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  <wahlperiode>20</wahlperiode>
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  <aktualisiert>2026-01-13T07:47:40+01:00</aktualisiert>
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    <id>314272</id>
    <titel>Abgänge von Arbeitslosen in eine Beschäftigung seit 2015</titel>
    <vorgangstyp>Schriftliche Frage</vorgangstyp>
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    <id>314155</id>
    <titel>Akkreditierungen für afghanische Vertretungen in Deutschland</titel>
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    <id>314455</id>
    <titel>"Norwegisierung" von Spitzbergen</titel>
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    <id>314219</id>
    <titel>Aktuell verfügbare Sozialpartnermodelle</titel>
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    <pdf_url>https://dserver.bundestag.de/btd/20/122/2012255.pdf</pdf_url>
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    <datum>2024-07-12</datum>
    <verteildatum>2024-07-18</verteildatum>
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    <drucksachetyp>Schriftliche Fragen</drucksachetyp>
    <herausgeber>BT</herausgeber>
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  <text>[Deutscher Bundestag Drucksache 20/12255
20. Wahlperiode 12.07.2024
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 8. Juli 2024
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Abraham, Knut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168
Al-Dailami, Ali (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Bayram, Canan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 6
Benkstein, Barbara (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Bernstein, Melanie (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 169
Biadacz, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202
Birkwald, Matthias W.
(Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 116, 117, 118, 150
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . 140, 141, 142, 143
Borchardt, Simone (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 119, 120
Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) . . . . 42, 85, 151
Brandl, Reinhard, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 170
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Breher, Silvia (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112, 147
Breilmann, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Brodesser, Carsten, Dr. 
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 121, 122
Bünger, Clara (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 113
Bystron, Petr (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 86, 87, 130
Cezanne, Jörg (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89, 90
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153
Domscheit-Berg, Anke
(Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 148
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 171, 172, 173
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 174
Abgeordnete Nummer
der Frage
Englhardt-Kopf, Martina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 24
Färber, Hermann (CDU/CSU) . . . 175, 176, 177, 178
Ferschl, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 25
Föhr, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . 131, 132, 133
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . 134, 180, 181
Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Görke, Christian (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 45, 155
Grundmann, Oliver (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Güler, Serap (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Güntzler, Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Haase, Christian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . 10, 46, 47
Hauer, Matthias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Heck, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 92, 93
Heilmann, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 201
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149, 182
Hoppermann, Franziska
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 28, 29, 156
Hunko, Andrej (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . 94, 95, 96
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Jarzombek, Thomas (CDU/CSU) . . . . . 203, 204, 205
Jung, Andreas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 31
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50
Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . 183, 184
Abgeordnete Nummer
der Frage
Kleinwächter, Norbert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 97, 136
Koeppen, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14, 51
Korte, Jan (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53, 98, 99
Lange, Ulrich (CDU/CSU) . . . . . . . 185, 186, 187, 188
Latendorf, Ina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 189
Lenkert, Ralph (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 190, 191
Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 2, 15
Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . 100, 101
Lindholz, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Lötzsch, Gesine, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 32
Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 55
Menge, Susanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 192, 193
Möhring, Cornelia (Gruppe Die Linke) . . . . . 102, 103
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57, 58
Müller, Carsten (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . 16
Müller, Sepp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Nastic, Zaklin (Gruppe BSW) . . . . . . 4, 104, 137, 138
Oßner, Florian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Perli, Victor (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . 139, 157
Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . 62, 124, 125
Renner, Martina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . 63, 64
Riexinger, Bernd (Gruppe Die Linke) . . . . . . 194, 195
Rinck, Frank (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 34, 144, 145, 146
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Rouenhoff, Stefan (CDU/CSU) . . . . . . . 65, 66, 67, 68
Abgeordnete Nummer
der Frage
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 69, 105
Schenderlein, Christiane, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . 18
Schmidt, Eugen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . 70, 71, 72, 106, 206
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 107, 196
Seitz, Thomas (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 108
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 197, 198
Spahn, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75, 127
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . 20, 38, 199
Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 158
Stracke, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Stumpp, Christina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
Tatti, Jessica (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . 21, 76, 114
Tebroke, Hermann-Josef, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . 159
Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78
Timmermann-Fechter, Astrid (CDU/CSU) . . . . . . 160
Vogler, Kathrin (Gruppe Die Linke) . . . 161, 162, 163
Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 79, 80, 81
Wagenknecht, Sahra, Dr. (Gruppe BSW) . . . . . . . . . 39
Weiss, Maria-Lena, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 200
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . 82, 83, 109, 207
Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU) . . . . . 110, 164
Wiener, Klaus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 208
Wittmann, Mechthilde (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 111
Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 165, 166, 167
Drucksache 20/12255 – II – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des 
Bundeskanzleramtes
Domscheit-Berg, Anke (Gruppe Die Linke) . . . . . . . 1
Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Müller, Sepp (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Nastic, Zaklin (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Klimaschutz
Bayram, Canan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Cezanne, Jörg (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Grundmann, Oliver (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 6
Hoppermann, Franziska (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 7
Jung, Andreas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Koeppen, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Lenz, Andreas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Müller, Carsten (Braunschweig) (CDU/CSU) . . . . . 11
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Schenderlein, Christiane, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . 13
Spahn, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Tatti, Jessica (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Finanzen
Brodesser, Carsten, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 18
Englhardt-Kopf, Martina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 19
Ferschl, Susanne (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 20
Güntzler, Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Hoppermann, Franziska (CDU/CSU) . . . . . . . . . 23, 24
Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Jung, Andreas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Seite
Lötzsch, Gesine, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 27
Rainer, Alois (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Rinck, Frank (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Schmidt, Jan Wenzel (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Sichert, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Wagenknecht, Sahra, Dr. (Gruppe BSW) . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des 
Innern und für Heimat
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Benkstein, Barbara (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 33
Breilmann, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Bystron, Petr (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Görke, Christian (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 35
Hahn, André, Dr. (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 36, 37
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Koeppen, Jens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Korte, Jan (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Lindholz, Andrea (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 43
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44, 45
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Oßner, Florian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Perli, Victor (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 47
Renner, Martina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 48
Rouenhoff, Stefan
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50, 51
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53, 54
Seitz, Thomas (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56
Tatti, Jessica (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Throm, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59
Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 60, 61, 62
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – III – Drucksache 20/12255
Seite
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Al-Dailami, Ali (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 66
Bystron, Petr (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68, 69
Hauer, Matthias (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Heck, Stefan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 70, 71
Hunko, Andrej (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73
Kleinwächter, Norbert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74, 75
Leye, Christian (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Möhring, Cornelia (Gruppe Die Linke) . . . . . . . 76, 77
Nastic, Zaklin (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Seitz, Thomas (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 81
Wittmann, Mechthilde (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 81
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Justiz
Breher, Silvia (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Bünger, Clara (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 84
Tatti, Jessica (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Arbeit und Soziales
Aumer, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Birkwald, Matthias W.
(Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86, 87
Borchardt, Simone (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Brodesser, Carsten, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . 88, 89
Haase, Christian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Seite
Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 91
Schmidt, Eugen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95
Stracke, Stephan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Stumpp, Christina (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung
Bystron, Petr (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Gädechens, Ingo (CDU/CSU) . . . . . . . . . 100, 101, 103
Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 104
Güler, Serap (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Kleinwächter, Norbert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Nastic, Zaklin (Gruppe BSW) . . . . . . . . . . . . . . 105, 106
Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 106
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Ernährung und Landwirtschaft
Bleck, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107, 108
Rinck, Frank (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108, 109
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Breher, Silvia (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Domscheit-Berg, Anke (Gruppe Die Linke) . . . . . 110
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Gesundheit
Birkwald, Matthias W. (Gruppe Die Linke) . . . . . . 112
Brand, Michael (Fulda) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 115
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Föhr, Alexander (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Görke, Christian (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . 118
Drucksache 20/12255 – IV – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Seite
Hoppermann, Franziska (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 118
Pilsinger, Stephan, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 119
Steiniger, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Tebroke, Hermann-Josef, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . 120
Timmermann-Fechter, Astrid (CDU/CSU) . . . . . . 121
Vogler, Kathrin
(Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122, 123
Widmann-Mauz, Annette (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 124
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 124, 125, 126
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Digitales und Verkehr
Abraham, Knut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Bernstein, Melanie (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Brandl, Reinhard, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 129
Donth, Michael (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 129, 130
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 131
Färber, Hermann
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132, 133
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 133
Gebhart, Thomas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . 133, 134
Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Kiesewetter, Roderich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 135
Lange, Ulrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 136, 137
Latendorf, Ina (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 138
Lenkert, Ralph (Gruppe Die Linke) . . . . . . . . 138, 139
Menge, Susanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 140, 141
Riexinger, Bernd (Gruppe Die Linke) . . . . . . 142, 143
Seite
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 144, 145
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145
Weiss, Maria-Lena, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 146
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und 
Verbraucherschutz
Heilmann, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Bildung und Forschung
Biadacz, Marc (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147
Jarzombek, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 148, 149
Geschäftsbereich des Bundesministeriums 
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Weyel, Harald, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Wiener, Klaus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Zeulner, Emmi (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 152
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – V – Drucksache 20/12255

Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des 
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Anke Domscheit-
Berg
(Gruppe Die Linke)
Wie viele Suchbegriffe hat der
Bundesnachrichtendienst nach § 32 Absatz 5 des Gesetzes über 
den Bundesnachrichtendienst (BNDG) seit
Inkrafttreten am 1. Januar 2022 zusammengeführt, 
und wie vielen schutzbedürftigen Personen nach 
§ 21 Absatz 1 BNDG (also u. a. Geistlichen,
Verteidigern, Rechtsanwälten und Journalisten) sind 
diese Suchbegriffe zuzuordnen (bitte die Anzahl 
der Personen nach den in § 21 Absatz 1 BNDG 
genannten Berufsgruppen aufschlüsseln)?
Antwort des Chefs des Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt 
vom 5. Juli 2024
Die Nennung einer genauen Anzahl an Suchbegriffen, die der
Bundesnachrichtendienst zusammengeführt hat und wie vielen
schutzbedürftigen Personen diese Suchbegriffe zuzuordnen sind, betrifft solche
Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und 
daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Die 
Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden 
Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 
nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende
schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Durch eine
Offenlegung der erfragten Informationen würden Einzelheiten zur konkreten 
Methodik des Bundesnachrichtendienstes benannt, die die weitere
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung auf dem spezifischen Gebiet der 
technischen Aufklärung gefährden würde. Dadurch könnte die Fähigkeit 
des Bundesnachrichtendienstes, nachrichtendienstliche Erkenntnisse im 
Wege der technischen Aufklärung zu gewinnen, in erheblicher Weise
negativ beeinflusst werden. Das sonstige Informationsaufkommen des 
Bundesnachrichtendienstes ist nicht ausreichend, um ein vollständiges 
Bild zu erhalten und Informationsdefizite im Bereich der technischen 
Aufklärung zu kompensieren.
Insofern birgt eine Offenlegung der erfragten Informationen die Gefahr, 
dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu den – aus den
vorgenannten Gründen im hohen Maße schutzwürdigen – spezifischen
technischen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes bekannt würden.
Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure 
Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und technische
Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes ziehen. Dies würde folgenschwere 
Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich 
der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung 
und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- 
und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden 
könnte. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der erfragten
Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im 
vorliegenden Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Brisanz der
angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung des BND ausreichend Rechnung zu tragen. Die erfragten 
Inhalte beschreiben die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis 
von Empfängerinnen und Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht 
Rechnung tragen kann. Bei dem Bekanntwerden der schutzbedürftigen 
Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der
Informationsgewinnung möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die
erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen 
Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das
Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des 
Bundesnachrichtendienstes zurückstehen.
2. Abgeordneter
Dr. Andreas Lenz
(CDU/CSU)
Auf welche Grundlage bezieht sich die Aussage 
des Bundeskanzlers Olaf Scholz in der
Regierungserklärung vom 26. Juni 2024, „die
Stromtrassen werden schneller fertig als geplant“
(Plenarprotokoll 20/177, S. 22854 (A)), und welche 
Trassen sind konkret gemeint?
Antwort der Staatsministerin Sarah Ryglewski vom 10. Juli 2024
Die Aussage unterstreicht die zahlreichen Maßnahmen, die in dieser 
Legislaturperiode von der Bundesregierung zur Beschleunigung der
Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Stromnetzausbau ergriffen 
wurden. Die Beschleunigungswirkung der ergriffenen Maßnahmen lässt 
sich unter anderem dem Monitoring der Bundesnetzagentur (BNetzA) 
zum Netzausbau entnehmen.
3. Abgeordneter
Sepp Müller
(CDU/CSU)
Wie ist die finanzielle Realisierung des
Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische 
Transformation im Bundeshaushalt 2024
(inklusive des Finanzplans) hinterlegt, und hält die
Bundesregierung damit verbunden an einer
Fertigstellung im Jahr 2027 fest?
Antwort des Staatsministers Carsten Schneider 
vom 11. Juli 2024
Die Mittel für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation in Halle (Saale) sind aufgrund der
Rollenverteilung während der Implementierungsphase sowohl im Kapitel 0415 des 
Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland wie auch im
Kapitel 2501 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und 
Bauwesen (BMWSB) etatisiert.
Für das aktuelle Jahr stehen für den Betrieb des Zukunftszentrums
Ausgabemittel i. H. v. 3,9 Mio. Euro bei Kapitel 0415 Titel 685 02 zur
Verfügung.
Das BMWSB vertritt die Rolle des Bauherrn für die Gebäudeerrichtung 
nach den neuen Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des 
Bundes (RBBau – neu). Für entsprechende Investitionen sind daher für
das Jahr 2024 im Kapitel 2501 bei Titel 713 01 „Baumaßnahmen für das 
Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation“ initiale Ausgaben in Höhe von 1,4 Mio. Euro und eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 61 Mio. Euro vorgesehen.
Die Veranschlagung von Mitteln für den über das Jahr 2024
hinausgehenden Zeitraum sind dem gegenwärtigen Aufstellungsverfahren zum 
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und der Finanzplanung 
bis 2028 vorbehalten. Das Kabinett wird den Regierungsentwurf am 
17. Juli 2024 im Rahmen der Kabinettsitzung beschließen.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Durchführung des 
Neubauvorhabens auf Basis des Siegerentwurfes des am 22. April 2024 
gestarteten Realisierungswettbewerbs im Jahr 2027 beginnen und 2030 
abgeschlossen werden.
4. Abgeordnete
Zaklin Nastic
(Gruppe BSW)
Sind aus Sicht der Bundesregierung die vom
Bundeskanzler Olaf Scholz im Rahmen des ARD-
Sommerinterviews, in dem er einige Maßnahmen 
während der Corona Pandemie als aus „heutiger 
Sicht überzogen“ bezeichnete, erwähnten
Bürgerräte (www.deutschlandfunk.de/olaf-scholz-im-so
mmerinterview-dlf-893dd6ab-100.html) zur
Aufarbeitung dieses Themas gegenüber einem
parlamentarischen Untersuchungsausschuss
vorzugswürdig, und wenn ja, warum, und was sollte aus 
Sicht der Bundesregierung bei der Besetzung 
eines solchen Bürgerrates beachtet werden?
Antwort der Staatsministerin Sarah Ryglewski vom 9. Juli 2024
Die Aussage des Bundeskanzlers zu Bürgerräten als mögliches Format 
zur Aufarbeitung der Corona-Politik vom 23. Juni 2024 steht für sich. 
Die Entscheidung über ein geeignetes Format obliegt nach Ansicht der 
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, der auch für die
Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zuständig ist.
5. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, 
welche konkreten Maßnahmen der sogenannte 
Wachstumsturbo für die Bürger in Deutschland 
bedeutet, und wenn ja, welche sind dies (bitte die 
wesentlichsten Maßnahmen mit Praxisbeispielen 
aufzählen; www.welt.de/politik/deutschland/articl
e252329614/Scholz-kuendigt-sehr-viele-sehr-klug
e-Massnahmen-fuer-Wachstumsturbo-an.html)?
Antwort der Staatsministerin Sarah Ryglewski vom 12. Juli 2024
Sie finden eine Übersicht der Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf 
der Webseite der Bundesregierung unter folgendem Link: www.bundesr
egierung.de/resource/blob/975226/2297962/490594de98f9f5551033969
d87184247/2024-07-08-wachstumsinitiative-data.pdf?download=1.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Wirtschaft und Klimaschutz
6. Abgeordnete
Canan Bayram
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist der Bundesregierung die Kritik des obersten 
Wettbewerbshüters, dem Chef des
Bundeskartellamts Andreas Mundt, bekannt, dass die wach-
sende Rolle von Künstlicher Intelligenz „unter
Wettbewerbsgesichtspunkten zum
Brandbeschleuniger“ zum Nachteil der Verbraucher wird (siehe 
dazu: www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/i
nternet-kartellamt-sieht-ki-als-brandbeschleunige
r-fur-verbraucher-11907536.html), und was
unternimmt die Bundesregierung, um die Tech-
Konzerne an ihrer erstrebten Rolle als „Gatekeeper“ 
zu hindern und offene Systeme – im Gegensatz zu 
„geschlossenen Systemen“ – zwingend
vorzuschreiben?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk 
vom 8. Juli 2024
Die Bundesregierung hat 2021 mit dem Gesetz zur Änderung des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives 
und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer Bestimmungen (GWB-
Digitalisierungsgesetz) ein neues Instrument zur Begrenzung von
Marktmacht von sogenannten Unternehmen mit überragender
marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb geschaffen (§ 19a GWB). Auf 
Ebene der Europäischen Union (EU) ist 2023 mit dem Digital Markets 
Act (DMA) das weltweit strengste Regelwerk für sogenannte
Gatekeeper in Kraft getreten. Deutschland und die EU haben damit ihr
Instrumentarium an die besonderen Herausforderungen digitaler Märkte
angepasst. Das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission (EU-
Kommission) wenden diese neuen Instrumente, wie der Präsident des 
Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, zutreffend ausführt, derzeit aktiv 
an. Ein besonderes Augenmerk der Arbeit des Bundeskartellamtes liegt 
dabei auf möglichen wettbewerblichen Auswirkungen von Künstlicher 
Intelligenz. Wettbewerbsbehörden analysieren intensiv die
entsprechenden Märkte und Zusammenhänge. Das Bundeskartellamt arbeitet dabei 
mit anderen Wettbewerbsbehörden wie beispielsweise der EU-
Kommission oder der französischen Autorité de la Concurrence zusammen und 
tauscht sich in internationalen Netzwerken, wie dem International und 
dem European Competition Network, im Kreis der G7 sowie
interdisziplinär etwa im Rahmen der hochrangigen Gruppe des DMA aus. Zentral 
ist hierbei insbesondere die Frage, wie das bestehende Instrumentarium 
genutzt werden kann bzw. inwieweit hier gegebenenfalls
Nachschärfungen notwendig sind.
Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf die europäische
Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche
Intelligenz, die voraussichtlich im August dieses Jahres in Kraft treten wird.
7. Abgeordneter
Jörg Cezanne
(Gruppe Die Linke)
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass 
eine Darlehensaufnahme bei einer im Auftrag des 
Bundes zwischenfinanzierenden Stelle durch die 
das Amortisationskonto führende Stelle (analog 
zu § 28r Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes) 
nicht in Konflikt mit den Regelungen zur
Schuldenbremse gerät?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 10. Juli 2024
Die Darlehensaufnahme erfolgt durch eine privatwirtschaftliche
Gesellschaft im Auftrag der Kernnetzbetreiber und soll vollständig durch
Netzentgelte zurückgezahlt werden. Um dies zu gewährleisten, führt die 
Bundesnetzagentur gemäß § 28r Absatz 5 des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstmalig zum 1. Januar 2028 und sodann alle drei Jahre 
eine Überprüfung des Hochlaufentgelts durch. Stellt die
Bundesnetzagentur bei der Überprüfung fest, dass die tatsächliche Entwicklung des 
Wasserstoffhochlaufs oder des Amortisationskontos erheblich von den 
Annahmen abweicht, die der vorangegangenen Festlegung des
Hochlaufentgelts zugrunde lagen, soll sie das Hochlaufentgelt im Wege der
Festlegung nach § 29 Absatz 1 EnWG so anpassen, dass ein Ausgleich des 
Amortisationskontos nach § 28r Absatz 3 Satz 4 bis EnWG zum Ablauf 
des 31. Dezember 2055 durch Entgelte ermöglicht wird.
8. Abgeordneter
Dr. Jonas Geissler
(CDU/CSU)
Ist der Bundesregierung der Umstand bekannt, 
dass Personen selbsterzeugten Photovoltaik-
Strom nicht selbst verbrauchen oder mit ihrem 
Stromverbrauch aufrechnen können, wenn
aufgrund einer Grundstückstrennung vom
Erzeugungsort ein direkter Verbrauch, eine virtuelle
Lösung und eine Speicherung nicht möglich sind, 
und wenn ja, welche Lösungen sieht die
Bundesregierung für privat erzeugten Strom im
Eigenverbrauch vor?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 8. Juli 2024
Sofern erzeugter Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung
eingespeist und über dieses transportiert wird, fallen Netzentgelte und
gegebenenfalls darauf bezogene staatlich veranlasste Preisbestandteile an. Ob 
Stromerzeuger und Stromverbraucher personenidentisch sind, ist für die 
Frage, ob in solchen Fällen eine die Zahlung von Netzentgelten
auslösende Netznutzung erfolgt, nicht relevant.
Mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrecht an
unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher
Vorschriften vom 22. Dezember 2023 wurde durch eine Anpassung des § 3 
Nummer 24a EnWG (Begriff der Kundenanlage) aber klargestellt, dass 
unter bestimmten Bedingungen die Nutzung von selbst erzeugtem Strom 
aus Erneuerbare-Energien-Anlagen über eine Direktleitung mit einer 
maximalen Leitungslänge von 5.000 Metern und einer Nennspannung
von 10 bis einschließlich 40 Kilovolt innerhalb einer Kundenanlage und 
damit nicht über ein Netz der allgemeinen Versorgung erfolgt.
9. Abgeordneter
Oliver Grundmann
(CDU/CSU)
Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, 
dass sich der Energieminister der Ukraine
Herman Haluschtschenko im November des
vergangenen Jahres mit einem Brief an den
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz 
Dr. Robert Habeck gewandt und darin für den
Abbau von regulatorischen Hürden zur
Ermöglichung von Biomethan-Exporten aus der Ukraine 
nach Deutschland geworben hat, und falls ja, was 
waren die zentralen Inhalte der Antwort der
Bundesregierung auf diesen Brief?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp 
vom 9. Juli 2024
Es ist korrekt, dass sich der Energieminister der Ukraine Herman 
Haluschtschenko im November 2023 mit einem Brief bezüglich des
Exports von Biomethan an den Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz Dr. Robert Habeck gewandt hat. In der Antwort dankte das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Ukraine 
für die gute Zusammenarbeit im Energiebereich, insbesondere im
Rahmen der deutsch-ukrainischen Energiepartnerschaft. Erneuerbare
Energien wurden als Priorität der Zusammenarbeit hervorgehoben. Zudem 
nahm das BMWK das von Minister Herman Haluschtschenko
beschriebene Potenzial der Ukraine für die Produktion von Biomethan zur 
Kenntnis. Es wurde darauf verwiesen, dass die Anliegen von
Energieminister Herman Haluschtschenko bezüglich der Importe von Biomethan 
geprüft würden und eine Beantwortung folgen würde, sobald die
Prüfung abgeschlossen sei.
10. Abgeordneter
Dr. André Hahn
(Gruppe Die Linke)
Welche internationalen Wasserstoffprojekte und 
wasserstoffbezogenen Aktivitäten fördert der 
Bund in Kasachstan und den anderen Staaten 
Zentralasiens (bitte die jeweiligen Staaten,
zuständigen Bundesministerien und den finanziellen 
Umfang nennen), und warum spielen
diesbezügliche Aktivitäten, sofern es sie gibt, in der
Antwort der Bundesregierung vom 29. Mai 2024 auf 
die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU 
„Internationale Zusammenarbeit in Forschung, 
Entwicklung, Bildung und Ausbildung im Bereich 
grüner Wasserstoff“ auf Bundestagsdrucksache 
20/11575 keine Rolle?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp 
vom 8. Juli 2024
Eine Förderung internationaler Wasserstoffprojekte und
wasserstoffbezogener Aktivitäten des Bundes in Kasachstan und anderen Staaten
Zentralasiens erfolgt insbesondere durch die Arbeiten des Deutsch-
Kasachischen Energiedialogs sowie des deutschen Büros für
Wasserstoffdiplomatie (H2-diplo) in Astana. Daneben besteht eine Reihe weiterer
Fördermaßnahmen.
Nachfolgend eine Übersicht aktueller Förderungen des Bundes:
Gefördertes Projekt bzw. geförderte 
Aktivität
Staat bzw. 
Region
Zuständiges
Bundesministerium
Finanzieller Umfang
Büro für Wasserstoffdiplomatie in 
Astana
Kasachstan Auswärtiges Amt 1.375 Tausend Euro 
(2024–2026)
Deutsch-Kasachischer Energiedialog Kasachstan Bundesministerium für 
Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK)
400 Tausend Euro 
(2024)
GreenHyRECA: Green Hydrogen 
Generation Potential based on
Renewable Energies in Central Asia
(Studie des Erzeugungspotentials von
grünem Wasserstoff auf der Grundlage
erneuerbarer Energien in Zentralasien)
Zentralasien
Bundesministerium für 
Bildung und Forschung
222,1 Tausend Euro 
(2023–2024)
Projektentwicklungsprogramm H2 Kasachstan BMWK 120 Tausend Euro
(2024)
Geringfügige Aktivität im Rahmen 
des regionalen Projekts „Orientierung 
der Infrastrukturinvestitionen an den 
Zielen des Pariser Abkommens und 
der Agenda 2030 in Zentral- und
Südostasien (SIPA)“
Kasachstan Bundesministerium für 
Umwelt, Naturschutz, 
nukleare Sicherheit und 
Verbraucherschutz
Keine Budgetierung 
möglich aufgrund des 
untergeordneten
Detailgrads dieser Aktivität.
Investitionsgarantien des Bundes für 
Direktinvestitionen im Ausland
Kasachstan BMWK Aufgrund von Betriebs- 
und
Geschäftsgeheimnissen keine Angaben 
hierzu.
In der Antwort der Bundesregierung vom 29. Mai 2024 auf die Kleine 
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 
20/11575 werden diese Aktivitäten nicht gesondert aufgeführt, werden 
aber im Rahmen der Antwort zu Frage 9a mit dem Verweis auf die
bestehenden Förderprogramme der Bundesregierung erfasst.
11. Abgeordnete
Franziska 
Hoppermann
(CDU/CSU)
Wie ist der aktuelle Stand des Auswahlverfahrens 
zur Bestimmung des Betreibers für das
Dateninstitut, und wann plant die Bundesregierung den 
Abschluss des Verfahrens?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp 
vom 8. Juli 2024
Zur Auswahl des künftigen Betreibers des Dateninstituts wurde mit der 
europaweiten Auftragsbekanntmachung im Mai 2024 ein sog.
wettbewerblicher Dialog gestartet, bei dem der Bund als Auftraggeber und 
mehrere Bewerber zu Beginn gemeinsam Lösungen identifizieren, auf 
deren Grundlage die Bewerber anschließend zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden.
Am 4. Juli 2024 endete die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am
wettbewerblichen Dialog. Nun wählt das Bundesministerium für Wirtschaft 
und Klimaschutz in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des 
Innern und für Heimat aus dem Bewerberfeld die geeignetsten fünf
Bewerber aus, mit denen sie in den wettbewerblichen Dialog gehen
werden.
Die Dialogphase findet zwischen September 2024 und voraussichtlich 
April 2025 statt und ermöglicht eine iterative Entwicklung des
Feinkonzepts für das Dateninstitut mit den untereinander im Wettbewerb
stehenden Bietern und mündet nach voraussichtlich drei Dialogrunden in die 
Erstellung einer konkretisierten Leistungsbeschreibung, auf deren Basis 
die verbliebenen Bieter ab Mai 2025 ihre Angebote zu
Feinkonzeptionierung, Gründung und Betrieb des Dateninstituts einreichen sollen.
Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll Mitte 2025 erteilt 
werden, die Gründung soll zeitnah im Anschluss an die
Zuschlagserteilung erfolgen.
12. Abgeordneter
Andreas Jung
(CDU/CSU)
Wie viele offene Anträge liegen dem Bundesamt 
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beim
Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und 
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) 
vor (bitte inklusive der hierfür relevanten Gründe 
auflisten), und was spricht aus Sicht der
Bundesregierung dagegen, dass die antragstellenden
Unternehmen nach der Antragstellung auf eigenes 
Risiko mit der Maßnahme starten dürften, ohne 
die Förderung zu gefährden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 10. Juli 2024
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gab es 
für das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) zum 28. Juni 2024 1.171 offene 
Anträge. Zu Beginn des Jahres 2024 gab es noch 4.458 offene Anträge. 
Somit konnte bereits ein erheblicher Teil des
Antragsbearbeitungsrückstaus abgearbeitet werden.
Der Grund für die Bildung des Rückstaus in den Jahren 2022 und 2023 
war der Anstieg an Antragseingängen. Gleichzeitig konnte das Personal 
beim BAFA zur Bearbeitung von Anträgen nicht ausreichend
aufgestockt werden.
Um den Rückstau abzubauen, wurde eine externe Unterstützung für die 
Antragsbearbeitung im Rahmen der „Bundesförderung für Energie- und 
Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) beauftragt. Außerdem 
wurde das Antragsverfahren zuletzt mit der EEW-Novelle zum 15.
Februar 2024 vereinfacht, auch mit dem Ziel, die Antragsbearbeitung zu 
beschleunigen. Mit diesen Maßnahmen konnte der Rückstau, wie oben 
beschrieben, erheblich reduziert werden.
Gegen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn spricht das
Subsidiaritätsprinzip gemäß § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ausgaben für 
Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung 
bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden,
wenn der Bund an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches
Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht befriedigt werden kann.
Wenn das antragstellende Unternehmen nach Antragstellung auf eigenes 
Risiko mit der Maßnahme starten würde, wäre die Maßnahme auch ohne 
eine Zuwendung des Bundes möglich und es entstünde ein
Mitnahmeeffekt. Ungeachtet dessen sieht die Verwaltungsvorschrift Nr. 1.3 zu § 44 
BHO Ausnahmeregelungen vor, die im begründeten Einzelfall einen 
vorzeitigen Maßnahmenbeginn zulassen können.
13. Abgeordneter
Jens Koeppen
(CDU/CSU)
Welche Entwicklung prognostiziert die
Bundesregierung für die Jahre 2025 bis 2027 angesichts 
der nun nötigen Erhöhung der Zahlungen auf das 
EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber auf 
annähernd 20 Mrd. Euro, die praktisch einer
Verdopplung entspricht, und welche konkreten
regulativen Änderungen werden schnellstmöglich
vorgeschlagen, um dem Kostenaufwuchs nachhaltig 
zu begegnen (bitte die Vorschläge im Einzelnen 
benennen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 10. Juli 2024
Der Finanzierungsbedarf für die Förderung nach dem Gesetz für den 
Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 
2023) hängt von zahlreichen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist
hierbei der Strompreis an der Strombörse, weil der erneuerbare Strom
überwiegend an der Strombörse verkauft wird. Die Differenz zwischen dem 
Börsenstrompreis und dem Fördersatz, die sogenannten Differenzkosten, 
fallen als Finanzierungsbedarf an. Je niedriger der Strompreis an der 
Strombörse ist, desto niedriger sind die Einnahmen der erneuerbaren 
Energien und entsprechend höher ist der EEG-Finanzierungsbedarf.
Umgekehrt gilt: Je höher der Börsenstrompreis ist, desto höher sind die
Einnahmen der Erneuerbaren an der Strombörse und umso niedriger ist der 
EEG-Finanzierungsbedarf.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) prognostizieren den
Finanzierungsbedarf für das jeweilige Jahr auf Basis eines maßgeblichen und 
umfassenden Gutachtens, das im Herbst des Vorjahres vorgelegt wird. 
Dies entspricht einer gesetzlichen Vorgabe (§ 4 des
Energiefinanzierungsgesetzes – EnFG). Das jeweilige Gutachten wird auf der Website 
www.netztransparenz.de veröffentlicht. Diese Prognose sowie das
entsprechende Gutachten waren auch früher Grundlage für die Bemessung 
der EEG-Umlage und werden in der Haushaltsanmeldung
berücksichtigt.
Der Finanzierungsbedarf (Differenzkosten) war in den Jahren vor der 
Krise (bis einschließlich 2021) relativ stabil und befand sich in etwa auf 
dem Niveau von dem nun prognostizierten Bedarf für das laufende Jahr. 
Der Finanzierungsbedarf hat sich also im Vergleich zu den Jahren vor 
der Krise nicht verdoppelt.
Der Finanzierungsbedarf war in den Krisenjahren deutlich geringer, weil 
die Strompreise sehr hoch waren und damit auch höhere
Strompreiseinnahmen der erneuerbaren Energien entstanden und somit weniger
Differenzkosten aufgelaufen sind.
Im Herbstgutachten der ÜNB für den EEG-Finanzierungsbedarf 2024 
wurde ein Strompreis im Jahr 2024 von rd. 115 Euro pro
Megawattstunde zugrunde gelegt (siehe Gutachten auf www.netztransparenz.de). Die 
tatsächlichen und nunmehr bis Jahresende erwarteten Strompreise für 
2024 liegen jedoch deutlich darunter, bei rund 70 bis 80 Euro pro
Megawattstunde. Insbesondere, da die Strompreise gefallen sind, geht die 
Bundesregierung von einer Normalisierung des EEG-
Finanzierungsbedarfs in etwa auf das Vorkrisenniveau aus.
Der Finanzierungsbedarf wird neben den Strompreisen vor allem durch 
die zu fördernden Altanlagen bestimmt, da diese mit Abstand den
größten Förderanteil ausmachen. Als Beispiel: Laut Herbstgutachten der 
ÜNB liegt der Fördersatz für Photovoltaik-Neuanlagen bei rund 6 Cent 
pro Kilowattstunde, während er im Jahr 2009 noch das Siebenfache
dessen betrug, nämlich rund. 40 Cent pro Kilowattstunde.
14. Abgeordneter
Jens Koeppen
(CDU/CSU)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem 
im Artikel der „Märkische[n] Oderzeitung“ 
(26. Juni 2024, „Kreis opfert Sportplatz am OSZ 
für Lehrtechnikum“, https://epaper.moz.de/schwe
dt/uckermark-anzeiger/26.06.2024/B863D99E040
4D127BB40D0A8621E87CF) dargestellten
Sachverhalt, dass durch die treuhänderische
Verwaltung der PCK-Raffinerie Schwedt durch die
Bundesnetzagentur die Weichenstellungen für die 
Transformation in Schwedt ausgebremst werden, 
da die Bundesnetzagentur nicht die notwendige 
Flächenentscheidung trifft, die Voraussetzung für 
konkrete Planungen des Landkreises zur
Errichtung des zentralen Lehrtechnikums als Ergänzung 
des Oberstufenzentrums in PCK-Nähe ist, und 
welche Perspektiven werden für die
Weiterführung der Treuhandverwaltung ab Herbst 2024
gesehen?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp 
vom 12. Juli 2024
Die Bundesregierung befürwortet das geplante Projekt des Just
Transition Fund in Schwedt. Denn die geplante Errichtung eines Trainings- 
und Technologiezentrums wäre für den Raffineriestandort ein wichtiger 
Schritt in Richtung Zukunftsorientierung und darüber hinaus für die
regionale Entwicklung von großer Bedeutung.
Auch die Bundesnetzagentur als Treuhänderin der Rosneft Deutschland 
GmbH, die Mehrheitseignerin der PCK Raffinerie GmbH ist, hat keine 
Bedenken gegen eine Verpachtung des dafür vorgesehenen Grundstücks 
über den geforderten Zeitraum von 50 Jahren plus eine
Verlängerungsoption von weiteren 30 Jahren. Diese Verpachtung wäre zudem auch 
nicht durch die Treuhänderin genehmigungspflichtig.
Allerdings hat der Landkreis darüber hinaus zusätzlich eine Absicherung 
im Grundbuch gefordert. Dies hätte eine Genehmigung durch die
Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland erfordert, weil dieser
Eigentumseingriff einer Übertragung von Vermögensgegenständen sehr
nahekommt. Die Treuhandverwaltung kann diese Genehmigung jedoch nicht 
erteilen, da sie nicht wie der Eigentümer nach freiem Ermessen handeln 
kann, sondern an Recht und Gesetz gebunden ist. Nach § 17 Absatz 5 
Satz 2 des Energiesicherungsgesetzes dürfen Vermögensgegenstände nur 
veräußert werden, wenn dies für die den Werterhalt des Unternehmens 
erforderlich ist.
Das hat zur Folge, dass die Investitionen des Landkreises auf andere Art 
und Weise abgesichert werden müssten. Da es sich hierbei um eine 
Frage der regionalen Entwicklung handelt, ist dafür primär das Land, 
gemeinsam mit dem Landkreis, zuständig. Die Bundesregierung
bedauert, dass bisher noch keine Lösung gefunden wurde.
Die angeordnete laufende Treuhandverwaltung endet am 10. September 
2024. Die Bundesregierung prüft derzeit die vor diesem Hintergrund
erforderlichen Schritte.
15. Abgeordneter
Dr. Andreas Lenz
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung, bei der Umsetzung 
von Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2024/1275 die 
gesamte Ladeleistung einer Parkanlage als
Erfüllungsoption vorzusehen, und wenn nein, warum 
nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 8. Juli 2024
Die Richtline (EU) 2024/1275 (Novellierung der Energy Performance 
Building Directive – EPBD) muss bis zum 29. Mai 2026 umgesetzt
werden. Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten der
Umsetzung der EPBD-Vorgaben inhaltlich und zeitlich (so bereits die Antwort 
der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/11887).
16. Abgeordneter
Carsten Müller 
(Braunschweig)
(CDU/CSU)
Welche umsetzbaren Möglichkeiten gibt es nach 
Auffassung der Bundesregierung zum
tatsächlichen Weiterbetrieb älterer Windstrom-Anlagen, 
die eine Leistung unter 500 Kilowatt haben, die 
für die Direktvermarktung fernsteuerbar sein 
müssen, wenn eine Fernsteuerbarkeit gemäß 
§ 10b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 
2023) nur mit sehr hohem nachträglichem
technischem Aufwand hergestellt werden kann, und 
führt die Bundesregierung Gespräche mit
vormaligen Herstellern, um den Weiterbetrieb zu
ermöglichen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 12. Juli 2024
Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass mit „ältere[n] Windstrom-
Anlagen“ ausgeförderte Windenergieanlagen an Land gemeint sind, die 
in die Veräußerungsform der sonstigen Direktvermarktung wechseln.
Gesetzliches Zielbild für ausgeförderte Windenergieanlagen an Land ist, 
dass der von ihnen erzeugte Strom im Rahmen der sog. sonstigen
Direktvermarktung am Strommarkt vermarktet wird. Hierfür müssen die 
Anlagen nach § 10b Absatz 1 EEG 2023 einem
Direktvermarktungsunternehmen die Fernsteuerbarkeit ermöglichen. Nur so kann der
Direktvermarkter auf Signale aus dem Strommarkt entsprechend reagieren.
Das Erfordernis der Fernsteuerbarkeit durch das
Direktvermarktungsunternehmen ist seit dem EEG 2014 gesetzlich vorgegeben (siehe § 36 
EEG 2014) und ist derzeit in § 10b EEG 2023 geregelt. Diese
Bestimmung adressiert alle EE-Anlagen mit einer installierten Leistung von 
mehr als 25 Kilowatt. Nach der Übergangsregelung des § 100 Absatz 1a 
Nummer 1 EEG gelten die Vorgaben des § 10b EEG 2023 auch für
Bestandsanlagen und damit auch für bereits ausgeförderte
Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von mehr als 25
Kilowatt.
Zahlreiche ausgeförderte Windenergieanlagen an Land sind in den
vergangenen Jahren in die sonstige Direktvermarktung gewechselt. Dafür 
sind sie mit der dafür vorgeschriebenen Fernsteuerbarkeit nachträglich 
ausgestattet worden, soweit diese noch nicht vorhanden war. Häufig 
lohnt sich die damit verbundene Investition angesichts der Erlöse, die 
mit dem Weiterbetrieb der Anlagen am Strommarkt erzielt werden
können. In diesen Fällen übernimmt oft das zuständige
Direktvermarktungsunternehmen die Kosten für die Nachrüstung. Es gibt insbesondere bei 
alten und kleinen Anlagen sicherlich auch Fälle, in denen sich die
erforderliche Investition aufgrund des Alters, des Zustandes und/oder der 
Leistung der Anlage aus Sicht des Betreibers nicht rechnet. Häufig ist 
hier das Repowering am Standort eine wirtschaftlich attraktive und aus 
energiepolitischer Sicht sinnvollere Alternative zum Weiterbetrieb einer 
Altanlage. Die Voraussetzungen dafür hat die Bundesregierung in den 
letzten Monaten erheblich erleichtert, zuletzt mit der Novelle des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
17. Abgeordneter
Dr. Rainer Rothfuß
(AfD)
Aus welchem aktuellen Grund wird die
bestehende intakte Röhre der Nord-Stream-Pipelines nicht 
für einen Gastransport genutzt (www.reuters.com/
business/energy/russia-set-mothball-damaged-nor
d-stream-gas-pipelines-sources-2023-03-03/) aus 
Russland und stattdessen ein teurer Einkauf von 
US- und indirekt auch russischem LNG
vorgezogen, wobei Letzteres die russischen Kriegskassen 
meinem Verständnis nach besser füllt als ein 
günstigerer Direktkauf russischen Erdgases statt 
des teureren LNG über Intermediäre?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 10. Juli 2024
Die noch intakte Röhre betrifft eine Röhre der Nord-Stream-2-Pipeline. 
Da die Nord-Stream-2-Pipeline die für ihren Betrieb notwendige
Zertifizierung nicht erhalten hat, wird sie auch weiterhin nicht in Betrieb gehen 
können. Es ist zudem nicht davon auszugehen, dass Russland die
Belieferung mit Erdgas über betriebsbereite oder ggf. wieder instandgesetzte 
Pipelines wieder aufnehmen würde. Russland hatte bereits vor der
Zerstörung der Nord-Stream-1-Pipeline die Belieferung mit Erdgas über die 
Nord-Stream-1-Pipeline eingestellt und bestehende Alternativen wie das 
ukrainische Gastransitsystem und die Jamal-Pipeline über Polen nicht 
für den Gastransport nach Deutschland bzw. Europa genutzt.
18. Abgeordnete
Dr. Christiane 
Schenderlein
(CDU/CSU)
War das Bundesministerium für Wirtschaft und 
Klimaschutz bei der Unterzeichnung der
Absichtserklärung zwischen deutschen und
ukrainischen Unternehmen im Zuge der Ukraine
Recovery Conference (URC2024) involviert, und wenn 
ja auf welcher Grundlage erfolgte die Auswahl 
der deutschen Unternehmen (vgl. https://ukrainein
vest.gov.ua/en/news/germany-sets-up-modern-pro
duction-facilities-in-ukraine-to-build-low-cost-ma
ss-housing/)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp 
vom 8. Juli 2024
Auf der Ukraine Recovery Conference 2024 in Berlin wurden mehrere 
Absichtserklärungen zwischen deutschen und ukrainischen
Unternehmen unterzeichnet. Diese Unterzeichnungen wurden vor Ort politisch 
durch deutsche und ukrainische Regierungsvertretende begleitet. Auf 
deutscher Seite erfolgte die Begleitung durch die Parlamentarische 
Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz 
Dr. Franziska Brantner. Im Vorfeld der Konferenz wurden insbesondere 
im Austausch mit Verbänden der deutschen Wirtschaft Unternehmen mit 
Interesse an Teilnahme und Unterzeichnung von Absichtserklärungen 
auf der Ukraine Recovery Conference identifiziert.
19. Abgeordneter
Jens Spahn
(CDU/CSU)
Welche Kohlekraftwerke werden bereits nach
aktuellem Stand länger als 2030 laufen bzw. in der 
Reserve vorgehalten (bitte jeweils unter Angabe 
des Standorts, der Leistung, der Laufzeit/
Reservezeit auflisten), und welche Kosten für die
Bundesregierung entstehen durch diesen Weiter- bzw. 
Reservebetrieb?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 8. Juli 2024
Laut Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (mit Stand vom 15. April 
2024) werden derzeit noch 60 Steinkohlekraftwerke und 35
Braunkohlekraftwerke am Strommarkt eingesetzt.
Welche der aktuell im Markt eingesetzten Steinkohlekraftwerke länger 
als bis 2030 laufen, ist gegenwärtig nicht prognostizierbar, da
Kraftwerksbetreiber unabhängig von den Regelungen des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) zu jeder Zeit die geplante
Stilllegung ihrer Anlage anzeigen können, sofern sie dies beispielsweise aus 
technischen oder wirtschaftlichen Gründen beabsichtigten.
Kraftwerksbetreiber sind verpflichtet, dem Übertragungsnetzbetreiber und der
Bundesnetzagentur die geplante vorläufige oder endgültige Stilllegung einer 
Anlage mindestens zwölf Monate vorher anzuzeigen (§ 13b EnWG).
Anlage 2 des KVBG enthält die Stilllegungszeitpunkte von
Braunkohlekraftwerken mit einer Leistung von mindestens 150 Megawatt, wie sie 
auf Basis des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und
Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland festgelegt wurden. 
Einige der Kraftwerke werden nach aktuellem Stand erst nach 2030
endgültig stillgelegt werden. Bis dahin werden die Anlagen an den
Strommärkten eingesetzt. Die Betreiber können die Anlagen aber früher
stilllegen.
Bezüglich systemrelevanter Kraftwerke, die in der Netzreserve
vorgehalten werden:
Wenn ein Kraftwerk stillgelegt werden soll, prüfen die
Übertragungsnetzbetreiber nach § 13b Absatz 2 EnWG, ob das Kraftwerk für die
Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems
erforderlich ist und beantragen die Ausweisung als systemrelevant bei der 
Bundesnetzagentur (BNetzA). Die BNetzA prüft und genehmigt die 
Systemrelevanzausweisungen. Sofern eine Systemrelevanz vorliegt, 
wird die geplante Stilllegung untersagt. Kraftwerke, die nach § 13b 
EnWG als systemrelevant ausgewiesen werden, dürfen vom Betreiber 
grundsätzlich nicht am Strommarkt eingesetzt werden. Sie dürfen nur 
auf Anweisung des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers bei
netztechnischem Erfordernis im Bedarfsfall, etwa zum Redispatch,
eingesetzt werden.
Gegenwärtig sind die folgenden Steinkohle-Kraftwerke als
systemrelevant bis März 2031 ausgewiesen (Nennung des Betreibers,
Kraftwerksnamens, Standorts und der elektrischen Nettonennleistung:
– Großkraftwerk Mannheim AG, KW GKM8, Mannheim, 435
Megawatt
– Großkraftwerk Mannheim AG, KW GKM7, Mannheim, 425
Megawatt
– Uniper Kraftwerke GmbH, KW Scholven C, Gelsenkirchen, 345
Megawatt
– Uniper Kraftwerke GmbH, KW Scholven B, Gelsenkirchen, 345
Megawatt
– Uniper Kraftwerke GmbH, KW Staudinger Block 5,
Großkrotzenburg, 510 Megawatt
– Steag GmbH, KW Bexbach, Bexbach, 726 Megawatt
– Steag GmbH, KW Weiher 3, Quierschied, 656 Megawatt
– Steag GmbH, Heizkraftwerk Völklingen (HKV), Völklingen-Fenne, 
211 Megawatt
– Steag GmbH, Modellkraftwerk Völklingen (MKV), Völklingen-
Fenne, 179 Megawatt
– EnBW Energie Baden-Württemberg AG, KW RDK7, Karlsruhe, 
517 Megawatt
– EnBW Energie Baden-Württemberg AG, KW Altbach HKW 2 DT, 
Altbach/Deizisau, 354 Megawatt; Hinweis: In den kommenden
Jahren erfolgt eine Umrüstung von HKW 2 DT auf den Betrieb mit
Erdgas. Ein Betrieb mit Steinkohle ist dann nicht mehr möglich.
Im Rahmen der Netzreserve kommen diese Steinkohleanlagen deutlich 
seltener zum Einsatz als im regulären Betrieb am Strommarkt. Der
Weiterbetrieb in der Netzreserve verursacht daher deutlich weniger CO₂- 
Emissionen als der marktliche Betrieb der Kraftwerke.
Gemäß § 13c EnWG werden dem Anlagenbetreiber die ihm durch den 
Netzreservebetrieb entstehenden Kosten erstattet. Der Bundesregierung 
entstehen durch die Vorhaltung und den Einsatz der Kraftwerke in der 
Netzreserve keine Kosten. Die für die Vorhaltung und die Nutzung der 
Kraftwerke entstehenden Kosten fließen in die Netzentgelte ein.
Die BNetzA veröffentlicht die Kosten, die durch die Vorhaltung und den 
Einsatz der Netzreserve entstehen, regelmäßig auf ihrer Internetseite 
unter www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/
Versorgungssicherheit/Netzengpassmanagement/start.html. In welcher 
Größenordnung diese Kosten in den kommenden Jahren bis 2031
ausfallen werden, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
prognostizieren, da sie sich im Wesentlichen nach Anzahl und Umfang der künftigen 
Einsätze richten, die ebenfalls nicht sicher zu prognostizieren sind, und 
von vielen unsicheren Faktoren abhängen.
20. Abgeordneter
Albert Stegemann
(CDU/CSU)
Wie stellt die Bundesregierung – gegen die
Befürchtung vieler Handwerksverbände (u. a. die 
des Bundesverbandes Deutscher Steinmetze, 
www.lobbyregister.bundestag.de/media/80/0a/28
1221/Stellungnahme-Gutachten-SG240527002
1.pdf) – konkret sicher, dass bei Inkrafttreten des 
Berufsbildungsvalidierungs- und -
digitalisierungsgesetzes zum 1. Januar 2025 eine
vergleichbare Qualifizierung trotz weniger komplexer
Prüfungsinhalte gewährleistet wird, und wie wird 
konkret überprüft, dass die abnehmenden Prüfer, 
die durch die Handwerkskammern zugeteilt
werden, auch über entsprechende fachliche
Kenntnisse und Kompetenzenden im zu prüfenden 
Handwerksfach verfügen?
