo sie in die 
Praxis umgesetzt wird, eine bedeutende Rolle. Kleine 
ländliche Kommunen sollen über die
Informationsund Vernetzungsveranstaltungen „Kommunen im 
Austausch: Energiewende aktiv gestalten“ in ihren 
Möglichkeiten gestärkt werden. Durch gezielten 
Kompetenzaufbau, durch den Wissenstransfer zu Best 
Practices und über die Vernetzung der Akteurinnen 
und Akteure wird die Handlungsfähigkeit der 
Kommunen bei komplexen Transformationsprozessen 
und begrenztem Personal erweitert. Die
Erkenntnisse aus dieser Reihe werden aufbereitet und damit auch 
längerfristig nutzbar gemacht.
Auf europäischer Ebene beteiligt sich das BMBF seit 
2022 im Rahmen von JPI Urban Europe an den
jährlichen Förderaufrufen der Europäischen
Partnerschaftsinitiative Driving Urban Transitions to a sustainable 
future. Entlang von drei missionsorientierten
TransDas Synthese- und Vernetzungsprojekt Zukunftsstadt „SynVer*Z“ begleitet und vernetzt seit 2017 die
Forschungsprojekte der Leitinitiative Zukunftsstadt des BMBF und unterstützt ihre Sichtbarkeit nach außen durch eine
projektbegleitendende Kommunikation. An der Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis sollen innovative
projektübergreifende Ergebnisse und Lösungsstrategien in die Kommunen hineingetragen werden. Dafür reflektiert und stärkt 
„SynVer*Z“ als wissenschaftliches Begleitvorhaben fortlaufend den Impact einzelner Projekte und Fördermaßnahmen 
und erstellt projektübergreifende Synthesen der Forschungser geb nisse zu urbanen Innovationen und
Transformationen. Wissenstransfer erfolgt über Veranstaltungsreihen, Best-Practice-Sammlungen und Handreichungen für 
Kommunen, z. B. zur Durchführung von Reallaboren für urbane Transformation oder zum Thema Hitzeresi lienz und 
Klimaanpassung in Städten.
Synthese- und Vernetzungsprojekt Zukunftsstadt „SynVer*Z“
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 203 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 204
formationspfaden werden Forschung, Innovation und 
Kapazitätsaufbau zu urbaner Kreislaufwirtschaft, 
zu Positiv­Energie­Stadteilen sowie zur 15­
MinutenStadt gefördert.
Als Teil ihrer Missionsorientierung hat die EU die 
Mission 100 klimaneutrale und intelligente Städte  
bis 2030 (engl. 100 Climate-Neutral and Smart Cities by 
2030) gestartet und im April 2022 die ausgewählten 
Teilnehmerstädte – darunter auch neun deutsche 
Städte – verkündet. Die EU förderte die Umsetzung im 
Rahmen von Forschungsvorhaben (Research and
Innovation Actions; RIA) im Rahmen von Horizont Europa 
in den Jahren 2022 und 2023. Die beteiligten Städte 
erarbeiten Klimastadt­Verträge, die einen Gesamtplan 
für Klimaneutralität in relevanten Bereichen wie 
Energie, Gebäude, Abfallwirtschaft und Verkehr sowie 
entsprechende Investitionspläne umfassen. Die
Missionsplattform NetZeroCities unterstützt Städte bei der 
Umsetzung der Klimaneutralität technisch,
regulatorisch und finanziell, ferner begleitet und unterstützt 
der Nationale Kontaktpunkt im BMWSB die
teilnehmenden deutschen Städte.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Neue Leipzig-Charta
 ↗  Gemeinschaftsinitiative Nationale
Stadtentwicklungspolitik
 ↗ Leitinitiative Zukunftsstadt
 ↗ Nachhaltige Transformation urbaner Räume
 ↗ Ressourceneffiziente Stadtquartiere RES:Z
 ↗ Stadt-Land-Plus
 ↗ Synthese- und Vernetzungsprojekt Zukunftsstadt
 ↗ Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen
 ↗ Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft
 ↗ Kleinstadtakademie
 ↗  Driving Urban Transitions to a sustainable future (engl.)
 ↗ Modellvorhaben der Raumordnung
 ↗  European Observation Network for Territorial  
Development and Cohesion (ESPON)
 ↗ Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
 ↗ Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
 ↗ Agentur für kommunalen Klimaschutz
 ↗ BMUV-Ressortforschung
 ↗  EU-Mission 100 Climate-Neutral and Smart Cities by 
2030 (in engl.)
 ↗ NetZeroCities
Im Rahmen der NKI und in Zusammenarbeit mit 
den kommunalen Spitzenverbänden Deutscher 
Städte tag, Deutscher Landkreistag sowie dem
Deutschen Städte- und Gemeindebund wurde 2023 die 
Agentur für kommunalen Klimaschutz mit dem Ziel 
aufgebaut, Kommunen bei der Umsetzung von
Klimaschutzideen und -projekten zu unterstützen. Im 
Mittelpunkt der Unterstützungsleistungen der Agentur 
stehen der Know-how- und Kapazitätsaufbau, die 
Etablierung von Qualitäts- und Verfahrensstandards 
im kommunalen Klimaschutz-Monitoring, die
Akteursvernetzung, Publikationen u. a. von Praxis beispielen, 
das Angebot eines Mentoring-Programms für das 
Klimaschutzmanagement sowie  Förderberatung zur 
Projektumsetzung. Die Agentur knüpft dabei an die  
Arbeit des Service- und Kompetenzzentrums
Kommunaler Klimaschutz an. Insbesondere wird das 
Leistungs spektrum um die Sicherung von Verfahrens- 
und Qualitätsstandards sowie den Aufbau eines  
verbesserten Klimaschutz-Monitorings für die
kommunale Ebene erweitert.
Agentur für kommunalen Klimaschutz
Das renaturierte Siegufer in der Innenstadt von Siegen
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 204 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 205
Innovation im Bauwesen 
und im Städtebau
Architektur, Bauwesen sowie die Bau­ und
Wohnungswirtschaft nehmen maßgeblichen Einfluss auf die 
nachhaltige Entwicklung. Daher stellt nachhaltiges 
Bauen einen wichtigen Transformationsbereich der 
DNS dar. Das Innovationsprogramm Zukunft Bau des 
BMWSB mit den Programmteilen
Forschungsförderung und Ressortforschung setzt wichtige Impulse für 
die Forschung und die modellhafte Entwicklung in 
Bauwesen und Architektur im Hinblick insbesondere 
auf die Themen Klimaschutz, Energie­ und
Ressourceneffizienz, bezahlbares Bauen,
Gestaltungsqualitäten im (städte­)baulichen Kontext sowie die
Bewältigung des demografischen Wandels.
Im Mittelpunkt der FuE­Förderung stehen Vorhaben 
im Bereich der angewandten Gebäudeforschung, 
die entscheidende Beiträge für technische,
baukulturelle und organisatorische Innovationen in den 
Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau­ und 
Wohnungswirtschaft liefern. Im Rahmen seiner 
Ressortforschung Zukunft Bau vergibt das BBSR im 
Auftrag des BMWSB Forschungsaufträge zu
aktuellen baupolitischen Themen. Das
Innovationsprogramm Zukunft Bau des BMWSB wird ab 2024 durch 
ein Modellvorhaben für Innovationen im
Gebäudebereich ergänzt, um konkrete Bau­ und
Anwendungsprojekte mit besonders innovativem Charakter zu 
unterstützen und vermehrt neuartige und bislang 
marktunübliche Lösungsansätze für das
klimaneutrale, klimaangepasste, ressourcenschonende und 
bezahlbare Bauen in der allgemeinen Planungs­ und 
Baupraxis zu etablieren.
Mit dem Informationsportal Nachhaltiges Bauen stärkt 
das BMWSB zudem den Wissenstransfer, die
Akteursvernetzung und den Austausch zu unterschiedlichsten 
Themenstellungen mit Bezug zu nachhaltigem Bauen.
Das BBSR betreut auch das zentrale
stadtentwicklungs­ und wohnungspolitische
Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau 
Können Soziale Innovationen klimaneutrales und bezahlbares Bauen und Wohnen voranbringen? Was leisten 
Soziale Innovationen für nachhaltige und sozial integrative Stadtquartiere? Eröffnen Soziale Innovationen  
neue Optionen, um städtebauliche Transformationskonflikte zu bewältigen und erforderliche
Transformationsprozesse demokratiefördernd zu beschleunigen? In dem auf fünf Jahre angelegten Pilotvorhaben „SInBa“ des 
BMBF wird seit Ende 2022 die Rolle Sozialer Innovationen bei der Umsetzung der Klima- und
Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung in den Blick genommen. Am Beispiel der Städte 
Mannheim und Wuppertal analysiert, erprobt und begleitet „SInBa“ Soziale Innovationen auf ihrem Weg aus 
der Nische in die Breite.
Soziale Innovationen in Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung – SInBa
Mehrgeschossiges Gebäude in Holzskelettbauweise
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 205 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 206
(ExWoSt) des BMWSB und finanziert eine Reihe von 
Forschungsfeldern, Studien, Initiativen und
Modellvorhaben zu innovativen wohnungs­ und
städtebaulichen Entwicklungen. Aus den Erfahrungen werden 
Hinweise für die Weiterentwicklung der
Städtebauund Wohnungspolitik abgeleitet und der
Wissenstransfer unterstützt. Zudem begleitet das BBSR die  
Städtebauförderung durch Modellvorhaben und 
programmübergreifende Forschungsvorhaben. Die 
modellhafte Erarbeitung von innovativen Konzepten 
und Handlungsstrategien, deren Umsetzung durch 
Städte und Gemeinden und einen strukturierten 
Wissenstransfer fördert das BMWSB mit dem
Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Informationsportal Nachhaltiges Bauen
 ↗ Innovationsprogramm Zukunft Bau
 ↗ Digitales Planen, Bauen, Infrastrukturmanagement
 ↗ BIM-Portal des Bundes 
 ↗ Experimenteller Wohnungs- und Städtebau
 ↗ Bund-Länder-Städtebauförderung
 ↗  Bundesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und 
Zentren
 ↗  Soziale Innovationen in Bauen, Wohnen, 
 Stadtentwicklung
Energie- und Wärmewende 
im Gebäudebereich
Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten 
Energie wird genutzt, um Häuser, Büros und
Geschäfte zu heizen und um Prozesswärme für Gewerbe 
und Industrie bereitzustellen. Daher verfolgt die 
Bundesregierung das Ziel, dass die Wärmeerzeugung 
mittel­ bis langfristig CO2­frei erfolgt. Neben der 
energetischen Optimierung einzelner Gebäude birgt 
die systemische Perspektive auf städtische
Siedlungsräume ein großes Potenzial zur Steigerung der 
Energieeffizienz und für die Dekarbonisierung der 
Wärmeversorgung.
Um die Wärme­ und Energiewende voranzutreiben, 
fördert das BMWK bis 2024 FuE­Projekte im Rahmen 
der Forschungsinitiative Energiewendebauen. Mit dem 
Ziel, den Wärmebedarf zu reduzieren und die
Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare
Energiequellen umzustellen, stehen dabei zum einen Fragen zu 
klimaneutraler Wärme und Kälte sowie zur
energetischen Optimierung einzelner Gebäude im
Mittelpunkt. Zum anderen spielt die ganzheit liche
Betrachtung städtischer Siedlungsräume bzw. Quartiere eine 
wesentliche Rolle. Dabei kommen neue systemische 
Ansätze wie Sektorkopplung und Digitalisierung 
zum Tragen, die wichtige Beiträge zur Senkung des 
Primärenergiebedarfs sowie zur Integration
erneuerbarer Energien in das Gesamtsystem leisten können.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 206 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 207
Zudem fördert das BMWK sechs Reallabore der
Energiewende zu energieoptimierten Quartieren. Dabei
werden innovative Konzepte der Energiebereit stellung 
und des Energiebedarfs unter realen Bedingungen 
auf Stadt­ oder Quartiersebene erprobt (●→  Infobox: 
Reallabor Großwärmepumpen in Fern wärmenetzen). 
Mit der Bundesförderung Serielle Sanierung wurden bis 
Ende 2023 Pilotprojekte unterstützt, die die Erhöhung 
der Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer 
Energien am Endenergieverbrauch von Gebäuden 
zum Ziel haben.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Forschungsinitiative Energiewendebauen
 ↗ Bundesförderung Serielle Sanierung
 ↗ Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0
 ↗ Reallabor der Energiewende GWP
 ↗  DUT-Partnership: Positive Energy Districts Transition 
Pathway (engl.)
Digitalisierung, Smart City 
und Smart Region
Die Digitalisierung bringt Chancen und Potenziale, 
aber auch Herausforderungen und Risiken für eine 
nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung mit 
sich. Auf der Grundlage der Smart City Charta fördert 
die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der KfW 
die Modellprojekte Smart Cities (MPSC). Eine Smart 
City setzt sich im Sinne der integrierten und
nachhaltigen Stadtentwicklung das Ziel, die Möglichkeiten 
der Digitalisierung vorausschauend und zielgerichtet 
zu nutzen und den damit verbundenen Risiken
strategisch zu begegnen.
Im Rahmen von insgesamt 73 Modellprojekten
werden bundesweit zahlreiche Städte, Gemeinden und 
Landkreise bis 2030 mit einem
Gesamtfördervolumen von rund 820 Mio. Euro unterstützt. Aufbauend 
auf der partizipativen Entwicklung
sektorübergreifender Smart­City­Strategien wird die modellhafte 
Umsetzung lokal angepasster Maßnahmen und 
Projekte sowie der Wissenstransfer gefördert, um auf 
diese Weise digitale Ansätze mit einer integrierten 
Umweltwärme aus Gewässern, dem Erdboden oder 
der Luft sowie Abwärme aus Abwasser oder
industriellen Prozessen – Großwärmepumpen (GWP) 
erschließen zunehmend alternative Wärmequellen 
auch für städtische Nah- und Fernwärmenetze. 
Betrieben durch Strom aus erneuerbaren Quellen, 
versprechen sie große Potenziale auf dem Weg zur 
CO
2
-neutralen Wärmeversorgung. Aufgrund des 
ungünstigen Verhältnisses von Gas- zu Strompreisen 
und fehlender Erfahrungen mit der GWP-Einbindung 
in das Gesamtenergiesystem, z. B. durch die Nutzung 
von Flexibilitätsoptionen, sind GWP aktuell oftmals 
nicht wirtschaftlich zu betreiben.
Daher arbeiten Wärmeversorger an
Kraftwerksstandorten in Berlin, Mannheim, Rosenheim und Stuttgart 
gemeinsam mit der Universität Stuttgart und dem 
Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE  
im Rahmen des Reallabors zusammen. In dem 2021–
2026 laufenden Projekt sollen wirtschaftliche und 
regulatorische Rahmenbedingungen sowie effiziente 
Betriebskonzepte für den Einsatz von
Großwärmepumpen angepasst und erprobt werden. Das Projekt 
ist mit einem Gesamtvolumen von 45 Mio. Euro
ausgestattet, von dem das BMWK 21 Mio. Euro trägt.
Reallabor Großwärmepumpen in Fernwärmenetzen
Das Leistungsspektrum von Großwärmepumpen umfasst den 
Bereich von 100 kW bis zu mehreren MW.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 207 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 208
Stadtentwicklung zu verknüpfen (●→  Infobox: Urbane 
digitale Zwillinge der Modellprojekte Smart Cities). 
Um den über greifenden Wissenstransfer zu fördern, 
hat die Koordinierungs- und Transferstelle (KTS) im 
Förderprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) 
das Format Start Smart aufgelegt. Durch
Initialberatungen, Themenwerkstätten, Peer­Learnings und 
Regionalworkshops sollen damit weitere Kommunen 
auf dem Weg zur Smart City unterstützt werden.
Die Initiative Stadt.Land.Digital des BMWK
unterstützte bis 2023 als Kompetenzzentrum,
Ansprechpartnerin und Multiplikatorin alle relevanten
Akteure auf dem Weg zur „smarten“ Stadt bzw. Region. 
Mit Veranstaltungen, Kommunalstudien und einer 
Best­Practice­Datenbank „Smart City Navigator“ 
stellt die Initiative auch weiterhin umsetzungsnahes 
Informationsmaterial zu Verfügung. Es wurde in den 
verschiedenen Forschungsbereichen für urbane
Räume geprüft, welche Lösungen auch in Kleinstädten, 
Dörfern und ländlichen Regionen sinnvoll eingesetzt 
werden können und wo andere, für ländliche
Strukturen geeignete Lösungen erforderlich sind. Einzelne 
Formate der Initiative Stadt.Land.Digital werden 
in Zusammenarbeit zwischen BMEL und BMWSB 
weiter fortgeführt.
Im Rahmen ihrer Förderung als Modellprojekte Smart Cities erarbeiten zahlreiche Kommunen urbane digitale 
Zwillinge. Dabei handelt es sich um funktionierende digitale Abbilder realer Objekte – und im Falle von urbanen 
digitalen Zwillingen häufig einer Vielzahl von unterschiedlichen Objekten und Objektarten. Digitale Zwillinge 
sind dabei mehr als 3-D-Bilder. Sie enthalten auch Informationen über Art, Funktion und Fähigkeit – teilweise mit 
Echtzeitdaten – der enthaltenen Objekte. Zusätzlich beinhalten sie oft Auswertungs- und Analyse-Werkzeuge. 
Damit stellen digitale Zwillinge, die sich bereits in der Industrie als wirkmächtig erwiesen haben, auch für
vielfältige Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung wertvolle Potenziale dar.
Die urbanen digitalen Zwillinge der Modellprojekte Smart Cities zielen auf unterschiedliche fachliche
Anwendungsfälle und unterscheiden sich je nach Anwendungsgebiet auch untereinander. Einerseits blicken
funktionale digitale Zwillinge – wie etwa energie- oder verkehrsbezogene – in die entsprechenden Netze und erthalten 
Daten und Auswertemöglichkeiten über deren aktuellen Zustand, Kapazitäten, Auslastung u. a. mehr. Hierbei 
liegt der Fokus häufig auf Prognosen, Zukunftsszenarien und Potenzialen. Quartiersbezogene digitale Zwillinge 
können andererseits wiederum Auswertungen über klimatische Wirkungen von Planalternativen,
Hochwasserrisiken oder die Identifikation von Flächenpotenzialen erlauben – je abhängig von den enthaltenen Daten und 
Auswertealgorithmen.
Digitale Zwillinge im Kontext von historischen Innen städten zielen u. a. darauf ab, das baukulturelle Erbe digital 
erlebbar zu machen und so Barrieren der Zugänglichkeit abzubauen. Beim gebäudebe zo genen digitalen Zwilling 
der Stadt Haßfurt handelt es sich um eine kleinstmaßstäbliche und extrem genaue Aufnah me der Innen- und 
Außenhülle der dortigen Ritter ka pel le. Der Zwilling erlaubt sowohl denkmalpflegerische Erkennt nisse als auch 
ein frühzeitiges Erkennen von Bau schäden. So ermöglicht er die gezieltere und wirtschaftlichere Instandhaltung 
und Sanierung der wertvollen  Bausubstanz.
Urbane digitale Zwillinge der Modellprojekte Smart Cities
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 208 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 209
Die Nutzung digitaler Technologien kann einen 
wesentlichen Beitrag zur Planungs­ und
Genehmigungsbeschleunigung leisten.
Gebäudeinformationsmodelle (engl. Building Information Modelling; BIM) 
vereinen sämtliche planungs­ und
realisierungsrelevanten Bauwerksinformationen in digitaler Form 
zu einem virtuellen Bauwerksmodell und bieten so 
bessere Planungs­, Steuerungs­ und
Koordinationsmöglichkeiten. Das BMDV setzt die BIM­Methode im 
Bereich der Verkehrsinfrastrukturen Schiene, Straße 
und Wasserstraßen um und hat das BIM­Portal des 
Bundes aufgebaut.
Der digitale Wandel bietet ländlichen Räumen neue 
Chancen und Möglichkeiten, Standortnachteile zu 
kompensieren und auch in Zukunft auf dem Land gut 
leben und arbeiten zu können. Bis 2023 wurden im 
Rahmen der Forschungsfördermaßnahme Ländliche 
Räume in Zeiten der Digitalisierung 14 Vorhaben zum 
digitalen Wandel in ländlichen Regionen gefördert. 
Ebenfalls im Rahmen der BULEplus­Förderung
werden bis Ende 2024 mit dem Modellvorhaben Smarte.
Land.Regionen 20 Landkreise dabei unterstützt,  
innovative digitale Lösungen in Bereichen wie  
Mobilität, Bildung, Medizin und Arbeit zu entwickeln 
und umzusetzen. Diese werden auf einem digitalen 
Ökosystem, einer gemeinsamen Plattform, auch über 
das Projektende hinaus allen Landkreisen
deutschlandweit zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Modellprojekte Smart Cities
 ↗ Start Smart
 ↗ Smarte.Land.Regionen
 ↗ Stadt.Land.Digital
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 209 – 
Forschung und Innovation leisten wichtige Beiträge, um globale sowie nationale Klima-, Nachhaltigkeits- und
Biodiversitätsziele zu erreichen. Unsere Ressourcen, das Klima und die Umwelt sowie die biologische Vielfalt können 
nur auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erhalten und zugleich mit den sozio-ökonomischen Zielen 
und der Ernährungssicherheit für die Weltbevölkerung in Einklang gebracht werden. Insbesondere die
transdisziplinäre Zusammenarbeit und internationale Kooperationen eröffnen neue Möglichkeiten, um die dazu
notwendigen gesellschaftlichen Transformationen erfolgreich zu gestalten. 
2  Klima, Biodiversität und 
Ernährungssicherheit
Der einzigartige, automatisierte FluxCrane 
des ZALF nimmt Klimagasmessungen vor.
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 211
Klimawandel, Biodiversitätsverlust und zunehmende 
Ernährungsunsicherheit zählen zu den existenziellen 
globalen Krisen unserer Zeit. Zur Unterstützung einer 
entschlossenen Transformation unserer Lebens­ und 
Wirtschaftsweise hat die Zukunftsstrategie Forschung 
und Innovation das Voranbringen von Klimaschutz, 
Klimaanpassung, Ernährungssicherheit sowie die 
Bewahrung der Biodiversität als eine von sechs
Missionen definiert. Wissenschaft, Forschung und
Innovation spielen dabei eine Schlüsselrolle: Klimaforschung 
trägt entscheidend zum Verständnis des globalen 
Klimasystems, dessen Veränderungen und
Auswirkungen bei. Sie liefert die notwendigen
Wissensgrundlagen und bringt evidenzbasierte
Handlungsempfehlungen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und 
Zivilgesellschaft ein. Im Mittelpunkt stehen Fragen 
des Klimaschutzes, der Anpassung an den
Klimawandel und der Klimaresilienz in der Praxis. 
Insbesondere der natürliche Klimaschutz, nachhaltige 
und klimaangepasste städtische Räume sowie
Agrarund Ernährungssysteme spielen dabei eine
besondere Rolle. Zudem tragen die Entwicklung moderner 
digitaler Methoden und Technologien sowie Soziale 
Innovationen dazu bei, neue umweltschonende und 
klimaneutrale Verfahren und Produkte zu entwickeln.
Zusätzlich zu seinen negativen Einflüssen auf die 
direkte Lebensumwelt von Menschen bedroht der
Klimawandel auch unmittelbar die biologische Vielfalt. 
Forschung unterstützt die Umsetzung der Nationalen 
Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) und somit 
auch die Umsetzung der Verpflichtungen
internationaler Vereinbarungen, wie des Globalen
Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (GBF), der EU-
Biodiversitätsstrategie für 2030 und des Übereinkommens 
von Paris. Um die miteinander verknüpften globalen 
Krisen zu bewältigen, sind insgesamt systemische
sowie inter­ und transdisziplinäre Ansätze erforderlich. 
Darin wird versucht, die globalen Krisen nicht einzeln 
zu betrachten, sondern in einem ganzheitlichen, 
nachhaltigen und zukunftssicheren Rahmen
gemeinsam zu bewältigen. 
In den mobilen Laborcontainern des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) können ökologische Prozesse in Fließgewässern fast so 
natürlich wie unter Freilandbedingungen und so kontrollierbar wie im Labor analysiert werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 211 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 212
2.1 Klimaforschung für Klimaschutz
Im Übereinkommen von Paris haben sich Ende 2015 
die mittlerweile 190 unterzeichnenden Staaten 
völker rechtlich verbindlich darauf geeinigt, den
Klimawandel einzudämmen und die globale
Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Mittelwert 
möglichst auf 1,5°C – oder aber zumindest auf
deutlich unter 2°C – zu beschränken. In der Folge muss bis 
zur Mitte dieses Jahrhunderts Treibhausgasneutralität 
erreicht werden. Die Europäische Union will
dementsprechend ihre Netto­Emissionen von Treibhausgasen 
bis 2050 auf null reduzieren. Deutschland hat sich das 
Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden.
Als klimapolitischer Rahmen greifen in Deutschland 
das Bundes-Klimaschutzgesetz, der Klimaschutzplan 
2050 und die Klimaschutzprogramme ineinander. Das 
Bundes-Klimaschutzgesetz definiert rechtlich bindend 
die Minderungsziele für Treibhausgasemissionen und 
legt darüber hinaus 2045 als Zieljahr für die
NettoTreibhausgasneutralität fest. Der Klimaschutzplan 
2050 beschreibt die klimaschutzpolitischen
Grundsätze und Ziele im Blick auf die Umsetzung des
Übereinkommens von Paris. Mit den Klimaschutzprogrammen 
stellt die Bundesregierung u. a. auch umfangreiche 
Mittel für Forschung und Innovation bereit, um 
technologische und Soziale Innovationen
voranzutreiben und die ökonomischen und finanzpolitischen 
Wissensgrundlagen auszubauen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Bundes-Klimaschutzgesetz
 ↗ Klimaschutzplan 2050
 ↗ Klimaschutzprogramm 2030
 ↗ Klimaschutzprogramm 2023
Klimaforschung
Die Klimaforschung und das durch sie bereitgestellte 
Wissen zu Ursachen und Auswirkungen des
Klimawandels trägt wesentlich zur Gestaltung des sozialen 
und politischen Bewusstseins für die
Herausforderungen des Klimawandels bei. Klimadaten und
Klimamodelle liefern Informationen und
Wissensgrundlagen für notwendige Strategien und Lösungen auf  
dem Weg zur Treibhausgasneutralität, für die
Anpassung an den Klimawandel und die Risikovorsorge. 
Forschung trägt dazu bei, die Ursachen des
Klimawandels besser zu verstehen, Risiken zu erkennen und 
Pro jektionen zu erstellen. Sie zeigt konkrete Wege  
auf, wie unvermeidbare Treibhausgasemissionen aus 
der Atmosphäre entfernt und Vorsorge gegen die  
Folgen des Klimawandels getroffen werden können.
Die Forschung zu Klimasystem, Klimaschutz und 
Klimaanpassung kann sich in Deutschland insgesamt 
auf ein vielfältiges, stark gegliedertes institutionelles 
Forschungssystem stützen, das von Bundesbehörden 
und Forschungseinrichtungen sowie Universitäten 
und forschungsnahen Unternehmen gebildet wird. 
Viele dieser Institutionen haben sich im Deutschen 
Klima­Konsortium e. V. (DKK) zusammengeschlossen. 
Die Bundesregierung fördert sowohl
naturwissenschaftliche Grundlagenforschung als auch
anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung 
ressortübergreifend – insbesondere im Rahmen der 
FONA-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ und 
des 7. Energieforschungsprogramms, aber z. B. auch 
in mobilitätsbezogenen FuE­Programmen (●→  IV 1 
Industrie, Energie, Mobilität und Kreislaufwirtschaft).
Der Expertenrat für Klimafragen berät die
Bundesregierung und prüft die jährliche Abschätzung der 
Treibhausgasemissionen des Umweltbundesamtes 
(UBA). Außerdem soll der Expertenrat künftig auch  
zu Feststellungen bezüglich sozialer
Verteilungswirkungen, der Wirtschaftlichkeit und der
Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen Stellung nehmen. 
Insgesamt wird so eruiert, inwiefern Klimaziele  
sozial gerecht, volkswirtschaftlich effizient und
klimaschutzpolitisch wirksam zu erreichen sind.
Das BMBF fördert im Rahmen der FONA-Strategie 
„Forschung für Nachhaltigkeit“ Klimaforschung in 
den Themenschwerpunkten Klimaschutz,
Klimaanpassung und Klimawissen sowie europäische
Zusammenarbeit und Nachwuchsförderung. Im Mittelpunkt 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 212 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 213
der forschungs­ und innovationspolitischen
Initiativen im Bereich Klimaschutz stehen Themen der  
Energiewende, Wasserstoff und synthetische
Kraftstoffe sowie der urbanen Mobilität.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Deutsches Klima-Konsortium (DKK)
 ↗ Expertenrat für Klimafragen
 ↗ Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS)
 ↗  Umweltbundesamt – Treibhausgas-Emissionen in 
Deutschland
 ↗ Klimaforschung
 ↗ Klimaschutzbericht 2022
 ↗  FONA-Klimaschutz
Klimamonitoring und Klimamodellierung
Klimawissen ist die Grundlage für eine wirksame  
Klimapolitik. Die Klimasystemforschung widmet  
sich den offenen Fragen zum Verständnis der Pro zesse 
und Wechselwirkungen, die das Klimageschehen 
bestimmen, und untersucht, welchen Einfluss der 
Klimawandel auf diese hat. Hierfür werden
bodenund satellitengestützt erhobene Beobachtungsdaten 
verwendet und Klimamodelle genutzt –
umfangreiche Computerprogramme und Künstliche Intelligenz 
(KI), die dazu verwendet werden, die künftige
Entwicklung des Klimas auf Basis bestimmter Annahmen 
zu berechnen.
Das BMBF fördert Initiativen für die Entwicklung 
globaler Klimamodelle, wie PalMod oder WarmWorld 
(●→  Infobox: WarmWorld – Weiterentwicklung der 
Klimamodellierung). Die Bundesregierung plant, eine 
Nationale Modellierungsstrategie (NMS) aufzubauen, 
damit zukünftige Klimamodellentwicklungen in 
Deutschland schneller und konzertierter entwickelt, 
für Nutzende nachvollziehbarer eingesetzt und
Rechnerarchitekturen effizienter genutzt werden können.
Insbesondere für Klimamonitoring und ­
modellierung spielt die satellitengestützte Erdbeobachtung 
eine essenzielle Rolle. Erst mit ihrer Hilfe ist die 
regelmäßige Erfassung globaler Klimadaten möglich. 
Beispiele dafür liefern das europäische Programm 
Copernicus und weitere Programme der europäischen 
Raumfahrtagentur ESA und die Europäische
Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten 
EUMETSAT. Aber auch die nationalen
Erdbeobachtungsmissionen des Earth Observation Center des 
Deutschen Zentrums für Luft­ und Raumfahrt (DLR), 
wie die Radarsatelliten Terra­SAR und TanDEM­X,  
der Hyperspektralsatellit enMAP oder das
InfrarotDie Entwicklung im Bereich High Performance Computing (HPC) sowohl im Hardware-Bereich (Exascale-Klasse) 
als auch im Software-Bereich (u. a. durch Künstliche Intelligenz, KI) eröffnet in der Klimamodellierung neue 
Wege. Sie trägt zur Re duzierung von Unsicherheiten in den Klima projektionen bei und ermöglicht belastbare 
Aussagen zu Klimaentwicklungen auch auf regionaler und lokaler Ebene. WarmWorld wird, aufbauend auf dem 
bestehenden Atmosphärenmodell ICON zu Wolkenbildungs- und Niederschlagsprozessen, das Klimamodell 
entsprechend weiterentwickeln. Ziel sind neue, lokal hochaufgelöste Informationsprodukte, die für die nationale 
und internationale Klimawirkungs- und Anpassungsforschung von enormer Wichtigkeit sind. 
Die Aufbauphase der vom BMBF geförderten Initia tive startete 2022, 2026 tritt WarmWorld in die
Anwendungsphase ein, die bis 2029 laufen wird. Die übergeordnete fachliche Koordination liegt beim Max-Planck-Institut  
für Meteorologie (MPI-M) in Hamburg, dem Deutschen Klimarechenzentrum (DKRZ) in Hamburg und dem Alfred-
Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) in Bremerhaven.
WarmWorld – Weiterentwicklung der Klimamodellierung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 213 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 214
spektrometer DESIS auf der Internationalen
Raumstation ISS liefern wichtige Datengrundlagen für  
die Klima beobachtung und ­modellierung (●→  IV 5.2 
Raumfahrt und Nutzung des Weltraums).
Neben den globalen Verteilungen aus Satelliten  
liefern Bodenmessnetze wie Global Atmosphere  
Watch der Weltorganisation für Meteorologie (engl. 
World Meteorological Organization; WMO)
hochgenaue Beobachtungen der Zusammensetzung der 
Atmosphäre, erfassen weitere Parameter des
Erdsystems und tragen zur Validierung von
Satellitendaten bei. Hier leistet die Bundesregierung mit dem 
Be trieb der deutschen Globalstationen
(ZugspitzeHohen peißenberg, Georg­von­Neumayer­Station), 
Regional stationen und zentralen Einrichtungen seit 
Jahrzehnten einen wich tigen Beitrag.
Durch Aufbau und Betrieb der
Forschungsinfrastruktur des Kohlenstoffobservationssystems (engl.
Integrated Carbon Observation System; ICOS) leisten die 
Bundesregierung und ihre nachgeordneten
Einrichtungen einen wichtigen Beitrag dazu, europaweit mit 
einem dichten bodengestützten
Beobachtungsnetzwerk Treibhausgase zu messen und deren Quellen und 
Senken zu beobachten. Gefördert vom BMBF, wird seit 
2021 federführend durch den Deutschen Wetterdienst 
(DWD) das Integrierte Treibhausgas­
Monitoringsystem (ITMS) aufgebaut, um Mess­ und
Modellierungskompetenzen in Deutschland zu bündeln. 
Das leistungsfähige System zur Bilanzierung von 
CO2 und weiteren Treibhausgasen soll es erstmals 
ermöglichen, auch die Quellstärken der für den
Treibhauseffekt relevanten Spurengase CH4 und N2O und 
damit den Fortschritt bei Emissionsminderungen 
objektiv zu bestimmen. Als operationeller Service soll 
das ITMS die wissenschaftlichen Mess­ und
Modellierungskompetenzen zusammenführen, Daten der 
Sentinel­Satelliten im Copernicus-Programm der EU 
sowie aus den europäischen
Forschungsinfrastrukturen ICOS und IAGOS zusammen mit neuartigen  
Modellierungen der Quell­ und Senkenprozesse
erfassen und Ergebnisse zahlreicher EU­
Forschungsprojekte integrieren. Die Forschungsergebnisse des ITMS 
fließen in die Operationalisierung der ITMS
Modellierung beim DWD sowie in verbesserte
Treibhausgasinventare beim UBA und beim Thünen­Institut ein. 
Die durch das BMBF geförderte Weiterentwicklung 
des hochauflösenden globalen Community­
Zirkulationsmodells ICON stellt einen weiteren Meilenstein 
auf dem Weg zum besseren Verständnis des
Klimawandels dar. High Performance Computing (HPC), 
KI und, in gemeinsamer Förderung mit dem BMWK, 
Quantencomputing zum Lösen der
rechenintensivsten Problemstellungen kommen gemeinsam zum 
Einsatz (●→  Infobox: UDAG – Regionale Klimadaten für 
Deutschland und Europa).
Das Beobachtungsnetzwerk ACTRIS­D, der deutsche 
Teil der europäischen dezentralen
Forschungsinfrastruktur Aerosols, Clouds and Trace Gases Research 
Infrastructure (ACTRIS), soll neue Erkenntnisse
liefern, um die Dynamiken des Klimawandels, aber auch 
von Wolkenbildung und chemischen Prozessen in 
der Atmosphäre besser zu verstehen. Dies wird dazu 
beitragen, die Prognosen im Bereich Luftqualität, 
Wettergeschehen und Klimaveränderungen auf noch 
präzisere Grundlagen zu stellen.
Globale Klimamodelle rechnen mit einer zu groben Auflösung. Um Aussagen über das künftige Klima in
Deutschland und Europa treffen zu können, z. B. als Grundlage für die Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse sowie 
die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS), werden regionale Klimadaten benötigt. Daher 
erarbeitet das Projekt „UDAG (Updating the data basis for adaptation to climate change in Germany)“ bis 2026 
aktualisierte Klimaprojektionen für Deutschland – aber auch für weite Teile Europas. Dafür nutzt es das neueste 
Regionalmodell ICON-CLM mit hoher Auflösung, um auch für kleinräumige Bereiche, wie etwa Flusstäler bessere 
Aussagen treffen zu können. Unter der Leitung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) arbeiten das Karlsruher 
Institut für Technologie, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, das Helmholtz- 
Zentrum Hereon und das Deutsche Klimarechenzentrum in dem vom BMBF geförderten Projekt zusammen.
UDAG – Regionale Klimadaten für Deutschland und Europa
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 214 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 215
Auf europäischer Ebene spielt die Joint Programming 
Initiative Connecting Climate Knowledge for Europe 
(JPI Climate) als Plattform, auf der Forschung zum 
Klimawandel auf europäischer Ebene koordiniert 
werden kann, um Synergien zu fördern,
Fragmentierung und Duplizierung zu verringern, eine
Schlüsselrolle. Dies beinhaltet u. a. die Bereitstellung von 
Wissen für klimabezogene Entscheidungsprozesse 
und Maßnahmen für Entscheidungsträgerinnen und 
Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft.
Besondere forschungspolitische Impulse ergeben sich 
für die Bundesregierung durch die aktive
Mitgestaltung des Zwischenstaatlichen Ausschusses für
Klimaänderungen (engl. Intergovernmental Panel on 
Climate Change; IPCC). Die Studien und Berichte des 
IPCC ermöglichen wissenschaftsbasierte
Entscheidungen der Politik. Die deutsche IPCC­
Koordinierungsstelle unterstützt die nationalen Beiträge für die 
IPCC­Berichte sowie deutsche Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftler, die an den
Klimasachstandsberichten mitarbeiten. 
Mit seinen internationalen Klimapartnerschaften 
ver größert Deutschland sein globales klimapolitisches 
Netzwerk, unterstützt die Umsetzung ambi tionierter 
Klimaziele, stärkt die Zusammenarbeit in
internationalen Initiativen und schafft so Allianzen für die 
Zukunft.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ FONA-Klimawissen
 ↗ PalMod II
 ↗ FONA: WarmWorld
 ↗ Copernicus-Programm
 ↗ EUMETSAT (engl.)
 ↗ DLR Earth Observation Center
 ↗ Integrated Carbon Observing System
 ↗ DWD: Integrierte Treibhausgas-Monitoringsystem
 ↗ FONA: UDAG
 ↗ Forschungsinfrastruktur ACTRIS-D
 ↗ JPI Climate (engl.)
 ↗ Deutsche IPCC-Koordinierungsstelle
Klimaschutz durch CO
2
-Entnahme
Trotz aller Bemühungen zur Emissionsreduktion sind 
weitere Treibhausgasemissionen nicht vollständig 
vermeidbar. Auch im Szenario der
Treibhausgasneu tralität verbleiben Restemissionen, z. B. aus der 
Land wirtschaft und einer begrenzten Anzahl von 
Industrieprozessen. Neben der drastischen Reduktion 
von Treibhausgasemissionen ist für das Erreichen 
der Treibhausgasneutralität daher auch die aktive 
Entnahme von Kohlendioxid aus der Atmosphäre – 
durch natürliche CO2­Senken oder durch technische 
Verfahren – erforderlich. Diese sogenannten
negativen Emissionen entstehen durch das aktive Entziehen 
von CO2 (engl. Carbon Dioxide Removal; CDR) aus  
der Atmosphäre und dessen langfristige Speicherung.  
Blick auf einen Laboraufbau im Leibniz-Institut für Troposphärenforschung für den experimentellen Nachweis der Bildung von Schwefelsäure aus 
reduzierten Schwefelverbindungen in der Atmosphäre
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 215 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 216
Diese Ansätze und Methoden sind derzeit noch nicht 
aus reichend erforscht und müssen in Bezug auf
großskalige Einsatzszenarien, Machbarkeit und
Wirksamkeit sowie auf mögliche Zielkonflikte geprüft werden. 
Für einen wirkungs­ und verant wortungsvollen 
Einsatz von CDR sind dabei nicht nur
naturwissenschaftlich­technische Aspekte, sondern insbesondere 
auch rechtliche, wirtschaftliche, soziale und
ökologische Fragen zu beachten.
Dies steht im Mittelpunkt der BMBF­
Forschungsprogramme CDRterra und CDRmare. Im Rahmen 
von CDRterra fokussieren sich zehn Verbundprojekte 
auf landbasierte CO2­Entnahmemethoden –
technische ebenso wie naturbasierte. Beispiele dafür sind 
Aufforstung und Agroforstwirtschaft, Pflanzen kohle, 
beschleunigte Verwitterung von Gestein,
Bodenkohlenstoffanreicherung oder auch die technische 
CO2­Abscheidung und geologische Speicherung 
(engl. Carbon Capture and Storage; CCS), die auf ihre 
kombinierte Wirksamkeit hin untersucht werden 
(●→  Infobox: Projekt „NETPEC“). Neben der Frage nach 
dem CO2­Entzugspotenzial und der dauerhaften
Bindung von CO2 ist die Entwicklung und Bewertung von 
geeigneten Politikinstrumenten unter Einbeziehung 
der Öffentlichkeit und Stakeholder aus der
Zivilgesellschaft ein zentraler Aspekt. Die Forschungsmission 
Marine Kohlenstoffspeicher als Weg zur
Dekarbonisierung (CDRmare) wurde von der Deutschen Allianz 
Meeresforschung (DAM) initiiert. Sechs Verbund ­
projekte erforschen im Rahmen dieser
interdisziplinären, anwendungsorientierten Forschungsmission die 
Bedeutung und das Potenzial des Ozeans für die CO2­
Aufnahme aus der Atmosphäre und CO2­Speicherung 
und entwickeln konkrete Lösungen, Optionen und  
Konzepte. Die Forschungsverbünde untersuchen
verschiedene Methoden der marinen CO2­Aufnahme und 
­Speicherung (Alkalinisierung, Blue Carbon,
künstlicher Auftrieb, CCS). Für beide Forschungs programme 
stellt das BMBF bis 2024 insgesamt 47 Mio. Euro zur 
Verfügung.
Das BMWK hat im Februar 2024 die Eckpunkte einer 
Langfriststrategie Negativemissionen zum Umgang  
mit unvermeidbaren Restemissionen (LNe) vorgelegt,  
um ein gemeinsames Verständnis der Rolle der CO2­
Entnahme für den Klimaschutz in Deutschland zu 
schaffen und Zielwerte für technische Senken zu 
bestimmen. Forschung und Entwicklung sind von 
zentraler Bedeutung für die LNe, da Methoden und 
Technologien zu CCU (engl. Carbon Capture and 
Utilization; CCU) und CCS zur Erzielung von
Negativemissionen sich in der Entwicklungsphase befinden 
und noch nicht reif für den industriellen Einsatz sind. 
Zudem sollen technologische Potenziale aufgezeigt 
und so Politik­ und Entscheidungswissen
bereitgestellt werden.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Carbon Dioxide Removal – CO
2
-Entnahme
 ↗ CDRterra
 ↗ CDRmare
 ↗ CDRterra – Projekt NETPEC
 ↗ Klimamodell PalMod
 ↗ Klimamodell WarmWorld
 ↗ CCU/CCS-Technologien
 ↗  Eckpunktepapier Langfriststrategie
Negativemissionen
Natürlicher Klimaschutz 
Intakte Ökosysteme, Wälder und Auen, Böden und 
Moore, Meere und Gewässer, naturnahe Grünflächen 
in der Stadt und auf dem Land binden CO2 aus der 
Atmosphäre und speichern es langfristig. Sie
leisKohlendioxid mithilfe von Energie aus
Sonnenlicht in ein speicherbares und stabiles Endprodukt 
umzuwandeln – und zwar viel effizienter als 
beim natürlichen Vorbild – ist das Prinzip
künstlicher Photosynthese. Im Rahmen des CDRterra-
Verbund projektes „NETPEC“ entwickeln
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bis 2024 
neuartige Katalysatoren, die mit speziell
angepassten Solarzellen zu einer photoelektrochemischen 
Zelle kombiniert werden. Je nachdem, welches 
Kohlenstoffprodukt diese Zellen erzeugen, kann 
es dann auf unterschiedliche Weise eingelagert 
werden – in ehemaligen Tagebauarealen, in
unterirdischen Kavernen oder Gesteinsschichten.
Projekt „NETPEC“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 216 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 217
ten daher nicht nur einen Betrag zur biologischen 
Vielfalt (●→  IV 2.3 Biodiversitätsforschung), sondern 
auch zum natürlichen Klimaschutz. Die Novelle 
des Klimaschutzgesetzes hat 2021 erstmals konkrete 
Ziele für den Klimaschutzbeitrag der
Landökosysteme festgelegt, der über die Emissionsbilanz des 
Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und 
Forstwirtschaft erfasst wird. Das 2023 beschlossene 
Aktionsprogramm Natür licher Klimaschutz (ANK) ist 
das zentrale Instrument der Bundesregierung, um 
diese Ziele zu erreichen. Damit will sie entscheidend 
dazu beitragen, den allgemeinen Zustand der
Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern und so 
deren Resilienz und Klimaschutzleistung zu stärken. 
Der natürliche Klimaschutz umfasst Maßnahmen 
zum unmittelbaren Schutz, zur Stärkung und zur 
Wiederherstellung von terrestrischen und marinen 
Ökosystemen.
Forschung und Kompetenzaufbau spielen eine
zentrale Rolle für eine stärker auf den natürlichen
Klimaschutz ausgerichtete Nutzung von Ökosystemen und 
sind im ANK als eigenes Handlungsfeld verankert. 
Zur genaueren Ermittlung des Forschungsbedarfs hat 
das BMBF eine systematische Bestandsaufnahme der 
Forschungsbedarfe zum natürlichen Klimaschutz 
durchgeführt. Im Ergebnis dazu hat das BMBF neue 
Forschungsmaßnahmen entwickelt und mit dem 
BMUV abgestimmt. Die Forschungsinitiative Klima-  
und Artenschutzpotenziale von Auen und
Moorlandschaften aktivieren fördert z. B. FuE­Vorhaben zu 
klima­ und biodiversitätsfreundlichen
Bewirtschaftungsweisen. In Modellregionen sollen geeignete 
politische Ansätze, Anreizsysteme und ökonomische 
Rahmenbedingungen – auch auf Basis von
Klimafolgenabschätzungen einer künftigen
klimafreundlichen Auen­ und Moorbewirtschaftung – analysiert 
und daraus konkrete Empfehlungen für Klima­ und 
Artenschutz abgeleitet werden. 
Im Rahmen der trilateralen deutsch­
niederländischdänischen Forschungsagenda haben BMUV und 
BMBF das Forschungsprogramm Internationale
Wattenmeerforschung: Komplexe Belastungen des
Wattenmeeres verstehen und Handlungsoptionen entwickeln 
aufgelegt. Ab Juni 2024 werden Verbundvorhaben 
gefördert, die zum Verständnis der Auswirkungen 
der drei ökologischen Krisen auf das Wattenmeer – 
Auswirkungen des Klimawandels, Verlust der
Biodiversität, Verschmutzung – beitragen und Lösungen 
für ein nachhaltiges Management des Wattenmeeres 
inklusive Maßnahmen zur Stärkung der
Widerstandsfähigkeit des Ökosystems sowie der davon abhängigen 
Küstengemeinden und ­städte entwickeln.
Meeres­ und Küstenökosysteme bieten einschließlich 
ihrer Habitate wie Seegraswiesen, Salzmarschen und 
Algenwälder sowie Sedimente am Meeresboden u. a. 
Potenziale für die natürliche Kohlenstoffbindung 
und können langfristig als CO2­Senken und ­Speicher 
fungieren. Dazu fördert das BMBF im Programm 
von MARE:N durch die Forschungsinitiativen Ozeane 
unter Stress, Küstenmeerforschung in Nord- und Ostsee 
und der DAM­Forschungsmission Schutz und
nachhaltige Nutzung mariner Räume (sustainMare)
Forschungsarbeiten, deren Erkenntnisse in
Handlungskonzepten und konkrete Maßnahmen umgesetzt 
werden sollen. Die Forschungsarbeiten zur
natürlichen Senkenfunktion mariner Sedimente und zur 
großskaligen Renaturierung von Seegraswiesen sollen 
im Rahmen des ANK in Zusammenarbeit von BMUV 
und BMBF weiter vertieft werden (●→  IV 5.3
Meeresforschung und nachhaltige maritime Nutzung).
Die Anpassung, die Sicherung und der Erhalt der 
Wälder, die im Sinne des Klimaschutzes einen
herausragenden Kohlenstoffspeicher darstellen, sowie 
die klimaschonende nachhaltige Holznutzung waren 
bis Ende 2023 Gegenstand von Fördermaßnahmen 
sowie Kommunikations­ und Informationsvorhaben 
des gemeinsam von BMEL und BMUV verwalteten 
Waldklimafonds. Große Forschungs­Praxis­Verbünde 
zur Stärkung der Zusammenarbeit und
Akteursvernetzung innerhalb regionaler Wald­ und
Holzforschungs­Cluster werden zudem seit 2022 durch 
die BMBF­Fördermaßnahme REGULUS – Regionale 
Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- 
und Holzwirtschaft gefördert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
 ↗ Internationale Wattenmeerforschung
 ↗ Deutsche Küstenforschung
 ↗ DAM: sustainMare
 ↗ Waldklimafonds
 ↗  Regionale Innovationsgruppen für eine
klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 217 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 218
Trotz aller Klimaschutzbemühungen stellen die Folgen 
des Klimawandels unsere Gesellschaft vor stetig 
wachsende Herausforderungen durch die zunehmende 
Häufigkeit von Extremwetterereignissen wie
Starkregen, Überschwemmungen, Stürme, extreme Hitze 
und Dürren. Im März 2023 hat der zweite Teil des 
6. IPCC­Sachstandsberichtes auf die Dringlichkeit zur
Anpassung an die Folgen des Klimawandels
verwiesen. Die Folgen umfassen Beeinträchtigungen der
Gesundheit von Mensch und Natur sowie Schäden an
Infrastruktur, Gebäuden und Anlagen mit immensen
wirtschaftlichen Folgen.
Der Bundestag hat im November 2023 das Bundes-
Klimaanpassungsgesetz (KAnG) verabschiedet. Darin 
ist u. a. vorgesehen, dass die Bundesregierung bis 
spätestens September 2025 eine vorsorgende
Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen entwickelt, 
nachfolgend umsetzt und unter Berücksichtigung
aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse alle vier Jahre 
fortschreibt. Die neue Klimaanpassungsstrategie wird 
perspektivisch die bisherige Deutsche
Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS), die 2008 vorgelegt 
und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt wurde, 
ablösen. Die DAS bildet bisher den strategischen  
Rahmen des Bundes für die Klimaanpassungspolitik. 
Ziel ist es, die Vulnerabilität der deutschen
Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt zu verringern und ihre 
Welche Klimafolgen haben Bedeutung für den Bevölkerungsschutz, die Katastrophenvorsorge, die räumliche 
Planung oder operative Einsätze? Welche Strategien und Maßnahmen zur Anpassung an Extremereignisse wie 
Hitzeperioden, Starkniederschläge und Stürme werden vom Bevölkerungsschutz, der Katastrophenvorsorge und 
in der räumlichen Planung umgesetzt? Zur Beantwortung solcher Fragen forschen der Deutsche Wetterdienst 
(DWD), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das Technische Hilfswerk (THW), 
das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) zur
Strategischen Behördenallianz „Anpassung an den Klimawandel“ seit dem Jahr 2007. Die Behördenallianz unterstützt 
Bundesministerien bei der Identifizierung und Umsetzung von Strategien, Instrumenten und Maßnahmen zur 
Verringerung der Verwundbarkeit gegenüber Klimaänderungen bzw. Steigerung der Anpassungsfähigkeit. Dazu 
führt die Strategische Behördenallianz Studien durch und entwickelt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit 
den Folgen des Klimawandels, wobei der Fokus bislang auf drei Forschungsprojekten zu Extremwetterereignissen 
liegt. Im Rahmen des Projekts „Klassifikation meteorologischer Extremereignisse zur Risikovorsorge gegenüber 
Starkregen für den Bevölkerungsschutz und die Stadtentwicklung“ entstand 2021 ein Katalog extremer
Niederschlagsereignisse, der mit Einsatzdaten für Präventionsempfehlungen ergänzt wurde.
Strategische Behördenallianz „Anpassung an den Klimawandel“
Eine Forscherin am Max-Planck-Institut untersucht das
Kommunikationsverhalten von Zebrafinken beim Flug in einer Gruppe im Windkanal 
in Seewiesen.
2.2  Klimaresilienz: Anpassung und Vorsorge
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 218 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 219
Anpassungsfähigkeit zu steigern. Die Strategie ist
entsprechend offen und flexibel gehalten. Durch
regelmäßige Fortschrittsberichte wird sie fort geschrieben. 
Weiterentwickeltes Wissen, neue Erkenntnisse oder 
Erfordernisse können so ein fließen. Daher bildet die 
kontinuierliche Erweite rung der Wissensbasis u. a. 
durch Folgen­ und Anpassungsforschung einen
wichtigen Teil der Strategie. Die Fortschrittsberichte geben 
zusammen mit dem Aktionsplan Anpassung (APA III) 
einen umfassenden Überblick über Forschung zur 
Anpassung. 
Das Kompetenzzentrum Klimafolgen und
Anpassung im UBA hat u. a. die Aufgabe, die
Bundesregierung durch Umweltforschung und
Informationsbereitstellung zur Anpassung an den Klimawandel 
zu unter stützen. Dabei wird auf Datendienste und 
Beratungsleistungen verschiedener Bundesressorts 
zurückgegriffen. Der DAS­Basisdienst „Klima und 
Wasser“ des BMDV liefert für viele Handlungsfelder 
der DAS regelmäßig qualitätsgesicherte Daten und 
Beratungsleistungen zum Klimawandel und dessen 
Auswirkungen. Auch das BMBF und BMEL tragen 
mit ihrer vielfältigen Forschungsförderung und der 
Ressortforschung im Bereich Klimaresilienz und  
An passung aktiv zur DAS bei. 
Zahlreiche Förderaktivitäten des Bundes für die
Forschung zu Klimawandel und Anpassung werden unter 
dem Dach der FONA­Strategie im Handlungsfeld 
„Anpassungsfähigkeit und Risikovorsorge
verbessern“ gebündelt. Das BMBF unterstützt z. B. mit der 
FONA-Fördermaßnahme Wege zu einem verbesserten 
Risikomanagement im Bereich mariner
Extremereignisse und Naturgefahren notwendige
Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel im Küstenbereich durch 
disziplinenübergreifendes Denken, neue politische 
Steuerungs­ und Regulierungsansätze und nicht 
zuletzt durch die Verbesserung von Datenerhebungen, 
Informationen, Berechnungs­Modellen und digitalen 
Werkzeugen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel
 ↗ UBA: Klimafolgen und Anpassung
 ↗ UBA: Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung
 ↗ UBA: Aktionsplan Anpassung
 ↗ FONA-Klimaanpassung
 ↗  Strategische Behördenallianz „Anpassung an den 
Klimawandel“
Ein Monitoring-Team des Johann Heinrich von Thünen-Instituts vermisst einen Baum im Rahmen der Bundeswaldinventur.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 219 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 220
Klimaangepasste und -resiliente 
Städte und Regionen
Urbane Räume stehen vor großen Herausforderungen 
angesichts des Klimawandels und seiner Folgen. Die 
Forschung zielt darauf ab, die regionalen
Entwicklungen und Auswirkungen des Klimawandels zu
identifizieren und zu verstehen, sozioökonomische
Entwicklungen zu berücksichtigen, Daten bereitzustellen, 
Konzepte für Monitoring, Vorhersage,
Kommunikation und Vorsorgemaßnahmen zu entwickeln und 
diese in den jeweiligen kommunalen und regionalen 
Verwaltungsstrukturen zu verankern. Die
Bundesregierung unterstützt Städte und Regionen dabei, 
vorausschauend auf neue klimatische Bedingungen 
und Umweltrisiken zu reagieren. 
Das BMWSB fördert in Zusammenarbeit mit dem 
BBSR konzeptionelle und investive Projekte mit hoher 
Wirksamkeit für Klimaschutz und Klimaanpassung 
und mit hohem Innovationspotenzial im Rahmen des 
Bundesprogramms zur Anpassung urbaner und
ländlicher Räume an den Klimawandel. In drei Förderrunden 
wurden bisher mehr als 300 Projekte mit einem
Fördervolumen von bis zu 476 Mio. Euro vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausgewählt. Ein 
weiterer Projektaufruf wurde 2023 gestartet.
Im Rahmen der Ressortforschung des BMWSB und 
BBSR ist Klimawandelanpassung und Hitzevorsorge  
vom Gebäude über die Stadtquartiere, in Städten und  
Regionen und im Bauwesen ein wichtiger
Schwerpunkt. Die BBSR­Forschung in den Bereichen
Freiraumsicherung, wassersensible Stadtgestaltung, 
klimaresilienter Stadtumbau und vorsorgendes
Risikomanagement in der Regionalplanung leistet einen 
wichtigen Beitrag zur Risikovorsorge im Hinblick auf 
Überflutung, Hochwasser und Hitze.
Im Rahmen der FONA-Fördermaßnahmen Regionale 
Informationen zum Klimahandeln (RegIKlim),
Stadtklima im Wandel sowie Klimaresilienz durch Handeln 
in Stadt und Region wird die Entwicklung
praxistauglicher, teilweise KI­basierter digitaler Werkzeuge für 
raumbezogene Entscheidungsprozesse sowie lokal 
angepasste Lösungsstrategien für den Umgang mit 
den Folgen des Klimawandels unterstützt. 
Klimaanpassung ist auch ein Schwerpunktbereich im 
Ressortforschungsplan des BMUV. Zudem wird dort 
„Klimawandelanpassung und Resilienz in urbanen 
Räumen/Neues Europäisches Bauhaus“ als eines der 
fünf strategischen Kernthemen definiert. 
Darüber hinaus fördert das BMUV mit der Richtlinie 
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels Vorhaben, die Antworten auf die Folgen 
des Klimawandels liefern und die Klimaanpassung 
unterstützen. Die 2021 erfolgte Neuausrichtung der 
Förderrichtlinie beabsichtigt, Betroffene des
Klimawandels, insbesondere Kommunen und kommunale 
Einrichtungen, darin zu unterstützen, die
notwendigen Klimaanpassungsprozesse möglichst frühzeitig, 
systematisch und integriert in Übereinstimmung mit 
den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. 
Nach einer ersten Förderrunde 2021/2022 mit rund 
120 geförderten Projekten startete 2023/2024 ein 
weiterer Förderaufruf mit Schwerpunkt auf
natürlichem Klimaschutz und naturbasierten Lösungen. 
Neben Kommunen haben auch weitere Akteurinnen 
und Akteure der Klimaanpassung im Rahmen der 
Förderrichtlinie die Möglichkeit, modellhafte und 
innovative Projektideen zu entwickeln und pilothaft 
umzusetzen.
Die BMUV­Förderung Klimaanpassung in sozialen 
Einrichtungen trägt dazu bei, besonders vulnerable 
Personengruppen vor den Folgen der Klimakrise zu 
schützen. Mit der 2023 novellierten Förderrichtlinie 
werden systematische und nachhaltige
Anpassungsprozesse und ­maßnahmen in sozialen Einrichtungen 
unterstützt. Die Förderung setzt einen Schwerpunkt 
auf naturbasierte Lösungen mit Modellcharakter. 
Bereits 2021 richtete das BMUV das Zentrum Klima-
Anpassung ein. Als Lotsenstelle bietet das Zentrum 
bundesweit Beratung und Dienstleistungen für
Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen, um bei 
der Identifizierung, Planung und Durchführung von 
Klimaanpassungsmaßnahmen zu unterstützen.
Die Ressortforschung des BMDV beschäftigt sich im 
Schwerpunkt „Resiliente Verkehrs­ und
Datensysteme &amp; Verkehrssicherheit“ mit der Anpassung der 
Verkehrssysteme an die Folgen des Klimawandels, der 
Verlässlichkeit und Resilienz der
Verkehrsinfrastruktur, dem Schutz kritischer Infrastrukturen und der 
Entwicklung von Warnmeldesystemen. Das
verkehrsträgerübergreifende Element in der Ressortforschung 
des BMDV ist das 2016 ins Leben gerufene BMDV­Ex­
 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 220 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 221
pertennetzwerk, in dem sieben Behörden des BMDV 
Innovationen in den Bereichen Anpassung an den 
Klimawandel, Umweltschutz und Risikomanagement 
für robuste und widerstandsfähige Verkehrssysteme 
erarbeiten. Ziel ist, die erfolgsversprechenden
Produkte, die aus der Forschung des BMDV­
Expertennetzwerks hervorgehen, im DAS-Basisdienst „Klima und 
Wasser“ zu operationalisieren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region
 ↗  Regionale Informationen zum Klimahandeln  
(RegIKlim)
 ↗ Stadtklima im Wandel
 ↗ Klima, Umwelt und Gesundheit
 ↗  Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des 
Klimawandels
 ↗ Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
 ↗ Zentrum KlimaAnpassung
 ↗  Resiliente Verkehrs- und Datensysteme &amp;
Verkehrssicherheit
 ↗ BMDV-Expertennetzwerk
Extremwettervorsorge und 
Katastrophenschutz
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK), eine Bundesoberbehörde im 
Ressort des BMI, hat den zivilen Bevölkerungsschutz 
zum Auftrag, der im Verteidigungs­, Krisen­ und 
Katastrophenfall Bürgerinnen und Bürger schützen 
soll. Das BBK erforscht und fördert
unterschiedliche wissenschaftliche Fragestellungen, indem es 
einerseits Hochschulen, Forschungseinrichtungen 
und Unternehmen mit der Durchführung von 
FuE­Projekten beauftragt und andererseits auch 
an unterschiedlichen Forschungsvorhaben
partizipiert, die z. B. im Rahmenprogramm „Forschung für 
zivile Sicherheit“ gefördert werden. Die aktuellen 
Forschungsvorhaben decken eine große Bandbreite 
von Themen ab, zu denen die Analyse der
Kommunikation in sozialen Medien für die Anfertigung 
von Lagebildern in Krisen, die Entwicklung eines 
Sozialkapital­Radars, mit dem soziale
Unterstützungsbereitschaft ermittelt werden kann, aber auch 
die Erstellung einer Telemedizinstrategie für den 
Zivilschutzfall zählen.
Extremwetterereignisse, wie das Hochwasser im Juli 
2021 in Rheinland­Pfalz und Nordrhein­Westfalen, 
können Menschenleben fordern und zu enormen 
Schäden führen. Zielgerichtete Warnungen sind
entscheidend, um Bürgerinnen und Bürger und
Infrastrukturen beim Auftreten solcher Ereignisse
bestmöglich zu schützen. Unterstützt durch das BMDV 
nimmt der DWD das neu entwickelte Integrierte
Vorhersagesystem Unwetter (engl. Seamless Integrated 
Forecasting System; SINFONY) ab 2024 schrittweise 
in Betrieb. SINFONY liefert optimierte und bruchfreie 
Niederschlagsprognosen mit einem Zeithorizont von 
zwölf Stunden und ermöglicht eine Verbesserung der 
Das Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und 
Rheinland-Pfalz im Juli 2021 gehört zu den
größten Naturkatastrophen, die Deutschland in den 
letzten 100 Jahren getroffen haben. Welche Lehren 
können daraus gezogen werden? Wie können
Zukunftsszenarien und Simulationen für Starkregen 
bei der Aufarbeitung helfen und welche
Maßnahmen bieten sich Kommunen für eine klimaresiliente 
Zukunft? Diesen und weiteren Fragen widmet 
sich das vom BMBF geförderte Forschungsprojekt 
KAHR. Es begleitet den Prozess des Wiederaufbaus 
und leistet einen wissenschaftlichen Beitrag zum 
Hochwasserrisikomanagement, um gefährdete 
Regionen zukünftig resilienter gegen
Extremwettereignisse zu gestalten.
Von der Flutkatastrophe zerstörte Eisenbahnbrücke bei Ahrweiler
Forschungsprojekt
Klimaanpassung, Hochwasser und Resilienz 
(KAHR)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 221 – 
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Vorhersagen für Gewitter­ und Starkniederschläge 
sowie daraus resultierende Sturzfluten. 
Im Rahmen der vom BMWK institutionell geförderten 
Sicherheitsforschung arbeitet das Deutsche Zentrum 
für Luft­ und Raumfahrt (DLR) in Abstimmung mit 
Staat und Verwaltung, Wissenschaft und Industrie an 
den Themen satellitengestütztes Krisenmanagement, 
maritime Sicherheit und Schutz des maritimen
Habitats, Energieversorgung sowie
Katastrophenmanagement bei Extremwetterereignissen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) – Forschung
 ↗ Forschung für zivile Sicherheit
 ↗ DWD: Unwetter-Forschung
 ↗ DWD: Integriertes Vorhersagesystem SINFONY
 ↗ DLR Sicherheits- und Verteidigungsforschung
 ↗ Forschungsinitiative ClimExtreme
 ↗  Forschungsprojekt Klimaanpassung, Hochwasser und 
Resilienz (KAHR)
Klimaangepasste Landnutzungssysteme
Die Folgen des Klimawandels für die Land­ und
Forstwirtschaft sind umfangreich und bereits gegenwärtig 
zu spüren – in Deutschland, wie überall auf der Welt: 
Trockenheit und ausgedehnte Dürreperioden,
Witterungsextreme, Ernteminderung und ­ausfälle.
Deshalb bildet neben dem Klimaschutz die Erhöhung der 
Klimaresilienz – also der Widerstandsfähigkeit
gegenüber den Folgen des Klimawandels – eine wesentliche 
Grundlage für eine zukunftssichere Landwirtschaft.
Als Bestandteil der DAS wurde 2019 die Agenda zur 
Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie
Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel beschlossen. 
Ziel der Agenda ist es, diese Wirtschaftsbereiche so 
gut wie möglich auf die erwarteten Klimaänderungen 
einzustellen und konkrete
Handlungsempfehlungen zu geben. Zu den Handlungsfeldern der Agenda 
zählen u. a. die Unterstützung der Forschung für die 
Entwicklung nachhaltiger Pflanzenbausysteme und 
ein verbesserter Wissenstransfer.
Zur Förderung von Klimaschutzleistungen sowie der 
Anpassung der Wälder an den Klimawandel ist der 
Waldklimafonds das zentrale Instrument für
Forschungs­, Entwicklungs­ und
Kommunikationsvorhaben. Die Projekte vernetzen Expertinnen und
Experten, Praktikerinnen und Praktiker, die gemeinsam 
Lösungsansätze für aktuelle und kommende
Herausforderungen im Bereich Klimaschutz und
Klimaanpassung erarbeiten. Über das bereits 2013 von BMUV 
und BMEL aufgelegte Förderprogramm wurden bisher 
rund 500 Projekte gefördert.
Die EU­Mission „Anpassung an den Klimawandel“ 
zielt darauf ab, mindestens 150 europäische Regionen 
bei ihren Anstrengungen, bis 2030 klimaresilient zu 
werden, zu unterstützen. Darüber hinaus sollen 75 
groß angelegte und auf andere europäische Regionen 
übertragbare Demonstrationsvorhaben im Bereich 
der Klimaresilienz umgesetzt werden. Aktuell sind 
mehrere Forschungseinrichtungen, darunter das 
Climate Service Center GERICS, an Missionsprojekten 
beteiligt. Unter gemeinsamer Federführung
unterstützen BMBF und BMUV die deutschen Aktivitäten. 
Die Mission ermöglicht es, Forschungsergebnisse und 
­produkte europaweit als Musterbeispiele, Methoden
oder Daten bereitzustellen.
Afrikanische Partnerländer und Deutschland
arbeiten seit 2012 verstärkt in Forschungspartnerschaften 
zusammen, um gemeinsam Herausforderungen im 
Bereich der Klimaforschung und
Klimaanpassungsforschung anzugehen. Langfristige Partner sind die 
vom BMBF im Verbund aufgebauten regionalen
Kompetenzzentren WASCAL (West African Science Service 
Center on Climate Change and Adapted Land Use) und 
SASSCAL (Southern African Science Service Centre for 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 222 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 223
Climate Change and Adaptive Land Management) im 
westlichen und südlichen Afrika. Diese
Zusammenarbeit zielt darauf ab, das Verständnis des
Klimawandels in Afrika zu vertiefen, Anpassungsstrategien zu 
entwickeln und Maßnahmen zur Reduzierung der 
Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Mit 
der Initiative werden vom Klimawandel besonders 
betroffene afrikanische Länder beim Aufbau
wissenschaftlicher Strukturen und Ressourcen unterstützt, 
um valide Entscheidungen, beispielsweise für
nachhaltige Landnutzung, Wasserversorgung und
Ernährungssicherung, zu ermöglichen (●→  VI 4.1 Afrika und 
Nahost).
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit 
fördert das BMZ u. a. Maßnahmen zum Klima­
Risikomanagement mit Instrumenten wie beispielsweise 
Agrarversicherungen, digitalen
Klimainformationsdiensten und Frühwarnsystemen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Agenda zur Anpassung von Land- und Forstwirtschaft 
sowie Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel
 ↗ Waldklimafonds
 ↗ EU-Mission „Anpassung an den Klimawandel“
 ↗ Climate Service Center Germany
 ↗  Klimakompetenzzentren Afrika WASCAL und  
SASSCAL
 ↗ Thema Landwirtschaft und Klima
Klimaangepasstes Wassermanagement
Die Ressource Wasser steht zunehmend unter Druck: 
Klimawandelbedingte Veränderungen, wie Dürren, 
sinkende Grundwasserstände und
Starkregenereignisse sowie der demografische Wandel und das globale 
Wirtschaftswachstum führen zu erhöhtem
Wasserbedarf und gleichzeitig steigenden
Schadstoffeinträgen in die Gewässer. Dies stellt Wasserressourcen und 
Wasserwirtschaft vor enorme Herausforderungen. 
Als politischen Handlungsrahmen im Umgang mit 
der Ressource Wasser – insbesondere mit Blick auf 
die Modernisierung und Anpassung der
Wasserinfrastrukturen und den Gewässerschutz – hat das BMUV 
2023 die Nationale Wasserstrategie vorgelegt. Deren 
erfolgreiche Umsetzung basiert auf den aktuellen 
Forschungsergebnissen, u. a. aus der Ressortforschung 
und dem 2021 initiierten Forschungsprogramm 
Wasser:N – Forschung und Innovation für Nachhaltigkeit. 
Ziel von Wasser:N ist eine zukunftsfähige
Wasserforschung mit fachlich übergreifenden Ansätzen, in  
denen die Bedarfsfelder Mensch, Umwelt und
Wirtschaft gleichermaßen berücksichtigt werden. Welt weit 
bedrohen Wasserknappheit und
Wasserverschmutzung zunehmend die Ökosysteme und
beeinträchtigen die wirtschaftliche und politische Stabilität
ganzer Regionen und Länder. Aufgrund der drastischen 
Verknappung der Süßwasservorräte müssen in der 
gesamten Wasserwirtschaft Technologien,
Betriebskonzepte und Managementstrategien ressourcen­ und 
energieeffizient weiterentwickelt werden. Aktuelle 
Fördermaßnahmen fokussieren auf die
Themenbereiche Wasserwiederverwendung, nachhaltige
Grundwasserbewirtschaftung und Anpassung an
WasserExtremereignisse und Dürren.
Der „Innovationsatlas Wasser“ bietet ein umfassendes 
Informationsangebot zu Produkten und Innovationen 
aus Fördermaßnahmen bzw. Initiativen des BMBF 
und stärkt damit den Wissenstransfer in die Praxis. 
Zum Aufbau und der Weiterentwicklung
gemeinsamer Forschungsstrategien in der Wasserforschung 
engagiert sich das BMBF auf europäischer Ebene in 
der Partnerschaft Water4All – Water Security for the 
Planet sowie in der europäischen Programminitiative 
Water JPI – Water Challenges for a Changing World. 
Darüber hinaus ist das BMBF an der Förderinitiative 
Partnership for Research and Innovation in the
Mediterranen Area (PRIMA) beteiligt.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Wasserstrategie
 ↗ Forschungsprogramm Wasser:N
 ↗ Wasserwiederverwendung
 ↗ Nachhaltige Grundwasserbewirtschaftung
 ↗ Wasserextremereignisse
 ↗ Innovationsatlas Wasser
 ↗ Water4All (engl.)
 ↗ Water JPI (engl.)
 ↗ PRIMA (engl.)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 223 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 224
Biodiversität, häufig auch als biologische Vielfalt 
bezeichnet, umfasst die Vielfalt der Ökosysteme, der 
Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb einer 
Art. Sie ist eine der Voraussetzungen für die
Leistungen der Ökosysteme, wie die Bodenfruchtbarkeit, die 
Bereitstellung von Nahrung und Rohstoffen,
Klimaregulierung, Luft­ und Wasserqualität. Nicht zuletzt 
dient sie auch unserer Erholung und unserem
Wohlbefinden. Biodiversität trägt zur Stabilität der
Ökosysteme bei und erhöht ihre Widerstandsfähigkeit, 
insbesondere gegenüber dem Klimawandel. In den 
vergangenen Jahrzehnten ist die biologische Vielfalt 
weltweit massiv zurückgegangen – neben dem
Klimawandel die zweite große ökologische Krise unserer 
Zeit. Den Verlust an Biodiversität zu stoppen und den 
Trend umzukehren ist daher eine der größten
Herausforderungen unserer Zeit.
Forschung kann vor allem dazu beitragen, globale 
Zusammenhänge und regionale Auswirkungen des 
Biodiversitätsverlustes und der Klimaerwärmung 
zu erfassen – als Grundlage für neue Strategien und 
wirksame Lösungsansätze, um Ursachen zu
bekämpfen und negative Konsequenzen zu minimieren bzw. 
sich ihnen anzupassen. 
Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) 
ist seit 2007 die zentrale Naturschutzstrategie der 
Bundesregierung und wesentliches Instrument zur 
Umsetzung internationaler und europäischer
Vereinbarungen. Die Fortentwicklung der NBS für die Zeit 
bis 2030 (NBS 2030) wird derzeit von der
Bundesregierung erarbeitet, mit der der Ende 2022 verabschiedete 
Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal 
(GBF) des UN­Übereinkommens über die biologische 
Vielfalt (engl. Convention on Biological Diversity; CBD) 
und auch die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 mit 
ambitionierten Zielen und Maßnahmenprogrammen 
national umgesetzt werden soll. Eine Verabschiedung 
im Bundeskabinett ist für 2024 geplant.
In diesem Rahmen wurde auch die
Biodiversitätsforschung strategisch neu ausgerichtet. Im
Handlungsfeld „Digitalisierung, Daten und Forschung“ gilt  
es, Forschungslücken zur Umsetzung eines
transformativen Wandels für den effektiven Schutz und die 
nachhaltige Nutzung der Biodiversität zu
identifizieren und zu schließen, das bundesweite
Biodiversitätsmonitoring weiterzuentwickeln und auszubauen 
sowie die Chancen der Digitalisierung zur Erfassung, 
Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen
Nutzung der biologischen Vielfalt zu nutzen.
Im Rahmen des Bundesprogramms Biologische 
Vielfalt, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) 
mit Mitteln des BMUV umgesetzt wird, wurden seit 
2011 mehr als 184 Projekte mit 490 Teilvorhaben in 
den Förderschwerpunkten „Ökosystemleistungen“, 
„Hotspots der biologischen Vielfalt“,
„Verantwortungsarten“, „Stadtnatur“ und „Weitere Maßnahmen 
von besonderer repräsentativer Bedeutung für die 
Strategie“ gefördert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)
 ↗ Convention on Biological Diversity (CBD, engl.)
 ↗  Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework 
(GBF)
 ↗ Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Biodiversitätsmonitoring, Daten 
und Informationen
Für die Forschung zum Erhalt der biologischen  
Viel falt sind moderne Methoden unverzichtbar.  
Das Natio nale Monitoringzentrum zur Biodiversität 
(NMZB), angesiedelt beim BfN, trägt seit 2021 dazu 
bei, die Daten basis zu Entwicklungen der Biodiversität 
zu verbessern. Um das bundesweite Monitoring zur 
Biodiversität auszubauen und weiterzuentwickeln, 
werden Akteurinnen und Akteure aus Behörden, 
Wissenschaft und Ehrenamt vernetzt und gefördert 
sowie das Datenmanagement und die
Bereitstellung bestehender Monitoring­Daten verbessert. 
Eine wesent liche Aufgabe des NMZB besteht darin, 
die Weiter­ und Neuentwicklung von
MonitoringMethoden, wie Erfassungsmethoden und Methoden 
2.3  Biodiversitätsforschung
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 224 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 225
für die Analyse von Biodiversitätsdaten, zu
unterstützen. Dabei kommt der Entwicklung und dem Einsatz 
neuer Technologien und Methoden zur Erfassung 
und Auswertung im Biodiversitätsmonitoring eine 
große Bedeutung zu, wie z. B. optische und akustische 
Fernerkundung, genetische Verfahren und Künstliche 
Intelligenz (KI). Rund 21 Monitoring­Programme zu 
Arten und Habitaten laufen aktuell in Deutschland.
Im Bereich Biodiversität und Digitalisierung fördert 
das BMBF verschiedene Ansätze, in denen
innovative Technologien zur Erfassung und Verarbeitung 
von Daten entwickelt und umgesetzt werden. Hierzu 
zählen u. a. die Global Biodiversity Information
Facility (GBIF) und die Projekte German Barcode of Life 
(GBOL), Automated Multisensor Station for
Monitoring of Species Diversity (AMMOD) sowie Forensic 
Genetics for Species Protection (FOGS).
Unter dem Dach der Forschungsinitiative zum Erhalt 
der Artenvielfalt (FEdA) fördert das BMBF Projekte  
zu Methoden der Künstlichen Intelligenz als Instrument 
der Biodiversitätsforschung, die durch die Entwicklung 
innovativer Methoden der automatisierten
Artenerfassung, der Integration von Datenbeständen, der 
Analyse langer Zeitreihen und räumlicher
Dynamiken sowie der umfassenden Netzwerkanalyse einen 
erheblichen Beitrag zur Biodiversitätssicherung 
leisten können. 
Den legalen Zugang zu genetischen Ressourcen und 
den fairen Ausgleich der aus ihrer Nutzung
entstehenden Vorteile regeln auf internationaler Ebene das 
Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (das 
Nagoya­Protokoll) sowie für Züchtung und
Forschung der Internationale Vertrag über
pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft  
(ITPGRFA). Als Vertragspartei des ITPGRFA sowie  
als Mitglied der Kommission für genetische
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (CGRFA) 
setzt sich die Bundesregierung für den Erhalt, die 
nachhaltige Nutzung, den freien Zugang und einen 
gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung sowie 
das Monitoring der genetischen Ressourcen ein. 
BMEL und BMZ fördern außerdem den in
Deutschland angesiedelten Globalen Treuhandfonds für
Nutzpflanzenvielfalt (engl. Global Crop Diversity Trust), der 
international zum Aufbau und Erhalt von nationalen 
und überregionalen Genbanken beiträgt und die  
Erfassung der genetischen Vielfalt für Ernährung 
und Landwirtschaft fördert.
Das BMBF fördert den internationalen Austausch 
genetischer Informationen zur
Biodiversitätsforschung durch die Unterstützung des internationalen 
Global Genome Biodiversity Network (GGBN). Dieses 
Netzwerk stärkt die Zusammenarbeit zwischen
molekularen Sammlungen weltweit und macht qualitativ 
hochwertige DNA­, Gewebe­ und Umweltproben 
über ein gemeinsames Datenportal digital verfügbar. 
Aktuell ermöglichen 99 Institutionen aus 33 Ländern 
Mitarbeitende des Max-Planck-Instituts für biologische Intelligenz untersuchen ein handaufgezogenes Kampfläuferküken in einer Freilandarena.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 225 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 226
den digitalen Zugriff über das Datenportal auf mehr 
als 3 Mio. DNA­ und Gewebeproben aus ihren
biologischen Sammlungen. Das GGBN wird durch die
Forschungseinrichtungen Smithsonian Institution, USA, 
und Botanischer Garten Berlin der Freien Universität 
Berlin koordiniert. Die technische Infrastruktur  
wird durch den Botanischen Garten Berlin
bereitgestellt und weiterentwickelt.
Das Informations­ und Koordinationszentrum für 
Biologische Vielfalt der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzt sich für den 
Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen 
Vielfalt und ihrer genetischen Ressourcen in der 
Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelproduktion 
ein. Die BLE betreut darüber hinaus für das BMEL 
Projekte im Bereich der Erhaltung und innovativen 
Nutzung der biologischen Vielfalt. Ziele sind dabei 
die Erfassung, Inventarisierung und Dokumentation 
genetischer Ressourcen sowie die Entwicklung und 
Umsetzung innovativer Konzepte mit
Vorbildcharakter zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der 
Agrobiodiversität. Landwirtschaft, Forstwirtschaft 
und Fischerei haben als größte Flächennutzer in 
Deutschland einen wesentlichen Einfluss auf die 
Biodiversität. Um die größeren Zusammenhänge 
der genetischen Ressourcen als Teil des
Biodiversitätsschutzes, als Potenzial für die Anpassung an 
den Klimawandel und als Grundlage unserer
Ernährungssicherung zu begreifen sowie politische 
Entwicklungen und Rahmensetzungen der letzten 
Dekaden aufzugreifen, wurde Anfang 2024 die  
Strategie des BMEL Biologische Vielfalt stärken:
Nationale Strategie zu genetischen Ressourcen für
Ernährung, Landwirtschaft, Forst und Fischerei entwickelt.
BMBF, BMEL und BMUV fördern Vorhaben zur
Entwicklung eines Monitorings der Bioökonomie. Ziel ist 
es u. a., Indikatoren und Modelle zu entwickeln, um 
den Status quo messbar zu machen, mögliche
Zielkonflikte auf dem weiteren Weg zu einer nachhaltigen 
Bioökonomie frühzeitig zu identifizieren und daraus 
geeignete Handlungsempfehlungen für politische 
Entscheidungsträger zur Ausgestaltung einer
nachhaltigen Bioökonomie abzuleiten. Eine nachhaltige 
Bioökonomie bietet vielfältige Wege und
Lösungsmöglichkeiten, um komplexen Herausforderungen 
zu begegnen, wie der Ernährungssicherung oder dem 
Klima­ und Biodiversitätsschutz. Hier soll das
Monitoring als wichtige Grundlage dienen und Zahlen und 
Fakten zum Status, zur Leistung und zu den Trends 
der deutschen Bioökonomie liefern.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität
 ↗ Global Biodiversity Information Facility (engl.)
 ↗ German Barcode of Life Initiative
 ↗  FONA: Automated Multisensor Stations for
Monitoring of BioDiversity
 ↗ Global Genome Biodiversity Network (GGBN)
 ↗  Informations- und Koordinationszentrum für  
Biolo gische Vielfalt
 ↗ Fachportale Agrobiodiversität
 ↗ Global Crop Diversity Trust (engl.)
In dem Verbundprojekt „MonViA“ entwickeln Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Thünen-Instituts, 
des Julius Kühn-Instituts (JKI) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein bundesweites 
Biodiversitätsmonitoring in Agrarlandschaften. Das vom BMEL geförderte Projekt ist komplementär zu
bestehenden Monitoringaktivitäten und -ansätzen konzipiert. Mit seinem besonderen Fokus auf die Agrarlandschaft soll 
„MonViA“ wissenschaftlich belastbare Rückschlüsse auf den Zustand der biologischen Vielfalt in der
Agrarlandschaft, auf ihre Entwicklung unter dem Einfluss der landwirtschaftlichen Produktion, Auswirkungen von
Veränderungen der biologischen Vielfalt auf die agrarischen Produktionssysteme und die Wirkung agrar- und
umweltpolitischer Maßnahmen ermöglichen. „MonViA“ liefert damit wichtige Informationen zur Weiterentwicklung  
der landwirtschaftlichen Praxis und der Agrarumweltpolitik. In der Pilotphase (2019 – 2023) wurden verschiedene 
Indikatoren entwickelt, deren Erhebung ab 2024 verstetigt werden soll.
Biodiversitätsmonitoring in Agrarlandschaften – das Projekt „MonViA“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 226 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 227
Biodiversitäts-Umsetzung
Im Rahmen der FEdA werden innovative
Technologien und Methoden entwickelt und eingesetzt, um  
die biologische Vielfalt umfassender und effizienter 
zu erfassen und zu beurteilen. Ursachen, Ausmaß und 
Folgen von Veränderungen der Biodiversität werden 
vertiefend untersucht und Lösungen und
Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt im Dialog 
mit Anwenderinnen und Anwendern entwickelt.  
Der auf diese Weise bereitgestellte Werkzeugkasten 
an konkreten Maßnahmen bildet die Grundlage, eine 
Trendwende beim Verlust der Artenvielfalt einleiten 
zu können. Dazu hat das BMBF 2023 eine
Förderinitiative Blauer Ozean – Erhalt und Schutz der marinen 
Biodiversität gestartet, um die Bundesregierung bei 
der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die 
biologische Vielfalt (CBD) sowie den Zielen der UN-
Dekade Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 
zu unterstützen.
Zum Beispiel werden mit der Fördermaßnahme
Wertschätzung und Sicherung von Biodiversität in Politik, 
Wirtschaft und Gesellschaft (BiodiWert) derzeit 17
Projekte gefördert, die durch die Entwicklung innovativer 
Bewertungskonzepte, Governancestrukturen sowie 
(Politik­)Maßnahmen den Stellenwert von
Ökosystemleistungen und Biodiversität auf
unternehmerischer und gesellschaftlicher Ebene steigern und damit 
wirksam zur Sicherung von Biodiversität beitragen. 
Der Wissens­ und Erfahrungszuwachs der letzten 10 
bis 15 Jahre ist zwar enorm, er findet aber viel zu selten 
Niederschlag in konkreten Handlungsempfehlungen 
und deren Umsetzung. Daher ist eine umfassende 
Synthese alter und neuer Erkenntnisse über die
Artenvielfalt in Deutschland unabdingbar. Im „Faktencheck 
Artenvielfalt“ der FEdA erstellen rund 140 Autorinnen 
und Autoren aus Natur­ und Sozialwissenschaften 
sowie der Naturschutzpraxis einen Bericht zur
Biodiversität in Deutschland. Hierbei wird auch
untersucht, welche Maßnahmen zum Schutz oder zur
Steigerung der Biodiversität tatsächlich funktionieren. 
Die Stärkung des ökologischen Landbaus ist eine der 
zentralen Stellschrauben für den Agrarwandel in 
Deutschland. Mit dem Ziel, ökologisch wirtschaftende 
Betriebe mit Forschungsinstitutionen für konkrete 
Forschungsprojekte zusammenzubringen, um so die 
praxisnahe Forschung zu intensivieren und Betriebe, 
Forschung und Beratungsdienste besser zu vernetzen, 
hat das BMEL 2023 die Plattform „Öko­Landbau trifft 
Forschung (ÖLAF)“ aufgebaut.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Forschungsinitiative zum Erhalt der Artenvielfalt
 ↗ BiodiWert
 ↗ Faktencheck Artenvielfalt
 ↗ Plattform „Öko-Landbau trifft Forschung“
 ↗  Blauer Ozean – Erhalt und Schutz der marinen  
Biodiversität
Biodiversität und Gesundheit
Um Pandemien in Zukunft besser vorbeugen zu
können, hat die Bundesregierung 2022 mit ihren Partnern 
den Multi-Partner-Treuhandfonds „Natur für
Gesundheit“ (engl. Nature for Health; N4H) ins Leben gerufen. 
Deutschland stellt dafür im Rahmen seiner
Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) 50 Mio. Euro
Startkapital bereit. Es beteiligen sich das CBD­Sekretariat, 
das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen 
(UNDP), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die 
Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), die
Weltnaturschutzunion (IUCN) und die EcoHealth Alliance, 
eine in den USA ansässige
Nichtregierungsorganisation. Die Initiative wird einen wichtigen Beitrag dazu 
leisten, die biologische Vielfalt und den Klimawandel 
als Schlüsselfaktoren für die Gesundheit von Mensch 
und Tier zu berücksichtigen.
Im Rahmen des One­Health­Ansatzes gründeten das 
BMZ und BMUV gemeinsam mit internationalen 
Partnern die Internationale Allianz gegen
Gesundheitsrisiken im Wildtierhandel. So kann der Ausbreitung 
von Zoonosen vorgebeugt und gleichzeitig biologische 
Vielfalt erhalten werden. Auch mit der globalen
Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel 
in Afrika und Asien verfolgen das BMZ und das BMUV 
einen innovativen, Themen und Kontinente
übergreifenden Ansatz, der von der Wilderei bis zur
Nachfrage das gesamte Spektrum des illegalen Handels  
mit Wildtierprodukten adressiert (●→  IV 3.3 One 
Health und globale Gesundheit).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 227 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 228
Das BMBF fördert im Rahmen der FEdA Projekte zur 
Erforschung der Zusammenhänge zwischen
Biodiversität und menschlicher Gesundheit, die grundlegend 
zum Verständnis der Auswirkungen einer biologisch 
reichhaltigen Umgebung beitragen. Mithilfe
innovativer Ansätze sollen Gefahren und Nutzen für die 
physische und psychische menschliche Gesundheit 
identifiziert werden, die kausal mit Biodiversität 
zusammenhängen oder sich aus deren Veränderungen 
ergeben. Die Ergebnisse sollen zudem Beiträge zu  
Prävention und Gesundheitsförderung sowie für
therapeutische Ansätze gegen körperliche und psychische 
Leiden leisten.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nature for Health (engl.)
 ↗  Erforschung der Zusammenhänge zwischen 
Bio diversität und menschlicher Gesundheit – 
BiodivGesundheit
Internationale Biodiversitätsforschung
Der Weltbiodiversitätsrat (engl. Intergovernmental 
Science­Policy Platform on Biodiversity and
Ecosystem Services; IPBES) stellt als zwischenstaatliches 
Gremium unabhängige wissenschaftliche
Informationen über den Zustand und die Entwicklung von 
Biodiversität und Ökosystemen zur Verfügung. Die 
vom BMBF und BMUV eingerichtete Deutsche
IPBESKoordinierungsstelle unterstützt die auf nationaler 
Ebene laufenden politischen Beratungs­ und
Entscheidungsprozesse. In den Jahren 2022 und 2023 wurden  
in Bonn die aktuellen IPBES­Berichte zur nachhaltigen 
Nutzung wildlebender Arten, zu den vielfältigen
Werten der Natur sowie zu invasiven gebietsfremden Arten 
durch die IPBES­Mitgliedstaaten verabschiedet. 
Zehn Jahre – ein klares Ziel: Ökosysteme schützen 
und wiederherstellen. Mit der UN-Dekade zur
Wiederherstellung von Ökosystemen 2021 – 2030 haben die 
Vereinten Nationen dazu aufgerufen, sich verstärkt 
für die Rückgewinnung lebenswichtiger Ökosysteme 
einzusetzen. Die Dekade unterstützt die
Nachhaltigkeitsziele der UN und ergänzt die UN-Konventionen 
zur Biodiversität (CBD), zum Klimawandel (UNFCCC) 
und zur Wüstenbekämpfung (UNCCD). Sie wird
koordiniert vom Umweltprogramm der Vereinten
Nationen UNEP und der UN­Ernährungs­ und
Landwirtschaftsorganisation FAO. Deutschland hat sich bisher 
mit mehr als 80 Projekten an der UN­Dekade beteiligt.
Seit Oktober 2021 engagieren sich BMBF und BMUV 
in der Europäischen Biodiversitäts-Partnerschaft 
Bio diversa+ mit dem Ziel, Wissenschaft, Politik und 
Praxis zusammenzubringen, um den
transformativen Wandel der Gesellschaft zu gestalten. Mit
einem umfangreichen Maßnahmenpaket unterstützt 
Bio diversa+ die Umsetzung der Europäischen
Biodiversitätsstrategie für 2030 – beispielsweise durch die 
Unterstützung von Politikprozessen, die Förderung 
von Forschung und Innovation, Pilotmaßnahmen für 
ein gemeinsames Biodiversitätsmonitoring, die
Entwicklung naturbasierter Lösungen sowie die
Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. 
Biodiversa+ baut auf dem seit 2005 bestehenden
Fördernetzwerk BiodivERsA auf und wurde gemeinsam 
mit der Europäischen Kommission entwickelt. Die 
Partnerschaft vereint derzeit 81
Partnerorganisationen – Forschungsministerien und andere
Forschungsförderorganisationen, Umweltministerien sowie 
Umwelt­ und Naturschutzbehörden – aus 40
europäischen und assoziierten Ländern.
Seit 2008 veröffentlichten BiodivERsA und Biodiversa+ 
zwölf Bekanntmachungen zur Förderung
transnationaler Forschungsprojekte mit einem Fördervolumen 
von mehr als 260 Mio. Euro. Aktuelle Schwerpunkte 
mit 36 geförderten Projekten sind die Unterstützung 
des Schutzes von Biodiversität und Ökosystemen an 
Land und im Meer sowie Forschung für ein
verbessertes länderübergreifendes Monitoring von
Biodiversitäts­ und Ökosystemveränderungen für Wissenschaft 
und Gesellschaft.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Deutsche IPBES-Koordinierungsstelle
 ↗ UN-Dekade zur Wiederherstellung von Ökosystemen
 ↗ Europäische Partnerschaft Biodiversa+ (engl.)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 228 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 229
Um einen Beitrag zur Deckung des weltweit
steigenden Bedarfs an Nahrungs­ und Futtermitteln – bei 
gleich zeitig weiterhin erheblichen Mengen an
Lebensmittelabfällen und ­verlusten ­ und somit zur
Ernährungssicherung zu leisten und gleichzeitig den Einsatz 
natürlicher Ressourcen wie Böden und Gewässer und 
den Verlust an biologischer Vielfalt zu begrenzen, 
stehen die Agrar­ und Ernährungssysteme vor großen 
Herausforderungen – und notwendigen
Transformationsprozessen. Ernährungs­, Land­ und Forstwirtschaft 
spielen zudem eine wichtige Rolle im Umgang mit dem  
Klimawandel, da sie sowohl von dessen Auswirkungen 
betroffen sind als auch einen wichtigen Beitrag zum 
Klimaschutz leisten können, indem sie Treibhausgase 
reduzieren und Kohlenstoff speichern. 
Die Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, die 
Transformation hin zu nachhaltigen, resilienten und 
zukunftsfähigen Agrar und Ernährungssystemen  
zu gestalten – einem der erklärten
Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 
(DNS). Dafür sollen Erzeugung und Konsum
systemisch zusammengedacht werden („Farm­to­fork“). 
Es gilt dabei u. a. entlang von regionalen
Wertschöpfungsketten die Eigenversorgung im Bereich Ernäh­
2.4 Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme
Das Forschungsinformationssystem Agrar und 
Ernährung (FISA), ein Informationsportal des  
Bundes und der Länder, bietet einen Überblick 
über die öffentlich finanzierte agrar- und
ernährungswissenschaftliche Forschung. FISA erlaubt 
zum einen die strategische Analyse von Forschung 
und unterstützt die Planung von
Forschungsförderung. Zum anderen können Forschungsprojekte 
und Forschungseinrichtungen recherchiert werden. 
Detailinformationen wie Fachgebiet, verfolgtes 
Forschungsziel, Förderprogramm, Verbundprojekt, 
Fördersumme usw. erlauben eine web-basierte 
thematische oder institutionsbezogene
Auswertung. Das Forschungsinformationssystem ist unter 
fisaonline.de erreichbar.
Forschungsinformationssystem 
Agrar und Ernährung (FISA)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 229 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 230
rung und Roh stoffe durch eine heimische Land­ und 
Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur zu 
stärken und die Importabhängigkeit zu vermindern. 
Gleichzeitig ist, wie auch in der Ernährungsstrategie 
der Bundesregierung festgehalten, ein Wandel der 
Ernährungs­ und Konsumgewohnheiten nötig:
möglichst wenig verzehrfähige Lebensmittel wegwerfen, 
im Schwerpunkt pflanzliche Lebensmittel
verzehren, neue Proteinquellen erschließen. Die von der 
Bundesregierung eingesetzte Zukunftskommission 
Landwirtschaft hat in ihren Empfehlungen für die 
Transformation des Agrar­ und Ernährungssystems 
insbesondere die Rolle von Forschung, Innovation 
und Wissensmanagement herausgestellt.
Innovationsförderung
Mit dem Programm zur Innovationsförderung
unterstützt das BMEL die anwendungsorientierte FuE für 
eine nachhaltige, ressourcen­ und umweltschonende 
und tiergerechte Agrar­ und Ernährungswirtschaft. 
Das Programm zielt darauf ab, die Innovationskraft 
und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die
Arbeitsbedingungen, die Lebensmittelsicherheit und den 
Verbraucherschutz zu verbessern. Ziel des Programms 
ist die Unterstützung von technischen und
nichttechnischen Innovationen in Deutschland. Im Rahmen 
regelmäßiger Bekanntmachungen werden Projekte in 
den Themenbereichen Agrartechnik,
Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Nutztierzüchtung, ­haltung 
und ­gesundheit, Lebensmittelsicherheit und ­
qualität, Ernährung, Lebensmittelherstellung,
Aquakultur und Fischerei sowie alternative Proteinquellen 
gefördert. 
FuE­Projekten mit Produkten beziehungsweise  
Ver fahren, die kurz vor der Marktreife stehen, bietet 
das Programm zur Innovationsförderung mit der 
Deutschen Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) die 
Möglichkeit, sich auch initiativ um eine Förderung zu 
bewerben. Damit sollen Ideen aus Forschung und
Entwicklung schneller als neue oder verbesserte Produkte 
und Verfahren ihren Eingang in die
landwirtschaftliche Praxis finden. 
Die Ressortforschung des BMEL widmet sich Fragen 
einer nachhaltigen, ökologisch verträglichen und 
wettbewerbsfähigen Land­, Ernährungs­ und
Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur und
erarbeitet wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen 
für die Politik. Darüber hinaus stehen die Erarbeitung 
politischer Entscheidungshilfen für verschiedene 
Bundesressorts, wie dem BMEL, BMJ oder BMUV, 
sowie Erhebungen, Bestandsaufnahmen und
nichtwissenschaftliche Untersuchungen im Mittelpunkt 
von Vorhaben der Auftragsforschung.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Zukunftskommission Landwirtschaft
 ↗ Karte der BMEL-Forschungsprojekte
 ↗ MEL-Programm zur Innovationsförderung
 ↗ Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar
 ↗ BMEL-Ressortforschung
 ↗  Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung
Nachhaltige und klimaorientierte 
Landwirtschaft
Die pflanzliche Erzeugung, darunter der Ackerbau, 
der den mit Abstand größten Teil der
Grundnahrungs­ und Futtermittel bereitstellt, steht am Beginn 
der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. In 
den vergangenen Jahrzehnten wurden auf der
Erzeugerseite enorme Leistungssteigerungen erreicht, die 
eine sichere Versorgung in hoher Qualität
ermöglichen, aber auch Herausforderungen hinsichtlich des 
Umwelt­ und Naturschutzes, der Ökonomie und der 
gesellschaft lichen Akzeptanz mit sich bringen. 
Mit der Ackerbaustrategie 2035 will das BMEL  
in Zeiten des Klimawandels die zukunftsfähige  
Weiterentwicklung des Ackerbaus in Deutschland 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 230 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 231
vorantreiben. Es sollen Optionen und Wege für einen 
nachhaltigen, das heißt ökologisch verträglichen, 
ökonomisch tragfähigen und sozial ausgerichteten 
Ackerbau aufgezeigt werden, der klima angepasst ist 
und zugleich Beiträge zum Klima schutz leistet. Im 
Rahmen der Strategie werden aktuell Modell­ und 
Demonstrationsvorhaben z. B. zu Themen des
integrierten Pflanzenbaus und zum Nährstoffmanagement 
gefördert. Darüber hinaus wurde das bundesweite 
Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau eingerichtet.
Eiweißpflanzen, insbesondere Leguminosen, und  
ihre Ökosystemleistungen sind ein wichtiger Baustein 
einer nachhaltigen Landwirtschaft. Sie produzieren 
hochwertiges Eiweiß – wichtig für die menschliche 
Ernährung sowie als Tierfutter – und durch ihre 
Fähigkeit, Luftstickstoff zu binden, helfen sie
Stickstoffdüngemittel einzusparen. Mit der Förderung von 
FuE­Vorhaben im Rahmen der
Eiweißpflanzenstrategie des BMEL sollen die Züchtung, der Anbau und die 
Verwendung von Leguminosen vorangebracht
werden. Die Beratung von Landwirtinnen und
Landwirten und der Wissenstransfer sollen durch
Demonstrationsnetzwerke gestärkt werden. 
Der ökologische Landbau ist eine ressourcen­ und 
klimaschonende, umweltverträgliche und nachhaltige 
Wirtschaftsform und spielt eine wichtige Rolle in der 
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Das BMEL hat sich 
daher im Rahmen seiner Bio-Strategie 2030 für 2030 
das Ziel gesetzt, 30 % Öko­Landbau erreicht zu haben. 
Als ein Handlungsfeld setzt die neue Strategie auf
Forschung, Wissenstransfer sowie Datenverfügbarkeit. 
Maßnahmen dazu werden im Rahmen von
geförderten FuE­Vorhaben des Bundesprogramms Ökologischer 
Landbau (BÖL) umgesetzt.
Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu 
erreichen, muss die Landwirtschaft ihre
Treibhausgasemissionen signifikant senken. Seit 2023 fördert 
das BMEL daher über das Forschungs­ und
Innovationsprogramm Klimaschutz in der Landwirtschaft 
FuE­Vorhaben zu alternativen Antriebstechniken, 
zur Optimierung der einzelbetrieblichen
Klimabilanzierung, zu innovativen Verfahren und technischen 
Ansätze in der Tier­ und Pflanzenproduktion und 
­verarbeitung sowie sozio­ökonomische
Untersuchungen zu Klimaschutzmaßnahmen.
Mit dem Europäischen Green Deal und der
dazugehörigen Farm-to-Fork-Strategie (Strategie „Vom Hof 
auf den Tisch“), aber auch mit der EU-Bodenstrategie 
für 2030 sowie der Mission „Boden­Deal für
Europa“ hat die Europäische Union ihre politischen Ziele 
formuliert, die Transformation hin zu einem fairen, 
gesunden und umweltfreundlichen Agrar­ und 
Ernährungssystem in Europa voranzutreiben. Neben 
Beratungs­ und Finanzinstrumenten für die
Landwirtschaft werden vor allem Forschung und
Innovation als Schlüssel angesehen, Lösungen zu entwickeln, 
Widerstände und Barrieren abzubauen und neue 
Marktpotenziale zu erschließen. 
Der Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau 
(BWÖL) zeichnet jährlich zukunftsweisende, 
inno vative Betriebskonzepte aus, die sich in der 
Praxis bewährt haben. Diese Konzepte können 
den gesamten Betrieb umfassen oder einzelne 
Bereiche abdecken, wie z. B. Lösungen in der 
Tierhaltung, im Natur- und Ressourcenschutz 
oder im Energiemanagement – beispielgebend 
für die gesamte Agrar- und Ernährungswirtschaft. 
Bei der Preisvergabe 2023 wurden ein
klimaangepasstes Ackerbaukonzept, ein Verarbeitungs- und 
Vermarktungskonzept von Kartoffeln sowie die 
gesamtbetriebliche Konzeption eines in Form einer 
Gemeinschaft bzw. Kommune nachhaltig
wirtschaftenden Vereins gewürdigt.
Bundeswettbewerb Ökologischer 
Landbau (BWÖL)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 231 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 232
Zur Ernährungssicherung und Sicherung biogener 
Rohstoffe, sind u. a. pflanzenzüchterische
Innovationen notwendig. Die Bundesregierung wird die
Züchtung von klima­ und standortangepassten, robusten 
und ertragreichen Sorten voranbringen und dabei 
auch die Chancen und Risiken von neuen
Züchtungstechniken (NZT) in den Blick nehmen.
Entsprechend stärkt das BMBF z. B. mit dem
Förderschwerpunkt Moderne Züchtungsforschung für klima- 
und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen  
seit Oktober 2023 die innovative, technik­ und
methodenoffene Pflanzenzüchtungsforschung von
klimaund standortangepassten Nutzpflanzen. Die
Verbesserung der Bodengesundheit, der Bodenfunktionen, der 
Interaktionen im Boden und die nachhaltige
Bodennutzung stehen im Mittelpunkt der Förderinitiativen 
BonaRes und Rhizo4Bio. 
Schwerpunktinstrumente der FuI­Förderung auf 
euro päischer Ebene sind die gemeinsame
europäische Programmplanungsinitiative im Bereich
Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Klimawandel 
(FACCE-JPI), das Forschungsrahmenprogramms
Horizont Europa, insbesondere der Cluster „Lebensmittel, 
Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirt schaft 
und Umwelt“, sowie die Europäische
Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und 
Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri). Die Bundesregierung bringt 
sich dabei aktiv in die Programmausgestaltungen  
ein und unterstützt eine deutsche Beteiligung  
durch das System der Nationalen Kontaktstellen.
FACCE-JPI fördert Forschungsinitiativen zu vier 
Kern themen: den Beitrag des Agrarsektors zur
Treibhausgasneutralität, nachhaltige und resiliente
Landwirtschaft, ernährungsorientierte Produktion,  
Umgang mit den Synergien und Zielkonflikten 
zwischen Nahrungsmittelproduktion, Ökosystemen 
und Klima. Die EIP-Agri ist darauf ausgerichtet, dass 
Be teiligte aus der landwirtschaftlichen Praxis
Landwirte, Wissenschaft, Beratung und Unternehmen  
in sogenannten operationellen Gruppen gemeinsam 
innovative Lösungen entwickeln.
Das BMEL fördert Forschungsvorhaben zur Nutzung von KI-Technologien mit dem Ziel, das Potenzial von
Künstlicher Intelligenz für die Bereiche Landwirtschaft, Lebensmittelkette, Ernährung und ländliche Räume weiter 
auszubauen. Das Vernetzungs- und Transferprojekt „X-KIT“ unterstützt bis 2025 die 36 im Rahmen dessen 
geförderten Forschungsvorhaben. Zudem soll die Domäne „Agrar“ der europäischen Dateninfrastruktur Gaia-X 
weiterentwickelt und die Einbindung der Forschungsvorhaben vorangetrieben werden. 
Durch die Vernetzung der beteiligten Akteure, den Aufbau von themenspezifischen Clustern sowie den Wissens- 
und Ergebnistransfer für relevante Zielgruppen werden Synergieeffekte genutzt und Kompatibilität
sichergestellt. Das „X-KIT“-Projektkonsortium umfasst das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft 
e. V. (KTBL) sowie sechs Fraunhofer-Institute. Dadurch sind sowohl umfassende fachliche Kompetenzen in den
Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelkette, gesundheitliche Ernährung und ländliche Räume als auch
umfangreiche technische Expertise im Bereich KI-Anwendungen im Konsortium vertreten.
