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    <titel>Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung&#xd;
Technikfolgenabschätzung (TA)&#xd;
Krisenradar - Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärken</titel>
    <vorgangstyp>Bericht, Gutachten, Programm</vorgangstyp>
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    <bezeichnung>AfBFT</bezeichnung>
    <titel>Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung</titel>
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    <verteildatum>2024-06-24</verteildatum>
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    <herausgeber>BT</herausgeber>
    <urheber>Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung</urheber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/11890 
20. Wahlperiode 20.06.2024 
Bericht  
des Ausschusses für Bildung, Forschung und  
Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)  
gemäß § 56a der Geschäftsordnung 
Technikfolgenabschätzung (TA) 
Krisenradar – Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft 
durch Krisenvorhersage stärken 
Inhal tsverzeichnis  
 Seite 
Vorwort des Ausschusses .............................................................................  4 
Zusammenfassung ........................................................................................  9 
1 Einleitung ......................................................................................  23 
2 Resilienz als Leitkonzept der Politik ..........................................  27 
2.1 Resilienzverständnis ......................................................................  27 
2.2 Resilienz auf politischer Ebene ......................................................  28 
2.3 Handlungsfelder zur Förderung der Resilienz ...............................  30 
3 Frühwarnsysteme .........................................................................  33 
3.1 Funktionen von Frühwarnsystemen ...............................................  33 
3.2 Prozess der Frühwarnung ...............................................................  35 
3.3 Anwendungsbereiche von Frühwarnsystemen ...............................  38 
3.4 Technologische Dimensionen von Frühwarnsystemen ..................  41 
3.5 Leistungsgrenzen von Frühwarnsystemen .....................................  43 
4 Reallabor Corona – Erfahrungen mit Frühwarnsystemen 
in der COVID-19-Pandemie ........................................................  45 
4.1 Vor der COVID-19-Pandemie vorliegende Erkenntnisse 
in Deutschland ...............................................................................  45 
4.1.1 LÜKEX 2007 .................................................................................  46
 Seite 
4.1.2 SARS/MERS/H1N1 .......................................................................  46 
4.1.3 Unterrichtungen durch die Bundesregierung zur 
Risikoanalyse 2012 und 2017 ........................................................  47 
4.1.4 Nationaler Pandemieplan ...............................................................  47 
4.2 Der Einsatz von Frühwarnsystemen während der 
COVID-19-Pandemie ....................................................................  48 
4.2.1 Frühwarnsysteme in Deutschland ..................................................  49 
4.2.2 Frühwarnsysteme international ......................................................  52 
4.3 Bewertung des deutschen Frühwarnsystems ..................................  55 
5 Zukünftige systemische Risiken ..................................................  59 
5.1 Systemische Risiken: Eigenschaften und Einordnung ...................  59 
5.2 Kipppunkte.....................................................................................  60 
5.3 Mit welchen systemischen Risiken zukünftig zu rechnen ist .........  61 
6 Exemplarische Resilienzanalysen: Gesundheits- und 
Mobilitätssystem ..........................................................................  67 
6.1 Fallstudie Gesundheit ....................................................................  67 
6.1.1 Problemstellung und Systembild ...................................................  67 
6.1.2 Systemisches Risiko Klimawandel ................................................  68 
6.1.3 Ansätze für Resilienz .....................................................................  76 
6.2 Fallstudie Verkehr ..........................................................................  83 
6.2.1 Problemstellung und Systembild ...................................................  83 
6.2.2 Systemisches Risiko Klimawandel ................................................  85 
6.2.3 Ansätze für Resilienz .....................................................................  88 
6.3 Fazit ...............................................................................................  93 
6.3.1 Handlungsfeld »Risiken und Schwachstellen identifizieren« ........  94 
6.3.2 Handlungsfeld »Vorausschauende Vorbereitung auf 
mögliche Schadensereignisse« .......................................................  95 
6.3.3 Handlungsfeld »Auffangen und Abmildern von bereits 
eingetretenen Schäden« .................................................................  96 
6.3.4 Handlungsfeld »Schaffung von anpassungsfähigen 
Strukturen«.....................................................................................  96 
7 Handlungsoptionen zur Stärkung der Resilienz von 
Gesellschaft, Wirtschaft und Politik ...........................................  99 
7.1 Handlungsoptionen zur Verbesserung der Krisenvorsorge ............  101 
7.1.1 Frühwarnsysteme um Vulnerabilitäts-, Stresstests und 
Resilienzanalysen zu systemischen Risiken erweitern ..................  101 
7.1.2 Wahrnehmung von Risikoszenarien im Sinne des All-
Gefahren-Ansatzes in der Politik verbessern .................................  102 
7.1.3 Frühwarnung durch Szenarien, Modellierung und KI 
unterstützen ....................................................................................  102 
7.1.4 Vorsorgende politische Gestaltungskonzepte umsetzen ................  103
 Seite 
7.1.5 Integrierte Risikobewertung zur Krisenvorsorge auf Bundes- 
und Landesebene durch Schnittstellen sicherstellen ......................  104 
7.1.6 Kooperative Formate und Konsultationsmechanismen zur 
Krisenvorhersage und -reaktion auf europäischer Ebene 
stärken ............................................................................................  104 
7.1.7 Entwicklung und Evaluation von Kriterien, um politische 
Maßnahmen zur Krisenvorsorge auf eine effektive 
Resilienzwirkung hin auszurichten ................................................  105 
7.1.8 Konzepte der Resilienz und Nachhaltigkeit 
zusammenführen, um zu einem transformativen 
Resilienzverständnis zu gelangen ..................................................  105 
7.2 Stärkung der Kapazitäten des Deutschen Bundestages zur 
Gestaltung einer transformativen Resilienzpolitik .........................  106 
7.2.1 Öffnung der strategischen Vorausschau der Exekutive zur 
Stärkung der Futures Literacy der Legislative ...............................  107 
7.2.2 Erweiterung der Aufgaben der parlamentarischen TA im 
Bereich Foresight: Resilienzradar und Resilienzcheck ..................  110 
7.2.3 Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Themenkreis 
Krisenvorsorge, Resilienz und gesellschaftlicher 
Zusammenhalt ................................................................................  111 
8 Literatur .......................................................................................  113 
8.1 In Auftrag gegebene Gutachten .....................................................  113 
8.2 Weitere Literatur ............................................................................  113 
9 Anhang ..........................................................................................  131 
9.1 Abbildungen...................................................................................  131 
9.2 Tabellen .........................................................................................  131 
9.3 Kästen ............................................................................................  131
Vorwort des Ausschusses 
In Deutschland gibt es zahlreiche Behörden und Institutionen auf
unterschiedlichen Ebenen, die mit dem frühzeitigen Erkennen von Krisen und der
Identifikation damit verbundener Vulnerabilitäten befasst sind. Auch haben es die
zuständigen politischen Gremien in den vergangenen Dekaden immer besser verstanden, 
mit konventionellen und punktuellen Gefahrenereignissen, wie etwa Unfällen, 
Starkregen oder Hochwasser, umzugehen. Zu konstatieren ist aber, dass
Erkenntnisse oft nicht ausreichend genutzt, vernetzt und in politische Prozesse integriert 
werden. Insbesondere eine nichtlineare und global wirkende systemische Krise 
wie die COVID-19-Pandemie hat vor Augen geführt, wie verletzlich komplexe 
Gesellschaften, Infrastrukturen und Wirtschaftssysteme sind, die global hoch
interdependent miteinander verflochten sind. Bei der Beleuchtung des deutschen 
Frühwarnsystems im Rahmen der COVID-19-Pandemie offenbarten sich auch 
bzw. vor allem Probleme im Bereich der Datenqualität, der zeitnahen
Datenverfügbarkeit und -nutzung, der Implementierung entwickelter digitaler Lösungen, 
aber auch eine insgesamt defizitäre Modellierung. Hierdurch wurde eine
datenbasierte politische Entscheidungsvorbereitung beeinträchtigt. 
Mit Blick auf mögliche zukünftige systemische Krisen gilt es, Fähigkeiten und 
Strukturen zu fördern, die es ermöglichen, sich auf plötzliche krisenhafte
Ereignisse, Entwicklungen und Kaskadeneffekte sowie mögliche Schockzustände
vorzubereiten, diese zu bewältigen und auf Basis zuvor gemachter Erfahrungen
betroffene Systeme anzupassen und zu verbessern. Entsprechend steigt das Interesse 
der Politik an strategischer Vorausschau und Frühwarnung im Kontext von
Resilienzzielen. Im politischen Kontext sollten Frühwarnsysteme die Akteure dabei 
unterstützen, auf Grundlage bestmöglicher Daten und Einschätzungen zu
entscheiden, welche unter den bekannten oder vermuteten Gefahren, Bedrohungen 
und Krisen diejenigen sind, denen die (politische) Aufmerksamkeit prioritär
gelten sollte. 
Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt »Krisenradar – Resilienz von
Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärken« im Auftrag des 
Deutschen Bundestages vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim
Deutschen Bundestag (TAB) durchgeführt. Zielsetzung war zu untersuchen, wie die 
Krisenvorhersage in Bezug auf den vorbeugenden Ansatz der Resilienz verbessert 
und im politischen Raum verankert werden kann. 
Der resultierende Bericht des TAB ordnet das Resilienzkonzept in die aktuellen 
wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Debatten ein und gibt
einen Überblick über grundsätzliche Handlungsfelder. Dargestellt und analysiert 
werden internationale und nationale Frühwarnsysteme und ihr Funktionieren, ihre 
Stärken und Schwächen insbesondere während COVID-19-Pandemie und welche 
Erkenntnisse sich daraus für die Früherkennung zukünftiger Pandemien und
potenzieller Krisen ableiten lassen. Ein systematischer Überblick über zukünftig
absehbare systemische Risiken wird ergänzt durch exemplarische Resilienzanalysen 
zweier kritischer Infrastrukturbereiche, des Gesundheitssystems sowie des
Verkehrssystems mit Fokus auf die Verkehrsträger Straße und Schiene, jeweils im 
Hinblick auf das systemische Risiko Klimawandel. Dabei werden Schwachstellen 
identifiziert und Ansätze zur Verbesserung der Resilienz abgeleitet. Auf Basis der 
facettenreichen Gesamtanalyse werden Handlungsoptionen abgeleitet, wie die 
Krisenvorhersage und -vorsorge in Deutschland zur Stärkung der Resilienz von 
Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden kann. Ein besonderer
Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wie die Themen Früherkennung und
Krisenvorsorge auf der Ebene der Parlamentsarbeit des Deutschen Bundestages stärker
verankert werden können.
Der Deutsche Bundestag erhält mit diesem TAB-Arbeitsbericht eine
umfangreiche und fundierte Informationsbasis für die parlamentarische Befassung mit
diesen wichtigen ressortübergreifenden Aufgabenstellungen einer vorausschauenden 
und nachhaltigen Politikgestaltung. 
Berlin, den 5. Juni 2024 
Kai Gehring  
Vorsitzender 
  
Dr. Holger Becker  
Berichterstatter 
Lars Rohwer  
Berichterstatter 
Laura Kraft  
Berichterstatterin 
Prof. Dr. Stephan Seiter 
Berichterstatter 
Prof. Dr.-Ing. habil.  
Michael Kaufmann  
Berichterstatter
Siegfried Behrendt 
Michaela Evers-Wölk 
Ingo Kollosche 
Christoph Revermann 
Arnold Sauter 
Matthias Sonk 
Dirk Thomas 
André Uhl 
Krisenradar – 
Resilienz von Gesellschaft, 
Politik und Wirtschaft durch 
Krisenvorhersage stärken 
Endbericht zum TA-Projekt 
TAB-Arbeitsbericht Nr. 209
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) berät das Parlament und seine
Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels. Das TAB wird seit 1990 vom Institut für
Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) betrieben. Hierbei 
kooperiert es seit September 2013 mit dem IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gGmbH 
sowie der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Zusammenfassung 
Systemische Risiken als Herausforderung für die Politik 
Phänomene wie Klimawandel, Kriege, Fluchtbewegungen, Finanzkrisen, Terrorismus und drohende
Ressourcenknappheit zeigen deutlich: In einer zunehmend sich vernetzenden Welt sind Gesellschaften mit einer steigenden 
Vielfalt von Herausforderungen sowie potenziellen Krisen konfrontiert. Zugleich steigt die Komplexität dieser 
Herausforderungen aufgrund der Vernetzung von Teilsystemen, beschleunigt durch globale Megatrends,
insbesondere Globalisierung, Digitalisierung und Urbanisierung. Gesellschaften sind somit heute multiplen Risiken 
ausgesetzt, die sich erheblich von Risiken der Vergangenheit unterscheiden, und zwar hinsichtlich ihrer
Schadenspotenziale, der zeitlichen Dimension, der örtlichen Ausdehnung, der Irreversibilität potenzieller Schäden, des
sozialen Konfliktpotenzials sowie in ihren wechselseitigen Abhängigkeiten. 
Mit konventionellen und punktuellen Gefahrenereignissen wie Unfälle, Starkregen oder Hochwasser haben 
Behörden und Politik in den vergangenen Dekaden immer besser gelernt umzugehen. Anders verhält es sich bei 
vernetzten, nicht linearen und global wirkenden systemischen Krisen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie 
eine solche Krise kritische Infrastrukturen bedrohen und massive Folgen und Verwerfungen für Gesellschaft und 
Wirtschaft zur Folge haben kann. Zudem hat die Pandemie vor Augen geführt, wie verletzlich komplexe
Gesellschaften und Wirtschaftssysteme sind, die global hoch interdependent miteinander verflochten sind. Weitere
Krisen dieses Ausmaßes sind auch in Zukunft nicht ausgeschlossen. 
Mit Blick auf mögliche zukünftige systemische Krisen ist die Politik gefordert, Fähigkeiten und Strukturen 
zu fördern, die es ermöglichen, sich auf plötzliche krisenhafte Ereignisse, Entwicklungen und Schocks
vorzubereiten, diese zu bewältigen und auf Basis zuvor gemachter Erfahrungen betroffene Systeme anzupassen und zu 
verbessern. Da Art und Ausmaß künftiger Krisen nicht vollumfänglich antizipiert werden können, müssen von 
der Politik mögliche Krisenanfälligkeiten besser vorausschauend berücksichtigt werden, um Handlungsfähigkeit 
in unterschiedlichen Krisenszenarien zu gewährleisten. Entsprechend steigt das Interesse der Politik an
strategischer Vorausschau und Frühwarnung im Kontext von Resilienz- und Nachhaltigkeitszielen. Während die
strategische Vorausschau oftmals komplexe Zukunftsbilder generiert, dienen Früherkennungssysteme dem möglichst 
präzisen Erkennen künftiger Entwicklungen und der Bewertung damit verbundener Handlungsnotwendigkeiten. 
Frühwarnsysteme konzentrieren sich zudem auf das frühzeitige Warnen vor Gefahren, Bedrohungen und Krisen. 
Es stellen sich jedoch die Fragen, welche Defizite bei der Früherkennung systemischer Risiken bestehen und 
welche Handlungsoptionen dazu beitragen können, um die Krisenvorhersage zur Stärkung der Resilienz von
Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern. 
Zur Beantwortung dieser Fragen und vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen für die Politik 
wurde im Auftrag des Deutschen Bundestages das Projekt »Krisenradar – Resilienz von Gesellschaft, Politik und 
Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärken« vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen
Bundestag (TAB) durchgeführt. Zielsetzung dieses TA-Projekts ist es zu untersuchen, wie die Krisenvorhersage in Bezug 
auf den vorbeugenden Ansatz der Resilienz verbessert und im politischen Raum verankert werden kann. 
Resilienz als Leitkonzept der Politik 
Grundsätzlich kann die Resilienz eines Systems als Fähigkeit verstanden werden, mit Störereignissen umzugehen, 
ohne dass dieses System seine wesentlichen Funktionen verliert. Allerdings ist die Verwendungsvielfalt des
Resilienzbegriffs und damit korrespondierender Begriffe enorm. Während das statische Leitbild Resilienz als
Fähigkeit versteht, nach Störungen in den Ausgangszustand zurückzufinden, betont das dynamische Leitbild die
Fähigkeit, langfristig zu überleben und zu prosperieren. Das Ziel im Sinne eines dynamischen Leitbildes ist also nicht, 
zu dem ursprünglichen Zustand vor einem Schockereignis zurückzukehren, sondern vielmehr eine Anpassung 
unter sich verändernden Umfeldbedingungen. Krisen müssen demnach nicht zwangsläufig zu desolaten
Entwicklungen führen, sondern können auch Entwicklungschancen bieten und den Aufbruch in eine neue Normalität
ermöglichen. Resilienz umfasst nach diesem Verständnis unterschiedliche strukturelle und zeitliche Dimensionen, 
welche auch als Absorption bzw. Adoption, Adaption und Transformation bezeichnet werden:
› Absorption bzw. Adoption (Widerstandsfähigkeit) bezeichnet das Auffangen oder Abmildern von bereits
eingetretenen Schäden, wie etwa Einnahmeverluste oder Zerstörungen im Falle von Naturkatastrophen. Ein 
Beispiel für entsprechende politische Maßnahmen in der Coronakrise sind die EU-Hilfsprogramme für
Unternehmen. 
› Adaption (Anpassungsfähigkeit) beschreibt eine vorausschauende Vorbereitung auf mögliche
Schadensereignisse und Stressfaktoren. Typische Maßnahmen sind etwa Versicherungslösungen oder angemessene 
Bauweisen in Erdbebengebieten. 
› Transformation (Entwicklungsfähigkeit) meint die Kapazität, das disruptive Moment von Krisen als
Katalysator für die Schaffung von neuen und nachhaltigeren Strukturen zu nutzen, wo vorhandene Strukturen nicht 
mehr tragfähig sind. 
Zunehmend wurde das Konzept der Resilienz in den letzten Jahrzehnten auch als politisches Ziel auf
internationaler und nationaler Ebene aufgegriffen, verbunden mit der Aufgabe, die Resilienz von Gesellschaften gegenüber 
Katastrophen zu stärken. Ein Leitdokument ist das »Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015–2030«, 
welches 2015 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Die Europäische Union (EU) nennt
Resilienz als wesentliches Ziel in nahezu allen aktuellen Strategiedokumenten und Reformvorschlägen für einzelne
Sektoren. Auch in Deutschland wird Resilienz in der Resilienzstrategie der Bundesregierung als zentrales Konzept für 
eine risikoinformierte, klimaangepasste und nachhaltige Entwicklung betrachtet. Der »Deutsche Aufbau- und 
Resilienzplan« (DARP) beinhaltet Maßnahmen und Investitionspläne in Klimaschutz, Energiewende und neue 
digitale Technologien, um gestärkt aus der Coronakrise hervorzugehen. Weitere Maßnahmen zielen auf die
Förderung der sozialen Teilhabe und Partizipation am Arbeitsmarkt und des öffentlichen Gesundheitswesens. 
Um das abstrakte Konzept der Resilienz für eine vorausschauende Resilienzpolitik handhabbar zu machen, 
ist die Einordnung in konkrete Handlungsfelder hilfreich. Eine solche Einordnung stellt etwa der Resilienzzyklus 
von Edwards (2009) mit den fünf Phasen dar: »prepare« (Gefahren beachten), »prevent« (Gefahren abwehren), 
»protect« (Störungen abfangen), »respond« (reagieren), und »recover« (adaptieren, anpassen, lernen). Bei dem 
von acatech et al. (2017) angepassten Modell können aus einer Akteursperspektive der für eine vorausschauende 
Resilienzpolitik relevanten Einrichtungen (Bundestag, Bundesregierung, Ressorts, nachgeordnete Behörden, 
Bundesländer etc.) vier Handlungsfelder für die Förderung von Resilienz abgeleitet werden: ersten Risiken und 
Schwachstellen identifizieren, zweitens vorausschauende Vorbereitung auf mögliche Schadensereignisse, drittens 
Auffangen oder Abmildern von eingetretenen Schäden sowie viertens Schaffung von lernenden und adaptiven 
Systemen und Strukturen. Diese Handlungsfelder verhalten sich komplementär zueinander – auch im Sinne einer 
zeitlichen Abfolge – und müssen gemeinsam und integrativ betrachtet werden. 
Risiken und Schwachstellen identifizieren 
Zum Monitoring potenzieller systemischer Risiken gehört es, Bedrohungsszenarien zu identifizieren und ihre
potenziellen Auswirkungen auf das System zu untersuchen (szenariobasierte Impactanalyse). Zudem müssen 
Schwachstellen im System offengelegt werden (Vulnerabilitätsanalyse, Stressszenarien). Dafür ist es unerlässlich, 
Metriken und Indikatoren zur Bewertung von Verwundbarkeit und Resilienz zu entwickeln, um systematisch nach 
Schwachstellen zu suchen, Nutzen von Investitionen zu bewerten oder festzustellen, inwieweit bestimmte
Maßnahmen den Grad der Resilienz eines Systems beeinflussen. 
Vorausschauende Vorbereitung auf mögliche Schadensereignisse 
Bei diesem Handlungsfeld geht es darum, Stressoren abzubauen bzw. ihre Wirkung zu begrenzen. Präventive 
Maßnahmen, wie etwa Klimapolitik, zielen darauf ab, Ursachen zu bekämpfen und dadurch Gefahren zu
verhindern, bevor diese überhaupt erst entstehen. Eine Option besteht beispielsweise im Ausbau der
Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegen Störereignisse, etwa durch das Abbauen struktureller Verwundbarkeiten über 
eine größere Diversifizierung (z. B. von Lieferketten), die Schaffung von Redundanzen (z. B. Lagerhaltung,
Backuplösungen) und eine Förderung von dezentralen System- und Steuerungsarchitekturen (z. B. dezentrale
Energiewandler und -speicher, die bei großflächigen Ausfällen einen Inselbetrieb sicherstellen). Eine wichtige Rolle
bei der Reduzierung der Verwundbarkeit des Gesamtsystems spielt auch die Funktionsfähigkeit einzelner
Teilsysteme. Je ausfallsicherer bzw. anpassungsfähiger diese sind, desto geringer ist die Chance, dass über einen 
Dominoeffekt das Gesamtsystem beschädigt wird. 
Auffangen oder Abmildern von bereits eingetretenen Schäden 
Bei diesem Handlungsfeld steht die Abmilderung negativer Konsequenzen im Krisenfall im Fokus. Durch das 
frühzeitige Treffen von Notfallvorkehrungen können die Anpassungsfähigkeiten von Gesellschaften verbessert 
und die Auswirkungen einer unerwarteten Krise verringert werden. Geeignete Krisenvorbereitungspläne enthalten 
Sensibilisierungs- und Übungsmaßnahmen mit beteiligten Akteuren und zeigen klar auf, welche
Handlungsoptionen zur Verfügung stehen. Diese Programme können schließlich bewirken, dass eine Gesellschaft die mit Krisen 
verbundenen Herausforderungen besser bewältigt und negative Auswirkungen in zivilgesellschaftlicher
Kooperation vermieden oder abgemildert werden können. 
Schaffung von adaptiven Systemen und Strukturen 
Eine zentrale Aufgabe der Politik besteht darin, die institutionelle Anpassungs- und Lernfähigkeit von Systemen 
zu erhöhen und dabei nachhaltigere Strukturen zu schaffen. Das erfordert sowohl eine kooperative
Auseinandersetzung mit komplexen Problemen als auch eine hohe Fähigkeit zu Selbstreflexion, institutionellem Lernen,
Kooperationsbereitschaft und Wandel. Die Schaffung von diesbezüglichen Kapazitäten und Instrumenten in
relevanten Institutionen (Bundestag, Bundesregierung, Ressorts und Behörden) ist daher eine Grundlage für eine
resilienzorientierte Politik. 
Frühwarnsysteme und Lehren aus der COVID-19-Pandemie 
Frühwarnsysteme dienen dem frühzeitigen Erkennen von Gefahren, Bedrohungen und Krisen sowie der Warnung 
davor. Im politischen Kontext sollen sie die politischen Akteure bzw. die Verwaltung dabei unterstützen, auf 
Grundlage bestmöglicher Daten, Informationen und Einschätzungen im Falle einer nahenden Bedrohung adäquate 
Entscheidungen zu treffen. In Deutschland ist die Vorsorge für Gefährdungen und damit auch der Einsatz von 
Frühwarnsystemen föderal organisiert und ausdifferenziert. Die Länder sind für den Katastrophenschutz
zuständig, auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Fachbehörde 
des Bundesinnministeriums (BMI) die zentrale Stelle für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Es betreibt u. a. 
das gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) und das »Deutsche
Notfallvorsorge-Informationssystem« (deNIS) und führt fortlaufend Gefährdungsanalysen des Bundes durch. 
Grundsätzlich können Frühwarnsysteme unterschieden werden in indikatorenbasierte und ereignisbasierte 
Systeme. Während indikatorenbasierte Frühwarnsysteme sich an zuvor definierten, operativen Kennzahlen
orientieren, die auf strukturierten Daten basieren, versuchen ereignisbasierte Frühwarnsysteme aus unstrukturierten 
Daten Ereignisse zu identifizieren, die ein akutes Risiko für Individuen oder Gesellschaften darstellen können. 
Beispiele für die Anwendung beider Ansätze finden sich etwa im Bereich gesundheitsspezifischer
Frühwarnsysteme. Neben diesen beiden Arten von Frühwarnsystemen kommen zum Teil auch integrativ miteinander
verbundene Systeme zum Einsatz, die mittels unterschiedlicher Ziele, Verfahren und Technologien frühzeitig potenzielle 
Gefahren, Bedrohungen und Risiken identifizieren sollen. 
Die Begriffe der passiven und aktiven Frühwarnsysteme entsprechen weitgehend diesen beiden Ansätzen. 
Während passive bzw. indikatorenbasierte Systeme vor allem Daten berücksichtigen, die bereits dokumentiert 
werden (wie etwa das Melden von meldepflichtigen Krankheiten und Erregern), suchen ereignisbasierte Systeme 
aktiv und gezielt nach relevanten Informationen, wie etwa dem Auftauchen von weiteren Fälle nach
Bekanntwerden eines Krankheitsausbruches. Ein indikatorenbasierter Ansatz eignet sich neben dem Erkennen von
Krankheitsausbrüchen beispielsweise besonders, um Trends bei den Infektionsverläufen nachzuvollziehen. Ein
ereignisbasierter Ansatz bietet dagegen den Vorteil einer hohen Geschwindigkeit bei der Bereitstellung von aktuellen 
Informationen, sofern diese ausreichend verifiziert wurden. Im Idealfall nutzen gesundheitsspezifische
Frühwarnsysteme eine Kombination aus beiden Ansätzen, um ein ganzheitliches Bild der Lage zu zeichnen.
Bewertung des deutschen Frühwarnsystems im Rahmen der COVID-19-Pandemie 
Bei der Bewertung des deutschen Frühwarnsystems im Rahmen der COVID-19-Pandemie offenbarten sich vor 
allem Probleme im Bereich der Datenqualität, der zeitnahen Datenverfügbarkeit und -nutzung, der
Implementierung entwickelter digitaler Lösungen, aber auch eine insgesamt defizitäre Modellierung. Hierdurch wurde eine 
datenbasierte politische Entscheidungsvorbereitung beeinträchtigt. Die im Rahmen des Meldesystems
verwendeten deskriptiven Indikatoren waren mit Messfehlern und Zeitverzügen behaftet, da die gemeldeten
Infektionszahlen nicht mit der tatsächlichen Anzahl von Infektionen gleichgesetzt werden konnten. Die schwankende
Testintensität hat die Inzidenzwerte maßgeblich geprägt, während die Dunkelziffer in den Zahlen nicht berücksichtigt 
wurde. Ein statistisches Instrumentarium auf nationaler Ebene könnte helfen, diese Mängel zu beheben. Zudem 
könnte die Erweiterung der Frühwarnung auf abwasserbasierte Systeme helfen, um sowohl bekannte als auch 
neue Virusvarianten unabhängig von der Durchführung von Humantests frühzeitig zu identifizieren. Bislang sind 
Abwasserüberwachungssysteme in der Pandemiefrühwarnung in Deutschland nicht etabliert, werden aber
zunehmend erprobt. Bei der Bewertung des Frühwarnsystems in Deutschland muss zudem berücksichtigt werden, dass 
die während der COVID-19-Pandemie im Meldesystem verankerten Indikatoren keine ziel- und
maßnahmenorientierten Indikatoren berücksichtigt haben. Indikatoren zur Beschreibung von Aktivitäten und Instrumenten, die 
benötigt werden, um politisch gewünschte Ziele zu erreichen, wurden während der Pandemie damit nicht
gemessen. 
Angesichts enormer und heterogener Datenmengen sind traditionelle statistische Methoden und
Indikatorensysteme zur Frühwarnung in Zeiten einer Pandemie nicht ausreichend, um sowohl wiederkehrende als auch
unerwartete Strukturen zu erkennen. Zur Einschätzung des Infektionsgeschehens sowie der Gesundheitsversorgung 
der Bevölkerung sind prognostische Modellierungen sinnvoll. Beispielsweise könnten dynamische Schätzungen 
von intensivmedizinisch zu betreuenden Patient/innen helfen, etwaige Kapazitätsengpässe frühzeitig zu erkennen 
und entsprechende datenbasierte Änderungen in der Versorgungssteuerung zu berücksichtigen. Trotzdem werden 
präventiv bzw. auf die Vorausschau ausgerichtete Systeme und Strategien (Predictive Analytics) bislang nur
begrenzt umgesetzt. Im Meldesystem für Infektionskrankheiten sind prognostische Abschätzungen bislang nicht 
verankert. Die im Rahmen des Meldesystems verwendeten Indikatoren waren für die politische Steuerung damit 
insgesamt nur bedingt geeignet – hier besteht Optimierungsbedarf. 
Eine weitere Schwäche des Meldesystems bezieht sich auf den Faktor Zeit. Die Weitergabe der Meldung 
von einer zur nächsthöheren Ebene, also von den meldepflichtigen Einrichtungen über lokale Gesundheitsämter, 
Landesämter bis hin zum Robert Koch-Institut (RKI), kann jeweils bis zu 24 Stunden dauern. Bis also ein
Verdachtsfall tatsächlich zum offiziellen, den Frühwarnprozess in Gang setzenden Ernstfall wird, können insgesamt 
bis zu 72 Stunden vergehen. Dieser Umstand in Verbindung mit einer oft defizitären Personalausstattung der 
beteiligten Organisationen hat auch dazu geführt, dass manche Akteure der Meldekette als erstes aus den
publizistischen Medien von dem neuartigen Coronavirus erfahren haben und nicht von offizieller Stelle. Das
Zeitproblem wurde dadurch verstärkt, dass insbesondere zu Beginn der COVID-19-Pandemie eine noch lückenhafte
Digitalisierung der Meldewege bestand. 
Auch der passive Charakter des deutschen Meldesystems birgt Schwächen. Bevor der gesetzlich geregelte 
Übergang von der Früherkennung zur Frühwarnung durch das RKI erfolgt, muss sich das RKI darauf verlassen, 
dass entsprechende Fälle von Krankheitserregern durch die meldepflichtigen Einrichtungen, wie Arztpraxen, 
Krankenhäuser und Labore, gemeldet werden. Das kann insbesondere dann ein Problem sein, wenn es sich um 
neu auftretende Viren handelt, die noch nicht als meldepflichtig eingestuft werden. Im Fall neu auftretender 
Krankheitserreger müssen erst einmal Nachweise entwickelt werden, der Umgang mit den Nachweisen muss
erlernt werden und es müssen genügend Tests in den meldepflichtigen Einrichtungen vorhanden sein. Erst wenn die 
Meldung dieser Einrichtungen über die lokalen und regionalen Gesundheitsbehörden an das RKI gelangt und 
dieses einen entsprechenden Warnhinweis ausgibt, ändert sich der Status von Früherkennung zur Frühwarnung 
und das Meldesystem geht von der Passivität in die aktive Nachverfolgung über. 
Um eine effektive politische Frühwarnung in Deutschland zu gewährleisten, sollten auch internationale, 
nichtstaatliche und ereignisbasierte Frühwarnsysteme, wie das auf Big-Data-Analysen basierende »Program for 
Monitoring Emerging Diseases-mail« (ProMED-mail) oder »BioCaster«, »HealthMap« und »Medical
Information System« (MedISys), verstärkt in die staatliche Frühwarnung integriert werden. Diese Systeme nutzen primär 
frei zugängliche Nachrichtenartikel und Berichte als Informationsquellen und suchen aktiv nach Hinweisen.
Obwohl sie bereits vom European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC/Europäischen Zentrum für die
Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) und der World Health Organization (WHO/
Weltgesundeitsorganisation) verwendet werden, könnten sie stärker in die staatliche Frühwarnung einbezogen werden. 
Ergebnisse exemplarischer Resilienzanalysen und Handlungsfelder 
Im Rahmen des Projekts wurden exemplarisch zwei Resilienzanalysen durchgeführt. Zum einen wurde das
Gesundheitssystem untersucht, zum anderen ging es um die Analyse der Resilienz des Verkehrssystems mit dem 
Fokus auf die beiden Verkehrsträger Straße und Schiene. Beide Systeme gehören zu den kritischen
Infrastrukturen, die eine zentrale Funktion für das staatliche Gemeinwesen haben und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung 
Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen zu
erwarten wären. Im Fokus beider Fallbeispiele steht der Klimawandel als Beispiel für systemische Risiken, die 
wegen ihrer globalen und vernetzten Wechselwirkungen zu multiplen kaskadenartigen Folgen führen sowie
wirtschaftliche und soziale Krisen hervorrufen. 
Die Resilienzanalysen zu klimabedingten Risiken für das Gesundheits- bzw. Verkehrssystem zeigen, dass 
Deutschland trotz zahlreicher Risikoanalysen, Strategien, Maßnahmen und Vorkehrungen nur begrenzt auf die 
Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet ist. Die Auswirkungen des Klimawandels, wie
Extremwettereignisse, Hitze, Dürren, Migration und die Zerstörung von Lebensräumen, sind bereits heute deutlich erkennbar. 
Die vorhandenen Probleme resultieren zum Teil aus mangelnder Koordination und Vernetzung, unzureichendem 
Wissen über die Zusammenhänge und Auswirkungen sowie der ungenügenden Anwendung vorausschauender 
Risikoanalysen, die potenzielle Gefährdungslagen in ihrem Gesamtzusammenhang betrachten. Dies führt zu der 
Schlussfolgerung, dass die Widerstandsfähigkeit, die Anpassungsfähigkeit und die Krisenresilienz des
Gesundheits- und Verkehrssystems noch erheblich gestärkt werden müssen. Im Rahmen der Fallanalysen erfolgte eine 
Orientierung an den aus der Resilienzforschung abgeleiteten vier Handlungsfeldern. Für jedes dieser
Handlungsfelder wurden unterschiedliche Maßnahmen identifiziert, um die Resilienz des Gesundheitssystems und des
Verkehrssystems gegenüber dem systemischen Risiko des Klimawandels zu stärken. 
Handlungsfeld »Risiken und Schwachstellen identifizieren« 
Zu den Präventivmaßnahmen, die aus dem ersten Handlungsfeld für das Gesundheitssystem abgeleitet werden 
können, zählen die Integration von Frühwarnsystemen in den Alltag von Gesundheitseinrichtungen und der
Bevölkerung, wofür der Aufbau von Ressourcen und Fähigkeiten für einen sachkundigen Umgang mit
Frühwarnungen zentrale Voraussetzung ist. Zudem sollte eine verbindliche Entwicklung und Berücksichtigung von
Hitzeszenarien in die vorausschauende Gesundheitspolitik erfolgen, basierend auf sozialraum- und quartiersbezogenen 
Daten. Auch sollten Desiderate im Bereich der interdisziplinären Klimamedizin identifiziert und durch das
Lancieren entsprechender Forschungsprojekte abgebaut werden, um ein besseres Verständnis der Zusammenhänge 
zu erlangen und geeignete Versorgungsansätze zu entwickeln. 
Für das Verkehrssystem wird vorgeschlagen, vermehrt Risiken und deren Auswirkungen zu untersuchen und 
zu bewerten (Risikoanalysen) sowie Schwachstellen zu identifizieren (Vulnerabilitätsanalyen), inklusive der
Erstellung von Risikokarten und einer Bewertung bereits existierender Schutzkonzepte. In diesem Zusammenhang 
könnte das BMDV-Expertennetzwerk eine zentrale Rolle spielen, indem es die gemeinsame
Methodenentwicklung und den Wissenstransfer von Behörden und Ressortforschungseinrichtungen bündelt und in die
gesellschaftliche Praxis integriert. Zudem sollte eine Kombination von Frühwarnsystemen und Foresightprozessen angestrebt 
werden, um die Bewältigung unvorhersehbarer Ereignisse und Konstellationen im Verkehrssystem mitzudenken. 
Wichtig sind auch eine Evaluation der Wirksamkeit bereits durchgeführter Anpassungsmaßnahmen im
Verkehrssystem und eine koordinierte Abstimmung von Bundesbehörden und Institutionen der Bundesländer. Im Rahmen 
der Forschung ist die Weiterentwicklung bestehender Klimawirkungsmodelle sowie verkehrsträgerspezifischer 
und verkehrsträgerübergreifender Analysen zu kurz- und langfristigen Verlagerungspotenzialen eines
Verkehrsträgers notwendig. Dadurch können die Forschungsergebnisse auch zukünftig in die ressortübergreifende
Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse des Bundes einfließen und von den Landesbehörden genutzt werden.
Forschungsbedarf besteht zudem auch im Bereich der Gefahrenabwehr und dem Schutz kritischer Infrastrukturen im 
Verkehrssektor sowie bei der Vorhersage von Extremereignissen und der Analyse von Wechselwirkungen
zwischen den Sektoren.
Handlungsfeld »Vorausschauende Vorbereitung auf mögliche Schadensereignisse« 
In diesem Handlungsfeld umfassen die empfohlenen Maßnahmen für das Gesundheitssystem die Entwicklung 
einer nationalen Strategie zur Überwachung der Hitzeaktionspläne, eine bessere Sensibilisierung des Gesundheits- 
und Pflegepersonals für Informationen bezüglich Hitze und eine Integration von Aspekten hitzebedingter
Gesundheitsprobleme in die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitssystem. Auch die Sicherheit am Arbeitsplatz 
in Gesundheitseinrichtungen muss gewährleistet sein, einschließlich Schulungen über die Auswirkungen von 
Hitze auf den menschlichen Körper. Zur Stärkung der Resilienz des Verkehrssystems werden unterschiedliche 
Klimaanpassungsmaßnahmen vorgeschlagen, zu denen informationsbasierte Ansätze, wie etwa die Bereitstellung 
eines allgemein zugänglichen Datenangebots, gehören, bauliche Anpassungsmaßnahmen zur Minderung bereits 
eingetretener Klimafolgen, etwa durch den Einsatz innovativer Asphaltarten, sowie operative
Anpassungsmaßnahmen für die Verkehrsinfrastruktur zur Bewältigung räumlicher und zeitlicher Verlagerungen bei
Störereignissen. 
Handlungsfeld »Auffangen und Abmildern von bereits eingetretenen Schäden« 
Im dritten Handlungsfeld wird für das Gesundheitssystem die Überprüfung und Umsetzung baulicher
Maßnahmen in den Gesundheitseinrichtungen vorgeschlagen. Ziel ist die Schaffung einer krisenfesten Infrastruktur im 
Gesundheitswesen in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels. Bezüglich des Verkehrssystems geht es vor
allem um eine Stärkung und bessere Koordination der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, damit eine 
effektives Krisen- und Ressourcenmanagement gewährleisten werden kann. Ableitungen aus bundesweiten
Risikoanalysen sollten zudem konsequent im Rahmen des Krisenmanagements berücksichtigt und umgesetzt werden. 
Die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur könnte verbessert werden. 
Handlungsfeld »Schaffung von anpassungsfähigen Strukturen« 
Im vierten Handlungsfeld kommt es für das Gesundheitssystem u. a. darauf an, die Koordination zwischen
unterschiedlichen politischen Ebenen zu stärken und Gesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. 
Auf politischer Ebene bieten Ansätze wie Health in all Policies und Planetary Health einen geeigneten Rahmen 
für ökologische, gesundheitsbezogene und sozialpolitische Zielsetzungen. Investitionen der Versorgungswerke 
sollten im Einklang mit den ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) getätigt werden. Zudem sollten
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung eine höhere Priorität eingeräumt werden. Dazu gehört auch, 
dass Städte sich auf steigende Durchschnittstemperaturen einstellen und maßgeschneiderte Aktionspläne erstellt 
werden, die auf die jeweiligen Gegebenheiten abgestimmt sind. Im Bereich des Verkehrssystems ist es notwendig, 
konkrete Vorgaben für die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen festzulegen und neue Planungsgrundsätze zu 
definieren, etwa durch die Berücksichtigung im Bundesverkehrswegeplan 2030. Darüber hinaus sollte das
Planungs- und Genehmigungsrecht beschleunigt, die Zusammenarbeit über Institutionsgrenzen hinweg durch die 
Einführung einheitlicher Datenformate verbessert und eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund 
und Ländern ermöglicht werden. 
Mögliche Zielkonflikte 
Die genannten Ansätze bieten grundsätzlich Möglichkeiten zur Steigerung der Resilienz der beiden untersuchten 
Systeme gegenüber dem Klimawandel als einem systemischen Risiko. Bei ihrer Umsetzung können jedoch
Konflikte mit anderen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen auftreten. Es zeigen sich
Inkompatibilitäten zwischen den Konzepten zur Förderung der Resilienz und den Ansätzen, die auf Effizienzsteigerung 
und Kostenreduktion abzielen. So geht etwa die Stärkung der Redundanz und Robustheit häufig mit zusätzlichen 
finanziellen Aufwendungen einher. Zwar können die kurzfristigen Kosten möglicherweise langfristig durch die 
gesteigerte Resilienz ausgeglichen werden, jedoch ist dies im Einzelfall stets genau zu prüfen. Der Umgang mit 
systemischen Risiken erfordert oft rasche und politisch koordinierte Entscheidungen, um flexibel auf
unvorhergesehene Ereignisse und neue Anforderungen reagieren oder proaktiv Veränderungen angehen zu können. Dies 
kann mit den demokratischen und föderalen Strukturen sowie den damit verbundenen Anforderungen an
Mitsprache und Beteiligung im Konflikt stehen. Dennoch ist es im Sinne demokratischer Legitimität von entscheidender
Bedeutung, die Akzeptanz der Bürger/innen für die teilweise umfassenden Veränderungen im Rahmen von
Transformations- und Resilienzpolitiken im Auge zu behalten. 
Ein angemessener Umgang mit solchen Spannungsfeldern, Widersprüchen und Ambiguitäten gewinnt
zunehmend an Bedeutung und stellt eine Schlüsselkompetenz für die Gestaltung einer transformativen Resilienz 
dar. Auftretende Zielkonflikte frühzeitig zu identifizieren und stets im Blick zu behalten, insbesondere dann, wenn 
sie mit konkurrierenden politischen Zielen abgewogen werden müssen, ist daher von zentraler Bedeutung. Hier 
bedarf es einer evidenzbasierten Operationalisierung der Auswirkungen von Rezilienzmaßnahmen und den damit 
verbundenen möglichen Zielkonflikten für politische Bewertungs- und Entscheidungsprozesse. 
Handlungsoptionen zur Verbesserung der Krisenvorsorge 
In Deutschland sind zahlreiche Institutionen, Behörden und Gremien auf unterschiedlichen Ebenen mit dem
frühzeitigen Erkennen von Krisen und der Identifikation damit verbundener Vulnerabilitäten befasst.
Zusammengenommen erfüllt dieses Mehrebenensystem die Funktion eines Krisenradars, bei dem auf der ersten Ebene die 
Legislative mit dem Bundestag, den Länderparlamenten und dem Bundesrat verortet ist, wobei je nach Sachgebiet 
verschiedene Ausschüsse zuständig sind. Die zweite Ebene umfasst das Bundeskanzleramt und die Ressorts, die 
jeweils für die Gefährdungen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind. Auf der dritten Ebene greifen 
sie auf nachgeordnete Bundesbehörden und Institutionen zurück. Auf dieser Ebene kommt eine Vielzahl von 
Frühwarnsystemen und Instrumenten zum Einsatz, die systemische Risiken beobachten, analysieren und bewerten 
sowie staatliche Akteure bei der Krisenvorhersage unterstützen. 
Obwohl es also zahlreiche Institutionen auf unterschiedlichen Ebenen gibt, die Instrumente zur
Krisenvorhersage anwenden, werden die gewonnenen Erkenntnisse oft nicht ausreichend genutzt, vernetzt und in politische 
Prozesse integriert. Ein häufiges Problem bei Risikoanalysen ist der Mangel an Weitsicht. Krisen und Risiken 
werden oft isoliert betrachtet und als temporäre Ausnahmesituation behandelt, die akut und zeitlich begrenzt
bewältigt werden müssen. Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass aus einer Fülle von Daten und
Einzelinformationen nicht zwangsläufig verwertbares Orientierungswissen abgeleitet werden kann, um die
Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß möglicher systemischer Krisen für politische Entscheidungsträger einschätzbar zu
machen. Hinzu kommt, dass die Globalisierung und ihre vielfältigen Verflechtungen die Vorhersage zukünftiger 
Krisen, einschließlich ihrer Verläufe, Eintrittswahrscheinlichkeiten, Wechselwirkungen, Kaskadeneffekte und 
Auswirkungen immer schwieriger gestalten. Dies wurde eindrücklich durch den Verlauf und die Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie demonstriert. 
Die Hauptaufgabe zur Verbesserung der Krisenvorhersage systemischer Risiken besteht in der Schaffung 
geeigneter Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Ebenen, um Analysen und Bewertungen über
Zuständigkeiten von Ressorts, Fachbereichen und administrative Grenzen hinweg zu erleichtern. Bei der Formulierung 
von Handlungsoptionen geht es daher vor allem um die Integration, Vernetzung, Koordination und Kooperation 
der verschiedenen politischen Ebenen, Ressorts und der damit verbundenen Institutionen, Behörden,
Frühwarnsysteme und Instrumente. 
Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der Anwendung von Frühwarnsystemen, insbesondere während 
der COVID-19-Pandemie, und der Analyseergebnisse der Fallbeispiele im Gesundheits- und Verkehrsbereich, 
lassen sich folgende politisch relevante Handlungsoptionen ableiten: 
› Frühwarnsysteme um Vulnerabilitätsanalysen, Stresstests und Resilienzanalysen zu systemischen Risiken 
erweitern 
› Wahrnehmung von Risikoanalysen im Sinne des All-Gefahren-Ansatzes in der Politik verbessern 
› Frühwarnung durch Szenarien, Modellierung und KI unterstützen 
› Vorsorgende politische Gestaltungskonzepte umsetzen 
› Integrierte Risikobewertung zur Krisenvorsorge auf Bundes- und Landesebene durch Schnittstellen
sicherstellen 
› Kooperative Formate und Konsultationsmechanismen zur Krisenvorhersage und -reaktion auf europäischer 
Ebene stärken
› Entwicklung und Evaluation von Kriterien, um politische Maßnahmen zur Krisenvorsorge auf eine effektive 
Resilienzwirkung hin auszurichten 
› Konzepte der Resilienz und Nachhaltigkeit zusammenführen, um zu einem transformativen
Resilienzverständnis zu gelangen 
Frühwarnsysteme um Vulnerabilitäts-, Stresstests und Resilienzanalysen zu systemischen Risiken 
erweitern 
Im Falle systemischer Risiken reicht die bloße Früherkennung von Bedrohungsereignissen und die Vorbereitung 
auf den Katastrophenfall nicht aus. Vielmehr müssen klassische Frühwarnsysteme um Vulnerabilitätsanalysen, 
Stresstests und Resilienzanalysen kritischer gesellschaftlicher Systeme erweitert werden. Diese Analyseansätze 
legen den Fokus auf potenzielle Gefährdungsszenarien, die Exposition des Systems und seine Sensitivität
gegenüber den Szenarien. Anschließend wird die Anpassungskapazität des Systems betrachtet. Außerdem müssen
direkte und indirekte Kaskadeneffekte identifiziert, Kopplungsmechanismen analysiert und Vulnerabilitäten
sektorübergreifend bewertet werden. Diese Analysen können den politischen Entscheidungsträgern einen erweiterten 
Vorsorgehorizont bieten, indem sie Hinweise auf mögliche Bedrohungen liefern und bei der Identifizierung von 
Handlungsbedarfen und -spielräumen für vorsorgende politische Gestaltungskonzepte helfen. Ziel ist es,
strukturelle Schwachstellen zu erkennen und abzubauen. Dazu gehören beispielsweise Lieferabhängigkeiten, die
Kritikalität von Technologierohstoffen, die Abhängigkeit bei der Energieversorgung, der drohende Verlust von
Biodiversität sowie die Anfälligkeit gegenüber Cyberangriffen. 
Wahrnehmung von Risikoszenarien im Sinne des All-Gefahren-Ansatzes in der Politik verbessern 
Systemische Risiken erhalten trotz ihres erheblichen Potenzials für weitreichende Auswirkungen in ihrer
Vernetzung oft nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie katastrophale Ereignisse und werden tendenziell unterschätzt. 
Zudem konzentriert sich die Diskussion über systemische Risiken oft auf einige wenige Bereiche wie neue
Pandemien, Cyber-Attacken, Stromausfall und Energieversorgungssicherheit. Für die zukünftige Politikgestaltung 
sind ressort- und politikfeldübergreifende Ansätze erforderlich, die im Sinne eines All-Gefahren-Ansatzes die 
Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Politikbereichen und Sektoren in den Mittelpunkt stellen. Wie
beispielsweise in der Fallstudie zum Gesundheitssystem erläutert, wird auf internationaler Ebene bereits länger eine 
Gesundheitspolitik gefordert, die Gesundheit in Verknüpfung mit anderen Politikbereichen sieht (Health in all 
Policies). In Deutschland steht das Konzept »Gesundheit in allen Politikfeldern« erst am Anfang und wird
insbesondere auf kommunaler Ebene und mit den Möglichkeiten des Präventionsgesetzes verfolgt. Es ist notwendig, 
zukünftig übergreifende Strukturen für die Umsetzung vorsorgender Politiken zu entwickeln und durchzusetzen. 
Dazu zählen u. a. interministerielle Gremien, intersektorale Arbeitsgruppen, gemeinsame Budgets sowie
sektorübergreifende Informations- und Frühwarnsysteme. 
Frühwarnung durch Szenarien, Modellierung und KI unterstützen 
Risikobewertungen sollten nicht nur auf vergangenen Erfahrungen basieren, sondern auch auf vorausschauende 
szenariobasierte Ansätze und Simulationsberechnungen (Predictive Analytics) setzen. Die Erfahrungen mit der 
COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass es an integrierten Verfahren mangelt, die nicht nur ein nutzbringendes 
Lagebild für die Situation in den einzelnen Bereichen der Gesellschaft aufzeigen, sondern auch die mögliche 
gesamtgesellschaftliche Entwicklung aufgrund fundierter prognostischer Abschätzungen berücksichtigen.
Angesichts dieser Erkenntnisse erscheint es besonders sinnvoll, die politische Frühwarnung in Deutschland zu stärken 
und dabei auch internationale nichtstaatliche und ereignisbasierte Frühwarnsysteme verstärkt in die
Frühwarnprozesse zu integrieren. Zudem sollten die in Frühwarnsystemen verwendeten Indikatoren grundsätzlich auch solche 
umfassen, die auf die Beschreibung von Aktivitäten und Instrumenten abzielen, die benötigt werden, um politisch 
gewünschte Ziele zu erreichen. 
KI-basierte Ansätze haben das Potenzial, die Genauigkeit von Vorhersagemodellen zu erhöhen und bei der 
Auswahl von Präventivmaßnahmen sowie bei wissenschaftsbasierten politischen Entscheidungen eine
unterstützende Rolle zu spielen. Es besteht jedoch Forschungsbedarf, um leistungsstarke, sichere (Daten-)Infrastrukturen 
bereitzustellen, Datenanalysewerkzeuge leicht zugänglich und benutzerfreundlicher zu gestalten und hybride KI-
Systeme zu entwickeln, die maschinelles Lernen aus Daten mit der Anwendung von kausalem Modellwissen 
kombinieren. Das Ziel sollte darin bestehen, durch die Integration unterschiedlicher KI-Methoden die
Automatisierung kontextabhängiger Schlussfolgerungen zu ermöglichen, auch bei widersprüchlichen, unvollständigen, 
mehrdeutigen oder vagen Informationen, um die Krisenvorhersage zu unterstützen. 
Vorsorgende politische Gestaltungskonzepte umsetzen 
Vorausschauende Resilienzstrategien bilden eine konzeptionelle Grundlage für die Entwicklung konkreter
politischer Gestaltungskonzepte. Obwohl Prävention in politischen Debatten und Strategien als grundsätzlich wichtige 
Aufgabe angesehen wird, variiert die Umsetzung präventiver Risikovorsorge, wie in internationalen
Vereinbarungen (insbesondere im »Sendai Rahmenwerk«) gefordert, bisher stark. Prävention sollte bereits in
Risikobewertungen, wie sie vom BBK in Risikoanalysen durchgeführt werden, stärker integriert werden. Dies betrifft 
beispielsweise die Bewertung neuer Technologien sowie von Veränderungen in der Struktur des
Gesundheitswesens. Handlungsfelder zur Steigerung der Resilienz umfassen den Ausbau von Pufferkapazitäten,
Diversifizierung, Modularisierung, die Schaffung von Redundanzen und Dezentralität. 
Darüber hinaus sind vorsorgende Konzepte zu systemischen Risiken in einen größeren gesellschaftlichen 
Zusammenhang zu stellen. Beispielhaft sind Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte, um die Risiken für 
Wirtschaft und Gesellschaft zu minimieren. Ein weiteres Beispiel ist die Modernisierung der
Wirtschaftsberichterstattung zur Wertschätzung und Unterstützung der Biodiversität. Hier geht es darum, die nationale und
unternehmerische Wirtschaftsberichtserstattung unter Einbeziehung von Ökosystemleistungs- und
Biodiversitätsindikatoren weiterzuentwickeln. Damit könnten wichtige Anreize gesetzt werden, um die mit dem Verlust der
Biodiversität einhergehenden Risiken zu minimieren. 
Integrierte Risikobewertung zur Krisenvorsorge auf Bundes- und Landesebene durch Schnittstellen 
sicherstellen 
Die staatlichen Frühwarnsysteme arbeiten zwar gründlich, sind aber tendenziell langsam und zu passiv
ausgerichtet. Zudem arbeiten Behörden teils mit unterschiedlichen und inkompatiblen Systemen des Informations- und 
Datenmanagements zur Krisenvorhersage. Mit der Gründung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums
Bevölkerungsschutz (GeKoB) reagierte die Innenministerkonferenz 2022 auf dieses Defizit. Dieses Zentrum strebt an, die 
Abstimmungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zu verbessern, und zwar über bestehende
Koordinierungseinrichtungen und Schnittstellen hinaus. Darüber hinaus haben die Ressorts auf Bundesebene im Rahmen 
des Gemeinsamen Koordinierungsstabs Kritische Infrastruktur (GEKKIS) einen Prozess vereinbart, um neben 
dem Lagebild des GeKoB eine gemeinsame Risikobewertung zur Betrachtung von Auswirkungen auf Kritische 
Infrastrukturen und kritische Dienstleistungen zu erstellen. 
Eine koordinierte, integrierte Risikobewertung und ineinandergreifende Maßnahmen von Bund und Ländern 
sind entscheidende Schritte, um der Komplexität von systemischen Risiken und ihren potenziellen Auswirkungen 
auf kritische Infrastrukturen und Systeme gerecht zu werden. Gerade systemische Risiken, wie Pandemien und 
der Klimawandel, verdeutlichen die Notwendigkeit eines konsistenten Handelns und effizienter Schnittstellen 
zwischen Ressorts sowie zwischen Bund und Ländern. Um diese Schnittstellen wirksam zu gestalten, bedarf es 
allerdings einer angemessenen finanziellen Ausstattung aller beteiligten Behörden und Organisationen. Im
Rahmen der Führungskräfteausbildung ist sicherzustellen, dass ein ganzheitlicher Ansatz zur Krisenvorhersage und 
Risikobewertung im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (insbesondere im Bereich der Bundesakademie für 
Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung – BABZ sowie bei der Bundesakademie für Sicherheitspolitik – 
BAKS) implementiert wird. Darüber hinaus braucht es eine weitergehende und koordinierte Vernetzung aller 
relevanten Akteure, insbesondere aus Wirtschaft, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Gruppen, zur
Optimierung der Leistungsfähigkeit der Krisenvorhersage und zur Stärkung der Resilienz von Wirtschaft und
Gesellschaft.
Kooperative Formate und Konsultationsmechanismen zur Krisenvorhersage und -reaktion auf 
europäischer Ebene stärken 
Um die Krisenvorhersage über die bisherigen Foresightaktivitäten der EU und Ad-hoc-Krisenstäbe hinaus
institutionell effektiv zu verankern, schlagen Expert/innen den Aufbau eines neuen Resilienzrats auf europäischer 
Ebene vor. Dieser Rat könnte verschiedene Aufgaben übernehmen, darunter die kontinuierliche Überwachung 
und wissenschaftliche Auswertung des aktuellen Kenntnisstands aus umfassenden Risiko-, Vulnerabilitäts-, 
Stress- und Resilienzanalysen auf europäischer und internationaler Ebene sowie die Ableitung politischer
Handlungsbedarfe für die Krisenvorhersage und -vorsorge. Um dies zu leisten, sollte der Rat interdisziplinär
zusammengesetzt sein, insbesondere mit Fachleuten aus der Risiko-, Komplexitäts- und Transformationsforschung. Der 
Resilienzrat könnte Grundlagen für wissenschaftsbasierte politische Entscheidungen schaffen, indem er
verschiedene Handlungsoptionen und ihre Implikationen aufzeigt, ohne jedoch konkrete Lösungswege vorzuschlagen oder 
Handlungsempfehlungen zu geben. Er könnte dabei helfen, die Krisenvorhersage an zentraler politischer Stelle 
zu verankern, interdisziplinäre Fachkompetenz zu bündeln und internationale Konsultationsmechanismen zur
Krisenvorhersage zu unterstützen. Im Ernstfall sollte er in der Lage sein, mit zügiger und agiler Beratung die
Entscheidungsfindung der Exekutive zu unterstützen, um die Lücke zwischen Early Warning und Early Action im 
politischen System bzw. in politischen Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene und den Mitgliedstaaten verringern 
zu helfen. 
Entwicklung und Evaluation von Kriterien, um politische Maßnahmen zur Krisenvorsorge auf eine 
effektive Resilienzwirkung hin auszurichten 
Die umfassende Einschätzung der Resilienz von Gesellschaften und ihren Subsystemen auf evidenzbasierter 
Grundlage ist entscheidend, um systematisch nach bisher unentdeckten Schwachstellen zu suchen, die Wirkung 
bestimmter Maßnahmen zu bestimmen und ihren möglichen Nutzen zu bewerten. Die Hauptaufgabe besteht daher 
in einer genaueren quantitativen Abschätzung der jeweiligen Kosten-Nutzen-Verhältnisse. Zur Bewertung von 
Resilienz ist es wichtig, Metriken und Indikatoren zu entwickeln, anhand derer eine Evaluation durchgeführt
werden kann, um politische Maßnahmen auf eine mögliche Resilienzwirkung bewerten und daraufhin auszurichten 
zu können. Ein gutes Beispiel für die Entwicklung strategischer Leitlinien zur Steigerung der Resilienz sind die 
Leitlinien des »Sendai Rahmenwerks« der Vereinten Nationen zur Risikoreduktion bei Naturkatastrophen. Auch 
die EU hat damit begonnen, Krisenereignisse systematisch zu bewerten und daraus Resilienzstrategien abzuleiten. 
Auf nationaler Ebene könnte das BMI als fachlich federführendes Ministerium zum Aufsetzen eines
entsprechenden Evaluationsprogramms fungieren. 
Konzepte der Resilienz und Nachhaltigkeit zusammenführen, um zu einem transformativen 
Resilienzverständnis zu gelangen 
Resilienz und Nachhaltigkeit hängen als Leitkonzepte eng miteinander zusammen. Auch im Rahmen der
Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird Resilienz als ein Kernelement einer nachhaltigen Entwicklung eingestuft. Die 
Umsetzung der deutschen Resilienzstrategie steht in enger Verbindung mit weiteren Zielen, zu denen sich die 
Bundesregierung verpflichtet hat (u. a. Pariser Klimaschutzabkommen 2015, Agenda für Humanität 2016, Agenda 
2030 für nachhaltige Entwicklung). Um diese Ziele zu erreichen, ist ein integrativer Ansatz zu verfolgen, der als 
transformative Resilienz bezeichnet werden kann. Der Mehrwert dieser neuen Perspektive besteht darin,
Nachhaltigkeit, Resilienz und Transformation produktiv für politische Entscheidungsfindungsprozesse miteinander zu 
verknüpfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, systematisch zu prüfen, welche systemimmanenten Faktoren 
beziehungsweise bestehenden Praktiken die politisch angestrebten Transformationen, wie etwa Klimaneutralität, 
Elektrifizierung des Straßenverkehrs oder Digitalisierung, anfällig machen. Die entsprechenden Strategien sollten 
darauf abzielen, solche Verwundbarkeiten zu beseitigen, innovative Ansätze zu fördern, die weniger anfällig für 
Störungen sind, und dadurch das Risiko externer Störungen zu minimieren. In diesem Zusammenhang könnte 
erwogen werden, die Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für Nachhaltige Entwicklung um die
Krisenvorsorge zu erweitern. 
Außer dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung könnte vor allem der Rat für Nachhaltige 
Entwicklung (RNE) eine wichtige Rolle bei der Integration von Nachhaltigkeit, Resilienz und Transformation in
politische Entscheidungsfindungsprozesse einnehmen. Der RNE berät die Bundesregierung in Fragen der
Nachhaltigkeitspolitik und ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Die Agenda 2030 mit ihren Nachhaltigkeitszielen 
(Sustainable Development Goals – SDG) und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie bilden den grundlegenden 
Rahmen für die Arbeit des Nachhaltigkeitsrates. Es wäre daher sinnvoll, die kontinuierliche Beobachtung
systemischer Risiken, die das Potenzial haben, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu beeinträchtigen, als eine 
dauerhafte Querschnittsaufgabe in die Agenda des RNE zu integrieren. 
Stärkung der Kapazitäten des Deutschen Bundestages zur Gestaltung einer 
transformativen Resilienzpolitik 
Eine auf Risiken orientierte strategische Vorausschau wird typischerweise von unterschiedlichen Einrichtungen 
der Exekutive betrieben, so auch in Deutschland. Eine parallele, wirklich systematische und kontinuierliche
Erfassung und Beobachtung krisenhafter Entwicklungen durch das Parlament erscheint aufgrund der Ressourcen, 
die dafür aufgewendet werden müssen, wenig realistisch. Dennoch stellt sich die Frage, wie vorhandene
Kapazitäten und Strukturen des Deutschen Bundestages für die Beteiligung an der Gestaltung einer präventiven,
transformativen Resilienzpolitik genutzt und welche institutionellen Innovationen geeignet erscheinen, mit denen
fragmentierten Zuständigkeiten und das thematische Silodenken überwunden (oder zumindest reduziert) werden
können. Identifiziert wurden drei Ansatzpunkte: die mögliche Öffnung der BAKS in Richtung Legislative, die
Erweiterung der Aufgaben des TAB im Bereich Foresight sowie die Einrichtung einer Enquete-Kommission zum 
Themenkreis Krisenvorsorge, Resilienz und gesellschaftlicher Zusammenhalt. 
Öffnung der strategischen Vorausschau der Exekutive zur Stärkung der Futures Literacy der Legislative 
Die Kompetenzen von Abgeordneten im systematischen Umgang mit komplexen Unsicherheiten könnten durch 
einen gezielten Kompetenzaufbau im Bereich Futures Literacy gestärkt werden, ein Konzept, das darauf abzielt, 
Menschen und Organisationen zum aktiven Zukunftsdenken zu befähigen. Ein Ziel besteht darin, neue
Handlungsspielräume zu identifizieren, Optionen zu generieren und gegenüber Diskontinuitäten und überraschenden 
Ereignissen vorbereitet zu sein, und zwar nicht nur mit Blick auf den übergeordneten globalen oder nationalen 
Maßstab, sondern auch konkret in Verantwortung gegenüber den Menschen in den jeweiligen Wahlkreisen und 
Heimatregionen. 
Zur Stärkung entsprechender Kompetenzen können gezielte Bildungsangebote der strategischen
Vorausschau, die von der der BAKS bzw. des von ihr betriebenen nationalen Kompetenzzentrums Strategische
Vorausschau entwickelt wurden, in Richtung Bundestag geöffnet werden. 
Bei den seit 2016 von der BAKS im Auftrag des Bundeskanzleramts angebotenen Seminaren geht es nicht 
um Prognose und/oder Vorhersage, sondern um den Umgang mit Ungewissheiten und die Frage, wie Gesellschaft 
und Politik insgesamt sich darauf (besser und zielführender als bisher) einstellen können. Der Blick richtet sich 
dabei auf global einschneidende Ereignisse wie Kriege, Anschläge, Staatskrisen, Naturkatastrophen und
Flüchtlingsbewegungen, aber auch auf Epi- und Pandemien, wie etwa die weltweite Ausbreitung des Coronavirus mit 
seinen auslösenden Erkrankungs- und Sterbewellen seit 2020. Ziel war und ist es, Bundesministerien und ihre 
Ressorts sowie die nachgeordneten Bundesbehörden (aber auch Landesbehörden) mit deren diversen
Geschäftsbereichen dabei zu unterstützen, den Blick auf alternative Zukünfte in der strategischen Arbeit der Institutionen 
zu verankern und weiter auszubauen. 
In den gegenwärtigen, vorrangig auf die Exekutive orientierten Foresightprozessen besteht das Interesse der 
Beteiligten insbesondere darin, die zum Teil ganz unterschiedlichen Einheiten in den Behörden und Institutionen 
(und deren inhärente Aufgaben und Interessen) zusammenzubringen, auch weil sich gezeigt hat, dass sich bereits 
jetzt viele Mitarbeiter/innen in der Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben durchaus systematisch mit 
möglichen Zukünften befassen. In Ministerien und Behörden sind die ersten Schritte einer strategischen
Vorausschau somit getan. Um die Institutionalisierung voranzutreiben und damit den Ausbau sowie die Verstetigung 
bisheriger Ansätze zu gewährleisten, werden eine intensivierte Koordination und Zusammenführung der
verschiedenen Aktivitäten innerhalb der Ressorts sowie die Integration bereits etablierter Elemente in ein umfassendes 
Gesamtkonzept empfohlen. Wobei mit der Öffnung in Richtung Legislative eine weitere Stufe angezielt werden 
könnte. Ganz konkret wäre zu überlegen, die Angebote des Kompetenzzentrums Strategische Vorausschau der
BAKS auch an den Bundestag bzw. die Abgeordneten in den relevanten Ausschüssen sowie an die Mitarbeiter/
innen der Abgeordneten und die fachspezifischen Fraktionsangestellten zu adressieren. 
Erweiterung der Aufgaben der parlamentarischen TA im Bereich Foresight: Resilienzradar und 
Resilienzcheck 
Auch wenn eine wirklich systematische und kontinuierliche Erfassung und Beobachtung krisenhafter
Entwicklungen durch Einrichtungen der parlamentarischen TA, darunter das TAB und die anderen Mitglieder des EPTA-
Netzwerks, aufgrund der Ressourcen, die dafür aufgewendet werden müssten, wenig realistisch erscheint, können 
sie doch eine wichtige Rolle bei der Identifikation von systemischen Herausforderungen und möglichen
Resilienzstrategien zumindest in gesellschaftlichen Teilbereichen spielen. Die multiplen oder Polykrisen der
vergangenen 20 Jahre, die zunehmenden Folgeerscheinungen des Klimawandels und weitere drohende globale Kipppunkte 
haben das Bewusstsein für die Gefährdung durch Naturereignisse und menschengemachte Risiken in Gesellschaft 
und Politik geschärft und den Druck zu ökologischen, ökonomischen, sozialen und institutionellen
Transformationen deutlich erhöht. 
Diese Ausgangslage hat nicht nur konkret zu diesem Projekt geführt, das wie alle TAB-Themen einstimmig 
von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben wurde. Vielmehr wurden als Reaktion auf 
die Befassung mit dem Thema »Krisenradar – Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch
Krisenvorhersage stärken« in der aktuellen Vertragslaufzeit 2023–2028 des TAB die Foresightaktivitäten substanziell 
erweitert, um relevante Entwicklungen frühzeitig erkennen und besser verstehen zu können. Mit dem neuen
Format eines Resilienzradars werden im jährlichen Turnus Trends und Entwicklungen identifiziert, die mit
Herausforderungen und Risiken für ausgewählte kritische Infrastruktursysteme einhergehen. Zu Fokusthemen, die vom 
Bundestag ausgewählt werden, wird dann eine vertiefende Resilienzprüfung (Resilienzcheck) durchgeführt, um 
Vulnerabilitäten und systemische Risiken zu identifizieren und belastbare Resilienzstrategien zu entwickeln. Die 
Ergebnisse des Resilienzchecks werden dann im Rahmen einer öffentlichen Fachveranstaltung im Deutschen 
Bundestag mit den Bundestagsabgeordneten und der Zivilgesellschaft diskutiert. 
Der Umfang dieser exemplarischen Analysen ist im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen 
Budgets notwendigerweise begrenzt. Neben einer möglichen Erweiterung der Untersuchungskapazitäten der TA 
beim Deutschen Bundestag stellt sich die Frage, welche sonstigen parlamentarischen Gremien geeignet sein
könnten, sich systematisch und längerfristig mit den Themen Krisenfrüherkennung und Stärkung der präventiven, 
transformativen Resilienz zu befassen oder ob dafür institutionelle Innovationen im Parlament nötig erscheinen. 
Hierzu konnte im Rahmen des Projekts keine tiefergehende Einschätzung entwickelt werden. Allerdings deutet 
einiges darauf hin, dass zumindest eine Beiratslösung wohl nicht ausreichend wäre. 
Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Themenkreis Krisenvorsorge, Resilienz und 
gesellschaftlicher Zusammenhalt 
Die Fragen bisheriger Schwächen und möglicher Verbesserungen der Früherkennung von und der Frühwarnung 
vor systemischen Risiken können durchaus angemessen wissenschaftlich erfasst, untersucht und auch weitgehend 
beantwortet werden. Demgegenüber gerät eine vorrangig wissenschaftliche Herangehensweise bei der Frage nach 
der Reaktion bzw. Vorbereitung auf die erkannten absehbaren oder möglichen Risiken im Sinne der Gestaltung 
einer präventiven Resilienzpolitik sehr schnell an ihre Grenzen. Vielmehr muss immer wieder neu politisch bzw. 
gesamtgesellschaftlich ausgehandelt werden, welche Kritischen Infrastruktursysteme mit welchen Mitteln und zu 
welchen Zwecken in welchem Umfang verstärkt präventiv abgesichert werden sollen. Hierüber erscheint es
notwendig, in einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten, denn angesichts notwendiger grundlegender 
Veränderungen, beispielsweise im Bereich Verkehr, Gesundheit oder Energie, ist die Akzeptanz ein wesentlicher 
Erfolgsfaktor für transformative Resilienz. 
Angesichts des Umfangs und der Bedeutung, aber auch der vielen offenen Fragen des Themas erscheint die 
Einsetzung einer Enquete-Kommission zu den Herausforderungen und Perspektiven einer resilienten Gesellschaft 
als naheliegende, zumindest prüfenswerte Handlungsmöglichkeit, die auch Möglichkeiten der institutionellen
Innovation zur dauerhaften Verankerung der Aufgabenstellung Krisenradar und -vorsorge im Bundestag erarbeiten 
könnte bzw. sollte.
Grob umrissen könnten die Leitfragen lauten: Welches sind die wichtigsten kurz-, mittel- und langfristig 
absehbaren krisenhaften Entwicklungen und wie kann darauf reagiert werden? Was macht eine Gesellschaft
resilient und wie stellt sich die Situation für die deutsche Gesellschaft dar? Was können wir von anderen
Nationen/Ländern lernen, was ist möglicherweise übertragbar und was davon kann durch politisches Handeln gefördert 
werden? Welche sozialen, technischen und institutionellen Innovationen erscheinen vielversprechend? Es wäre 
dabei naheliegend, in einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten, wie es die Enquete-Kommission 
»Internet und digitale Gesellschaft« praktizierte. Auch wenn die Einsetzung einer Enquete-Kommission erst in 
der nächsten Wahlperiode sinnvoll ist, könnten Fragestellungen in einem Vorbereitungsprozess eventuell bereits 
schon in der laufenden Legislaturperiode entwickelt werden.
1 Einleitung 
Problemstellung 
Ob COVID-19-Pandemie, Klimawandel, Fluchtbewegungen, Finanzkrisen, (Cyber-)Terrorismus, drohende
Ressourcenknappheit oder Kriege und geopolitische Konflikte, in einer sich zunehmend vernetzenden Welt sehen 
sich Gesellschaften einer beispiellosen Vielfalt von Herausforderungen ausgesetzt. Die globale Verflechtung von 
immer größeren, heterogenen und dynamischen Gesellschaftssystemen erzeugt eine nie zuvor dagewesene
Komplexität und Interdependenz der Gesamtkonstellation. Die Wechselwirkung aus dem Zusammenspiel globaler 
Megatrends wie Globalisierung, Digitalisierung oder Individualisierung potenziert und beschleunigt die
Auswirkungen dieser Entwicklungen. Im 21. Jahrhundert sind Gesellschaften also zunehmender Volatilität, Unsicherheit, 
Komplexität und Ambiguität und dadurch einer neuen Vielfalt an Risikopotenzialen ausgesetzt, die sich erheblich 
von den Risiken der Vergangenheit unterscheiden – hinsichtlich ihrer Schadenspotenziale, der zeitlichen
Dimension, der örtlichen Ausdehnung, der Irreversibilität potenzieller Schäden, des sozialen Konfliktpotenzials sowie 
in ihren wechselseitigen Abhängigkeiten (Schweizer/Chabay 2021). Angesichts dieser Entwicklungen sind
Gesellschaften heute mehr denn je angehalten, sich ihrer Bedrohungen bewusst zu werden und systematisch mit der 
Sicherung ihres zukünftigen Fortbestehens auseinanderzusetzen. 
Mit konventionellen und punktuellen Gefahrenereignissen wie Unfälle, Starkregen oder Waldbränden haben 
Behörden und Politik in den vergangenen Dekaden immer besser gelernt umzugehen. Anders verhält es sich bei 
vernetzten, nicht linearen und global wirkenden systemischen Krisen. Die COVID-19-Pandemie ist ein aktuelles 
Beispiel, wie eine solche Krise kritische Infrastrukturen bedrohen und massive Folgen und Verwerfungen für 
Gesellschaft und Wirtschaft zur Folge haben kann. Zudem hat die Pandemie vor Augen geführt, wie verletzlich 
komplexe Gesellschaften und Wirtschaftssysteme sind, die global hoch interdependent miteinander verflochten 
sind. Weitere Krisen dieses Ausmaßes sind auch in Zukunft nicht ausgeschlossen. Systemische Krisen haben das 
Potenzial, in ihrem Zusammenwirken im Rahmen der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklungspfade 
zu negativen Folgen bislang unbekannter Art zu führen. 
Mit Blick auf mögliche zukünftige systemische Krisen ist die Politik gefordert, Fähigkeiten und Strukturen 
zu fördern, die es ermöglichen, sich auf plötzliche krisenhafte Ereignisse, Entwicklungen und Schocks
vorzubereiten, diese zu bewältigen und auf Basis der gemachten Erfahrungen betroffene Systeme anzupassen und zu 
verbessern (Kagermann et al. 2021). In der aktuellen Resilienzstrategie des Bundes werden der Ausfall von
Kritischen Infrastrukturen, der Verlust von Arbeit, finanzielle Belastungen, eingeschränkter Zugang zu Bildung,
Ernteausfälle, Waldschäden, Verlust von kulturellem Erbe oder begrenzte Mobilität als Beispiele für direkte Schäden 
von Katastrophen für die Bevölkerung genannt, die sich allerdings durch eine verbesserte Krisenvorhersage
verringern bzw. vermeiden lassen (BMI 2022a). Da Art und Ausmaß künftiger Krisen nicht vollumfänglich
antizipiert werden können, müssen von der Politik mögliche Krisenanfälligkeiten besser vorausschauend berücksichtigt 
werden, um Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Krisenszenarien zu gewährleisten (Kagermann et al. 2021). 
Zur Krisenvorhersage bedarf es – bildhaft gesprochen – eines Krisenradars, der auf drei Funktionen
ausgerichtet ist: Erstens die Exploration möglicher Ereignisse, Entwicklungen und Schocks, die potenziell zu
systemischen Krisen führen können, zweitens die Antizipation möglicher Krisenverläufe, Wechselwirkungen und Folgen 
auf Gesellschaft und Wirtschaft und drittens die Analyse möglicher Verwundbarkeiten, Abhängigkeiten und
Risiken im Falle des Eintrittes von systemischen Krisen und damit verbundener potenzieller Schocks sowie die 
Analyse der Anpassungskapazität des Systems. Darauf aufbauend können sich Maßnahmen zur Vermeidung bzw. 
Verringerung der Exposition, zur Verringerung der Sensitivität und zur Verbesserung der Anpassungs-, Lern- und 
Transformationskapazität, also zur Erhöhung der Resilienz ergeben. 
Angesichts der Ungewissheit zukünftiger Entwicklungen und der Vielfalt möglicher Schockereignisse gilt 
es, die bereits vorhandene und im Laufe von Jahrzehnten gewachsene Infrastruktur zur Krisenvorhersage, -
vorsorge und -bekämpfung in Deutschland zu verbessern. Die Resilienzstrategie der Bundesregierung schafft dafür 
einen Rahmen. Sie ist die erste Strategie in Deutschland, die einen ganzheitlichen Blick auf die Stärkung der 
Resilienz im Falle Katastrophen richtet (BMI 2022a). Sowohl für die Vermeidung als auch für die Bewältigung 
von Krisen ist es notwendig, Hinweise und Anzeichen frühzeitig zu identifizieren. Je früher eine krisenhafte
Entwicklung erkannt wird, desto eher lassen sich präventive und reaktive Maßnahmen einleiten. Neben der
Früherkennung von Bedrohungen ist das Wissen über besondere Verletzbarkeiten bzw. krisenanfällige Bereiche
(Vulnerabilitäten) eine wichtige Voraussetzung, um Strategien zur Steigerung der Resilienz von Gesellschaft,
Wirtschaft und Politik entwickeln zu können. 
Resilienz beschreibt die Fähigkeit der Gesellschaft, vorbereitende Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu 
ergreifen, unmittelbare Krisenfolgen abzumildern und sich an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Die 
Resilienzstrategie versucht alle denkbaren Gefahren im Rahmen von Katastrophen in Blick zu nehmen und
betrachtet diese auch über Zuständigkeiten von Fachbereichen und administrativen Grenzen hinweg. Sie formuliert 
Maßnahmen in der Erwartung, sich dadurch »rechtzeitig und effizient den Auswirkungen unterschiedlichster
Gefahren zu widersetzen, diese zu absorbieren, sich an sie anzupassen und sich von ihnen zu erholen« (BMI 2022a). 
Impulsgeber für die Erstellung der Resilienzstrategie war das »Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 
2015–2030«, das von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Dessen Ziel ist es, bestehende Risiken und 
Vulnerabilitäten zu reduzieren, neue Katastrophenrisiken zu verhindern und die Resilienz der Bevölkerung
gegenüber Gefahren zu stärken (UNDRR 2015). 
Auch die EU hat begonnen, Krisenereignisse systematisch zu bewerten. In den »Strategic Foresight Reports« 
der EU-Kommission von 2020 und 2021 wird die Verbesserung der Vorausschau, der Früherkennung und der 
Frühwarnung vor Krisen betont, um die Widerstandsfähigkeit Europas in Zeiten grundlegenden Wandels zu
stärken (EC 2020). Dies berührt nicht nur eine Vielzahl von Politikfeldern, sondern stellt enge Verbindungen
zwischen Resilienzstrategien einerseits und der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030 für nachhaltige 
Entwicklung, Übereinkommen von Paris unter der Klimarahmenkonvention der UN, Global Biodiversity
Framework etc.) und damit verbundenen Transformationen andererseits her. 
Entsprechend steigt das Interesse der Politik an strategischer Vorausschau und Frühwarnung im Kontext von 
Resilienz- und Nachhaltigkeitszielen. Während die strategische Vorausschau oftmals komplexe Zukunftsbilder 
generiert, dienen Früherkennungssysteme dem möglichst präzisen Erkennen künftiger Entwicklungen und der 
Bewertung damit verbundener Handlungsnotwendigkeiten. Frühwarnsysteme konzentrieren sich zudem auf das 
frühzeitige Warnen vor Gefahren, Bedrohungen und Krisen. Im politischen Kontext sollen Frühwarnsysteme die 
Akteure dabei unterstützen, auf Grundlage bestmöglicher Daten und Einschätzungen zu entscheiden, welche unter 
den bekannten oder vermuteten Gefahren, Bedrohungen und Krisen diejenigen sind, denen die (politische)
Aufmerksamkeit prioritär gelten sollte. 
Zielsetzung 
Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen für die Politik wurde das Projekt 
»Krisenradar – Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärken« (2021–2023) 
im Auftrag des Deutschen Bundestages vom Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag 
(TAB) durchgeführt. Zielsetzung dieses TA-Projekts war es zu untersuchen, wie die Krisenvorhersage in Bezug 
auf den vorbeugenden Ansatz der Resilienz verbessert und im politischen Raum verankert werden kann. Hieraus 
resultieren weitere Leitfragen: Welche Defizite existieren bei der Früherkennung von systemischen Krisen?
Welche Erfahrungen wurden während der COVID-19-Pandemie im Zusammenhang mit Frühwarnsystemen gemacht? 
Mit welchen systemischen Risiken ist zukünftig zu rechnen? Welche Handlungsoptionen gibt es, um im
politischen Raum die Krisenvorhersage zur Stärkung der Resilienz von Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern? 
Aufbau des Berichts 
Die Ergebnisse des TA-Projekts werden in diesem Bericht vorgestellt. Unter der Überschrift »Resilienz als
Leitkonzept der Politik« wird das Resilienzkonzept zunächst in die aktuellen Debatten eingeordnet (Kap. 2). Resilienz 
wird dabei als vorsorgeorientierter Ansatz zur Bewältigung von Störereignissen, Krisen und Schocks konzipiert. 
In Kapitel 3 werden die unterschiedlichen Facetten von Frühwarnsystemen, ihre Funktionen, Prozesse,
Anwendungsbereiche und weitere Merkmale fokussiert dargestellt. Daran anschließend richtet sich die Analyse in
Kapitel 4 auf die COVID-19-Pandemie. Unter dem Titel »Reallabor Corona – Erfahrungen mit Frühwarnsystemen in 
der aktuellen Pandemie-Krise« werden Erfahrungen mit Frühwarnsystemen während der COVID-19-Pandemie
vertieft behandelt und aufgearbeitet. Insbesondere die im Infektionsschutzgesetz (IfSG)1 festgelegte Meldekette 
als zentrales Frühwarninstrument in Deutschland wird hier genauer in den Blick genommen, darüber hinaus aber 
auch übergreifende internationale Frühwarnsysteme. Dabei werden u. a. die Fragen beantwortet, welche
Frühwarnsysteme im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eine zentrale Rolle gespielt haben, welche 
spezifischen Funktionen, Ansätze und Strukturen ihnen zugrunde liegen und wie diese Systeme institutionell 
verankert sind. Zudem wird eine Einschätzung dazu getroffen, wie sich die Systeme bei der Früherkennung der 
COVID-19-Pandemie bewährt haben und welche Erkenntnisse sich daraus für die Früherkennung zukünftiger 
Pandemien und potenzieller Krisen ableiten lassen. In Kapitel 5 wird der Frage nachgegangen, mit welchen
systemischen Risiken zukünftig zu rechnen ist. Vorgestellt wird eine Heuristik von potenziellen Entwicklungen und 
Ereignissen mit hohem Krisenpotenzial. Kapitel 6 widmet sich der prospektiven Krisenanalytik. An zwei
Beispielen, dem Gesundheits- und dem Verkehrssystem, wird exemplarisch untersucht, wie sich die mit dem globalen 
Klimawandel zusammenhängenden Folgen auf diese Systeme auswirken könnten. Dabei geht es darum,
Schwachstellen zu identifizieren, um daraus Ansätze zur Verbesserung der Resilienz abzuleiten. Das Schlusskapitel 7 zeigt 
schließlich Handlungsoptionen auf, wie die Krisenvorsorge in Deutschland zur Stärkung der Resilienz von
Wirtschaft und Gesellschaft verbessert werden kann. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Frage, wie die
Themen Früherkennung und Krisenvorsorge auf der Ebene der Parlamentsarbeit des Deutschen Bundestages stärker 
verankert werden können. 
Zusammenarbeit mit Gutachter/innen und Danksagung 
Zur Ausweitung der Wissensbasis und fachlichen Fundierung dieses Berichts wurden vier Gutachten vergeben: 
› Lessons Learnt: Reallabor Corona – nationale Erfahrungen mit Frühwarnsystemen in der aktuellen
Pandemiekrise (Deutschland). Hanna Denecke, Andreas Karsten, Esther Kern, Ralph Thiele, Dr. Willfried
Wienholt, Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH, Ottobrunn 
› Lessons Learnt: Reallabor Corona – internationale Erfahrungen mit Frühwarnsystemen in der aktuellen
Pandemiekrise. Dr. Elena Aminova, Michael Astor, Felix Kuropka, Miguel Wahle, Matthias Stache, Prognos 
AG, Berlin 
› Vorausschauende Analyse und Kategorisierung von systemischen Risiken und Gefahren mit hohem
Krisenpotential. Dr. Pia-Johanna Schweizer, Prof. Dr. Ilan Chabay, Institute for Advanced Sustainability Studies 
e. V. (IASS), Potsdam 
› Transdisziplinäre Vulnerabilitätsanalyse des Gesundheitssystems in Deutschland. Roland W. Scholz, Klaus 
Markus Hofmann, Heike Köckler, STTM – Scholz Technology Transition Management,
Arbeitsgemeinschaft DiDaT Next Level, Kreuzlingen 
Die im Rahmen der Gutachten erarbeiteten Ergebnisse flossen größtenteils in die Kapitel 4 (Reallabor Corona – 
Erfahrungen mit Frühwarnsystemen in der aktuellen Pandemie-Krise) und 5 (Zukünftige systemische Risiken) 
dieses Berichts ein. Für die vorgelegten Gutachten und für die Bereitschaft zur Kooperation und Kommunikation 
sei den Gutachter/innen herzlich gedankt. Die Verantwortung für die Auswahl, Strukturierung und Verdichtung 
des Materials sowie dessen Zusammenführung mit eigenen Recherchen und Analysen tragen die Verfasser des 
Berichts. Dank gebührt auch Prof. Dr. Stephan Rammler als Mitinitiator und wichtiger Impulsgeber. Ebenfalls 
gedankt sei Lennart Keil für seine wertvolle Recherchearbeit. 
 