Antwort der Staatssekretärin Anja Hajduk 
vom 10. Juli 2024
Der Gesetzentwurf für ein Berufsbildungsvalidierungs- und -
digitalisierungsgesetz sieht grundsätzlich ein Inkrafttreten zum 1. August 2024
vor. Mit Bezug auf das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung 
einer beruflichen Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem
formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde aber einer
Berufsausbildung vergleichbar ist, wird die Anwendbarkeit jedoch in der Tat auf 
den 1. Januar 2025 aufgeschoben.
Die konkrete Ausgestaltung dieses Verfahrens sichert ab, dass der
qualitative Maßstab für die vollständige Vergleichbarkeit die vollständige für 
die Ausübung des Referenzberufs notwendige berufliche
Handlungsfähigkeit ist, wie sie § 38 des Berufsbildungsgesetzes als Maßstab für die 
Abschlussprüfung und § 32 der Handwerksordnung als Maßstab für die 
Gesellenprüfung vorgeben. Die Erfüllung dieser Anforderungen wird 
mit dem Feststellungsverfahren zwar mit einem an die Zielgruppe
gegenüber der Gesellenprüfung angepassten Verfahren überprüft. Der
qualitative Anspruch aber, dem Antragstellerinnen und Antragsteller für
dieses Verfahren genügen müssen, wird gerade nicht gegenüber dem der 
Gesellenprüfung abgesenkt; dementsprechend sind auch die
Prüfungsinhalte nicht weniger komplex als in der Gesellenprüfung.
Die Feststellungsverfahren werden jeweils durch ein
Feststellungstandem bestehend aus einem Arbeitgeber- und einem
Arbeitnehmervertreter betrieben. Die Besetzung dieses Tandems aus dem Kreis der
Prüfenden für Gesellenprüfungen durch die Handwerkskammer ist an der 
Besetzung der Gremien der Gesellenprüfung orientiert, so dass auch hier 
eine ausreichende Fachlichkeit der feststellenden Personen gewährleistet 
wird. Abweichungen von den Besetzungsvorgaben sind gesetzlich in 
einem engen Rahmen gehalten.
Die Ausfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Feststellung und
Bescheinigung im Vollzug wird zum einen noch durch eine Rechtsverordnung 
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Einvernehmen 
mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
konkretisiert; zum anderen werden hierzu Verfahrenssatzungen und weitere
Vorgaben von den vollziehenden Kammern erlassen.
21. Abgeordnete
Jessica Tatti
(Gruppe BSW)
Wird die Bundesregierung Maßnahmen zur
Sicherung bezahlbaren Stroms für die Bevölkerung 
nach den IT-Problemen an der europäischen 
Strombörse EPEX SPOT am 25. Juni 2024
ergreifen, als der Strompreis am deutschen Day-Ahead-
Markt von 75 Euro (24. Juni 2024) auf 492 Euro 
je Megawattstunde stieg (www.faz.net/aktuell/fin
anzen/it-panne-an-der-stromboerse-sorgt-fuer-cha
os-und-trifft-kunden-empfindlich-1981591
7.html), und wenn ja, welche, und wie bewertet 
die Bundesregierung vor dem Hintergrund der 
gleichzeitig sehr niedrigen französischen
Strompreise am 25. Juni 2024 (2,96 Euro je
Megawattstunde) die Abhängigkeit Deutschlands von
ausländischen Stromimporten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann 
vom 10. Juli 2024
In der Day-Ahead-Auktion der Strombörse EPEX SPOT kam es am 
25. Juni 2024 zu einem Aussetzen der europäischen Marktkopplung in
Zentraleuropa (CORE-Region). Grund war ein Fehler im IT-System der 
Börse. Gebote für 60-Minuten-Produkte zur Lieferung am 26. Juni 2024 
konnten ausnahmsweise nicht mit Geboten aus Nachbarländern
zusammengebracht werden. In der Folge hat EPEX SPOT ersatzweise „lokale“ 
Auktionen für Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Polen und
Österreich durchgeführt, also jeweils ohne Berücksichtigung von Importen 
und Exporten. Dies entspricht den prozeduralen Vorgaben für solch 
einen Vorfall. Der Ausfall des grenzüberschreitenden Handels führte zu 
auffälligen Preisunterschieden zwischen den Ländern und zu
Preisspitzen in den Morgen- und Abendstunden für das deutsch-luxemburgische 
Marktgebiet. EPEX SPOT hat den technischen Defekt nach wenigen 
Stunden behoben. Die Intradayauktion um 22 Uhr wurde
ordnungsgemäß durchgeführt, d. h. mit Berücksichtigung des Außenhandels.
Erwartungsgemäß fielen die im Intradayhandel für den 26. Juni 2024
aufgerufenen Preise moderat aus, ohne die auffälligen Länderunterschiede bzw. 
die untertägigen Preisspitzen für das deutsch-luxemburgische
Marktgebiet.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland war durch den Vorfall zu
keinem Zeitpunkt gefährdet. Es standen jederzeit genügend nationale
Erzeugungskapazitäten zur Deckung der Last zur Verfügung.
Hinsichtlich der technischen Ursachenanalyse und der Frage, welche 
Maßnahmen künftig den Schutz vor solchen Ereignissen verbessern 
können, steht die Bundesregierung mit der Strombörse EPEX SPOT in 
engem Austausch.
Aus Sicht eines kosteneffizienten Stromsystems ist es wünschenswert, 
dass das Preissignal auch bei Endkunden ankommt und Anreize zur
Flexibilisierung des Verbrauchs setzt (beispielsweise auch in Zeiten mit viel 
Erneuerbare-Energien-Erzeugung und dann typischerweise niedrigen 
Preisen). Die Bundesregierung wird die Auswirkungen des
außergewöhnlichen Ereignisses vom 25. Juni 2024 mit Blick auf den Schutz der 
Verbraucherinnen und Verbraucher mit dynamischen Tarifen weiter
analysieren und prüfen.
Der europäische Strombinnenmarkt sorgt dafür, dass Strom im
europäischen Verbund immer dort erzeugt wird, wo dies am günstigsten
möglich ist. In Importstunden profitieren deutsche Verbraucher von
günstigeren Erzeugungsoptionen im benachbarten Ausland. In Exportstunden 
profitieren ausländische Verbraucher von den günstigeren
Erzeugungsoptionen im Inland. Die meisten der deutschen Importstunden kommen 
aus skandinavischem Windstrom.
Außenhandelsdaten erlauben keine Aussage über die
Versorgungssicherheit oder die Verfügbarkeit von Kraftwerken in Deutschland. Die
Stromimporte nach Deutschland könnten jederzeit durch inländische
Erzeugungsanlagen ersetzt werden. Da diese Anlagen jedoch aufgrund
höherer Brennstoff- und Kohlendioxidzertifikatspreise höhere Grenzkosten 
haben, kommen sie am Strommarkt aktuell weniger zum Einsatz.
Ein Blick auf die Preise der fehlerhaften Day-Ahead-Auktion für das 
deutsch-luxemburgische Marktgebiet erlaubt keinen Rückschluss auf die 
Preise in einem hypothetischen Szenario, in dem der Außenhandel
dauerhaft eingeschränkt wäre. Der Markt wurde von dem
außergewöhnlichen Ereignis überrascht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Finanzen
22. Abgeordneter
Dr. Carsten 
Brodesser
(CDU/CSU)
Wie viele neue Verträge der betrieblichen
Altersversorgung für Geringverdiener wurden seit der 
letzten Erhöhung der Förderhöchstbeträge nach 
dem Grundrentengesetz im Jahr 2020 (§ 100
Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) bis 
heute eingerichtet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 11. Juli 2024
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele neue Verträge der
betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Geringverdiener seit der letzten 
Erhöhung des Förderhöchstbetrags nach dem Grundrentengesetz (§ 100 
Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) bis heute vereinbart 
wurden.
Der Aufarbeitung des Statistischen Bundesamts – Destatis – lässt sich 
jedoch für die Jahre 2018 bis 2022 die Anzahl der Arbeitnehmer
(unabhängig von der Anzahl der Verträge) entnehmen, bei denen Arbeitgeber 
einen bAV-Förderbetrag geltend gemacht haben.
Die Entwicklung stellt sich danach in den einzelnen Jahren wie folgt 
dar:
2018   679 389
2019   741 194
2020 1 024 789
2021 1 043 490
2022 1 058 433
Demnach gab es 2020 gegenüber 2019 einen Zuwachs von ca. 
285 000 Arbeitnehmern. Mehrfachzählungen, z. B. bei einem
unterjährigen Arbeitgeberwechsel, sind möglich.
Die Aufarbeitungen von Destatis finden sich unter folgendem Link: 
www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=statistic&amp;levelinde
x=0&amp;levelid=l713341371895&amp;code=73151#abreadcrumb.
23. Abgeordneter
Dr. Carsten 
Brodesser
(CDU/CSU)
Wie viele neue Arbeitgeber haben seit der letzten 
Erhöhung der Förderhöchstbeträge nach
Grundrentengesetz im Jahr 2020 (§ 100 Absatz 2 Satz 1 
des Einkommensteuergesetzes) erstmalig von der 
Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge für 
Geringverdienende Gebrauch gemacht, und wie 
hoch ist dabei der Prozentsatz der kleinen und 
mittelständischen Unternehmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 11. Juli 2024
Der Aufarbeitung des Statistischen Bundesamts – Destatis – lässt sich 
für die Jahre 2018 bis 2022 die Anzahl der Arbeitgeber entnehmen, die 
an ihre Arbeitnehmer bAV-Förderbeträge ausgezahlt haben.
Die Entwicklung stellt sich danach in den einzelnen Jahren wie folgt 
dar:
2018 49 409
2019 68 061
2020 81 934
2021 90 177
2022 94 006
Demnach gab es 2020 gegenüber 2019 einen Zuwachs von ca. 
14 000 Arbeitgebern. Hinsichtlich der Verteilung (bis 10, bis 50, bis 250 
und ab 251 Arbeitnehmer) in den Jahren 2018 bis 2022 wird auf die 
Aufarbeitungen von Destatis unter folgendem Link verwiesen: www-ge
nesis.destatis.de/genesis/online?operation=statistic&amp;levelindex=0&amp;level
id=1713341371895&amp;code=73151#abreadcrumb.
24. Abgeordnete
Martina 
Englhardt-Kopf
(CDU/CSU)
Wird es – wie vom Bundeskanzler bei seinem
Besuch im Saarland am 18. Mai 2024 angekündigt – 
ähnlich wie nach dem Hochwasser 2021 auch für 
das Hochwasser im Mai/Juni 2024 eine
Soforthilfe des Bundes sowohl für Privathaushalte,
Unternehmen und die Landwirtschaft als auch für 
Kommunen und kommunale Einrichtungen
geben, und wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar 
vom 8. Juli 2024
Hinsichtlich der Unterstützung durch den Bund hat der Bundeskanzler 
bereits in der Vergangenheit auf die gute Praxis der Solidarität
hingewiesen. Bund, Länder und Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort
arbeiten Hand in Hand. Der Bund unterstützt bei der Lagebewältigung 
unter anderem mit Kräften von Technischem Hilfswerk, Bundeswehr, 
Bundespolizei und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe.
Der Bund darf in den allermeisten Fällen gemäß Grundgesetz keine
finanzielle Unterstützung für die Bewältigung von Naturkatastrophen
ausreichen. Die Finanzierungslast für eine staatliche Aufgabe bestimmt sich 
im Verhältnis zwischen Bund und Ländern danach, welcher Ebene die 
Verwaltungskompetenz für diese Aufgabe zugewiesen ist. Die
Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben
liegen grundsätzlich bei den Ländern. Dies gilt auch für den Bereich der 
Hilfsmaßnahmen für Betroffene im Zusammenhang mit durch Unwetter 
verursachte Hochwasserschäden. Der Bund kann sich nach geltender 
Staatspraxis nur dann und ausnahmsweise an den Kosten der Länder
beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und die
betroffenen Länder bei deren Bewältigung überfordert wären. Dies war 
zum Beispiel bei den Hochwassern 2013 und 2021 der Fall. Für eine
solche Beurteilung ist es hinsichtlich des aktuellen Hochwassers (auch
aufgrund fehlender solider Schadensschätzungen) jetzt noch zu früh.
Entsprechend hat auch der Bundeskanzler am 18. Mai 2024 darauf
hingewiesen, dass es nach Begutachtung der Schäden darum gehen wird,
miteinander zu verabreden, was zu tun ist, um denjenigen zu helfen, die in 
Not geraten sind.
Darüber hinaus beteiligt sich der Bund im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 
(GAK) seit ihrem Inkrafttreten maßgeblich an der Finanzierung von
präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen und übernimmt 60 Prozent der 
den Ländern für diese Maßnahmen entstehenden förderfähigen
Ausgaben. Bereits mit dem Bundeshaushalt 2023 hat die Bundesregierung 
den Ländern für Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes im 
Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (Bezeichnung bis 
2023: Sonderrahmenplan präventiver Hochwasserschutz) Mittel in Höhe 
von 100 Mio. Euro zusätzlich für den Hochwasserschutz zur Verfügung 
gestellt, von denen lediglich rund 59 Mio. Euro verausgabt wurden.
Hinzu kamen weitere 77 Mio. Euro für sonstige
Hochwasserschutzmaßnahmen. Mit dem Haushalt 2024 hat die Bundesregierung für Maßnahmen 
des präventiven Hochwasserschutzes insgesamt Mittel in Höhe von 
127 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und teilweise bis zum Jahr 2029 
über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert.
25. Abgeordnete
Susanne Ferschl
(Gruppe Die Linke)
Wurden die vom Bundesrechnungshof
beanstandeten Mängel im Datenaustausch zwischen der 
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) einerseits 
und den Finanzbehörden sowie der
Generalzolldirektion und den Ländern andererseits seit der 
Kritik des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 
2020, die an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages übermittelt wurde (www.bund
esrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/B
erichte/2020/schwarzarbeitbekaempfung-volltext.
pdf?__blob=publicationFile&amp;v=1), die eine
effektive Strafverfolgung von organisierter
Kriminalität durch die FKS behindern, inzwischen
abgestellt, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen 
wurden seitdem ergriffen (bitte nennen und
ausführen), und wenn nein, warum konnten die
kritisierten Mängel nicht abgestellt werden (bitte
begründen), und kann die FKS inzwischen auf die 
Datenbank ZAUBER der Steuerbehörden
zugreifen, bzw. wurden die Datenbanken ProFis und 
ZAUBER inzwischen so verknüpft, dass ein
Datenaustausch möglich ist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 12. Juli 2024
Die vom Bundesrechnungshof mit seinem Bericht an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 5. August 2020 formulierten Empfehlungen
zur Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der 
Schwarzarbeitsbekämpfung wurden weitestgehend umgesetzt oder
befinden sich in der Umsetzung. Der Bundesrechnungshof hat die
betreffende Prüfungsreihe mit Schreiben vom 20. Juni 2024 abgeschlossen.
Zu den ergriffenen Maßnahmen kann zusammenfassend das Folgende 
gesagt werden:
Mit dem Ziel, die zwischen den Landesfinanzbehörden und der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits bestehende und gesetzlich
verankerte Zusammenarbeit fortlaufend zu intensivieren und zu optimieren, 
hat das Bundesministerium der Finanzen die „Regelung über die
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 
der Zollverwaltung und der Landesfinanzverwaltung“ mit deren
Neufassung vom 23. August 2023 den aktuellen Erfordernissen angepasst. In 
Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurde in
diesem Zusammenhang auch beschlossen, einen gemeinsamen Pflegezirkel 
einzusetzen, der jährlich die Wirksamkeit der Zusammenarbeitsregelung 
und den Stand der Zusammenarbeit zwischen der FKS und der
Landesfinanzverwaltung evaluiert.
Grundsätzlich soll der Datenaustausch zwischen den
Zusammenarbeitsbehörden und der FKS in beiderseitigem Interesse möglichst IT-gestützt 
vereinfacht und ausgebaut werden. Es ist vorgesehen, der
Landesfinanzverwaltung über das IT-Verfahren „ZEUGE“ eine Abfrage im Einzelfall 
zu ermöglichen, ob eine konkrete Firma in der sog. Servicefirmenliste 
enthalten ist. Das IT-Vorhaben „ZEUGE“ befindet sich sowohl auf
Bundes- als auch auf Landesseite in der technischen Umsetzung.
Mit dem Ziel der Realisierung einer Zugriffsmöglichkeit der FKS auf 
Datenbestände der Landesfinanzverwaltung im Bereich der
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung befindet sich ein Konzept zur Anbindung des
entsprechenden Fachverfahrens ZAUBER beim Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) in der Realisierung, welches auch den Abschluss einer
erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen der Generalzolldirektion 
und dem BZSt einschließt. Eine Anbindung der Zollverwaltung kann 
nach Abschluss des Projektes „Neuentwicklung ZAUBER“ beim BZSt 
erfolgen.
Überdies wird derzeit eine automatisierte Übermittlungsmöglichkeit an 
die FKS aus der „Länderumfassenden Namensabfrage (LUNA)“
geprüft, wodurch die FKS einen einzelfallbezogenen Zugriff auf für ihre 
Aufgabenwahrnehmung relevante Daten des Grundinformationsdienstes 
der Veranlagungssteuer-Konten sowie des Umsatzsteuer-
Voranmeldungsverfahrens aller Länder erhalten soll.
Die E-Mail-Kommunikation zwischen Bundes- und
Landesfinanzverwaltung erfolgt derzeit transportverschlüsselt über die Netze des Bundes 
und das Verbindungsnetz. Der sichere Austausch von sensiblen Daten 
per E-Mail zwischen Bund und Ländern ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt teilweise möglich. Bund und Länder haben beschlossen, eine
einheitliche und sichere E-Mail-Kommunikation zwischen Bundes- und 
Landesfinanzbehörden mittels S/MIME-Verschlüsselung mit Domain-
Zertifikaten als Gateway-to-Gateway-Lösung umzusetzen. Die
Umsetzung ist bisher in der Bundesfinanzverwaltung sowie in vier
Bundesländern vollständig erfolgt. Acht Bundesländer befinden sich derzeit in der 
Umsetzung, sodass in Kürze alle Voraussetzungen vorliegen, um sicher 
per E-Mail sensible Daten zwischen Landes- und
Bundesfinanzverwaltung auszutauschen.
26. Abgeordneter
Fritz Güntzler
(CDU/CSU)
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung 
in ihrem Regierungsentwurf des
Jahressteuergesetzes 2024 von der Option des Artikels 133 
Satz 1 Buchstabe a der Mehrwehrtsteuer-
Systemrichtlinie Gebrauch gemacht und die
Steuerbefreiung in der Hinsicht eingeschränkt, dass
Einrichtungen mit systematischer Gewinnerzielung nicht 
der Steuerbefreiung unterliegen, und welche
Einrichtungen werden insbesondere davon betroffen 
und künftig nicht mehr steuerbefreit sein (bitte 
betroffene Branchen/Schularten/
Bildungsleistungen tabellarisch auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 9. Juli 2024
Mit der unionsrechtlich zulässigen Beschränkung der Steuerbefreiung 
für Fortbildungsleistungen auf Einrichtungen ohne Gewinnstreben
gemäß Artikel 133 Satz 1 Buchstabe a der Mehrwertsteuer-
Systemrichtlinie wird der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung selbst nicht in 
Frage gestellt, sondern es wurde auf Forderungen der gewerblichen
Seminaranbieter nach einer „Optionsmöglichkeit“ für die Befreiung von 
Bildungsleistungen, die im Rahmen des Entwurfs eines
Jahressteuergesetzes 2013 vorgebracht wurden, reagiert. Nach Einschätzung der
Bundesregierung werden insbesondere Fortbildungsleistungen von
gewerblichen Anbietern zum überwiegenden Teil gegenüber
vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern erbracht. Da für diese Anbieter wegen des mit 
der Steuerbefreiung systemimmanent verbundenen Wegfalls des
Vorsteuerabzugs die Befreiung eher nachteilig ist, aufgrund der
unionsrechtlich bindenden Vorgaben aber ein Wahlrecht auf Ebene des einzelnen 
Unternehmens hinsichtlich der Inanspruchnahme der Befreiung nicht 
eingeführt werden kann, wurde diese Ausnahmeregelung aufgenommen.
Welche Branchen/Schularten/Bildungsleistungen vordergründig unter 
diese Regelung fallen, kann im Einzelnen nicht benannt werden.
27. Abgeordneter
Fritz Güntzler
(CDU/CSU)
Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Basis einer 
möglichen Verfassungswidrigkeit der
Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nach 
§ 20 Absatz 6 Satz 4 bzw. 5 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) (Beschluss des
Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2024, VIII B 113/23 (AdV)) 
einen Gesetzentwurf für eine Gesetzesänderung 
vorzulegen, und zieht die Bundesregierung in
Betracht, auch bei anderen
Verlustverrechnungsbeschränkungen, wie etwa bei der
Mindestbesteuerung nach § 10d EStG (siehe anhängige Verfahren 
BVerfG 2 BvL 3/21, BVerfG 2 BvL 19/14),
bereits bei einer etwaigen Feststellung möglicher 
Verfassungswidrigkeit im vorläufigen
Rechtsschutz entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen 
(bitte die Gründe für die vertretene Auffassung 
darlegen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 10. Juli 2024
Der Beschluss VIII B 113/23 des Bundesfinanzhofs ist zunächst nur eine 
Entscheidung im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes zu der 
Rechtsfrage, ob wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der
Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Absatz 6 Satz 5 des
Einkommensteuergesetzes Aussetzung der Vollziehung zu gewähren ist. Über 
die Klage im Hauptsacheverfahren unter dem Az. 1 K 1673/23 wurde 
noch nicht entschieden.
Zu laufenden Gerichtsverfahren nimmt die Bundesregierung
grundsätzlich keine Stellung. Dies gilt auch für die noch anhängigen Verfahren 
2 BvL 3/21 und 2 BvL 19/14.
28. Abgeordnete
Franziska 
Hoppermann
(CDU/CSU)
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung 
im weiteren Verlauf dieser Wahlperiode, um das 
im Koalitionsvertrag im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
FDP (Seite 128) vereinbarte Ziel zur Umstellung 
des Bundeshaushaltes auf eine ziel- und
wirkungsorientierte Haushaltsführung zu erreichen, 
und welche Teile der Bundesverwaltung sind
hiermit befasst (bitte nach Referaten aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar 
vom 8. Juli 2024
Das Bundeskabinett hat am 10. April 2024 die Durchführung der 
12. Spending Review zum Thema „Umsetzung von Empfehlungen zur 
Ziel- und Wirkungsorientierung im Bundeshaushalt“ beschlossen. Sie 
soll an die Arbeiten der vorangegangenen 11. Spending Review
„Verbesserung der Wirkungsorientierung im Bundeshaushalt mit einem 
Schwerpunkt Nachhaltigkeit“, an der neben dem Bundesministerium der 
Finanzen (BMF) auch das BMWK und das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
teilgenommen haben, anknüpfen. In die Ergebnisse der 11. Spending Review 
sind insbesondere die Empfehlungen des Forschungsgutachtens
„Erstellung eines Konzepts zur Einführung einer ziel- und wirkungsorientierten 
Haushaltsführung“ der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH 
in Kooperation mit dem ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim – eingeflossen.
Der Abschlussbericht der 11. Spending Review war Gegenstand der 
80. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 
15. Mai 2024 (TOP 6). Sie können ihn auch unter dem folgenden Link 
abrufen: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Bro
schueren_Bestellservice/abschlussbericht-spending-review-wirkungsorie
nierung-im-bundeshaushalt.html.
Das Forschungsgutachten finden Sie unter folgendem Link: https://ftp.ze
w.de/pub/zew-docs/gutachten/240206_Abschlussbericht_Forschungsvor
haben_fe5-22-zwoH_Final.pdf.
In der 12. Spending Review sollen die erarbeiteten Schwerpunkte und 
Empfehlungen der 11. Spending Review aufgegriffen und in konkrete
Produkte umgesetzt oder in geeigneten Projekten pilotiert werden.
Zudem sollen spezifische Umsetzungsschritte zur ziel- und
wirkungsorientierten Haushaltsführung erarbeitet werden.
Auf der Grundlage des im Kabinett beschlossenen Auftrags zur 
12. Spending Review soll der Lenkungsausschuss bestehend aus
Staatssekretären des BMF, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 
und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr den
Arbeitsauftrag und die Mitglieder der Arbeitsgruppe beschließen.
29. Abgeordnete
Franziska 
Hoppermann
(CDU/CSU)
Welche Effizienzgewinne erhofft sich die
Bundesregierung durch das im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
FDP (S. 128) vereinbarte Ziel zur Einführung 
einer ziel- und wirkungsorientierten
Haushaltsführung, und wird diese Umstellung bereits in
irgendeiner Form im Entwurf für den
Bundeshaushalt 2025 Berücksichtigung finden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar 
vom 8. Juli 2024
Ein wirksames System der ziel- und wirkungsorientierten
Haushaltsführung (zwoH) kann einen wesentlichen Beitrag zu mehr Effizienz
öffentlicher Ausgaben leisten. Dies konnte in Studien unter anderem anhand 
statistischer Methoden in Ländervergleichen festgestellt werden. Einen 
Überblick über die diesbezügliche Studienlage bietet das vom BMF in 
Auftrag gegebene Forschungsgutachten „Erstellung eines Konzepts zur 
Einführung einer ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung“ der 
Deloitte Wirtschaftsprüfüngsgesellschaft GmbH in Kooperation mit dem 
ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH 
Mannheim – auf S. 47 ff.
Das Forschungsgutachten finden Sie unter folgendem Link: https://ftp.ze
w.de/pub/zew-docs/gutachten/240206_Abschlussbericht_Forschungsvor
haben_fe5-22-zwoH_Final.pdf.
Mit dem bevorstehenden 12. Spending-Review-Prozess sollen die unter 
Berücksichtigung des oben genannten Forschungsvorhabens in der 
11. Spending Review erarbeiteten Empfehlungen (www.bundesfinanzmi
nisterium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/abschl
ussbericht-spending-review-wirkungsorienierung-im-bundeshaushal
t.html) einer Umsetzung zugeführt werden. Eine kausale Zuordnung von 
quantifizierten Effizienzgewinnen dürfte allerdings auch nach
Umsetzung von Verbesserungen der zwoH nicht belastbar möglich sein, weil 
haushaltspolitische Entscheidungen einer Vielzahl von Einflussfaktoren 
unterliegen und einzelne Faktoren nicht isoliert betrachtet werden
können.
30. Abgeordnete
Anne Janssen
(CDU/CSU)
Wie bewertet die Bundesregierung den
Sachverhalt, dass Unternehmen, die Bauteile für den Bau 
und die Reparatur von Offshore-
Windkraftanlagen bei einer Lieferung in die ausschließliche 
Wirtschaftszone oder in die Hohe See trotz des 
Verbleibs der Bauteile in ihrem Besitz Exportzoll 
zahlen und umfangreiche bürokratische Prozesse 
bewältigen müssen, und welche Maßnahmen sind 
geplant, um die Wirtschaftlichkeit und Effizienz 
dieser Projekte zu verbessern (wenn keine
Maßnahmen geplant sind bitte erläutern, warum die 
Bundesregierung keinen Handlungsbedarf sieht)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 9. Juli 2024
Die zollrechtlichen Anforderungen bei der Lieferung in die
ausschließliche Wirtschaftszone oder in die Hohe See richten sich ausschließlich 
nach dem Unionsrecht, für welches die Europäische Kommission das
alleinige Initiativrecht für die Rechtsetzung auf EU-Ebene hat. Hierzu
gehört auch die Änderung bestehender Regelungen. Für den vorliegenden 
Bereich ist die Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) 
zuständig.
Für Ausfuhren aus der Europäischen Union sind zudem bisher keine
Exportzölle festgesetzt worden, auch nicht für Lieferungen auf Hohe See 
oder in die ausschließliche Wirtschaftszone. Allerdings liegen die
Offshoreanlagen regelmäßig außerhalb des Zollgebietes der Union, daher 
können für Waren, die von den Anlagen ans Festland gebracht werden, 
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Grundsätzlich gelten die
Regelungen für Einfuhrzölle für alle Wirtschaftsbeteiligten und es gibt
eingespielte Verfahrensabläufe für die Erhebung.
In dem angesprochenen Sachverhalt bedeutet dies z. B. für die Lieferung 
von Unionswaren, die für die Reparatur von Windenergieanlagen
verwendet werden, zu einer Offshoreanlage, dass zunächst eine
Ausfuhranmeldung abzugeben ist. Für die (Wieder-)Einfuhr von Waren von der 
Offshoreanlage können dann Einfuhrzölle anfallen.
Für die Ein- und Ausfuhr stehen allen Wirtschaftsbeteiligten
zollrechtliche Vereinfachungen in Form von sogenannten Bewilligungen (z. B. das 
Anschreibeverfahren) zur Verfügung, welche insbesondere in
Deutschland in erheblichem Umfang genutzt werden.
31. Abgeordneter
Andreas Jung
(CDU/CSU)
Wie begründet die Bundesregierung die Aussage 
im Schreiben des Parlamentarischen
Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen 
Dr. Florian Toncar zur überplanmäßigen Ausgabe 
in Höhe von rund 8,8 Mrd. Euro für das EEG-
Konto (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) an 
den Haushaltsausschuss
(Ausschussdrucksache 20(8)6316), dass „der hohe
Finanzierungsbedarf zum Zeitpunkt der Verabschiedung des
Haushalts 2024 nicht vorhergesehen werden konnte“, 
obwohl die Übertragungsnetzbetreiber bereits am 
22. Januar 2024 einen zusätzlichen
Finanzierungsbedarf von weiteren knapp 8 Mrd. Euro
gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft 
und Klimaschutz angezeigt hatten (www.handelsb
latt.com/politik/deutschland/energiewende-netzbe
treiber-verlangen-78-milliarden-euro-
zusaetzlichvom-finanzminister/100010411.html) und der 
Haushalt erst am 2. Februar 2024 im Deutschen 
Bundestag verabschiedet worden ist, und wieso 
hat die Bundesregierung auch im Nachgang
dieses Schreibens im Zeitraum von Februar 2024 bis 
Juni 2024 keinen Mehrbedarf für die
Finanzierung des EEG-Kontos gesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar 
vom 10. Juli 2024
Nachfolgend die Antwort des zuständigen Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz:
Zum 1. Januar 2023 wurde die EEG-Umlage abgeschafft und die
Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben nach § 6 Absatz 1 EnFG einen
gesetzlichen Anspruch gegen den Bund auf Erstattung der EEG-
Differenzkosten. In 2023 war das so genannte EEG-Konto noch ausreichend
gefüllt, sodass hier keine Zahlungen des Bundes notwendig waren.
Somit ist das Jahr 2024 das erste Jahr, in dem nach dem „neuen System“ 
gearbeitet wird. Die ÜNB prognostizierten den Finanzierungsbedarf für 
das Jahr 2024 auf Basis des maßgeblichen, umfassenden und
unabhängigen Gutachtens, das im Herbst des Vorjahres vorgelegt wurde. Die
Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs durch die ÜNB entspricht einer 
gesetzlichen Vorgabe (§ 4 EnFG). Das jeweilige Gutachten wird auf der 
Website www.netztransparenz.de veröffentlicht. Diese Prognose und das 
entsprechende Gutachten waren die Grundlage zur Veranschlagung des 
Mittelbedarfs. Sie waren auch zuvor Grundlage für die Bemessung der 
EEG-Umlage und wurden daher unverändert in der Haushaltsanmeldung 
berücksichtigt.
Die Förderkosten der erneuerbaren Energien sind volatil, weil sie sehr 
stark von der Entwicklung der Strompreise, aber auch zum Beispiel vom 
Wetter, abhängen. Aufgrund dieser hohen Volatilität des EEG-
Finanzierungsbedarfs können sich unterjährig Änderungen gegenüber der 
Herbst-Prognose ergeben. Der EEG-Finanzierungsbedarf unterliegt
daher insgesamt stets Schwankungen und kann sich im Laufe des Jahres 
sowohl nach oben als auch nach unten stark verändern. Daher monitoren 
die ÜNB und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
den EEG-Finanzierungsbedarf unterjährig regelmäßig. Bei den der
jeweiligen monatlichen EEG-Kontosimulation zugrunde liegenden Zahlen 
handelt es sich aus den oben genannten Gründen jedoch um eine
Momentaufnahme, die nur einen sehr kurzen Zeitraum einigermaßen sicher 
vorhersehen kann. Die EEG-Finanzierungsbedarfe können sich
kurzfristig ändern, auch in relevanten Größenordnungen. In dem Schreiben der 
ÜNB vom 22. Januar 2024 wurde dementsprechend vor allem die sehr 
dringende Notwendigkeit zur kurzfristigen Anpassung der
Abschlagszahlungen auf kurze Sicht für die Monate Februar und März
hervorgehoben.
Grundsätzlich haben die ÜNB gegen den Bund einen Anspruch auf
Ausgleich des EEG-Finanzierungsbedarfs nach § 6 Absatz 1 EnFG. Dieser 
Rechtsverpflichtung kommt der Bund nach. So wurden die oben
genannten kurzfristigen Anpassungen der Abschlagszahlungen des Bundes 
an die ÜNB vorgenommen und damit wurde ordnungsgemäß auf den 
entsprechenden Mehrbedarf für die Finanzierung des EEG-Kontos
reagiert. Eine abschließende Aussage zu tatsächlichen, finalen und sicher 
eintretenden Mehrbedarfen für das gesamte Jahr 2024 war jedoch auf 
Basis des Januar-Monitorings der ÜNB aufgrund der hohen Volatilität 
der Förderkosten für die erneuerbaren Energien nicht möglich. Die
Bundesregierung hat die Entwicklung des EEG-Kontos daraufhin
fortlaufend beobachtet und hat auf Grundlage des Mai-Monitorings die
vorliegende überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 8,8 Mrd. Euro in 
Übereinstimmung mit den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung auf 
den Weg gebracht. Per Definition einer überplanmäßigen Ausgabe ist 
unvorhergesehen nicht nur ein objektiv unvorhergesehenes Bedürfnis, 
sondern jedes Bedürfnis, das tatsächlich, gleich aus welchen Gründen, 
von der Bundesregierung bei der Aufstellung des Haushaltsplans oder 
vom Gesetzgeber bei dessen Beratung und Feststellung nicht
vorhergesehen wurde oder dessen gesteigerte Dringlichkeit, die es durch
Veränderung der Sachlage inzwischen gewonnen hat, nicht vorhergesehen 
worden ist.
32. Abgeordnete
Dr. Gesine Lötzsch
(Gruppe Die Linke)
Wird die Bundesregierung eine Reform der
Gemeinnützigkeit durchführen, damit Vereine, die 
die Demokratie stärken wollen und gegen
Rechtsextremismus kämpfen, nicht die
Gemeinnützigkeit verlieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 12. Juli 2024
Die Gemeinnützigkeit hat für die Bundesregierung eine hohe Relevanz. 
Die Forderungen von politisch engagierten Organisationen hinsichtlich 
einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts sind bekannt. Derzeit werden 
auf Staatssekretärsebene in einer interministeriellen Arbeitsgruppe
„Gemeinnützigkeit“ Maßnahmen zur Modernisierung des
Gemeinnützigkeitsrechts erörtert.
In der Arbeitsgruppe wurden in diesem Zusammenhang auch schon erste 
Einigungen erzielt. So ist beabsichtigt, die bisher schon geltende
Verwaltungspraxis gesetzlich zu kodifizieren, wonach es gemeinnützigen 
Organisationen möglich ist, sich gelegentlich zu tagespolitischen
Themen zu äußern. Darüber hinaus werden derzeit in der Arbeitsgruppe
„Gemeinnützigkeit“ weitere Fragen im Zusammenhang mit politischem 
Engagement gemeinnütziger Körperschaften erörtert. Das
Gesamtergebnis der Arbeitsgruppe bleibt abzuwarten.
33. Abgeordneter
Alois Rainer
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung, bundeseigene
Gebäude und Grundstücke der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) in Niederbayern zur
Unterbringung von Flüchtlingen einzusetzen, und 
wenn ja, ab wann und welche, und wenn nein, 
warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar 
vom 11. Juli 2024
Die BImA unterstützt bereits seit 2015 und noch einmal verstärkt seit 
Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die Länder, 
Landkreise und Kommunen (Bedarfsträger) bei der Erstunterbringung 
von Asylbegehrenden und Flüchtlingen durch die mietzinsfreie
Überlassung von Bundesliegenschaften, die gegenwärtig für Bundesaufgaben 
temporär oder auf Dauer, ganz oder teilweise nicht benötigt werden.
Zudem erstattet die BImA den Bedarfsträgern die notwendigen und
angemessenen Erstinstandsetzungs- und Erschließungskosten
(Herrichtungskosten).
Die BImA überlässt den staatlichen und kommunalen Bedarfsträgern in 
Bayern aktuell 32 Bundesliegenschaften mietzinsfrei. Durch die
Bedarfsträger konnten in diesen Liegenschaften rund 12.000
Unterbringungsplätze eingerichtet werden. Die BImA überprüft fortlaufend ihr 
Portfolio darauf, ob weitere Liegenschaften zur Verfügung stehen, die 
den Bedarfsträgern überlassen werden können. Über die überlassenen 
Liegenschaften hinaus werden im Freistaat Bayern derzeit zwölf weitere 
Objekte angeboten, darunter das ehemalige Munitionsdepot der
Bundeswehr zwischen den Gemeinden Schierling (Oberpfalz) und Langquaid 
(Niederbayern). Die Prüfung und letztlich auch die Entscheidung, ob 
eine Bundesliegenschaft zur Unterbringung von Asylbegehrenden und 
Flüchtlingen genutzt werden soll, obliegt den jeweiligen Bedarfsträgern. 
In Niederbayern stehen darüber hinaus aktuell keine weiteren
Liegenschaften zur Verfügung.
34. Abgeordneter
Frank Rinck
(AfD)
Plant die Bundesregierung eine
Mehrwertsteuererhöhung bei Fleisch, und wenn ja, wie werden 
diese zusätzlichen Steuereinnahmen zwischen 
Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt werden, 
und liegen der Bundesregierung Berechnungen 
dazu vor, wie sich eine solche Steuererhöhung auf 
den Verbrauch von Fleisch auswirken wird, und 
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 10. Juli 2024
Für die zukunftsfeste Weiterentwicklung der Tierhaltung stellt die
Bundesregierung der Landwirtschaft 1 Mrd. Euro zusätzliche finanzielle 
Unterstützung zur Verfügung. Eine Entscheidung über eine
darüberhinausgehende Finanzierung des Umbaus der landwirtschaftlichen
Tierhaltung hat die Bundesregierung noch nicht getroffen. Der
diesbezügliche Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung dauert 
noch an.
35. Abgeordneter
Jan Wenzel 
Schmidt
(AfD)
Hat die Bundesregierung im Juni 2024 Bitcoins 
verkauft (siehe: https://t3n.de/news/bitcoin-kurs-b
undesregierung-crash-1632017/), und wenn ja, 
wie viele?
36. Abgeordneter
Jan Wenzel 
Schmidt
(AfD)
Wie viele Bitcoins hält die Bundesregierung
derzeit (bitte auch die Zahl der Wallets angeben), und 
sind für das Jahr 2024 Verkäufe geplant, und 
wenn ja, in welcher Höhe (siehe: https://t3n.de/ne
ws/bitcoin-kurs-bundesregierung-crash-1632
017/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar 
vom 10. Juli 2024
Die Frage 35 und 36 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Juni 2024 keine Bitcoins verkauft.
Die Bundesregierung hat keine konkreten Pläne für Verkäufe von
Bitcoins für das Jahr 2024.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft (AfD) auf
Bundestagsdrucksache 20/10863 verwiesen.
37. Abgeordneter
Martin Sichert
(AfD)
Hat die Bundesregierung geprüft, ob die
Leistungen der häuslichen Krankenpflege und damit auch 
der außerklinischen Intensivpflege mit den
Verträgen nach § 132 Absatz 1 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) der Steuerbefreiung nach 
§ 4 Nummer 16 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) 
oder der Auffangbefreiung nach § 4 Nummer 18 
UstG unterliegen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis, und sieht sie hier ggf. Handlungs- oder 
Klarstellungsbedarf?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 9. Juli 2024
Leistungen der Behandlungspflege im Rahmen der häuslichen
Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege sind als
Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nummer 14 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei, 
wenn diese Leistungen entsprechend den Vorgaben des § 37 (häusliche 
Krankenpflege) bzw. des § 37c SGB V (außerklinische Intensivpflege) 
medizinisch verordnet und von einem qualifizierten Leistungserbringer 
(Angehöriger ähnlicher Heilberufe) auf Grundlage von Verträgen nach 
den §§ 132a, 1321 SGB V erbracht werden (Abschnitt 4.14.4 Absatz 11 
Nummer 4 i. V. m. Abschnitt 4.16.5 Absatz 6 Satz 4 des Umsatzsteuer-
Anwendungserlasses).
Bestehende Steuerbefreiungen gelten für die Leistungen nach den §§ 37, 
37c SGB V unverändert fort. Dementsprechend fallen Leistungen der 
Grundpflege weiterhin unter die Steuerbefreiung des § 4 Nummer 16 
UStG. Die Streichung von Satz 5 in § 132a Absatz 1 SGB V zum 
31. Oktober 2023 hat keine unmittelbare Auswirkung auf die
Steuerbefreiung. Vor diesem Hintergrund besteht kein Handlungsbedarf.
38. Abgeordneter
Albert Stegemann
(CDU/CSU)
Wann wird die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP auf Seite 93 festgelegte 
Reform des Gemeinnützigkeitsrechts umsetzen, 
und welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um zu 
verhindern, dass die Gemeinnützigkeit von
Vereinen, die sich gegen Rechtsextremismus einsetzen, 
auf Anzeigen u. a. der AfD hin entzogen wird 
(www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/bra
ndbrief-bundeskanzler-scholz-gemeinnuetzigkeits
recht-vereine-rechtsextremismus-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 11. Juli 2024
Die Gemeinnützigkeit hat für die Bundesregierung eine hohe Relevanz. 
Um den Forderungen und den Vereinbarungen aus dem
Koalitionsvertrag gerecht zu werden, werden derzeit auf Staatssekretärsebene in einer 
interministeriellen Arbeitsgruppe „Gemeinnützigkeit“ Maßnahmen zur 
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts erörtert.
In der Arbeitsgruppe wurden in diesem Zusammenhang auch schon erste 
Einigungen erzielt. So ist beabsichtigt, die bisher schon geltende
Verwaltungspraxis gesetzlich zu kodifizieren, wonach es gemeinnützigen 
Organisationen möglich ist, sich gelegentlich zu tagespolitischen
Themen zu äußern. Darüber hinaus werden derzeit in der Arbeitsgruppe 
„Gemeinnützigkeit“ weitere Fragen im Zusammenhang mit politischem 
Engagement gemeinnütziger Körperschaften erörtert. Das
Gesamtergebnis der Arbeitsgruppe bleibt abzuwarten.
39. Abgeordnete
Dr. Sahra 
Wagenknecht
(Gruppe BSW)
Wie viele Rentner rutschten zum 1. Juli 2024
aufgrund der Rentenerhöhung in die Steuerpflicht 
(bitte nach bundesweit, West, Ost, Brandenburg, 
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-
Anhalt und Thüringen aufschlüsseln), und wie 
viele Rentner sind steuerpflichtig (bitte absolut 
und prozentual anteilig nach bundesweit, West, 
Ost, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, 
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel 
vom 10. Juli 2024
Die als Anlage beigefügte Tabelle gibt die geschätzte Zahl der
steuerbelasteten Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften und den jeweiligen
prozentualen Anteil im Veranlagungszeitraum 2024 an. Angegeben sind die 
Zahlen der Steuerpflichtigen mit Renten, die zunächst durch die
Erhöhung des Grundfreibetrags um 6,38 Prozent (von 10.908 Euro im Jahr 
2023 auf 11.604 Euro im Jahr 2024) aus der Steuerbelastung
herausfallen und durch eine Erhöhung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 
2024 um 4,57 Prozent in die Steuerbelastung kommen. Es zeigt sich, 
dass durch die Grundfreibetragserhöhung mehr Steuerpflichtige aus der 
Steuerbelastung herausfallen als durch die Rentenerhöhung in die
Steuerbelastung kommen.1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 
und für Heimat
40. Abgeordnete
Dr. Christina Baum
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie 
viele Menschen in Deutschland seit 2015 durch 
Ausländer oder Menschen mit
Migrationshintergrund getötet wurden (bitte mit Unterscheidung 
nach Geschlecht und unterteilt in die
Altersgruppen 0–25, 26–45, 46–60, 61 Jahre und älter
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 10. Juli 2024
Der Bundesregierung liegen keine validen statistischen Daten im Sinne 
der Fragestellung vor. Eine Beantwortung auf Basis der Polizeilichen 
Kriminalstatistik (PKS) ist aus folgenden Gründen nicht möglich:
Die Erfassung in der PKS beruht zunächst auf der Erfassung der Straftat 
nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. Zu dieser Straftat wird 
erfasst, ob es sich um einen Versuch oder um eine vollendete Tat han-
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12255 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
delt. Bei aufgeklärten Fällen liegen Informationen zu mindestens einer 
tatverdächtigen Person vor.
Angaben zum Opfer werden in der PKS grundsätzlich bei strafbaren 
Handlungen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (darunter auch Leben 
und körperliche Unversehrtheit) erfasst. Hierfür reicht es aus, dass bei 
Betroffenheit mehrerer Opfer bei einem Opfer das Delikt vollendet
wurde. Für eine Auswertung bezogen auf Tötungsdelikte bedeutet das, dass 
zu einem vollendeten Fall mehrere Opfer ausgegeben werden können, 
auch wenn das Delikt nur bei einem Opfer vollendet wurde.
Hieraus folgt, dass derzeit anhand der PKS keine Aussage dazu möglich 
ist, wie viele Menschen tatsächlich bei vollendeten Tötungsdelikten zu 
Tode kamen. Ab dem Berichtsjahr 2024 werden ergänzende
Auswertungen des Verletzungsgrads der Opfer möglich sein, so dass dann genauere 
Auswertungen erfolgen können.
Bezogen auf die Frage nach den Tatverdächtigen („Ausländer oder
Menschen mit Migrationshintergrund“) liegen ebenfalls keine validen
statistischen Informationen vor. Zu einem Fall können beispielsweise mehrere 
deutsche und nichtdeutsche tatverdächtige Personen ermittelt und in der 
PKS erfasst werden. Damit kann bei einem vollendeten Tötungsdelikt 
mit mehreren tatverdächtigen Personen, bei denen auch deutsche
Staatsangehörige beteiligt waren, der PKS derzeit nicht entnommen werden, 
dass das Tötungsdelikt durch einen Nichtdeutschen begangen wurde.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass in der PKS kein
Migrationshintergrund zum Tatverdächtigen erfasst wird.
41. Abgeordnete
Barbara Benkstein
(AfD)
Welche konkreten Bundeseinrichtungen
beabsichtigt die Bundesregierung, wie im Kabinett
beschlossen, in ostdeutsche vom Kohleausstieg
betroffene strukturschwache Gebiete umzusiedeln, 
und welche Einzelpläne werden nach Auffassung 
der Bundesregierung und angesichts der aktuellen 
Haushaltslage von den Umzugskosten betroffen 
sein (www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politi
k/bundeseinrichtungen-ostdeutschland-kleine-stae
dte-orte-kohlerevier-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 12. Juli 2024
Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2024 ein Konzept zur Ansiedlung/
Erweiterung von Bundes- und Forschungseinrichtungen beschlossen. 
Das Konzept bezieht sich auf die Gründung neuer oder die Erweiterung 
bestehender Bundes- und Forschungseinrichtungen, zu deren Zweck 
eine Standortwahl erfolgt. Mit der Ansiedlung und Erweiterung von 
Bundes- und Forschungseinrichtungen trägt die Bundesregierung dazu 
bei, in den vom Kohleausstieg betroffenen Revieren mindestens 
5.000 Arbeitsplätze in Bundesbehörden und Einrichtungen zu schaffen. 
Es werden zudem gezielt ostdeutsche Flächenländer und
strukturschwache Regionen gestärkt.
Das Konzept verfolgt nicht das Ziel, bestehende Bundeseinrichtungen 
umzusiedeln, insofern fallen keine Umzugskosten an.
42. Abgeordneter
Michael Brand 
(Fulda)
(CDU/CSU)
Wie ist der Sachstand bezüglich der Beschaffung 
eines Nachfolgemodells für die Maschinenpistole 
MP5 von Heckler &amp; Koch (Kaliber 9x19 mm) mit 
einer höheren Reichweite und einer verbesserten 
Mannstoppwirkung für den Streifendienst der 
Bundespolizei, und welche Langwaffen werden 
aktuell in den Prüfprozess mit einbezogen (bitte 
auch den jeweiligen Hersteller angeben) vor dem 
Hintergrund, dass aufgrund von komplexen
Terrorlagen, bei denen Terroristen mit Kriegswaffen 
vom Kaliber 7,62 x 39 mm (AK-47) ihre brutalen 
Anschläge verüben, Bundespolizisten im
Streifendienst nach meiner Auffassung eine Ausstattung 
mit Langwaffen benötigen, die eine probate 
Mannstoppwirkung gegen Terroristen, die
gängige Schutzwesten tragen, gewährleisten, und die 
Bundesländer Schleswig-Holstein, Hessen und 
Thüringen die Maschinenpistole MP5 von
Heckler &amp; Koch bereits in ihrem Polizeidienst durch 
Langwaffen mit höherem Kaliber ersetzt haben 
(www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/inne
re-sicherheit-em-gefahr-100.html; www.welt.de/p
olitik/deutschland/article244093053/Neue-Waffe
n-Bundespolizei-ruestet-sich-fuer-Anti-Terror-Ein
saetze.html; www.bild.de/regional/thueringen/thu
eringen-aktuell/thueringen-polizei-will-ueber-100
0-alte-maschinenpistolen-loswerden-87583230.bil
d.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 9. Juli 2024
Bei der Beschaffung von Gerät und Material gilt für die Bundespolizei 
das für alle öffentlichen Auftraggeber verbindliche Vergaberecht, das 
unter anderem auf den Grundsätzen Gleichbehandlung,
Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und Transparenz beruht. Die Vergangenheit hat
gezeigt, dass Vergabeverfahren für Behördenwaffen regelmäßig von
unterlegenen Bietern gerügt und gerichtlich überprüft werden. Daher ist ein 
besonders hoher Qualitätsmaßstab an die Ausschreibungsunterlagen zu 
legen.