Vernetzungs- und Transferprojekt „X-KIT“
Eine Mitarbeiterin des Forschungsinstituts für Nutztierbiologie führt 
histologische Untersuchungen durch.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 232 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 233
Im Rahmen der Partnerschaftsmodelle der
Europäischen Kommission werden neue Initiativen zur 
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der
Landwirtschaft auf den Weg gebracht. BMBF und BMEL sind 
zusammen mit mehr als 70 europäischen
Organisationen an der Partnerschaft „Agroecology“ beteiligt.  
Diese zielt darauf ab, mit Forschung und Innovation  
zu agrarökologischen Ansätzen den Übergang
bestehender Landwirtschaftssysteme zu mehr
Nachhaltigkeit, Resilienz, Umwelt­ und
Klimafreundlichkeit voranzubringen.
Im Rahmen seines Bilateralen Kooperationsprogramms 
unterstützt das BMEL in Zusammenarbeit mit den 
Ressortforschungseinrichtungen Partnerländer beim 
Aufbau einer produktiven und ressourcenschonenden 
Land­ und Ernährungswirtschaft. Dazu arbeitet das 
BMEL in den Bereichen Wissensgenerierung, Aus­ und 
Fortbildung, Kapazitätsaufbau, Innovationsförderung  
bis hin zum Wissenstransfer partnerschaftlich
zusammen. Dafür werden verschiedene Formate eingesetzt: 
Neben bilateralen Kooperationen und
Verwaltungspartnerschaften sowie Innovations­ und
Transformationsdialoge sind dies Projekte im
Forschungsprogramm Internationale Forschungskooperationen zur 
Welt ernährung sowie des Bilateralen Treuhandfonds.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Ackerbaustrategie 2035 
 ↗ Netzwerk Leitbetriebe Pflanzenbau
 ↗ Eiweißpflanzenstrategie
 ↗ Bio-Strategie 2030
 ↗  Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie ökologischer 
Landbau
 ↗ Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL)
 ↗ Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau (BWÖL)
 ↗  Forschungs- und Innovationsprogramm Klimaschutz 
in der Landwirtschaft
 ↗  Moderne Züchtungsforschung für klima- und 
standortangepasste Nutzpflanzen von morgen
 ↗ BonaRes
 ↗ Farm-to-Fork-Strategie (engl.)
 ↗ EU-Bodenstrategie für 2030
 ↗ Programmplanungsinitiative FACCE-JPI (engl.)
 ↗  Europäische Innovationspartnerschaft EIP-Agri (engl.)
 ↗ ERA-NET Cofund SusCrop (engl.)
 ↗ EJP Soil (engl.)
 ↗ Bilaterales Kooperationsprogramm des BMEL
Digitalisierung in der Landwirtschaft
Smart Farming, Digital Farming oder Landwirtschaft 
4.0 stehen für Formen der Landbewirtschaftung,  
bei der digitale Informations­ und
Kommunikationstechnologien zur Anwendung kommen. Die
Digitalisierung besitzt das Potenzial, sowohl Nachhaltigkeit 
als auch Produktivität der Landwirtschaft zu steigern 
und den Einsatz von Dünger, Pflanzenschutzmitteln 
und Energie zu senken.
Die landwirtschaftliche Nutzung und Anbausysteme 
im Sinne von Ökosystemleistungen, Biodiversität 
und Ressourceneffizienz mit digitalen Technologien 
und Daten optimieren und Zielkonflikte lösen – das 
steht im Mittelpunkt des Forschungsprojekts DAKIS. 
Neben dem Aufbau neuer Sensorplattformen und 
Datenmodellen ist die Entwicklung eines
softwaregestützten Entscheidungsunterstützungstools 
Kernstück des Projektes. Mittels datengetriebener 
Smart-Farming und Precision-Farming-
Technologien, dem Einsatz von Drohnen zur Datenerfassung 
in Echtzeit oder auch den Möglichkeiten von
Robotik werden unter der Leitung des Leibniz-Zentrums 
für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) in
brandenburgischen und bayrischen Testregionen innovative 
Anbauverfahren entwickelt und erprobt. DAKIS 
wird im Rahmen der BMBF-Maßnahme
Agrarsysteme der Zukunft gefördert.
Die DAKIS-Web-App EROSPOT in der Anwendung vor einer 
Ackerfläche zeigt Risikogebiete und Handlungsempfehlungen 
für den Boden- und Gewässerschutz. 
DAKIS – Digitales Wissens- und 
Informationssystem für die
Landwirtschaft
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 233 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 234
Unter dem Stichwort „Digital Farming“ hat es sich das 
BMEL zur Aufgabe gemacht, die Chancen der
Digitalisierung für landwirtschaftliche Betriebe nutzbar 
zu machen und die Risiken u. a. in den Bereichen 
Datenhoheit und ­sicherheit zu minimieren und hat 
dafür das Zukunftsprogramm Digitalpolitik
Landwirtschaft aufgelegt. In dessen Rahmen soll bis 2025 die 
Digitalisierung und Modernisierung in der
Landwirtschaft gefördert werden. Ein wichtiger Baustein ist 
die Förderung des Aufbaus und Betriebs von digitalen 
Experimentierfeldern in der Landwirtschaft sowie deren 
Vernetzung in einem Kompetenznetzwerk. Im
Mittelpunkt stehen dabei digitale Techniken für
Pflanzenbau und Tierhaltung sowie deren Praxistauglichkeit. 
Seit 2019 unterstützt das aus Expertinnen und
Experten aus der Wissenschaft und von Verbänden
bestehende Kompetenznetzwerk „Digitalisierung in der 
Landwirtschaft“ den Wissenstransfer und die
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren aus den 
Bereichen Pflanzenbau, Tierhaltung und Ernährung. 
Unterschiedliche Arbeitsgruppen fokussieren auf 
Themen, wie adaptive autonome Agrarsysteme,
Qualitätsbewertung digitaler Techniken und
Datenmanagement. Um die nachhaltige digitale Transformation 
im Agrarbereich voranzutreiben und
landwirtschaftlich geprägte ländliche Räume zu stärken, fördert das 
BMEL seit 2022 auch Zukunftsbetriebe und
Zukunftsregionen als Experimentierfelder der Digitalisierung in 
der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten 
Wertschöpfungsketten. Darüber hinaus werden
Forschungsvorhaben zum Einsatz von KI­Technologien 
in der land­ und ernährungswirtschaftlichen Praxis 
gefördert (●→  Infobox: Vernetzungs- und
Transferprojekt „X-KIT“).
Die Entwicklung innovativer Agrarsysteme, die 
nachhaltig und ressourceneffizient auch den in den 
kommenden Jahrzehnten zunehmenden Bedarf an 
Lebensmitteln und biobasierten Ressourcen decken 
können, nimmt das BMBF mit dem Strategieprozess 
und der gleichnamigen Fördermaßnahme
Agrarsysteme der Zukunft in den Blick. Im Mittelpunkt 
stehen dabei neben der Anwendung bioökonomischer 
Prinzipien vor allem auch die Anwendung digitaler 
Technologien. 
Im Rahmen des europäischen ERA-Co-Fund ICT and 
Robotics for Sustainable Agriculture (ICT AGRI Food 3) 
beteiligen sich BMBF und BMEL an der Förderung 
von Forschungsvorhaben zu Themen des Precision 
Farmings, der Informations­ und
Kommunikationstechnologie (IKT) und Robotik im Agrarsektor.
Mit Agrardrohnen können verschiedenste Mittel sehr effizient und gezielt versprüht werden.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 234 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 235
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft
 ↗ Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen
 ↗  Künstliche Intelligenz (KI) in der Landwirtschaft, der 
Lebensmittelkette, der gesundheitlichen Ernährung 
und den ländlichen Räumen
 ↗ Agrarsysteme der Zukunft
 ↗ Vernetzungs- und Transferprojekt X-KIT
 ↗  Kompetenznetzwerk „Digitalisierung in der
Landwirtschaft“
 ↗  Digital Agricultural Knowledge and Information 
System (DAKIS)
 ↗ ERA-NET Cofund ICT AGRI 3 (engl.) 
Nachhaltige Ernährungsweise
Eine gesunde und nachhaltige Ernährungsweise ist 
ein wesentlicher Faktor zur Erreichung der Klima­, 
Biodiversitäts­ und Nachhaltigkeitsziele. Sie hat nicht 
nur positive Auswirkungen auf die Gesundheit und 
die physische und psychische Verfassung jedes
Einzelnen, sondern als Teil eines Agrar­ und
Ernährungssystems auch auf den Erhalt der Artenvielfalt und das 
Eindämmen der Klimakrise.
Im Rahmen des Nationalen Programms für
nachhaltigen Konsum NPNK hat die Bundesregierung das Ziel 
formuliert, eine gesunde, tierschutzgerechte,
umweltschonende und alltagsadäquate Ernährungsweise zu 
schaffen, die für alle Konsumentinnen und
Konsumenten möglichst einfach umsetzbar und finanziell 
tragbar ist. Dafür soll nachhaltige Ernährung als 
gesundheitsförderndes und ökologisches Konzept 
verankert werden, Regionalität gestärkt und
Lebensmittelverschwendung reduziert werden. 
Die Anfang 2024 vom Kabinett verabschiedete
Ernährungsstrategie der Bundesregierung hat gesunde und 
nachhaltige Ernährung zum Ziel. Sie greift dabei u. a. 
ressortübergreifende Initiativen, wie den nationalen 
Aktionsplan IN FORM – Deutschlands Initiative für 
gesunde Ernährung und mehr Bewegung (●→  IV 3.4 
Öffentliche Gesundheit (Public Health)), den
BMELModellregionenwettbewerb Ernährungswende in der 
Region oder die Nationale Strategie zur Reduzierung 
der Lebensmittelverschwendung auf.
Die Ernährungsstrategie hebt die Rolle
kontinuierlicher Forschung als wichtige Grundlage für eine 
wissensbasierte, zukunftsfeste Ernährungspolitik 
hervor. Forschungsbedarf besteht entsprechend u. a. 
zu ernährungsphysiologischen Erkenntnissen, der 
Datenlage zur Ernährungssituation, zu ihren
Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt und Klima sowie 
ihrer sozialen Dimension.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 235 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 236
Die Transformation unserer Lebens­ und
Wirtschaftsweise betrifft letztendlich auch individuelle
Konsumentscheidungen und Verbrauchsverhalten. Der 
Energie­ und Ressourceneinsatz bei Herstellung, 
Nutzung und Entsorgung bzw. Recycling von
Produkten – ebenso wie bei der Bereitstellung und
Inanspruchnahme von Dienstleistungen – bringt Folgen 
für Klima, Umwelt und Ressourcenhaushalt mit sich. 
Dazu kommt, dass die soziale Situation von Menschen 
Konsumentscheidungen prägt bzw. diese sich auf ihre 
Gesundheit und Sicherheit auswirken. Daher ist es eine 
politische Aufgabe, Verbraucherinnen und Verbraucher 
bei nachhaltigen Konsumentscheidungen zu
unterstützen und zu fördern und konsumbezogene Gefahren 
sichtbarer und damit vermeidbarer zu machen. 
Nachhaltiger Konsum
Konsum erfüllt gesellschaftliche und individuelle 
Funktionen, erfüllt vorhandene Bedürfnisse und
fördert das wirtschaftliche Wachstum. Allerdings wirkt 
er sich auch auf Umwelt und Klima aus sowie auf die 
soziale Situation der Menschen. Nachhaltiger Konsum 
heißt daher heute: So zu konsumieren, dass heutige 
und zukünftige Generationen ihre Bedürfnisse auch 
weiterhin erfüllen können, ohne die
Belastbarkeitsgrenzen der Erde zu gefährden. Um die
konsumbedingten negativen Auswirkungen zu mindern, 
konkretisiert die Bundesregierung die DNS im Bereich 
Konsum durch das NPNK.
Forschung und Innovation sollen dazu beitragen,  
Lösungsansätze für nachhaltigen Konsum zu
entwickeln – auf der Ebene von Produkten und
Dienstleistungen sowie von Verhaltensweisen und Lebensstilen. 
Es sollen zudem wissenschaftlich fundierte
Grundlagen für geeignete (politische) Entscheidungen gelegt 
und der Rahmen für einen nachhaltigen Konsum 
gesetzt werden. 
Aktuelle Maßnahmen mit FuE­Bezug zu dem im Jahr 
2021 weiterentwickelten NPNK beschäftigen sich mit 
einer Vielzahl von Themen. Dazu zählen u. a. eine 
umweltgerechte Produktgestaltung, neue
Geschäftsmodelle für die Kreislaufwirtschaft, ein
nachhaltigerer Umgang mit Plastik, der Aufbau digitaler 
Plattformen, die Datenökonomie für ein nachhaltiges 
Wirtschaften und die nachhaltige Mobilität (●→  IV 1 
Industrie, Energie, Mobilität und Kreislaufwirtschaft). 
Um die Umsetzung des NPNK voranzutreiben und die 
Vernetzung und den fachlichen Austausch zwischen 
allen Akteuren zu fördern, sind das Zentrum
nachhaltiger Konsum und das Nationale Netzwerk
Nachhaltiger Konsum aufgebaut worden.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Nationales Programm für nachhaltigen Konsum 
(NPNK)
 ↗ Blauer Engel
 ↗ Ernährungsstrategie der Bundesregierung
 ↗ Nationaler Aktionsplan „IN FORM“
 ↗ Ernährungswende in der Region
 ↗  Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung
 ↗  Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für 
Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI)
2.5 Nachhaltiger Konsum und Verbraucherschutz
Der Blaue Engel ist seit mehr als 45 Jahren das
Umweltzeichen der Bundesregierung. Das vom BMUV 
geförderte unabhängige Portal „Blauer Engel“ 
zeichnet Produkte und Dienstleitungen mit
besonderer Umweltqualität mit dem Umweltzeichen 
aus. Der Blaue Engel unterstützt Konsumentinnen 
und Konsumenten beim nachhaltigkeitsbewussten 
Einkauf. Zugleich werden dadurch freiwillige, hohe 
Nachhaltigkeitsstandards gesetzt und
Unternehmen die Möglichkeit gegeben, ihre Vorreiterrolle 
zu kommunizieren.
Umweltgütesiegel Blauer Engel
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 236 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 237
Verbraucherforschung und 
Verbraucherschutz
Evidenzbasierte und vorausschauende
Verbraucherpolitik erfordert Wissen und Lösungsansätze aus 
der Verbraucherforschung. Dazu zählen Fragen zum 
Verhältnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern 
zur Gesellschaft, zur Umwelt, zur Wirtschaft und 
zu Technologien. Die Verbraucherforschung liefert 
wichtige Ansatzpunkte, um die Lebenslagen der 
Verbraucherinnen und Verbraucher besser
einzuordnen, verbraucherpolitische Instrumente
weiterzuentwickeln und somit die Verbraucherpolitik passgenauer, 
grundlegender und vorausschauender zu gestalten. 
Das BMUV fördert zudem Innovationen im
rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz mit 
einem Innovations-Programm. Ziel ist die
systematische Stärkung wissenschaftlich fundierter Kenntnisse 
sowie die Entwicklung und Erprobung von
Technologien, Konzepten und Verfahren, die zur Stärkung der 
Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. 
Aktuelle Maßnahmen mit FuE­Bezug beschäftigen 
sich u. a. mit der Entwicklung einer Agenda
zukunftsorientierter Verbraucherforschung, der Machbarkeit 
der Errichtung eines Bundesinstituts für
Verbraucherforschung und mit der Resilienzstärkung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern. 
Mit dem Bundesnetzwerk Verbraucherforschung
unterstützt das BMUV eine Plattform für den
interdisziplinären, verbraucherwissenschaftlichen Austausch. 
Das Netzwerk verbindet Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler verschiedener Disziplinen,
beispielsweise aus den Wirtschafts­, Rechts­ und
Sozialwissenschaften, um sich gemeinsam zu einer
fächerübergreifenden Verbraucherforschung auszutauschen und 
Tagungen, Workshops oder Publikationen
voranzubringen. Der Sachverständigenrat für
Verbraucherfragen unterstützt auf der Grundlage von Wissenschaft 
und Praxis das BMUV bei der Gestaltung der
Verbraucherpolitik. Dazu entwickelt er
Handlungsempfehlungen und informiert die Öffentlichkeit.
Um notwendige Innovationen in den Bereichen
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher
Verbraucherschutz voranzutreiben und Lebensmittel­ und 
Futtermittelsicherheit auf höchstem Niveau weiter zu 
verbessern, unterstützt das BMEL entsprechende FuE 
mit dem Programm zur Innovationsförderung. 
Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags übernimmt 
die Ressortforschung des BMEL wesentliche
Forschungsaufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes. 
Gesund heitlicher Verbraucherschutz in den Bereichen 
Ernährung und Lebensmittel ist der Schwerpunkt des 
Max Rubner­Instituts (MRI). Dies beinhaltet
Grundlagenforschung ebenso wie angewandte praxisnahe 
Forschung in den Bereichen Qualität, Sicherheit und 
Authentizität von Lebensmitteln, gesunde und
nachhaltige Ernährung sowie bevölkerungs­ und
zielgruppenspezifische Ernährungsfragen. 
Als Grundlage für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz besteht die zentrale Aufgabe des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) in der
wissenschaftlichen Risikobewertung von Lebens­ und Futtermitteln 
sowie von Stoffen und Produkten. Das BfR informiert 
über mögliche identifizierte und bewertete Risiken, 
die Lebensmittel, Stoffe und Produkte für den
Verbraucher bergen können. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Verbraucherforschung
 ↗  Innovationen im rechtlichen und wirtschaftlichen 
Verbraucherschutz
 ↗ Bundesnetzwerk Verbraucherforschung 
 ↗ Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) 
 ↗ Thema Lebensmittelsicherheit 
 ↗ Programm zur Innovationsförderung 
 ↗ Max Rubner-Institut (MRI)
 ↗ Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 237 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 238
Die rasante Verbreitung digitaler Informations­ und 
Kommunikationstechnologien (IKT) ist zugleich 
Chance und Herausforderung für die nachhaltige 
Entwicklung und das Erreichen der
Treibhausgasneutralität. Einerseits birgt die Digitalisierung enorme 
Potenziale, die Energie­ und Ressourceneffizienz 
in allen Lebens­ und Wirtschaftsbereichen zu
steigern sowie CO2­Emissionen zu senken und wichtige 
Beiträge zu Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu 
leisten. Andererseits sind digitale Technologien und 
Anwendungen für einen relevanten und steigenden 
Anteil des Energieverbrauchs und der
Treibhausgasemissionen verantwortlich. Für die Herstellung z. B. 
von Endgeräten werden zudem große Mengen an 
Rohstoffen wie Seltene Erden benötigt. Den
Energieund Ressourcenverbrauch der Digitalisierung gilt es 
daher zu begrenzen.
Durch FuI­politische Initiativen, wie den
Aktionsplan „Natürlich.Digital.Nachhaltig.“ und das Deutsche 
Ressourceneffizienzprogramm ProgRess III, aber auch 
mit einer Vielzahl an Fachprogrammen und
Strategien, wie der Digitalstrategie, der Gigabitstrategie 
und der Datenstrategie, wirkt die Bundesregierung 
darauf hin, Digitalisierung und nachhaltige
Entwicklung konsequent zusammenzuführen, den Nutzen 
digitaler Technologien für die Nachhaltigkeit zu 
steigern und sie gleichzeitig nachhaltiger zu machen. 
Diese Zielsetzung verfolgt das BMBF mit dem 2019 
vorgelegten Aktionsplan „Natürlich.Digital.
Nachhaltig.“ und der darauf aufbauenden Initiative Digitale 
Nachhaltigkeitsinnovationen. Es sollen Grundlagen für 
digitale Nachhaltigkeit geschaffen, digitale
Technologien nachhaltig gestaltet sowie für die Erreichung der 
Nachhaltigkeitsziele digitale Techniken und
Methoden gezielt entwickelt werden.
Mit der Fortschreibung des ProgRess III hat die 
Bundesregierung besonderes Augenmerk auf die 
Wechselwirkungen von Digitalisierung und
Ressourceneffizienz gelegt. Maßnahmen zum Beitrag der 
Digitalisierung zu Transparenz und nachhaltigen 
Lieferketten sowie zu Ressourceneffizienz und
Umweltaspekten im Industrie­4.0­Umfeld sind prioritär 
in ProgRess III verankert. 
2.6 Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Ein Agrarroboter ist im Einsatz zur Unkrautkontrolle auf dem ZALF-Landschaftslabor patchCROP.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 238 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 239
Eine nachhaltige KI­Gestaltung und die Nutzung ihrer 
Chancen für Umwelt und Klima nimmt das BMUV mit 
seinem Fünf-Punkte-Programm „Künstliche Intelligenz 
für Umwelt und Klima“ in den Blick. Im Vordergrund 
stehen der Beitrag von KI für den Umwelt­ und
Klimaschutz, für mehr Ressourceneffizienz im Mittelstand 
und für das öffentliche Umweltverständnis sowie die 
Gemeinwohlorientierung und die
ressourcenschonende Gestaltung von KI.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Aktionsplan „Natürlich.Digital.Nachhaltig.“
 ↗  Deutsches Ressourceneffizienzprogramm  
(Progress III) 
 ↗  Fünf-Punkte-Programm „Künstliche Intelligenz 
für Umwelt und Klima“
Nachhaltigkeit und Klimaschutz 
durch Digitalisierung
Die Verfügbarkeit und Vernetzung digitaler Daten 
und Rechenkapazitäten an
Forschungsinfrastrukturen erlauben zudem neue wissenschaftliche
Möglichkeiten, die die Nachhaltigkeits­ und Klimaforschung 
voranbringen. Beispielsweise werden im BMBF­
geförderten Projekt WarmWorld neue und verbesserte 
Klimamodelle durch den Einsatz von High­
Performance­Computing­Rechenkapazitäten (HPC) sowie 
KI­Systemen ermöglicht (●→  IV 2.1 Klimaforschung 
für Klimaschutz). Generell stellen
umweltbezogene Forschungsthemen einen Schwerpunkt in der 
Nutzung deutscher HPC­Infrastrukturen dar – von 
regionalen Klimasimulationen für Afrika über
Standortanalysen für Windenergie bis hin zu
Fusionsplasmaberechnungen. 
Die Anwendung von digitalen Technologien
unterstützt die Bundesregierung auch im Rahmen der 
Technologieförderung: Seit 2023 werden Projekte 
gefördert, die durch quantentechnologische und 
photonische Systemlösungen Beiträge für
drängende ökologische Herausforderungen liefern sowie die 
Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Akteuren 
aus Wirtschaft und Wissenschaft in den Bereichen 
Photonik, Quantentechnologie und Nachhaltigkeit 
stärken (●→  IV 4.6 Quantentechnologien). Das BMUV 
zielt mit seiner Initiative KI-Leuchttürme für Umwelt, 
Klima, Natur und Ressourcen auf die Bewältigung 
ökologischer Herausforderungen durch KI ab. Im 
Mittelpunkt der 2023 gestarteten Vorhaben stehen
KIAnwendungen, mit denen sich der Ausstoß von
Treibhausgasemissionen senken oder vermeiden lässt sowie 
die energie­ und ressourcenschonende Gestaltung 
von KI­Systemen und ihrer Infrastruktur (●→  IV 4.4 
Künstliche Intelligenz).
Der Einsatz von digitalen Technologien und
Datennutzung kann die nachhaltige Entwicklung,
insbesondere die Steigerung der Energie­ und
Ressourceneffizienz, in vielen Anwendungsbereichen 
unterstützen und beschleunigen – in der Industrie 
und den Wertschöpfungsprozessen, der Mobilität, 
der Landwirtschaft, im Gebäudebereich und in der 
Stadtentwicklung. Daher fördert die Bundesregierung 
die anwendungsnahe Forschung und Entwicklung  
in den verschiedenen Sektoren.
Das BMWK fördert die Nutzung der Potenziale 
digitaler Technologien für die Nachhaltigkeit und 
den Klimaschutz. Im Mittelpunkt des Förderaufrufs 
GreenTech Innovationswettbewerb stehen FuE­
Projekte zur Entwicklung, Erprobung und Anwendung 
von Plattformen, Werkzeugen, Methoden,
Geschäftsmodellen, Nutzungsmodellen und Standards für die 
wirtschaftliche Erschließung und Integration
digitaler Technologien für die Nachhaltigkeit.
Im Rahmen des BMBF­Aktionsplans „Natürlich.Digital.
Nachhaltig.“ werden seit 2021 mit Digital GreenTech – 
Umwelttechnik trifft Digitalisierung Verbundvorhaben 
gefördert. Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme, die 
2023 in die zweite Runde ging, stehen Themen der 
intelligenten Datennutzung, der Systemvernetzung, 
autonome Systeme sowie digitale Interaktionen 
für die Weiterentwicklung von Kreislaufwirtschaft 
und Ressourceneffizienz, die Zukunftsfähigkeit der 
Wasserversorgung und die Gestaltung eines smarten 
Stadt­ und Landmanagements. Mit der BMBF­
Fördermaßnahme KI-Anwendungshub
Kunststoffverpackungen – nachhaltige Kreislaufwirtschaft durch
Künstliche Intelligenz sollen im Sinne der KI-Strategie der 
Bundesregierung Potenziale von KI für den
Umweltund Klimaschutz nutzbar gemacht werden. Ziel des 
KI­Anwendungshubs ist es, Methoden der KI entlang 
der gesamten Wertschöpfungskette für
Kunststoffverpackungen zu erproben und in die Anwendung  
zu bringen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 239 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 240
Als Teil des BMBF Forschungsprogramms Zukunft der 
Wertschöpfung fördert das BMBF mit der
Bekanntmachung MobilKreis seit 2022 kreislauffähige
Wertschöpfungsketten in der Automobil­ und
Mobilitätsbranche durch neue Lösungen und den Einsatz von 
Industrie­4.0­Ansätzen wie digitale Zwillinge oder KI.
Die Schaffung von Umweltnutzen, wie z. B. die
Reduzierung des Einsatzes von Dünge­ und Pflanzen
schutzmitteln, durch digitalen Datenaustausch zwischen 
Landmaschinen und andere sogenannte
DigitalFarming­Technologien wird vom BMEL im Rahmen 
der Digitalen Experimentierfelder in der Landwirtschaft 
gefördert. Die Nutzung digitaler Technologien im 
Sinne einer Landwirtschaft 4.0 zur Erreichung einer 
nachhaltigen Transformation im Agrarsektor nimmt 
auch die BMBF­Initiative Agrarsysteme der Zukunft 
in den Blick (●→  IV 2.4 Nachhaltige Agrar- und
Ernährungssysteme). 
Im Sinne des Smart­City­Ansatzes spielen digitale 
Lösungen – wie digitale (urbane) Zwillinge, urbane 
Datenportale oder vernetzte und bedarfsorientierte 
urbane Infrastrukturen – eine zunehmend zentrale 
Rolle auf dem Weg zur nachhaltigen, integrierten und 
klimaneutralen Stadtentwicklung. Mit den
Modellprojekten Smart Cities fördert das BMWSB deren
modellhafte und wirkungsorientierte Umsetzung in der 
kommunalen Praxis (●→  IV 1.4 Zukunftsfähige Städte 
und Regionen). Das BMDV fördert seit 2023 Vorhaben 
zur Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme 
mit dem expliziten Ziel, den Klima­ und
Gesundheitsschutz in Städten und Gemeinden zu steigern sowie 
zur Resilienz von Mobilitätsstrukturen – und deren 
Inklusionsangebote für Menschen mit besonderen 
Bedürfnissen – beizutragen (●→  IV 1.3 Transformation 
des Mobilitätssystems).
Um das Potenzial von KI auch für eine effizientere 
und effektivere datenbasierte Umweltpolitik zu
nutzen, wurde im Ressort des BMUV das
Anwendungslabor für KI und Big Data (KI­Lab) aufgebaut, das seit 
2023 in Betrieb ist. Ziel des KI­Labs ist es, gemeinsam 
mit den Ressortforschungseinrichtungen BfN, BfS, 
BASE und dem UBA selbst sowie in Kooperation mit 
externen Forschungs­ und
Verwaltungseinrichtungen, Daten mit Umweltbezug zu erschließen und
KIund datenbasierte Anwendungen im Umweltbereich 
zu entwickeln. Diese Daten und Anwendungen sollen 
die Behörden in ihren Forschungs­, Vollzugs­ und  
Verwaltungsaufgaben unterstützen und mit dem 
Rückfluss der Ergebnisse in die Arbeit des
Ministeriums neue Chancen für eine wissenschaftsbasierte
Politikgestaltung ermöglichen. Darüber hinaus beschäftigt 
sich das KI­Lab mit Forschungsfragen zur nachhaltigen 
Nutzung und zum Betrieb von KI­Anwendungen. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Gauss Centre for Supercomputing – Environment 
and Energy (engl.) 
 ↗  Quantentechnologische und photonische 
Systemlösungen 
 ↗  KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur 
und Ressourcen 
 ↗ GreenTech Innovationswettbewerb 
 ↗  Digital GreenTech – Umwelttechnik trifft Digitalisierung 
 ↗ KI-Anwendungshub Kunststoffverpackungen 
 ↗  Nachhaltige Mobilität durch kreislauffähige  
Wertschöpfung 
 ↗ Digitale Experimentierfelder in der Landwirtschaft 
 ↗ Agrarsysteme der Zukunft 
 ↗ Modellprojekte Smart Cities 
 ↗ Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme 
 ↗  UBA: Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz  
und Big Data 
Nachhaltige digitale Technologien
Damit die Digitalisierung ihre positiven Wirkungen 
voll entfalten und zugleich ihren Beitrag zur
nachhaltigen Entwicklung maximieren kann, muss die
Nachhaltigkeit und die Energieeffizienz digitaler
Technologien, wie IKT­ oder KI­Systeme, selbst konsequent 
gesteigert werden. 
Das BMUV hat 2023 die Initiative Green-AI Hub 
Mittelstand gestartet. Damit sollen die Erforschung, 
Entwicklung und Erprobung von KI­Technologien 
vorangetrieben werden, die der Ressourceneffizienz 
und der Einsparung von Materialien dienen.
Gemeinsam mit ausgewählten KMU werden praktikable 
KI­Pilotanwendungen für betriebliche
Herausforderungen entwickelt. Zudem unterstützt der Hub den 
Mittelstand durch ein mobiles Test­ und
Demonstrationszentrum sowie durch Online­Workshops für
KIAnwenderinnen und ­Anwender sowie KI­
Entwicklerinnen und ­Entwickler.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 240 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 241
Als Teil des Rahmenprogramms „Mikroelektronik.  
Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland 
und Europa.“ wurden Innovationswettbewerbe zu 
energiesparsamen IKT­ und KI­Systemen
durchgeführt. Die vier Siegerprojekte des BMBF­
Pilotinnovationswettbewerbs Energieeffizientes KI-System setzen 
bis 2024 Konzeptentwicklungen aus der
Wettbewerbsphase um. Die erfolgreichen Projekte des
Innovationswettbewerbs Elektronik für energiesparsame 
Informations- und Kommunikationstechnik setzen ihre 
Forschungsprojekte mit Industriebeteiligung um. 
Die Gigabitstrategie der Bundesregierung verfolgt das 
Ziel, Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um 
den nachhaltigen Ausbau von Gigabitnetzen weiter 
zu stärken. Die Infrastrukturen sollen nicht nur die 
Erreichung der Klimaziele anderer Sektoren
unterstützen, sondern auch selber aktiv an der Erreichung 
von Nachhaltigkeits­ und Klimazielen mitwirken. 
Das BMDV hat eine Studie mit der Entwicklung 
von Handlungsempfehlungen für den nachhaltigen 
Gigabitnetzausbau beauftragt. Eine Metastudie über 
den Stand der Forschung sowie ein Eckpunktepapier 
zu den Handlungsempfehlungen sind bereits
veröffentlicht. Die Handlungsempfehlungen sollen im Juni 
2024 veröffentlicht werden. 
Aktuell fördert das BMBF zudem Verbundprojekte 
zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich 
des Hoch­ und Höchstleistungsrechnens sowohl von 
High­Performance­Rechenzentren an Universitäten 
und Forschungseinrichtungen als auch von
kommerziellen Rechenzentren (GreenHPC). Mit der Green-IT-
Initiative geht die Bundesregierung selbst voran und 
senkt den Energieverbrauch der Bundesverwaltung, 
setzt die Beschaffung von umwelt­ und
sozialverträglichen IKT­Produkten und Dienstleistungen um und 
erhöht die Effizienz der genutzten Rechenzentren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Green-AI Hub Mittelstand 
 ↗ Elektronikforschung: Energieeffizientes KI-System 
 ↗  Elektronik für energiesparsame Informations- und 
Kommunikationstechnik
 ↗  Handlungsempfehlungen für den nachhaltigen 
Gigabitnetzausbau 
 ↗ GreenHPC 
 ↗ Green-IT-Initiative 
 ↗  Kompetenzzentrum für eine ressourcenbewusste 
Informations- und Kommunikationstechnik 
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Damit die Digitalisierung ihre Potenziale für mehr Nachhaltigkeit voll entfalten kann, müssen auch die IKT-Systeme 
selbst und die Wertschöpfungsketten der Halbleiterfertigung nachhaltiger gestaltet werden. Daher wird mit dem 
Kompetenzzentrum für eine ressourcenbewusste Informations- und Kommunikationstechnik GreenICT@FMD bis 
2026 eine zentrale Anlaufstelle für grüne IKT geschaffen. Mit knapp 34 Mio. Euro fördert das BMBF dessen
Aufbau und Betrieb an der Forschungsfabrik Mikro elektronik Deutschland (FMD). Mit einem Fokus auf die Teil aspekte 
Sensor-Edge-Cloud-Systeme, energie sparende Kommunikationsinfrastrukturen und ressourcenoptimierte
Elektronikproduktion bietet das Kompetenz zentrum Testumgebungen für grüne IKT. Darin werden im Rahmen von 
Validierungsprojekten neu erarbeitete Lösungen mit Industriepartnern erprobt. Zudem werden ein Systemmodell 
für die ökologische Bewertung erarbeitet, Start-ups gezielt adressiert sowie eine Studierendenakademie und 
Weiter bildungsangebote aufgebaut.
GreenICT@FMD
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 241 – 
Krankheiten besser verstehen und ihnen vorbeugen, neue Therapieoptionen aufzeigen und die medizinische
Versorgung der Menschen verbessern – das ist Aufgabe der Gesundheitsforschung. Die Bundesregierung stellt mit der 
langfristigen Ausrichtung der Forschungsförderung und inhaltlichen Impulsen sicher, dass das Gesundheitswesen 
der Zukunft den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entspricht und neue Erkenntnisse zügig im klinischen 
Alltag ankommen.
3  Gesundheit
Wissenschaftlerin hält Petrischale mit Gehirn-Organo iden 
am Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München.
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 243
Die Verbesserung der Gesundheit für alle ist eine 
von insgesamt sechs Missionen der Zukunftsstrategie 
Forschung und Innovation. Damit verbindet die
Bundesregierung den Anspruch, dass das
Gesundheitssystem der Zukunft leistungsstark, krisenfest, inklusiv, 
rehabilitativ, digital vernetzt, bedarfsgerecht und für 
alle leicht zugänglich ist. Zudem soll die zukünftige 
medizinische Versorgung in stärkerem Maße
präventiv, personalisiert, präzise und partizipativ sowie
teilhabeorientiert im gesamten Innovationsprozess sein. 
Mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung 
besteht dafür die strukturelle Grundlage.
In den vergangenen Jahren stand die
Gesundheitsforschung vor der enormen Aufgabe, mit
wissenschaftlich belastbaren Erkenntnissen und Fortschritten in 
Prävention, Diagnostik und Therapie zur Bewältigung 
der COVID­19­Pandemie beizutragen. Andere
gesundheits­ und gesellschaftspolitische Herausforderungen 
blieben bestehen. Zum Beispiel führt der
demografische Wandel zu einer Zunahme der Fallzahlen bei den 
sogenannten Volkskrankheiten wie Krebs, Diabetes 
oder Demenz. Zudem werden mehr Menschen in
unserer alternden Gesellschaft pflegebedürftig.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Mög
lichkeit, Versorgungsdaten auch für den medizinischen 
Fortschritt rechtssicher zu nutzen sowie die
datengetriebene Forschung und Vernetzung über Standorte 
und Disziplinen hinweg sind Schlüsselfaktoren für 
ein effizientes und leistungsstarkes
Gesundheitswesen, das für künftige Herausforderungen gewappnet 
ist. Dazu stärkt die Bundesregierung den Aus­ und 
Aufbau sicherer Dateninfrastrukturen durch die
Förderung der Medizininformatik-Initiative (MII) und des 
Netzwerks Universitätsmedizin (NUM). Weiter hat die 
Bundesregierung mit dem
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) den nationalen rechtlichen Rahmen für 
die Gesundheitsdatennutzung weiterentwickelt und 
die bestehenden Regelungen zur Sekundärnutzung 
gezielt erweitert. Damit sollen die dringenden Bedarfe 
an einer besseren Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von 
Gesundheitsdaten gedeckt, unser Gesundheitssystem 
weiter zu einem lernenden System ausgebaut und der 
europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS)
frühzeitig vorbereitet werden.
Die enge Verknüpfung zwischen Forschung,
Entwicklung und Anwendung ist entscheidend, um den
Forschungsfortschritt voranzutreiben und die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Unbestritten 
ist zudem: Die Einbeziehung von Bürgerinnen und 
Bürgern erhöht die gesellschaftliche Relevanz von 
Forschung – und fördert die schnelle Integration von 
Innovationen in die Gesundheitsversorgung. 
Transiente Elastographie zur Bestimmung der Lebersteifigkeit bzw. 
des Leberfibrose-Risikos am Deutschen Diabetes-Zentrum, Leibniz-
Zentrum für Diabetes-Forschung an der Heinrich-Heine-Universität 
Düsseldorf
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 243 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 244
3.1  Volkskrankheiten und weitere Erkrankungen 
mit hoher Krankheitslast
Die Zahl der Menschen, die an Volkskrankheiten wie 
Krebs, Herz­Kreislauf­Erkrankungen, Diabetes oder 
neurodegenerativen Erkrankungen wie z. B. Demenz 
leiden, nimmt weltweit zu. Diese Krankheiten
einzudämmen, sie zu verhindern oder zu heilen, ist ein 
wichtiges Ziel der Bundesregierung. Zugleich gilt es, 
bereits Betroffenen das Leben mit ihrer Erkrankung 
zu erleichtern. Im Fokus steht deshalb die Forschung 
zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung – von 
der Prävention und Früherkennung über die
Diagnostik und Therapie bis hin zu Rehabilitation, Nachsorge 
und Pflege und Betreuung. Das Rahmenprogramm 
Gesundheitsforschung setzt darauf,
Forschungsbereiche enger zu verzahnen, um medizinische
Fortschritte rascher zu den Patientinnen und Patienten zu 
bringen. Forschende sollen vermehrt interdisziplinär 
und institutionsübergreifend zusammenarbeiten –  
an Hochschulen, außeruniversitären
Forschungseinrichtungen und in der Wirtschaft.
Führend bei der Bekämpfung von Volkskrankheiten 
sind die sechs Deutschen Zentren der
Gesundheitsforschung (DZG): das Deutsche Zentrum für
HerzKreislauf­Forschung (DZHK), das Deutsche Zentrum 
für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE), das 
Deutsche Zentrum für Diabetesforschung (DZD), das 
Deutsche Zentrum für Infektionsforschung (DZIF), 
das Deutsche Zentrum für Lungenforschung (DZL) 
sowie das Deutsche Konsortium für translationale 
Krebsforschung (DKTK). In den sechs DZG arbeiten 
Hochschulen, Universitätskliniken und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus insgesamt 36 
Städten zusammen. Das Modell der DZG soll auf
weitere Forschungsbereiche ausgedehnt werden. Daher 
fördert das BMBF seit Mai 2023 den initialen Aufbau 
des künftigen Deutschen Zentrums für Psychische 
Gesundheit (DZPG) und plant eine entsprechende 
Aufbauförderung auch für das künftige Deutsche 
Zentrum für Kinder­ und Jugendgesundheit (DZKJ), 
bei dem erstmals auch Kinder und Jugendliche mit  
lebensverkürzenden Erkrankungen einbezogen werden.
Antworten auf komplexe Fragen zur Entstehung 
von Volkskrankheiten verspricht sich die
Wissenschaft von der NAKO Gesundheitsstudie, einer
besonders großen Langzeit­Bevölkerungsstudie (●→  IV 3.4 
 Öffentliche Gesundheit (Public Health).
 Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Rahmenprogramm Gesundheitsforschung
 ↗ Volkskrankheiten
 ↗ Deutsche Zentren der Gesundheitsforschung (DZG)
Histologische Untersuchung einer Gewebeprobe
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 244 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 245
Krebsforschung auf nationaler 
und  europäischer Ebene
 Damit jede Patientin und jeder Patient schneller 
und besser vom medizinischen Fortschritt
profitieren kann, stärkt die Bundesregierung die deutsche 
Krebsforschung mit der 2019 ausgerufenen
Nationalen Dekade gegen Krebs (NDK). Sie vereint Betroffene, 
Krebsforschung, Forschungsförderung,
Gesundheitswesen, Wirtschaft, Gesellschaft und Politik in 
einem Bündnis, das gezielt patientenzentrierte und 
­orientierte Forschungsprojekte für eine wirksame
Krebsprävention und bessere Behandlung anstößt.
Deutschland baut damit seine Stellung als ein
international führender Standort der patientenorientierten
Krebsforschung weiter aus.
Das Nationale Centrum Tumorerkrankungen (NCT) 
ist eine langfristig angelegte Kooperation zwischen 
dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), 
exzellenten Partnern in der Universitätsmedizin 
und weiteren herausragenden Forschungspartnern 
an verschiedenen Standorten in Deutschland. Es zielt 
darauf, die Behandlungsergebnisse und
Lebensqualität von Betroffenen zu verbessern. Erreicht wird 
dies, indem innovative präklinische
Forschungsergebnisse effizient in klinische Anwendungen
übertragen werden. Dies gelingt, indem Forschung und 
Versorgung im wahrsten Sinne des Wortes unter 
einem Dach erfolgt. Im Rahmen der NDK wurden 
zur Erweiterung des NCT durch ein internationales 
Gutachtergremium vier neue Standorte ausgewählt, 
die die bestehenden Standorte in Heidelberg und 
Dresden komplettieren: NCT Berlin, NCT Südwest mit 
Tübingen/Stuttgart­Ulm, NCT WERA mit Würzburg 
und den Partnern Erlangen, Regensburg und
Augsburg sowie NCT West mit Essen und Köln.
Gemeinsam mit den Standorten in Heidelberg und Dresden 
sowie mit dem DKFZ haben diese neuen Standorte 
ein strategisches Gesamtkonzept für den NCT­Ausbau 
entwickelt, das von dem internationalen
Begutachtungsgremium positiv bewertet wurde und nun 
umgesetzt wird. Ein zentraler Schwerpunkt ist der 
Ausbau von klinischen Studien. Durch das NCT wird 
die deutsche Krebsforschungslandschaft im Rahmen 
der NDK nachhaltig gestärkt. Der Ausbau hat Mitte 
2023 begonnen und soll 2029 abgeschlossen sein.
Während die NDK auf die innovative und intensive 
Erforschung von Tumorerkrankungen sowie auf die 
bessere Vernetzung der Forschung mit der Versorgung 
abzielt, nimmt der vom BMG koordinierte Nationale 
Krebsplan vor allem die bedarfsgerechte
Weiterentwicklung der Strukturen und der Qualität der
onkologischen Versorgung in den Blick.
Im Anschluss an die Novellierung des
Bundeskrebsregisterdatengesetzes Mitte 2021 wurde der von den 
Krebsregistern der Länder an das Zentrum für
Krebsregisterdaten (ZfKD) zu übermittelnde Datensatz um 
klinische Daten, z. B. zur Therapie und zum Verlauf 
von Krebserkrankungen, erweitert. Dies soll einen 
Mehrwert für Forschung und Versorgung generieren 
und das ZfKD dabei unterstützen, das
Krebsgeschehen in Deutschland besser zu analysieren. Mit dem 
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurden 
darüber hinaus Verknüpfungsmöglichkeiten von 
Krebsregisterdaten mit Daten des
Forschungsdatenzentrums (FDZ) für Gesundheit verbessert.
Analog hat die Europäische Kommission mit
Europas Plan gegen den Krebs und der auf Forschung 
und Entwicklung abzielenden Krebsmission eine 
Priorität auf die Krebsbekämpfung gelegt. Der mit 
4 Mrd. Euro ausgestattete Europäische Krebsplan 
fokussiert auf die Verbesserung der Versorgung 
krebskranker Personen sowie auf die Prävention 
von  Tumorerkrankungen. Dazu zählen beispielsweise 
die Verbesserung des Zugangs für alle zu
hochwertiger und innovativer Krebsdiagnostik und ­
behandlung und zu Programmen zur Krebsfrüherkennung, 
ferner ein EU­weites Netz von Krebszentren sowie 
eine Initiative für krebskranke Kinder. Die
Krebsmission zielt auf die Verbesserung des Verständnisses von 
Krebs, von Prävention und Früherkennung,
Diagnostik und Behandlung sowie der Lebensqualität von 
Betroffenen. Mit ihrem Strategiekreis fungiert die 
Nationale Dekade gegen Krebs als deutsche
Expertenstelle eines Netzwerks aller EU­Mitgliedstaaten 
zur Unterstützung der auf Forschung ausgerichteten 
EU­Krebsmission, die Teil des Europäischen
Krebsplans ist.
Darüber hinaus beteiligt sich das BMBF seit 2011 an 
einem Netzwerk europäischer
Förderorganisationen, dem ERA-NET on Translational Cancer Research 
(TRANSCAN). Ziel ist u. a. die gemeinsame Planung 
und Umsetzung von Förderbekanntmachungen, um 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 245 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 246
den Transfer von Ergebnissen aus der Forschung in 
neue Strategien gegen Krebserkrankungen zu
beschleunigen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Dekade gegen Krebs (NDK)
 ↗ Nationaler Krebsplan
 ↗ Krebsregisterdaten
 ↗ EU-Krebsmission
 ↗ EU-Krebsplan
 ↗ ECHoS Nationale Krebsmissionhubs (engl.)
 ↗  TRANSCAN – ERA-NET zu translationaler 
 Krebsforschung
Psychische Erkrankungen
Auch psychische Erkrankungen zählen zu den
Volkskrankheiten. Epidemiologischen Studien zufolge war 
in Deutschland schon vor der COVID­19­Pandemie 
mehr als jeder vierte Erwachsene z. B. von
Angststörungen, Depressionen oder psychischen Störungen 
durch Alkohol­ oder Arzneimittelkonsum betroffen. 
Hinzu kommt das wachsende Bewusstsein für
psychische Erkrankungen in der Bevölkerung. Der Bedarf an 
wirksamer Prävention und Therapie sowie effizienter, 
niederschwelliger und zeitnaher Ver sorgung nimmt 
daher kontinuierlich zu. Die Forschung auf diesem 
Gebiet soll insbesondere das künftige Deutsche
Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) voranbringen. 
Hierbei sollen in enger Kooperation mit dem
künftigen Deutschen Zentrum für Kinder­ und
Jungendgesundheit (DZKJ) verstärkt Kinder und Jugendliche 
in den Blick genommen werden, die auch im
Zusammenhang mit der COVID­19­Pandemie besonderen 
psychischen Belastungen ausgesetzt waren.
Darüber hinaus widmen sich zwei deutschlandweite 
Forschungsnetzwerke Menschen, die aufgrund von 
Flucht und Migration traumatisiert sind bzw. Gewalt 
in Kindheit und Jugend erfahren haben. In den sieben 
bis Ende 2025 geförderten Forschungsverbünden 
zur psychischen Gesundheit geflüchteter Menschen 
werden kultursensitive Therapieansätze entwickelt 
und erprobt. Außerdem werden die Strukturen des 
deutschen Versorgungssystems untersucht, um eine 
bessere Integration der betroffenen Menschen in 
das Gesundheitssystem zu erreichen. Bis Ende 2024 
wurden Forschungsverbünde zu Verhaltensstörungen 
im Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung, 
Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend 
gefördert, um die Früherkennung, Therapie und
Versorgung betroffener Kinder zu verbessern.
Konfokalmikroskopie-Bild von humanen Neuronen, die aus Stammzellen gewonnen wurden. Zellkörper und Dendriten sind mit MAP2 in Grün  
eingefärbt und Zellkerne sind in Rot sichtbar.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 246 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 247
Einsamkeit kann, insbesondere wenn sie chronisch 
wird oder über einen längeren Zeitraum andauert, 
vielfältige negative Auswirkungen auf die psychische 
und physische Gesundheit von Menschen sowie auf 
die soziale Teilhabe und damit auf das
gesellschaftliche Miteinander haben. Mit der im Dezember 2023 
verabschiedeten Strategie der Bundesregierung gegen 
Einsamkeit wird das Thema erstmals in Deutschland 
übergreifend angegangen, um Einsamkeit in allen 
Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. Zentrales 
Ziel ist dabei, auch die Forschung zu Einsamkeit zu 
stärken, um bestehende Forschungslücken zu
schließen. Hierzu wird u. a. das Kompetenznetz Einsamkeit 
gefördert. Es vernetzt Akteurinnen und Akteure aus 
Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Praxis 
und setzt das Einsamkeitsbarometer um, welches 
zuverlässige Aussagen über die Entwicklung von
Einsamkeitsbelastungen in Deutschland trifft.
Zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen 
hat das BMG im Juli 2022 einen Förderschwerpunkt 
eingerichtet. Im Rahmen von Projektförderungen
sollen Interventionen entwickelt, evaluiert und
implementiert werden, mit denen die Stigmatisierung
verringert und die Akzeptanz psychischer Erkrankungen 
verbessert werden kann. Dabei werden im Sinne eines 
partizipativen Ansatzes auch Betroffene einbezogen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Forschungsverbünde zur psychischen Gesundheit 
geflüchteter Menschen
 ↗  Forschungsverbünde zu Verhaltensstörungen im 
Zusammenhang mit Gewalt, Vernachlässigung,
Misshandlung und Missbrauch in Kindheit und Jugend
 ↗ Strategie gegen Einsamkeit
 ↗ Forschung im Bereich Einsamkeit
 ↗ Gesundheitsförderung und Prävention
Demenz
Handlungsbedarf besteht auch in der Erforschung 
altersabhängiger Erkrankungen, insbesondere der 
Demenzforschung. In Deutschland sind derzeit etwa 
1,8 Mio. Menschen von einer Demenz betroffen,
Tendenz steigend – 2050 wird sich die Zahl der
Betroffenen – nach heutigen Prognosen – auf bis zu 2,8 Mio. 
erhöhen. Mit der Nationalen Demenzstrategie setzt 
sich die Bundesregierung dafür ein, die
Lebenssituation für Menschen mit Demenz und ihre
Angehörigen zu verbessern, die gesellschaftliche Teilhabe am 
Lebensort aus­ und aufzubauen, die medizinische und 
pflegerische Versorgung weiterzuentwickeln sowie 
exzellente Forschung zu fördern (●→  IV 6.4 Teilhabe 
der älteren Generation).
Die Unterstützung von Menschen mit Demenz und 
ihren Angehörigen ist eine langfristige
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die über 70 Akteure der
Nationalen Demenzstrategie – aus Politik, Gesellschaft und 
Forschung – unter der Federführung des BMG und 
des BMFSFJ mit Co­Vorsitz der Deutschen
Alzheimergesellschaft und dem BMBF für den Bereich der 
Demenzforschung haben hierzu vier übergreifende 
Handlungsfelder definiert und 27 Ziele vereinbart, die 
mit insgesamt 162 konkreten Maßnahmen hinterlegt 
wurden. Unter anderem wird die Forschung zu
Ursachen und Entstehung demenzieller Erkrankungen 
gebündelt, um Prävention, Diagnostik, Therapie,
Rehabilitation und Pflege weiter verbessern zu können.
Um die kontinuierlichen Entwicklungen und
Arbeitsstände im Zeitraum der Umsetzung der Strategie gut 
begleiten, verfolgen und entsprechende Erkenntnisse 
nutzbar machen zu können, führt die am Deutschen 
Zentrum für Altersfragen (DZA) angesiedelte
Geschäftsstelle ein jährliches Monitoring zum
Umsetzungsstand der Maßnahmen durch und erstellt 
einen Bericht. Zudem wurde ein Netzwerk Nationale 
Demenzstrategie aufgebaut, welches stetig wächst 
und welches sich zielgerichtet und programmatisch 
Arbeiten an Zellkulturen am Deutschen Zentrum für
Neurodegenerative Erkrankungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 247 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 248
in die konzentrierte Umsetzung aktiv einbringt. In 
diesem Netzwerk fördern die Akteure einerseits selbst 
die Umsetzung der Strategie, indem sie den aktiven 
Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Beratung 
nutzen. Andererseits können die Akteure Fach­ und 
Informationsveranstaltungen sowie umfangreiche 
Informationsangebote nutzen, die über die
Geschäftsstelle der Nationalen Demenzstrategie regelmäßig 
angeboten und zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Demenzstrategie
 ↗ DZA: Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie
 ↗ Netzwerk Nationale Demenzstrategie
Seltene Erkrankungen
In Deutschland leiden Schätzungen zufolge mehr als 
4 Mio. Menschen an einer Seltenen Erkrankung. Als 
„selten“ gilt eine Erkrankung in der Europäischen 
Union, wenn nicht mehr als fünf von 10.000
Menschen von ihr betroffen sind; unter diese Definition 
fallen insgesamt mehr als 6.000 Erkrankungen. Oft 
handelt es sich um sehr schwere Krankheiten, die eine 
aufwändige Behandlung und Betreuung erfordern. 
Aus der geringen Fallzahl der einzelnen Krankheiten 
ergeben sich große Herausforderungen in der
Forschung und Patientenversorgung.
Um nachhaltige Verbesserungen der gesundheitlichen 
Situation von Menschen mit Seltenen Erkrankungen 
zu erreichen, hat das BMG 2010 gemeinsam mit dem 
BMBF und der Allianz Chronischer Seltener
Erkrankungen (ACHSE e. V.) das Nationale Aktionsbündnis 
für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) 
ins Leben gerufen. Das NAMSE umfasst 29
Bündnispartner und bringt als zentrales Koordinierungs­ und 
Kommunikationsgremium alle wesentlichen Akteure 
des Gesundheitswesens zusammen. Es bündelt
bestehende Initiativen, vernetzt Forschende und
Versorgende und adressiert bestehende Bedarfe der
gesundheitlichen Versorgung. Ein im BMG­Auftrag erstelltes 
und 2023 veröffentlichtes Gutachten zur
gesundheitlichen Situation Betroffener zeigt Handlungsbedarfe 
auf und empfiehlt u. a., die Arbeit des Bündnisses 
langfristig fortzuführen, um sicherzustellen, dass die 
initiierten Entwicklungen fortgesetzt werden.
Weiterhin beteiligt sich das BMG mit einem
nationalen Konsortium, dem auch die Geschäftsstelle des 
NAMSE angehört, an der durch EU4Health
geförderten Gemeinsamen Maßnahme JARDIN (2024 – 2026). 
Hierdurch kann die grenzüberschreitende
Gesundheitsversorgung im Bereich der Seltenen
Erkrankungen unter Berücksichtigung der deutschen Interessen 
und der besonderen Struktur des deutschen
Gesundheitssystems weiterentwickelt werden.
Das BMBF fördert neun große Forschungsverbünde 
zu Seltenen Erkrankungen bis einschließlich 2026, um 
die Kapazitäten in Forschung und Versorgung für
verschiedene Erkrankungsgruppen zusammenzuführen. 
Damit werden die Voraussetzungen für eine
spezifische Diagnose, eine systematische Forschung, einen 
optimalen Informationstransfer und eine kompetente 
Patientenversorgung geschaffen.
Arbeitsgruppen auf nationaler Ebene können das mit 
einer Seltenen Erkrankung verbundene komplexe 
Forschungspensum kaum bewältigen. Zudem sind
innerhalb eines Landes die für die Forschung
erforderlichen Patienten­Fallzahlen oftmals nicht hoch genug, 
um valide Forschungsergebnisse zu erhalten. Daher 
wird im Rahmen der europäischen Förderinitiative 
European Joint Programme on Rare Diseases (EJP RD) 
die internationale Forschungsvernetzung zu Seltenen 
Erkrankungen vorangetrieben. Bis 2026 werden 64 
internationale Forschungsverbünde zur Verbesserung 
der Diagnose und dem Verständnis von
Krankheitsursachen, zur präklinischen Therapieentwicklung und 
zu sozial­ und geisteswissenschaftlichen
Fragestellungen gefördert. Der weitere Ausbau der
internationalen Kooperation ist im Rahmen der European Rare 
Diseases Research Alliance (ERDERA) geplant, die 
2024 starten soll.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Forschung zu Seltenen Erkrankungen
 ↗ BMG-Themenseite Seltene Erkrankungen
 ↗ BMBF-Dossier Seltene Erkrankungen
 ↗  Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen 
Erkrankungen (NAMSE) 
 ↗  Gutachten zur gesundheitlichen Situation von 
Menschen mit Seltenen Erkrankungen
 ↗ Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE)
 ↗ European Joint Programme on Rare Diseases (engl.)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 248 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 249
Long-/Post-COVID und ME/CFS
Bei einem kleinen Teil der Patientinnen und Patienten 
kommt es nach der Akutinfektion mit dem
Coronavirus SARS­CoV­2 zu langfristigen
Folgebeschwerden, die als Long­COVID oder Post­COVID­Syndrom 
bezeichnet werden. Die Myalgische Enzephalomyelitis 
bzw. das Chronische Fatigue­Syndrom (ME/CFS) 
gilt möglicherweise als schwerwiegendste Form von 
Long­COVID. Bereits lange vor dem Auftreten des 
Erregers SARS­CoV­2 wurde ME/CFS als
eigenständiges Krankheitsbild beschrieben. ME/CFS kann infolge 
verschiedener Infektionen, aber auch nach Unfällen 
auftreten. Die Mechanismen der Entstehung und
Aufrechterhaltung der Erkrankung sind bisher ungeklärt. 
Angesichts der Neuartigkeit von Long­COVID und des 
breiten Spektrums von unterschiedlichen Symptomen 
ist der Forschungsbedarf hoch, um Ansatzpunkte für 
eine verbesserte Diagnose, gezielte Behandlung und 
zielgruppenspezifische Versorgung zu finden.
Das BMBF fördert gezielt Forschungsaktivitäten zum 
Thema Long­/Post­COVID und ME/CFS. Seit Mai 
2021 wurden dazu fünf Förderbekanntmachungen 
gestartet und Mittel von insgesamt über 43 Mio. Euro 
bereitgestellt. Die Förderung umfasst die Forschung 
zu Krankheitsursachen, Diagnostik und
Therapieentwicklung und die Versorgungsforschung. Neben einer 
Fördermaßnahme zur Erforschung der Spätsymptome 
von COVID­19 wurde mit der Förderung der
Nationalen Klinischen Studiengruppe zu Post­COVID und 
ME/CFS die Möglichkeit geschaffen, die Wirksamkeit 
von bereits zugelassenen Arzneimitteln und
Behandlungsverfahren bei der Therapie dieser
Krankheitsbilder in klinischen Pilotstudien zu erproben. Weitere 
Förderbekanntmachungen zur Erforschung der 
Pathomechanismen von ME/CFS, zu neuen Ansätzen 
der Datenanalyse und des Datenteilens in der Long­/
Post­COVID­Forschung und im Bereich
Computational Life Sciences – Digitale Methoden zur Erforschung 
postakuter Infektionssyndrome wurden im September 
bzw. November 2023 veröffentlicht. Darüber hinaus 
ist eine schrittweise Fortsetzung der
Forschungsförderung zu Long­/Post­COVID und ME/CFS geplant.
Auch das BMG fördert Forschung zu Long­COVID und 
ME/CFS. Ziele bei bisherigen Projekten und Studien 
waren, die Krankheit besser zu verstehen, ihre
Häufigkeit genauer zu erfassen sowie eine bedarfsgerechte 
Versorgung sicherzustellen. Das BMG unterstützt 
auch den Aufbau eines Registers und einer Biobank zu 
ME/CFS. Seitens des BMG ist eine erhebliche
Ausweitung der versorgungsnahen Forschung zu
LongCOVID geplant.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Long-COVID, Post-COVID und ME/CFS
 ↗  Nationales Pandemie Kohorten-Netz (NAPKON)
 ↗  Initiative Long-COVID
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 249 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 250
Reproduktive Gesundheit
Das Thema reproduktive Gesundheit ist breitgefächert – 
es umfasst Fragen zur Fruchtbarkeit und
menschlichen Fortpflanzung ebenso wie zu einem
uneingeschränkten körperlichen und seelischen
Wohlbefinden mit der eigenen Sexualität. Die thematische 
Bandbreite der Forschung in diesem Feld reicht von 
der Keimzellbildung über die embryonale
Entwicklung bis hin zu sexueller Selbstbestimmung und zum 
allgemeinen Gesundheitszustand von Erwachsenen 
und ist damit von hoher gesellschaftlicher Relevanz. 
An fünf universitätsmedizinischen Standorten
nahmen im November 2023 interdisziplinäre
Nachwuchszentren für reproduktive Gesundheit ihre Arbeit auf. 
Das BMBF fördert die Einrichtung dieser Zentren mit 
rund 11 Mio. Euro, um eine international
wettbewerbsfähige Forschungslandschaft aufzubauen. Eine 
weitere Bekanntmachung ergänzt die
Förderaktivitäten des BMBF zum Thema Frauengesundheit und 
Endometriose, einer häufigen gynäkologischen
Erkrankung, deren Krankheitsmechanismen noch nicht 
ausreichend geklärt sind. Ziel ist es, mit Hilfe
interdisziplinärer Verbundforschung die Pathomechanismen 
der Endometriose besser zu verstehen und Ansätze für 
eine verbesserte Prävention, Diagnostik und Therapie 
zu identifizieren. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Reproduktive Gesundheit
Zu Long-COVID und dem Post-COVID-Syndrom (PCS) – den Spät- und Langzeitfolgen einer Infektion mit SARS-
CoV-2 – gibt es noch viele offene Forschungsfragen. Auch deshalb ist eine individuell passende Therapie nach wie 
vor schwierig. Dies zu ändern ist ein Ziel der Forschenden bei NAPKON, einem von mehreren
Forschungsprojekten innerhalb des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM). Die Abkürzung NAPKON steht für Nationales Pandemie 
Kohorten-Netz. Diese Kohorten enthalten inzwischen Daten und Bioproben von mehr als 7.000 an COVID-19 
Erkrankten. Übermittelt wurden die Daten von Universitätskliniken, Kliniken und Arztpraxen, in denen die
Betroffenen bis zu drei Jahre nach ihrer Erkrankung beobachtet und regelmäßig untersucht werden.
Auf den NAPKON-Daten beruht der sogenannte PCS Score, der bereits Einzug in die klinische Praxis gehalten hat. 
Die Klassifizierung erlaubt eine möglichst objektive und umfassende Beschreibung der Post-COVID-Beschwerden; 
mit seiner Hilfe können Ärztinnen und Ärzte anhand einer Punkteskala den Schweregrad der Langzeitfolgen
feststellen. Mit einem Fragebogen lässt sich das Post-COVID-Syndrom in seiner ganzen Komplexität abbilden und in 
seinem zeitlichen Verlauf beurteilen – ein wichtiger Schritt hin zu einem weltweit einmalig genauen Datensatz zu 
den Auswirkungen von COVID-19 auf den Menschen und zu einer besseren Behandlung von Betroffenen.
NAPKON und die Erforschung von Spät- und Langzeitfolgen von COVID-19
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 250 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 251
3.2  Personalisierte Medizin und 
T ranslationsforschung 
Jeder Mensch ist einzigartig – das gilt auch für den
Verlauf seiner Krankheiten. Die personalisierte Medizin 
erfasst individuelle gesundheitsrelevante Faktoren –  
wie etwa Geschlecht, Alter und genetische
Veranlagung – sowie ihre Wechselwirkungen. Dies bietet die 
Möglichkeit, für bestimmte Patienten­ und
Bevölkerungsgruppen maßgeschneiderte Präventions­, 
Diagnose­ und Therapieoptionen zu entwickeln. Die 
personalisierte Medizin fungiert als
Innovationstreiber sowohl für die Forschung und die
Gesundheitsversorgung als auch für das Gesundheitssystem und 
die Gesundheitswirtschaft: Sie eröffnet eine neue 
Dimension in der Diagnose, Behandlung und
Prävention von Krankheiten und ist gewissermaßen einer 
der Schlüssel zur Medizin der Zukunft.
Mit seiner bisherigen Förderung hat das BMBF eine 
breite Basis für Innovationen und eine moderne 
Gesundheitsversorgung geschaffen; nun geht es 
darum, personalisierte Behandlungsansätze in allen 
wichtigen Krankheitsgebieten voranzutreiben. Die 
aktuelle Förderrichtlinie Translationsprojekte
Personalisierte Medizin zielt daher darauf ab, individuell 
zugeschnittene Therapieansätze noch schneller in die 
klinische Anwendung zu bringen bzw. die
Entwicklung neuer Produkte und Verfahren voranzutreiben. 
Durch den modularen Aufbau der Förderlinie mit 
Schwerpunkten auf der präklinischen bzw. der frühen 
klinischen Forschung wird dem unterschiedlichen 
Entwicklungsstand in relevanten Krankheitsbildern 
Rechnung getragen. Seit 2021 werden dazu 13
Forschungsverbünde für bis zu fünf Jahre mit insgesamt 
rund 50 Mio. Euro gefördert.
Die Position Deutschlands als führender globaler 
Entwickler der personalisierten Medizin wird durch 
eine langjährige, aktive Beteiligung an europäischen 
und internationalen Initiativen unterstützt und weiter 
ausgebaut. Neben der aktiven Mitarbeit von Bund 
(BMBF und BMG) und einigen Bundesländern (Sachsen 
und Baden­Württemberg) bei ICPerMed (International 
Consortium for Personalised Medicine) wurde auch  
das europäische Forschungsförderungsnetz ERA 
PerMed (European Research Area co-funded Network for 
Personalised Medicine) erfolgreich umgesetzt. Hierüber 
werden bis 2026 über 110 transnationale
Forschungsverbünde mit mehr als 130 Mio. Euro unterstützt.
Auf der Basis dieser Projekte wurde 2023 gemeinsam 
mit der Europäischen Kommission eine Europäische 
Partnerschaft Personalisierte Medizin (EP PerMed) als 
neues Element etabliert. Dem von Deutschland
koordinierten Zusammenschluss von zunächst 50
internationalen Partnerorganisationen soll über zehn Jahre 
ein Gesamtbudget von über 370 Mio. Euro zur
Verfügung stehen. EP PerMed wird in den kommenden 
Jahren interdisziplinäre Forschung zu
personalisierten Ansätzen in Diagnose, Therapie und Prävention 
finanzieren sowie Aktivitäten durchführen, die einen 
erfolgreichen Transfer der Forschungsergebnisse in 
die Versorgung sicherstellen. Auch werden Prozesse 
und Instrumente zur Kommunikation von Fragen aus 
der Gesundheitsversorgung und von Patientinnen 
und Patienten in die Forschung gestärkt. Ziel ist es, 
die europäischen und nationalen Forschungs­ und 
Förderstrategien aufeinander abzustimmen,
exzellente transnationale Forschungskonsortien zu fördern, 
die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken 
sowie die Zusammenarbeit mit Nicht­EU­Ländern 
zu unterstützen. Als Basis personalisierter Ansätze 
sollen künftig verstärkt auch genomische Daten von 
Erkrankten helfen. 
Des Weiteren beteiligen sich BMBF und BMG am  
EU­kofinanzierten Vor haben, das die Vorgaben der 
1+ Million Genomes- Initiative implementieren soll 
(●→  IV 3.6 Bio tech nologie und Bioethik).
Ein mit § 64e Fünftes Buch, Sozialgesetzbuch
eingeführtes Modellvorhaben kann Patentinnen und 
 Patienten mit onkologischen und Seltenen
Erkrankungen eine verbesserte Diagnose­ und
Therapiefindung auf Basis der Genomsequenzierung bieten. 
Nach erfolgter Einwilligung können die Daten aus 
dem Modellvorhaben durch die Forschung genutzt 
werden und so die Aufklärung von
Krankheitsur sachen sowie die Entwicklung neuer
Therapieoptionen  voranbringen. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 251 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 252
Oberstes Ziel der Translationsforschung ist es, dass 
Patientinnen und Patienten möglichst schnell von 
medizinischen Therapien und Produkten profitieren 
können. Sie schlägt die Brücke von der
biomedizinischen Grundlagenforschung in die klinische
Anwendung. Dabei müssen neue Therapie­ und
Diagnosemöglichkeiten wichtige Voraussetzungen erfüllen, 
bevor sie den Versorgungsalltag erreichen, und z. B. in 
klinischen Prüfungen die Wirksamkeit und die
Unbedenklichkeit neuer Therapieverfahren
wissenschaftlich belegen. Klinische Prüfungen umfassen
verschiedene Phasen: Erst wenn die Verträglichkeit neuer 
Therapieverfahren an gesunden Freiwilligen erforscht 
ist, wird die Wirksamkeit der neuen Behandlung auch 
an erkrankten Personen untersucht. 
Seit mehr als einem Jahrzehnt fördert das BMBF 
wissenschaftsinitiierte klinische Studien. Flankierend 
wird zudem die präklinische Forschung gestärkt und 
damit der Transfer ihrer Ergebnisse in die klinische 
Forschung verbessert. Erste Ergebnisse zu neuen 
Therapieverfahren werden so vor der ersten
Anwendung am Menschen durch sorgfältig geplante Studien 
geprüft und statistisch abgesichert. Ferner werden seit 
2020 gezielt frühe klinische Studien vor allem zu
neuartigen Therapieansätzen unterstützt, die besonders 
für die personalisierte Medizin relevant sind. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Individualisierte Medizin
 ↗ Translationsprojekte Personalisierte Medizin
 ↗ Förderung von frühen klinischen Studien
 ↗  Förderung von präklinischen konfirmatorischen Studien
 ↗ ERA PerMed (engl.)
 ↗ ICPerMed (engl.)
 ↗ EP PerMed (engl.)
 ↗ European Genomic Data Infrastructure (GDI, engl.)
 ↗ Berlin Institute of Health (BIH)
Medizinische Translationsforschung wird auch im Rahmen der institutionellen Förderung unterstützt. So fördert 
der Bund gemeinsam mit dem Land Berlin im Verhältnis 90:10 das Berliner Institut für Gesundheitsforschung 
(engl. BIH) mit rund 86 Mio. Euro (Soll 2024). Dessen Fokus liegt auf der Stärkung translationaler Forschung und 
in der interdisziplinären Zusammenarbeit von grundlagen-, krankheits- und patientenorientierter Forschung, die 
organ- und indikationsübergreifend stattfindet. Das BIH, bis dahin eine rechtlich selbstständige außeruniversitäre 
Wissenschaftseinrichtung, wurde im Jahr 2021 als wirtschaftlich autonomer Translationsforschungsbereich in die 
Charité Universitätsmedizin Berlin integriert. Das BIH entwickelt derzeit gemeinsam mit zahlreichen Akteurinnen 
und Akteuren in einem sektorenübergreifenden Dialog eine nationale Strategie für Gen- und Zelltherapie. Anfang 
2024 startete eine deutschlandweite Projektförderung in diesem Bereich.
Berlin Institute of Health (BIH)
Pipettieren einer Probe in ein Fläschchen für DNA-Tests
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 252 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 253
3.3  One Health und globale Gesundheit 
Die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt ist 
eng miteinander verbunden. Ein Beispiel: Viele 
 humanpathogene Infektionskrankheiten haben 
ihren Ursprung im Tierreich und verbreiten sich 
zunehmend, je mehr der Mensch in die Umwelt 
und die Lebensräume der Tiere vordringt. Der
OneHealth­Ansatz (●→  Infobox: One-Health-Ansatz) 
steht daher für eine nachhaltige
Gesundheitsförderung, die die Interdependenzen zwischen den drei 
Sektoren in einem ganzheitlichen System betrachtet. 
Und er verdeutlicht, dass Lösungen für
gesundheitliche Herausforderungen heute nicht mehr in 
isolierten, rein nationalen Forschungsansätzen 
entwickelt werden können.
Infektionskrankheiten und zunehmende antimikrobielle Resistenzen 
(AMR) sowie mögliche Pandemien sind Beispiele für 
besonders drängende Herausforderungen für die 
globale  Gesundheit. 
Wegweisend für das deutsche Engagement sind die 
Strategie der Bundesregierung zur globalen
Gesundheit aus dem Jahr 2020 und die Global Health Strategy 
der EU (2022). Auf nationaler Ebene unterstützt das 
BMBF seit 2020 die Vernetzungsplattform German 
Alliance for Global Health Research (GLOHRA). Diese 
bietet inzwischen mehr als 1.100 Mitgliedern (Stand: 
Februar 2024) ein Forum zur standort­ und
disziplinübergreifenden Vernetzung und Zusammenarbeit 
im Bereich der Globalen Gesundheit in Deutschland. 
Darüber hinaus strebt das BMBF Kooperationen für 
 Gesundheitsforschung, ­entwicklung und ­innovation 
mit verschiedenen Ländern in Subsahara­Afrika an. 
Der One-Health-Ansatz steht für eine ganzheitliche 
Betrachtung von Fragen der globalen Gesundheit, die 
Zusammenhänge und Abhängigkeiten zwischen
Menschen, Nutz- und Haustieren sowie den
Ökosystemen, in denen sie leben, berücksichtigt. Besonders die 
COVID-19-Pandemie und der mutmaßliche Ursprung 
von SARS-CoV-2 in einem tierischen Wirt haben die 
Bedeutsamkeit dieses Ansatzes veranschaulicht. So 
arbeiten Expertinnen und Experten aus verschiedenen 
Fachdisziplinen – z. B. der Humanmedizin, der
Veterinärmedizin und den Umweltwissenschaften – in
Forschung und Entwicklung zusammen an Lösungen, um 
künftigen Gesundheitskrisen vorzubeugen. Aufgrund 
internationaler Vernetzung durch weltweite Mobilität 
und internationale Handelsströme können einzelne 
Länder die Herausforderungen kaum allein
bewältigen. Die Notwendigkeit des Handelns im Sinne des 
One-Health-Ansatzes hat international entsprechend 
hohe politische Priorität. Die Bundesregierung fördert 
nationale und internationale Förderprogramme und 
plant, ihr Engagement noch weiter auszubauen.
One-Health-Ansatz
Tierarzt bei der Impfung von Masthühnern gegen Vogelgrippe
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 253 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 254
Zentraler Akteur im Geschäftsbereich des BMG ist 
dabei das Robert Koch­Institut (RKI) mit seiner
Fachexpertise sowie das 2019 gegründete Zentrum für 
Internationalen Gesundheitsschutz (ZIG). Zum Schutz 
der Gesundheit sind widerstandsfähige öffentliche 
Gesundheitssysteme – von der lokalen bis zur globalen 
Ebene – sowie internationale Vernetzung für einen 
kontinuierlichen und schnellen Austausch von Wissen 
und Erfahrungen unabdingbar. So kooperiert das RKI 
insgesamt und das ZIG im Besonderen mit
Partnerländern und internationalen Public­Health­Akteuren,  
um öffentliche Gesundheitssysteme zu stärken  
und weltweit auf Gesundheitsnotfälle zu reagieren. 
Im Jahr 2016 initiierte das BMG darüber hinaus das 
Global Health Protection Programme (GHPP), um die 
Kernkompetenzen und das Wissen
hochspezialisierter deutscher Forschungseinrichtungen
international einzubringen, um Deutschlands Engagement 
für den globalen Gesundheitsschutz zu stärken und 
um weltweit die Prävention und Bewältigung von 
Gesundheitskrisen zu unterstützen. Ziel des GHPP ist 
es, Partnerländer insbesondere in den
Schwerpunktregionen Subsahara­Afrika und Osteuropa bei der 
Prävention und Bewältigung von Epidemien und 
Pandemien zu unterstützen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Internationale Kooperation in der Gesundheitsforschung
 ↗ Gesundheitsforschung in internationaler Kooperation
 ↗  Strategie der Bundesregierung zur globalen Gesundheit
 ↗ EU Global Health Strategy (engl.)
 ↗ German Alliance for Global Health Research (engl.)
 ↗ Global Health Protection Programme (GHPP)
 ↗ Robert Koch-Institut (RKI)
One Health: Wechselwirkungen zwischen 
Klima, Umwelt und Gesundheit 
Unter Federführung des BMBF haben sich im Oktober 
2022 sechs Ministerien – BMEL, BMG, BMUV, BMVg 
sowie BMZ – zusammengeschlossen, um den
OneHealth­Ansatz auch in der Gesundheitsforschung mit 
der Forschungsvereinbarung zu One Health zu stärken. 
Damit schuf die Bundesregierung die Grundlage für 
eine erfolgreiche Zusammenarbeit verschiedener 
wissenschaftlicher Disziplinen, von der Human­ und 
Veterinärmedizin, den Umwelt­ und
Agrarwissenschaften bis hin zur Lebensmitteltechnik und den  
öffentlichen Gesundheitsdiensten. Gemeinsam  
suchen sie national und international nach Wegen, 
um die Gesundheit von Menschen, Tieren und
Ökosystemen zu erhalten und zu verbessern.
Hierzu vereinbarten die beteiligten Bundesressorts 
zudem, die bis Ende 2023 geförderte Nationale
Forschungsplattform für Zoonosen (bei Zoonosen handelt 
es sich um Infektionskrankheiten, die von Tier zu 
Mensch bzw. von Mensch zu Tier übertragbar sind) 
zu einer ressortübergreifenden One Health Platform 
(OHP) weiterzuentwickeln. Die mit der Plattform 
angestrebte interministerielle Vernetzung und
Bündelung vorhandener Kompetenzen und Ressourcen ist 
ein Beitrag Deutschlands zur Stärkung der globalen 
Gesundheit im Rahmen des One­Health­Ansatzes und 
zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten 
Nationen. Neben der im Dezember 2023 gestarteten 
Förderung der OHP förderte das BMBF bis 2024 das 
Forschungsnetz Zoonotische Infektionskrankheiten mit 
insgesamt 40 Mio. Euro.
Das Wissen in den Bereichen Klimawandel und
Umwelt mit der Gesundheitsforschung transdisziplinär 
und intersektoral zu verknüpfen, ist Ziel der
BMBFStrategie Forschung für Nachhaltigkeit (FONA)  
(●→  IV 2 Klima, Biodiversität und Ernährungssicherheit) 
und des abteilungsübergreifenden
FörderschwerDie interdisziplinäre Erforschung der
Zusammenhänge zwischen Mensch-, Tier- und
Umweltgesundheit ist auch Aufgabe des Helmholtz-Instituts 
für One Health (HIOH), dem Greifswalder Standort 
des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung 
(HZI). In enger Zusammenarbeit mit der
Universität Greifswald und dem Friedrich-Loeffler-Institut, 
dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit 
in Greifswald-Riems, wollen die Forschenden 
am HIOH ein besseres Verständnis zoonotischer 
Erkrankungen, antimikrobieller Resistenzen (AMR) 
und der Evolution von Pathogenen als
Voraussetzung für eine erfolgreiche Pandemievorsorge und 
-prävention entwickeln.
Helmholtz-Institut für One Health
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 254 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 255
punkts Nachwuchsgruppen Globaler Wandel: Klima, 
Umwelt und Gesundheit. Junge Forschende erhalten 
von 2022 bis 2027 die Möglichkeit, eigenverantwortlich 
eine Arbeitsgruppe aufzubauen und mit innovativen 
Forschungsideen dazu beizutragen, den durch den
Klimawandel verursachten gesundheitlichen Risiken zu 
begegnen (●→  III 4.4 Wissenschaftlicher Nachwuchs). 
Als Teil der Forschungsinitiative zum Erhalt der
Artenvielfalt (FEdA) fördert das BMBF seit 2022 mit einer 
eigenen Förderrichtlinie die Erforschung der
Zusammenhänge zwischen Biodiversität und menschlicher 
Gesundheit. Die Ergebnisse der geförderten Projekte 
sollen auch für Prävention und Gesundheitsförderung 
sowie für therapeutische Ansätze gegen körperliche  
und psychische Leiden genutzt werden können 
(●→  IV 2.3 Biodiversitätsforschung).
Die Verknüpfung von Gesundheitsförderung und 
Umweltschutz steht auch in den BMBF­geförderten 
Interventionsstudien für gesunde und nachhaltige 
Lebensbedingungen und Lebensweisen im
Mittelpunkt. Ziel ist es, eine bis dato in Deutschland noch 
nicht vorhandene Evidenzbasis zu generieren, die 
eine grundlegende gesellschaftliche
Transformation in Richtung gesundheitsförderlicher, ökologisch 
nachhaltiger und sozial gerechter
Lebensbedingungen und Lebensweisen vorbereiteten kann. Die 
Fördermaßnahme soll dazu beitragen, umwelt­ und 
gesundheitsfreundliche Lebensumwelten zu
schaffen, in denen ausreichende Bewegung, gesunde 
Ernährung und ähnliche Faktoren für alle Teile der 
Bevölkerung berücksichtigt und unterstützt werden. 
In einem ersten Schritt wurde eine sechsmonatige 
Konzeptentwicklungsphase für 21 Projektideen  
gefördert. Die aussichtsreichsten Projekte werden  
ab 2025 umgesetzt.
Um die Ressourceneffizienz und ökologische
Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen in den Vordergrund 
zu rücken, fördert das BMG seit 2023 Vorhaben im 
Rahmen der Bekanntmachung Ökologische
Nachhaltigkeit im ambulanten Gesundheitswesen. 
Manche Volkskrankheiten wie Erkrankungen der 
Atemwege oder des Herz­Kreislauf­Systems können 
durch Umweltbelastungen verursacht oder
verstärkt werden. Zu diesen Zusammenhängen forscht 
das Umweltbundesamt (UBA) u. a. mittels
HumanBiomonitoring und Humanproben der
Umweltprobenbank des Bundes. Unter dem Stichwort
„Umweltgerechtigkeit“ analysiert das UBA auch, welche 
Wasserprobe mit Bilharziose-Erregern
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 255 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 256
Rolle die soziale Lage von Menschen dabei spielt, wie 
stark sie von umweltbezogenen Gesundheitsrisiken 
betroffen sind.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Nachwuchsgruppen Globaler Wandel: Klima, Umwelt 
und Gesundheit
 ↗  Erforschung der Zusammenhänge zwischen 
 menschlicher Gesundheit und Biodiversität
 ↗  Ökologische Nachhaltigkeit im ambulanten 
 Gesundheitswesen
 ↗ Forschungsvereinbarung One Health
 ↗ One Health Platform
 ↗ Nationale Forschungsplattform für Zoonosen
 ↗ Helmholtz-Institut für One Health (HIOH)
 ↗ UBA: Themenseite Gesundheit
 ↗ Friedrich-Loeffler-Institut
Infektionsforschung und  antimikrobielle 
Resistenzen (AMR)
Die Infektionsforschung spielt eine wichtige Rolle im 
Kontext des One­Health­Ansatzes, der auf die
Stärkung der globalen Gesundheit zielt. Um die
Ausbreitung von Infektionskrankheiten und die von ihnen 
ausgehenden Gefahren einzudämmen, ist eine starke 
Forschungsbasis notwendig. Daher hat das BMBF die 
Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung etabliert 
und fördert so Nachwuchswissenschaftlerinnen und 
­wissenschaftler in der klinischen und
anwendungsorientierten Infektionsforschung. Bis 2027 werden in
zwei Förderrunden insgesamt 21 Nachwuchsgruppen
mit insgesamt bis zu 44 Mio. Euro gefördert (●→  III 4.4 
Wissenschaftlicher Nachwuchs). 
Neben dem Helmholtz­Zentrum für
Infektionsforschung (HZI) gehört zu den führenden Adressen in 
diesem Forschungsfeld das Deutsche Zentrum für 
Infektionsforschung (DZIF), unter dessen Dach 35
universitäre und außeruniversitäre
Mitgliedseinrichtungen an sieben Standorten in Deutschland
zusammenarbeiten. Die Finanzierung der DZIF­Projekte und 
­Förderprogramme erfolgt zu 90 % aus Bundesmitteln
und zu 10 % aus Mitteln der beteiligten Länder. In
neun Forschungsbereichen bündelt das DZIF Projekte,
die sich jeweils einem Erreger, einer bestimmten
Erkrankung oder einem gemeinsamen Thema innerhalb
der Infektionsforschung widmen. Hier stehen neu 
auftretende Infektionskrankheiten ebenso im Fokus 
wie Krankenhauskeime und antibiotikaresistente 
Bakterien, neue Antibiotika, HIV/AIDS, Hepatitis 
und Tuberkulose sowie Malaria und vernachlässigte 
Tropenkrankheiten.
Die erfolgreiche Prävention von
Infektionskrankheiten hängt eng mit der Bekämpfung
antibiotikaresistenter Keime zusammen. Dies erfordert Maßnahmen 
auf nationaler, europäischer und internationaler
Ebene, um Forschungsexpertise zu bündeln und geplante 
und bestehende Maßnahmen aufeinander
abzustimmen. Nur so können Forschungsbedarfe und ­lücken 
global identifiziert werden.
Auf nationaler Ebene wird das Thema antimikrobielle 
Resistenzen und neue Antibiotika über die Nationale 
Wirkstoffinitiative und in der im April 2023 vom
Bundeskabinett verabschiedeten Deutschen Antibiotika-
Resistenzstrategie DART 2030 adressiert, die den
OneHealth­Ansatz verstärkt berücksichtigt. Die Strategie 
baut auf den vorherigen Strategien DART und DART 
2020 auf, durch die bereits erfolgreich die
Entwicklung von Präventionsmaßnahmen, neuen Antibiotika 
und Therapieoptionen vorangebracht werden konnte. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 256 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 257
Im Rahmen der europäischen Joint Programming
Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) arbeiten 
29 Nationen bei der Bekämpfung antimikrobieller 
Resistenzen (AMR) auf der Basis des One­Health­
Ansatzes zusammen. JPIAMR wird ab 2025 in die
Europäische Partnerschaft One Health AMR überführt. Das 
BMBF ist seit 2022 an der vorbereitenden Maßnahme 
für die Partnerschaft beteiligt, die durch gemeinsame, 
transnationale Förderinitiativen interdisziplinäre 
Forschung ermöglichen soll, um Wissenslücken im 
Bereich AMR zu schließen und Synergien zwischen 
Wissenschaftlern und weiteren Akteuren (z. B.
Industrie, Gesundheitssysteme, Politik) zu stärken. 
Darüber hinaus treibt das BMBF im Rahmen
internationaler Initiativen wie Combating Antibiotic-
Resistant Bacteria Biopharmaceutical Accelerator (CARB-X)  
und Global Antibiotic Research &amp; Development
Partnership (GARDP) die Forschung und Entwicklung
neuer Antibiotika und alternativer Arzneimittel bzw.
Behandlungsansätze weiter voran. CARB-X und GARDP 
stärken hierbei komplementär die Entwicklung neuer 
Antibiotika von der frühen präklinischen Forschung 
bis hin zur klinischen Entwicklung, Zu lassung und 
Zurverfügungstellung.
Mit dem Ziel, FuE zu antimikrobiellen Resistenzen 
international zu stärken und noch besser aufeinander 
abzustimmen, wurde 2018 der Global AMR R&amp;D Hub 
gegründet, an dem sich 17 Länder, die EU­Kommission 
und zwei philanthropische Stiftungen beteiligen. Der 
Hub erstellt Informationen, Analysen sowie
Handlungsempfehlungen u. a. in Form von
Fortschrittsberichten für die G7­Länder. Zunächst bis Ende 2024 
fördert das BMBF das Sekretariat des Hubs in Berlin.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung
 ↗ Innovative Wege gegen Infektionskrankheiten
 ↗ Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZIF)
 ↗ Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030
 ↗ JPI on Antimicrobial Resistance (engl.)
 ↗ Global AMR R&amp;D Hub (engl.)
 ↗  Global Antibiotic Research and Development 
Partnership (engl.)
 ↗  Combating Antibiotic-Resistant Bacteria 
Biopharmaceutical Accelerator (engl.)
 ↗ UNITE4TB (engl.)
Pandemieprävention
Nur gemeinsames, international abgestimmtes 
Handeln kann die Weltgemeinschaft bei künftigen 
Pandemien wirksam schützen. Mit Blick darauf haben 
die sieben wichtigsten Industriestaaten (G7) Ende 
Mai 2022 während der deutschen G7­Präsidentschaft 
einen Pact for Pandemic Readiness beschlossen. 
Die Europäische Kommission wird voraussichtlich  
ab 2025 eine Forschungspartnerschaft zur
Pandemieprävention fördern. Ein Schwerpunkt wird darauf 
liegen, Forschungskapazitäten für klinische Studien 
auf europäischer Ebene so vorzubereiten, dass im 
Pandemiefall eine schnelle Durchführung klinischer 
Studien möglich ist. Auf deutscher Seite kann das 
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) hier einen 
wesentlichen Beitrag leisten (●→  IV 3.5
Digitalisierung in Gesundheitsforschung und -versorgung). Auf 
europäischer Ebene wird die Partnerschaft in enger 
Vereint gegen Tuberkulose vorgehen, eine Krankheit, die zu den zehn bedrohlichsten weltweit gehört. Das ist das 
Programm des Forschungskonsortiums „Academia and industry united innovation and treatment for tuberculosis 
(UNITE4TB)“, das die Entwicklung neuer Arzneimittel gegen Tuberkulose in den Fokus rückt. Unter dem Dach der 
Innovative Medicines Initiative (IMI), einer Initiative der Europäischen Kommission und der European Federation 
of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA), wird das 2021 ins Leben gerufene Konsortium neue und 
innovative Tuberkulose-Kombinationstherapien entwickeln. Insgesamt 30 Partner aus 13 Ländern beteiligten sich 
an „UNITE4TB“. Das BMBF fördert zwei deutsche Projektpartner über einen Zeitraum von sieben Jahren mit rund 
25 Mio. Euro.
Entwicklung von Tuberkulose-Kombinationstherapien
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 257 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 258
Abstimmung mit der EU­Behörde Health Emergency 
Preparedness and Response (HERA) arbeiten. 
Auf internationaler Ebene beteiligt sich das BMBF an 
der Global Research Collaboration for Infectious Disease 
Preparedness (GloPID-R), einem Zusammenschluss  
von Forschungsförderern. Ziel von GloPID-R ist es, eine 
abgestimmte, schnelle und wirksame
Forschungsantwort auf signifikante Ausbrüche von neuen oder
wiederauftretenden Infektionskrankheiten mit
epidemischem und pandemischem Potenzial zu ermöglichen.
Die COVID­19­Pandemie hat gezeigt, dass globale 
Kooperation essenziell ist für Pandemiereaktion, aber 
auch ­prävention. Um global auf zukünftige Pandemien 
besser vorbereitet zu sein, sowie deren Ausbrüche 
einzudämmen, beteiligt sich die Bundesregierung 
an den Verhandlungen zu einem internationalen 
Pandemieabkommen. Ziel des Abkommen ist u. a. eine 
bessere Surveillance und Eindämmung von
Risikofaktoren, auch im Sinne des One­Health­Ansatzes.
Deutschland zählt zudem zu den
Gründungsmitgliedern und größten Geldgebern der Coalition for
Epidemic Preparedness Innovations (CEPI). Diese fördert in 
öffentlich­privaten Partnerschaften die Entwicklung 
von Impfstoffen gegen bekannte Krankheitserreger 
mit Pandemiepotenzial sowie von Impfstoff­
Plattformen, die beim Auftreten eines bisher unbekannten 
pandemischen Erregers schnell angepasst werden 
könnten. Grundlage bildet die Liste der Erreger mit 
höchstem Pandemiepotenzial der
Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Erfahrung der COVID­19­Pandemie hat gezeigt: 
Um bei künftigen Epidemien und Pandemien besser 
gewappnet zu sein, müssen Pandemieausbrüche
frühzeitig erkannt und verhindert werden. Daher betreibt 
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Global 
Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence am
Standort Berlin. In dem Hub werden weltweit Daten erhoben, 
ausgewertet und aktuelle Erkenntnisse
zusammengeführt, um wichtige handlungsorientierte Erkenntnisse 
für Regierungen und Verantwortliche weltweit
abzuleiten. Für die Vorbereitung auf zukünftige Pandemien 
hat das BMG beim Paul­Ehrlich­Institut (PEI) das 
Zentrum für Pandemie­Impfstoffe und ­Therapeutika 
(ZEPAI) errichtet. Das ZEPAI dient der Planung und 
Durchführung der Pandemievorsorge und ­
bekämpfung mit Impfstoffen und anderen Arzneimitteln.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ G7-Pact for Pandemic Readiness (engl.)
 ↗  EC: Health Emergency Preparedness and Response 
(engl.)
 ↗  Global Research Collaboration for Infectious Disease 
Preparedness (engl.)
 ↗ Global Health Protection Programme
 ↗  Coalition for Epidemic Preparedness Innovations 
(CEPI, engl.)
 ↗  WHO: Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence 
(engl.)
 ↗  Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika 
(ZEPAI)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 258 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 259
Kooperationen für
Gesundheitsforschung, -entwicklung und  
-innovation mit Afrika
Das BMBF engagiert sich nachhaltig für die Stärkung 
von Forschung und Entwicklung zu Krankheiten in 
verschiedenen Ländern Subsahara­Afrikas, die vor 
Ort eine hohe Krankheitslast und großes Leid
verursachen. Dazu gehören vernachlässigte
Tropenkrankheiten, Tuberkulose, Infektionen mit
antibiotikaresistenten Bakterien und Sepsis, aber auch Krebs und die 
Verbesserung der Jugendgesundheit. 
Über die Förderinitiative Forschungsnetzwerke für 
Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika (engl. 
Research Networks for Health Innovations in Sub-
Saharan Africa; RHISSA) unterstützt das BMBF seit 
2016 afrikanisch­deutsche Forschungsnetzwerke, die 
exzellente Forschung betreiben, um die
Krankheitslast in Subsahara­Afrika zu verringern. Ein Eckpfeiler  
der Maßnahme ist, wissenschaftliche Erkenntnisse 
z. B. zu einer besseren Diagnostik und Therapie über
die Einbindung politischer Stakeholder möglichst
zügig in die praktische Anwendung zu bringen.
2023 startete die zweite Förderphase der mit insgesamt 
mehr als 100 Mio. Euro unterstützten Maßnahme. Bis 
Anfang 2028 werden sechs Netzwerke in 14 Ländern 
Subsahara­Afrikas unterstützt. Neben der Forschung 
tragen die Netzwerke durch Ausbau individueller und 
infrastruktureller Kapazitäten vor Ort und
internationale Vernetzung zum Aufbau von
Forschungskompetenz in den Partnerländern bei – unter
afrikanischer Leitung, am lokalen Bedarf orientiert und im 
Einklang mit den Gesundheitsstrategien der
jeweiligen Ministerien.
Bereits seit 2011 fördert das BMBF nicht
gewinnorientierte Produktentwicklungspartnerschaften (engl. 
Product Development Partnerships; PDPs), in denen 
Universitäten, Forschungseinrichtungen,
Pharmafirmen und NGOs zusammenarbeiten. Ziel ist die
Entwicklung von Präventionsmaßnahmen, Therapien und 
Diagnostika gegen vernachlässigte und
armutsassoziierte Infektionskrankheiten mit besonderer Bedeutung 
für Länder mit geringem und mittlerem Einkommen. 
Die Erforschung von vernachlässigten und
armutsassoziierten Infektionskrankheiten unterstützt das BMBF 
zudem durch die Beteiligung an der European and 
Developing Countries Clinical Trials Partnership (EDCTP). 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Armutsbegünstigte Krankheiten
 ↗ Armutsassoziierte Krankheiten
 ↗  Forschungsnetzwerke für Gesundheitsinnovationen in 
Subsahara-Afrika
 ↗  European and Developing Countries Clinical Trials 
Partnership (engl.)
 ↗ Global Health Protection Programme (GHPP)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 259 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 260
3.4  Öffentliche Gesundheit (Public Health) 
Gesundheit fördern, Krankheiten verhindern und 
Leben verlängern sind die Ziele von Forschung und 
Praxis zu Öffentlicher Gesundheit (Public Health). 
Dazu richtet die Public­Health­Forschung ihren 
Fokus sowohl auf die Förderung körperlicher und 
psychischer Gesundheit sowie die Prävention von 
Krankheiten als auch auf die Versorgung im
Krankheitsfall, das Gesundheitsverhalten und den Einfluss 
der Lebensumstände oder des Versorgungssystems. 
Entsprechend setzt sich die Bundesregierung für die 
Stärkung von Versorgungs­ und Pflegeforschung, eine 
Förderung der allgemeinen Gesundheitskompetenzen 
in der Bevölkerung sowie gesunde Ernährung und 
mehr Bewegung ein. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ NAKO Gesundheitsstudie
Antworten auf komplexe Fragen zur Entstehung von Volkskrankheiten verspricht sich die Wissenschaft von der 
NAKO Gesundheitsstudie. Sie ist die bislang umfangreichste längsschnittliche Datenerhebung in einer großen 
Stichprobe der Bevölkerung in Deutschland. Seit 2014 werden 200.000 erwachsene Frauen und Männer in 
Deutschland über mehrere Jahrzehnte hinweg wiederholt umfassend medizinisch untersucht und befragt. Die 
Studie soll dazu beitragen, herauszufinden, wie häufige Krankheiten entstehen, welche Faktoren sie begünstigen 
oder verhindern und wie man diesen Krankheiten vorbeugen kann. Zusätzliche Sonderbefragungen zur COVID-
19-Pandemie lieferten wichtige Daten u. a. zu psychosozialen Auswirkungen, möglichen Infektionen und zur
medizinischen Versorgung während der Pandemie. Im Mai 2023 startete die dritte, fünfjährige Förderphase des
Projektes. Die NAKO Gesundheitsstudie wird auf Basis einer Bund-Länder-Vereinbarung vom Bund, den an der
Studie beteiligten Ländern und der Helmholtz-Gemeinschaft mit insgesamt bis zu 383 Mio. Euro über eine
Laufzeit von 15 Jahren finanziert.
NAKO Gesundheitsstudie
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 260 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 261
Versorgungsforschung
Damit Patientinnen und Patienten eine möglichst 
optimale Behandlung erhalten, adressiert die
Versorgungsforschung den medizinischen Alltag sowie 
Organisation, Steuerung und Finanzierung der
Kranken­ und Gesundheitsversorgung. Ergänzend erprobt 
sie neue Versorgungskonzepte, die die Perspektive  
der Patientinnen und Patienten besonders
berücksichtigen. Das Rahmenprogramm
Gesundheitsforschung der Bundesregierung unterstreicht die
Bedeutung der Versorgungsforschung deshalb noch einmal 
explizit. Gefördert wird die Versorgungsforschung in 
Bereichen der Grundlagenforschung und
Methodenentwicklung, der wissenschaftliche Nachwuchs sowie 
durch gezielte Fördermaßnahmen
forschungspolitisch besonders bedeutsame Themen. 
Auch sollen die großen Potenziale der
Allgemeinmedizin, der in der gesundheitlichen Versorgung eine 
zentrale Rolle zukommt, künftig noch stärker in die 
klinische Forschung einfließen. Bis 2025 fördert das 
BMBF über die Initiative Deutscher
Forschungspraxennetze – DESAM-ForNet den bundesweiten Aufbau von 
Forschungsinfrastruktur im hausärztlichen Setting. 
Mittlerweile haben sich sechs regionale
Forschungspraxennetze mit 24 Universitätsstandorten und 1.360 
Forschungspraxen in dieser Initiative
zusammengeschlossen, bis Ende 2024 sollen es mehr als 1.700 sein.
Über die Ressortforschung fördert das BMG die 
Verbesserung der Arzneimittelversorgung, die
Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung, die 
evidenzbasierte Überprüfung von
Therapieempfehlungen und deren Anpassung an den aktuellen Stand 
der Wissenschaft. Mit Blick auf Pflegebedürftige und 
Menschen mit psychischen Erkrankungen werden 
zahlreiche Projekte und Studien gefördert, um
Prävention, Beratung und Behandlung sowie
Rehabilitation zu verbessern. 
Das zentrale Instrument zur Förderung neuer
Versorgungsformen und Vorhaben der
Versorgungsforschung ist der seit 2016 bestehende Innovationsfonds, 
der sich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen 
und aus dem Gesundheitsfonds speist. Mit dem vom 
Deutschen Bundestag im Dezember 2023
beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung 
des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wurde 
der Innovationsfonds mit einem jährlichen
Finanzvolumen von 200 Mio. Euro verstetigt. Davon stehen 
40 Mio. Euro für Versorgungsforschung zur Verfügung. 
Seit Start des Fonds wurden mehr als 400 Projekte  
zur Versorgungsforschung gefördert. Die Ergebnisse 
und Erkenntnisse aus den Vorhaben werden auf ihre  
Eignung zur Verbesserung der Versorgung geprüft.
Die vom BMG geförderte Cochrane Deutschland 
Stiftung (CDS) unterstützt als deutsche Vertretung 
der internationalen Cochrane­Collaboration die 
Akteure des hiesigen Gesundheitswesens: Mit den 
systematischen Übersichtsarbeiten wird die gesamte 
wissenschaftliche Evidenz zu einer konkreten
Fragestellung aus der Medizin oder anderen
Gesundheitswissenschaften zusammen gefasst. Die Erkenntnisse 
fließen insbesondere in ärztliche Entscheidungen 
zu Diagnostik und Therapie und bei der Erstellung 
evidenzbasierter Leitlinien durch die medizinischen 
Fachgesellschaften ein. 
Im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung
unterstützt das BMG Projekte zu Künstlicher Intelligenz 
(KI) im Gesundheitswesen. Bis Herbst 2025 fördert das 
BMG insgesamt 38 Projekte, die die breite Palette der 
Anwendungs­ und Einsatzmöglichkeiten von KI im 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 261 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 262
Gesundheitswesen abdecken. Diese Projekte zeigen 
Wege auf, wie innovative Technologien dazu beitragen 
können, sowohl die Forschung als auch die
Patientenversorgung voranzutreiben.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Versorgungsforschung
 ↗  Innovationfonds und Innovationsausschuss beim G-BA
 ↗  Forschungspraxen-Netze in der Allgemeinmedizin – 
DESAM-ForNet
 ↗ Cochrane Deutschland Stiftung
 ↗  Digitale Innovationen für eine patientenzentrierte 
Gesundheitsversorgung
 ↗ Forschungsvorhaben Krebsregisterdaten
Pflegeforschung
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der 
demografischen Entwicklung werden immer mehr 
Menschen auf Hilfe, Betreuung und Pflege
angewiesen sein – zugleich steigt der Bedarf an
Pflegefachpersonen, an Betreuungskräften und weiteren
Beteiligten, die an der Gestaltung des Alltags mit Pflegebedarf 
beteiligt sind. Zudem fühlen sich pflegende
Angehörige, die einen großen Teil der Pflege und Betreuung 
übernehmen, zunehmend belastet. Die adäquate 
Pflege und Betreuung meist alter und beeinträchtigter 
Menschen stellt eine gesellschaftliche
Herausforderung dar, deren Dimension und Relevanz durch den 
demografischen Wandel und veränderte
Rahmenbedingungen familiärer Strukturen signifikant steigt. 
Die Bundesregierung misst einer leistungs fähigen 
Pflegeforschung hohe Bedeutung bei, denn erst diese 
schafft die notwendige wissenschaftliche Grundlage, 
um die Qualität der Pflegepraxis gezielt und wirksam 
zu verbessern. Dies nimmt das BMBF mit der
Förderbekanntmachung Stärkung der Pflegeforschung in den 
Blick. Ausgewählte Hochschulstandorte werden dabei 
unterstützt, Forschungskapazitäten zu entwickeln 
und auszubauen. 2024 startete die Begutachtung 
der in Modul 1 geförderten Professuren an zwei der 
ausgewählten Standorte, die in Modul 2 geförderten 
Projekte des wissenschaft lichen Nachwuchses in der 
Pflegewissenschaft laufen seit 2021.
Technische Assistenzsysteme können die Pflegearbeit 
in der stationären Langzeitpflege, in Krankenhäusern 
und im häuslichen Umfeld erheblich erleichtern: Sie 
bieten das Potenzial, beruflich Pflegende von
Routinearbeiten zu entlasten sowie pflegende Angehörige 
bei der Versorgung und Pflegebedürftige in ihrer 
Selbstständigkeit zu unterstützen. Im Mittelpunkt 
der BMBF­Initiative Pflegeinnovationen 2030 steht die 
Entwicklung neuer technisch­digitaler und
organisatorischer Lösungen, wie z. B. die Anwendung von KI, 
Robotik und Datenrepositorien, die dabei helfen,
Pflegebedürftige qualitativ hochwertig und
bedarfsgerecht zu versorgen. Den Praxistransfer von
Pflegeinnovationen förderte das BMBF bis 2024 im Rahmen 
des Clusters Zukunft der Pflege. In einem bundesweit 
einmaligen Pflegeinnovationszentrum und in vier 
Praxiszentren wurden neuartige Lösungen im
Pflegealltag auf ihre Praxistauglichkeit und Wirksamkeit 
untersucht, um künftig technische und  Soziale
Innovationen eng miteinander zu verzahnen. 
Um zu erforschen, unter welchen Bedingungen der Einsatz von sozialen Robotern in der Pflege verantwortbar 
oder sogar geboten ist, fördert das BMG seit 2022 das Projekt „Ethics Guidelines for Socially Assistive Robots  
in Elderly Care: An Empirical-Participatory Approach (E-cARE)“. Das bis 2025 laufende Projekt der Universität 
Potsdam soll helfen, den bedarfs- und bedürfnisgerechten sowie sicheren und sinnvollen Einsatz robotischer  
Assistenzsysteme im Pflegealltag zum Wohl der zu pflegenden Menschen zu gestalten. Ergebnisse sollen in 
einem Leitfaden als Orientierungshilfe für unterschiedliche Zielgruppen (z. B. Pflegeeinrichtungen, Patientinnen 
und Patienten, Angehörige) münden.
Ethische Fragen robotischer Pflegeassistenz
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 262 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 263
Die Bundesregierung hat zur Fachkräftesicherung, 
insbesondere auch im Gesundheits­ und
Pflegebereich, verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die 
Attraktivität von Pflegeberufen zu verbessern und  
die pflegerische Versorgung der Bevölkerung
sicherzustellen. Das BMG hat dazu u. a. in einer Studie die 
Arbeitsplatzsituation in der Akut­ und Langzeitpflege 
untersucht, um Maßnahmen zur Steigerung der  
Attraktivität des Arbeitsplatzes Pflege zu
identifizieren und Indikatoren für gute Arbeitsbedingungen  
zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die Potenziale 
und mögliche Anwendungsfelder der Telepflege
untersucht werden. 