 
1 Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000, zuletzt am 17.7.2023 geändert
2 Resilienz als Leitkonzept der Politik 
2.1 Resilienzverständnis 
In seiner Grundbedeutung bezeichnet Resilienz die Potenziale von komplexen Systemen, mit Störereignissen
umzugehen, ohne dabei ihre wesentlichen Funktionen zu verlieren (Olsson et al. 2015). Diese Definition baut auf 
dem Verständnis von Resilienz als Robustheit eines Systems gegenüber starken Belastungen auf. Dafür müssen 
im System sowohl stabilisierende als auch dynamische Elemente vorhanden sein. Der Grad der erreichten
Resilienz lässt sich also aus der Fähigkeit ableiten, unter unsicheren und wechselnden Bedingungen keinen dauerhaften 
Verlust der Leistungsfähigkeit zu erleiden. 
Die Verwendungsvielfalt des Resilienzbegriffs und damit korrespondierender Begriffe ist enorm.2 Die
unterschiedlichen Definitionen werden meist entlang eines Spektrums zwischen einem statischen und einem
dynamischen Pol diskutiert (Fathi 2019). Während das statische Leitbild Resilienz als Fähigkeit von Entitäten versteht, 
nach Störungen in den Ausgangszustand zurückzufinden, betont das dynamische Leitbild die Fähigkeit,
langfristig zu überleben und zu prosperieren. Das Ziel im Sinne eines dynamischen Leitbildes ist also nicht, zu dem 
ursprünglichen Zustand vor einem Schockereignis zurückzukehren, sondern vielmehr eine Anpassung unter sich 
verändernden Umfeldbedingungen. Krisen müssen also nicht zwangsläufig zu desolaten Entwicklungen führen, 
sondern können auch Entwicklungschancen und den Aufbruch in eine neue Normalität bieten (Olsson et al. 2015). 
Ungeachtet der variierenden Resilienzkonzepte in unterschiedlichen Zusammenhängen lässt sich für die 
prospektive Analyse von Gefahren ein Kernaspekt hervorheben: das Verständnis von Resilienz als die Fähigkeit 
eines Systems, »die Auswirkungen eines Schocks oder einer Krise rechtzeitig zu erkennen, schädliche Effekte 
abzufedern, sich darauf einzustellen und sich davon zu erholen« (Rudloff 2022). Nach diesem Verständnis, das 
in diesem Bericht zugrunde gelegt wird, umfasst Resilienz unterschiedliche strukturelle und zeitliche
Dimensionen, welche auch als Absorption bzw. Adoption, Adaption und Transformation bezeichnet werden (hier und im 
Folgenden (Gunderson/Holling 2002) nach (Rudloff 2022): 
› Absorption bzw. Adoption (Widerstandsfähigkeit) bezeichnet das Auffangen oder Abmildern von bereits
eingetretenen Schäden, wie etwa Einnahmeverluste oder Zerstörungen im Falle von Naturkatastrophen. Ein 
Beispiel für entsprechende politische Maßnahmen in der Coronakrise sind die EU-Hilfsprogramme für
Unternehmen. 
› Adaption (Anpassungsfähigkeit) beschreibt eine vorausschauende Vorbereitung auf mögliche
Schadensereignisse und Stressfaktoren. Typische Maßnahmen sind etwa Versicherungslösungen oder angemessene 
Bauweisen in Erdbebengebieten. 
› Transformation (Entwicklungsfähigkeit) meint die Kapazität, das disruptive Moment von Krisen als
Katalysator für die Schaffung von neuen und nachhaltigeren Strukturen zu nutzen, wo vorhandene Strukturen nicht 
mehr tragfähig sind. 
Besonders aufgrund des Aspekts der Transformation unterscheidet sich die Idee der Resilienz von dem schon 
länger etablierten Begriff des Risikos. So legen Risikokonzepte den Fokus auf konkrete Gefahren und potenzielle 
negative Einwirkungen auf ein System, die mit diesen Gefahren verbunden sind. Resilienz hingegen nimmt die 
positiven Eigenschaften des Systems selbst in den Blick und fokussiert auf seine Widerstands- und
Anpassungsfähigkeit, um mit negativen Auswirkungen umzugehen. Der Begriff der Transformation hebt hervor, dass
während bzw. nach einer überstandenen Krise nicht zum Ausgangszustand zurückgekehrt werden sollte. Vielmehr 
soll eine bessere, also stressresistentere, Situation erzeugt werden. Ebenso formulieren Hafner et al. (2019), dass 
es nicht darum geht, »Systeme immer wieder in ihrer ursprünglichen Form wiederherzustellen. Vielmehr soll 
durch die Berücksichtigung von äußeren Einflüssen bzw. veränderter Rahmenbedingungen das System von einem 
risikobehafteten in einen weniger riskanten bzw. weniger vulnerablen Zustand überführt werden«. Sie bezeichnen 
dies als »Reflexive Resilienz« (Hafner et al. 2019). Die Akademie der Technikwissenschaften (acatech), die
Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften 
 
2 Für eine ausführliche Übersicht über relevante Begriffe für das Resilienzkonzept siehe Cecilia (Norf 2020).
(acatech et al. 2017) betonen in diesem Zusammenhang zudem, dass eine Resilienzstrategie nicht nur auf
erwartbare externe Belastungen fokussiert sein sollte. Ihr Ziel sei es vielmehr, ein System besonders robust zu gestalten, 
damit seine Funktionsfähigkeit auch im Falle von unerwarteten Störungen entweder erhalten bleibt oder
zumindest schnell wiederhergestellt werden kann. 
2.2 Resilienz auf politischer Ebene 
Seitens der Politik wurde das Konzept der Resilienz als politisches Ziel in den letzten Jahrzehnten vielfach auf 
internationaler und nationaler Ebene aufgegriffen. Es wurde mit der Aufgabe verbunden, die Resilienz von
Gesellschaften gegenüber Katastrophen zu stärken. Ein Leitdokument ist das »Sendai Rahmenwerk für
Katastrophenvorsorge 2015–2030« (UNDRR 2015), welches 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. 
Kasten 2.1 Das »Sendai Rahmenwerk« 
Das »Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge 2015–2030« legt eine global vereinbarte Politik zur
Verringerung des Katastrophenrisikos fest, die innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren zu folgenden Ergebnissen 
führen soll: wesentliche Verringerung des Katastrophenrisikos und der Verluste an Menschenleben, Sicherung 
der Lebensgrundlagen und Gesundheit sowie Erhalt wirtschaftlicher, physischer, sozialer, kultureller und
ökologischer Werte von Personen, Unternehmen, Gemeinschaften und Ländern. Innerhalb des »Sendai
Rahmenwerks« wurden von den Staaten zu ergreifende Maßnahmen auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler 
Ebene in vier Schwerpunktbereichen festgelegt: 
› Priorität 1: Verständnis des Katastrophenrisikos 
› Priorität 2: Stärkung der Katastrophenvorsorge zur besseren Einschätzung und Bewältigung des
Katastrophenrisikos 
› Priorität 3: Investitionen in die Katastrophenrisikominderung und zur Stärkung der (gesellschaftlichen) 
Widerstandsfähigkeit 
› Priorität 4: Verbesserung der Katastrophenvorsorge als Reaktion auf Krisen und Katastrophen und eine 
verbesserte Phase der Erholung, Rehabilitation und des Wiederaufbaus (BBK 2019, S. 11; UNDRR 2015, 
S. 8) 
› Um die Bewertung des globalen Fortschritts bei der Erreichung der Ziele bis 2030 zu bewerten, wurden 
sieben globale Zielvorgaben vereinbart: 
1. Erhebliche Verringerung der weltweiten Sterblichkeit durch Katastrophen bis 2030 mit dem Ziel, die 
durchschnittliche Sterblichkeitsrate pro 100.000 Einwohner zu senken 
2. Erhebliche Verringerung der Zahl der weltweit betroffenen Menschen bis 2030, mit dem Ziel, die 
durchschnittliche Zahl pro 100.000 Menschen zu senken 
3. Verringerung der direkten wirtschaftlichen Verluste durch Katastrophen im Verhältnis zum
weltweiten Bruttoinlandsprodukt (BIP) 
4. Erhebliche Verringerung der durch Katastrophen verursachten Schäden an kritischen Infrastrukturen 
und der Unterbrechung grundlegender Dienstleistungen, darunter Gesundheits- und
Bildungseinrichtungen, auch durch die Verbesserung ihrer Widerstandsfähigkeit 
5. Erhebliche Erhöhung der Zahl der Länder, die über nationale und lokale Strategien zur Verringerung 
des Katastrophenrisikos verfügen 
6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern durch eine angemessene und 
nachhaltige Unterstützung zur Ergänzung ihrer nationalen Maßnahmen
7. Erhebliche Verbesserung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu Multi-Hazard-Frühwarnsystemen
sowie von Informationen und Bewertungen des Katastrophenrisikos für die Bevölkerung bis 2030 (BBK 
2019, S. 12 f.; UNDRR 2015, S. 6 f.) 
› Neben diesen Zielen wurden Indikatoren für die Evaluation der Maßnahmen im Rahmen des »Sendai 
Rahmenwerks« entwickelt (UNDRR 2016, S. 3 ff.; UNDRR/WHO 2021, S. 6 f.). Diese Aspekte können 
gemeinsam als Gütekriterien für Frühwarnsysteme angesehen werden und werden im Rahmen des 
»Sendai-Rahmenwerk«-Monitorings kontinuierlich betrachtet.  Seit Beginn der COVID-19-Pandemie 
wurden auch Indikatoren für die Betrachtung der Auswirkungen der Pandemie in das Monitoringsystem 
übernommen.  Die Ergebnisse des Monitorings fließen dabei sowohl in das Monitoring der Ziele für
nachhaltige Entwicklung (SDG) als auch in die Analyse der globalen Gesundheitsindikatoren der WHO ein 
(UNDRR/WHO 2021, S. 1). 
Die EU nennt Resilienz als wesentliches Ziel in nahezu allen aktuellen Strategiedokumenten und
Reformvorschlägen für einzelne Sektoren (Europäischer Rat 2023). Ebenso beziehen sich die G7 explizit auf Resilienz und 
ihre Formulierung des »Cornwall Consensus« für resiliente Wertschöpfungsketten nach der Coronakrise, ähnlich 
dem »Washington Consensus« als Reaktion auf die Schuldenkrise der 1980er Jahre (Rudloff 2022). Auch in 
Deutschland wird Resilienz zunehmend als zentrales Konzept für eine risikoinformierte, klimaangepasste und 
nachhaltige Entwicklung betrachtet. Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) beinhaltet Maßnahmen 
und Investitionspläne in Klimaschutz, Energiewende und neue digitale Technologien, um gestärkt aus der 
Coronakrise hervorzugehen. Weitere Maßnahmen zielen auf die Förderung der Partizipation am Arbeitsmarkt und 
des öffentlichen Gesundheitswesens (BMF 2021). 
Die neue Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung entfaltet eine integrierte Sichtweise, die
Wehrhaftigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit verbindet (Auswärtiges Amt 2023). In diesem Rahmen wurde auch die 
nationale Resilienzstrategie von einer interministeriellen Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) erarbeitet und im Sommer 2022 vom Bundesministerium des 
Innern und für Heimat veröffentlicht (BMI 2022a). Sie dient der Umsetzung des »Sendai Rahmenwerks« auf 
Bundesebene. Die Resilienzstrategie formuliert drei Ziele bis 2030: Bestehende Strukturen und Systeme sollen 
durch neue oder verbesserte Maßnahmen im Katastrophenrisikomanagement ergänzt werden. Staatliche wie 
nichtstaatliche Akteure sollen enger im Katastrophenrisikomanagement zusammenarbeiten. Und Informationen, 
Erkenntnisse und Ergebnisse im Katastrophenrisikomanagement sollen verstärkt verbreitet und miteinander
verknüpft werden. Zudem werden Zuständigkeiten, Finanzierung und Fortschrittmessung festgelegt. Für eine
erfolgreiche Umsetzung der Resilienzstrategie für Deutschland bzw. des »Sendai Rahmenwerks« in und mit
Deutschland bedarf es der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, auch weil einige der adressierten Bereiche die 
Zuständigkeit der Länder betreffen. Hier werden Defizite konstatiert (BMBF 2023). So bedarf es einer deutlich 
besseren Zusammenarbeit zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie mit Akteuren aus Wirtschaft 
und Gesellschaft. Dies schließt relevante Schnittstellen für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Krisen-, 
Verteidigungs- und Katastrophenfall ein. Dabei sind auch die Ausgestaltung, Bereitstellung und Verfügbarkeit 
von Lagebildern und krisenrelevanten Daten sowie eine kontinuierliche Kommunikation innerhalb und zwischen 
den Ebenen relevant. Die Innenministerkonferenz (IMK) fordert diesbezüglich, dass das
Informationsmanagement zwischen den einzelnen Ebenen durch ein durchgängiges digitales nationales Lagebild sichergestellt werden 
muss. Die Schnittstellen zwischen Bund und Ländern sollen gemäß IMK-Beschluss insbesondere durch
Einrichtung eines Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz des Bundes und der Länder gefestigt werden, 
sodass die Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung optimiert und verstärkt wird (Landtag Nordrhein-Westfalen 
2023) 
Im Juni 2022 wurde mit dem Aufbau des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB) 
in den Räumlichkeiten des BBK begonnen. Es soll alle relevanten Akteure im Bevölkerungsschutz in einem
Netzwerk zusammenführen und den Informationsaustausch vereinfachen. Das GeKoB soll nach Anforderung eines 
Bundes- oder Landesressorts auch in akuten Krisen und insbesondere bei länderübergreifenden Gefahren- und 
Schadenslagen bei der operativen Krisenbewältigung u. a. durch gemeinsame Lagebilder unterstützen
(Bundesregierung 2022). Zur Umsetzung der Resilienzstrategie wurde des Weiteren 2022/2023 ein Dialog- und
Beteiligungsprozess initiiert, um ressort-, ebenen- und akteursübergreifende Umsetzungsmechanismen der
Resilienzstrategie anzustoßen. Die sich daraus ergebende Zusammenarbeit soll langfristig im Rahmen einer Nationalen
(Akteurs-)Plattform verstetigt werden und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Resilienzstrategie
beitragen. Initiativen und Maßnahmen, die zur Verbesserung des Katastrophenrisikomanagements und zur Steigerung 
der Resilienz ergriffen werden, sollen alle 3 Jahre qualitativ in Fortschrittsberichten erfasst werden und die
Grundlage zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der nationalen Resilienzstrategie bilden (BMI 2022a). 
In den letzten Jahren wurde die transformative Komponente des Resilienzkonzepts verstärkt thematisiert 
(Beer/Rammler 2021; Rudloff 2022), um das transformative Potenzial von Krisen auszuschöpfen und dadurch 
gesellschaftlichen Wandel zu bewirken. In diesem Zusammenhang wird auch von transformativer Resilienz
gesprochen (Abb. 2.1), worunter die Fähigkeit einer Gesellschaft verstanden wird, Transformationsprozesse von 
Wirtschaft und Gesellschaft und neue Risiken vorausschauend zusammenzudenken, Krisen frühzeitig zu
erkennen, diese zu bewältigen und schließlich robuster aus ihnen hervorzugehen (Beer/Rammler 2021). Dies betrifft 
den digitalen Wandel, den nachhaltigkeitsorientierten sozial-ökologischen Umbau von Wirtschaft und
Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten (Energiesystem, Mobilitätssystem, Agrarwirtschaft, Rohstoffe, Lieferketten 
etc.) sowie die Neuausrichtung von Sicherheitskonzepten. 
Nachhaltigkeit ist ein Konzept, welches durch das Zusammendenken von wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Dimensionen eine höhere Resilienz von Systemen verspricht (Beer/Rammler 2021). Die Leitbilder von 
Resilienz und Nachhaltigkeit können sich wechselseitig ergänzen: In einer krisenhaften Welt wird Resilienz zu 
einer Grundvoraussetzung für den Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Nur wenn der sozialökologische Umbau 
krisenfest gestaltet wird, können zukünftige Gesellschaften langfristig stabil sein. Andersherum bieten die Ziele 
der Nachhaltigkeit einen Wertekompass zur Entwicklung einer resilienten Gesellschaft. Systemische
Nachhaltigkeit müsste also derart gestaltet werden, dass sie robust und anpassungsfähig gegenüber Störereignissen ist. Der 
Grad der erreichten transformativen Resilienz lässt sich in diesem Sinne aus der Fähigkeit ableiten, unter
unsicheren und wechselnden Bedingungen erfolgreich die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft voranzutreiben 
(Beer/Rammler 2021). 
Abb. 2.1 Konzept der transformativen Resilienz 
 
Eigene Darstellung nach Hafner et al. 2019; Rammler 2021et al.; Thomas et al. 2023 
2.3 Handlungsfelder zur Förderung der Resilienz 
Um das abstrakte Konzept der Resilienz für eine vorausschauende Resilienzpolitik handhabbar zu machen, ist die 
Einordnung in konkrete Handlungsfelder hilfreich. Einen Umgang mit Risiken stellt der Resilienzzyklus von 
Edwards (2009) mit den fünf Phasen dar: »prepare« (Gefahren beachten), »prevent« (Gefahren abwehren), »
protect« (Störungen abfangen), »respond« (reagieren), und »recover« (adaptieren, anpassen, lernen). Bei dem von
acatech et al. (acatech et al. 2017) angepassten Modell können aus einer Akteursperspektive der für eine
vorausschauenden Resilienzpolitik relevanten Einrichtungen (Bundestag, Bundesregierung, Ressorts, nachgeordnete 
Behörden, Bundesländer etc.) vier Handlungsfelder für die Förderung von Resilienz abgeleitet werden (hierzu 
und im Folgenden (acatech et al. 2017): Erstens Risiken und Schwachstellen identifizieren, zweitens
vorausschauende Vorbereitung auf mögliche Schadensereignisse, drittens Auffangen oder Abmildern von eingetretenen
Schäden sowie viertens Schaffung von lernenden und adaptiven Systemen und Strukturen. 
Diese Handlungsfelder verhalten sich komplementär – auch im Sinne einer zeitlichen Abfolge – zueinander 
und müssen gemeinsam und integrativ betrachtet werden. Ihnen können im Rahmen eines Resilienzzyklus, der 
adaptiv durchlaufen wird, unterschiedliche Gestaltungsansätze zugeordnet werden (Abb. 2.2). Die genannten
Gestaltungsansätze in den Handlungsfeldern weisen auf Potenziale zur Verbesserung der Resilienz von Systemen 
hin. Ob die jeweiligen Ansätze tatsächlich zu resilienteren Lösungen führen, ist im Einzelfall immer genau zu 
prüfen. Auch können Zielkonflikte, z. B. zwischen Resilienz und Effizienz von Systemen, nicht ausgeschlossen 
werden. In solchen Fällen ist immer die Abwägung von Vor- und Nachteilen und die Entscheidung für Prioritäten 
gefordert. 
Abb. 2.2 Gestaltungsansätze entlang der Handlungsfelder im Resilienzzyklus 
 
Eigene Darstellung nach acatech et al. 2017; Edwards 2009 
Risiken und Schwachstellen identifizieren 
Um potenziellen Risiken wirksam zu begegnen und die Funktionsfähigkeit kritischer Systeme auch zukünftig 
sicherzustellen, ist es erforderlich, einerseits Szenarien zur Früherkennung von möglichen systemischen Risiken 
für potenziell betroffene Systeme zu entwickeln und andererseits zukünftige Entwicklungen im Kontext von 
Transformationsprozessen (kurz-, mittel- und langfristig) zu antizipieren. Der Fokus sollte auf Bedrohungen und 
Störereignissen liegen, die sich der Möglichkeit von eindeutigen Prognosen entziehen, aber generell vorstellbar 
und zukünftig möglich sind. Eine regelmäßige und systematische Beobachtung von Hinweisen auf solche
Bedrohungen ist deshalb ein wichtiger Schritt zur Identifikation entsprechender Handlungsbedarfe und -spielräume im 
Rahmen von Resilienzstrategien. Zum Monitoring potenzieller systemischer Risiken gehört es,
Bedrohungsszenarien zu identifizieren und ihre potenziellen Auswirkungen auf das System zu untersuchen (szenariobasierte 
Impactanalyse). Des Weiteren müssen Schwachstellen im System identifiziert werden (Vulnerabilitätsanalyse, 
Stressszenarien). Dafür ist es unerlässlich, Metriken und Indikatoren zur Bewertung von Verwundbarkeit und
Resilienz zu entwickeln, um systematisch nach Schwachstellen zu suchen, Nutzen von Investitionen zu bewerten 
oder festzustellen, inwieweit bestimmte Maßnahmen den Grad der Resilienz eines Systems beeinflussen. 
Vorausschauende Vorbereitung auf mögliche Schadensereignisse 
Bei diesem Handlungsfeld geht es darum, Stressoren abzubauen bzw. ihre Wirkung zu begrenzen. Präventive 
Maßnahmen, wie etwa Klimapolitik, zielen darauf ab, Ursachen zu bekämpfen und dadurch Gefahren zu
verhindern, bevor diese überhaupt erst entstehen. In Zeiten zunehmender systemischer Risiken und multipler Krisen 
reicht Ursachenbekämpfung nicht mehr aus. Die Akzeptanz von Unsicherheit erfordert, Vorkehrungen für Krisen 
zu treffen. Eine Option besteht beispielsweise im Ausbau der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen
gegen Störereignisse, etwa durch das Abbauen struktureller Verwundbarkeiten über eine größere Diversifizierung 
(z. B. von Lieferketten), die Schaffung von Redundanzen (z. B. Lagerhaltung, Backuplösungen) und eine
Förderung von dezentralen System- und Steuerungsarchitekturen (z. B. dezentrale Energiewandler und -speicher, die 
bei großflächigen Ausfällen einen Inselbetrieb sicherstellen). Die Steigerung von Vielfalt und Diversität eines 
Systems kann dazu beitragen, dass es zu temporären oder dauerhaften Anpassungsreaktionen durch Verlagerungs- 
und Substitutionseffekte kommt. Beispielhaft ist die Erweiterung von Optionen an Rohstofflieferanten, sodass 
Lieferabhängigkeiten und Versorgungsrisiken verringert werden. Eine wichtige Rolle bei der Reduzierung der 
Verwundbarkeit des Gesamtsystems spielt auch die Funktionsfähigkeit einzelner Teilsysteme. Je ausfallsicherer 
bzw. anpassungsfähiger diese sind, desto geringer ist die Chance, dass über einen Dominoeffekt das
Gesamtsystem beschädigt wird. 
Auffangen oder Abmildern von bereits eingetretenen Schäden 
Bei diesem Handlungsfeld steht die Abmilderung negativer Konsequenzen im Krisenfall im Fokus. Durch das 
frühzeitige Treffen von Notfallvorkehrungen können die Anpassungsfähigkeiten von Gesellschaften verbessert 
und die Auswirkungen einer unerwarteten Krise verringert werden. Geeignete Krisenvorbereitungspläne enthalten 
Sensibilisierungs- und Übungsmaßnahmen mit beteiligten Akteuren. Dabei muss deutlich werden, welche
Handlungsoptionen zur Verfügung stehen. Diese Programme können schließlich bewirken, dass eine Gesellschaft die 
mit Krisen verbundenen Herausforderungen besser bewältigt und negative Auswirkungen in
zivilgesellschaftlicher Kooperation vermieden oder abgemildert werden können. 
Schaffung von adaptiven Systemen und Strukturen 
Eine zentrale Aufgabe der Politik besteht darin, die institutionelle Anpassungs- und Lernfähigkeit von Systemen 
und Strukturen zu erhöhen und dabei nachhaltigere Strukturen zu schaffen. Langfristige Adaptionsansätze und 
Maßnahmen, welche die Entwicklungs- bzw. Transformationsfähigkeit adressieren, enthalten z. B. die Auslegung 
des Gesundheitssystems auf deutlich höhere und regelmäßige Hitzespitzen. Das erfordert sowohl eine kooperative 
Auseinandersetzung mit komplexen Problemen als auch eine hohe Fähigkeit zu Selbstreflexion, institutionellem 
Lernen, Kooperationsbereitschaft und Wandel (Fathi 2019). Die Schaffung von diesbezüglichen Kapazitäten und 
Instrumenten in relevanten Institutionen (Bundestag, Bundesregierung, Ressorts und Behörden) ist daher eine 
Grundlage für eine resilienzorientierte Politik. Dazu zählen auch das Anpassen von Entscheidungsprozessen, die 
Standardisierung von Prozessen oder der Aufbau neuer konsultativer Mechanismen, Behörden und Gremien.
3 Frühwarnsysteme 
Viele Politikfelder stehen angesichts immer schnellerer Veränderungen im globalen Maßstab regelmäßig vor
großen, anhaltenden Herausforderungen, die sich in oftmals globalen, vernetzten Krisen mit unterschiedlich
ausgeprägten nationalen und lokalen Auswirkungen verdichten. Beispielhaft hierfür sind die ökologische, politische 
und gesellschaftliche Krise im Zusammenhang mit der Erderwärmung, die internationale Finanz- und
Wirtschaftskrise 2008/2009, die Flüchtlingskrise, die COVID-19-Pandemie, Flutkatastrophen wie in Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 und nicht zuletzt der am 24. Februar 2022 durch Russland begonnene 
Krieg und Völkerrechtsbruch gegen die Ukraine. 
Die Zunahme politischer, ökonomischer und sozialer Verflechtungen auf globaler Ebene, die in den letzten 
Jahrzehnten erheblich gestiegene Anzahl beteiligter Akteure sowie die Vielfalt, Veränderlichkeit und
Wechselwirkung der mit den Krisen verbundenen Wirkungsverläufe sprechen dafür, dass unerwartete Entwicklungen die 
Politik auf absehbare Zeit prägen und herausfordern werden (Brozus 2018b). Sowohl auf nationaler als auch auf 
internationaler Ebene der Politik steigt vor diesem Hintergrund das Interesse an strategischer Vorausschau,
Früherkennung und Frühwarnung.3 Frühwarnsysteme dienen dem frühzeitigen Erkennen von Gefahren, Bedrohungen 
und Krisen sowie der Warnung davor (Hauff 2009). Sie sollen die politischen Akteure bzw. die Verwaltung dabei 
unterstützen, auf Grundlage bestmöglicher Daten, Informationen und Einschätzungen im Falle einer nahenden 
Bedrohung adäquate Entscheidungen zu treffen. Heute existiert eine ganze Reihe unterschiedlicher
Frühwarnsysteme, die von der EU, den UN, der WHO, einzelnen Regierungen und Forschungseinrichtungen, aber auch global 
agierenden Unternehmen betrieben werden. In Deutschland ist die Vorsorge für Gefährdungen und damit auch 
der Einsatz von Frühwarnsystemen föderal organisiert und ausdifferenziert. Die Länder sind für den
Katastrophenschutz zuständig. Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 
als Fachbehörde des Bundesinnministeriums (BMI) die zentrale Stelle für den Bevölkerungsschutz in
Deutschland. Es betreibt u. a. das gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ) und das 
Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) und führt fortlaufend Gefährdungsanalysen des Bundes 
durch (WD 2007). 
Unterschieden werden können indikatorenbasierte Systeme auf der einen und ereignisbasierte Systeme auf 
der anderen Seite. Während indikatorenbasierte Frühwarnsysteme sich an zuvor definierten, operativen
Kennzahlen orientieren, die auf strukturierten Daten basieren, versuchen ereignisbasierte Frühwarnsysteme aus
unstrukturierten Daten Ereignisse zu identifizieren, die ein akutes Risiko für Individuen oder Gesellschaften darstellen 
können. Beispiele für die Anwendung beider Ansätze finden sich etwa im Bereich gesundheitsspezifischer
Frühwarnsysteme (WHO 2014) (Kap. 3.2). Neben diesen beiden Arten von Frühwarnsystemen kommen zum Teil auch 
integrativ miteinander verbundene Systeme zum Einsatz, die mittels unterschiedlicher Ziele, Verfahren und
Technologien frühzeitig potenzielle Gefahren, Bedrohungen und Risiken identifizieren sollen. Das durch den Einsatz 
von Frühwarnsystemen generierte Wissen bildet die Basis und die Voraussetzung für (politische) Entscheidungen 
und das Einleiten potenzieller (Gegen-)Maßnahmen mit dem Ziel, die Gefahr abzuwehren oder zumindest das 
jeweilige Worst-Case-Szenario zu verhindern. 
Im Folgenden wird ein Überblick über Funktionen, Prozesse, Anwendungsbereiche und Instrumente von 
Frühwarnsystemen gegeben sowie der Kenntnisstand zu ihrer Leistungsfähigkeit dargestellt. 
3.1 Funktionen von Frühwarnsystemen 
Ein Frühwarnsystem kann im engeren Sinne als Informations- und Kommunikationssystem verstanden werden, 
welches Hinweise (als Reize, Impulse oder Informationen) auf Gefährdungen mit zeitlichem Vorlauf vor dem 
möglichen Eintritt des Gefahrenereignisses identifiziert und signalisiert (Denecke et al. 2022). Weiter gefasst ist 
ein Frühwarnsystem ein umfassender Ansatz, der alle Aspekte der Frühwarnung umfasst (Moßgraber 2016, S. 26). 
Eine zentrale Rolle bei der internationalen Debatte über Frühwarnsysteme und der Entwicklung eines
gemeinsamen Verständnisses spielt das Büro der Vereinten Nationen für Katastrophenvorsorge (United Nations Office for 
 
3 Die Begriffe Früherkennung und Frühwarnung werden in der Fachliteratur nicht immer trennscharf abgegrenzt und die ihnen jeweils 
zugrunde liegenden Konzepte überlappen sich teilweise. Im Folgenden wird sich auf den Begriff der Frühwarnung konzentriert.
Disaster Risk Reduction – UNDRR). Das Büro ist die zentrale Anlaufstelle der Vereinten Nationen bei der
Umsetzung von Krisen- und Katastrophenvorsorge und unterstützt diesbezüglich alle Mitgliedsländer. Es steht
darüber hinaus für den Austausch von Informationen zum Zweck der Verringerung bestehender Risiken u. a. auch 
durch den Einsatz von Frühwarnsystemen (Kasten 2.1) zur Verfügung. 
Laut UNDRR besteht die Kernaufgabe von Frühwarnsystemen darin, Ereignisse und Entwicklungen
vorherzusagen, die sich negativ auf die Stabilität der Gesellschaft als Ganzes oder auf Teile der Gesellschaft auswirken. 
Wichtig ist, dass dem Reaktionssystem Zeit bleibt, sich auf das negative Ereignis vorzubereiten und seine
Auswirkungen zu minimieren. Um wirksam zu sein, müssen Frühwarnsysteme nicht nur die politischen Akteure
adressieren, sondern die gefährdeten Gemeinschaften aktiv einbeziehen, die Aufklärung und Sensibilisierung der 
Öffentlichkeit für Risiken erleichtern, Warnungen wirksam verbreiten und einen ständigen Bereitschaftszustand 
sicherstellen (UNDRR 2015). Das UNDRR definiert ein Frühwarnsystem konkret als »ein integratives System 
von Teilsystemen und Prozessen zur Überwachung, Vorhersage bzw. Prognose von Gefahren, zur Bewertung von 
[bereichsspezifischen] Katastrophenrisiken, zur Kommunikation und zur Vorbereitung auf den Ernstfall.
Frühwarnsysteme helfen dabei, dass Einzelpersonen, Gemeinden, Regierungen, Unternehmen und andere in die Lage 
versetzt werden, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um Katastrophenrisiken im Vorfeld von gefährlichen
Ereignissen zu verringern« (UNDRR 2016, S. 17). 
Tab. 3.1 Vorlaufzeiten für die Frühwarnung 
Sekunden bis Minuten Stunden bis Tage Wochen bis Monate Jahre 
Erdbeben 
Industrieunfall 
Staubteufel 
Tornados 
Sturzfluten (nach abrupten 
Ereignissen wie 
Dammbruch) 
starke Stürme 
Flächenbrand 
Wirbelstürme 
Erdrutsche 
Überschwemmungen 
Tsunamis 
Vulkanausbrüche 
Hitzewelle 
Epidemien 
Dürren 
Extreme Temperaturen 
steigender Meeresspiegel 
Waldverluste 
Wüstenausbreitung 
Trockenperioden 
extreme Niederschläge 
Bodendegradation 
Umweltverschmutzung 
Quelle: Moßgraber 2016 
Der Faktor Zeit ist von kritischer Bedeutung für eine erfolgreiche Frühwarnung. Was aber früh genau bedeutet, 
wie eine Warnung tatsächlich aussieht und wie diese erfolgt, ist jeweils kontextabhängig. Ganz allgemein
betrachtet bedeutet frühzeitig, dass vor einer potenziellen Gefahr zu einem Zeitpunkt gewarnt wird, an dem noch 
genügend Zeit für vorbereitende Maßnahmen bleibt und somit ein gewisser Handlungsspielraum gegeben ist. Die 
gefahrenbezogene Vorlaufzeit ist also ein entscheidendes Merkmal eines Frühwarnsystems, welche aber je nach 
Anwendungsgebiet höchst unterschiedlich ausfallen kann. So wäre im Sinne einer Warnung vor möglichen
klimatischen Risiken 100 Jahre im Voraus frühzeitig, während es bei einer Sturzflut weniger als eine Stunde im 
Voraus sein kann. In einigen Fällen können Warnungen auch erst ausgegeben werden, wenn die Gefahr bereits 
absehbar ist, z. B. bei Tornados, welche die Richtung ändern, oder nach einem potenziell Tsunami-erzeugenden 
Erdbeben. Die Zeit, die vom konkreten Signal bis zum Krisenausbruch zur Verfügung steht, wird somit zum 
Engpass eines Frühwarnsystems (Matthies 2000). 
Im Kontext des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes angesiedelte Frühwarnsysteme zielen im
Wesentlichen auf zwei Funktionen: Detektion und Warnung Die Detektion zielt auf die Früherkennung kurzfristiger 
Ereignisse wie Wirbelstürme, Erdbeben, Erdrutsche oder auch Vulkanausbrüche. Die Warnfunktion zielt auf die 
frühzeitige Warnung betroffener Bevölkerungskreise vor solchen Ereignissen. Dabei wollen (und können) sie 
jedoch lediglich das Ausmaß einer Katastrophe reduzieren, die Katastrophe selbst wird nicht abgewendet.
Im Zusammenhang mit politischen Frühwarnsystemen werden verschiedene Ansätze der Vorbeugung
genutzt, von Prävention über Preparedness4 bis hin zu Resilienz. Prävention bezieht sich darauf, die durch
Früherkennung gewonnenen Einschätzungen in Abwägungsprozesse auf der jeweiligen Entscheidungsebene einfließen 
zu lassen. Das kann – muss aber nicht – dazu führen, dass sich die operative politische Praxis verändert. »Ein 
sichtbarer Ausdruck dessen wären Handlungen, die eine Regierung auf Basis von Früherkennung vornimmt, um 
den erwarteten Eintritt von Ereignissen zu verhindern (Prävention) [...].« (Brozus 2018b) 
Preparedness bezieht sich auf konkrete Maßnahmen, die als Vorsichtsmaßnahmen angesichts möglicher
Gefahren ergriffen werden. In diesem Sinne sollen die Grundlagen, Handlungsprinzipien sowie Aufbau- und
Ablauforganisation für die Führung im Krisenfall spezifisch festgelegt, ausgebildet und geübt werden. In der Praxis gibt 
es verschiedene Arten, etwa die lokale Notfallbereitschaft oder die von der UN und der EU geförderten
Programme »Disaster Preparedness« und »Emergency Preparedness«, mittels derer Folgen von Katastrophen, die in 
relativ kurzer Zeit verursacht werden, durch vorausschauendes politisches Handeln begegnet werden soll (EM-
PAG 2022). 
Resilienz wiederum ist durch ein spezifisches dynamisches Verständnis geprägt (Brinckmann et al. 2017) 
und bedeutet vereinfacht, die Funktion eines Systems auch bei negativen Ereignissen zuverlässig aufrechterhalten 
oder möglichst schnell in einen funktionsfähigen Zustand zurückführen zu können (Beer/Rammler 2021), wie in 
Kapitel 2 dargelegt wurde. Resilienzorientierte Frühwarnsysteme fokussieren demnach auf die Vulnerabilität von 
Systemen im Sinne des Zusammenbruchs von (gesellschaftlichen) Selbstschutzmechanismen, verbunden mit dem 
Ziel, (gesellschaftliche) Abwehrkräfte zu stärken (Behrendt et al. 2021; Bröckling 2012). 
Entlang dieses Spektrums werden die unterschiedlichen Funktionen von Frühwarnung bzw. damit
korrespondierend Frühwarnsysteme eingeordnet und diskutiert. Der Katastrophenschutz betont die Früherkennung von 
Bedrohungsereignissen und dient der Vorbereitung auf den Katastrophenfall. Das Resilienzkonzept betont die 
Verringerung der Vulnerabilität und den Abbau von Stressoren im Sinne der Prävention. Bei diesem Ansatz geht 
es darum, Früherkennungssysteme zu nutzen, um Stressoren auszuschalten oder ihre Wirkung zu begrenzen. Wird 
ihre Wirkung frühzeitig antizipiert, gebietet es die Gefahrenabwehr, deren Eintritt zu verhindern. Präventive
Maßnahmen, wie etwa die Klimapolitik, zielen darauf ab, Ursachen zu bekämpfen und Gefahren zu verhindern, bevor 
diese überhaupt erst entstehen. 
3.2 Prozess der Frühwarnung 
Trotz ihrer Heterogenität und unterschiedlicher Anwendungsbereiche wird bei allen Frühwarnsystemen ein
bestimmter Prozess durchlaufen, der je nach Fokus in mehrere Phasen eingeteilt werden kann (Luther et al. 2017; 
UNDRR 2016; Waidyanatha 2010). Die folgende Einteilung in vier Phasen lehnt sich an die Definition des 
UNDRR (2016) an und berücksichtigt zudem die in Kapitel 3.1 beschriebenen Funktionen von Frühwarnsystemen 
(Abb. 3.1): 
› Erfassung von Daten und Informationen, um Kenntnis des spezifischen Risikos zu erlangen; 
› Erkennung, Überwachung, Analyse und Prognose der Gefahren und möglicher Folgen auf Basis der
erfassten Daten und Informationen; 
› Verbreitung und Kommunikation maßgeblicher, rechtzeitiger und konkreter Warnungen und damit
verbundener Informationen über Wahrscheinlichkeit und Auswirkungen; 
› Reaktion auf die eingegangenen Warnungen als Vorbereitung auf allen Ebenen. 
 