Im Verfahren für eine Nachfolgewaffe für die derzeit genutzte
Maschinenpistole MP5 der Bundespolizei ist die Bedarfsermittlung weitgehend 
abgeschlossen. Maßgeblich für die polizeiliche Eignung ist zunächst die 
Munition und nicht das konkrete Waffenmuster. Geprüft wurde daher 
u. a. Munition im Kaliber 5,56 x 45 mm, 4,6 x 30 mm, 7,62 x 35 mm 
und 7,62 x 51 mm sowie 9 x 19 mm auf Eignung für die Bundespolizei. 
Jede Munitionssorte hat spezifische Vor- und Nachteile.
Nach sorgfältiger Abwägung soll die Bundespolizei eine Waffe im
Kaliber 5,56 x 45 mm als Nachfolger für die MP5 erhalten. Weiterhin
wurden Systemkomponenten und Anbauteile von der Bundespolizei für eine 
zukünftige Nachfolgewaffe der MP5 bewertet. Das konkrete
Waffenmuster ergibt sich dann im Zuge der Ausschreibung und Auswertung der
Angebote. Die dafür notwendige Leistungsbeschreibung befindet sich 
derzeit in der Finalisierung.
Mehrere Landespolizeien haben bereits Nachfolgemodelle für die
Maschinenpistole MP5 beschafft bzw. bereiten ebenfalls Ausschreibungen 
vor. Die Kaliberwahl ist nach Kenntnis der Bundesregierung dabei nicht 
einheitlich. Zum Teil soll auch an der MP5 festgehalten oder sollen neue 
Maschinenpistolen im Kaliber 9 x 19 mm beschafft werden.
Neben der Beschaffung einer Nachfolgewaffe für die MP5 plant die 
Bundespolizei derzeit zudem die Ertüchtigung der Raumschießanlagen 
und den Fortbildungsbedarf sowie die Anpassungserfordernisse an die 
Logistik.
Für die Zeit bis zum Zulauf einer Nachfolgewaffe wurde die MP5 der 
Bundespolizei modernisiert und eine neue Munitionssorte 9 x 19 mm, 
die Schutzwesten durchschlagen kann, zunächst von der Forschungs- 
und Erprobungsstelle der Bundespolizei erprobt und anschließend vom 
Bundesministerium des Innern und für Heimat freigegeben.
43. Abgeordneter
Michael Breilmann
(CDU/CSU)
Welche konkreten Beschlüsse hat die zweite 
Bund-Länder-Gesprächsrunde zur Bekämpfung 
von Clankriminalität am 25. Juni 2024 getroffen, 
auf die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf 
meine Schriftliche Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 20/11833 zur Bilanz der sogenannten 
„Allianz gegen Clankriminalität“ der
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy 
Faeser Bezug nimmt, und welche konkreten
Ergebnisse haben die Beratungen auf der
Innenministerkonferenz in Potsdam vom 19. bis 21. Juni 
2024 (Tagesordnungspunkt 25: Lageübersicht 
Clankriminalität) ergeben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 5. Juli 2024
Das Bund-Länder Fachgespräch Clankriminalität war ein politisch-
strategischer Austausch, welcher zur Sensibilisierung und zum
Informationsaustausch auf Ebene der Polizeien und der Innenministerien genutzt 
wurde. Konkrete Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder 
hat sich auf ihrer Sitzung vom 19. bis 21. Juni 2024 in Potsdam beim 
Tagesordnungspunkt 25 mit der „Lageübersicht Clankriminalität“
befasst. Der Beschluss ist hier veröffentlicht: www.innenministerkonferen
z.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2024-06-21-19/beschluesse.pdf.
44. Abgeordneter
Petr Bystron
(AfD)
Wie viele islamistische Gefährder gab es jeweils 
zum Stichtag 1. Juli in den Jahren 2010, 2015
sowie 2024 in Deutschland, und wie viele von ihnen 
kamen jeweils aus den fünf zentralasiatischen 
Staaten (Tadschikistan, Kirgisistan, Usbekistan, 
Turkmenistan, Kasachstan; bitte auch angeben, ob 
sie der Islamische Bewegung Usbekistans (IBU) 
oder der Islamischen Dschihad Union (IJU)
zuzuordnen sind)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Zum 1. Juli 2024 waren in Deutschland 471 Personen als Gefährder im 
Phänomenbereich PMK-Religiöse Ideologie eingestuft.
Davon hatten elf Gefährder die tadschikische, ein Gefährder die
kirgisische und ein Gefährder die turkmenische Staatsangehörigkeit. Personen 
mit usbekischer und kasachischer Staatsangehörigkeit waren zum
genannten Datum nicht als Gefährder eingestuft.
Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass gegen die vorgenannten 
Personen Ermittlungsverfahren wegen Mitgliedschaft in einer der
genannten terroristischen Gruppierungen geführt wurden bzw. werden.
Zum 1. Juli 2015 waren 336 Personen und zum 1. Juli 2010 waren 
127 Personen als Gefährder eingestuft. Eine weitere Aufschlüsselung 
der Gesamtzahlen nach den gewünschten Kriterien für die Jahre 2010 
und 2015 ist nicht möglich, da die hierfür erforderlichen Einzeldaten 
nicht mehr vorliegen.
45. Abgeordneter
Christian Görke
(Gruppe Die Linke)
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ehefrau des Bundeskanzlers Olaf Scholz, Britta Ernst, 
VIP-Karten bzw. „Ehrenkarten“ für die Teilnahme 
an Spielen zur Fußball-Europameisterschaft aus 
dem Kontingent der Bundesregierung zur
Verfügung gestellt bekommen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 48 des 
Abgeordneten Dr. André Hahn (Gruppe Die
Linke) auf Bundestagsdrucksache 20/11712); www.a
ndre-hahn.eu/transparenz-und-augenmass-bei-kos
tenfreien-tickets-fuer-die-euro-2024-sind-unabdin
gbar sowie www.google.com/url?sa=t&amp;source=w
eb&amp;rct=j&amp;opi=89978449&amp;url=https://www.morg
enpost.de/politik/article242574254/Liegt-es-am-T
rainer-So-schlecht-spielt-der-FC-Bundestag.html
&amp;ved=2ahUKEwjl1azRh4iHAxWF-AIHHWRDC
pcQFnoECBYQAQ&amp;usg=AOvVaw2HuWqfHxZ
CkqyVt3vaCXy3)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 11. Juli 2024
Es ist seit Jahrzehnten tradierte Staatspraxis, dass sich die Spitzen der 
Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland bei
Veranstaltungsbesuchen von Ihren Partnern oder Partnerinnen begleiten lassen können. 
Auf Grundlage dieser Staatspraxis hat Britta Ernst den Bundeskanzler zu 
den Spielen der Fußballeuropameisterschaft begleitet.
46. Abgeordneter
Dr. André Hahn
(Gruppe Die Linke)
Inwieweit hat die Bundesregierung die Hinweise 
der Sachverständigen aus dem organisierten Sport 
in der Sitzung des Sportausschusses des
Deutschen Bundestages am 16. September 2020 zum 
Thema der Vertretung deutscher Sportfunktionäre 
in den Welt-Sportfachverbänden aufgegriffen, 
dass bei Staatsbesuchen und Delegationsreisen 
der Bundesregierung regelmäßig Vertreter der 
Wirtschaft dabei sind, aber keine Vertreter des 
Sports (diese Hinweise wurden in der Sitzung des 
Sportausschusses am 26. Juni 2024 von den
Sachverständigen Thomas Konietzko und Ingo Weiss 
noch einmal ausdrücklich bekräftigt), und bei 
welchen Auslandsreisen von Spitzenvertretern 
oberster Bundesbehörden im Zeitraum
Januar 2022 bis Juni 2024 waren Vertreter des
organisierten Sports Teil der Delegation (bitte die
jeweilige Reise mit Zielort, Datum, Delegationsleitung 
und die mitreisenden Vertreter des Sports
nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir 
vom 8. Juli 2024
Es ist das Ziel der Bundesregierung, dass internationale Ansehen 
Deutschlands als Sportnation zu stärken und den Einfluss Deutschlands 
auf der Ebene der internationalen Sportpolitik auszubauen.
Ein wichtiges Element ist in diesem Zusammenhang die Erhöhung der 
Anzahl deutscher Sportfunktionäre in leitenden Positionen in
internationalen Sportorganisationen. Dabei obliegt es zunächst den deutschen 
Sportorganisationen, sich international zu engagieren, geeignete
Personen für eine Funktion auf internationaler Ebene zu identifizieren und 
aufzubauen sowie deren Kandidaturen zu fördern. Ungeachtet dessen 
unterstützt auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat 
(BMI) seit Jahren die Kandidatur von deutschen Verbandsvertreterinnen 
und -vertretern (z. B. durch die Übernahme von Reisekosten, die der 
Schaffung eines Unterstützernetzwerkes dienen).
Dem gleichen Ziel dient das vom BMI und dem Deutschen
Olympischen Sportbund (DOSB) aufgebaute Programm LEAP (s. hierzu die 
Antwort auf Frage 47).
Was die Teilnahme von Vertretern des organisierten Sports an
Auslandsreisen von Spitzenvertretern oberster Bundesbehörden im Zeitraum
Januar 2022 bis Juni 2024 betrifft, so nahmen an einer Reise der
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser nach Katar im
Zeitraum 30. Oktober bis 1. November 2022 Bernd Neuendorf (DFB-
Präsident), Heike Ullrich (DFB-Generalsekretärin), Steffen Simon (DFB-
Mediendirektor) und Patrick Wolf (Leiter der Abteilung Institutionelle 
und Internationale Beziehungen beim DFB) teil.
Auch zukünftig ist die Beteiligung von Vertretern deutscher
Spitzenverbände an Staatsbesuchen und Delegationsreisen denkbar, abhängig
jeweils vom Anlass und dem thematischen Fokus der Reise.
47. Abgeordneter
Dr. André Hahn
(Gruppe Die Linke)
Welche Aktivitäten haben das Auswärtige Amt 
(AA) sowie das Bundesministerium des Innern 
und für Heimat (BMI) im Nachgang der Sitzung 
des Sportausschusses des Deutschen Bundestages 
am 16. September 2020 zum Thema der
Vertretung und Unterstützung deutscher
Sportfunktionäre in den Welt-Sportfachverbänden sowie zur 
Sportdiplomatie unternommen, und welche
Personen bzw. welche Referate sind diesbezüglich im 
AA und im BMI die Ansprechpartner für den
organisierten Sport?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir 
vom 8. Juli 2024
Es ist das Ziel der Bundesregierung, das internationale Ansehen 
Deutschlands als Sportnation zu stärken und den Einfluss Deutschlands 
auf der Ebene der internationalen Sportpolitik auszubauen.
Ein wichtiges Element ist in diesem Zusammenhang die Erhöhung der 
Anzahl deutscher Sportfunktionäre in leitenden Positionen in
Internationalen Sportorganisationen. Dabei ist es zunächst die Aufgabe der
deutschen Sportorganisationen, sich international zu engagieren, geeignete 
Personen für eine Funktion auf internationaler Ebene zu identifizieren 
und aufzubauen sowie deren Kandidaturen zu fördern. Ungeachtet
dessen unterstützt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) 
seit Jahren die Kandidatur von deutschen Verbandsvertreterinnen und 
-vertretern (z. B. durch die Übernahme von Kosten für Reisen, die der 
Schaffung eines Unterstützernetzwerkes dienen).
Dem gleichen Ziel dient das vom BMI und dem Deutschen
Olympischen Sportbund (DOSB) aufgebaute Programm LEAP („International 
Leadership Programme for German Sport Officials and Athletes aspiring 
to assume senior positions in international sport organisations). Mit LE-
AP werden deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die für eine
erfolgreiche Kandidatur erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen
vermittelt, insbesondere im Bereich Kommunikation. Zudem erhalten sie 
vertiefte Einblicke in das internationale Sportsystem und setzen sich mit 
aktuellen sportpolitischen Fragen auseinander. Das BMI war maßgeblich 
an der Ausgestaltung des Programms beteiligt und finanziert dieses zum 
überwiegenden Teil.
Der erste Durchlauf startete im Jahr 2022 mit 15 Teilnehmenden, ein 
weiterer Durchlauf ist ab Jahresende 2024 geplant. Insbesondere vom 
LEAP-Programm wird eine Verstärkung der internationalen Präsenz
Deutschlands in internationalen Sportorganisationen und -gremien
erwartet, um die sportpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten Deutschlands 
steigern zu können.
Das Auswärtige Amt (AA) unterstützt deutsche Vertreterinnen und
Vertreter des organisierten Sports z. B. bei der Herstellung von Zugängen zu 
deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere bei Visaanfragen sowie 
grundsätzlich im Vorfeld und während internationaler
Sportgroßveranstaltungen im In- und Ausland (z. B. Olympische und Paralympische 
Spiele, Weltmeisterschaften). Darüber hinaus berät das AA bei Bedarf 
Sportorganisationen hinsichtlich der Einschätzung zur Situation in
spezifischen Ländern und leistet Unterstützung in Einzelfällen (z. B.
konsularische Hilfe). Sofern von Seiten des organisierten Sports in Deutschland 
gewünscht, informiert das AA die Auslandsvertretungen über laufende 
Bewerbungen bezüglich der Austragung von Sportgroßveranstaltungen 
sowie entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten. Den Kern der
sportbezogenen Aktivitäten des AA bildet seit über 60 Jahren die
Internationale Sportförderung zum Aufbau von Breitensportstrukturen in Ländern 
der Liste des Development Assistance Committee der Organization for 
Economic Co-operation and Development (OECD DAC-Liste), die
jeweils in enger Abstimmung mit dem organisierten Sport auch strategisch 
in relevanten Ländern eingesetzt werden kann, zum Beispiel mit dem 
Ziel, deutsche Kandidaturen mittelbar zu unterstützen.
Zuständig für Fragen in Zusammenhang mit der Vertretung und
Unterstützung deutscher Sportfunktionäre aus dem organisierten Sport in den 
Welt-Sportfachverbänden im BMI ist das Referat SP 2.
Das Thema Sport ist im AA organisatorisch in der Abteilung Kultur und 
Gesellschaft angegliedert.
48. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des Zeigens des sog. Wolfsgrußes durch 
einen Spieler der türkischen
Fußballnationalmannschaft bei einem Spiel der UEFA EURO 
2024 und durch Fans der türkischen Mannschaft 
auf öffentlichen Fanfesten eine Auffassung dazu 
gebildet, wie mit möglichen neuerlichen
Vorkommnissen dieser Art bei weiteren Spielen der 
türkischen Nationalmannschaft durch Behörden 
des Bundes umgegangen werden soll, und wenn 
ja, welche, und haben die bisherigen
Geschehnisse nach Auffassung der Bundesregierung
Auswirkungen auf die auswärtigen deutsch-türkischen 
Beziehungen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 11. Juli 2024
Ob und inwieweit Vorfälle im Sinne der Fragestellung künftig auftreten 
ist spekulativ, so dass sich die Bundesregierung hierzu nicht äußern 
kann. Die Beurteilung von Veranstaltungen und etwaigen
Versammlungen im Sinne der Fragestellung sowie die Entscheidung über etwaige 
Maßnahmen obliegt im Übrigen aufgrund der Kompetenzverteilung des 
Grundgesetzes den hierfür zuständigen Ländern.
Etwaige darüber hinausgehende Entscheidungen über einen Umgang des 
Zeigens von Kennzeichen wie beispielsweise des sogenannten
„Wolfsgrußes“ Im Rahmen von Spielen bei der UEFA EURO 2024 trifft die 
Veranstalterin.
Angesichts der Einbestellung des Botschafters der Bundesrepublik 
Deutschland durch das türkische Außenministerium in Reaktion auf die 
Äußerungen der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy 
Faeser, zu dem in der Fragestellung angesprochenen Vorfall hat das
Auswärtige Amt den türkischen Botschafter in Deutschland am 4. Juli 2024 
einbestellt. Zu den Einzelheiten dieser vertraulichen Gespräche äußert 
sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
49. Abgeordneter
Stefan Keuter
(AfD)
Wie viele der afghanischen Ortskräfte und wie 
viele der von der Bundesregierung als besonders 
schutzbedürftig eingestuften afghanischen
Staatsbürger sind seit 2021 in Deutschland straffällig 
geworden (bitte jeweils nach Jahr und
Personengruppe aufschlüsseln)?
50. Abgeordneter
Stefan Keuter
(AfD)
Wie viele der Angehörigen von afghanischen 
Ortskräften und wie viele der Angehörigen der 
von der Bundesregierung als besonders
schutzbedürftig eingestuften afghanischen Staatsbürger 
sind seit 2021 in Deutschland straffällig geworden 
(bitte jeweils nach Jahr und Personengruppe
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 11. Juli 2024
Die Fragen 49 und 50 werden wegen des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellungen vor. Die erbetenen Informationen dürften allein den für den in 
Rede stehenden Personenkreis zuständigen Ausländerbehörden
vorliegen, die in der Regel bei einer strafrechtlichen Verurteilung oder der 
Einleitung eines Strafverfahrens eine Mitteilung der zuständigen
Behörden erhalten.
51. Abgeordneter
Jens Koeppen
(CDU/CSU)
Welcher Anteil von Hasskriminalität mit
rechtsextremistischem Hintergrund wird nach Kenntnis 
der Bundesregierung von nichtdeutschen
Tatverdächtigen verübt, und welcher Anteil ist den
sogenannten Grauen Wölfen zuzuordnen (bitte jeweils 
nach Jahren seit 2019 aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 12. Juli 2024
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch 
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) wurden für die Jahre 2019 bis 
2023 (Stichtag: jeweils 31. Januar des Folgejahres) und für das Jahr 
2024 (Abfragedatum: 9. Juli 2024) für den Phänomenbereich PMK 
-rechts- im Oberthemenfeld Hasskriminalität folgende Anzahl an
deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen gemeldet:
Jahr Gesamt Deutsche Tatverdächtige Nichtdeutsche Tatverdächtige
2019 4.969 4.760 209
2020 6.034 5.680 354
2021 5.433 5.129 304
2022 6.271 5.929 342
2023 8.690 8.350 340
2024 2.805 2.679 126
In der Fallzahlenanwendung des Bundeskriminalamtes (BKA) wird zu 
jeder Person nur eine Staatsangehörigkeit erfasst. Sofern eine Person 
mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, darunter die deutsche, wird diese 
abgebildet. Bei mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten wird die 
erstgenannte aus der Meldung des Landes übernommen. Eine
automatisierte Auswertung nach Doppel- bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist 
somit nicht möglich.
Politisch motivierte Straftaten, welche den sogenannten Grauen Wölfen 
zuzuordnen sind, werden im KPMD-PMK allgemein registriert. Das
bedeutet, dass sie in den Fallzahlen PMK insgesamt enthalten sind, jedoch 
nicht trennscharf dargestellt werden können.
Hintergrund ist, dass es für Straftaten in diesem Zusammenhang bzw. 
mit dieser konkreten Motivlage keine bundesweite Begrifflichkeit gibt, 
die mittels eines Themenfeldes oder eines recherchefähigen
Katalogwertes in der Fallzahlendatei des BKA dargestellt werden könnte. Aus
diesem Grund ist eine automatisierte Fallzahlendarstellung dieser Straftaten 
nicht möglich.
Die Fallzahlen PMK aus dem laufenden Jahr 2024 haben vorläufigen 
Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch teils
erheblichen Veränderungen unterworfen.
52. Abgeordneter
Jan Korte
(Gruppe Die Linke)
Wie viele sogenannte Ehrenkarten für die Spiele 
der Männerfußball-Europameisterschaft 2024 in 
Deutschland hat die UEFA dem Bund zur
Verfügung gestellt, und wie wurden diese zwischen 
Bundeskanzleramt, Bundesministerien,
Deutschem Bundestag und ggf. anderen obersten
Bundesbehörden aufgeteilt (bitte Anzahl je Ressort 
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 9. Juli 2024
Die Union of European Football Associations (UEFA) hat dem Bund ein 
zahlenmäßig begrenztes eigenes Kontingent an Ehrenkarten zur
Verfügung gestellt, welches für Spielbesuche aus dienstlichem Anlass
vorgesehen ist und der folgenden Übersicht zu entnehmen ist.
Spiel
ohne deutsche Beteiligung
Spiel
mit deutscher Beteiligung
Eröffnungsspiel – 35
Gruppenspiele 10
in Berlin 16
30
Achtelfinale 10
in Berlin 16
30
Viertelfinale 10
in Berlin 16
30
Halbfinale 12 30
Finale 30 50
Die Bundesregierung hat sich mit dem Deutschen Bundestag auf eine 
hälftige Teilung dieses Kontingentes verständigt. Je nach Turnierphase 
und differenziert nach Spielen mit und ohne deutsche Beteiligung steht 
der Bundesregierung demnach ein Kontingent von zwischen fünf und 
maximal 25 Karten pro Spiel zur Verfügung. Neben den Repräsentanten 
der Verfassungsorgane des Bundes (Bundespräsidialamt, Bundesrat, 
Bundesverfassungsgericht) werden aus diesem Kontingent grundsätzlich 
das Bundeskanzleramt, die Bundesministerinnen und Bundesminister, 
die Staatsministerinnen und Staatsminister sowie die Parlamentarischen 
und ggf. auch die beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre
bedient.
Die Abgabe der zur Verfügung stehenden Karten an die
Verfassungsorgane und die Ressorts der Bundesregierung erfolgte auf Abfrage.
53. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu 
der Frage gebildet, ob die Versuche, den
Bundesparteitag der AfD in Essen vom 28. bis 29. Juni 
2024 zu behindern – wenn nicht zu verhindern – 
als demokratiefeindlich einzustufen sind, und 
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus
bezüglich der aufrufenden Organisationen (hier bitte 
insbesondere Konsequenzen hinsichtlich der
Gemeinnützigkeit, der Förderung durch die
Bundesregierung und der ggf. vorliegenden
Verfassungsfeindlichkeit angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 11. Juli 2024
In der Bundesrepublik Deutschland sind sowohl die Meinungs- als auch 
Versammlungsfreiheit grundgesetzlich geschützt. Sollte bei
Versammlungen strafrechtlich relevantes Verhalten feststellbar sein, so ist dieses 
nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der dafür
vorgesehenen rechtlichen Abläufe und Verfahren zu ahnden. Die Zuständigkeit 
hierfür liegt bei den Ländern.
Außerdem sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen 
seines gesetzlichen Auftrags gemäß § 3 Absatz 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes Informationen zu etwaigen extremistischen
Teilnehmern und wertet diese aus.
54. Abgeordnete
Andrea Lindholz
(CDU/CSU)
Wie oft hat die Pressestelle des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat seit Beginn der 
Legislaturperiode in einem Hinweis an die Presse 
auf eine Teilnahme der Bundesministerin des
Innern und für Heimat Nancy Faeser an einem von 
Dritten veranstalteten Termin die Presseeinladung 
der Veranstalter mit versandt (bitte diesbezüglich 
Terminhinweise im einzelnen auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Seit Beginn der Legislaturperiode erfolgte zu 19 Terminen ein
Terminhinweis oder eine Presseeinladung mit Versand der Einladung des
jeweiligen Veranstalters. Im Einzelnen:
Veranstalter Termin Datum der Veranstaltung
Bundeskriminalamt Besuch des Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum in Berlin
20.07.2022
Bundespolizei Besuch der Bundespolizeiinspektion 
Leipzig
17.10.2022
Land Schleswig-Holstein Vor-Ort Termin Brokstedt 26.01.2023
Bundeszentrale für politische 
Bildung
Eröffnung des 15. Bundeskongress 
Politische Bildung in Weimar
30.11.2023
Landeshauptstadt
Stuttgart
Vorstellung der Host City Stuttgart im 
Vorfeld der UEFA EURO 2024
09.02.2024
Stadt Leipzig Vorstellung der Host City Leipzig im 
Vorfeld der UEFA EURO 2024
23.02.2024
Stadt Köln Vorstellung der Host City Köln im
Vorfeld der UEFA EURO 2024
07.03.2024
Stadt Frankfurt am Main Eröffnung der Ausstellung „Odyssee 
einer Urkunde. Die
Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849“
18.03.2024
Bundeshauptstadt Berlin Vorstellung der Host City Berlin im 
Vorfeld der UEFA EURO 2024
24.04.2024
Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin Keynote bei der Veranstaltung „Gewalt 
gegen Frauen geht uns alle an!“
24.04.2024
IMK-Vorsitz Gemeinsames Statement nach Sonder-
IMK
07.05.2024
Airbus Helicopters Presseveranstaltung von Airbus
Helicopters
06.06.2024
Innenministerium
Nordrhein-Westfalen
Eröffnung des International Police
Cooperation Center (IPCC) in Neuss
10.06.2024
Bundespolizei Beleihungsveranstaltung der
Bundespolizei für mehr als 300 ausländische 
Einsatzkräfte für die UEFA EURO 
2024
13.06.2024
Land Baden-Württemberg 
Ministerium des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Trauerfeier zu Ehren des getöteten
Polizeihauptkommissar Rouven L.
14.06.2024
Stadt München Eröffnung der Fanzone in München 14.06.2024
Conference of European Rabbis 
(CER)
Übergabe Moshe-Rosen-Preis an den 
Antisemitismus-Beauftragten Dr. Felix 
Klein
24.06.2024
SPD-Bundestagsfraktion Kommunalkonferenz „Kommunen 
stärken, Demokratie verteidigen“ der 
SPD-Bundestagsfraktion
28.06.2024
Stadt Dortmund Vorstellung Host City Operation Center 
(HCOC)
29.06.2024
55. Abgeordneter
Stephan Mayer 
(Altötting)
(CDU/CSU)
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen oder 
mehrere Vertreter zum Trans-Mediterranean
Migration Forum (TMMF) nach Tripolis (Libyen), 
bei der zahlreiche Repräsentanten aus Innen- und 
Außenministerien südeuropäischer Staaten der 
Europäischen Union sowie arabischer und
afrikanischer Staaten anwesend sein werden, zu
entsenden, und falls ja, wen, und falls nicht, aus
welchen Gründen nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir 
vom 11. Juli 2024
Für die Bundesregierung nehmen ein Vertreter des Auswärtigen Amts 
und ein Vertreter aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des 
Innern und für Heimat teil.
56. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Wie viel gibt die Bundesregierung für die
Grenzsicherung und alle damit zusammenhängenden 
Maßnahmen in anderen Staaten aus (bitte für die 
Jahre seit 2015 jährlich aufschlüsseln; vgl. www.b
undestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-904624)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 9. Juli 2024
Die Kosten der Grenzpolizeilichen Zusammenarbeit und des
Grenzpolizeilichen Kapazitätsaufbaus zu Gunsten der Polizeien und sonstiger, 
für die Grenzsicherung zuständiger Sicherheitskräfte anderer Staaten 
einschließlich Teilen der Streitkräfte, die insbesondere der Stärkung von 
Grenzkontroll- und Grenzschutzkapazitäten sowie der Bekämpfung von 
grenzüberschreitender Schlepper- und Schleuserkriminalität und der 
Einhegung von Terrorismus dienen, können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden. Stichtag für die Beantwortung Ihrer Frage ist der 
31. Mai 2024.
Jahr Kosten in Euro
2015 keine Kosten
2016 27.195.413,00
2017 51.187.592,46
2018 23.071.065,00
2019 15.689.050,34
2020 37.131.221,72
2021 39.874.256,31
2022 73.331.998,98
2023 53.125.493,17
2024  7.485.727,09
Kosten gleichgelagerter Maßnahmen der Bundespolizei, die im
Zeitraum zwischen 2015 und dem 31. September 2021 durchgeführt wurden, 
sind nicht in der Tabelle berücksichtigt. Zu diesen Kosten wird auf die 
wiederkehrenden Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im
Ausland (Quartalsanfragen) – zuletzt Bundestagsdrucksache 20/229,
Antwort zu Frage 22 (Ausbildungsmaßnahmen für ausländische
Sicherheitskräfte) sowie Antwort zu Frage 24 (materielle Ausstattungshilfen) –
verwiesen.
57. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Haben Vertreter der Bundesregierung an den
Begräbnissen des in Mannheim durch einen
afghanischen mutmaßlichen Islamisten getöteten
Polizisten Rouven L. sowie des in Bad Oeynhausen 
durch den mutmaßlichen syrischen Haupttäter
getöteten Philippos T. teilgenommen, und wenn 
nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 10. Juli 2024
Am Begräbnis des im Dienst getöteten Polizeihauptkommissars Rouven 
L. haben keine Vertreter der Bundesregierung teilgenommen. Sie fand 
im engeren Familienkreis statt. An der offiziellen Trauerfeier zu seinen 
Ehren am 14. Juni 2024 hat die Bundesministerin des Innern und für 
Heimat, Nancy Faeser, auf Einladung des Ministerpräsidenten des 
Landes Baden-Württemberg ebenso die Bundesministerin für Umwelt, 
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, 
von Seiten der Bundesregierung teilgenommen. Zudem hat der
Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von
terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
(Bundesopferbeauftragte), Pascal Kober, MdB, an der Trauerfeier teilgenommen.
Zum Teilnehmerkreis am Begräbnis des getöteten Philippos T. liegen der 
Bundesregierung keine Informationen vor.
58. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, warum Beamte 
des Bundeskriminalamts am Samstag, dem 6. Juli 
2024 bei der Wahlkampfveranstaltung der AfD im 
sächsischen Freiberg Mitgliedern des Deutschen 
Bundestages, darunter mir, den Zugang zum 
Back-Stage-Bereich der Rednertribüne
verwehrten, so dass diese nicht auf die Tribüne gelangen 
und gemäß dem Programmpunkt die
Nationalhymne singen konnten, bzw. auf wessen
Anweisung dies erfolgte (www.freiepresse.de/mittelsach
sen/freiberg/afd-kundgebung-und-gegendemo-au
f-dem-obermarkt-in-freiberg-artikel13439459#go
ogle_vignette)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 11. Juli 2024
Bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD am 6. Juli 2024 in Freiberg, 
Sachsen, führte das Bundeskriminalamt (BKA) gemäß § 6 des
Bundeskriminalamtgesetzes die erforderlichen Personenschutzmaßnahmen 
durch. Seitens des BKA wurde bei der Wahlkampfveranstaltung der AfD 
keinem Mitglied des Deutschen Bundestages der Zugang zum
Backstage-Bereich der Rednertribüne verwehrt.
Die Zugangskontrolle zu diesem Sicherheitsbereich erfolgte durch
seitens der AfD bestellte Ordner in Absprache mit der Veranstalterin, der 
AfD.
59. Abgeordneter
Sebastian 
Münzenmaier
(AfD)
Wurden bzw. werden den Mitgliedern der
Bundesregierung für die Spiele der Fußball-
Europameisterschaft 2024 in Deutschland kostenlose 
VIP-Eintrittskarten oder anderweitige
Ticketkontingente zur Verfügung gestellt (bitte den
etwaigen Abruf nach Ressorts aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 10. Juli 2024
Die Union of European Football Associations (UEFA) hat dem Bund ein 
begrenztes eigenes Kontingent an kostenfreien Ehrenkarten zur
Verfügung gestellt. Die bis zum 5. Juli 2024 erfolgten Kartenabrufe von
Mitgliedern der Bundesregierung sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
BKAmt 6
BMF 1
BMI 6
AA 3
BMVg 1
BMEL 1
BMFSFJ 3
BMG 4
BMBF 2
60. Abgeordneter
Florian Oßner
(CDU/CSU)
Liegt der Bundesregierung der endgültige
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CER-
Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz
kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) vor, und 
wann soll dieser Gesetzentwurf im Kabinett
verabschiedet werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff 
vom 12. Juli 2024
Der Referentenentwurf des KRITIS-Dachgesetzes, das erstmalig
sektorübergreifend den physischen KRITIS-Schutz regeln und damit
nachhaltig zu mehr Resilienz der KRITIS beitragen wird, ist derzeit in der
Abstimmung mit den Bundesressorts. Eine zeitnahe Kabinettbefassung 
wird angestrebt.
61. Abgeordneter
Victor Perli
(Gruppe Die Linke)
Welche grundlegenden Compliance-Regeln gibt 
es innerhalb der Bundesministerien beim Einsatz 
externer Berater und Dienstleister im Umgang mit 
Freunden, Verwandten bzw. Bekannten, und
werden die zuständigen Beamten diesbezüglich mit 
Schulungen, Handbüchern oder Ähnlichem
unterstützt (bitte ggf. genauer beschreiben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff 
vom 5. Juli 2024
Allgemeine Regelungen zu Interessenkonflikten ergeben sich für die
gesamte Bundesverwaltung unter anderem aus den gesetzlichen
Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes (BBG), des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes, den Vergabeverordnungen sowie der 
Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der
Bundesverwaltung und deren Anlagen (Verhaltenskodex gegen Korruption).
Der für sämtliche Beschäftigte der Bundesverwaltung geltende
Verhaltenskodex gegen Korruption fordert eine strikte Trennung zwischen 
Dienst- und Privatleben ein (vgl. Ziffer 5 des Verhaltenskodex gegen 
Korruption, Anlage 1 zur Richtlinie der Bundesregierung zur
Korruptionsprävention). Der Verhaltenskodex enthält in den Ausführungen zu 
Ziffer 5 eine konkrete Handlungsanleitung in Form einer
Offenlegungspflicht gegenüber der Führungskraft, sobald Interessenkonflikte für den 
oder die Beschäftigte erkennbar werden. Führungskräfte wiederum
haben nach dem Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen
(Anlage 2 der Richtlinie) die Aufgabe, ihre Beschäftigten in regelmäßigen 
Abständen auf diese Verpflichtung anzusprechen. Die Verpflichtung, die 
Vorgesetzte oder den Vorgesetzen über Gründe zu informieren, die
geeignet sind, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu 
rechtfertigen, ergeben sich zudem aus § 21 VwVfG und der Pflicht zur 
uneigennützigen Amtsführung nach den §§ 60, 61 BBG. Es steht den 
Ressorts frei, darüber hinaus ressortspezifische interne Regelungen zu 
erlassen.
Nach Ziffer 7 der Richtlinie der Bundesregierung zur
Korruptionsprävention „sind alle Beschäftigten anlässlich des Diensteides oder der
Verpflichtung auf Korruptionsgefahren aufmerksam zu machen und über 
die Folgen korrupten Verhaltens zu belehren“.
Bei Tätigkeiten in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten 
(bkA) soll in regelmäßigen Abständen eine erneute Sensibilisierung und 
vertiefte und arbeitsplatzbezogene Belehrung erfolgen.
Des Weiteren sollen nach Ziffer 8 der Richtlinie insbesondere
Führungskräfte und Beschäftigte in bkA geschult werden. Alle detaillierten Daten 
zu Belehrungen, Sensibilisierung und Schulungen in den einzelnen
Ressorts finden sich im jährlichen Integritätsbericht der Bundesverwaltung 
(www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-ver
waltung/integritaetsberichte/integritaetsberichte-artikel.html).
62. Abgeordneter
Dr. Markus Reichel
(CDU/CSU)
Wie viele Bürger besitzen laut Kenntnis der
Bundesregierung den Online-Personalausweis, und 
wie viele Bürger besitzen einen Reisepass (bitte 
hierbei die Anzahl der Bürger, die einen
Reisepass besitzen, sowie die Anzahl der Bürger, die 
davon nur im Besitz eines Reisepasses sind,
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff 
vom 10. Juli 2024
Der Bundesregierung liegen für die inländischen Pass- und
Personalausweisbehörden keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor, weil 
der Vollzug des Pass- und Personalausweisgesetzes (PAuswG) in die
Zuständigkeit der Länder fällt und die Informationen nur in den Pass- und 
Ausweisregistern der Kommunen bzw. der Auslandsvertretungen
vorliegen. Es gibt kein bundesweites Ausweisregister, aus dem sich die 
Frage nach den im Feld befindlichen Ausweisen beantworten lässt.
Die folgenden Hintergrundinformationen werden seitens der
Bundesregierung bereitgestellt:
Die Produktion von Personalausweisen, dem gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 
des Personalausweisgesetzes genannten Pflichtdokument, bewegt sich 
auf einem relativ stabilen Niveau. In den Jahren von 2019 bis 2023
wurden jährlich zwischen 7,4 Mio und 8,7 Mio Personalausweise
produziert.
Die Zahlen des freiwillig beantragbaren Reisepasses variieren gegenüber 
dem Personalausweis deutlicher.
2018: 3,91 Mio
2019: 4,26 Mio
2020: 2,63 Mio
2021: 3,27 Mio
2022: 5,08 Mio
2023: 5,26 Mio
Wie viele Reisepassinhaber keinen Personalausweis besitzen und gemäß 
§ 1 Absatz 2 Satz 3 PAuswG ausschließlich mit dem teureren Reisepass 
ihrer Pflicht zum Besitz eines gültigen Identitätsdokuments
nachkommen wollen, könnte nur in dem jeweils örtlichen Passregister
nachvollzogen werden. Personalausweise bzw. Reisepässe sind zehn Jahre gültig, 
wenn die antragstellende Person 24 Jahre oder älter ist. Bei jüngeren 
Personen beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Eine vorzeitige Beantragung 
erfolgt, wenn sich persönliche Daten geändert haben (beispielsweise
Namensänderung durch Heirat), bei Verlust/Diebstahl oder wenn aufgrund 
inkompatibler Visa oder Einreisestempel ein Zweitpass erforderlich 
wird.
63. Abgeordnete
Martina Renner
(Gruppe Die Linke)
Inwieweit und in welcher Weise war die
Bundespolizei konkret in die Vorbereitung und
Durchführung von Auslieferung, Überführung und
Durchführen der deutschen Person Maja T. aus
Deutschland nach Ungarn eingebunden und beteiligt 
(https://taz.de/Archiv-Suche/!6020213&amp;s=/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 10. Juli 2024
Der Überstellungsverkehr zwischen Deutschland und Ungarn in
strafrechtlichen Angelegenheiten findet auf der Grundlage der Regelungen 
über den Europäischen Haftbefehl statt. Die Zusammenarbeit erfolgt
unmittelbar zwischen den Justizbehörden. Über die Zulässigkeit der
Übergabe einer verfolgten Person an einen anderen Mitgliedstaat der EU
entscheidet abschließend ein unabhängiges Oberlandesgericht. Die
Durchführung einer zulässigen Übergabe führt die Generalstaatsanwaltschaft 
durch. Dabei bedient sie sich der Unterstützung von Polizeibehörden des 
Bundes bzw. der Länder.
In diesem Rahmen unterstützte im vorliegenden Fall die Bundespolizei 
das Landeskriminalamt Sachsen bei der grenzüberschreitenden
Übergabe der Person an die österreichischen Behörden und beförderte diese am 
28. Juni 2024 zu diesem Zweck auf dem Landweg vom Flugplatz
Vilshofen (Bayern) an die deutsch-österreichische Grenze.
64. Abgeordnete
Martina Renner
(Gruppe Die Linke)
Wurde für die Überführung im Rahmen der
Auslieferung von Maja T. an die Republik Ungarn 
nach Kenntnis der Bundregierung ein
Hubschrauber einer Bundes- oder Landesbehörde eingesetzt, 
und wann wurde hierfür jeweils die Flugerlaubnis 
für die Flugroute in der Bundesrepublik
Deutschland und für den Transitflug durch den
österreichischen (oder: angrenzenden) Luftraum
eingeholt (www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/07/berli
n-generalstaatsanwaltschaft-verteidigt-auslieferun
g-mutmassliche-linksextremistin-maja-ungar
n.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 11. Juli 2024
Für die Überführung im Sinne der Fragestellung wurde kein
Hubschrauber der Bundespolizei eingesetzt. Die Übergabe der Person im Auftrag 
der zuständigen deutschen Justizbehörde an die österreichischen
Behörden erfolgte durch die Bundespolizei auf dem Landweg. Auskünfte über 
die Überführungsmodalitäten der Länder obliegen den zuständigen
Landesbehörden und unterliegen damit der parlamentarischen Kontrolle der 
Landesparlamente.
65. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den
Äußerungen des Koordinators für internationale
Zusammenarbeit der Politie Oost-Nederland, Theo 
Schaapmann, zur Fortentwicklung des
Grenzüberschreitenden Polizeiteams (GPT) Kleve/Zevenaar 
(www.gelderlander.nl/zevenaar/nieuw-grensovers
chrijdend-politieteam-tussen-zevenaar-en-kleef-i
n-de-maak-op-de-a12-en-a3-gebeurt-meer-dan-o
p-de-wegen-bij-venlo~a0b39f90/; Rheinische 
Post, 22. Juni 2024, Grenzland Post, Seite C1), 
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die 
Bundesregierung im Rahmen der Zuständigkeit 
des Bundes aus der Forderung der Politie Oost-
Nederland, eine gemeinsame Wache für das GPT 
Kleve/Zevenaar zu schaffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Die Bundesregierung kennt die Medienberichterstattung zu den
Grenzüberschreitenden Polizeiteams. Die Art und Weise ihrer
Fortentwicklung, einschließlich einer eventuellen gemeinsamen Nutzung einer
Liegenschaft im Bereich Kleve/Zevenaar, ist Gegenstand noch laufender 
Abtimmungen der beteiligten regionalen Behörden.
66. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Kann aus Sicht der Bundesregierung eine
gemeinsame Wache für das Grenzüberschreitende
Polizeiteam (GPT) Kleve/Zevenaar ein Nukleus für 
ein Gemeinsames Zentrum (GZ) der Polizei- und 
Zollzusammenarbeit von Deutschland und den 
Niederlanden sein, und was unternimmt die
Bundesregierung derzeit, um das vom
Bundesministerium des Innern und für Heimat angestrebte
gemeinsame deutsch-niederländische Zentrum der 
Polizei- und Zollzusammenarbeit zu realisieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Die Bundesregierung verfolgt keine Pläne, ein Grenzüberschreitendes 
Polizeiteam (GPT) als Nukleus für ein Gemeinsames Zentrum der
Polizei- und Zollzusammenarbeit (GZ) zu nutzen. GPTs und GZen haben im 
Rahmen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit
unterschiedliche Funktionen. Die GPT sind operative Polizeieinheiten mit 
einer regionalen Zuständigkeit. Demgegenüber gewährleistet ein GZ
typischerweise den Informationsaustausch zwischen den zuständigen
Polizei- und Zollbehörden im gesamten Grenzgebiet. Eigene operative
Aufgaben hat es nicht, sondern unterstützt andere operative Polizeieinheiten 
bei der Erfüllung ihrer operativen Aufgaben.
Im Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 20/10292 verwiesen. Der 
Sachstand ist unverändert.
67. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung 
in den letzten fünf Monaten in ihren Gesprächen 
mit der niederländischen Seite hinsichtlich eines 
Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und
Zollzusammenarbeit (GZ) von Deutschland und den 
Niederlanden erzielen, und wann werden die
Gespräche voraussichtlich abgeschlossen (siehe
hierzu die Antwort der Bundesregierung auf meine 
Schriftliche Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 
20/10292)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche 
Frage 99 auf Bundestagsdrucksache 20/10292 verwiesen. Der Sachstand 
ist unverändert.
68. Abgeordneter
Stefan Rouenhoff
(CDU/CSU)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus, dass allein aufgrund der
verstärkten Grenzkontrollen bzw. Sonderkontrollen 
der Bundespolizei an der deutsch-
niederländischen Grenze infolge der Europameisterschaft 
2024 allein im Zuständigkeitsbereich der
Bundespolizeiinspektion Kleve täglich mehrere
Haftbefehle vollstreckt (www.nrz.de/lokales/kleve-und-u
mland/article406649484/em-kontrollen-in-emmer
ichgoch-jeden-tag-vier-festnahmen.html) und
somit Kriminelle aufgegriffen werden, die meiner 
Einschätzung nach ohne entsprechende
Kontrollen nicht von der Bundespolizei gefasst
würden, und ist dies nicht ein weiteres Argument 
dafür, die grenzüberschreitende polizeiliche
Zusammenarbeit durch ein gemeinsames
deutschniederländisches Zentrum der Polizei- und
Zollzusammenarbeit zeitnah zu vertiefen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das
Bundesministerium der Finanzen messen der Einrichtung eines GZ an der 
deutsch-niederländischen Grenze unverändert eine hohe Bedeutung zu, 
auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 99 auf 
Bundestagsdrucksache 20/10292 wird verwiesen.
Dies gilt unabhängig von den Feststellungen im Rahmen der
Binnengrenzkontrollen zur UEFA EURO 2024. Diese bewegen sich im Rahmen 
des bei intensivierten Kontrollen Erwartbaren. Hinsichtlich der
unterschiedlichen Funktionen von GZn und operativen Polizeieinheiten wird 
auf die Antwort auf Frage 66 verwiesen.
Im Übrigen gibt es im Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen 
eine Vielzahl von Instrumenten auf der europäischen und der nationalen 
Ebene, um grenzüberschreitende Kriminalität weiterhin wirkungsvoll 
bekämpfen zu können, u. a. das Schengener Informationssystem und die 
vielfältigen Instrumente der grenzüberschreitenden polizeilichen und 
justiziellen Zusammenarbeit.
69. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie 
viele legale halbautomatische Waffen in den
letzten fünf Jahren in Deutschland bei Straftaten
eingesetzt wurden, und wenn ja, wie viele Waffen 
davon haben eine kriegswaffenähnliche Optik 
(www.pirsch.de/news/
waffenrechtsverschaerfungviel-gefuehl-wenig-fakten-38606)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 10. Juli 2024
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der
Fragestellung vor.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird erfasst, bei wie vielen 
im jeweiligen Berichtsjahr polizeilich registrierten Straftaten eine 
Schusswaffe verwendet wurde.
Die Gesamtzahl gliedert sich in Fälle „Schusswaffe mitgeführt“, „mit 
Schusswaffe gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“. In der
Kategorie „mit Schusswaffe gedroht“ werden hierbei auch alle Fälle erfasst, 
in denen sich wenigstens ein Opfer subjektiv bedroht fühlte. Insofern 
werden hier auch Straftaten ausgewiesen, bei denen z. B.
Schreckschusswaffen oder Spielzeugpistolen verwendet worden sind. Weitere 
Informationen, u. a. zur Frage, ob legale oder illegale Schusswaffen
verwendet wurden und um welchen Waffentyp es sich handelt, sind in der 
PKS nicht enthalten.
70. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Mit wie vielen Staaten führt die Bundesregierung 
gegenwärtig Gespräche, um die Ankündigung des 
Bundeskanzlers Olaf Scholz, irreguläre Migranten 
„im großen Stil abschieben“ zu wollen,
umzusetzen, und wie viele Staaten haben diesbezüglich 
ihre Bereitschaft erklärt, irreguläre Migranten 
auch aufnehmen zu wollen (bitte jeweils die
ersten 13 Staaten nennen, mit denen Gespräche
aufgenommen wurden bzw. die ihre Bereitschaft
erklärt haben; www.tagesschau.de/inland/scholz-ab
schiebung-reaktionen-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir 
vom 9. Juli 2024
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben im Koalitionsvertrag 
umfangreiche Reformen verabredet, um einen Paradigmenwechsel zur 
Reduzierung irregulärer Migration und Stärkung legaler Migration
einzuleiten. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern 
ist dabei ein entscheidender Faktor.
Die Länder sind für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit für 
den Vollzug von Abschiebungen zuständig. Gleichwohl haben die die 
Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag eine 
Rückführungsoffensive vereinbart, um die Ausreisepflicht noch
konsequenter umzusetzen. Insbesondere Straftäter und Gefährder sollen
verstärkt abgeschoben werden. Außerdem ist eine stärkere Unterstützung 
der Länder durch den Bund bei Abschiebungen vorgesehen. Mit Blick 
auf die Kompetenzen des Bundes enthält die Rückführungsoffensive
sowohl legislative als auch operative Elemente.
Die Weiterentwicklung bestehender Rückkehrkooperationen und die 
Verbesserung der Rückkehrkooperation mit Herkunftsländern ist dabei 
ein wichtiger Baustein der Rückführungsoffensive. Hierzu werden
sowohl im Rahmen von Migrationsabkommen wie auch im Rahmen
anderer Formate mit verschiedenen Ländern Gespräche geführt, die sich mit 
der Rücknahme eigener Staatsangehöriger und Drittstaatsangehöriger 
befassen.
Ein weiterer Baustein zur Reduzierung irregulärer Migration und
Stärkung legaler Migration sind Migrationspartnerschaften. Die Erarbeitung 
von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten für 
Migrationsabkommen, Dr. Joachim Stamp, ist dabei auf eine dauerhafte 
und umfassende Zusammenarbeit mit Herkunftsländern angelegt.
Der Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für
Migrationsabkommen hat seit Amtsantritt am 1. Februar 2023 Gespräche mit
Vertreterinnen und Vertretern verschiedener ausländischer Regierungen geführt. 
Genannt werden können u. a. Georgien, Moldau, Usbekistan,
Kirgisistan, Kenia, Kolumbien, Marokko, Ghana und die Philippinen.
71. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Wie hoch waren die Ausgaben des Bund-Länder-
Programms REAG/GARP („Reintegration and 
Emigration Programme for Asylum-Seekers in 
Germany“ und „Government Assisted
Repatriation Programme“) seit 2022, und aus welchem
konkreten Grund konnte das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge Anträge von Migranten mit 
abgelehnten Asylanträgen, welche Deutschland 
freiwillig verlassen wollen, nicht bearbeiten 
(www.welt.de/politik/deutschland/article2522506
98/Abgelehnte-Asylbewerber-Antragsstau-beim-
Bamf-Freiwillige-Ausreise-scheitert-an-Buerokrat
ie.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir 
vom 9. Juli 2024
Die Gesamtkosten des Bund-Länder-Programms REAG/GARP beliefen 
sich im Jahr 2022 auf 17.486.694,44 Euro. Im Jahr 2023 betrugen die 
Gesamtkosten 21.465.695,14 Euro. Es handelt sich hier um die Kosten 
von Bund und Ländern zusammen.
Die Umsetzung lag bis Ende 2023 bei der Internationalen Organisation 
für Migration (IOM). Zum 1. Januar 2024 hat das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Umsetzung des Bund-Länder-
Programms von der IOM übernommen und führt es unter dem Namen RE-
AG/GARP 2.0 weiter. Über das Programm können rückkehrinteressierte 
Personen über antragübermittelnde Stellen (AÜSʼen) finanzielle und
organisatorische Unterstützung bei einer freiwilligen Rückkehr in ihr
Herkunftsland oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat erhalten.
Seit der Übernahme der Antragsprüfung und -bewilligung durch das 
BAMF wurden mit Stand 31. Mai 2024 von 4.963 eingegangenen RE-
AG/GARP 2.0-Förderanträgen bereits 3.007 Fälle bearbeitet. Insgesamt 
sind die Antragszahlen im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen und 
liegen derzeit bei rund 40 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Bei vollständigen Anträgen kann es daher aktuell bis zu acht Wochen 
dauern, bis der Antrag bearbeitet und der Förderbescheid erlassen wird. 
In Einzelfällen, aktuell insbesondere bei den antragsstarken
Herkunftsländern, kann die Bearbeitungszeit darüber hinausgehen.
Neben den gestiegenen Antragszahlen liegen die Gründe hierfür auch in 
den mit dem Transformationsprozess einhergehenden
Herausforderungen z. B. Personalisierung, Anpassung der erforderlichen IT-
Programme, Beauftragung externer Dienstleister sowie tatsächlichen Gründen 
(z. B. Ausfälle/Umbuchungen aufgrund von Warnstreiks Anfang 2024).
Grundsätzlich gilt zudem, dass Personen, deren Asylantrag abgelehnt 
wurde oder die aus sonstigen Gründen ausreisepflichtig sind, das
Bundesgebiet jederzeit freiwillig – auch ohne eine Förderung durch das 
Bund-Länder-Programm REAG/GARP 2.0 – verlassen können.
72. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff 
„qualifizierte Fachkraft“, und wie viele
Asylbewerber haben diese Definition seit 2022 erfüllt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir 
vom 9. Juli 2024
Nach § 18 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine
Fachkraft im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ein Ausländer, der entweder eine 
inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer
inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische
Berufsqualifikation (Fachkraft mit Berufsausbildung) oder einen
deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen 
Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 
(Fachkraft mit akademischer Ausbildung) besitzt.
Eine qualifizierte Berufsausbildung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes 
liegt nach § 2 Absatz 12a (AufenthG) vor, wenn es sich um eine
Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten 
Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen 
Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
festgelegt ist.
Der Bundesregierung liegen keine Angaben dazu vor, wie viele
Personen im laufenden Asylverfahren seit 2022 als qualifizierte Fachkraft im 
Sinne des § 18 Absatz 3 (AufenthG) verstanden werden können.
73. Abgeordneter
Thomas Seitz
(fraktionslos)
Kann die Bundesregierung bzw. können die ihr 
nachgeordneten Dienststellen einen
entsprechenden Pressebericht bestätigen, laut dem das
Bundesamt für Verfassungsschutz mit mutmaßlichen 
Tätern der sogenannten „Hammerbande“, die
politisch motivierter schwerer körperlicher
Übergriffe (strafbar zumindest nach den §§ 224, 226 des 
Strafgesetzbuches, ggf. in Verbindung mit der 
Strafbarkeit des Versuchs) verdächtig sind, über 
deren Eltern in Kontakt stand oder steht, und was 
waren oder sind Ziel und Inhalt solcher Kontakte 
(Verhaltensratschläge, um einer Auslieferung 
nach Ungarn entgehen zu können; www.tichysein
blick.de/meinungen/maja-t-linksextremismus-ung
arn/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 9. Juli 2024
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche 
Frage 21 des Abgeordneten Stephan Brandner und auf
Bundestagsdrucksache 20/10458 auf die Schriftliche Frage 29 des Abgeordneten 
Steffen Janich sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die 
Schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Sebastian Münzenmeier auf 
Bundestagsdrucksache 20/10665 verwiesen.
74. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung 
in den Jahren 2015 bis 2023 jeweils die Anzahl 
der Integrationskursaustritte, und wie hoch waren 
in den Jahren 2015 bis 2023 Anzahl sowie Anteil 
der Austritte aufgrund von Inaktivität?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Die nachfolgende Tabelle weist die Anzahl der Integrationskursaustritte 
und die Anzahl sowie den Anteil der Integrationskursaustritte aufgrund 
von Inaktivität in den erbetenen Jahren aus.
Tabelle: Anzahl der Integrationskursaustritte in den Jahren 2015 bis 2023
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
Ohne Kurswiederholende
Jahr Insgesamt Darunter Austritte aufgrund von 
Inaktivität¹⁾ (absolut)
Darunter Austritte aufgrund von 
Inaktivität¹⁾ (prozentual)
2015 149.840  58.573 39,1 %
2016 196.730  71.077 36,1 %
2017 306.219  93.418 30,5 %
2018 298.487 105.651 35,4 %
2019 263.986 103.482 39,2 %
2020 194.953 106.487 54,6 %
2021 133.569  55.719 41,7 %
2022 171.627  63.781 37,2 %
2023 362.408  89.872 24,8 %
1) Kursaustrittskategorien bei Inaktivität: „Teilnahmeabbruchmeldung durch Träger“ und „9 Monate ohne Kursaktivität“
Der Sprachkurs des Integrationskurses endet mit dem Deutsch-Test für 
Zuwanderer (DTZ). Im DTZ können Sprachkenntnisse auf den Niveaus 
A2 und B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen festgestellt werden. Der Orientierungskurs wird mit einem Test 
„Leben in Deutschland“ (LiD) abgeschlossen. Das gesetzliche Ziel nach 
§ 17 Absatz 2 der Integrationskursverordnung gilt als erreicht, wenn im 
DTZ das Niveau B1 erlangt und der LiD-Test mit der notwendigen 
Punktzahl bestanden wurde.
Bei „Kursaustritten aufgrund von Inaktivität“ handelt es sich um eine 
rein statistische Kategorie. Hierunter fallen Personen, die mindestens
einen der beiden Tests nicht abgelegt haben und bei denen seit der
letzten Kursaktivität mindestens neun Monate vergangen sind. Die Angaben 
zu Kursaustritten aufgrund von Inaktivität lassen daher keinen
Rückschluss über den individuellen Kursfortschritt der Teilnehmenden zu, 
ebenso wenig über die Frage, ob die betreffende Person endgültig von 
einer Fortsetzung des Kurses und/oder Absolvierung der Prüfungen
absieht. In dieser Kategorie sind ferner beispielsweise auch Personen
enthalten, die den Integrationskurs bis zu dessen Ende besucht haben und 
lediglich eine der beiden Prüfungen (DTZ oder LiD) nicht abgelegt
haben.
75. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch waren Anzahl sowie Anteil der
Personen, die in den Jahren 2015 bis 2023 mit
Beendigung des Integrationskurses jeweils das 
(Ziel-)Sprachniveau B1 erreicht haben, und wie 
hoch war in den Jahren 2015 bis 2023 jeweils die 
Anzahl der Personen, die an einen
Integrationskurs teilgenommen haben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Die nachfolgende Tabelle weist die neuen Kursteilnehmenden in den
erbetenen Jahren aus. Das bedeutet, die genannte Anzahl von Personen hat 
in den jeweiligen Jahren mit der Teilnahme an einem Integrationskurs 
begonnen. Es handelt sich hierbei nicht um Bestandsgrößen.
Tabelle: Anzahl der neuen Kursteilnehmenden in den Jahren 2015 
bis 2023
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
Ohne Kurswiederholende
Jahr Anzahl der neuen Kursteilnehmenden
2015 179.398
2016 339.578
2017 291.911
2018 202.933
2019 176.445
2020 105.964
2021 104.356
2022 340.438
2023 363.478
Die nachfolgende Tabelle weist die DTZ-Teilnehmenden aus, die in den 
erbetenen Jahren das Gesamtergebnis B1 erreicht haben:
Tabelle: Anzahl der DTZ-Teilnehmenden¹⁾ in den Jahren 2015 bis 
2023 mit DTZ-Ergebnis „B1“²⁾
Konsolidierte Geschäftsstatistik, Abfragestand: 1. April 2024
Ohne Kurswiederholende
Jahr Anzahl der DTZ
Testteilnehmenden B1
Anteil der DTZ
Testteilnehmenden mit Gesamtergebnis B1
2015  73.686 69,9 %
2016  95.385 66,9 %
2017 137.094 58,6 %
2018 115.793 52,0 %
2019  98.907 50,6 %
2020  63.524 51,8 %
2021  56.338 60,2 %
2022  78.087 61,9 %
2023 164.495 55,9 %
1) In der Gesamtzahl der Prüfungsteilnehmenden sind auch Prüfungswiederholende
enthalten, die in den Vorjahreszeiträumen erfolglos an der Sprachprüfung „Zertifikat 
Deutsch“ (B1) oder an der Sprachprüfung „Start Deutsch 2“; (A2) teilgenommen haben.
2) Bei mehrfachen Teilnahmen am „Deutsch-Test für Zuwanderer“; (DTZ) wird das
jeweils höchste erreichte Sprachniveau je Teilnehmendem ausgewiesen.
Die Zahlen der DTZ-Teilnehmenden können nicht mit den neuen
Kursteilnehmenden ins Verhältnis gesetzt werden. Es handelt sich hierbei 
nicht um Jahreskohorten. Durch die in der Regel überjährige Dauer von 
Integrationskursen sowie den flexiblen Einstieg im Jahresverlauf,
beenden Personen nur selten den Integrationskurs in demselben Kalenderjahr, 
in dem sie ihn begonnen haben. Neue Kursteilnehmende und
Kursabsolventinnen und Kursabsolventen der jeweiligen Jahre in ein Verhältnis zu 
setzen, führt zu rechnerisch falschen Ergebnissen. Auch die Summen 
können nicht in ein Verhältnis gesetzt werden, weil beispielsweise unter 
den DTZ-Teilnehmenden des Jahres 2023 viele Personen mit
Kursbeginn 2022 erfasst sind und die meisten Personen mit Kursbeginn 2023 
noch nicht am DTZ teilgenommen haben können, weil ihr Kurs noch 
nicht so weit fortgeschritten ist.
76. Abgeordnete
Jessica Tatti
(Gruppe BSW)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über 
die Tätigkeit von Mitarbeitern von US-
Geheimdiensten, die in Mecklenburg-Vorpommern
versucht haben sollen, Nord Stream 2 zu verhindern, 
und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der Aussage des Obmanns der 
SPD-Fraktion, Thomas Krüger (MdL), die US-
amerikanische Regierung habe „während der 
Trump-Administration zur Durchsetzung ihrer
Interessen sich auch direkt in Mecklenburg-
Vorpommern mit geheimdienstlichen Mitteln gegen 
Nord Stream 2 gestellt“ (www.spd-fraktion-m
v.de/aktuelles/pressemitteilungen/krueger-amerik
anische-geheimdienste-versuchten-in-mv-nord-str
eam-2-zu-verhindern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 10. Juli 2024
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich nicht die Äußerungen 
einzelner Mitglieder eines Landtags.
77. Abgeordneter
Alexander Throm
(CDU/CSU)
Wie viele unerlaubte Einreisen hat die
Bundespolizei zwischen dem 1. und dem 30. Juni 2024 
aus welchen Nachbarstaaten festgestellt (bitte 
nach den neun Staaten, die eine Landgrenze mit 
Deutschland teilen, aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Im Zeitraum vom 1. Juni 2024 bis einschließlich 30. Juni 2024 wurden 
laut Sondermeldedienst (SMD) der Bundespolizei an den Landgrenzen 
zu den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 5.765 
unerlaubt eingereiste Personen festgestellt. Diese verteilen sich wie folgt 
auf die jeweiligen Grenzabschnitte:
Unerlaubte Einreisen
Polen 1.761
Österreich 1.068
Frankreich 748
Schweiz 709
Tschechische Republik 671
Niederlande 306
Belgien 278
Luxemburg 152
Dänemark 72
Die auf dem SMD basierenden Daten sind nicht qualitätsgesichert.
Qualitätsgesicherte Daten aus der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der 
Bundespolizei liegen für den angefragten Zeitraum noch nicht vor.
78. Abgeordneter
Alexander Throm
(CDU/CSU)
Wie viele unerlaubte Einreisen von Personen, die 
über russische oder belarussische Visa verfügten 
oder angaben, über diese Länder in die
Europäische Union gelangt zu sein, stellte die
Bundesregierung vom 1. Mai 2024 bis zum 30. Juni 2024 
fest (bitte monatsweise jeweils nach den
Gesamtzahlen und den Zahlen der jeweiligen fünf
häufigsten Herkunftsnationalitäten aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 8. Juli 2024
Im Mai 2024 stellte die Bundespolizei insgesamt 1.125 und im Juni 
2024 insgesamt 514 unerlaubt eingereiste Personen fest, die einer
Migrationsroute über Belarus zugeordnet werden konnten. Sehr häufig
verfügen diese Personen über russische oder belarussische Visa.
Weitergehende statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
Unerlaubt eingereiste Personen 
mit BLR-Bezug
Mai 2024
(PES)
Gesamt 1.125
davon Top-5
Staatsangehörigkeit
afghanisch 504
syrisch 197
somalisch 85
indisch 67
jemenitisch 59
Unerlaubt eingereiste Personen mit
BLR-Bezug
Juni 2024
(SMD)
Gesamt 514
davon Top-5
Staatsangehörigkeit
afghanisch 219
syrisch 76
indisch 49
Iranisch 28
ägyptisch 28
Die für Juni 2024 auf dem SMD basierenden Daten sind nicht
qualitätsgesichert. Qualitätsgesicherte Daten aus der Polizeilichen
Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei liegen für Juni 2024 noch nicht vor.
79. Abgeordneter
Christoph de Vries
(CDU/CSU)
Wie hoch ist die Anzahl der Asylanträge, der
unerlaubten Einreisen, der Zurückweisungen bzw. 
Rückschiebungen, der Festnahme von Schleusern, 
der Vollstreckung offener Haftbefehle und der 
festgestellten Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht 
in Zusammenhang mit den stationären
Binnengrenzkontrollen zu Polen und Tschechien im 
zweiten Quartal 2024, und wie hoch waren die 
Zahlen jeweils im Vorjahreszeitraum (bitte im 
Einzelnen auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 9. Juli 2024
Die Anzahl der unerlaubten Einreisen, der Asylgesuche gegenüber der 
Bundespolizei (BPOL), der Zurückweisungen, der Zurückschiebungen, 
der festgestellten Schleuser, der Fahndungstreffer/vollsteckten
Haftbefehle und der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an der 
deutsch-polnischen bzw. deutsch-tschechischen Landgrenze kann der 
nachstehenden Übersicht entnommen werden. Die Angaben aus der 
Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (RES) beziehen sich 
jeweils auf die Monate April und Mai der Jahre 2023 bzw. 2024.
Qualitätsgesicherte statistische Daten aus der PES liegen für Juni 2024 noch 
nicht vor. Weitergehende Informationen im Sinne der Fragestellung
liegen nicht vor.
Landgrenze Deutschland – Polen
April – Mai 2024 April – Mai 2023
Anzahl unerlaubt eingereiste Personen
4.396  5.409
davon Asylgesuche gegenüber BPOL
1.453  3.684
Anzahl zurückgewiesene Personen
2.229     11
Anzahl zurückgeschobene Personen
   91     67
Anzahl Schleuser
   52     65
Anzahl Fahndungstreffer/vollstreckte Haftbefehle
  288    157
Anzahl Verstöße gegen AufenthG
8.548 11.477
Landgrenze Deutschland – Tschechien
April – Mai 2024 April – Mai 2023
Anzahl unerlaubt eingereiste Personen
1.457 1.618
davon Asylgesuche gegenüber BPOL
   76   689
Anzahl zurückgewiesene Personen
  790     6
Anzahl zurückgeschobene Personen
   15   101
Anzahl Schleuser
   30    68
Anzahl Fahndungstreffer/vollstreckte Haftbefehle
  455   233
Anzahl Verstöße gegen AufenthG
2.533 4.195
80. Abgeordneter
Christoph de Vries
(CDU/CSU)
Wie hoch ist die Anzahl der Asylanträge, der
unerlaubten Einreisen, der Zurückweisungen bzw. 
Rückschiebungen, der Festnahme von Schleusern, 
der Vollstreckung offener Haftbefehle und der 
festgestellten Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht 
in Zusammenhang mit den stationären
Binnengrenzkontrollen zu Österreich und der Schweiz im 
zweiten Quartal 2024, und wie hoch waren die 
Zahlen jeweils im Vorjahreszeitraum (bitte im 
Einzelnen auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 9. Juli 2024
Die Anzahl der unerlaubten Einreisen, der Asylgesuche gegenüber der 
Bundespolizei (BPOL), der Zurückweisungen, der Zurückschiebungen, 
der festgestellten Schleuser, der Fahndungstreffer/vollsteckten
Haftbefehle und der Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) an der 
deutsch-österreichischen bzw. deutschschweizerischen Landgrenze kann 
der nachstehenden Übersicht entnommen werden.
Die Angaben aus der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei 
(PES) beziehen sich jeweils auf die Monate April und Mai der Jahre 
2023 bzw. 2024. Qualitätsgesicherte statistische Daten aus der PES
liegen für Juni 2024 noch nicht vor. Weitergehende Informationen im 
Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
Landgrenze Deutschland – Österreich
April – Mai 2024 April – Mai 2023
Anzahl unerlaubt eingereiste Personen
2.032 2.789
davon Asylgesuche gegenüber BPOL
  263   483
Anzahl zurückgewiesene Personen
1.049 1.539
Anzahl zurückgeschobene Personen
   41   151
Anzahl Schleuser
   98   143
Anzahl Fahndungstreffer/vollstreckte Haftbefehle
  333   430
Anzahl Verstöße gegen AufenthG
3.378 4.777
Landgrenze Deutschland – Schweiz
April – Mai 2024 April – Mai 2023
Anzahl unerlaubt eingereiste Personen
1.870 1.909
davon Asylgesuche gegenüber BPOL
   694 1.175
Anzahl zurückgewiesene Personen
1.528 1.382
Anzahl zurückgeschobene Personen
   10    57
Anzahl Schleuser
   23    14
Anzahl Fahndungstreffer/vollstreckte Haftbefehle
  175    97
Anzahl Verstöße gegen AufenthG
4.468 4.719
81. Abgeordneter
Christoph de Vries
(CDU/CSU)
Wie viele Syrer und Afghanen (bitte in die
Unterkategorien verurteilte Straftäter und Gefährder
sowie nicht auffällig gewordene Personen
aufteilen), die in Deutschland aktuell irgendeine Form 
von Schutzstatus oder Bleiberecht haben und sich 
im Bundesgebiet seit dem Jahre 2021 aufhalten, 
haben seit ihrer Erstankunft in Deutschland nach 
Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich 
ihre ursprüngliche Heimat wieder betreten und 
sind danach erneut in die Bundesrepublik 
Deutschland zurückgekehrt („Heimaturlaub“), 
und wie viele Afghanen davon waren
ursprünglich über das Ortskräfteaufnahmeprogramm nach 
Deutschland gelangt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir 
vom 11. Juli 2024
Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Im Ausländerzentralregister wird nicht erfasst, ob 
aufhältige Personen (zwischenzeitlich) ihr Heimatland besucht haben.
82. Abgeordneter
Dr. Harald Weyel
(AfD)
Wie viele Tatverdächtigen mit den Nationalitäten 
deutsch, syrisch, marokkanisch, algerisch,
afghanisch, irakisch, somalisch und tunesisch, und wie 
viele Tatverdächtige je Deliktgruppe insgesamt 
wurden jeweils in der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei im gesamten Zeitraum 
der Erfassung im Zusammenhang mit den
Deliktgruppen: Raubdelikte nach den §§ 249, 250, 252, 
253 und 255 des Strafgesetzbuches; Straftaten 
gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 240 
und 241 des Strafgesetzbuches sowie Straftaten 
gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 125 
und 125a des Strafgesetzbuches erfasst?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 9. Juli 2024
In der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei werden 
Tatverdächtige seit 2019 erfasst. Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 
31. Mai 2024 wurden im Sinne der Fragestellung 41.708 Tatverdächtige 
erfasst.
Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind in den
nachstehenden Tabellen enthalten.
Paragraph Strafgesetzbuch
125 125a 240 241 249
Person Staatsangehörigkeit Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Gesamt 1.454 229 8.619 21.693 5.128
davon
deutsch   865 118 3.609  9.969   616
syrisch     4   4   242    759    80
afghanisch     3 –   161    485    55
algerisch     2 –    63    229    79
marokkanisch     1 –    62    223    68
irakisch     5   1    80    274    14
somalisch – –    59    217    21
tunesisch – –    30    119    21
Paragraph Strafgesetzbuch
250 252 253 255
Person Staatsangehörigkeit Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Gesamt 925 1.866 571 1.223
davon
deutsch  82   510  89   234
syrisch  21    60  14    59
afghanisch   8    28  10    16
algerisch  21    54   2    11
marokkanisch  20    60   8    11
irakisch   5    11   3     9
somalisch   3    24   3     8
tunesisch   6    16   1    14
83. Abgeordneter
Dr. Harald Weyel
(AfD)
Wie viele Tatverdächtige welcher Nationalitäten 
wurden bei Widerstand gegen die Staatsgewalt 
nach den §§ 113, 114, 115 und 120 des
Strafgesetzbuches in der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) im gesamten
Zeitraum der Erfassung erfasst (bitte die 13 am
häufigsten erfassten Nationalitäten, die Anzahl der 
Erfassungen je Nationalität und die Gesamtzahl 
der Erfassungen angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin 
Rita Schwarzelühr-Sutter 
vom 9. Juli 2024
In der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei werden 
Tatverdächtige seit 2019 erfasst. Im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 
31. Mai 2024 wurden im Sinne der Fragestellung 23.047 Beschuldigte 
erfasst. Die 13 am häufigsten erfassten Nationalitäten in diesem
Zeitraum bitte ich der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Paragraph Strafgesetzbuch
113 114 115 120 Gesamt
Person Staatsangehörigkeit Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Gesamt 15.076 7.527 200 244 23.047
davon
deutsch  7.252 3.764 115 128 11.259
polnisch   899   440  11  16  1.366
syrisch   451   153   4   6    614
algerisch   382   170   6   3    561
nigerianisch   379   142   2  –    523
afghanisch   333   172   5   4    514
marokkanisch   333   169   2  –    504
rumänisch   271   151   3   4    429
türkisch   285   118   7   2    412
guineisch   286   121  –   1    408
ukrainisch   219   118   2  –    339
Paragraph Strafgesetzbuch
113 114 115 120 Gesamt
Person Staatsangehörigkeit Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
gambisch   238    78  1  –    317
somalisch   181   104  –  –    285
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
84. Abgeordneter
Ali Al-Dailami
(Gruppe BSW)
Wird die Errichtung des neuen NATO-
Hauptquartiers in Wiesbaden und die damit verbundene 
Aufstellung der „NATO Security Assistance and 
Training for Ukraine“ (NSATU), der bis zu 
700 Personen aus NATO-Staaten und
Partnerländern unterstellt werden sollen, unter alleiniger 
Führung der USA stehen, und welche
Schlussfolgerungen (bitte in rechtlicher und politischer
Hinsicht begründen) zieht die Bundesregierung aus 
der Tatsache, dass auf deutschem Boden ein 
Hauptquartier für die Koordination, Ausbildung 
und letztlich den Einsatz von Soldatinnen und 
Soldaten in der Ukraine bereitgestellt wird, für die 
Frage eines Kriegseintritts Deutschlands,
nachdem die Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages feststellten, dass Deutschland 
„den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung 
verlassen“ würde, sobald „auch die Einweisung 
der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen 
Waffen in Rede stünde“ (WD 2 – 3000 – 019/22)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Die NATO-Alliierten beabsichtigen, bei ihrem Gipfeltreffen in
Washington zu beschließen, dass die NATO die Koordinierungsfunktion für die 
internationale Unterstützung der Ukraine übernehmen wird. Für die
weitere Ausgestaltung ist sichergestellt, dass weder die NATO als solche 
noch einzelne Alliierte dadurch Konfliktpartei im Sinne des
Humanitären Völkerrechts werden.
85. Abgeordneter
Michael Brand 
(Fulda)
(CDU/CSU)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus der inzwischen immer häufiger 
auch öffentlich diskutierten, von hohen
amerikanischen Stellen bereits für das Jahr 2027 nicht 
mehr ausgeschlossenen Möglichkeit eines
militärischen Angriffs der chinesischen
Volksbefreiungsarmee auf Taiwan („U.S. and China: Edging 
Toward the Brink?“ Aspen Institute, 25. Juni 
2024, https:// you tu .be / i l _XQhIBR7M), und 
welche Schritte hat die Bundesregierung bisher 
unternommen, um – ggf. gemeinsam mit den 
Partnern in der EU – eine solche Entwicklung im 
Sinne der Prävention zu verhindern (bitte sowohl 
auf Maßnahmen gegenüber der politischen
Führung der Volksrepublik China sowie auf direkte 
und indirekte Kontakte zur demokratischen
Führung der Republik China in Taiwan zu dieser 
Frage eingehen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Die Bundesregierung hat in ihrer China-Strategie vom 13. Juli 2023 
deutlich gemacht, dass die Sicherheit in der Straße von Taiwan von
zentraler Bedeutung für Frieden und Stabilität in der Region und weit
darüber hinaus ist.
Die Bundesregierung setzt sich für Deeskalation ein. Eine Veränderung 
des Status quo in der Straße von Taiwan darf nur friedlich und im
gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Eine militärische Eskalation würde 
auch deutsche und europäische Interessen berühren. Dies macht die 
Bundesregierung in Gesprächen mit beiden Seiten deutlich und setzt 
sich dabei auch für die Wiederaufnahme eines Dialogs ein.
Die Bundesregierung steht zu den Entwicklungen in der Straße von
Taiwan in einem engen und vertrauensvollen Austausch mit ihren
internationalen Partnern, insbesondere im EU-Kreis.
86. Abgeordneter
Petr Bystron
(AfD)
Wie viele US-amerikanische Liegenschaften
befinden sich nach aktuellem Stand auf dem Gebiet 
der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele 
Hektar nehmen sie insgesamt ein (vgl. A. Daun: 
Intelligence-Kooperation in den deutsch-
amerikanischen Beziehungen. Wiesbaden 2011, S. 136)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 11. Juli 2024
Die Vereinigten Staaten unterhalten in der Bundesrepublik Deutschland 
26 Liegenschaften mit diplomatischer oder konsularischer
Nutzungsgenehmigung sowie 189 Liegenschaften mit diplomatischer oder
konsularischer Nutzungsanzeige.
Eine Liste der durch das US-Verteidigungsministerium verwalteten
Liegenschaften ist in den jährlichen „Base Structure Reports“ des US-
Verteidigungsministeriums öffentlich einsehbar (www.acq.osd.mil/eie/Dow
nloads/BSI/BaseStructureReportFY23.xlsx).
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Angaben im Sinne der 
Fragestellung vor.
87. Abgeordneter
Petr Bystron
(AfD)
Auf welchen Auslandsreisen hat die
Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock 
die Diskriminierung und Verfolgung von Christen 
thematisiert (bitte Ort und Datum der letzten 14 
entsprechenden Auslandsreisen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Die universelle Geltung der Menschenrechte und der Einsatz für ihren 
umfassenden Schutz sind Grundelemente der deutschen Außenpolitik. 
Dazu gehört auch die Religions- und Weltanschauungsfreiheit des
Einzelnen und der Schutz vor Verfolgung und Diskriminierung von
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (vgl. Ziffer 11 des
Aktionsplans Menschenrechte der Bundesregierung 2023–2024 im
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung, www.auswaertigesamt.de/blob/2568
076/6ad3f2acb97f9f0fe0c3938dbf136b8a/221207-mrb-15-pdf-data.pdf).
Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock spricht auf 
ihren Auslandsreisen die Menschenrechtslage und das Thema Religions- 
und Weltanschauungsfreiheit regelmäßig an. Zu Einzelheiten
vertraulicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer
Regierungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
88. Abgeordneter
Dr. Gottfried Curio
(AfD)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung 
über Anlass und Umfang der laufenden
Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Berlin und Cottbus 
gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts (www.
welt.de/politik/deutschland/article252224752/Fals
che-Asylbewerber-durchgewinkt-Ermittlungen-ge
gen-Mitarbeiter-von-Baerbock.html?source=puert
o-reco-2_ABC-V39.2.B_plus35_extra_row), die 
Drittstaatenangehörigen mit gefälschten Papieren 
die Einreise nach Deutschland ermöglicht haben 
sollen (bitte insbesondere ausführen zu
Tatzeitraum, Zahl der Beschuldigten und den Delikten, 
wegen derer ein Anfangsverdacht besteht, und 
welche konkreten Maßnahmen hat die
Bundesregierung ergriffen, um die Missstände, die
Anlass der Ermittlungen sind, intern aufzuklären und 
abzustellen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Im Zusammenhang mit der zitierten Presseberichterstattung sind der 
Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen drei Beschäftigte des
Auswärtigen Amts bekannt.
Nach jetzigem Kenntnistand – vorbehaltlich der weiteren
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen – lagen in diesen Sachverhalten bei den in
Rede stehenden Personen, die eingereist sind, nach durchgeführtem
Visumverfahren und Sicherheitsüberprüfungen die Voraussetzungen für eine 
Visumserteilung grundsätzlich vor.
In diesen Sachverhalten sieht das Auswärtige Amt – vorbehaltlich der 
weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen – bislang keine Anhaltspunkte 
für eine Verletzung von dienst- oder arbeitsvertraglichen Pflichten durch 
die Beschäftigten, die die Einleitung disziplinar- oder arbeitsrechtlicher 
Maßnahmen rechtfertigen würde.
Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu
laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden.
89. Abgeordneter
Dr. Gottfried Curio
(AfD)
Seit wann hat die Bundesregierung von den
laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften 
Berlin und Cottbus gegen Mitarbeiter des
Auswärtigen Amts (www.welt.de/politik/deutschland/
article252224752/Falsche-Asylbewerber-durchge
winkt-Ermittlungen-gegen-Mitarbeiter-von-Baerb
ock.html?source=puerto-reco-2_ABC-V39.2.B_pl
us35_extra_row), die Drittstaatenangehörigen mit 
gefälschten Papieren die Einreise nach
Deutschland ermöglicht haben sollen, und den zugrunde 
liegenden Missständen Kenntnis, und wie vielen 
Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung 
in diesem Zusammenhang die Einreise nach 
Deutschland ermöglicht worden (bitte
insbesondere auch Nationalität und Geschlecht der
Personen angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Im Zusammenhang mit der zitierten Presseberichterstattung sind der 
Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen drei Beschäftigte des
Auswärtigen Amts bekannt. Die jeweiligen Verfahren wurden der
Bundesregierung 2023 und 2024 bekannt.
Nach jetzigem Kenntnisstand – vorbehaltlich der weiteren
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen – lagen in diesen Sachverhalten bei den in
Rede stehenden Personen, die eingereist sind, nach durchgeführtem
Visumverfahren und Sicherheitsüberprüfungen die Voraussetzungen für eine 
Visumserteilung grundsätzlich vor.
In diesen Sachverhalten sieht das Auswärtige Amt – vorbehaltlich der 
weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen – bislang keine Anhaltspunkte 
für eine Verletzung von dienst- oder arbeitsvertraglichen Pflichten durch
die Beschäftigten, die die Einleitung disziplinar- oder arbeitsrechtlicher 
Maßnahmen rechtfertigen würde.
Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu
laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden.
90. Abgeordneter
Dr. Gottfried Curio
(AfD)
Wie viele Personen, denen Mitarbeiter des
Auswärtigen Amts trotz gefälschter Papiere die
Einreise nach Deutschland ermöglicht haben sollen 
(www.welt.de/politik/deutschland/article2522247
52/Falsche-Asylbewerber-durchgewinkt-Ermittlu
ngen-gegen-Mitarbeiter-von-Baerbock.html?sour
ce=puerto-reco-2_ABC-V39.2.B_plus35_extr
a_row), haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland einen Asylantrag gestellt, 
und hat die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang gegen die Nutzer gefälschter Papiere 
Strafanzeige erstattet (bitte insbesondere Zahl und 
Zeitpunkt der Strafanzeigen ausführen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Soweit im Zusammenhang mit der zitierten Presseberichterstattung der 
Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen Beschäftige des
Auswärtigen Amts bekannt sind, sieht das Auswärtige Amt – vorbehaltlich der 
weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen – bislang keine Anhaltspunkte 
für eine Verletzung von dienst- oder arbeitsvertraglichen Pflichten durch 
die Beschäftigten, die die Einleitung disziplinar- oder arbeitsrechtlicher 
Maßnahmen rechtfertigen würde. Nach jetzigem Kenntnistand –
vorbehaltlich der weiteren staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen – lagen in 
diesen Sachverhalten bei den in Rede stehenden Personen, die eingereist 
sind, nach durchgeführtem Visumverfahren und
Sicherheitsüberprüfungen die Voraussetzungen für eine Visumserteilung grundsätzlich vor.
In diesen Sachverhalten ist der Bundesregierung bisher nicht bekannt, 
dass von den eingereisten Personen Asylanträge gestellt worden sind.
Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu
laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden.
91. Abgeordneter
Matthias Hauer
(CDU/CSU)
Welche einzelnen Fälle von Verwendungen des 
Hawala-Systems von durch die Bundesregierung 
geförderte Partnerorganisationen seit Beginn der 
Wahlperiode sind der Bundesregierung bekannt, 
und ist es korrekt, dass die konkreten
Verwendungen des Hawala-Systems durch von der
Bundesregierung geförderte Partnerorganisationen mit 
dem Bundesministerium der Finanzen abgestimmt 
waren, wie dies vom Auswärtigen Amt gegenüber 
der Bild-Zeitung erklärt worden sei (vgl. www.bil
d.de/politik/inland/baerboch-zahlt-fuer-kriminelle
s-hawala-banking-664dd96e1e258259cdd3281a)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann 
vom 12. Juli 2024
Transaktionen, die dem Hawala-Banking zuzurechnen sind, werden von 
der Bundesregierung weder getätigt noch beauftragt. In besonderen
Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben oder zur
Durchführung von Projekten mangels verlässlicher Bankensysteme keine
alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt, wird von einzelnen
Ressorts zugelassen, dass geförderte Zuwendungsempfänger und
Durchführungsorganisationen nach Abwägung aller Risiken als ultima ratio ein 
Hawala-System nutzen.
Die offizielle und öffentlich zugängliche Handreichung der
Europäischen Kommission (DG ECHO) zur Nutzung des Hawala-Systems 
macht deutlich, dass die Nutzung des Hawala Systems für
Ausnahmefälle auch die Praxis anderer EU-Partner ist.
Die einzelnen Geldtransfers im Zuge der Projektumsetzung durch
Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen werden von den 
bewirtschaftenden Ressorts nicht zentral erfasst.
Es gab im Jahr 2021 im Ressortkreis eine Koordinierung im Zuge des 
Rückzugs aus Afghanistan, in deren Kontext auch Hawala-Banking als 
ultima-ratio-Maßnahme zur Rettung von Menschenleben thematisiert 
wurde. Eine Abstimmung zu konkreten Einzelfällen mit dem
Bundesministerium der Finanzen erfolgt nicht.
92. Abgeordneter
Dr. Stefan Heck
(CDU/CSU)
Gegen wie viele namentlich bekannte Mitarbeiter 
aus dem Auswärtigen Amt wird derzeit in Berlin 
und Cottbus im Zusammenhang mit der Einreise 
von Personen mit unvollständigen oder
gefälschten Papieren ermittelt, und wie viele Visavergaben 
werden nach jetzigem Stand der Ermittlungen als 
rechtswidrig bewertet (vgl. www.focus.de/politik/
deutschland/auswaertiges-amt-tausende-
einreisenmit-gefaelschten-papieren-staatsanwaltschaft-erm
ittelt_id_260084875.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 8. Juli 2024
Im Zusammenhang mit der zitierten Presseberichterstattung sind der 
Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen drei Beschäftigte des
Auswärtigen Amts bekannt.
Nach jetzigem Kenntnistand – vorbehaltlich der weiteren
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen – lagen in diesen Sachverhalten bei den in
Rede stehenden Personen, die eingereist sind, nach durchgeführtem
Visumverfahren und Sicherheitsüberprüfungen die Voraussetzungen für eine 
Visumserteilung grundsätzlich vor.
In diesen Sachverhalten sieht das Auswärtige Amt – vorbehaltlich der 
weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen – bislang keine Anhaltspunkte 
für eine Verletzung von dienst- oder arbeitsvertraglichen Pflichten durch 
die Beschäftigten, die die Einleitung disziplinar- oder arbeitsrechtlicher 
Maßnahmen rechtfertigen würde.
Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu
laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden.
93. Abgeordneter
Dr. Stefan Heck
(CDU/CSU)
Wieso war es für die Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock bei ihrer Reise von 
Frankfurt nach Luxemburg am 23. Juni 2024
angesichts der Luftliniendistanz von 184 Kilometern 
nicht möglich, diese Strecke mit dem Pkw
zurückzulegen, und welche Kosten entstanden durch 
diesen Flug (vgl. www.bild.de/politik/inland/anna
lena-baerbock-pfeift-auf-nachtflugverbot-ihrer-gr
uenen-66827dc4ee755b2e7316ff29)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann 
vom 12. Juli 2024
Grundsätzlich werden vor jeder Nutzung der Flugbereitschaft zunächst 
emissionsärmere Reisemöglichkeiten wie Zugverbindungen, Linienflüge 
oder die Anreise mit dem Pkw geprüft. Häufig können eng
aufeinanderfolgende Termine im In- und Ausland nur durch die Nutzung der
Flugbereitschaft wahrgenommen werden.
Wäre die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock mit 
dem Auto von Frankfurt nach Luxemburg zum Treffen der EU-
Außenministerinnen und -Außenminister gereist, wäre das Flugzeug ebenfalls 
nach Luxemburg geflogen, um die Ministerin anschließend nach Israel 
zu fliegen.
Die abschließende Rechnungslegung ist noch nicht erfolgt. Darüber
hinaus gilt es festzuhalten, dass alle Flugstunden, die durch die Nutzung der 
Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung anfallen, 
durch das Jahresflugstundenprogramm für Luftfahrzeuge der
Bundeswehr im Einzelplan 14 abgedeckt sind.
94. Abgeordneter
Andrej Hunko
(Gruppe BSW)
Hat das Center for Countering Disinformation 
(CCD) des Nationalen Sicherheits- und
Verteidigungsrates der Ukraine eine Förderung aus
Mitteln des Bundes und/oder nach Kenntnis der
Bundesregierung der Europäischen Union (auch über 
Hilfs-, Unterstützungsprogramme sowie Darlehen 
oder Budgethilfen wie beispielswiese der
Makrofinanzhilfe+) erhalten, und falls ja, bitte Zeitraum 
und Umfang der Förderung angeben, und hat die 
Bundesregierung im Rahmen der Gespräche mit 
dem CCD gegen die Erstellung von meiner
Ansicht nach diffamierenden Listen wie zum
Beispiel die der sogenannten „russischen
Propagandisten“ (siehe https://web.archive.org/web/202210
04031714/https:/cpd.gov.ua/reports/spikery-
yakiprosuvayut-spivzvuchni-rosijskij-propagandi-nara
tyvy%EF%BF%BC/), dabei insbesondere gegen 
die Listung deutscher Staatsangehöriger,
protestiert (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaf
t/das-zdf-in-den-haenden-putins-chronik-einer-zer
muerbung-li.2222717), und falls ja, mit welchem 
Resultat?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Das Center for Countering Disinformation hat keine Finanzmittel durch 
die Bundesregierung erhalten. Zu etwaiger Förderung durch die
Europäische Union wird an die dort zuständigen Stellen verwiesen.
Ergänzend wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 
bis 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/3669 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die 
Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Dr. Christina Baum auf
Bundestagsdrucksache 20/4141 verwiesen.
95. Abgeordneter
Andrej Hunko
(Gruppe BSW)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse dazu, dass 
auf Spitzbergen gegenüber den Ausländern bzw. 
nicht norwegischen Staatsangehörigen, die dort 
etwa ein Drittel der Bevölkerung ausmachen,
seitens der norwegischen Regierung der Prozess der 
sogenannten Norwegisierung vorangetrieben wird 
(siehe „Unruhepol“ in Süddeutsche Zeitung am 
18. März 2023, S. 9), und wenn ja, welche, und 
über welche Erkenntnisse zur aktuellen
Menschenrechtssituation von Ausländern (z. B.
hinsichtlich ihres passiven und aktiven kommunalen 
Wahlrechts) auf Spitzbergen verfügt die
Bundesregierung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 8. Juli 2024
Die mediale Berichterstattung zur Änderung des Kommunalwahlrechts 
auf Spitzbergen aus dem Jahr 2023 ist der Bundesregierung bekannt. 
Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
96. Abgeordneter
Andrej Hunko
(Gruppe BSW)
Wie viele Menschen in Gaza sind nach Kenntnis 
der Bundesregierung von einer Hungersnot
bedroht (washingtonpost.com vom 25. Juni 2024: 
„Half-million Gazans face ‚catastrophic‘ hunger 
levels, U.N.-backed report says“, www.washingto
npost.com/world/2024/06/25/israel-gaza-famine-p
alestinians-aid/), und leitet die Bundesregierung 
konkrete Maßnahmen aus den Empfehlungen des 
Famine Review Committees für „For Senior
Decision Makers and Resource Partners“ ab, und 
wenn ja, welche (siehe Seite 24, Famine Review 
Committee: Gaza Strip, June 2024; www.ipcinfo.
org/fileadmin/user_upload/ipcinfo/docs/IPC_Fam
ine_Review_Committee_Report_Gaza_June202
4.pdf)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 8. Juli 2024
Die Bundesregierung hat den in der Fragestellung genannten Bericht mit 
großer Besorgnis zur Kenntnis genommen. Demzufolge besteht das 
hohe Risiko einer Hungersnot im gesamten Gaza-Streifen fort, solange 
der aktuelle Konflikt andauert und humanitärer Zugang begrenzt bleibt. 
Über 495.000 Menschen sehen sich demnach mit akuter
Nahrungsmittelunsicherheit auf katastrophalem Niveau konfrontiert. Der
Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die sie an der Einschätzung des 
Berichts zweifeln lassen würden.
Die Bundesregierung wird sich weiterhin nachdrücklich im Rahmen der 
humanitären Diplomatie dafür einsetzen, dass die humanitäre Hilfe die 
Menschen im Gaza-Streifen erreicht. Die mehrfach aufgestockte
Gesamthilfe für die Menschen in den besetzten Palästinensischen Gebieten 
beläuft sich seit 2023 auf rund 313 Mio. Euro. Von Mitte März bis Ende 
Mai 2024 beteiligte sich Deutschland auch an Abwürfen humanitärer 
Hilfsgüter aus der Luft für die notleidende Bevölkerung im Gaza-
Streifen. Insgesamt wurden über 315 Tonnen Hilfsgüter abgesetzt.
Ein Überblick über die durch Deutschland geleistete Hilfe wurde zuletzt 
am 25. Juni aktualisiert und veröffentlicht (www.auswaertiges-amt.de/d
e/aussenpolitik/nahermittlererosten/-/2627842).
97. Abgeordneter
Norbert 
Kleinwächter
(AfD)
Wie vielen Personen wurde seit Amtsantritt der 
Bundesregierung ein Visum trotz gefälschter
Papiere erteilt (bitte nach vermuteter Altersgruppe – 
0 bis 14, 15 bis 18, 19 bis 50, über 50 Jahre alt – 
und biologischem Geschlecht aufschlüsseln sowie 
zu jeder Altersgruppe die am häufigsten
vermutete Staatsangehörigkeit angeben; vgl.: „Diese und 
weitere Dokumente belasten die Mitarbeiter in der 
Baerbock-Behörde jetzt schwer. Wo schon allein 
die Vorlage eines offensichtlich gefälschten
Passes – von den weiteren Ungereimtheiten
abgesehen – ein KO-Kriterium für die weitere
Bearbeitung eines Antrags auf ein Visum wäre,
geschweige denn einen positiven Bescheid, wurden hier 
sämtliche Augen zugedrückt, um es noch
wohlwollend zu formulieren.“, in: „Skandal um
illegale Einreisen: Baerbock-Mitarbeiter im Visier der 
Staatsanwaltschaft“, reitschuster.de: https://reitsch
uster.de/post/skandal-um-illegale-einreisen-baerb
ock-mitarbeiter-im-visier-der-staatsanwaltschaft/, 
zuletzt am 28. Juni 2024 abgerufen)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann 
vom 12. Juli 2024
Das Auswärtige Amt misst der Rechtmäßigkeit der Visaverfahren
oberste Priorität bei und setzt die gesetzlichen Vorgaben in die
Einzelfallpraxis um. Statistiken über die in einem Visumverfahren vorgelegten
Dokumente werden nicht geführt.
Nach jetzigem Kenntnistand – vorbehaltlich der weiteren
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen – lagen in dem Ihrer Frage zugrundeliegenden 
Sachverhalt und bei den in Rede stehenden Personen, die eingereist sind, 
nach durchgeführtem Visumverfahren und Sicherheitsüberprüfungen die 
Voraussetzungen für eine Visumserteilung grundsätzlich vor.
98. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch 
zwischen ihrer, von mir so verstandenen Angabe 
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 65 der Abgeordneten Sevim
Dağdelen, Plenarprotokoll 19/123, S. 15289), dass das 
Büro der syrischen Opposition (ETILAF) in
Berlin seit 2015 gefördert wird, und der Aussage der 
ETILAF auf ihrer offiziellen Webseite, dass eine 
Förderung bereits seit 2013 besteht (https://en.etil
af.org/press/grand-opening-of-the-syrian-coalitio
n-liaison-office-in-berlin)?
99. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz 
zwischen den angegebenen Förderbeträgen für die 
sogenannte Syrische Oppositionskoalition (ETI-
LAF) von 220.559,63 Euro laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der 
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 
19/7562 für das Jahr 2018 und der früher
genannten Summe von 195.000 Euro (vgl. Antwort der 
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 65 der 
Abgeordneten Sevim Dağdelen, Plenarprotokoll 
19/123, S. 15289)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann 
vom 11. Juli 2024
Die Fragen 98 und 99 werden zusammen beantwortet.
Zur Unterstützung der ETILAF gehörte ab dem Jahr 2013 der Aufbau 
des Büros in Berlin unter Beteiligung der Berghof Foundation. Im Jahr 
2015 begann die in der Antwort der Bundesregierung vom 6. Februar 
2019 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/7562 erwähnte Umsetzung eines Projekts der Deutschen 
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zu diesem 
Zwecke. In der in der Fragestellung genannten Antwort auf die
Mündliche Frage 65 der Abgeordneten Sevim Dağdelen wurde offenbar nur auf 
diese GIZ-Förderung Bezug genommen.
Die Diskrepanz zwischen den beiden für 2018 genannten Förderhöhen 
besteht aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der zitierten
Antworten der Bundesregierung. Am 4. Februar 2019 lag die
Schlussabrechnung für das Projekt noch nicht vor, so dass zu dem Zeitpunkt auf die 
bewilligten Mittel Bezug genommen wurde, nicht auf die tatsächlich
abgeflossenen Gelder.
100. Abgeordneter
Christian Leye
(Gruppe BSW)
Gegen wie viele Mitarbeiter des Auswärtigen 
Amts laufen in der sog. Visa-Affäre (siehe www.f
ocus.de/politik/deutschland/auswaertiges-amt-tau
sende-einreisen-mit-gefaelschten-papieren-staatsa
nwaltschaft-ermittelt_id_260084875.html) derzeit 
Verfahren, und seit welchem Datum liegen der 
Bundesregierung Hinweise auf ein mögliches 
Fehlverhalten von Mitarbeitern in dieser
Angelegenheit vor?
101. Abgeordneter
Christian Leye
(Gruppe BSW)
Gab es in der sog. Visa-Affäre bereits eine interne 
Untersuchung der Bundesregierung bzw. des
Auswärtigen Amts, und wenn ja, wie sah diese aus 
(hinsichtlich Datum des Beginns und
möglicherweise Abschluss der Untersuchung, Ergebnissen 
sowie durchführender Einheit)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Die Fragen 100 und 101 werden zusammen beantwortet.
Im Zusammenhang mit der zitierten Presseberichterstattung sind der 
Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen drei Beschäftigte des
Auswärtigen Amts bekannt. Die jeweiligen Verfahren wurden der
Bundesregierung 2023 und 2024 bekannt.
Nach jetzigem Kenntnistand – vorbehaltlich der weiteren
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen – lagen in diesen Sachverhalten bei den in
Rede stehenden Personen, die eingereist sind, nach durchgeführtem
Visumverfahren und Sicherheitsüberprüfungen die Voraussetzungen für eine 
Visumserteilung grundsätzlich vor.
In keinem der in diesem Zusammenhang stehenden Sachverhalte sieht 
das Auswärtige Amt – vorbehaltlich der weiteren staatsanwaltlichen
Ermittlungen – bislang Anhaltspunkte für eine Verletzung von dienst- oder 
arbeitsvertraglichen Pflichten durch die Beschäftigten, die die Einleitung 
disziplinar- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen rechtfertigen würde.
Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu
laufenden Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden.