Über die Ressortforschung des BMG werden
ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation 
sowohl von Pflegefachpersonen als auch von
Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen initiiert –
insbesondere zu Themen des selbstbestimmten Lebens 
im Pflegeheim, Kompetenzkommunikation und 
Wertschätzung in der Pflege sowie in der
Demenzforschung. Im Rahmen des Forschungsprogramms 
zur Pflegebildung und zum Pflegeberuf vergibt und 
begleitet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 
in Abstimmung mit BMG und BMFSFJ
verschiedene Forschungsprojekte zur Pflegebildung und zum 
Pflegeberuf. Inhaltliche Schwerpunkte sind 
Bildungsarchitektur, Ausbildungsqualität,  Transparenz und 
Durchlässigkeit der Bildungswege,
Berufseinmündung und Bewerbendenakquise, digitaler Wandel, 
nachhaltige Migration und Versorgungsqualität 
(●→  III 4 Fachkräfte und Zukunftskompetenzen).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Cluster Zukunft der Pflege
 ↗ Pflege durch innovative Technologien erleichtern
 ↗  Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar 
machen
 ↗ Projekt SeLeP 1.0
 ↗ Projekt KoWeP
 ↗ Forschung zur Pflegeausbildung und zum Pflegeberuf
 ↗ BMG Ressortforschung
 ↗ Pflegenetzwerk Deutschland
Forschung zur robotischen Unterstützung in der Pflege am OFFIS Institut für Informatik
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 263 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 264
Stärkung der Gesundheitskompetenz
Einen besonderen Fokus legt die Bundesregierung auf 
die Stärkung der Gesundheits­ und
Patientenkompetenz der Bevölkerung. Bürgerinnen und Bürger sollen 
verlässliche gesundheitsbezogene Informationen 
leichter finden, verstehen, beurteilen und auf die
eigene Lebenssituation anwenden können, insbesondere 
auch im digitalen Raum. 
Im Rahmen der Ressortforschung des BMG wurden 
Studien zur Messung der Gesundheitskompetenz 
durchgeführt, die einen großen Handlungsbedarf 
aufzeigen. Besonderen Unterstützungsbedarf haben 
demnach insbesondere Ältere, chronisch Kranke 
sowie Menschen mit einem niedrigeren
Bildungsoder Einkommensstatus. Ein Schwerpunkt liegt auf 
der Stärkung der Gesundheitskompetenz vulnerabler 
Gruppen sowie medizinischer Fachkräfte, die trotz 
beruflicher Tätigkeit im Gesundheitswesen häufig 
Schwierigkeiten bei der Recherche und Auswertung 
relevanter Gesundheitsinformationen (z. B.
Einschätzung von Risiken) haben. Erklärtes Ziel ist darüber 
hinaus, Organisationen gesundheitskompetent zu 
gestalten und die Navigation durch das
Gesundheitswesen zu erleichtern. 
Diesen Zielen widmet sich auch die Allianz für 
Gesundheitskompetenz, an der sich neben dem 
BMG und der Gesundheitsministerkonferenz der 
Länder Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung 
des deutschen Gesundheitssystems beteiligen. In 
Abstimmung mit Repräsentantinnen und
Repräsentanten aus Politik, Zivilgesellschaft, Angehörigen 
unterschiedlicher Gesundheitsberufe sowie
Patienten­ und  Bürgervertretungen wurde der Nationale 
Aktionsplan Gesundheitskompetenz auf den Weg 
gebracht. Als wissenschaftlicher Leitfaden enthält er 
Empfehlungen anerkannter Expertinnen und
Experten, wie die Gesundheitskompetenz in Deutschland 
gestärkt werden kann. Informationen zum Thema 
Gesundheit erhalten Bürgerinnen und Bürger zudem 
auf dem vom BMG entwickelten Nationalen
Gesundheitsportal. 
Zur Steuerung und Weiterentwicklung von
Maßnahmen der Prävention führt die Bundeszentrale für 
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) regelmäßig
bevölkerungsweite Repräsentativerhebungen zu Wissen, 
Einstellungen und Verhalten sowie der Erreichbarkeit 
von Zielgruppen durch. Die Studien sind wichtige 
Datenquellen für die nationale und internationale 
Gesundheitsberichterstattung und damit Grundlage 
für politisches Handeln.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationales Gesundheitsportal 
 ↗  Messung der Gesundheitskompetenz in 
der Bevölkerung
 ↗  Praxisorientierte Forschung zur 
Gesundheitskompetenz
 ↗ Allianz für Gesundheitskompetenz
 ↗ Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz
Gesundheitsförderliche Ernährung
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, allen 
Bevölkerungsgruppen eine nachhaltige und
gesundheitsförderliche Ernährung zu ermöglichen. Hierzu 
wurde Anfang 2024 die federführend vom BMEL
betreute Ernährungsstrategie der Bundesregierung vom 
Kabinett beschlossen. Sie gibt ernährungspolitische 
Ziele und Leitlinien vor, definiert Handlungsfelder 
und enthält konkrete, möglichst messbare
Maßnahmen. Bestehende Strategien und
Maßnahmenpläne wie z. B. die Nationale Strategie zur Reduzierung 
der Lebensmittelverschwendung, die Nationale
Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und 
Salz in Fertigprodukten und der Nationale
Aktionsplan IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde 
Ernährung und mehr Bewegung wurden in der neuen 
Strategie fortentwickelt (●→  IV 2.4 Nachhaltige Agrar- 
und Ernährungssysteme).
Eingebettet in die gemeinsame europäische
Programminitiative A Healthy Diet for a Healthy Life 
(HDHL) trägt die Bundesregierung über das BMBF 
und das BMEL dazu bei, die Entstehung und
Prävention von ernährungs­ und lebensstilassoziierten 
Erkrankungen zu erforschen. Beispiele für aktuelle 
Fördermaßnahmen im Rahmen von HDHL sind 
Forschungsprojekte zur innovativen Erfassung von 
Ernährungsverhalten und körperlicher Aktivität 
sowie zu innovativen ernährungsbasierten Ansätzen, 
die die Entwicklung eines gesunden
Immunsystems unterstützen. Auch die Europäische
Partnerschaft Fostering a European Research Area for Health 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 264 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 265
( ERA4Health), in der Deutschland über das BMBF 
 vertreten ist, adressiert prioritäre
Forschungsfelder der öffentlichen Gesundheit in Europa. Eine im 
Februar 2023 veröffentlichte transnationale
Fördermaßnahme hat zum Ziel, die Gesundheit und das 
Wohlbefinden von sozioökonomisch benachteiligten 
Gruppen durch passgenaue Ansätze für eine
langfristige Verhaltensänderung mit Blick auf eine gesunde 
Ernährung und körperliche Bewegung zu verbessern. 
Entsprechende Projekte werden seit dem Frühjahr 
2024 gefördert.
Die Verringerung von durch Lebensmittel
ausgelösten Allergien und Unverträglichkeiten ist ein
zunehmend wichtiger Bereich, der aktuell durch fünf 
BMBF­geförderte Forschungsverbünde adressiert 
wird. Die Forschungsarbeiten der Verbünde laufen 
noch bis Mitte 2024 mit dem Ziel, die Erkenntnisse 
zu biomedizinischen Ursachen von
Nahrungsmittelallergien und ­unverträglichkeiten zu vertiefen, 
neue diagnostische Marker und Methoden zu
erforschen sowie neue Therapiekonzepte zu entwickeln. 
Ergänzende Aspekte werden in der parallel
laufenden transnationalen Förderrichtlinie zum Einfluss 
der Zusammensetzung und Verarbeitung von
Lebensmitteln auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten 
aufgegriffen. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationaler Aktionsplan IN FORM
 ↗ Gesunde Ernährung, sichere Lebensmittel
 ↗  Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für 
Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten
 ↗ Ernährungsstrategie
 ↗  Joint Programming Initiative A Healthy Diet for 
a Healthy Life (engl.)
Sport- und Bewegungsförderung
Für einen Teil der Bevölkerung gehören Bewegung 
im Alltag sowie aktives Sporttreiben bereits heute zu 
einer gesundheitsbewussten Lebensgestaltung. Denn 
neben der Vermittlung von Werten wie Vielfalt,
Toleranz, Teamgeist und Engagement haben Sport und 
Bewegung einen positiven Einfluss auf die körperliche 
und psychische Gesundheit jedes Einzelnen.
Bewegungsmangel gilt als ein zentraler Risikofaktor für die 
Entstehung vieler lebensstilassoziierter Krankheiten 
wie Herz­Kreislauf­Erkrankungen, Diabetes Typ II, 
Krebs oder Gelenk­ und Rückenleiden. 
Es ist daher das erklärte Ziel der Bundesregierung, 
noch mehr Menschen zu mehr körperlicher Aktivität 
zu motivieren. Die Nationalen Empfehlungen für 
Bewegung und Bewegungsförderung liefern dafür 
die wissenschaftlichen Grundlagen. Im Rahmen 
des Nationalen Aktionsplans IN FORM fördert das 
BMG praxisnahe Projekte zur Implementierung von 
Maßnahmen der Bewegungsförderung. Zudem wird 
ein breites Angebot an Informationsmaterialien 
rund um das Thema Bewegung und Gesundheit zur 
Verfügung gestellt. 
Vor dem Hintergrund des Rückgangs der
körperlichen Aktivitäten im Zuge der
Eindämmungsmaßnahmen bei der COVID­19­Pandemie hat die 
BZgA zahlreiche Aufklärungsmaßnahmen für 
unterschiedliche Altersgruppen, insbesondere ältere 
Menschen und Kinder, um Aspekte der
Bewegungsförderung erweitert. Das BMI förderte zudem bis 
Ende 2023 mit 25 Mio. Euro das Programm ReStart –  
Sport bewegt Deutschland des Deutschen
Olympischen Sportbundes (DOSB), um nach der COVID­
19­Pandemie wieder mehr Menschen für
Vereinssport zu begeistern und die Vereinsentwicklung zu 
unterstützen. Auch der im März 2024 ausgerichtete 
zweite Bewegungsgipfel hatte das Ziel, wieder mehr 
Menschen für Bewegung zu motivieren (●→  Infobox: 
Zweiter Bewegungsgipfel der Bundesregierung). 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 265 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 266
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) spielt 
als Ressortforschungseinrichtung des BMI eine
besondere Rolle in der Forschungsförderung, im
Wissensmanagement, in der Politikberatung und der 
Vernetzung. Es nimmt eine Schnittstellenfunktion 
zwischen Akteurinnen und Akteuren aus Sport,
Wissenschaft und Politik ein, identifiziert
Forschungsbedarfe, initiiert und koordiniert
Forschungsvorhaben und leistet eine Analyse dieser Ergebnisse. Das 
BISp vergibt jährlich Förderungen an FuE­Projekte, 
die anwendungsbezogenes Wissen gewinnen,
evaluieren und in die Praxis transferieren. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  BZgA: Nationale Empfehlungen für Bewegung und 
Bewegungsförderung
 ↗ Nationaler Aktionsplan IN FORM
 ↗ Bewegung und Bewegungsförderung
 ↗ Nationale Sportpolitik
 ↗ 15. Sportbericht der Bundesregierung
 ↗ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
 ↗ Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp)
 ↗ Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
 ↗ Bewegungsgipfel 2024
Starke Impulse für Sport und Bewegung in Deutschland – dieses Ziel verfolgen BMI und BMG mit dem im März 
2024 veranstalteten zweiten Bewegungsgipfel in Berlin. Mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von 
Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie des organisierten Sports wurden dabei die Ergebnisse 
des „Runden Tisches Bewegung und Gesundheit“ (Federführung: BMG), die im Konsenspapier zusammengefasst 
sind, sowie des Entwicklungsplans Sport (Federführung: BMI) diskutiert. Auf Grundlage der Ergebnisse und der 
Beratungen beim Bewegungsgipfel werden die Initiativen zur Stärkung von Bewegung und für eine
bewegungsfreundliche Politik weiter vorangetrieben und vereinbarte Maßnahmen sowie empfohlene Ansätze umgesetzt  
und in die Breite getragen.
Zweiter Bewegungsgipfel der Bundesregierung
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 266 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 267
3.5  Digitalisierung in Gesundheitsforschung 
und -versorgung 
Die Digitalisierung verändert Gesundheitsforschung 
und Gesundheitsversorgung grundlegend. Digitale 
Technologien und Innovationen können Diagnostik, 
Therapien, Prävention und Pflege verbessern und
eröffnen neue Potenziale für die Gesundheitsforschung 
und ­wirtschaft. Die sichere Speicherung, Nutzung 
und der Austausch von Gesundheitsdaten erlauben 
immer tiefere Einblicke in die komplexen
Ursachen der Entstehung, Ausbreitung und Heilung von 
Krankheiten. Diese und weitere Aspekte werden auch 
in der im März 2023 durch das BMG veröffentlichten 
Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und 
die Pflege adressiert.
Ein Akteur im Feld der digitalen und datenbasierten 
Gesundheitsforschung sind die Universitätskliniken: 
Sie sind die Orte, an denen exzellente Forschung und 
Versorgung besonders eng beieinander liegen und 
Forschende sowie Praktizierende voneinander lernen 
können – eine wesentliche Voraussetzung für
Durchbrüche in der Forschung und Verbesserungen in der 
Gesundheitsversorgung. 
Den digitalen Wandel in der Medizin und Pflege, der  
auch durch den Einsatz von auf KI basierenden 
Methoden vorangetrieben wird, begleitet die
Bundesregierung mit einer passgenauen
Forschungsförderung. Im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung und 
dem 2021 veröffentlichten Addendum zur COVID-19- 
Forschung ist die Digitalisierung als Leitlinie
verankert, die sämtliche Handlungsfelder der
Gesundheitsforschung durchdringt.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen 
und die Pflege
 ↗  Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public 
Health-Forschung
Das BMG hat mit dem Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung (ZKI-PH) am Standort 
Wildau ein weltweit einzigartiges Zentrum für Methodenkompetenz beim Robert Koch-Institut (RKI) aufgebaut. 
Am ZKI-PH werden die Themengebiete Bioinformatik, Digitale Epidemiologie, moderne Datenvisualisierung 
sowie Big-Data- und Systemanalyse mit den zentralen methodischen Bausteinen des maschinellen Lernens, der 
KI, der Entscheidungsforschung sowie der Entwicklung realistischer Computersimulationen im Bereich der
Public Health-Forschung verbunden und in internationale Forschungsnetzwerke wie dem European Laboratory for 
Learning and Intelligent Systems (ELLIS) eingebracht.
Zentrum für Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 267 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 268
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Mit dem im Dezember 2023 vom Bundestag
beschlossenen Gesetz zur verbesserten Nutzung von
Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) 
sollen Gesundheitsdaten für die Forschung
erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte 
Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für
gemeinwohlorientierte Zwecke. Das GDNG bereitet die Umsetzung 
des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten
(European Health Data Space, EHDS) in Deutschland vor. 
Mit der Schaffung des EHDS wird u. a. die Vernetzung 
zwischen den EU­Mitgliedstaaten und die
Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten erleichtert.
Dazu wird u. a. die dezentrale
Gesundheitsdateninfrastruktur mit dem Aufbau einer zentralen
Datenzugangs­ und Koordinierungsstelle (DZKS) für
Gesundheitsdaten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und 
Medizinprodukte (BfArM) weiter ausgebaut. Die DZKS 
soll bürokratische Hürden abbauen, den Zugang zu 
Forschungsdaten erleichtern und soll als zentrale
Anlaufstelle für Datennutzende fungieren. Darüber
hinaus werden zahlreiche weitere Maßnahmen getroffen, 
die Forschung mit Gesundheitsdaten ermöglichen 
bzw. vereinfachen. Beispielsweise wird
datenverarbeitenden Gesundheitseinrichtungen die Nutzung von 
eigenen Daten für Forschungszwecke umfangreich 
und unbürokratisch ermöglicht.
Das ebenfalls beim BfArM angegliederte
Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) wird es 
Nutzungsberechtigten ermöglichen,
Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung und 
Daten aus den elektronischen Patientenakten (ePA) 
für bestimmte Zwecke, insbesondere für die
wissenschaftliche Forschung und die Weiterentwicklung des 
Gesundheitswesens, auszuwerten. Das FDZ
Gesundheit wird im GDNG weiterentwickelt. Für die Freigabe 
von Daten aus der elektronischen Patientenakte an 
das FDZ gilt zukünftig ein Opt­Out­Verfahren. Im 
GDNG wird zudem ein Forschungsgeheimnis bei der 
Nutzung von Gesundheitsdaten eingeführt. Bei
Verletzung dieser Geheimhaltungspflichten greift eine 
strafrechtliche Sanktionierung.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
 ↗ Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
 ↗ Forschungsdatenzentrum Gesundheit
Medizininformatik-Initiative
Ein Motor des digitalen Wandels in der Medizin ist 
die langfristig angelegte Medizininformatik-Initiative 
(MII) der Bundesregierung: Gemeinsam mit ihren
Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit ist sie eine
Vorreiterin für die standort­ und sektorenübergreifende
Nutzung digitaler Gesundheitsdaten in der Forschung. 
In der durch das BMBF mit mehr als 480 Mio. Euro 
geförderten MII arbeiten alle Universitätskliniken 
in Deutschland in vier Konsortien aus Wissenschaft, 
Wirtschaft und Versorgung zusammen. Gemeinsam 
mit dem Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) hat die 
MII dezentrale, gut vernetzte Dateninfrastrukturen 
an den Universitätskliniken aufgebaut und entwickelt 
diese stetig weiter. Das verbessert die datengetriebene 
Gesundheitsforschung und gleichzeitig die
Versorgung von Patientinnen und Patienten: In klinischen 
Anwendungsfällen werden z. B. digitale Lösungen 
entwickelt, die vor unerwünschten Nebenwirkungen 
bei der Gabe mehrerer Arzneimittel warnen oder 
Ärztinnen und Ärzten den Austausch von Daten aus 
unterschiedlichen Quellen ermöglichen, um
gemeinsam die erfolgversprechendste Therapieentscheidung 
zu treffen. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 268 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 269
Seit Mai 2023 besteht mit dem Deutschen
Forschungsdatenportal für Gesundheit (FDPG) eine zentrale  
Anlaufstelle, über die Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler einen Zugang zu den an den
Universi tätskliniken erhobenen Daten von
Patientinnen und Patienten und Bioproben für medizinische 
Forschungs zwecke beantragen können. Zugleich 
richtet sich das FDPG an Bürgerinnen und Bürger, 
indem es transparent macht, welche Projekte mit den 
freigegebenen Patientendaten forschen und welche 
Ergebnisse dabei erzielt wurden. Das Portal wird im 
Rahmen der MII entwickelt und betrieben.
Die Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit flankieren 
die MII seit 2021. Hier vernetzen sich die
Datenintegra tionszentren der Universitätskliniken, in denen die 
digitalen Daten und Dienste für die vernetzte
Forschung gebündelt werden, mit regionalen Partnern –  
darunter regionale Krankenhäuser, Arztpraxen,
Rehabilitations­ und Pflegeeinrichtungen sowie
Rettungsdienste. In Pilotprojekten zeigen sie, wie
sektorübergreifende und forschungskompatible Vernetzung von 
Gesundheitsdaten auf der regionalen
Versorgungsebene erfolgreich umgesetzt werden kann.
Im Rahmen der Förderrichtlinie KI-basierte
Assistenzsysteme für prozessbegleitende
Gesundheitsanwendungen fördert das BMBF zudem seit 2022 insgesamt 14 
FuE­Projekte, die medizinische oder administrative 
Abläufe in Krankenhäusern mit Methoden der KI 
unterstützen. Ziel ist insbesondere die Entlastung des 
medizinischen Fachpersonals bei repetitiven Aufgaben 
wie Dokumentation, Koordination und Planung.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Medizininformatik
 ↗ Medizininformatik-Initiative (MII)
 ↗ Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
 ↗  Deutsches Forschungsdatenportal für Gesundheit 
(FDPG)
 ↗  KI-basierte Assistenzsysteme für prozessbegleitende 
Gesundheitsanwendungen
Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
Zunächst mit dem Ziel einer möglichst optimalen 
Versorgung von an COVID­19 Erkrankten haben 
sich die deutschen Universitätskliniken im Zuge der 
Pandemie im Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) 
zusammengeschlossen. Um die wissenschaftliche 
Qualität der Universitätsmedizin weiter zu steigern, 
ist die Vernetzung der Universitätsmedizin essenziell. 
Zudem wird durch das NUM eine bessere
Pandemievorsorge möglich sein und die Leistungsfähigkeit 
Deutschlands bei der Durchführung klinischer 
Studien gestärkt. 
Ein besonderer Fokus des NUM liegt auf der schnellen 
und einheitlichen Erfassung und Zusammenführung 
medizinischer Daten. Hierfür wurden entsprechende 
Infrastrukturen aufgebaut, die die
standortübergreifende Kooperation und Vernetzung der
Universitätsmedizin langfristig verbessern. Mit der
Forschungsdaten­Infrastruktur des NUM wurden wichtige 
Voraussetzungen geschaffen, damit das deutsche 
Gesundheitssystem auf mögliche künftige Pandemien 
und Krisen besser vorbereitet ist und die medizinische 
Forschung schnell und effizient mit Daten
unterstützen und vorantreiben kann.
Die standortübergreifende Vernetzung der
Universitätsmedizin in Deutschland, auch auf dem Gebiet der 
Informationstechnologie, ist für die
zukunftsorientierte Patientenversorgung und innovative
medizinische Forschung von grundlegender Bedeutung. Die in 
der MII aufgebauten und den Universitätskliniken  
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 269 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 270
angegliederten Datenintegrationszentren (DIZ) sind 
ein Kernelement für die standortübergreifende 
Datennutzung zwischen Krankenversorgung und 
Forschung. Seit Anfang 2023 sind die DIZ ein fester 
Bestandteil der Forschungsdaten­Infrastruktur des 
NUM. In diesen werden Forschungs­ und
Versorgungsdaten der Universitätsmedizin
zusammengeführt und unter Sicherstellung von Datenschutz 
und Datenqualität für die medizinische Forschung 
bereitgestellt. 
Mit dem NUM werden die strukturellen
Voraussetzungen für eine möglichst optimale klinische
Forschung innerhalb der Hochschulmedizin geschaffen. 
Für das mit insgesamt 390 Mio. Euro geförderte 
Netzwerk ist nach Abschluss der aktuellen
Förderphase 2025 eine weitere Förderung und Verstetigung 
geplant. Zudem ist eine Anbindung der universitären 
Dateninfrastrukturen an den Europäischen
Gesundheitsdatenraum EHDS vorgesehen. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Netzwerk Universitätsmedizin (NUM)
 ↗ Datenintegrationszentren (DIZ)
Digitale Medizintechnik und Digitale 
Gesundheitsanwendungen (DiGA) 
Neue Möglichkeiten bei der Versorgung von
Patientinnen und Patienten, die von der Diagnose und
Therapie über die Überwachung und Nachsorge reichen, 
eröffnen sich mit der Digitalisierung der
Medizintechnik. Im Rahmen des BMBF­Fachprogramms  
Medizintechnik und insbesondere der
Fördermaßnahme Medizintechnische Lösungen für eine digitale 
Gesundheitsversorgung treiben industriegeführte 
Verbünde die Entwicklung von neuen, marktfähigen 
digitalen Medizintechniklösungen voran, darunter 
zahlreiche, in denen Methoden der KI eingesetzt 
werden. Mit dem Ziel, durch datengetriebene
Entscheidungs­ und Unterstützungssysteme
medizinische Behandlungen zum Wohl von Patientinnen und 
Patienten weiter zu verbessern, wird der BMBF­
Förderschwerpunkt zur digitalen Medizintechnik und KI 
durch eine spezifische Fördermaßnahme vertieft. Mit 
dem Programm Miteinander durch Innovation –
Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität 
nimmt die Bundesregierung zudem FuE­Projekte in 
den Blick, die Verbesserungen in der
Gesundheitsversorgung und in der Pflege zum Ziel haben. Bis 2025 
werden für dieses Programm insgesamt rund 370 Mio. 
Euro bereitgestellt.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 270 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 271
Deutschland hat bei der strukturierten und
qualitätsorientierten Einbindung digitaler
Versorgungsangebote eine vielbeachtete internationale Vorreiterrolle. 
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben 
sich inzwischen in vielen Bereichen der
medizinischen Versorgung etabliert und unterstützen bei der 
Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen wie 
Diabetes, Depression oder Panikstörungen. DiGA 
können beispielsweise als Webanwendung oder 
Smartphone­App konzipiert sein. Das Bundesinstitut 
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft 
die Anwendungen mit Blick auf Sicherheit, Qualität, 
Datenschutz, Datensicherheit und einen
nachzuweisenden positiven Versorgungseffekt. Mit dem vom 
Deutschen Bundestag im Dezember 2023
beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des 
Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) werden 
DiGA weiter in die Versorgung integriert und auf 
weitere Versorgungsszenarien wie telemedizinisches 
Monitoring oder hybride Versorgungsansätze
ausgeweitet. Mit der erfolgsorientierten Vergütung
entsprechender Ansätze und einer anwendungsbegleitenden 
Erfolgsmessung als deren Grundlage leistet
Deutschland im Bereich der digitalen Versorgungsangebote 
erneut Pionierarbeit.
Auch im BMG­Forschungsschwerpunkt Digitale 
Innovationen für eine patientenzentrierte Versorgung 
steht der konkrete Nutzen von KI­gestützten
Verfahren und Methoden für eine bessere
Patientenversorgung im Vordergrund. Hier werden Projekte über vier 
Module gefördert: smarte Sensorik, smarte
Datennutzung, smarte Algorithmen und Expertensysteme 
und smarte Kommunikation. Ein wichtiger Aspekt 
der geförderten Projekte ist es, große Mengen
unterschiedlicher Daten sowie Datenbestände und verteilt 
vorliegendes Wissen zusammenzuführen und nutzbar 
zu machen. Die entsprechenden KI­Anwendungen 
werden in der Praxis erprobt und getestet. Dadurch 
werden Erkenntnisse gewonnen, die Ärztinnen und 
Ärzte bei ihren Entscheidungen unterstützen und die 
Patientenversorgung verbessern.
Für eine stärkere Praxisanwendung digitaler
Lösungen initiierte das BMG die bis Ende 2022 angelegte 
Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG). An
Standorten in der Region Berlin­Brandenburg wurden in 
Modellvorhaben digitale Lösungen und Prozesse für 
unterschiedlichste Einsatzgebiete im praktischen 
Versorgungsalltag erprobt – darunter auch Apps, die 
Patientinnen und Patienten sowie pflegende
Angehörige beim Umgang mit ihrer Erkrankung bzw. bei der 
Organisation des Pflegealltags unterstützen sollen. 
Darüber hinaus werden über die 2022 veröffentlichte 
Bekanntmachung Experimentelle Pilotvorhaben zur 
Verbesserung der Gesundheitsversorgung,
Rehabilitation und Pflege Projekte mit kurzer Laufzeit gefördert, 
die Erkenntnisse zu digital gestützten effizienten und 
zukunftsfähigen Versorgungsmodellen generieren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Medizintechnische Lösungen für eine digitale 
Gesundheitsversorgung
 ↗  Optimale Therapien durch datengetriebene 
Entscheidungs- und Unterstützungssysteme
 ↗  Interaktive Technologien für Gesundheit und 
Lebensqualität
 ↗ Digital-Gesetz
 ↗  Digitale Innovationen für eine patientenzentrierte 
Gesundheitsversorgung
 ↗ Zukunftsregion Digitale Gesundheit
Systemmedizin
Als zentrales Element der datenbasierten Medizin 
hat sich die Systemmedizin etabliert. Sie verbindet 
rechnergestützte Modellierung mit
biomedizinischer Forschung, um Krankheiten zugrundeliegende 
Mechanismen als Ganzes zu verstehen und innovative 
Verfahren für eine bessere Diagnostik, Therapie und 
Prävention zu ermöglichen. 
Der Forschungsansatz der Systemmedizin ist ganz 
auf die Komplexität des menschlichen Organismus 
und seiner vielfältigen Erkrankungen ausgerichtet. 
Er sammelt, verknüpft und analysiert Daten aus 
so unterschiedlichen Bereichen wie individuellen 
medizinischen Behandlungsverläufen, Genom­ und 
Transkriptom­Sequenzierungen oder der
medizinischen Bildgebung. Zunehmend werden dabei
biomedizinische Daten hochpräzise bis auf die Ebene der 
Einzelzelle verfügbar. Eine besondere Chance, aber 
auch Herausforderung liegt damit in der komplexen 
systemischen Analyse dieser umfangreichen
Datensätze. Sie kann nur unter Einsatz hochinnovativer 
Ansätze des Datenteilens und Datenanalysierens 
angegangen werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 271 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 272
Das BMBF hat den Aufbau dieses Forschungsfeldes 
durch das Förderkonzept e:Med – Maßnahmen zur 
Etablierung der Systemmedizin bislang mit mehr als 
340 Mio. Euro unterstützt. Aktuelle
Förderschwerpunkte umfassen Demonstratoren zur
Individualisierten Medizin, Juniorverbünde in der Systemmedizin  
sowie Systemmedizinische Forschungsverbünde. Um 
den Austausch zwischen Fachdisziplinen zu stärken 
und junge Forschende frühzeitig an den
interdisziplinären Ansatz der Systemmedizin heranzuführen, 
wurden zudem Interdisziplinäre Summer Schools in  
der Systemmedizin gefördert.
Im Forschungsnetz LiSyM­Krebs wird der Einsatz 
systemmedizinischer Modelle für die klinische 
Forschung demonstriert. Hierzu werden die
verschiedenen systemmedizinischen Expertisen mit
behandelnden Ärztinnen und Ärzten zusammengebracht, 
um Wege zu einer verbesserten Frühdiagnose von 
Leberkrebs erforschen und effektivere
Präventionsmöglichkeiten entwickeln zu können.
Die Förderungen zu Computational Life Sciences
umfassen die Gesamtheit von Methoden und Techniken 
aus den Bereichen Bioinformatik, Modellierung und 
Simulation, maschinellem Lernen und Künstlicher
Intelligenz sowie unterstützender Bereiche, die im Umfeld 
der Lebenswissenschaften eingesetzt werden. Aufgrund 
der teils enormen Zunahme der digitalisierten Daten 
in der lebenswissenschaftlichen und medizinischen 
Forschung werden innovative Methoden und
Softwarewerkzeuge zur Analyse, Interpretation und
Nutzbarmachung dieser Daten benötigt. Bis 2027 sollen hierfür 
insgesamt rund 60 Mio. Euro bereitgestellt werden.
Mit der Förderung von Forschungskernen für 
Massen spektrometrie in der Systemmedizin werden 
durch eine interdisziplinäre Vernetzung Grundlagen 
geschaffen, um modernste Analysemethoden der 
Massenspektrometrie auf breiter Basis in der
klinisch orientierten Forschung anwenden zu können. 
So können bereits zu sehr frühen Zeitpunkten durch 
die Kombination mit KI­basierten
Vorhersagealgorithmen für komplexe Krankheitsverläufe
hochpräzise und nebenwirkungsarme Diagnosen erstellt 
werden, die eine verbesserte personalisierte Medizin 
ermöglichen. Gerade auch beim gleichzeitigen
Vorliegen mehrerer Krankheiten, wie es etwa bei älteren 
Menschen oft der Fall ist, können individuell
zugeschnittene Therapien deutlich effektiver gestaltet 
werden.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit prägt auch das 
Modellierungsnetz für schwere
Infektionskrankheiten (MONID). Das BMBF fördert damit
interdisziplinäre Forschungsprojekte bis 2025 mit insgesamt mehr 
als 15 Mio. Euro. Die Expertise von Forschenden zu 
virologischen, infektiologischen, epidemiologischen, 
mathematischen, statistischen,
medizininformatischen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen 
Fragen werden so nutzbringend auch mit dem Einsatz 
von KI kombiniert. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Systemmedizin
 ↗ Lebenswissenschaftliche Grundlagenforschung
 ↗ Computational Life Sciences
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 272 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 273
3.6 Biotechnologie und Bioethik 
Die Biotechnologie zählt zu den Schlüsseltechnologien 
des 21. Jahrhunderts – nicht zuletzt der erste in der 
EU zugelassene, in Deutschland entwickelte
mRNAImpfstoff gegen COVID­19 zeugt von ihrem
Innovationspotenzial. In der Biotechnologie stehen mehrere 
Technologien mit erheblichem Disruptionspotenzial an 
der Schwelle zum Transfer. Ein wichtiges Zukunftsfeld 
in dem Bereich ist beispielsweise die Gen­ und
Zelltherapie. Der zunehmende Einsatz der biotechnologischen 
Methoden des Genome­Editings, wie die Genschere 
CRISPR/Cas, eröffnen erhebliche Entwicklungs­ und 
Anwendungspotenziale und die Möglichkeit,
Erkrankungen künftig gezielter und schonender zu behandeln 
oder sogar heilen zu können. Um die
Forschungseinrichtungen und Unternehmen am Biotech­Standort 
Deutschland noch besser für diesen zu erwartenden 
Umbruch in der Medizin zu rüsten, stärkt die
Bundesregierung diesen Bereich über eine strategische
Förderung. Ziel ist es, international einer der führenden 
Standorte für Biotechnologie zu werden. 
Zu den Aufgaben einer innovationsorientierten 
Forschungspolitik gehört auch, neue ethische und 
gesellschaftliche Fragen zu berücksichtigen, die sich 
mit wissenschaftlichen und technologischen
Fortschritten ergeben. Es gilt, die nationalen und
internationalen Diskussionsprozesse dazu frühzeitig
wissenschaftlich zu untermauern und zu begleiten. Eine 
frühzeitige Erforschung ethischer, rechtlicher und 
sozialer Aspekte innovativer Technologien unterstützt 
zudem die bedarfsgerechte Forschung und
Entwicklung und somit die Translation von
Forschungsergebnissen in die Praxis.
Molekularmedizin/Biomedizin
Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit 
macht sich die European Molecular Biology
Conference (EMBC) die Weiterentwicklung der
molekularbiologischen Forschung zur Aufgabe und schafft 
einen grenzüberschreitenden Rahmen für
Kooperationen. Die EMBC trägt wesentlich dazu bei,
europäische Talente auszubilden und umfassend zu
unterstützen sowie modernste Herangehensweisen in der 
Molekularbiologie zu fördern. Mit ihrer Umsetzung 
wurde die European Molecular Biology Organization 
(EMBO) beauftragt, die als Vereinigung europäischer 
Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher aktuell 
mehr als 1.700 Mitglieder zählt. Das European
Molecular Biology Laboratory (EMBL) in Heidelberg
rangiert unter den weltweit führenden biomedizinischen 
Forschungseinrichtungen der Grundlagenforschung 
und wird zurzeit von 28 Staaten finanziert.
Deutschland zählt zu den zehn Gründungsmitgliedern und ist 
Hauptbeitragszahler. 
Eine Mitarbeiterin an einem 3-D-Biodrucker im NMI Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Institut an der Universität Tübingen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 273 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 274
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  European Molecular Biology Organization (EMBO, engl.)
 ↗ European Molecular Biology Conference (EMBC, engl.)
 ↗ European Molecular Biology Laboratory (EMBL, engl.)
 ↗  Biobanking and Biomolecular Resources Research 
Infrastructure (BBMRRI, engl.)
Genomsequenzierung, Genommedizin
Der sichere Zugang zu genomischen in Verbindung 
mit klinischen Daten besitzt großes Potenzial für 
eine bessere Forschung, personalisierte
Gesundheitsversorgung oder die Prävention von Krankheiten. 
Die 1+ Million Genomes-Initiative soll – unter der 
Beteiligung von insgesamt 25 Staaten der EU sowie 
des Vereinigten Königreichs und Norwegen – den 
grenzüberschreitenden Zugang zu mindestens einer 
Million kompletten Genomsequenzen und weiteren 
Gesundheitsdaten ermöglichen. Dazu führt die
Initiative Daten aus regionalen, nationalen und
themenspezifischen internationalen Projekten systematisch 
zusammen. Der umfassende Datenbestand wird zu 
einem tieferen Verständnis von
Krankheitsmechanismen beitragen und neue Wege für die Diagnostik, 
Prävention und personalisierte Behandlung
aufzeigen. Hierfür notwendige Infrastrukturen werden im 
Rahmen des Vorhabens „Genomic Data
Infrastructure“ aufgebaut (●→  IV 3.2 Personalisierte Medizin und 
Translationsforschung).
Im Rahmen der Nationalen Strategie für
Genommedizin (genomDE) des BMG sollen den Patientinnen und 
Patienten die Vorteile der Genommedizin langfristig  
zugänglich gemacht werden. Mit dem Start der 
Initiative genomDE 2021 wurde die Konzipierung 
und Pilotierung einer entsprechenden Plattform, die 
den Aufbau und die Vernetzung von
Versorgungsstrukturen sowie die Etablierung von Standards in 
den Sequenzierungstechnologien mit einbezieht, 
 vorangetrieben. 
Mit dem ebenfalls 2021 verabschiedeten Gesetz zur 
Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
wurde ein Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik 
und Therapiefindung mittels Genomsequen zierung 
sowohl bei Seltenen als auch bei onkologischen 
Erkrankungen in § 64e Fünftes Buch,
Sozialgesetzbuch aufgenommen. Mit dem
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurden für das Modellvorhaben 
Anpassungen für eine dezentrale Dateninfrastruktur 
vorgenommen und eine einwilligungsbasierte
DatenEin umfassender Zugang zu human-biologischen 
Daten und Proben erlaubt neue Ansätze für
Innovationen in der personalisierten Medizin und erleichtert 
die Entwicklung von Biomarkern, Diagnostika und 
Therapeutika. In Biobanken werden die dazu
benötigten Proben gesammelt und gelagert: menschliche 
Zellen, Gewebe, Blut und weitere biomolekulare
Ressourcen. Die Biobanking and Biomolecular Resources 
Research Infrastructure (BBMRI) bringt alle in diesem 
Feld wichtigen Akteure aus der Forschung, dem 
Biobanking, der Industrie und von
Patientenorganisationen zusammen. Ziel ist der europaweite Zugang 
zu qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen 
Biobanken. Das BBMRI leistet dazu auch in ethischen, 
rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen
Unterstützung. Dem Konsortium gehören aktuell 19
Mitgliedsländer und fünf Länder mit Beobachterstatus an. Kryokonservierung von Zellen und Gewebe im Stickstofflagertank
BBMRI – Europäische Forschungsinfrastruktur für Biobanking
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 274 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 275
nutzung zusätzlich auch für die private Forschung 
ermöglicht. Das Modellvorhaben startet 2024. Als 
Träger der Dateninfrastruktur des Modellvorhabens 
nimmt das BfArM eine Qualitätssicherung der Daten 
vor, macht diese für Nutzungsberechtigte zugänglich 
und fördert deren wissenschaftliche Erschließung. 
Darüber hinaus wird eine europäische Anbindung des 
Modellvorhabens über die europäische
Genomdateninfrastruktur (Genomic Data Intrastructure; GDI) im 
Einklang mit dem europäischen
Gesundheitsdatenraum vorbereitet.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ 1+ Million Genomes Initiative (engl.)
 ↗ European Genomic Data Infrastructure (GDI, engl.)
 ↗ Nationale Strategie für Genommedizin
ELSA-Forschung: ethische, rechtliche 
und soziale Fragen
Neue Erkenntnisse in den Lebenswissenschaften 
tragen wesentlich dazu bei, große gesellschaftliche 
Herausforderungen zu lösen. Zugleich berühren die 
daraus entstehenden Innovationen häufig besonders 
sensible Bereiche und werfen bedeutsame ethische, 
rechtliche und gesellschaftliche Fragen (engl. ethical, 
legal and social aspects; ELSA) auf. Auch systemische 
Veränderungen oder Entwicklungen wie der
Klimawandel oder Pandemien können die
Lebenswissenschaften betreffen und werden von der ELSA­
Forschung adressiert.
Die ELSA­Forschung liefert wissenschaftliche
Grundlagen zu möglichen Auswirkungen
lebenswissenschaftlicher FuE. Ihre Ergebnisse fließen in den 
gesellschaftlichen Diskurs ein, sind entscheidend 
für ärztliches Handeln, stoßen weitere FuE an oder 
begründen Entscheidungen der Politik bzw. des 
Gesetzgebers. Die ELSA­Forschung ist durch eine 
enge interdisziplinäre Zusammenarbeit u. a. zwischen 
Vertreterinnen und Vertretern der Geistes­ und 
Sozialwissenschaften, der Lebenswissenschaften, der 
Ingenieurwissenschaften, der Rechtswissenschaften 
sowie der Öffentlichkeit gekennzeichnet.
In den vergangenen Jahren erbrachten neue
Technologien aufsehenerregende Durchbrüche beispielsweise 
in der Stammzellforschung: So gelang es, aus
Stammzellen von Mäusen, Affen und Menschen künstliche 
Embryoide herzustellen, die für Forschung in der 
Entwicklungsbiologie eingesetzt werden. Um hier 
nicht den Anschluss an die internationale Forschung 
zu verlieren, gilt es, die Perspektiven der modernen 
Medizin und ihre Rahmenbedingungen in
Deutschland zu reflektieren sowie in wissenschaftlicher, 
ethischer und rechtlicher Hinsicht zu bewerten – auch 
mit Blick auf die Forschung an frühen humanen 
Embryonen in vitro und neuartigen Zellstrukturen. 
Dazu leistete eine im Oktober 2023 vom BMBF
ausgerichtete Fachkonferenz unter Beteiligung nationaler 
und internationaler Expertinnen und Experten einen 
wichtigen Beitrag. Die Konferenz zeigte Perspektiven 
für eine zeitgemäße medizinische Forschung auf und 
gab zugleich Impulse für einen informierten Diskurs 
in Wissenschaft und Gesellschaft. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ ELSA-Forschung
 ↗ Bioethik / Moderne Lebenswissenschaften
 ↗ Gesundheitsforschung – Bioethik
 ↗  Fachkonferenz Humane Embryonen in der  
medizinischen Forschung: Tabu? – Vertretbar? – 
Chance?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 275 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 276
3.7 Innovation in der Gesundheitswirtschaft 
Die Gesundheitswirtschaft leistet mit ihrer großen  
Innovationskompetenz einen unverzichtbaren Beitrag, 
um den Herausforderungen in der medizinischen
Versorgung zu begegnen. Der Bedarf an effektiver und
effizienter Prävention, Diagnostik, Therapie,
Rehabilitation und Pflege wächst stetig – und innovative Produkte 
und Dienstleitungen sind ein wesentlicher Faktor, um 
einerseits die Patientenversorgung weiter zu verbessern 
und andererseits das große Wertschöpfungspotenzial 
der Gesundheitswirtschaft nutzbringend für das
Gesundheitssystem in Deutschland einzusetzen.
Dafür steht das BMBF­Fachprogramm Medizintechnik 
„Patientenversorgung verbessern – Innovationskraft 
stärken“. Mit einem breiten Spektrum an
Förderinstrumenten und Maßnahmen – strukturiert in die 
fünf Handlungsfelder Patientennutzen,
Innovationstreiber, Mittelstand, Innovationsprozess und
Innovationssystem – wird der zukunftsgerichtete Wandel 
des Innovationssystems Medizintechnik nachhaltig 
begleitet. Die Förderung richtet sich überwiegend an 
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um deren 
Innovationskraft zu stärken, und zielt auf eine engere 
Vernetzung der Medizintechnikunternehmen
untereinander sowie mit der Wissenschaft und klinischen 
Anwendern zur Erforschung neuer
medizintechnischer Lösungen ab. Mit der BMBF­Fördermaßnahme 
KMU-innovativ: Medizintechnik werden sie darin 
unterstützt, neue medizintechnische Verfahren und 
Anwendungen zu erforschen und zu entwickeln, um 
damit die Grundlage für eine spätere
Produktentwicklung oder eine klinische Erprobung zu legen. Im 
Rahmen des Fachprogramms Medizintechnik werden 
KMU auch bei klinischen Erprobungen unterstützt, 
um erfolgversprechende Innovationen mit hohem 
Versorgungspotenzial rasch in die
Patientenversorgung zu bringen. Zur Vernetzung trägt auch das
Nationale Community­Portal medteconline.de bei. 
Im Bereich der Wirkstoff­ und Arzneimittelforschung 
fördert das BMBF die Entwicklung neuer Arzneimittel 
und die Wirkstoffforschung (u. a. zu
Infektionskrankheiten) im Rahmen der Nationalen Wirkstoffinitiative.  
Um an COVID­19 erkrankte Personen mit einer 
breiteren Auswahl an wirksamen Arzneimitteln 
bedarfsgerecht behandeln zu können, engagiert sich 
das BMBF zudem bis Ende 2023 bzw. Mitte 2024 mit 
drei dedizierten Förderrichtlinien. Mit der Maßnahme 
KMU-innovativ: Biomedizin stärkt das BMBF
außerdem seit dem Jahr 2022 gezielt das
Innovationspotenzial KMU im Bereich der roten Biotechnologie.
Angesichts von neu auftretenden Erregern ausgehenden 
Gesundheitsgefahren und der weltweiten Zunahme 
antimikro bieller Resistenzen nimmt die
Bundesregierung die FuE­Förderung anti­infektiver Arzneimittel 
auch im Rahmen der Deutschen Antibiotika-
Resistenzstrategie DART 2030 in den Blick (●→  IV 3.3 One Health 
und globale Gesundheit).
Mit dem geplanten Medizinforschungsgesetz will die 
Bundesregierung die Bedingungen in Deutschland für 
die pharmazeutische Forschung und die Produktion 
von Arzneimitteln erleichtern. Im Mittelpunkt der 
gesetzlichen Neuerungen stehen die Erleichterung 
klinischer Prüfungen, die Digitalisierungsförderung 
und die Stärkung der Zulassungsbehörden. Zudem soll 
Deutschland und die EU als Pharmastandort gestärkt 
und Lieferketten diversifiziert werden. Begleitend 
setzt sich die Bundesregierung für den Schutz
geistigen Eigentums auf EU­ und internationaler Ebene ein.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Medizintechnik
 ↗ Fachprogramm Medizintechnik
 ↗ Nationales Community-Portal Medizintechnik
 ↗ KMU-innovativ: Medizintechnik
 ↗  Medizintechnische Lösungen in die  
Patientenversorgung überführen – 
Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen
 ↗ Gesundheitswirtschaft
 ↗ Wirkstoffforschung
 ↗ KMU-innovativ: Biomedizin
 ↗ DART 2030 – Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie
 ↗ Medizinforschungsgesetz
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 276 – 
Der intensive internationale Technologiewettbewerb stellt Deutschland und seine europäischen Partner vor die 
drängende Frage nach technologischer Souveränität. Vor diesem Hintergrund fördert die Bundesregierung die  
digitale Transformation und will dazu beitragen, in den zentralen Schlüsseltechnologien aufzuholen, dabei
international führende Positionen einzunehmen sowie neue Themen und Innovationsbereiche zu erschließen und  
zu besetzen. Indem Deutschland und Europa eigene weltweit konkurrenzfähige Technologien auf Basis
freiheitlichdemokratischer Werte entwickeln und damit kritische und teilweise einseitige technologische Abhängigkeiten 
von anderen Ländern verringern, wird die wirtschaftliche und auf Schlüsseltechnologien basierende
Gestaltungsfähigkeit gestärkt.
4  Digitale und technologische 
Souveränität
Ein Mitarbeiter des Karlsruher Instituts für Technologie
interagiert mit einen Roboter mittels VR-Brille und Controllern.
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 278
Die Bundesregierung treibt die Erforschung,
Entwicklung und Anwendung innovativer digitaler
Technologien stark voran, um Potenziale der Digitalisierung 
zu nutzen sowie die digitale und technologische 
Sou ve ränität zu sichern. Mit dieser Mission, die in der 
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation
festgeschrieben ist, wird der Anspruch und die Fähigkeit 
zur kooperativen (Mit­) Gestaltung von
Schlüsseltechnologien und technologiebasierten Innovationen
verbunden. Denn um wirtschaftlich, gesellschaftlich und 
politisch souverän zu handeln, müssen Deutschland 
und Europa fähig sein, Anforderungen an
Technologien, Produkte und Dienstleistungen entsprechend 
konkurrenzfähiger Leistungsmerkmale zu
formulieren, Technologien gemäß diesen Anforderungen 
(weiter) zu entwickeln und wirtschaftlich zu
verwerten sowie entsprechende Standards auf den globalen 
Märkten durchzusetzen.
Als eine Schlüsseltechnologie steht die Künstliche 
Intelligenz (KI bzw. engl. Artificial Intelligence; AI) 
besonders im Fokus. Deutschland und Europa wollen 
sich als weltweit führender KI­Standort etablieren 
und die verantwortungsvolle, menschenzentrierte 
und gemeinwohlorientierte Erforschung,
Entwicklung und Nutzung von KI unterstützen. Die
Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten soll dafür 
ausgebaut werden – insbesondere über nationale und 
europäische Dateninfrastrukturen. Die
Bundesregierung will zudem die IT­ und Cybersicherheit stärken, 
um sicherzustellen, dass IKT­Systeme zuverlässig 
funktionieren und Geräte und Anwendungen
höchsten Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit,
Integrität, Vertraulichkeit, Datenschutz und Privatheit 
gerecht werden.
Die Bundesregierung fördert auch Forschung und 
Entwicklung (FuE) zu kreislauffähigen,
datenorientierten und resilienten Produktionsverfahren der 
Industrie 4.0 sowie zu weiteren
Schlüsseltechnologien – einschließlich der Quantentechnologien und 
Photonik, Mikroelektronik, Material­ und
Werkstofftechnologien, interaktiver Technologien und der 
Robotik. Neue Formen der Arbeitsorganisation und 
­gestaltung zu untersuchen, ist ebenfalls Gegenstand
der Förderung.
Aufbau neuartiger Quantenlichtmodule am Ferdinand-Braun-Institut, die in der quantengestützten Frühdiagnostik von Krebs eingesetzt werden sollen
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 278 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 279
4.1  Digitale Technologien
Die Digitalisierung bringt umfassende technische und 
gesellschaftliche Veränderungen mit sich: wie wir 
leben und arbeiten, wie wir uns informieren, wie wir 
kommunizieren und konsumieren. Die digitale
Transformation gilt es daher verantwortungsvoll und zum 
Nutzen aller in der Gesellschaft und der Wirtschaft so 
zu gestalten, dass sie mit der freiheitlich­
demokratischen Grundordnung Deutschlands und Europas im 
Einklang stehen. Die Bundesregierung möchte dem 
Aufbruch in die gemeinsame digitale Zukunft auf 
allen Ebenen neuen Schub verleihen. Dabei sollen
sowohl die digitalen Potenziale effektiver ausgeschöpft 
als auch die Risiken möglicher Veränderungen in den 
Blick genommen werden.
Im August 2022 hat die Bundesregierung die
Digitalstrategie, die den übergeordneten Rahmen der
Digitalpolitik zunächst bis 2025 vorgibt, beschlossen. Ziel 
ist ein digitaler Aufbruch und eine Verbesserung der 
Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in den 
drei großen Lebensbereichen „Vernetzte und digital 
souveräne Gesellschaft“, „Innovative Wirtschaft, 
Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ und
„Lernender, digitaler Staat“. Die Digitalstrategie legt einen 
Fokus auf drei strategische Vorhaben mit besonderer 
Hebelwirkung: leistungsfähige Netze und die
Verfügbarkeit von Daten und Datenwerkzeugen;
international einheitliche technische Normen und Standards; 
sichere und nutzerfreundliche digitale Identitäten 
und moderne Register. Da es sich bei der
Digitalisierung um eine Querschnittsaufgabe handelt, haben 
alle Bundesministerien und das Kanzleramt an der 
Digitalstrategie mitgewirkt, während das BMDV die 
Koordination übernommen hat. Jedes Ressort trägt 
mindestens ein Vorhaben zu den 19
Leuchtturmprojekten der Digitalstrategie (Stand 2024) bei. Die
Umsetzung der Digitalstrategie wird durch einen Beirat aus 
17 Mitgliedern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und 
Wissenschaft sowie durch ein Monitoring begleitet.
Mit der Strategie für die Internationale Digitalpolitik 
hat die Bundesregierung zudem im Februar 2024
einen gemeinsamen Handlungsrahmen für eine aktive 
und kohärente internationale Digitalpolitik
beschlossen. Die Strategie positioniert Deutschland als
verlässlichen, demokratischen Partner in der internationalen 
Digitalpolitik. Zielbild ist eine globale digitale
Ordnung, die Demokratie und Freiheit, Wohlstand sowie 
Nachhaltigkeit und Resilienz fördert. Im Zentrum der 
Strategie stehen insgesamt neun handlungsleitende 
Optisches Gitter für photonische Anwendungen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 279 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 280
Grundsätze. Die Bundesregierung wird sich u. a. dafür 
einsetzen, Technologiepartnerschaften mit
Deutschlands Wertepartnern zu intensivieren,
menschenzentrierte und innovationsfreundliche Regeln für den 
digitalen Raum zu fördern und die Digitalisierung zur 
Bewältigung globaler Herausforderungen, etwa der 
Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele, zu
nutzen. Die Strategie setzt so einen ambitionierten,
langfristigen und zugleich flexiblen Rahmen für einen 
fortlaufenden Umsetzungsprozess, in den weiterhin 
auch Stakeholder intensiv eingebunden werden sollen.
Das BMBF fokussiert in seiner 2019 verabschiedeten 
Digitalstrategie „Digitale Zukunft: Lernen. Forschen. 
Wissen.“ auf fünf Bereiche, in denen es den digitalen 
Wandel vorantreiben möchte: „Besser und nachhaltig 
leben, arbeiten und wirtschaften“, „Digitale Bildung 
und Ausbildung und ihre Institutionen stärken“, „Aus 
Daten Wissen und Innovationen schaffen“,
„Technologische Souveränität und wissenschaftliche
Vorreiterrolle für Deutschland sichern“ sowie „Vertrauen
schaffen und Sicherheit geben“. Neben der Beschreibung 
der Herausforderungen und des geplanten Vorgehens 
sowie ausgewählter Initiativen gibt das BMBF auch 
Zielmarken für konkrete Ergebnisse vor, die zumeist 
bis zum Jahr 2025 erreicht werden sollen.
Das BMBF hat mit dem Aktionsplan „Natürlich. Digital. 
Nachhaltig.“ 2021 die Förderung digitaler
Technologien in den Blick genommen, die eine nachhaltige 
Entwicklung unterstützen und beschleunigen können – 
beispielsweise durch datengetriebene
Effizienzsteigerungen oder digitale Innovationen, die in der
nachhaltigen Stadtentwicklung, in der Kreislaufwirtschaft 
und innerhalb der Energiewende Anwendung finden 
(●→  IV 1 Industrie, Energie, Mobilität und
Kreislaufwirtschaft).
„Digitale Transformation in der Zeitenwende. Nachhaltig. Resilient. Zukunftsorientiert.“ – unter diesem Motto  
fand im November 2023 in Jena der gemeinsam vom BMDV und BMWK veranstaltete 16. Digital-Gipfel der 
Bundesregierung statt. Zusammen mit zahlreichen Bundesministerinnen und -ministern diskutierten mehr als 
1.000 Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Politik und der Zivilgesellschaft 
darüber, wie Digitalisierung helfen kann, multiple Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen sowie Resilienz 
und Zukunftsfähigkeit zu stärken.
Im Rahmen der unterjährigen Arbeit von acht Plattformen wurden Projekte und Exponate für die Präsentation 
auf dem Digital-Gipfel vorbereitet. Seit 2006 dient der mit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen
stattfindende Gipfel als nationales Dialogforum bei der Gestaltung des digitalen Wandels. Eine besondere Bedeutung 
kommt dabei dem gipfelbegleitenden „Markt der digitalen Möglichkeiten“ zu, der Digitalisierung begreifbar und 
erlebbar macht.
Digital-Gipfel der Bundesregierung 2023
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 280 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 281
Der Aufbau eines lebendigen Open­Source­
Ökosystems ist ein Ziel der Bundesregierung. Aktuell 
läuft dazu die BMBF­Maßnahme Software-Sprint, 
die erstmalig im Jahr 2016 erschien und 2020 um 
fünf Jahre verlängert wurde. Sie richtet sich an freie 
Entwicklerinnen und Entwickler, die
Softwareprojekte umsetzen und Prototypen entwickeln, die eine 
gesellschaftliche Relevanz (Public Interest Tech) 
haben. Im Fokus der Förderung stehen insbesondere 
Projekte aus den Bereichen Civic Tech, Data Literacy 
und Software­Infrastrukturen. Die Entwicklerinnen 
und Entwickler bewerben sich mit ihren Ideen über 
den Prototype Fund, der einen Anker für das
OpenSource­Ökosystem darstellt und die Verbreitung der 
Innovationen unterstützt. Die Evaluation der
Maßnahme im Jahr 2023 zeigte eine sehr effektive
Förderung mit weiterhin hohem Potenzial für das
OpenSource­Ökosystem.
Mit dem Förderprogramm Entwicklung digitaler 
Technologien verfolgt das BMWK das Ziel, flexibel 
auf aktuelle Themenschwerpunkte, Trends und 
Bedürfnisse im Markt reagieren und entsprechende 
Förderbekanntmachungen schnell veröffentlichen zu 
können. Die Förderung richtet sich sowohl auf
Technologien als auch auf Anwendungen und Ökosysteme. 
Unterstützt werden Schlüsseltechnologien u. a. aus 
den Bereichen Quantencomputing, KI, Edge
Computing, Green Technologies und Robotik. Gefördert wird 
zudem die Entwicklung von Lösungen für sichere 
digitale Identitäten, der Ausbau von
Kommunikationstechnologien (5G/6G einschließlich Open RAN) 
u. a. im Rahmen von Campusnetzwerken.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Digitalstrategie der Bundesregierung
 ↗ Strategie für internationale Digitalpolitik
 ↗ Digitalstrategie
 ↗ Digitalisierung und Nachhaltigkeit
 ↗  Software-Sprint für Open-Source-
Entwicklungsprojekte
 ↗ Prototype Fund
 ↗ Den digitalen Wandel gestalten
 ↗ Förderprogramm Entwicklung digitaler Technologien
 ↗ Sichere digitale Identitäten
 ↗ Digital-Gipfel der Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 281 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 282
4.2  Kommunikationstechnologien
Kommunikationssysteme und Netzwerktechnologien 
sind das Nervensystem der Digitalisierung. Daher 
nehmen sie eine Schlüsselfunktion für Wirtschaft, 
Gesellschaft und öffentliche Verwaltung ein und sind 
auch für die technologische Souveränität
Deutschlands und Europas von maßgeblicher Bedeutung. 
Zugleich stellen intelligente Gesundheitsdienste,
vernetzte Mobilität, eGovernment und die Vernetzung 
von Produktionsprozessen steigende Anforderungen 
an ihre Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit.
Um Fördermaßnahmen zu Forschung, Entwicklung 
und Innovation für Kommunikationstechnologien 
unter einem gemeinsamen Dach zu bündeln, hat das 
BMBF im Juni 2021 erstmalig ein eigenständiges
Forschungsprogramm Kommunikationssysteme „Souverän. 
Digital. Vernetzt.“ auf den Weg gebracht. Das
Forschungsprogramm gliedert sich in drei
Handlungsfelder: Im ersten sollen die Vernetzungstechnologien 
von morgen wie 6G (●→  Infobox: Von 5G zu 6G), KI in 
Kommunikationsnetzen oder explorative
Technologiefelder erforscht werden. Das zweite Handlungsfeld 
beschäftigt sich mit der ganzheitlichen, sicheren 
und nachhaltigen Gestaltung vernetzter Systeme der 
Zukunft. Darüber hinaus sind konkrete
Anwendungen und „smarte“ Kommunikationslösungen für den 
Alltag der Menschen, für die Industrie und Städte die 
zentralen Themen des dritten Handlungsfeldes. Dafür 
stellt das BMBF bis 2026 Fördermittel in Höhe von bis 
zu 700 Mio. Euro bereit, u. a. durch Mittel des
Konjunktur- und Zukunftspakets.
Begleitend zum Forschungsprogramm „Souverän. 
Digital. Vernetzt.“ wurde im Jahr 2022 die
Leitinitiative Hyperkonnektivität des BMBF verkündet, die der 
zunehmenden digitalen Vernetzung von Menschen 
und Dingen Rechnung trägt. Bereits in der Forschung 
und Technologieentwicklung werden Themen wie 
Resilienz, Sicherheit, Privatheit, Nachhaltigkeit und 
freiheitlich­demokratische Werte berücksichtigt 
und der Mensch in den Mittelpunkt gestellt. Für die 
Umsetzung werden verschiedene
Kommunikationstechnologien wie Glasfaser und 6G mit Technologien 
aus den Bereichen KI, IT­Sicherheit und
Quantenkommunikation ganzheitlich betrachtet.
Als einen zentralen Bestandteil innerhalb der 6G-
Initiative fördert das BMBF seit August 2021 bundesweit 
den Aufbau von vier Hubs zur Erforschung der
Zukunftstechnologie 6G mit insgesamt ca. 265 Mio. Euro. 
Die Anforderungen an die mobile Kommunikation steigen in einer vernetzten Welt zunehmend. Vor diesem
Hintergrund forciert das BMDV daher den Ausbau des 5G-Mobilfunkstandards, um diesen künftigen Anforderungen 
hinsichtlich Verfügbarkeit und Latenz gerecht zu werden und den steigenden Breitbandbedarf zu decken. Nach 
den Daten des Mobilfunk-Monitorings der Bundesnetzagentur vom Oktober 2023 liegt die 5G-Versorgung durch 
mindestens einen Netzbetreiber bei etwa 90 % der Fläche der Bundesrepublik.
Perspektivisch werden auch in den nächsten Jahren immer höhere Datenübertragungsraten erreicht und
benötigt, die wiederum viele neue digitale Anwendungsfälle ermöglichen. Das BMBF fördert deshalb mit der 6G-
Initiative bereits jetzt die Erforschung der technischen und wissenschaftlichen Grundlagen für den Mobilfunk 
der sechsten Generation, mit dessen Einführung in den 2030er Jahren gerechnet wird. Über die Ressortrunde 
„Zukunft der Kommunikationstechnologien“ werden die Förderaktivitäten des BMDV, des BMBF, des BMWK und 
des BMI zur 5G- und 6G-Technologie aufeinander abgestimmt.
Von 5G zu 6G
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 282 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 283
Diese Zentren bündeln die Kompetenzen der besten 
Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen auf dem Forschungsgebiet. Durch die 
Kooperation innerhalb dieser Verbünde mit Partnern 
aus Wissenschaft und Wirtschaft sollen Innovationen 
für die Kommunikationstechnologien der Zukunft 
ermöglicht werden. Sie werden von der Plattform für 
zukünftige Kommunikationstechnologien und 6G 
flankiert, die übergeordnete Fragestellungen adressiert 
und wissenschaftlich, vernetzend sowie strategisch 
arbeitet. Ergänzend zur internen
Wissenskommunikation richtet sich die Plattform auch an Adressaten 
außerhalb der Wissenschaft und bietet Gelegenheit 
zum Dialog, um eine möglichst breite Teilhabe am 
Innovationspotenzial von 6G zu erreichen.
Im Rahmen der Fördermaßnahme 6G-
Industrieprojekte zur Erforschung von ganzheitlichen Systemen und 
Teiltechnologien für den Mobilfunk der 6. Generation 
werden Netzausrüster, Technologieanbieter und 
Anwender (z. B. aus den Bereichen Industrie,
Mobilität, Gesundheit oder Stadt der Zukunft) in große und 
schlagkräftige Forschungsvorhaben einbezogen. So 
soll eine gemeinsame Vision von 6G geschaffen
werden, in die Anforderungen wichtiger vertikaler
Industrien aus Deutschland einfließen. Darüber hinaus soll 
ein maßgeblicher Einfluss auf die Harmonisierung 
und Standardisierung von 6G – in Zusammenarbeit 
mit der 6G­Plattform sowie internationalen
Technologie­ und Wertepartnern – ausgeübt werden.  
Die 18 Verbundvorhaben werden im Zeitraum von 
2022 bis 2025 mit rund 150 Mio. Euro gefördert. Im 
Januar 2023 wurden zudem sieben
Forschungsprojekte aus der Bekanntmachung Resilienz –
Widerstandsfähige digitale Systeme gestartet, die bis zum 
Dezember 2025 mit ca. 24 Mio. Euro gefördert
werden. Mit der Förderrichtlinie strebt das BMBF an, die 
Grundlagen für die resiliente Vernetzung zukünftiger 
digitaler Systeme zu legen. Eine weitere Maßnahme 
im Rahmen des BMBF­Forschungsprogramms nimmt 
Hochgeschwindigkeitsnetze für die
Hyperkonnektivität in den Fokus. Im Rahmen der 2023 gestarteten 
Maßnahme sollen neue optische
Datenübertragungstechnologien, mit denen Hochgeschwindigkeitsnetze 
für die hochvernetzte Gesellschaft aufgebaut werden 
können, erforscht werden.
Eine umfassende und nachhaltige Nachfrage nach 
5G­Mobilfunkanwendungen unterstützt das Ziel, 
Deutschland als Leitmarkt für 5G zu etablieren. Daher 
hat das BMDV seit 2019 in sechs 5G­
Forschungsregionen die Entwicklung innovativer 5G­Anwendungen 
durch Forschungseinrichtungen und Universitäten 
gefördert. Mit dem 5G-Innovationswettbewerb
unterstützt das BMDV ergänzend dazu die Entwicklung 
und Erprobung von 5G­Anwendungen in regionalen 
Realumgebungen. In diesem Rahmen erhielten 67 
Städte, Regionen und Zweckverbände finanzielle 
Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Konzepte 
für 5G­basierte Anwendungen und Geschäftsmodelle, 
u. a. in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft,
Industrie und Medizin. In anschließend drei Runden der
5G­Umsetzungsförderung erhielten 2021 und 2022
bislang insgesamt 50 Projekte eine Förderung durch
das BMDV. Die bis Ende 2024 laufende
Umsetzungsförderung zielt darauf ab, Anwendungsfälle zu
erproben und weiterzuentwickeln. Auf diese Weise soll
schließlich das nationale 5G­Ökosystem aufgebaut
und marktfähige Angebote entwickelt werden. Dabei
decken die derzeit geförderten Projekte sämtliche
Lebensbereiche ab und zeigen, dass private 5G­Netze
einen erheblichen Mehrwert bieten, um
unterschiedliche Herausforderungen zu bewältigen.
Mit dem Programm Innovative Netztechnologien 
(InnoNT) nimmt das BMDV die Erforschung und 
Entwicklung offener Netzarchitekturen in den Blick 
und fördert im Rahmen von zwei Aufrufen 2022 
und 2023 bisher 26 Projekte mit einem Umfang von 
rund 76 Mio. Euro. Die Projekte sind darauf angelegt, 
Arbeiten an einem Funkmast
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 283 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 284
die Innovationskraft insbesondere von kleinen und 
mittleren Unternehmen (KMU) zu stärken, die
Kooperation und Vernetzung innerhalb der Industrie zu 
fördern und den Austausch zwischen Anbietern und 
Anwendern zu forcieren. Ziel ist es, mit der Förderung 
von Anwendungen innovativer, softwaregesteuerter 
Netztechnologien den Aufbau eines nationalen wie 
europäischen Innovations­Ökosystems mit starken 
Akteuren auf der Anwendungs­ und Angebotsseite 
mitzugestalten.
Im Jahr 2021 hat das BMDV zudem den Startschuss 
für die Förderung der Intensivierung und Stärkung 
von Forschungs­, Entwicklungs­ und
Innovationsaktivitäten zu Open Radio Access Networks (Open RAN) 
gegeben. So wurde ein „Open RAN Lab“ unter dem 
Namen „i14y Lab“ als offene Plattform für die
Entwicklung und Erprobung von Open RAN­basierten 
Netzen etabliert, „Open RAN Cities“ als
Leuchtturmprojekte gefördert sowie Forschungs­ und
Entwicklungsarbeiten, die den Markteintritt neuer
Lieferanten von Komponenten für das Open­RAN­Ökosystem 
erleichtern, gefördert.
Mit dem Leitfaden für 5G­Campusnetze unterstützt 
das BMWK seit 2020 vor allem KMU dabei, 5G­
Campusnetze aufzubauen und zu betreiben. Er bietet eine 
Übersicht und zeigt insbesondere mögliche
Anwendungsszenarien sowie Betreibermodelle auf. Mit dem 
Ziel, Lösungen für private 5G­Netze zu entwickeln, 
fördern das BMWK und das französische Ministerium 
für Wirtschaft und Finanzen MEFR bilaterale
Innovationsprojekte französischer und deutscher
Unternehmen.
Die Europäische Weltraumorganisation ESA treibt 
mit ihrem Programm ARTES 4.0 die technologische 
Entwicklung auf dem Gebiet der
Satellitenkommunikation voran und führt dazu Systemstudien und 
Marktanalysen durch und initiiert offene Aufrufe.  
Im Rahmen von ScyLight, eines von drei
strategischen Programmlinien, legt die ESA einen
besonderen Schwerpunkt auf die Bereiche optische und 
Quantenkommunikation (●→  VI 3.1 Europäischer 
 Forschungsraum).
Im Rahmen der europäischen
Forschungskooperation Accelerating Digital Transformation in Europe by 
Intelligent NETwork Automation (AI-NET) fördert das 
BMBF seit Februar 2021 eine deutsche Beteiligung 
mit insgesamt rund 36 Mio. Euro. An der
Forschungskooperation des Eureka-Clusters „CELTIC­NEXT“ 
sind mehr als 90 Partner aus Deutschland,
Frankreich, Finnland, den Niederlanden, Schweden und 
dem Vereinigten Königreich beteiligt. Ziel ist es, eine 
zukunftsorientierte
Kommunikationsinfrastruktur als Basis der Digitalisierung von Wirtschaft und 
Gesellschaft zu entwickeln und so die technologische 
Souveränität und die Wettbewerbsfähigkeit der
Europäischen Union zu stärken.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Vernetzung und Sicherheit digitaler Systeme
 ↗  Forschungsprogramm Kommunikationssysteme 
Souverän. Digital. Vernetzt.
 ↗ 6G-Forschungshubs
 ↗  6G-Industrieprojekte zur Erforschung von 
ganzheitlichen Systemen und Teiltechnologien für den 
Mobilfunk der 6. Generation
 ↗ Resilienz – Widerstandsfähige digitale Systeme
 ↗  Hochgeschwindigkeitsnetze für die Hyperkonnektivität
 ↗ 5G-Innovationsprogramm
 ↗ Innovative Netztechnologien
 ↗ Förderung von Open RAN
 ↗ Open Lab für Open RAN – i14y Lab
 ↗ Leitfaden für 5G-Campusnetze
 ↗  Deutsch-französische Innovationsprojekte für 
 private 5G-Netzwerke
 ↗ ESA: ScyLight (engl.)
 ↗ Eureka-Cluster AI-NET (engl.)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 284 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 285
4.3 Dateninfrastrukturen und -verfügbarkeit
Daten sind eine zentrale Ressource der digitalen
Gesellschaft und die Verfügbarkeit von qualitativ
hochwertigen Daten ist eine wesentliche Voraussetzung 
für die Entwicklung von innovativen Produkten, 
Dienstleistungen und Geschäftsmodellen.
Insbesondere für die Entwicklung von KI­Technologien ist 
eine große Menge an Daten unverzichtbar. Daher sind 
die Bereitstellung von leistungsfähigen
Dateninfrastrukturen sowie die Stärkung des Zugangs zu sowie 
die verantwortungsvolle Nutzung von Daten zentrale 
Prioritäten der Bundesregierung. Darüber hinaus 
soll Open Access als Standard des wissenschaftlichen 
Publizierens in Deutschland etabliert werden.
Nationale und europäische 
Dateninfrastrukturen 
Dateninfrastrukturen stellen die technische Basis 
aus Komponenten und Diensten dar, auf der Daten 
zur Verfügung und Software bereitgestellt werden 
können. Leistungsfähige und nachhaltig ausgestaltete 
Dateninfrastrukturen sind unabdingbar für das
Ermöglichen von Innovationen in der Datenökonomie –  
Wertschöpfungsbereiche, die auf der Auswertung, 
Nutzung und Verwendung von Daten beruhen. Daher 
fördert die Bundesregierung in ihrer 2021 erstmalig 
vorgelegten und 2023 weiterentwickelten
Datenstrategie den Ausbau nationaler und europäischer
Dateninfrastrukturen. Auf europäischer Ebene ist besonders 
der European Health Data Space (EHDS) zu nennen, 
dieser stellt den ersten gemeinsamen EU­Datenraum 
in einem spezifischen Bereich dar. Weitere
europäische Datenräume sollen folgen. National sind hier
insbesondere die Nationale Forschungsdateninfrastruktur 
(NFDI), die Europäische Cloud für offene
Wissenschaften (engl. European Open Science Cloud; EOSC) und 
Gaia­X zu nennen. Auf Basis dieser Infrastrukturen 
können sektoren­ und branchenübergreifende
Datenräume und ­ökosysteme entstehen, die das
verantwortungsvolle Teilen und gemeinsame Nutzen von 
Daten erleichtern.
Die NFDI (●→  III 1.2 Wissenschaftliche
Forschungsinfrastrukturen) wird gemeinsam von Bund und 
Ländern im Zeitraum von 2019 bis 2028 mit Mitteln 
in Höhe von bis zu 90 Mio. Euro pro Jahr gefördert. 
Mit ihr sollen wissenschaftliche Datenbestände, die 
dezentral, projektgebunden und/oder temporär
gelagert werden, zentral verfügbar gemacht werden und 
somit der Zugang zu Forschungsdaten systematisch 
und nachhaltig verbessert werden. Darüber hinaus 
leistet die NFDI einen Beitrag zur Umsetzung der 
EOSC, mit der die Grundlagen für einen europäischen 
Ein Techniker nimmt Messungen im Serverraum eines Rechenzentrums vor.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 285 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 286
Forschungsdatenraum gelegt werden. Die EOSC soll 
eine zuverlässige Umgebung bieten, in der
wissenschaftliche Daten und Ergebnisse gespeichert, genutzt 
und wiederverwendet werden können.
Mit dem Aufbau von Gaia­X hat die Bundesregierung 
einen wesentlichen Beitrag für eine branchen­ und 
sektorenübergreifende Cloud­ und
Dateninfrastruktur, die sich an europäischen Werten orientiert, 
geschaffen. Ziel ist eine Vernetzung beziehungsweise 
interoperable Verknüpfung von
Infrastrukturdiensten, sodass ein Ökosystem entsteht, in dem Daten 
sicher und vertrauensvoll geteilt werden. Gaia­X 
leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Förderung 
datenbasierter Innovationen sowie zur Stärkung der 
europäischen Datensouveränität.
Im Zuge der Gründung der europäischen
Dachorganisation Gaia­X European Association for Data and 
Cloud (AISBL) im Januar 2021 durch 22 Unternehmen 
und Organisationen wurde das gemeinsame Projekt 
in eine feste organisatorische Struktur überführt. In 
der Zwischenzeit ist die AISBL auf mehr als 340
Mitglieder angewachsen.
Mit dem Gaia­X Förderwettbewerb Innovative und 
praxisnahe Anwendungen und Datenräume im
digitalen Ökosystem Gaia-X nahm das BMWK 2021 die 
Anwendungsseite von Gaia­X in den Blick. Gefördert 
werden vorwettbewerbliche Vorhaben, um konkrete 
Anwendungsbeispiele mit Leuchtturmcharakter 
zu entwickeln, die die technologische Machbarkeit, 
die wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit 
sowie die gesellschaftliche Akzeptanz innovativer 
digitaler Technologien und Anwendungen im
Rahmen von Gaia­X demonstrieren. Ziel ist, Impulse für 
die Nachfrage nach Gaia­X­basierten
datengetriebenen Anwendungen und Datenräumen zu generieren 
und die Anschlussfähigkeit für weitere Interessierte 
sicherzustellen. Aus mehr als 130 Projektskizzen 
wurden 2021 die vielversprechendsten 11 Vorhaben 
mit Leuchtturmcharakter ausgewählt, die bis Ende 
2024 umgesetzt werden sollen. Das BMWK stellt dafür 
Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 117 Mio. 
Euro zur Verfügung.
Edge Computing ermöglicht die Datensammlung 
und ­verarbeitung und damit verbunden die
Wertschöpfung in der Nähe des Ortes, an dem die Daten 
generiert werden. Die Erschließung und Erprobung 
innovativer Data Science­Technologien für
EdgeCom puting­Anwendungen steht deshalb im Fokus des 
Technologieprogramms Edge Datenwirtschaft. Ziel des 
Technologieprogramms ist es, die Entwicklung und 
Erprobung von Edge Computing­Software und die 
Ausbalancierung von Edge­ und Cloud­Datenräumen 
als Grundlage zum souveränen Datenaustausch und 
zur nutzung zu forcieren. Dafür stellt das BMWK bis 
2025 ca. 30 Mio. Euro bereit.
Um die Integration von Edge Computing und
modernsten Cloud­Technologien voranzutreiben, beteiligt 
sich die Bundesregierung über das BMWK an einem 
wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem 
Interesse (engl. Important Project of Common
European Interest; IPCEI). Das IPCEI Cloud (IPCEI-CIS) ist 
die zentrale digitale Initiative für Europa, die von mehr 
als 100 Unternehmen und Forschungseinrichtungen 
aus 12 EU­Mitgliedstaaten vorangetrieben wird. Das 
Hauptziel ist es, eine völlig neue dezentrale
SoftwareInfrastruktur für die fortschrittliche Nutzung von 
Datenverarbeitungsressourcen von der Cloud bis zur 
Edge zu schaffen. Dieses neuartige offene Ökosystem, 
das von mehreren Anbietern betrieben wird, wird
sowohl kritische technologische Abhängigkeiten als auch 
Lock­in­Effekte reduzieren. Darüber hinaus wird es 
neuartige und innovative datengetriebene
Geschäftsmodelle ermöglichen für ein breites Einsatzspektrum 
in Branchen wie Fertigung, Mobilität und Energie.
Die Nutzung globaler und dekadischer
Erdbeobachtungsdaten von unterschiedlichen
internationalen Satellitenmissionen, wie Sentinel, Landsat, 
MODIS, VIIRS, Meteosat, ENIVSAT und ERS sowie 
deren Kombination mit KI-Methoden, erlaubt 
neue wissenschaftliche Möglichkeiten zur
Beantwortung dringlicher Fragen des Klimawandels. Mit 
der im Juni 2023 eröffneten Plattform und dem 
Großrechner „terrabyte“ unterstützt das DLR am 
Standort Garching in Zusammenarbeit mit dem 
Leibniz-Rechenzentrum (LRZ) der Bayerischen 
Akademie der Wissenschaften
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem erforderlichen 
Datenzugang und entsprechenden Werkzeugen.
„terrabyte“ – Plattform für die 
Nutzung von Satellitendaten
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 286 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 287
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Datenstrategie der Bundesregierung (2021)
 ↗  Datenstrategie der Bundesregierung 
(Weiterentwicklung 2023)
 ↗  Fachseite Nationale Forschungsdateninfrastruktur 
(NFDI)
 ↗ Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)
 ↗ European Open Science Cloud EOSC (engl.)
 ↗ Dateninfrastruktur Gaia-X
 ↗ Gaia-X Förderwettbewerb
 ↗ Edge Datenwirtschaft
 ↗ IPCEI Cloud
 ↗ DLR: terrabyte
 ↗ Europäischer Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)
 ↗ Europäisches Daten-Governance-Gesetz (DGA)
Verfügbarkeit von Daten
Daten sind Ressourcen, die für die Zukunftsfähigkeit 
des Innovationslandes Deutschland von zentraler 
Bedeutung sind, da auf ihrer Basis neue Erkenntnisse 
gewonnen werden, die wiederum in innovative
Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle
transferiert werden können. Um dieses Potenzial nutz­ und 
gewinn bringend auszuschöpfen, setzt sich die
Bundesregierung für die Schaffung von verbesserten und 
rechtssicheren Rahmenbedingungen für die
Datenökonomie ein. Diese beziehen sich auf den Zugang  
zu Daten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung 
und Zivilgesellschaft sowie auf Fragen der Portabilität  
und Interoperabilität. Eine Prämisse ist, dass stets  
eine verantwortungsvolle Balance zwischen
Datennutzung und ­schutz gewährleistet wird.
Das Ziel einer effektiven Erhebung einer souveränen, 
inno vativen und verantwortungsvollen Nutzung und 
Verwaltung von Daten steht im Vordergrund der 2023 
weiterentwickelten Datenstrategie der
Bundesregierung. Ein Forschungsdatengesetz soll zukünftig den 
Zugang zu Daten für die öffentliche und die private 
Forschung erleichtern und rechtliche Rahmen
bedingungen für den Zugang der Forschung zu Daten 
verbes sern. Verschiedene Datensätze sollen durch 
interoperable Standards und Qualitätssicherung 
künftig auch einfacher miteinander verknüpft werden 
können. Gleichzeitig gilt es, Grund­ und Schutzrechte 
einzuhalten.
Mit der Datenstrategie soll die Datenkompetenz und 
Datenakzeptanz gestärkt (●→  III 4.1
Zukunftskompetenzen) und ein Wandel der Datenkultur hin zu 
mehr – auch kollaborativer – Datenbereitstellung und 
Datennutzung vorangetrieben werden.
Im Rahmen der Datenstrategie sollen neue
Datenräume geschaffen und vermehrt neue
kooperationsfördernde Lösungen wie Datentreuhänder zum 
Einsatz kommen. Das BMBF fördert die Pilotierung, 
Etablierung und Skalierung von Datentreuhändern 
durch verschiedene miteinander vernetzte
Maßnahmen seit 2021.
Darüber hinaus sollen die Interessen von Bürgerinnen 
und Bürgern künftig besser berücksichtigt werden. 
Zugleich soll der Staat als Vorbild vorangehen und auf 
das möglichst breite Teilen öffentlich finanzierter  
Datensätzen sowie von Open Government Data setzen. 
Ein weiteres Ziel der Datenstrategie ist der Ausbau 
von Datenkompetenzen in Bevölkerung, Wirtschaft 
und Wissenschaft. Künftig sollen auch neue
Gesetzgebungsvorhaben dahingehend überprüft werden, 
inwiefern durch die Einführung von
Forschungsklauseln der Datenzugang für Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftler vereinfacht werden kann.
Der vom BMBF 2020 initiierte Aktionsplan
Forschungsdaten adressiert in drei Bereichen das Bereitstellen und 
Weiterverwenden von Daten in Bildung, Wissenschaft 
und Forschung. Im Bereich „Daten souveränität“ wird 
die Entwicklung von Technologien für den Aufbau 
und Betrieb energieeffizienter, sicherer und moderner 
Dateninfrastrukturen unterstützt. Die Maßnahmen 
im Bereich „Datenbasierte Innovationen“ zielen auf 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 287 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 288
die bessere Nutzbarmachung von Daten sowie die 
Erschließung neuer Datenquellen ab. Im Bereich 
„Datenkompetenz“ werden Maßnahmen gefördert, 
die den Umgang mit digitalen Daten in der
Wissenschaft (engl. Data Science) verbessern. Als Teil des 
Aktionsplans sollen Daten aus BMBF­geförderten 
Projekten entsprechend der FAIR­Prinzipien
(Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) nutzbar und 
zugänglich gemacht werden. Des Weiteren werden seit 
2022 Projekte zum Aufbau von Datenkompetenzen 
bei Nachwuchsforschenden und von leistungsfähigen 
Strukturen für das Management von
Forschungsdaten an Fachhochschulen und Hochschulen für 
an ge wandte Wissenschaften gefördert. Seit Ende 
2023 wird darü ber hinaus die Einrichtung von elf 
Datenkompetenz zentren in der Wissenschaft
unterstützt, die das Thema Data Literacy disziplinen­ und 
einrichtungsübergreifend im Wissenschaftssystem 
stärken sollen.
Die Bundesregierung treibt den Aufbau eines
Dateninstituts als einen agilen, schlagkräftigen Akteur 
voran, der die Verfügbarkeit und ­standardisierung 
von Daten forciert und eine Koordinationsfunktion 
wahrnimmt, um insbesondere auch intersektoralen 
Austausch zu ermöglichen. Basierend auf den
Empfehlungen einer Gründungskommission sowie unter 
Berücksichtigung der Ergebnisse einer breit
angelegten Stakeholderkonsultation haben BMWK und BMI 
unter Beteiligung der Ressorts ein Konzeptpapier für 
einen bedarfsorientierten Aufbau erstellt. Der diesem 
Konzept entsprechend nun stattfindende
Aufbauprozesses gliedert sich in drei parallele, miteinander
verzahnte Module, von denen zwei Module beispielhaft 
je einen Pilot­Use­Case so umsetzen, dass sich daraus 
Erkenntnisse über die Herausforderungen ableiten 
lassen, die das Dateninstitut angehen muss. Diese 
fließen in den Aufbauprozess ein. Im dritten Modul 
werden unter Verwendung der Erkenntnisse aus 
den beiden Use­Case­Modulen die organisatorische, 
rechtliche und personelle Ausgestaltung des
künftigen Dateninstituts erarbeitet, bevor dieses gegründet 
wird und den Betrieb aufnimmt. Eines der Use­
CaseModule ist bei der Deutschen Energieagentur (dena) 
bereits in die Umsetzung gestartet, die beiden übrigen 
Module werden zeitnah ausgeschrieben.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Datenstrategie der Bundesregierung
 ↗ Aktionsplan Forschungsdaten
 ↗ Forschungsdatenmanagement an Fachhochschulen
 ↗  Datenkompetenzen für den wissenschaftlichen 
 Nachwuchs
 ↗ Datenkompetenzzentren für die Wissenschaft
 ↗ Konzept zum Aufbau des Dateninstituts
 ↗ DataRun
Der DataRun war auch 2023 ein voller Erfolg. Im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
programmierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an zwei Tagen im Juni 2023 um die Wette. Vier Challenges standen 
zur Auswahl: „Daten überwinden Barrieren“ zu Inklusion und Teilhabe im Mobilitätssektor, „Meer Daten für die 
Zukunft“ zu maritimen Anwendungen, die zur Sicherheit der Seeschifffahrt oder zum Schutz und zur
nachhaltigen Nutzung der Meere beitragen können, sowie „Mobilität läuft nur mit Dir“ für effizientere Logistik im
Hamburger Hafen. Die vierte Challenge war themenoffen. Um ihre Prototypen zu entwickeln, erhielten die
Teilnehmenden im Rahmen des Hackathons Zugang u. a. zu Daten aus der Mobilithek, dem Mobility Data Space und zu 
Daten des BSH. Fünf Teams wurden mit ihren Projekten prämiert. Diese behandelten die Analyse von
Satellitenbildern mittels KI, intelligente Chatbots, den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Parkplatzsuche per App und 
eine KI-gestützte Ampelschaltung. Aus den Prototypen können nun Projekte entstehen. Die Innovationsinitiative 
mFUND des BMDV (●→  III 2.4 Innovative Start-ups und Gründungskultur) stellt dazu jeweils bis zu 3 Mio. Euro 
an Fördermitteln bereit.
DataRun – der Hackathon des BMDV
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 288 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 289
Förderung offener Publikationsformen
Neben der Verfügbarkeit von (offenen) Daten ist Open 
Access – der digitale und unentgeltliche Zugang zu 
Publikationen – ein weiterer Schlüssel, um
wissenschaftliche Erkenntnisse zugänglich zu machen und 
ihre breite Anwendung zu ermöglichen. Dieser offene 
Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen trägt 
dazu bei, neue Ideen in die Breite zu tragen,
Forschungsprozesse zu beschleunigen und effizienter zu 
gestalten sowie ihre Transparenz und Qualität durch 
bessere Reproduzierbarkeit zu sichern.
Das BMBF hat sich mit seiner bereits 2016
veröffentlichten Strategie Open Access in Deutschland zum Ziel 
gesetzt, Open Access zum Standard des
wissenschaftlichen Publizierens in Deutschland zu machen. Unter 
anderem verankert das BMBF darin Open Access 
als Grundprinzip der Förderung und hält mit einer 
Open­Access­Klausel in den Förderbestimmungen 
Zuwendungsempfangende dazu an, Ergebnisse aus 
BMBF­geförderten Projekten der Allgemeinheit 
unentgeltlich zugänglich zu machen.
Publikationskosten für Open­Access­Veröffentlichungen können 
bei Projekten mit beantragt werden.
Mit einer Förderrichtlinie unterstützt das BMBF seit 
2021 die Beschleunigung der Transformation des 
wissenschaftlichen Publikationssystems hin zu Open 
Access. Im Rahmen von drei Themenfeldern werden  
Vorhaben unterstützt, die die Umstellung von 
Schriften reihen auf Open Access, die Entwicklung 
technischer Erfolgsmodelle im Verlagswesen sowie 
das Open­Access­Publikationssystem in Deutschland 
allgemein stärken.
Mit einer weiteren Fördermaßnahme, die sich an 
Hochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen, KMU (z. B. Verlage), Stiftungen und Vereine  
richtet, fördert das BMBF die Etablierung einer
gelebten Open­Access­Kultur. Seit 2022 unterstützt das 
BMBF Projekte in drei Themenbereichen mit einer 
jeweils bis zu dreijährigen Förderung: Vorhaben, die 
wissenschaftsgetragene Finanzierungsmodelle
entwickeln, erproben und etablieren; Vorhaben, die die 
Anerkennung von Open Access steigern; sowie
Vorhaben, die anderweitig zielführend sind und die diversen 
Bedarfe einer Open­Access­Kultur aufgreifen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Open Access
 ↗ Strategie Open Access in Deutschland
 ↗ Beschleunigung der Transformation zu Open Access
 ↗ Förderung einer gelebten Open-Access-Kultur
 ↗ open-access.network
Um offene Publikationsformen zu unterstützen, 
fördert das BMBF das Verbundprojekt open-
access.network, das vom Kommunikations-,
Informations-, Medienzentrum (KIM) der Universität 
Konstanz geleitet wird und dem fünf weitere
Projektpartner angehören. Die Förderung der ersten 
Projektphase erfolgte in der Laufzeit von 2019 bis 
2022 und wird seither im Rahmen einer weiteren 
Fördermaßnahme bis Ende 2025 fortgesetzt. Das 
Projekt verfolgt drei Ziele: die
disziplinenübergreifende und zentrale Bereitstellung von
Informationen; die Vermittlung von Kompetenzen zu Open 
Access; die Vernetzung relevanter Akteurinnen und 
Akteure innerhalb der Open-Access-Community 
sowie der Wissenschaft und des
Bibliothekswesens. Dazu bietet das Projekt eine breite Palette 
von Materialien und Veranstaltungen an, darunter 
Fortbildungen, Schulungen, Barcamps,
thematische Workshops, regionale Netzwerktreffen, 
Train-the-Trainer-Workshops sowie Webinare.
Open-access.network
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 289 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 290
4.4  Künstliche Intelligenz
Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI) umfasst – 
im Sinne der Strategie für Künstliche Intelligenz der 
Bundesregierung – Verfahren, Algorithmen und 
Lösungen, die technische Systeme zur
Selbstoptimierung und zu autonomen Entscheidungen in
konkreten Anwendungskontexten befähigen. So werden 
auch Aspekte menschlicher Intelligenz nachgebildet 
und formal beschrieben, beziehungsweise Systeme 
zur Simulation und Unterstützung menschlichen 
Denkens konstruiert. Ein aktuell wichtiger Ansatz 
sind große Sprachmodelle (engl. Large Language
Models; LLM), die auf Basis vorhandener riesiger Mengen 
an Textdaten und Informationen versuchen, Inhalte 
zu verstehen und Anfragen in Textform geeignet zu 
beantworten.
Einerseits besitzt KI großes Potenzial, das Leben vieler 
Menschen zu verbessern, den Umwelt­ und
Klimaschutz zu befördern und der Wirtschaft
Wachstumsimpulse zu geben. Die KI-Strategie der
Bundesregierung sowie die Zukunftsstrategie Forschung und 
Innovation verfolgen das Ziel, Deutschland und 
Europa als einen weltweit führenden KI­Standort zu 
etablieren und so zu beider technologischen
Souveränität und Sicherung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit beizutragen. KI soll
verantwortungsvoll und menschenzentriert entwickelt und genutzt 
werden. Die KI-Strategie wurde 2018 beschlossen und 
2020 fortgeschrieben und gibt seitdem den politischen 
Rahmen für die KI­Politik der Bundesregierung vor. 
Gesellschaft, Wirtschaft und Staat sind gemeinsam 
gefordert, die Chancen von KI zu nutzen, aber sich 
auch den Risiken der KI zu stellen.
Mit der KI-Verordnung (engl. AI Act) setzt die EU den 
Rahmen für KI in Europa – als weltweit erstes
umfassendes Regelwerk für Künstliche Intelligenz. Mit 
der Regulierung von KI sollen bessere Bedingungen 
für die Entwicklung und Nutzung dieser innovativen 
Technologie geschaffen werden. Mit der Einrichtung 
eines sicheren Rechtsrahmens wurde die Grundlage 
für die Entwicklung anwendungsorientierter KI in 
Europa geschaffen, die Innovationen in KI fördert und 
gleichzeitig Risiken in der Anwendung adressiert.
Andererseits will die Bundesregierung vor dem
Hintergrund möglicher Risiken, die von dieser
Schlüsseltechnologie ausgehen, die verantwortungsvolle und 
menschenzentrierte Erforschung, Entwicklung und 
Nutzung von KI zum Wohle möglichst vieler fördern 
und Anschub für gemeinwohlorientierte KI­Projekte 
leisten. Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam wird es KI“, 
der im Rahmen der Civic Innovation Platform (CIP) 
der Abteilung Denkfabrik Digitale
Arbeitsgesellschaft im BMAS ausgerichtet wird, ist ein exzellentes 
Beispiel für die Förderung sozialer, inklusiver und 
partizipativer Anwendungen von KI­Technologien im 
Sinne des Gemeinwohls (●→  III 5.1 Moderner Staat). 
Im Juni 2023 wurden die 27 vielversprechendsten 
Ideen der 3. Wettbewerbsrunde auf der re:publica 
ausgezeichnet. Gleiches gilt für die CIP­
Förderrichtlinie Civic Innovation im Rahmen derer
Projektverbünde bei der Entwicklung und Implementierung 
von gemeinwohlorientierten KI­Anwendungen mit 
arbeits­ und sozialpolitischem Bezug per
Projektförderung in Form einer Zuwendung unterstützt werden. 
Zudem wurde der bisherige CIP­Community­Bereich 
im Sommer 2023 in Civic Coding – Innovationsnetz KI 
für das Gemeinwohl – einer gemeinsamen Initiative 
des BMAS, des BMFSFJ und des BMUV – integriert. 
Weitere Beiträge zur Erforschung und Nutzung von KI 
sind zudem die BMFSFJ­Richtlinie zur Förderung von 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 290 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 291
Künstlicher Intelligenz für das Gemeinwohl sowie die 
ebenfalls durch das BMFSFJ geförderte Studie
„Kompass: KI und Kompetenz 2023“.
Der im November 2023 vom BMBF vorgestellte KI-
Aktionsplan stellt eine auf die Zuständigkeiten des 
BMBF bezogene Umsetzungsplanung der KI-Strategie 
der Bundesregierung dar. Während bereits
Verbesserungen der Rahmenbedingungen initiiert wurden 
und eine gute Grundlage für ein KI­Ökosystem in den 
letzten Jahren geschaffen wurde, soll das Engagement 
nun auf eine nächste qualitative Stufe gestellt werden. 
Erreicht werden soll, dass Forschungserkenntnisse 
und Kompetenzen stärker in ökonomischen Erfolg 
und gesellschaftlichen Nutzen münden, dass das
Alleinstellungsmerkmal „KI made in Germany“ stärker 
herausgearbeitet wird und dass Dialog­ und
Strategieprozesse auf unterschiedlichen Ebenen neue Impulse 
erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, identifiziert der 
KI­Aktionsplan elf Handlungsfelder, die mit
konkreten Maßnahmen unterlegt sind. Eine
Bekanntmachung von September 2023 stellt z. B. die Förderung 
von FuE zu flexiblen, resilienten und effizienten 
Machine­Learning­Modellen in den Mittelpunkt.
Die Bundesregierung baut die KI­
Forschungskapazitäten in Deutschland mit strukturbildenden
Maßnahmen kontinuierlich und verlässlich aus und stärkt die 
Sichtbarkeit der deutschen KI­Forschung. Als zentrale 
Maßnahme fördert das BMBF sechs
Kompetenzzentren für KI­Forschung, die gemeinsam den Nukleus des 
deutschen KI­Forschungsökosystems bilden (●→  
Infobox: Kompetenzzentren für KI-Forschung).
Das BMBF fördert zudem mit dem Smart Data 
Innovation Lab (SDIL) eine Austausch­ und
Betriebsplattform, die die Zusammenarbeit von Wirtschaft, 
öffentlicher Hand und Forschung unterstützt und 
Innovationszyklen durch die Nutzung von
SmartData­Ansätzen beschleunigen soll. Zudem hat sich 
die Plattform als „Datenreinraum“ etabliert, der 
die Lücke zwischen akademischer Forschung und 
Industrieproblemen schließt und KI­Forschung auf 
industriellen Datenquellen ermöglicht. Die Plattform 
Lernende Systeme bietet ein Netzwerk von etwa 200 
Expertinnen und Experten aus Wissenschaft,
Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, die in Arbeitsgruppen 
Handlungsempfehlungen für die
verantwortungsvolle Nutzung von KI erarbeiten. Mit einer KI­Landkarte 
von Deutschland vermittelt sie zudem einen
Überblick darüber, wo KI zum Einsatz kommt, welche 
Einrichtungen zu KI forschen und wo Studiengänge 
mit KI­Relevanz angeboten werden.
Im Rahmen der FuE­Förderung hat die
Bundesregierung ressortübergreifend eine Vielzahl an
Fördermaßnahmen zu KI für Universitäten,
Forschungseinrichtungen, KMU und die Industrie auf den Weg 
gebracht. Diese decken dabei sowohl die KI­
Grundlagenforschung als auch die breite Palette ihrer
Anwendungsmöglichkeiten ab. Aktuelle Fördermaßnahmen 
des BMBF umfassen u. a. die Erklärbarkeit und
Transparenz von KI, den Aufbau von KI­Servicezentren, die 
Nutzung von KI­Methoden in KMU, die Etablierung 
eines Anwendungshubs für die Anwendung von
KIMethoden für eine ressourceneffiziente
Kreislaufwirtschaft, die Entwicklung von KI­basierten interaktiven 
Assistenzsystemen im Gesundheitswesen und die
Anwendung von KI in der zivilen Sicherheitsforschung.
Gleichzeitig fördert das BMBF die Ausbildung und 
Gewinnung von Fachkräften für die Erforschung, 
Entwicklung und Anwendung von KI mit einer
breiten Palette von Maßnahmen. Insbesondere wurden 
insgesamt 150 zusätzliche KI­Professuren
geschaffen und besetzt, einschließlich der Alexander von 
Humboldt­Professuren für KI. Darüber hinaus fördert 
das BMBF gezielt KI­Nachwuchswissenschaftlerinnen 
und ­wissenschaftler, etwa über die Einrichtung von 
Nachwuchsgruppen, die Schools of Excellence in 
Artificial Intelligence des DAAD sowie die Maßnahme 
KI-Nachwuchs@FH. Auch im Bereich der
Hochschulbildung sollen die Potenziale von KI gezielt gehoben 
werden, insbesondere über das Projekt „KI­Campus“ 
sowie die Umsetzung der Bund­Länder­Vereinbarung 
KI in der Hochschulbildung. Zudem gibt es weitere 
Initiativen für die Integration von KI in die berufliche 
Bildung.
Im Rahmen des Innovationswettbewerbs Künstliche 
Intelligenz als Treiber für volkswirtschaftlich relevante 
Ökosysteme fördert das BMWK innovative Ansätze 
KI­basierter Plattformökonomien in wichtigen
Sektoren der deutschen Wirtschaft. Der Wettbewerb zielt 
darauf, die Umsetzung großer Leuchtturmprojekte 
zu unterstützen, die für ganze Wirtschaftszweige
Impulse setzen können. Bislang sind drei Förderaufrufe 
veröffentlicht worden, die jeweils unterschiedliche 
Schwerpunkte legten. Der aktuell letzte und dritte 
Förderaufruf adressierte KI­Projekte mit Fokus auf 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 291 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 292
Krisenmanagement und ­prävention. In diesem
Rahmen starteten Mitte 2021 fünf Projekte in die
Umsetzung, die für eine Laufzeit von drei Jahren gefördert 
werden.
Das Observatorium KI in Arbeit und Gesellschaft des 
BMAS ist eine zentrale Maßnahme der KI-Strategie 
der Bundesregierung, um die soziale Dimension der 
Transformation und insbesondere die
Auswirkungen von KI zu analysieren und menschenzentriert zu 
gestalten. Mit dem Projekt „KI­Studios“ des KI­
Observatoriums wird z. B. ein niederschwelliges Angebot an 
Beschäftigte und deren Interessenvertretungen
gemacht, um sich über Einsatzmöglichkeiten von KI im 
Betrieb zu informieren. Ein weiteres Beispiel ist das 
Projekt „ai:conomics“, in dem experimentelle Studien 
in Unternehmen zum Einsatz von KI durchgeführt 
werden, um die Auswirkungen von KI auf
Beschäftigte, Kompetenzanforderungen und Produktivität bei 
der Einführung von KI quasi unter
„Laborbedingungen“ zu untersuchen.
Die bestehende, gut aufgestellte KI-Forschung in 
Deutschland weiter zu stärken und durch die
Fokussierung auf herausragende KI-Standorte diese auf 
ein internationales Spitzenniveau zu heben - dieses 
Ziel verfolgt das BMBF mit der Einrichtung und dem 
Ausbau der Kompetenzzentren für KI-Forschung. 
Neben dem Deutschen Forschungszentrum für 
Künstliche Intelligenz (DFKI) sind das die fünf 
universitären Kompetenzzentren für KI-Forschung 
BIFOLD (Berlin Institute for the Foundations of
Learning and Data), MCML (Munich Center for Machine 
Learning), ML2R (Kompetenzzentrum Maschinelles 
Lernen Rhein-Ruhr), ScaDS (Competence Center 
for Scalable Data Services and Solutions Dresden/
Leipzig) und das Tübingen AI Center – Competence 
Center for Machine Learning.
Die Zentren – Zusammenschlüsse aus Hochschulen 
und Forschungsinstituten, in denen KI-Kompetenz 
regional gebündelt wird – betreiben Forschung zu 
allen Aspekten der KI – von den mathematischen und 
informatischen Grundlagen über die Weiterentwicklung 
konkreter KI-Methoden wie maschinelles Lernen bis hin 
zu Fragen im Kontext des Einsatzes von KI in
verschiedenen Anwendungsfeldern. Darüber hinaus treiben 
sie Aktivitäten in der Lehre und für den Transfer der 
Forschungsergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft 
voran. Gemeinsam bilden sie ein Netzwerk zum
Austausch von Kompetenzen und Forschungsergebnissen 
und vereinen mehr als 1.000 Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler. Die sechs KI-Kompetenzzentren
werden jährlich mit ca. 120 Mio. Euro gefördert – je hälftig 
durch das BMBF und das jeweilige Sitzland.
Kompetenzzentren für KI-Forschung
Bremen
Leipzig
Dresden
Bonn
Dortmund
Tübingen
München
Berlin
Saarbrücken
Kaiserslautern
Osnabrück
Deutsches
Forschungszentrum für Künstliche 
Intelligenz GmbH
BIFOLD – Berlin Institute 
for the Foundations 
of Learning and Data
MCML – Münchner 
Kompetenzzentrum für 
Maschinelles Lernen
 Lamarr-Institut für 
Maschinelles Lernen und 
Künstliche Intelligenz
ScaDS.AI – Center for 
Scalable Data Analytics 
and Arti­ cial Intelligence
TUEAI – Tübingen AI 
Center Tübingen
(Eberhard Karls Universität)
Die Standorte der Kompetenzzentren für KI-Forschung in  
Deutschland
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 292 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 293
Um das Thema KI darüber hinaus gesellschaftlich zu 
verankern sowie Wissen und Vertrauen bei
Bürgerinnen und Bürgern aufzubauen, setzt sich die
Bundesregierung für einen intensiven Prozess der
Wissenschaftskommunikation und des Dialogs ein. Mit der 
Unterstützung des BMUV wurde im Herbst 2021 das 
Zentrum für vertrauenswürdige KI (ZVKI) initiiert, 
das vor allem Aspekte, die Verbraucherinnen und 
Verbraucher betreffen, in den Blick nimmt.
Das BMDV unterstützt verkehrsträgerübergreifend 
die Entwicklung und Erprobung neuer, KI­basierter 
Anwendungen, die Mobilität sicherer, komfortabler, 
effizienter und ressourcenschonender machen  
(●→  IV 1 Industrie, Energie, Mobilität und
Kreislaufwirtschaft). Geförderte Projekte adressieren u. a. eine 
optimierte Verkehrssteuerung, eine Erhöhung der 
Effizienz von Logistikprozessen, eine Verbesserung 
von Verkehrs­ und Wetterprognosen sowie die
vorausschauende Detektion von Störfällen. Darüber hinaus 
hat das BMDV im Mai 2023 die Nationale Initiative 
zur KI-basierten Transformation in die Datenökonomie 
(NITD) initiiert. In diesem Rahmen sollen KI­
Innovationen gefördert, einheitliche Qualitäts­ und
Prüfstandards für KI­Anwendungen entwickelt und erprobt
sowie Datenräume sektorübergreifend vernetzt werden.
Das BMUV zielt währenddessen mit seiner Initia tive 
KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und 
Ressourcen auf die Bewältigung ökologischer
Herausforderungen durch KI ab. Mitte 2023 wurden in 
dem 2019 aufgesetzten Programm 16 neue
Leuchtturmprojekte ausgewählt, die über eine Laufzeit von 
bis zu drei Jahren gefördert werden. Darüber hinaus 
wird das Potenzial von KI auch für eine effizientere 
und effektivere datenbasierte Umweltpolitik
genutzt. Zudem wurde 2023 das am Umweltbundesamt 
(UBA) angesiedelte Anwendungslabor für KI und Big 
Data (KI­Lab) in Betrieb genommen. Dort werden 
KI­ und datenbasierte Anwendungen zur
Unterstützung der Forschungs­ und Vollzugsaufgaben im 
Umwelt bereich entwickelt sowie Forschungsfragen 
zur  nachhaltigen Nutzung und dem Betrieb von 
KI­Anwendungen bearbeitet (●→  IV 2.6 Nachhaltigkeit 
und Digitalisierung).
Die amtliche Statistik in Deutschland liefert fachlich 
unabhängig und methodisch fundiert Informationen 
für eine faktenbasierte Entscheidungsfindung für 
Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Wissenschaft 
und Politik. KI hält dabei auch Einzug in die
Statistikproduktion. Das Statistische Bundesamt befördert 
durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und 
Mit dem Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI) baut das BMI eine zentrale Anlauf- und
Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der öffentlichen Verwaltung auf. Das BeKI wird von der Vision einer öffentlichen 
Verwaltung geleitet, die KI chancenorientiert und verantwortungsvoll einsetzt, um den Anforderungen einer 
zunehmend digitalen Gesellschaft gerecht zu werden. Es befähigt die Bundesverwaltung, KI sicher, kompetent, 
transparent und koordiniert einzusetzen, und Verwaltungsprozesse nachhaltig zu transformieren. 
Ziel des BeKI ist es, ein koordiniertes Vorgehen bei der Nutzung von KI-Technologien und den Aufbau
entsprechender Infrastruktur auf Bundesebene sicherzustellen. Dabei wird auf bereits gewonnenen Erfahrungen
innerhalb der gesamten Bundesregierung aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um 
diese durch koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken.
In einem ersten Pilotprojekt wird ein „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ aufgebaut, welcher Ministerien und
Behörden mit passenden KI-Anwendungen und Bedarfen zueinander bringen soll und zudem Transparenz über die 
KI-Anwendungslandschaft und Erfahrungswerte in den Ressorts bietet. Daraus ergibt sich ein effizienter Einsatz 
von Ressourcen sowie Kompetenzen in der Verwaltung. Parallel wird das BeKI einen wesentlichen Beitrag zur 
Befähigung der Bundesverwaltung für den verantwortungsvollen und kompetenten Einsatz von KI leisten.
Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz in der Bundesverwaltung (BeKI)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 293 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 294
Hochschulen, beispielsweise durch mehrjährige 
Forschungskooperationen, die Weiterentwicklung 
der statistischen Methodik bei maschinellem Lernen 
und Künstlicher Intelligenz, beispielsweise Daten aus 
komplexen Stichproben oder die Erklärbarkeit und 
Interpretierbarkeit von KI­Algorithmen betreffend.
Um die internationale Zusammenarbeit und die 
Sichtbarkeit des Forschungs­ und
Innovationsstandorts Deutschland auf dem Gebiet der KI zu stärken, 
förderte das BMBF bis 2023 den Aufbau
Internationaler Zukunftslabore in Berlin, Hannover und München. 
Daneben treibt die Bundesregierung auch die
europäische Vernetzung der deutschen KI­Ökosysteme 
voran. Insbesondere wird mit der 2022 vom BMBF 
veröffentlichten zweiten Richtlinie zur Förderung von 
deutsch-französischen Projekten zum Thema Künstliche 
Intelligenz der Auf­ und Ausbau des deutsch­
französischen Forschungs­ und Innovationsnetzwerks 
für KI unterstützt. Dazu fördert das BMWK
wissenschaftliche Forschungsprojekte sowie FuE­Vorhaben 
von Verbünden aus Wissenschaft und Wirtschaft. Die 
Förderung richtet sich insbesondere an Projekte, die 
KI im Bereich Risikovorsorge, Krisenmanagement 
und Resilienz anwenden.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Künstliche Intelligenz
 ↗ Nationale Strategie für Künstliche Intelligenz
 ↗ KI-Aktionsplan
 ↗ KI-Kompetenzzentren
 ↗  Deutsches Forschungszentrum für Künstliche 
 Intelligenz (DFKI)
 ↗ Smart Data Innovation Lab
 ↗ Plattform Lernende Systeme
 ↗ Plattform Lernende Systeme – KI-Landkarte
 ↗ KI-Innovationswettbewerb
 ↗ KI-Observatorium
 ↗ Zentrum für vertrauenswürdige KI
 ↗ KI-Projekte des BMDV
 ↗  NITD-Initiative für KI-Innovationen „Made in  Germany“
 ↗ Mission KI
 ↗  Förderinitiative KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, 
Natur und Ressourcen
 ↗ Anwendungslabor für KI und Big Data
 ↗  Statistisches Bundesamt: Künstliche Intelligenz und 
Maschinelles Lernen
 ↗ Internationale Zukunftslabore KI
 ↗ Deutsch-französische KI-Innovationsprojekte
 ↗ Künstliche Intelligenz in der Verwaltung
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 294 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 295
4.5  IT- und Cybersicherheit
Als Teil einer zunehmend digital vernetzten Welt sind 
Gesellschaft und Wirtschaft auf zuverlässig
funktionierende IT­Systeme angewiesen. Doch Cyberangriffe 
auf Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche 
Einrichtungen nehmen zu. Zunehmende
systemische Rivalität und insbesondere die Zeitenwende, die 
durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im 
Februar 2022 ausgelöst wurde, führte zu einer
Neuausrichtung der deutschen Sicherheitspolitik und damit 
einhergehend auch zu einer Stärkung von
cybersicherheitspolitischen Schutzmaßnahmen, einer Erhöhung 
von Investitionen in die IT­ und Cybersicherheit sowie 
einer Modernisierung der Cybersicherheitsarchitektur.
Die Bundesregierung hat 2021 die
ressortübergreifende Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 
beschlossen, die die langfristige Ausrichtung der 
Cybersicherheitspolitik beschreibt. In dieser werden 
vier Handlungsfelder benannt, unter denen wiederum 
strategische Ziele zusammengefasst werden.
Dementsprechend sollen sich Menschen sicher und
selbstbestimmt in einer digitalisierten Umgebung bewegen 
können (Handlungsfeld 1), soll die Cybersicherheit 
der Wirtschaft sowie der kritischen Infrastruktur 
gestärkt werden (Handlungsfeld 2), soll die bereits 
exis tierende leistungsfähige
Cybersicherheitsarchitektur kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt 
werden (Handlungsfeld 3) und soll sich Deutschland 
aktiv in der europäischen und internationalen
Cybersicherheitspolitik, insbesondere in der EU und NATO, 
positionieren (Handlungsfeld 4).
Neben der Cybersicherheitsstrategie stellen die
Cybersicherheitsagenda des BMI, die Mitte 2022 vorgestellt 
wurde, sowie die Agenda Cybersicherheitsforschung 
des BMBF, die Anfang 2023 veröffentlicht wurde,
weitere Dokumente dar, in denen die Weichen einer Politik 
für digitale Sicherheit gestellt und beschrieben werden. 
Im Mittelpunkt der Agenda des BMI stehen die Ziele, 
eine effiziente und klare Aufgabenverteilung in der 
Cybersicherheitsarchitektur zu etablieren,
Cyberkriminalität zu bekämpfen und Wirtschaft und Gesellschaft 
Informationen zum Selbstschutz bereitzustellen. Zu 
den Maßnahmen zählt der Ausbau der Forschung im 
Bereich Cybersicherheit, der Ausbau sicherer
Infrastrukturen sowie die Stärkung der Cyberfähigkeiten 
der Sicherheitsbehörden. Die Agenda des BMBF stellt 
die interdisziplinäre Zusammenarbeit, insbesondere 
auch mit Wertepartnern, sowie das Schaffen von
sicheren, widerstandsfähigen Systemen für eine
cyberresiliente Gesellschaft in den Mittelpunkt.
Für den Erhalt der Sicherheit der Bürgerinnen und 
Bürger und den Wirtschaftsstandort Deutschland ist 
es von großer Bedeutung, dass technische
Entwicklungen und Trends erkannt, deren Auswirkungen auf 
die Arbeit von Sicherheitsbehörden analysiert sowie 
Gegenmaßnahmen ergriffen und technische
Werkzeuge für den Kampf gegen Kriminalität und für die 
Gefahren­ und Spionageabwehr entwickelt werden. 
Vor diesem Hintergrund ist die Zentrale Stelle für 
Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), 
die im Geschäftsbereich des BMI liegt, ein Bestandteil 
der Cybersicherheitsstrategie. Als Forschungs­ und 
Entwicklungsstelle hat die ZITiS u. a. die Aufgabe, 
Strategien, technische Lösungen und Werkzeuge 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 295 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 296
zu entwickeln und zu testen. Darüber hinaus
engagiert sich die ZITiS auch in anwendungsorientierten 
Forschungsvorhaben, die u. a. mit nationalen und
internationalen Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft 
und Verwaltung durchgeführt werden. Auf Basis 
des gebündelten Fachwissens berät die ZITiS
Sicherheitsbehörden und befähigt diese, ihre Aufgaben zu 
erfüllen. Die aktuellen thematischen Schwerpunkte 
liegen in den Bereichen digitale Forensik, Krypto­ und 
Big­Data­Analyse sowie
Telekommunikationsüberwachung.
Um Schlüsseltechnologien und Innovationen
voranzutreiben, die dabei helfen, die innere und äußere 
Sicherheit zu verbessern, hat die Bundesregierung im 
Herbst 2020 die Agentur für Innovation in der
Cybersicherheit GmbH, kurz Cyberagentur, gegründet. Das 
Team der Cyberagentur forscht nicht selbst, sondern 
entwickelt Projekte, auf deren Basis
Forschungsaufträge ausgeschrieben und an Forschende aus
Wissenschaft und Privatwirtschaft vergeben werden. Die  
Cyberagentur adressiert eine breite Palette von
Themen im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit, 
insbesondere im Bereich vertrauenswürdige und
resiliente Informationstechnik, Mensch­Technik­
Interaktion und KI. Aktuelle Fragestellungen beschäftigen 
sich mit Nano­ und Quantentechnologie, Weltraum 
und maritimer Sicherheit, Bionik und Gehirn­
Computer­Schnittstellen, prädiktiver Analytik,
autonomen Systemen sowie Kryptografie.
Ressortübergreifend bündelt das
Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit – Digital. Sicher. Souverän. 
die Aktivitäten zur IT­Sicherheitsforschung und 
fördert die Entwicklung sicherer, innovativer IT­
Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und 
Staat. Das Rahmenprogramm, das 2021 erschienen 
ist, berücksichtigt sowohl technologische als auch 
gesellschaftliche Themen in der IT­
Sicherheitsforschung. Dabei basiert das Programm fest auf
europäischen Normen und Werten wie Freiheit, Demokratie, 
Rechtsstaatlichkeit und informationeller
Selbstbestimmung, die die Bundesregierung als
Innovationstreiber für eine menschengerechte Digitalisierung 
versteht. 
Mit dem Forschungsrahmenprogramm stellt das 
BMBF bis 2026 mindestens 350 Mio. Euro bereit. 
Aufbauend auf strategischen Zielen und
identifizierten Herausforderungen definiert das
Rahmenprogramm verschiedene Ansätze zur Umsetzung. Das 
Rahmenprogramm versteht sich dabei als lernendes 
Programm, das in einen Dialog mit verschiedenen 
Zielgruppen tritt und somit in der Lage ist,
Fokusthemen und Förderinstrumente kontinuierlich und 
bedarfsgerecht anzupassen. Besonders hervorzuheben 
in der deutschen Forschungslandschaft zur
Cybersicherheit sind das Nationale Forschungszentrum für 
angewandte Cybersicherheit ATHENE und das CISPA 
Helmholtz­Zentrum für Informationssicherheit, die 
zu den weltweit führenden Forschungseinrichtungen 
in diesem Bereich zählen. 
Die Stimulierung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit – das ist die Aufgabe 
des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NKCS). Das NKCS ist eine gemeinsame
Kooperationsplattform von BMI, BMWK, BMVg und BMBF sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik 
(BSI), des Forschungsinstituts CODE an der Universität der Bundeswehr München und des DLR Projektträgers. 
Wesentliche Aufgabe des NKCS ist die Beratung und Unterstützung zu EU-Fördermaßnahmen sowie die
Stärkung der nationalen Cybersicherheits-Community. Zudem unterstützt das NKCS die Europäische Kommission und 
das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung ECCC bei der 
Ausarbeitung der Arbeitsprogramme von Digital Europe und des Forschungsrahmenprogramms Horizon Europe. 
Während die Gesamtkoordination beim BMI liegt, übernimmt das BSI die Rolle als Kopfstelle („Single Point of 
Contact“) für das Kompetenzzentrum, für das europäische Netzwerk der nationalen Koordinierungszentren und die 
Cybersicherheits-Community.
Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NKCS)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 296 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 297
Die Fördermaßnahme Innovationshub für
Quantenkommunikation des Forschungsrahmenprogramms 
zielt auf die Erforschung von
Quantenkommunikation, die eine zentrale Rolle spielen wird, wenn es 
um abhörsichere Kommunikation sowie den Schutz 
vor der Entschlüsselung von Daten durch
Quantencomputer geht. Ziel ist es, ein umfassendes
Forschungsnetzwerk aufzubauen, um deutschlandweite 
Aktivitäten zu bündeln. So sollen technologische 
Grundlagen frühzeitig entwickelt und
patentrechtlich geschützt werden, um das Feld maßgeblich
mitzugestalten und eine führende Position im globalen 
Markt einzunehmen.
Durch die Richtlinie Plattform Privatheit – IT-
Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie werden 
Forschungsvorhaben gefördert, die Wissen schaffen, 
das Bürgerinnen und Bürger befähigt, sich mit den 
Gefahren der Digitalisierung im Hinblick auf
Privatheit und Selbstbestimmung auseinanderzusetzen und 
entsprechend verantwortungsbewusst zu handeln. 
Zugleich sollen innovative Lösungen und
Geschäftsmodelle unterstützt werden, die europäische Werte 
und Grundrechte in Bezug auf Privatheit, sichere
Datennutzung und informationelle Selbstbestimmung 
in datenschutzfreundliche Technologien überführen. 
Auf diese Weise werden auch die Souveränität und 
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt.
Die datenschutzkonforme Nutzung von sensiblen 
Daten wird zudem im Forschungsnetzwerk
Anonymisierung für eine sichere Datennutzung adressiert. Das 
Spannungsfeld zwischen Datennutzung und
Datenschutz trägt dazu bei, dass das Potenzial der
Digitalisierung und darauf aufbauender Anwendungen, 
Dienste und Geschäftsmodelle in Deutschland noch 
nicht umfassend genutzt wird. Das mit rund 70 Mio. 
Euro vom BMBF geförderte Forschungsnetzwerk hat 
zum Ziel, mithilfe eines ermöglichenden
Datenschutzes die Verfügbarkeit von Daten zu erhöhen und die 
Potenziale der Digitalisierung in der Wirtschaft,  
Politik und Gesellschaft stärker zu nutzen (●→  
Infobox: Datenanonymisierung in der Medizin).
Tief in digitale Produkte und Prozesse und den Alltag 
von unzähligen Menschen integrierte KI­Technologie 
muss hohen Sicherheitsanforderungen genügen und 
im Einklang mit ethischen Werten operieren.
Außerdem kann moderne KI­Technologie dazu missbraucht 
werden, Cyberangriffe auf Menschen und IT­Systeme 
noch effektiver und effizienter durchzuführen. Fokus 
der BMBF­Fördermaßnahme Sichere
Zukunftstechnologien in einer hypervernetzten Welt: Künstliche 
Intelligenz ist es deshalb, Lösungen für den sicheren 
Blick in eines der Labore von KASTEL Security Research Labs
Das Kompetenzcluster „Anonymisierung für medizinische Anwendungen (AnoMed)“ hat das Ziel, die Forschung 
an Technologien, Verfahren und Methoden zur Anonymisierung in der Medizin zu bündeln, indem ein
Anonymisierungswettbewerb für medizinische Anwendungen und eine Benchmarking-Plattform aufgebaut werden. AnoMed 
wird für die Plattform eine Reihe medizinischer Referenzaufgaben für Datensätze aufbereiten. Zusätzlich sollen 
Angriffsverfahren zur Deanonymisierung entwickelt und neue Anonymisierungsverfahren erforscht werden. Dies 
bietet Potenziale für Innovationen und neue Behandlungsmethoden, von denen nicht nur Patientinnen und
Patienten, sondern auch die medizinische Industrie im gesamten europäischen Wirtschaftsraum profitieren kann.
Datenanonymisierung in der Medizin
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 297 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 298
Einsatz von KI­Technologien voranzubringen. Die 
Forschungsexpertise im Überschneidungsbereich von 
IT­Sicherheit und KI soll ausgebaut und der Transfer 
in die Praxis beschleunigt werden. Durch die
Zusammenarbeit von Unternehmen und
Forschungseinrichtungen soll das vorhandene Know­how auf
Umsetzungspartner aus der Wirtschaft transferiert und in 
die Anwendungen gebracht werden.
Das Phänomen der Verbreitung von irreführenden 
und falschen Informationen sowie
Verschwörungserzählungen hat in den vergangenen Jahren stark 
zugenommen. Desinformationskampagnen werden 
gezielt eingesetzt, um das Vertrauen der Bevölkerung 
in demokratische Institutionen zu untergraben. Vor 
diesem Hintergrund fördert das BMBF im Rahmen 
des Forschungsrahmenprogramms zur IT-Sicherheit 
Forschungsvorhaben zur besseren Identifikation von 
Desinformation, dem besseren Verständnis ihrer 
schädlichen Wirkungen sowie zur Entwicklung von 
Ansätzen zur Bekämpfung von Desinformation. Im 
Februar 2022 wurde die Förderung von zehn neuen 
Forschungsprojekten zum Thema bekanntgegeben. 
Diese werden mit insgesamt rund 16 Mio. Euro für  
je drei Jahre unterstützt. Diese Forschung hat enge 
Anknüpfungspunkte zur Forschung zum
gesellschaftlichen Zusammenhalt (●→  IV 6.1 Forschung in 
den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften).
Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) ist die Cyber­Sicherheitsbehörde des Bundes. 
Es versteht sich als Gestalter einer sicheren
Digitalisierung in Deutschland und befasst sich als
ressortübergreifendes Kompetenzzentrum mit allen Belangen rund 
um die IT­Sicherheit. Eine wesentliche Aufgabe des BSI 
besteht in der Abwehr und Analyse von Cyberangriffen 
auf die Regierungsnetze und die Bundesverwaltung. 
Darüber hinaus fungiert das BSI auch als
Ansprechpartner für weitere Akteurinnen und Akteure aus
Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft und stellt
Informationen und Empfehlungen für mehr Cybersicherheit 
bereit und leistet die Zertifizierung und Akkreditierung 
von IT­Produkten und ­Dienstleistungen. Durch das
ITSicherheitsgesetz 2.0, das 2021 verabschiedet wurde, ist 
der Auftrag des BSI erweitert worden. Der digitale
Verbraucherschutz, der Bürgerinnen und Bürger zu Risiken 
von Technologien, Produkten, Dienstleistungen und 
Medienangeboten aufklärt, ist damit zu einem weiteren 
Tätigkeitsfeld für das BSI geworden.
Die vom BMWK im Jahr 2021 eingerichtete
Transferstelle für IT­Sicherheit im Mittelstand (TISiM) wurde 
im Juli 2023 von der Transferstelle Cybersicherheit 
im Mittelstand mit einem neu ausgerichteten Profil 
abgelöst (●→  III 3.2 Innovativer Mittelstand). Zudem 
hat das BMWK im November 2022 das DLR­Institut 
für KI­Sicherheit eröffnet.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Cybersicherheitspolitik des Bundes: Agenda und 
Strategie
 ↗ Cybersicherheitsstrategie für Deutschland
 ↗ Cybersicherheitsagenda
 ↗  Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung 
zur IT-Sicherheit
 ↗ Agenda Cybersicherheitsforschung des BMBF
 ↗ IT-Sicherheitsforschung: Digital, sicher und souverän
 ↗  Zentrale Stelle für Informationstechnik im 
 Sicherheitsbereich (ZITiS)
 ↗  Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit 
(NKCS)
 ↗ Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH
 ↗ Fake News erkennen, verstehen, bekämpfen
 ↗ Innovationshub Quantenkommunikation
 ↗  Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit 
und stützt Demokratie
 ↗  Plattform Privatheit – Forschung für ein 
selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt
 ↗ Forschungsnetzwerk Anonymisierung
 ↗ Projekt AnoMed
 ↗  ATHENE – Nationales Forschungszentrum für 
 angewandte Cybersicherheit
 ↗  CISPA – Helmholtz-Zentrum für 
 Informationssicherheit
 ↗  Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 
(BSI)
 ↗ DLR-Institut für KI-Sicherheit
 ↗ Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 298 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 299
4.6  Quantentechnologien
Mit den Quantentechnologien steht der nächste 
grundlegende Technologiesprung bevor. Die neuen 
Technologien kombinieren die Potenziale
quantenphysikalischer Effekte mit Schlüsseltechnologien wie 
Photonik und Materialforschung. Vielfältige neue 
Anwendungen in Industrie und Gesellschaft werden 
möglich, z. B. für die Optimierung von
Verkehrsflüssen, die sichere Navigation autonomer Fahrzeuge oder 
die schnellere Entwicklung neuer Medikamente.
Mit Quantensensoren können u. a. Schadstoffe in 
Lebensmitteln erkannt oder Altmunition aufgespürt 
werden. Vor dem Hintergrund des enormen
Potenzials dieser Schlüsseltechnologie hat die
Bundesregierung im Frühjahr 2023 ihr Handlungskonzept 
Quantentechnologien beschlossen, das den
strategischkoordinierenden Rahmen für die Aktivitäten in dem 
Themenbereich von 2023 bis 2026 bildet. Darin stehen 
drei Handlungsfelder im Fokus: Quantentechnologien 
sollen in die Anwendung gebracht, die
Technologieentwicklung zielgerichtet vorangetrieben und
exzellente Rahmenbedingungen für ein starkes Ökosystem 
geschaffen werden.
In dem im Juni 2022 veröffentlichten
Forschungsprogramm Quantensysteme – Spitzentechnologie
entwickeln. Zukunft gestalten. bündelt das BMBF die beiden 
Zukunftsthemen Quantentechnologien und Photonik 
und beschreibt den entsprechenden strategischen 
Rahmen für die Forschungsförderung der nächsten 
zehn Jahre. Ziel des Programms ist es insbesondere, 
Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit im
Quantencomputing und der Quantensensorik auszubauen,  
in die Weltspitze aufzusteigen und die technologische 
Souveränität zu stärken. Das Forschungsprogramm 
basiert auf den Erkenntnissen der Agenda
Quantensysteme 2030, an der mehr als 300 Expertinnen und 
Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft
mitgewirkt haben, und nutzt zudem Lehren und Best 
Practices aus den vorangegangenen Programmen 
Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt 
sowie Photonik Forschung Deutschland.
Aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket stellt das 
BMBF bis 2025 insgesamt 1,1 Mrd. Euro zur
Verfügung. Zwei in diesem Rahmen veröffentlichte  
Fördermaßnahmen zielen durch den Aufbau von 
Demon strations­Quantencomputern sowie die 
Durchführung von Projekten, die im Bereich der 
Quanteninformatik für Anwendungsgebiete in 
Wirtschaft oder Wissenschaft perspektivisch einen 
nützlichen Quantenvorteil erzielen sollen, auf die 
Entwicklung eines Inno vationsökosystems für das 
Quantencomputing.
Physiker arbeiten in ihrem Labor am Max-Planck-Institut für Quantenoptik an der Entwicklung von Quantennetzwerken und einem zukünftigen 
Quanteninternet.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 299 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 300
Darüber hinaus hat das BMBF weitere
Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. Quantum Future 
Education und Quantum Future Nachwuchsgruppen 
zielen auf die Aus­ und Weiterbildung von
Fachkräften und Nachwuchsforschenden. Der Aufbau einer 
Forschungsfabrik soll die technologische
Infrastruktur für die Systemintegration stärken, während im 
Rahmen von QuNET die technologischen Grundlagen 
für den künftigen Einsatz von
Quantenkommunikation in Behördennetzwerken erforscht werden. 
Zudem werden zur Stärkung des
Technologietransfers im Innovationshub für Quantenkommunikation 
sechs industriegeführte Projekte und ein
Schirmprojekt gefördert. Die Förderung der Forschung zur 
Quantenkommunikation erfolgt im
Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit – Digital. Sicher. Souverän. 
(●→  IV 4.5 IT- und Cybersicherheit). Zwei weitere 
Fördermaßnahmen unterstützen Leuchttürme der 
Quantensensorik, die ein enormes gesellschaftliches 
Potenzial haben, sowie Forschungseinrichtungen und 
Hochschulen in ihrem Bestreben, ihr
Forschungsprofil im Bereich Quantentechnologien zu schärfen. 
Im Rahmen weiterer Bekanntmachungen werden 
u. a. wissenschaftliche Vorprojekte, innovative
Materia lien und Prozesse für Quantensysteme sowie
quantentechnologische und photonische
Systemlösungen für Herausforderungen im Bereich des
Umwelt­ und Klimaschutzes, der Biodiversität, der
nachhaltigen Energiesysteme und der
Ressourcenschonung gefördert.
Komplementär dazu fördert das BMWK seit 2021 
aus Mitteln des Konjunktur- und Zukunftspakets über 
eine vierjährige Laufzeit den Aufbau von
Konsortien, die einen Quantencomputer in Deutschland 
sowie entsprechende Software und Anwendungen 
entwickeln, sowie den Aufbau eines industriellen 
Innova tionszentrums. Für die Umsetzung der
Fördermaßnahme entfällt der Großteil des
Gesamtfördervolumens in Höhe von 878 Mio. Euro auf das DLR, 
das weitere Partner aus der Industrie, KMU und 
StartOptische Quantentechnologien spielen eine bedeutende Rolle bei der Steigerung der Robustheit und
Genauigkeit von Satellitennavigationssystemen, wie dem europäischen Galileo-System. Um langfristig im Weltraum 
einsatzfähig zu sein, müssen diese Technologien jedoch den extremen Bedingungen des Weltraums standhalten. 
Im Rahmen der vom BMWK geförderten DLR-Flaggschiff-Projekte „COMPASSO“ und „BECCAL“ werden
optische Quantentechnologien (weiter-)entwickelt. Das im Jahr 2021 gestartete „COMPASSO“-Projekt zielt darauf 
ab, innovative optische Uhren und Laserterminals zu entwickeln, die speziell für den Einsatz im Weltraum
konzipiert sind. Diese werden intensiv auf der Internationalen Weltraumstation (ISS) getestet, um ihre Zuverlässigkeit 
und Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Die Untersuchung der Eigenschaften von Bose-Einstein-Kondensaten 
unter Schwerelosigkeit mit dem Ziel, neue Technologien für die Raumfahrt zu entwickeln, steht im Mittelpunkt 
von „BECCAL“.
Erforschung optischer Quantentechnologien
Nobelpreisträger Prof. Ferenc Krausz im Beamline Labor des  
Max-Planck-Instituts für Quantenoptik 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 300 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 301
ups einbindet. Darüber hinaus unterstützt das 
BMWK die Errichtung eines Kompetenzzentrums 
für Quantentechnologie an der Physikalisch­
Technischen Bundesanstalt (PTB) und stockt die
Fördergelder für das bereits laufende Projekt „PlanQK“, mit 
dem eine Plattform und ein Ökosystem für
quantenunterstützte KI entwickelt wird, sowie für das 
Nationale Weltraumprogramm, um die speziell auf 
die Raumfahrt aus gerichtete Quantentechnologie 
zu unterstützen, auf.
Um das Innovationspotenzial von KMU zu stärken 
und den Technologietransfer aus dem
vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung 
zu verbessern, fördert das BMBF gezielt industrielle 
vorwettbewerbliche FuE­Aktivitäten von KMU  
mit der Maßnahme KMU-innovativ: Photonik und 
Quantentechnologien. Darüber hinaus hat das BMBF 
mit Enabling Start-up – Unternehmensgründungen  
in den Quantentechnologien und der Photonik eine 
Fördermaßnahme initiiert, die sich gezielt an junge  
Unternehmen richtet. Mit dieser Unterstützung 
sollen mehr innovative Ideen aus Hochschulen und 
Forschungseinrichtungen ausgegründet und somit 
in die Anwendung und wirtschaftliche Verwertung 
gebracht werden.
Im Rahmen des Forschungsprogramms
Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft 
gestalten. fördert das BMBF unter dem Titel Quantum 
International länderübergreifende Kooperationen 
in den Quantentechnologien. Das BMBF vertritt 
Deutschland zudem auf internationaler Ebene in der 
Photonics21 Mirror Group, einem zwischenstaatlichen 
Austauschgremium zu nationaler und europäischer 
FuI­Politik im Bereich der Photonik. Im April 2022 
hat das BMBF einen Aufruf zur Förderung von
transnationalen Forschungsprojekten im Rahmen  
der Zusammenarbeit mit der Photonics21 Mirror 
Group sowie dem Netzwerk Eureka veröffentlicht. 
Zugleich ist Deutschland an der Gestaltung des 
europäischen Großprojekts Quantum Flagship sowie 
an Projekten im Rahmen des QuantERA­Programms, 
eines europäischen Netzwerks von 41
Förderorganisationen aus 31 Ländern, beteiligt. Darüber hinaus 
unterstützt das BMBF den Aufbau einer europaweiten 
Quantenkommunikationsinfrastruktur (EuroQCI) 
durch Förderprojekte und Beteiligung an der
Arbeitsgruppe EuroQCI der Europäischen Kommission.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Handlungskonzept Quantentechnologien der 
 Regierung
 ↗ Photonikforschung Deutschland
 ↗ Rahmenprogramm Quantentechnologien
 ↗ Quantensysteme
 ↗  Quantentechnologien – Wissenschaftliche 
 Vorprojekte
 ↗  Innovative Materialien und Prozesse für 
 Quantensysteme
 ↗ Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit
 ↗ QuNET-Initiative
 ↗ Innovationshub für Quantenkommunikation
 ↗  Quantentechnologische und photonische 
 Systemlösungen
 ↗ Quantentechnologien
 ↗ Quantentechnologie-Kompetenzzentrum an der PTB
 ↗ KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien
 ↗  Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den 
Quantentechnologien und der Photonik
 ↗ Photonics21 Mirror Group (engl.)
 ↗ Quantum Flagship (engl.)
 ↗ QuantERA ERA-NET (engl.)
 ↗ EuroQCI
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 301 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 302
4.7  Mikroelektronik
Von Mobiltelefonen, Haushalts­ und
Unterhaltungselektronik über Industriemaschinen bis hin zu
moderner Medizintechnik: Mikroelektronik ist überall 
enthalten und bestimmt die Fähigkeiten digitaler 
Systeme. Da sie somit eine große Bedeutung für alle 
Lebens­ und Wirtschaftsbereiche hat, wird die weitere 
Forschung und Entwicklung und insbesondere auch 
die technologische Souveränität in diesem Bereich 
gestärkt. Bei der Förderung zukünftiger Elektronik, 
insbesondere von Mikrochips, wird besonderer Wert 
darauf gelegt, dass sie Anforderungen an
Vertrauenswürdigkeit und Nachhaltigkeit genügt.
Das BMBF hat mit dem Aufbau der Forschungsfabrik  
Mikroelektronik Deutschland (FMD) den größten 
standortübergreifenden, virtuellen FuE­
Zusammenschluss für die Mikro­ und Nanoelektronik in 
Europa mit insgesamt 350 Mio. Euro gefördert. Die 
13 außeruniversitären Forschungseinrichtungen, 
die in der Forschungsfabrik kooperieren, führen ihre 
Forschungskapazitäten und ihre Kompetenzen
institutsübergreifend zusammen und bieten somit eine 
einzigartige gebündelte Kompetenz­ und
Infrastrukturvielfalt. Die FMD ist 2021 fertiggestellt worden und 
hat seither den Regelbetrieb aufgenommen. Mit den 
drei Elementen „Quantencomputing und
neuromorphes Computing (FMD­QNC)“, dem
Kompetenzzentrum „Green ICT @ FMD“ und der
„MikroelektronikAkademie (MEA)“ der FMD werden die Bereiche Next 
Generation Computing, nachhaltige Entwicklung in 
der Informations­ und Kommunikationstechnologie 
sowie moderne Ausbildungsangebote im Bereich  
Mikro­ und Nanoelektronik vorangetrieben.
Mit dem aktuellen Rahmenprogramm
Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland 
und Europa (2021 – 2024) treibt die Bundesregierung die 
forschungsintensive Mikroelektronik voran. Ziel ist, 
die vorhandenen Stärken auszuweiten, die
bestehenden kritischen und teilweise einseitigen
Abhängigkeiten zu reduzieren und eine aktive Standortpolitik zur 
Ansiedlung internationaler Mikroelektronikkonzerne 
zu unterstützen. Da die Mikroelektronik immer mehr 
zum kritischen Faktor in Anwenderindustrien wie 
Automobil­ und Maschinenbau, Energie­ und
Medizintechnik wird, liegt der Fokus auf Chip­Design,
Spezialprozessoren und Heterointegration mit Vorteilen 
auch für den Mittelstand. Dabei setzt die
Bundesregierung Schwerpunkte bei vertrauenswürdiger sowie 
ressourcensparender Elektronik. Auch der EU Chips 
Act soll als strategische Chance genutzt werden, um 
die Mikroelektronikforschung in Deutschland auf ein 
neues Niveau zu heben. Davon profitieren
zukunftsweisende Anwendungen wie KI,
Höchstleistungsrechnen, Kommunikationstechnologie, autonomes Fahren, 
Industrie 4.0, intelligente Energiewandlung sowie 
digitale Gesundheitsanwendungen.
Ein Wafer wird unter einem Mikroskop am Fraunhofer-Institut für Photonische Mikrosysteme untersucht.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 302 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 303
Ein weiteres aktuelles Forschungsthema im Kontext 
des Rahmenprogramms liegt im Bereich Design­
Instrumente für souveräne Chipentwicklung mit
OpenSource (DE:Sign). Das BMBF fördert damit Vorhaben 
zur Erforschung neuer Entwurfswerkzeuge und 
­methoden sowie innovativer Chipdesigns mit dem
Schwerpunkt auf quelloffenen Prozessen.
Der Schwerpunkt Forschung für neue Mikroelektronik 
(ForMikro 2.0) hat zum Ziel, den Transfer von
Ergebnissen der Grundlagenforschung im Bereich
Elektronikkomponenten und ­systeme in die kommerzielle 
Anwendung zu beschleunigen.
Um die Innovationstätigkeiten von KMU zu
fördern, hat das BMBF die Maßnahme KMU-innovativ: 
Elektronik und autonomes Fahren; High Performance 
Computing initiiert. Unterstützt werden sowohl
Einzel­ als auch Verbundvorhaben, die einen sichtbaren 
Anwendungsbezug haben und die Marktposition der 
beteiligten KMU stärken.
Um FuE zu innovativen mikroelektronischen
Anwendungen auf europäischer Ebene zu unterstützen, 
beteiligt sich die Bundesregierung über das BMWK an 
zwei wichtigen Vorhaben von gemeinsamem
europäischem Interesse (engl. Important Project of Common 
European Interest; IPCEI). Im Rahmen des 2019
gestarteten IPCEI Mikroelektronik fördern die fünf
teilnehmenden Länder Deutschland, Frankreich, Italien, 
Österreich und das Vereinigte Königreich (auch nach 
dem Brexit) mit etwa 1,9 Mrd. Euro die gemeinsame 
Entwicklung neuer mikroelektronischer Produkte, 
wobei das BMWK Fördergelder in Höhe von bis zu 
1 Mrd. Euro bereitstellt. Diese Gelder unterstützen u. a. 
den Bau von neuen Fertigungs­ und
Produktionsanlagen für Halbleiter und Chips.
Im Juni 2023 wurde ein zweites IPCEI in den
Bereichen Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien von der Europäischen Kommission
beihilferechtlich genehmigt. Insgesamt sind am IPCEI 
20 Staaten mit rund 100 teilnehmenden
Unternehmen beteiligt, zwischen denen ca. 1.200
Kooperationen europaweit bestehen. Das BMWK koordiniert die 
Maßnahme unter den Mitgliedstaaten. Das IPCEI hat 
das Ziel, in den Bereichen aufzuholen, in denen
Europa zum Teil technologisch von Drittstaaten abhängig 
ist. Deutschland beteiligt sich dabei mit 31 nationalen 
Projekten in 11 Bundesländern. Die deutschen
Unternehmen investieren selbst mehr als 10 Mrd. Euro. 
Dazu werden insgesamt rund 4 Mrd. Euro gemeinsam 
von Bund und Ländern bereitgestellt. Dadurch sollen 
in Deutschland neue Halbleiterchips entwickelt,
innovative Produktionsanlagen und Fertigungsstätten 
aufgebaut sowie mehr als 3.000 Arbeitsplätze
geschaffen werden sowie weitere im lokalen Umfeld und in 
den vor­ bzw. nachgelagerten Industrien.
Das BMBF beteiligt sich an dem europäischen
Gemeinsamen Unternehmen (engl. Joint Undertaking; 
JU) Key Digital Technologies (KDT), welches
paneuropäische Projekte zur Erforschung von
elektronischen und integrierten photonischen Komponenten 
sowie den dazugehörigen eingebetteten
SoftwareSystemen fördert. Ziel des Programms, das über den 
Zeitraum von 2021 bis 2027 läuft, ist es, eine
selbstbestimmte Digitalisierung Europas zu fördern und den 
Weltmarktanteil der europäischen Mikroelektronik 
erheblich zu steigern. Durch gemeinsame
Fördermittel aus Horizont Europa sowie den Mitgliedstaaten 
sollen Projekte im Umfang von insgesamt mehr als 
5 Mrd. Euro ermöglicht werden, wobei die Industrie 
mindestens die Hälfte als Eigenmittel aufwenden 
will. Mit dem EU Chips Act ist KDT zu einem Chips 
Joint Undertaking (CHIPS JU) erweitert worden. Ziel 
ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der 
technologischen und industriellen Basis für
Halbleiter zu erhöhen und gleichzeitig die
Innovationskapazität des Halbleiter­Ökosystems in Europa zu 
stärken. Darüber hinaus nimmt das BMBF an dem 
Cluster Xecs im Rahmen der Eureka­
Forschungsinitiative teil.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Mikroelektronikforschung
 ↗ Rahmenprogramm Mikroelektronik
 ↗ Fördermaßnahme ForMikro 2.0
 ↗ Fördermaßnahme DE:Sign
 ↗ Forschungsfabrik Mikroelektronik Deutschland
 ↗  Richtlinie „Mikroelektronik-Forschungsfabrik 
 neuartige Rechentechnologien“
 ↗ Mikroelektronik als Schlüsseltechnologie stärken
 ↗ IPCEI Mikroelektronik (engl.)
 ↗ Eureka-Cluster PENTA (engl.)
 ↗ PENTA-geförderte Projekte
 ↗ Eureka-Cluster Xecs (engl.)
 ↗ Key Digital Technologies (KDT)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 303 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 304
4.8  Neue Materialien und Werkstoffe
Neue Materialien und Werkstoffe sind die Grundlage 
für vielfältige Innovationen in Industrie und
Gesellschaft und können einen Beitrag zur Lösung der 
Herausforderungen leisten, die Klimawandel,
Rohstoffversorgung, Urbanisierung und demografischer 
Wandel mit sich bringen. So können nachhaltige 
neue Werkstoffe die Material­ und Energieeffizienz 
steigern, Produktionskosten senken, die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhöhen und 
die Lebensqualität verbessern. Damit ist die
Materialwissenschaft zugleich eine Schlüssel­ und eine 
Querschnittstechnologie.
Um der FuE zu Werkstofftechnologien neue Impulse 
zu geben, fördert das BMBF zwischen 2015 und 2024 
die Materialforschung mit dem Rahmenprogramm 
Vom Material zur Innovation mit rund 100 Mio. Euro 
pro Jahr. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der 
Entwicklung von innovativen Werkstoffen und
Materialien, die in den Bereichen Energietechnik,
Ressourcenschonung, Mobilität, Gesundheit und
Lebensqualität und zukünftige Bausysteme Anwendung finden 
können. Die Materialforschung trägt zudem wichtige 
Erkenntnisse zur Batterieforschung bei (●→  IV 1.2 
 Erneuerbare und sichere Energieversorgung). Im
Februar 2022 hat das BMBF das Eckpunktepapier zur
Förderung der Materialforschung – Zeit zum Handeln!
veröffentlicht, mit dem eine strategische Neuausrichtung 
initiiert wurde. Demnach sollen sich die geförderten 
Materialentwicklungen an den Leitzielen
Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung orientieren. Als neues 
Förderinstrument haben Material­Hubs die Funktion, 
relevante Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, 
Wirtschaft, Politik und Gesellschaft
zusammenbringen, damit gesellschaftliche Herausforderungen 
gemeinsam adressiert werden. Das Eckpunktepapier 
ist zudem ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem 
Forschungsprogramm, das voraussichtlich Anfang 
2025 veröffentlicht wird. Ein Kernelement wird die 
Förderung der digitalisierten Materialforschung sein, 
die es erlaubt, durch den Einsatz computergestützter 
bzw. KI­Methoden, Materialien schneller und
zielgerichteter zu erforschen, zu entwickeln und dabei 
deren Daten zum CO2­Fußabdruck zu berechnen und 
Stoffkreisläufe zu schließen.
Mit Fokus auf Klimaschutz und Ressourcenschonung 
fördert das BMBF missionsorientiert und in thematisch 
verschiedenen Modulen die Material-Hub-Initiative 
MaterialNeutral – Ressourcensouveränität durch 
Material innovationen. Neben der Steigerung von 
Ressourcen­ und Materialeffizienz zur Reduzierung 
von Treibhausgasemissionen ist es das Ziel, mit weniger 
Ressourcen gleich viel oder mehr Nutzen zu erreichen, 
um kritische Rohstoffabhängigkeiten zu reduzieren 
und eine hohe technologische Souveränität zu erzielen.
Am Fraunhofer-Institut für Elektronenstrahl- und Plasmatechnik wird an nanofunktionalisierten Beschichtungen von Folien für
Lebensmittelverpackungen geforscht.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 304 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 305
Um die nötige Methodenkompetenz im Bereich
Digitalisierung bereitzustellen, fördert das BMBF konkret 
Digitalisierungsprozesse in der Materialforschung 
und Werkstoffentwicklung, u. a. im Rahmen der 
Initiative MaterialDigital. Die gleichnamige
Innovationsplattform dient der Strukturierung des
Themenfeldes und der Interaktion und Kommunikation der 
Beteiligten, die gemeinsam das Ziel verfolgen, einen 
virtuellen Materialdatenraum und entsprechende 
Datenstrukturen und Schnittstellen aufzubauen.
Zur Umsetzung des Themenfeldes „Biologisierung: 
Von der Natur lernen“ des Eckpunktepapiers fördert 
das BMBF seit 2023 FuE­Projekte im Zuge einer
zweiten Ausschreibung zur Biologisierung der Technik. 
Mit den Forschungsprojekten sollen neue
Erkenntnisse im Bereich der biologisch inspirierten
Materialien, Methoden und Werkzeuge gewonnen werden, 
die ihrerseits zu einer Erschließung
wettbewerbsfähiger Anwendungs­ und
Verwertungsmöglichkeiten führen.
Weitere Maßnahmen zur Materialforschung nehmen 
einzelne Zielgruppen besonders in den Blick. Die 
Förderinitiative NanoMatFutur richtet sich gezielt an 
Nachwuchsforschende in den
Materialwissenschaften und der Werkstofftechnologie, die ihre Ideen im 
Rahmen einer eigenen Forschungsgruppe nachhaltig 
umsetzen möchten. Die Fördermaßnahme KMU-
innovativ: Materialforschung unterstützt
innovationsfreudige KMU, die mittels Materialforschung 
bestehende Produktlösungen und Prozesse in ihrem 
Unternehmen verbessern oder neue Geschäftsfelder 
aufbauen wollen.
Um die Bedeutung von Leichtbau als
Schlüsseltechnologie für die klimagerechte, nachhaltige und 
ressourcenschonende Transformation der Industrie 
zu unterstreichen, hat das BMWK Anfang 2021 die 
Leichtbaustrategie für den Industriestandort
Deutschland veröffentlicht (●→  IV 1.1 Zukunftsorientierte 
Wirtschaft und Industrie). Darin sind Maßnahmen 
u. a. zur Förderung von FuE, Technologietransfer und
Vernetzung, Digitalisierung, Aus­ und Weiterbildung
sowie für KMU und Unternehmensgründungen
gebündelt. Die Leichtbaustrategie der
Bundesregierung, die ressortübergreifend auf eine Stärkung des
Leichtbaus zielt, wurde im Juli 2023 beschlossen. Sie
zeichnet sich aus durch einen ganzheitlichen,
branchen­ und materialübergreifenden Ansatz, der die
drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, 
Ökonomie und Gesellschaft – adressiert.
Im Rahmen des auslaufendenden
Technologietransfer­Programms Leichtbau fördert das BMWK
marktnahe FuE­Vorhaben, um den Leichtbau in die breite 
industrielle Anwendung zu tragen und so u. a. den 
Hochlauf der Wasserstofftechnologie
voranzutreiben. Auf diese Weise soll der Standort Deutschland 
zu einem grünen Leitmarkt werden, in dem der 
Leichtbau als Innovationstreiber für nachhaltiges, 
ressourcenschonendes Wirtschaften fungiert. Die 
Förderlinien des Programms legten Schwerpunkte 
u. a. auf Technologieentwicklung, CO2­Einsparung
und Ressourceneffizienz.
Mit der Initiative Leichtbau und ihrer Geschäftsstelle 
existiert eine zentrale Anlaufstelle, die insbesondere 
Unternehmen aus dem Mittelstand unterstützt. Zu den 
Aufgaben der Initiative zählen die Koordination des 
Themas, die Flankierung des branchenübergreifenden 
Technologietransfers, die Erarbeitung von
Handlungsempfehlungen, die Publikationen von
Anwendungsbeispielen sowie die Initiierung von Kooperationen. Das 
„Forum Leichtbau“, ein Runder Tisch, zu dem aus dem 
ganzen Bundesgebiet Vertreterinnen und Vertreter aus 
Industrie, Forschung, Politik und Verwaltung
zusammenkommen, dient als Plattform für den
technologieübergreifenden und effizienten Wissenstransfer.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Neue Werkstoffe und Materialien
 ↗ Rahmenprogramm Vom Material zur Innovation
 ↗ Eckpunktepapier zur Förderung der Materialforschung
 ↗  Nachhaltigkeit und Ressourcensouveränität durch 
Materialinnovationen
 ↗ Digitalisierung der Materialforschung
 ↗ Innovations-Plattform MaterialDigital
 ↗ Biologisierung der Technik
 ↗  Fördermaßnahme Nachwuchswettbewerb 
 NanoMatFutur
 ↗ Fördermaßnahme KMU-innovativ: Materialforschung
 ↗ Leichtbau
 ↗  Leichtbaustrategie für den Industriestandort 
 Deutschland
 ↗ Technologietransfer-Programm Leichtbau
 ↗ Leichtbauatlas
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 305 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 306
4.9  Interaktive Technologien und Robotik
Mensch und Maschine – noch nie hat sich diese
Beziehung so rasant weiterentwickelt wie heute.
Interaktive Technologien, die u. a. auf der Robotik basieren,
optimieren die Interaktion von Menschen und Technik. 
Technische Fortschritte in diesem Bereich
ermöglichen neue, konstruktive und entlastende Formen der 
Zusammenarbeit in zahlreichen Anwendungsfeldern, 
z. B. der Landwirtschaft, der Gesundheitsversorgung
und Pflege, der Produktion, der Logistik und der
Laborautomation. Bei der Robotik handelt es sich
zudem um eine Schlüsseltechnologie, die eine große
Hebelwirkung für die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft entfalten kann. Ein Ziel der Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation ist es daher, die
Anwendungsbreite und Dynamik des Einsatzes von Robotik
zu stärken.
Das BMBF hat dazu im November 2023 einen
Aktionsplan Robotikforschung veröffentlicht, auf dessen 
Grund lage die Innovationspotenziale der KI­basierten 
Robotik erschlossen werden sollen. Der Aktionsplan 
bündelt die Robotik­Förderung des BMBF und richtet 
sie strategisch aus. So sollen Basistechnologien für die 
Robotik nutzbar gemacht und intelligente Robotik in 
die Anwendung gebracht werden. Mit einem
dezentralen Robotics Institute Germany wird die
Spitzenforschung vernetzt und Fachkräfte für die Robotik der 
Zukunft gefördert.
Besonders in der digital unterstützten
Gesundheitsversorgung und Pflege eröffnen interaktive
Technologien große Einsatzpotenziale. Anknüpfend an die 
Mission Gesundheit der Zukunftsstrategie Forschung 
und Innovation sowie das Rahmenprogramm
Gesundheitsforschung der Bundesregierung fördert das BMBF 
mit dem Forschungsprogramm Miteinander durch 
Innovation die anwendungsorientierte Forschung 
zu interaktiven Technologien in diesem Bereich 
(●→  IV 3.5 Digitalisierung in Gesundheitsforschung und 
-versorgung).
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung, eine 2023 
veröffentlichte Förderrichtlinie, richtet sich gezielt an 
KMU, um diese bei ihren Forschungs­,
Entwicklungsund Transformationsvorhaben in neuen
Anwendungsbereichen der betrieblichen Wertschöpfung, wie die 
Robotik, zu unterstützen.
In der 6G-Initiative des BMBF stellen interaktive 
Technologien und die Robotik wichtige
Anwendungsgebiete für zukünftige Kommunikationssysteme dar. 
So werden für die zu erwartenden Anwendungen  
in der Mensch­Maschine­Kollaboration hoch
flexibel gestaltete Technologien für 6G in den Projekten 
ent wickelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der 
Steigerung der Reaktionsgeschwindigkeit des Netzes 
durch neue Software­ und Hardwareansätze, aber 
Eine Forscherin steuert eine Indoor-Drohne mittels VR-Brille und Controllern.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 306 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 307
auch durch schnellere Sensoren und Aktuatoren  
für robotische Systeme – auch auf Materialebene.  
Im Bereich der Anwendungen der vernetzten Robotik 
werden mit dem Deutschen Rettungsrobotikzentrum 
mobile Robotersysteme für die zivile Gefahrenabwehr 
gemeinsam mit Anwendern wie der Feuerwehr oder 
Rettungsdiensten erforscht. In weiteren Projekten der 
6G­Initiative werden verlässliche
Kommunikationssysteme für die vernetzte Produktion, zur Steuerung 
von Roboterfahrzeugschwärmen und das Industrial 
Metaverse untersucht. Die Ergebnisse der Projekte 
haben das Potenzial, die Industrie und die Start­
upLandschaft in Deutschland insbesondere für die 
Bereiche Robotik in der Industrie 4.0 sowie
Assistenzsysteme in der Medizin und im Gesundheitswesen  
zu stimulieren.
Die Fördermaßnahme Roboter für
Assistenzfunktionen unterstützt den Aufbau von Kompetenzzentren 
für Assistenzrobotik, die Roboter in definierten 
Anwendungsdomänen praxisnah erproben. Zugleich 
sollen Vorhaben unterstützt werden, die die
Interaktion zwischen Mensch und Roboter oder robotischem 
System ganzheitlich erforschen und verbessern. Die 
geförderten Projekte untersuchen beispielsweise die 
Interaktionen von Robotern mit Passantinnen und 
Passanten im öffentlichen Raum, erproben einen 
sozialen Roboter für die Stadtverwaltung oder bieten 
als Wissensplattform Unterstützung u. a. bei der
Erarbeitung von Benchmarks, Best Practices, Richtlinien 
und neuen Geschäftsmodellen für Assistenzroboter.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Interaktive Technologien für Gesundheit und 
 Lebensqualität
 ↗ KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
 ↗  Roboter für Assistenzfunktionen: Interaktion in der 
Praxis
 ↗ DLR: Factory of the Future
Mit der Factory of the Future – Fabrik der Zukunft – am vom BMWK institutionell geförderten DLR soll die digitale 
Transformation robotergestützter Produktionsprozesse im Rahmen der Industrie 4.0 vorangetrieben werden.
Mehrere DLR-Forschungsinstitute beteiligen sich an dem gemeinschaftlichen Projekt und greifen dabei zurück auf neue 
Erkenntnisse aus der Luft- und Raumfahrt. Auf dieser Basis werden verschiedene digitale Produktionstechnologien, 
Robotersysteme und -anwendungen entwickelt und demonstriert. Als Antwort auf die Erfordernisse der zukünftigen 
Produktion bietet die Fabrik der Zukunft eine große Bandbreite an Konzepten und Lösungsansätzen. Dazu zählen 
Mensch-Roboter-Kollaboration, mobile Manipulation, autonome Montage, additive Fertigungsverfahren, digitale 
Zwillinge und digitale Leitsysteme. Das Team des Forschungsprojekts präsentiert seine Ergebnisse in Workshops und 
auf Fachveranstaltungen.
Factory of the Future
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 307 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 308
4.10  Wertschöpfungsforschung und Industrie 4.0
Die industrielle Produktion und produktionsnahe 
Dienstleistungen tragen wesentlich zur deutschen 
Wirtschaftsleistung bei. Beide unterliegen
gegenwärtig einer umfassenden digitalen Transformation: 
So werden zunehmend cyber­physische Systeme 
eingesetzt und Teilbereiche mit modernen
Softwarewerkzeugen vernetzt, die es dann ermöglichen, Daten 
zwischen verschiedenen Systemen auszutauschen 
und zu analysieren. Mit dem Potenzial der digitalen 
Innovationen lassen sich Wertschöpfungsprozesse – 
von der Fertigung, Logistik und Wartung bis hin zum 
Kundenservice – über Unternehmens­ und
Branchengrenzen hinweg intelligent miteinander vernetzen und 
flexibilisieren. Eine Entwicklung, die neue
Geschäftsmodelle und individualisierte Produkte hervorbringen 
und Nachhaltigkeitspotenziale heben kann.
Dem zunehmenden Komplexitätsgrad moderner 
Wertschöpfungsprozesse trägt das neue
Forschungsprogramm Zukunft der Wertschöpfung – Forschung 
zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit der
Bundesregierung Rechnung. Das Forschungsprogramm ist 
aktuell in den drei Handlungsfeldern kreislauffähige 
Wertschöpfung, datenorientierte Wertschöpfung und 
resiliente Wertschöpfung aktiv. Die Auswahl ist nicht 
endgültig. Es zählt zu den Aufgaben des
Forschungsprogramms, weitere Handlungsfelder zu
identifizieren, unterschiedliche Akteurinnen und Akteure zu 
eigenen wissenschaftlichen Gemeinschaften
zusammenzuführen und sich während der Förderung agil 
weiterzuentwickeln.
Die Vielfalt der existierenden Wertschöpfungssysteme 
und unterschiedlichen Prinzipien, auf denen diese 
aufbauen, berücksichtigt das Programm Zukunft der  
Wertschöpfung, indem es das Forschungsfeld
multiperspektivisch angeht. In den Handlungsfeldern 
werden daher jeweils sechs Perspektiven
berücksichtigt: Dynamik von Wertschöpfungsketten, Menschen 
mit ihren Fähigkeiten und Kompetenzen,
Geschäftsmodelle und Nutzerversprechen, möglichst
effizienter Einsatz von Ressourcen, soziotechnische und 
methodische Innovationen sowie Formen der
Kollaboration und Vernetzung. Von den ersten Ideen bis 
zum Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis 
bindet das Forschungsprogramm in allen Phasen 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
Arbeitgebervertretungen mit ein. Das BMBF stellt während 
der Laufzeit des Programms von 2021 bis 2027 Mittel 
in Höhe von bis zu 780 Mio. Euro bereit.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 308 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 309
Mit der BMBF­Fördermaßnahme Beherrschung der 
Komplexität soziotechnischer Systeme – Ein Beitrag 
zum Advanced Systems Engineering (ASE) für die
Wertschöpfung von morgen wird ein Beitrag zum Umgang 
mit Komplexität in einer interdisziplinären
Produktentstehung geleistet. Die technischen Systeme von 
morgen sind vernetzt, lernen eigenständig dazu, 
agieren autonom und sind damit der Schlüsselfaktor 
für die Ausgestaltung einer nachhaltigen Wirtschaft 
und Gesellschaft. Hierbei spielen neue Ansätze zur 
Organisationsgestaltung, Technologie­ und
Methodenkompetenz eine entscheidende Rolle.
Eine aktuelle Bekanntmachung im Rahmen des 
Forschungsprogramms Zukunft der Wertschöpfung 
zielt darauf ab, das Innovations­ und
Wettbewerbspotenzial von KMU zu stärken. Die Fördermaßnahme 
Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im
turbulenten Umfeld – Aufbau von Resilienz in produzierenden 
Unternehmen (Resipro) unterstützt Forschungs­ und 
Entwicklungsvorhaben (FuE), welche die Resilienz 
von Industrieunternehmen sowie von
Wertschöpfungsketten und ­netzwerken erhöhen und damit in 
Krisensituationen für verbesserte Handlungsoptionen 
Sorge tragen.
Mit der im April 2023 durch die Fördermaßnahme 
KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung abgelösten 
Fördermaßnahme KMU-innovativ:
Produktionsforschung wurden seit 2007 FuE­Vorhaben im Bereich 
der Produktionsforschung, vor allem im
Maschinen­ und Anlagenbau, im Fahrzeugbau, der
Elektro­ und Informationstechnik, der Medizintechnik, 
der Messtechnik, der Steuer­ und Regelungstechnik 
sowie der Optik, gefördert. Die im Juli 2023
veröffentlichte neue Fördermaßnahme adressiert neue
Anwendungsbereiche der betrieblichen Wertschöpfung, 
wie z. B. die Robotik. Gefördert werden risikoreiche 
vorwett bewerbliche und unternehmensgetriebene
Forschungs­, Entwicklungs­ und
Transformationsvorhaben. Im Fokus soll stehen, die Anwendungsumgebung 
zu gestalten und die Robotik unter technischen und/
oder nicht technischen Aspekten in neue
Einsatzgebiete zu integrieren. Darüber hinaus wird auch der 
Aufbau und Betrieb von KI­Demonstrationszentren 
gefördert, die in einem Transfernetzwerk KI in der 
Produktion (ProKI­Netz) mitarbeiten.
Zudem werden in der BMBF­Fördermaßnahme
Industrie 4.0 – GAIA-X-Anwendungen in
Wertschöpfungsnetzwerken (InGAIA-X) aktuell Projekte gefördert, die 
durch für den Mittelstand repräsentativen Use Cases 
zu Gaia­X­konformen Anwendungen und damit zur 
Schaffung eines Datenraumes „Industrie 4.0“
beitragen. Die Ausarbeitung solcher Gaia­X­konformen 
Netzwerke bietet die Möglichkeit, entsprechende 
Kollaborationen, Produktions­ und Logistikprozesse 
unternehmensübergreifend effizienter zu gestalten.
Die Analyse von Dynamiken in und zwischen
industriellen Plattformen steht im Mittelpunkt der
aktuellen Bekanntmachung Dynamiken digital vernetzter 
Wertschöpfungssysteme (DynaVer), die das BMBF im 
Herbst 2023 veröffentlicht hat. Ziel ist es, Perspektiven 
der vernetzten Wertschöpfung zu entwickeln, indem 
die jeweiligen wissenschaftlichen Disziplinen und ihr 
Diskurs gestärkt werden.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die
internationale Spitzenposition im produzierenden Gewerbe 
zu sichern und weiter auszubauen. Die Plattform 
Industrie 4.0, eines der weltweit größten Netzwerke 
zu diesem Thema, unterstützt bei der koordinierten 
Gestaltung der digitalen Transformation der
Industrie. Neben der Bundesregierung wird die Plattform 
durch Wirtschaft, Verbände, Wissenschaft und 
Ein 3-D-Drucker im Labor für Additive Fertigung und
Kunststoffrecycling am Institut für Integrierte Produktion Hannover
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 309 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 310
Arbeitnehmervertretungen getragen. Sechs
Arbeitsgruppen, der Forschungsbeirat Industrie 4.0 und  
das Transfernetzwerk erarbeiten vorwettbewerbliche 
Konzepte, Lösungen und Handlungsempfehlungen 
zu den Schlüsselthemen der Industrie 4.0. Einige 
Schwerpunkte ihrer Aktivitäten sind
Standardisierung und Normung, Sicherheit vernetzter Systeme, 
rechtliche Rahmenbedingungen, Technologie­ und 
Anwendungsszenarien, Arbeit, Aus­ und
Weiterbildung sowie digitale Geschäftsmodelle. Die
Plattform Industrie 4.0 organisiert zudem
Informationsund Vernetzungsangebote sowie Veranstaltungen 
und koordiniert Kooperationen auf nationaler 
und internationaler Ebene. Schließlich wurde mit 
Manufacturing-X eine Initiative zur Digitalisierung 
von Lieferketten in der Industrie angestoßen, die  
das Ziel verfolgt, dass Unternehmen Daten über  
die gesamte Fertigungs­ und Lieferkette souverän 
und gemeinsam nutzen können.
Im Förderrahmen Zukunftsinvestitionen
Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie unterstützt das 
BMWK seit August 2023 FuE von Basistechnologien 
und Anwendungsszenarien zur Umsetzung von 
Manufacturing­X mit der Förderrichtlinie
Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie 
und industrieller Lieferketten. Ziel ist die Schaffung 
eines branchenübergreifenden Datenökosystems, um 
einen vertrauensvollen, souveränen und dezentralen 
Datenaustausch in der Industrie zu gewährleisten. 
Dies ist die Grundlage für
unternehmensübergreifende Datenkollaboration, wie sie für zahlreiche 
Anwendungsfälle notwendig ist. Im Mittelpunkt der 
Förderrichtlinie Digitalisierung der Fahrzeughersteller 
und Zulieferindustrie steht seit 2021 die Forschung und 
Entwicklung innovativer, datenorientierter
Produktionsverfahren sowie die Integration von Industrie 4.0 
in die Wertschöpfungssysteme der Fahrzeughersteller 
und Zulieferindustrie (●→  IV 1.3 Transformation des 
Mobilitätssystems).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Forschungsprogramm Zukunft der Wertschöpfung
 ↗  Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im 
 turbulenten Umfeld
 ↗ KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung
 ↗  Demonstrations- und Transfernetzwerk KI in der 
Produktion
 ↗ KMU-innovativ: Produktionsforschung
 ↗ Plattform Industrie 4.0
 ↗ KI-Reallabor für Industrie 4.0
 ↗  Digitalisierung der Fahrzeughersteller und 
 Zulieferindustrie
 ↗  Digitalisierung der Fahrzeughersteller und 
 Zulieferindustrie und industrieller Lieferketten
 ↗  Chinesisch-deutsche Kooperation zu Industrie 4.0 
und Smart Services
 ↗  Kanadisch-deutsche Kooperation im Bereich 
 Industrie 4.0
 ↗  Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und 
 Zulieferindustrie
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 310 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 311
4.11  Zukunft der Arbeit
Die zunehmende Digitalisierung führt zu neuen
Formen der Arbeitsorganisation und ­gestaltung. Durch 
die Einführung innovativer Technologien,
insbesondere KI, werden in vielen Bereichen Arbeitsplätze und 
Tätigkeiten einen tiefgreifenden Wandel erfahren. 
Diese Entwicklungen und Trends frühzeitig zu
identifizieren und zu verstehen ist die Grundlage dafür, um 
den Wandel der Arbeitswelt aktiv und in einer Weise 
zu gestalten, dass Betriebe und Beschäftigte
gleichermaßen profitieren. Die Bundesregierung fördert 
daher die Erforschung der Zukunft der Arbeit und hat 
entsprechende Initiativen gestartet, um Akteurinnen 
und Akteure bei Veränderungen, die mit dem Wandel 
einhergehen, zu unterstützen.
Zum Rahmenprogramm Zukunft der Wertschöpfung 
zählt der Schwerpunkt KMU-innovativ: Zukunft der 
Wertschöpfung. In diesem Kontext fördert das BMBF 
Forschungs­ und Entwicklungsvorhaben, die u. a. 
das Ziel verfolgen, durch technologische und
organisatorische Innovationen die Arbeitswelten in KMU 
zukunftssicher zu gestalten. Die Projekte betrachten 
Wertschöpfungssysteme aus allen Perspektiven und 
beschäftigen sich beispielsweise mit neuen Formen 
der Zusammenarbeit und Arbeit mittels digitaler 
Werkzeuge. Mit den regionalen Kompetenzzentren 
der Arbeitsforschung stärkt das BMBF die
Arbeitsforschung in Deutschland auch langfristig. Die
Maßnahme zielt darauf, arbeitswissenschaftliches Know­how 
regional verfügbar zu machen und so zur Gestaltung 
der Arbeitswelten der Zukunft beizutragen. Inhaltlich 
stehen der Einsatz von KI­Anwendungen sowie der 
Wandel zu einer zunehmend kreislauffähigen
Wirtschaft im Fokus.
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) des 
BMAS unterstützt Unternehmen, insbesondere KMU, 
und ihre Beschäftigten bei der Gestaltung des Wandels 
der Arbeitswelt. In der Initiative engagieren sich Bund, 
Länder, Sozialversicherungsträger, Gewerkschaften, 
Stiftungen und Arbeitgeber  gemeinsam für eine
zukunftsfeste Unternehmenskultur und  Personalpolitik, 
bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. INQA 
ver steht sich als Plattform, die  Praxiswissen in den 
Handlungsfeldern Führung, Vielfalt, Gesundheit und 
Kompetenz sowie konkrete Unterstützung, etwa in 
Form von Beratung, Selbstchecks,
Vernetzungsangeboten und Projektförderung für die Umsetzung in den 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 311 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 312
Betrieben bereitstellt. Ein zentrales Angebot von INQA 
ist das ESF Plus­Programm INQA-Coaching, welches 
deutschlandweit KMU dabei unterstützt, passgenaue 
Lösungen für die personalpolitischen und
arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im
Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden.
Im Rahmen von INQA werden zudem auch
sogenannte Experimentierräume gefördert, in denen
Akteurinnen und Akteure aus der betrieblichen Praxis und 
der Wissenschaft gemeinsam innovative
Arbeitsansätze erproben können. Ein Förderschwerpunkt mit 
Laufzeit bis 2023 fokussierte auf die
menschenzentrierte Einführung von KI im Betrieb (●→  Infobox: 
KIDD – KI im Dienst der Diversität). Im Sommer 2023 
starteten zehn neue Experimentierräume, die sich 
dem Thema organisationale Resilienz in Zeiten des 
beschleunigten Wandels widmen.
Im Rahmen des Programms Zukunftszentren
unterstützt das BMAS mit 12 regionalen Zukunftszentren 
und dem „Haus der Selbstständigen“ bundesweit 
Unternehmen, schwerpunktmäßig KMU, und ihre 
Beschäftigten dabei, die Veränderungsprozesse zu 
gestalten, die mit dem digitalen, demografischen und 
ökologischen Wandel und dessen Auswirkungen auf 
die Arbeitswelt einhergehen (●→  III 3.2 Innovativer 
Mittelstand). Das dazugehörige Zentrum Zukunft der 
Arbeitswelt verfolgt das Ziel, Wissen zu bündeln,
aufzubereiten und mit Expertisen aus eigenen Analysen 
sowie den Erkenntnissen und Lösungsansätzen aus 
den regionalen Zukunftszentren den
Arbeitsmarktakteurinnen und ­akteuren in Deutschland zur
Verfügung zu stellen.
Mit der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft hat das 
BMAS zudem eine interdisziplinär und agil arbeitende 
Abteilung eingerichtet, die verschiedene Perspektiven 
zusammenbringt, um Arbeit neu zu denken (●→  III 5.1 
Moderner Staat).
Darüber hinaus leistet das Institut für
Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB), eine
Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA),
umfangreiche und vielfältige Spezialforschung zum Thema 
Arbeit in der digitalisierten Welt. Insbesondere die 
Arbeitsgruppe „Digitale und ökologische
Transformation“ beschäftigt sich mit den
Arbeitsmarkteffekten der doppelten Herausforderung, wenn
Digitalisierung und Defossilisierung gleichzeitig gemeistert 
werden müssen.
In elf INQA-Experimentierräumen wurden bis 2024 Lösungen und Strategien zur transparenten und
menschenzentrierten Gestaltung von KI im Betrieb gefördert. So wurde auch das Projekt „KIDD – KI im Dienst der
Diversität“ unterstützt, in dessen Rahmen ein Konsortium aus acht Partnerorganisationen, darunter auch
Unternehmen, einen Prozess für eine transparente, partizipative und inklusive Einführung von KI-Anwendungen in 
Unternehmen entwickelt hat. Ziel ist es, Digitalisierung in Unternehmen in einer Weise zu gestalten, die auf einer 
gerechten, transparenten und verständlichen Diskussion aufbaut. Der Prozess kann auf weitere Unternehmen und 
Organisationen übertragen werden. Die Projektergebnisse stehen der Öffentlichkeit unter kidd-prozess.de zur 
Verfügung.
KIDD – KI im Dienst der Diversität
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 312 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 313
Eine familienfreundliche Kultur steigert
nachweislich die Attraktivität eines Arbeitgebers für
Fachkräfte. Das Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor 
Familie des BMFSFJ ist die zentrale Plattform zum 
Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In  
Kooperation mit den Spitzenverbänden der deutschen 
Wirtschaft, dem Deutschen Gewerkschaftsbund 
(DGB) sowie weiteren Verbänden ist es das Ziel, dass 
Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen  
der deutschen Wirtschaft wird. Das Programm bündelt 
Informationen rund um Vereinbarkeitsthemen, 
darunter Erfolgsbeispiele und Erfahrungsberichte 
von familienfreundlichen Unternehmen, und stellt 
weitere Praxisbeispiele, Studien und Leitfäden  
bereit. Unternehmen können sich zudem im
gleichnamigen Netzwerk, das bereits mehr als 8.600  
Mitglieder umfasst, informieren und engagieren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Zukunft der Wertschöpfung: Forschung zu 
 Produktion, Dienstleistung und Arbeit
 ↗ Regionale Kompetenzzentren der  Arbeitsforschung 
 ↗ Initiative Neue Qualität der Arbeit
 ↗ KI im Dienste der Diversität (KIDD)
 ↗ Zentrum Zukunft der Arbeitswelt (ZZA)
 ↗ Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
 ↗  Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
 ↗ Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 313 – 
Sowohl das Universum als auch die Meere sind weiterhin in Teilen noch unbekannte Welten, in die der Mensch mithilfe 
modernster Instrumente immer weiter vorzudringen vermag. Wissenschaftliche Durchbrüche erweitern unser 
grund legendes Wissen und erschließen neue Möglichkeiten für nachhaltige und klimaneutrale Anwendungen. 
Gleichzeitig treiben sie die technologische Entwicklung voran und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen 
maritimen und der Raumfahrtwirtschaft.
5  Weltraum und Meere
Der erfolgreiche Start einer Ariane-5-Trägerrakete vom
europäischen Weltraumbahnhof Kourou in Französisch-Guayana
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 315
Die wissenschaftliche Erforschung des Weltraums 
liefert Antworten auf grundlegende
Menschheitsfragen. Sie vermittelt ein tieferes Verständnis für die 
grundlegenden Eigenschaften der Materie und liefert 
Erkenntnisse über den Ursprung und die
Entwicklung des Kosmos. Die Raumfahrt spielt überdies als 
zentrales Innovationsfeld eine wichtige Rolle für die 
Entwicklung von Zukunftstechnologien: für den 
Klimaschutz, die Wettbewerbsfähigkeit sowie die 
Sicherheit und technologische Souveränität
Deutschlands und Europas. 
Die Ozeane und Meere bilden mit einer noch immer 
nur ansatzweise erforschten Vielfalt an Arten und 
Lebensräumen das größte Ökosystem der Erde. Sie 
spielen eine entscheidende Rolle für den globalen 
Kohlenstoffhaushalt und das Klima. Auch kommt 
ihnen mit ihren vielfältigen Ökosystemleistungen 
und Nutzungsformen eine große sozioökonomische 
Bedeutung für viele Staaten zu. 
Um die drängenden Herausforderungen unserer Zeit 
zu lösen, ist die weitere Erforschung des Universums 
und der Meere von maßgeblicher Bedeutung. Die 
technologische Entwicklung neuer Instrumente und 
Geräte lässt dabei große wissenschaftliche
Durchbrüche in den kommenden Jahren erhoffen. Forschung 
und Innovation (FuI) tragen dazu bei, nicht nur unser 
Verständnis dieser teils noch unbekannten Welten zu 
erweitern, sondern auch neue Möglichkeiten zu deren 
nachhaltiger Nutzung aufzuzeigen. Diese Themen sind 
von hoher forschungs­ und innovationspolitischer 
Priorität für die Bundesregierung. Deshalb sind in der  
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation die
Stärkung der Raumfahrt sowie die Erforschung, der Schutz 
und die nachhaltige Nutzung von Weltraum und
Meeren als eine von insgesamt sechs Missionen definiert. 
Das Meeresboden-Bohrgerät MARUM-MeBo70 an Bord des deutschen Forschungsschiffs „Maria S. Merian“
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 315 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 316
5.1 Erforschung des Universums
Die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung –  
wie die Erforschung des Universums – erweitert
beständig die Grenzen unseres Wissens und des
technologisch Machbaren. Die Erforschung des Universums 
liefert Antworten auf die Frage nach dem Aufbau und 
Ursprung unseres Planeten, unseres Sonnensystems 
sowie des Weltalls. Erkenntnisse in diesem Bereich
erweitern nicht nur das Wissen, sondern stellen auch die 
Basis für die Technologien von morgen und
übermorgen dar und sind so Treiber von Innovationen. 
Die Erforschung des Universums durch Teleskope, 
Teilchenbeschleuniger, Sensoren und
Weltraummissionen bedingt ein hohes Maß an technologischen und 
finanziellen Fähigkeiten und Kapazitäten. Aufgrund 
ihrer Größe, Komplexität und Kosten arbeiten die 
Bundesregierung und die deutsche Wissenschaft eng 
mit europäischen und internationalen Partnern im 
Rahmen zwischenstaatlicher Organisationen, wie der 
Europäischen Weltraumorganisation (engl. European 
Space Agency; ESA) und der Europäischen
Südsternwarte (engl. European Southern Observatory; ESO) 
zusammen und koordinieren sich z. B. im
Europäischen Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen 
(engl. European Strategy Forum on Research
Infrastructures; ESFRI).
Die Realisierung internationaler
Weltraummissionsbeteiligungen mit nationalen und internationalen 
Partnern erfolgt unter enger Beteiligung des Deutschen 
Zentrums für Luft­ und Raumfahrt (DLR). Dafür
entwickelt und betreibt das DLR Instrumente zur
Fernsowie In­situ­Erkundung des Sonnensystems.
Außerdem werden entscheidende Beiträge zur Entdeckung 
und Erforschung extrasolarer Planeten geleistet und so 
die Brücke zwischen Planetenforschung und
Astronomie geschlagen, um u. a. eine zweite Erde zu entdecken.
Das Rahmenprogramm Erforschung von Universum 
und Materie (ErUM) gibt die strategische Ausrichtung 
für die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung 
und die deutsche Beteiligung an Bau und Betrieb 
von – und an der Forschung mit – Großgeräten wie 
Teleskopen, Teilchenbeschleunigern und
Observatorien mit Standorten in Deutschland oder in den 
Partnerländern weltweit vor. Insbesondere durch die 
Visualisierung von Teleskopen des geplanten Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 316 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 317
Förderung von Hochschulen und Forschungszentren 
bei der instrumentellen und methodischen
Weiterentwicklung dieser Großgeräte wird die Erkundung 
und Erforschung des Universums massiv
vorangetrieben. Zusammen mit den Programmteilen ErUM-Data, 
ErUM-Pro und ErUM-Transfer fördert das BMBF mit 
dem Rahmenprogramm exzellente
Grundlagenforschung im Umfang von jährlich 1,5 Mrd. Euro 
(●→  III 1.1 Grundlagenforschung).
Strukturstärkend baut die Bundesregierung
zusammen mit dem Freistaat Sachsen seit 2023 das Deutsche 
Zentrum für Astrophysik (DZA) auf und stellt dafür 
bis 2038 mindestens 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung 
(●→  Infobox: Deutsches Zentrum für Astrophysik (DZA) 
sowie ●→  III 2.2 Innovationsförderung in
strukturschwachen Regionen).
Das Wissenschaftsjahr 2023 – Unser Universum 
(●→  IV 6.3 Wissenschaftskommunikation und
wissenschaftliche Politikberatung) rückte die Raumfahrt 
zusammen mit der naturwissenschaftlichen
Grundlagenforschung und der Großgerätelandschaft zur 
Erforschung des Universums verstärkt in den Fokus 
von Wissenschaft und Gesellschaft. Es schaffte
Sichtbarkeit und weckte Neugierde für das Thema. Um den 
Erfolg des Wissenschaftsjahres 2023 fortzuführen, 
plant das BMBF 2024, einen „Astro­Tag“ zu initiieren, 
an dem deutschlandweit Veranstaltungen mit Bezug 
zum Universum stattfinden sollen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Europäische Weltraumorganisation ESA (engl.)
 ↗  Europäisches Strategieforum für
Forschungsinfrastrukturen (ESFRI, engl.)
 ↗  Rahmenprogramm Erforschung von Universum und 
Materie
 ↗ Deutsches Zentrum für Astrophysik (DZA)
 ↗ Wissenschaftsjahr 2023 – Unser Universum
Bodengestützte Astronomie
Extrem leistungsfähige Teleskope sind von zentraler 
Bedeutung für die bodengebundene Astronomie. Sie 
bieten immer tiefere Einblicke ins Universum,
erlauben schärfere Ansichten von kosmischen Objekten als 
je zuvor und erweitern unser Verständnis des
Universums und seiner Entstehung. 
Die ESO mit Verwaltungssitz in Garching betreibt an 
drei Standorten in der Atacama­Wüste in Nordchile 
eine Reihe von Teleskopen und Instrumenten. Dazu 
zählt mit dem Very Large Telescope (VLT) das aktuell 
höchstentwickelte optische Instrument der Welt, das 
z. B. die erste Aufnahme eines Exoplaneten und die
Beobachtung des Nachleuchtens des entferntesten
bislang bekannten Gammastrahlen­Ausbruchs
ermöglichte. Das voraussichtlich 2027 fertiggestellte
Extremely Large Telescope (ELT) wird mit einem
Hauptspiegeldurchmesser von 39 m das VLT nochmals
deutlich übertreffen. Es wird in der Lage sein,
erdähnliche Planeten außerhalb des Sonnensystems zu
entdecken sowie Aufschluss über die Natur frühester
Galaxien, dunkler Materien und Energie zu geben.
In einem Technologiezentrum sollen die
Grundlagen für neue astronomische Instrumente
geschaffen werden. Dazu zählen Detektoren sowie
Sensortechnologien für das sichtbare Lichtspektrum, 
die für weltraum- und bodengebundene Teleskope 
benötigt werden. Parallel dazu will das DZA
Radiodetektoren für zukünftige Großteleskope sowie 
neue Methoden zum Bau von Spiegeln –
insbesondere für Gravitationswellenteleskope – entwickeln. 
Ein intensiver Wissens- und Technologietransfer 
unter Einbindung von Partnern in der Region und 
bundesweit ist dabei von vornherein mitangelegt. 
Deutsches Zentrum für 
Astrophysik (DZA) 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 317 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 318
Als Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO) 
wird eine Anlage von rund 100 Teleskopen an verteilten 
Standorten auf der Nord­ und Südhemisphäre
bezeichnet, die bis 2025 aufgebaut werden. Nach Fertigstellung 
wird das CTAO kosmische Gammastrahlungsquellen 
mit bisher unerreichter energetischer Empfindlichkeit 
und räumlicher Auflösung untersuchen.
Im September 2022 hat Deutschland zudem die
Beitrittsabsicht zum Projekt „Square Kilometre Array“­
Observatorium (SKAO) erklärt. Das Radioteleskop 
vernetzt zwei Standorte (Südafrika und Australien) 
und führt wertvolles Know­how aus über 20 Ländern 
zusammen. Zudem ist Deutschland
Gründungsmitglied im LOFAR ERIC, einem europäischen Netzwerk 
von Radioteleskopantennen im niederfrequenten 
Bereich. Sowohl das ELT, das CTAO sowie das SKAO 
werden im Rahmen des ESFRI auf europäischer Ebene 
koordiniert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ European Southern Observatory (ESO)
 ↗ Cherenkov Telescope Array Observatory (CTAO, engl.)
 ↗ Square Kilometer Array Observatory (SKAO, engl.) 
Forschung im Weltraum 
Weltraumteleskope, Weltraummissionen,
Raumsonden und die Internationale Raumstation ISS (engl. 
International Space Station; ISS) ergänzen die
Forschungsinfrastrukturen auf der Erde. Die ESA
ermöglicht den Mitgliedstaaten Raumfahrtaktivitäten,  
die sie allein nicht finanzieren könnten, und bündelt 
in ihrem Wissenschaftsprogramm die Aktivitäten 
der europäischen Mitgliedstaaten zur Erforschung 
des Alls. Deutschland ist über das BMWK führend 
am ESA­Explorations- und Wissenschaftsprogramm 
beteiligt und deren größter Beitragszahler (●→  VI 3.1 
Europäischer Forschungsraum).
Weltraumteleskope nutzen die einzigartigen
Bedingungen außerhalb der Erdatmosphäre, um Universum 
und Materie zu erforschen. Als Nachfolger des weiter 
in Betrieb befindlichen Hubble Space Telescope liefert 
das James­Webb­Weltraumteleskop (engl. James Webb 
Space Telescope; JWST) seit 2022 Bilder. Ziel ist es, 
leuchtende Objekte und Galaxien zu suchen, die
unmittelbar nach dem Urknall entstanden sind, das
Verständnis der Strukturbildungsprozesse im Universum 
zu verbessern, die Entstehungsprozesse von Sternen 
und Planetensystemen zu erforschen und
Planetensysteme und ihre Eignung für Leben zu untersuchen. 
Das JWST ist ein Gemeinschaftsprojekt der US­
amerikanischen Luft­ und Raumfahrtbehörde NASA, der 
kanadischen Raumfahrtagentur CSA und der ESA. 
Zwei der vier wissenschaftlichen Nutzlasten des JWST 
wurden mit großen deutschen Anteilen realisiert. 
Mit Euclid hat die ESA ein weiteres Weltraumteleskop 
gestartet (●→  Infobox: Weltraumteleskop Euclid).
Weitere aktuelle ESA­Missionen umfassen z. B. die 
2023 gestartete Jupitermission JUICE sowie die
Satelliten EarthCARE (2024), Biomass (2024) und Arctic 
Weather Satellite (2024), mit denen die Rolle von 
Wolken und Aerosolen für unser Klima untersucht, 
die Biomasse der Wälder vermessen sowie die globale 
Wettervorhersage verbessert werden soll. 
Die ISS bietet als „fliegendes Labor“ herausragende 
Möglichkeiten für Grundlagenforschung und
angewandte Wissenschaft. In der Schwerelosigkeit der 
Raumstation gewinnen Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler einzigartige Erkenntnisse in
Bereichen wie Astrophysik, Materialforschung, Psychologie 
und Medizin. Darüber hinaus dienen Experimente 
auf der ISS zur Vorbereitung zukünftiger
Langzeitmissionen zur Erforschung des Mondes oder des Mars. 
Deutschland ist als eines von 16 Ländern an der ISS 
beteiligt. Die Forschung unter Weltraumbedingungen 
und Entwicklungen für Lebenserhaltungssysteme 
bietet auch direkte Anwendungen auf der Erde,  
z. B. zur Gülleaufbereitung in der Landwirtschaft oder
Schlüsseltechnologien für Gewächshäuser.
Mit dem Ziel einer friedlichen, sicheren,
transparenten und nachhaltigen Erforschung des Mondes und 
anderer Himmelskörper hat sich Deutschland als 
einer von derzeit 36 Staaten im September 2023 den 
Artemis Accords – einem Bestandteil des Artemis- 
Programms der NASA – angeschlossen. Die Artemis 
Accords umfassen Handlungsempfehlungen in
Hinblick auf den Informationsaustausch, die Etablierung 
von Sicherheitszonen und den Abbau von Ressourcen 
im Rahmen von astronautischen und robotischen 
Missionen zum Mond und anderen Himmelskörpern. 
Das Artemis-Programm selbst hat zum Ziel, in den 
nächsten Jahren Astronautinnen und Astronauten 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 318 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 319
auf dem Mond landen und dort für längere Zeiträume 
arbeiten und leben zu lassen. Deutschland ist über 
die ESA bereits signifikant im Artemis-Programm 
involviert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Weltraumteleskop Euclid (engl.)
 ↗ Weltraumteleskop James Webb (engl.)
 ↗ Weltraumteleskop Hubble (engl.)
 ↗ ESA-Missionen (engl.)
 ↗ Internationale Raumstation ISS
 ↗ NASA: Artemis Accords (engl.)
Das Weltraumteleskop Euclid der ESA erstellt seit 
seiner Ankunft Ende Juli 2023 am 1,5 Mio km von 
der Erde entfernten Arbeitsort eine große Karte 
der großräumigen Struktur des Universums über 
Raum und Zeit hinweg. Dafür beobachtet es
Milliarden von Galaxien und Galaxienhaufen in einer 
Entfernung von bis zu zehn Milliarden Lichtjahren. 
Euclid wird insbesondere die Zusammensetzung 
und Entwicklung des dunklen Universums – der 
dunklen Energie und der dunklen Materie –
erforschen. Durch die Untersuchung der großräumigen 
Struktur des Universums und die Messung der
Auswirkungen der Schwerkraft auf die Verteilung der 
Galaxien wird Euclid auch zu unserem Verständnis 
der Schwerkraft selbst beitragen.
Weltraumteleskop Euclid beim Test der Kompaktantenne
Weltraumteleskop Euclid
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 319 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 320
5.2  Raumfahrt und Nutzung des Weltraums
Technologische Fähigkeiten im Weltraum,
insbesondere der Kommunikation, Navigation und
Erdbeobachtung sind wichtige Grundlagen für
Transformationsfelder wie z. B. Mobilität und Digitalisierung. 
Auch für die innere und äußere Sicherheit sowie für  
Umwelt­ und Klimamonitoring spielen sie eine 
zentrale Rolle. Gleichzeitig ist Raumfahrt bedeutsam 
für die technologische Souveränität, da wichtige 
Schlüsseltechnologien in und aus der Elektronik, 
Robotik, Mess­, Steuer­, Werkstoff­ und Regeltechnik 
zum Einsatz kommen. Mit der Zunahme an privaten 
Raumfahrtaktivitäten, Anwendungen und
Geschäftsmodellen kommt auch dem Technologietransfer eine 
große Bedeutung zu.
2023 hat die Bundesregierung eine neue
Raumfahrtstrategie verabschiedet. Damit werden die
strategisch­politischen, sozioökonomischen und
wissenschaftlichen Ziele der Raumfahrtpolitik der 
Bundesregierung mit dem Zielhorizont 2030
festgelegt. Die Raumfahrtstrategie bildet die Grundlage für 
die deutschen Aktivitäten in der Raumfahrt. Deren 
Umsetzung erfolgt auf nationaler und europäischer 
Ebene u. a. durch die Deutsche Raumfahrtagentur 
im DLR (●→  Infobox: Deutsche Raumfahrtagentur 
im DLR), das Nationale Programm für Weltraum und 
Innovation (NPWI), die deutsche Beteiligung an der 
ESA und am Weltraumprogramm der Europäischen 
Union (EU) sowie durch die Beteiligung des DLR  
an Projekten im Rahmen des Europäischen
Verteidigungsfonds. Damit trägt die Bundesregierung der 
gestiegenen Relevanz der Raumfahrt Rechnung –  
mit ihren vielfältigen Anwendungspotenzialen, als 
wirtschaftlicher Wachstumsmarkt sowie für die  
Bedeutung hinsichtlich der staatlichen
Handlungsfähigkeit und technologischen Souveränität im 
neuen Systemwettbewerb. 
Mit der Raumfahrtstrategie treibt die
Bundesregierung insbesondere die Themen New Space, die 
Bekämpfung des Klimawandels, Verfügbarkeit und 
Nutzung von Daten, den verantwortungsvollen
Umgang mit Raumfahrtanwendungen sowie die
europäische und internationale Kooperation voran. Dazu 
zählen u. a. Investitionen in die Erdbeobachtung, in 
die Satellitenkommunikation, in die Verbesserung 
Arbeiten an der Rückseite der Antenne von GESTRA, einem Radarsystem zur Beobachtung des niedrigen Erdorbits
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 320 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 321
der Sicherheit und Nachhaltigkeit der Raumfahrt,  
in Raumfahrtinfrastrukturen und in die Erforschung 
des Weltraums. 
Mit Inkrafttreten der Weltraumprogrammverordnung 
2021 konsolidierte die EU ihre separaten (Leuchtturm­) 
Raumfahrtprojekte in ein umfassendes EU-
Raumfahrtprogramm (2021 – 2027). Das EU-Raumfahrtprogramm 
ist ziviler Natur und auf gesellschaftliche Bedürfnisse 
ausgerichtet. Es umfasst die folgenden
Programmkomponenten: das Erdbeobachtungsprogramm 
Copernicus und die Satellitennavigationsprogramme 
Galileo und EGNOS, die Erstellung der Weltraumlage 
zur Überwachung von Weltraumgefahren (engl. Space 
Situational Awareness; SSA) sowie das EU­Programm 
für eine satellitengestützte Kommunikation
GOVSATCOM (Governmental Satellite Communications). 
Darüber hinaus arbeitet die EU derzeit an der
Umsetzung des EU­Programms zu sicherer Konnektivität 
IRIS2 (Infrastruktur für Resilienz, Interkonnektivität 
und Sicherheit durch Satelliten) als öffentlich­private 
Partnerschaft mit Anknüpfungspunkten zur
satellitengestützten Breitbandversorgung für das Internet der 
Dinge, die lasergestützte interkontinentale
Quantenkommunikation, und ggf. auch zur Weltraumlage.
Im Rahmen der Weltraumverordnung wurde mit der 
European Union Agency for the Space Programme 
(EUSPA) die ausführende EU­Agentur gegründet. Sie 
ist für die Umsetzung des EU-Weltraumprogramms, 
wesentlicher EU­Raumfahrtprogrammkomponenten 
und deren Dienste sowie deren
Sicherheitsakkreditierung verantwortlich. Mithin fördert die EUSPA die 
Wettbewerbs­ und Innovationsfähigkeit der vor­ und 
nachgelagerten Raumfahrtindustrie in der EU, wobei 
der Schwerpunkt auf KMU und Start­ups liegt. Die 
ESA trägt in wesentlichen Teilen zur Umsetzung 
des EU-Raumfahrtprogramms bei – im Rahmen der 
Leuchtturmprogramme, wie Copernicus sowie bei 
IRIS2 sogar mit ESA­eigenen Mitteln.
Das BMWK fördert über die institutionelle
Grundfinanzierung Forschungs­ und
Entwicklungsaktivitäten des DLR innerhalb des Forschungsbereichs 
Raumtransport. Der Fokus liegt auf der Verbesserung 
der derzeit existierenden Trägerraketenkonzepte, der 
Entwicklung und Erprobung nachhaltiger,
umweltfreundlicher und grüner Treibstoffe, der
Bereitstellung von Dienstleistungen und dem Betrieb von 
Prüfständen. Gleichzeitig werden die Weichen für 
zukünftige innovative und ökonomisch tragfähige 
Systeme gestellt. Dies mit dem Ziel, im Verbund mit 
deutschen Unternehmen im internationalen
Wettbewerb der privaten und kommerziellen Anbieter 
konkurrenzfähig zu bleiben. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Raumfahrtstrategie der Bundesregierung
 ↗  Fachseite Raumfahrt
 ↗ Deutsche Raumfahrtagentur im DLR
 ↗ Impulse für die deutsche Raumfahrtpolitik
 ↗ European Space Agency (ESA, engl.) 
 ↗ EU Agency for the Space Programme (EUSPA, engl.) 
 ↗ EU Space Programme (engl.)
Die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR mit Sitz  
in Bonn nimmt für die Bundesregierung hoheitliche 
Aufgaben auf dem Gebiet der Raumfahrt
eigenverantwortlich wahr. Sie setzt die Raumfahrtstrategie 
der Bundesregierung zu wesentlichen Teilen um 
und berät sie bei der Entwicklung neuer Initiativen 
und strategischer Ansätze für die Raumfahrtpolitik. 
Die Raumfahrtagentur ent wickelt und steuert das 
Nationale Programm für Weltraum und Innovation 
(NPWI) und vertritt die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland in den meisten
raumfahrtrelevanten internationalen Gremien. 
In Abstimmung mit Wissenschaft, Industrie und 
der ESA führt die Raumfahrtagentur Programme 
und Missionen zur Weltraumforschung durch und 
trägt durch die Förderung des Technologietransfers 
zum Ausbau der technologischen Kompetenzen 
und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie – 
insbesondere deutscher KMU – bei.
Deutsche Raumfahrtagentur 
im DLR
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 321 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 322
Erdbeobachtung,
Satellitenkommunikation und -navigation
Die Nutzung satellitenbasierter Daten, Dienste und 
Produkte ist heutzutage weit verbreitet und essenziell 
sowohl für wirtschaftlichen Wohlstand, nationale 
Sicherheit und den täglichen Nutzen der Bürgerinnen 
und Bürger als auch als Grundlage für Klima­ und 
Nachhaltigkeitsforschung (●→  IV 2.1 Klimaforschung 
für Klimaschutz). Dafür sind eine Reihe von
Weltraumsystemen und ­programmen aufgebaut worden.
Auf der europäischen Ebene bieten vor allem das
Erdbeobachtungssystem Copernicus, das Galileo­
Navigationssystem, das Erweiterungssystem für Luftverkehr, 
Schienenverkehr und Schifffahrt EGNOS, das
Europäische Datenrelaissatellitensystem EDRS sowie die 
Europäische Organisation für die Nutzung
meteorologischer Satelliten (engl. European Organisation for the 
Exploitation of Meteorological Satellites; EUMETSAT) 
satellitenbasierte Dienste an. Ergänzt werden diese 
durch nationale Systeme, wie den
Kommunikationssatelliten Heinrich Hertz, die nationalen
Erdbeobachtungs­ und Erdvermessungsmissionen EnMAP und 
Terra­SAR/TanDEM­X sowie das deutsche
Spektrometrie­Instrument DESIS auf der ISS. 
Europas Erdbeobachtungsprogramm Copernicus 
erlaubt es, die Erde mit ihren zahlreichen
Ökosystemen zu überwachen. Die Copernicus­Dienste basieren 
auf den Beobachtungen einer dezidierten
Satellitenkonstellation, den sogenannten Sentinels, sowie auf 
Informationen weiterer Satelliten dritter Parteien, die 
als „beitragende Missionen“ bezeichnet werden. Diese 
Satellitendaten werden durch lokale oder Vor­
OrtBeobachtungsdaten – in­situ – ergänzt. Der Großteil 
der Copernicus­Daten, ­Analysen, ­Vorhersagen und 
­Karten ist frei verfügbar und zugänglich.
Im Rahmen der neuen EU­Initiative Destination Earth 
werden neben Copernicus­Daten Klima­ und
Erdsystemmodelle, In­situ­Daten, sozioökonomische Daten 
und weitere Daten in digitalen Zwillingen intelligent 
vernetzt und zur Verfügung gestellt. Ziel von
Destination Earth ist es, ein hochpräzises digitales Modell der 
Erde („digitaler Zwilling“) zur Modellierung,
Überwachung und Simulation von Naturphänomenen, 
Gefahren und den damit verbundenen menschlichen 
Aktivitäten zu entwickeln. 
Das BMDV ist zuständig für Galileo und Copernicus 
und leistet einen wesentlichen Beitrag zu EUMETSAT. 
Mit dem Galileo PRS (engl. Public Regulated Service; 
deutsch: öffentlich­regulierter Dienst) bietet Galileo 
erstmals ein besonders geschütztes, verschlüsseltes 
Navigationssignal für staatlich autorisierte Nutzer.  
Im Rahmen des nationalen Programms zur
Förderung von Galileo PRS stehen für die notwendigen  
technologischen Entwicklungen von 2021 bis 2024  
ca. 22 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die künftige 
Nutzung des Galileo­PRS­Dienstes in Deutschland 
durch eine zielgerichtete Entwicklung von
Empfängertechnologien und schrittweises Errichten der
notwendigen Sicherheitsinfrastruktur zu unterstützen. 
Darüber hinaus beteiligt sich das BMDV finanziell  
am Navigation Innovation and Support Programme  
(NAVISP) der ESA. Das Programm strebt die
Entwicklung innovativer Konzepte und Technologien für die  
gesamte Wertschöpfungskette im Bereich der
Navigation an und unterstützt damit die Industrie bei der 
Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in den
Bereichen System, Ausrüstung, Anwendungen und Dienste.
Für die Kommunikation von Regierungen wird IRIS² 
eine sichere und weltweit zugängliche Multi­
OrbitKonstellation sein, die auch die Breitband­
Konnektivität für die europäischen Bürgerinnen und Bürger 
verbessern soll. Der Aufbau eines wettbewerbsfähigen 
Systems ist entscheidend für die langfristige
Nachhaltigkeit von IRIS². Wenn IRIS² eingerichtet ist, wird 
es einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der
europäischen Souveränität und strategischen Autonomie im 
Weltraum leisten. 
Mit der Plattform „CODE-DE“ hat das DLR im
Auftrag des BMDV einen einfachen Zugang zu
Fernerkundungsdaten, insbesondere der Copernicus-
Mission geschaffen. Vor allem für Behörden und 
deren Auftragnehmer stehen auf der „CODE-DE“ 
Cloud-Kontingente für einen kostenfreien Zugang 
zu den Satellitendaten und zu einer effizienten 
Prozessierungsumgebung bereit. „CODE-DE“ ist 
Teil der Geoinformationsstrategie Deutschlands.
Copernicus-Daten und Cloud-
Prozessierung für deutsche Behörden
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 322 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 323
Die Weiterentwicklung von Satellitentechnik und 
digitalen Technologien, wie KI, ermöglicht auch für 
die staatliche Verwaltung neue
Anwendungsmöglichkeiten der Fernerkundung. Das BMDV unterstützt seit 
2013 mit der Nationalen Copernicus-
Integrationsmaßnahme die optimierte Nutzung von Daten und
Diensten des Copernicus­Programms in Deutschland. Die 
Deutsche Raumfahrtagentur im DLR konzipiert und 
implementiert dafür zielgerichtete Maßnahmen im 
Auftrag des BMDV zur technischen Implementierung 
und Validierung von satellitengestützten
Anwendungen zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben.
Weiterhin hat das BMI für die Laufzeit von 2021 bis  
2024 einen Rahmenvertrag IF-Bund (Innovative
Fernerkundung für die Bundesverwaltung) mit dem DLR 
geschlossen, um bedarfsorientiert den Transfer von 
Forschungsergebnissen in die Verwaltungspraxis der 
Bundesbehörden voranzutreiben und passgenaue 
Lösungen zu entwickeln und zu erproben. 
Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher
Klimaschutz unterstützt die Deutsche Raumfahrtagentur  
im DLR das BMUV bei der Erschließung des
Potenzials von Fernerkundung für den natürlichen
Klimaschutz. Mit dieser Maßnahme sollen insbesondere 
die Fernerkundungsmöglichkeiten mit ihren
vielfältigen Sensoren und Auswerteverfahren erschlossen 
werden. Gemeinsam mit Partnern aus Wissenschaft 
und Wirtschaft sollen wissenschaftliche Erkenntnisse 
der Fernerkundung in den nächsten Jahren in einem 
modularen Werkzeugkasten für ein operatives,
behördliches Umweltmonitoring an Land und im Meer 
zusammengestellt werden.
Das Büro der Vereinten Nationen für Weltraumfragen 
(engl. United Nations Office for Outer Space Affairs; 
UNOOSA) fördert die internationale Zusammenarbeit  
bei der friedlichen Nutzung und Erforschung des 
Weltraums und bei der Nutzung der
Weltraumwissenschaft und ­technologie für eine nachhaltige 
wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Das Büro 
unterstützt alle UN­Mitgliedstaaten bei der Schaffung 
von Rechts­ und Regulierungsrahmen zur Regelung 
von Raumfahrtaktivitäten und stärkt die Fähigkeit 
von Entwicklungsländern,
weltraumwissenschaftliche Technologien und Anwendungen für die
Entwicklung zu nutzen. Innerhalb des Programms UN-SPIDER 
(Space Based Information for Disaster Management and 
Emergency Response), dessen Büro am UN­Campus 
in Bonn durch Deutschland gefördert wird, betreibt 
UNOOSA Wissensmanagement, technische Beratung 
und Vernetzung im Bereich der raumfahrtgestützten 
Informationen für Katastrophenmanagement und 
Notfallmaßnahmen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ EU-Erdbeobachtungsprogramm Copernicus (engl.)
 ↗ CODE-DE
 ↗ Galileo-Navigationssystem (engl.)
 ↗ EGNOS (engl.)
 ↗ Europäisches Datenrelaissatellitensystem (EDRS)
 ↗ Copernicus (engl.)
 ↗ EUMETSAT (engl.)
 ↗ Kommunikationssatellit Heinrich Hertz
 ↗ EnMAP (engl.)
 ↗ TanDEM-X
 ↗ DESIS
 ↗ Galileo Public Regulated Service
 ↗  Navigation Innovation and Support Programme  
(NAVISP, engl.)
 ↗ Innovative Fernerkundung für die Bundesverwaltung
 ↗ UN: Büro für Weltraumfragen UNOOSA (engl.)
Das UN-Büro für Weltraumfragen UNOOSA 
ermöglicht im Rahmen der Access-to-Space-for-
All-Initiative ausgewählte Teams aus
Entwicklungsländern bei ihrer Weltraumforschung – auch mit 
Unterstützung der Deutschen Raumfahrtagentur im 
DLR. Zum einen wird ihnen die kostenfreie
Durchführung von Experimenten im Zentrum für
Angewandte Raumfahrttechnologie und
Mikrogravitation (ZARM) der Universität Bremen ermöglicht. Zum 
anderen werden seit 2024 im Rahmen der Initiative 
kostenlose Startgelegenheiten für Kleinsatelliten 
durch ein deutsches Unternehmen angeboten. 
Zugang zum Weltraum für alle
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 323 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 324
New Space – Neue Anwendungen 
und Geschäftsmodelle
Die Raumfahrt verändert sich weltweit rasant.
Nachdem sie anfänglich vor allem staatlich betrieben 
wurde, gewinnt derzeit eine stark privatwirtschaftlich 
organisierte Raumfahrtwirtschaft an Bedeutung.
Unter „New Space“ wird dieser Kommerzialisierung der 
Raumfahrt und der damit wachsenden Anzahl privater 
Akteure großes wirtschaftliches Potenzial eingeräumt, 
welches insbesondere für das Industrieland
Deutschland zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ergänzend zu 
den Programmen der EU bzw. der ESA fördert die
Bundesregierung privatwirtschaftlich getriebene FuE in 
Raumfahrtprojekten im Rahmen des NPWI, vor allem 
über Nutzungsprogramme, die auf Anwendungs­ und 
Marktorientierung ausgerichtet sind.
In der Vergangenheit konnten kleine Nutzlasten wie  
Kleinsatelliten nur in Kombination mit großen Satel
liten oder speziellen Weltraummissionen ins All gebracht 
werden. Im europäischen Vergleich hat Deutschland 
bereits früh die Chancen der Kommerzialisierung der 
Raumfahrt erkannt. Seit 2020 hat die Bundesregierung 
im Bereich Raumtransport bei der Förderung der
deutschen Start­ups auf ein Ankerkundenmodell gesetzt. 
Aktuell ist Deutschland die treibende Kraft in Europa, 
um diesen Ansatz zu skalieren und zukünftig für den 
gesamten Trägerbereich zu etablieren.
Um die Entwicklung eines kommerziellen und 
kostengünstigen Zugangs zum Weltraum und damit 
verbundene tragfähige Geschäftsmodelle zu fördern, 
hat die Deutsche Raumfahrtagentur im DLR 2020 den 
Mikrolauncher-Wettbewerb gestartet. Es wurden die 
Start­ups Isar Aerospace Technologies GmbH und  
Rocket Factory Augsburg AG zur Förderung mit je 
11 Mio. Euro ausgewählt, um bis 2024 ein Trägersystem 
zu entwickeln und jeweils zwei Demonstrations flüge 
durchzuführen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der 
BOOST!­Initiative im Commercial-Space-
Transportation-Services-und-Support-Programm (C-STS) der ESA. 
Zudem konnten sich in einem Nutzlast­Wettbewerb 
Institutionen aus Europa darum bewerben, bei einem 
der Demonstrationsflüge einen oder mehrere
Kleinsatelliten kostenlos ins All zu starten.
Sowohl der Technologietransfer in neue
Anwendungen und nachgelagerte Geschäftsmodelle als auch 
Existenzgründungen werden auf nationaler und
europäischer Ebene vorangetrieben. Ziele umfassen u. a. 
die kommerzielle Nutzung von Satellitendaten oder 
Anwendungen von Raumfahrttechnologien in
anderen Branchen. Zu den Förderinstrumenten zählen 
die Initiative INNOspace der Deutschen
Raumfahrtagentur sowie die ESA­Programme Business
Incubation, Business Applications und Technology Broker 
(●→  III 2.5 Transfer und Gründungen aus Wissenschaft 
und Forschung).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Mikrolauncher-Wettbewerb
 ↗  ESA: Commercial Space Transportation Services and 
Support Programme (engl.)
 ↗ INNOspace 
 ↗ ESA: Commercialisation Gateway (engl.)
Nachhaltige und sichere Nutzung des 
Weltraums
Mit der zunehmenden Bedeutung der Raumfahrt und 
dem Anstieg staatlicher und privater
Raumfahrtaktivitäten ergeben sich neue Herausforderungen,
darunter die Vermeidung von Kollisionen im Weltraum und 
die Bewältigung des Problems des Weltraumschrotts. 
Wie die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation 
und die Raumfahrtstrategie der Bundesregierung
hervorheben, strebt die Bundesregierung an, die
Raumfahrt und die Nutzung des Weltraums nachhaltig, 
klimaneutral und umweltweltverträglich zu gestalten 
Das deutsche Raumfahrtkontrollzentrum in Oberpfaffenhofen
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 324 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 325
und unnötige Licht­ und Funkemissionen zu
begrenzen. Durch innovative Technologien, wie z. B.
Weltraumlagesensoren, wartbare und komplett
verglühbare Satelliten, aktive Weltraummüllentsorgung (engl. 
Active Debris Removal; ADR) und On­Orbit­Servicing 
(OOS) soll dazu beigetragen werden, Weltraumschrott 
zu vermeiden bzw. zu beseitigen.
Die steigende Anzahl von kommerziellen Satelliten 
und Akteuren führt zu einer hohen Relevanz einer 
nachhaltigen, sicheren und regelbasierten Nutzung 
des Weltraums. Internationale, völkerrechtlich
bindende Grundsätze zur Regelung der
Weltraumaktivitäten von Staaten legen der Weltraumvertrag von 1967 
sowie dessen Ergänzungsverträge fest. 112 Staaten, 
darunter auch Deutschland, haben diesen inzwischen 
ratifiziert. Der ständige Ausschuss der Vereinten 
Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums 
(engl. Committee on the Peaceful Uses of Outer Space; 
COPUOS), unterstützt durch das UN­Büro für
Weltraumfragen UNOOSA, stellt das zentrale Instrument 
für die Weiterentwicklung und Fortschreibung des 
internationalen Rechtsrahmens für den Weltraum 
dar. Im COPUOS erarbeitete Richtlinien für die 
langfristige Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten 
(engl. Guidelines for the Long­term Sustainability of 
Outer Space Activities; LTS) sind 2019 von der
UNGeneralversammlung verabschiedet worden. 
Um die Beiträge von Raumfahrt für die Umsetzung 
der UN­Nachhaltigkeitsziele (engl. Sustainable
Development Goals, SDGs) zu fördern, ist 2021 die
Resolution Weltraumagenda 2030: Der Weltraum als Motor der 
nachhaltigen Entwicklung durch die UN­
Generalversammlung angenommen worden. Damit soll durch 
die Nutzung von Daten, Technologien, Innovation 
und anderen Instrumenten der Weltraumforschung 
die Entwicklung von Lösungen für die nachhaltige 
Entwicklung vorangetrieben werden. Die
Bundesregierung bringt sich aktiv in die Arbeit von COPUOS 
ein und trägt so zur Gestaltung des internationalen 
Rechtsrahmens und zur Vereinbarung gemeinsamer 
Richtlinien, Standards und Normen für die friedliche 
und nachhaltige Weltraumnutzung zum Wohle aller 
Staaten bei. UNOOSA betreibt zudem ein Register 
für Weltraumobjekte. Die Unterzeichnerstaaten des 
Weltraumvertrags von 1967 verpflichten sich,
nationale Register einzurichten und Weltraumobjekte zu 
registrieren. In Deutschland ist das nationale Register 
beim Luftfahrtbundesamt angesiedelt. Die nationale 
Registrierung und die Weitergabe der Informationen 
an die UN werden von der Deutschen
Raumfahrtagentur im DLR vorbereitet.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Impulse für die deutsche Raumfahrtpolitik
 ↗  UN: Committee on the Peaceful Uses of Outer Space 
(COPUOS, engl.)