4 Der in der Fachliteratur verwendete Begriff Preparedness kann ins Deutsche etwa mit Bereitschaft oder Vorbereitung übersetzt werden.
Abb. 3.1 Phasen eines Frühwarnsystems 
 
Eigene Darstellung nach UNDRR 2016 
Diese vier Phasen müssen über unterschiedliche Sektoren und mehrere Ebenen hinweg koordiniert werden, damit 
das System effektiv funktioniert (UNDRR 2016, S. 17). 
In der Praxis sind diese Phasen jedoch oft nicht strikt voneinander getrennt, sondern überschneiden sich zum 
Teil oder finden sogar zeitgleich statt. Unabhängig von der jeweiligen Einteilung dieser Phasen kann festgestellt 
werden, dass die Relevanz von (politischen) Akteuren graduell über diese Phasen zunimmt. Das bedeutet, dass zu 
Beginn des Prozesses in den ersten Phasen, insbesondere für das Generieren von Informationen, eine gute
Datenlage relevant ist, während in den letzten Phasen die politischen Akteure und deren Entscheidungen für bestimmte 
Maßnahmen auf Basis des generierten Wissens (= aggregierte Daten) ausschlaggebend sind (Denecke et al. 2022). 
Frühwarnsysteme können ihrerseits selbst wiederum in komplexe (politische) Prozesse eingebunden werden, wie 
etwa der vom International Risk Governance Council (IRCC) entwickelte Risikogovernanceansatz
veranschaulicht (IRGC 2017) (Abb. 3.2).
Abb. 3.2 Der Risikogovernanceansatz des International Risk Governance Council 
 
Quelle: nach IRGC 2017 
Dieser geht von der Annahme aus, dass Frühwarnsysteme nicht isoliert zu betrachten sind, sondern eingebettet in 
komplexe Risikosysteme. Er zielt darauf ab, einen kohärenten und integrativen Prozess zur umfassenden Analyse 
von Risiken bereitzustellen, und differenziert zwischen der Analyse eines Risikos (Risikoabschätzung) und der 
Entscheidung, wie mit einem Risiko umgegangen werden sollte (Risikomanagement). Bei dem Ansatz werden 
vier aufeinander aufbauende Schritte verfolgt: Pre-Assessment, Risikoabschätzung, Risikocharakterisierung und 
-evaluation sowie Risikomanagement. Kommunikation und Partizipation werden in dem Ansatz als zusätzliche 
Querschnittsthemen angesehen, die integrale Bestandteile aller Phasen sind. Frühwarnsysteme kommen hier vor 
allem im ersten Schritt (Pre-Assessment) zum Einsatz, sind aber mit den anderen Schritten eng verbunden,
rückgekoppelt und vernetzt. 
Multi-Hazard Early Warning Systems 
Ein systemischer Ansatz zur Warnung von multiplen Gefahren wird durch Multi-Hazard-Frühwarnsysteme 
(Multi-Hazard Early Warning Systems – MHEWS) verfolgt. MHEWS bewerten mehrere Gefahren und/oder
Auswirkungen ähnlicher oder unterschiedlicher Art in Kontexten, in denen gefährliche Ereignisse allein, gleichzeitig, 
kaskadenartig oder kumulativ im Laufe der Zeit auftreten können. Diese Systeme berücksichtigen die potenziell 
miteinander verbundenen systemischen Auswirkungen von Risiken. Ein Frühwarnsystem, welches mehrere
Gefahren erfassen kann, bezieht Erkenntnisse mehrerer Disziplinen für eine aktuelle und genaue Gefahrenerkennung 
und -überwachung mit ein und erhöht die Effizienz und Konsistenz der Warnung (Luther et al. 2017, S. 130; 
UNDRR 2016, S. 17, UNDRR 2015, S. 7 f.). Meteorologische und hydrologische Dienste weltweit haben schon 
früh MHEWS für wetter- und klimabezogene Gefahren entwickelt und zum Zweck der Frühwarnung eingeführt. 
Die wichtigsten Komponenten sind auch hier die Datenerfassung, die Analyse, die Warnung und die Reaktion auf 
diese Warnung (Abb. 3.3). Außerdem muss als weitere Systemkomponente eine kontinuierliche Verbesserung 
des Systems (z. B. Verbesserung der Datengrundlage, der Visualisierung oder anderen Nutzungsaspekten) auf der 
Grundlage der Auswertung von Erfahrungen aus dem Routinebetrieb erfolgen (Luther et al. 2017, S. 131; WMO 
2018, S. 3).
Abb. 3.3 Frühwarnsystem für multiple Gefahren (MHEWS) 
 
Quelle: nach WMO 2018 
Neuere Entwicklungen zielen darauf ab, MHEWS zu erweitern und zu Multi-Hazard-Impact-basierten
Frühwarnsystemen (MHIEWS) umzugestalten (Rogers et al. 2020, S. 129). Bei der Gefahrenermittlung und -analyse
werden im Idealfall alle Ereignisse und ihre Folgen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Systeme erfasst. Dabei 
werden primäre und sekundäre Gefahren unterschieden. Die primären Gefahren werden direkt durch
Naturereignisse verursacht und können nicht in nennenswertem Umfang gemildert werden (z. B. ein Starkregen). Die
sekundären Gefahren sind eine Folge oder Auswirkung der primären Gefahr und können oft teilweise gemildert werden 
(z. B. können bauliche Maßnahmen die Möglichkeit und damit die Folgen einer Überschwemmung in einem
städtischen Gebiet verringern, oder es können Krankenhausausrüstungen gelagert werden). Um zu verstehen, wer 
gefährdet ist, müssen Informationen über Anfälligkeit und Exposition gesammelt und im Rahmen einer
Vulnerabilitätsanalyse bewertet werden. Risikomatrizen bzw. Wahrscheinlichkeits- und Auswirkungsmatrizen sind für 
jede Gefahr und jeden Sektor notwendig. Dies erfordert Kenntnisse über die Gefahr und Expert/innenwissen über 
die wahrscheinlichen Auswirkungen auf einen bestimmten Sektor. Die Visualisierung von Warnungen erfolgt 
meist anhand der Darstellung einer geografischen Karte, auf der die Verteilung von Gefahren konkreten Orten 
zugeordnet ist. Warnhinweise und Aktionspläne bilden die letzte Stufe des Prozesses und setzen Warnungen und 
Maßnahmen in Beziehung zur Wahrscheinlichkeit einer Auswirkung auf der Grundlage der
Auswirkungsrisikomatrix (Rogers et al. 2020, S. 133). 
3.3 Anwendungsbereiche von Frühwarnsystemen 
Frühwarnsysteme kommen heute in den unterschiedlichsten Anwendungsgebieten zum Einsatz, in denen eine 
gesellschaftliche Notwendigkeit zur Gefahrenerkennung und -warnung besteht. Das breite Spektrum reicht von 
Naturkatastrophen und Starkwetterereignissen über technisch-industrielle Katastrophen, Pandemien und
Finanzkrisen bis hin zu Cyberattacken und kriegerischen Konflikten. Dementsprechend vielfältig sind auch die bei
Frühwarnsystemen eingesetzten Technologien sowie die jeweiligen Adressaten der Warnungen, zu denen u. a. Politik,
Verwaltung, Städte und Gemeinden, Wirtschaft, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen,
Wissenschaftler, Medien und ganz allgemein die Bevölkerung zählen. Frühwarnsysteme sind zudem immer institutionell
verankert und werden in Deutschland meist von Behörden der Bundesministerien betrieben (Tab. 3.2). 
Besonders weit verbreitet sind solche Systeme im Bereich der Warnung vor Naturkatastrophen, wie etwa
Erdbeben, Stürme, Vulkanausbrüche und Starkregenereignisse, die zu Hochwasserständen und letztendlich
Überschwemmungen führen können, oder außergewöhnliche Hitzeperioden, die zu einer unmittelbaren Gefährdung 
für anfällige Personen werden und eine erhöhte Waldbrandgefahr zur Folge haben. Grundlage für die Warnung 
vor gefährlichen Wetterlagen sind die Verarbeitung und Analyse meteorologischer Daten. In Deutschland
erfolgen entsprechende Warnungen durch den DWD. Warnungen vor Naturkatastrophen und Gefahrenlagen jeglicher 
Art werden zudem vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) als Bundesoberbehörde 
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) und als das zentrale
Organisationselement für die zivile Sicherheit herausgegeben. Im Bereich der Frühwarnung entwickelte und betreibt das 
BBK das »Modulare Warnsystem« (MoWaS) sowie die »Notfall-Informations- und Nachrichten-App« (NINA), 
in der Wetterwarnungen des DWD sowie Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer 
integriert sind (BBK 2016, 2022b). 
Im Gesundheitsbereich werden Frühwarnsysteme dazu eingesetzt, um beispielsweise die Entwicklung
möglicher Epidemien oder Pandemien zu antizipieren, wie bei der COVID-19-Pandemie. Die Sammlung der Daten 
erfolgt in Deutschland über die Gesundheitsämter, die Datenanalyse sowie das Monitoring potenziell gefährlicher 
Entwicklungen durch das Robert Koch-Institut (RKI) als nachgelagerte Behörde des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) und im engen Austausch mit der WHO (Weiteres dazu in Kap. 4). 
In der Finanzwirtschaft dienen Frühwarnsysteme dem Erkennen bedrohlicher Entwicklungen, um möglichen 
Finanzkrisen präventiv begegnen zu können. Die Frühwarnung wird auf deutscher Ebene durch das Bundesamt 
für Finanzaufsicht (Bafin) überwacht. Um frühzeitig Anzeichen einer möglichen bevorstehenden Finanzkrise zu 
identifizieren, werden unterschiedliche analytische Ansätze, wie z. B. der Signalansatz oder das multivariate
Logit-/Probit-Modell5, verfolgt. In jüngster Zeit kommen vermehrt maschinelle Lernverfahren, wie etwa
Klassifikationsbäume, zum Einsatz (Caggiano et al. 2016; Wang et al. 2021; Weisfeld et al. 2020). Zudem wird die
Kapitalausstattung von Großbanken in der EU im Rahmen von Stresstests der Europäischen Zentralbank (EZB) und 
in Deutschland durch den Deutschen Bankenverband für alle Privatbanken untersucht (EZB 2022). 
Tab. 3.2 Übersicht über Anwendungsbereiche von Frühwarnsystemen 
Bereich Institutionen (Beispiele) Frühwarnsysteme (Beispiele) 
Naturkatastrophen Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und 
Katastrophenhilfe 
modulares Warnsystem, europäisches 
Waldbrandinformationssystem 
Starkwettereignisse Deutscher Wetterdienst, Bundesamt für 
Seeschifffahrt und Hydrographie, World 
Meteorological Organization 
Climate Watch System, Meteoalarm 
Epidemien und 
Pandemien 
Robert Koch-Institut, World Health 
Organization 
Deutsches Elektronisches Melde- und 
Informationssystem für den 
Infektionsschutz, Global Outbreak Alert and 
Response System 
Finanzwirtschaft Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht, 
Europäische Zentralbank 
Data Intelligence Unit, Own Risk and 
Solvency Assessment 
 
5 Das Logit-/Probit-Modell ist ein ökonometrisches Schätzverfahren, mit dem der Einfluss mehrerer erklärender Variablen auf eine
Zielgröße als abhängige Variable geschätzt wird (DIW o. J.).
Bereich Institutionen (Beispiele) Frühwarnsysteme (Beispiele) 
technisch-industrielle 
Katastrophen (z. B. 
Havarien von 
Atomkraftwerken) 
Bundesamt für Strahlenschutz, 
Umweltministerien der Länder, 
Internationale Atomenergieorganisation 
Mess- und Informationssystem, Realtime 
Online Decision Support System 
Rohstoffe Deutsche Rohstoffagentur, (DERA), 
Bundesanstalt für Rohstoffe und 
Geowissenschaften (BGR) 
Rohstoffmonitoring und 
Rohstoffrisikobewertung der Deutschen 
Rohstoffagentur 
Cyberkriminalität und 
IT-Sicherheit 
Bundesamt für Sicherheit in der 
Informationstechnik (BSI) 
Warn- und Informationsdienst beim 
Computer Emergency Response Team 
Bund 
Desinformation Bundesministerium der Verteidigung, 
Europäischer Auswärtiger Dienst 
»Propaganda Awareness« bei der 
Bundeswehr, »EUvsDisinformation« der 
East StratCom Task Force im Europäischen 
Auswärtigen Dienst 
Terrorismus Bundeskriminalamt, 
Bundesnachrichtendienst 
Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum 
kriegerische Konflikte 
und Kriege 
Bundesministerium der Verteidigung, 
NATO 
Airborne Early Warning System 
Eigene Zusammenstellung 
Im Kontext technisch-industrieller Katastrophen, wie etwa im Falle der Havarie eines Atomkraftwerks, kommen 
ebenfalls Frühwarnsysteme zum Einsatz. So betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein integriertes 
Mess- und Informationssystem (IMIS), um im Fall einer radioaktiven Gefahr schnell notwendige Informationen 
bereitstellen zu können. Um in der Frühphase eines Ereignisses Prognosen abgeben zu können, nutzt das BfS das 
Entscheidungshilfe- und Prognosemodell »Realtime Online Decision Support System« (RODOS). Damit lassen 
sich vor Eintreffen einer radioaktiven Wolke die zu erwartende Kontamination der Umwelt und die daraus
resultierende Strahlenbelastung abschätzen. Solche Berechnungen bilden die Basis für Entscheidungen über
erforderliche Empfehlungen und Maßnahmen (BfS 2013). Weitere Instrumente der Frühwarnung in diesem Bereich sind 
etwa das Kernkraftwerks-Fernüberwachungssystem sowie die radiologische Fernüberwachung kerntechnischer 
Anlagen, die in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Umweltministerien der Länder fallen (LfU o. J.; LA-
NUV 2022). 
Zur Beobachtung möglicher kritischer Entwicklungen bei Rohstoffen und deren Verfügbarkeit führt die 
Deutsche Rohstoffagentur (DERA) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 
(BMWK) ein kontinuierliches Rohstoffmonitoring durch und nimmt Rohstoffrisikobewertungen vor. Im Rahmen 
des Monitorings werden Preisentwicklungen und Angebots- und Nachfragetrends für primäre mineralische
Rohstoffe und ausgewählte Zwischenprodukte beobachtet, um deutsche Unternehmen frühzeitig auf kritische
Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten hinzuweisen. Zudem leistet die DERA Unterstützung bei der Entwicklung 
möglicher Ausweichstrategien (DERA 2022). 
Das Computer Emergency Response Team (Computer-Notfallteam) der Bundesverwaltung (CERT-Bund) 
ist die zentrale Anlaufstelle für präventive und reaktive Maßnahmen, wenn es zu sicherheitsrelevanten Vorfällen 
in Computersystemen der deutschen Bundesbehörden kommt. Dazu betreibt das CERT-Bund den Warn- und 
Informationsdienst WID, worüber laufend Informationen zu Schwachstellen und Sicherheitslücken sowie
aktuellen Bedrohungen für IT-Systeme veröffentlicht werden. Hauptadressat für diesen Dienst ist die
Bundesverwaltung, aber auch Unternehmen kritischer Infrastrukturen sowie Bürger/innen können die herausgegebenen
Meldungen abrufen (BSI 2022). 
Neben den genannten Anwendungsgebieten werden Frühwarnsysteme auch in Bereichen kriegerischer
Auseinandersetzungen und Konflikte eingesetzt. Der Bereich der gezielten Desinformation kann als eine spezielle 
Form der Cyberattacke und als solches als Mittel der hybriden Kriegsführung angesehen werden (BMVg 2020).
Um frühzeitig gezielte Desinformation aufzudecken, die sich gegen die Bundeswehr in ihren Einsatzgebieten 
richtet, wird seit 2018 das Frühwarnsystem »Propaganda Awareness« durch die Bundeswehr betrieben. Auch das 
Auswärtige Amt kooperiert mit internationalen Partnern, um Desinformationen und andere Gefahren im Bereich 
von Cyberattacken und hybrider Kriegsführung frühzeitig zu erkennen (Bundesregierung 2023a). Im Bereich der 
Terrorismusbekämpfung werden Frühwarnsysteme genutzt, etwa über das gemeinsame
Terrorismusabwehrzentrum im Zuständigkeitsbereich des Bundeskriminalamtes (BKA). Vor Gefahren durch konventionelle
Kriegsführung bzw. kriegerische Konflikte wird beispielsweise durch das von der Nato (SHAPE o. J.) betriebene »Airborne 
Warning and Control System« (AWACS) gewarnt. 
3.4 Technologische Dimensionen von Frühwarnsystemen 
Die den einzelnen Frühwarnsystemen zugrunde liegenden Technologien sind zum Teil sehr unterschiedlich.
Allerdings basieren die Funktionen vieler der gegenwärtig eingesetzten Frühwarnsysteme auf dem grundlegenden 
Verständnis des UNDRR. Auf dieser Basis haben (Meissen/Voisard 2010) eine Einteilung in vier unterschiedliche 
Systemtypen vorgenommen. So können Frühwarnsysteme hinsichtlich ihrer technologischen Dimensionen in 
Überwachungs-, Gefahrenerkennungs-, Risikoanalyse- und Warnsysteme differenziert werden (Li et al. 2019, 
S. 5009 ff.; Moßgraber 2016, S. 118; Meissen/Voisard 2010, S. 514 ff.): 
› Überwachungssysteme (Monitoring Systems) haben das Ziel, vordefinierte Indikatoren durch Messungen 
oder Schätzungen in einer bestimmten Häufigkeit zu beobachten und diese Messungen in einem bestimmten 
Informationsformat bereitzustellen. Die Messinformationen werden von physischen Sensoren, virtuellen 
Sensoren oder Sensorsystemen geliefert. 
› Gefahrenerkennungssysteme (Hazard Detection Systems) sind für die Erkennung von Gefahrenherden und 
die Abschätzung der sich daraus ergebenden Gefahrensituationen notwendig, wobei beides auf der
Grundlage der Informationen von Überwachungssystemen basiert. Systeme dieser Art sollen primär ein Signal für 
eine Gefahrenbedrohung produzieren. 
› Risikoanalysesysteme (Risk Assessment Systems) schließen unmittelbar an die Gefahrenerkennungssysteme 
an bzw. sind in diese Systeme integriert. Sie basieren auf Indikatoren, um identifizierte Gefahren bezüglich 
des Risikos und des Schadenpotenzials einzuordnen. Im Zuge der Analyse werden auf der Grundlage
einschlägiger nationaler und internationaler Normen und Richtlinien sowie bereichsspezifischer
Schwellenwerte Risikoeinschätzungen durch Expert/innen vorgenommen. 
› Warnsysteme (Warning Systems) sind auf die Generierung gezielter Warnungen aus den Gefahren- und
Risikoinformationen sowie deren effiziente Verbreitung ausgerichtet. Die Warnung von
Entscheidungstragenden und der Bevölkerung ist ein integraler Bestandteil des Katastrophen- und Notfallmanagements,
insbesondere für die Einleitung/Ermöglichung von Reaktionsmaßnahmen. 
Viele der aktuell eingesetzten Frühwarnsysteme vereinen alle vier Systemtypen und sind daher als Systeme von 
Systemen anzusehen, also als eine Anordnung von Systemen, wobei einzelne und voneinander unabhängige
Systeme in ein größeres System integriert werden. Dieses bietet neue Funktionalitäten, die in den Einzelsystemen 
nicht vorhanden sind. Für das Frühwarnsystem als System von Systemen spielen neben diesen vier Systemtypen 
auch Untersysteme, wie Vorhersage-, Kommunikations-, Notfallreaktions- und Rückmeldesysteme, sowie deren 
rechtliche und institutionelle Grundlage und die beteiligten Personen eine relevante Rolle (Luther et al. 2017, 
S. 132; Moßgraber 2016, S. 45; Moreira et al. 2018, S. 407 f.). 
Im Folgenden werden relevante Technologien der vier Typen von Frühwarnsystemen näher betrachtet, wobei 
die Ebene der Untersysteme aufgrund der Heterogenität technischer Lösungen nicht systematisch dargelegt
werden kann. 
Überwachungssysteme 
Ein Überwachungssystem erhält seine Beobachtungsdaten von Sensoren bzw. Sensorsystemen. Im Unterschied 
zu einem einzelnen Sensor oder einem Sensorsystem betrachtet ein Überwachungssystem auf dieser
Datengrundlage situative Indizes auf einer höheren Abstraktionsebene. Dies können die Verkehrs- oder die Wettersituation,
Vulkanaktivitäten, tektonische Bewegungen, der Grad der Luftverschmutzung, die Gesundheitssituation eines 
Patienten im Krankenhaus oder der Gesamtbevölkerung sein (Meissen/Voisard 2010, S. 514 f.). 
Sensoren bzw. Sensorsysteme unterscheiden sich je nach Überwachungskontext und reichen von physischen 
Sensoren, beispielsweise für die Überwachung von Wetterereignissen oder Erdbebenaktivitäten (Satelliten,
Kameras, Schwingungssensoren etc.), bis hin zu virtuellen Sensoren, die Zielgrößen in industriellen Prozessen oder 
bezogen auf Börsenkursaktivitäten überwachen. Im Rahmen eines Überwachungssystems können stationäre
physische Sensoren, Drohnen als bewegliche physische Sensoren, aber auch vorhandenen Sensoren von Mobilgeräten 
in Sensorsysteme integriert werden. Menschen können – im Sinne einer Metapher – ebenfalls als Sensoren
verstanden werden, indem etwa situationsbezogene Beiträge bzw. Signale in den sozialen Medien (beispielsweise 
»Crisis Response« von Facebook6) überwacht werden und als Beobachtungsdaten einbezogen werden
(Ilukkumbure et al. 2021, S. 253 f.; Moßgraber 2016, S. 119; Furutani/Minami 2021, S. 51 ff.; Peng et al. 2021, S. 11). 
Wichtige Verarbeitungsschritte innerhalb von Überwachungssystemen sind die Datenfilterung und -
fusionierung, um Einzeldaten zu bereinigen und zu Indizes zusammenzufassen. Dies umfasst klassische statistische, 
aber auch Big-Data-Verfahren, um unvollkommene Datensätze zu identifizieren und zu korrigieren,
Datenrauschen und redundante Stichproben zu entfernen oder fehlende Werte zu ergänzen und so Big Data in Smart Data 
umzuwandeln (Triguero et al. 2018, S. 4). Um zunächst neutrale Beobachtungen zu ermöglichen, sollten weitere 
Verarbeitungsschritte für spezifische Analysen dabei nicht innerhalb des Überwachungssystems durchgeführt 
werden, sondern in den nachgelagerten Gefahrenerkennungs- und Risikoanalysesystemen (Meissen/Voisard 
2010, S. 515). 
Gefahrenerkennungs- und Risikoanalysesysteme 
Ein Gefahrenerkennungssystem produziert ein Signal, um ein Situationsbewusstsein für eine Bedrohung zu
schaffen. Gefahrenerkennungssysteme sind immer ein integraler Bestandteil eines Frühwarnsystems. Die
Gefahrenerkennung kann vollautomatisch, halbautomatisch mit Kontrolle durch menschliche Expert/innen oder
ausschließlich durch menschliche Expert/innen erfolgen. 
Die Kernaufgabe eines Gefahrenerkennungssystems besteht darin, innerhalb der
Beobachtungsinformationen Indikatoren für eine mögliche Gefahrenbedrohung zu ermitteln. Diese Indikatoren können einzelne Werte 
oder komplexe Muster sein. In diesem Zusammenhang kann auf verschiedene Erkennungsmethoden
zurückgegriffen werden, die von einer einfachen Schwellenwertprüfung bis hin zu komplexeren Algorithmen und KI-
Systemen für die Erkennung von Mustern reichen.7 So werden beispielsweise durch den Fortschritt auf dem Gebiet 
der Mustererkennung und der künstlichen Intelligenz maschinelle Lernverfahren zur Vorhersage von
Niederschlägen eingesetzt (Denecke et al. 2022; Moßgraber 2016; Moon et al. 2019). 
Als Ergebnis aus dieser Analyse ergeben sich unterschiedliche Szenarien, die in einem nächsten Schritt durch 
Plausibilitätsbetrachtungen in ihrer Anzahl eingeschränkt werden. Da die Einschränkung der Risikoszenarien 
viele normative Bezüge hat, wird dieser Auswahlprozess in der Regel von einem menschlichen Experten geleitet 
oder vollständig durchgeführt, um eine adäquate und gesellschaftsrelevante Grundlage für die Risikoanalyse zu 
generieren (Meissen/Voisard 2010, S. 515 f.). Neben einer expert/innenbasierten Risikoeinschätzung sind auch 
Risikomodellierungen auf der Grundlage der Annahme linearer Risikotrends möglich. Dabei wird ein spezifisches 
Schadenspotenzial unter Berücksichtigung eines oder mehrerer definierter Risikoschwellwerten modelliert, wobei 
ein gesellschaftlicher Teilbereich als gefährdet gilt, wenn das Schadenspotenzial einen oder mehrere
Risikoschwellwerte übersteigt (Gong et al. 2020, S. 101396). 
Warnsysteme 
Warnsysteme haben die Aufgabe, gezielte Warnungen aus den ermittelten Gefahren- und Risikoinformationen zu 
generieren, und sind für deren effiziente Verbreitung verantwortlich. Somit sind Warnsysteme die Grundlage für 
die Initialisierung erster Reaktionsmaßnahmen (Meissen/Voisard 2010, S. 516). 
 
6 https://de-de.facebook.com/help/516656825135759 (4.6.2024) 
7 Die Anwendungsmöglichkeiten von KI im Bereich der Frühwarnsysteme stellen ein besonders dynamisches Forschungsfeld dar.
Beispielhaft dafür steht etwa das 2021 gestartete Forschungsprojekt »KI-Frühwarnsystem zur Stabilisierung der Wirtschaft für bedrohliche 
Krisensituationen« (Fraunhofer HHI 2021).
Anhand von Kriterien, die in der Warnstrategie festgelegt sind, können die Empfänger der Warnmeldungen 
ausgewählt werden. Dabei kann es sich um politische Entscheidungsträger, Behörden, Einsatzkräfte in
gefährdeten Gebieten oder die betroffene Bevölkerung handeln. Die Auswahl der Empfänger (große Gruppen bis hin zu 
einzelnen Empfängern) hängt von der beabsichtigten/geplanten Reaktionsstrategie und den verfügbaren
Alarmierungstechnologien ab. 
Das »Common Alerting Protocol« (CAP) dient dazu, Informationen über jede Art von Gefahrensituation zu 
übermitteln. Eine mit dem CAP-Standard formatierte Nachricht kann über Fernsehen, Radio, Mobiltelefon, Fax, 
Straßenschilder, E-Mail, das Internet etc. übertragen oder wiedergegeben werden. Die Nachricht kann z. B. über 
Starkwetterereignisse, Brände, Erdbeben, Vulkanausbrüche/-aktivitäten, Erdrutsche, Krankheitsausbrüche,
Luftqualitätsbeeinträchtigungen, Verkehrsprobleme oder Stromausfälle informieren (Bopp et al. 2021, S. 68; Rogers 
et al. 2020, S. 136 f.). 
3.5 Leistungsgrenzen von Frühwarnsystemen 
Viele Frühwarnsysteme sind so angelegt, dass ihr Fokus auf Warnungen vor punktuellen Gefahrenlagen liegt. Sie 
sind in der Lage, vor einzelnen Bedrohungen mehr oder weniger frühzeitig zu warnen, berücksichtigen jedoch 
häufig keine Kaskadeneffekte. MHEWS und ihre Weiterentwicklung zu MHIEWS bieten hierzu Ansätze,
konzentrieren sich allerdings üblicherweise auf Naturkatastrophen und damit zusammenhängende mögliche
Folgewirkungen. Rogers et al. (2020) weisen darauf hin, dass die Anwendung des Prinzips von MHIEWS zumindest 
auch im Bereich von Epidemien und Pandemien eine Möglichkeit darstellt. 
Tendenziell werden systemische Risiken eher unterschätzt und erhalten trotz ihres Katastrophenpotenzials 
nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie singuläre katastrophale Ereignisse. Hinzu kommt die Beobachtung, dass 
sich Früherkennungssysteme überwiegend mit Risiken befassen, die bekannt, gut beschreibbar und als Produkt 
aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß quantifizierbar sind (Renn 2017, S. 14). Für unbekannte
Bedrohungen und quantitativ unkalkulierbare Risiken hat Taleb (2016) den Begriff »schwarze Schwäne« geprägt. 
Dabei handelt es sich um überraschende Vorfälle oder Entwicklungen, deren zentrale Eigenschaft es ist, dass sie 
potenziell wirkmächtig, aber sehr unwahrscheinlich sind. Eine wesentliche Rolle spielen in diesem
Zusammenhang mögliche Kipppunkte, wie sie schon länger für das Klimasystem diskutiert und untersucht werden. Bereits 
das Überschreiten einzelner Kipppunkte kann weitreichende Umweltauswirkungen haben, die die
Lebensgrundlage vieler Menschen gefährden. Es besteht zudem das Risiko, dass durch Rückkopplungsprozesse weitere
Kipppunkte im Erdsystem überschritten werden und so eine dominoartige Kettenreaktion ausgelöst wird.8 Mittlerweile 
wird das Konzept von Kipppunkten auch im Kontext von sozialen Systemen diskutiert (Vogt 2018). 
Ein weiteres, ganz zentrales Problem der Frühwarnung liegt in der Verknüpfung von wissenschaftlicher 
Analyse, politischer Bewertung und politischer Aktion. Nur wenn die im Rahmen eines Frühwarnsystems
gewonnenen Erkenntnisse rechtzeitig in den politischen Entscheidungsprozess einfließen, schließt sich der Kreis
zwischen Frühwarnung und Prävention. Daher müssen wissenschaftlich abgestützte Erkenntnisse als präzise
Handlungsvorschläge an die richtigen Adressaten in Politik und Verwaltung weitergeleitet und von diesen in adäquate 
Handlungen umgesetzt werden, um die Lücke zwischen Early Warning und Early Action zu schließen (Denecke 
et al. 2022; Matthies 2000). 
Zu diesem zentralen Problem kommen weitere Schwierigkeiten, wie der Informationsüberfluss (Kaufhold et 
al. 2020; Černý et al. 2021) der durch eine riesige Menge an Daten bei großskaligen negativen Ereignissen erzeugt 
werden kann. Im Falle solcher Ereignisse müssen sich Entscheidungstragende und Einsatzkräfte aber schnell
einen umfassenden Überblick über die Lage verschaffen, um Maßnahmen und Entscheidungen treffen zu können. 
Daher besteht Bedarf an Systemen, die die Bereitstellung einer überschaubaren Menge hochwertiger
Informationen in Krisensituationen gewährleisten. Zukünftig könnten KI-Systeme unstrukturierte Datenmengen nach
Relevanz und Informationsqualität sortieren, um die Entscheidungsfindung im Krisenfall zu erleichtern (Černý et al. 
2021; Kaufhold et al. 2020, S. 319). 
Genauso problematisch ist eine Informationsarmut bzw. eine mangelhafte Datenqualität. Gerade die
Frühwarnsysteme der WHO haben im Rahmen der COVID-19-Pandemie gezeigt, dass eine geringe Qualität der
Informationen zu einer unzureichenden Analyse, Interpretation und Bewertung der Gefahrenlage führt. Im Bereich 
 
8 Weitere Ausführungen zum Charakter von Kipppunkten PIK (o. J.).
der Datenqualität besteht also weiterhin ein großer Optimierungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit von
Frühwarnsystemen zu steigern (Xu/Wilson 2021, S. 504). 
(Zweck et al. 2015) machen darüber hinaus auf die Problematik von Wahrnehmungsfiltern (Bias)
aufmerksam, die für die Leistungsfähigkeit von Frühwarnsystemen hinderlich sind. Belegt ist, dass Wahrnehmungsfilter 
und Beurteilungsverzerrungen seitens derjenigen Organisationen, die Früherkennung veranlassen und
Früherkennungssysteme betreiben, möglichweise relevante Ereignisse, Entwicklungen und Themen ausblenden. Begrenzte 
Ressourcen führen zu einer Einschränkung der Beobachtung (Surveillance Filter). Des Weiteren prägen Routinen 
in Organisationen (Power Filter) sowie Denkstrukturen und Erfahrungen von Entscheidern (Mentality Filter) die 
Auswahl und Bewertung von Beobachtungen. Zudem lassen sich typische Mechanismen unterscheiden, die eine 
Fehlbeurteilung von Beobachtungen begünstigen: Die Suche nach Bestätigung für eigene Vermutungen
(Confirming Trends Bias), Bevorzugung von positiven Trends (Overconfidence), Überschätzung der Vorhersagbarkeit 
(Overprediction). Diese Filter gilt es in Frühwarnsystemen systematisch zu erkennen und mit Maßnahmen zu 
adressieren (Zweck et al. 2015, S. 20 ff.).
4 Reallabor Corona – Erfahrungen mit 
Frühwarnsystemen in der COVID-19-Pandemie 
Krankheitserreger wie Viren, Bakterien, Pilze und Parasiten haben weltweit immer wieder Pandemien, Epidemien 
und Endemien ausgelöst. Als Endemie gilt eine Infektionskrankheit, die regional begrenzt ist, immer wieder
auftritt und von der ein größerer Teil der Bevölkerung regelmäßig erfasst wird. Typische Beispiele für eine Endemie 
sind das Ebolafieber, eine Viruserkrankung, die in einigen Teilen von Afrika verbreitet ist, sowie Malaria. Tritt 
eine Infektionskrankheit in einem regional begrenzten Gebiet für einen begrenzten Zeitraum mit einer
überdurchschnittlichen Fallzahl auf, handelt es sich um eine Epidemie. Eine Pandemie bezeichnet hingegen eine
interkontinentale Ausbreitung eines Krankheitserregers, welcher mangels vorhandener Resistenzen ein hohes Risiko für 
die Weltbevölkerung darstellt. Typische Beispiele sind die Spanische Grippe (1918/1919), die Asiatische Grippe 
(1957/1958), die Hongkong-Grippe (1968/1969), aber auch HIV/Aids sowie zuletzt die COVID-19-Pandemie. 
Deutlich ist, dass auch in Europa und in Deutschland Epidemien und Pandemien bis heute ein gravierendes
Problem sind. Entsprechend wichtig ist daher die Überwachung neuartiger Ausbrüche von Krankheitserregern und 
Krankheiten auf nationaler wie globaler Ebene. 
4.1 Vor der COVID-19-Pandemie vorliegende Erkenntnisse in 
Deutschland 
Bereits vor 2020 lagen auch den deutschen Behörden und der Politik Erkenntnisse und Hinweise auf mögliche 
Handlungsoptionen vor, aus denen Lehren für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie gezogen werden
konnten. Diese Erkenntnisse und Handlungsoptionen stammen aus dem nationalen Pandemieplan als präventiv
ausgerichtetem Konzept, aus wissenschaftlichen Risikoanalysen sowie aus Übungen, die zu Simulationszwecken 
durchgeführt wurden; zum Teil resultieren sie aus Erfahrungen mit vergangenen Endemien oder Pandemien. Ein 
Blick auf die damaligen Erkenntnisse sowie deren Berücksichtigung verweist darauf, in welchen Bereichen evtl. 
eine bessere Vorbereitung auf die COVID-19-Pandemie hätte erfolgen können und in welchen Bereichen sich die 
Bedingungen in der aktuellen Pandemie tatsächlich besonders unerwartet oder sogar unvorhersehbar entwickelt 
haben. 
Die den Behörden vor der COVID-19-Pandemie vorliegenden Erkenntnisse stammen vor allem aus vier 
Aktivitäten (Denecke et al. 2022): 
› Die 2007 durchgeführte »Länderübergreifende Krisenmanagement-Übung/Exercise« (LÜKEX). Sie hatte eine 
mittelschwere Grippepandemie als fiktives Übungsszenario im Fokus und einen umfassenden Bericht als 
Ergebnis. 
› Erfahrungen, die mit den SARS- und MERS-Epidemien 2002/2003 bzw. 2012 und mit der H1N1-Pandemie 
2009/2010 gemacht wurden, sowie Maßnahmen, die aus diesen Erfahrungen resultieren. 
› Die Unterrichtung durch die Bundesregierung zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012, welche eine 
Pandemie durch das fiktive Virus Modi-SARS beinhaltet, sowie die Unterrichtung durch die
Bundesregierung zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2017. 
› Der seit 2005 existierende und zuletzt 2017 aktualisierte Nationale Pandemieplan Deutschlands, welcher den 
Rahmen für die Pandemiepläne der Bundesländer sowie für Unternehmen der kritischen Infrastrukturen
bildet. 
Die zentralen Aspekte dieser vier Quellen werden im Folgenden erläutert.
4.1.1 LÜKEX 2007 
Seit 2004 werden in Abständen von 2 Jahren Übungen des nationalen Krisenmanagements in Deutschland,
genannt LÜKEX-Übungen durchgeführt. Daran nehmen sowohl Mitarbeiter/innen verschiedener zuständiger
Ressorts von Bund und Ländern als auch von Unternehmen aus dem Bereich der kritischen Infrastrukturen freiwillig 
teil und kommen für ein fiktives Krisenszenario zu Übungszwecken zusammen. Ziele der LÜKEX-Übungen sind 
es, die ressortübergreifende Reaktionsfähigkeit in besonderen Krisenlagen zu verbessern, die Abstimmungs- und 
Entscheidungskultur in den Organisationen des Krisenmanagements zu fördern und Netzwerke relevanter Akteure 
auf unterschiedlichen Ebenen und Fachbereichen zu stärken, um besser auf außerordentliche Krisen- und
Bedrohungslagen vorbereitet zu sein. Zudem sollen bestehende Pläne auf strategischer Ebene evaluiert werden (BBK 
2022a). 
2007 wurde eine LÜKEX-Übung durchgeführt, welche als fiktives Übungsszenario eine weltweite
Influenzapandemie unter der Prämisse einer 2-monatigen Vorwarnzeit beinhaltete. An der mehrtägigen Übung waren 
Akteure aus sieben Bundesländern, Bundesbehörden, Unternehmen, Verbänden und Organisationen beteiligt,
denen eine Vorbereitungszeit von 18 Monaten zur Verfügung stand. Unterschiedliche Faktoren tragen dazu bei, dass 
die Bedingungen in der Übung sich nicht gänzlich auf die aktuelle COVID-19-Pandemie übertragen lassen
(Denecke et al. 2022). Dazu zählt, dass in dem Übungsszenario bereits ab Beginn der Pandemie ein Impfstoff gegen 
das Virus zur Verfügung stand und 2007 die schnelle Verbreitung von Nachrichten, aber auch von
Desinformationen über das Internet noch nicht so dynamisch erfolgte, wie es 2020 und darüber hinaus der Fall war. Zudem 
wurden internationale Zusammenhänge beim Krisenmanagement kaum berücksichtigt und stattdessen der 
Übungsfokus auf das nationale Krisenmanagement von Bund und Ländern gelegt. Wie wichtig aber diese
internationalen Zusammenhänge sind, ließ sich bei der COVID-19-Pandemie 2020 u. a. am Beispiel der
Lieferengpässe von medizinischen Schutzmasken erkennen. 
Dennoch sind mehrere Erkenntnisse aus der LÜKEX-Übung von 2007 beim Vergleich mit den
Geschehnissen während der COVID-19-Pandemie relevant (Denecke et al. 2022). Dazu gehört etwa das Fehlen eines
umfassenden gesamtgesellschaftlichen Lagebildes unter Einbezug unterschiedlicher Daten (z. B. Daten zur
Gesundheitsversorgung, zu Medikamentenvorräten oder Daten von Unternehmen kritischer Infrastrukturen zur
Aufrechterhaltung der Grundversorgung), um auf dieser Grundlage Abschätzungen für die weitere Entwicklung treffen zu 
können. Zur Erstellung eines solchen gesamtgesellschaftlichen Lagebildes wäre ein koordiniertes und
verbindliches Bund-Länder-Meldeverfahren im Falle von Krisen notwendig. Weiterhin wurde ein Mangel an
strategischen Entscheidungen durch die an der Übung teilnehmenden Krisenstäbe konstatiert, eine mangelnde
Abstimmung bei der Anwendung von Maßnahmen sowie Mängel bei der Bedarfsermittlung, Vernetzung und
Verteilung von medizinischer Ausstattung. Nicht zuletzt wurde bereits in der Übungsvorbereitung deutlich, dass
wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse bezüglich des Nutzens von Barrieremaßnahmen mittels Mund-Nasen-
Schutz (MNS) bzw. Masken für die Allgemeinbevölkerung fehlen. Die damals als unverzichtbar eingestufte 
Durchführung entsprechender epidemiologischer Studien für die Weiterentwicklung resultierender
Empfehlungen wurde nicht veranlasst, dementsprechend standen zu Beginn der COVID-19-Pandemie keine Erkenntnisse 
zur Verfügung. Daraus ist zu schließen, dass bereits vorliegende Erkenntnisse seitens der Politik möglicherweise 
nicht wahrgenommen oder aus anderen Gründen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dieses Manko wurde 
auch während des öffentlichen Fachgesprächs »Krisenradar – Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft 
durch Krisenvorhersage stärken«, das im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht am 22. Juli 2022 im 
Deutschen Bundestag durchgeführt wurde, von den geladenen Expert/innen und Bundestagsabgeordneten
thematisiert (TAB 2022). 
4.1.2 SARS/MERS/H1N1 
Sowohl von der SARS-Epidemie von 2002 und 2003, die mit dem Ausbruch im November 2002 in Südchina 
begann, als auch von der MERS-Epidemie, die 2012 auf der arabischen Halbinsel ausbrach, war Deutschland nur 
sehr gering betroffen. Lediglich neun wahrscheinliche Fälle von SARS und gerade einmal drei bestätigte Fälle 
von MERS wurden bei Menschen in Deutschland bekannt (RKI o. J.b). Anders verhielt es sich bei der auch als 
Schweinegrippe bekannten H1N1-Pandemie von 2009/2010, deren erste Fälle im April 2009 in den USA entdeckt 
wurden und deren Ursprung in Mexiko vermutet wird. Das Virus verbreitete sich rasch auch in Deutschland und
führte hier zu mehr als 220.000 Infizierten und über 250 Todesfällen. Allerdings zeigte sich, dass der
Krankheitsverlauf von H1N1 wesentlich milder war als zunächst befürchtet. Zudem wurde innerhalb kurzer Zeit ein
Impfstoff entwickelt und bereits im September 2009 in Europa zugelassen. Jedoch gab es zunächst logistische
Schwierigkeiten bei der Impfstoffverteilung und auch Ängste der Bevölkerung vor dem Impfstoff Pandemrix des
britischen Pharmakonzerns Glaxo Smith Kline (GSK), der mit einem im Vergleich zu alternativen Impfstoffen gegen 
H1N1 nebenwirkungsstarken Wirkverstärker ausgestattet war (Budde 2020). Nahezu zeitgleich mit der Verteilung 
des Impfstoffes in die Arztpraxen waren die Impfbereitschaft in der Bevölkerung und auch die Fallzahlen bereits 
wieder gesunken (Krause et al. 2010). Später mussten dann zahlreiche Dosen aufgrund des erreichten
Haltbarkeitsdatums vernichtet werden. Dies führte zu einer öffentlichen Diskussion über eine mögliche
Ressourcenverschwendung durch die Bundesregierung (Katenkamp 2011), warf aber auch grundlegende Fragen zur Transparenz 
von Informationen auf, insbesondere dazu, wann öffentliche Gesundheitsbehörden verpflichtet sind, die
Öffentlichkeit vor möglichen Schäden durch Impfstoffe zu warnen (Der Standard 2018). 
Aus diesen vorangegangenen Epidemien bzw. vor allem der H1N1-Pandemie und aus dem Umgang mit 
ihnen in Deutschland konnten wichtige Erkenntnisse für den Umgang mit der COVID-19-Pandemie gewonnen 
werden. Eine strikte Nachverfolgung und Isolierung von Verdachtsfällen stellte sich als besonders effektiv zum 
Durchbrechen der Infektionskette heraus. Im Bereich der Frühwarnung wurde die Notwendigkeit einer besseren 
Erfassung von schweren Krankheitsverläufen und der Gesamtmortalität erkannt (Krause et al. 2010). Insgesamt 
aber führten die vergleichsweisen geringen Fallzahlen von SARS und MERS sowie der vergleichsweise milde 
Verlauf von H1N1 vermutlich zu einer Überschätzung der eigenen Fähigkeiten zu Beginn der COVID-19-
Pandemie. So wurde noch zu Beginn 2020 in den Medien häufig der Standpunkt vertreten, man habe aus den
vergangenen Ereignissen gelernt und sei in Deutschland gut aufgestellt (Albrecht 2020; Álvarez et al. 2020; Vitzthum 
2020). 
4.1.3 Unterrichtungen durch die Bundesregierung zur Risikoanalyse 2012 und 
2017 
Im Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 wird das fiktive Szenario einer weltweiten Pandemie 
durch einen neuen von Asien ausgehenden hypothetischen Virus beschrieben, der als Modi-SARS-Virus
bezeichnet wird. In dem Szenario wird von der Annahme ausgegangen, dass mehrere mit dem Virus infizierte Personen 
nach Deutschland einreisen, bevor die WHO eine offizielle Warnung an die deutschen Behörden richtet
(Bundesregierung 2013, S. 5). Dieses fiktive Szenario, das vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit SARS und MERS 
entworfen wurde, weist deutliche Parallelen zum Beginn der COVID-19-Pandemie in Deutschland auf. Auch die 
unter fachlicher Leitung des RKI durchgeführte Risikoanalyse des Szenarios weist auf Probleme und Gefahren 
hin, die später, während der COVID-19-Pandemie, tatsächlich eine wichtige Rolle spielten. Dazu zählen etwa 
Engpässe bei der Versorgung mit Masken oder Desinfektionsmitteln, aber auch die Möglichkeit der fehlenden 
Akzeptanz in der Bevölkerung für restriktive Maßnahmen und Einschränkungen im Falle einer unzureichenden 
oder widersprüchlichen Kommunikation seitens der Politik (Bundesregierung 2013, 67ff). Allerdings sind in der 
Risikoanalyse keine Handlungsempfehlungen enthalten. Es wird lediglich darauf hingewiesen, welche Probleme 
im Falle eines Eintretens des Szenarios auftreten können und welche Bereiche in besonderer Weise betroffen 
wären. Diese Lücke wurde zum Teil durch den Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2017
(Drucksache 19/9520) gefüllt. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme der von 2012 bis 2016 erstellten Risikoanalysen 
werden u. a. Handlungsempfehlungen zum Pandemieszenario aus 2012 gegeben. Dazu zählen etwa das
Entwickeln von Konzepten für Maßnahmen bei Personalausfällen, die Erstellung eines medizinischen Gesamtlagebildes 
sowie die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Konkrete Angaben zu den
Vorbereitungen auf zukünftige Pandemien finden sich hingegen im Nationalen Pandemieplan, welcher ebenfalls 2017
aktualisiert wurde. 
4.1.4 Nationaler Pandemieplan 
Der Nationale Pandemieplan (NPP) existiert in Deutschland seit 2005 und wurde zuletzt 2017 aktualisiert. Er 
enthält konkrete Angaben zur Vorbereitung auf eine Influenzapandemie und bildet den Rahmen für die
Pandemiepläne der Bundesländer, für die Ausführungspläne der Kommunen und für Unternehmen der kritischen
Infrastrukturen (RKI 2017). Übergeordnete Ziele, die mit dem NPP erreicht werden sollen, sind, die Inzidenzwerte
und die Sterblichkeitsrate während einer Pandemie möglichst niedrig zu halten und die gesundheitliche
Versorgung der Bevölkerung sowie die Aufrechterhaltung des deutschen Gesundheitssystems insgesamt zu
gewährleisten. Die einzelnen Teilziele und die darauf basierenden Maßnahmen unterscheiden sich je nach Phase eines
Pandemieverlaufs. Während zu Beginn einer Pandemie das Ziel vor allem auf dem Durchbrechen von
Infektionsketten liegt und sich die Maßnahmen auf Erkennung und Eindämmung konzentrieren, dienen die Maßnahmen in der 
Hochphase einer Pandemie insbesondere der Verhinderung von schweren Krankheitsverläufen und der
Überlastung des Gesundheitssystems. In der Endphase liegt der Fokus auf der Erholung des Systems und der Evaluation 
der während der Pandemie eingesetzten Maßnahmen. Neben den zu ergreifenden Maßnahmen gibt der NPP auch 
Hinweise auf Möglichkeiten zur Beobachtung und Einschätzung eines Pandemieverlaufs auf Basis von
epidemiologischen Daten (RKI 2017). Eine wichtige Funktion nimmt dabei das im IfSG festgelegte und bundesweit
etablierte Meldesystem ein. 
4.2 Der Einsatz von Frühwarnsystemen während der COVID-19-
Pandemie 
Entsprechend der in Kapitel 3 beschriebenen Unterscheidung zwischen indikatorenbasierten Frühwarnsystemen 
einerseits und ereignisbasierten Systemen andererseits wird auch im Rahmen der Epidemic Intelligence, also bei 
gesundheitsspezifischen Frühwarnsystemen, zwischen diesen beiden Ansätzen unterschieden (Abb. 4.1).
Demnach stützen sich indikatorenbasierte Systeme auf das systematische Sammeln, Beobachten, Analysieren und
Interpretieren von strukturierten Gesundheitsdaten als definierte Ereignisse bzw. Frühindikatoren, während
ereignisbasierte Systeme auf dem Sammeln, Beobachten, Analysieren und Interpretieren von unstrukturierten Ad-hoc-
Informationen zu gesundheitsrelevanten Ereignissen basieren, die ein akutes Risiko für die menschliche
Gesundheit darstellen können (WHO 2014, S. 12). 
Abb. 4.1 Modell für Epidemic Intelligence 
 
Quelle: nach ECDC 2006, S. 5 
Die Begriffe der passiven und aktiven Frühwarnsysteme entsprechen weitgehend diesen beiden Ansätzen.
Während passive bzw. indikatorenbasierte Systeme vor allem Daten berücksichtigen, die bereits dokumentiert werden 
(wie etwa das Melden von meldepflichtigen Krankheiten und Erregern), suchen ereignisbasierte Systeme gezielt 
(also aktiv) nach relevanten Informationen, wie etwa dem Auftauchen von weiteren Fälle nach Bekanntwerden
eines Krankheitsausbruches (Denecke et al. 2022). Ein indikatorenbasierter Ansatz eignet sich neben dem
Erkennen von Krankheitsausbrüchen besonders, um Trends bei den Infektionsverläufen nachzuvollziehen. Ein
ereignisbasierter Ansatz bietet dagegen den Vorteil einer hohen Geschwindigkeit bei der Bereitstellung von aktuellen 
Informationen, sofern diese ausreichend verifiziert wurden (Aminova et al. 2022). Im Idealfall nutzen
gesundheitsspezifische Frühwarnsysteme eine Kombination aus beiden Ansätzen, um ein ganzheitliches Bild der Lage 
zu zeichnen (Denecke et al. 2022). 
4.2.1 Frühwarnsysteme in Deutschland 
In Deutschland werden überwiegend passive bzw. indikatorenbasierte Systeme zur Frühwarnung im Rahmen der 
Pandemie genutzt. In diese Kategorie zählt auch das Melden von Erregern und Krankheiten nach dem IfSG, das 
seit der Einführung laufend dem aktuellen Wissensstand angepasst und aktualisiert wird. Die Meldedaten gemäß 
IfSG sind eine essenzielle Grundlage für die Lagebewertung und Frühwarnung in der COVID-19-Pandemie.
Politische Entscheidungen und weitreichende Maßnahmen im Umgang mit Corona leiten sich unmittelbar aus ihnen 
ab. Das IfSG gliedert sich in insgesamt sechzehn Abschnitte (hierzu und im Folgenden: (Böhmer/Hösker 2020). 
Nach den allgemeinen Vorschriften im ersten Abschnitt (§§ 1 bis 3 IfSG) folgen Vorgaben hinsichtlich der
Koordinierung und (seit einer Gesetzesänderung während der COVID-19-Pandemie Ende März 2020) zu epidemischen 
Lagen von nationaler Tragweite (§§ 4 bis 5a IfSG), die u. a. die Aufgaben des Robert Koch-Instituts festlegen. 
Der dritte Abschnitt (§§ 6 bis 15 IfSG) regelt die Überwachungstätigkeit, insbesondere das Meldesystem. Hierbei 
wird zwischen meldepflichtigen Krankheiten (§ 6 IfSG), meldepflichtigen (Nachweisen von) Krankheitserregern 
(§ 7 IfSG) sowie namentlichen Meldungen (§ 9 IfSG) und nichtnamentlichen Meldungen (§ 10 IfSG)
unterschieden. Weitere Regelungen betreffen Eingriffsmöglichkeiten zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten sowie spezielle Vorschriften für Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen. Hinzu kommen europarechtlich 
geprägte Vorgaben im Hinblick auf die Wasserbeschaffenheit und gesundheitsrechtliche Anforderungen zum 
Umgang mit Lebensmitteln. Der neunte Abschnitt definiert eine Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit
Krankheitserregern, der zehnte Abschnitt (§ 54 IfSG) regelt behördliche Zuständigkeiten, der elfte Abschnitt die Angleichung 
an Gemeinschaftsrecht. Im zwölften Abschnitt finden sich Vorgaben zur Entschädigung, bevor
Kostenregelungen, Sonder-, Straf- und Bußgeld- sowie Übergangsvorschriften das IfSG abschließen. 
Die Pandemiebekämpfung in Deutschland dient der präventiven Katastrophenvermeidung, erfolgt allerdings 
grundsätzlich nach dem Gesundheits- und nicht nach dem Katastrophenrecht. Die Erklärung der pandemischen 
Lage zur Katastrophe und damit der Übergang zum Katastrophenschutz folgen keinem Automatismus und sind 
auch nicht an definierte Schadenslagen gebunden. Die Entscheidung darüber, ob ein Szenario zur Katastrophe 
erklärt wird, liegt vielmehr bei den einzelnen Ländern und ihren Verwaltungsebenen und nicht beim Bund. »
Solange eine Pandemie oder sonstige Großschadenslagen außerhalb des Verteidigungsfalls ihre katastrophalen
Wirkungen und Auswirkungen entfalten, stehen der Bundesexekutive ausschließlich koordinierende und/oder
beratende Kompetenzen im Katastrophenschutz zu. Lediglich im Rahmen der Katastrophenvermeidung trägt der Bund 
originäre Verantwortung als Gesetzgeber.« (Weinheimer 2022) Das Meldesystem (Abb. 4.2) beginnt bei den 
Krankenhäusern, Laboren und Arztpraxen mit einer Meldung an die jeweils lokal zuständigen Gesundheitsämter, 
sobald eine meldepflichtige Krankheit diagnostiziert wird oder ein begründeter Verdachtsfall vorliegt. Die
Gesundheitsämter geben die Meldung weiter an die auf Landesebene zuständige Gesundheitsbehörde, welche die 
Meldung in anonymisierter Form ihrerseits weitergibt an das auf Bundesebene zuständige Robert Koch-Institut 
(RKI). Das RKI stellt als zentrale Instanz Übersichten auf der Grundlage der anonymisierten Datenbasis
zusammen. Dabei besteht keine zentrale Datenhaltung und es erfolgt kein Abgleich mit Melderegistern (Leitritz 2022). 
Zur Übermittlung an die jeweils nächsthöhere Ebene sind laut Gesetz jeweils maximal 24 Stunden Zeit, 
allerdings muss die Möglichkeit des Informationsaustauschs zwischen Landesbehörden, RKI und BMG rund um 
die Uhr gewährleistet sein. Je nach Ergebnis der Analysen des RKI wird die Meldung dann weitergeleitet an das 
»Early Warning and Response System« (EWR) der Europäischen Union sowie an das Gemeinsame Melde- und 
Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) und von dort aus weiter an die WHO. Dadurch erfolgt laut Gesetz 
der Übergang von der Früherkennung zur Frühwarnung. Während die Früherkennung die Meldung und
Weitergabe von Krankheitserregern an die Bundesbehörde RKI umfasst, beginnt die Frühwarnung erst dann, wenn das 
RKI nach Bewertung der Lage zu der Entscheidung kommt, weitere Behörden zu informieren, darunter das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das GMLZ von Bund und Ländern sowie die Gesundheitsbehörden des 
betroffenen Bundeslandes. Damit dieser gesetzlich geregelte Übergang von der Früherkennung zur Frühwarnung 
erfolgen kann, muss sich das RKI im Zuge der föderalistischen dezentralen Grundstruktur darauf verlassen, dass
entsprechende Fälle von Krankheitserregern durch die meldepflichtigen Einrichtungen erfasst und gemeldet
werden. Das RKI kann in den einzelnen Bundesländern nur dann tätig werden, wenn es von diesen um Hilfe gebeten 
wird. Erfolgt keine Meldung, so ist das RKI nicht in der Lage, sich vor Ort ein eigenständiges Bild zu machen 
(Leitritz 2022). 
Ein wichtiger Empfänger von Frühwarnungen ist der Deutsche Bundestag, der ggf. offiziell eine epidemische 
Lage nationaler Tragweite erklärt und bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Bewältigung
dieser Lage schaffen muss. Weitere wichtige Empfänger sind die Bundesministerien, die Länderregierungen und die 
Landesparlamente. Letztere können zwar nicht für oder gegen Verordnungen der Regierungen stimmen,
allerdings haben sie die Kompetenz, Maßnahmen zu beschließen, welche ihrerseits eventuell die Folgen von
Eindämmungsmaßnahmen abmildern können, wie etwa die Bereitstellung von Pandemiehilfsfonds oder auch die konkrete 
Zuweisung der Finanzmittel. Ebenfalls Empfänger von Frühwarnungen und Prognosen ist die Judikative, um 
Maßnahmen der Exekutive auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüfen zu können. Die Gesundheitsämter,
Krankenhäuser, Arztpraxen und letztendlich auch die Bevölkerung sind sowohl Datenlieferanten als auch Empfänger von 
Anordnungen als Folge der Frühwarnungen. 
Abb. 4.2 Administrativen Strukturen und Kommunikationswege an die WHO bzw. die EU bei 
relevanten biologischen Ereignissen in Deutschland 
 