102. Abgeordnete
Cornelia Möhring
(Gruppe Die Linke)
Welche Kontakte (Treffen, Telefonate,
Schriftverkehr) zwischen Vertreterinnen und Vertretern der 
Bundesregierung (Bundesministerinnen und -
ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, 
Ministerialbeamte, Auswärtiger Dienst) und
Vertreterinnen und Vertretern des deutschen
Unternehmens Neumann Kaffee Gruppe (NKG) hat es 
seit Anfang 2021 gegeben, und welche Kontakte 
(Treffen, Telefonate, Schriftverkehr) hatte die 
Bundesregierung zuletzt bezüglich des Falls der 
gewaltsam vertriebenen Anwohnerinnen und
Anwohner der NKG-Plantage in Uganda (www. f
r.de/wirtschaft/fuer-eine-plantage-vertrieben-ugan
da-neumann-kaffee-bauern-93142769.html) mit 
ugandischen Regierungsvertreterinnen und -
vertretern?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 8. Juli 2024
Die Bundesregierung beobachtet diesen Fall, in dem es um die
Entschädigung von ugandischen Bürgern durch die ugandische Regierung geht, 
seit vielen Jahren sehr genau.
Am 1. Juni 2024 nahm Dr. Bärbel Kofler, Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und 
Entwicklung, an einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der 
Neumann Kaffee Gruppe (NKG) in Nairobi teil. Themen waren die
Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der EU-
Entwaldungsverordnung auf Kleinbäuerinnen und Kleinbauern.
Die deutsche Botschaft in Kampala steht sowohl mit dem Management 
der NKG-Kaffeeplantage in Uganda als auch mit dem zuständigen
Regionalbüro der NKG in Nairobi in Kontakt. Im Rahmen des Uganda-EU 
Business Forum Anfang März 2024 in Kampala hatte die deutsche
Botschaft ein Treffen mit dem Vertreter der NKG. Zuletzt war der deutsche 
Botschafter am 24. Mai 2024 vor Ort auf der Kaffeeplantage in
Mubende. Seitdem hat der deutsche Botschafter den zuständigen Staatssekretär 
im ugandischen Ministry of Finance, Planning and Development mit 
Nachrichten vom 24. Mai, 4. Juni und 28. Juni um Auskunft zum Stand 
der Entschädigungszahlungen gebeten.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und 
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in 
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit 
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden 
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die obenstehenden Ausführungen 
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden 
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
103. Abgeordnete
Cornelia Möhring
(Gruppe Die Linke)
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der 
wesentliche Inhalt der Joint Declaration
(„Versöhnungsabkommen“) zwischen der Bundesrepublik 
Deutschland und Namibia, auf das sich beide
Regierungen bei den jüngst abgeschlossenen
Nachverhandlungen in Namibia geeinigt haben (bitte 
den von Deutschland an Namibia zu zahlenden 
Betrag, die Konditionierungen, die Bezeichnung 
der Zahlung als „atonement of guilt“ oder
„reparations“ und die wichtigsten Änderungen
gegenüber der Joint Declaration von 2021 angeben), 
und wie ist laut Kenntnis der Bundesregierung der 
von der namibischen Opposition, Völkermord-
Opferverbänden und Medien als intransparent
kritisierte Verhandlungsprozess (www. n a m i b i a
n.com.na/genocide-deal-upgraded-to-vague-am
ount) verlaufen (bitte alle Verhandlungstermine 
seit dem 1. Januar 2023 sowie die
Verhandlungsschwerpunkte tabellarisch darstellen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 11. Juli 2024
Die Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der 
Republik Namibia mit dem Titel „Vereint im Gedenken an unsere
koloniale Vergangenheit, vereint im Willen zur Versöhnung, vereint in der 
Vision für die Zukunft“ ist öffentlich einsehbar (https://spcommreports.o
hchr.org/TMResultsBase/DownLoadFile?gId=37552).
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Kreditanstalt 
für Wiederaufbau unter Leitung des Beauftragten für Subsahara-Afrika
und Sahel im Auswärtigen Amt und Vertreterinnen und Vertreter der
namibischen Regierung unter Leitung des Staatssekretärs im namibischen 
Ministerium für internationale Beziehungen und Zusammenarbeit sowie 
Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Bevölkerungsgruppen im 
Technischen Komitee, geleitet von Botschafterin Tonata Itenge-Emvula, 
setzten seit dem 1. Januar 2023 die Gespräche über die offengebliebenen 
Auslegungsfragen wie folgt fort:
5.–6. Oktober 2023 Windhuk Auslegungsfragen zur
Gemeinsamen Erklärung
7.–8. Dezember 2023 Berlin Auslegungsfragen zur
Gemeinsamen Erklärung
10.–12. April 2024 Swakopmund Auslegungsfragen zur
Gemeinsamen Erklärung
Diese Gespräche dauern an.
Zu Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern 
ausländischer Regierungen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
104. Abgeordnete
Zaklin Nastic
(Gruppe BSW)
Haben Österreich und andere EU-Mitgliedstaaten 
nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen 
Entwurf für die im Artikel der Berliner Zeitung 
vom 7. Juni 2024 beschriebene neue Politik
gegenüber Syrien vorgelegt, die die initiierenden 
Staaten anstreben, weil die aktuelle Syrien-Politik 
„auf dem Holzweg“ sei (www.berliner-zeitun
g.de/wirtschaft-verantwortung/eu-staaten-
fordernkurswechsel-in-der-syrien-politik-li.2222760), 
und wie plant sich die Bundesregierung zu dieser 
Initiative zu positionieren?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Ein Entwurf einer neuen Politik gegenüber Syrien der Regierung der
Republik Österreich ist der Bundesregierung nicht bekannt.
105. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die 
Bundesministerin des Auswärtigen Annalena 
Baerbock bei ihrem Nachtflug von Frankfurt nach 
Luxemburg über 184 km das Nachtflugverbot
beachtet hat, und wie sind solche Kurzstreckenflüge 
in Deutschland mit den Klimaschutzzielen der 
Bundesregierung vereinbar (www.youtube.com/w
atch?v=UWB6SW3qI70)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 10. Juli 2024
Grundsätzlich werden vor jeder Nutzung der Flugbereitschaft zunächst 
emissionsärmere Reisemöglichkeiten wie Zugverbindungen, Linienflüge
oder die Anreise mit dem Pkw geprüft. Limitierender Faktor ist jedoch 
oft die enge Abfolge von Terminen. Häufig können eng
aufeinanderfolgende Termine im In- und Ausland nur durch die Nutzung der
Flugbereitschaft wahrgenommen werden.
Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock hält sich an 
die geltenden Regelungen zu Nachtflugbeschränkungen.
Seit 2014 gleicht die Bundesregierung die Klimawirkung von
Dienstreisen mit Flugzeug und Pkw aus. Nach jedem Kalenderjahr wird die 
verursachte Klimawirkung im Folgejahr berechnet und kompensiert.
106. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Welche Gelddienstleister werden durch die
Bundesregierung bei der Durchführung von Projekten, 
beispielsweise durch Zuwendungsempfänger und 
Durchführungsorganisationen, in Anspruch
genommen, und welche alternativen
Gelddienstleister (z. B. Mobilgeldanbieter) wurden durch die 
Bundesregierung in Anspruch genommen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 9. Juli 2024
Die einzelnen Geldtransfers bzw. die durchführenden Gelddienstleister 
im Zuge der Projektumsetzung durch Zuwendungsempfänger und 
Durchführungsorganisationen werden von den bewirtschaftenden
Ressorts nicht zentral erfasst. Ergänzend wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 153 auf Bundestagsdrucksache 
20/11833 verwiesen.
107. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Projekte werden in Nord- und Ostsyrien 
durch die Bundesregierung gefördert (vgl.
Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 12 bis 
12b der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke 
auf Bundestagsdrucksache 20/11365, Frage 12; 
bitte die letzten acht Projekte benennen und
einzeln unter Nennung der lokalen
Kooperationspartner auflisten), und durch welche dieser Projekte 
können Mittel für die Planung oder Durchführung 
von Kommunalwahlen vor Ort eingesetzt
werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 8. Juli 2024
Aus keinem der von der Bundesregierung aktuell in Nordost-Syrien
geförderten Projekte können Mittel für die Planung oder Durchführung 
von Kommunalwahlen vor Ort eingesetzt werden. Die von der
Bundesregierung geförderten Projekte in Syrien sind öffentlich einsehbar unter 
www.transparenzportal.bund.de/en/research?country=SY&amp;project_statu
s=running&amp;offset=20, www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/oda-iati/
2107730 sowie https://fts.unocha.org/plans/1175/flows?f%5B0%5D=so
urceOrganizationIdName%3A4306%3AGermany%2C%20Government
%20of.
108. Abgeordneter
Thomas Seitz
(fraktionslos)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Akkreditierungen nach dem „Wiener 
Übereinkommen über diplomatische Beziehungen 
vom 18. April 1961“ für die afghanische
Botschaft in Berlin und die zwei weiteren
afghanischen Konsulate in der Bundesrepublik seit dem 
1. Januar 2021 verändert (bitte nach der Zahl der 
Zu- und Abgänge, Gesamtzahl akkreditierter
Personen, Verteilung auf die zugehörigen Konsulate 
aufschlüsseln), und sind Akkreditierungen davon 
dem Personenkreis sogenannter Taliban
zuzuordnen, und wenn ja, wie viele (https://m.bild.de/poli
tik/inland/experten-sicher-deutschland-kann-nac
h-afghanistan-abschieben-667981b2c5494606afe
8610a)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 11. Juli 2024
Der Personalbestand der akkreditierten Mitglieder der afghanischen 
Missionen in Deutschland ist der folgenden tabellarischen Aufstellung 
zu entnehmen.
Botschaft Generalkonsulat
Bonn
Generalkonsulat
München
Anzahl der akkreditierten
Missionsmitglieder zum 1. Januar 2021
12 8 6
Anzahl der akkreditierten
Missionsmitglieder zum 8. Juli 2024
 7 7 4
Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 
wurden keine neuen Akkreditierungen für die afghanischen Vertretungen 
in Deutschland vorgenommen. Alle derzeit akkreditierten
Missionsmitglieder wurden von der afghanischen Regierung vor der
Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 nach Deutschland entsandt. Eine 
Zuordnung zum Personenkreis der Taliban ist nicht erkennbar.
109. Abgeordneter
Dr. Harald Weyel
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über 
die Anzahl US-amerikanischer Militärangehöriger 
vor, die im Zusammenhang mit Straftaten in 
Deutschland gemäß NATO-Truppenstatut an die 
US-Strafverfolgungsbehörden übergeben wurden 
(www.swr3.de/aktuell/nachrichten/wittlich-kirme
s-messer-streit-toter-100.html), und wenn ja, wie 
viele wurden in den letzten bis zu 26 Jahren der 
Erfassung und dieses Jahr übergeben?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann 
vom 11. Juli 2024
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit
Streitkräften der Vereinigten Staaten liegt im Zuständigkeitsbereich der
Länder.
110. Abgeordnete
Annette Widmann-
Mauz
(CDU/CSU)
Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen der 
Bundesregierung mit Namibia über ein
Versöhnungsabkommen, und um welchen Betrag hat 
sich die 2021 ausgehandelte Summe von 1,1 Mrd. 
Euro erhöht (siehe Erklärung der namibischen
Vizepräsidentin Dr. Netumbo Nandi-Ndaitwah am 
27. Juni 2024 gegenüber dem Chiefs Forum: 
www.youtube.com/watch?v=iZI_I9-FSEU)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger 
vom 11. Juli 2024
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und der Kreditanstalt 
für Wiederaufbau unter Leitung des Beauftragten für Subsahara-Afrika 
und Sahel im Auswärtigen Amt und Vertreterinnen und Vertreter der
namibischen Regierung unter Leitung des Staatssekretärs im namibischen 
Ministerium für internationale Beziehungen und Zusammenarbeit sowie 
Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Bevölkerungsgruppen im 
Technischen Komitee, geleitet von Botschafterin Tonata Itenge-Emvula, 
setzten zuletzt vom 7. bis zum 8. Dezember 2023 in Berlin und vom 10. 
bis zum 12. April 2024 in Swakopmund die Gespräche über die
offengebliebenen Auslegungsfragen fort. Diese Gespräche dauern an.
Zu Inhalten vertraulicher Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern 
ausländischer Regierungen äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
111. Abgeordnete
Mechthilde 
Wittmann
(CDU/CSU)
Wann wurden die Lageeinschätzungen der
Bundesregierung für die Staaten Afghanistan, Sudan, 
Libyen, Eritrea, Georgien, Irak, Iran, Nigeria,
Somalia, Syrien, Türkei, Mali, Libanon und
Jordanien letztmalig aktualisiert (bitte für jedes Land das 
konkrete Datum der letzten Lageeinschätzung
angeben)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann 
vom 12. Juli 2024
Bezüglich allgemeiner Lageeinschätzungen wird auf die Antwort der 
Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 20/12029 verwiesen.
Sofern Ihre Frage auf die Asyllageberichte des Auswärtigen Amts zielt, 
kann deren Aktualisierung nachstehender Tabelle entnommen werden.
Für Jordanien erstellt das Auswärtige Amt gegenwärtig keinen
Asyllagebericht.
Staat Letzte Aktualisierung Asyllagebericht
Afghanistan Juni 2024
Eritrea November 2021
Georgien April 2023
Irak April 2024
Iran April 2024
Libanon Januar 2024
Libyen März 2023
Mali Januar 2024
Nigeria November 2023
Somalia April 2023
Sudan Februar 2024
Syrien Oktober 2023
Türkei Januar 2024
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
112. Abgeordnete
Silvia Breher
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um
insbesondere Frauen besser davor zu schützen, Opfer 
sogenannter Deepfake-Pornografie zu werden, 
und wenn ja, welche, und wenn nein, warum 
nicht, und wie wird sichergestellt, dass es zu einer 
schnellen und konsequenten strafrechtlichen
Verfolgung der Täter kommen kann?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser 
vom 10. Juli 2024
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob aufgrund aktueller,
insbesondere auch technologischer Entwicklungen gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht.
Für die sogenannte Deepfake-Pornographie kommt, abhängig von den 
Umständen des Einzelfalls, bereits nach geltendem Recht insbesondere 
eine Strafbarkeit wegen Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 des 
Strafgesetzbuches – StGB), Verbreitung gewaltpornographischer Inhalte 
(§ 184a StGB) sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
beziehungsweise jugendpornographischer Inhalte (§§ 184b, 184c StGB) in 
Betracht.
Die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des 
Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale
Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale 
Dienste – GdD) enthält zudem Pflichten für die Anbieter digitaler 
Dienste zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten und Desinformation. 
Insbesondere verpflichtet Artikel 16 GdD alle Anbieter von Hosting-
Diensten, unter die auch Online-Plattformen fallen, mit Nutzerinnen und 
Nutzern in der Europäischen Union ein sogenanntes Melde- und
Abhilfeverfahren hinsichtlich rechtswidriger Inhalte einzurichten. Gemäß
Artikel 34 und 35 GdD sind Anbieter sehr großer Online-Plattformen und 
Suchmaschinen dazu verpflichtet, sogenannte systemische Risiken 
(unter anderem geschlechtsspezifische Gewalt als Kategorie) zu
ermitteln und wirksame Minderungsmaßnahmen zu ergreifen.
Zudem erarbeitet das Bundesministerium der Justiz derzeit einen
Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, in dem neben der Stärkung 
des Auskunftsverfahrens unter anderem ein Anspruch auf richterlich
angeordnete Accountsperren geregelt werden soll. Frauen sind hinsichtlich 
der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts insbesondere in 
Form von Beleidigungen und von Verletzungen ihres Rechts am eigenen 
Bild im Internet besonders betroffen.
Digitaler Gewaltschutz ist im Übrigen seit Jahren ein zentrales Anliegen 
der Bundesregierung. Im Rahmen ihrer Finanzierungskompetenz fördert 
die Bundesregierung (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend [BMFSFJ]) zwei einschlägige Modellprojekte. Das Projekt 
„Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher begegnen“ (Projekt 
der Frauenhauskoordinierung eingetragener Verein [e. V.]) unterstützt 
Frauenhausmitarbeitende, das in einem Vorprojekt entwickelte
Schutzkonzept gegen digitale Gewalt in ihren Frauenhäusern umzusetzen. Das 
Projekt gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen 
Raum (kurz: „Aktiv gegen digitale Gewalt“) (Projekt des
Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt 
e. V.) fokussiert auf die neuesten technischen Entwicklungen, entwickelt 
zielgenaue Maßnahmen, um das (ambulante)
Frauenunterstützungssystem fortzubilden und widmet sich intensiv den Rechten von Betroffenen.
Darüber hinaus erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine Strategie zur 
Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher 
Gewalt. In der Federführung des BMFSFJ wird das Ziel verfolgt, Frauen 
künftig noch besser vor allen Formen und Ausprägungen von Gewalt, 
auch in ihrer digitalen Dimension, zu schützen. Das Thema digitale
Gewalt wird in der Gewaltschutzstrategie berücksichtigt.
113. Abgeordnete
Clara Bünger
(Gruppe Die Linke)
Zu welchem konkreten Zeitpunkt (wenn möglich 
bitte Datum und Uhrzeit nennen) hat das
Bundesministerium der Justiz (BMJ) über Rechtsmittel 
bzw. den Eilantrag der Anwälte der 23 Jahre alten 
nonbinären Person Maja T. beim
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die vom
Kammergericht Berlin für zulässig erklärte Auslieferung 
nach Ungarn (www.lto.de/recht/nachrichten/n/maj
a-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-sp
aet/) Kenntnis erlangt, bei dem das BVerfG die 
Generalstaatsanwaltschaft Berlin dazu
angewiesen hatte, die Übergabe von Maja T. an die
ungarischen Behörden zu verhindern und „die
Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu
erwirken“ (www.tagesschau.de/inland/linksextremi
smus-auslieferung-ungarn-102.html), wobei zu 
dem Zeitpunkt die Generalstaatsanwalt Berlin die 
Auslieferung bereits mit einer nächtlicher
Abholung veranlasst hatte und das, obwohl ein völliges 
Ausschöpfen der Rechtsmittel nach meiner
Auffassung erwartbar war (https://taz.de/!6020213/; 
www.tagesschau.de/kommentar/auslieferung-ung
arn-100.html), und hat das BMJ mit den
ungarischen Behörden bereits Gespräche aufgenommen, 
um die Anordnung des BVerfG bezüglich der 
Rückführung umzusetzen, auch vor dem
Hintergrund der Tatsache, dass die Anwälte von Maja T. 
große Bedenken an einem fairen Verfahren in
Ungarn haben, da dort gerade für nonbinäre
Menschen keine menschenrechtskonformen
Haftbedingungen zu erwarten seien (www.tagesscha
u.de/inland/linksextremismus-auslieferung-ungar
n-102.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser 
vom 10. Juli 2024
Am 28. Juni 2024 um 10.25 Uhr hat das Bundesministerium der Justiz 
(BMJ) von einem Bundestagsabgeordneten von einem möglichen 
Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfahren. Es war 
aber zu diesem Zeitpunkt unklar, ob das Rechtsmittel bereits eingelegt 
wurde. Dass der Eilantrag der Anwälte der nonbinären Person Maja T. 
beim BVerfG tatsächlich eingelegt wurde, hat das BMJ erst am 28. Juni 
2024 um 13.11 Uhr durch Eingang der vom BVerfG per Email
versandten (auch auf der Internetseite des BVerfG veröffentlichten)
Pressemitteilung erfahren. Die Übergabe an die ungarischen Behörden war nach 
der Pressemitteilung des BVerfG bereits um 10.00 Uhr erfolgt.
Die Übergabe von verfolgten Personen aufgrund von Europäischen 
Haftbefehlen ist ein rein justizielles Verfahren. Über die Zulässigkeit 
von Auslieferungsersuchen entscheiden die Oberlandesgerichte in
eigener Zuständigkeit. Die Übergabe an die ungarischen Behörden
verantwortet überdies die zuständige Generalstaatsanwaltschaft des
betroffenen Bundeslandes. Die Bundesregierung nimmt auf die Verfahren
keinen Einfluss. Dementsprechend hat das BVerfG die
Generalstaatsanwaltschaft Berlin verpflichtet, die Rückholung zu erwirken. In Bezug
auf die Generalstaatsanwaltschaft besteht kein Aufsichts- oder
Weisungsrecht des BMJ.
114. Abgeordnete
Jessica Tatti
(Gruppe BSW)
Wann will die Bundesregierung den Deutschen 
Bundestag über den Stand der im Oktober 2022 
aufgenommenen Ermittlungen der
Bundesanwaltschaft wegen eines „schweren gewalttätigen
Angriffs auf die Energieversorgung“ der
Bundesrepublik Deutschland unterrichten (www.tagessch
au.de/inland/ermittlungen-pipelines-101.html), 
nachdem Schweden seine Ermittlungen eingestellt 
und seine Ermittlungsergebnisse über den Nord-
Stream-Anschlag deutschen Ermittlern zur
Verfügung gestellt hat (www.tagesschau.de/ausland/eur
opa/daenemark-nord-stream-untersuchung-10
0.html), und wie ist die Position der
Bundesregierung zum chinesischen Vorstoß im UN-
Sicherheitsrat für eine internationale Untersuchung der 
Sprengung von Nord Stream (un.china-mission.go
v.cn/eng/hyyfy/202404/t20240427_1129003
3.htm)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser 
vom 12. Juli 2024
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag
grundsätzlich nicht unaufgefordert über den Stand der vom Generalbundesanwalt 
beim Bundesgerichtshof (GBA) zu den Sabotageakten an den Nord-
Stream-Pipelines in der Ostsee am 26. September 2022 geführten
Ermittlungen. Auskünfte hierüber erteilt die Bundesregierung auf
entsprechenden Antrag einer Fraktion etwa in Ausschusssitzungen oder im 
Rahmen parlamentarischer Anfragen. Insoweit steht aktuell die
Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema „Die 
Sprengung der Nord Stream-Pipelines“ (Bundestagsdrucksache 
20/11251) an.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag einer internationalen 
Untersuchung unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen nicht. 
Sie vertraut den Ermittlungen des GBA. Der Sicherheitsrat der Vereinten 
Nationen hat keine internationale Untersuchung gefordert. Zu Positionen 
von Drittstaaten äußert sich die Bundesregierung nicht.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit 
und Soziales
115. Abgeordneter
Peter Aumer
(CDU/CSU)
Inwiefern werden die acht Vorschläge des
Positionspapiers des Landkreistages mit dem Titel 
„Mehr Handhabe für die Jobcenter – Forderungen 
zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration“ 
durch die Bundesregierung aufgegriffen, und 
kommen diese für eine Reform des Bürgergeldes 
zur Umsetzung, und wenn ja, wann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 8. Juli 2024
Die mit dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes
(Bürgergeld-Gesetz) eingeführten Neuregelungen werden in ihren
arbeitsmarktpolitischen Wirkungen bis zum Jahr 2026 umfassend durch das 
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung evaluiert. Für
Weiterentwicklungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden die
Ergebnisse der Evaluation eine wichtige Grundlage sein.
116. Abgeordneter
Matthias W. 
Birkwald
(Gruppe Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie 
hoch die Ausgaben für die gesamte
Alterssicherung (inklusive Pensionen- und Rentenleistungen) 
des Bruttoinlandsprodukts (pro Kopf und
kaufkraftbereinigt) aller 27 EU-Mitgliedstaaten sind 
(bitte tabellarisch in Prozent angeben), und falls 
sie keine Kenntnis darüber hat, wieso nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 10. Juli 2024
Daten zu den Alterssicherungsleistungen insgesamt werden von Eurostat 
aus der Europäischen Sozialschutzstatistik bereitgestellt. Die
Informationen werden für alle Mitgliedstaaten als Rentenausgaben in Prozent des 
Bruttoinlandsprodukts (BIP) und in Kaufkraftstandards (KKS) pro
Einwohner ausgewiesen. Die Alterssicherungsleistungen stellen sich für das 
Jahr 2021 (letztes verfügbares Jahr) für die 27 EU-Mitgliedstaaten wie 
folgt dar:
Tabelle: Rentenausgaben in der EU
Geopolitische Einheit in Prozent des BIP in KKS pro Einwohner
Europäische Union 12,9 4.212,25
Belgien 12,6 4.813,95
Bulgarien 7,8 1.551,60
Tschechien 8,9 2.810,13
Dänemark 11,8 4.781,88
Deutschland 12,2 4.874,01
Estland 8,1 2.259,97
Irland 4,5 2.642,61
Geopolitische Einheit in Prozent des BIP in KKS pro Einwohner
Griechenland 16,4 3.348,26
Spanien 13,9 3.635,35
Frankreich 14,9 5.086,74
Kroatien 9,8 2.157,20
Italien 16,3 4.952,77
Zypern 8,8 2.588,01
Lettland 7,9 1.843,50
Litauen 7,1 2.113,56
Luxemburg 9,6 7.099,30
Ungarn 7,0 1.768,68
Malta 6,4 2.098,59
Niederlande 12,1 4.988,20
Österreich 15,0 5.772,54
Polen 10,8 2.917,95
Portugal 14,2 3.368,80
Rumänien 8,8 2.261,05
Slowenien 10,0 2.815,91
Slowakei 8,5 1.914,84
Finnland 13,4 4.672,74
Schweden 10,6 3.961,63
Quelle: Eurostat-Datenbank
117. Abgeordneter
Matthias W. 
Birkwald
(Gruppe Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie 
hoch der Anteil der Rentenversicherungsbeiträge 
von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den 
27 EU-Mitgliedstaaten liegt (bitte tabellarisch in 
Prozent angeben), und falls sie keine Kenntnis
darüber hat, wieso nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 10. Juli 2024
Die Beitragssätze der Rentenversicherungen in den 27 EU-Staaten
werden im Ageing Report 2024 der EU-Kommission veröffentlicht und 
können der Tabelle I.AI.4 auf Seite 154 im Annex I des Berichts
entnommen werden.
118. Abgeordneter
Matthias W. 
Birkwald
(Gruppe Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie 
hoch die Durchschnittsrente nach 35
Versicherungsjahren in allen 27 EU-Mitgliedstaaten liegt 
(bitte tabellarisch angeben), und falls sie keine 
Kenntnis darüber hat, wieso nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 10. Juli 2024
In Deutschland lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Renten 
wegen Alters mit mindestens 35 Versicherungsjahren am 31. Dezember 
2023 bei 1.441 Euro/Monat (Zahlungen ins Inland, Nichtvertragsrenten).
Entsprechende Zahlen der anderen 26 EU-Mitgliedstaaten liegen der 
Bundesregierung nicht vor. Aufgrund der Unterschiede zwischen den 
Alterssicherungssystemen der EU-Staaten wäre ein solcher Vergleich 
auch nicht aussagekräftig.
119. Abgeordnete
Simone Borchardt
(CDU/CSU)
Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu
ergreifen, um den Weiterbildungsberuf „geprüfte 
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ 
(gFAB) in der noch gültigen
Werkstättenverordnung als Standardqualifikation zu verankern, und 
wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 10. Juli 2024
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird entsprechend dem 
„Aktionsplan für Übergänge aus den Werkstätten für behinderte
Menschen auf einen inklusiven Arbeitsmarkt“ in einem Beteiligungsprozess 
zur Qualität der beruflichen Bildung von Menschen mit Behinderungen 
auch klären, ob der Weiterbildungsberuf „geprüfte Fachkraft zur
Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) in der Werkstättenverordnung als 
Standardqualifikation verankert werden sollte.
120. Abgeordnete
Simone Borchardt
(CDU/CSU)
Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu
ergreifen, um den Weiterbildungsberuf „geprüfte 
Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ 
(gFAB) in allen Bereichen der
Rehabilitationsträger nach § 6 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch zu etablieren, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 10. Juli 2024
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, wird der Weiterbildungsberuf 
„geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (gFAB) von
Seiten der Reha-Träger anerkannt und findet u. a. Berücksichtigung bei der 
Leistungsauswahl im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben. Über den Beteiligungsprozess zur Qualität der beruflichen
Bildung von Menschen mit Behinderungen hinaus gibt es seitens der
Bundesregierung keine zusätzlichen aktiven Maßnahmen zur weiteren
Etablierung des Weiterbildungsberufes gFAB in den Bereichen der
Rehabilitationsträger nach § 6 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
121. Abgeordneter
Dr. Carsten 
Brodesser
(CDU/CSU)
Wie viele Sozialpartnermodelle sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit verfügbar, und 
wie viele Beschäftigte nehmen derzeit an diesen 
Sozialpartnermodellen teil?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 11. Juli 2024
Der Bundesregierung sind drei Sozialpartnermodelle bekannt: Im
Bereich der Chemie mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie,
Energie (IG BCE) auf Gewerkschaftsseite, im Bereich der Energie mit der 
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der IG BCE auf
Gewerkschaftsseite und im Bereich des privaten Bankgewerbes mit ver.di 
auf Gewerkschaftsseite.
Wie viele Beschäftigte bereits an diesen Sozialpartnermodellen
teilnehmen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
122. Abgeordneter
Dr. Carsten 
Brodesser
(CDU/CSU)
Wie groß schätzt die Bundesregierung die Anzahl 
der potenziell begünstigten Beschäftigten ein, die 
durch die geplante Öffnung vorhandener
Sozialpartnermodelle nach dem geplanten zweiten
Betriebsrentenstärkungsgesetz eine betriebliche
Altersvorsorge bekommen könnten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 11. Juli 2024
Nach dem Referentenentwurf für ein Zweites
Betriebsrentenstärkungsgesetz können sich künftig Sozialpartnermodelle für alle
Arbeitsverhältnisse im Zuständigkeitsbereich der das Modell tragenden
Gewerkschaften öffnen, wenn die das Sozialpartnermodell tragenden
Tarifvertragsparteien dem zustimmen. Die Neuregelung bezieht sich nicht nur auf
bereits vorhandene, sondern auch auf alle Sozialpartnermodelle, die 
künftig noch gegründet werden. Im Hinblick auf die bereits von IG BCE 
und ver.di mitgegründeten Sozialpartnermodelle ist eine verlässliche 
Aussage darüber, wie viele Beschäftigte künftig an den betreffenden
Sozialpartnermodellen teilnehmen können, derzeit nicht möglich. Es ist 
nicht bekannt, ob und in welchem Umfang die beteiligten Sozialpartner 
ihre Modelle öffnen werden.
123. Abgeordneter
Christian Haase
(CDU/CSU)
Wie viele Heilerziehungspfleger sind aktuell nach 
Kenntnis der Bundesregierung im gesamten
Bundesgebiet tätig, und mit welchen Bedarfen an 
Heilerziehungspflegern wird zukünftig im
sozialen Sektor bundesweit insbesondere im Hinblick 
auf den dringend benötigten Bedarf an
Nachwuchskräften gerechnet – auch in den Bereichen 
von Kindertageseinrichtungen und Vorsorge- und 
Rehabilitationskliniken?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 9. Juli 2024
In der Berufsuntergruppe 8313 „Berufe der Heilerziehungspflege und 
Sonderpädagogik“ der Klassifikation der Berufe (KldB 2010) waren im 
Juni 2023 bundesweit rund 257.000 Personen
sozialversicherungspflichtig beschäftigt (6,0 Prozent mehr als im Vorjahresmonat). Darunter
waren rund 117.000 Beschäftigte als Helfer, 54.000 als Fachkraft, 69.000 
als Spezialist und rund 17.000 als Experte sozialversicherungspflichtig 
tätig. Ausschließlich geringfügig beschäftigt waren in diesen Berufen 
rund 13.000 Personen (10,3 Prozent mehr als im Vorjahresmonat). Die 
Mehrheit dieser Personen übte die geringfügige Tätigkeit auf
Helferniveau aus (rund 10.000).
Laut Fachkräftemonitoring für das Bundesministerium für Arbeit und 
Soziales wird der Neubedarf an Fachkräften in der Berufsgruppe
Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege zwischen 2022 und 2027 die 
Anzahl an Personen, die im gleichen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit in 
dieser Berufsgruppe suchen, übersteigen. Das Risiko eines offenen 
Fachkräftebedarfs im Jahr 2027 ist in dieser Berufsgruppe entsprechend 
als hoch einzustufen. Der Neubedarf an Fachkräften geht insbesondere 
auf die hohe Anzahl an zusätzlichen Arbeitsplätzen zurück, die aufgrund 
von Renteneintritt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neu zu
besetzen sind (sog. Ersatzbedarf).
Durch die Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes 
(GPR) werden ausschließlich im Gesundheitswesen tätige
Heilerziehungspfleger erfasst. Die GPR weist die Beschäftigten nach Berufen
anhand der KldB 2010 aus. Heilerziehungspfleger befinden sich in den 
Positionen 83132 „Heilerziehungspflege, Sonderpädagogik –
Fachkraft“, 83133 „Heilerziehungspflege, Sonderpädagogik – Spezialist“ und 
83134 „Heilerziehungspflege, Sonderpädagogik – Experte“. Für diese 
Positionen weist die GPR für den Stichtag 31. Dezember 2022
insgesamt 10.000 Beschäftigte bundesweit im Gesundheitswesen aus.
Nach der Statistik zu Grunddaten der Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtungen vom Statistischen Bundesamt (veröffentlicht im November 
2023) waren zum Stichtag 31. Dezember 2022 bundesweit insgesamt 
472 Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger bzw. Heilpädagoginnen 
und -pädagogen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
beschäftigt. Sie stellen damit weniger als 1 Prozent des Gesamtpersonals 
(109.599) in diesen Einrichtungen dar.
Im Jahr 2022 waren in Kindertageseinrichtungen 722.000 pädagogische 
Fachkräfte tätig, davon verfügten rund 24.000 Personen über Abschlüsse 
in den heilpädagogischen- und heilerziehungspflegerischen Hochschul- 
und Fachschulberufen, welche landesrechtlich geregelt sind (s. WiFF 
Fachkräftebarometer frühe Bildung 2023: www.weiterbildungsinitiativ
e.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/WiFF_FKB_2023_Web.pdf).
Zu den konkreten zukünftigen Bedarfen an Heilerziehungspflegerinnen 
und -pflegern in der Kindertagesbetreuung liegen keine Erkenntnisse 
vor. Für den Personalbedarf in der Kindertagesbetreuung insgesamt
gehen Bedarfsberechnungen davon aus, dass der Personalbedarf in
westdeutschen Kindertageseinrichtungen bis zum Jahr 2030 ansteigt, sodass 
zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen könnten, wohingegen in 
den ostdeutschen Ländern der Personalbedarf gedeckt werden kann 
(Kinder- und Jugendhilfereport 2024: https://shop.budrich.de/wp-conten
t/uploads/2023/11/9783847419785.pdf).
Die Zuständigkeit für die Aus- und Weiterbildung von
Heilerziehungspflegerinnen und -pflegern liegt bei den Ländern. Insoweit handelt es 
sich um eine landesrechtlich geregelte schulische Aus- bzw.
Weiterbildung an Fachschulen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
steht in verschiedenen Formaten mit den relevanten Akteuren in Bezug 
auf die Fachkräftesituation in der Eingliederungshilfe im Austausch.
124. Abgeordneter
Dr. Markus Reichel
(CDU/CSU)
Gedenkt die Bundesregierung, Anreize zu
schaffen, um den Anteil an kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) mit Betriebsräten vor dem 
Hintergrund nachgewiesener Korrelation des
Vorhandenseins von Betriebsräten und Vorteilen für 
die Betriebe selbst, u. a. höhere Produktivität und 
geringere Mitarbeiterfluktuation (wie zitiert von 
der Studie von Uwe Jirjahn und Stephen Smithaus 
2018, vgl. www.researchgate.net/publication/322
843417_NONUNION_EMPLOYEE_REPRESE
NTATION_THEORY_AND_THE_GERMAN_E
XPERIENCE_WITH_MANDATED_WORKS_C
OUNCILS_THEORY_AND_GERMAN_EXPER
IENCE_WITH_MANDATED_WORK_COUN
CILS), signifikant zu erhöhen, und wenn ja, wie, 
und plant die Bundesregierung hier insbesondere 
Beispiele der Good Practice der Einführung von 
Betriebsräten in KMU stärker als bislang zu
kommunizieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 11. Juli 2024
Die betriebliche Mitbestimmung ist ein elementarer Bestandteil der
sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Das
Betriebsrätemodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2021 adressiert bereits wichtige Punkte, die
Betriebsratswahlen in kleinen und mittleren Unternehmen fördern können: 
die Einführung eines verbesserten Kündigungsschutzes für diejenigen, 
die sich für die Gründung und die Wahl von Betriebsräten engagieren, 
sowie die Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens. Der
Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht eine Weiterentwicklung 
der betrieblichen Mitbestimmung vor, die auch für KMU Wirkung haben 
wird. Vorgesehen ist u. a. die Einführung eines zeitgemäßen digitalen 
Zugangsrechts für Gewerkschaften in die Betriebe, die Einstufung der 
Behinderung demokratischer Mitbestimmung als Offizialdelikt sowie 
die Erprobung von Online-Betriebsratswahlen in einem Pilotprojekt. In 
der Start-Up-Strategie der Bundesregierung wird zudem die Lage der 
betrieblichen Mitbestimmung in Start-Ups mit dem Ziel der
Verbesserung in den Blick genommen. Hierzu wird die Bundesregierung unter 
anderem in einen Dialogprozess mit Start-Ups treten.
125. Abgeordneter
Dr. Markus Reichel
(CDU/CSU)
Wird die Bunderegierung die Erwerbstätigkeit 
von Frauen in Deutschland vor dem Hintergrund 
der potentiellen Entlastungseffekte durch eine
gesteigerte Frauenerwerbsquote (vgl. Süddeutsche 
Zeitung, 18. Juni 2024 „Hilfe von außen“) und 
des bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangels 
in Deutschland fördern, und wenn ja, wie genau 
(bitte den zeitlichen Horizont angeben), und 
welche entsprechenden Vorhaben aus der
Fachkräftestrategie der Bundesregierung (S. 19) sind 
bereits umgesetzt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 11. Juli 2024
In Deutschland ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen in den
vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen. Betrug die Erwerbstätigenquote von 
Frauen (20–64 Jahre) im Jahr 2014 noch 73,1 Prozent, lag sie im Jahr 
2023 bei 77,2 Prozent und damit deutlich über dem EU-Durchschnitt 
von 70,2 Prozent (Eurostat, Jahreswert 2023).
Teilzeitbeschäftigung kommt bei Frauen weiterhin deutlich häufiger vor 
als bei Männern. Knapp die Hälfte (48 Prozent) aller erwerbstätigen 
Frauen arbeitete im Jahr 2023 in Teilzeit. Bei den Männern waren es nur 
11 Prozent. Vor allem Mütter arbeiten häufiger in Teilzeit als Männer 
und Frauen ohne Kinder. Im Jahr 2022 betrug die Teilzeitquote aller
erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter sechs Jahren 72 Prozent, bei den 
Vätern von Kindern im gleichen Alter betrug sie nur 8 Prozent (Quelle: 
Destatis, 2024). Dies deutet darauf hin, dass es immer noch ein
Potenzial gibt, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit ausweiten.
Die Bundesregierung fördert die Erwerbstätigkeit von Frauen in 
Deutschland nicht nur vor dem Hintergrund der potentiellen
Entlastungseffekte durch eine gesteigerte Frauenerwerbsquote und damit aus 
wirtschaftlichen Erwägungen. Die Bundesregierung fördert die
Erwerbstätigkeit von Frauen auch mit Blick auf gleichstellungs- und
familienpolitische Ziele (vergleiche Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode, 
S. 26 und 91).
Eine Vielzahl von Maßnahmen der Bundesregierung hat die Ausweitung 
der Erwerbsbeteiligung von Frauen zum Ziel, darunter Maßnahmen zur 
besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Maßnahmen für einen 
verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt für Frauen, finanzielle Anreize 
zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit sowie Maßnahmen zur Schaffung 
diskriminierungsfreier Arbeitsräume.
In der Fachkräftestrategie sind einige dieser Maßnahmen ebenfalls
hinterlegt (S. 19 ff.). Der Tabelle entnehmen Sie Hinweise zum Sachstand 
der genannten Vorhaben.
Vorhaben Umsetzung
Steuerreform:
Familienbesteuerung
Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren 
(Steuerklasse IV mit Faktor) – Aufnahme in eines der nächsten
Gesetzgebungsverfahren.
Änderungen bei Mini- und Midi-
Jobs
Abgeschlossen (Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den
gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der
geringfügigen Beschäftigung).
Erhöhung des Mindestlohns Abgeschlossen (Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den
gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der
geringfügigen Beschäftigung; Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung 
vom 24. November 2023)
Transferentzugsraten besser
zwischen Sozialleistungen abstimmen
Endbericht zum Forschungsvorhaben zur Verbesserung der
Erwerbsanreize liegt vor; Beratungen innerhalb der Bundesregierung werden 
fortgesetzt.
Bedarfsgerechte
Kinderbetreuung
Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, allen Kindern 
von Anfang an gute Bildungs- und Teilhabechancen zu eröffnen und 
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Der Bund 
unterstützt daher Länder und Kommunen sowohl beim Ausbau der 
Kindertagesbetreuung als auch bei der Steigerung der
Angebotsqualität. Hierdurch konnten seit der Einführung des Rechtsanspruchs 
auf Förderung in Kindetageseinrichtungen und Kindertagespflege 
für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in 2013 und
insbesondere in den letzten Jahren deutliche Fortschritte bei Ausbau und 
Qualität der Angebote erreicht werden.
Seit 2008 hat die Bundesregierung insgesamt fünf
Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit insgesamt mehr als 
5,4 Milliarden Euro aufgelegt, aus denen mehr als 750.000
zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden 
konnten. Aktuell wird mit dem 5. Investitionsprogramm insgesamt 
eine Milliarde Euro für den bedarfsgerechten Ausbau von
zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung von
Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger
Ausstattungsinvestitionen bereitgestellt. Die Mittel konnten bis Ende 
Juni 2024 abgerufen werden.
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz hat der Bund den Ländern für die 
Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung insgesamt 
rund vier Milliarden Euro für 2023 und 2024 bereitgestellt. Diese 
können beispielsweise für eine bedarfsgerechtere Ausgestaltung der 
Angebote, für die Gewinnung von Fachkräften, die Gewährung
zusätzlicher Zeit für Kita-Leitungen oder die Qualifikation von
Kindertagespflegepersonen eingesetzt werden. 2023 haben die Länder in 
individuellen Verträgen mit dem Bund festgelegt, welche konkreten 
Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln in 2023 und 2024 
umsetzen.
Gesamtstrategie zur
Fachkräftesicherung in den Erzieherberufen
Um Lösungsansätze zur Deckung des hohen Fachkräftebedarfs in 
der Kindertagesbetreuung zu entwickeln, hat das Bundesministerium 
für Familie, Senioren, Frauen und Jungend (BMFSFJ) unter
Einbindung von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung 
(BMBF), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 
der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Kommunen, der 
Trägerverbände und eines breiten Kreises von Expertinnen und
Experten den Prozess der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und 
Ganztag“ initiiert. Am 21. Mai 2024 wurden Empfehlungen für 
kurz, mittel- und langfristige Maßnahmen der Fachkräftegewinnung 
und -bindung veröffentlicht. Die Empfehlungen betreffen
insbesondere die berufliche Orientierung, die Aus- und Weiterbildung, die 
Erleichterung von Quereinstiegen, die Anerkennung ausländischer 
Berufsabschlüsse sowie die Arbeits- und Rahmenbedingungen der 
Fachkräfte.
Einführung Familienstartzeit Der Referentenentwurf des Familienstartzeitgesetzes wird zwischen 
den Ressorts beraten. Das BMFSFJ setzt sich weiterhin für die
Einführung der Familienstartzeit ein. Der Meinungsbildungsprozess der 
Bundesregierung zum Referentenentwurf ist noch nicht
abgeschlossen.
Unternehmensprogramm
„Erfolgsfaktor Familie“
Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ trägt
nachweislich dazu bei, die Arbeitswelt familienfreundlicher zu gestalten. 
Laut „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2023“ des IW 
Köln ist der Anteil der Unternehmen, für die familienfreundliche 
Maßnahmen wichtig sind, auf 86 Prozent gestiegen (2015: 77
Prozent). Die Mitgliederzahl des zugehörigen Netzwerks „Erfolgsfaktor 
Familie“ ist auf 8.885 angewachsen und wächst kontinuierlich
weiter.
Unterstützung in der Pflege von
Angehörigen: Schaffung einer besseren 
Arbeitskultur in der stationären und 
ambulanten Pflege
Durch das Förderprogramm nach § 8 Absatz 7 des Elften Buches 
Sozialgesetzbuch (SGB XI) soll beruflich Pflegenden in der
Langzeitpflege ermöglicht werden, ihre berufliche Tätigkeit besser mit 
ihrem Familienleben, insbesondere mit der Betreuung von Kindern 
oder der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen 
in Einklang zu bringen. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -
entlastungsgesetz aus dem Jahr 2023 wurde das Förderprogramm
verlängert und differenzierter ausgestaltet. So werden in den Jahren 2025 
bis 2030 Maßnahmen mit den in den Vorjahren nicht in Anspruch 
genommenen Fördermitteln finanziell unterstützt. Durch das
Pflegestudiumstärkungsgesetz aus dem Jahr 2023 wurde der Katalog der 
förderfähigen Maßnahmen neu strukturiert und begrifflich
konkretisiert.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde der § 4 
Absatz 8a des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) eingeführt. 
Dieser regelt, dass Maßnahmen zur Förderung der besseren
Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Krankenhäusern für den 
Zeitraum von 2019 bis 2024 bis zu 50 Prozent finanziert werden. 
Hierunter fallen u. a. Vereinbarungen zur Einführung von flexiblen 
Arbeitszeitmodellen oder Pool- und Springerdienste.
Zweites Führungspositionen-Gesetz Das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die 
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
(Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) entwickelt das 2015 in 
Kraft getretene Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) weiter,
verbessert seine Wirksamkeit und schließt Lücken. Das Gesetz ist im 
August 2021 in Kraft getreten. Eine zentrale Neuerung ist ein
Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern 
in großen deutschen Unternehmen. Unternehmen müssen in Zukunft 
begründen, warum sie sich das Ziel setzen, keine Frauen in den 
Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße melden oder 
keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, werden künftig 
effektiver sanktioniert. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran und 
setzt sich das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an 
Führungspositionen im Geltungsbereich des
Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen. Der Frauenanteil in
Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei
Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes ist seitdem
insgesamt kontinuierlich gestiegen. Verbindliche Regelungen zeigen 
Wirkung.
126. Abgeordneter
Eugen Schmidt
(AfD)
Inwiefern ist es nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der gegen Russland bzw.
russischen Banken verhängten Sanktionen zu
Problemen bei Zahlungen deutscher Renten an in
Russland wohnhafte Personen gekommen, und was 
unternimmt die Bundesregierung ggf., um den 
Problemen abzuhelfen (vgl. Antworten der
Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 43,
Plenarprotokoll 20/53, S. 5762, sowie auf meine 
Schriftliche Frage 106 auf Bundestagsdrucksache 
20/8636)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 
vom 9. Juli 2024
Die Bundesregierung steht hinsichtlich der Rentenzahlungen in die 
Ukraine, nach Russland und Belarus weiterhin in engem Austausch mit 
der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und dem Renten 
Service der Deutsche Post AG. Nach Verhängung der Sanktionen gegen 
russische Banken im Frühjahr 2022 konnten ca. 900 Renten der
deutschen Rentenversicherung nicht ausgezahlt werden. Zur Umleitung der 
angehaltenen Zahlungen auf alternative Konten wurden die Betroffenen 
frühzeitig vom Renten Service der Deutsche Post AG angeschrieben und 
um Angabe eines anderen Kontos, etwa im Ausland, gebeten. Die DRV 
Bund informiert auch auf ihrer Internetseite über das Verfahren.
Dadurch konnte und kann die Anzahl der angehaltenen Zahlungen
fortlaufend und deutlich reduziert werden. Mit Stand Ende Juni 2024 waren bei 
insgesamt 2.135 Rentenzahlungen in den drei Ländern noch 35
Zahlungen angehalten.
127. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 2023 und wie 
hoch sind im Jahr 2024 (letzter verfügbarer 
Stand) Anzahl und Anteil der Integrationen (bzw. 
Abgänge) von Arbeitslosen durch Vermittlung 
nach Auswahl und Vorschlag in den Arbeitsmarkt 
(bitte nach erstem und zweitem Arbeitsmarkt
differenzieren), und wie hoch waren nach Kenntnis 
der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020, 
2023, und wie hoch sind im Jahr 2024 (letzter 
verfügbarer Stand) die von der Bundesagentur für 
Arbeit aufgewendeten Mittel für die Integrationen 
von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt (bitte nach 
erstem und zweitem Arbeitsmarkt
differenzieren)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 9. Juli 2024
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es in 
der Jahressumme 2023 rund 1,7 Millionen Abgänge von Arbeitslosen in 
eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, darunter rund 96.000
Abgänge durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag (5,5 Prozent).
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass „Abgänge aus
Arbeitslosigkeit durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ eine eng 
definierte Gruppe darstellen. Ziel der Vermittlungsunterstützung durch 
die BA ist es, die Eigeninitiative und Eigenverantwortung von
Arbeitsuchenden bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten. Nach § 35
Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) umfasst die
Vermittlung in diesem Sinne alle Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, 
Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung eines
Beschäftigungsverhältnisses zusammenzuführen.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Abgang aus
Arbeitslosigkeit zur Kategorie „durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ 
gezählt wird:
• Der Vermittlerin/dem Vermittler liegt das Stellenangebot eines
Arbeitgebers vor, der die Arbeitsagentur oder das Jobcenter mit der
Vermittlung beauftragt hat.
• Die Vermittlerin/der Vermittler schlägt dem Arbeitgeber und der
Bewerberin/dem Bewerber vor, die Stelle mit der Bewerberin/dem
Bewerber zu besetzen.
• Die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber erhält 
den Zuschlag für dieses Stellenangebot und schließt einen
Arbeitsvertrag ab.
• Die Bewerberin/der Bewerber beendet durch diese
Beschäftigungsaufnahme ihre/seine Arbeitslosigkeit.