 ↗ UN: Space 2030 Agenda
 ↗ UN: Space Object Register (engl.) 
Resilienz von Weltrauminfrastrukturen
Die Bedeutung des Weltraums als globales
Gemeinschaftsgut spielt für die Funktionsfähigkeit unseres 
Staates sowie für den Wohlstand und die Sicherheit 
unserer Bevölkerung eine zunehmend wichtige Rolle. 
Raumfahrtanwendungen, insbesondere
Satellitensysteme, sind von zentraler Bedeutung für diverse 
Sektoren kritischer Infrastruktur. Von ihnen hängen 
u. a. die nationale und internationale
Kommunikation, Navigation und Zeitfestlegung ab und sie tragen
zur Krisenfrüherkennung und
Informationsbereitstellung bei. Sie leisten auch einen entscheidenden
Beitrag für die Sicherung der technologischen
Souveränität Deutschlands und Europas, für die außen­ und
sicherheitspolitische Urteils­ und Handlungsfähigkeit
und für die Gewährleistung einer gesamtstaatlichen
Sicherheitsvorsorge. Daher unterstreicht die
Nationale Sicherheitsstrategie die Bedeutung der
Überwachung kritischer Weltrauminfrastrukturen durch
die Erstellung eines Weltraumlagebildes als wichtige
gemeinsame zivil­militärische Aufgabe (●→  Infobox: 
Weltraumlagezentrum (WRLageZ)). Die Nationale 
Sicherheitsstrategie sieht außerdem vor, zusätzlich
Forschungseinrichtungen und private Akteure verstärkt 
in die Weltraumsicherheitsarchitektur einzubinden.
Um Kollisionen im Weltraum zu vermeiden, hat die 
EU einen politischen Ansatz für ein
Weltraumverkehrsmanagement entwickelt, der insbesondere die 
Verbesserung der Unabhängigkeit der EU im Bereich 
Beobachtung und Verfolgung von
Weltraumobjekten durch diejenigen EU­Mitgliedstaaten, die bereits 
innerhalb der Partnerschaft EU SST (engl. EU Space 
Surveillance and Tracking) als Teil des EU-
Weltraumprogramms zusammenarbeiten, berücksichtigt. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 325 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 326
Deutschland beteiligt sich mit nationalen Mitteln und 
Fähigkeiten an EU SST. Auf Basis der durch EU SST für 
Satellitenbetreiber weltweit entgeltfrei
bereitgestellten Dienste können u. a. Kollisionsgefahren erkannt 
und Ausweichmanöver durchgeführt werden.
Das DLR­Kompetenzzentrums für Reaktionsschnelle 
Satellitenverbringung am DLR­Standort Trauen
wurde 2020 mit dem Ziel eingerichtet, die erforderliche 
Technologiebasis im Kontext Responsive Space
aufzubauen und Technologiedemonstrationen
durchzuführen. Dabei werden Technologien in der gesamten 
Architektur von Weltraumsystemen, bestehend aus 
Raum­, Boden­, Start­ und Missions­Segment,
untersucht und weiterentwickelt.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Sicherheitsstrategie
 ↗ EU Weltraumverkehrsmanagement
 ↗ EU Space Surveillance and Tracking (EU SST, engl.)
 ↗ Ressortgemeinsam betriebenes Weltraumlagezentrum
Die Nationale Sicherheitsstrategie unterstreicht die 
Bedeutung der Weltraumlage als gemeinsame
zivilmilitärische Aufgabe. Seit 2009 leistet das
ressortgemeinsam von BMVg (vertreten durch die Luftwaffe) 
und BMWK (vertreten durch die Raumfahrtagentur im 
DLR) betriebene Weltraumlagezentrum (WRLageZ)  
durch die Erstellung eines Weltraumlagebildes einen 
entscheidenden Beitrag zur gesamtstaatlichen
Sicherheitsvorsorge. Das WRLageZ hat die Aufgabe,
deutsche zivile und militärische Systeme im Weltraum zu 
schützen. Es bewertet Risiken wie Weltraumschrott, 
der Satelliten beschädigen könnte, mögliche
Wiedereintritte von Weltraumobjekten, die eine Gefahr für 
Menschen und Infrastruktur auf der Erde darstellen, 
sowie die Auswirkungen des Weltraumwetters,
verursacht durch Sonnenaktivitäten. Durch Warnungen 
des WRLageZ können Bundes- und Landesbehörden 
sowie Satellitenbetreiber angemessen auf
Weltraumereignisse reagieren. 
Das WRLageZ leistet Beiträge zur Partnerschaft  
EU SST und arbeitet eng mit weiteren nationalen und 
internationalen Partnern zusammen. Dazu gehört 
u. a. die Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut
für Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR), um
zwei Radarsysteme für die Weltraumbeobachtung
und -überwachung zu entwickeln und zu betreiben:
TIRA (Tracking and Imaging Radar) und das 2021 in
Betrieb genommene GESTRA (German Experimental
Space Surveillance and Tracking). Im DLR wird zudem
die lasergestützte Ortung und Orbitmanipulation von
Weltraumschrott erprobt.
Weltraumlagezentrum (WRLageZ)
Ein Weltraumlageoffizier und ein Mitarbeiter des Deutschen 
Zen trums für Luft- und Raumfahrt sitzen in der gemeinsamen 
Operations zentrale im Weltraumkommando der Bundeswehr  
in Uedem.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 326 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 327
Meere und Ozeane sind entscheidend für das globale 
Klimageschehen und den Kohlenstoffhaushalt. Mit 
einem Anteil von zwei Dritteln der Erdoberfläche 
bilden sie das größte zusammenhängende Ökosystem 
der Erde. Sie sind reich an biologischer Vielfalt. Den 
Menschen liefern vor allem die küstennahen
Meeresregionen Nahrungsmittel und Rohstoffe; sie sind 
ihnen wichtiger Erholungsraum und Orte der
kultur ellen Identität sowie Energielieferant. Durch den 
Ausbau von Infrastrukturen werden sie immer stärker 
genutzt und spielen darüber hinaus als Verkehrsweg 
für die Seeschifffahrt eine zentrale Rolle für den
globalen Gütertransport. Die maritime Wirtschaft, die 
Fischerei und die Schifffahrt stellen weltweit wichtige 
Wirtschaftszweige dar. Gleichzeitig führen
Überfischung, Umweltverschmutzung und ­zerstörung 
sowie Klimawandel und Ozeanversauerung zu starken 
Belastungen für die Meere. Daher ist der Schutz der 
Meere und Ozeane von besonderer Bedeutung. Die 
Zukunft unseres Planeten hängt davon ab, wie
verantwortungsvoll und nachhaltig wir mit unserer Umwelt, 
inklusive der Meere, umgehen. 
Mit der erstmaligen Benennung eines
Meeresbeauftragten im Jahr 2022 sowie mit der Erarbeitung einer 
Nationalen Meeresstrategie bis 2025 verstärkt die 
Bundesregierung ihre ressortübergreifenden
Bemühungen und die thematische Sichtbarkeit zum Schutz 
der Meere. Im Fokus stehen dabei die Bekämpfung der 
Umweltverschmutzung in den Meeren, aber auch der 
Schutz der marinen Artenvielfalt – im Einklang mit 
der nachhaltigen Nutzung der Meere.
Forschung ist grundlegend, um Wissenslücken zu 
schließen: Meeres­, Küsten­ und Polarforschung  
liefern Grundlagenwissen über die noch weitgehend 
wenig bekannte Biodiversität, die Vielfalt an Arten 
und Lebensräumen der Meeresökosysteme. Sie trägt 
dazu bei, die ökologischen Zusammenhänge, die 
Kapazität und die Dynamik der Meere als
Kohlenstoffspeicher und Auswirkungen des Klimawandels 
und die Folgen menschlichen Handelns besser zu 
verstehen, zu bewerten und einzuschätzen, um neue 
Lösungen für den Schutz und die nachhaltige
Nutzung der Ozeane zu entwickeln.
Forschungsförderung und
Forschungsinfrastrukturen
Die Förderung von Forschung und Innovation durch 
die Bundesregierung erfolgt über die Finanzierung 
von Projekt­ und Ressortforschung. Unter dem Dach 
der Strategie Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) 
fördert das BMBF Forschungsprojekte und ­
einrichtungen mit dem Forschungsprogramm der
Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung 
für Nachhaltigkeit (●→  IV 2 Klima, Biodiversität und 
Ernährungssicherheit). Neben Polar­ und
Küstenmeeresforschung stehen als Themen Ökosystem Meer 
und marine Ressourcen sowie die Finanzierung von 
Meeresforschungs­ und Meeresüberwachungstechnik, 
Forschungsschiffen und ­infrastruktur im
Mittelpunkt. 
Mit ihren Einrichtungen der Ressortforschung sowie 
über die Finanzierung von Forschungsvorhaben im 
Rahmen ihrer Ressortforschungen und
Zuständigkeiten beteiligen sich BMUV, BMEL, BMDV und BMWK 
an der Küsten­, Meeres­ und Polarforschung. Im
Vordergrund steht die Erarbeitung wissenschaftsbasierter 
Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige
Nutzung mariner Ressourcen und zur Stärkung des
marinen Klima­ und Umweltschutzes, z. B. zur effizienten 
5.3  Meeresforschung und nachhaltige 
maritime Nutzung
Hydrothermale Quellen am Meeresboden, sogenannte Schwarze 
Raucher
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 327 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 328
Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der 
EU oder um Planungsinstrumente zu entwickeln, 
die dabei helfen, marine Ökosysteme nachhaltig zu 
nutzen und besser schützen zu können, z. B. bei der 
Ausweisung von Meeresschutzgebieten.
Als wichtige Forschungsinfrastrukturen betreibt 
Deutschland eine der größten Forschungsflotten
weltweit. Die deutsche Forschungsschiffflotte – sieben  
moderne hochseefähige mittelgroße bis große 
Forschungsschiffe im Geschäftsbereich des BMBF 
sowie die Spezialschiffe der
Ressortforschungseinrichtungen – ermöglicht Meeres­, Küsten­ und 
Polarforschung auf höchstem wissenschaftlichem 
Niveau. Um Meeresforschung und
Meeresbeobachtung auf Spitzenniveau zu gewährleisten, wird die 
Forschungsschiffsflotte weiter erneuert: 2026 wird ein 
neues Forschungsschiff die beiden Schiffe „Poseidon“ 
und „Meteor“ ersetzen, auch für den Forschungs­ und 
Versorgungseisbrecher „Polarstern“ läuft aktuell 
die Ausschreibung für den Neubau eines
Nachfolgeschiffs. Mit dem Neubau der „Uthörn“ kann erstmals 
ein Forschungsschiff mit Grünem Methanol
klimaneutral betrieben werden. 
Die 2019 gegründete Deutsche Allianz
Meeresforschung (DAM) hat das Ziel, die Aktivitäten der 
deutschen Meeresforschung zu koordinieren,
strategisch weiterzuentwickeln und damit die deutsche 
Meeresforschung international noch sichtbarer und 
wirk samer zu machen. Dafür werden vorhandene und 
neue Infrastrukturen, Technologien und
Informationssysteme weiterentwickelt und ausgebaut.
Gemeinsam werden wissenschaftsbasierte
Handlungsoptionen für den nachhaltigen Umgang mit dem Meer 
erarbeitet und in Gesellschaft und Politik vermittelt. 
Die DAM ist dafür insbesondere in vier Kernbereichen 
tätig: Forschung, Transfer, Datenmanagement und 
Digitalisierung sowie der Koordinierung der
Infrastrukturen. Neben zwei seit 2021 laufenden
DAMForschungsmissionen zum Schutz und zur
nachhaltigen Nutzung der Meere (sustainMare) sowie zur 
Erforschung ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher 
(●→  Infobox: Forschungsmission CDRmare) startete 
2024 mit mare Xtreme eine weitere Forschungsmission 
zum Thema Risikomanagement im Bereich mariner 
Extremereignisse und Naturgefahren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Meeresschutz 
 ↗ Meeresbeauftragter der Bundesregierung
 ↗ Küsten-, Meeres- und Polarforschung
 ↗ FONA-Forschungsprogramm MARE:N
 ↗ BMUV-Ressortforschung
 ↗ BMDV-Ressortforschung
 ↗ Portal Deutsche Forschungsschiffe
 ↗ Deutsche Allianz Meeresforschung (DAM)
 ↗ Forschungsmission CDRmare 
Europäische und internationale
Zusammenarbeit in der Meeresforschung
Zur Stärkung der Sichtbarkeit in der globalen
Öffentlichkeit und um die zentrale Rolle der Forschung für 
die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane 
hervorzuheben, haben die UN mit Unterstützung der 
Zwischenstaatlichen Ozeanographischen Kommission 
der UNESCO (IOC) für 2021 bis 2030 die Dekade der 
Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung
ausgerufen. Ziel der Ozeandekade ist es, das 14. 
Nachhaltigkeitsziel „Leben unter Wasser“ der Agenda 2030 in den 
Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und so den
nachhaltigen Umgang mit den Meeren und den
Meeresressourcen hervorzuheben. 
Unter der deutschen Präsidentschaft hat sich die G7 
im Jahr 2022 mit dem sogenannten Ocean Deal für 
einen ambitionierten Meeresschutz positioniert. Mit 
der anschließenden Unterzeichnung des UN-
Hochseeschutzabkommens (engl. Biodiversity Beyond National 
Jurisdiction; BBNJ) hat sich Deutschland zum Schutz 
der Biodiversität auf hoher See bekannt. Deutschland 
strebt eine schnelle Ratifizierung des BBNJ-
Abkommens an. Mit dem Abkommen können u. a.
Schutzgebiete auf hoher See eingerichtet werden, während 
Umweltverträglichkeitsprüfungen für relevante 
menschliche Aktivitäten direkt verbindlich geregelt 
sind. Das Abkommen hebt zudem die Bedeutung des 
Kapazitätsaufbaus und den Transfer von
Meerestechnologie für Entwicklungsländer hervor.
Auf europäischer Ebene zielt die EU­Mission Gesunde 
Ozeane und Gewässer (engl. Restore our Ocean and 
Waters) im EU­Forschungsrahmenprogramm
Horizont Europa auf den Schutz und die Wiederherstellung 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 328 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 329
der Gesundheit unserer Ozeane und Gewässer durch 
Forschung und Innovation, bürgerschaftliches
Engagement und Investitionen bis 2030 ab.
Sowohl die UN­Dekade als auch die EU­Mission haben 
die Bedeutung einer international vernetzten
Meeresforschung deutlich gemacht. Ein herausragendes
Beispiel für internationale Kooperation ist die
Polarforschungsexpedition MOSAiC, in die bis Oktober 2020 
mehr als 80 Forschungseinrichtungen aus 20 Ländern 
involviert waren. Die Expedition hat einen großen 
Beitrag für die Vernetzung der
Polarforschungscommunity geleistet und wird dazu weiterhin beitragen. 
Im Rahmen der europäischen Programminitiative 
JPI Oceans wurden im Berichtszeitraum
Maßnahmen (engl. Joint Actions) mit deutscher Beteiligung 
zu den Themen transdisziplinäre Ozeanforschung, 
Mikroplastik, aquatische Schadstoffe,
Unterwasserlärm, Umweltauswirkungen des Tiefseebergbaus, 
kumulative Effekte menschlicher Aktivitäten und 
blaue Bioökonomie gefördert. 2023 sind zudem zwei 
neue gemeinsame Maßnahmen zu Klimaschutz durch 
Meeres natur (Blue Carbon) sowie zur marinen
Lichtsituation gestartet worden.
In Zusammenarbeit mit der europäischen
Programminitiative JPI Climate fördert JPI Oceans im Rahmen 
der Maßnahme Climate Science for Oceans
transnationale Projekte zu Klimaforschung und Ozeanen. Dabei 
sollen Klimamodelle verbessert und Informationen 
für die Anpassung an den Klimawandel in Europa 
bereitgestellt werden. JPI Oceans fördert mit deutscher 
Beteiligung den Aufbau von Wissensplattformen 
(engl. knowledge hubs) zu Kohlenstoffkapazitäten der 
Ozeane, Wissenschaft für einen guten Umweltstatus 
sowie zu Altmunition im Meer.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  UNESCO Intergovernmental Oceanographic 
Commission (engl.)
 ↗ UN-Ozeandekade
 ↗ EU-Mission „Gesunde Ozeane und Gewässer“ (engl.)
 ↗ G7 Ocean Deal
 ↗ Unterzeichnung Hochseeschutzabkommen
 ↗ Polarforschungsexpedition MOSAiC (engl.)
 ↗ JPI Oceans (engl.)
 ↗ JPI Climate (engl.)
Die Forschungsmission CDRmare (Phase I 
2021 – 2024) zielt darauf ab, die Rolle der Ozeane 
bei der Entnahme und Speicherung von CO2 aus der 
Atmosphäre zu untersuchen. Dabei werden sowohl 
die Wechselwirkungen mit der Meeresumwelt, dem 
Erdsystem und der Gesellschaft betrachtet als auch 
geeignete Ansätze für die Überwachung, Zuordnung 
und Bilanzierung der Kohlenstoffspeicherung im 
Ozean in einer sich verändernden Umwelt
entwickelt. In der avisierten Anschlussförderung (Phase II 
2024 – 2027) wird der Missionsansatz weiter
gestärkt, der Transferaspekt hervorgehoben und der 
Beitrag der Sozialwissenschaften, insbesondere der 
Wirtschaftswissenschaften, akzentuiert.
Langfristig strebt CDRmare die Erstellung einer 
Marine Carbon Roadmap an. Diese Roadmap wird 
strategische Handlungsempfehlungen für die 
nachhaltige Nutzung der Kohlenstoffspeicherung 
im Ozean auf regionaler, überregionaler und
globaler Ebene liefern. Durch einen Stakeholderdialog 
sollen Perspektiven und Bedürfnisse verschiedener 
Interessengruppen berücksichtigt und
sichergestellt werden, dass die Forschungsergebnisse auf 
praxisrelevante Weise angewendet werden können.
CDRmare ist eine Forschungsmission der DAM und 
setzt sich aus sechs Verbünden mit insgesamt  
22 Partnereinrichtungen der Hochschul-, Ressort-  
und außeruniversitären Forschung sowie
Unternehmen zusammen. Gefördert im Rahmen des 
FONA-Forschungsprogramms MARE:N, stellen 
diese die verschiedenen Methoden der marinen 
CO
2
-Entnahme und -Speicherung (Alkalinisierung, 
Blue Carbon, künstlicher Auftrieb, CCS) in den 
Mittelpunkt ihrer Forschung.
Forschungsmission CDRmare
Plastikmüll – wie diese Verpackung einer japanischen
Nudelsuppe – befand sich an jeder der 13 von Senckenberg
untersuchten Tiefsee-Stationen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 329 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 330
Eine leistungsstarke, international wettbewerbsfähige  
und klimaneutrale maritime Wirtschaft ist von 
hoher gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Für die 
Forschung und Innovation in den sektorspezifischen 
Technologiesparten Schiffs­ und
Schifffahrtstechniken, Produktion und Meerestechniken gewinnen 
die großen Querschnittsthemen Digitalisierung, 
die Nutzung großer digitaler Datenbestände (Big 
Data) sowie Klima­ und Umweltschutz zunehmend 
an Bedeutung. Die Maritime Agenda 2025 und die 
Maritime Forschungs strategie 2025 bilden dafür den 
strategischen Rahmen der Bundesregierung für die 
Entwicklung innovativer, umwelt­ und
klimafreundlicher maritimer Technologien.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Maritime Agenda 2025
 ↗ Maritime Forschungsstrategie 2025
Klimaneutrale Antriebe und 
Schiffsverkehr
Die Klimaschutzziele bedeuten auch für die
maritime Wirtschaft und den Seeverkehr eine Abkehr von 
fossilen Kraftstoffen – eine maritime Energiewende 
im Sinne einer klimaneutralen Mobilität (●→  IV 1.2 
Erneuerbare und sichere Energieversorgung). Die
Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, die Erforschung, 
Entwicklung und den Markthochlauf von
alternativen klimaneutralen Kraftstoffen und
Antriebssystemen in der Schifffahrt – insbesondere von
Wasserstoff – voranzutreiben. 
Im Maritimen Forschungsprogramm unterstützt das 
BMWK FuE­Vorhaben mit einer Anwendung in der 
maritimen Branche am Standort Deutschland. Im 
Schwerpunkt MARITIME.green Propulsion werden 
Projekte gefördert, die Antriebe klimafreundlicher 
und Schifffahrt effizienter machen. Themen wie
fossilfreie Schifffahrt durch geschlossene
Kohlenstoffkreisläufe, Ammoniak als Kraftstoff, Gleichstromnetze 
5.4  Forschung für die maritime Wirtschaft 
und Schifffahrt
In einem Steuerstand mit Schifffahrtssimulation 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 330 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 331
auf Schiffen und Vermeidung von Methanschlupf 
beim Einsatz von Flüssigerdgas werden verstärkt in 
Projekten adressiert. Die im Schwerpunkt MARITIME.
value geförderten Projekte decken eine große
Bandbreite von Themen ab: von Sensortechnologien in
Verbindung mit intelligenten
Datenauswertungsverfahren über neue Konzepte zur Energieversorgung und 
die Entwicklung von Technologien zum autonomen 
Betrieb von Unterwasserfahrzeugen bis hin zu
Ansätzen zur Steigerung der Sicherheit und
Wirtschaftlichkeit im Betrieb von Offshore­Windparks.
Das BMDV fördert FuE zu sicherer und nachhaltiger 
Schifffahrt, maritimer Wirtschaft und hydrologische 
Managementaufgaben im Rahmen seiner
Ressortforschung. Mit der Gründung des DLR­Instituts für 
Maritime Energiesysteme in Geesthacht
(SchleswigHolstein) wird die Technologieentwicklung für eine 
Defossilisierung der Schifffahrt gestärkt. Dafür ist 
u. a. der Einsatz eines schwimmenden Demonstrators
sowie eines „digitalen Zwillings“ für Versuche mit
alternativen Antrieben und Komponenten geplant.
Im Rahmen des Maritimen Forschungsprogramms 
beteiligt sich Deutschland ferner an der europäischen 
Förderinitiative MarTERA, mit dem die
transnationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet maritimer und 
mariner Technologien durch die gezielte Förderung 
grenzüberschreitender
Forschungsverbundprojekte aus den nationalen Förderprogrammen gestärkt 
werden soll.
Das BMBF fördert im Rahmen des
WasserstoffLeitprojekts TransHyDE u. a. auch Technologien für 
den Schiffstransport von flüssigem Ammoniak. Ein 
Schwerpunkt ist dabei die Anwendung von
Ammoniak­Wasserstoff­Gemischen in Motoren für die
schiffund landseitige Energieversorgung sowie die
Entwicklung von dazu notwendigen Schiffsbetankungsanlagen 
(●→  IV 1.2 Erneuerbare und sichere Energieversorgung).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Maritimes Forschungsprogramm
 ↗  Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige 
Arbeitsplätze
 ↗ DLR-Institut für Maritime Energiesysteme
 ↗ BMDV-Ressortforschung
 ↗ Wasserstoff-Leitprojekt TransHyDE
Hafentechnologien
Nahezu jeder Wirtschaftszweig in Deutschland 
ist auf funktionierende Häfen und gut ausgebaute 
Infrastrukturen angewiesen. Vor dem Hintergrund 
tiefgreifender Transformationsprozesse, in denen sich 
die deutschen Häfen befinden, sowie der
Veränderungen im Welthandel hat das BMDV federführend für 
die Bundesregierung eine Nationale Hafenstrategie 
erarbeitet, um die Wettbewerbsfähigkeit des
Hafenstandorts Deutschland zu stärken. Die digitale
Transformation ist eines der fünf Handlungsfelder, ebenso 
Container-Terminal im Hamburger Hafen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 331 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 332
die Entwicklung der Häfen zu nachhaltigen
Knotenpunkten für die Energiewende und zu Drehkreuzen 
für die Verkehrsverlagerung sowie eine klimaneutrale 
Schifffahrt und Industrie.
Bereits seit 2016 werden anwendungsorientierte
FuEProjekte zu Innovativen Hafentechnologien (IHATEC) 
durch das BMDV in Demonstrationsräumen gefördert, 
um die Nachhaltigkeit und den Klima­ und
Umweltschutz zu verbessern sowie die digitale Infrastruktur, 
die Automatisierung und die Vernetzung von
Produktion und Logistik voranzutreiben. Im Rahmen des 
vierten Förderaufrufs wird das Programm IHATEC II 
auch 2024 fortgesetzt. 
Mit dem Programm Digitale Testfelder in Häfen (Digi-
Test) wird dazu passend der Aufbau von Testfeldern, 
die die Entwicklung und Erprobung digitaler Systeme 
und Infrastrukturen der Logistik 4.0 in deutschen 
See­ und Binnenhäfen ermöglichen, durch das BMDV 
gefördert und in 2024 fortgesetzt. Mit der Forschung 
und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an
Bundeswasserstraßen (DTW II) soll bis 2024 die hoch­ bis
vollautomatisierte Navigation in der Binnenschifffahrt 
unter Realbedingungen erprobt werden.
Im Rahmen der Important Projects of Common
European Interest (IPCEI) zum Thema Wasserstoff werden 
auch im maritimen Kontext Großvorhaben – z. B. zu 
wasserstoffbetriebenen Schiffen und Fähren –
gefördert. Ein regionaler Schwerpunkt dafür ist die Region 
Hamburg (●→  IV 1.2 Erneuerbare und sichere
Energieversorgung sowie ●→  Infobox: IPCEI
Wasserstoffprojekte in Hamburg).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Hafenstrategie
 ↗ Innovative Hafentechnologien (IHATEC)
 ↗ Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)
 ↗ Digitale Testfelder an Bundeswasserstraßen (DTW II)
 ↗ IPCEI Wasserstoff
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Für den Markthochlauf der Wasserstoffnutzung 
ist der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur 
von grundlegender Bedeutung. Als Hafen- und 
Industriestandort bietet die Region Hamburg dazu 
gute Voraussetzungen: Die Hansestadt bildet mit 
der Umsetzung von acht Wasserstoffprojekten, die 
bis 2028 mit mehr als 740 Mio. Euro vom Bund und 
Land Hamburg gefördert werden, einen regionalen 
Schwerpunkt im Rahmen der IPCEI-Förderung. 
In fünf der Projekte, vor allem zu
Hafentechnologie und maritimer Logistik, werden entlang der 
Wertschöpfungskette FuE-Vorhaben zur
Wasserstofferzeugung, zur industriellen Nutzung und zur 
Infrastruktur gebündelt. Dabei sollen u. a.
Brennstoffzellenfahrzeuge und wasserstoffbetriebene 
Schiffe und Personenfähren angeschafft,
Hafeninfrastruktur auf Wasserstoff umgestellt sowie die 
erforderliche Wasserstoff-Tankstelleninfrastruktur 
im Hamburger Hafengebiet aufgebaut werden. 
IPCEI Wasserstoffprojekte in 
Hamburg
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 332 – 
Die vergangenen Jahre sind zunehmend von gesellschaftspolitischen Herausforderungen und Krisen gekennzeichnet 
sowie von einem sich verschärfenden, in den digitalen Raum übergreifenden Systemwettbewerb.
Gesellschaftsspaltende und antidemokratische Tendenzen nehmen zu und bedrohen in Deutschland und in Europa die offene und 
freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie den gesellschaftlichen Frieden und Zusammenhalt. Vor diesem 
Hintergrund fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen, um die gesellschaftliche Resilienz sowie
Vielfalt und Zusammenhalt zu stärken. 
6  Gesellschaftliche Resilienz, Vielfalt 
und Zusammenhalt
Erfassen der Augenbewegungen eines Kindes beim 
Betrachten eines Buches am Max-Planck-Institut 
für empirische Ästhetik
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 334
Der Wandel der gesellschafts­ und
sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und
Transformationsprozesse geht einher mit Verunsicherung und 
Heraus forderungen für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die demokratische Kultur. Die Stärkung 
der gesellschaftlichen Resilienz, d. h. der Fähigkeit
einer Gesellschaft, schwierige Phasen und Ereignisse zu 
meistern und dabei wesentliche Funktionen wie einen 
offenen und inklusiven gesellschaftlichen Diskurs 
aufrechtzuerhalten, ist von grundlegender Bedeutung. 
Idealerweise bedeutet der Begriff Resilienz eine
Weiterentwicklung hin in eine zukunftsfähige
Gesellschaft, die innovationsfähig und krisenfest ist und 
dabei einen Ausgleich sucht zwischen den Hilfe­ und 
Unterstützungsbedarfen Schutzbedürftiger und den 
Möglichkeiten und Grenzen von
Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern. Vor dem Hintergrund der 
gesellschaftlichen Entwicklungen benennt auch die 
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation die
Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz, Vielfalt und des 
Zusammenhalts als eine ihrer zentralen Missionen. 
Forschung in den Geistes­, Kultur­ und
Sozialwissenschaften sowie sozialpolitische und ­rechtliche 
For schung kann zu einem besseren Verständnis von 
gesellschaftlichem Zusammenhalt beitragen und zum 
Erfolg für proaktive und an gemeinsamen Zielen
ausgerichtete Transformationsprozesse führen.
Gleichzeitig kann die Wissenschaftskommunikation einen 
Beitrag leisten, um den Dialog mit Bürgerinnen und 
Bürgern auf Augenhöhe zu suchen und das Vertrauen 
in die Wissenschaft zu stärken. Integrierende
Wirkungen haben auch Maßnahmen, die die Teilhabe der 
älteren Bevölkerung fördern. Zudem haben Soziale 
Innovationen, die von der Bundesregierung verstärkt 
in den Blick genommen werden, das Potenzial,
tragfähige und nachhaltige Lösungen für gesellschaftliche 
Herausforderungen bereitzustellen und
Transformationen sozialverträglicher zu gestalten. 
Schließlich kann auch Forschung zur zivilen
Sicherheit, zur Friedens­ und Konfliktforschung und
wehrwissenschaftliche Forschung Fähigkeiten zur
Identifikation, Prävention und Abwehr von Bedrohungen 
stärken und somit zur Sicherheitsvorsorge und 
Stärkung der Resilienz der Bevölkerung beitragen. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 334 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 335
In den vergangenen Jahren haben sich autoritäre 
Ideen, antidemokratische und menschenfeindliche 
Tendenzen, wie Rechtsextremismus, Rassismus, 
Antisemitismus, Antiziganismus, Islamismus sowie 
Verschwörungstheorien und Wissenschaftsskepsis, 
ausgebreitet. So wurde beispielsweise die COVID­
19­Pandemie von einer enormen Verbreitung von 
Verschwörungsmythen und irreführenden
Behauptungen begleitet, die schließlich zu erheblicher 
Impf skepsis bis hin zu einer Radikalisierung in Teilen 
der Bevölkerung führte. Die geistes­, kultur­ und 
sozialwissenschaftliche Forschung kann wichtige 
Erkenntnisse für die Ursachenergründung dieser 
Entwicklungen liefern. Auf dieser
Wissensgrundlage kann sie zudem dazu beitragen, Maßnahmen 
der Prävention und Bekämpfung zu entwickeln, 
um Krisen und Transformationsprozesse besser zu 
bewältigen, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu 
stärken sowie demokratische Strukturen zu festigen, 
zu moderni sieren und zu schützen. Aktuell erarbeitet 
die Bundes regierung unter dem Motto „Gemeinsam 
für Demokratie und gegen Extremismus“ eine
ressortübergreifende Strategie für eine starke, wehrhafte
Demokratie und eine offene und vielfältige Gesellschaft. 
Um den Beitrag der Geistes­, Kultur­ und
Sozialwissenschaften zur Entwicklung einer lebenswerten 
sowie transformations­ und innovationsfähigen 
Gesellschaft zu stärken, hat das BMBF das
Rahmenprogramm Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten 
aufgelegt. Das Programm unterstützt die geistes­ und 
sozialwissenschaftliche Forschung über die
siebenjährige Laufzeit bis 2025 mit insgesamt ca. 700 Mio. Euro. 
Im Mittelpunkt des aktuellen Programms stehen drei 
Schwerpunkte. Erstens wird Forschung gefördert, die 
Orientierungs­, Entscheidungs­ und
Handlungswissen bereitstellt, mit denen gesellschaftliche
Herausforderungen bewältigt werden können. Zweitens 
werden geeignete Freiräume geschaffen, innerhalb 
derer auch unkonventionelle Forschungsfragen
beantwortet werden können und in denen
internationale Zusammenarbeit stattfinden kann. Drittens 
6.1  Forschung in den Geistes-, Kultur- und 
Sozialwissenschaften
Teilnehmende eines Hörspaziergangs „Echt authentisch“ durch Potsdam vom Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung. Der Audiowalk ist ein 
Projekt des Leibniz-Forschungsverbunds „Wert der Vergangenheit“.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 335 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 336
sollen Forschungsdateninfrastrukturen ausgebaut 
werden, um Ressourcen, Werkzeuge und
Methodenkenntnisse über Fachgebiete hinweg zu verbessern. 
Zudem soll risikoreicher Forschung, um sich z. B. auch 
neuen, unorthodoxen Fragen zuzuwenden oder neue 
Formen der Zusammenarbeit zu entwickeln, mehr 
Raum gegeben und die Anwendungsorientierung der 
geistes­, kultur­ und sozialwissenschaftlichen
Forschung gestärkt werden. 
Als Teil des Rahmenprogramms wurde u. a. eine 
Förderrichtlinie veröffentlicht, die die langfristigen 
Auswirkungen der COVID­19­Pandemie auf die 
Gesellschaft und die Chancen, die sich aus der
Erfahrung mit der Pandemie ergeben, in den Blick nimmt. 
In diesem Rahmen werden im bis 2026 reichenden 
Förderzeitraum geistes­ und sozialwissenschaftliche 
Forschungsvorhaben unterstützt, die verschiedene 
Aspekte adressieren. Dazu zählen u. a. die
Untersuchung der Maßnahmen, mit denen auf die COVID­
19­Pandemie reagiert wurde, und der Probleme, die 
durch die Krise ans Licht gebracht wurden.
Nach den rassistisch motivierten Attentaten von 
Hanau und Halle wurde ein Kabinettsausschuss zur 
Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus eingerichtet, woraufhin beschlossen wurde, die 
Forschung zu Rassismus und Rechtsextremismus 
stärker zu fördern, auszubauen und in der
Hochschullandschaft zu verankern. Auf dieser Grundlage hat das 
BMBF eine Förderrichtlinie Aktuelle und historische 
Dynamiken von Rechtsextremismus und Rassismus ins 
Leben gerufen. In diesem Kontext werden seit Anfang 
2023 Forschungsprojekte gefördert, die nicht nur  
Ur sachen und Folgen erforschen, sondern auch
Handlungsempfehlungen für Politik, (Sicherheits­)
Behörden und die Zivilgesellschaft erarbeiten. Zudem wird 
der Aufbau von Nachwuchsgruppen an Hochschulen 
mit dem Fokus auf Rassismus­ und
Rechtsextremismusforschung gefördert. Seit Juni 2023 ist zudem das 
Datenportal für Rassismus­ und
Rechtsextremismusforschung (DP­R|EX) online, das eine leistungsstarke 
Dateninfrastruktur aufbaut, die Verfügbarkeit und 
Zugänglichkeit qualitativ hochwertiger
Forschungsdaten verbessert, die Sichtbarkeit existierender Daten 
erhöht und Anreize für das Teilen von Daten schafft.
Neben Forschungsprojekten zu Rassismus und
Rechtsextremismus liegen zwei weitere Schwerpunkte  
auf der Förderung von Forschung zu Antisemitismus 
sowie zum radikalen Islamismus. In Bezug auf die 
Untersuchung von Dynamiken und Facetten des
Antisemitismus werden seit Mitte 2021 zehn
Forschungsverbünde mit insgesamt 31 Teilvorhaben gefördert. 
Sie haben einen interdisziplinären Charakter und 
involvieren Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler aus verschiedenen Fachbereichen wie Theologie, 
Pädagogik, Politik­ und Rechtswissenschaft. 
Die 2022 von der Bundesregierung beschlossene
Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches 
Leben hebt die Rolle der Antisemitismusforschung 
hervor. Die Zunahme antisemitischer Vorfälle nach 
dem Angriff der Hamas auf Israel veranschaulicht die 
Bedeutsamkeit dieser Maßnahme. Im Sinne
evidenzbasierten Handelns soll dafür das Wissen über
Antisemitismus, die Wirksamkeit von Maßnahmen zur 
Antisemitismusbekämpfung sowie zu den
Lebensrealitäten von Jüdinnen und Juden erweitert werden. Im 
Mai 2023 hat das BMBF Vertreterinnen und Vertreter 
aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zu einer 
Tagung zur Antisemitismusforschung geladen. Das 
BMBF fördert etwa ein Dutzend Vorhaben der
Grundlagen­ und anwendungsorientierten Forschung zum 
Antisemitismus, mit deren Hilfe Wissen geschaffen 
werden soll, um Antisemitismus in all seinen Formen 
zu analysieren und zum Kampf gegen Antisemitismus 
beizutragen. Vor diesem Hintergrund hatte die
Veranstaltung das Ziel, den Transfer und die Vermittlung 
dieser Forschungsergebnisse in die Praxis und die 
Gesellschaft zu befördern. 
Zudem hat die Bundesregierung 2022 die Nationale  
Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“  
zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in 
Deutsch land beschlossen. Die Strategie betont, dass 
die Forschung zu Antiziganismus einen wichtigen 
Baustein für die Bundesregierung darstellt, um
Umsetzungsbedarfe zu erkennen und entsprechend
steuern zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen 
zu Mechanismen, Funktionen und Auswirkungen von 
Antiziganismus, Formen institutioneller
Diskriminierung sowie Bevölkerungseinstellungen gegenüber 
Sinti und Roma. Auch der Bericht der Unabhängigen 
Kommission Antiziganismus beinhaltet
umfangreiche Empfehlungen im Bereich Forschung.
Den Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam in 
Deutschland und Europa widmen sich bis 2024 rund 
100 Forschende in zwölf Forschungsvorhaben. Das 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 336 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 337
Transfervorhaben RADIS unterstützt diese bei der 
internen Vernetzung und fördert einen engen Dialog 
mit Praxispartnern. RADIS kommuniziert
gemeinsame Ergebnisse und unterstützt den Wissenstransfer  
in Politik, Verwaltung und Fachpraxis. 
Mit dem Ende 2019 etablierten „Monitoringsystem und 
Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA) fördern 
BMBF und BMI einen breit angelegten
Forschungsverbund im Kontext der zivilen Sicherheitsforschung 
zur fortlaufenden Beobachtung des
Radikalisierungsgeschehens in Deutschland (●→  IV 6.6 Sicherheit und 
Bevölkerungsschutz). Damit sollen Entwicklungen 
schneller erkannt werden, die darauf hindeuten, dass 
radikaler Protest droht in Gewalt, in Extremismus oder 
gar Terrorismus umzuschlagen. Zum anderen fungiert 
MOTRA als ein zentraler Informations­Hub, über den 
ein umfassender Wissenstransfer zwischen
Wissenschaft, Praxis und Politik geschieht. 
2020 ist das vom BMBF geförderte Forschungsinstitut 
Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) gegründet 
worden, das verschiedene Aspekte gesellschaftlichen 
Zusammenhalts erforscht und dabei Leitfragen zum 
Begriff, zu Entstehungsbedingungen, Gefährdungen 
und Wirkungen gesellschaftlichen Zusammenhalts 
nachgeht. Unter dem Dach des FGZ werden an elf 
Standorten von Hochschul­ und Forschungsinstituten 
aktuell mehr als 80 Forschungsprojekte durchgeführt. 
Diese zeichnen sich durch ihre thematische,
disziplinäre sowie methodische Pluralität aus. Neben der
Forschung ist der Wissenstransfer ein zentrales Anliegen 
des Instituts, das sich dafür einsetzt, mit innovativen 
Formaten eine kollaborative Wissensproduktion von 
Forschung und Gesellschaft zu befördern. Darüber 
hinaus bietet das FGZ eine eigene Dateninfrastruktur 
sowie ein Aus­ und Weiterbildungsprogramm für den 
wissenschaftlichen Nachwuchs.
Der institutionell vom BMI geförderte, unabhängige 
Sachverständigenrat für Integration und Migration 
stellt einen wichtigen Baustein der
wissenschaftsbasierten Politikberatung dar. Über seinen
wissenschaftlichen Stab betreibt der Sachverständigenrat 
eigenständige, anwendungsorientierte Forschung im 
Bereich Integration und Migration. 
Das vom BMFSFJ geförderte Deutsche Zentrum für 
Integrations­ und Migrationsforschung (DeZIM)  
arbeitet zu Fragen von Integration und Migration,  
zu Konsens und Konflikt, zu gesellschaftlicher 
Teilhabe und Vielfalt sowie zu Diskriminierung 
und Rassismus. Das DeZIM besteht aus dem
DeZIMInstitut in Berlin und einem bundesweiten Netzwerk 
von insgesamt sieben Forschungseinrichtungen 
(DeZIM­Forschungsgemeinschaft). Zentrale Aufgaben 
sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung, 
die wissenschaftsbasierte Politikberatung und die 
Vernetzung der Forschungslandschaft. Angesiedelt 
am DeZIM ist der Nationale Diskriminierungs­ und 
Rassismusmonitor (NaDiRa), der Ursachen, Ausmaß 
und Folgen von Rassismus in Deutschland untersucht. 
Daneben ist im Januar 2023 auch das bundesweite  
Wissensnetzwerk Rassismusforschung, zu dem vier 
Partnerinstitute gehören, etabliert worden. Das 
Netzwerk wird vom BMBF zunächst für fünf Jahre 
gefördert und vom DeZIM geleitet und koordiniert.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zwei 
Förderlinien eingerichtet, um mit Antiziganismus 
und antislawischem Rassismus zwei Phänomene zu 
erforschen, die bisher noch nicht ausreichend in der 
Forschungslandschaft verankert sind. In den
insgesamt fünf Forschungsprojekten der beiden
Förderlinien wird ein partizipativer Ansatz verfolgt, der auch 
Selbstorganisationen diskriminierter Menschen und 
Beratungsstellen einbindet. In einer weiteren
Förderlinie werden vier Projekte zu innovativen Methoden 
zur Erforschung von Diskriminierung gefördert.
Blick in die neue Dauerausstellung der Dokumentation Obersalzberg, 
konzipiert und fachlich betreut vom Institut für Zeitgeschichte  
München−Berlin
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 337 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 338
Mit den Käte Hamburger Kollegs für
Geisteswissenschaftliche Forschung lädt das BMBF
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt jeweils 
für zwölf Monate nach Deutschland ein. Als Fellows 
erhalten sie Freiräume für geisteswissenschaftliche 
Spitzenforschung: Während sie in dieser Zeit von vielen 
Verpflichtungen des wissenschaftlichen Alltags
freigestellt sind, können sie sich der Erforschung eines selbst 
gewählten Themas widmen. Oft handelt es sich dabei 
um neue, innovative Fragestellungen. Im Jahr 2024 
starten zwei neue Käte Hamburger Kollegs, die sich mit 
der Rolle kulturellen Erbes für die globale Gesellschaft 
beschäftigen. Ein Kolleg rückt mit einer neuen Form 
von Heritage Studies geisteswissenschaftliche
Perspektiven auf global­gesellschaftliche Umwälzungsprozesse 
in den Mittelpunkt, während das zweite Kolleg
„Kulturelle Praktiken der Reparation“ analysiert. 
Der Rat für Sozial­ und Wirtschaftsdaten (RatSWD) –  
ein Mitglied des Konsortiums für die Sozial­,
Verhaltens­, Bildungs­ und Wirtschaftswissenschaften  
(KonsortSWD) – unterstützt als unabhängiges
Gremium Bund und Länder. Neben der
Beratungsfunktion bietet der Rat Vertreterinnen und Vertretern  
aus Wissenschaft und Datenproduktion ein
Austauschforum zur Verbesserung des Zugangs zu qualitativ 
hochwertigen, wissenschaftlich wertvollen Daten –  
im Rahmen der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) (●→  III 1.2 Wissenschaftliche
Forschungsinfrastrukturen). Der Rat erstellt darüber 
hinaus Stellungnahmen und
Handlungsempfehlungen und behält sowohl rechtliche als auch technische 
Entwicklungen im Blick. Über das European Strategy 
Forum on Research Infrastructures (ESFRI) wird
zudem die internationale Anschlussfähigkeit deutscher 
Forschungsinfrastrukturen der Geistes­ und
Sozialwissenschaften gesichert.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Geistes- und Sozialwissenschaften
 ↗  Rahmenprogramm Gesellschaft verstehen – 
Zukunft gestalten
 ↗  Gesellschaftliche Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie
 ↗ Forschung zu Extremismus und Radikalisierung
 ↗  Datenportal für Rassismus- und
Rechtsextremismusforschung
 ↗  Nationale Strategie gegen Antisemitismus und 
für jüdisches Leben
 ↗  Nationale Strategie „Antiziganismus bekämpfen, 
Teilhabe sichern!“
 ↗  Transfervorhaben RADIS – Forschung zum radikalen 
Islam
 ↗ Tagung zur Antisemitismusforschung
 ↗  Forschungsverbund Monitoringsystem und 
Transferplattform Radikalisierung (MOTRA)
 ↗ Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt
 ↗ Sachverständigenrat für Integration und Migration
 ↗  Deutsches Zentrum für Integrations- und  
Migrationsforschung (DeZIM)
 ↗ Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Förderlinien
 ↗ Käte Hamburger Kollegs
 ↗ Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)
 ↗  ESFRI – European Strategy Forum on Research  
Infrastructures (engl.)
Das Deutsche Historische Museum (DHM) hat 
mit finanzieller Unterstützung des BMBF, der 
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und 
Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder 
die Sammlung Wolfgang Haney erworben, die 
von großer Bedeutung für die
Antisemitismusforschung ist. Die Sammlung, die 15.000 Objekte zur 
Geschichte des Antisemitismus umfasst, wird im 
Rahmen des Verbundprojekts „Der Sammler und 
seine Dinge“ gemeinsam mit dem Zentrum für 
Antisemitismusforschung (ZfA) an der Technischen 
Universität Berlin erforscht. 
Sammlung Wolfgang Haney 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 338 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 339
6.2  Sozialpolitische und sozialrechtliche 
Forschung
Eine evidenzbasierte Sozialpolitik ist angewiesen auf 
fundierte wissenschaftliche Analysen aktueller
Entwicklungen in Gesellschaft und Arbeitswelt und deren 
Auswirkungen auf bestehende sozialpolitische
Arrangements. Unabhängige und frühzeitige Analysen
langfristiger Trends sind wichtig, um politischen
Gestaltungsbedarf zu erkennen und darauf aufbauend entsprechende 
Maßnahmen entwickeln zu können, um den Sozialstaat 
in Deutschland zukunftsfähig zu machen. 
Um Forschung und Lehre im Bereich Sozialpolitik 
an deutschen Universitäten und Fachhochschulen zu 
stärken, hat das BMAS bereits 2016 das Fördernetzwerk 
Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) ins Leben 
gerufen. Über das FIS werden Stiftungsprofessuren, 
Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekte zu
aktuellen sozialpolitischen Forschungsthemen gefördert. 
Darunter sind auch Projekte, die der Vernetzung der 
verschiedenen Institutionen im Bereich der
Sozialpolitikforschung bundesweit mit dem Ziel dienen, den 
wissenschaftlichen Austausch zu unterstützen und 
Synergien nutzbar zu machen. Die ab 2024 geförderten 
Stiftungsprofessuren haben ein breites
Forschungsspektrum. Sie befassen sich mit Kindheit und Jugend in einer 
inklusiven Gesellschaft, untersuchen die
Zusammenhänge von Sozialpolitik und Migration im politischen 
Mehrebenensystem Deutschlands sowie international 
vergleichend und analysieren die Umsetzung
sozialpolitischer Maßnahmen im Bereich der sozialen
Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen. 
Des Weiteren werden ab 2024 neue Nachwuchsgruppen 
gefördert, die den Einfluss von Krisenantizipation auf 
sozialpolitische Institutionen und Prozesse untersuchen 
sowie sich mit den Auswirkungen der ökologischen 
Transformation auf die Arbeitsnachfrage und den
Folgen für Arbeitnehmende und Sozialpolitik befassen.
Das FIS fördert auch das Deutsche Institut für
Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS), das im Juni 2021  
gegründet wurde. Die Projektförderung läuft für fünf  
Jahre bis 2026. Die Förderung soll perspektivisch 
verste tigt und das DIFIS zu einem sozialpolitischen 
Forschungs institut entwickelt werden. Es versteht sich 
als unabhängiger Thinktank und agiert als
Serviceeinrichtung der sozialpolitischen Forschung, Lehre und 
Politikberatung in Deutschland, die vernetzt, forscht 
und berät. Das DIFIS bringt auch neue Forschung in 
sechs themenübergreifenden und interdisziplinären 
Forschungsfeldern auf den Weg. Die Frage, wie
Sozialpolitik zur gesellschaftlichen Resilienz beitragen und 
nachhaltig gestaltet werden kann, wird dabei ebenso 
in den Blick genommen wie Migrations­ und
Gleichstellungsfragen, die Rolle des Arbeitsmarktes und der 
Lebenslaufgestaltung für die soziale Sicherung oder die 
Steuerung und Organisation von Sozialpolitik sowie 
ihre politischen und gesellschaftlichen Folgen.
Darüber hinaus setzt das BMAS die klassischen
Elemente der Ressortforschung – angesiedelt an der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – ein, 
um künftige sozialpolitische Entscheidungen
frühzeitig vorzubereiten und um die Anforderungen zur 
Gestaltung entsprechender Maßnahmen zu ermitteln. 
Mit der 2008 von Deutschland ratifizierten UN-
Behindertenrechtskonvention wurde ein moderner
Behinderungsbegriff implementiert – orientiert an der International 
Classification of Functioning, Disabili ty and Health (ICF). 
Behinderung wird in diesem Sinne als Folge einer
Wechsel wirkung zwischen Beein trächti gung(en) und
einstellungs­ und umweltbedingten Barrieren verstanden. Die 
Vertrags staaten verpflichten sich zur Sammlung
geeigneter Infor matio nen, einschließlich statistischer Angaben 
und Forschungsdaten, die es ermöglichen sollen,
politische Konzepte zur Durchführung dieses
Übereinkommens auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund 
wird derzeit die zweite Befragungswelle der 2016 
durchs BMAS ins Leben gerufenen
Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung 
durchgeführt. Die so erhobenen Daten sind eine
wichtige Grundlage für die Teilhabeberichterstattung der 
Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen 
mit Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie 
weitergehende sozialwissenschaftliche Forschung.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗  Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung
 ↗  Deutsches Institut für Interdisziplinäre
Sozialpolitikforschung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 339 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 340
Wissenschaftliche Erkenntnisse können wichtige 
Beiträge liefern, um aktuelle Herausforderungen zu 
bewältigen. Damit die Wissenschaft damit jedoch 
erfolgreich sein kann, bedarf es eines gelingenden 
Transfers ihrer Erkenntnisse in Gesellschaft und
Politik und eines öffentlichen Diskurses über die
Implikationen dieser Erkenntnisse. 
Wissenschaftskommunikation
Gemäß dem jährlich veröffentlichten
Wissenschaftsbarometer genießen Wissenschaft und Forschung in 
Deutschland bei einer deutlich überwiegenden
Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hohes Vertrauen: Im 
Jahr 2022 gaben 62 % der Befragten an, dass sie
Wissenschaft „eher“ oder „voll und ganz“ vertrauen. In 
den letzten Jahren, z. B. während der COVID­19­
Pandemie, ist jedoch auch deutlich geworden, dass sich 
ein Teil der Bevölkerung dem aufgeklärten Diskurs 
entzieht und Antworten in nicht wissenschaftlichen 
Erklärungsmodellen sucht. Um diesen Entwicklungen 
entgegenzuwirken und das Vertrauen in Wissenschaft 
und Forschung zu festigen, hat sich die
Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf das Ziel
verständigt, die Wissenschaftskommunikation strategisch zu 
stärken. Anspruch ist es dabei, wissenschaftliche
Erkenntnisse, die gesellschaftliche Relevanz aufweisen, 
aktiv, barrierefrei und zielgruppengerecht zu
vermitteln und auch Bevölkerungssegmente, die bislang zu 
wenig adressiert wurden, zu erreichen. 
Für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der 
Wissenschaftskommunikation in Deutschland hat das 
BMBF die #FactoryWisskomm als Diskursplattform 
etabliert. Diese folgt einem transdisziplinären Ansatz 
und führt Akteurinnen und Akteure sowie
Interessengruppen aus Wissenschaft, Kommunikation, Politik, 
Wirtschaft, Medien und Zivilgesellschaft zusammen. 
Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für wirksame 
und verantwortungsbewusste
Wissenschaftskommunikation zu schaffen, die einerseits relevante neue 
Erkenntnisse vermittelt und andererseits Einblicke in 
die Forschungsprozesse selbst ermöglicht. In der ersten 
Arbeitsphase der #FactoryWisskomm entwickelten 
Fachleute Handlungsempfehlungen für ein
verantwortliches Agieren und nachhaltiges Wirken von
Wissenschaft im Austausch mit der Gesellschaft. Darauf 
baut die zweite Phase auf, die bis 2025 fortgesetzt wird 
und die Umsetzung der Empfehlungen in den Fokus 
setzt. Gleichzeitig öffnet sich die #FactoryWisskomm 
in Richtung weiterer Stakeholder, um neue Themen 
und Synergien für die Wissenschaftskommunikation 
zu identifizieren. Der Diskursprozess wird durch drei 
Netzwerkkonferenzen im September 2022, März 2024 
und Sommer 2025 flankiert. 
Anknüpfend an Impulse, die im Rahmen der
Arbeitsgruppe „Forschungsfeld Wisskomm“ von #
FactoryWisskomm erarbeitet wurden, hat das BMBF im 
September 2022 eine Richtlinie zur Förderung von 
Forschungsvorhaben veröffentlicht, die zu einem
tieferen Verständnis von Wissenschaftskommunikation 
beitragen können. Gefördert werden seit November 
2023 elf interdisziplinäre Forschungsvorhaben. Diese 
fokussieren auf Themenbereiche, die mit einer hohen 
gesellschaftlichen Betroffenheit und politischem 
Handlungsdruck verbunden sind, wie z. B.
Desinformation, Kommunikation von Unsicherheiten und 
Misstrauen oder Künstliche Intelligenz (KI) in der 
Wissenschaftskommunikation. Zudem werden Ziele 
und Funktionen von
Wissenschaftskommunikation, neue (digitale) Arenen der Kommunikation und 
grundlegende Änderungen im Verhältnis von
Wissenschaft und Gesellschaft untersucht und reflektiert. 
Daneben verfügt das BMBF über weitere etablierte 
und reichweitenstarke Plattformen und Formate der 
Wissenschaftskommunikation und entwickelt diese 
stetig weiter. Bei den Wissenschaftsjahren handelt es 
sich dabei um die größte
institutionenübergreifende Initiative der Wissenschaftskommunikation in 
Deutschland. Sie werden vom BMBF gemeinsam mit 
der Initiative Wissenschaft im Dialog ausgerichtet. Ziel 
ist es, die Öffentlichkeit stärker für Wissenschaft und 
Forschung zu interessieren und mit Bürgerinnen und 
Bürgern in den Dialog zu treten. Entwicklungen in der 
Forschung werden so transparenter und zugänglicher. 
6.3  Wissenschaftskommunikation und 
wissenschaftliche Politikberatung 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 340 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 341
Junge Menschen und insbesondere auch Zielgruppen,  
die bislang nur wenig Berührungspunkte mit
Wissenschaft hatten, sollen angesprochen werden und 
die Wissenschaftsmündigkeit von Bürgerinnen und 
Bürgern gefördert werden. Gleichzeitig sind die
Formate der Wissenschaftsjahre nicht nur partizipativ, 
sondern auch experimentell und zielen darauf ab, 
inno vative Methoden der
Wissenschaftskommunikation zu erproben und weiterzuentwickeln. Unter 
dem Motto „Nachgefragt!“ stand 2022 das Fragen an 
die Wissenschaft selbst im Mittelpunkt. Die
Forschung zum Weltall und Raumfahrt war Thema 2023  
(●→  IV 5.1 Erforschung des Universums). Das
Wissenschaftsjahr 2024 beschäftigt sich mit dem Thema  
Freiheit (●→  Infobox: Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit). 
Das Ziel, Interesse an und Neugier auf Wissenschaft zu 
fördern, verfolgt auch das Futurium – ein
Ausstellungsund Veranstaltungsort im Zentrum von Berlin. Hier 
findet ein offener und freier Austausch über
Zukunftsvorstellungen, ­ideen und ­wünsche statt. Bürgerinnen 
und Bürgern werden hier zahlreiche wissenschaftliche 
und technische Entwicklungen präsentiert.
Gleichzeitig können sie sich selbst aktiv an der Diskussion über 
die Gestaltung der Zukunft beteiligen und Ideen zur 
Lösung nationaler und globaler Aufgaben entwickeln. 
Zudem bietet das Futurium­Lab Möglichkeiten zum 
Erfinden, Ausprobieren und Experimentieren – z. B. 
können Besucherinnen und Besucher im
FabricationLaboratory eigene Prototypen erstellen oder an einem 
Hackathon teilnehmen, bei dem ein Projekt aus
verschiedenen Perspektiven entwickelt wird. Neben dem 
Bund sind am Futurium deutsche
Wissenschaftsorganisationen, in Deutschland forschende Unternehmen 
und wissenschaftsfördernde Stiftungen beteiligt. 
Eine Zielgruppe der Wissenschaftskommunikation 
stellen junge Menschen dar, die – in Ergänzung zu 
den Wissenschaftsjahren – mit weiteren passenden 
Angeboten angesprochen werden. So initiierte das 
BMBF die „Forschungsbörse“, über die Schülerinnen 
und Schüler in den Austausch mit Forschenden zu 
ihren Forschungsthemen gelangen, und gibt mit 
„forscher – Das Magazin für Neugierige“ ein
kindgerecht aufbereitetes Angebot mit aktuellen
wissenschaftlichen Themen für Acht­ bis Zwölfjährige 
heraus. Als „Innovations­Botschafter“ reist seit 2017 
der InnoTruck ganzjährig durch Deutschland und 
zeigt anschaulich, welche wichtige und positive Rolle 
Innovationen in unserem Alltag spielen. 
Darüber hinaus setzt sich das BMBF für die Stärkung 
des Wissenschaftsjournalismus ein, der als zentraler 
Baustein nachhaltiger Wissenschaftskommunikation 
verstanden wird. Das BMBF fördert die
Prozessbegleitung des Innovationsfonds
Wissenschaftsjournalismus. Dieser unterstützt, angesiedelt bei der
Wissenschaftspressekonferenz (WPK), mithilfe mehrerer 
Stiftungen risikobereite Gründerinnen und Gründer, 
um den Wissenschaftsjournalismus mit innovativen 
Formaten und Vermittlungskonzepten in das digitale 
Zeitalter zu transformieren. Die Prozessbegleitung 
verfolgt neben dem wissenschaftlichen
ErkenntnisAnlässlich des 75. Jahrestages des
Grundgesetzes sowie des 35. Jahrestages des Mauerfalls im 
November 2024 wurde das Thema Freiheit für das 
Wissenschaftsjahr 2024 ausgewählt. In diesem 
Rahmen werden unterschiedliche Zielgruppen 
aus der Gesellschaft dazu eingeladen, Fragen zur 
Freiheit zu diskutieren und über die Antworten 
konstruktiv zu streiten. Im Mittelpunkt stehen 
drei Aspekte, bei denen es um das Verständnis von 
Freiheit im Jahr 2024, der Freiheit künftiger
Generationen sowie der Freiheit in Europa und weltweit 
geht. Unter dem Dach des Wissenschaftsjahres 
werden Vorhaben der
Wissenschaftskommunikation gefördert, die niedrigschwellige
Beteiligungsangebote schaffen und einen trans- und
interdisziplinären Ansatz verfolgen, Forschende einbeziehen 
und Partner miteinander vernetzen.
Moderatorin Shelly Kupferberg, Professorin Alena Buyx und 
Katharina Lezius bei der Eröffnungsveranstaltung des
Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit
Wissenschaftsjahr 2024 – Freiheit
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 341 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 342
gewinn das Ziel, evidenzbasierte Entscheidungen 
in der Konzeption und der fortlaufenden, iterativen 
Weiterentwicklung des Fonds zu treffen. 
Zudem stärkt das BMBF den unabhängigen
Wissenschaftsjournalismus durch Projektförderung des 
Science Media Centers (SMC) als Intermediär für 
unabhängige und evidenzbasierte Berichterstattung. 
Unterstützt wird das SMC Lab, das Entwicklungslabor 
des SMC, das an der Weiterentwicklung und
Optimierung informationstechnologischer Werkzeuge und 
Softwarelösungen für den modernen datenbasierten 
Wissenschaftsjournalismus arbeitet. 
Um den Austausch zwischen Wissenschaft und
Gesellschaft aktiv zu stärken und informiertes
Vertrauen in Wissenschaft zu unterstützen, hat das BMBF 
im Herbst 2021 seine Projektförderung angepasst. 
Wissenschaftskommunikation ist nun als integraler 
Bestandteil in der Förderpraxis verankert –
unabhängig vom jeweiligen wissenschaftlichen
Forschungsgegenstand. So soll der Dialog zwischen Wissenschaft 
und Öffentlichkeit fester Bestandteil geförderter 
Forschungsaktivitäten werden. Eine Beratungseinheit 
Wissenschaftskommunikation wurde eingerichtet, 
um die Implementierungs­ und Etablierungsphase der 
neuen Förderpraxis zu begleiten. Das Serviceangebot 
umfasst Einzelberatungen, virtuelle
Informationsveranstaltungen und moderierte
Erfahrungsaustausche sowie themen bezogene Handreichungen und 
Leitfäden.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Wissenschaftskommunikation
 ↗ #FactoryWisskomm
 ↗  Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben 
zur Wissenschaftskommunikation
 ↗ Wissenschaftsjahre
 ↗ Fachseite Wissenschaftsjahre
 ↗ Futurium
 ↗ Wissenschaft im Dialog
 ↗ Forschungsbörse 
 ↗ forscher – Das Magazin für Neugierige
 ↗ InnoTruck
 ↗ Wissenschaftsjournalismus
 ↗ Innovationsfonds Wissenschaftsjournalismus
 ↗  SMC Lab – Entwicklungslabor des Science Media 
Center 
 ↗ Falling Walls Conference (engl.)
Die vom BMBF geförderte Falling Walls Conference 
bringt jedes Jahr führende Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftler aus aller Welt, darunter auch 
Nobelpreisträgerinnen und Nobelpreisträger, nach 
Deutschland. Sie stellen ihre Forschungsprojekte vor, 
die in den jeweiligen Forschungsgebieten zu
entscheidenden Durchbrüchen geführt haben. Im Sinne der 
Freiheit des Denkens und der Wissenschaftsfreiheit 
bietet die Falling Walls Conference bahnbrechenden 
Ideen aus der Forschung, die globale
Herausforderungen in den Blick nehmen, eine Bühne und macht 
diese für ein breites Publikum zugänglich.
Falling Walls Conference
Die Teilnehmenden des Plenary Table mit dem Thema „Precision 
Prevention in Health: The Power of Genomics“ bei der Falling Walls 
Conference 2023
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 342 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 343
Wissenschaftliche Politikberatung
Wissenschaftliche Erkenntnisse sind von
fundamentaler Bedeutung für eine evidenzbasierte Politik und 
deren gesellschaftliche Akzeptanz – das hat nicht 
zuletzt die COVID­19­Pandemie deutlich vor Augen 
geführt. Aber auch im Rahmen der politischen
Gestaltung und der notwendigen Transformationsprozesse 
bedarf es in zunehmendem Maße der
wissenschaftlichen Politikberatung. Hier sieht die Bundesregierung 
laut Zukunftsstrategie Forschung und Innovation alle 
staatlich geförderten Institutionen der Wissenschaft, 
Forschung und Lehre in der Pflicht.
Deutschland verfügt über eine ausdifferenzierte 
Landschaft der wissenschaftlichen Politikberatung: 
Ressortforschungseinrichtungen im Geschäftsbereich 
verschiedener Ministerien betreiben aufgabenbezogen 
wissenschaftsbasierte Beratung und besitzen
Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit.
Daneben bestehen von der Bundesregierung eingerichtete 
Sachverständigengremien, wie die
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), der Zukunftsrat 
beim Bundeskanzler, das Forum #Zukunftsstrategie, 
der Sachverständigenrat für Integration und
Migration (●→  IV 6.1 Forschung in den Geistes-, Kultur- und 
Sozialwissenschaften) und der Sachverständigenrat 
zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung („die Wirtschaftsweisen“). Auch Akademien, 
wie die Leopoldina als Nationale Akademie der
Wissenschaften oder die Deutsche Akademie der
Technikwissenschaften (acatech), nehmen fächerübergreifend 
Stellung zu langfristigen Fragestellungen (●→  II 1.3 
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen). 
Gleichzeitig bieten sich mit der zunehmend
datenintensiven Forschung und deren agilen Formaten 
neue Möglichkeiten für wissenschaftliche
Politikberatung, da Wissen schneller und effizienter aufbereitet 
und für politische Entscheidungsfindung nutzbar 
gemacht werden kann (●→  Infobox:
Wissenschaftsbasierte Politikberatung in Krisensituationen).
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
 ↗ Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
 ↗ acatech
 ↗  Stifterverband: Projekt zur wissenschaftsbasierten 
Politikberatung in Krisensituationen
Besonders die COVID-19-Pandemie hat die Bedeutung wissenschaftlicher Beratungsstrukturen verdeutlicht, 
damit sich auch Reaktionen und Maßnahmen in Krisensituationen auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen 
können. Vor diesem Hintergrund hat das BMBF den Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gemeinsam mit 
dem Hans-Bredow-Institut und der Universität Potsdam mit der Durchführung eines Projekts zu
wissenschaftsbasierter Politikberatung in Krisensituationen beauftragt. Dazu wurden in einem ersten Schritt aktuelle
wissenschaftsbasierte Politikberatungsstrukturen exploriert und danach in Co-Design-Workshops Lösungsszenarien 
ko-kreativ entwickelt. 
Die Ergebnisse wurden im November 2021 veröffentlicht. Empfohlen wurde die Einrichtung mehrerer
Instrumente: eines Science Policy Hubs als agile Einheit, die in Krisensituationen schnelle und wissenschaftsbasierte 
Handlungsoptionen erarbeitet; einer Crowdsourcing-Plattform, die Wissensträgerinnen und -träger vernetzt 
und das Generieren von Ideen für konkrete Fragestellungen ermöglicht; eines Rapid-Advice-Requests, mit dem 
Mitarbeitende in Ministerien von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern schnell einen Überblick über einen 
Forschungsstand anfordern können, sowie eines Krisen-Informations-Dashboards, auf dem zentral relevante 
Daten in Echtzeit angezeigt werden können. 
Wissenschaftsbasierte Politikberatung in Krisensituationen
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 343 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 344
Die Bundesregierung möchte Menschen auch im Alter 
darin unterstützen, selbstbestimmt zu leben und an der 
Gesellschaft teilzuhaben. Um ein fundiertes
Verständnis über die Lebenssituationen dieser
Bevölkerungsgruppe zu erlangen, werden regelmäßig
wissenschaftliche Studien und Erhebungen zu allgemeinen Themen, 
wie z. B. im Rahmen des Altersberichts der
Bundesregierung und des Deutschen Alterssurveys (DEAS),  
sowie zu spezifischen Themen wie etwa Demenz 
durchgeführt. Diese Studien bieten eine wichtige Basis 
für das seniorenpolitische Handeln der
Bundesregierung und helfen, passende Maßnahmen zu entwickeln, 
die eine gute Lebensqualität und mehr
gesellschaftliche Teilhabe für ältere Menschen ermöglichen. 
Der Altersbericht erscheint einmal pro
Legislaturperiode und nimmt jeweils ein seniorenpolitisches Thema 
in den Fokus. Der 2020 erschienene Achte
Altersbericht thematisierte die Digitalisierung und deren 
Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe 
älterer Menschen. Die Mitglieder für die unabhängige 
und interdisziplinär besetzte
Sachverständigenkommission für den Neunten Altersbericht „Alt werden in 
Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“
wurden 2022 berufen, die Übergabe des
Sachverständigenberichts ist für Anfang Juli 2024 geplant. Der neue 
Altersbericht soll insbesondere die Heterogenität der 
Lebenssituationen älterer Menschen in Deutschland 
sowie die sich daraus ergebenden unterschiedlichen 
Teilhabechancen untersuchen. 
Das DZA unterstützt die Altersberichterstattung 
sowie die Nationale Demenzstrategie jeweils mit einer 
Geschäftsstelle (●→  IV 3.1 Volkskrankheiten und weitere 
Erkrankungen mit hoher Krankheitslast). Darüber 
hinaus führte das DZA in Zusammenarbeit mit dem 
Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and 
Social Sciences of Health (ceres) auch die Studie „Hohes 
Alter in Deutschland (D80+)“ zur Lebenssituation und 
Lebensqualität von Hochaltrigen (d. h. 80 Jahre und
älter) durch. Mehr als 10.000 Personen wurden dafür im 
Zeitraum von Januar 2020 bis Oktober 2021 befragt. Die 
Befunde aus unterschiedlichen Themenbereichen der 
Studie – u. a. soziale und digitale Teilhabe, Gesundheit 
und Versorgung, Werte sowie subjektives
Wohlbefinden – wurden mit begleitenden Informationen im Juli 
6.4 Teilhabe der älteren Generation
Eine künstlerische Auseinandersetzung mit weiblicher Altersarmut: die Lecture Performance „Selbst-Schuld-Katapult“ von Alexandra Rau in  
Kooperation mit der Frauenakademie München
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 344 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 345
2023 in dem Sammelband „Hohes Alter in
Deutschland“ veröffentlicht. Zudem wurden 2023 auch die 
Primärdaten der D80+ für wissenschaftliche
Sekundäranalysen zur Verfügung gestellt.
Mit dem Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe sowie das 
Engagement älterer Menschen in der digitalen Welt zu 
fördern, hat das BMFSFJ gemeinsam mit der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen 
(BAGSO) und in Kooperation mit weiteren Partnern 
aus Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft 2021 den DigitalPakt 
Alter ins Leben gerufen. In der Fläche werden
niedrigschwellige Lern­ und Übungsangebote –
Erfahrungsorte – rund um Fragen der Digitalisierung und ältere 
Menschen gefördert. Unterstützt und ausgezeichnet 
werden zudem Gute­Praxis­Projekte, wie der
„Digitale Engel“, der „Goldene Internetpreis“, der
„Digitalkompass“ und „Künstliche Intelligenz für ein gutes 
Altern“. Das Internetportal wissensdurstig.de bietet 
zudem ein breites Informationsangebot zum
Themenbereich Bildung und Lernen im Alter. 
Da der demografische Wandel auch in anderen
Industriestaaten schon Realität ist, tauscht sich Deutschland 
fachlich mit anderen Ländern aus und beteiligt sich an 
der europäischen Programmplanungsinitiative (engl. 
Joint Programming Initiative; JPI) JPI More Years, Better 
Lives. Innerhalb dieser erarbeiten zehn europäische 
und außereuropäische Länder einen Ansatz, um die 
Koordination und Zusammenarbeit zwischen
nationalen und internationalen Forschungsprogrammen zum 
demografischen Wandel zu verbessern.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Der Neunte Altersbericht der Bundesregierung
 ↗ Deutsches Zentrum für Altersfragen (DZA)
 ↗ Deutscher Alterssurvey
 ↗  Geschäftsstelle für die Altersberichte der  
Bundesregierung 
 ↗ Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie
 ↗ Studie „Hohes Alter in Deutschland (D80+)“
 ↗ DigitalPakt Alter
 ↗  Servicestelle Digitalisierung und Bildung für ältere 
Menschen
 ↗ JPI More Years, Better Lives (JPI-MYBL, engl.)
Seit 1996 wird mit Mitteln des BMFSFJ regelmäßig 
der Deutsche Alterssurvey (DEAS) durchgeführt. 
Dafür ist das Deutsche Zentrum für Altersfragen 
(DZA), ein Bundesforschungsinstitut, das
gesellschaftliche Teilhabe insbesondere in der zweiten 
Lebenshälfte untersucht, verantwortlich. Die 
repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung 
erhebt Daten von Personen im mittleren und 
höheren Erwachsenenalter, die zeigen, wie sich die 
Lebensverhältnisse älterer Menschen über die Zeit 
entwickelt und verändert haben. Die gewonnenen 
Erkenntnisse bilden auch eine Grundlage für
Sozialberichterstattung und Politikberatung. 
Deutscher Alterssurvey (DEAS)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 345 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 346
Die Bundesregierung folgt mit der Zukunftsstrategie 
Forschung und Innovation einem breiten
Innovationsverständnis, das technologische und Soziale 
Innovationen gleichermaßen in den Blick nimmt. 
Der Begriff Soziale Innovationen bezieht sich auf 
neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, 
die Potenzial haben, tragfähige und nachhaltige 
Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen 
zu finden. Sie haben einen eigenständigen Wert und 
können technologieunabhängig entstehen oder aber 
durch technologische Innovationen begünstigt und 
flankiert werden. Im Rahmen von
Veränderungsprozessen können sie eine entscheidende Rolle
spielen und helfen, Transformationen sozialverträglicher 
zu gestalten und gesellschaftlichen Zusammenhalt 
zu fördern. Oft stehen sozial­innovative Akteurinnen 
und Akteure vor zusätzlichen Herausforderungen 
und benötigen daher spezifische Informations­,
Vernetzungs­ und Beratungsangebote sowie
Maßnahmen zur Skalierung und Finanzierung. Dabei spielt 
Partizipation eine wichtige Rolle, indem Stakeholder 
frühzeitig zusammengebracht werden, neues
Orientierungs­ und Handlungswissen bereitgestellt wird 
und praxisnahe und gesellschaftlich tragfähige
Lösungen erarbeitet werden (●→  III 3.3 Partizipation und 
Dialog mit der Zivilgesellschaft).
Aufbauend auf Empfehlungen des Hightech­Forums 
sowie der Expertenkommission Forschung und
Innovation (EFI) hat die Bundesregierung 2021 ein
gemeinsames Ressortkonzept zu Sozialen Innovationen und 
2023 die Nationale Strategie für Soziale Innovationen 
und Gemeinwohlorientierte Unternehmen vorgelegt, 
um die sozial­ökologische Transformation
voranzutreiben. Diese soll an den gesellschaftlichen
Bedürfnissen ausgerichtet sein und Diversität, Partizipation 
und Nachhaltigkeit stärken. Ziel ist es, strukturelle 
Hindernisse für Soziale Innovationen und
gemeinwohlorientierte Unternehmen abzubauen,
Rahmenbedingungen zu verbessern und eine bedarfsgerechte 
Förderung auszubauen. 
Bereits zuvor förderte die Bundesregierung Soziale
Innovationen im Rahmen von Fach­ und
Querschnittsprogrammen, z. B. der Sozial-ökologischen Forschung 
des BMBF, dem Nationalen Aktionsplan
Gesundheitskompetenz des BMG oder der Civic Innovation
Platform des BMAS. 
Neben Vereinen, Einrichtungen der Freien
Wohlfahrtspflege und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen 
und Akteure werden Soziale Innovationen zudem 
häufig von Start­ups entwickelt. Ein definiertes
Handlungsfeld der Start-up-Strategie der Bundesregierung 
ist es daher, die Rahmenbedingungen für
gemeinwohlorientierte Start­ups zu verbessern. 
Mit dem Ziel, die Stabilisierung und
Professionalisierung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer 
Unternehmen (KMU) zu fördern und die Attraktivität 
von gemeinwohlorientierten Start­ups bei
Investorinnen und Investoren zu fördern, hat das BMWK  
im Jahr 2023 das Programm REACT with impact –  
Förderung des Sozialunternehmertums gestartet.  
Die Fördergelder stammen aus den Mitteln des
EUWiederaufbau instruments REACT-EU. Sie werden aus 
dem Bundeshaushalt vorfinanziert und später von 
der Europäischen Kommission erstattet. In diesem 
Rahmen konnten gemeinwohlorientierte KMU und 
Start­ups Beratungs­ und Unterstützungsleistungen 
durch autorisierte Beratungsunternehmen in
Anspruch nehmen. Im April 2023 erschien der
ergänzende Förderaufruf Stärkung Gemeinwohlorientierter 
Unternehmen durch grundlegende
Unterstützungsangebote, um die Rahmenbedingungen für Gründungen 
und Wachstum der gemeinwohlorientierten
Unternehmen weiter zu verbessern. Gefördert werden
Maßnahmen, die dazu beitragen, neue Informations­ und 
Unterstützungsleistungen auf­ oder auszubauen oder 
die Vernetzung gemeinwohlorientierter und weiterer 
Akteurinnen und Akteure voranzutreiben.
Mit dem Wettbewerb Gesellschaft der Ideen hat das 
BMBF ein eigenständiges Wettbewerbsformat ins
Leben gerufen. Bei diesem werden Projektideen für die 
Entwicklung Sozialer Innovationen, die zur Lösung 
gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen
können, identifiziert. Der Wettbewerb ist in drei Phasen 
gegliedert. In der ersten Phase wurden 2020 über  
1.000 Ideen eingereicht und bewertet sowie 30 für den 
6.5 Soziale Innovationen
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 346 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 347
Ideenpreis ausgewählt. Anschließend wurden diese 
Ideen innerhalb von sechs Monaten zu Konzepten 
ausgearbeitet, von denen im August 2021
wiederum zehn für eine Erprobung in der zweiten Phase 
ausgewählt wurden, in der sie für zwei Jahre gefördert 
wurden. In 2024 startet die dritte Phase, in der vier 
Projektteams für ein bis zwei weitere Jahre gefördert 
werden, damit ihre Lösungen erfolgreich den Weg in 
die Anwendung finden können. Die Projekte mussten 
Wirkungsziele benennen, an deren Erreichung die 
Fortsetzung der Förderung gebunden ist.
Mit Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge 
an Hochschulen läuft seit Anfang 2023 ein weiteres  
Programm, innerhalb dessen insbesondere an 
Hochschulen eine Kultur der Sozialen Innovationen 
und des Social Entrepreneurships stärker verankert 
werden soll. Im ersten Modul werden entsprechende 
Fort­ und Weiterbildungsangebote im
Themenbereich gefördert. Im zweiten Modul waren Studierende 
und Nachwuchsforschende im Rahmen einer Impact 
Challenge aufgefordert, Soziale Innovationen zu 
entwickeln. Die besten 44 Ideen haben nach einem 
erfolgreichen Pitch ein Preisgeld erhalten und können 
ihre Ideen in vier Monaten zu einem Konzept
weiterentwickeln. Die besten 20 Konzepte wiederum
erhalten die Möglichkeit, ihr Projekt innerhalb von zwölf 
Monaten umzusetzen.
Im Jahr 2023 wurde außerdem die vom BMBF
geförderte Plattform für Soziale Innovationen gestartet, 
die der Vernetzung, Information und Weiterbildung 
zu Sozialen Innovationen dient. Sie soll als zentrale 
Anlaufstelle fungieren und neben
Sozialinnovatorinnen und ­innovatoren auch Partnerinnen und 
Partner zu Förderung und Finanzierung sowie
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ansprechen. 
Themen sind beispielsweise Wirkungsmodelle und 
Finanzierungsoptionen. Darüber hinaus werden ein 
Förderfinder, Praxisbeispiele und weitere Tipps und 
Hilfsmittel bereitgestellt.
Weiterhin fördert das BMBF verschiedene Projekte 
im Bereich Wirkungsmessung von Sozialen
Innovationen, u. a. das „Impact Measurement Valuation 
Lab“, das die Projekte im Rahmen des Open­
SocialInnovation­Prozesses „10.000 Tage – Fachkräfte für 
eine klimapositive Gesellschaft“ begleitet. Ziel ist es, 
ein übergeordnetes Toolset für die Wirkungsmessung 
von Sozialen Innovationen zu entwickeln.
Um Soziale Innovationen und insbesondere die 
menschzentrierte und gemeinwohlorientierte
Entwicklung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz 
(KI) zu fördern, haben BMAS, BMUV und BMFSFJ
gemeinsam die Initiative Civic Coding – Innovationsnetz 
KI für das Gemeinwohl ins Leben gerufen und im Mai 
2021 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Ihr Ziel 
ist es, gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus 
Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Verwaltung,
Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern und Wirtschaft die 
soziale, nachhaltige und partizipative Entwicklung 
und Anwendung von KI zu unterstützen und damit 
Alternativen zu gängigen Entwicklungs­ und
Einsatzmodellen der internationalen KI­Industrie zu
schaffen. Möglich werden soll dies durch die Bündelung 
und Vernetzung KI­bezogener Projekte, Programme 
und Strukturen in einem offenen Netzwerk, durch das 
die Nutzung von Synergien ermöglicht wird. Zu den 
drei Ankerprojekten der Civic-Coding­Initiative
zählen die Civic Innovation Platform des BMAS, die vor 
allem KI­Ideen und ­Projekte mit arbeits­ und
sozialpolitischem Bezug unterstützt und vernetzt, das Civic 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 347 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 348
Die KI-Werkstatt für Umweltschutz ist das Ankerprojekt des BMUV im Rahmen der ressortübergreifenden Initiative 
Civic Coding. Sie hat ihren Standort im Impact Hub, einem Coworking Space für Impact-orientierte
Unternehmerinnen und Unternehmer in Berlin, und soll als offener Ort dienen, an dem unterschiedliche Akteurinnen und Akteure 
aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Start-up-Szene in Austausch und Kollaboration treten können. Die KI-
Ideenwerkstatt bietet einen Ausstellungs- und Debattenraum, in dem KI-Projekte mit Bezug zum Umweltschutz
präsentiert werden können. Des Weiteren werden eine Daten- und KI-Sprechstunde sowie diverse Veranstaltungen wie z. B. 
Workshops, Schulungen und Themenabende organisiert. In der Werkstatt stehen Soft- und Hardware für die
Entwicklung von KI-Prototypen zur Verfügung. Vielversprechende Pilotprojekte, die digitale Werkzeuge und KI für den 
Umweltschutz einsetzen, können vom Team der KI-Ideenwerkstatt längerfristig unterstützt und begleitet werden.
Die Teilnehmenden eines Werkstattgesprächs zum Thema Pflanzenkohle im Rahmen der KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz 
KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz 
Data Lab des BMFSFJ, das die Erhebung, Nutzung und 
Weitergabe von Daten innerhalb der Zivilgesellschaft 
fördert, sowie die KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz 
des BMUV, die besonders Akteurinnen und Akteure,  
die KI für Umweltschutz einsetzen möchten, mit 
Ressourcen, technischem Know­how, digitalen Tools 
und Bildungsformaten unterstützt (●→  Infobox: KI-
Ideenwerkstatt für Umweltschutz).
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Fachseite Soziale Innovationen
 ↗ Ressortkonzept zu Sozialen Innovationen
 ↗  Nationale Strategie für Soziale Innovationen und 
Gemeinwohlorientierte Unternehmen
 ↗ Plattform für Soziale Innovationen
 ↗ Europäischer Sozialfonds für Deutschland
 ↗  Gesellschaft der Ideen – Wettbewerb für Soziale 
Innovationen
 ↗  Gesellschaft der Innovationen – Impact Challenge an 
Hochschulen
 ↗ Civic Coding – Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl
 ↗ KI-Ideenwerkstatt für Umweltschutz
 ↗ Civic Innovation Platform
 ↗ Civic Data Lab
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 348 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 349
Mit der russischen Invasion in der Ukraine wurde 
schlagartig konkret, wie sehr sich die geopolitischen 
Rahmenbedingungen auch für Deutschland
verändert haben. In einem multipolaren internationalen 
System sind Demokratie, Gesellschaft und Wirtschaft 
im Inneren und Äußeren mit wachsenden
Bedrohungen konfrontiert. Um Antworten auf diese
Herausforderungen zu finden und den Schutz Deutschlands und 
seiner Bevölkerung zu stärken, hat die Regierung im 
Juni 2023 zum ersten Mal eine umfassende Nationale 
Sicherheitsstrategie vorgestellt, die maßgeblich unter 
dem Eindruck der Zeitenwende verfasst wurde, deren 
Erarbeitung aber bereits zuvor im Koalitionsvertrag 
von 2021 vereinbart worden war. Diese begründet eine 
Politik der integrierten Sicherheit, die dafür sorgt, dass 
Deutschland wehrhaft und resilient ist und nachhaltig 
handelt, um Frieden in Freiheit zu gewährleisten sowie 
demokratische Werte und – angesichts der Doppelkrise 
von Klimawandel und Biodiversitätsverlust – die
natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern. Die Nationale 
Sicherheitsstrategie fokussiert nicht nur auf Landes­ und 
Bündnisverteidigung, sondern umfasst auch die
Stärkung von Zivilverteidigung und Bevölkerungsschutz.
Zivile Sicherheits- sowie Friedens- und 
Konfliktforschung
Forschung zur zivilen Sicherheit beschäftigt sich mit 
der Frage, wie die Sicherheit von Bürgerinnen und 
Bürgern verbessert wird. Dabei spielt neben der
Bewältigung von Krisen und Katastrophen die Vorsorge 
eine wichtige Rolle. Mögliche Bedrohungen ergeben 
sich etwa durch Terrorismus und (Cyber­)Kriminalität 
(●→  IV 4.5 IT- und Cybersicherheit), Naturkatastrophen 
und Extremwetterereignisse sowie weitere
Herausforderungen, die durch den globalen und
gesellschaftlichen Wandel und die zunehmende Geschwindigkeit 
technischer Entwicklungen bedingt werden. Die 
Forschungserkenntnisse können zur Vorbereitung auf 
Worst­Case­Szenarien dienen und helfen,
Sicherheitsvorfälle zu identifizieren und aufzuklären,
Rettungskräfte bestmöglich zu schulen und auszustatten sowie 
Bevölkerung und systemrelevante Infrastrukturen zu 
schützen. 
Anfang 2024 hat die Bundesregierung das
Rahmenprogramm Forschung für die zivile Sicherheit –
gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten
Gesellschaft 2024 – 2029 vorgelegt. Damit wird an die 
langjährigen Erfahrungen der zivilen
Sicherheitsforschung in Deutschland angeknüpft. Allein im 
Rahmen des Vorgängerprogramms wurden über  
520 Forschungsvorhaben mit mehr als 2.300
Teilvorhaben durch das BMBF unterstützt. Mit dem neuen 
Rahmenprogramm soll insbesondere die Entwicklung 
von Lösungen vorangetrieben werden, die unsere 
Gesellschaft auf die Herausforderungen der Zukunft 
besser vorbereiten. 
Dafür wurden zentrale Handlungsfelder identifiziert, 
mit denen die zivile Sicherheit in Deutschland
möglichst breitflächig, bedarfsorientiert und nachhaltig 
gefördert wird. Die Stärkung des
Bevölkerungsschutzes stellt dabei die zentrale Aufgabe der zivilen
Sicherheitsforschung dar. Weitere Handlungsfelder sind 
die bessere Bewältigung hybrider Bedrohungen, wie 
z. B. Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen oder
Desinformationskampagnen, die Unterstützung einer
sicheren Versorgung z. B. mit Lebensmitteln, Arznei­
6.6 Sicherheit und Bevölkerungsschutz
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 349 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 350
und Hilfsmitteln oder Dienstleistungen, die
Resilienz der Bevölkerung sowie sicheres Leben durch die 
Prävention und Bewältigung bestehender und neuer 
Kriminalitäts­ und Radikalisierungsphänomene. Im 
Rahmen des Innovationslabors Sicherheitsforschung 
sollen verschiedene Ansätze zur Unterstützung des 
Wissens­ und Praxistransfers wie der Aufbau von 
Plattformen zur Demonstration und anwendernahen 
Erprobung gefördert werden.
Die Maßnahme KMU-innovativ: Forschung für die 
zivile Sicherheit stärkt zudem das
Innovationspotenzial des Mittelstandes. Hierbei werden KMU dabei 
unterstützt, sich deutlich über den Stand der Technik 
hinaus weiterzuentwickeln, an den Bedarfen der
Anwender auszurichten und Marktchancen im Bereich 
der zivilen Sicherheit zu nutzen. 
Im Rahmen der vom BMWK und BMVg institutionell 
geförderten Sicherheits­ und Verteidigungsforschung 
arbeitet das Deutsche Zentrum für Luft­ und
Raumfahrt (DLR) in interdisziplinären Projekten an der
Entwicklung, Erprobung und Bewertung von
sicherheitsund verteidigungsrelevanten Technologien. Dabei 
leistet das DLR Beiträge zu den Themenbereichen 
Schutz und Überwachung kritischer Infrastrukturen, 
Innere Sicherheit, Krisen­ und
Katastrophenmanagement sowie Umweltsicherheit. 
Auch die Geistes­ und Sozialwissenschaften können 
einen Beitrag leisten, die veränderte Bedrohungs lage 
zu analysieren und die europäische Friedensord nung 
und Sicherheitsarchitektur weiterzuentwickeln.  
Im Kontext des Rahmenprogramms Gesellschaft  
verstehen – Zukunft gestalten stärkt das BMBF daher 
seit April 2022 gezielt die interdisziplinäre
Friedensund Konfliktforschung mit 30 Mio. Euro. Die
Förderung unterteilt sich in zwei verschiedene Formate,  
die jeweils bis 2026 unterstützt werden. Dabei
handelt es sich einerseits um sieben Kompetenzzentren, 
in denen kleinere und regional verstreute Akteure 
kooperieren, um miteinander verbundene
Forschungsschwerpunkte gemeinsam zu untersuchen. 
Andererseits werden drei regionale Zentren – d. h. 
Zusammenschlüsse von Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen einer Region – 
unterstützt, die sich gemeinsam zu Leuchttürmen der 
deutschen Friedens­ und Konfliktforschung
entwickeln sollen. Zusätzlich hat das BMBF im August 2023 
eine neue Förderrichtlinie für Nachwuchsgruppen in 
der naturwissenschaftlich­technischen Friedens­ und 
Konfliktforschung veröffentlicht. Fokus der
Fördermaßnahme liegt auf der Erforschung von
Entwicklungen in der Rüstungskontrolle und Abrüstung im 
Bereich der ABC­Waffen. Bis zu 16 Mio. Euro sind 
insgesamt bis 2027 dafür vorgesehen. Die Vorhaben 
werden 2024 ihre Arbeit aufnehmen.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Nationale Sicherheitsstrategie
 ↗ Sicher leben – Forschung für die zivile Sicherheit
 ↗ Rahmenprogramm Forschung für die zivile Sicherheit
 ↗ DLR Sicherheits- und Verteidigungsforschung
 ↗ Friedens- und Konfliktforschung 
 ↗ Nachwuchsgruppen Friedens- und Konfliktforschung 
Wehrwissenschaftliche Forschung
Technologische Fortschritte, wie z. B. in der
Digitalisierung, bei der KI, den unbemannten Systemen, 
der Raumfahrt oder den Biotechnologien, haben 
tiefgreifende Auswirkungen auf die sicherheits­ und 
verteidigungsrelevanten Systeme der Zukunft. Die 
wehrwissenschaftliche Forschung widmet sich der 
Untersuchung dieser Entwicklungen und trägt darauf 
aufbauend zur Entwicklung eines breiten Spektrums 
militärischer Fähigkeiten bei, mit dem die deutschen 
Streitkräfte ihrem Verteidigungsauftrag
nachkommen können.
Die wehrwissenschaftliche Forschung, insbesondere 
im Rahmen der Ressortforschung des BMVg, stellt 
umfassende Analyse­ und Bewertungsfähigkeiten in 
allen wehrwissenschaftlich relevanten
Forschungsbereichen bereit. Diese beinhalten Themen der 
wehrtechnischen Forschung und Technologie, der 
wehrmedizinischen und militärpsychologischen, der 
sozialwissenschaftlichen und militärgeschicht lichen, 
der geowissenschaftlichen sowie der cyber­ und 
informationstechnischen Forschung. Die
wehrwissenschaftliche Forschung setzt grundsätzlich auf 
den Erkenntnissen der zivilen Forschung auf, wenn 
nationale Sicherheitsinteressen und das angestrebte 
Fähigkeitsprofil der Bundeswehr es erfordern. Die 
wehrwissenschaftliche Forschung trägt durch bi­ und 
multilaterale Forschungskooperationen auch zur 
Sicherung der internationalen Kooperationsfähig­
 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 350 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 351
keit Deutschlands im Verteidigungsbereich bei. Dies 
erfolgt hauptsächlich auf europäischer Ebene und 
transatlantisch in der NATO.
In Ergänzung zur wehrwissenschaftlichen Forschung  
wurde seit August 2020 mit Mitteln aus dem
Konjunkturpaket der Bundesregierung sowie dem
europäischen Aufbauplan NextGenerationEU zudem das  
Zentrum für Digitalisierungs­ und
Technologieforschung der Bundeswehr (dtec.bw) aufgebaut. Dabei  
handelt es sich um ein wissenschaftliches Zentrum, 
das von den beiden Universitäten der Bundeswehr 
getragen bzw. von der Universität der Bundeswehr 
München geleitet wird. Das Ziel des Zentrums ist 
es, Forschungskooperationen zu ermöglichen, die 
einen Beitrag zur Stärkung der digitalen Souveräni tät 
Deutschlands leisten und die nationale
Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für 
öffentliche und private Bereiche verbessern.  
Neben Projekten zur Spitzenforschung fördert dtec.bw 
auch den Wissens­ und Technologietransfer sowie die 
Intensivierung von Gründungsaktivitäten durch ein 
Innovationszentrum. Die inhaltlichen Schwerpunkte 
des Zentrums bilden ein breites Spektrum ab, das  
u. a. Schlüssel­ und Zukunftstechnologien wie KI,
Satellitenkommunikation und digitalisierte und
vernetzte Mobilität umfasst.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Wehrwissenschaftliche Forschung Jahresbericht 2022
 ↗ BMVg-Ressortforschungsplan 2023
 ↗  Zentrum für Digitalisierungs- und
Technologieforschung der Bundeswehr
Ein Mitarbeiter der Bundeswehr an seinem Arbeitsplatz im Weltraumlagezentrum in Uedem
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 351 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 352
6.7 Gleichwertige Lebensverhältnisse
Resiliente Regionen, die sozial, ökonomisch und
ökologisch nachhaltig wirtschaften und auf die Folgen 
des Klimawandels vorbereitet sind, bedeuten
unabhängig vom Wohnort gute Entwicklungschancen und 
faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland 
lebenden Menschen. Dies ist von großer Bedeutung 
für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in
unserem Land. Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen 
Regionen Deutschlands herzustellen und bestehende 
Disparitäten abzubauen, zählt daher zu den
Kernanliegen der regionalen Wirtschafts­ und
Strukturpolitik sowie der ländlichen Entwicklungspolitik.
Grundlage für die aktuellen politischen Weichenstellungen 
mit diesem Ziel sind die Ergebnisse der Kommission 
„Gleichwertige Lebensverhältnisse“, in deren Folge 
2020 das Gesamtdeutsche Fördersystem für
strukturschwache Regionen ressortübergreifend auf den Weg 
gebracht wurde.
Regionale Strukturpolitik
Die regionale Wirtschafts­ und Strukturpolitik stellt 
einen wichtigen Bestandteil einer sozial­ökologischen 
Marktwirtschaft dar. Sie zielt darauf ab, die
wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von
strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur
Bewältigung von Transformationsprozessen zu stärken 
und auf diesem Wege zu gleichwertigen
Lebensverhältnissen in Deutschland beizutragen. 
Das zentrale Instrument der regionalen Strukturpolitik 
in Deutschland ist die Bund­Länder­
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur (GRW), mit der bereits seit 1969 strukturschwache 
Regionen unterstützt werden. Um die in den nächsten 
Jahren gerade in diesen Regionen bevorstehenden 
enormen Veränderungen – nicht zuletzt angesichts 
der erforderlichen Transformation hin zur
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, der wirtschaftlichen
Implikationen der Energiekrise sowie des demografischen 
Wandels und des damit einhergehenden
Fachkräftemangels – abzufedern, wurde die regionale
Strukturpolitik im Allgemeinen und die GRW im Besonderen 
neu ausgerichtet (●→  Infobox: Reform der GRW).
Die GRW wird von Bund und Ländern zu gleichen 
Teilen finanziert. Für die Durchführung der
GRWFörderung sind die Länder zuständig. Innerhalb 
des gemeinsam von Bund und Ländern gesetzten 
Rahmens können die Länder eigene räumliche oder 
sachliche Schwerpunkte setzen. Anknüpfend an die 
GRW­Reform haben Bund und Länder im September 
2023 in einem weiteren Beschluss die inhaltliche
Erweiterung der GRW auf Grundlage der „BKR­
Bundesregelung Transformationstechnologien“ gefasst, um 
die GRW noch stärker auf
Transformationstechnologien auszurichten. Die GRW ist Teil des
Gesamtdeutschen Fördersystems (●→  III 2.2 Innovationsförderung 
in strukturschwachen Regionen).
Besuch des Bergbau-Technik-Parks auf dem Gelände des ehemaligen 
Tagebaus Espenhain im Rahmen der Tagung „Cultural Landscapes  
of Energy“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 352 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 353
Mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
eröffnen Bund und Länder dem Lausitzer, dem
Rheinischen und dem Mitteldeutschen Revier nachhaltige 
Perspektiven zur aktiven Gestaltung des
Strukturwandels. Neben Investitionen in die digitale
Infrastruktur und die Verkehrsinfrastruktur bilden die 
Stärkung von Forschung, Innovation und
Technologietransfer sowie der betrieblichen Aus­ und
Weiterbildung zentrale Bausteine. Die Bundesregierung 
fördert den Strukturwandel in den Kohleregionen bis 
2038 mit bis zu 40 Mrd. Euro – auch mit Investitionen 
in Wissenschaft und Forschung insbesondere im 
Bereich der Schlüsseltechnologien. So unterstützt die 
Bundesregierung mit dem Deutschen Zentrum für 
Astrophysik (DZA) (●→  IV 5.1 Erforschung des
Universums) und dem Center for the Transformation of
Chemistry (CTC) (●→  IV 1.1 Zukunftsorientierte Wirtschaft 
und Industrie) den Aufbau von
Großforschungseinrichtungen in den vom Strukturwandel betroffenen 
Kohleregionen in Sachsen und Sachsen­Anhalt. 
Mit der Anfang 2024 im Rahmen des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen veröffentlichten
Förderrichtlinie des BMBF wird die weitere Entwicklung 
zukunftsfähiger Forschungs­ und
Innovationsstandorte sowie die Etablierung langfristiger
wettbewerbsfähiger Wertschöpfungsstrukturen im Rheinischen 
Revier unterstützt. 
In der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land 
werden Zielkonflikte zwischen wachsenden
Siedlungsflächen und den Bedarfen nach Ernährung,
Infrastruktur, Natur­ und Klimaschutz im ganzheitlichen
StadtLand­Nexus adressiert. In der BMBF­Fördermaßnahme 
REGION.innovativ – Kreislaufwirtschaft arbeiten bis 
2024 Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft,
Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Verwaltung in
Forschungsverbünden zusammen, um in
strukturschwachen Regionen eine regionale Kreislaufwirtschaft und 
zirkuläre Wertschöpfung zu etablieren. Ebenso als
Bestandteil des Gesamtdeutschen Fördersystems fokussiert 
die bis 2025 laufende BMBF­Fördermaßnahme
Kommunen innovativ auf die Bewältigung der räumlichen 
Auswirkungen des demografischen Wandels sowie auf 
neue Ansätze der Daseinsvorsorge in Verbindung mit 
einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Entwicklung 
der Kommunen. 
Mit dem Bundeswettbewerb Zukunft Region des BMWK, 
der – wie die GRW – Teil des Gesamtdeutschen
Fördersystems ist, werden seit 2022 in einem zweistufigen 
Prozess die Vernetzung und Kooperation regionaler 
Um die GRW in die Lage zu versetzen, auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbs- und 
Anpassungsfähigkeit in strukturschwachen Regionen zu leisten, haben Bund und Länder Ende 2022 die bisher 
größte Reform der Gemeinschaftsaufgabe beschlossen. Künftig verfolgt die GRW drei Hauptziele: erstens
Standortnachteile ausgleichen, zweitens Beschäftigung schaffen und sichern sowie Wachstum und Wohlstand erhöhen 
und drittens die Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft
beschleunigen. Im Rahmen der GRW-Reform wird ein stärkerer Fokus auf forschungsintensive Unternehmen gelegt, für die 
erleichterte Fördervoraussetzungen gelten. 
Eine maßgebliche Änderung ist zudem, dass ein stärkerer Fokus auf regionale Wertschöpfungsketten gelegt 
wurde. Das Kriterium des überregionalen Absatzes wurde angesichts neuer Herausforderungen und
wissenschaftlicher Erkenntnisse mit der Reform aufgegeben. Künftig können auch Betriebe eine GRW-Förderung 
erhalten, die vornehmlich regional aktiv sind. Diese Änderung soll dazu beitragen, regionale
Wertschöpfungsketten in strukturschwachen Regionen zu stärken und Potenziale für eine eigenständige Regionalentwicklung zu 
erschließen. Neu ist auch, dass die GRW die Stärkung „Guter Arbeit“, die Honorierung nachhaltiger Maßnahmen 
der wirtschaftsnahen Infrastruktur und die regionale Daseinsvorsorge mit engem Wirtschaftsbezug im Rahmen 
der Förderung in den Blick nimmt. Im Rahmen der GRW werden darüber hinaus auch nicht grundfinanzierte 
Forschungseinrichtungen sowie die regionale und überregionale Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen 
Wirtschaft, Wissenschaft und lokalen Einrichtungen gefördert. 
Reform der GRW
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 353 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 354
Akteure sowie die darauf aufbauende Umsetzung 
praxisnaher Projekte gefördert. Der Wettbewerb zielt 
auf die Entwicklung neuer Konzepte zu wichtigen 
Themen und Herausforderungen in den Regionen ab 
und will so einen Rahmen für ein kreatives
Ausprobieren zukunftsweisender Ideen schaffen. Der Anfang 
2022 gestartete erste Aufruf regioNachhaltig nimmt die 
Transformation der regionalen Wirtschaft in den Blick. 
Der im Februar 2024 gestartete zweite Förderaufruf hat 
die Stärkung der Wertschöpfung vor Ort zum Thema.
Mit dem Ziel der Stärkung des sozialen,
wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts in der 
Europäischen Union ist Regionalpolitik auch ein 
europäisches Thema. Mit dem Europäischen Fonds 
für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen 
Sozialfonds (ESF+) und dem Kohäsionsfonds fördert 
die EU gezielt Wachstum und Beschäftigung sowie 
die europäische territoriale Zusammenarbeit. Für die 
Förderperiode 2021 bis 2027 wurden für den EFRE, 
den ESF+ und den Kohäsionsfonds fünf politische Ziele 
im Sinne einer thematischen Schwerpunktsetzung 
festgelegt: ein intelligenteres Europa, ein grüneres, 
CO2­armes Europa, ein stärker vernetztes Europa, ein 
sozialeres Europa und ein bürgernäheres Europa. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Regionalpolitik
 ↗  Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe 
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
 ↗  Gesamtdeutsches Fördersystem für
strukturschwache Regionen
 ↗ Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
 ↗ Kommunen innovativ
 ↗ REGION.innovativ – Kreislaufwirtschaft
 ↗ Bundeswettbewerb Zukunft Region
 ↗ Europäische Kommission – Regional Policy (engl.)
Zukunftsfähige ländliche Räume
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung Deutschlands 
lebt in ländlich geprägten Regionen, in kleineren 
Städten oder Gemeinden, die einen überwiegenden 
Teil der Fläche Deutschlands ausmachen. Die
Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die ländlichen 
Regionen als lebenswerte, vitale und auch als
wirtschaftlich attraktive Lebensräume zu erhalten und 
gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu 
schaffen. Die Fördermaßnahmen tragen auf diese 
Weise auch oftmals zur Stärkung strukturschwacher 
Regionen bei und fördern somit die gesellschaftliche 
Resilienz und den Zusammenhalt. 
Das seit 2015 laufende BULE wurde Anfang 2023 um 
den Bereich regionale Wertschöpfung zum
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale 
Wertschöpfung (BULEplus) erweitert. Damit werden 
zukünftig verstärkt auch Maßnahmen zur
Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten 
unterstützt. BULEplus stellt ein zentrales Instrument 
dar, mit dem ressortübergreifend Modellprojekte und 
­regionen, Wettbewerbe, Forschung und
Wissenstransfer in Politik und Praxis unterstützt werden.
Im Vordergrund stehen die Entwicklung, Erprobung
und Verbreitung neuer Ideen und innovativer
Lösungen für aktuelle und künftige Herausforderungen in
den ländlichen Regionen. Das Kompetenzzentrum
Ländliche Entwicklung (KomLE) in der Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) setzt das
BULEplus im Auftrag des BMEL um, bringt
Akteurinnen und Akteure zusammen und unterstützt die
Vernetzung und den Wissenstransfer durch vielfältige
Veranstaltungsformate. Ein Beispiel sind die digitalen
Werkstattgespräche (●→  Infobox: Digitale
Werkstattgespräche).
Aufbauend auf dem Erfolg der BULE­
Fördermaßnahme Soziale Dorfentwicklung hat das BMEL 2023 die 
Folgebekanntmachung Soziale Dorfentwicklung –  
Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche 
Räume im Rahmen des BULEplus veröffentlicht, die 
die Ergebnisse und Ansätze des Vorläufers aufgreift 
und daran anknüpft. Unterstützt werden
modellhafte Projekte im Bereich der sozialen
Dorfentwicklung, die zur Stärkung von (Dorf­)Gemeinschaften 
in ländlichen Kommunen beitragen. Thematische 
Schwerpunkte sind die Schaffung oder
Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte, Unterstützungs­ und 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 354 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 355
Begleitstrukturen für ältere Menschen, Vielfalt,
gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion sowie 
die Stärkung von Selbstverantwortung für eine aktive 
soziale Dorfentwicklung.
Mit der Forschungsfördermaßnahme Faktor K – 
Forschung zum Faktor Kultur in ländlichen Räumen 
fördert das BMEL im Rahmen des BULEplus seit 2023 
Forschungsarbeiten, die belastbare Daten über die 
Vielfalt von Faktoren und Wirkmechanismen
kultureller Aktivitäten und Teilhabe in den heterogenen 
ländlichen Räumen erheben und analysieren. 
Das BMWSB fördert im Rahmen des mit
BULEplusMitteln finanzierten Förderprogramms Region 
gestalten Modellvorhaben und Einzelprojekte zur 
Entwicklung innovativer Konzepte im Bereich der 
Raumordnung, Raumentwicklung und
Strukturpolitik mit spezieller Ausrichtung auf ländliche Räume. 
Die Vorhaben sind darauf ausgerichtet,
Regionalplanung und ­entwicklung stärker zu verzahnen. 