Quelle: RKI 2021 
Bereits bei der Influenza-Pandemie 2009 und der EHEC-Epidemie 2011 wurden Schwachstellen im Meldesystem 
des IfSG identifiziert (Benzler et al. 2013): Diese reichen von einer uneinheitlichen bis lückenhaften Meldepraxis 
bis hin zu Medienbrüchen innerhalb des Meldeprozesses, aber auch fehlende Möglichkeiten für eine schnelle, 
unstrukturierte Ereignismeldung unterhalb der Meldeschwelle. Damals wurde durch das BMG und die
Gesundheitsministerkonferenz der Länder aufgrund dieser Schwachstellen beschlossen, das Meldesystem für
übertragbare Krankheiten und Krankheitserreger durch elektronische, digitale Verfahren zu verbessern. Damit waren die 
Weichen für die Entwicklung des Deutschen Elektronischen Meldesystems für Infektionsschutz (DEMIS) gestellt. 
2012 wurden von einem Projektkonsortium unter der Leitung des BMG zunächst die Anforderungen an DE-
MIS definiert und daraufhin ein Prototyp entwickelt. Das Pilotprojekt DEMIS wurde über einen Zeitraum von 
2 Jahren durchgeführt (2012 bis 2014) und umfasste u. a. eine Mehrbedarfsanalyse unter Einbezug der Akteure, 
die das System in Zukunft nutzen sollten. Für eine flächendeckende Einführung von DEMIS waren jedoch
zunächst noch Fragen der Bewertung des Systems durch Bund und Länder, der Finanzierung und des Betriebs zu
klären (Bundesverband der Hygieneinspektoren 2014). Allerdings wurden die schleppend verlaufende
Weiterentwicklung von DEMIS und der bis dahin ausstehende Ausbau des Systems von der COVID-19-Pandemie
schließlich eingeholt. Die erste Ausbaustufe von DEMIS wurde im Juni 2020 umgesetzt, seit Januar 2021 ist die Nutzung 
der ersten Ausbaustufe von DEMIS für Gesundheitsämter und Labore verpflichtend.9 Das System wird derzeit 
von RKI und BMG gemeinsam mit der gematik und dem Fraunhofer Institut für Offene Kommunikationssysteme 
(FOKUS) weiterentwickelt. 
In DEMIS können und müssen meldepflichtige Krankheits- und Verdachtsfälle von Laboren, Arztpraxen 
und allen angeschlossenen 375 Gesundheitsämtern innerhalb von 24 Stunden elektronisch gemeldet werden, seit 
der ersten Ausbaustufe im Juni 2020 auch der Nachweis von SARS-CoV-2-Infektionen. Ausgewertet werden die 
Daten vom RKI. Seit Januar 2023 sind alle Melde- und Benachrichtigungspflichtigen verpflichtet, DEMIS für 
alle Meldetatbestände zu nutzen. DEMIS ist nun ein zentrales Element im Rahmen des indikatorenbasierten
epidemiologischen Frühwarnsystems in Deutschland und wird auch über die Pandemie hinaus eine wichtige Rolle 
spielen. Die Erfahrungen zeigen dennoch, dass die Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Meldung in 
den Einrichtungen immer noch unzureichend ist (Krause 2022). 
Zur Beschreibung der epidemiologischen Lage in Deutschland werden unterschiedliche Indikatoren
herangezogen. Waren zu Beginn der COVID-19-Pandemie die auf der Grundlage des IfSG erfasste 7-Tage-Inzidenz 
(Anzahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner/innen) der Leitindikator, so 
wurde dieser vor dem Hintergrund einer zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung im August 2021 durch 
den neuen Leitindikator der hospitalisierten Fälle abgelöst. Die Hospitalisierungsrate stellt dar, wie viele COVID-
19-Fälle pro 100.000 Einwohner/innen einer bestimmten Region im Krankenhaus behandelt werden müssen. Sie 
ist damit ein Indikator für die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und kann einen frühen Hinweis auf eine 
drohende Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems geben. Hinzu kommt der im Intensivregister 
erfasste dritte Frühindikator der verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Dadurch wurde die 
Messung von Infektionen in der Bevölkerung auf die Messung der Belastung des Gesundheitssystems durch 
schwerwiegende Infektionsverläufe und stationäre Behandlungen verlagert. 
Zur besseren Erfassung der Kapazitäten wurde im April 2020 das durch das RKI und die Deutsche
Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) entwickelte DIVI-Intensivregister eingeführt, um die jeweils
aktuelle Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche der Krankenhausstandorte Deutschlands nachvollziehbar 
zu machen. Intensivstationen in Krankenhäusern sind bundesweit seitdem verpflichtet, täglich ihre
Kapazitätsauslastung über das System zu melden und so Hinweise auf die aktuelle Lage und mögliche Engpässe zu geben 
(RKI 2022a). Das Register dient insbesondere in Zeiten hoher Inzidenzen und vieler schwerer Krankheitsverläufe 
als Hilfsmittel, um schwerstkranke Patient/innen und die Belastung der intensivmedizinischen Ressourcen zu 
analysieren sowie einen umfassenden Überblick geben zu können. Allerdings erfordert die Pflege des
Intensivregisters noch viele manuelle Eingaben, da eine automatisierte Ausleitung aus den
Krankenhausinformationssystemen oder den Patientendatenmanagementsystemen nicht möglich ist. Ein On-demand-Register, das für die
individuelle fallbezogene Disposition und Suche von Intensivbetten zu allen Tageszeitpunkten geeignet ist, fehlt
bislang (Dodt/Hinzmann 2022). Neben den drei genannten Frühindikatoren wurden aufgrund ihrer besonderen
Bedeutung im März 2022 zudem Impf-, Genesenen- und Testnachweise im IfSG definiert (§ 22a IfSG) (MAGS 
NRW 2021). 
Während der COVID-19-Pandemie sind weitere Werkzeuge der Frühwarnung zum Meldesystem des IfSG 
hinzugekommen. Im Sinne einer möglichst frühen Erkennung und Eindämmung der COVID-19-Ausbreitung
förderte das BMG pilothaft von Juli 2020 bis Dezember 2022 den Einsatz des »Surveillance Outbreak Response 
Management and Analysis System« (SORMAS). Diese ursprünglich anlässlich der Ebolaepidemie in Westafrika 
entwickelte Software wurde bei einem großen Teil der öffentlichen Gesundheitsämter in Deutschland installiert, 
um über eine Anbindung an das Meldesystem Coronainfektionsketten über kommunale Grenzen hinweg
verfolgen zu können. Dies erfolgte unter den Vorgaben, Einzelinstanzen für jedes Gesundheitsamt separat zu betreiben, 
die Übermittlung nur über Schnittstellen zu bereits vorhanden IfSG-Fachanwendungen zu vollziehen und die 
Dienste ausschließlich für COVID-19 zu öffnen (Krause 2022). Die Erfahrungen mit der Einführung von SOR-
MAS hat gezeigt, dass die Gesundheitsämter aufgrund der Heterogenität ihrer Systemlandschaften und den damit 
verbundenen unterschiedlichen Prozessen mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Einführung konfrontiert waren 
 
9 Für die Anbindung an DEMIS müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen muss Software installiert sein, die die DEMIS-
Funktionen umsetzt. Zum anderen wird ein Zertifikat benötigt, mit dem sich der Nutzer am System authentifiziert.
(Deutscher Landkreistag 2020; WD 2021; Zimmermann et al. 2021). Dies begründet sich auch in Defiziten
bezüglich homogener und wiederverwendbarer Softwaremodule sowie einer fehlenden Standardisierung und
Modularisierung der grundlegenden Prozesse in den Gesundheitsämtern. 
Das RKI betreibt zudem das Frühwarnsystem »Signale«. »Signale« analysiert die in DEMIS eingegebenen 
Meldedaten sowie weitere Datenquellen automatisch auf der Basis algorithmischer Berechnungen und gibt
Hinweise auf auffällige Entwicklungen auch außerhalb definierter Fälle. Seine Technologie basiert auf maschinellem 
Lernen und dem »Natural Language Processing« (NLP)10. Die Ergebnisse werden als interaktives und
personalisiertes Dashboard für Epidemiolog/innen des RKI und andere Mitarbeiter/innen des öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) zur Verfügung gestellt (Komin 2021). 
Neben DEMIS, DIVI-Intensivregister und Signale als flächendeckende Frühwarnsysteme im
Zusammenhang mit endemischen Lagen von nationaler Tragweite existieren in Deutschland noch andere Systeme, die auf 
einer freiwilligen Teilnahme beruhen. Dazu zählen etwa das vom RKI betriebene »Grippeweb«, bei dem
Bürger/innen wöchentlich selbst angeben können, wenn sie Symptome verspüren, sowie Sentinelstudien, bei denen 
Arztpraxen und Krankenhäuser freiwillig und ergänzend zum Meldesystem regelmäßig Daten zu Symptomen bei 
Patient/innen eingeben können (RKI 2022a). Weitere Systeme sind »ICOSARI«, an dem sich 73 deutsche
Krankenhäuser beteiligen und wo akute Atemwegserkrankungen gemeldet werden können (Buda et al. 2017), sowie 
das Notaufnahmeregister »Aktionsbündnis für Informations- und Kommunikationstechnologie in Intensiv- und 
Notfallmedizin«11 an dem aktuell 58 Kliniken angeschlossen sind (Stand November 2023). 
4.2.2 Frühwarnsysteme international 
Auf internationaler Ebene wird eine Reihe von Frühwarnsystemen betrieben, um etwaige Pandemiegeschehen zu 
beobachten und auf Auffälligkeiten und mögliche gefährliche Entwicklungen hinzuweisen. Deutschland ist – 
ebenso wie andere Länder auch – auf die Informationen internationaler Organisationen angewiesen, um die
Entwicklung der pandemischen Lage im Gesamtkontext einschätzen zu können. Für die Früherkennung und -
warnung in Deutschland sind die Frühwarnsysteme der WHO und Einrichtungen der EU von besonderer Bedeutung. 
Diese werden zum Teil auch auf deutscher Ebene vom RKI genutzt, sowohl um Informationen über eine mögliche 
pandemische Lage außerhalb Deutschlands zu bekommen als auch um Daten aus Deutschland im Rahmen des 
gesetzlich verankerten Meldesystems an internationale Behörden weiterzugeben. Die Weitergabe erfolgt zum
einen an die WHO über die »Event Information Site« (EIS) (WHO 2022) und zum anderen an die EU über das 
»Early Warning Response System« (EWRS) (EC 2021). 
Der Rechtsrahmen für Deutschland und die übrigen Mitgliedsländer zur Einbindung in das Frühwarnsystem 
der WHO ergibt sich aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations – IHR), 
welche die Rechte und Pflichten aller Mitgliedsländer bei der Bewältigung von grenzübergreifenden
Katastrophenfällen, Krisen und Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit festlegen und seit 2013 auch in deutsches 
Recht überführt wurden.12 Die IHR bieten u. a. einen Kriterienkatalog, welcher die Bestimmung von
gesundheitlichen und meldepflichtigen Notlagen standardisiert, und regeln die Pflicht zur Meldung von Ereignissen und 
Entwicklungen im Gesundheitssektor der einzelnen Länder. Sie setzen Kapazitäten in den Bereichen
Früherkennung, Meldung und Reaktion voraus. Der Prozess der globalen Frühwarnung wird auf Grundlage der IHR
beschrieben (Aminova et al. 2022, S. 27; Wilson et al. 2021, S. 536): 
› Erhält ein Mitgliedstaat Kenntnis über ein Ereignis innerhalb seiner Grenzen, welches eine meldepflichtige 
Notlage anhand der WHO-Entscheidungskriterien darstellt, ist er dazu verpflichtet, die WHO innerhalb von 
24 Stunden zu konsultieren und alle relevanten Informationen diesbezüglich bereitzustellen. 
› Erlangt die WHO Kenntnis über solch ein Ereignis auf anderem Wege als durch den Mitgliedstaat selbst, 
wird sie sich unverbindlich mit diesem in Kontakt setzen. Auch in diesem Fall ist der Mitgliedstaat
verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden alle relevanten Informationen bereitzustellen. 
 
10 NLP ist ein Teilbereich der künstlichen Intelligenz und bezeichnet die algorithmische Verarbeitung von natürlicher Sprache. 
11 https://aktin.org/ (4.6.2024) 
12 IGV-Durchführungsgesetz vom 21.3.2013, zuletzt am 28.5.2021 geändert
› Die WHO wiederum verpflichtet sich zur anschließenden Zusammenarbeit, falls dies durch den Mitgliedstaat 
erwünscht ist. Diese Zusammenarbeit besteht in der gemeinsamen Risikobewertung oder in der Entsendung 
von Teams zur Bewertung der Situation an Ort und Stelle sowie der Bereitstellung weiterführender
Informationen. 
› Je nach Schwere der Situation wird die WHO ggf. weitere Mitgliedstaaten oder auch die Öffentlichkeit
informieren. 
› Auf Basis der erhaltenen Informationen liegt es in der Zuständigkeit des Generaldirektors, die Situation als 
Bedrohung für die öffentliche Gesundheit (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) zu 
bewerten. Hierzu wird ein Notfall-Komitee aus Experten verschiedener Disziplinen ins Leben gerufen, das 
dem Generaldirektor unterstützend zur Seite steht. 
› Wird die Situation als PHEIC bewertet, so kann der Generaldirektor unter Konsultation des Notfall-Komitees 
formelle Empfehlungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens aussprechen. Die Umsetzung der
Empfehlungen ist nicht bindend und obliegt den Mitgliedstaaten. 
Über ihre nationalen Kontaktstellen müssen die Mitgliedstaaten durchgehend und jederzeit in der Lage sein, mit 
der WHO zu kommunizieren, um auf Anfragen zu antworten, Informationen auszutauschen und Warnungen
herauszugeben oder auf diese zu reagieren. In Deutschland fungieren das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum in 
Bonn und das Robert Koch-Institut als nationale Kontaktstellen. 
Die WHO nutzt ihrerseits unterschiedliche technische Systeme zur Beobachtung, Bewertung und
Antizipation des Pandemiegeschehens. Dazu gehört das weltweite Labornetzwerk »Global Influenza Surveillance and 
Response System« (GISRS), das »Global Public Health Intelligence Network« (GPHIN), welches weltweit
Nachrichtenportale auf Hinweise für Krankheitsausbrüche untersucht, sowie das »Global Outbreak Alert and Response 
System« (GOARN), ein von der WHO koordiniertes Metanetzwerk, bestehend aus 250 technischen Einrichtungen 
und Netzwerken weltweit, die auf akute Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit mit der Entsendung 
von Personal und Ressourcen in die betroffenen Länder reagieren (WHO 2021, 2022). Einen besonderen Ansatz 
verfolgt das bereits 1994 gestartete und kontinuierlich weiterentwickelte »Program for Monitoring Emerging 
Diseases« (ProMED) der International Society for Infectious Diseases (ISID). Das Programm basiert auf einem 
zweistufigen Vorgehen: In einem ersten Schritt werden Nachrichten, Social-Media-Posts, Berichte von
öffentlichen Einrichtungen und andere Meldungen durch teils KI-gestützte Systeme erfasst. In einem zweiten Schritt 
werden diese Informationen von Expert/innen geprüft und nach einer Bestätigung von mindestens zwei
unabhängigen Quellen veröffentlicht, zum Teil mit ergänzenden Kommentaren der Expert/innen. ProMED kombiniert 
somit die quantitative Analyse automatisierter Systeme mit der qualitativen Einschätzung von Experten/innen. 
Bemerkenswert ist, dass es als eines der ersten Systeme sowohl auf das Auftreten von SARS und MERS als auch 
den Krankheitserreger SARS-CoV-2 hingewiesen hat (Denecke et al. 2022; Hall 2020). 
Wie bei der WHO basiert das Frühwarnsystem der EU auf den Frühwarnfähigkeiten der einzelnen
Mitgliedstaaten. Der rechtliche Rahmen für die Frühwarnung innerhalb der EU wurde erstmals 1998 in der Entscheidung 
Nr. 2119/98/EG13 beschrieben (hierzu und im Folgenden Beaussier/Cabane 2020), S. 817 ff.). Ziel dieses
Beschlusses war es, die Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der 
Kommission zu fördern, um die Verhütung und die Kontrolle von übertragbaren Krankheiten in der Gemeinschaft 
zu verbessern. Konkret wurde u. a. die Einrichtung des Frühwarn- und Reaktionssystems (»Early Warning and 
Response System« – EWRS) beschlossen, welches nach wie vor als Hauptinstrument der Pandemieüberwachung 
zum Monitoring von Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit in der Europäischen Union eingesetzt wird.
Zudem wurde eine ständige Verbindung zwischen den national zuständigen Gesundheitsbehörden geschaffen, wobei 
die Europäische Kommission für die Koordinierung des Netzes in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sorgt. 
Mit der Verordnung 851/2004/EG14 wurde 2004 die Errichtung des Europäischen Zentrums für die Prävention 
und die Kontrolle von Krankheiten (European Center for Disease Prevention and Control – ECDC) beschlossen. 
Ausdrücklich schreibt die Kommission dem ECDC das Mandat für die Überwachung, den Nachweis und die 
Risikobewertung von Gefahren für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Krankheiten und
Ausbrüche unbekannten Ursprungs zu und überträgt die Zuständigkeit für den Betrieb des EWRS an das ECDC. 
 
13 Entscheidung Nr. 2119/98/EG über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer 
Krankheiten in der Gemeinschaft 
14 Verordnung (EG) Nr. 851/2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten
2013 wurde die Entscheidung Nr. 2119/98/EG durch den Beschluss Nr. 1082/2013/EU15 ersetzt. Dieser stellt 
aktuell das primäre Werkzeug der EU dar, um auf diese Gefahren zu reagieren. Dazu werden die Verfahren der 
geplanten Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Akteuren auf Unionsebene
präzisiert. Die Europäische Kommission bzw. das durch den Beschluss gestärkte Health Security Committee (HSC) 
übernimmt hierbei hauptsächlich die koordinierende Rolle zwischen den in den Mitgliedstaaten jeweils
zuständigen Behörden, veröffentlicht Leitlinien und sorgt dafür, dass alle relevanten verfügbaren Informationen
bereitgestellt werden. Darüber hinaus gewährt sie allen zuständigen Behörden und Akteuren den Zugang zum EWRS. 
Die EU betreibt mehrere Plattformen für die Frühwarnung, um Daten der Mitgliedstaaten zu aggregieren. 
Dazu zählt die internetbasierte Kommunikationsplattform »The European Surveillance System« (TESSy), die 
vom ECDC und den EU-Mitgliedstaaten dazu genutzt wird, um Informationen zur Prävention von übertragbaren 
Krankheiten untereinander auszutauschen und den schnellen und effektiven Austausch von epidemiologischen 
Überwachungsdaten zwischen den EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen (Aminova et al. 2022, S. 41; Goujon et al. 
2021, S. 3). Das »Epidemic Intelligence Information System« (EPIS) ist ebenfalls eine internetbasierte
Kommunikationsplattform, die dem rechtzeitigen und transparenten Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden 
nationalen Gesundheitsbehörden zur Identifizierung von verschiedenen Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit 
dient. Es soll die Kommunikation und Koordinierung der Reaktion auf die Bedrohung zwischen den Mitgliedern 
gemäß Beschluss 1082/2013/EU vereinfachen, um potenzielle Risiken bereits in der Entstehungsphase erkennen 
zu können. Der Zugriff ist nicht auf EU-Mitgliedstaaten beschränkt, der Informationsaustausch findet je nach 
Subplattform auch über EU-Grenzen hinweg statt. Das »Threat Tracking Tool« (TTT) stellt eine vertrauliche 
Datenbank dar, die vom ECDC genutzt wird, um verifizierte Ereignisse mit möglichem Einfluss auf die
öffentliche Gesundheit zu verfolgen. Das soll dazu beitragen, ECDC-Aktivitäten durch die Meldung, Dokumentation und 
Überwachung von Bedrohungen zu ergänzen (Semenza et al. 2016, S. 74). 
Seit 2021 werden die Funktionen von TTT, TESSy und EPIS sukzessive zusammengefasst und in das neue 
Portal »European surveillance portal for infectious diseases« (EPIPulse) eingegliedert und zusammengeführt mit 
dem Ziel, nahtlose Zugriff auf alle Daten innerhalb einer Plattform zu bündeln (ECDC 2021). Ein weiteres,
allerdings öffentlich zugängliches, automatisiertes Früherkennungstool ist »epitweetr«, welches die Social-Media-
Plattform X (ehemals Twitter) auf ungewöhnliche Aktivitäten hin untersucht. Dies sind in der Regel
ungewöhnliche Häufungen an Nachrichten bezüglich eines Vorkommnisses. Das Werkzeug soll dabei helfen, schwache 
Signale von Infektionskrankheiten früh zu erkennen und somit Gesundheitsexpertinnen und -experten bei ihrer 
Arbeit zu unterstützen. Durch die Anpassung des Algorithmus kann die Arbeitsweise auch auf andere
Bedrohungslagen ausgeweitet werden (Espinosa et al. 2021). 
Kasten 4.1 Privatwirtschaftliche Frühwarnsysteme 
Nicht zuletzt arbeiten auch Unternehmen an neuen Frühwarnsystemen, die mithilfe neuartiger Technologien 
und innovativer Modelle bei der Bereitstellung zeitkritischer Informationen unterstützend wirken können 
(Aminova et al. 2022). So hat die deutsche Firma BioNTech gemeinsam mit dem mittlerweile von BioNTech 
übernommenen britischen Unternehmen InstaDeep ein Frühwarnsystem auf der Grundlage von KI-basierten 
Verfahren entwickelt, das weltweit verfügbare Sequenzdaten nutzt, um die Vorhersage gefährlicher
Virusvarianten deutlich zu verbessern und zu beschleunigen. Nach Aussage BioNTechs (Biontech 2022) ist das System 
in der Lage, Hochrisikovarianten des Sars-CoV-2-Virus 2 Monate früher zu identifizieren als herkömmliche 
Verfahren. 
Das kanadische Unternehmen BlueDot ist ein weiterer privater Akteur im Umfeld der internationalen 
Landschaft der Frühwarnsysteme. Zum Anfang der Coronakrise alarmierte BlueDot seine Kund/innen bereits 
am 31. Dezember 2019 über die ungewöhnlichen Ausbruchssignale. Grundsätzlich lagen der WHO erste
Informationen zum Infektionsgeschehen zum gleichen Zeitpunkt vor, BlueDot konnte diese Erkenntnisse aber 
viel schneller kommunizieren. Basierend auf Big Data und Methoden der künstlichen Intelligenz, Webcrawling 
und Webscraping sowie Natural Language Processing (NLP), ist die im Unternehmen BlueDot entwickelte 
Software in der Lage, 30.000 verschiedene Informationsquellen automatisch auszuwerten. Dies entspricht in 
etwa 300.000 Artikeln pro Tag, aus denen die Software etwa 1.000 Artikel hoher Qualität herausfiltert. Ein 
 
15 Beschluss Nr. 1082/2013/EU zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung 
Nr. 2119/98/EG
Expertenteam kuratiert und bewertet diese Informationen anschließend, wodurch auf täglicher Basis ein
kohärentes Bild der epidemiologischen Situation entsteht. Boden- und luftbasierte Verbreitungsmodelle sind
anschließend in der Lage, prognostische Abschätzungen über mögliche Infektionsverläufe zu treffen. Der Ansatz von 
BlueDot besteht dementsprechend aus einer Mischform zwischen weitgehend automatisiertem
Technologieeinsatz und menschlicher Expertise. 
4.3 Bewertung des deutschen Frühwarnsystems 
Angesichts der weit verbreiteten Selbsteinschätzung vor der Pandemie, dass Deutschland gut organisiert und für 
unerwartete Herausforderungen gerüstet sei, hat das Frühwarn- und Meldesystem schlechter abgeschnitten als 
erwartet. Ein zentrales Ergebnis ist, dass Probleme vor allem im Bereich der Datenqualität, der zeitnahen
Datenverfügbarkeit und -nutzung, der Implementierung entwickelter digitaler Lösungen, aber auch bei einer insgesamt 
defizitären Modellierung liegen. Hierdurch wird eine datenbasierte politische Entscheidungsvorbereitung
beeinträchtigt. 
Die im Rahmen des Meldesystems verwendeten deskriptiven Indikatoren waren mit Messfehlern und
Zeitverzügen behaftet, da die gemeldeten Infektionszahlen nicht mit der tatsächlichen Anzahl von Infektionen
gleichgesetzt werden konnten. Die schwankende Testintensität prägte die Inzidenzwerte maßgeblich, während die
Dunkelziffer in den Zahlen nicht berücksichtigt wurde. Ein statistisches Instrumentarium auf nationaler Ebene könnte 
helfen, diese Mängel zu beheben. Denkbar wäre eine nationale Teststrategie wie in England, wo vom Office for 
National Statistics (ONS/nationales Statistikamt) gezielt repräsentative Stichproben aus der Bevölkerung gezogen 
und getestet werden (Rendtel et al. 2021). Zudem kann die Erweiterung der Frühwarnung auf abwasserbasierte 
Systeme helfen, um sowohl bekannte als auch neue Virusvarianten unabhängig von der Durchführung von
Humantests frühzeitig zu identifizieren. Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten bereits 2021 empfohlen, ein 
Monitoring von SARS-CoV-2 im Abwasser zu etablieren, um die Verbreitung von Coronaviren frühzeitiger zu 
erkennen. Mittlerweile werden Abwasserüberwachungssysteme bereits in der Pandemiefrühwarnung in
Deutschland gemäß der Empfehlung eingesetzt.16 Bei der Bewertung des Frühwarnsystems in Deutschland muss zudem 
berücksichtigt werden, dass die während der COVID-19-Pandemie im Meldesystem verankerten Indikatoren 
keine ziel- und maßnahmenorientierten Indikatoren berücksichtigt haben. Beispiel für einen Indikator dieser Art 
könnte der Anteil der Zielbevölkerung sein, der alle vorgesehenen bzw. intendierten Impfungen erhalten hat oder 
der Anteil der Gesundheitseinrichtungen mit einem jeweils definierten Kernbestand an unentbehrlichen
Arzneimitteln. Indikatoren zur Beschreibung von Aktivitäten und Instrumenten, die benötigt werden, um politisch
gewünschte Ziele zu erreichen, wurden während der Pandemie damit nicht gemessen (Wagner 2022). 
Angesichts enormer, heterogener Datenmengen sind traditionelle statistische Methoden und
Indikatorensysteme zur Frühwarnung in Zeiten einer Pandemie nicht ausreichend, um sowohl wiederkehrende als auch
unerwartete Strukturen zu erkennen. Zur Einschätzung des Infektionsgeschehens sowie der Gesundheitsversorgung der 
Bevölkerung sind prognostische Modellierungen sinnvoll. Beispielsweise können dynamische Schätzungen von 
intensivmedizinisch zu betreuenden Patient/innen helfen, etwaige Kapazitätsengpässe frühzeitig zu erkennen und 
entsprechende datenbasierte Änderungen in der Versorgungssteuerung zu berücksichtigen. Trotzdem werden
präventiv bzw. auf die Vorausschau ausgerichtete Systeme und Strategien bislang nur begrenzt umgesetzt. Im
Meldesystem für Infektionskrankheiten sind prognostische Abschätzungen bislang nicht verankert. Die im Rahmen 
des Meldesystems verwendeten Indikatoren waren für die politische Steuerung damit insgesamt nur bedingt
geeignet, hier besteht Optimierungsbedarf. 
Auch der passive Charakter des deutschen Meldesystems birgt Schwächen. Die Weitergabe der Meldung im 
Zuge des IfSG-basierten Meldesystems von einer Ebene zur nächsthöheren Ebene, also von den meldepflichtigen 
Einrichtungen über lokale Gesundheitsämter, Landesämter bis hin zum RKI, kann jeweils bis zu 24 Stunden
dauern. Bis also ein Verdachtsfall tatsächlich zum offiziellen, den Frühwarnprozess in Gang setzenden Ernstfall wird, 
können insgesamt bis zu 72 Stunden vergehen. Dieser Umstand in Verbindung mit einer oft defizitären
Personalausstattung der beteiligten Organisationen hat auch dazu geführt, dass manche Akteure der Meldekette erst aus 
 
16 So wird etwa mit dem Vorhaben »Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung« die dauerhafte Überwachung der 
SARS-CoV-Viruslast im Abwasser angestrebt (RKI o. J.a).
den publizistischen Medien von dem neuartigen Coronavirus erfahren haben und nicht von offizieller Stelle
(Denecke et al. 2022). Das Zeitproblem wurde dadurch verstärkt, dass insbesondere zu Beginn der COVID-19-
Pandemie eine noch lückenhafte Digitalisierung der Meldewege bestand. 
Bevor der gesetzlich geregelte Übergang von der Früherkennung zur Frühwarnung durch das RKI erfolgt, 
muss sich das RKI darauf verlassen, dass entsprechende Fälle von Krankheitserregern durch die meldepflichtigen 
Einrichtungen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Labore, gemeldet werden. Das kann insbesondere dann ein 
Problem sein, wenn es sich um neu auftretende Viren handelt, die noch nicht als meldepflichtig eingestuft werden. 
Im Fall neu auftretender Krankheitserreger müssen erst einmal Nachweise entwickelt werden, der Umgang mit 
den Nachweisen muss erlernt werden und es müssen genügend Tests in den meldepflichtigen Einrichtungen
vorhanden sein. Erst wenn die Meldung dieser Einrichtungen über die lokalen und regionalen Gesundheitsbehörden 
an das RKI gelangt und dieses einen entsprechenden Warnhinweis ausgibt, ändert sich der Status von
Früherkennung zur Frühwarnung und das Meldesystem geht von der Passivität in die aktive Nachverfolgung über (Denecke 
et al. 2022). 
Um eine effektive politische Frühwarnung in Deutschland zu gewährleisten, sollten auch internationale, 
nichtstaatliche und ereignisbasierte Frühwarnsysteme wie das auf Big-Data-Analysen basierende »Program for 
Monitoring Emerging Diseases-mail« (ProMED-mail) oder »BioCaster«, »HealthMap« und »Medical
Information System« (MedISys) verstärkt in die staatliche Frühwarnung integriert werden. Diese Systeme nutzen primär 
frei zugängliche Nachrichtenartikel und Berichte als Informationsquellen und suchen aktiv nach Hinweisen.
Obwohl sie bereits vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European 
Centre for Disease Prevention and Control – ECDC) und der WHO verwendet werden, könnten sie stärker in die 
staatliche Frühwarnung einbezogen werden. 
Trotz einiger Fortschritte bei der Frühwarnung lässt sich bislang kein systematischer Zusammenhang
zwischen Vorausschau und politischer Krisenreaktion erkennen. Daher ist die zentrale Frage, wie eine
verantwortliche Vorbeugung gestaltet werden muss, die sich systematisch mit den strukturellen Ursachen von Krisen
auseinandersetzt. COVID-19 ist nicht die erste Pandemie, die durch eine Zoonose ausgelöst wurde, also einer
Infektionskrankheit, die auf natürlichem Wege wechselseitig zwischen Menschen und Tieren übertragen wird.17 In den 
vergangenen Jahren gab es immer wieder Krankheitswellen, die eng mit Erregern aus dem Tierreich verbunden 
waren. Beispiele hierfür sind die Lungenkrankheit SARS (2002/2003), die Schweinegrippe H1N1 (2009), die 
Lungenkrankheit MERS (2012) und das Ebolafieber (2014). Auch zukünftig werden Zoonosen durch präventive 
Frühwarnsysteme nicht ausgeschlossen werden können. Laut dem Intergovernmental Science-Policy Platform on 
Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES 2020) werden etwa 1,7 Mio. unentdeckte Virenarten in Säugetieren 
und Vögeln angenommen und das bislang vermutlich weniger als 0,1 % des potenziellen zoonotischen viralen 
Risikos entdeckt bzw. charakterisiert wurde (Anthony et al. 2013; IPBES 2020).18 Der wissenschaftliche Diskurs 
verweist insgesamt sehr deutlich darauf, dass das Risiko für Pandemien, vor allem durch vom Menschen
ausgehende Einflüsse, weiterhin stark zunimmt. Ursachen dafür sind die weltweite Vernetzung durch Handel, globale 
Mobilität, Bevölkerungswachstum und -wanderung und eine weltweit oft chaotisch verlaufende Verstädterung. 
Hinzu kommt, dass exotische Tiere, gemeinsam mit ihren Erregern, zunehmend in globalem Maßstab als
Nahrung, Heilmittel oder Haustiere dienen und global transportiert werden (Tappe et al. 2019). Aber auch die
exzessive Tiernutzung und der voranschreitende Klimawandel gelten als wichtige Quellen für das Einwandern
neuartiger Erreger. 
Das Ziel im Umgang mit möglichen zukünftigen pandemischen Lagen besteht darin, das Risiko von
Zoonosen zu minimieren und durch präventive Ansätze eine verbesserten Frühwarnung zu erreichen. Die
multidisziplinären Konzepte One Health und Planetary Health bieten mögliche Zielsetzungen für die weitere gesellschaftliche 
Entwicklung, indem sie die Gesundheit des Menschen in einen größeren Zusammenhang stellen. Im Mittelpunkt 
von One Health steht die Erkenntnis, dass die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt eng miteinander
verbunden sind und ein Verlust der Biodiversität beispielsweise das Entstehen von Pandemien fördert (BMZ 2022). 
 
17 Neben der Theorie des Ursprungs der COVID-19-Pandemie durch eine Zoonose wird auch ein Labor in Wuhan als mögliche Quelle des 
SARS-CoV-2-Virus diskutiert, siehe hierzu auch Kosfeld (2023). 
18 Aktuell werden zur Beobachtung von Entwicklungen im Bereich der Zoonosen in Deutschland im Rahmen des Zoonosenmonitorings 
zwischen Bund und Ländern abgestimmte Stichprobenpläne erstellt und umgesetzt. Die Entwicklung dieser Pläne sowie die
Einschätzungen von Krankheitserregern erfolgt unter der Leitung des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR). Die Ergebnisse werden jährlich 
vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in einem Zoonosenmonitoring-Bericht veröffentlicht (BVL 
2021). Zudem fließen die Ergebnisse aus dem Monitoringprozess auch in den jährlich vom BfR herausgegebenen Bericht »Erreger von 
Zoonosen in Deutschland« ein, der aktuelle Erkenntnisse zur epidemiologischen Situation in der Lebensmittelkette enthält (BfR 2020).
Mit Planetary Health wird die Gesundheit zudem über nationalstaatliche Grenzen hinweg im Zusammenhang mit 
ökologischen, sozialen und politischen Systemen betrachtet und dabei die veränderten globalen Verhältnisse für 
Prävention, Krankheit, Therapie und Epidemiologie in den Blick gerückt (Müller et al. 2018). 
Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung ihren Fokus auf die Pandemievorsorge 
und globale Gesundheit erweitert und im Juli 2022 die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber 
Katastrophen beschlossen. Diese Strategie verfolgt den ganzheitlichen One-Health-Ansatz, der die
Zusammenhänge zwischen der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt sowie die stabile Versorgung im WASH-Sektor 
(Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene) berücksichtigt (BMI 2022a). Die Erarbeitung von verbesserten
Wissensbeständen ist dabei von zentraler Bedeutung, um die Zusammenhänge als Grundlage für die Gestaltung von 
Gesundheit in all ihren Bezügen und Implikationen vorausschauend zu verstehen.
5 Zukünftige systemische Risiken 
 
5.1 Systemische Risiken: Eigenschaften und Einordnung 
Mit welchen Gefährdungen, die ein hohes Krisenpotenzial haben, gerechnet wird, kann Risikoanalysen wie etwa 
der fortlaufenden Risikoberichterstattung der BBK und des Schweizer Bundesamt für Bevölkerungsschutz
(zuletzt mit dem Risikobericht 2020) entnommen werden (BBK 2023; BABS 2020a). Bisher haben sich die Analysen 
überwiegend mit Risiken befasst, die relativ bekannt, gut beschreibbar und als Produkt aus
Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß quantifizierbar sind. Dazu zählen etwa der Ausfall technischer Systeme oder
Starkwettereignisse. Im Folgenden richtet sich hingegen der Blick auf systemische Risiken, die generell durch fünf 
Eigenschaften gekennzeichnet werden können (hier und im Folgenden (Renn et al. 2020; Schweizer/Renn 2019; 
Renn 2019): 
1. Systemische Risiken sind durch ein hohes Maß an Komplexität charakterisiert und kausale Zusammenhänge 
sind für systemische Risiken nur schwer zu identifizieren. Die etablierten Methoden der Wissenschaft stehen 
vor großen Herausforderungen, die Eintrittswahrscheinlichkeit oder das Ausmaß des Schadens genau zu
bestimmen. Die vielfältigen Interdependenzen zwischen systemischen Risiken und komplexen Systemen, in 
denen sie entstehen, stellen konventionelle, auf analytischer Trennung und disziplinärer Spezialisierung
basierende Ansätze der Risikoanalyse und des Risikomanagements auf die Probe. 
2. Systemische Risiken zeichnen sich zudem durch Grenzüberschreitung aus. Obwohl ihre Ursprünge auf ein 
bestimmtes System und/oder ein Ereignis zurückgeführt werden können, breiten sie sich über
Kaskadeneffekte auch auf andere Systeme aus, in denen sie dann mehr oder weniger starke Auswirkungen verursachen. 
Diese Ausbreitung kann geographisch (über Landesgrenzen hinweg), sektoral oder auch sozial erfolgen. 
3. Systemische Risiken sind das Resultat stochastischer Wirkungsketten. Die Ergebnisse stochastischer
Prozesse lassen sich nicht deterministisch bestimmen. Sie sind aber auch nicht beliebig. Nur eine endliche 
Menge von Ereignissen ist innerhalb einer Wahrscheinlichkeitsverteilung möglich. Obwohl Ursache-
Wirkungs-Beziehungen systemischer Risiken nicht deterministisch definiert werden können, lassen sich
zumindest für Teileffekte kausale Parameter und ein Spektrum möglicher intervenierender Faktoren und
Modifikatoren identifizieren. 
4. Systemische Risiken sind zudem häufig durch Kipppunkte gekennzeichnet. Komplexe Systeme können für 
eine unbestimmte Zeit stabil bleiben. Ist ein Kipppunkt erreicht, verändern komplexe Systeme in kürzester 
Zeit ihre Existenzbedingungen (Scheffer 2010). Diese Veränderungen können sogar einen vollständigen
Zusammenbruch des Systems bewirken. Systeme durchlaufen oft eine Reihe von Übergängen von einem
Zustand zum nächsten, nachdem sie Phasen des (zumindest teilweisen) Zusammenbruchs und der
Reorganisation durchlaufen haben. 
5. Häufig kommt es im Zusammenhang mit systemischen Risiken zu verzögerter Risikowahrnehmung und
Regulierung. Einige systemische Risiken, wie z. B. der Klimawandel, haben viel öffentliche Aufmerksamkeit 
erhalten, doch die Maßnahmen, um das Problem an der Wurzel zu packen, werden als bruchstückhaft und 
inkohärent wahrgenommen (BMU/UBA 2019). Andere systemische Risiken, wie z. B. unausgewogene
biogeochemische Flüsse von Stickstoff und Phosphor in die Biosphäre und in die Ozeane, erhalten im Vergleich 
zu ihrem potenziellen Schadensausmaß immer noch verhältnismäßig wenig Aufmerksamkeit im öffentlichen 
Diskurs. 
Analytische Schwerpunkte dieser Perspektive sind die Zusammenhänge zwischen Systemen und den Elementen 
innerhalb von Systemen sowie die Wechselwirkungen zwischen Agenten (Energie, Substanz, Biota, Information, 
Geld, Gewalt) und risikoabsorbierenden Systemen (z. B. Menschen, Gesellschaften oder Ökosysteme). Diese
systemische Risikoperspektive ermöglicht eine detaillierte Analyse der verschiedenen interagierenden Prozesse, die 
durch soziales Verhalten auf der Mikroebene, technologische Transitionen auf der Mesoebene sowie
Governancearrangements und Transformationsprozesse auf der Makroebene (Globalisierung, Digitalisierung und
Nachhaltigkeitsentwicklung) beeinflusst werden.
Komplexität führt zu einer Verflechtung intervenierender Faktoren, die miteinander interagieren. Identische 
Ursachen können je nach der Ausgangssituation eines systemischen Risikos zu einer Palette von unterschiedlichen 
Auswirkungen führen. Darüber hinaus besteht bei systemischen Risiken eine große Unsicherheit sowohl
hinsichtlich des Ausmaßes als auch der Wahrscheinlichkeit zu erwartenden negativen Auswirkungen.
Wahrscheinlichkeiten und Verteilungen von Ereignissen ändern sich oft schnell, was es schwierig macht, von vergangenen
Erfahrungen auf zukünftige Ereignisse zu schließen. 
Wie zuvor in der Liste der Eigenschaften systemischer Risiken beschrieben, können Kaskadeneffekte
systemischer Risiken sowohl nationale als auch sektorale Grenzen überschreiten, wo sie aufgrund unterschiedlicher 
lokaler Kontexte größere oder geringere Auswirkungen haben können. Somit können auch Grenzen der
Rechtsprechung, der Nationalität oder der sektoralen Zuständigkeit überschritten werden, weshalb sie oftmals einen 
Multi-Level-Governanceansatz (Hooghe/Marks 2001, 2003) und internationale Zusammenarbeit erfordern. Die 
COVID-19-Pandemie veranschaulicht diese grenzüberschreitenden Auswirkungen systemischer Risiken
offenkundig. 
5.2 Kipppunkte 
Wie unter Punkt 4 der Liste der Eigenschaften systemischer Risiken aufgeführt, haben systemische Risiken das 
Potenzial, zu ökonomischen, ökologischen oder sozialen Kipppunkten zu führen (z. B. Abnahme der Ausdehnung 
und Vernetzung von Lebensräumen, was zum Artensterben führen kann, oder Anstieg der Lebensmittelpreise, 
was zu sozialen Spannungen und Veränderungen führen kann). Dies bedeutet, dass ein System sich unumkehrbar 
verändert, sobald ein solcher Kipppunkt erreicht ist, oder sogar vollständig zusammenbricht (Lenton et al. 2008). 
Entwicklungen, welche zu einem Kipppunkt führen, vollziehen sich schrittweise und bleiben daher oft solange 
unbemerkt, bis die Veränderung des Systems einen unumkehrbaren Zustand erreicht hat. 
Die Forschung zu Kipppunkten komplexer Systeme ist bisher noch ein sehr junges Themen- und
Forschungsgebiet. Aus diesem Grunde existiert hier noch kein ausgereiftes und auf die Fragestellungen der Resilienz
komplexer Systeme zugeschnittenes Theorierepertoire, auf das sich zurückgreifen ließe. Gleichwohl besteht eine
Vielzahl von Analyse- und Erklärungsmodellen (auf Basis von Systemmodellierungen, Simulationen und Szenarien), 
die sich mit Wandlungsprozessen in Wirtschaft und Gesellschaft beschäftigen und die für die spezifischen
Fragestellungen von Resilienzstrategien genutzt werden können. In der Klimaforschung wurde das Konzept der
Kipppunkte bereits 2000 eingebracht (Armstrong McKay et al. 2022). So reagiert das Klimasystem bei bestimmten 
Größenordnungen des Temperaturanstiegs mit starken Veränderungen im System, wie etwa abrupten
Klimaänderungen, langfristig starken Klimaänderungen und irreversiblen Prozessen. Es besteht die Gefahr, dass abrupte, 
drastische Klimaänderungen die Anpassungsfähigkeit der menschlichen Gesellschaft sehr stark fordern oder auch 
übersteigen. 
Über den Klimawandel hinaus wurden solche Kipppunkte auch für weitere Bereiche des globalen Wandels 
identifiziert. Johan Rockström vom Stockholm Resilience Centre formulierte »planetare Belastbarkeitsgrenzen« 
für neun natürliche Systeme und Prozesse. Demzufolge sind sechs von neun planetaren Grenzen durch den
Einfluss des Menschen bereits überschritten: Klimawandel, Biodiversität, Landnutzung, biogeochemische
Kreisläufe, Süßwasserverbrauch und Verschmutzung durch neuartige Chemikalien (Richardson et al. 2023). Bei
Kipppunkten in ökonomischen und sozialen Systemen steht die Forschung noch am Anfang. Allerdings existiert ein 
relativ neuer Forschungszweig zur Identifikation von Kipppunkten, der als Complexity Economics bezeichnet 
wird und einen neuen Zugang zur Beschreibung der Wirtschaft aufzeigt. Dabei werden mathematische und
netzwerkbasierte Methoden genutzt, um Risiken im Wirtschaftssystem sichtbar zu machen (Thurner 2020). 
Die Wahrnehmung von Kipppunkten und der Umgang damit werden maßgeblich von Prozessen der
Risikowahrnehmung beeinflusst. Risikowahrnehmung wiederum wird bestimmt durch Faktoren wie wahrgenommene 
Schrecklichkeit, Ausmaß, Vertrautheit oder mangelnde Kontrollierbarkeit von Risiken (Breakwell 2014; Renn et 
al. 1992; Siegrist/Árvai 2020; Slovic 1987). Während jedoch herkömmliche Risiken je nach den
wahrgenommenen Risikomerkmalen manchmal sozial verstärkt und manchmal abgeschwächt werden, werden systemische in 
der Risikowahrnehmung systematisch abgeschwächt. Ein Grund für ersteres ist, dass Personen auf kulturelle
Erinnerungen hinsichtlich von Gefahren und Risiken zurückgreifen, denen frühere Generationen bereits ausgesetzt 
waren und die im kollektiven Gedächtnis, z. B. durch Pegelstände früherer Flutkatastrophen, verfügbar sind. Das 
heißt, dass viele der Faktoren, die sich auf die Wahrnehmung konventioneller Risiken auswirken, bereits von 
Menschen erfahren und erlernt wurden, wie etwa Überschwemmungen, Dürren oder Brände (Ewald 1999).
Systemische Risiken hingegen beziehen sich auf mögliche Ereignisse in der Zukunft. Menschen erleben die 
Auswirkungen dieser Risiken möglicherweise erst nach dem Überschreiten eines Kipppunkts und selbst dann geht 
es bei der Erfahrung vermutlich in erster Linie um die konkret erlebten Auswirkungen und nicht um die
systemischen Zusammenhänge, welche sie herbeigeführt haben. Vor einem Kipppunkt erscheinen die Risiken dem
Einzelnen weiter entfernt und weniger gefährlich (Optimismus-Bias) als viele konventionelle Risiken. Insbesondere 
sind die Kausalbeziehungen, die zu systemischen Risiken führen, weniger leicht nachvollziehbar (Nahari et al. 
2010). Einige der Hauptmerkmale von systemischen Risiken, wie Komplexität oder Nichtlinearität, führen zu 
einem Gefühl der Handlungsunfähigkeit (Smith/Mayer 2018). Auch wenn systemische Risiken die
Funktionsfähigkeit von essenziellen Gesellschaftssystemen bedrohen können, sieht daher der oder die Einzelne häufig keine 
große Dringlichkeit, das eigene Verhalten zu ändern oder strengere Regulierungsmaßnahmen zu akzeptieren 
(Schweizer et al. 2022). 
5.3 Mit welchen systemischen Risiken zukünftig zu rechnen ist 
Zur Frage, mit welchen systemischen Risiken zukünftig zu rechnen ist, liegen verschiedene Risikoanalysen vor. 
So ist etwa der Bund laut Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)19 verpflichtet, in Zusammenarbeit mit 
den Bundesländern eine Risikoanalyse für den Zivilschutz zu erstellen, über deren Ergebnisse das
Bundesministerium des Innern (BMI) den Deutschen Bundestag jährlich zu unterrichten hat (hierzu und im Folgenden
Bundesregierung 2011). Mit dieser »Methode Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz« wurde laut BMI ein Instrument 
geschaffen, das einen systematischen Überblick über mögliche bundesrelevante Gefahren, ihre
Eintrittswahrscheinlichkeit und die zu erwartenden Auswirkungen auf die Bevölkerung, ihre Lebensgrundlagen und die
öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland bietet. Zudem soll die Risikoanalyse Entscheidungsträger/innen auf 
Bundesebene dabei unterstützen, Maßnahmen zur Optimierung des staatlichen Notfallvorsorgesystems und des 
Bevölkerungsschutzes besser planen zu können. 
Die Risikoanalyse des Bundes definiert als Gefahrenarten mit potenzieller Bundesrelevanz Ereignisse, »bei 
deren Bewältigung der Bund in besonderer Weise gefordert sein kann, z. B. durch den Einsatz von Mitteln/
Fähigkeiten sowie durch Hilfeleistung des Bundes für die Länder gemäß Artikel 35 Grundgesetz, ZSKG, THW-Gesetz 
oder aber aufgrund besonderer Lagen im Rahmen der Vorsorge- und Sicherstellungsgesetze« (Bundesregierung 
2011). Dazu zählen insbesondere solche Ereignisse, die aufgrund ihres großen räumlichen Ausmaßes mehrere 
Bundesländer gleichzeitig betreffen und den Einsatz umfangreicher Ressourcen des Bundes verlangen. Auch der 
Verteidigungsfall zählt dazu. Darüber hinaus können aber auch lokale Ereignisse potenzielle Bundesrelevanz
aufweisen, wenn sie aufgrund ihrer politischen Brisanz nationale Krisen hervorrufen oder hervorrufen können, wie 
beispielsweise Terroranschläge, ein großflächiger und lange anhaltender Ausfall kritischer Infrastrukturen oder 
Epidemien und Pandemien. Aber auch Ereignisse, die ihren Ursprung im Ausland und Auswirkungen in
Deutschland haben, können potenziell bundesrelevant sein, wenn sie eine entsprechende Komplexität aufweisen und zu 
politischen Verwerfungen auch in Deutschland führen können (Bundesregierung 2011). 
Durch diese Charakterisierung ergibt sich ein direkter Bezug der Risikoanalyse des Bundes zum Konzept 
der systemischen Risiken, das insbesondere Kaskadeneffekte von Risikophänomenen in den Blick nimmt. Diese 
Kaskadeneffekte können auf Risiken und Gefahren zurückzuführen sein, die ihren Ursprung auf lokaler,
regionaler, nationaler oder globaler Ebene haben (Hochrainer-Stigler et al. 2020). Systemische Risiken sind demnach von 
Bundesrelevanz und werden in Deutschland analysiert. Das breite Spektrum an systemischen Risiken, das in der 
Analyse betrachtet wird, umfasst beispielsweise Naturgefahren, die in meteorologische (z. B. Stürme,
Sturmfluten, Starkniederschläge, Kälte- und Hitzeperioden), hydrologische (z. B. Hochwasser, Niedrigwasser und
Wasserknappheit), geophysikalische (z. B. Erdbeben, Bergstürze, Meteoriteneinschläge) und biologische (z. B.
Infektionskrankheiten, Tierseuchen) untergliedert werden können, ebenso wie Gefahren, die durch menschliches oder 
technisches Versagen sowie durch kriminelle oder terroristische Handlungen in Form von Freisetzung
biologischer, chemischer und radioaktiver Stoffe entstehen können. 
Eine globale Perspektive auf mögliche Risiken nimmt das Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum – 
WEF) ein. Mehr als 750 Expert/innen und Entscheidungsträger/innen bewerten dafür Risiken aus den Bereichen 
Wirtschaft, Politik, Technologie, Umwelt und Gesellschaft, um auf dieser Basis eine Einschätzung zu den größten 
Gefahren für die Welt abzugeben. 2023 sind die zehn größten globalen Risiken laut Einschätzung des WEF (2022) 
 