• Die Übereinstimmung zwischen dem Beruf im Stellenangebot und 
dem Zielberuf der Bewerberin/des Bewerbers muss dabei auf der 
Ebene der Berufsgruppe liegen (3-Steller in der Berufsklassifikation).
Diese Kriterien werden bei Beschäftigungsaufnahme auf dem zweiten 
Arbeitsmarkt nicht erfüllt.
Ergebnisse für das Jahr 2023 können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden. Für das Jahr 2024 liegen Daten bis Juni vor und sind
ebenfalls der Tabelle zu entnehmen.
Tabelle: Abgang an Arbeitslosen nach ausgewählten Merkmalen
Deutschland
Jahressumme 2023 und gleitende Jahressumme 2024, Datenstand: Juli 2024
Ausgewählte Merkmale der Abgangsstruktur
Abgang an Arbeitslosen
2023 gleitende
Jahressumme 2024 (Juni)
1 2
Insgesamt 6.366.665 6.553.870
Erwerbstätigkeit 1.914.803 1.974.351
Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 1.726.351 1.782.410
durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag 95.809 90.402
Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 65.206 62.914
Anteil in Prozent an allen Abgängen
Insgesamt 100 100
Erwerbstätigkeit 30,1 30,1
Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 27,1 27,2
durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag 1,5 1,4
Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt 1,0 1,0
Anteil in Prozent an Abgängen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt
Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt 100 100
durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag 5,5 5,1
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Im Jahr 2023 waren im Rechtskreis des SGB III Ausgaben im Rahmen 
des Eingliederungstitels im BA-Haushalt in Höhe von rund 2.772 Mio. 
Euro zu verzeichnen (Quelle: Finanzsystem der BA). Für das Jahr 2024 
lagen diese Ausgaben bis Ende Juni bei rund 1.564 Mio. Euro. Im
Übrigen wird auf die Finanzentwicklung im Beitragshaushalt SGB III der 
Bundesagentur für Arbeit verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Si
teGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=21442&amp;topi
c_f=abrechnung-r906iii
Im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gab es 
im Jahr 2023 Ausgaben für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung in 
Höhe von rund 2.955 Mio. Euro, darunter waren 720 Mio. Euro für
Beschäftigung schaffende Maßnahmen (jeweils ohne Ausgaben der
zugelassenen kommunalen Träger). Für das Jahr 2024 liegen entsprechende 
Ausgabedaten noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die
Standardpublikation der Statistik der BA verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/Sit
eGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=2400608&amp;to
pic_f=arbeitsmarktpol-instrumente-ausgaben-amp-sgbii.
Zu Ergebnissen für die Jahre 2015 und 2020 sowie zum weiteren
Hintergrund der Vermittlungsdienstleistung durch die Arbeitsagenturen und 
Jobcenter wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 107 auf Bundestagsdrucksache 20/8636 verwiesen.
128. Abgeordneter
Stephan Stracke
(CDU/CSU)
Wie hoch werden die Einsparungen bislang
beziffert, welche seitens des Bundesministers für
Arbeit und Soziales Hubertus Heil im Rahmen der 
Haushaltsverhandlungen angekündigt wurden,
indem mit dem Jobturbo im Jahr 2024 durch
bessere Vermittlung Einsparungen in Höhe von 
500 Mio. Euro erzielt werden könnten, und wird 
nach Einschätzung der Bundesregierung das
Einsparziel von 500 Mio. Euro bis Ende 2024
erreicht werden können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 11. Juli 2024
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum 30. September 2024 über die 
Umsetzung des Job-Turbos zu berichten, insbesondere über die
Auswirkungen auf die Integration in den Arbeitsmarkt und die damit
verbundenen Auswirkungen auf den Bundeshalt. Diesen Termin gilt es
abzuwarten.
129. Abgeordnete
Christina Stumpp
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung, eine spezielle
Ausnahmeregelung für vom Hochwasser betroffene
Betriebe einzuführen, die sicherstellt, dass der Bezug 
von Kurzarbeitergeld nicht durch eine bestehende 
Betriebsausfallversicherung eingeschränkt wird, 
ähnlich wie es während der Corona-Pandemie 
gehandhabt wurde (vgl. www.handwerksblatt.de/
betriebsfuehrung/betriebsausfallversicherung-un
d-kurzarbeitergeld#:~:text=Zahlungen%20wirken
%20sich%20nicht%20leistungsmindernd%20aus!
&amp;text=Damit%20ist%20gew%C3%A4hrleistet%
2C%20dass%20den,Versicherer%20%E2%80%9
3%20unver%C3%A4ndert%20weiter%20gezahlt
%20wird.), und wenn ja, wird dies eine
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch eine
bestehende Betriebsausfallversicherung ermöglichen, 
und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme 
vom 9. Juli 2024
Die Bundesregierung plant keine solche Ausnahmeregelung. Sofern eine 
Betriebsausfallversicherung besteht, die im Fall von Hochwasser
Erstattungen des Betriebes vorsieht, welche auch den Ersatz von
Aufwendungen für Arbeitsentgelte für derartige Arbeitsausfälle umfassen, besteht 
insoweit kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Während der Corona-
Pandemie galt befristet eine Ausnahme im Verwaltungsverfahren wegen der 
historisch hohen Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld. Die
Besonderheit lag darin, dass in vielen Fällen der Anspruch auf Leistungen aus 
einer Betriebsausfallversicherung für Ausfälle im Zusammenhang mit 
einer Pandemie unklar waren, da Versicherungen eine Leistungspflicht 
teilweise ablehnten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der 
Verteidigung
130. Abgeordneter
Petr Bystron
(AfD)
Wie viele deutsche Soldaten hielten sich jeweils 
zum 1. Juli 2024 dienstlich in anderen NATO-
Staaten auf (bitte nach den betroffenen Staaten 
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller 
vom 9. Juli 2024
Die erbetenen Daten können nachfolgender tabellarischer Aufstellung 
entnommen werden.
Albanien     2
Belgien   449
Bulgarien     2
Dänemark     5
Estland    10
Finnland     3
Frankreich 1.332
Griechenland    18
Großbritannien   153
Island     0
Italien   286
Kanada    68
Kroatien    10
Lettland   300
Litauen   859
Luxemburg     4
Montenegro     0
Niederlande   668
Nordmazedonien     0
Norwegen    68
Polen   185
Portugal    34
Rumänien    11
Schweden     3
Slowakei    87
Slowenien     1
Spanien    37
Tschechien     7
Türkei    65
Ungarn    18
USA   531
Gesamt 5.216
Die Daten umfassen die Anzahl aller Soldatinnen und Soldaten, die zum 
Stichtag ihren Dienstposten in dem jeweiligen NATO-Staat hatten sowie 
alle Soldatinnen und Soldaten, die sich zum Stichtag in einem NATO-
Staat aufgrund einer Kommandierung oder im Rahmen einer Dienstreise 
aufhielten.
131. Abgeordneter
Ingo Gädechens
(CDU/CSU)
Warum hat das Bundesministerium der
Verteidigung kein überarbeitetes bzw. neues
Fähigkeitsprofil vorgelegt, obwohl ein solches nach meiner 
Kenntnis bereits seit längerer Zeit billigungsreif 
ist und aufgrund des Krieges in der Ukraine und 
zwischenzeitlicher Richtungsentscheidungen der 
NATO notwendig wäre, und auf Grundlage
welches planerischen, gebilligten Dokumentes
erfolgen aktuell gerade auch mit Blick auf qualitative 
und quantitative Parameter – unter
Berücksichtigung der erwähnten veränderten Situation nach 
Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der 
NATO-Entscheidungen –
Beschaffungsentscheidungen für die Bundeswehr, insbesondere auch 
vor dem Hintergrund, dass sowohl die deutsche 
Marine wie das deutsche Heer planerische
Zielbilder vorgelegt haben, die nach meiner Kenntnis 
zwar ministeriell gebilligt wurden, aber nicht mit 
den Festlegungen des geltenden Fähigkeitsprofils 
der Bundeswehr übereinstimmen bzw.
abgestimmt wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler 
vom 10. Juli 2024
Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr 2023 wurde durch den
Generalinspekteur der Bundeswehr am 16. Januar 2023 zur internen Nutzung für 
planerische Zwecke gebilligt und findet seine Anwendung. Es gibt die 
strategisch-konzeptionellen Zielvorgaben für die Weiterentwicklung der 
Bundeswehr vor, berücksichtigt bereits erste Erkenntnisse aus dem
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und stellt 
das „Zielbild der Bundeswehr“ dar, in dessen gesamtplanerischen
Rahmen sich u. a. auch die partikularen Zielvorstellungen der einzelnen 
Teilstreitkräfte/militärischen Organisationsbereiche einpassen.
Derzeit werden die NATO-Fähigkeitsziele 2025 für alle Alliierten
erarbeitet und Deutschland voraussichtlich im vierten Quartal 2025
zugewiesen. Auf dieser Basis und weiterer nationaler Festlegungen wird das 
Fähigkeitsprofil der Bundeswehr beginnend 2025 fortgeschrieben.
132. Abgeordneter
Ingo Gädechens
(CDU/CSU)
Wie teilt sich die vom Bundesminister der
Verteidigung Boris Pistorius erwähnte „dreistellige Zahl 
von Beschaffungsvorlagen“ (Quelle: www.handel
sblatt.com/politik/deutschland/bundeswehr-80-pr
ozent-des-sondervermoegens-sind-laut-pistorius-b
ereits-gebunden/100026066.html), die die
Bundesregierung im Jahr 2024 dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorzulegen 
gedenkt, auf die Quartale des laufenden Jahres auf 
(sollte der Bundesregierung keine Planung
vorliegen, aus der sich eine quartalsscharfe Anzahl 
ergibt, bitte erläutern, auf welcher Grundlage der 
Bundesminister Boris Pistorius die genannte
Aussage getätigt hat), und wie viele 25-Millionen-
Euro-Vorlagen hat die Bundesregierung in den 
Jahren 2020 bis zum heutigen Tag dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur
Beratung vorgelegt (bitte unter jahresscharfer Angabe 
ausschließlich der Anzahl an Vorlagen – keine 
Gesamtliste mit Nennung aller Vorlagen –
differenziert nach Finanzierungsgrundlage im
Einzelplan 14, im Sondervermögen Bundeswehr oder 
im Einzelplan 60 sowie bezogen auf den
gesamten genannten Zeitraum des finanziellen
Volumens der Vorlagen in den Schritten 25 bis 50 Mio. 
Euro, 50 bis 75 Mio. Euro, 75 bis 100 Mio. Euro 
sowie über 100 Mio. Euro differenzieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler 
vom 10. Juli 2024
Das Bundesministerium der Verteidigung ist bestrebt,
Regierungshandeln transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Daher werden die 
Obleute des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages und 
die Berichterstatter für den Einzelplan 14 des Haushaltsausschusses des 
Deutschen Bundestages entsprechend der bewährten Praxis zu Beginn 
eines Jahres und zum Ende der parlamentarischen Sommerpause über 
die im jeweiligen Kalenderhalbjahr geplanten sog. 25-Mio.-Euro-
Vorlagen unterrichtet. Um laufende Vergabeverfahren nicht zu gefährden, 
werden diese Übersichten als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH eingestuft. Das Bundesministerium der Verteidigung weist 
dabei jeweils ausdrücklich darauf hin, dass die übersandten Dokumente 
insofern vorläufigen Charakter haben, als dass es beispielsweise durch 
Verzögerungen bei den Vertragsverhandlungen zu Änderungen dieser 
Planung kommen kann.
Die Übersicht für das erste Halbjahr 2024 wurde durch das
Bundesministerium der Verteidigung am 15. Januar 2024 dem oben genannten 
Personenkreis übersandt. Diese Liste enthielt 43 geplante Vorlagen zu 
Vertragsabschlüssen mit einem Auftragswert von über 25 Mio. Euro, 
aufgeteilt auf das erste und zweite Quartal 2024.
Die Übersicht der geplanten 25-Mio.-Euro-Vorlagen für das zweite 
Halbjahr 2024 – und somit für das dritte und vierte Quartal 2024 – wird 
voraussichtlich zum Ende der parlamentarischen Sommerpause dem 
oben genannten Personenkreis übermittelt werden.
Die Aussage des Bundesministers der Verteidigung basierte auf der zu 
diesem Zeitpunkt bestehenden Planung.
Die Anzahl der in den Jahren 2020 bis 2024 dem Haushaltsausschuss 
und dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zur
Beratung vorgelegten 25-Mio.-Euro-Vorlagen, aufgeschlüsselt nach Jahren, 
differenziert nach den Finanzierungsgrundlagen und dem
Finanzvolumen, kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
2020
Finanzierungsgrundlage 25 bis 50
Mio. Euro
50 bis 75
Mio. Euro
75 bis 100
Mio. Euro
über 100
Mio. Euro Gesamt
Einzelplan 14 8 2 3 22 35
2021
Finanzierungsgrundlage 25 bis 50
Mio. Euro
50 bis 75
Mio. Euro
75 bis 100
Mio. Euro
über 100
Mio. Euro Gesamt
Einzelplan 14 1 6 5 28 46
2022
Finanzierungsgrundlage 25 bis 50
Mio. Euro
50 bis 75
Mio. Euro
75 bis 100
Mio. Euro
über 100
Mio. Euro Gesamt
Einzelplan 14 4 2 1 10 17
Sondervermögen
Bundeswehr 1 1  5  7
Gesamt 24
2023
Finanzierungsgrundlage 25 bis 50
Mio. Euro
50 bis 75
Mio. Euro
75 bis 100
Mio. Euro
über 100
Mio. Euro Gesamt
Einzelplan 14 3 6 2 11 22
Einzelplan 60 1 1  6  8
Sondervermögen
Bundeswehr 3 3 2 11 19
Einzelplan 14 +
Einzelplan 60 1 – –  2  3
Einzelplan 14 +
Sondervermögen
Bundeswehr
– – –  2  2
Einzelplan 14 +
Einzelplan 60 +
Sondervermögen
Bundeswehr
– – –  1  1
Gesamt 55
2024 (erstes Halbjahr)
Finanzierungsgrundlage 25 bis 50
Mio. Euro
50 bis 75
Mio. Euro
75 bis 100
Mio. Euro
über 100
Mio. Euro Gesamt
Einzelplan 14 – – –  4  4
Sondervermögen
Bundeswehr – 1 2  9 12
Einzelplan 14 +
Sondervermögen 
Bundeswehr
1 1 2 17 21
Finanzierungsgrundlage 25 bis 50
Mio. Euro
50 bis 75
Mio. Euro
75 bis 100
Mio. Euro
über 100
Mio. Euro Gesamt
Einzelplan 60 +
Sondervermögen
Bundeswehr
– – – 2  2
Einzelplan 14 +
Einzelplan 60 +
Sondervermögen
Bundeswehr
– – – 4  4
Gesamt 43
133. Abgeordneter
Ingo Gädechens
(CDU/CSU)
Wie ist der aktuelle Stand der Bewirtschaftung 
von Kapitel 6002 Titel 687 03 im Bundeshaushalt 
2024 (bitte des aktuellen Ist-Standes des Ansatzes 
2024, unter jahresscharfer Angabe des aktuellen 
Bindungsstandes der im Bundeshaushalt 2024 
veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen
sowie der bereits vertraglich gebundenen, aber noch 
nicht verausgabten Mittel im Jahr 2024 angeben), 
und in welcher Höhe plant die Bundesregierung, 
aus dem genannten Titel im laufenden
Haushaltsjahr 2024 Wiederbeschaffungsvorhaben von
Waffensystemen nach Abgabe aus Bundeswehr-
Beständen an die Ukraine zu finanzieren (bitte die 
eingeplante Gesamtsumme für
Wiederbeschaffungen, den bereits verausgabten Betrag für
Wiederbeschaffungen sowie die darüber hinausgehenden 
bestehenden vertraglichen Bindungen für das
laufende Jahr, die noch nicht zur Ausgabe gebracht 
wurden, angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler 
vom 11. Juli 2024
Im Haushalt 2024 sind bei Kapitel 6002 Titel 687 03 Ausgabemittel in 
Höhe von 7,48 Mrd. Euro und eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in 
Höhe von 6 Mrd. Euro veranschlagt.
Ausgabestand (mit Stand: 5. Juli 2024): 3.291.888.846 Euro
Darüber hinaus verfügte Ausgabemittel: 4.060.752.515 Euro
In Anspruch genommen VE: 3.467.672.557 Euro
Hiervon Jahresscheibe 2025 1.601.234.856 Euro
Hiervon Jahresscheibe 2026 783.965.667 Euro
Hiervon Jahresscheibe 2027 861.997.857 Euro
Hiervon Jahresscheibe 2028 206.930.874 Euro
Die Planungen der Bundesregierung für Wiederbeschaffungen aus dem 
laufenden Haushaltsjahr 2024 sind noch nicht abgeschlossen.
Ausgaben Wiederbeschaffung (Stand: 5. Juli 
2024):
54.435.837 Euro
Vertragliche Bindungen 2024: 458.557.512 Euro
134. Abgeordneter
Dr. Thomas 
Gebhart
(CDU/CSU)
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Umsetzung 
der geplanten Baumaßnahmen (Sanierungen und 
Neubauten) am Bundeswehrstandort
Germersheim?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler 
vom 8. Juli 2024
Der ermittelte Investitionsbedarf für den Standort Germersheim beträgt 
zurzeit rund 126 Mio. Euro, davon rund 109 Mio. Euro für die Südpfalz-
Kaserne.
Aktuell erfolgt der Umbau/die Anpassung der Halle 12
(Waffenkammergebäude), ein hierfür erforderliches Interim wurde im Juni 2024
fertiggestellt.
Die Baumaßnahme „Neubau Sanitätsversorgungszentrum Germersheim“ 
befindet sich in der finalen Phase. Das Bauende wird im 3. Quartal 2024 
erwartet.
Noch in diesem Jahr ist der Baubeginn für die Infrastrukturmaßnahmen 
Ersatzneubauten für Gebäude 3 und 6 sowie die Errichtung einer
Pelletanlage vorgesehen.
Die in Planung befindlichen Baumaßnahmen umfassen den Neubau von 
Funktions- und Unterkunftsgebäuden, Ausbildungsanlagen, den Neubau 
eines Betreuungs- und Wirtschaftsgebäudes und eines Lehrsaalgebäudes. 
Ferner sind die Medienversorgung der Südpfalz-Kaserne und weiterer 
Liegenschaften am Standort Germersheim zu erneuern. Mittelfristig ist 
die Sanierung der Schießanlage am Standort sowie der zugehörige
Neubau eines Betriebs- und Aufenthaltsgebäudes geplant.
135. Abgeordnete
Serap Güler
(CDU/CSU)
Inwiefern zählen die ab 2025 im Rahmen des 
„Neuen Wehrdienstes“ geplanten rund 5.000
Soldatinnen und Soldaten (www.bmvg.de/de/aktuelle
s/minister-pistorius-stellt-neuen-wehrdienst-vor-5
791920) in den Zielumfang von 203.000
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr oder wirken 
umfang erhöhend, und inwiefern beeinflusst dies 
die zahlenmäßige innere Struktur dieses
Zielumfangs zwischen Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, 
Freiwillig Wehrdienstleistenden und Reservisten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler 
vom 8. Juli 2024
Die Entscheidung zur Einführung des „Neuen Wehrdienstes“ wird
derzeit ausgestaltet. Da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind,
können derzeit noch keine Aussagen zu Auswirkungen auf den personellen 
Zielumfang gemacht werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Jan Ralf Nolte auf
Bundestagsdrucksache 20/12029 verwiesen.
136. Abgeordneter
Norbert 
Kleinwächter
(AfD)
Welche Kosten durch Flug- und Wartungsstunden, 
inklusive Personalkosten, Material- und
Treibstoffverbrauch, entstanden der Luftwaffe und
damit dem Steuerzahler durch das „schöne
Abenteuer“, im Rahmen dessen der Politiker Friedrich 
Merz „die ganze Zeit Gas gegeben“ hat, und wie 
hoch war ggf. sein Eigenanteil (vgl.: „‚Schönes 
Abenteuer. Es hat Spaß gemacht.‘ […] ‚Der hat 
die ganze Zeit Gas gegeben‘, sagte [der
Kommandeur Waffenschule der Luftwaffe Oberstleutnant 
Dirk Pingel] schmunzelnd.“; in Merkur.de: www.
merkur.de/politik/grinsen-merz-fliegt-kampfjet-se
lbst-und-bringt-bundeswehr-kommandeur-zum-z
r-93142998.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller 
vom 9. Juli 2024
Im Rahmen einer Vollkostenkalkulation des eingesetzten Eurofighters 
(inkl. Personalkosten) gemäß vorliegender Fragestellung ergeben sich 
angefallene Gesamtkosten von 111.242,38 Euro.
Diese wären jedoch auch ohne Mitflug Dritter entstanden, da der
Trainingsflug des Eurofighters im Routineflugbetrieb erfolgte und auch ohne 
das Beisein des Abgeordneten Friedrich Merz mit denselben
fliegerischen Inhalten stattgefunden hätte.
Zudem sind alle Flugstunden im Jahresflugstundenprogramm für
Luftfahrzeuge der Bundeswehr abgedeckt und werden zum Zwecke des
Lizenzerhalts/-erwerbs der Luftfahrzeugführer eingesetzt. Die Kosten der 
Flugstunden sind im Einzelplan 14 enthalten.
137. Abgeordnete
Zaklin Nastic
(Gruppe BSW)
Welche Verpflichtungen ist die Bundesregierung 
gegenüber welchen Rüstungsunternehmen durch 
den Abschluss eines Rahmenvertrags über den 
Einkauf von bis zu 2,35 Millionen Schuss
Artilleriemunition im Wert von bis zu 15 Mrd. Euro „bis 
Ende des Jahrzehnts“, über den das
Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL am 25. Juni 2024 (www.
spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-
borispistorius-will-artillerie-granaten-fuer-bis-zu-15-m
illiarden-euro-bestellen-a-9e8fe920-7cb3-46f7-ae
70-8b9e8fcd1cc3) unter Verweis auf interne
Papiere des Bundesministeriums der Finanzen
berichtete, eingegangen, und wie soll dieser
Großauftrag finanziert werden (bitte die eingeplanten 
Haushaltsmittel außerhalb des Sondervermögens 
pro Jahr angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler 
vom 10. Juli 2024
Die Daten zum Vertragspartner, Details zum Volumen der
Rahmenvereinbarung, zum Festabruf sowie zur Finanzierung dieses Festabrufs
können der Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen 172/2024 VS-
NfD (Ausschussdrucksachen 20(8)6304 und 20(12)809) entnommen 
werden.
Zukünftige Bedarfe werden bei den jeweils folgenden
Haushaltsaufstellungen berücksichtigt und in den Haushalt eingebracht.
138. Abgeordnete
Zaklin Nastic
(Gruppe BSW)
Wie oft kooperierte das Minenjagdboot „GRÖ-
MITZ“ vom 22. Januar 2024 bis zum Stichtag am 
30. Juni 2024 im Rahmen der NATO-
Unterstützung in der Ägäis mit griechischen und türkischen 
Behörden sowie der EU-Grenzschutzagentur 
„Frontex“ (bitte die letzten 14 Einsätze nach 
Datum und Form der Unterstützungsleistung
aufschlüsseln), und in wie vielen Fällen führte die 
Beteiligung der „GRÖMITZ“ zu operativen
Eingriffen wie Festsetzungen und Festnahmen durch 
Küstenwachen oder andere Behörden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller 
vom 11. Juli 2024
Im Rahmen der NATO-Aktivität in der Ägäis kooperieren die beteiligten 
deutschen Kräfte fortlaufend mit ihren türkischen und griechischen
Ansprechpartnern. Eine Kooperation mit Frontex fand im genannten
Zeitraum nicht statt.
Zum zweiten Teil der Frage liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
139. Abgeordneter
Dr. Stephan 
Pilsinger
(CDU/CSU)
Führt die durch das Selbstbestimmungsgesetz 
jährlich ermöglichte Änderung des
Geschlechtseintrags [Quelle: www.bundesregierung.de/breg-d
e/themen/tipps-fuer-verbraucher/selbstbestimmun
gsgesetz-2215426#:~:text=Das%20Gesetz%20trit
t%20in%20zwei,Transsexuellengesetz%20von%2
01980%20endg%C3%BCltig%20ab.] nach
Einschätzung der Bundesregierung dazu, dass
Männer, die im Zeitraum des Versands des vom
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius
angekündigten und für Männer verpflichtend
auszufüllenden Fragebogens zur Erfassung von 
wehrdienstfähigem Personal [Quelle: www.bmv
g.de/de/aktuelles/faq-neuer-wehrdienst-truppe-58
03206] durch einen vorübergehend
vorgenommenen Geschlechtswechsel rechtlich als Frau gelten, 
von der verpflichtenden Beantwortung des
Fragebogens ausgenommen sind, und welche Daten 
zieht die Bundesregierung beim Online-Versand 
des Fragebogens heran?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler 
vom 8. Juli 2024
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich 
nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich
einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl 
hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung 
von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in
ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine 
Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu
entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu 
einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der 
alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des 
Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits
abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen.
Die Entscheidung zur Einführung des „Neuen Wehrdienstes“ wird
derzeit ausgestaltet. Da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind,
können derzeit noch keine Aussagen zu etwaigen rechtlichen Implikationen 
durch das Selbstbestimmungsgesetz gemacht werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Ernährung und Landwirtschaft
140. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen 
Union besteht nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Enthornung von Kälbern eine Pflicht 
zur veterinärmedizinischen Betäubung?
141. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen 
Union ist nach Kenntnis der Bundesregierung die 
Anbindehaltung verboten?
142. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen 
Union ist nach Kenntnis der Bundesregierung das 
Kupieren von Ferkeln und Lämmern verboten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick 
vom 11. Juli 2024
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 140 bis 142
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen 
vor.
Das Verbot des routinemäßigen Schwänzekupierens bei Ferkeln ist
bereits seit rund 30 Jahren auf europäischer Ebene tierschutzrechtlich
verankert (vergleiche Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 
2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen). Nach 
Kenntnis der Bundesregierung wurde diese Vorgabe in allen
Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Einzelne Mitgliedstaaten, wie 
Schweden und Finnland, haben darüber hinausgehend strengere
Regelungen in das nationale Tierschutzrecht aufgenommen und ein
ausnahmsloses Verbot des Schwänzekupierens bei Ferkeln festgelegt.
143. Abgeordneter
Andreas Bleck
(AfD)
Welche Auswirkungen hat die geplante
Verschärfung bei der Enthornung und das geplante Verbot 
bei der Anbindehaltung sowie beim Kupieren 
nach Auffassung der Bundesregierung auf die 
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Landwirtschaft innerhalb und außerhalb der Europäischen 
Union?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick 
vom 11. Juli 2024
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12070 wird
verwiesen.
144. Abgeordneter
Frank Rinck
(AfD)
In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis 
der Bundesregierung Initiativen, ein
Vorkaufsrecht für Junglandwirte beim Erwerb von 
landwirtschaftlichen Nutzflächen gegenüber
industriellen Landkäufern einzuräumen, und plant 
die Bundesregierung hierzu eigene Initiativen 
oder Verordnungen, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick 
vom 9. Juli 2024
Das Grundstücksverkehrsgesetz regelt den Erwerb landwirtschaftlicher 
Flächen, im Speziellen sieht es aber keinen Vorrang für
Junglandwirtinnen und Junglandwirte beim Flächenerwerb vor. Seit der
Föderalismusreform im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz an die Länder 
übergegangen. Insofern kann hier der Bund keine gesetzlichen
Änderungen mehr vornehmen, sondern nur die Länder selbst.
Der Bund wird aber für die Interessen von Junglandwirtinnen und
Junglandwirten tätig, soweit es möglich ist. So sind in Ostdeutschland noch 
rund 90.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Entsprechend dem 
Koalitionsvertrag zwischen SDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 
FDP hat die Bundesregierung im letzten Jahr beschlossen, diese nicht 
mehr ausschließlich auf Grundlage der Gebotshöhe zu verkaufen,
sondern künftig – unter gleichzeitiger Berücksichtigung von
Nachhaltigkeits- und agrarstrukturellen Kriterien – im Wege der Vergabe nach 
einem Punkteverfahren zu verpachten.
Im Rahmen der Punktevergabe werden speziell auch Junglandwirtinnen 
und Junglandwirte berücksichtigt. Damit soll der nachfolgenden
Generation der Zugang zu Land und für Betriebsentwicklungen erleichtert
werden.
145. Abgeordneter
Frank Rinck
(AfD)
In welchen Landkreisen in Deutschland verbreitet 
sich die Blauzungenkrankheit nach Wissen der 
Bundesregierung, und welche sind die wichtigsten 
Ursachen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick 
vom 10. Juli 2024
Die Tierseuchenlage in Deutschland ist auf den öffentlichen Seiten im 
Internet unter dem Link www.tsis.fli.de unter „„Tierseuchenlage
„Tierseucheninformationen“ einsehbar. Derzeit werden unverändert vor allem 
Einzelfälle in Betrieben der betroffenen Länder Niedersachsen und 
Nordrhein-Westfalen festgestellt. Am 5. Juli 2024 gab es auch einen 
Nachweis in einem Betrieb in Hessen.
Das Blauzungenvirus wird als Arbo-Virus durch Stechmücken
beziehungsweise Gnitzen verbreitet, von deren Vorkommen das Aufflammen 
einer Ausbreitungswelle maßgeblich abhängig ist. Als Grund für den 
stark verzögerten Anstieg der Vektorenpopulation werden die
sommeruntypischen, kalten Wetterbedingungen in diesem Frühjahr
angenommen.
146. Abgeordneter
Frank Rinck
(AfD)
In welchen Tierbeständen in Deutschland breiten 
sich nach Wissen der Bundesregierung
Rhodococcus equi und tiergesundheitsschädliche
Wurmerkrankungen weiter aus, und welche
Resistenzerscheinungen gibt es dazu?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick 
vom 9. Juli 2024
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Verbreitung 
von Rhodococcus (R.) equi und tiergesundheitsschädlichen
Wurmerkrankungen sowie mögliche damit zusammenhängende
Resistenzerscheinungen in Tierbeständen in Deutschland vor.
Der Befall von Tieren durch endoparasitäre Helminthen ist endemisch. 
Weder die Infektionen mit R. equi noch der Befall von Tieren mit
Endoparasiten werden in Deutschland überwacht, da sie nicht melde- oder
anzeigepflichtig sind. Auch im Rahmen des Nationalen
Resistenzmonitorings des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit werden Resistenzen von R. equi nicht untersucht. Ebenso ist über 
Anthelminthika-Resistenzen in Deutschland amtlicherseits nichts
bekannt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, 
Senioren, Frauen und Jugend
147. Abgeordnete
Silvia Breher
(CDU/CSU)
Welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen und Kinder fördert das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend im Wahlkreis 32 – Cloppenburg-Vechta 
(bitte jeweils die Förderhöhe mit genauer
Benennung des Förderzwecks für die letzten fünf Jahre 
auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz 
vom 12. Juli 2024
Im Rahmen des Projekts „Hilfesystem 2.0“ der
Frauenhauskoordinierung e. V. wurden Bundesmittel in den Wahlkreis 032 weitergeleitet.
Ziel des Projektes war es, eine bedarfsgerechte technische Ausstattung 
von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen für die Herausforderungen 
der Corona-Pandemie zu schaffen. Mit dem verstärkten Einsatz von
digitaler Kommunikation und psychosozialer Beratung via Telefon oder 
Internet sollten von Gewalt betroffenen Frauen neue Zugangswege
eröffnet werden, um auch in besonderen Krisen Hilfe bei
geschlechtsspezifischer Gewalt zu finden.
Im Jahr 2020 erhielten für diesen Zweck
• das Deutsche Rote Kreuz, DRK-Kreisverband Cloppenburg e. V. 
Bundesgelder in Höhe von 3.132,00 Euro sowie
• der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Vechta in Höhe von 
3.513,60 Euro.
148. Abgeordnete
Anke Domscheit-
Berg
(Gruppe Die Linke)
Wie viele Anträge auf finanzielle Unterstützung 
wegen sexualisierter Gewalt („Missbrauch“) in 
Institutionen gingen seit Einrichtung des
Ergänzenden Hilfesystems im institutionellen Bereich 
ein (bitte nach Personen, die als Minderjährige in 
westdeutschen Institutionen sexualisierte Gewalt 
erlitten, und Personen, die als Kinder in
ostdeutschen Institutionen Opfer solcher Gewalttaten 
wurden, differenzieren und die Zahl der jeweils 
abgelehnten Anträge angeben), und wie wird ein 
Ausgleich dafür geschaffen, dass ostdeutsche 
minderjährige Opfer strukturell gegenüber
westdeutschen minderjährigen Opfern benachteiligt 
werden, nur weil die Institutionen der DDR, in 
denen sie Gewalt erlitten haben, nicht mehr
existieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz 
vom 8. Juli 2024
Anträge an das Ergänzende Hilfesystem (EHS) – institutioneller Bereich 
können bearbeitet werden, sofern eine Vereinbarung mit der Institution 
besteht, in der die sexualisierte Gewalt stattgefunden hat.
Vereinbarungen bestehen mit staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen. Die 
nicht-staatlichen Institutionen (z. B. Deutscher Olympischer Sportbund, 
Evangelische Kirche, Deutsche Ordensobernkonferenz) übernehmen 
Verantwortung für Taten, die in westdeutschen und ostdeutschen
Institutionen (vor dem 3. Oktober 1990: Institutionen auf dem Gebiet der 
DDR) stattgefunden haben.
Seit der Gründung des EHS zum 1. Mai 2013 haben 1.268 Betroffene 
einen Antrag gestellt, der einer Institution zugeordnet werden konnte. 
Bei 336 Taten wurde dabei sexualisierte Gewalt in einer staatlichen
Institution angegeben. Davon haben 203 Taten in einer westdeutschen
Institution stattgefunden. Bei 137 dieser Taten war die Bearbeitung des 
Antrages möglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution 
vorlag. In 36 Fällen erging eine Ablehnung. 133 Taten haben in
ostdeutschen Institutionen stattgefunden, davon 79 in DDR-Institutionen. 
Bei 50 (DDR: 12) dieser Taten war die Bearbeitung möglich, da eine 
Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag. In zehn (DDR: 2) 
Fällen erging eine Ablehnung.
Das Land Berlin und der Freistaat Thüringen übernehmen bzw.
übernahmen als staatliche Institutionen auch Verantwortung für Taten, die vor 
dem 3. Oktober 1990 auf ihrem Gebiet begangen wurden. Berlin ist seit 
Beginn des EHS (1. Mai 2013) an dem Hilfesystem beteiligt. Die
Vereinbarung mit dem Bund zur Beteiligung des Landes Berlin am EHS 
wurde erst zu Beginn dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027
verlängert. Der Freistaat Thüringen hat sich in der Zeit vom 1. Mai 2013 bis 
31. August 2016 am EHS beteiligt und dabei auch Verantwortung für 
Taten übernommen, die in der ehemaligen DDR geschehen sind.
149. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über 
nicht korrekt vergebene Fördergelder des
Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) durch die Stadt Schwerin an den 
Schweriner Jugendring, und wird das BAFzA 
diese Mittel zurückfordern (www.nordkurier.de/re
gional/schwerin/foerdermittel-skandal-in-schweri
n-fragwuerdige-zahlungen-ueber-jahre-2584767; 
www.svz.de/lokales/schwerin/artikel/nach-schwer
en-vorwuerfen-schweriner-jugendring-insolvent-4
6374165)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann 
vom 10. Juli 2024
Nach Bekanntwerden über mögliche Unregelmäßigkeiten der
Mittelverwendung durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle, dem 
Schweriner Jugendring e. V., wurde ein Mittelauszahlungsstopp durch 
das federführende Amt der Stadt Schwerin veranlasst. Dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wurde
zudem angezeigt, dass es zu einem Trägerwechsel der externen
Koordinierungs- und Fachstelle ab dem 1. Januar 2024 gekommen ist.
Das federführende Amt teilte mit, den Sachverhalt weiter sehr genau zu 
prüfen, sodass es bereits zu Rückforderungen seitens der Stadt an den 
Jugendring gekommen ist. Diese Rückforderungen sind bereits an die 
Bundeskasse zurückgezahlt worden.
Der Vorgang wird bis zum Abschluss der Prüfungen durch das BAFzA 
weiterhin eng begleitet und im Austausch mit der Stadt aufgearbeitet.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
Gesundheit
150. Abgeordneter
Matthias W. 
Birkwald
(Gruppe Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie 
hoch der zu zahlende Krankenkassenbeitrag
ausfällt (in Euro und in Prozent – Annahme des 
durchschnittlichen Zusatzbeitrags), wenn neben 
einer Teilrente von 1.500 Euro ein Lohn von 
5.000 Euro bezogen wird (bitte für den Fall einer 
gesetzlichen Pflichtversicherung bzw. bei
freiwilliger gesetzlicher Versicherung und bei einer
privaten Krankenversicherung mit einem
Monatsbeitrag von 500 Euro und in Höhe des
durchschnittlichen Krankenkassenbeitragssatzes auf die
Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 
angeben), inklusive des Zuschusses der
Rentenversicherung und des Arbeitgebers zur
Krankenversicherung insgesamt und für den beschäftigten 
Rentner, und wie hoch die Zuschüsse von
Arbeitgeber und Rentenversicherung ausfallen, welche 
davon an die versicherte Person ausgezahlt
werden beziehungsweise auf welchen Anteil sich
damit der Zuschuss von Arbeitgeber und
Rentenversicherung zusammen an den Beiträgen bei
pflichtbzw. freiwillig gesetzlich Versicherten und bei 
privat Krankenversicherten beläuft, und falls nein, 
warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 9. Juli 2024
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Rentnerinnen 
und Rentner Beiträge zu zahlen, die ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit entsprechen. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird 
nicht nur durch eine Rente, sondern auch durch das im Rahmen eines 
Beschäftigungsverhältnisses erzielte Arbeitsentgelt bestimmt. Deshalb 
wird bei der Beitragsberechnung die Rente neben dem Arbeitsentgelt
berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze gilt aus
verfahrenstechnischen Gründen jeweils für beide Einnahmearten getrennt.
In dem angefragten Beispiel (5.000 Euro Bruttoarbeitsentgelt aus
versicherungspflichtiger Beschäftigung und 1.500 Euro Bruttozahlbetrag der 
Rente aus gesetzlicher Rentenversicherung) wird die
Beitragsbemessungsgrenze der GKV im Jahr 2024 in Höhe von 5.175 Euro pro Monat 
überschritten. Bei pflichtversicherten beschäftigten Rentnerinnen oder 
Rentnern, deren Arbeitsentgelt zusammen mit der Rente die
Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, führt die getrennte Beitragsberechnung aus 
Rente und Arbeitsentgelt zunächst zu einer höheren Belastung als bei 
den übrigen Versicherten der GKV. Deshalb haben diese Personen
gemäß § 231 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die 
Möglichkeit, einen Antrag auf Beitragserstattung bei ihrer Krankenkasse 
zu stellen, wenn die Rente zusammen mit den übrigen
beitragspflichtigen Einnahmen zu einer Überschreitung der monatlichen
Beitragsbemessungsgrenze führt. Die Krankenkasse informiert das Mitglied, wenn 
es zu einer Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze gekommen 
ist.
Sofern ein Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge gemäß 
§ 231 Absatz 1 SGB V gestellt wurde, ergibt sich folgender vom
Versicherten zu tragender Beitragsanteil:
Höchstbeitrag des 
Versicherten
insgesamt
davon Beitrag aus 
Beschäftigung
(5.000 Euro brutto)
davon Beitrag aus 
Zahlbetrag der Rente 
(1.500 Euro, hier, begrenzt 
bis BBG)
Halber allgemeiner
Beitragssatz (1/2 von 14,6 Prozent)
377,78 Euro 365,00 Euro 12,78 Euro
Halber durchschnittlicher
Zusatzbeitragssatz 
(1/2 von 1,7 Prozent)
43,99 Euro 42,50 Euro 1,49 Euro
Summe 421,76 Euro 407,50 Euro 14,26 Euro
Der von Arbeitgebern beziehungsweise gesetzlicher Rentenversicherung 
getragene prozentuale Anteil am von einem Pflichtversicherten zu
zahlenden Beitrag von 843,53 Euro monatlich beträgt in diesem Beispiel
somit 50 Prozent.
Für die Beitragszahlung eines freiwilligen Mitgliedes, welches neben 
dem Arbeitsentgelt eine Rente bezieht, gilt § 240 Absatz 3 SGB V. Bei 
einer freiwilligen Mitgliedschaft zahlen die Versicherten einen Betrag 
von insgesamt 937,25 Euro pro Monat im Jahr 2024 an die
Krankenkasse. Dieser setzt sich zusammen aus dem vom Versicherten zu zahlenden 
Beitrag auf das Arbeitsentgelt in Höhe von 815,00 Euro monatlich und 
den von ihm weiterzureichenden Zuschuss des Trägers der
Rentenversicherung in Höhe von 122,25 Euro monatlich.
Zu der Zahlung in Höhe von 937,25 Euro erhalten die Versicherten
somit folgende Zuschüsse:
• Zuschuss durch den Arbeitgeber gemäß § 257 SGB V (hier: 
407,50 Euro aus 5.000 Euro Bruttoarbeitsentgelt); der von
Arbeitgebern getragene prozentuale Anteil beträgt in diesem Beispiel somit 
50 Prozent.
• Zuschuss durch den Träger der Rentenversicherung gemäß § 106 des 
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) (hier: 122,25 Euro aus 
1.500 Euro Bruttozahlbetrag der Rente; vom Mitglied an
Krankenkasse weiterzureichen)
Die Prämie zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist unabhängig 
vom Einkommen und erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip innerhalb 
eines Versichertenkollektivs. Die Prämienhöhe hängt dabei vom
Eintrittsalter, den Vorerkrankungen und dem vereinbarten Leistungsumfang 
ab. Ihrer Frage liegt bereits eine hypothetische Prämienhöhe von 
500 Euro und zudem eine PKV-Prämie in Höhe des Höchstbeitrags zur 
GKV (843,53 Euro) zugrunde.
Bei Arbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, der
grundsätzlich dem Arbeitgeberhöchstbeitragsanteil in der GKV entsprechen
würde, ist jedoch auf die Hälfte der PKV-Prämie beschränkt.
Auch bei gesetzlichen Renten beträgt der Zuschuss, den die gesetzliche 
Rentenversicherung zahlt, (derzeit) maximal 8,15 Prozent des
Bruttozahlbetrags der gesetzlichen Rente, und ist ebenfalls auf die Hälfte der 
tatsächlichen Aufwendungen für die PKV-Prämie beschränkt.
Es ist jeweils ein Antrag beim Arbeitgeber bzw. Träger der
Rentenversicherung zu stellen.
Für privat krankenversicherte Rentnerinnen und Rentner, die neben dem 
Bezug einer gesetzlichen Rente abhängig beschäftigt sind, ergibt sich 
Folgendes:
Zu einer PKV-Prämie von 500 Euro monatlich leistet ein Arbeitgeber 
gemäß § 257 Absatz 2 SGB V einen Zuschuss in Höhe von 250 Euro 
monatlich. Die gesetzliche Rentenversicherung leistet den sich nach 
§ 106 Absatz 3 SGB VI ergebenden Zuschuss in Höhe von 122,25 Euro 
monatlich. Der von Arbeitgebern beziehungsweise gesetzlicher
Rentenversicherung getragene prozentuale Anteil an der von den
Privatversicherten zu zahlenden Prämie in Höhe von 500 Euro monatlich beträgt in 
diesem Beispiel somit 74,45 Prozent.
Zu einer PKV-Prämie in Höhe des unterstellten GKV-Höchstbeitrags 
von 843,53 Euro monatlich leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss in 
Höhe von 407,50 Euro monatlich. Die gesetzliche Rentenversicherung 
leistet den Zuschuss in Höhe von 122,25 Euro monatlich.
Der von Arbeitgebern beziehungsweise gesetzlicher Rentenversicherung 
getragene prozentuale Anteil an der von den Privatversicherten zu
zahlenden Prämie in Höhe von 843,53 Euro monatlich beträgt in diesem 
Beispiel somit rund 62,80 Prozent.
151. Abgeordneter
Michael Brand 
(Fulda)
(CDU/CSU)
Wird der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl 
Lauterbach im Unterschied zur Nichteinhaltung 
der ersten Frist, die der Deutsche Bundestag in 
seinem mit nahezu einstimmiger Mehrheit
beschlossenen Antrag zur Suizidprävention der 
Bundesregierung für die Vorlage eines Konzeptes 
und eines Gesetzentwurfes gesetzt hatte
(„Suizidprävention: Lauterbach reißt Frist für Konzept“ 
Deutsches Ärzteblatt am 7. Februar 2024; www.a
erzteblatt.de/nachrichten/149138/Suizidpraeventi
on-Lauterbach-reisst-Frist-fuer-Konzept), die 
zweite Frist, hier zur Vorlage eines
Gesetzentwurfes bis zum 30. Juni 2024, einhalten, und wenn 
nicht, was sind die Gründe für die zweite
Verfehlung der Frist beim Thema Suizidprävention
angesichts von über 10.000 Suizid-Toten pro Jahr 
(www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umw
elt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/suizid
e.html), die diesem Schicksal zum Opfer fallen 
und damit ein Mehrfaches an Verkehrstoten im 
Jahr ausmachen (https://de.statista.com/statistik/d
aten/studie/185/umfrage/todesfaelle-im-strassenve
rkehr/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 8. Juli 2024
Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Entschließungsantrags
„Suizidprävention stärken“ (Bundestagsdrucksache 20/7630) am 2. Mai 
2024 eine „Nationale Suizidpräventionsstrategie“ unter der
Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit vorgestellt und am 8. Mai 
2024 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet. 
Die „Nationale Suizidpräventionsstrategie“ ist der erste Meilenstein zur 
Entwicklung einer Gesetzesinitiative zur Suizidprävention und
wesentliche Grundlage für ihre Erarbeitung. Vor diesem Hintergrund konnten 
die Arbeiten an einer entsprechenden Gesetzesinitiative nun intensiviert 
werden. Die Vorlage eines Referentenentwurfes soll im Sommer 2024 
erfolgen.
152. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
An wen versandte das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) im Rahmen der Corona-
Pandemie Masken in welchem Umfang (bitte für die 
neun umfangreichsten Lieferungen aufschlüsseln 
und hierbei auch den entsprechenden Gegenwert 
angeben), wie von der Abgeordneten Simone
Borchardt am 27. Juni 2024 im Plenum des
Deutschen Bundestages (https://dserver.bundestag.de/b
tp/20/20178.pdf, S. 23063) geäußert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke 
vom 9. Juli 2024
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesundheitsschutzes und der 
Pandemiebekämpfung insgesamt rund 1,7 Milliarden Schutzmasken in 
Deutschland verteilt. Hiervon entfällt der größte Anteil auf den
Gesundheitssektor. Darüber hinaus wurden z. B. auch Bedarfe von
Bundesbehörden, der Bundeswehr, Städten und Landkreisen sowie sonstige
soziale und öffentliche Einrichtungen bedient.
153. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um akut 
von der Insolvenz bedrohte oder bereits
betroffene Krankenhäuser durch beispielsweise einen 
Notfallfonds zu retten, um einen nicht wieder 
rückgängig zu machenden Einschnitt, sprich
kalten Strukturwandel, insbesondere im ländlichen 
Raum, zu verhindern solange dies noch möglich 
ist, und wenn ja, welche sind dies konkret?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke 
vom 8. Juli 2024
Die Bundesregierung hat mit dem am 15. Mai 2024 vom Kabinett
beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der
Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen 
(Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) wichtige 
Maßnahmen zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Krankenhäuser 
auf den Weg gebracht.
Ein zentraler Bestandteil der Krankenhausreform ist die Einführung 
einer Vorhaltevergütung – dadurch soll die Vorhaltung von
bedarfsnotwendigen Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der
Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Zudem 
finden im Gesetzentwurf auch die Belange von ländlichen und
strukturschwächeren Räumen besondere Berücksichtigung – vorgesehen sind 
unter anderem zusätzliche Mittel für die Erhöhung der Zuschläge für die 
bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäuser. Um die wirtschaftliche 
Lage und die Liquidität der Krankenhäuser maßgeblich zu verbessern 
und die gestiegenen Personalkosten aufzufangen, sieht der Entwurf
darüber hinaus Regelungen zur vollständigen und frühzeitigen
Tarifrefinanzierung für alle Beschäftigtengruppen vor. Zur Umsetzung ist
beabsichtigt, die bislang geltende hälftige Refinanzierung der
Tariflohnsteigerungen für alle Beschäftigtengruppen zu einer vollständigen
Refinanzierung auszuweiten – auch bereits für Tarifsteigerungen aus dem Jahr 
2024. Um eine frühzeitige Umsetzung der vollständigen
Tariflohnrefinanzierung gewährleisten zu können, sieht der Entwurf zudem vor, dass 
eine entsprechende Anpassung der Landesbasisfallwerte bereits im
laufenden Jahr und nicht erst im Folgejahr vorgenommen wird. Zusätzlich 
ist zukünftig auch die Anwendung des vollen Orientierungswertes
vorgesehen. Diese Anpassungen bei den Landesbasisfallwerten sollen die 
wirtschaftliche Situation und die Liquidität der Krankenhäuser künftig 
wesentlich und nachhaltig verbessern.
Um die Krankenhäuser in Deutschland kurzfristig und schon vor
Wirksamwerden der Krankenhausreform zu unterstützen, wurden mit dem
Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) vom 22. März 2024 
(BGBl. 2024 I Nr. 105) kurzfristig umsetzbare Lösungen geschaffen, um 
eine sofortige Liquiditätsverbesserung im Rahmen der
Pflegepersonalkostenfinanzierung zu erreichen – etwa durch eine schnellere
Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen bei Pflegekräften in der
unmittelbaren Patientenversorgung und eine Erhöhung des vorläufigen
Pflegeentgeltwertes.