Thematische Schwerpunkte sind u. a. strategische 
Regionalentwicklung, Daseinsvorsorge, Resilienz und 
regionale Kreislaufwirtschaft. Die Erfahrungen und 
Ergebnisse aus den einzelnen Vorhaben werden einer 
breiten Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Über die Bund­Länder­Gemeinschaftsaufgabe
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 
(GAK) werden im Förderbereich 1 Integrierte ländliche 
Entwicklung Projekte zur nachhaltigen
Entwicklung ländlicher Räume finanziert. Für Angebot und 
Durchführung der Maßnahmen sind die Länder 
zuständig. Das Themenspektrum umfasst
Planungsinstrumente, Regionalmanagement, Dorfentwicklung 
sowie das Anstoßen lokaler Planungs­ und
Innovationsprozesse. Vor dem Hintergrund der Schaffung 
gleichwertiger Lebensverhältnisse können dabei mit 
einer sehr partizipativen und flexiblen Ausrichtung 
insbesondere innovative und gemeinwohlorientierte 
Projekte unterstützt werden. Zur Verbesserung und 
Vereinheitlichung der Datengrundlage und
fortlaufenden Überprüfung wird derzeit vom BMEL und den 
Ländern eine Wirkungsanalyse vorbereitet.
Auf europäischer Ebene erfolgt die Förderung der 
ländlichen Entwicklung durch den Europäischen 
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER) als zweite Säule der Gemeinsamen 
Agrar politik (GAP). Gemäß dem GAP-Strategieplan 
für die Förderperiode 2023 bis 2027 werden neben 
Maßnahmen zur Verbesserung der Attraktivität und 
der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume sowie 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 355 – 
ZuKunftSfElDER DER tRanSfoRMatIon 356
der nachhaltigen Ressourcennutzung in ländlichen 
Räumen auch Wissensaustausch, Innovation und  
Digitalisierung gefördert. Die Deutsche
Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) in der BLE unterstützt die 
Vernetzung und den Wissensaustausch zwischen den 
Akteurinnen und Akteuren der ländlichen
Entwicklung. Dazu zählen Kommunen, Verwaltungen,
Verbände, Unternehmen sowie lokale Aktionsgruppen 
aus dem LEADER-Schwerpunkt oder operationelle 
Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft 
EIP-Agri (●→  IV 2.4 Nachhaltige Agrar- und
Ernährungssysteme).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Bundesprogramm BULEplus
 ↗ Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung
 ↗ Faktor Kultur
 ↗ Digitale Werkstattgespräche
 ↗ Soziale Dorfentwicklung
 ↗ Region gestalten
 ↗  Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und  
Küstenschutz
 ↗ Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
 ↗ Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Wie kann man Projekte der ländlichen
Entwicklung erfolgreich umsetzen? Wie kann man dabei 
von den praktischen Erfahrungen und dem Wissen 
anderer lernen? Das KomLE hat zu diesem Zweck 
im Auftrag des BMEL die digitalen
Werkstattgespräche aufgesetzt. Zu einem übergeordneten 
Thema werden interessierte Menschen mit
Praxisbezug zum digitalen Erfahrungsaustausch mit 
erfahrenen Akteurinnen und Akteuren
ausgewählter BULEplus-Modellprojekte zusammengebracht. 
Im informellen Rahmen bieten sich Möglichkeiten, 
sich zu vernetzen, konkrete Fragen zu stellen und 
zentrale Erfolgsfaktoren und Herausforderungen 
kennenzulernen. Mehrfunktionshäuser, soziale 
Dorfentwicklung, Coworking auf dem Land und 
digitale Projekte gehörten bereits zum
Themenspektrum des seit 2022 regelmäßig stattfindenden 
Online-Formats.
Digitale Werkstattgespräche
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 356 – 
1  Zusammenwirken von Bund und Ländern .......................................................................................... 359
2  Bund-Länder-Vereinbarungen ............................................................................................................... 363
V  Die Zusammenarbeit von  
Bund und Ländern
Mitarbeitende des Fraunhofer-Instituts für Elektronenstrahl- und
Plasmatechnik FEP prüfen flexible Folien der atmoFlex-Beschichtungsanlage.
1  Zusammenwirken von Bund und Ländern .......................................................................................... 359
2  Bund-Länder-Vereinbarungen ............................................................................................................... 363
V  Die Zusammenarbeit von  
Bund und Ländern
Mitarbeitende des Fraunhofer-Instituts für Elektronenstrahl- und
Plasmatechnik FEP prüfen flexible Folien der atmoFlex-Beschichtungsanlage.
Um die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaftslandschaft sowohl in der exzellenten Spitzenforschung 
als auch in der Breite zu verbessern, wirken Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft und Forschung 
zusammen. Gemeinsam fördern sie Institutionen, Programme und Projekte. Die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz und der Wissenschaftsrat stehen als koordinierende beziehungsweise beratende Gremien an der Seite 
von Bund und Ländern.
1  Zusammenwirken von Bund 
und Ländern
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 360
Das Grundgesetz sowie die einzelnen
Landesverfassungen bilden das rechtliche Fundament der 
staatlichen Förderung von Wissenschaft, Forschung 
und Lehre in Deutschland. Die Zuständigkeit für die 
Förderung von Wissenschaft und Forschung ist im 
föderalen System auf Bund und Länder verteilt. So 
verfügt der Bund beispielsweise über
Gesetzgebungskompetenzen auf dem Gebiet der
Forschungsförderung und der Ausbildungsbeihilfen (Art. 74 Abs. 1 
Nr. 13 GG). Der Hochschulbereich liegt hingegen 
grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Länder 
(Art. 30, 70 GG). 
Die zentrale verfassungsrechtliche Bestimmung für 
die Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf 
diesem Gebiet ist die in Art. 91b Abs. 1 GG geregelte 
Gemeinschaftsaufgabe. Sie erlaubt Bund und Ländern 
aufgrund von Vereinbarungen in Fällen
überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, 
Forschung und Lehre zu kooperieren. Auf Bundes- und 
auf Landesebene sind dazu nicht nur die Forschungs- 
und Wissenschaftsministerien, sondern auch weitere 
Ressorts aktiv (z. B. Wirtschaft, Ernährung,
Landwirtschaft, Umwelt, Verkehr und Gesundheit). 
Die „überregionale Bedeutung“ setzt voraus, dass 
der Fördergegenstand Ausstrahlungskraft über das 
jeweilige Land hinaus besitzt und im nationalen oder 
internationalen Kontext von Bedeutung ist. Diese
Verfassungsnorm ermöglicht es Bund und Ländern u. a. 
bei der institutionellen Förderung außeruniversitärer 
Forschungseinrichtungen zusammenzuwirken und 
Hochschulen, einzelne Institute oder
Institutsverbünde langfristig zu fördern. Die Zuständigkeit für das 
Hochschulwesen bleibt bei den Ländern. Die Länder 
setzen darüber hinaus eigene Schwerpunkte in der 
FuI-Politik.
↗  Eine umfassende Darstellung der 
FuI-Politik der Länder und statistische 
Daten auf Länderebene finden Sie im 
BuFI-Online-Angebot.
Der Bund kann Hochschulen auch in Form von 
the matisch und zeitlich begrenzten Projekten 
unter stützen. Er hat darüber hinaus
Finanzierungskompetenzen ins besondere für Vorhaben der
wissenschaftlichen Großforschung (z. B. Luftfahrt-,
Weltraum-, Meeres-, Kernforschung), Forschungsbauten 
und Großgeräte sowie für Projekte der
internationalen Forschungseinrichtungen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Zusammenarbeit von Bund und Ländern
 ↗  Deutscher Bundestag – Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland Art. 91b. 
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz 
und Wissenschaftsrat
Bund und Ländern stehen für Planungen und
Entscheidungen zur gemeinsamen Wissenschafts- und 
Forschungsförderung zwei Gremien zur Verfügung: 
die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) und 
der Wissenschaftsrat (WR). 
Die GWK behandelt als zentrales Gremium alle den 
Bund und die Länder gemeinsam berührenden Fragen 
der Forschungsförderung, der wissenschafts- und
forschungspolitischen Strategien und des
Wissenschaftssystems. Sie entscheidet insbesondere über gemeinsame 
Fördermaßnahmen auf Grundlage von Art. 91b Abs. 1 
GG. Mitglieder der GWK sind die
Wissenschaftsministerinnen und -minister sowie die
Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern. In der GWK 
ist die Bundesregierung mit 16 Stimmen vertreten, die 
einheitlich abgegeben werden; die Vertreterinnen und 
Vertreter der Landesregierungen haben je eine Stimme. 
Die Mitglieder der GWK streben unter Wahrung ihrer 
jeweiligen Kompetenzen eine enge Koordination auf 
dem Gebiet der nationalen, europäischen und
internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. 
Sie wirken in Fällen über regionaler Bedeutung bei der 
Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre 
zusammen und unterrichten sich gegenseitig über
wesentliche eigene Planungen und Entscheidungen, die 
nicht Gegenstand gemeinsamer Förderung sind. 
Der WR evaluiert als zweites zentrales Gremium die 
FuE-Einrichtungen von Bund und Ländern regel mäßig 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 360 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 361
und berät die Bundesregierung und die Regierungen 
der Länder in Fragen der inhaltlichen und
strukturellen Entwicklung sowohl der Hochschulen als auch 
der Wissenschaft und Forschung. Aufgrund seiner 
Zusammensetzung ermöglicht der WR einen
kontinuierlichen Dialog zwischen Wissenschaft und Politik. 
Er setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens 
sowie Vertreterinnen und Vertretern von Bund und 
Ländern zusammen. Er wurde 1957 von der
Bundesregierung und den Regierungen der Länder gegründet 
und wird gemeinsam durch sie getragen. Aufgabe des 
WR ist es, im Rahmen von Arbeitsprogrammen
übergreifende Empfehlungen zur Entwicklung der
Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs 
zu erarbeiten und dazu beizutragen, die Qualität der 
Wissenschaft in Deutschland auch im internationalen 
Vergleich zu steigern. Das Arbeitsprogramm des WR 
wird jeweils im Januar und Juli aktualisiert und von 
der Vollversammlung verabschiedet (●→  II Das
deutsche Forschungs­ und Innovationssystem).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
 ↗ Wissenschaftsrat (WR)
Gemeinsame Förderung von
Wissenschaft und Forschung
Die Bundesregierung fördert
Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen teilweise eigenständig, 
gemeinsam mit den Ländern oder in Kooperation mit 
weiteren Partnern (●→  II Das deutsche Forschungs­ und 
Innovationssystem). In den letzten Jahren sind die
gemeinsamen Förderaktivitäten von Bund und Ländern 
mit Blick auf die zunehmende Bedeutung von
Forschung und Innovation erheblich ausgeweitet worden 
(●↗  Datenband sowie Online­Darstellung der
Organisationen). Gegenstand der gemeinsamen institutionellen 
Förderung in Fällen überregionaler Bedeutung gemäß 
Art. 91b Abs. 1 GG sind insbesondere die folgenden 
Einrichtungen:
∙ Mitgliedseinrichtungen der Hermann von
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren e. V. (HGF),
∙ Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG),
∙ Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der
Wissenschaften e. V. (MPG),
∙ Mitgliedseinrichtungen der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (Leibniz-
Gemeinschaft),
∙ Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
angewandten Forschung e. V. (Fraunhofer),
 ∙ Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina –
Nationale Akademie der Wissenschaften,
∙ Wissenschaftskolleg zu Berlin e. V.,
∙ acatech – Deutsche Akademie der
Technikwissenschaften,
∙ Deutsches Zentrum für Hochschul- und
Wissenschaftsforschung (DZHW),
∙ andere Forschungseinrichtungen und
Einrichtungen mit Servicefunktion für die Forschung,
Trägerorganisationen derartiger Einrichtungen sowie
Forschungsförderungsorganisationen, sofern ihr
jährlicher Zuwendungsbedarf zu den laufenden
Kosten eine bestimmte Größenordnung übersteigt.
Die Grundfinanzierung dieser Einrichtungen erfolgt 
auf der Grundlage des Abkommens zwischen Bund 
und Ländern über die Einrichtung der GWK von 2007 
und der zugehörigen Ausführungsvereinbarungen. 
In diesen sind die Bund-Länder-Schlüssel der
Finanzierung sowie die Aufteilung auf das Sitzland und die 
anderen Länder festgelegt. Der auf alle Länder
entfallende Teil des Zuwendungsbetrags errechnet sich 
nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, der 
die Steuereinnahmen und die Bevölkerungszahl der 
Länder berücksichtigt. Die Berechnung wird jährlich 
vom Büro der GWK durchgeführt und der ermittelte 
Schlüssel im Bundesanzeiger veröffentlicht. 
Die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern
unterscheiden sich je nach Einrichtung bzw. Vorhaben. 
Der obere Teil von ●→  Abb. V­1 bietet für die
institutionelle Förderung einen Überblick zu den
Gesamtmitteln sowie zu den Finanzierungsanteilen von Bund 
und Ländern. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 361 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 362
Neben der gemeinsamen Förderung von
Wissenschaftseinrichtungen können Bund und Länder zudem 
auf grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler 
Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre kooperieren. Diese programm-  
und projektbezogene Förderung wird im unteren Teil 
von ●→  Abb. V­1 dargestellt und im folgenden Kapitel zu 
den Bund-Länder-Vereinbarungen näher ausgeführt.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  GWK – Finanzierungsschlüssel der gemeinsamen 
Förderung von Wissenschaft und Forschung durch 
Bund und Länder
 ↗  GWK – Finanzströme der gemeinsamen Förderung von  
Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder
Datenbasis: GWK; Datenband Tabelle 10; 
Datenportal des BMBF Tabelle 1.2.6
Institutionelle Förderung
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren*
Deutsche Forschungsgemeinschaft – Grundförderung 
Max-Planck-Gesellschaft*
Leibniz-Gemeinschaft*
Fraunhofer-Gesellschaft*
Deutsche Forschungsgemeinschaft – Programmpauschalen
Stiftung Innovation in der Hochschullehre
Berliner Institut für Gesundheitsforschung in der Charité
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung
Wissenschaftskolleg zu Berlin
acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften
Programm- und projektbezogene Förderung
Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“
Hochschulpakt 2020 – zusätzliche Studienanfänger/-innen
Forschungsbauten, Großgeräte und nationales 
 Hochleistungsrechnen
Exzellenzstrategie
Akademienprogramm
Qualitätsoffensive Lehrerbildung
Nationale Forschungsdateninfrastruktur
Förderinitiative „Innovative Hochschule“
Professorinnenprogramm
Künstliche Intelligenz in der Hochschulbildung
Deutsche Allianz Meeresforschung
NAKO Gesundheitsstudie
Kommission für Forschungsinformationen in Deutschland – KFiD
Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung 
von professoralem Personal an Hochschulen für angewandte 
Wissenschaften**
Programm Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen, 
Hochschulen für angewandte Wissenschaften** 
Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses**
Gesamtmittel in Mio. Euro
Bund Länder
Finanzierungsanteile 
von Bund und Ländern 
in Prozent
516,4
150,0
83,3
13,9
3,8
7,8
633,5
533,0
75,1
74,1
63,9
61,1
40,0
33,3
18,8
16,8
0,6
10,1
4.106,4
2.481,7
2.146,6
1.399,0
1.061,3
3.058,4
906,4
*  Einschließlich Zuwachs gemäß Pakt für Forschung und Innovation
** Daten nicht verfügbar
58 42
50 50
50 50
100
80 20
70 30
50 50
33 67
50 50
50 50
50 50
75 25
50 50
100
50 50
80 20
75 25
50 50
71 21
100
100
90 10
90 10
91 9
90 10
90 10
90 10
90 10
 ↗  Download  
von Abbildung 
und Daten Abb. V­1: Gemeinsame Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder 2023 (Soll)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 362 – 
Bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre kooperieren Bund und Länder im Rahmen gemeinsamer 
Vereinbarungen. Sie unterstützen damit die Profilbildung im Wissenschaftssystem und tragen sowohl dazu bei, 
Schwerpunkte zu setzen, als auch die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaftslandschaft weiter zu steigern.
2  Bund-Länder-Vereinbarungen
Im Gruppenarbeitsraum der ZBW – Leibniz-
Informationszentrum Wirtschaft in Kiel, der weltweit 
größten Bibliothek für Wirtschaftswissenschaften
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 364
Bund und Länder haben mit den in der Mitte der 
2000er Jahre erstmals beschlossenen und fortlaufend 
erweiterten Wissenschaftspakten eine große
Dynamik erzeugt und die Leistungsfähigkeit des deutschen 
Wissenschaftssystems spürbar gestärkt. Grundlage 
ist Art. 91b Abs. 1 GG, der in Fällen überregionaler 
Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, 
Forschung und Lehre ein Zusammenwirken von Bund 
und Ländern im Wege von Bund-Länder-
Vereinbarungen ermöglicht. 
Die Wissenschaftspakte adressieren Hochschulen 
und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
gleichermaßen. Ihre Schwerpunkte liegen auf
Studium und Lehre, Forschung und Transfer. Der Pakt 
für Forschung und Innovation kombiniert finanzielle 
Planungssicher heit für die großen
Wissenschaftsorganisationen mit der Verpflichtung, bestimmte 
forschungspolitische Ziele zu erreichen. Mit dem 
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken verbessern 
Bund und Länder gemeinsam die Qualität von
Studium und Lehre an den Hochschulen – flächendeckend 
und dauerhaft. Gleichzeitig werden die
Studienkapazitäten in Deutschland bedarfsgerecht gesichert. 
Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern fördert 
Spitzenforschung an deutschen Universitäten
langfristig. Eine Stärkung der infrastrukturellen
Voraussetzungen für den nationalen und internationalen 
Wettbewerb sowie der weiteren Profilierung von 
Hochschulen findet über die gemeinsame Förderung 
von Forschungsbauten, Großgeräten und Nationalem 
Hochleistungsrechnen an Hochschulen statt. Darüber 
hinaus existieren weitere Bund-Länder-
Vereinbarungen, die u. a. dazu beitragen, exzellente Köpfe für
wissenschaftliche Karrieren zu gewinnen und zu halten, 
innovative Wege in Forschung und Lehre zu schaffen 
und technische Neuerungen für den
Wissenschaftsstandort Deutschland bestmöglich nutzbar zu machen.
Vortrag beim Forschungstag 2023 des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 364 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 365
Die außeruniversitäre Forschung ist eine der tragenden 
Säulen des deutschen Wissenschaftssystems. Der Pakt 
für Forschung und Innovation (PFI) bildet die Klammer 
um die gesamte institutionelle Förderung der großen 
Wissenschaftsorganisationen durch Bund und Länder. 
Der PFI ist damit eines der zentralen Instrumente  
zur Stärkung des deutschen Wissenschaftsstandorts 
und seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit.
Der Pakt wurde erstmals im Jahr 2005 zwischen Bund 
und Ländern geschlossen und gilt für die
Forschungsförderorganisation Deutsche Forschungsgemeinschaft 
(DFG) sowie die Forschungsorganisationen
Fraunhofer-Gesellschaft (FhG), Helmholtz-Gemeinschaft 
(HGF), Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und Max-Planck-
Gesellschaft (MPG). Seither wurde der PFI mehrfach 
erneuert. Die aktuell vierte Laufzeit (PFI IV) wird 
erstmals zehn Jahre dauern – von 2021 bis 2030. 
Der PFI garantiert den großen
Wissenschaftsorganisationen eine große finanzielle Planungssicherheit. 
Diese wird durch eine vereinbarte regelmäßige
Steigerung der Grundfinanzierung gewährleistet. Bund und 
Länder streben an, den einzelnen
Wissenschaftsorganisationen jährlich eine Steigerung der Zuwendung 
um 3 % zu gewähren. Insgesamt werden in der vierten 
Phase rund 17 Mrd. Euro zusätzliche Mittel für die 
Forschung bereitgestellt. Bund und Länder tragen 
diesen Aufwuchs nach den vereinbarten
Finanzierungsschlüsseln gemeinsam. Bei der im PFI III bis 
2020 erreichten Grundfinanzierung kehren Bund und 
Länder ab 2024 bis 2030 sukzessive zu den
vereinbarten Finanzierungsschlüsseln zurück. Insgesamt 
investieren Bund und Länder von 2021 bis 2030 rund 
120 Mrd. Euro im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel in die außeruniversitäre Forschungslandschaft 
und die DFG.
Im Gegenzug verpflichten sich die Paktorganisationen 
zu fünf übergeordneten forschungspolitischen Zielen. 
Die forschungspolitischen Ziele des PFI IV führen 
die Zielsetzung der vergangenen Phase mit neuen 
Schwerpunkten fort. So sind die Paktorganisationen 
aufgerufen, die dynamische Entwicklung des
Wissenschaftssystems voranzutreiben, indem sie neue 
relevante Fragestellungen finden und erschließen, 
ausreichend Freiräume für risikoreiche Forschung 
schaffen, ihre strategischen Prozesse optimieren und 
die Digitalisierung des Wissenschaftssystems
ausbauen. Dem Transfer von Ideen, Forschungsergebnissen 
und Wissen in Wirtschaft und Gesellschaft wird ein 
zentraler Stellenwert eingeräumt. Zugleich sollen 
sich die Wissenschaftsorganisationen untereinander 
sowie mit Hochschulen und Unternehmen intensiver 
vernetzen. Es gilt im Übrigen, die Bedingungen für 
wettbewerbsfähige Forschung optimal zu gestalten. 
Hierzu sollen zum einen die besten Köpfe für die
Forschung gewonnen und gehalten werden, indem ihnen 
über ihre gesamte Laufbahn attraktive Bedingungen 
geboten werden, zum anderen werden die
Infrastrukturen für die Forschung durch strategische Planung 
und nachhaltige Finanzierung gestärkt. 
Bund und Länder haben im Rahmen des PFI IV mit
jeder der beteiligten Wissenschaftsorganisationen eine 
individuelle Zielvereinbarung geschlossen. In ihren 
jeweiligen Erklärungen haben die
Wissenschaftsorganisationen dabei die gemeinsamen
forschungspolitischen Ziele organisationsspezifisch konkretisiert und 
zunächst bis zum Jahr 2025 Maßnahmen definiert, 
2.1  Pakt für Forschung und Innovation 
In der Fraunhofer-Einrichtung für Individualisierte und Zellbasierte 
Medizintechnik IMTE wird roboterassistierte Chirurgie in realistischen 
OP-Umgebungen weiterentwickelt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 365 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 366
um diese zu erreichen. Die
Wissenschaftsorganisationen führen ein wissenschaftsadäquates Controlling 
durch und legen der GWK jährlich die Erreichung 
der Ziele nachvollziehbar und anhand
aussagekräftiger Indikatoren dar. Bund und Länder bewerten die 
Fortschritte der Organisationen anhand der in den 
Zielvereinbarungen gesetzten Zielmarken und
internationaler Benchmarks und fassen sie in einem
Monitoring-Bericht zusammen. Dieser wird im Rahmen 
der GWK verabschiedet und dem Haushaltsausschuss 
des Deutschen Bundestages vorgelegt (●→  Infobox: 
Internationales Benchmarking und Analyse
bibliometrischer Daten im Rahmen des Pakt­Monitorings).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zum Pakt für 
Forschung und Innovation
 ↗  GWK – Pakt für Forschung und Innovation – 
Fortschreibung 2021 – 2030 (PFI IV) (PDF)
 ↗  GWK – Pakt für Forschung und Innovation – 
Moni toring-Bericht 2023 (PDF) 
 ↗  Erfassung und Analyse bibliometrischer Indikatoren 
2023 im Rahmen des Pakt-Monitorings zum Pakt für 
Forschung und Innovation IV
 ↗  Normierter Vergleich der im Pakt für Forschung und 
Innovation geförderten Organisationen mit
internationalen Vergleichsorganisationen anhand ausgewählter 
Indikatoren 
Die Förderung im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation IV (PFI IV) ist an Zielvereinbarungen geknüpft, 
die die Wissenschaftsorganisationen mit Bund und Ländern individuell vereinbart haben. Darin sind die fünf 
übergeordneten Ziele des PFI IV organisationsspezifisch mit Maßnahmenpaketen hinterlegt und teilweise durch 
Zielgrößen konkretisiert. Die geförderten Organisationen verfassen eigenständig Berichte zum Umsetzungsstand 
der Vereinbarungen und erheben die notwendigen Indikatoren. 
In der vierten Phase des PFI ziehen Bund und Länder zur Beurteilung des Fortschritts der
Wissenschaftsorganisationen zusätzlich zwei extern beauftragte Studien heran. Zum einen stellt eine zwischen 2022 und 2026 jährlich 
erscheinende wissenschaftliche Studie nach einheitlichen Methoden erhobene bibliometrische Indikatoren zur 
Verfügung, analysiert diese und bietet damit die Möglichkeit, Trends und Dynamiken anhand des
Publikationsgeschehens abzubilden und ins nationale und internationale Umfeld einzuordnen. Zum anderen wird der PFI in 
seiner vierten Phase zum ersten Mal auch durch ein extern erstelltes internationales Benchmarking begleitet. 
Die durch den PFI geförderten Wissenschaftsorganisationen werden in dieser Pilotstudie anhand ausgewählter 
Indikatoren mit internationalen Organisationen verglichen, die ähnliche Missionen verfolgen, aber unter anderen 
Bedingungen arbeiten. 
Beide Ansätze erlauben es, die Entwicklung der großen Wissenschaftsorganisationen im internationalen Umfeld 
und in der allgemeinen Dynamik des nationalen und internationalen Wissenschaftsgeschehens besser
einzuordnen und neben der absoluten Entwicklung der Indikatoren auch vergleichende Betrachtungen anzustellen. So 
zeigt die Auswertung im Monitoring-Bericht 2023 beispielsweise im Bereich Open-Access-Publikationen, dass 
öffentlich zugängliche Publikationen insgesamt an Bedeutung zunehmen, die außeruniversitären
Forschungseinrichtungen aber sowohl im Vergleich zu deutschen Universitäten als auch im internationalen Vergleich besonders 
häufig in Open Access veröffentlichen. Auch bei der Bereitstellung digitaler Infrastrukturen stellt die
Benchmarking-Studie den deutschen Wissenschaftsorganisationen in der internationalen Vergleichsgruppe ein gutes 
Zeugnis aus. Andererseits unterstreicht die Benchmarking-Studie in Bezug auf Gleichstellungsfragen, die der PFI 
adressiert, dass die deutschen Einrichtungen zwar zahlreiche Fortschritte erzielen konnten, aber angesichts des 
internationalen Vergleichs in ihren Bemühungen nicht nachlassen dürfen.
Internationales Benchmarking und Analyse bibliometrischer Daten im Rahmen 
des Pakt­Monitorings
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 366 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 367
Bund und Länder haben mit der Exzellenzstrategie 
ein gemeinsames Programm geschaffen, das die 
Profil bildung deutscher Universitäten nachhaltig 
und langfristig unterstützt. Dadurch fördern sie 
universitäre Spitzenforschung und die internationale 
Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten als
zentrale Akteure des Forschungssystems und stärken den 
Wissenschafts standort Deutschland in der Breite.
Anders als ihre Vorgängerin, die Exzellenzinitiative, 
ist die Exzellenzstrategie nicht befristet, sondern 
auf Dauer angelegt. Im Vorfeld der Ausschreibung 
zur zweiten Förderperiode haben Bund und Länder 
in der GWK eine Weiterentwicklung der
Exzellenzstrategie beschlossen, sodass ab 2026/27 bis zu 
747 Mio. Euro pro Jahr für die Förderung
bereitstehen. Die Finanzierung erfolgt weiterhin zu 75 % aus 
Bundes- und 25 % aus Landesmitteln der Sitzländer 
der jeweiligen Universitäten.
Die Exzellenzstrategie umfasst zwei Förderlinien: 
Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Mit den 
Exzellenzclustern werden international
wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten bzw.
Universitätsverbünden projektbezogen gefördert.
Exzellenzcluster können grundsätzlich für zweimal sieben 
Jahre gefördert werden. Die Förderlinie wird alle 
sieben Jahre ausgeschrieben, sodass auch Neuanträge 
möglich sind. Universitäten mit Exzellenzclustern 
können eine Universitätspauschale als
Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Governance und
strategischen Steuerung beantragen. Für Exzellenzcluster 
werden antragsabhängig Förderhöhen zwischen 
jeweils 3 und 10 Mio. Euro jährlich veranschlagt. Ab 
2026 stellen Bund und Länder für die
Projektförderung der Exzellenzcluster jährlich rund 539 Mio. Euro 
(einschl. Programm- und Universitätspauschale sowie 
Verwaltungskosten der DFG) für die Förderung von 
bis zu 70 Exzellenzclustern zur Verfügung. 
2.2 Exzellenzstrategie
Ein Mitarbeiter des NMI Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut an der Universität Tübingen, das Teil des Exzellenzclusters  
„Individualisierung von Tumortherapien durch molekulare Bildgebung und funktionelle Identifizierung therapeutischer Zielstrukturen“ ist
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 367 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 368
Die zweite Förderlinie Exzellenzuniversitäten baut 
auf der Förderlinie Exzellenzcluster auf und dient der 
Stärkung der Universitäten bzw. eines Verbundes 
von Universitäten als Institution und dem Ausbau 
ihrer internationalen Spitzenstellung in der
Forschung. Universitäten oder Verbünde, die mindestens 
zwei bzw. drei Exzellenzcluster eingeworben haben, 
können sich auf eine Förderung als
Exzellenzuniversitäten bewerben. In einem wissenschaftsgeleiteten 
Auswahlverfahren sind bisherige exzellente
Forschungsleistungen und ein strategisches,
institutionenbezogenes Gesamtkonzept maßgebliche
Bewertungskriterien. Antragsabhängig ist eine Bandbreite 
der Förderhöhe von jährlich 10 bis 15 Mio. Euro für 
Anträge einzelner Universitäten und rund 15 bis 
28 Mio. Euro für Anträge von Universitätsverbünden 
möglich. Für die Förderung von
Exzellenzuniversitäten sind jährlich insgesamt rund 148 Mio. Euro für elf 
Förderfälle bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren 
vorgesehen. In der zweiten Förderperiode ab 2027
stehen außerdem bis zu 60 Mio. Euro für bis zu vier über 
elf hinausgehende Förderfälle zur Verfügung.
Grundlage der Förderentscheidung ist ein
wissenschaftsgeleitetes Begutachtungs- und
Auswahlverfahren, das die DFG und der WR durchführen. Die 
DFG führt das Auswahlverfahren für die Förderlinie 
der Exzellenzcluster, der WR das Auswahlverfahren 
für die Förderlinie der Exzellenzuniversitäten durch. 
International anerkannte Expertinnen und Experten 
aus verschiedenen Wissenschaftsgebieten
entscheiden gemeinsam mit den für Wissenschaft
zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und 
der Länder über die Förderung von Exzellenzclustern 
und Exzellenzuniversitäten.
In der ersten Förderrunde werden seit 2019
insgesamt 57 Exzellenzcluster an 34 Universitäten 
gefördert. Im Rahmen der Förderlinie
Exzellenzuniversitäten werden zehn Universitäten und  
ein Universitätsverbund gefördert.
Exzellenzuniversitäten werden dauerhaft gefördert, 
müssen sich aber alle sieben Jahre einer Überprüfung 
der Fördervoraussetzungen stellen. Dies bedeutet, 
dass sie im Wettbewerb die notwendigen zwei bzw. bei 
Verbünden drei Exzellenzcluster erneut einwerben 
müssen. Außerdem werden die geförderten
Universitäten im Hinblick auf die übergreifenden
Förderkriterien einer unabhängigen und externen Evaluation mit 
selektivem Charakter unterzogen. Werden die
Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt, scheidet die 
Exzellenzuniversität mit einer degressiven
Auslauffinanzierung aus der gemeinsamen Förderung aus. Die 
zweistufige Antragsphase für die zweite
Förderperiode der Exzellenzcluster hat Ende 2022 begonnen. Die 
Förderentscheidung fällt im Frühjahr 2025. Die
Ausschreibung für die Förderlinie Exzellenz universitäten 
erfolgt im Frühjahr 2024 und wird mit einer
Förderentscheidung im Herbst 2026 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder
 ↗  Allgemeine Informationen zur Exzellenzstrategie
 ↗  GWK – Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und 
Ländern zur Exzellenzstrategie
 ↗  Endbericht der internationalen Expertenkommission 
zur Evaluation der Exzellenzinitiative
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 368 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 369
Gute Studienbedingungen und eine hohe Qualität von 
Studium und Lehre sind zentrale Voraussetzungen  
für die Ausbildung akademischer Fachkräfte und
damit für den wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und 
gesellschaftlichen Fortschritt. Mit dem
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken und der Vereinbarung 
über Innovation in der Hochschullehre engagieren sich 
Bund und Länder gemeinsam für eine hochwertige 
akademische Bildung an den deutschen Hochschulen.
Zukunftsvertrag Studium und 
Lehre stärken
Die Qualität von Studium und Lehre und die
bedarfsgerechte Sicherung von Studienkapazitäten an den 
Hochschulen in Deutschland haben für Bund und 
Länder einen hohen Stellenwert. Dieser Tatsache 
tragen sie mit dem zeitlich unbefristeten
Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken (kurz: Zukunfts vertrag) 
Rechnung. Die am 6. Juni 2019 von den
Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern 
be schlossene Verwaltungsvereinbarung über den 
Zukunftsvertrag tritt die strategische Nachfolge des 
Hochschulpakts 2020 an. Während dieser das Ziel hatte, 
stark gestiegene Studienanfängerzahlen zu bewältigen, 
soll der Zukunftsvertrag die mit dem Hochschulpakt 
geschaffenen zusätzlichen Studien kapazitäten erhalten 
und die Qualität von Studium und Lehre verbessern 
und weiterentwickeln. Im Fokus des Zukunftsvertrags 
liegt somit nicht mehr die Ausweitung von
Studienkapazitäten, sondern die Qualität von Studium und 
Lehre in der Breite der deutschen Hochschullandschaft.
Der Zukunftsvertrag wird je zur Hälfte von Bund 
und Ländern finanziert, wobei die Länder die Mittel 
zusätzlich zur Grundfinanzierung der
Hochschulen bereitstellen. In den Jahren 2021 und 2022 hat 
der Bund je 1,88 Mrd. Euro für den Zukunftsvertrag 
zur Verfügung gestellt. Am 4. November 2022 hat 
die GWK die Dynamisierung des Bund-Länder-
Programms beschlossen: Zwischen 2023 und 2027 
wachsen die Mittel des Zukunftsvertrags schrittweise 
auf über 2,2 Mrd. Euro Bundesmittel an (●→  Infobox: 
Dynamisierung des Zukunftsvertrags).
Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder 
erfolgt bedarfsgerecht und transparent anhand von 
gewichteten kapazitäts- und qualitätsorientierten 
Parametern: Studienanfängerinnen und -
anfänger (Gewichtung 20 %), Studierende innerhalb der 
Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semester (60 %) sowie 
Absolventinnen und Absolventen (20 %). Die
Verteilung wird jährlich gemäß den Angaben der amtlichen 
Statistik neu berechnet. 
Jedes Land legt in einer Verpflichtungserklärung die 
länderspezifischen strategischen Ansätze,
Schwerpunkte und Maßnahmen zur Umsetzung des
Zukunftsvertrags fest. Die Verpflichtungserklärungen 
der Länder werden im Konsultationsverfahren mit 
dem Bund erstellt, haben eine Laufzeit von sieben 
Jahren und werden von der GWK verabschiedet. Eine 
Evaluierung des Zukunftsvertrags erfolgt 2025. Die 
Ergebnisse und die Erfahrungen aus der Evaluation 
fließen in das ab 2026 beginnende Verfahren zur
Neuerstellung der Verpflichtungserklärungen ein.
Die Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsvertrags 
ergeben sich aus dessen zentralen Zielen –
bedarfsgerechter Kapazitätserhalt und Qualitätsverbesserung 
von Studium und Lehre. Um diese Ziele zu erreichen, 
setzen die Länder Schwerpunkte insbesondere beim 
Ausbau von dauerhaften Beschäftigungsverhältnissen 
des hauptberuflichen wissenschaftlichen und
künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Personals 
an den Hochschulen. Dabei kommt
Gleichstellungsaspekten eine große Bedeutung zu.
Mit dem Zukunftsvertrag sollen eine flächendeckend 
hohe Qualität von Studium und Lehre und gute
Studienbedingungen in der Breite der deutschen
Hochschullandschaft geschaffen werden. Dabei werden die 
Mittel des Zukunftsvertrags u. a. eingesetzt, um einmal 
etablierte Strukturen zur Qualitätssicherung und zur 
Verbesserung der Studienbedingungen
weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Inhaltlich liegt in vielen 
Ländern ein besonderer Fokus darauf, die
Attraktivität der Hochschulen zu steigern sowie den aktuellen 
und zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken. Damit 
einhergehend streben die Länder die Umsetzung 
2.3  Studium und Lehre in den Bund-Länder- 
Vereinbarungen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 369 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 370
vielfältiger Maßnahmen an, um die
Betreuungsverhältnisse bzw. -situation für die Studierenden zu 
verbessern, den Studienerfolg zu sichern und die Zahl 
der Studienabbrüche zu verringern. 
Um die Ziele des Zukunftsvertrags zu erreichen und 
die länderspezifischen Schwerpunkte umzusetzen, 
sollen die Mittel entsprechend den
Verpflichtungserklärungen der Länder auch für weitere Maßnahmen 
eingesetzt werden. Die Länder planen u. a.
Maßnahmen, um die Durchlässigkeit und die Übergänge im 
Bildungsbereich zu verbessern und die
Internationalisierung an den Hochschulen zu fördern. Die Mittel des 
Zukunftsvertrags können auch gezielt für die
Digitalisierung in Studium und Lehre genutzt werden – zur 
Qualitätssteigerung digitaler Lehr- und Lernangebote, 
für die Verbesserung der lehrbezogenen Infrastruktur 
oder auch für die Weiterentwicklung der digitalen
Verwaltung. Integriert in ihre hochschulpolitischen und 
hochschulplanerischen Prozesse nutzen einige Länder 
auch die im Zukunftsvertrag eröffnete Möglich keit, in 
bestimmten Fächergruppen Schwerpunkte zu setzen.
Mit dieser Vielfalt an Maßnahmenarten trägt der 
Zukunftsvertrag der differenzierten
Hochschullandschaft in Deutschland Rechnung und ermöglicht 
passgenaue Ansätze, um deren Kapazitäten
bedarfsgerecht zu erhalten und die Qualität von Studium und 
Lehre zu verbessern.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zum Zukunftsvertrag 
 ↗  GWK – Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und 
Ländern über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre 
stärken, Fassung vom 4. November 2022
 ↗  GWK – Übersicht über die Verpflichtungserklärungen 
der Länder
Bund und Länder einigten sich am 4. November 2022 
in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) 
auf die Dynamisierung des Zukunftsvertrags. Mit der 
Dynamisierung wird die Budgetentwicklung der
Hochschulen an die der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen ange glichen (●→  V 2.1 Pakt für Forschung 
und Innovation).
Ursprünglich sah der Zukunftsvertrag für die Jahre 
2021 bis 2023 jeweils Bundesmittel in Höhe von 1,88 
Mrd. Euro vor. Ab 2024 sollten jährlich 2,05 Mrd. Euro 
investiert werden. Mit dem Beschluss zur
Dynamisierung erhöhte der Bund bereits im Jahr 2023 die
bereitgestellten Mittel gegenüber dem Vorjahr um 3 % auf 
1,94 Mrd. Euro. 2024 erfolgt eine Erhöhung um knapp 
6 % auf das ursprünglich für 2024 vorgesehene
Zielniveau von 2,05 Mrd. Euro. Im Jahr 2025 steigt das
Mittelvolumen um weitere 1,5 % auf rund 2,08 Mrd. Euro. 
Für die Jahre 2026 und 2027 sind Erhöhungen von 
jeweils 3 % auf rund 2,14 Mrd. Euro im Jahr 2026 und 
2,21 Mrd. Euro im Jahr 2027 vorge sehen. Die Länder 
stellen zusätzliche Mittel in derselben Höhe bereit.
Damit erhöhen sich die Mittel, die den Hochschulen 
von Bund und Ländern über den Zukunftsvertrag 
jährlich zur Verfügung stehen, schrittweise von rund 
3,8 Mrd. Euro (2021) auf rund 4,4 Mrd. Euro (2027). 
Dank der zusätz lichen Mittel von Bund und Ländern in 
Höhe von rund 676 Mio. Euro bietet die Dynamisierung 
den Hochschulen mehr Spielräume, um Studium und 
Lehre zu stärken. Zudem erhöht sich die finanzielle 
Planungssicherheit der Hochschulen.
Dynamisierung des Zukunftsvertrags
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 370 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 371
Innovation in der Hochschullehre
Mit der Vereinbarung über Innovation in der
Hochschullehre vom 6. Juni 2019 streben Bund und Länder 
dauerhaft eine qualitativ hochwertige und
international wettbewerbsfähige Lehre an deutschen
Hochschulen an. Damit setzen sie ihre insbesondere durch 
den Qualitätspakt Lehre begonnenen Anstrengungen 
fort, innovative Hochschullehre zu verbreiten und  
zu fördern. 
Dazu wurde am 9. November 2020 die Stiftung
Innovation in der Hochschullehre errichtet. Die Stiftung 
wurde in Form einer rechtlich nicht selbstständigen 
Organisationseinheit unter dem Dach der Toepfer 
Stiftung gGmbH eingerichtet, die im Dezember 2019 
von der GWK als Trägerinstitution ausgewählt wurde. 
Kernaufgabe ist die Förderung von Projekten auf der 
Basis einer wissenschaftsgeleiteten Projektauswahl – 
insbesondere zur strategisch-strukturellen Stärkung 
der Hochschulen in Studium und Lehre, zu aktuellen, 
themenbezogenen Herausforderungen in Studium 
und Lehre sowie zur themenoffenen Erprobung neuer 
Ideen bzw. zum Transfer erprobter Ansätze auf andere 
Fächer und Hochschulen. Weiterhin liegt ein Fokus 
auf der Organisation eines fachbezogenen sowie
themen- und länderübergreifenden Austauschs und der 
Vernetzung sowie dem Wissenstransfer. Die deutsche 
Hochschullandschaft wird in ihrer gesamten
Bandbreite adressiert und die Erneuerungsfähigkeit der 
Hochschullehre kontinuierlich gestärkt. 
Die erste Förderentscheidung unter dem Titel
„Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“ wurde im 
Mai 2021 von der Stiftung Innovation in der
Hochschullehre getroffen. Seitdem wurde eine Reihe
weiterer Förderentscheidungen getroffen, u. a. im Rahmen 
der wiederkehrenden Ausschreibungsreihe
„Freiraum“ (●→  Infobox: Neue Ansätze der Projektauswahl). 
Bund und Länder stellen jährlich bis zu 150 Mio. Euro 
zur Förderung der Innovation in der Hochschullehre 
bereit. Die Finanzierung in den Jahren 2021 bis 2023 
ist allein durch den Bund erfolgt. Ab dem Jahr 2024 
erfolgt die Finanzierung gemeinsam durch Bund und 
Länder, wobei auf den Bund 110 Mio. Euro und auf die 
Länder 40 Mio. Euro entfallen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zu Innovation in der 
Hochschullehre
 ↗  GWK – Verwaltungsvereinbarung Innovation in der 
Hochschullehre
 ↗  Stiftung Innovation in der Hochschullehre
 ↗  Stiftung Innovation in der Hochschullehre – Förderung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 371 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 372
Künstliche Intelligenz in der 
Hochschulbildung
Die am 10. Dezember 2020 von der GWK
verabschiedete Bund-Länder-Vereinbarung Künstliche
Intelligenz in der Hochschulbildung mit Laufzeit bis zum 
31. Dezember 2025 bildet die rechtliche Grundlage
für eine Förderinitiative, mit der Bund und Länder
die Schlüsseltechnologie Künstliche Intelligenz (KI)
breitflächig im deutschen Hochschulsystem
verankern wollen. Bund und Länder stellen insgesamt bis
zu rund 133 Mio. Euro zur Finanzierung dieser
Initiative bereit, wobei die Verteilung der Fördermittel im
Verhältnis 90 : 10 zwischen Bund und dem jeweiligen
Sitzland erfolgt.
Die geförderten Projekte zielen darauf ab, KI in der 
Lehre besser zu nutzen und die Fachkräfte von
morgen mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten. 
Gefördert werden sowohl Maßnahmen zur
Entwicklung von Studiengängen oder einzelnen Modulen im 
KI-Bereich als auch der Aufbau KI-gestützter Systeme 
an den Hochschulen, etwa intelligente
Assistenzsysteme oder KI-basierte Lern- und Prüfungsumgebungen.
Nach einem wissenschaftsgeleiteten
Auswahlverfahren im Juni 2021 wurden 40 Einzelanträge und 
14 Verbundprojekte genehmigt, an denen insgesamt 
52 Hochschulen beteiligt sind. Insgesamt profitieren 
81 Hochschulen von der Förderinitiative.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  KI in der Hochschulbildung 
Im Rahmen der wiederkehrenden „Freiraum“-Ausschreibungen können Lehrende innovative Ideen für die Lehre 
entwickeln und erproben. Fachlich und thematisch ist die Ausschreibung offen. Im Mittelpunkt der Projekte soll 
die Lernerfahrung der Studierenden stehen.
Indem sie der Antragstellung ein Interessenbekundungsverfahren vorausschaltet, setzt die Stiftung
Innovation in der Hochschullehre bei der Ausschreibung „Freiraum 2023“ auf neue Ansätze der Projektauswahl – wer 
die Chance bekommt, im wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren mit seinem Projektantrag zu überzeugen, 
entscheidet das Los. 
Hintergrund dieser Neuerung ist der große Andrang, den die erste Freiraum-Ausschreibung Anfang des Jahres 
2022 ausgelöst hatte. Lediglich die ersten 600 Anträge konnten für die wissenschaftsgeleitete Begutachtung
angenommen werden. Schließlich wurden 203 Projekte für den Förderzeitraum bis zum 31. Juli 2022 ausgewählt. 
Demgegenüber soll der neue Ansatz allen interessierten Mitgliedern von Hochschulen mit Lehrverantwortung 
die Teilnahme am Verfahren ermöglichen. Das Interessenbekundungsverfahren ist niedrigschwellig angelegt, 
lediglich eine kurze Projektskizze und Angaben zu Kooperationspartnern mussten eingereicht werden. Die
Beschränkung auf 500 Anträge, die rein zufallsbasiert zur Antragstellung zugelassen werden, stellt zugleich sicher, 
dass die Expertinnen und Experten des Auswahlgremiums die Anzahl der Projekte bewältigen können. 
Im Rahmen von „Freiraum 2023“ wurden aus 4.596 Interessensbekundungen 534 Ideenskizzen für eine
Antragstellung ausgewählt. Im Anschluss durchliefen die Projektanträge ein wissenschaftsgeleitetes
Auswahlverfahren. Anfang Oktober 2023 wurde die Förderentscheidung bekanntgegeben: 174 Projekte können ab dem 
1. April 2024 umgesetzt werden.
Neue Ansätze der Projektauswahl
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 372 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 373
Moderne und leistungsstarke Infrastrukturen sind 
unerlässlich, um Forschung auf höchstem Niveau zu 
betreiben und Innovationen den Weg zu bereiten. 
Bund und Länder fördern daher gemeinsam
Investitionen in Forschungsbauten und Großgeräte sowie 
Hochleistungsrechenkapazitäten an Hochschulen. 
Um vorhandene Forschungsdaten für das gesamte 
Wissenschaftssystem nutzbar zu machen, bauen Bund 
und Länder zudem gemeinsam die Nationale
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) auf.
Forschungsbauten, Großgeräte und 
Nationales Hochleistungsrechnen an 
Hochschulen
Forschungsbauten und Großgeräte werden bereits seit  
2007 von Bund und Ländern gefördert. Im
November 2018 haben Bund und Länder beschlossen, die 
gemeinsame themenoffene Förderung von
Forschungsbauten und Großgeräten fortzusetzen sowie 
das Nationale Hochleistungsrechnen (NHR) in die 
gemeinsame Förderung aufzunehmen. Die
entsprechende Ausführungsvereinbarung wurde auf
unbestimmte Zeit geschlossen und ist zum 1. Januar  
2019 in Kraft getreten. Im März 2023 wurde sie zuletzt 
durch einen Beschluss der GWK angepasst. Die im 
Jahr 2017 von einer Fachkommission durchgeführte 
Evaluierung der gemeinsamen Förderung von
Forschungsbauten und Großgeräten an Hochschulen  
trug maßgeblich dazu bei, diese Förderung zu
verstetigen. Demnach verbessert die Förderung die 
infrastrukturellen Voraussetzungen der
teilnehmenden Hochschulen im nationalen und internationalen 
Wettbewerb in Wissenschaft und Forschung deutlich. 
Die Forschungsbauten und Großgeräte bedienen  
einen dringlichen Investitionsbedarf der Hochschulen 
und zeigen eine nachhaltige, positive Wirkung in der 
Forschung. An den geförderten Standorten können 
langfristige und produktive Forschungsschwerpunkte 
entstehen, die ihrerseits eine Grundlage dafür bilden, 
weitere Drittmittel einzuwerben. Neben diesen
Ergebnissen zeigte die Evaluierung zudem positive Effekte 
für den wissenschaftlichen Nachwuchs, die Lehre und 
die internationale Zusammenarbeit (●→  III 1.2 
Wissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen).
Für die Förderung von zukunftsgerechten und
nachhaltig geplanten Forschungsbauten stellen Bund und 
Länder jährlich bis zu 401 Mio. Euro zur Verfügung. 
Die Mittel für die Förderung von Forschungsbauten 
werden je zur Hälfte vom Bund und vom Sitz-/
Trägerland der begünstigten Hochschule getragen. Von 2007 
bis einschließlich 2024 wurden 200 Forschungsbauten 
mit einem Gesamtvolumen von rund 6,6 Mrd. Euro 
in die gemeinsame Förderung aufgenommen. Für 
Großgeräte an Hochschulen stellen Bund und Länder 
jährlich 170 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Förderung des NHR wurde zum 1. Januar 2019 
als dritte Säule in die Vereinbarung aufgenommen. 
Bund und Länder kommen damit der zunehmenden 
Nachfrage nach Wissenschaftlichem Rechnen und 
den digitalen Anforderungen zukunftsgerichteter 
Wissenschaft nach. Jährlich stehen für das NHR bis  
zu 62,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Zentrale Ziele der Förderung sind erstens die
flächendeckende und bedarfsgerechte Bereitstellung von 
Hochleistungsrechenkapazitäten für
wissenschaftliche Forschung an Hochschulen, zweitens die 
2.4  Infrastrukturen in den Bund-Länder- 
Vereinbarungen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 373 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 374
Förderung der standortübergreifenden und
interdisziplinären Zusammenarbeit und von Kooperationen 
in einer gemeinsamen Koordinationsstruktur, die für 
eine deutschlandweite Nutzung geöffnet ist, drittens 
die Stärkung der Methodenkompetenz der
Nutzerinnen und Nutzer, die Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Aus- und
Weiterbildung im Wissenschaftlichen Rechnen und viertens  
die Förderung und Weiterentwicklung des
Wissenschaftlichen Rechnens.
Im November 2020 haben Bund und Länder die ersten 
acht Rechenzentren und im Oktober 2021 ein
weiteres Zentrum in die gemeinsame Förderung des NHR 
aufgenommen. Die Auswahl erfolgte auf Grundlage 
eines wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten 
Verfahrens im Rahmen einer Begutachtung durch die 
DFG und einer Bewertung durch den von der GWK 
eingesetzten unabhängigen Strategieausschuss. Die 
NHR-Zentren haben im August 2021 den Verein für 
Nationales Hochleistungsrechnen – NHR-Verein e. V. 
als Träger der gemeinsamen Koordinationsstruktur 
für das NHR gegründet.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zu Forschungsbauten 
und Großgeräten 
 ↗  Allgemeine Informationen zum Hoch- und
Höchstleistungsrechnen 
 ↗  NHR-Verein – Online-Repräsentanz des Vereins für 
Nationales Hochleistungsrechnen 
 ↗  GWK – Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, 
Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen 
 ↗  GWK – Übersichtsseite zu Forschungsbauten,
Großgeräten und Nationalem Hochleistungsrechnen an 
Hochschulen 
 ↗  GWK – Endbericht der Expertenkommission zur 
Evaluierung der gemeinsamen Förderung von
Forschungsbauten und Großgeräten an Hochschulen 
Nationale Forschungsdateninfrastruktur
Für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und
Innovationen in Forschung und Gesellschaft ist der
systematische und dauerhaft sichergestellte Zugang zu 
digitalen bzw. digitalisierten Datenbeständen
unverzichtbar. Damit aus Forschungsdaten wissenschaftlich 
breit nutzbare Datenbestände mit gesellschaftlichem 
Mehrwert werden, fördern Bund und Länder
gemeinsam den Aufbau der Nationalen
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI).
Derzeit oft dezentral, projektförmig und temporär  
gelagerte Datenbestände von Wissenschaft und 
Forschung sollen im Rahmen der NFDI für das
gesamte deutsche Wissenschaftssystem systematisch 
erschlossen werden. Dazu sollen existierende
Datensammlungen und Dienste zusammengeführt 
und neue, übergreifende Dienste und Lösungen für 
das Forschungsdatenmanagement etabliert werden. 
Zudem soll die NFDI die Anschlussfähigkeit an die 
Europäische Cloud für offene Wissenschaften (engl. 
European Open Science Cloud; EOSC) sicherstellen. Im 
Zeitraum von 2019 bis 2028 stellen Bund und Länder 
bis zu 90 Mio. Euro jährlich für die Förderung der NFDI 
zur Verfügung. Die Mittel, die vom Bund und von den 
Ländern im Verhältnis 90 : 10 aufgebracht werden,
richten sich an Konsortien aus Hochschulen,
außeruniversitären Forschungseinrichtungen,
Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und anderen öffentlich 
geförderten Informationsinfrastruktureinrichtungen 
oder weiteren entsprechenden Akteuren. 
Das wissenschaftsgeleitete Verfahren zur Auswahl 
der Konsortien wurde von der DFG durchgeführt. 
Die abschließende Entscheidung über die insgesamt 
27 Konsortien erfolgte in mehreren
Ausschreibungsrunden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 durch die 
GWK. 2020 wurde der Verein Nationale
Forschungsdateninfrastruktur e. V. mit einer Geschäftsstelle in 
Karlsruhe gegründet, dem derzeit rund 280
Mitgliedseinrichtungen angehören. Der Verein steht auch 
Einrichtungen offen, die nicht über die NFDI
gefördert werden. Dadurch soll der inklusive Charakter der 
NFDI zum Ausdruck gebracht und eine
größtmögliche Breitenwirkung im Wissenschaftssystem erzielt 
werden (●→  III 1.2 Wissenschaftliche
Forschungsinfrastrukturen).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zur Nationalen 
Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) 
 ↗ Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 374 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 375
Um Forschung an der Weltspitze zu betreiben, braucht 
man die besten Talente. Nachwuchsförderung ist 
daher in vielen Bund-Länder-Vereinbarungen, wie 
dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) oder der 
Exzellenzstrategie, ein Querschnittsthema. Im
TenureTrack­Programm, dem Professorinnenprogramm und 
dem Programm Professoraler Nachwuchs an
Fachhochschulen widmen sich Bund und Länder explizit 
dem wissenschaftlichen Nachwuchs. 
Programm zur Förderung des  
wissenschaftlichen Nachwuchses 
(Tenure-Track-Programm)
Bund und Länder haben im Juni 2016 das Programm 
zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 
(Tenure­Track­Programm) verabschiedet. Ziel des 
Programms ist es, die Karrierewege für den
wissenschaftlichen Nachwuchs planbar und transparenter 
zu gestalten. Mit dem Programm soll die Tenure-
Track-Professur als eigenständiger Karriereweg neben 
dem herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine 
Professur an den deutschen Universitäten etabliert 
werden. Die Tenure-Track-Professur richtet sich an 
junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in 
der frühen Karrierephase, d. h. unmittelbar bzw. in 
den ersten Jahren nach der Promotion. Nach
erfolgreicher Bewährungsphase, in der Regel nach spätestens 
sechs Jahren, sieht die Tenure-Track-Professur den
unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vor. 
Mit der Etablierung der Tenure-Track-Professur als 
anerkanntem Karriereweg zielt das Programm darauf 
ab, die Attraktivität des deutschen
Wissenschaftssystems auch im internationalen Wettbewerb zu 
stei gern und die Universitäten stärker dabei zu
unterstützen, die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen 
und Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und 
Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu 
halten (●→  III 4.4 Wissenschaftlicher Nachwuchs). Die 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde durch die 
Option auf Verlängerung der Förderung um ein Jahr 
bei Geburt oder Adoption eines Kindes gefördert. 
Nach erfolgreichem Abschluss der beiden
Bewilligungsrunden 2017 und 2019 werden deutschlandweit 
insgesamt 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Professuren 
an 75 Hochschulen gefördert. Grundlage für die
Auswahl war ein wissenschaftsgeleitetes
Wettbewerbsverfahren. Für die Förderung stellt der Bund
insgesamt bis zu 1 Mrd. Euro über die Gesamtlaufzeit von 
2017 bis 2032 bereit. 
Die 1.000 vom Bund geförderten Tenure-Track-
Professuren werden immer wieder neu ausgeschrieben, 
und die Länder werden sie langfristig erhalten.
Zugleich werden die Länder die Zahl der unbefristeten 
Professuren um 1.000 erhöhen, um die
Karrierechancen des wissenschaftlichen Nachwuchses insgesamt 
zu verbessern.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zum Tenure-Track- 
Programm 
 ↗  Fachportal zum Tenure-Track-Programm 
 ↗  GWK – Verwaltungsvereinbarung zum Tenure-Track-
Programm 
 ↗  GWK – Bund-Länder-Programm zur Förderung des 
wissenschaftlichen Nachwuchses – Monitoringbericht 
2020 
2.5  Nachwuchsförderung in den Bund-Länder-
Vereinbarungen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 375 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 376
Professorinnenprogramm
Das Professorinnenprogramm wurde 2008 gemeinsam 
von Bund und Ländern aufgelegt, um die
Gleichstellung von Frauen und Männern an deutschen
Hochschulen zu stärken und dem Phänomen des
absinkenden Frauenanteils, je höher es auf der Karriereleiter 
hinaufgeht („leaky-pipeline“), entgegenzuwirken 
(●→  III 4.5 Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und 
Vielfalt in Bildung und Forschung). 
Das Programm setzt dazu auf zwei Ebenen an: Im 
ersten Schritt qualifizieren sich Hochschulen mit 
einem Gleichstellungskonzept, das u. a. spezifische 
Maßnahmenpakete zur Erreichung von Parität an der 
Hochschule enthält, für die Teilnahme am
Professorinnenprogramm. Begutachten unabhängige
Expertinnen und Experten die Konzepte positiv, können im 
zweiten Schritt bis zu drei Professuren je Hochschule 
nach Einzelanträgen gefördert werden. Auf diese 
Weise werden zum einen die
gleichstellungspolitischen Strukturen an den Hochschulen gestärkt. Zum 
anderen werden mehr Frauen in Führungspositionen 
der Hochschulen gebracht.
Im November 2022 hat die GWK die Bund-Länder-
Vereinbarung zum Professorinnenprogramm 2030 
(PP 2030) beschlossen. Aufbauend auf den
erfolgreichen bisherigen drei Programmphasen soll damit der 
Kulturwandel zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in 
den Hochschulen weiter gestärkt werden. Das PP 2030 
nimmt u. a. die Fakultäten an den Hochschulen  
sowie das Berufungsmanagement stärker in den Blick, 
um dem Wandel hin zu einer geschlechtergerechten 
Hochschulkultur neue Dynamik zu verleihen. Bund 
und Länder stellen für das PP 2030 zu gleichen Teilen 
insgesamt 320 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zum
Professorinnenprogramm 
 ↗  GWK – Bund-Länder-Vereinbarung
Professorinnenprogramm 
 ↗  GWK – Evaluationsbericht zum
Professorinnenprogramm 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 376 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 377
Professoraler Nachwuchs an 
Fachhochschulen
Fachhochschulen (FH) bzw. Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften (HAW) bilden eine
wesentliche Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft 
und Gesellschaft. Als solche bedürfen sie eines
professoralen Personals, das neben der wissenschaftlichen 
Qualifizierung auch Praxis- und Lehrerfahrung
vorweisen kann. Die Rekrutierung erfolgt deshalb häufig 
auf dem außerhochschulischen Arbeitsmarkt unter 
schwierigen Wettbewerbsbedingungen und stellt eine 
immer größer werdende Herausforderung für die FH/
HAW dar. Bund und Länder unterstützen sie dabei 
durch das gemeinsame Programm zur Förderung der 
Gewinnung und Entwicklung von professoralem
Personal an Fachhochschulen. 
Ein grundlegender Ansatz des Programms ist, dass 
jede Hochschule ihre spezifischen Herausforderungen 
und Rahmenbedingungen aufgreift und hierfür
individuell gestaltete Lösungswege entwickelt.
Förderfähige Instrumente wie die Schwerpunktprofessur, 
kooperative Promotionen, Tandemprogramme oder 
Kooperationsplattformen sind Beispiele für
entsprechende Maßnahmen. Bund und Länder stellen für 
das Programm bis zu 431,5 Mio. Euro zur Verfügung. 
Die Finanzierung des Programms wird zu 71 % vom 
Bund und 29 % von den Ländern aufgebracht. Zu 
Beginn finanziert der Bund das Programm zu 100 %, 
bis zum Ende der Laufzeit wächst der
Finanzierungsanteil der Länder auf 50 % an. Das Förderprogramm 
umfasste eine vorgeschaltete Konzeptphase und die 
aktuell laufende Umsetzungsphase, in der Projekte 
für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren gefördert 
werden. Ausgewählt wurden die Hochschulen in 
zwei Bewilligungsrunden von einem
Expertengremium aus Vertreterinnen und Vertretern aus der 
angewandten Wissenschaft, Hochschulmanagement 
und Wirtschaft. In der ersten Bewilligungsrunde im 
November 2020 wurden 64 Hochschulen ausgewählt, 
in der zweiten und finalen Bewilligungsrunde im Juni 
2022 weitere 34. Im Rahmen des Programms werden 
somit insgesamt 98 FH/HAW bei der Gewinnung und 
Entwicklung von professoralem Personal unterstützt. 
Im Rahmen von kooperativen
Qualifizierungsmaßnahmen werden als Projektpartner beispielsweise für 
Tandemprogramme auch Universitäten,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen sowie 
gemeinnützige Organisationen und Vereine gefördert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zum Programm 
FH-Personal 
 ↗  Portal zur Personalgewinnung und -entwicklung an 
Fachhochschulen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 377 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 378
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bzw. 
Fachhochschulen spielen eine besondere Rolle für  
die Entwicklung und den Transfer von
Forschungser gebnissen. Mit den Förderprogrammen Forschung 
an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 
(HAW) und Innovative Hochschule haben Bund und 
Länder zwei Programme ins Leben gerufen, die  
sich der praxisnahen Forschung und der Einbettung 
von Forschung in das regionale Innovations-
Ökosystem widmen.
Forschung an Hochschulen für  
Angewandte Wissenschaften (HAW)
Die angewandte Forschung hat sich neben der 
praxis orientierten Lehre zu einem profilbildenden 
Merkmal der FH/HAW entwickelt. Im Mittelpunkt 
des Programms Förderung der
anwendungsorientierten Forschung an Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften stehen die anwendungsorientierte
Forschung und die forschungsnahe Qualifizierung des 
Fachkräftenachwuchses. Bund und Länder verfolgen 
das Ziel, die spezifischen Alleinstellungsmerkmale 
und Erfolgsfaktoren der HAW-Forschung weiter zu 
schärfen, insbesondere den anwendungsnahen
Wissens- und Technologietransfer durch Kooperationen 
mit Unternehmen oder anderen Praxispartnern. 
Das Programm unterstützt die
anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen und 
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in  
den Ingenieur-, Natur- und
Wirtschaftswissenschaften sowie u. a. in der Sozialen Arbeit. Die 
Förder linien des Programms eröffnen
unterschiedliche Fördermöglichkeiten, beispielsweise die
Kooperationen zwischen HAW und Unternehmen, die 
Verbindung von forschungs- und anwendungsnaher 
Qualifizierung mit perspektivischer
Gründungsorientierung, die Etablierung von
forschungsstarken Nachwuchsteams in wichtigen Feldern wie 
Künst licher Intelligenz, aber auch praxisorientierte 
Forschungsprojekte an HAW in den Bereichen 
Soziale Arbeit, Pflege- und
Gesundheitswissenschaften sowie strukturbildende Projekte durch gezielte 
Investitionen in Forschungsgeräte mit innovativer 
Technik. Mit der Programmlinie FH­Impuls werden 
themenorientierte strategische Partnerschaften 
zwischen den Hochschulen und ihrem
forschungsstarken Umfeld initiiert und gefördert.
2.6  Forschung und Innovation in den 
Bund-Länder-Vereinbarungen 
Forschende des Barkhausen Instituts und des Lehrstuhls für Technisches Design der TU Dresden neben Demonstrationsmodellen eines Gießroboters
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 378 – 
Die ZusammenarBeit Von BunD unD LänDern 379
Im Zeitraum 2013 bis 2023 wurden für das Programm 
Forschung an Fachhochschulen insgesamt rund 
634 Mio. Euro bereitgestellt. Im November 2023 haben 
sich Bund und Länder in der GWK darauf geeinigt, 
das Programm weiterentwickelt unter dem Namen 
Programm zur Förderung der anwendungsorientierten 
Forschung an Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften fortzuführen. Dafür werden im Zeitraum 
2024 bis 2030 annähernd 500 Mio. Euro für die
Förderung von Projekten bereitstehen. Neu ist auch, dass 
sich erstmalig die Länder substanziell an der
Projektfinanzierung beteiligen werden. Mit der
Fortschreibung des Programms stellen Bund und Länder sicher, 
dass Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 
auch in Zukunft ihr anwendungsorientiertes  
Forschungspotenzial weiterentwickeln können.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zu Forschung an HAW 
 ↗  GWK – Bund-Länder-Vereinbarung über die
Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an 
Fachhochschulen (bis 2023) 
 ↗  GWK – Bund-Länder-Vereinbarung über die
Förderung der anwendungsorientierten Forschung an  
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (ab 2024) 
Innovative Hochschule
Der forschungsbasierte Ideen-, Wissens- und
Technologietransfer an Hochschulen wird im Wege der
Projektförderung von der Bund-Länder-Förderinitiative 
Innovative Hochschule unterstützt. Sie richtet sich 
insbesondere an Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften bzw. Fachhochschulen sowie kleine und 
mittlere Universitäten, die bereits über eine kohärente 
Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft und
Gesellschaft sowie über Strukturen und Erfahrungen im 
Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen 
(●→  III 2.5 Transfer und Gründungen aus Wissenschaft 
und Forschung). 
Ziel der Förderinitiative ist es zum einen, die
strategische Rolle der Hochschulen im regionalen
Innovationssystem zu stärken. Zum anderen sollen
Hochschulen dabei unterstützt werden, sich mit dem Transfer 
von Ideen, Wissen und Technologien zu profilieren –  
entweder als Hochschule insgesamt oder für
ausgewählte Themen.
Die 2016 beschlossene Förderinitiative Innovative 
Hochschule ist bis Ende 2027 in Kraft. Bund und 
Länder stellen insgesamt bis zu 550 Mio. Euro für die 
Förderinitiative zur Verfügung. Die Fördermittel  
werden vom Bund und dem jeweiligen Sitzland 
getragen (Bund-Länder-Anteil: 90 : 10). Die
Förderinitiative wird in zwei Auswahlrunden durchgeführt. 
In der ersten Auswahlrunde für die Förderphase 2018 
bis 2022 wurden in einem Wettbewerbsverfahren 48 
Hochschulen in 19 Einzel- und 10 Verbundvorhaben 
ausgewählt. Für die Förderphase ab 2023 wurden in 
der zweiten Runde 55 Hochschulen in 16 Einzel- und 
13 Verbundvorhaben ausgewählt. Darunter sind 39 
Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte 
Wissenschaften, drei Kunst- und Musikhochschulen 
sowie 13 Universitäten und pädagogische Hochschulen. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Allgemeine Informationen zur Innovativen 
Hochschule 
 ↗  GWK – Verwaltungsvereinbarung zur Innovativen 
Hochschule 
 ↗  GWK – Liste der zur Förderung ausgewählten 
Hochschulen und Hochschulverbünde der zweiten 
Auswahlrunde 
 ↗  Innovative Hochschule 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 379 – 
VI  Europäische und
intermmenarbeit
hung zusammenarbeiten ............................... 382
.............................................................................. 396
.............................................................................. 404
ür lokale Herausforderungen .......................... 433
nationale Zusa
Mitarbeitende im deutsch-südafrikanischen Forschungsprojekt „CARE-O-SENE“
zur Katalysatorenentwicklung für nachhaltige Flugzeugtreibstoffe
1  International in Bildung, Wissenschaft und Forsc
2  Multilaterale Zusammenarbeit ................................
3  Deutschlands Rolle in Europa ..................................
4  Außereuropäische Regionen – globales Wissen f
VI  Europäische und
intermmenarbeit
hung zusammenarbeiten ............................... 382
.............................................................................. 396
.............................................................................. 404
ür lokale Herausforderungen .......................... 433
nationale Zusa
Mitarbeitende im deutsch-südafrikanischen Forschungsprojekt „CARE-O-SENE“
zur Katalysatorenentwicklung für nachhaltige Flugzeugtreibstoffe
1  International in Bildung, Wissenschaft und Forsc
2  Multilaterale Zusammenarbeit ................................
3  Deutschlands Rolle in Europa ..................................
4  Außereuropäische Regionen – globales Wissen f
Ob Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Umweltverschmutzung, Energiewende, Ernährungssicherheit oder Mi gration –  
komplexe globale Krisen und Herausforderungen lassen sich nur durch internationale Zusammenarbeit meistern. 
Mit der zielgerichteten Koordination von Aktivitäten in Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Partner ländern 
weltweit trägt Deutschland dazu bei, den globalen Wissensschatz zu erweitern und die Voraussetzungen für den 
Ausbau eines leistungs- und zukunftsfähigen, international ausgerichteten Bildungs-, Wissenschafts- und
Innovationssystems in Deutschland und Europa zu schaffen.
1  International in Bildung, 
Wissenschaft und Forschung 
zusammenarbeiten
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 383
Die länderübergreifende Zusammenarbeit in Bildung, 
Wissenschaft und Forschung bildet die Grundlage 
für die Sicherung von Innovationsfähigkeit und 
Wohlstand und für zukunftsfähige, informierte 
politische Entscheidungen – beim medizinischen 
Fortschritt genauso wie bei der Bekämpfung der 
Klimawandelfolgen. Deutschland und die EU tragen 
gemeinsam globale Verantwortung, agieren als Teil 
einer globalen Wissensgesellschaft und sind
gleichzeitig selbst auf internationalen Wissensaustausch 
angewiesen. Zudem ist internationale
Zusammenarbeit auf Augenhöhe essenziell für die Mitgestaltung 
der relevanten Schlüsseltechnologien der Zukunft 
und somit zur Stärkung der technologischen
Souveränität Deutschlands und Europas (●→  IV 4 Digitale 
und technolo gische Souveränität). Daher fördert die 
Bundesregierung die europäische und internationale 
Zusammenarbeit in Bildung, Forschung und
Innovation und bringt deren Bedeutung als wichtige  
Querschnittsaufgabe in der Zukunftsstrategie
Forschung und Innovation zum Ausdruck.
Auf europäischer Ebene fallen insbesondere dem 
EU­Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation Horizont Europa sowie dem Europäischen 
Forschungsraum (EFR) große Bedeutung zu, in 
die Deutschland intensiv eingebunden ist und die 
die Bundesregierung aktiv mitgestaltet. So leistet 
Deutschland einen nationalen Beitrag zu den
europäischen Missionen in den Bereichen klimaneutrale 
und intelligente Städte, Gesundung der Böden und 
Gewässer, Krebsbekämpfung und Klimaanpassung.
Darüber hinaus arbeitet Deutschland auch weltweit 
mit Partnerländern und ­regionen zur Lösung
globaler Herausforderungen und zur Entwicklung von 
Schlüsseltechnologien zusammen, unterstützt
Kooperationen in Bildung, Wissenschaft, Forschung und 
Innovation, baut vor Ort entsprechende
Forschungsund Ausbildungskapazitäten auf und setzt sich für den 
Schutz der Freiheit und Sicherheit von Wissenschaft 
und Forschung in der internationalen
Wissenschaftskooperation ein.
Science Diplomacy schafft dafür verlässliche
Rahmenbedingungen, fördert den offenen Dialog und bietet 
alternative Gesprächskanäle. Zudem eröffnet die 
Einbindung Deutschlands in internationalen und 
multilateralen Organisationen und Foren wie G7, G20, 
UN und der OECD Möglichkeiten, Themen
international in den Fokus zu rücken, gemeinsame
Vorgehensweisen abzustimmen und Ressourcen zu bündeln. 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 383 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 384
1.1  Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft, 
Forschung und Innovation
Die Dringlichkeit, globale Krisen und
Herausforderungen zu meistern, steigt – sei es die Bekämpfung 
des Klimawandels, des Biodiversitätsverlusts und 
der Umweltverschmutzung, der Schutz der Meere,  
die Armutsbekämpfung oder die Sicherung der 
klima freundlichen Energieversorgung. Um der 
Verantwortung gerecht zu werden, einen Beitrag 
zur Bewältigung dieser Krisen und
Herausforderungen zu leisten, aber auch, um unsere
Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu steigern, ist es für 
Deutschland essenziell, in die weltweiten
Wissensströme und Innovationsprozesse eingebunden zu 
sein und diese aktiv mitzugestalten. Hierfür sind 
Forschungs­ und Wissenschaftskooperationen auf 
Augenhöhe entscheidend – nicht nur mit
Industrieländern und Innovationsführern, sondern auch  
mit Schwellen­ und Entwicklungsländern.
Zum Einsatz kommt eine Vielzahl von bi­ und
multilateralen Programmen und Einzelmaßnahmen 
unterschiedlicher Ressorts. Diese erstrecken sich von 
gemeinsamen Förderbekanntmachungen, Beratung 
und Kapazitätsaufbau über Stipendien, Wettbewerbe 
und Preise, nachfrageorientierte
Finanzierungsinstrumente und regionale Studienkreditprogramme 
bis hin zur Entwicklung anwendungsbezogener  
Curricula in den Partnerländern.
Der „Bericht der Bundesregierung zur
internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und
Forschung“ stellt im Zwei­Jahres­Turnus die Aktivitäten 
der Ressorts sowie der Wissenschafts­ und
Mittlerorganisationen in diesem Bereich dar (●→  Infobox:  
Bundesbericht Internationale Kooperation).
Ergänzen de Informationen bietet das BMBF­Portal
„Kooperation international“.
Die internationale Zusammenarbeit bietet eine
Vielzahl von Chancen, ist aber zunehmend geprägt von 
der Konkurrenz um Schlüsseltechnologien,
Ressourcen und Märkte. Sich verstärkende systemische 
Rivalitäten und geopolitische Spannungen wirken  
sich auch auf die internationale Zusammenarbeit  
in Wissenschaft und Forschung aus. Autoritär regierte 
Staaten versuchen, unser offenes
Wissenschaftsund Forschungssystem für eigene, zum Teil auch
militärische Zwecke zu missbrauchen.
Vor diesem Hintergrund gilt es, bei internationalen  
Kooperationen verstärkt auch Art und Ausmaß der 
mit ihnen verbundenen Risiken zu analysieren. 
Gerade aufgrund ihrer grundgesetzlich geschützten 
Freiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) kommt Wissenschaft und 
Forschung hier eine besondere Verantwortung zu. 
Die Bundesregierung sensibilisiert die
Wissenschaftsund Forschungsorganisationen für aktuelle und sich 
abzeichnende Bedrohungslagen und unterstützt sie 
dabei, risikoreduzierende Maßnahmen zu entwickeln 
und umzusetzen. Zudem tauscht Deutschland sich 
intensiv mit seinen europäischen und
internationalen Wertepartnern aus, um ein einheitliches
Verständnis und ein konzertiertes Vorgehen in diesem 
Bereich sicherzustellen.
Im Dezember 2023 wurde der „Bericht zur
internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft 
und Forschung 2021– 2022“ vom Bundeskabinett 
verabschiedet. Der unter der Federführung des 
BMBF erstellte Bericht unterstreicht die große 
Bedeutung, die die Bundesregierung der
internationalen Zusammenarbeit in Bildung,
Wissenschaft und Forschung zumisst. Allein das BMBF 
stellte im Jahr 2022 rund 1,335 Mrd. Euro für 
internationale Kooperationen zur Verfügung.
Der Bericht, den die Bundesregierung im Zwei-
Jahres-Turnus vorlegt, stellt die Strategien und 
Maßnahmen der Bundesregierung zur
Zusammenarbeit in Europa und mit außereuropäischen 
Ländern und Regionen in strukturierter Form dar. 
Bundesbericht Internationale 
Kooperation
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 384 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 385
Neben dem Auf­ und Ausbau zielgerichteter bilateraler 
Partnerschaften nutzt die Bundesregierung darüber 
hinaus multilaterale Gremien und Strukturen, um 
sich mit ausgewählten Partnern weltweit zu vernetzen 
und abzustimmen. 
Mit Blick auf die großen globalen Krisen und
Herausforderungen ist die internationale akademische 
Zusammenarbeit heute wichtiger denn je,
gleichzeitig hat sich aber auch der Wettbewerb der
Wissenschaftssysteme weltweit verschärft: Geopolitische 
Entwicklungen wirken zunehmend auf die
Internationalisierungsstrategien und ­aktivitäten unserer 
Hochschulen ein. Daneben rückt das Potenzial der 
Internationalisierung der Hochschulen für den  
Umgang mit dem Fachkräftemangel zunehmend in 
den Vordergrund. Daher nehmen Bund und Länder 
mit einer eigenständigen Strategie die
Internationalisierung der Hochschulen in den Blick. Die
Strategie der Wissenschaftsministerinnen und -minister  
von Bund und Ländern für die Internationalisierung 
der Hochschulen in Deutschland wird aktuell
weiterentwickelt und soll in der zweiten Hälfe des Jahres 
2024 veröffentlicht werden. Sie soll neue Akzente 
setzen und Wege aufzeigen, wie die
Internationalisierung und grenzüberschreitende
Hochschulkooperationen in den nächsten zehn Jahren weiter erfolgreich 
gestaltet und ausgebaut werden können. 
Unter anderem das BMZ unterstützt die
internationale Vernetzung von Hochschulen und fördert 
kontinuierlich globale, interdisziplinäre Netzwerke 
entwicklungsorientierter Hochschulen. Die
Forschungs­ und Lehrkooperationen zwischen
deutschen Hochschu len und Hochschulen in Ländern des 
Globalen Südens beschäftigen sich u. a. mit Fragen 
globaler Gesundheit/One Health, nachhaltiger
Stadtentwicklung, erneuerbarer Energien,
menschenwürdiger Arbeit oder Nahrungsmittelsicherheit und 
leisten so einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der 
UN­Nachhal tigkeitsziele (engl. Sustainable
Development Goals; SDGs).
Eine besondere Bedeutung kommt in den letzten 
Jahren auch dem Aufbau von Präsenzen vor Ort zu. 
So fördert beispielsweise der Deutsche Akademische 
Austauschdienst (DAAD) die Gestaltung von acht 
Globalen Zentren für Gesundheit und Klimawandel 
in Asien, Lateinamerika und Subsahara­Afrika. Auch 
die SDG­Graduiertenkollegs des DAAD zielen auf eine 
internationale, transdisziplinäre Vernetzung
akademischer Institutionen, um globale Herausforderungen 
partnerschaftlich anzugehen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Vernetzung weltweit
 ↗  Bericht der Bundesregierung zur internationalen 
Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung 
 ↗ Kooperation international
 ↗ BMBF-Forum International
 ↗  Kultusministerkonferenz: Internationalisierung der 
Hochschulen
Internationaler Austausch dient auch dem Zweck, 
vom Ausland zu lernen. Daher wurde mit dem 
BMBF-Forum International ein entsprechender 
Rahmen geschaffen, um den interdisziplinären 
Austausch zu aktuellen Themen der
internationalen Forschungszusammenarbeit zu fördern. Die 
Veranstaltungsreihe, die 2019 mit dem Thema 
„The Future of Work“ startete, findet alle zwei bis 
drei Jahre statt und richtet sich an ein disziplin- 
und sektorübergreifendes Publikum aus
Forschung, Wirtschaft und Politik. 
Unter dem Motto „From Science to Life:
Inspiring Cross-Border Innovation“ lud das BMBF im 
Mai 2022 zur zweiten Ausgabe des BMBF-Forum 
International ein. In einem virtuellen
Symposium widmeten sich die Teilnehmenden der Frage, 
welche Innovationskultur hierzulande nötig ist, 
um den Transfer von der Forschung in die Praxis 
zu ermöglichen und was Deutschland dabei von 
anderen Ländern lernen kann.
BMBF-Forum International
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 385 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 386
1.2  Science Diplomacy: Schnittstelle zwischen 
Wissenschaft, Politik und Diplomatie
Die internationale Zusammenarbeit in Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Innovation – sei es durch 
die Förderung von Mobilität und Vernetzung von 
Menschen, den Aufbau von Kooperationsstrukturen 
oder durch große gemeinsame Projekte – verbindet,  
baut Brücken zwischen Ländern und trägt zum 
wechselseitigen Verständnis bei. Gerade in
herausfordernden geopolitischen Zeiten ist die
Dialogfähigkeit der Wissenschaft gefragt. Sie ermöglicht 
alternative Zugänge, wenn andere Gesprächskanäle 
verschlossen sind. Die Wissenschaftsgemeinschaft 
weltweit braucht wiederum verlässliche
Rahmenbedingungen für die internationale Zusammenarbeit. 
Es ist Aufgabe der Politik, diese Rahmenbedingungen 
im Dialog mit Partnerländern auszugestalten und 
auch Werte und Prinzipien, wie etwa die
Wissenschaftsfreiheit, als Fundament für wissenschaftliche 
Kooperation und akademischen Austausch zu
definieren. Science Diplomacy ist daher ein zentrales 
Element der Internationalisierung von Bildung, 
Wissenschaft und Forschung sowie der deutschen 
Auswärtigen Kultur­ und Bildungspolitik. Sie setzt an  
der Schnittstelle zwischen internationaler Bildungs­, 
Wissenschafts­ und Forschungspolitik auf der einen 
sowie Außen politik und Diplomatie auf der anderen 
Seite an. Mithilfe von Science Diplomacy macht sich 
Deutschland für eine vernetzte, offene und globale  
Wissens gesellschaft sowie für die Freiheit von
Wissenschaft und Forschung weltweit stark.
In den Themenfeldern der Science Diplomacy
arbeiten das BMBF und das AA als federführende Ressorts 
eng zusammen. So verfügen das BMBF und das AA 
mit dem Netzwerk der mehr als 40
Wissenschaftsreferentinnen und ­referenten an den deutschen
Auslandsvertretungen über ein personelles Instrument 
der Science Diplomacy, das Deutschland als
Wissenschaftsstandort präsentiert und bewirbt. Die
Wissenschaftsreferentinnen und ­referenten beraten und 
begleiten Delegationen aus Wissenschaft und Politik, 
zeigen wissenschaftsrelevante Trends auf, initiieren 
und unterstützen bilaterale FuE­Kooperationen. Zur  
Stärkung des Netzwerks organisiert das BMBF regel ­
mäßige Fachtreffen mit externen Expertinnen und 
Experten zu Themen von strategischer Relevanz 
(Learning Lunches). Fortbildungsseminare für die 
Wissenschaftsreferentinnen und ­referenten finden 
alle zwei Jahre statt und werden abwechselnd vom  
AA und BMBF vorbereitet.
Auch Stipendienprogramme für ausländische
Studierende und Forschende, die an Lösungen für globale 
Herausforderungen wie Klimawandel, Pandemien 
und Migration arbeiten, sind ein zentraler Bestandteil 
der Science Diplomacy. Der Einsatz für die
Wissenschaftsfreiheit erfolgt auch durch Schutzprogramme 
wie die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von 
Humboldt­Stiftung (AvH) für gefährdete Forschende 
und das Hilde Domin-Programm des DAAD für
gefährdete Studierende und Promovierende. Mit beiden 
Programmen wurde auch auf besondere
Bedrohungssituationen für die Studierenden und Forschenden 
reagiert – z. B. in Afghanistan, im Iran und in der 
Ukraine. Ukrainische Forschende werden zusätzlich 
zum Hauptprogramm über die europäische Initiative 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 386 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 387
MSCA4Ukraine gefördert. In Zusammenarbeit mit 
dem UNHCR ermöglicht die Deutsche Akademische 
Flüchtlingsinitiative Albert Einstein seit 1992
Geflüchteten ein Hochschulstudium in einem Drittland  
(●→  VI 3.7 Ukraine und weitere Länder der Östlichen 
Partnerschaftsregion).
Mit ihrem Globalen Konzept für Forschung und
Innovation – Europas Strategie für internationale
Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt setzte die 
Europäische Kommission 2021 ebenfalls einen
wichtigen Impuls zur Weiterentwicklung der euro päischen 
Science Diplomacy. Am 18. und 19. Dezember 2023 
fand zudem in Madrid im Rahmen der spanischen 
Ratspräsidentschaft die „1st European Science
Diplomacy Conference“ statt (●→  Infobox: Science
Diplomacy in Europa).
Zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Themas hat das 
BMBF eine spezielle Themenseite zu Science
Diplomacy veröffentlicht. Die Themenseite informiert 
über aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten und 
gibt einen Überblick über Förderbekanntmachungen, 
Termine, Strategiepapiere und Hintergrundinfor
mationen sowie Links zu wichtigen Akteuren.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Science Diplomacy
 ↗ Außenwissenschaftspolitik und Science Diplomacy 
 ↗  26. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen 
Kultur- und Bildungspolitik für das Jahr 2022
 ↗  Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert 
Einstein
 ↗ Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
 ↗ Kooperation international
 ↗ European Union Science Diplomacy Alliance (engl.)
 ↗ European Science Diplomacy Online Course (engl.) 
 ↗ EU: Towards European Science Diplomacy (engl.)
Auf europäischer Ebene hat das „Thema Science Diplomacy“ in den vergangenen Jahren eine große Dynamik
entfaltet. Bereits 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht zu Instrumenten der Science
Diplomacy der Europäischen Union. Der Bericht regte an, entsprechende Instrumente der EU-Mitgliedstaaten stärker  
zu koordinieren und eine gemeinsame strategische Vision zu entwerfen. In seinen Schlussfolgerungen zum
Globalen Konzept für Forschung und Innovation (Global Approach) von September 2021 forderte der Rat der EU,  
eine Agenda der europäischen Science Diplomacy zu entwickeln. Als Ergebnis des EU-Projekts „Using science  
for/in diplomacy for addressing global challenges“ (S4D4C) wird durch die European Union Science Diplomacy 
Alliance ein Online-Kurs für Europäische Science Diplomacy angeboten.
Gegenwärtig gestalten die EU-Außen- und -Wissenschaftsministerien sowie die Europäische Kommission
erstmalig eine strategische Grundlage für Science Diplomacy in Europa – das European Framework for Science
Diplomacy. Das BMBF unterstützt die Ausgestaltung über die Standing Subgroup on the Global Approach des
European Research Area (ERA) Forum (deutsch: Untergruppe des Forums des Europäischen Forschungsraums für den 
globalen Ansatz), dem Nachfolgegremium des Strategischen Forums für internationale Zusammenarbeit (SFIC).
Science Diplomacy in Europa
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 387 – 
Interdisziplinäre Konferenz der DAAD-geförderten Zentren für 
Deutschland und Europastudien
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 388
1.3 Wissenschafts­ und Mittlerorganisationen
Internationaler Austausch in Wissenschaft und
Spitzenforschung ist ein wichtiger Garant für
Weltoffenheit und internationale Verständigung. Die deutschen 
Wissenschafts­ und Mittlerorganisationen im Ausland 
spielen dabei eine besondere Rolle. Sie tragen dazu  
bei, den Forschungs­, Wissenschafts­ und
Innovationsstandort Deutschland zu stärken und seine intern
ationale Sichtbarkeit zu erhöhen, und leisten einen  
bedeutenden Beitrag zur Verständigung und
Vernetzung zwischen Deutschland und den Gast ländern.
Deutscher Akademischer 
Aus tauschdienst
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) 
ist die weltweit größte Förderorganisation für den 
internationalen Austausch von Studierenden,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Der
eingetragene Verein wurde 1925 gegründet und ist eine
gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen und 
Studierendenschaften. 
Neben der Vergabe von Stipendien umfassen die
Zielsetzungen des DAAD die Internationalisierung der 
deutschen Hochschulen, die Stärkung der deutschen 
Sprache im Ausland, die Unterstützung von
Entwicklungsländern beim Aufbau leistungsfähiger
Hochschulen sowie die Beratung von Akteurinnen und 
Akteuren in der Bildungs­, Außenwissenschafts­ und 
Entwicklungspolitik. Wichtiger Bestandteil des DAAD 
ist dabei sein umfangreiches Außennetzwerk. 
Mit seiner Strategie 2025 geht der DAAD seine Ziele in 
drei strategischen Handlungsfeldern an: Potenziale 
weltweit erkennen und fördern, die strategische
Vernetzung von Wissenschaft stärken sowie Expertise in 
die internationalen Beziehungen einbringen.
Das Programmspektrum des DAAD umfasst u. a. die 
Förderung von Auslandsaufenthalten für Studierende, 
wissenschaftlichen Nachwuchs und Forschende,
Programme zur Internationalisierung der Hochschulen 
in Deutschland bis hin zum Aufbau von Hochschulen 
im Ausland. Die Programme sind in der Regel offen 
für alle Fachrichtungen und alle Länder und richten 
sich ebenso an internationale wie an deutsche An
tragstellerinnen und Antragsteller. Der DAAD konnte  
im Jahr 2022 inklusive der EU­Programme mehr als  
140.000 Deutsche und Menschen aus allen Teilen der 
Welt fördern.
Die mehr als 250 Förderprogramme werden zu 
einem überwiegenden Anteil aus Mitteln des Bundes 
finanziert. Im Jahr 2022 standen dafür insgesamt 
775 Mio. Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
 ↗ DAAD: Strategie 2025
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 388 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 389
Alexander von Humboldt­Stiftung
Die 1953 gegründete Alexander von
HumboldtStiftung (AvH) versteht sich als Mittlerorganisation 
der deutschen Auswärtigen Kultur­ und
Bildungspolitik. Ihr Ziel ist es, insbesondere
Wissenschaftskooperationen zwischen exzellenten ausländischen 
und deutschen Forscherinnen und Forschern zu 
fördern. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung 
von herausragenden Personen aus Wissenschaft und 
Forschung. Dies erreicht sie durch die Vergabe von 
Forschungsstipendien und Forschungspreisen wie 
der Alexander von Humboldt-Professur, dem
höchstdotierten Forschungspreis Deutschlands.
Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher aus dem Ausland 
sollen damit für dauerhafte Positionen an deutschen 
Universitäten gewonnen werden. Mit den Alexander 
von Humboldt-Professuren für Künstliche Intelligenz 
wird ein Beitrag zur Mobilität von
Spitzenforschenden im Bereich der Schlüsseltechnologien geleistet. 
Von 2020 bis 2024 werden bis zu 30 Professuren im 
Bereich KI verliehen. 
Im Rahmen der Vergabe der Georg Forster-
Forschungsstipendien bzw. ­Forschungspreise werden mit
Förderung des BMZ exzellente Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler aus Entwicklungs­ und
Schwellenländern gefördert, deren Forschungsvorhaben die
nachhaltige Entwicklung ihres Herkunftslandes adressieren.
Neben der Vergabe von Stipendien und Preisen – 
insgesamt 888 im Jahr 2022 – organisieren AvH 
und Alumni Kolloquien, Kollegs und Symposien im 
Ausland. Mit Formaten wie dem Humboldt Residency- 
Programm oder dem Communication Lab zur
Stärkung der Wissenschaftskommunikation gibt die 
Stiftung Impulse für wissenschaftspolitische und 
gesellschaftliche Diskussionen. Zudem unterstützt 
die AvH mit der Philipp Schwartz-Initiative gefährdete 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und  
dient dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit.
Ukrainische Forschende werden zusätzlich über die Initiative  
MSCA4Ukraine gefördert.
Durch die individuelle Förderung und lebenslange 
Begleitung von herausragend qualifizierten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem  
Ausland ist ein weltweites Exzellenznetzwerk
entstanden. Es verbindet über 140 Nationen hinweg mehr  
als 30.000 Spitzennachwuchskräfte und führende  
Persönlichkeiten aus der Forschung aller
Fachdisziplinen und aus relevanten gesellschaftlichen Bereichen –  
untereinander und zu einem der für Deutschland 
bedeutendsten internationalen Netzwerke. Die AvH 
wird institutionell vom AA gefördert und wird
hauptsächlich aus Mitteln des BMBF, des AA und des BMZ 
finanziert. Die Gesamtausgaben der Stiftung beliefen 
sich 2022 auf rund 154 Mio. Euro. 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)
Robert Schlögl bei seiner Amtseinführung als Präsident der Alexander von 
Humboldt-Stiftung
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 389 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 390
Deutsche Wissenschafts­ und  
Innovationshäuser im Ausland
Schaufenster, Repräsentanzen, Netzwerkknoten: In 
den Metropolen Neu­Delhi, New York, San Francisco, 
São Paulo und Tokio geben fünf Deutsche
Wissenschafts­ und Innovationshäuser (DWIH) deutschen 
Innovationsträgern internationale Sichtbarkeit. 
Sie stärken die Kenntnis über die deutsche
Wissenschafts­, Forschungs­ und Innovationslandschaft, 
beraten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  
in Deutschland und den Sitzländern und vernetzen 
die Akteurinnen und Akteure vor Ort. 
Die DWIH arbeiten vor Ort mit Akteurinnen und  
Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft aus 
Deutschland und dem jeweiligen Gastgeberland 
zusammen: mit Universitäten, Fachhochschulen und 
außeruniversitären Forschungseinrichtungen, mit 
Mittler­ und Förderorganisationen, Start­ups und 
forschenden Unternehmen. So entstehen wertvolle, 
grenzüberschreitende Netzwerke zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Startpunkt für neue 
Forschungsprojekte werden.
Als Forum für Dialog und Vernetzung organisieren 
die DWIH Formate wie Vortragsreihen und Summer 
Schools mit herausragenden Persönlichkeiten aus 
Forschung und Wirtschaft, aber auch Pitch­ und 
Matchmaking­Events. Darüber hinaus sind die DWIH 
viel besuchte Anlaufstellen für die individuelle
Beratung und Unterstützung von Akademikerinnen und 
Akademikern, sei es aus dem wissenschaftlichen
Nachwuchs oder aus der Spitzenforschung. Mit den
DWIHSchwerpunktthemen „Nachhaltige Innovationen“ 
(2022) und „Die resiliente Gesellschaft“ (2023) zeigten 
die Häuser Wege auf, wie globalen Herausforderungen 
mit internationaler Vernetzung begegnet werden kann. 
Angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die 
Ukraine werden vom DWIH Moskau bis auf Weiteres 
keine öffentlichen Veranstaltungen durchgeführt. 
Es bleibt jedoch weiterhin Austauschplattform und 
Beratungszentrum für die deutsch­russische
Wissenschaftszusammenarbeit.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Deutsche Wissenschafts- und Innovationshäuser 
(DWIH)
Deutsches Archäologisches Institut
Das Deutsche Archäologische Institut (DAI) ist mit 
seinen Auslandsstandorten – Amman, Athen,
Bagdad, Istanbul, Jerusalem, Kairo, Lissabon, Madrid, 
Peking, Rom, Teheran, Ulan­Bator sowie Damaskus 
und Sanaa – und mit Forschungs­ und
Kooperationsprojekten weltweit in mehr als 40 Ländern 
präsent. Das DAI betreibt u. a. eigene
archäologischaltertumswissenschaftliche Forschungsprojekte 
und Nachwuchsförderung sowie mit dem Portal 
„iDAI.world“ eine offene, digitale Informations­ und 
Forschungsinfrastruktur. Das DAI arbeitet in
vielfältigen Kooperationen mit Forschungseinrichtungen 
weltweit zusammen. Darüber hinaus koordiniert das 
DAI das Forschungsdatenzentrum IANUS, welches 
einen nachhaltigen Umgang mit digitalen Daten der 
Altertumsforschung anstrebt.
Das DAI koordiniert das Archaeological Heritage
Network, ein Netzwerk aus Institutionen und
Expertinnen und Experten, welches deutsche Kompetenzen im 
Bereich des Kulturerhalts und Kulturgüterschutzes 
für den Einsatz im Ausland zusammenbringt. Ein 
Beispiel ist der vom DAI mit Partnern entwickelte 
„KulturGutRetter“, ein Rettungsmodul zur schnellen 
Notfallbergung von mobilem Kulturerbe in Kriegen 
und Katastrophenlagen.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 390 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 391
Das DAI trägt so dazu bei, wichtige Grundlagen für 
den interkulturellen Dialog, für die internationale 
wissenschaftliche Zusammenarbeit und für den Erhalt 
des internationalen kulturellen Erbes zu schaffen.  
Mit seinem Forschungsprogramm Groundcheck
untersucht das DAI den Umgang antiker Gesellschaften 
unter sich ändernden Umweltbedingungen wie auch 
die Auswirkungen des heutigen Klimawandels auf das 
kulturelle Erbe.
Als Partner der Auswärtigen Kultur­ und
Bildungspolitik und der Science Diplomacy ist das DAI eine
Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des AA und 
trägt mit seinen Aktivitäten maßgeblich zur deutschen 
internationalen Kultur­, Bildungs­ und
Wissenschaftspolitik bei, stärkt den europäischen
Kommunikationsund Wissenschaftsraum und damit die internationale 
wissenschaftliche Zusammenarbeit. 
Weitere Informationen im Internet: 
 ↗ Deutsches Archäologisches Institut (DAI)
 ↗ Archäologie-Portal iDAI.world (engl.)
 ↗ KulturGutRetter
 ↗ Forschungsdatenzentrum IANUS
Max Weber Stiftung
Die Institute der Max Weber Stiftung – Deutsche  
Geisteswissenschaftliche Institute (MWS) sind im 
Ausland verankert und arbeiten von dort aus
zusammen mit Universitäten und
Forschungseinrichtungen in Deutschland und im Partnerland. Sie bauen 
Brücken und bieten etablierten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und insbesondere dem 
internationalen und deutschen wissenschaftlichen 
Nachwuchs Möglichkeiten zur Forschung und 
Weiter qualifizierung.
An den Auslandsinstituten wird Forschung in den 
Geistes­ und Sozialwissenschaften mit
geschichtsund regionalwissenschaftlichen Schwerpunkten 
betrieben. Sie leisten einen Beitrag zur Verständigung 
und Vernetzung zwischen Deutschland und den
Gastländern. Ihre Forschungsergebnisse bereichern
gesellschaftliche Debatten über das Eigene und Andere 
und stellen Orientierungswissen bereit, um komplexe 
Sachverhalte zu differenzieren und zu reflektieren. 
Die MWS unterhält elf Forschungsinstitute: die 
Deutschen Historischen Institute (DHI) in London, 
Moskau, Paris, Rom, Warschau und Washington D.C., 
das Deutsche Institut für Japanstudien in Tokio, die 
Orient­Institute in Beirut und Istanbul, das Deutsche 
Forum für Kunstgeschichte in Paris und seit 2021 das 
Max Weber Forum für Südasienstudien in Delhi.
Darüber hinaus koordiniert die MWS­Geschäftsstelle in 
Bonn Büros in Ägypten, China, Litauen, Singapur und 
Tschechien. Das DHI Moskau hat infolge des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine seine
Veranstaltungstätigkeit bis auf Weiteres eingestellt.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Max Weber Stiftung
Arbeit in der Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 391 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 392
Maria Sibylla Merian Centres
Das BMBF treibt die Internationalisierung der
Geistesund Sozialwissenschaften in Deutschland voran und 
baut dazu die Maria Sibylla Merian Centres for
Advanced Studies an außereuropäischen Standorten auf. 
Diese internationalen Forschungszentren ermöglichen 
eine besonders enge bi­ und multilaterale
Forschungszusammenarbeit mit Forschenden der jeweiligen
Länder bzw. Regionen. An ihnen forschen
gemeinschaftlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 
Deutschland, dem Gastland sowie weiteren Ländern 
der Region aus verschiedenen fachlichen Blickwinkeln 
zu einem selbst gewählten Schwerpunktthema.
Die Merian Centres werden gemeinsam von
Forschungs einrichtungen aus Deutschland und dem 
jeweiligen Gastland betrieben. Forschungskollegs 
dieser Art wurden in Accra (Ghana), Delhi (Indien), 
Guadalajara (Mexiko), São Paulo (Brasilien) und Tunis 
(Tunesien) eingerichtet. Die Merian Centres legen  
den Grundstein für eine langfristige Zusammenarbeit 
in den Geistes­ und Sozialwissenschaften mit den 
jeweiligen Regionen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Maria Sibylla Merian Centres
Research in Germany – Land of Ideas
Die Bundesregierung wirbt weltweit für den
Forschungs­ und Innovationsstandort Deutschland.  
Dafür verwendet sie seit 2006 die international 
etablierte Marke Research in Germany, um deutschen 
Innovationsträgern einen einheitlichen und
professionellen internationalen Auftritt zu bieten. Unter 
dem Dach von Research in Germany haben deutsche 
Hochschulen, Forschungseinrichtungen,
Förderorganisationen und forschende Unternehmen die 
Möglichkeit, sich mit internationalen Zielgruppen  
zu vernetzen und dabei ein innovations­ und
zukunftsorientiertes Deutschlandbild zu vermitteln.
Research in Germany setzt verschiedene
Schwerpunkte. Zum einen wirbt der Deutsche Akademische 
Austauschdienst (DAAD) für den Forschungs­ und 
Innovationsstandort Deutschland. Beispielsweise 
erhalten internationale Wissenschaftlerinnen und 
Wissenschaftler an ihre Karrierestufen angepasste 
Informationsangebote, die über das Internet, soziale 
Medien und bei Veranstaltungen präsentiert werden. 
Zum anderen stehen deutschen Einrichtungen online 
Arbeitshilfen und Informationen rund um Themen  
der Eigendarstellung und Kommunikation zur
Verfügung. Übergreifendes Ziel aller Maßnahmen ist es, 
exzellente internationale Forschende für deutsche 
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie 
für gemeinsame Innovationsprojekte zu rekrutieren. 
Ein Highlight 2022 war die Produktion des Kurzfilms 
„Research in Germany – 2 Minutes in a Research 
Wonderland“, der in den sozialen Medien im ersten 
Jahr mehr als eine halbe Million Ansichten
verzeichnen konnte. Das Internetportal wurde 2022 knapp  
1,2 Millionen Mal aufgerufen und die Zahl der
Follower auf den sechs Social­Media­Kanälen stieg auf  
fast 600.000. Die 40 Beratungs­ und
Vernetzungsveranstaltungen des DAAD hatten mehr als 60.000 
Teilnehmende.
Seine dauerhaften Angebote ergänzt Research in 
Germany mit zeitlich begrenzten Wettbewerben 
und Kampagnen: Im Jahr 2023 wurde die Kampagne 
„From Space To Life“ durchgeführt. Sie präsentierte 
aktuelle Forschungsvorhaben und Innovationen aus 
Deutschland, die Ergebnisse und Erkenntnisse aus  
der Weltraumforschung in die Anwendung bringen,  
u. a. in den Bereichen Krebstherapie und
Umweltschutz. Dabei wurde eng mit dem Wissenschaftsjahr
2023 „Unser Universum“ zusammen gearbeitet. Die
Fuß ball­Europa meisterschaft 2024 in Deutschland
wird ebenfalls mit einer
ForschungsmarketingKampagne begleitet.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Internetportal Research in Germany 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 392 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 393
1.4  Internationale Kooperation in Bildung und 
Qualifizierung
Die Bundesregierung engagiert sich international, 
um die berufliche Bildung zu stärken. Mehrere 
Bundes ministerien sind in diesem Politikfeld aktiv 
und ar beiten in Deutschland und in Partnerländern 
welt weit mit staatlichen Einrichtungen,
Wirtschaftsund Sozialpartnern, Bildungsdienstleistern und der 
Zivilgesellschaft zusammen. Koordiniert werden  
die deutschen Aktivitäten unter der 2019 erneuerten 
Strategie der Bundesregierung zur internationalen 
Berufsbildungszusammenarbeit, die 2023 ihr
zehnjähriges Bestehen feierte. Ziel der Strategie ist es, die 
deutschen Aktivitäten und Interessen zu bündeln  
und eine kohärente Außenwirkung der deutschen 
Akteure im Ausland sicherzustellen. 
Das duale System der Berufsausbildung in
Deutschland ermöglicht eine schnelle Reaktion auf die 
technologischen und ökologischen
Herausforderungen unserer Zeit. Gut ausgebildete Fachkräfte sichern 
Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum 
und Beschäftigung, Wohlstand und Lebensqualität  
in Deutschland, aber auch in anderen Ländern
weltweit. Als zuständiges Ressort kooperiert das BMBF 
derzeit bilateral mit elf Partnerländern, die in einem 
nachfrageorientierten Ansatz u. a. durch die
Rahmenbekanntmachung CooperationVET des BMBF 
Unterstützung beim Aus­ und Aufbau ihrer
Berufsbildungssysteme hin zu mehr Praxisrelevanz erhalten. 
Die Förderaufrufe werden mit den Ministerien und 
Partnerorganisationen der Partnerländer abgestimmt, 
sodass die Förderprojekte zielgenau zu den
Berufsbildungsreformen der Partnerländer beitragen und 
maßgeschneiderte, am Bedarf der Partnerländer 
orientierte Lösungen bieten.
Als BMBF­Initiative für den Berufsbildungsexport im 
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unterstützt 
iMOVE: Training – Made in Germany die deutsche 
Bildungswirtschaft in internationalen Märkten. Der 
Fokus der Aktivitäten lag 2022 auf den Themen
Nachhaltigkeit, Digitalisierung und
Fachkräfteeinwanderung. iMOVE organisierte 13 Events und beteiligte 
sich an Veranstaltungen in zwölf Ländern. Mit dem 
Deutsch-Afrikanischen Bildungsforum 2022 richtete 
iMOVE erstmals seit 2019 wieder eine internationale 
Konferenz in Präsenz aus.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 393 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 394
Seit 2019 unterstützt das BMBF die von BIBB und 
UNESCO­UNEVOC umgesetzte Initiative BILT – 
Bridging Innovation and Learning in TVET, die sich 
auf die Regionen Asien und Afrika fokussiert. Mit 
den Partnern des UN­Netzwerks der
Berufsbildungsinstitutionen wurden 2022 Erfahrungen zu
innovativen und exzellenten Berufsbildungsinitiativen 
geteilt, die im „Peer­Learning“ auch als Impuls für  
die Fortentwicklung des dualen Systems in
Deutschland dienen.
Die Zentralstelle der Bundesregierung für
internationale Berufsbildungskooperation (engl. German Office 
for International Cooperation in Vocational
Education and Training; GOVET) im BIBB fungiert als erste 
Anlaufstelle in Deutschland für inländische und 
ausländische Partnerinnen und Partner und hält für 
diese Informationsmaterialien in bis zu 14 Sprachen 
vor. GOVET ist darüber hinaus die Geschäftsstelle des 
Runden Tisches für internationale
Berufsbildungszusammenarbeit in Deutschland, der in regelmäßigen 
Abständen tagt und die Expertise der
Bundesministerien, ressortnahen Einrichtungen,
Durchführungsorganisationen, Bundesländer und
Kammerorganisationen sowie von Sozialpartnern und verschiedenen 
Vereinen, Verbänden und Organisationen bündelt. 