19 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz vom 25.3.1997, zuletzt am 19.6.2020 geändert
Extremwetter, Krisen der Lebenshaltung, mangelnde Aktivität gegen den Klimawandel, die Erosion des sozialen 
Zusammenhalts, ansteckende Krankheiten, die Verschlechterung der geistigen Gesundheit,
Cybersecurityversagen, Schuldenkrisen, digitale Ungleichheit und das Platzen von Spekulationsblasen. Das WEF (2022) bewertete 
Risiken zum ersten Mal auch danach, wann sie nach Ansicht der Befragten eine kritische Bedrohung für die Welt 
darstellen. Eindeutige und aktuelle Gefahren (Zeithorizont 0 bis 2 Jahre) sind mit der Sorge um Leben und
Lebensunterhalt verbunden. Dazu zählen etwa Infektionskrankheiten, Beschäftigungskrisen und die digitale
Ungleichheit. Mittelfristig (Zeithorizont 3 bis 5 Jahre) sehen die Befragten die Welt von wirtschaftlichen und
technologischen Folgerisiken bedroht, wie das Platzen von Spekulationsblasen, der Zusammenbruch der IT-
Infrastruktur, Preisinstabilität und Schuldenkrisen. Zu existenziellen Bedrohungen mit einem Zeithorizont von 5 bis 
10 Jahren zählen laut WEF (2022) etwa Massenvernichtungswaffen, Staatszerfall oder der Verlust der
biologischen Vielfalt. 
Neben den genannten Risikoanalysen der Bundesregierung und des WEF existiert eine Reihe weiterer
Veröffentlichungen von Einrichtungen, die sich mit der Antizipation potenzieller systemischer Risiken befassen. Zu 
diesen Einrichtungen zählen das International Risk Governance Council (IRGC/Internationaler Risikorat), die 
Stiftung Wissenschaft und Politik, die Internationale Sicherheitskonferenz in München oder das
Versicherungsunternehmen FM Global, das regelmäßig den Global Resilience Index veröffentlich (FM Global 2023). 
Eine Zusammenfassung potenzieller systemischer Risiken, die nach derzeitigem Wissensstand ein hohes 
Krisenpotenzial haben, zeigt die Auflistung in Tabelle 5.1. 
Tab. 5.1 Systemische Risiken 
Umwelt Wirtschaft Gesellschaft Technik Geopolitik 
Wetterextreme 
Versagen beim 
Klimaschutz 
Naturkatastrophen 
Biodiversitätsverlust 
Verschuldungs-, Finanz- 
und Wirtschaftskrise 
Versorgungsengpässe bei 
Energie, kritischen 
Rohstoffen und 
Lieferketten 
Cyberangriffe auf kritische 
Infrastrukturen 
Epi- und 
Pandemien 
soziale Spaltung 
der Gesellschaft
technischindustrielle 
Katastrophen 
Blackout: 
Stromausfälle 
geoökonomische 
Konflikte 
kriegerische 
Konflikte und 
Kriege 
Zusammenstellung basierend auf BABS 2020a u. 2020b; BBK 2023; WEF 2022 
Die Risiken wurden in fünf Hauptkategorien eingeordnet und werden nachfolgend kurz skizziert (BABS 2020a, 
2020b; BBK 2023; WEF 2022). Diese fünf Kategorien sind nicht trennscharf voneinander abzugrenzen, sondern 
überlappen sich teilweise. So können Cyberangriffe, die hier unter wirtschaftliche Risiken gefasst sind, genauso 
als technologische bzw. gesellschaftliche Risiken gesehen werden. Die Kategorien dienen lediglich einer groben 
Einteilung zum Zweck eines besseren Überblicks. 
Umwelt 
Klimaschutz gehört zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Eines der größten Risiken für die Umwelt 
wie für die Gesellschaft insgesamt stellt eine zu langsame Umsetzung notwendiger Maßnahmen beim
Klimaschutz dar. Wie in Kapitel 5.2 beschrieben, weisen einige Teilsysteme des Klimasystems kritische
Schwellenwerte auf, bei deren Überschreiten es zu starken und teils unaufhaltsamen und unumkehrbaren Veränderungen 
kommen kann. Solche Kipppunkte sind beispielsweise das Schmelzen des grönländischen Eisschildes, die
Instabilität des westantarktischen Eisschildes, die Abnahme der Albedo in der Arktis oder das Auftauen des
Permafrostbodens unter Freisetzung von Methan und Kohlendioxid. Bereits in diesem Jahrhundert könnte ein Kipppunkt 
erreicht werden, der zum Abschmelzen des westantarktischen Eisschildes führt. Damit verbunden wäre
wahrscheinlich ein sehr schneller Anstieg des Meeresspiegels um mehr als 1 m pro Jahrhundert. Falls das Abschmelzen
des grönländischen Eisschildes sich beschleunigt, ist mit einem weiteren Anstieg des Meeresspiegels von bis zu 
7 m zu rechnen. Ein derartiger Meeresspiegelanstieg wäre wiederum mit äußerst gravierenden Auswirkungen für 
küstennahe Gebiete verbunden (Rahmstorf et al. 2019). 
Auch extreme Wetterereignisse, wie beispielsweise Hitzewellen und Trockenheit bzw. Wasserknappheit, 
Kältewellen, Kältespitzen und Eisregen, Starkwind und Stürme, werden im Zuge des Klimawandels immer
wahrscheinlicher. Kritische Witterungsentwicklungen, die in der Vergangenheit selten aufgetreten sind, ereignen sich 
in immer kürzeren Abständen und mit größerer Wucht. Starkwetterereignisse haben tendenziell eher einen akuten 
Charakter, können allerdings in der Folge weitere kritische Ereignisse nach sich ziehen, wie etwa eine
Übersterblichkeit in älteren Bevölkerungsgruppen bei Hitzewellen oder Katastrophen wie Erdrutsche bei Dauerregen oder 
Lawinenabgänge bei Vielschnee. Naturkatastrophen haben ebenso wie extreme Wetterereignisse einen
vorwiegend akuten Charakter. Zu ihnen zählen z. B. Vulkanausbrüche, Erdbeben, Tsunamis, Überflutungen, Muren- und 
Geröllabgänge oder Meteoriteneinschläge. Naturkatastrophen sind ebenso erwartbar, aber bislang noch weniger 
vorhersagbar als Starkwetterereignisse. Allerdings arbeiten Geowissenschaften und Astrophysik intensiv an
Instrumenten der Fern- und Frühaufklärung beispielsweise in Bezug auf Vulkanausbrüche oder
Meteoriteneinschläge. 
Der Verlust der Biodiversität gehört laut der Risikoanalyse des Weltwirtschaftsforums aktuell zu den größten 
globalen Risiken (WEF 2022). Die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt ist in vielen Bereichen von hoher
Bedeutung für Ernährung und Gesundheit. Beispielsweise stellt die Agrobiodiversität eine wesentliche Voraussetzung 
für die Produktivität und Ressourceneffizienz entlang der Wertschöpfungskette Boden–Pflanze–Tier–Nahrung 
dar. Dabei hat etwa die Tatsache, dass immer mehr Lebensmittel mit immer weniger Pflanzen- und Tierarten 
produziert wird, zur Folge, dass immer mehr Nutztierrassen und Pflanzensorten vom Aussterben bedroht sind. 
Ebenso wird durch Landverbrauch für Gebäude und Infrastruktur, durch Umweltverschmutzung und Rodung von 
(Ur-)Wäldern die Zusammensetzung der Tier- und Pflanzenwelt kontinuierlich verändert und führt zu einem 
Rückgang der Artenvielfalt (Braun 2017). Dies verstärkt das Risiko, dass die Pflanzen- und Tierzucht und damit 
die landwirtschaftlichen Produktionssysteme beeinträchtigt werden. Der Verlust natürlicher Lebensräume erhöht 
außerdem das Risiko für zukünftige Gesundheitskrisen, wie etwa zoonotische Infektionsausbrüche. 
Wirtschaft 
Finanz- oder Wirtschaftskrisen haben in der Regel ebenfalls systemischen Charakter mit negativen Auswirkungen 
auf unterschiedlichste Gesellschaftsbereiche. Insbesondere wenig regulierte Finanzmärkte sind großen
Schwankungen ausgesetzt, die sich aufgrund der globalen finanzwirtschaftlichen Vernetzung und der KI-basierten und 
extrem schnellen Transaktionen heute sehr schnell zu globalen Krisen ausbreiten können. So war die Finanzkrise 
2008 im Kern ein in den US-Immobilienmärkten hausgemachtes Problem, welches im weiteren Verlauf zur Krise 
in Europa und insbesondere Griechenland geführt hatte. Geraten Wirtschaftssysteme unter Stress, kann sich dies 
durchaus sehr langfristig auswirken. So sind beispielsweise die Kapital- und die Machtkonzentration in der US-
Digitalwirtschaft auch ein Ergebnis bislang geringer staatlicher Regulierungsbemühungen. Heute zeigen sich in 
der Folge sowohl politische als auch wirtschaftliche Abhängigkeiten und eine soziale Manipulationsmacht der 
großen Digitalunternehmen. 
Cyberangriffe können die Funktionsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen massiv beinträchtigen, und die 
Wahrscheinlichkeit, dass kritische Dienstleistungen aufgrund von Cybergefahren ausfallen, steigt an. In den
letzten Jahren waren bereits Krankenhäuser betroffen, die sich aufgrund einer Cyberattacke von der
Notfallversorgung abmelden mussten; es ereigneten sich Stromausfälle, die auf Cybersabotage zurückgeführt werden konnten; 
aber auch fehlerhafte Software-Updates oder Konfigurationsfehler verursachten unerwartete Ausfälle kritischer 
Dienstleistungen (BBK o. J.b). Das WEF (2022) zählt die Schwächung der Cybersicherheit in Europa zu den fünf 
Risiken, die sich seit Beginn der Coronakrise am meisten vergrößert haben. In Kombination mit der Tatsache, 
dass digitale Währungen einer immer breiteren Öffentlichkeit zugänglich sind, führe dies zu einer explosiven 
Situation (WEF 2022). Als Resultat der rasanten digitalen Transformation werden Cyberattacken auf
hochtechnisierte Systeme (Krankenhäuser, Banken, Börsen, Verkehrssysteme, Verwaltungsstrukturen etc.) zukünftig
vermutlich stark zunehmen. 
Aufgrund der Konzentration auf nur wenige Unternehmen oder Länder besteht ein Risiko von kurz- und 
mittelfristigen Versorgungsengpässen mit Energieträgern und Rohstoffen. Insbesondere bei Erdöl und Gas sowie 
den Rohstoffen für die Metallverarbeitung und bei zahlreichen Industriemineralien ist Deutschland stark von
Importen abhängig. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat in besonderer Weise die Abhängigkeit und
Verwundbarkeit Deutschlands von russischen Energieträgern deutlich gemacht. Die Krisenanfälligkeit zeigt sich 
insbesondere beim Anstieg der Gaspreise (bpb 2022). Neben Öl und Gas, die als strategisch krisenanfällig
eingestuft werden, weist die EU bereits seit einigen Jahren kritische Rohstoffe aus, die sie für die eigene Wirtschaft als 
strategisch relevant bewertet. Hier wird die Vulnerabilität mit dem Begriff der Kritikalität von Rohstoffen zum 
Ausdruck gebracht. Diese wird dadurch bestimmt, wie wichtig ein Rohstoff für die industrielle Endverwertung in 
der EU ist, ob potenzielle Versorgungsrisiken bestehen (etwa durch eine Konzentration von Zulieferregionen, ein 
hohes Maß an Importabhängigkeit, mögliche Handelsbeschränkungen etc.), sowie, ob der Rohstoff recycelt und 
substituiert werden kann. Für einige Rohstoffe zeichnen sich bereits seit Längerem geologische, geopolitische, 
sozioökonomische und ökologische Versorgungsrisiken ab (Rudloff 2022). Dabei könnten Engpässe bei der
Versorgung mit diesen Rohstoffen beispielsweise die Umsetzung der Energie- und der Mobilitätswende sowie der 
Digitalisierungsziele ausbremsen. 
Gesellschaft 
Epidemien und Pandemien sind seit jeher Bestandteil der menschlichen Zivilisationsgeschichte. Allerdings steigt 
die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens zunehmend aufgrund eines Ursachengeflechts von sehr dynamischem 
Bevölkerungswachstum und rasantem Biodiversitätsverlust, zunehmender verdichteter Lebensräume, geänderter 
Ernährungsstile und der eng damit verbundenen Massenproduktion von (tierischen) Nahrungsmitteln. Zudem
erhöht sich die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Viren und Bakterien aufgrund einer zunehmenden Mobilität. 
Während Epidemien sich räumlich begrenzt ausbreiten, haben Pandemien per Definition eine globale Reichweite 
und eine gewisse Dauerhaftigkeit. An der COVID-19-Pandemie lässt sich zudem die folgenreiche Tatsache
ablesen, dass der Charakter eines Virus (Gefährlichkeit, Übertragbarkeit) über die gesellschaftliche
Risikowahrnehmung und dadurch über seine politische Regulierbarkeit mitentscheidet. Angenommen, COVID-19 wäre noch 
deutlich virulenter und mit höherer Wahrscheinlichkeit tödlich gewesen, überdies auch für jüngere Generationen, 
dann hätte dies sicher eine deutlich andere sozial-psychologische Ausgangslage öffentlich-kommunikativer und 
politisch-regulativer Bewältigungsstrategien zur Folge gehabt. An dem Beispiel dieser Pandemie zeigt sich
deutlich, dass die soziale Risikowahrnehmung immer auch auf einem Prozess gesellschaftlicher Risikokonstruktion 
basiert, den es für die Gesamtbetrachtung politischer Resilienzkonzepte zu beachten gilt. 
Ein weiteres Risiko mit systemischem Potenzial besteht in der sozialen Spaltung der Gesellschaft, deren 
Ursachen und Wirkungen vielfältig und hoch interdependent sind. So nennt das WEF (2022) Existenzkrisen als 
eines der potenziell schwerwiegendsten Risiken im nächsten Jahrzehnt. Einkommens- sowie Bildungsunterschiede 
bewirken demnach eine zunehmende Polarisierung sowie Ressentiments innerhalb der Gesellschaft, während 
misslungene Integration einer zunehmenden Zahl an Migranten die soziale Spaltung der Gesellschaft noch
verstärken könnte. Auch der politische Populismus stellt eine Gefahr und potenzielle Ursache für eine weitgehende 
Destabilisierung demokratischer politischer Systeme in der Zukunft dar (Rudloff/Schmieg 2016). 
Technik 
Zu den technisch-industriellen Katastrophen zählen beispielsweise Unfälle in Atomanlagen, Staudämmen,
Raffinerien, Chemieanlagen und anderen großindustriellen Anlagen, in denen mit risikobehafteten Materialien und 
Verfahrensweisen operiert wird. Auslöser können gezielte Manipulationen, etwa bei Terroranschlägen, sein, 
menschliches Versagen durch nicht regel- und systemkonformes Verhalten sowie Irrtümer und
Fehlinterpretationen, Materialermüdung, Baumängel, Fehlprogrammierungen und schließlich endogene Risiken und
Organisationsmängel, die aus dem spezifischen Aufbau, der Interdependenz und engen internen Kopplung der
Systemkomponenten resultieren. Systemische Großrisiken dieser Art werden in der Risiko- und Katastrophensoziologie und 
Technikfolgenforschung bereits seit Jahrzehnten umfassend untersucht (Perrow 1984). Resilienzsteigernde
Gestaltungsprinzipien wie Vielfalt, Redundanz und systematisches Monitoring resultieren aus dieser Forschung und 
werden im Systemdesign dieser Anlagen bereits eingesetzt. Allerdings zeigen Ergebnisse dieser Forschungen 
auch, dass ein Eintreten von Katastrophen ab einem bestimmten Komplexitätsniveau nicht ausgeschlossen werden 
kann. 
Mehrere Stromausfälle in Europa und Nordamerika in den letzten Jahren, die massive Funktions- und
Versorgungsstörungen, Gefährdungen der öffentlichen Ordnung sowie Schäden in Milliardenhöhe verursachten,
haben die Verletzbarkeit von modernen und hochtechnisierten Gesellschaften deutlich werden lassen (NDR 2022).
Die Folgen eines langandauernden und großflächigen Stromausfalls auf die Gesellschaft und ihre kritischen
Infrastrukturen in Deutschland wurden in einem TAB-Bericht von 2010 analysiert (TAB 2010). Mittels umfassender 
Folgenanalysen zeigte die Studie, dass bereits nach wenigen Tagen in betroffenen Gebieten die bedarfsgerechte 
Versorgung der Bevölkerung mit (lebens)notwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sicherzustellen 
ist. Auch wurde deutlich gemacht, dass erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Durchhaltefähigkeit 
kritischer Infrastrukturen zu erhöhen sowie die Kapazitäten des nationalen Systems des
Katastrophenmanagements weiter zu optimieren. 
Geopolitik 
Ein fortschreitender Wandel der geopolitischen Lage birgt neue systemische Risiken durch gewalttätige Konflikte 
und kriegerische Auseinandersetzungen. Der Ukraine-Krieg etwa stellt Grundannahmen deutscher und
europäischer Russland- und Osteuropapolitik infrage und erweist sich als Treiber für eine Neuausrichtung sowohl der 
europäischen Sicherheitsarchitektur als auch der europäischen Energiepolitik (SWP 2022). Eine militärische
Auseinandersetzung zwischen den USA und China im Taiwan-Konflikt hätte massive Auswirkungen auf die globale 
Wirtschaft und internationale Machtverhältnisse. Auch Fluchtbewegungen aufgrund von ethnischen Konflikten 
und Bürgerkriegen können eine Destabilisierung von Staaten und Gesellschaften befördern. 
Mit geopolitischen Konflikten eng verknüpft sind geoökonomische Konflikte. Eine zentrale Frage für die 
deutsche Wirtschaft wird zunehmend sein, wie sich zwischenstaatliche Konfrontationen auf die enge
wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Ländern auswirken und was dies für die internationale Wettbewerbsfähigkeit 
deutscher Unternehmen bedeutet. Risikorelevant sind etwa starke Abhängigkeiten beim Handel mit China, sowohl 
import- als auch exportseitig. So sind etwa Seltene Erden, von denen 95 % in China gewonnen werden, für
Zukunftstechnologien von immenser Bedeutung, u. a. für die Elektromobilität, Windenergie, Katalysatoren,
Informations- und Kommunikationstechnologien. Exportseitig ist die Abhängigkeit im Automarkt besonders groß 
(Degreif et al. 2017; Reisch 2022). 
Multiple Krisen bzw. Polykrisen 
Konflikte bzw. Bedrohungslagen können in ihrem Zusammenwirken im Rahmen der gesellschaftlichen und
ökonomischen Entwicklungspfade zu neuen Gefährdungslagen führen. Diskutiert wird, dass systemische Risiken
zunehmend mit anderen Risiken konvergieren und zu multiplen Risiko- bzw. Gefährdungslagen führen, die
schließlich in Polykrisen resultieren können (Homer-Dixon et al. 2022). So hingen Finanz-, Wirtschafts- und die
Schuldenkrise, die ab 2010 in der Eurozone mehrere Mitgliedstaaten der EU erfasst haben, zusammen.
Klimaerwärmung, Pandemien und Migrationswellen sind Herausforderungen der jüngeren Geschichte, die ineinandergreifen 
und sich gegenseitig verstärken. Dies zeigt auch der Krieg in der Ukraine, der weitere Krisen befeuert:
Energiekrise, Lebensmittelkrise und Inflation (und darüber indirekt auch die Klimakrise). Ebenso führte der Angriff der 
Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zu einem Aufflammen des Nahostkonflikts, da er eine Eskalation der Gewalt 
auslöste, geopolitische Spannungen verschärfte und den Antisemitismus sowohl innerhalb des Nahen Ostens als 
auch international förderte. Dabei geht es weniger um ein zufälliges Zusammentreffen voneinander unabhängiger 
Krisen, sondern vielmehr um ein zeitgleiches Stattfinden von Krisen als Folge gleicher bestehender
Kontextbedingungen globaler Wirtschaft und nicht nachhaltiger Lebensformen, wie Homer-Dixon et al. (2022) anmerken. 
Die Autor/innen weisen auf zwei Trends hin, die zu einer Risikobeschleunigung und -verstärkung sich
überlappender Krisen beitragen: zum einen der wachsende Ressourcenverbrauch und der zunehmende Schadstoffausstoß, 
welcher über die Grenzen der planetarischen Resilienz hinausgeht, und zum anderen die immer stärkere
Vernetzung menschlicher Systeme bei gleichzeitig hoher Geschwindigkeit der Material-, Energie- und
Informationsflüsse. Die Verbindungen zwischen den einzelnen Teilen sind noch weitgehend unbekannt und die Mechanismen 
noch zu wenig erforscht, um sicher sagen zu können, wie sich die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen den 
globalen Systemen auf Umwelt und Gesellschaft auswirken (Homer-Dixon et al. 2022).
6 Exemplarische Resilienzanalysen: Gesundheits- und 
Mobilitätssystem 
In diesem Kapitel werden exemplarisch zwei Resilienzanalysen durchgeführt: Während im ersten Fallbeispiel das 
Gesundheitssystem untersucht wird, geht es beim zweiten Fallbeispiel um die Analyse der Resilienz des
Verkehrssystems mit dem Fokus auf die beiden Verkehrsträger Straße und Schiene. Beide Systeme gehören zu den 
kritischen Infrastrukturen, die eine wichtige Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen haben und bei deren
Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen
Sicherheit oder andere dramatische Folgen zu erwarten wären.20 Im Fokus beider Fallbeispiele steht der
Klimawandel als ein besonders eindrückliches und viel diskutiertes Beispiel für systemische Risiken, die wegen ihrer
globalen und vernetzten Wechselwirkungen zu multiplen kaskadenartigen Folgen führen sowie wirtschaftliche und 
sozialen Krisen hervorrufen (Kap. 5). Das Durchspielen potenzieller Bedrohungslagen und damit verbundener 
möglicher Auswirkungen soll eine Betrachtung ermöglichen, mit welchen Ansätzen die Resilienz der betrachteten 
Systeme erhöht werden kann. 
Der Prozess der hier durchgeführten Resilienzanalysen umfasst drei Schritte: Als erstes erfolgt eine
Beschreibung der Bedrohungslagen, die sich aus dem Klimawandel für das Gesundheits- bzw. Verkehrssystems ergeben 
können. Im zweiten Schritt werden mögliche Folgen für die betrachteten Systeme analysiert. Hier spielt die
Betrachtung der Vulnerabilität dieser Systeme eine zentrale Rolle. Im dritten Schritt wird untersucht, mit welchen 
Ansätzen die Resilienz der Systeme erhöht werden kann. Den Rahmen dafür liefern die in Kapitel 2.2
beschriebenen Handlungsfelder »Risiken und Schwachstellen identifizieren«, »Vorausschauende Vorbereitung auf
mögliche Schadensereignisse«, »Auffangen und Abmildern von bereits eingetretenen Schäden« und »Schaffung von 
anpassungsfähigen Strukturen«. 
6.1 Fallstudie Gesundheit 
 
6.1.1 Problemstellung und Systembild 
Das Gesundheitswesen ist systemischen Risiken ausgesetzt, die die Funktionalität des Systems auf grundlegende 
Art und Weise bedrohen können. Zu den systemischen Risiken zählen nicht nur Pandemien und Terrorismus, 
sondern auch der Klimawandel (Kap. 5). Gemäß der Talinn-Charta der WHO wird das Gesundheitssystem dabei 
als Gesamtheit aller öffentlichen und privaten Organisationen, Einrichtungen und Ressourcen definiert, die unter 
den jeweils gegebenen politischen und institutionellen Rahmenbedingungen darauf abzielen, die Gesundheit zu 
verbessern, zu erhalten oder wiederherzustellen. Das Gesundheitssystem umfasst sowohl die individuelle als auch 
die bevölkerungsbezogene Gesundheitsversorgung sowie Maßnahmen, um andere Politikbereiche dazu zu
bewegen, in ihrer Arbeit an den sozialen, umweltbedingten und ökonomischen Determinanten von Gesundheit
anzusetzen (WHO 2020; WHO/Regionalbüro für Europa 2008).21 
Kennzeichnend für das deutsche Gesundheitssystem, aber auch für viele andere moderne
Gesundheitssysteme, ist die wechselseitige Beziehung zwischen verschiedenen Akteursgruppen. Im Mittelpunkt stehen die
Patient/innen als Leistungsempfangende, die von den Leistungserbringenden wie Ärzt/innen, Apotheker/innen,
Pflegekräften und sonstige Heilberufen versorgt werden. Hinzu kommen die Leistungsfinanzierenden (Versicherte, 
Arbeitgeber/innen und Selbstzahler/innen), die Leistungsträger (Kranken-, Unfall-, Pflege- und
Rentenversicherung, Beihilfestellen und die Kassenärztlichen Vereinigungen) sowie letztlich der Staat und die jeweiligen
Interessenverbände bzw. Lobbygruppen (Friesendorf/Lüttschwager 2021). Das Bundesministerium für Gesundheit 
(BMG) definiert zentrale Funktionen des Gesundheitssystems, die zur optimalen Versorgung der Bürger/innen 
gewährleistet werden müssen: Prävention und Gesundheitsförderung sowie die gesundheitliche und pflegerische 
 
20 Weitere Ausführungen zu kritischen Infrastrukturen in Deutschland (BBK o. J.b) 
21 Im Original: »Health Systems for Health and Wealth: Within the political and institutional framework of each country, a health system 
is the ensemble of all public and private organizations, institutions and resources mandated to improve, maintain or restore health. Health 
systems encompass both personal and population services, as well as activities to influence the policies and actions of other sectors to 
address the social, environmental and economic determinants of health.« (WHO/Regionalbüro für Europa 2008).
Versorgung, Information und Beratung, Forschung und Ausbildung, Versicherer und Kostenträger sowie
Arzneimittel, Impfstoffe und medizinische Produkte (BMG 2022). 
Im Folgenden werden das systemische Risiko Klimawandel und die damit verbundenen Bedrohungslagen, 
die Auswirkungen auf die Funktionalität des Gesundheitssystems dargestellt und resilienzorientierte
Handlungsfelder erläutert, die als mögliche Ansatzpunkte zur Stärkung der Widerstandskraft und Robustheit des
Gesundheitssystems beitragen können. 
6.1.2 Systemisches Risiko Klimawandel 
Bedrohungslagen 
Der Klimawandel gilt als eines der größten Risiken für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im 
21. Jahrhundert (Eichinger/Herrmann 2020, S. 10 ff.; Wieler 2022). Die Auswirkungen des Klimawandels auf die 
Gesundheit und das Gesundheitssystem können, grundsätzlich direkter oder indirekter Natur sein (Abb. 6.1). 
Zu den direkten Auswirkungen des Klimawandels zählen Effekte, die unmittelbar mit den klimatischen
Veränderungen zusammenhängen und negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper haben können. Dazu 
gehören thermische Extrema wie Hitze und Kälte, extreme Wetterereignisse und die Abnahme der Ozonschicht. 
Spätestens seit den Hitzewellen22 von 2003, 2006, 2013 und 2018 steht im Zusammenhang mit thermischen
Belastungen auch in Deutschland die Wärmebelastung im Fokus. Das RKI schätzt, dass von 2018 bis 2020 etwa 
20.000 zusätzliche Todesfälle durch hohe Sommertemperaturen verursacht wurden. Damit wurde erstmalig in 3 
aufeinanderfolgenden Jahren ein signifikantes Ansteigen hitzebedingter Sterbefälle aufgezeigt (Winklmayr et al. 
2022). 
Auch die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen, wie Überschwemmungen, 
Stürme oder langanhaltende Dürrephasen, haben direkte Auswirkungen auf die Gesundheit. Sie können einerseits 
zu einem direkten, erheblichen Verlust an Menschenleben führen (Durani 2023). Andererseits dürfen auch die 
psychischen Schäden, die sie in einer Bevölkerung verursachen und die das Gesundheitssystem überlasten
können, nicht unterschätzt werden. Zudem besteht die Gefahr, dass Extremwetterereignisse die bestehende
Gesundheitsinfrastruktur beschädigen oder zerstören (Jendritzky 2009). Das Beispiel der Flutkatastrophe im Ahrtal
verdeutlicht, dass auch in Deutschland die Wetterereignisse extremer werden. 
 
22 Hitzewellen werden als Phasen mit mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Tagesmitteltemperatur größer dem 95 % 
Perzentil definiert (Zacharias/Koppe 2015).
Abb. 6.1 Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die Gesundheit (I) 
 
Eigene Darstellung basierend auf Jendritzky 2009; WHO et al. 1996 
Die steigende ultraviolette (UV) Strahlung kann aufgrund ihrer strahlungsphysikalischen Eigenschaften ebenfalls 
direkte Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Dabei ist die UVB-Strahlung als Hauptrisikofaktor für die
Entstehung von Hautkrebserkrankungen für die menschliche Gesundheit von besonderer Bedeutung (Greinert et al. 
2008). Zusätzlich zu einer klimatisch bedingten Veränderung bzw. Intensivierung der UV-Strahlung an sich ist 
davon auszugehen, dass klimatische Veränderungen auch das menschliche Expositionsverhalten beeinflussen. So 
kommt es an sonnenreichen Tagen mit Temperaturen im thermischen Komfortbereich zu einer deutlich erhöhten 
UV-Exposition, wenn Menschen z. B. mehr im Garten arbeiten oder sich im Schwimmbad aufhalten. Auch tragen 
Menschen bei wärmeren Temperaturen oft weniger Kleidung und ihre Haut ist vermehrt der UV-Strahlung
ausgesetzt. Auch dies beeinflusst das Auftreten von Hautkrebs, der gerade bei der hellhäutigen Bevölkerung zunimmt 
(Durani 2023). 
Neben direkten Folgen des Klimawandels wirken sich auch indirekte Effekte negativ auf die Gesundheit aus. 
In der Forschung besteht Konsens darüber, dass im Zuge des Klimawandels vor allem die Störung von
Ökosystemen zu indirekten Gesundheitsrisiken führt. So können Veränderungen des Klimas dazu führen, dass sich die 
Verteilung, das Vorkommen und die Übertragung von infektiösen Parasiten und Zwischenwirten verändern.
Insbesondere vektorübertragene, also durch Tiere auf den Menschen übertragene Krankheiten, sowie Zoonosen, also 
Krankheiten, bei denen eine Übertragung vom Tier auf den Menschen und umgekehrt möglich ist, werden durch 
ein verändertes Klima beeinflusst (Grunert 2015). So kann der Klimawandel den Untergang des natürlichen
Habitats für Wildtiere bei gleichzeitig räumlicher Ausbreitung der Menschen und in der Folge verstärkte bzw. neue 
Kontakte zwischen Mensch und Tier beeinflussen (SVR 2023). Auch die Veränderungen der Vegetationsmuster 
können dazu führen, dass bestimmte Krankheitserreger durch veränderte Bedingungen begünstigt werden. Eine 
deutschlandspezifische Perspektive auf die Auswirkungen des Klimawandels auf Infektionskrankheiten ist nicht 
ausreichend, da eine erhöhte globale Mobilität und Migration, aber auch ein weiterhin steigender globaler Waren- 
und Tiertransport dazu führen, dass sich Krankheitserreger leicht über Ländergrenzen hinweg ausbreiten
(Augustin et al. 2021). Die höheren Durchschnittstemperaturen in Kontinentaleuropa und die daraus resultierenden
besseren Überlebenschancen für Parasiten und Zwischenwirte verstärken die Annahme, dass neue
Infektionskrankheiten aufgrund des Klimawandels auch nach Deutschland kommen werden (Vogel/Schaub 2021; Prüfer-
Krämer/Krämer 2013). So gab es z. B. 2019 in Deutschland den ersten Fall des West-Nil-Fiebers, einer in
verschiedenen Regionen der Welt durch Mücken verursachten endemisch vorkommenden Zoonose (RKI 2022b). Der 
Grund liegt u. a. in Extremwetterereignissen, die eine schnelle Ausbreitung von Stechmücken begünstigen. Seit 
einigen Jahren lebt beispielsweise die asiatische Tigermücke auch in Deutschland, etwa im Oberrheingebiet oder 
in Berlin (Ärzte.de 2020). 
Des Weiteren treten im Zuge des Klimawandels vermehrt durch Wasser und Nahrungsmittel übertragene 
Infektionen auf, da sich durch die Erderwärmung Gleichgewichte in lokalen ökologischen Systemen verschieben 
und die Überlebenschancen für tierische Zwischenwirte und Überträger von Krankheitserregern günstiger
geworden sind (WHO et al. 1996). Aktuell sind in Deutschland noch keine dramatischen Verschlechterungen der
Trinkwasserhygiene im Sinne der Bewahrung einwandfreier Trinkwasserbeschaffenheit bekannt. Nichtsdestotrotz
besteht ein Risiko, dass Starkniederschlagereignisse und längere Trockenperioden zu Krankheitsausbrüchen führen 
können, die dann über das Trinkwasser übertragen werden (Karthe 2015). Nicht zuletzt begünstigt der
Klimawandel auch Infektionserkrankungen, die durch Nahrungsmittel übertragen werden. Zu den am häufigsten durch
Nahrungsmittel übertragenen Erregern zählen Campylobacter und Salmonella Typhi. Beide lösen zumeist eine 
schwere Magen-Darm-Infektion bei den Betroffenen aus. Aktuell zeigen die bekannten Zahlen noch kein
besorgniserregendes Bild, jedoch werden steigende Temperaturen in der Zukunft zu mehr Ansteckungen führen und das 
deutsche Gesundheitssystem weiter belasten (Augustin et al. 2017). 
Neben der Störung von Ökosystemen gibt es weitere Gesundheitsrisiken, die indirekt durch den
Klimawandel ausgelöst werden. So führt der Anstieg des Meeresspiegels nicht nur zur Zerstörung von Infrastruktur, wie 
Wohnhäuser oder sanitäre Einrichtungen, sondern auch zu einer Verdrängung der Bevölkerung. Durch den
Verlust von Landfläche sehen sich die betroffenen Menschen gezwungen zu migrieren (Sachverständigenrat für
Integration und Migration 2023). Die Wanderungsbewegungen, aber auch die dadurch entstehende
Überbevölkerung an anderen Orten und die Verseuchung des Trinkwassers tragen dazu bei, dass sich Infektionskrankheiten 
zunehmend ausbreiten (Jendritzky 2009). In Deutschland stellt der Anstieg des Meeresspiegels für die an der 
Nord- und Ostsee lebenden Menschen eine Gefahrenlage dar. Das Funktionieren des deutschen
Gesundheitssystems wurde bisher noch nicht durch diese Entwicklung beeinträchtigt, jedoch schließen plausible
Zukunftsszenarien eine zukünftige Beschädigung der kritischen Infrastruktur durch den Anstieg des Meeresspiegels nicht aus 
(Rasquin 2021; Meinke 2021). 
Auch die indirekt mit dem Klimawandel in Zusammenhang stehende Luftverunreinigung zählt zu den
Risikofaktoren für die Gesundheit. Die Wirkung von Luftschadstoffen auf die Gesundheit begründet sich vor allem 
in der chemischen Zusammensetzung ihrer Einzelstoffe und deren Eigenschaften (z. B. Toxizität), der Höhe der 
Emissionen sowie der Partikelgröße. Dabei treten Luftschadstoffe in der Regel entsprechend ihrer Quelle, wie 
dem Straßenverkehr, als Gemisch verschiedener Einzelsubstanzen (z. B. Feinstaub PM, Ozon O3 und
Stickstoffdioxid NO₂) auf und wirken auf die Gesundheit ein (Augustin 2019). Luftverunreinigungen wirken sich besonders 
auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die dadurch bedingte Sterblichkeit, z. B. aufgrund von Herzinfarkten, aus. 
Sie können aber auch zu Atemwegserkrankungen wie Asthma und Lungenentzündungen oder einer verringerten 
körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit führen (Augustin et al. 2017). An Tagen mit erhöhten Werten an 
NO₂ in der Luft ist das Risiko einer Krankenhauseinweisung für Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie 
Asthma oder der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) erhöht (Hoffmann et al. 2022). 
Des Weiteren haben die veränderten Klimabedingungen Einfluss auf die Vegetation bzw. die saisonale
Entwicklung von Pflanzen und damit auf die Veränderung von Pollensaison, -menge und -allergenität sowie die 
Verbreitung invasiver Arten mit allergenem Potenzial (Fehr/Augustin 2022). Durch die klimawandelbedingte 
Ausbreitung von neuartigen Pflanzen, wie z. B. Ambrosia, kommt es zu erhöhten Pollenvorkommen, die die
Allergenexposition für Allergiker/innen erhöhen. Zusätzlich fördert das wärmere Klima in Kombination mit der 
Luftverschmutzung und einem erhöhten CO2-Gehalt die Produktion und Allergenität von Pollen (Luschkova et 
al. 2022). 
Ergänzend zu den genannten Auswirkungen besteht ein diffuses Spektrum an sozialen, demografischen und 
ökonomischen Verwerfungen, die in Zusammenhang mit der Klimaveränderung stehen und die Gesundheit der 
Menschen gefährden. Klimawandelbedingte Migration findet sich bereits überall auf der Welt, zumeist innerhalb 
der Länder und zwischen direkt benachbarten Ländern. Schätzungen der Beobachtungsstelle für
Binnenvertreibung (IDMC) gingen 2021 bei insgesamt rund 38 Mio. innerstaatlichen Vertreibungen von 22,3 Mio.
Vertreibungen durch Extremwetterereignisse wie Stürme oder Überschwemmungen aus (Sachverständigenrat für Integration
und Migration 2023). Laut Internal Displacement Monitoring Center (IDMC) wurden in Deutschland zwischen 
2008 und 2022 etwa 74.000 Menschen aufgrund von Ereignissen wie Stürmen, Überschwemmungen und
Waldbränden innerhalb des Landes vertrieben. Der Großteil entfiel auf das Hochwasser in Mitteleuropa 2013 
(53.000 Vertriebene) und die Hochwasser sowie Überschwemmungen im Juli 2021 (16.000 Vertriebene), bei
denen über 180 Menschen ihr Leben verloren. Deutschland ist zudem das erklärte Ziel vieler Menschen, die
aufgrund des Klimawandels und den sich verschlechternden Umweltbedingungen in ihrer Heimat die Entscheidung 
getroffen haben, zu emigrieren. Allen relevanten Untersuchungen zufolge wird sich diese Entwicklung in den 
nächsten Jahren weiter zuspitzen. Das deutsche Gesundheitssystem sieht sich schon heute einem erhöhten Stress 
ausgesetzt und könnte bei immer größeren Fluchtbewegungen nach Deutschland an seine Belastungsgrenzen
gebracht werden (Formella/Giesing 2022; Künzel/Wirsching 2017; Müller et al. 2012). 
Nicht zu unterschätzen sind die mit dem Klimawandel einhergehenden psychischen Gesundheitsrisiken für 
Menschen. Einerseits kann es im Rahmen von Naturkatastrophen und der Veränderung des Lebensraums durch 
den Klimawandel zu Traumaereignissen wie der posttraumatischen Belastungsstörung kommen. Diese
Krankheiten treten nicht nur bei direkt betroffenen Personen auf, sondern auch bei vermeintlich unbeteiligten Menschen 
aufgrund der Omnipräsenz der Problematik im alltäglichen Leben (Bunz/Mücke 2017; Reese/Menzel 2020).
Andererseits können Anpassungsstörungen im Rahmen von einschneidenden Lebensereignissen auftreten, wie z. B. 
dem Tod von Angehörigen etwa durch Hitzeschlag. Es wird befürchtet, dass der Anstieg des Bedarfs an trauma- 
und psychotherapeutischer Versorgung immer fragileren Gesellschafts- und Versorgungsstrukturen
gegenüberstehen wird, die immer weniger in der Lage sein werden, eine adäquate therapeutische Unterstützung vorzuhalten 
(Nikendei 2022). 
Es kann festgehalten werden, dass der Klimawandel enorme gesundheitliche Risiken mit sich bringt. In
besonders betroffenen Regionen ist eine Kombination aus sich einander verstärkenden direkten und indirekten
gesundheitlichen Auswirkungen zu beobachten. Bei einer weiteren Temperaturerhöhung muss auch mit einem
Zusammenbruch der bisher bekannten Struktur und Funktionsweise der Gesundheitsversorgungssysteme gerechnet 
werden (Nikendei 2022). Inwiefern das deutsche Gesundheitssystem bereits kurz- und mittelfristig durch den 
Klimawandel bedroht wird, soll im nächsten Kapitel exemplarisch für das Thema Hitze behandelt werden. 
Folgen der Bedrohungslagen für das Gesundheitssystem 
Es gilt als wissenschaftlich gesichert, dass in Europa seit den 1950er Jahren die Anzahl warmer Tage und Nächte 
zugenommen hat und die Perioden anhaltender Hitze zunehmen. Dabei kam es in den letzten Jahrzehnten in den 
meisten Regionen Europas zu überproportional vielen Hitzewellen (Hartmann et al. 2013; Muthers/Matzarakis 
2018). Die Auswirkungen von Hitze auf das Gesundheitssystem erhalten daher sowohl in wissenschaftlichen 
Analysen als auch in politischen Entscheidungen immer mehr Beachtung. Der DWD gibt jeweils für den aktuellen 
und den Folgetag amtliche Hitzewarnungen aus, wenn es zu einer gefühlten Temperatur23 von etwa 32 °C bei 
unzureichender Nachtabkühlung kommt. Im Folgenden werden die Folgen von Hitze für die Gesundheit der
Bevölkerung sowie die entstehenden Herausforderungen für die Versorgungsfunktionen des Gesundheitssystems 
beschrieben. Dabei ist zu bedenken, dass in der Literatur keine einheitliche Operationalisierung des Begriffs Hitze 
zu finden ist. Während viele Studien sich auf die Lufttemperatur konzentrieren, beziehen einige auch die
Luftfeuchtigkeit mit ein. 
Hitze: Folgen für die Bevölkerung 
Untersuchungen zeigen, dass klima- und hitzebedingte Krankheiten grundsätzlich jeden Menschen betreffen
können. Bei anhaltend hohen Temperaturen steigt die Krankheitslast dramatisch an, insbesondere im Zusammenhang 
mit Lungen- und Herzkreislauferkrankungen (Burkart et al. 2013; Michelozzi et al. 2009). Ist die Luftmasse
zudem noch sehr feucht, wird die Wärmebelastung dadurch weiter verstärkt (Matzarakis 2023). Hitze kann zur 
Überforderung der Thermoregulation führen, aber auch zu Hitzeerschöpfung, Hitzekrämpfen, Kreislaufkollaps 
bis hin zu Multiorganversagen und zum Tod. Eine Analyse der Daten zwölf europäischer Länder ergab mehr als 
 
23 Die gefühlte Temperatur ist eine künstliche Größe, die das Temperaturempfinden eines Menschen beschreibt. Zur Berechnung setzt der 
DWD das Klima-Michel-Modell ein, das den Wärmehaushalt eines Modellmenschen (Klima-Michel) bewertet. Die gefühlte Temperatur 
steigt unter sommerlichen Bedingungen viel schneller als die Lufttemperatur an. Ist es jedoch kühl bei schwachem bis mäßigem Wind, 
kann sie auch unter die Lufttemperatur absinken (DWD o. J.).
70.000 Tote durch Hitzewellen für 2003 (Robine et al. 2008). Hitze ist dabei nicht nur mit Belastungen für die 
physische Gesundheit verbunden, sondern auch mit psychischen Auswirkungen (hierzu und zum Folgenden
Walinski et al. 2023). Psychische Erkrankungen gehören zudem zu den bedeutendsten Risikofaktoren für
hitzebedingte Todesfälle und erhöhen das Mortalitätsrisiko in Hitzewellen um das 3-Fache. Unter extremen
Hitzebedingungen steigt auch das Mortalitätsrisiko im Zusammenhang mit Alkohol-, Medikamenten- und Drogenkonsum 
an. Es ist medizinisch evident, dass eine positive Verbindung zwischen höheren Temperaturen und Suizidalität 
besteht. In der Woche nach moderater und extremer Hitze ist das kumulative Suizidrisiko etwa doppelt so hoch 
(Casas et al. 2022). In Bezug auf Kinder und Jugendliche gibt es vergleichsweise wenige Untersuchungen. Es 
wurde jedoch gezeigt, dass sich ihre psychische Gesundheit bei steigenden Temperaturen verschlechtert und
Notaufnahmekontakte aufgrund psychischer Erkrankungen zunehmen (Walinski et al. 2023). 
Das UBA weist auf zwölf verschiedene, teilweise überlappende Risikogruppen im Zusammenhang mit Hitze 
hin. Die erste Gruppe besteht aus älteren Menschen, die aufgrund von alterungsbedingten Einschränkungen und 
sozialer Isolation besonders anfällig sind. Pflegebedürftige Menschen, Personen mit starkem Übergewicht,
chronischen oder akut fieberhaften Erkrankungen gehören ebenfalls zu den Risikogruppen. Menschen mit Demenz, 
die keine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme gewährleisten können, sowie Personen, die bestimmte Medikamente 
einnehmen, die bei hohen Temperaturen Wechselwirkungen haben können, benötigen besondere
Aufmerksamkeit. Auch Menschen mit thermophysiologischen Anpassungsproblemen, Säuglinge und Kleinkinder, Personen, 
die im Freien arbeiten, und obdachlose Menschen sind erhöhten gesundheitlichen Risiken bei Hitze ausgesetzt 
(Straff/Mücke 2017). Aber auch Menschen mit geringen sozioökonomischen Status zählen zu den Risikogruppen 
(Hess 2023). Daneben sind auch Kinder und Jugendliche eine vulnerable Gruppe, da sie insbesondere
physiologischen Besonderheiten unterliegen, die es ihnen erschweren, angemessen auf Umwelteinflüsse wie Hitze zu
reagieren. Zudem hängt ihr Wohlergehen oft von Bezugspersonen ab. Nicht zuletzt sind Kinder und Jugendliche 
am längsten von den Auswirkungen des Klimawandels und verstärkter Hitze betroffen und werden in ihrem Leben 
eine viel größere Zahl von Hitzewellen und Wetterextremen erleben als die heutigen Erwachsenen (Schoierer et 
al. 2022). 
Auf dem 125. Deutschen Ärztetag 2021 wurde intensiv über die Auswirkungen des Klimawandels,
insbesondere der zunehmenden Hitze, auf das Gesundheitssystem diskutiert. Es wurde festgestellt, dass vulnerable 
Personen derzeit nicht ausreichend geschützt sind. Daher forderte der Ärztetag eine Umstrukturierung aller
Gesundheitseinrichtungen, um Vorsorge gegenüber Hitze und Hitzewellen zu gewährleisten (Bundesärztekammer 
2021a). Auch der Bericht des Lancet Countdown on Health and Climate Change (2021) stellt Defizite im
deutschen Gesundheitssystem fest und verweist auf eine zwar im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Sensibilisierung 
für die Notwendigkeit schnellen Handelns unter den Akteuren im Gesundheitswesen, gleichzeitig aber auf eine 
fehlende Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Wissenschaft (The Lancet Countdown on Health and
Climate Change 2021). Nicht zuletzt summiert das Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit &amp; Pflege, dass 
das Gesundheitssystem in Deutschland bislang nicht ausreichend auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet ist 
(SVR 2023). 
Hitze: Folgen für die gesundheitliche Versorgung 
Hitze kann verschiedene Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung haben. Insbesondere während extremer 
Hitzewellen ist mit einem Anstieg von hitzebedingten Krankheitsfällen und damit einer höheren Anzahl von 
Patient/innen zu rechnen, die stationär oder ambulant behandelt werden müssen. Dies bedeutet jeweils eine 
grundlegende zusätzliche Belastung für die Kapazitäten der Versorgungseinrichtungen. Zudem kann Hitze bei 
bestimmten chronischen Erkrankungen, wie Atemwegserkrankungen, Diabetes oder Nierenproblemen, zu einer 
Verschlechterung der Symptome führen. Dies wiederum kann zu einer Zunahme von Patient/innen führen, die 
stationär wegen bestehender Erkrankungen oder verschlechtertem Gesundheitszustand behandelt werden
müssen. Bei steigenden Temperaturen und Hitzewellen kann es zudem notwendig sein, die psychosoziale Betreuung 
von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu intensivieren und präventive Aufklärungsmaßnahmen zu
verstärken (Nikendei et al. 2023). 
Das Gesundheitsamt Frankfurt/Main analysierte in diesem Zusammenhang Daten des webbasierten IVENA-
Systems (Interdisziplinärer Versorgungsnachweis), das Krankenhauseinweisungen mit Angabe der
Einweisungsdiagnose über den Rettungsdienst erfasst (hierzu und zum Folgenden Steul et al. 2018). Die Analysen
konzentrierten sich auf die Einweisungen im Stadtgebiet von Frankfurt in den Monaten Juni bis August von 2014 bis 2016.
In diesem Zeitraum gab es eine Hitzewelle im Juli 2015, bei der die Temperaturen für mindestens 5
aufeinanderfolgende Tage über 32 °C lagen. Es stellte sich heraus, dass an den Tagen der Hitzewelle eine Zunahme der 
Krankenhauseinweisungen, auch als exzessive Morbidität bezeichnet, um 22 % zu verzeichnen war. Die Analyse 
weiterer hitzebedingter Erkrankungen wie Dehydratation, Ohnmacht, unklare Fieberzustände und
Hitzeerschöpfung zeigte eine Zunahme von über 300 %. Hinzu kommt, dass auch außerhalb der Hitzewelle eine
Korrelation zwischen den Einweisungen und den Temperaturen festgestellt wurde. Wasem et al. (2019)
unterstrichen in ihrer Studie den Einfluss von Hitze auf die Morbidität auf der Grundlage einer AOK-Population24 von 
ca. 1,35 Mio. Personen, die aus verschiedenen Regionen Deutschlands stammten. Während der untersuchten 
Hitzeperiode wurden in einigen Regionen eine erhöhte Inanspruchnahme von Krankentransportwagen, Notarzt- 
und Rettungswagen sowie eine signifikant höhere Zahl der Krankenhausaufnahmen im Vergleich zum
Referenzzeitraum festgestellt. Wasem et al. (2019) identifizierten auch relevante Unterschiede in den Hauptdiagnosen. 
Der Volumenmangel25, der durch Hitze verstärkt wird, rückte in der Rangliste der häufigsten Diagnosen von 
Platz 39 im Referenzzeitraum auf Platz 4 während der Hitzeperiode (Wasem et al. 2019). 
Die Bund/Länder-Ad-hoc-Arbeitsgruppe »Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels« 
stellte 2018 mit Bezug auf den ambulanten Versorgungssektor heraus, dass die Versorgung älterer und
alleinstehender Menschen, insbesondere solcher mit kognitiven Problemen, ein besonders problematischer
Aufgabenbereich ist. Diese Personen werden häufig von Hausärzt/innen, ambulanten Pflegekräften oder informellen
Netzwerken (Familie, Nachbarn) betreut. Die Arbeitsgruppe erkannte, dass die effektive Prävention hitzebedingter 
Risiken bei diesen Menschen zwar von den formellen Versorger/innen, wie ambulante Pflege und Hausärzt/innen, 
erwartet wird, aber aus verschiedenen Gründen nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Ein Hauptproblem 
besteht darin, dass die erforderlichen präventiven Maßnahmen überwiegend hauswirtschaftlicher Natur sind, wie 
regelmäßiges Lüften, Schattieren und ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Zudem ist die Verfügbarkeit von
Pflegekräften begrenzt, wodurch die erforderlichen Maßnahmen nicht täglich durchgeführt werden können. Ein weiteres 
Problem liegt in den relativ kurzen Vorwarnzeiten von nur 3 bis 4 Tagen bei Hitzewellen. Gleichzeitig sind viele 
pflegebedürftige ältere Menschen bei ihren alltäglichen Aktivitäten auf Unterstützung angewiesen. Während einer 
Hitzewelle sind die Pflegedienste oft nicht in der Lage, eine signifikante Steigerung der Hausbesuche zu
bewältigen. Selbst bei optimaler Organisation und Planung reichen die vorhandenen personellen Ressourcen nicht aus. 
Dies wird besonders herausfordernd, da Hitzeperioden oft in Zeiten auftreten, in denen Ärzt/innen und
Pflegekräfte aufgrund von Urlaub bereits knapper verfügbar sind (Becker et al. 2019). 
Zwischen Oktober 2020 und Februar 2021 wurden ambulant tätige Ärzt/innen deutschlandweit zu einer
Umfrage eingeladen. Hierin wurden Daten zum aktuellen Zustand, zur Bereitschaft, zu Hindernissen und zu
Wünschen in Bezug auf den Klimaschutz in Arztpraxen erhoben. Die Ergebnisse zeigen, dass 83 % der Teilnehmenden 
den Klimawandel als dringendes Problem ansahen, das sofortiges Handeln erfordert. Eine Mehrheit berichtete 
von klimawandelbedingten Auswirkungen auf die Gesundheit ihrer Patient/innen. Die meisten Teilnehmenden 
fühlten sich für den Klimaschutz in ihren Praxen verantwortlich und zeigten eine große Bereitschaft,
klimafreundliche Maßnahmen umzusetzen. Als Hindernisse wurden fehlende Informationen und Unterstützung durch
Berufsverbände sowie finanzielle Mehrkosten genannt. Die Mehrheit forderte die Entwicklung von klimafreundlichen 
Strategien durch Politik und Institutionen. Basierend auf den nationalen Klimazielen und der Bereitschaft der 
ambulant tätigen Ärzt/innen zum Klimaschutz in Praxen wird eine berufspolitische Unterstützung durch
Maßnahmenempfehlungen und finanzielle Förderungen zur klimafreundlichen Transformation des Gesundheitswesens 
im Einklang mit Planetary Health als notwendig erachtet (Mezger et al. 2021). 
Neben der Gefahr einer Überlastung der ambulanten und stationären Versorgung durch Hitze und
Hitzewellen bestehen erhöhte Risiken für die in den Versorgungseinrichtungen befindlichen Patient/innen sowie für das 
dort arbeitende medizinische und pflegerische Fachpersonal durch hohe Temperaturen in den Einrichtungen. Im 
aktuellen Versorgungs-Report Klima und Gesundheit (Günster et al. 2021) wird z. B. auf die mit Hitze
verbundenen Dehydratationsrisiken in Einrichtungen der stationären Versorgung sowie des gesamten öffentlichen
Gesundheitsdienstes hingewiesen. Besonders problematisch ist, dass überwiegend vulnerable Gruppen temporär oder 
langfristig in Krankenhäusern und Pflegeheimen untergebracht und durch die steigenden Temperaturen einem 
 
24 Routinedaten von Krankenkassen haben sich mittlerweile als verlässliche Datenquelle etabliert. Dennoch bestehen Fragen zur
Verallgemeinerbarkeit der Ergebnisse, insbesondere hinsichtlich der Repräsentativität der Versichertenpopulation. Es ist zu beachten, dass die 
Studie ggf. nicht alle soziodemografischen Merkmale der Gesamtbevölkerung berücksichtigt. 
25  Ein Volumenmangel tritt als Folge des Verlustes der Gesamtkörpermenge von Natrium auf. Die Gründe sind Erbrechen, exzessives 
Schwitzen, Diarrhoe, Verbrennungen, Diuretikatherapie und Nierenversagen. Die klinischen Zeichen sind verminderter Hautturgor, 
trockene Schleimhäute, Tachykardien und orthostatische Hypotension. Die Diagnose wird klinisch gestellt (Lewis 2022).
zusätzlichen erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind. Der Versorgungs-Report erkennt insbesondere bei
Hitzewellen ein gestiegenes Dehydratationsrisiko in Krankenhäusern und Pflegeheimen für Risikogruppen, da die 
stationäre Versorgung bislang nicht ausreichend an die sich verändernden klimatischen Bedingungen angepasst 
wird (Krebs et al. 2021). In diesem Zusammenhang hat das Deutsche Krankenhausinstitut im Auftrag der
Deutschen Krankenhausgesellschaft alle deutschen Krankenhäuser befragt, inwieweit Anpassungsmaßnahmen im
Bereich der Hitzeregulation verfolgt werden (siehe nachfolgend Filser/Levsen 2022). Die Ergebnisse zeigen, dass 
fast die Hälfte der Krankenhäuser Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Hitzeregulation wenig oder überhaupt 
nicht umgesetzt haben. 
Nicht zuletzt kann Hitze auch zu Infrastrukturausfällen führen, wie beispielsweise Stromausfällen oder
Überlastung der Klimaanlagen in den Gesundheitseinrichtungen. Diese Ausfälle können die Betriebsfähigkeit von
stationären Einrichtungen beeinträchtigen und die Versorgung der Patient/innen erschweren (Straff/Mücke 2017). 
Folgen für die Wirkung von Arzneimitteln 
Hitze beeinflusst auch die Wirksamkeit von Arzneimitteln, Impfstoffen und medizinischen Produkten. Wie in 
Abbildung 6.2 veranschaulicht, werden insgesamt vier verschiedene Arten von Einflussmöglichkeiten von Hitze 
auf die Arzneimitteltherapie unterschieden (Czock/Haefeli 2023). 
Hitze kann unmittelbaren Einfluss auf die Stabilität der Arzneimittel sowie ihre Lagerfähigkeit haben. Sie 
kann auch die Absorption von Wirkstoffen im Körper beeinflussen, was zu abgeschwächten oder verstärkten 
Wirkungen führen kann. Besonders halbfeste Darreichungsformen, wie Salben und Emulsionen, können durch 
Hitze physikalisch beschädigt werden (Czock/Haefeli 2023). Auch Zäpfchen aus Hartfett gelten als physikalisch 
instabil und können bereits bei kurzzeitiger Erhöhung der Temperatur, z. B. während des Transports, schmelzen. 
Kühlpflichtige Arzneimittel sind definitionsgemäß anfällig für Hitze, ohne dass eine Schädigung äußerlich
erkennbar sein muss. Hierzu zählen insbesondere biotechnologisch aus lebenden Zellen gewonnene Arzneimittel, 
Impfstoffe sowie Insuline und GLP-1-Rezeptor-Agonisten26 (Schmitz et al. 2019). Aber auch die Funktionsweise 
bestimmter Darreichungsformen kann durch Hitze beeinträchtigt werden, wie z. B. transportable Inhalatoren
(Dosieraerosole). Diese ermöglichen eine kontrollierte Aufnahme von Medikamenten durch Einatmen und finden 
beispielsweise Anwendung als Asthmasprays. Studien zeigen, dass bei einigen dieser Sprays, die wenige Stunden 
bei 30°C gelagert wurden, die Dosierung auf 80 % des vorgesehenen Werts gesunken war (Schmitz et al. 2019).  
 