Unabhängig davon hat der Bund zuletzt erhebliche finanzielle Mittel zur 
Verfügung gestellt, um besondere Belastungen der Krankenhäuser, zum 
Beispiel infolge der gestiegenen Energiepreise, auszugleichen
(insgesamt bis zu 6 Mrd. Euro zum Ausgleich der Energiekostensteigerungen 
für den Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2024). Neben dem Bund 
tragen aber insbesondere die Länder die Verantwortung dafür, zum
Beispiel inflationsbedingte Kostensteigerungen – und damit verbundene 
Verteuerungen der Investitionsvorhaben – der Krankenhäuser
auszugleichen.
154. Abgeordneter
Alexander Föhr
(CDU/CSU)
Bezieht sich die Bezeichnung „Ärzte“ in Artikel 6 
des Kabinettentwurfs des
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz („Ärzte mit einer für die 
Behandlung erforderlichen abgeschlossenen
Weiterbildung sind vom Zulassungsausschuss auf
Antrag zur ambulanten psychotherapeutischen und 
psychiatrischen Versorgung von Personen, die
intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer
bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund 
eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus 
sozial benachteiligt sind, zu ermächtigen.“) hier 
ausschließlich auf ärztliche Psychotherapeuten 
und Psychiater oder auch auf Psychologische
Psychotherapeuten, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Psychotherapeuten (nach
neuem Recht)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 9. Juli 2024
Mit Artikel 6 des Entwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zur
Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune
(Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) sollen die im Rahmen der
Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung vorhandenen
Ermächtigungstatbestände in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) um 
eine weitere Ausnahmeregelung ergänzt werden. Der Entwurf sieht vor, 
dass qualifizierte „Ärzte“ vom Zulassungsausschuss auf Antrag zur
ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von
bestimmten Personengruppen zu ermächtigen sind.
Für niedergelassene sowie angestellte Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten gilt die Ärzte-ZV entsprechend (vgl. § 1 Absatz 3
Nummer 1 Ärzte-ZV). Die beabsichtigte Ergänzung von § 31 Absatz 1 Ärzte-
ZV wird sich daher nicht nur auf Ärztinnen und Ärzte, sondern auch auf 
alle approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit 
einer für die psychotherapeutische Behandlung erforderlichen
abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung erstrecken (siehe auch
Begründung zu Artikel 6 GVSG).
155. Abgeordneter
Christian Görke
(Gruppe Die Linke)
Wie hoch sind die Kosten, die dem Bund bis dato 
im Zusammenhang mit dem Open-House-
Verfahren zur Beschaffung von Corona-Schutzmasken 
entstanden sind (bitte nach Beschaffungskosten, 
Logistikkosten, Beraterkosten, Anwaltskosten, 
Rechtskosten und Schadenersatz bzw.
Vergleichszahlungen aufschlüsseln), und mit wie vielen der 
klagenden Maskenlieferanten wurden bisher
außergerichtliche Vergleiche vereinbart (www.tages
schau.de/investigativ/ndr-wdr/corona-pandemie-
masken-bundesregierung-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke 
vom 10. Juli 2024
Eine Aufschlüsselung der Annexkosten je Beschaffungskanal liegt nicht 
vor. Insgesamt liegen die Annexkosten mit Stand Juni 2024 bei ca. 
487 Mio. Euro. Bisher wurden rund 80 Vergleiche geschlossen.
156. Abgeordnete
Franziska 
Hoppermann
(CDU/CSU)
Wie verteilen sich die von der Bundesregierung in 
diesem Jahr für den „Pakt für den Öffentlichen 
Gesundheitsdienst“ zur Verfügung gestellten
Mittel auf die Länder, und für wie viele
Digitalisierungsvorhaben sind diese vorgesehen (bitte pro 
Bundesland die Höhe der Mittel und die
Gesamtzahl der Projekte angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 9. Juli 2024
Um die Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie aufzugreifen und die 
Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und
Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund und Länder 
den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD) am 29.
September 2020 beschlossen.
Gemäß Vereinbarung zum „Pakt für den ÖGD“ stellt der Bund den
Ländern bis 2026 gegen Nachweis einmalig Mittel in Höhe von 3,1 Mrd. 
Euro durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen
Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Die Mittel sind insbesondere für den
Personalaufwuchs, die Stärkung der Attraktivität der Tätigkeit im ÖGD sowie der 
Aus-, Fort- und Weiterbildung vorgesehen.
Für das Jahr 2024 ist eine Tranche in Höhe von 600 Mio. Euro
vereinbart. Zur Umsetzung hat der Deutsche Bundestag in seiner 181. Sitzung 
am 4. Juli 2024 das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 
2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes verabschiedet 
(vgl. Bundesratsdrucksache 326/24, vgl. auch Bundestagsdrucksache 
20/12150, Seite 12 – Zu Nummer 1 –). Der Bundesrat hat dem Gesetz in 
seiner 1046. Sitzung am 5. Juli 2024 zugestimmt (vgl.
Bundesratsdrucksache 326/24 (Beschluss)). Der Umsatzsteueranteil der Länder wird
damit für das Jahr 2024 um zusätzlich 600 Mio. Euro zulasten des Bundes 
erhöht.
Die Verteilung des Umsatzsteuerfestbetrages unter den Ländern erfolgt 
im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen vorbehaltlich eines
durchzuführenden Finanzkraftausgleichs. Hierbei werden die Einwohnerzahlen
zugrunde gelegt, die das Statistische Bundesamt zum 30. Juni des
Kalenderjahres, für das der Ausgleich durchgeführt wird (Ausgleichsjahr), 
festgestellt hat. Die Länderanteile sind der Bundesregierung zum
jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung gemäß Paktvereinbarung 
800 Mio. Euro aus dem Einzelplan 15 (Bundesministerium für
Gesundheit) für die Digitalisierung des ÖGD zur Verfügung. Im Rahmen des 
dritten Förderaufrufs werden in diesem Jahr 90 Mio. Euro als Teil des 
Förderprogramms Digitalisierung vollständig an die Länder und
Kommunen ausgeschüttet. Insgesamt wurden u. a. 150 Modellprojektanträge 
und 32 Anträge für Landesmaßnahmen eingereicht, die derzeit einer
abschließenden Prüfung hinsichtlich der Erreichung der inhaltlichen und 
finanziellen Ziele des Förderprogramms sowie der weiteren
Förderkriterien unterliegen. Vor diesem Hintergrund kann zum jetzigen Zeitpunkt 
noch keine Aussage über die einzelnen Projekte bzw. die
Länderverteilung getroffen werden.
157. Abgeordneter
Dr. Stephan 
Pilsinger
(CDU/CSU)
Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen 
aus der Kritik des Beirats Gesundheitsmonitoring 
und Gesundheitsberichterstattung des Robert 
Koch-Instituts zum Entwurf des Gesetzes zur 
Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (siehe 
Schreiben des Beirats vom 1. Juli 2024 an die 
Hausleitung des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG), nachrichtlich verteilt am 1. Juli 2024 
an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des 
Deutschen Bundestages), wonach mit dem 
Gesetzentwurf „eine erhebliche und nachhaltige 
Schwächung des wichtigen
Gesundheitsmonitorings und der Gesundheitsberichterstattung“ zu
erwarten sei, und wenn ja, welche, und wenn nein, 
warum nicht, und aus welchen fachlichen
Gründen will die Bundesregierung daran festhalten, die 
Abteilung 2 „Epidemiologie und
Gesundheitsmonitoring“ mit dem Arbeitsschwerpunkt der
nichtübertragbaren Krankheiten aus dem Robert Koch-
Institut auszugliedern?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 10. Juli 2024
In der geplanten Struktur des Bundesinstituts für Prävention und
Aufklärung in der Medizin (BIPAM) werden übertragbare und nicht
übertragbare Krankheiten nicht getrennt. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit 
auf den Gebieten der Genese und Zusammenhänge von übertragbaren 
und nicht übertragbaren Erkrankungen soll vielmehr ausdrücklich
gefördert werden, um eine übergreifende Betrachtung sicherzustellen und um
der gesamten Versorgungssituation Rechnung zu tragen. Unterschiede 
bestehen in den Handlungsoptionen bei Prävention und Aufklärung bzw. 
Gesundheitskommunikation. Hier handelt das BIPAM
bevölkerungsbezogen und das Robert Koch-Institut (RKI) mit Fokus auf fachliche bzw. 
medizinische Kommunikation.
Im BIPAM werden die Stärken des RKI im Bereich der Datenerhebung, 
-auswertung und -bereitstellung sowie der Erforschung von Künstlicher 
Intelligenz mit denen der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) im Bereich Gesundheitskommunikation gebündelt. Hierzu 
werden zwei Bereiche aus dem RKI – Abteilung 2 mit Ausnahme von 
Fachgebiet 22 (Epidemiologisches Zentrallabor) sowie das Zentrum für 
Künstliche Intelligenz in der Public Health-Forschung – mit der BZgA 
im neuen BIPAM zusammengeführt.
Das RKI behält seine Expertise und Zuständigkeit in den Bereichen
Forschung, Fachkommunikation, Infektionsschutz und Biosicherheit. Dies 
gilt ebenso für nicht übertragbare Krankheiten, die in Zusammenhang 
mit übertragbaren Krankheiten stehen. Die Unabhängigkeit des RKI 
bleibt gewahrt und es bleibt in seiner wissenschaftlichen Arbeit
weiterhin weisungsungebunden.
158. Abgeordneter
Johannes Steiniger
(CDU/CSU)
Wie ist die zeitliche Planung der Bundesregierung 
in Bezug auf die Gesetzesinitiative des
Physiotherapieberufereformgesetzes (www.aerzteblatt.de/n
achrichten/149265/Physiotherapie-soll-weiterent
wickelt-werden) insbesondere bezüglich der
Kabinettbefassung sowie des parlamentarischen
Verfahrens?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 8. Juli 2024
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Berufe in der 
Physiotherapie (Physiotherapieberufereformgesetz – PhyThBRefG)
befindet sich in der Ressortabstimmung. Ein Termin für die Befassung des 
Kabinetts steht noch nicht fest.
159. Abgeordneter
Dr. Hermann-Josef 
Tebroke
(CDU/CSU)
Wird die Bundesregierung auf Basis des
(verspätet eingeführten) Organspende-Registers
belastbare statistische Daten vorlegen, die aus Sicht der 
Bundesregierung in den Fragen des Organ-
„Matchings“ und der Erhöhung der
Organspendebereitschaft eine adäquate Grundlage einer
Debatte zur alternativen Widerspruchslösung darstellen, 
und wenn ja, bis wann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 11. Juli 2024
Mit dem Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
(Organspende-Register) besteht für Bürgerinnen und Bürger eine weitere 
Möglichkeit, ihre Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
(Einwilligung, Widerspruch oder Übertragung der Entscheidung auf eine
namentlich benannte Person) abzugeben, zu ändern oder zu widerrufen. Zweck 
des Registers ist die rechtssichere Dokumentation und jederzeitige
Auffindbarkeit von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende.
Medizinische für eine Organvermittlung relevante Angaben werden von dem
Organspende-Register nicht erfasst.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird in § 2a 
Absatz 1 Satz des Transplantationsgesetzes ermächtigt, die im Register 
gespeicherten personenbezogenen Daten zum Zweck der Erstellung 
eines Jahresberichts zu verwenden, um die im Register dokumentierten 
Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, ihre Änderungen und
Widerrufe in anonymisierter Form nach Anzahl, Geschlecht, Geburtsjahr 
und Bundesland, in dem die erklärende Person ihren Wohnsitz hat,
auszuwerten. Neben der Abgabe einer Erklärung zur Organ- und
Gewebespende im Organspende-Register bestehen weitere Möglichkeiten zur 
Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende, wie zum
Beispiel im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder auch in 
sonstiger schriftlicher und mündlicher Form. Die insoweit abgegebenen 
Erklärungen werden weder von dem Organspende-Register erfasst noch 
durch diesen Bericht ausgewertet. Daher kann dieser Bericht auch keine 
belastbaren Aussagen zu den angesprochenen Fragen treffen. Das
Organspende-Register ist insoweit von der grundlegenden Debatte über die 
Einführung einer Widerspruchsregelung unabhängig. Hingegen wäre 
sein Zweck einer rechtssicheren Dokumentation und jederzeitigen
Auffindbarkeit von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende auch im 
Hinblick auf eine etwaige Widerspruchsregelung von Bedeutung.
160. Abgeordnete
Astrid 
Timmermann-
Fechter
(CDU/CSU)
Welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung zur Erreichung der im von der
Vorgängerregierung verabschiedeten Intensivpflege- und 
Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)
enthaltenden Ziele und der dauerhaften Sicherung der 
Versorgung von außerklinischen
Intensivpflegepatienten, und wie ist die ab 1. Juli 2024 mögliche 
ungesetzliche Versorgungsgrundlage – vor dem 
Hintergrund, dass laut Medienbericht
Vergütungsverhandlungen zum Teil bislang nicht geführt 
wurden, lange Schiedsverfahren drohen und somit 
die Versorgung einer hoch vulnerablen
Patientengruppe gefährdet ist (vgl. z. B. www.carevor9.de/
care-inside/schleppende-verhandlungen-gefaehrde
n-intensivpflege) – kurzfristig zu heilen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 8. Juli 2024
Mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-
IPReG) vom 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2220) wurde der
Leistungsbereich der außerklinischen Intensivpflege neu geordnet und mit § 37c 
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in eine eigenständige 
Rechtsvorschrift überführt. Ziele des GKV-IPReG sind es, die Qualität 
der Versorgung zu verbessern, Fehlanreize zu vermeiden und das
Weaning- bzw. Dekanülierungspotenzial der versorgten Patientinnen und
Patienten besser auszuschöpfen. Die Bundesregierung hat den
Umsetzungsprozess des GKV-IPReG aufmerksam beobachtet und eng
begleitet. Dies gilt insbesondere für die Vertragsverhandlungen nach § 132l 
Absatz 5 SGB V, die von den Vertragspartnern der Selbstverwaltung 
nicht flächendeckend bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen werden 
konnten. Als Ergebnis eines Gesprächs im Bundesministerium für
Gesundheit am 14. Juni 2024 haben sich beide Vertragsparteien dazu
bekannt, dass die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten 
über den 30. Juni 2024 hinaus gesichert bleibt, auch wenn noch nicht 
überall neue Verträge abgeschlossen werden konnten.
Garantieerklärungen der Krankenkassen und der Abschluss von
Übergangsvereinbarungen sind hier geeignete Instrumente, um eine kontinuierliche Versorgung 
der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Die Krankenkassen
haben ihre im Leistungsbezug der außerklinischen Intensivpflege
stehenden Versicherten per individuellen Schreiben über die aktuell in
Umsetzung befindlichen vertraglichen Anpassungen in diesem
Leistungsbereich informiert und zugesichert, dass die Versorgung auch für den Fall, 
dass mit den jeweiligen Leistungserbringern die Vertragsverhandlungen 
zum 30. Juni 2024 nicht abgeschlossen werden können, durchgehend ab 
1. Juli 2024 sichergestellt ist. Das Bundesministerium für Gesundheit 
wird den Umsetzungsprozess des GKV-IPReG weiterhin aufmerksam 
beobachten und gegeben versorgungssichernde Maßnahmen ergreifen.
161. Abgeordnete
Kathrin Vogler
(Gruppe Die Linke)
Welches frühere oder heutige Mitglied der
Bundesregierung (Bundesministerin oder
Bundesminister oder Staatssekretärin oder Staatssekretär) 
hat im Jahr 2020 dem Bundesministerium für
Gesundheit Vorschläge unterbreitet, wo persönliche 
Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmasken 
(FFP2, OP oder vergleichbare), beschafft werden 
kann, und zu welchem Zeitpunkt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke 
vom 9. Juli 2024
Die Bundesregierung verweist auf die Aufstellung von Mitgliedern des 
Deutschen Bundestages, die im Zusammenhang mit geschlossenen
Verträgen zur Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in 
Kontakt mit dem Bundesministerium für Gesundheit standen. Die
Aufstellung wurde am 27. April 2021 dem Ausschuss für Gesundheit des 
Deutschen Bundestages übermittelt.
162. Abgeordnete
Kathrin Vogler
(Gruppe Die Linke)
Welche Informationen hat die Bundesregierung 
über die Prävalenz von ME/CFS (Myalgische
Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom) in 
Deutschland oder anderen OECD-Staaten (OECD 
= Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung), und hat die
Bundesregierung vor, die aktuelle Prävalenz für
Deutschland in einem Bevölkerungs-Survey zu ermitteln?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 9. Juli 2024
Zur Verbesserung der Aufklärung über ME/CFS hatte das Institut für 
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im
Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) den aktuellen
Wissensstand zu ME/CFS systematisch aufgearbeitet, bewertet und in einem 
Abschlussbericht im Mai 2023 veröffentlicht. Der Bericht des IQWiG 
informiert evidenzbasiert und allgemeinverständlich über ME/CFS auf 
der Internetseite des IQWIG (www.iqwig.de) sowie auf dem IQWiG-
Portal (www.gesundheitsinformation.de). Ausführliche
epidemiologische Informationen, darunter Prävalenzschätzungen, können diesem
Bericht unter dem Kapitel 4.2.2.5 entnommen werden.
Die Bundesregierung hat zum jetzigen Zeitpunkt keine Pläne, die
aktuelle Prävalenz von ME/CFS für Deutschland in einem Bevölkerungs-
Survey zu ermitteln.
In der im März 2024 veröffentlichten Förderbekanntmachung des BMG 
„Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um 
die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ wird das Thema 
ME/CFS allerdings ausdrücklich und durchgehend berücksichtigt.
Erkrankungen mit Long COVID-ähnlichen Symptomkomplexen wie ME/
CFS, auch unabhängig von einer COVID-19-Erkrankung, können in den 
Projekten ebenfalls Forschungsgegenstand sein oder mitberücksichtigt 
werden. Potentielle Antragstellende haben damit die Möglichkeit,
Projektskizzen zur Ermittlung der Prävalenz von ME/CFS für Deutschland 
einzureichen. Die eingegangenen Projektskizzen werden zurzeit durch 
ein externes Begutachtungsgremium bewertet. Nach Abschluss daran 
(voraussichtlich Herbst 2024) wird sich zeigen, welche Projektskizzen 
eingereicht wurden und welche sich im wettbewerblichen Verfahren 
durchsetzen konnten.
163. Abgeordnete
Kathrin Vogler
(Gruppe Die Linke)
Erwägt die Bundesregierung angesichts der
Tatsache, dass die Viruslast von SARS-CoV-2-Viren 
im Abwassermonitor des AMELAG-Projekts 
(AMELAG = Abwassermonitoring für die
epidemiologische Lagebewertung) laut Robert Koch-
Institut einen ähnlichen Wert wie in der 39.
Kalenderwoche in 2023 (https://edoc.rki.de/bitstrea
m/handle/176904/11762/Wochenbericht_2024_0
7_03.html?sequence=1&amp;isAllowed=y) erreicht 
hat und angesichts des Risikos langfristiger
Folgeerkrankungen (Long COVID/Post COVID) 
eine neue Aufklärungskampagne zur weiter
bestehenden Gefahr durch COVID zum Schutz der
Bevölkerung, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 12. Juli 2024
Aufklärungsmaßnahmen, die zielgruppenspezifisch über die COVID-19-
Impfung informieren, erfolgen regelmäßig durch die Bundeszentrale für 
gesundheitliche Aufklärung. Gegenwärtig plant die Bundesregierung 
keine neue Aufklärungskampagne zur COVID-19-Erkrankung.
Über das derzeitige SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen und über etwaige 
Auslastungen des Gesundheitssystems durch COVID-19 informiert das 
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit dem Infektionsradar (inf
ektionsradar.gesund.bund.de/de/covid), der für Bewertung des
Infektionsgeschehens neben dem Abwassermonitoring noch weitere
Indikatoren in der Zusammenschau berücksichtigt.
Zudem informiert das BMG im Rahmen der BMG-Initiative Long 
COVID auf der Internetseite www.bmg-longcovid.de weiterhin
umfassend über die Gefahren einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus, 
über Schutzmöglichkeiten wie die COVID-19-Impfung sowie zu
möglichen Folgeerkrankungen wie Long COVID und über bestehende
Behandlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
164. Abgeordnete
Annette Widmann-
Mauz
(CDU/CSU)
Trifft die Bundesregierung
krankenversicherungsrechtliche Vorkehrungen in Reaktion auf das
sogenannte Herrenberg-Urteil des
Bundessozialgerichts vom Juni 2022 für Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr, die dadurch 
erstmals in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung fallen und als bislang über die
Beihilfe als Familienangehörige-Versicherte bei den
gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr versichert 
werden, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 11. Juli 2024
Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ihrer Pflicht zur
Absicherung für den Krankheitsfall nachkommen durch eine Mitgliedschaft in 
der gesetzlichen Krankenversicherung, durch Abschluss einer privaten 
Krankheitskostenversicherung oder durch Einbeziehung in ein anderes 
System der Absicherung. Dabei haben sich beihilfeberechtigte
Familienangehörige von Beamtinnen oder Beamten, wenn sie nicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, in der Regel über den
prozentual begrenzten Umfang der Beihilfeberechtigung hinaus durch eine 
ergänzende private Krankheitskostenversicherung abzusichern (§ 193 
Absatz 3 Satz 1 und 2 Nummer 1 und 2 des
Versicherungsvertragsgesetzes – VVG). Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in 
die gesetzliche Krankenversicherung ist unter den Voraussetzungen des 
§ 6 Absatz 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) allgemein 
ausgeschlossen und unabhängig davon, ob eine Beihilfeberechtigung der 
privat versicherten Person oder ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners
besteht.
165. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Wird, wie bereits mehrfach geäußert, mit einer 
Steigerung der Landesbasisfallwerte im Jahr 
2024, wie mir bekannt, in Höhe von 4 Prozent, 
um die tariflichen Entwicklungen und die
inflationsbedingten Kostensteigerungen auszugleichen 
(vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/147611/Bun
desregierung-will-Landesbasisfallwerte-ab-Juli-2
024-anpassen), zu rechnen sein, und wenn ja, 
wann wird diese Maßnahme umgesetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke 
vom 9. Juli 2024
Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der 
Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der
Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG), 
der am 15. Mai 2024 vom Kabinett beschlossen und am 27. Juni 2024 
vom Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten worden ist, enthält 
Regelungen, die zu einem stärkeren Anstieg der Landesbasisfallwerte im 
Vergleich zu der derzeit geltenden Rechtslage führen. So sieht der
Entwurf eine vollständige und frühzeitige Tarifrefinanzierung für alle
Beschäftigtengruppen im Krankenhaus vor. Zudem ist vorgesehen, dass der 
Ermittlung der Obergrenze für den jährlichen Anstieg der
Landesbasisfallwerte der volle anstatt der anteilige Orientierungswert zu Grunde zu 
legen ist.
166. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Was ist konkret mit der Ankündigung des
Bundesministers für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach 
in seiner Rede auf dem DRG-Forum im März in 
Berlin (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/1501
60/Krankenhausreform-Lauterbach-kuendigt-ruec
kwirkenden-Ausgleich-gestiegener-
Tarifloehnean), dass die volle Tarifsteigerung rückwirkend 
zum 1. Januar 2024 ausgeglichen werden soll,
gemeint, und wann werden diese Maßnahmen
umgesetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke 
vom 9. Juli 2024
Die zitierte Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl 
Lauterbach bezieht sich auf Regelungen in dem Entwurf der
Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im 
Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
(Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG). Der Gesetzentwurf wurde 
am 15. Mai 2024 vom Kabinett beschlossen und am 27. Juni 2024 vom 
Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten. Die darin enthaltenen 
Regelungen sehen eine vollständige und frühzeitige Tarifrefinanzierung 
für alle Beschäftigtengruppen im Krankenhaus vor. Von den Regelungen 
werden auch Tarifsteigerungen erfasst, die bereits im Jahr 2024 wirksam 
geworden sind.
167. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Welche konkreten Daten sind bei der
Hochstufung der Risikobewertung durch das Robert 
Koch-Institut (RKI) am 2. März 2020 und
insbesondere am 17. März 2020 in Bezug auf die
„Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens in 
Deutschland und in anderen Ländern unter
Berücksichtigung der jeweils getroffenen
Maßnahmen sowie aller Möglichkeiten der Prävention 
und Kontrolle“ von den Entscheidern einbezogen 
worden, und gab es andere Entscheider neben den 
Verantwortlichen Lothar Wieler und Lars
Schaade?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar 
vom 12. Juli 2024
Die Grundlagen zur Risikobewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) 
in der COVID-19-Pandemie sind auf der Internetseite des RKI
veröffentlicht (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
Archiv/Risikobewertung_Grundlage.html).
Die Risikobewertung beruhte grundsätzlich auf den Kriterien
Übertragbarkeit/Übertragungsdynamik (Fallzahlen und Trends zu gemeldeten 
Fällen), Schwereprofil der Erkrankung sowie der Ressourcenbelastung 
des Gesundheitswesens. Dabei müssen nicht alle Kriterien in gleichem 
Maße erfüllt sein, auch ein führendes Kriterium kann Anlass sein, die 
Risikobewertung anzupassen. Die Risikobewertungen des RKI sind 
fachliche Einschätzungen und nicht unmittelbar oder automatisch mit 
bestimmten politischen Entscheidungen oder Maßnahmen verbunden.
In der am 2. März 2020 veröffentlichten Risikobewertung wurde die
Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland – basierend auf 
den zu der Zeit vorhandenen Daten über gemeldete Fälle in Deutschland 
– von „gering bis mäßig“ auf „mäßig“ hochgestuft. Die Anpassung
wurde im RKI-Krisenstab beraten und von der Institutsleitung entschieden. 
An diesem Tag gab es in Deutschland 157 gemeldete laborbestätigte 
SARS-CoV-2-Fälle, 28 Fälle (18 Prozent) mehr als am Vortag. Zudem 
wurden mehr in Deutschland erworbene Infektionen als primär aus dem 
Ausland importierte Fälle gemeldet und es musste mit einer weiteren 
Zunahme der Virus-Übertragungen und mit weiteren Ausbrüchen
gerechnet werden. In einigen Regionen war es, z. B. durch
Karnevalsfeiern, bereits zu großen Ausbruchsgeschehen gekommen und lokale
Behörden waren trotz Unterstützung von Landes- und Bundesebene mit der 
Eingrenzung sehr stark gefordert.
In die RKI-Risikobewertungen flossen weiterhin Informationen aus dem 
internationalen Raum wie z. B. Risikoeinschätzungen des Europäischen 
Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) 
mit ein (www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/rapid-risk-assessmen
t-outbreak-novel-coronavirus-disease-2019-covid-19-increased). Zudem 
erhielt das RKI weitere Informationen zum Infektionsgeschehen in der 
Lombardei direkt von italienischen Stellen und über offizielle Quellen 
wie die Weltgesundheitsorganisation und das ECDC (www.ecdc.europ
a.eu/en/publications-data/outbreak-novel-coronavirus-disease-2019-covi
d-19-situation-italy), die in die Bewertung mit einflossen.
Am 17. März 2020 wurde das Risiko für die Gesundheit der
Bevölkerung in Deutschland vom RKI als „hoch“ eingestuft. Die Entscheidung
zur Hochstufung der Risikobewertung des RKI auf „hoch“ wurde am 
Sonntag, dem 15. März 2020 von damaligen Präsidenten des RKI und 
dem damaligen Vizepräsidenten getroffen; weitere Mitarbeitende des 
RKI waren daran nicht beteiligt. Diese Entscheidung wurde am 
16. März 2020 im internen Krisenstab des RKI bekannt gegeben und am 
17. März 2020 in einer Pressekonferenz und auf der Internetseite des 
RKI veröffentlicht. Gründe für die geänderte Risikoeinschätzung waren 
die weiter steigenden Fallzahlen, also eine hohe Übertragungsdynamik 
(siehe tägliche Situationsberichte und insbesondere die beiden Berichte 
vom 15. und 16. März 2020, – jeweils Abbildung 3 „Epidemiologische 
Kurve“, www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situ
ationsberichte/Archiv_Maerz.html?nn=13490888). Unter den
Erkrankten gab es schwere und sehr schwere Fälle, die auf Intensivstationen
behandelt werden mussten. Zunehmend konnten Infektionsketten nicht 
mehr nachvollzogen werden. In der Risikobewertung zu diesem
Zeitpunkt wird darauf hingewiesen, dass die Gefährdung für die Gesundheit 
der Bevölkerung von Region zu Region variiert und auch die Belastung 
des Gesundheitswesens maßgeblich von der regionalen Verbreitung der 
Infektion, den vorhandenen Kapazitäten und den eingeleiteten
Gegenmaßnahmen (Isolierung, Quarantäne, soziale Distanzierung) abhängt 
und örtlich sogar sehr hoch sein kann. Ergänzend lagen zu diesem
Zeitpunkt bereits die Ergebnisse einer Modellierung des RKI vor, die eine 
Abschätzung von Szenarien der erwartbaren Dynamik des weiteren
Pandemieverlaufs ermöglichten; diese Modellierung wurde wenige Tage 
später, am 20. März 2020, veröffentlicht (s. www.rki.de/DE/Content/Inf
AZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Modellierung_Deutschland.pdf?__blob=
publicationFile). Und schließlich zeigte eine RKI-Analyse zur
Erkrankungsschwere von COVID-19 im Vergleich zur saisonalen Influenza 
einen hohen Anteil von Patientinnen und Patienten, die einer Beatmung 
sowie einer längere Beatmungsdauer bedurften. (www.eurosurveillance.
org/content/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.11.2000258).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales 
und Verkehr
168. Abgeordneter
Knut Abraham
(CDU/CSU)
Wann werden die acht fehlenden
Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Deutschen 
Bahn AG zu dem im Strukturstärkungsgesetz
verankerten Ausbau der Schieneninfrastruktur in der 
Lausitz getroffen, und warum werden die
Planungen durch die fehlenden Finanzierungszusagen 
seitens des Bundes von acht der insgesamt zwölf 
Maßnahmen so massiv verzögert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 11. Juli 2024
Die Deutsche Bahn AG hat den Antrag auf Abschluss einer
Finanzierungsvereinbarung für die Planung aller vom Bund-Länder-
Koordinierungsgremium gebilligten Schienenvorhaben des Investitionsgesetzes 
Kohleregionen gestellt. Eine Unterzeichnung der
Finanzierungsvereinbarung für die noch ausstehenden Schieneninfrastrukturvorhaben wird 
zeitnah anvisiert. Mit den Planungen konnte bereits
zuwendungsunschädlich begonnen werden.
169. Abgeordnete
Melanie Bernstein
(CDU/CSU)
Berücksichtigt die Bundesregierung bei der
Prüfung eines möglichen Weiterbau-Stopps der
Bundesautobahn A 20 neben haushälterischen auch 
verteidigungspolitische Faktoren – insbesondere 
mit Blick auf die im Rahmen der Ende Januar 
2024 unterzeichneten Absichtserklärung zum 
Thema Military Mobility mit dem Ziel der
Einrichtung eines 1. militärischen Transitkorridors 
für die Organisation des zentralen militärischen 
Verkehrs von West nach Ost im Bündnisfall –, 
und wenn nein, welche strategische Bedeutung 
misst die Bundesregierung dem Autobahnprojekt 
A 20 bei?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 10. Juli 2024
Der 4-streifige Neubau der A 20 in Niedersachsen und in Schleswig-
Holstein einschließlich der Elbquerung ist in dem vom Deutschen
Bundestag im Jahr 2016 beschlossenen Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen, der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz ist, im „Vordringlichen 
Bedarf“, der Abschnitt zwischen Weede und der A 7 in Schleswig-
Holstein als „fest disponierte“ Maßnahme eingestuft. Mit diesen prioritären 
Einstufungen besteht ein parlamentarischer Auftrag, das Vorhaben zu 
planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren.
Die A 20 als Nord-West-Umfahrung Hamburg in Schleswig-Holstein 
und als Küstenautobahn in Niedersachsen ist Bestandteil des
transeuropäischen Straßennetzes (TEN) und ist von herausragender Bedeutung 
für die Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäischer
Verkehrsströme im zusammenwachsenden Europa. Als westliche
Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lübeck–Stettin bis über die Elbe nach 
Niedersachsen zur A 28 bei Westerstede wird sie zukünftig eine
wichtige Ost-West-Verbindung im Norden Deutschlands sein.
Durch den ca. 220 km langen Neubau der A 20 werden die deutschen 
Seehäfen an Nord- und Ostsee miteinander verbunden. Vor dem
Hintergrund der eingeleiteten Maßnahmen zur Energiesicherung wird die
Bedeutung der A 20 zur Verknüpfung der geplanten LNG-Terminals weiter 
steigen. Darüber hinaus ist die geplante A 20 auch als Teil der im
Bündnisfall wichtigen Infrastruktur von Bedeutung.
Entsprechend dieser wichtigen Funktion im Netz der Bundesfernstraßen 
setzt der Bund die eingeleiteten Planungen und Vorbereitungen für einen 
abschnittsweisen Bau der A 20 konsequent fort.
170. Abgeordneter
Dr. Reinhard 
Brandl
(CDU/CSU)
Wie sieht der derzeitige Planungs- und
Finanzierungsstand des „Erhaltungsabschnitts“ der
Bundesautobahn 9 zwischen Ingolstadt-Nord und 
Stammham vor dem Hintergrund von Berichten 
über Kürzungen der Haushaltsmittel für die
Autobahn GmbH des Bundes in Höhe von 20 Prozent 
gegenüber bisherigen Planungen im Zuge des 
aktuellen Haushaltsaufstellungsverfahrens zum 
Entwurf der Bundesregierung für den
Bundeshaushalt 2025 und zur mittelfristigen
Finanzplanung bis 2028 (www.augsburger-allgemeine.de/w
irtschaft/verkehr-ministerium-will-offenbar-autob
ahn-investitionen-stark-kuerzen-id7108193
1.html) und vor dem Hintergrund bereits
geleisteter Vorarbeiten (www.donaukurier.de/lokales/ingo
lstadt/rodungen-an-der-a9-sind-vorarbeiten-zum-e
rhaltungsprojekt-in-den-jahren-2025-und-2026-15
428780) aus, und beabsichtigt die
Bundesregierung, dieses Vorhaben weiterhin im Jahr 2026 
vollständig abzuschließen (www.donaukurier.de/l
okales/ingolstadt/vorbereitungen-fuer-die-baustell
e-zwischen-ingolstadt-und-stammham-sind-angel
aufen-baubeginn-mitte-juli-15859005)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 8. Juli 2024
Die Autobahn GmbH des Bundes hat die Planungen für den 1. Abschnitt 
des A-9-Erhaltungsprojektes zwischen Stammham und der
Anschlussstelle Ingolstadt-Nord abgeschlossen. Es wurde bereits mit ersten
vorbereitenden Maßnahmen, wie zum Beispiel der Einrichtung von
Nothaltebuchten im Bereich der späteren Baustellenverkehrsführung begonnen; 
die Ausschreibung der Hauptbauleistungen wird vorbereitet.
Vor Abschluss der Haushaltsverhandlungen für den Haushalt 2025 und 
zur neuen Finanzplanung 2028 sind keine weiteren Angaben im Sinne 
der Fragestellungen möglich.
171. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG den 
Gremienvorbehalt für die notwendige
Finanzierungsvereinbarung zur Realisierung des
Bausteins 3 des Digitalen Knotens Stuttgart in der 
Aufsichtsratssitzung am 27. Juni 2024
aufgehoben, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 9. Juli 2024
Der Gremienvorbehalt für die Finanzierungsvereinbarung zur
Realisierung des Bausteins 3 des Digitalen Knoten Stuttgart wurde in der
Aufsichtsratssitzung der Deutschen Bahn AG (DB AG) am 27. Juni 2024 
nicht aufgehoben. Ziel der Bundesregierung ist es, den Zustand des
Bestandsnetzes zu verbessern und gleichzeitig durch Digitalisierung die
Kapazität des Netzes zu erweitern. Nur so können die verkehrs- und
klimapolitischen Ziele und spürbare Verbesserungen für Fahrgäste und
Logistiker erreicht werden. Die Bundesregierung befindet sich in
intensivem Austausch mit der DB AG darüber, wie der weiterhin notwendige 
Ausbau von Digitalprojekten wie dem Digitalen Knoten Stuttgart unter 
den gegebenen haushälterischen Voraussetzungen vorangetrieben
werden kann. Klares Ziel ist die zügige Aufhebung des Gremienvorbehalts 
zur Finanzierung der finalen Ausbaustufe.
172. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Warum nutzt die Bundesregierung zur
finanziellen Unterstützung der Deutschen Bahn AG nicht 
wie bisher Baukostenzuschüsse, sondern das
Mittel der Eigenkapitalerhöhungen, das zu steigenden 
Trassenpreisen führt, und wie will die
Bundesregierung das Problem der hohen Trassenpreise 
durch Eigenkapitalerhöhungen lösen (vgl. https://
background.tagesspiegel.de/verkehr-und-smart-m
obility/briefing/gerechtigkeit-fuer-richard-lutz)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 11. Juli 2024
Für den Verkehrsträger Schiene ist trotz der herausfordernden
fiskalpolitischen Rahmenbedingungen ein historischer und dringend notwendiger 
Finanzierungshochlauf hinterlegt. Um diesen Hochlauf im Zuge der
gesamtpolitischen Haushaltssituation und dem damit begrenzten Volumen 
an Haushaltsmitteln für Baukostenzuschüsse zu realisieren, ist ein
Rückgriff auf die Finanzierung über eine Eigenkapitalerhöhung notwendig.
Grundsätzlich wird die Trassenpreisentwicklung, die auf
unterschiedlichen Kostenbausteinen basiert, im Detail beobachtet. Durch gezielte 
Förderprogramme werden derzeit bereits Trassenpreise gedämpft. Auch 
im Haushaltsaufstellungsverfahren 2025 wird über eine
Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr und Schienenpersonenfernverkehr
beraten. Die Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung auf die künftigen 
Trassenpreise 2026 werden im Rahmen des derzeit bei der
Bundesnetzagentur vorbereitend laufenden Verfahrens zur Ermittlung der jährlichen 
Obergrenze der Gesamtkosten 2026 berücksichtigt. Die
Bundesregierung prüft auch mittelfristige, gesetzgeberische Maßnahmen, die
Ansatzpunkte für eine Senkung der Trassenpreise bieten. Ein Beispiel hierfür 
ist eine mögliche Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes.
173. Abgeordneter
Michael Donth
(CDU/CSU)
Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des 
Transformationsprogramms bei der DB Cargo AG 
(bitte z. B. hinsichtlich der Pläne zum
Stellenabbau, zur Auslagerung des Kombinierten Verkehrs 
und der Aufteilung eigener Geschäftsfelder sowie 
eventueller weiterer Punkte jeweils auflisten), und 
wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der 
Umsetzungsstand des Beihilfeverfahrens der EU-
Kommission gegen die DB Cargo AG?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 10. Juli 2024
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird das
Produktionssystem der DB Cargo AG (DB Cargo) stärker auf Kunden und Branchen 
fokussiert. Im Sinne einer End-to-end-Verantwortung entstehen so
innerhalb der DB Cargo Brancheneinheiten mit direktem Zugriff auf eigene 
Ressourcen (Assets und Personal) und vollständiger Verantwortung für 
das wirtschaftliche Ergebnis der jeweiligen Verkehre.
Derzeit laufen Verhandlungen des DB Cargo Vorstands mit den Gremien 
der Mitbestimmung der DB Cargo zur Ausgestaltung konkreter
Maßnahmen, um die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit des
Unternehmens zu erreichen. Gemeinsames Ziel ist ein zukunftsfähiges
Unternehmen, welches langfristig im umkämpften Markt erfolgreich ist und so 
langfristig eine sichere Arbeitgeberin bleibt.
Die Betriebsparteien haben sich im Rahmen eines Interessenausgleichs 
auf den Erhalt der Produktion des Kombinierten Verkehrs in der DB 
Cargo geeinigt. Die Sicherung von Arbeit soll unter anderem durch die 
Umsetzung umfangreicher Maßnahmen zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität erreicht werden.
Das konkrete Maßnahmenpaket ist Teil der laufenden Verhandlungen. 
Ein verhandelter Sozialplan regelt die Abmilderung von Härten.
Im Rahmen des Beihilfeverfahrens befindet sich die Bundesregierung 
derzeit noch in Gesprächen mit der EU-Kommission, mit dem Ziel, das 
Verfahren in diesem Jahr zu beenden.
174. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie haben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die aktuellen Kosten für die
Streckenabschnitte A 7 AS Illertissen–AS Memmingen-Süd, 
A 8 AK München-Süd–AS Holzkirchen; A 8 AS 
Holzkirchen–AD Inntal, A 8 AD Inntal–AS 
Traunstein/Siegsdorf und A 8 AS Traunstein/
Siegsdorf–Grenze D/A entwickelt, und welche 
Auswirkungen hat diese Entwicklung auf das 
Nutzen-Kosten-Verhältnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 11. Juli 2024
Die Kostenstände haben sich gegenüber dem Erhebungsstand der
Bundesverkehrswegeplanaufstellung (BVWP) im Jahr 2014 wie folgt
verändert:
• A 7 AS Illertissen–AS Memmingen-Süd,
aktuelle Kosten: 278,7 Mio. Euro,
(BVWP-Kosten: 261,1 Mio. Euro);
• A 8 AK München-Süd–AS Holzkirchen,
aktuelle Kosten: 339,4 Mio. Euro,
(BVWP-Kosten: 167,2 Mio. Euro);
• A 8 AS Holzkirchen–AD Inntal,
aktuelle Kosten: 735,7 Mio. Euro,
(BVWP-Kosten: 413,8 Mio. Euro);
• A 8 AD Inntal–AS Traunstein/Siegsdorf,
aktuelle Kosten: 971,3 Mio. Euro,
(BVWP-Kosten: 703,3 Mio. Euro).
• A 8 AS Traunstein/Siegsdorf–Grenze D/A,
aktuelle Kosten: 758,2 Mio. Euro,
(BVWP-Kosten: 567,9 Mio. Euro).
Steigen Projektkosten erheblich, kann es erforderlich sein, die
Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme im Zuge einer Nachbewertung des
Nutzen-Kosten-Verhältnisses zu überprüfen. Für den Gesamtabschnitt A 8 
AK München-Süd bis zur österreichischen Bundesgrenze kam die
Nachbewertung im Jahr 2021 zum Ergebnis, dass der geplante Ausbau
weiterhin wirtschaftlich ist.
Für das angefragte A-7-Bedarfsplanprojekt AS Illertissen–AS
Memmingen-Süd erfolgte bisher keine Nachbewertung.
175. Abgeordneter
Hermann Färber
(CDU/CSU)
Welche Auswirkungen haben die von der
Bundesregierung für 2025 geplanten Kürzungen bei der 
Autobahn GmbH des Bundes (siehe „Frankfurter 
Allgemeine Sonntagszeitung“ vom 16. Juni 2024, 
Seite 21, und „Neue Württembergische Zeitung“ 
vom 17. Juni 2024, Seite 4) auf die Finanzierung, 
Planung und Umsetzung des Ausbaus der A 8 am 
Albaufstieg?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 10. Juli 2024
Eine Kürzung der Haushaltsmittel für die Bundesautobahnen ist nicht 
bekannt. Das Aufstellungsverfahren für den Entwurf des
Bundeshaushalts 2025 und die Finanzplanung bis 2028 ist noch nicht abgeschlossen. 
Daher können derzeit keine Aussagen zu der Finanzierung einzelner 
Projekte getroffen werden.
Erst nach Vorliegen des Baurechts können in Abhängigkeit von den 
dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, dem Finanzbedarf der 
im Bau befindlichen Projekte sowie in Konkurrenz zu weiteren
baureifen Maßnahmen Aussagen zur Finanzierung der fragegegenständlichen 
Maßnahme erfolgen.
176. Abgeordneter
Hermann Färber
(CDU/CSU)
Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand des 
Ausbaus der A 8 am Albaufstieg aus Sicht der 
Bundesregierung dar, nachdem im Sommer 2023 
die Auslage der 5. Planänderung im laufenden 
Planfeststellungsverfahren stattgefunden hatte 
(siehe unter: www.autobahn.de/planen-bauen/proj
ekt/a8-albaufstieg#overview)?
177. Abgeordneter
Hermann Färber
(CDU/CSU)
Wie viele Einwendungen, die nach der Auslage 
der 5. Planänderung im laufenden
Planfeststellungsverfahren für den Ausbaus der A 8 im/bis 
Herbst 2023 eingereicht worden sind, stehen noch 
zur Beantwortung und Entscheidung aus, und bis 
wann werden die Beantwortungen und
Entscheidungen vorgenommen?
178. Abgeordneter
Hermann Färber
(CDU/CSU)
Wann ist beim geplanten Ausbau der A 8 beim 
Albaufstieg mit dem Planfeststellungsbeschluss – 
sprich: dem Baurecht – zu rechnen, und wie sieht 
der darauffolgende Zeitplan für die weiteren 
Schritte und Maßnahmen aus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 10. Juli 2024
Die Fragen 176 bis 178 werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Für den Ausbau der A 8 liegt die im Planfeststellungsverfahren
befindliche Genehmigungsplanung vor. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt
derzeit die Bearbeitung der Einwendungen zur 5. Planänderung. Die
Autobahn GmbH des Bundes hat den Großteil der eingegangenen
Einwendungen (mehr als 80 Prozent) bearbeitet und hierzu gegenüber dem 
Regierungspräsidium Stuttgart als der zuständigen
Planfeststellungsbehörde Stellungnahmen abgegeben.
Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes steht diese mit der 
Planfeststellungsbehörde in stetigem Austausch und rechnet mit einem 
Beschluss durch die Planfeststellungsbehörde im 2. Halbjahr 2024.
Baurecht besteht, sobald der Beschluss Rechtskraft erlangt hat.
179. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann ist Entwidmung des Gleisvorfeldes des 
heutigen Hauptbahnhofs Stuttgart auf Grundlage 
von § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 10. Juli 2024
Für die Fläche des Gleisvorfeldes des heutigen Hauptbahnhofs Stuttgart 
wurde beim Eisenbahn-Bundesamt bisher kein Antrag auf Freistellung 
nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes gestellt. Zu der Frage, ob 
und wann eine Freistellung vorgesehen ist, liegen dort keine weiteren 
Informationen vor.
180. Abgeordneter
Dr. Thomas 
Gebhart
(CDU/CSU)
Wann rechnet die Bundesregierung mit der
kompletten Fertigstellung des 4-spurigen Ausbaus der 
B 10 zwischen Pirmasens und Landau?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 8. Juli 2024
Das Projekt wird unverändert von der Straßenbauverwaltung des Landes 
Rheinland-Pfalz vorangetrieben. Aufgrund der bekannten
Planungsstände in den insgesamt fünf Teilprojekten lässt sich nach Auskunft des hier 
zuständigen Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz derzeit keine
belastbare Aussage zur kompletten Fertigstellung des rund 30 km langen 
4-streifigen Ausbaus der B 10 zwischen Pirmasens und Landau treffen.
181. Abgeordneter
Dr. Thomas 
Gebhart
(CDU/CSU)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung 
zu den internationalen Speicherungen von
Treibstoffschnellablässen (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 189 auf 
Bundestagsdrucksache 20/5942) vor, und welche 
Rückschlüsse zieht sie daraus?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 11. Juli 2024
Mit dem gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 einzurichtenden
Verfahren zur Meldung, Speicherung und Nachverfolgung von
sicherheitsrelevanten Ereignissen in der Luftfahrt soll sicherheitsrelevanten
Entwicklungen entgegenwirkt werden, bevor diese in Unfällen münden.
Die technischen oder betrieblichen Gründe für Notsituationen, die 
Treibstoffablässe erforderlich machen, sind vielfältig. Die Zahl der
Meldungen ist für eine belastbare Auswertung nicht ausreichend.
182. Abgeordneter
Leif-Erik Holm
(AfD)
Plant die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der 
Bundesregierung ab dem kommenden Jahr die 
Reduzierung oder Streichung ihres
Fernzugangebots, und wenn ja, welche Verbindungen sind
davon betroffen (bitte nach Intercity-Linien und 
ICE-Verbindungen aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 9. Juli 2024
Nach Angaben der Deutsche Bahn AG (DB AG) sind die Planungen für 
den Fahrplan 2025 bei der DB Fernverkehr im April 2024 abgeschlossen 
worden. Dieser Fahrplan sieht bisher keine der in der aktuellen
Berichterstattung unterstellten Angebotskürzungen vor.
183. Abgeordneter
Roderich 
Kiesewetter
(CDU/CSU)
Was plant die Bundesregierung, um die geplante 
Streichung der IC-Linie Karlsruhe–Nürnberg(–
Leipzig) mit den Halten u. a. in Schwäbisch 
Gmünd, Aalen und Ellwangen ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2024 durch die Deutschen 
Bahn AG zu verhindern und die Ausbaupläne zur 
Erreichung des Deutschlandtaktes auf der Strecke 
einzuhalten (www.spiegel.de/politik/deutschland/
deutsche-bahn-plan-zur-streichung-von-fernverke
hrsverbindungen-besonders-im-osten-a-a145999
a-e9d6-4adc-96c7-cc6d44d75feb?giftToken=5433
f51d-5413-40ec-b24f-f5ef8eb76b84)?
184. Abgeordneter
Roderich 
Kiesewetter
(CDU/CSU)
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, 
um die Anbindung des Ostalbkreises an den
Fernverkehr zu gewährleisten angesichts der Pläne zur 
Streichung der IC-Linie Karlsruhe–Nürnberg in 
Kombination mit der Ankündigung der Deutsche 
Bahn AG, die Inbetriebnahme des Projektes
Stuttgart 21 auf Dezember 2026 zu verschieben (www.
tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/chronologi
e-stuttgart21-s21-deutsche-bahn-100.html#:~:tex
t=Die%20Deutsche%20Bahn%20verschiebt%20d
ie,in%20Stuttgart%20nun%20auch%20offiziell)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 8. Juli 2024
Die Fragen 183 und 184 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs 
gemeinsam beantwortet.