Deutschland ist weltweit ein wichtiger Geber in der 
beruflichen Bildung. In zwei Drittel der
Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit 
ist berufliche Bildung Schwerpunkt der bilateralen 
Zusammenarbeit. Dabei steht die Unterstützung bei 
Aufbau und Stärkung von nationalen
Berufsbildungssystemen im Vordergrund. Das BMZ setzt sich mit 
Maßnahmen der beruflichen Aus­ und Weiterbildung 
insbesondere für die Gleichstellung der Geschlechter, 
für einen gerechten Übergang zu einer Grünen
Wirtschaft, die Integration von Flüchtlingen in nationale 
Bildungssysteme, den Übergang aus der informellen 
Wirtschaft in reglementierte Berufsbildung sowie für 
die Themen Digitalisierung und Qualifizierung des 
Berufsbildungspersonals ein. 
Von zentraler Bedeutung ist die Sonderinitiative  
Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel, die 
arbeitsmarktorientierte berufliche Bildung in enger 
Zusammenarbeit mit der lokalen, deutschen und 
internationalen Wirtschaft fördert. Das
Förderprogramm develoPPP (seit 2024 unter der Dachmarke 
„Partners in Transformation“ geführt) richtet sich 
mit seinen beiden Instrumenten develoPPP Classic 
und develoPPP Ventures an Unternehmen, die
nachhaltig in einem Entwicklungs­ oder Schwellenland 
investieren und ihre Tätigkeit vor Ort z. B. durch
bedarfsorientierte betriebliche Aus­ und Weiterbildung 
ausbau en wollen. Über die Förderung konkreter 
Maßnahmen wird im Rahmen von regelmäßig
stattfindenden Ideenwettbewerben entschieden, zu denen 
interessierte Unternehmen ihre Ideen einreichen 
können. Regionale Schwerpunkte des BMZ­
Engagements in der beruflichen Bildung sind Afrika und die 
gesamte Region Nahost und Nordafrika (engl. Middle 
East and North Africa; MENA).
Die Empfehlung des Rats der Europäischen Union zur 
beruflichen Aus­ und Weiterbildung für nachhaltige 
Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und
Resilienz von 2020 legt konkrete Aktionen fest, um die
Berufsbildung in der EU für den digitalen und
ökologischen Wandel bis 2025 fit zu machen. Zusammen mit 
der European Skills Agenda der EU­Kommission bieten 
die Ratsempfehlung und die Osnabrücker Erklärung 
zur beruflichen Bildung eine solide Grundlage für die 
Weiterentwicklung der europäischen und deutschen 
Berufsbildungsagenda in den kommenden Jahren. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 394 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 395
In der aktuellen Legislaturperiode wurde der
Fachkräftemangel als eine der größten Herausforderungen 
für das Innovationsland Deutschland definiert. Mit 
der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung gibt das 
BMBF gezielte Impulse, um berufliche Bildung zu  
modernisieren. Dies beinhaltet u. a. eine bessere 
Berufsorientierung an Gymnasien, mehr Wettbewerb 
für innovative Qualifizierungen mit InnoVET Plus 
und die Erhöhung internationaler Sichtbarkeit und 
Mobilität. So trägt die Bundesregierung dazu bei, 
beruf liche Bildung attraktiver zu machen. Im
Frühjahr 2023 startete das BMBF zudem einen
Konsultationsprozess zur Ausgestaltung eines Deutschen 
Beruf lichen Austauschdienstes (DBAD), der zu einer 
verbesserten internationalen Mobilität von
Auszubildenden beitragen soll. 
Eine Reihe von Maßnahmen der Regierung erleichtert 
die Einwanderung von Fachkräften nach
Deutschland. Dazu zählt, dass die Anerkennung eines
ausländischen Berufsabschlusses künftig nicht im Vorfeld 
für die Einwanderung erforderlich ist ebenso wie  
die Optimierung und Beschleunigung der Verfahren. 
Mit Blick auf akademisch Qualifizierte gilt es dabei, 
Anreize zu schaffen, damit mehr internationale 
Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler nach Deutschland kommen und bleiben. 
Für (zukünftige) akademische Fachkräfte aus dem 
Ausland fördert das BMBF seit 2024 über den DAAD 
die Campus Initiative – Internationale Fachkräfte. Mit 
ihr wird der Ausbau von Begleitstrukturen und Career 
Services für internationale Studierende und
Graduierte in Deutschland sowie der Abbau von
arbeitsmarktbezogenen Integrationshemmnissen gefördert 
(●→  III 4.6 Internationale Fachkräftesicherung).
Seit 2021 erhält die Global Labour University (GLU) 
BMZ­Mittel zur Umsetzung zahlreicher Maßnahmen 
im Rahmen der GLU Online Academy. Damit verfolgt 
die GLU das Ziel, handlungsorientierte Forschung 
sowie die intellektuellen und strategischen
Kapazitäten von Arbeitnehmerorganisationen zu stärken und 
Arbeitsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und 
der Wissenschaft zu fördern.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Strategie der Bundesregierung zur internationalen 
Berufsbildungszusammenarbeit
 ↗ CooperationVET 
 ↗ iMOVE 
 ↗ Bridging Innovation and Learning in TVET (engl.) 
 ↗  Zentralstelle der Bundesregierung für internationale 
Berufsbildungskooperation
 ↗ develoPPP 
 ↗  Europäische Kommission – European Skills Agenda 
(engl.)
 ↗ Osnabrücker Erklärung zur beruflichen Bildung
 ↗ Exzellenzinitiative Berufliche Bildung
 ↗ InnoVET PLUS 
 ↗ DAAD: Campus Initiative 
 ↗ Global Labour University (engl.) 
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 395 – 
Die Bundesregierung setzt sich in multilateralen Foren für eine enge Zusammenarbeit im Bereich Forschung,
Wissenschaft und Bildung ein, um globale Krisen und Herausforderungen besser bewältigen und Ressourcen stärker  
bündeln zu können und sich zu Best Practices auszutauschen und internationale Daten zu erheben. Auch bei  
zwischenstaatlichen Differenzen bieten multilaterale Gremien eine Möglichkeit, Austausch aufrechtzuerhalten.  
Die multilaterale Kooperation sowie die gemeinsam verhandelten Standards und Normen in internationalen
Organisationen tragen entscheidend dazu bei, die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen.
2  Multilaterale Zusammenarbeit
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 397
Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Pandemien,
geopolitische Auseinandersetzungen – angesichts der 
globalen Krisen und Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts ist multilaterale Zusammenarbeit nötiger 
als je zuvor. Gleichzeitig ist weltweit die Bereitschaft, 
kooperativ zusammenzuarbeiten, zurückgegangen. 
Deshalb setzt sich Deutschland aktiv dafür ein,
multilaterale Institutionen und die regelbasierte
internationale Zusammenarbeit zu stärken. 
Wichtige Gremien im Bereich Bildung und Forschung 
sind die G7 und die G20 – informelle
Austauschforen für politische Entscheidungsträgerinnen und 
­träger großer Industrie­ und Schwellenländer.
Ebenso wich tig sind die Vereinten Nationen (engl. United
Nations; UN), insbesondere die Organisation der
Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und
Kultur (UNESCO), die Universität der Vereinten
Nationen (UNU) sowie die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
2.1 Gruppe der Sieben (G7)
Einen maßgeblichen Beitrag zu wertebasierter
Zusammenarbeit leistet die Gruppe der Sieben (G7). Die 
G7 ist ein informelles Forum der Staats­ und
Regierungschefs aus den sieben Industrieländern
Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, dem
Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von 
Amerika. Außerdem ist die Europäische Union bei 
allen G7­Treffen gleichberechtigt vertreten. Bei ihren 
jährlichen Gipfeltreffen stimmen sie gemeinsame
Positionen zu globalen politischen Fragestellungen ab.
Unter dem Motto „Fortschritt für eine gerechte Welt“ 
führte Deutschland 2022 die G7­Präsidentschaft.  
Einen wichtigen Beitrag zur G7­Präsidentschaft hat 
das Treffen der G7­Wissenschaftsministerinnen und  
­minister geleistet. Im Wissenschaftsbereich haben
sie sich auf eine verstärkte Zusammenarbeit zur
Forschungssicherheit und ­integrität und zur
Erforschung von Spätfolgen einer COVID­19­Infektion
verständigt. Darüber hinaus stand der
Themenkomplex „Bekämpfung des Klimawandels“ im Fokus,
u. a. soll die Forschung zur Entnahme von
Kohlendioxid aus der Atmosphäre sowie zum Erhalt der
Artenvielfalt vorangetrieben werden. Die G7­
Arbeitsgruppen „Security and Integrity of the Global
Research Ecosystem“, „Open Science“ und „Future of
the Seas and Oceans Initiative“ wurden fortgeführt.
Deutschland schlug im Rahmen der G7­
Präsidentschaft die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe zum
Thema Wissenschaftskommunikation vor, die 2023
ihre Arbeit aufnehmen konnte. Neben diesen
Arbeitsgruppen unterstützt die Group of Senior Officials on 
Global Research Infrastructures (GSO on GRIs) seit 
2008 die internationale Kooperation zur Planung und 
Entwicklung globaler Forschungsinfrastrukturen. Vor 
dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen 
die Ukraine sicherten die G7­
Wissenschaftsministerinnen und ­minister der Ukraine Unterstützung 
in den Bereichen Bildung und Forschung zu. Darüber 
hinaus wurde die Task Force Employment in einer 
festen Arbeitsgruppe verstetigt. Auch hier standen 
die Auswirkungen des Klimawandels auf Gesellschaft 
und Beschäftigung im Zentrum der Verhandlungen. 
2023 hat Japan die G7­Präsidentschaft übernommen 
und griff im Wissenschaftsbereich die
Arbeitsschwerpunkte der deutschen Präsidentschaft 2022 auf. Im 
Vordergrund standen die Gewährleistung von Freiheit 
und Inklusion in der wissenschaftlichen Forschung 
und Förderung von Open Science, die wissenschaft­
 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 397 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 398
liche Forschung mit Unterstützung von
Forschungssicherheits­ und Integritätsmaßnahmen sowie die 
internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und 
Technologie zur Lösung globaler Herausforderungen. 
Ein Ziel war zudem, die Risiken, die Weltraummüll 
für die Raumfahrt darstellt, zu minimieren. Darüber 
hinaus bekräftigten die G7­Staaten ihr gemeinsames 
Bestreben, zur Bekämpfung des Klimawandels ein 
besseres Verständnis der Funktionen von Ozeanen 
zu erreichen und die weltweite Nutzung von
Forschungsinfrastrukturen zu fördern. Allgemein sollen 
zudem Mobilität und Austausch von Forschenden 
eine stärkere Förderung erhalten. Unter intensiver 
Mitwirkung Deutschlands wurde der Hiroshima 
Process International Code of Conduct for Advanced AI 
Systems vereinbart. Damit hat sich die G7 erstmals 
auf internationale Leitplanken geeinigt, zu denen 
sich Entwicklungsunternehmen fortgeschrittener 
KI­Systeme freiwillig verpflichten sollen. Zu den 
Anforderungen zählen u. a. eine frühzeitige
Identifizierung und Minderung von Risiken, Transparenz 
über die Fähigkeiten und Grenzen von KI und eine 
Kennzeichnung KI­generierter Inhalte. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ G7 Germany 
 ↗ G7 Hiroshima Summit 2023 (engl.)
2.2 Gruppe der Zwanzig (G20)
Die Gruppe der Zwanzig (G20) ist seit 2009 das zentrale 
Forum für die internationale wirtschaftliche
Zusammenarbeit. Als informeller Zusammenschluss aus 
19 führenden Industrie­ und Schwellenländern, der 
Europäischen Union und der Afrikanischen Union 
stimmt sich die G20 über Maßnahmen in der
Wirtschafts­ und Finanzpolitik und zunehmend weiteren 
Politikfeldern ab. Die G20­Mitglieder repräsentieren 
ca. 85 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und 
CO2­Ausstoßes, ca. drei Viertel des Welthandels und 
rund zwei Drittel der Weltbevölkerung.
2022 übernahm Indonesien die G20­Präsidentschaft. 
Unter dem Motto „Recover together, recover stronger“ 
priorisierte Indonesien insbesondere das Ziel, eine 
inklusive, resiliente und nachhaltige wirtschaftliche 
Erholung nach der COVID­19­Pandemie zu
unterstützen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine  
zu Beginn der Präsidentschaft stand jedoch im
Vordergrund der meisten Verhandlungen. 
2023 stellte Indien seine G20­Präsidentschaft unter 
das Motto „One earth, one family, one future“. Im 
Forschungsbereich lag der inhaltliche Schwerpunkt 
auf den Themen Materialien für nachhaltige Energie, 
Forschung für zirkuläre Bioökonomie, Eco­
Innovationen für eine Energiewende sowie nachhaltige
Bewirtschaftung von Gewässern und Meeren. Deutschland 
setzte sich auch hier weiterhin für ein gemeinsames 
Werte­ und Prinzipienverständnis ein mit dem Ziel
einer offenen, transparenten und verantwortungs vollen 
internationalen Forschungszusammenarbeit. Die durch 
den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine
angespannte geopolitische Situation überschattete den
fachlichen Austausch. Dennoch konnte beim G20­Gipfel in 
Neu­Delhi eine Erklärung erreicht werden, die
insbesondere zu wichtigen Themen wie Bekämpfung des 
Klimawandels, Energiewende oder auch KI­Governance 
aus deutscher Sicht begrüßenswerte Inhalte enthält. 
2024 hat Brasilien den G20­Vorsitz übernommen.
Übergreifende Leitthemen der unter dem Motto „Building a 
Just World and a Sustainable Planet“ stehenden
brasilianischen Präsidentschaft sind u. a. die Bekämpfung 
von Ungleichheiten und der Kampf gegen Hunger und 
Armut, Energiewende und nachhaltige Entwicklung 
sowie die Reform der Global­Governance­Strukturen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ G20 (engl.) 
 ↗ G20 Indonesia: Bali Leaders' Declaration 2022 (engl.)
 ↗ G20 India: Dehli Leaders' Declaration 2023 (engl.)
 ↗ G20 Brasil 2024 (engl.)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 398 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 399
2.3 Vereinte Nationen (UN)
Die UN und ihre mehr als 30 Organe und
Unterorganisationen sind das Forum für globale Kooperation, 
um staatenübergreifende Probleme zu lösen. Der  
UN gehören insgesamt 193 Mitgliedstaaten an. Die 
UN­Vollversammlung hat 2015 die Agenda 2030  
mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (engl. 
Sustainable Development Goals; SDGs) verabschiedet – 
eine global ausgerichtete, universelle Agenda.
Mit der Zukunftsagenda Our Common Agenda 
(OCA) als Vision des UN­Generalsekretärs für die 
Zukunft der globalen Zusammenarbeit sollen 
Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Agenda 
2030, aber auch das Pariser Klimaabkommen und 
die Addis Ababa Action Agenda für
Entwicklungsfinanzierung gestärkt werden. OCA ruft zu einem 
inklusiven, vernetzten und effektiven
Multilateralismus auf (●→  Infobox: UN-Gipfel zur Umsetzung 
der Zukunftsagenda).
Ein Schwerpunkt zur Umsetzung des Bildungsziels 
(SDG 4) liegt auf Bildung für nachhaltige
Entwicklung (BNE), die Menschen zu zukunftsfähigem 
Denken und Handeln befähigt. Dieser
Schwerpunkt wird mit dem aktuellen UNESCO­
Rahmenprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung: 
die globalen Nachhaltigkeitsziele verwirklichen 
(BNE 2030) bis 2023 unterstützt. Zudem ist die 2021 
gegründete hochrangige internationale
Steuerungsgruppe für das Bildungsziel (SDG 4­
Education 2030 High­Level Steering Committee) mit  
dem Monitoring der Umsetzung und
Handlungsem pfehlungen für die Mitgliedstaaten beauftragt 
(●→  III 4.1 Zukunftskompetenzen).
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) stellt den 
deutschen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030  
dar, deren Weiterentwicklung 2023/2024 von 
der Wissen schaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 
(wpn2030) begleitet wurde.
Die UN-Initiative zum Globalen
Geoinformationsmanagement (engl. United Nations Global
Geospatial Information Management; UN-GGIM) verfolgt 
das Ziel, die Erdbeobachtung zur nachhaltigen 
Entwicklung und zur Erfüllung der
Nachhaltigkeitsziele einzusetzen. Deutschland engagiert sich 
seit Beginn für die UN-GGIM-Initiative und arbeitet 
aktiv mit bei der Erdbeobachtung, insbesondere 
bei der Vermessung (Geodäsie), der Verknüpfung 
der (Geo­)Daten und Abbildung der Realität auf 
digitalen, thematischen Karten (Geoinformation). 
Im März 2023 wurde ein United Nations Global 
Geodetic Centre of Excellence (UN­GGCE) auf dem 
UN­Campus in Bonn eröffnet.
Im Vorfeld der 77. UN-Vollversammlung fand am 
19. September 2022 in New York der Transforming
Education Summit als erster Schritt zur Umsetzung
der Zukunftsagenda Our Common Agenda statt.
Ziel war es, die durch die COVID-19-Pandemie ins
Stocken geratene Umsetzung des Bildungsziels
(SDG 4) zu be schleunigen und das Thema Bildung
an die Spitze der globalen politischen Agenda zu
setzen. Um eine Halbzeit bilanz der Agenda 2030
zu ziehen, fand vom 19. bis 20. September 2023
ein weiterer SDG-Gipfel statt. Im September
2024 folgt als dritter Baustein der Summit of the
Future, den Namibia und Deutschland gemeinsam
organisieren. Als Ergebnis sollen sich die UN-
Mitgliedstaaten auf einen handlungsorientierten Pakt
für die Zukunft einigen.
UN-Gipfel zur Umsetzung der 
Zukunftsagenda
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 399 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 400
Die UNESCO hat unter allen UN­
Sonderorganisationen mit ihren vier Hauptprogrammen für Bildung, 
Wissenschaft, Kultur und Kommunikation das 
breiteste Aufgabenspektrum. Die Deutsche
UNESCOKommission hat 114 Mitglieder und bildet die
Schnittstelle zwischen Regierung, Zivilgesellschaft und der 
UNESCO. Ihre Aufgabe ist es, die deutsche
UNESCOMitgliedschaft in den Bereichen Bildung,
Wissenschaft, Kultur und Kommunikation umzusetzen. 
Zudem diskutiert und empfiehlt sie Strategien, um die 
UNESCO­Vorgaben in Deutschland zu erfüllen, und 
bringt die deutschen Standpunkte ein. Die
Wissenschaftsprogramme der UNESCO stärken weltweit 
die wissenschaftliche Forschung im Spannungsfeld 
zwischen Wissenschaftsfreiheit und gesellschaftlicher 
Verantwortung. Sie sollen den Mitgliedstaaten helfen, 
eine bedarfsgerechte Wissenschaftspolitik zu
entwickeln, Forschungsinfrastrukturen aufzubauen und 
die ethische Diskussion über neue Technologien wie 
Künstliche Intelligenz (KI) zu fördern. 
Der deutsche Beitrag zu den UNESCO­Netzwerken 
der Geoparks, Biosphärenreservate, Ozeanographie 
und Süßwasserforschung ist besonders groß. Die 
Zwischenstaatliche Ozeanographische Kommission 
(engl. Intergovernmental Oceanographic
Commission; IOC), eine Unterorganisation der UNESCO,
unterstützt die Koordination von Meeresforschung und 
­beobachtung weltweit und setzt im Auftrag der
UN­Generalversammlung die UN-Dekade der
Ozeanforschung für Nachhaltige Entwicklung (2021– 2030)
um. Die Ozeandekade verfolgt das weltweite Ziel,
die zen trale Rolle des Ozeans für das Ökosystem
Erde stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu
rücken, neues Wissen zu schaffen bzw. bestehendes
zu bündeln und verfügbar zu machen. So soll die
Ozeandekade die wissenschaftlichen Grundlagen
und Handlungsempfehlungen für die Umsetzung
des Nachhaltigkeitsziels 14 „Leben unter Wasser“ der
Agenda 2030 entwickeln. Das deutsche
Ozeandekaden­Komitee unterstützt die Umsetzung und
Öffentlichkeitsarbeit der Ozeandekade in Deutschland und
fungiert als Bindeglied zwischen den nationalen und
internationalen Aktivitäten (●→  IV 5.3
Meeresforschung und nachhaltige maritime Nutzung).
Zum Thema Wasserressourcen stehen mehr als  
40 Forschungs­ und Ausbildungsinstitute unter 
der Schirmherrschaft der UNESCO. Sie bündeln 
Kompe tenzen in einzelnen Ländern und auf ganzen 
Kontinenten und dienen als internationale
Referenzplattformen für den Austausch von Wissen und  
Methoden. Seit 2014 gibt es ein solches Institut auch  
in Deutschland: das Internationale Zentrum für  
Wasserressourcen und Globalen Wandel (ICWRGC)  
an der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz.
Europäischer Hauptsitz der Vereinten Nationen in Genf
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 400 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 401
Die United Nations University (UNU) bildet ein 
glo bales Netzwerk von 14
Forschungseinrichtungen mit Standorten in zwölf Staaten und wirkt 
zum einen als Ausbildungszentrum, zum anderen 
als Thinktank für die UN­Mitgliedstaaten und das 
UN­System. Die Forschung der UNU zu globalen 
Herausforderungen ist interdisziplinär angelegt und 
behandelt vor allem Umweltfragen, nachhaltige 
Entwicklung und gute Regierungsführung. Das 
BMBF fördert die drei in Deutschland ansässigen 
UNU­Einrichtungen. Das BMZ unterstützt das 2020 
eröffnete Bonner Büro des UN­Forschungsinstituts 
für soziale Fragen (UNRISD) kontinuierlich bei der 
Umsetzung seines Arbeitsprogramms.
Die Bundesregierung fördert das UNESCO­UNEVOC 
International Centre for Technical and Vocational  
Education and Training mit Sitz in Bonn zur
Verbes serung der Berufsbildungssysteme der
Mitgliedstaaten. Im Oktober 2022 hat UNEVOC die 
neue UNESCO-Strategie zur technischen und
beruflichen Aus- und Weiterbildung auf einer Konferenz 
in Bonn vorgestellt.
Das Büro der Vereinten Nationen für
Weltraumfragen (engl. United Nations Office for Outer Space 
Affairs; UNOOSA) fördert die internationale
Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung und
Erforschung des Weltraums und bei der Nutzung der 
Weltraumwissenschaft und ­technologie für eine 
nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung. 
Im Rahmen des Programms UN-SPIDER (Space Based 
Information for Disaster Management and Emergency 
Response) betreibt UNOOSA Wissensmanagement, 
Vernetzung und technische Beratung im Bereich der 
raumfahrtgestützten Informationen für
Katastrophenmanagement und Notfallmaßnahmen. Die von 
der UN­Voll versammlung 2021 verabschiedete Space 
2030 Agenda: Der Weltraum als Motor der
nachhaltigen Entwicklung hebt den Nutzen von
Raumfahrtanwendungen für die Umsetzung der Agenda 2030,  
des Pariser Klima abkommens und des Sendai-
Rahmen werks zur Katastrophenvorsorge hervor. Die 
Aktivitäten von UN-SPIDER werden von
UNOOSAMitarbeitenden in Wien sowie in den Büros in Bonn 
und Peking aus geführt (●→  IV 5.2 Raumfahrt und 
Nutzung des Weltraums).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ UN: Agenda 2030 (engl.)
 ↗ UN: Our Common Agenda (engl.) 
 ↗ Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS)
 ↗ Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030
 ↗ UN: Summit of the Future (engl.)
 ↗ UN: Geoinformationsmanagement GGIM (engl.)
 ↗ Deutsche UNESCO-Kommission
 ↗  IOC/UNESCO: Zwischenstaatliche Ozeanographische 
Kommission (engl.)
 ↗ UN: Ozeandekade 
 ↗  Internationales Zentrum für Berufsbildung 
UNESCO-UNEVOC (engl.) 
 ↗ United Nations University (engl.) 
 ↗  UN: Forschungsinstitut für soziale Fragen 
UNRISD (engl.)
 ↗ UN: Büro für Weltraumfragen UNOOSA (engl.) 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 401 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 402
2.4  Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit 
und Entwicklung (OECD)
Die in Paris angesiedelte Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) setzt 
globale Standards, entwickelt weltweit anerkannte 
Indikatoren und spricht Politikempfehlungen aus. Die 
OECD, in der derzeit die Regierungen von 38 Staaten 
mitarbeiten, genießt weltweit eine hohe Reputation, 
Deutschland ist als drittgrößter Beitragszahler ein 
wichtiger Mitgliedstaat. Mehrere der OECD­Gremien 
bieten eine Plattform für den regelmäßigen
multilateralen Erfahrungsaustausch zu bildungs­, forschungs­, 
wissenschafts­ und innovationspolitischen Themen. 
Deutschland engagiert sich aktiv in diesen Gremien, 
sodass die Bundesregierung die internationale Agenda 
in diesen Bereichen mitgestalten kann. 
Die Arbeit der OECD­Gremien im
Forschungsbereich konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf die 
drei Schwerpunkte „Innovation, Nachhaltigkeit und 
zentrale Transformationsprozesse“,
„Technologienund Data­Governance“ sowie
„Dateninfrastrukturen und neue Instrumente für die Forschungs­ und 
Innovationspolitik“, zu denen Projekte durchgeführt 
und Berichte veröffentlicht wurden. Zudem wurden 
die Auswirkungen der COVID­19­Pandemie auf das 
Wissenschaftssystem analysiert.
Zwei Publikationen waren von besonderer Bedeutung 
für Deutschland: Das OECD­Policy­Paper „Integrity 
and security in the global research ecosystem“ zeigt 
Beispiele von politischen Initiativen zum Schutz der 
Forschungsintegrität und ­sicherheit sowie
Handlungsempfehlungen für Regierungen und die
Wissenschaftsgemeinschaft auf, um die Forschungssicherheit 
zu stärken. Der „OECD­Bericht zur Innovationspolitik 
Deutschland 2022. Agile Ansätze für erfolgreiche 
Transformationen“ untersucht das deutsche
Innovationssystem und gibt Handlungsempfehlungen für 
seine Weiterentwicklung im Kontext der digitalen 
und ökologischen Transformation. 
Besonders hervorzuheben ist zudem die
grundlegende Arbeit der OECD zu Künstlicher Intelligenz (KI). 
Hauptsitz der OECD in Paris
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 402 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 403
Bereits seit 2020 analysiert die OECD KI­Technologien 
und deren Auswirkungen auf Arbeit, Innovation, 
Produktivität und Kompetenzen im Rahmen des vom 
BMAS initiierten und finanzierten OECD­Programms 
AI in Work, Innovation, Productivity and Skills (AI-
WIPS). Die international vergleichbaren Erkenntnisse 
liefern wichtige Impulse und Orientierung zur
politischen Gestaltung der digitalen Transformation durch 
KI in Deutschland sowie auch international.
Im Bereich Forschung wird alle zwei Jahre der 
„Science, Technology and Innovation Outlook“ (STI 
Outlook) veröffentlicht. Im März 2023 ist die aktuelle 
Ausgabe erschienen. Der Fokus des STI Outlook 2023 
liegt auf der Rolle der Wissenschafts­,
Technologieund Innovationspolitik in der Transition zu einem 
nachhaltigen Wirtschaftsmodell im Zeitalter des
disruptiven Wandels. Darüber hinaus stellt die OECD mit 
dem OECD Science and Technology Scoreboard und 
den OECD Main Science and Technology Indicators 
eine Übersicht von Indikatoren zu den
Forschungsund Innovationssystemen der OECD­Mitgliedsländer 
und weiterer Staaten bereit, die sich für komparative 
Analysen nutzen lassen (●↗  Datenband 2.2
Internationale Indikatorensysteme). 
Gemeinsam mit der Europäischen Kommission erhebt 
die OECD umfangreiche Daten über
forschungspolitische Instrumente und Maßnahmen aus 57 Ländern 
und macht diese auf der Online­Plattform EC­OECD 
Science, Technology and Innovation Policy Compass 
(STIP Compass) frei zugänglich. So wurde im Frühjahr 
2023 eine umfangreiche Abfrage bei den Ressorts und 
Wissenschafts­ und Mittlerorganisationen zur
Aktualisierung der Daten durchgeführt, die im Oktober 
2023 auf dem Portal veröffentlicht wurden. Zudem 
wurde im Juli 2022 das STIP Compass „Research 
Security“­Portal veröffentlicht, das Initiativen zu
Forschungssicherheit aus den OECD­Staaten sammelt.
2023 wurde das OECD Global Forum on Technology 
(GFT) als wertebasierte Austauschplattform für
strategische Ansätze zur Governance neuer Technologien 
für die OECD­Mitgliedsländer, die EU sowie weitere 
interessierte Staaten und Stakeholder aus der
Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gegründet. 
Deutschland engagiert sich aktiv an den Aktivitäten 
des Forums.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  OECD: Directorate for Science, Technology and 
Innovation (engl.)
 ↗  OECD: AI in Work, Innovation, Productivity and Skills 
(engl.) 
 ↗  OECD: Science, Technology and Innovation Outlook 
(engl.) 
 ↗  OECD: Science, Technology and Innovation 
Scoreboard (engl.) 
 ↗ OECD: Main Science and Technology Indicators (engl.) 
 ↗  OECD: Science, Technology and Innovation Policy 
Compass (engl.) 
 ↗  OECD: STIP Compass „Research Security“-Portal 
(engl.) 
 ↗ OECD: Global Forum on Technology (engl.) 
 ↗  OECD: Policy Paper „Integrity and security in the 
global research ecosystem“ (engl.) 
 ↗  OECD-Bericht zur Innovationspolitik „Deutschland 
2022. Agile Ansätze für erfolgreiche Transformationen“
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 403 – 
Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Digitalisierung, Gesundheit – die großen Themen unserer Zeit lassen sich nur 
gemeinsam meistern. Die Grundlage dafür bildet der Europäische Forschungsraum (EFR) als „Binnenmarkt des  
Wissens“. Dieser bietet die Chance, über Zusammenarbeit und Kooperationen mehr Forschung, Innovation und 
Bildung zu ermöglichen und so die Weichen für eine bessere Zukunft zu stellen. Eingebettet in eine vielfältige
europäische Innovationslandschaft kommt Deutschland als größter Forschungsnation Europas eine besondere
Verantwortung zu. Während die europäischen Werte weiter unter Druck geraten, macht sich die Bundesregierung stark  
für ein engeres Zusammenrücken der Staaten, die Freiheit und Demokratie hochhalten.
3  Deutschlands Rolle in Europa
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 405
In einem partnerschaftlichen Ansatz schaffen die 
Mitgliedstaaten, die EU­Organe und die
Forschungsorganisationen geeignete Rahmenbedingungen für 
eine grenzüberschreitend agierende und international 
wettbewerbsfähige Forschungs­ und
Innovationslandschaft – den Europäischen Forschungsraum 
(EFR). Als größte Volkswirtschaft des Kontinents setzt 
sich Deutschland dafür ein, die europaweite
Zusammenarbeit zu vertiefen und die Forschungs­ und 
Innovationssysteme in den Mitgliedstaaten
zukunftssicher zu gestalten. 
Mit Blick auf die Herausforderungen, die es in Europa 
zu meistern gilt, wächst die Bedeutung einer
europaweiten Zusammenarbeit im Bereich Forschung und 
Innovation (FuI). Die Neuausrichtung des EFR, die  
die Trio­Ratspräsidentschaft von Deutschland,
Portugal und Slowenien 2020 im Pakt für Forschung und 
Innovation in Europa eingeleitet hat, legt z. B. einen 
Schwerpunkt darauf, den grünen und digitalen
Wandel zu meistern. Die aus 20 freiwilligen Maß nahmen 
bestehende ERA Policy Agenda konkretisiert die 
Neuausrichtung des EFR für die Jahre 2022 bis 2024. 
Deutschland hat sich dazu entschieden, sich an der 
Umsetzung aller Maßnahmen zu beteiligen, um den 
EFR in seiner vollen Bandbreite zu fördern. 
Zeitgleich zur Neuausrichtung des EFR startete auch 
das aktuelle EU­Rahmenprogramm für Forschung 
und Innovation Horizont Europa (2021– 2027). Die 
jeweils siebenjährigen EU­Rahmenprogramme, die 
mit intensiver Beteiligung deutscher
Forschungseinrichtungen und Unternehmen einhergehen, sind das 
zentrale Instrument, um einen leistungsfähigen EFR 
in der Praxis umzusetzen. Deutsche Akteure
engagieren sich außerdem stark in den europäischen
Initiativen Eureka und COST. Die Europäischen Struktur- 
und Investitionsfonds der EU­Kohäsionspolitik sind 
weitere wichtige Fördermaßnahmen der EU für
Investitionen in FuI im EFR. Die neue
Programmgeneration Erasmus+ (2021– 2027) fördert den europa weiten 
Aus tausch und die Zusammenarbeit zu Lernzwecken 
aller Altersstufen. Mit einem fast verdoppelten
Fördervolumen stärkt dieses Programm maßgeblich den 
Europäischen Hochschulraum (EHR).
Traditionell unterhält Deutschland bei Forschung, 
Innovation und Bildung auch enge bilaterale
Koop erationen mit anderen EU­Mitgliedstaaten, allen 
voran mit Frankreich und direkten Nachbarländern, 
wie z. B. Polen. Neben der besonderen Unterstützung 
für die Ukraine stärkt die Bundesregierung auch 
die Zusammenarbeit mit den weiteren Ländern der 
Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, 
Georgien, Republik Moldau).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 405 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 406
3.1 Europäischer Forschungsraum
Der EFR ist ein Binnenmarkt für Wissenschaft und 
Forschung. Er fördert den freien Austausch von 
Wissen, ermöglicht die unbeschränkte Mobilität von 
Forschenden und hilft, Talente aus aller Welt nach 
Europa zu holen. Ziel ist es, die Forschungs­ und
Innovationssysteme in den Mitgliedstaaten zukunftssicher 
zu machen, Ressourcen zu bündeln und einheitliche 
Rahmenbedingungen für die Forschung in Europa 
zu schaffen.
Ende 2021 wurde eine Neuausrichtung des EFR
angestoßen. Dabei wurden vier neue Prioritäten gesetzt 
und in der Ratsempfehlung als Pakt für Forschung  
und Innovation in Europa verankert: (1) Vertiefung des 
EFR als „Binnenmarkt für Wissen“; (2) Grüner und  
digitaler Wandel; (3) Europaweiter Zugang zu
Exzellenz sowie (4) Investitionen und Reformen in FuI.
Mit der Annahme der Schlussfolgerungen des Rates 
zur künftigen Governance des EFR einschließlich 
der ERA Policy Agenda 2022 – 2024 wurden zudem 20 
FuI­Maßnahmen (ERA­Actions) konkretisiert, die für 
die Umsetzung der Neuausrichtung wesentlich sind. 
Die ERA­Actions umfassen eine große Bandbreite 
von zentralen FuI­Themen – z. B. die Stärkung von 
Wissenschaftskarrieren, die Reform der
Forschungsbewertung, Open Science,
Geschlechterchancengerechtigkeit, Wissenschaftsfreiheit, internationale
Zusammenarbeit sowie die Wertsicherung von Wissen 
oder Bürgerwissenschaften. 
Die ERA Policy Agenda 2022 – 2024 wird gemeinsam 
von den Mitgliedstaaten, der Europäischen
Kommission, Regionen und Wissenschaftseinrichtungen
umgesetzt. Bis Mitte 2022 meldeten die Mitglied staaten 
an die Europäische Kommission zurück, welche
ERAActions sie umsetzen werden. Deutschland meldete 
eine Teilnahme an allen ERA­Actions zurück. Die 
Umsetzung wird seit 2023 durch ein Monitoring sowie 
jährliche Dialoge zwischen der Europäischen
Kommission und den Mitgliedstaaten flankiert. 
Als Grundlage für die strategische Ausrichtung der 
deutschen EU­Forschungs­ und Innovationspolitik 
bis 2027 hat die Bundesregierung im November 2023 
den Nationalen Aktionsplan für den Europäischen 
Forschungsraum vorgelegt. Der Nationale Aktionsplan 
zeigt auf, wie die Bundesregierung die Ziele des EFR 
weiter voranbringen und erfüllen will. Dabei gilt es, 
in enger Kooperation mit den europäischen Partnern, 
die Kräfte und Anstrengungen zu bündeln.
Richtungsweisend für die nationale Ausgestaltung des EFR 
sind die drei Leitlinien „Für ein innovatives Europa“, 
„Für eine exzellente Forschung in Europa“ sowie „Für 
ein freies Europa“, die die europäischen Prioritäten 
des Paktes für Forschung und Innovation in Europa mit 
den nationalen Zielen und Maßnahmen der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation verknüpfen. Die 
Leitlinien sind mit Handlungsfeldern und
spezifischen Maßnahmen operationalisiert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ A Pact for Research and Innovation in Europe (engl.)
 ↗  Europäische Kommission: European Research  
Area (ERA, engl.)
 ↗ Europäischer Forschungsraum (EFR)
 ↗ Nationaler Aktionsplan für den EFR
 ↗ EURAXESS Deutschland
Eine weitere konkrete Maßnahme zur Umsetzung 
des EFR im Rahmen der ERA Policy Agenda erfolgt 
über die paneuropäische Initiative EURAXESS – 
Researchers in Motion. Mit der ERA Talent Platform 
werden die nationalen EURAXESS-Portale in einem 
europäischen One-Stop-Shop zusammengefügt. So 
erhalten Forschende noch schneller einen
Gesamtüberblick über die Karrieremöglichkeiten im EFR 
und profitieren von weiteren Serviceleistungen. Die 
Attraktivität des Forschungsstandorts Europa wird 
somit weiter gesteigert.
EURAXESS
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 406 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 407
Europäische Cloud für offene 
Wissenschaften 
Die Europäische Cloud für offene Wissenschaften 
(engl. European Open Science Cloud; EOSC) soll  
Forschenden eine vernetzte
Forschungsdateninfrastruktur bieten, in der sie Daten und Dienste
veröffentlichen und (nach­)nutzen können. Die EOSC 
startete im November 2018 mit einer Pilotphase und 
wird im Rahmen von Horizont Europa als
koprogrammierte Partnerschaft gefördert. Die EOSC wird 
gemeinsam von der EOSC Association als Vertretung 
der Wissenschaft, der Europäischen Kommission  
und einem Lenkungsausschuss der Mitgliedstaaten 
und asso ziierten Länder geleitet. Die EOSC
Association finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge ihrer 
gut 250 Mitgliedseinrichtungen (●→  III 1.2
Wissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ European Open Science Cloud (EOSC, engl.) 
Europäische Forschungsinfrastrukturen 
Eine Voraussetzung für wissenschaftliche
Spitzenleistungen sind weltweit führende
Forschungsinfrastrukturen. Mithilfe der europäischen Zusammenarbeit 
bei großen Forschungsinfrastrukturen lassen sich 
Ressourcen bündeln und große Vorhaben realisieren. 
Die Bundesregierung engagiert sich im Europäischen 
Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen  
(engl. European Strategy Forum on Research
Infrastructures; ESFRI). Dessen Ziel ist es,
Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischem Interesse zu 
identifizieren und den Abstimmungsprozess zu deren 
Umsetzung zu erleichtern. 
Der kontinuierliche Auf­ und Ausbau sowie die
effektivere und breitere Nutzung von
Forschungsinfrastrukturen von europäischer und globaler Bedeutung 
sind Kernelemente eines wettbewerbsfähigen und 
zukunftsorientierten EFR. Die ERA Action 8 der ERA 
Policy Agenda 2022 – 2024 zielt daher darauf ab, die 
Nachhaltigkeit und Resilienz von
Forschungsinfrastrukturen zu stärken und rechtliche sowie sonstige 
Hindernisse beim grenzüberschreitenden Zugang  
zu Forschungsinfrastrukturen abzubauen. 
Die Bundesregierung beteiligt sich zur Umsetzung 
der ERA Action 8 an einer Reihe von Initiativen.  
Dazu zählen die Weiterentwicklung der ESFRI­
Roadmap, deren letzte Aktualisierung im Herbst 2021 
veröffent licht wurde, die Analyse der europäischen 
Forschungsinfrastrukturen­Landschaft, die
Verbesserung des europaweiten Zugangs von Forschenden zu 
Forschungsinfrastrukturen sowie die Unterstützung 
von Forschenden und Einrichtungen aus Deutschland 
bei der Beteiligung am Programmteil
„Forschungsinfrastrukturen“ von Horizont Europa (●→  VI 3.2 
EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 
Horizont Europa).
Das BMBF treibt aktuell mehrere international
orientierte Vorhaben voran: So ermöglicht beispielsweise 
die Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR)  
in Darmstadt Grundlagenforschung im Bereich  
der Kernphysik. Aufgrund seiner exzellenten
wissenschaftlichen Bewertung haben der Bund und das 
Land Hessen im Jahr 2023 ihre Bereitschaft erklärt, 
die Realisierung der Ausbaustufe „First Science“ von 
FAIR mit weiteren 518 Mio. Euro abzusichern. Zudem 
ist Deutschland im März 2023 dem Projekt „Square 
Kilometre Array“­Observatorium (SKAO) beigetreten 
(●→  IV 5.1 Erforschung des Universums). 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Europäisches Strategieforum für
Forschungsinfrastrukturen (ESFRI, engl.) 
 ↗  Forschungsinfrastrukturen für Wissenschaft und 
Gesellschaft
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 407 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 408
Die europäische Innovationsunion
Mit dem nationalen Förderprogramm Die europäische 
Innovationsunion – Deutsche Impulse für den
Europäischen Forschungsraum stellt das BMBF zusätzliche 
Mittel bereit, die über das finanzielle Engagement im 
EFR hinausgehen. Das BMBF unterstützt mit diesem 
Programm gezielt das Engagement deutscher Akteure 
in europäischen Forschungsnetzwerken und ­
verbünden und den Transfer europäischer
Forschungsergebnisse in Wirtschaft und Gesellschaft. Gefördert wird 
z. B. mit der Einzelfördermaßnahme
Anschubfinanzierung Horizont Europa die Konsortialbildung und
Vernetzung deutscher Forschungseinrichtungen für
die Beteiligung als Koordinatoren am EU­
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont
Europa. Mit den Maßnahmen wird die Sichtbarkeit
gemeinsamer Arbeit im EFR erhöht.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ EU-Büro des BMBF: Die europäische Innovationsunion
 ↗  EU-Büro des BMBF: Anschubfinanzierung Horizont 
Europa
Eureka: Europäisches Netzwerk zur 
Innovationsförderung
Eureka ist das weltweit größte zwischenstaatliche 
Netzwerk für europäische und internationale
Kooperationen in FuI. Ziel ist es, die technologische
Wettbewerbsfähigkeit durch wissensbasierte Innovationen 
zu stärken. Dafür begleitet und unterstützt das
Netzwerk Unternehmen und wissenschaftliche
Einrichtungen bei grenzüberschreitenden und
marktorientierten Kooperationen in allen Technologiebereichen. 
Was als 1985 rein europäische Initiative begonnen hat, 
ist heute zu einem globalen Innovationsnetzwerk
angewachsen: Eureka ist aktuell in 48 Staaten inner­ und 
außerhalb des EFR aktiv. Seit Juni 2022 zählen mit  
Kanada und Südkorea erstmals zwei
außereuropäische Länder zu den Vollmitgliedern. Darüber
hinaus sind Chile, Singapur und Südafrika assoziierte 
Partner länder. Ab Juli 2024 übernimmt Deutschland 
gemeinsam mit Kanada für ein Jahr den Eureka-
Vorsitz. Es ist der erste gemeinsame Vorsitz zweier Länder 
in der Geschichte des Netzwerks.
Seit seinem Start hat Eureka bis Ende 2023 mehr 
als 8.400 Kooperationsprojekte mit einem
Gesamtvolumen von etwa 49 Mrd. Euro unterstützt. Rund 
zwei Drittel aller Teilnehmenden waren
Unternehmen, davon wiederum zwei Drittel kleine und 
mittlere Unternehmen (KMU). Unter allen bisherigen 
Projekten fanden mehr als 1.900 mit deutscher
Beteiligung statt. Das deutsche Volumen an den
bewilligten Fördermitteln betrug ca. 4,8 Mrd. Euro. In Eureka-
Projekten entwickeln die beteiligten Partner aus 
Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam innovative 
Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Eureka 
steht somit ganz im Zeichen des Transfers von der 
Forschung zur Anwendung. Das BMBF beteiligt sich 
daher regelmäßig an multilateralen Ausschreibungen 
im Netzwerk. 
Zudem fördert das BMBF die deutschen
Teilnehmenden in erfolgreichen Projekten aus den Eureka-
Clustern. Dabei handelt es sich um strategische, mittel­ bis 
langfristig angelegte und industriegeführte
Innovationsökosysteme aus Großunternehmen, KMU,
Forschungseinrichtungen und
Wissenschaftsorganisationen innerhalb des Eureka-Netzwerks. Sie fokussieren 
sich auf zukunftsrelevante Technologiebereiche, um 
die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
In Deutschland ist insbesondere das Förder programm 
Eurostars eine wichtige Säule von Eureka. Eurostars 
richtet sich speziell an innovative KMU. Seit August 
2021 läuft die dritte Programmphase als ein Teil  
der Europäischen Partnerschaft für innovative KMU, 
die von der Europäischen Kommission kofinanziert 
wird. Insgesamt 37 Länder beteiligen sich daran. 
Eurostars zeichnet sich dabei durch zügige
internationale Begutachtungen und vergleichsweise hohe  
Erfolgsquoten aus. Mit jährlich rund 850 Anträgen 
hat es sich als wichtiges und beliebtes
Förderprogramm etabliert. Die Förderung der
Projektteilnehmenden erfolgt aus nationalen Mitteln und nach 
den Förderregeln des jeweiligen Landes. Deutsche 
Partner in erfolgreichen Eurostars-Projekten werden 
vom BMBF gefördert.
Seit 2022 können sich deutsche KMU und Start­ups 
zudem an den Ausschreibungen von Innowwide 
beteiligen. Dieses neue Förderprogramm
unterstützt Unternehmen aus allen Branchen dabei, einen 
internationalen Zielmarkt zu erschließen. Innowwide 
wird durch die Europäische Kommission als Teil der 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 408 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 409
Europäischen Partnerschaft für innovative KMU unter 
Horizont Europa gefördert. Eureka führt dabei die 
jährlichen Ausschreibungen durch.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Eureka (engl.) 
 ↗ Eureka-Büro in Deutschland
 ↗ Innowwide 
 ↗ Eurostars-Projekt „CROWN“
COST – Initiative für europäische 
Zusammenarbeit in Wissenschaft 
und Technologie 
Die zwischenstaatliche Initiative für europäische 
Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie 
(engl. European Cooperation in Science and
Technology; COST) feierte 2021 ihr 50­jähriges Bestehen. Die 
Initiative verfolgt das Ziel, Wissensaustausch und 
Zusammenarbeit zwischen exzellenten
Forschenden insbesondere in Europa, aber auch weltweit 
durch sogenannte COST-Aktionen zu unterstützen. 
Der Fokus liegt jedoch nicht auf der Förderung von 
Personal­ und Forschungsmitteln, sondern auf der 
Vernetzung der Forschenden. Deshalb werden
Vernetzungsaktivitäten wie z. B. Arbeitsgruppen, Workshops, 
wissenschaftliche Austausche, Training Schools sowie 
gemeinsame Veröffentlichungen gefördert. COST  
verfolgt einen ausgeprägten Bottom­up­Ansatz, der  
es Antragstellenden erlaubt, Themen selbst
vorzuschlagen. Wissenschaftliche Exzellenz, die Inklusion 
von forschungsschwächeren Staaten, Gender Balance 
und Interdisziplinarität sind weitere Prinzipien von 
COST. COST bietet auch eine sehr gute Chance für 
Nachwuchsforschende. So fördert die Initiative aktiv 
die Möglichkeit für Nachwuchsforschende,
koordinierende Rollen und Leitungsfunktionen in COST-
Aktionen wahrzunehmen und teils erstmalig europäische 
Kontakte zu knüpfen. Die 2017 eingerichtete COST-
Academy unterstützt mit einem Schulungsangebot 
zudem Teilnehmende an COST-Aktionen, die eine 
koordinierende Rolle innehaben.
Jährlich werden 70 neue COST-Aktionen bewilligt, 
derzeit laufen insgesamt mehr als 320. Deutschland 
gehört dabei zu den Ländern, die sich besonders
intensiv beteiligen: Deutsche Einrichtungen und
Forschende sind sehr aktiv in den COST-Aktionen; das 
liegt auch an der Besonderheit, dass laufende COST-
Aktionen offen sind. Während der vierjährigen
Laufzeit können weitere Personen dem Netzwerk
beitreten. COST führt zudem regelmäßig eine Vernetzung 
zu wissenschaftspolitischen (Querschnitts­)Themen 
durch, die für den EFR relevant sind – von 2020 bis 
2023 z. B. zum Thema „Science Communication“. 
Für die Jahre 2021 bis 2023 erhielt COST als Teil 
von Horizont Europa zunächst 153 Mio. Euro aus 
dem Forschungsrahmenprogramm. Für 2024 sind 
110 Mio. Euro vorgesehen, das Budget der
darauffolSchwimmende Offshore-Windenergieanlagen 
(WEA) sind an vielen Orten der Welt große 
Hoff nungsträger für eine klimaneutrale
Energieproduktion. Die Technologie bietet viel Potenzial. 
Allerdings ist es noch sehr teuer, solche Anlagen 
zu installieren und zu betreiben. Im
EurostarsProjekt „CROWN“ hat ein deutsch-spanisches 
Forschungsteam daher nach Lösungen gesucht,  
um die Bewegungen von schwimmenden Offshore- 
WEA zu minimieren. Die deutschen Projektpartner 
haben dabei mit einem skalierten Testmodell
erfolgreich einen Flüssigkeitsdämpfer getestet, der 
die schwimmenden Anlagen stabilisiert. Zudem 
haben sie eine Software-Applikation entwickelt, 
die es mithilfe moderner optischer Sensoren 
möglich macht, den Betrieb einer Offshore-WEA 
in Echtzeit an Wind und Wellengang anzupassen. 
Die Projektergebnisse leisten einen Beitrag, 
um schwimmende Offshore-WEA als wichtige 
Zukunftstechnologie zur Marktreife zu führen. 
Eurostars-Projekt „CROWN“
Testmodell einer 
schwimmenden 
Offshore-
Windenergieanlage in einem  
Wellenbecken
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 409 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 410
genden Jahre befindet sich in der Verhandlung. COST 
fordert einen deutlichen Anstieg der Fördersumme 
gegenüber Horizont 2020 (300 Mio. Euro). Trotz des
vergleichsweise geringen finanziellen Fördervolumens  
generiert COST sowohl umfangreiche unmittelbare  
Ergebnisse als auch langfristige Effekte. So entstehen 
aus den Netzwerken heraus zahlreiche Publikationen, 
die Forschung wird harmonisiert, Vertrauen wird
geschaffen. Die Netzwerke bleiben oft bestehen, wodurch 
sie über die Laufzeit der COST-Aktionen hinauswirken. 
Oft münden die dort erarbeiteten
Forschungsergebnisse und Konzepte in europäische oder internationale 
Forschungsprojekte sowie langfristige Vernetzungen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Deutsche Koordinationsstelle für COST 
 ↗ EU: COST (engl.)
 ↗ EU: COST: 50 years of research networks (engl.)
Europäische Weltraumorganisation ESA
Die Europäische Weltraumorganisation (engl.
European Space Agency; ESA) wurde 1975 gegründet, um 
die europäischen Raumfahrtaktivitäten enger zu 
koordinieren. Heute bildet die ESA das Rückgrat der 
europäischen Raumfahrt. Um große und
kostenintensive Raumfahrtsysteme realisieren, komplexe 
und langfristig angelegte Missionen durchführen und  
große Betriebseinrichtungen aufbauen und
betreiben zu können, bündelt die ESA die technologischen 
Fähigkeiten und Kapazitäten der Mitgliedstaaten. 
Gleichzeitig treibt sie die technologische Entwicklung 
der europäischen Raumfahrtindustrie voran und 
schafft die technologische Grundlage für die
Entwicklung nachgelagerter Märkte. 
Die zwischenstaatliche Organisation mit heute  
22 Mitgliedstaaten deckt die Bereiche Wissenschaft, 
astronautische Raumfahrt und Exploration, Schutz 
der weltraum­ und erdgestützten Infrastruktur vor 
Gefahren aus dem Weltraum, Telekommunikation, 
Erdbeobachtung, Navigation, Raumtransport und 
Technologie ab. Das geschätzte Budget der ESA betrug 
2023 knapp 7,1 Mrd. Euro, an denen sich die
Bundesregierung mit etwas mehr als 1 Mrd. Euro beteiligt.  
Das Rückflussprinzip der ESA sieht vor, dass die
deutschen Ausgaben über Aufträge der ESA an die
deutsche Industrie wieder nach Deutschland
zurückfließen. Als Basis für die Investitionsentscheidungen der 
Bundesregierung dient die deutsche
Raumfahrtstrategie. 2022 hat Deutschland den Vorsitz im ESA­Rat 
übernommen. Zu den Schwerpunkten der deutschen 
Beteiligung an der ESA zählen satellitengestützte 
Projekte für besseren Klimaschutz, mehr europäische 
Souveränität und eine Stärkung privater
Raumfahrtaktivitäten mit neuen Geschäftsmodellen (New Space) 
(●→  IV 5.2 Raumfahrt und Nutzung des Weltraums).
In der aktuellen ESA Agenda 2025 sind die Prioritäten 
sowie eine Vision für die nächsten vier Jahre
festgelegt. Die erste Priorität ist die Stärkung der
Beziehungen zwischen der ESA und der EU. Entsprechend 
haben die ESA, die Europäische Kommission und  
die neu gegründete Agentur der EU für das
Weltraumprogramm (engl. European Union Agency for the 
Space Programme; EUSPA) mit einem Abkommen den 
Weg zu einer engeren europäischen Zusammenarbeit 
in der Raumfahrt geöffnet. Der Grad der Kooperation 
soll in der siebenjährigen Laufzeit des Abkommens 
deutlich über die bisherigen Flaggschiff­Projekte, die 
auf gesellschaftliche Bedürfnisse ausgerichtet sind, 
wie das Erdbeobachtungsprogramm Copernicus und 
das Satellitennavigationsprogramm Galileo,
hinausgehen (●→  IV 5.2 Raumfahrt und Nutzung des Weltraums).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Europäische Weltraumorganisation (ESA, engl.)
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 410 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 411
3.2  EU­Rahmenprogramm für Forschung und 
Innovation Horizont Europa
Horizont Europa ist mit einem Volumen von 93,4 Mrd.  
Euro das weltweit größte Forschungs­ und
Innovationsprogramm. Die EU fördert damit sowohl
Grundlagenforschung als auch Innovationen und
unterstützt die Bewältigung globaler Herausforderungen 
wie Klimawandel, Umweltschutz, Gesundheit und 
Ernährungssicherung. Horizont Europa ist
außerdem eine Investition in die besten Köpfe und stärkt 
sowohl die europäische Spitzenposition in
Wissenschaft, Forschung und Innovation als auch die
indus trielle Wettbewerbsfähigkeit der EU. Neben den 
EU­Mitgliedstaaten sind 18 Drittstaaten zu Horizont 
Europa assoziiert. 
Programmstruktur und
Förderinstrumente von Horizont Europa
Die Ambition von Horizont Europa ist in seiner
Programmstruktur bereits erkennbar: Sie reicht von der 
Grundlagenforschung bis zur Überführung in die 
Marktreife und deckt den gesamten
Innovationszyklus ab. Horizont Europa gliedert sich in drei Säulen: 
„Wissenschaftsexzellenz“, „Globale Herausforderungen 
und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und 
„Innovatives Europa“. Daneben wurde ein eigener 
Bereich etabliert für die „Erhöhung der Beteiligung“ 
sowie die „Reformierung und Stärkung des
Europäischen Forschungs­ und Innovationssystems“. Dieser 
unterstützt gezielt die weniger forschungs­ und
innovationsstarken EU­Mitgliedstaaten, insbesondere die 
mittelost­ und südosteuropäischen Staaten, die EU13. 
Neu ist eine Programmkomponente, die gezielt die 
Vertiefung des EFR fördert und unmittelbar zu dessen 
Verwirklichung beiträgt.
In der ersten Säule „Wissenschaftsexzellenz“ sind 
die Förderungen des Europäischen Forschungsrats 
(engl. European Research Council; ERC), die Marie-
Skłodowska-Curie-Maßnahmen sowie die
Unterstützung gemeinsamer Forschungsinfrastrukturen 
versammelt. All diese Förderlinien haben das
gemeinsame Ziel, Pionier­ und Spitzenforschung europaweit 
zu unterstützen und voranzubringen. 
Der ERC fördert themenoffen exzellente
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie ihre Teams 
in verschiedenen Förderlinien für die jeweils passende 
Karrierestufe. Deutschland setzt sich stark für die 
Förderung von Exzellenz ein, um die
Wettbewerbsfähigkeit europäischer Forschung zu steigern und die 
Innovationspipeline stetig mit neuen Ideen zu füllen. 
So zeigen erste Daten zu deutschen Einrichtungen, 
die sich an der ERC­Förderung beteiligen, dass sie 
Spitzenpositionen belegen. 
Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen fördern 
im Rahmen exzellenter und themenoffener
Forschungsvorhaben die länder­ und
sektorübergreifende Mobilität und die Karriereentwicklung von 
Forschenden. Zu den Instrumenten gehören
länderübergreifende Netzwerke zur Ausbildung von 
Promovierenden, die Finanzierung von
Forschungsaufenthalten für Postdocs, Personalaustausch zu 
internationaler wie sektorübergreifender
Kooperation und die Kofinanzierung regionaler, nationaler 
oder internationaler Mobilitätsprogramme für 
Promovierende und Postdocs sowie die Förderung 
der Wissenschaftskommunikation. 
Im Programmteil „Forschungsinfrastrukturen“ wird 
die Entwicklung einer kohärenten Landschaft von 
Forschungsinfrastrukturen von globaler Relevanz 
unterstützt. Zu den Fördermaßnahmen zählen 
themenoffene Designstudien für neue
Infrastrukturen, Unterstützungsmaßnahmen für neue
ESFRIProjekte sowie die Verbesserung der Nachhaltigkeit 
von Forschungsinfrastrukturen und die Stärkung 
der internationalen Dimension. Durch die Förderung 
von transnationalem Zugang erhalten Forschende 
einfachen Zugang zu Diensten nationaler und
europäischer Forschungsinfrastrukturen, um Lösungen für 
gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln. 
Querschnittsthemen – z. B. die Europäische Cloud für 
offene Wissenschaften (EOSC), Forschungsdatennetze 
und die gemeinsame Entwicklung neuer
wissenschaftlicher Instrumente – unterstützen die
Maßnahmen und verbessern die effiziente Verwertung und 
Verbreitung von Forschungsergebnissen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 411 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 412
In der zweiten Säule „Globale Herausforderungen 
und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ wird 
Forschung in sechs Themenclustern gefördert, die 
die großen globalen Herausforderungen
widerspiegeln, deren Bewältigung sich Europa zur Aufgabe 
gemacht hat: (1) Gesundheit; (2) Kultur, Kreativität 
und inklusive Gesellschaften; (3) zivile Sicherheit für 
die Ge sellschaft; (4) Digitalisierung, Industrie und 
Weltraum; (5) Klima, Energie und Mobilität sowie  
(6) Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche
Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt.
Für die Forschung in diesen Clustern sollen
insgesamt mehr als 53 Mrd. Euro bereitgestellt werden. 
Die För derung ist inter­ und transdisziplinär sowie 
sektor­ und grenzüberschreitend angelegt, um 
eine transformative Wirkung für die gemeinsame 
Bewäl tigung globaler Herausforderungen zu
entfalten. Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (engl. 
Research and Innovation Actions; RIA) und
Innovationsmaßnahmen (engl. Innovation Actions; IA), die alle 
Technologiereifegrade abdecken und sich nur in
europäischen Verbünden bearbeiten lassen, dominieren 
die Arbeitsprogramme. Flankiert werden diese von 
begleitenden Koordinierungs­ und
Unterstützungsmaßnahmen (engl. Coordination and Support Actions; 
CSA). Ausrichtung und strategische
Weiterentwicklung der sechs Cluster werden durch die Gemeinsame 
Forschungsstelle der Europäischen Kommission (engl. 
Joint Research Centre; JRC) unterstützt.
In der dritten Säule „Innovatives Europa“ werden 
disruptive und hochrisikoreiche Innovationen sowie 
deren schneller Transfer in marktfähige Produkte 
gefördert. Umgesetzt wird diese Förderung durch  
den Europäischen Innovationsrat (engl. European  
Innovation Council; EIC), das Europäische
Innovations­ und Technologieinstitut (engl. European 
Institute of Innovation and Technology; EIT) und  
durch die Stärkung und Vernetzung europäischer 
Innovationsökosysteme (engl. European Innovation 
Ecosystems; EIE). Der EIC wurde im Rahmen von  
Horizont Europa fest etabliert. Mit EIC Pathfinder,  
EIC Transition und EIC Accelerator wurden drei 
Instru mente entwickelt, um technologische
Grundlagen für zukünftige Innovationen zu identifizieren, 
vielversprechende Ideen aus der
Grundlagenforschung weiterzuentwickeln und Innovationen in 
marktfähige Produkte zu überführen. Die Arbeit 
des bereits seit 2008 bestehenden EIT wird dadurch 
ergänzt: Das EIT unterstützt führende Unternehmen 
sowie Bildungs­ und Forschungsor ganisationen bei 
der Ausgestaltung grenzüberschreitender Part
nerschaften, sogenannte Wissens- und
Innovationsgemeinschaften (engl. Knowledge and Innovation
Communities; KICs), die schließlich Unternehmen gründen 
und innovative Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen erfolgreich an den Markt bringen sollen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Deutsches Portal für Horizont Europa 
 ↗ EU-Büro des BMBF
EU­Missionen
Mit Horizont Europa wurden zum ersten Mal
„EUMissionen“ eingeführt. Deutschland unterstützt 
diese Missionen nachdrücklich und wird, basierend 
auf ersten Erfahrungen, ihre Sichtbarkeit und
Wirksamkeit weiter verbessern. Ziel der EU­Missionen 
ist es, dazu beizutragen, ehrgeizige Ziele zur
Bewältigung drängender Zukunftsaufgaben zu erreichen. 
Sie sollen Synergien mit anderen Programmen auf 
EU­, nationaler und regionaler Ebene schaffen. Die 
EU­Missionen und die Missionen der
Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung 
sind daher synergistisch angelegt und ergänzen sich 
gegenseitig passgenau. Führende Fachleute aus ganz 
Europa hatten die ersten EU­Missionen gemeinsam 
mit den EU­Institutionen, den Mitgliedstaaten und 
der Öffentlichkeit erarbeitet. Zur ersten Generation 
der EU­Missionen gehören „Anpassung an den
Klimawandel“, „Krebsbekämpfung“, „Gesunde Ozeane, 
Meere, Küsten­ und Binnengewässer“,
„Klimaneutrale und intelligente Städte“ sowie „Ein Boden­Deal 
für Europa“ (●→  Abbildung zu Missionen unter
Horizont Europa bis 2030). Die Förderung und
Umsetzung der Missionsziele sind auf zehn Jahre angelegt. 
Bis Anfang November 2023 wurden 144
Missionsprojekte bewilligt. Darunter sind 105 Projekte mit 
deutscher Beteiligung. Insgesamt wurden bis dahin 
1,1 Mrd. Euro an Zuwendungen bewilligt, davon 
gehen rund 113 Mio. Euro nach Deutschland. Das 
entspricht einer Beteiligungsquote von 73 %. Die
erste Evaluierung der EU­Missionen erfolgte 2023 und 
wurde von Deutschland mit einem eigenen Beitrag 
konstruktiv unterstützt.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 412 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 413
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Nationale Kontaktstelle Europäische Missionen
Europäische Partnerschaften
Wichtiger Bestandteil der europäischen
Forschungsund Innovationsförderung bleiben die Europäischen 
Partnerschaften. Sie leisten einen wesentlichen
Beitrag zu den politischen Prioritäten der EU, etwa zum 
Euro pean Green Deal oder zur europäischen
Digitalisierung. Die Partnerschaften führen die EU sowie 
private und/oder öffentliche Partner zusammen. Die 
jeweiligen Partner verpflichten sich, eine gemeinsame 
Forschungsagenda zu entwickeln und zu
implementieren. 49 Europäische Partnerschaften sind im ersten 
Strategischen Plan (2021– 2024) von Horizont Europa 
enthalten. Deutschland ist an der Mehrzahl der
Europäischen Partnerschaften beteiligt.
2021 wurden die Rechtsakte zur Einrichtung von 
zehn gemeinsamen Unternehmen, der Europäischen 
Partnerschaft für Metrologie auf Grundlage von 
Art. 185 AEUV sowie neun KICs auf Grundlage der 
Verordnung zur Einrichtung des EIT verabschiedet. 
Das Partnerschaftsportfolio des ersten „Strategischen 
Plans“ umfasst zudem 16 kofinanzierte und zwölf 
koprogrammierte Partnerschaften. Für die
Partnerschaft Pandemic Preparedness hat die Europäische 
Kommission noch kein Format festgelegt. 
Zur Umsetzung der Initiative Chips für Europa des 
EU Chips Acts wird das gemeinsame Unternehmen 
für digitale Schlüsseltechnologien finanziell und 
inhaltlich zum Gemeinsamen Unternehmen Chips 
(engl. Joint Undertaking Chips) erweitert. Die
Verhandlungen zu einer entsprechenden Änderung 
des Single Basic Acts (übergreifende Verordnung 
für neun gemeinsame Unternehmen) wurden nach 
dem Kommissionsvorschlag 2023 abgeschlossen. Im 
Rahmen der Planung des zweiten Strategischen Plans 
(2025 – 2027) von Horizont Europa schlug die
Europäische Kommission weitere Europäische
Partnerschaften vor und verhandelte 2023 darüber mit den 
EU­Mitgliedstaaten.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Europäische Kommission: ERA Learn (engl.) 
 ↗ Kontaktstelle Europäische Partnerschaften 
Kernziel: Wiederbeleben und Reinigen 
unserer Meere und Gewässer
Gesunde Ozeane und Gewässer
Kernziel: 100 „Living Labs“ und sogenannte 
Leuchtturmbetriebe für die Gesundung der Böden
Ein „Boden-Deal“ für Europa
Missionen unter 
Horizont Europa bis 2030 Kernziel: Unterstützung der Klimaresilienz 
von mindestens 150 europäischen Regionen 
und Gemeinschaften
Anpassung an den Klimawandel
Kernziel: Aufbau 100 klimaneutraler 
und intelligenter Städte
Klimaneutrale und 
intelligente Städte
Was zeichnet eine Mission aus?
Kernziel: die Lebensqualität von 
mehr als drei Millionen Menschen verbessern
Krebsbekämpfung
Bündelung von
Aktivitäten zu konkreten 
Themen von
gesellschaftlicher Bedeutung
Ehrgeizige, 
realistische und 
messbare Ziele mit 
klarem Zeithorizont
Enge
Zusammenarbeit auf regionaler, 
nationaler und 
europäischer Ebene
Interdisziplinäre und über 
Forschung und
Innovation hinausgehende 
Zusammenarbeit
Mehr Sichtbarkeit für
Forschungs- und
Innovationsthemen und Einbinden der 
Bürgerinnen und Bürger
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 413 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 414
Deutsche Beteiligung an Horizont Europa
Die deutschen Forschungsakteure beteiligen sich an 
Horizont Europa intensiv – wie auch schon an den
früheren Rahmenprogrammen. Sie konnten im
europäischen Vergleich beträchtliche Fördermittel einwerben 
und ihre Aktivitäten durch europäische und
internationale Verbundprojekte erfolgreich
internationalisieren. Die gezielte Vernetzung trägt maßgeblich 
dazu bei, den EFR insgesamt weiterzuentwickeln und 
zu festigen sowie die Stärke europäischer FuI global 
sichtbarer zu machen. 
Aktuellen Beteiligungsstatistiken zu Horizont  
Europa (Quelle: ECORDA­Vertragsdatenbank, Stand: 
Ende 2023) zufolge hat Deutschland mit insgesamt  
ca. 4,1 Mrd. Euro die meisten Mittel eingeworben,
gefolgt von Frankreich mit 2,94 Mrd. Euro und Spanien 
mit 2,93 Mrd. Euro. Damit erhalten deutsche
Einrichtungen 17,6 % der Zuwendungen, die insgesamt an  
die EU­Mitgliedstaaten gehen. Rund jeder sechste 
Euro geht damit an deutsche Einrichtungen. Auch  
die deutsche Erfolgsquote – das Verhältnis
bewilligter zu eingereichten Anträgen mit deutscher
Beteiligung – liegt mit 20,8 % über dem gesamteuropäischen 
Vergleichswert von 17,1 %. 
In absoluten Zahlen beteiligten sich an Horizont
Europa bislang mehr als 2.040 deutsche Einrichtungen an 
3.509 Projekten. Hochschulen, Unternehmen und  
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind zu 
nahezu gleichen Teilen vertreten. Öffentliche (und 
sonstige) Einrichtungen machen ca. 7 % der
Projektbeteiligungen aus. Deutsche Einrichtungen
koordinieren 364 Verbundprojekte. Deutschlands Stärke 
ist seine Exzellenz: Die meisten Zuwendungen erhält 
Deutschland durch den ERC, der Pionierforschung
sowie Spitzenwissenschaftlerinnen und ­
wissenschaftler in allen Disziplinen fördert. Auf die ERC Grants 
entfallen bislang 24,4 % der durch deutsche
Einrichtungen eingeworbenen Zuwendungen, gefolgt von 
den Mobilitäts­ und Trainingsmaßnahmen im
Programmteil Marie-Skłodowska-Curie. In der
themengebundenen Verbundforschung kommen die meisten 
Mittel bislang aus den Clustern „Klima, Energie und 
Mobilität“ (19,2 %) und „Digitalisierung, Industrie und 
Weltraum“ (16,4 %), gefolgt von den Clustern
„Gesundheit“ (7,6 %) und „Lebensmittel, Bioökonomie,
natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ (6,3 %).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Europäische Kommission: Horizon Dashboard (Zahlen 
zur Beteiligung an den Rahmenprogrammen, engl.)
Mit der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation möchte die Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten, den 
Europäischen Forschungsraum weiter zu gestalten und seine Entwicklung voranzutreiben. Neben der
Zusammenarbeit auf politischer Ebene erfordert dies eine stärkere Beteiligung deutscher Forscherinnen und Forscher 
am europäischen Forschungsrahmenprogramm. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil der durch deutsche
Forscherinnen und Forscher eingeworbenen Zuwendungen im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa 
gegenüber dem Vorgängerprogramm Horizont 2020 (14,8 %) gesteigert werden. Ziel ist auch, so die internationale 
Kooperation in Forschung und Innovation weiter zu stärken.
Zukunftsstrategie – Indikator 7: Anteil Deutschlands an den eingeworbenen
Zuwendungen der EU-Mitgliedstaaten im aktuellen EU-Rahmenprogramm für Forschung  
und Innovation Horizont Europa im Vergleich zum Vorgängerprogramm Horizont 2020
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 414 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 415
Horizont Europa und die globale
Zeitenwende: neue strategische Ausrichtung 
für internationale Kooperationen
Das Globale Konzept für Forschung und Innovation 
vom Mai 2021 ist Europas Strategie für internationale 
Zusammenarbeit in einer sich verändernden Welt. 
Mit diesem Konzept wurde die internationale
Zusammenarbeit in Horizont Europa neu ausgerichtet. 
Die Assoziierung von Staaten und die Teilnahme von 
Drittstaaten erfolgen stärker als bisher im
Spannungsfeld zwischen genereller Öffnung für eine weltweite 
Forschungskooperation und dem Schutz europäischer 
Werte und Interessen. Im Dezember 2023 waren 
18 Staaten vollständig zu Horizont Europa assoziiert. 
Zuletzt erfolgte die Ratifizierung des
Assoziierungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich im 
Dezember 2023. Außerdem können sich weiterhin 
nicht assoziierte Drittstaaten an vielen
Ausschreibungen beteiligen. 
Eine Neuerung in Horizont Europa ist die Öffnung für 
die Assoziierung von industrialisierten und
demokratischen Drittstaaten. Seit Juli 2023 ist Neuseeland 
vollständig zur zweiten Säule von Horizont Europa 
assoziiert. Die Verhandlungen mit Kanada wurden 
im November 2023 abgeschlossen. Nach Abschluss 
des Ratifizierungsprozesses werden sich kanadische 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenfalls 
an allen Ausschreibungen der zweiten Säule
beteiligen können. Die Gespräche mit Japan und Südkorea 
dauern dagegen noch an.
Gleichzeitig können sich chinesische Einrichtungen 
seit 2023 nicht mehr an den marktnahen
Innovationsmaßnahmen in Horizont Europa beteiligen. 
Russische und belarussische Einrichtungen sind 
seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs 
gegen die Ukraine vollständig von der Beteiligung 
ausgeschlossen.
Strategische Programmplanung 
und Zwischenevaluierung von  
Horizont Europa
Um Effizienz und Wirksamkeit der EU­
Rahmenprogramme weiter zu erhöhen, wurde mit dem Start 
von Horizont Europa erstmals ein umfangreicher 
strategischer Programmplanungsprozess
organisiert. In diesem Prozess wurden die Prioritäten im 
Bereich FuI mit den politischen Prioritäten der EU 
synchronisiert. Damit ermöglicht der Strategische 
Plan stärkere Synergien zwischen den
verschiedenen europäischen Förderprogrammen. Er ist ein 
zentrales Instrument für die kohärente Umsetzung 
des Programms. Der erste Strategische Plan für 
Horizont Europa für die Jahre 2021 bis 2024 wurde 
2021 veröffentlicht, 2022 startete die Vorbereitung 
für dessen Nachfolger mit Workshops und einer 
breit angelegten öffentlichen Konsultation. Der 
Planungsprozess zeichnet sich durch die breite 
und frühzeitige Einbindung von Bürgerinnen und 
Bürgern, Stakeholdern aus Wissenschaft, Forschung 
und Innovation, dem Europäischen Parlament und 
den EU­Mitgliedstaaten aus. Gerade die
Bürgerbeteiligung soll dabei Relevanz und Akzeptanz des 
Programms und seiner Ziele sicherstellen. Der zweite 
Strategische Plan (2025 – 2027) wurde im Frühjahr 
2024 veröffentlicht. Auch in Zukunft wird Horizont 
Europa dazu beitragen, dass die EU grüner, digitaler 
und resilienter wird.
Gleichzeitig läuft der Prozess der
Zwischenevaluierung von Horizont Europa. Im Dezember 2023 wurde 
eine Expertengruppe eingesetzt, die Vorschläge für 
die Zwischenbewertung und eine mögliche
Neuausrichtung des Programms erarbeiten soll. Sie stützt 
ihre Arbeit u. a. auf die Ergebnisse der öffentlichen 
Konsultation der Europäischen Kommission zu 
Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der
Europäischen Forschungs­ und Innovationspolitik. Ende 
2024 werden die Expertinnen und Experten ihre 
Empfehlungen vorlegen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 415 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 416
3.3  Europäischer Hochschulraum
1999 legte die Bologna-Erklärung den Grundstein für 
die Schaffung des Europäischen Hochschulraums 
(EHR). Ziel ist es, Studierenden, Lehrenden und
Forschenden sowie dem wissenschaftlichen Personal 
grenzüberschreitende Mobilität zu ermöglichen.
Austausch und Sammlung von Auslandserfahrung sollen 
im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und 
vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung 
der erbrachten Studienleistungen erfolgen. 
Im Unterschied zum Europäischen Forschungs­ und 
Bildungsraum ist der EHR nicht auf das Gebiet der EU 
beschränkt und umfasst mittlerweile 49 europäische 
und außereuropäische Staaten. Die Mitgliedschaft von 
Belarus und Russland ist aktuell suspendiert.
Daneben beteiligen sich auch die Europäische
Kommission sowie Interessenvertretungen am EHR. Die am 
Bologna­Prozess teilnehmenden Länder erklären sich 
freiwillig dazu bereit, ihre nationalen
Hochschulsysteme entsprechend den Zielen und Prioritäten des 
EHR zu reformieren. Das umfasst weit mehr als das 
gestufte Studiensystem von Bachelor und Master,  
welches die Bologna­Staaten – mit einigen
Variationen – erfolgreich umgesetzt haben: Auch Themen wie 
die Verbesserung der Qualität von Lehre und Lernen, 
die soziale Dimension oder der Schutz der
akademischen Freiheit zählen zu den Zielen. 
Politischer Hebel für die Umsetzung der Ziele und 
Prioritäten des EHR sind die Kommuniqués, die 
die Hochschulministerinnen und ­minister im 
Rahmen ihrer alle zwei bis drei Jahre stattfindenden 
EHR­Konferenzen verabschieden. Eine besondere 
Herausforderung ist es aktuell, Wissenschaftsfreiheit 
und institutionelle Autonomie in allen Staaten zu 
gewährleisten. Im Rom­Kommuniqué der
BolognaMinisterkonferenz 2020 bekannten sich die
Ministerinnen und Minister klar zu den akademischen 
Grundwerten und verabschiedeten eine gemeinsame 
Erklärung zur akademischen Freiheit. In der
aktuellen Arbeitsperiode bis Mai 2024 wird in einer 
Arbeits gruppe unter Ko­Vorsitz Deutschlands ein 
gemeinsames Verständnis zu weiteren Grundwerten 
erarbeitet: akademische Integrität,
Hochschulautonomie, Beteiligung von Lehrenden und Studierenden 
an der Leitung von Hochschuleinrichtungen sowie 
gesellschaftliche Verantwortung von und für
Hochschulbildung. Zudem wird ein kohärenter Rahmen 
für die Erfassung und Beobachtung der Einhaltung 
dieser Grundwerte entwickelt. 
Die EU­Initiative Europäische Hochschulen (EHN) 
schafft eine neue Qualität der
grenzüberschreitenden Kooperation in der Lehre und der Vernetzung  
von Hochschulen. Zwei Pilotaufrufe 2019 und 2020  
im Programm Erasmus+ (2014 – 2020) förderten die  
Initiative erstmalig. Die laufende Programmphase 
von Erasmus+ (2021– 2027) rollt die Initiative nun  
mit geplanten Mitteln in Höhe von insgesamt  
ca. 1,1 Mrd. Euro voll aus. Ziel ist eine Ausweitung 
auf 60 Hochschulnetzwerke bzw. ­allianzen mit 500 
beteiligten Hochschulen bis Mitte 2024. Die
Initiative soll mindestens 10 % der Hochschulen in Europa 
einbinden (derzeit 431 Bildungseinrichtungen aus 35 
Ländern). Durch die EHN soll die
Exzellenzdimension in Hochschulbildung, Forschung und Innovation 
unter Einbeziehung der Gesellschaft vorangetrieben 
werden. Gleichzeitig setzen sich die teilnehmenden 
Hochschulen für eine digitale und nachhaltige
Transformation von Hochschulen und Gesellschaft sowie 
für Inklusion, Diversität und gemeinsame
europäische Werte ein und tragen durch ihre tiefgreifende 
transnationale Zusammenarbeit zur
Weiterentwicklung des europäischen Hochschulraums bei. 
In den Jahren 2022 und 2023 erfolgten zwei
Ausschreibungen, hauptsächlich um bestehende Allianzen aus 
der Pilotphase weiterzufinanzieren. Der Aufruf 2024 
wird hauptsächlich neue Hochschulnetzwerke und 
­allianzen fördern. Finanzielle Anreize regen dabei
die Bildung größerer Konsortien an. Derzeit erhalten
insgesamt 50 Hochschulallianzen eine Förderung
auf EU­Ebene. Aus Deutschland sind 51 Hochschulen
an 44 der ausgewählten Hochschulnetzwerke
beteiligt. Die Allianzen umfassen ein breites disziplinäres
und institutionelles Spektrum. Schwerpunktmäßig
beteiligen sich forschungsstarke Voll­ und Technische
Universitäten, aber auch Hochschulen
Angewandter Wissenschaften (HAW) sowie Musik­ und
Filmhochschulen. Das BMBF fördert die an der Initiative
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 416 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 417
beteiligten deutschen Hochschulen über den
Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) 
komplementär zur europäischen Förderung. Im 
Rahmen von drei Förderrunden (2020, 2021 und 2023) 
werden derzeit 45 deutsche Hochschulen gefördert. 
Hierfür hat das BMBF bisher 37 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt. Etwa 40 % des Förderbudgets fließen in 
Digitalisierungsmaßnahmen im Kontext der
internationalen Hochschulkooperation. Diese erstrecken sich 
u. a. auf den Ausbau digitaler Lehre und der virtuellen
Mobilität sowie deren Administration.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Europäischer Hochschulraum (engl.)
 ↗  Europäische Kommission: Bologna-Prozess und 
Europäischer Hochschulraum 
 ↗  Europäische Kommission: European Universities 
initiative (engl.)
 ↗ DAAD: Europäische Hochschulnetzwerke
 ↗ ENHANCE Alliance (engl.) 
Europäisches Hochschulinstitut 
Das Europäische Hochschulinstitut (EHI) (engl.
European University Institute; EUI) mit Sitz in Italien gehört 
zu den weltweit führenden Forschungsinstituten und 
Hochschuleinrichtungen im Bereich der Rechts­,
Wirtschafts­, Politik­ und Geschichtswissenschaften. Seit 
der Einrichtung des Hochschul instituts 1972 durch die 
sechs Gründungsmitglieder der Europäischen
Gemeinschaften, darunter die Bundesrepublik Deutschland, 
hat sich das EHI einen ein zigartigen und exzellenten 
Ruf als Europas Zentrum für sozialwissenschaftliche 
Forschung und Doktorandenausbildung erworben. 
Aktuell sind 23 EU­Länder Mitglieder des EHI. 
Das EHI besteht aus den Fakultäten für die oben 
genannten Disziplinen, dem interdisziplinären 
Robert­Schuman­Zentrum für Angewandte Studien, 
der Studienbibliothek, dem Historischen Archiv der 
Europäischen Union sowie aus der 2017
gegründeten School of Transnational Governance. Die mehr 
als 1.000 Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, Studierende, Stipendiatinnen und Stipendiaten 
mehrerer Stipendienprogramme, z. B. des Policy 
Leader Fellowship, stammen aus 85 Ländern.
Darüber hinaus findet seit 2011 jährlich die „State of the 
Union“­Konferenz in Florenz statt. Sie fungiert als 
Brücke zwischen Politik, Entscheidungsträgerinnen 
und ­trägern sowie der Wissenschaft und wendet 
sich an ein breites europäisches Publikum. Das BMBF 
vertritt Deutschland in den Leitungsgremien des EHI 
und finanziert aus seinem Haushalt den deutschen 
Anteil für das EHI.
Als eine von 44 europäischen Hochschulen mit 
deutscher Beteiligung legt die ENHANCE Alliance, 
gebildet von zehn forschungsintensiven
Technischen Universitäten, den Grundstein für eine 
innovative europäische Technische Universität. 
Die Zusammenarbeit der Einrichtungen soll dazu 
beitragen, eine verantwortungsvolle europäische 
Identität zu schaffen, und integriert hierzu eine 
gemeinsame europäische Kultur und ein
gemeinsames politisches System bis in die Fachmodule 
hinein. So werden die Studierenden in die Lage 
versetzt, über europäische Werte wie Vielfalt, 
Demokratie und Gleichheit zu reflektieren und ihr 
kritisches Denken weiterzuentwickeln.
Auch in der Forschung arbeiten die
Einrichtungen zusammen, insbesondere um den grünen 
und digitalen Wandel zu meistern. Gemeinsam 
werden Lösungen für die Herausforderungen 
der Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz 
(KI), des Klimaschutzes und der Entwicklung 
nachhaltiger Städte sowie der Schaffung eines 
Ökosystems für grünes Unternehmertum
entwickelt. Die Partnerinstitutionen blicken dabei auf 
eine langjährige fruchtbare Zusammenarbeit in 
EU-Programmen und gemeinsamen
Forschungsprojekten zurück. Aus Deutschland sind die 
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule 
Aachen und die Technische Universität Berlin 
Teil der ENHANCE Alliance.
ENHANCE Alliance
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 417 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 418
3.4  Erasmus+: EU­Programm für Bildung, 
Jugend und Sport
Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und 
berufliche Bildung, Jugend und Sport. Es fördert den 
europaweiten Austausch und die Zusammenarbeit zu 
Lernzwecken für Europäerinnen und Europäer aller 
Altersstufen. Mit ca. 26 Mrd. Euro steht der
aktuellen Programmphase (2021– 2027) das bisher höchste 
Fördervolumen zur Verfügung. Ziel ist, dass so viele 
Menschen an Erasmus+ teilnehmen wie nie zuvor.
Das Programm gliedert sich in drei Leitaktionen. Die 
Leitaktion 1 „Lernmobilität“ fördert den europäischen 
und internationalen Austausch in allen
Bildungsbereichen. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, 
Studierende, Auszubildende, Absolventinnen und 
Absolventen, Lehrende und Hochschulmitarbeitende. 
Die Leitaktion 2 „Zusammenarbeit zwischen
Organisationen und Einrichtungen“ fördert Kooperation 
und Austausch zwischen Bildungs­ und
Jugendorganisationen in Europa. Unter der Leitaktion 3
„Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen 
Zusammenarbeit“ werden Maßnahmen gefördert, die 
das Ziel haben, die Entwicklung und Umsetzung
innovativer politischer Konzepte, den politischen Dialog 
sowie den Wissenstransfer in den Bereichen Bildung, 
Ausbildung und Jugend anzuregen.
Das aktuelle Programm zielt darauf ab, lebenslanges 
Lernen stärker als in der vorherigen
Programmgeneration zu fördern, nachhaltiges Wachstum zu
ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische 
Identität zu stärken sowie Innovationen
voranzutreiben. Um die qualitative Wirkung der
Programmmaßnahmen zu erhöhen und Chancengleichheit 
sicherzustellen, richtet sich Erasmus+ an Menschen 
unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen 
kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen
Hintergründen. Im Zentrum stehen dabei die eng
miteinander verbundenen Themen Inklusion und Diversität, 
Digitalisierung, politische Bildung und ökologische 
Nachhaltigkeit. Neue Initiativen sind z. B. die
Europäischen Hochschulen (EHN) (●→  VI 3.3 Europäischer 
Hochschulraum), die Zentren der beruflichen
Exzellenz, die Teacher Academies und DiscoverEU. Auch 
lassen sich internationale Mobilitätsprojekte in der 
beruflichen Bildung in Drittländern organisieren, 
die mit dem Programm assoziiert sind. Die
persönliche Mobilität wird durch die digitale Mobilität oder 
die Kombination beider ergänzt – die sogenannte 
gemischte Mobilität.
Die bereits in früheren Programmgenerationen 
bewährte Aktion Jean Monnet fördert Lehre, Lernen, 
Forschung und Debatten zu Fragen der europäischen 
Integration sowie zu künftigen Herausforderungen 
und Chancen der EU. Die Förderung umfasst
Forschung und Lehre im Bereich der europäischen
Studien. Dazu gehören z. B. kurze Lehrprogramme oder 
die Jean-Monnet-Lehrstühle. Des Weiteren wird der 
politische Diskurs mit der akademischen Welt
gefördert, z. B. in internationalen Netzwerken von
Hochschulakteurinnen und ­akteuren zur europäischen 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 418 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 419
Integration sowie in entsprechenden Vereinen, die 
zur europäischen Integration beitragen. Die aktu elle 
Programmgeneration fördert mit den Jean-Monnet-
Netzen für Schulen und Berufsbildungseinrichtungen 
erstmals auch Maßnahmen der schulischen, der
allgemeinen und der beruflichen Bildung.
Mit InterAct bietet Erasmus+ Geflüchteten
psychosoziale Unterstützung. Indem es mit akademischen
Einrichtungen zusammenarbeitet, bündelt das Projekt 
InterAct Erfahrungen aus Flüchtlingszentren in den 
EU­Ländern Deutschland, Griechenland, Spanien und 
Schweden und schafft einen Transfer von Best und 
Good Practices in die reguläre Praxis der
psychosozialen Unterstützung, Bildung und Forschung. Konkret 
identifiziert und adressiert das Projekt
Erfolgsfaktoren der Zusammenarbeit zwischen Psychologie, 
Ergotherapie, Physiotherapie, Sozialarbeit, Logopädie 
und Gesundheitserziehung bei psychosozialen
Interventionen für Flüchtlinge. Dabei werden Lehr­ und 
Ausbildungsmodelle, Erfahrungen aus der Praxis und 
entsprechende Forschungsergebnisse kombiniert. 
Bisherige Ergebnisse sind eine pädagogische Toolbox 
für die psychosoziale Praxis, Leitlinien für die Praxis 
sowie politische Empfehlungen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Erasmus+
 ↗ Jean-Monnet-Lehrstühle
 ↗ Erasmus+ – InterAct (engl.)
3.5  Beitrag der EU­Kohäsionspolitik zu Forschung 
und Innovation
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union ist das 
zentrale Instrument zur Überwindung
struktureller Unterschiede zwischen den Regionen in Europa. 
Durch Strukturinvestitionen trägt sie dazu bei, die 
regionalen Entwicklungs­ und Innovationspotenziale  
in allen europäischen Regionen auszuschöpfen und 
Entwicklungsunterschiede abzubauen. Die
Investitionen der Förderperiode 2021 bis 2027 werden, dies 
zeigen wissenschaftliche Modellsimulationen, das 
Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU bis 2029 um 
voraussichtlich 0,5 % erhöhen. Das durch die
Förderung induzierte Wachstum wird dabei in den weniger 
entwickelten Regionen deutlich höher ausfallen.
Aus deutscher Sicht ist die Kohäsionspolitik ein
wichtiges Instrument, um den Strukturwandel in Zeiten 
der „doppelten Transformation“ (Klimawandel und 
Digitalisierung) voranzubringen. Mit Blick auf die 
Stärkung der Forschungs­ und Innovationspotenziale 
ist vor allem der Europäische Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) von großer Bedeutung. Er unterstützt 
die Förderung von Spitzenforschung in Horizont
Europa durch zielgerichtete Investitionen in Forschung, 
technologische Entwicklung und Innovation.
Aufbauend auf regionalen Strategien für intelligente
Spezialisierung (Smart Specialisation), setzen die
Bundesländer die Strukturfondsförderung entsprechend ihren 
regionalen Bedürfnissen um (●→ IV 6.7 Gleichwertige 
Lebensverhältnisse). Diese Strategien haben regionale 
Alleinstellungsmerkmale und Wettbewerbsvorteile 
herausgearbeitet, die durch den gezielten Einsatz 
von Fördermitteln weiterentwickelt werden. Dieser 
strategisch geleitete Einsatz trägt wesentlich dazu bei, 
Forschungs­ und Innovationspolitik passend auf die 
spezifischen regionalen Kontexte auszurichten. Somit 
gelingt es, regionale Unterschiede abzubauen, wie 
sie in Deutschland nicht nur zwischen den west­ und 
ostdeutschen Bundesländern, sondern auch innerhalb 
vieler Bundesländer bestehen.
Neben Investitionen und Unternehmensförderungen 
konzentriert sich die Kohäsionspolitik dabei
insbesondere auf die Stärkung der regionalen
Forschungsund Innovationsaktivitäten. Synergien zwischen 
Horizont Europa und dem EFRE spielen dabei eine 
zentrale Rolle. Ziel ist es, durch gezielte
Programmverzahnungen zum einen die Voraussetzungen zu 
schaffen, dass Regionen bzw. dort verankerte
Akteure, wie z. B. Hochschulen, in steigendem Maße an 
Horizont-Europa-Projekten teilnehmen. Zum anderen 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 419 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 420
soll eine steigende Zahl von Unternehmen in den
Regionen durch Transfer aus den Forschungsergebnissen 
Innovationen schaffen und damit zur Entwicklung 
und zum Wachstum ihrer Region beitragen. Diese
Synergien werden in Zukunft eine höhere Bedeutung in 
der Programmplanung auf europäischer und
nationaler Ebene bekommen. Begrenzte Mittelausstattungen 
machen den komplementären Einsatz der verfügbaren 
Mittel dort umso wichtiger, wo sie ihre größte
Wirkung entfalten können.
Um diese Synergien zwischen der EU­
Forschungsförderung und dem EFRE in Deutschland zu stärken, hat 
das BMBF bereits 2014 gemeinsam mit den
Bundesländern den nationalen Synergiendialog gestartet. In 
diesem ressortübergreifenden Erfahrungsaustausch 
zwischen Programmverantwortlichen der
Forschungsund Wirtschaftsressorts auf Bundes­ und
Länderebene werden praktische Lösungen erarbeitet, um die 
komplementäre Wirkung der einzelnen
Förderinstrumente zu ermöglichen. Explizites Ziel des
Synergiendialogs ist es, Reformvorschläge zu entwickeln, zu
diskutieren und in nationale und europäische Gremien 
einzubringen.
Der Dialog hat dazu beigetragen, dass mittlerweile 
nicht nur eine Reihe guter Beispiele von Synergien auf 
regionaler Ebene in Form von strategisch
ausgerichteten Projektfamilien existiert (z. B. in den
Technologiefeldern Wasserstoff und Mikroelektronik). Er dient 
auch dazu, zwischen Bund und Ländern Erfahrungen 
zu teilen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung 
der EU­Missionen bei der Programmplanung, dem 
Einbezug von Akteuren und der Projektumsetzung 
gemacht werden. Damit trägt der Dialog zu einer
besseren Governance der Kohäsionspolitik bei.
Mit der Förderung von europäischen Regional
Innovation Valleys hat die Europäische Kommission jüngst 
eine weitere wichtige Initiative zur Stärkung und 
Weiterentwicklung von regionalen
Innovationsökosystemen gestartet. Diese Form von Förderung ist 
wichtig, denn sie trägt zur überregionalen
innovationsgetriebenen Vernetzung von Regionen und zum 
Transfer zwischen weiter und weniger weit
entwickelten Regionen bei. Unter dem Dach der Neuen
Europäischen Innovationsagenda wird damit explizit das Ziel 
einer Stärkung der Kohäsion verbunden. Forschungs­, 
Innovations­ und Kohäsionspolitik wachsen somit 
weiter zusammen. An den entsprechenden Aufrufen 
der Europäischen Kommission haben sich auch
deutsche Regionen beteiligt.
Die Verzahnung dieser beiden Politikfelder
entwickelt sich auch mit dem Fonds für einen gerechten 
Übergang (engl. Just Transition Fund; JTF) als einem 
neuen Ins trument der Kohäsionspolitik weiter:  
Gebiete, die aufgrund des Übergangs zu einer
klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende
sozioökonomische Heraus forderungen bewältigen müssen,  
erhalten vom JTF Unterstützung. Diese Förderung 
dient der Umsetzung des European Green Deal, mit 
dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. In den 
deutschen Fördergebieten in den Ländern
Brandenburg, Nordrhein­Westfalen, Sachsen und
SachsenAnhalt entstehen hierdurch zum einen zahlreiche 
neue Infrastrukturen, wie z. B. Gründungs­ und 
Technologie zentren, aus denen Forschungs­ und 
Innovationsprojekte heraus entwickelt werden 
können. Zum anderen werden Projekte zum
Technologietransfer in KMU gefördert, die dadurch von 
Forschungsergebnissen profitieren können. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ EU-Büro des BMBF: Bund-Länder-Dialog 
 ↗  Europäische Kommission: Synergies between 
Horizon Europe and ERDF programmes (engl.)
 ↗  Europäische Kommission: Regional Innovation 
Scoreboard 2023 (engl.)
 ↗ Europäische Kommission: Achter Kohäsionsbericht 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 420 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 421
3.6  Forschungs­ und Innovationszusammenarbeit 
in Europa
Die bilaterale Zusammenarbeit mit europäischen
Ländern ist für Deutschland von zentraler
forschungspolitischer Bedeutung. Aus ihr entstehen neue
Netzwerke, Themen und Formate der Zusammenarbeit, 
die den Weg für multilaterale Kooperationen und 
die Gestaltung des EFR ebnen. Das BMBF unterstützt 
daher gezielt die Heranführung strukturschwächerer 
EU­Länder an den EFR. Der Fokus liegt dabei auf den 
mittelost­ und südosteuropäischen Staaten (EU13).
Mit der im Oktober 2021 veröffentlichten
Fördermaßnahme Bridge2ERA2021 werden Partner aus der Region 
mit deutschen und anderen europäischen
Einrichtungen vernetzt, um einen Förderantrag für euro päische 
Forschungs­ und Innovationsprogramme wie z. B.
Horizont Europa einzureichen. In den ersten beiden
Ausschreibungsrunden der bis 2026 laufen den Maßnahme 
werden bisher 24 Einzelvorhaben vom BMBF gefördert. 
Auch die Länder des Westlichen Balkans können sich 
an diesem Förderinstrument be teiligen. Gleichzeitig 
werden Nachwuchswissenschaftlerinnen und ­
wissenschaftler unterstützt, um deren Abwanderung aus den 
EU13­Ländern entgegenzuwirken.
Das Vereinigte Königreich und die EU­Kommission 
haben ihren Disput um das Handels­ und
Kooperationsabkommen mit dem Beschluss von Windsor Ende 
Februar 2023 erfolgreich beigelegt. Zudem haben 
sich beide Seiten auf ein Abkommen zur
Assoziierung des Vereinigten Königreichs zu Horizont Europa 
geeinigt, welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten 
ist. Damit haben sich auch die Türen für die
Wiederbelebung der bi­ und multilateralen Beziehungen 
nach dem Brexit geöffnet.
Das Forschungs­ und Innovationssystem der EU bleibt 
leistungs­ und widerstandsfähig, wenn seine
Fortentwicklung alle EU­Mitgliedstaaten mitnimmt. Als 
forschungs­ und innovationsstarker Mitgliedstaat 
steht Deutschland ganz besonders in der
VerantworFür deutsche Häfen haben im Rahmen der
Dekarbonisierung Infrastrukturvorhaben zu Grünem
Wasserstoff, die zur Deckung des Bedarfs nach grüner 
Energie in Deutschland beitragen können, einen 
hohen Stellenwert. Gleich mehrere Länder
Nordwesteuropas verfügen z. B. über ein enormes Potenzial für 
die Produktion von Grünem Wasserstoff aus
Windenergie und dessen Export in Richtung Deutschland. 
Hier setzt das vom BMBF geförderte Projekt
„Wasserstofflieferketten“ an, in dessen Rahmen seit Mai 2023 
das Fraunhofer-Institut für System- und
Innovationsforschung (ISI) und die Fraunhofer-Einrichtung für 
Energieinfrastrukturen und Geothermiesysteme (IEG) 
gemeinsam forschen. Binnen zweier Jahre werden die 
beiden Forschungsinstitute mögliche
Wasserstofflieferketten von Nord- und Nordwesteuropa nach 
Deutschland untersuchen. Dabei liegt ein Fokus
darauf, welche Energieimportrouten sich für
kurzfristige Demonstrationsprojekte eignen. Im Rahmen des 
Projekts werden geeignete Verbraucher in
Hafennähe identifiziert, die von der Nutzung von Grünem 
Was ser stoff zur kurz- und langfristigen Reduzierung 
der eigenen Emissionen profitieren können. Darüber 
hinaus wird untersucht, welcher wasserstoffbasierte 
Energieträger sich am besten für den Transport
eignet und welche Infrastruktur bereits in den
deutschen Häfen und in den potenziellen Exportländern 
vorhanden ist.
Wasserstofflieferketten von Nord- und 
Nordwesteuropa nach Deutschland
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 421 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 422
tung, dazu beizutragen, die Unterschiede im
Leistungsniveau der nationalen FuI­Systeme abzubauen. 
Durch sein wirksames Engagement für den EFR trägt 
das BMBF gemeinsam mit weiteren EU­Ländern 
entscheidend dazu bei, die europäische Souveränität 
zu stärken. Traditionell unterhält Deutschland bei 
Forschung, Innovation und Bildung enge bilaterale 
Kooperationen mit anderen großen EU­
Mitgliedstaaten, allen voran mit Frankreich. Enge
Austauschbeziehungen gibt es auch zu den anderen direkten 
Nachbarländern, darunter Polen und die Niederlande.
Frankreich
Frankreich ist Deutschlands wichtigster
Kooperationspartner in Europa. Den Rahmen der bilateralen 
Zusammenarbeit bildet der Vertrag von Aachen, 
den beide Länder im Januar 2019 unterzeichnet 
haben. Durch diesen Vertrag bekräftigen
Deutschland und Frankreich ihre Kooperation und
bekennen sich zu einem starken, zukunftsfähigen und 
souveränen Europa.
Am 22. Januar 2023 trafen sich zum 60.
Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrages die 
beiden Regierungen zum Deutsch­Französischen 
Ministerrat in Paris und verabschiedeten eine 
gemeinsame Erklärung. Die beiden
Forschungsministerinnen diskutierten auch während der 
deutsch­französischen Regierungsklausur im
Oktober 2023 in Hamburg Kooperationsthemen wie 
Batterieforschung, KI und Hochleistungsrechner 
sowie europäische Innovationsnetzwerke.
Von großer Bedeutung für die wissenschaftliche 
Zusammenarbeit beider Länder sind die seit 2002 
regelmäßig stattfindenden Foren zur deutsch­
französischen Forschungskooperation. Ziel der Foren ist es, 
sich auf hochrangiger Ebene über forschungs­ und 
innovationspolitische Strategien abzustimmen. Im 
Dezember 2022 fand das mittlerweile 7. Forum zur 
deutsch­französischen Forschungskooperation 
statt. Dort kamen Vertreterinnen und Vertreter der 
Forschungsministerien und Fachleute beider Länder 
zusammen, um das gemeinsame
Forschungsportfolio weiterzuentwickeln und neue Maßnahmen 
vorzustellen. Diese legen inhaltliche Schwerpunkte 
auf die Forschung zu Batterien und Energie, Klima 
und Nachhaltigkeit sowie IT­Sicherheit und KI, aber 
auch auf partizipative Wissenschaften. Auf
europäischer Ebene liegt der Fokus der Zusammenarbeit auf 
Hochleistungsrechnern.
Bedeutende Säulen der Zusammenarbeit sind das 
deutsch­französische interdisziplinäre Zentrum für 
Geistes­ und Sozialwissenschaften Centre Marc Bloch 
und die Deutsch­Französische Hochschule.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Deutschland und Frankreich: Forschung für 
die Zukunft Europas
 ↗ Deutsch-Französische Erklärung 2023
 ↗ Vertrag von Aachen
 ↗ Deutsch-Französisches Projekt „Natur der Dinge“ 
Welchen Einfluss hat der Mensch auf die Natur 
und wie sehen wir diesen? Beim deutsch-
französischen Projekt „Natur der Dinge“ kann jede 
Bürgerin und jeder Bürger zu einer Sammlung 
beitragen, die menschengemachte
Umweltveränderungen in den Fokus nimmt. Dieses Vorhaben 
der Berliner und Pariser Museen für Naturkunde 
lädt dazu ein, mit eigenen Objekten,
persönlichen Geschichten sowie lokalem und kulturellem 
Wissen zu einer digitalen Kollektion beizutragen. 
Eine dreisprachige Online-Plattform ermöglicht 
es, digitalisierte Objekte und deren individuelle 
Geschichte zu veröffentlichen und sich mit
anderen darüber auszutauschen. Mit der
wissenschaftlichen Begleitung der Museen fördert das Projekt 
Kenntnisse über neuartige Sammlungsmethoden, 
aktuelle gesellschaftliche globale
Transformationen und die Integration des Wissens
verschiedener Akteurinnen und Akteure und
Gemeinschaften in naturkundliche Sammlungspraktiken.
Beispielprojekt „Natur der Dinge“
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 422 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 423
Polen
Auf der Basis des Abkommens zur Wissenschaftlich-
Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) von 1989 
verbindet Deutschland mit dem Nachbarland Polen 
eine lange und vertrauensvolle Forschungs­ und 
Innovationszusammenarbeit. Mit einer vom BMBF 
beauftragten Potenzialanalyse zur deutsch­
polnischen Kooperation wurde 2023 die Grundlage für die 
weitere Zusammenarbeit aktualisiert.
Die gegenwärtig wichtigsten Säulen der bilateralen
Zusammenarbeit sind 2+2-Förderprogramme zum
Technologietransfer in der Digitalisierung der Wirtschaft 
unter Beteiligung von Unternehmen und
Forschungseinrichtungen, die Deutsch­Polnische
Wissenschaftsstiftung (DPWS) und das Dioscuri-Programm der 
Max­Planck­Gesellschaft (MPG).
Schwerpunkt der ersten Bekanntmachung des 2+2- 
Förderprogramms war die „Digitalisierung der
Medizintechnik und Gesundheitsforschung“. Fünf Projekte 
liefen von 2019 bis 2022. Im März 2021 wurde eine 
zweite Förderbekanntmachung Digital Green Tech 
mit dem Schwerpunktthema „Smart Villages“
veröffentlicht, welches das BMBF ab 2022 mit vier weiteren 
Projekten fördert.
Die DPWS hat seit 2008 das Ziel, Wissenschaft und 
Völkerverständigung zu fördern. Sie unterstützt
innovative Projekte von Studierenden und
Forschenden in den Geistes­ und Sozialwissenschaften und 
entwickelt neue Modelle der Zusammenarbeit.  
420 Projekte hat die DPWS mit rund 12 Mio. Euro 
seit Beginn ihrer Tätigkeit gefördert.
Sonderausschreibungen adressieren aktuell die deutsch­
polnischen Beziehungen.
Die MPG und das polnische Nationale Zentrum für 
Wissenschaft (NCN) haben 2017 das Förderprogramm 
Dioscuri initiiert. Ziel des Programms ist es, die
Entwicklung wissenschaftlicher Exzellenz in Polen durch 
den Aufbau von Dioscuri­Zentren zu unterstützen. 
Die Zentren sollen langfristig dazu beitragen, dass 
weiterhin bestehende Exzellenzgefälle in Europa zu 
verringern. Fünf Dioscuri-Zentren in Warschau und 
drei in Krakau konnten bis 2023 eingerichtet werden. 
In Tschechien wird ab 2024 ebenfalls mit dem Aufbau 
erster Dioscuri-Zentren begonnen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Polen: Nachbar und Partner
Niederlande
Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und den Niederlanden in Bildung, Forschung 
und Innovation hat sich seit 2022 spürbar
intensiviert. Ein wichtiges Ereignis war die Zusammenkunft 
des deutsch­niederländischen Klimakabinetts am 
4. Oktober 2022 in Berlin. Dabei haben sich
Deutschland und die Niederlande zum Ziel gesetzt, ihre
klima­ und energiepolitischen Beziehungen weiter zu
vertiefen. Beide Länder haben zudem angekündigt,
ihre Zusammenarbeit in den Bereichen
OffshoreWindenergie und Wasserstoff weiterentwickeln zu
wollen. Sie starteten einen gemeinsamen
Förderaufruf zu Grünem Wasserstoff und grüner Chemie
(Electrochemical materials and processes for green
hydrogen and green chemistry).