26 Zu den GLP-1-Rezeptoragonisten oder auch GLP-1-Analoga gehören die Wirkstoffe Dulaglutid, Exenatid, Semaglutid, Liraglutid und 
Lixisentid (letzteres nur als Kombinationspräparat mit Insulin glargin). Die Abkürzung GLP-1 steht für Glucagon-like Peptide-1. Es 
handelt sich um eines der Darmhormone, das als Reaktion auf die Nahrungsaufnahme ausgeschüttet wird. GLP-1 ist an der Steuerung 
des Glukosestoffwechsels mitbeteiligt, indem es die Abgabe von Insulin aus der Bauchspeicheldrüse fördert und gleichzeitig das
Hormon Glukagon, einen Gegenspieler vom Insulin, hemmt. Außerdem trägt GLP-1 dazu bei, dass das Sättigungsgefühl früher einsetzt. 
Die GLP-1-Rezeptoragonisten ahmen die Wirkung des Darmhormons GLP-1 nach (Deutsche Diabetes Hilfe o. J.).
Abb. 6.2 Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die Gesundheit (II) 
 
 
Quelle: Czock/Haefeli 2023 
Es existieren auch Berichte über Beeinträchtigungen bei Insulinpumpen, nachdem das Infusionssystem extremer 
Hitze ausgesetzt wurde (Pryce 2009). Nicht zuletzt ist es im Zusammenhang mit Hitze von Bedeutung, dass die 
individuellen Lagerungsanforderungen von Arzneimitteln variieren können. Die Fachinformationen und
Packungsbeilagen zugelassener Arzneimittel enthalten jeweils Informationen zu den getesteten
Lagerungsbedingungen gemäß den Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde. Neben der Wahrung der optimalen Temperatur 
innerhalb der herkömmlichen Vertriebskette – vom Hersteller über den Großhandel bis zur Apotheke – ist es 
ebenfalls essenziell zu berücksichtigen, dass Arzneimittel während des Transports von der Apotheke zu den
Patient/innen oder bei der Aufbewahrung zu Hause durch Hitze Schaden nehmen können. 
Des Weiteren besteht die Vermutung, wie in Abbildung 6.2 dargestellt, dass Arzneimittel die Morbidität und 
Mortalität bei Hitzeeinwirkung erhöhen können (Czock/Haefeli 2023). Hierbei treten Störungen bei der
Regulierung der Körpertemperatur auf, die sich in einer Erhöhung auf über 37 °C äußern (Hyperthermie). Diese
Unregelmäßigkeiten können einerseits die Prozesse beeinflussen, denen Arzneistoffe im Körper unterliegen
(pharmakokinetische Veränderungen), also die Aufnahme und Verteilung, den biochemischen Um- und Abbau sowie die 
Ausscheidung der Substanzen. Andererseits können sich Kreislaufveränderungen oder hormonelle Anpassungen 
ergeben. Arzneimittel können dabei zum einen die körpereigenen Schutzmechanismen stören, indem z. B. durch 
antimuskarinerge Stoffe wie trizyklische Antidepressiva eine abnorm verminderte Schweißsekretion ausgelöst 
wird. Sie können zum anderen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen führen beim Vorhandensein einer oder 
mehrerer Krankheiten (Komorbiditäten). So können beispielsweise Einschränkungen der Organfunktion infolge 
ungenügender Hydrierung die Ausscheidung von Arzneimitteln vermindern, weshalb ggf. eine Dosisanpassung 
erforderlich ist. (Czock/Haefeli 2023)
6.1.3 Ansätze für Resilienz 
Handlungsfeld »Risiken und Schwachstellen identifizieren« 
Frühwarnsysteme 
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden Präventionsmaßnahmen auf verschiedenen Ebenen initiiert. 
Hierzu zählen im Zusammenhang mit Hitze verschiedene Frühwarnsysteme, um rechtzeitig aufzuklären und zu 
warnen. Frühwarnsysteme sind insofern von großer Bedeutung, als sie dazu beitragen, das Gesundheitssystem 
und die hierin tätigen Akteure, aber auch die breite Bevölkerung sowie spezifische Bevölkerungsgruppen vor 
klimabedingten Risiken zu warnen, auf mögliche Schutzmaßnahmen zu verweisen und Zeit für Vorbereitungen 
im weiteren Umgang mit den Gefahren zu schaffen. Die Bedeutung von Frühwarnsystemen wächst vor dem
Hintergrund der beschriebenen Risiken nicht nur auf individueller Ebene, sondern auch im Hinblick auf zahlreiche 
gesundheitsbezogene Institutionen und Settings wie Kommunen, Pflegeheime, Betriebe, Schulen etc. 
Auf nationaler Ebene werden in Deutschland verschiedene, jeweils spezifische Frühwarnsysteme eingesetzt. 
Seit 2004 wird ein Hitzefrühwarnsystem des DWD (o. J.b) zur Information und Sensibilisierung in den
Gesundheitssystemen aller Bundesländer betrieben. Das Ziel besteht darin, durch eine frühzeitige Warnung vor
Wärmebelastung vor allem Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens zu befähigen, geeignete
Präventionsmaßnahmen zu ergreifen (Capellaro et al. 2015). Das System arbeitet auf Basis der gefühlten Temperatur und warnt 
mit zwei unterschiedlichen Hitzewarnstufen.27 Die Warnungen sowie die u. a. durch das RKI und UBA
bereitgestellten Informationen sind über die Website, über die Wetter-Apps oder den Newsletter des DWD zugänglich 
(Matzarakis/Fröhlich 2020). Des Weiteren werden Frühwarnsysteme für Pollen- und Ozonwarnungen (DWD, 
UBA) sowie der UV-Index des BfS in Zusammenarbeit mit dem UBA, dem DWD und weiteren assoziierten 
Institutionen eingesetzt. Die allgemeine Bevölkerung kann die Warnungen und Informationen über publizistische 
Medien, Websites, Newsletter und Apps erhalten. Zum Teil gibt es bei den Frühwarnsystemen auch
institutionalisierte Kommunikationswege, bei denen die Warnungen z. B. über die Gesundheitsministerien der Länder an 
Einrichtungen des Gesundheitswesens (vor allem stationäre Pflegeeinrichtungen) weitergeleitet werden
(Capellaro et al. 2015). 
Obwohl Frühwarnsysteme wichtige Instrumente zur Minimierung von klimabedingten Gesundheitsrisiken 
sind, bestehen einige Schwachstellen. Defizite sind die fehlende Kombination der Frühwarnsysteme sowie die 
begrenzte Einbettung in den institutionellen Alltag der mit den Frühwarnsystemen anvisierten Einrichtungen
sowie der Bevölkerung. Viele Gesundheitseinrichtungen haben nicht die notwendigen Ressourcen und Fähigkeiten, 
um angemessen auf Frühwarnungen zu reagieren. Weitere Defizite sind die begrenzte Berücksichtigung der
sozialen und kulturellen Kontexte sowie die fehlende zielgruppenorientierte Ausrichtung der Kommunikation. Dazu 
ist es wichtig, die jeweils vulnerablen Gruppen zu identifizieren und angemessene Kommunikationswege mit 
ihnen zu finden. Beispielsweise können bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie chronisch kranke, pflegebedürftige 
oder ältere Menschen, Kinder, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder wohnungslose Menschen, von 
hitzebedingten Gesundheitsrisiken stärker betroffen sein als andere. Wenn Frühwarnsysteme diese Gruppen oder 
auch Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen nicht angemessen berücksichtigen, kann dies zu
negativen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung sowie zur Überbeanspruchung des Gesundheitssystems
führen. Bislang werden Informationen über klima- und hitzebedingte Gesundheitsrisiken nicht konsequent an die 
Risikogruppen gerichtet, was zu einer geringeren Reaktionsfähigkeit der Bevölkerung führen kann. Auch gibt es 
keine Bevölkerungsschutz-Apps, die speziell auf gesundheitsrelevante Settings wie Pflegeheime zugeschnitten 
sind, um die Bedürfnisse besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen zu adressieren (Scherenberg 2022). 
Zukünftig sollte bei der Ausgestaltung von Frühwarnsystemen den vulnerablen Gruppen eine erhöhte
Aufmerksamkeit zukommen sowohl bei der Kommunikation mit der Allgemeinbevölkerung als auch bei
institutionalisierten Kommunikationswegen mit den Akteuren der professionellen medizinischen und pflegerischen
Versorgung. Die Berücksichtigung der Allgemeinbevölkerung ist insofern wichtig, als alle Bürger/innen Teil des 
 
27 Das System unterscheidet zwei Warnstufen: Hitzewarnstufe I: starke Wärmebelastung (gefühlte Temperatur, d. h. die wahrgenommene 
Umgebungstemperatur unter Berücksichtigung der Windgeschwindigkeit, der Luftfeuchtigkeit und der Strahlungstemperatur, an 2
Tagen in Folge über 32 °C, zusätzlich nur geringe nächtliche Abkühlung); Hitzewarnstufe II: extreme Wärmebelastung (gefühlte
Temperatur über 38 °C am frühen Nachmittag) (DWD o. J.a).
sozialen Umfelds von vulnerablen Personen sind und daher ggf. selbst Schutzmaßnahmen durchführen bzw.
solche unterstützen oder in Zukunft selbst vulnerable Personen werden. Dabei sollten die Informationen nicht nur 
auf Deutsch, sondern auch in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt werden. Besonders im Sommer gibt es 
viele Tourist/innen, die die örtlichen Gegebenheiten wie die Funktionsweise des Gesundheitssystems in
Deutschland nicht kennen und möglicherweise eine ungenügende Akklimatisierung haben, da sie aus kälteren Regionen 
kommen. Für die weitere Gestaltung von Frühwarnsystemen wird die Integration von
Individualisierungsmöglichkeiten (leichte Sprache, bevorzugte Sprache etc.) in die Systeme empfohlen, um die Heterogenität in den 
Risiko- und Zielgruppen zu berücksichtigen. Im Sinne effizienter Kommunikation sowohl mit der
Allgemeinbevölkerung als auch mit Einrichtungen des Gesundheitswesens ist es wichtig, dass die Inhalte von
Frühwarnsystemen schnell verständlich sind und visuelle Unterstützung, beispielsweise als Flussdiagramme, bieten. Die
Frühwarnsysteme sollten sich nicht nur auf Warnungen beschränken, sondern gezielt auch die Stärkung von Wissen 
und relevanten Kompetenzen im Vorfeld einbeziehen (Scherenberg 2022). Hierzu gehören beispielsweise
relevante Diagnosen im Zusammenhang mit Hitze, aber mit Blick auf Gesundheitseinrichtungen beispielsweise auch 
Kompetenzen für die Erstellung von hitzeangepassten Essensplänen. 
Hitzeszenarien für das Gesundheitssystem 
Die Entwicklung und Anwendung von Hitzeszenarien sind für die Gestaltung einer vorausschauenden
Gesundheitspolitik von großer Bedeutung. Dabei können jeweils sozialraum- und quartiersbezogene Daten helfen,
Gebiete mit einem hohen Anteil von Risikogruppen oder die Lage von Gesundheitseinrichtungen wie Pflegeheimen 
und Krankenhäusern zu identifizieren (Deutscher Städtetag 2023). Hitzeszenarien ermöglichen es, frühzeitig auf 
bevorstehende Hitzewellen aufmerksam zu werden. Dadurch können rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergriffen 
werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu schützen. Mit Hilfe von Hitzeszenarien können 
Gesundheitsbehörden die potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen von Hitzewellen besser einschätzen. Dies 
ermöglicht eine gezielte Planung und Ressourcenallokation zur Bewältigung der Hitzebelastung. Hitzeszenarien 
bieten eine Grundlage für die Entwicklung von zielgerichteten Maßnahmen und Hitzeaktionsplänen (siehe
nachfolgend). Diese können spezifische Schutz- und Anpassungsstrategien enthalten, die auf die Bedürfnisse der
Bevölkerung und besonders gefährdeter Gruppen abgestimmt sind. Die Verwendung von Hitzeszenarien kann das 
Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken von Hitzewellen erhöhen, sowohl in der Bevölkerung als auch bei 
den Gesundheitsfachkräften. Dies trägt dazu bei, dass Menschen besser auf Hitzeereignisse vorbereitet sind und 
angemessen reagieren können. Hitzeszenarien, die auf Klimadaten basieren, können als Grundlage von
Lernübungen dazu beitragen, sowohl die Klima- als auch Gesundheitsrisiken besser zu verstehen und in Bezug auf ihre 
Größenordnungen einzuschätzen. 
Forschung 
Um ein besseres Verständnis der gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels zu erlangen, sind gezielte 
Forschungsanstrengungen von entscheidender Bedeutung. Insbesondere sollten interdisziplinäre Leitfragen im 
Zusammenhang mit Hitze und Hitzewellen in den Fokus gerückt werden. Es stellt sich die Aufgabe,
Erkrankungen, Todesfälle und die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit Hitzewellen weiter und 
genauer zu analysieren. Hierbei können beispielsweise Wetterdaten mit Informationen zu Diagnosen, Todesfällen 
und der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen verknüpft werden. Das Ziel besteht darin, kausale
Zusammenhänge zu erkennen und eine langfristig ausgerichtete Einschätzung von Präventionsstrategien
vorzunehmen. Eine vielversprechende Methode besteht darin, vorhandene Daten zu nutzen, um diese Fragen zu
beantworten. Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats (SVR 2023) betont als Erfolgsfaktor einer effektiven
Forschung auf diesem Gebiet einen standardisierten digitalen Zugang zu den Daten. Eine umfassende Erfassung und 
Zusammenführung von Daten würde es Forschenden ermöglichen, aussagekräftige Erkenntnisse über den
Zusammenhang zwischen Hitze und Gesundheit zu gewinnen. 
Auch die Etablierung von Hitzeaktionsplänen wirft viele unbeantwortete Fragen auf (siehe hierzu und im 
Folgenden Janson et al. 2023). Zum einen fehlt es an Grundlagenwissen über die pathophysiologischen Prozesse 
bei Hitzeexposition. Zum anderen gibt es noch wenig Erkenntnisse über die sozioökonomischen
Risikokonstellationen in Deutschland in Bezug auf Hitzeeinwirkung. Schließlich besteht auch ein Mangel an
Forschungsergebnissen über die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen oder von Hitzeaktionsplänen im Allgemeinen. Diese offenen
Fragen zeigen, dass es wichtig ist, weitere Forschung und Studien durchzuführen, um die Effektivität und
Effizienz von Hitzeaktionsplänen besser zu verstehen und ihre Umsetzung zu optimieren. Weitere Anknüpfungspunkte 
bieten aktuelle Arbeiten einiger Bundesländer und des RKI zum Monitoring des hitzeassoziierten
Sterbegeschehens. Frankreich könnte als Vorbild dienen, da dort ein effektives Surveillance-System für hitzebedingte
Notfallbehandlungen in Krankenhaus-Notaufnahmen etabliert wurde. Durch die Auswertung von etwa 80 % aller
Notfallkontakte französischer Krankenhäuser und täglich etwa 40.000 Notfalldaten in nahezu Echtzeit kann das
aktuelle Krankheitsgeschehen genau erfasst und nach Regionen, soziodemografischen Daten und Diagnosen
ausgewertet werden, sodass Maßnahmen zeitnah angepasst werden können (Fouillet et al. 2015). Eine Anwendung 
dieses Konzepts in Deutschland unter Einbeziehung deutscher Krankenhäuser erscheint sinnvoll, um die Resilienz 
zu verbessern. Die technischen Voraussetzungen für eine zeitnahe Übertragung von Notfalldaten an eine
auswertende Stelle sind prinzipiell vorhanden. Eine Pilotierung zur täglichen Übertragung von Notfalldaten und
Wetterdaten an die zuständige Stelle einer Kommune könnte weitere Impulse in Richtung einer Surveillance der
hitzebedingten Krankheitslast geben (Janson et al. 2023). 
Prognostische Abschätzungen und Echtzeitüberwachungs- bzw. Monitoringaktivitäten könnten auch zur 
Verbesserung und Kopplung der Ressourcenplanung (Personal, Rettungsmittel etc.) an Hitzetagen verwendet 
werden (SVR 2023; WHO 2009). Um die Prävention im Gesundheits- und Sozialwesen zu stärken, sollten
beispielsweise auch Maßnahmen bei der Berechnung der Personalschlüssel berücksichtigt werden. Dies wäre
insbesondere im Rahmen der Entwicklungsprozesse für die Personalbemessungsinstrumente gemäß § 113c des
Sozialgesetzbuchs XI von großer Bedeutung (Kaeding 2023). 
Handlungsfeld »Vorausschauende Vorbereitung auf mögliche Schadensereignisse« 
Hitzeaktionspläne 
Hitzeaktionspläne (HAP) zählen zu den vorausschauenden Präventionsmaßnahmen, um den klimabedingten
Gesundheitsrisiken entgegenzuwirken. Dabei verfolgen HAP einen umfassenden Ansatz, der kurz-, mittel- und
langfristige Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit in einem gemeinsamen Rahmen vereint. Diese Maßnahmen
sollen dazu beitragen, die negativen Auswirkungen von Hitzeereignissen auf die Gesundheit zu minimieren 
(Zielo/Matzarakis 2018). In der 2008 durch die Bundesregierung beschlossenen Deutsche Anpassungsstrategie 
an den Klimawandel (DAS) sind HAP ein wichtiges Instrument (Bundesregierung 2008). Die Kernelemente eines 
HAP sind (Kemen et al. 2020; Matthies et al. 2008; Nikendei et al. 2023; Straff/Mücke 2017): 
› zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit, 
› Nutzung eines Hitzewarnsystems, 
› Verbreitung und Information und Kommunikation, 
› Reduzierung von Hitze in Innenräumen, 
› besondere Beachtung von Risikogruppen, 
› Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme, 
› langfristige Stadtplanung und weitsichtiges Bauwesen, 
› Monitoring und Evaluation der Maßnahmen. 
HAP können von Ländern und Kommunen mit jeweils konkretem Bezug auf die örtlichen bzw. regionalen
Gegebenheiten, aber auch in Gesundheitseinrichtungen entwickelt und eingesetzt werden. Im September 2020
beschäftigte sich die 93. Gesundheitsministerkonferenz mit dem Thema »Klimawandel – eine Herausforderung für das 
deutsche Gesundheitswesen«. In ihrem Beschluss wurde die Erstellung von HAP innerhalb eines 5-Jahres-
Zeitraums gefordert (Gesundheitsministerkonferenz 2020). Bisher verfügt Deutschland dennoch lediglich über
vereinzelte Hitzeaktionspläne in einigen Städten und Kommunen, darunter Ludwigsburg und Mannheim (Baden-
Württemberg), Offenbach (Hessen) und Würzburg (Bayern). Darüber hinaus existiert seit 2017 eine
Handlungsempfehlung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Erstellung von 
HAP zum Schutz der menschlichen Gesundheit (Straff/Mücke 2017), die sich an die Bundesländer richtet und sie
dazu ermutigen soll, auf kommunaler Ebene die Entwicklung von an die jeweilige Region angepassten HAP
voranzutreiben. In einigen Bundesländern wie Berlin und Hessen existieren spezifische HAP für besonders
gefährdete Bevölkerungsgruppen, wie ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Obdachlose. Im 
Hinblick auf den demografischen Wandel legte das Projekt »Hitzeaktionsplan für Menschen im Alter für die Stadt 
Köln« beispielsweise einen besonderen Fokus auf über 65-jährige Menschen (Stadt Köln o. J.; Wieczorrek et al. 
2022). 
Ein weiteres Defizit in Deutschland ist die unzureichende Überwachung der HAP und ihrer Auswirkungen 
auf die öffentliche Gesundheit. Erforderlich ist aus Sicht des Deutschen Ärztetages eine deutliche Stärkung des 
ÖGD (Zürner 2021). HAP erfordern außerdem wie die Frühwarnsysteme eine spezifische Berücksichtigung
vulnerabler Gruppen (Kazmierczak 2022; SVR 2023). Bei der Kommunikation kann beispielsweise der Aufbau von 
Schnittstellen zum Sozialsystem unterstützen: Kindergärten und Schulen eignen sich, um Kinder und deren Eltern 
zu erreichen und Tipps zum Hitzeschutz zu verbreiten. Die meisten HAP basieren auf einer Zusammenarbeit 
zwischen dem ÖGD und den meteorologischen Diensten. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass es derzeit keine 
einheitliche, klar definierte Rolle für den ÖGD bei der Umsetzung von HAP gibt (Geffert et al. 2017). Neben den 
HAP sollten gleichzeitig flächendeckend verpflichtende Hitzemaßnahmenpläne in Einrichtungen des
Gesundheitswesens für den Umgang mit übermäßiger Hitzebelastung entwickelt und implementiert werden. Für Berlin 
hat ein neues Hitzeschutzbündnis bestehend aus der Ärztekammer Berlin, Deutsche Allianz Klimawandel und 
Gesundheit e. V. (KLUG) sowie der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (2022)
gemeinsam mit Berliner Expert/innen Musterhitzeschutzpläne für verschiedene Gesundheitssektoren und
Einrichtungsarten entwickelt, z. B. für Krankenhäuser und ambulante Praxen sowie die stationäre und ambulante Pflege 
(hitze.info o. J.). Die Ergebnisse betonen für das reibungslose Funktionieren eines Hitzeaktionsplans den Aufbau 
von lokalen Hitzeschutzbündnissen, in denen wichtige Akteure kooperieren. Dazu gehören jeweils Kliniken,
Pflegeheime und ambulante Pflegedienste, niedergelassene Ärzt/innen, der ÖGD (Gesundheitsämter), Apotheken und 
Rettungsdienste sowie der Katastrophenschutz. Neben diesen Gesundheitsakteuren spielen auch
zivilgesellschaftliche Gruppen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen eine bedeutende Rolle. Sie sind entscheidend für die
Aufklärung, Prävention und auch für die gezielte Ansprache von Risikogruppen während eines Hitzeereignisses. 
In Deutschland bestehen neben der fehlenden Anwendung auch Defizite in der Konzeption von HAP.
Beispielsweise fehlt eine einheitliche nationale Strategie für HAP, was zu Unterschieden in der Anwendung und 
Wirksamkeit führen kann. Im Juni 2023 kündigte der Bundesgesundheitsminister die Entwicklung eines
Hitzeschutzplans für Deutschland an, der sich am Vorbild des nationalen Hitzeplans in Frankreich orientieren soll 
(Tagesschau.de 2023). Der »Plan National Canicule« wird seit 2004 jährlich angepasst und überarbeitet; er fordert 
regionale Verantwortungen ein und soll somit durch kommunale Hitzeaktionspläne ergänzt werden (Tages-
schau.de 2023). Auch die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz empfiehlt die Einführung von HAP
sowohl in Kommunen als auch in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und
Rehabilitationseinrichtungen (BMI 2022a). 
Sensibilisierung und Bildung 
Die im Gesundheitssystem tätigen Fachkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei der Kommunikation,
Prävention und Nachsorge der Auswirkungen des Klimawandels einschließlich der Hitze. Der Lancet Countdown Health 
and Climate Change Report von 2021 unterstreicht die Notwendigkeit, den Planetary-Health-Ansatz im
Bildungssystem zu verankern, indem komplexe Verbindungen zwischen Gesundheit, Klimakrise und Umweltkrise in die 
Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von Gesundheitsfachkräften integriert werden (Romanello et al. 
2021). Dennoch kommt dem Themenkomplex der planetaren Gesundheit an den medizinischen Fakultäten in 
Deutschland bislang eine untergeordnete Bedeutung zu (Bugaj et al. 2023). 
Der demografische Wandel führt dazu, dass zukünftig noch mehr Menschen in die Risikogruppen fallen und 
verstärkt das stationäre und ambulante Versorgungssystem beanspruchen werden. Dadurch wird sich der
Versorgungsauftrag entsprechend verändern. Es ist entscheidend, dass medizinisch relevante Anzeichen rechtzeitig von 
allen Beteiligten erkannt werden, damit spezifische Maßnahmen eingeleitet und deren Wirksamkeit überprüft 
werden können. Es ist wichtig, die Aspekte hitzeassoziierter Gesundheitsprobleme sowie die Sensibilisierung 
hierfür sowohl in der Ausbildung als auch in der Fort- und Weiterbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe 
angemessen zu berücksichtigen. Dies wurde nicht zuletzt auch auf dem 125. Deutschen Ärztetag betont
(Bundesärztekammer 2021a). Die Inhalte sollten integraler Bestandteil des gesamten Lehrplans sein und nicht auf
optionale Fächer beschränkt bleiben (Traidl-Hoffmann 2020). Bisher erhalten hitzeassoziierte Erkrankungen noch
keine ausreichende Berücksichtigung in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (Bundesärztekammer 
2023), obwohl sie angesichts des Klimawandels und der steigenden Hitzebelastung immer relevanter werden. 
Eine entsprechende Stärkung der Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Gesundheitsberufen mit angepassten
Formaten könnte dazu beitragen, eine verbesserte Risikowahrnehmung und ein besseres Risikomanagement in den 
Einrichtungen des Gesundheitswesens zu erreichen. Eine gezielte Sensibilisierung und Bildungsangebote für
medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte und auch nichtmedizinisches Personal könnten einen weiteren Beitrag 
zum Hitzeschutz in Deutschland leisten. Pflegefachkräfte sollten sich ihrer Rolle als Multiplikatoren bewusst sein 
und ihre Fähigkeiten zur gezielten Aufklärung weiterentwickeln. Dies umfasst beispielsweise den Aufbau von 
Netzwerken mit lokalen Akteuren, wie niedergelassenen Ärzten und Gesundheitsämtern, sowie die Bereitstellung 
von Informationsmaterialien über hitzebedingte Risiken für pflegebedürftige Personen und ihr soziales Umfeld 
(Matzarakis 2023). Die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e. V. (KLUG o. J.) erkennt das Potenzial 
der Gesundheitsfachberufe und hat es sich zum Ziel gesetzt, die Akteur/innen des Gesundheitswesens über die 
erheblichen gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise aufzuklären und zu sensibilisieren und damit den 
gesundheitsbezogenen Hitzeschutz in Deutschland zu verbessern. Zur Unterstützung bei der Umsetzung von
Hitzeschutzmaßnahmen wurde bereits ein Aktivierungs- und Informationsportal28 für Gesundheitsberufe und
kommunale Gesundheitsakteur/innen ins Leben gerufen. Hier finden sich Informationen zu Gesundheitsfolgen von 
Hitze und Maßnahmen für einen wirksamen Hitzeschutz. 
Nicht zuletzt sollte auch die Bevölkerung auf einen eigenverantwortlichen Umgang mit Hitze vorbereitet 
werden. Angebote können in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens gemachte werden, z. B. in
Kindergärten, Schulen, am Arbeitsplatz oder an Volkshochschulen. Teilnehmende können lernen, wie sie sich selbst und 
andere vor Hitze schützen, Erste Hilfe leisten und effektiv kommunizieren können. Die kontinuierliche
Sensibilisierung für hitzebedingte Gesundheitsschäden ist zudem auch für politische und kommunale
Entscheidungstragende essenziell. Oftmals besteht bei ihnen eine geringe Risikowahrnehmung, was dazu führen kann, dass die 
Umsetzung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz während Hitzeextremen verzögert oder sogar verhindert 
wird. Die Sensibilisierung für die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze ist insgesamt eine fortlaufende
Aufgabe, deren Dringlichkeit aufgrund der zunehmenden Häufigkeit von Hitzeereignissen weiter steigt (Janson et al. 
2023). 
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit 
Hitzebedingte Risiken können zu einer ernsthaften Bedrohung für die Gesundheit der Mitarbeiter/innen führen, 
die im Gesundheitswesen arbeiten. Die Arbeitssicherheit im Gesundheitswesen muss daher angemessene
Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter/innen vor den Auswirkungen von Hitze am Arbeitsplatz zu schützen.
Hierbei gilt es, verstärkt Schulungen anzubieten, um die Mitarbeiter/innen über die Auswirkungen von Hitze auf den 
Körper und die Symptome von hitzebedingten Erkrankungen aufzuklären und zu sensibilisieren. Die
Wechselwirkung zwischen zunehmender Hitzeexposition, unzureichender Vorbereitung und der derzeitigen
Personalsituation in der stationären Langzeitpflege steigert nicht nur das gesundheitliche Risiko von Menschen, die in der 
(stationären) Langzeitpflege betreut werden, sondern auch für die Mitarbeiter/innen selbst, die für eine
kontinuierliche, professionelle pflegerische Versorgung verantwortlich sind (Olfermann et al. 2023). Die
Arbeitsumgebung im Gesundheits- und Pflegewesen sollte so klimatisiert sein, dass die Mitarbeiter/innen vor übermäßiger 
Hitze und Luftfeuchtigkeit geschützt sind. Die Schutzkleidung sollte zudem so gewählt werden, dass sie den 
Körpertemperaturanstieg minimiert und für ausreichende Belüftung sorgt (Blättner et al. 2021; Olfermann et al. 
2023). 
Handlungsfeld »Auffangen oder Abmildern von bereits eingetretenen Schäden« 
Aufbau einer krisenfesten Infrastruktur 
Die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz empfiehlt den Aufbau einer krisenfesten Infrastruktur im
Gesundheitsbereich. Dies beinhaltet auch organisatorische, logistische und bauliche Maßnahmen, um den
Herausforderungen von Hitzeereignissen gewachsen zu sein (BMI 2022a). Das Auffangen oder Abmildern von bereits 
eingetretenen Schäden des Klimawandels und des Temperaturanstiegs beinhaltet auf institutioneller Ebene daher 
 
28 https://hitze.info/ (4.6.2024)
auch den Schutz von Gesundheitseinrichtungen durch verschiedene bauliche Maßnahmen vor Hitze, wie es auch 
unter Punkt Sieben im Hitzeaktionsplan grundsätzlich vorgesehen ist. Diese Aufgabe wird bislang dadurch
erschwert, dass z. B. Krankenhäuser vielfach in alten, schlecht gedämmten Gebäuden untergebracht sind, aber auch 
durch fehlende Finanzierungsgrundlagen der Gesundheitseinrichtungen. In den Anträgen forderten die
Delegierten des 127. Deutschen Ärztetages, dass zur Finanzierung der energetischen Umbaumaßnahmen in Praxen wie in 
Kliniken ein sektorübergreifender »Bundesfonds Klimagerechtes Gesundheitswesen« eingerichtet wird. Auch die 
Länder sollten entsprechende Förderprogramme auflegen. Bei der geplanten Krankenhausreform sowie in den 
Versorgungsgesetzen sollte dies berücksichtigt werden (Beerheide 2023). 
Mögliche Maßnahmen sind die effektive Wärmedämmung der Gebäudehülle, um das Aufheizen der
Innenräume zu reduzieren. Isolierende Materialien an Dach, Wänden und Fenstern können die Wärmeübertragung von 
außen nach innen verringern. Auch die Installation von Sonnenschutzsystemen, wie Jalousien, Markisen,
Sonnensegeln oder beschichteten Fenstern, kann den Eintrag von Sonnenstrahlung und die Erwärmung der Räume in 
Gesundheitseinrichtungen reduzieren. Gründächer und Fassadenbegrünungen sind eine weitere Möglichkeit, um 
Gesundheitseinrichtungen besser zu kühlen, indem sie die Oberflächentemperatur des Gebäudes senken und
Verdunstungseffekte ermöglichen. Die Optimierung der Lüftungssysteme, einschließlich der Installation von
effizienten Belüftungssystemen und Wärmerückgewinnungssystemen, kann den Luftaustausch und die
Temperaturregulierung verbessern. Zudem kann die Implementierung von Wassersystemen wie Sprinkleranlagen,
Nebelduschen oder Kühlgeräten dazu beitragen, die Raumtemperatur zu senken und das Raumklima angenehmer zu
gestalten (Straff/Mücke 2017). Nicht zuletzt ist eine hitzeresistente Notstromversorgung essenziell, um den Betrieb 
lebenswichtiger medizinischer Einrichtungen auch bei sehr hohen und ggf. langanhaltenden Temperaturen
aufrechtzuerhalten. 
Handlungsfeld »Schaffung von adaptiven Systemen und Strukturen« 
Hitzeresiliente Städte 
Städte nehmen bei der Betrachtung der gesundheitlichen Hitzeauswirkungen auf Menschen eine besondere
Stellung ein. Da Städte ganzjährig wärmer als das Umland sind (Krug/Mücke 2018), kann argumentiert werden, dass 
die Bewohner/innen von Städten dem Klimawandel und Hitze sowie deren Auswirkungen auf die Gesundheit 
besonders stark ausgesetzt sind. Im Rahmen der transformativen Resilienz ist es daher von Bedeutung, das
städtische System sowohl auf die zunehmende Durchschnittstemperatur als auch auf temporäre Hitzeschocks
vorzubereiten. Städte sollten durch verschiedene Maßnahmen zu robusten adaptiven Städten transformiert werden, um 
besser mit Hitze umgehen zu können. Die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz untermauert das Ziel, 
mit langfristig belastbaren Strategien die negativen Auswirkungen von Hitze- und Dürreperioden durch
klimaangepasste Freiraumentwicklung sowie baulich angepasste Strukturen zu begrenzen und einen maßgeblichen
Beitrag zur Schaffung resilienter Strukturen in Städten, aber auch in dörflichen Gemeinden zu leisten (BMI 2022a). 
Auch wenn die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor 
und bei Hitze im Bewusstsein vieler Akteure angekommen ist (Janson et al. 2023), finden sich in Deutschland 
und Europa bislang nur wenige Städte, die sich in systematischer und integrierter Art und Weise mit dem Thema 
der hitzeresilienten Stadtgestaltung beschäftigen. Mit dem Leitfaden für Klimawirkungs- und
Vulnerabilitätsanalysen des UBA (Buth et al. 2017) sowie der DIN EN ISO 14092 »Anpassung an die Folgen des Klimawandels – 
Anforderungen und Leitlinien zur Anpassungsplanung für kommunale Verwaltungen und Gemeinden« wurden 
bereits grundsätzliche Verfahren zur Klimarisikobewertung beschrieben. Bislang sind die konkreten Produkte, 
wie etwa Daten- und Kartendienste, die von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden, häufig jedoch 
sehr unterschiedlich und schwer miteinander vergleichbar. Insbesondere im Hinblick auf Hitzebelastungen fehlt es 
an einer etablierten guten Praxis in städtischen Gebieten (Haße et al. 2021). 
Bislang verfügen nur wenige Länder und Kommunen über konkrete Hitzeanpassungskonzepte. Das im Juli 
2023 beschlossene Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)29 sieht als verbindlicher Rahmen für Bund, Länder 
und Kommunen vor, dass innerhalb der nächsten Jahre alle Länder und Kommunen Klimaanpassungskonzepte 
erstellen müssen, um sich auf die Bedrohungen des Klimawandels, wie Hitzewellen oder Starkregen,
vorzubereiten. Damit sollen auf Landes- und kommunaler Ebene konkrete Aktionspläne erstellt werden, die auf die spezifi-
 
29 Bundes-Klimaanpassungsgesetz vom 20.12.2023
schen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort abgestimmt sind. Diese Aktionspläne sollten Maßnahmen
enthalten, wie z. B. die Einrichtung von Hitzewarnsystemen, die Förderung von Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen, 
Kindergärten sowie in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die Bereitstellung von öffentlichen
Trinkwasserquellen, aber auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Hitzeschutz. 
Die Bundesregierung verpflichtet sich mit dem KAnG dazu, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit 
messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Hier gilt es, das Erreichen 
dieser Ziele regelmäßig zu überprüfen und den Effekt sowohl bereits bestehender als auch neu implementierter 
Maßnahmen zu evaluieren, um den Hitzeschutz in Deutschland im Sinne lernfähiger, adaptiver Systeme und 
Strukturen auszubauen. Der Bund könnte aktiv die Entwicklung einer guten Praxis für die Bewertung von
Hitzerisiken vorantreiben, z. B. durch Modellprojekte und Dialoginitiativen.30 Außerdem sollten die Erkenntnisse aus 
Studien der öffentlichen Gesundheit und den sozialwissenschaftlichen Umweltwissenschaften verstärkt in die 
Kommunalpolitik und Verwaltung integriert und die Zusammenhänge zwischen Umweltfaktoren, Gesundheit und 
Sozialraum im Sinne einer gesundheitsfördernden und hitzeresilienten Stadtentwicklung berücksichtigt werden 
(Bolte et al. 2018). Bislang ist die kommunale Praxis der räumlichen und umweltbezogenen Planung weder
inhaltlich noch verfahrensbezogen geübt, die Vulnerabilität der Bevölkerung im Sinne des Zusammenhangs von 
sozialer Lage, Umwelt und Gesundheit für eine gesundheitsfördernde Stadtentwicklung wahrzunehmen (Köckler 
et al. 2020). 
Ressort- und politikfeldübergreifende Ansätze 
Der Sachverständigenrat (SVR 2023) kritisiert, dass das deutsche Gesundheitswesen unzureichend auf Krisen wie 
Hitze vorbereitet ist. Als besonders problematisch wird die mangelnde Koordination zwischen den verschiedenen 
politischen Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, benannt. Auch sollte Gesundheit als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Für eine zukünftige Politikgestaltung einer klima- und hitzebezogenen
Gesundheitspolitik in diesem Sinne sind ressort- und politikfeldübergreifende Ansätze erforderlich, die die
Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Politikbereichen und Sektoren in den Mittelpunkt stellen (Evers-Wölk et 
al. 2023). Auf internationaler Ebene wird bereits länger eine Gesundheitspolitik gefordert, die Gesundheit in
Verknüpfung mit anderen Politikbereichen sieht (Health in All Policies). In Deutschland steht das Konzept »
Gesundheit in allen Politikfeldern« erst am Anfang und wird insbesondere auf kommunaler Ebene und mit den
Möglichkeiten des Präventionsgesetzes verfolgt. Es ist notwendig, zukünftig übergreifende Strukturen für die Umsetzung 
vorsorgender Politiken zu entwickeln und durchzusetzen. Dazu zählen u. a. interministerielle Gremien,
intersektorale Arbeitsgruppen, gemeinsame Budgets sowie sektorübergreifende Informations- und Frühwarnsysteme. 
Divestment der ärztlichen Versorgungswerke 
Zahlreiche internationale medizinische Organisationen haben dazu aufgerufen, Kapital von
gesundheitsgefährdenden Industrien abzuziehen. Dieser Prozess, bekannt als Divestment, fordert dazu auf, Investitionen aus
Branchen zurückzuziehen, die maßgeblich zur Verschlechterung der Ökosysteme und zur Klimakrise beitragen
(Lehmkuhl 2023). In Deutschland verantworten Ärzt/innen über Landesärztekammern und Versorgungswerke
Kapitalanlagestrategien für einen Gesamtbetrag von etwa 110 Mrd. Euro (Schmiemann et al. 2021). 2019 rief der 
122. Deutschen Ärztetag 2019 die Landesärztekammern und ärztlichen Versorgungswerke auf, Investitionen
ausschließlich im Einklang mit den ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) zu tätigen. Das bedeutet, 
dass nur Projekte und Unternehmen unterstützt werden sollten, die sich Umwelt- und sozialen Standards sowie 
einer guten Unternehmensführung verpflichtet fühlen. Trotz dieses Aufrufs bleibt die Debatte über Divestment 
und nachhaltige Investitionen innerhalb der Versorgungswerke kontrovers (Schmiemann et al. 2021). Angesichts 
der stetig und rasch veränderlichen Rahmenbedingungen ist es von hoher Dringlichkeit, die Diskussion über eine 
mögliche Neuausrichtung der Kapitalanlagen der ärztlichen Versorgungswerke weiter zu forcieren und offene 
Fragen, wie beispielsweise die Klärung der Risikobelastung von nachhaltigen Investments, zu klären. 
 
30 Dies ist im Rahmen des Förderprogramms der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) insofern geplant, als dass das BMUV (2023) 
voraussichtlich im Herbst 2023 neue Förderfenster zum »Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement« und zu »Innovativen 
Modellprojekten« öffnen möchte.
Transformation zu einem klimaneutralem Gesundheitssystem 
Nicht zuletzt sollte das Gesundheitssystem selbst in Richtung Nachhaltigkeit umsteuern, um dem Klimawandel 
und der zunehmenden Hitze entgegenzuwirken. Laut Karliner et al. (2019) trägt der Gesundheitssektor mit 4,4 % 
zu den globalen Nettoemissionen bei, was etwa 2 Gt CO2-Äquivalent pro Jahr entspricht. Damit liegt der
Klimafußabdruck des Gesundheitssektors vor dem Flugverkehr und der Schifffahrt. Es ist jedoch zu beachten, dass der 
Anteil an den nationalen Emissionen der einzelnen Länder stark variiert, wobei er in Deutschland z. B. bei 5,2 % 
liegt. Dieser Anteil steht oft in direktem Zusammenhang mit den Ausgaben für die Gesundheitsversorgung. Es ist 
zu erwarten, dass diese Ausgaben, einschließlich der damit verbundenen Emissionen aufgrund des Klimawandels, 
weiter steigen werden (Schilling 2022). Der Klimaschutz wurde im Gesundheitswesen lange Zeit nicht adressiert, 
entsprechende Diskussionen und Maßnahmen gewinnen aber an Bedeutung. Der 125. Deutsche Ärztetag richtete 
im November 2021 einen dringenden Appell an alle Entscheidungsträger im Gesundheitswesen, die
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2030 eine Klimaneutralität im deutschen Gesundheitswesen zu erreichen. 
Als erster Schritt wird die Einführung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ernennung von 
Klimabeauftragten und die Umsetzung von Klimaschutzplänen in allen Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens betont (Gießelmann/Osterloh 2021). 
Auch Ärzt/innen sollen künftig eine zentrale Rolle in der Prävention und Behandlung von hitzebedingten 
Gesundheitsschäden einnehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer im Februar 2023 ein Positionspapier zum 
Hitzeschutz verabschiedet (Bundesärztekammer 2023). Die Entwicklung lernfähiger, adaptiver Systeme und 
Strukturen im Gesundheitswesen erfordert zunächst die Erfassung von Treibhausgasemissionen und die
Identifikation von prioritären Bereichen für gezielte Klimaschutzmaßnahmen. Mögliche Maßnahmen liegen in den
Bereichen der Reduzierung von CO2-Emissionen aus Gebäuden und Liegenschaften von Gesundheitseinrichtungen 
(z. B. durch eine nachhaltige Verpflegungs- und Energiebewirtschaftung), einem ressourcensparenden Umgang 
mit Gebrauchsmaterialien sowie Arzneimitteln entlang des gesamten Prozesses (von der Herstellung über den 
Transport, die Distribution, Verwendung bis hin zur Entsorgung) sowie in der Substitution hoch klimaschädlicher 
Narkosegase und Asthmainhalatoren durch umweltfreundlichere Alternativen und einem nachhaltigen
Mobilitätsmanagement für Mitarbeiter/innen und Patient/innen bzw. zu Pflegenden (Nikendei et al. 2023). 
6.2 Fallstudie Verkehr 
6.2.1 Problemstellung und Systembild 
Ein resilientes Verkehrssystem, dessen Verkehrsinfrastruktur und -dienstleistungen weniger anfällig gegenüber 
Störereignissen sind, trägt zur Risikominimierung im Fall auftretender Notlagen bei und kann Folgeschäden in 
anderen Sektoren begrenzen (BMI 2022a). Der Sektor Transport und Verkehr gehört zu den kritischen
Infrastrukturen. Kritische Dienstleistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes sind der Personen- und
Güterverkehr, die verkehrsträgerübergreifend erbracht werden (§ 8 BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV31). Dabei 
ist der Verkehrssektor einer der Sektoren, die im besonderen Maße von den Auswirkungen des Klimawandels 
betroffen sind. Beschädigungen der Verkehrsinfrastruktur können infolge von Extremwetterereignissen zu
Unterbrechungen der Verkehrsabläufe und zu hohen Instandhaltungskosten führen sowie die Verkehrssicherheit
beeinträchtigen. Die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Verkehrssektors durch Klimarisiken kann potenziell 
weitreichende Auswirkungen auf andere gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktionen haben (Voß et al. 2021). 
Naturkatastrophen, wie z. B. Überflutungen, können durchaus ähnliche Folgen wie Extremwettereignisse haben 
oder sich gar aus diesen entwickeln (Rammler et al. 2021). So kostete die Flutkatastrophe im Juli 2021 in NRW 
und Rheinland-Pfalz mehr als 180 Personen das Leben, die Kosten für den Wiederaufbau wurden auf ca. 30 Mrd. 
Euro beziffert (BMI 2022a). 
Mit der digitalen Transformation steigt außerdem das Risiko von Cyberattacken, da die digitale Vernetzung 
verschiedener Verkehrsmittel mit umfassenden Eingriffen in die IT-Infrastruktur der Verkehrsunternehmen
einhergeht und sich dadurch die Anzahl möglicher Angriffspunkte bezüglich der Ausfallsicherheit des Betriebs wie 
auch der Nutzerdaten (Datenschutz und Datensicherheit) erhöht (Schelewsky/Canzler 2017). Auch technisch-
industrielle Katastrophen wie Unfälle in großindustriellen Anlagen können durch bewusste Manipulationen oder 
 
31 BSI-Kritisverordnung vom 22.4.2016, zuletzt am 29.11.2023 geändert
aufgrund von nicht regel- bzw. systemkonformen Verhaltens zu Beeinträchtigungen und Unterbrechungen führen. 
Schließlich hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, wie verletzlich das Verkehrs- und Mobilitätssystem ist.
Zahlreiche empirische Studien haben belegt, wie die Pandemie zur Restabilisierung des Individualverkehrs und zur 
Destabilisierung des Kollektivverkehrs beigetragen hat. Auslöser von temporären Überlastungen oder
Betriebseinschränkungen können auch Kontrollverfahren, wie beispielsweise der Grenzsicherung und
Grenzkontrollen sein, die aus gesellschaftlichen, ethnischen oder auch anderen kulturell-religiösen Konfliktlinien oder sozialen 
Krisen resultieren (Rammler et al. 2021). Sowohl die Verkehrsinfrastruktur als auch Mobilitätsdienstleistungen 
sind für die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft unabdingbar. In der Regel sind beide Elemente bei auftretenden 
Schadensereignissen direkt oder indirekt betroffen. Dies macht deutlich, dass die resiliente Gestaltung des
Verkehrssystems und damit die vorausschauende Planung der gebauten und der unterhaltenden Verkehrsinfrastruktur 
notwendig ist, um auf mögliche Schadensereignisse vorbereitet zu sein (BMI 2022a). 
Nicht nur in politischen Debatten, sondern auch im wissenschaftlichen Diskurs werden die Begriffe Verkehr 
und Mobilität oft synonym verwendet und nicht eindeutig voneinander abgegrenzt. Dabei bezieht sich der Begriff 
Mobilität auf die subjektiven Möglichkeitsräume der Ortsveränderung, während der Begriff Verkehr die konkrete 
(physische) Bewegung im Raum meint (Schwedes et al. 2018). Folglich kann Mobilität als »Bewegung in
möglichen Räumen« und Verkehr als »Bewegung in konkreten Räumen« definiert werden (Canzler/Knie 1998; 
Schwedes et al. 2018). Demzufolge können Mobilität und Verkehr als Spiegelbilder der Gesellschaft bezeichnet 
werden (Claessens 1966; Rammler/Schwedes 2019) und bilden eine Grundvoraussetzung für eine arbeitsteilige 
Ökonomie (Bratzel 2008). 
Für das System Verkehr lassen sich drei Elemente identifizieren, die in ihrer Gesamtheit alle denkbaren 
Systemzustände bzw. Variationen des Verkehrssystems abbilden. Während die Struktur als räumliches
Verbindungselement die Basis des Systems bildet und zeitunabhängig ist, beschreibt der Prozess als Bewegungselement 
die zeitliche Komponente des Verkehrs und ist von der zugrundeliegenden Struktur abhängig und zeitlich
differenzierbar. Das (Verkehrs-)Objekt stellt das dritte Element des Systems dar, welches sowohl einen unmittelbaren 
Einfluss auf die Struktur als auch auf die Entstehung von Prozessen hat. Die objektspezifischen Anforderungen 
setzen wiederum die Rahmenbedingungen für den Prozess und die erforderliche Struktur. Aus den
systemrelevanten Funktionen lassen sich die drei grundlegende Gestaltungsdimensionen Infrastruktur
(Verkehrsverbindungen), Verkehr (Verkehrsbewegungen) und Mobilität (Verkehrsverhalten) ableiten (Schwedes et al. 2018). Das 
Verkehrssystem kann in seiner Gesamtheit als ein soziotechnischer Zusammenhang verstanden werden, welcher 
hinsichtlich seiner Verletzlichkeit (Vulnerabilität) in seinen einzelnen Komponenten und Schnittstellen analysiert 
werden kann (direkte Vulnerabilität). Außerdem können die Folgen von Beeinträchtigungen von Störereignissen 
in den Blick genommen werden (indirekte Vulnerabilität) (Rammler et al. 2021). 
Mit Blick auf die Herausforderungen des Verkehrssystems sind bei der Ableitung von Handlungsoptionen 
grundlegende Gestaltungsparadoxien zu berücksichtigen. Mit der zunehmenden Komplexität, Feingliedrigkeit 
und Interdependenz des Verkehrssystems, die eigentlich darauf abzielt, das Verkehrssystem leistungsfähiger zu 
machen, erhöht sich das Risiko, dass sich Störereignisse wie z. B. Bahnbetriebsstörungen im gesamten System 
fortsetzen können. Störungen im Schienennetz können Sperrungen einzelner Abschnitte zur Folge haben, die 
wiederum zeitliche und räumliche Abweichungen nach sich ziehen, sodass sich auf diese Weise
Schadenswirkungen akkumulieren (Interdependenzparadox). Auch wenn die Digitalisierung des Verkehrs neue Möglichkeiten in 
der Gestaltung der Mobilität schafft, führt sie gleichzeitig dazu, dass die Vulnerabilität des Verkehrssystems
gegenüber möglichen Cyberattacken steigt (Digitalisierungsparadox). Gleichermaßen kann eine erhöhte
Vulnerabilität aber auch in anderen Bereichen im Zuge von Anpassungsmaßnahmen auf mögliche Stressereignisse ausgelöst 
werden (Adaptionsparadox). Als ein Beispiel hierfür kann die rasante Expansion von E-Commerce und
Lieferlogistik infolge der Coronamaßnahmen und die damit einhergehende vermehrte Nutzung digitaler Angebote
angeführt werden, welche wiederum die Vulnerabilität gegenüber möglichen Cyberattacken erhöht hat (Rammler et 
al. 2021). So ist die Bandbreite an möglichen Tatgelegenheiten laut dem BKA (2020) im Zuge der
Coronamaßnahmen größer geworden.
6.2.2 Systemisches Risiko Klimawandel 
 
Bedrohungslagen 
Der globale Klimawandel ist mit großen Herausforderungen für die Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft
verbunden. Auch im Verkehrssystem muss den unvermeidbaren Klimafolgen mit Anpassungsmaßnahmen begegnet
werden, was insbesondere für langlebige Verkehrsinfrastrukturen gilt (Hänsel et al. 2020a). Hierzulande zählen vor 
allem die hydrometeorologischen Gefahren zu den bedeutendsten Naturgefahren, wie z. B. Hochwasser,
Starkniederschläge oder auch Stürme, Hitzewellen und Dürren. Hinzu kommen geologische Gefahren wie etwa
Hangrutschungen (BMI 2022a). Der aktuelle Umweltbericht der OECD stellt fest, dass Deutschland zunehmend von den 
Auswirkungen des Klimawandels durch Extremwetterereignisse betroffen ist und zwischen 2005 und 2021 im 
Vergleich zu den anderen OECD-Ländern die größten Schäden zu verzeichnen hatte. Dabei stellen
Hochwasserereignisse ein besonders großes Klimarisiko dar. Allein 2020 und 2021 sind infolge von Hochwasserereignissen 
deutschlandweit Schäden von insgesamt 71 Mrd. Euro entstanden und haben 230 Todesopfer gefordert (OECD 
2023). 
Als ein wesentlicher Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen muss der Verkehrssektor diese drastisch 
mindern, um das Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG)32 nicht zu verfehlen (Prognos et al. 2021). Konkret 
heißt das, dass bis 2030 die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor auf 84 Mio. t CO2-Äquivalent gesenkt 
werden müssen. Dies entspricht im Vergleich zu 2019 einer Minderung der Treibhausgasemissionen von 49 % 
(UBA 2023b). 2021 machte der Verkehrssektor rund 19,4 % der deutschen Treibhausgasemissionen aus, mit dem 
Straßenverkehr als Hauptemissionsquelle. Fast zwei Fünftel (37 %) aller Emissionen von Stickstoffoxiden in der 
Luft und fast die Hälfte (49 %) aller Partikelemissionen wurden 2021 durch den Verkehr verursacht. Auch wenn 
heute im Schnitt die vom Pkw pro km ausgestoßenen Emissionen an Luftschadstoffen und des Treibhausgases 
CO2 gegenüber 1995 aufgrund von stufenweisen Abgasvorschriften und verbesserten Kraftstoffen gesunken sind, 
haben die CO2-Emissionen insgesamt zugenommen. Der wesentliche Grund hierfür ist die gestiegene
Fahrleistung der Pkw, die von 1995 bis 2019 um 21 % angewachsen ist (UBA 2023a). 
Obwohl bedingt durch die COVID-19-Pandemie 2020 und 2021 stärkere Rückgänge zu verzeichnen waren, 
konnte 2021 erstmals das Klimaziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes nicht erreicht werden (BMDV 2023).
Hieraus lässt sich ableiten, dass die Umwelt- und Klimaentlastung im Personenverkehr nicht ausschließlich durch 
technische Verbesserungen am Fahrzeug oder alternative Antriebe erreicht werden kann, sondern ein breites 
Spektrum an verschiedenen Maßnahmen erforderlich ist. Hierzu gehören z. B. die Verbesserung der
Verkehrseffizienz und/oder die Veränderung der Verkehrsmittelwahl. Auch die Fahrleistung der Lkw ist von 1995 bis 2021 
um mehr als ein Drittel auf insgesamt 64,3 Mrd. km gestiegen, sodass auch hier die absoluten CO2-Emissionen 
trotz technisch bedingter Emissionsrückgänge pro km um 23 % gestiegen sind (UBA 2023a). 
Im Verkehrssektor sind überdies verschiedene Entwicklungen zu beobachten, die unmittelbar mit den
Funktionen der Verkehrsinfrastruktur zusammenhängen. Während der Schienenverkehr in den kommenden Jahren
sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr an Bedeutung gewinnen wird, wird im Straßenverkehr die
Elektromobilität eine tragende Rolle spielen und mit der Elektrifizierung der Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter
zunehmen. Neben der fortschreitenden Elektrifizierung, Digitalisierung und Automatisierung im Straßen-, Schienen- und 
Wasserstraßenverkehr ist insbesondere die kombinierte Nutzung verschiedener Verkehrsträger zu nennen (Voß 
et al. 2021). 
Bereits in den vergangenen Jahren haben Extremereignisse, wie beispielsweise Hitzeperioden,
Überschwemmungen, Niedrigwassersituationen oder auch Stürme, die Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems beeinträchtigt. 
Besonders schwerwiegend sind derartige Ereignisse, wenn sie einen langanhaltenden Charakter haben und
mehrere Verkehrsträger gleichzeitig betreffen. Grundsätzlich ist es notwendig, die Resilienz des Verkehrssystems zu 
erhöhen, um die negativen Folgen des Klimawandels sowie der bereits auftretenden Extremwetterereignisse zu 
minimieren. Vor diesem Hintergrund verfolgt das 2016 gegründete BMVI-Expertennetzwerk »Wissen –
Können – Handeln« das Ziel, das Verkehrssystem resilienter und umweltgerechter zu gestalten.33 In dem verkehrsträ-
 
32 Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019, zuletzt geändert am 18.8.2021 
33 Das BMVI-Expertennetzwerk wurde Ende 2021 mit der Umbenennung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur 
(BMVI) in das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in das BMDV-Expertennetzwerk umbenannt.
gerübergreifenden Expertennetzwerk arbeiten unter der Federführung des Bundesministeriums sieben
Bundesoberbehörden mit Expert/innen zusammen. Der Praxisbezug wird durch die kontinuierliche Einbeziehung
entsprechender Stakeholder (z. B. Deutsche Bahn AG) sichergestellt. Im Kontext der erarbeiteten
Forschungsstrategie mit dem Zeithorizont 2030 wurden für die erste Forschungsphase 2016–2019 insgesamt sechs Themenfelder 
identifiziert. Im Themenfeld »Verkehr und Infrastruktur an Klimawandel und extreme Wetterereignisse
anpassen« wurden die Klimawirkungen auf das Verkehrssystem untersucht. Dabei wurde zunächst der Schwerpunkt 
auf die Bereiche Hochwasser (Rauthe et al. 2020), Stürme (Bott et al. 2020), Hangrutschungen (Lohrengel et al. 
2020) sowie Schiffbarkeit (z. B. Niedrigwasser) und Wasserbeschaffenheit (Nilson et al. 2014) gelegt. In den 
Studien wurde neben der räumlichen Betroffenheit des Verkehrssystems (Exposition) dessen Anfälligkeit
aufgrund seiner Eigenschaften (Sensitivität) sowie auch die verkehrliche (und ökologische34) Bedeutung der
Streckenabschnitte und Infrastrukturelemente (Kritikalität) analysiert. Eine besondere Herausforderung bleibt die
Berücksichtigung der Unsicherheit der zukünftigen Klimaentwicklung bezüglich Geschwindigkeit und Intensität 
(Hänsel et al. 2020a). 
Gemäß Klimaprojektionen wird es in Deutschland künftig zu einer weiter ansteigenden mittleren
Lufttemperatur, einer deutlichen Zunahme von Hitzewellen und dem Auftreten extrem hoher Temperaturen kommen. 
Frostereignisse werden hingen aller Voraussicht nach seltener auftreten. Während im Sommer mit abnehmenden 
Niederschlagsummen zu rechnen ist, werden diese aller Voraussicht nach im Winter und Frühjahr zunehmen. Es 
ist häufiger mit Starkniederschlägen zu rechnen, wobei besonders seltene Extremwetterereignisse ebenfalls
zunehmen dürften. Starke Winterregen in Flussregionen können zu winterlichen Hochwasserereignissen beitragen, 
während die Häufigkeit von Niedrigwasserereignissen dort steigt, wo sie bereits heute im Sommer und Herbst zu 
beobachten sind. Insgesamt muss davon ausgegangen werde, dass es bei einem weiteren Ansteigen der
klimaschädlichen Emissionen zu einer Zunahme derartiger Gefährdungen kommen wird (Hänsel et al. 2020a).
Allerdings fallen die Auswirkungen des Klimawandels auf das Verkehrssystem regional wie auch zeitlich sehr
unterschiedlich aus (Hänsel et al. 2020b). 
Folgen der Bedrohungslagen für das Verkehrssystem 
Die geschilderten Klimaänderungen zeigen, wie wichtig es ist, die möglichen Auswirkungen von
Hochwasserereignissen, Stürmen und Hangrutschungen auf die Verkehrsinfrastruktur sowie den Verkehr zu analysieren und zu 
bewerten, um das Verkehrssystem sicher, nachhaltig und leistungsfähiger zu gestalten (Hänsel et al. 2020a). Auch 
wenn es in der Literatur vielfach Hinweise auf eine zukünftige klimawandelbedingte Zunahme von
Hochwasserereignissen gibt, ist derzeit eine bundesweite Analyse zu möglichen Beeinträchtigungen mit verschiedenen
Problemen behaftet. Zum einem fehlen flächendeckende und repräsentative Daten zu Wasserspiegellagen bei Straßen 
und Gleiskörpern, zum anderen gibt es keine Informationen, ab wann Straßen- und Schienenabschnitte als
überflutet gelten und ab wann diese für den Verkehr tatsächlich gesperrt werden müssen (Voß et al. 2021). Gleichwohl 
können Starkregenereignisse, über die Ufer tretendes Flusshochwasser oder Sturmfluten zu
überflutungsbedingten Sperrungen von Straßen und Schienen führen. Dabei ist zwischen großflächigen
Überschwemmungsereignissen durch Flusshochwasser und langanhaltende Niederschläge oder Schneeschmelze und lokalen
Starkniederschlägen zu unterscheiden. Die oftmals kurzzeitigen lokalen Starkniederschläge sind räumlich und zeitlich variabel 
und können zu Aquaplaning und Sturzfluten beitragen. Während diese in der Regel zu kurzfristigen
Unterbrechungen führen, können Flusshochwasser mehrtägige Unterbrechungen der Verkehrswege zur Folge haben. 
Hochwasserereignisse können zu direkten Beschädigungen der Verkehrsinfrastruktur (etwa Schäden an
Verkehrsleitsystemen und Stromversorgungsanlagen) führen, aber auch zu Schäden an Straßen und Gleisanalagen 
sowie zu Schäden an Fahrzeugen. Überdies kann als direkte oder indirekte Folge die Verkehrssicherheit durch 
Hindernisse auf Straßen und Gleisen beeinträchtigt werden, was die Unfallgefahr erhöht. Dadurch kann es zu 
Behinderungen bzw. Verzögerungen oder auch zu Unterbrechungen bzw. Sperrungen im Verkehrsablauf
kommen. Auch wenn bei einem möglichen Hochwasser die Eigenschaft und Lage der Verkehrsinfrastruktur im
Gelände eine Rolle spielen, ähneln sich die Wirkungsketten der beiden Verkehrsträger Straße und Schiene. Kommt 
es zu Überflutungen der Gleiskörper durch Hochwasser- oder Starkregenereignisse, so kann es zu einem Ausfall 
von Schalt- und Kabelanlagen kommen. Indessen kann es im Fall des Verkehrsträger Straße darüber hinaus zu 
weitreichenden Schäden an der Fahrbahnoberfläche kommen (Rauthe et al. 2020). Indirekte Schäden infolge von 
 