Der Schienenpersonenfernverkehr ist in Deutschland in
Übereinstimmung mit dem europäischen Recht vollständig eigenwirtschaftlich in 
ausschließlicher Zuständigkeit und Verantwortung der jeweiligen
Eisenbahnverkehrsunternehmen organisiert. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) 
entscheidet somit eigenständig über den Umfang der angebotenen
Verkehrsleistung. Das Schreiben der DB Fernverkehr AG an die
Bundesnetzagentur im Februar 2024 war nicht mit der Bundesregierung
abgestimmt.
Dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) war eine 
grundsätzlich mögliche und zu prüfende Angebotsreduktion der DB 
Fernverkehr in geringem Maße wegen der derzeitigen wirtschaftlichen 
Lage bekannt. Weitere Informationen zu konkret geplanten
Ausdünnungen auf bestimmten Strecken liegen dem BMDV nicht vor.
Zwischenzeitlich hat der Vorstand der Deutschen Bahn AG klargestellt, 
dass für den Fahrplan 2025 die Planungen bereits im April dieses Jahres 
abgeschlossen wurden und diese keine der medial genannten Kürzungen 
vorsehen.
185. Abgeordneter
Ulrich Lange
(CDU/CSU)
Wie häufig konnte im Jahr 2023 das Bordbistro in 
den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG 
nicht für den Verkauf geöffnet werden, und 
welche Gründe gab es jeweils dafür (bitte
Ausfallzahlen nach den zehn häufigsten
Ausfallgründen, z. B. Personalmangel, getrennt aufführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 8. Juli 2024
Im Jahr 2023 war bei ca. 97 Prozent der Fahrten das Bordbistro in den 
Zügen der DB Fernverkehr AG für den Verkauf geöffnet. Die Gründe 
für den Ausfall der sogenannten Galley können personal-, technik- und 
hygienebedingt sein und teilen sich wie folgt für das Jahr 2023 auf:
Personal: 2 Prozent
Technik: 0,4 Prozent
Hygiene: 0,9 Prozent
Die DB Fernverkehr AG hat verschiedene Maßnahmen ergriffen um die 
bereits geringen Ausfallquoten weiter zu senken. Im Zeitraum von Mai 
2023 bis Mai 2024 konnte der Personalbestand in der Bordgastronomie 
um ca. 300 Stellen erhöht werden. Zusätzlich wurden
Prozessänderungen bei der Planung und Disposition von Schichtleiterinnen und
Schichtleitern vorgenommen, um die Anzahl der Schichtausfälle zu reduzieren.
Technisch bedingte Störungen können in der Regel zeitnah behoben 
werden. Nach Angaben der DB Fernverkehr AG befindet sich diese
zudem mit den Zugherstellern im regelmäßigen Austausch, um die Anzahl 
der technisch bedingten Störungen zu reduzieren. Die konsequente
Modernisierung der Flotte mit stetig zulaufenden neuen Zügen trägt
ebenfalls zu einer Reduktion der Störanfälligkeit bei.
186. Abgeordneter
Ulrich Lange
(CDU/CSU)
Wie häufig kam es im Jahr 2023 zum Ausfall von 
Klimaanlagen in den Zügen der Deutschen Bahn 
AG, und wie häufig resultierte aus dem
Klimaanlagenausfall die Sperrung einzelner Waggons 
bzw. des gesamten Zugs (bitte Ausfallzahlen für 
Zugtypen getrennt aufführen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 8. Juli 2024
Nach Angaben der DB Fernverkehr AG lag die technische Verfügbarkeit 
der Klimaanlagen im Jahr 2023 bei den ICEs bei 98,4 Prozent und bei 
den ICs bei 98,3 Prozent. Bei Betrachtung der neuen ICE-Baureihen 
(Baureihen 407, 408, 412) lag die technische Verfügbarkeit der
Klimaanlagen im letzten Jahr bei 99,6 Prozent; die der neuen Intercity 2 bei 
99,5 Prozent.
Rund 0,3 Prozent der Waggons, die den Reisenden im Fernverkehr der 
DB AG im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt wurden, mussten aufgrund 
gestörter Kühlung/Frischluftzufuhr gesperrt bzw. geräumt werden (ICE: 
0,26 Prozent; IC: 0,28 Prozent).
187. Abgeordneter
Ulrich Lange
(CDU/CSU)
Wie oft sind die Sitzplatzreservierungen in den 
Personenfernverkehrszügen der Deutschen Bahn 
AG (DB AG) ausgefallen, und wie oft mussten 
die Züge der DB AG wegen technischer Defekte 
länger als 30 Minuten auf offener Strecke
anhalten und gar evakuiert werden (bitte jeweils für die 
Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 11. Juli 2024
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist die technische
Verfügbarkeit der Reservierungsanzeigen für die Züge der DB Fernverkehr 
für die Jahre 2021 bis 2024 der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Jahr Technische Verfügbarkeit Reservierungsanzeige
2021 98,95 %
2022 99,13 %
2023 99,32 %
2024 99,58 %
Nach Angaben der DB AG liegt eine vollständige Datenerfassung zu 
stehen gebliebenen Zügen und Evakuierungen erst seit dem Jahr 2022 
vor.
In Spalte 2 der folgenden Tabelle sind die Anteile der täglichen
Zugfahrten zu entnehmen, bei denen Züge der DB AG aufgrund eines
technischen Defekts länger als 30 Minuten zum Stehen kamen. Spalte 3
enthält Angaben darüber hinaus Angaben, wie oft diese Züge nicht
weiterfahren konnten und evakuiert werden mussten.
Tabelle: Aufgrund technischen Defekts stehen gebliebene bzw. 
evakuierte Züge der DB AG mit einer Standzeit von mehr als 
30 Minuten – ausgewiesen als Anteil der täglichen Zugfahrten.
Jahr Stehen gebliebene 
Züge
Stehen gebliebene Züge 
mit Evakuierung
2022 0,008 % 0,0008 %
2023 0,008 % 0,0007 %
2024 0,006 % 0,0006 %
188. Abgeordneter
Ulrich Lange
(CDU/CSU)
Wie viele Rolltreppen und Aufzüge waren bzw. 
sind in den Bahnhöfen, die der DB InfraGO AG 
gehören, nicht funktionstüchtig (bitte jeweils für 
die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 inklusive 
durchschnittlicher Reparaturdauer angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 11. Juli 2024
Angaben im Sinne der Fragestellung sind der folgenden, von der DB 
AG übermittelten Tabelle über die Anzahl der nicht betriebsbereiten
Anlagen (d. h. Aufzüge und Fahrtreppen) im Verhältnis zur
Gesamtanlagenzahl sowie zur durchschnittlichen Reparaturdauer für das jeweilige 
Jahr zu entnehmen.
Jahr Anlagenanzahl [Stk] Anzahl nicht betriebsbereiter 
Anlagen [Stk im ø]
ø Reparaturdauer [h]
2021* 3611 72 4,5
2022* 3620 83 4,6
2023 3661 95 5,3
2024 (01–06) 3609 97 5,4
* Außergewöhnlich geringe Nutzung während der COVID-19-Pandemie
189. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Gruppe Die Linke)
Welche Pläne hat die Bundesregierung für das 
Neubauprojekt Nordumgehung Schwerin (Projekt 
B104-G10-MV), angesichts des vom Chef der 
Autobahn GmbH des Bundes, Michael Günter, 
geäußerten tatsächlichen Mehrbedarfs an
Finanzmitteln für die Brückensanierung sowie der laut 
Studie vom Forum Ökologisch-Soziale-
Marktwirtschaft als notwendig benannten Priorisierung 
des Mitteleinsatzes und der vom Bundesminister 
für Verkehr und Digitales Dr. Volker Wissing
angekündigten Einsparungen im Haushalt für die
Instandhaltung deutscher Straßen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 8. Juli 2024
Der mit dem geltenden Fernstraßenausbaugesetz 2016 geltende
gesetzliche Planungsauftrag für die B 104 Ortsumgehung Schwerin ist durch die 
als Auftragsverwaltung für den Bund agierende Straßenbauverwaltung 
des Landes aktiv wahrzunehmen. Das Projekt befindet sich in der
Entwurfsplanung. Nach noch zu erzielender Baureife wird über die
Realisierung im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden
Bundesfernstraßenmittel entschieden.
190. Abgeordneter
Ralph Lenkert
(Gruppe Die Linke)
Wie beurteilt die Bundesregierung die
volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Erhöhung der 
Trassenpreise für das deutsche Schienennetz 
durch die 100-prozentige Tochter des
bundeseigenen Unternehmens Deutsche Bahn AG, DB 
InfraGO AG, und mit welchen Auswirkungen 
rechnet die Bundesregierung nach der
diesbezüglichen Ankündigung des DB-
Personenfernverkehrsvorstandes Dr. Michael Peterson, aufgrund 
der zusätzlichen Belastungen den Umfang des 
Fahrplanangebotes bundesweit überprüfen zu 
müssen (www.deutschebahn.com/de/presse/press
estart_zentrales_uebersicht/DB-weist-Spiegel-Ber
ichterstattung-zurueck-12935008) auf die
Verfügbarkeit und die Preisentwicklung beim
Personenverkehr der Deutschen Bahn AG?
191. Abgeordneter
Ralph Lenkert
(Gruppe Die Linke)
Wie wirkt sich nach Auffassung der
Bundesregierung die Erhöhung der Trassenpreise für das 
Schienennetz durch die DB InfraGO AG auf die 
Emissionsreduktionsziele für den Verkehrsbereich 
angesichts einer angekündigten Prüfung von
Kürzungen des Angebots des DB-Personenverkehrs 
aus, und mit welchen Auswirkungen rechnet die 
Bundesregierung diesbezüglich für den Schienen-
Güterverkehr?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 8. Juli 2024
Die Fragen 190 und 191 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs 
gemeinsam beantwortet.
Die gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr, 
Mittelfristprognose Winter 2023/24, erwartet im
Schienenpersonenverkehr (SPFV) saldiert für den Zeitraum von 2019 bis 2027 ein solides 
Wachstum um insgesamt 11 Prozent bei den Fahrgastzahlen und von 
18 Prozent bei der Verkehrsleistung. Die gleitende Mittelfristprognose 
ist unter www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verkehrsprogn
ose/Mittelfristprognose_Winter_2023_2024.pdf?__blob=publication-Fil
e&amp;v=3 abrufbar. Gegenüber 2024 errechnen sich Zunahmen um 2,1
Prozent bzw. 1,5 Prozent pro Jahr. Für den Modal Split geht die gleitende 
Mittelfristprognose für den SPFV von einem stabilen Anteil mit
Tendenz steigend aus, während der motorisierte Individualverkehr verliert. 
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr rechnet daher nicht 
mit nennenswerten volkswirtschaftlichen Effekten oder Effekten auf die 
Emissionsziele der Bundesregierung.
Im Schienengüterverkehr (SGV) stellt sich die Situation aufgrund des 
Wettbewerbs zu anderen Verkehrsträgern anders dar. Daher hat die
Bundesregierung zur Unterstützung der Eisenbahnverkehrsunternehmen im 
SGV am 28. Juni 2024 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die 
Trassenpreisförderung für den SGV bis zum 30. November 2028 zu
verlängern. Im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen setzt sich 
die Bundesregierung für eine auskömmliche Finanzierung der
Förderrichtlinie ein.
Im Hinblick auf die von Ihnen genannte Berichterstattung ist zu
beachten, dass der SPFV in Deutschland in Übereinstimmung mit dem
europäischen Recht vollständig eigenwirtschaftlich in ausschließlicher
Zuständigkeit und Verantwortung der jeweiligen
Eisenbahnverkehrsunternehmen organisiert ist. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) entscheidet
somit eigenständig über den Umfang der angebotenen Verkehrsleistung.
Das Schreiben der DB Fernverkehr AG an die Bundesnetzagentur im 
Februar 2024 war nicht mit der Bundesregierung abgestimmt. Dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) war eine
grundsätzlich mögliche und zu prüfende Angebotsreduktion der DB Fernverkehr 
AG in geringem Maße wegen der derzeitigen wirtschaftlichen Lage
bekannt. Weitere Informationen zu konkret geplanten Ausdünnungen auf 
bestimmten Strecken liegen dem BMDV nicht vor.
Nach Angaben der DB AG wurden die Planungen für den Fahrplan 2025 
bei der DB Fernverkehr im April 2024 abgeschlossen. Dieser Fahrplan
sieht bisher keine der in der aktuellen Berichterstattung unterstellten
Angebotskürzungen vor.
192. Abgeordnete
Susanne Menge
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Von welchen Baukosten geht die Bundesregierung 
aktuell bei den im Bau befindlichen und
planfestgestellten Straßenbauprojekten des Bedarfsplans 
Straße in Thüringen aus (bitte jeweils Datum der 
letzten Kostenfortschreibung angeben), und für 
welche Vorhaben des Bedarfsplans Straße in
Thüringen befindet sich eine Kostenfortschreibung in 
Arbeit?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 8. Juli 2024
Im Sinne der Fragestellung können folgende Straßenbauprojekte in
Thüringen genannt werden:
B 4 Sundhäuser Berg
Die Maßnahme ist planfestgestellt, Baurecht liegt vor. Genehmigte
Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung: 19,720 Mio. Euro (Stand: 
10. April 2014). Die Kostenfortschreibung befindet sich in Bearbeitung.
B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen, 5. Bauabschnitt (Werratalbrücke)
Die Maßnahme ist planfestgestellt. Baurecht liegt vor. Genehmigte
Kosten im Rahmen der 2. Kostenfortschreibung: 81,081 Mio. Euro (Stand: 
10. Oktober 2019).
B 243 Ortsumgehung Holbach
Die Maßnahme ist seit dem Jahr 2020 im Bau. Genehmigte Kosten im 
Rahmen der 2. Kostenfortschreibung: 32,245 Mio. Euro (Stand: 14.
Dezember 2021).
B 243 Ortsumgehung Günzerode
Die Maßnahme ist seit dem Jahr 2020 im Bau. Genehmigte Kosten im 
Rahmen der 2. Kostenfortschreibung: 61,800 Mio. Euro (Stand: 14.
Dezember 2021).
B 247 Ortsumgehung Kallmerode (Neubauabschnitt)
Die Maßnahme ist seit dem 7. Dezember 2022 unter Verkehr.
Genehmigte Kosten im Rahmen der 3. Kostenfortschreibung für den Anteil der 
Bedarfsplanmaßnahme: 38,728 Mio. Euro (Stand: 15. März 2023).
B 247 Ortsumgehung Mühlhausen/Ammern–Höngeda)
B 247 Ortsumgehung Höngeda
B 247 Ortsumgehung Großengottern und Schönstedt
Die Maßnahmen sind Bestandteile des ÖPP-Projektes B 247
Mühlhausen bis Bad Langensalza und seit dem Jahr 2022 im Bau.
Die Umsetzung des ÖPP-Projekts B 247 Mühlhausen bis Bad
Langensalza wurde als Gesamtprojekt beauftragt. Diese Summe beinhaltet die 
Leistungen für Planung, Bau, Erhaltung, anteiligen Betriebsdienst sowie 
anteilige Finanzierung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Da die
Bauleistungen in den Gesamtprojektkosten enthalten sind, können keine
differenzierten Angaben im Sinne der Fragestellung erfolgen.
Für den konventionellen Projektteil – dieser umfasst insbesondere 
Grunderwerb, vorbereitende Arbeiten wie archäologische Grabungen
sowie trassenferne ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – liegt 
eine Kostenfortschreibung vom 16. Juni 2021 mit einem Gesamtbetrag 
von 32,6 Mio. Euro für den Projektabschnitt Mühlhausen bis Bad
Langensalza vor.
193. Abgeordnete
Susanne Menge
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Für welche Vorhaben des öffentlichen
Personennahverkehrs nach § 6 Absatz 1 des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) hat der Bund 
seit 1. Januar 2024 einen Zuwendungsbescheid
erteilt, und wie hoch fällt die Zuwendung für die 
Vorhaben jeweils aus (bitte für die 14 ersten
Vorhaben seit Jahresbeginn 2024 angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 8. Juli 2024
Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG)
gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in die
Infrastruktur des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs 
(ÖPNV) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.
Darüber hinaus können mit Zustimmung des beteiligten Landes gemäß § 11 
GVFG Investitionszuschüsse gewährt werden, wenn die Eisenbahnen 
des Bundes oder andere Unternehmen, die sich überwiegend in der Hand 
des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden
Unternehmens befinden, Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der 
Gemeinden durchführen. Auf Basis eines vom Land geprüften
Finanzierungsantrages und beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen gemäß 
GVFG kann der Bund Vorhaben endgültig in das GVFG-
Bundesprogramm aufnehmen und somit anteilig Bundesfinanzhilfen im Rahmen 
des GVFG zur Verfügung stellen. Die Länder erteilen nach Aufnahme in 
das GVFG-Bundesprogramm nach ihrem Landesrecht eigenständig die 
jeweiligen Zuwendungsbescheide für die kommunalen Vorhaben. Für 
die Vorhaben der Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt 
die zuständige Prüf- und Bewilligungsbehörde.
Die endgültige Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist dabei 
nicht gleichbedeutend mit einem sofortigen Mittelabfluss an die Länder 
bzw. an die DB InfraGO AG. Ein Mittelabfluss ist nur nach
Erforderlichkeit aufgrund des Projektfortschrittes und nach Verfügbarkeit der 
Bundesfinanzhilfen möglich.
Seit dem 1. Januar 2024 wurden für die nachfolgenden Vorhaben
endgültige Programmaufnahmen vorgenommen:
Niedersachsen:
• Neuenhaus–Coevorden (NL), SPNV-Reaktivierung, mögliche
Bundesfinanzhilfen insgesamt bis zu: 22.729.100 Euro
• Hannover Stadtbahnausbau – A-Süd – 4. Bauabschnitt,
Stadtbahnverlängerung Hannover–Oberricklingen nach Hemmingen, mögliche 
Bundesfinanzhilfen insgesamt bis zu: 44.707.700 Euro
Nordrhein-Westfalen:
• Bochum/Gelsenkirchen, Bochum–Gelsenkirchen Straßenbahnen AG 
(BOGESTRA), Grunderneuerungspaket, mögliche
Bundesfinanzhilfen insgesamt bis zu: 40.360.800 Euro
• Dortmunder Stadtwerke AG, Grunderneuerungspaket, mögliche
Bundesfinanzhilfen insgesamt bis zu: 34.696.350 Euro
• Düsseldorf, Rheinbahn AG, Düsseldorf, Sky-Train,
Grunderneuerungspaket; 3. Finanzierungsantrag, mögliche Bundesfinanzhilfen 
insgesamt bis zu: 11.489.750 Euro
• Elektrifizierung Grundnetz EVS EUREGIO Verkehrsschienennetz 
GmbH, mögliche Bundesfinanzhilfen insgesamt bis zu: 
40.580.900 Euro
Baden-Württemberg:
• Grunderneuerung von Stellwerkstechnik Hechingen–Gammertingen 
und Engstingen–Sigmaringen, mögliche Bundesfinanzhilfen
insgesamt bis zu: 15.130.500 Euro
Bayern:
• Barrierefreier Ausbau der Station Kempten, mögliche
Bundesfinanzhilfen insgesamt bis zu: 13.430.000 Euro
• Planegg, Verlängerung der U6 nach Martinsried, mögliche
Bundesfinanzhilfen insgesamt bis zu: 151.233.100 Euro
Berlin:
• U-Bahn-Linie 7, Grunderneuerung, mögliche Bundesfinanzhilfen
insgesamt bis zu: 21.965.500 Euro.
194. Abgeordneter
Bernd Riexinger
(Gruppe Die Linke)
Wie beurteilt die Bundesregierung das
Engagement der Deutschen Bahn AB (DB AG) im
Zusammenhang mit dem „Tren-Maya-Projekt“ in 
Mexiko, und wie stellt die Bundesregierung als 
Eigentümerin der DB AG bisher und in Zukunft 
sicher, dass die sich aus der Übereinkunft über
indigene Völker (ILO-Konvention 169) ergebenden 
Verpflichtungen bei Auslandsprojekten der DB 
AG eingehalten werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 8. Juli 2024
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) bezog sich die
Beratung der DB Engineering &amp; Consulting GmbH (DB E&amp;C) bei dem 
Tren-Maya-Projekt auf eisenbahnbetriebliche Themen in einer frühen 
Projektphase. Diese umfasste unter anderem die Revision vorhandener 
Planungsunterlagen, die Unterstützung bei der Beschaffung sowie bei 
der Inbetriebnahme. Die DB E&amp;C beriet in den Bereichen
Fahrzeugtechnik, Ausrüstungstechnik und Betrieb. Nach Angaben der DB AG 
umfasste das Aufgabengebiet der DB E&amp;C nicht die vorgelagerte und 
zwischenzeitlich auch angepasste Streckenplanung für das Vorhaben. 
Der Vertrag wurde zum 1. Dezember 2020 geschlossen und endete zum
31. Mai 2024. Die DB E&amp;C beteiligt sich nicht weiter an dem Projekt 
und wird auch nicht mehr an künftigen Ausschreibungen teilnehmen.
Bezugnehmend auf die ILO-Konvention 169 gilt grundsätzlich, dass –
sofern sich das Risiko einer Verletzung von Menschenrechten (wie z. B. 
Rechte der indigenen Völker) in einem Projekt andeutet, an dem die DB 
E&amp;C beteiligt ist – die DB AG dieses nach eigenen Angaben
grundsätzlich prüft und zur Klärung aktiv Kontakt zu Partnern und Kunden
aufnimmt. Sofern bei der Prüfung das Risiko einer Verletzung von
Menschenrechten nicht ausgeräumt werden kann, gibt die DB AG nach
eigenen Angaben die (weitere) Beteiligung an dem Projekt auf.
195. Abgeordneter
Bernd Riexinger
(Gruppe Die Linke)
Seit wann in den letzten zwei Jahren ist ein
Anstieg der CO2-Emissionen von neuen
zugelassenen Personenkraftwagen in Deutschland
festzustellen (bitte den monatlichen Tiefstwert und den 
aktuellen Wert angeben), und worin sieht die 
Bundesregierung die Ursachen dafür?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 10. Juli 2024
Wie aus den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereitgestellten Daten 
ersichtlich, schwanken die durchschnittlichen CO2-Emissionen (in g 
CO2/km) der pro Monat neu zugelassenen Pkw in den vergangenen zwei 
Jahren teilweise erheblich. Die Entwicklung ist zum einen auf die 
Schwankungen des Anteils der batterieelektrischen Fahrzeuge (BEV) 
und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) an den jeweiligen Pkw-
Neuzulassungen zurückzuführen. Auch der Verbrauch von Fahrzeugen mit 
Verbrennungsmotor, welcher mit der Motorisierung und dem
Fahrzeuggewicht in Verbindung steht, kann die Entwicklung beeinflussen.
Die gewünschten Daten stellt das KBA unter folgendem Link zur
Verfügung: www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Fahrzeuge/fz
8/fz8_gentab.html?nn=3514348
196. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Forschungsprojekte zur Modellierung von 
Extremwetterereignissen in deutschen
Küstengebieten (bitte nach Nord- und Ostsee aufgliedern) 
unterstützt die deutsche Bundesregierung, und 
plant die Bundesregierung, solche Modelle der 
Versicherungsindustrie zur Modellierung von
Elementarschadensversicherungen zur Verfügung zu 
stellen, und wenn ja, wie genau?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert 
vom 10. Juli 2024
Die Forschungsaktivitäten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) im
Bereich Modellentwicklung zielen nicht auf einzelne Gebiete (z. B.
Küstengebiete) ab, sondern auf die Darstellung spezifischer Prozesse im 
Modell.
Mit Blick auf die Darstellung von Extremereignissen wird das neue
Vorhersagesystem SINFONY des DWD verbesserte Vorhersagen in Bezug 
auf sommerliche Gewitter und Starkniederschläge liefern.
Darüber hinaus zielt das Projekt GLORI darauf ab, Extremereignisse auf 
Anforderung mit hoher Auflösung zu berechnen. Für beide Systeme/
Vorhaben wird nach der Operationalisierung eine Abgabe der
Vorhersagen über offene Daten an die Öffentlichkeit angestrebt.
Der DWD arbeitet im Projekt ESM-W an einer Kopplung des
atmosphärischen Modells an ein Ozeanmodell sowie der Kopplung eines
Wellenmodells mit einem Wettervorhersagemodell.
197. Abgeordneter
Björn Simon
(CDU/CSU)
Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte 
zur Herstellung von Sustainable Aviation Fuels 
(SAF) unterstützt die Bundesregierung zum
gegenwärtigen Zeitpunkt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 8. Juli 2024
Im Folgenden werden die von der Bundesregierung unterstützten
Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Herstellung von Sustainable 
Aviation Fuels (SAF) nach Bundesministerien aufgelistet:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr:
• M2SAF: Aufbau einer Pilotanlage zur SAF-Herstellung aus
Methanol über das Methanol-to-Jet-Verfahren unter Berücksichtigung der 
für den Einsatz in der Luftfahrt nötigen ASTM-Zertifizierung
• PlasmaFly: Weiterentwicklung und Hochskalierung einer
plasmabasierten Technologie zur Herstellung von erneuerbarem Kerosin aus 
Biogas und erneuerbarem Strom
• SAFari: Herstellung von SAF-Kerosin aus Methanol über die
Methanol-to-Jet-Route in einer Pilotanlage mit anschließend angestrebter 
ASTM-Zulassung
• RePoSe: Untersuchung eines teilvariablen Betriebs der Power-to-
Liquid-Produktionsanlage mit Fokus SAF inklusive
Wasserstoffspeicher
• E-BO2T: Aufbau und Planung einer E-Methanol-Anlage auf der 
Kläranlage Bottrop zur Nutzung von Synergien der Sektoren
Energie-, Abwasser- und Verkehr, insbesondere Luftverkehr
• MeFuSION: Verbesserung der reverse-Water-Gas-Shift-Technologie 
(rWGS) zur Umwandlung von CO2 und erneuerbarer Energie in
Synthesegas (CO/H2) mit anschließender Methanolsynthese und -
abtrennung
• Plasma2X: Weiterentwicklung der Synthesegasherstellung aus
Rohbiogas mittels einer innovativen Plasmatechnologie und
anschließender Weiterverarbeitung in einer Fischer-Tropsch-Synthese oder in 
einer Methanolsynthese
• Leuna100: Aufbau einer Pilotanlage zur Synthese von E-Methanol 
unter Nutzung eines innovativen Verfahrens mit homogener Katalyse
• Technologie Plattform Ptl-Kraftstoffe (TPP): Aufbau und Betrieb 
einer Forschungs- und Demonstrationsanlage für Power-to-Liquid 
Kraftstoffe (PtL) mit Fokus auf Luft- und Seeverkehr durch das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Leuna
Bundesministerium für Bildung und Forschung:
• Kopernikusprojekt P2X, 3. Förderphase: Demonstration einer
Weiterverarbeitung von Power-to-Liquid-Crude zu normkonformem
vermarktbarem Kerosin im Frankfurter Industriepark Höchst
• CARE-O-SENE: Neu- und Weiterentwicklung von Katalysatoren im 
Fischer-Tropsch-Prozess, die eine Schlüsselrolle bei der
großangelegten Produktion von grünem Kerosin spielen
• Carbon2Chem: Verwendung von Carbon2Chem-Methanol aus
Hüttengasen oder CO2-Restgasen aus Kalk-/Zementwerken als Rohstoff 
für die Methanol-2-Jet-Route, inklusive experimentellem Nachweis 
einer Zulassungsfähigkeit des Methanols für den Flugbetrieb
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
• Ptx Lab Lausitz: Errichtung und Betrieb eines Ptx-
Kompetenzzentrums inkl. Demoanlage
• HyShift (Südafrika): Transformation einer bestehenden „grauen“
Kerosinanlage in Secunda durch Herstellung von grünem Wasserstoff 
und Weiterverarbeitung zu eSAF
• Haru Oni (Chile): Errichtung der weltweit ersten Anlage zur
Produktion von klimaneutralem Treibstoff aus erneuerbaren Energien
198. Abgeordneter
Björn Simon
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung, die deutsche
Luftverkehrswirtschaft und Produzenten von Sustainable 
Aviation Fuels (SAF) mit weiteren
Fördermaßnahmen zur Herstellung von nachhaltigen
Flugkraftstoffen zu unterstützen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic 
vom 8. Juli 2024
Die Bundesregierung prüft fortlaufend die Rahmen- und
Finanzierungsbedingungen für den Hochlauf von Sustainable Aviation Fuels (SAF). 
Über bestimmte künftige Fördermaßnahmen können noch keine
abschließenden Aussagen getroffen werden.
199. Abgeordneter
Albert Stegemann
(CDU/CSU)
Welche aktuellen Kenntnisse liegen der
Bundesregierung über mögliche Streichungspläne der 
Deutschen Bahn AG – und im Speziellen zu
möglichen Einschränkungen der Verbindung des IC 34 
– vor, und wie schätzt die Bundesregierung diese 
– vor allem vor dem Hintergrund der hohen
Bedeutsamkeit von Mobilität im ländlichen Raum – 
ein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 10. Juli 2024
Der Schienenpersonenfernverkehr ist in Deutschland in
Übereinstimmung mit dem europäischen Recht vollständig eigenwirtschaftlich in 
ausschließlicher Zuständigkeit und Verantwortung der jeweiligen
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) organisiert. Die Deutsche Bahn AG 
(DB AG) entscheidet somit eigenständig über den Umfang der
angebotenen Verkehrsleistung.
Nach Angaben der DB AG wurden die Planungen für den Fahrplan 2025 
abgeschlossen. Dieser Fahrplan sieht derzeit keine der genannten
Linieneinstellungen vor.
200. Abgeordnete
Dr. Maria-Lena 
Weiss
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund 
der erneut verspäteten Inbetriebnahme von
Stuttgart 21 (um ein weiteres Jahr; www.spiegel.de/pol
itik/deutschland/stuttgart-21-deutsche-bahn-wird-i
nbetriebnahme-um-ein-weiteres-jahr-
verschiebena-7b6f5a10-0d20-476d-bce5-2d8901f61453), an 
weiteren damit im Zusammenhang stehenden
Projekten festzuhalten (bitte für den Neu- und
Ausbau von Schienenwegen der Gäubahn sowie des 
Bausteins 3 des Digitalen Knotens Stuttgart 
(DKS) unter Angeben zum bisher vereinbarten 
Zeitplan ausführen), und wie will sie auf der
Gäubahnstrecke Singen–Stuttgart eine dauerhafte
Abkopplung für die Bürger in Horb und Tuttlingen 
vermeiden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer 
vom 9. Juli 2024
Ziel der Bundesregierung ist es, den Zustand des Bestandsnetzes zu
verbessern sowie durch die Digitalisierung und die Realisierung von Aus- 
und Neubauvorhaben des Bedarfsplans Schiene die Kapazität des Netzes 
zu erweitern. Nur so können die verkehrs- und klimapolitischen Ziele 
der Bundesregierung sowie spürbare Verbesserungen für Fahrgäste und 
Logistiker erreicht werden. Das Bundesministerium für Digitales und 
Verkehr befindet sich derzeit in intensivem Austausch mit der Deutschen 
Bahn AG darüber, wie der Ausbau von Digitalprojekten wie dem
Digitalen Knoten Stuttgart sowie die ABS Stuttgart–Singen–Grenze DE/CH 
unter den gegebenen haushälterischen Voraussetzungen vorangetrieben 
werden kann.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, 
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
201. Abgeordneter
Thomas Heilmann
(CDU/CSU)
Strebt die Bundesregierung an, eine dem § 45b 
des Bundesnaturschutzgesetzes entsprechende 
Regel für Fledermäuse einzuführen, und wenn ja, 
mit welchem Zeitplan, und wenn nein, warum 
nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Dr. Jan-Niclas Gesenhues 
vom 10. Juli 2024
Zum aktuellen Zeitpunkt wird nicht angestrebt eine dem § 45b des 
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) entsprechende Regel für
Fledermäuse einzuführen. Wie sich aus der Windenergie-an-Land-Strategie 
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/windenergie-an-land-strategi
e.pdf, S. 10) ergibt, wird derzeit zunächst die Standardisierung der
artenschutzrechtlichen Prüfung und der Schutzmaßnahmen für Fledermäuse 
im BNatSchG auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Standards
sowie Erkenntnisse geprüft. Dieser Prozess dauert derzeit noch an.
Weitergehende Schritte werden erst auf Grundlage der Prüfungsergebnisse
entschieden werden.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung 
und Forschung
202. Abgeordneter
Marc Biadacz
(CDU/CSU)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, 
welche Bundesländer zum 1. August 2024 eine 
geeignete Programmstruktur zur Umsetzung des 
Startchancen-Programms etabliert haben werden, 
mit der die gegebene Transparenz der
Verwendung der Bundesmittel gewährleistet werden 
kann, und ist der Bundesregierung bekannt, mit 
welchen Strategien die einzelnen Bundesländer 
planen, die inhaltlichen Ziele des Startchancen-
Programms über die Programmlaufzeit zu
erreichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Dr. Jens Brandenburg 
vom 12. Juli 2024
Die „Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Umsetzung des 
Startchancen-Programms für die Jahre 2024 bis 2034“ (BLV) sowie die 
„Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des 
Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur
Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms“ (VV) sind nach der
Unterzeichnung durch alle Länder und den Bund am 5. Juni 2024 in Kraft 
getreten. Die Umsetzung des Startchancen-Programms in den Ländern 
erfolgt im Rahmen der in den Vereinbarungen hinterlegten Vorgaben. 
Daran haben sich die Strategien der Länder auszurichten. Gleichzeitig 
wurde in den Verhandlungen von Bund und Ländern, auch mit Blick auf 
die verfassungsrechtlich verankerte Kultushoheit der Länder darauf
geachtet, dass den heterogenen Ausgangslagen in den Ländern durch die 
notwendige Flexibilität Rechnung getragen werden kann. Das
Startchancen-Programm startet zum Schuljahr 2024/25.
Gemäß Kapitel F der BLV ist vorgesehen, dass die Länder
länderübergreifend und landesintern für wirksame Steuerungsstrukturen und
Steuerungsprozesse für eine möglichst einheitliche Umsetzung des
Startchancen-Programms sorgen. Dies umfasst den Aufbau einer klaren und 
dokumentierten Governance-Struktur. Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten sollen auf allen Ebenen definiert und transparent gemacht 
werden. Darüber hinaus ist in Kapitel D der BLV der Aufbau von
landesinternen und länderübergreifenden Netzwerk- und Begleitstrukturen 
für Qualifizierungs- und Professionalisierungsprozesse vorgesehen. 
Diese Strukturen werden aktuell in den Ländern auf- und ausgebaut.
Zusätzliche Unterstützung erhalten die Länder auch durch die
wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms. Diese soll zum 
1. Oktober 2024 ihre Arbeit aufnehmen und unter anderem die
Ausgestaltung der Strukturen in den Ländern gemäß Kapitel D und F der BLV 
mit wissenschaftlicher Expertise untermauern.
Eine zweckentsprechende und transparente Verwendung der Mittel wird 
über das in den Vereinbarungen zum Startchancen-Programm angelegte 
Monitoring sowie entsprechende Berichtspflichten sichergestellt. Die 
Gesamtsteuerung des Programms erfolgt über die Governance-
Strukturen nach Kapitel F der BLV gemeinsam durch Bund und Länder. Hierbei 
werden im Sinne eines lernenden Programms Erkenntnisse der
wissenschaftlichen Begleitung und der externen Evaluation des Programms 
fortlaufend einbezogen.
203. Abgeordneter
Thomas Jarzombek
(CDU/CSU)
Welchen Zeitplan verfolgt das Bundesministerium 
für Bildung und Forschung für die nach dem
Berufsbildungsvalidierungs- und -
digitalisierungsgesetz zu erlassende Rechtsverordnung, und wann 
soll die Rechtsverordnung spätestens erlassen 
werden, um noch ausreichend Vorbereitungszeit 
für die neuen Validierungsverfahren zu
gewähren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Dr. Jens Brandenburg 
vom 8. Juli 2024
Der Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und 
Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit nach dem 
Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung
(Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung) befindet sich aktuell in der ersten
Ressortabstimmung und soll zeitnah zur Anhörung an die Länder und
Verbände versandt werden. Geplant ist, die Verordnung schnellstmöglich 
nach Abschluss des formellen Verordnungsverfahrens zu verkünden.
204. Abgeordneter
Thomas Jarzombek
(CDU/CSU)
Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung 
die avisierte volle Leistungsfähigkeit (GPU) vom 
Supercomputer JUPITER am Forschungszentrum 
Jülich verfügbar sein, und wie bzw. in welchem 
Umfang können Start-ups partizipieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Mario Brandenburg 
vom 8. Juli 2024
Der erste europäische Exascale-Rechner JUPITER befindet sich derzeit 
am Forschungszentrum Jülich im Aufbau. Nach derzeitigem Zeitplan 
wird die Installation des sog. GPU-Booster-Moduls, mit dem die
angestrebte Leistungsfähigkeit von 1 Exaflop/s erreicht wird, im April 2025 
abgeschlossen sein. Dann werden auch die Leistungstests für die sog. 
TOP500-Liste durchgeführt werden.
Eine Nutzung des Supercomputers JUPITER durch Start-ups für
Forschungsprojekte wird möglich sein. Es gibt dafür keinen fest definierten 
Umfang. Auch eine kommerzielle Nutzung der Rechenzeit soll
innerhalb des Haushalts- und EU-Rechts ermöglicht werden.
205. Abgeordneter
Thomas Jarzombek
(CDU/CSU)
Was hat die Bundesministerin für Bildung und 
Forschung Bettina Stark-Watzinger seit der
Veröffentlichung eines Positionspapiers zur
Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende im 
März 2024 konkret unternommen, um Synergien 
zwischen ziviler und militärischer Forschung zu 
heben und die Dual-Use-Forschung zu stärken?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs 
Dr. Jens Brandenburg 
vom 9. Juli 2024
Der Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-
Watzinger ist eine kohärente und zügige Operationalisierung des
Positionspapiers „Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“ wichtig. 
Als Teil der Operationalisierung des Positionspapiers wurde daher ein 
intensiver Stakeholder-Prozess aufgesetzt und gestartet.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für 
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
206. Abgeordneter
Uwe Schulz
(AfD)
Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die von 
der Bundesregierung in den Jahren 2021 und 
2022 für Entwicklungshilfe geleistet wurden, und 
unter welchen konkreten Fachtiteln in den
jeweiligen Bundeshaushalten wurden diese
festgeschrieben (bitte die geleisteten absoluten Beträge nach 
Jahren und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler 
vom 11. Juli 2024
Als „Entwicklungshilfe“ im Sinne der Fragestellung werden öffentliche 
Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance, ODA) und 
die dazugehörige Berichterstattung verstanden.
Eine Aufstellung der bi- und multilateralen ODA in absoluten Beträgen 
nach Jahren und nach Ressorts für das Berichtsjahr 2021 und 2022
können Sie der Tabelle „Mittelherkunft der bi- und multilateralen ODA 
2021–2022“ auf der Homepage des BMZ entnehmen, die unter dem 
Link www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/oda-zahlen/deutsche-o
da-leistungen-19220 abgerufen werden kann.
Eine Aufstellung der bilateralen ODA nach den sogenannten
Förderbereichsschlüsseln für das Berichtsjahr 2021 und 2022, die die fachliche 
Zuordnung der ODA-Mittel ermöglichen, können Sie der Tabelle
„Bilaterale ODA nach Förderbereichsschlüssel 2018–2022“ auf der
Homepage des BMZ entnehmen, die unter dem Link www.bmz.de/de/ministeriu
m/zahlen-fakten/oda-zahlen/deutsche-oda-leistungen-19220 abgerufen 
werden kann.
207. Abgeordneter
Dr. Harald Weyel
(AfD)
In welcher Höhe hat die Bundesregierung das
pakistanische Ministerium für Klimawandel im
Zusammenhang mit den Projekten „Stärkung der 
Klima-Resilienz (SAR)“, „Unterstützung der
Umsetzung des Nationalen Anpassungsplans in
Pakistan (NAP)“ und „Entwicklung eines
Rahmenwerkes für Pakistans Langzeitstrategie für eine 
emissionsarme Entwicklung (LT-LEDS)“
gefördert (bitte die einzelnen Summen für die letzten 
acht Jahre und das laufende Jahr angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen 
vom 11. Juli 2024
Die genannten Vorhaben unterstützen eine Reihe von Schlüsselakteuren. 
Das pakistanische Ministerium für Klimawandel fungiert dabei lediglich 
als politischer Träger. Die genannten Projekte nehmen zudem keine
direkte Finanzierung des Ministeriums für Klimawandel vor.
Die Laufzeit der genannten Projekte beginnt in den Jahren 2021 (SAR), 
2023 (NAP) und 2024 (LT-EDS). Die Tabelle weist zudem sämtliche 
bisher erfolgten Ausgaben im Rahmen der betreffenden Projekte aus.
Projekt Ausgaben 2021 
in Euro
Ausgaben 2022 
in Euro
Ausgaben 2023 
in Euro
Ausgaben
01–05/2024 
in Euro
Stärkung der Klimaresilienz 
(SAR)
2.893,17 2.669.098,79 3.839.738,81 400.550,15
Unterstützung der
Umsetzung des Nationalen 
Anpassungsplans (NAP)
– –   200.999,49 290.389,43
Stärkung der Kapazitäten für 
langfristige, emmissionsarme 
Entwicklungsstrategien 
(LT-LEDS)
– – –  10.406,95
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen
208. Abgeordneter
Dr. Klaus Wiener
(CDU/CSU)
Wie hoch sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Inkrafttreten des „Wohngeld-Plus-
Gesetzes“ zum 1. Januar 2023 die Soll- sowie Ist-
Ausgaben für Wohngeld auf Bundes- bzw.
Länderebene, und wie haben sich die Wohngeld-Ausgaben 
in Nordrhein-Westfalen nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2005 entwickelt (bitte die
Ausgaben tabellarisch nach Jahren sowie differenziert 
nach Ebene des Bundes und Nordrhein-
Westfalens auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Kaiser 
vom 10. Juli 2024
Die angeforderten Daten sind in der Anlage enthalten2. Folgende
Hinweise sind zu beachten:
• Das Wohngeld wird nach § 32 des Wohngeldgesetzes (WoGG) in 
gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen.
• Der Heizkostenzuschuss I/II (HKZ I/II) für Wohngeldbeziehende 
stellt keine originäre Wohngeldleistung dar und wird allein vom Bund 
getragen. Er ist deshalb separat ausgewiesen.
• Bei den Ist-Ausgaben für das Jahr 2023 ist zu beachten, dass nur jene 
Ausgaben enthalten sind, die auch 2023 abgeflossen sind. Ausgaben 
für später bewilligte Anträge, deren Bewilligungszeitraum aber
bereits in 2023 beginnt, sind somit nicht enthalten.
• Die Ist-Ausgaben für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/12255 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
• Im betrachteten Zeitraum ab 2005 gab es mehrere strukturelle
Wohngeldreformen, aufgrund derer das Ausgabenniveau insgesamt im 
Zeitverlauf schwankt.
• Zwischen 2005 und 2008 wurden die verschiedenen
Leistungssysteme zur sozialen Sicherung neu geordnet. Im Zuge der Umstellung 
kam es zu vorübergehenden Abweichungen von der hälftigen
Kostenteilung zwischen Bund und Ländern bei den Wohngeldausgaben.
• Die in der Anlage dargestellten Daten stammen einerseits aus den 
Wohngeld- und Mietenberichten der Bundesregierung
beziehungsweise für 2022 bis 2023 aus den Informationen des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Die 
Ausgaben in Nordrhein-Westfalen (NRW) bis 2021 stammen vom 
Statistischen Bundesamt.
209. Abgeordnete
Emmi Zeulner
(CDU/CSU)
Warum wird die Recarbonatisierung bei
mineralischen Baustoffen (Kalksandstein, Naturstein)
bisher nicht in der CO2-Bilanzierung berücksichtigt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol 
vom 10. Juli 2024
Die Berücksichtigung einer Recarbonatisierung in den Bilanzregeln 
würde sich auf die Nutzungsphase – im Lebenszyklus das Modul B 1 – 
beziehen. Dieses Lebenswegmodul wird derzeit weder im
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) noch in den
Nachhaltigkeitsbewertungssystemen Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) und 
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) berücksichtigt, 
sodass die Effekte der Carbonatisierung in den Ökobilanzen
unberücksichtigt bleiben. Die fehlende Berücksichtigung des Lebenswegmoduls 
B 1 betrifft nicht nur mineralische, sondern alle Baustoffe.
Hintergrund ist die fehlende Datengrundlage. Die Angabe des Moduls 
B 1 ist nicht Pflichtbestandteil der gültigen Normen zur
Umweltproduktdeklaration (harmonisierte Normen im Zusammenhang mit der EU-
Bauproduktenverordnung). In Folge der fehlenden Verpflichtung enthalten 
die meisten der bisher erstellten Umweltproduktdeklarationen keine
Angaben für das Modul B 1.
Eine Einführung des Lebenswegmoduls B 1 beträfe nicht nur
mineralische Baustoffe auf Basis von Kalk, sondern sämtliche Stoffe, die
ökobilanziell berücksichtigt werden. Für alle Baustoffe müssten dann die 
Energie- und Stoffströme sowie Umweltwirkungen im Lebenswegmodul 
B1 „Nutzung“ überprüft und nachgerüstet werden.
Die aktuelle Studienlage (unter anderem von der LCEE Life Cycle
Engineering Experts GmbH oder des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik IBP) 
ist als Grundlage für eine Berücksichtigung in Bilanzierungsregeln nicht 
hinreichend belastbar. Weitere Forschungsarbeiten zu diesem Thema 
sind notwendig, damit eine fundierte und realistische Einschätzung über 
den Lebenszyklus vorgenommen werden kann. Zudem gilt es, eine
belastbare Methode für das Anrechnen dieser Carbonatisierungseffekte zu 
erarbeiten, unter anderem, damit die Einbausituation und der zeitliche 
Verlauf angemessen und standardisiert berücksichtigt werden können. 
Zudem ist eine Diskussion um die Zielgröße und den zeitlichen Bezug 
erforderlich, da die Treibhausgasemissionen aus der Herstellungsphase
unmittelbar zu Lasten des noch verfügbaren Budgets an Treibhausgasen 
gehen. Ein Verrechnen dieser Emissionen mit Carbonatisierungseffekten 
in ferner Zukunft muss diskutiert werden. Hierbei gilt es auch zu
berücksichtigen, dass die genannten Carbonatisierungseffekte bislang
keinen Beitrag zur Einhaltung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes 
leisten.
Berlin, den 12. Juli 2022
Anlage
zu Frage 39 
Anzahl der Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften, die im Veranlagungszeitraum 2024 mit Einkommensteuer belastet werden 
Steuerbelastete bei 
Fortgeltung des 
Grundfreibetrags 
2023  
durch die Erhöhung 
des
Grundfreibetrags 2024 aus 
der Steuerbelastung 
gefallen 
aufgrund der 
erhöhten Renten in 
der Steuerbelastung 
Steuerbelastete bei 
erhöhtem 
Grundfreibetrag 
und erhöhter Rente 
prozentualer Anteil 
an allen
Steuerpflichtigen mit 
Renteneinkünften 
Bundesgebiet insges. 6.394.000 244.000 114.000 6.264.000 100,0% 
davon 
Bundesgebiet West (einschl. Berlin) 5.120.000 197.000 91.000 5.014.000 80,0% 
Bundesgebiet Ost 1.274.000 47.000 23.000 1.250.000 20,0% 
darunter 
Brandenburg 244.000 8.000 4.000 240.000 3,8% 
Mecklenburg-Vorpommern 153.000 7.000 3.000 149.000 2,4% 
Sachsen-Anhalt 236.000 8.000 4.000 232.000 3,7% 
Sachsen 415.000 16.000 8.000 407.000 6,5% 
Thüringen 226.000 8.000 4.000 222.000 3,5% 
 Wohngeldausgaben (in Millionen Euro) 
Gesamt Anteil Bund Anteil Länder Ausgaben in Nordrhein-Westfalen 
Ist-Ausgaben 
Wohngeld (ohne HKZ) 
Ist-Ausgaben 
Wohngeld 
(ohne HKZ I/II) 
Ist-
Ausgaben 
HKZ I/II 
Soll-
Ausgaben 
inkl. HKZ I/II 
Ist-Ausgaben 
Wohngeld 
Ist-Ausgaben 
(Bund + Länder Anteil, 
ohne HKZ I/II) 
HKZ I/II 
Ausgaben 
Bund für NRW 
2005 1.351,1 1.084,5 266,6 304,2 
2006 1.094,3 956,2 138,1 262,0 
2007 934,8 876,4 58,4 203,0 
2008 726,4 772,2 -45,82 179,1 
2009 1.567,3 783,7 783,7 396,5 
2010 1.761,2 880,6 880,6 416,5 
2011 1.490,7 745,4 745,4 359,4 
2012 1.183,4 591,7 591,7 289,5 
2013 984,9 492,5 492,5 243,9 
2014 844,8 422,4 422,4 207,4 
2015 680,8 340,4 340,4 174,3 
2016 1.146,6 573,3 573,3 298,0 
2017 1.133,7 566,9 566,9 304,4 
2018 1.045,4 522,7 522,7 288,7 
2019 953,6 476,8 476,8 271,9 
2020 1.311,2 655,6 655,6 371,3 
2021 1.405,8 702,9 702,9 402,5 
2022 1.564,2 782,1 260,8 782,1 435,5 71,9 
2023 3.906,2 1.953,1 410,9 2.900,0 1.953,1 1.085,8 112,9 
20241 (-) (-) (-) 2.150,0 (-) (-) (-) 
1 Ist-Ausgaben für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor 
2  In 2008 kam es durch eine als Festbetrag ausgestaltete Beteiligung des Bundes am Länderanteil zu einer Überkompensation der Länderausgaben. 
Quellen: Ausgaben Bund, Länder, Gesamt: 2005-2021, aus den Wohngeld- und Mietenberichten der Bundesregierung; 2022-2023, BMWSB; Ausgaben NRW 2005-
2021: Statistisches Bundesamt. 
Hinweis: Verwaltungskosten sind nicht enthalten 
Anlage
zu Frage 208
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH &amp; Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]</text>
  <titel>Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juli 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung</titel>
  <datum>2024-07-12</datum>
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