In der Gemeinsamen Erklärung anlässlich der 
4. Deutsch­Niederländischen
Regierungskonsultationen vom 27. März 2023 bekräftigen beide Länder,
die bilaterale Zusammenarbeit in vier strategischen
Bereichen auszubauen: in der Batterieforschung,
der Wasserstoffforschung, der Solartechnik und
der Quantentechnologie. So wurde im Bereich
Batterieforschung am 17. April 2023 im Rahmen der
Hannover Messe die Joint Declaration of Intent „Next
Generation of Batteries“ unterzeichnet.
Zum Thema „Knowledge Security“ fand am 25.
Oktober 2023 die hochrangig besetzte „Conference on 
Open and Safe International Cooperation“ mit
Beteiligten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft statt. 
Die Veranstaltung wurde von der niederländischen 
Botschaft und dem BMBF gemeinsam durchgeführt. 
Neben dem gegenseitigen Austausch zum Sachstand 
und zu Beispielen guter Praxis betonte das Treffen die 
Bedeutung des Themas und die Notwendigkeit eines 
entsprechenden EU­Ansatzes. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Kooperation international: Niederlande
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 423 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 424
Griechenland
Die Kooperation in Bildung, Forschung und
Innovation mit Griechenland hat sich seit dem Abschluss des 
Deutsch-Griechischen Aktionsplans für die bilaterale 
Zusammenarbeit im Jahr 2016 kontinuierlich
intensiviert. Maßgeblich dazu beigetragen hat die zweite 
Auflage des Deutsch-Griechischen Forschungs- und  
Innovationsprogramms, dessen Projekte bis 2022  
liefen. Im Mittelpunkt der bilateralen
Kooperationsförderung standen Themen aus den Bereichen
Gesundheitsforschung, Bioökonomie, Energieforschung, 
Geistes­ und Sozialwissenschaften,
Materialforschung und Schlüsseltechnologien. Für die 24
ausgewählten Forschungsprojekte stellten Deutschland 
und Griechenland zusammen rund 18 Mio. Euro
bereit. Um die Ergebnisse der Projekte schneller in die 
Praxis zu überführen, unterstützte das BMBF die 
Vorhaben mit flankierenden Maßnahmen zum
Wissens­ und Technologietransfer.
Die dritte Bekanntmachung zum Deutsch-
Griechischen Forschungs- und Innovationsprogramm wird 
2024 veröffentlicht. Im Fokus steht die bilaterale 
Kooperation beim Thema Grüner Wasser stoff. Dabei 
wird auf eine enge Zusammenarbeit zwischen
Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Wirtschaft 
gesetzt, um den Wissens­ und Technologietransfer  
zu unterstützen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Internationales Büro: Griechenland
Schweiz 
Seit vielen Jahren pflegen Deutschland und die 
Schweiz eine intensive Zusammenarbeit in Bildung 
und Forschung, gestützt auf meist jährliche Treffen 
der Ministerien auf Leitungsebene. Am 24. Oktober 
2023 veranstaltete das BMBF und das
Schweizerische Staatssekretariat ein Forschungs­ und
Innovationsforum in der Deutschen Botschaft Bern. Die 
deutschen und schweizerischen Teilnehmenden auf 
Abteilungsleitungs­ und Arbeitsebene erhielten dort 
die Gelegenheit zu tiefergehenden Diskussionen ihrer 
Kooperationsthemen, insbesondere mit dem Ziel des 
Auf­ und Ausbaus der bilateralen Zusammenarbeit.
Besonders hervorzuheben ist die aktive Kooperation 
der 2018 gegründeten schweizerischen Agentur für 
Innovationsförderung (Innosuisse) mit der deutschen 
Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) und der 
Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI).
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Internationales Büro: Schweiz
Westlicher Balkan
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Montenegro, Nordmazedonien und Serbien – seit vielen 
Jahren begleitet das BMBF die Heranführung der 
Westbalkanstaaten an den EFR und die EU. Seit 2019 
unterstützt das BMBF die Kooperation mit dem 
Westlichen Balkan im Rahmen eines besonderen 
Förderinstruments – und betrat damit Neuland: Zum 
einen lassen sich im Rahmen der Bekanntmachung 
zur Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und den
Westbalkanstaaten (WBC2019) statt der bisherigen Vernetzung oder 
Anbahnung auch gemeinsame Forschungsarbeiten 
finanzieren. Zum anderen fördert das Instrument 
in besonderem Maße den wissenschaftlichen
Nachwuchs in den Westbalkanstaaten. Zu diesem Zweck 
erhalten 14 bilaterale Projekte Unterstützung, um 
durch Forschung innovative Produkte und Verfahren 
zu entwickeln. Ziel ist es, auf diese Weise in der Region 
den Braindrain – die Abwanderung vor allem junger 
Forschender – zu bekämpfen. Das BMBF nimmt
darüber hinaus regelmäßig an einem wichtigen Forum 
zum Austausch mit den Ländern des Westlichen 
Balkans teil: Die Western Balkans Steering Platform 
on Research and Innovation ist eine
forschungspolitische Dialogplattform auf EU­Ebene. Hier tauschen 
sich Länder der EU und des Westlichen Balkans sowie 
europäische und internationale Institutionen und 
Initiativen regelmäßig zu wichtigen Themen der
Forschungs­ und Innovationspolitik aus.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Förderbekanntmachung WBC2019
 ↗ Kooperation international: Länder Westbalkan
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 424 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 425
3.7  Ukraine und weitere Länder 
der Östlichen Partnerschaftsregion
Die Bundesregierung hat die langjährige
deutschukrainische Zusammenarbeit in den Bereichen 
Forschung, Bildung und Innovation auch während 
des russischen Angriffskriegs aufrechterhalten und 
ausgebaut. Ziel ist es, Perspektiven für eine
zukunftsgerichtete und resiliente Ukraine nach Kriegsende zu 
schaffen. Unterstützt werden zum einen der
Wiederaufbau des Wissenschaftssystems, die Stärkung von 
Potenzialen vor Ort und die Integration des Landes 
in den Europäischen Forschungsraum (EFR). Zum 
anderen arbeitet das BMBF daran, die Geflüchteten 
aus der Ukraine – Schülerinnen und Schüler sowie 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – zu
unterstützen und ihre Bildungs­ und Berufschancen zu 
verbessern. Hierfür werden relevante Kompetenzen 
vermittelt sowie Forschungsaufenthalte ermöglicht. 
Das AA unterstützt ukrainische Studierende und 
Forschende intensiv mit verschiedenen
Stipendienprogrammen. Darüber hinaus wurden die bilateralen 
Wissenschaftskooperationen mit den Ländern der 
sogenannten Östlichen Partnerschaft (Armenien, 
Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau) in den 
letzten Jahren systematisch weiterentwickelt, um die 
Anbindung dieser Länder an den EFR zu unterstützen.
Wiederaufbau des ukrainischen  
Wissenschafts­ und Innovationssystems 
Deutschland setzt sich zusammen mit der
internationalen Staatengemeinschaft dafür ein, Perspektiven 
für die Zukunft der Ukraine nach dem Krieg zu 
schaffen. Die Bundesregierung steht solidarisch an 
der Seite der Ukraine und unterstützt das Land im 
Schulterschluss mit den forschungs­ und
wissenschaftspolitischen Vertreterinnen und Vertretern der 
Bundesländer und der Wissenschaftsorganisationen.
Unmittelbar nach dem russischen Angriff im Februar 
2022 standen vor allem Instrumente zur Abfederung 
der dramatischen menschlichen, wirtschaftlichen 
und sozialen Kriegsfolgen im Fokus. Mittel­ und 
langfristig gewinnen jedoch Maßnahmen an
Bedeutung, die einem Braindrain aus dem Land nachhaltig 
entgegenwirken, Erhalt und Ausbau der
wissenschaftlichen Potenziale fördern und die Ukraine beim
Wiederaufbau des Wissenschaftssystems unterstützen. 
Eine moderne und leistungsfähige Forschungs­ und 
Innovationslandschaft mit starken Universitäten und 
Forschungseinrichtungen sowie ein funktionierender 
Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in
Wirtschaft und Gesellschaft sind die Grundlagen dafür, 
dass die Ukraine die Kriegsfolgen bewältigt und
gegenüber globalen Herausforderungen resilienter wird. 
Deutschland und die Ukraine verbindet eine lange  
und vertrauensvolle Kooperationstradition in 
Bildung und Forschung. Das Fundament dafür ist 
die gemeinsame Erklärung zur Wissenschaftlich-
Technologischen Zusammenarbeit (WTZ), die im Jahr 
1993 unterzeichnet wurde. Seitdem haben beide 
Länder durch regelmäßige bilaterale WTZ-Sitzungen 
und Fördermaßnahmen eine Vielzahl gemeinsamer 
Kooperationsprojekte angestoßen und
Forschungsnetzwerke etabliert. Dadurch ist es gelungen, eine 
beständige und kontinuierliche Zusammenarbeit 
aufzubauen, die selbst in Kriegszeiten
aufrechterhalten und fortgesetzt wird. So haben beide Länder 
im Jahr 2023 die bilaterale Bekanntmachung zur 
Förderung von Projekten zum Thema Forschungs- und 
Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland 
und der Ukraine veröffentlicht. Diese sollen
komplementäre Expertise der Forschenden aus Deutschland 
und der Ukraine bündeln und die bilateralen
Partnerschaften in Forschung, Entwicklung und
Innovation aufbauen. Thematisch orientiert sich die WTZ-
Bekanntmachung an den prioritären Schwerpunkten 
beider Länder. Hierzu gehören z. B. Nachhaltigkeit, 
Klima, Digitalisierung sowie Geistes­ und
Sozialwissenschaften. Mit einem gesonderten Förderaufruf 
unterstützt das BMEL zudem Forschungsprojekte zur 
nachhaltigen Bewirtschaftung und
Wiederherstellung ukrainischer Wälder.
Die enge Zusammenarbeit bietet die Chance,
thematisch fokussierte Partnerschaften zu vertiefen –  
etwa, wie im Koalitionsvertrag ausgeführt, im Bereich 
der Energiewirtschaft zum Einsatz von Grünem 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 425 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 426
Wasser stoff. Die Energieinfrastruktur in der Ukraine 
gehört zu den besonders kritischen bzw. vorrangig 
zu behandelnden Bereichen beim Wiederaufbau. 
Die gemeinsame Erforschung und Entwicklung von 
nachhaltigen Energietechnologien können einen 
Beitrag dazu leisten, den schwer getroffenen
Energiesektor in der Ukraine zukunftsfähig
wiederaufzubauen und den Nachhaltigkeitszielen in beiden Ländern 
näherzukommen. Hierfür werden seit 2023 bilaterale 
Projekte zur Erforschung von grünen
Wasserstofftechnologien gefördert.
Das Anfang Juni 2023 am Helmholtz­Zentrum Berlin 
gestartete, BMBF­geförderte Projekt Green Deal  
Ukraina (GDU) verfolgt zudem das Ziel, gemeinsam 
mit Partnereinrichtungen aus Polen und der Ukraine 
in Kiew bis 2027 einen Energie­ und Klima­Thinktank 
aufzubauen. Dieser soll unabhängig und faktenbasiert 
ukrainische Regierungsinstitutionen, politische
Entscheidungsträgerinnen und ­träger, Wirtschaft und 
Gesellschaft beim Wiederaufbau eines nachhaltigen 
Energiesystems in der Ukraine beraten. Dazu werden 
im GDU wissenschaftlich fundierte und aktuelle 
Daten genutzt und daraus Modelle und Werkzeuge des 
zukünftigen Energiesystems erarbeitet. 
Deutschland konnte bereits durch sein bisheriges 
Engagement wichtige Impulse zu
Modernisierungsprozessen der ukrainischen Forschungslandschaft 
leisten. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 
und der Wissenschaftsrat (WR) dienten als
Vorbilder für die neu gegründeten ukrainischen
Wissenschaftsorganisationen. 
Um Indikatoren zur Evaluierung von ukrainischen 
Wissenschaftseinrichtungen weiterzuentwickeln, 
wurden Erfahrungen der Leibniz­Gemeinschaft 
genutzt. Für den Wiederaufbau des Landes nach dem 
Kriegsende werden sicherlich enorme
Kraftanstrengungen erbracht werden müssen. Er kann aber auch 
als eine Chance genutzt werden, um die Reform­ und 
Umstrukturierungsprozesse weiter voranzutreiben 
und das ukrainische Wissenschaftssystem im
Einklang mit gemeinsamen europäischen Werten zu 
erneuern. Hierzu zählen vor allem die Freiheit und
Integrität der Forschung, die Einhaltung von Standards 
der guten wissenschaftlichen Praxis und die
Transparenz. Das BMBF will die Ukraine dabei unterstützen, 
leistungsfähige und moderne Governancestrukturen 
in der Wissenschaft zu schaffen und die
Rahmenbedingungen für FuI zu verbessern. Geplant werden 
zudem Maßnahmen, die den Ausbau von
Forschungskapazitäten und ­infrastrukturen in der Ukraine 
fördern und dem wissenschaftlichen Nachwuchs gute 
Bleibe­ und Rückkehrperspektiven bieten. 
Das BMBF unterstützt die Digitalisierung und
Internationalisierung der ukrainischen Hochschulen. Die 
virtuellen Lehr­ und Lernangebote spielen gerade 
in Kriegszeiten eine entscheidende Rolle, damit 
ukrainische Studierende eine Perspektive für einen 
Studienabschluss bekommen. Mit einem bereits seit 
2019 laufenden DAAD­Sonderprogramm konnte 
eine wichtige Grundlage dafür geschaffen werden, 
Lehr­ und Forschungsnetzwerke zwischen deutschen 
und ukrainischen Hochschulen zu stärken und den 
Austausch und Know­how­Transfer bei der Nutzung 
digitaler Methoden in Forschung, Lehre und
Administration voranzubringen. Das 2022 initiierte
DAADProgramm Ukraine digital unterstützt ukrainische 
Hochschulen dabei, ihr Lehrangebot trotz
kriegsbedingter Einschränkungen digital aufrechtzuerhalten 
und auszubauen, und ermöglicht damit ukrainischen 
Studierenden durch deutsch­ukrainische
Kooperationen ihr Studium in der Ukraine fortsetzen und ggf. 
abschließen zu können. Der DAAD ermöglicht über 
das vom AA finanzierte Programm Zukunft Ukraine 
Forschenden die Fortsetzung ihrer Arbeit in
Deutschland sowie die Weiternutzung von Stipendien nach 
der Rückkehr in die Ukraine.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 426 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 427
Anfang 2023 wurde ein Prozess angestoßen, um ein 
neues deutsch­ukrainisches WTZ-Abkommen
auszugestalten. Das Abkommen soll die Bedeutung und 
die Bandbreite der bilateralen Kooperation gerade 
vor dem Hintergrund des deutschen Beitrags zum 
Wiederaufbau der Ukraine abbilden. Zudem soll es 
eine rechtliche Grundlage schaffen, die im Geiste 
der Zeitenwende ein Zeichen für die Intensivierung 
der deutsch­ukrainischen Wissenschaftskooperation 
setzt. Im November 2023 haben die Bundesministerin 
Stark­Watzinger und der ukrainische
Wissenschaftsminister Lisovyi eine gemeinsame Erklärung
unterzeichnet, die für die Vorbereitung des Abkommens 
den Weg ebnen soll.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit des BMZ 
unterstützt den Bildungssektor in der Ukraine zudem 
im Rahmen von multilateralen Grundbildungsfonds, 
im Hochschulbereich sowie durch die Unterstützung 
der Berufsbildungsreform.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Kooperation international: Ukraine
 ↗ Internationales Büro: Ukraine
 ↗ Green Deal Ukraina (engl.)
 ↗ DAAD-Programm Ukraine digital
Der wichtigste Baustein des BMBF-Beitrags zum Wiederaufbau der ukrainischen Wissenschaft ist die
Einrichtung von deutsch-ukrainischen Exzellenzkernen. Diese sollen als Zentren wissenschaftlicher Exzellenz in Lwiw 
(zwei Exzellenzkerne), Kiew und Charkiw entstehen und die bilateralen Forschungskompetenzen sowie die 
Anschlussfähigkeit der ukrainischen Wissenschaft an die internationale Spitzenforschung stärken. Die
thematische Bandbreite reicht dabei von Geschichtswissenschaften über Medizin und Wirkstoffforschung bis zu 
quantenbasierten Technologien sowie Nanomaterialien und digitalen Speichertechnologien. Die Vorhaben für 
die Exzellenzkerne wurden aus den in der vorgeschalteten Vorphase erarbeiteten zwölf Konzepten ausgewählt. 
Diese erhalten in der maximal vierjährigen Implementierungsphase jeweils eine Förderung von bis zu 2,5 Mio. Euro. 
Für die beiden Förderphasen stehen insgesamt bis zu 13 Mio. Euro zur Verfügung. 
Eine der zentralen Ideen ist es, junge und erfahrene ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in 
Forschungsgruppen zusammenzubringen und dadurch der Fragmentierung der ukrainischen Wissenschaft durch 
Flucht und Abwanderung entgegenzuwirken. Aufgrund der Kriegssituation wird es den Projekten ermöglicht, die 
Arbeitsgruppen zunächst in Deutschland einzurichten. Diese sollen jedoch in die Ukraine transferiert werden, 
sobald es die Sicherheitslage zulässt.
Die Ukraine hat für den Wiederaufbau als Referenzrahmen den National Recovery Plan of Ukraine definiert. Darin 
wird die Einrichtung von Centers of Excellence in Zusammenarbeit mit herausragenden internationalen Partnern 
als einer der wichtigsten Bausteine bezeichnet. Dies verdeutlicht, dass sich mit deutsch-ukrainischen
Exzellenzkernen der Bedarf und die Prioritäten der ukrainischen Seite gezielt adressieren lassen.
Deutsch-ukrainische Exzellenzkerne
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 427 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 428
Integration der Ukraine in den  
Europäischen Forschungsraum
Im Juni 2022 hat die Ukraine den EU­
Beitrittskandidatenstatus erhalten und wurde an das
Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa assoziiert. Beides 
eröffnet neue Perspektiven, um die deutsch­
ukrainischen Forschungskooperationen zu intensivieren. Der 
Wiederaufbau des Landes und der EU­Beitrittsprozess 
ermöglichen Synergien. Nach dem Grundsatz „build 
back better“ wird es vor allem das Ziel sein, das 
gesamte Wissenschaftssystem zukunftsorientiert 
auszurichten und an die europäischen Standards und 
Praktiken anzugleichen. 
Deutschland unterstützt daher die Integration der 
Ukraine in den Europäischen Forschungsraum (EFR). 
Mit der Förderbekanntmachung Bridge2ERA-EaP 
setzt sich das BMBF z. B. für eine erfolgreichere
Beteiligung von Forschungskonsortien aus den Ländern 
der Östlichen Partnerschaft – darunter auch die 
Ukraine – an EU­Forschungsrahmenprogrammen ein. 
Das trägt dazu bei, einen gemeinsamen Wissens­ und 
Innovationsraum zwischen der EU und der Ukraine 
(sowie den weiteren Ländern der Östlichen
Partnerschaft) zu schaffen. Dieses Ziel wird durch die
Vernetzung und Kooperation mit erfahrenen und
innovationsstarken Partnereinrichtungen unterstützt. 
Die Ukraine ist bereits im Eureka-Forschungsnetzwerk 
assoziiert. Forschungsprogramme zur Förderung  
von internationalen Kooperationen von KMU, wie z. B. 
Eurostars, könnten gezielt auf ukrainische Beteiligung 
fokussiert werden, um den Innovationsprozess und 
die Verwertung von wissenschaftlichen
Erkenntnissen voranzutreiben.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine
 ↗ Bridge2ERA-EaP
 ↗ Kooperation international: Bridge2ERA-EaP
Bildungschancen für Geflüchtete aus 
der Ukraine 
Das BMBF hat in seinem Zuständigkeitsbereich die 
Weichen gestellt, um Geflüchteten aus der
Ukraine die Aufnahme in das deutsche Bildungssystem 
zu erleichtern. So können sie beispielsweise eine 
Förderung ihrer schulischen oder hochschulischen 
Ausbildung (BAföG) beziehen, wenn sie die geltenden 
Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus werden die 
Voraussetzungen geschaffen, dass Geflüchtete aus der 
Ukraine in Deutschland eine berufliche Ausbildung 
absolvieren können. Dabei wird die perspektivische 
Rückkehr in ihr Heimatland im Blick behalten. Es 
geht insbesondere darum, Kompetenzen zu fördern, 
die die Ukraine für den Wiederaufbau des Landes 
und die Entwicklung wirtschaftlichen Wohlstands 
benötigen wird.
Die Schulen in Deutschland haben mehr als 210.000 
geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der
Ukraine aufgenommen. Die Bundesregierung leistet den 
Ländern mit Blick auf flüchtlingsbezogene Kosten
umfangreiche finanzielle Unterstützung. Die Mittel
kommen auch der Integration ukrainischer Geflüchteter 
in das deutsche Bildungssystem sowie dem Auf­ und 
Ausbau entsprechender Unterstützungsmaßnahmen 
zugute. Gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz 
steht das BMBF in engem Austausch mit dem
ukrainischen Bildungs­ und Wissenschaftsministerium.
Um fluchtbedingte Brüche in den Bildungsbiografien 
geflüchteter Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine 
zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, den
ukrainischen „Nationalen Mehrfächertest“ in Deutschland 
abzulegen. Über diese Tests können Schülerinnen 
und Schüler aus der Ukraine in Abschlussjahrgängen 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 428 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 429
die Berechtigung für ein Studium an einer
ukrainischen Hochschule erwerben. 
Das BMBF hat über Ukraine digital – Studienerfolg in 
Krisenzeiten sichern hinaus eine Vielzahl von
Maßnahmen initiiert, um aus der Ukraine geflüchtete 
Studierende und Forschende zu unterstützen. Hierzu 
gehört z. B. die bedarfsgerechte Anpassung und
Aufstockung der Geflüchtetenprogramme beim DAAD 
(Integra, Welcome, Profi). Zur Vorbereitung auf das 
Studium in Deutschland wurden zudem digitale
Programme, wie z. B. Digitaler Campus – Digital
vorbereitet ins Studium auf den Weg gebracht. Das AA
unterstützt aus der Ukraine geflüchtete Studierende über 
die Aufstockung des DAAD­Programms STIBET.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine
 ↗ DAAD: Digitaler Campus
 ↗ DAAD: STIBET
Unterstützung geflüchteter  
ukrainischer Wissenschaftlerinnen 
und Wissenschaftler
Das BMBF sowie die deutschen Forschungs­ und
Förderorganisationen unterstützen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine auf
vielfältige Weise. Nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine 
konnten von der Alexander von Humboldt­Stiftung 
(AvH) mit Sondermitteln des BMBF und des AA
Sofortmaßnahmen angeboten werden, um erneute oder 
verlängerte Forschungsaufenthalte in Deutschland für 
ukrainische Geförderte zu ermöglichen. 2022 wurde 
aus den Sondermitteln ein zusätzlicher
Forschungspreis an einen Wissenschaftler aus der Ukraine
vergeben und an zwei Alexander von Humboldt-Professuren 
Mittel zur Förderung von jeweils einer ukrainischen 
Forscherin vergeben. Im Jahr 2023 wurden die
BMBFSondermittel genutzt, um die laufenden
Förderungen in Deutschland fortzusetzen und mit den ersten 
Fördermaßnahmen von Alumni in der Ukraine zu 
beginnen. Seit Ausbruch des Kriegs wurden insgesamt 
18 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der 
Ukraine aus den BMBF­Sondermitteln gefördert. Acht 
Alumni wurde ein erneuter Forschungsaufenthalt 
in Deutschland ermöglich. Das AA finanzierte die 
Vergabe von 57 Forschungsstipendien an ukrainische 
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (●→  VI 1.3 
Wissenschafts- und Mittlerorganisationen).
Im BMZ­geförderten DAAD­Programm
Entwicklungsbezogene Aufbaustudiengänge (EPOS) erhalten 
Studierende, die Staatsangehörige der Ukraine sind 
oder aus einem Land der DAC­Liste stammen und 
deren Studium aufgrund des Kriegs in der Ukraine 
unterbrochen ist, Master­Stipendien für ausgewählte 
deutsche Hochschulen.
Unter anderem die Wissenschaftsorganisationen wie 
die DFG, Helmholtz­ und Leibniz­Gemeinschaften, 
MPG, die Leopoldina – Nationale Akademie der
Wissen schaften oder auch die VolkswagenStiftung haben 
eine Reihe von Hilfsangeboten und Stipendien
bereitgestellt, um den ukrainischen Forschenden in
Deutschland übergangsweise berufliche Perspektiven zu bieten.
Das BMBF und die Länder haben gemeinsam mit der 
Allianz der Wissenschaftsorganisationen die zentrale 
Plattform „Nationale Akademische Kontaktstelle 
Ukraine“ initiiert. Sie stellt gebündelt und strukturiert 
die vielfältigen Unterstützungsangebote der
deutschen Wissenschaft sowie Informationen zu
Aufenthalt, Hochschulzugang, Studium und Alltagsleben in 
Deutschland bereit.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ AvH: Informationen und Maßnahmen Ukraine
 ↗ Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine
Zusammenarbeit mit weiteren Ländern 
der Region Östliche Partnerschaft
Neben einer besonderen Unterstützung für die 
Ukraine stärkt das BMBF die Zusammenarbeit auch 
mit den weiteren Ländern der Östlichen
Partnerschaft. Armenien, Aserbaidschan, Georgien und die 
Republik Moldau werden bei den Reformen ihrer 
Wissenschaftssysteme unterstützt und insbesondere 
die Anbindung dieser Länder an den EFR begleitet. 
Das BMBF initiiert und fördert daher
Kooperationsmaßnahmen, die das EU­Engagement in der 
Region flankieren. Hierzu gehören sowohl klassische 
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 429 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 430
Wasserstoff wird im Zuge der Energiewende zu einem 
der wichtigsten Energieträger werden, da er
maßgeblich zur Sektorenkopplung und Dekarbonisierung 
energieintensiver Industrien beiträgt. Daher treibt die 
Bundesregierung Forschung, Innovation, den
Markthochlauf von Wasserstoff und
Wasserstofftechnologien in Deutschland voran (●→  IV 1.2 Erneuerbare 
und sichere Energieversorgung). 
Dennoch kann Deutschland seinen Bedarf an
Wasserstoff für die Energieversorgung, Mobilität und 
industrielle Produktion nicht selbst decken. Deshalb 
kooperiert die Bundesregierung im Rahmen der 
Nationalen Wasserstoffstrategie bereits heute auf 
europäischer und internationaler Ebene zu Forschung 
und Innovation im Bereich Wasserstoff, vor allem 
um den Aufbau internationaler
Produktionskapazitäten und den Import von zertifiziertem Wasserstoff 
voranzutreiben, und lotet dazu kontinuierlich weitere 
strategische Wasserstoff-Partnerschaften aus. In der 
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie 
2023 werden die Notwendigkeit einer
Forschungsförderung entlang der gesamten Wertschöpfungskette 
sowie die Stärkung der Fachkräfteausbildung betont. 
Bis 2030 soll Deutschland Leitanbieter für
Wasserstofftechnologien werden.
Mit dem 2022 erfolgreich abgeschlossenen
Agendaprozess Grüner Wasserstoff als Pilotinitiative im EFR 
haben Deutschland und seine Partner eine Basis 
für die notwendigen weiteren Schritte hin zu einer 
europäischen Wasserstoffwirtschaft geschaffen. Mit 
der Strategischen Forschungs­ und Innovationsagenda 
(SRIA) für Grünen Wasserstoff wird gemeinsam mit 
Partnerländern des EFR die Grundlage gelegt, um eine 
Wasserstoff-Union auf europäischer Ebene zu
etablieren. Die Umsetzung der Agenda erfolgt durch eine 
Reihe von Maßnahmen: Die Bundesregierung fördert 
z. B. das DAAD-Stipendienprogramm ERA Fellowships
Green Hydrogen, um Studierende sowie
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für das
Thema Grüner Wasserstoff zu gewinnen und dem
Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die europäische
Zusammenarbeit wird in der neuen Arbeitsgruppe
„Wasserstoff“ (Implementation Working Group
„Hydrogen“) zur Umsetzung des Europäischen
Strategieplans für Energietechnologie (SET­Plan) weitergeführt.
Zu den wichtigsten europäischen Partnern hierbei
zählen u. a. Bulgarien, Italien, Österreich und Portugal.
Neben dem Agendaprozess kooperiert Deutschland 
mit einzelnen EU-Staaten auf bilateraler Ebene. Um 
z. B. die Potenziale für Produktion und Export sowie
Wasserstoff – Internationale Kooperation in Forschung und Innovation
Mobilitätsmaßnahmen als auch Aktivitäten, die 
die Forschungs­ und Innovationsfähigkeit steigern. 
Damit wird auch die wirtschaftliche sowie
zivilgesellschaftliche Entwicklung dieser Staaten gefördert 
und für die Werte der EU geworben. 
Die thematische Zusammenarbeit mit der Östlichen 
Partnerschaft und Zentralasien legt einen Fokus auf 
die zentralen Zukunftsfelder Nachhaltigkeit,
Klimafolgen, Umwelt und Gesundheit. Damit wird das 
fachliche und naturräumliche Potenzial dieser Länder 
erschlossen, sodass regionale Lösungen für
Fragestellungen von globaler Relevanz erarbeitet werden 
können. Eine wichtige Grundlage hierfür bildet die 
im Oktober 2023 veröffentlichte
Rahmenbekanntmachung Östliche Partnerschaft und Zentralasien des 
BMBF. Das BMBF engagiert sich zudem im Eastern 
Partnership Panel on Research and Innovation der EU. 
Das Panel dient dem Austausch und der Abstimmung 
zukünftiger Aktivitäten mit den Ländern der
Östlichen Partnerschaft. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Plattform „Nationale Akademische Kontaktstelle 
Ukraine“
 ↗ Plattform „Wiederaufbau Ukraine“
 ↗  Rahmenbekanntmachung Östliche Partnerschaft 
und Zentralasien
 ↗ Östliche Partnerschaftsregion
→
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 430 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 431
mögliche Lieferketten und Transportwege von Irland 
nach Deutschland zu ergründen, fördert das BMBF 
seit Mitte 2023 eine Machbarkeitsstudie, die
federführend vom Fraunhofer-Institut für System- und 
Innovationsforschung (ISI) durchgeführt wird.
Weitere enge Kooperationen gibt es z. B. mit Frankreich, 
Griechenland und Italien.
Das BMBF setzt auf strategische Partnerschaften  
mit Staaten im westlichen und südlichen Afrika. 
Grund lage dafür ist der Potenzialatlas Wasserstoff  
(H
2
­Atlas­Africa). Seit Anfang 2023 fördert das 
BMBF vier deutsch-namibische Wasserstoff-
Projekte mit etwa 30 Mio. Euro. Darüber hinaus werden in 
Namibia die Entwicklung einer Nationalen
Wasserstoffstrategie, ein Capacity Building zur Aus- und 
Weiterbildung lokaler Fachkräfte sowie der Aufbau 
und Austausch von Fachwissen bei Studierenden 
gefördert. Zusätzlich unterstützt das BMZ die 
namibischen Partner bei der nachhaltigen
Stadtplanung im Umfeld geplanter Produktionsanlagen 
für Grünen Wasserstoff und bei der Ausbildung von 
Fachkräften im Erneuerbare-Energien-Sektor.
Ein Highlight der Forschungskooperation mit
Südafrika ist das vom BMBF mit 30 Mio. Euro geförderte 
Konsortium „CARE-O-SENE“ zur Entwicklung
optimierter Katalysatoren, mit denen sich Grünes Kerosin 
herstellen lässt. Die technologische Entwicklung 
„Grüner“ Kraftstoffe wird mit sozialökonomischen 
Analysen begleitet und der Aufbau von strategischen 
Kooperationspartnerschaften zwischen
verschiedenen deutschen und südafrikanischen Unternehmen 
und Forschungsinstitutionen gefördert.
Das BMZ hat mit Marokko und Tunesien
Wasserstoffallianzen unterzeichnet, mit denen der Aufbau einer 
nachhaltigen Produktion von Grünem Wasserstoff 
gefördert wird. Darüber hinaus arbeitet es auch mit 
Südafrika, Brasilien, Tunesien, Kenia, Indien, Vietnam 
und Algerien im Bereich Wasserstoff zusammen und 
unterstützt u. a. den Aufbau von Pilot- und
Referenzanlagen. Mit dem 2022 etablierten PtX­
Entwicklungsfonds im Volumen von 270 Mio. Euro sollen 
großskalige Projekte im Bereich Grünen Wasserstoffs 
mit dem Ziel auf den Weg gebracht werden, lokale 
Wertschöpfungsketten und wirtschaftspolitische 
Rahmenbedingungen für den Aufbau lokaler
Wasserstoffwirtschaften zu schaffen. Mit dem öffentlichen 
Ankerinvestment soll zusätzliches privates Kapitel in 
nennenswertem Umfang gehebelt werden. Nicht
zuletzt bringt die Unternehmensallianz Grüner
Wasserstoff des BMZ Unternehmen mit dem Ziel zusammen, 
diese entlang der gesamten Wertschöpfungskette in 
die Vorhaben des BMZ zur Unterstützung des
Markthochlaufs in Partnerländern einzubinden.
Im Kampf gegen den Klimawandel arbeitet
Deutschland eng auch mit Kanada zusammen. Gemeinsam mit 
dem kanadischen National Research Council (NRC) 
fördert das BMBF vier Projekte, bei denen
Forschungseinrichtungen und Industrie kooperieren, um z. B. 
innovative Methoden zur Wasserstoffproduktion zu 
entwickeln und so die Produktionskosten zu senken.
Zwischen Deutschland und Chile besteht seit 2019 
sowohl eine Energie- als auch eine
Wasserstoffpartnerschaft mit einer Vielzahl von Projekten. Die 2020 
mit BMWK-Förderung gestartete Pilotanlage Haru 
Oni nördlich von Punta Arenas ist das erste Vorhaben 
zur industriellen Produktion synthetischer
Elektrokraftstoffe, sogenannte E-Fuels. Diese sollen mit aus 
Windstrom hergestelltem Wasserstoff und aus der 
Luft abgeschiedenem CO
2
 produziert werden. Auch 
mit Uruguay soll zu dem Thema in der Zukunft enger 
kooperiert werden. Dafür haben das BMBF zusammen 
mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie und 
Teilnehmerinnen der Konferenz „Green Hydrogen for a  
Sustainable European Future“, Berlin, 16. und 17. Mai 2022
→
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 431 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 432
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Agendaprozess Grüner Wasserstoff
 ↗  Strategic Research and Innovation Agenda 
(SRIA, engl.)
 ↗ DAAD-Stipendienprogramm
 ↗ Europäischer SET-Plan (engl.)
 ↗  BMBF-Konferenz „Green Hydrogen for a Sustainable 
European Future“ (engl.)
 ↗ Internationale Wasserstoff-Kooperationen
 ↗ Deutschland und Kanada
 ↗  Förderaufruf Kooperation Grüner Wasserstoff 
mit Kanada
 ↗ Chile: Erforschung des Weltalls bis zur Antarktis
 ↗ Pilotanlage für E-Fuels „Haru Oni“ (engl.)
 ↗ Deutschland und Uruguay
 ↗ Potenzialatlas Wasserstoff Afrika
 ↗ Forschungspartner Namibia
 ↗ Grünes Kerosin
 ↗ Grüner Wasserstoff
 ↗  HyGate-Wasserstoffkooperation Deutschland  
und Australien
 ↗  Deutsch-Australisches Laboratorium 
für grüne Wasserstofftechnologien
 ↗  Deutsche Forschungspräsenz in Australien 
zu Grünem Wasserstoff
 ↗ Wasserstoffprojekte mit Neuseeland
 ↗ German-NZ Green Hydrogen Centre (engl.)
 ↗ Deutsch-Koreanische Forschungspräsenz H2Safety
 ↗  Deutsch-Japanisches Brennstoffzellentechnologie 
Laboratorium
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Bergbau der Republik Uruguay im Frühjahr 2023 eine 
erste gemeinsame Fördermaßnahme für bilaterale
Vernetzungs- und Forschungsaktivitäten veröffentlicht.
2021 und 2022 starteten insgesamt sieben
Vorhaben zum Aufbau von Forschungspräsenzen 
zu Grünem Was serstoff mit Partnerinstitutionen 
in Australien, Japan, Korea und Neuseeland. 
Ziel ist es, an innovativen Lösungen für eine 
kohlenstofffreie Energieversorgung zu arbeiten 
und neue Märkte für die deutsche Industrie zu 
erschließen.
In Korea konzentriert sich die Zusammenarbeit 
auf Logistik und Sicherheitskonzepte für
Wasserstofftechnologien. In Japan wird gemeinsam an der 
Weiterentwicklung von Biobrennstoffzellen und 
Brennstoffzellentechnologie geforscht. Flankiert 
werden die Projekte durch Vorhaben, bei denen je ein 
akademischer und ein Industriepartner gemeinsam 
forschen, sowie Projekte im Rahmen der European 
Interest Group CONCERT­Japan, eines
europäischjapanischen Förderkonsortiums.
In Australien arbeitet das BMBF seit Februar 2022 mit 
der Australian Renewable Energy Agency (ARENA) im 
Rahmen der Fördermaßnahme HyGATE zusammen, 
um innovative grüne Wasserstofftechnologien zu 
entwickeln und zu demonstrieren. Seit 2022 findet 
außerdem der Aufbau von zwei
Forschungspräsenzen in Australien statt. Auch in Neuseeland wird eine 
Forschungspräsenz aufgebaut. Flankierend dazu 
werden drei bilaterale Forschungsvorhaben gefördert. 
Die Schwerpunkte liegen hier bei neuen Formen der 
Elektrolyse, der Wasserstoffspeicherung mittels
neuartiger Legierungen und der kostengünstigen
Erzeugung und Systemintegration großer Mengen Grünen 
Wasserstoffs in Deutschland und Neuseeland.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 432 – 
Im Alleingang kann keine Nation Antworten auf globale Herausforderungen wie den Klimawandel, eine
nachhaltige Energieversorgung, die Ernährungssicherheit oder Migration finden. Jede Gesellschaft profitiert ganz 
konkret vor Ort von Vernetzung und Kapazitätsaufbau in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Flankierend 
dazu liefern regional- und ressortübergreifende Kooperationen und wissenschaftspolitische Ansätze neue und 
innovative Handlungsoptionen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie 
unterstrich beeindruckend die Leistungsfähigkeit der über Grenzen und Kontinente hinweg vernetzten
Wissenschafts- und Handlungsgemeinschaft.
 4  Außereuropäische Regionen – 
Globales Wissen für  
lokale Herausforderungen
Gemeinsame Atmosphärenmessungen in Neuseeland vom 
National Institute of Water and Atmospheric Research 
und dem Leibniz-Institut für Troposphären forschung
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 434
Die internationalen Kooperationen der
Bundesregierung mit den im Folgenden dargestellten Regionen 
leisten einen wichtigen Beitrag zu Forschung und 
Innovation (FuI) weltweit. Durch die Zusammenarbeit 
werden technologieoffene Wege beschritten und mit 
Bildung und Forschung in den beteiligten Ländern 
Innovation und gesellschaftliche Entwicklung 
voran gebracht – sowohl in entwickelten als auch in 
Entwicklungs­ und Schwellenländern. Auch
Deutschlands Position als international attraktiver
Studienund Forschungsstandort wird weiter gefestigt. 
Der durch die COVID­19­Pandemie verursachte
plötzliche Stopp der internationalen Mobilität in Bildung, 
Wissenschaft und Forschung hat die Entwicklung in 
Wissenschaft und Gesellschaft verzögert. Gleichzeitig 
haben z. B. bei der Impfstoffherstellung
Innovationen und bestehende Netzwerke eine zentrale Rolle 
gespielt, die COVID­19­Pandemie zu bewältigen.
Europa bleibt ein wichtiger Bezugspunkt für
Deutschland. Darüber hinaus sind auch die weltweiten
Kooperationen in Forschung, Bildung und Innovation, der 
Aufbau von Kapazitäten in den außereuropäischen 
Partnerländern und die weltweite Freiheit der
Forschung unabdingbar. Nur so gelingt es,
Herausforderungen wie den Klimawandel,
Nahrungsmittelengpässe, Umweltverschmutzung, Ungleichgewichte in 
der Gesundheitsversorgung und die Gewährleistung 
einer nachhaltigen Energiebereitstellung zu lösen. 
Die Bundesregierung greift in der europäischen 
und internationalen Zusammenarbeit in Bildung 
und Forschung auf umfassende und an den
jeweiligen Bedarf angepasste Instrumente zurück: In der 
unilateralen Projektförderung werden sowohl die 
deutschen als auch die ausländischen Partner
finanziert. Bei der bilateralen Wissenschaftlich-
Technologischen Zusammenarbeit (WTZ) finanzieren im
Rahmen der 2+2-Projekte beide beteiligten Länder jeweils 
einen akademischen und einen Industriepartner. 
Komplexe multilaterale Forschungs­ und
Bildungskooperationen finden besonders auf europäischer 
und internationaler Ebene statt. Im Rahmen dieser 
Projekte lassen sich Struktur­ und
Kapazitätsausbau betreiben – z. B. können an
Partnereinrichtungen Lehrstühle neu aufgebaut oder bestehende um 
Infrastrukturen oder Personalkomponenten
ergänzt werden. Ausbildungskomponenten für
Nachwuchswissenschaftlerinnen und ­wissenschaftler 
oder Fachpersonal runden die
Qualifizierungsangebote für ausländische Partner ab und ermöglichen 
noch engere Kooperationen. Auf diesen Wegen wird 
sichergestellt, dass sich die Ergebnisse aus den
gemeinsamen Maßnahmen später vor Ort tatsächlich 
anwenden und nutzen lassen.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 434 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 435
4.1 Afrika und Nahost
Die internationale Projektzusammenarbeit des BMEL 
versteht sich als Umsetzungsinstrument des SDG17 
(nachhaltige Entwicklung – Partnerschaften zur
Erreichung der Ziele der Agenda 2030). Das Bilaterale
Kooperationsprogramm beschäftigt sich mit rechtlichen, 
wissenschaftlichen, fachlichen und gesellschaftlichen 
Herausforderungen der Agrar­ und
Ernährungspolitik. Unter anderem soll eine agrarökologische, 
klimafreundliche, lokale, gerechte und partizipative 
Lebensmittelproduktion weltweit gestärkt werden.
Die Sicherung der Nahrungs­ und
Gesundheitsversorgung, die Bereitstellung von sauberer, regenerativer 
Energie sowie die Notwendigkeit verbesserter
Infrastrukturen in Städten und Regionen sind zentrale 
Aspekte zur nachhaltigen Entwicklung in Afrika 
und Nahost. Durch die enge Zusammenarbeit der 
ver gangenen Jahre sind zwischen Deutschland und 
diesen Regionen etablierte und nachhaltige
Partnerschaften entstanden. Ressortübergreifend
unterstützt die Bundesregierung institutionalisierte und 
anwendungs orientierte Forschung mit Afrika. 
Insbesondere das BMEL, BMBF, BMDV und AA 
stimmten sich im Rahmen des Zyklus Afrika des 
Runden Tisches der Bundesregierung zur
„Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung“ 
ab. Die Bildungs­, Forschungs­ und Innovationspolitik 
der Bundesregierung hilft, vor Ort institutionelle 
und personelle Kapazitäten auf­ und auszubauen, um 
Wissen verfügbar zu machen und Lösungen für die 
Herausforderungen zu entwickeln. 
Innovationsförderung und Transfer
Die ressortübergreifende Zukunftsstrategie Forschung 
und Innovation der Bundesregierung hat direkte 
Anknüpfungspunkte zu den Forschungs­ und
Innovationssystemen der Regionen Afrika und Naher 
Osten, weil Handlungsfelder wie Klimaanpassung 
und Energieforschung, Ernährungssicherheit,
Gesundheitsversorgung oder nachhaltige Wirtschaft für 
Deutschland hochrelevant sind. Gemeinsames Ziel  
ist es, den Forschungstransfer stärker voranzubringen, 
Innovationen zu nutzen, technologieoffen zu forschen 
und Maßnahmen zu implementieren. 
Innovative Forschungsansätze werden im Rahmen 
des Deutsch-Afrikanischen Innovationsförderpreises 
(GAIIA) des BMBF auch zukünftig unterstützt. Nach 
zwei erfolgreich abgeschlossenen Förderphasen mit 
insgesamt zehn Preisträgerinnen und Preisträgern 
wird das Konzept des Innovationsförderpreises um 
ein Maßnahmenpaket ergänzt: Es besteht aus der 
Stärkung des Forschungstransfers und einer
spezifischen Coaching­Komponente in Form von
Beratungen, Trainings und Vernetzungsmaßnahmen. 
Dieses Maßnahmenpaket trägt neben der innovativen 
Forschungskomponente dazu bei, zukünftige
Preisträgerinnen und Preisträger zu befähigen, die eigenen 
Ergebnisse zielgerichteter verfügbar zu machen – sei 
es als Produkt, Dienstleistung oder technologische 
und soziale Produkt­ und Prozessinnovation.
Initiativen für Innovationsförderung des BMZ im 
späteren Verlauf der Innovationspipeline sind die 
Strategische Partnerschaft Technologie in Afrika (SPTA), 
das Lab of Tomorrow, develoPPP Ventures und Up-
Scaling. Europäische Unternehmen entwickeln mit 
Akteurinnen und Akteuren der
Entwicklungszusammenarbeit öffentlich­private Kooperationsprojekte in 
afrikanischen Ländern, erstellen Businesspläne oder 
unterstützen Start­ups.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Deutsch-Afrikanischer Innovationsförderpreis
 ↗ Strategische Partnerschaft Technologie in Afrika
 ↗ Lab of Tomorrow (engl.)
 ↗ develoPPP
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 435 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 436
Klimawandel und nachhaltiges 
Land­/Wassermanagement
Afrika ist besonders vom Klimawandel betroffen. 
Viele Menschen in Afrika leben hauptsächlich von der 
Landwirtschaft und spüren daher die negativen
Folgen des Klimawandels durch Hitze, Dürre und
Überschwemmungen besonders stark. So fällt die Ernte 
immer häufiger geringer oder ganz aus. Das gefährdet 
die Lebensgrundlagen vieler Menschen. Daher
unterstützt das BMBF den Aufbau und die Stärkung von 
Kompetenzen und Strukturen für klimaangepasste 
Landnutzung in den Partnerregionen Afrikas. Hieraus 
ergeben sich vielfältige Synergien mit der Arbeit der 
in Afrika angesiedelten Institute des internationalen 
Agrarforschungsnetzwerks CGIAR (engl. Consultative 
Group on International Agricultural Research), das 
seit seiner Gründung 1971 vom BMZ kontinuierlich 
gefördert wird.
Die im südlichen und westlichen Afrika etablierten 
Kompetenzzentren für Klimawandel und
nachhaltiges Landmanagement leisten einen wichtigen Beitrag 
zur Forschung auf den Gebieten Nahrungsmittel­ und 
Wassersicherung sowie zu den Effekten des
Klimawandels. Im West African Science Service Centre for 
Climate Change and Adapted Land Use (WASCAL)
arbeiten zwölf westafrikanische Staaten aus der
ECOWAS­Wirtschaftsgemeinschaft, im Southern African 
Science Service Centre for Climate Change and Adaptive 
Land Management (SASSCAL) fünf südafrikanische 
Länder zusammen. Sie werden langfristig durch 
das BMBF gefördert: Seit 2012 wurden Forschung, 
Kapazitätsaufbau, Infrastrukturentwicklung und der 
institutionelle Aufbau der Zentren (inkl. Aktivitäten 
zu Grünem Wasserstoff) mit 257 Mio. Euro
unterstützt. Die akademische Ausbildung,
Forschungskooperationen und der Aufbau von
Forschungsinfrastrukturen stehen dabei im Mittelpunkt. Afrikanische 
und deutsche Wissenschaftsinstitutionen sowie die 
Regierungen der Partnerländer tragen zur exzellenten 
Qualifizierung von Akademikerinnen und
Akademikern vor Ort bei. 
Zwei regionale Datenzentren – das WASCAL Data 
Discovery Portal (WADI) in Burkina Faso und das 
Open Access Data Center (OADC) in Namibia – bereiten 
die Ergebnisse der Forschungsaktivitäten auf und 
wandeln sie in Beratungsdienste für
Entscheidungsträgerinnen und ­träger um. Die WASCAL- und 
SASSCAL-Partnerstaaten streben an, ihre
Ausbildungsprogramme auszubauen: Absolventinnen und 
Absolventen der Förderprogramme zu Klima und 
Wasserstoff sollen Perspektiven für eine Karriere im 
akademischen oder privaten Sektor oder als
selbstständige Expertinnen und Experten erhalten. Die 
zweite Projektphase für die Zentren umfasst die Jahre 
2021 bis 2024.
Das BMEL hat verstärkt seit 2020 die
Zusammenarbeit mit dem Kontinent zu einem Schwerpunkt 
seiner internationalen Arbeit entwickelt und sein 
Engagement weiter verstärkt, u. a. durch
zusätzliche Partnerschaften im Rahmen des Bilateralen 
Kooperationsprogramms (BKP), wie z. B. mit der 
Afrikanischen Union (AU) oder durch den Aufbau 
eines Agroforstlichen Trainingszentrums in Sambia. 
Zudem unterstützt das BMEL mit dem
Förderprogramm Internationale Forschungskooperationen zur 
Welternährung mehrjährige anwendungsorientierte 
Forschungsprojekte und langfristige strategische 
Partnerschaften zwischen afrikanischen und
deutschen Forschungseinrichtungen im Bereich
nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherung. Der 
Wissenschafts­ und Forschungsbereich, inklusive 
Wissenstransfer, ist ein zentrales Element und
spiegelt sich in der BMEL­Afrikastrategie wider. 
Auch das BMZ setzt im Rahmen seiner Anfang 2023 
vorgelegten Afrika-Strategie auf die Zusammenarbeit 
Beschäftigte im Teeanbau im Rahmen eines develoPPP-geförderten 
Projekts zur fairen Entlohnung der Ethical Tea Partnership und  
der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 436 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 437
in Forschung, Innovation sowie zur beruflichen
Bildung zur Erreichung der entwicklungspolitischen
Ziele, wie dem sozialökologischen Wandel der Wirtschaft, 
der Schaffung guter Arbeit für die rasch wachsende 
junge Bevölkerung und der Geschlechtergerechtigkeit. 
Wichtige Initiativen für Innovationsförderung sind 
etwa die Strategische Partnerschaft Technologie in
Afrika (SPTA), das Lab of Tomorrow, develoPPP Ventures 
oder Up-Scaling.
Die auf die Aus­ und Weiterbildung von (Nachwuchs­)
Wissenschaftlerinnen und ­Wissenschaftlern gelegte 
Priorität äußert sich in weiteren Maßnahmen des 
BMBF: Beispielsweise leistet das vom BMBF
unterstützte Programm Seed Grant for New African
Principal Investigators der UNESCO­TWAS (The World 
Academy of Sciences for the advancement of science 
in developing countries) einen wichtigen Beitrag, die 
wissenschaftlichen Kapazitäten vor Ort zu stärken. 
Die Arab­German Young Academy (AGYA) stärkt mit 
interdisziplinären Forschungskooperationen die  
Zusammenarbeit von jungen exzellenten Forschenden 
aus Deutschland und den arabischsprachigen
Ländern. Das BMBF stellt dafür von 2013 bis 2025 etwa 
23 Mio. Euro bereit. In der Internationalisierung der 
Berufsbildung werden in Südafrika Aus­ und
Weiterbildungsmodule für Berufsschullehrerinnen und 
­lehrer entwickelt und Fortbildungen gemeinsam mit
dem Partnerministerium umgesetzt.
Als Ergebnis des Runden Tisches der
Bundesregierung zum Themenzyklus „Perspektiven schaffen in 
Afrika“ wurde das ressortübergreifende Programm 
Wassersicherheit in Afrika (WASA) mit Schwerpunkt 
auf Forschung und Bildung ins Leben gerufen. Nach 
Abschluss der Initialphase startete WASA 2023 die 
erste Hauptphase.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ WASCAL (engl.)
 ↗ SASSCAL (engl.)
 ↗ WASCAL Data Discovery Portal (engl.)
 ↗ Open Access Data Center (engl.)
 ↗ BMEL-Afrikakonzept
 ↗  Internationale Forschungskooperationen 
zur Welternährung
 ↗  Seed Grant for New African Principal 
Investigators (engl.)
 ↗ Arab-German Young Academy (engl.)
 ↗  Internationalisierung der Berufsbildung in Südafrika
 ↗ FONA: Wassersicherheit in Afrika
 ↗ Network of African Science Academies (engl.)
 ↗  Protecting human health against climate  
change in Africa (engl.)
Die Leopoldina – Nationale Akademie der
Wissenschaften unterhält Kooperationen mit
verschiedenen Wissenschaftsakademien auf dem afrikanischen 
Kontinent. Das BMBF unterstützt diese
Zusammenarbeit. Im Vordergrund steht dabei die Stärkung 
der Akademiestrukturen, um Möglichkeiten zu 
schaffen, wissenschaftsbasierte Politikberatung zu 
realisieren und Dialoge zwischen Wissenschaft,
Politik und Wirtschaft aufzubauen und zu verstetigen. 
Das Themenspektrum umfasst Fragen zu Klima, 
Umwelt, Gesundheit, Biotechnologie,
Ernährungssicherung und Stadtentwicklung. Mit der
südafrikanischen Wissenschaftsakademie (Academy of Science 
of South Africa, ASSAf) bestehen bereits seit 2011 
Kooperationsvorhaben der Leopoldina, der Beginn 
der intensiven Zusammenarbeit mit dem Network 
of African Science Academies (NASAC) datiert auf 
das Jahr 2012. Die Leopoldina und NASAC bringen 
seit 2015 Akteurinnen und Akteure aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in Science-
Business-Dialogue-Workshops zusammen, um ihre 
wechselseitige Vernetzung zu fördern. Die letzten 
Vorhaben dieser BMBF-finanzierten
Kooperationsreihe liefen Ende 2022 aus. Aus der Zusammenarbeit 
der Akademien gingen wichtige Ergebnisse zu den 
dringenden Fragen der Nahrungsmittelsicherheit 
und des Klimawandels hervor.
Akademienprojekte in Afrika
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 437 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 438
Ernährungssicherheit
Nachdem die Zahl der Hungernden weltweit 20 Jahre 
lang gesunken war, steigt sie seit einiger Zeit wieder 
an. Hauptursachen sind Bürgerkriege und Konflikte 
wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, 
aber auch Ernteausfälle infolge des Klimawandels und 
gestörte Lieferketten infolge der COVID­19­Pandemie. 
Im Rahmen des Zyklus Afrika des Runden Tisches 
haben das BMEL, das BMBF und das AA mit
Unterstützung des DAAD ein Konzept zur Einrichtung 
eines „Afrikanisch­Deutschen Fachzentrums für 
nachhaltige und resiliente Ernährungssysteme und 
angewandte Agrar­ und
Ernährungsdatenwissenschaft“ formuliert. Die Eröffnung des neuen
Fachzentrums, dessen Hauptsitz an einer Hochschule in 
Südafrika sein soll, ist für 2024/2025 avisiert. In dem 
Fachzentrum werden die Bereiche Bildung,
Forschung und Transfer, die thematischen Aspekte der 
Produktion, der Verarbeitung, der Vermarktung und 
des Konsums von Lebensmitteln in einem
holistischen Ansatz zusammengeführt. Die
Vorbereitungen für die Umsetzung dieses Vorhabens durch den 
DAAD haben 2023 begonnen. Das BMBF wird einen 
Forschungslehrstuhl finanzieren, ebenso wie das 
südafrikanische Ministerium für Wissenschaft und 
Innovation (DSI). Das BMEL wird mit einer
Förderkomponente für afrikanische
Nachwuchswissenschaftlerinnen und ­wissenschaftler zu dem
Synergievorhaben beitragen.
Mit der neu ausgerichteten Sonderinitiative
Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme trägt 
die deutsche Entwicklungspolitik dazu bei, Hunger 
und Mangelernährung zu bekämpfen. Im Rahmen 
des BMZ­Kernthemas „Leben ohne Hunger“ ist die 
Initiative ein wichtiges Instrument, um schnell und 
effektiv Wirkung zu erzielen und das Recht aller 
Menschen auf gesunde Nahrung durchzusetzen. Im 
Rahmen der Sonderinitiative stellt die Entwicklung 
und Erprobung innovativer Ansätze sowie Förderung 
von praxisnaher Forschung eine zentrale Rolle bei 
der Zielerreichung in den drei Aktionsfeldern
„Ernährungssicherung“, „ländliche Entwicklung“ und 
„Landwirtschaft“ dar.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗  Kooperation international: Förderung des BMBF 
für Nachwuchsforschende aus Subsahara-Afrika
 ↗  Sonderinitiative Transformation der Agrar- und  
Ernährungssysteme
Vertiefte Mittelmeerkooperation 
Mit dem tunesischen Ministerium für
Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung fördert das 
BMBF gemeinsame Forschungsvorhaben, an denen 
sich Wissenschaft und Wirtschaft beteiligen (TUN-
GER 2+2). Die mit Ägypten, Marokko, der Türkei und 
Tunesien bestehende WTZ wurde im Jahr 2018 durch 
die Förderinitiative Partnership for Research and 
Innovation in the Mediterranean Area (PRIMA) ergänzt. 
In PRIMA kooperieren Partner aus 19 Ländern der EU, 
des südlichen und östlichen Mittelmeerraums sowie 
die Europäische Kommission, um die
Herausforderungen des Klimawandels anzugehen. Innovative, 
nachhaltige Lösungen im Bereich
Wassermanagement sowie Produktions­ und Verarbeitungssysteme 
in der Landwirtschaft werden durch die EU und die 
PRIMA-Mitgliedstaaten in einem Förderprogramm 
(2018 – 2028) mit knapp 500 Mio. Euro finanziert. Das 
BMBF beteiligt sich mit 20 Mio. Euro. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Afrika und Naher Osten 
 ↗  Partnership for Research and Innovation 
in the Mediterranean Area (PRIMA, engl.)
Zusammenarbeit mit Israel
Seit dem 7. Oktober 2023, dem Angriff der Hamas auf 
Israel, steht auch die deutsch­israelische
Forschungskooperation im Zeichen des Konflikts. Das BMBF hat 
ab 2023 zeitlich befristet seine finanzielle
Unterstützung für die Israelkooperation erhöht. Die
Zusammenarbeit mit Israel hat einen besonderen politischen 
Stellenwert. Dies gilt in besonderer Weise für Bildung, 
Forschung und Innovation. Fachliche Schwerpunkte 
sind u. a. Nanotechnologie, Wassertechnologie,
Krebsforschung, Batterieforschung und Meeresforschung. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 438 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 439
Die vielfältige Kooperationsarchitektur profitiert von 
einem Austausch der beteiligten deutschen
Akteurinnen und Akteure aus Ministerien, Forschungs­ und 
Mittlerorganisationen und Stiftungen. Deshalb lädt 
das BMBF regelmäßig zu einem Fachgespräch Israel  
ein (zuletzt im Mai 2022). Wichtige Säulen der 
deutsch­israelischen Wissenschaftskooperation sind 
die Deutsch-Israelische Stiftung für wissenschaftliche 
Forschung und Entwicklung (engl. German-Israeli 
Foundation for Scientific Research and Development; 
GIF), die Deutsch-Israelische Projektkooperation (DIP), 
der Stiftungsfonds Martin-Buber-Gesellschaft (MBSF) 
sowie die Minerva Stiftung, deren
FellowshipProgramm 2023 sein 50­jähriges Bestehen feierte.
Über die gemeinsamen Stiftungen werden
disziplinübergreifend bilaterale Forschungsprojekte
unterstützt. Ein bedeutender Pfeiler für die Kooperation 
sind Austauschprogramme/Stipendien für den 
wissenschaftlichen Nachwuchs. Dazu zählen die
Stipendien des Stiftungsfonds Martin-Buber-Gesellschaft 
zur Förderung von promovierten
Nachwuchsforscherinnen und ­forschern in den Geistes­,
Kulturund Sozialwissenschaften, die GIF Young Scientists 
Meetings (GYSM) und die Young Scientists Awards für 
Schulabgängerinnen und Schulabgänger. 
Eine deutsch­israelische Quantum Future Academy 
für Studierende der MINT­Fächer fand 2023 mit 
Ferienschulen in Israel und Deutschland statt. Mit 
der Akademie möchte das BMBF junge Talente für 
Quantentechnologien begeistern und den
wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und 
Israel weiter stärken.
Das Deutsch-Israelische Programm zur
Zusammenarbeit in der Berufsbildung fördert seit 1969 den 
Austausch für Auszubildende,
Berufsbildungspersonal sowie Expertinnen und Experten. Im Dezember 
2022 versammelten sich beim ersten Fachtag zum 
„Austausch in der Berufsbildung mit Israel“ im 
BMBF in Berlin rund 100 Akteurinnen und Akteure 
aus Institutionen der deutschen Berufsbildung. 
Das BMWK kooperiert mit regelmäßigen
Förderbekanntmachungen (zuletzt 2022/2023) im  
Rahmen von Eureka mit dem Israel Europe R&amp;D 
Directorate (ISERD) in der Israel Innovation Aut hority 
(IIA). Bislang wurden mehr als 30
Kooperationsprojekte gefördert.
Das BMBF und das israelische Ministerium für
Wissenschaft und Technologie (MOST) fördern im Bereich 
Wassertechnologie bereits seit 1974 Forschungs­ und 
Entwicklungsprojekte mit jährlichen
Ausschreibungen zu aktuellen Themenschwerpunkten, zuletzt 
zum Asset Management von Wasserinfrastrukturen 
und zur Wasserwiederverwendung und Behandlung 
industrieller Abwässer.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Vernetzung weltweit: Israel 
 ↗ Internationales Büro – Israel
 ↗ Israel-Programm 
 ↗ Deutsch-Israelische Zusammenarbeit
 ↗ Minerva Stiftung
 ↗ Stiftungsfonds Martin-Buber-Gesellschaft
 ↗  Deutsch-Israelisches Programm zur Zusammenarbeit 
in der Berufsbildung
 ↗ Deutsch-Israelische Wassertechnologiekooperation
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 439 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 440
4.2 Amerika
Deutschland kooperiert im Bereich Forschung und 
Innovation eng mit den Wertepartnern USA und
Kanada. Mit dem Ziel, die technologische Souveränität 
und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken, 
steht dabei insbesondere die Zusammenarbeit in  
den Bereichen Schlüsseltechnologien, Klimawandel  
und Transfer im Vordergrund, aber auch der enge 
Austausch zum Thema Forschungssicherheit. Die  
Kooperation mit beiden Partnerländern soll
intensiviert, ausgebaut und sichtbarer gemacht werden,  
u. a. mit dem Aufbau einer Dachmarke
(transatlantische Innovationsbrücke) und neuen Instrumenten
zur Verzahnung der Innovationsstandorte.
Mit Blick auf die Bewältigung globaler
Herausforderungen und den verschärften Wettbewerb der
Forschungs­ und Innovationssysteme sind viele Länder 
in der Region Lateinamerika – Karibik unverzichtbare 
Schlüssel­ und Wertepartner. Das BMBF möchte das 
enorme Potenzial u. a. im Bereich Klimaforschung, 
Biodiversität und erneuerbare Energien für eine
vertiefte FuI­Kooperation u. a. zur Stärkung der
Energiesouveränität Deutschlands nutzen. Die Initiative 
Lateinamerika.PotenziAL skizziert den strategischen 
Rahmen für die Zusammenarbeit des BMBF mit 
Lateinamerika und der Karibik. Zentrales Element ist 
die Förderung von Projekten in der Forschungs­ und 
Innovationszusammenarbeit. Unter diesem
strategischen Dach wurden im Jahr 2023 gemeinsam mit 
Argentinien, Brasilien, Kolumbien und Uruguay
Fördermaßnahmen zu regenerativen Energien, Grünem 
Wasserstoff und KI veröffentlicht. Die Förderung von 
Vernetzungs­ und Partnerstrukturen von deutschen 
und lateinamerikanischen Forschungsinstituten soll 
zu weiteren leistungsfähigen Kooperationen führen. 
Zur Sondierung von möglichen neuen
Kooperationspartnern in Lateinamerika und der Karibik fördert das 
BMBF ab Sommer 2024 neue Mobilitäts­ und
Vernetzungsmaßnahmen zu den Themen erneuerbare
Energien/Grüner Wasserstoff, Künstliche Intelligenz für  
die Biodiversitätsforschung sowie globale Gesundheit 
mit Schwerpunkt Pandemievorsorge und ­reaktion.
Auch das BMEL hat seine Zusammenarbeit mit der 
Region im Rahmen seines Bilateralen
Kooperationsprogramms weiter verstärkt und fördert u. a.
Forschungskooperationen und Fachdialoge zu den 
Themen Agrarökologie und Bodengesundheit.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Lateinamerika.PotenziAL
Schlüsseltechnologien und  
technologische Souveränität
Schlüsseltechnologien weisen ein hohes
Innovationspotenzial auf und erzeugen eine große
Breitenwirkung auf die Wirtschaft und Gesellschaft, weshalb 
sie eine zentrale Rolle für die Stärkung der
technologischen Souveränität und der freiheitlich­
demokratischen Grundordnung Deutschlands und Europas 
spielen (●→  IV 4 Digitale und technologische
Souveränität). Wenn Deutschland die relevanten
Technologien der Zukunft als souveräner Partner mitgestalten 
will, ist internationale Zusammenarbeit auf
Augenhöhe essenziell.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Kooperation mit 
Kanada ist die Zusammenarbeit in
Schlüsseltechnologien wie Produktionstechnologien, KI und
Batterietechnologien. Ziel ist es, wissenschaftliche
Erkenntnisse wirtschaftlich nutzbar zu machen, um mit 
innovativen Technologien Vorreiter zu sein. Deshalb 
wurden mit dem kanadischen National Research 
Council (NRC) Fördermaßnahmen vereinbart, die sich 
an deutsche und kanadische Vertreterinnen und
Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft in Form von 
2+3-Projekten richten (mindestens eine deutsche und 
kanadische Forschungseinrichtung sowie ein Institut 
des NRC und mindestens ein deutscher und
kanadischer Industriepartner).
Ziel des 2022 veröffentlichten Förderaufrufs Eureka-
Globalstars-Kooperation mit Brasilien ist die
Intensivierung der bilateralen und multilateralen Techno­
 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 440 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 441
logiekooperation mit Unternehmen und Fo
schungseinrichtungen aus dem brasilianischen Bundesstaat 
São Paulo. Zwei Projekte mit deutscher Beteiligung 
zur Erforschung von KI in Smart Cities starteten 
Anfang 2024.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Technologische Souveränität
 ↗ Vernetzung weltweit: Kanada
 ↗ Vernetzung weltweit: USA
 ↗ Vernetzung weltweit: Brasilien
Polar­, Meeres­ und Klimaforschung
Die Arktis ist eine Schlüsselregion für das globale
Klima. Dieses Klimasystem besser zu verstehen ist eine 
der Aufgaben der vom BMBF geförderten Meeres­ und 
Polarforschung (●→  IV 5.3 Meeresforschung und
nachhaltige maritime Nutzung). Kanada entwickelt sich 
immer mehr zum strategischen Partner Deutschlands 
in der Arktisforschung. Deutsche und kanadische 
Forschungsinstitute arbeiten gemeinsam in Projekten 
zusammen, z. B. zur Tiefseefauna im Atlantik, zu
biogeochemischen Zyklen mit Fokus auf Stickstoff und 
Kohlenstoff oder zu seismischen Untersuchungen in 
Hinblick auf die CO2­Injektion in Basalt. Das
AlfredWegener­Institut, Helmholtz­Zentrum für Polar­ und 
Meeresforschung (AWI) ist ebenso wie das GEOMAR 
Helmholtz­Zentrum für Ozeanforschung Kiel ein 
internationaler Partner des Ocean Frontier Institute, 
University of Dalhousie, Halifax (Kanada). Partner aus 
Deutschland arbeiten auch im Rahmen von EU­
Projekten eng mit kanadischen Institutionen zusammen. 
Gemeinsame Forschungsthemen sind neben dem 
Aufbau arktischer Observationssysteme z. B. die
Abtauprozesse des Permafrostes und deren
Auswirkungen auf das Klima sowie auf die Lebensbedingungen 
der Bewohnerinnen und Bewohner der Arktis.
Das AWI und weitere deutsche Partner kooperieren 
im Rahmen von Arctic PASSION mit US­
amerikanischen Partnern wie der University of Washington, 
dem Center for Environmental Science der
University of Maryland sowie indigenen und lokalen
Partnergemeinschaften. Dabei handelt es sich um das 
„Pan­arktische Beobachtungssystem der Systeme“ 
(engl. Pan­Arctic Observing System of Systems;
panAOSS). Das Projekt zielt darauf ab, die bekannten 
Schwächen des derzeitigen Beobachtungssystems 
zu überwinden, indem es seine Funktionsweise 
verfeinert und die wissenschaftliche Überwachung 
der Arktis sowie die Integration von indigenem und 
lokalem Wissen verbessert.
Basis für die deutsche Antarktisforschung ist die 
2009 in Betrieb genommene Neumayer­Station III, 
die vom AWI betrieben wird. Gemeinsam mit dem 
Argentinischen Antarktis­Institut (IAA) hat das AWI 
darüber hinaus auch das Dallmann­Labor an der 
argentinischen Station Carlini bis Ende 2021
betrieben. Das Deutsche Fernerkundungsdatenzentrum des 
Deutschen Zentrums für Luft­ und Raumfahrt (DLR) 
Technologische Souveränität umschreibt den
Anspruch Deutschlands, in internationalen
Kooperationen Schlüsseltechnologien auf Augenhöhe
mitgestalten zu können. Unter den Industrieländern 
sind die USA und Kanada hier natürliche Partner 
für Deutschland. Eine entscheidende Rolle bei der 
erfolgreichen Gestaltung technologischer
Souveränität spielt der Transfer neuer Technologien 
in die Anwendung. Daher fördert das BMBF seit 
Dezember 2022 das Projekt „TransNation Co
Creation“ der Leuphana Universität Lüneburg.
Ziel des Vorhabens ist es, die Innovationskultur 
deutscher Innovatoren und kleiner und mittlerer 
Unternehmen (KMU) wissenschaftlich zu
untersuchen und dabei Bedingungen für eine
innovationsförderliche Organisationskultur zu identifizieren. 
Darüber hinaus soll analysiert werden, wie sich
Innovationen schneller auf den Markt bringen lassen. 
Dazu werden Erfolge bekannter Innovationsträger 
aus dem Silicon Valley vergleichend
herangezogen. Die Ergebnisse des bis Ende 2024 laufenden 
Projekts sollen in transnationale Weiterbildungs- 
und Vernetzungsaktivitäten in Deutschland und im 
Silicon Valley einfließen.
Projekt „TransNation CoCreation“
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 441 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 442
und das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 
(BKG) unterhalten seit 1991 die deutsche
AntarktisForschungsstation GARS (German Antarctic
Receiving Station). Die dort von Erderkundungssatelliten 
sowie von Radioquellen empfangenen Daten werden 
zur Auswertung nach Deutschland gesendet und sind 
für Klimaforschungen und für das
Katastrophenfrühwarnsystem von großer Bedeutung.
Seit 2017 unterstützt das BMBF den Aufbau
nachhaltiger Partnerstrukturen in Argentinien,
Brasilien, Chile, Kolumbien und Mexiko. Dazu zählen das 
Klimapolis­Labor, das den Klimawandel in
Metropol regionen Brasiliens untersucht und Wege zu 
einer gemeinsamen Governance von Klimawandel 
und Luftverschmutzung aufzeigt sowie das Projekt 
„DynAMO“, das die Dynamik der Auswirkungen 
des Gletscherrückgangs in den Anden auf die
patagonischen Ökosysteme erforscht. Weitere Part
nerstruk turen sollen ab Mitte 2024 gefördert werden, 
u. a. in den Themenbereichen Klimaschutz und
Klimaanpassung.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Ocean Frontier Institute (engl.)
 ↗  Arctic PASSION: Pan-Arctic Observing System 
of Systems (engl.)
 ↗ Alfred-Wegener-Institut (AWI)
 ↗ Klimapolis Laboratory (engl.)
 ↗ AWI: Projekt „DynAMo“
 ↗ Amazon Tall Tower Observatory (ATTO)
Geistes­ und Sozialwissenschaften
Seit 2017 fördert das BMBF die Zusammenarbeit im 
Bereich der Geistes­ und Sozialwissenschaften  
(●→ IV 6.1 Forschung in den Geistes-, Kultur- und  
Sozialwissenschaften) mit der Region Lateinamerika, 
in der zwei Merian Centres aufgebaut wurden.  
In São Paulo unterstützt es das Maria Sibylla Merian 
Centre Conviviality­Inequality in Latin America 
 (Mecila). Etablierte Spitzenforscherinnen und 
­forscher untersuchen in Brasilien zusammen mit
wissenschaftlichen Nachwuchsforschenden Formen
des nachhaltigen Zusammenlebens in Gesellschaften,
die von starker Ungleichheit geprägt sind.
An der Universidad Guadalajara in Mexiko wird das
Der Amazonas-Regenwald ist immer noch der 
größte zusammenhängende Regenwald der Erde. 
Mitten im brasilianischen Amazonasgebiet – 
150 Kilometer nordöstlich von Manaus – steht seit 
2015 der Atmosphärenmessturm ATTO (Amazon 
Tall Tower Observatory). Auf dem 325 Meter 
hohen Turm werden u. a. mit hochempfindlichen 
Messgeräten die Wechselwirkungen von Klima, 
Atmosphärenchemie und Regenwald beobachtet: 
Einfluss des Regenwaldes auf das Klima, Quellen 
und Senken von Treibhausgasen wie Kohlendioxid, 
Methan und Stickstoffdioxid, Aerosolbildung, 
Transportprozesse von Luftmassen.
Als Gemeinschaftsprojekt wurde ATTO jeweils zur 
Hälfte von Deutschland und Brasilien finanziert 
und wird vom brasilianischen Nationalen Institut 
für Amazonasforschung, der staatlichen
Universität Amazonas sowie zwei deutschen Max-Planck-
Instituten betrieben. Die Projektforschung wird 
vom BMBF gefördert und läuft aktuell mit „ATTO-
plus“ bereits in der zweiten Förderphase. Auf eine 
weitere Förderphase haben sich das BMBF und das 
brasilianische Forschungsministerium während der 
deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen 
im Dezember 2023 verständigt.
Der Atmosphärenmessturm ATTO im brasilianischen  
Amazonasgebiet
Atmosphärenmessturm ATTO 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 442 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 443
internationale Forschungskolleg Maria Sybilla Merian 
Centre for Advanced Latin American Studies (CALAS) 
gefördert. Thema ist die regionale Krisenforschung 
(Coping with Crisis: Perspectives from Latin America). 
Ende 2020 wurde der Neubau für das Merian Centre 
an der Universität Guadalajara fertiggestellt. Nachdem 
der Aufbau der lateinamerikanischen Merian Centres 
2018 und 2019 positiv evaluiert wurde, befinden sich 
die Projekte derzeit in der sechsjährigen Hauptphase. 
Im Rahmen seines Exzellenzzentren-Programms
fördert der DAAD mit Mitteln des AA das 2017
gegründete Deutsch­Kolumbianische Friedenszentrum CAPAZ 
in Bogotá. CAPAZ unterstützt Forschungs­, Lehr­ und 
Beratungstätigkeiten, die neue Ansätze zum
Verständnis von Frieden und Konflikten schaffen, Wissen 
an die Gesellschaft weitergeben und Antworten auf 
die vielfältigen Herausforderungen einer Gesellschaft 
im Wandel geben.
Die Transatlantische Plattform für Geistes- und
Sozialwissenschaften (T-AP) hat sich zum Ziel gesetzt, 
die wissenschaftliche Zusammenarbeit von
Südamerika, Nordamerika und Europa voranzutreiben 
und zugleich gesellschaftliche Herausforderungen 
des 21. Jahrhunderts gemeinsam zu erforschen. Die 
Zusammenarbeit über die Plattform wird u. a. vom 
BMBF gefördert. Sie fokussiert auf Forschungsfragen, 
in denen die internationale Zusammenarbeit
besonders vielversprechend ist. Das BMBF hat sich seit 2016 
an mehreren Bekanntmachungsrunden beteiligt, 
zuletzt zum Thema Pandemieforschung. Seit 2022 
untersuchen fünf BMBF­geförderte transatlantische 
Projekte die mittel­ und langfristigen Folgen der 
COVID­19­Pandemie aus geistes­ und
sozialwissenschaftlicher Perspektive. In diesen Projekten sind u. a. 
Forschungspartner aus Brasilien, Kanada und den 
USA eingebunden. In weiteren vier Projekten
derselben Bekanntmachung werden die deutschen Partner 
von der DFG finanziert.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Trans-Atlantic Platform (engl.)
 ↗ Merian-Center MECILA (engl.)
 ↗ Merian-Center CALAS (engl.)
 ↗ German Colombian Peace Institute CAPAZ (engl.)
 ↗ Vernetzung weltweit: Brasilien
Gesundheitsforschung
Krankheiten kennen keine Grenzen, daher sind
internationale Vernetzung und Zusammenarbeit die  
Voraussetzungen für erfolgreiche
Gesundheitsforschung. Im Bereich der Neurowissenschaften
unterstützt das BMBF die kontinuierliche
Zusammenarbeit mit den USA. Seit 2009 werden im Rahmen der 
Förderinitiative Bilaterale Zusammenarbeit in
Computational Neuroscience: Deutschland – USA jährliche 
Förderrichtlinien veröffentlicht. Die Initiative wird 
vom BMBF gemeinsam mit den US­amerikanischen 
Förderorganisationen National Science
Foundation (NSF), National Institutes of Health (NIH) 
und dem Department of Energy (DOE) getragen. 
Das Forschungsfeld Computational Neuroscience 
nutzt ein breites Spektrum an Vorgehensweisen zur 
Untersuchung von Struktur, Funktion, Organisation 
und Informationsverarbeitung auf allen Ebenen des 
Nervensystems. Bisher wurden 75 Verbundprojekte 
zwischen deutschen und amerikanischen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gefördert.
Seit Mai 2021 fördert der DAAD das German-Latin 
American Centre for Infection &amp; Epidemiology 
Research &amp; Training (GLACIER) mit Mitteln des AA. 
Unter der Leitung der Berliner Charité erforschen 
führende Fachleute und regionale Führungskräfte der 
Pandemieforschung und Virologie aus Deutschland, 
Mexiko und Kuba, wie die Überwachung neu
auftretender Infektionskrankheiten, die Diagnostik und die 
Entwicklung neuer Impfstoffe und Therapieverfahren 
optimiert bzw. beschleunigt sowie die Bildung von 
Behandlungsresistenzen verringert werden können.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Computational Neuroscience
 ↗  German-Latin American Centre of Infection &amp; 
Epidemiology Research &amp; Training (GLACIER)
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 443 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 444
Zusammenarbeit in der 
Hochschulbildung
Das Deutsch­Argentinische Hochschulzentrum (DAHZ) 
ist einer der Leuchttürme der Zusammenarbeit mit 
Lateinamerika; es trägt zur Ausbildung hoch
qualifizierter Fachkräfte für Deutschland bei. Es wurde 
2012 gegründet und wird seitdem von beiden
Ländern zu gleichen Teilen finanziert. Das DAHZ ist eine 
Public­Private­Partnership­Initiative der deutschen 
und argentinischen Regierung sowie der
DeutschArgen tinischen Gesellschaft für Wissenschaft und 
Technologie (ACTAA). Haupt ziele sind die
Entwicklung innovativer, gemein samer Studiengänge, die 
Ausbildung mehrsprachiger und interkulturell
qualifizierter Fachkräfte sowie die Internationalisierung 
der Hochschulen beider Länder.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Deutsch-Argentinisches Hochschulzentrum
4.3 Asien
Die asiatisch­pazifische Region bietet aufgrund ihrer 
dynamischen Entwicklung in Wirtschaft, Forschung 
und Innovation besondere Möglichkeiten, um
deutsches Know­how in Hochtechnologien, aber auch in 
Umwelttechnologien und Nachhaltigkeitsstrategien 
mit Forschungspartnern weiterzuentwickeln. Die 
Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern 
muss auf Augenhöhe zum beiderseitigen Nutzen
erfolgen und leistet dadurch einen wichtigen Beitrag, um 
neue Zukunftsmärkte zu erschließen und global
bedeutsame Fragestellungen zu adressieren. Das BMBF 
erkennt die enormen Potenziale einer vertieften
Forschungs­ und Bildungskooperation und unterstützt 
die Kooperation mit Ländern dieser Weltregion.
Asien ist ein dynamischer, schnell wachsender
Zukunftsmarkt, der mittlerweile auch einen Großteil 
des weltweiten Wissens produziert. Damit ist Asien 
für Deutschland eine Schlüsselregion in der
FuIZusammenarbeit. Gleichzeitig sind die
Rahmenbedingungen für Wissenschaftskooperation in den 
Ländern im Einzelnen sehr unterschiedlich – mit 
mehr oder minder offenen Gesellschaftssystemen. 
Diese Rahmenbedingungen erfordern eine
differenzierte Betrachtung der Chancen und Risiken in 
der Zusammenarbeit.
Die internationale technologische Zusammenarbeit 
mit Asien zielt auf die Sicherung und Stärkung der 
technologischen Souveränität Deutschlands und 
Europas (●→  IV 4 Digitale und technologische
Souveränität). Wenn Deutschland die relevanten
Schlüsseltechnologien der Zukunft als souveräner Partner 
mitgestalten will, ist internationale Zusammen arbeit 
auf Augenhöhe und unter Berücksichtigung
freiheitlich demokratischer Werte essenziell.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Vernetzung weltweit: Asiatisch-Pazifischer Raum 
Deutsch­Chinesische
Wissenschaftskooperation und die Bedeutung von 
China­Kompetenz
China ist das Land mit dem größten Wirtschafts­ und 
Wissenschaftspotenzial in Asien. Deutschland und 
China verbinden eine langjährige Partnerschaft in 
Forschung und Bildung – gleichzeitig wird China 
zunehmend zum Wettbewerber und systemischen 
Rivalen. Dadurch wird das Umfeld für
Wissenschaftskooperationen mit China von dorther immer 
herausfordernder und findet innerhalb von sehr 
komplexen Rahmenbedingungen statt. Die im Juli 
2023 veröffentlichte China-Strategie der
Bundesregierung ist auch wegweisend für Wissenschaft und 
Forschung und gibt eine übergeordnete Orientierung 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 444 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 445
im Umgang mit China. Risiken für die Freiheit von 
Forschung und Lehre, illegitime Einflussnahme und 
einseitiger Wissens­ bzw. Technologietransfer müssen 
bei Kooperationsprojekten minimiert werden. 
Gleichzeitig arbeitet Deutschland mit China bei der 
Lösung der globalen Herausforderungen aktiv als 
Partner zusammen und sucht weiterhin den Dialog. 
So wurden z. B. im Berichtszeitraum bilateral vom 
BMBF und dem chinesischen Forschungsministerium 
MOST bzw. dem Ministerium für natürliche
Ressourcen MNR geförderte Verbundvorhaben im Bereich  
Gesundheit sowie in der Meeresforschung gestartet.  
Auch das BMEL setzt sich gemeinsam mit dem 
chinesischen Ministerium für Landwirtschaft und 
ländliche Angelegenheiten MARA für einen
Wissensaustausch zu Themen des Agrar­ und
Ernährungssektors ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die 
Wissenschaftsplattform des Deutsch­Chinesischen 
Agrarzentrums (DCZ). Diese berät deutsche und 
chinesische Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, veranstaltet Konferenzen, Studienreisen und die 
Deutsch­Chinesischen Agrarwissenschaftstage, um 
den agrarwissenschaftlichen Austausch zwischen 
beiden Ländern zu fördern.
Fundierte, aktuelle und unabhängige China­
Kompetenz ist essenziell für das wechselseitige Verständnis 
und für die langfristig erfolgreiche Wahrnehmung 
und Durchsetzung deutscher Interessen – auch in 
jeglicher Form der Wissenschaftskooperation. Im 
Koalitionsvertrag wird die Bedeutung von
ChinaKompetenz hervorgehoben und ein „deutlicher 
Ausbau“ als Ziel definiert. Die im Juli 2023
veröffentlichte China-Strategie der Bundesregierung widmet 
dem Ausbau von China­Kompetenz ein eigenes 
Kapitel. Die Bundesregierung unterstützt
verschiedene Maßnahmen zum Ausbau von Sprachkompetenz, 
interkultureller Kompetenz und landeskundlicher 
Fachkompetenz, Wissen um die Ziele des globalen 
Engagements Chinas und praktische Erfahrung in 
der bilateralen Zusammenarbeit im Kontext des 
chinesischen politischen Systems. Der Koordinierung 
zwischen den Ressorts, mit den Ländern, der Allianz 
der Wissenschaftsorganisationen, den Hochschulen 
und Industrievertreterinnen und ­vertretern kommt 
hierbei wichtige Bedeutung zu.
Im Rahmen des BMBF­Maßnahmenpakets
Informiertes Selbstbewusstsein in der Forschungs- und
Innovationskooperation mit China (China-Orientierung) führt 
das BMBF seit Herbst 2020 regelmäßige Dialogformate 
durch: zum einen Informations­ und
Austauschgespräche mit den Allianz­Organisationen, zum
anderen gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz 
(HRK) Informationsveranstaltungen für Hochschulen. 
Dies baut auch auf den Treffen von BMBF, BMWK, BMI 
und AA mit der Allianz zu aktuellen China­Themen 
und Handlungsempfehlungen auf, die seit
Frühsommer 2019 stattfinden. Zudem finden auf Initiative des 
BMBF zusammen mit dem AA und der KMK seit
Oktober 2021 regelmäßige China­Austauschgespräche von 
Bund und Ländern auf Fach­ und Arbeitsebene statt.
Als weiteren Baustein der China-Orientierung hat das 
BMBF von Mai 2022 bis Oktober 2023 die
Pilotmaßnahme Juristische Erstberatung für eine erfolgreiche 
wissenschaftliche Kooperation mit China
durchgeführt. Ziel der Maßnahme war es, über individuelle 
Beratungsgespräche mit einer beauftragten externen 
Kanzlei dazu beizutragen, das Bewusstsein für die 
rechtlichen Risiken im Einzelfall zu schärfen sowie 
Implikationen für wissenschaftliche Projekte zu 
beleuchten. Eine Fortführung der Maßnahme ist 
grundsätzlich geplant und wird derzeit vorbereitet. 
Zudem wurde im Februar 2022 ein Arbeitskreis zum 
chinesischen Recht gegründet, der den
Teilnehmenden einen Austausch zu den aktuellen legislativen 
Entwicklungen in China und deren Auswirkungen für 
die Wissenschaftskooperation sowie die Diskussion 
von Fallbeispielen und Musterklauseln ermöglicht.
Seit Sommer 2021 werden 13 Forschungsprojekte  
zu aktuellen gesellschafts­, sozial­,
wirtschaftssowie innovationspolitischen Entwicklungen in der 
Volksrepublik China gefördert. Elf Projekte und ein 
Begleitvorhaben sind aus der Richtlinie zur
Förderung des regionalen Ausbaus der China-Kompetenz in 
der Wissenschaft (Regio-China) hervorgegangen und 
im Jahresverlauf 2023 gestartet. Ziel der Projekte ist es, 
China­Kompetenz sowohl an einzelnen Institutionen 
als auch institutionenübergreifend in die regionalen 
Innovations­ und Wissenslandschaften eingebettet zu 
vertiefen und auszubauen. Fachlich setzen die Projekte 
unterschiedliche Schwerpunkte, dabei werden Themen 
wie Rechtssicherheit in der Kooperation mit China und 
Wissenschaftsfreiheit ebenso behandelt wie die
Sprachvermittlung und Didaktik des Chinesischen.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 445 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 446
Um die Förderung der China­Kompetenz in allen
Stufen des deutschen Bildungssystems auszubauen, hat 
das BMBF 2018 einen Agenda­Prozess mit der
Kultusministerkonferenz (KMK) und dem AA angestoßen. 
Aufbauend darauf startete im Sommer 2022 die von 
BMBF, AA und KMK getragene Arbeitsgruppe
Chinesisch als Fremdsprache, um über Lösungs ansätze für 
die universitäre Forschung, die Aus­ und
Weiterbildung von Chinesisch­Lehrkräften sowie die
Unterrichtspraxis in der Schule und der beruf lichen Bildung 
zu beraten und entsprechende Vor schläge vorzulegen.
Thinktanks und Forschungseinrichtungen leisten 
einen unverzichtbaren Beitrag zur chinapolitischen 
Debatte in Deutschland und spielen eine wichtige 
Rolle bei der Vermittlung von chinabezogenen
Kompetenzen in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und
Wissenschaft, wie auch die China-Strategie der
Bundesregierung hervorhebt. Dem Mercator Institute for China 
Studies (MERICS) in Berlin, einer der führenden 
Forschungseinrichtungen Europas zu China, kommt 
hierbei eine herausragende Rolle zu. Die
Bundesregierung hat ein erhebliches Interesse am Bestand dieser 
Institutionen und der Wahrung ihrer Unabhängigkeit.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Vernetzung weltweit: China 
 ↗ China-Orientierung
 ↗ MERICS
Zusammenarbeit in  
Schlüsseltechnologien
Unter den asiatischen Partnern zählen Japan,
Südkorea und Singapur und immer stärker auch Indien 
zu den technologisch fortschrittlichsten Ländern. 
Deshalb arbeitet Deutschland vor allem im
Hochtechnologiebereich eng mit ihnen zusammen, um
Innovationspotenziale und damit neue Märkte zu
erschließen. Japan gehört zu den wirtschaftlich stärksten 
Ländern der Welt. Basierend auf dem WTZ-Abkommen 
zwischen Deutschland und Japan von 1974 wird seit 
50 Jahren die Zusammenarbeit gestärkt und
fortentwickelt. Ein Schwerpunkt ist seit 2021 das Thema 
Wasserstoff. Im Rahmen der 2+2-Förderung steht  
z. B. die Ammoniakherstellung für den Seeverkehr im
Vordergrund. Auch im Bereich der Agrarforschung
gibt es seit 2019 eine Vereinbarung zur bilateralen 
Forschungszusammenarbeit zwischen dem BMEL 
und dem japanischen Landwirtschaftsministerium 
(MAFF). Aber auch multilateral gemeinsam mit
anderen EU­Staaten wird die Kooperation mit Japan
vorangetrieben – etwa mit dem Connecting and
Coordinating European Research and Technology Development 
with Japan (CONCERT-Japan) der European Interest 
Group. Darin werden aktuell drei Verbundprojekte zu 
nachhaltigen Wasserstofftechnologien mit deutscher 
Beteiligung gefördert, z. B. zur Wasserstoffproduktion 
durch Algen. Auch die beiden deutschen
Forschungspräsenzen in Japan legen einen Förderschwerpunkt 
auf Technologien zu Grünem Wasserstoff. 
Weitere Schwerpunkte der Zusammenarbeit im
Bereich von Schlüsseltechnologien sind autonomes und 
vernetztes Fahren, KI und Batterietechnologie, in  
denen jeweils gemeinsame Vorhaben gefördert
werden. Zur Stärkung der technologischen Souveränität 
ist zudem eine engere Zusammenarbeit bei
Mobilfunktechnologien wie 5G/6G geplant.
Deutschland und Singapur forschen aktuell u. a.
gemeinsam an der Weiterentwicklung der
BlockchainTechnologie und vereinen dabei die Expertise von 
akademischen Partnern und der Industrie in beiden 
Ländern. Die Themen reichen vom Einsatz von
Blockchain im Logistikbereich bis hin zum Aufbau einer 
Energiehandelsplattform, die sich an
länderspezifische Gegebenheiten in Bezug auf Infrastruktur und 
Regulierungsrahmen anpassen lässt.
Ein Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit Indien  
ist das Indo­German Science and Technology
Centre (IGSTC) in Neu­Delhi. Das gemeinsam vom 
BMBF und dem indischen Department of Science 
and Technology (DST) finanzierte Zentrum fördert 
deutsch­indische Kooperationen in der angewandten 
Forschung unter Beteiligung von Industriepartnern 
und Forschungseinrichtungen. Das
Programmportfolio beinhaltet u. a. FuE­Projekte im 2+2-Modus, 
Workshops und Forschungsaufenthalte. Das
Zentrum besteht seit 13 Jahren und ist in seiner Struktur 
einzigartig für Deutschland. Durch neue Programme 
für (Nachwuchs­)Forschende konnte das IGSTC seine 
Sichtbarkeit und sein Angebot in den letzten Jahren 
erhöhen. Das Zentrum konnte zudem erfolgreich 
Partnerschaften mit global agierenden Unternehmen 
wie BASF und TATA abschließen. 
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 446 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 447
Partnerschaften für nachhaltige 
Innovationen – CLIENT II
Viele der Entwicklungs­ und Schwellenländer Asiens 
stehen vor besonderen Herausforderungen im Umwelt­, 
Ressourcen­ und Energiebereich (●→  IV 2.2
Klimaresilienz: Anpassung und Vorsorge). Die Hauptgründe 
sind die wachsende Bevölkerung, die wirtschaftliche 
Entwicklung und die zunehmenden Auswirkungen 
des Klimawandels. Die Fördermaßnahme CLIENT II – 
Internationale Partnerschaften für nachhaltige
Innovationen des BMBF entwickelt mit ausgewählten
Partnerländern weltweit Lösungsansätze in diesen Bereichen. 
Mit insgesamt 150 Mio. Euro wird die Entwicklung 
und Erprobung von Technologien, Produkten,
Dienstleistungen und Systemlösungen in sieben
Themenfeldern gefördert: Naturrisiken, Rohstoffeffizienz und 
Kreislaufwirtschaft, Anpassung an den Klimawandel, 
Landmanagement, Klimaschutz und Energieeffizienz, 
nachhaltige Energiesysteme sowie Wassermanagement. 
Global leistet CLIENT II so einen unmittelbaren Beitrag 
zur Minderung von Umweltbeeinträchtigungen, zur 
Wiederherstellung bereits geschädigter
Umweltfunktionen sowie zu einem nachhaltigen Umgang mit 
natürlichen Ressourcen. 
Zu den wichtigen Partnerländern zählen Indonesien 
und Vietnam. Die Umweltprobleme in Vietnam sind 
besonders gut an den rasant wachsenden Städten und 
bei der Landwirtschaft, z. B. beim Wassermanagement, 
zu erkennen. Darüber hinaus leiden Stadt wie Land 
unter den negativen Auswirkungen des Klimawandels. 
Deutschland und Vietnam forschen z. B. gemeinsam 
daran, Anpassungspfade und Strategien zur Minderung 
des Hochwasserrisikos in sich wandelnden Stadt­
LandSystemen zu entwickeln, ökologischen Reisanbau 
entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu
optimieren sowie Rahmenbedingungen und Technologien zu 
entwickeln, um Rückstände aus der Titanindustrie in 
Vietnam nachhaltig und gefährdungsfrei zu verwerten.
CLIENT-II-Vorhaben mit Indonesien adressieren 
u. a. Naturrisiken: Das 2011 erfolgreich entwickelte 
Tsunami(­Seebeben)­Frühwarnsystem wird bis heute 
verbessert, um weitere Risiken, wie durch
Vulkanausbrüche oder Hangrutschungen ausgelöste Tsunamis, 
mit abzudecken. Ein weiteres Themenfeld ist die
Erforschung von Lösungswegen für eine höhere
Energieeffizienz in der Textilindustrie, die auch erneuerbare 
Energien und die Dekarbonisierung der
ProduktionsChancen und Herausforderungen in der
deutschvietnamesischen Forschungs- und
Hochschulkooperation diskutieren und die bilaterale 
Forschungskooperation stärken – das waren die 
Schwerpunkte der Deutsch-Vietnamesischen 
Wissenschaftstage (GVSD) in Da Nang,
Zentralvietnam, die das BMBF gemeinsam mit dem
vietnamesischen Ministerium für Wissenschaft und 
Technologie (MOST) organisiert hatte.
Am 26. und 27. April 2023 erörterten 250
Forschende und Fachleute aus Politik, Verwaltung 
und Wirtschaft von mehr als 100 Organisationen 
aus beiden Ländern die Chancen und
Möglichkeiten der deutsch-vietnamesischen
Forschungskooperation in acht Workshops. Die Themen 
waren nachhaltige Stadtentwicklung,
Biodiversität, Bioökonomie, Gesundheitswissenschaft und 
Industriepartnerschaften, Klimawandel, sauberes 
Wasser in ländlichen Gebieten, Anpassung an 
Hochwasserrisiken sowie Forschung an
Universitäten. Die Ergebnisse wurden im Dialog mit 
Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, 
Politik, Industrie und Verwaltung anschließend 
auf dem Podium vertieft. Zahlreiche Förder-, 
Mittler- und Implementierungsorganisationen 
stellten zudem Möglichkeiten für eine verstärkte 
deutsch-vietnamesische Zusammenarbeit und 
Förderung in der Hochschul- und
Forschungskooperation vor.
Gruppenbild der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 
Deutsch-Vietnamesischen Wissenschaftstage 2023
Deutsch-Vietnamesische 
Wissenschaftstage
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 447 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 448
ketten einbeziehen. Im Bereich der
Rohstoffgewinnung fördert CLIENT II die Entwicklung
umweltschonender Bergbaupraktiken bei gleichzeitigem Einsatz 
innovativer Förderverfahren, die die Gewinnung 
zusätzlicher wertvoller Rohstoffe, z. B. die für die 
Elektronikindustrie wichtigen Seltenerdelemente 
Yttrium und Neodym, ermöglichen.
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Fördermaßnahme Client II
 ↗ Deutsch-Vietnamesische Wissenschaftstage (engl.)
Kooperationen mit Ländern  
Zentralasiens und der Mongolei
Im Kontext der Zeitenwende hat die außenpolitische 
Bedeutung der fünf zentralasiatischen Staaten
Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan 
und Usbekistan sowie der Mongolei deutlich
zugenommen. Das liegt neben geopolitischen Gründen 
auch an den überwiegend sehr guten
Forschungsbedingungen und den Besonderheiten der
Untersuchungsräume – etwa im Kontext nachhaltiger
Entwicklungszeile (SDGs). Entsprechend groß ist das 
Kooperationsinteresse der deutschen Forschung und 
entsprechend vielfältig sind die in Zusammenarbeit 
mit Partnern aus Zentralasien verfolgten
thematischen Schwerpunkte. Die förder politische
Grundlage zur Beantwortung dieses
Kooperationsinteresses bildet die im Oktober 2023 veröffentlichte 
Rahmenbekanntmachung Östliche Partnerschaft 
und Zentralasien des BMBF. Die Kontinuität und 
der weitere Ausbau der Forschungsförderung mit 
Partnern aus Zentralasien und der Mongolei leisten 
einen wichtigen Beitrag, um die deutsche
Kompetenz in diesen Ländern zu erhalten und zu stärken. 
Das BMBF fördert klassische
Mobilitätsmaßnahmen, pilothafte Forschungsvorhaben, die
Anbahnung und Etablierung von
Institutspartnerschaften sowie umfangreiche Projekte etwa im Rahmen 
der oben genannten Fördermaßnahme CLIENT II. 
Ziel ist es, wertvolle Forschungserkenntnisse zu
gewinnen, die Forschungs­ und Innovationsfähigkeit 
der Region zu steigern und gleichzeitig
Deutschland als starken und vertrauenswürdigen Partner 
in der Region zu verankern. Die
Hauptkooperationsländer sind Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan 
und die Mongolei.
Im Rahmen der ressortübergreifenden Initiative der 
Bundesregierung Green Central Asia zur Bündelung 
des deutschen Engagements in den Bereichen
Klimaschutz und ­anpassung und naturpositiver
Entwicklung in Zentralasien finanzieren das AA und BMBF 
wei tere Forschungsprojekte.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 448 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 449
4.4 Australien und Ozeanien
Australien und Neuseeland sind wichtige
Partnerländer des BMBF, da sie über leistungsstarke
Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie gute 
Rahmenbedingungen für innovative Forschung 
verfügen – auch und gerade bei den Themen Klima, 
Bioökonomie und grüne Wasserstofftechnologien. 
Die Zusammenarbeit mit Australien im
Wissenschaftsbereich hat eine lange Tradition: Das
Regierungsabkommen zur WTZ wurde bereits 1976
unterzeichnet. Da Australien als Wissenschaftspartner 
für Deutschland an Bedeutung gewinnt, ist seit März 
2023 die Position der Wissenschaftsreferentin an der 
Deutschen Botschaft in Canberra direkt durch eine 
Entsendung aus dem BMBF besetzt.
Seit 2022 besteht zwischen dem BMBF und dem 
aus tralischen Bundesstaat Queensland eine
gemeinsame Vereinbarung (Joint Declaration of Intent), um 
die bilaterale Bioökonomieforschung zu stärken. 
Als Ergebnis wurde im März 2023 im Rahmen der 
Fördermaßnahme Bioökonomie International eine 
gemeinsame Förderbekanntmachung mit der
Regierung von Queensland veröffentlicht (Bioeconomy 
International: Call 2023). 
Ein weiterer Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt 
im Bereich Wasserstoff (●→  IV 1.2 Erneuerbare und  
sichere Energieversorgung sowie ●→  Infobox:
Wasserstoff – internationale Kooperation in Forschung und 
Innovation). Im Rahmen der Machbarkeitsstudie 
HySupply wurden von 2020 bis 2023 bestehende
regulatorische, technische und ökonomische Hindernisse 
entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die für 
den Aufbau einer Lieferkette von Grünem Wasserstoff 
von Australien nach Deutschland überwunden werden 
müssen, unter sucht. Die Ergebnisse der Studie haben 
den Weg für den Deutsch-Australischen Wasserstoff- 
Akkord geebnet. Dieser gilt seit 2021 als das gemeinsame 
Bekenntnis von BMBF, BMWK und dem australischen 
Energieministerium, die Zusammenarbeit in den
Bereichen Forschung und Industriekooperation zu stärken.
Zentraler Baustein dieser Initiative ist die
deutschaustralische Förderbekanntmachung HyGATE
(German-Australian Hydrogen Innovation and Technology 
Incubator), ein Technologieinkubator für Pilot­ und 
Demonstrationsprojekte entlang der gesamten
Wertschöpfungskette für Grünen Wasserstoff (●→  Infobox: 
Wasserstoff – Internationale Kooperation in Forschung 
und Innovation). Die Zusammenarbeit im Bereich 
Wasserstofftechnologien soll gestärkt und
Innovationsprozesse in beiden Ländern angeregt werden. 
Die 2022 gemeinsam mit der Australian Renewable 
Energy Agency gestartete Initiative HyGATE
adressiert so zentrale Herausforderungen beim Aufbau 
einer globalen Wasserstoffwirtschaft. Vier Konsortien 
wurden zur Förderung ausgewählt. Deren Projekte 
haben unterschiedliche Forschungsschwerpunkte: 
die Herstellung von Grünem Wasserstoff, den Aufbau 
einer Wasserstoff­Export­Wertschöpfungskette, die 
Steigerung des Effizienzgrades zur Produktion von 
Grünem Wasserstoff und die Herstellung von Grünem 
Methanol mittels eines innovativen Anlagenverbunds. 
In allen Projekten arbeiten Industrie und
akademische Partner eng zusammen. Mit der Initiative HyGATE 
werden die zwei grundlegenden Zielstellungen der 
Nationalen Wasserstoffstrategie verfolgt: zum einen 
der Import von nachhaltigen Energieträgern und zum 
anderen der Export von Klimaschutztechnologien 
„Made in Germany“.
Ebenfalls aus HySupply entstanden ist die
deutschniederländisch­australische Machbarkeitsstudie Try-
HyHub. Das trilaterale Vorhaben untersucht
Möglichkeiten für den Aufbau einer Wasserstofflieferkette aus 
Westaustralien über den Hafen von Rotterdam in die 
deutsche Chemie­Region im Rheinland.
Auch mit Neuseeland pflegt Deutschland seit der 
Unter zeichnung des gemeinsamen WTZ-Abkommens 
im Jahr 1977 gute Beziehungen. Insbesondere 
beim Thema Grüner Wasserstoff besteht eine enge 
Zusammenarbeit. Flankierend zu dem Aufbau einer 
entsprechenden Forschungspräsenz haben beide 
Länder 2021 einen bilateralen Förderaufruf zur 
Forschung an grünen Wasserstofftechnologien
veröffentlicht, aus dem seit 2022 drei Vorhaben zu den 
Themen Elektrolyse, Wasserstoffspeicherung sowie 
Strategien zur Erzeugung und Systemintegration 
von Grünem Wasserstoff.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode  Drucksache 20/11560– 449 – 
EuRopäIscHE unD IntER nAtIonAlE ZusAMMEnARBEIt 450
Zudem hat das BMBF 2019 erstmals eine gemeinsame 
Förderbekanntmachung mit dem neuseeländischen 
Ministry of Business, Innovation and Employment 
(MBIE) zur Klimaforschung veröffentlicht, an
welchem sich auf deutscher Seite auch das BMEL beteiligt 
hat. Im Mittelpunkt der Vorhaben steht ein besseres 
Verständnis der physikalischen Grundlagen des
Klimasystems in der Südhemisphäre. Insbesondere geht 
es dabei um den Einfluss von Aerosolen auf die
Wolken­ und Eisbildung in der Troposphäre – eine
Fragestellung, die bislang kaum erforscht wurde.
Erkenntnisse aus der deutsch­neuseeländischen Forschung 
sollen in den nächsten Weltklimabericht einfließen. 
Im Jahr 2023 hat das BMEL eine gemeinsame
Absichtserklärung mit dem neuseeländischen Ministry 
for Primary Industries (MPI) unterschrieben. Die
Zusammenarbeit im Bereich der Reduktion von
Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft soll dabei 
gestärkt werden.
Darüber hinaus fördert das BMBF seit 2002 die
Kooperation zwischen deutschen und neuseeländischen 
Forschungseinrichtungen im Bereich
Meeresforschung. Die Forschungsprojekte erfolgen im Rahmen 
der Fahrten des Forschungsschiffs „Sonne“. 
Weitere Informationen im Internet:
 ↗ Vernetzung weltweit: Australien
 ↗ Wasserstoff-Projekte mit Australien
 ↗ Internationales Büro: Australien
 ↗ Vernetzung weltweit: Neuseeland
 ↗ Internationales Büro: Neuseeland 
↗  Weiterführende Verweise zu diesem 
und anderen Kapiteln finden Sie unter 
BuFI-Online-Angebot: Linkportal.
Drucksache 20/11560  Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 450 – 
Die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
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Impressum
Herausgeber
Bundesministerium  
für Bildung und Forschung (BMBF) 
Referat Grundsatzfragen von Innovation und Transfer;  
Zukunftsstrategie; Koordinierung 
11055 Berlin 
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Stand
Mai 2024
Text
BMBF 
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Prognos AG, Berlin  
DLR Projektträger, Bonn
Gestaltung
neues handeln AG
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ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Bundesbericht Forschung und Innovation 2024</titel>
  <datum>2024-05-23</datum>
</document>