34 Aus ökologischer Perspektive sind klimawandelbedingte Veränderungen an unterschiedlichen Wasserstraßenabschnitten für die
Bewertung der Kritikalität wichtig; hierzu auch (Hänsel et al. 2020a), S. 73f.).
Hochwasserereignissen lassen sich aufgrund der Wirkungsketten kaum beziffern (Voß et al. 2021). Derzeit
befinden sich rund 2 % der Bundesfernstraßen und rund 1 % des Schienennetztes in einem Überschwemmungsbereich 
eines mittleren Hochwasserszenarios, welches sich rund alle 100 Jahre ereignet, während sich aktuell jeweils 8 % 
der Bundesfernstraßen und des Schienennetzes in einem Überschwemmungsbereich des extremen
Hochwasserszenarios befinden. So könnte sich unter der Annahme des Weiter-wie-bisher-Szenarios beispielsweise am 
Rhein in Zukunft anstatt alle 100 Jahre etwa alle 20 bis 50 Jahre in Baden-Württemberg ein extremes
Hochwasserereignis ereignen (Hänsel et al. 2020a). 
Stürme bzw. Sturmgefahren stellen das Verkehrssystem vor große Herausforderungen und haben schon in 
der Vergangenheit zu erheblichen Schäden geführt, wie durch den Orkan Friederike im Januar 2018 im
Schienenverkehr. Dabei geht die Gefahr bei Stürmen vor allem von der Vegetation entlang der Verkehrsträger Straße und 
Schiene aus. Umgestürzte oder entwurzelte Bäume können den Verkehr auf der Straße behindern oder zu
Unterbrechungen des Bahnverkehrs führen. Hier können beispielsweise durch den Baumwurf die Gleise blockiert oder 
die Oberleitungen beschädigt werden. Während Seitenwinde den Verkehr auf der Straße besonders dort
beeinträchtigen, wo Brücken quer zur Hauptwindrichtung liegen, sind die Züge selbst weniger sensitiv. Diese gilt auch 
für Infrastrukturbauwerke und -elemente wie z. B. Brücken. Sowohl die Seitenwindgefährdung als auch der 
Sturmwurf sind hinsichtlich der Gefährdung und Bedrohung der Verkehrsteilnehmer auf der Straße besonders 
relevant. Während bei Seitenwind vor allem Fahrzeuge mit großer Angriffsfläche (z. B. Lkws), aber auch
Motorradfahrer direkt gefährdet werden, stellt vor allem der Sturmwurf in Bezug auf Verkehrsbehinderungen und
Unfallgefahren ein besonderes Risiko dar. Insofern spielt hier das Verkehrsinfrastrukturmanagement eine wichtige 
Rolle, wenn es darum geht, mögliche Gefahren zu beseitigen (Bott et al. 2020). Etwa jede vierte Bundesfernstraße 
(25 %) führt bundesweit durch ein bewaldetes Gebiet. Dies gilt auch für ca. 23 % des Bahnnetzes, wobei etwa 
12 % der elektrifizierten Bahnstrecken durch bewaldetes Gebiet führen (Hänsel et al. 2020a). 
Der Verkehr auf der Straße und Schiene kann auch durch Hangrutschungen beeinträchtigt werden. Dabei 
können Hindernisse auf der Straße zu Unfällen führen, aus denen wiederum Behinderungen des Verkehrs
resultieren können. Gravitative Massenbewegungen sind sowohl von der Beschaffenheit des Untergrunds als auch von 
der Hangneigung abhängig und können durch Extremwetterereignisse wie z. B. Starkniederschläge ausgelöst
werden. Hinzu kommen mögliche Schäden an der Straßen- und Schieneninfrastruktur. Klimatische Auslöser für
Hangrutschungen können neben Starkniederschlägen und Nässe auch Hitze und Wechselfrost sein (Lohrengel et al. 
2020). Gerade Gebiete mit steilen Schichtstufenhängen in alpinen Regionen und Mittelgebirgen wie auch die 
Steilküsten an der Nord- und Ostsee mit unbefestigten Uferböschungen weisen eine Gefährdung auf (Voß et al. 
2021). Derzeit sind unter den klimatischen Bedingungen etwa 5 % der Bundesfernstraßen und 6 % des
bundesweiten Schienennetzes gegenüber Hangrutschungen exponiert. Insgesamt muss auch hier davon ausgegangen 
werden, dass sich der Anteil der gefährdeten Bundesfernstraßen- und Bundeschienennetzes in der nahen Zukunft 
(2031 bis 2060) in einem Weiter-wie-bisher-Szenario insgesamt bis 2060 um etwa 1 Prozentpunkt erhöhen wird. 
Bei den Bundesfernstraßen bedeutet diese eine Zunahme um 390 km auf 2.980 km und bei der Schiene um 370 
auf 2.020 km. Gegenwärtig beträgt die Gesamtlänge bei den Bundesfernstraßen 51.150 km und beim
Bundesschienennetz 34.140 km (Hänsel et al. 2020a). 
Die von Hänsel et al. (2020a) durchgeführte Klimawirkungsanalyse umfasst eine vereinfachte
indikatorenbasierte Bewertung der verkehrlichen Bedeutung (Kritikalität) von Streckenabschnitten des
Bundesfernstraßennetzes von 2015 bis 2030. Der Analyse zufolge stellen insbesondere die Bundesautobahnen in und zwischen den 
Metropolregionen verkehrliche Belastungsschwerpunkte dar. Die Verfügbarkeit der Schieneninfrastruktur ist von 
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und kann bei klimawandelbedingten Unterbrechungen hohe
wirtschaftliche Kosten verursachen. Zieht man für die Bewertung die Anzahl der Züge pro Tag heran, so sind beim
Schienengüterverkehr die transeuropäischen Verkehrsnetze von hoher Relevanz. Neben dem Rhein-Alpen-Korridor 
zählt hierzu beispielsweise auch der Nordsee-Ostsee-Korridor, welche wichtige Häfen und Wirtschaftsstandorte 
in Europa miteinander verbinden. Beim Schienenpersonenfernverkehr sind es vor allem die Verbindungen
zwischen den Ballungsräumen, wie beispielsweise die Streckenabschnitte Frankfurt–Mannheim–Stuttgart–München. 
Dabei ist davon auszugehen, dass auf einzelnen Streckenabschnitten das Verkehrsaufkommen bis 2030 noch
zunehmen wird. Die Bedeutung des Schienenpersonennahverkehrs ist im Einzugsbereich der Großstädte und
Metropolregionen besonders hoch, wo auch auf absehbare Zeit das Verkehrsaufkommen hoch bleiben wird (Hänsel 
et al. 2020a).
6.2.3 Ansätze für Resilienz 
Die beschriebenen klimabedingten Gefährdungen des Verkehrs- und Mobilitätssystems am Beispiel von
Hochwasserereignissen, Stürmen und Hangrutschungen zeigen, dass dieses bereits heute schon von den klimatischen 
Einflüssen betroffen ist. Allerdings sollte eine Resilienzstrategie nicht ausschließlich auf erwartbare
Störereignisse fokussieren. Grundlegendes Ziel muss es, wie in Kapitel 2.1 ausgeführt, sein, die Funktionsfähigkeit des 
Systems auch im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen aufrechterhalten oder schnellstmöglich wiederherstellen 
zu können (acatech et al. 2017). 
Handlungsfeld »Risiken und Schwachstellen identifizieren« 
Risiko- und Vulnerabilitätsanalysen 
Potenzielle Risiken und Schwachstellen können vielseitig sein. Um die Resilienz des Systems zu steigern, müssen 
die Risiken und deren Auswirkungen (Risikoanalysen) auf das System analysiert und bewertet werden. Gleiches 
gilt für die Identifizierung von Schwachstellen, die über Vulnerabilitätsanalysen ermittelt werden (acatech et al. 
2017) (Kap. 2.2). In diesem Zusammenhang sind sowohl verkehrsträgerbezogene als auch
verkehrsträgerübergreifende Vulnerabilitäts-, Kritikalitäts-, Extremwert- und Risikoanalysen hilfreich, um die Folgen des
Klimawandels für das Verkehrssystem abschätzen und Anpassungsmaßnahmen ableiten zu können (BMDV o. J.a). Auf 
der Grundlage von Risikoanalysen und -bewertungen können für das Verkehrssystem Risikokarten erstellt und 
sektorspezifisch konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden sowie bei politischen und planerischen
Entscheidungsprozessen Berücksichtigung finden. Neben den Risikoanalysen und -bewertungen relevanter Risiken 
sind die Bewertungen bereits existierender Schutzkonzepte besonders wichtig, um auf mögliche klimabedingte 
Schadensereignisse im Verkehrssystem besser vorbereitet zu sein, sodass beispielsweise Verkehrslenkungs- und 
Absperrpläne für potenzielle Evakuierungsrouten (Straßen, Schienen, Wasserstraßen, Luftkorridore) erstellt
werden können. Hierfür müssen geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen vorhanden sein, um ggf.
einzelne Verkehrsinfrastrukturelemente in ihrer Funktion und beim Auftreten von Störereignissen und zeitkritischen 
Entscheidungssituationen auf der Basis von Verkehrsdaten priorisieren zu können (BMI 2022a). 
Um ein tiefgreifendes Verständnis von potenziellen Störereignissen zu gewinnen, ist eine institutionelle
Verankerung der Krisenfrüherkennung hilfreich (Rammler et al. 2021). Tatsächlich existieren hierzulande
verschiedene Gremien, Netzwerke und Arbeitsgruppen, die sich mit dem Katastrophenmanagement und der Steigerung 
von Resilienz in verschiedenen Themenfeldern beschäftigen (BMI 2022a). Auf der Bundesebene stellt das
Expertennetzwerk einen bedeutsamen Baustein der Ressortforschung des Bundesministeriums für Digitales und
Verkehr (BMDV) dar, um den Anpassungsbedarf an den Klimawandel zu untersuchen und geeignete Ansätze zu 
entwickeln. Dadurch wird die gemeinsame Methodenentwicklung der entsprechenden Behörden und
Ressortforschungseinrichtungen gebündelt, der Transfer von Know-how sowie die Entwicklung von Lösungsansätzen und 
Handlungsoptionen gefördert. Durch die Einbeziehung von Expert/innen und Anwender/innen (z. B.
Landesstraßenbaubehörden, der Deutschen Bahn (DB) wird der Praxisbezug und damit die anwendungsorientierte
Entwicklung geeigneter Ansätze und Maßnahmen sichergestellt (Hänsel et al. 2020a). Das BMDV-Evpertennetzwerk 
kann auf Basis von neueren Forschungsergebnissen und entwickelten Methoden auf der fachlichen Ebene
beratend tätig wie auch bei der Vorbereitung der Überführung der Ergebnisse in die Praxis behilflich sein (BMDV 
o. J.b). 
Kombination von Frühwarnsystemen und Foresightprozessen 
Frühwarnsysteme können mit Foresightansätzen und Methoden kombiniert werden, sodass auch der Umgang mit 
unvorhergesehen Ereignissen oder Konstellationen mitgedacht, trainiert und geprobt werden kann.
Foresightprozesse sind ergebnisoffen und ermöglichen eine prozessorientierte und inter- und transdisziplinäre Form der
Politikgestaltung über die Systemgrenzen hinaus, sodass auch systemübergreifend agiert und das Entstehen von
unverbundenen Insellösungen vermieden werden kann. Die Anwendung von Foresightmethoden unterstützt dabei 
nicht nur systemisches Denken, welches bei der Entwicklung von Resilienzmaßnahmen unerlässlich ist (Astor 
2020), sondern stellt auch Werkzeuge zum Umgang mit dem Unvorhersehbaren zur Verfügung. So können
beispielsweise mit Szenarien und Wild Card-Analysen Krisenkonstellationen dargestellt werden, die den Test von
Adaptivität und Widerstandsfähigkeit von Systemen und Strategien ermöglichen (Renn 2017). Zudem erlauben 
diese Prozesse eine Vielzahl der notwendigen Beteiligten und Betroffenen (vom Katastrophenschutz über die 
politische Administration bis hin zu unternehmen und zivilgesellschaftlichen Institutionen) einzubinden. 
Auch Gamificationansätze eignen sich durchaus, um z. B. komplexe verkehrs- und stadtplanerische
Zusammenhänge und Entscheidungsoptionen zu veranschaulichen. Bestehende Simulationsmodelle der
Verkehrsplanung können mit Daten der Verkehrsentwicklung und des Verkehrsverhaltens zu einem dynamischen
Gesamtmodell verknüpft werden, wie das Projekt »MobileCity« des Fraunhofer-Institut für System- und
Innovationsforschung (Fraunhofer ISI o. J.) zeigt. Mit Blick auf die klimabedingten Bedrohungslagen kann dieses durch
Klimawirkungsmodelle ergänzt werden und für die Entwicklung und Bewertung von Szenarien sowie für die
Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen des Verkehrssystems herangezogen werden. 
Monitoring und Wirksamkeitskontrolle von Anpassungsmaßnahmen 
Für die Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen im Verkehrssektor ist eine fundierte Datengrundlage
erforderlich, bei der neben der tatsächlichen Klimaentwicklung auch die Wirksamkeit bereits durchgeführter
Anpassungsmaßnahmen im Verkehrssystem evaluiert und in einem kontinuierlichen Monitoring zusammengeführt werden. 
Dabei muss die Bandbreite möglicher Entwicklungen des Klimawandels mitgedacht werden. Auch wenn das
methodische Vorgehen bei der Identifikation von Risiken und Schwachstellen gegenüber unterschiedlichen
klimabedingten Bedrohungslagen bei verschiedenen Verkehrsträgern sehr unterschiedlich ausfallen dürfte, bildet im 
Kern die vom BMDV-Expertennetzwerk entwickelte Klimawirkungsanalyse eine fundierte informatorische 
Grundlage für den Anpassungsbedarf und die Entwicklung geeigneter Anpassungsmaßnahmen. Diese sollten
mittels einer Wirksamkeitsabschätzung unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der Klimawirkungsanalyse
dahingehend untersucht werden, ob weiterer Anpassungsbedarf existiert. Bereits heute sind nach derzeitiger
Gesetzeslage bei der Anpassung an den Klimawandel Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu
berücksichtigen. Um tragfähige Schnittstellen zu schaffen, ist eine koordinierte Abstimmung mit Bundesbehörden, aber auch 
mit Institutionen der Bundesländer und Praxispartner notwendig. Durch die Abstimmung lassen sich gerade auf 
der Anwenderseite Schwachstellen identifizieren (Hänsel et al. 2020a). Mittlerweile verfügen nahezu alle
Bundesländer über ein indikatorengestütztes Monitoring zu Klimaänderungen, Klimawirkungen und
Anpassungsmaßnahmen oder sind dabei, diese zu etablieren. Ähnlich wie bei der Konzeption des Monitorings können sich 
die Länder auch bei den Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalysen an den methodischen Vorarbeiten des
Bundes orientieren. Dies trifft gleichermaßen für die Evaluation von Anpassungsstrategien zu (BMU 2020). 
Forschung 
Die im Rahmen der ersten Projektphase (2016 bis 2019) vom BMDV-Expertennetzwerk weiterentwickelten
Daten und Modelle bieten eine geeignete Basis, um gefahren- und verkehrsträgerübergreifende Analysen
spezifischer Klimawirkungen auf das Bundesverkehrssystem durchzuführen. Gleichzeitig haben die Analysen gezeigt, 
dass der Anpassungsdruck an den Klimawandel in Zukunft immer größer werden wird und bereits existierende 
Klimawirkungsmodelle systematisch weiterentwickelt und ggf. auch korrigiert werden müssen. Hierfür ist es
erforderlich, auch die vergangenen Klimawirkungen auf das Verkehrssystem zu analysieren. Das Spektrum der 
möglichen Anwender der auf diese Weise generierten Daten und Ergebnisse ist groß und reicht von
Verkehrsnetzbetreibern bis hin zum Behördennetzwerk der Deutschen Anpassungsstrategie. Die Ergebnisse können
beispielsweise in die ressortübergreifende Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse des Bundes einfließen und 
von den Landesbehörden genutzt werden (Hänsel et al. 2020a). Der Zugang zu objektiven und belastbaren
Datengrundlagen, die über den DAS-Basisdienst »Klima und Wasser« oder das »Deutsche Klimavorsorge-Portal« 
zur Verfügung gestellt werden, ist ein wichtiger Schritt um vorhandene Daten und Informationen zum
Klimawandel sowie zur zielgerichteten Anpassung an die Klimafolgen z. B. Bundes- und Landesbehörden,
Forschungsinstituten, Verkehrsbetreibern und anderen relevanten Akteuren zugänglich zu machen (Hänsel et al. 2020a). 
Bundesweite Klimawirkungs- und Risikoanalysen stoßen jedoch an ihre Grenzen und können aufgrund des 
breiten Spektrums an möglichen Klimawandelrisiken keine konkreten Aussagen zur Identifizierung und
Ausgestaltung von Klimawandelanpassungsmaßnahmen treffen. Vielmehr stellen sie eine informatorische Grundlage 
dar. Die Ergebnisse der bundesweiten Klimawirkungs- und Risikoanalyse können aufgrund ihrer Bandbreite auch 
nicht als unmittelbare Grundlage für regionale und lokale Anpassungsmaßnahmen herangezogen werden. Für 
diese sind eigene Analysen notwendig, die den spezifischen regionalen und lokalen Gegebenheiten Rechnung
tragen. Hinzu kommt, dass der klare Schwerpunkt auf den Risiken liegt, während sich ergebende Chancen kaum 
thematisiert werden. Ein Dilemma ist, dass die für die Zukunft getroffen Aussagen aufgrund teilweise fehlender 
Modelle und Datenlagen mit Unsicherheiten behaftet sind und diese auch nicht durch Expert/innen aufgefangen 
werden können. Laut (Kahlenborn et al. 2021) bestehen weitere Forschungsbedarfe sowohl bei den jeweiligen 
Verkehrsträgern als auch bei verkehrsträgerübergreifenden Analysen von kurz- und langfristigen
Verlagerungspotenzialen eines Verkehrsträgers infolge von extremen Wettereignissen. Mit Blick auf die Auswirkungen des 
Klimawandels besteht beim Schienenverkehr Forschungsbedarf zu den Sensitivitätsfaktoren von Schäden am 
Schienennetz. Dies betrifft beispielsweise die Höhenlage der Gleiskörper, die durch Hochwasser beeinträchtigt 
werden können. Dies gilt auch für die Sensitivität von Straßenabschnitten gegenüber gravitativen
Massenbewegungen und Hochwasserereignissen. Hier wird vor allem Bedarf bei Daten zur Höhenlage der Fahrbahnen und 
Wasserspiegellagen gesehen, die aus Hochwasserereignissen resultieren können (Kahlenborn et al. 2021). 
Der Forschungsschwerpunkt »Resiliente Verkehrs- und Datensysteme &amp; Verkehrssicherheit« des BMDV-
Expertennetzwerks soll auch in den kommenden Jahren einen Beitrag dazu leisten, relevante Risiken wie auch 
die Folgen des Klimawandels und extreme Wetterereignisse für die Verkehrsinfrastrukturen zu identifizieren. Nur 
auf der Basis der identifizierten Risiken und Schwachstellen lassen sich für das Verkehrssystem geeignete
Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz ableiten. Sowohl bei der Gefahrenabwehr wie auch dem Schutz von
kritischen Infrastrukturen im Verkehrsbereich existiert weiterer Forschungsbedarf. Dies gilt auch für die Vorhersage- 
und Warnmeldesysteme. Hier wird eine Verbesserung der Vorhersagequalität und -produkte angestrebt mit dem 
Ziel, ein verkehrsträgerübergreifendes Frühwarnsystem für Naturgefahren aufzubauen (BMDV o. J.a). Bedarf
besteht auch bei Wettervorhersagen und damit verbundener relevanter Parameter von bis zu 1 Monat, die im
Rahmen von Extremereignissen auftreten können, sodass die Forschung in diesem Bereich der Vorhersage intensiviert 
werden sollte (BBK 2021). 
Die Elektrifizierung des Verkehrssystems geht mit einer zunehmenden systemischen Kopplung mit dem 
Energiesystem einher (Nationale Plattform Zukunft der Mobilität 2021). Gleichzeitig entstehen mit dem Einsatz 
digitaler Technologien auch im Energiesystem neue Risiken, welches mit Fortschreiten der Energiewende immer 
komplexer wird. Im Zuge dessen wird es immer wichtiger werden, die Wechselwirkungen zwischen den Sektoren 
zu analysieren und zu verstehen (Haug et al. 2021). Um die Klimaneutralität zu erreichen, muss nicht nur der 
Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen erfolgen, sondern auch neue Flexibilitätsoptionen geschaffen
werden, um die Nutzung der Erneuerbaren Energie zu maximieren und gleichzeitig den steigenden Strombedarf zu 
senken. Künftig können z. B. Elektrofahrzeuge als Stromspeicher agieren, was durch das bidirektionale Laden 
möglich wird. Mit der Integration der Elektromobilität in das Stromnetz ergeben sich neu Flexibilitätsoptionen 
(Agora Energiewende et al. 2023). Aus der Sektorkopplung resultieren neue Fragestellungen, welche stärker die 
Schnittstellen zwischen dem Verkehrs- und Energiesystem in den Blick nehmen müssen, wie etwa die
Rückwirkungen bestimmter Entwicklungen im Verkehrssystem (z. B. das bidirektionale Laden) auf das Energiesystem 
(z. B. Entwicklung der Verteilnetze). Mit der zunehmenden Flexibilisierung und dem Einsatz digitaler
Technologien wird auch die Resilienz des Energiesystems zu einem immer wichtigen Thema (siehe hierzu auch BMWi 
2018). Auch hier müssen zukünftige Entwicklungen antizipiert werden, die neue Risiken entstehen lassen (Haug 
et al. 2021). Die Sektorkopplung und die damit verbundene Entstehung von neuen Risiken sollte in der Forschung 
mehr Beachtung finden. Diese gilt beispielsweise für den Forschungsschwerpunkt I des BMDV »Leistungsfähige 
Verkehrsinfrastruktur«, bei dem der Fokus auf Innovationen im Verkehrswegebau und der technischen
Infrastruktur mit dem Schwerpunkt auf dem Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur liegt (BMDV o. J.a). Verkehr,
Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind untrennbar miteinander verwoben, sodass der Digitalisierung aus der
Resilienzperspektive besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, um etwaige weiter zuvor beschriebene
Paradoxien bei der Entwicklung von Resilienzmaßnahmen zu vermeiden (Rammler et al. 2021). 
Handlungsfeld »Vorausschauende Vorbereitung auf mögliche Schadensereignisse« 
Klimaanpassungsmaßnahmen 
Gestaltungsprinzipen, die auf die Bewältigung und Anpassung von Störereignissen abzielen, sind vor allem
Robustheit, Redundanz, Vielfalt und Dezentralität (Rammler et al. 2021). Die vorausschauende Vorbereitung auf 
mögliche Schadensereignisse kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Hierzu gehören neben
informatorischen Ansätzen auch bauliche Anpassungsmaßnahmen zur Minderung der Klimafolgen, ebenso wie 
operative Anpassungsmaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur (Hänsel et al. 2020a).
Informatorische Ansätze, wie z. B. die Etablierung des DAS-Basisdienstes »Klima und Wasser«, sind
erforderlich, um die behördliche Prüfung entsprechend der Gesetzeslage von in der Planung befindlichen
Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel auf der Basis einer einheitlichen Datenbasis durchführen zu können. Der Bedarf 
an einer belastbaren Datenbasis und entsprechenden Interpretationshilfen, um geeignete Anpassungsmaßnahmen 
auf den Weg zu bringen, sollte durch zentrale Dienste gedeckt werden, welche die hierfür erforderlichen
Klimadaten bereitstellen. Die Verständigung über die notwendigen Dienste, die entsprechende Daten und Produkte auch 
für die Praxis bereitstellen, sollte in enger Abstimmung der jeweiligen Bundesbehörden mit den entsprechenden 
Institutionen und Behörden der einzelnen Bundesländer erfolgen. 
Das Ziel von Anpassungsstrategien bzw. baulicher Anpassungsmaßnahmen ist es, den jeweiligen
Verkehrsträger und/oder die Verkehrsinfrastruktur an die bereits eingetretenen und den zukünftig zu erwartenden Folgen 
des Klimawandels anzupassen und dadurch die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Um beispielsweise Schäden 
durch die thermische Belastung von Straßenoberflächen infolge länger anhaltender Hitzeperioden zu vermeiden, 
kann durch den Einsatz neuer Asphaltarten die Robustheit und Widerstandsfähigkeit der Straße erhöht werden. 
(Hänsel et al. 2020a). Anpassungsmaßnahmen dieser Art können die durch Extremwetterereignisse zu
erwartenden Schäden und die erforderlichen Mittel für die Behebung derartiger Schäden begrenzen (Lehr et al. 2020). 
Neben operativen Anpassungsmaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die vor allem bei kontinuierlichen oder 
wiederkehrenden äußeren Einflüssen anfallen, sind räumliche und zeitliche Verlagerungen typische
Anpassungsmaßnahmen im Fall von Störereignissen. Dabei hängen die Flexibilität und die hierfür erforderlichen Kapazitäten 
von der Verfügbarkeit freier Kapazitäten alternativer Verkehrsträger (Umschlag, Infrastruktur und
Fahrzeuge/Fahrzeugführer), aber auch der Dauer des Störereignisses ab. Verlagerungen sind innerhalb des Netzes des 
Verkehrsträgers möglich, können aber auch zu Verlagerungseffekten auf andere Verkehrsträger beitragen. Hier 
können Erkenntnisse zu entsprechenden Wirkungsmechanismen derartiger Verlagerungen für die
Verkehrsbetreiber und Logistiker hilfreich sein, um auf künftige Störereignisse besser vorbereitet zu sein. Im Vergleich zum 
Verkehrsträger Schiene sind beim Verkehrsträger Straße Umleitungen in der Regel möglich. Auch aufgrund der 
geringen Kosten und der Besonderheiten des straßengebundenen Gütertransportes (z. B. Tür-zu-Tür Transporte) 
finden in der Regel keine Verlagerungseffekte von der Straße auf andere Verkehrsträger statt. Gleiches gilt für 
die Verlagerung von den Verkehrsträger Schiene und Binnenschifffahrtsstraße zur Straße, wo aufgrund der
Wirtschaftlichkeit, aber auch der zu transportierenden Güter (Massengut) nur selten entsprechende
Verlagerungseffekte zu beobachten sind. Denkbar sind allerdings räumliche Verlagerungseffekte zwischen den beiden
Verkehrsträgern Straße und Schiene, auf denen Massengut transportiert wird. Um auf Verfügbarkeitseinschränkungen
infolge von Extremwettereignissen nicht nur ungeplant und reaktiv, sondern geplant und aktiv reagieren zu können, 
sind neben dem Vorhalten entsprechender Kapazitäten alternativer Verkehrsträger, grundsätzlich eine verlässliche 
Vorhersage der Dauer von entsprechenden Extremwetterereignissen wie auch Analysen zu den
Wirkungsmechanismen räumlicher und/oder zeitlicher Verlagerungseffekte bedeutsam (Hänsel et al. 2020a). 
Handlungsfeld »Auffangen oder Abmildern von bereits eingetretenen Schäden« 
Krisen- und Ressourcenmanagement 
Die Flutkatastrophe im Juli 2021 als eine Auswirkung des Klimawandels gehört sicherlich mit zu den
schwerwiegendsten Katastrophen der vergangenen Jahre (BMI 2022a). Diese hat deutlich gemacht, dass die
Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestärkt und künftig besser koordiniert werden muss. Im Fall von 
bereits eingetretenen Ereignissen ist es erforderlich, dass Bund, Länder und Kommunen und Hilfsorganisationen 
schnell gemeinsam agieren. Dies soll künftig durch das Gemeinsame Kompetenzzentrum (GeKoB) ermöglicht 
werden, indem u. a. ein gemeinsames Krisen- und Ressourcenmanagement bei länderübergreifenden Krisenlagen 
die Kompetenzen der jeweiligen Katastrophen- und Zivilschutzbehörden und anderer Hilfsorganisationen
gebündelt werden (BMI 2022b). 
In einer vergleichenden Analyse des BBK zu acht bundesrelevanten Risiken in der Ausprägung eines
Extremereignisses konnten bedeutende Erkenntnisse gesammelt werden. Für die Notfallplanung und das
Krisenmanagement zählen die zeitnahe umfassende Unterrichtung der Bevölkerung sowie konkreten
Handlungsanweisungen zu den ersten wichtigen Maßnahmen. Dabei sollte dem Informationsbedarf unterschiedlicher
gesellschaftlicher Gruppen und ihren spezifischen Bedarfen (z. B. Altersstruktur und Sprache) Rechnung getragen werden. 
Hierzu gehört auch eine abgestimmte Risikokommunikation, darunter die Nutzung von Social Media. Bei
Extremereignissen, z. B. als Folge von Hochwasser, sind in der Regel Evakuierungsmaßnahmen erforderlich, sodass
auch das zeitnahe Vorhalten von Notunterkünften mitgedacht werden muss. Neben der Eigenbetroffenheit der 
Einsatzkräfte stellen bei Extremereignissen großflächige Stromausfälle eine besondere Herausforderung dar,
sodass die Funktionsfähigkeit der Kommunikationstechnik sichergestellt werden muss. Weitere wichtige
Maßnahmen aufgrund beschädigter oder unsicher gewordener Verkehrswege sind die Verkehrslenkung, -regelung und -
einschränkung, die auch die Einsatzkräfte vor große Herausforderungen stellt. Je nach Funktion und Lage haben 
die verschiedenen Elemente der Verkehrsinfrastruktur eine unterschiedliche Bedeutung und Funktion, sodass 
diese auf der Basis von noch zu schaffenden Informations- und Bewertungsgrundlagen ggf., z. B. für den
Güterverkehr, priorisiert werden müssen. Hierfür sind auch Robustheitsanalysen, z. B. hinsichtlich der Abhängigkeit 
von verkehrlicher Erreichbarkeit, sinnvoll und können bei der Beseitigung der entstandenen Schäden
Berücksichtigung finden (BBK 2021). 
Funktions- und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur 
In der Zukunft wird der Personen- und Güteverkehrs weiter ansteigen, während der Unterhaltungsaufwand, um 
die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und zu optimieren, immer größer 
werden wird (BMVI 2020). Die wachsenden Beanspruchungen führen in der Kombination mit der Altersstruktur 
der Straßen- und Brückensubstanz schon jetzt dazu, dass ein Teil des Bestandes vor einer Grunderneuerung, 
Grundinstandsetzung oder Ertüchtigung steht (BMVI 2016). Oftmals können im Zuge der Beseitigung
klimabedingter Schäden technische Maßnahmen zur Anwendung kommen, die darüber hinaus die Klimaresilienz der 
Verkehrsinfrastruktur erhöhen. So können die infolge der Hitzeeinwirkung entstandenen Schäden an den Straßen 
beseitigt werden, indem z. B. neue Asphaltmischungen verwendet werden oder indem auch straßeneigene
Entwässerungssysteme künftig dazu beitragen, dass Unterspülungen nach Starkregenereignissen vermieden werden 
(UBA 2020). Natürliche Überflutungsflächen können dazu beitragen, dass die durch den Starkregen entstehenden 
Überschwemmungen abgemildert werden (UBA 2020). 
Zur Ermittlung bereits eingetretener Schäden können künftig auch moderne Technologien der
Fernerkundung mit KI kombiniert zur Bauwerkprüfung eingesetzt werden. Zudem können auch Technologien der
Augmented und Virtual Reality helfen, die Inspektionsprozesse in der Instandhaltung der Infrastruktur zu verbessen 
(BMVI 2020). 
Handlungsfeld »Schaffung von adaptiven Systemen und Strukturen« 
Anpassung von Plan- und Regelwerken 
Für die Schaffung von nachhaltigen Strukturen sind Anpassungen von Planungs- und Regelwerken mit konkreten 
Vorgaben sinnvoll. Sie beinhalten Vorschriften, Empfehlungen oder auch konkrete Vorschläge für technische 
Planungsvorgänge, welche den Stand an Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik widerspiegeln, und stellen 
insofern ein wichtiges Instrument zur Anpassung an den Klimawandel dar. Dabei stellt – gerade mit Blick auf 
verkehrsinfrastrukturelle Bauvorhaben und deren Langlebigkeit – der Umgang mit den Unsicherheiten bezüglich 
der zu erwartenden Folgen des Klimawandels eine besondere Herausforderung dar. Gleichzeitig müssen die
notwendigen Anpassungen der Regelwerke rechtzeitig identifiziert werden (Hänsel et al. 2020a). So hat laut Stell 
(2021) allein die Überprüfung von ca. 900 Regelwerken und Normen im Straßenwesen ergeben, dass bei 28 % 
eine Aktualisierung und Anpassung der Inhalte aufgrund von Klimafolgen erforderlich sind. Bei mehr als der 
Hälfte (52 %) ist unklar, ob Anpassungen erforderlich sind, während bei 20 % kein Anpassungsbedarf identifiziert 
wurde (Kind et al. 2021), kommen in ihrer Studie zu dem Ergebnis, dass nur in 11 der 34.000 DIN-Normen der 
Klimawandel direkte Erwähnung findet und diese zudem nicht rechtsverbindlich sind. Insofern scheint es
sinnvoll, in den jeweiligen Arbeitsbereichen entsprechende Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel als Stand 
der Technik zu etablieren und Normungsgremien mit dem Einbezug von Klimadaten in ihre Arbeit vertrauter zu 
machen, indem klimawissenschaftliche Expertise hingezogen wird (Kind et al. 2021). 
Laut der ökonomischen Analyse einzelner Politikinstrumente und Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel von Lehr et al. (2020) sollten auch beim Bundesverkehrswegeplan 2030 Aspekte der Klimaanpassung 
bei den Investitionen berücksichtigt werden. Auch die Agora Verkehrswende und die Stiftung Klimaneutralität 
(Stiftung Klimaneutralität/Agora Verkehrswende 2021) schlagen auf der Basis neuer Planungsgrundsätze vor, 
den Bundesverkehrswegeplan zu reformieren und an die Klimaschutzziele anzupassen. Ein von ihnen beauftragtes
Rechtsgutachten (Becker Büttner Held 2021) belegt, dass der Bundesverkehrswegeplan nicht an den
Klimaschutzzielen der Bundesregierung ausgerichtet ist, sondern das Verkehrsaufkommen ohne weitere Differenzierung
lediglich weiter fortschreibt, während notwendige Emissionsreduktionen bei der Infrastrukturplanung
unberücksichtigt bleiben. Auch Klima- und Naturschutz werden bei der Nutzen-Kosten-Analyse laut Becker Büttner Held 
(2021) nur ungenügend berücksichtigt. Zudem sei der Bundesverkehrswegeplan rechtlich unverbindlich und die 
Projektauswahl nicht nachvollziehbar sachlich begründet. Der erarbeitete Vorschlag zielt darauf ab, den
Bundesverkehrswegeplan und die darauf aufbauenden Ausbaugesetze mit der Einhaltung der Klimaschutzziele im
Verkehrssektor in Einklang zu bringen, Projekte neu zu priorisieren, Ausbaugesetze für die Verkehrsträger
anzupassen und mittelfristig mit einer gesetzlichen Regelung aufzuwerten (Stiftung Klimaneutralität/Agora
Verkehrswende 2021) 
Abbau von Hemmnissen und Barrieren 
Das derzeitige deutsche Planungs- und Genehmigungsrecht kann den Anforderungen bei der Anpassung an den 
Klimawandel nicht genügen, weil es nicht nur langwierig und teuer, sondern auch zu starr ist. So erschweren z. B. 
Planungs- und Genehmigungszeiten, die sich über viele Jahre hinziehen, das rechtzeitige Handeln (Hänsel et al. 
2020a). Oft wird die Zusammenarbeit im Verkehrssektor auch über Institutionsgrenzen hinweg immer noch durch 
uneinheitliche Datenformate erschwert, was das wechselseitige Lernen im Netzwerk bei der Verarbeitung
entsprechender Daten erschwert. Bei der Effizienzsteigerung im Verkehrsmanagement spielt außerdem die
Standardisierung von Schnittstellen zwischen den Systemen eine wichtige Rolle (BMVI 2020). 
Um Hemmnisse und Barrieren aus dem Weg zu räumen, die eine praktische Umsetzung von Maßnahmen 
erschweren, sollten auch unklare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie innerhalb der Bundesländer 
beseitigt werden. In einigen Gesetzen ist zudem nicht geregelt, wie der Klimawandel zu berücksichtigen ist. Auch 
bei Planfeststellungsverfahren muss klar geregelt sein, wer für das Thema Klimawandel und
Anpassungsmaßnahmen zuständig ist. Auf der betrieblichen und organisatorischen Ebene sollte das notwenige Bewusstsein für
Anpassungsmaßnahmen gefördert werden, indem entsprechende Veranstaltungs- und Informationsangebote
entwickelt und angeboten werden (Hänsel et al. 2020a). 
6.3 Fazit 
Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute weltweit und speziell auch in Deutschland deutlich
sichtbar. Der Klimawandel beeinflusst zunehmend die Gesundheit der Menschen, die Gesundheitsversorgung, den 
Verkehr und die Verkehrsinfrastruktur. Die exemplarischen Fallstudien zu klimabedingten Risiken und aktuellen 
Handlungsfeldern für das Gesundheits- und das Verkehrssystem im Sinne einer Resilienzpolitik zeigen, dass 
Deutschland trotz zahlreicher Risikoanalysen, Maßnahmen, Vorkehrungen und Strategien nur begrenzt auf die 
Herausforderungen des Klimawandels vorbereitet ist. Es steht außer Frage, dass sowohl das Gesundheitssystem 
als auch das Verkehrssystem Strukturreformen sowie systemische, interdisziplinäre und sektorenübergreifende 
Analysen benötigen. Viele der identifizierten Handlungsfelder resultieren aus bisher mangelnder Koordination 
und Vernetzung, unzureichendem Wissen über Zusammenhänge und Auswirkungen sowie der ungenügenden 
Anwendung vorausschauender Risikoanalysen, die potenzielle Gefährdungslagen ganzheitlich betrachten. Daher 
ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Widerstandsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit, Transformationsfähigkeit 
und damit die Krisenresilienz des Gesundheits- und des Verkehrssystems zukünftig erheblich gestärkt werden 
müssen. Im Rahmen der beiden Fallanalysen wurden verschiedene Ansätze identifiziert, die auf generischen 
Handlungsfeldern basieren und die aus der Resilienzforschung abgeleitet wurden. Diese Ansätze sind jeweils mit 
Bezug zu den resilienzorientierten Handlungsfeldern in zusammengefasster Form noch einmal dargestellt. Die 
Ansätze haben das Potenzial, die Resilienz des Gesundheits- und des Verkehrssystems gegenüber dem
systemischen Risiko des Klimawandels sowohl heute als auch in Zukunft erheblich zu stärken. Daher sollten sie politisch 
stärker wahrgenommen und in politikfeldübergreifenden Zusammenhängen sowohl strategisch als auch operativ 
berücksichtigt werden.
6.3.1 Handlungsfeld »Risiken und Schwachstellen identifizieren« 
In beiden Fallstudien wurde Risiken und Schwachstellen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit von Frühwarn- und 
Monitoringsystemen identifiziert. Diese müssen im Kontext der Resilienz durch die Integration von Szenario-, 
Risiko- und Vulnerabilitätsanalysen abgebaut. Aus den Ergebnissen können folgende Präventivmaßnahmen
abgeleitet werden: 
Gesundheitssystem 
› Frühwarnsysteme: Die Integration von Frühwarnsystemen in den Alltag von Gesundheitseinrichtungen und 
der Bevölkerung, der Aufbau von Ressourcen und Fähigkeiten für einen sachkundigen Umgang mit
Frühwarnungen sowie die gezielte Ausrichtung der Kommunikation auf bestimmte Ziel- und Risikogruppen
sollten verstärkt werden. 
› Hitzeszenarien: Es sollte eine verbindliche Implementierung von Hitzeszenarien in die vorausschauende
Gesundheitspolitik erfolgen, basierend auf klima-, sozialraum- und quartiersbezogenen Daten. Dies ermöglicht 
die Entwicklung von zielgerichteten Maßnahmen und die Erstellung von Hitzeaktionsplänen und bietet 
gleichzeitig eine solide Grundlage zur besseren Vorbereitung aller beteiligten Akteure. 
› Forschung: Es ist entscheidend, Desiderate im Bereich der interdisziplinären Klimamedizin zu identifizieren 
und vorhandene Wissenslücken zu schließen, um ein besseres Verständnis der Zusammenhänge zu erlangen 
und geeignete Versorgungsansätze zu entwickeln. Zudem sollten Evaluationen von Hitzeaktionsplänen und 
einzelnen Maßnahmen (z. B. Reduzierung von Hitze in Innenräumen) durchgeführt werden, um auch die 
Ressourcenplanung an Hitzetagen zu verbessern. 
Verkehrssystem 
› Risiko- und Vulnerabilitätsanalysen: Um die Folgen des Klimawandels für das Verkehrssystem
abzuschätzen und darauf basierend geeignete Anpassungsmaßnahmen abzuleiten, sind sowohl verkehrsträgerbezogene 
als auch verkehrsträgerübergreifende Vulnerabilitäts-, Kritikalitäts-, Extremwert- und Risikoanalysen
erforderlich. Neben der Erstellung von Risikokarten, wie z. B. Hochwasserrisikokarten, sollten auch bestehende 
Schutzkonzepte regelmäßig überprüft werden. Das BMDV-Expertennetzwerk spielt bereits eine wichtige 
Rolle in der Ressortforschung. Es sollte weiterhin die gemeinsame Methodenentwicklung und den
Wissenstransfer von Behörden und Ressortforschungseinrichtungen bündeln und verstärkt in die gesellschaftliche 
Praxis integrieren. 
› Kombination von Frühwarnsystemen und Foresightprozessen: Eine erfolgsversprechende
Herangehensweise besteht darin, Frühwarnsysteme mit Foresightansätzen zu verknüpfen, um die Bewältigung
unvorhersehbarer Ereignisse und Konstellationen im Verkehrssystem mitzudenken. Foresightansätze zeichnen sich 
durch ihren ergebnisoffenen Verfahrensansatz aus und ermöglichen eine prozessorientierte, inter- und
transdisziplinäre Gestaltung von politischen Maßnahmen über die Grenzen des Systems aus. Diese Ansätze bieten 
Instrumente, um mit unvorhersehbaren Ereignissen im Verkehrssystem umzugehen, indem sie die
Anpassungsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels sowohl
verkehrsträgerspezifisch als auch verkehrsträgerübergreifend aufzeigen. In diesem Zusammenhang können auch
Gamificationansätze effektiv sein, bei denen Daten zur Verkehrsentwicklung und zum Verkehrsverhalten in ein 
dynamisches Gesamtmodell integriert und durch Klimawirkungsmodelle ergänzt werden. Auf dieser Basis 
lassen sich Szenarien entwickeln und bewerten sowie Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel ableiten. 
› Monitoring der tatsächlichen Klimaentwicklung und Klimawirkung: Die kontinuierliche Überwachung der 
realen Klimaentwicklung und ihrer Auswirkungen auf das Verkehrssystem erfordert eine belastbare
Datengrundlage und einheitliche Methodik. Diese sollte nicht nur die tatsächliche Klimaentwicklung erfassen, 
sondern auch die Wirksamkeit bereits durchgeführter Anpassungsmaßnahmen im Verkehrssystem
evaluieren und in einem kontinuierlichen Monitoring zusammenführen. Hierfür ist eine dauerhafte und koordinierte 
Abstimmung mit Bundesbehörden, aber auch mit Institutionen der Bundesländer und Praxispartner
unerlässlich.
› Forschung: Bestehende Klimawirkungsmodelle sowie verkehrsträgerspezifische und
verkehrsträgerübergreifende Analysen zu kurz- und langfristigen Verlagerungspotenzialen der einzelnen Verkehrsträger sollten 
kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dadurch können die Ergebnisse dieser Forschung auch zukünftig in 
die ressortübergreifende Klimawirkungs- und Vulnerabilitätsanalyse des Bundes einfließen und von den 
Landesbehörden genutzt werden. Forschungsbedarf besteht auch im Bereich der Gefahrenabwehr (Security) 
und dem Schutz kritischer Infrastrukturen im Verkehrssektor. Die Entwicklung eines
verkehrsträgerübergreifenden Frühwarnsystems, die Vorhersage von Extremereignissen und die Analyse von
Wechselwirkungen zwischen den Sektoren sollten ebenfalls weiter erforscht werden. 
6.3.2 Handlungsfeld »Vorausschauende Vorbereitung auf mögliche 
Schadensereignisse« 
Im Fokus dieses Handlungsfelds stehen Klimaanpassungsmaßnahmen, die eine gemeinsame
Informationsgrundlage erfordern, einschließlich der Bewertung der Wirksamkeit bereits durchgeführter Anpassungsmaßnahmen. 
Zusätzlich zur Bereitstellung einer dauerhaften und allgemein zugänglichen Datenbasis, die für die Entwicklung 
und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen unerlässlich ist, können bauliche Anpassungsmaßnahmen einen
erheblichen Beitrag zur Steigerung der Resilienz des Verkehrs- und Gesundheitssystems leisten. Dies gilt
gleichermaßen für Anpassungsmaßnahmen, die sich auf die Bewältigung räumlicher und zeitlicher Verlagerungseffekte 
konzentrieren. 
Gesundheitssystem 
› Hitzeaktionspläne: In Deutschland bestehen erhebliche Mängel in der Entwicklung von Hitzeaktionsplänen 
(HAP), aber auch in der Koordination, Überwachung und Bewältigung von hitzebedingten
Gesundheitsauswirkungen. HAP erfordern spezielle Maßnahmen für vulnerable Gruppen, und die fehlende klare Rolle des 
ÖGD bei der Umsetzung ist problematisch. Es wird empfohlen, verpflichtende Hitzemaßnahmenpläne
flächendeckend in Gesundheitseinrichtungen zu implementieren. 
› Sensibilisierung und Bildung: Die Sensibilisierung des Gesundheits- und Pflegepersonals für Informationen 
bezüglich Hitze ist von entscheidender Bedeutung, um die Sozial- und Gesundheitssysteme auf den
Klimawandel vorzubereiten. Aspekte von hitzebedingten Gesundheitsproblemen sollten integraler Bestandteil der 
Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitssystem sein. Gleichzeitig sollte die Bevölkerung darauf
vorbereitet werden, eigenverantwortlich mit Hitze umzugehen. 
› Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Die zunehmende Hitze in Deutschland stellt für das
Gesundheitspersonal am Arbeitsplatz eine Herausforderung dar. Einige Bereiche im Gesundheitswesen bergen ein erhöhtes 
Risiko für hitzebedingte Gesundheitsprobleme, z.B Operationssäle und Intensivstationen. Arbeitgeber/innen 
sollten Schulungen und Informationen bereitstellen, wie Mitarbeiter/innen sich und vulnerable Gruppen 
schützen und auf hitzebedingte Gesundheitsprobleme achten können. 
Verkehrssystem 
› Informatorische Ansätze (Dienste): Der Bedarf an einer soliden Datenbasis ist groß, um im Verkehrssystem 
geeignete Anpassungsmaßnahmen zu initiieren und auf mögliche Schadensereignisse vorbereitet zu sein. 
Zur Erleichterung und Beschleunigung der behördlichen Prüfung von geplanten Anpassungsmaßnahmen
gemäß der Gesetzeslage sind Dienste zur Bereitstellung von Klimadaten erforderlich. Diese Dienste sollten in 
enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Bundesbehörden, den entsprechenden Institutionen und
Behörden der einzelnen Bundesländer weiterentwickelt bzw. neu etabliert werden. 
› Bauliche Anpassungsmaßnahmen: Zur Anpassung der verschiedenen Verkehrsträger oder der
Verkehrsinfrastruktur an die bereits eingetretenen sowie zukünftig erwarteten Folgen des Klimawandels sind bauliche 
Anpassungsmaßnahmen unabdingbar. Beispielsweise können Schäden durch thermische Belastung von
Straßenoberflächen vermieden werden, indem die Robustheit und Widerstandsfähigkeit der Straße durch den 
Einsatz neuer Asphaltarten erhöht wird.
› Operative Anpassungsmaßnahmen der Verkehrsinfrastruktur und des Verkehrsbetriebs (Bewältigung
räumlicher und zeitlicher Verlagerungen bei Störereignissen): Neben den operativen Anpassungsmaßnahmen der 
Verkehrsinfrastruktur, die bei wiederkehrenden äußeren Einflüssen im Verkehrssystem erforderlich sind, 
gehören räumliche und zeitliche Verlagerungen zu den typischen Anpassungsmaßnahmen im Falle von
Störereignissen. Diese können sowohl innerhalb des Netzes des jeweiligen Verkehrsträgers als auch
verkehrsträgerübergreifend erfolgen. Um auf die Verfügbarkeitseinschränkungen infolge von Extremwettereignissen 
gezielt und proaktiv reagieren zu können, sind neben der Bereithaltung entsprechender Kapazitäten
alternativer Verkehrsträger auch eine zuverlässige Vorhersage der Dauer solcher Extremwetterereignisse sowie 
Analysen der Wirkungsmechanismen räumlicher oder zeitlicher Verlagerungseffekte notwendig. 
6.3.3 Handlungsfeld »Auffangen und Abmildern von bereits eingetretenen 
Schäden« 
Um bereits eingetretene Schäden und länderübergreifenden Krisensituationen effektiv zu bewältigen und
abzumildern, ist ein gemeinsames Krisen- und Ressourcenmanagement von großer Bedeutung. Dies soll künftig durch 
das im Aufbau befindliche Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) sichergestellt werden. 
Gesundheitssystem 
› Krisenfeste Infrastruktur: Dies erfordert die kommunale Überprüfung und Umsetzung baulicher Maßnahmen 
in den Gesundheitseinrichtungen. Es ist entscheidend, ausreichende Vorräte an medizinischem Equipment 
zu bewahren und eine zuverlässige Notstromversorgung auch bei hohen Temperaturen und anhaltender Hitze 
sicherzustellen. 
Verkehrssystem 
› Krisen- und Ressourcenmanagement: Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat deutlich gemacht, dass die
Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestärkt und künftig besser koordiniert werden 
muss. Ein gemeinsames Krisen- und Ressourcenmanagement ist notwendig, das künftig mit dem GeKoB 
realisiert werden soll. Aus den bundesweiten durchgeführten Risikoanalysen sollten wiederkehrenden
Erkenntnisse besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies betrifft beispielsweise Maßnahmen im
Verkehrssystem wie die Verkehrslenkung, -regelung und -einschränkung. Je nach Funktion und Lage haben die 
verschiedenen Elemente der Verkehrsinfrastruktur eine unterschiedliche Bedeutung und Funktion, für die es 
noch geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen zu schaffen gilt. 
› Funktions- und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur: Der Personen- und Güteverkehr wird in der 
Zukunft weiter ansteigen, wodurch der nötige Aufwand, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit der
Verkehrsinfrastruktur zu erhalten und zu optimieren, signifikant steigen wird. Bei Identifizierung bereits
eingetretener Schäden an der Verkehrsinfrastruktur, die oftmals durch technische Maßnahmen behoben werden 
können, sollten zukünftig auch moderne Technologien, wie z. B. die Kombination von Fernerkundung und 
KI verstärkt zum Einsatz kommen. 
6.3.4 Handlungsfeld »Schaffung von anpassungsfähigen Strukturen« 
Angesichts der komplexen Wirkungszusammenhänge und unvorhersehbaren Konstellationen im Zusammenhang 
mit klimabedingten Herausforderungen muss für die Akteure ausreichend Handlungsspielraum bestehen, um
geeignete Transformationsprozesse umzusetzen. Dabei sollten strukturelle Hemmnisse und Barrieren, die der
praktischen Umsetzung im Wege stehen, abgebaut werden. Dies wirft zudem die Frage nach zusätzlichen oder anders 
ausgerichteten finanziellen Mitteln auf, um Strukturveränderungen herbeizuführen und im Krisenfall über die 
notwendigen Ressourcen für eine angemessene Versorgung zu verfügen.
Gesundheitssystem 
› Hitzeresiliente Städte: Städte sollten sich auf die steigenden Durchschnittstemperaturen und temporären
Hitzeschocks vorbereiten. Dabei sollten sie bewährte Praxisbeispiele identifizieren und etablieren, Produkte wie 
etwa Karten- und Datendienste harmonisieren und die Zusammenhänge zwischen Umweltfaktoren,
Gesundheit und sozialen Gegebenheiten berücksichtigen. Es ist wichtig, maßgeschneiderte Aktionspläne zu
erstellen, die auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind. 
› Ressort- und politikfeldübergreifende Ansätze: Es ist wichtig, die Koordination zwischen verschiedenen
politischen Ebenen zu stärken und Gesundheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Auf
politischer Ebene bieten Ansätze wie Health in All Policies und Planetary Health einen geeigneten Rahmen für 
ökologische, gesundheitsbezogene und sozialpolitische Zielsetzungen. 
› Divestment der ärztlichen Versorgungswerke: Die Investitionen der Versorgungswerke sollten aus Branchen 
zurückgezogen werden, die maßgeblich zur Verschlechterung der Ökosysteme und zur Klimakrise beitragen. 
› Transformation des Gesundheitssystems in Richtung Nachhaltigkeit: Das Gesundheitssystem spielt bislang 
in der öffentlichen Diskussion über Treibhausgase und Klimaschutz eine zu geringe Rolle. Die bisherige 
Klimabilanz des Gesundheitssystems steht im Widerspruch zu seiner eigentlichen Aufgabe. Es ist von
höchster Bedeutung, spezifische Maßnahmen zum Klimaschutz für das Gesundheitssystem und seine Institutionen 
zu priorisieren und umzusetzen. 
Verkehrssystem 
› Anpassung von Plan- und Regelwerken: Es ist erforderlich, konkrete Vorgaben für die Umsetzung von
Anpassungsmaßnahmen festzulegen und diese als den aktuellen Stand der Technik im Umgang mit dem
Klimawandel zu etablieren. Zusätzlich sollten neue Planungsgrundsätze definiert werden, beispielsweise durch 
die Berücksichtigung im Bundesverkehrswegeplan 2030. 
› Abbau von Hemmnissen und Barrieren: Es ist notwendig, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu
beschleunigen und die Zusammenarbeit über Institutionsgrenzen durch die Einführung einheitlicher
Datenformate zu verbessern. Unklare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sollten beseitigt werden, und klare 
Regeln darüber, wie der Klimawandel in Gesetzen zu berücksichtigen ist, sollten etabliert werden. Zudem 
sollten klare Verantwortlichkeiten in den Planfeststellungsverfahren festgelegt sowie das Bewusstsein für 
die Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel auf der organisatorischen und betrieblichen Ebene 
(Wissensstand, Schulungen) geschaffen werden. 
Die genannten Ansätze bieten grundsätzlich Möglichkeiten zur Steigerung der Resilienz der beiden untersuchten 
Systeme gegenüber dem Klimawandel als einem systemischen Risiko. Bei ihrer Umsetzung können jedoch
Konflikte mit anderen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen auftreten. Es zeigen sich
Inkompatibilitäten zwischen den Konzepten zur Förderung der Resilienz und den Ansätzen, die auf Effizienzsteigerung 
und Kostenreduktion abzielen. 
Die Stärkung der Redundanz und Robustheit, wie hier für das Gesundheits- bzw. Verkehrssystem aufgezeigt, 
geht häufig mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen einher. Zwar können die kurzfristigen Kosten
möglicherweise langfristig durch die gesteigerte Resilienz ausgeglichen werden, jedoch ist dies im Einzelfall stets genau 
zu prüfen. Der Umgang mit systemischen Risiken erfordert oft rasche und politisch koordinierte Entscheidungen, 
um flexibel auf unvorhergesehene Ereignisse und neue Anforderungen reagieren oder proaktiv Veränderungen 
angehen zu können. Dies kann mit den demokratischen und föderalen Strukturen sowie den damit verbundenen 
Anforderungen an Mitsprache und Beteiligung im Konflikt stehen. Dennoch ist es im Sinne demokratischer
Legitimität von entscheidender Bedeutung, die Akzeptanz der Bürger/innen für die teilweise umfassenden
Veränderungen im Rahmen von Transformations- und Resilienzpolitiken im Auge zu behalten. 
Ein angemessener Umgang mit solchen Spannungsfeldern, Widersprüchen und Ambiguitäten gewinnt
zunehmend an Bedeutung und stellt eine Schlüsselkompetenz für die Gestaltung einer transformativen Resilienz 
dar. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die auftretenden Zielkonflikte frühzeitig zu identifizieren und
stets im Blick zu behalten, insbesondere dann, wenn sie mit konkurrierenden politischen Zielen abgewogen
werden müssen. Hier bedarf es einer evidenzbasierten Operationalisierung der Auswirkungen von
Resilienzmaßnahmen und den damit verbundenen möglichen Zielkonflikten für politische Bewertungs- und
Entscheidungsprozesse.
7 Handlungsoptionen zur Stärkung der Resilienz von 
Gesellschaft, Wirtschaft und Politik 
Das frühzeitige Erkennen von Krisen und den damit verbundenen Vulnerabilitäten ist von entscheidender
Bedeutung für die Prävention und Bewältigung von Krisen. Es bildet einen wesentlichen Bestandteil einer Strategie zur 
Steigerung der Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Mit Blick darauf sind in Deutschland
verschiedene Ebenen und zahlreiche Institutionen, Behörden und Gremien befasst, die zusammengenommen ein
Mehrebenensystem mit der Funktion eines Krisenradars darstellen (Abb. 7.1). 
Auf der ersten Ebene ist die Legislative mit dem Bundestag, den Länderparlamenten und dem Bundesrat 
verortet, wobei je nach Sachgebiet verschiedene Ausschüsse zuständig sind. Beispielsweise wäre auf
Bundestagsebene im Fall des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes der Ausschuss für Inneres und Heimat federführend, 
während bei pandemischen Risiken der Gesundheitsausschuss zuständig wäre, wobei weitere Fachausschüsse 
(z. B. Umwelt und Verkehr) beratend hinzugezogen werden müssten. Die zweite Ebene umfasst das
Bundeskanzleramt und die Ressorts, die jeweils für die Gefährdungen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich sind. 
Auf der dritten Ebene greifen sie auf nachgeordnete Bundesbehörden und Institutionen zurück. Auf dieser Ebene 
kommt eine Vielzahl von Frühwarnsystemen und Instrumenten zum Einsatz, die systemische Risiken beobachten, 
analysieren und bewerten sowie staatliche Akteure bei der Krisenvorhersage unterstützen. Beispielsweise ist das 
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit der Koordination und methodischen und 
fachlichen Begleitung von Risikoanalysen betraut. Im Finanzsektor wird die Widerstandsfähigkeit von Banken 
unter adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Rahmen von Stresstests der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB) untersucht, um bedrohliche Entwicklungen zu 
identifizieren und präventiv auf mögliche Finanzrisiken reagieren zu können. Im Bereich der
Terrorismusbekämpfung werden Frühwarnsysteme genutzt, etwa über das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum im
Zuständigkeitsbereich des BKA. 
Obwohl es zahlreiche Institutionen gibt, die Instrumente zur Krisenvorhersage anwenden, werden die
gewonnenen Erkenntnisse oft nicht ausreichend genutzt, vernetzt und in politische Prozesse integriert. Ein häufiges 
Problem bei herkömmlichen Risikoanalysen ist der Mangel an Weitsicht. Krisen und Risiken werden häufig
isoliert betrachtet und als temporäre Ausnahmesituation behandelt, die akut und zeitlich begrenzt bewältigt werden 
müssen. 
Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass aus einer Fülle von Daten und Einzelinformationen nicht 
zwangsläufig verwertbares Orientierungswissen abgeleitet werden kann, um die Wahrscheinlichkeit und das
Ausmaß möglicher systemischer Krisen für politische Entscheidungsträger einschätzbar zu machen. Hinzu kommt, 
dass die Globalisierung und ihre vielfältigen Verflechtungen die Vorhersage zukünftiger Krisen, einschließlich 
ihrer Verläufe, Eintrittswahrscheinlichkeiten, Wechselwirkungen, Kaskadeneffekte und Auswirkungen immer 
schwieriger gestalten. Dies wurde eindrücklich durch den Verlauf und die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie demonstriert. Orientierungswissen ist dennoch von entscheidender Bedeutung für eine vorausschauende
Politikgestaltung des soziotechnischen Wandels auf wissenschaftlicher Basis. Da in den meisten Fällen nicht
eindeutig vorhersehbar ist, welche Ereignisse und Entwicklungen in der Zukunft zu erheblichen Störungen
soziotechnischer Systeme führen und Krisen auslösen werden, ist es erforderlich, die Krisenvorhersage über den bloßen 
erwarteten Störfall hinaus zu erweitern. Dies dient dazu, die politische Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen
Krisenzeiten sicherzustellen.
Abb. 7.1 Krisenradar als Mehrebenensystem 
 
BaFin: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; BAKS: Bundesakademie für Sicherheitspolitik; 
BBK: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; BSI: Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik; DERA: Deutsche Rohstoffagentur; GTAZ: Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum; RKI: Robert 
Koch-Institut 
Eigene Darstellung 
Grundsätzlich sind auf den verschiedenen Ebenen bereits zahlreiche Instrumente vorhanden, um alle denkbaren 
Gefahren im Rahmen von systemischen Risiken, ihren Wechselwirkungen, Kaskadeneffekten und Auswirkungen 
in den Blick zu nehmen. Die Hauptaufgaben zur Verbesserung der Krisenvorhersage systemischer Risiken besteht 
vielmehr in der Schaffung geeigneter Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Ebenen, um Analysen und 
Bewertungen über Zuständigkeiten von Ressorts, Fachbereichen und administrativen Grenzen hinweg zu
erleichtern. Bei der Formulierung von Handlungsoptionen geht es daher vor allem um die Integration, Vernetzung,
Koordination und Kooperation der verschiedenen politischen Ebenen, Ressorts und der damit verbundenen
Institutionen, Behörden, Institute, Frühwarnsysteme und Instrumente. Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus der
Anwendung von Frühwarnsystemen (Kap. 3), insbesondere während der COVID-19-Pandemie (Kap. 4), und der 
Analyseergebnisse der Fallbeispiele im Gesundheits- und Verkehrsbereich (Kap. 6) lassen sich folgende politisch 
relevante Handlungsoptionen ableiten: 
› Frühwarnsysteme um Vulnerabilitätsanalysen, Stresstests und Resilienzanalysen zu systemischen Risiken 
erweitern 
› Wahrnehmung von Risikoanalysen im Sinne des All-Gefahren-Ansatzes in der Politik verbessern 
› Frühwarnung durch Szenarien, Modellierung und KI unterstützen 
› Vorsorgende politische Gestaltungskonzepte umsetzen 
› Integrierte Risikobewertung zur Krisenvorsorge auf Bundes- und Landesebene durch Schnittstellen
sicherstellen 
› Kooperative Formate und Konsultationsmechanismen zur Krisenvorhersage und -reaktion auf europäischer 
Ebene stärken 
› Entwicklung und Evaluation von Kriterien, um politische Maßnahmen zur Krisenvorsorge auf eine effektive 
Resilienzwirkung hin auszurichten 
› Konzepte der Resilienz und Nachhaltigkeit zusammenführen, um zu einem transformativen
Resilienzverständnis zu gelangen 
7.1 Handlungsoptionen zur Verbesserung der Krisenvorsorge 
 
7.1.1 Frühwarnsysteme um Vulnerabilitäts-, Stresstests und Resilienzanalysen 
zu systemischen Risiken erweitern 
Während das Krisenmanagement in Deutschland bisher hauptsächlich lokale oder sektorale Auswirkungen von 
Krisen bewältigt, stehen die für die Krisenbewältigung verantwortlichen Institutionen (z. B. im Bundesamt für 
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
zunehmend vor der Herausforderung, sich auf globale und systemische Bedrohungen vorzubereiten (Boin 2019). Diese 
systemischen Krisen machen nicht an sektoralen, regionalen oder nationalen Grenzen halt und sind aufgrund ihrer 
Komplexität besonders schwierig zu bewältigen (Perrow 1984; Renn/Lucas 2021). Wie in Kapitel 5.1 ausgeführt, 
können sie eine Reihe von Kaskadeneffekten auf unterschiedlichen Zeitskalen auslösen, die zu verstärkenden 
Rückkopplungsschleifen mit potenziell katastrophalen Folgen führen können (Schweizer/Chabay 2021). Im Falle 
systemischer Risiken reicht die bloße Früherkennung von Bedrohungsereignissen und die Vorbereitung auf den 
Katastrophenfall nicht aus. Vielmehr müssen klassische Frühwarnsysteme um Vulnerabilitätsanalysen, Stresstests 
und Resilienzanalysen kritischer gesellschaftlicher Systeme erweitert werden. Diese Analyseansätze legen den 
Fokus auf potenzielle Gefährdungsszenarien, die Exposition des Systems und seine Sensitivität gegenüber den 
Szenarien. Anschließend wird die Anpassungskapazität des Systems betrachtet. Dabei sollten auch
Extremszenarien einbezogen werden, da ihr Eintreten bei komplexen und vernetzten Systemen keineswegs ausgeschlossen ist. 
Außerdem müssen direkte und indirekte Kaskadeneffekte identifiziert, Kopplungsmechanismen analysiert und 
Vulnerabilitäten sektorübergreifend bewertet werden. Auf dieser Grundlage können dann in einem weiteren 
Schritt Möglichkeiten zur Steigerung der Resilienz ausgelotet werden (Schweizer/Chabay 2021). Diese Analysen 
können den politischen Entscheidungsträgern einen erweiterten Vorsorgehorizont bieten, indem sie Hinweise auf 
mögliche Bedrohungen liefern und bei der Identifizierung von Handlungsbedarfen und -spielräumen für
vorsorgende politische Gestaltungskonzepte helfen. Das Ziel ist es, strukturelle Schwachstellen zu erkennen und
abzubauen. Dazu gehören beispielsweise Lieferabhängigkeiten, die Kritikalität von Technologierohstoffen, die
Abhängigkeit bei der Energieversorgung, der drohende Verlust von Biodiversität sowie die Anfälligkeit gegenüber 
Cyberangriffen.
7.1.2 Wahrnehmung von Risikoszenarien im Sinne des All-Gefahren-Ansatzes 
in der Politik verbessern 
In Zeiten, die nicht von Krisen geprägt sind, wird den bereitgestellten Informationen für den Krisenfall oftmals 
nicht ausreichend Beachtung beigemessen. Dies führt dazu, dass die in den Risikoanalysen behandelten Szenarien 
von der Politik häufig nur bedingt als Problem wahrgenommen werden, wie die Ausführungen in Kapitel 4.1 zu 
den bereits vorhandenen Erkenntnissen vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie zeigen. Beispielsweise 
wurde die Risikoanalyse »Pandemie durch Virus Modi-SARS« von 2012 (Bundesregierung 2013), die viele
Aspekte der COVID-19-Pandemie erstaunlich detailliert vorwegnahm, kaum beachtet. 
Systemische Risiken erhalten trotz ihres erheblichen Potenzials für weitreichende Auswirkungen (als Folge 
ihrer Vernetzung) oft nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie katastrophale Ereignisse und werden tendenziell
unterschätzt. Bei der herkömmlichen Bewertung von Risiken spielt neben den erwarteten Auswirkungen auch die 
Eintrittswahrscheinlichkeit eine entscheidende Rolle. Ist diese gering, tendieren politische
Entscheidungsträger/innen dazu, das Problem als gegenwärtig nicht akut anzusehen und die Auseinandersetzung damit in die
Zukunft zu verschieben. Ein solches Verhalten zeigt sich in Einordnungen und Begriffen wie
Jahrhunderthochwasser. 
Die Diskussion über systemische Risiken und entsprechende Szenarien konzentriert sich oft auf einige
wenige Bereiche wie neue Pandemien, Cyberattacken, Stromausfall und Energieversorgungssicherheit. Ein Grund 
dafür ist die in der Politik übliche Ereignisgetriebenheit bei der Themensetzung, kombiniert mit zeitlichen
Einschränkungen und begrenzten Kapazitäten (Nagels et al. 2021). Anstelle einer umfassenden Betrachtung vieler 
unterschiedlicher Szenarien im Sinne des All-Gefahren-Ansatzes (Kap. 5.3) werden stattdessen häufig einzelne 
Szenarien mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit als die dringlichsten Probleme in der politischen Agenda
behandelt. Für die Politik stellt die Durchführung von Präventionsmaßnahmen selbst eine Art Risiko dar, da die Kosten 
für vorbereitende Maßnahmen häufig sehr hoch sind und gleichzeitig nicht garantiert werden kann, dass die Krise 
tatsächlich eintritt oder dass die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind. Solange die Ausgaben für
Vorsorgemaßnahmen nicht durch das Auftreten einer Krise gerechtfertigt werden, kann der Rechtfertigungsdruck hoch sein. 
Daher wird oft erst im Krisenfall reagiert, und es wird eine Strategie der schnellen Reaktion und Bereitstellung 
von Ressourcen verfolgt. 
Für die zukünftige Politikgestaltung sind entsprechend ressort- und politikfeldübergreifende Ansätze
erforderlich, die im Sinne eines All-Gefahren-Ansatzes die Wechselwirkungen zwischen verschiedenen
Politikbereichen und Sektoren in den Mittelpunkt stellen. Wie in der Fallstudie zum Gesundheitssystem erläutert, wird auf 
internationaler Ebene bereits länger eine Gesundheitspolitik gefordert, die Gesundheit in Verknüpfung mit
anderen Politikbereichen sieht. In Deutschland steht das Konzept »Gesundheit in allen Politikfeldern« erst am Anfang 
und wird insbesondere auf kommunaler Ebene und mit den Möglichkeiten des Präventionsgesetzes verfolgt. Es 
ist notwendig, zukünftig übergreifende Strukturen für die Umsetzung vorsorgender Politiken zu entwickeln und 
durchzusetzen. Dazu zählen u. a. interministerielle Gremien, intersektorale Arbeitsgruppen, gemeinsame Budgets 
sowie sektorübergreifende Informations- und Frühwarnsysteme (Evers-Wölk et al. 2023). 
7.1.3 Frühwarnung durch Szenarien, Modellierung und KI unterstützen 
Risikobewertungen sollten zukünftig nicht nur auf vergangene Erfahrungen bezogen werden, sondern auch auf 
vorausschauende szenariobasierte Ansätze und Simulationsberechnungen (Predictive Analytics) setzen. Die CO-
VID-19-Pandemie machte deutlich, dass wissenschaftliche Beratung und evidenzbasierte Daten eine
entscheidende Rolle bei der Frühwarnung und der Bewältigung von Krisen spielen. Daher ist es von großer Bedeutung, 
interdisziplinäre Expertise zu fördern, um übergreifende Frühwarnsysteme zu etablieren, kritische Kontrollpunkte 
der Frühwarnung zu identifizieren und diese mit der politisch-administrativen Entscheidungspraxis zu
verknüpfen. 
Die Erfahrungen mit der Pandemie haben auch gezeigt, dass es an integrierten Verfahren mangelt, die nicht 
nur ein nutzbringendes Lagebild für die Situation in den einzelnen Bereichen der Gesellschaft aufzeigen, sondern 
auch die mögliche gesamtgesellschaftliche Entwicklung aufgrund fundierter prognostischer Abschätzungen
berücksichtigen, wie in Kapitel 4.3 dieses Berichts dargelegt wurde. Angesichts dieser Erkenntnisse erscheint es 
besonders sinnvoll, die politische Frühwarnung in Deutschland zu stärken und dabei neben indikatorengestützen
Ansätzen auch internationale nichtstaatliche und ereignisbasierte Frühwarnsysteme verstärkt in die
Frühwarnprozesse zu integrieren. Beispiele hierfür sind das auf Big Data basierende »Program for Monitoring Emerging
Diseases-mail« (ProMED-mail) sowie »BioCaster«, »HealthMap« und »Medical Information System« (MedISys), 
welche im Rahmen der COVID-19-Pandemie vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle 
von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control – ECDC) und der WHO verwendet
wurden (Kap. 4.2). Zudem sollten die in Frühwarnsystemen verwendeten Indikatoren grundsätzlich auch solche
umfassen, die auf die Beschreibung von Aktivitäten und Instrumenten abzielen, die benötigt werden, um politisch 
gewünschte Ziele zu erreichen. 
Prognostische Modellierungen sind ein sinnvolles Instrument zur Einschätzung der Dynamiken von
systemischen Risiken und Krisen. Präventive und vorausschauende Systeme und Strategien, die bisher noch begrenzt 
eingesetzt werden, können nicht nur im Gesundheitsbereich helfen, mögliche Kapazitätsengpässe frühzeitig zu 
erkennen und datenbasierte Anpassungen in der Versorgungssteuerung vorzunehmen. Mit ihnen könnte
beispielsweise auch das Ausfallrisiko von Zulieferern oder Logistikwegen abgeschätzt (z. B. durch Streiks, Unwetter,
unterbrochene Lieferketten, Rohstoffabhängigkeiten) oder Ausfälle bei Verkehrsmitteln, wie Flugzeugen, Lkw,
Zügen und Schiffen, prognostiziert und ggf. verhindert werden. 
KI-basierte Ansätze haben das Potenzial, die Genauigkeit von Vorhersagemodellen zu erhöhen und bei der 
Auswahl von Präventivmaßnahmen sowie bei wissenschaftsbasierten politischen Entscheidungen eine
unterstützende Rolle zu spielen (SVR 2023). KI kann bei der Erkennung von Trends und Wendepunkten (z. B.
Ausbreitungsverlauf), der Identifizierung von Zusammenhängen, der Erstellung von Prognosen und der Beurteilung der 
Wirksamkeit von Maßnahmen sowie bei der Beschleunigung von Innovationen (z. B. Identifikation von
aussichtsreichen Wirkstoffen, Anpassung von Lieferketten, Produkten und Services) hilfreich sein (Plattform Lernende 
Systeme 2020). Es besteht jedoch ein erheblicher Bedarf an weiterer Forschung, um leistungsstarke, sichere
(Daten-)Infrastrukturen bereitzustellen, Datenanalysewerkzeuge leicht zugänglich und benutzerfreundlicher zu
gestalten und hybride KI-Systeme zu entwickeln, die maschinelles Lernen aus Daten mit der Anwendung von
kausalem Modellwissen kombinieren. Dies könnte dazu beitragen, Analyseprozesse zu beschleunigen und Ergebnisse 
nachvollziehbarer aufzubereiten, um die Bewertung von Risiken zu unterstützen. Das Ziel sollte darin bestehen, 
durch die Integration unterschiedlicher KI-Methoden die Automatisierung kontextabhängiger Schlussfolgerungen 
zu ermöglichen, auch bei widersprüchlichen, unvollständigen, mehrdeutigen oder vagen Informationen, um die 
Krisenvorhersage zu unterstützen (Plattform Lernende Systeme 2020). 
7.1.4 Vorsorgende politische Gestaltungskonzepte umsetzen 
Um systemische Risiken besser bewältigen zu können, sind vorausschauende Resilienzstrategien erforderlich (wie 
sie bereits in der ersten Handlungsoption dieses Kapitels beschrieben wurden). Diese Strategien sollen dazu
dienen, Systeme so zu ertüchtigen, dass sie auch in den Fällen von unwahrscheinlichen und überraschenden
Belastungen ihre Funktionsfähigkeit und Lernfähigkeit aufrechterhalten können. Sie bilden somit eine konzeptionelle 
Grundlage für die Entwicklung konkreter politischer Gestaltungskonzepte. Obwohl Prävention in politischen
Debatten und Strategien als grundsätzlich wichtige Aufgabe angesehen wird, variiert die Umsetzung präventiver 
Risikovorsorge, wie sie in internationalen Vereinbarungen (insbesondere im »Sendai Rahmenwerk«, Kap. 2.1) 
gefordert wird, bisher stark. Die Diskussionen werden immer differenzierter geführt, es fehlt aber an einer
effektiven Umsetzung, insbesondere im Falle systemischer Risiken. Hierbei sollten Überlegungen zur Prävention
bereits in Risikobewertungen, wie sie vom BBK in Risikoanalysen durchgeführt werden, stärker integriert werden. 
Dies betrifft beispielsweise die Bewertung neuer Technologien sowie von Veränderungen in der Struktur des 
Gesundheitswesens (Voss 2021). Handlungsfelder zur Steigerung der Resilienz umfassen den Ausbau von
Pufferkapazitäten, Diversifizierung, Modularisierung, die Schaffung von Redundanzen und Dezentralität (Kap. 2.3). 
Die COVID-19-Pandemie hat die Bedeutung von Pufferkapazitäten, wie sie beispielsweise bei Schutzmasken 
erforderlich sind, eindrucksvoll unterstrichen. Sie verdeutlicht auch die Notwendigkeit, das Gesundheitssystem 
so auszurichten, dass es nicht nur in der Lage ist, Intensivkapazitäten schnell bereitstellen und hochzufahren, 
sondern dafür auch über ausreichend medizinisches Fach- und Pflegepersonal verfügt. 
Darüber hinaus sind vorsorgende Konzepte zu systemischen Risiken in einen größeren gesellschaftlichen 
Zusammenhang zu stellen. Beispielhaft sind Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte, um die Risiken für 
Wirtschaft und Gesellschaft zu minimieren. Hier kommt es auf eine Beschleunigung der Umsetzung an, um die 
im Pariser Klimaschutzabkommen gesetzte Leitplanke von 1,5 °C nicht zu überschreiten. Ansonsten steigt das
Risiko klimabedingter Bedrohungslagen bis hin zum Überschreiten von Kipppunkten (Kap. 5). Ein weiteres
Beispiel ist die Modernisierung der Wirtschaftsberichterstattung zur Wertschätzung und Unterstützung der
Biodiversität. Hier geht es darum, die nationale und unternehmerische Wirtschaftsberichtserstattung unter Einbeziehung 
von Ökosystemleistungs- und Biodiversitätsindikatoren weiterzuentwickeln.35 Damit könnten wichtige Anreize 
gesetzt werden, die mit dem Verlust der Biodiversität einhergehenden Risiken zu minimieren. 
7.1.5 Integrierte Risikobewertung zur Krisenvorsorge auf Bundes- und 
Landesebene durch Schnittstellen sicherstellen 
Die staatlichen Frühwarnsysteme arbeiten zwar gründlich, sind aber tendenziell langsam und zu passiv
ausgerichtet. Zudem arbeiten Behörden teils mit unterschiedlichen und inkompatiblen Systemen des Informations- und 
Datenmanagements zur Krisenvorhersage (Voss 2021). Mit der Gründung des GeKoB (BMI 2023) reagierte die 
Innenministerkonferenz (2022) auf dieses Defizit. Dieses Zentrum strebt an, die Abstimmungskompetenzen
zwischen Bund und Ländern zu verbessern, und zwar über bestehende Koordinierungseinrichtungen und
Schnittstellen hinaus. Dazu gehören das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ),
verschiedene Möglichkeiten für gemeinsame Krisenstäbe, die Abteilung für Krisenmanagement und
Bevölkerungsschutz im BMI, die länderübergreifenden Übungen (LÜKEX) und die Interministerielle Koordinierungsgruppe 
des Bundes und der Länder (IntMinKoGr). Darüber hinaus haben die Ressorts auf Bundesebene im Rahmen des 
Gemeinsamen Koordinierungsstabes Kritische Infrastruktur (GEKKIS) einen Prozess vereinbart, um neben dem 
Lagebild des GeKoB eine gemeinsame Risikobewertung zur Betrachtung von Auswirkungen auf Kritische
Infrastrukturen und kritische Dienstleistungen zu erstellen36. 
Eine koordinierte, integrierte Risikobewertung und ineinandergreifende Maßnahmen von Bund und Ländern 
sind entscheidende Schritte, um der Komplexität von systemischen Risiken und ihren potenziellen Auswirkungen 
auf kritische Infrastrukturen und Systeme gerecht zu werden. Gerade systemische Risiken, wie Pandemien und 
der Klimawandel, verdeutlichen die Notwendigkeit eines konsistenten Handelns und effizienter Schnittstellen 
zwischen Ressorts sowie zwischen Bund und Ländern. Um diese Schnittstellen wirksam zu gestalten, bedarf es 
einer angemessenen finanziellen Ausstattung aller beteiligten Behörden und Organisationen. Im Rahmen der
Führungskräfteausbildung ist sicherzustellen, dass ein ganzheitlicher Ansatz zur Krisenvorhersage und
Risikobewertung im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz (insbesondere im Bereich der BABZ sowie bei der BAKS)
implementiert wird. Darüber hinaus braucht es eine weitergehende und koordinierte Vernetzung aller relevanten Akteure, 
insbesondere aus der Wirtschaft, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Gruppen, zur Optimierung der
Leistungsfähigkeit der Krisenvorhersage als Voraussetzung für eine Stärkung der Resilienz von Wirtschaft und Gesellschaft. 
7.1.6 Kooperative Formate und Konsultationsmechanismen zur 
Krisenvorhersage und -reaktion auf europäischer Ebene stärken 
Eine effektive Krisenvorhersage kann häufig nicht allein auf nationalstaatlicher Ebene sichergestellt werden.
Bislang fehlen aber die Voraussetzungen und Strukturen, um auf internationaler Ebene schnell, effektiv und
koordiniert Krisen vorherzusagen und auf externe Schocks reagieren zu können. Zu den Hürden gehören u. a. ein
schleppendes, wenig effektives und unzureichend koordiniertes Krisenvorhersagemanagement sowie eine
unzureichende Kommunikation. Effektive europäische Krisenreaktionsstrukturen, die schnelle Entscheidungen auf 
höchster EU-Ebene ermöglichen und von nachgeordneten Behörden umgesetzt werden können, fehlen bislang. 
Ein wichtiger Schritt zur Behebung dieses Defizits ist der »Strategic Foresight Process« der Europäischen
Kommission (EC 2020). Dieser stellt erstmals Europas Fähigkeit zur Resilienz in unterschiedlichsten Themenfeldern 
 
35 Wie die Weiterentwicklung der Wirtschaftsberichterstattung erfolge könnte, zeigt das Projekt »Bio-Mo-D« (IOER o. J.). 
36 »Dieser Risikobewertungsprozess sieht vor, dass anhand von Szenarien insbesondere die Auswirkungen auf die Kritischen
Infrastrukturen sowie auf die Erbringung der Kritischen Dienstleistungen betrachtet werden. Dazu ist geplant, dass jedes Ressort anhand von 
identischen Leitfragen ausgewählte Parameter im eigenen Geschäfts- und Zuständigkeitsbereich beleuchtet. Diese von den Ressorts 
erstellten Risikobewertungen werden gesammelt und zusammengeführt. Federführend für GEKKIS ist das BMI« (Bundesregierung 
2022).
in den Mittelpunkt und soll der EU-Politik als Kompass dienen. Im Gesundheitsbereich ist beispielsweise eine 
bessere Koordination geplant, u. a. im Rahmen des im Februar 2021 angekündigten HERA-Inkubators.37 
Um die Krisenvorhersage über die bisherigen Foresightaktivitäten der EU und Ad-hoc-Krisenstäbe hinaus 
institutionell effektiv zu verankern, schlagen Kagerman et al. (Kagermann et al. 2021) den Aufbau eines neuen 
Resilienzrats auf europäischer Ebene vor. Dieser Rat könnte verschiedene Aufgaben übernehmen, darunter die 
kontinuierliche Überwachung und wissenschaftliche Auswertung des aktuellen Kenntnisstands aus Risiko-,
Vulnerabilitäts-, Stress- und Resilienzanalysen. Ebene sowie die Ableitung politischer Handlungsbedarfe für die
Krisenvorhersage und -vorsorge. Ein solcher Rat könnte vergleichsweise schnell eingerichtet werden und
perspektivisch auf EU-Ebene sowie auf nationaler Ebene Krisenstäbe beraten. 
Um dies zu leisten, sollte der Rat interdisziplinär zusammengesetzt sein, insbesondere mit Fachleuten aus 
der Risiko-, Komplexitäts- und Transformationsforschung. Der Resilienzrat könnte Grundlagen für
wissenschaftsbasierte politische Entscheidungen schaffen, indem er verschiedene Handlungsoptionen und ihre
Implikationen aufzeigt, ohne jedoch konkrete Lösungswege vorzuschlagen oder Handlungsempfehlungen zu geben. Er 
könnte dabei helfen, die Krisenvorhersage an zentraler politischer Stelle zu verankern, interdisziplinäre
Fachkompetenz zu bündeln und internationale Konsultationsmechanismen zur Krisenvorhersage zu unterstützen. Im
Ernstfall sollte er in der Lage sein, mit zügiger und agiler Beratung die Entscheidungsfindung der Exekutive zu
unterstützen, um die Lücke zwischen Early Warning und Early Action im politischen System bzw. in politischen
Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene und den Mitgliedstaaten verringern zu helfen. 
7.1.7 Entwicklung und Evaluation von Kriterien, um politische Maßnahmen zur 
Krisenvorsorge auf eine effektive Resilienzwirkung hin auszurichten 
Die bisher diskutierten Resilienzansätze sind vielfach übergeordneter Natur. Resilienz als strategisches Politikziel 
wird erst in jüngster Zeit insbesondere auf Ebene der UN, der EU und der Bundesregierung thematisiert. Die 
umfassende Einschätzung der Resilienz von Gesellschaften und ihren Subsystemen auf evidenzbasierter
Grundlage ist entscheidend, um systematisch nach bisher unentdeckten Schwachstellen zu suchen, die Wirkung
bestimmter Maßnahmen zu bestimmen und ihren möglichen Nutzen zu bewerten. Die Hauptaufgabe besteht daher 
in einer genaueren quantitativen Abschätzung der jeweiligen Kosten-Nutzen-Verhältnisse. Zur Bewertung von 
Resilienz ist es wichtig, Metriken und Indikatoren zu entwickeln, anhand derer eine Evaluation durchgeführt
werden kann, um politische Maßnahmen auf eine mögliche Resilienzwirkung bewerten und daraufhin auszurichten 
zu können. Die aktuell gültigen internationalen Leitlinien wurden in der Regel auf der Basis konkreter
Krisenereignisse wie etwa der COVID-19-Pandemie entwickelt und zielen eher auf effektive Abläufe im Sinne der
Krisenbewältigung als auf Resilienz im Sinne einer grundlegenden Systemeigenschaft ab (Rudloff 2022). 
Ein gutes Beispiel für die Entwicklung strategischer Leitlinien zur Steigerung der Resilienz sind die in
Kapitel 2.1 aufgeführten Leitlinien des »Sendai Rahmenwerks« der Vereinten Nationen zur Risikoreduktion bei
Naturkatastrophen. Auch die EU hat damit begonnen, Krisenereignisse systematisch zu bewerten und daraus
Resilienzstrategien abzuleiten, wie im Rahmen der »Strategic Foresight Reports« dargestellt wird (EC 2020). Auf
nationaler Ebene könnte das BMI als fachlich federführendes Ministerium zum Aufsetzen eines entsprechenden
Evaluationsprogramms fungieren. 
7.1.8 Konzepte der Resilienz und Nachhaltigkeit zusammenführen, um zu 
einem transformativen Resilienzverständnis zu gelangen 
Resilienz und Nachhaltigkeit hängen als Leitkonzepte eng miteinander zusammen, sind aber bis dato auf
politischer Ebene wenig miteinander verknüpft. Resilienz betont die Fähigkeit, Krisen zu bewältigen, sich anzupassen 
und daraus für künftige Ereignisse zu lernen. Die Steigerung von Resilienz ist in einer Zeit multipler Krisen von 
großer gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Resilienz ist allerdings ein relatives Konzept, das nur mit 
 
37 Dieser soll Forschung, Industrie und Behörden gezielt zusammenbringen und mehr Ressourcen mobilisieren u. a. mit dem Ziel, Anreize 
für die weitere Impfstoffentwicklung zu setzen und Produktionskapazitäten auszubauen. Zudem sollte eine Überarbeitung der
Internationalen Gesundheitsvorschriften, aber auch der Entwicklung des Internationalen Vertrags zur Pandemieprävention politisch
vorangetrieben werden, um sich zukünftig auf der Basis einer verlässlichen Informationsgrundlage frühzeitig auf drohende Pandemien
vorbereiten zu können.
Blick auf einen spezifischen gesellschaftlichen Kontext angewendet werden kann. Demgegenüber bietet
Nachhaltigkeit grundsätzlich eine starke normative Orientierung mit dem Ziel, Wohlstand und soziale Gerechtigkeit 
im Rahmen ökologischer planetarer Grenzen zu erzeugen. Den konkreten Kompass steckt die Agenda 2030 für 
nachhaltige Entwicklung mit den global gültigen Zielen für nachhaltige Entwicklung ab. Die deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich seit 2016 an diesen 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen 
(Bundesregierung 2023b). Die Leitbilder von Resilienz und Nachhaltigkeit können sich wechselseitig ergänzen, 
wie in Kapitel 2.1 ausgeführt wurde. Die Deutsche Resilienzstrategie greift diese Sicht auf und unterstreicht, dass 
die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 Krisenentwicklungen, wie Klimawandel, Artensterben, 
steigendem Ressourcenverbrauch und wachsender Ungleichheit, entgegenwirkt und auf diese Weise das Risiko 
von Krisen minimiert wird. Zudem hilft ein verbessertes Katastrophenrisikomanagement dabei, Rückschläge bei 
der Erreichung von Zielen, die sich auf die soziale, ökologische und ökonomische Dimension von Nachhaltigkeit 
beziehen, zu vermeiden (BMI 2022a). 
In einer krisenhaften Welt wird Resilienz zu einer Grundvoraussetzung für das Erreichen der
Nachhaltigkeitsziele. Nur wenn die sozial-ökologische Transformation krisenfest gestaltet wird, können zukünftige
Gesellschaften langfristig stabil sein. Auch im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird Resilienz als ein 
Kernelement einer nachhaltigen Entwicklung eingestuft (BMI 2022a). Die Umsetzung der deutschen
Resilienzstrategie steht in enger Verbindung mit weiteren Zielen, zu denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat (u. a. 
Pariser Klimaschutzabkommen 2015, Agenda für Humanität 2016, Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung). 
Um diese Ziele zu erreichen, ist ein integrativer Ansatz erforderlich, der als transformative Resilienz
bezeichnet werden kann. Transformative Resilienz bezeichnet die Fähigkeit, »unter unsicheren und wechselnden 
Bedingungen erfolgreich die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft voranzutreiben« (Beer/Rammler 2021). 
Der Mehrwert dieser neuen Perspektive besteht darin, Nachhaltigkeit, Resilienz und Transformation produktiv 
für politische Entscheidungsfindungsprozesse miteinander zu verknüpfen. Es ist daher von entscheidender
Bedeutung, systematisch zu prüfen, welche systemimmanenten Faktoren beziehungsweise bestehenden Praktiken 
die politisch angestrebten Transformationen, wie etwa Klimaneutralität, Elektrifizierung des Straßenverkehrs oder 
Digitalisierung, anfällig für Störungen machen. Die entsprechenden Strategien sollten darauf abzielen, solche 
Verwundbarkeiten zu beseitigen, innovative Ansätze zu fördern, die weniger anfällig für Störungen sind, und 
dadurch das Risiko externer Störungen zu minimieren. In diesem Zusammenhang könnte erwogen werden, die 
Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung um die Krisenvorsorge zu erweitern oder 
aber die Themenzuständigkeiten in einem anderen, neu zu schaffenden Gremium des Bundestages
zusammenzuführen (Näheres hierzu im folgenden Kap. 7.2.3). 
Außer dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung könnte vor allem der Rat für Nachhaltige 
Entwicklung (RNE) eine wichtige Rolle bei der Integration von Nachhaltigkeit, Resilienz und Transformation in 
politische Entscheidungsfindungsprozesse einnehmen. Der RNE berät die Bundesregierung in Fragen der
Nachhaltigkeitspolitik und ist in seiner Tätigkeit unabhängig. Die Agenda 2030 mit ihren Nachhaltigkeitszielen und 
die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie bilden den grundlegenden Rahmen für die Arbeit des Nachhaltigkeitsrates. 
Es wäre daher sinnvoll, die kontinuierliche Beobachtung systemischer Risiken, die das Potenzial haben, die
Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele zu beeinträchtigen, als eine dauerhafte Querschnittsaufgabe in die Agenda des 
Rats für Nachhaltige Entwicklung zu integrieren. 
7.2 Stärkung der Kapazitäten des Deutschen Bundestages zur 
Gestaltung einer transformativen Resilienzpolitik 
Für das TAB als Beratungseinrichtung des Bundestages ist die Frage der parlamentarischen Handlungsoptionen 
auftragsgemäß von besonderer Bedeutung. Mit Blick auf die Themen Früherkennung, Krisenvorhersage und
Krisenvorsorge ist festzuhalten, dass nach unserer Kenntnis eine systematische und kontinuierliche Erfassung und 
Beobachtung krisenhafter Entwicklungen üblicherweise nicht zu den Aufgaben parlamentarischer Gremien
(Ausschüsse, Beiräte) oder Beratungseinrichtungen (wissenschaftliche Dienste, TA-Einheiten) gehört. Weder das TAB 
noch eine der anderen Mitgliedsorganisationen des EPTA-Netzwerks (EPTA o. J.) sind bislang mit einer solchen 
Ausrichtung tätig. Eine auf Risiken orientierte strategische Vorausschau wird typischerweise von Einrichtungen 
der Exekutive betrieben, entweder durch zentrale, spezialisierte Institutionen (BAKS), meist aber verteilt auf
verschiedene Ressorts – so auch in Deutschland (u. a. BaFin, BBK, BKA, BMBF, BSI, Denkfabrik BMAS,
Planungsamt der Bundeswehr, RKI, UBA).
Eine gewissermaßen konkurrierende strategische Vorausschau durch das Parlament erscheint aufgrund der 
Ressourcen, die dafür aufgewendet werden müssen, wenig realistisch. Daher richten sich die folgenden
Überlegungen und Vorschläge auf die Frage, wie vorhandene Kapazitäten und Strukturen des Deutschen Bundestages 
für die Beteiligung an der Gestaltung einer präventiven, transformativen Resilienzpolitik genutzt und eventuell 
mit den Aktivitäten der Exekutive enger verknüpft werden können. Zugleich geht es auch um die Klärung, welche 
institutionellen Innovationen geeignet oder sogar notwendig erscheinen, mit denen fragmentierte Zuständigkeiten 
und das thematische Silodenken überwunden (oder zumindest reduziert) werden können. Vorgestellt werden drei 
Ansätze: 
› die mögliche Öffnung der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) bzw. des von ihr betriebenen
nationalen »Kompetenzzentrums Strategische Vorausschau« für Mitglieder, Mitarbeiter/innen und Gremien 
des Deutschen Bundestages (Kap. 7.2.1); 
› die Erweiterung der Aufgaben des TAB im Bereich Foresight (Kap. 7.2.2); 
› die Einrichtung einer Enquete-Kommission zum Themenkreis Krisenvorsorge, Resilienz und
gesellschaftlicher Zusammenhalt, die auch Möglichkeiten der institutionellen Innovation zur dauerhaften Verankerung 
der Aufgabenstellung im Bundestag erarbeiten könnte (Kap. 7.2.3). 
7.2.1 Öffnung der strategischen Vorausschau der Exekutive zur Stärkung der 
Futures Literacy der Legislative 
Im politisch-strategischen Kontext geht es für das Parlament – seine Mitglieder und Gremien – darum, gute, d. h. 
informierte vorausschauende Entscheidungen mit erwünschten Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft zu 
treffen. Hierfür ist eine politische Orientierung über die nahe Zukunft hinaus nötig, d. h. eine Identifikation von 
in der Zukunft möglicherweise eine bedeutsame Rolle spielenden Faktoren und ein entsprechendes Antizipieren 
und planendes Handeln. Ein Ziel besteht darin, auf Vorrat zu denken, neue Handlungsspielräume zu identifizieren, 
Optionen zu generieren und gegenüber Diskontinuitäten und überraschenden Ereignissen vorbereitet zu sein und 
zwar nicht nur mit Blick auf den übergeordneten globalen oder nationalen Maßstab, sondern auch konkret in 
Verantwortung gegenüber den Menschen in den jeweiligen Wahlkreisen und Heimatregionen. Ein relevanter Part 
des politischen Alltags eines/r Parlamentariers/in ist die vorausschauende Sorge um eine wünschenswerte
Zukunft, die geleitet ist von einem konkreten praktischen Interesse der Wähler/innen. 
Bei der politisch-strategischen Vorausschau geht es u. a. mithilfe der Analyse von latenten Strukturen,
Vorannahmen und auch Einstellungsmustern wesentlich um das »Sichtbarmachen von Unsichtbarem«, nicht um die 
Betrachtung bekannter Risiken. Es geht um die »unknown unknowns«, neuartige Gefährdungen, systemische
Risiken, die nicht mit den Instrumenten der klassischen Risikoanalyse erfasst werden können (Roth/Herzog 2016, 
S. 204). Vielmehr handelt es sich bei der strategischen Vorausschau vor allem um ein »Management von
Ungewissheit« (Overbeck 2018, S. 28), im Grunde genommen als alltäglicher, aber zugleich relevanter Bestandteil in 
der konkreten politischen Arbeit von Parlamentarier/innen. 
Die Kompetenzen von Abgeordneten im systematischen Umgang mit komplexen Unsicherheiten könnten 
durch einen gezielten Kompetenzaufbau im Bereich Futures Literacy gestärkt werden, ein Konzept, das
maßgeblich von der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) geprägt wurde.38
Futures Literacy zielt dabei darauf ab, Menschen und Organisationen zum aktiven Zukunftsdenken zu befähigen. 
Abgeordnete, die über Futures Literacy verfügen, werden besser in die Lage versetzt, zukünftige Trends und 
Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren, proaktiv auf Herausforderungen zu reagieren und politische
Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Sie können politische Entscheidungen treffen, die nicht nur kurzfristige Ziele, sondern 
auch langfristige Auswirkungen berücksichtigen. Futures Literacy bietet den Abgeordneten somit Werkzeuge, um 
eine proaktive, langfristig orientierte und resiliente Politik zu gestalten, die den Herausforderungen einer sich 
 
38 Der Begriff Futures Literacy leitet sich aus dem Englischen ab, wobei Literacy ein Set an Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen
beschreibt, dass die Entwicklung des Lesens und Schreibens fördert. Im Kontext der Zukunft bedeutet Literacy eine Form von
Zukunftsalphabetisierung oder Zukunftskompetenz. Es bezieht sich auf die Fähigkeit, zu verstehen, auf welcher Grundlage die Zukunft entsteht, 
wie bestimmte Zukunftsbilder sich entwickeln und welche Auswirkungen unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft auf unser 
heutiges Handeln haben können (UNESCO o. J.).
ständig verändernden Welt besser begegnen kann. Zur Stärkung dieser Kompetenzen könnten gezielte
Bildungsangebote der strategischen Vorausschau entwickelt bzw. genutzt werden (z. B. der BAKS). Auch die
Bereitstellung von Ressourcen und der Zugang zu relevanten Informationen über zukünftige Trends, Technologien und 
soziale Entwicklungen können die Grundlage für Futures Literacy legen. Hierbei können Formate eines
erweiterten Foresightprozesses als Aktivität parlamentarischer TA, im Fall des TAB das neu etablierte Resilienzradar und 
der Resilienzcheck, hilfreich und zielführend sein (Kap. 7.2.2). 
Die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) und das von ihr betriebene 
nationale »Kompetenzzentrum Strategische Vorausschau« 
Strategische Vorausschau ist ein Prozess, der in Vorbereitung auf ganz unterschiedliche Krisensituationen in
Gesellschaft und Staat bei notwendigen Entscheidungsfindungen Unterstützung geben kann und soll. Die BAKS 
(o. J.a) benennt als wichtiges Ziel, dass zukünftige Herausforderungen und Problemlagen frühzeitig identifiziert 
und in notwendige Entscheidungen einbezogen werden (können), um diese und resultierende Handlungen
zugleich so zukunftsrobust zu gestalten, dass sie ganz unterschiedlichen Ereignissen und Szenarien gerecht werden 
können. Dabei geht es nicht um Prognose und/oder Vorhersage, sondern um den Umgang mit Ungewissheiten 
und die Frage, wie Gesellschaft und Politik insgesamt sich darauf (besser und zielführender als bisher) einstellen 
können (Brozus 2018). Der Blick richtet sich dabei auf global einschneidende Ereignisse wie Kriege, Anschläge, 
Staatskrisen, Naturkatastrophen und Flüchtlingsbewegungen, aber auch auf Epi- und Pandemien, wie etwa die 
weltweite Ausbreitung des Coronavirus mit seinen auslösenden Erkrankungs- und Sterbewellen seit 2020. 
In diesem Kontext bietet die BAKS seit 2016 (im Auftrag des Bundeskanzleramts) in Modulform Seminare 
zu unterschiedlichen Methoden in der strategischen Vorausschau an.39 Anhand praktischer Anwendungen werden 
grundlegende Konzepte und zentrale Techniken wie Horizon Scanning, Delphi-Methoden, Szenariotechniken, 
Backcasting oder Trendanalyse vermittelt (BAKS o. J.b). Mittlerweile hat die BAKS zehn Seminare (Module) zur 
Vermittlung von Foresightmethoden durchgeführt. Darauf aufbauend fand im Oktober 2023 ein
Themenfindungsworkshop statt, dem 2024 und 2025 drei thematische Workshops folgen werden, bei denen ausgewählte Methoden 
ressortübergreifend angewendet werden sollen. 
Kasten 7.1 Foresightmethode »Intelligent Analysis/Red Teams« 
Im Kontext von behördlichen strategischen Foresightaktivitäten werden in den USA seit einigen Jahren »Red 
Teams« eingesetzt. Dies sind aus Querdenkern bestehende Einheiten, die behördliche Planungen auf mögliche 
Denkfallen, Fehler, falsche Annahmen oder kognitive Filter analysieren sollen. Der Mehrwert für die Praxis
besteht aber auch darin, dass im Zuge (solcher) politisch-strategischer Vorausschau gänzlich neue und akute Aspekte 
als bedeutsam und entscheidungsrelevant erkannt werden können (die in historischen Datenbeständen nicht
abgebildet und in abgeleiteten Übertragungen und Extrapolationen nicht auftauchen). Im Vorfeld von Planungen 
können mittels solcher Foresightprozesse Vorfestlegungen und Annahmen überprüft, neue Lösungswege
aufgezeigt und zusätzliche Handlungs- und Gestaltungsoptionen entwickelt werden (Reetz 2018, S. 286, u. 2016, S. 11). 
Auch angesichts der durch die COVID-19-Pandemie mitausgelösten verschiedenen Krisensituationen etablierte 
die BAKS das Kompetenzzentrum Strategische Vorausschau, die Seminare wurden weiterentwickelt und deutlich 
ausgebaut. Vornehmliches Ziel ist, insbesondere Bundesministerien und ihre Ressorts sowie die nachgeordneten 
Bundesbehörden (aber auch Landesbehörden) mit deren diversen Geschäftsbereichen dabei zu unterstützen, den 
Blick auf alternative Zukünfte in der strategischen Arbeit der Institutionen zu verankern und weiter auszubauen. 
Erklärte Absicht ist es, die BAKS zu einem nationalen Kompetenzzentrum für strategische Vorausschau
auszubauen, um allen an strategischer Vorausschau interessierten Personen und Institutionen (grundsätzlich und
zukünftig noch dezidierter) einen umfassenden sicherheitspolitischen Ansatz sowohl in der Methodenlehre als auch 
mittelfristig eigene nationale Kapazitäten und Ressourcen der operativen Politikbegleitung und
Strategiebegleitung zu bieten. Die Foresightweiterbildung soll auf hohem Niveau ausgebaut werden und als Dienstleistung für 
 
39 Ein Vorreiter war seit 2006 das Planungsamt der Bundeswehr mit dem Referat für Zukunftsanalysen, das sich auch mit Methoden der 
strategischen Vorausschau beschäftigte.
die Pflege des Netzwerks einer strategischen Vorausschau auftreten – für den intensivierten
Informationsaustausch und die ressortübergreifende Zukunftsanalyse (BAKS o. J.a). 
Erweiterung der Aktivitäten der BAKS in Richtung Legislative 
In den gegenwärtigen, vorrangig auf die Exekutive orientierten Foresightprozessen besteht das Interesse der
Beteiligten insbesondere darin, die zum Teil ganz unterschiedlichen Einheiten in den Behörden und Institutionen 
(und deren inhärente Aufgaben und Interessen) zusammenzubringen. Dabei zeigt sich, dass sich viele
Mitarbeiter/innen in der Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben durchaus systematisch mit möglichen Zukünften 
befassen, wenngleich zumeist mit ganz unterschiedlichen Perspektiven und Zugängen bzw. Methoden (Horizon 
Scanning, Risiko-, Trend- und Zukunftsanalysen etc.) (Reetz 2018, S. 286). Zu konstatieren ist, dass in Ministerien 
und Behörden die ersten Schritte einer strategischen Vorausschau getan wurden, weil es als sinnvoll erkannt 
wurde, strategische Vorausschau zukünftig konsequent in der Strategieformulierung und in der politischen
Entscheidungsfindung systematisch einzusetzen. Um die Institutionalisierung voranzutreiben und damit den Ausbau 
sowie die Verstetigung bisheriger Ansätze zu gewährleisten, empfiehlt sich eine intensivierte Koordination und 
Zusammenführung der verschiedenen Aktivitäten innerhalb der Ressorts sowie die Integration bereits etablierter 
Elemente in ein umfassendes Gesamtkonzept (Warnke et al. 2021, S. 89). 
Kasten 7.2 Wissenschaftsjahr »Resilienz«? 
Eine Möglichkeit, das Thema Krisenvorsorge und Resilienz in die Gesellschaft hineinzutragen, wäre die
Thematisierung im Rahmen eines Wissenschaftsjahres. Gemeinsam mit der Initiative »Wissenschaft im Dialog« 
richtet das BMBF seit 2000 dieses Format der Wissenschaftskommunikation aus. Das Ziel ist, die Menschen 
stärker für Wissenschaft zu interessieren und den gesellschaftlichen Dialog über Forschung zu befördern.
Entwicklungen in der Forschung sollen für Bürger/innen transparenter und zugänglicher werden, gleichzeitig
sollen die Wissenschaftsjahre gesellschaftliche Debatten über diese Entwicklungen anstoßen und vorantreiben. 
Nachdem zunächst einzelne Disziplinen im Mittelpunkt der Wissenschaftsjahre standen, geht es seit 2010 
vor allem um fächerübergreifende Zukunftsthemen wie Gesundheitsforschung, Forschung zur Zukunft der
digitalen Gesellschaft, Meere und Ozeane, künstliche Intelligenz und Bioökonomie. 
2024 erreicht nun eine weitere Abstraktions- oder Integrationsstufe, indem das Wissenschaftsjahr das 
Motto »Freiheit« erhalten hat. Angesichts der Bedeutung des Themas des hier durchgeführten TA-Projekts 
könnte durchaus erwogen werden, in einem der kommenden Jahre Resilienz als Motto zu wählen und dadurch 
den öffentlichen Diskurs zusätzlich anzuregen. 
Quelle: https://www.wissenschaftsjahr.de/ (4.6.2024) 
Anknüpfend an die Zielstellung in der Strategieformulierung und in der politischen Entscheidungsfindung
einsetzen könnten die bisherigen Aktivitäten der BAKS in ihrer Ausrichtung auf die (anzusprechenden) Zielgruppen 
und Adressaten darüber hinaus substanziell erweitert werden – inhaltlich und in Bezug auf die politische
Gewaltenteilung. In diesem Sinne wäre zu überlegen, die Angebote des Kompetenzzentrums Strategische Vorausschau 
der BAKS grundsätzlich auch an den Bundestag bzw. die Abgeordneten in den relevanten Ausschüssen sowie an 
die Mitarbeiter/innen der Abgeordneten und die fachspezifischen Fraktionsangestellten zu adressieren. Ganz
konkret könnte dies bedeuten, über die prinzipielle Möglichkeit einer Erweiterung von Schulungsmaßnahmen zum 
Thema Resilienz ein weiteres Ausrollen der von der BAKS durchgeführten Weiterbildung (Methodenseminare 
Strategische Vorausschau) insbesondere mit Blick auf Bundestagsabgeordnete in den relevanten Ausschüssen 
nachzudenken.
7.2.2 Erweiterung der Aufgaben der parlamentarischen TA im Bereich 
Foresight: Resilienzradar und Resilienzcheck 
Parlamentarische TA, wie sie vom TAB und den anderen Mitgliedern des EPTA-Netzwerks durchgeführt wird, 
kann angesichts ihrer limitierten Ressourcenausstattung kein umfassendes, systematisches Pendant zur Expertise 
darstellen, auf die die jeweilige Regierung zurückgreifen kann. Selbst wenn es gar nicht so wenige Beispiele gibt, 
wo parlamentarische TA relevante Analysen auch in hochkomplexen und aktuellen Feldern vorgelegt hat, die 
politisch wirksam wurden (das TAB u. a. zum Forschungsbedarf und zu ethischen Fragestellungen in der Bio- 
und Nanotechnologie, bei der Abschätzung der Folgen eines großflächigen und langandauernden Stromausfalls 
oder zu neuen Energietechnologien). 
Parlamentarische TA hat sich zwar in den Jahrzehnten ihres Bestehens auch mit Risiken (vor allem neuer 
Technologien), mit möglichen krisenhaften Entwicklungen und Handlungsoptionen zum Umgang damit
(beispielsweise Strategien zur Treibhausgasreduktion oder zur Bewahrung der Biodiversität) beschäftigt, aber in
keinem uns bekannten Fall (bzw. Land) systematisch und kontinuierlich im Sinne einer strategischen Vorausschau 
zur Früherkennung und -warnung. Auch auf Außen- und Sicherheitspolitik richtet sich parlamentarische TA eher 
selten. Besonders sicherheitsrelevante Themen bzw. Technologien, beispielsweise Biowaffen oder
kryptografische Verfahren, deren Entwicklung der Geheimhaltung unterliegt, können von TA-Einrichtungen wie dem TAB, 
die auf die Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen beschränkt sind und ihre Ergebnisse grundsätzlich
veröffentlichen, nicht mit Tiefgang analysiert werden, weshalb entsprechende Untersuchungsvorschläge nicht
aufgegriffen werden konnten. 
Anders als früher häufig und auch heute immer noch (zumindest vereinzelt) als Kritikpunkt am Konzept TA 
vorgebracht, stehen im Mittelpunkt vieler TA-Untersuchungen nicht mögliche Risiken, sondern vielmehr das
Innovationspotenzial neuer Technologien, für dessen Ausschöpfung die Befassung mit möglichen Folgen ihrer
Anwendung allerdings unumgänglich erscheint; beispielsweise um frühzeitig eine gesellschaftliche und politische 
Debatte (wie bei vielen bioethisch heiklen Technologien im Bereich der genetischen Diagnostik oder der
Reproduktionsmedizin, aber auch bei Standortfragen von Infrastrukturgroßprojekten) oder auch konkret die Anpassung 
von Zulassungserfordernissen und -bedingungen zu ermöglichen (TAB 2023). 
Es kann wohl kaum behauptet werden, dass die 1980er, 1990er oder 2000er Jahre besonders krisenarm
gewesen wären. Vieles verblasst mit zeitlichem Abstand, u. a. was die gesellschaftliche Wahrnehmung und Stimmung 
anbelangen. Aber es scheint doch einen recht weitreichenden politischen und wissenschaftlichen Konsens zu geben, 
dass nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009, der Euro- und der Flüchtlingskrise in den 2010er Jahren, der 
COVID-19-Pandemie seit Anfang 2020 und dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 in
Verbindung mit den zunehmenden Folgeereignissen des Klimawandels ein besonders starkes Bewusstsein für die
Gefährdung durch Naturereignisse und menschengemachte Risiken in Gesellschaft und Politik entstanden ist. Die 
resultierenden systemischen, multiplen oder Polykrisen (Kap. 5.3) sowie drohende Kipppunkte (Kap. 5.2)
erhöhen den Druck zu ökologischen, ökonomischen, sozialen und institutionellen Transformationen kontinuierlich. 
Mit Blick auf das TAB hat diese Ausgangslage konkret zu diesem Projekt geführt, das wie alle TAB-Themen 
einstimmig von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben wurde. Die Befassung mit dem 
Thema, einschließlich des öffentlichen Fachgesprächs im Deutschen Bundestag am 22. Juni 2022, führte auch dazu, 
dass das Betreiberkonsortium des TAB in der aktuellen Vertragslaufzeit von 2023 bis 2028 die Foresightaktivitäten 
substanziell erweitert hat, um angesichts wachsender Herausforderungen und komplexer Risikolagen relevante
Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und besser zu verstehen. 
Neben dem etablierten Horizon-Scanning, das dem frühzeitigen Erkennen potenziell chancenreicher
soziotechnischer Innovationen und wissenschaftlicher Trends in frühen Entwicklungsstadien dient, werden mit einem 
Resilienzradar Trends und Entwicklungen identifiziert, die mit Herausforderungen und Risiken für kritische
Infrastruktursysteme einhergehen. Der jährlich ab dem Frühjahr 2024 erscheinende Foresightreport bietet einen
zusammenfassenden Überblick, der als Grundlage für die Auswahl eines Infrastruktursystems durch die
Berichterstattergruppe TA dient. Das TAB führt daraufhin mit ausgewählten Fokusthemen eine vertiefende
Resilienzprüfung (Resilienzcheck) durch. Das Ziel besteht darin, Vulnerabilitäten und systemische Risiken zu identifizieren 
und belastbare Resilienzstrategien zu entwickeln. Beispielsweise werden für das Gesundheitssystem die
Lieferketten für medizinische Produkte, für das Verkehrssystem die Cybersicherheit von digital-autonomen
Mobilitätskonzepten und für das Energiesystem die kritischen Rohstoffe für die Wasserstoffversorgung im Rahmen
plausibler Zukunftsszenarien überprüft und darauf bezogen Möglichkeiten zur Stärkung des jeweiligen
Infrastruktursystems identifiziert. Die Zukunftsszenarien und die Resilienzstrategien werden unter Beteiligung von externen 
Expert/innen aus Wissenschaft und der jeweiligen Versorgungspraxis des Infrastruktursystems, aus Politik und 
Administration, sowie ausgewählten Vertreter/innen der Bürgerschaft entwickelt. Die Ergebnisse des
Resilienzchecks werden in einem Resilienzdossier zusammengefasst und im Rahmen einer öffentlichen Fachveranstaltung 
im Deutschen Bundestag mit den Bundestagsabgeordneten und der Zivilgesellschaft diskutiert. 
Die exemplarischen Resilienzchecks können definitionsgemäß nur beispielhaft ausgewählte kritische
Infrastrukturbereiche behandeln, und das im Rahmen begrenzter personeller und finanzieller Budgets. Auch wenn die 
Untersuchungskapazitäten des TAB erweitert werden könnten, kann es, wie eingangs betont, weder die Funktion 
einer systematischen strategischen Vorausschau zur Früherkennung und -warnung von Krisen noch einer
kontinuierlichen, umfassenden Erarbeitung gesellschaftlicher und politischer Resilienzstrategien für das Parlament 
übernehmen. Daher stellt sich die Frage, welche sonstigen Gremien des deutschen Bundestages dafür geeignet 
sein könnten, sich systematisch und längerfristig mit den Themen Krisenfrüherkennung und Stärkung der
präventiven, transformativen Resilienz zu befassen oder ob dafür institutionelle Innovationen im Parlament nötig
erscheinen. 
7.2.3 Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Themenkreis 
Krisenvorsorge, Resilienz und gesellschaftlicher Zusammenhalt 
Die Fragestellungen des TAB-Projekts »Krisenradar – Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch 
Krisenvorhersage stärken« haben sich im Lauf der Bearbeitung als noch anspruchsvoller und ihre Beantwortung 
als noch voraussetzungsreicher erwiesen, als zu Beginn eingeschätzt wurde. Schon allein die Fragen bisheriger 
Schwächen und möglicher Verbesserungen der Früherkennung von und der Frühwarnung vor systemischen
Risiken sind ein komplexes Thema, können aber unserer Einschätzung nach durchaus angemessen wissenschaftlich 
erfasst, untersucht und auch weitgehend beantwortet werden (wobei selbstverständlich auch
außerwissenschaftliche Wissensbestände und Wissensformen genutzt und in Auseinandersetzung mit unterschiedlichen
gesellschaftlichen Perspektiven aufgearbeitet werden sollten). 
Demgegenüber gerät eine vorrangig wissenschaftliche Herangehensweise bei der Reaktion bzw.
Vorbereitung auf die erkannten absehbaren oder möglichen Risiken im Sinne der Gestaltung einer präventiven
Resilienzpolitik sehr schnell an ihre Grenzen bzw. Wissenschaft – auch im Rahmen großer interdisziplinärer Vorhaben – 
kann hier nur begrenzte, wenngleich durchaus substanzielle Beiträge leisten. 
Vielmehr muss angesichts grundsätzlich begrenzter Ressourcen materieller, personeller und institutioneller 
Art immer wieder neu politisch bzw. gesamtgesellschaftlich ausgehandelt werden, welche Kritischen
Infrastruktursysteme mit welchen Mitteln und zu welchen Zwecken in welchem Umfang verstärkt präventiv abgesichert 
werden sollen gerade angesichts der Herausforderungen anhaltender ökonomischer, ökologischer und sozialer 
Veränderungsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene. 
Für die nachhaltige Gestaltung einer transformativen, präventiv ausgerichteten Resilienzpolitik erscheint es 
notwendig, in einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten. Angesichts grundlegender
Veränderungen durch Resilienzpolitiken beispielsweise im Bereich Verkehr, Gesundheit oder Energie ist die Akzeptanz ein 
wesentlicher Erfolgsfaktor für transformative Resilienz. 
Mit Blick auf den deutschen Gesetzgeber stellt sich die Frage, ob die etablierten Prozeduren der Beteiligung 
gesellschaftlicher Akteure an seiner Entscheidungsfindung ausreichen oder ob es nicht anderer Formen der
Partizipation bedürfte. In diesem Zusammenhang ist auch zu fragen, ob ein etabliertes Gremium des Bundestages – 
ein Ausschuss, ein Unterausschuss oder ein Beirat – den Themen- und Aufgabenkomplex Krisenradar und -
vorsorge angemessen abdecken kann. Im Rahmen dieses TA-Projekts konnte hierzu keine tiefergehende
Einschätzung entwickelt werden. Allerdings deutet einiges darauf hin, dass zumindest eine Beiratslösung wohl nicht
ausreichend wäre. Beim thematisch durchaus verbundenen Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung 
(PBNE), der zum ersten Mal 2004 eingerichtet wurde, wird seit Langem diskutiert, wie seine Zuständigkeit
erweitert und sein Einfluss gestärkt werden kann – zuletzt in zwei Anhörungen im Mai und Juni 2023 (PBNE 2023a 
u. 2023b), aber auch bereits im Rahmen eines TAB-Projekts zum Thema Nachhaltigkeit und Parlamente (TAB 
2012) Als zentrale Schwachstellen werden die fehlende dauerhafte Verankerung (der Beirat muss in jeder
Legislatur neu eingerichtet werden), die (viel) zu beschränkten Zuständigkeiten (vor allem im gesetzgeberischen
Bereich) und die fehlenden finanzbasierten Gestaltungsmöglichkeiten gesehen (Calliess 2023; Rose 2023).
Dementsprechend dürfte eine wichtige Rolle spielen, ob der mögliche Ausschuss, Unterausschuss o. ä. haushälterische 
Kompetenzen (und in welchem Umfang) erhält (und beispielsweise in der Vergangenheit zentral an den
Beratungen über die Ausgestaltung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans zu beteiligen gewesen wäre). 
Einsetzung einer Enquete-Kommission »Stabilität und Sicherheit in Zeiten multipler 
Krisen: Herausforderungen und Perspektiven einer resilienten Gesellschaft« 
Angesichts des Umfangs und der Bedeutung, aber auch der vielen offenen Fragen des Themas erscheint die
Einsetzung einer Enquete-Kommission (möglicher Arbeitstitel: »Stabilität und Sicherheit in Zeiten multipler Krisen: 
Herausforderungen und Perspektiven einer resilienten Gesellschaft«) als naheliegende, zumindest prüfenswerte 
Handlungsmöglichkeit für den Deutschen Bundestag. Grob umrissen könnten ihre Leitfragen lauten: Welches sind 
die wichtigsten kurz-, mittel- und langfristig absehbaren krisenhaften Entwicklungen und wie kann darauf reagiert 
werden? Was macht eine Gesellschaft resilient und wie stellt sich die Situation für die deutsche Gesellschaft dar? 
Was können wir von anderen Nationen/Ländern lernen, was ist möglicherweise übertragbar und was davon kann 
durch politisches Handeln gefördert werden? Welche sozialen, technischen und institutionellen Innovationen
erscheinen vielversprechend? Gerade mit Blick auf den Bundestag sollte die Frage der institutionellen Innovation zur 
dauerhaften Verankerung der Aufgabenstellung eine wichtige Rolle spielen. 
Ein großer Vorteil einer Enquete-Kommission wäre, dass sie relativ frei in der Wahl ihrer Prozesse und 
Beteiligten ist, auch wenn das auf Kosten der Verbindlichkeit ihrer Resultate gehen kann. So wäre es möglich und 
naheliegend, in einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten, wie es die Enquete-Kommission »
Internet und digitale Gesellschaft« (2013) praktizierte. 
In Baden-Württemberg arbeitet seit März 2022 die Enquetekommission »Krisenfeste Gesellschaft« zu
ähnlichen Fragestellungen auf Landesebene (Kasten 7.3). 
Kasten 7.3 Die Enquetekommission »Krisenfeste Gesellschaft« in Baden-
Württemberg 
Im März 2022 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Enquetekommission »Krisenfeste Gesellschaft« 
eingesetzt, um Lehren aus den damals zwei zurückliegenden Jahren der Pandemie und aus den zu ihrer
Bewältigung angewandten Strategien zu ziehen. Schwerpunktmäßig werden vier Handlungsfelder bearbeitet:
Gesundheitsversorgung, staatliche Krisenvorsorge (Früherkennung und Bekämpfung von Krisen unter
Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft), Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen und Stärkung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft und Nutzung ihrer 
Potenziale zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung (Landtag Baden-Württemberg o. J.). Parallel zur
Tätigkeit der Enquetekommission beschäftigte sich ein Bürgerforum »Krisenfeste Gesellschaft« mit der Frage, wie 
sich das baden-württembergische Gemeinwesen auf künftige Krisen vorbereiten kann. Dessen Ergebnisse
lagen im Mai 2023 vor (Bürgerrat 2023), der Abschlussbericht der Enquetekommission soll im Sommer 2024 
vorgestellt werden (Landtag Baden-Württemberg 2023).  
Da die Einsetzung einer Enquete-Kommission im Bundestag erst in der nächsten Wahlperiode sinnvoll wäre, 
könnten die Fragestellungen in einem Vorbereitungsprozess eventuell bereits schon in der laufenden
Legislaturperiode entwickelt werden, auch wenn die eigentliche Entscheidung darüber nicht vom jetzigen Bundestag
vorweggenommen werden kann. Hierbei könnte das TAB als Beratungseinrichtung des Bundestages, eventuell aber 
auch die BAKS im Rahmen eines auf die Legislative hin erweiterten Arbeitsauftrags (Kap. 7.2.1) Unterstützung 
bieten (und beide ggf. auch während der eigentlichen Arbeitsphase der Enquete-Kommission).
8 Literatur 
8.1 In Auftrag gegebene Gutachten 
Aminova, E.; Astor, M.; Kuropka, F.; Wahle, M.; Stache, M. (2022): Lessons Learnt: Reallabor Corona –
internationale Erfahrungen mit Frühwarnsystemen in der aktuellen Pandemiekrise. Prognos AG, Berlin 
Denecke, H.; Karsten, A.; Kern, E.; Thiele, R.; Wienholt, W. (2022); Lessons Learnt: Reallabor Corona – nationale 
Erfahrungen mit Frühwarnsystemen in der aktuellen Pandemiekrise (Deutschland). Industrieanlagen-
Betriebsgesellschaft mbH, Ottobrunn 
Scholz, R.; Hofmann, K.; Köckler, H. (2022): Transdisziplinäre Vulnerabilitätsanalyse des Gesundheitssystems in 
Deutschland. STTM – Scholz Technology Transition Management, Arbeitsgemeinschaft DiDaT Next Level, 
Kreuzlingen 
Schweizer, P.-J., Chabay, I. (2021): Vorausschauende Analyse und Kategorisierung von systemischen Risiken und 
Gefahren mit hohem Krisenpotential. Institute for Advanced Sustainability Studies e. V. (IASS), Potsdam 
8.2 Weitere Literatur 
Acatech; Leopoldina; Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften (Hg.) (2017): Das Energiesystem
resilient gestalten. Maßnahmen für eine gesicherte Versorgung: Stellungnahme. Schriftenreihe zur
wissenschaftsbasierten Politikberatung, Berlin 
Agora Energiewende; Prognos AG; Consentec GmbH (2023): Klimaneutrales Stromsystem 2035. Wie der deutsche 
Stromsektor bis zum Jahr 2035 klimaneutral werden kann, Berlin 
Albrecht, H. (2020): Wettlauf mit dem Virus. Die Zeit, 22.1.2020, www.zeit.de/2020/05/coronavirus-china-
infektionskrankheit-epidemie-bekaempfung-gefahr (28.3.2024) 
Álvarez, S.; Friebe, R.; Heine, H.; Zahout, M.; Portmann, K.; Reuter, B. (2020): Frankreich bestätigt drei mit 2019-
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9 Anhang 
9.1 Abbildungen 
Seite 
Abb. 2.1 Konzept der transformativen Resilienz .................................... 30 
Abb. 2.2 Gestaltungsansätze entlang der Handlungsfelder 
im Resilienzzyklus .................................................................... 31 
Abb. 3.1 Phasen eines Frühwarnsystems ................................................ 36 
Abb. 3.2 Der Risikogovernanceansatz des International Risk 
Governance Council ................................................................. 37 
Abb. 3.3 Frühwarnsystem für multiple Gefahren (MHEWS) ................. 38 
Abb. 4.1 Modell für Epidemic Intelligence ............................................. 48 
Abb. 4.2 Administrativen Strukturen und Kommunikationswege 
an die WHO bzw. die EU bei relevanten biologischen 
Ereignissen in Deutschland ...................................................... 50 
Abb. 6.1 Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die 
Gesundheit (I) ........................................................................... 69 
Abb. 6.2 Auswirkungen der Klimaveränderungen auf die 
Gesundheit (II) .......................................................................... 75 
Abb. 7.1 Krisenradar als Mehrebenensystem ..........................................  100 
9.2 Tabellen 
Tab. 3.1 Vorlaufzeiten für die Frühwarnung .......................................... 34 
Tab. 3.2 Übersicht über Anwendungsbereiche von 
Frühwarnsystemen .................................................................... 39 
Tab. 5.1 Systemische Risiken ................................................................. 62 
9.3 Kästen 
Kasten 2.1 Das »Sendai Rahmenwerk« ...................................................... 28 
Kasten 4.1 Privatwirtschaftliche Frühwarnsysteme .................................... 54 
Kasten 7.1 Foresightmethode »Intelligent Analysis/Red Teams« ..............  108 
Kasten 7.2 Wissenschaftsjahr »Resilienz«?................................................  109 
Kasten 7.3 Die Enquetekommission »Krisenfeste Gesellschaft« in 
Baden-Württemberg .................................................................  112 
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de  
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de 
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Technikfolgenabschätzung (TA)&#xd;
Krisenradar - Resilienz von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft durch Krisenvorhersage stärken</titel>
  <datum>2024-06-20</datum>
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